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Title: Polnische Geschichte
Author: Brandenburger, Clemens
Language: German
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  | Anmerkungen zur Transkription                                  |
  |                                                                |
  | Gesperrter Text ist als _gesperrt_ markiert, Fettschrift als   |
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  | eingerückt.                                                    |
  | Eine Liste der Änderungen befindet sich am Ende des Buchs.     |
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  Sammlung
  Göschen

    Unser heutiges Wissen
        _in kurzen, klaren,_
            allgemeinverständlichen
                _Einzeldarstellungen_

Jede Nummer in eleg. Leinwandband 80 Pf.

G. J. Göschen'sche Verlagshandlung, Leipzig

Zweck und Ziel der „Sammlung Göschen” ist, in Einzeldarstellungen
eine klare, leichtverständliche und übersichtliche Einführung in
sämtliche Gebiete der Wissenschaft und Technik zu geben; in engem
Rahmen, auf streng wissenschaftlicher Grundlage und unter
Berücksichtigung des neuesten Standes der Forschung bearbeitet,
soll jedes Bändchen zuverlässige Belehrung bieten. Jedes einzelne
Gebiet ist in sich geschlossen dargestellt, aber dennoch stehen
alle Bändchen in innerem Zusammenhange miteinander, so daß
das Ganze, wenn es vollendet vorliegt, eine einheitliche,
systematische Darstellung unseres gesamten Wissens bilden dürfte.

Ein ausführliches Verzeichnis der bisher erschienenen Nummern
befindet sich am Schluß dieses Bändchens



Geschichtliche Bibliothek

=aus der Sammlung Göschen.=

Jedes Bändchen elegant in Leinwand gebunden =80 Pfennig=.


=Einleitung in die Geschichtswissenschaft= von Prof. Dr. Ernst
Bernheim. Nr. 270.

=Urgeschichte der Menschheit= von Prof. Dr. Moriz Hoernes. Mit
53 Abbildungen. Nr. 42.

=Geschichte des alten Morgenlandes= von Prof. Dr. Fr. Hommel.
Mit 9 Voll- und Textbildern und 1 Karte. Nr. 43.

=Geschichte Israels= bis auf die griechische Zeit von
Lic. Dr. J. Benzinger. Nr. 231.

=Neutestamentliche Zeitgeschichte= von Prof. Lic. Dr. W. Staerk.
2 Bände. Nr. 325. 326.

=Archäologie= von Prof. Dr. Friedrich Koepp. 3 Bändchen. Mit 21
Abbildungen im Text und 40 Tafeln. Nr. 538/40.

=Griechische Geschichte= von Prof. Dr. Heinrich Swoboda. Nr. 49.

=Griechische Altertumskunde= von Prof. Dr. Rich. Maisch, neubearbeitet
von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.

=Römische Geschichte=, v. Realgymnasialdirektor Dr. Julius Koch. Nr. 19.

=Römische Altertumskunde= von Dr. Leo Bloch. Mit 8 Vollbild. Nr. 45.

=Geschichte des Byzantinischen Reiches= von Dr. K. Roth. Nr. 190.

=Geschichte der christlichen Balkanstaaten= v. Dr. K. Roth. Nr. 331.

=Deutsche Geschichte I: Mittelalter= (bis 1519) v. Prof. Dr. F. Kurze.
Nr. 33.

=Deutsche Geschichte II: Zeitalter der Reformation und der
Religionskriege= (1500-1648) von Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 34.

=Deutsche Geschichte III: Von Westfälischen Frieden bis zur
Auflösung des alten Reichs= (1648-1806) von Prof. Dr. F. Kurze.
Nr. 35.

=Deutsche Stammeskunde= von Prof. Dr. Rudolf Much. Mit 2 Karten
und 2 Tafeln. Nr. 126.

=Die deutschen Altertümer= von Dr. Franz Fuhse. Mit 70 Abb. Nr. 124.

=Abriß der Burgenkunde= v. Hofrat Dr. Otto Piper. Mit 30 Abb. Nr. 119.

=Deutsche Kulturgeschichte= von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.

=Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert.= Realkommentar zu
den Volks- und Kunstepen und zum Minnesang. I: Öffentliches Leben.
Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher. Mit Abbildungen. Nr. 93.

=Dasselbe.= II: Privatleben. Mit Abbildungen. Nr. 328.

=Quellenkunde der deutschen Geschichte= von Prof. Dr. Carl Jacob.
1. Band. Nr. 279.

=Österreichische Geschichte= von Prof. Dr. Franz von Krones,
neubearbeitet von Prof. Dr. Karl Uhlirz. Bd. 1 u. 2 (Bd. 3 ist in
Vorbereitung). Nr. 104. 105.

=Englische Geschichte= von Professor L. Gerber. Nr. 375.

=Französische Geschichte= von Prof. Dr. R. Sternfeld. Nr. 85.

=Russische Geschichte= von Oberlehrer Dr. Wilhelm Reeb. Nr. 4.

=Spanische Geschichte= von Dr. Gust. Diercks. Nr. 266.

=Schweizerische Geschichte= von Prof. Dr. K. Dändliker. Nr. 188.

=Polnische Geschichte= von Dr. Clemens Brandenburger. Nr. 338.

=Bayerische Geschichte= von Dr. Hans Ockel. Nr. 160.

=Geschichte Frankens= von Dr. Christian Meyer. Nr. 484.

=Sächsische Geschichte= von Prof. Otto Kaemmel. Nr. 100.

=Württembergische Geschichte= von Prof. Dr. Karl Weller. Nr. 462.

=Thüringische Geschichte= von Dr. Ernst Devrient. Nr. 352.

=Badische Geschichte= von Prof. Dr. Karl Brunner. Nr. 230.

=Geschichte Lothringens= v. Geh. Reg.-R. Dr. Herm. Derichsweiler. Nr. 6.

=Die Kultur der Renaissance.= Gesittung, Forschung, Dichtung von
Dr. Robert F. Arnold. Nr. 189.

=Geschichte des 19. Jahrhunderts= von Prof. Oskar Jäger. 2 Bde.
Nr. 216. 217.

=Kolonialgeschichte= von Prof. Dr. Dietrich Schäfer. Nr. 156.

=Die Seemacht in der deutschen Geschichte= von Wirkl. Admiralitätsrat
Prof. Dr. Ernst von Halle. Nr. 370.



                              Sammlung Göschen

                            Polnische Geschichte

                                    von

                         Dr. Clemens Brandenburger

                     *       *       *       *       *

                                  Leipzig
                     G. J. Göschen'sche Verlagshandlung
                                    1907

           Alle Rechte, insbesondere das Übersetzungsrecht, von
                    der Verlagshandlung vorbehalten.

                 Spamersche Buchdruckerei in Leipzig-R.



Inhalt.


                                                                   Seite

_Erstes Buch._ Die Entstehung des polnisches Reiches.

  1. Kap. Die Anfänge der Polen. Mieszko I.                            5
  2. Kap. Bolesław I. Die Königswürde                                  8

_Zweites Buch._ Die Erschütterung der monarchischen Macht.

  3. Kap. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern Bolesławs I.    11
  4. Kap. Die Nachblüte unter Bolesław III.                           14
  5. Kap. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens          18
  6. Kap. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren                       25
  7. Kap. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation             28

_Drittes Buch._ Der Sieg des Adels.

   8. Kap. Das Zeitalter Kasimirs des Großen                          33
   9. Kap. Die Personalunion mit Litauen                              47
  10. Kap. Die Jagiellonen                                            60
  11. Kap. Polen im Zeitalter der Reformation                         82
  12. Kap. Die Organisation des Staatswesens beim Ausgange
      der Jagiellonen                                                 97

_Viertes Buch._ Polen als Wahlreich.

  13. Kap. Die beiden ersten Wahlkönige                              103
  14. Kap. Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation           109
  15. Kap. Das Haus Wasa und das Kosakentum                          119
  16. Kap. Die Jahre der großen Türkenkriege                         131

_Fünftes Buch._ Der Untergang.

  17. Kap. Das kursächsische Zeitalter                               136
  18. Kap. Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reformbewegung  144
  19. Kap. Die Teilungen                                             154

_Sechstes Buch._ Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit.

  20. Kap. Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum
      Wiener Kongreß                                                 173
  21. Kap. Die Aufstände                                             182
  22. Kap. Die Politik der friedlichen Erneuerung                    196



Literatur.


Die zusammenfassenden Werke in _deutscher_ Sprache sind nicht zahlreich.
Eine brauchbare Darstellung der _gesamten_ polnischen Geschichte von den
Anfängen bis zu den Teilungen besitzen wir Deutsche nicht.

     _Roepell_ und _Caro_, Geschichte Polens. 5 Bde. Gotha 1840-1888.
     (Das $standard-work$ der polnischen Geschichtschreibung überhaupt,
     aber leider nur bis 1506 reichend.)

     _Schiemann_, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. 2
     Bde. Berlin 1884/87.

     Daneben: _Milkowicz_, Osteuropa. (In Helmolts Weltgeschichte, Bd.
     5.) Leipzig 1905.

     _Bobrzyński_, $Dzieje Polski etc.$ (Geschichte Polens). 2 Bde. 3.
     Aufl. Krakau 1887/90.

     _Grabieński_, $Dzieje narodu polskiego$ (Geschichte des polnischen
     Volkes). 2 Bde. Krakau 1897/98.

     _Lewicki_, $Zarys historyi polskiéj etc.$ (Grundriß der polnischen
     Geschichte). 3. Aufl. Krakau 1897.

     _Morawski_, $Dzieje narodu polskiego.$ 5 Bde. Posen 1870/72.

     _Szujski_, $Dzieje Polski etc.$ 4 Bde. Lemberg 1862/65.

     -- $Historyi polskiéj ksiąg XII$ (12 Bücher polnischer Geschichte).
     Warschau 1880.

     (In dem zweiten Werke Szujskis ein erschöpfendes Verzeichnis der
     Quellen und der bis 1880 erschienenen wichtigen Literatur. Für die
     spätere Literatur ziehe man Lewicki zu Rate. Gute Angaben auch bei
     Grabieński.)

     _Kutrzeba_, $Historya ustroju Polski$ (Geschichte der Organisation
     Polens). Lemberg 1905. (Mit guter Literaturübersicht zur
     Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte.)

     _Brückner_, Geschichte der polnischen Literatur. Leipzig 1901.

     _Karásek_, Slawische Literaturgeschichte. 2 Bde. Leipzig 1906.
     (Sammlung Göschen Nr. 277/78.)

     _Zeitschrift_ der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen.
     Posen 1885 ff.

     _Historische Monatsblätter_ für die Provinz Posen. Posen 1900 ff.

     $_Kwartalnik_ Historyczny$ (Historische Vierteljahrschrift).
     Lemberg 1887 ff.

     (Die bedeutendste Zeitschrift zur polnischen Geschichte, auch der
     Literaturübersichten wegen unentbehrlich.)

     $_Przewodnik_ naukowy i literacki$ (Wissenschaftlicher und
     literarischer Wegweiser). Lemberg 1873 ff.

     _Zur Posenschen Landesgeschichte_:

     _Meyer_, Geschichte des Landes Posen. Posen 1881.

     _Prümers_ u. a., Das Jahr 1793. Posen 1895.

     _Schmidt_, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen. Bromberg
     1904.

     _Schottmüller_, Handel und Gewerbe im Reg.-Bez. Posen bis 1851.
     Posen 1901.

     _Warschauer_, Abriß der politischen und kulturgeschichtlichen
     Entwicklung des Landes Posen. Berlin 1898.

     _Wegener_, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um
     die Provinz Posen. Posen 1903.



Erstes Buch.

Die Entstehung des polnischen Reiches.



1. Kapitel.

Die Anfänge der Polen. Mieszko I.


Die Anfänge der Polen sind noch immer in Dunkel gehüllt. Als sie
zum ersten Male mit den Deutschen in Berührung kamen, zur Zeit der
Wiedereindeutschung des Landes zwischen Elbe und Oder durch die
Sachsenkaiser, hatten sie offenbar bereits eine gewisse Periode
volklicher Entwicklung hinter sich.

  Mit Tschechen, Slowaken, Sorben, Elbslawen und Pommern zusammen
  hatten sie sich schon länger als _westslawische Gruppe_ aus dem
  slawischen Gesamtvolke ausgesondert. Auch die Abschließung von den
  ebengenannten Stämmen vermittels sprachlicher Differenzierung war
  bereits eingetreten, wenn auch sicherlich noch nicht so scharf
  ausgeprägt, wie gegenüber den Ost- und den Südslawen. Über die
  _Kultur_zustände und die _Gemeinschafts_organisation der polnischen
  Anfangszeit ist die Forschung noch immer nicht zu gesicherten
  Ergebnissen gelangt. Es scheint, als ob die Polen kulturell um 900
  jenen Zustand erreicht hatten, den die germanischen Stämme um die
  Zeit der Völkerwanderung aufwiesen. Die Organisation des Gemeinwesens
  dürfte sich nach den Zeugnissen, die uns in den Gerichtsakten bis ins
  15. Jahrhundert hinein aufbewahrt blieben, auf der gesamtslawischen
  Einrichtung der _Zadruga_ (polnisch: $bracia niedzielni$ = ungeteilte
  Brüder, und $pospólstwo$, $pospolitość$ = Gemeinschaft) aufgebaut
  haben, auf der Besitz-, Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, auf
  der gemeinsamen Steuer- und Haftpflicht der Familie im engeren und
  weiteren Sinne.

Wir wissen von sechs nahe verwandten _Stämmen_, die das polnische
Reich bildeten. An der oberen und mittleren Oder saßen die
_Schlesier_, an der oberen Weichsel (im späteren Kleinpolen) die
_Wiślanen_ oder Lechen (Lygier?), an der mittleren Weichsel die
_Masuren_, um den Goplosee die _Kujawier_, das Volk der Ebene
(Polanen), denen südlicher die _Łęczycer_ (die Licicavici des
Widukind) und _Sieradzer_ verwandt waren. Das spätere Großpolen
bis zur Warthe war ganz kurz vor dem Eintritt der Polen in die
Geschichte noch im Besitz der liutizischen Wuliner. Die _Polanen_
(Kujawier) waren offenbar der kräftigste Stamm, oder sie
hatten die energischsten Fürsten: kurzum, sie unterwarfen die
benachbarten Stämme ihrer Herrschaft und begründeten den nach
ihnen benannten Staat.

  Wie diese Entwicklung im einzelnen vor sich gegangen ist, läßt
  sich nicht mehr feststellen. Die _Stammsagen_ sind uns nur in
  antikisierenden Bearbeitungen überliefert, die polanische und
  lechitische Erinnerungen vermengen. Richtig auf uns gekommen dürften
  aber wenigstens die Namen der beiden Vorgänger Mieszkos sein, des
  ersten geschichtlich beglaubigten polnischen Fürsten. Sein Vater
  wird Ziemomysł, sein Großvater Ziemowit genannt. Dieser war der Sohn
  _Piasts_, angeblich eines armen Bauern, nach dem das Fürstenhaus die
  Piasten hieß. Jahrhundertelang, in Gesamtpolen bis 1370, in Masowien
  bis 1526, in Schlesien bis 1675, hat dieses Haus in polnischen Landen
  geherrscht. -- Von vielen Seiten wird die Ansicht verfochten, daß in
  Polen, ähnlich wie in Rußland und Böhmen, germanische Eroberer zur
  Herrschaft gelangt seien. Die Geschlechternamen und -wappen weisen
  tatsächlich auf solchen Ursprung hin.

