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Title: Die Gründung des Deutschen Zollvereins
Author: Treitschke, Heinrich von, 1834-1896
Language: German
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Die Gründung des Deutschen Zollvereins


by Heinrich von Treitschke



Edition 01 , (October, 20 2007)



                            Die Gründung des
                          Deutschen Zollvereins



                             Dargestellt von

                          Heinrich v. Treitschke



INHALT


Die Gründung des Deutschen Zollvereins.
   Vorwort
   1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.
   2. Der Kampf gegen das preußische Zollgesetz und der erste preußische
   Zollvertrag.
   3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.
   4. Die Darmstädter Zollkonferenzen.
   5. Motzs deutsche Handelspolitik.
   6. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
      a) _Die Stuttgarter Zollkonferenzen._
      b) _Der preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische
      Zollverein._
      c) _Der Mitteldeutsche Handelsverein._
      d) _Preußens Sieg. Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag._
   7. Der Deutsche Zollverein.
      a) _Kurhessens Beitritt._
      b) _Beitritt des Süddeutschen Zollvereins._
      c) _Anschluß von Sachsen und Thüringen._
      d) _Politische Bedeutung des Deutschen Zollvereins._
   Register.



DIE GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS.



Vorwort


Ein Quellenbuch mit Urkunden, Briefen und sonstigen Aktenstücken zur
Geschichte des Deutschen Zollvereins dürfte auf allgemeines Interesse kaum
rechnen und müßte bei der Länge der Zeit, über die sich die Verhandlungen
hinschleppten, nur ein kümmerlicher Torso sein, der niemand gefiele.
Dagegen darf die klassische Darstellung, die Heinrich v. Treitschke in
seiner Deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert dieser größten Schöpfung
der Friedensregierung Friedrich Wilhelms III. gewidmet hat, selbst den
Wert einer Quelle beanspruchen, da sie auf einem umfassenden Studium aller
in Betracht kommenden Akten und Briefwechsel beruht, von denen die
wenigsten der wissenschaftlichen Forschung bisher durch den Druck
zugänglich gemacht sind.

Im folgenden sind die in Betracht kommenden Kapitel der Deutschen
Geschichte mit geringen Auslassungen, die vom Leser wohl nirgends als
Lücken empfunden werden dürften, mit freundlich gewährter Erlaubnis der
Verlagsbuchhandlung zu einer Einheit zusammengefaßt und wirken in dieser
Form fast wuchtiger als in der Verstreuung über drei dicke Bände, wie sie
der chronologische Aufbau des alle Seiten des deutschen Lebens
umspannenden Werkes mit sich bringt. Sie reden eine so eindringliche
Sprache von einer jammervollen Vergangenheit deutschen Kleinlebens, daß
man nur wünschen kann, daß die Stimme des tapferen Rufers im Streit für
nationale Einigung auch weiterhin gehört werde, nachdem ihn selbst schon
seit Jahren der kühle Rasen deckt.

_Leipzig,_ 19. Mai 1913.

*Horst Kohl.*



1. Maaßen und das neue Preußische Zollgesetz.


In dem Sturm und Drang der großen Reformperiode war für die Umgestaltung
des alten preußischen Akzisewesens wenig geschehen; man hatte sich
begnügt, dem flachen Lande mehrere städtische Steuern aufzulegen und in
Altpreußen die Einfuhr fremder Fabrikwaren gegen eine Akzise von 8 1⁄3
Prozent des Wertes zu gestatten. Daneben bestanden in den alten Provinzen
noch 67 verschiedene Tarife, nahezu 3000 Warenklassen umfassend; außerdem
die kursächsische Generalakzise im Herzogtum Sachsen, das schwedische
Zollwesen in Neuvorpommern, in den Rheinlanden endlich seit Aufhebung der
napoleonischen Douanen ein schlechterdings anarchischer Zustand. Und diese
unerträgliche Belästigung des Verkehrs gewährte doch, da eine geordnete
Grenzbewachung noch fehlte, keinen Schutz gegen das Ausland. Auch in dem
chaotischen Geldwesen zeigte sich die Abhängigkeit des verarmten Staates
von den Fremden: in Posen und Pommern mußten 48, in den Provinzen links
von der Elbe 71 fremde Geldsorten amtlich anerkannt und tarifiert werden.
Schon längst bemerkte der König mit Besorgnis, wie schwer der gesetzliche
Sinn des Volkes durch die Fortdauer des überlebten Prohibitivsystems
geschädigt wurde. Seit die bürgerlichen Gewerbe auf dem platten Lande sich
ansiedelten, nahm der Schmuggel einen ungeheuren Aufschwung. Im Jahre 1815
versteuerte jeder Materialwarenladen der alten Provinzen täglich nur zwei
Pfund Kaffee.

Auch die unhaltbaren Verhältnisse an der Ostgrenze mahnten zu rascher Tat.
Sobald Preußen, Polen und Rußland im März 1816 zu Warschau wegen der
Ausführung des Wiener Vertrages vom 3. Mai 1815 zu verhandeln begannen,
stellte sich bald heraus, daß Hardenberg in Wien von dem Fürsten
Czartoryski überlistet worden war. Die scheinbar so harmlosen Bestimmungen
des Vertrags über die freie Durchfuhr und den freien Verkehr mit den
Landeserzeugnissen aller vormals polnischen Landschaften legten dem
preußischen Staate fast nur Pflichten auf, da sein Gebiet das
Durchfuhrland bildete. Um der Abrede buchstäblich zu genügen, hätte
Preußen seine polnischen Provinzen von dem übrigen Staatsgebiete durch
eine Zollinie trennen müssen, während Rußland, dem Vertrage zuwider, seine
alte Zollgrenze, die das polnische Litauen von Warschau abschied,
unverändert ließ und auch Österreich sich keineswegs geneigt zeigte,
seinen polnischen Kronlanden handelspolitische Selbständigkeit
zuzugestehen. Die polnischen Unterhändler sahen in dem Vertrage ein
willkommenes Mittel, um durch die Ansiedlung von Handelsagenten und
Kommissionären ihre nationale Propaganda in Preußens polnische Gebiete
hineinzutragen. Sie erdreisteten sich, der Krone Preußen geradezu die
unbeschränkte Souveränität über Danzig zu bestreiten, und stellten so
übermütige Forderungen, daß der König mit einer entschiedenen Ablehnung
antwortete, als Zar Alexander nach seiner Gewohnheit versuchte, die
Ansprüche der Polen durch einen zärtlichen Freundesbrief zu unterstützen.
Der unerquickliche Verlauf dieser Verhandlungen zwang zu dem Entschlusse,
die polnischen Landschaften den übrigen Provinzen des Ostens völlig
gleichzustellen. Auf der anderen Seite lehrten die Frankfurter
Erfahrungen, daß ein Bundeszollgesetz ganz unmöglich war und Preußen
mithin zunächst im eigenen Hause Ordnung schaffen mußte.

Im Jahre 1816 erfolgten die ersten vorbereitenden Schritte. Das Verbot der
Geldausfuhr ward aufgehoben, das Salzregal in allen Provinzen gleichmäßig
eingeführt; dann sprach die Verordnung vom 11. Juni die Aufhebung der
Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle als Grundsatz aus und verhieß die
Einführung eines allgemeinen und einfachen Grenzzollsystems. Zu Anfang des
folgenden Jahres war der Entwurf für das neue Zollgesetz beendigt. Sobald
aber von den reformatorischen Absichten des Entwurfs Einiges ruchbar ward,
erscholl der Notschrei der geängstigten Produzenten weithin durch das
Land. Leidenschaftliche Eingaben der Baumwoll- und Kattunfabrikanten aus
Schlesien und Berlin, die doch allesamt unter der bestehenden Unordnung
schwer litten, bestätigten die alte Wahrheit, daß die Selbstsucht der
Menschen der schlimmste Feind ihres eigenen Interesses ist. Der Lärm ward
so bedrohlich, daß der König für nötig hielt, zunächst eine
Spezialkommission mit der Prüfung dieser Vorstellungen zu beauftragen.
Hier errang die alte friderizianische Schule noch einmal die Oberhand. Der
Vorsitzende, Oberpräsident v. Heydebreck, betrachtete als höchste Aufgabe
der Handelspolitik »das Numeraire dem Lande zu konservieren«; die Mehrheit
beschloß, der Krone die Wiederherstellung des Verbotsystems, wie es bis
zum Jahre 1806 bestanden, anzuraten. Aber zugleich mit diesem Bericht ging
auch ein geharnischtes Minderheitsgutachten ein, verfaßt von Staatsrat
Kunth, dem Erzieher der Gebrüder Humboldt, einem selbstbewußten Vertreter
des altpreußischen Beamtenstolzes, der das gute Recht der Bureaukratie
oftmals gegen die aristokratische Geringschätzung seines Freundes Stein
verteidigte. Mit den Zuständen des Fabrikwesens aus eigener Anschauung
gründlich vertraut, lebte und webte er in den Gedanken der neuen
Volkswirtschaftslehre. »Eigentum und Freiheit, darin liegt alles; es gibt
nichts anderes« — so lautete sein Kernspruch. Als das ärgste Gebrechen der
preußischen Industrie erschien ihm die erstaunlich mangelhafte Bildung der
meisten Fabrikanten, eine schlimme Frucht des Übergewichts der gelehrten
Klassen, welche nur durch den Einfluß des auswärtigen Wettbewerbs
allmählich beseitigt werden konnte; waren doch selbst unter den ersten
Fabrikherren Berlins viele, die kaum notdürftig ihren Namen zu schreiben
vermochten.

Kunths Gutachten fand im Staatsrate fast ungeteilte Zustimmung; es ließ
sich nicht mehr verkennen, daß die Aufhebung der Handelsverbote nur die
notwendige Ergänzung der Reformen von 1808 bildete. Als das Plenum des
Staatsrats am 3. Juli über das Zollgesetz beriet, sprachen die politischen
Gegner Gneisenau und Schuckmann einmütig für die Befreiung des Verkehrs.
Oberpräsident Merckel und Geh. Rat Ferber, ein aus dem sächsischen Dienste
herübergekommener trefflicher Nationalökonom, führten aus, daß dem
Notstande des Gewerbefleißes in Schlesien und Sachsen nur durch die
Freiheit zu begegnen sei; und zuletzt stimmten von 56 Anwesenden nur drei
gegen das Gesetz: Heydebreck, Ladenberg und Geh Rat Beguelin. Am 1. August
genehmigte der König von Karlsbad aus »das Prinzip der freien Einfuhr für
alle Zukunft«. Nun folgten neue peinliche Verhandlungen, da es anfangs
unmöglich schien, die neue Ordnung gleichzeitig in den beiden Hälften des
Staatsgebiets einzuführen. Endlich, am 26. Mai 1818, kam das Zollgesetz
für die gesamte Monarchie zustande.

Sein Verfasser war der Generaldirektor Karl Georg _Maaßen_(1), ein Beamter
von umfassenden Kenntnissen, mit Leib und Seele in den Geschäften lebend,
ein Mann, der hinter kindlich anspruchslosen Umgangsformen den kühnen Mut
des Reformers, eine tiefe und freie Auffassung des sozialen Lebens
verbarg. Aus Cleve gebürtig, hatte er zuerst als preußischer Beamter in
seiner Heimat, dann eine Zeitlang im bergischen Staatsdienste die
Großindustrie des Niederrheins, nachher bei der Potsdamer Regierung die
Volkswirtschaft des Nordostens kennen und also die Theorien Adam
Smiths(2), denen er von frühauf huldigte, durch vielseitige praktische
Erfahrung zu ergänzen gelernt. So ging er auch beim Entwerfen des
Zollgesetzes nicht von einer fertigen Doktrin aus, sondern von drei
Gesichtspunkten der praktischen Staatskunst. Die Aufgabe war: zunächst in
der gesamten Monarchie durch Befreiung des inneren Verkehrs eine lebendige
Gemeinschaft der Interessen zu begründen, sodann dem Staate neue
Einnahmequellen zu eröffnen, endlich dem heimischen Gewerbefleiß einen
mächtigen Schutz gegen die englische Übermacht zu gewähren und ihm doch
den heilsamen Stachel des ausländischen Wettbewerbs nicht gänzlich zu
nehmen. Wo die Wünsche der Industrie den Ansprüchen der Staatskassen
widersprachen, da mußte das Interesse der Finanzen vorgehen; dies gebot
die Bedrängnis des Staatshaushalts.

Die beiden ersten Paragraphen des Gesetzes verkündigten die Freiheit der
Ein-, Aus- und Durchfuhr für den ganzen Umfang des Staates. Damit wurde
die volle Hälfte des nichtösterreichischen Deutschlands zu einem freien
Marktgebiete vereinigt, zu einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, welche,
wenn sie die Probe bestand, sich auch über die andere Hälfte der Nation
erweitern konnte. Denn die schroffsten Gegensätze unseres vielgestaltigen
sozialen Lebens lagen innerhalb der preußischen Grenzen. War es möglich,
Posen und das Rheinland ohne Schädigung ihrer wirtschaftlichen Eigenart
derselben wirtschaftlichen Gesetzgebung zu unterwerfen, so war schon
erwiesen, daß diese Gesetze mit einigen Änderungen auch für Baden und
Hannover genügen mußten. Preußen hatte sich — so sagte Maaßen oftmals —
genau die nämlichen Fragen vorzulegen wie alle die anderen deutschen
Staaten, welche ernstlich nach Zolleinheit verlangten, und konnte, wegen
der Mannigfaltigkeit seiner wirtschaftlichen Interessen, leichter als jene
die richtige Antwort finden. Aber die Ausführung des Gedankens, die
Verlegung der Zölle an die Grenzen des Staates war in Preußen schwieriger
als in irgendeinem anderen Reiche; sie erschien zuerst vielen ganz
unausführbar. Man sollte eine Zollinie von 1073 Meilen bewachen, je eine
Grenzmeile auf kaum fünf Geviertmeilen des Staatsgebiets, und zwar unter
den denkbar ungünstigsten Verhältnissen, da die kleinen deutschen Staaten,
die mit dem preußischen Gebiete im Gemenge lagen, zumeist noch kein
geordnetes Zollwesen besaßen, ja sogar den Schmuggel grundsätzlich
begünstigten. Solche Bedrängnis veranlaßte die preußischen Finanzmänner
zur Aufstellung eines einfachen übersichtlichen Tarifs, der die Waren in
wenige große Klassen einordnete. Eine umfängliche, verwickelte Zollrolle,
wie sie in England oder Frankreich bestand, erforderte ein zahlreiches
Beamtenpersonal, das in Preußen den Ertrag der Zölle verschlungen hätte.
Durch denselben Grund wurde Maaßen bewogen, die Erhebung der Zölle nach
dem Gewichte der Waren vorzuschlagen, während in allen anderen Staaten das
von der herrschenden Theorie allein gebilligte System der Wertzölle galt.
Die Abstufung der Zölle nach dem Werte würde die Kosten der Zollverwaltung
unverhältnismäßig erhöht haben; zudem lag in der hohen Besteuerung
kostbarer Waren eine starke Versuchung zum Schmuggelhandel, welche ein
Staat von so schwer zu bewachenden Grenzen nicht ertragen konnte.

Auch in der großen Prinzipienfrage der Handelspolitik gab die Rücksicht
auf die Finanzen den Ausschlag. Der Staat hatte die Wahl zwischen zwei
Wegen. Man konnte entweder nach Englands und Frankreichs Beispiel
Prohibitivzölle einführen, um diese sodann als Unterhandlungsmittel gegen
die Westmächte zu benutzen und also Zug um Zug durch Differentialzölle zur
Erleichterung des Verkehrs zu gelangen; oder man wagte sogleich in Preußen
ein System mäßiger Zölle zu gründen, in der Hoffnung, daß die Natur der
Dinge die großen Nachbarreiche dereinst in dieselbe Bahn drängen werde.
Maaßen fand den Mut, den letzteren Weg zu wählen, vornehmlich, weil der
zweifelhafte Ertrag aus hohen Schutzzöllen dem Bedürfnis der Staatskassen
nicht genügen konnte. Verboten wurde allein die Einfuhr von Salz und
Spielkarten; die Rohstoffe blieben in der Regel abgabenfrei oder einem
ganz niedrigen Zolle unterworfen. Von den Manufakturwaren sollte ein
mäßiger Schutzzoll erhoben werden, nicht über 10 Prozent, ungefähr der
üblichen Schmuggelprämie entsprechend. Die Kolonialwaren dagegen
unterlagen einem ergiebigen Finanzzolle, bis zu 20 Prozent, da Preußen an
seiner leicht zu bewachenden Seegrenze die Mittel besaß, diese Produkte
wirksam zu besteuern.

Dies freieste und reifste staatswirtschaftliche Gesetz des Zeitraums wich
von den herrschenden Vorurteilen so weit ab, daß man im Auslande anfangs
über die gutmütige Schwäche der preußischen Doktrinäre spottete. Den
Staatsmännern der absoluten Monarchie fällt ein undankbares
entsagungsvolles Los. Wie laut preist England heute seinen William
Huskisson(3), *one of the world’s great spirits*; alle gesitteten Völker
bewundern die Freihandelsreden des großen Britten. Der Name Maaßens aber
ist bis zur Stunde in seinem eigenen Vaterlande nur einem engen
Gelehrtenkreise vertraut. _Und doch hat die große Freihandelsbewegung
unseres Jahrhunderts nicht in England, sondern in Preußen ihren ersten
bahnbrechenden Erfolg errungen._ Das wiederhergestellte französische
Königtum hielt in dem Tarife von 1816 die strengen napoleonischen
Prohibitivzölle gegen fremde Fabrikwaren hartnäckig fest. Die Selbstsucht
der Emigranten fügte noch schwere Zölle auf die Erzeugnisse des Landbaues,
namentlich auf Schlachtvieh und Wolle, hinzu. Auch in England war nur ein
Teil des Handelsstandes für die Lehren der Verkehrsfreiheit gewonnen. Noch
stand der Grundherr treu zu den hohen Kornzöllen, der Reeder zu Cromwells
Navigationsakte(4), der Fabrikant zu dem harten Prohibitivsysteme; noch
urteilte die Mehrzahl der Gebildeten wie einst Burke(5) über Adam Smith:
solche abstrakte Theorien sind gut genug für das stille Katheder von
Glasgow(6). Erst das kühne Vorgehen der Berliner Staatsmänner ermutigte
die englischen Freihändler, mit ihrer Meinung herauszurücken. Auf das
»glänzende Beispiel, welches Preußen der Welt gegeben«, berief sich die
freihändlerische Petition der Londoner City, welche Baring im Mai 1820 dem
Parlamente übergab. An Preußen dachte Huskisson, als er seinen berühmten
Satz aufstellte: »Der Handel ist nicht Zweck, er ist das Mittel, Wohlstand
und Behagen unter den Völkern zu verbreiten« und seinem Volke zurief:
»Dies Land kann nicht still stehen, während andere Länder vorschreiten in
Bildung und Gewerbefleiß«.

Den freihändlerischen Ansichten der preußischen Staatsmänner genügte das
neue Gesetz nicht völlig. Man ahnte im Finanzministerium wohl, daß der
weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten
Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen
nur geringen Vorteil ziehen würde. Aber man sah auch, daß jedem
Steuersystem durch die Gesinnung der Steuerpflichtigen feste Schranken
gezogen sind; die öffentliche Meinung jener Tage würde der Regierung nie
verziehen haben, wenn sie den Kaffee besteuert, den Tee frei gelassen
hätte. Maaßen verwarf jede einseitige Begünstigung eines Zweiges der
Produktion, er rechnete auf das Ineinandergreifen von Ackerbau, Gewerbe
und Handel und betrachtete die Schutzzölle nur als einen Notbehelf, um die
deutsche Industrie allmählich zu Kräften kommen zu lassen. Schon bei der
ersten Revision des Tarifs im Jahre 1821 tat man einen Schritt weiter im
Sinne des Freihandels, vereinfachte den Tarif und setzte mehrere Zölle
herab. Während das Gesetz von 1818 für die westlichen Provinzen einen
eigenen Tarif mit etwas niedrigeren Sätzen aufgestellt hatte, fiel jetzt
der Unterschied zwischen den Provinzen hinweg; die Zollrolle von 1812
bildete in Form und Einrichtung die Grundlage für alle späteren Tarife des
Zollvereins.

Derweil der Staatsrat diese Reform zum Abschluß brachte, erging sich die
unreife nationalökonomische Bildung der Zeit in widersprechenden Klagen.
Die Massen meinten die Verteuerung des Lebensunterhalts nicht ertragen zu
können, die Fabrikanten sahen »dem englischen Handelsdespotismus« Tür und
Tor geöffnet und bestürmten den Thron abermals mit so verzweifelten
Bittschriften, daß der König, obwohl selbst mit Maaßens Plänen ganz
einverstanden, doch eine nochmalige Prüfung des schon unterschriebenen
Gesetzes befahl. Erst am 1. September 1818 wurde das Zollgesetz
veröffentlicht, erst zu Neujahr 1819 traten die neuen Grenzzollämter in
Tätigkeit. Am 8. Februar 1819 erschien das ergänzende Gesetz über die
Besteuerung des Konsums inländischer Erzeugnisse, wonach nur Wein, Bier,
Branntwein und Tabaksblätter einer Steuer unterlagen, die ohne
unmittelbare Belästigung der Verzehrer von den Produzenten zu erheben war.

Die neue Gesetzgebung hielt im ganzen sehr glücklich die Mitte zwischen
Handelsfreiheit und Zollschutz. Nur nach einer Richtung hin wich sie
auffällig ab von den Grundsätzen des gemäßigten Freihandels: sie belastete
den Durchfuhrhandel unverhältnismäßig schwer. Der Zentner Transitgut
zahlte im Durchschnitt einen halben Taler Zoll, auf einzelnen wichtigen
Handelsstraßen noch weit mehr — sicherlich eine sehr drückende Last für
ordinäre Güter, zumal wenn sie das preußische Gebiet mehrmals berührten.
Die nächste Veranlassung zu dieser Härte lag in dem Bedürfnis der
Finanzen. Preußen beherrschte einige der wichtigsten Handelsstraßen
Mitteleuropas: die Verbindung Hollands mit dem Oberlande, die alten
Absatzwege des polnischen Getreides, den Verkehr Leipzigs mit der See, mit
Polen, mit Frankfurt. Man berechnete, daß die volle Hälfte der in Preußen
eingehenden Waren dem Durchfuhrhandel angehörte. Die erschöpfte
Staatskasse war nicht in der Lage, diesen einzigen Vorteil, den ihr die
unglückliche langgestreckte Gestalt des Gebiets gewährte, aus der Hand zu
geben. Überdies stimmten alle Kenner des Mautwesens überein in der für
jene Zeit wohlbegründeten Meinung, daß nur durch Besteuerung der Durchfuhr
der finanzielle Ertrag des Grenzzollsystems gesichert werden könne. Gab
man den Transit völlig frei, so wurde dem Unterschleif Tür und Tor
geöffnet, ein ungeheurer Schmuggelhandel von Hamburg, Frankfurt, Leipzig
her geradezu herausgefordert, das ganze Gelingen der Reform in Frage
gestellt. Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe
Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande
unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der
Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames
Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die
preußische Handelspolitik zu bewegen.

Von jenem Traumbilde einer gesamtdeutschen Handelspolitik, das während des
Wiener Kongresses den preußischen Bevollmächtigten vorgeschwebt hatte, war
man in Berlin längst zurückgekommen. Die Unmöglichkeit solcher Pläne ergab
sich nicht bloß aus der Nichtigkeit der Bundesverfassung, sondern auch aus
den inneren Verhältnissen der Bundesstaaten. Hardenberg(7) wußte, daß der
Wiener Hof an seinem altväterlichen Provinzialzollsystem nichts ändern
wollte und seine nichtdeutschen Kronländer einem Bundeszollwesen
schlechterdings nicht unterordnen konnte. Aber auch das übrige Deutschland
bewahrte noch viele Trümmer aus der schmählichen kosmopolitischen Epoche
unserer Vergangenheit. Noch war Hannover von England, Schleswig-Holstein
von Dänemark abhängig, noch stand Luxemburg in unmittelbarer
geographischer Verbindung mit dem niederländischen Gesamtstaate. Wie war
ein gesamtdeutsches Zollwesen denkbar, so lange diese Fremdherrschaft
währte? Auch die Verfassung mehrerer Bundesstaaten bot unübersteigliche
Hindernisse. Die preußische Zollreform ruhte auf dem Gedanken des gemeinen
Rechts. Wer durfte erwarten, daß der mecklenburgische Adel auf seine
Zollfreiheit, der sächsische auf die mit den ständischen Privilegien fest
verkettete Generalakzise verzichten würde, so lange die ständische
Oligarchie in diesen Landen ungestört herrschte? Wie war es möglich, die
preußischen Zölle, welche die Einheit des Staatshaushalts voraussetzten,
in Hannover einzuführen, wo noch die Königliche Domänenkasse und die
ständische Steuerkasse selbständig nebeneinander standen? Das Zollwesen
hing überdies eng zusammen mit der Besteuerung des inländischen Konsums;
nur wenn die Kleinstaaten sich entschlossen, das System ihrer indirekten
Steuern auf preußischen Fuß zu setzen oder doch dem preußischen Muster
anzunähern, war eine ehrliche Gegenseitigkeit, eine dauernde
Zollgemeinschaft zwischen ihnen möglich. Und ließ sich solche
Opferwilligkeit erwarten in jenem Augenblick, da der Rheinbund und das
Ränkespiel des Wiener Kongresses den selbstsüchtigen Dünkel der Dynastien
krankhaft aufgeregt und jeder Scham entwöhnt hatten? Selbst jene Staaten,
denen redlicher Wille nicht fehlte, konnten gar nicht sofort auf die
harten Zumutungen eingehen, welche Preußen ihnen stellen mußte, um sich
den Ertrag seiner Zölle zu sichern. Man mußte, so gestand Eichhorn(8)
späterhin, sich erst orientieren in der veränderten Lage, die
nationalökonomischen Bedürfnisse des eigenen Landes und die zur Deckung
der Staatsausgaben notwendigen Opfer überschlagen; bevor man hierüber ins
Klare gekommen, konnte man sich von einer gemeinsamen Beratung keinen
Erfolg versprechen, am wenigsten von einer Beratung für ganz Deutschland
am Bundestag.

Wie die Dinge lagen, mußte Preußen selbständig vorgehen, ohne jede
schonende Rücksicht für die deutschen Nachbarn. Unter den gemütlichen
Leuten herrschte die Ansicht vor, Preußen solle die Binnengrenzen gegen
Deutschland offen halten und allein an den Grenzen gegen das Ausland Zölle
erheben. Der kindische Vorschlag hätte, ausgeführt, jede Grenzbewachung
unmöglich gemacht, die finanziellen wie die volkswirtschaftlichen Zwecke
der Zollreform völlig vereitelt. Selbst eine mildere Besteuerung deutscher
Produkte war unausführbar. Gerade die deutschen Kleinstaaten mit ihren
verzwickten, mangelhaft oder gar nicht bewachten Grenzen mußten der
preußischen Staatskasse als die gefährlichsten Gegner erscheinen.
Ursprungszeugnisse, von solchen Behörden ausgestellt, boten den genauen
Rechnern der Berliner Bureaus keine genügende Sicherheit. Jede
Erleichterung, die an diesen Grenzen eintrat, ermutigte den Unterschleif,
so lange nicht eine geordnete Zollverwaltung in den kleinen Nachbarstaaten
bestand. Noch mehr: gewährte Preußen den deutschen Staaten Begünstigungen,
so griff das Ausland unfehlbar zu Retorsionen(9), und der Staat wurde
allmählich in ein Differentialzollsystem hineingetrieben, das den
Absichten seiner Staatsmänner schnurstracks zuwiderlief. Differentialzölle
erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle,
da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum
Vorteil der ausländischen Produzenten.

Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben
treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß
behandelt werden. Allerdings wurden dadurch die deutschen Nachbarn sehr
hart getroffen. Sie waren gewohnt, einen schwunghaften Schmuggelhandel
nach Preußen hinüber zu führen; jetzt trat die strenge Grenzbewachung
dazwischen. Die Zollinien an den Grenzen der neuen Provinzen störten
vielfach altgewohnten Verkehr. Das Königreich Sachsen litt schwer, als die
preußischen Zollschranken dicht vor den Toren Leipzigs aufgerichtet
wurden. Die kleinen rheinischen Lande sahen nahe vor Augen das beginnende
Erstarken der preußischen Volkswirtschaft; was drüben ein Segen, ward
hüben zur Last. Begreiflich genug, daß gerade in der unmittelbaren
Nachbarschaft Preußens die Mißstimmung überhand nahm. Auch die Einrichtung
der Gewichtszölle war für die deutschen Nachbarstaaten unverhältnismäßig
lästig, da das Ausland zumeist feinere, Deutschland gröbere Waren in
Preußen einzuführen pflegte.

Indes, wenn es nicht anging, den Kleinstaaten sofort Begünstigungen zu
gewähren, so war doch die Zollreform von Haus aus darauf berechnet, die
deutschen Nachbarn nach und nach in den preußischen Zollverband
hineinzuziehen. »Die Unmöglichkeit einer Vereinigung für den ganzen Bund
erkennend, suchte Preußen durch Separatverträge sich diesem Ziele zu
nähern« — mit diesen kurzen und erschöpfenden Worten hat Eichhorn zehn
Jahre später den Grundgedanken der preußischen Handelspolitik bezeichnet.
Die Zerstückelung seines Gebietes zwang den Staat, deutsche Politik zu
treiben, machte ihm auf die Dauer unmöglich, sich selbst genügsam
abzuschließen, seine Verwaltung zu ordnen ohne Verständigung mit den
deutschen Nachbarlanden. Ein großer Teil der thüringischen Besitzungen
Preußens, 41 Geviertmeilen, mußte vorderhand aus der Zollinie
ausgeschlossen bleiben. Es war eine unabweisbare Notwendigkeit, die
Zollschranken mindestens so weit hinauszuschieben, daß das gesamte
Staatsgebiet gleichmäßig besteuert werden konnte. In dem Zollgesetz selber
(§ 5) war die Absicht erklärt, durch Handelsverträge den wechselseitigen
Verkehr zu befördern. Die harte Besteuerung der Durchfuhr gab diesem Winke
fühlbaren Nachdruck. Noch bestimmter sprach sich Hardenberg über die
Absicht des Gesetzes aus, schon ehe es in Kraft trat. Als die Fabrikanten
von Rheidt und anderen rheinischen Plätzen den Staatskanzler um
Beseitigung der deutschen Binnenzölle baten, gab er die Antwort (3. Juni
1818): die Vorteile, welche aus der Vereinigung mehrerer deutscher Staaten
zu einem gemeinschaftlichen Fabrik- und Handelssystem hervorgehen können,
seien der Regierung nicht unbekannt; mit steter Rücksicht hierauf sei der
Plan des Königs zur Reife gediehen. »Es liegt ganz im Geiste dieses
Planes, ebensowohl auswärtige Beschränkungen des Handels zu erwidern, als
Willfährigkeit zu vergelten und nachbarliches Anschließen an ein
gemeinsames Interesse zu befördern«. Ebenso erklärte er den Elberfeldern:
die preußischen Zollinien sollten dazu dienen, »eine allgemeine Ausdehnung
oder sonstige Vereinigung vorzubereiten«.

Damit wurde deutlich angekündigt, daß der Staat, der seit langem das
Schwert des alten Kaisertums führte, jetzt auch die handelspolitischen
Reformgedanken der Reichspolitik des sechzehnten Jahrhunderts wieder
aufnahm und bereit war, der Nation nach und nach die Einheit des
wirtschaftlichen Lebens zu schaffen, welche ihr im ganzen Verlaufe ihrer
Geschichte immer gefehlt hatte. Er dachte dies Ziel, das sich nicht mit
einem Sprunge erjagen ließ, schrittweis, in bedachtsamer Annäherung, durch
Verträge von Staat zu Staat zu erreichen. Mars und Merkur sind die
Gestirne, welche in diesem Jahrhundert der Arbeit das Geschick der Staaten
vornehmlich bestimmen. _Das Heerwesen und die Handelspolitik der
Hohenzollern bildeten fortan die beiden Rechtstitel, auf denen Preußens
Führerstellung in Deutschland ruhte._ Und diese Handelspolitik war
ausschließlich das Werk der Krone und ihres Beamtentums. Sie begegnete,
auch als ihre letzten Ziele sich späterhin völlig enthüllten, regelmäßig
dem verblendeten Widerstande der Nation. Im Zeitalter der Reformation war
die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes an dem Widerstande der
Reichsstädte gescheitert; im 19. Jahrhundert ward sie recht eigentlich
gegen den Willen der Mehrzahl der Deutschen von neuem begonnen und
vollendet.

Im Kampfe gegen das preußische Zollgesetz hielten alle deutschen Parteien
zusammen, Kotzebues Wochenblatt so gut wie Ludens Nemesis. Vergeblich
widerlegte J. G. Hoffmann(10) in der Preußischen Staatszeitung mit
überlegener Sachkenntnis das fast durchweg wertlose nationalökonomische
Gerede der Presse. Dieselben Schutzzöllner, die um Hilfe riefen für die
deutsche Industrie, schalten zugleich über die unerschwinglichen Sätze des
preußischen Tarifs, der doch jenen Schutz gewährte. Dieselben Liberalen,
die den Bundestag als einen völlig unbrauchbaren Körper verspotteten,
forderten von dieser Behörde eine schöpferische handelspolitische Tat.
Wenn Hoffmann nachwies, daß das neue Gesetz eine Wohltat für Deutschland
sei, so erwiderten Pölitz, Krug und andere sächsische Publizisten, kein
Staat habe das Recht, seinen Nachbarn Wohltaten aufzudrängen. Alberne
Jagdgeschichten wurden mit der höchsten Bestimmtheit wiederholt und von
der Unwissenheit der Leser begierig geglaubt. Da hatte ein armer Höker aus
dem Reußischen, als er seinen Schubkarren voll Gemüse zum Leipziger
Wochenmarkt fuhr, einen Taler Durchfuhrzoll an die preußische Maut zahlen
müssen — nur schade, daß Preußen von solchen Waren gar keinen Zoll erhob.
Auch die Sentimentalität ward gegen Preußen ins Feld geführt; sie findet
sich ja bei den Deutschen immer ein, wenn ihnen die Gedanken ausgehen. Da
war gleich am ersten Tage, als das unselige Gesetz in Kraft trat, ein
Zollbeamter zu Langensalza von einem gothaischen Patrioten im Rausche
heiligen Zornes erstochen worden; der Mann hatte sich aber selbst
entleibt. Da hieß es wehmütig, König Friedrich Wilhelm hege wohl
menschenfreundliche Absichten, aber »finanzielle Rücksichten vergiften die
besten Maßregeln«; für die harte Notwendigkeit dieser finanziellen
Rücksichten hatte man kein Auge. Die ersehnte Einheit des deutschen
Marktes — darüber bestand unter den liberalen Patrioten kein Streit —
konnte nur gelingen, wenn die bereits vollzogene Einigung der Hälfte
Deutschlands wieder zerstört wurde.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert.
II, 211 ff. — Die Anmerkungen sind vom Herausgeber beigefügt.

                            ------------------



    1 Geb. 23. August 1769, gest. 2. November 1834.

    2 Adam Smith, geb. 1723, gest. 1790, ist als der Begründer der neueren
      Nationalökonomie zu betrachten; er vertrat die Lehre, daß es in
      wirtschaftlichen Dingen Aufgabe des Staates sei, das freie Spiel der
      wirtschaftlichen Kräfte durch Beseitigung entgegenstehender
      Hemmnisse zu fördern.

    3 Geb. 11. März 1770, gest. am 15. September 1830 an den schweren
      Verletzungen, die er sich bei Eröffnung der zwischen Liverpool und
      Manchester erbauten Eisenbahn dadurch zuzog, daß er beim Einsteigen
      unter die Räder fiel. Im Ministerium Canning war er Staatssekretär
      für die Kolonien.

    4 Die Navigationsakte vom 9. Oktober 1651 gestattete die Einfuhr von
      Waren aus Afrika, Asien und Amerika nur unter englischer Flagge, die
      Einfuhr von europäischen Waren nur durch englische Schiffe oder
      Schiffe des erzeugenden Landes. Damit wurde der holländische
      Zwischenhandel ausgeschaltet. Erst 1849 wurde die Akte aufgehoben.

    5 Edmund Burke, geb. 1729, gest. 9. Juli 1797, hervorragender
      englischer Politiker und Staatsmann.

    6 Adam Smith war von 1751 ab eine Reihe von Jahren als Professor der
      Logik und der Moral an der Universität zu Glasgow tätig.

    7 Karl August, Fürst von Hardenberg, geb. 31. Mai 1750, gest. 26. Nov.
      1822, seit Juni 1810 bis an seinen Tod preußischer Staatskanzler.

    8 Joh. Albrecht Friedrich Eichhorn, geb. 2. März 1779, gest. 16.
      Januar 1856, war als Direktor der zweiten Abteilung des Ministeriums
      des Äußeren besonders für die Entwicklung des Zollvereins tätig. Von
      1840–48 kämpfte er als Kultusminister für die Erhaltung der
      kirchlichen Rechtgläubigkeit gegen die freiheitlichen Bestrebungen
      der Lichtfreunde.

    9 Zwangsmaßregeln.

   10 Joh. Gottfr. Hoffmann, geb. 19. Juli 1765, gest. 12. November 1847,
      hervorragender Nationalökonom und Begründer der wissenschaftlichen
      Statistik.



2. Der Kampf gegen das preußische Zollgesetz und der erste preußische
Zollvertrag.


Alles historische Werden entspringt der beständigen Wechselwirkung
zwischen dem bewußten Menschenwillen und den gegebenen Zuständen. Wie die
Vernunft, die in den Dingen liegt, nur durch die Willenskraft eines
großen, die Zeichen der Zeit verstehenden Mannes verwirklicht werden kann,
so finden auch die Sünden und Irrtümer der Politiker ihre Schranke an dem
Charakter der Staaten, an der Macht der Ideen, die sich im Verlauf der
Geschichte angesammelt haben. Schwer hatte die Krone Preußen gefehlt, als
sie in Karlsbad(11) sich den lebendigen Kräften des jungen Jahrhunderts
entgegenstemmte; und doch war dieser Staat modern von Grund aus, er konnte
sich der neuen Zeit nicht gänzlich entfremden und begann eben jetzt eine
Reform seines Haushalts, welche ihn befähigte, in seiner wirtschaftlichen
Entwicklung alle anderen deutschen Staaten zu überflügeln. Nachgiebig bis
zur Selbstvergessenheit war Hardenberg in Teplitz(12) allen Wünschen
Österreichs entgegengekommen, der Glaube an die unbedingte
Interessengemeinschaft der beiden Großmächte beherrschte ihn ganz und gar;
und doch war der Gegensatz der beiden Mächte in einer alten Geschichte
begründet und, so lange die Machtfrage der deutschen Zukunft ungelöst
blieb, durch menschlichen Willen nicht mehr beizulegen. Fast in dem
nämlichen Augenblicke, da der Berliner Hof sich gänzlich der Führung
Österreichs zu überlassen schien, tat er wieder einen Schritt vorwärts auf
den Bahnen der friderizianischen Politik und begann die deutschen
Nachbarlande in seine Zollgemeinschaft aufzunehmen. Es war ein winziger,
nach dem Maße der Gegenwart fast lächerlicher Erfolg, aber der
unscheinbare Beginn einer Staatskunst, welche die deutschen Staaten durch
das Band wirtschaftlicher Interessen unlösbar an Preußen ketten und die
Befreiung von Österreich vorbereiten sollte.

Seit das preußische Zollgesetz in Kraft gesetzt und den kleinen Nachbarn
zunächst nur durch seine Härten fühlbar wurde, erhob sich überall mit
erneuter Stärke der Ruf nach Aufhebung aller Binnenmauten, und es begann
eine leidenschaftliche Agitation für die deutsche Handelseinheit, der
Vorläufer und das Vorbild der späteren Kämpfe um die politische Einheit.
Die ganze Nation schien einig in einem großen Gedanken; gleichwohl gingen
die Ansichten über die Mittel und Wege nach allen Richtungen auseinander,
und das einzige, was retten konnte, der Anschluß an die schon vorhandene
Einheit des preußischen Marktgebietes, ward in unseliger Verblendung so
lange verschmäht, bis schließlich nur die bittere Not das Unvermeidliche
erzwang.

Gleich nach dem Frieden begann eine regelmäßige Einwanderung in das
verarmte Preußen einzuströmen, etwa halb so stark als der Überschuß der
Geburten; sie bestand überwiegend aus jungen Leuten der deutschen
Nachbarschaft, die in dem Lande der sozialen Freiheit ihr Glück suchten.
Als nunmehr die Binnenzölle in der Monarchie hinwegfielen, da ließen sich
die Vorteile, welche der preußische Geschäftsmann aus seinem ausgedehnten
freien Markt zog, zumal an den Grenzplätzen bald mit Händen greifen: so
siedelte ein Teil der Bingener Weinhändler auf das preußische Ufer der
Nahe über, da die Preise in Preußen oft dreimal höher standen als auf dem
überfüllten hessischen Markte. Das Beamtentum der kleinen Höfe war noch
gewöhnt an das Zunftwesen, an die Erschwerung der Niederlassung und der
Heiraten, an die tausend Quälereien einer kleinlichen sozialen
Gesetzgebung; von der Überlegenheit der preußischen Handelspolitik ahnte
man hier noch gar nichts. Manchem wohlmeinenden Beamten in Sachsen und
Thüringen erschienen die preußischen Steuergesetze als eine überflüssige
fiskalische Härte, weil sein eigener Staat für das Heerwesen nur Geringes
leistete, also mit bescheidenen Einnahmen auskommen konnte. So entstand
unter dem Schutze der kleinen Höfe an den preußischen Binnengrenzen ein
Krieg aller gegen alle, ein heilloser Zustand, von dem wir heute kaum noch
eine Vorstellung haben. Das Volk verwilderte durch das schlechte Handwerk
des Schwärzens. In die zollfreien Packhöfe, welche überall dem preußischen
Gebiete nahe lagen, traten alltäglich handfeste braune Gesellen, die
Jacken auf Rücken und Schultern ganz glatt gescheuert, manch einem schaute
das Messer aus dem Gürtel; dann packten sie die schweren Warenballen auf,
ein landesfürstlicher Mautwächter gab ihnen das Geleite bis zur Grenze und
ein Helf Gott mit auf den bösen Weg. Der kleine Mann hörte sich nicht satt
an den wilden Abenteuern verwegener Schmuggler, die das heutige Geschlecht
nur noch aus altmodischen Romanen und Jugendschriften kennt. Also gewöhnte
sich unser treues Volk die Gesetze zu mißachten. Jener wüste Radikalismus,
der allmählich in den Kleinstaaten überhand nahm, ward von den kleinen
Höfen selber gepflegt: durch die Sünden der Demagogenjagd wie durch die
Frivolität dieser Handelspolitik.

Als die Urheber solchen Unheils galten allgemein nicht die Kleinstaaten,
die den Schmuggel begünstigten, sondern Preußen, das ihn ernsthaft
verfolgte; nicht jene Höfe, die an ihren unsauberen fiskalischen Kniffen,
ihren veralteten unbrauchbaren Zollordnungen träge festhielten, sondern
Preußen, das sein Steuersystem neu gestaltet und gemildert hatte. Unfähig,
die Lebensbedingungen eines großen Staates zu verstehen, stellten die
kleinen Höfe alles Ernstes die Forderung, Preußen müsse jene reiflich
erwogene, in alle Zweige des Gemeinwesens tief einschneidende Reform
sofort wieder rückgängig machen, noch bevor sie die Probe der Erfahrung
bestanden hatte — und halb Deutschland stimmte dem törichten Ansinnen zu.

Außerhalb der preußischen Beamtenkreise wagten in diesen ersten Jahren nur
zwei namhafte Schriftsteller das Werk Maaßens unbedingt zu verteidigen.
Der unermüdliche Benzenberg(13) bewährte in seinem Buche »über Preußens
Geldhaushalt und neues Steuersystem« wieder einmal seinen praktischen
Takt. Im Verkehr mit Hardenberg hatte er gelernt, den Staatshaushalt von
oben, vom Standpunkt der Regierenden zu betrachten. Er wußte, daß jede
ernsthafte Kritik eines Steuersystems beginnen muß mit der Frage: welche
Ausgaben dem Staate unerläßlich seien? — einer Frage, die von den meisten
Publizisten jener Zeit gar nicht berührt wurde. So gelingt ihm
nachzuweisen, daß Preußen seiner Zolleinkünfte nicht entbehren könne. Er
scheut sich nicht, das Wehrgesetz und die neuen Steuergesetze als die
größten Wohltaten der jüngsten Epoche Friedrich Wilhelms III. zu loben; er
verlangt, daß man sie gegen jeden Widerstand aufrecht halte, fordert die
Nachbarstaaten auf, der Einladung des Königs zu folgen und mit Preußen
wegen gegenseitiger Aufhebung der Zölle zu verhandeln. Dem Traumgebilde
der Bundeszölle geht er hart zu Leibe. Er richtet an F. List(14) (August
1819) einen offenen Brief und fragt, wie denn der Bundestag, »der keine
Art von Legislation hat«, eine solche Reform schaffen oder gar die
Zollverwaltung leiten solle? und sei denn die Aufhebung der Binnenmauten
möglich ohne gleichmäßige Besteuerung des inneren Konsums? Die Stimme des
nüchternen Mannes verhallte in dem allgemeinen Toben; war er doch längst
schon den Liberalen verdächtig, weil er ein offenes Auge für die Eigenart
des preußischen Staates besaß.

Auch einer der tüchtigsten Kaufleute Deutschlands, E. W. Arnoldi in
Gotha(15), begrüßte das preußische Zollgesetz schon im Januar 1819 als den
ersten Keim eines Vereins aller deutschen Staaten. Nur herzhaft
eingeschlagen in die dargebotene Hand: — so sprach er sich im Allgemeinen
Anzeiger aus — Preußen stellt ja den Grundsatz der Gegenseitigkeit an die
Spitze seines Gesetzes und erklärt sich bereit zu Verträgen mit den
Nachbarn. Der treffliche Mann hatte einst in Hamburg noch zu den Füßen des
alten Büsch(16) gesessen und sich dort eine freie Ansicht vom Welthandel
gebildet, welche der binnenländischen Kleinlebigkeit der Mehrzahl seiner
Standesgenossen noch ganz fremd war. Ihn wurmte die kindliche Unmündigkeit
dieser Geschäftswelt, die so gar nichts tat, um sich das Joch einer
widersinnigen Handelsgesetzgebung vom Nacken zu schütteln. Schon seit
Jahren trug er sich mit dem Gedanken eines Bundes der deutschen
Fabrikanten zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen. Dann stiftete er
in seiner Vaterstadt unter dem Namen Innungshalle eine Handelskammer und
eine rasch aufblühende Handelsschule. Endlich fand er ein weites Gebiet
fruchtbarer Tätigkeit in dem Versicherungswesen, das noch ganz in der
Botmäßigkeit des Auslandes stand. Fast an allen größeren deutschen Plätzen
unterhielt der mächtige Londoner Phönix seine Agenturen und beutete die
Deutschen durch unbillige Prämien aus, da die kleinen heimischen
Versicherungsgesellschaften, die in einzelnen Städten des Nordens
bestanden, ihre Wirksamkeit auf die Vaterstadt beschränkten. Da wendete
sich Arnoldi (1819) an die Nation mit der Frage, wie lange sie noch ihr
Geld in die englische Sparbüchse legen wolle, und entwarf den Plan für
eine deutsche, das gesamte Vaterland umfassende, auf Gegenseitigkeit
beruhende Feuerversicherungsbank. Zwei Jahre darauf trat diese Anstalt zu
Gotha ins Leben, der erste Anfang der großartigen Entwicklung unseres
nationalen Versicherungswesens. Der allgemeine Haß gegen Englands
Handelsherrschaft kam dem kühnen Unternehmer zustatten. Überall im
Binnenlande schalt man auf England und die Hansestädte, die den
Süddeutschen nur als englische Kontore galten; der wieder erwachende
Napoleonskultus und die französischen Sympathien der Liberalen des Südens
wurden durch solche erregte Stimmungen gefördert. Über die Waffen
freilich, welche den deutschen Gewerbefleiß vor einer erdrückenden
ausländischen Mitwerbung sichern konnten, hatten die wenigsten auch nur
nachgedacht. Nur soviel schien allen unzweifelhaft, daß sämtliche neu
eingeführte Zölle sofort wieder aufgehoben und die im Artikel 19 der
Bundesakte verheißene Verkehrsfreiheit durch den Bundestag angeordnet
werden müsse.

Selbst jener hochherzige, geistvolle Agitator, der mit dem ganzen Ungestüm
seiner Tatkraft gegen die Binnenmauten auftrat, auch Friedrich List,
teilte den allgemeinen Irrtum. Wie Görres(17) einst im Rheinischen Merkur
die Idee der politischen Macht und Einheit des Vaterlandes vertrat, so
verfocht List die Idee der handelspolitischen Einheit — eine verwandte
Natur, feurig, hochbegeistert, ein Meister der bewegten Rede, voll tiefer
und echter Leidenschaft, leicht hingerissen zu phantastischen Verirrungen.
Ein echter Reichsstädter, war er im freiheitsstolzen Reutlingen
aufgewachsen, unter ewigen Händeln mit den württembergischen Schreibern;
er zählte zu jenen geborenen Kämpfern, denen das Schicksal immer neuen
Hader sendet, auch wenn sie den Streit nicht suchen. Seine Mutter, seinen
einzigen Bruder sah er plötzlich sterben infolge der Roheit brutaler
Beamten; und als er dann selber einige Jahre in der geisttötenden
Scheintätigkeit der württembergischen Schreibstuben verbracht hatte, da
ward sein Haß gegen die Herrschaft des rheinbündischen Beamtentums
grenzenlos, und er setzte sich zum Ziele seines Lebens, den Bürger und
Bauersmann zur Selbsttätigkeit zu erwecken, ihn aufzuklären über seine
nächsten Interessen, die Volkswirtschaftslehre von den Formeln des
Katheders zu befreien und sie die Sprache des Volkes reden zu lassen.
Schon durch die Geburt ein Deutscher schlechtweg, gleich dem Reichsritter
Stein, ging er mit seinen kühnen Entwürfen sogleich über die Grenzen der
schwäbischen Heimat hinaus, so daß er den verschwiegerten und
verschwägerten Württembergern bald als ein wildfremder Störenfried
verdächtig wurde: eine neue Zeit handelspolitischer Größe, dauerhafter als
einst die Herrlichkeit der Hansa, sollte dem deutschen Vaterlande tagen.
Eine seltene Kunst, die Massen zu befeuern und zu erregen, stand ihm zu
Gebote, ein agitatorisches Talent, dessengleichen unsere an großen
Demagogen so arme Geschichte seither nur noch zweimal, in Robert Blum(18)
und Lassalle(19) gesehen hat. Im April 1819 stiftete List mit mehreren
Industriellen der Kleinstaaten, Miller aus Immenstadt, Schnell aus
Nürnberg, E. Weber aus Gera den Verein deutscher Kaufleute und
Fabrikanten, dem sich bald die Mehrzahl der großen Firmen in Süd- und
Mitteldeutschland anschloß, und legte rasch entschlossen seine Tübinger
Professur nieder, da die württembergische Regierung das Amt eines
Konsulenten des Handelsvereins als unverträglich mit der Beamtenwürde
betrachtete.

Der neue Handelsverein richtete sogleich an den Bundestag eine Bittschrift
um Ausführung des Artikels 19, Beseitigung aller Binnenmauten und Erlaß
eines deutschen Zollgesetzes, das den Zöllen des Auslandes mit strengen
Retorsionen begegnen sollte, bis sich ganz Europa über allgemeine
Handelsfreiheit verständigt hätte — denn noch bekannte sich List, gleich
den meisten Süddeutschen jener Zeit, im Grundsatz zu den Lehren des
Freihandels. In Frankfurt abgewiesen, bestürmte List sodann die Höfe, die
Geschäftsmänner und wen nicht sonst mit seinen Gesuchen, geißelte in
seiner Zeitschrift dem »Organ des deutschen Handels- und Gewerbestandes«,
unermüdlich und unerbittlich die Gebrechen deutscher Handelspolitik. Also
hat er in rastloser Arbeit mehr als irgendeiner der Zeitgenossen dazu
beigetragen, daß die Überzeugung von der Unhaltbarkeit des Bestehenden
tief in die Nation drang. Große verwegene Träume, die erst das lebende
Geschlecht in Erfüllung gehen sieht, regten sich in seinem stürmischen
Kopfe: er dachte an eine gemeinsame Gewerbegesetzgebung, an ein deutsches
Postwesen, an nationale Industrieausstellungen, er hoffte die romantischen
Kaiserträume des jungen Geschlechts durch die Arbeit der praktischen
nationalen Politik zu verdrängen und sah die Zeit voraus, da eine freie
Verfassung, ein deutsches Parlament aus der Handelseinheit hervorgehen
würde. Als der Schöpfer des Zollvereins, wie er selber im Übermaß seines
Selbstgefühls sich genannt hat, kann List gleichwohl keinem Unbefangenen
gelten.

Ein klares Programm, einen bestimmten, durchgebildeten politischen
Gedanken aufzustellen und festzuhalten, lag überhaupt nicht in der Weise
der Patrioten jener Zeit. Nur im Innern der süddeutschen Mittelstaaten
begann die konstitutionelle Bewegung bereits feste, deutlich
ausgesprochene Parteimeinungen hervorzurufen. Wer über den deutschen
Gesamtstaat schrieb, begnügte sich noch immer, der elenden Gegenwart ein
leuchtendes Idealbild gegenüberzuhalten und dann im raschen Wechsel
Einfälle und Winke für den praktischen Staatsmann hinzuwerfen. Wie Görres
im Rheinischen Merkur ein ganzes Geschwader deutscher Verfassungspläne
harmlos veröffentlichte, so eilte auch List in jähen Sprüngen von einem
Plane zum andern über. Bald will er die deutschen Bundesmauten an eine
Aktiengesellschaft verpachten; bald soll Deutschland sich anschließen an
das österreichische Prohibitivsystem; dann überfällt ihn wieder die
Ahnung, ob nicht Preußen den Weg zur Einheit zeigen werde. In seiner
Eingabe an den Bundestag gestand er: »Man wird unwillkürlich auf den
Gedanken geleitet, die liberale preußische Regierung, die der Lage ihrer
Länder nach vollkommene Handelsfreiheit vor allen andern wünschen muß,
hege die große Absicht, durch dieses Zollsystem die übrigen Staaten
Deutschlands zu veranlassen, endlich wegen einer völligen Handelsfreiheit
sich zu vergleichen. Diese Vermutung wird fast zur Gewißheit, wenn man die
Erklärung der preußischen Regierung berücksichtigt, daß sie sich geneigt
finden lasse, mit Nachbarstaaten besondere Handelsverträge zu schließen«.
Leider vermochte der Leidenschaftliche nicht an dieser einfach richtigen
Erkenntnis festzuhalten. Er war ein Gegner der preußischen Handelspolitik,
soweit aus seinem unsteten Treiben überhaupt eine vorherrschende Ansicht
erkennbar wird; denn nach allen Abschweifungen lenkte er immer wieder auf
jenen Weg zurück, welchen Preußen längst als unmöglich erkannt hatte, auf
die Idee der Bundeszölle. Von den preußischen Zuständen besaß List nur
sehr mangelhafte Kenntnis; sein Verein ward durch die Hoffnung auf baldige
Wiederaufhebung des preußischen Zollgesetzes zusammengehalten und besaß
Korrespondenten in allen größeren deutschen Staaten, aber, bezeichnend
genug, keinen in Preußen.

Nur der Zauber, der an dem Namen Deutschland haftete, erklärt das Rätsel,
daß so viele wackere und einsichtige Männer noch immer auf eine
Handelspolitik des Deutschen Bundes hoffen konnten. Seinerseits hatte der
Bundestag alles getan, um die Schwärmer zu enttäuschen. Die
Berichterstattung über Lists Bittschrift wurde dem Hannoveraner
Martens(20) übertragen, der gleich den meisten dieser »deutschen
Großbritannier« die englische Handelsherrschaft auf deutschem Boden
hocherfreulich fand. Mit dem ganzen Feuereifer polizeilicher Seelenangst
fragte er zunächst, woher dieser Verein das Recht nehme, sich zum
Vertreter des deutschen Handelsstandes aufzuwerfen, und überließ es den
hohen Regierungen, auf ihre beteiligten Untertanen ein wachsames Auge zu
richten. Zur Sache selbst brachte er nicht viel mehr vor als eine
drastische Schilderung der ungeheueren Schwierigkeiten, welche sich, seit
die deutschen Staaten souverän geworden, der Handelseinheit
entgegenstellten (24. Mai). Einige Bundesgesandte wünschten mindestens die
Einsetzung einer Kommission; aber dann hätten ja die Bittsteller wähnen
können, dieser Schritt sei auf ihre Veranlassung geschehen! Um einer so
frevelhaften Mißdeutung vorzubeugen, beschloß die Bundesversammlung nur,
daß man sich späterhin einmal mit dem Artikel 19 beschäftigen wolle.
Einige Wochen nachher (22. Juli) erinnerten die Ernestinischen Höfe den
Bundestag nochmals an den unglücklichen Artikel; Lists Freund, E. Weber,
und die Fabrikanten des Thüringer Waldes ließen ihnen keine Ruhe. Diesmal
ergingen sich Baden, Württemberg, beide Hessen und die Ernestiner in
wohlgemeinten, aber auch sehr wohlfeilen Reden zum Preise der deutschen
Verkehrsfreiheit und begeisterten die Versammlung dermaßen, daß sie
nunmehr wirklich beschloß, nach den Ferien, also 1820, solle eine
Kommission eingesetzt werden. Das war die Hilfe, welche Deutschlands
Handel in Frankfurt zu erwarten hatte. Der preußische Gesandte(21) aber
fand es mit Recht unbegreiflich, daß diese Versammlung sichs zutraue, so
schwierige Arbeiten auch nur in die Hand zu nehmen.

Trotz solcher Erfahrungen sollten noch viele Jahre vergehen, bis die
Unausführbarkeit der leeren Versprechungen des Artikels 19 allgemein
erkannt wurde. Mit großer Hartnäckigkeit hielt namentlich die badische
Regierung an dem Traumbilde des Bundeszollwesens fest; ihr
langgestrecktes, auf die Durchfuhr angewiesenes Land litt unter dem Jammer
der Binnenmauten besonders schwer, und nicht ohne Besorgnis betrachtete
Minister Berstett(22) die wachsende Erbitterung im Volke. Der beschränkte
Mann hoffte durch wirtschaftliches Gedeihen die Nation mit ihrer
schimpflichen Zersplitterung zu versöhnen, ihr »einen materiellen Ersatz
für den Verlust mancher chimärischen, aber liebgewordenen Ideen« zu geben.
Darum empfahl er auf den Karlsbader Konferenzen in einer langen
Denkschrift (15. August) die Einführung eines Bundes- Douanensystems, das
für 30 Millionen Menschen freien Verkehr schaffen müsse; über die große
Frage, wie es möglich sein sollte, Hannover, Holstein, Luxemburg, Deutsch-
Österreich einem nationalen Zollwesen einzufügen, ging das überaus
unklare, widerspruchsvolle Schriftstück schweigend hinweg. Metternich(23)
wurde durch diesen Antrag, welchem Österreich sich schlechterdings nicht
fügen konnte, unangenehm überrascht und versuchte sogar, die Kompetenz des
Bundes in Zweifel zu ziehen. »Der Handel — so behauptete er —, seine
Ausdehnung wie seine Beschränkung gehört zu den ersten Befugnissen der
Souveränität«. Zur Mißhandlung der Universitäten, von denen die Bundesakte
kein Wort sagte, war der Bund nach der k. k. Doktrin unzweifelhaft befugt;
aber die Verkehrsfreiheit, welche der Bundesvertrag ausdrücklich in
Aussicht stellte, verstieß gegen die Souveränität der Bundesstaaten.
Drastischer konnte das Verhältnis der Hofburg zu den Lebensfragen der
deutschen Nation unmöglich bezeichnet werden. Auf das wiederholte
Andrängen Badens und Württembergs erklärte sich der österreichische
Staatsmann zuletzt doch bereit, die Zollfrage auf die Tagesordnung der
bevorstehenden Wiener Konferenzen zu setzen. Er wußte wohl, was von
solchen Beratungen zu erwarten sei.

Unterdessen hatte auch der beste Kopf unter den badischen Finanzmännern,
Nebenius(24), seine Gedanken über die Bedingungen der deutschen
Verkehrsfreiheit in einer geistvollen Denkschrift niedergelegt, einer
Privatarbeit, welche zwar niemals, auch nicht mittelbar, auf die
Entwicklung des Zollvereins irgendeinen Einfluß ausgeübt hat, aber durch
Klarheit und Bestimmtheit alles übertraf, was damals von Privatleuten über
deutsche Handelspolitik geschrieben wurde. Der gelehrte Verfasser der
badischen Konstitution errang sich schon in jenen Jahren durch seine
Schrift über die englische Staatswirtschaft ein wissenschaftliches
Ansehen, das späterhin, seit dem Erscheinen seines Werkes »der öffentliche
Kredit« noch höher stieg; dies klassische Buch kann niemals ganz veralten,
es wird, wie Ricardos(25) Werke, dem angehenden Nationalökonomen immer
unschätzbar bleiben als eine Schule strengen methodischen Denkens. Auch
seine um Neujahr 1819 verfaßte handelspolitische Denkschrift verrät
überall den sicheren Blick des gewiegten Kenners. Sie wurde im April 1819
vertraulich den badischen Landtagsmitgliedern mitgeteilt und dann im
Winter den Wiener Konferenzen durch Berstett als ein beachtenswertes
Privatgutachten überreicht. Maaßen freilich, Klewiz(26) und die anderen
Urheber des preußischen Zollgesetzes konnten aus den Ratschlägen des
badischen Staatsmannes nichts lernen. Für sie war das Richtige in seiner
Denkschrift nicht neu, das Neue nicht richtig.

Die Denkschrift tritt, in den behutsam schonenden Formen, welche Nebenius
liebte, entschieden gegen das preußische Zollgesetz auf. Sie hebt die
Übelstände dieses Systems scharf heraus, ohne die Lichtseiten zu erwähnen.
Sie stellt den Satz hin: »kein deutscher Staat, Österreich ausgenommen,
vermag sein Gebiet gegen überwiegende fremde Konkurrenz wirksam zu
schützen« — eine Behauptung, welche Preußens Staatsmänner soeben durch die
Tat zu widerlegen begannen. Die Urheber des Gesetzes vom 26. Mai gingen
aus von den Bedürfnissen des preußischen Staatshaushalts, Nebenius hebt an
mit der Betrachtung der Leiden des deutschen Verkehrs. Darum steht jenen
die finanzielle, diesem der staatswirtschaftliche Gesichtspunkt obenan.
Darum wollen jene die allmähliche Erweiterung des preußischen Zollwesens
unter den Bedingungen, welche das Interesse der preußischen Finanzen
vorschreibt. Nebenius hingegen fordert, ganz im Sinne der
Durchschnittsmeinung der Zeit, ein System deutscher Bundeszölle, eine vom
Bundestage abhängige Zollverwaltung. Er will mithin genau das Gegenteil
der Politik, welche den wirklichen Zollverein geschaffen hat; der erste
Schritt auf dem von Nebenius vorgeschlagenen Wege mußte offenbar zur
Aufhebung des preußischen Zollgesetzes führen, also gerade die Grundlage
des späteren Zollvereins vernichten. Der handelspolitische Kampf jener
Jahre bewegte sich um die eine Frage: soll das preußische Zollgesetz
aufrecht bleiben oder nicht? Und in diesem Streite stand Nebenius auf der
Seite der Irrenden. Will man eine Denkschrift, welche also den leitenden
politischen Gedanken der preußischen Handelspolitik bekämpft, als den
bahnbrechenden Vorläufer des Zollvereins preisen, so muß man, kraft
derselben Logik, auch Großdeutsche und Kleindeutsche für
Gesinnungsgenossen erklären. Beide Parteien erstrebten bekanntlich die
deutsche Einheit, nur leider auf entgegengesetzten Wegen.

Der staatsmännische Sinn des geistvollen Badeners steht keineswegs auf
gleicher Höhe mit seiner volkswirtschaftlichen Einsicht. Er hegt wohl
Zweifel, ob Österreich dem Zollverein beitreten könne, zu einem sicheren
Schluß gelangt er dennoch nicht. Noch im Jahre 1835 hat er den Eintritt
Österreichs für möglich gehalten; dann werde der Zollverein »den schönsten
aller Märkte bilden«. Die schwerwiegenden politischen Gründe, welche einen
solchen Gedanken für Preußen unannehmbar machten, sind ihm niemals klar
geworden. Ebenso wenig will er begreifen, warum Preußen als eine
europäische Macht die Selbständigkeit seiner Zollverwaltung unbedingt
aufrecht halten mußte; er verlangte eine in der Hand des Bundes
zentralisierte Zollverwaltung, die Mautbeamten sollen allein dem Bunde
vereidigt werden. Auch bei der Erörterung von Nebenfragen vermag er nicht
immer hinauszublicken über den engen Gesichtskreis seines heimischen
Kleinstaates. So will er, mit wenigen Ausnahmen, die gesamte Zollerhebung
allein an den Grenzen stattfinden lassen, weil, nach der Ansicht des
badischen Beamtentums, diese Einrichtung dem Grenzlande Baden besonderen
Vorteil bringen sollte. Maaßen dagegen ließ in allen größeren preußischen
Plätzen Packhöfe und Zollstellen errichten, da ohne solche Erleichterung
ein schwunghafter Speditionshandel offenbar nicht gedeihen konnte.

