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Title: Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts
Author: Stresemann, Gustav, 1878-1929
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts" ***


                              DIE ENTWICKLUNG
                   DES BERLINER FLASCHENBIERGESCHAEFTS.



                          INAUGURAL-DISSERTATION

                                    ZUR

                         ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE

                                    DER

                      HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT

                                    DER

                            UNIVERSITÄT LEIPZIG

                               VORGELEGT VON

                             GUSTAV STRESEMANN

                                STUD. PHIL.



       GEDRUCKT BEI R. F. FUNCKE, BERLIN SO. 16. KÖPENICKERSTR. 114



                            Inhaltsverzeichnis.


                                                                 Seite

  Vorwort                                                            V

  Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung                      1

  Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts I. Periode
  (bis 1868)                                                         5

  Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts II. Periode
  (1868 bis zur Gegenwart)                                          19

  Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger                   50



                                 Vorwort.


Die Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft ist in den letzten
Jahrzehnten gekennzeichnet durch ein überall bemerkbares Vordringen der
Grossunternehmung, welche die kleinen Betriebe im Handel und Gewerbe
verdrängt. Den unleugbaren Vorteilen, welche diese Entwicklung auf der
einen Seite den Konsumenten gebracht hat, steht als Kehrseite gegenüber
die Vernichtung vieler, bis dahin selbstständiger Existenzen, die
anstatt eines später, wenn auch nur durch angestrengte Arbeit zu
erreichenden Wohlstandes, vielfach ein Zurücksinken in die Klasse der
Lohnarbeiter erleben müssen. Die Statistik zeigt in deutlicher Weise,
dass die Aussicht auf eine selbständige Stellung in demselben Masse
geringer wird, wie die Zahl der Personen, auf welche ein selbständiger
Gewerbe- oder Handeltreibender kommt, sich vergrössert. Die
Stellungnahme zu den durch diese Entwicklung herbeigeführten
Erscheinungen wird verschieden sein je nach dem Ausgangspunkt, den der
Betrachtende wählt. Wer vor allem die Interessen oder auch nur das
Selbstbestimmungsrecht der grossen Klasse der Konsumenten berücksichtigt
wissen will, wird ihr wohlwollend gegenüberstehen, wer in der
Vernichtung oder Verdrängung der sogenannten Mittelstandsklassen eine
Gefahr für das Allgemeinwohl erblickt, wird sie rückhaltslos bekämpfen.

In der Gegenwart hat die letztere Richtung in der Verfechtung ihrer
Interessen sich besonders rührig gezeigt und die von ihr betriebene
Agitation scheint nicht ohne Eindruck auf die massgebenden Kreise
geblieben zu sein, wie u. a. das Gesetz über die Besteuerung der
Warenhäuser erkennen lässt. Aus dem Bestreben ferner, einen Einblick in
die Lage der Kleinbetriebe zu erhalten, sind die Erhebungen über die
Lage des Kleinhandels hervorgegangen, welche die Handelskammer zu
Hannover in Verbindung mit anderen Interessenvertretungen veranstaltet
hat; allerdings ist sie über die Veröffentlichung zweier kleiner
Bändchen nicht herausgekommen.

Die vorliegende Arbeit möchte nun auch als ein Beitrag zu diesen
Erhebungen angesehen werden. Den äusseren Anlass zu ihrer Entstehung
gaben die vielfachen Beziehungen, welche der Verfasser mit Angehörigen
des Brauer- und Bierverleger-Berufes in Berlin anknüpfen konnte. Sie ist
nicht in der Absicht geschrieben für oder gegen die Zweckmässigkeit der
sogenannten Mittelstandspolitik einzutreten, sie will vielmehr lediglich
auf Grund einer durch praktische Bethätigung und mannigfache Erkundigung
gewonnenen Erfahrung eine Darstellung der Lage der Berliner Bierverleger
(Flaschenbierhändler) zu geben versuchen, eine Darstellung welche
zugleich die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts und seine
Ueberführung in den Grossbetrieb einschliesst. Ein gewisser Wert der
vorliegenden Skizze liegt vielleicht darin, dass sie eine Entwicklung
schildert, welche in mancher Beziehung eine typische genannt werden
kann, denn ein Kennzeichen der Entwicklung zum Grossbetrieb ist
entschieden die Ausschaltung der Zwischenglieder dadurch, dass Produzent
und Konsument in direkte Verbindung treten, wie es sich in dem hier
behandelten Falle zeigt.

Was die Fragebogen anbelangt, von denen in der Arbeit die Rede ist, so
erfolgte deren Ausfüllung nicht durch die betreffenden Bierverleger.
Eine Zustellung an die einzelnen Geschäfte mit der Bitte um Auskunft
über die darin gestellten Fragen hätte voraussichtlich gar keinen Erfolg
gehabt. Die Erkundigungen geschahen daher durch den Verfasser auf
mündlichem Wege und auf Grund der hierbei erhaltenen Angaben sind sodann
die einzelnen Bogen ausgefüllt worden. Es war mir möglich, von 46
Bierverlegern, deren Geschäfte in den verschiedensten Stadtteilen liegen
und deren Adressen mit Absicht ganz willkürlich aus dem Adressbuch
gewählt worden waren, detaillierte Auskünfte zu erlangen, die namentlich
in den Ausführungen des II. Teiles vielfach zur Illustrierung und zum
Beweise für die behaupteten Thatsachen angezogen worden sind.

Wenn es mir gelungen sein sollte, die mir gestellte Aufgabe zu lösen, so
danke ich dies vor allem der Unterstützung, welche mir seitens der
beteiligten Kreise zu teil geworden ist. In der bereitwilligsten Weise
sind mir sowohl aus Bierverleger- als auch aus Brauerkreisen oft ins
Detail gehende mündliche und schriftliche Auskünfte gegeben worden, ganz
besonders fühle ich mich dadurch dem Dozenten am Institut für
Gährungs-Gewerbe und Sekretär des Verbandes der Brauereien von Berlin
und Umgegend, Herrn Dr. Struve, zu Dank verpflichtet.

Schliesslich ist es mir Bedürfnis, Herrn Professor Dr. Bücher dafür Dank
zu sagen, dass er mich nicht nur zu dieser Arbeit angeregt, sondern mich
auch während der Herstellung derselben mit Rat und That unterstützt hat.

     _Leipzig_, Dezember 1900.

                                                      $Der Verfasser.$



                                    I.

              Das Flaschenbiergeschäft und seine Entstehung.


Um eine Grundlage für die folgenden Ausführungen zu schaffen, wird es
nötig sein, zunächst den Begriff des zu untersuchenden Gegenstandes
festzulegen. Unter einem Flaschenbiergeschäft werden wir ein Unternehmen
zu verstehen haben, welches sich mit dem Vertrieb von auf Flaschen
gefüllten Bieren abgiebt. Zwei Formen kommen bei diesem Vertrieb
hauptsächlich in Frage: der Verkauf über die Strasse und die auf
Bestellung erfolgende Lieferung ins Haus. Bei letzterer Form handelt es
sich naturgemäss um grössere Quantitäten, da sonst die Lieferung, zumal
wenn der Kunde weit entfernt wohnt, unlohnend sein würde. Wir können
diese Lieferung von auf Flaschen gefülltem Bier in grösseren Quantitäten
gegenüber der allgemeinen Definition als Flaschenbierlieferungsgeschäft
bezeichnen.

Die Vorbedingung jedes Flaschenbiervertriebes ist die Möglichkeit des
Abzuges von Bier auf Flaschen. Die Natur des Bieres ist dabei das
Entscheidende. In Deutschland liegen in dieser Beziehung die
Verhältnisse derartig, dass im allgemeinen zwischen untergährigem und
obergährigem Bier unterschieden werden muss. Das untergährige Lagerbier,
welches vornehmlich in Süddeutschland, speziell in Bayern fast
ausschliesslich genossen wird, _kann_ auf Flaschen gezogen werden, aber
fast allgemein ist die Ueberzeugung, dass dieses Bier »frisch vom Fass«
weit bekömmlicher und besser ist, als das auf Flaschen gezogene. Das in
Norddeutschland und speziell in Berlin früher allgemein, aber auch heute
noch im grossen Masse konsumierte obergährige Bier _muss_ auf Flaschen
gezogen werden, weil es in diesen noch eine Gährung durchzumachen hat,
ehe es genussreif wird, eine Gährung, welche im Fass nicht vor sich
gehen kann. Die Grundlagen für das Flaschenbiergeschäft sind also
durchaus verschiedene, je nachdem es sich um ober- oder untergähriges
Bier handelt. In einer Gegend, in der ausschliesslich obergähriges Bier
genossen wird und daher der Abzug des Bieres auf Flaschen eine
Notwendigkeit ist, wird sich auch der Verkauf über die Strasse bald
einbürgern, und das Flaschenbierlieferungsgeschäft findet einen äusserst
günstigen Boden. Umgekehrt wird da, wo ausschliesslich untergähriges
Bier konsumiert wird, schon der Abzug auf Flaschen und der Verkauf von
Flaschenbier über die Strasse auf Schwierigkeiten stossen, man wird
vorziehen, das Bier direkt in der Wirtschaft zu verzehren, oder aber es
in Krügen, in welche das Bier vom Fass ausgefüllt wird, holen zu
lassen.[1] In Gegenden, in denen beide Bierarten getrunken werden, wird
die allgemeine Einbürgerung des Flaschenbieres davon abhängig sein,
welches Bier _zuerst_ in den Konsum eingeführt wurde. Es ist Thatsache,
dass beim untergährigen Bier der Abzug auf Flaschen dort weniger auf
Widerstand stösst, wo man schon vorher durch den Genuss obergährigen
Bieres daran gewöhnt war, Flaschenbier zu geniessen. An Orten, wo das
obergährige Bier später auftritt, ist die Rückwirkung auf die Abzugsart
des untergährigen Bieres eine geringere.

Die Gründe, welche von dem Abzuge des Bieres auf Flaschen zum Verkauf
über die Strasse und weiterhin zum Lieferungsgeschäft führen, sind zum
Teil durch die Natur des Aufbewahrungsgefässes gegeben. Dieselbe
ermöglicht eine längere Haltbarkeit des Flaschenbieres und macht dadurch
den Bezug grösserer Quantitäten überhaupt möglich; die bequeme Form der
Flaschen erleichtert die nötige Aufbewahrung. Eine Verfälschung durch
Neig- oder Tropfbier ist ausgeschlossen, ebenso ist ein »Schneiden« wie
es in manchen Gastwirtschaften wohl geübt wird, beim Flaschenbier nicht
möglich. Die Etikettierung der Flaschen gestattet dem Biertrinker eine
Kontrolle über Herkunft des Bieres; beim direkten Bezug aus der Brauerei
ist natürlich jeder Zweifel ausgeschlossen. Vor allem aber kommt die
_Bequemlichkeit der Zustellung_ in Betracht. Der Flaschenbierhändler
oder die Brauerei liefert bereitwilligst die Flaschen ohne Pfand und
drängt nicht auf sofortige Wiedergabe. Man ist nicht an das Bier des in
der Nachbarschaft wohnenden Gastwirts gebunden, sondern kann es dort
bestellen, wo es einem beliebt. Die Entfernung kommt nicht in Betracht,
da eine schriftliche oder telephonische Bestellung genügt, um innerhalb
kurzer Zeit das Bier im Hause zu haben. Hauptsächlich fällt ins Gewicht,
dass durch diese Zustellung das Lästige des Bierholens an sich vermieden
wird. Den Frauen oder erwachsenen Töchtern war das Selbsteinholen des
Bieres oft unbequem oder direkt peinlich, namentlich wenn kein
Kolonialwarengeschäft in der Nähe war und das Bier infolgedessen aus
einer benachbarten Gastwirtschaft oder Restauration geholt werden
musste. Es ist nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass durch die
Zusendung des Bieres in Verbindung mit der ebenfalls üblich gewordenen
Zustellung anderer Genussmittel manche Familien mit bescheidenem
Einkommen einen Dienstboten ersparen.

Neben diesen Gründen sind es dann weiter wohl hauptsächlich der manchmal
fühlbare _Mangel einer in der Nähe gelegenen Bezugsquelle_, welcher sich
namentlich in vornehmen Stadtgegenden zeigen wird, sowie die
_Rabattbewilligung_ gewesen, welche speziell das Lieferungsgeschäft
gefördert haben. Von Wichtigkeit war bei der ganzen Entwicklung des
Flaschenbiergeschäftes, dass die _Qualität des Flaschenbieres_ ihr
_nicht_ im Wege stand. Vom hygienischen Standpunkt aus können gegen das
Flaschenbier keine Bedenken obwalten: denn es enthält die nämlichen
Bestandteile, die nämliche Kohlensäuremenge wie das Fassbier. Ein
Verderben, »Altwerden« des Bieres durch zu langes Lagern ist bei der
Minimalgrenze, bei welcher das Bier von den Händlern schon »frei ins
Haus« gesandt wird, so gut wie ausgeschlossen, namentlich da es ja dem
Lieferanten bei einigermassen geregeltem Absatz leicht ist, seinen
Kunden das Bier möglichst frisch zu liefern. Andererseits besteht
gerade bei dem Bezug von Fassbier oft die Gefahr »nicht frisches« Bier
zu erhalten. Die Gastwirte sind bemüht, möglichst grosse Fässer
aufzulegen, weil sie bei dem Bezuge von Bier umso besser fortkommen, je
grösseres Gemäss sie nehmen (eine ganze Tonne kostet weniger als 4
Vierteltonnen) und infolgedessen lässt sich tagelanges Lagern nicht
vermeiden. Auch liegt die Regulierung der Temperatur in den Händen des
Empfängers, während dieselbe bei dem Bezuge von Bier vom Fass nur schwer
ist. So dürfte ersichtlich sein, dass die _Qualität_ des Flaschenbieres
seiner Verbreitung nicht hinderlich sein kann.

Eine Thatsache lässt sich allerdings gegen den Flaschenbierversand
anführen, die ihm vielleicht bei einem Teile der Konsumenten nicht zur
Empfehlung gereicht: er beruht fast durchweg auf _Barzahlung_. Der
kleine Viktualienhändler, der das Bier selbst erst in Flaschen vom
Bierhändler bezieht, mag seinen Kunden, die bei ihm neben anderen Waren
auch Bier holen, Kredit gewähren, ebenso der Kolonialwarenhändler und
der Gastwirt. Sie alle haben Gelegenheit, sich über die Kreditwürdigkeit
ihrer Kunden näher zu unterrichten, sie vielleicht täglich zu sehen und
wenden deshalb nichts dagegen ein, wenn vom 20. des Monats oder von der
Mitte der Woche ab »angeschrieben« und nach Empfang des Gehaltes oder
des Lohnes gezahlt wird. Der Bierhändler, der in den meisten Fällen den
Kunden nur dem Namen nach kennt, kann sich hierauf natürlich nicht
einlassen, wenigstens nicht, soweit es sich, wie in diesen Ausführungen,
um Privatkunden handelt. Geht dem Flaschenbiergeschäft hierdurch auf der
einen Seite ein Teil der Kundschaft verloren, so trägt doch andererseits
das Prinzip der Barzahlung auch zu seiner Konsolidierung bei.

Fußnoten:

[1] Es kommt hierbei noch besonders in Betracht, dass infolge des
stärkeren Bierkonsums in Süddeutschland und weil die süddeutschen
Bierwirtschaften meist nur _eine_ Sorte Bier zu führen pflegen, die
Wirtschaften pro Tag mehrere Gefässe ausschänken und infolgedessen das
Bier meist frisch ist. In Norddeutschland dagegen, beispielsweise in
Berlin, dauert bei den meisten Gastwirtschaften der Ausschank eines
Hektoliters mehrere Tage, währenddessen steht das Bier unter
Kohlensäuredruck, um es »frisch« zu erhalten. Hier ist also das
Flaschenbier kein »Notbehelf« sondern wird von manchen direkt aus
ästhetischen Gründen vorgezogen.



                                    II.

            Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.

                          I. Periode (bis 1868.)


Mit der Thatsache, dass bis in die ersten Jahrzehnte unseres
Jahrhunderts hinein in Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde
erübrigt sich die Aufgabe, die _Entstehung_ des _Flaschenbiergeschäfts_
für Berlin zu begründen. Schon Krünitz[2] erwähnt im fünften Bande
seiner Encyklopädie in dem Artikel über das Bier, der nebenbei bemerkt
287 Seiten umfasst, »das Weissbier wird in Berlin _selten vom Fass_
verkauft, sondern insgemein an die Bierschänker abgeliefert und von
diesen auf Bouteillen gezogen«. Bei der hier erwähnten Ausnahme handelt
es sich wahrscheinlich um das Koffent von dem Professor Holtze in seiner
Skizze »Berlin vor zwei Menschenaltern« schreibt: »Der gemeine Haustrunk
war ein mattherziges Weiss- oder Braunbier, die Quartflasche zu 1
Silbergroschen. Ein noch viel wohlfeileres und viel dünneres Getränk gab
es in dem südlichen Teile der Wilhelmstrasse und gewiss auch anderwärts
unter dem Namen Koffent. Wenn der Koffent, über dessen Geschmack und
Wirkungen ich nicht mitreden kann, vom Fass gezapft wurde, wie ich mich
zu erinnern glaube, _so war es das einzige Bier, welches in anderer
Gestalt als in Flaschen aus dem Keller kam_.« In welcher Weise der
Koffent mit dem Weissbier verwandt und wie es möglich war, ihn vom
Fasse zu verzapfen, oder ob es sich bei den hier von Krünitz und Holtze
in allerdings sehr unbestimmter Form ausgesprochenen Beobachtungen um
eine Art Frischbierverkauf (vgl. sp. S. 57) handelte, soll an dieser
Stelle nicht näher untersucht werden, zumal ja aus beiden Aeusserungen
hervorgeht, dass der Koffent nur eine geringe Rolle unter den Berliner
Bierarten gespielt hat. Wenn wir von dem Koffent absehen, so bleibt also
die Thatsache bestehen, dass bis weit in unser Jahrhundert hinein in
Berlin nur obergähriges Bier produziert wurde, das, wie es bei Krünitz
heisst, »auf Bouteillen« gezogen wurde. Die Produktion lag im
achtzehnten Jahrhundert in Berlin, wie auch sonst in Brandenburg, in den
Händen der Brauberechtigten, d. h. die Braugerechtigkeit war als
Realrecht mit gewissen Grundstücken verbunden. Geschah das Brauen
zunächst in den Häusern selbst, so wurden später, angeblich aus
feuerpolizeilichen, vornehmlich aber wohl aus fiskalischen Gründen
eigene Brauhäuser vom Magistrat errichtet, in denen die Bürger reihum
brauten. Doch machten gegen den Anfang unseres Jahrhunderts viele
Brau_eigner_ -- wie sie im Adressbuch bezeichnet wurden -- von ihren
Braurechten keinen Gebrauch mehr, noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts
wurden in Berlin 426 Braustellen gezählt, im Jahre 1800 war ihre Zahl
schon auf 85 gesunken. In dem Jahrzehnt zwischen 1770 bis 1780 verliert
die Brauerei den ihr bis dahin eigenen Charakter eines Nebengewerbes und
tritt als alleiniges Gewerbe ohne Berufsvereinigung auf, wenigstens
ergiebt die Statistik in diesen Jahren zum ersten Mal, dass die Zahl der
im Brauereigewerbe beschäftigten Personen _grösser_ ist, als die der
Braueigner, während früher beide Zahlen mit einander stets
übereinstimmten.[3] Die älteste von den noch heute bestehenden
Brauereien, die Weissbierbrauerei von Albert Bier, führt ihre Gründung
auf das Jahr 1792 zurück. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit
verschwindet das Eigenbrauen nach und nach vollständig und das
Brauereigewerbe entwickelt sich in ungehinderter Weise.

Mit dem Vorherrschen des obergährigen Bieres war nun zunächst der
Flaschenbierhandel in der Form des Verkaufs über die Strasse verbunden.
Wenn das Bier von den Bierschänkern auf »Bouteillen« gezogen wurde, so
wird es nicht nur in der Wirtschaft zum Ausschank gekommen, sondern auch
von den Bürgersleuten zum Teil zu Hause getrunken worden sein.
Wahrscheinlich war dieser Absatz zunächst nicht gross, da es nach den
Schilderungen, die wir über das Berlin des vorigen Jahrhunderts
besitzen, den Anschein hat, als ob der Hauptabsatz des Bieres in den
Gastwirtschaften lag und das Bier überhaupt mehr für die _männliche_
Bevölkerung reserviert und noch nicht in dem Masse wie heute als
tägliches Genussmittel in die Familie eingedrungen gewesen wäre.
Immerhin bleibt auch dann für den Verkauf über die Strasse noch eine
andere Art der Bierverwendung übrig, nämlich der Zusatz von Bier zu
Biersuppen, ferner zum Karpfenkochen, wovon übrigens auch schon Krünitz
berichtet.

Frühzeitig fand nun in Berlin schon ein Import von allerlei Bieren
statt, aus verschiedenen Teilen der Mark, ebenso wie aus Pommern (bes.
Stettin), und im Jahre 1711 findet man in der Jahresrechnung der
Steuerbehörde schon 52 Sorten fremder Biere, die in 40464 Tonnen zum
Ausschank kamen; kurze Zeit darauf sind es gar 72 Sorten geworden,
während später dieser Import wieder auf ca. 20000 Tonnen herabsank. Ob
sich unter den eingeführten Sorten auch untergährige Biere befanden,
lässt sich schwer feststellen, überwiegend waren wohl die eingeführten
Biere auch obergährig. Für den Fall, dass auch untergährige Bierarten
mit eingeführt wurden, lässt sich als sicher annehmen, dass auch bei
diesem Bier der Abzug auf Flaschen oder Kruken sich eingebürgert hat, da
die Berliner durch das Weissbier an den Genuss von Bier in der Form von
Flaschenbier gewohnt waren.

In welcher Weise sich nun der Verkauf über die Strasse erweitert hat,
welche der vorher angegebenen _allgemeinen_ Gründe für die Entwicklung
des Berliner Flaschenbierversandgeschäftes besonders massgebend gewesen
sind, dass lässt sich bei dem vollständigen Mangel an irgendwelchem
Material weder nachweisen noch konstruieren. Thatsache ist jedenfalls,
dass wir schon sehr früh authentische Nachrichten über das Bestehen
eines Flaschenbierhandels haben und zwar durch folgende, der Vossischen
Zeitung entnommene Inserate:

Aus dem Jahrgang 1820:

     Stettiner Doppelbier von A. Bergemanns Erben ist in Gefässen und
     Flaschen in deren Niederlage zu haben. R. Bettge, Gertraudt- u.
     Rossstr.-Ecke. Lautersack, Jägerstr. 52.

     Stettiner Bier in grossen und kleinen Gebinden, in Quart und
     Flaschen zu haben bei G. C. Elgeti.

     Porter Bier à Fl. 6 Gr. »bei mehreren Flaschen billiger«.
     Friedrichsgracht 60.

Diese Anzeigen bedeuten nur eine Stichprobe und liessen sich leicht
vervielfachen. Während in ihnen zunächst nur die vage Ankündigung »in
Partieen billiger«, »bei mehreren Flaschen Rabatt« sich findet, geben
spätere Anzeigen darüber genauere Angaben:

     1823. Bergemanns Stettiner Doppelbier, die grosse Flasche 5 Gr. 10
     gr. Fl. für 1 2/3 Thl. ferner Süssrahmbutter empfiehlt Dittmann,
     Zimmerstr. 78.

     1828. Wir liefern 22 Fl. à 3/8 oder 12 Fl. à ¾ Quart für 1 Thlr.
     und senden es jedem frei in seine Wohnung. Ostermann & Co.,
     Spandauerstr. 29.

Ein anderer Bierhändler führt mehrere Biersorten und empfiehlt in seiner
Anzeige aus dem Jahre 1836: Bayrisches Felsenkeller-Bier, Grünthaler,
Ale und Porter; schon 6 Jahre früher, 1830, findet sich eine Annonce,
welche speziell auf Wiederverkäufer berechnet ist:

     Den Herren _Gastwirten_ und _Restaurateuren_ liefere ich frei ins
     Haus: für 1 Thlr. 18 ¾ Fl. auch 42 2/8 Fl.; die To. zu 7 Thlr.
     Einfach-Bier To. 3 Thlr., bei mehreren To. billiger. Niederlage bei
     Ostermann, Brüderstr. 7, Philipson, Poststr. 1.

Es ist diesen Anzeigen eines gemeinsam: fast durchweg empfehlen sie
auswärtige Biere, es wird Stettiner, Kottbuser, Potsdamer,
Fürstenwalder, Augsburger, Crossener und Köstritzer Bier empfohlen,
daneben Porter und Ale. Jedoch wäre es falsch, aus dieser Thatsache
folgern zu wollen, dass das Flaschenbierlieferungsgeschäft sich zuerst
bei den auswärtigen Bieren eingebürgert hätte. Auch in den Zeiten, als
das Flaschenbierlieferungsgeschäft längst eine grössere Bedeutung
erlangt hatte, wird man vergebens nach Anzeigen suchen, welche das
Berliner Weissbier empfehlen. Wenn in diesen frühen Jahren und auch
später in den Annoncen nur von auswärtigen Bieren die Rede ist, so
beweist dies nur, dass diese Biere zu ihrer Einführung fortgesetzter
Reklame bedurften, während die Weissbierlieferungsgeschäfte eine solche
für unnötig hielten. Auf der anderen Seite lässt die zum Teil intensive
Benutzung der Reklame seitens der Niederlagen für auswärtige Biere auch
einen Schluss auf ihre kaufmännische Ueberlegenheit zu.

Zu gleicher Zeit geben diese Anzeigen aber auch nach einer anderen
Richtung hin wertvolle Fingerzeige; sie lassen in Verbindung mit anderen
Quellen erkennen, wie es in Berlin in jenen Jahren mit den
Bierverhältnissen überhaupt bestellt war. Was zunächst den Konsum von
Bier ausser dem Hause anbetraf, so konnte er geschehen beim Gastwirt
(auch Bierschänker genannt), im Restaurant und im Café oder Kaffeehaus.
Dabei war die Bedeutung dieser Bezeichnung eine ähnliche wie heute:
unter Restaurant verstand man ein Lokal für das bessere Publikum, die
Verabreichung warmer Speisen bildete bei ihm, im Gegensatz zur
Gastwirtschaft die Regel. Im Café erhielt man ausser dem Getränk, von
welchem der Name des Betriebes sich herleitet meist nur Bayrische oder
»echte« Biere. Vielfach scheint in diesen Café's weibliche Bedienung
vorgewaltet zu haben, denn in dem Inseratenanhang des Berliner
Adressbuches findet sich in diesen Jahren bei einer Annonce die
vielsagende Ueberschrift: Wo findet man ein Café mit gutem bayrischen
Bier _ohne_ weibliche Bedienung? welche Frage vom Fragesteller dann in
beruhigender Weise beantwortet wird. Das Kaffeehaus trägt einen
gemütlicheren Charakter, es verhält sich zum Café etwa wie der Gasthof
zum Hotel, das feinere giebt der Deutsche natürlich durch den
französischen Ausdruck wieder! Im Kaffeehaus gab es auch Weissbier, wie
aus einer Annonce in dem Jahrgang 1829 der Vossischen Zeitung
hervorgeht. Zum Teil besassen auch die Viktualienhändler die
Ausschankgerechtigkeit für Bier, wenigstens kann man es nicht anders
verstehen, wenn es im Adressbuch unter dem Branchenverzeichnis heisst:
Bierschänker s. a. Viktualienhändler. Schliesslich erhielt man Bier
auch in den Hotels und Gasthöfen, wenn auch deren Betriebsvereinigung
mit der Restauration wohl noch nicht so allgemein geworden war, wie
heute. In den Konditoreien dagegen, die gegenwärtig fast sämtlich Bier
führen, manche sogar »vom Fass«, scheint man bis in die vierziger Jahre
hinein kein Bier erhalten zu haben. Destillation bedeutet damals noch
einen reinen Branntweinausschank, der erst später mit dem Bierausschank
vereinigt wurde, sodass noch heute für ein Lokal, in dem neben Bier auch
Schnaps ausgeschänkt wird, die Bezeichnung »Destillation« gebräuchlicher
ist als Gastwirtschaft.

Was die Zahl der hier angeführten Geschäfte anbelangt, so gab es in
Berlin 1840 etwa 80 »Cafétiers und Restaurateure« und 380 Schankwirte,
1850 dagegen 450 Cafétiers und Restaurateure und 700 Schankwirte, die
Zahl der Viktualienhändler betrug 1840 etwa 700, 1850 gegen 1000. Doch
sind letztere Zahlen für uns ohne Wert, da wir nicht wissen, wie viele
Viktualienhändler Bierausschank betrieben. In einem Aufsatz, der in der
Wochenschrift für Brauerei veröffentlicht wurde,[4] werden bereits für
das Jahr 1825 984 Speise- und Schankwirte gezählt, allerdings erwähnt der
Verfasser, dass deren Zahl während der nächsten Jahre fortdauernd
zurückgegangen wäre.