_Mieszko (Mieczysław) I._ (960?-992) tritt zunächst nur als
Herr von Kujawien und Łęczyca mit der uralten Residenz zu
Kruschwitz am Goplosee auf. Die Pommern, die Preußen, die Litauer,
die Großfürsten von Kijew, die Herzöge von Böhmen (die außer
Mähren auch Weißchrobatien an der oberen Weichsel und Schlesien
unterworfen hatten) und endlich die ihre letzten Freiheitskämpfe
gegen die Deutschen führenden Elbslawen waren seine Nachbarn. Die
Inanspruchnahme der Elbslawen nach Westen hin scheint ihm
Gelegenheit gegeben zu haben, sich auf ihre Kosten auszudehnen.
Denn wir wissen, daß er das Land zwischen Warthe und Oder, das
spätere Großpolen, den Liutizern abnahm. Hierauf ist wohl der
Polen _erste Berührung mit den Deutschen_ zurückzuführen. Markgraf
Gero nahm nach der Unterwerfung der Liutizer jenes Gebiet in
Anspruch, er besiegte Mieszko und zwang ihn, dem Kaiser den
Vasalleneid zu leisten und für das Land bis zur Warthe Tribut
zu zahlen (963?).

Ungleich den Elbslawen erkannte Mieszko schnell, daß er nur durch
den _Übertritt zum Christentum_ seine Herrschaft retten könne. Er
ließ sich daher 966 taufen, nachdem er schon vorher die ihrem
Manne, Markgraf Gerold von Meißen, entlaufene Christin Dubrawka,
des Böhmerherzogs Tochter, geheiratet hatte. (Der Anteil, den die
Sage der zügellosen Dubrawka an der Christianisierung Polens
zuschreibt, ist eine fromme Erfindung.)

  Wahrscheinlich nahm in Kruschwitz alsbald ein Hofbischof seinen
  Sitz. Außerdem übertrug Otto der Große das in Posen ursprünglich für
  die Liutizer errichtete, der slawischen Missionszentrale Magdeburg
  unterstellte Bistum nunmehr auf Mieszkos Reich. Der erste Bischof war
  der Deutsche Jordan. -- Schon vor Mieszkos Taufe hatte es Christen
  im Lande gegeben. Sie waren durch Jünger der beiden Slawenapostel
  gewonnen worden, hielten sich also zum altslawischen Ritus. Durch
  die offizielle Annahme des Christentums in der lateinischen Form
  aber, die durch die Rücksicht auf die deutsche Waffenmacht bedingt
  war, ward Polen für immer in den abendländischen Kulturkreis
  einbezogen und im Gegensatz zu Rußland mit den Schicksalen des
  germanisch-romanischen Europas eng verknüpft. Obwohl späterhin Polens
  natürliches Streben nach Osten gehen mußte, behielt infolge des
  lateinischen Ritus der westliche Einfluß doch stets die Oberhand.
  Hierdurch befand sich Polen gegenüber Rußland im Kampfe um Länder mit
  orthodoxer Bevölkerung von vornherein im Nachteil.

Das Verhältnis zu den benachbarten Markgrafen, in deren Gegenwart
er sich weder zu setzen noch den Pelz anzubehalten wagte
(Thietmar), blieb gespannt. Als er 972 bei Cydyne a. O.
(vielleicht Zehden oder Steinau) den Markgrafen Udo schlug,
untersagte ihm der Kaiser die Verfolgung des Sieges und entbot ihn
Ostern 973 auf den Hoftag nach Quedlinburg zur Schlichtung der
Streitigkeiten. An den Erhebungen zugunsten Heinrichs des Zänkers
von Bayern nahm er sowohl nach dem Tode Ottos I. als auch nach dem
Tode Ottos II. teil. Nachdem aber jene Pläne und damit auch
die Hoffnungen auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit
fehlgeschlagen waren, scheint er dem Reiche die Treue gehalten zu
haben, denn 986 und 991/92 finden wir ihn in dem großen Aufstand
der Elbslawen auf deutscher Seite. 987 nahm er auch eine Deutsche,
Markgraf Dietrichs Tochter Oda, in zweiter Ehe zum Weibe. Im
Feldlager von Brandenburg ist er 992 gestorben.



2. Kapitel.

Bolesław I. Die Königswürde.


_Bolesław_ (992-1025) war der Sohn der Dubrawka und vom Vater, der nach
slawischer Sitte das Land teilte, zum Großfürsten eingesetzt worden.
Das Ziel des fünfundzwanzigjährigen, tatkräftigen und begabten, aber
listigen, grausamen und treulosen Fürsten war die Zusammenfassung
der Westslawen zu einem christlichen Königreiche. Er begann mit der
Vertreibung Odas und seiner unmündigen Stiefbrüder, mit der Blendung
anderer erbberechtigter Verwandten. Dann sicherte er sich nach Westen
durch Leistung des Lehnseides an Otto III. und Heeresfolge gegen die
Elbslawen, nach Osten durch Verlobung seiner Tochter an Swjatopolk,
Wladimirs des Heiligen von Kijew Neffen und Adoptivsohn. Nordwärts
drang er mit dem Schwerte in der Hand vor, indem er die _Ostpommern_
unterjochte (992 bis 994) und die Preußen zur Anerkennung seiner
Oberhoheit zwang. Für die Pommern gründete er das Bistum Kolberg mit
dem Deutschen Reinbern als Oberhirten, doch blieben die Missionserfolge
gering. Um auch die Preußen enger an sein Reich zu fesseln, sandte er
zu ihnen Ottos III. Freund, den Böhmen _Adalbert_ (Wojtěch), der 997 im
Samlande erschlagen wurde, als er eben, der schweren und gefahrvollen
Arbeit überdrüssig, heimkehren wollte. Bolesław wog den Leichnam mit
Gold auf und setzte ihn zunächst im Benediktinerkloster Tremessen,
später in seiner neuen Hauptstadt Gnesen bei.

Da sich im Süden verlockendere Aussichten boten, nahm Bolesław den
Aufstand der Preußen hin. Er eroberte während der Thronstreitigkeiten
zwischen den Söhnen Bolesławs II. von Böhmen _Weißchrobatien_, wobei
er in Krakau alle Tschechen niedermetzeln ließ, _Schlesien_, Mähren
und das Land der transkarpathischen Slowaken. Von der Donau bis zur
Ostsee erstreckten sich nunmehr seine Besitzungen, der Ausdehnung
nach ein Königreich, aber staatsrechtlich und kirchlich noch an
das Deutsche Reich gebunden. Sich hier zu lösen, war sein nächstes
Bestreben. Die Gunst der Zeiten förderte ihn in wunderbarer Weise.
Im wirren Chiliastenjahre 1000 pilgerte der schwärmerische Otto III.
nach Gnesen zum Grabe seines Freundes Adalbert. Bei dieser Gelegenheit
errichtete der Kaiser in _Gnesen_ ein unabhängiges, lateinisches
_Erzbistum_, dem Krakau für Kleinpolen, Breslau für Schlesien und
Kolberg für Pommern unterstellt wurden. Nur Posen, dessen deutscher
Bischof Unger vergeblich der Neuerung widerstrebt hatte, blieb
vorläufig bei Magdeburg. Erster Metropolit ward Adalberts Bruder
Gaudentius (Radim). Die Besetzung der Bischofsstühle wurde Bolesław
übertragen. Nicht zufrieden damit, auf diese Weise Polen kirchlich
von Deutschland unabhängig gemacht und so der direkten Einwirkung
deutscher Kultur entzogen zu haben, begrüßte der junge Phantast in
feierlicher Versammlung den schlauen Polen als „Bruder und Mitarbeiter
am Reich”, als „des römischen Volkes Freund und Bundesgenossen”, ihn
hierdurch als gleichgestellt anerkennend. Immerhin blieb die äußere
Lehenszugehörigkeit bis zu Ottos Tode bestehen. Als aber während der
nun folgenden Thronwirren Markgraf Eckhard von Meißen, dessen Macht er
fürchtete, ermordet wurde, besetzte Bolesław im Mai 1002 die Marken
Lausitz und Meißen. 1003 erlangte er auch die böhmische Herzogswürde.
Zwar nahm ihm Heinrich II. 1004 Böhmen und 1005 auch die beiden Marken
wieder ab, sah sich aber 1010 infolge der ungenügenden Unterstützung
durch die deutschen Fürsten genötigt, ihn mit der _Lausitz und dem
Milzenerland_ zu belehnen, worauf der Pole 1013 zu Merseburg den
Treueid leistete. Ein neuer kaiserlicher Feldzug im Jahre 1015 und eine
deutsch-ungarisch-russische Koalition 1017 (die erste geschichtliche
Beziehung Deutschlands zu Rußland) blieben ergebnislos.

In gleicher Weise machte sich Bolesław die Streitigkeiten um den
Großfürstenstuhl von Kijew zunutze, die zwischen seinem
Schwiegersohn Swjatopolk und Jaroslaw dem Großen von Nowgorod
ausbrachen. Wenngleich die Wiedereinsetzung Swjatopolks
in Kijew (1018) nicht von Dauer war, so war doch die _Eroberung
der rotrussischen Städte_ ein vorläufiger Gewinn für Polen. Nach
Heinrichs II. Tode wagte Bolesław endlich auch nach dem Höchsten
zu greifen. Zu Beginn des Jahres 1025 setzte ihm in Gegenwart
der weltlichen und geistlichen Großen des Landes der Erzbischof
von Gnesen die _Königskrone_ auf, als äußeres Zeichen der
Unabhängigkeit. Wenige Monate später starb er.

  Über die _inneren Zustände_ Polens in jener Zeit fließen bei dem
  Fehlen zeitgenössischer einheimischer Quellen die Nachrichten äußerst
  spärlich. Wir finden unter dem unumschränkten Alleinherrscher
  einen höheren Adel, die _Szlachta_ (Geschlechter?), vielleicht aus
  den Geschlechtern der germanischen Eroberer bestehend, und einen
  niederen, die _Władyken_, vermutlich aus dem alteingesessenen Adel
  entstanden. Übrigens gingen, ebenso wie unter Mieszko, auch noch
  unter Bolesław zahlreiche deutsche und ausländische Ritter in
  polnische Dienste über, wo sie eine bevorzugte Stellung einnahmen.
  Viele Einrichtungen schreibt die Überlieferung Bolesław zu, doch
  sind mit Sicherheit nur die _Grenzburgbezirke_ und die dem Unterhalt
  ihrer Besatzungen dienende Steuer der „$stroża$” (Wachtkorn!) auf ihn
  zurückzuführen.



Zweites Buch.

Die Erschütterung der monarchischen Macht.



3. Kapitel.

Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des
Bolesław Chrobry.


Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław
seinen zweiten Sohn, _Mieszko_ II. (1025 bis 1034), zum Nachfolger
eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick
und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und
des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam
geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht
gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn,
1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew
zurück. Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut der
Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der
Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang _Bezprym_
(1031/32) mit russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der
heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs
Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet,
worauf Kaiser Konrad II. Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter
Dietrich teilte.

  Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind
  noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034-38) dessen
  jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder Kasimir, den der Vater
  ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle
  aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die
  niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die
  Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen
  wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. _Masław_, der
  königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst,
  kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 in
  Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, _nahm die Gebeine
  seines Landsmannes Adalbert an sich_ (die jetzt in Gnesen gezeigten
  Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause
  zurück.

Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König
Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen
Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet
hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. _Kasimir_ (1040-58) aber
sandte er mit Truppen nach Polen. Mit Hilfe der Christen
eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043
im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław
und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen
zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.

Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und Nachfolger,
_Bolesław II. dem Kühnen_ (Śmiały), der von 1058-1079 regierte, zeigte
es sich, daß der äußeren Herstellung nicht eine innere entsprach,
obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig
und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit,
dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn
Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn
gewann er 1061-63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew,
um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen.
Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als
Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er
mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich erscheinen und dessen Entscheidung
annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat
er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht
dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die _Königskrone_
nehmen durfte -- zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand,
nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung
darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei
Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese
Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.

Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht,
so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er
1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe zog, vielleicht in
Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein
Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig,
die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den
gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete
der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof
_Stanisław_ von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am
Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne
Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der
Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die _Macht des Adels_
und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.

Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere
Bruder, _Władysław I. Hermann_ (1079-1102). (_Mieszko_ III.
hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet
wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und
Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen
Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner
Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen
(1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).

  Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin _Sieciech_ aus dem Hause
  der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen
  Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die
  gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne,
  Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den
  Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag
  Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der
  zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war,
  fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew,
  Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.



4. Kapitel.

Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.


Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich
weigerte, _Zbigniew_ (1102-1107) als Großfürsten anzuerkennen. Nach
dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen
unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106).
Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von
neuem zum Schwerte greifen. Diesmal entschied das Kriegsglück für
Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde
abtrat.

_Bolesław_ (1107-1138), mit dem Beinamen Schiefmund (Krzywousty), wie
die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst
Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling
seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den
Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn in eine endlose Reihe von Kriegen,
da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung
der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen
dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden
Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte
Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte
in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der
Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.

Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein _Einbruch Heinrichs V. in Polen_,
gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław
vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die
Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und
Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der
böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau
durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte
Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in
die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs
einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte den Frieden: der Pole erkannte
Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte
als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die
Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit war die Ruhe
dem Lande noch immer nicht gesichert. _Grenzkriege_ mit den russischen
Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir
Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie
den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden _Pommernzüge_ fallen
in die Jahre 1119-1123, in denen Bolesław erst die feste Burg Wanda
am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe
Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem
Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen
Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und
versprach, sich taufen zu lassen.

  Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg
  noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so
  seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof _Otto von
  Bamberg_, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen.
  (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für
  diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des
  slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten
  auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat
  Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch
  die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das
  Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines
  Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem
  Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten
  ließ, in die _ungarischen Thronstreitigkeiten_ einzugreifen, wurde er
  in drei Feldzügen (1132-1135) von den Ungarn, Böhmen, Österreichern
  und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch
  Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den
  _Vasalleneid_, zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und
  nahm _Pommern zu Reichslehen_.

Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen
Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung
Bestimmungen über die _Erbfolge_. Geteilt hatten die polnischen
Fürsten schon immer. Bolesław bestimmte aber, daß fortan stets
das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und
den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem
persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und
Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm
das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung
eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen
Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge
eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung
entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den
Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem
bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, _Krakau zur
Hauptstadt_. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von
Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters
bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler,
dessen Folgen bald eintraten.

  Die _inneren Zustände_ dieser Periode sind bereits klarer. Beim
  _Adel_ zeigt sich die Scheidung in Magnaten ($nobiles$) und Ritter
  ($milites$) immer deutlicher. Einen _Bürgerstand_ gibt es nicht. Die
  Familien der bäuerlichen _Gemeinfreien_ verfallen mit dem Niedergang
  der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die
  Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit
  die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen
  Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen
  stehenden Stand der _Kmeten_ ($kmieci$) übergingen, die persönlich
  frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste
  leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den _Hörigen_,
  die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit
  der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher
  Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die
  in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs
  traten vom Ende des 11. Jahrhunderts an die aus dem übrigen Europa
  vertriebenen _Juden_ hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter
  Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner
  Macht. Für die _Verwaltung_ bedient er sich der $comites$, die wohl
  auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze
  steht der $comes palatinus$, der oft auch Heerführer ($wojewoda$)
  an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in _Kastellaneien_
  eingeteilt, mit einem festen Platze ($gród$) als Mittelpunkt.
  Die ihnen vorstehenden $comites castellani$ waren Militär- und
  Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen
  mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten
  noch besondere Steuern aufbringen.

  Die _kirchliche Organisation_ war infolge der slawisch-lateinischen
  Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo
  die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und
  der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den
  slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich
  vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der
  polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so
  viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine
  Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden,
  noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner,
  hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen
  rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden,
  mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch
  ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist,
  Abt _Balduin Gallus_ von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.



5. Kapitel.

Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.


  Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind
  im _äußeren_ Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart
  von geringerer Bedeutung.

Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne _Władysław_ II.
(1138-1146) außer dem Krongut noch Schlesien, dem Bolesław Masowien
und Kujawien, dem Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem
Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus.
Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend,
nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert.
Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber
durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden
waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław
diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen
Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen,
die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken
Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter
Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von
Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem
er sich aber 1144 an seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen
Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal
gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko
sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 begab sich Władysław an den
Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft
des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er
den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste
Stütze, geblendet hatte, vertrieben.