Neben diesen Irrtümern der Denkschrift steht freilich eine lange Reihe
tief durchdachter, praktisch brauchbarer Vorschläge, doch ist kein
einziger darunter, welchen das preußische Kabinett nicht schon damals
gekannt und angewendet hätte. Mit großer Klarheit entwickelt Nebenius den
Satz, daß ohne Zollgemeinschaft die Freiheit des Verkehrs nicht möglich
sei. Dieser Gedanke, der uns heute trivial und selbstverständlich
erscheint, war der Diplomatie der Kleinstaaten jener Zeit völlig neu. Den
Berliner Staatsmännern war er wohlbekannt; denn nur jenen Staaten, die
sich dem preußischen Zollsystem einfügen wollten, hatte Preußen freien
Verkehr angeboten. Ebenso tief durchdacht waren die Grundzüge des
Zolltarifs, welche Nebenius entwarf. Er will mäßige Finanzzölle namentlich
auf die Gegenstände allgemeinen Gebrauchs, auf die Kolonialwaren legen;
die dem heimischen Gewerbefleiß notwendigen Rohstoffe gibt er frei, die
Fabrikwaren schützt er durch Zölle, die ungefähr der üblichen
Schmuggelprämie entsprechen; feindselige Schritte des Auslandes sollen mit
Repressalien erwidert werden. Treffliche Gedanken, ohne Frage; aber als
Nebenius schrieb, war bereits der preußische Tarif veröffentlicht, der
durchaus auf denselben Grundsätzen beruhte. Selbständiges Nachdenken hatte
den Süddeutschen genau auf dieselben staatswirtschaftlichen Ideen geführt,
welche Eichhorn oftmals als den Eckstein des preußischen Systems
bezeichnete: »Freiheit, Reziprozität, Ausschließung der Prohibition.«  War
es nicht ein seltsames Zeichen der allgemeinen Unklarheit jener Tage, daß
ein so ungewöhnlicher Geist so dicht heranstreifte an die Ideen des
preußischen Zollsystems und doch nicht einmal die Frage aufwarf, ob nicht
der Bau der deutschen Handelseinheit auf dem festen Grunde dieses Systems
aufgerichtet werden sollte? — Nebenius stellt ferner den Grundsatz auf,
daß die Verteilung der Zolleinnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung
erfolgen solle. Aber als seine Denkschrift in Berlin bekannt wurde, da
hatte Preußen denselben folgenschweren Gedanken schon in einem
Staatsvertrage praktisch durchgesetzt. Er erörtert sodann, die
Zollgemeinschaft sei unmöglich, wenn nicht auch der innere Konsum nach
gleichen Grundsätzen besteuert werde; bis dies Ziel erreicht sei, müsse
man sich mit Übergangsabgaben behelfen. Auch diese Einsicht bestand in
Berlin schon längst; eben weil Eichhorn und Maaßen die weit abweichenden
Steuersysteme der Nachbarstaaten kannten, wollten sie nicht zu einer
vorschnellen Einigung die Hand bieten. Sie wußten desgleichen so gut wie
Nebenius, daß es genüge, einen Zollvertrag für einige Jahre abzuschließen;
gleich ihm hofften sie zuversichtlich, der unermeßliche Segen der
Verkehrsfreiheit werde die Wiederaufhebung eines einmal geschlossenen
Zollvereins verhindern …

Nebenius galt in der Diplomatie allgemein als ein bedeutender Kopf und als
ein höchst unbequemer Unterhändler. Er zählte zu jenen stillen
Gelehrtennaturen, die unter schmuckloser Hülle ein sehr reizbares
Selbstgefühl hegen, den Widerspruch ungern, noch schwerer die Widerlegung
ertragen. Weit entfernt von der lauten Prahlsucht Friedrich Lists, war er
doch mitnichten gesonnen, sein Licht hinter den Scheffel zu stellen. Er
gab wohl zu, kein einzelner Mann könne als Urheber des Zollvereins gelten.
Doch er rühmte sich, seine Denkschrift habe den Gedanken eines allgemeinen
Zollverbandes zum ersten Male entwickelt, sie habe, bis auf einen einzigen
Irrtum, die Verfassung des späteren Zollvereins im voraus richtig
gezeichnet. Er übersah, daß dieser einzige Irrtum gerade die Lebensfrage
der deutschen Handelspolitik betraf; er übersah nicht minder, daß der
beste Teil seiner Denkschrift lediglich als Wunsch aussprach, was Preußen
durch die Tat schon vollzogen hatte. Ihm gebührt nur das große Verdienst,
daß er, gleichzeitig mit den preußischen Staatsmännern und unabhängig von
ihnen, für einige wichtige Fragen deutscher Handelspolitik die rechte
Lösung erdachte; jedoch die entscheidende Frage: »Bundeszölle oder
Anschluß an das preußische System?« wurde in Berlin richtig, von Nebenius
falsch beantwortet …

Eine klare Vorstellung von dem Handelsbunde, der anderthalb Jahrzehnte
später ins Leben trat, hegte im Jahre 1819 noch niemand. »Die Idee hatte
sich noch gar nicht entwickelt«, pflegte Eichhorn späterhin zu sagen. Der
Aufzug des großen Gewebes war bereits ausgespannt. Es bestand das
preußische Zollsystem, es bestand der ausgesprochene Wille Preußens, dies
System zu erweitern und den deutschen Nachbarn ohne Kleinsinn reichlichen
Anteil an den gemeinsamen Zolleinkünften zu gewähren. Noch fehlte der
Einschlag. Es fehlte der gute Wille der Nachbarstaaten; es fehlte hüben
wie drüben ein deutlicher Begriff von den losen und lockeren bündischen
Formen, welche allein einen dauernden Handelsbund zwischen eifersüchtigen
souveränen Staaten — dies noch niemals gewagte Unternehmen — ermöglichen
konnten. Jenen guten Willen hat nachher die Not gezeitigt. Diese
Verfassungsformen des Zollvereins sind nicht von Nebenius, noch von
irgendeinem Denker im voraus ersonnen worden, da die Theorie solche
Aufgaben niemals lösen kann; sie sind gefunden worden auf den Wegen
praktischer Politik, durch Verhandlungen und gegenseitige Zugeständnisse
zwischen den deutschen Staaten. Der badische Denker schrieb als ein
unverantwortlicher Privatmann, er durfte kühn sofort die Einheit des
ganzen Vaterlandes ins Auge fassen. Er hat an diesem Ideale unverbrüchlich
festgehalten, und weil er so hohen Flug nahm, verfiel er auf den
unmöglichen Plan der Bundeszölle. Preußens Staatsmänner hatten ein
köstliches Gut zu hüten: die schwer errungene und noch immer hart bedrohte
handelspolitische Einheit ihres Staates. Sie mußten sich von den
Schwärmern bald des zaghaften Kleinsinns, bald des selbstzufriedenen
Dünkels zeihen lassen, und indem sie bedachtsam auf dem Bestehenden
fortbauten, erreichten sie das hohe Ziel. —

Zur rechten Stunde fanden die Urheber des preußischen Zollgesetzes einen
mächtigen diplomatischen Bundesgenossen an dem neuen Referenten für die
deutschen Angelegenheiten, J. A. F. Eichhorn, den sein Chef Graf
Bernstorff auf dem Gebiete der Handelspolitik völlig frei schalten ließ.
Unter den Helden der Arbeit, welche in müden Tagen die großen
Überlieferungen Preußens mutig aufrecht hielten, in friedlichem Schaffen
den Grund legten für seine neue Größe, steht Eichhorn in vorderster Reihe.
Sein ganzer Lebensgang hatte ihn vorbereitet auf die Rolle des friedlichen
Bändigers der Kleinstaaterei. Im Löwensteinischen Wertheim war er
aufgewachsen, an der lieblichen Ecke des Maintales und des Taubergrundes,
so recht im Herzen der verkommenen Staatenwelt des alten Reichs, und sein
tagelang blieb es ihm unvergeßlich, wie er dort noch den Boten des
Reichskammergerichts in seiner altfränkischen Tracht die Befehle von
Kaiser und Reich hatte vollstrecken sehen. Begeistert von den Taten
Friedrichs, war er dann gen Norden gegangen, um dem Staate seiner Wahl zu
dienen, und auch an ihm bewährte sich, daß Preußen die wärmste Liebe bei
jenen Deutschen findet, die sich dies Gefühl erst erarbeitet haben. Er
mußte in Cleve den Zusammenbruch der preußischen Herrschaft, dann in
Hannover 1806 die fiskalischen Künste einer kleinlichen Annexionspolitik
mit ansehen und ward trotz alledem nicht irr an seinem Staate. Dann nahm
er teil an Schills abenteuerlichem Zuge und trat zu Berlin mit Stein und
Gneisenau, mit (W. v.) Humboldt, Altenstein(27), Kircheisen(28) in
vertrauten Verkehr; sie alle ließen den unbekannten jungen Fremdling
sofort als einen Ebenbürtigen gelten. Ein Schüler Spittlers(29), gründlich
und vielseitig gebildet, ward er als erster Syndikus der Berliner
Universität auch persönlich mit der gelehrten Welt näher bekannt; mit
Schleiermacher(30) verband den tief religiösen Mann eine treue
Freundschaft, der großen Theologenfamilie der Sack gehörte er durch seine
Heirat an. Die Zeiten des Befreiungskrieges verlebte er gehobenen Herzens
erst als Offizier in Blüchers Stabe, dann als Mitglied von Steins
Zentralverwaltung; hier fand er reiche Gelegenheit, den kleinen deutschen
Regierungen bis in das Innerste der Seele zu blicken. Unerschüttert trug
er die Begeisterung jener großen Jahre hinüber in die stille Zeit des
Friedens.

Als er in seinem vierzigsten Jahre die wichtige Stellung im Auswärtigen
Amte erhielt, da beseelte ihn die Hoffnung, eine solche Verbindung, wie
sie einst unter der Zentralverwaltung nur zeitweilig, unfertig, unbeliebt
bestanden hatte, auf die Dauer zu begründen, die deutschen Staaten durch
die Bande des Rechts, des Vertrauens, des Interesses für immer an die
Krone Preußen anzuschließen. Dies galt ihm als die Vollendung, als die
Läuterung der Träume von 1813. Er erkannte in dem Artikel 19 der
Bundesakte »die gutgemeinte Absicht der deutschen Fürsten, daß,
unbeschadet ihrer Souveränität, den deutschen Untertanen die Wohltat eines
gemeinsamen Vaterlandes gewährt werden müsse«, und er traute seinem
Preußen die Kraft zu, die dem Bunde fehlte, diese Wohltat eines
Vaterlandes den Deutschen zu spenden. Neben der schneidigen Kühnheit, die
man oft an den großen Epochen unserer Geschichte bewundert hat, übersieht
man leicht jene kalte, zähe, ausdauernde Geduld, welche der preußischen
Staatskunst in den endlos langweiligen Händeln deutscher Kleinstaaterei
zur anderen Natur geworden war. Wohl keiner unserer Staatsmänner hat diese
altpreußische Tugend mit solcher Meisterschaft geübt wie Eichhorn. Da
watet der geistvolle Mann jahraus jahrein durch den zähen Schlamm
armseliger Verhandlungen, die schon beim Durchlesen körperlichen Ekel
erregen. Nichts schwächt ihm die Frische des Geistes; immer bleibt ihm der
Gedanke gegenwärtig, welch großes Ziel hinter den kleinen Händeln winkt;
immer wieder rafft sich sein gebrechlicher Körper nach schweren
Krankheitsanfällen zu rastloser Tätigkeit auf. Überall hat er seine Augen;
wie der Arzt am Krankenbette überwacht er die Stimmung der kleinen Höfe,
ihre Bosheit, ihre Selbstsucht, ihre ratlose Torheit. Zuweilen hilft er
sich mit einem scharfen Witz über die Langeweile hinaus. »Was wohl die
herzoglich sächsischen Häuser beabsichtigen? — schreibt er einmal — Ja,
wenn sie es nur selber wüßten!« Und nach allem Jammer, den ihm die
Kleinfürsten zu kosten geben, bewahrt er ihnen doch Achtung und
Wohlwollen, kommt bereitwillig, mit bundesfreundlicher Gesinnung, jedem
billigen Wunsche entgegen. Oftmals schlugen die schmutzigen Wellen der
Demagogenverfolgung gegen seinen ehrlichen Namen an; er blieb sich selber
treu, trat tapfer ein für seine verfolgten Freunde und behauptete sich
doch im Vertrauen des Königs. Dann hat Fürst Metternich viele Jahre
hindurch alle seine schlechten Künste spielen lassen gegen den verhaßten
Patrioten, der in Wien als der böse Dämon Preußens galt. Zugleich schmähte
die liberale Presse auf den Servilen. Er aber trug gelassen Stein auf
Stein zu dem unscheinbaren Bau deutscher Handelseinheit und duldete
schweigend die Unbilden der öffentlichen Meinung, denn jeder Versuch einer
lauten Rechtfertigung wäre sein sicherer Sturz gewesen. Nachher kam doch
eine Zeit, da mindestens die Höfe sein Verdienst erkannten; sämtliche
Orden des Deutschen Bundes, nur kein österreichischer, wurden dem
anspruchslosen Geheimen Rate verliehen, und die Staatsschriften der
dankbaren Zollverbündeten priesen ihn als »die Seele des preußischen
Ministeriums«. Die Nation aber erfuhr niemals ganz, was sie ihm schuldete.

Seine Hoffnung war, das preußische Zollsystem durch Verträge mit den
deutschen Nachbarstaaten allmählich zu erweitern. Für die Formen und
Grenzen dieser Erweiterung hat er nicht im Voraus einen festen Plan
entworfen; er stellte sie, da er die Schwierigkeit des Unternehmens
richtig würdigte, dem unberechenbaren Gange der Ereignisse anheim. Die
Frage, ob Preußens Zollschranken dereinst am Main oder am Bodensee stehen
würden, war im Jahre 1819 noch nicht praktisch; sie konnte den Leiter der
preußisch-deutschen Politik vielleicht in seinen Träumen, sie durfte ihn
nicht bei seiner Arbeit beschäftigen. Nur das eine war ihm sicher, daß das
neue Zollsystem aufrecht bleiben, den festen Kern bilden müsse für die
Neugestaltung des deutschen Verkehrs. Er verlangte freie Hand für Preußens
Handelspolitik, wies von diesem Gebiete die Einmischung Österreichs
entschieden zurück. Aber jede Feindseligkeit gegen die Hofburg lag ihm
fern; der Gedanke, den Deutschen Bund von Österreich abzutrennen, blieb
ihm, dem Konservativen, der in den Ideen von 1813 lebte, völlig fremd.
Noch als Greis hat er Radowitzs Unionspläne als unausführbare Träume
bekämpft. —

Einen widerwärtigen Übelstand, der sofort beseitigt werden mußte, bot die
Lage der zahlreichen Enklaven. Die Zollinien wurden alsbald soweit
vorgeschoben, daß sie die anhaltischen Herzogtümer fast ganz und auch
einen Teil der kleinen thüringischen Gebiete, die mit Preußen im Gemenge
lagen, umfaßten. Alle nach diesen Ländern eingeführten Waren unterlagen
ohne weiteres den preußischen Einfuhrzöllen. Erst nachdem die neue
Grenzbewachung in Kraft getreten, ließ Eichhorn zu Anfang 1819 diesen
Staaten die Einladung zugehen, mit dem Berliner Kabinett wegen des
Zollwesens zu verhandeln. Der König sei bereit, nach billiger Übereinkunft
den Landesherren der eingeschlossenen Gebiete das Einkommen zu überweisen,
das seinen Staatskassen aus den Enklaven zufließe. Dies kurz angebundene
Verfahren, das in den Papieren des Finanzministeriums als »unser
Enklavensystem« bezeichnet ward, mußte allerdings die kleinen Höfe
befremden; doch die Notwendigkeit gebot, diesen Nachbarn zu zeigen, daß
sie in ihrer Handelspolitik von Preußen abhängig seien. Nur gutmütige
Schwäche konnte das Gelingen der großen Zollreform abhängen lassen von der
vorausgehenden Zustimmung eines Dutzends kleiner Herren, die nach
deutscher Fürstenweise allein für die Beredsamkeit vollendeter Tatsachen
empfänglich waren. Lediglich die Eitelkeit der Nachbarfürsten ward
gekränkt; den wirtschaftlichen Interessen der Enklaven gereichte Preußens
Vorgehen offenbar zum Segen. Eine selbständige Handelspolitik blieb in
diesen armseligen Gebietstrümmern ja doch undenkbar. Das Gedeihen ihrer
Volkswirtschaft wurde sofort vernichtet, wenn Preußen sie von seinem
Zollsystem ausschloß und sie mit seinen Schlagbäumen rings umstellte; auch
der Handel innerhalb der Provinz Sachsen erlitt ärgerliche Störung, wenn
alle durch das Anhaltische oder das Schwarzburgische gehenden Waren
verbleit und der Kontrolle der Zollämter unterworfen werden mußten. Ebenso
wenig durfte Preußen den Verkehr der Enklaven völlig unbeaufsichtigt
lassen. Was diese Ländchen selbst an Zolleinkünften aufbrachten, bildete
freilich nur den achtzigsten Teil der preußischen Zolleinnahmen; doch
durch den Schmuggel konnten sie den Finanzen Preußens hochgefährlich
werden.

Durch die heilsame Rücksichtslosigkeit der Berliner Finanzmänner erhielten
die Enklaven freien Verkehr auf dem preußischen Markte, ihre Staatskassen
die Zusage eines gesicherten reichlichen Einkommens, das sie aus eigener
Kraft niemals erwerben konnten. Die preußische Regierung handelte in gutem
Glauben; sie war bereit, ihr eigenes Enklavensystem auch gegen preußisches
Gebiet anwenden zu lassen; mehrmals erklärte sie, wenn ein süddeutscher
Zollverein zustande komme, so müsse der enklavierte Kreis Wetzlar sich
diesem Zollsystem unterwerfen. Ganz unhaltbar war vollends die von den
gekränkten Kleinfürsten oft wiederholte Anklage, Preußens Enklavensystem
verletze das Völkerrecht. Alle nach den Enklaven bestimmten Waren
unterlagen von Rechts wegen den preußischen Durchfuhrzöllen; und wenn der
Berliner Hof für gut fand, die Transitabgaben auf gewissen Straßen bis zur
Höhe der Einfuhrzölle hinaufzuschrauben, so ließ sich rechtlich dawider
nichts einwenden.

Indem Eichhorn die Kleinstaaten einlud zu freundnachbarlichen Verträgen
über die Behandlung der Enklaven, erklärte er zugleich die
Bereitwilligkeit des Königs, auch über den Anschluß nichtenklavierter
Gebiete zu verhandeln. Er betonte den nationalen Charakter des
Zollgesetzes, er hob hervor, dies Gesetz sei im Sinne des Artikels 19 der
Bundesakte gedacht, sei bestimmt, zunächst in einem Teile von Deutschland
die Binnenmauten aufzuheben, sodann auch anderen Bundesstaaten den
Anschluß zu erleichtern; der König verdiene den Dank der Bundesgenossen,
da er begonnen habe, den deutschen Markt von der Herrschaft des Auslandes
zu befreien. An dieser nationalen Richtung hat Preußens Handelspolitik
seitdem unerschütterlich festgehalten; die in späteren Jahren oft
auftauchenden Vorschläge, etwa Belgien oder die Schweiz in den Zollverein
aufzunehmen, wurden in Berlin stets kurzerhand zurückgewiesen. _Nicht
kosmopolitische Verkehrsfreiheit war Preußens Ziel, sondern die
Handelseinheit des Vaterlandes._ Der König, sagt eine von Bernstorff
unterzeichnete Note an das Kollegium der Geheimen Räte zu Gotha (vom
13. Juni 1819), beabsichtige durch das Gesetz vom 26. Mai »hauptsächlich
den Handel mit außerdeutschen Landeserzeugnissen zu besteuern und die
Mitbewerbung außerdeutscher Fabriken von Ihren Staaten und von denjenigen
Ländern abzuwehren, welche sich hierin an Ihre Maßregeln anschließen
wollen.« Er hege »den lebhaften Wunsch, die nur zur Besteuerung
außerdeutscher Verbrauchsartikel und zum Schutze der preußischen
Landesindustrie gegen die außerdeutschen Fabriken ergriffenen Maßregeln
bundesverwandten deutschen Staaten, soweit es ihre Lage irgend gestattet,
nicht zum Nachteil gereichen zu lassen.« Hierauf rät die Note, einen
thüringischen Handelsverein zu bilden, der alsdann mit Preußen in
Zollverbindung treten solle; sie zeichnet also genau den Weg vor, welcher
14 Jahre später zu der handelspolitischen Vereinigung Preußens und
Thüringens geführt hat.

Im selben Sinne versicherte die Staatszeitung amtlich, »daß Preußen schon
seiner Lage wegen, mehr aber noch, weil die Vereinigung des
Einzelinteresses der deutschen Bundesstaaten zu einem Gesamtinteresse für
Preußen vorzüglich wünschenswert sei, zu dem Plane einer völligen
Handelsfreiheit zwischen den Bundesstaaten die Hand zu bieten am ehesten
geneigt sei, und daß es am liebsten die Schwierigkeiten gehoben sehen
werde, die sich der Ausführung entgegenzustellen schienen.« Und als gegen
Weihnachten 1819 Abgeordnete des Listschen Vereins nach Berlin kamen, um
die Regierung für einen deutschen Mautverband zu gewinnen, da erhielten
sie von Hardenberg und drei Ministern die Versicherung: »daß die
preußische Regierung, weit entfernt, durch einseitige Maßregeln den
Wohlstand der deutschen Nachbarstaaten untergraben zu wollen, sich freuen
würde, wenn alle Regierungen Deutschlands über die Grundsätze eines
gemeinschaftlichen, die Wohlfahrt aller Teile fördernden Handelssystems
sich vereinigen könnten, wozu die preußische Regierung sehr gern die Hände
bieten werde, um ihrerseits mitzuwirken, daß dem ganzen Deutschland die
Wohltat eines freien, auf Gerechtigkeit gegründeten Handels zuteil werde.
Es ist ihnen aber auch nicht verhehlt worden, daß der Zustand und die
Verfassung der einzelnen deutschen Staaten noch keineswegs zu gemeinsamen
Anordnungen vorbereitet erscheine; wozu auch besonders gehöre, daß die
gemeinsamen Anordnungen in einem gemeinsamen Sinne von allen gehalten
würden. Die Sache scheine daher jetzt nur darauf zu führen, daß einzelne
Staaten, welche sich durch den jetzigen Zustand beschwert glaubten, mit
denjenigen Bundesmitgliedern, von denen nach ihrer Meinung die Beschwerden
veranlaßt werden, sich zu vereinigen suchten und daß auf diesem Wege
übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weitergeleitet würden,
welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfallen
zu lassen.«

Damit war rund und nett der Grundgedanke einer nationalen Handelspolitik
ausgesprochen, welche bei der Nichtigkeit des Bundestages die einzig
mögliche war. Deutlicher als Preußen sprach, konnte eine Regierung über
noch unfertige Entwürfe schlechterdings nicht reden. Aber in der
epidemischen Verblendung, die nunmehr über die öffentliche Meinung
hereinbrach, in dem donnernden Lärm der Anklagen, die auf das
absolutistische Preußen herniederprasselten, wurden die offenkundigen
Worte und Taten des Berliner Kabinetts völlig vergessen. Man redete sich
hinein in den Wahn, daß Preußen sich selbstgefällig von dem großen
Vaterlande absondere. Alles schalt auf den Berliner Hochmut und
Partikularismus, am lautesten jene kleinen Höfe, welche das Enklavensystem
ertragen mußten. Selbst Karl August von Weimar betrachtete es als eine
höchst anmaßende Zumutung, daß er seine rings von Preußen umschlossenen
Ämter Allstedt und Oldisleben dem preußischen Zollsystem einfügen sollte,
und ließ dem Berliner Hofe schreiben: »Eine strenge Durchführung des
Gesetzes vom 26. Mai scheint mit dem Geiste und den Grundsätzen der
Bundesakte so wenig in Einklang zu stehen, daß nicht zu bezweifeln steht,
es werde diese Angelegenheit Gegenstand der nächsten Verhandlungen des
Bundestages werden und S. K. Majestät von Preußen als Bundesfürst selbst
geruhen, konziliatorische Anträge deshalb an den Bund gelangen zu lassen.«

Auf so naive Vorschläge konnte Eichhorn sich nicht einlassen. Er durfte
das Zollwesen der Provinz Sachsen nicht dem Belieben Österreichs und der
Bundestagsmehrheit preisgeben, sondern gab sich der Hoffnung hin, die
Erkenntnis des eigenen Vorteils würde die kleinen thüringischen Dynasten
bestimmen, auf das Anerbieten Preußens einzugehen und ihre enklavierten
Gebietsteile durch Verträge dem preußischen Zollsystem anzuschließen. In
der Tat wendeten sich die kleinen Nachbarn allesamt sogleich an den
Berliner Hof, aber nur, um zu fordern, daß Preußen sein Enklavensystem
alsbald wieder aufhebe; wie dies möglich sein sollte, wußten sie freilich
nicht anzugeben. Besonders hart fühlte sich der wohlmeinende Fürst Anton
Günther von Schwarzburg-Sondershausen getroffen. Die Hauptmasse seines
Reiches, die Unterherrschaft mit der Hauptstadt, ein Land von fast 30000
Einwohnern, war von preußischem Gebiet umschlossen und dem preußischen
Zollwesen einverleibt; da die Krone Preußen als Rechtsnachfolgerin von
Kursachsen hier überdies das Postregal und einige andere Hoheitsrechte
ausübte, so blieb dem Fürsten von seiner teueren Souveränität allerdings
wenig übrig. Mit dringenden Bitten mußten also erst der vielgeplagte
gemeinsame thüringische Gesandte General Lestocq, dann das Sondershausener
Geheime Konsilium selbst den preußischen Hof bestürmen um »Zurücknahme
einer Anordnung, in welche man schwarzburg-sonderhausenscherseits sich nie
zu fügen entschlossen ist.«

Minister Klewiz erwiderte verbindlich, durch einen Vertrag könne die
Angelegenheit ohne Schwierigkeit geordnet werden; er gewährte auch dem
Fürsten freundnachbarlich Freipässe für die Verzehrung seines Hofhalts,
aber eine Abänderung des Gesetzes schlug er rundweg ab, da die Gefahr des
Schmuggels aus den kleinen Nachbarlanden gar zu groß sei. In Sondershausen
wollte man den Wink nicht verstehen. Mehrere Monate hindurch wurde die
preußische Regierung immer von neuem mit der Anfrage belästigt, ob sie nun
endlich bereit sei, eine Verfügung aufzuheben, welche so gröblich in die
Rechte der Sondershausener Souveränität eingreife. Der Fürst selber
richtete an den König die »devoteste Bitte«, ihn »durch einen neuen Beweis
Allerhöchstdero allgemein verehrter und gepriesener Liberalität und
Großmut zum unbegrenztesten und devotesten Danke zu verpflichten.« Alles
war vergeblich; die untertänige Form konnte über den anmaßenden Inhalt der
Bittschriften nicht täuschen. Dann kam der Kanzler v. Weise selbst nach
Berlin, ein wackerer alter Herr, der im Verein mit seinem Sohne, dem
Geheimen Rat, das Sondershausener Ländchen patriarchalisch regierte. Auch
er richtete nichts aus.

Mittlerweile hatte sich Vizepräsident v. Motz(31) in Erfurt des Streites
angenommen. Er kannte alle Herzensgeheimnisse der Kleinstaaterei, da sein
Regierungsbezirk mit fast einem Dutzend kleiner Landesherrschaften im
Gemenge lag; er war mit den beiden Weise als guter Nachbar vertraut
geworden und erwarb sich jetzt um Deutschlands werdende Handelseinheit,
die ihm bald noch Größeres verdanken sollte, sein erstes Verdienst, indem
er den Freunden vorstellte, wie kindisch es sei, an einer Zollhoheit
festzuhalten, die doch niemals in Wirksamkeit treten konnte. Der
kunstsinnige Fürst wünschte längst, im freundlichen Tale der Wipper ein
Sondershausener Nationaltheater zu gründen, aber die Mittel fehlten;
schloß er sich dem preußischen Zollwesen an, so war ihm aus der Not
geholfen. Diese Erwägung wirkte.

Gegen Ende September erschien der alte Weise wieder in Berlin, und da er
diesmal ernstlich verhandeln wollte, so ward er mit großer Freundlichkeit
aufgenommen. Maaßen und Hoffmann führten die Unterhandlung, unter
beständiger Rücksprache mit Eichhorn. Noch unbekannt mit der Nebeniusschen
Denkschrift, stellte Hoffmann zuerst den Gedanken auf: das einfachste sei
doch, die gemeinsamen Zolleinnahmen ohne fiskalische Kleinlichkeit nach
der Volkszahl zu verteilen. Damit war jener Bevölkerungsmaßstab gefunden,
der allen späteren Zollverträgen Preußens zur Grundlage gedient hat. Weise
ging sofort auf das günstige Anerbieten ein, und am 25. Oktober 1819 wurde
der _erste Zollanschlußvertrag_ unterzeichnet, kraft dessen der Fürst von
Sondershausen »unbeschadet seiner landesherrlichen Hoheitsrechte« seine
Unterherrschaft dem preußischen Zollgesetz unterwarf und dafür nach dem
Maßstabe der Bevölkerung seinen Anteil an den Zolleinnahmen — vorläufig
eine Bauschsumme von 15000 Talern — erhielt. Eine Mitwirkung bei der
Zollgesetzgebung wurde dem kleinen Verbündeten nicht zugestanden; er mußte
die Handelsverträge Preußens und alle anderen Änderungen, welche das
Finanzministerium beschloß, einfach annehmen. Im übrigen waren seine
Hoheitsrechte sorgsam, fast ängstlich gewahrt; selbst die
Steuervisitationen auf schwarzburgischem Gebiet sollten nur durch die
fürstlichen Beamten vollzogen werden.

Im Wippertale herrschte laute Freude. Der Fürst dankte tief gerührt für
dies neue Zeichen königlicher Hochherzigkeit; nun konnte er endlich sein
berühmtes Rauchtheater eröffnen, wo er mit den Bürgern seiner Residenz um
die Wette den Musen des Dramas und der Rauchkunst huldigte. Finanziell
betrachtet, war das Abkommen unzweifelhaft ein Löwenvertrag zugunsten
Sondershausens; Preußen brachte um des politischen Zweckes willen ein
Geldopfer, denn das wenig bemittelte Thüringer Bergländchen verzehrte von
den einträglichsten Zollartikeln, den Kolonialwaren, weit weniger als der
Durchschnitt der östlichen Provinzen.

Um so berechtigter schien die Erwartung, daß die übrigen Kleinen dem
Beispiel Sondershausens folgen würden. Im Eingange des Vertrags hatte der
König nochmals erklären lassen, daß er bereit sei, ähnliche Abkommen mit
anderen Bundesfürsten zu schließen. Rudolstadt begann schon zu verhandeln.
Auch mit Braunschweig, Weimar, Gotha dachte Hoffmann binnen kurzem ins
Reine zu kommen, und bereits ging er mit seinen Entwürfen über die
Grundsätze des Enklavensystems hinaus. Die unglückliche zerrissene Gestalt
seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle
Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er
konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den
Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem
Zollgesetze unterwarf. Da lag Anhalt-Bernburg, das auf eine kleine Strecke
Weges nicht an Preußen grenzte und also gewissenhaft als Ausland behandelt
wurde. Was war der Dank? Ein ungeheuerer Schmuggel, der von Monat zu Monat
anwuchs und die Zolleinnahme der Provinz Sachsen zu verschlingen drohte.
Schon im Oktober wurden 4023 Zentner zumeist Kolonialwaren, in die
anhaltischen Harzstädtchen bei Ballenstedt eingeführt, um alsbald spurlos
zu verschwinden. Mindestens dies Vorland, meinte Hoffmann, müsse sogleich
in die Zollinie eintreten; werde der Vertrag mit Sondershausen nur erst
bekannt, dann könnten sich die kleinen Nachbarn nicht länger mehr wider
ihren eigenen Vorteil sträuben.

Die Hoffnung trog. Jener Zollvertrag, der uns heute so selbstverständlich
erscheint, sollte während mehrerer Jahre der einzige bleiben. Kaum ward er
ruchbar, so erscholl an allen Höfen ein Schrei des Zornes. Fürst Anton
Günther mußte von seinen durchlauchtigen Genossen ernste Vorwürfe hören,
weil er das Kleinod der Souveränität so würdelos preisgegeben; die anderen
kleinen Nachbarn, die seinem Vorgange bereits folgen wollten, traten,
eingeschüchtert durch die allgemeine Entrüstung, von den Verhandlungen
zurück. An die Spitze der Gegner Preußens stellte sich der Herzog von
Cöthen. Der erklärte im Namen der kleinen Fürsten: »freiwillig können und
werden sie sich nicht unterwerfen, wenn sie nicht die heiligsten Pflichten
gegen ihre Untertanen, gegen ihre Häuser und gegen ihre eigene Ehre
verletzen wollen«; dann forderte er getrost, Preußen solle ihm einen fünf
Stunden breiten Streifen zollfreien Gebiets bis zur sächsischen Grenze zur
Verfügung stellen, damit das Haus Anhalt freien Zugang zum Welthandel
erlange. Gemütlich lauernd und im Stillen schürend, stand hinter den
erbitterten Kleinen der treue Bundesgenosse Preußens, Österreich. Die Höfe
beschlossen insgeheim, auf den Wiener Konferenzen mit vereinter Kraft die
Aufhebung des preußischen Zollgesetzes durchzusetzen; nur wenn der
vorhandene Anfang deutscher Zolleinheit vom Erdboden verschwand, konnte
der Bundestag die nationale Handelspolitik begründen! Und an dieser
Raserei partikularistischer Leidenschaft nahm die gesamte Nation außerhalb
Preußens teil. Alle die Lieder und Reden zum Preise der deutschen Einheit
waren vergessen, sobald Preußen sich anschickte, den Deutschen »die
Wohltat eines gemeinsamen Vaterlandes zu gewähren«.

Preußens Staatsmänner hatten gehofft, schon in dem ersten Jahre, da das
neue Gesetz bestand, einige der deutschen Nachbarn für die Politik der
praktischen deutschen Einheit zu gewinnen. Jetzt sahen sie sich in die
Verteidigung zurückgeworfen. Der siegreiche Kampf um die Behauptung, dann
um die Erweiterung des Zollgebiets blieb auf Jahre hinaus die wichtigste
Aufgabe der preußischen Staatskunst. Durch die friedlichen Eroberungen
dieses Kampfes hat König Friedrich Wilhelm gesühnt, was in Karlsbad
gefehlt war, und die Marksteine gesetzt für das neue Deutschland. Er war
der rechte Mann für dies unscheinbare und doch so folgenschwere Werk
deutscher Geduld. Gleichmütig und immer bei der Sache, treu und
beharrlich, von einer Rechtschaffenheit, die jedes Mißtrauen entwaffnete,
stets bereit, dem bekehrten Gegner mit aufrichtigem Wohlwollen
entgegenzukommen — so hat er nach und nach die Trümmer Deutschlands
befreit aus den Banden eigener Torheit und ausländischer Ränke, den Weg
bereitend für größere Zeiten. Die Gegenwart aber soll nicht undankbarer
sein, als Friedrich der Große war, der von dem glanzlosen Arbeitsleben
seines Vaters sagte: »Der Kraft der Eichel danken wir den Schatten des
Eichbaums, der uns deckt.«

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. II, 607ff.

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   11 Aug./Sept. 1819 tagte zu Karlsbad unter Metternichs Vorsitz ein
      Kongreß der deutschen Minister zur Beratung gemeinsamer Maßregeln
      gegen die demagogischen Umtriebe. Das Ergebnis waren die Karlsbader
      Beschlüsse, die der Bundestag am 20. September einstimmig
      genehmigte.

   12 Am 29. Juli 1819 hatte der österreichische Staatskanzler Metternich
      in Teplitz mit Friedrich Wilhelm III. eine geheime Unterredung, in
      welcher er den König von Preußen bestimmte, auf die Einführung einer
      Volksvertretung in modernem Sinne zu verzichten. Am 1. August
      unterzeichneten Hardenberg und Metternich eine Publikation über die
      »Grundsätze, nach welchen die Höfe von Österreich und Preußen in den
      innern Angelegenheiten des Deutschen Bundes zu verfahren
      entschlossen sind«.

   13 Joh. Friedrich Benzenberg, geb. 5. Mai 1777, gest. 8. Juni 1846;
      1805 zum Professor der Physik am Lyceum zu Düsseldorf ernannt, ging
      er 1810 nach der Schweiz, kehrte aber nach Napoleons Sturz nach
      Deutschland zurück und widmete sich schriftstellerischer Tätigkeit.

   14 Friedrich List, geb. 6. August 1789, gest. durch Selbstmord 30.
      November 1846, Nationalökonom, der in seinen Schriften den Gedanken
      vertrat, daß eine jede Nation vor allem ihre eigenen Hilfsquellen
      zum höchsten Grade der Selbständigkeit und harmonischen Entwicklung
      bringen, die eingeborene Industrie durch Schutz nötigenfalls
      unterstützen und den nationalen Zweck einer dauernden Entwicklung
      produktiver Kräfte überall dem pekuniären Vorteil einzelner
      vorziehen müsse.

   15 Ernst Wilh. Arnoldi, geb. 21. Mai 1778. gest. 27. Mai 1841.

   16 Joh. Georg Büsch, geb. 3. Januar 1728, gest. 5. Aug. 1800, gründete
      1767 in Hamburg eine Handelsakademie.

   17 Joseph v. Görres, geb. 25. Januar 1776, gest. 29. Januar 1848, ein
      Publizist, der anfangs für die Revolution, nachmals für das
      »Deutschtum« begeistert, schließlich im Ultramontanismus einen Halt
      suchte und mit Fanatismus gegen den Protestantismus kämpfte.

   18 Robert Blum, geb. 10. November 1807, erschossen am 9. November 1848
      in Wien, wohin er sich im Vertrauen auf seine Unverletzlichkeit als
      Mitglied des Frankfurter Parlaments begeben hatte, um den
      aufständischen Wienern eine Beifallsadresse der Frankfurter
      Parteigenossen zu überbringen. Als Führer einer Elitekompagnie am
      Kampfe beteiligt, wurde er verhaftet und durch ein Kriegsgericht zum
      Tode verurteilt.

   19 Ferd. Lassalle, geb. 11. April 1825, gest. 31. August 1864,
      sozialistischer Agitator, Gründer des Allg. Deutschen
      Arbeitervereins.

   20 Georg Friedrich v. Martens, geb. 22. Februar 1756, gest. 21. Februar
      1821, seit 1816 hannöv. Bundestagsgesandter.

   21 Graf Aug. Fried. Ferd. v. d. Goltz, geb. 20. Juli 1765, gest. 17.
      Januar 1832, von 1816–1824 preußischer Bundestagsgesandter, nachher
      Oberhofmarschall.

   22 Wilh. Ludw. Leop. Reinhard Freiherr v. Berstett, geb. 1769, gest. 6.
      Februar 1837, 1816 badischer Bundestagsgesandter, von 1817 bis 1831
      badischer Minister des Auswärtigen.

   23 Klemens Fürst v. Metternich, geb. 15. Mai 1773, gest. 11. Juni 1859,
      österreichischer Minister seit 1809, seit Mai 1821 bis 13. März 1848
      Staatkanzler, Hauptträger der Reaktion in Österreich und
      Deutschland.

   24 Karl Friedrich Nebenius, geb. 29. September 1785, gest. 8. Juni
      1857, Verfasser der badischen Verfassungsurkunde vom 22. August 1818
      und zweimal Minister des Innern.

   25 David Ricardo, geb. 19. April 1778, gest. 11. September 1823, engl.
      Nationalökonom, der als Schüler von Adam Smith die Lehre vom
      Freihandel publizistisch vertrat. Seine Gedanken über das Verhältnis
      zwischen Erzeugungskosten der Waren und Verkaufspreis und über das
      Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn sind von Marx
      und Lassalle weiter entwickelt worden.

   26 Wilh. Anton v. Klewiz, geb. 1. August 1760, gest. 26. Juli 1838, von
      1817–1824 preußischer Finanzminister, von 1824–1837 Oberpräsident
      der Provinz Sachsen.

   27 Karl Freiherr von Stein zum Altenstein, geb. 7. Oktober 1770, gest.
      14. Mai 1840, seit 1817 Minister für geistlichen Unterricht und
      Medizinalangelegenheiten, Reorganisator des preußischen Volks- und
      höheren Schulwesens.

   28 Friedrich Leopold v. Kircheisen, geb. 24. Juni 1746, gest. 18. März
      1825, von 1810 ab preußischer Justizminister.

   29 Ludwig Freiherr v. Spittler, geb. 10. November 1752, gest. 14. März
      1810, wurde 1779 als Professor der Philosophie nach Göttingen
      berufen, 1806 zum Minister in Württemberg ernannt und zum Kurator
      der Universität Tübingen.

   30 Friedrich Ernst Daniel Schleiermacher, geb. 21. November 1768, gest.
      12. Februar 1834, Prediger an der Berliner Dreifaltigkeitskirche und
      Professor an der Universität.

   31 Fried. Christ. Adolf v. Motz, geb. 18. November 1775, gest. 30. Juni
      1830, ursprünglich im Dienste des Königs von Westfalen tätig, trat
      nach Napoleons Sturz in preußische Dienste über. 1817 zum
      Präsidenten der Erfurter Regierung ernannt, ward er 1821
      provisorisch, 1824 definitiv Oberpräsident von Sachsen, 1825 Geh.
      Staats- und Finanzminister.



3. Der Kampf um das preußische Zollgesetz auf den Wiener Konferenzen.


Als Hardenberg seine Weisungen (für die nach Wien berufene
Ministerkonferenz) an Bernstorff(32) erteilte, schärfte er ihm noch einmal
ein, daß ein Bundeszollwesen bei dem gegenwärtigen Zustande der deutschen
Staaten unmöglich sei. Sodann wiederholte er ihm wörtlich, was er
gleichzeitig den Abgesandten des Listschen Handelsvereins antwortete und
durch die Staatszeitung veröffentlichen ließ: »Man kann daher die Sache
nur darauf zurückführen, daß einzelne Staaten, welche durch den jetzigen
Zustand sich beschwert glauben, mit denjenigen Bundesgliedern, woher nach
ihrer Meinung die Beschwerde kommt, sich zu vereinigen suchen, und daß so
übereinstimmende Anordnungen von Grenze zu Grenze weiter geleitet werden,
welche den Zweck haben, die inneren Scheidewände mehr und mehr fallen zu
lassen.« So war das handelspolitische Programm der preußißschen Regierung
nochmals klar und unzweideutig ausgesprochen. Indem sie an ihrem
Zollgesetze festhielt, erklärte sie sich bereit, anderen Bundesstaaten
durch freie Verträge den Zollanschluß oder Handelserleichterungen zu
gewähren; aber sie sah auch ein — und hierin lag ihre Überlegenheit — daß
alle Klagen wider die Binnenmauten müßige Reden blieben, solange die
deutschen Staaten sich über ein gemeinsames Zollgesetz nicht einigen
konnten.

Auf lebhaften Widerspruch war Bernstorff von vornherein gefaßt; er wußte
wohl, wie unfaßbar diese nüchternen handelspolitischen Gedanken, die heute
jedem geläufig sind, der großen Mehrzahl der deutschen Höfe noch
erschienen. Der leidenschaftliche Ausbruch »gehässiger Vorurteile«, den er
in Wien erleben mußte, übertraf doch seine schlimmsten Erwartungen. Die
naive volkswirtschaftliche Unwissenheit der Epoche feierte auf den
Konferenzen ihre Saturnalien; fast die gesamte deutsche Diplomatie lief
Sturm wider das preußische Zollgesetz. Sobald auf die Fragen des Handels
die Rede kam, verschob sich die Stellung der Parteien vollständig. Der
preußische Bevollmächtigte, der fast in allen andern Fragen die Mehrheit
der Versammlung nach sich zog, stand in den handelspolitischen Beratungen
ebenso vereinsamt wie in den militärischen, er erschien wie der
Störenfried der deutschen Einigkeit. Dieselben Höfe, die überall sonst den
Wirkungskreis des Bundes ängstlich zu beschränken suchten, hofften durch
einen rechtswidrigen Bundesbeschluß jene segensreiche Reform, welche dem
preußischen Deutschland den freien Verkehr geschenkt hatte, wieder
umzustoßen. Von Mund zu Mund ging die sophistische Behauptung, das
preußische Gesetz verstoße wider den Artikel 19 der Bundesakte, der nichts
weiter enthielt als die Zusage, daß der Bundestag wegen des Handels und
Verkehrs »in Beratung treten« solle.

Preußens böser Genius, so ließen sich selbst Wohlmeinende vernehmen, hat
dies unglückliche Gesetz geschaffen, das ihm überall Zutrauen und
Zuneigung verscherzt; Preußen wird es dereinst noch bereuen! Und seltsam,
die Angriffe der entrüsteten Vorkämpfer deutscher Handelsfreiheit
richteten sich ausschließlich gegen Preußen, obgleich auch andere
Bundesstaaten des gleichen Frevels schuldig waren. Bayern hatte soeben
(22. Juli 1819), wie Preußen, ein neues Zollgesetz verkündigt, aber
niemand eiferte dawider. Vollends das österreichische Prohibitivsystem
belastete nicht nur alle Waren ungleich härter als das preußische Gesetz,
es verbot sogar einzelne deutsche Erzeugnisse gänzlich, namentlich die
Franken- und Rheinweine. Keiner unter den deutschen Ministern nahm daran
Anstoß. Metternich sagte kurzweg zu Berstett: »Ich betrachte Österreich
als gar nicht in der Handelsfrage befangen«, und der badische Staatsmann
nahm diese Erklärung ohne Widerspruch als selbstverständlich hin. Also
ward gerade durch den leidenschaftlichen Eifer der Kleinen bewiesen, wie
fest ihre Interessen mit Preußen verkettet waren, wie lose mit Österreich.
Einige der kleinen Minister vertraten den Gedanken der Bundeszölle: so
Fritsch(33), dem sein Großherzog befohlen hatte, die Verlegung aller
Zollinien an die Bundesgrenze zu fordern, so Berstett, der noch immer der
Meinung blieb, durch die Verkündigung allgemeiner Verkehrsfreiheit werde
der Bund am sichersten die Unzufriedenheit der Nation beschwichtigen.
Andere wollten nur den Verkehr mit deutschen Produkten frei lassen, und
diese so wenig wie jene wußten die Mittel zur Ausführung ihres Planes
anzugeben: gegen das Ausland, meinte Berstett gemütlich, möge jeder
Bundesstaat seine Zölle nach Belieben anordnen, genug, wenn im Innern
Deutschlands die Mauten hinwegfielen. Zu diesen ehrlichen Enthusiasten
gesellten sich einige Bundesgenossen, die ihre unlauteren Hintergedanken
kaum verbargen. Der Herzog von Coburg(34) erschien selbst in Wien, um
durch sein Veto den Abschluß der Bundeskriegsverfassung zu vereiteln,
falls ihm nicht unbeschränkte Verkehrsfreiheit gewährt würde; doch da die
Konferenz das Bundesmilitärgesetz nicht ins reine brachte, so ward der
feine Plan zu Schanden. Noch dreister trat Marschall(35) auf. Der witterte
mit dem Instinkt des Hasses, daß die neue Zollgesetzgebung, das Werk der
»demagogischen Subalternen« in den Berliner Bureaus, dem preußischen
Staate vielleicht dereinst die Hegemonie im Norden verschaffen könne;
durch ihre Vernichtung dachte er zugleich diesen Staat des Unheils zu
demütigen und der Schlange der Revolution das Haupt zu zertreten.

Ähnliche Gesinnungen hegte der Kasseler Hof, der bereits, ohne eine
Verständigung mit dem Nachbarstaate auch nur zu versuchen, den Zollkrieg
gegen Preußen eröffnet hatte. Durch ein Gesetz vom 17. September 1819
wurde die Ein- und Durchfuhr vieler preußischer Waren verboten oder mit
schweren Zöllen belegt. Der Mehrbetrag der erhöhten Abgaben sollte
verwendet werden zum Besten der hessischen Gewerbetreibenden, welche das
preußische Zollgesetz an den Bettelstab gebracht habe — ein Versprechen,
das der geizige Kurfürst(36) selbstverständlich niemals einlöste. In
Berlin dachte man anfangs an Retorsionen. Der König aber hielt sich streng
an die Zusage, daß die preußischen Zölle vornehmlich die außerdeutschen
Waren treffen sollten, und wollte feindselige Schritte gegen deutsche
Staaten, wenn irgend möglich, vermeiden. Auch ein Gutachten des
Finanzministeriums gelangte zu dem Schlusse, die hessischen Retorsionen
seien für Hessen überaus schädlich, für Preußen ungefährlich, also »nur
der Form wegen zu bekämpfen«. Der Gesandte in Kassel sprach sich in diesem
Sinne vertraulich gegen den Kurfürsten aus. Unterdessen ließ Preußen die
Köln-Berliner Kunststraße über Höxter und Paderborn, mit Umgehung des
hessischen Gebiets, ausbauen. Der Verkehr des Nordostens mit dem Süden zog
sich von Hanau hinweg nach Würzburg, die hessischen Straßen begannen zu
veröden. Der Kurfürst mußte seine Kampfzölle wieder herabsetzen und harrte
nun um so ungeduldiger auf einen Bundesbeschluß, der die Zollinien des
unangreifbaren Nachbarn zerstören sollte.

Unter den Widersachern Preußens verstand doch keiner eine so urwüchsig
grobe Sprache zu führen wie der Herzog Ferdinand von Köthen, ein eitler,
nichtiger Mensch, der im Jahre 1806 wegen erwiesener Unfähigkeit den
preußischen Kriegsdienst hatte verlassen müssen und jetzt persönlich an
die Donau eilte, um »die Mediatisierung des uralten Hauses Anhalt«
abzuwenden. Die wirkliche Herrin seines Ländchens war seine Gemahlin
Julia, eine geborene Gräfin Brandenburg, Halbschwester des Königs von
Preußen, eine Dame von Geist und Bildung, unermeßlich stolz auf ihre
fürstliche Würde, den katholisierenden Lehren der romantischen Schule
eifrig zugetan. Da Metternich den Wert einer solchen Bundesgenossin wohl
zu würdigen wußte, so hatte er Adam Müller(37) beauftragt, neben dem
Leipziger Konsulate auch das Amt des österreichischen Geschäftsträgers an
den anhaltischen Höfen zu bekleiden, und der gefeierte Publizist der
ultramontanen Partei wurde der romantischen Herzogin bald ein
unentbehrlicher Ratgeber. Müller haßte seine preußische Heimat mit dem
ganzen Ingrimm des Konvertiten. Seinem erfinderischen Kopfe entsprang der
Plan zu einem großen Gaunerstücke kleinfürstlicher Staatskunst, das die
preußische Zollgesetzgebung von innen heraus durchlöchern und mindestens
für die Provinz Sachsen unmöglich machen sollte. Das Köthensche Land wurde
einige Stunden weit von der Elbe durchflossen, und die Elbe zählte zu den
konventionellen Flüssen, denen der Wiener Kongreß die »vollkommene
Freiheit der Schiffahrt« zugesagt hatte. Welch eine glänzende Aussicht
eröffnete sich also für die Machtstellung Köthens, wenn die Konferenz sich
bewegen ließ, die Freiheit der Elbe sofort und unbedingt von Bundes wegen
einzuführen! Dann konnte der Herzog, obgleich sein Land von preußischem
Gebiete umschlossen war, eine selbständige europäische Handelspolitik
beginnen, er konnte die Freiheit der Elbschiffahrt mißbrauchen, um im
Herzen des preußischen Staates dem Schleichhandel eine große Freistätte zu
eröffnen, den gehaßten Nachbarstaat mit geschmuggelten Waren zu
überschwemmen und ihn vielleicht zur Änderung seines Zollsystems zu
zwingen. Begierig ging der kleine Herr auf diese freundnachbarlichen
Gedanken ein; Gewissensbedenken berührten ihn nicht, und den Unterschied
von Macht und Ohnmacht vermochte er nicht zu begreifen. Die wiederholten
wohlwollenden Einladungen zum freiwilligen Anschluß an das preußische
Zollsystem hatte er sämtlich schroff abgefertigt, in jenem pöbelhaft
schreienden Tone, der allen Schriftstücken dieses Hofes gemein war.
»Anhalt — so erklärte er stolz — kann seine Rettung nur suchen in dem
allgemeinen europäischen völkerrechtlichen Staatenverein und in den
Hilfsmitteln, welche ihm seine geographische Lage an großen Strömen
darbietet.«

Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten
wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen
Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer
kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer
deutscher Handelspolitik kühl zurück. Auch Zentner(38) zeichnete sich
wieder durch kluge Besonnenheit aus; dem gestaltlosen Traumbilde einer
allgemeinen Verkehrsfreiheit, deren Bedingungen noch niemand kannte,
wollte er das neue bayrische Zollgesetz nicht opfern. Metternich aber ließ
mit schlecht verhehlter Schadenfreude die Kleinen wider Preußen lärmen.
Meisterhaft verstand der Wiener Hof, die Angst vor dem preußischen
Ehrgeiz, die allen Kleinstaaten in den Gliedern lag, je nach Umständen für
seine Zwecke auszubeuten. Im Oktober hatte Graf Bombelles(39) auf
ausdrücklichen Befehl des Kaisers Franz dem Großherzog von Weimar(40)
gedroht: wenn man die Karlsbader Beschlüsse nicht überall streng ausführe,
dann müßten die beiden Großmächte aus dem Bunde ausscheiden, und dann
würde der Kaiser sich genötigt sehen, seinem preußischen Alliierten »in
Deutschland eine erweiterte Stellung zu verschaffen«. Ebenso unbedenklich
benutzte Metternich jetzt die Eifersucht der Kleinen, um Preußens
Handelspolitik zu bekämpfen. Freilich durfte er nicht wagen, die Gegner
seines unentbehrlichen Bundesgenossen offen zu unterstützen, zumal da er
selber an dem österreichischen Zollwesen nicht das Mindeste ändern wollte.
Unter der Hand jedoch ermutigte er die Ergrimmten und flüsterte ihnen zu,
das preußische Zollgesetz sei das Werk einer Partei, deren Zwecke mit
»treuem Bundessinn« nichts gemein hätten. Als handelspolitischen Ratgeber
hatte er sich den Urheber der anhaltischen Schleichhandelspläne, Adam
Müller, nach Wien kommen lassen.

Die Nation war über das Problem der Zolleinheit noch ebenso wenig ins
Klare gekommen wie ihre Staatsmänner. Von dem politischen Ergebnis der
Konferenzen erwartete sie, nach den Karlsbader Erfahrungen, nichts
Erfreuliches; nur die Aufhebung der Binnenmauten und namentlich der
preußischen Zollinien erschien allen Parteien als ein bescheidener Wunsch,
der bei einigem guten Willen der Regierungen leicht erfüllt werden konnte.
Eine Flugschrift »Freimütige Worte eines Deutschen aus Anhalt« sprach mit
drastischen Worten aus, was nahezu alle Nichtpreußen über die Berliner
Handelspolitik dachten. Der offenbar wohlmeinende Verfasser fand es
ehrenrührig, daß man die von preußischem Gebiete umschlossenen Staaten als
Enklaven bezeichne, und schlechthin rechtswidrig, daß Preußen von
»Fremden« Steuern erhebe; das Strafurteil der öffentlichen Meinung müsse
der Sache »der Wahrheit und des Rechts« unfehlbar zum Siege verhelfen.

Als Wortführer der Kaufleute und Gewerbtreibenden fand sich F. List mit
seinen Getreuen J. J. Schnell und E. Weber auf den Konferenzen ein und
legte eine Denkschrift vor, deren hochgemutes patriotisches Pathos
inmitten der engherzigen partikularistischen Interessenpolitik der Wiener
Versammlung wildfremd erschien. Mit der Einheit der Nation — so führte er
in beredten Worten aus — sei die vollkommene Unabhängigkeit der
Einzelstaaten nicht vereinbar; der Bund müsse den 30 Millionen Deutschen
den Segen des freien Verkehrs schaffen und also in Wahrheit ein Bund der
Deutschen werden. Und was war der praktische Vorschlag, der diesen
begeisterten Worten folgte? List verlangte, daß die deutschen Staaten ihre
Zölle an eine Aktiengesellschaft verpachten sollten, und machte sich
anheischig, die Aktien unterzubringen; diese Gesellschaft würde das
deutsche Bundeszollwesen begründen und den Regierungen alle Sorge um
lästige Einzelheiten abnehmen! Seltsam doch, in welche holden
Selbsttäuschungen der feurige Patriot sich einwiegte. Er behauptete,
Preußen sei geneigt, sein Zollgesetz aufzugeben, obgleich man ihm soeben
von Berlin aus amtlich das Gegenteil versichert hatte. Er sah sich von der
Wiener Polizei argwöhnisch beobachtet und schrieb in die Heimat: »wir sind
von allen Seiten mit Spionen umgeben, bei einem Spion einquartiert, von
einem Spion bedient«; er wußte, daß Metternich in der Konferenz erklärt
hatte, mit den Individuen, welche sich für die Vertreter des deutschen
Handelsstandes ausgäben, könne man sich auf keine Verhandlungen einlassen,
da der Bundestag bereits den Deutschen Handelsverein als ein
gesetzwidriges und unzulässiges Unternehmen verurteilt habe. Das alles
beirrte ihn nicht in seiner rührenden Zuversicht. Als nun gar Adam Müller
eine Denkschrift Lists über deutsche Industrieausstellungen wohlwollend
begutachtete und Kaiser Franz in einer Audienz dem unverwüstlichen
Agitator versicherte, seine Regierung werde gern das Wohl des deutschen
Vaterlandes fördern, da wähnte er sich schon fast am Ziele: »Aller Augen
sind nunmehr auf die Kaiserlich österreichische Regierung gerichtet. Wie
würde sich nicht Österreichs edelmütiger menschenfreundlicher Kaiser die
Völker deutscher Zunge aufs neue verbinden, wenn ihnen so große Wohltat
von seinen Händen käme!« Als auch diese Täuschung schwand, warf er seine
Hoffnungen auf die süddeutschen Höfe und meinte, seine Sache habe durch
die Verzögerung nur gewonnen. So klammerte sich der edle Patriot an jeden
Strohhalm; nur das preußische Zollgesetz, das dereinst der Eckstein
unserer wirtschaftlichen Einheit werden sollte, erschien ihm, wie der
gesamten Nation, als der Quell des Verderbens.

In der Konferenz eröffnete Marschall den Kampf durch eine Denkschrift vom
8. Januar, welche den preußischen Staat mit so grobem Unglimpf überhäufte,
daß Bernstorff sie dem Verfasser zurückgab. Durch die neuen
Zolleinrichtungen, hieß es da, würden die Eigentumsrechte von
Hunderttausenden angegriffen, das Eigentum und der Besitz vermindert. Dann
forderte der Nassauer getrost: Aufhebung aller seit dem Jahre 1814 neu
eingeführten Mauten und sofortige Vollziehung der Beschlüsse des Wiener
Kongresses über die Flußschiffahrt; im übrigen volle Freiheit für jeden
deutschen Staat, die Zölle gegen das Ausland willkürlich festzusetzen,
wenn er nur keine Binnenmauten errichte. Daß der letztere Vorschlag einen
plumpen Widerspruch enthielt, daß kein Einzelstaat sich gegen das Ausland
schützen konnte, wenn seine deutschen Binnengrenzen unbewacht blieben —
diese handgreifliche Wahrheit war dem nassauischen Staatsmanne ganz
entgangen; er sprach wie der Blinde von den Farben, da sein Ländchen gar
keine Grenzzölle besaß.

Dann wiederholte Berstett seine alten Klagen gegen die Binnenmauten und
verteilte unter den Genossen jene gedankenreiche Denkschrift von Nebenius
über die Bundeszölle; bei ruhiger Prüfung mußten jedoch alle die
Unmöglichkeit einer Bundeszollverwaltung zugestehen, und der badische
Minister selbst ließ den Plan seines geistvollen Untergebenen fallen.
Darauf neue wütende Ausfälle Marschalls, so grob und ungeschlacht, daß
Bernstorff beim Schluß der Konferenzen dem Bundesgesandten schrieb: »es
würde unter der Würde unseres höchsten Hofes sein, diesem in keiner
Hinsicht achtungswerten Manne irgendeine gegen seine Person gerichtete
Empfindlichkeit zu äußern«, Goltz möge sich also dem nassauischen Kollegen
gleichgültig fern halten. Nunmehr protestierte auch Fritsch im Namen der
Thüringer wider Preußens Enklavensystem und verlangte, jedem Produzenten
müsse gestattet werden, seine Erzeugnisse überall in Deutschland frei
abzusetzen, jedem Konsumenten, seinen Bedarf auf dem nächsten Wege zu
beziehen. Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes
Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten
geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des
preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch
lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der
Vorteile teilhaftig zu werden. Er drohte die auswärtigen Garanten der
Bundesakte anzurufen zum Schutze der »über allem Angriff erhabenen Sache«
des uralten Hauses Anhalt. Schließlich verweigerte er geradezu der
Schlußakte seine Unterschrift, wenn ihm der Bund nicht die »freie
Kommunikation mit Europa« sicherstellte: »so lange die Herzöge von Anhalt
sich in einer drückenden unfreiwilligen Zinsbarkeit gegen einen mächtigen
Nachbarstaat befinden, kann für dieses alte Fürstenhaus keine Bundesakte
und also auch keine Schlußakte existieren.«

Inmitten dieses Gezänks bewahrte Graf Bernstorff vornehme Ruhe und
aufrichtigen Freimut. Er beklagte laut, daß die Bundesakte durch ihre
allgemeinen Versprechungen unerfüllbare Erwartungen geweckt habe. Fest und
stolz wies der preußische Minister jede ehrenrührige Zumutung zurück: von
der Aufhebung des neuen Gesetzes könne gar nicht die Rede sein. Zugleich
wiederholte er unermüdlich in immer neuen Umschreibungen die in der
Staatszeitung veröffentlichten Gedanken. Es sei »unmöglich, eine solche
Einigung anders als durch allmähliche Vorbereitung und die mühsamste
Ausgleichung streitender Interessen bewirkt zu sehen«. Nur Verträge
zwischen den Einzelstaaten könnten dem wirtschaftlichen Elend steuern.
»Geschieht dieses im Süden wie im Norden von Deutschland, und werden diese
Versuche unter der Mitwirkung und Pflege des Bundes gemacht, so läßt es
sich wohl denken, daß man auf diesem freilich langsamen, aber vielleicht
einzig möglichen Wege dahin gelangen werde, die jetzt bestehenden
Scheidewände aus dem Wege zu räumen und in Beziehung auf Handel und
Verkehr diejenige Einheit der Gesetzgebung und Verwaltung hervorzubringen,
welche ein Verein nebeneinander bestehender freier und besonderer Staaten,
wie ihn der Deutsche Bund bildet, irgend zulassen kann.« Auf die
Schmähungen des Kötheners bemerkte er trocken, daß in Dresden bereits seit
mehreren Monaten eine Konferenz der Elbuferstaaten tage; dort allein sei
der Ort, die Frage der freien Elbschiffahrt zum Austrage zu bringen.

Wahrlich, ein historischer Augenblick! Der große Kampf zweier
Jahrhunderte, der alte unversöhnliche Gegensatz österreichischer und
preußisch-deutscher Politik erneuerte sich in diesen unscheinbaren
Händeln, noch ohne daß die Kämpfer den tiefen Sinn des Streites begriffen
… Die ganze Zukunft deutscher Politik hing daran, daß Preußens verständige
Redlichkeit triumphierte über dies Bündnis der Unklarheit und der Lüge.
Und Preußen siegte.

Da die Gegner nur in ihrem Hasse, nicht in irgendeinem positiven Gedanken
übereinstimmten, so errang Bernstorff bereits am 10. Februar einen
durchschlagenden Erfolg in dem handelspolitischen Ausschusse der
Konferenz; er bewog den Ausschuß, seine Anträge auf einige »mehr
vorbereitende als entscheidende, keinen künftigen bundesförderlichen
Beschlüssen vorgreifende Bestimmungen zu beschränken«. Der Ausschuß
beantragte demnach lediglich, daß der Bundestag, dem Artikel 19 gemäß, die
Beförderung des Handels als einen der Hauptgegenstände seiner Tätigkeit
ansehen solle. Nur über die Freiheit des Getreidehandels, welche Preußen
schon vor drei Jahren in Frankfurt befürwortet hatte, schienen jetzt alle
Teile endlich einig, und der Ausschuß schlug vor, die Frage durch
schleunige Vereinbarung zu erledigen. Als diese Anträge am 4. März in der
Konferenz zur Verlesung kamen, da brach, sobald der Name des Bundestags
erklang, einer der Anwesenden in lautes Lachen aus, und die ganze
Versammlung stimmte fröhlich ein. Und diese Staatsmänner, die ihr Urteil
über die Leistungsfähigkeit des Bundestages so unzweideutig bekundeten,
hatten sich soeben noch vermessen, das preußische Zollgesetz durch einen
Bundesbeschluß aufzuheben! Die Anträge des Ausschusses wurden angenommen,
und um auch den widerspenstigen Köthener zu gewinnen, fügte man noch ein
Separatprotokoll hinzu, kraft dessen die beteiligten Staaten sich
verpflichteten, die Beschlüsse des Wiener Kongresses über die
Flußschiffahrt unverbrüchlich zu halten, die Verhandlungen deshalb tätig
zu betreiben.

Über die Freiheit des Getreidehandels setzte man ebenfalls ein besonderes
Protokoll auf, aber Metternich vereitelte schließlich auch diesen einzigen
heilsamen Plan, in dem sich alle Parteien zusammenfanden. Er schob die
Entscheidung immer wieder hinaus, und als die Konferenz endlich zum
Beschlusse schreiten wollte, da war Kaiser Franz, zum lebhaften Bedauern
seines Ministers, bereits nach Prag abgereist. Arglos meldete Bernstorff
einige Tage später, die Erwiderung Sr. Majestät sei noch immer nicht
eingetroffen. Die Konferenz mußte auseinandergehen, ohne das Protokoll
abzuschließen. Erst gegen Mitte Juni lief die österreichische Antwort beim
Bundestage ein. Der gute Kaiser, der sich gegen F. List so väterlich über
das Wohl des deutschen Vaterlandes geäußert hatte, meinte jetzt trocken:
das Wiener Protokoll »sei eigentlich nur bestimmt, die Veranlassung zur
weiteren Entwickelung der darin ausgesprochenen Grundsätze zu geben«; man
brauche also nicht förmlich darüber abzustimmen, sondern solle nur
sogleich die vorbehaltene Beratung am Bundestage beginnen. Dies geschah
denn auch. In einem salbungsvollen Präsidialvortrage feierte Buol(41) die
Reize des freien Getreidehandels; seine Worte waren aber so allgemein
gehalten, daß selbst der harmlose Goltz sofort bemerkte, Österreich hege
Hintergedanken. Darauf beriet der Bundestag mit gewohnter Emsigkeit
weiter, und nach einem Vierteljahr (5. Oktober) beschloß er, zunächst
Nachrichten über den Stand der Gesetzgebung in den Einzelstaaten
einzuholen. Der freie Getreidehandel verschwand in jenem geheimnisvollen
Schlunde, in dessen Tiefen die ewig unvollendeten Bundesbeschlüsse
gebettet lagen. Das waren Österreichs Liebesdienste zum Besten der
deutschen Verkehrsfreiheit. —

Der Verlauf der Konferenzen selbst bestätigte durchweg, was Bernstorff
vorhergesagt: daß ein Bund ohne politische Einheit keine gemeinsame
Handelspolitik treiben könne. Angesichts dieser Erfahrungen begannen
einige der süddeutschen Staatsmänner sich doch endlich mit den Ratschlägen
Bernstorffs zu befreunden. Eingepreßt zwischen den Mautlinien Frankreichs,
Österreichs, Preußens, vermochte die Volkswirtschaft des Oberlandes kaum
mehr zu atmen, zumal da noch keiner der süddeutschen Staaten, außer
Bayern, ein geordnetes Zollwesen besaß. Die Frage ließ sich nicht mehr
abweisen, ob man nicht zunächst versuchen solle, diese zerstückelten
Gebiete in einem handelspolitischen Sonderbunde zu vereinigen, also genau
dasselbe zu tun, was man soeben dem preußischen Staate als
Bundesfriedensbruch vorgeworfen hatte. Den ersten Anstoß zu solchen Plänen
gab der wackere du Thil; noch späterhin pflegte der Darmstädter Hof sich
dieses Verdienstes gern zu rühmen. Aber erst durch Berstetts rührige
Tätigkeit gewann der Gedanke Leben. Der Badener hegte, wie du Thil, die
ehrliche Hoffnung, daß aus diesem Sonderbunde »nach und nach ein Ganzes«
hervorgehen werde; indes dachte er auch an Retorsionen gegen die
preußischen Zölle und gab eine kurz abweisende Antwort, als Bernstorff ihm
versicherte, mit einem süddeutschen Zollverein werde Preußen gern
Handelsverträge abschließen. Auch Marschall ließ sich auf den Plan nur
ein, weil er erwartete, daß Süddeutschland nunmehr mit vereinter Kraft den
Zollkrieg gegen Preußen eröffnen werde. Württemberg endlich spielte mit
Triasplänen und hoffte, den politischen Bund des konstitutionellen »reinen
Deutschlands« aus dem Handelsverein hervorgehen zu sehen — ein Gedanke,
der weder in München noch in Darmstadt Anklang fand.