Für den Flaschenbierhandel kommen diese Geschäfte -- mit Ausnahme der
Cafés und wohl auch der Hotels -- insofern in Frage, als sie Bier über
die Strasse verkaufen. Die Cafés bezogen das Bier, dessen Absatz bei
ihnen ja noch mehr als heute Nebengeschäft war, selbst erst vom
Bierhändler und beschäftigten sich nur mit dem Ausschank, ebenso die
Hoteliers und Gasthofbesitzer. Die »Kaffeehäuser« dagegen (deren es
allerdings wohl nur wenige gab), verkauften auch Bier über die Strasse
und zwar kostet nach einer Annonce aus dem Jahre 1828 die Flasche
Weissbier »im Hause« 2 ½ Sgr. »ausser dem Hause« 2 Sgr. Bei den
Restaurateuren, die besser durch die damals auch noch übliche
Bezeichnung »_Speisewirte_« gekennzeichnet werden, spielt der Verkauf
über die Strasse nur eine geringe Rolle, manche verzichten ganz darauf.
In der Hauptsache lag also der Verkauf über die Strasse in den Händen
der Schankwirte und Viktualienhändler, bei welchen letzteren das Bier
unter den zum Verkauf gelangenden Viktualien an erster Stelle gestanden
zu haben scheint. Neben den Viktualienhändlern kommt schliesslich noch
der Material- oder Kolonialwarenhändler, auch wohl einfach »Kaufmann«
genannt, in Betracht.

Diese drei letzteren Geschäftszweige müssen wir näher ins Auge fassen,
um über die Natur des Bierlieferungsgeschäftes in den ersten Jahren
seiner Entwicklung Klarheit zu erhalten. Es sind vorher die sachlichen
Gründe namhaft gemacht worden, welche für den Bierbezug in grösseren
Quantitäten sprechen. Der _äussere Anlass_ zu einem solchen Bierbezug
konnte ja leicht gegeben sein, z. B. bei Festlichkeiten in der Familie
oder sonstigen besonderen Gelegenheiten, welche einen starken Bierkonsum
voraussehen liessen. Da es sich in einem solchen Fall wohl um die
Abnahme von 15-20 Flaschen handelte, so berechnete der Lieferant auch
einen ermässigten Preis bezw. gab eine oder zwei Flaschen mehr, als er
nach dem Detailpreis zu liefern verpflichtet war. Eine gewisse
Bequemlichkeit[5] und die Absicht, dauernd diesen Rabatt zu erhalten,
waren unter den angeführten Gründen wohl die augenfälligsten und daher
zunächst wirkenden, welche den Einzelfall zu einer dauernden
Gepflogenheit machten. In der ersten Zeit hat sich der Kundenkreis des
Bierhändlers gewiss nur über die nächste Nachbarschaft erstreckt. Dann
konnte es aber wohl vorkommen, dass jemand aus der Nachbarschaft
fortzog, das Bier aber noch von seinem früheren Lieferanten beziehen
wollte; Verwandte und Bekannte des Bierhändlers aus anderen Stadtteilen
kamen hinzu, und so begann das Lieferungsgeschäft seinen anfänglichen
Charakter als _Gelegenheitsgeschäft_ aufzugeben und ein planmässig auf
Erwerbung von Kunden zum Zwecke des Absatzes grösserer Quantitäten Bier
gerichteter Geschäftsbetrieb zu werden.

Dass für Berlin dieser Charakter dem Bierlieferungsgeschäft schon
frühzeitig aufgeprägt wurde, ist vorher gezeigt worden. Wenn man nun die
Namen derjenigen, welche die citierten Annoncen veröffentlicht haben, im
Adressbuch nachschlägt, so findet man bei der Mehrzahl von ihnen die
Bezeichnung »Kaufmann«. Im Berliner Sprachgebrauch ist diese
Bezeichnung damals, wie z. T. auch noch heute, gleichbedeutend gewesen
mit _Materialwarenhändler_, während man in den meisten Fällen, heute den
Begriff von Handlungsgehülfen, Komptoirpersonal, überhaupt
kaufmännischer _Angestellten_ damit verbindet. Hinter den Namen einiger
der Inserenten finden wir die Berufsbezeichnung »Handelsmann«, einer
wird als Posamentier (!) bezeichnet, mehrere als Restaurateure, wobei
hinzugesetzt ist »und Niederlage fremder Biere«. Fügen wir hinzu, dass
schon Ende der dreissiger Jahre der Begriff des Viktualienhändlers mit
dem des Bier_händlers_ identisch ist (nicht mehr mit dem des
Bier_schänkers_), so ergiebt sich für die Gestaltung des
Bierversandgeschäftes folgendes Bild:

Es ist schon damals zu unterscheiden zwischen den Geschäften, welche
sich mit dem Vertrieb des Berliner obergährigen Weissbiers und denen,
welche sich hauptsächlich mit dem Vertrieb auswärtiger, z. T.
untergähriger Biere abgeben. Die Inhaber der ersteren, die grosse
Mehrzahl, setzen sich zusammen aus Viktualienhändlern und Gastwirten,
die der letzteren aus Kaufleuten (d. h. Kolonialwarenhändlern) und
Restaurateuren. Aus diesen Bezeichnungen lässt sich schon ersehen, dass
die obergährigen _Berliner Biere_ das Volksgetränk darstellten, während
die auswärtigen Biere von den feineren Kreisen genossen wurden, die ja
auch sonst ihre Bedürfnisse zumeist nicht beim Viktualien-, sondern beim
Kolonialwarenhändler deckten und ihr Glas Bier nicht beim Bierschänker,
sondern im Restaurant tranken. In der ersteren Kategorie scheint das
_Lieferungs_geschäft zumeist bei den Viktualienhändlern ausgebildet
gewesen zu sein, vielleicht schon deshalb, weil dem Viktualiengeschäft
für sich die Frau allein viel besser vorstehen konnte, als der
Gastwirtschaft. Während der Mann die Bestellungen auf Bier ausführte und
mit dem Handwagen oder einem primitiven Gefährt (Hundewagen) das Bier an
die Kunden ablieferte, ebenso zu Hause den Abzug, die Reinigung der
Flaschen etc. besorgte, verkaufte die Frau Gemüse, Obst, Kartoffeln,
Bier in einzelnen Flaschen und die übrigen zum Haushalt gehörenden
Artikel des Geschäfts, vermietete die Drehrolle für das Rollen der
Wäsche etc., alles Obliegenheiten, die ihrer Natur nach der Frau viel
eher anstehen, als dem Mann. In der Gastwirtschaft dagegen, ist das
Bedienen der Gäste, die Unterhaltung mit ihnen u. a. wieder durchaus
Sache des Mannes, sodass dieser, wenn er neben der Gastwirtschaft noch
Bierverlag betreibt, immer in Gefahr kommt, eines der Geschäfte auf
Kosten des anderen zu vernachlässigen.

So ist die erste Geschäftsart für die Ausbildung des
Bierlieferungsgeschäftes günstiger als die letztere und die Loslösung
des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung ist in ihr wahrscheinlich
eher erfolgt, als in den wenigen Gastwirtschaften, welche einen über die
nächste Nachbarschaft hinausgehenden Bierversand betrieben.

Was nun die »Bier-Niederlagen« angeht, welche schon früh als besondere
Rubrik im Berliner Adressbuch auftauchen, so tragen sie einen ähnlichen
Charakter, wie heute die »Vertretungen« oder »Generalagenturen« der
auswärtigen Brauereien. Allerdings mit zwei Ausnahmen. Die heutigen
Vertreter oder Generalagenten auswärtiger Brauereien beschränken sich
_meist_ auf den Fassbierhandel und überlassen den Verschleiss in
Flaschen an Zwischenglieder; jene Bierniederlagen gaben zwar auch das
Bier in Fässern ab, wenn es verlangt wurde; das Hauptgeschäft aber
bildete der Vertrieb von Flaschenbier und zwar sowohl in der Form der
_Lieferung_ als auch in der des Verkaufes über die Strasse. Die
Verbindung mit dem Verkauf über die Strasse, der bei manchen vielleicht
den beträchtlicheren Teil des Gesamtumsatzes ausmachte, giebt auch den
zweiten Hauptunterschied: die Bierniederlage trat damals nur in
Berufsvereinigung mit anderen Geschäften auf, die heutige Vertretung
bildet ein Geschäft für sich. Die Aehnlichkeit auf der anderen Seite
liegt darin, dass beide das Bier in Fässern von einer auswärtigen
Brauerei beziehen und vertreiben, ebenso dass diese Bierniederlagen, wie
heute die Vertretungen, im Gegensatz zu den übrigen Bierhandlungen schon
frühzeitig _kaufmännisch_ betrieben wurden. So wird nicht nur die
Reklame von ihnen zuerst ausschliesslich und planmässig zur Gewinnung
von Kunden betrieben, sondern es muss auch auffallen, dass unter ihnen
zuerst ein Geschäftsinhaber auftritt, der zur Korporation der Berliner
Kaufmannschaft gehört (C. W. Hoffmann 1830); ebenso wie zuerst unter
ihnen Kompagniegeschäfte sich bilden (Ostermann & Co., 1828).

In der weiteren Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels tritt nun
bis zu dem Jahre, das wir als Schlusspunkt der ersten Periode angenommen
haben, in den Konsumtionsverhältnissen ein Moment auf, welches _damals_
auf die Entwicklung des Flaschenbierhandels noch keinen tiefgehenden
Einfluss ausgeübt hat, wegen seiner Wichtigkeit aber doch an dieser
Stelle schon erwähnt werden muss. Es betrifft die Einführung des nach
bayrischer Art gebrauten Bieres in Berlin. Nach der von uns gegebenen
Darstellung war der Konsum der Berliner Einwohnerschaft bis dahin
gedeckt worden durch in Berlin gebrautes obergähriges (Weiss- und
Braunbier) und durch auswärtiges Bier, das sowohl obergährigen als auch
untergährigen Charakters sein konnte. Nun wird im Jahre 1838 in Berlin
durch den früheren bayrischen Weinküfer Hopf zum ersten Male Bier nach
bayrischer Art gebraut und in seinen, am Tempelhofer Berg gelegenen
Lokalitäten zum Ausschank gebracht[6]. Das neue Bier mundet den
Berlinern zum grossen Teile ausserordentlich und findet daher leichten
Eingang in den Konsum, verschiedene Braumeister, die anfänglich bei Hopf
angestellt waren, machen sich selbständig. Ebenso wie der erste
Hersteller des bayrischen Bieres aus einer Weinhandlung hervorgegangen
ist, so soll auch in den Weinstuben zuerst das bayrische Bier neben dem
Wein eingeführt worden sein[7]. Eine besondere Anziehungskraft übte auf
die Berliner die von Hopf seit 1840 eingeführte, auch von Bayern
importierte Sitte des »Bock«-Anstiches im Frühjahr aus; bis in die
achtziger Jahre war der Bock-Ausschank am Tempelhofer Berg ein
Wallfahrtsort für die Berliner und der erste Tag des Bock-Anstiches
bedeutete ein Ereignis. Eine Anzahl von grossen Ausschänken wurde
gegründet, sogenannte »Bayrische Bierhallen«. In welcher Weise der
Konsum von bayrischem Bier seit seiner Einführung zugenommen hat,
darüber fehlen uns leider zuverlässige Zahlen, wie ja die ersten Zahlen
über die Berliner Bierproduktion überhaupt erst für das Jahr 1860 aus
dem Jahresberichte der Aeltesten der Kaufmannschaft erhältlich sind. Im
Jahre 1860 hatte die Produktion des Lagerbieres beinahe die Hälfte von
der des Weissbieres erreicht: sie betrug 150421 hl; die
Weissbierproduktion 370284 hl. Schon 1865 hatte sich das Verhältnis auf
324108 zu 544723 verschoben und vom Jahre 1869 an begann die Produktion
des nach bayrischer Art gebrauten Lagerbieres die der obergährigen Biere
zu überholen, und hat sich bis in die Gegenwart hinein aus ihrer
führenden Stellung nicht mehr verdrängen lassen.

_Zunächst_ wurde, wie schon bemerkt, eine auffallende Aenderung in der
Form des Flaschenbierhandels durch die Einführung und schnelle
Ausbreitung des Konsums von »bayrischem Bier«, wie es in Berlin genannt
wurde, nicht bewirkt. Eine Konkurrenz wurde dadurch den
Weissbierbrauereien und den auswärtigen Brauereien geschaffen, die Bier
nach Berlin exportierten. Diese Konkurrenz wirkte auch auf die
Bier-Niederlagen ein, denn es ist ersichtlich, dass z. B. der Absatz
auswärtiger untergähriger Biere durch die Konkurrenz des neuen Berliner
untergährigen Bieres bedroht sein musste. Die übrigen Bierhändler
schwankten eine Zeit lang in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Biere; ein
Teil unter ihnen beschränkte sich bis in den Anfang der sechsziger Jahre
hinein auf den Absatz von Weiss- und Braunbier. Die Mehrzahl jedoch kam
dem Verlangen ihrer Kunden nach, zog auch das »bayrische Bier«[8] auf
Flaschen und versuchte dadurch den Ausfall der durch die Zurückdrängung
des Konsums von Weissbier herbeigeführt wurde, zu kompensieren.
Allerdings waren ja von vornherein für den Flaschenbiervertrieb die
Chancen bei dem bayrischen Biere erheblich ungünstigere als bei dem
Weissbier. Da das Weissbier auf Flaschen gezogen werden _musste_, so war
bei ihm der Absatz in Flaschen gleich 100 %. Das bayrische Bier dagegen
kam zu etwa 70 % vom Fass zum Ausschank und nur der kleinere Teil wurde
in der Form des Flaschenbieres genossen. Neben den grossen
Ausschanklokalen, in denen -- schon der Bequemlichkeit halber -- das
bayrische Bier sich äusserst schnell einbürgerte, begannen auch die
Gastwirte nach und nach mit dem Ausschank und wenn es auch gewiss in den
sechsziger Jahren noch keine Gastwirtschaften gab, welche _nur_
bayrisches Bier ausschänkten, so verringerte sich doch andererseits auch
ständig die Zahl derjenigen, welche nur Weissbier führten und
allmählich begannen diejenigen Geschäfte zu überwiegen, bei denen das
Hauptgewicht auf dem Ausschank des bayrischen Bieres lag.

Auf den ersten Blick scheint es, als wenn diese Veränderung in den
Konsumtionsverhältnissen den Bierhändlern nur Nachteile hätte bringen
können. Vor allen ging die Lieferung an die grossen Ausschanklokale in
Berlin und Umgegend zurück; eine Kompensation durch Lieferung von
bayrischem Bier war hier ausgeschlossen, denn wenn diese
Ausschankstätten bayrisches Bier verschänkten, so bezogen sie es in
Fässern von den Brauereien. Doch stand dieser Absatzminderung zunächst
die _absolute_ Steigerung der Weissbierkonsumtion entgegen, die im
Zusammenhang mit der Bevölkerungszunahme auch damals anhält. Dazu kommt
aber noch ein anderes Moment. In vielen Gastwirtschaften hatte, wie
schon bemerkt, der Ausschank von bayrischem Bier den des Weissbieres bei
weitem überflügelt. Unter diesen Umständen hielt es der betreffende
Gastwirt nicht mehr für nötig, das Weissbier selbst abzuziehen, sondern
bezog es in Flaschen vom Bierverleger. Es hängt dies damit zusammen,
dass der Abzug des bayrischen Bieres, das Verschänken des in der
Brauerei genussreif hergestellten Bieres durchaus keine Schwierigkeiten
macht, im Vergleich zu dem Abzug von Weissbier, das zumal früher eine
individuelle Behandlung verlangte (vgl. später S. 58). So kam es denn,
dass mit der Einführung des bayrischen Bieres viele Leute aus allerlei
Berufen ohne irgend welche Vorkenntnisse eine »Kneipe« aufmachten, denen
das Abziehen des Weissbieres nicht nur wegen des geringeren Absatzes
unnötig, sondern in den meisten Fällen _unbequem_ erschien und die es
deshalb vorzogen, das Bier vom Flaschenbierhändler zu beziehen. War
früher der Gastwirt fast in allen Fällen ein Konkurrent des
Flaschenbierhändlers, so wurde jetzt eine grosse Anzahl zu Kunden ihres
früheren Konkurrenten. Eine ähnliche Erscheinung finden wir bei den
Viktualienhändlern. Ein Teil derselben betrieb den Absatz von Bier als
Hauptgeschäft und bildete das Hauptkontingent für den neu sich bildenden
Stand der Bierverleger, die übrigen jedoch gaben den Abzug des Bieres
auf und zogen es vor, das Bier in Flaschen vom Flaschenbierhändler zu
beziehen.

Es ist anzunehmen, dass diese Umwandlungen in der Gastwirtschaft und im
Viktualienhandel die durch die Einführung des bayrischen Bieres
bedingte teilweise Ungunst der Geschäftslage aufhoben. Nimmt man hinzu,
dass der Bedarf fortwährend im Steigen begriffen war, eine Uebersetzung
in dem Gewerbe des Flaschenbierhandels aber nicht eintrat, so konnte die
Lage der Flaschenbierhändler ohne Uebertreibung als eine sehr günstige
bezeichnet werden. Diese Gunst der Geschäftslage führt dazu, dass
zunächst schon in den fünfziger, in stärkerem Massstabe dann in den
sechsziger Jahren aus den verschiedenen Betriebsvereinigungen der
Flaschenbierhandel als _selbstständige Unternehmung_ sich loszulösen
beginnt. Und zwar aus dem Viktualiengeschäft und der Gastwirtschaft der
Bier-Verlag, aus der in Verbindung mit Restauration oder
Kolonialwarenhandlung betriebenen Bier-Niederlage die selbständige
Vertretung. Im Jahre 1868 finden wir im Branchenregister des Berliner
Adressbuches zum ersten Male die Rubrik »Bier-Verleger« und zwar werden
in ihr 102 Namen aufgeführt mit Inbegriff der Vertretungen auswärtiger
Brauereien. Dieser Umstand ist natürlich nicht dahin zu deuten, als ob
im Jahre 1868 oder überhaupt in einem Zeitraum von wenigen Jahren die
Umwandlung aus der Betriebsvereinigung in den selbständigen Bierverlag
vor sich gegangen sei, es wurde schon darauf hingewiesen, dass bereits
in den fünfziger Jahren Bierverlagsgeschäfte als solche bestanden.[9]
Andererseits ist als ebenso sicher anzunehmen, dass der Prozess der
Loslösung des Bierverlages aus der Betriebsvereinigung auch im Jahre
1868 noch nicht abgeschlossen war und namentlich die Form der
Betriebsvereinigung des Bier-Verlages mit der Gastwirtschaft vielfach
noch bestand. Immerhin ist die Thatsache, dass im Jahre 1868 die
Bierverleger durch die Aufnahme ihres Gewerbes im Berliner Adressbuch
als besonderer Berufsstand gewissermassen legitimiert wurden, wichtig
genug, um in ihr einen gewissen Abschluss des ersten Teiles der
Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels zu sehen. Noch aus einem
anderen Grunde. Um dieselbe Zeit, in welcher der Bierverlag immer mehr
selbständig wurde, entsteht gleichzeitig in Berlin die erste
Lagerbrauerei für bayrisches Bier _in der Form der Aktiengesellschaft_,
welche versucht, die als Zwischenglieder zwischen Brauerei und Publikum
stehenden Bierverleger dadurch auszuschalten, dass sie, und zwar
im Jahre 1868, _ihr Flaschenbier direkt an die Konsumenten
absetzt_. Der Bierverlag als selbständiges Unternehmen auf der einen
-- die Lagerbierbrauerei als Aktiengesellschaft, welche den
Flaschenbiervertrieb in eigene Regie nimmt, auf der anderen Seite --
eröffnen für unsere Betrachtung ganz neue Ausblicke, die von selbst in
die zweite Periode der Entwicklung des Berliner Flaschenbierhandels
hinüberleiten.

Fußnoten:

[2] Oekonomische Encyklopädie, oder allgemeines System der Land-, Haus-
und Staats-Wissenschaft etc. In 242 Bänden von 1772-1858.

[3] Vergl. Wiedfeldt, Statistische Studien zur Entwicklungsgeschichte
der Berliner Industrie von 1720-1890. Schmollers Forschungen, Band XVI,
Heft 2.

[4] Berlin im Zeichen des Gambrinus vom Jahre 1319 bis zum Jahre 1848.
(Ohne Nennung des Verfassers.) Wochenschrift für Brauerei, Berlin. XVI.
Jahrgang.

[5] Z. B. die Unlust des Treppensteigens bei dem Aufkommen der hohen
vierstöckigen Häuser.

[6] Schon 1829 hatte übrigens die preussische Regierung auf ihre Kosten
und wohl auf Anregung der Königin Elisabeth, einer bayrischen Prinzessin
2 (Potsdamer) Brauer nach München zur Erlernung der bayr. Brauerei
geschickt. Vgl. Struve, Bayr. Braugewerbe, pag. 60.

[7] Wie anderwärts, so liessen auch in Berlin Weinhändler und
Hotelbesitzer ihre Söhne oft Brauer werden und in München lernen. Die
Familien Habel und Happold gehören hierher, erstere eine Weinhandlungs-,
letztere eine Hotelbesitzersfamilie, die zuerst auch eine sogenannte
»bayerische Bierstube« führte.

[8] Diese Bezeichnung ist sprachlich unrichtig, aber da sie in Berlin
eingeführt ist (das aus Bayern eingeführte Bier bezeichnet man im
Gegensatz zu dem nach bayrischer Art gebrauten Berliner Lagerbier als
»echtes«), so ist sie auch in dieser Arbeit beibehalten worden.

[9] Als der älteste Bierverleger wurde mir ein gewisser Lange,
Barnimstrasse, bezeichnet, der bereits 1842 sein Viktualiengeschäft
aufgegeben und sich lediglich mit dem Vertrieb von Flaschenbier befasst
haben soll.



            Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts.

                   II. Periode (1868 bis zur Gegenwart).


Bei unseren Betrachtungen über die weitere Entwicklung des Berliner
Flaschenbiergeschäfts werden wir von der Entwicklung des Berliner
Bierkonsums im allgemeinen auszugehen haben. Anschliessend hieran wird
es uns leicht sein, die Einwirkung dieser Entwicklung auf den Genuss von
Flaschenbier und so auf das Flaschenbiergeschäft selbst zu ersehen. Die
Weiterbildung des Berliner Brauereigewerbes wird uns die Anteilnahme der
Brauereien an der Befriedigung des Flaschenbierkonsums zeigen, ebenso
die Entstehung der Kannenbier- und Syphongeschäfte und deren Bedeutung.
Die Verschiebungen in der Lage des Bierverlegerstandes durch die
Einwirkung der vorerwähnten Momente werden dann deutlich erkannt werden
können.


                 Die Entwicklung des Berliner Bierkonsums.

In erster Linie werden hierbei die Vorgänge in der Bewegung der
Bevölkerung ins Auge zu fassen sein. Denn naturgemäss kommt die
Bevölkerung nach Zahl und Zusammensetzung vor allem _da_ in Betracht, wo
es sich um den Konsum von Genussmitteln handelt. Berlins Bevölkerung ist
nun, wie bekannt, in einer selbst für eine Grossstadt überraschenden
Weise gestiegen. Noch 1858 hatte Berlin kaum eine halbe Million
Einwohner (448000), zehn Jahre später zählte es bereits 700000 und 1876
erreichte es fast die Million (964000). Rechnet man die Vororte im
Umkreise von 2 Meilen hinzu, die ja bei der Ausbildung der
Verkehrsverhältnisse de facto längst zu Berlin gehören, so hat Berlin
bereits 1875: 1131000, 1885: 1559000 und 1895: 2255000 Einwohner. Die
Konsumfähigkeit wird dabei durch ihre Alterszusammensetzung noch erhöht.
Es werden in einer Grossstadt wohl in den meisten Fällen Leute im
erwerbsfähigen Alter in den »besten Jahren« zahlreicher zu finden sein,
als in der Mittel- oder Kleinstadt und gar auf dem Lande, weil die in
den Städten dominierende Grossindustrie auf der einen Seite diese Leute
braucht und auf der anderen Seite bei diesen selbst der Trieb zu
wandern, der Wunsch, die Arbeitskraft möglichst teuer zu verkaufen und
gleichzeitig das Einerlei des Landes oder der Kleinstadt mit dem lebhaft
pulsierenden Leben der Grossstadt zu vertauschen, besonders in jungen
Jahren stark ausgebildet ist. Wie sich diese Thatsache in dem
Altersaufbau der Bevölkerung bemerkbar macht, zeigt nachfolgende
Tabelle, welche ebenso wie die meisten auf Berlin bezüglichen
statistischen Angaben, Wiedfeldt's vorzüglichem Werke entnommen ist. Es
standen danach 1890 von 100 Personen im Alter von:

  -------------------------------------------------------------------
              | unter|10 bis|20 bis|30 bis|40 bis|50 bis|60 bis|über
              |  10  |  20  |  30  |  40  |  50  |  60  |  70  | 70
  ------------+------+------+------+------+------+------+------+-----
  in Preussen | 24,8 | 20,7 | 16,2 | 12,9 | 10,1 |  7,6 |  5,0 | 2,7
  in Berlin   | 19,1 | 17,5 | 23,1 | 17,1 | 11,5 |  6,5 |  3,6 | 1,6
              |      |      |\------------v------------/|      |
              |      |      |+ 6,9 |+ 4,2 |+ 1,4 |      |      |

Nun stellen die Altersklassen vom 20. bis zum 50. Jahre gewiss
denjenigen Teil der Bevölkerung dar, welcher produktiv am thätigsten ist
und auch für den Bierkonsum in erster Linie in Betracht kommt. Da nun
gerade diese Bevölkerungsklassen in Berlin um 12,5 % stärker vertreten
sind, als in der gesamten preussischen Monarchie so kann es im
Zusammenhang mit der raschen Bevölkerungszunahme nicht auffallen, wenn
auch der Bierkonsum absolut und relativ in erheblichem Maasse gestiegen
ist. Er zeigt im allgemeinen eine stetige Aufwärtsbewegung, wenn auch
die Durchschnittszahlen der Gründerjahre in den darauffolgenden Jahren
wirtschaftlicher Depression nicht erreicht wurden, wie ja in gewisser
Beziehung die Verhältniszahlen des Bierkonsums gleichzeitig ein Bild des
jeweiligen Wohlstandes der Bevölkerung abgeben.[10] Wenn wir nun die
Produktionszahlen betrachten (vgl. Tabelle), so zeigen dieselben neben
dem Steigen der Produktion zugleich eine Verschiebung der
Verhältniszahlen beider Arten des produzierten Bieres.

                        _Bierproduktion in Berlin_.