An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, _Bolesław_ IV.
_Kędzierzawy_ (der Kraushaarige), der sich bis zu seinem Tode (1173)
behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch
im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein
Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen,
und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und
sein Erscheinen zur Huldigung auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die
Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses
Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157
erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und Beuthen a. O., die nicht
widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen
Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im
Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße
Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade
Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des
rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des
Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den
Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen
zurückgeben.

  Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der
  Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in
  den _Besitz Schlesiens_ (1159). Von dieser Zeit ab datiert die
  _Eindeutschung_ dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die
  schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern
  und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den
  Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu
  einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.

  Um dieselbe Zeit -- die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht
  Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen
  -- ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit
  Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin
  durch Friedrich Barbarossa in den Reichsfürstenverband aufgenommen.
  Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie
  Schlesien deutsch.

  An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen
  Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die
  Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.

Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht
der $milites$, der Ritterschaft, stieg nach dem Tode des Schiefmund
so schnell, daß 1171 unter Führung des Jaksa aus Miechow ein großer
Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf
Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar
vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, ging das Seniorat
zunächst an _Mieszko_ III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der
mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es
war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon
von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten
aus dem Lande (1177).

Jetzt erst wurde _Kasimir_ II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der
inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177-1194). Seine
Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, mußte er, wenn er nicht ein
Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden
Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar
eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber
nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten
zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca,
der _ersten polnischen Reichsversammlung_, 1180, der Geistlichkeit
wichtige Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien
auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger
zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben
und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien
befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der _Ausgangspunkt der
Sonderrechte_, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes
beraubte.

In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte ihn der
Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde und wählte man
nach seinem Tode auf Betreiben der Geistlichkeit seinen unmündigen
Sohn _Leszek_ I. Biały (den Weißen) (1194-1227) zum Großfürsten. Zwar
machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese Würde mehrfach
mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den Plänen des unruhigen Alten
ein Ziel setzte; zwar wurde dann der einzige Sohn Mieszkos, _Władysław
Laskonogi_ (Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel
gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche bekam der
Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der Sohn Mieszkos war den
Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich gesinnt wie der Vater.

  Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen
  Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des
  Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich
  in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch
  war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen
  Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits
  waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des
  Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe,
  soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer
  vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des
  Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine
  Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer
  Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl
  von Gnesen der Schlesier _Heinrich Kietlicz_, ein Studiengenosse
  Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit
  Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten
  erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus
  dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn
  nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.

1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, und auch
der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte
die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die
allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die
Kapitel, die eigene Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von
Abgaben und Leistungen.

Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die
_Thronfolgeordnung Bolesławs_ III. _umzustoßen_, nachdem er vorher sein
Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers
also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des
Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte,
daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben
sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war,
so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie
vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall
des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen
der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald
diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel.
Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig,
denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens,
des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem
Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und
seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.

Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, _Bolesław V.
Wstydliwy_ (der Schamhafte) (1227-1279), nicht behaupten. _Heinrich_
I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt
der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat
Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der
polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen.
Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer
Sohn, _Heinrich_ II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht
auf der Walstatt bei Liegnitz am 9. April 1241 als Vorkämpfer
Europas gegen Asien, mit seinem Blute die Rettung der abendländischen
Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig
durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław
V. die Oberhand (1243).

  In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in
  Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen
  war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den
  unglücklichsten, die Polen beschieden waren. Die deutschen Nachbarn,
  die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren
  fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm
  1246 Troppau, 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft,
  das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle
  Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite
  Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern
  verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen
  vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung
  des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die
  Reformen man in Rom noch nicht vergessen hatte. In diesem neuen
  Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das
  Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert
  machte sich auch wieder eine schärfere _Reaktion_ der polnischen
  Geistlichkeit _gegen das Deutschtum bemerkbar_. Eine Synode zu
  Łęczyca (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur
  des _Religions_unterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof
  Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser
  Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und
  nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine
  Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot
  mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste
  polnischer Nationalpolitik!)

_Leszek Czarny_ (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von
Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279-1288). Doch infolge der
Verschwörung des Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen
wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt treu
zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die
meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur
Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek
(Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław
von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger
_Heinrich_ IV. _Probus_ von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem
Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm
auch Kleinpolen als Reichslehen. Aber seine kurze Regierung (1289-1290)
blieb ohne nachhaltigen Einfluß.

In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen _Przemysław_ II. von
Großpolen (1290-1296), dem wieder Władysław Łokietek und außerdem
Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde
1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von
Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen ermordet. _Wenzel_ II., der
1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone
an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von Albrecht
I. mit _Großpolen von Reichs wegen belehnt_. Sein Tod (1305) und das
vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden,
im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft.
Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des
Starostentums, das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums
sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.



6. Kapitel.

Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.


  In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse,
  die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange
  darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben: die Berufung des
  Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).

Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte
den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für
sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land
eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach
Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch wurde dieser
„Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn
auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen
fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224).

Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch
Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß
mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der
Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer
Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im
Jahre 1226 nahm der Orden beides von Friedrich II. als Reichslehen,
wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten
sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die
Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem sie
ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des
heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit
ausgeschlossen wurde.

1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister Hermann Balk das
Schloß _Vogelsang_ bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und
gründeten _Thorn_. 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen
glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im
gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre
später die Schwertritter auf, womit der Orden nicht nur in Livland
festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von
zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem
ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit
Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde,
nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen
und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das
Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen
überraschenden Aufschwung. Und als 1283 der letzte im Felde stehende
Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und
nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die _Marienburg_,
seit 1309 der _Sitz des Hochmeisters_, wurde einer der glänzendsten
und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des
europäischen Adels sammelte.

  So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis
  zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell,
  wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen
  überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für
  sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell
  in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf
  Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen
  durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich
  sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den
  kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des
  Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen.
  Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die
  Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen
  gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte
  diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den
  Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.

Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich
zunächst auf den Norden Polens beschränkten, wurde das andere
Ereignis, der _Tatareneinfall_, namentlich für den Süden von
Wichtigkeit.

  Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte er seine
  Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen
  sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen
  (1241). Von Sandomir aus drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu
  verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode
  Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei
  Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei
  Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.

  Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, dem
  Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König
  Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau
  verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt.
  Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals.
  Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen
  Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen.
  Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an
  der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des
  Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine
  weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor
  ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.



7. Kapitel.

Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.


  Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen
  sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt,
  reichlicher.

  Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des
  Volkskörpers auf Grund von _Sonderprivilegien_” bezeichnet worden.
  Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang
  beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf
  des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser
  forderte. Privilegien für den _ganzen_ Adel, für _sämtliche_ Klöster
  usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man
  mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.

  Die _Ämter_ vermehrten sich entsprechend der Zahl der
  Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw.
  haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer
  Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses
  willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach
  Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B.
  anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von
  Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene
  Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten
  eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden
  diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten _Starosten_.
  -- Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen
  Hofhaltungen und der Ämter auch die _Lasten_ stiegen, zumal Adel und
  Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen
  mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise
  die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische
  Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der
  wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die
  Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.

Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich
doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht
verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes
Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden
oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das
erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar
naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens.
Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des
Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław
Odonicz dem Zisterzienserkloster zu Pforta ausgedehnte Ländereien im
Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen
Bauern, und damit nimmt die _deutsche Kolonisation_ des engeren Polens
ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert
von weittragender Bedeutung wurde.

Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten
bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben
nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle
diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.

  Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären,
  wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung
  hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß
  wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der
  Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator)
  in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die
  Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten
  zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2-3 Hufen Landes, Befreiung
  vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere
  Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich.
  Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit
  nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr
  die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die
  Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint,
  erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar
  in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in
  Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische
  Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe
  war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der
  hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und
  rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den
  polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde,
  seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das
  bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch
  heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes
  erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als
  Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen
  Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im
  Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher
  Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen
  Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen.
  Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2-4 Tage
  jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben,
  und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen
  jene Spanndienste in Betracht.

Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz
Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14.
Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte
sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern
nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach
deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine
gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein,
ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings
auch seinen Abschluß fand.

Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen
darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der
bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung
der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte
naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch
entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen _der Städte_
geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14.
Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende
Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt
Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom
deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt
wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar
Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien
bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen
sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes
im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche
Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.

  Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten.
  Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in
  Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt
  mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der
  Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur _eine_
  Hofstelle ($area$), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen
  breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem
  den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre
  einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung
  des $census terrestris$. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch
  ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein
  zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung
  überdauert.)

  Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend
  aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt
  wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung
  ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen
  Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil
  oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit
  den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.

  Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein
  von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur
  Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen
  Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das
  Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in
  Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im
  14. Jahrhundert erkennbar.)

Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein
viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach
den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich
für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche
Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen
Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht
erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen
Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte
Breslau (1241-61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255),
Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290),
Łęczyca (1292), Lublin (1317).

  Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in
  Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne,
  nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch
  sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis
  zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich
  nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil
  alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung
  durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande
  hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit
  Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.



Drittes Buch.

Der Sieg des Adels.



8. Kapitel.

Das Zeitalter Kasimirs des Großen.


Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw.
1306-1333) mit dem Beinamen Łokietek (Ellenlang) wieder
einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen
Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand
er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau.
Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft,
mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte,
und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich
gesinnt blieben.

Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der
polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der
Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden.
Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und
hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz
überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried
von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der
Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch
Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie
Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum
ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des
Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann
Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des
Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die
ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt
wurde. _Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer
Hand vereinigt._ Als so seine Stellung genügend befestigt
erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am
20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen,
sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern
auch Krönungsstadt wurde. _Diese Krönung bekundete auch äußerlich
die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen
Zeit._

Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen
Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens
erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte
gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte
die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof
Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß
der Orden Pomerellen zu räumen habe, -- eine Entscheidung,
die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr
Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu
machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen,
durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem
Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit
einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu
schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner
Seite.

  Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, die von 1326
  bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande
  Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von
  dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. Aber trotz
  der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce
  (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht
  verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß
  Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch Polen unternahm,
  sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen
  belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius
  ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb.
  73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn
  sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte
  sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.

Sein Sohn und Nachfolger _Kasimir_ I. (III.) _der Große_ (Wielki),
der 1333 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis
1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen
Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.

Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit
Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die
Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt
ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335
der _erste Visegráder Vertrag_ zustande. Johann entsagte gegen
Zahlung von 20000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die
polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer,
die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock
verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen
aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen
Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe
gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch
entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.

Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein zweiter, zwischen
Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte
sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen
Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir
mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen
auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits
hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens
Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine
Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur
Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade
zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider
Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten,
wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der
letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber
forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er
die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen,
2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue
Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.

  Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch
  dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine
  männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese
  Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich
  herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu
  erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war,
  denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen
  müssen wir den _ersten Schritt zum Wahlkönigtum_ und in den Verträgen
  die _Vorläufer der späteren $Pacta conventa$_ erblicken. Hierin,
  nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende
  Bedeutung.

Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder
an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach
Polen schickte (1339). Das Urteil fiel nochmals zuungunsten des
Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau
wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur
selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit
zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens
Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich
auseinanderzusetzen. So kam es zum _Vertrage von Kalisch_ (1343),
durch den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das
Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt.
Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.

Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu
können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten
eröffnete.

  Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht
  zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo
  (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen die Tataren gefallen
  waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der
  Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster
  Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und
  Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins
  von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit
  seiner Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren.
  Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron
  geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas'
  von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert,
  weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu
  haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten;
  endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.

  Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. Mit Ungarn
  verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl
  Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt
  sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft
  erhielt, das Land für 100000 Gulden zurückzukaufen. Auch die Tataren
  allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren,
  konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die
  unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry
  Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit
  er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer
  freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen
  ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten
  und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr
  zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald
  gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in
  ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und
  1352 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren
  verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen
  erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).

Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden
Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der
Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr
Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem
Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die
ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder
zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen
nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben
mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen
nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir
an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige Eroberung Bolesław
Chrobrys wieder an Polen gebracht.

  Kasimir änderte klugerweise an den _inneren Einrichtungen_ seiner
  neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine
  Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand
  und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot
  es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt,
  einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den
  hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er
  in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des
  verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit
  Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr
  liebte, hat er viel getan.

  Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den _kirchlichen Verhältnissen_.
  Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren
  dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er
  versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen
  Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die
  kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische
  Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit
  Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den
  Mongolen nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein
  eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit
  alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in
  Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet
  hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die
  anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.

Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und
überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise
wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im
Westen nicht untätig. In Kriegen mit Böhmen eroberte er nach dem
Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd
bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit
über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien
zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen
Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364
verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien,
Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), sein
Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er
nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit
Driesen und Zantoch, 1368 auch Deutsch-Krone zurück. Die
Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum
Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte,
hat er nicht mehr verwirklichen können.

Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich
beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des
Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der _inneren Politik_.

Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in
Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den
Erblanden.

Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur
durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt.
Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die
Herrschaft über _Groß_polen, selbst wenn die Krönung in Krakau
stattfand. Der König war _König_ in Großpolen, aber _Herzog_ von
Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande
Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen
Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar
Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem
eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte
Zustand für immer erhalten: $Rex Poloniae, Dux Cracoviae,
Sandomiriae$ usw.

  Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so
  war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel
  in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte,
  und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt,
  die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen.
  Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern
  herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt
  war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs
  mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht
  allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit,
  auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den
  altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten
  $wiec$ wieder anlehnten, _$colloquia$_, auch $zjazdy$ (Zusammenritte)
  genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie
  wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung
  des Reiches zunächst auch nur für die _einzelnen_ Landesteile,
  entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder
  durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das _ganze_
  Reich fand 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte
  fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, $colloquia$ in
  bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend
  den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.

Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen
Herrschaft eingeführte _Starostenverfassung_ sich erhielt. Kasimir
bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den
neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden
in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć,
Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als
Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in
der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die
Landes_ämter_ zu reinen _Würden_, nur der Wojewode behielt noch die
Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit.
Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den
Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten
Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls
aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen
geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks.
Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte
hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer,
worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl der
Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die
Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt
begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn
oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei
bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung
ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern
gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie
nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.

  Nur in _Kleinpolen_, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war
  die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen
  Generaladministrator zu Krakau ($wielkorządca$) eingesetzt, der die
  königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die
  Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht
  Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des
  Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem
  Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die
  Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.

Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der
anfänglichen Personalunion wieder in einen _Einheitsstaat_
zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen
die Bemühungen um ein _einheitliches Recht_. Bisher gab es nur ein
Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich
unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der
Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann
Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof
Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer
waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein
Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für
Kleinpolen. Das _Statut_ wurde auf dem Kolloquium von _Wiślica_ 1347
angenommen. Auf dem Kolloquium von _Petrikau_ erfolgte im gleichen
Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem
noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den
örtlichen Bedürfnissen erhielten.

Den Dörfern und Städten _deutschen Rechts_ versuchte Kasimir die
Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz
zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand,
sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen
Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr
für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag.
Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es
ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen
Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen
Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen
Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt
hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als
Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg.
Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen
der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in
Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. Posen war schon
immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch
als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese
Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien
aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen
konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens
dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre
deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen
noch lange von Magdeburg Recht genommen.

Die _Heerespflicht_, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den
Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung)
und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern
verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je
nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen
der niedere Adel, die Ritterschaft ($milites scartabelli$), mit
Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut
für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter
für auswärtige Kriegszüge eine _Belohnung_ zustehe, eine für die
Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit
der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der
auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in
steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des
Landes nicht minder.

  _Handel und Gewerbe_ nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs
  einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und
  Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit,
  die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der
  König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante,
  die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch
  („Polenschen Laken”) blühten auf.

  Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an.
  Er bestätigte den _Juden_ das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene
  _Privileg_, das sie von den gewöhnlichen Gerichten ausnahm und dem
  Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im
  Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich
  aus (1334). Im Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen,
  unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben
  gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht
  den Christen verbotener Erwerbzweig. Den _Bauern_ ließ er strenge
  Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs
  eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek
  Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam unterdrücken mußte.

Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die
ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das
Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch
nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 die
_Schule zu Krakau_, nächst der von Prag die älteste diesseits der
Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische
Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333-1384), einem Gnesener
Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen
hervorragenden Chronisten.

Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an den Folgen eines
Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen
wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon
mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.

Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte _Ludwig_ (1370-1382)
sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum
Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien
schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin
zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug
er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren,
zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten _Władysław von
Oppeln_, 1372 zu Lehen.

Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner
Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge
von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt,
einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die
Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des
Adels und der Städte zu _Kaschau_ kam der _Vertrag_ zustande, der
Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen
Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt
zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach
Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er
oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen
Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen
Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und
Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu
zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden,
des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des
betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren
Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des
Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf
alle Landesteile aus.

  Dieser Kaschauer Vertrag war das erste _allgemeine_ Privileg, das dem
  Adel als _Stand_ gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall
  unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er
  die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er
  die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer
  Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.

Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib
repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten
Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von
Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur
verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten
die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein
Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab
(1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, im richtigen Gefühle,
ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne
Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem
er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete.
Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es
Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.

1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen Herzog das
kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da
sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er
Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer
Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm
immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein
offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.



9. Kapitel.

Die Personalunion mit Litauen.


  Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog,
  die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen
  zu lassen. Aber die Großpolen stellten gewisse Bedingungen, auf
  die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko
  (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die
  _erste Konföderation_ und verpflichteten sich, diejenige Tochter
  Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde.
  Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf
  dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch
  die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte
  unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war
  inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.

  In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause
  Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere,
  unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die
  Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den
  Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron
  zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum
  Bürgerkriege.

  Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem
  Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund
  zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei
  der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den
  der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte
  nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch
  zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch
  zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die
  Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie
  im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten,
  um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am
  15. Oktober 1384 wurde sie zum „_König_” von Polen gekrönt. Damit
  erreichte das Interregnum sein Ende.

Nun erhob sich aber die neue Frage, wen _Hedwig_ (1384-1399) zum Gemahl
wählen sollte. Ihr Bräutigam, Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht
freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar
nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen.
Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über
den Zugang zum Schwarzen Meere verständigen. Mit ihm hatte man die
Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf
wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die
wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht
betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite
Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land,
damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau,
doch geschwächt.

Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische
Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten _Jagiello_,
Olgerds Sohn (1387-1434), um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen
Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen
Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die
die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im
_Vertrage von Krewo_ annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich
mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen
Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien
zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben,
dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200000 Gulden zu zahlen und vor
allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit
Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und
Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie,
Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.

  Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer
  polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend
  für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit
  und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz
  zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des
  europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische Rußland
  übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die
  Vorherrschaft entbrennen.

Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 15.
wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von
Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte
abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen
_Władysław_, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18.
Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch
war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.

Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es
nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren,
meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren,
eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit
Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30000
Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk
erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens,
ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren,
die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der
Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von
_Freiheiten_, die erkennen lassen, wie absolutistisch
bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre
Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und
mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster
begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta
bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna
wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht
außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die
russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche
verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung
Litauens, indem er seinen Bruder _Skirgiello_ zum Statthalter
einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.

  Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung.
  Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden
  war, hatte der _Deutsche Orden_ seine Daseinsberechtigung als Orden
  (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren
  Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht
  mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen
  Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen
  der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen
  Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur
  darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und
  daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid
  leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau
  (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und
  Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis.
  Damit war nicht nur die polnische _Einflußsphäre_ bis zum Schwarzen
  Meere ausgedehnt, sondern auch der _Handel_ der galizischen Städte,
  namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.

  Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken
  griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz
  neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon
  die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit
  erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen
  auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen,
  nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte
  Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen
  ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen
  Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein
  anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen
  Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert
  wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie
  später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger
  des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den
  Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.

Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. _Witold_
(1382-1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender,
energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno
geworden, strebte aber, dem Vetter sich überlegen fühlend und mit
der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der
Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von
1390-1392 unter _Konrad Wallenrod_ das Land verwüstete. Da gleichzeitig
die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer
Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß
er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392).
Nun war der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber
dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. Das bedeutete die
Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde.
Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu
machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa
sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der
Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren
Niederlage an der _Worskla_ (an der später auch die Schlacht von
Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die
Scharen Timur Kutluks vor.

Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit
dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh,
daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold
seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete
den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die
polnischen Magnaten hingegen verpflichteten sich im gleichen Jahre
zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne
Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von
1386 die förmliche _staatsrechtliche Union_ gefolgt.

Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen hatte,
sollte zuerst gegen den _Deutschen Orden_ erprobt werden. Die
Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren
Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater,
eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad
von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden
wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. Nachfolger wurde sein
kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem
nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang
auszufechten habe.

1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich auf Betreiben
König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge.
Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen
Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas,
die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit
Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt.
Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht
ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische
Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen
heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit
den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe
der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus
Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu
sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im
Nordosten Interesse haben konnte.

  Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung!
  Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens
  vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er
  doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt
  seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der
  vornehmste und erfolgreichste Kulturbringer für den Osten geworden
  und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich
  nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen,
  sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand
  behalten sollte.

Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von neuem der Krieg
aus. Am 15. Juli kam es bei _Tannenberg_ und _Grunwald_ zur
Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden
den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete.
Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und
auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche,
das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht
(_vor_ der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen),
das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen
der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das
allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold,
die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich
drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen
Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende
Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.

Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück,
die Graf _Heinrich von Plauen_, der energische Komtur von Schwetz,
verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die
Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige
zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das
unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen
hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in
Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen,
Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die
hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen Zucht des
Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet.
Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur
taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In
unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert,
zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern
der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit
und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme
sich vor, als sei er selber der Belagerte.

Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen
Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die
Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie
die Empörung über die Verwendung der 30000 Tataren durch die
katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das
preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und
bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die
günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch
in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres
schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte.
Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren
waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug,
um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes
festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am
8. September zwang ihm der livländische Marschall einen
Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in
der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte
Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie
er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er
die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner
herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und
Grunwald, der so auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt
und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.

Landritter und Städte wandten sich nunmehr ebensoschnell dem Orden
wieder zu, wie sie vorher abgefallen waren. Als vollends auch aus
Südpolen Nachrichten von ungarischen Erfolgen kamen, bequemte sich
der König zum _ersten Thorner Frieden_ vom 1. Februar 1411, der
für den Orden in Anbetracht der Schwere seiner Niederlage
überaus günstig zu nennen war. Der Orden gab seine Ansprüche auf
das Dobriner Land auf und überließ Samogitien Jagiello und Witold
auf Lebenszeit zu freiem Besitz. Nach ihrem Tode aber sollte es
wieder an den Orden zurückfallen. Die Polen räumten die wenigen
Burgen, die sie noch besetzt hielten, und gaben die Herzöge
Kasimir von Stettin und Konrad von Öls, die sie bei Tannenberg
gefangen hatten, gegen ein Lösegeld von 100000 Schock Prager
Groschen wieder frei. Trotz der späteren Erfolge des Ordens und
der ungarischen Drohungen kann man diesen Frieden ganz nur
verstehen, wenn man annimmt, daß auf slawischer Seite die eine
Partei ein Interesse daran hatte, den Orden nicht zu sehr zu
schwächen, um den Verbündeten im Schach zu halten. Wahrscheinlich
waren die Litauer diese Partei.

  Von Dauer konnte der Frieden nicht sein, da die Polen sich
  nicht entsprechend ihren Siegen entschädigt fühlten, namentlich
  den ersehnten Zugang zur Ostsee nicht erreicht hatten, und da
  andererseits der Orden nicht geneigt war, auf Samogitien, das
  Bindeglied zwischen seinen preußischen und livischen Besitzungen,
  zu verzichten. Heinrich von Plauen, Hochmeister geworden, rüstete
  zielbewußt zu einem neuen Kriege. Ähnlich wie nach 1806 der Freiherr
  vom Stein, suchte er die Kräfte des Landes durch eine innere
  Reorganisation zu heben, Städte und Landritter an der Regierung
  teilnehmen zu lassen, daneben den Orden von unwürdigen Mitgliedern
  zu befreien. Zum Dank wurde er von den unzufriedenen Rittern unter
  Führung des aufrührerischen Marschalls Michael Küchenmeister
  schon 1413 seines Amtes entsetzt. Wieder war ein überaus günstiger
  Zeitpunkt verpaßt, denn Polen, von der Pest heimgesucht, fürchtete
  damals den Krieg. Aber auch Michael Küchenmeister konnte sich
  der Notwendigkeit der Beendigung des „friedlosen Friedens” nicht
  entziehen. 1414 lag man wieder zu Felde, beschränkte sich aber
  beiderseits auf die üblichen Plünderungszüge. Ein Waffenstillstand
  zu Strasburg gab diesem „Hungerfeldzug” seinen Abschluß. Er wurde
  von Jahr zu Jahr verlängert, nur 1419 durch einen neuen Angriff der
  Polen und Litauer unterbrochen, bis nach einem für Polen ungünstigen
  Schiedspruch Kaiser Sigismunds 1422 von neuem gekämpft wurde. _Im
  Frieden am Melnosee_ trat der Orden Samogitien endgültig ab, womit er
  auf seine Zukunft verzichtete.

Den obenerwähnten Bestrebungen Witolds entsprach es, wenn er darauf
bedacht war, den Katholizismus in Litauen zu fördern, um mindestens
die Gleichstellung seines Landes mit Polen in der Union und in der
abendländischen Staatenwelt zu sichern. Aus diesen Gesichtspunkten
läßt sich die _Union von Horodlo_ (am nördlichen Bug) erklären, in
der 1413 in Gegenwart beider Fürsten die Magnaten und ein großer
Teil des Adels beider Reiche die frühere Union erneuerten und weiter
vereinbarten, 1. daß die katholischen Bojaren Litauens in die Wappen-
und Geschlechtsgemeinschaft polnischer Adelsfamilien adoptiert
wurden, womit sie auch deren sämtliche Vorrechte erhielten, 2. daß
die Verwaltung Litauens nach polnischem Muster ihre Regelung fand,
3. daß zur Beratung gemeinschaftlicher Angelegenheiten beider Reiche
gemeinsame Adelszusammenkünfte in Lublin oder Parczow (nordwestlich
von Lublin) stattfinden sollten. Diese wichtige Bestimmung legte das
Adelsparlament gesetzlich fest. Auch in anderer Beziehung war die
Union ein folgenschwerer Fehler, denn die einseitige Bevorzugung des
Katholizismus trieb die griechisch-katholischen Litauer nach Moskau.

Witold erkannte diese Gefahr und strebte nach einer Union mit Rom.
1415 berief er eine orthodoxe Synode nach Nowohorodok, die die
litauisch-russische Kirche unter dem Metropoliten von Kijew für
unabhängig erklärte. Ähnlich wie Kasimir der Große in Galizien, wollte
er auf diese Weise in Litauen und Klein-Rußland die Union vorbereiten.
1418 schickte er den Metropoliten Gregor Camblak von Kijew nach
Konstanz, um vom Konzil zu erreichen, daß die Orthodoxen seines Landes
gegen Unterwerfung unter die päpstliche Oberhoheit ihrem Kultus und
dem Gebrauch der slawischen Liturgie treu bleiben dürften. Doch kehrte
Camblak unverrichteter Sache zurück.

Wie verderblich das Fehlschlagen der Union war, zeigte sich nach dem
Tode Witolds (1430), der, obwohl ohne Leibeserben, bis zum letzten
Tage, vom Orden und Kaiser Sigismund unterstützt, nach der Königswürde
gestrebt hatte. Swidrigiello, selbst zwar katholisch, stellte sich
an die Spitze der orthodoxen Litauer und Kleinrussen, die entweder
politische Gleichstellung oder aber die Zerreißung der Union mit Polen
forderten. Sigismund, der gegen seinen Schwager von Polen niemals
verwandtschaftlich gehandelt hat, und der Orden verbündeten sich ihm,
der Hospodar der Moldau schloß sich ihm an. Doch wußte Jagiello die
katholische Partei unter den Litauern zu gewinnen, indem er durch die
_Union zu Grodno_ (1432) Witolds Bruder Siegmund auf Lebenszeit zum
Großfürsten einsetzte. Auch den Kleinrussen bewies Polen nunmehr ein
ähnliches Entgegenkommen, wie 1413 den Litauern. Ohne Unterschied der
Konfession wurden 1432 die kleinrussischen Edelleute mit den Freiheiten
begabt, deren sich die katholischen Litauer bereits erfreuten, und
diese letzteren nahmen die Kleinrussen in ihre Wappenverbände auf,
so daß fortan kein Unterschied zwischen polnischen, litauischen und
kleinrussischen Edelleuten bestand. Doch wurde der Krieg trotz mehrerer
polnischer Siege erst nach Jagiellos Tode beendigt, nachdem 1435
Swidrigiello und der livische Ordensmarschall bei Wilkomir geschlagen
worden waren.

  Unter Władysław Jagiello erreichte Polen den Höhepunkt seiner äußeren
  Macht. Daß es nicht noch mächtiger wurde, verhinderte die rohe,
  sinnliche, verschwenderische, abergläubische und wenig tatkräftige
  Natur des Königs. Diese Charaktereigenschaften machten ihn auch
  unfähig, die inneren Angelegenheiten zu beherrschen. Unter ihm
  trat die Umwandlung in eine oligarchische Monarchie ein durch die
  zahlreichen Privilegien, die er verlieh und die zwar dem ganzen
  Adel galten, zunächst aber nur den Großen des Reiches zugute kamen.
  Besondere Bedeutung erlangte namentlich gegen Ende der Regierung
  Jagiellos der Bischof von Krakau, _Zbigniew Oleśnicki_, Polens erster
  Staatsmann.

Zu den uns bereits bekannten Privilegien kam durch die _Privilegien
von Czerwinsk_ a. Weichsel 1422, vor dem Feldzug jenes Jahres gegen
den Orden, und von _Jedlno_ (nördlich von Radom), 1430, bei den
Verhandlungen über die Thronfolge, das wichtige Recht „_$Neminem
captivabimus$_”, wonach Gefangensetzung und Güterkonfiskation nur auf
Urteilsspruch der Prälaten und Barone erfolgen durften. In diesen
Privilegien verpflichtete der König sich auch, keine neue Münze ohne
die Erlaubnis der Magnaten schlagen zu lassen. Es kam sogar so weit,
daß die Magnaten auf ihren Zusammenkünften die Angelegenheiten des
Reiches ohne den König ordneten.

Dem _Deutschtum_ in seinem Lande war der König natürlich nicht
freundlich gesinnt. Er förderte zwar das wirtschaftliche Gedeihen der
Städte und neue Gründungen, verlieh auch seiner Hauptstadt Wilna sofort
nach der Taufe deutsches Recht, erreichte aber, daß die Städte von
jeder politischen Betätigung ausgeschlossen blieben und in staatlicher
Beziehung in Ohnmacht versanken. Die Verpolung vieler Städte war die
notwendige Folge. Zu erwähnen ist noch die Umwandlung der Akademie zu
_Krakau_ in eine _Universität_, 1400, die den Bemühungen Hedwigs zu
danken war. Sie wurde eine wichtige Bildungsstätte für Polen, trug aber
in ihrer Gelehrsamkeit durchaus deutschen Charakter.

  Jagiello starb 1434 zu Grodek. Er hinterließ von seiner vierten
  Gemahlin, der russischen Fürstin Sophie Olschanskaja, die er als
  dreiundsiebenzigjähriger Greis geheiratet hatte, zwei Söhne (ein
  dritter war zu Lebzeiten des Vaters gestorben), den zehnjährigen
  Władysław und den siebenjährigen Kasimir. Die Magnaten einigten sich
  in Krakau, den älteren als König anzuerkennen und eine Regentschaft
  einzusetzen. Die Verwaltung blieb in den Händen der Kleinpolen,
  namentlich der Tęczyński und Oleśnicki mit dem Bischof von Krakau an
  der Spitze.



10. Kapitel.

Die Jagiellonen.


Die Regentschaft für _Władysław_ III. (1434-1444) wurde kraftvoll
und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen
so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit
Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der
böhmischen Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot.
Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu
stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür
in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf
Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek
von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir,
angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft
der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu
hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation
wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello
durch das harte _Edikt von Wielun_ geschwächt, in Polen vernichtet.
Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 die ungarische
Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde,
wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die
Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht
auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen
diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen,
als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im
selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich
zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner
Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von
Masowien, Krieg führte.

  Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat
  und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in
  die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden
  nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große
  Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn
  verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die
  ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu
  genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert
  die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der
  letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des
  Adels ausliefern sollte.

1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei _Warna_ (daher Warneńczyk
zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst
noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige
König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den
Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber
zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien
mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften
von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm _Kasimir Jagiellończyk_
(1447-1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten sich nach
der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen
infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu
sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand
Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow
die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der
Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung
des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb
Podolien bei Polen und Wolynien bei Litauen.

Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der _dreizehnjährige Krieg
mit dem Deutschen Orden_ (1454-1466), der all die Fragen, die in den
vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur
endgültigen Entscheidung brachte.

  Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem
  _Preußischen Bunde_ aus. Dieser war 1440 von den preußischen
  Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich
  aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden
  gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das
  (nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem
  durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen
  Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich
  mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen
  Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen
  erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar
  aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem
  Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte
  und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang
  an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von
  Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort
  wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen,
  wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453
  Kaiser Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes
  befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister
  auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben
  werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die
  Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte,
  der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen
  seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei
  den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur
  Konföderation gegen den Orden getrieben.

Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen später waren
sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und
nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt
von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der
Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach
Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung.
Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte _Inkorporationsprivileg_,
das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und
auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land
wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und
Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen
Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während
jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und
sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät.
Zurück konnten sie nicht mehr.

  Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa
  Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels
  hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig.
  Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach,
  obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen
  zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl
  darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als
  polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der
  König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande
  vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah
  er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der
  Bund.

Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der
Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere
_Heinrich Reuß von Plauen_, verteidigte, rannten sie sich vergebens
die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von
Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von
Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen
Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an
Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.

Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung
so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit
wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des
Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15.
September 1454 das _Privilegium von Zirkwitz_ (Cerekwica bei Konitz),
das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie
Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische
Aufgebot vor _Konitz_ eine solche Niederlage, daß auch die polnischen
Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche
Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit
knapper Not.

Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde
aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen
wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig
von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen
Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach
dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert
werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold
ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor
allem dauerhafter gewesen.

Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen
Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten,
dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal
eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine
Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand
mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot
aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage
wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die
Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In
_Nessau_ wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen
Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon
und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften
folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von
Zirkwitz aufgebaut sind.

  Diese _Nessauer Statute_ stellen einen Sieg des niederen über den
  hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben,
  den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte
  und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere
  Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte,
  Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für
  Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier
  derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht
  bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.”
  Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur
  noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche
  Privileg wird durchbrochen, indem _jedermann_ für Totschlag oder
  Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet
  werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden
  eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden,
  nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit
  eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die
  Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben
  werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner
  versprochen, „_weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die
  Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame
  Landschafts-Adelsversammlung ($sejmik$) veranstaltet zu haben_”. Die
  Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung
  der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die
  Landschaftsversammlungen, die $sejmiki$, ist die Tendenz dieser
  ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des
  ausgehenden 15. Jahrhunderts.

Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für
den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen
mußte und sogar die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen
wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens
aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens,
über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie
die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg
gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück,
ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre
deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.

Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner
Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie
bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das
Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten
Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug
nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte
Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen
Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht
nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar
wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und
mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.

Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden;
der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen.
Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen
alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene
Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den
Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren
Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen
Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen
Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich
Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der
Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, wonach
gegen eine Summe von 436000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen
in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten.
Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und
namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie
wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male,
dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem
wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn
Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die
Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg
unter ihrem patriotischen Bürgermeister _Bartholomäus Blume_ machte
mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg
gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten
hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten
ihr Regiment aufrecht. Die 40000 Mann, die der König 1458 vor die
Stadt führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das
hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum
die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus
dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen
Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler,
insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die
Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und
vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war
der _gänzliche_ Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität,
doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig.
Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die
Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz
sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte
Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger
im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen,
den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen -- ein Beschluß, der nur
1461 durch einen mehr gegen den Kastellan von Nakel als gegen den Orden
gerichteten Feldzug durchbrochen wurde --, so wäre ohne die Energie
der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg
im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das
ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche
Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch
machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die
Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen
Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang
des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte
das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige
kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.

Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September -- nach den vielen
vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden
als Ersatz angeboten wurde -- durch den päpstlichen Legaten Rudolf von
Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von
Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den _zweiten
Thorner Frieden_ ihren Abschluß.

  Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die
  Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen.
  Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die
  Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende
  Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband.
  Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die
  Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und
  wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten
  der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann,
  noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er
  keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten
  bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im
  polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den
  zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er
  die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder
  seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören.
  Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen
  Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals
  leider Friedrich III.!

  Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum
  Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung,
  entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien.
  Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine
  Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten
  alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu
  vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren
  des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen
  Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode
  (1487), obwohl Kasimir ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von
  Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer
  Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich
  der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der
  mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde
  verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm
  gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, -- wenn der
  König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen
  Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des
  Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden,
  die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum
  Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem
  päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.

  Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht
  von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine
  zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da
  sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen
  wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für
  Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin
  hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den
  folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß
  wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen
  haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine
  Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das
  Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand
  erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.

  Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene
  Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit
  der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen
  der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas
  erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte
  schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem
  der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung
  durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber
  erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein
  Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden
  gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein
  reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb
  der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung
  der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden
  Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich
  fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen
  Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig
  war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber
  auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde
  der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man
  auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr
  niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf
  ihrer damaligen Höhe bleiben.

Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen
Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem
König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war,
warb Kasimir als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen
für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias
Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach
Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die
ihn wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit
Ungarn verwickelte (1471-1478). Als Matthias Corvinus 1490 starb,
suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht
zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide
Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert
hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche
Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen
bereits nach einem halben Jahrhundert.

Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs
Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es
geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau
festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an
der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte
die Gewinnung des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den
Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren,
die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand
entgegengesetzt.

Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den
Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der
Kasimir das Wachstum des Großfürstentums _Moskau_ zuließ. Sein großer
Zeitgenosse Iwan III. (1462-1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen
Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten
unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei
unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers),
herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen
eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse
Schelona (1471), ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen.
Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern
und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein
Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung
mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so
z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) Kasimir
dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige
dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des
Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von
Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung
wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in jenen Landesteilen eifrig
Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den
Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er ein
Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für
Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.

  Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben,
  obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis
  des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige
  weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch
  sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch
  sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der
  Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg
  gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung
  Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei
  aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere
  halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des
  Reiches.

  Erfreulicher ist eine Betrachtung des _geistigen Lebens_. Auch
  Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance
  überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward
  ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt
  Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte
  Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi ($Callimachus Experiens$) gehörten
  ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies
  (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann
  Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer,
  hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477)
  glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer
  Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als
  erster Geschichtschreiber ($Annales seu cronicae inclyti regni
  Poloniae$), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), $jur. ut.
  Dr.$, als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker
  ($Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae
  ordinatione congestum$, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache
  zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und
  Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die
  Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und
  auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland,
  namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in
  Krakau.)

Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn
Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die
Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten
Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, _Johann I. Albrecht_
(1492-1501), Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete
Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen
Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich
erfolglos geblieben.

Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen
klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch
der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war
freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei
auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die
Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine
vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung
_aller_ Faktoren des Reichstages, das _Petrikauer Statut_, das man
nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat
sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner
schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer
faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung
in die $conventiones communes$, die $sejmiki$, gelegt. Aber trotzdem
war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute
ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als
vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.

  Die Freizügigkeit der _Bauern_, schon unter Kasimir dem Großen
  beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich
  fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch _ein_ Sohn, sofern
  überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den
  Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein
  ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei”
  nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war,
  wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten
  in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des
  Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich
  durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die
  allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn
  und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere
  Gerichtsbarkeit entwickelte.

  Von den _Bettlern_ heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses
  ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und
  weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit
  Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich
  an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die
  übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei
  Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der
  Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme!
  Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien
  Kosakentum in den Steppen der Ukraine.

  Die _Bürger_ sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen
  ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu
  besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern”
  zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also
  adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen
  bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern.
  Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich
  völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder
  und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso
  wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz
  verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie
  auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu
  bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu
  beschleunigen.

Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe
Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem
jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften
preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines
Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare
Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die
Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen,
zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets
für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide
scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den _Hospodar
Stephan Bogdanowitsch von der Moldau_ im Jahre 1497 gegeben zu haben,
durch den die Jagiellonen ihrem fünften, noch unversorgten Bruder
Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich
wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit
königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter
dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang
schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den
Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.

Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem
40000 Türken das Land überfielen. Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć
Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken
abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen
Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr
mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden,
der die polnischen Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte.
Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen
hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige
den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen
die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.

Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der
_Hochmeister_ Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender
Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr
gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit
dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister
den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen
einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der
infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden
könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel
den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle
den Herzog _Friedrich von Sachsen_, den dritten Sohn Albrechts des
Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte.
Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer
Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt
war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut
Einspruch erheben konnte.

Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom
Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als
Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs
zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als
gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister
anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg
und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und
den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem
einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem
Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn
er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”.
In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die
Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid
geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene
Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn
am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger _Alexander_ (1501-1506)
erreichte in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige
von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem
Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von
Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu
benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur
des fünften Bruders Siegmund gefördert.

Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in
einen _Krieg mit Iwan_ III. verwickelt. Wir haben die gespannten
Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen
gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene
und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich
gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische
Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun
an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer
Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen
Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten
Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte
keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen
Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu
einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der
Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten
Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung
zustande. Der $Status quo$ wurde bestätigt, ein Abkommen über die
Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen
die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden.
Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu
Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem
Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne
Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung
bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel
„Herrscher von ganz Rußland” aus.

Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit
dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der
zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo,
nur legte man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren
dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen
Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber
ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal
Dauer hatte.

1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, Chotetowskij,
Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die
Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen
der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha
(östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der
Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke
Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse
Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst,
der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der
livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen
vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister die Russen
nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli
Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan
nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen
Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der
übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche
ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte
er 1503 einen Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr
die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504
erkannte Alexander _als Großfürst_ von Litauen auch Iwans Titel eines
„Herrschers von ganz Rußland” an.

  Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum
  König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501
  auf dem Wahlreichstage zwischen den polnischen und litauischen
  Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König
  von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte
  das _Privileg von Mielnik_ a. Bug, durch das der neue König die
  Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer
  Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel
  Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den
  König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung
  nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden
  in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in
  der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten
  herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die
  Staatsgewalt übertragen.

  Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht
  aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den
  Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der
  König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In _Petrikau_
  wurde 1504 der erste Schritt getan, der Verwirrung zu steuern. Die
  Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen,
  die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren,
  wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen
  getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach
  dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften.
  Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der
  Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat
  anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.

Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der _Konstitution von
Radom_, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum
Gesetz erhoben. Die „$Nihil novi$” genannte Konstitution bestimmte:
„Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den
einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem
Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und
Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß
fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern
_nichts Neues_ als Gesetz erlassen werden soll, _ohne die
gemeinsame Zustimmung_ der Senatoren und Landboten, weil solches
zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und
zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen
Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese
Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt,
namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu
einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.

  Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die
  Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen,
  den $sejmiki$, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen
  Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach
  diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so,
  daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen
  Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine
  weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für
  Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland
  in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum
  Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht
  auf den „$sejmiki relacyjne$”, die manchmal noch nachträglich
  die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus
  dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu
  verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle
  Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch
  natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige
  Herrscher hatte.

  Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein
  Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten konnte,
  in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem
  Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie
  wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den
  fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich
  dieser Wahl anschlossen.



11. Kapitel.

Polen im Zeitalter der Reformation.


_Siegmund I. der Alte (1506-1548)_ war von allen Brüdern der
energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann
Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie
er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war
als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem
als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden
hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits
durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn
die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter,
Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen
Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.

  Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), veranlaßt
  durch den Aufstand des Fürsten _Michael Glinskij_, den man,
  wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit
  mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes
  litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem
  er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen
  den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar
  nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte
  sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk
  zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher
  Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg
  des Hetmans Konstantin Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege
  ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf
  der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede
  vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem Siege des
  Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle
  der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem
  beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg
  errungen hatten. Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal
  in nähere Beziehungen zu Polen.

Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die
Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß
zu einem _zweiten Kriege mit Moskau_ (1512-1522). Da Władysław von
Ungarn und Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort
eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht
später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512
Barbara Zápolya, die Tochter des mächtigsten ungarischen Magnaten.
Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf
jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische
Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren
und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und
Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich Smolensk, erst bei der
dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs
Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine
Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben
Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle
in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die
kriegerischen Aktionen erlahmten, da Moskau durch die Streitigkeiten
zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in
Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine
nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man
1522 den elfjährigen Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.

Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den
König einwirken konnte. Der eine war der neue _Hochmeister_, Markgraf
_Albrecht von Brandenburg-Ansbach_, der Sohn von Siegmunds Schwester,
der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger
verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere
war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler
Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit
Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs
arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu
vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige
mit dem Kaiser zu _Wien_ jenen denkwürdigen _Vertrag_ ab, der
die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die
Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat
zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte
Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde
bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner
Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte
dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden
abließ. _Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten.
Der_ _Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer
Geschichte aus._ Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund
durch seine zweite Ehe (1518) mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni
Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches
Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter
in seinen Adern floß.

Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der
_preußischen Angelegenheiten_ widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser
ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das
Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe
Joachims von Brandenburg, durch einen Vertrag mit Wassilij 1518
diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz
Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er
sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert
hatte. Der Erfolg der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war
wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister
sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls
V. herbeigeführten Waffenstillstand entschließen mußte.

Inzwischen war die _Reformation_ im Ordenslande wie in Polen
eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer
lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen
Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor
Luthers Auftreten hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt,
und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon
von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens
hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der
Dominikaner Jakob Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel,
dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau und Thorn
hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches
Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung
die Verbreitung Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522
dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein
neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder
reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte,
obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode
unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei
beschäftigte, ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So
viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten
für Verbreitung der lutherischen Lehren.

Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation
und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von
Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den _Orden zu
säkularisieren_. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg
und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki
unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher
nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen
Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten
Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen
hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April
1525 wurde der Friede geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß
der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten
habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des
Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß
Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu
leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß
der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn -- diese Einbeziehung
westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens
charakteristisch -- auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April
leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid.
Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe
dahingesunken.

  So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den
  Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und
  Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische
  Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). Durch lügnerische
  Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen.
  Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen
  war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des
  Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele
  verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern.
  Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde,
  eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber
  dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die
  Reformation in Danzig nicht aufhalten können.

Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der _masowischen Frage_ ein.
Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz,
starb 1526. Somit fiel der Rest jener Landschaft an die Krone zurück.
Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der
das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.

In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in
der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz
umgekommen war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener
Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn
zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch
hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen
den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen Sohn
Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige
Thronbewerbungen bedeutsam wurde.

1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit _Moskau_ ab, und im
selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft
für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den
Krieg, in dem Johann Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte,
Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der
Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren,
beendigt.

  Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege
  niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete
  Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer
  war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so
  oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis
  zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten
  Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte
  einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber
  nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die
  allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen
  insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur
  Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds
  Zeiten der „_Hahnenkrieg_” von 1537 wieder bewies. In Lemberg war ein
  starkes Aufgebot, angeblich 150000 Mann, zusammengekommen, um gegen
  den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben
  sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit
  der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche.
  Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage
  den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.

  All das bewog ihn, auf eine _Änderung der Heeresorganisation_ zu
  sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber
  war vor allem eine _Reform des Finanzwesens_ notwendig, und so
  finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und
  Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist
  notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das
  ganze Land in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre
  lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen
  sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe
  zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet
  wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung.
  1527 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff
  man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der
  nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten
  königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch
  nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte
  späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen
  Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise
  Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren
  zu bilden.

  Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher
  in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und
  die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends
  durchgeführt. Schon 1511 hob der Reichstag zu Petrikau das Recht
  der _Bauern_ auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule
  zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht
  „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte
  der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg
  1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die
  Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die
  Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die
  Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen
  erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die _Städte_ aber wurden
  der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über
  Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.

Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche
Mißerfolg der _Reformation_ zu suchen, die ja überhaupt in ihrer
germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem
slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz
aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger
Studenten zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in
den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses Verbot auch
auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber
ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr
freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges
Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte,
unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater,
der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen
reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar
die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann
Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann
Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten.
In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob
Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und
Johann Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge
für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine
deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der
Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539
widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.)
Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die
Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.

Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu
sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen
und 1530 zum König von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte
jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen
das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum
Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft
bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden
Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15
Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten
der Stände leisten und 1537 schwören, daß er sich bei Lebzeiten des
Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den
Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand.
Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst,
wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In
Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er
bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren
Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den
Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben
die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte
gespielt.

Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der
Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. _Siegmund August_
(1548-1572), schwächer als der Vater, wieder ein echter Jagiellone,
trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür
aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.

Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der _Streit um
Livland_ (1557-1571).

  Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des
  Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere
  Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation
  Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe:
  Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich
  Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von
  Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit
  1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt
  im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte
  1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen geschlossen.
  Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine
  landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof
  gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer
  von angeblich 100000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um
  Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).

Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit
ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine
Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte
im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen
Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem
Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei _Gotthard Kettler_ zum
Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof das Land
dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland
und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz
und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter
Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der
Augsburger Konfession.

Aus diesem Vertrage entbrannte ein _polnisch-russischer_ Krieg, in dem
Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt dem oberen Teile Livlands
auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg
hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen
und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel
geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten
Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher
Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald
ein neuer Feind im Westen erstand.

In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der _Staatsreform_ mit
halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein
Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen
Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen
herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede
war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege
und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere
Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.

  Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick
  oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation
  freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „$De
  emendanda republica$” sogar für die Bauern energisch eintrat.

Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung
zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael
Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus
Siennicki.

1555 stand das _ganze_ Programm zum ersten Male auf der Tagesordnung
des Reichstages, zugleich mit einer _polnischen Nationalkirche_.
Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die
Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten
und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung
an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der
orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet.
Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den
russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König
kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum
anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, _Stanislaus Hosius_,
1564 mit dem Apostolischen Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner
Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich
die „$Decreta Concilii Tridentini$” entgegen und auf dem Reichstage
von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen Bestrebungen, daß er als
Katholik leben und sterben wolle.

Im selben Jahre brachte Hosius die _Jesuiten_ ins Land, zuerst nach
seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die _Gegenreformation_
begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung
-- es waren 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene,
kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große
Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio
Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer
genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden
-- keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam es
zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir
zu einer Einigung, als sogenanntes _polnisches Bekenntnis_.

Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am
wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch
den _Exekutionsreichstag_ von 1562, obwohl an eine allgemeine
Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden
darf.

  Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten
  sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der
  Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein
  stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” ($Kwarciane wojsko$),
  verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine
  beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also
  demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein
  nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel
  mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her
  tritt auch das „Brot der verdienten Leute” ($panis bene merentium$)
  auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr
  niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch
  der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert
  wurde.

  1565 kam in Petrikau die _kirchliche Gerichtsbarkeit_ an die Reihe.
  Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der
  weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein _Toleranzedikt_ mit
  ähnlichen Bestimmungen ergangen war.

  Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb
  unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen
  Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die
  _wirtschaftlichen „Reformen”_ in Angriff genommen, indem nämlich die
  Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern
  waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert”
  worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr
  von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war
  der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren
  Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die
  Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten
  zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565
  zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400
  noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „$Ad annum Dom. 1565
  lingua Polonica feliciter incipit$”? Der Weg vom Deutschen über das
  Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....

Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der
einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte
_„Union” von Lublin_, 1569, die eigentlich gar keine Union mehr,
sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen
Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen
liebten.

Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag -- vier Reichstage hatten sich
bereits vergeblich mit der Frage befaßt -- in ablehnender Gesinnung
gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an
der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen
verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt,
um auch dieses formelle Hindernis aus dem Wege zu räumen. Aber die
Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß
man, die Union „$in contumaciam$” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt
einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von
Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern
nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten,
die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung,
das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten
Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die
Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun
besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den
auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten
hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen
der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es
Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn
der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren
„Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem
gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3.
die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die
Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und
Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit
war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein
eigenes Heer behielt.

Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen
Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine
eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen
gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das
infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.

So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen
beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht
im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone
begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.

  Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in _kultureller Beziehung_
  im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in
  eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen
  lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von
  Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki (†
  1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus
  zugetane erste polnische Dichter _Nikolaus Rej von Naglowic_ (†
  1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann
  Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu
  Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „$De
  revolutionibus orbium terrestrium$” erscheinen. (Als Pole wird er
  von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.)
  Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der
  Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst.
  Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt
  Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in
  entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus
  Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski (†
  1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin
  Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung.
  Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über
  die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569),
  Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind
  als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.



12. Kapitel.

Die Organisation des Staatswesens beim Ausgang der Jagiellonen.


Da die _Organisation des Staates_ in der 1569 erlangten Form im
wesentlichen bis zu seiner Auflösung bestehen blieb, so ist es
notwendig, nochmals einen Blick darauf zu werfen.

Der Staat zerfiel staatsrechtlich in zwei Reiche, Polen und Litauen,
und zwei Lehensfürstentümer, Preußen und Kurland. Verwaltungsrechtlich
zerfiel er in drei Provinzen: 1. Großpolen mit zwölf Wojewodschaften,
zu denen auch die masowischen und preußischen gerechnet wurden, 2.
Kleinpolen mit elf Wojewodschaften, zu denen die kleinrussischen
gehörten, und 3. Litauen mit elf Wojewodschaften, zu denen auch Livland
gezogen wurde.

Die ausführende Gewalt lag rechtlich in der Hand des Königs,
tatsächlich aber in der Hand der Beamten. Die Behörden zerfielen
in drei Kategorien: 1. senatorische Ämter, 2. Hofämter, 3.
Landschaftsämter. Sie wurden auf Lebenszeit verliehen und ihre Inhaber,
sogar die Minister, waren nur dem Reichstage verantwortlich.

  I. Zum _Senat_ gehörten außer den Bischöfen die Wojewoden und die
  Kastellane, kraft Amtes auch die königlichen Minister.

  Letztere waren: 1. Der Großmarschall der Krone und der von Litauen,
  die ersten Würdenträger des Staates, die für die Sicherheit des
  Königs und für die Hofhaltung zu sorgen hatten. Ihnen standen zwei
  Hofmarschälle zur Seite. 2. Die beiden Großkanzler, Bewahrer der
  großen Staatssiegel und Vorsteher der königlichen Kanzlei, zugleich
  auch Minister für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Stellvertreter
  waren die beiden Unterkanzler, zugleich Bewahrer der kleinen
  Staatssiegel. 3. Die beiden Großschatzmeister, Finanzminister, deren
  Stellvertreter die Hofschatzmeister waren. Die Hofschatzmeister
  erhielten Ministerrang und senatorische Würde jedoch erst 1775, kurz
  vor der Auflösung des Staates. 4. Seit 1768 auch die Hetmane (siehe
  unten).

  Den Wojewoden, in jeder Wojewodschaft einem, war die Führung des
  allgemeinen Aufgebotes in ihrer Wojewodschaft, die Aufsicht über die
  Märkte und die Judengerichtsbarkeit geblieben, den _Kastellanen_,
  deren Zahl in jeder Wojewodschaft verschieden war, die Führung des
  allgemeinen Aufgebots ihrer Bezirke. Alle anderen Funktionen waren,
  wie wir gesehen haben, auf die Starosten übergegangen.

  II. Aus der Zahl der _Hofämter_ sind hervorzuheben: 1. die
  beiden Großsekretäre, fast immer geistlichen Standes, die ersten
  Hofbeamten, den Kanzlern in ihren Funktionen verwandt, sie auch
  zeitweise vertretend; 2. die vier Referendare, in jedem Lande je
  einer geistlichen und je einer weltlichen Standes, die Beschwerden
  und Bitten entgegenzunehmen und dem Könige vorzutragen hatten; 3.
  die beiden Kronhetmane und die beiden Feldhetmane, die Feldherren
  des Reiches, erst unter Kasimir Jagiellończyk eingeführt,
  während bis dahin die Kanzler zugleich Feldherren waren; 4. die
  Hofschatzmeister (siehe oben); 5. der Kronkämmerer und der litauische
  Kämmerer, Vorsteher der königlichen Wohnung; 6. dann die übrigen
  Hofwürdenträger, der Großbannerträger, Schwertträger, Stallmeister,
  Küchenmeister usw., die nur bei Hoffestlichkeiten in Funktion traten,
  und 7. die Militärbeamten, wie der Feldschreiber, seit 1637 der
  Artilleriegeneral und andere.

  III. Die _Landschaftsämter_ waren, wie wir aus der Entwicklung
  bereits wissen, fast durchweg zu reinen Titularämtern geworden. Doch
  wurden zu ihnen auch die Burggerichtsstarosten gezählt, von denen
  einige sogar mehrere Wojewodschaften unter ihrer Gerichtsbarkeit
  hatten, weswegen sie Generalstarosten hießen: die Generalstarosten
  von Großpolen und Podolien, später auch von Krakau. Daneben gab es
  noch andere Starosten, die nur Pächter der Krongüter waren. Neben den
  Burgstarosten hatten noch der Landrichter, der Instruktionsrichter
  ($podsędek$) und der Landschreiber sowie der erste landschaftliche
  Würdenträger, der Kämmerer, ritterliche Funktionen.

Auch die _Rechtspflege_ hatte ihre Umwandlung vollendet,
wenngleich nicht im Sinne der für die Staatsreform aufgestellten
Forderungen. An Stelle der allen Thinggerichte ($wiece$) war eine
Anzahl abgestufter kollegialer Gerichte getreten, und zwar:

1. Als unterste Gerichte die _Burggerichte_ (Grodgerichte) und die
_Land-Adelsgerichte_ ($ziemstwo$). Dem Grodgericht stand der
Burgstarost vor mit Vizeburgrichtern ($podstarości$), Notaren
($rejent$) usw. Es hatte vor allem Kriminalsachen, daneben aber auch
Zivilsachen abzuurteilen. Die Land-Adelsgerichte bestanden aus dem
Landrichter, dem Instruktionsrichter und dem Schreiber. Ihnen
fielen namentlich die Rechtsangelegenheiten der Adelsgüter zu. Bei
beiden Gerichten wurden Gerichtsbücher geführt, in die nicht nur
Verträge eingetragen wurden, sondern auch öffentliche Akte, wie
Reichs- und Landtagsbeschlüsse, Konföderationen, Proteste der
Abgeordneten usw., die durch diese Eintragung die Kraft eines
Rechtsdokuments erhielten. Hierdurch sind die Grodbücher und
Ziemstwobücher eine wichtige Quelle für die innere Geschichte
Polens geworden.

2. Das _Assessorengericht_ unter dem Kanzler mit den Referendaren,
königlichen Sekretären und Notaren diente als höchste Instanz in
städtischen Angelegenheiten und als Appellationsgericht von den
Obergerichten des deutschen Rechts.

3. Das _Relationsgericht_ unter dem König mit den Ministern und
Senatoren urteilte die Sachen ab, die das Assessorengericht nicht
zum Austrag brachte oder die der König sich vorbehalten hatte.

4. Das _Reichstagsgericht_, der Ersatz des $wiec$, tagte während des
Reichstages unter dem König und den Senatoren, seit 1588 verstärkt
durch vom Reichstagsmarschall ernannte Landboten, als Oberinstanz
für Zivilangelegenheiten, als Gericht für politische Verbrechen
und für Dinge, die an Ehre oder Leben eines Edelmannes gingen.
Stephan Báthory setzte an seine Stelle für Zivilangelegenheiten
die Obertribunale für Polen und für Litauen.

  5. Das _Marschallgericht_ unter den Groß- oder Hofmarschällen und
  Würdenträgern hatte am Aufenthaltsort des Königs über Vergehen wider
  die königliche Person oder die öffentliche Sicherheit mit dem Recht
  über Leben und Tod und sofortiger Vollstreckbarkeit des Urteils zu
  richten.

  Das Prozeßverfahren war nicht genau festgelegt, sondern beruhte
  auf Gewohnheit. Für den Adel gab es Todesstrafe nur bei Verbrechen
  gegen König und Vaterland, sonst gewöhnlich Geldstrafe. Für die
  nichtadligen Stände bestand die Tortur. Die Ausführung der Urteile
  war dem Burgstarosten übertragen. Für das Zivilverfahren wurden
  Gebühren erhoben, die teils in die Staatskasse flossen, teils den
  Richtern zukamen.

Auch im _Heerwesen_ war die Reform bekanntlich nicht gelungen. Das
_allgemeine Aufgebot_ ($pospolite ruszenie$) aller grundbesitzenden
Edelleute bestand weiter. Es betrug im 17. Jahrhundert über
300000 Mann, die alle fünf Jahre durch Lustration festgestellt
wurden. Aus uns sattsam bekannten Gründen erfolgte die Aufbietung,
die der König nur gemeinsam mit dem Reichstag vornehmen konnte, so
selten als möglich. Daneben bestand die Wehrkraft des Landes aus
dem stehenden Viertelheer, aus für besondere Zwecke für bestimmte
Zeiten angenommenen Soldtruppen, aus den Kontingenten der beiden
Lehensfürstentümer, aus den Hoftruppen und den Bannern der
Magnaten und Bischöfe, die oft Tausende von Truppen als stehende
Leibwache hielten. Der Dienst geschah überwiegend zu Pferde, erst
Stephan Báthory führte das Fußvolk ein. Man unterschied
Schwerbewaffnete (Husaren und Panzerreiter) und Leichtbewaffnete
(Janitscharen, Ulanen, Dragoner).

  Eine besondere militärische Organisation bildeten die _Kosaken_ in
  der Ukraine am unteren Dnjestr, Bug und Dnjepr, von denen später im
  Zusammenhange die Rede sein wird.

Die _Staatseinkünfte_ waren sehr beschränkt, da ja auch die Reform
des Finanzwesens mißlungen war. Sie bestanden außer den Einkünften
der königlichen Güter noch aus der Grundsteuer von zwei Groschen von
der Hufe, den Abgaben der Städte, der Judensteuer, den Einnahmen
aus Bergwerken, Salinen und der Münze, und dem erst 1717 in eine
feste Steuer umgewandelten freiwilligen „$subsidium charitativum$”
der abgabenfreien Geistlichkeit. Wo diese Einnahmen nicht reichten,
da mußte der König sich vom Reichstage für besondere Zwecke erst
Sondersteuern bewilligen lassen.

Der _Reichstag_ bestand aus dem Senat und der Landbotenkammer. Er
wurde mit Gebet und Predigt eröffnet. Darauf wählten die Landboten
den Reichstagsmarschall und nahmen die Wahlprüfungen vor. Alsdann
vereinigten sich beide Kammern zum Handkuß beim König, und der Kanzler
trug die Vorschläge der Regierung vor, die Gegenstand der Beratung sein
sollten. Diese Gegenstände wurden von jeder Körperschaft gesondert
beraten, vom Senat unter Vorsitz des Königs, von der Landbotenkammer
unter Vorsitz des Reichstagsmarschalls. Durch Deputationen wurde
der Verkehr zwischen beiden hergestellt, nach Bedarf auch gemeinsam
beraten. Zur Gültigkeit der Beschlüsse war „$communis consensus$”
sowohl des Senats mit der Landbotenkammer, als auch in dieser der
einzelnen Landschaften erforderlich. Hieraus hat sich das „$liberum
veto$”, die Zerreißung der Reichstage, die Anwendung von Gewalt bei den
Abstimmungen entwickelt. Die Feststellung der Übereinstimmung erfolgte
durch den König. Den Schluß der Tagung bildete wieder eine gemeinsame
Sitzung mit Handkuß beim König.