Bei solcher Verschiedenheit der politischen Absichten konnte Berstett nach
langwierigen vertraulichen Beratungen nur einen bescheidenen Erfolg
erreichen. Am 19. Mai verpflichteten sich die beiden süddeutschen
Königreiche, Baden, Darmstadt, Nassau und die thüringischen Staaten, noch
im Laufe des Jahres Bevollmächtigte nach Darmstadt zu senden, welche dort
auf Grund einer unverbindlichen Punktation über die Bildung eines
süddeutschen Zollvereins verhandeln sollten. Mehr wollte der vorsichtige
Zentner, der sein bayrisches Zollgesetz behüten mußte, schlechterdings
nicht versprechen. Immerhin war jetzt doch ein Weg betreten, der aus dem
Elend der Binnenmauten vielleicht hinausführen konnte. Die liberale Presse
begrüßte dankbar die patriotische Tat ihrer Lieblinge. Der allzeit
vertrauensvolle List sah das Ideal der deutschen Zolleinheit bereits
nahezu verwirklicht, und als er bald darauf nach Frankfurt kam, fand er
seinen Gönner Wangenheim(42) in einem Rausche des Entzückens: so trug das
reine Deutschland der gesamten Nation doch endlich die Fackel voran!
Minder hoffnungsvoll, aber durchaus wohlwollend beurteilte Bernstorff den
Entschluß der süddeutschen Höfe. Er versicherte Berstett seiner
Zustimmung; denn gelang es den Mittelstaaten, ihr zerrüttetes
Verkehrsleben aus eigener Kraft zu ordnen, so blieb für die Zukunft eine
Verständigung mit Preußen möglich. Seinem König schrieb er: trotz manchen
feindseligen politischen und staatswirtschaftlichen Hintergedanken bestehe
für Preußen kein Grund, das Unternehmen zu mißbilligen, zumal da das
Gelingen noch sehr fraglich scheine.

Der Versuch, das preußische Zollgesetz durch ein Machtgebot des Bundes zu
vernichten, war gescheitert. Doch unterdessen führte der Köthener Herzog
seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und
hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft
hatten einst die Fremden gespottet über die *furiosa dementia*(43) der
Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber
versperrten! Erst seit Frankreich das linke Rheinufer an sich riß, ward
dies sprichwörtliche Leiden Deutschlands etwas gelindert. Im Jahre 1804
wurde statt der alten drückenden Rheinzölle das Rheinoktroi eingeführt,
das im wesentlichen nur bestimmt war, die Kosten der Strombauten und der
Leinpfade(44) zu decken, und diese neue Ordnung bewährte sich so gut, daß
der Wiener Kongreß sie auch für die anderen konventionellen Ströme
Deutschlands als Regel vorschrieb. Seitdem war die Weserschiffahrt in der
Tat frei geworden: nach einem langen Streite mit Bremen ließ sich
Oldenburg durch die Vermittlung des Bundestages bewegen, auf den
widerrechtlichen Elsflether Zoll endlich zu verzichten (August 1819).
Schwieriger lagen die Verhältnisse zwischen den zehn Uferstaaten der Elbe.
Die von W. Humboldt redigierten Artikel 108–116 der Wiener Kongreßakte
stellten den Grundsatz auf, daß die Schiffahrt auf den konventionellen
Strömen frei, das will sagen: niemandem verwehrt sein sollte, und
verpflichteten die Uferstaaten, binnen sechs Monaten Verhandlungen
einzuleiten, damit die Schiffahrtsabgaben gleichmäßig und unabänderlich,
ungefähr dem Betrage des Rheinoktrois entsprechend, festgesetzt würden.

Offenbar vermochten diese wohltätigen Verheißungen nur dann ins Leben zu
treten, wenn die Erhebung der Schiffahrtsabgaben, wie der Artikel 115
ausdrücklich vorschrieb, von dem Zollwesen der Uferstaaten durchaus
getrennt blieb und alle Beteiligten durch eine strenge Uferpolizei
verhinderten, daß die freie Schiffahrt zum Schmuggel in die Nachbarlande
mißbraucht würde. Nur unter dieser Bedingung konnte Preußen, das jene
Artikel der Kongreßakte als sein eigenes Werk betrachtete, seine Hand zu
ihrer Ausführung bieten; wie durfte man — so fragte späterhin eine
preußische Staatsschrift — einem mächtigen Staate zumuten, »in seinem
Herzen einen Wurm zu dulden, der seine innere Lebenswurzel annagt?« Nur
wenn Anhalt, das von der Provinz Sachsen rings umschlossen war, dem
preußischen Zollsysteme beitrat, konnte die verheißene Freiheit der
Elbschiffahrt und der rechtmäßige Ertrag der preußischen Einfuhrzölle
zugleich gesichert werden. Seit der alte Dessauer einst die sämtlichen
Landgüter seiner Ritterschaft aufgekauft, hatten sich Landbau und
Forstwirtschaft in den anhaltischen Ländchen unter der sorgsamen Pflege
ihrer Fürsten glücklich entwickelt; alle seine natürlichen Interessen
verwiesen dies blühende Gartenland, das der Industrie noch gänzlich
entbehrte, auf den freien Verkehr mit den benachbarten gewerbereichen
Bezirken Preußens. Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der
tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende
Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller. Die
»Anschließungsinsinuationen« des Berliner Kabinetts wies der Herzog empört
zurück: ob man denn nicht einsehe, so fragte er einmal, »wie schon die
bloße Unnatur eines solchen Verhältnisses, die Unterordnung eines
souveränen Fürsten unter die Zolladministration eines benachbarten
Staates, dem Bestande eines freundschaftlichen Verhältnisses mit der
Regierung desselben durchaus ungünstig sei!«

Da mit Vernunftgründen bei diesem Hofe nichts auszurichten war, so
begnügte sich Preußen vorläufig, sein Enklavensystem gegen Anhalt aufrecht
zu halten. Alle zu Lande nach Anhalt eingehenden Waren wurden dem
preußischen Eingangszolle unterworfen. Nur den Elbschiffern erlaubte man
Sicherheit zu stellen für die Zahlung der preußischen Abgaben und
erstattete ihnen den Betrag zurück, falls der Verbleib der eingeführten
Waren in Anhalt nachgewiesen wurde.

Schamloser Unterschleif war die Folge dieser Erleichterung. Der
anhaltische Schleichhandel wuchs von Monat zu Monat, und mit Ungeduld
erwarteten die preußischen Finanzmänner die vertragsmäßige Regelung dieser
leidigen Zustände, als endlich im Juni 1819 — viertehalb Jahre nach dem
Zeitpunkt, welchen der Wiener Kongreß vorgeschrieben — die
Elbschiffahrtskonferenz in Dresden eröffnet wurde. Dort sprachen Hamburg
und Österreich eifrig für die Befreiung des Flusses, die ihnen freilich
nur Vorteil bringen konnte, da die Hansestadt gar keine Schiffahrtsabgaben
erhob und die hohen böhmischen Elbzölle auf der wenig befahrenen obersten
Stromstrecke nur geringen Ertrag brachten. Dänemark hingegen, Mecklenburg,
Anhalt zeigten sich schwierig. Am hartnäckigsten aber verteidigte Hannover
seinen Besitzstand; denn das welfische Königreich überließ die Sorge wie
die Kosten für das Fahrwasser der Niederelbe großmütig dem Hamburger
Senate und erhob dafür in Brunshausen, nahe bei Stade, einige Meilen
oberhalb der Mündung, seinerseits einen hohen Zoll von allen eingehenden
Seeschiffen. Sein Bevollmächtigter verwahrte sich feierlich gegen jeden
Versuch, dies Kleinod der Welfenkrone anzutasten: das sei ein Seezoll, der
mit der Elbschiffahrt nichts zu schaffen habe, und nimmermehr könne die
Absicht der Wiener Verheißungen dahin gehen, »die Basis alles
volkstümlichen Glücks, den Rechtszustand zu erschüttern«. Kein Zureden
half; die Konferenz mußte den Stader Zoll ganz aus dem Spiele lassen und
nur den Stromverkehr oberhalb Hamburgs zu erleichtern suchen. Nach
zweijährigen Verhandlungen, die den preußischen Bevollmächtigen oft der
Verzweiflung nahe brachten, kam endlich am 23. Juli 1821 die
Elbschiffahrtsakte zustande, ein dürftiger Vergleich, der in Form und
Inhalt die Spuren mühseliger Kämpfe verriet; immerhin wurden die
bestehenden Schiffahrtsabgaben doch etwas herabgesetzt, und der Verkehr
auf dem Strome begann sich bald zu heben.

Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks
durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre
Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer
Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch
weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie
erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern
ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur
unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr
Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen
Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu
unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung
Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie
flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte Äußerung
preußischen Übermuts erfuhr und gleichzeitig Bernstorff in einem neuen
Mahnschreiben an die Köthener Regierung offen aussprach: »die
norddeutschen Staaten haben den Schutz für ihre Existenz, ihre Wohlfahrt
und Selbständigkeit und ihre gemeinnützigen Anstalten von Preußen zu
erwarten«. Der Herzog, der gerade mit seinem königlichen Schwager zugleich
in Karlsbad verweilte, berichtete sofort alles an Marschall. »Ich
schmeichle mir, so schrieb er, daß alle Gutgesinnten auf meiner Seite
stehen und nicht zugeben, daß es Preußen erlaubt wird, sich alles zu
erlauben. Ob einem Kabinett, das durch einen solchen Mann repräsentiert
ist, zu trauen ist, lasse ich dahingestellt.« Dann fuhr er höhnisch fort:
»das Spaßhafteste ist, daß der König mit uns ebenso freundlich als sonst
ist« — und bat den Nassauer, auch fernerhin auf Wittgenstein(45), »der
ganz im guten Geiste ist«, wirken zu lassen, damit die Partei, welche das
Zollgesetz halte, zu Falle komme. Im gleichen Tone antwortete Marschall:
»Man hat zwar bisher ähnliche Phrasen in dem Munde deutscher Revolutionäre
gehört, nicht aber in dem eines Repräsentanten eines deutschen Königs.
Wenn Preußen das nördliche Deutschland und ganz Deutschland schützt, so
schützt umgekehrt das nördliche Deutschland und ganz Deutschland Preußen.
Rechte und Verbindlichkeiten sind durchaus wechselseitig. Wer das
Gegenteil behauptet, verletzt die erste und Hauptgrundlage des Bundes und
bewegt sich außerhalb des Bundes. Namentlich hat der mächtigste der
deutschen Bundesstaaten, sowohl im Bunde als in Europa, bei jeder
Gelegenheit den entgegengesetzten Grundsatz laut ausgesprochen und bei
jeder Veranlassung geltend gemacht.«

Dieser mächtigste der Bundesstaaten trieb unterdessen sein doppeltes Spiel
weiter. Metternich, der ebenfalls in Karlsbad anwesend war, hielt zwar,
auf Preußens Wunsch, einige Unterredungen mit dem Herzog, angeblich, um
den Streit beizulegen. Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener
Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines
dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim
preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den
Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte. Nachher
ergab sich — der österreichische Bevollmächtigte Münch in Dresden mußte es
selber dem preußischen Gesandten [Jordan] eingestehen — daß Adam Müller
den Friedheim zu seiner Weigerung aufgestiftet hatte, um den Streit vor
den Bundestag zu bringen.

Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen
Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der
Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen
Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die
Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich
Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ
jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am
Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen
Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu
verhandeln. Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter
erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden
Vettern von Dessau und Bernburg(46), die ihr Wort halten wollten, wieder
umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem
preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam
Müller über einen neuen Betrug einig geworden.

Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so
entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt
vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst
gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher
verhindert hatte. Man umringte demnach die drei Herzogtümer mit
preußischen Zollstellen; der Elbverkehr dagegen ward, gemäß der Akte,
freigegeben und Preußen begnügte sich, die nach Anhalt bestimmten Schiffe
einer Durchsuchung zu unterwerfen. Eben auf diese Vertragstreue Preußens
hatte Adam Müller seinen sauberen Plan berechnet. Die Durchsuchung der
Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits
unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische
Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter
dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen. Das gesamte Ländchen
ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und
Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener
segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen
Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte. Wunderbar, wie sich die
Verzehrungskraft dieses glücklichen Völkchens mit einem Male hob, als wäre
ein Goldregen über das Land gekommen. Nicht lange, und der anhaltische
Konsum von ausländischen Waren verhielt sich zu dem preußischen wie
64 : 1000, der von baumwollenen Waren, die in Preußen hoch verzollt
wurden, wie 165 : 1000, die Bevölkerung der beiden Lande stand wie
9 : 1000. Für die Drogen dagegen, welche das preußische Gesetz mit einem
niedrigen Zoll belegte, zeigten die Anhalter geringere Neigung; hier
stellte sich das Verhältnis nur wie 13 : 1000. Und bei dieser
übernatürlichen Konsumtion gingen die herzoglichen Zollbeamten dem Volke
mit gutem Beispiel voran: der Zollinspektor Klickermann in Dessau bezog,
wie Preußen aus den Listen seiner Elbzollämter nachwies, in dem einen
Jahre 1825 für seinen Hausbedarf zollfrei auf dem Strome: 53 Oxhoft Wein,
4 Oxhoft Rum, 98 Säcke und 1 Faß Kaffee, 13 Säcke Pigment und Pfeffer,
insgesamt an 1000 Zentner. Mehr denn eine halbe Million Taler im Jahre
wurden durch den anhaltischen Schleichhandel den preußischen Kassen
vorenthalten; der Zollertrag in den Provinzen Brandenburg und Sachsen
stieg nachher, als Anhalt endlich sich dem preußischen System unterworfen
hatte, bald von 3,135 auf 4,128 Millionen.

Der Besitz einer souveränen Krone ohne Macht entsittlicht auf die Dauer
ihren Träger. Wie gründlich mußte das Rechtsgefühl der kleinen Höfe, seit
sie keinen Richter mehr über sich anerkannten, verwüstet sein, wenn dies
rechtschaffene askanische Haus, das von jeher einer wohlverdienten
allgemeinen Achtung genoß und so viele seiner tapferen Söhne in die Reihen
des preußischen Heeres gesendet hatte, sich jetzt unbedenklich
erdreistete, die Gesetzgebung seines alten treuen Beschützers durch groben
Unfug zu untergraben! Ein Unglück, daß der ehrwürdige Senior des
anhaltischen Gesamthauses, der seinem Ländchen unvergeßliche Leopold
Friedrich Franz von Dessau vor kurzem(47) gestorben war; er würde den
zweifachen Vertragsbruch schwerlich geduldet haben, denn Anhalt hatte sich
auf dem Wiener Kongresse zur Unterdrückung des Schleichhandels
verpflichtet und nachher in Dresden feierlich eine Verständigung mit
Preußen versprochen.

Um dieser letzteren Verpflichtung scheinbar zu genügen, sendete Herzog
Ferdinand endlich im Januar 1822 seinen Hofmarschall Sternegg nach Berlin,
befahl ihm, allein mit Hardenberg zu verhandeln; mit Bernstorff zu
sprechen, sei unter der Würde des Kötheners. Der Staatskanzler aber zwang
den Abgesandten kurzweg, sich an das Auswärtige Amt zu wenden, und dort
stellte sich heraus, daß Sternegg durchaus keine Anerbietungen wegen des
Zollanschlusses zu bringen, sondern lediglich eine Entschädigungsforderung
zu überreichen hatte. Der Schaden Köthens betrug, nach dem billigen
Maßstabe der Kopfzahl angeschlagen, etwa 40 000 Taler für drei Jahre. Der
Herzog berechnete das Zehnfache und zeigte sich hoch erstaunt, da Preußen
den Köthener Schmuggel in Gegenrechnung stellte. Nach langen, gereizten
Erörterungen rückten die Herzöge schließlich mit dem Vorschlage heraus:
Preußen möge dem enklavierten Anhalt durch einen Gebietsaustausch auf
ewige Zeiten freien Verkehr mit Sachsen verschaffen, dann seien die drei
Höfe bereit, sich versuchsweise auf einige Jahre dem preußischen
Zollsystem anzuschließen. Sofort wies Bernstorff die »unangemessene«
Zumutung scharf zurück, der Unterhändler mußte abziehen, und Anhalt blieb
mit preußischen Zollinien umgeben. Aber der Schleichhandel blühte fröhlich
fort, die Grenzwache Preußens war machtlos gegen den bösen Willen der
herzoglichen Behörden. Obwohl der Berliner Hof über Adam Müllers Ränke
genau unterrichtet war, so wollte er doch schlechterdings nicht glauben,
daß Fürst Metternich das Treiben seines Generalkonsuls billige. Jahrelang
ertrug der preußische Adler langmütig die Bisse der anhaltischen Maus,
immer in der Hoffnung, daß die drei Herzöge endlich noch ihr Wort einlösen
würden.

Und in diesem Streite, der alle Selbstsucht, allen Dünkel, alle Torheit
der Kleinstaaterei an den Tag brachte, stand die deutsche Presse wie ein
Mann zu den anhaltischen Schmugglern. Der Schmerzensschrei des freien
Kötheners war das Wiegenlied der deutschen Handelseinheit, die erst nach
zwei Menschenaltern auf demselben Elbstrome unter den Weherufen des freien
Hamburgers ihr letztes Ziel erreichen sollte. Mit einer Verblendung
ohnegleichen täuschte sich die Bevölkerung der kleinen Staaten, bei jeder
Wendung dieses wirrenreichen Kampfes, regelmäßig über ihr eigenes und des
Vaterlandes Wohl, um jedesmal, sobald der gefürchtete Anschluß an Preußen
endlich vollzogen war, die Notwendigkeit der Änderung nachträglich dankbar
anzuerkennen. Ebenso regelmäßig verdeckte der Partikularismus seine
Selbstsucht hinter dem schönen Worte der Freiheit; bald nahm er die
Freiheit des Handels, bald das freie Selbstbestimmungsrecht der deutschen
Ströme, bald auch beides zugleich zum Vorwand, und jedesmal ließ sich die
vom Liberalismus beherrschte öffentliche Meinung durch solche hohle
Kraftworte verführen.

Die unausrottbaren Vorurteile wider das preußische Zollgesetz wirkten
zusammen mit jener gedankenlosen Gemütlichkeit, die es unbesehen für
unedel hält, bei einem Kampfe zwischen Macht und Ohnmacht die Partei des
Stärkeren zu ergreifen. Und dazu der juristische Formalismus unserer
politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das
formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht
getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen? Wie
durfte man dieser souveränen Macht einen Zollanschluß zumuten, der ihr
freilich nur Segen bringen konnte und sich aus ihrer geographischen Lage
mit unabwendbarer Notwendigkeit ergab, aber ihrem freien
Selbstbestimmungsrechte widersprach? Und wenn es ihr beliebte, die
Freiheit der Elbe zur boshaften Schädigung des Nachbarlandes zu gebrauchen
— in welchem Artikel der Bundesakte war dies denn verboten? Daß Anhalt
sich durch die Wiener Verträge zur Beseitigung des Schleichhandels
verbunden hatte, überging man mit Stillschweigen. Bignon(48), der alte
Anwalt der deutschen Kleinstaaten, trat ebenfalls auf den Kampfplatz mit
einem offenen Briefe über den preußisch-anhaltischen Streit. Er beklagte
schmerzlich, daß Frankreich nicht mehr wie sonst vom Niederrhein her des
Richteramtes über Deutschland warten könne; aber »Frankreich ist von der
Natur bestimmt, immer zu herrschen, und wenn es das Szepter der Macht
verloren hat, so hat es doch das Szepter der öffentlichen Meinung
bewahrt«. Vor dem Szepterträger der öffentlichen Meinung fand Preußen, wie
billig, keine Gnade. Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist
das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen
Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche
Liberale die Warnung des Bonapartisten nach.

Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die
selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde,
bereitwillig entgegen. Umsonst verwahrte sich König Friedrich Wilhelm, als
er im Sommer 1821 durch Frankfurt kam, mit scharfen Worten wider den
Vorwurf, daß er Anhalt mediatisieren wolle. Die kleinen Höfe ließen sichs
nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine
geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«.
Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff(49) und die
Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten
Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein
verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die
Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«.
Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt,
der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten,
ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen. Von
den größeren Bundesstaaten zeigte allein Bayern ein Verständnis für die
Machtverhältnisse; nachdem die Münchener Regierung soeben selber die
Schwierigkeiten der Einführung eines neuen Zollsystems kennen gelernt
hatte, meinte sie doch, daß ein kleiner Unterschied bestehe zwischen einem
Reiche und einer Enklave. Die anderen beurteilten die Frage nach den
Gesichtspunkten des Zivilprozesses, und da die Rechtsfrage allerdings
zweifelhaft lag, so entspann sich am Bundestage eine grimmige Fehde, die
durch viele Jahre hingeschleppt, den liberalen Zeitungen immer wieder den
willkommenen Anlaß bot, Preußen als den Friedensbrecher Deutschlands zu
brandmarken.

Das also war für Preußen das Ergebnis der handelspolitischen Verhandlungen
in Wien und Dresden. Das neue Zollgesetz war gegen den Widerstand fast
aller Bundesstaaten unverändert aufrecht geblieben, auch die Freiheit der
Elbe war notdürftig sicher gestellt, und die alte Ansicht der preußischen
Regierung, daß der Bund für den deutschen Verkehr schlechterdings nichts
zu leisten vermöge, hatte sich abermals bestätigt. Aber ebenso fest stand
auch die Erkenntnis, daß Verhandlungen mit den einzelnen Staaten, bei
ihrer gegenwärtigen Stimmung, vorläufig ganz aussichtslos waren. Welche
unbelehrbare Gehässigkeit war dem Grafen Bernstorff entgegengetreten,
welche anmaßende Sprache hatte er anhören müssen, erst in Wien, dann in
Dresden! Nach so niederschlagenden Erfahrungen faßte man in Berlin den
verständigen Entschluß, fortan keine Einladungen mehr ergehen zu lassen,
sondern gelassen zu warten, bis die Not den kleinen Nachbarn die Augen
öffne. In diesem Sinne erging an sämtliche Gesandten in Deutschland die
gemessene Weisung, sich streng zurückzuhalten und auf alle
handelspolitischen Anfragen lediglich zu antworten: der König habe schon
im Jahre 1818 sich zu Verhandlungen bereit erklärt, er hege noch immer den
Wunsch, andere deutsche Staaten mit seinem Zollsysteme zu verbinden, jetzt
sei es an den Nachbarn, dem guten Willen entgegenzukommen. Eichhorn
begründete diesen Entschluß mit der Erwägung, daß die Eifersucht der
Dynastien durch Einladungen erfahrungsgemäß nur gereizt würde: »Solche
Anträge konnten zugleich als Aufforderungen zur Änderung ihrer inneren
Staatsgesetzgebung und als ihre Selbständigkeit gefährdende Anmutungen
mißdeutet werden.« Gegen das tiefeingewurzelte Mißtrauen der kleinen Höfe
wirkte nur eine Waffe: ruhiger Gleichmut, der die Natur der Dinge für sich
wirken ließ. Was verschlug es auch, wenn die Presse unablässig über
Preußens selbstsüchtige Sonderstellung Wehe rief? Von der öffentlichen
Meinung, die sich noch weit verblendeter zeigte als die Höfe, hatte die
Handelseinheit des Vaterlandes nichts zu erwarten; Preußens bester
Bundesgenosse war die wachsende Finanznot der kleinen Staaten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 29ff.

                            ------------------



   32 Christian Günther Graf v. Bernstorff, geb. 3. April 1769, gest. 28.
      März 1835, trat 1818 aus schwedischen Diensten in die preußischen
      über und wurde Minister des Auswärtigen. 1832 trat er von seinem
      Amte zurück.

   33 Karl Wilhelm Freiherr v. Fritsch, geb. 16. Juni 1769, gest. 16.
      Oktober 1851, war von 1815–1843 Großh. Sächs. Minister.

   34 Ernst III. seit 12. November 1826, Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha
      (gest. 29. Januar 1844).

   35 Vertreter Nassaus am Bundestag.

   36 Wilhelm I., gest. 27. Februar 1821.

   37 Adam Müller, geb. 30. Juni 1779, gest. 17. Januar 1829, damals
      österreichischer Generalkonsul für Sachsen in Leipzig.

   38 Georg Friedrich Freiherr v. Zentner, geb. 27. August 1752,
      gest. 20. Oktober 1835, bayrischer Staats- und Justizminister.

   39 Ludw. Phil. Graf v. Bombelles, geb. 1. Juli 1780, gest. 7. Juli
      1843, österr. Diplomat, damals Gesandter in Dresden, nachmals an
      anderen Höfen.

   40 Karl August, geb. 3. September 1757, gest. 14. Juni 1828.

   41 Joh. Rudolf Freiherr v. Buol-Schauenstein, geb. 21. November 1763,
      gest. 12. Februar 1834, von 1816–1823 Bundespräsidialgesandter,
      nachher Staatminister und Präsident der Hofkommission.

   42 Karl August Freiherr v. Wangenheim, geb. 14. März 1773, gest. 19.
      Juli 1850, von 1817–1823 württembergischer Gesandter am Bundestage.

   43 Den rasenden Wahnsinn.

   44 Unter Leinpfaden versteht man die an schiffbaren Wasserläufen
      angelegten Wege, von denen aus Schiffe mittels einer am Maste
      befestigten Leine stromaufwärtsgezogen oder »getreidelt« werden
      (daher auch Treidelwege genannt).

   45 Wilh. Ludwig Georg Graf zu Sayn-Wittgenstein, geb. 9. Oktober 1770,
      gest. 11. April 1851, von 1814–1819 Polizeiminister, seitdem
      Minister des Königlichen Hauses.

   46 Anhalt zerfiel damals in die 3 Teile Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen,
      Anhalt-Bernburg. Herzog von A.-Dessau war damals Leopold IV.
      Friedrich (1817–1871), von A.-Köthen Ferdinand (1818–1830), von
      A.-Bernburg Alexius Friedr. Christian (1796 bis 1834). Seit 1863 war
      das ganze anhaltische Gebiet in die Hände Leopolds IV. vereinigt.

   47 9. August 1817.

   48 Louis Pierre Baron Bignon, geb. 1771, gest. 5. Januar 1841,
      franz. Diplomat und Publizist, zeitweilig als französischer
      Geschäftsträger bzw. bevollmächtigter Minister an deutschen Höfen
      tätig, nach Belle-Alliance Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

   49 Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf, geb. 10. Februar
      1792, gest. 16. April 1861, war von 1821–1835 badischer
      Bundestagsgesandter, danach bis 1843 Minister der auswärtigen
      Angelegenheiten, von 1843–1848 wieder Bundestagsgesandter.



4. Die Darmstädter Zollkonferenzen.


Sehr wichtig wurde die große Handelskonferenz der süddeutschen und einiger
mitteldeutschen Kleinstaaten, welche, den Wiener Verabredungen gemäß, am
13. September 1820 in Darmstadt zusammentrat. Auch hier war Wangenheim die
Unruhe in der Uhr. Unermüdlich kam er von Frankfurt herübergeritten, immer
zur Vermittlung bereit, gleich befreundet mit dem Schutzzöllner List und
dem Freihändler Nebenius; denn aus diesem Handelstage mußte unfehlbar der
politische Bund des reinen Deutschlands hervorgehen. In der Tat blieben
die Darmstädter Verhandlungen nicht ganz unfruchtbar, obgleich sich Pläne
und Gegenpläne noch rastlos wie die Blasen im brodelnden Wasserkessel
übereinander drängten. Sie dienten als ein Läuterungsprozeß, der die
unbrauchbaren, traumhaften Gedanken aus der deutschen Handelspolitik
ausschied. Sie boten den Teilnehmern wie dem aufmerksam zuschauenden
Berliner Hofe die Gelegenheit, die wirtschaftlichen Interessen der
Bundesstaaten kennen zu lernen, die Bedingungen eines Handelsvereins
ernstlich zu erwägen. Aber sie lehrten auch durch ihr wiederholtes
Scheitern, daß ein Zollverein ohne Preußen unmöglich war. Von einem
binnenländischen Wirtschaftsgebiete, dem die Küste fehlte, konnte niemals
eine lebensfähige nationale Handelspolitik ausgehen.

Kein Wunder freilich, daß die mißhandelte Nation den ersten Versuch zur
Beseitigung der Binnenmauten mit Jubel aufnahm. Zahlreiche Dankadressen
belohnten den hochherzigen Entschluß der Höfe. Badische Landwirte
bezeugten schon im Voraus dem Minister Berstett: durch die Darmstädter
Konferenzen sei »der Grund gelegt zu einem glorreichen, einem wahrhaften
Nationalinstitute«. Sogar jener kluge E. W. Arnoldi in Gotha, der zuerst
unter den deutschen Geschäftsmännern die nationale Bedeutung des
preußischen Zollgesetzes erkannt hatte, ließ sich jetzt durch die
Zeitströmung fortreißen und bat seinen Herzog um Anschließung an die
süddeutschen Staaten, weil Gotha den Wettbewerb der überlegenen
preußischen Fabriken nicht ertragen könne. Die Wünsche und Erwartungen des
Publikums gingen freilich hergebrachtermaßen nach allen Himmelsrichtungen
auseinander. Der badische Handelsstand verlangte den unbedingten
Freihandel: mehr als 15 Kreuzer Zoll könne der Zentner Kolonialwaren
schlechterdings nicht ertragen. Andere ergingen sich in den üblichen
Ausfällen gegen »jene stolzen Ausländer«. In der bayrischen Kammer
beantragte der Abgeordnete Köster eine deutsche Nationaltracht aus
deutschen Stoffen; schon in der Volksschule müsse den Kindern der
patriotische Abscheu vor ausländischen Waren eingeflößt werden. Die
Mannheimer Kaufleute dagegen hofften vornehmlich auf harte Zölle wider den
Frankfurter Handel: der Verein solle anderen Plätzen die Vorteile
gewähren, welche die stolze Mainstadt ihren ungebührlich großen Kapitalien
verdanke; den Rheinpreußen müsse er jede Erleichterung versagen, so lange
nicht der preußische Staat dem Vereine beitrete und der Mehrheit sich
unterwerfe.

Leider wurde die allgemeine Unklarheit nur vermehrt durch die Schriften
Lists und seiner Genossen, die sich allmählich ganz in die Irrtümer des
starren Prohibitivsystems verloren. Miller von Immenstadt forderte in
einer für die Darmstädter Konferenzen bestimmten Druckschrift (Juli 1821):
Verbot aller auswärtigen Waren, die wir selbst erzeugen oder durch
Surrogate ersetzen können; mit der Schweiz und Piemont, mit Holland,
Hannover, den Hansestädten und Holstein müsse man sich zu verbinden
suchen; der König von Dänemark werde als treuer deutscher Bundesfürst
sicherlich geneigt sein, die Schiffe des Vereins mit seinem Danebrog zu
decken. Das alles im Namen deutscher Ehre und mit dem unvermeidlichen
patriotischen Pathos! Den Regierungen wurden die zudringlichen Mahnungen
des Listschen Vereins, der sich auch in Darmstadt wieder durch Sendboten
vertreten ließ, bald sehr unbequem. Der badische Bevollmächtigte Nebenius
verbot seinem Sekretär, mit List zu verkehren, sagte dem Agitator ins
Gesicht, seine Anwesenheit sei überflüssig, errege schlimme Gerüchte. List
blieb ohne jeden Einfluß auf den Verlauf der Beratungen, und Berstett
hielt für nötig, seinem Gönner Metternich von vornherein zu beteuern: nur
das Gebot der Selbsterhaltung, »nicht die einseitigen, trügerischen, von
einer kleinen Schar eigensüchtiger Fabrikanten ausgegangenen
Deklamationen« hätten das Darmstädter Unternehmen hervorgerufen.

Die Kabinette selbst waren mit nichten einiger als die öffentliche
Meinung, denn die verbündeten Staaten bildeten nur scheinbar eine
geographische Einheit. Sobald man den Geschäften ernsthaft ins Auge sah,
zeigte sich, daß eine natürliche Gemeinschaft süddeutscher
Volkswirtschaft, dem Norden gegenüber, nicht bestand. Vielmehr trat wieder
einmal jene eigentümliche Stellung des Rheinlandes hervor, das so oft
schon in unserer Geschichte die heilsame Rolle des Vermittlers gespielt
hat zwischen Nord und Süd. Die kleinen oberrheinischen Staaten waren dem
rheinischen Tieflande durch stärkere Interessen verbunden als den
bayrisch-schwäbischen Landen. Nun gar Kurhessen und Thüringen wurden nur
durch eine politische Schrulle, durch den Haß gegen Preußen, in diese
süddeutsche Genossenschaft getrieben. Darum verhielt sich der Kasseler Hof
von vornherein unlustig und ablehnend. Die thüringischen Staaten begannen
schon 1822 Sonderberatungen in Arnstadt, doch nahmen sie gleichzeitig an
den Darmstädter Konferenzen teil und belästigten das Berliner Kabinett mit
nichtssagenden allgemeinen Anfragen — die bare Ratlosigkeit des
Nichtwollens und Nichtkönnens.

Und welch ein Gegensatz der staatswirtschaftlichen Gesetze und Ansichten!
In Baden verboten sich hohe Zölle von selbst, weil das gesamte Land nur
aus Grenzbezirken bestand und die benachbarte Schweiz noch kein geordnetes
Mautwesen besaß. Die Regierung verstand die günstige Handelslage des
Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen
Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden
lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Großindustrie
konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im
Finanzministerium für überflüssig. Auch das Volk vermißte sie nicht, da
der Freihandel wohlfeile Fabrikwaren vom Auslande brachte. Alle deutschen
Nachbarn aber klagten laut; denn ein großartiger Schmuggelhandel trieb von
Baden her, namentlich auf dem Schwarzwalde, sein Unwesen, fand bei der
Regierung unziemliche Nachsicht; manche häßliche Skandalfälle, so der
ungeheure Defraudationsprozeß der Firma Renner, erinnerten an Köthensche
Zustände. In Darmstadt herrschte noch ein veraltetes physiokratisches
System, das keine Grenzzölle kannte und fast den gesamten Staatsaufwand
aus direkten Steuern und dem Ertrage der Domänen bestritt; der Mainzer
Handelsstand, der die Douanen Napoleons noch nicht vergessen konnte,
beschwor die Regierung, sich vor dieser Pest zu hüten. In Nassau ging das
herzogliche Domanium mit seinen herrlichen Rebgärten und Mineralwassern
jedem anderen wirtschaftlichen Interesse vor. Daher hielt Marschall die
Fabriken für staatsgefährlich, Grenzzölle zum mindesten für bedenklich und
führte ein Akzisesystem ein, das er den Nachbarn oft als ein
finanzpolitisches Meisterwerk empfahl. Der mächtige Beamtenstand befand
sich wohl bei der unnatürlichen Wohlfeilheit des Konsums auf dem engen
Markte; nach den Produzenten fragte niemand. Bayern dagegen besaß bereits
in Franken und Schwaben die ersten Anfänge einer aufstrebenden
Großindustrie; die bayerischen Zölle standen im Durchschnitt etwas
niedriger als die preußischen, brachten aber geringen Ertrag wegen der
unverhältnismäßigen Kosten der Grenzbewachung. Der württembergische
Gewerbefleiß blieb hinter dem bayerischen noch etwas zurück; die
Stuttgarter Handelspolitik stand daher in der Mitte zwischen dem
Freihandel der Rheinuferstaaten und den schutzzöllnerischen Wünschen der
bayrischen Fabrikanten.

So abweichende Richtungen zu versöhnen war unmöglich auf dem engen Raume
eines süddeutschen Verbandes. Allein ein großes freies Marktgebiet konnte
die Staaten genugsam entschädigen für die unvermeidlichen Opfer und
Belästigungen, welche jeder Zollverein anfangs den Genossen auferlegt; und
diesen einzig ausreichenden Ersatz gewann man nur durch den Anschluß an
Preußen, der von sämtlichen Teilnehmern grundsätzlich verworfen wurde.
»Wir alle — so gestand du Thil späterhin selber — strebten ja einzig
darnach Front gegen Preußen zu machen.« Selbst die politische Eintracht
der Verbündeten stand auf schwachen Füßen, wie laut auch die Liberalen den
natürlichen Bund der konstitutionellen Staaten priesen. … Es war ein
Unglück für die Konferenz, daß ihr mehrere Bundesgesandte als
Bevollmächtigte angehörten und also auch noch die Ränke und Klatschereien
der Eschenheimer Gasse in das wüste Durcheinander der Beratungen
hineinspielten. Du Thil hingegen betrieb die Verhandlungen, wie sein
greiser Großherzog, mit nüchternem Geschäftsverstande und wollte von
politischen Hintergedanken nichts hören. Marschall und nach einigem
Schwanken auch Berstett blieben in dem politischen Fahrwasser der Hofburg.
Das Münchener Kabinett endlich zeigte keine feste Haltung. Während
Aretin(50), der erste Bevollmächtigte, in Darmstadt wie in Frankfurt
vorsichtig den Spuren Wangenheims folgte und Lerchenfeld(51) … den
süddeutschen Handelsverein ehrlich wünschte, betrachtete Graf Rechberg(52)
die Darmstädter Konferenz mit Mißtrauen, und der zweite Bevollmächtigte
Jörres, der ganz von Rechberg abhing, tat unter der Hand das Seinige, um
die Verhandlungen zu erschweren. Mit zähem Eigensinn hielt jeder Hof seine
Forderungen fest, obschon im Grunde noch keiner eine durchgebildete
handelspolitische Überzeugung besaß; jede Nachgiebigkeit erschien wie ein
Verrat an der eigenen Souveränität. So fehlten alle Vorbedingungen einer
Verständigung.

Ein prunkendes Aushängeschild für den Verein war rasch gefunden. Die
Handelspolitik der Verbündeten sollte auf dem
»staatswirtschaftlich-finanziellen Prinzipe« ruhen — ein schönes Wort, dem
leider jedes Kabinett einen anderen Sinn unterlegte. Der tüchtigste
Staatswirt der Versammlung, Nebenius, ward auf du Thils Vorschlag
beauftragt, einen Entwurf für die Beratungen auszuarbeiten. Voll
Zuversicht ging er ans Werk; er teilte die allgemeine Ansicht der
süddeutschen Bureaukratie, daß die Beseitigung der Binnenmauten den
Partikularismus kräftigen müsse, und schrieb seinem Hofe hoffnungsvoll:
durch unseren Verein »wird den Einheitspredigern das wichtigste und
schlagendste Argument siegreich entrissen.« Jedoch der Plan, den er am
27. November vorlegte, entsprach allein dem badischen Interesse, war für
alle anderen Staaten unannehmbar. Er schlug ein System sehr niedriger
Finanzzölle vor, für den Zentner Kolonialwaren 30 Kreuzer bis 2 fl., für
Fabrikwaren 5 bis 15 fl. — Sätze, welche Aretin viel zu gering fand. Der
Streit blieb unlösbar, da beide Teile sich auf unwiderlegliche Gründe
stützten. Ein kleines Zollgebiet bedarf des Freihandels, weil es die
Kosten scharfer Grenzbewachung nicht tragen kann; doch ebenso gewiß
genügten die badischen Zölle nicht, um die werdende bayrische Industrie zu
schützen.

Nebenius wollte ferner alle Zölle an den Grenzen erheben, keine Packhöfe
dulden, nur die Rheinhäfen außerhalb der Mautlinie liegen lassen. Dahinter
verbarg sich die Hoffnung der Karlsruher Bureaukratie, Kehl und Mannheim
zu Hauptstapelplätzen des Vereins zu erheben. Mit Recht erhob Bayern
lebhaften Widerspruch: nur bei ganz niedrigen Zöllen seien Lagerhäuser
entbehrlich; auch solle man die Hoffnung auf Frankfurts Beitritt
festhalten und nicht den natürlichen Mittelpunkt des oberrheinischen
Speditionshandels zugunsten kleinerer Plätze benachteiligen. In demselben
Geiste badischer Engherzigkeit war der weitere Antrag, daß den
Grenzstaaten gestattet werde, von allen Waren, welche der Verein zollfrei
einlasse, Zölle für ihre eigne Rechnung zu erheben. Sofort widersprachen
alle rückwärts liegenden Staaten. Auch bei der Verteilung der allgemeinen
Zolleinnahmen vergaß Nebenius den Vorteil Badens nicht, das allerdings
unter den Bundesgenossen die reichsten Zolleinkünfte besaß. Er verlangte
als Maßstab: die Kopfzahl und die Länge der Grenzen, welche jeder Staat zu
bewachen habe. Ebenso dreist bestand Bayern auf seinem Interesse: man
müsse einen Durchschnitt suchen aus der Kopfzahl und dem Umfange des
Gebiets — weil Bayern dünner bevölkert war als die Nachbarlande.

Die gesetzgebende Gewalt wollte Nebenius einer Konferenz von
Bevollmächtigten anvertrauen, die alljährlich zusammenzutreten und mit
einfacher Mehrheit zu beschließen hätte. Der Münchener Hof aber war nicht
geneigt, sich den kleinen Mitverbündeten also zu unterwerfen; Aretin trug
das Selbstgefühl der Macht rücksichtslos zur Schau und forderte für jede
halbe Million eine Stimme — das wollte sagen: die Stimmenmehrheit für
Bayern allein — was wieder von du Thil und den anderen Kleinen als »ein
allzu naiver Versuch« zurückgewiesen wurde. Die Zollverwaltung endlich
sollte von einem gemeinsamen Beamtentum geführt, durch eine permanente
Kommission beaufsichtigt werden. Seltsamerweise erregte diese
Zentralverwaltung zunächst geringen Anstoß. Die schwäbische Bureaukratie
sprach sogar lebhaft dafür. Dem allmächtigen Stande der württembergischen
Schreiber blieb der Verein unheimlich, der so viele Schreiberstellen
aufzuheben drohte. Indes wenn sich das Unheil nicht abwenden ließ, so
erschien die Zentralverwaltung als das geringere Übel; sie mußte doch aus
jedem Staate eine zahlreiche Beamtenschar anstellen. Behielten dagegen die
Staaten ihre selbständige Zollverwaltung, so hatte Württemberg nur zwei
Grenzmeilen am Bodensee zu überwachen, und die ganze Herrlichkeit der
königlichen Mautverwaltung brach zusammen!

Die Verhandlung über jene Streitfragen ward bald gereizt und gehässig.
Nebenius sprach in seinen Berichten mit sehr ungerechter Bitterkeit über
die Gegner, die doch vielfach wohlbegründeten Einspruch erhoben. Zudem
vertrat noch jeder Staat seine eigentümlichen Wünsche. Reuß und Weimar
wollten das Geleitsgeld für ihre imaginären Harnischreiter nicht ohne
Entschädigung aufgeben. Der Kurfürst von Hessen weigerte sich, seine
Transitzölle dem Vereine zu überlassen, forderte zum mindesten ein
Präzipuum(53) für den starken Konsum französischer Weine, worauf man mit
der kecken Lüge antwortete, im Oberland werde davon mehr getrunken als in
Kurhessen. Baden wollte nicht beitreten, wenn nicht sogleich ein
Handelsvertrag mit der Schweiz abgeschlossen würde. Derweil also die
Meinungen ziellos durcheinander wogten, hofften mehrere der Kabinette,
einmal selbst der bayrische Hof, auf Preußens Zutritt! Wiederholt besprach
man in Darmstadt die Aufnahme der preußischen Rheinlande; dem kreisenden
Berge dieses Sonderbunds zu Lieb sollte Preußen die schwer erkämpfte
handelspolitische Einheit seines Gebiets wieder zerreißen! …

Nachdem man sechs Monate auf die bayrischen Instruktionen gewartet,
erklärte endlich (Juli 1821) der bayrische Bevollmächtigte, sein Hof
verlange, daß das bestehende bayrische Zollgesetz dem Vereine zur
Grundlage diene. So begann der trostlose Streit von neuem. Darauf, nach
anderthalb Jahren, bot sich eine Gelegenheit, die Lebenskraft des Vereines
zu erproben. Frankreich erließ am 23.–April 1822 ein neues Douanengesetz,
das die Interessen der oberdeutschen Staaten offenbar feindlich verletzte,
die wichtigsten Gegenstände der Einfuhr aus Süddeutschland, Schlachtvieh
und Wolle mit unerschwinglichen Zöllen belegte. Der Schlag traf fast alle
süddeutschen Lande gleichmäßig; sollte nicht mindestens gegen diesen
Angriff gemeinsame Abwehr möglich sein? Man verhandelte und verhandelte.
Baden verbot (17.–Mai) die Weineinfuhr auf seiner Westgrenze; Württemberg
schloß sich diesen Retorsionen an; mit Bayern war keine Verständigung zu
erzielen. In seiner Not wendete sich Berstett an Metternich, bat die
Hofburg um ihre guten Dienste in den Tuilerien. Nach fast zwei Monaten
(12.–August) erwiderte der Österreicher: »es ist kaum zu erwähnen nötig,
wie sehr bereit wir sind«, den deutschen Bundesstaaten jede Gefälligkeit
zu erweisen; aber das französische Gesetz ist das Ergebnis der nationalen
Meinung und eines »national-ökonomischen Systems, das faktisch das
Lieblingssystem unserer Zeit geworden ist.« Das war die Hilfe, welche
Deutschlands Volkswirtschaft von Österreich zu erwarten hatte! Zuletzt
riefen die unsicheren, vereinzelten Retorsionen der süddeutschen Höfe nur
einen neuen gehässigen Zank zwischen Bayern und Baden hervor; denn da die
bayrische Pfalz keine Mauten besaß, so mußte Baden, um die französischen
Weine wirksam zu treffen, auch die Weineinfuhr vom bayrischen Überrhein
verbieten, was wieder bayrische Klagen veranlaßte — und so weiter ins
Unendliche.

Gegen den Herbst 1822 schienen die Verhandlungen wieder vorwärts zu
rücken. Bayern, ermutigt durch einen drängenden Beschluß seines Landtags,
legte sich kräftig ins Zeug; der rastlose Wangenheim brachte einen
Vermittlungsantrag ein, zugunsten der bayrischen Vorschläge. Aber noch
immer ward man nicht Handels einig, man zerrte herüber und hinüber. Da
verlor die darmstädtische Regierung die Geduld; sie hatte ihrem Landtage
baldige Regelung des Zollwesens versprochen und erklärte jetzt (Februar
1823): wenn man nicht endlich sich vergleiche, so werde Darmstadt für sein
eignes Haus sorgen.

Die preußische Regierung sah diesen wohlgemeinten aber aussichtslosen
Verhandlungen gelassen zu, da sie sich mit jedem Jahre mehr von der
Lebenskraft ihres eigenen Zollgesetzes überzeugte, und ließ sich in ihrer
kühlen Geringschätzung nicht stören, als die landesüblichen Kraftreden
wider Preußens Zollsystem auch auf der Darmstädter Konferenz erklangen.
Eine Denkschrift des Auswärtigen Amtes bemerkte darüber späterhin trocken:
»Man wählte in Darmstadt Preußen zum Stichblatt, weil man dadurch die
öffentliche Meinung gewann und seine eigenen Pläne leichter durchsetzen
konnte.« Metternich hingegen, der den Darmstädter Plänen keinen
fruchtbaren Gedanken entgegenzustellen wußte, ward der Sorgen nicht ledig.
Schon vor Eröffnung der Konferenzen ermahnte er Berstett, mindestens den
Einfluß der Subalternen und der Landstände fern zu halten. Zugleich mußte
Marschall gegen den Karlsruher Hof den Verdacht äußern, ob vielleicht
Nebenius selber zu den verkappten Demagogen gehöre. Der badische Minister
versuchte seinen Gönner zu beschwichtigen und gab an Nebenius gemessene
Weisung, sich vor allen politischen Nebengedanken zu hüten: »Auch aus dem
Einfachsten wird Gift gesogen. Rücksichten, die mehr gefühlt als
bezeichnet werden können, verbieten, den Landtagen irgendwelche Einwirkung
zu gestatten.« Gleichwohl blieb Metternich argwöhnisch, und sein Marschall
gestand ihm wehmütig: da der Kaufmann mit seinem beweglichen Kapitale
leider nicht einem, sondern allen deutschen Staaten angehöre, so könne die
Handelssache von den Revolutionären allerdings leicht für ihre
Einheitsträume ausgebeutet werden. Selbst der unverkennbare Mißerfolg der
Konferenzen beruhigte die Leiter der deutschen hohen Polizei nicht: dieser
Verschwörer Wangenheim war überall, selbst das badische Land sollte er zu
Pferde durchstreift haben, um sich mit den liberalen Abgeordneten zu
besprechen. …

Am 3. Juli 1823 erklärte schließlich du Thil den Austritt seines
Großherzogs aus der Darmstädter Konferenz, weil Hessen außerstande sei,
die Ordnung seines Zollwesens noch länger zu verschieben. Nassau folgte
dem Beispiele. Darauf weigerte sich Bayern, ohne Darmstadt weiter zu
verhandeln; unter lebhaften gegenseitigen Anklagen ging der Kongreß
auseinander, nach drei Jahren unerquicklichen Streites. Er scheiterte an
der Unmöglichkeit, abweichende Interessen in engem Rahmen
zusammenzuhalten.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 302 ff.

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   50 Adam Freiherr v. Aretin, geb. 24. August 1769, gest. 16. August
      1822, war seit 1817 bayrischer Bundesgesandter.

   51 Maximilian v. Lerchenfeld, geb. 16. November 1778, gest. 14. Oktober
      1843, war von 1817–1825 bayrischer Finanzminister.

   52 Aloys Graf v. Rechberg und Rothenlöwen, geb. 18. September 1766,
      gest. 10. März 1849, war bayrischer Minister des Auswärtigen.

   53 Eine besondere Vergütung.



5. Motzs deutsche Handelspolitik.


In das achte Jahr hinein hatte Minister Klewiz sein schweres Amt ertragen,
mit unwandelbarer Geduld die große Steuerreform aufrecht gehalten wider
zahllose Angriffe von innen und von außen. Aber das Defizit vermochte er
nicht zu beseitigen, trotz allen neu angeordneten Ersparnissen; denn er
begnügte sich mit einer bescheidenen Stellung, die es ihm unmöglich
machte, den Staatshaushalt vollständig zu übersehen. Er trug vor der Welt
die Verantwortung für das gesamte Finanzwesen; und gleichwohl verfügte
Ladenberg(54) mit seiner Generalkontrolle selbständig über alle Ausgaben
und einen Teil der Einnahmen des Staates. Und dazu noch die unabhängige
Staatsschuldenverwaltung, bei deren Einsetzung Klewiz nicht einmal befragt
wurde. Da der Streit der Departements einen vollständigen Etat gar nicht
mehr zustande kommen ließ, so mußte der Minister schon 1824 die für jedes
dritte Jahr versprochene Bekanntmachung des Budgets unterlassen. Müde der
ewigen Reibungen und doch zu schüchtern, um für sich selber die gebührende
Macht zu fordern, erklärte er im Dezember 1824 dem Könige, unter den
bestehenden Ressortverhältnissen vermöge er das Gleichgewicht der Finanzen
nicht herzustellen, und erbat sich nachher die Oberpräsidentenstelle in
seiner sächsischen Heimat.

Der König ließ darauf (12. Dezember) den vier Präsidenten Schön, Vincke,
Motz und Schönberg den Entwurf des neuen Etats zusenden mit der Anfrage:
welche Bedenken sie dawider hätten und welche besonderen Befugnisse sie
für den künftigen Finanzminister noch verlangten, damit er das
Gleichgewicht wieder herstellen könne. Jeder der vier sollte antworten,
als ob er selber zur Übernahme des Finanzministeriums bestimmt sei; keiner
durfte von der Befragung der anderen etwas erfahren … Nur Motz traf in
seiner Antwort mit sicherer Hand den eigentlichen Sitz des Übels, den
Dualismus der Finanzverwaltung. Er forderte für den Minister kurz und gut
Sitz und Stimme in der Generalkontrolle, so daß auch die Ausgabeetats
nicht ohne seine Genehmigung zustande kommen könnten; sodann ganz freie
Hand bei der Auswahl seiner Räte, endlich Zentralisation des Kassenwesens.
In zwei weiteren Denkschriften … verlangte er ferner die Aufstellung
völlig zuverlässiger Etats und erklärte sich entschieden gegen die
Wiedereinführung der Provinzialministerien. Denn neben solchen
Unterministern sei ein mächtiger Finanzminister unmöglich; dieser müsse
unmittelbar an der Verwaltung teilnehmen, um »unverbesserliche Mißgriffe,
Einseitigkeit und Indolenz« zu verhüten: »er kann nicht darauf beschränkt
bleiben, durch Etats und Verwaltungsnormen nur die Zukunft nach seinen
Ansichten zu regeln; auch kann es ihm nicht helfen, die Vergangenheit nach
toten Zahlen zu meistern«. —

Die Entscheidung konnte nicht zweifelhaft sein … Der König entschied sich
für Motz. Er ahnte in jenem Augenblicke selber nicht, wie segensreich
dieser Entschluß auf den Gang der deutschen Geschichte einwirken sollte.

Motz stand in seinem 50. Jahre, als er am 1. Juli 1825 sein Amt übernahm,
der einzige Staatsmann in einem Kabinett von Geschäftsmännern(55). Auch
dieser Kurhesse war einst, wie Eichhorn, durch den Glanz der
friderizianischen Zeiten aus seiner kleinstaatlichen Heimat in den
preußischen Staatsdienst hinübergeführt worden. Eine ungleich glänzendere
und doch nicht minder gediegene Natur als der stille gelehrte Maaßen,
tatkräftig, wagelustig, voll kecken Selbstvertrauens, das sich oft in
beißenden Sarkasmen äußerte, hatte der rüstige Naturalist in einer
wechselreichen praktischen Laufbahn alle Bücherweisheit verachten gelernt
und doch verstanden, die lebendigen Ideen der Zeit sich anzueignen … Das
waren seine frohesten Tage gewesen, da er als junger Landrat auf dem
Eichsfelde bald zu Pferd bald mit der Jagdflinte auf der Schulter seinen
Kreis durchstreifte und die Bauern auf ihren Höfen besuchte, selten mit
Befehlen eingreifend, immer bereit, dem geringen Manne zu zeigen, wie man
sich selber helfen könne, denn »Selbsttätigkeit entspricht dem energischen
Charakter des preußischen Volkes.« Dort gewöhnte er sich den Bauernstand
als den Kern der Nation zu schätzen: »lieber die drückendsten
Luxusauflagen, lieber wie Pitt alle Elemente besteuern, als den Schweiß
des Landmanns belasten.« Der Friede von Tilsit zwang ihn, in die Dienste
des verhaßten Königreichs Westfalen zu treten; er leitete das Steuerwesen
im Harzdepartement, erschien zweimal als Deputierter bei dem Gaukelspiele
des Kasseler Landtages und beobachtete voll froher Ahnungen, wie
unterdessen der preußische Staat die Gedanken echter deutscher Freiheit in
sich aufnahm. Kaum kam die Kunde von der Leipziger Schlacht, so rief er
seine Eichsfelder wieder unter die alten Fahnen und war sodann in Halle
und Fulda bei der Organisation der wiedereroberten Provinzen tätig.

Als Präsident in Erfurt half er nachher, jenen Zollvertrag mit
Sondershausen abschließen, der so vielen anderen zum Vorbilde dienen
sollte. Hier in Thüringen trat ihm die ganze Hilflosigkeit der deutschen
Kleinstaaterei vor Augen. Grenzenlos war seine Verachtung gegen die
kleinen Höfe. Er kannte ihre Gesinnung genugsam aus den Schicksalen seiner
eigenen Familie, die unter dem Geize des hessischen Kurfürsten schwer zu
leiden hatte, und lernte sie noch richtiger schätzen, als der König ihn
einmal nach Kassel sendete, um die ehelichen Zwistigkeiten im hessischen
Hause — natürlich ohne Erfolg — zu beschwichtigen. Ein stolzer Preuße von
Grund aus, freimütig, selbständig in allem, wollte er das Lob Österreichs,
das in den Beamtenkreisen gesungen wurde, niemals gelten lassen: pfui über
diese faule, unwissende, unredliche k. k. Verwaltung. Außer Canning(56)
war Motz der einzige Staatsmann dieser Epoche, der die Hohlheit
Metternichs völlig durchschaute. Während fast alle anderen preußischen
Staatsmänner ein stilles Zagen nicht überwinden konnten, blieb diesem
frischen Geiste die frohe Zuversicht des Jahres 1813 ungeschwächt. »Ein
guter Krieg wird uns wohl tun, sagte er oft. Aber es muß ein Volkskrieg
sein, und dann werden wir Kräfte entwickeln, über die man staunen wird.«

Motz wollte die Stein-Hardenbergischen Reformen bis in die letzten
Konsequenzen vollendet sehen: eine neue Landgemeindeordnung sollte
ergänzend neben die Städteordnung treten, die Ablösung der Grundlasten
vollständig ausgeführt, auch die Ausgleichung der Grundsteuer vollzogen
werden — um der Gerechtigkeit willen, selbst wenn der Staat dabei Verluste
erlitte …

Während seiner angestrengten Verwaltungstätigkeit in Erfurt und nachher
als Oberpräsident in Magdeburg entstanden die Denkschriften über die
Abrundung des preußischen Staatsgebietes, über den Anschluß der kleinen
Kontingente an das preußische Heer, über die Reform der Verwaltung. Diese
rasch hingeworfenen Arbeiten zeigen schon sein ganzes Wesen: weiten,
scharfen Blick, vorurteilsfreien, hochherzigen Patriotismus, aber auch
einen Zug von genialem Leichtsinn, der notwendig zu seinem Bilde gehört.
Ohne solche Lust am kecken Wagen und Pläneschmieden hätte er schwerlich
die Kraft gefunden, in einer Epoche der Ermattung und Entsagung den Neubau
des deutschen Staates vorzubereiten. Die ihm näher standen, empfingen den
Eindruck, daß hier eine groß angelegte Natur, ein gedankenreicher,
unruhiger, überaus produktiver Kopf in allzu engem Wirkungskreise sich
aufzureiben drohte. Der Mann bedurfte einer großen Tätigkeit, wenn die
Ideen, die in seinem Geiste gärten, sich abklären, wenn sein starker
Ehrgeiz und seine frohe Willenskraft sich frei entfalten sollten.

Um das Defizit zu beseitigen, hatte der König den neuen Minister berufen.
Die glückliche Lösung dieser nächsten Aufgabe bildete zugleich die
Vorbedingung für das Gelingen der handelspolitischen Pläne, welche Motz
seit jenem Sondershausener Vertrage nicht mehr aus den Augen verloren
hatte; nur wenn das Gleichgewicht des Staatshaushalts gesichert war,
konnte die Krone Zollverträge von zweifelhaftem finanziellem Erfolge
wagen. In den Kreisen des hohen Beamtentums wurde die Lage der Finanzen
allgemein sehr ungünstig beurteilt. Hatte man vor sechs Jahren
schlechterdings nicht glauben wollen, daß in Preußen ein Defizit bestehen
könne, so hielt man jetzt den Zustand für ganz verzweifelt, weil man die
Ergiebigkeit der neuen Steuern nicht genau kannte. Motz teilte diese
düstere Ansicht nicht. Er war überzeugt, das vielbeklagte Defizit sei
längst nicht mehr vorhanden, wenn nur erst Einheit, Übersicht, Ordnung in
das Finanzwesen komme; »aber, sagte er später zu seiner Tochter, ich
hütete mich wohl, Überschüsse zu versprechen, man hätte mich für
wahnsinnig gehalten.« —

Einen minder mutigen Mann hätte die Lage des Marktes wohl erschrecken
können. Zur selben Zeit, da Motz ins Amt trat, brach über England eine
furchtbare Handelskrisis herein, eine der schwersten Erschütterungen,
welche die Handelsgeschichte kennt. Die Eröffnung des südamerikanischen
Marktes hatte eine fieberische Spekulation erweckt, welcher nun der
natürliche Rückschlag folgte: in fünf Vierteljahren stürzten mehr als 70
Banken und an 3600 Geschäftshäuser zusammen. Auch Deutschland blieb von
dem Unheil nicht verschont, wie bescheiden auch sein Anteil am Weltverkehr
noch war: die große Firma Reichenbach in Leipzig und einige der ersten
Häuser Berlins gingen zugrunde. Doch was bedeutete diese Bedrängnis des
Geldmarkts neben der namenlosen Not des deutschen Landbaues, die wie alle
landwirtschaftlichen Krisen ungleich langsamer überwunden wurde? Die
Hungerjahre waren kaum überstanden, da fielen die Preise aller
landwirtschaftlichen Erzeugnisse schnell und anhaltend. Die Zollgesetze
des Auslandes und der elende Zustand der Straßen hemmten die Abfuhr der
überreichen Ernten; selbst die technischen Fortschritte, welche die
deutsche Landwirtschaft ihren Lehrern Thaer und Schwerz verdankte, wirkten
für jetzt nachteilig, da die Konsumtion dem gesteigerten Angebot so rasch
nicht zu folgen vermochte. Der Wert der Grundstücke sank in manchen
Landesteilen tiefer als einst zur Zeit des Krieges. Nur die Schäfereien
behaupteten sich noch; Deutschland allein führte nach England über zweimal
soviel Wolle aus als alle übrigen Länder zusammen. Aber auch dieser
Vorteil drohte zu schwinden, seit die Fremden von uns zu lernen begannen,
deutsche Hirten und Schafe in Rußland, Schweden, Frankreich, Australien
verwendet wurden. Am härtesten litt das unglückliche Altpreußen; während
der Kriegsjahre war mehr als die Hälfte seines Viehstandes draufgegangen,
jetzt stand in einzelnen Gegenden der Tagelohn auf 3 bis 4 Sgr., in
anderen wurde der Scheffel Roggen für 5 Sgr. ausgeboten. Schöns Schwager,
Oberst Brünneck, suchte den Nachbarn zu helfen durch die Einführung der
Schafzucht und anderer technischer Verbesserungen; doch nur wenige waren
imstande, sich auf neue Unternehmungen einzulassen. Auf die flehentliche
Bitte der Stände gewährte der König »dieser alten Kernprovinz« abermals
außerordentliche Unterstützungen: Chausseen wurden gebaut, große
Getreideankäufe für die Armee angeordnet, auch Magazine angelegt, welche
den Preis des Scheffels Roggen auf der Höhe von 1 Taler halten sollten.

Dann erlangte Schön(57) noch eine neue Bewilligung von 3 Millionen Taler
zur Rettung verschuldeter Grundbesitzer. Als guter Patriot wollte er
vornehmlich die alten, mit der Geschichte des Landes verwachsenen
Geschlechter im Besitze ihrer Stammgüter erhalten. Dieselbe Meinung
vertrat sein Freund Stägemann(58) im königlichen Kabinett; der war, obwohl
ein Anhänger der neuen Volkswirtschaftslehre, doch von jeher der Ansicht
gewesen, daß durch den Untergang der alten Grundbesitzer der Staat selber
zugrunde gehe: »es scheint mir ganz simpel, weil ein anderer Staat daraus
wird«. Aber die bewilligte Summe reichte nicht von fern aus, obwohl sie
fast den sechszehnten Teil der gesamten Staatseinnahmen ausmachte; zudem
mußte die große Kreditanstalt der Provinz, die »Landschaft«, der die
bedrängten Grundherren allesamt verschuldet waren, um jeden Preis vor dem
Bankrott bewahrt werden, wenn man nicht das ganze Land dem Verderben
preisgeben wollte. Daher befahl der König auf Schöns Vorschlag (1824), die
Unterstützungsgelder zwar zunächst zur Rettung der alten
Grundherrengeschlechter zu verwenden; wenn es aber ganz unmöglich sei,
eine Familie im Besitze zu erhalten, dann solle sie mit einer notdürftigen
Pension abgefunden und ihr Stammgut durch die Landschaft unter den Hammer
gebracht werden.

Mit dieser fast unbeschränkten Vollmacht schritt Schön ans Werk. Das
Schicksal des altpreußischen Adels lag in seiner Hand. Abermals, und noch
stürmischer, als vor Jahren bei der Verteilung der ersten
Kriegsentschädigungsgelder, drängte sich alles um die Gunst des
Beherrschers der Provinz. Er tat sein Bestes, viele wackere Männer vom
Landadel verdankten allein seiner Fürsorge die Erhaltung ihres Besitzes;
wo er aber die Lage für hoffnungslos hielt, da ließ er die Landschaft
unerbittlich zur Subhastation schreiten. So geschah es, daß unter der
Mitwirkung dieser wohlwollenden Regierung die Grafen Schlieben, die Grafen
Goltz und viele andere angesehene Adelsgeschlechter von Haus und Hof
verjagt wurden — die meisten schuldlos, denn der letzte Grund ihrer Not
lag doch in den patriotischen Opfern der Kriegszeit. Hunderte von
Landgütern wurden versteigert, einmal ihrer 218 fast zu gleicher Zeit; das
unmäßige Angebot drückte die Preise so tief herab, daß die Landschaft
selber nur durch Zuschüsse des Staates sich behaupten konnte. In manchen
Teilen der Provinz wechselte die volle Hälfte der großen Güter ihren
Besitzer …

Mit diesen traurigen Wirren hatte der Finanzminister unmittelbar nichts zu
schaffen, aber an dem Ertrage der Abgaben lernte er die Not der
Landwirtschaft nur zu gründlich kennen, obwohl der König bei allen seinen
Unterstützungen streng den Grundsatz einhielt, daß auch dem Bedürftigsten
niemals ein Nachlaß an den Staatssteuern bewilligt werden dürfe. Um die
Schwierigkeiten zu bemeistern, wollte Motz zunächst die Lage des
Staatshaushalts genau übersehen und erneuerte daher seine alte Forderung,
daß der Finanzminister in der Generalkontrolle Sitz und Stimme haben
müsse. Der König suchte nach seiner Gewohnheit zu vermitteln, weil er den
verdienten alten Ladenberg nicht kränken mochte, und ordnete an, der
Finanzminister solle im Falle der Meinungsverschiedenheit durch einen
seiner Räte mündlich mit dem Präsidenten der Generalkontrolle
unterhandeln. Mit einer solchen Halbheit konnte sich Motz nicht zufrieden
geben; denn zwischen den beiden koordinierten Behörden hatte sich längst
ein tragikomischer Wettstreit des Amtseifers entsponnen, wie er nur in der
preußischen Bureaukratie möglich ist. Die Generalkontrolle suchte ihre
Lebenskraft zu erweisen, indem sie den Etats zahllose lächerliche Monita
zusetzte, zum Domänenetat allein 91, zum Forstetat 146, und die
Kalkulatoren des Finanzministeriums erwiderten natürlich mit gleicher
Münze. Das Gezänk war so unerträglich, daß Motz sich entschloß, den König
um seine Entlassung zu bitten, wenn ihm seine berechtigte Forderung nicht
gewährt würde. »Ich kann mich nicht dazu verstehen — schrieb er an Lottum
— die Rolle zu übernehmen, welche Herr v. Klewiz viele Jahre zum Nachteil
der Finanzen des Staates ertragen hat.« Ein solches Abschiedsgesuch galt
nach den Grundsätzen des alten Absolutismus als strafbarer Trotz, und Motz
selber hielt für nötig, die Versicherung hinzuzufügen: »ich würde der
Gnade des Königs mich selbst unwürdig erkennen, wenn ich, in Eitelkeit und
Torheit befangen, mich auf anderem Wege in meiner Dienststelle zu
konservieren bemüht sein wollte.«

Seit Stein im Frühjahr 1807 aus ähnlichem Anlaß ungnädig entlassen worden,
hatte kein Minister mehr gewagt, in diesem Tone zu reden; selbst
Hardenberg hatte nur einmal, als er auf die Zustimmung des Königs sicher
rechnen konnte, leise mit einem Abgang gedroht. Friedrich Wilhelm brauchte
auch volle vier Monate, bis er dem neuen Minister sein selbstbewußtes
Auftreten ganz verzieh. Dann aber hatte er sich durch Lottums Vorträge von
der Unhaltbarkeit des bestehenden Dualismus gründlich überzeugt, und da er
seine bureaukratischen Hartköpfe kannte, so ging er nunmehr sogleich weit
über die Vorschläge des Finanzministers selber hinaus. Am 8. April 1826
überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die
Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu
übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte
sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen. Motz
aber war jetzt endlich Herr der Lage, und die anderen Minister empfanden
bald, daß er sich berechtigt hielt, alle Gebiete der Verwaltung scharf zu
überwachen. Der langsame Altenstein mochte wohl Grund haben, sich über die
Anmaßung des Finanzministers zu beschweren, denn umständliche
Bedachtsamkeit reizte den stürmischen Mann leicht; doch über seine
Kargheit konnte niemand klagen. Den Anforderungen der Kunst und
Wissenschaft entsprach er, nach dem Maße der vorhandenen Mittel, sehr
freigebig; als Kamptz(59) ihn wegen der hohen Kosten der Revision des
Landrechts befragte, erwiderte er nachdrücklich: für ein solches Werk muß
in Preußen immer Rat geschafft werden.