  -----------------------------------------------------------------------
         |                 |               |              |   pro Kopf
         |  untergähriges  |  obergähriges |    Gesamt-   |     der
   Jahr  |      Bier       |      Bier     |  Produktion  |  Bevölkerung
         |       hl        |       hl      |      hl      |      l
  -------+-----------------+---------------+--------------+--------------
   1860  |      150421     |     370284    |    520705    |     110
   1865  |      324108     |     544723    |    868831    |     132
   1870  |      536840     |     512878    |   1049718    |     133
   1875  |     1112283     |     874317    |   1986600    |     206
   1880  |     1983357     |     708267    |   1799624    |     160
   1885  |     1492487     |     805927    |   2308414    |     176
   1890  |     1939023     |    1060001    |   2999024    |     189
   1895  |     2379368     |    1234153    |   3613521    |     202

Schon vorher ist darauf hingewiesen worden, wie das erst um das Jahr
1840 eingeführte bayrische Lagerbier sich in kurzer Zeit in allen
Kreisen der Bevölkerung Eingang zu verschaffen wusste, sodass um die
Mitte der sechziger Jahre bereits nur noch doppelt soviel Weissbier
gebraut wurde als Lagerbier. Den stärksten Umschwung aber brachte der
Anfang der siebziger Jahre. Es wurden produziert:

                    -----------------------------------
                            | untergährig | obergährig
                     Jahr   |     hl      |     hl
                    --------+-------------+------------
                     1860   |   150421    |   370284
                     1865   |   324108    |   544723
                     1868   |   417340    |   418169
                     1869   |   525534    |   462711
                     1870   |   536840    |   512878
                     1871   |   614231    |   526660
                     1872   |   917813    |   654718
                     1873   |  1088155    |   766099
                     1874   |  1148421    |   785115
                     1875   |  1112283    |   874317

Bereits um die Mitte der siebziger Jahre hat also das bayrische Bier
beinahe jenen Anteil an der Gesamtproduktion zu erlangen gewusst, den
es bis zum Ausgang der neunziger Jahre behauptet und noch um ein
geringes überschritten hat (von 61,1 auf 64,9 %). Verschiedene Gründe
sind dafür maassgebend gewesen, dass gerade Anfang der siebziger Jahre
dieser Umschwung in den Berliner Bierkonsumtionsverhältnissen eintrat,
zunächst die gesteigerte Kaufkraft des Publikums, welches durch die
ausserordentlich günstige Geschäftslage in den »Gründerjahren« in den
Stand gesetzt wurde das _teurere_ bayrische Lagerbier zu bezahlen; denn
das Glas Bayrisch à 3/10 Liter kostete 10 Pfg., während die für
denselben Preis abgegebene »kleine Weisse« 5/10 Liter enthielt und von
dem »einfachen« Weiss- und Braunbier 8/10 oder oft auch 10/10 Liter nur
auf 10 Pfg. kamen. Dann sind aber auch hier vor allem Aenderungen in der
Bevölkerungszusammensetzung in Betracht zu ziehen. Gewisslich ist gerade
in diesen Jahren die Berliner Bevölkerung am stärksten in ihrer
Zusammensetzung in der Richtung des Vorwiegens der jüngeren
Altersklassen und in der Tendenz einer Zurückdrängung des Berlinertums
beeinflusst worden. Ebenso wie der erstere Umstand im Zusammenhang mit
der Bevölkerungszunahme den Konsum im allgemeinen steigerte, so trug die
Thatsache, dass das Berlinertum innerhalb der Berliner Bevölkerung an
Einfluss und Zahl verlor, auf der anderen Seite dazu bei, das
Ueberwiegen des Konsums von bayrischem Bier zu bewirken. Denn das
Berliner Weissbier ist, wie u. a. auch der Name besagt ein spezifisch
berlinisches Getränk und seine Eigenart wie seine Vorzüge werden
infolgedessen auch nur von »echten« Berlinern in richtiger Weise
eingeschätzt und gewürdigt. Wie die Form der Gläser und die Natur des
Bieres ein hastiges Heruntergiessen verbieten, vielmehr Ruhe und
Behaglichkeit zum Geniessen des Weissbieres Vorbedingung sind, so kann
man vielleicht sagen, dass in der Eigenart dieses Bieres sich das Bild
des behäbigen, bedächtigen und etwas philiströsen alten Berliner
Bürgertums spiegelt. Welcher Gegensatz zwischen einer Weissbierstube im
alten Berlin und den in den letzten Jahren entstandenen berühmten
Aschinger'schen Bierquellen! Dort die Bürger etwas ehrwürdig an den
einfachen Tischen vor den runden grossen Gläsern vereinigt, Zeitung
lesend oder in Ruhe und Behäbigkeit sich unterhaltend. Hier ein ewiges
Hasten und Treiben, Kommen und Gehen, die Einzelnen kaum sich Zeit
lassend, um Platz zu nehmen, sondern im Stehen eines der obligaten
belegten Brödchen essend oder einen Schnitt echten Bieres
herunterstürzend und mit dem Blick auf die Uhr nach einigen Minuten
wieder forteilend, um anderen Platz zu machen, welche ebenso wie sie »in
der Eile« etwas »geniessen« wollen. Es ist interessant und gewiss nicht
Zufall, dass in denselben Jahren, in welchen in Berlin das bayrische
Bier eingeführt wurde, auch in den meisten Schichten der Bevölkerung die
_Cigarre_ an die Stelle der _Pfeife_ trat. Wenn wir noch einen Schritt
weiter gehen und an die Cigarette denken, so wird man unbedingt
beipflichten müssen, dass die Vorbedingungen für den Genuss bei beiden
ganz verschiedenartige sind und dass aus dem Genuss des Tabaks in der
einen oder der anderen Form sehr wohl Rückschlüsse auf den Charakter der
Rauchenden oder doch wenigstens, auf die Umstände gemacht werden können,
unter denen das Rauchen geschieht. Aehnlich steht es mit dem Genuss von
Weiss- oder bayrischem Bier. Allerdings darf man nicht Ursache und
Wirkung verwechseln, wie Prof. Hoppe es thut, wenn er den unruhigen Sinn
der Berliner in den vierziger Jahren zum Teil auf das Konto der
Einführung des bayrischen Bieres setzen will. Nein, weil Berlin infolge
seiner Entwicklung zur Grossstadt aus dem behäbig ruhigen Leben
aufgestört wurde, deshalb fügte sich das bayrische Bier viel besser in
das Leben der Stadt ein, als es in früherer Zeit der Fall gewesen wäre.
Und dass gerade der Charakter der Gründerjahre diese Wirkung in der
Verschiebung des Konsums der beiden Biersorten am stärksten zum Ausdruck
bringen musste, leuchtet ohne weiteres ein.

In der Folgezeit hat sich, wie schon erwähnt, an dem Verhältnis der
Produktion beider Biersorten wenig geändert. Im Jahre 1898, dem letzten,
für das uns Zahlen vorliegen, wurden produziert 2480418 hl untergähriges
und 1357993 hl obergähriges Bier, was einem Verhältnis von 64,9 zu 35,1
entspricht. Noch ungünstiger aber stellt sich das Verhältnis, wenn die
Zahlen der Ein- und Ausfuhr in Berücksichtigung gezogen werden. Es
wurden im Jahre 1898 in Berlin eingeführt 607150, ausgeführt 626527 hl.
Die Einfuhr ist lediglich den untergährigen Bieren zuzuzählen mit
Ausnahme der ca. 20-30000 hl obergährigen Grätzer Bieres, das aber auch
mit dem Weissbier durchaus nicht verwandt ist. Nimmt man nun an, das
Berliner Weissbier sei an der Ausfuhr nur mit demselben prozentualen
Verhältnis beteiligt, wie an der Produktion, so sinkt der Anteil des
Weissbieres an dem genannten Berliner Bierkonsum auf ca. 30 %. In
Wirklichkeit dürfte sich aber das Ergebnis noch ungünstiger stellen,
denn es ist bekannt, dass das Berliner Weissbier in grossen Mengen nach
aussen versendet wird; sein Anteil an der Ausfuhr wird daher vermutlich
bedeutend höher sein, als derjenige an der Produktion. Wenn in den
letzten Jahren die _Produktion_ des Weissbieres absolut und z. T. auch
relativ gestiegen ist (1883/84 war der Anteil des Weissbieres an der
_Produktion_, d. h. ohne Berücksichtigung der Ausfuhr auf 30,06 %
gefallen), so ist diese Erscheinung neben anderen Gründen vielleicht
darauf zurückzuführen, dass die Berliner Weissbierbrauereien für den
Rückgang des Berliner Weissbierkonsums in der Provinz einen Ersatz
gesucht und gefunden haben. Ob mit dem Aussterben des alten Berlinertums
auch der Konsum von Weissbier aufhören wird, kann dagegen stark
bezweifelt werden. Vielfach wird das Weissbier heute von den weniger
wohlhabenden Klassen schon wegen seiner Billigkeit dem bayrischen Biere
vorgezogen, die Versendung kleiner und kleinster Gebinde, (allerdings
handelt es sich bei dieser Versendung um schwächer eingebrautes
(einfaches) Weiss- oder Braunbier) z. B. zum Preise von 1 Mark nebst
pfandlosem Hingeben von Utensilien, welche zum Selbstabzug nötig sind,
hat den Absatz des Weissbieres bedeutend gesteigert, auch scheint es,
als ob ein Teil der Arbeiterschaft seit dem Boykott gegen die
Lagerbier-Brauereien (1894) sich vielfach mit dem Weissbier wieder
befreundet hätte. Namentlich in den Arbeitspausen wird von den Arbeitern
auch heute noch vielfach beim Gastwirt Weissbier konsumiert, während in
der Fabrik fast nur bayrisches Bier getrunken wird, hauptsächlich
deshalb, weil das bayerische Bier bequem »aus der Flasche« getrunken
werden kann, was beim Weissbier nicht der Fall ist. Es ist bedauerlich,
dass in den Aufzeichnungen über Import und Export des in Berlin
konsumierten bezw. produzierten Bieres ein Unterschied zwischen
obergährigem und untergährigem Bier nicht gemacht wird. Eine solche
Unterscheidung allein würde uns in den Stand setzen, genau den Anteil
beider Bierarten am Berliner Konsum festzustellen. Jedenfalls ist bei
Betrachtung der mitgeteilten Zahlen und für daraus später zu ziehende
Schlüsse daran festzuhalten, dass die Höhe der Weissbierproduktion
allein für den Anteil am Gesamtkonsum nicht genügende Anhaltspunkte
bietet.


              Einwirkung der Konsumtionsverhältnisse auf das
                      Flaschenbierlieferungsgeschäft.

Die Erhöhung des Bierkonsums und die Veränderung des Anteils der beiden
Biersorten an ihm beeinflusste das Flaschenbiergeschäft und speziell das
_Flaschenbierlieferungsgeschäft_ in günstigem Sinne. Verschiedene Gründe
wirkten in besonders günstiger Weise auf die Ausbreitung des letzteren.
In erster Linie die _Vermehrung der Fabriketablissements_. Nach
Wiedfeldt sind in den Jahren 1869-1892 nicht weniger als 1638
polizeiliche Konzessionen zu Fabrikbauten erteilt worden, die grösste
Zahl 204 bezw. 196 in den Jahren 1872 und 1873, die geringste 16 und 10
in den Jahren 1879 und 1878. Gerade in den Fabriken wird aber fast nur
Flaschenbier konsumiert. Es ist in jedem Betrieb mit einer grösseren
Zahl von Arbeitern so gut wie ausgeschlossen, dass das Bier in Gläsern
oder Krügen aus der benachbarten Gastwirtschaft geholt und nur in den
allergrössten Etablissements wiederum ist es möglich, dass das Bier
selbst abgezogen wird. So mussten die ausgedehnten Neugründungen und
Hand in Hand damit die Vergrösserungen der bestehenden Fabriken den
Flaschenbiervertrieb mächtig fördern, und den Flaschenbierhändlern
regelmässige Abnehmer grösserer Quantitäten zuführen. Nicht so
regelmässig und mit einem Risiko verknüpft, aber den Flaschenbierhandel
auch sehr steigernd, war die Lieferung an die bei den _Bauten
beschäftigten Arbeiter_. So lange in Berlin fast allein Weissbier
produziert wurde, war der Konsum auf den Bauten nur gering. Direkt aus
der Flasche konnte das Weissbier nicht genossen werden, es in Gläser zu
schänken war zu umständlich, da der Standort der Arbeiter nicht derselbe
blieb und die Gefahr bestand, dass bei etwaiger Ungeschicklichkeit das
Glas mit dem Bier umgeworfen wurde. Der Genuss von Bier beschränkte sich
daher meist auf die Arbeitspausen. Seit Einführung des bayrischen Bieres
vollzieht sich der Konsum in viel einfacherer und bequemer Weise: der
Arbeiter steckt eine oder mehrere Flaschen in die Tasche und trinkt je
nach Bedürfnis. Da der Beruf der Bauarbeiter namentlich im Sommer, wo
dieselben der sengenden Hitze schutzlos ausgesetzt sind, ein sehr
schwerer und anstrengender, andererseits aber auch die Entlohnung in den
meisten Fällen eine gute ist, so wird auf den Bauten sehr viel Bier
getrunken, es kommen manchmal auf jeden Mann im täglichen Durchschnitt
6 bis 10 Flaschen. Wenn diese Verhältnisse auch bereits in den ersten
Jahrzehnten nach der Einführung des bayrischen Bieres sich eingebürgert
haben, so haben sie doch erst seit den siebziger Jahren erhöhte
Bedeutung erlangt. Einesteils aus dem Grunde, weil die Bauwut der
Gründerjahre überhaupt den Berufszweig der Bau-Unternehmer und
Bau-Arbeiter in den Vordergrund stellte,[11] andererseits weil infolge
der grossen Nachfrage nach Bauarbeitern auch deren Disziplin in der
Arbeit mehr gelockert und infolgedessen für den Biergenuss während der
Arbeit keine hemmenden Vorschriften gegeben wurden. Seit den siebziger
Jahren ist die Bauthätigkeit mit wenigen Ausnahmen eine geregelte
gewesen, im Durchschnitt der Jahre 1869-1895 wurden jährlich in Berlin
4795 Neubauten ausgeführt. Auf diesen Bauten wird durchweg Flaschenbier
konsumiert, Lieferant ist nur in wenigen Fällen und bei »kleinen« Bauten
der Gastwirt, in den meisten Fällen der Flaschenbierhändler. Ein Risiko
ist mit der Lieferung allerdings insofern verbunden, als die
Flaschenverluste in der Regel ziemlich bedeutende sind.

Schliesslich ist noch eine Erscheinung zu erwähnen, welche an dieser
Stelle kürzer behandelt werden kann, weil auf sie bereits in der
allgemeinen Betrachtung über die Gründe zur Ausbreitung des
Flaschenbierversandgeschäfts hingewiesen ist. Es war erwähnt worden,
dass die weite Entfernung von einer Bezugsquelle für Fassbier, oder von
einem Einzelverkauf von Flaschen das Flaschenbierversandgeschäft
beförderte. In Berlin haben sich nun einige Stadtviertel abgesondert,
welche speziell nur für die wohlhabenden Kreise bestimmt sind, da durch
die Höhe der Miete schon jeder, der nicht zu den »oberen Zehntausend« --
in Berlin sind es aber beträchtlich mehr! -- gehört, abgeschreckt wird,
dort sein Heim aufzuschlagen. Es sind dies in Berlin sowohl das
Bellevue-, als das Hansa- und Tiergartenviertel, ferner die Gegenden in
der Nähe des Zoologischen Gartens bis Wilmersdorf hinauf und die
Villenkolonie Grunewald. In diesen Stadtteilen giebt es wohl
»Restaurateure« aber keine Gastwirte und da nur die letzteren in
grösserem Maassstabe sich mit dem Verkauf über die Strasse befassen, so
sind die Bewohner dieser Gegenden auf den Bezug von Flaschenbier aus
einem Flaschenbierlieferungsgeschäft direkt angewiesen. Sie können zwar
auch Bier in Flaschen einzeln vom Viktualien- oder Kolonialwarenhändler
kommen lassen, letzterer bezieht aber sein Bier auch erst vom Händler,
sodass auf alle Fälle eine Steigerung des Versandes von Flaschenbier
erreicht wird. Dass ähnliche Erscheinungen auch in anderen Städten
vorliegen, ergiebt sich aus dem Hinweis eines Leipziger Bierverlegers
(des Vorsitzenden des dortigen Vereins), der die Existenz des
Leipziger »Gewandhausviertels« als eine Stütze für das dortige
Flaschenbiergeschäft bezeichnete.


           Die Weiterentwicklung des Berliner Brauereigewerbes.

Hand in Hand oder doch vielfach im Anschluss und im Zusammenhang mit den
hier angeführten Thatsachen, hat nun diejenige Umwandlung sich
vollzogen, welche für den Flaschenbiervertrieb im allgemeinen, für seine
Form im speziellen von allerhöchster Wirkung wurde: _die Entwicklung der
Berliner untergährigen Brauereien zum Grossbetrieb und infolge davon die
Uebernahme des Flaschenbiervertriebes in eigene Regie_. Bis in die Mitte
dieses Jahrhunderts trugen die Berliner Brauereien noch durchweg den
Charakter von Kleinbetrieben an sich. 1845 produzierten die 12 Weiss- und
18 Braunbierbrauereien im Ganzen 145355 t Bier, d. h. es kamen auf jede
Brauerei noch nicht 5000 t im Durchschnitt. In welcher Weise das nach
bayrischer Art gebraute Lagerbier sich in Berlin dann Eingang zu
verschaffen wusste, ist an anderer Stelle bereits dargelegt worden.
Hatte es 1838 3 bayrische Brauereien in Berlin gegeben, so ist ihre Zahl
schon zehn Jahre später (1848) auf 14 gestiegen und gegen Ende der
sechziger Jahre giebt es in Berlin 20 Brauereien, welche bayrisches Bier
produzieren, darunter eine Aktiengesellschaft. In der Zeit, in welcher
die Gesamtproduktion an bayrischem Bier der des Weissbieres gleichkommt,
ist die _Durchschnitts_produktion bei den bayrischen Brauereien bereits
höher als bei den Weissbierbrauereien, sie betrug bei ersteren im Jahre
1870 26847, bei den letzteren 20513 hl.

Als nun zu Anfang der siebziger Jahre das Gründungsfieber in Berlin
grassierte, wandte sich die Spekulation in augenfälligem Maasse den
Brauereibetrieben zu. Es konnte nicht überraschen, wenn sie dabei die
untergährigen Brauereien bevorzugte. Einesteils deshalb, weil der Anteil
des Weissbieres an der Konsumbefriedigung stetig zurückzugehen und bei
der vorauszusehenden Entwicklung der Reichshauptstadt, dem Einströmen
fremder Elemente zu dauernden Niederlassungen ebenso wie zu zeitweiligem
Aufenthalt und jener übrigen erwähnten Momente, dem bayrischen Bier die
Zukunft zu gehören schien. Dazu kam, dass bei den Besitzern der
Weissbierbrauereien viel weniger Neigung bestand, ihre Hand zur
Umwandlung ihres Betriebes in eine Aktiengesellschaft zu bieten als bei
den Besitzern der z. T. selbst noch nicht lange bestehenden bayrischen
Brauereien. Während daher die Weissbierbrauereien fast durchweg ihren
privaten Charakter behielten, hat sich bei den bayrischen Brauereien die
Umwandlung in Aktiengesellschaften so zu sagen _auf der ganzen Linie_
vollzogen. Die 1868 in eine Aktiengesellschaft umgewandelte
Tivoli-Brauerei wurde schon erwähnt, es folgen 1870 die Brauerei
Friedrichshain, 1871 die Brauereien Friedrichshöhe, Moabit und
Schlossbrauerei Schöneberg, 1872 die Berg-, Bock-, Adler-,
Schultheiss- und Vereins-Brauerei, das Berliner Brauhaus, insgesamt also
13 Umwandlungen, von denen nicht weniger als 7 auf das eine Jahr 1872
fallen.

Es liess sich voraussehen, dass in der Folgezeit die Entwicklung der
untergährigen Brauereien wesentlich von derjenigen der obergährigen
verschieden sein würde. Ebenso wie die Aktiengesellschaft die modernste
Form der Unternehmung ist, so lässt sich auch bei ihr voraussetzen, dass
sie sich aller derjenigen Hilfsmittel bedienen wird, welche in modernen
kaufmännischen Betrieben angewendet werden, um ein Geschäft in die Höhe
zu bringen. Man hat versucht, die Hauptmerkzeichen dieses modernen
Geschäftsbetriebes in die Worte: »Coulanz und Reklame« zu kleiden,
ebenso den Unterschied zwischen alter und neuer Geschäftspraxis dahin zu
kennzeichnen, dass früher der Geschäftsinhaber wartete, bis der Kunde zu
ihm kam und dann erst lieferte, während heute der Lieferant den Kunden
aufsucht und ihn zur Abnahme seiner Waren zu bestimmen sucht. Man kann
darüber streiten, ob die gegebene Charakteristik auf alle
Grossbetriebe passt, jedenfalls ist sie richtig in Bezug auf die
Berliner Lagerbier-(bayrischen) Brauereien, welche in derselben
Zeit alle Fortschritte der modernen Technik und Geschäftspraxis
sich zu Nutze machen, in welcher die Weissbierbrauereien
ihren alten konservativ-patriarchalischen Charakter behalten.
Nicht als ob diese verschiedenartige Entwicklung allein der
verschiedenen Natur der Unternehmungsform, dem Gegensatz zwischen
Aktiengesellschaft und privatem Besitz zuzuschreiben wäre. Auch die
im Privatbesitz befindlichen bayrischen Brauereien werden nach grossen
kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet, während andererseits die
Weissbier-Aktienbrauereien nicht allzusehr von den übrigen sich
unterscheiden. Es möchte scheinen, als wenn auch hier der Charakter des
Bieres wieder seinen Einfluss zeigte. Noch vor nicht gar langer Zeit
standen in einer der grössten Berliner Weissbierbrauereien alle Arbeiter
in _Lohn_, _Kost_ und _Wohnung_, in einer anderen, deren
Durchschnittsproduktion gewiss über 50000 hl beträgt, konnte sich der
Besitzer nicht dazu entschliessen, sich Fernsprechanschluss zu besorgen.
In manchen der grösseren Berliner Weissbierbrauereien wird die
kaufmännische Buchführung auf das Notwendigste beschränkt und das
Comptoirpersonal einer der grössten Berliner Weissbierbrauereien, deren
Geschäftsumsatz sich gewiss auf über 1 Million Mark jährlich beläuft,
besteht aus -- zwei Buchhaltern, welche alle Abrechnungen mit den
Lieferanten, Kunden, Fahrern besorgen, die Bücher führen, überhaupt in
Gemeinschaft mit dem Besitzer den Betrieb leiten. Oft reichen in diesen
Brauereien die Betriebsräume nicht zu, man weiss manchmal nicht, wie man
über den mit Fässern, Wagen und Utensilien aller Art angefüllten Hofraum
zu dem Comptoir gelangen soll. Doch von solchen Aeusserlichkeiten
abgesehen: es fehlte bei allen diesen Betrieben ein Streben nach Absatz
und Vergrösserung des Geschäfts, sie hielten keine Reisenden und gaben
wenig für Reklame aus; ihre Thätigkeit beschränkte sich darauf, die
ihnen zugegangenen Aufträge auszuführen. Wie anders dagegen bei den
bayrischen Brauereien! Von vornherein gross angelegt und mit einem
Kapitalaufwand gegründet, der nur bei eintretender Vergrösserung
rentieren konnte,[12] waren sie auf eine ganz andere Leitung
zugeschnitten. Sie suchten auf alle nur denkbare Weise ihren Absatz zu
vergrössern; weitestgehende Kreditbewilligungen, Verleihung von
Geschäftsutensilien an ihre Abnehmer, Errichtung eigener
Ausschankstätten, vornehme Reklame waren hauptsächlich die Mittel, deren
sie sich bei diesem Streben bedienten. Im Verlauf dieser Entwicklung
mussten die kleineren Betriebe, gegenüber den kapitalkräftigeren
Unternehmungen, immer mehr in den Hintergrund treten. Hand in Hand mit
dem Streben nach Erhöhung des Absatzes, ging die Tendenz auf Ausnutzung
aller durch die Fortbildung der Technik erringbaren Vorteile, und auch
hier konnten die kleineren Betriebe nicht mitkommen, die, wie es im
Jahrbuch f. d. a. Statistik Preussen von 1876 heisst »ohne Eiskeller,
ohne Maschinen, ohne spezielle Techniker mit den grossen Etablissements
weder in Bezug auf die Güte noch in Bezug auf die Herstellungskosten des
Bieres konkurrieren konnten«. Stellen wir diese fortschrittsfreudige und
aller Hilfsmittel der modernen Technik und Reklame sich bedienende
Leitung der grossen bayrischen Brauereien in Vergleich zu dem
geschilderten Charakter der Weissbierbrauereien, so kann es nicht
überraschen, dass schon früh die Durchschnittsziffern der Produktion
bei den bayrischen Brauereien viel höher sind, als bei den
Weissbierbrauereien. So heisst es bereits in dem Jahresb. d. Aelt. d.
Kaufm. von 1875: »Von den 22 bayrischen Brauereien versteuerten je eine
über 70000 und 60000 Centner Braumalz, je zwei über 40000 und 30000, 5
zwischen 20-30000 und alle übrigen (11, also 50 %) unter 20000 Centner
Braumalz. Von 26 obergährigen Brauereien versteuerten je zwei über 30000
und 20000 Centner, alle übrigen (22, also beinahe 90 %) unter 20000
Centner. Im Laufe der Jahre hat sich die Entwicklung der untergährigen
Bierbrauereien immer weiter nach der Richtung eines Ueberwiegens der
Grossunternehmungen ausgebildet, während auf dem Gebiete der
Weissbierproduktion, die Vermehrung der Brauereien in gar keinem
Verhältnis stand zu der Zunahme der Produktion und zwar infolge der
Errichtung vielfacher kleiner Brauereien (sogenannte »Quetschen«),
welche ihr Bier direkt an die Konsumenten in Gestalt von Frischbier oder
in ganz kleinen Gebinden absetzten. Ihren Ausdruck findet die
Entwicklung in den Zahlen für die gegenwärtige Durchschnittsproduktion,
welche für die bayrischen Bierbrauereien 84384, für die
Weissbierbrauereien 18269 hl[13] beträgt.«

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der bayrischen Brauereien zum
Grossbetrieb steht nun als ein Glied in der Kette der auf die Erhöhung
des Absatzes gerichteten Anstrengungen die _Uebernahme des
Flaschenbiervertriebes[14] durch die untergährigen Brauereien_. Es wird
vielfach behauptet, diese Uebernahme sei geschehen auf Anregung des
Generaldirektors der Schultheissbrauerei, Roesicke, und zwar zum Schutze
des biertrinkenden Publikums. Die Bierverleger, habe Herr Roesicke
ausgeführt, »panschten« zu viel und deshalb müssten die Brauereien den
Flaschenbiervertrieb in eigene Regie übernehmen, damit das Publikum
unverfälschte Ware erhielte und die Brauereien nicht länger der Gefahr
ausgesetzt seien, dass das von ihnen den Bierverlegern im reinen
Zustande gelieferte Bier von diesen verfälscht und dadurch ohne Schuld
der betreffenden Brauerei diese selbst in einen schlechten Ruf gebracht
würde. Nun mag ohne weiteres zugegeben werden, dass in dieser und
anderer Beziehung Missstände im Bierverlage vorhanden gewesen sein
mögen, obwohl eine Verfälschung des bayrischen Bieres wohl seltener
vorgekommen sein mag, als der Wasserzusatz zum Weissbier. Jedoch muss
gegen die Auffassung Einspruch erhoben werden, als wenn die Brauereien
lediglich aus dieser Fürsorge für das Publikum und aus Furcht vor
Schädigung ihres Rufes zu der Einführung des Flaschenbiervertriebs
gewissermassen gedrängt worden wären. Es mögen Erwägungen der vorher
dargelegten Art mit obgewaltet haben, aber sie haben sicherlich nur eine
nebensächliche Rolle gespielt gegenüber solchen von weit
schwererwiegender Natur. Vor allem kam es darauf an, den Absatz und
zugleich den Gewinn zu erhöhen, den man unzweifelhaft und wahrscheinlich
in übertriebenem Maasse von der Einführung dieses Vertriebes erhoffte.
Durch den direkten Verkehr mit den Konsumenten auf dem Wege der
Flaschenbiersendung erwartete man weiter, das Bier der betreffenden
Brauerei leichter einzuführen bezw. weiter zu verbreiten. Man rechnete
darauf, dass diejenigen Familien, welche Bier von einer bestimmten
Brauerei als Hausgetränk gewöhnt wären, auch in den Restaurants und
Ausschankstätten dieses bevorzugen würden. Schliesslich aber und zwar
wohl als ausschlaggebender Faktor sind Erwägungen volkswirtschaftlicher
Natur massgebend gewesen. Schon 1879 war in dem Berichte der Aeltesten
der Kaufmannschaft von Berlin darüber geklagt worden, dass die Unsitte
des Uebermaasses unglaubliche Dimensionen angenommen hätte, »es ist dies
nach jeder Hinsicht bedauerlich, denn einerseits werden dadurch nur die
_sogenannten Bierverleger_, $deren Existenz$ mit wenigen Ausnahmen
$weder für Fabrikanten$ _noch für Konsumenten von Nutzen_ ist,
begünstigt, andererseits wird die Solidität und Rentabilität der
Brauereien selbst dadurch untergraben«. Ebenso wie der Verfasser dieser
Auslassungen in dem citierten Bericht sind wahrscheinlich auch manche
der Brauereidirektoren der Meinung gewesen, dass die Existenz des
Bier-Verlages als eines Zwischengliedes zwischen Produzenten und
Konsumenten als volkswirtschaftliche Notwendigkeit nicht anzuerkennen
sei. Sie glaubten, das Publikum mit Leichtigkeit davon überzeugen zu
können, dass es sich bei dem direkten Bierbezug aus der Brauerei weit
besser stände, als wenn es sich an die Bierhändler wendete. Es musste ja
einleuchten: _besser_ konnte der Bierverleger das Bier seinen Kunden auf
keinen Fall liefern, als die Brauerei, von der er es selbst bezog, wohl
aber bestand die Gefahr der Verfälschung. _Billiger_ liefern konnte der
Bierverleger auch nicht, denn er konkurrierte ja mit seinen eigenen
Lieferanten. So schien bei dem geplanten Versuch jeder Vorteil auf
Seiten der Brauereien, aller Nachteil auf Seiten der Bierverleger zu
sein.