  Es muß hier noch hervorgehoben werden, daß der Sieg des Kleinadels
  über die Magnaten, wie er in dem Petrikauer Statut zum Ausdruck kam,
  auf die Dauer doch nur eine scheinbare Demokratisierung der Macht zur
  Folge hatte. Die wirtschaftliche Stellung der Magnaten war zu stark,
  als daß sie nicht immer das Übergewicht behalten mußten, besonders in
  Kleinpolen, Litauen und Kleinrußland. Sie saßen wie souveräne Herren
  auf ihren Besitztümern, hatten eine vollständige Hofhaltung, zu der
  zuweilen sogar ärmere Senatoren gehörten, ernährten eine große Zahl
  von niederen Adligen in ihren Diensten, sei es in der Verwaltung,
  sei es bei den Leibtruppen. Sie trieben auf eigene Hand Politik,
  führten nicht nur unter sich, sondern sogar mit den Nachbarmächten
  Krieg. Im Reichstage stimmten die von ihnen direkt abhängigen oder
  durch Bestechung und Drohung gewonnenen Landboten natürlich, wie
  ihnen vorgeschrieben wurde, so daß nicht der Wille der Gesamtheit des
  Adels, sondern nur der Wille der großen Häuser zum Ausdruck kam.
  In ihrer Hand, nicht in der Hand des niederen Adels war der König
  ein Spielball, und eine Änderung hätte nur eintreten können, wenn
  die Güterexekution vollständig durchgeführt, auch über die Zeit vor
  dem Jahre 1504 zurück erstrebt worden wäre, so daß die Krone die
  größte Macht im Lande wurde. Am reichsten waren die kleinrussischen
  Familien, an ihrer Spitze die Ostrogski, nach ihnen die Sanguszko,
  Wiśniowiecki, Chodkiewicz, Sapieha, ferner die Lubomirski, Radziwill,
  Czartoryski, Zborowski, Potocki, Leszczyński, Górka, Zamojski usw.



Viertes Buch.

Polen als Wahlreich.



13. Kapitel.

Die beiden ersten Wahlkönige.


  Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche
  Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten
  erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin
  geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu
  bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya
  von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb
  1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre
  alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war.

  Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory,
  dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich
  von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der
  Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar
  Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er
  bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch
  die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse
  doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen
  und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren.
  Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.

Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in
_Konföderationen_ zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und
die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei
jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den
beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „$interrex$” sein
solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals
Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken
drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der
Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „$interrex$”. Es wurde
ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in
Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht ($sądy
kapturowe$) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte
wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.

Der _Konvokationsreichstag_ fand im Januar 1573 in Warschau
statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte
weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach
erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem
Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation,
des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530,
betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die
gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische
Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf
Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag,
daß die Wahl „$viritim$”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe,
nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld
am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die
streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht
erhielten.

Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der
_Warschauer Konföderation_ zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die
Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu
sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und
von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war
der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male
_Dissidenten_ nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie
für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.

  Zur _Wahl_ im April 1573 kamen etwa 40000 Edelleute zusammen, unter
  ihnen allein 10000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft
  bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört
  worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in
  einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte
  zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die
  Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten
  also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur
  Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg,
  Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die
  Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc
  im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des
  ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.

Die Bedingungen, unter denen _Heinrich von Valois_
(1573-1574) gewählt wurde, waren in den _$Pacta conventa$_
niedergelegt: ein ewiges Bündnis mit Frankreich, Errichtung
einer Flotte auf seine eigenen Kosten, im Kriegsfalle Ausrüstung
eines Heeres auf seine eigenen Kosten, Verwendung von 40000 fl.
für die Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln, Bezahlung der
Schulden Siegmund Augusts, Bestätigung der Privilegien und
Freiheiten. Diese letzte Bedingung war genauer in den _$Articuli
Henriciani$_ umschrieben: Der König erkennt die freie Wahl an und
verzichtet auf den Titel „Erbe des Reiches”; er sichert den
Dissidenten Bekenntnisfreiheit, erklärt ohne den Senat weder
Krieg noch schließt er Frieden, umgibt sich stets mit 16, der
Reihe nach abwechselnden Senatoren; er beruft das allgemeine
Aufgebot nur mit Zustimmung des Reichstages und teilt es nicht,
außer Landes besoldet er es; er beruft den Reichstag alle zwei
Jahre auf höchstens sechs Wochen und entbindet, falls er eine
dieser Bestimmungen verletzt, das Volk vom Gehorsam.

Von nun ab wurden jedem Könige „$Pacta conventa$” vorgelegt, die
$Articuli Henriciani$ aber gingen in die Staatsgrundgesetze über.

  Die unheilvolle Bahn, die ununterbrochen abwärts führte, war nun
  beschritten. Indem die Vererbbarkeit der Königswürde ausgeschlossen
  wurde, wurde das Land mehrmals in jedem Jahrhundert den Wahlwirren
  ausgesetzt, eine stete Politik unmöglich gemacht, der Hader der
  Parteien gestärkt. Alle Schritte des Königs, der so wie so fast keine
  Befugnisse mehr hatte, wurden durch die 16 „residierenden” Senatoren
  überwacht. Der letzte Artikel, „$de non praestanda obedientia$”,
  wurde ein Vorwand zu ständigem Aufruhr.

  Es beginnt die bedeutsame Rolle der _Konföderationen_ in Polens
  Geschichte, die zur Erreichung bestimmter Ziele durch den König,
  den Reichstag oder Adelsparteien gebildet wurden, bestimmter Ziele,
  die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht zu erreichen waren.
  Diese Konföderationen hatten ihre eigenen Reichstage, auf denen
  glücklicherweise Stimmenmehrheit entschied, ihre eigene, aus Wahlen
  hervorgehende Verwaltung, mit einem Marschall und Hetman oder
  Generalregimentarius an der Spitze. Wenn die Konföderationen alle
  Wojewodschaften umfaßten, dann hießen sie _Generalkonföderationen_.
  Deren Leiter hatten diktatorische Gewalt, ihre Beschlüsse dieselbe
  Geltung wie Reichstagskonstitutionen. Angesichts der schwerfälligen
  Reichstagsverfassung und der erforderlichen Einstimmigkeit aller
  Wojewodschaften bei Reichstagsbeschlüssen waren die Konföderationen
  oft das einzige Mittel, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Es
  bedarf keiner weiteren Ausführung, daß sie ebensooft in den Händen
  ehrgeiziger oder verbrecherischer Männer dem Staate verderblich
  wurden.

Heinrich von Valois, der erst Anfang 1574 ins Land kam, war
nicht gewillt, seine Versprechungen zu halten. Doch ehe es zu
ernsten Zwistigkeiten kam, starb sein Bruder. Noch im selben Jahre
verließ er daher bei Nacht und Nebel Polen, um den französischen
Thron zu besteigen.

Das Land sah sich, nachdem es Heinrich vergebens eine Frist zur
Rückkehr gegeben hatte, von neuem vor die Notwendigkeit einer Wahl
gestellt, die schon die ersten Zwistigkeiten herbeiführte (1576).
Die Senatorenpartei, Litauen und Preußen wählten Kaiser
Maximilian II., die Partei der Szlachta unter Führung Johann
Zamojskis und der Zborowski die letzte Jagiellonin Anna, die
Schwester Siegmund Augusts, und bestimmte gleichzeitig zu ihrem
Gatten _Stephan Báthory_ (1576-1586). Ein Bürgerkrieg stand
in Aussicht, denn die Szlachta hatte sich schnell Krakaus
bemächtigt, und die Kaiserlichen rüsteten ebenfalls. Da
starb Maximilian, der bereits den Eid auf die $Pacta
conventa$ in Wien geleistet hatte, und dem energischen Durchgreifen
Stephans gelang es, sich beim Adel Anerkennung zu verschaffen,
zuletzt, durch einen Feldzug (1576-1577), auch in Danzig.

  Dieser begabte Fürst, der letzte große Staatsmann auf dem polnischen
  Thron, trug sich mit weitschauenden Plänen für die Größe des Landes.
  Wie er im Innern die königliche Macht zu stärken suchte und auch
  stärkte, so wollte er nach außen durch Niederwerfung der Moskowiter,
  der Tataren und Türken Polen die Vorherrschaft in Osteuropa
  zurückerlangen.

Zunächst drängten die Vorgänge in Livland zum Waffengange mit
_Rußland_. Iwan der Schreckliche hatte die Wirren benutzt, um ganz
Livland mit Ausnahme von Riga zu verwüsten und an sich zu reißen. Ihm
mußte Stephan zuerst entgegentreten. Er sicherte sich den Frieden mit
den Türken, ließ den saporogischen Kosaken Iwan Podkowa, der diesen
Frieden nicht hielt, in Lemberg enthaupten und verstärkte seine
Streitkräfte durch Verbesserung der Artillerie und durch Einführung
einer Bauerninfanterie von den königlichen Gütern (jeder 20. Bauer).
1579 brach er mit 30000 Mann in Rußland ein, eroberte Polozk zurück,
gewann 1580 mit einem noch größeren Heere die wichtigen Grenzplätze
Welish, Usswjat (beide im Gouvernement Witebsk), Wjelikije Luki (Gouv.
Pskow) und stand im nächsten Jahre vor Pskow.

Alle Erfolge Iwans standen in Frage. Da entschloß er sich zu
einer Gesandtschaft an den Kaiser und den Papst, um über Stephans
„unchristliches Vorgehen” Beschwerde zu führen und seinen Anschluß
an Rom in Aussicht zu stellen, wenn man ihm einen günstigen Frieden
vermittle. Gregor XIII. war leichtgläubig genug, dieses Anerbieten
ernst zu nehmen. Er schickte den Jesuiten Antonio Possovino nach
Polen und Moskau, der sich eifrig um den Frieden bemühte. Da die
Belagerung von Pskow sich bis in den Winter hinzog und im polnischen
Heere Krankheiten ausbrachen, da vor allem die Szlachta den König ohne
Mittel ließ und ihm in unpatriotischer Weise entgegen war, hatten
die Bemühungen Erfolg. In Sapolje (Jam Zapolski) im Pskowschen wurde
1582 ein zehnjähriger Waffenstillstand geschlossen, der Polen Polozk
zurückbrachte, dazu Welish und die Teile Livlands, die Iwan früher
innehatte. Das Übergewicht, das Moskau unter den beiden Iwan erlangt
hatte, war vorläufig gebrochen.

  Im Innern nahmen Religionsstreitigkeiten und Reformpläne den König
  in Anspruch. Obwohl früher Protestant, glaubte er nur aus der
  Wiederherstellung der Kircheneinheit eine Gesundung der Verhältnisse
  erhoffen zu können. Er begünstigte daher eifrig die jesuitische
  _Gegenreform_, die in Polen wie überall durch die Schule die
  heranwachsende Generation für sich zu gewinnen suchte und in dem vor
  kurzem noch so toleranten Lande den religiösen Fanatismus entfachte.
  In Riga führte ihr Vorgehen, das auch anderwärts Unruhen verursachte,
  im Verein mit der Einführung des gregorianischen Kalenders 1586
  zur sogenannten _Kalenderrevolution_, die erst nach Stephans Tode
  erstickt wurde (1589).

  Im Kampfe wider die Adelsanarchie sind besonders die _Zborowskischen
  Händel_ bekannt geworden. Stephan verdankte dieser Familie zum guten
  Teil seine Wahl. Infolgedessen glaubte Samuel Zborowski, der zu
  Heinrichs von Valois Zeiten einen Wapowski im Krakauer Schloßhof
  erschlagen hatte, die Verbannung brechen zu dürfen. Darüber kam es
  zu Empörungsversuchen und zum Hochverrat. Samuel wurde enthauptet
  (1584), Christoph Zborowski aus dem Lande verbannt (1585).

Bedeutungsvoll war die _Gerichtsreform_. Da das Reichstagsgericht
als oberste Instanz in Zivilsachen nicht mehr genügte, setzte
Stephan unter großen Schwierigkeiten die Einsetzung eines
Tribunals für Polen (1578) und eines zweiten für Litauen
(1581) durch. Die _Tribunale_ wurden mit von den Landtagen
gewählten Deputierten besetzt und tagten abwechselnd alle
Halbjahre in Petrikau für Großpolen und in Lublin für Kleinpolen,
bzw. in Wilna und in Nowohorodok oder Minsk für Litauen. Die
Fälle, in denen es um Ehre und Leben eines Edelmannes ging,
blieben nach wie vor dem Reichstagsgericht vorbehalten.

1584 starb Iwan der Schreckliche. Sein Nachfolger wurde der
schwache Feodor I. Iwanowitsch. Stephan wollte nun den Kampf
wieder aufnehmen, er dachte sogar an eine Personalunion, ähnlich
wie sie zur Vereinigung Polens und Litauens geführt hatte. Dann
sollte ein Türkenkrieg folgen. Schon stand er in Verhandlungen mit
dem Papst, dem Kaiser, Spanien und Venedig, schon hatte er die
Landtage einberufen, als er plötzlich, 53 Jahre alt, in Grodno
starb, viel zu früh für das Land, das eben in geordnete
Verhältnisse zurückzukommen begann.



14. Kapitel.

Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation.


Hatte die zweite freie Wahl nur zu einer Doppelwahl geführt,
so brachte die dritte bereits den Bürgerkrieg. Die Zborowskis
erhoben nach Stephan Báthorys Tode ihr Haupt. Sie bildeten eine
_Generalkonföderation_, die namentlich gegen Johann Zamojski, Stephans
Helfer und Berater, gerichtet war. Ihre Partei wählte den Erzherzog
Maximilian, die Zamojskis, die infolge des Zborowskischen Übermutes
bald aus der Minderheit in die Mehrheit kamen, den Sohn König Johann
Wasas von Schweden und der Tochter Siegmund Augusts (Katharina), den
Jesuitenzögling _Siegmund_ III. (1587-1632). Es kam nun darauf an, wer
den Vorsprung gewann. Maximilian zog mit 11000 Mann gegen Krakau, wurde
aber von Zamojski geschlagen und gefangen genommen, so daß Siegmund
allgemeine Anerkennung fand.

  Drei Könige aus dem Hause Wasa haben während eines Jahrhunderts
  auf dem polnischen Thron gesessen. Glück haben sie dem Lande
  nicht gebracht. Namentlich des ersten bigotter phantastischer
  Katholizismus, seine auswärtigen, mit dem Interesse Polens durchaus
  nicht zusammenfallenden Sonderinteressen, die seinen absolutistische
  Neigungen gepaarte Unfähigkeit zum Herrscherberuf beförderten die
  Anarchie in einem Lande, das angesichts seiner Verfassung Männer
  vom Schlage Stephan Báthorys gebraucht hätte. Große und glänzende
  Gelegenheiten, Polen die von Stephan Báthory angebahnte Vorherrschaft
  in Osteuropa endgültig zu sichern, boten sich. Daß sie nicht gehörig
  ausgenutzt wurden, war ebensosehr Schuld des die engherzigsten
  jesuitischen Pläne verfechtenden Königs wie des jeden Weitblickes und
  jeder Opferwilligkeit entbehrenden Reichstages.

  Wie Rom seine Wahl gegenüber der doch auch katholischen Kandidatur
  des Erzherzogs förderte, weil es durch ihn Schweden zurückzugewinnen
  hoffte, so trug es auch kein Bedenken, ihn, als er 1594 in Schweden
  gekrönt wurde, eine Erklärung unterschreiben zu lassen, welche
  die Katholiken in Schweden von allen Ämtern ausschloß. Er war ja
  geneigt, dieselbe Bestimmung in Polen gegenüber den Dissidenten und
  Orthodoxen durchzuführen, und Schweden sollte nachher auch an die
  Reihe kommen! Durch die Aussicht auf Estland aber hatte man Polen,
  dessen Interessen eher auf einen gemeinsamen Kampf mit Schweden gegen
  Moskau hinwiesen, mit den dynastischen Interessen des Königs und mit
  den Plänen Roms verknüpft.