In jedem Zweige des Finanzwesens spürte man die rüstigen Hände des neuen
Leiters. Durch eine gründliche Reform der Kassenverwaltung verschaffte er
sich einen genauen Überblick über alle Bestände. Das Steuerwesen ließ er
in den Händen Maaßens, des Urhebers der neuen Zollgesetzgebung. Die beiden
galten in der Beamtenwelt als Nebenbuhler, aber sie wurden Freunde. Maaßen
fügte sich gern der raschen Entschlossenheit des jüngeren Vorgesetzten,
und dieser wußte wohl, was er der Umsicht und Sachkenntnis des
Generalsteuerdirektors verdankte. »Alles mit Maaßen«, sagte er lächelnd,
wenn ihn der besonnene Freund von einem übereilten Wagnis zurückgehalten
hatte. Unter Maaßen arbeitete der geistreiche Ludwig Kühne(60), Motzs
alter Freund von Erfurt her, der Schrecken aller Trägen und Mittelmäßigen;
wie wußte er seine Leute in Atem zu halten, wenn er ihnen zurief:
»Dummheit ist eine Gottesgabe, aber sie zu mißbrauchen ist schändlich!«

In den Provinzen war das Steuerwesen bisher von den Regierungen verwaltet
worden; der König hatte indes bald eingesehen, wie wenig das langsame
Kollegialsystem sich für diesen Zweig der Verwaltung eignet, und daher
(1822) zunächst in den beiden westlichen Provinzen das gesamte Steuerwesen
einem Provinzialsteuerdirektor unterstellt. Diese Einrichtung bewährte
sich vollständig und wurde durch Motz auch in den übrigen Provinzen
eingeführt. Die neuen Behörden mußten nach Landesbrauch anfangs oft mit
der Eifersucht der Regierungen kämpfen, auch das Volk empfing sie mit
Argwohn, denn der Name der Zöllner hatte einen bösen Klang, in den alten
Provinzen dachte man noch mit Schrecken an die Regiedirektoren des großen
Königs. Doch bald lernte man die Pünktlichkeit und schlagfertige Raschheit
der Steuerbehörden schätzen; am Rhein wurde der Steuerdirektor v. Schütz
sogar ein volksbeliebter Mann. Jede tiefgreifende Steuerreform bedarf der
Zeit, um ihren Wert zu erproben. Jetzt hatte die Geschäftswelt sich nach
und nach an die neuen Abgaben gewöhnt, die Beamten Übung und Sicherheit
erlangt in den ungewohnten Formen. Auch der Schmuggel begann nachzulassen.
Etwa um das Jahr l827 konnte die Reform als abgeschlossen und in den
Volksgewohnheiten festgewurzelt gelten.

Zu ihrer Ergänzung unternahm Motz die Neugestaltung der Domänenverwaltung,
die unter dem Drucke der großen landwirtschaftlichen Krisis ganz in
Verwirrung geraten war. Der Minister selbst und der neue Direktor des
Domänenwesens, Keßler, bereisten persönlich sämtliche Domänen und Forsten
der Monarchie, überall jubelnd empfangen von der Jägerei und den Pächtern,
die es kaum fassen konnten, daß die Herren in Berlin sich endlich einmal
ihrer Not annahmen. Dann überwies Motz, um mit dem alten Jammer
aufzuräumen, alle Rückstände einer besonderen Verwaltung und schloß für
das gesamte Domanium neue, billigere Pachtverträge, welche streng
eingehalten wurden, aber hunderte von Pächtern vor dem Untergange
bewahrten. Mit der Veräußerung der Domänen verfuhr er sehr vorsichtig; nur
in Westpreußen und Posen ließ er zahlreiche Vorwerke an deutsche
Kolonisten veräußern, »um einen selbständigen und der Regierung
anhänglichen Bauernstand zu bilden«.

Das Beste blieb doch, daß man nun endlich wußte, woran man war. Nach kaum
drei Jahren, am 30. Mai 1828, konnte Motz dem Monarchen berichten, daß
statt des gefürchteten Defizits ein reiner Überschuß von 4,4 Millionen
erzielt worden sei, der sich nach Eingang der Rückstände auf 7,8 Millionen
steigern müsse; 3,245 Millionen waren bereits bar an den Staatsschatz
abgeführt, 1,172 Millionen zu außerordentlichen Ausgaben verwendet.
Dankbar gestand er zu, ohne die großen unter seinem Vorgänger vollzogenen
Reformen würde er nicht imstande sein, dem König so erfreuliche Ergebnisse
vorzulegen; aber er durfte sich sagen, nur er habe vermocht, die Ernte
dieser Saaten einzuheimsen, und er fühlte sich bereits so sicher, daß er
eine mäßige Verminderung der Klassensteuer vorzuschlagen wagte: die
Steuerpflichtigkeit sollte fortan zwei Jahre später als bisher, erst mit
dem sechzehnten Lebensjahre beginnen. Auch fernerhin, so schloß der von L.
Kühne entworfene Bericht, werden die Grundsätze der Finanzverwaltung
bleiben: »Sparsamkeit und Ordnung in den gewöhnlichen Ausgaben;
Bereithaltung der Kräfte, welche der Friede gewährt hat, für die Zeit des
ersten Krieges; Aufrechterhaltung des Kredits durch Pünktlichkeit;
Verwendung eines Teiles der Überschüsse als werbendes Kapital für die
Zukunft für den Gewerbefleiß.«

Seitdem war Motz der Achtung des Königs sicher. Bei Hofe betrachtete man
ihn als einen Emporkömmling, da sein altes hessisches Adelsgeschlecht im
preußischen Dienste neu war. Die Partei Wittgensteins [des
Polizeiministers] witterte bald den Liberalismus des Ministers heraus;
Lottum aber und die anderen Anhänger der unbedingten Sparsamkeit tadelten
seinen Leichtsinn, weil er mit den steigenden Einnahmen auch das knappe
Ausgabenbudget allmählich um etwa 900000 Taler erhöhte. Wagten sich solche
Vorwürfe aus dem Dunkel heraus, dann rechtfertigte er sich stets freimütig
vor dem Könige selbst, denn ohne das Vertrauen des Monarchen könne der
Finanzminister als Aufseher der gesamten inneren Verwaltung nicht bestehen
…

In den letzten Jahren hatte Preußens Handelspolitik auch den kleinen
Nachbarn gegenüber nur wenig Erfolge errungen. Die von preußischem Gebiete
umschlossenen Kleinstaaten waren durch das wüste Geschrei, das sich an den
Höfen und in der Presse wider das Zollgesetz erhob, gründlich
eingeschüchtert. Der Fürst von Rudolstadt getraute sich erst nach drei
Jahren (1822) dem verständigen Beispiele seines Sondershausener Vetters zu
folgen und mit seiner Unterherrschaft dem preußischen Zollsystem
beizutreten. Im nächsten Jahre wurden auch zwei weimarische Ämter sowie
das obere Herzogtum Bernburg in die Zollgemeinschaft aufgenommen, und alle
Beteiligten befanden sich wohl bei dem freien Verkehr. Aber auf den so oft
verheißenen Beitritt der gesamten anhaltischen Lande wartete man in Berlin
noch immer vergeblich. Der Köthener Herzog führte den Schmuggelkrieg gegen
seinen königlichen Schwager wohlgemut fort, ermutigt durch die
Einflüsterungen seines Adam Müller und durch das endlose Gezänk am
Bundestage. Als Müller es gar zu frech trieb, mußte sich Hatzfeldt(61) in
Wien beschweren. Metternich gab dem Geschäftsträger sofort einen scharfen
Verweis wegen eines Benehmens, das »den bekanntlich zwischen Österreich
und Preußen bestehenden so innigen und freundschaftlichen Verhältnissen«
durchaus widerspreche, und teilte dies Schreiben dem preußischen Hofe
verbindlich mit. Müllers geheime Weisungen lauteten aber wahrscheinlich
anders; er ließ sich in seinem Treiben keineswegs stören und fand in der
jesuitischen Umgebung der Herzogin treue Bundesgenossen. Die
Wortbrüchigkeit des kleinen Nachbarn mußte den Berliner Hof um so tiefer
verstimmen, da mittlerweile (1824) die hohenzollernschen Fürstentümer mit
Württemberg einen Zollvertrag schlossen, genau nach dem Vorbilde der
preußischen Enklavenverträge. So schlugen die Kleinstaaten sich selber ins
Angesicht. Dieselben verständigen handelspolitischen Grundsätze, welche
Wangenheim in Frankfurt der preußischen Regierung als eine Verletzung des
Völkerrechts vorgeworfen hatte, wurden nun in Schwaben eingeführt, und
dieselbe liberale Presse, die das preußische Enklavensystem mit
Schmähungen überhäufte, fand die Anwendung dieses Systems in Württemberg
hocherfreulich.

Sobald Motz sich in seinem neuen Amte zurecht gefunden hatte, erklärte er
dem auswärtigen Amte: Preußens Langmut gegen den unredlichen kleinen
Nachbarhof werde zur Schwäche, man müsse endlich die ganze Strenge des
Zollgesetzes wider ihn anwenden (Januar 1826). Gleich nachher baten Dessau
und Bernburg um die Aufnahme einiger Ämter in die Zollgemeinschaft und
empfingen, auf Motzs Betrieb, die Antwort: mit solchem Stückwerk sei
nichts getan; wollten die Herzöge mit ihren gesamten Gebieten beitreten,
so würde man sie willkommen heißen. Nach einiger Zögerung erschienen
nunmehr zwei anhaltische Unterhändler in Berlin, und mit dem
bernburgischen, v. Salmuth, einem geistreichen, witzigen Manne, der das
mönchische Unwesen des Köthener Hofes gründlich verachtete, wurde Motz
bald handelseins. Noch im Laufe des Sommers erklärte der Herzog von
Bernburg die Unterwerfung seines gesamten Landes unter das preußische
Zollgesetz. Acht volle Jahre hatte es also gewährt seit der Verkündigung
dieses Gesetzes, bis zum erstenmal ein ganzer deutscher Kleinstaat
beitrat. Der dessauische Bevollmächtigte aber brach die Verhandlungen ab;
denn unterdessen war Adam Müller von Köthen nach Dessau hinübergekommen,
angeblich, um in der Mulde zu baden, in Wahrheit, um den Anschluß an
Preußen zu hintertreiben.

In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau,
der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern
aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne
ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die
enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich
annehmen müssen. Dies aber, Allergnädigster König, ich wage es
vertrauensvoll auszusprechen, wollen Allerhöchstdieselben nicht. Preußens
mächtiger und gerechter Monarch, der im zweiten Artikel der Bundesakte
Souveränität und Unabhängigkeit garantierte, wird nie gestatten, daß die
Minister durch strenges Festhalten am Buchstaben des Bundesvertrages den
Geist, der sichtbar in demselben waltet, ertöten, daß aus dem ersteren ein
Rechtstitel für faktischen Zwang entlehnt werde. Wenn ich so das kleine,
auf mich gekommene Erbe meiner Ahnen, das, erhört Gott meine und meiner
vielgeliebten Gemahlin Gebete, der Urenkel eines Königs aus meiner Hand
erhalten wird, vor E. K. Maj. Herzen und Allerhöchstihren mir und meiner
Gemahlin bewiesenen väterlichen Gesinnungen zu verteidigen wage, so fehlt
es mir dazu nicht an einem näheren Anlaß« — worauf denn eine lange Klage
über die dem anhaltischen Lande angedrohte »Polizeilinie« folgte. Der
König aber zeigte sich sehr aufgebracht über die Zweizüngigkeit seines
Neffen. Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener
Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren
Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er
forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann
ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt
gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin
gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchte.« Ein zweites
Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung
des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.

Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das
anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber
zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im
März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den
eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle
gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in
Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit
einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen
Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen
wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der
Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln
greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich
v. Bülow(62), Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen
lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten
nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun
brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen
pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse
den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und
der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse(63) ein Ausschuß
zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht
zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte(64)
eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung
sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte
unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben
sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan,
damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität
nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen.« Österreich
zeigte bei alledem eine sehr zweideutige Haltung. Adam Müller wurde zwar
auf längere Zeit beurlaubt, doch im übrigen tat die Hofburg gar nichts zur
Unterstützung Preußens; ihr Gesandter Graf Trauttmansdorff beschwerte sich
sogar über die angeordneten Zwangsmaßregeln.

Die kleinen Höfe ergriff ein jäher Schrecken, da sie so unsanft an die
natürlichen Schranken ihrer Souveränität erinnert wurden. In einem
verzweifelten Briefe fragte Großherzog Georg von Strelitz seinen
königlichen Schwager, ob er denn wirklich den Bestand des Deutschen Bundes
gefährden wolle. Friedrich Wilhelm aber ließ sich nicht beirren. Er
sendete dem Schwager (Juli 1827) eine Denkschrift, welche nochmals die
ganze Nichtswürdigkeit der anhaltischen Schleichhandelspolitik darstellte,
und sagte: daraus möge er lernen, »daß das Interesse meiner Untertanen die
getroffenen Maßregeln gebieterisch erheischte, daß ich dazu vollkommen
berechtigt war, und daher weder die Aussprüche der Bundesversammlung noch
das Urteil des Publikums in und außer Deutschland, sondern nur die
Nachgiebigkeit der anhaltischen Fürsten eine Änderung hervorbringen
können.« Dann hob er mit seinem geraden Verstande noch einmal den Kern des
Streites heraus: »E. K. Hoheit wird außerdem einleuchten, daß, wenn sich
die Interessen eines Staates von 30 bis 40 000 Einwohnern mit denen von 12
Millionen in Konflikt befinden, es in der Natur der Verhältnisse liegt,
daß der erstere nachgebe, sobald ihm eine vollständige Entschädigung
geboten wird. Sollte der Bund die aus einer übel verstandenen Souveränität
hergeleiteten Anmaßungen kleiner Staaten gegen mächtigere nicht in die
gehörigen Schranken zurückweisen, so würde für diese das Bundesverhältnis
bald unerträglich werden und der Bund, wie E. K. H. bemerken, allerdings
in Gefahr schweben.«

Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken,
daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen,
ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu
Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen
Schmuggelfreuden, _traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem
bei_. Beide Landesherren bedauerten in gefühlvollen Manifesten, ihre
geliebten Untertanen so schwer belasten zu müssen; der Köthener berief
sich auf »unabwendbare Umstände«, der aufrichtigere Dessauer — mit jener
zynischen Gemütlichkeit, die dem deutschen Kleinfürsten nicht verargt wird
— auf »die Interessen seines Kammerhaushalts«. Alle diese Enklavenverträge
gewährten den kleinen Höfen einen nach der Volkszahl abgemessenen Anteil
am Ertrage der preußischen Ein- und Ausfuhrzölle, außerdem noch allerhand
Ehrenrechte — das Landeswappen neben dem preußischen für die Zollämter und
was der Eitelkeiten mehr war — aber durchaus keinen Anteil an der
Zollgesetzgebung. Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des
Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes
verändert würden — ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete.
Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs
Jahre beitreten sollten. Motz und Eichhorn wußten wohl, wie wenig an einen
Wiederaustritt zu denken sei; so gönnte man den Kleinen das erhebende
Bewußtsein, daß sie sich nicht für ewige Zeiten unterworfen hätten. In der
Tat begann in den anhaltischen Ländern der ehrliche Erwerb wieder zu
gedeihen, und bald fühlte jedermann, die natürliche Ordnung der Dinge sei
hergestellt.

Noch während diese anhaltischen Händel schwebten, eröffnete sich für
Preußen plötzlich die Aussicht, auch größere deutsche Staaten in seine
Zollgemeinschaft aufzunehmen. Gewitzigt durch die niederschlagenden
Erfahrungen der Wiener Konferenzen, hatte der Berliner Hof während der
letzten Jahre gelassen abgewartet, ob die Not der Finanzen einen der
Mittelstaaten bewegen würde, sich freiwillig dem preußischen Zollsystem
anzuschließen. Eine solche Politik gewährte zugleich den Vorteil, daß
Preußen verschont blieb vor den unzähligen Zollvereinsplänen, welche
gleich Nebelgestalten, rasch gebildet und rasch zerfließend, an den
kleinen Höfen auftauchten und oftmals auch an die preußischen Gesandten
herantraten. Leichtfertiges Pläneschmieden war von jeher das Vorrecht der
Ohnmacht. Ein Staat, der eine große nationale Idee vertrat, durfte auf die
Mückenseigerei nassauischer und meiningischer Staatsdilettanten sich nicht
einlassen. Ein einziger von Preußen übereilt abgeschlossener Zollvertrag,
der die Probe nicht bestand und sich wieder auflöste, hätte die Höfe wie
die Nation vollends abgeschreckt und die preußische Handelspolitik auf
Jahre hinaus gelähmt. Nur wenn ein Mittelstaat, Dünkel und Mißtrauen
überwindend, selber in Berlin positive Anerbietungen stellte, dann allein
ließ sich glauben, daß er durch gewichtige Interessen bestimmt werde und
ein dauerhafter Bund möglich sei.

Aus dem Ränkespiel Adam Müllers erfuhr man überdies, welche Kräfte an den
kleinen Höfen ihr Wesen trieben und beschloß daher, alle Verhandlungen
über Zollsachen nur in Berlin zu führen. Nur in Berlin fanden sich die
kundigen Fachmänner, deren, und das reiche statistische Material, dessen
man zur Lösung so vieler verwickelten Einzelfragen bedurfte. Nur hier war
man leidlich gesichert gegen die Umtriebe der Hofburg, wie gegen die
Vorurteile der kleinen Dynastien. Der Aufenthalt in einem ernsten
Gemeinwesen übt immer einen wohltätig ernüchternden Einfluß, und selbst in
jener stillen Zeit bewährte Preußen diese erziehende Kraft. In den
Gesandtschaftsberichten läßt sich deutlich verfolgen, wie die kleinen
Diplomaten stets mit mißtrauischem Zagen den verrufenen Berliner Boden
betraten und schon nach wenigen Monaten ein unbefangenes, ja wohlwollendes
Urteil über die preußischen Dinge sich bildeten. Graf Bernstorff blieb mit
den Gesandten der Mittelstaaten immer auf gutem Fuße, selbst wenn das
Verhältnis zu den Kabinetten sich trübte.

Sodann lernte man aus dem unglücklichen Verlaufe der Darmstädter
Zollkonferenzen, daß Zollverhandlungen mit mehreren Staaten zugleich, bei
der großen Verschiedenheit der Interessen, keinen Erfolg versprechen.
Seitdem stand in Berlin der Entschluß fest, immer nur mit einem einzelnen
Staate über Zollfragen zu verhandeln, mit mehreren nur dann, wenn diese
sich bereits zu einer handelspolitischen Einheit verbunden hätten. Diese
streng eingehaltene Regel erlitt eine einzige Ausnahme. Die kleinen
thüringischen Lande konnten vereinzelt weder eine Zollgrenze bewachen,
noch als Träger eines handelspolitischen Interesses gelten. Darum hatte
das Berliner Kabinett schon im Jahre 1819 dem Gothaer Hofe die Bildung
eines thüringischen Vereins empfohlen — ein Vorschlag, dessen Berechtigung
selbst auf den Darmstädter Konferenzen von dem sachkundigen badischen
Bevollmächtigten anerkannt wurde. Allen anderen Staaten gegenüber blieb
der Grundsatz der Einzelverhandlungen aufrecht.

Über die handelspolitischen Pläne der Mittelstaaten war der Berliner Hof
sehr genau unterrichtet; denn an mehreren der kleinen Höfe bestand eine
einflußreiche preußische Partei, in München und Stuttgart mindestens ein
tiefer Groll gegen Österreich, der unseren Geschäftsmännern zustatten kam.
Dazu der landesübliche Nationalhaß des Nachbars gegen den Nachbar; wie
ließ sich ein Geheimnis bewahren, wenn heute ein darmstädtischer, morgen
ein badischer Minister sich gedrungen fühlte, seine gerechte Entrüstung
über Bayerns oder Württembergs anmaßende Vorschläge in den schweigsamen
Busen des wohlwollenden preußischen Gesandten aus zuschütten? Der
Karlsruher Posten diente als die beste Warte, um den Wandel der kleinen
Gestirne zu beobachten. Die Teilnahme Preußens an dem geplanten
süddeutschen Zollverein befürwortete in Berlin niemand, weil man ihn für
hoffnungslos hielt. Dagegen wurde wiederholt und ernstlich die Frage
erwogen: unter welchen Bedingungen Preußen mit größeren Nachbarstaaten
einen Zollbund abschließen könne? Klewiz beantwortete sie in einem
Gutachten vom 27. Juni 1822 dahin: Nur unter drei Bedingungen können wir
die Nachbarstaaten in unseren Verband aufnehmen. Wir müssen fordern:
»Annahme unserer Branntweinsteuer und einer angemessenen Biersteuer«, nur
dann wird der Verkehr aller Schranken ledig. Ferner »ein sehr
überwiegendes Vorrecht für Preußen bei Bestimmung der Ein-, Aus- und
Durchgangsabgaben«. Endlich »die Douanenlinie in jenen Ländern muß ganz
von uns abhängen«, da die bisherige Zollverwaltung der Nachbarstaaten
keine Bürgschaft gibt für die gewissenhafte Ausführung der Gesetze.
Begreiflich genug, daß ein preußischer Minister für seinen Staat eine
solche handelspolitische Hegemonie wünschte. Bald aber erkannte man in
Berlin, wie wenig die Mittelstaaten gesonnen waren, eine »fremde«
Verwaltung in ihren Ländern zu ertragen, und stimmte daher seine Ansprüche
herab.

Im Jahre 1824 verhandelten die drei Ministerien des Auswärtigen, des
Handels und der Finanzen nochmals über die Frage, »wie sich Preußen bei
den Zollvereinsunternehmungen zu verhalten habe.« Geh Rat Sotzmann, der
Sohn des bekannten Geographen, eines der ersten Talente der
Finanzverwaltung, und H. v. Bülow faßten das Ergebnis der Beratung in
einer großen Denkschrift zusammen, welche schon mehrere Hauptgrundsätze
der späteren Zollvereinsverfassung aufstellte. Sie erklärten: der Anschluß
an Preußen könne auf zwei Wegen erfolgen — entweder durch vollständige
Unterwerfung, wie sie in Bernburg geschehen sei, oder durch eine freiere
Verbindung. Einem größeren Staate dürfe nur die letztere zugemutet werden;
doch müsse er jedenfalls seine Zölle und Konsumtionssteuern den
preußischen gleichstellen. Der Unterschied von »Zollanschluß« und
»Zollverein« war also schon damals den preußischen Staatsmännern geläufig,
wenngleich sie die modernen Schulausdrücke noch nicht gebrauchen. Da der
Beitritt etwa von Kurhessen »nur soviel Zuwachs bringt als ein einziger
unserer Regierungsbezirke ausmacht«, so kann der Berliner Hof die
Entwicklung seines Zollwesens von der Zustimmung eines solchen
Bundesgenossen nicht unbedingt abhängig machen. Daher soll Preußen sich
nur auf eine Reihe von Jahren binden, um bei Ablauf der Frist über
Änderungen und Zusätze sich von neuem zu vereinbaren. Man verzichtet
mithin auf jedes Vorrecht, erkennt die volle Gleichberechtigung des
kleinen Bundesgenossen an und behält sich nur das Recht der Kündigung vor,
als unentbehrliches Gegengewicht. Jeder der beiden Staaten ernennt seine
Zollbeamten selbst, doch werden sie beiden Regierungen verpflichtet. Der
Plan, die Grenzbewachung allein in Preußens Hände zu legen, war mithin
aufgegeben. Nur noch ein kleiner Schritt weiter, und man mußte erkennen,
daß auch die doppelte Vereidigung der Zollbeamten dem Dünkel der kleinen
Höfe unerträglich sei, bloß eine gegenseitige Kontrolle der Zollverwaltung
sich erlangen lasse. Preußen hatte sein letztes Wort noch nicht
gesprochen; die Denkschrift verhehlte nicht, daß der Berliner Hof gefaßt
sein müsse auf noch größere Zugeständnisse. »Wird nur der Zweck erreicht —
die wirkliche Einführung des preußischen Zoll- und
Konsumtionssteuersystems und die Verfolgung der Kontraventionen —, so kann
man über Formalitäten, die durch öffentliche Unterordnung der jenseitigen
Souveränitätsrechte anstößig werden dürften, leichter hinweggehen.« Zum
Schluß wird ein wichtiger Gedanke entwickelt, den das preußische Kabinett
fortan getreulich festhielt und weiter verfolgte: Sollte Kurhessen nur
gegenseitige Eingangsbegünstigungen wünschen, so wäre dies für Preußen,
wegen unserer höheren Zölle, nicht bloß kostspieliger, sondern auch
gefährlicher; die völlige Verschmelzung der beiden Zollsysteme bleibt in
jeder Hinsicht vorzuziehen. — In der Tat, nicht die Höhe der Binnenzölle
lähmte den deutschen Handel, sondern das Dasein der Binnenmauten selber;
jede Reform, die nicht an diese Wurzel des Übels die Axt legte, blieb ein
Mißgriff.

Leider hatten diese verständigen Grundsätze für den Augenblick gar keine
Wirkung; denn die Verfasser der Denkschrift hielten sich noch buchstäblich
an das Programm von 18l9. Sie wollten in gerader Linie »von Grenze zu
Grenze« vorgehen, von dem nächsten Nachbar zu dem entfernteren. Was schien
auch einfacher als der Plan, zunächst die angrenzenden Staaten zu
gewinnen, die im unmittelbaren Bereich der preußischen Macht lagen, und
dann erst zu versuchen, ob das geeinte Norddeutschland vielleicht mit dem
Süden sich verständigen könne? Und doch war dieser gerade Weg ganz
ungangbar. Die Denkschrift selber gesteht, daß der allen Neuerungen
abgeneigte Dresdner Hof sich, schon wegen der Leipziger Messen, dem
preußischen Zollwesen fernhalten werde. Hannover, als ein Brückenkopf
Englands, wird gar nicht erwähnt, ebensowenig das dänische Holstein.
Thüringen »ist auf Preußen angewiesen«, muß sich aber, wie in einem
besonderen Promemoria ausgeführt wird, zuvörderst zu einem Verein
zusammentun, der dem preußischen Zollsystem als »Vorland und Deckwerk«
dienen soll. Darmstadt »grenzt nicht an uns«, selbst sein Oberhessen kann
nur in Betracht kommen, wenn Kurhessen gleichzeitig beitritt. — Nach
alledem blieb als nächstes erhebliches Ziel nur der Beitritt von Kurhessen
samt Waldeck, und sogar dies war unerreichbar, denn der hessische Kurfürst
zeigte, nachdem er es eine kurze Zeit mit einem verständigen Zollsystem
versucht hatte, dem großen Nachbarstaate bald wieder die alte
Gehässigkeit. Solange in Berlin diese Ansichten vorherrschten, die
offenbar mit dem alten unseligen Gedanken der Mainlinie zusammenhingen,
ließ sich eine Erweiterung des Zollsystems über die kleinen Enklaven
hinaus nicht absehen.

Erst durch Motz wurde der Bannkreis dieser norddeutschen Ideen
durchbrochen. Hierin und in der Beseitigung des Defizits, die eine
Handelspolitik großen Stils erst ermöglichte, liegt sein bleibendes
Verdienst. Er zuerst unter den preußischen Staatsmännern verfiel auf die
Frage: ob nicht in dem wunderlichen Durcheinander unserer Kleinstaaterei
der Umweg vielleicht rascher zum Ziele führe als die gerade Linie? ob man
nicht die Nachbarn, die nicht zu überzeugen waren, vielmehr umgehen und
umklammern müsse? Der kühne Spieler kam mit seinen Bauern auf dem Brette
nicht vorwärts und ließ darum die Springer vorgehen. Er faßte sich das
Herz, sobald eine günstige Stunde kam, über Kurhessen und die anderen
unmittelbaren Nachbarn hinweg den süddeutschen Staaten die Hand zu
reichen. In einer Zeit, da die amtliche deutsche Welt den ewigen Bund
zwischen Österreich und Preußen für ein unverbrüchliches Gesetz ansah,
ging er geradeswegs auf das Ziel los, das gesamte Deutschland mit
Ausschluß Österreichs durch das unzertrennliche Band wirtschaftlicher
Interessen unter der Führung Preußens für immer zu vereinigen und also die
Befreiung von der Herrschaft des Hauses Lothringen vorzubereiten. Sobald
dieser Entschluß feststand, war das Eis gebrochen. Der steile Weg war
betreten, der die Handelspolitik Preußens rasch von Erfolg zu Erfolg
führen sollte.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 453 ff., 477 ff.

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   54 Philipp v. Ladenberg, geb. 15. August 1769, gest. 11. Februar 1847,
      seit 1817 Direktor der Generalkontrolle der Staatsausgaben, seit
      1823 Chefpräsident der Oberrechnungskammer.

   55 S. o. S. 42 Anm. 1.

   56 George Canning, geb. 11. April 1770, gest. 8. August 1827,
      britischer Staatsmann, Vorkämpfer für liberale Handelspolitik und
      Gegner der von der heiligen Allianz vertretenen
      Legitimitätsanschauungen.

   57 Heinrich Theodor v. Schön, geb. 20. Januar 1773, gest. 23. Juli
      1856, seit 1816 Oberpräsident von Westpreußen, von 1824 bis 1842
      Oberpräsident der gesamten Provinz Preußen, seit 1840 gleichzeitig
      Staatsminister.

   58 Friedr. Aug. v. Stägemann, geb. 7. November 1763, gest. 17. Dezember
      1840, im Ministerium Stein bis Dezember 1806 vortragender Rat, seit
      1809 Geh. Staatsrat im Finanzministerium und Mitarbeiter
      Hardenbergs, 1817 in den Staatsrat berufen.

   59 Karl Friedr. Heinrich v. Kamptz, geb. 16. September 1769,
      gest. 3. November 1849, seit 1824 Direktor im Justizministerium, von
      1832–1838 Justizminister, berüchtigt und verhaßt wegen seines Eifers
      bei Aufspürung demagogischer Umtriebe.

   60 Ludwig Samuel Kühne, geb. 15. Februar 1786, gest. 3. April 1864,
      seit 1819 Hilfsarbeiter im Finanzministerium, seit 1820
      Geh. Finanz-, bzw. Oberfinanzrat. Die Übernahme des
      Finanzministeriums lehnte Kühne wiederholt ab.

   61 Franz Ludwig Graf v. Hatzfeldt, geb. 23. November 1756, gest. 3.
      Februar 1827, war seit 1822 preußischer Gesandter in Wien.

   62 Heinrich Freiherr v. Bülow, geb. 16. September 1792, gest. 6.
      Februar 1846, war bis 1827 im Ministerium des Auswärtigen
      hauptsächlich in den Handelssachen tätig, 1827 wurde er preußischer
      Gesandter in London, 1842 Minister der auswärtigen Angelegenheiten.

   63 In der Eschenheimer Gasse zu Frankfurt a. M. befand sich das
      Taxissche Palais, in dem die Bundesversammlung tagte.

   64 Karl Ferd. Friedrich v. Nagler, geb. 1770, gest. 13. Juni 1846, der
      schöpferische Organisator des preußischen Postwesens, war von
      1824–1835 preußischer Gesandter am Bundestag.



6. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.



a) _Die Stuttgarter Zollkonferenzen._


Als die Darmstädter Konferenzen im Sterben lagen, gaben die kleinen
thüringischen Staaten die Erklärung ab: wenn man in Darmstadt sich nicht
vereinige, so sähen sie sich genötigt, einen bereits verabredeten
bedingten Vertrag auszuführen und »einen in sich geschlossenen
Handelsstaat« zu bilden — »eine Selbsthilfe, welche das Bild der
Zwietracht, das Deutschlands Staaten darstellen, zur höchsten Vollendung
zu bringen gemacht wäre.« Und wahrlich, der Süden bot einen jammervollen
Anblick nach dem Abbruch der Darmstädter Verhandlungen. Jedes Kabinett
ging trotzig und verstimmt seines eigenen Weges. Die darmstädtische
Regierung versuchte noch einmal (Februar 1824), die oberrheinischen Höfe
zur Annahme gleichförmiger Zollgesetze zu bewegen; da dies mißlang, gab
sie ihrem Lande eine selbständige Zollordnung, welche, dem Volke verhaßt,
kaum 80000 Gulden jährlich einbrachte. Der kluge du Thil hatte diesen
armseligen Ertrag vorhergesehen, er wollte sich aber für künftige
Zollverträge ein Unterhandlungsmittel sichern. Auch Württemberg führte im
selben Jahre ein neues Zollgesetz ein, das dem bayrischen nahe stand. Das
Schmuggelgeschäft in Frankfurt und in Baden blühte wie nie zuvor. Törichte
Retorsionen belästigten den Verkehr. Als Württemberg mit der Schweiz über
einen Handelsvertrag verhandelte, sendete Baden sofort einen
Bevollmächtigten nach Zürich, um den Fortgang des Geschäftes argwöhnisch
zu beobachten. In der Schweiz herrschte dasselbe Elend germanischer
Zersplitterung; konkordierende und nicht konkordierende Kantone fanden des
Haders kein Ende, die Verhandlungen rückten kaum von der Stelle.

Nur der Stuttgarter Hof gab in diesem Zeitraum allgemeiner Zerfahrenheit
die Triasträume und Zollvereinspläne nicht auf. Der württembergische
Gesandte in München, Freiherr von Schmitz-Grollenburg, ein rühriger
Liberaler, gleich seinem Gönner Wangenheim begeistert für den Bund der
Mindermächtigen, ließ nicht ab, das bayrische Kabinett um Wiederaufnahme
der Verhandlungen zu bitten. Eine geraume Zeit hindurch fand er keinen
Anklang; sein Freund Lerchenfeld konnte nicht aufkommen gegen Rechberg,
der rundweg aussprach, eine gemeinschaftliche Zollgrenze sei entwürdigend
für die rückwärtsliegenden Staaten. Auch bestand im altbayrischen Volke
wenig Neigung mehr für die Zollvereinspläne; die öffentliche Meinung
verlor das Vertrauen zu den immerdar vergeblichen Unterhandlungen.

Immerhin hatten die Darmstädter Beratungen die Lage etwas geklärt.
Süddeutschland zerfiel in zwei Gruppen. Die beiden Königreiche auf der
einen, die Rheinuferstaaten auf der anderen Seite, waren sich der
Gemeinschaft ihrer Interessen bewußt geworden. Eben diese Sonderung zweier
Gruppen führte dann zu neuen Einigungsversuchen. Baden schloß mit
Darmstadt (10. September 1824) einen Vertrag, der den eigenen Produkten
der beiden Staaten einige Erleichterung gewährte, und sendete sodann
seinen Nebenius zu gleichem Zwecke nach Württemberg. Der badische
Bevollmächtigte ward in Stuttgart sehr unfreundlich aufgenommen und
wochenlang hingehalten, da der württembergische Unterhändler stets zur
unpassenden Stunde unwohl wurde. Gekränkt und verstimmt dachte er schon
heimzureisen; da erfuhr er endlich, daß Württemberg inzwischen schon eine
neue geheime Verhandlung mit Bayern begonnen habe. Die Nachricht von dem
badisch-hessischen Vertrage hatte den Münchener Hof mit schwerer Sorge
erfüllt. Man fürchtete die Führerschaft im Süden zu verlieren und geriet
in Unruhe wegen der Rheinpfalz; diese unzufriedene Provinz forderte
dringend, fast drohend eine Verständigung mit den Rheinuferstaaten, die
für ihr Handelsinteresse weit wichtiger seien als die altbayrischen Lande.
Überdies hatte Blittersdorff den unsterblichen Artikel 19 und die
Handelssache soeben am Bundestage wieder zur Sprache gebracht; und obwohl
dies nur ein Zeichen der Ratlosigkeit war, so wollte doch Bayern jede
Einmischung des Bundes abschneiden. So geschah es, daß
Schmitz-Grollenburgs Anträge jetzt in München einer günstigeren Stimmung
begegneten. König Max Joseph(65) gestattete, daß der württembergische
Geheimrat Herzog nach München kam. Während man Nebenius in Stuttgart mit
leeren Ausflüchten vertröstete, ward an der Isar über einen süddeutschen
Zollverein verhandelt.

Schon am 4. Oktober 1824 kam dort ein vorläufiger Vertrag zustande; im
folgenden Monat traten die Bevollmächtigten der beiden Königreiche in
Stuttgart zusammen, um die Vereinbarung endgültig festzustellen. Gewitzigt
durch den ziellosen Meinungswirrwar der Darmstädter Konferenzen, zogen
Bayern und Württemberg diesmal vor, zunächst unter sich ins reine zu
kommen, dann erst die kleinen Nachbarn zum Beitritt aufzufordern. Ein
richtiger Gedanke, sicherlich, doch die Heimlichkeit des Verfahrens
verletzte die oberrheinischen Höfe. In Karlsruhe wie in Darmstadt prahlte
man gern: wir können Bayerns entbehren, Bayern nicht unser, da wir seine
Verbindung mit der Rheinpfalz beherrschen. Um so bitterer empfand man das
rasche Vorgehen des Münchener Hofes. Um »den Prätensionen der königlichen
Höfe« entgegenzutreten, eilte Berstett nach Frankfurt, besprach sich dort
mit Marschall. Gleich darauf (19. November 1824) hielten Berstett,
Nebenius, du Thil und Hoffmann in Heidelberg eine geheime Zusammenkunft,
welche der badische Minister selber in einem vertrauten Briefe »ein
Gegengift« gegen die bayrisch-württembergischen Umtriebe nannte.

Das hier vereinbarte Protokoll, dem nachher auch Marschall beitrat, wurde
bedeutungsvoll für die Geschichte der deutschen Handelspolitik; denn hier
spielte der Partikularismus seinen höchsten Trumpf aus, er stellte seine
letzte und schwerste Bedingung auf. Die verbündeten Staaten verpflichteten
sich, in fester Gemeinschaft vorzugehen und vornehmlich bei dem Verlangen
zu beharren, daß jeder Staat seine Zollverwaltung selbständig führe; nur
unter dieser Bedingung sei ein Zollverein möglich. Baden, das doch in Wien
und in Darmstadt selber eine Zentralverwaltung vorgeschlagen hatte, hielt
jetzt die entgegengesetzte Forderung am hartnäckigsten fest. Die beiden
Königreiche hatten ihr Mißtrauen gegen die allzu nachsichtige badische
Zollverwaltung oft und in verletzender Form ausgesprochen. Der Karlsruher
Hof fühlte sich dadurch tief gekränkt und — er fürchtete die Anwesenheit
bayrischer Zollbeamten in seinem bedrohten pfälzischen Gebiete. Wir
wollen, schrieb Berstett an du Thil, schlechterdings keinen *status in
statu*(66), kein Funktionieren fremder Beamten in unserem Gebiete; und
jener antwortete: auch keine Verpflichtung der Zollbehörden für die
Gemeinschaft, denn sonst könnte der Großherzogliche Zolldirektor dem
Minister sich widersetzen! Ebenso nachdrücklich erklärte Nebenius: »Die
Frage ist ganz einfach diese, ob die Untertanen der einzelnen Staaten in
einem unmittelbaren Verhältnis zu der Gemeinschaft stehen sollen«; hege
man kein Vertrauen zu der redlichen Verwaltung der Bundesgenossen, dann
sei ein Zollverein überhaupt undenkbar. Es war einfach die Gesinnung des
eifersüchtigen Partikularismus, die hier nackt heraustrat. Aber dieser
Partikularismus blieb die Lebensluft des deutschen Bundesrechts. Der
badisch-darmstädtische Vorschlag ergab sich folgerecht aus dem Wesen eines
Staatenbundes. Eine Zentralverwaltung für das Zollwesen ließ sich nur
denken auf dem Boden eines Bundesstaates, eines Reiches.

Indessen hatten die beiden Königreiche ihren Entwurf festgestellt und die
oberrheinischen Kabinette zu Verhandlungen über das Beschlossene
eingeladen. Im Februar 1825 begannen die Stuttgarter Konferenzen — eine
kläglichere Wiederholung der Darmstädter Verhandlungen, von Haus aus
verdorben durch Groll und Mißtrauen. Daß Nassau keinen redlichen Willen
mitbrachte, errieten die preußischen Diplomaten sofort; was ließ sich auch
von diesem Bevollmächtigten, dem hartköpfigen Partikularisten Röntgen(67)
erwarten? Die Darmstädtische Regierung begann schon seit langem zu
bezweifeln, ob ein süddeutscher Verein ihrem Staate nützlich sei. Wein und
Getreide, für jetzt fast die einzigen wichtigen Ausfuhrartikel des
Ländchens, fanden ihren Absatz im Norden; und auch wenn der Verein
zustande kam, blieb Darmstadt nach wie vor ein Grenzland, überall von
Mauten umstellt. Kurhessen hielt sich den Konferenzen fern. Auch der
badische Bevollmächtigte Nebenius kam aus unlustig hoffnungsloser Stimmung
nicht heraus, und erschwerte die Verhandlungen durch seine Reizbarkeit.
Der bayrisch-württembergische Entwurf nahm das bayrische Zollgesetz zur
Grundlage, gewährte den beiden Königreichen eine überwiegende Stimmenzahl
und verteilte die Einnahmen nach der Kopfzahl der Bevölkerung. Hier erhob
sich ein Streit, der wieder ein scharfes Licht warf auf die Gesinnung der
kleinen Höfe. Sollte die Bevölkerung berechnet werden nach einer neuen
Zählung oder auf Grund der provisorischen Bundesmatrikel? Die Matrikel
diente zum Maßstab für die militärischen Leistungen der Bundesstaaten; als
man sie zusammen stellte, ergab sich in vielen Kleinstaaten eine
betrübende Entvölkerung, eine überraschend niedrige Kopfzahl. Jetzt, da
die Zolleinnahmen nach der Stärke der Bevölkerung verteilt werden sollte,
beteuerten die kleinen Gesandten wie aus einem Munde: die Matrikel genüge
längst nicht mehr, die Zahl der Einwohner sei inzwischen zur Freude aller
Wohlmeinenden wunderbar schnell gewachsen!

Den wichtigsten Streitpunkt bildete doch die Frage nach den Formen der
Verwaltung. Die königlichen Höfe verlangten durchaus eine
gemeinschaftliche Zentralverwaltung; sie trauten den Beamten der kleineren
Staaten nicht. Dem württembergischen Finanzminister schien die getrennte
Verwaltung schon darum unzulässig, weil dann nur sehr geringe
Zolleinnahmen unmittelbar in seine Kassen fließen würden; wer bürgte
dafür, daß die Bundesgenossen ihre Überschüsse pünktlich herauszahlten?
Gereizt durch solches Mißtrauen, hielten die Minister der Rheinuferstaaten
abermals eine Zusammenkunft in Mainz (Ende März 1825) und beschlossen,
fest auf dem Heidelberger Protokoll zu bestehen. Triumphierend erzählte
Marschall an Berstett, wie überlegen sein Herzog(68) den Kronprinzen von
Bayern(69) bei einem Besuche in Bieberich abgefertigt habe. »Niemals,
hatte der stolze Nassauer in heiligem Zorne gerufen, niemals werde ich mir
von Euch in meinem Lande Gesetze vorschreiben lassen. Meine
300000 Untertanen sind mir gerade so lieb, wie Euch Eure drei Millionen.
Ich brauche Euch nicht!« — worauf der Bayer den Austausch
freundnachbarlicher Gefühle abschloß mit der Beteuerung: »Wir brauchen
Euch auch nicht!« Zugleich setzte der Karlsruher Hof seinen ergebenen
Landtag in Bewegung; der geistreiche allezeit partikularistische
Staatsrechtslehrer Karl Salomon Zachariä(70) kämpfte auf der Rednerbühne
wider die Anmaßung der königlichen Höfe: »wer ist wohl Herr in seinem
Hause, wenn er die Herrschaft mit anderen teilt?« Da gaben Bayern und
Württemberg endlich nach.

Doch alsbald erhob sich ein neuer Zwist: um den Tarif — ein Streit, der
bei dem grundtiefen Gegensatz der Meinungen zum Bruche führen mußte. Baden
gab als höchsten Zoll für Kolonialwaren 1½ Gulden zu und hielt dies für
ein großes Zugeständnis, während Bayern für Kaffee 15 Gulden forderte;
Wollenwaren dachte Bayern mit 60 Gulden zu belasten, Baden bewilligte nur
8 Gulden als höchsten Satz für Fabrikate. Vergeblich beschwor Miller von
Immenstadt den Karlsruher Hof um Nachgiebigkeit; das Prohibitivsystem
herrsche in der weiten Welt, auch Huskisson könne mit seinen
freihändlerischen Träumen nicht durchdringen. Berstett blieb fest:
»Bayern, schrieb er an Marschall, verlangt, daß wir ohne Ersatz alle
Vorteile unserer geographischen Lage mit ihm teilen. Der König von
Württemberg stimmt den bayrischen Ansprüchen zu, um sich die Gewogenheit
einer gewissen Partei zu erhalten«. Im August 1825 erklärte Baden seinen
Austritt und verkündigte zugleich ein neues Zollgesetz, dessen niedrige
Sätze allgemeine Freude im Lande erregten. Nassau trat ebenfalls zurück.

Auch diesmal spielten politische Bedenken mit; eine Reise des Königs von
Württemberg nach Paris erweckte die Besorgnis, ob der Bund der
Mindermächtigen vielleicht mit französischer Hilfe ins Leben treten solle.
Nebenius versicherte späterhin, ihm habe in Stuttgart immer der Gedanke an
Deutschlands künftige Handelseinheit vorgeschwebt; hohe Schutzzölle im
Süden hätten die spätere Vereinigung mit dem Norden erschweren müssen. Und
sicherlich, wenn unter dem Schutze der bayrischen Zölle eine jugendliche
Industrie in Oberdeutschland emporwuchs, so blieb dem früher entwickelten
preußischen Gewerbefleiß wenig Hoffnung, den süddeutschen Markt für sich
zu erobern; der preußische Staat verlor mithin den einzigen Vorteil, den
ihm ein allgemeiner Zollverein, zur Entschädigung für schwere finanzielle
Opfer, versprach. Gleichwohl ist unverkennbar, daß auch der geistreiche
badische Staatswirt sich nicht frei hielt von jener allgemeinen
schwarzsichtigen Verstimmung, welche die trübseligen Stuttgarter
Konferenzen beherrschte. Von hohen Schutzzöllen war ja gar nicht die Rede.
Die von Bayern vorgeschlagenen Zölle für Fabrikate standen erheblich unter
den Sätzen des preußischen Tarifs; die Gefahr, welche Nebenius fürchtete,
lag zum mindesten noch in der Ferne. Im nächsten Winter hat Bayern noch
einmal versucht, den Verein ohne Baden und Nassau in Gang zu bringen.
Freiherr v. Zu Rhein verhandelte in Stuttgart und Darmstadt. Aber die
Darmstädter Regierung erwiderte, sie könne ohne Kurhessen nicht beitreten.
Da der Kasseler Hof sich weigerte, so war auch dieser letzte Versuch
gescheitert.

So hoffnungslos war die Lage, als König Ludwig den Thron bestieg. Groll
und Erbitterung überall. Selbst der bescheidene Handelsvertrag zwischen
Baden und Darmstadt war schon nach Jahresfrist wieder erloschen, weil die
Behörden mit den Ursprungszeugnissen freundnachbarlichen Mißbrauch
trieben. Nach dem bayrischen Thronwechsel schöpfte König Wilhelm von
Württemberg wieder frischen Mut. Er richtete im Dezember 1826 einen Brief
an seinen erlauchten Nachbarn, schlug ihm vor, die abgebrochenen
Verhandlungen wieder aufzunehmen und zunächst einen
bayrisch-württembergischen Verein zu stiften. König Ludwig ging darauf
ein. Da die beiden Staaten schon in Darmstadt und Stuttgart
zusammengehalten hatten und ihre Zollgesetze nur geringe Unterschiede
aufwiesen, so nahmen die im folgenden Monat zu München begonnenen
Verhandlungen günstigen, wenngleich sehr langsamen Fortgang. Am 12. April
1827 wurde ein Präliminarvertrag unterzeichnet. Man beschloß, »die
angrenzenden Staaten« zum Beitritt aufzufordern und ihnen zugleich die
politische Bedeutung dieses rein deutschen Bundes ans Herz zu legen. Der
werdende Verein war nicht geradezu gegen Preußen gerichtet; er wurde in
Berlin mit gelassener Ruhe angesehen. Freilich ging aus dem Wortlaut jener
Verabredung wie aus dem ganzen Verhalten der Bundesgenossen unzweifelhaft
hervor, daß an Preußens Beitritt nicht entfernt gedacht wurde. Man hoffte
Macht gegen Macht mit Preußen über Handelserleichterung zu verhandeln und
wollte im Notfall selbst Retorsionen gegen die preußischen Zölle anwenden.
Der Verein sollte den Kern des »reinen Deutschlands« bilden, »ein immer
engeres gegenseitiges Anschließen in allen politischen Beziehungen zur
unmittelbaren heilsamen Folge haben«, wie das bayrische Kabinett nach
Stuttgart schrieb.

Indes die angrenzenden Staaten hatten längst verlernt, auf einen
süddeutschen Verein zu hoffen, und sie fürchteten Bayerns Führung. Am
15. Mai 1827 besprachen sich Berstett und du Thil nochmals in Heidelberg;
gleich darauf sendeten die drei oberrheinischen Höfe ablehnende Antworten
nach München. Berstett erwiderte schroff, Baden wolle nicht eine
künstliche Industrie durch Schutzzölle großziehen. Der Nassauer Hof ließ
in Stuttgart seine Verwunderung aussprechen, wie nur Württemberg ein
solches »Merkantilsystem« annehmen und einem größeren Hofe sich
unterwerfen könne. Hessen-Darmstadt aber, außerstande, sein drückendes und
doch unergiebiges Mautwesen länger zu halten, verfeindet mit Kurhessen,
voll Mißtrauens gegen die süddeutschen Nachbarn, richtete endlich
bestimmte Anträge nach Berlin. Dergestalt haben jene Münchener
Verhandlungen die entscheidende Wendung in der Geschichte deutscher
Handelspolitik herbeigeführt — einen heilsamen Umschwung, den weder König
Ludwig noch König Wilhelm beabsichtigte.



b) _Der preußisch-hessische und der bayrisch-württembergische Zollverein._


Minister du Thil, der jetzt die Finanzen und die auswärtigen
Angelegenheiten seines Großherzogtums zugleich leitete, befand sich, wie
er selbst erzählt, in verzweifelter Stimmung. Die Finanznot stieg, das
Volk murrte. Die armen Leineweber auf dem Vogelsberge bei Alsfeld hatten
durch die spanische Revolution ihren Markt verloren, das Hinterland um
Biedenkopf fand, eingepreßt zwischen preußische Gebiete, keinen Absatz
mehr für seine Teppiche und Wollwaren, der Mainzer Handelsstand konnte die
Last der nahen preußischen Zollstellen kaum mehr ertragen. Im Landtage
verlangten einzelne Stimmen, wie schon vor Jahren der Abgeordnete Perrot,
eine Verständigung mit Preußen, andere befürworteten den süddeutschen
Verein. Nur darin war man einig, daß der Staat in seiner vereinsamten
Stellung nicht bleiben könne; die Kammer sprach die Erwartung aus, daß
irgendein Zollverein zustande komme, und gab der Regierung freie Hand.
Großen Eindruck machte auf den Minister eine von dem Fabrikanten Bayer im
Vogelsberge eingereichte, vom Pfarrer Frank verfaßte gründliche
Denkschrift, die überzeugend nachwies, daß der Warenzug des Landes
überwiegend durch Preußen gehe. Darum lehnte du Thil die bayrische
Einladung ab, obgleich Lerchenfeld zweimal von Frankfurt herüberkam und
König Ludwig persönlich im Bade Brückenau den hessischen Staatsrat Hofmann
zu überreden suchte. Immer klarer ward ihm die Erkenntnis, daß nur der
Beitritt zum preußischen Zollsystem noch retten könne. Es war ein kühner
Entschluß für den Minister eines Mittelstaates; denn im Grunde waren doch
alle bisherigen süddeutschen Zollverhandlungen zur Abwehr gegen das
preußische Zollwesen unternommen worden, und seit dem Köthener Streite
stand an sämtlichen Höfen die Meinung fest, daß durch eine Verständigung
mit Preußen die souveräne Würde schimpflich preisgegeben werde. Indes der
mutige Minister war gewöhnt, die Stimmungen des Tages gering zu schätzen,
er pflegte in den Landtagsverhandlungen seine selbständige Gesinnung oft
sehr scharf und nicht ohne verletzende Ironie auszusprechen.

Aber würde Preußen auf den unerwarteten Antrag eingehen? Schon im Sommer
1825 hatte der Darmstädter Hof einmal in Berlin angefragt, ob Preußen
geneigt sei, einen Zollverein mit beiden Hessen abzuschließen, und sofort
eine zustimmende Antwort erhalten. Nachher war Preußen aber wieder
zurückgetreten, weil Kurhessen sich dem Plane versagte, und damals in
Berlin noch die Meinung herrschte, die Erweiterung des Zollsystems dürfe
nur »von Grenze zu Grenze«, von dem näheren Nachbarn zu dem entfernteren
vorschreiten. Aus dieser Meinung erklärte es sich auch, daß ein halbes
Jahr darauf eine zweite, sehr unbestimmt gehaltene Anfrage aus Darmstadt
dahin beantwortet wurde: Verhandlungen mit Darmstadt allein versprächen
keinen Erfolg, weil das Großherzogtum nicht an Preußen angrenze.

Von den freieren und kühneren Ansichten, welche Motz sich inzwischen
gebildet hatte, ahnte du Thil nichts. Er fühlte sich des Erfolges so wenig
sicher, daß er nicht einmal seinen greisen Großherzog(71) zu unterrichten
wagte, sondern zunächst bei Bernstorff, mit dem er von den Wiener
Konferenzen her befreundet war, vertraulich anfragte. Bernstorff aber
kannte die Pläne des Finanzministers ebensowenig wie der Hesse, da er seit
Jahren die Handelssachen an Eichhorn zu überlassen pflegte, und gab eine
zaghafte Antwort: finanziellen Gewinn verspreche der Vertrag für Preußen
nicht, und auf eine unbedingte Unterwerfung des Großherzogtums werde König
Friedrich Wilhelm selbst nicht eingehen wollen. Erst als du Thil
erwiderte, an eine Mediatisierung seines Großherzogs denke er auch
keineswegs, sendete Bernstorff einen zweiten, ermutigenden Brief.

Nunmehr weihte der hessische Minister seinen Großherzog in das Geheimnis
ein und stellte bei dem preußischen Gesandten v. Maltzan, der trotz
wiederholter Andeutungen nicht aus seiner Zurückhaltung herausgegangen
war, am 10. August 1827 die förmliche Anfrage, ob man in Berlin geneigt
sei, einen geheimen Bevollmächtigten seines Hofes zu empfangen. Die Frage
lautete noch immer unbestimmt genug, du Thil sprach nur von gegenseitigen
Handelserleichterungen. Und selbst wenn der bedrängte Darmstädter Hof, wie
zu erwarten stand, weiter ging und zu einem wirklichen Zollverein die Hand
bot, welchen Vorteil gewährte ein solcher Bund den Finanzen und der
Volkswirtschaft Preußens? Der kleine Staat besaß kein zusammenhängendes
Gebiet, grenzte nur auf drei Stellen, auf wenige Meilen, an preußisches
Land. Eben jetzt hoffte man in Berlin, die Verträge mit den Enklaven
endlich zum Abschluß zu bringen; gelang dies, so war ein klarer Gewinn
erreicht, die Länge der Zollgrenzen verminderte sich von 1073 auf
992 Meilen. Trat Darmstadt hinzu, so waren wieder 1108 Grenzmeilen zu
bewachen, während das freie Marktgebiet sich nur um 152 Geviertmeilen
vergrößerte. Eine sehr beträchtliche Vermehrung des Absatzes preußischer
Fabrikware stand nicht in Aussicht, da Darmstadt nicht zu den stark
konsumierenden Ländern zählte. Nur die bergisch-märkische Industrie durfte
auf Erweiterung ihres Verkehrs rechnen. Im Mosellande dagegen fürchtete
man die Konkurrenz der rheinhessischen Weine. Den Staatskassen drohte
geradezu Verlust, wenn die Zolleinkünfte nach der Kopfzahl verteilt
wurden. Das kleine Nachbarland verzehrte weit weniger Kolonialwaren, hatte
bisher eine zehnmal niedrigere Zolleinnahme bezogen als Preußen: Darmstadt
kaum 2½ Sgr., Preußen 24 Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung.

Motz war gerade auf einer Dienstreise abwesend, als die Nachrichten aus
Hessen einliefen. Maaßen aber, der ihn vertrat, durfte als schlichter
Amtsverweser nur wiederholen, was schon zweimal vom Finanzministerium
erklärt worden war: er wies die Verhandlungen über Handelserleichterungen
nicht ab, hielt jedoch einen Zollverein für unmöglich, da Hessen allzu
sehr zerstückelt sei und ein so weit abweichendes Steuersystem besitze. Im
Auswärtigen Amte dachte man mutiger. Eichhorn fand es hochbedenklich,
einen deutschen Bundesgenossen zurückzuweisen, der in ernster Verlegenheit
sich an Preußen wende; er riet aus politischen Gründen dringend, auf du
Thils Wünsche einzugehen; nur solle nicht bloß ein Handelsvertrag, sondern
eine dauernde Verbindung geschlossen werden. Zugleich schrieb
Otterstedt(72) aus Karlsruhe: daß König Ludwig bei seinem Zollverein
politische Nebenpläne verfolge, sei offenkundig; jetzt gelte es, Preußens
Ansehen zu wahren. Er verbürgte sich für du Thils Ehrlichkeit, mahnte
aber, das strengste Geheimnis bei den Verhandlungen zu bewahren, damit
nicht Österreich und Bayern vereint in Darmstadt entgegenarbeiteten.
Unterdessen war Motz heimgekehrt, und sofort trat er mit den Plänen
heraus, die ihm während der letzten Jahre aufgestiegen waren. Der kühne
Mann erklärte sich bereit, jetzt den unvorteilhaften Vertrag mit Darmstadt
zu schließen, weil er hoffte, daß dies Beispiel die mitteldeutschen
Nachbarn nachziehen werde; auf die niederdeutschen Staaten war ja doch
nicht zu rechnen. Es ist sehr wichtig, schrieb er dem Minister des
Auswärtigen, beide Hessen und alle sächsischen Regierungen, auch das
Königreich, in unser Steuersystem aufzunehmen. »Ich bin auch nicht
besorgt, daß diese einen anderen Steuerverband wählen werden, weil ihr
Finanzinteresse nur in einer Verbindung mit uns bedeutend gewinnen und sie
drückender Finanzsorgen entheben wird. Ich hoffe und wünsche, daß
Hessen-Darmstadt, dessen Finanzverlegenheit bekannt ist und welches hier
die richtige Medizin findet, damit den Anfang machen, und die anderen
genannten Regierungen dann bald nachfolgen werden.«

Während also die Berliner Behörden unter sich berieten, setzten Bayern und
Württemberg alle Hebel ein, um den Kurfürsten von Hessen für ihren
werdenden Verein zu gewinnen. Drangen sie durch, so schien die Verbindung
Darmstadts mit Preußen kaum rätlich. Daher sendete du Thil den Prinzen
August Wittgenstein nach Kassel, angeblich, wie er Maltzan sagte, um den
Kurfürsten zu warnen vielleicht auch, um für alle Fälle gedeckt zu
bleiben. Am Kasseler Hofe überwog der Widerwille gegen den
konstitutionellen Süden und die Furcht vor jeder Schmälerung der
Souveränität; Bayerns Bemühungen scheiterten.

Nun erst war das Feld frei. Der König erlaubte den Beginn der
Verhandlungen und am 6. Januar 1828 erschien Staatsrat Hofmann in Berlin,
derselbe, der einst bei der Begründung der hessischen Verfassung so
wirksam mitgeholfen hatte, ein sachkundiger Geschäftsmann, von starkem
Ehrgeiz, keineswegs unempfindlich für die Vorteile, welche beim Abschluß
wichtiger Verträge dem Unterhändler zuzufallen pflegen. Der gewandte Mann
hatte verstanden, zugleich mit den Liberalen ein gutes Einvernehmen zu
unterhalten und sich im Vertrauen seines Fürsten zu behaupten; mit
Wangenheim in Freundschaft zu leben, ohne den Großmächten verdächtig zu
werden. Die handelspolitische Verständigung mit Preußen war ihm seit
Jahren ein geläufiger Gedanke. In der diplomatischen Welt stritt man sich,
ob Hofmann in Privatangelegenheiten eines hessischen Prinzen reise, oder
den Verkauf der Kreuznacher Saline in Berlin vermitteln solle. So durch
die Hintertür, wie der Dieb in der Nacht, ist diese folgenreiche
Entscheidung in unsere Geschichte eingetreten. Das Geheimnis war nur zu
nötig. In Darmstadt wünschten zwar Minister Grolman(73) und Prinz Emil
aufrichtig die Verständigung mit Preußen; doch die österreichische Partei
arbeitete in der Stille, ein voreiliges Wort konnte alles verderben.

Der hessische Bevollmächtigte beantragte nur die gegenseitige Herabsetzung
einer langen Reihe von Zöllen auf ein Zehntel der bisherigen Sätze; als
unerläßliche Bedingung stellte er den Kernsatz jenes Heidelberger
Protokolls auf: selbständige Zollverwaltung für Darmstadt. Alsbald trat
ihm Motz entgegen mit dem Bedenken: Zollerleichterungen seien unfruchtbar,
weitläufig, gefährlich; Preußen müsse die vollständige Annahme seines
Zollgesetzes verlangen. Unter solchen Umständen mußten die Verhandlungen
entweder scheitern oder zu einem Kompromisse führen: zur Bildung eines
Zollvereins auf Grund des preußischen Zollgesetzes, aber mit selbständiger
Zollverwaltung für beide Teile. Überraschend schnell, in wenigen Tagen
wurde die Lösung gefunden, wonach die süddeutschen Kabinette in
jahrelangen Verhandlungen getrachtet hatten. Am 11. Januar 1828 fand die
erste förmliche Konferenz im Finanzministerium statt, und hier wurde
bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollständige Vereinigung
möglich sei: Darmstadt trat in das preußische Zollsystem ein; Preußen,
längst bereit »über Formalitäten leicht hinwegzugehen«, gewährte dem
Verbündeten gleiches Stimmrecht bei Abänderungen der Zollgesetze und eine
selbständige Zollverwaltung, die aber streng nach preußischem Muster
eingerichtet werden sollte. Mit diesem Entschlusse war alles Wesentliche
entschieden. Die nächste Konferenz vom 17. Januar behandelte nur noch
Detailfragen. Am 24. Januar berichtete Eichhorn dem Könige: der Vertrag
verspreche allein für Hessen finanzielle und volkswirtschaftliche
Vorteile, für Preußen dagegen einen großen politischen Gewinn, da die
kleinen Staaten auf diesem Wege dauernd an uns gefesselt werden. Am
3. Februar genehmigte der König den Abschluß der Verhandlungen; in seiner
streng rechtlichen Gesinnung fügte er ausdrücklich die Bedingung hinzu:
»die deutschen Nachbarstaaten, besonders Baden, dürfen dadurch nicht in
ihrem Interesse getränkt werden.«

So kam denn am 14. Februar 1828 jener denkwürdige Vertrag zustande, der in
Wahrheit die Verfassung des deutschen Zollvereins feststellte. Er verhält
sich zu den späteren Zollvereinsverträgen genau so, wie die Verfassung des
Norddeutschen Bundes zu der heutigen Reichsverfassung sich verhält. Durch
den Zutritt anderer, größerer Mittelstaaten haben sich späterhin die
zentrifugalen Kräfte des Zollvereins erheblich verstärkt; einzelne
Bestimmungen des Vertrags wurden im föderalistischen Sinne abgeschwächt;
doch die Fundamente des preußisch-hessischen Vertrags blieben
unerschüttert. Darmstadt nahm die preußischen Zölle an und gab überdies
die vertrauliche Zusage, daß auch die wichtigsten preußischen
Konsumtionssteuern eingeführt werden sollten. Der Kreis Wetzlar tritt
unter die darmstädtischen, das hessische Hinterland unter die
westfälischen Zollbehörden. Preußen ernennt einen Rat bei der
Zolldirektion in Darmstadt, Hessen desgleichen bei der Steuerdirektion zu
Köln. Beide Staaten beaufsichtigen wechselseitig ihre Hauptzollämter durch
Kontrolleure; eine Konferenz von Bevollmächtigten verteilt alljährlich die
gemeinschaftlichen Einnahmen nach Verhältnis der Kopfzahl. Dergestalt war
die Rechtsgleichheit der Verbündeten, die souveräne Würde des
darmstädtischen Reiches, mit peinlicher Sorgfalt gewahrt. Die milde
Kontrolle änderte wenig an der Selbständigkeit der hessischen
Zollverwaltung; der Verein beruhte im Grunde nur auf gegenseitigem
Vertrauen. Nach den bisherigen Leistungen kleinstaatlicher Zollverwaltung
konnten die preußischen Geschäftsmänner einen solchen Vertrag nicht ohne
ernste Bedenken unterschreiben. Die hessische Regierung aber hat das gute
Zutrauen gerechtfertigt, sie ließ das neue Zollwesen unter der
einsichtigen Leitung des Finanzrats Biersack fest und redlich durchführen.
Diese deutsche Treue, diese ehrenhafte Erfüllung der eingegangenen
Verbindlichkeiten bildet überhaupt das beste Verdienst, das die
Mittelstaaten um den Zollverein sich erworben haben; der Abschluß der
Verträge selbst war nicht eine freie patriotische Tat der kleinen Höfe,
sondern ein Ergebnis der bitteren Not.

Ebenso streng wurde die Gleichberechtigung der Verbündeten in Sachen der
Zollgesetzgebung aufrecht erhalten. Der Artikel 4 lautete ursprünglich:
Abänderungen der Zollgesetze sollen nur in »gegenseitigem Einvernehmen«
erfolgen, »und es sollen alle diese Veränderungen im Großherzogtum Hessen
im Namen S. K. H. des Großherzogs verkündigt werden.« Diese Fassung
erregte in Darmstadt schmerzliches Aufsehen. Prinz Emil selbst eilte zu
Maltzan, stellte ihm vor: »der Großherzog weiß, daß man in Berlin selbst
nicht wünscht, daß die großherzogliche Regierung in den Augen des übrigen
Deutschlands erniedrigt werde.« Eichhorn, der längst verlernt hatte, sich
über die Weltanschauung deutscher Kleinfürsten zu verwundern, ging auf die
Bitte ein; er strich jene erniedrigenden Worte, ersetzte sie nachträglich
durch die Wendung: »und sollen von jeder der beiden Regierungen ihrerseits
verkündigt werden«. Damit war das europäische Gleichgewicht zwischen
Preußen und Darmstadt wieder hergestellt.