Die weitere Entwickelung hat gezeigt, dass diese Kalkulationen richtige
waren. Das Publikum kam den Brauereien mit grossem Vertrauen entgegen
und begann, sich von den Bierverlegern abzuwenden. Eine intensive
Reklame seitens der Bierbrauereien unterstützte diese in ihren
Bemühungen. Annoncen in den Zeitungen, an den Scheiben der damaligen
Pferdebahn und in den Stadtbahnwagen, Zustellung frankierter
Bestellkarten, Neujahrsgeschenke auch an Nichtkunden (Abreisskalender,
Tintenwischer, auch Aschenbecher in Tonnenform mit Firma etc.),
schliesslich das Aeussere der Wagen, das höflichere Benehmen der
Kutscher, alles wirkte zusammen, um den Kundenkreis der Brauerei
fortgesetzt zu vermehren. Einen besonderen Vorteil sah das Publikum
auch darin, dass auf den hübsch etiquettierten Flaschen durch eine
besondere Etiquette auch der Tag des _Abzuges_ vermerkt war, sodass sich
das Publikum jederzeit davon überzeugen konnte, ob es frisches Bier vor
sich hatte oder nicht. Sobald erst ein geregelter Absatz nach den
verschiedenen Stadtteilen sich entwickelt hatte, waren zudem die
Brauereien in der Lage, das Bier in regelmässig guter Qualität, d. h.
nicht zu »alt« und nicht zu »jung« zu liefern -- im Gegensatz zu vielen
Bierverlegern, welche bei ihrem kleinen Absatz oft in die Lage kamen, zu
frisches oder zu lange gelagertes Bier abgeben zu müssen. Vielfach wird
von den Bierverlegern auch behauptet, die Brauereien hätten in der
ersten Zeit das Bier, welches sie selbst auf Flaschen zogen, stärker
eingebraut, als dasjenige, welches sie den Bierverlegern lieferten und
diese so ausser Stand gesetzt, hinsichtlich der Qualität überhaupt zu
konkurrieren. Der vom Standpunkt der Bierverleger an sich schon sehr
anfechtbare Kampf -- insofern er nämlich von den Lieferanten gegen ihre
eigenen Kunden geführt wurde -- bekäme dadurch einen allerdings sehr
hässlichen Anstrich. Ob diese Behauptung richtig ist, lässt sich
natürlich nicht entscheiden. Jedenfalls ist es falsch, sie wie es
seitens der Bierverleger häufig geschieht, als alleinigen Grund für die
Ueberlegenheit der Brauereien anzusehen; diese Ueberlegenheit war schon
durch die angeführten Gründe hinlänglich gegeben. Thatsache ist denn
auch, dass die ersten Versuche einzelner Brauereien zu einem äusserst
günstigen Ergebnis führten, und nachdem diese ersten Versuche geglückt
waren, folgten schnell die anderen nach. Einige Brauereien wurden zur
Einführung des Flaschenbiervertriebes direkt gezwungen, indem
fortgesetzt Bestellungen auf Flaschenbier bei ihnen einliefen, welche
sie auf die Dauer nicht zurückweisen konnten und wollten. Von den jetzt
in Berlin bestehenden 29 bayrischen Brauereien sind es nur noch 6 (und
zwar die kleineren), welche auf den Vertrieb von Flaschenbier
verzichten, die übrigen haben ihn in immer weiter steigendem Maasse
eingeführt und man kann behaupten, dass die Versorgung Berlins mit
Flaschenbier, soweit das bayrische Bier in Betracht kommt, fast ganz in
ihren Händen ruht. In erster Linie haben sie die Privatkundschaft
erobert. Es muss betont werden, dass sie diesen Teil ihrer Kundschaft
den Bierverlegern nicht dadurch abnahmen, dass sie jene unterboten, denn
sie lieferten ebenso wie die Bierverleger nur 32 Flaschen für 3 Mark. Es
war bei diesen Kunden hauptsächlich das grössere Vertrauen zur Qualität
des in der Brauerei abgezogenen Bieres, welches sie diesen zuführte. Die
Kantinen der Fabriken dagegen, ebenso wie andere Geschäftskunden wurden
durch Gewährung eines Rabattes gewonnen, welchen der Gastwirt oder
Bierverleger nicht bewilligen konnte, ohne zu Grunde zu gehen. Auch
heute, nachdem den Brauereien dieser Kundenkreis längst gesichert ist,
dauert das Unterbieten im gegenseitigen Konkurrenzkampfe der Brauereien
_unter sich_ noch fort. So bedauert eine der bedeutendsten Berliner
Brauereien in einem an den Verfasser dieser Schrift gerichteten
Schreiben, dass bei dem Verkauf von Lagerbier an Wiederverkäufer und
Kantinen seitens mehrerer Brauereien eine Preisschleuderei eingetreten
sei und verschiedene Brauereien 42-50 Flaschen für 3 Mark lieferten.

Die Entstehung des Flaschenbiervertriebes seitens der Brauereien fällt
in den Anfang der achtziger Jahre, in der Gegenwart hat die dadurch
herbeigeführte Entwicklung gewissermassen ihren Abschluss gefunden.
Ueber die Entwicklung des Absatzes bei einzelnen Brauereien selbst geben
die nachfolgenden Zahlen Aufschluss, welche dem Verfasser von den
betreffenden Brauereien freundlichst zur Verfügung gestellt wurden.

                        _Absatz von Flaschenbier._

                      1. _Aktienbrauerei Königstadt_.

                           1881/82:      2802 hl
                           1898/99:     16157 "

                  2. _Schlossbrauerei Schöneberg_, A.-G.

                           1886/87        ?   hl[15]
                           1887/88      15875 "
                           1888/89      25303 "
                           1889/90      30147 "
                           1890/91      33048 "
                           1891/92      43170 "
                           1892/93      52437 "
                           1893/94      58706 "
                           1894/95      68854 "
                           1895/96      86551 "
                           1896/97      95158 "
                           1897/98      96200 "
                           1898/99      94222 "

             3. _Aktien-Brauerei-Gesellschaft Friedrichshöhe_
                            vorm. Patzenhofer.

                         1889/90    3250000 Flaschen[16]
                         1890/91    5000000     "
                         1891/92    6050000     "
                         1892/93    6700000     "
                         1893/94    8450000     "
                         1894/95   11000000     "
                         1895/96   14000000     "
                         1896/97   16540000     "
                         1897/98   17816000     "
                         1898/99   18159000     "
                                 = 63335 hl.

                       4. _Vereinsbrauerei Rixdorf_.

                           1894/95       4476 hl[17]
                           1895/96      14381 "
                           1896/97      22802 "
                           1897/98      28541 "
                           1898/99      33096 "

       5. _Böhmisches Brauhaus_, Kommandit-Gesellschaft auf Aktien.

                           1888/89       4135  hl[18]
                           1889/90       8087  "
                           1890/91      10617  "
                           1891/92      12442  "
                           1892/93      11795  "
                           1893/94      13423  "
                           1894/95      17163  "
                           1895/96      19023  "
                           1896/97      19904  "
                           1897/98      23712  "
                           1898/99      28721  "

                     6. _Schultheiss-Brauerei_, A.-G.

                           1876/77        ?   hl[19]
                           1877/78        ?   "
                           1880/81       6700 "
                           1881/82       6800 "
                           1882/83       9350 "
                           1883/84      11426 "
                           1884/85      13976 "
                           1885/86      16251 "
                           1886/87      18442 "
                           1887/88      19810 "
                           1888/89      24072 "
                           1889/90      31752 "
                           1890/91      48644 "
                           1891/92      57849 "
                           1892/93      78753 "
                           1893/94      94547 "
                           1894/95     104271 "
                           1895/95     120906 "
                           1896/97     128228 "
                           1897/98     156290 "
                           1898/99     183990 "[20]

Der Gesamtumsatz der zum Verband der Berliner Brauereien gehörenden
untergährigen Brauereien betrug nach den Berichten des Verbandes im
Jahre 1897/98: 531947, im Jahre 1898/99: 599502 hl, welche sich auf die
einzelnen Brauereien folgendermassen verteilen:

           ---------------------------------------------------
                                       |  1897/98  |  1898/99
           ----------------------------+-----------+----------
           Schultheissbrauerei         |   139140  |   167250
           Schlossbrauerei Schöneberg  |    96200  |    94222
           Friedrichshöhe              |    62377  |    63335
           Viktoria-Brauerei           |    28654  |    32445
           Vereinsbrauerei             |    28541  |    33096
           Böhmisches Brauhaus         |    23712  |    28721
           Unions-Brauerei             |    23400  |    26800
           Oswald Berliner             |    22921  |    26800
           Friedrichshain              |    21792  |    24373
           Happoldt                    |    18626  |    24351
           Bock-Brauerei               |    15920  |    20640
           Moabit                      |    15133  |    16826
           Norddeutsche Brauerei       |    13812  |    15839
           Königsstadt                 |    13680  |    16157
           Gregory                     |    11732  |    13092
           Werm                        |     8000  |     9251
           Versuchsbrauerei            |     5952  |     6506
           Germania                    |     5033  |     5222
           Gambrinus                   |      243  |     1017

Zu dieser gewaltigen Zahl von beinahe 600000 hl ist noch der Absatz
derjenigen Brauereien hinzuzurechnen, welche dem Verbande nicht
angehören, und deshalb in der Tabelle nicht angeführt sind. Es sind dies
u. a. die Vereinigten Werder'schen Brauereien, welche ihren Hauptabsatz
in Berlin haben, sowie die grösste der bestehenden bayrischen
Brauereien, soweit diese noch in Privathänden sind, die von Julius
Bötzow. Der Absatz von Flaschenbier der letzten Brauerei ist allein auf
ca. 50-60000 hl jährlich zu schätzen. Dazu kommen nun noch die
Generalvertreter auswärtiger Brauereien, welche ebenfalls einen
schwunghaften Flaschenbierhandel treiben, wie die Haasebrauerei in
Breslau und die Radeberger Exportbrauerei. Der Gesamtumsatz von
Flaschenbier seitens der Berliner Brauereien ist somit auf ca. 7-800000
hl jährlich zu schätzen. Berechnet man, dass ein Bierverleger bei einem
jährlichen Absatz von 800-1000 hl schon verhältnismässig gut bestehen
kann, so ist ersichtlich, wie viele solcher Betriebe ein einziges
Grossunternehmen, wie die Schultheissbrauerei, überflüssig macht.

Die _Berliner Weissbierbrauereien_ haben in ihrer Mehrzahl aus den
Gründen, die auch ihrer allgemeinen Entwicklung zu Grossunternehmen
entgegenstanden, die Uebernahme des Flaschenbiervertriebes _abgelehnt_.
Einige, die es versucht hatten, den Flaschenbiervertrieb in grösserem
Massstabe in eigene Regie zu übernehmen, wurden durch einen Boykott der
Bierverleger zur Aufgabe desselben gezwungen. Der Boykott liess sich in
diesem Falle durchführen, weil die betreffenden Brauereien den
Bierverlegern nicht, wie die bayrischen Brauereien als _eine_
geschlossene Macht gegenübertraten, sondern vereinzelt dastanden und
zudem auch einzeln nicht über ein derartiges Kapital verfügten, wie
jene. Von den grösseren Brauereien betreiben nur zwei den Selbstabzug
und Vertrieb von Flaschenbier, nämlich die Weissbierbrauerei vorm.
Albert Bier, und die vor kurzem in eine Aktiengesellschaft umgewandelte
Brauerei von Gebhardt. Die Bier'sche Brauerei begann mit dem Vertrieb
von Flaschenbier im Jahre 1890, ihr jetziger Absatz beziffert sich auf
ca. 15000 hl, der Absatz der Gebhardt'schen Brauerei soll etwa 30000 hl
betragen. Die Kundschaft der letzteren Brauerei setzt sich überhaupt zum
grössten Teile aus Abnehmern von Flaschenbier zusammen, wenigstens wurde
der Brauereibesitzer Gebhardt früher von den Berliner Bierverlegern
charakterisiert als »ein Bierverleger, der sich sein Bier selbst
abzieht.«

Es ist eine eigenartige Erscheinung, wie auch in diesem
Falle die Weissbierbrauerei in Berlin ihren eigentümlich
konservativ-patriarchalischen Charakter sich bewahrt hat. In der Natur
des obergährigen Bieres liegt durchaus nichts, was die Brauereien hätte
abhalten können, den Selbstabzug und Vertrieb in eigene Hand zu nehmen.
Die Gefahr der Verfälschung des Bieres, von der in Bezug auf die
bayrischen Brauereien gesprochen wurde, bestand bei ihnen in weit
höherem Masse als bei jenen; der Erfolg hätte sie bei ihrem Bestreben,
auf Uebernahme des Flaschenbiervertriebes vermutlich ebenso unterstützt,
wie die bayrischen Brauereien. Aber die Art des Betriebes, die Furcht
vor einer ungewissen Vergrösserung des Absatzes und damit der Uebernahme
eines Risikos, endlich aber und entscheidend, der noch ziemlich
ausgebildete persönliche Verkehr des Weissbierbrauereibesitzers mit
seinen Kunden trat dem entgegen. Erwägungen volkswirtschaftlicher Natur
wie sie bei den kaufmännischen Direktoren der bayrischen
Aktienbrauereien vorwalteten, waren ihnen gewisslich fremd, sie sahen
die Sachlage nur von dem Gesichtspunkte an, dass sie ihren eigenen
Kunden Konkurrenz machen sollten, und das widerstrebte ihnen. Solange
daher die Weissbierbrauereien in den Händen ihrer jetzigen Besitzer
bleiben, ist eine Aenderung der bestehenden Verhältnisse kaum
wahrscheinlich.

Ob aber die nach ihnen folgende zweite Generation das Geschäft in alter
Weise fortführen wird, ist mehr als zweifelhaft. Verschiedene der jetzt
bestehenden, grossen Weissbierbrauereien werden daher in absehbarer Zeit
auch wohl in Aktiengesellschaften umgewandelt werden, und ob dann, wenn
ein genügendes Kapital, verbunden mit Unternehmungslust an die Stelle
des jetzigen Betriebes tritt, nicht auch die Geschäftsprinzipien
wesentlich andere, auch in Bezug auf den Flaschenbiervertrieb werden,
muss abgewartet werden.


                 Die Syphon- und Kannenbiergesellschaften.

Von einer geringeren Bedeutung als die Uebernahme des
Flaschenbiervertriebes durch die Brauereien ist für die Form des
Flaschenbiergeschäftes die Einführung des Syphon- und Kannenbieres
gewesen, an die man anfänglich grosse Erwartungen geknüpft hatte. Im
wesentlichen kommen alle Konstruktionen dieser Apparate darauf hinaus,
durch Zuführung von Kohlensäure, die bei den einfachen Flaschen nicht
möglich ist, das Bier bis zum letzten Tropfen frisch zu halten.
Hierdurch bieten die Syphons (die gebräuchlichste Form hat einen Inhalt
von 5 l) noch den Vorteil, dass man nicht gezwungen ist, eine bestimmte
Quantität zu trinken, wie beim Flaschenbier, man kann sich so viel oder
wenig abzapfen als man will. Auch Raumersparnis bietet der
Syphon-Apparat, da er nicht soviel Platz fortnimmt wie etwa 12 Flaschen
à 0,4 l Inhalt, die seinem Gesamtgehalt entsprächen. Diese Vorzüge
bieten die _Bierkannen_ nicht, die wesentlich nur durch einen
luftdichten Verschluss die Kohlensäure im Bier besser erhalten und
ausserdem durch elegantes Aussehen, die Tafel vor einer Verunreinigung
bewahren wollen. Man glaubte in den beteiligten Kreisen, dass diese
neuen Gefässe eine Umwälzung im Bierhandel herbeiführen würden. Es kam
darauf an, wer den Verkauf des Syphon-Bieres in die Hand nahm. An vielen
Orten haben die Bierverleger sofort die Gefahr erkannt, die ihnen daraus
erwachsen müsste, wenn der Vertrieb von Syphon-Bier durch die
Brauereien, oder eigene Syphon-Versandgesellschaften geschähe und
infolgedessen selbst den Vertrieb von Bier in Syphons übernommen. In
manchen Städten, z. B. Hamburg, hat sich nach den Berichten des dortigen
Bierverleger-Vereins der Bezug von Bier in Syphons auch eingebürgert,
anderwärts wieder verschwand mit dem Reiz der Neuheit auch die Nachfrage
und zahlreich sind die Anzeigen im »Bierverleger«, in denen grössere und
kleinere Syphons, gebraucht, zum Kauf angeboten werden. In _Berlin_
hatten die Bierverleger nicht dasselbe Interesse an der Einführung der
Syphons und des Kannenbieres, wie an anderen Orten. Es erhellt, dass die
Syphons nur für die Lagerbiere in Betracht kommen, da sich das Weissbier
nicht aus diesen Gefässen, wie überhaupt nicht vom Fass in Verbindung
mit Kohlensäure-Druckapparaten verschänken lässt. Allerdings hätte man
meinen sollen, dass vielleicht einige kapitalkräftige Gastwirte und
Bierverleger sich ebenfalls die Einführung von Syphons oder Kannen
hätten angelegen sein lassen, um dadurch zu versuchen, dem
Flaschenbiervertrieb der Brauereien entgegenzutreten und wenigstens die
Nachbarkundschaft wieder an sich zu ziehen. Aber das geschah nur in
wenigen Fällen. Auch von den Brauereien haben nur wenige neben der
Flaschenbier- eine Syphonbierabteilung eingerichtet; so die
Schloss-Brauerei Schöneberg, in deren Bilanz eine »Abteilung für Versand
von Syphonbier«, mit 51000 Mark zu Buch steht. Ausser dieser Brauerei
betreiben speziell 5 Gesellschaften Verkauf und Versand von Syphonbier,
darunter die als Genossenschaft m. b. H. begründete Deutsche
Syphongesellschaft (Kapital 300000 Mark). Doch ist zu beachten, dass
sich diese Gesellschaften ausser mit dem Versand von Bier in
Syphon-Gefässen auch mit der Herstellung dieser Gefässe selbst befassen.

Bei dem Kannenbier, das anscheinend in den vornehmeren Gegenden vielfach
das Flaschenbier verdrängt hat, liegt der Vertrieb in den Händen der
Kannenbierversand-Aktiengesellschaft, welche seinerzeit mit einem
Kapital von 1 Million Mark gegründet wurde ca. 12-15 Wagen im Betrieb
hat und für die ersten beiden Jahre ihres Bestehens je 16 % Dividende zu
verteilen in der Lage war. Geschädigt werden durch diesen Versand sowohl
Brauereien als auch Bierverleger, welche in jenen westlichen Gegenden
Kunden besassen und diese nun verloren haben. Bei den Berliner
Bierverlegern haben sich ebenso wie die Syphons auch die Kannen sehr
wenig eingebürgert; vor allem wohl haben die grossen Kosten die meisten
von einer Anschaffung zurückgeschreckt. Ein Syphonapparat von 5 l Inhalt
kostet im Durchschnitt 10-12 Mark, eine Kanne etwa 1-1,50 Mark; die
Anschaffung einiger hundert Stück, wie sie doch für einen einigermassen
ausgedehnten Betrieb unbedingt notwendig ist, bedingt also erhebliche
Anschaffungskosten.


        Die Bierverlagsgeschäfte im Kampfe mit den Grossbetrieben.

Wie haben die hier geschilderten Aenderungen des Bierkonsums ebenso wie
die neuen Formen des Biervertriebs nun auf die Lage der Bierverleger
eingewirkt? Wir hatten unsere Betrachtungen über die Entwicklung des
Flaschenbierhandels bis zu jener Zeit geführt, in welcher aus der
Berufsvereinigung von Gastwirtschaft oder Viktualiengeschäft mit
Flaschenbierhandel der Bierverlag als selbständiges Gewerbe sich
entwickelt hat. Seit dem Jahre 1868 findet sich im Berliner
Adressbuch die Rubrik »Bierverleger« ständig, im Jahre 1879 wird eine
Unterscheidung zwischen Bierverlegern und Bier-Engroshandlungen gemacht,
hierunter sind die grösseren Bierhandlungen zusammen mit den
Brauereivertretern aufgeführt. Die Zahl der Eintragungen in beide
Rubriken ergiebt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

                     ---------------------------------
                     Jahr | Verleger | Engrosgeschäfte
                     -----+----------+----------------
                     1868 |    102   |       --
                     1869 |    115   |       --
                     1870 |    108   |       --
                     1871 |    116   |       --
                     1872 |    120   |       --
                     1873 |    158   |       --
                     1874 |    185   |       --
                     1875 |    266   |       --
                     1876 |    257   |       --
                     1877 |    289   |       --
                     1878 |    289   |       --
                     1879 |    302   |       23
                     1880 |    302   |       17
                     1881 |    309   |       24
                     1882 |    308   |       26
                     1883 |    324   |       32
                     1884 |    337   |       47
                     1885 |    323   |       47
                     1886 |    311   |       51
                     1887 |    329   |       71
                     1888 |    344   |       76
                     1889 |    363   |       70
                     1890 |    321   |       67
                     1891 |    385   |       67
                     1892 |    332   |       76
                     1893 |    242   |       91
                     1894 |    326   |       96
                     1895 |    353   |       94
                     1896 |    391   |      104
                     1897 |    416   |      112
                     1898 |    414   |      102
                     1899 |    404   |       96
                     1900 |    367   |       97

Es lässt sich aus diesen Zahlen nicht unmittelbar auf die Lage und die
Entwicklung der Berliner Bierverlags- oder Bierengrosgeschäfte
schliessen. Dafür sind sie zu unsicher, weil namentlich diejenigen
Bierverleger, welche nebenbei noch Gastwirtschaft betreiben, in der
Berufseintragung für das Adressbuch durchaus nicht immer gleich
bleibende Angaben machen. Immerhin geben sie doch Illustrationen zu der
jeweiligen Lage des Berufszweiges, sie zeichnen die wechselnden
Konjunkturen ab, welche er durchgemacht hat. Welcher Gegensatz zwischen
der Bewegung der Zahlen von 1870-1885 und von da ab bis 1900! In der
ersten Periode ein nur selten durch kleine Oscillationen unterbrochenes
stetiges Aufsteigen, (1870: 108, 1875: 266, 1880: 319, 1885: 370), in
jenem zweiten Abschnitt ein ewiges Hin- und Herschwanken, Aufsteigen und
Absteigen nebeneinander, ohne dass eine bestimmte _Tendenz_ sich
herausarbeitete (1885: 370, 1890: 388, 1894: 322, 1895: 447, 1897: 528,
1900: 464). In jener ersteren Zeit steigt die Zahl der Bierverleger um
das Dreieinhalbfache (von 108 auf 370), in der gleichen Zeit steigt aber
auch der Konsum des Bieres in Berlin um mehr als das Doppelte (von
1049718 hl auf 2308414 hl). Dabei ist noch zu bemerken, dass der
Bierbezug auf dem Wege der Lieferung durch den Verleger gerade in dieser
Zeit in immer mehr steigendem Masse sich ausbildete, dass der
Bierverleger vielfach an solche Leute Bier lieferte, welche es früher
vom Gastwirt bezogen, oder allgemeiner ausgedrückt, dass das
Bierlieferungsgeschäft den »Verkauf über die Strasse« zum Teil
zurückzudrängen begann. Jede Förderung des Lieferungsgeschäftes, mochte
dieselbe sich nun auf das bayrische oder Weissbier beziehen, kam aber
dem Bierverleger zu Gute, da das Lieferungsgeschäft noch fast völlig in
ihren Händen ruhte, wenn auch einzelne Brauereien bereits mit dem
Vertrieb von Flaschenbier begonnen hatten.[21] So ist es erklärlich,
dass die Verhältnisse für den Bierverlag äusserst günstig waren. Seine
Entwicklung aus der Betriebsvereinigung zwischen Viktualien- und
Flaschenbierhandel hatte sich bereits gegen die Mitte der siebziger
Jahre vollständig durchgesetzt, und teilweise wohl unter einem Druck der
Bierverleger hörten die Brauereien überhaupt auf, den übrigen
Viktualienhändlern noch Bier in Fässern zu liefern, sodass diese behufs
Deckung ihres Bedarfs, ebenfalls an die Bierverleger gewiesen waren.
Wenn wir annehmen, dass damals ebenso wie heute ca. 30 % des
untergährigen Bieres in der Form des Flaschenbieres konsumiert werden,
so würde sich beispielsweise für 1875 ein Gesamtflaschenbierkonsum von
1255078, für 1885 ein solcher von 1303423 hl ergeben. Wenn wir diese
Ziffern vergleichen mit der Zahl der Bierverleger und für das Jahr 1885
20000 hl bereits als Flaschenbierabsatz der Brauereien in Abzug bringen,
so ergiebt sich, dass im Jahre 1875 ein Bierverlag auf je 4719 hl
Flaschenbierkonsum kommt, im Jahre 1885 infolge Steigerung der Zahl der
Bierverleger und des relativen Sinkens der Weissbierproduktion ein
Bierverlag auf 3472 hl. Diese Ziffern bedeuten natürlich nicht, dass
jeder Bierverlag in den betreffenden Jahren einen durchschnittlichen
jährlichen Absatz von 4719 bezw. 3472 hl Flaschenbier gehabt habe, denn
in den Zahlen für den Absatz von Flaschenbier spielt natürlich auch
_der_ Verkauf über die Strasse eine grosse Rolle, welcher in den Händen
der Gastwirte liegt. Der durchschnittliche Umsatz eines
Bierlieferungsgeschäftes dürfte also nur einen Bruchteil dieser Zahlen
betragen, die ja auch an sich, da es sich um Schätzung handelt, ziemlich
unsicher sind, aber doch durch die _Vergleichung_ ihren Wert erhalten.

Die Veränderung in der Geschäftslage hat angefangen mit dem Jahre, in
welchem die bayrischen Brauereien mit dem Vertrieb des Flaschenbieres
begannen, und wie die mitgeteilten Ziffern zeigten, in ihrem Bemühen,
direkt als Produzenten mit den Konsumenten in Verbindung zu treten, so
ausserordentlich erfolgreich waren. Es war den Bierverlegern unmöglich,
in Preis oder Qualität mit ihren Lieferanten zu konkurrieren und so
verminderte sich ihr Absatz an untergährigem Biere in demselben Masse
und derselben Relation wie die mitgeteilten Ziffern einzelner Brauereien
steigen. Eine planmässige Zusammenstellung der Absatzziffer in Bezug auf
das Flaschenbier ist seitens des Verbandes der Berliner Brauereien
leider erst vor 2 Jahren angeregt und durchgeführt worden, sodass sich
zuverlässige, vollständige Berichte über das Fortschreiten dieses
Absatzes der Brauereien leider nicht bringen lassen. Soviel aber scheint
für die derzeitige Lage der Dinge festzustehen, dass in Bezug auf den
Absatz von bayrischem Lagerbier in Flaschen mindestens neun Zehntel
dieses Absatzes durch die Brauereien besorgt werden. Wenn fast alle
Bierverleger noch Lagerbier neben dem Weissbier beziehen, so geschieht
dies, weil sie zum Teil über die Strasse noch bayrisches Bier in
Flaschen verkaufen, andererseits einige alte Privatleute oder
Viktualienhändler zu Kunden haben, die, weil sie jahrelang das
Weissbier von dem betreffenden Verleger bezogen haben, aus einer Art
Pietät auch das bayrische Bier von ihm entnehmen.

Nach dem Verlust des Absatzes von bayrischem Bier blieb den
Bierverlegern in der Hauptsache noch der Versand von Weissbier und da
der Konsum von Weissbier wenigstens _absolut_ gestiegen ist, so liesse
sich vermuten, dass der Absatz von Weissbier bei den einzelnen Verlegern
mindestens gleichgeblieben sei. Nehmen wir die Zahlen von 1880 und 1898
zum Vergleich, so ergiebt sich, dass die Zahl der Verleger um ca. 63 %,
die Produktion des Weissbieres dagegen in derselben Zeit um 78 %
gestiegen ist. Doch müssen wir uns zunächst erinnern, dass von dieser
Produktion ein erheblicher Bruchteil abzuziehen ist, welcher in die
Provinz ausgeführt[22] wird, und dass zudem der Umsatz derjenigen
Weissbierbrauereien in Abzug zu bringen ist, welche ebenfalls den
Vertrieb von Flaschenbier selbst besorgen.