So bereitwillig die preußischen Staatsmänner in diesen lächerlichen
Formfragen nachgaben, ebenso schwer fiel ihnen der Entschluß, den Inhalt
des Artikels 4 selbst anzunehmen. Wann hatte denn jemals eine Großmacht
ihre Zollgesetzgebung dem guten Willen eines Staates vom dritten Range
unterworfen? Es war vorauszusehen, daß dieser darmstädtische Vertrag allen
späteren Zollvereinsverträgen ebenso zum Vorbilde dienen würde, wie der
Sondershausener Vertrag das Muster gewesen war für alle nachfolgenden
Enklavenverträge. In jenem Augenblick freilich standen die kleinen
Kabinette den Ideen des Freihandels sogar noch näher als Preußen. Doch
konnte dem Scharfblick Motzs und Maaßens nicht entgehen, daß diese
Parteistellung in einer nahen Zukunft sich gänzlich verschieben würde,
sobald in Oberdeutschland eine junge Großindustrie entstand. Der
preußischen Zollgesetzgebung drohte vielleicht Stillstand und
Verkümmerung, wenn die Mittelstaaten ein Veto erhielten.

Alle diese staatswirtschaftlichen Bedenken mußten verstummen vor den
glänzenden Aussichten, welche sich der nationalen Politik Preußens
eröffneten. Darmstadt — so berichtete Eichhorn dem Könige — empfängt durch
den Vertrag erst die Möglichkeit eines haltbaren Zollsystems. Preußen
gewinnt die wichtige Position in Mainz, verhindert den süddeutschen
Sonderbund, in den Norden hinein vorzudringen, und darf mit Sicherheit
darauf rechnen, daß Hessens Beispiel Nachfolge finden, eine große
handelspolitische Vereinigung entstehen wird. Nochmals wird sodann dem
König versichert, daß jede Feindseligkeit gegen deutsche Staaten vermieden
werden solle. »Die Vereinigung ist von Ew. Maj. Behörden weder gesucht,
noch weniger durch verführerische Lockungen veranlaßt worden; man hat nur
Anträge und Vorschläge, welche von der großherzoglichen Regierung
ausgingen, entgegengenommen.«

Der neue Zollverein sollte bis zum 31. Dezember 1834 dauern und dann,
sofern keine Kündigung erfolge, auf weitere sechs Jahre verlängert werden.
Das Recht der Kündigung blieb … die einzige Waffe, um Preußen
sicherzustellen gegen den Mißbrauch des gleichen Stimmrechts.
Handelsverträge schloß Preußen allein — denn der Zusatz »unter Mitwirkung
und Zustimmung Darmstadts« war praktisch wertlos. In allem übrigen bestand
vollständige Gleichheit der Rechte.

Auch um diesen Vertrag hat sich ein zielloser Prioritätsstreit erhoben.
Der partikularistische Neid will die Tatsache nicht zugeben, daß die
Verfassung des Zollvereins in Berlin ersonnen wurde. Man behauptet, der
preußisch-hessische Verein sei lediglich dem bayrisch-württembergischen
Verein nachgebildet worden, welcher einige Wochen vorher, am 18. Januar
1828, zustande kam und ebenfalls das gleiche Stimmrecht, die selbständige
Zollverwaltung der Bundesgenossen anerkannte. Ein Blick auf die Tages- und
Jahreszahlen genügt, um dies Märchen zu widerlegen. Der Fundamentalsatz
der Zollvereinsverfassung, die Parität und Unabhängigkeit der
Bundesgenossen, wurde in der Konferenz vom 11. Januar zwischen Preußen und
Darmstadt vereinbart, acht Tage bevor der bayrisch-württembergische
Vertrag abgeschlossen wurde — in einem Augenblick, da man zu Berlin den
Gang der Münchener Verhandlungen noch nicht näher kannte. Die neueste aus
München eingelaufene Nachricht sagte nur: noch bleibe zweifelhaft, ob der
süddeutsche Verein gemeinsame oder getrennte Zollverwaltung haben solle,
das letztere sei allerdings wahrscheinlicher. Der Gedanke lag eben in der
Luft, er ergab sich mit Notwendigkeit aus den fruchtlosen
Zollverhandlungen der jüngsten Jahre, er wurde von den norddeutschen und
von den süddeutschen Zollverbündeten gleichzeitig angenommen, ohne daß sie
voneinander wußten. Im Grunde ist der ganze Streit müßig. Der Entschluß,
von dem die Zukunft deutscher Handelspolitik abhing, konnte nur in Berlin
gefaßt werden. Ob Bayern und Württemberg einander die Parität zugestanden,
war gleichgültig. Doch ob die norddeutsche Großmacht die unerhörte
Selbstverleugnung finden würde, mit einem Staate dritten Ranges sich
bescheiden auf eine Linie zu stellen — an dieser Frage hing alles. Sobald
Preußen diesen Entschluß faßte, war dem Souveränitätsdünkel der kleinen
Höfe der letzte Vorwand genommen und die Bahn gebrochen für Deutschlands
Handelseinheit. Dem gewissenhaften Notizensammler soll unvergessen
bleiben, daß Bayern und Württemberg den »ersten« Zollverein in Deutschland
gründeten, ihre Verhandlungen etwas früher beendigten als Preußen und
Darmstadt. Für den Historiker hat die Tatsache geringen Wert. Denn der
süddeutsche Verein erwies sich als ein verfehlter Versuch und ging bald
zugrunde; der preußisch-hessische Verein bewährte sich und wuchs. Aus
diesem, nicht aus jenem, ist der große deutsche Zollverein hervorgegangen.

Eichhorn fühlte, daß die Dinge endlich in Fluß kamen. Voll froher
Zuversicht richtete er im März an die Gesandtschaften in Deutschland eine
eingehende Instruktion. Er schildert darin den Gang der preußischen
Handelspolitik, das System des bewußten, berechneten Abwartens, das so
gute Früchte getragen habe. Er zeigte sodann, wie mit dem Darmstädter
Vertrage die entscheidende Wendung eingetreten sei: diese Verhandlungen
waren besonders darum nützlich, weil sie »die Möglichkeit eines
gemeinschaftlichen Zollsystems für Staaten, die geographisch unabhängig
sind, erwiesen. An die Stelle eines dunklen Gefühls, welches früherhin
eine Vereinigung in einer unbestimmten Richtung suchte, ist eine klare
Erkenntnis getreten.« Man sieht heute in der Aufnahme der
staatswirtschaftlichen Grundsätze eines anderen Staates nicht mehr eine
Verleugnung der Souveranität. Nichtsdestoweniger soll die Diplomatie nach
wie vor eine ruhig zuwartende Haltung behaupten. Ebenso zuversichtlich
schrieb Eichhorn an Motz: Unsere Handelspolitik hat sich bewährt und wird
noch größere Erfolge erringen, wenn wir die Anfragen anderer Staaten
geduldig abwarten. Der bayrisch-württembergische Verein ist lose und wird
noch lockerer werden, wenn er wider Erwarten neue Bundesgenossen finden
sollte.

In der Tat erwies sich in Hessen wie einst in den Enklaven sehr rasch der
Segen der preußischen Gesetze. Im ersten Augenblick war die Stimmung im
Lande noch geteilt. Das Starkenburger Land sah den gewohnten kleinen
Verkehr mit dem Frankfurter Markte mannigfach belästigt, und in der Kammer
klagten nach deutschem Brauche einzelne Patrioten beweglich über den
»Löwenvertrag«, welchen Preußens Schlauheit der hessischen Unschuld
auferlegte. Der Handelsstand in Mainz und Offenbach dagegen sprach der
Regierung seinen Dank aus, und bald regte sich überall im Lande ein neues
Leben. Vor kurzem noch hatte man in Berlin geplant, eine Messe in Köln zu
errichten, die dem Mainzer und Frankfurter Verkehr das Gegengewicht halten
sollte: jetzt entstand in Offenbach ein schwunghafter Meßverkehr, der
namentlich im Ledergeschäfte das reiche Frankfurt zu überflügeln begann.
Die beiden Verbündeten bauten eine große Straße von Paderborn über
Biedenkopf nach Gießen und weiter südwärts, so daß ein fast zollfreier
Straßenzug den Neckar mit der Ostsee verband. Nach zwei Jahren war die
handelspolitische Opposition in den Kammern fast völlig verstummt. Graf
Lehrbach, der den Minister wegen Landesverrats verklagen wollte, stand
vereinsamt; der Abgeordnete Schenk aber dankte der Regierung und schloß
gemütlich: Das einzige Mittel gegen den Wunsch nach politischer Einheit
ist die Zolleinigung! Mit Selbstgefühl verwies Hofmann auf die günstigen
Rechnungsabschlüsse und sagte »mit voller Zuversicht dieser auf
gegenseitige Vorteile gegründeten Verbündung Bestand und Dauer voraus: so
werden Sie hoffentlich bald dasjenige verwirklicht sehen, was noch vor
wenigen Jahren zwar Gegenstand Ihrer angelegentlichsten Wünsche war, aber
nach so vielen vergeblichen Verhandlungen kaum in dem Reiche der
Möglichkeit zu liegen schien.« Auch in Preußen hielten die Klagen der
Geschäftswelt, die sich anfangs laut genug erhoben, nicht lange vor.
Unterdessen hatte der König sein gesamtes thüringisches Gebiet in die
Zollinie aufgenommen; die Lage der ernestinischen Fürstentümer ward fast
unerträglich. Es schien undenkbar, daß Kurhessen und Thüringen, also von
allen Seiten umklammert, ihren törichten Widerstand fortsetzen sollten.

Und doch sollte das Undenkbare geschehen. Auf das erste Gerücht hin
versuchten allerdings einige Kleinstaaten, sich den Verbündeten zu nähern
— lediglich in der Absicht, den Inhalt des Vertrages, der noch streng
geheim gehalten wurde, zu erfahren. Präsident Krafft in Meiningen schrieb
an Hofmann, bat um Aufklärung, deutete gewichtig an, daß Meiningen
vielleicht dem hessischen Beispiel folgen werde, wenn man nur die
Machtstellung dieses Reiches nach Gebühr würdige: »Die Lage des Landes
Meiningen läßt seinen Wert den geographischen Umfang desselben
überschreiten, indem mehrere der frequentesten Landstraßen die
Handelsplätze an den Küsten der Nordsee mit einem bedeutenden Teile des
südlichen Deutschlands, der Schweiz und Italiens verbinden, und Preußen,
Bayern und Kurhessen zu seinen wichtigeren Grenznachbarn gehören.« Die
Meininger Welthandelsstraßen boten unleugbar auf der Landkarte einen sehr
stattlichen Anblick; gebaut waren sie freilich noch nicht, auch besaß das
Ländchen durchaus nicht die Mittel, sie jemals zu bauen. Motz, dem die
Naturgeschichte des deutschen Kleinstaats einen unerschöpflichen Quell der
Ergötzung bot, sendete das Meininger Schreiben an Hofmann zurück und
versicherte, die geographische Bedeutung des Herzogtums sei ihm ganz neu;
dann schloß er wehmütig: »es ist betrübt, wenn solche überspannte Diener
dazu beitragen, daß dem Souveränitätsdünkel ihrer Fürsten auch noch ein
Straßendünkel hinzugefügt wird.« Der Vorfall blieb dem klugen Manne
unvergessen; der Meininger Straßendünkel sollte zur rechten Stunde noch
eine Rolle spielen in der deutschen Geschichte. Noch durchsichtiger war
ein diplomatisches Kunststück der freien Stadt Frankfurt. Der alte
Rothschild erschien bei Otterstedt, um verbindlich anzufragen, ob nicht
auch Frankfurt mit Preußen einen ähnlichen Vertrag schließen könne. Nun
wußte alle Welt, daß die Handelspolitik dieser Republik lediglich in einer
systematischen Pflege des Schmuggels bestand. Der Fühler hatte also nur
den Zweck, den Senat über die Bedingungen des preußisch-hessischen
Vertrages zu unterrichten, damit die Frankfurter Schmuggler sich darauf
einrichten konnten. Selbstverständlich wurde der diplomatische Börsenfürst
mit einigen allgemeinen Redensarten heimgeschickt.

Unter den deutschen Höfen war nur einer, der den preußisch-hessischen
Verein mit Freude begrüßte: der badische Hof. Allein durch Preußens
Beistand konnte Großherzog Ludwig hoffen, seine Pfalz gegen Bayern zu
behaupten; daher schrieb er an Blittersdorff: »ich freue mich, einen
Einfluß vermehrt zu sehen, dem ich, besonders im gegenwärtigen Augenblick,
soviel verdanke«. Zugleich hoffte man in Karlsruhe die Absichten der
badischen Handelspolitik nunmehr in Süddeutschland durchzusetzen, denn
seit Darmstadt zu Preußen übergetreten, bildete Baden allein die für
Bayern unentbehrliche Verbindung zwischen Franken und der Pfalz.

Alle anderen Höfe vernahmen die erste unsichere Kunde aus Berlin mit
unbeschreiblichem Schrecken; die Nachricht fiel wie eine Bombe in die
diplomatische Welt. Selbst Blittersdorff, der doch die entgegengesetzten
Ansichten seines Souveräns kannte, enthielt sich nicht zu jammern über
»dies Unglück, diesen neuen Beweis preußischer Selbstsucht«: es sei ja
klar, Preußen wolle nur den hessischen Markt für seine Fabrikate
ausbeuten, und glaube selber nicht an die Dauer der Verbindung. Was der
Heißsporn also herauspolterte, war nur der Widerhall der erregten Reden
der österreichischen Partei am Bundestage. Münch(74) und Langenau(75)
versicherten entrüstet: jetzt endlich sei Preußens maßlose Herrschsucht
entlarvt. Vor kurzem noch hatten sie auf den preußischen Hochmut
gescholten, der jede Verständigung mit den Nachbarn abweise. Am lautesten
lärmte Marschall über diesen »Unterwerfungsvertrag«, den er ebensowenig
gelesen hatte wie die anderen aus der österreichischen Sippe. Er traf
sogleich Anstalten zur Begünstigung des Schmuggels in Bieberich und den
anderen Rheinhäfen. Der Gedanke, daß Nassau jetzt wie Anhalt zur
preußischen Enklave werden solle, war seinem Nationalstolze schrecklich.
Dann ließ er durch die getreue Oberpostamtszeitung die Lüge verbreiten,
Preußen habe auch Nassau zum Beitritt eingeladen, sei aber stolz
zurückgewiesen worden. Der untertänige Landtag stimmte der Ansicht des
Ministers zu, als dieser erklärte: eine Erhöhung der Staatseinnahmen sei
überflüssig; für Nassaus europäische Politik wie für seine Volkswirtschaft
könne der Anschluß an Preußen nur gefährlich werden.

Daß Münch und Langenau nicht ohne geheime Weisungen handelten, ließ sich
leicht erraten. Zum Überfluß sprach Fürst Metternich selbst seine
Bestürzung in sauersüßen Worten aus. Der preußische Gesandte teilte dem
österreichischen Staatskanzler eine Denkschrift mit, die sich ausführlich
über Preußens bisherige Handelspolitik verbreitete. Darauf erwiderte der
Fürst: »Der Darmstädter Vertrag hat großes Aufsehen erregt, wie ja alles
in Deutschland mißdeutet wird. Doch ist uns lieb, daß Preußen sich so
offen ausspricht; mit der Denkschrift bin ich im wesentlichen
einverstanden. Bayern hat uns kürzlich aufgefordert, den
preußisch-hessischen Vertrag zu hintertreiben. Wir lehnten ab, da solche
Verträge eine Konsequenz der Souveränität sind. Ich kann aber nicht
verhehlen, daß, sobald dergleichen Verbindungen aufhören, bloß aus dem
administrativen Gesichtspunkt betrachtet zu werden und ihnen eine
politische Tendenz zugrunde gelegt wird, die Grundgesetze des Bundes ihnen
entgegenstehen.« Darauf empfahl er dem preußischen Hofe abermals, wie
einst auf dem Aachener Kongreß, die Vorzüge der k. k. Provinzialmauten:
wenn man in Preußen Provinzialzölle einführte, so würde man der lästigen
Zollverträge nicht bedürfen! Mit Entzücken vernahm Motz diese
Orakelsprüche und schrieb an Eichhorn: »Von den Finanzansichten des
Fürsten v. Metternich werden wir wohl keinen Gebrauch machen können.
Dagegen wollen wir nicht bestreiten, daß es in vieler Beziehung für uns
ohne Nachteil sein wird, wenn er für Österreich bei seinen erleuchteten
Ansichten beharrt.« Zudem wußte Eichhorn, wie eifrig der k. k. Gesandte in
Darmstadt der Ratifikation des Vertrages entgegengewirkt hatte; noch im
Februar war Otterstedt von Karlsruhe hinübergeeilt, um dem
österreichischen Einfluß die Wage zu halten.

Auch jenes deutsche Kabinett, das damals dem Berliner Hofe am nächsten
stand, auch Hannover, überraschte durch auffällige Ungezogenheit. Der
König wollte nicht, daß das befreundete Nachbarland aus dem neuen Verein
Besorgnis schöpfe. Er befahl daher eine Ausnahme zu machen von der Regel,
wonach Preußen sich aller handelspolitischen Anerbietungen enthalten
sollte, und ließ in Hannover einige neue Straßenzüge und bedeutende
Zollerleichterungen vorschlagen, da nach den Grundsätzen der hannoverschen
Politik ein wirklicher Zollverein doch nicht zu erwarten stand. Aber diese
Eröffnungen blieben unerwidert. Das war mehr als Verstimmung; das deutete
auf feindselige Pläne, die im Dunkeln sich vorbereiteten.

Die öffentliche Meinung zeigte sich, wie immer in der Geschichte des
Zollvereins, noch verblendeter als die Kabinette, und die Hofburg
verstand, trotz ihres Hasses gegen den Liberalismus, den liberalen
Unverstand vortrefflich auszubeuten. In Frankfurt arbeitete unter Münchs
Augen eine k. k. Korrespondenzenfabrik: mit merkwürdiger Übereinstimmung
erzählten der Nürnbergische Korrespondent, die Elberfelder Zeitung, das
Frankfurter Journal von unseligen Darmstädter Industriellen, die Haus und
Hof verließen, um den preußischen Zöllen zu entgehen. Die Augsburger
Allgemeine Zeitung ließ sich aus Darmstadt schreiben: man muß heute
einundzwanzigmal preußisch reden, ehe man einmal hessisch reden darf; das
unglückliche Land trägt zweifache Lasten, die neuen Mauten und die alten,
da ja für Wein und Tabak Ausgleichungsabgaben erhoben werden. Auch
unabhängige Blätter, wie der Altonaer Merkur und die Neue Mainzer Zeitung,
erzählten die Fabel vom Fuchs, der im Stalle zum Pferde sagte: tritt mich
nicht, ich will dich auch nicht treten!

Die preußische Regierung konnte sich in den Künsten des literarischen
Minenkriegs niemals mit Österreich messen; sie begnügte sich, den
österreichischen Tendenzlügen lehrhafte Berichtigungen in der
Staatszeitung entgegenzustellen; das unglückliche Blatt krankte aber an
der Erbsünde aller offiziösen Blätter, der Trockenheit. Auf allgemeine
Zustimmung konnte in diesem Lande der Kritik kein Schritt der Regierung
rechnen. Nicht bloß unter den Industriellen zitterten viele vor der
drohenden Vermehrung der Konkurrenz. Auch eine Schule innerhalb des
Beamtentums, Schön mit seinen ostpreußischen Freunden, schalt auf diese
Bummler in Berlin, die daheim nicht Ruhe fänden und auswärts unnütze
Händel anzettelten.

Am gefährlichsten unter allen Kräften des Widerstandes erschien vorderhand
die feindselige Haltung des Münchener Hofes. Im Oktober 1827 waren in
München die Verhandlungen zwischen den beiden süddeutschen Königskronen
wieder aufgenommen worden. Schmitz-Grollenburg(76) und Armansperg(77)
betrieben beide das Geschäft mit feurigem Eifer. So kam am 18. Januar 1828
jener erste deutsche Zollverein zustande. Es erfüllte sich, was in Berlin
so oft vorausgesagt worden: Tarif und Verwaltungsordnung des neuen Vereins
kamen den Grundsätzen der preußischen Zollgesetzgebung sehr nahe, weil
sich den süddeutschen Kronen dieselben Fragen aufdrängten, welche Preußen
schon durch das Gesetz von 1818 gelöst hatte. Die Zölle auf Fabrikwaren
standen niedriger als in Preußen, die auf Kolonialwaren etwas höher: vom
Kaffee erhob Preußen 6 Tlr. 20 Sgr. für den Zentner, Bayern-Württemberg
15 Gulden für den um etwa 9 Prozent schwereren bayrischen Zentner. Im
übrigen fast dieselben Regeln wie im preußisch-hessischen Verein:
getrennte Zollverwaltung unter gegenseitiger Kontrolle, Verteilung der
Einkünfte nach der Kopfzahl, Grenzzölle und Packhöfe.

Indes die verständige Verfassung konnte den Grundschaden dieses Bundes
nicht heilen: er war zu klein und darum, wie Eichhorn voraussagte, nicht
lebensfähig. Wohl stiegen die Zolleinnahmen Württembergs im ersten Jahre
um 220000 Gulden; der kleinere Bundesgenosse zog selbstverständlich den
größeren Vorteil aus der Erweiterung des Marktgebiets. Doch betrugen die
Zolleinnahmen nur 9½ Sgr. auf den Kopf der Bevölkerung, während Preußen
das Zweiundeinhalbfache, 24 Sgr., einnahm. Die Kosten der Zollverwaltung
verschlangen mindestens 44 Prozent der Einkünfte; in Bayern war der
Rohertrag für das Rechnungsjahr 1828–1829: 2,842 Millionen Gulden, der
Reinertrag nur 1,582 Millionen Gulden. Die geringen Zölle genügten nicht,
die heimische Industrie wirksam zu schützen, und doch blieb jede Erhöhung
unmöglich, wenn nicht der gesamte Reingewinn den Staatskassen verloren
gehen sollte. Am kläglichsten befand sich die bayrische Pfalz. Die
entlegene Provinz sollte vor der Hand außerhalb der Mautlinien bleiben und
ihre eigenen Erzeugnisse zollfrei in das Vereinsland einführen, was denn
sofort französische, badische, rheinpreußische, hessische Fabrikanten zu
großartigem Schmuggel veranlaßte. Gewichtige Stimmen in der Pfalz
forderten laut den Anschluß an Preußen; einer der ersten Industriellen der
Provinz, Geh Rat. Camuzzi, schrieb in diesem Sinne an die Allgemeine
Zeitung, ward aber von der Firma Cotta abgewiesen.

König Ludwig wollte die Gebrechen des Vereins lange nicht bemerken. Wie
war er stolz auf seiner Hände Werk, den ersten deutschen Zollverein; wie
schwelgte er in erhabenen Träumen von historischer Unsterblichkeit. Er
wollte fortleben im Munde später Geschlechter als der Vollender der *fossa
Carolina*, jenes Kanales zwischen der Nordsee und dem Schwarzen Meer, den
Karl der Große ersonnen, doch nicht ausgeführt hatte, und beschäftigte
sich auch mit großen Eisenbahnplänen, seit Franz Baader(78) im
Nymphenburger Park einen Dampfwagen fahren ließ. »Jetzt sind die
Zollsysteme der beiden Großmächte nicht mehr furchtbar« — hieß es bei
Hofe. Schon war ein Unterhändler nach Zürich gesendet, um die Schweiz zum
Eintritt in den süddeutschen Verein oder doch zu einem Handelsvertrage zu
bewegen. Niemals hatte Bayerns Gestirn glänzender geleuchtet als im Januar
1828; niemals zuvor hatte der König eine so stolze Sprache gegen den
Bundestag geführt. »Die antisozialen, antiföderalistischen Tendenzen der
bayrischen Politik« traten, wie Blittersdorff klagte, dem
Präsidialgesandten schroff entgegen. Sofort nach der Unterzeichnung des
süddeutschen Zollvertrages ging Freiherr v. Zu Rhein nach Darmstadt, um
das Großherzogtum zum Beitritt einzuladen und ihm die Parität, welche ihm
die beiden Königreiche bisher verweigert hatten, bedingungslos
zuzugestehen. War Hessen gewonnen, so mußte das widerhaarige Baden auf
Gnade oder Ungnade sich ergeben.

Mitten in diese holden Träume fiel niederschmetternd die Kunde von dem
preußisch-hessischen Vertrag. Durch diesen Verein, das sprang in die
Augen, verlor der süddeutsche Verein sofort Sinn und Bedeutung. König
Ludwig sah seine teuersten Hoffnungen zerstört, blieb mehrere Wochen
hindurch völlig fassungslos. »Nunmehr hab’ ich alle Schritte getan, um
meine armen Untertanen zu retten!« sagte er verzweifelnd zu
Schmitz-Grollenburg. In groben Schimpfworten entlud sich sein Groll; er
schalt laut auf den Verräter Hofmann, erzählte an offener Tafel, Preußen
habe den Prinzen Emil von Hessen mit 400000 Gulden bestochen. In seinem
Zorne vergaß er auch wieder seinen »teutschen« Stolz. Solange diese
kleinen Höfe noch europäische Politik treiben durften, waren auch
patriotische Fürsten nicht vor argen Verirrungen sicher. Wie Ludwig einst
als Kronprinz, trotz seines Abscheus gegen Napoleon, mehrmals untertänige
Briefe an den Schöpfer der bayrischen Königskrone gerichtet und sogar die
Hoffnung ausgesprochen hatte, sein Sohn Max werde dereinst dem König von
Rom(79) seine Anhänglichkeit widmen, so hatte er neuerdings um Sponheims
willen die Hilfe Rußlands angerufen und wendete sich jetzt wieder an das
gehaßte Frankreich. Den Winter über hatte der Herzog von Dalberg(80) in
München sein Wesen getrieben; nun fanden seine Einflüsterungen Gehör.
König Ludwig warnte den französischen Hof vor dem Ehrgeiz Preußens, das
bereits in Süddeutschland sich festzusetzen suche. Im selben Sinne
bearbeitete Lerchenfeld zu Frankfurt den alten Reinhard(81). Alsbald
befahl Minister La Ferronays dem Geschäftsträger in München rührige
Wachsamkeit gegen die von Preußen her drohende Gefahr; er stellte zugleich
einige Handelserleichterungen in Aussicht zugunsten der *troisième
Allemagne*.(82)

Da König Ludwig schon nach wenigen Monaten von seinen leidenschaftlichen
Verirrungen zurückkam, so wurden diese häßlichen Zettelungen mit dem
Auslande nachher ganz in Abrede gestellt. Der Hergang ist gleichwohl
verbürgt durch die übereinstimmenden Zeugnisse von Freund und Feind. Nicht
allein der preußische Gesandte Küster berichtete darüber ausführlich
seinem Hofe; der badische Gesandte Fahnenberg meldete ganz dasselbe nach
Karlsruhe. Der österreichische Gesandte Graf Spiegel warf dem bayrischen
Minister des Auswärtigen die Anklage ins Gesicht, daß er Frankreich in die
deutsche Handelspolitik hineinzuziehen suche. Über Lerchenfelds Verhalten
berichtete Blittersdorff, der ja selber sehr geneigt war, jedes Mittel zu
gebrauchen zur Vernichtung des preußisch-hessischen Vereins. Die
Schwenkung der bayrischen Politik nach Frankreich hinüber war bald eine
der gesamten diplomatischen Welt bekannte Tatsache.

König Ludwig überließ sich eine Zeitlang blindlings dem stürmischen
Unwillen der verletzten Eitelkeit. Sein Kabinettsrat Grandauer übte
schlechten Einfluß; auch Freiherr v. d. Tann träumte bayrische
Großmachtsträume. Nur der alte welterfahrene Minister Zentner sah die
Dinge ruhiger an. Selbst König Wilhelm von Württemberg blieb nüchtern und
gleichmütig. Sein Geschäftsverstand war doch stärker als sein Groll gegen
Preußen; auch mochten ihm die bitteren Erfahrungen der Tage von Verona
noch unvergessen sein. In einem Gespräche mit du Thil verbarg er zwar
seine Enttäuschung nicht, gestand aber zu: »früher oder später werden wir
noch gezwungen sein, Euerem Beispiele zu folgen«. Im selben Sinne erklärte
sein Minister Beroldingen dem preußischen Gesandten, »daß Württemberg in
die deutsch-patriotischen Gesinnungen der preußischen Regierung niemals
auch nur den geringsten Zweifel gesetzt hat und die bestehenden besonderen
Vereine zugleich als Mittel betrachtet, zu dereinstiger Erreichung des
gemeinschaftlichen Zweckes in einer allgemeinen Ausdehnung den Weg zu
bahnen.«

Wie der preußische Staat alles, was er für die Macht und Einheit unseres
Vaterlandes tat, erkämpfen mußte gegen den Widerstand des Auslandes, so
ward auch der preußisch-hessische Bund sofort von den Ränken der fremden
Mächte umsponnen. Im Verein mit Frankreich versuchte Holland Unfrieden zu
säen zwischen Süd und Nord. Der Minister Verstolck van Soelen machte den
württembergischen Geschäftsträger aufmerksam auf die Gefahren, welche der
deutschen Handelsfreiheit und der Unabhängigkeit der Kleinstaaten drohten.
Der Württemberger, ein verständiger Mann, der seinem preußischen Kollegen,
dem Grafen Truchseß-Waldburg, alles mitteilte, antwortete treffend: die
Zölle der fremden Mächte, und nicht zuletzt Hollands, zwingen uns
Deutsche, uns zu einigen und neue Handelswege zu suchen — worauf Verstolck
heilig versicherte: die Herabsetzung der niederländischen Zölle stehe nahe
bevor; für jetzt aber dürfe man nur an den Widerstand gegen den
gemeinsamen Feind, gegen Preußen denken. Eichhorn, der die holländischen
Kaufherren aus den endlosen Rheinschiffahrtsverhandlungen genugsam kannte,
schrieb an den Rand der Depesche: Die Niederlande verfolgen gar keinen
positiven Zweck, sie wollen nur die weitere Einigung Deutschlands in
Zollsachen verhindern. In der Tat lud der niederländische Geschäftsträger
Mollerus den Münchener Hof ein, für den süddeutschen Verein einen
Handelsvertrag mit Holland abzuschließen, und beteuerte zugleich die gute
Absicht seines Hofes, sich mit den oberländischen Staaten über Preußen
hinweg wegen der Rheinzölle zu verständigen. Bestimmte, greifbare
Vorschläge übergab er nicht; die Absicht war lediglich, Bayern und
Württemberg von Preußen fernzuhalten. Auch England bezeigte seine
Unzufriedenheit. Der Präsident des Handelsamts, Charles Grant, beschwerte
sich bei dem preußischen Gesandten Bülow heftig über die hohen Zölle des
preußisch-hessischen Vereins und erhielt die kühle Antwort: der Verein
habe an den preußischen Zöllen gar nichts geändert; doch wisse jedermann,
daß Preußen freieren handelspolitischen Grundsätzen huldige als England.

Mit diesen Ränken des Auslandes, die bald einen sehr bedrohlichen
Charakter annahmen, verkettete sich der unselige Sponheimer Handel. König
Ludwig war, da er sich allerdings auf Österreichs unerfüllte
Versprechungen berufen konnte, von seinem Rechte auf den Heimfall der
Pfalz tief überzeugt und fühlte sich schwer beleidigt, als Preußen seinen
Ansprüchen entgegentrat. Der preußische Gesandte merkte dem König bald an,
daß er etwas auf dem Herzen habe. Da trafen sich die beiden eines Tages
auf der Straße. Der König trat auf den Diplomaten zu, ging eine Strecke
Weges mit ihm und schüttete seinen Zorn aus: »Ich kann nicht genug sagen,
wie tief es mich geschmerzt, daß gerade Preußen in der badischen Sache
sich voran und mir gegenübergestellt hat. Anders kann ich das Memoire
nicht bezeichnen, womit Preußen, ohne mich zu hören, die Initiative gegen
mich bei den übrigen Höfen ergriffen hat. Bernstorff denkt immer noch an
das alte Bayern; es ist aber heute ein neues Bayern, ein neuer König.
Preußen hat nie einen größeren Enthusiasten gehabt als mich. Um so mehr
hat mich’s gekränkt, daß man sich aus meiner Freundschaft gar nichts
macht. Will man mich denn nur zum Gegner haben?« Der König ereiferte sich,
erhob die Stimme, die Vorübergehenden blieben stehen und horchten auf. Der
Gesandte konnte sich dem schwerhörigen Fürsten nicht verständlich machen,
geriet in peinliche Verlegenheit, gab seinem Hofe den Rat, man möge den
Erzürnten beschwichtigen. Augenblicklich ließ sich wenig tun, da König
Friedrich Wilhelm das gute Recht Badens schlechterdings nicht preisgeben
wollte. Für die Zukunft war noch nichts verloren. Der heißblütige
Wittelsbacher blieb auch als Gegner offen und ehrlich; sobald sein Zorn
verrauchte, konnte man vielleicht wieder anknüpfen, da ihm Deutschlands
Handelseinheit wirklich am Herzen lag. Vorderhand freilich wirkte der
Münchener Hof dem preußisch-hessischen Verein offen entgegen; er
versuchte, durch unentgeltlichen Vorspann und ähnliche kleine Mittel den
Verkehr von Gießen und Vilbel auf die Linie Hersfeld-Fulda
hinüberzulocken, verlangte von dem Hause Thurn und Taxis, daß die
Frankfurt-Aschaffenburger Post über Hanau, nicht mehr durch das
darmstädtische Gebiet geführt werde usw.

Der entscheidende Kampf entspann sich am Kasseler Hofe; noch einmal wurde
die kurhessische Handelspolitik verhängnisvoll für das ganze Deutschland.
Der Großherzog von Hessen hatte die Berliner Verhandlungen nur gutgeheißen
in der bestimmten Erwartung, daß der Kasseler Vetter seinem Beispiel
folgen würde. Deshalb blieb der preußisch-hessische Vertrag bis zum Mai
geheim; denn niemals hätte der Stolz des Kasseler Despoten sich
entschlossen, einem bereits veröffentlichen Vertrage nachträglich
beizutreten und also vor der Welt zuzugestehen, daß das minder mächtige
Darmstadt ihm vorangegangen sei. Hofmann ging noch im Februar, auf der
Rückreise von Berlin, nach Kassel und meinte die Lage ziemlich günstig zu
finden. Freiherr v. Meysenbug und andere hohe Beamte, mit denen er
vertraulich sprach, gaben ihm bereitwillig zu, daß Kurhessen nach
Darmstadts Beitritt nicht mehr zögern dürfe: nur der Anschluß an Preußen
könne die zerrüttete Volkswirtschaft retten. Gleichwohl war Hofmann im
Irrtum; schon nach 24 Stunden mußte er unverrichteter Sache abziehen. »An
diesem Hofe, schrieb du Thil, sind rationelle Berechnungen nicht
statthaft.« Hinter und über den Beamten trieb die Reichenbach [Die
Geliebte des Kurfürsten.] ihr Wesen, die noch immer auf eine
österreichische Fürstenkrone hoffte.

Auf solchem Boden war den armseligen Künsten der kleinen Höfe die Stätte
bereitet. Ein Heerlager von amtlichen und geheimen Unterhändlern strömte
im Frühjahr 1828 zu Kassel zusammen, um den Kurfürsten von Preußen
fernzuhalten. Aus Bayern erschienen die Geheimen Räte Oberkamp und
Siebein, der erstere wohlgeschult in dem Ränkespiel der Eschenheimer
Gasse; auch seinen Freund v. d. Tann schickte König Ludwig hinüber. Für
Württemberg arbeitete der alte Agitator Miller von Immenstadt, jetzt
württembergischer Steuerrat. Aus Sachsen kam Freiherr v. Lützerode, aus
Hannover Kammerrat Lüder, auch Koburg und Meiningen sendeten Unterhändler.
Dann erschien »zum allgemeinen Schrecken« Präsident v. Porbeck aus
Arnsberg, um dem Berliner Kabinett über das verworrene Treiben zu
berichten. Die Darmstädter Regierung erneuerte im März ihren Versuch und
sendete den Prinzen Wittgenstein, um dem Kurfürsten mitzuteilen: Preußen
habe eingewilligt, daß der Zutritt Kurhessens zu dem Vertrage vorbehalten
bleibe und Darmstadt den Antrag stelle; der Großherzog erlaube sich daher
anzufragen, ob der Kurfürst die Absendung eines Bevollmächtigten
genehmige. Am 12. März sprach der Kurfürst dem Prinzen seinen
verbindlichen Dank aus. Doch schon nach drei Tagen schlug der Wind um. Sei
es, daß Wittgenstein allzu zuversichtlich aufgetreten war, sei es, daß
Oberkamp und die Reichenbach dem Kurfürsten die Schmach einer Unterwerfung
unter Preußens Befehle geschildert hatten — genug, am 15. März ließ der
Finanzminister Schminke ein Schreiben an du Thil abgehen, in jener Tonart,
die nur in Kassel oder Köthen möglich war: »S. K. Hoheit können nicht ohne
große Empfindlichkeit wahrnehmen, daß in einem Allerhöchstdemselben und
Allerhöchstdero Kurstaate durchaus fremden Vertrage von seiten des
großherzoglichen Hofes Stipulationen in Beziehung auf das Kurfürstentum
eingegangen sind und eine Initiative ergriffen worden ist, welche das
Kurhaus in Ansehung des großherzoglichen Hauses sich nicht einmal
gestattet hat. Allerhöchstdieselben sind nicht davon überzeugt, daß es dem
Interesse des Kurstaats entsprechend sei, einer solchen Übereinkunft das
bisherige System aufzuopfern.« Die gröbsten Wendungen hatte der Kurfürst
eigenhändig in das Schreiben hineingebracht. Bei einer neuen Audienz
donnerte er Wittgenstein an: »Ich bin Chef des hessischen Hauses;
Anmaßungen, wie der Großherzog sie sich erlaubt hat, werde ich nicht
dulden; ich kann die Bitte des Großherzogs nicht gewähren.« Auch
Wittgensteins Sendung war gescheitert.

Eichhorn ahnte, daß die süddeutschen Kronen die Hände im Spiele gehabt,
empfahl dem Bundestagsgesandten Nagler und allen Gesandten im Oberlande
scharfe Aufmerksamkeit auf die Handelspolitik der kleinen Höfe. Zwei
Tendenzen, schrieb er, wirken uns in Kassel entgegen. Der
bayrisch-württembergische Verein sucht Kurhessen für sich zu gewinnen; er
krankt an verkehrten politischen Nebengedanken und ruht auf dem falschen
Grundsatze, daß die Binnenstaaten von den Küstenländern sich unabhängig
machen sollen; »mit jeder Ausdehnung verliert das System selbst an innerem
Halt und Zusammenhang«. Gefährlicher scheint der von einigen thüringischen
Staaten gehegte Plan, unter Kurhessens Führung einen
hessisch-thüringischen Zollverein zu bilden, der nach Belieben mit Preußen
oder mit dem Süden verhandeln könnte — eine Träumerei, »so einladend für
den Stolz des Kurfürsten, daß er kaum widerstehen wird.«

Nach Wittgensteins Abreise meinten die bayrisch-württembergischen
Unterhändler ihr Spiel gewonnen. Bayern versprach dem Kurfürsten, seine
bisherigen Zolleinnahmen zu verbürgen, wenn er dem süddeutschen Verein
beitrete. Der Kurfürst, als ein geriebener Handelsmann, holte sofort eine
alte Schuldforderung an das fürstliche Haus Oettingen hervor, welche einst
Napoleon für Bayern eingezogen hatte; auch diese Sache zu bereinigen war
Bayern erbötig. Schon bereiste Oberkamp mit einem kurhessischen
Finanzbeamten die bayrischen Grenzen, um diesem die Einrichtung der Mauten
zu zeigen. Da griff eine gewandtere Hand ein und betrog die süddeutschen
Höfe um den Sieg.

Daß Österreich die Erweiterung des preußisch-hessischen Vereins ungern
sah, war allbekannt. Wenn der österreichische Geschäftsträger in Kassel
dem Prinzen Wittgenstein zuvorkommend seine Instruktionen zeigte und dort
zu lesen stand, er solle seinen preußischen Kollegen überall getreulich
unterstützen, so wußte man in Berlin längst, was von solchen k. k.
Scherzen zu halten sei. Aber auch der Zollverein der konstitutionellen
Südstaaten erschien zu Wien hoch gefährlich. Sobald das diplomatische
Getriebe in Kassel begann, wurde Freiherr v. Hruby, einer der eifrigsten
und gefährlichsten Feinde Preußens, so recht ein Vertreter des alten
ferdinandeischen Hochmuts, von Karlsruhe abberufen, in Hannover und Kassel
als Gesandter beglaubigt. Ihm gelang es, den Kurfürsten zu überzeugen, daß
auch der Anschluß an Bayern die kurhessische Nationalehre gefährde; »die
bayrischen Mautritter«, wie der Kurfürst höhnte, empfingen im Mai
abschlägige Antwort. Und bald erfüllte sich, was ein feiner Kenner der
hessischen Dinge dem preußischen Gesandten Hänlein vorausgesagt hatte:
»Kurhessen wird seine ergiebigen Transitzölle zu behalten suchen und am
liebsten gar nichts an dem Bestehenden ändern. Nur wenn keine
Verständigung mit der Kurfürstin zustande kommt, wird unser Staat, welcher
bekanntlich nur aus einer Person besteht, sich aus Ärger vielleicht auf
die Seite der Gegner Preußens schlagen.«

Dahin war es wirklich gekommen, daß die Zukunft der deutschen
Handelspolitik zunächst von dem ehelichen Frieden des kurhessischen Hauses
abhing. Um den Kurfürsten mit seiner Gemahlin zu versöhnen und dann den
besänftigten Despoten für den Zollverein zu gewinnen, sendete König
Friedrich Wilhelm den General Natzmer(83) nach Kassel. Motz gab dem
Unterhändler eine Weisung mit, deren friderizianischer Ton von der matten
Diplomatensprache jener Zeit gar seltsam abstach. Es war, als hätte der
tapfere Hesse schon das Jahr 1866 vorausgesehen. Er bemerkt zunächst, die
Verbindung mit Preußen liege im eigenen Interesse Kurhessens; mit 600000
Köpfen könne man kein eigenes Zollsystem bilden. Der Anschluß an den
finanziell unfruchtbaren bayrisch-württembergischen Verein sei für Hessen
unnatürlich. Dagegen bringt der Anschluß an Preußen: eine bedeutende
Einnahme von 20–24  Sgr. auf den Kopf; sodann einen großen Markt von
13 Millionen Einwohnern — denn nicht Verbote, sondern die Freiheit eines
großen inneren Marktes fördern die Industrie, wie Preußens Beispiel zeigt
— endlich den Besitz der großen Handelsstraßen. Schließt Kurhessen sich
nicht an, so muß Preußen eine Straße durch Hannover suchen und den Bremer
Verkehr nach Süddeutschland von Minden aus zum Rhein leiten. Manche Höfe,
und namentlich Minister Marschall in Wiesbaden, behaupten zwar, ein
Zollverein sei eine Verletzung der Souveränität. Aber der Großherzog von
Hessen ist souverän geblieben, der Vertrag gewährt beiden Teilen gleiche
Rechte. »In die neueren Ideen von Souveränität ist überhaupt viel
Schwindel gekommen. Ich frage besonders: ist Kurhessen souveräner in einem
auf gleiche Souveränität basierten Vertrage mit seinem mächtigsten
unmittelbaren Nachbarn, oder ist es souveräner ohne solche Verbindung, in
einer unfreundlichen Stellung diesem mächtigsten unmittelbaren Nachbarn
gegenüber? Es gibt Verhältnisse, mögen sie auch noch in der Zukunft
liegen, in welchem Preußen ein feindlich gesinnter Nachbar nützlicher sein
kann als ein durch feste Verträge verbundener.« Die furchtbare Offenheit
dieser Sprache war nicht geeignet, den Kurfürsten zu gewinnen. Natzmer
wurde mit ungeschliffener Grobheit heimgeschickt, und auch Leopold Kühne,
der zur Unterstützung des Generals nach Kassel und nebenbei nach
Braunschweig ging, richtete an beiden Orten nichts aus. In solcher Laune,
tobend gegen seine Gemahlin wie gegen alles, was den preußischen Namen
trug, war der hessische Despot bereit, den Weisungen Österreichs
blindlings zu folgen.

Die Hofburg wollte nicht bloß die Erweiterung des preußischen Zollsystems
verhindern, sie dachte, das System selber zu zerstören, den mühsam
errungenen ersten Anfang deutscher Handelseinheit zu vernichten; und
gerade bei den norddeutschen Höfen, welche durch alle ihre natürlichen
Interessen auf Preußen angewiesen waren, fand diese Absicht Anklang. Der
dynastische Haß des sächsischen Hofes, der Welfenstolz Hannovers, der
Grimm des Kurfürsten gegen seinen königlichen Schwager, die Großmannssucht
des Nassauer Herzogs, die gedankenlose Ängstlichkeit der kleinsten Höfe —
alle niederträchtigen und alle schwächlichen Elemente des norddeutschen
Kleinfürstentums vereinigten sich in tiefster Stille zum Kampfe gegen
Preußen. Gestützt auf Österreich, begünstigt durch den Handelsneid
Englands, Frankreichs und Hollands, kam der Mitteldeutsche Handelsverein
zustande — eine der bösartigsten und unnatürlichsten Verschwörungen gegen
das Vaterland — gleich dem Rheinbunde ein Zeugnis, wessen das deutsche
Kleinfürstentum fähig war.



c) _Der Mitteldeutsche Handelsverein._


Nirgends erweckte der preußisch-hessische Vertrag schwerere Besorgnisse
als am Dresdner Hofe. Wie hatte man sich dort so behaglich eingelebt in
den alten Privilegienwust, wie war es so süß, am Bundestage über die
deutsche Handelseinheit und die Bundeszölle salbungsvoll zu reden — in der
frohen Erwartung, daß gar nichts zustande komme, daß man jedes ernsten
Entschlusses, jeder heilsamen Reform allezeit überhoben bleibe! Jetzt
erstanden plötzlich dicht an Sachsens Grenzen zwei Zollverbände. Wie nun,
wenn die augenblickliche Verstimmung des Königs von Bayern verflog, wenn
die beiden Vereine, die in ihren handelspolitischen Grundsätzen einander
so nahe standen, sich zu einem verschmolzen: wenn sie auch Thüringen
gewannen, und also dem Leipziger Handel der Weg zur See ringsum durch
Zollstellen versperrt wurde? Lauter und lauter erklangen die Klagen der
Fabrikanten des Erzgebirges; zweimal im Jahre 1828 liefen Petitionen ein,
die den König beschworen: der Anschluß an Preußen, oder auch an den
süddeutschen Verein, irgendein Entschluß, der aus der vereinsamten
Stellung hinausführe, sei unvermeidlich. Der Minister Graf Einsiedel(84),
der als Eisenwerksbesitzer der Großindustrie näher stand, begann irre zu
werden an dem alten System. Einer der tüchtigsten jüngeren Beamten,
Wietersheim(85), schilderte in einer beredten Denkschrift den Notstand der
Industrie, die Unterlassungssünden der Regierung. König Anton aber hielt,
wie sein Minister Manteuffel(86), einen Handelsbund mit Preußen für
unmöglich. Eben in jenen Jahren stand ein alter Lieblingsgedanke der
albertinischen Politik in voller Blüte. Vor kurzem erst, nach dem
Aussterben des Hauses Gotha, hatte der König von Sachsen den
Schiedsrichter und väterlichen Vermittler gespielt zwischen den
ernestinischen Vettern. Man hoffte in Dresden, eine dauernde Hegemonie
über die thüringischen Lande zu erlangen. Um so schmerzlicher empfand man
die Gefahr, daß Thüringen dem preußischen oder dem süddeutschen Verein
sich anschließen könnte.

Aus solchen Berechnungen entsprang der Plan, einen Gegenzollverein zu
bilden, der, ohne selbst ein positives handelspolitisches Ziel zu
verfolgen, nur als ein Keil zwischen die beiden Zollvereine hineindringen,
ihre Verbindung hindern sollte. Es galt, die ersten Anfänge der
Handelseinheit zu zerstören, den schmachvollen Zustand deutscher
Zerrissenheit zu verewigen. Die Träger dieser Politik waren zwei Gebrüder
Carlowitz, aus einem der ehrenwertesten Häuser des obersächsischen Adels.
Der Ältere(87), königlich sächsischer Minister, war bis zum vorigen Jahre
noch Bundestagsgesandter gewesen und stand in der Eschenheimer Gasse in
lebhaftem Andenken als ein wohlmeinender Geschäftsmann der alten Schule,
ein pedantischer Vertreter der bekannten kursächsischen Formelseligkeit.
Der Jüngere(88), jetzt Minister in Gotha, persönlich ebenfalls sehr
achtungswert, hatte alle die unausrottbaren Vorurteile des kursächsischen
Adels mit aus der Heimat hinübergenommen. Vergeblich stellten ihm
gothaische Beamte vor, ihr Ländchen sei auf Preußen angewiesen; der
verständige Kammerrat Braun rief ihm zu: »Sie handeln als königlich
sächsischer, nicht als herzoglich sächsischer Staatsmann.« Er blieb dabei,
»ein neutraler Verein« sei notwendig, »eine achtunggebietende Masse
zwischen den beiden Zollvereinen stark genug, um beiden Bedingungen zu
diktieren«. Der Herzog von Gotha ward für die Pläne seines sächsischen
Ratgebers leicht gewonnen. Er stand mit dem Berliner Hofe auf schlechtem
Fuße, weil er sein entlegenes Saarland Lichtenberg gegen ein Stück des
preußischen Thüringens auszutauschen wünschte und König Friedrich Wilhelm
diese Zumutung noch immer beharrlich abwies. In ihren Mitteln war die
Koburgische Handelspolitik wenig wählerisch. Aller drei Wochen ging von
Koburg eine Sendung neu geprägter unterwertiger Münzen nach Lichtenberg;
von dort überfluteten die unter dünner Silberhülle rötlich schimmernden
Koburger Sechser das benachbarte süddeutsche Guldenland, und diese
gewerbsmäßige Falschmünzerei währte jahrelang fort trotz den Beschwerden
der Nachbarn. Auch am Weimarischen Hofe herrschte augenblicklich eine
gegen Preußen leidenschaftlich eingenommene Partei, an ihrer Spitze der
gescheite Minister Schweitzer(89).

So wurde denn ein hochgefährliches Unternehmen gegen Deutschlands
Handelseinheit in aller Stille eingefädelt, harmlos, gemütlich wie eine
Carlowitzsche Familienangelegenheit. In den letzten Tagen des März 1828
trafen sich der Herzog von Gotha, die beiden Carlowitze und Schweitzer auf
dem Carlowitzschen Familiengute Oberschöna — sie alle noch ohne eine klare
Vorstellung von den schweren Folgen ihres Beginnens. Wir Deutschen sind
Gott sei Dank durch unabweisbare Interessen, durch alle Lebensgewohnheiten
aufeinander angewiesen; jeder Versuch offener Feindseligkeit von Deutschen
gegen Deutsche erscheint als eine Sünde wider die Natur und bietet darum
neben der Entrüstung auch der Lachlust ein breites Ziel. In denselben
Tagen, da in Oberschöna der Zollkrieg gegen Preußen beschlossen wurde,
verhandelte in Berlin der Weimarische Bevollmächtigte Thon wegen
freundnachbarlicher Aufhebung der Geleitsgelder. Mochte man den
preußischen Staat bis in der Hölle tiefste Gründe verwünschen, entbehren
konnte man ihn nicht. Die in Oberschöna abgeschlossene Punktation besagte:
Es soll ein Handelsverein geschlossen werden zwischen Sachsen, Kurhessen
und Thüringen. Die Teilnehmer »werden sich bemühen, den Beitritt der
übrigen zwischen der preußischen und bayrischen Zollinie gelegenen Lande
zu erlangen.« Sie verpflichten sich, »einseitig keinem auswärtigen
Zollsystem beizutreten, noch, ohne Zustimmung des Vereins, mit einem
Staate, in welchem ein solches System besteht, einen Handels- oder
Zollvertrag zu schließen.« Sie wollen ihre gegenseitigen Untertanen auf
gleichem Fuß behandeln und (Artikel 7) die Transitabgaben im Verkehr
zwischen den Vereinsstaaten nicht über das Maß der sächsischen
Transitzölle erhöhen. Sechs Monate nach der Konstituierung des Vereins
soll über gemeinsame Handelsverträge und Retorsionen beraten werden.

Es war ein *pactum de paciscendo*, ein Vertrag ohne positiven Inhalt, eine
Verpflichtung, vorläufig nichts zu tun, den bestehenden Zustand nur nach
gemeinsamer Abrede zu verändern. Von einer Zollgemeinschaft zwischen den
Vereinsstaaten, von irgendwelchen ernsten Reformen war gar nicht die Rede.
Gleichwohl konnte der »neutrale« Verein dem preußischen Zollsystem
verderblich werden; er suchte der Handelspolitik Preußens ihre schärfste
Angriffswaffe, die Durchfuhrzölle, aus der Hand zu winden. Wenn es gelang,
alle zwischen den preußischen Provinzen eingeklammerten Länder,
insbesondere die Küstenstaaten, für den Verein zu gewinnen, so nahm die
gesamte Einfuhr von der See nach dem innern Deutschland ihren Weg durch
die Vereinslande, da die sächsischen Transitzölle weit niedriger standen
als die preußischen. Schritt man darauf zu den verabredeten »Retorsionen«,
wurde die Durchfuhr von Bayern nach Preußen und von einer preußischen
Provinz zur anderen mit hohen Zöllen belastet, dann war Preußen einer
reichen Einnahmequelle und seines wirksamsten Unterhandlungsmittels
zugleich beraubt; nicht bloß die Erweiterung des preußischen Zollsystems
wurde verhindert, der Bestand des Systems selber ward in Frage gestellt.
Unter der Maske der Neutralität beschloß man den Zollkrieg. Um nur Preußen
zu schädigen, verpflichtete sich die sächsische Regierung, ihre eigenen
Fabriken in wehrlosem Zustande zu lassen, die Industrie des Erzgebirges
der englischen Konkurrenz völlig preiszugeben. Wahrhaftig, nicht
patriotische Gesinnung war es, was die kleinen Staaten unseres Nordens
endlich in den preußisch- deutschen Zollverein führte; kein Mittel, auch
das verwerflichste nicht, blieb unversucht, das preußische Zollsystem zu
sprengen; erst nachdem alle Angriffe gescheitert waren, unterwarf man sich
notgedrungen der deutschen Handelseinheit.

Die Oberschönaer Punktation wurde dem sächsischen Bundestagsgesandten
Bernhard von Lindenau(90) zugesendet; dort in der Eschenheimer Gasse
sollten dem »sächsischen Antizollverein«, wie man in Berlin sagte, neue
Anhänger geworben werden. Eine edle, hochsinnige Gelehrtennatur, ehrlich
liberal und begeistert für Deutschlands Größe, hatte Lindenau bis vor
kurzem im gothaischen Ministerium mit Einsicht gewirkt. Er wünschte
aufrichtig die deutsche Handelseinheit und gestand seinem Darmstädter
Amtsgenossen in Frankfurt: wäre Kurhessen dem preußischen Verein
beigetreten, so hätte ich auch für den Beitritt Sachsens und Thüringens
gestimmt. Nun Kurhessen sich weigerte, hoffte er sein Ziel auf anderem
Wege zu erreichen: durch einen Bund der norddeutschen Lande, welcher den
preußischen Staat zur Milderung seines Zollsystems zwingen sollte. Auch er
krankte an dem Erbfehler der kleinen Diplomatie, er überschätzte die Macht
seines Staates und sah nicht, daß die preußische Regierung den Versuch,
ihr Gesetze vorzuschreiben, als offene Feindseligkeit betrachten und sich
zur Wehre setzen mußte. Also hat der treffliche Mann seinen lauteren
Idealismus, seine lebhafte ruhelose Tätigkeit eingesetzt für Pläne, die
der dynastischen Scheelsucht entsprangen, und zwei Jahre lang an einem
Verein gearbeitet, welchen Stein verächtlich als einen Afterbund
verdammte. Selbst die Sippschaft höchst unzweideutiger politischer
Charaktere, welche sich sofort des Oberschönaer Planes bemächtigte,
öffnete dem sächsischen Staatsmanne nicht die Augen. Münch und Langenau,
Marschall und Rothschild, alle Stützen der österreichischen Partei warben
für den Handelsverein. Mehrmals in der Woche kam der Herzog von Nassau zu
Langenau hinüber, um neue Bundesgenossen zu gewinnen.

Dergestalt war wieder einmal eines jener anmutigen Ränkespiele
eingeleitet, welche von Zeit zu Zeit die trostlose Langeweile der
Bundestagsgeschäfte wohltätig unterbrachen. Daß Österreich alle Fäden der
Verschwörung in seiner Hand hielt, war bald am Bundestage offenkundig. Mit
gewohnter Treuherzigkeit stellte die Hofburg jede Parteinahme in Abrede.
Der k. k. Hofrat v. Kreß, der Leiter der österreichischen Handelssachen,
beteuerte dem preußischen Geschäftsträger feierlich: mit keinem Worte habe
Osterreich den Anschluß Darmstadts zu verhindern gesucht; er selber habe
die Korrespondenz geführt und nach Darmstadt geschrieben, sein Hof werde
sich freuen, wenn Hessen bei dem preußischen Bündnis seinen Vorteil finde.
Nach den Enthüllungen, die man in Berlin vom Darmstädter Hofe selbst
erhalten, konnten solche Beteuerungen nur Heiterkeit erregen. Wie
Österreich zu dem neuen Gegenzollverein stand, das erhellte, wenn anders
die Frankfurter Gesandtschaftsberichte noch einer Bestätigung bedurften,
aus einem Briefe Lindenaus, der in Berlin bekannt wurde. »Ich verhandle
mit Holstein und den Niederlanden, schrieb der sächsische Diplomat an den
Bundestagsgesandten Leonhardi(91), sowie wir nicht minder der
Unterstützung des gemeinnützigen, vielversprechenden Unternehmens von
seiten der österreichischen Regierung, welche dessen Förderung wünscht,
versichert sein können.« Auch die anderen ausländischen Feinde der
preußischen Handelspolitik liehen dem Verein ihren Beistand. Graf Reinhard
versicherte die Vereinsmitglieder der warmen Unterstützung des Pariser
Kabinetts. Um die Niederlande zu gewinnen, ging Lindenau im Herbst selber
nach Brüssel und stellte dort vor — er, der Vertreter des Elbuferstaates
Sachsen: — es sei notwendig, den Rhein und Main wieder zu beleben, die
durch den Elb- und Weserhandel so schwere Einbuße erlitten hätten, und den
rheinischen Kolonialwarenhandel Hollands wieder zu der Höhe zu erheben,
die er im achtzehnten Jahrhundert behauptet. Selber mit seiner deutschen
Provinz beizutreten, lag freilich nicht in Hollands Absicht; doch warben
seine Diplomaten in Frankfurt eifrig für den Verein.

Entscheidend wurde die Haltung von England-Hannover. Noch war man in
London gewohnt, mit dreister Sicherheit auf Deutschlands Zwietracht zu
rechnen; jede Regung selbständigen Willens in der deutschen Handelspolitik
galt den Briten als ein Schlag ins eigene Angesicht. Welch’ eine köstliche
Aussicht, wenn jetzt durch den Gegenzollverein nicht nur die machtlose
Anarchie des deutschen Zollwesens verewigt, sondern auch den englischen
Waren gegen mäßige Transitzölle der Weg bis ins Herz von Deutschland
eröffnet wurde; von dort mochten sie dann durch die Schmuggler nach
Preußen und Bayern hinübergeschafft werden. Mit Feuereifer ging der
Gesandte am Bundestage, Addington, auf Lindenaus Ideen ein. Umsonst warnte
der nüchterne Milbanke, Geschäftsträger bei der Stadt Frankfurt: der
Verein entbehre jedes positiven Zwecks, könne und werde nicht dauern, der
deutsche Handel bedürfe schlechterdings einer Reform. Addingtons Meinung
drang in London durch; allzu verlockend war der Gedanke, den offenen
hannoverschen Markt, der bisher den englischen Fabriken so unschätzbar
gewesen, bis an den Main zu erweitern. Die englische Schaluppe Hannover
folgte wie immer ihrem Schiffe. Graf Münster(92) schalt hinterrücks den
preußischen Zollverein »eine preußische Reunionskammer«, mußte sich von
dem preußischen Gesandten Bülow »sein wenig gerades Benehmen« vorwerfen
lassen. Zugleich bat, wie Bülow von dem Minister Fitzgerald selbst erfuhr,
der sächsische Gesandte in London um durchgreifende Maßregeln gegen das
preußische Zollsystem, das dem englischen Handel und der Unabhängigkeit
der deutschen Staaten gleich verderblich sei. So trat denn Hannover dem
Verein bei; das Industrieland Sachsen unterwarf sich dem englischen
Handelsinteresse. Freiherr v. Grote(93), ein fähiger hannoverscher
Beamter, Preußens geschworener Feind, wurde neben Lindenau die Seele des
Bundes.

Auch Bremen trat hinzu. Der treffliche Smidt(94) hatte sich allzu tief
eingelebt in die Träume Wangenheims, der auch jetzt wieder aus seinem
Koburger Stilleben heraus gegen Preußen arbeitete; er konnte ein
krankhaftes Mißtrauen gegen den norddeutschen Großstaat nicht überwinden,
und jetzt, da die reindeutschen Sonderbundspläne sogar von Österreich
insgeheim unterstützt wurden, gab er sich ihnen unvorsichtiger hin als
sonst seine Art war. Er wünschte, wie er am Bundestage mehrmals aussprach,
deutsche Konsulate und eine deutsche Flagge. Doch solange Deutschland noch
nicht ein nationales Handelsgebiet bildete, war das lockere hannoversche
Zollwesen für den bremischen Freihandel bequemer als das strenge
preußische System. Die von dem »neutralen« Verein versprochene
Erleichterung des Transitverkehrs konnte auf den ersten Blick einen
hanseatischen Staatsmann allerdings bestechen. Aber auch nur auf den
ersten Blick. Voreingenommen gegen Preußens Zollsystem, bemerkte Smidt
nicht, daß die Teilnahme an dem neuen Handelsbunde der überlieferten
hanseatischen Handelspolitik schnurstracks widersprach; der Verein war in
Wahrheit nicht neutral, sondern durchaus parteiisch, antipreußisch. Smidt
dachte so hoch von dem Werte dieser totgeborenen Vereinigung, daß er ihrem
Urheber, dem Sachsen Carlowitz, das bremische Ehrenbürgerrecht verschaffte
— eine seltene Auszeichnung, welche seit dem Freiherrn vom Stein kein
deutscher Staatsmann mehr erlangt hatte. Ruhiger urteilte der Hamburger
Senat; er lehnte jede Mitwirkung ab, weil Hamburgs Freihafen den
Interessen des gesamten deutschen Verkehrs zu dienen habe. Die Frankfurter
großen Firmen dagegen begrüßten mit Jubel die in Aussicht gestellte
Erleichterung des Durchfuhrhandels, die den landesüblichen Schmuggel
mächtig fördern mußte; auch waren die Patrizier der stolzen Republik
längst gewöhnt, den untertänigen Schweif des k. k. Bundesgesandten zu
bilden. Bürgermeister Thomas und Senator Guaita zusamt dem
österreichischen Anhang setzten den Beitritt durch, gegen den heftigen
Widerspruch einer preußischen Partei.

Territorialen Zusammenhang konnte der Verein nur durch Kurhessen erlangen;
daher wurden dort die stärksten Hebel eingesetzt. Der jüngere Carlowitz
selbst erschien im April zu Kassel, bald darauf kam Lindenau. Beide,
unterstützt durch Hruby, stellten dem Kurfürsten vor, was er am liebsten
hörte: der neutrale Verein verlange gar keine Änderung in den bestehenden
Gesetzen Kurhessens; man betrachte dies Land als den Kern des Bundes,
könne der Sachkenntnis des Kurfürsten nicht entbehren, darum sollten die
Beratungen über das Grundgesetz unter seinen Augen, in Kassel erfolgen.
Den Ausschlag gab jedoch die staatsmännische Absicht, dem Schwager in
Berlin einen derben Possen zu spielen. Durch Kurhessens Beitritt wurde
Badens Ablehnung mehr als aufgewogen. Lindenau schrieb an Berstett: er
hoffe auf die Mitwirkung des Karlsruher Hofes um so sicherer, da durch den
Verein »weder die Selbständigkeit der eigenen Landesverwaltung, noch auch
deren finanzielle Verhältnisse die mindeste Störung erleiden, sondern nur
die unveränderte Aufrechterhaltung des *status quo*(95) versichert und
bezweckt wird.« Der Antrag ward abgelehnt. Mit Bayern verfeindet, von
süddeutschen und preußischen Vereinslanden rings umschlossen, hatte Baden
von dem neutralen Verein nichts zu hoffen, von Preußens Zorn alles zu
fürchten. Bei allen anderen kleinen Höfen fanden Lindenaus Werbungen
günstiges Gehör. Einige ängstliche thüringische Kabinette wurden gewonnen
durch die vertrauliche Versicherung, Preußen sei mit der Gründung des
Vereins einverstanden, eine plumpe Erfindung, die doch Eingang fand, weil
die preußische Diplomatie sich wie bisher ruhig zurückhielt. Selbst Herzog
Karl von Braunschweig ging diesmal Hand in Hand mit dem gehaßten jüngeren
Welfenhause; eine Weisung Metternichs bewog ihn, beizutreten.

Also waren im Laufe des Sommers die sämtlichen zwischen den beiden Hälften
der preußischen Monarchie eingepreßten Kleinstaaten angeworben für den
Neutralitätsbund, der sich den Namen »Mitteldeutscher Handelsverein«
beilegte. Nach jahrelangen vergeblichen Unterhandlungen sah Deutschland
plötzlich in einem Jahre drei handelspolitische Vereine auftauchen. Nur
Baden und die niederdeutschen Kleinstaaten östlich der Elbe blieben noch
isoliert. Triumphierend verkündete ein Artikel der Frankfurter
Oberpostamtszeitung, der aus Lindenaus Feder stammte, am 25. Juni:
Sachsen, Hannover, Kurhessen, Nassau, Frankfurt sind die Schöpfer des
neuen Vereins, der den Artikel 19 der Bundesakte zur Wahrheit macht und,
statt neue Zollinien zu schaffen, vielmehr die Handelsfreiheit auf sein
Banner schreibt. »Daß Ware gegen Ware vertauscht, Freiheit mit Freiheit,
Gleiches mit Gleichem erwidert werde, das ist Forderung des natürlichen
Rechts, bei dessen Verkennung und Verweigerung es dem Verein wohl nicht an
Mitteln fehlen dürfte, das, was recht und billig ist, mit feierlicher
Kraft geltend zu machen, da er helfen und hemmen, Vorteil und Nachteil zu
gewähren vermag.« Ein Gebiet von sechs Millionen Seelen gehört ihm, die
ganze weite Nordseeküste, die größten Stapel- und Handelsplätze
Deutschlands; die Elbe, den Rhein, den Main, die Weser von allen Zöllen zu
befreien, liegt allein in seiner Hand!

Wohl mochte man prahlen! Eine so krankhaft unnatürliche Mißbildung war dem
Partikularismus noch nie zuvor gelungen. In einem weiten Widerhaken
reichte das Vereinsgebiet von Bremen nach Fulda, dann westwärts zum Rhein,
gen Osten bis zur schlesischen Grenze, von dem englischen Markt Hannover
bis zu dem gewerbereichen Sachsen, über einen bunten Länderhaufen,
welchen, Preußen gegenüber, nur ein gemeinsames Interesse zusammenhielt:
Angst und Neid. Eben jene norddeutschen Kleinstaaten, welche bisher den
handelspolitischen Anstrengungen Preußens und Bayern-Württembergs einen
trägen ablehnenden Widerstand entgegengestellt, redeten plötzlich von
deutscher Handelsfreiheit. Indes sie den Artikel 19 der Bundesakte im
Munde führten, verschworen sie sich, die bestehende Zersplitterung
aufrecht zu halten und den preußischen Durchfuhrhandel zu vernichten. Und
hinter diesem Bunde standen schirmend Österreich, England, Holland,
Frankreich! Wenn man in Berlin noch der Belehrung bedurft hätte über die
feindselige Gesinnung des Mitteldeutschen Vereins, so mußte die
hinterhaltige Sprache der verbündeten Kabinette jeden Zweifel zerstören.
In tiefster Stille, ohne die geringste Mitteilung an die preußische
Gesandtschaft, hatte der Dresdner Hof sein Werk begonnen. Als am
preußischen Hofe einiges ruchbar wurde, schrieb Graf Einsiedel dem
Gesandten v. Watzdorf in Berlin, versicherte heilig, Baden sei nicht zum
Beitritt aufgefordert worden. Doch leider hatte der Karlsruher Hof jenes
Einladungsschreiben Lindenaus an Berstett dem Berliner Kabinett sogleich
mitgeteilt. Der Abteilungschef im Auswärtigen Amte bemerkte an den Rand
der sächsischen Depesche: »Das Gegenteil steht in unseren Akten. Graf
Bernstorff wird Herrn v. Watzdorf eines Besseren belehren.« Nicht minder
verdächtig erschien, daß der hannoversche Gesandte in Dresden, v. Reden,
plötzlich ohne jede Veranlassung ein Schreiben an Bernstorff richtete, um
inbrünstig zu beteuern, Hannover hege durchaus keine feindseligen
Absichten gegen Preußen, mißbillige entschieden jenes gehässige Programm
der Oberpostamtszeitung. Warum solche unerbetene Entschuldigung, wenn man
sich nicht schuldig fühlte? Späterhin, in einer Denkschrift vom Jahre
1832, nannte Metternich selbst den Mitteldeutschen Handelsverein
»versuchsweise zum Schutze gegen das preußische Zollsystem geschaffen«.

Und abermals zeigte die öffentliche Meinung ihre alte unbelehrbare
Verblendung. In Arnstadt rottete sich das Volk zusammen vor dem Hause des
Erbprinzen; die Leute drohten auszuwandern, wenn der Fürst nicht fest zu
dem Mitteldeutschen Verein stehe. Das sächsische Oppositionsblatt »die
Biene« verteidigte warm die hochherzige Absicht der sächsischen Krone, die
Unabhängigkeit »unseres Vaterlandes« zu retten; das Erzgebirge müsse ja
unfehlbar zugrunde gehen, wenn die preußischen Zölle die Getreideeinfuhr
aus Böhmen verhinderten — diese preußischen Zölle, die den Getreideverkehr
fast gar nicht belasteten! Weithin erklang der Jubelruf der Liberalen über
die schmachvolle Niederlage des preußischen Absolutismus: Preußens
Herrschsucht ist gedemütigt, das Gleichgewicht der Mächte in Deutschland
wieder hergestellt! Selbst in Bayern und Württemberg, deren eigenes
Zollsystem doch durch den Mitteldeutschen Verein bedroht wurde,
verteidigte die Presse den neuen Handelsbund. Der bayrische Hesperus
donnerte gegen Darmstadt, das einen industriellen Selbstmord begangen, den
Schwaben und Bayern »einen Teil des Segens edler Fürsten« geraubt habe.
Die Neckarzeitung begrüßte den Verein als ein Zeugnis der Bundestreue, als
einen letzten Versuch, die Verheißungen der Bundesakte ins Leben zu
führen. Sogar innerhalb der bayrischen Regierung fand sich eine Partei
bereit, die sächsisch-englischen Entwürfe zu unterstützen; Lerchenfeld und
Oberkamp, die gesamte Bundestagsgesandtschaft König Ludwigs, blieben mit
Lindenau in vertrautem Verkehr. Nur wenige verstanden den festen
patriotischen Stolz des Freiherrn vom Stein, der voll Verachtung auf die
Vasallen der englischen Handelspolitik niederschaute und an Gagern
schrieb: »es ist den erbärmlichen, neidischen, antinationalen Absichten
unserer kleinen Kabinette angemessen, sich an das Ausland zu schließen,
sich lieber von Fremden peitschen zu lassen, als dem allgemeinen
Nationalinteresse die Befriedigung kleinlichen Neides aufzuopfern.«

Am 21. Mai 1828 hatten die Verbündeten zu Frankfurt einen
Präliminarvertrag geschlossen. Am 22. August, nachdem unterdessen der
Verein vollzählig geworden, versammelten sich die Bevollmächtigten in
Kassel, und schon am 24. September kam der endgültige Vertrag zustande.
Solche Schnelligkeit der Beratung stach von den Gewohnheiten der
Staatsmänner des Bundestags auffällig ab; sie bewies deutlich, daß man
Gefahr im Verzuge glaubte und mehr einen diplomatischen Schachzug als ein
dauerhaftes Werk beabsichtige. Der Vertrag, in Dresden entworfen, sprach
die feindselige, aggressive Richtung gegen Preußen noch weit offener aus
als die Oberschönaer Punktation. Der Verein ist bestimmt, den freien
Verkehr im Sinne des Artikels 19 der Bundesakte zu befördern und »die
Vorteile, welche in dieser Hinsicht dem einzelnen Staate durch seine
geographische Lage und sonst gewährt sind, auf das Ganze zu übertragen,
auch daneben sich jene Vorteile zu erhalten und sicher zu stellen.« Die
Verbündeten verpflichten sich, bis zum 31. Dezember 1834 — d. h. bis zu
dem Zeitpunkte, wo der preußisch-hessische Vertrag ablief — keinem
auswärtigen Zollverein einseitig beizutreten. Die Straßen sollen in gutem
Stande erhalten, neue Straßenzüge verabredet werden. Die bestehenden
Durchfuhrzölle auf Waren, welche für einen Vereinsstaat bestimmt sind,
dürfen nicht erhöht werden; dagegen steht dem Verein wie jedem
Vereinsstaate frei, Waren, die aus dem Auslande in das Ausland gehen, mit
höheren Transitgebühren zu belasten. England-Hannover war es, das diesen
unzweideutigen Artikel 7 durchgesetzt hatte. Es lag darin die Drohung, den
Handel zwischen den beiden Hälften der preußischen Monarchie zu zerstören,
und zugleich eine systematische Begünstigung der englischen Einfuhr. Denn
da auf Hannovers ausdrückliches Verlangen jedem Vereinsstaate die Befugnis
eingeräumt wurde, Handelsverträge mit dem Auslande zu schließen, so
eröffnete sich den englischen Waren über Bremen und Hannover ein fast
zollfreier Weg nach den Binnenstaaten, welche, wie Sachsen, Thüringen,
Nassau, Frankfurt, noch kein geordnetes Grenzzollsystem besaßen. Noch
deutlicher sprach der neunte Artikel, der jedem Vereinsstaate das Recht zu
einseitigen Retorsionen vorbehielt; Kurhessen hatte diese Bestimmung
gefordert, und der Kurfürst verstand unter Retorsionen jede gehässige
Gewalttat wider die Nachbarn. Die einzige wesentliche Wohltat, welche der
Verein dem Handel brachte, war die Erleichterung des Transits, und sie
ward erkauft durch schwere Schädigung der heimischen, vornehmlich der
erzgebirgischen Industrie. Im übrigen dauerten alle bestehenden Akzisen
und Zölle fort; nur Warenverbote zwischen den Vereinsstaaten waren
unstatthaft, auch sollten die gewöhnlichen Erzeugnisse des Landbaues nicht
verzollt werden.

Der Kern des Vertrages blieb die Absicht, auf sechs Jahre hinaus die
Erweiterung des preußischen Zollsystems zu verhindern und inzwischen
vielleicht durch Ableitung des Durchfuhrhandels dem Zollwesen Preußens die
Wurzeln abzugraben. Eine von Marschall und Röntgen verfaßte nassauische
Denkschrift über das Verhältnis des Vereins zu Preußen und Bayern gibt
über diese freundnachbarlichen Absichten sicheren Aufschluß. Sie schildert
beweglich, wie Darmstadt sich »an ein nicht aus seiner Autonomie
hervorgegangenes System« angeschlossen habe. Allerdings wurden dabei »die
äußeren Formen der Selbständigkeit gewahrt«, aber das Großherzogtum »hat
sich während der Dauer des Vertrages jeder materiellen Autonomie begeben,
kann nur noch eine großmütige Berücksichtigung seiner Wünsche in billigen
Anspruch nehmen und ist deshalb seiner endlichen Mediatisierung um einen
bedeutenden Schritt näher gerückt.« Solcher Schwäche gegenüber sind die
Verbündeten entschlossen, »keine willenlose Hingebung zu zeigen, keine
nicht aus dem eigenen Bedürfnis hervorgegangene Handelsgesetzgebung«
anzunehmen. »Das Wesentliche des Kasseler Vertrages liegt in der
Vereinigung selbst, in dem für sechs Jahre begründeten *non plus
ultra*(96). Das Wesentliche liegt ferner in dem durch diese sechsjährige
engere Verbindung begründeten Ablehnungsmotive von Ansinnungen mancher
Art, denen, wenn sie von übermächtiger Seite ausgehen, der Einzelne und
Schwächere nicht viel mehr als die Bitte um Schonung entgegenzusetzen
hat.« Das Wesentliche liegt endlich in der Aussicht, zu einer Verbindung
mit anderen Staaten »mit Ehren gelangen zu können«. Bayern und Preußen
haben dasselbe, ja ein größeres Bedürfnis nach einer Annäherung an die
Vereinsstaaten als diese selbst; daher muß der Verein die
Verbindungsstraßen zwischen Bayern und Preußen fest in der Hand halten,
ihre freie Benutzung nur kraft gemeinsamen Beschlusses bewilligen. So wird
er eine gesetzliche Ordnung mit verhältnismäßig gleichen Rechten für ganz
Deutschland begründen.

Die Denkschrift schließt mit der pathetischen Frage: »Kann man denn aus
irgendeinem Grunde auch nur vermuten, daß Preußen die fieberhaften Träume,
in welchen eine übermütige Partei das ganze nördliche Deutschland nur als
eine mit Unrecht noch länger vorenthaltene Beute des preußischen Adlers
erscheinen lassen möchte, irgend teilen oder begünstigen werde?« Naiver
ließ sich die Seelenangst der Kleinen nicht aussprechen. Nicht irgendein
positiver Gedanke, sondern allein die Furcht vor Preußens und Bayerns
Übermacht, der ohnmächtige Wunsch, ein *tertium aliquid*(97) zu bilden,
wie der alte Gagern(98) sagte, hatte den Mitteldeutschen Verein
geschaffen. Aber je ratloser man sich fühlte, um so lauter ward gelärmt;
»es war ein Gegacker, schreibt du Thil, als sei ein großes Werk vollendet
worden«. Zahllose Orden belohnten alle Teilnehmer der Kasseler Beratung,
bis zum Kanzlisten herab.

Selbst die einzige Waffe, die man gegen Preußen schwingen konnte, erwies
sich als unwirksam; den preußischen Durchfuhrhandel zu lähmen war
unmöglich, solange die Handelsstraßen, welche das preußische Gebiet
umgehen sollten, noch nicht gebaut waren. Mannigfache Entwürfe wurden zu
Kassel besprochen; man träumte von neuen Handelswegen dicht neben
Darmstadts Grenzen, von einem langen Straßenzuge aus Sachsen über
Altenburg und Gotha nach Kurhessen, der den Verkehr hinwegleiten sollte
von der großen preußischen Chaussee über Kösen und Eckartsberge. Aber wer
sollte die Straße bauen? Die verarmten kleinen ernestinischen Staaten
besaßen nicht die Mittel, die größeren Bundesgenossen wollten kein Geld
vorschießen. Zudem stieß man überall auf preußisches Gebiet; wie sollte
die Erfurter Gegend umgangen werden, wo Preußen bereits eine gute Chaussee
gebaut hatte? Unablässig arbeitete die Diplomatie der Bundesgenossen, um
Bayern und Württemberg von Preußen fernzuhalten; der hannoversche Gesandte
Stralenheim in Stuttgart ward nicht müde, den König Wilhelm vor Preußens
Fallstricken zu warnen. Beharrlich wiederholte der Dresdner Hof, der die
Führung des Vereins behielt, er sei bereit, Anträge und Vorschläge zur
Ausbildung des Bundes entgegenzunehmen. Niemand wußte einen möglichen
Vorschlag. Schon vor der Kasseler Zusammenkunft gestand Lindenau einem
Frankfurter Amtsgenossen: »die Mehrzahl der Teilnehmer betrachtet den
Verein als ein Ruhekissen, sie ist froh, daß alles beim alten bleibt.« Nun
klagten die Thüringer über Sachsens hegemonischen Ehrgeiz, Frankfurt über
die erdrückenden kurhessischen Mauten. Der Kurfürst, um seinen
Holzmagazinen höhere Preise zu schaffen, verbot den altgewohnten
Holzhandel, der aus den hannoverschen Waldgebirgen nach Hessen
hinübergeführt ward. Die Unmöglichkeit, mit einem solchen Fürsten
freundnachbarlich auszukommen, lag vor Augen. Fast ein Jahr währten die
Verhandlungen zwischen den beiden hessischen Häusern wegen der
Erleichterung einiger Enklaven; da erklärte der Kurfürst: die gegenseitige
Verpflichtung, die Durchfuhrzölle auf gewissen Straßen nicht zu erhöhen,
solle allein für Darmstadt, nicht für Kurhessen gelten! Seine Weisungen an
die Unterhändler fand Maltzan »ausgezeichnet durch naive Unwissenheit und
despotischen Ton, der Feder eines Rabener(99) würdig«.

Immer schärfer trat der tiefe Gegensatz der handelspolitischen
Anschauungen innerhalb des Vereins hervor. Die Kaufherren von Frankfurt
und Bremen forderten unbeschränkten Freihandel, Hannover die Begünstigung
der englischen Waren. Andere Staaten träumten von neuen Zolllinien; wieder
andere hofften, die Milderung des preußischen Zollsystems und dann den
Eintritt in dies System zu erzwingen. Kein einziger Kopf an allen diesen
kleinen Höfen, der einen klaren Gedanken mit Ausdauer verfolgte; Karl
August von Weimar war im Juni 1828 gestorben. Bald sonderten sich die
Küstenlande und die Binnenstaaten in zwei Gruppen. Thüringen und Sachsen
schlossen einen Separatvertrag, desgleichen Hannover und Oldenburg. Sie
versprachen ihre gegenseitigen Untertanen im Handelsverkehr auf gleichem
Fuße zu behandeln usw. — geringfügige Erleichterungen, die in Preußen gar
nicht nötig waren, da das freiere preußische Zollgesetz zwischen In- und
Ausländern nicht unterschied. Die einfache in Berlin längst feststehende
Erkenntnis, daß nur die Beseitigung der Binnenmauten dem deutschen Handel
aufhelfen könne, war diesen Kabinetten noch nicht aufgegangen. Die
gedankenlose Trägheit der österreichischen Staatsmänner fühlte sich
befriedigt von dem Erfolge des Augenblicks. Dem preußischen Zollsystem war
ein Riegel vorgeschoben, der einige Jahre halten mochte; eine positive
Ausbildung des Handelsvereins wünschte man in Wien nicht, da jeder Bund im
Bunde gefährlich schien. Selbstgefällig sagte Münch-Bellinghausen zu
Blittersdorff: »wie klug hat Österreich gehandelt, die Kollisionen zu
vermeiden, denen Preußen nicht entgehen wird!« Der weiterblickende Badener
aber schrieb: Ich war erstaunt über solche Verblendung. Als ob ein
Stillstand im Völkerleben möglich sei! Als ob der preußisch-hessische
Verein sich jemals wieder auflösen würde! Österreich allein hat all dies
Unheil verschuldet, hat nichts getan, um den Artikel 19 der Bundesakte
auszuführen und uns also den Preußen in die Hände geliefert.



d) _Preußens Sieg. Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag._


Nunmehr nahm Preußen den Handschuh auf. Der Berliner Hof hatte den ersten
Verhandlungen der mitteldeutschen Staaten mit der gewohnten ruhigen
Zurückhaltung zugesehen. Ein sächsisch-thüringischer Verein war
unschädlich; erst durch Hannovers Zutritt gewann der Verein eine
gefährliche Ausdehnung. Man wollte in Berlin nicht glauben, daß dies nahe
befreundete Kabinett, dem Preußen soeben jene neuen Straßenzüge und
Handelserleichterungen angeboten hatte, einem gegen Preußen gerichteten
Bunde sich anschließen werde. Da trat Hannover zu den Verbündeten über,
während Bernstorff noch eine freundliche Antwort auf sein Anerbieten
erwartete. Sofort verschwand jeder Zweifel über den Charakter des Vereins.
Motz in seiner feurig kühnen Weise forderte sogleich, daß man die Gegner
als Gegner behandle, und erklärte: »Sollte dieser Verein zustande kommen,
so ist Preußen in der Lage, sein Zollsystem für abgeschlossen zu halten,
und keineswegs in der Lage, diesen neutralen Verein seiner Absicht gemäß
unter imponierenden Bedingungen aufzunehmen.«

Obgleich bisher nur dürftige Nachrichten über die Pläne des Vereins
eingelaufen waren, so erriet der Finanzminister doch auf den ersten Blick,
daß die Zerstörung des preußischen Durchfuhrhandels in der Absicht der
Verbündeten liege. Deshalb, fuhr er fort, muß der Transit fortan mehr als
bisher im Lande gehalten, der Straßenbau rüstig gefördert, namentlich die
Chaussierung der wichtigen Straße von Magdeburg nach Zeitz rasch vollendet
werden. Die nach Hannover gerichteten Anerbietungen sind als nicht
geschehen zu betrachten. Noch entschiedener spricht er in einem Schreiben
an Bernstorff: »Es ist gewiß ein bemerkenswertes Zeichen der Zeit, daß in
der Mitte und vorzugsweise im Norden Deutschlands, im Schoße des Deutschen
Bundes und dennoch unter der Fahne Österreichs, für den ostensibeln Zweck
einer angeblichen Vervollkommnung der Verhältnisse dieses Bundes eine
Koalition sich bildet, welche Preußen von ihren Plänen und Beratungen
ausschließt und auf alle Weise zu erkennen gibt, nicht nur, daß sie eine
Ausführung und Erweiterung allgemeiner Bundesmaximen auch ohne Preußens
Teilnahme für möglich hält, sondern auch, daß Preußen eben als störendes
Prinzip jener Ausführung und Erweiterung zu betrachten, und deshalb die
Aufstellung einer förmlichen Oppositionsmasse gegen dasselbe anrätlich
sei«. Darum dürfen wir den Verein nicht ignorieren; wir müssen unser
gerechtes Befremden aussprechen und den Entschluß, »jeder uns auf
irgendeine Art kompromittierenden weiteren Entwicklung dieses sonderbaren
Systems auf angemessene Weise entgegenzutreten«.

Über Österreichs Absichten war der entschlossene Mann längst im klaren. Er
wußte, daß die k. k. Verpflegungsbeamten in Mainz, um den
Preußisch-Hessischen Verein zu schädigen, die vertragsmäßige
Steuerfreiheit der österreichischen Garnison gröblich mißbrauchten, für
Tabak, Zucker, Bier massenhaft Steuerfreischeine ausgaben, mehr, als ganz
Rheinhessen verzehren konnte. Er forderte, der Gesandte in Wien solle rund
heraus erklären: wir lassen uns nicht täuschen durch das Blendwerk, das
mit dem Artikel 19 getrieben wird, wir lassen uns weder imponieren, noch
uns mißbrauchen. Am 8. November schrieb er dem Minister des Auswärtigen
geradezu: »Ob und inwieweit überhaupt auf wahre freundschaftliche
Verhältnisse von Österreich gegen uns zu rechnen sei, vermag ich nicht zu
beurteilen. Soviel scheint mir aber sicher zu sein, daß Österreich dem
übereilt organisierten Deutschen Bunde den Charakter des ehemaligen
deutschen Fürstenbundes beizulegen und darin die Rolle Friedrichs des
Großen zu übernehmen denkt.« Österreichs Haltung gegen uns in dem Köthener
Zollstreit war entschieden feindselig, ohne Österreichs Beistand wäre der
Mitteldeutsche Verein nie zustande gekommen.

Ein Blick auf diese Aktenstücke genügt, um das Rätsel zu lösen, warum das
Berliner Kabinett über die geheime Geschichte seiner Handelspolitik
beharrlich geschwiegen, auch die windigsten Prahlereien der zahlreichen
geistigen und leiblichen Väter des Zollvereins gelassen ertragen hat. Das
Bündnis der Ostmächte war nach wie vor der leitende Gedanke der
auswärtigen Politik des Königs. Brach man mit Österreich, so wurde der
Deutsche Bund unhaltbar und auch der werdende Zollverein selber in Frage
gestellt. Für Preußens Diplomatie ergab sich mithin die Aufgabe, durch
ruhige feste Haltung den Wiener Hof dahin zu bringen, daß er der
preußischen Handelspolitik nicht geradezu widerstrebte. Preußen räumte der
Hofburg die Führerstelle ein in dem Schattenspiele des Bundestages und
verlangte für sich die Leitung der wirklichen Geschäfte deutscher
Staatskunst. Dies blieb der einzig mögliche Weg nationaler Politik,
solange man weder den Willen noch die Macht besaß, die kriegerische Aktion
der friderizianischen Tage zu erneuern. Den deutschen Dualismus zu
beseitigen, kam dem König nicht zu Sinn; die Absicht war nur, dem
preußischen Staate im Bereiche der deutschen Politik ein Gebiet
selbständigen, ungestörten Wirkens zu erobern. Ein solches System setzte
behutsame Vorsicht und unverbrüchliche Verschwiegenheit voraus; es fiel
dahin, sobald die Welt erfuhr, wie planmäßig Preußens Handelspolitik
arbeitete und wie deutlich die besten Köpfe des Kabinetts den Grundsatz
der Interessen erkannten, der die beiden großen Bundesmächte trennte.

Das Auswärtige Amt ging nicht sofort auf die kampflustige Gesinnung des
Finanzministers ein. Der König verlangte ruhige, sorgfältige Prüfung,
damit nicht durch vorschnelles Urteil deutschen Bundesstaaten Unrecht
geschehe. Sobald nähere Nachrichten einliefen, stimmte Eichhorn der
Ansicht Motzs bei und erließ eine Instruktion an sämtliche Gesandten in
Deutschland, welche ausführlich darstellte, wie unberechtigt und
hoffnungslos das Unternehmen der Mitteldeutschen sei: die Verbündeten
mögen sich die Frage vorlegen, was ein Verein von sechs Millionen
Einwohnern, der fast nur Binnenländer umfaßt, bei einem Konflikt mit uns
gewinnen dürfte, »ob der innere Verkehr nicht ertötet statt belebt und der
Handel mit dem Auslande nicht beschränkt statt ausgebreitet werden würde«.
Außerdem erhielt die Wiener Gesandtschaft die Weisung, sich zu beschweren
über die feindselige Haltung der österreichischen Diplomaten und dem
Staatskanzler die auf Metternichs Demagogenfurcht berechnete Frage ans
Herz zu legen: »Sind es nicht hauptsächlich die Absonderungen und
Trennungen, welche im Handel und Verkehr stattfinden, wodurch eine
Stimmung des Mißbehagens, der Unzufriedenheit und der Sehnsucht nach einer
Veränderung unterhalten wird?« Der Gesandte in London ward befehligt,
entschieden auszusprechen, daß an Verhandlungen mit Hannover vorerst nicht
mehr zu denken sei: »wir müssen offen gestehen, daß unser Vertrauen auf
hannoverscher Seite schlecht erwidert worden ist«. Jordan in Dresden
sollte sein Befremden über die mißtrauische Heimlichkeit der sächsischen
Politik kundgeben; Grote in Hamburg dem Senate »die Anerkennung seines
weisen und angemessenen Betragens aussprechen und dabei erklären, man
hoffe, daß er bei demselben auch verharren werde«.

Zugleich erging an die Regierungen der Grenzbezirke der Befehl, die
handelspolitischen Maßregeln der Verbündeten, die sich noch immer in
rätselhaftes Dunkel hüllten, scharf zu beobachten. Hier zeigte sich die
ganze Unnatur des Mitteldeutschen Vereins. Das Vereinsgebiet lag im
Bereiche der preußischen Macht, war überall von eingesprengten preußischen
Gebietsstücken unterbrochen, durch tausend Bande des nachbarlichen
Verkehrs an Preußen gekettet. Eine Schar von preußischen Postbeamten,
Floßinspektoren, Schiffahrtsaufsehern lebte in Feindesland, gab sichere
Nachricht über alles, was auf den Flüssen und Straßen der Verbündeten
vorging. Die Staatszeitung und Buchholzs Neue Monatsschrift begannen den
Federkrieg gegen den Handelsverein »Eine Souveränität, die sich durch
bloße Opposition geltend machen will — rief Buchholz warnend —, steht im
Widerspruch mit sich selbst und kann nur Niederlagen erfahren.« Auch durch
Retorsionen wollte Motz den Gegnern zu Leibe gehen; er dachte den
sächsischen Fabrikanten den Meßrabatt zu entziehen und in Magdeburg eine
Messe zu errichten. Hier aber widersprach der König; er wollte sein Wort
halten, auch jetzt noch jede Feindseligkeit gegen deutsche Bundesstaaten
unterlassen, und ließ den kampflustigen Finanzminister an die Rücksichten
erinnern, die man dem Deutschen Bunde schulde.

Die offene Sprache der preußischen Diplomatie erweckte allerdings Angst
und Reue an einigen der kleinsten Höfe. Der Fürst von Sondershausen,
dessen Unterherrschaft unter dem Schutze des preußischen Zollsystems
aufblühte, war mit seiner Oberherrschaft dem Handelsverein beigetreten und
ließ durch sein Geheimes Konsilium das Berliner Kabinett bitten, »diese
abgedrungene Maßregel nicht übel zu deuten«. Darauf erwiderte das
Auswärtige Amt: man hoffe, »daß ein pp. Konsilium keinen Augenblick
darüber im Zweifel sein werde, was in der Wahl zwischen der Festhaltung an
dem bisher bestehenden Verhältnis mit Preußen und zwischen der Teilnahme
an einer neuen Verbindung zu tun oder zu lassen sei«. Nun bat der Fürst in
einem eigenhändigen Briefe den König um Verzeihung und flehte, ihn »mit
allergnädigster Nachsicht zu beurteilen und der unschätzbaren hohen Gnade
nicht für unwert zu halten«. Auch der Herzog von Gotha schrieb an
Wittgenstein (16. Dezember): er erfahre »zu seiner größten Verwunderung«,
daß Preußen mit dem Handelsvereine nicht einverstanden sei; nimmermehr sei
ihm in den Sinn gekommen, den preußischen Hof, dessen Gunst so wertvoll,
zu verletzen.

Gegen die größeren Staaten des Vereins war mit so sanften Mitteln nichts
auszurichten. Motz behielt doch Recht, da er an Bernstorff schrieb: »Ich
bin der Meinung, daß andere Rücksichten, welche nicht durch die
bestehenden Verträge geboten werden, gegen die betreffenden, uns in
finanzieller Hinsicht nur feindlich gegenüberstehenden Bundesstaaten wohl
aus den Augen gesetzt werden können, indem der preußische Staat die Macht
und die Kraft hat, seinen hohen und höchsten Interessen die der
Bundesstaaten unterzuordnen, und nach den seit 13 Jahren gemachten
Erfahrungen die Liebe für uns in den Bundesstaaten erst dann zu gewinnen
sein dürfte, wenn sie mit Furcht und Beachtung der bestehenden
Verhältnisse vereinigt bleibt.« Der feurige Mann war entschlossen, den
Handelsverein zu sprengen: gegen offenbare Feindseligkeit reiche die
Politik des Zuwartens nicht mehr aus. »Wir werden es noch dahin bringen,
rief er zuversichtlich, daß einzelne Mitglieder des Mitteldeutschen
Vereins dringend um Aufnahme in den preußischen Verein bitten werden!« Er
hatte noch im Januar bezweifelt, ob eine Verbindung mit dem soweit
abgelegenen Bayrisch-Württembergischen Verein rätlich sei; jetzt faßte er
den glücklichen Gedanken, über den Handelsverein hinweg den süddeutschen
Königskronen die Hand zu reichen und dergestalt durch einen Bund des
Nordens mit dem Süden den mitteldeutschen Sonderbund zu zerstören.

Zum Heil für Deutschland erwachten um dieselbe Zeit ähnliche Wünsche in
München und Stuttgart. Wie laut auch König Ludwig im ersten Zorne wider
Preußens und Darmstadts Verräterei gescholten hatte, auf die Dauer konnte
er sich doch nicht verbergen, daß seine eigenen kühnen Pläne gescheitert
waren. Nachdem Kurhessen zu den Mitteldeutschen übergetreten, war an eine
Vergrößerung des Süddeutschen Vereins nicht mehr zu denken; der rein
deutsche Bund unter Wittelsbachs Fahnen blieb ein Traum. Ebensowenig
konnte der Verein in seiner vereinsamten Stellung verharren. Auch trat,
wie Metternich vorhergesehen, die alte Abneigung zwischen den beiden
Königen bald wieder hervor. Die Hoffnung auf einen Handelsverein mit der
Schweiz ward zunichte an der Zwietracht der Eidgenossen. So blieb den
oberdeutschen Königen nur die Wahl, entweder mit Preußen oder mit dem
sächsisch-englischen Verein eine Verbindung zu suchen. Hinter Sachsen und
Hannover aber stand Österreich; dies allein genügte, um den König von
Württemberg gegen die mitteldeutschen Verbündeten einzunehmen. Sein neuer
Finanzminister, Freiherr Karl Varnbüler(100), derselbe, der einst in den
Vorderreihen der Altrechtler gestanden, bewährte sich als ausgezeichneter
Geschäftsmann und riet dringend zur Verständigung mit Preußen. Welchen
nennenswerten handelspolitischen Vorteil, außer der Herabsetzung der
Durchfuhrzölle, hatten die Mitteldeutschen zu bieten? Wie sollte der
patriotische König von Bayern sich einlassen in jene unsauberen
Zettelungen mit Frankreich, England, Holland, welche der Mitteldeutsche
Verein mit unbeschämter Stirn betrieb? In der ersten Aufwallung des Zornes
hatte König Ludwig wohl einen Schritt nach Frankreich hinüber getan; ein
Bündnis mit dem Auslande einzugehen, den deutschen Verkehr dem englischen
Handelsinteresse zu unterwerfen, lag dem bei all seiner Wunderlichkeit
grunddeutschen Monarchen ebenso fern wie seinem vertrauten Minister
Armansperg.

Sobald man in München kaltblütig überlegte, erschien doch selbst Preußens
Verhalten in dem Sponheimer Handel erklärlich. Die Berliner Regierung war
ja durch europäische Verträge verpflichtet, Badens Recht zu schützen; sie
verfuhr, wie König Ludwig selbst zugeben mußte, mit rückhaltloser
Offenheit; ihr Gesandter suchte durch versöhnliche Sprache den erzürnten
Fürsten zu beschwichtigen. Preußen schlug jetzt vor, Bayern und Baden
sollten beiderseits auf ihr Sponheimer Erbrecht verzichten, damit der
leidige Handel für immer aus der Welt geschafft würde. König Ludwig
sträubte sich lange, doch fing er an zu begreifen, daß dies der einzige
Weg sei, um sich mit Anstand aus dem verlorenen Spiele zurückzuziehen.
Gegen den Spätsommer 1828 begannen der Minister und sein königlicher
Freund bereits die Frage zu erwägen, ob nicht eine Annäherung an den
Preußisch-Hessischen Verein unvermeidlich sei. Daß die öffentliche Meinung
in Bayern dieser Annäherung entschieden widerstrebte, war für die Freunde
eher ein Stachel als ein Hemmnis. Voll hochfliegender Begeisterung,
empfänglich für alles Außerordentliche, liebten beide die Welt durch
unerwartete Entschlüsse zu überraschen. Um so schwerer fiel ihnen, die
Demütigung ihres Ehrgeizes, den Schiffbruch ihrer reindeutschen Pläne zu
verwinden. Aber sie vermochten es über sich, das Opfer zu bringen.
Unabweisbar drängten diese trocknen Geschäftsverhandlungen den näher
Beteiligten die Einsicht auf, daß die Deutschen doch zueinander gehörten,
nur durch Mißtrauen, durch Unkenntnis und durch die Selbstsucht, die immer
der schlimmste Feind des eigenen Vorteils ist, einander verfeindet wurden.

Ganz unerwartet fand sich ein Helfer, der die beginnende Umstimmung am
Münchener Hofe zu fördern und für Deutschlands große Sache zu verwerten
verstand. Der Buchhändler Freiherr v. Cotta(101) war als großer
Geschäftsmann mit Personen und Zuständen des deutschen Nordens näher
vertraut als das schwäbisch-bayrische Beamtentum, und blickte, wie er
schon in dem württembergischen Verfassungskampfe bewiesen hatte, auch in
der Handelssache über die landläufigen süddeutschen Vorurteile weit
hinaus. Unternehmend und beweglich, befreundet mit Nebenius und anderen
namhaften Volkswirten in allen Teilen Deutschlands, erkannte er längst,
daß der süddeutsche Verkehr ohne Preußens freundnachbarlichen Beistand
niemals gesunden könne, und obgleich ihm viel daran lag, die Gunst
Metternichs für seine Allgemeine Zeitung nicht zu verlieren, so faßte er
doch den tapferen Entschluß, als Vermittler aufzutreten. Er besprach sich
insgeheim mit Armansperg, reiste dann im September 1828 nach Berlin zu dem
großen Naturforschertage, der also auch für unsere Politik bedeutsam
werden sollte. Cotta wurde durch Humboldt bei Witzleben(102) und Motz
eingeführt, sprach dort den Gedanken aus, ob nicht eine Verständigung
zwischen Bayern und Preußen möglich sei, und fand den günstigsten Empfang.
Eine überraschende Verwandtschaft der Anschauungen stellte sich heraus.
Motz bekannte, daß er sich längst mit ähnlichen Absichten getragen habe;
im Grunde seien es ja doch nur Mißverständnisse, welche bisher zwischen
den beiden Staaten gestanden. Cotta kehrte heim und schrieb am 20. Oktober
aus München: er habe des Ministers »gnädige Eröffnungen« den Monarchen in
München und Stuttgart mitgeteilt; beide seien von der Notwendigkeit des
Planes überzeugt und hätten bereits die Einladung, dem Mitteldeutschen
Verein beizutreten, zurückgewiesen. Nunmehr zog Motz das Auswärtige Amt in
das Geheimnis und erklärte: »Jetzt ist es wünschenswert, einen
Handelsverein mit Bayern, Württemberg und Baden zu bilden«: der Süden muß
für eigene Rechnung unsere Zollgrundsätze annehmen, namentlich unsere
höheren Tarifsätze auf ausländische Waren, also auch auf die Waren des
Mitteldeutschen Vereins. Solange dieser Verein die vollständige
Verschmelzung mit dem Süden hindert, müssen Preußen-Hessen und
Bayern-Württemberg mindestens ihre eigenen Produkte und Fabrikate
gegenseitig vom Zolle befreien.

Im November eilte der Unterhändler wieder nach Berlin, diesmal mit einer
förmlichen Beglaubigung versehen, und wurde von dem Könige aufs
freundlichste aufgenommen. Die Berliner erzählten sich mit untertänigem
Erstaunen, der einfache Buchhändler sei zur Tafel gezogen worden. Motz gab
ihm nach längeren Verhandlungen die Punktation des Vertrags mit auf den
Weg. Triumphierend meldete Cotta am 17. Dezember aus München: »Alles, was
ich mitbrachte, war hier höchst erfreulich und willkommen«, bei König
Ludwig wie bei dem Minister Armansperg. »Beide sind von den großartigen
Ideen ergriffen, die einer Verbindung Preußens mit Bayern und Württemberg
nach den von Hochdenselben entwickelten Grundsätzen als Leitstern vorgehen
und zur Richtschnur dienen. Ich sehe schon im Geiste Ihre herrliche Idee
in kurzer Frist realisiert«. Und am 20. Dezember nochmals: Wird auch Baden
gewonnen, »so wäre der Grundstein im Süden Deutschlands zu dem Gebäude
gelegt, das Ihr verehrter König und Sie zum Wohle und Gedeihen
Deutschlands im Auge haben«.

Motz erwiderte: er hoffe »ein Werk zu begründen, an welchem nicht nur wir
und unsere Zeitgenossen, sondern auch unsere Nachkommen Freude haben
werden«. Der Mitteldeutsche Verein müsse offen bekämpft werden, »denn was
wir gemeinschaftlich suchen, ein soviel möglich allgemeiner Markt in
Deutschland, wird für Bayern, Württemberg und Preußen durch die Grundsätze
dieses neutralen Vereins nicht nur befördert, sondern viele diesem
Verlangen entgegenstehende Hindernisse nur noch mehr stabiliert«.
Gleichzeitig schrieb er an den Kronprinzen von Preußen, der sich gerade am
Münchener Hofe aufhielt, enthüllte ihm das Geheimnis der Mission Cottas,
bat dringend um Unterstützung: der Vertrag sei politisch und
volkswirtschaftlich hochwichtig, wenngleich die Zolleinnahmen wohl
zunächst einige Einbußen erleiden würden. Der Prinz, der dem geistreichen
Minister längst wohl wollte, nahm sich denn auch der Verhandlungen eifrig
an.

Am 9. Januar 1829 konnte Cotta aus Stuttgart berichten, daß auch König
Wilhelm die Hauptgrundsätze der preußischen Punktation gebilligt habe, und
gegen Ende des Monats erschien der Unermüdliche zum drittenmal in Berlin.
Der preußische Minister verlor zuweilen fast die Geduld bei allen den
ängstlichen Vorbehalten, welche der süddeutsche Unterhändler stellen
mußte, und klagte bitterlich über diesen »Hökerkram«. Gegen die
vollständige Zollbefreiung der eigenen Produkte erhob Bayern Bedenken; man
fürchtete in München die überlegene rheinische Industrie. Auch mit seinem
Vorschlage, daß die bayrische Pfalz sofort dem preußischen Zollverein
beitreten solle, drang Motz nicht durch; der Stolz der bayrischen Krone
widerstrebte, auch der Münchener Landtag hätte der unerläßlichen
Abänderung des pfälzischen Steuerwesens niemals zugestimmt. Noch weniger
war auf Badens Beitritt zu hoffen. Der kleine Staat wollte die günstige
Gelegenheit benutzen, um seinen Länderbestand für alle Zukunft
sicherzustellen; er forderte, daß vor den Zollverhandlungen der Sponheimer
Streit beigelegt werde. Da König Ludwig darauf nicht einging, so erkannte
das Berliner Kabinett im Laufe des Winters selbst, daß man nicht wohl tue,
die Verhandlungen noch mehr zu verwickeln, und ließ Baden vorläufig aus
dem Spiele.

Am 6. März 1829 begannen endlich die amtlichen Verhandlungen in Berlin.
Die süddeutschen Kronen waren durch ihre Gesandten Luxburg und Blomberg
vertreten, den Ausschlag gab Cotta, der von beiden Königen Vollmacht
hatte. Für Preußen erschienen Eichhorn und Schönberg, dazu Motz, Maaßen
und Finanzrat Windhorn. Auch Hofmann kam aus Darmstadt herüber. Die ersten
Kräfte der Regierung waren aufgeboten; es galt, die Brücke über den Main
zu schlagen. Am 27. Mai 1829 wurde der Vertrag unterzeichnet. Preußen-
Hessen und Bayern-Württemberg versprachen einander bis zum Jahre 1841
Zollfreiheit für alle inländischen Erzeugnisse der Natur, des
Gewerbefleißes und der Kunst; nur für eine Reihe wichtiger Fabrikwaren
sollte, auf Bayerns Andringen, zunächst bloß eine Zollerleichterung um
25 Prozent eintreten, bis allmählich die völlige Befreiung erfolgen könne.
Beide Teile verpflichteten sich, ihre Zollsysteme mehr und mehr in
Übereinstimmung zu bringen; alljährlich sollten Bevollmächtigte
zusammentreten »zur Befestigung und Erweiterung dieses Vertrags«. Auch ein
Zollkartell wurde für die Zukunft verabredet. Der Vertrag trug in allem
den Charakter eines Provisoriums; er begründete die engste Form
handelspolitischer Vereinigung, die sich erreichen ließ, so lange die
Länder der Verbündeten nicht in festem geographischen Zusammenhange
standen. Alle Beteiligten fühlten, daß sie erst im Beginn einer Zeit
gemeinsamer handelspolitischer Aktion standen; sie verpflichteten sich zu
Protokoll, Handelsverträge mit solchen Ländern, die an mehrere
Vereinsstaaten zugleich angrenzten, also vornehmlich mit Baden, nur im
gemeinsamen Einverständnis abzuschließen.

Unbeirrt durch die Peinlichkeit der Einzelverhandlungen hielt Motz seinen
Blick fest auf die großen Verhältnisse des Vaterlandes gerichtet; er
wußte, daß er seinem Staate die Bahn zu einer stolzen Zukunft geöffnet
hatte. Im Juni sprach er sich gegen den König über die politische
Bedeutung der geschlossenen Verträge offen aus. Seine Denkschrift wirft
zuerst einen Rückblick auf die vollendete Unfähigkeit des Bundestags, der
niemals in förmliche Beratung über die Handelseinheit getreten sei; selbst
während der Not von 1817 habe man in Frankfurt nur genau soviel getan, »um
den föderativen Nachbar, im buchstäblichen Sinne des Wortes, nicht
verhungern zu lassen. Wie konnte dies auch anders sein, da dem Deutschen
Bunde ein großer Staat an der Spitze steht, der das ihm eigentümliche,
seit 50 Jahren schon bestehende, seinem privaten Interesse bis daher
vermeintlich zusagende, mit den Interessen der übrigen Staaten des
Deutschen Bundes aber nicht vereinbarliche Zoll- und Prohibitivsystem
aufzugeben nicht gewillt ist; da andere Bundesmitglieder die
Handelsinteressen ihrer Hauptstaaten denen ihrer Bundeslande unterzuordnen
nicht gemeint sind, vielmehr letztere, natur- und sachgemäß, an die
ersteren festgeknüpft haben; und da wieder andere den Gegenstand mehr nur
aus fiskalischem wie aus staatswirtschaftlichem Gesichtspunkte betrachtet
wissen wollen? Der Deutsche Bund gab damit ein Beispiel, wie die
allgemeine Staatengeschichte bis dahin noch keines aufzuweisen hat«; es
entstand ein Handelskrieg aller gegen alle, »der weit schlimmer war, als
ein innerer Krieg der Waffen nur je hätte sein können«. Dann erinnert Motz
an die patriotischen Bestrebungen des deutschen Handelsstandes, an die
persönlichen Bemühungen der Souveräne von Bayern und Württemberg. Als
gleichzeitig der Bayrisch-Württembergische und der Preußisch-Hessische
Verein sich bildeten, lag die Möglichkeit zweier großen Zollvereine für
ganz Deutschland vor. Da erhob sich unter Österreichs Führung der neutrale
Verein, der den *status quo*, d. h. das Unerträgliche aufrecht erhalten
will; er zwang uns, sogleich weiter zu gehen und das große Handelssystem
zu begründen.

Dies System, fährt die Denkschrift fort, bietet erstens kommerzielle
Vorteile. Die Verbindung umschließt schon jetzt 20 Millionen Einwohner,
behauptet also den dritten Platz unter den europäischen Staaten, da
Österreich kein einiges Machtgebiet bildet; sie wird auf 25 Millionen
steigen, sobald der Mitteldeutsche Verein wahrnimmt, »daß er ganz und gar
einen eitlen Zweck verfolgt«, und die süd- und mitteldeutschen Staaten
nebst Mecklenburg uns beitreten; sie wird auf 27 Millionen steigen, wenn
auch die anderen Staaten (soweit sie nicht Nebenlande sind), also
Hannover, Braunschweig, Oldenburg und die Hansestädte eintreten. Der
innere Verkehr ist wichtiger als der auswärtige Handel, jener schlägt
dreimal, dieser einmal im Jahre das Kapital um. Manche deutsche Staaten
erhalten durch das Handelssystem einen zwanzig- bis zweihundertmal
größeren Markt für ihre Produkte. Dazu kommen zweitens die finanziellen
Vorteile. Der Satz: »je billiger die Abgabe, desto größer der Ertrag«,
wird sich auch diesmal bewähren, wenngleich vielleicht die erste
Übergangszeit einige Ausfälle bringen mag. Wichtiger ist drittens der
politische Gewinn. »Wenn es staatswissenschaftliche Wahrheit ist, daß
Zölle nur die Folge politischer Trennung verschiedener Staaten sind, so
muß es auch Wahrheit sein, daß Einigung dieser Staaten zu einem Zoll- und
Handelsverbande zugleich auch Einigung zu einem und demselben politischen
System mit sich führt.«

Nun wird in großen Zügen die friderizianische Politik den Wittelsbachern
gegenüber geschildert: wie Friedrich den ersten Nichtösterreicher,
Karl VII., auf den Kaiserthron erhoben, dann durch den bayrischen
Erbfolgekrieg und den Fürstenbund Bayern dreimal vom Untergange gerettet
habe. Preußen hat bisher von alledem noch keine Frucht geerntet. Bayerns
feindselige Haltung zur Zeit des Rheinbundes und der Ansbach-Baireuther
Händel erklärt sich nur aus »der totalen Verwirrung und Verirrung der
Staatenpolitik« jener revolutionären Tage. Heute aber kann Preußen kein
Mißtrauen mehr einflößen, sondern muß wünschen, »mit allen den Staaten,
die nur von wahrhaft deutschem Interesse geleitet und Preußen mit offenem
Vertrauen ergeben sind, nicht aber etwa den Besitz deutscher Provinzen
bloß als Vehikel für Förderung der Interessen ihrer größeren auswärtigen,
Deutschlands Interessen fremden Staatenkörper zu benutzen streben, in
jeder Beziehung, politisch und kommerziell, sich recht innig und recht
enge zu verbinden«. Möglich bleibt doch der für jetzt allerdings »nicht
leicht gedenkbare« Fall, daß entweder ein allgemeiner Krieg ausbräche,
oder »daß der Deutsche Bund in seiner jetzigen Gestalt sich einmal
auflöste und mit Ausschluß aller heterogenen Teile sich neu gestaltete«;
dann würde unser Handelssystem ungeheuer wichtig werden. Viertens bringt
uns das Handelssystem eine militärische Verstärkung um 92000 Mann. Bayerns
Zutritt entschied die Kriege von 1805 und 1806 zu Napoleons Gunsten,
desgleichen der Rheinbund den Krieg von 1809. Gegen Frankreich können wir
unser Rheinland nur decken, wenn wir der bayrischen Pfalz sicher sind;
Österreich aber wird durch den Handelsbund in einem weiten Bogen umfaßt,
kann von Schlesien und Altbayern her zugleich bedroht werden. Die
Denkschrift schließt: »In dieser, auf gleichem Interesse und natürlicher
Grundlage ruhenden und sich notwendig in der Mitte von Deutschland
erweiternden Verbindung wird erst wieder ein in Wahrheit verbündetes, von
innen und von außen festes und freies Deutschland unter dem Schutz und
Schirm von Preußen bestehen. Möge nur das noch Fehlende weiter ergänzt und
das schon Erworbene mit umsichtiger Sorgfalt noch weiter ausgebildet und
festgehalten werden!«

So der preußische Finanzminister, ein Jahr vor der Julirevolution, zwei
Jahre bevor Paul Pfizer(103) den Briefwechsel zweier Deutschen erscheinen
ließ! Unter allen Äußerungen deutscher Staatsmänner aus jener Zeit ist
keine, die so entschieden mit der Politik des friedlichen Dualismus
bricht, die so rund heraussagt: los von Österreich! Und welche Sicherheit
des Blicks in allem und jedem! Der Mann wußte schon 1829 bis auf einen
geringfügigen Irrtum ganz genau, in welcher Reihenfolge bis zum Jahre 1866
die deutschen Staaten dem Zollverein beigetreten sind.

In einem Rundschreiben an ihre Gesandten sprach die preußische Regierung
offen aus: der Vertrag mit Bayern stelle eine noch engere Vereinigung und
die allmähliche Verwirklichung der deutschen Handelseinheit in Aussicht.
Noch blieben am bayrischen Hofe tausend Bedenken zu überwinden. König
Ludwig, gewöhnt an unbedingte Selbstherrschaft, zürnte heftig, weil seine
Unterhändler in einigen Punkten ihre Instruktionen überschritten hatten;
er konnte das alte süddeutsche Mißtrauen gegen die preußischen Kniffe
nicht überwinden, mäkelte an jedem Worte, fürchtete überall doppelte
Auslegung. Auch der berühmte Streit über das *Alternat*(104), der in jenen
Tagen die Mußestunden der Bundestagsgesandten würdig ausfüllte, wirkte
störend. Die königlichen Höfe wollten den großherzoglichen wohl die
Gleichberechtigung beim Vortritt, doch nicht bei den Unterschriften
zugestehen; nach vielem Herzeleid behalf man sich endlich, fertigte nur
zwei Haupturkunden aus, die eine für Preußen-Hessen, die andere für
Bayern-Württemberg gemeinsam. Dazu die begreifliche Furcht des Münchener
Hofes vor der Kleinmeisterei seines Landtags. Cotta bat inständig: »nicht
zu vergessen, daß wir selbst Vorurteilen fröhnen müssen, um die höheren
großen Zwecke zu erreichen, besonders den Verein«. In gleichem Sinne
schrieb Armansperg an Motz: »das gewiß segensreiche Werk, welches durch
den Handelsvertrag nunmehr in das Leben treten wird, verdankt Deutschland
größtenteils der Großartigkeit Ihrer Ideen und der tätigen Sorgfalt, womit
Ew. Exzellenz die Unterhandlungen leiteten und jede Einseitigkeit zu
entfernen strebten. Wenn dem Geiste Ew. Exzellenz manches, wonach unsere
Wünsche zielen, kleinlich erscheinen wird, so mögen Sie in Erwägung
ziehen, daß in den Hallen der Stände manch Kleinliches hauset und nicht
immer durch die Waffe der Vernunft bekämpft und besiegt werden kann« —
worauf dann im Interesse der oberpfälzischen Hammerwerke gebeten ward, die
groben Eisenwaren unter die Ausnahmeartikel zu stellen. Im Laufe des
Sommers hat Cotta selbst in Brückenau und Friedrichshafen die letzten
Bedenken der beiden süddeutschen Könige beschwichtigt; sie ratifizierten,
überhäuften den gewandten Unterhändler mit Gunst. König Wilhelm zeigte
sich ebenso unbefangen wie sein Minister Varnbüler; von den alten
cäsarischen Träumen war keine Rede mehr. Dann schickte Preußen zwei seiner
besten Finanzmänner, Sotzmann und Pochhammer, nach München, um die neuen
Zolleinrichtungen einführen zu helfen. Die bayrischen Beamten erstaunten,
soviel Geduld und Schonung bei den verrufenen Preußen zu finden; in
gemeinsamer ernsthafter Arbeit trat man einander näher.

Nun der schwere Entschluß gefaßt war, segelte König Ludwig sogleich mit
rastlosem Ungestüm in dem neuen Fahrwasser dahin. Er pries in
überschwenglichen Worten die Redlichkeit, die Mäßigung, die Größe der
Ansichten des Berliner Kabinetts, versicherte dem Bildhauer Rauch, wie
stolz er sei, mit dem Staate Friedrichs Hand in Hand zu gehen, wie
rechtschaffen und weise König Friedrich Wilhelm sich gehalten habe. Die
öffentliche Meinung im Süden nahm den Vertrag voll Mißtrauens auf; eine
Deputation, die dem Könige den Dank der guten Stadt Nördlingen aussprach,
blieb eine vereinzelte Erscheinung. In den höheren Kreisen des bayrischen
Beamtentums fühlte man doch, daß endlich nach langen Irrfahrten fester
Ankergrund gefunden sei. Der Bundestagsgesandte Lerchenfeld erhielt
strenge Weisung, sich der mitteldeutschen Zettelungen zu enthalten, und
wirkte fortan zu Frankfurt und Kassel redlich mit seinen preußischen
Genossen zusammen. Die freieren Köpfe ahnten von vornherein, daß dies
gesunde naturgemäße Bündnis zwischen den beiden größten deutschen Staaten
weiter führen mußte. Schon bei den Berliner Verhandlungen hatte Hofmann
die Frage aufgeworfen, ob nicht Preußens westliche Provinzen mit dem Süden
sogleich einen wirklichen Zollverein bilden sollten. In dieser unreifen
Form war der Gedanke für Preußen unannehmbar. Sobald man den Vertrag
ausführte, zeigte sich jedoch rasch, daß man nicht auf halbem Wege stehen
bleiben konnte. Die bayrische Rheinpfalz erhielt bayrische Mauten, da man
sich in München nicht hatte entschließen können, sie dem preußischen
Zollsystem einzufügen. Das Ergebnis war trostlos: die Provinz brachte im
Jahre 1830 nur 165000 Gulden an Zöllen auf, während die Grenzbewachung
248000 Gulden verschlang. Der Landrat der Pfalz bat und klagte; der
Zustand konnte nicht dauern. Schon im Februar 1830 fragte der unermüdliche
Cotta bei Hofmann vertraulich an, wie man denn bei vollständiger
Zollgemeinschaft mit den preußischen Behörden auskomme. Hofmann antwortete
mit einem warmen Lobe für die preußischen Beamten, die sich zwar anfangs
sehr mißtrauisch zeigten, nachher aber, sobald sie die Zuverlässigkeit der
hessischen Verwaltung kennen lernten, ganz umgänglich wurden.

Das Ausland und seine Gesellen, die Mitteldeutschen, sahen mit wachsendem
Schrecken, wie Preußens Handelspolitik binnen Jahresfrist einen zweiten
großen Erfolg errang. Vergeblich hatte das sächsische Kabinett noch
während der Berliner Verhandlungen den Münchener Hof für den
mitteldeutschen Bund geworben; vergeblich war der Nassauer Röntgen, jener
alte vielgeschäftige Feind Preußens, nach Stuttgart gereist, um dort
vorzustellen: Motz, der ruchlos ehrgeizige Kraftmensch, wolle Preußen
durch die Entfesselung der industriellen Kräfte zur leitenden deutschen
Macht erheben. In Berlin selbst arbeiteten einige Agenten des
mitteldeutschen Vereins, so der Frankfurter Senator Guaita. Österreich
sendete den Hofrat Eichhof nach München, um Bayern durch das Angebot
einiger geringfügigen Handelserleichterungen von Preußen hinwegzulocken
und zugleich den König Ludwig zu erinnern, wie feindselig Preußen in der
Sponheimer Sache gehandelt habe. Münch in Frankfurt versuchte wieder
einmal, den Darmstädter Hof gegen Hofmann, »dies Werkzeug Preußens«,
einzunehmen. Die Diplomatie Englands, Frankreichs, Hollands — voran Lord
Erskine und Graf Rumigny in München — ward nicht müde, vor Preußen zu
warnen. Von allen fremden Mächten zeigte sich wieder nur Rußland als ein
treuer Freund Preußens; Anstett in Frankfurt sprach offen und
nachdrücklich für die Berliner Handelspolitik.

Nach und nach begann doch die vollendete Tatsache ihren Zauber zu üben.
Wie lange sollte man noch die Klagen der mißhandelten Nation ertragen? Wie
lange noch sich abquälen an allezeit vergeblichen Sonderbünden, während
Preußen jede handelspolitische Verhandlung regelmäßig erfolgreich
hinausführte? Selbst Blittersdorff, der rastlose Parteigänger Österreichs,
gab nunmehr die Sache Habsburgs fast verloren. Wenn Preußen, so schrieb
er, alle deutschen Staaten unter seinem Handelssystem vereinigt, dann ist
Österreich faktisch aus dem Deutschen Bunde hinausgedrängt! Der Verkehr
wird dadurch nicht zentralisiert, sondern, bei der großen Anzahl unserer
kleinen Mittelpunkte, überall gleichmäßig belebt werden. Die Gefahren für
die Souveränität sind geringer in einem großen Zollverein, als wenn man
versucht, der Zeit in den Weg zu treten. —

Die preußisch-bayrischen Verhandlungen blieben ein Schlag ins Wasser,
solange der Verkehr zwischen den beiden Staaten den willkürlichen
»Retorsionen« des mitteldeutschen Vereins unterlag. Die neue Straße von
Westfalen durch das darmstädtische Gebiet verband nur die westlichen
Provinzen Preußens mit den Ländern der süddeutschen Bundesgenossen und
führte überdies in der Frankfurter Gegend einige Stunden lang durch
mitteldeutsches Vereinsland. Sollte der preußisch-bayrische Bund
Lebenskraft gewinnen, so war eine zollfreie Straße zwischen den
Hauptmassen der beiden verbündeten Zollvereine unentbehrlich. Da erinnerte
sich Motz zur guten Stunde an den Straßendünkel des Meininger Reiches und
an jenen untertänigen Entschuldigungsbrief des Gothaer Herzogs. Wie nun,
wenn Preußen dem Meininger Lande die Mittel bot, jene Welthandelsstraße
zwischen Italien und der Nordsee wirklich zu bauen? Der Wunsch, den
Verkehr im Lande zu halten, blieb ja der höchste Gedanke, dessen die
Handelspolitik der Kleinstaaten jener Tage fähig war. Wie oft sind die
Staatsmänner der Ernestiner nach München oder Berlin geeilt, um durch
dringende Bitten den Bau einer Umgehungsstraße zu verhindern; wie jammerte
Frankfurt, da im Frühjahr 1829 ein Spediteur Waren aus der Schweiz nach
Leipzig über Nürnberg sendete und billigere Fracht berechnete als seine
Frankfurter Konkurrenten. Diese Straßenpolitik war das beste Rüstzeug des
Mitteldeutschen Vereins, und Motz beschloß, die Verbündeten mit ihren
eigenen Waffen zu schlagen. Er eröffnete Verhandlungen mit Meiningen und
Gotha, noch bevor der bayrische Vertrag abgeschlossen war. Der Herzog von
Koburg kam selbst nach Berlin. Am 3. Juli 1829 wurde mit Meiningen, tags
darauf mit Gotha ein Vertrag geschlossen, »um die Hindernisse zu
beseitigen, die vorzüglich durch örtliche Verhältnisse dem Handel und
gewerblichen Verkehr entgegenstehen«. Die drei Staaten verpflichteten sich
gemeinsam, einen großen Straßenzug zu bauen von Langensalza über Gotha
nach Zelle, von da über Meiningen nach Würzburg und über Suhl,
Hildburghausen, Lichtenfels nach Bamberg. Preußen schoß den kleinen Herren
die Gelder vor. Der Durchfuhrhandel auf den neuen Straßen wurde völlig
freigegeben. Dazu mehrfache Zollerleichterungen und freier nachbarlicher
Verkehr zwischen Meiningen, Gotha und Preußens thüringischen Enklaven. Es
war dieselbe Straße quer über den Kamm des Thüringer Waldes, die nachher
in der Eisenbahnpolitik des Deutschen Reiches noch einmal eine bedeutsame
Rolle spielen sollte.

Diese beiden unscheinbaren Verträge haben in Wahrheit den Mitteldeutschen
Verein vernichtet. Denn jetzt erst erhielt der preußisch-bayrische Vertrag
praktischen Wert. Motz eilte selbst nach Thüringen, um den raschen Ausbau
der Straßen zu fördern. Sobald dieser zollfreie Straßenzug vollendet war,
standen die beiden verbündeten Zollvereine in gesicherter geographischer
Verbindung, ihre völlige Verschmelzung blieb nur noch eine Frage der Zeit.
Zugleich hatte das Berliner Kabinett mit Mecklenburg den Bau einer neuen
Straße von Hamburg nach Magdeburg verabredet. Der mächtige Warenzug
zwischen der Nordsee und der Schweiz ward von Hannover, Kassel und
Frankfurt hinweggelenkt auf die Straße Magdeburg-Nürnberg. Der
Mitteldeutsche Verein, der Bayern und Preußen auseinander halten sollte,
wurde durch einen Meisterstreich der preußischen Diplomatie selber in der
Mitte zerspalten. Immer wieder drängt sich der Gedanke auf, wieviel
langsamer der Knoten sich hätte entwirren lassen, wenn ein Reichstag die
diplomatische Aktion des Berliner Hofes lähmte. Wer diese unterirdische
Arbeit auf ihren verschlungenen Wegen verfolgt, der muß, wo nicht
billigen, so doch verstehen, daß ein freier Geist wie Trendelenburg(105),
damals den preußischen Absolutismus als einen Segen für Deutschland pries.

Preußen vollzog mit jenen zwei Verträgen nur eine Tat erlaubter Kriegslist
wider erklärte Gegner, und doch keinen feindseligen Schritt, keine
gehässige Retorsion. Die Niederlage des Mitteldeutschen Vereins war um so
vollständiger, da niemand das Recht hatte, sich über Preußen zu beklagen.
Während sonst die Handelspolitik den Feind durch Handelserschwerungen zu
schlagen sucht, entwaffneten Motz und Eichhorn den Kasseler Sonderbund
durch die Erleichterung des deutschen Verkehrs; sie konnten sogar den Dank
der Mitteldeutschen beanspruchen für die Eröffnung einer zollfreien
Straße. Den beiden thüringischen Fürsten freilich gereichte der Hergang
nicht zur Ehre. Verlockt durch die Aussicht auf den Besitz einer großen
Handelsstraße, wurden die Herzöge zu Verrätern an ihren mitteldeutschen
Verbündeten. Sie verletzten zwar nicht den Wortlaut, doch den Sinn des
Kasseler Vertrages, der den Bundesgenossen allerdings den Abschluß von
Handelsverträgen gestattete, aber unzweifelhaft den Zweck verfolgte, die
Erweiterung des preußischen Zollsystems zu verhindern. Das böse Beispiel
weckte bald Nachahmung. Der Mitteldeutsche Verein, gegründet durch
partikularistische Selbstsucht, sollte ein würdiges Ende finden; er sollte
nach und nach zerbröckeln durch ein frivoles Spiel mit Treu und Glauben.

Zugleich bereitete Motz in diesem tatenreichen Sommer den Mitteldeutschen
noch eine Überraschung, die ihrem Handel Segen, ihrem Sonderbunde
Verderben brachte. Er verständigte sich mit den Niederlanden über die
Rheinschiffahrt und eröffnete also seinen süddeutschen Verbündeten die
Aussicht auf freien Verkehr mit der Nordsee. Sobald der britische Kaufmann
seine Waren zollfrei rheinaufwärts bis nach Frankfurt und Mannheim senden
konnte, mußte England das Interesse an dem Mitteldeutschen Verein
verlieren, und dem Sonderbunde war eine mächtige Stütze entzogen. —

Nach so gründlichen Niederlagen hätten ernsthafte Staatsmänner den
Sonderbund als einen verunglückten Versuch sofort aufgeben und eine
Verständigung mit den überlegenen Zollvereinen des Südens und des Nordens
suchen müssen. Doch die unverwüstliche Zanksucht dieser kleinen Höfe
wollte nicht Frieden halten, ihr Dünkel sträubte sich gegen ein
beschämendes Geständnis. Der sächsische Gesandte in Wien, Graf
Schulenburg, wußte Wunder zu berichten von den Handelserleichterungen, die
Metternich in allgemeinen Andeutungen dem Verein versprach; ähnliche
Zusagen, ebenso unbestimmt gehalten, gab der französische Gesandte Graf
Fenelon dem Nassauer Hofe. In Hannover lebte ungebrochen der alte
Welfenstolz; Graf Münster bot alle kleinen Künste auf, um den Meininger
Herzog durch seine Schwester, die Herzogin von Clarence, von Preußen
abzuziehen. Im Februar 1829 war Varnhagen von Ense(106) von der
preußischen Regierung nach Kassel und Bonn gesendet worden, um nochmals
eine Beilegung des ehelichen Zwistes im kurfürstlichen Hause zu versuchen.
Er hatte sich des undankbaren Auftrags mit erstaunlichem Ungeschick
entledigt, bei Hruby, dem grimmigen Feinde Preußens, sich belehren lassen
über die Lage. Das Ende war, daß die beiden Gatten unversöhnlicher denn je
einander gegenüberstanden, und der Kurfürst in schäumender Wut seinem
königlichen Schwager Rache schwur. So geschah es, daß das längst verlorene
Spiel der Mitteldeutschen noch durch einige Jahre fortgesetzt wurde, bis
Preußen den Gegnern auch den letzten Stein aus dem Brette geschlagen
hatte.

Seit dem Juni 1829 tagte in Kassel abermals der Kongreß der
Mitteldeutschen — ein Bild vollendeter Ratlosigkeit, ohnmächtigen Grolles.
Alles tobte wider die Verräter in Meiningen und Gotha, die dem Verein »ein
wichtiges Objekt« geraubt hatten; man sendete Kommissäre hinüber, um die
beiden Herzöge zu verwarnen. Alles zitterte vor der freien preußischen
Handelsstraße Hamburg-Nürnberg. Selbst die patriotische Hoffnung, daß
Dänemark vielleicht den Bau jener Straße hindern werde, bot keinen Trost;
denn das kleine Stück holsteinischen Gebiets zwischen Hamburg und der
mecklenburgischen Grenze konnte leider auf der Elbe umgangen werden! Der
nassauische Bevollmächtigte Röntgen pflegte auch dem befreundeten
badischen Hofe Bericht zu erstatten über den Gang der Verhandlungen. Diese
Berichte wurden von Karlsruhe getreulich der preußischen Regierung
mitgeteilt; man kannte also in Berlin aus erster Quelle die rettungslose
Verwirrung des feindlichen Lagers. Schon in einer der ersten Sitzungen
warf ein Bevollmächtigter die wohlberechtigte naive Frage auf: »worin denn
eigentlich das materielle Wesen des Vereins bestehe?« Man fühlte, daß man
»eine Gesamtautonomie gründen müsse, um die eigene Autonomie zu bewahren«.
Man verlangte nach einem »Gemeingut«, das als Unterhandlungsmittel gegen
Preußen dienen solle. Die Lächerlichkeit eines Zollvereins ohne gemeinsame
Zölle begann zwar einzelnen einzuleuchten; selbst Nassau meinte, die
Vorteile des freien Binnenhandels überwögen unendlich jede Erleichterung
des ausländischen Verkehrs. Aber, hieß es dawider, »würde der Verein ein
wirklicher Mautverband, so müßten wir schließlich doch preußische Farbe
annehmen!« Sechs Kommissionen wurden gebildet, um im Stile des Bundestages
über alle erdenklichen Fragen der Verkehrspolitik hin und her zu reden.
Absonderliche patriotische Freude erregte der Vorschlag, den 21 Guldenfuß
anzunehmen und also »das preußische Geld zu verdrängen«.