Schliesslich aber ist eine Verschlechterung der Lage dadurch bedingt
worden, dass in immerhin beträchtlichem Masse der _Selbstabzug_ von
Weissbier bei der arbeitenden Bevölkerung sich eingebürgert hat. Dieser
Selbstabzug geschieht entweder durch den Bezug von Frisch- oder
Jungbier, oder durch den Bezug von kleineren Gebinden, die bis auf den
Umfang von ca. 5 l zurückgehen. Das Frischbier wird gewöhnlich auf dem
Hofe der Brauerei an die Hausfrauen verkauft, welche es sich in Eimern
oder Kannen literweise holen und auf Flaschen ziehen, nachdem sie je
nach ihrem Geschmack noch Wasser oder Zucker hinzugesetzt haben. Dieser
Frischbierverkauf wird von vielen Weissbierbrauereien, namentlich aber
von den in letzterer Zeit aufgekommenen Braunbierquetschen betrieben, er
ist erst in neuerer Zeit zu grösserer Bedeutung gekommen. Bei den
kleineren Weissbierbrauereien bildet er einen beträchtlichen Anteil
ihres Gesamtumsatzes, aber auch bei den grossen Brauereien ist er
bedeutend; so schätzt man in Bierverlegerkreisen den täglichen Verkauf
von Frischbier in der Brauerei von Albert Bier auf 12/2 t, in der
Weissbierbrauerei von Gabriel & Jäger auf 36/2 t pro Tag. Der Versand
von Bier in kleinen Gebinden geschieht hauptsächlich seitens jener
grossen Zahl neu entstandener »Quetschen«, welche überhaupt keine
grossen Gebinde führen, weil sie Wiederverkäufer niemals zu Kunden
haben, ihr Absatz sich vielmehr auf den Verkauf an die Konsumenten
beschränkt. Das von ihnen »gebraute« Bier ist ein leichtes obergähriges
Bier und wird als Braunbier bezeichnet, in der Statistik jedoch
jederzeit zusammen mit dem Weissbier aufgeführt, wie wir auch in unseren
Betrachtungen, wenn wir vom Weissbier sprachen, das Braunbier stets
eingeschlossen hatten. Das Braunbier[23] unterschied sich von dem
Weissbier durch einen starken Zusatz von Zucker und zuckerhaltigen
Stoffen, durch den es im Verhältnis zu seinem geringen Preis einen
immerhin merklichen Nährwert erhielt und so in Verbindung mit seinem
süssen Geschmack ein beliebtes Getränk für Frauen und Kinder, namentlich
als Stärkungsmittel wurde.[24] Doch hielt diese Beliebtheit des
Braunbieres nur bis zum Ende der siebziger Jahre an, dann kam es immer
mehr aus dem Verkehr. In neuerer Zeit ist es jedoch zu neuem Leben
erwacht und zwar dadurch, dass einesteils die Verwendung von Saccharin
an Stelle des teuren Malzes oder Zuckers die Herstellung des Bieres
verbilligte, anderenteils die früher infolge der zuckerhaltigen Stoffe
oft stürmische Nachgährung in den Flaschen bei längerem Lagern (das Bier
wurde »wild«) vermieden wurde. Ueber 40 Brauereien sind in kurzer Zeit
entstanden, welche sich mit der Herstellung dieses Braunbieres abgeben,
ihre Produktion wird auf ca. 400000 hl jährlich geschätzt, welche
Schätzung mir allerdings übertrieben erscheint! Ueber die Art, wie die
Herstellung dieses Bieres oft vor sich geht -- in einem
waschküchenähnlichen Raum! -- wie aus einem Centner Malz 12 hl »Bier«
hergestellt werden (bei dem Weissbier aus einem Centner ca. 3 hl), giebt
das citierte Gutachten, welches diese Art der Braunbierbrauerei als
»Pseudobraugewerbe« bezeichnet, erbauliche Angaben. Diese Brauereien
sind es nun, welche, da ihre Produkte stets mit denjenigen der
Weissbierbrauereien zusammen aufgeführt werden, oft ein falsches Bild
geben. _Einesteils_ in Bezug auf die Durchschnittsproduktion der
obergährigen Brauereien, welche ohne diese Quetschen doch nicht jenen
ausserordentlich niedrigen Stand haben würde, den sie in der Statistik
einnimmt, anderenteils in Bezug auf die Lage der Bierverleger, welche
von der Steigerung der Produktion obergähriger Biere durchaus nicht in
vollem Masse profitiert haben, da die gesamte Produktion dieser Braun-
und Bitterbierbrauereien davon abzurechnen ist. Der Absatz dieser
Brauereien an ihre Abnehmer vollzieht sich meist derart, dass das
benötigte Bier in Kannen oder kleine Gebinde gefüllt, oft aber auch
direkt vom Fass mittels Ablasshahnes abgefüllt und so in einer Art
»Strassenhandel« abgesetzt wird. Das Feilhalten von losem Bier mit einem
Extraktgehalt von unter 2 % ist zwar polizeilich verboten, jedoch soll
nach Aeusserungen aus Fachkreisen diese Bestimmung völlig auf dem
Papiere geblieben sein.

Durch die Art des direkten Absatzes dieser kleinen Brauereien ist
natürlich den Bierverlegern ebenfalls eine empfindliche Konkurrenz
entstanden. Während früher die Braunbierbrauereien ihr Bier ebenso wie
die Weissbierbrauereien den Bierverlegern in Fässern lieferten und diese
den Absatz in Flaschen besorgten, welcher oft einen bedeutenden Teil des
Gesamtabsatzes ausmachte -- namentlich an die Viktualienhändler wurde
viel Braunbier geliefert -- ist ihnen heute dieser Absatz fast gänzlich
aus den Händen genommen. Dazu kommt als letztes Moment noch, dass die
Gastwirte aus ihrem Kundschaftsverhältnis zu den Bierverlegern
heraustraten. Seitdem in den achtziger Jahren die Weissbierbrauereien,
um den Wünschen nicht nur der Gastwirte, sondern auch eines Teiles der
jüngeren Bierverleger nachzukommen, immer mehr dazu schritten, den
letzten Gährungsprozess beim Weissbier in ihren eigenen Kellereien
vorzunehmen, begannen auch die Gastwirte mehr und mehr das Bier wieder
selbst von der Brauerei zu beziehen und so ging auch dieser Kundenkreis
den Bierverlegern verloren.

Es ist daher wohl ersichtlich, dass der Einfluss, welchen die Steigerung
des Konsums obergähriger Biere auf die Lage der Bierverleger ausübte,
durch die übrigen namhaft gemachten Momente mehr als aufgewogen werden
musste. Nur ein Gebiet blieb den Bierverlegern, auf dem sie, von
drückender Konkurrenz befreit, ihre frühere Stellung nicht nur
behaupten, sondern sogar verstärken konnten: dasjenige der sogen.
»echten« Biere. Es war bereits dargelegt worden, wie der Vertrieb der
auswärtigen Biere zuerst in den Händen jener Bier-Niederlagen
sich befand, welche daneben meist noch mit einem besseren
Kolonialwarengeschäft oder einem Restaurant verbunden waren. Später
entwickelten sich aus dieser Betriebsvereinigung die General-Agenturen
der auswärtigen Brauereien als selbständige Gewerbe und zwar zum
grössten Teil mit der Beschränkung auf den Absatz in Fässern, während
der Vertrieb des Flaschenbieres in die Hände der Bierverleger überging.
Im wesentlichen liegen die Dinge auch heute noch so, nur dass viele
Bierverleger, angesichts der Verringerung der Absatzmöglichkeit auch
eigene Brauereivertretungen übernommen haben und z. T. neben ihrem
Flaschen- auch Fassbierhandel treiben. Für die Mehrheit der Bierverleger
wichtiger als diese einzelnen Vertretungen ist jedoch der Absatz
derjenigen sogenannten »echten«, d. h. auswärtigen Biere, welche
allgemein eingeführt sind und deren Vertrieb durch die Bierverleger
geschieht, da die betr. Generalvertretungen sich auf den Fassbierhandel
beschränken. In Betracht kommen hier vor allem das Grätzer und das
Kulmbacher Bier. Von den 46 Bierverlegern, über deren Geschäftsbetrieb
mir Auskünfte vorliegen, führten 36 Grätzer und 21 Kulmbacher Bier,
Münchener Bier wurde in 3, Pilsener Bier in 5 Fällen geführt. Das
Grätzer Bier (aus Grätz in der Provinz Posen) wurde Mitte der achtziger
Jahre in Berlin eingeführt, es ist ein obergähriges Bier, das sehr lange
Lagerung erfordert, (mindestens 14 Tage), der Geschmack ist ein
eigentümlich rauchiger. Es wird meist in den Nachtcafés geführt. Die
jährliche Einfuhr von Grätzer Bier soll nach den Angaben des
Generalvertreters einer der bekannteren Grätzer Brauereien etwa 25000 hl
betragen. Eine Zeit lang hatte der Vertreter der Brauerei Bähnisch in
Grätz den Flaschenbiervertrieb selbst übernommen, doch wurde er durch
einen Boykott der Berliner Bierverleger gezwungen, ihn wieder
aufzugeben, da er mehr Fassbierkunden verlor, als er an den
neugewonnenen Flaschenbierkunden verdiente. So ist der Absatz des
gesamten in Berlin eingeführten Grätzer Bieres in den Händen der
Bierverleger geblieben.

Allerdings konnten die 25000 hl, welche der Absatz von Grätzer Bier
ausmachte, keinen Ersatz bieten für dasjenige Absatzfeld, welches ihnen
die Brauereien entrissen hatten. Wir hatten vorher Berechnungen
angestellt, welche die Zahl der Bierverleger in Vergleich setzten mit
dem gesamten Berliner Flaschenbierkonsum. Danach kam ein Bierverlag im
Jahre 1875 auf 4719 hl Flaschenbierabsatz, im Jahre 1885 auf 3472 hl
Flaschenbierabsatz. Stellen wir dieselbe Berechnung für das Jahr 1898
auf, so ergiebt sich folgendes: Es kommen als Flaschenbierkonsum in
Betracht: 1357993 hl obergähriges Bier und 30 % der auf 2480418 hl
angegebenen Produktion von untergährigem Bier = 826806 hl, also zusammen
2184799 hl. Hiervon sind jedoch in Abzug zu bringen 1. derjenige Teil
dieses Konsums, welcher durch die Brauereien gedeckt wird mit mindestens
700000 hl, 2. derjenige Teil der Weissbierproduktion, welcher unter
Uebergehung der Zwischenhand in der Form von Frischbier oder in kleinen
Gebinden an die Konsumenten geliefert wird, mit mindestens 400000
hl.[25] Nach Abzug dieses Absatzes von 1100000 hl, welcher bei
Gleichbleiben der früheren Verhältnisse zum grossen Teile den
Bierverlegern zugefallen wäre, bleiben noch 1084799 hl oder angesichts
der Zahl von 516 Bierverlegern, ein Bierverlag gegenüber 2102 hl Absatz
an Flaschenbier! Es gilt von dieser Zahl dasselbe, wie von den vorher
genannten: sie ist an sich ziemlich unsicher, aber sie erhält ihren Wert
durch die Vergleichung. Wenn man noch in Berücksichtigung zieht, dass
der Anteil der Bierverleger an der hier berechneten Höhe des Absatzes
infolge der früher nicht in diesem Masse aufgetretenen Konkurrenz der
Gastwirte eine geringere ist, als früher, so dürfte die in den an sich
ungewissen Zahlen 4719 und 2102 gegebene Relation mit dem Verhältnis des
einstigen zu dem heutigen Durchschnittsumsatz ziemlich übereinstimmen.

Die vorhergegangen Betrachtungen umfassten die Entstehung und
Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts bis zum gegenwärtigen
Zeitpunkt. Die Ausführungen mussten sich dabei auf allgemeine
Gesichtspunkte beschränken und konnten die geschilderte Entwicklung nur
in grossen Zügen geben. Zu ihrer Vervollständigung soll daher die
nachfolgende Darstellung dienen, welche im Rahmen der Detailschilderung
die gegenwärtige Lage des Berliner Bierverlegerstandes im besonderen
schildern will, als desjenigen Gliedes im Berliner Flaschenbiergeschäft,
dessen Entwicklung eine typische Bedeutung beanspruchen kann, welche
über das Interesse an dem vorliegenden Einzelfall hinausgeht.
Gleichzeitig wird diese Einzelschilderung aber auch Rückschlüsse auf die
Ausführungen des ersten Teiles dieser Arbeit gestatten und zur
Bestätigung der darin ausgesprochenen Behauptungen dienen.

Fußnoten:

[10] In dem »Arbeiterfreund«, Jahrgang 1877, ist eine Studie
veröffentlicht: »Der Bierverbrauch in Berlin ein Spiegel der sozialen
Lage des Volkes.« Die Voraussetzungen, von denen der Verf. der betr.
Arbeit ausgeht, sind jedoch ziemlich willkürlich und seine Folgerungen
daher mit Vorsicht aufzunehmen.

[11] Es wurden Neubauten genehmigt: 1869: 2473, 1870: 2576, 1871: 3789,
1872: 6331, 1873: 6076, 1874: 6556, 1875: 6278; die 1874 erreichte Zahl
ist bis in die Gegenwart nur einmal überschritten worden.

[12] Vergl. Jahresbericht der Aeltesten der Kaufmannschaft von 1880:
»Die Berliner Brauereien haben in den Jahren 1871-1875 eine selbst über
das _damalige_ Bedürfnis hinausgehende Erweiterung ihrer Anlagen
erfahren und steht deshalb ihr Absatz nicht im richtigen Verhältnis zu
ihrer Einrichtung.« Der Sachlage nach können sich diese Worte nur auf
die bayrischen Brauereien beziehen.

[13] Letztere Zahl würde allerdings _etwas_ höher sein (ca. 25000 hl),
wenn man nur die Produktion der _Weiss_bierbrauereien berücksichtigte
und nicht, wie es regelmässig in den Berechnungen geschieht, Weiss- und
Braunbierbrauereien zusammen betrachtete. Vgl. weiter Seite 45.

[14] Der gewöhnliche Ausdruck lautet auch hier »Flaschenbier_handel_«
doch kann man im volkswirtschaftlichen Sinne nicht von Handel sprechen.

[15] Erstes Jahr des Vertriebes.

[16] Erstes Jahr des Vertriebes.

[17] Erstes Jahr des Vertriebes.

[18] Erstes Jahr des Vertriebes.

[19] Erstes Jahr des Vertriebes.

[20] Die Zahlen verstehen sich incl. des Flaschenbierversandes nach
ausserhalb. Den Anteil dieser Sendungen n. a. an der Gesamtziffer sieht
man aus einer Vergleichung für die beiden letzten Jahre, für welche mir
beide Ziffern vorliegen.

  Absatz einschliesslich Sendungen        für Berlin allein
        nach ausserhalb

     1897/98:  156290 hl                        139140 hl
     1898/99:  183990 "                         167250 "

                    also Sendungen nach auswärts:
                    1897/98: 17150 hl = ca. 11 %
                    1898/99: 16740 "  = ca.  9 %.

[21] Doch betrug sogar der Umsatz der Schultheiss-Brauerei 1885 erst
gegen 15000 hl.

[22] Vergl. Seite 23.

[23] Vielfach auch Lübbener Bier genannt, weil in Lübben eine beliebte
Art Braunbier gebraut wurde.

[24] Vergl. Gutachten des Vereins der Brauereien Berlins und der
Umgegend, erstattet an den Polizeipräsidenten von Berlin betr. Wässerung
und Verfälschung von Bieren.

[25] Incl. des Flaschenbiervertriebs der Weissbierbrauereien.



                                   III.

             Die gegenwärtige Lage der Berliner Bierverleger.

                Begriff und Form der Bierverlagsgeschäfte.


_Begriff_. Der Bierverlag als besondere Form des Flaschenbiergeschäfts
stellt, wie aus den vorhergehenden Aeusserungen erhellt, ein Unternehmen
dar, welches von einer oder mehreren Brauereien Bier in Fässern bezieht,
es _bis zur_ Genussreife lagern lässt und an Geschäfte, die sich mit dem
Ausschank oder Einzelverkauf von Flaschenbier befassen, sowie an
Privatleute in grösseren und kleineren Quantitäten abgiebt, wobei als
Minimum gewöhnlich die Entnahme von 10-20 Flaschen gefordert wird. Es
ist nötig, auf diese Minimalgrenze hinzuweisen, denn sonst würden wir
jeden Kleinhandel mit Flaschenbier, sofern nur der betr. Händler das
Bier vom Brauer in Fässern bezieht als »Bierverlag« ansprechen müssen.

Für einen kleinen Teil der Berliner Bierverleger würde die obige
Definition noch in einer Hinsicht zu erweitern sein, indem dieselben von
der durch die Brauereien eingeführten Lieferung des Berliner Weissbieres
in demjenigen Zustande, welcher nur noch mehrtägiges Lagern verlangt, um
in Genussreife überzugehen, keinen Gebrauch machen, sondern die letzte
Nachgährung noch in ihrem eigenen Keller sich vollziehen lassen. Ihre
Thätigkeit bei der Bierbereitung geht also in diesem Falle über das
»Lagern bis zur Genussreife« hinaus, bewirkt allerdings andrerseits
keine Formveränderung von Rohstoffen, sodass von »Gewerbe« im
nationalökonomischen Sinne auch bei ihnen nicht gesprochen werden kann.

_Name_. Die Bezeichnung »Bierverleger« für den hier behandelten
Geschäftszweig ist nicht überall gebräuchlich. Am verbreitetsten ist
vielmehr der Name »Flaschenbierhändler«, wenigstens führt ihn die
Mehrzahl der unter den betreffenden Unternehmern bestehenden Vereine,
auch der seit Jahresfrist bestehende _Verband_ nennt sich »Verband
deutscher Bierhändler«, das offizielle Verbandsorgan, welches in Lübeck
erscheint, heisst dagegen wieder: »Der Bier-Verleger«. Der Berliner
Sprachgebrauch unterscheidet ferner zwischen »Biergrosshandlung« und
»Bier-Verlag«, im Berliner Adressbuch ist diese Unterscheidung durch die
Bezeichnungen Bier-Engrosgeschäft und Bierverlag zum Ausdruck gekommen.
Ein Wesensunterschied besteht zwischen beiden Formen nicht, im
allgemeinen haben sich nur die grösseren Geschäfte unter der ersteren
Bezeichnung eintragen lassen,[26] ebenso sind unter ihr die
Brauereivertretungen aufgeführt.

_Zahl der Berliner Bierverleger_. In dem Berliner Adressbuch von 1900
sind 97 Biergrossgeschäfte und 367 Bierverleger verzeichnet. In Abzug zu
bringen sind von diesen 464 Geschäften 22 Fassbierhandlungen, welche
unter der Rubrik Bier-Engrosgeschäfte sich verzeichnet finden, und 10
Geschäfte, welche unter beiden Rubriken zugleich verzeichnet sind. Wir
erhalten also im ganzen die Zahl von 432 Bierverlegern. Von diesen 432
Geschäften sind 23 in das Handelsregister eingetragen.

_Formen des Bierverlages_. In der reinen Form findet sich der Bierverlag
nur selten. Abgesehen von der Vereinigung mit dem Bier-Kleinhandel,
welche sich bei dem Vorhandensein der erforderlichen Räume, d. h. bei
einem bequemen Zugang zum Keller sozusagen von selbst ergiebt, findet
sich der Bierverlag hauptsächlich in folgenden Formen der
Betriebsvereinigung:

1. _Bier-Verlag in Verbindung mit Fassbierhandel_. Diese Verbindung
findet sich in denjenigen Fällen, in welchen ein Bierverleger
gleichzeitig Vertreter irgend einer auswärtigen Brauerei ist und deren
Bier nicht nur in Flaschen, sondern auch in Fässern abgiebt. Die
Vertretung auswärtiger Brauereien findet sich in Berlin in verschiedenen
Formen. Entweder bezieht der betr. Vertreter nur Bier von einer oder
mehreren _auswärtigen_ Brauereien (führt also kein _Berliner_ Bier) und
giebt dieses nur in Fässern ab. In diesem Falle handelt es sich
ausschliesslich um Fassbierhandel, der mit dem Flaschenbiergeschäft
nichts zu thun hat. In denjenigen Fällen, in welchen ein solcher
Brauereivertreter die Biere dieser auswärtigen Brauereien auch in
Flaschen absetzt, ist er den Flaschenbierhändlern zuzuzählen, wenn er
auch deren Typus durchaus nicht entspricht. Für denjenigen Teil der
Berliner Flaschenbierhändler, welcher für uns hauptsächlich in Betracht
kommt, tritt diese Vertretung nur in der Form auf, _dass der
Flaschenbierhändler, dessen Hauptgeschäft in dem Vertrieb einheimischer
Biere liegt, nebenbei die Vertretung einer auswärtigen Brauerei hat und
deren Bier auch in Fässern abgiebt_. Doch tritt diese Form der
Betriebsvereinigung nicht in vielen Fällen auf. In der Regel haben
nämlich die auswärtigen Brauereien in Berlin meist einen
General-Vertreter, der ihr Bier _nur in Fässern_ abgiebt, während auf
der anderen Seite wieder diejenigen Bierverleger, welche nebenbei noch
die Vertretung auswärtiger Brauereien übernehmen, deren Bier meist nur
in Flaschen vertreiben.

2. _Betriebsvereinigung mit Gastwirtschaft_. Schon an früherer Stelle
ist dieser Art der Betriebsvereinigung gedacht worden. Wieviele der
Berliner Bierverleger zugleich Gastwirte sind, lässt sich schwer
bestimmen. Das Berliner Adressbuch giebt keine Anhaltspunkte. Denn da
die Eintragung in mehr als eine Branchebezeichnung für jede Branche und
Zeile 1 Mark kostet, so lassen sich die meisten Berliner
Gewerbetreibenden nur unter einer Rubrik eintragen. Daher kann es sehr
wohl sein, dass mancher Name unter der Rubrik »Gastwirte« zu finden ist,
der eigentlich unter »Bierverleger« gehörte und umgekehrt. Unter den 46
Bierverlegern, von denen ich Auskünfte erhielt, waren 5 zugleich
Gastwirte. Man könnte vielleicht aus dem Umstande auf ein häufigeres
Vorkommen dieser Verbindung schliessen, dass der Verein der Berliner
Bierverleger vor wenigen Jahren seinen Namen in »Verein der Berliner
Bierverleger, Gast- und Schankwirte« umgeändert hat. Doch ist dies wohl
weniger aus dem Grunde geschehen, weil eine grössere Anzahl von
Vereinsmitgliedern nicht nur Bierverleger, sondern auch zugleich
Schankwirte waren, als vielmehr deshalb, weil ein grosser Teil der
Vereinsmitglieder überhaupt das Bierverlagsgeschäft an den Nagel gehängt
und sich lediglich auf die Gastwirtschaft beschränkt hat.

3. _Betriebsvereinigung mit Viktualien-(Spezerei-)Handel_. Diese
Verbindung, welche zu Anfang der siebziger Jahre, nachdem die Bildung
des Bierverlages als selbständiges Unternehmen vollzogen war, ganz
aufgehört hatte, beginnt jetzt, bei der schlechten Lage des
Bierverlegerstandes, wieder in den Vordergrund zu treten. Insofern zeigt
sich allerdings ein Unterschied gegenüber der alten Form, als in dieser
der Viktualienhandel das ursprüngliche war und aus ihm allmählich der
Flaschenbierhandel sich entwickelte, während bei den jetzigen Gründungen
das Geschäft als Bierverlag gedacht ist, der Kleinhandel mit Bier und
Viktualien jedoch als Unterstützung für das ganze Unternehmen dienen
soll, das auf dem Bierverlag, bei dem namentlich in der ersten Zeit
nur geringen Umsatz, doch zu unsicher aufgebaut wäre. Hauptsächlich
findet sich diese Verbindung bei vielen der neueren Geschäfte und es
scheint, als wenn sie für Neugründungen von Bierverlagsgeschäften
typisch werden sollte. Von der Weiterentwicklung des Geschäfts hängt es
dann ab, ob dieses mehr nach der Seite des Flaschenbier- oder
Viktualienhandels hinneigt. In letzterem Falle wird vielfach an die
Stelle des Bezuges von Fassbier derjenige von Flaschenbier aus der
Brauerei oder vom Verleger treten, womit dann der Begriff des
Bierverlages aufgegeben ist.

Als andere Arten der Betriebsvereinigung kommen in Betracht der
Nebenhandel mit Mineralwasser (inkl. Limonaden), Eis und Kohlensäure. An
kleineren Orten ist die Verbindung von Bier-Verlag mit Mineralwasser-
und Eishandlung viel häufiger als in Berlin; die Zahl der verschiedenen
Verbindungsarten ist dort auch mannigfaltiger. So soll in einigen
Städten der Bierverlag in Verbindung mit Holz- und Kohlenhandel sich
finden, ebenso wird im Organ des Verbandes deutscher Bierhändler den
Bier-Verlegern empfohlen, den Petroleumhandel als Nebengeschäft
einzuführen, namentlich um -- ebenso wie bei dem Holz und Kohlenhandel
-- während der Winterszeit, wenn der Bierkonsum naturgemäss geringer
ist, nicht ganz ohne Absatz zu sein. In Berlin sind mir derartige Formen
von Betriebsvereinigung nicht bekannt geworden. Dagegen ist darauf
hinzuweisen, dass bei denjenigen Bierverlegern, welche den
Nachgährungsprozess des Berliner Weissbieres in ihren eigenen Kellereien
vornehmen, Hefe als Nebenprodukt gewonnen wird, welche in der Regel ein
in der Nähe wohnender Bäcker dem betr. Bierverleger abkauft. Bei einem
Umsatz von etwa 1000 hl Weissbier beziffert sich der Erlös für diese
Hefe (Bärme) auf 150-200 Mark.

Die verschiedenen skizzierten Nebengeschäfte können natürlich in allen
möglichen Kombinationen zum Flaschenbiergeschäft hinzutreten. So finden
sich beispielsweise bei einem Berliner Bierverleger Flaschenbierhandel,
Gastwirtschaft, Fassbierhandel und Kohlensäure-Niederlage zusammen.


       Verschiedenartigkeit der Berliner Bierverlagsunternehmungen.

Abgesehen von den verschiedenen Formen der Betriebsvereinigung ist noch
eine prinzipielle Scheidung unter den Berliner Bierverlegern
vorzunehmen. Es handelt sich dabei um den Gegensatz zwischen denjenigen
Geschäften, welche nach modernen, kaufmännischen Prinzipien geleitet
werden zu den Betrieben, welche eine solche Leitung durchaus vermissen
lassen. Zu den ersten gehören natürlich die Generalvertretungen der
auswärtigen Brauereien, soweit sie einen Flaschenbiervertrieb haben,
ausserdem aber auch eine Anzahl von Biergrosshandlungen. Wenn ihre Zahl
auch gering ist und sie gegenüber der grossen Zahl der übrigen
Bierverleger nicht in Betracht kommen, so ist es doch nötig, an dieser
Stelle eine kurze Schilderung der Art ihrer Betriebe zu geben, zumal
sich unsere weiteren Ausführungen auf denjenigen Teil der Berliner
Bierverleger beschränken sollen, welcher die typischen Merkmale des
Berliner Flaschenbierhandels an sich trägt. Der Gegensatz dieser
Geschäfte zu den übrigen Betrieben wird am besten gekennzeichnet durch
ihre Entstehungsart. Zunächst stammen sie fast sämtlich aus neuerer
Zeit. Sie richteten von vornherein ihr Hauptaugenmerk auf die
untergährigen Biere, und zwar führten sie neben den Berliner Lagerbieren
besonders auswärtige, während der Absatz von Weissbier dagegen weit
zurücktrat. Fast alle liefern das Bier auch in kleinen Gebinden, doch
kommt dieser Fassbierhandel nur als Gelegenheitsgeschäft (bei
Familienfestlichkeiten etc.) in Betracht. Bezeichnend ist auch, dass der
Absatz sich meist auf Detailkunden beschränkt, wie auch der ganze
Betrieb auf diese Art des Absatzes eingerichtet ist (keine zweispännigen
grossen, sondern kleinere einspännige Wagen, dafür aber eine grössere
Anzahl für die entsprechend grössere Anzahl von Kunden). Der Abdruck
einer Bestellkarte eines dieser Geschäfte möge das hier gesagte
illustrieren.

        Bitte mir am ...................... 1
                              zu senden

        .... Fl. Englisch Porter                        8 Fl. 3 Mk.
        ....  "  Englisch Pale Ale                      8  "  3  "
        ....  "  Pfungstädter Bock-Ale                 12  "  3  "
        ....  "  Münchener Spatenbräu                  15  "  3  "
        ....  "  Nürnberger, Henninger                 15  "  3  "
        ....  "  Kulmbacher Exportbier                 15  "  3  "
        ....  "  Pilsener, Bürgerliches                15  "  3  "
        ....  "  Grätzer, Gesundheitsbier              24  "  3  "
        ....  "  Schultheiss-Versand                   26  "  3  "
        ....  "  Schultheiss-Märzen, hell, 26 gr. oder 30  "  3  "
        ....  "  Bockbrauerei, hell        26 gr. oder 30  "  3  "
        ....  "  Bock-Versand                          26  "  3  "
        ....  "  Breslauer Weizenbier                  30  "  3  "
        ....  "  Patzenhofer               26 gr. oder 30  "  3  "
        ....  "  Weissbier, Landré, Akt.-Ges.          30  "  3  "
        ....  "             do.                 grosse 15  "  3  "
                      1/8 hl Lagerbier      Mk. 3,--
                      1/8 hl Versandbier     "  3,--
                      1/8 hl Patzenhofer     "  3,50
        Nürnberger Original-Gebinde von ca. 30 Liter an
        Spaten             do.       "   "  30   "   "
        Löwenbräu          do.       "   "  15   "   "
        Kulmbacher         do.       "   "  25   "   "

  Name: .............................

  Wohnung: ..........................

          $Berlin$, den .......................

  $N.B. Um pünktlich liefern zu können, ersuche höflichst Bestellungen
                         Tags zuvor aufzugeben.$

  $Die Kutscher sind angewiesen, die leeren Flaschen stets mitzunehmen.$

Ebenso wie die Brauereien machen diese Unternehmungen oft Reklame durch
Inserate, Zeitungsbeilagen, Plakate, Zusendung von Prospekten etc., ihre
Wagen fallen durch eine gewisse Gefälligkeit des äusseren Anstrichs
sogar noch gegenüber den Brauereiwagen auf. Die Inhaber dieser Geschäfte
sind ebenso wie die Brauereivertreter meist Leute, die niemals in der
Brauerei oder im Bierverlag gearbeitet haben, sie besitzen lediglich
kaufmännische Bildung. Zu ihnen gehören auch die neuen kaufmännischen
Betriebe für den Vertrieb von Syphonbier, sowie ein oder der andere
grosse Weissbierverlag, deren Absatz im Gegensatz zu den übrigen
hauptsächlich bei der Privatkundschaft liegt.

Innerhalb der Mehrzahl nicht kaufmännisch betriebener Geschäfte, welche
im wesentlichen die typische Form des Berliner Bierverlegers erkennen
lassen, sind Unterscheidungen nur nach der Höhe des Umsatzes zu machen.
Das Gemeinsame tritt jedoch gegenüber dieser Verschiedenheit
ausserordentlich hervor, namentlich was die Entstehung und allmähliche
Entwicklung des Geschäftes anbelangt. Die älteren Geschäfte sind
zumeist, wie ausgeführt, aus der Gastwirtschaft oder dem
Viktualienhandel entstanden; im ersteren Falle haben manche die
Gastwirtschaft als Nebengeschäft noch behalten. Die Inhaber derjenigen
Geschäfte, welche aus neuerer Zeit stammen, waren zu einem grossen Teil
früher Kutscher bei einer Brauerei oder einem Bierverleger und wagten es
dann, auf ihre Ersparnisse und den von den Lieferanten gewährten Kredit
sich stützend, einen Bierverlag zu gründen. Die Kunden wurden entweder
durch persönliche Bekanntschaft gewonnen (die Kutscher haben ja viel
mehr Gelegenheit die Kunden kennen zu lernen als die Bierverleger oder
die Brauerei selbst!) oder durch direktes Aufsuchen, man kann sagen
hausieren. Während noch Anfang der achtziger Jahre der Hauptnachdruck,
auch bei allen Neugründungen auf das Lieferungsgeschäft gelegt wurde,
ist es bei denjenigen Geschäften, welche in den letzten Jahren
entstanden, namentlich im Anfang, wesentlich anders. Die Hauptstütze des
Geschäftes bildet hier der Kleinhandel mit Bier, der Detailverkauf über
die Strasse, z. T. wird auch von der Brauerei bezogenes Frischbier
literweise verkauft. Weiterhin werden vielfach auch noch Spezereiwaren
geführt, eine Wäscherolle steht zur Verfügung der Hausfrauen, und von
aussen unterscheidet sich ein solches Geschäft von einer
Viktualienhandlung (»Grünkramkeller«) nur dadurch, dass die langen
senkrechten Tafeln, auf denen die Preise der einzelnen Biersorten
verzeichnet sind, darauf hinweisen, dass das Bier in dieser Handlung als
Verkaufsobjekt eine grössere Rolle spielt, als in den übrigen Kellern
dieses Charakters.

Was das durchschnittliche Alter der heute bestehenden Bierhandlungen
anbelangt, so stammte von den 46 Geschäften, welche mir hierüber
Auskunft erteilten, das älteste aus dem Jahre 1849, im übrigen waren
begründet worden:

                        in den Jahren 1860-1870: 5
                         "  "    "    1870-1880: 8
                         "  "    "    1880-1890: 12
                         "  "    "    1890-1896: 20

Aus diesen Zahlen geht zunächst hervor, dass eine grosse Anzahl der
früheren Geschäfte eingegangen sein muss, denn sonst wäre es nicht zu
erklären, dass aus der so günstigen Zeit 1860-1880 nur eine geringe
Anzahl von Bierverlagsgeschäften noch bestände. Manche der Inhaber
dieser Geschäfte haben vielleicht, nachdem sie in den guten Jahren
genügend zurückgelegt hatten, ihr Geschäft aufgegeben und die
»Kundschaft« an irgend einen anderen Bierverleger verkauft; manche,
welche früher neben dem Bierverlag noch eine Gastwirtschaft betrieben,
beschränken sich heute auf letztere. Die Thatsache, dass die Mehrzahl
der heute bestehenden Bierverlagsgeschäfte aus den letzten Jahren
stammen, ist für die Umwandlung in dem Charakter des Bierverlages von
grösster Bedeutung.


                    Personalverhältnisse im Bierverlag.

          A. Thätigkeit des Geschäftsinhabers und seiner Familie.

Die Personalverhältnisse sind abhängig von der verschiedenen Höhe und
Ausbreitung des Umsatzes. Zunächst giebt sich dies darin kund, dass in
den Geschäften mit grösserem Umsatz der Inhaber das Bier nicht mehr
selbst ausfährt, sondern seine Thätigkeit auf die Aufsicht im Geschäft
und den Verkehr mit den Kunden und Lieferanten beschränkt. Zur
Illustrierung dieser Thätigkeit ist es nötig, sich von den
Räumlichkeiten eines solchen Bierverlages eine Vorstellung zu machen.
Der meist im Kellergeschoss sich befindende Bier-Verkaufsraum enthält in
der Hauptsache Regale und Eisschränke mit gefüllten Bierflaschen, auf
dem Erdboden haben die zurückgebrachten leeren Flaschen Platz gefunden.
In den grösseren Geschäften ist ein Teil dieses Raumes abgetrennt und
als Comptoir mit den dazu gehörigen Utensilien hergerichtet; in vielen
Fällen genügt der Pultaufsatz, in dessen Innern sich die Geschäftsbücher
befinden, während die eingegangenen Rechnungen angeheftet daneben
hängen. In diesem Raum geht der Verkauf in Flaschen vor sich, werden
Reisende und Lieferanten empfangen etc. Von ihnen führen nun zwei oder
drei Stufen in diejenigen Kellerräume, in denen das Bier »abgezogen«,
d. h. auf Flaschen gefüllt wird. Diese Kellerräume sind angefüllt mit den
Bottichen, meist Zuber oder im Berliner Dialekt Zober genannt, in welche
das Weissbier von den Tonnen ausgegossen wird, ferner stehen gefüllte
und leere Fässer umher, eine Korkmaschine, Flaschenspül- und
Bierabfüllapparate oder ähnliches. Vielfach behilft man sich auch ohne
jedwede mechanischen Apparate und Maschinen, an Stelle der
Flaschenspülmaschine tritt in diesem Falle eine einfache, mit warmem
Wasser gefüllte Wanne, in welcher die Flaschen durch Ausspülen mit
Stahlschrotkörnern gereinigt werden. Den Hauptraum nehmen die Holzlagen
ein, auf denen das auf Flaschen gefüllte Bier sich befindet, welches aus
diesen Kellerräumlichkeiten in die Kästen und dann auf den Wagen
gebracht wird, um verladen und ausgefahren zu werden.

Die Thätigkeit des Bierabziehens ist eine äusserst einfache. Sie besteht
bei dem bayrischen Lagerbier ebenso wie bei den auswärtigen »echten«
Bieren nur darin, dass es vom Fass abgelassen und in Flaschen gefüllt
wird. Eine vorsichtigere Behandlung verdient das Grätzer Bier, aber auch
nur insofern, als es je nach der Beschaffenheit und Jahreszeit 14 Tage
bis 6 Wochen lagern muss, ehe es zum Genusse reif ist. Sobald dies der
Fall ist, muss wieder für nicht zu langsamen Absatz gesorgt werden,
damit das Bier nicht verdirbt. Die grösste Sorgfalt verlangte früher der
Abzug von Weissbier und verlangt sie noch jetzt bei denjenigen
Bierverlegern, welche darauf verzichten, sich das Bier von der Brauerei
genussreif liefern zu lassen. Diese Bierverleger empfangen das Weissbier
von der Brauerei, nachdem es in deren Keller die erste Gährung
durchgemacht hat, welche die Zersetzung des Malzzuckers bewirkt, als
sogenanntes »Frischbier«. Dieses Frischbier musste der Bierverleger in
seinem Keller einer Nachgährung unterziehen, es wurde in die Zuber
gegossen und blieb dort etwa 2-3 Tage (im Winter 3-5 Tage) stehen,
während dieser Zeit setzte sich die im Biere enthaltene, schon in der
Brauerei zugesetzte Hefe ab. Nachdem sie abgefüllt worden war, wurde das
Bier in Eimer abgelassen und in einen neuen Zuber geschüttet. Der jetzt
gewonnene »reine Ausstoss« wird mit Frischbier gemischt in der Weise,
dass auf 5 Teile Ausstoss ein Teil Frischbier kommt. Das so erhaltene
Bier wird dann auf Flaschen gezogen und hat bis zur Genussreife noch
6-10 Tage zu lagern. Die meisten Bierverleger nehmen Weissbier von
mehreren Brauereien, jedes verlangt seiner Natur nach eine besondere
Behandlung, die sich namentlich auf das Mischungsverhältnis beim
sogenannten »Anstellen« mit Frischbier bezieht; auch werden vielfach die
Biere aus den verschiedenen Brauereien miteinander gemischt. Diese
Behandlung erfordert also eine gewisse Sachkenntnis und in früherer
Zeit, als alle Bierverleger das Bier noch selbst anstellten war auch die
Qualität des von den Einzelnen gelieferten Bieres sehr verschieden und
manche Bierverleger besassen wegen ihres guten Weissbieres einen
besonderen Ruf. In der Gegenwart, wo über ¾ der in Betracht kommenden
Bierverleger das Bier schon »angestellt« von der Brauerei beziehen,
hängen die Qualitätsunterschiede natürlich nur von der Art der
Herstellung in der Brauerei ab, dafür ist die dem Bierverleger
verbleibende Thätigkeit eine viel einfachere geworden, da sie sich auch
bei diesem Biere nunmehr auf das einfache Abziehen beschränkt.

Das Nebeneinanderliegen des Detailverkaufsraumes und des Abzieh- und
Lagerkellers ermöglicht eine leichte Kontrolle seitens des
Geschäftsinhabers. Es ist ihm möglich, im Keller zu arbeiten und
gleichzeitig dem Detailverkauf vorzustehen, da er zu diesem Zwecke nur
die Thür zwischen beiden Räumen offen lassen und in den Verkaufsraum
einzutreten braucht, wenn ein Käufer kommt. So kann also auch ein
unverheirateter Mann, wenn er sich einen Kutscher hält, das Geschäft
betreiben. Die überwiegende Mehrzahl der Berliner Bierverleger ist
jedoch natürlich -- ebenso wie die Mehrzahl aller Kleingewerbetreibenden
-- verheiratet und infolgedessen in der Lage, die Familienmitglieder zur
Thätigkeit im Geschäft heranzuziehen. So liegt der Detailverkauf meist
in den Händen der Frau, die sich während der Zeit, in welcher sie in der
Wirtschaft zu thun hat, von ihren älteren Kindern vertreten lässt. Die
Mitarbeit auch der Kinder ist im Bierverlag überall Sitte, auch bei
denjenigen Bierverlegern, welche wohlhabend zu nennen sind. Oft müssen
die Kinder des Abends »fragen gehen«, d. h. zu den Grünkram- und kleinen
Kolonialwarenhändlern gehen, um zu fragen, was am nächsten Tage
gebraucht wird, da diese kleinen Geschäfte, die pro Tag ca. 20 bis 60
Flaschen Bier verkaufen, erst am Abend feststellen können, was sie am
nächsten Tage gebrauchen werden. Auch zur Führung der Bücher pflegt der
Bierverleger seine Kinder oft zu verwenden, da seine schwere Hand des
Schreibens ungewohnt ist und er im allgemeinen ein Misstrauen dagegen
hat, einen Fremden in seine Bücher sehen zu lassen. Bei den kleineren
Geschäften tritt die Mitarbeit der Familienangehörigen, namentlich der
Frau, natürlich noch stärker hervor. Nicht nur der Detailverkauf von
Flaschenbier über die Strasse gehört zu ihren Obliegenheiten, sondern in
manchen Fällen wird es auch vorkommen, dass sie beim Bierabzug mithilft.
Namentlich dann wird dies nötig sein, wenn in dem betr. Betriebe
überhaupt kein Arbeiter beschäftigt ist, was in 12 von 46 untersuchten
Fällen vorkam.


       B. Angestellte im Bierverlag, Arbeits- und Lohnverhältnisse.

_Kaufmännische Hilfskräfte_. Die kaufmännisch geleiteten Geschäfte
werden wohl durchgängig kaufmännisches Personal beschäftigen, unter den
übrigen Bierverlegern kommt dies nur vereinzelt vor. Von unseren 46
Bierverlegern beschäftigte einer einen Geschäftsführer und einen
Buchhalter ständig, ein zweiter einen Buchhalter und einen Reisenden,
zwei dauernd je einen Buchhalter, die übrigen besorgten die Buchhaltung
selbst. Im allgemeinen lässt die Art der Buchhaltung seitens der
Bierverleger viel zu wünschen übrig, sie erstreckt sich meist nur auf
die Eintragung des ausgefahrenen Bieres und auf Kontoführung für die
Kunden, dagegen werden die Lieferungen der Brauereien etc. meist vom
Bierverleger nicht besonders gebucht, ebensowenig wie vielfach Einnahmen
und Ausgaben generell eingetragen zu werden pflegen. Auch Haushaltungs-
und Geschäftskasse werden selten getrennt. Selbst unter den grösseren
Geschäften fand ich manche, die ihre Einnahmen und Ausgaben zu buchen
nicht für nötig hielten.

_Der Arbeiter im Bierverlag_. Aus der vorher gegebenen Beschreibung des
Bierverlagbetriebes erhellt, dass wir es hier mit ungelernten Arbeitern
zu thun haben. Zwar findet man oft in Berliner Blättern Annoncen des
Inhalts: »ein Arbeiter gesucht, der schon im Bierverlag gearbeitet hat«,
doch ist dies mehr nur die übliche Form der Annonce, denn die Arbeit im
Bierverlag erfordert so wenig Kenntnisse und ist so leicht zu begreifen,
dass sie von jedem Handlanger verrichtet werden kann. Höchstens wird
durch die Gewöhnung wohl ein _schnelleres_ Arbeiten ermöglicht. Manche
Arbeiter bleiben auch Jahre hindurch im Bierverlag, doch ist es stets
nur eine bestimmte Klasse von Arbeitern, welche mit der Stellung im
Bierverlag zufrieden ist. Zunächst handelt es sich fast ausschliesslich
um ledige Leute, was damit zusammenhängt, dass die Mehrzahl der
Bierverleger von ihren Arbeitern verlangt, dass sie im Hause wohnen. Da
die an höhere Ansprüche gewöhnten Arbeiter nur in seltenen Fällen
geneigt sind, sich der Kontrolle zu unterwerfen, welche mit diesem »in
Lohn und Kost stehen« (wobei man das Wohnen beim Arbeitgeber als
selbstverständlich hinzudenkt) verbunden ist, so kann es nicht
befremden, dass die Mehrzahl der im Bierverlag beschäftigten Arbeiter
aus den Ostprovinzen (Ostpreussen, Westpreussen, Pommern, Posen) stammt,
während die übrigen Provinzen dahinter weit zurücktreten und die
westlichen fast garnicht vertreten sind. Aus den Büchern des
Arbeitsnachweises für den Verein der Berliner Bierverleger habe ich mich
über die Herkunft der dort sich meldenden Arbeiter zu informieren
gesucht und dabei Folgendes gefunden:

Von 190 in Berlin im Bierverlag beschäftigten Personen waren geboren:

                          in den Ostprovinzen     96
                          "  Brandenburg          34
                          "  Schlesien            26
                          "  Stadt Berlin         21
                          "  anderen Provinzen    13

Nun ist bekanntlich der Anteil der östlichen Provinzen an der Berliner
Bevölkerung ein grosser; dennoch muss es überraschen, dass _über die
Hälfte_ der hier in Betracht kommenden Arbeiter aus diesen Provinzen
stammt. Im Gegensatz hierzu steht die geringe Beteiligung geborener
Berliner. Im Jahre 1890 waren nach dem Ergebnis der Volkszählung von
1000 Einwohnern in Berlin 405 daselbst auch geboren, also 40 %, während
bei den hier genannten Arbeitern der Anteil der geborenen Berliner nur
etwas über 10 % ausmacht.

Ueber das Alter dieser Arbeiter habe ich gleichfalls versucht, einige
authentische Angaben zu erhalten und infolgedessen aus den An- und
Abmeldebüchern verschiedener Bierverleger Auszüge gemacht. Zu Grunde
gelegt ist das Alter in dem der Betreffende die Arbeit antrat. Von 103
Arbeitern standen danach im Alter von:

                              35-40 Jahren   3
                              30-35   "     10
                              25-30   "     30
                              20-25   "     36
                           unter 20   "     24 (!)

Der älteste der betreffenden Arbeiter zählte 39 Jahre, in der letzten
Altersklasse fanden sich zwei Arbeiter im Alter von 16 Jahren, das
Durchschnittsalter würde sich auf 23,8 Jahre belaufen. Es würde noch
geringer sein, wenn man unterscheiden wollte zwischen Kellerarbeitern
und Kutschern; denn nur unter den letzteren finden sich ältere und
verheiratete Leute häufiger. Was die frühere Beschäftigung der
betreffenden Arbeiter anlangt, so hat etwa die Hälfte schon vorher im
Bierverlag gearbeitet; die übrigen haben alle möglichen Stellungen inne
gehabt; als Hausdiener bei Fabriken oder Transportunternehmungen,
Handlanger auf Bauten etc. Auch frühere Handwerker finden sich des
öfteren unter ihnen, besonders häufig, und zwar namentlich im Sommer,
frühere Schlächter. Es lässt sich diese Erscheinung einesteils wohl
daraus erklären, dass gerade zu der Zeit, in welcher der Bierkonsum
ausserordentlich hoch ist, der Fleischverbrauch zurückzugehen pflegt, in
Berlin schon durch die grosse Anzahl derjenigen, welche verreisen.
Andererseits sehen es die _Gastwirte_, und unter ihnen natürlich auch
diejenigen, welche nebenbei Bierverleger sind, sehr gern, wenn sie
Arbeiter erhalten, die einige Kenntnis von der Schlächterei besitzen, da
sie dieselben bei verschiedenen Anlässen, z. B. bei der Abteilung von
Portionen in der Küche, ferner dann, wenn »frische Wurst« gemacht wird,
sehr gut gebrauchen können. Hinzuzufügen wäre noch, dass diese Arbeiter
nach ihrer Verheiratung gewöhnlich ihre Arbeit im Bierverlag aufgeben
und sich nach anderer Beschäftigung umsehen.[27] Da die Arbeiter im
Bierverlag zur »Ortskrankenkasse der im Gewerbebetrieb der Kaufleute,
Handelsleute und Apotheker beschäftigten Personen« gehören, so lassen
sich aus den statistischen Angaben dieser Krankenkasse, welche sich auf
sämtliche Mitglieder beziehen, natürlich keine Rückschlüsse auf die
Arbeiter im Bierverlag machen.

_Lohnverhältnisse_. Entweder stehen die Arbeiter in Lohn und Kost und
erhalten ausserdem das _Logis_ vom Brotherrn zugewiesen, oder sie
erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder
endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost[28] und Logis. Im ersteren
Falle bewegt sich der Lohn zwischen 24 bis 32 Mark monatlich (nur bei
jugendlichen Arbeitern geringer). Der zweite Fall kommt praktisch nur
für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der
Lohnsatz beträgt hier 10-12 Mark wöchentlich. Der Lohn schliesslich
ohne Kost und Logis beläuft sich in der Regel auf 16,50 Mark pro Woche.
Allerdings kann man von einem festen Satze in keinem Falle reden, denn
bei der äusserst schwankenden Konjunktur wechselt auch das Verhältnis
von Angebot und Nachfrage und damit die Höhe der Entlohnung sehr häufig.
Im Sommer 1900 beispielsweise, als Arbeiter für den Bierverlag überhaupt
nur sehr schwer zu erhalten waren, wurden von verschiedenen
Bierverlegern neben Kost und Logis 36 Mark pro Monat gegeben, oder
_ohne_ Kost und Logis 24 Mark pro Woche. In den meisten Fällen ist dem
Bierverleger sehr daran gelegen, dass die Arbeiter bei ihm wohnen, denn
er kann sie in diesem Falle weit besser beaufsichtigen. Vielfach hat er
eine gesonderte Wohnung in dem Hause, in welchem er selbst wohnt, für
seine Leute gemietet, oder ihre Wohnräume stossen direkt an die seinen.
Die Wohnungen der Arbeiter, werden von der Frau des Bierverlegers oder
dem Dienstmädchen in Stand gehalten. Mit dem Logis bei dem Brodherrn ist
auch die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich
wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger
besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt
er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen
vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen Seite praktische
Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veranlasst, an diesem System
festzuhalten, so haben doch auch andererseits die Arbeiter Vorteile
davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges Essen. Es wäre nicht
wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht würde und deshalb bekommt der
Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber und dessen Familie. Allerdings
ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem
Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts
wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen
den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu
kommen. Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für
die Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten
verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern, und
namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben, Sitte,
dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss,
der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch später erfolgt, zur
Verfügung halten muss, um event. eintreffende Bestellungen aus der
Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der Abneigung, die so bei den
Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn herrscht, ist es dem
Bierverleger in den meisten Fällen doch gelungen, dieses durchzusetzen.
Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren
Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur
Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der
Entlohnung nebeneinander.

_Arbeitszeit_. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern haben 6 in
Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt wäre;
in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der Arbeitszeit ebenso
wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von den 6 Bierverlegern,
welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit eingeführt haben, geben
4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr morgens an, einer auf 7 Uhr, ein
anderer »im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr«. Die Arbeit endet nach
denselben Angaben in einem Falle um 6 Uhr abends, in zwei Fällen um 7
Uhr, in je einem um 8 bezw. 9 Uhr abends. Einer der betreffenden
Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5-10 Uhr abends!« Es
bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste
Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben
erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den
hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete
bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der
Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5-10 Uhr abends« angegeben hatte.
Die Unbestimmtheit der Arbeitszeit ist im übrigen Regel in allen
Bierverlagsgeschäften, »wenn viel zu thun ist, müssen die Leute eben
länger bleiben, sonst können sie gehen, sobald das Bier abgezogen ist.«
Gewöhnlich beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens und dauert mindestens bis
7 Uhr abends, bei geringen Unterbrechungen. In denjenigen Geschäften,
welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1
Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je ½ Stunde; wenn die Arbeiter
in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang. Während die Arbeit
im Winter oft zeitig aufhört, wird im Sommer nicht selten bis 9 oder 10
Uhr abends durchgearbeitet, namentlich wenn einige Tage hintereinander
die Hitze auftritt, wodurch namentlich der im Sommer besonders starke
Weissbierkonsum ausserordentlich gesteigert wird. In Zeiten günstiger
Geschäftslage pflegt überhaupt der Bierverleger hohe Anforderungen an
seine Leute in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Ausdauer zu stellen und
würde etwaigen Forderungen der Arbeiter gegenüber in dieser Hinsicht
sehr wenig zugänglich sein. Die stereotype Antwort, namentlich bei
älteren Bierverlegern, würde lauten: »Wir haben in unserer Jugend noch
viel schwerer arbeiten müssen«. Es ist dies keine Phrase, sondern
entspricht wohl der Wahrheit, es soll früher, bis in den Anfang der
achtziger Jahre hinein, im Bierverlag vom frühen Morgen bis zum späten
Abend gearbeitet worden sein, wobei noch zu bedenken ist, dass die
Arbeit damals viel schwerer war. Denn während heute mit Glasflaschen
gearbeitet wird, deren Patentverschlüsse mit einem einzigen Fingerdruck
zum Anliegen an die Flasche, d. h. zum Verschluss zu bringen sind, hatte
man früher ziemlich unförmige Thonkruken, welche mit Korken verschlossen
werden mussten. Diese Manipulation geschah dadurch, dass die Korke
durch die Korkmaschine direkt in den Flaschenhals hineingepresst wurden,
worauf dann noch die Korke durch mehrere Bindfaden befestigt werden
mussten, was sich nicht ohne Geschicklichkeit und Anstrengung ausführen
liess. Auch der Transport dieser Kruken war viel schwieriger als das
heutige Fortbringen der Glasflaschen. Heute geschieht dieses Fortbringen
in Flaschenkästen, die genau abgemessene Fächer für jede Flasche
enthalten und so eingerichtet sind, dass sie höchstens 30 kleine
Flaschen enthalten, sodass der Kasten bequem auf die Schulter genommen
werden kann; damals hatte man grosse geflochtene Körbe mit Holzeinsatz.
Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit
entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt
auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens
ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform
etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht -- auf welche auch der »Vorwärts«
vor Jahren einmal hinwies -- verschwinden werden. Eine Organisation der
Arbeiter zur Erzwingung der Forderungen auf feste Arbeitszeit, Bezahlung
der Ueberstunden, Wohnen ausser dem Hause, wie sie damals der »Vorwärts«
empfahl, dürfte wohl auf erhebliche Schwierigkeiten stossen, die in dem
Mangel eines festen Zusammenhalts innerhalb dieser Schar ungelernter
Arbeiter, die bald hier bald dort ihre Dienste anbieten, begründet
liegen.

_Die Kutscher_ nehmen eine Sonderstellung ein. In den kleineren
Geschäften wird einer der Arbeiter als Kutscher angenommen -- d. h.
soweit der Herr nicht selbst fährt --, der in seiner freien Zeit bei der
Kellerarbeit mit zu helfen hat. In den grösseren Geschäften hat der
Kutscher mit den Arbeiten im Keller nichts zu thun. Die Zahl der
verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern,
und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen
Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen. Von den
34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen,
befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4
die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von
diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6
Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost. Der Lohn war im
Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten
Arbeiter erhielten, nämlich 18-24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde
ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil
ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren
Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein.
Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas anderer Form; sie
wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und dem Wert des
ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der zurückgebrachten leeren
Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher anzuhalten, auch seinerseits
dafür zu sorgen, dass die Flaschen möglichst vollzählig zurückgegeben
werden. Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung
der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es
namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf
ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen,
einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser
Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf,
die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen
dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In
manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz,
wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden. Zu dem
gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht unbeträchtliche Summe von
Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen dieser Kutscher oft auf
1500-1700 Mark erhöht, während der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark
ist. Zusammen mit den Brauereikutschern, welche zuverlässigen
Nachrichten zufolge jährlich _mindestens_ 2100-2400 Mark verdienen,
bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags- und Gastwirtsgewerbe, zu
dem die Mehrzahl von ihnen im höheren Alter überzugehen pflegt.

In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine
wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft
gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In denjenigen,
vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel neben dem
Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie bedeutende Rolle spielt,
ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere, ebenso werden bei der
Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft alle Familienangehörigen in
weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen, da sich ihnen ja auch hier
weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung bietet. Was die Arbeiter
anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der
Gastwirtschaft stets in _Kost_, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft
Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit
verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der
Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw.
abwechselnd jeden Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um
etwaige Bestellungen aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch
an Wochentagen abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem
hier Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte,
namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch
schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.


                    Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.