Von neuem tauchte der Gedanke auf, mehrere Bünde im Bunde zu bilden —
zwei, drei oder vier, was verschlug es? Diese politischen Mollusken ließen
sich doch in jede beliebige Form pressen. Hannover wünschte einen
Sonderbund der Küstenstaaten. In lehrhafter Denkschrift bewies Smidt von
Bremen, daß die Vereinsstaaten teils in horizontaler, teils in vertikaler
Richtung zu den großen deutschen Handelsstraßen lägen; sie möchten also
zwei oder drei Gruppen bilden. Die freie Stadt Bremen, versteht sich,
müsse unabhängig bleiben, denn sie »qualifiziert sich von selbst als eine
Ausnahme von der Regel des Handelsvereins«. Indes begann dem gewiegten
Handelspolitiker doch unheimlich zu werden; er riet dringend zu
Verhandlungen mit den beiden anderen Zollvereinen.

Unverhohlen sprach sich die ängstliche Unlust der thüringischen Staaten
aus. Reuß beantragte sofort Verhandlungen mit Preußen zu eröffnen;
Meiningen und Gotha drohten, ihres eigenen Weges zu gehen, wenn der Verein
nicht mit Preußen sich verständige. Geschäftig trugen die Bevollmächtigten
der kleinen Thüringer dem preußischen Gesandten Hänlein die Geheimnisse
des Vereins zu. Doch die größeren Staaten Hannover, Sachsen, Hessen,
Weimar blieben hartnäckig. Die rastlosen Treiber Carlowitz, Grote, Conta
brachten endlich am 11. Oktober 1829 einen neuen Bundesvertrag zustande.
Die Verpflichtung, einseitig keinem auswärtigen Zollverein beizutreten,
wurde verlängert bis zum Jahre 1841, weil der preußisch-bayrische Vertrag
bis zu diesem Jahre währte. Die Durchfuhrzölle auf den großen, das Ausland
mit dem Auslande verbindenden Straßen sollten nur nach gemeinsamer
Verabredung verändert werden. Es lag auf der Hand, daß dieser Artikel
allein bestimmt war, den Verkehr zwischen Preußen und Bayern zu
erschweren, die Wiederholung der Gothaer und Meininger Vorgänge zu
verhindern. Preußen versuchte auch sofort den Beschluß zu hintertreiben.
Eichhorn schrieb an Bülow in London: »von der kurhessischen Regierung ist
man schon lange gewohnt, daß sie das Verkehrte tut und keine Verhältnisse
achtet«; unbegreiflich aber sei Hannovers Verhalten; der Gesandte solle
daher in London nachdrückliche Beschwerden erheben. Trotzdem ging der
Beschluß durch, und nach dieser unzweideutigen Feindseligkeit bestimmte
man in Kassel noch, daß Sachsen, Hannover und Kurhessen im Namen des
Vereins Verhandlungen mit Preußen eröffnen sollten — jenes Kurhessen, das
sich in den gröbsten Beleidigungen gegen den Berliner Hof erging!

Im übrigen blieb auch dieser zweite Vertrag nahezu inhaltlos; keine irgend
erhebliche Verkehrserleichterung war vereinbart. Daher erhob sich sofort
nach dem Abschlusse des Vertrages überall heftiger Widerstand. Die
Ratifikation konnte erst im April 1830 erfolgen. Meiningen und Gotha
versagten ihre Zustimmung. Die reußischen Länder folgten am 9. Dezember
1829 dem Beispiel ihrer Nachbarn, sie vereinbarten mit Preußen
Handelserleichterungen und Straßenbauten und versprachen, dem preußischen
oder dem bayrischen Verein beizutreten, sobald sie ihrer Pflichten gegen
die Mitteldeutschen ledig seien. Im Frankfurter gesetzgebenden Körper
fragte man murrend: warum verständige Kaufleute sich verpflichten sollten,
zwölf Jahre lang nichts zu tun? Einflußreiche Firmen forderten den
Anschluß an Preußen, selbstverständlich nicht zu gleichem Rechte: das
mächtige Frankfurt sollte nur »einen Freihafen des preußischen Vereins«
bilden. Die Stadt litt schwer; Spedition und Fabriken begannen nach
Offenbach überzusiedeln. Dennoch behauptete die österreichische Partei die
Oberhand. Sachsen und Weimar, erschreckt durch den schwunghaften
bayrisch-preußischen Verkehr dicht neben ihren Grenzen, knüpften ihre
Ratifikation an den Vorbehalt: vom Jahre 1835 müsse ihnen der Austritt
freistehen, falls bis dahin Preußen und Bayern zu einem Zollverein sich
verschmolzen hätten. Der rastlose Röntgen reiste von einer preußischen
Gesandtschaft zur anderen, versuchte sich zu entschuldigen: wer hätte denn
vor einem Jahre ahnen können, daß Preußen in der orientalischen Frage und
in den Zollsachen eine so glückliche Rolle spielen würde? Als Maltzan
allen Anzapfungen nur ein diplomatisches Schweigen entgegensetzte, fuhr
der beleidigte Nassauer heraus: »Es ist unrecht, auch den kleinsten Feind
zu mißachten« — worauf jener verbindlich erwiderte: »Also Ihr seid unsere
Feinde?« Endlich genehmigte Nassau den Vertrag nur mit der Erklärung: als
unbedingt verpflichtend könne er nicht gelten. So drohten Abfall und
Verrat von allen Seiten her.

Bei der verblendeten Selbstüberschätzung dieser Kabinette läßt sichs nicht
leicht entscheiden, ob die drei führenden Mittelstaaten ernstlich hofften,
Zugeständnisse von Preußen zu erlangen, oder ob sie die Verhandlungen mit
dem Berliner Hofe lediglich begannen, um ihre unzufriedenen thüringischen
Bundesgenossen zu beschwichtigen. Genug, das hannöversche
Kabinettsministerium richtete schon am l4. August an Bernstorff die Frage,
ob Preußen mit den Verbündeten unterhandeln wolle, und fügte in der
üblichen hochtrabenden Weise hinzu: »Der Verein sei wohl imstande, solche
Vorteile anzubieten, welche die Zugeständnisse aufwiegen dürften«. In
Berlin ergriff man die Gelegenheit, den Mitteldeutschen unumwunden die
Meinung zu sagen und zugleich den nationalen Sinn der preußischen
Handelspolitik ausführlicher als je zuvor darzulegen. Ein
Ministerialschreiben vom 31. Oktober 1829 hielt der hannoverschen
Regierung ihr gehässiges unaufrichtiges Verfahren vor, schilderte
drastisch den Handelsverein, der »nichts Gemeinsames habe als das Motiv,
woraus er entsprang; im übrigen findet man nur ein Aggregat besonderer
Interessen«. Wesentliche Vorteile hat der Verein uns nicht zu bieten, es
müßte denn sein, daß er den Verkehr zwischen unseren Provinzen erschweren
wollte. »Vor dergleichen feindseligen Maßregeln hegt die preußische
Regierung überhaupt keine Besorgnis.« Mit Hannover allein sind wir bereit
zu verhandeln, nicht mit einer Mehrzahl grundverschiedener Staaten.
Preußen hat jetzt, nach den neuesten vorteilhaften Verträgen, noch weniger
als sonst ein unmittelbares Interesse an solchen Verhandlungen, sondern
nur das eine Interesse, »daß dadurch eine engere Verbindung zwischen den
deutschen Völkern begründet und durch diese ein neuer Segen über
Deutschland und dessen einzelne Staaten verbreitet werde. Wird dabei der
Grundsatz befolgt, solche gemeinschaftliche Maßregeln zu verabreden,
wodurch nur in dem eigenen Gebiet bisher bestandene Hemmungen im
gegenseitigen Verhältnis zueinander aufgehoben und keine neuen zur Störung
des Verkehrs mit anderen Staaten angeordnet werden, so kann sich niemand
über eine Vereinigung, welche auf einer solchen Grundlage errichtet wird,
beschweren. Jede solche Vereinigung bildet vielmehr den Übergang zu einer
neuen; und in einer solchen praktisch fortschreitenden Entwicklung, welche
keinem feindseligen Prinzip Raum gibt, läßt sich hoffen, daß allmählich
das Problem einer gegenseitigen Freiheit des Verkehrs zwischen den
deutschen Staaten in dem größtmöglichen Umfange, welchen überhaupt die
Natur der Verhältnisse gestattet, gelöst werde.« Hannover suchte noch
einige unwahre Entschuldigungen vorzubringen, doch allein mit dem Berliner
Hofe zu verhandeln, war dem Welfenstolze unmöglich.

Sachsen und Kurhessen unterließen nunmehr jede Anfrage; indes konnte sich
der Dresdener Hof eine Rechtfertigung seiner Handelspolitik nicht
versagen. Geh. Rat v. Könneritz(107) — in späteren Jahren als Minister
eine Säule der hochkonservativen Partei —, verfaßte eine Denkschrift im
kursächsischen Kurialstile und wiederholte darin die alten hundertmal
widerlegten Anklagen gegen das preußische Zollsystem. Dann versicherte
»Man annoch fordersamst«: der Mitteldeutsche Verein sei »eine
völkerrechtlich vollkommen statthafte und in der Staatengeschichte gar
nicht ungewöhnliche Übereinkunft mehrerer souveräner Staaten, eine zur
Rettung der dem hiesigen Lande unentbehrlichen Nahrungszweige, des
Fabrikwesens und des Handels, notwendig bedungene Maßregel« — und sprach
sein Befremden aus, daß Preußen dieser unschuldigen Verbindung
entgegenarbeite. Motz, von Eichhorn befragt, ob eine Verhandlung mit
Sachsen rätlich sei, erwiderte: »Sachsen gewinnt durch eine
Zollvereinigung mit Preußen in allen Beziehungen vorzugsweise, und Preußen
kann dieselbe mehr nur in politischer, weniger in finanzieller Beziehung
wünschen. Auch die politischen Vorteile sind mehr in der hierdurch
geförderten Einigung von Deutschland als in dem besonderen Anschluß von
Sachsen an Preußen zu suchen. Sachsen kann freundlicher, rücksichtsvoller
Verhandlungen gewärtig sein, wenn es seine mitteldeutschen Verpflichtungen
aufgibt, deren Dauer den Anschluß an das preußische Zollsystem geradezu
verhindert. Herr v. Könneritz gehört zu den beschränkten einseitigen
Köpfen, deren Belehrung, wenn man auch Zeit daran wenden wollte, ebenso
unfruchtbar bleiben würde als die ganze Idee des Mitteldeutschen Vereins.«
Darauf verwies das Auswärtige Amt dem Gesandten in Dresden, daß er das
anmaßende sächsische Schriftstück angenommen habe, und begnügte sich, die
Beschuldigungen der Denkschrift kurz zu widerlegen.

Unterdessen arbeitete Hannover heimlich an einem Verein der Küstenstaaten.
Am 27. März 1830 kam zu allgemeiner Überraschung der Eimbecker Vertrag
zustande, ein Werk Grotes, die Grundlage des späteren norddeutschen
Steuervereins. Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Kurhessen
verpflichteten sich, innerhalb des Mitteldeutschen Vereins einen
Zollverein mit gemeinschaftlichen niedrigen Zöllen zu bilden. Vorderhand
war alles freilich noch Entwurf. Daß die Küstenstaaten sich zusammentaten,
erschien nicht ganz unnatürlich; Motz selbst urteilte mild über den
Eimbecker Vertrag. Hannover war nun einmal unfrei der englischen
Handelspolitik gegenüber; auch bestand damals weit verbreitet und
festgewurzelt die Meinung, daß die Volkswirtschaft der Nordseeküste von
den preußischen Zuständen sehr weit abweiche — ein Vorurteil, das erst
nach zwei Jahrzehnten überwunden wurde. Um so mehr mußte die Teilnahme des
Binnenlandes Kurhessen befremden. Die Luft ward schwül in dem
unglücklichen Lande. Die Reichenbach befürchtete einen Aufstand; irgend
etwas, stellte sie dem Kurfürsten vor, müsse geschehen, um das mißhandelte
Volk zu beschwichtigen. Da nun der Kurfürst nicht mit Preußen gehen
wollte, so schloß er den Eimbecker Vertrag, der mindestens an der
hannoverschen Grenze Erleichterungen versprach. —

Das war die Lage der deutschen Volkswirtschaft, als die Julirevolution
hereinbrach, das alte System in den Hauptstaaten des Mitteldeutschen
Handelsvereins über den Haufen warf und also dem Verein den letzten Stoß
gab.

Motz selber sollte den vollständigen Sieg seiner Ideen nicht erleben; er
starb, erst vierundfünfzigjährig, am 30. Juni 1830. Er nahm ins Grab die
feste Zuversicht, daß Preußens Handelspolitik die eingeschlagenen Bahnen
nicht mehr verlassen könne; »mein eigenes Departement macht mir am
wenigsten Sorge«, sagte er oft in seinen letzten Tagen. Wie gänzlich hatte
sich Preußens deutsche Machtstellung verändert in den fünf Jahren, seit
dieser Mann den Staatshaushalt leitete! Die ausländische Presse selbst,
die sonst so gleichgültig an den deutschen Dingen vorüberging, fing schon
an aufzumerken. Wenn diese Staaten, schrieb der Constitutionnel, schon die
Einheit ihrer Handelsinteressen erkennen, so werden sie auch bald
entdecken, daß sie dieselben politischen Interessen haben, und das wird
ein Sieg sein über Österreich. Die Edinburgh Review aber sagte mit jener
englischen Bescheidenheit, die sich auch im Lobe nie verleugnet: »Die
preußische Handelspolitik, die vielleicht der jedes anderen Staates in der
Welt überlegen ist, verdankt ihren Ursprung wahrscheinlich dem
Selbstbereicherungstriebe eines absoluten Herrschers.« Vor kurzem noch
verhaßt und gemieden, war Preußen jetzt mit den bekehrten Kernlanden des
Rheinbundes zu einem großen nationalen Zwecke verbündet. Das vor zehn
Jahren von ganz Deutschland bekämpfte preußische Zollgesetz begann bereits
siegreich vorzudringen, und schon ließ sich voraussehen, daß es seine
Herrschaft bis zum Bodensee erstrecken würde. In Berlin, nicht mehr in
Frankfurt und Wien, wurden die großen Geschäfte der Nation erledigt.

Motz hatte in einem kurzen diplomatischen Kriege, der mit seinen fest und
sicher geleiteten weitverzweigten Verhandlungen an die Entstehung des
fridericizianischen Fürstenbundes erinnert, nicht bloß den Gegenzollverein
nahezu gesprengt, sondern auch durch geistige Waffen die Gegner
geschlagen, den Unsinn des feindlichen Unternehmens dargetan und vor aller
Welt erwiesen, daß Österreich für die Nöte der Nation nur leere Worte
hatte, Preußen die heilende Tat. Nicht eine zufällige Verkettung der
Umstände führte den Süden auf kurze Zeit mit dem Norden zusammen, wie
einst die Genossen des Fürstenbundes. Die Gemeinschaft, die jetzt sich
bildete, war unzerstörbar. Sie entsprang den Lebensbedürfnissen eines
arbeitenden Jahrhunderts, und über ihren unscheinbaren ersten Anfängen
waltete der freie Geist eines Mannes, der fast allein in müder,
verdrossener Zeit schon hellen Auges die schlummernden Kräfte des
germanischen Riesen erkannte, die große Zukunft des »in Wahrheit
verbündeten Deutschlands« ahnte.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. III, 623ff.

                            ------------------

   65 Maximilian I., Joseph, König von Bayern von 1805–1825, geb. 27. Mai
      1756.

   66 Staat im Staate.

   67 August v. Röntgen, geb. 10. Juni 1781, gest. 5. August 1865, damals
      nassauischer Gesandter in München.

   68 Wilhelm (gest. 20. August 1839).

   69 Ludwig, seit 13. Oktober 1825 König Ludwig I.

   70 Karl Salomon Zachariä von Lingenthal, geb. 14. September 1769, gest.
      27. März 1843, Professor der Rechte an der Universität Heidelberg,
      1825 Mitglied der zweiten badischen Kammer.

   71 Ludwig I., geb. 14. Juni 1753, gest. 6. April 1830.

   72 Preußischer Gesandter am badischen Hofe.

   73 Karl Ludwig Wilhelm v. Grolman, geb. 23. Juli 1775, gest. 14.
      Februar 1829, Professor der Rechte in Gießen, seit 1819 Minister des
      Innern und der Justiz.

   74 Joachim Graf v. Münch-Bellinghausen, geb. 29. September 1786, gest.
      3. August 1866, von 1823–1848 österreichischer Bundestagsgesandter.

   75 Friedrich Karl Gustav Freiherr v. Langenau, österreichischer
      Feldmarschalleutnant, war von 1817–1827 österreichischer
      Bevollmächtiger bei der Militärkommission der deutschen
      Bundesversammlung.

   76 Philipp Moritz Freiherr v. Schmitz-Grollenburg, geb. 22. Dezember
      1765, gest. 27. November 1849, seit 1821 als württembergischer
      Gesandter in München.

   77 Joseph Ludwig Graf v. Armansperg, geb. 28. Februar 1787, gest. 3.
      April 1853, seit 1826 bayrischer Finanzminister.

   78 So Treitschke. Doch liegt hier eine Verwechslung mit Joseph v.
      Baader vor, der, geb. 30. September 1763, gest. 20. November 1835,
      Ingenieur war und um das Eisenbahnwesen in Bayern sich hoch verdient
      gemacht hat. Sein Bruder Franz v. Baader war in erster Linie
      Philosoph, beschäftigte sich aber auch mit technischen und
      naturwissenschaftlichen Studien.

   79 Napoleons Sohn von Marie Louise, der den Titel eines römischen
      Königs trug.

   80 Emmerich Joseph Herzog v. Dalberg, geb. 30. Mai 1773, gest. 27.
      April 1833, Pair von Frankreich und französischer Gesandter am
      Turiner Hofe.

   81 Karl Friedrich Graf Reinhard, Pair von Frankreich, geb. 2. Oktober
      1761, gest. 25. Dezember 1837, damals französischer Gesandter am
      Bundestag.

   82 Als »drittes Deutschland« bezeichnete man die Mittel- und
      Kleinstaaten als Gegengewicht gegen Preußen und Österreich.

   83 Oldwig v. Natzmer, geb. 18. April 1782, gest. 1. Nov. 1861.

   84 Graf Detlev v. Einsiedel, geb. 12. Oktober 1773, gest. 20. März
      1861, von 1813–1830 als Minister ein Gegner aller Reformen.

   85 Eduard von Wietersheim, geb. 10. September 1787, gest. 16. April
      1865, damals Kreishauptmann in Plauen, von 1840–1848 sächsischer
      Kultusminister.

   86 Georg August Ernst v. Manteuffel, geb. 26. Oktober 1765, gest. 8.
      Januar 1842, Präsident des Geh. Finanzkollegiums, seit 1828
      Konferenzminister, in Sachsen verhaßt wegen seines starren
      Widerstandes gegen jede Reform.

   87 Hans Georg v. Carlowitz, geb. 11. Dezember 1772, gest. 18. März
      1841, von 1821–1827 Königl. sächsischer Bundestagsgesandter.

   88 Christoph Anton Ferdinand v. Carlowitz, geb. 6. Juni 1785, gest. 21.
      Januar 1840.

   89 Christian Wilhelm Schweitzer, geb. 1. November 1781, gest. 26.
      Oktober 1856, anfangs Professor der Rechte an den Universitäten
      Wittenberg und Jena, wurde 1818 ins Ministerium berufen als Geheimer
      Staatsrat mit Sitz und Stimme im Ministerium, doch ohne ein
      bestimmtes Departement.

   90 Bernh. Aug. v. Lindenau, geb. 11. Juni 1779, gest. 12. Mai 1854, von
      1827–29 sächs. Bundestagsgesandter, darauf Direktor der
      Kommerziendeputation, 1830 Kabinettsminister, von 1831 bis 1843
      Staatsminister. — Vor seinem Eintritt in den Königl. sächs.
      Staatsdienst war er erst in Sachsen-Gotha-Altenburg tätig, dann nach
      der Teilung als Landschaftsdirektor in S.-Altenburg. Literarisch ist
      er durch Arbeiten auf dem Gebiete der Sternkunde hervorgetreten.

   91 Großherz. hess. Geheimrat und Bundesgesandter für die XVI. Kurie,
      gest. 6. April 1839.

   92 Ernst Friedr. Herbert Reichsgraf zu Münster-Ledenburg, geb. 1. März
      1766, gest. 20. Mai 1839, von 1805–1831 Minister für die
      hannöverschen Angelegenheiten am Londoner Hofe.

   93 Aug. Otto Graf Grote, geb. 19. November 1747, gest. 26. März 1830,
      hannov. Gesandter in Hamburg.

   94 Joh. Smidt, geb. 5. November 1773, gest. 7. Mai 1857, anfangs
      Professor der Geschichte am Bremer *Gymnasium illustre*, dann
      Syndikus und Ratsherr, war 1821–1849 u. 1852–1857 Bürgermeister.

   95 des bestehenden Zustandes.

   96 nicht darüber hinaus.

   97 irgendein Drittes.

   98 Hans Christoph Ernst Freiherr v. Gagern, geb. 25. Januar 1766, gest.
      22. Oktober 1852, politischer Schriftsteller und einige Jahre als
      Gesandter für Luxemburg beim Deutschen Bunde tätig.

   99 Des satirischen Dichters Gottlieb Wilh. Rabener (geb. 1714, gest.
      1771).

  100 Karl Freiherr v. Varnbüler, geb. 12. August 1776, gest. 27. April
      1832, württembergischer Finanzminister.

  101 Joh. Friedrich Cotta, Freiherr v. Cottendorf, geb. 27. April 1764,
      seit 1787 Chef der Cottaschen Buchhandlung, vielfältig auch in
      politischen Verhandlungen tätig, gest. 29. Dezember 1832.

  102 Job von Witzleben, geb. 20. Juli 1783, gest. 9. Juli 1837, preuß.
      Generalleutnant und als Chef des Militärkabinetts vertrauter
      Ratgeber des Königs.

  103 Paul Pfizer, geb. 12. September 1801, gest. 30. Juli 1867, forderte
      in dem »Briefwechsel zweier Deutschen« Trennung Österreichs von
      Deutschland und eine Verzichtleistung der kleinen Fürsten auf die
      Rechte der Souveränität zugunsten Preußens.

  104 d. h. des Rechtes jedes Teils, bei Abschluß von Verträgen seinen
      Namen in der für ihn bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde an
      erster Stelle aufzuführen.

  105 Adolf Trendelenburg, geb. 30. November 1802, gest. 24. Januar 1872,
      Professor der Philosophie an der Universität Berlin und Mitglied der
      Berliner Akademie der Wissenschaften.

  106 Karl Aug. Varnhagen v. Ense, geb. 21. Februar 1785, gest.
      10. Oktober 1858; erst als Offizier in österreichischen, nachher in
      russischen Diensten, wurde er 1814 in die preußische Diplomatie
      berufen und nahm als Hardenbergs Begleiter am Wiener Kongreß teil.
      Seit 1821 lebte er als Geh. Legationsrat in Berlin, meist
      literarisch tätig, wurde aber auch gelegentlich zu politischen
      Sendungen verwandt.

  107 Julius Traugott v. Könneritz, geb. 1792, gest. 28. Oktober 1866,
      damals Hof- und Justizrat bei der Landesregierung, von 1821–1846
      Justizminister.



7. Der Deutsche Zollverein.



a) _Kurhessens Beitritt._


Nach dem Tode Motzs … erhielt sein Freund Maaßen, der Begründer des
Zollgesetzes, die Leitung des Finanzwesens. Die Wahl des Königs konnte
keinen würdigeren Mann treffen. Maaßen überragte den Verstorbenen durch
umfassende Sachkenntnis; klug, gerecht, wohlwollend, verstand er bei den
Unterhandlungen, sich das Vertrauen der argwöhnischen kleinen Kronen stets
zu erhalten. Freilich fehlten ihm der kühne Wagemut und der weite
staatsmännische Blick des Vorgängers; er ließ die Dinge gern an sich
kommen und hegte nicht wie jener den Ehrgeiz, auf die Leitung der gesamten
preußischen Politik einzuwirken, obgleich er als der bedeutendste Kopf des
Ministeriums klar erkannte, wie gemächlich die Mittelmäßigkeit in den
anderen Departements sich wieder einzunisten begann … So erklärt es sich,
daß die mühselige Arbeit der handelspolitischen Einigung zwar stetig
vorwärts schritt, aber zunächst nicht so schnell gefördert wurde, wie man
wohl erwarten konnte, nachdem Motz Schlag auf Schlag die letzten Enklaven
aufgenommen, den Zollverein mit Darmstadt, den Handelsvertrag mit
Bayern-Württemberg abgeschlossen, den feindlichen Handelsverein der
Mitteldeutschen nahezu zersprengt hatte.

Die Nachspiele der Julirevolution gereichten der preußischen
Handelspolitik zum Vorteil; sie räumten plötzlich alle die Hemmnisse
hinweg, welche das alte System in den norddeutschen Mittelstaaten dem
Zollverbande entgegenstellte. Durch den Untergang der ständischen Anarchie
in Sachsen, der despotischen Willkür in Hessen war die Verwaltung beider
Länder den preußischen Institutionen angenähert worden; früher oder später
mußte die Verständigung erfolgen. In Kurhessen zunächst wurde die
Morschheit des alten Mautwesens offenbar. Nicht zuletzt die
wirtschaftliche Not hatte die Volksbewegungen im Herbst 1830
hervorgerufen. Das Ländchen mit seinen 154 Geviertmeilen besaß 154 Meilen
Zollgrenze. Frecher als irgendwo auf deutschem Boden gedieh hier der
Schmuggel; in geschlossenen Scharen zogen die Schwärzer aus, maßen sich
mit den Zollwächtern in offenem Gefechte. Während die Kosten der
Zollverwaltung den Ertrag der Eingangsabgaben fast verzehrten, begann
jetzt auch der ergiebige Durchfuhrzoll zu versiegen, da der Transit sich
nach der neuen Thüringer Straße hinüberzog. Als die Unruhen ausbrachen,
verließen alle Mautbeamten im Hanauischen und Fuldischen ihre Amtshäuser;
Massen fremder Waren strömten unverzollt ins Land, und der Bundesgesandte
Meyerfeld erklärte dem Bundestage, die Regierung dürfe nicht wagen, die
Zollämter wieder herzustellen. Entsetzt schrieb Blittersdorff: »Die Mauten
können leicht für ganz Deutschland ein Losungswort des Aufruhrs werden.«

Doch wie konnte Kurhessen aus dem unerträglichen Notstande heraus? Die
Regierung war zwiefach gebunden: durch den Mitteldeutschen Handelsverein
und durch den Eimbecker Vertrag. Jener lag im Sterben, dieser war
vorderhand noch ein Entwurf, änderte nichts an den Leiden des Landes. Man
schwankte lange; noch im Herbst 1830 widmete Geh. Rat Meisterlin, einer
der Urheber des Eimbecker Vertrags, den Landständen eine Flugschrift, die
den Eintritt in das preußische Zollsystem verwarf, weil Hessens
Gewerbefleiß die Mitwerbung der überlegenen rheinischen Industrie nicht
ertragen könne. Die alte Abneigung des Kurfürsten gegen Preußen war nicht
verflogen, auch schien ihm doch bedenklich, eine zweifache Verflichtung
ohne weiteres zu brechen. Er wünschte — und mit ihm wohl die Mehrzahl im
Lande — einen Mautverband des gesamten Deutschlands, der die Sonderbünde
von selbst aufgehoben hätte. In diesem Sinne mußte Meyerfeld bei dem
bayrischen Bundestagsgesandten Lerchenfeld vertraulich anfragen. Das
Münchener Kabinett aber kannte jetzt die handelspolitischen Pläne wie die
Verhandlungsweise des Berliner Hofes; daher gab Graf Armansperg an
Lerchenfeld die verständige Weisung: diese Sache sei vorsichtig dahin zu
lenken, daß sie in Berlin unter Preußens Leitung erledigt werde.
Gleichwohl konnte der Kurfürst sich noch immer nicht entschließen, mit dem
verhaßten Preußen und dem so gröblich beleidigten Darmstädter Vetter
allein zu verhandeln. Noch im folgenden Frühjahr erhielt Meyerfeld den
Auftrag, die Vereinigung sämtlicher deutscher Mautverbände beim Bundestage
zu beantragen; da warnte ihn Nagler: niemals werde Preußen einer solchen
Utopie zustimmen.

Unterdessen hatte Motz, ein Verwandter des preußischen Ministers, das
hessische Finanzministerium übernommen. Die Anarchie im Zollwesen ward
unhaltbar; die Kommissäre des Eimbecker Vereins, die in Hannover tagten,
konnten sich nicht einigen. Motz und sein wackerer Amtsgenosse Schenk zu
Schweinsberg bewogen endlich den Kurfürsten, daß er die Geheimräte Ries
und Meisterlin im Juni nach Berlin schickte, um mit Preußen-Darmstadt und
Bayern-Württemberg zugleich einen Zollverein zu schließen. Doch
unerbittlich hielt Eichhorn den beiden Bevollmächtigten den alten
preußischen Grundsatz entgegen: Verhandlungen mit mehreren Staaten
zugleich sind aussichtslos. Vergeblich sträubte sich der Kurfürst; man
mußte sich der Forderung des Berliner Hofes fügen, mit Preußen-Darmstadt
allein verhandeln. In Maaßens Auftrag führte L. Kühne die Unterhandlung.
Der schlicht bürgerliche kleine Mann erwies sich jetzt schon, wie
späterhin in allen Geschäften des Zollvereins, als meisterhafter Diplomat.
Klar und bestimmt, mit überlegener Sachkenntnis und ehrlichem Wollen,
entwickelte er seine Vorschläge; wenn ihm aber das törichte Mißtrauen der
Kleinen entgegentrat, dann funkelten seine kleinen scharfen Augen, und er
fertigte alle Winkelzüge mit schneidenden Sarkasmen ab. Auf die Frage des
Preußen, ob Kurhessen nicht noch durch die mitteldeutschen Handelsverträge
gebunden sei, verweigerten die Hessen jede Antwort, weil ihnen das
Gewissen schlug. Man ging also über diesen wunden Punkt schweigend hinweg.
Die Kurhessen drängten zur Eile; denn sie befürchteten einen neuen
Umschwung an ihrem heimischen Hofe, wo Österreich und England-Hannover
alle Minen springen ließen, und sie wollten, geängstigt durch die nahende
Cholera, den unheimlichen Boden Berlins schleunigst wieder verlassen.
Schon am 29. August 1831 war alles beendigt. Um dem
zollvereinsfreundlichen Könige von Bayern eine Ehre zu erweisen, wurde der
Vertrag auf den Ludwigstag (25. August) zurückdatiert. Kurhessen trat dem
preußischen Zollsystem bei, im wesentlichen unter denselben Bedingungen
wie einst Darmstadt. Der alte Kurfürst ließ diese Demütigung noch über
sich ergehen, wenige Tage bevor er die Regierung seinem Sohne abtrat. Vor
sieben Jahren war man in Berlin bereit gewesen, ein erhöhtes Einkommen an
Kurhessen zu bewilligen; jetzt hatte das Kurfürstentum seinen
Durchfuhrhandel verloren und durch gehäufte Sünden jeden Anspruch auf
Begünstigung verscherzt. Hessen mußte sich begnügen mit dem Maßstabe der
Kopfzahl.

Der Vertrag war für Kurhessen eine politische Notwendigkeit, er rettete
das Land aus namenlosem Elend. Selbst der Kasseler Landtag wagte nicht zu
widersprechen. Die mitteldeutschen Verbündeten freilich drohten und
lärmten. Nicht ohne Grund: Kurhessen hatte in den rohesten Formen seine
Vertragspflicht gebrochen, ohne auch nur ernstlich eine Verständigung mit
den alten Bundesgenossen zu versuchen. Für Preußen dagegen war ein klarer
Gewinn errungen. Wie die Gotha-Meininger Straße den Verkehr mit dem
Süddeutschen Verein gesichert hatte, so wurde jetzt die lang ersehnte
Verbindung zwischen dem Osten und dem Westen hergestellt, der
Mitteldeutsche Verein noch an einer zweiten Stelle durchbrochen. Während
in Thüringen die Zollfreiheit der preußischen Durchfuhrstraße den
mitteldeutschen Verbündeten gefährlich wurde, mußte Kurhessen die höheren
Transitzölle des preußischen Tarifs einführen. Auf Bayerns dringende
Vorstellungen setzte Preußen diese hessischen Zölle bald auf die Hälfte
herab. Eine noch weitergehende Verminderung war vorderhand untunlich; die
mitteldeutschen Verbündeten, vornehmlich die Frankfurter Kaufleute,
sollten fühlen, daß sie von Preußen abhingen, und durch heilsamen Druck
bestärkt werden in ihrer beginnenden Bekehrung.

Durch den Abfall Kurhessens ward der Mitteldeutsche Handelsverein
vernichtet. Der Liberalismus freilich kam so schnell nicht los von den
liebgewonnenen Phrasen. In Bayern deklamierte Siebenpfeiffer gegen die
Maut: sie hätte zur Volkssache werden sollen und ist zur Volksfeindin
geworden! Stromeyer in Baden schrieb in die gefürchtete Zeitschrift
»Rheinbayern« einen donnernden Artikel: Die preußische Aristokratenstirne
wagt es, sich an das Nationalgefühl zu wenden! In Preußen herrscht, härter
als irgendwo auf der Welt, die eiserne Konsequenz des Merkantilsystems;
der Mitteldeutsche Verein vertritt die Freiheit. Darum soll Baden
festhalten an seinem trefflichen liberalen Zollwesen. Dann wird
Württemberg, das ohnedies durch seine hohe politische Bildung dem
konstitutionellen Musterstaate nahe steht, und bald auch das
konstitutionelle Bayern, Sachsen, Kurhessen dem badischen System sich
anschließen! — Auch einer der edelsten und gelehrtesten Vertreter
deutscher Wissenschaft brach eine Lanze für den sterbenden Sonderbund.
Johann Friedrich Böhmer(108) verfaßte das wunderliche Büchlein »das
Zollwesen in Deutschland geschichtlich beleuchtet«. Der Legitimist des
heiligen Reiches stellte den kühnen Satz auf, die Zollfreiheit der
deutschen Flüsse müsse von Recht wegen auch für die Landstraßen gelten. Er
pries den Mitteldeutschen Verein als »den letzten Versuch, von dem, was
einstens als gemeines deutsches Recht und Freiheit gegolten, soviel wie
möglich, wenigstens vertragsweise zu sichern«. Er schalt Preußen den
»Reichsfeind und Landfriedensbrecher«, warnte die Kleinstaaten, »wie
leicht sich Einverleibungen der Nachbarländer an Zollangelegenheiten
knüpfen«, und getröstete sich des schönen Wortes, das vor zwölf Jahren der
k. k. Präsidialgesandte gesprochen: daß »die hohe Bundesversammlung die
Beförderung und Erfüllung des deutschen Handels in die Hand nehmen werde!«

Die sächsischen Höfe waren längst nicht mehr in der Lage, solchen
Schrullen nachzuhängen. Die Not des Haushalts, das laute Murren des Volkes
zwang sie, demütig bittend in Berlin anzuklopfen. Armselige
Advokatenkünste mußten vorhalten, um den Vertragsbruch zu beschönigen.
Meiningen behauptete, der Mitteldeutsche Verein sei durch den Eimbecker
Vertrag zerrissen worden, er bestehe nicht mehr zu Recht. Der Verrat des
einen diente dem anderen zum Vorwande; sobald die kleinen Thüringer
schwankten, berief sich das Dresdner Kabinett auf den Artikel des Kasseler
Vertrages, wonach die gänzlich vom Auslande umschlossenen Gebietsteile den
Satzungen des Vereins nicht unterliegen sollten. Das sei jetzt Sachsens
Fall, wenn Thüringen sich mit Preußen verständige — eine offenbare
Sophisterei, da jene Klausel sich nur auf entlegene Enklaven bezog. Wollte
der sächsische Hof ehrenhaft verfahren, so mußte er sofort einen neuen
Kongreß der mitteldeutschen Verbündeten berufen, dort die Auflösung des
unhaltbaren Vereins beantragen und dann erst mit Preußen unterhandeln.
Aber die alte Politik der Winkelzüge, der Halbheit, des Mißtrauens gegen
Preußen wurde selbst unter dem neuen Ministerium Lindenau nicht sogleich
aufgegeben. Die sächsische Regierung glaubte, ihre Wünsche in Berlin
sicherer durchsetzen zu können, wenn sie an dem Gespenste des
Mitteldeutschen Vereins noch einen Rückhalt hätte; sie begann mit Preußen
zu verhandeln, noch bevor sie ihrer älteren Verpflichtung entbunden war.

Nachdem das Dresdner Kabinett schon im August 1830 bei den süddeutschen
Kronen leise angefragt, mußte sich der alte König Anton endlich
entschließen, an den König von Preußen selber zu schreiben. Er beteuerte,
daß er längst die Absicht gehabt, mit Preußen in kommerzielle Verbindung
zu treten »und somit im Sinne des hochwichtigen und wohltätigen Zwecks zu
handeln, dessen Erreichung von Ew. Majestät bereits seit längerer Zeit
beabsichtigt wird. Daß diese Verhandlung von Preußen begonnen und
eingeleitet werde, scheint die notwendige Bedingung des Erfolges zu sein.«
Lindenau, der im Januar 1831 dies Handschreiben nach Berlin brachte,
überreichte zugleich eine Denkschrift, worin Sachsen den Entschluß
aussprach, die Auflösung des Mitteldeutschen Vereins durchzusetzen, »da
Veranlassung, Zweck und Grund des Vereins nicht mehr vorhanden sind. Das
Bedürfnis einer bewegten Zeit, die Zuversicht, durch den Antritt einer
solchen Verhandlung die aufgeregten Gemüter am sichersten zu beruhigen,
endlich die Hoffnung, daß ein solcher die Mehrzahl der deutschen
Bundesstaaten umfassender Verband auch auf die größeren Weltereignisse
einen friedlich besänftigenden Einfluß äußern könne«, ermutigten den
sächsischen Hof, die Verhandlungen in Berlin zu beginnen.

Noch kläglicher war die Demütigung Weimars. Derselbe Minister Schweitzer
[S. Fußnote S. 132], der seit Jahren das preußische Zollsystem als den
Todfeind deutscher Handelsfreiheit bekämpft hatte, versicherte im Juli
1830 dem Auswärtigen Amte: »daß zur Förderung des von dem König von
Preußen begonnenen, in seinen Zwecken und seinen Gründen immer klarer
hervortretenden deutschen Werkes, also zur Förderung eines freien Handels
und Verkehrs im deutschen Vaterlande von Preußen aus, der Großherzog von
Weimar im Einverständnis mit dem Königreich Sachsen mit Vergnügen die Hand
bieten wird.« Dann sang der weimarische Minister Fritsch [S. Fußnote S.
47] die Totenklage des Sonderbundes: »Auf hinreichende Zeit zur Ausbildung
des Vereins ist nicht mehr zu rechnen, nachdem die großen welthistorischen
Ereignisse seit dem 25. Juli 1830 und deren Folgen auf deutschem Boden
eine weit schleunigere Hilfe notwendig gemacht, man kann sagen, die Übel,
welche als chronische behandelt werden sollten, in akute verwandelt haben.
Nur Schaden, nur Verderben könnte es bringen, wenn man sich unter solchen
Umständen noch gegenseitig beschränken, sich zum Nichtstun verpflichtet
halten wollte in einer Zeit, welche in allen öffentlichen Dingen ganz
andere Forderungen stellt. Was uns die Jahre 1829 und 1830 genommen und
gebracht haben, ließ sich im Jahre 1828 nicht voraussehen, nicht
vorausahnen. Der Kasseler Verein war und bleibt ein bedeutendes
Unternehmen, nicht ohne Folgen. Es wird den Stiftern desselben ein
gerechtes Urteil in der Geschichte um so weniger entgehen, je
bereitwilliger sie jetzt das Geständnis ablegen und betätigen, daß eine
ganz neue Zeit uns gekommen ist.«

Friedrich Wilhelm antwortete dem König von Sachsen sehr freundlich, er sei
bereit, Sachsens Anträge zu erwägen, und sprach sich zugleich offen aus
über die nationalen Ziele seiner Handelspolitik: »Wiewohl der Abschluß
dieser Verträge stets nur mit einzelnen Staaten erfolgte, so hatte man
dennoch dabei nicht ein ausschließliches Interesse der unmittelbar
Beteiligten im Auge, sondern man verfolgte zugleich den Gesichtspunkt, daß
die einzelnen Verträge als Mittel dienen möchten, der Freiheit des
Verkehrs in Deutschland überhaupt eine größere Ausdehnung zu geben.« Dem
weimarischen Hofe drückte der Minister des Auswärtigen seine Freude aus,
daß unser Werk auch in den Augen Weimars »immer klarer als ein deutsches
Werk hervortritt«; dann wiederholte er in schneidenden Ausdrücken die
hundertmal von Preußen ausgesprochene Ermahnung: die Thüringer sollten
sich erst unter sich verständigen, bevor Preußen mit ihnen verhandeln
könne.

Nach solchen Erfolgen stand in Berlin fester denn je die Überzeugung, daß
der eingeschlagene Weg der Einzelverhandlungen allein zum Ziele führe. Mit
voller Sicherheit schrieb Bernstorff dem König: »Die Schöpfung eines
allgemeinen deutschen Zoll- und Handelssystems oder irgendeiner anderen
bleibenden Institution ähnlicher Natur ist eine Aufgabe, deren Lösung dem
Bunde solange unmöglich bleiben wird, als derselbe nicht eine andere, von
der jetzigen ganz verschiedene Organisation besitzt«. Seit dem Zerfall des
mitteldeutschen Sonderbundes schien die Bahn frei für die vollständige
Vereinigung der beiden befreundeten Zollvereine des Südens und des
Nordens. Was sollte jetzt noch hindern, da beide Teile die Unhaltbarkeit
des bestehenden Zustandes lebhaft empfanden? da die zwischenliegenden
Staaten nicht mehr feindlich im Wege standen, sondern selbst um ihre
Aufnahme baten? da das Grundgesetz des preußisch-hessischen Vereins sich
von selber darbot als die Regel für den großen Verein? Und dennoch mußte
Preußen wieder und wieder durch den Flugsand waten, der im Wüstenwinde der
deutschen Kleinstaaterei emporwirbelte. Fast drei Jahre lang, von 1830 bis
1833, spielte in Berlin, vielfach unterbrochen, eine dreifache Reihe
mühseliger Verhandlungen: mit Bayern- Württemberg, mit Sachsen, mit den
thüringischen Staaten; und das Geschäft wäre nie zum Abschluß gelangt,
wenn man nicht, dem alterprobten Grundsatz getreu, die Unterhandlungen mit
den einzelnen Gruppen scharf auseinandergehalten hätte. Der Vergleich
drängt sich unwillkürlich auf: der Deutsche Zollverein ging aus dem
Preußisch-Hessischen hervor unter ähnlichen Kämpfen und Bedenken, wie
späterhin das Deutsche Reich aus dem Norddeutschen Bunde. Der Zollverein
wie der Norddeutsche Bund stieß auf die höchsten Schwierigkeiten erst, als
die größeren Mittelstaaten, mit ihrem festgewurzelten und nicht ganz
unberechtigten Partikularismus, mit der Fülle ihrer scheinbar oder
wirklich abweichenden Interessen in die Verhandlungen eintraten. In
Versailles, wie 40 Jahre zuvor in Berlin, gebärdeten sich die süddeutschen
Kronen anfangs, als stände man vor einem Neubau, als sei noch gar kein
Grundgesetz vorhanden; erst nach langem, peinlichem Zögern erkannten sie
die im Norden bestehende Ordnung an, doch indem der Bau erweitert wurde,
lockerte man zugleich das feste Gefüge seiner Mauern.

Der Handelsvertrag zwischen Preußen-Hessen und Bayern- Württemberg war von
vornherein in der Absicht fortschreitender Erweiterung abgeschlossen. In
München aber begann die ultramontane Partei, sofort an dem neuen Bunde zu
zerren und zu nagen. Ihre Führer, Schenk(109), Görres, Ringseis(110),
standen durch den k. k. Legationsrat Wolff mit der Hofburg im Verkehr; der
Gesandte in Wien, Graf Bray(111), war für Metternich gewonnen, desgleichen
neuerdings auch der alte Feldmarschall Wrede.(112) Angesichts dieser
mächtigen Gegner und der unberechenbaren Launen König Ludwigs hielt
Bernstorff für nötig, allen Begehren Bayerns soweit als möglich
entgegenzukommen. Der Münchener Hof wünschte zunächst den Eintritt Badens
in den bayrisch-württembergischen Verein; denn das badische Gebiet ragte
als ein trennender Keil zwischen die bayrische Pfalz und die Hauptmasse
der Vereinslande hinein, und unter dem Schutze der gerühmten Karlsruher
Freihandelspolitik, die für die Grenzbewachung wenig tat, blühte auf dem
Schwarzwalde wie am Rheinufer ein gefährlicher Schmuggelhandel. War der
kränkelnde Süddeutsche Zollverein durch Badens Zutritt neu gekräftigt,
dann erst sollte — so rechnete König Ludwig — über die völlige
Verschmelzung der beiden Vereine des Nordens und des Südens verhandelt
werden …

Eine handelspolitische Verständigung zwischen Bayern und Baden blieb aber
völlig aussichtslos, solange die beiden Höfe einander noch als Feinde
betrachteten und König Ludwig seine traumhaften Ansprüche auf badisches
Gebiet nicht aufgab. Als Großherzog Ludwig starb und sein Nachfolger
sogleich von allen Mächten anerkannt wurde, da wagte man in München gar
nicht mehr wie früher zu behaupten, daß mit der Thronbesteigung der
Hochbergischen Linie das Haus der Zähringer ausgestorben sei. Der
Wittelsbacher trug seine vorgeblichen Ansprüche auf den »Heimfall« der
badischen Pfalz stillschweigend zu Grabe. Um so mehr lag ihm daran,
mindestens durch eine kleine Gebietserweiterung der Welt zu beweisen, daß
Bayern doch nicht ganz im Unrecht gewesen sei.

Gegen Ende Mai 1830 erschien Armansperg in tiefem Geheimnis zu Berlin und
bat um Preußens gute Dienste. König Friedrich Wilhelm übernahm die
Vermittlung, im Verein mit dem König von Württemberg, und ließ den
badischen Minister Boeckh nach Berlin einladen. Er hoffte nicht nur den
leidigen Gebietsstreit beizulegen, sondern auch Baden zum Eintritt in den
Bayrisch-Württembergischen Zollverein zu bewegen. Am 10. Juli brachte
Bernstorffs versöhnliches Zureden endlich eine Übereinkunft zustande,
kraft deren Baden dem süddeutschen Verein beizutreten versprach; dafür
wollten beide Teile auf ihre Sponheimer Erbansprüche verzichten. Um Bayern
gänzlich zufrieden zu stellen, wurde noch ein geringfügiger
Gebietsaustausch irgendwo an der badischen Ostgrenze vorbehalten. Damit
schien der jämmerliche Handel aus der Welt geschafft. Metternich sprach
bereits allen Teilnehmern seinen Glückwunsch aus, und König Ludwig dankte
dem preußischen Minister aufs wärmste …

Sobald man jedoch über die Ausführung der Übereinkunft verhandelte,
verlangte Bayern einen Zuwachs von etwa 20000 Einwohnern und setzte erst
nach langem Feilschen seine Forderung ein wenig herab; das schöne Wertheim
vornehmlich, das Heidelberg der Mainlande, erschien dem romantischen
Wittelsbacher unwiderstehlich verlockend. Der Karlsruher Hof wies jede
größere Gebietsabtretung entschieden zurück und verschanzte sich hinter
der gesinnungstüchtigen Entrüstung seines Volkes. Die Stadt Wertheim
selbst hatte freilich gegen die Abtretung wenig einzuwenden, weil die
Beamten den Main-Tauberkreis als das badische Sibirien behandelten; auch
der Fürst Georg von Löwenstein, der dort Hof hielt, wollte sich als treuer
deutscher Patriot den Herrschaftswechsel wohl gefallen lassen, wenn
dadurch nur endlich das Elend der Binnenmauten aufgehoben würde. Anders
empfand die große Mehrzahl der Liberalen; sie dachte von dem Musterlande
der konstitutionellen Freiheit nicht eine Geviertmeile aufzuopfern, und
ihr Entschluß stand um so fester, da sie auch den Zollvereinsplänen
mißtraute. Der Hauptverkehr des langgestreckten Landes ging von Norden
nach Süden und konnte durch den Anschluß an Bayern-Württemberg wenig
gewinnen. Man übersah oder wollte übersehen, daß dieser Anschluß nur das
Mittel bilden sollte zur späteren Vereinigung mit Preußen; unleugbar war
der bayrische Plan zu fein, zu verwickelt, um sogleich vom Volke
verstanden zu werden.

Überall in Baden sprach man begeistert von einem gesamtdeutschen
Zollverbande; denn soviel Boden hatte die Idee der deutschen
Handelseinheit durch Preußens Siege doch gewonnen, daß niemand mehr sie
schlechthin zu verwerfen wagte. Freilich benutzten viele badische Liberale
das schöne Wort vom allgemeinen deutschen Zollverein nur als ein
Schurzfell, um die Blöße ihrer partikularistischen Selbstsucht zu
bedecken. Wie behaglich lebte sichs doch unter der badischen
Handelsfreiheit — auf Kosten der lieben Nachbarn! Mit Stolz sah der
Badener — so sagte eine Flugschrift des Rastatter Kaufmanns F. Meyer »über
die Zollverhältnisse Badens« — wie die Nachbarn aus dem Elsaß, aus
Schwaben, aus der Rheinpfalz in »das wohlfeile, gastfreie« Ländle kamen,
um dann ihre billigen Einkäufe über die heimatliche Grenze
hinüberzuschmuggeln. Nimmermehr sollte diese gemütliche Unordnung durch
eine gewissenhafte Grenzbewachung beseitigt werden. Der Freiburger
Handelsstand stellte dem Landtage vor: ein Zollverein »wird rechtliche,
sittlich gute Menschen in eine Rotte von Zöllnern, Schmugglern, Spionen
und Gaunern verwandeln« — wobei nur verschwiegen ward, daß die große
Mehrzahl der badischen Geschäfte, zumal die Kolonialwarenhandlungen, dem
Schleichhandel längst als Herbergen dienten. Noch kräftiger sprach das
Straßburger Konstitutionelle Deutschland: »Maut, Maut, preußische Maut
erhalten wir. Unglückliches Vaterland! Im Geheimen, im Dunkel der Nacht
wird sie dir gegeben! Wehe dir, Kammer von 1831!« Als Großherzog Leopold
sein Oberland bereiste, wurde er überall dringend gewarnt, und
Winter(113), der in Fragen der großen Politik immer ratlos war, wagte
nicht, einer scheinbar so starken Volksüberzeugung zu widersprechen.

So schleppte sich der Zank durch fast anderthalb Jahre dahin. Die beiden
vermittelnden Höfe boten alle ihre Beredsamkeit auf. Der Berliner sprach
sanft, der Stuttgarter schroff: denn König Wilhelm sah sein Land
unmittelbar unter dem badischen Schmuggel leiden, er drohte dem Karlsruher
Hofe geradezu: Bayern und Württemberg würden »dem bisherigen ganz
feindseligen Betragen Badens gemeinschaftlich ein jedes Mittel
entgegensetzen, um nicht mitten in unserem Verein das System einer
Regierung zu sehen, das mit Vorbedacht Unzufriedenheit und Unruhe in
unserer so bedenklichen Zeit stiftet«. Ebenso vergeblich schrieb König
Ludwig selbst in seinem wuchtigsten Partizipialstile an den Großherzog:
»durch meine letzten Vorschläge habe ich das Äußerste getan, um die
Sponheimer Angelegenheit zur Ausgleichung zu bringen, von und großem Wert
ist mir die von Ew. K. Hoheit ausgedrückte Willfährigkeit, damit sie und
Beitritt zum Zollverein stattfinde, überzeugt, daß fester Wille beides bei
Ihren Ständen durchsetzen werde«. An diesem festen Willen gebrach es dem
badischen Hofe gänzlich. Die Minister verteidigten den Zutritt zum
Süddeutschen Zollverein sehr lau; Welcker(114) tobte mit gewohnter
Wortfülle gegen die absolute preußische Krone, Rotteck(115) unterstützte
ihn etwas ruhiger. Die phrasenreichen Verhandlungen gereichten dem
Musterlandtage wenig zur Ehre; über die volkswirtschaftliche Bedeutung der
Frage wußten nur einzelne große Geschäftsmänner ein treffendes Wort zu
sagen, so der liberale Fabrikant Buhl aus Ettlingen und der Tabakshändler
v. Lotzbeck aus Lahr. Selbst der liberale E. E. Hoffmann, der aus
Darmstadt herüberkam, um den badischen Parteifanatikern Vernunft zu
predigen, richtete nichts aus. Schließlich einigte sich der Landtag über
eines jener unwahren Kompromisse, wie sie der Partikularismus liebt, wenn
er nichts mehr zu sagen weiß. Beide Kammern verwarfen einstimmig den
Eintritt in den Süddeutschen Verein und gaben der Regierung Vollmacht,
über einen gesamtdeutschen Zollverein zu verhandeln (November 1831). Dabei
konnte sich jeder das Seine denken, denn an die Möglichkeit eines
Zollvereins mit Österreich, Hannover und Holstein glaubte eigentlich
niemand mehr. Auch die von Bayern geforderte Gebietsabtretung wurde durch
die zweite Kammer verworfen, einstimmig, unter brausenden Hochrufen auf
den Großherzog.

Dem gefeierten Fürsten ward bei dieser Begeisterung seiner getreuen
Opposition sehr schwül zu Mute. In einem flehentlichen Briefe wendete er
sich abermals hilfesuchend an Bernstorff … , und wirklich unterzog sich
der geduldige preußische Minister noch einmal den undankbaren Mühen der
Vermittlung. König Ludwig aber empfand jenen Beschluß des badischen
Landtages als eine persönliche Beleidigung; er hielt es für schmachvoll,
eine Forderung, die schon soviel Staub aufgewirbelt hatte, ohne jede
Entschädigung fallen zu lassen. An dem ergrimmten Wittelsbacher war jetzt
jeder Zuspruch verschwendet. Auch der König von Württemberg ließ nach
einiger Zeit in schnöden Worten erklären, daß er mit dem unbelehrbaren
badischen Hofe nichts mehr zu schaffen haben wolle. In Berlin urteilte man
milder, doch die erneuten Verhandlungen blieben fruchtlos. Der königliche
Dichter in München hinterließ die imaginären Sponheimer Ansprüche seinen
Nachfolgern als ein heiliges Vermächtnis, untertänigen Historikern als
einen köstlichen Stoff für bajuvarische Großsprechereien. Also ward Baden,
früherhin immer ein wackerer Vorkämpfer der deutschen Handelseinheit,
teils durch die Torheit seiner Kammern teils durch eine seltsame
diplomatische Verwicklung ganz in das Hintertreffen gedrängt und von den
entscheidenden Verhandlungen der Zollvereinspolitik mehrere Jahre hindurch
ausgeschlossen.



b) _Beitritt des Süddeutschen Zollvereins._


Nach alledem war eine Verständigung zwischen Bayern und Baden vorläufig
undenkbar. Der deutschen Handelseinheit aber kam jener ablehnende Beschluß
der badischen Kammern seltsamerweise zu gute. Der künstliche Gedanke,
zunächst den süddeutschen Verein zu vergrößern und dann erst die
Vereinigung mit dem Norden zu suchen, war fortan beseitigt. Die
oberdeutschen Königshöfe, außerstande, ihren unergiebigen Sonderbund
aufrecht zu halten, sahen sich genötigt, statt des Notbehelfs sogleich das
durchschlagende Mittel zu wählen; sie stellten jetzt bei dem preußischen
Kabinett den Antrag auf völlige Vereinigung. Im Dezember 1831 wurden die
Verhandlungen in Berlin eröffnet. Doch sofort ergab sich eine Fülle
gewichtiger Bedenken. Preußen hatte schon durch die Aufnahme der beiden
Hessen ein fühlbares finanzielles Opfer gebracht; der Ertrag seiner Zölle,
der um 1829 gegen 25,3 Sgr. für den Kopf der Bevölkerung abwarf, begann
bereits zu sinken. Durfte man auch die oberdeutschen Lande, die von
Kolonialwaren noch weit weniger verzehrten als die beiden Hessen, zu den
gleichen Bedingungen aufnehmen? Die Finanzpartei in Berlin fürchtete
schwere Verluste, wie denn in der Tat Preußen im Durchschnitt der Jahre
1834–1839 nur 22 Sgr. auf den Kopf erhalten hat. Sie verlangte entschieden
ein Präcipuum zugunsten Preußens; ein Ausfall in den Einnahmen schien
hochbedenklich in so unruhiger Zeit. Die bayrisch-württembergischen
Finanzmänner dagegen lebten in dem wunderlichen Wahne, daß die Konsumtion
im Süden stärker sei als in Preußen; sie meinten schon seltene Großmut zu
zeigen, wenn sie auch nur die Verteilung nach der Kopfzahl zugeständen.

Die Einführung der preußischen Konsumtionssteuern war in Hessen ohne
Schwierigkeit erfolgt; Bayern aber sah sich außerstande, seine Malzsteuer
abzuändern. Während Preußen kaum 1,3 Millionen Taler, 3 Sgr. auf den Kopf,
durch die Besteuerung des Bieres bezog, gewann Bayern allein in seinem
rechtsrheinischen Gebiete 5 Millionen Gulden, 21 Sgr. auf den Kopf, und
aus diesem Ertrage mußte nach der Verfassung die Staatsschuld verzinst
werden. Unmöglich konnte Preußen seine Biersteuer zu der gleichen Höhe
hinaufschrauben. Der angestammte Durst ließ sich ebenso wenig in den
Norden verpflanzen wie die Realgerechtigkeiten der bayrischen Brauer, die
jenen reichen Steuerertrag erst ermöglichten, aber den Grundsätzen der
preußischen Gewerbefreiheit widersprachen. Da die gleichmäßige Besteuerung
der inländischen Konsumtion mithin unausführbar blieb, so bestand die
preußische Finanzpartei hartnäckig auf der Einführung von
Ausgleichungsabgaben. Die an sich richtige Meinung, daß jede
Zollgemeinschaft die annähernde Gleichheit der indirekten Steuern
voraussetze, war seit dem Jahre 1818 eine der leitenden Ideen der
preußischen Handelspolitik. Die Berliner Finanzmänner hatten sich so tief
in diesen Gedanken eingelebt, daß sie ihn alsbald mit fiskalischer Härte
auf die Spitze trieben. Die Ausgleichungsabgaben sind lange, wesentlich
durch Preußens Schuld, ein wunder Fleck der Zollgesetze geblieben; sie
belästigten den Verkehr und brachten geringen Ertrag, auch nachdem sie
späterhin die rein fiskalische Gestalt der »Übergangsabgaben« annahmen.

Irrte Preußen in dieser Frage, so erhoben auch die Südstaaten höchst
unbillige Ansprüche. Sie verlangten anfangs eine völlige Umgestaltung des
Tarifs und fanden namentlich die preußischen Zölle auf Baumwollenwaren
unerträglich hoch, da sie selbst noch fast gar keine Baumwollspinnereien
besaßen. Und doch konnte Preußen nicht nachgeben. Sachsens Eintritt stand
bevor, die preußische Industrie klagte laut über die drohende Mitwerbung
des Erzgebirges; in solcher Stunde die Zölle herabzusetzen, schien selbst
dem Freihändler Maaßen nicht ratsam. Auch die von Württemberg geforderte
Herabsetzung der Zuckerzölle ging nicht durch; die Interessen der mächtig
aufblühenden Magdeburgischen Rübenzuckerindustrie durften nicht
preisgegeben werden. Desgleichen die gefürchteten preußischen Transitzölle
blieben noch unentbehrlich als ein sanfter Wink für die Nachbarn.
Überhaupt war die Lage des Augenblicks der Vereinfachung des Tarifs
keineswegs günstig; Preußens Staatsmänner ahnten, daß die süddeutschen
Höfe in einer nahen Zukunft die Farbe wechseln, mit schutzzöllnerischem
Eifer auf die Erhöhung der Zölle dringen würden. Lebhafter noch als dieser
staatswirtschaftliche Kampf entbrannte der »staatsrechtliche Streit«, wie
man in München zu sagen pflegte. Die verständige Bestimmung der
preußisch-hessischen Verträge, wonach Preußen in der Regel allein die
Handelsverträge für den Zollverein schließen sollte, galt dem bayrischen
und dem württembergischen Hofe als eine schimpfliche Unterwerfung; sie
forderten unbedingte Gleichheit in allem und jedem.

So mannigfache sachliche Bedenken ins Gleiche zu bringen, konnte nur
erprobter staatsmännischer Kraft gelingen. Die oberdeutschen Höfe aber
hatten, töricht genug, zwei junge Subalternbeamte für diese schwierige
Mission bevollmächtigt, vermutlich nur aus Sparsamkeit. Die Ersparnis
sollte ihnen teuer zu stehen kommen. Eichhorn hatte an den Unterhändlern
der Kleinstaaten schon des Wundersamen viel beobachtet; eine
Persönlichkeit wie dieser württembergische Bevollmächtigte, der Assessor
Moritz Mohl(116), war ihm noch nicht vorgekommen. Die Diplomatie in Berlin
konnte nicht genug ihre Verwunderung aussprechen über den ungestümen Mann
mit der roten Perrücke und den vollgepfropften Aktenmappen: welch eine
weitschweifige Kleinlichkeit, welche Lust an unfruchtbarem theoretischem
Streite, welche Fülle unverdauter Gelehrsamkeit, welch ein hartnäckiges
Mißtrauen gegen Preußen! Der frühreife schwäbische Staatsweise entfaltete
bereits alle jene Talente, die noch 40 Jahre später den deutschen
Reichstag bezaubern sollten; L. Kühne nannte ihn »einen eingebildeten
Narren, der den Bären des Nordlands seine kindische konstitutionelle
Weisheit zu predigen dachte«. Als Mohl dem einzigen Küstenstaate des
Zollvereins die Abschließung von Schiffahrtsverträgen verbieten wollte, da
erwiderte der Preuße: »dann werden wir also einen unserer Ostseehäfen an
Württemberg abtreten müssen, um die Gleichheit zwischen den Zollgenossen
herzustellen!« Mit einem solchen Kollegen behaftet, konnte auch der
bayrische Assessor Bever nichts fördern. Die hochstehenden preußischen
Staatsmänner fanden es bald unerträglich, mit Subalternen zu verhandeln,
die bei jeder Kleinigkeit daheim anfragten; und zu allem Unheil begann
auch wieder der alte Streit der Berliner Departements: Kühne und Eichhorn,
die doch beide das nämliche wollten, betrachteten einander mit
gegenseitiger Eifersucht. Also gestalteten sich die Verhandlungen mit dem
befreundeten Süden wider Erwarten zu einem unerquicklichen Zwist. Im Mai
1832 brach man sie ab.

Moritz Mohl schrieb nun eine ungeheure Denkschrift und bewies, daß der
Zollverein mit Preußen den sicheren Untergang Württembergs herbeiführen
müsse. Ein Menschenalter darauf hat Freiherr v. Varnbüler dies klassische
Aktenstück der Vergessenheit entrissen, um der Welt den Weitblick des
Volksmannes zu zeigen. König Wilhelm wünschte nach wie vor den Abschluß,
selbst Wangenheim hatte einiges gelernt, mahnte aus der Ferne zur
Verständigung. Doch die große Mehrheit im Lande widerstrebte. Die
Fabrikanten, die bisher aus der Beherrschung des bayrischen Marktes großen
Gewinn gezogen, fürchteten die Industrie des Niederrheins, die
Bequemlichkeit des mächtigen Schreiberstandes zitterte vor der strengen
preußischen Kontrolle, der gesinnungstüchtige Liberale schlug ein Kreuz
vor dem Schreckbilde des norddeutschen Absolutismus. Mehr als ein halbes
Jahr brauchten die süddeutschen Höfe, um sich einen neuen Entschluß zu
bilden. Unterdessen trieb die Diplomatie Österreichs und der auswärtigen
Mächte ihr verdecktes Spiel an den Höfen der Mittelstaaten. Eine Zeitlang
stand die große Sache fast hoffnungslos. Baden tut wohl, alle
Zollvereinsgedanken vorläufig aufzugeben — sagte der bayrische Minister
Gise zu dem badischen Gesandten Fahnenberg —, Preußen stellt unerhörte
Forderungen, verlangt von uns materielle Opfer und die Beschränkung der
Souveränität, Kurhessen bereut schon den übereilten Anschluß! Zudem
bestand wenig Freundschaft zwischen den Beamten der beiden Königreiche;
ein Glück nur, daß Schmitz-Grollenburg, der württembergische Gesandte in
München, das Vertrauen König Ludwigs besaß und die Fäden nicht gänzlich
abreißen ließ.

So verging das Jahr in leidiger Verstimmung. Da raffte sich endlich König
Ludwig auf und ließ am Silvesterabend eine derbe Note an
Schmitz-Grollenburg schreiben: Der Süddeutsche Verein sei tatsächlich
aufgelöst, die Wiederaufnahme der preußischen Verhandlungen schlechthin
unvermeidlich. Zugleich kam vom Berliner Hofe eine ernste Mahnung: wolle
man zu Ende gelangen, so müsse statt unbrauchbarer Subalternen ein fähiger
hochgestellter Staatsmann die Unterhandlungen in Berlin führen. Der Rat
wirkte. Zu Ende Januars l833 wurde der bayrische Finanzminister v. Mieg
als gemeinsamer Bevollmächtigter der beiden Kronen nach Berlin gesendet:
ein Jugendfreund König Ludwigs …, ein trefflicher Beamter von großer
Sachkenntnis und seltener Arbeitskraft, die der König nach seiner Weise
bis auf den letzten Tropfen auspreßte — in der Handelspolitik sehr frei
gesinnt, dabei gütig und liebenswürdig, hochgebildet, von feinen
gewinnenden Formen. Er vermied über Stuttgart zu reisen, weil er der
pedantischen Schwerfälligkeit der württembergischen Schreiber mißtraute,
sprach aber unterwegs in Dresden ein, verständigte sich mit den
sächsischen Finanzmännern und erschien am 6. Februar in der preußischen
Hauptstadt. Eichhorn und Maaßen kamen ihm herzlich entgegen; es bewährte
sich wieder … »Preußens seltenes Talent, fremde Staatsmänner in Berlin zu
gewinnen«. Noch boten sich der Bedenken viele; allein da Preußen auf
seinen erprobten Tarif, seine festbegründete Zollverwaltung verweisen
konnte, so blieb nur übrig, die im Norden bestehende Ordnung mit einigen
Änderungen anzunehmen. Preußen verzichtete auf jedes Präcipuum … Die
Einnahmen wurden nach der Kopfzahl verteilt; nur für die
Schiffahrtsabgaben auf der Oder und Weichsel, die ja gar nicht zur
Zollgemeinschaft gehörten, bezog Preußen eine Bauschsumme. Auch der
teuerste Herzenswunsch des bayrischen Großmachtsbewußtseins fand
Erfüllung: jeder Staat erhielt das Recht, Handelsverträge zu schließen,
lediglich die Verträge mit dem russischen Polen blieben dem preußischen
Staate vorbehalten. Zum Entgelt für so große Zugeständnisse wagte Mieg, in
einem Punkte seine Instruktionen zu überschreiten: er bewilligte, daß die
preußische Zollverwaltung des rascheren Übergangs halber sofort im Süden
provisorisch eingeführt würde, noch bevor die Zollgemeinschaft in Kraft
trat.