                              A. Der Einkauf.

_Die Lieferanten_. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der
Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei den
Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht legen
(man fordert Böhmisches -- Schultheiss- -- Union-Bier, indem man damit
Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss- oder der
Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei grösserem Umsatz von
mehreren »bayrischen« Brauereien Bier beziehen müssen, meist kommt er
jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr. Bier mit einer Brauerei aus. Zu
dieser Brauerei für »bayrisches« Bier tritt hinzu der Generalvertreter
für eine der Grätzer Brauereien, ebenso der einer Münchener oder in
wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner einige Weissbier-Brauereien.
Ausser mit diesen Brauereien steht der Bierverleger noch im
Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der das Futter für die Pferde
liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist auch die Lieferung der
Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästenfabrik und vielleicht dem
Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten der Korkverschluss noch
eingeführt ist, schliesslich mit einer der Firmen, welche sich mit der
Lieferung von Bedarfsartikeln für den Bierabzug und die Füllung auf
Flaschen befassen.

_Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten_. Barzahlung bildet die
Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von
denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht. Dagegen kommt
den übrigen Brauereien gegenüber entweder die in das Belieben des
Bierverlegers gestellte, oder die monatliche, oder die Bezahlung nach
der jeweiligen Entnahme von einem »Stock« Bier in Betracht. Unter einem
»Stock« versteht man die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock
giebt es 2-4 halbe Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die
damit zusammenhängende Zahlungsart übrigens _nur beim Weissbier_; von
einem Stock bayrischen Bieres wird nicht gesprochen. Im übrigen ist
dieser Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die
mittleren und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst
weitgehenden Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die
Innehaltung bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen
sieht es die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit
bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe
Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die Lage gesetzt
ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe, welche der
Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die
Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet
sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende
Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers
unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder
monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden
Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch gleichzeitig eine
Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages auf jede
fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese Forderung der
Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt, welche aus der
Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die oftmals schon bei
Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen werden, ebenso bei
Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause. Auf diese Darlehen
ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse zwischen Brauerei und
Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle näher eingegangen. Bei der
Lieferung von Flaschen, welche nächst den Bierlieferungen den grössten
Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers ausmachen, herrschen die
vorher gekennzeichneten Verhältnisse nicht, die Lieferung erfolgt hier
bei den meisten Firmen gegen 3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.


                         B. Der Absatz des Bieres.

Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und
mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist
verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten
modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen
Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende Beamten- und
Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten (in den meisten Fällen im
Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede,
der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und
haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier
ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der
Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um
Privatkundschaft handelt. Anders steht es dagegen mit den
Geschäftskunden. Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in
Betracht kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen
im alten Sinne des Wortes[29], Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen,
ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär. Bei
den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe Zahl
derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug des
Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten, sei es,
dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder der Selbstabzug
bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt von den
wenigen Cafés und Hôtels, welche Weissbier führen. Trotz der oft
geringfügigen Entnahme von Bier halten sich diese Geschäftskunden in den
meisten Fällen nicht zur Barzahlung verpflichtet, sondern verlangen,
dass der Bierverleger in gewissen Zwischenräumen sie besucht, um das
Geld selbst abzuholen, wobei er natürlich eine nicht zu geringe Zeche
machen soll. Die Kolonial- und Grünkramhandlungen pflegen sofort zu
bezahlen. Die letzteren waren früher Abnehmer oft _grosser Quantitäten_
Braunbieres, welches die ärmeren Volksklassen aus den Grünkramkellern
holten, heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher
angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen und
Konsumvereinen für Angestellte bildet die monatweise Abrechnung die
Regel; sie verlangen häufig einen sehr grossen Rabatt, zeigen sich aber
sehr koulant in Bezug auf den Ersatz von Flaschen, welche in der Fabrik
abhanden kommen oder zerbrochen werden. Mit einem gewissen Risiko ist
die Lieferung an kleinere Fabriken verbunden, in denen der Verkauf des
Bieres meist in der Hand eines dazu bestimmten Arbeiters liegt. Oft
bezahlt dieser Arbeiter bei der wöchentlich erfolgenden Abrechnung nicht
die ganze Summe, behauptet, er hätte selbst kreditieren müssen, oder er
verlässt die Arbeit; es wird ein neuer Bierverkäufer gewählt und dem
Bierverleger liegt ob, sich mit dem früheren Abnehmer, der oft
»unbekannt verzogen« ist, auseinandersetzen etc. Dazu treten die
bedeutenden Flaschenverluste, welche dadurch verursacht werden, dass die
Arbeiter häufig die Bierflaschen zum Kaffee und Schnapsholen verwenden,
sie auch mit in ihre Wohnung nehmen, wo sie im Haushalt in Gebrauch
genommen werden. Diese Missstände bewirken, dass den Bierverlegern an
der Lieferung für solche kleineren Fabriken meist wenig liegt und
vielfach beziehen diese deshalb auch ihr Bier von dem in der Nähe
wohnenden Gastwirt, bei dem sie zu verkehren gewohnt sind; die Lieferung
und Kontrolle seitens des Lieferanten regelt sich hier viel leichter,
auch können Nachbestellungen z. B. an heissen Tagen eher ausgeführt
werden.

Die Kunden auf _Grätzer Bier_ setzen sich zusammen aus: Hôteliers,
Restaurateuren, Cafétiers und Gastwirten. Der Selbstabzug des Grätzer
Bieres ist bei den Gastwirten noch weniger verbreitet, als der des
Weissbieres; diejenigen Gastwirte, welche es führen, beziehen es deshalb
stets vom Bierverleger in Flaschen. Doch ist der Absatz an die Gastwirte
nur gering. Mehr schon wird das Grätzer Bier in den Restaurants und
Hôtels genossen; der Hauptabsatz aber entfällt auf die Berliner
Nachtcafés, welche den Treffpunkt für die Halbwelt abgeben. Ueber die
Gewohnheit der Cafétiers von möglichst vielen Lieferanten zu beziehen,
selten bar zu bezahlen, dagegen sehr oft die Kontrahierung einer grossen
Zeche zu verlangen, ehe sie die Rechnung begleichen, wird in
Bierverlegerkreisen sehr geklagt. Ebenso wie in diesen Cafés wird auch
in den Kneipen mit Damenbedienung Grätzer Bier konsumiert, in manchen
Fällen wird an solche Kneipen und Cafés auch Weissbier geliefert.
Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die Konditoreien für den Absatz
von Weiss- und Grätzer Bier in manchen Fällen in Betracht kommen, bei
ihnen sind die gerügten Zahlungsverhältnisse der Cafébesitzer jedoch
nicht Regel.


                  Einnahmen und Ausgaben im Bierverlage.

                               A. Einnahmen.

_Die Absatzpreise der Biere_. Die Preise sind verschieden, je nachdem es
sich um Privat- oder Geschäftskunden handelt. So lange die Brauereien
den Flaschenbiervertrieb nicht hatten, waren die Preise vom Standpunkt
der Bierverleger aus als sehr angemessene zu bezeichnen. Die Konkurrenz
der Berufsgenossen war nicht allzu drückend, und da der Markt so gross
war, dass alle genügend Absatz fanden, so hielten sie sich auf einer
gewissen herkömmlichen Höhe, von der nicht abgewichen wurde. Zum Teil
sind diese Verhältnisse noch in dem Handel mit bayrischem Bier, soweit
es sich um den Absatz an Privatkundschaft handelt, dieselben
geblieben. Wenn es den Brauereien gelungen ist, fast den gesamten
Flaschenbierhandel in Lagerbier in ihre Hände zu bekommen, so haben sie
dieses Resultat, soweit es sich um den Absatz an Privatkunden handelt,
nicht durch Preisdrückerei erzielt. Die Bierverleger gaben an
Privatkunden 32 Flaschen Lagerbier für 3 M. und mehr boten die
Brauereien auch nicht. Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe
um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher
dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung
gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken,
Kantinen etc. zu Tage trat. So berichtet eine Brauerei auf eine von mir
gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen
von 3/8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig,
dass andere Brauereien 42-50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich
sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M.
lieferten. Nun stellt sich der Preis eines Hektoliters Lagerbier in
Berlin auf durchschnittlich 16 M. Gäben die Bierverleger 40 (3/8 Ltr.)
Flaschen für 3 M., so blieben ihnen bei dieser Lieferung 68 Pf.
Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt. Dabei zu bestehen, ist dem
Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum
möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten
Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf. Verlor er
also auf der einen Seite die frühere Privatkundschaft auf bayrisches
Bier, weil das Publikum den Brauereien mehr Vertrauen entgegenbrachte,
so büsste er auf der anderen Seite seine Geschäftskundschaft ein, weil
er in Bezug auf Rabattbewilligung nicht konkurrieren konnte. Aber der
Verlust der Kundschaft auf bayrisches Bier war nicht die einzige Folge
des Eintretens der Lagerbierbrauereien in den Konkurrenzkampf. Denn
dieser Verlust führte im Zusammenhang mit der Uebernahme des
Flaschenbiervertriebs seitens einzelner Weissbierbrauereien dazu, dass
jeder Bierverleger ihn durch erhöhten Absatz von Weissbier auszugleichen
versuchte, und die Folge war ein rapides Sinken der Preise. Abgesehen
von dem einfachen Weissbier, das nur noch wenig abgesetzt und zum Preise
von 40 (1 Ltr.) Flaschen für 3 M. abgegeben wird, unterscheidet man bei
dem Weissbier zwei Sorten: Weissbier mit -- und Weissbier ohne
Wasserzusatz. Noch gegen Ende der achtziger Jahre waren die Preise für
Weissbier folgende:

               I. Qualität Privatkunden        26 Fl. für 3 M.
                           Geschäftskunden     30  "   "  3 "
              II.    "     Privatkunden        32  "   "  3 "
                           Geschäftskunden     40  "   "  3 "

Heute sind die Preise im Durchschnitt folgende:

               I. Qualität Privatkunden       30 Fl. für 3 M.
                           Geschäftskunden 36-42  "   "  3 "
              II.    "     Privatkunden       36  "   "  3 "
                           Geschäftskunden 45-58  "   "  3 "

Zur Berechnung der Rentabilität des Weissbierhandels muss man wissen,
dass eine halbe Tonne etwa 60-70 Ltr. enthält und durchschnittlich 6 M.
kostet. Bei dem heutigen Flascheninhalt ergiebt eine halbe Tonne etwa
160 Flaschen ohne, und 200 Flaschen mit Wasserzusatz. Nehmen wir ferner
an, ein Bierverleger hätte je zur Hälfte Privatkunden und zur Hälfte
Geschäftskunden, so würde also sein Bruttogewinn an einer halben Tonne
Weissbier sich folgendermassen berechnen:

                              früher              jetzt
                  I. Qualität 11,00 M. pro  ½  t  8,00 M.
                 II.    "     10,50 "   "   "  "  7,50 "

Also auch hier ist der Verdienst sehr gesunken, obwohl die Annahme, dass
der Absatz sich je zur Hälfte auf Privat- und Geschäftskunden verteilte,
noch zu günstig gegriffen ist; der Anteil der Geschäftskundschaft ist
wahrscheinlich ein weit beträchtlicherer und infolgedessen verringert
sich auch der Bruttogewinn. Auch beim Absatz von Grätzer Bier ist der
Verdienst gegen früher gesunken. Der Preis des Grätzer Bieres stellte
sich früher auf 16 M. pro hl. Die Bierverleger lieferten ihren
Privatkunden 25 Flaschen für 3 M., ihren Geschäftskunden 100 Flaschen
für 11 M. Später fiel der Preis für 100 Flaschen Grätzer Bier für die
Geschäftskunden erst auf 10 M. dann fast allgemein auf 9 M. einige
Bierverleger lieferten dann sogar 100 Flaschen für 8 M. Im Jahre 1899
schlossen sich nun die in Grätz vereinigten Brauereien zu einem Verbande
zusammen und setzten, da sie angeblich bei einem Preis von 16 M. pro hl
Bier nicht mehr bestehen konnten, den Preis auf 18 M. pro hl fest.
Infolgedessen beschloss der Verein Berliner Bierverleger seinerseits,
mit den Generalvertretern der Brauereien in Grätz ein Abkommen dahin zu
treffen, dass sich die Vertreter der Grätzer Brauereien verpflichteten,
an keinen Bierverleger fernerhin Bier zu liefern, welcher nicht durch
Namensunterschrift erklären würde, für 100 Flaschen Grätzer Bier
mindestens 10 M. zu verlangen. Die Konventionalstrafe wurde für jede zur
Anzeige kommende und nachzuweisende Uebertretung auf 50 M. festgesetzt.
Der grösste Teil der Mitglieder des Vereins unterschrieb sofort, die
übrigen wurden ebenso wie die Nichtmitglieder dazu gezwungen, da keiner
der Vertreter ihnen weiterhin Bier lieferte. War durch die erwähnten
Preisreduktionen der Bruttogewinn pro hl allmählich von 13,30 auf
5,30-8,00 M. gefallen, so beträgt derselbe jetzt trotz der erfolgten
Preiserhöhung der Brauereien im Minimum (d. h. wenn wie vorher nur die
Rabattsätze für Geschäftskunden berücksichtigt werden) 8,60 M. pro hl,
d. h. ca. 50 pCt. Im allgemeinen wird sich aber hier durch die Lieferung
an Privatleute, denen das Grätzer Bier wohl manchmal ärztlich verordnet
wird, der Bruttogewinn erhöhen.


                               B. Ausgaben.

1. _Flaschenverluste_. Abgesehen von den Ausgaben für das Bier selbst,
deren Höhe aus den Betrachtungen über den Brutto- und Nettogewinn im
Bierverlag zu ersehen ist, spielen die Flaschenverluste mit die grösste
Rolle bei den Ausgaben. Dieselben entstehen auf verschiedene Weise.
Einesteils werden beim Füllen des Bieres auf Flaschen, beim Reinigen und
beim Transport, manchmal vielleicht mit Mutwillen, Flaschen zerbrochen.
Anderenteils erhält der Bierverleger von seinen Kunden oft nicht die
gelieferte Anzahl zurück, sei es, dass sie in der Haushaltung in
Gebrauch genommen und zu anderen Zwecken benutzt oder beim Kunden
zerschlagen sind, sei es, dass ein Konkurrent, falls der betr. Kunde von
mehreren Geschäften Bier bezog, sich einen Teil derselben angeeignet
hätte. Die an ersterer Stelle genannten Flaschenverluste pflegen
gegenüber den letzteren in den Hintergrund zu treten und wenn in den
Fachblättern von Flaschenverlusten und Mitteln zu ihrer Abhilfe
gesprochen wird, so sind fast stets die Verluste gemeint, welche durch
Zurückbehalten der Flaschen seitens der Kunden, und durch absichtliches
oder unabsichtliches Vertauschen der Flaschen entstehen. Wenn man die
Klagen der Bierverleger über die Grösse der Flaschenverluste hört, so
möchte man dieselben für übertrieben halten. Wer jedoch Gelegenheit
gehabt hat, die hier beklagten Zustände aus eigener Anschauung kennen zu
lernen, der wird der Behauptung zustimmen müssen, dass in Bezug auf den
Missbrauch von Bier- (und auch u. a. Mineralwasser-)Flaschen in vielen
Kreisen des Publikums eine Laxheit der Ansichten herrscht, welche nicht
scharf genug verurteilt werden kann. Die Hausfrauen oder Dienstmädchen
machen sich in vielen Fällen gar kein Gewissen daraus, die Bierflaschen
zu allen möglichen Zwecken zu gebrauchen, sie holen Spiritus, Oel,
Fleckwasser etc. darin, und in der Küche prangen die dem Bierhändler
gehörenden Flaschen ganz ungeniert neben anderen Utensilien. Die
Arbeiter betrachten es als ihr selbstverständliches Recht, die
Bierflaschen zum Einholen von Schnaps oder Kaffee zu gebrauchen. Am
tollsten geht es auf den Bauten zu, da wird die Flasche oft, wenn sie
ausgetrunken ist, einfach auf den Boden geworfen, ob sie dabei entzwei
geht oder nicht, ist ganz gleichgültig, wenn der Kutscher des
Bier-Lieferanten am nächsten Tage kommt, so kann er sich die leeren
Flaschen aus allen Ecken und Winkeln des Bauplatzes zusammensuchen. Ganz
raffiniert verfahren oft diejenigen Familien, welche das Bier selbst
abziehen, indem sie solange von den Viktualienhändlern, Gastwirten oder
Bierverlegern Bier in Flaschen holen lassen, bis sie diejenige Zahl von
Flaschen »erworben« haben, welche zum Abzug nötig ist. Zerbricht später
mal eine Flasche, so wird eine dadurch ergänzt, dass zur Abwechselung
wieder einmal eine Flasche Bier beim Gastwirt etc. geholt und die leere
Flasche zurückbehalten wird. Non olet!

Sind die hierdurch den Bierverlegern zugefügten Flaschenverluste
lediglich dem Publikum und seiner skrupellosen Auffassung vom
Eigentumsrechte zuzuschreiben, so tragen die Bierverleger an der
Vertauschung der Flaschen und etwaigen dadurch entstandenen Verlusten
selbst die Schuld. Allerdings werden Vertauschungen in manchen Fällen
vielleicht dadurch begünstigt, dass die Flaschen der verschiedenen
Lieferanten, welche an _einen_ Kunden liefern, überhaupt keinen Aufdruck
tragen und in der Form gleich sind. Diese Vertauschungen, wenn sie auch
gewiss unangenehm sind, bergen allerdings noch keine Verluste in sich,
vorausgesetzt, dass die Zahl der zurückgegebenen fremden Flaschen ebenso
gross ist, wie die der gelieferten eigenen. Oft stimmt dieses Verhältnis
allerdings nicht, und es hat den Anschein, als ob die Vertauschung nicht
durch Zufall oder Nachlässigkeit des Kunden, sondern durch ganz
bestimmte Nebenabsichten des betr. Konkurrenten herbeigeführt sei.

Wie gross die Gesamtheit der Bierflaschenverluste aller derer ist, die
ein Flaschenbiergeschäft betreiben, erhellt aus einer Mitteilung der
Berliner »Wochenschrift für Brauerei« (Jahrgang 1900, No. 1). Diese
teilt mit, dass ein lokaler Brauereiverein (_wahrscheinlich_ der Verband
der Berliner Brauereien) in einem bestimmten mehrmonatlichen Zeitraum
eine Enquête über den Verlust von Bierflaschen anstellte. Von den
abgesetzten Flaschen kamen weniger zurück 3,37 %, beim Austausch kamen
weniger zurück 0,48 %, der Flaschenbruch bezifferte sich auf 2,51 %, der
Gesamtverlust also im Durchschnitt auf 6,05 %! Der höchste Gesamtverlust
betrug 14,23 %, der niedrigste 4,3 %! Der Durchschnittsatz von 3,37 % für
nicht zurückgekommene Flaschen wurde von acht Brauereien überschritten.
Das Maximum _dieses_ Verlustes lag bei 7,43 %, das Minimum bei 1,38 %.
Wenn auch die Verhältnisse in Bezug auf den Flaschenverlust bei den
Brauereien nicht überall die gleichen sind, wie bei den Bierverlegern,
so können doch die hier angeführten Zahlen vielleicht als
Durchschnittsziffern für die Flaschenverluste auch der Bierverleger
angesehen werden.

Irgendwelche Maassnahmen sind bisher gegen den Flaschenmissbrauch
seitens der Berliner Bierverleger noch nicht getroffen worden. Die
Einführung des Flaschenpfandes ist in Berlin auf dieselben
Schwierigkeiten gestossen, wie in anderen Städten. Die Brauereien haben
jüngst in den gelesensten Zeitungen grosse Erklärungen abgegeben, wonach
sie jedem Flaschenmissbrauch gerichtlich entgegentreten würden. Ob diese
Erklärungen Erfolg haben werden, ist zweifelhaft, zumal die Gerichte die
Verwendung und Füllung von Bierflaschen mit anderen Flüssigkeiten etc.
bei erfolgender Anzeige in den seltensten Fällen bestrafen[30]. Gegen
die unlautere Konkurrenz von Berufsgenossen (Vertauschen und Fortnehmen
von Flaschen) hat die Mehrzahl der zum Verband deutscher Bierhändler
gehörenden Vereine bereits das Mittel der Errichtung von
Flaschen-Austauschlagern angewandt, und ist z. T. mit _Recht_ energisch
vorgegangen gegen diejenigen Bierverleger, welche ihre Beteiligung etwa
ablehnten. In Berlin ist ähnliches seitens des Vereins Berliner
Bierverleger (der auch nicht zum Verbande gehört) noch nicht geschehen.
Allerdings hat der Verein vor kurzer Zeit seinen Vorsitzenden delegiert,
in einen vom Bund der Industriellen niedergesetzten Ausschuss
einzutreten, welcher speziell die Bekämpfung des Flaschenmissbrauches
zur Aufgabe hat, und zu dem u. a. auch Vertreter des Brauerei-Verbandes,
des Vereins Berliner Weissbierwirte, des deutschen Gastwirtsverbands,
des Berliner Gastwirte-Vereins und des Verbandes deutscher
Mineralwasser-Fabrikanten gehören. Irgendwelche positiven Beschlüsse
liegen jedoch seitens des Ausschusses, der sich eben erst konstituiert
hat, noch nicht vor.

2. _Spesen_. Es ist nötig, näher auf sie einzugehen, da sie oft nicht
unbeträchtlich sind. Wenn in Bierverlegerkreisen von Spesen gesprochen
wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten gemeint, welche
dadurch entstehen, dass die Geschäftskunden der Bierverleger oft in
längeren Zwischenräumen bezahlen und die letzteren gezwungen sind, beim
Abholen der Rechnungsbeträge grössere Zechen zu machen. Oft besteht ja
auch hierbei ein Missverhältnis zwischen dem Verdienst an der
gelieferten Ware und dem durch die Zeche gewährten Rabatt, und manche
Gastwirte besitzen eine gewisse Virtuosität darin, ihre Lieferanten bei
solchen Besuchen durch Vermittelung ihrer Kunden, anreizen zu lassen,
recht viel »zum Besten zu geben«. Die raffinierteste Form der Erzwingung
eines ausserordentlichen Rabatts von den Lieferanten besteht jedoch in
der Veranstaltung der sogenannten »Abendtische«. Man versteht darunter
Abendessen mit Weinzwang, zu denen hauptsächlich die Lieferanten
eingeladen werden, Fleischer, Bäcker, Liqueur- und Schnapslieferanten,
vor allen aber die Brauer und Bierverleger. Die Stammgäste dienen oft
nur als Dekoration, sie lassen sich in Bezug auf das Weintrinken
vielleicht noch von den Lieferanten freihalten. Gleichmässig werden
durch diese Veranstaltungen Brauer und Bierverleger getroffen. Wie tief
eingerissen diese Unsitte ist, beweist der Umstand, dass in der hier in
Betracht kommenden, »hohen Saison« (Dezember-Januar) bei den Brauereien
manchmal das Comptoirpersonal kaum ausreicht, um den Einladungen folgen
zu können. Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen
sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los,
indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt
ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des
Absatzes an den betr. Kunden richtet. Dem Bierverleger sind diese
Verpflichtungen natürlich noch drückender, da seine Lieferungen in den
weitaus meisten Fällen viel geringer sind, als diejenigen der
Brauereien. Handelt es sich um Kunden, welche Abnehmer grösserer
Quantitäten sind, so kann der Bierverleger ohne grosse Skrupel 10-20
Mark ausgeben; als drückend, aber empfindet er die Verpflichtung, wenn
eine solche Einladung beispielsweise von einem Kunden kommt, der
vielleicht alle 2-3 Wochen einmal 100 Flaschen Grätzer Bier von ihm
bezieht! Dazu kommt, dass viele Gastwirte und Cafétiers sich an der
Veranstaltung _eines_ Abendtisches im Winter nicht genügen lassen,
sondern ihre Lieferanten mehrmals um sich versammeln, sei es zum
Wurstessen, zum Frühschoppen mit Musik, zur Geburtstagsfeier des
Inhabers (die oft zweimal im Jahre stattfindet) etc. Ebenso wie die
Brauereien, kaufen sich in solchen Fällen auch die Bierverleger manchmal
los, indem sie gleichfalls, anstatt zu erscheinen, einige Kästen oder
einen Kasten Bier gratis senden. Wenn derartige Einladungen sich
allzuhäufig wiederholen und dem Bierverleger klar wird, dass sein
Verdienst durch die von ihm verlangten Gegenleistungen fast völlig
ausgeglichen wird, so wird er auch wohl in manchen Fällen auf einen
solchen Kunden verzichten. In jedem Falle hat ein Bierverleger mit
diesen Spesen als einem ansehnlichen Posten in seinem Ausgabenkonto zu
rechnen. Welche Anteilnahme die Bierverleger dieser ganzen Frage
entgegenbringen, geht daraus hervor, dass in dem ersten Jahrgange (1899)
ihres Fachorgans nicht weniger als sechs Einsendungen aus
Bierverlegerkreisen über diese Frage sich finden, ohne dass allerdings
diskutable Vorschläge darin gemacht worden wären, wie den allseitig
erkannten Missständen entgegenzutreten sei.

3. _Andere Ausgaben_. Neben den Flaschenverlusten und Spesen kommen für
den Bierverlag als Ausgaben noch in Betracht: die Löhne, die Miete,
Reparaturen, die Unterhaltung von Pferd und Wagen, Gewerbesteuer,
Beiträge zur Krankenkasse sowie für Alters- und Invaliditätsversicherung
der Arbeiter, schliesslich Anzeigen und Reklame. Wenn diese Ausgaben
hier lediglich aufgezählt werden im Gegensatz zu der eingehenden
Besprechung der Ausgaben für Flaschen und für Spesen, so geschieht dies
deshalb, weil sie einer näheren Erläuterung kaum bedürfen. Ueber die
Löhne ist vorher schon gesprochen worden, die Reparaturen beziehen sich
beispielsweise auf die Flaschenkästen oder die Holzlager in den
Kellereien, ferner etwaige im Keller angewandte Maschinen. Für Anzeigen
und Reklame pflegt der Bierverleger in der Regel so wenig wie möglich
auszugeben: immerhin muss er Rechnungen mit Firmenaufdruck, oft auch
Bestellkarten, ferner Etiquetten, Plakate, Preiskourante u. dergl.
führen.


                  Brutto- und Nettogewinn beim Bierverlag.

Aus der Vergleichung des Bruttogewinns mit den skizzierten Ausgabeposten
liesse sich sehr leicht ein Gewinn- und Verlustkonto für einzelne
Umsatzhöhen konstruieren. Jedoch sind solche theoretische Konstruktionen
immer sehr angreifbar und an ihrer Stelle möge deshalb hier ein
praktisches Beispiel gesetzt werden. Es ist der Jahresabschluss eines
Bierverlags mit etwa 20000 Mark Umsatz aus dem Jahre 1899.

                               _Einnahmen:_

       Erlös aus 1200 halben Tonnen Weissbier à 12 Mark = 14400 Mark
         "    "   120   hl   Grätzer Bier     à 27   "  =  3240  "
         "    "    32   "    Bayrisch  "      à 27   "  =   864  "
         "    "    20   "    echtes    "      à 44   "  =   880  "
                                                         -----------
                                                          19384 Mark

                                _Ausgaben_.

                              A. _Bierkonto_.

       1200 halbe    Tonnen Weissbier    à    6 Mark   =   7200 Mark
        120   hl     Grätzer Bier        à   16  "     =   1920  "
         32   "      Bayrisch Bier       à   20  "     =    640  "
         20   "      echtes Bier         à   25  "     =    500  "
                                                        ------------
                     (inkl. Fracht)                       10260 Mark
                                   Demnach Bruttogewinn    9124 Mark.