Am 4. März wurden die hessischen Bevollmächtigten zur ersten
Plenarversammlung gerufen, am 22. kam der Vertrag zustande: die
verbündeten Staaten, »in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der
Freiheit des Handels zwischen ihren Staaten und hierdurch zugleich in
Deutschland überhaupt«, bilden einen »Gesamtverein«, der am 1. Januar 1834
für acht Jahre ins Leben tritt. Das Grundgesetz entsprach im wesentlichen
den hessischen Verträgen, nur daß die Selbständigkeit der Bundesgenossen
erheblich verstärkt wurde. Für jede Änderung der Zollgesetze wurde
Einstimmigkeit der Verbündeten gefordert. Das schlimmste Gebrechen des
Vereins lag weniger in seinen Satzungen als in der Verschiebung der
Machtverhältnisse. Durch den Zutritt mehrerer größerer Staaten mit
gleichem Stimmrecht wurde die freie Tätigkeit der preußifchen
Handelspolitik unvermeidlich erschwert. Die neuen Rechte dagegen, die man
den Zutretenden einräumte, schienen bedenklicher als sie waren … Die
Befugnis, Handelsverträge zu schließen, dies von Bayern mit so
leidenschaftlichem Eifer erstrebte Kleinod, erwies sich als ein harmloses
Spielzeug … Preußen allein galt im Auslande als Haupt und Vertreter des
Zollvereins; daher sind alle irgend wichtigen Handelsverträge durch
Preußen im Namen des Vereins abgeschlossen worden. Auch die Kontrolle ward
ermäßigt, auf Bayerns Andringen. Die Verbündeten sendeten bloß
Vereinsbevollmächtigte zu den Zolldirektionen, Kontrolleure zu den
Hauptzollämtern der Genossen; eine gegenseitige Visitation des
Grenzdienstes fand nicht mehr statt. Solche Formen verschlugen wenig; denn
im Grunde war der Verein auch bisher nur durch wechselseitiges Vertrauen
und die Macht der Interessen zusammengehalten worden. Die Bundesgenossen
gelobten einander »unbeschränkte Offenheit« in der Zollverwaltung, und sie
haben ihr Wort redlich gehalten …

Da Bayern und Württemberg noch immer ihre törichte Sorge vor finanziellen
Verlusten nicht aufgaben, so wurde in einem geheimen Artikel den
Verbündeten das Recht vorbehalten, den Verein vor der Zeit zu kündigen,
falls ihre Zolleinnahmen einen Ausfall von 10 Proz. des bisherigen
Rohertrags aufwiesen. Maaßen unterschrieb getrosten Mutes; er wußte, daß
der Vertrag ein Löwenvertrag war zugunsten des Südens, und der Erfolg
sollte seine Erwartungen noch weit übertreffen. In den Jahren von 1834 bis
1845 hat der Norden an Bayern 22,29 Millionen Taler, an Württemberg
10,3 Millionen herausgezahlt, in dem Zeitraum von 1854–1865 empfing Bayern
vom Norden 34 Millionen. Während der zwei ersten Jahrzehnte des
Zollvereins haben bei der Abrechnung regelmäßig nur Preußen, Sachsen,
Frankfurt und Braunschweig herausgezahlt; alle anderen Staaten gewannen.
Allerdings geben jene großen Zahlen kein ganz zutreffendes Bild, da ein
Teil der für das Binnenland bestimmten Einfuhr in den Häfen und
Speditionsplätzen des Nordens verzollt wurde. Deutlicher erhellt der
unverhältnismäßige Gewinn des Südens aus der Tatsache, daß die
Verwaltungskosten in Bayern schon während des ersten Jahres von 44 auf 16,
später auf nahezu 10 Proz. sanken, Bayerns Anteil an dem Kaffeezoll sofort
auf das Dreifache, bis zum Jahre 1845 auf das Fünffache stieg.

Um auch den leisesten Anschein preußischer Hegemonie zu vermeiden, wurde
verabredet, daß die alljährlichen Konferenzen der
Zollvereinsbevollmächtigten nicht mehr, wie im preußisch-hessischen
Verein, regelmäßig zu Berlin sich versammeln sollten; sie wanderten
fortan, nach dem Belieben der Verbündeten, von Ort zu Ort, der erste
Zusammentritt fand in München statt. Streitigkeiten wollte man der
Entscheidung eines Schiedsrichters unterwerfen, der durch einstimmigen
Beschluß für jeden einzelnen Fall zu ernennen war. Doch ist ein solcher
Schiedsspruch niemals angerufen worden — nicht weil die Eintracht
ungetrübt bestanden hätte, sondern weil der Dünkel der Kleinstaaten den
freiwilligen Ausgleich der schimpflichen Unterwerfung unter eine fremde
Gewalt regelmäßig vorzog. Daß Bayern seine Biersteuer behielt, war
unvermeidlich. Man begnügte sich daher, ein Maximum für die
Konsumtionssteuern festzusetzen und die allmähliche Annäherung der
Steuersysteme in Aussicht zu stellen. In einem so lockeren Bunde blieb das
*liberum veto* [Einspruchsrecht] und das Kündigungsrecht für Preußen
ebenso unentbehrlich wie für die Kleinstaaten, als ein letztes
verzweifeltes Mittel, um dem schwerfälligen Körper einen Entschluß zu
entreißen. Nur die Hoffnung auf einen hohen politischen Gewinn konnte den
preußischen Hof zu so schweren Opfern, zu einer so weitgehenden Nachsicht
für die Grillen und Eitelkeiten der Mittelstaaten bestimmen. Mit
überlegener Geduld erwartete Eichhorn, daß aus den fast lächerlichen
Formen dieses lockeren Vereins doch eine unlösbare Gemeinschaft der
Interessen emporwachsen müsse.

Mieg kehrte heim in der festen Erwartung, daß der so überaus vorteilhafte
Vertrag ihm die Verzeihung für sein eigenmächtiges Vorgehen verbürge. Er
täuschte sich schwer. König Ludwig konnte selbständigen Willen nicht
ertragen, empfing den Freund mit bitteren Vorwürfen; daß die preußische
Zollordnung sofort provisorisch eingeführt werden sollte, schien ihm eine
Entwürdigung der bayrischen Krone. Der Minister wollte, tief verletzt,
sein gegebenes Wort nicht zurücknehmen; er forderte und erhielt seine
Entlassung … Nunmehr nahm der König die Akten an sich, und lange blieb das
Schicksal des Vertrages zweifelhaft. Miegs Nachfolger, Lerchenfeld,
erkannte zwar, nachdem er die Papiere eingesehen, die Notwendigkeit des
Abschlusses, doch rückte er nicht recht mit der Sprache heraus. Fürst
Öttingen-Wallerstein(117) vollends, der vielgewandte liberalisierende
Minister, bewies in ausführlicher Denkschrift: kein Zollverein ohne
Österreich, die preußische Hegemonie ist Bayerns Verderben. Der preußische
Gesandte hielt schon alles für verloren und schrieb verzweifelnd: nur
Eichhorn selber könne noch retten. Darauf eilte Eichhorn sofort nach
München (Juli 1833), gewährte noch das letzte Zugeständnis, gab zu, daß
kein Provisorium stattfinden solle, seine gewinnende Freundlichkeit
brachte in wenigen Tagen alles ins reine. Jetzt brach des Königs gute
Natur wieder durch; er wünschte sich Glück zu der Wiederkehr der
friderizianischen Tage, ließ eine Denkmünze prägen auf das Gelingen seines
eigensten Werkes und sagte zu dem Nassauer Röntgen: »Österreich ist ein
abgeschlossener Staat, mit dem wir wohl Handelsverträge, doch keinen
Zollverein schließen können; Preußen ist ein Blitz, der mitten durch
Deutschland hindurchfährt.«

Kaum war die Krone Bayern gewonnen, so begann der Kampf mit dem
württembergischen Landtage. Die schwäbischen und badischen Liberalen
hatten sich zu Anfang des Jahres in Pforzheim versammelt und dort
beschlossen, dem vordringenden preußischen Absolutismus mannhaft zu
widerstehen. Die Schutzzöllner beweinten den nahen Untergang der
schwäbischen Industrie; die Partikularsten bewiesen, daß Württembergs
Absatzwege nach Frankfurt und der Schweiz, nicht nach dem Norden führten;
manche pessimistische Radikale gönnten dem verhaßten Ministerium nicht ein
Verdienst, das der Regierung allein gebührte, sie wünschten noch weniger,
daß ein wichtiger Grund der allgemeinen Unzufriedenheit beseitigt werde.
Die gemütlichen Leute wollten die geforderten Opfer nur einem
gesamtdeutschen Verein bringen. Selbst den gemäßigten Liberalen schien es
hochbedenklich, einer absoluten Krone mittelbare Einwirkung auf den
württembergischen Haushalt zu gestatten. Zudem wurden die Kammern nur zu
einer Erklärung über den Vertrag, nicht zu förmlicher Genehmigung
aufgefordert. Der Landtag empfand bitter seine Ohnmacht. König Wilhelm
setzte seinen Stolz darein, das Werk hinauszuführen; kein Zweifel, er
hätte auch ohne die Zustimmung der getreuen Stände den Vertrag vollzogen
und also den leeren Schein der schwäbischen Verfassungsherrlichkeit vor
aller Welt erwiesen. Darum wollte selbst Paul Pfizer, der Bewunderer
Preußens, sich nicht zur Genehmigung entschließen; wenn er zustimmte, so
verlor er jedes Ansehen unter den Parteigenossen, jede politische
Wirksamkeit in seiner Heimat. In solchen tragischen Widerspruch war der
süddeutsche Liberalismus geraten. Endlich, im November, genehmigte der
Landtag den Vertrag nach harten Kämpfen. Nur einzelne waren überzeugt …,
die Mehrzahl gab ihr Ja nur aus gedankenlosem Gehorsam; alle Führer der
Liberalen, Pfizer, Uhland(118), Römer(119), stimmten dawider. Es war ein
vollständiger Triumph des geschäftskundigen Beamtentums über den
schwärmenden Liberalismus.

Neue unerquickliche Händel folgten, da nun das preußische Zollwesen durch
eine gemeinsame Vollziehungskommission im Süden eingeführt wurde. Wie oft
mußte der preußische Kommissär L. Kühne von den gemütlichen bayrischen
Beamten bittere Klagen hören über diese verwünschte Berliner Strammheit;
er bestand darauf, daß in den Grenzbezirken, wo offenkundiger Schmuggel
blühte, drei Monate lang eine strenge Binnenkontrolle gründlich aufräumte.
Die unfreie soziale Gesetzgebung der Mittelstaaten fand so leicht nicht
den Übergang zur preußischen Freiheit … Doch der wesentliche Inhalt des
Vertrags wurde redlich ausgeführt. Seit in München ein neuer Zolldirektor,
der verdiente Knorr, ernannt war, arbeitete die Zollverwaltung fest und
pünktlich. Jeder neue Tag der Erfahrung warb dem Zollverein neue Anhänger
im Süden; die besseren Köpfe des Liberalismus gestanden beschämt ihren
Irrtum …



c) _Anschluß von Sachsen und Thüringen._


                       _ Die Neujahrsnacht 1834. _


Gleichzeitig mit Bayern und Württemberg unterhandelte Sachsen in Berlin.
Es geschah, wie Motz vorhergesehen: keine der Zollvereinsverhandlungen hat
den preußischen Staatsmännern schwerere Überwindung gekostet. Gewiß trat
mit Sachsens Beitritt nur die Natur der Dinge in ihr Recht. Das Erzgebirge
erhielt wieder ungehemmten Verkehr mit seiner alten Kornkammer, den
Muldenniederungen in der Provinz Sachsen, Leipzig wieder freie Verfügung
über seine wichtigsten Handelsstraßen; Macht und Bedeutung des Zollvereins
stiegen erheblich, sobald eines der ersten Fabrikländer und der größte
Meßplatz Europas hinzutrat. Gleichwohl war der unmittelbare Vorteil fast
ausschließlich auf Sachsens Seite; in Preußen erhoben sich ernste
staatswirtschaftliche und finanzielle Bedenken. Preußen gewann in Sachsen
nur einen kleinen Markt, der überdies durch seinen eigenen Gewerbefleiß
schon reichlich versorgt war. Da die Lebenshaltung und demnach der
Arbeitslohn im Erzgebirge niedriger stand als in irgendeinem anderen
Industriebezirke, so fürchteten die preußischen Fabriken, vornehmlich die
Webereien und Druckereien in Schlesien und in der Provinz Sachsen, der
sächsischen Konkurrenz zu erliegen. Von allen Seiten her wurde das
Finanzministerium mit Warnungen bestürmt; am Niederrhein rief die erste
Nachricht von dem Beginn der preußisch- sächsischen Verhandlungen weithin
im Lande eine starke Aufregung hervor. Die Frage, wie ein großer Meßplatz
einem Zollsystem sich einfügen lasse, galt noch allgemein als ein fast
unlösbares Problem; sie war bei den Verhandlungen mit Bayern-Württemberg
oft erörtert und endlich zur Seite geschoben worden, da man an der
Verständigung verzweifelte.

An der sächsisch-böhmischen Grenze hatte sich ein ungeheurer Schmuggel
festgenistet; das Volk nahm den elenden Zustand hin wie eine
Notwendigkeit, ja wie einen Segen. Selbst Lindenau wagte nach dem Abschluß
des Zollvereins im Gespräch mit Blittersdorff nur die schüchtern
zweifelnde Bemerkung: daß der Schmuggel im Erzgebirge jetzt aufhören wird,
»ist wohl schwerlich ein Unglück«. Die hochherzige Gesinnung des neuen
Mitregenten, des Prinzen Friedrich August, wurde in Berlin ebenso
bereitwillig anerkannt, wie die Einsicht der trefflichen Männer, die er in
sein Kabinett berufen. Doch ein volles Jahr verfloß, bis die Ordnung in
dem aufgeregten Ländchen sich wieder befestigte; Maaßen fragte besorgt, ob
eine Regierung, die den schwächlichen Aufläufen in Leipzig und Dresden so
wenig nachhaltigen Widerstand entgegengestellt, auch den festen Mut
besitzen werde, die Schmuggelnester im Gebirge auszuheben. Und lehrte denn
nicht der Gang der Verhandlungen, daß die neue Regierung das alte
kleinliche Mißtrauen gegen Preußen nicht gänzlich über Bord geworfen
hatte? Man kam in Berlin nicht los von dem Argwohn, Sachsen würde einen
Zollverein mit Österreich vorziehen, wenn nur die Hofburg mehr böte als
leere Redensarten. Wenn König Friedrich Wilhelm keinen deutschen Staat
locken und einladen wollte, so doch am allerwenigsten diesen sächsischen
Hof, der als Stifter des Mitteldeutschen Vereins eine so bösartige
Gehässigkeit zur Schau getragen hatte. Der preußische Konsul Baumgärtner
empfing einen herben Verweis, als er zu Anfang 1830 eine Flugschrift über
die Notwendigkeit eines sächsisch-preußischen Zollbundes schrieb und in
Sachsen verbreitete.

Bis zum Sturze des alten Systems erging sich die sächsische Regierung in
Umwegen und Künsteleien, nach der alten Gewohnheit der Mittelstaaten. Sie
fragte in Stuttgart und München an, ob Sachsen nicht dem Süddeutschen
Verein beitreten könne. Ihr Berliner Geschäftsträger Könneritz richtete an
Ancillon die Bitte: Preußen möge sofort seinen Tarif zu Sachsens Gunsten
herabsetzen, da die Verhandlungen über den unmittelbaren Anschluß
vorderhand noch ausgesetzt werden müßten. Maaßen aber antwortete
(15. September 1830): »ohne vorhergegangene Vereinigung zu einem
gegenseitig erleichterten Handelsverkehr« können wir bei der Ordnung
unseres Tarifs auf dritte Staaten keine Rücksicht nehmen.

Erst das Ministerium Lindenau fand den Mut einzugestehen, was sich mit
Händen greifen ließ: daß Sachsens Gewerbefleiß ohne Preußens Freundschaft
untergehen mußte; nahm doch die gesamte überseeische Ausfuhr des Landes
ihren Weg durch Preußen, desgleichen fast die gesamte Einfuhr der rohen
Baumwolle. Leider war nur ein Teil der Fabrikanten im Gebirge dem Anschluß
günstig, das Landvolk und vornehmlich Leipzig wehklagten über das
hereinbrechende Verderben. Also hat selbst der allzeit patriotische und
einsichtige Handelsstand der wackeren Pleißestadt, ganz wie späterhin die
Kaufmannschaft von Frankfurt, Bremen, Hamburg, die unliebsame Wahrheit
erhärtet, daß der Interessent fast niemals sachverständig ist. Auch der
große Kaufherr wird zum Krämer, sein Gesichtskreis verengt sich, sobald er
seinen unmittelbaren Vorteil bedroht wähnt; stolz auf seine persönliche
Kraft und Freiheit, empfindet er es als eine Anmaßung, eine Beleidigung,
wenn die Männer des grünen Tisches ihm zumuten, seine altgewohnten
Geschäftsformen zu ändern, und will nicht zugestehen, daß über große
handelspolitische Fragen nicht die privatwirtschaftliche Anschauung des
Kaufmanns, sondern das staatswirtschaftliche Urteil des Staatsmannes zu
entscheiden hat. Trotz alledem entschloß sich die Regierung gegen
Jahresschluß zu jener ersten Anfrage in Berlin. Das Ministerium des
Auswärtigen antwortete (24. Januar 1831): Die Schwierigkeiten scheinen
sehr groß, die Interessen überaus verschieden; »dennoch ist die Aufgabe so
gemeinnützig und deutscher Regierungen, welche neben der Sorge für ihre
Untertanen zugleich die Beförderung des Wohls von ganz Deutschland im Auge
haben, so entschieden würdig«, daß wir den Versuch wagen wollen. Die
oberdeutschen Könige, von allem unterrichtet, überließen die Verhandlungen
vertrauensvoll dem preußischen Hofe; die Überlegenheit der sächsischen
Industrie, meinte Armansperg zuversichtlich, ist in einem großen Verein
wenig zu fürchten, auch die schwierige Grenzbewachung muß sich durchführen
lassen, so man ernstlich will.

Im März 1831 kam der sächsische Finanzminister v. Zeschau(120) nach Berlin
— neben dem Bayern Mieg, dem Hessen Hofmann und dem Badener Boeckh(121)
sicherlich der fähigste unter allen den Finanzmännern, mit denen Preußen
zu verhandeln hatte — tätig und kenntnisreich, ein ritterlicher Charakter,
schweigsam und bedächtig, noch von seiner preußischen Dienstzeit her mit
L. Kühne wohl bekannt. Die in Dresden gewünschte Änderung des gesamten
Tarifs gab er bald auf, gleichwohl ward er mit Maaßen nicht handelseinig.
Erschreckt durch die Warnungen seiner Fabrikanten, wollte Preußen
provisorische Schutzzölle zugunsten einiger Fabrikwaren einführen, damit
die Industrie Zeit behielte, sich auf die Konkurrenz des Erzgebirges zu
rüsten. Zugleich verlangte man Entschädigung für den drohenden starken
Verlust an Durchfuhrzöllen. Kühne selbst fand diese Forderungen zu hart;
aus dem Magdeburgischen gebürtig, betrachtete er die Kursachsen halb als
seine Landsleute und hielt dem Minister vor: nach der Teilung Sachsens sei
Preußen schon ehrenhalber verpflichtet, dem Nachbarlande Wohlwollen zu
zeigen. Als Maaßen in diesen Fragen endlich nachgegeben hatte, erhob sich
sofort ein neues Hemmnis: die Meßfrage. Frankfurt an der Oder hatte bisher
für seine Messen einen Zollrabatt genossen, der erst vor kurzem auf
20 Proz. herabgesetzt war; nun der Eintritt Leipzigs bevorstand, wollte
Preußen seinen schwer bedrohten kleinen Meßplatz nicht ungünstiger stellen
als bisher. Die Leipziger Kaufmannschaft dagegen sagte den unfehlbaren
Verfall ihrer Messen voraus, falls Frankfurt irgendein Vorrecht behalte;
und »keine Regierung, am wenigsten eine konstitutionelle — schrieb der
sächsische Bevollmächtigte Wietersheim —, kann einer so ausdrücklichen
Erklärung der Repräsentanten des gefährdeten Nationalinteresses
entgegenhandeln«. Auch das Altenburgische Geheime Ministerium sendete ein
dringendes Mahnungsschreiben nach Berlin — »ohne alle äußere
Aufforderung«, wie man unschuldig beteuerte —, und schilderte in
herzbrechenden Worten das furchtbare Schicksal, das dem unglücklichen
Leipzig drohe.

Da die Verhandlungen sich so ungünstig anließen, so wünschte der
sächsische Hof, geängstigt durch die fortdauernde Gärung im Lande,
mindestens einige Handelserleichterungen sofort zu erlangen, falls die
vollständige Vereinigung nicht möglich sei. Der Prinz-Mitregent selber
stellte diese Bitte in einem Handschreiben an den König von Preußen
(11. April 1831). Er gab zu bedenken, daß mit dem gänzlichen Mißlingen
dieser Verhandlungen »die Ausführung des großen und für die Sicherheit und
Ruhe Deutschlands begründeten, von Ew. K. Majestät verfolgten Planes, die
Interessen des Handels und Verkehrs in verschiedenen deutschen Staaten zu
vereinigen und dadurch zugleich das politische Band zu befestigen,
gefährdet werden oder mindestens Aufschub erleiden würde. Auch mag ich mir
selbst nicht verschweigen, daß eine erfolglose Verhandlung in der
gegenwärtigen Zeit auch hier nicht ohne einen sehr ungünstigen Eindruck
bleiben würde«. Ein solcher Mittelweg schien aber den besten Köpfen der
preußischen Regierung kleinlich und nutzlos. Eichhorn bewies in einem
ausführlichen Gutachten: sofortige Handelserleichterungen würden, nach der
Lage der Dinge, nur dem preußischen Staate einseitige Opfer auferlegen;
wolle Sachsen dagegen zu Preußen in ein ähnliches Verhältnis treten, wie
bisher Bayern und Württemberg, so sei dazu eine vollständige Neugestaltung
seines Zollsystems erforderlich; warum also nicht sogleich das höchste
Ziel, den Zollverein, ins Auge fassen? … Die letzten mündlichen
Verhandlungen erfolgten im Juli, bald nachher stockte auch der
schriftliche Verkehr. Die deutschen Kabinette begannen zu fürchten, daß
Sachsen den Plan aufgegeben habe; der Dresdner Hof sah sich um die Wende
des Jahres genötigt, in einer langen Denkschrift seine Handelspolitik vor
den oberdeutschen Königen zu verteidigen.

Erst als Bayern und Württemberg ihre Zollvereinsverhandlungen in Berlin
eröffneten, faßte man sich in Dresden wieder ein Herz. Im März 1832
erschien Zeschau zum zweitenmal in Berlin. Abermals kam man einen Schritt
weit vorwärts; Sachsen erklärte sich bereit, das preußische System der
indirekten Steuern anzunehmen. Doch über die Messen konnte man sich wieder
nicht verständigen. Nun wirkte auch die Staatsweisheit Moritz Mohls
lähmend auf Sachsen zurück; ohne die süddeutschen Höfe, die jetzt ihre
Verhandlungen abbrachen, wollte das Dresdner Kabinett, wie begreiflich,
nicht beitreten. Im Mai wurde die letzte Beratung gehalten; der Sommer
verlief in peinlicher Verlegenheit …

Inzwischen beging der sächsische Hof einen schweren politischen Fehler,
der den schlimmsten Verdacht zu rechtfertigen schien. Hannover hatte am
Bundestage wieder einmal die Ausführung des Artikels 19 beantragt — in der
unverhohlenen Absicht, den Gang der preußischen Handelspolitik zu stören.
Ohne jede Rücksprache mit Preußen, ohne auch nur den Bericht der
Bundestagskommission abzuwarten, stimmte Sachsen als die erste deutsche
Regierung dem törichten Antrage zu und erklärte: Höchster Zweck des Bundes
in Zollsachen ist, dasjenige durch gemeinschaftliche Gesetze zu erreichen,
was durch Einzelverhandlungen nur schwer zu erreichen ist; sollen in
Deutschland überhaupt Durchfuhrzölle bestehen, so doch jedenfalls ein
anderes System als das preußische! — Die Finanzpartei in Berlin klagte
laut über die offenbare Zweizüngigkeit. Geh. Rat Michaelis fragte in einer
scharfen Denkschrift: soll diese Sprache des sächsischen
Bundestagsgesandten etwa die öffentliche Meinung in Sachsen für den
preußischen Zollverein gewinnen? — Wen konnten auch die nichtigen
Entschuldigungen überzeugen, die der sächsische Minister Minckwitz seinem
Berliner Gesandten Watzdorf schrieb (29. November 1832)? Der harmlose Mann
beteuerte, die Vorgänge in Frankfurt sollten den Berliner Verhandlungen
»keinen Eintrag tun«! Eichhorn aber, als ein gewiegter Kenner des
Charakters der kleinen Höfe, mahnte seine erzürnten Amtsgenossen zur
Geduld: gönnen wir doch den Herren in der Eschenheimer Gasse ihre
unschuldigen Stilübungen; der Dresdner Hof meint es ehrlich, wenngleich er
zuweilen einem Anfall von Schwäche unterliegt; noch eine kurze Frist, und
er kommt wieder zu uns.

Und so geschah es. Im Januar 1833 besprach sich Mieg in Dresden mit
Zeschau, und als darauf die Berliner Verhandlungen mit Bayern so glücklich
vorangingen, kam der sächsische Finanzminister (24. März) zum drittenmal
in die preußische Hauptstadt. Nach kaum acht Tagen (30. März 1833)
schlossen Eichhorn, Maaßen, Zeschau und Watzdorf den Zollvereinsvertrag,
der wörtlich mit dem soeben beendigten bayrischen übereinstimmte. Einige
Separatartikel ordneten den Zustand der Messen. Der Frankfurter Zollrabatt
blieb etwas ermäßigt bestehen, doch durfte Sachsen seinem Leipzig ähnliche
Vergünstigungen zuwenden. Der Meßhandel erhielt eine große Erleichterung
durch die Einrichtung der Meßkontierung; für Leipziger Großhandlungen von
gutem Rufe wurde sogar ein über die Meßzeiten hinaus fortdauerndes
Steuerkonto zum Abschreiben eröffnet — eine wichtige Vergünstigung, die
noch manchen Mißbrauch veranlassen sollte. Auch die Herabsetzung einiger
Zollsätze, namentlich für Woll- und Baumwollwaren, wurde vereinbart.
Preußen verpflichtete sich, die Ermäßigung der Elbschiffahrtsabgaben,
welche Anhalt dem preußischen Elbhandel zugestanden hatte, auch dem
sächsischen Verkehre zuzuwenden; der gute Vorsatz scheiterte freilich an
Anhalts Kleinsinn.

Nicht ohne Zagen unterschrieb Maaßen den Vertrag, der den preußischen
Markt den Fabriken des Erzgebirges eröffnete; von allen seinen Räten
stimmte ihm nur Kühne unbedingt zu. »Das ist ein schwerer Vertrag — sagte
er zu Kühne … —, es hätte ihn nicht jeder unterzeichnet.« Die Besorgnis
des Staatswirts hatte zurücktreten müssen vor den Hoffnungen der
Politiker. Sachsen stand gerade in den Flitterwochen seines
konstitutionellen Lebens; der Eintritt dieses Staates mußte die
öffentliche Meinung günstig stimmen. Leider verging wieder eine geraume
Frist, bis die deutsche Welt mit der vollendeten Tatsache sich versöhnte.
Die preußischen Fabrikanten lärmten, die gute Stadt Leipzig überließ sich
einer maßlosen Verzweiflung. Eine Petition, die der k. k. Konsul Bercks
geschäftig umhertrug, warnte die Regierung; die Stadtverordneten richteten
eine dringende Vorstellung nach Dresden. An Zeschaus Wohnung fand sich
eines Morgens ein Anschlag: »Allhier wird von einem Parvenu, einem
preußischen Landrat, so sächsischer Finanzminister geworden ist, das Land
für Geld und Orden an Preußen verkauft.« Der Taumel ergriff jeden Stand
und jedes Alter. Die Leipziger Schulbuben kauften sich englische
Farbkästen auf Vorrat, weil sie mit frühreifer handelspolitischer Vorsicht
befürchteten, das gewohnte Spielzeug werde nunmehr für bürgerliche
Geldbeutel unerschwinglich werden. Ein Jahr darauf schon begann für die
Pleißestadt eine neue Epoche glänzender Handelsblüte; das kleine Frankfurt
wurde durch den überlegenen Nebenbuhler ganz zurückgedrängt, die mächtigen
Leipziger Firmen lernten bald, den Frankfurter Meßrabatt für sich selber
zu benutzen. Auch die Klagen der preußischen Fabrikanten verstummten, und
niemand wollte die warnenden Petitionen unterschrieben haben. Zeschau
selbst, der Wohltäter Leipzigs, hat freilich von den stolzen Kaufherren
der Meßstadt niemals irgendeine Genugtuung für so viele Schmähungen
erhalten.

Während diese verwickelte zweifache Verhandlung in wiederholten Ansätzen
erledigt wurde, hatte Eichhorns unverwüstliche Geduld zugleich ein drittes
schwieriges Geschäft zu führen: die Unterhandlungen mit den thüringischen
Staaten. In Thüringen wie in Sachsen und Kurhessen wurde die beginnende
Bekehrung gefördert durch den unruhigen Sommer von 1830, durch die Angst
vor den murrenden Massen. Hier wie in Sachsen hoffte man anfangs, sogleich
einseitige Handelserleichterungen von Preußen zu erlangen. Der weimarische
Minister Gersdorff kam im Januar 1831 zugleich mit Lindenau nach Berlin,
überbrachte ein Handschreiben seines Großherzogs, das um solche
Vergünstigung bat: »dies würde in einer Periode mannigfacher Aufregungen
Übelgesinnten einen Vorwand zu schlechten Einwirkungen entnehmen.« Auf
wiederholte ähnliche Anfragen kleiner thüringischer Höfe antwortete das
Berliner Kabinett (5. Juli 1831): man sei bereit, über einen Zollverein zu
verhandeln, doch nur mit allen thüringischen Staaten gemeinsam, und nur
wenn diese Höfe sich nicht mehr gebunden glaubten an den mitteldeutschen
Verein. Erst als Kurhessen zu dem preußischen Vereine übergetreten war,
erklärten die ernestinischen Höfe: der Mitteldeutsche Verein sei
tatsächlich aufgelöst.

General Lestocq, der vielgeplagte Gesandte, den die thüringischen und
einige andere kleine Dynasten in Berlin auf gemeinsame Kosten ernährten,
überreichte am 15. Januar 1832 eine Verbalnote: Preußen möge die
Initiative ergreifen, ältere bindende Verpflichtungen beständen nicht
mehr. Weimar drängte am eifrigsten; das Großherzogtum besaß an Gersdorff
und O. Thon zwei treffliche Verwaltungsbeamte, die wohl einsahen, wo der
Grund der ewigen Finanznot lag. Spröder verhielt sich Gotha, da hier der
hergebrachte Schmuggel allgemein als ein Nationalglück betrachtet wurde.
Maaßen und Eichhorn entwickelten nun ausführlicher den einfachen Gedanken,
den sie so oft schon ausgesprochen hatten: die verzettelten thüringischen
Gebiete sollen zunächst unter sich einen Verein mit gemeinsamer
Zollverwaltung bilden und dann erst als eine geschlossene Einheit in den
großen Zollverein treten; Preußen will die Kreise Erfurt, Suhl und
Ziegenrück diesem thüringischen Vereine zuteilen, wird auch dafür sorgen,
daß Kurhessen sein Schmalkaldener Land hinzugefügt. Zu förmlichen
Verhandlungen kam es auch jetzt noch nicht; denn Eichhorn hoffte, vorher
mit Bayern und Württemberg abzuschließen. Diese beiden Höfe fühlten sich
schon beunruhigt durch die Anfragen der Ernestiner; sie meinten: schließe
Thüringen früher ab, so sei der Süden auf Gnade und Ungnade dem Belieben
Preußens überliefert. Darum richteten sie sogar eine Verwahrung an den
Berliner Hof (15. November 1832): ohne die vorhergehende Zustimmung
Bayerns und Württembergs dürfe Preußen die Thüringer nicht aufnehmen. Der
Dresdener Hof, der sich noch immer als das geborene Oberhaupt der
Ernestiner fühlte, verlangte zu allen Verhandlungen mit seinen
Stammesvettern zugezogen zu werden. Preußen erwiderte: wir werden Sachsens
Interessen sorgsam wahren, doch der Zutritt eines sächsischen
Bevollmächtigten kann die Verhandlungen nur erschweren. Immerhin haben
diese Bedenken der drei kleinen Königskronen den Beginn der
Unterhandlungen verzögert.

Erst im Dezember 1832 begannen die Konferenzen mit den Thüringern. Die
preußischen Staatsmänner schlugen vor, eine Zentralbehörde für das
thüringische Zollwesen zu bilden. Große Bestürzung; keiner der Kleinen
wollte eine solche Beschränkung seiner Souveränität zugeben. Da meinten
die Preußen begütigend: es werde genügen, einen Generalinspektor
einzusetzen; der müsse freilich in Erfurt wohnen, als dem Mittelpunkte des
Landes, doch solle er nicht von Preußen, sondern von der thüringischen
Hauptmacht Weimar ernannt werden. Hiermit schien jeder Widerspruch
entwaffnet. Wenn Preußen sein Zollwesen einem weimarischen Beamten
unterstellte, so durfte auch der Reußenstolz und der Gothaerdünkel nicht
klagen. Gleichwohl erhoben Altenburg und Meiningen neue Bedenken; sie
konnten sich nicht in den Gedanken finden, daß ihre Verwaltung fremder
Aufsicht unterliegen solle. Schon war man nahe daran, ohne Meiningen
abzuschließen. Da drohte Kühne: wenn man die preußischen Beamten als
Spione betrachte, dann müsse Preußen sein gefürchtetes Enklavensystem
gegen die kleinen Nachbarn anwenden. Das schlug durch. Am 10. Mai 1833
wurde der »Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten« gebildet, am
folgenden Tage erklärte der neue Verein, der das gesamte System der
preußischen indirekten Steuern annahm, seinen Zutritt zu dem Deutschen
Zollvereine. Ein weimarischer Generalbevollmächtigter vertrat die
Thüringer auf den Konferenzen des Zollvereins, gab in Tarifsachen nur eine
Gesamtstimme ab; in einigen anderen Fällen sollte er die Meinung jedes
einzelnen thüringischen Staates gesondert vortragen. Dieser Bund im Bunde,
welchen Preußens Staatsmänner seit dem Jahre 1819 erstrebt hatten, erwies
sich als so einfach und naturgemäß, daß niemals, auch nicht in den
schwersten Krisen des Zollvereins, an die Auflösung des thüringischen
Vereins gedacht worden ist. —

Also war des großen Werkes schwerster Teil gelungen. Ein unerhörter
Ordenssegen belohnte die treue Arbeit des Beamtentums; die Jahrgänge der
deutschen Gesetzsammlungen schwollen zu unförmlichen Bänden an, von allen
den neuen Verträgen und Gesetzen. Dann kam jene folgenschwere
Neujahrsnacht des Jahres 1834, die auch den Massen das Nahen einer
besseren Zeit verkündete. Auf allen Landstraßen Mitteldeutschlands harrten
die Frachtwagen hochbeladen in langen Zügen vor den Mauthäusern, umringt
von fröhlich lärmenden Volkshaufen. Mit dem letzten Glockenschlage des
alten Jahres hoben sich die Schlagbäume; die Rosse zogen an, unter
Jubelruf und Peitschenknall ging es vorwärts durch das befreite Land. Ein
neues Glied, fest und unscheinbar, war eingefügt in die lange Kette der
Zeiten, die den Markgrafenstaat der Hohenzollern hinaufgeführt hat zur
kaiserlichen Krone. Das Adlerauge des großen Königs blickte aus den
Wolken, und aus weiter Ferne erklang schon der Schlachtendonner von
Königgrätz. Glücklicher als sein leidenschaftlicher Freund hat Maaßen die
Stunde der Genugtuung noch genossen. Er starb am 4. November 1834. Einen
ebenbürtigen Nachfolger fand er nicht; nur in Eichhorn und den Geheimen
Räten des Finanzministeriums lebten die Überlieferungen von 1818 fort.

Der erweiterte Handelsbund nahm jetzt den Namen des _Deutschen
Zollvereins_ an.(122) Aus dem dunstigen Nebel des Deutschen Bundes traten
schon erkennbar die Umrisse jenes Kleindeutschlands hervor, das dereinst
den Ruhm und die Macht des Heiligen Römischen Reiches überbieten sollte.



d) _Politische Bedeutung des Deutschen Zollvereins._


Die politischen Wirkungen des Zollvereins sind dank der unvergleichlichen
Schwerfälligkeit des deutschen Staatslebens nicht so rasch und nicht so
unmittelbar eingetreten, als manche kühne Köpfe meinten. Schon zu Anfang
der dreißiger Jahre hoffte Hansemann(123), ein Parlament des Zollvereins
und daraus vielleicht einen Deutschen Reichstag erstehen zu sehen, und wie
viele andere wohlmeinende Patrioten haben nicht ähnliche Erwartungen an
den deutschen »Zollstaat« geknüpft. Aber der Handelsbund war kein Staat,
er bot keinen Ersatz für die mangelnde politische Einheit und konnte noch
durch Jahrzehnte fortdauern, ohne die Lüge der Bundesverfassung zu
zerstören. Als Minister du Thil im Jahre 1827 seinem Großherzog den Rat
gab, jenen entscheidenden Schritt in Berlin zu wagen, da sprach er offen
aus: Wir dürfen uns darüber nicht täuschen; indem wir den Handelsbund
schließen, verzichten wir auf die Selbständigkeit unserer auswärtigen
Politik; bricht ein Krieg aus zwischen Österreich und Preußen, so ist
Hessen an die preußischen Fahnen gebunden. Desgleichen Dahlmann(124), der
nach seiner großen und tiefen Art den Zollverein sofort als das einzige
deutsche Gelingen seit den Befreiungskriegen begrüßte, erklärte
zuversichtlich, der Handelsbund stelle uns sicher vor der Wiederkehr
bürgerlicher Kriege. Auch diese Weissagungen sind nicht buchstäblich
eingetroffen. Der Zollverein hat die oberdeutschen Staaten nicht
verhindert, die Waffen zu ergreifen gegen Preußen. Und dennoch sollte
gerade das Jahr 1866 die gewaltige Lebenskraft dieses handelspolitischen
Bundes erproben. Der rasche Siegeszug der preußischen Fahnen überhob
Preußen der Mühe, seine wuchtigste Waffe zu schwingen, durch die Aufhebung
der Zollgemeinschaft die oberdeutschen Höfe sofort zu bekehren.

Das Bewußtsein, daß man zueinander gehöre, daß man sich nicht mehr trennen
könne von dem großen Vaterlande, war durch die kleinen Erfahrungen jedes
Tages in alle Lebensgewohnheiten der Nation eingedrungen, und in dieser
mittelbaren politischen Wirkung liegt der historische Sinn des Zollvereins
… es ging doch zu Ende mit dem Philistertum der alten Zeit, das an die
Herrlichkeit der Kleinstaaten kindlich glaubte. Der Geschäftsmann folgte
mit seinen Gedanken den Warenballen, die er frei durch die deutschen
Länder sandte, er gewöhnte sich, wie schon längst der Gelehrte, über die
Grenzen des heimischen Kleinstaates hinauszublicken; sein Auge, vertraut
mit großen Verhältnissen, sah mit ironischer Gleichgültigkeit auf die
Kleinheit des engeren Vaterlandes. Der Gedanke selbst, daß die alten
trennenden Schranken jemals wiederkehren könnten, wurde dem Volke fremd;
wer einmal in dem Handelsbund stand, gehörte ihm für immer. Eine
unerbittliche Notwendigkeit stellte nach jeder Krisis die alten Grenzen
des Zollvereins wieder her; kalte politische Köpfe konnten mit
mathematischer Sicherheit den Verlauf des Streites im voraus berechnen …
Der preußische Staat erfüllte, indem er Deutschlands Handelspolitik
leitete, einen Teil der Pflichten, welche dem Deutschen Bunde oblagen, wie
er zugleich allein durch sein Heer die Grenzen des Vaterlands sicherte. So
ist er durch redlichen Fleiß langsam emporgewachsen zur führenden Macht
des Vaterlandes, und nur weil die europäische Welt es nicht der Mühe wert
hielt, das Heerwesen und die Handelspolitik Preußens ernstlich kennen zu
lernen, bemerkte sie nicht das stille Erstarken der Mitte des Festlandes.

Quelle: H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte usw. IV, 350ff.

                            ------------------

  108 Joh. Friedr. Böhmer, geb. 22. April 1795, gest. 22. Oktober 1863,
      hervorragender Forscher, vornehmlich auf dem Gebiete der Geschichte
      des deutschen Mittelalters.

  109 Eduard v. Schenk, geb. 10. Oktober 1788, gest. 26. April 1841. Als
      Protestant geboren, trat er 1817 zur katholischen Kirche über und
      wurde 1828 Minister der geistl. Angelegenheiten.

  110 Joh. Nepomuk Ringseis, geb. 16. Mai 1785, gest. 22. Mai 1880, Arzt
      von Beruf.

  111 François Gabriel Graf v. Bray, geb. 1765, gest. 1832.

  112 Karl Philipp Fürst Wrede, geb. 29. April 1767, gest. 12. Dezember
      1838.

  113 Georg Ludwig Winter, geb. 18. Jan. 1778, gest. 17. März 1838, seit
      1830 Leiter des Ministeriums des Innern in Baden.

  114 Karl Theodor Welcker, geb. 29. März 1790, gest. 10. März 1869,
      Professor der Rechte in Kiel, Heidelberg, Bonn, Freiburg i. Br.,
      Mitglied der badischen Kammer und einer von den Führern des
      süddeutschen Liberalismus.

  115 Karl v. Rotteck, geb. 18. Juli 1775, gest. 26. November 1840,
      Professor der Geschichte und der Staatswissenschaften an der
      Universität Freiburg i. Br., von 1831 an Mitglied der 2. badischen
      Kammer, in der er als gewandter Redner die Gedanken des Liberalismus
      vertrat.

  116 Moritz Mohl, geb. 1802, gest. 18. Februar 1888, damals als Assessor
      bei der Finanzkammer in Reutlingen, seit 1841 Obersteuerrat, 1848
      Mitglied des Parlaments sowie der Nationalversammlung, seitdem
      Führer der großdeutschen Partei in der württembergischen Kammer.

  117 Ludwig Kraft Ernst Fürst zu Öttingen-Wallerstein, geb. 31. Januar
      1791, gest. 22. Juni 1870, von 1831 bis 1838 bayrischer Minister des
      Innern.

  118 Der Dichter Ludwig Uhland, geb. 26. April 1787, gest. 13. November
      1862.

  119 Friedrich v. Römer, geb. 4. Juni 1794, gest. 11. März 1864, Mitglied
      der liberalen Opposition in der württembergischen Kammer, deren
      Präsident er in späteren Jahren war.

  120 Heinrich Anton v. Zeschau, geb. 4. Februar 1789, gest. 17. März
      1870, seit 1822 in sächsischen Diensten, von 1831–1848
      Finanzminister bzw. Minister des Auswärtigen, von 1851–1869 Minister
      des Königl. Hauses.

  121 Christian Friedrich v. Boeckh, geb. 13. August 1777, gest.
      21. Dezember 1855, von 1828 bis 1844 badischer Finanzminister.

  122 Von den noch außerhalb des Zollvereins stehenden Staaten bildeten
      Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe durch die
      Verträge vom 1. Mai 1834 und 7. Mai 1836 einen _Steuerverein_, dem
      auch einige preußische und kurhessische Gebietsteile angeschlossen
      wurden; Baden, Nassau und Hessen-Homburg traten am 1. Januar 1836,
      Frankfurt a. M. am 2. Januar 1836 in den Zollverein ein; am
      1. Januar 1842 auch Braunschweig und Lippe, am 1. April 1842
      Luxemburg. Durch Vertrag vom 1. September 1851 kam auch mit dem
      Steuerverein eine Einigung zustande, die am 1. Januar 1854 den
      Eintritt desselben in den Zollverein zur Folge hatte.

  123 David Hansemann, geb. 12. Juli 1790, gest. 4. August 1864,
      preußischer Staatsmann und publizistischer Schriftsteller, 1848
      kurze Zeit Finanzminister, nachher bis 1851 Chef der Preußischen
      Bank.

  124 Friedrich Christoph Dahlmann, geb. 13. Mai 1785, gest. 5. Dezember
      1860, Geschichtsforscher und Politiker.



Register.


Addington, englischer Gesandter am Bundestag; 136.
Akzisewesen, preußisches; 5.
Alexander I., Zar; 6.
Alexius Friedrich Christian, Herzog von Anhalt-Bernburg; 62.
Altenstein, Karl, Freiherr v. Stein zum; 34. 85.
Alternat, Streit über das A.; 159.
Altpreußen, Notstand in A.; 82 f.
Ancillon, Johann Peter Friedrich; 196.
Anhalt im Kampf gegen das preußische Zollgesetz; 37. 43. 57 ff. 63. 90 ff.
Anhalt-Bernburg; 43. 62.
Anhalt-Dessau; 62.
  — Beitritt von Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen zum Zollverein; 92.
Anhalt-Köthen; 44. 48 ff. 59 ff. 63.
v. Anstett, russischer Gesandter am Bundestag; 161.
Anton, König von Sachsen; 131. 177. 179.
Anton Günther, Fürst von Schwarzburg-Sondershausen; 41. 42. 43. 44. 150.
Aretin, Adam Freiherr v.; 72. 73. 74. 75.
Armansperg, Joh. Ludw., Graf v.; 120. 152. 153. 154. 159. 174. 181. 197.
Arnoldi, E. W.; 22. 23. 69.
Arnstadter Beratung der thüringischen Staaten; 70.
Auguste, Tochter des Königs Friedrich Wilhelm II. von Preußen, Kurfürstin
            von Hessen; 128. 129. 130.
Baader, Joseph (Franz); 121.
Baring; 11.
Baumgärtner, preußischer Konsul; 196.
Bayer, Fabrikant; 106.
Bayrisches Zollgesetz vom 22. Juli 1819; 46 f.
  — Bayrisch-Württembergischer Zollverein 113 f. 151. 181.
Beguelin, Geheimrat; 8.
Bernstorff, Christ. Günther, Graf v.; 33. 38. 45. 46. 52. 53. 54. 55. 56.
            57. 60. 64. 67. 90. 94. 107. 125. 140. 146. 147. 150. 168.
            179. 181. 184.
Benzenberg, Joh. Friedr.; 21.
Bercks, österreichischer Konsul in Leipzig; 201.
Beroldingen, württembergischer Minister; 123.
Berstett, Wilh. Ludw. Leop. Reinh., Freiherr v., badischer Minister; 28.
            29. 47. 53. 56. 57. 69. 70. 72. 75. 76. 100. 101. 102. 103.
            105. 138. 140.
Bever, Assessor; 188.
Biersack, Finanzrat; 111.
Blomberg, Freiherr v.; 155.
Blum, Robert; 24.
Bignon, Louis Pierre, Baron; 66.
Blücher, G. v.; 35.
Blittersdorf, Friedr. Landolin, Freiherr v.; 66. 99. 117. 121. 123. 146.
            162. 173. 195.
Boeckh, badischer Minister; 181.
Böhmer, Joh. Friedr.; 176.
Bombelles, Ludw. Phil., Graf. v.; 50.
Braun, Kammerrat; 132.
Bray, François Gabriel, Graf v., bayrischer Gesandter in Wien; 180.
Brünneck, Oberst; 82.
Buchholz, Publizist; 149.
Buhl, Fabrikant; 184.
Bülow, Heinrich v.; 90. 95. 124. 137. 149. 167.
Bundesakte, Artikel; 19. 23. 25. 27. 28. 35. 38. 46. 53. 54. 99. 139. 140.
            142. 146. 147. 199.
Buol, Joh. Rud., Freiherr v.; 55.
Burke, Edmund; 11.
Büsch, Joh. G.; 22.
Camuzzi, Geheimrat; 121.
Canning, Georg, engl. Minister.
  Ministerium; C. 10.
  Anm. 80.
Carlowitz, Christoph Anton Ferd. v.; 132. 133. 138.
Carlowitz, Hans Georg v.; 131. 133. 137. 167.
Clarence, Herzogin von; 165.
Conta; 167.
Cotta, Joh. Friedr., Freiherr C. v. Cottendorf; 153. 154. 155. 159. 160.
            161.
Cromwell, Oliver; 11.
Czartoriski, Fürst; 6.
Dahlmann, Friedr. Christoph; 205.
Dalberg, Emmerich Joseph, Herzog von; 122.
Darmstädter Zollkonferenzen; 68ff. 98. 100. 101.
Deutscher Zollverein; 172 ff. 203. 204.
Du Bos du Thil, Karl Wilh. Heinr. Freiherr v. († 1859)
            hessen-darmstädtischer Minister; 56. 72. 73. 74. 77. 98. 100.
            101. 105. 106. 107. 108. 123. 126. 127. 144. 205.
Eichhof, österreichischer Hofrat; 161.
Eichhorn, Joh. Albr. Friedr.; 14. 16. 31. 32. 33 ff. 37. 38. 40. 42. 62.
            67. 78. 90. 92. 107. 108. 110. 112. 114. 118. 120. 124. 127.
            148. 155. 164. 167. 170. 174. 187. 188. 189. 192. 198. 200.
            201. 202. 204.
Eimbecker Vertrag (27. März 1830) 170 f. 173 f. 177.
Einsiedel, Detlev, Graf v.; 131. 140.
Elbschiffahrt, Freiheit der E.; 49. 54. 57.
Elbschiffahrtsakte (23. Juli 1821); 60. 62. 90.
Elbuferstaaten, Konferenz der E. in Dresden; 54. 58. 59.
Elsflether Zoll; 58.
Emil, Prinz von Hessen; 110. 112. 122.
Englische Handelskrisis; 81.
Enklavensystem, preußisches; 37 f. 40. 41. 43. 53. 59. 62. 88.
Ernst I., Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha; 47. 69. 132. 133. 150. 162.
            163.
Erskine, Lord; 161.
Eschenheimer Gasse (d. i. Bundestag); 72. 91. 126. 134. 200.
Fahnenberg, badischer Gesandter in München; 123. 189.
Fenelon, Graf, französischer Gesandter am Nassauer Hof; 165.
Ferber, Geheimrat; 7.
Ferdinand, Herzog von Anhalt- Köthen; 44. 48. 49. 53. 54. 55. 57. 59. 60.
            61. 62. 64. 66. 88. 89. 90. 92.
Fitzgerald, englischer Minister; 137.
Frank, Pfarrer; 106.
Franz II., Kaiser von Österreich; 50. 52. 55.
Freihandel, Preußen als Vorkämpfer des Freihandelsgedankens; 11.
Friedheim, Kaufmann; 61. 62.
Friedrich August, Mitregent von Sachsen; 195. 198.
Friedrich der Große; 34. 45. 148. 157. 160. 204.
Friedrich Wilhelm I.; 45.
Friedrich Wilhelm III.; 5. 6. 7. 8. 12. 17. 18. 19. 20. 36. 37. 38. 40.
            41. 43. 44 f. 48. 49. 57. 61. 62. 66. 67. 77. 78. 80. 82. 83.
            84. 86. 87. 88. 89. 90. 91. 107. 109. 110. 112. 113. 115. 119.
            125. 129. 130. 132. 138. 148. 150. 154. 156. 160. 165. 172.
            177. 179. 181. 195. 198.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz von Preußen; 154.
Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Hessen; 175.
Friedrich Günther, Fürst von Schwarzburg-Rudolfstadt; 88.
Fritsch, Karl W., Freiherr v., Minister; 47. 53. 178.
Gagern, Hans Christoph Ernst, Freiherr v.; 141. 144.
Geldausfuhr. Aufhebung des Verbots der G. in Preußen; 6.
Generalkontrolle. Aufhebung der G. in Preußen; 84 f.
Georg, Großherzog von Strelitz; 91.
Gersdorff, v., sächsisch- weimarischer Minister; 201. 202.
Gesetz vom 26. Mai 1818; 8 ff. 30. 38. 40.
Gesetz vom 8. Februar 1819 über die Besteuerung des Konsums inländischer
            Erzeugnisse; 12.
Gise, bayrischer Minister; 189.
Goltz, Aug. Friedr. Ferd., Graf v. d.; 27. 53. 56.
Goltz, Familie v.; 83.
Gneisenau; 7. 34.
Görres, Joseph v.; 24. 26. 180.
Gothaer Lebensversicherungsbank; 23.
Grandauer, Kabinettsrat; 123.
Grant, Charles; 124.
Grolman, Karl Ludw. Wilhelm v.; 10.
Grote, Aug. Otto, Graf; 137. 149. 167. 170.
Guaita, Senator; 138. 161.
Günther Friedrich Karl I., Fürst von Schwarzburg-Sondershausen; 88.
Handelsverein, deutscher; 25.
Hänlein, preußischer Gesandter am kurhessischen Hofe; 128. 167.
Hansemann, David; 204.
Hardenberg, Fürst; 6. 13. 14. 19. 21. 39. 45. 64. 84. 165 Anm.
Hatzfeldt, Franz Ludwig, Graf v.; 88.
Heidelberger Protokoll; 100. 101. 110.
Herzog, Geheimrat; 100.
Hessen-Darmstadt, Zollvertrag mit Preußen; 109 ff.
Hessen-Kassel, Gesetz vom 17. September 1819; 48.
  — Beitritt Hessen-Kassels zum preußischen Zollsystem; 175.
Heydebreck, v., Oberpräsident; 7. 8.
Hofmann, hessischer Staatsrat; 106. 109. 110. 115. 116. 122. 126. 155.
            160. 161.
Hoffmann, E. E.; 184.
Hoffmann, J. G.; 17. 18. 42. 43. 100.
Hohenzollern-Württembergischer Zollverein; 88.
Hruby, Freiherr v.; 128. 138. 165.
Humboldt, A. u. W.; 7.
  — W. v. H.; 34. 58. 90. 153.
Huskisson, W.; 10. 11. 103.
Jordan, v., preußischer Gesandter in Dresden; 62. 149. 170.
Jörres; 72.
Julia, Gräfin von Brandenburg, Gemahlin des Herzogs Ferdinand von
            Anhalt-Köthen; 49. 66. 88.
Juli-Revolution (1830); 171. 173.
Kamptz, Karl Friedr. Heinr. v.; 85.
Karl VII. (Albrecht), deutscher Kaiser; 157.
Karl, Herzog von Braunschweig; 139.
Karl August, Großherzog von Sachsen-Weimar; 40. 47. 50. 145.
Karl Friedrich, Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach; 178. 201.
Karlsbader Beschlüsse (1819); 19. 50.
Karlsbader Konferenzen (1819) 19. 28. 45.
  — (1821) 61.
Kasseler Vertrag 175. 177.
Keßler, Direktor der Domänen 86.
Kircheisen, Friedr. Leop. v. 34.
Klewiz, Wilh. Anton v. 29. 41. 62. 77. 84. 94.
Klickermann, Zollinspektor 63.
Knorr, Zolldirektor 194.
Könneritz, Jul. Traugott v. 169. 170. 196.
Kotzebue 17.
Köster, Abgeordneter 69.
Krafft, Präsident 116.
Kreß, v., österreichischer Hofrat 135.
Krug 18.
Kühne, Leopold 129.
Kühne, Ludw. Samuel 85. 87. 175. 188.
Kunth, Staatsrat 7.
Küster, preußischer Gesandter in München 123. 125. 152. 192. 194. 197.
            200. 203.
Ladenberg, Phil. v. 8. 77. 84. 85.
La Ferronays, französischer Minister 123.
Landwirtschaftliche Krisis in Deutschland 81.
Langenau. Fr. Karl Gustav, Freiherr v. 117. 118. 135.
Lassalle, Ferd. 25. 29 Anm.
Lehrbach, Graf 115.
Leipzig, Schlacht bei L. 79.
Leonhardi, großherzoglich hessischer Geheimrat 135.
Leopold III., Friedrich Franz, Herzog von Anhalt-Dessau 64.
Leopold IV., Friedrich, Herzog von Anhalt-Dessau 62. 89. 90. 92.
Leopold, Großherzog von Baden 181. 183. 184.
Leopold von Dessau (der alte Dessauer) 59.
Lerchenfeld, Maximilian v. 72. 99. 106. 123. 141. 160. 174. 192.
Lestocq, General 41. 202.
Lindenau, Bernh. v. 134. 135. 136. 137. 138. 139. 140. 141. 144. 177. 178.
            195. 196. 201.
List, Friedr. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 32. 51. 52. 55. 57. 68. 69. 70.
Listscher Verein s. Verein deutscher Kaufleute.
Lottum, Graf 84. 87.
Lotzbeck, v. 184.
Löwenstein, Fürst Georg v. 182.
Luden 17.
Lüder, Kammerrat 126.
Ludwig, Großherzog von Baden 117. 181.
Ludwig I., König von Bayern 102. 104. 105. 106. 108. 121. 122. 123. 125.
            126. 130. 141. 151. 152. 153. 154. 155. 159. 160. 161. 175.
            181. 182. 183. 184. 185. 189. 192. 193.
Ludwig I., Großherzog von Hessen 72. 107. 112. 125. 126. 129. 205.
Lützerode, Freiherr v. 126.
Luxburg, Graf 155.
Maaßen, Generaldirektor 8. 9. 10. 11. 12. 21. 29. 31. 32. 42. 79. 85. 108.
            112. 155. 172. 175. 187. 189. 191. 195. 196. 197. 202. 204.
Mainzer Konferenzen 102.
Maltzan, v. 107. 112. 135. 145. 168.
Manteuffel, Georg Aug. Ernst v. 131.
Marschall, Freiherr v., Vertreter Nassaus am Bundestag 47. 52. 53. 56. 61.
            66. 71. 72. 76. 100. 102. 117. 129. 134. 143.
Martens, Georg Friedr. v. 27.
Marx 29 Anm.
Maximilian I. Joseph, König von Bayern 100. 122.
Meisterlin, Geheimer Rat 174.
Merckel, Oberpräsident 7.
Metternich, Fürst Klemens 19. 28. 36. 47. 49. 50. 52. 55. 61. 64. 70. 75.
            76. 88. 89. 118. 139. 140. 149. 151. 152. 153. 165. 180. 182.
Meyer, S., Kaufmann 183.
Meyerfeld, v., kurhessischer Bundestagsgesandter 173. 174.
Meysenbug, Freiherr v. 126.
Mieg, v., bayrischer Finanzminister 189. 190. 192. 200.
Michaelis, Geheimrat 199.
Milbanke, englischer Geschäftsträger bei der Stadt Frankfurt 136.
Miller (Immenstadt) 25. 69. 103. 126.
Minkwitz, Freiherr v., sächsischer Minister 199.
Mitteldeutscher Handelsverein 130 ff. 139 ff. 148. 149. 151. 153 f. 162.
            163. 165. 171. 173. 175 f. 178. 195. 202.
Mohl, Moritz 187. 188. 199.
Mollerus, niederländischer Geschäftsträger in München 124.
Motz, Friedr. Christ. Ad. v. 42. 77. 78 ff. 81. 83. 84. 85. 86. 87. 88.
            92. 97. 107. 108. 110. 112. 114. 116. 118. 129. 146. 147. 148.
            150. 151. 153. 154. 155. 156. 157. 159. 161. 162. 163. 164.
            170. 171. 172. 173. 194.
Motz, hessischer Finanzminister 174.
Müller, Adam 49. 50. 52. 59. 62. 63. 64. 88. 89. 91. 93.
Münch-Bellinghausen, Joachim, Graf v. 62. 117. 118. 119. 135. 146. 161.
Münster-Ledenburg, Ernst Friedr. Herbert, Reichsgraf 136. 165.
Nagler, Karl Friedr. v. 91. 127. 174.
Napoleon I. 71. 122. 128. 158.
Napoleon, römischer König 122.
Navigationsakte 11.
Natzmer, Oldwig v., preußischer General 129.
Nebenius, Karl Friedr. 29. 30. 31. 32. 33. 42. 53. 68. 70. 72. 73. 74. 76.
            99. 100. 101. 102. 103. 104. 153.
Neujahrsnacht 1834 204.
Oberkamp, Geheimrat 126. 127. 128. 141.
Oberschönaer Punktation 133. 134. 142.
Österreichische Tendenzlügen 119.
Otterstedt, v., preußischer Gesandter am badischen Hofe 108. 116. 118.
Öttingen-Wallerstein, Ludwig Kraft Ernst, Fürst zu 192.
Perrot, Abgeordneter 106.
Pfizer, Paul 158. 193. 194.
Phönix, Versicherungsgesellschaft 23.
Pitt, William 79.
Pochhammer 160.
Pölitz 18.
Porbeck, v., Präsident 126.
Preußisch-Bayrischer Handelsvertrag 145 ff. 155 ff. 180 f.
Preußisch-Hessischer Zollverein 109 ff.
Prohibitivzölle, französische 10. 11.
Rabener, Gottlieb Wilh. 145.
Radowitz, Freiherr v. 37.
Rauch, Christian, Bildhauer 160.
Rechberg, Aloys, Graf v. R. u. Rothenlöwen 72. 99.
Reden, v., hannoverscher Gesandter in Dresden 140.
Reichenbach (Emilie Ortlöpp), Gräfin, Geliebte des Kurfürsten Ludwig II.
            von Hessen 126. 127. 171.
Reichenbach, Zusammenbruch der Firma R. in Leipzig 81.
Reinhard, Karl Friedrich, Graf 122. 136.
Renner, Defraudationsprozeß der Firma R. 71.
Rheinischer Merkur 24. 26.
Rheinoktroi von 1814 58.
Ricardo, David 29.
Ries, kurhessischer Geheimrat 174.
Ringseis, Joh. Nepomuk 180.
Römer, Friedr. v. 194.
Röntgen, Aug. v. 101. 143. 161. 166. 168. 193.
Rothschild, Anselm Meyer, Freiherr v. 116. 134.
Rotteck, Karl v. 184.
Rumigny, Graf 161.
Sachsen, Königreich, Beitritt Ss. zum Zollverein 194 ff. 200.
Sachsen-Koburg-Gotha, Vertrag Preußens mit S.-K.-G. 163.
Sachsen-Meiningen, Vertrag Preußens mit S.-M. 163.
Sachsen-Weimar sucht um Aufnahme in das preußische Zollsystem nach 178.
Sack 34.
Salmuth, v. 89.
Salzregal, Einführung des S.s in Preußen 6.
Schenk, Abgeordneter 115. 180.
Schenk zu Schweinsberg 174.
Schill 34.
Schleiermacher, Friedr. Ernst Dan. 34.
Schlieben, Familie der Grafen v. 83.
Schlußakte 53.
Schminke, Finanzminister 127.
Schmitz-Groltenburg, Freiherr v., württembergischer Gesandter in München
            99. 120. 122. 189.
Schmuggel (Schwärzen)
  an den preußischen Grenzen 20 f. 41. 43. 57 ff. 63. 71. 98. 173. —
  Auf dem Schwarzwald und am Rhein 181. 183. —
  An der sächsisch-böhmischen Grenze 195.
Schmuggelprämie 31.
Schnell, J. J. (Nürnberg) 25. 51.
Schön, Präsident 78. 82. 83.
Schönberg, Präsident 78. 155.
Schuckmann, Kasp. Friedr. Freih. v. 7.
Schulenburg, Graf Friedr. Albr. v. d., sächsischer Gesandter in Wien 165.
Schütz, v., Steuerdirektor 86.
Schwarzburg-Rudolstadt 43.
Schwarzburg-Sondershausen und Preußens Zollgesetz 41 ff.
Schwerer, Ehr. Wilh. 132. 133. 178.
Schwerz 81.
Siebein, Geheimrat 126.
Siebenpfeiffer 176.
Smidt, Joh., Bürgermeister von Bremen 137. 166.
Smith, Adam 8. 11. 29 Anm.
Sotzmann, Geheimrat 95. 160.
Spiegel, Graf, österreichischer Gesandter in München 123.
Spittler, Ludw., Freiherr v. 34.
Sponheimer Handel 125. 152. 155. 161. 181. 183. 185.
Stader Zoll 60.
Stägemann, Friedr. Aug. v. 82.
Stem, Freiherr vom 7. 24. 34. 35. 84. 135. 138. 141.
Stein-Hardenbergsche Reformen 80.
Sternegg, v., Hofmarschall 64.
Steuerverein, Norddeutscher 170.
Stralenheim, hannoverscher Gesandter in Stuttgart 144.
Stromeyer 176.
Stuttgarter Zollkonferenzen 98 ff. 101 ff.
Süddeutscher Zollverein 56. 57. 72 ff. 181. 184. 185. 189. —
  Beitritt des S. Z.s zum Preußisch-Hessischen Zollverein 190.
Tann, Freiherr v. d. 123. 126.
Teplitzer Besprechungen (1819) 19.
Thaer 81.
Thomas, Bürgermeister von Frankfurt a. M. 138.
Thon, weimarischer Bevollmächtigter 133. 202.
Thüringen. Beitritt Th.s zum Zollverein 194 ff. 202 ff.
Thüringischer Handelsverein 39. 94.
Tilsiter Friede 79.
Trauttmannsdorf, Graf v., österreichischer Gesandter 91.
Trendelenburg, Adolf 164.
Truchseß-Waldburg, Graf 124.
Uhland, Ludwig 194.
Varnbüler, Friedr. Gottlob Karl 188.
Varnbüler, Karl Freiherr v. 151. 160.
Varnhagen v. Ense, Karl Aug. 165.
Verein deutscher Kaufleute und Fabrikanten 25. 39. 45. 70.
Verstolck van Soelm, holländischer Minister 124.
Vincke, Georg v., Präsident 78.
Wangenheim, Karl Aug. Freiherr v. 57. 68. 72. 76. 88. 99. 109. 137. 188.
Watzdorf, Graf v., sächsischer Gesandter in Berlin 140. 199. 200.
Weber, E. (Gera) 25. 27. 51.
Weise, v. (Vater), Kanzler 41. 42.
Weise, v. (Sohn), Geheimer Rat 41. 42.
Welcker, Karl Theodor 184.
Wertheim, Verhandlungen wegen Abtretung W.s an Bayern 182.
Wiener Vertrag vom 3. Mai 1856 6.
Wiener Konferenzen 28. 29. 44. 45 ff. 93. 107.
Wiener Kongreß 13. 14. 49. 52. 58. 59. 64.
Wiener Kongreßakte, Art. 108 bis 116 58.
Wietersheim, Eduard v. 131. 198.
Wilhelm I., Kurfürst von Hessen 48.
Wilhelm II., Kurfürst von Hessen 74. 79. 97. 109. 126. 127. 128. 129. 130.
            138. 145. 165. 171. 174.
Wilhelm, Herzog von Nassau 102. 130. 135.
Wilhelm I., König von Württemberg 103. 104. 105. 123. 144. 151. 153. 155.
            160. 181. 183. 185. 188. 193.
Windhorn, Finanzrat 155.
Winter, Georg Ludwig, badischer Minister 183.
Wittgenstein, Prinz 126. 127. 128.
Wittgenstein, Wilh. Ludw. Georg, Graf zu Sayn-W. 61. 87. 150.
Witzleben, Job. v., preußischer Generalleutnant 153.
Wolfs, österreichischer Legationsrat 180.
Wrede, Karl Philipp, Fürst 180.
Zachariä v. Lingenthal, Karl Salomon 103.
Zentner, Georg Friedr., Freiherr v. 50. 57. 123.
Zeschau, Heinrich Anton v., sächsischer Finanzminister 197. 199. 200. 201.
Zollanschlußvertrag mit Schwarzburg-Sondershausen 42.
Zollgesetz, Maaßens preußisches Z. 6. 8 ff.
Zoll- und Handelsverein der thüringischen Staaten 203.
Zu Rhein, Freiherr v. 104. 122.





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