Von diesem Bruttogewinn waren in Abzug zu bringen für:

       Miete                                               1200 Mark
       Unterhalt eines Pferdes                              700  "
       Ergänzung an Flaschen und Verschlüssen               650  "
       Reparaturen                                           65  "
       Telephon                                             150  "
       Reklame und Spesen                                   200  "
       Gas, Heizung, Gewerbesteuer, Beiträge zur
          Versicherung u. a.                                150  "
       Löhne: 1 Kutscher                                   1248  "
              3 Arbeiter im Durchschnitt[31]               2964  "
                                                          ----------
                                                           7327 Mark
                                     Demnach Bruttogewinn  9124  "
                                               Reingewinn  1797  "

Zu dieser Aufstellung ist zu bemerken, dass einerseits die gewährten
Rabattpreise beim Weissbier sehr hoch waren, da sich dessen Absatz im
wesentlichen auf grosse Abnehmer verteilte, dafür genügte jedoch auch
ein Pferd und ein Wagen zur Fortschaffung des Bieres, während bei einer
Zersplitterung der Kundschaft mindestens zwei Wagen mit je einem Pferd
bespannt, in Betrieb hätten sein müssen. Im übrigen soll die Aufstellung
weniger zur Illustration des Rein- als vielmehr des Bruttogewinnes
dienen. Es ergiebt sich aus ihr beim Weissbier ein Bruttogewinn von
genau 100 %, d. h. weniger, als wir vorher angenommen hatten, was sich
aus den angegebenen Gründen erklärt, dagegen ist der Verdienst an
Grätzer Bier höher als in unserer Annahme, da in dem betr. Bierverlag
auch zu der Zeit, als der hl Grätzer Bier nur 16 Mark kostete 100
Flaschen nicht unter 10 Mark fortgegeben wurden. Die Flaschenverluste
betrugen nur ca. 2,5 %, was ebenfalls mit der geringen Zahl der Abnehmer
zusammenhängt. Aus den Aeusserungen einer grossen Zahl von Bierverlegern
ist anzunehmen, dass der Reingewinn -- von individuellen Zufälligkeiten
abgesehen -- da, wo Weissbier und Grätzer Bier den überwiegenden Teil
des Absatzes bilden, in der Regel nicht unter 10 und nicht über 15 % des
Umsatzes beträgt. Es scheint dabei nicht, als wenn mit der Erhöhung des
Umsatzes der Reingewinn verhältnismässig höher würde: vielmehr wird ein
verhältnismässiges Steigen desselben dadurch, dass bei höherem Umsatz
der Geschäftsinhaber nicht mehr mitarbeiten kann, sondern sich auf die
Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes beschränken muss, ferner durch
Erhöhung der Spesen u. a. in der Regel kompensiert.


   Der durchschnittliche Jahresumsatz der Berliner Bierverlagsgeschäfte.

Als Maassstab können uns zwei Momente dienen:

1. die Anzahl der im Betriebe beschäftigten Arbeiter,

2. die Anzahl der Pferde, welche zur Fortschaffung des Bieres nötig
sind. Aus den gemachten Erkundigungen ergiebt sich nun zunächst, dass
von 46 Bierverlegern im Durchschnitt beschäftigten

       keinen Arbeiter          14 Betriebe
       einen     "              11    "
       zwei      "               8    "
       drei bis vier Arbeiter    8    "
       mehr als vier Arbeiter    5    "      (Maximum 9 Arbeiter).

                         Pferde wurden gebraucht:

      ein Pferd       in       15 Betrieben
      zwei Pferde     in       10    "
      drei bis vier Pferde in   7    "
      über vier Pferde     in   3    "      (Maximum 6 Pferde)
      ohne Pferd behalfen sich 11 Bierverleger.

Aus diesen Angaben lassen sich allerdings keine zahlenmässig genauen
Rückschlüsse auf die Höhe des Umsatzes der einzelnen Geschäfte machen,
immerhin geben sie uns dazu gewisse Anhaltspunkte. Ich möchte auf Grund
dieser Aufstellungen die Bierverlagsgeschäfte in drei Kategorieen teilen:

1. in solche Betriebe, welche ohne Arbeiter und ohne Pferd auskommen,

2. in solche, welche 1 bis 2 Arbeiter beschäftigen und 1 bis 2 Wagen mit
1 bis 2 Pferden gebrauchen,

3. in solche, welche 3 Arbeiter und darüber beschäftigen und 3 und mehr
Pferde gebrauchen.

Man könnte diese Kategorien etwa als kleine, mittlere und grössere
Bierhandlungen bezeichnen. Ein charakteristisches Unterscheidungsmoment
werden die kleinen Geschäfte vor denen der zweiten und dritten Kategorie
haben, welche letzteren ihrer Art nach wenig von einander verschieden
sein werden. Aus dem Umstande nämlich, dass die kleinen Bierhandlungen
ohne Pferde, d. h. ausschliesslich mit einem Handwagen auskommen, geht
deutlich hervor, dass ihr Absatz sich zum grossen Teile auf den Verkauf
über die Strasse beschränkt und das Lieferungsgeschäft daneben nur eine
geringere Rolle spielt. Diese Geschäfte stammen meist aus neuerer Zeit
(unter den 11 Geschäften, welche ohne Pferd auskamen, sind 7 in den
Jahren 1890-96 gegründet), entweder hat sich das Lieferungsgeschäft
noch nicht oder doch kaum über die nächste Nachbarschaft ausgebildet,
oder sie verzichteten überhaupt darauf und beschränken sich auf den
Kleinhandel mit Bier. Als Nebengeschäft kommt für sie in allerdings nur
wenigen Fällen der Verkauf von Frischbier in Betracht, das von den
Weissbierbrauereien bezogen wird, häufiger der Spezereiwarenhandel. Der
Bierabsatz schwankt pro Tag zwischen 10 bis 40 Mark, der
Durchschnittssatz beträgt etwa 20 Mark. Ihrer ganzen Art nach erinnern
diese Geschäfte an denjenigen Viktualienhandel der ersten Jahrzehnte,
der in der Hauptsache zum Kleinhandel von Bier geworden war, nur dass
damals die Entwicklung eine zum Lieferungsgeschäft _aufsteigende_ war,
während wir es heute in diesen Geschäften mit Rückbildungen zu thun
haben, welche den Viktualienhandel zur Stütze gebrauchen, weil sie vom
Bierhandel allein nicht existieren können.

Im Gegensatz zu den Geschäften dieser Art haben die Bierhändler der
zweiten und dritten Kategorie mehr die alte Form des Bierverlags als
Lieferungsgeschäft bewahrt. Der Verkauf über die Strasse bildet bei
ihnen nur eine Ergänzung zum Versandgeschäft; unter sich sind sie nur
durch die Höhe des Umsatzes von einander unterschieden. Diejenigen
Bierverleger, welche einen Wagen in Betrieb haben, sei es nur mit einem
oder zwei Pferden bespannt, fahren im Sommer pro Tag etwa für 40-50, im
Winter etwa für 30 Mark Bier pro Tag aus, d. h. ihr jährlicher Umsatz im
Versandgeschäft beziffert sich auf 12-15000 Mark jährlich; der
Reingewinn welchen ein solches Geschäft abwirft, ist also an sich kaum
höher als der Lohn, den die Kutscher im Bierverlag und geringer als der
Lohn, den die Brauereikutscher erhalten. Allerdings ist zu dem
Reingewinn aus dem Versandgeschäft noch derjenige aus dem Verkauf über
die Strasse hinzuzuzählen, immerhin dürfte das Einkommen eines solchen
Bierverlegers selten über 1800-2400 Mark betragen, in den meisten
Fällen aber unter diesem Satze sich bewegen.

Was nun die Geschäfte der dritten Kategorie betrifft, so haben diese
ihren verhältnismässig hohen Umsatz verschiedenen Umständen zu
verdanken. Entweder sind es _alte_ Geschäfte, die zugleich mit dem guten
Ruf aus früheren Zeiten auch einen Stamm von Weissbierkunden behalten
haben, welcher ihnen treu geblieben ist. Oder sie werden von irgend
einer Weissbierbrauerei unterstützt, in der Weise, dass dieselbe die
Bestellungen auf Flaschenbier, welche bei ihr gemacht werden, dem
betreffenden Bierverleger zuweist; allerdings führen solche Bierverleger
nur Bier von _einer_ Weissbierbrauerei. Der Umsatz dieser Geschäfte
schwankt zwischen 20 bis 75000 Mark jährlich, der Verdienst ist also als
sehr auskömmlich zu bezeichnen.

_Der Umsatz früher und jetzt_. Auf die Frage, wie sich der heutige
Umsatz zu dem früheren stellt, habe ich in 4 Fällen die Antwort
erhalten, derselbe sei _gestiegen_, in 10 Fällen war er _gleich
geblieben_, in 32 Fällen _zurückgegangen_. Es ist kaum nötig, darauf
hinzuweisen, dass es sich bei den ersteren Fällen meist um Geschäfte
handelt, welche in neuerer Zeit entstanden sind, während diejenigen,
welche noch aus den achtziger Jahren stammen, durchweg einen Rückgang
des Umsatzes zu beklagen hatten.

Wie sich dieser in einzelnen Fällen gestaltet hat, davon hier einige
frappante Beispiele: Bierverleger A.[32] begründete seinen Bierverlag
1866 im Anschluss an die Gastwirtschaft, hatte anfangs der achtziger
Jahre 2 Wagen und 4 Pferde; ein Wagen fuhr nach ausserhalb, um an die
dortigen Ausschanklokale Weissbier zu liefern, der Umsatz betrug 50000
Mark im Bierverlag jährlich. Gab 1893 das Bierverlagsgeschäft auf,
nachdem er fast alle Kunden verloren hatte, und ist jetzt nur noch
Gastwirt. -- Bierverleger B., dessen Geschäft seit 1879 besteht, hatte
früher 2 Pferde und 2 Wagen, jetzt genügt ein Handwagen, Arbeiter werden
nicht mehr beschäftigt. -- Bierverleger C. hatte früher 2 Wagen und 3
Pferde, Umsatz 50 bis 60000 Mark, jetzt noch 1 Wagen, 1 Pferd, 20000
Mark Umsatz. Geschäft besteht seit Anfang der sechsziger Jahre. --
Bierverleger D. übernahm 1891 das früher von E. betriebene
Bierverlagsgeschäft. E. gebrauchte 3 Wagen und 6 Pferde und beschäftigte
12 Arbeiter. D. kommt im Sommer mit 2, im Winter mit 1 Pferd aus, er
beschäftigt noch 4 Arbeiter. Das Geschäft wäre ruiniert, wenn nicht 4
Bataillonskantinen als Abnehmer geblieben wären. -- Bierverleger F.
beschäftigte früher 12 Arbeiter und hatte einen Absatz von 10-12000 hl
Bier jährlich, an heissen Tagen gebrauchte er 80 halbe Tonnen. Als er
starb, war nur noch ein Wagen im Betrieb, unter seiner Frau wurde der
Konkurs über das Geschäft eröffnet. -- Bierverleger G. besass Anfang der
achtziger Jahre 6-8 Pferde, bankerott seit 1895, H. früher 6 Pferde,
liess 1896 das Inventar seines Geschäfts versteigern. -- J., dessen
Geschäft seit 1882 besteht, beschäftigte 3 Arbeiter, jetzt fährt er das
Bier selbst am Vormittag aus, seine Frau und er ziehen nachmittags und
abends selbst ab, und besorgen den Verkauf über die Strasse. -- Im
Bierverlage von K. betrug der Absatz anfangs der neunziger Jahre u. a.
110 hl Braunbier, 1075 hl Weissbier, 300 hl Lagerbier, jetzt kein
Braunbier, 620 hl Weissbier, 110 hl Lagerbier. -- Bierverleger L. hatte
früher einen zweispännigen und einen einspännigen Wagen, jetzt noch
einen einspännigen. -- K., dessen Geschäft seit 1864 besteht, will jetzt
event. den Bierverlag ganz aufgeben und eine Gastwirtschaft übernehmen.
-- Bierverleger M. gab 1894 seinen seit 17 Jahren betriebenen Bierverlag
auf und lebt jetzt als Restaurateur.

Es ist ein trauriges Bild, welches diese Stichproben aus den Notizen,
die ich mir gemacht habe, ergeben, sie liessen sich leicht verdoppeln
oder verdreifachen, aber sie genügen auch wohl so als Illustration.


          Die Verschuldung der Bierverleger bei den Brauereien.

Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger, welche sich
aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung
derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in
ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht
der Umstand, dass im Laufe der Jahre, bei der Unregelmässigkeit der
Bezahlung, die Schulden für geliefertes Bier oft eine abnorme Höhe
erreichen, ist das entscheidende. Oft beginnt vielmehr die Verschuldung
der Bierverleger bei der Brauerei schon in dem Augenblick, in welchem
das Geschäft überhaupt begründet wird. Selten hat der Betreffende, der
oft früher irgendwo Kutscher war, die genügenden Mittel und deshalb
wendet er sich an die Brauerei, welche dann die ganze Einrichtung
liefert: Pferd, Wagen, Flaschen, Flaschenkasten etc. Der Bierverleger
unterschreibt einen Leihkontrakt und verpflichtet sich, für jede von der
Brauerei zu entnehmende Tonne Bier einen Aufschlag von so und soviel zu
bezahlen, bis die Summe, welche die geliehene Einrichtung darstellt,
durch diese Aufschlagzahlungen (2-4 Mark pro ½ Tonne) gedeckt sei,
worauf das Inventar in seinen Besitz übergehen soll. Oft hört das
Geschäft nach wenigen Monaten auf zu existieren und es kommt überhaupt
nicht zur Uebergabe des Inventars, welche in anderen Fällen wiederum
dadurch ermöglicht wird, dass der betreffende Bierverleger nur diejenige
Brauerei pünktlich bezahlt, welche ihm das Inventar geliehen hat,
dagegen bei den übrigen das bezogene Bier schuldig bleibt. Besteht
zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren
zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst
machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse
wie den Bierverlegern als _der_ Kreditgeber angesehen zu werden. Will
der Bierverleger Neuanschaffungen machen, und es mangelt ihm an Geld, so
geht er zum Brauer und lässt es sich von ihm geben; wenn seine Tochter
sich verheiratet, so muss er, der Brauer, aushelfen, um die Ausstattung
zu bezahlen u. a. m. Ausser den Bierschulden haben die Bierverleger also
in sehr vielen Fällen noch private Schulden bei den Brauereien, ja
selbst in _den_ Fällen werden letztere in Anspruch genommen, wo der
Bierverleger sehr wohl das Geld auch von Anderen erhalten könnte, z. B.
bei Hypotheken. So wie die Verhältnisse heute liegen, muss eine
neugegründete Brauerei mindestens 1- bis 200000 Mark Kapital _flüssig_
haben, um Darlehnsgesuche ihrer Kunden befriedigen zu können. Teilte mir
doch eine der kleineren Weissbierbrauereien, deren Produktion jährlich
etwa 20000 Tonnen beträgt, mit, dass sie an _zinslosen_ Darlehen allein
ca. 40000 Mark ausgeliehen habe, und der Geschäftsführer einer der
grösseren Berliner Weissbierbrauereien konstatierte, dass 7/8
derjenigen Bierverleger, welche von der betreffenden Brauerei Weissbier
entnehmen, stark verschuldet wären. Um welche Summen es sich bei der
Kreditinanspruchnahme handelt, zeigt die Thatsache, dass die 18 Berliner
Brauerei-Aktiengesellschaften laut Bilanz vom 1. Oktober 1899 nicht
weniger als 8456000 Mark Forderungen an ihre Kunden hatten, d. h. im
Durchschnitt 469000 Mark, eine Summe, an der allerdings nicht nur die
Bierverleger beteiligt sind, sondern die sich vor allem auf die
Gastwirte, Restaurateure und Ausschanklokale bezieht (unter den 18 in
Betracht gezogenen Brauereien sind 14 für bayerisches Bier); doch würde
eine Statistik der Berliner Weissbierbrauereien in Bezug auf die
Bierverleger wohl verhältnismässig ähnliche Resultate ergeben! Nichts
ist bezeichnender für die Anschauung von der _Kreditpflicht_ der
Brauereien als eine kurze Annonce, die sich in No. 6 des »Bierverleger«,
Jahrgang 1900, findet: »Bierverleger, dem seine Brauerei nicht genügend
entgegenkommt, wünscht sich mit einer anderen leistungsfähigen in
Verbindung zu setzen.«


                Der Versuch einer Genossenschafts-Brauerei.

Die in den vorher gehenden Betrachtungen gekennzeichneten traurigen
Verhältnisse im Bierverlagsgeschäft waren es, welche gegen Ende der
achtziger Jahre in einer Anzahl von Bierverlegern den Plan entstehen
liessen, durch Gründung einer Genossenschaftsbrauerei dem anscheinend
unaufhaltsamen Rückgang des Geschäfts entgegenzutreten. Man hatte schon
vorher von Seiten des Vereins der Berliner Bierverleger und in der
Oeffentlichkeit versucht, gegen den Flaschenbiervertrieb der Brauereien
durch die Boykottierung derselben Stellung zu nehmen; aber die Versuche
dieser Art waren kläglich gescheitert. Einesteils war der Ring
derjenigen Brauereien, welche ihr Bier in Flaschen absetzten, zu stark,
anderenteils stand die tonangebende liberale Presse ebenso wie die
öffentliche Meinung den Versuchen der Bierverleger entweder teilnahmslos
oder direkt gegnerisch gegenüber. Die Bierverleger sahen ein, dass das
Gebiet des Flaschenbierhandels mit bayrischem Bier ihnen in absehbarer
Zeit ganz verloren gehen müsse und dass für sie nur der Absatz von
Weissbier übrig bliebe. Aber auf diesem Gebiete waren, wie schon
erwähnt, die Aussichten auf Verdienst immer geringere geworden, weil
namentlich diejenigen Bierverleger, welche vorher hauptsächlich
bayrisches Bier abgesetzt hatten, sich jetzt mit Nachdruck auf den
Absatz von Weissbier legten, durch Preisunterbietungen den übrigen
Weissbierverlegern scharfe Konkurrenz machten und sie zwangen, auch
ihrerseits mit den Preisen herunterzugehen. Unter diesen Umständen
musste der Gedanke einer Genossenschaftsbrauerei etwas Verführerisches
haben, man bezog das Bier zum Produktionspreis und konnte infolgedessen
auch bei dem Rückgang der Preise in erfolgreicher Weise mit den übrigen
konkurrieren. Im Jahre 1890 wurde die Genossenschaftsbrauerei unter dem
Namen Berliner Brauhaus E. G. m. u. H. gegründet. Man wählte die Form
der unbeschränkten Haftpflicht, um möglichst leicht Kredit erhalten zu
können. Fast durchgängig waren es alte Firmen, welche der Brauerei
beitraten; der Hauptabsatz hatte bei ihnen von vornherein auf dem
Weissbier gelegen. Dem Umfange nach würden sie sämtlich zur Kategorie
III gehören. Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei
schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle.
Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der
theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den
ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und
das wurde ihr zum Verderben. Man hatte sich nicht dazu entschliessen
können, _geaichte_ Gefässe anzuschaffen, und so kam es zwischen den
»Genossen« fortwährend zu Eifersüchteleien, jeder hatte den anderen im
Verdacht, das grösste Gemäss zu erhalten und fühlte sich zurückgesetzt.
Gleichzeitig brachen Differenzen aus zwischen dem Geschäftsführer und
den Braumeistern, welche mehrmals wechselten; gleich im ersten Jahre
gingen auch mehrere der angekauften Pferde ein, und die Bilanz schloss
mit einem Verlust von ca. 9000 M. Auch in den nächsten Jahren schloss
das Gewinn- und Verlustkonto mit einer erheblichen Unterbilanz, und zwar
infolge der abnormen Steigerung der Getreidepreise, welche bekanntlich
Anfang der neunziger Jahre eine aussergewöhnliche Höhe erreichten. Die
Verluste wurden durch Umlagen bei den Mitgliedern gedeckt, und wenn es
sich auch um verhältnismässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es
ihnen natürlich doch nicht leicht, jährlich 1-2000 M. zuzuzahlen,
anstatt eine Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der
Absatz der Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer
Mitglieder hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge
Kapitalmangels nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass
sie dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es gab
viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche zwar
nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da sie
finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko zu
tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr Bier
bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieferanten infolge zu
weitgehender Kreditinanspruchnahme »festgesessen« hätten. Nach
vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen für
einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten vorhanden
zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30000 M. gekündigt, die
Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen war, verloren den
Mut. Das Inventar wurde versteigert, die Kundschaft wurde an eine grosse
Weissbierbrauerei verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a.
musste die Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des
Kontraktes, d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden
die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr darauf
sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro Doppelzentner auf
215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis zugleich mit der aus dem
Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis genügt hätte, um eine
Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre nicht nur zu decken,
sondern darüber hinaus noch Dividende zu verteilen. So ist es nicht
unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf
das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und
es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe
gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu
wollen.



                     Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.


Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend
betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom
nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie
auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der
letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem
kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als
Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur
selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien
auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend,
übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine
Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel«
bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem
Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung
Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die
Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und
volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen
Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es
den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf
verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer
Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der
Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels
ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die
Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden
Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider
Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die
erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen
Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und
wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die
Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe
bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den
Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis
ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des
Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich
hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung
des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der
gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr
entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten
Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben
müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe
Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit
ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine
Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche
Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher
bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als
Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich
geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine
Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier
oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte
sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt,
so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft
eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach
dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.

Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird,
darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie,
wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem
Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten
Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner
Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie
gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb
in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der
Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden
Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der
ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa
ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden
Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des
Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in
Fässern, sondern in Flaschen -- bei der von uns angenommenen
Voraussetzung also von den Brauereien -- bezieht, wäre nur noch ein
Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des
Bierverlages in jeder Form besiegelt.

Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich
sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne
kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss,
die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu
bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht
dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband
der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat,
wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die
Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen
diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe
kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges -- in diesem Falle
für die Interessen der Bierverleger! -- oft nicht ungehemmt genug
auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens
bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als
Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich
energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche
Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899
begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im
Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher
Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier
gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen
Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu
beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach
unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen
ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der
bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen
Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen,
Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen
gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen
Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der _Gründung einer
Genossenschaftsbrauerei_, die allerdings von vornherein kapitalkräftig
genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen,
wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen,
welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein
auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der
Genossenschaftsgedanke in _allen_ Punkten richtig erfasst, so kann der
Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen
verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb
übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens
ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an
den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den
Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen
Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.

Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein
Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der
öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun,
dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen
Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach
wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen
sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist,
ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen,
oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten
müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des
Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem
Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.

Fußnoten:

[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen
Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben.
Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der
Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367
Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen
Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.

[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da
dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst
abgeschafft ist.

[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h.
die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.

[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier
führen.

[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des
Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der
Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.

[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt.
Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.

[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben
der betr. Namen durch fingierte ersetzt.

[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen
wurde.



                                   Vita.


Ich, Gustav Stresemann, evang. Konfession, wurde am 10. Mai 1878 als
Sohn des Biergrosshändlers Ernst Stresemann zu Berlin geboren. Von
Michaelis 1884 bis Ostern 1897 besuchte ich daselbst das
Andreas-Realgymnasium, das ich mit dem Zeugnis der Reife verliess.
Hierauf bezog ich die Universität Berlin und hörte während dreier
Semester die Vorlesungen der Herren Professoren Boeckh, Bornhak, Gierke,
Herrmann, Hintze, Jastrow, Lenz, Liesegang, Nandé, Pernice, Reinhold,
Schmoller und Wagner. Im Winter-Semester 1898 setzte ich meine Studien
in Leipzig fort und hörte während der folgenden vier Semester
Vorlesungen bei den Herren Professoren Bücher, Fricker, Friedberg,
Haepe, Pohle und Stieda. Ausserdem nahm ich an den Seminarübungen der
Herren Professoren Bücher und Fricker, sowie des Herrn Oberlehrer
Lambert teil. Allen meinen Lehrern fühle ich mich zu Danke verpflichtet
für die mir zu Teil gewordene Förderung, insbesondere Herrn Professor
Bücher dafür, dass ich in seinem Seminar zuerst systematisch arbeiten
lernte.



Anmerkungen zur Transkription:

Die Originalschreibweise und kleinere Inkonsistenzen in der Rechtschreibung
und Formatierung wurden prinzipiell beibehalten.

Der vertikale Text auf beiden Seiten der Tabelle auf Seite 55 wurde
an das Ende der Tabelle gesetzt.

Formatierung:

Gesperrter Text wurde mit Unterstrich (_Text_) und fett gedruckter Text
wurde mit Dollarzeichen ($Text$) markiert.

Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung aller gegenüber dem
Originaltext vorgenommenen Korrekturen.

  S. 3: in der Nähe belegenen -> gelegenen
  S. 5: In 242 Bänden von 1772-1858 -> 1858.
  S. 6: in Berlin nur oberjähriges -> obergähriges
  S. 7: Bevölkerung reserviert und und -> zweites 'und' überflüssig
  S. 7: der vorher angebenen -> angegebenen
  S. 7: Bier von den Bierschenkern -> Bierschänkern
  S. 14: sie berug -> betrug
  S. 20: Wiedfeld's -> Wiedfeldt's
  S. 23: Bier eingeführt wurde -> wurde,
  S. 23: lediglich den unterjährigen -> untergährigen
  S. 25: steckt eine oder mehre -> mehrere
  S. 26: 1869: 2473. -> 1869: 2473,
  S. 26: 1874: 6556. -> 1874: 6556,
  S. 27: Kleinbetrieben an sich, -> Kleinbetrieben an sich.
  S. 29: zu ihrer Einrichtung« -> zu ihrer Einrichtung.«
  S. 30: So heist -> heisst
  S. 30: Errichtung vielfacher kleinen -> kleiner
  S. 31: aber sie haben sicherich -> sicherlich
  S. 31: dass diejenigen Familen -> Familien
  S. 31: etwas höher sen -> sein
  S. 31: den Berechnungen gescheht -> geschieht
  S. 39: dass man nicht gezwungne -> gezwungen
  S. 40: über die Entwiklung -> Entwicklung
  S. 40: 1868 findet sich im im -> 1868 findet sich im
  S. 50: ca.  9 % -> ca.  9 %.
  S. 53: Unternehmen dienen sollen -> soll
  S. 54: einem Berliner Bierverleger, -> einem Berliner Bierverleger
  S. 55:  ....  " do -> do.
  S. 55: Löwenbräu do -> do.
  S. 70: zur Barzahlung verpflicht -> verpflichtet
  S. 71: Hauptabsatz aber entfält -> entfällt
  S. 76: bezifferte sich auf 2,51 -> 2,51 %
  S. 76: betrug 14,23 -> 14,23 %
  S. 79: in seinem Ausgabekonto -> Ausgabenkonto
  S. 83: geht deutlich hervor- -> geht deutlich hervor,
  S. 83: eines solchen Bierlegers -> Bierverlegers
  S. 86: Masse wie pen -> den
  S. 87: Verhältnisse im Bierverlaggeschäft -> Bierverlagsgeschäft
  S. 88: Haftpflicht, um möglicht -> möglichst
  S. 93: bedrängten Lage ausübt, -> bedrängten Lage ausübt.
  S. 94: Ich -> Ich,
  S. 94: Hierauf bezog -> bezog ich



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  p 3: in der Nähe belegenen -> gelegenen
  p 5: In 242 Bänden von 1772-1858 -> 1858.
  p 6: in Berlin nur oberjähriges -> obergähriges
  p 7: Bevölkerung reserviert und und -> superfluous second 'und'
  p 7: der vorher angebenen -> angegebenen
  p 7: Bier von den Bierschenkern -> Bierschänkern
  p 14: sie berug -> betrug
  p 20: Wiedfeld's -> Wiedfeldt's
  p 23: Bier eingeführt wurde -> wurde,
  p 23: lediglich den unterjährigen -> untergährigen
  p 25: steckt eine oder mehre -> mehrere
  p 26: 1869: 2473. -> 1869: 2473,
  p 26: 1874: 6556. -> 1874: 6556,
  p 27: Kleinbetrieben an sich, -> Kleinbetrieben an sich.
  p 29: zu ihrer Einrichtung« -> zu ihrer Einrichtung.«
  p 30: So heist -> heisst
  p 30: Errichtung vielfacher kleinen -> kleiner
  p 31: aber sie haben sicherich -> sicherlich
  p 31: dass diejenigen Familen -> Familien
  p 31: etwas höher sen -> sein
  p 31: den Berechnungen gescheht -> geschieht
  p 39: dass man nicht gezwungne -> gezwungen
  p 40: über die Entwiklung -> Entwicklung
  p 40: 1868 findet sich im im -> 1868 findet sich im
  p 50: ca.  9 % -> ca.  9 %.
  p 53: Unternehmen dienen sollen -> soll
  p 54: einem Berliner Bierverleger, -> einem Berliner Bierverleger
  P 55:  ....  " do -> do.
  p 55: Löwenbräu do -> do.
  p 70: zur Barzahlung verpflicht -> verpflichtet
  p 71: Hauptabsatz aber entfält -> entfällt
  p 76: bezifferte sich auf 2,51 -> 2,51 %
  p 76: betrug 14,23 -> 14,23 %
  p 79: in seinem Ausgabekonto -> Ausgabenkonto
  p 83: geht deutlich hervor- -> geht deutlich hervor,
  p 83: eines solchen Bierlegers -> Bierverlegers
  p 86: Masse wie pen -> den
  p 87: Verhältnisse im Bierverlaggeschäft -> Bierverlagsgeschäft
  p 88: Haftpflicht, um möglicht -> möglichst
  p 93: bedrängten Lage ausübt, -> bedrängten Lage ausübt.
  p 94: Ich -> Ich,
  p 94: Hierauf bezog -> bezog ich





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