Zu Österreich, dessen Prinzen er bei der Wahl ausgestochen, trat
Siegmund durchaus nicht, wie man hätte erwarten müssen, in ein
gespanntes Verhältnis. Er verband sich nicht nur durch Heirat zweimal
dem Erzhause, sondern war sogar 1589 bereit, die polnische Krone an
Erzherzog Ernst abzutreten, wenn dieser keine Ansprüche auf Estland
geltend machen wolle. Dieser in der jesuitischen Hofpolitik seine
Erklärung findende Plan kam zwar zu früh ans Tageslicht und brachte
den König 1592 vor dem deswegen so genannten Inquisitionsreichstag zu
Warschau in eine peinliche Lage. Er hinderte ihn aber nicht, Österreich
wider den Willen des Reichstages in seinen Türkennöten beizustehen
und die Angriffe auf Polen hinzulenken, sooft seine Beichtväter es
verlangten.

Dissidenten wie Orthodoxe hat er mit Hilfe des jetzt schon jesuitisch
erzogenen Adels in gleicher Weise unterdrückt (es z. B. 1606 und 1614
zugelassen, daß die Posener Jesuitenschüler zweimal die lutherische
Kirche niederbrannten) und in gleicher Weise dem Staate verfeindet. Bei
der Ämterbesetzung wurden sie systematisch übergangen. Dabei bot sich
eine günstige Gelegenheit, die Orthodoxen mit Rom zu unieren, nachdem
die Florentiner Union infolge der Intoleranz der römisch-katholischen
Geistlichkeit und infolge der Propaganda Iwans III. zu Anfang des
Jahrhunderts auch in Kleinrußland und Litauen verfallen war. Das
Bestreben, die griechische Kirche organisatorisch, geistig und
moralisch auf die Höhe der römischen zu heben, machte sowohl die Führer
der Geistlichkeit als auch die hervorragendsten Laien einer neuen
Union geneigt. Dazu kam als Warnung, daß Boris Godunow 1589, um die
russischen Popen für sich zu gewinnen, ein eigenes, von Konstantinopel
unabhängiges russisches Patriarchat in Moskau gegründet hatte, das
natürlich ganz in der Gewalt des Zaren war. Unmittelbarer Anstoß
wurde, daß der Patriarch von Konstantinopel sich alle Amtshandlungen
von der orthodoxen Geistlichkeit Polens ungebührlich teuer bezahlen
ließ.

Unter Führung des Metropoliten Michael Rahoza von Kijew und des Fürsten
Wassilij Ostrogski wurden 1595 auf einer _Synode zu Brześć Litewski_
die Unionsbedingungen vereinbart: Beibehaltung der Liturgie, des
Ritus, der slawischen Kirchensprache, Einführung des gregorianischen
Kalenders, Aufnahme der Bischöfe in den Senat. Die Bischöfe von
Łuck und Wladimir wurden nach Rom geschickt, wo Klemens VIII. die
Bedingungen annahm. Als aber eine neue Synode zu Brześć im nächsten
Jahre den Anschluß vollziehen sollte, da hatte jesuitischer Eifer,
der keine Sonderstellung wollte, und der Eigennutz und Hochmut der
römischen Prälaten, die sich der Aufnahme der griechischen Bischöfe
in den Senat widersetzten, alles verdorben. Es bildeten sich zwei
Parteien, die sich gegenseitig bannten. Ein Teil nahm die Union an,
der andere, mit Ostrogski und den Bischöfen von Lemberg und Przemyśl,
verharrte im Schisma. Der Druck, ja die offene Feindseligkeit gegenüber
den Schismatikern wurde so stark, daß die Kosaken, die schon zwischen
1592 und 1596 blutige, mühsam unterdrückte Aufstände verursacht hatten,
sich wieder erhoben. Mit den in gleicher Weise, namentlich durch
fanatisierte Schüler der Jesuitenkollegien verfolgten Dissidenten
schlossen die Orthodoxen zum gemeinsamen Schutze ihrer Rechte und
Freiheiten 1599 eine _Konföderation zu Wilna_. Zur übermäßigen
Einschränkung der königlichen Gewalt, zur Knechtung der Bauern und
Bedrückung der Städte trat hiermit der vierte Faktor, der Polens
wirtschaftlichen und politischen Untergang beförderte.

Es konnte nicht ausbleiben, daß die _Schweden_ einen ständig in der
Ferne weilenden und dem Protestantismus abholden König nicht ertrugen.
Unter seinem Onkel, dem Regenten Karl, Herzog von Sudermanland, wurde
die königliche Partei zurückgedrängt. Die Polen weigerten sich,
in diese Privatangelegenheiten des Königs einzugreifen. Erst als
Siegmund einen schwedischen Einfall in Livland herbeizuführen wußte,
entschlossen sie sich 1601 zum Kriege, der, nur durch Waffenstillstände
unterbrochen, sechzig Jahre diese natürlichen Bundesgenossen in
Anspruch nahm und Moskau Gelegenheit gab, von neuem zu erstarken. Der
Herzog wurde 1604 als Karl IX. zum Könige gekrönt, und wenn ihn auch
1605 Chodkiewicz zu Kirchholm schlug und Livland wiedergewann, so
hinderten innere Unruhen eine weitere Ausnutzung dieses Sieges.

Auch Aussichten, die sich in _Rußland_ boten, wurden durch diese
Unruhen in Frage gestellt.

  In Rußland war nach des Zaren Feodor I. Tode 1598 dessen Schwager,
  der Tatare Boris Godunow, auf den Thron gelangt, nachdem er schon
  vorher (1591) den rechtmäßigen Thronfolger, des Zaren Bruder Dmitrij
  Iwanowitsch, ermordet hatte. Seine starke Herrschaft verfeindete
  ihm die Bojaren, seine Begünstigung fremder Wissenschaften die
  Geistlichkeit, seine Beschränkung der Freizügigkeit die Bauern. Da
  tauchte 1603 am Hofe des Fürsten Adam Wiśniowiecki ein entlaufener
  Basilianermönch, Grischka Otrepjew, auf, der sich für den wunderbar
  geretteten _Dmitrij Iwanowitsch_ ausgab. Dem König und den Jesuiten
  erschien er als geeignetes Werkzeug für russische Pläne. Sie
  heuchelten Glauben an seine Herkunft und gestatteten, daß er 1604 mit
  Unterstützung einiger Magnaten und der Kosaken in Rußland einbrach.
  Er siegte zunächst bei Nowgorod Sjewersk, wurde dann geschlagen,
  gelangte aber infolge des plötzlichen Todes Boris Godunows dennoch
  auf den Thron (1605). Der Betrüger mußte sich auf Polen stützen. Er
  heiratete Maryna Mniszech, die Tochter des Wojewoden von Sandomir, er
  konnte großen Nutzen bringen.

Da brach 1605 der _Zebrzydowskische Aufstand_ aus, in dem sich die
allgemeine Unzufriedenheit gegen Siegmund Luft machte. Bei Sandomir
sammelten sich 100000 Edelleute zu einer Konföderation. Sie wählten
Janusz Radziwill zu ihrem Marschall, den Krakauer Kastellan Nikolaus
Zebrzydowski zu ihrem Hetman, ganz wie bei einem Interregnum,
und faßten ihre Beschwerden in 67 Artikel zusammen, die ebenso
viele Anklagen auf Verletzung der bestehenden Verfassung waren.
Der König sammelte seine Partei, namentlich viele Senatoren, in
Wiślica und ließ 13 Gegenartikel aufsetzen, die den Konföderierten
als Verhandlungsgrundlage vorgeschlagen wurden. Da man zu keinem
Einvernehmen kam und die meisten Unzufriedenen sich verliefen, fiel der
König mit 20000 Mann über die zurückbleibenden 6000 her und besiegte
sie mit leichter Mühe. Sie erklärten sich nun einverstanden, die
Angelegenheit dem Reichstage von 1606 vorzulegen. Als der Reichstag die
Sandomirer Artikel verwarf, sammelten sich die Aufrührer von neuem,
erlitten aber 1607 bei Radom eine entscheidende Niederlage, die den
Aufstand beendigte und den König zum Herren der Situation machte.

Noch einmal bot sich die Gelegenheit, in _Rußlands_ Geschicke
einzugreifen, denn der _falsche Dmitrij_ wurde schon 1606 getötet
und der Fürst _Wassilij Schujski_ wurde zum Zaren gewählt. Vor den
falschen Prätendenten, die sich erhoben, vermochte Schujski sich nicht
zu halten, zumal ein zweiter falscher Dmitrij wieder von den Polen
unterstützt wurde. Schujski suchte Anschluß an Schweden, was Siegmund
zum Anlaß nahm, selbst als Thronbewerber aufzutreten und Schujski
den Krieg zu erklären. Wider den Rat des Hetmans Żółkiewski legte
der König sich vor Smolensk fest, das von 1609-1611 seinen Angriffen
widerstand, anstatt gleich das ganze Land in seine Gewalt zu bringen.
Erst 1610, nach einem Siege über ein russisch-schwedisches Ersatzheer
bei Kluschyn, gelangte Żółkiewski nach Moskau, wo die Bojaren sich zum
Thronrat versammelt hatten und Schujski absetzten. Żółkiewski setzte
die Wahl Władysławs, des Sohnes Siegmunds, durch. Władysław sollte sich
verpflichten, die griechische Kirche und die Privilegien der Bojaren
zu schützen, ihnen das Privileg „$Neminem captivabimus$” zu gewähren
und mit Polen ein Bündnis zu schließen. Aber Siegmund, der den Jesuiten
sicherer schien als sein Sohn, nahm die Krone für sich in Anspruch, gab
der Bojarendeputation einen abschlägigen Bescheid, hielt die Belagerung
von Smolensk aufrecht und berief Żółkiewski von Moskau ab.

Der Widerwille gegen Siegmunds Kandidatur und die Erbitterung über
den Übermut der polnischen Besatzung in Moskau riefen jenen berühmten
Aufstand hervor, der 1613 _Michael Feodorowitsch Romanow_ auf den
Zarenthron brachte. Jetzt, wo es zu spät war, wurde Chodkiewicz, und
obendrein mit zu geringer Truppenzahl gegen Moskau geschickt; er wurde
geschlagen. Militärkonföderationen der auf ihren Sold wartenden Truppen
legten die weitere Kriegsführung lahm. Erst 1617 wurde der Kampf wieder
aufgenommen, diesmal für Władysław, der vorher auf Smolensk und eine
Reihe russischer Gebiete zugunsten Polens hatte verzichten müssen. Die
Kosaken unter _Peter Konaszewicz_ stießen zu ihm. Aber nachdem ein
Sturm auf Moskau gescheitert war, kam auf Wunsch des Königs und des
Reichstages 1618 zu Deulino bei Moskau ein 16jähriger Waffenstillstand
zustande, der Polen im Besitz von Smolensk, Nowgorod Sjewerskij,
Dorogobush und Tschernigow beließ.

  Beim nächsten Zusammenstoß war Rußland bereits wieder ein
  ebenbürtiger Gegner, das folgende Mal erwies es sich schon als
  überlegen und zwar endgültig. Was Stephan Báthory weitschauend
  angebahnt hatte, das war durch Siegmund kleinlich vertan.

Inzwischen war Karl IX. gestorben und sein großer Sohn Gustav Adolf
hatte 1611 den Thron bestiegen. Er begann den _Krieg_ gegen Polen von
neuem (1617-1629), um Siegmund zur Thronentsagung in _Schweden_ zu
zwingen und seinen ewigen Umtrieben ein Ende zu machen. Er eroberte den
größten Teil von Livland, dann Kurland und 1626 auch Polnisch-Preußen,
bis auf Danzig und Thorn. Wieder weigerte sich der Reichstag, den
königlichen Privatinteressen Opfer zu bringen, und erst als Wrangel
die Polen bei Gorzno (in der Nähe von Strasburg) geschlagen hatte und
Thorn bedrohte, bewilligte er Mittel. Nun wurden die gerade damals zur
Entlassung gekommenen Wallensteinschen Söldner geworben, mit denen
Stanisław Koniecpolski Gustav Adolf in der Nähe von Marienwerder
schlug. Durch Vermittelung der Westmächte, die Gustav Adolf gegen
den Kaiser verwenden wollten, kam ein sechsjähriger Waffenstillstand
zu Altmark bei Stuhm zustande, kraft dessen der Schwede seine
livländischen Eroberungen und die preußischen Seestädte behielt.

In den Beginn dieses zweiten Schwedischen Krieges, 1618, fällt auch
der Tod _Herzog Albrecht Friedrichs_ von Preußen und die Nachfolge des
_Kurfürsten Johann Sigismund_ im Herzogtum, die Siegmund unter anderen
Umständen sicher nicht ruhig hätte hingehen lassen.

Der Dreißigjährige Krieg griff nicht nur mit der Werbung der
Wallensteiner und mit dem Altmärker Waffenstillstand in Polens
Schicksale hinein, sondern, da Siegmund natürlich die katholische,
kaiserliche Partei hielt, fiel ihm auf Anstiften Bethlen Gábors und
Frankreichs der Türke ins Land. 80000 _Türken_ und Tataren unter
Skinder-Pascha brachen 1620 gegen Polen auf. Zółkiewski rückte ihnen
mit geringen Streitkräften in die Moldau entgegen. In einem befestigten
Lager zu Cecora am Pruth hielt er lange den Feinden stand. Schließlich
mußten die Polen sich aber zurückziehen und wurden auf dem Rückzuge
aufgerieben. Im nächsten Jahre schickte Osman ein aus 300000 Mann
geschätztes Heer aus, denen 65000 Polen unter Karl Chodkiewicz,
Stanisław Łubomirski und dem Sohn des Königs sowie 30000 Kosaken unter
ihrem Hetman Peter Konaszewicz gegenüberstanden. Bei Chotin (Chocim)
am Dnjestr, in der Nähe von Kamjenjez Podolski verschanzten sie sich
und wehrten einen Monat lang den türkischen Sturm ab. Schon waren
sie der Übergabe nahe, als die Türken Frieden anboten. Der König
verpflichtete sich, die Kosaken von Einfällen ins türkische Gebiet
abzuhalten, während der Sultan umgekehrt bezüglich der Tataren das
gleiche versprach. Peter Konaszewicz freilich -- die Kosakeneinfälle
hatten dem Sultan überhaupt den Vorwand zum Kriege gegeben -- unternahm
alsbald wieder einen Raubzug, um seine Unabhängigkeit zu beweisen. Die
Gelegenheit, bei einem Thronwechsel seinen Kandidaten auf den Stuhl der
krimschen Khane zu bringen, benutzte Siegmund nicht richtig, wie alle
anderen Gelegenheiten.

Als er 1632 starb, hatte er noch nicht einmal die Nachfolge seines
Sohnes durchgesetzt.

Trotzdem ging die Wahl _Władysławs_ IV. (1632 bis 1648) ohne
Schwierigkeiten vor sich. Er war in Polen erzogen worden, hatte sich
in manchen Feldzügen hervorgetan und war so beliebt, daß nicht einmal
eine Gegenkandidatur aufgestellt wurde. Außerdem hatte der _Zar
Michael Feodorowitsch_ gemeinsam mit dem Pascha Abasi von Widdin schon
während des Interregnums von neuem den _Krieg gegen Polen_ begonnen
(1632-1634), so daß die Wahl schnell erfolgen mußte. Die russischen
Feldherrn Scheïn und Ismailow eroberten 23 Städte, darunter Dorogobush
und Nowgorod Sjewerskij, und belagerten Smolensk acht Monate lang.
Erst 1633 rückte der König zum Ersatz heran. Er konnte die geschwächten
Russen abschneiden und zwang sie, gegen freien Abzug die Waffen zu
strecken. Da er aber vor Bjelaja scheiterte, kam in _Poljanowka_ ein
Friede zustande, in dem Władysław auf seine Thronansprüche verzichtete,
Michael aber den Waffenstillstand von Deulino anerkannte und 20000
Rubel zahlte. Abasi-Paschas und der von ihm aufgehetzten Tataren wurde
Koniecpolski in der Moldau und am Dnjestr Herr (1633).

  Władysław verfolgte in allen Punkten eine der väterlichen
  entgegengesetzte Politik, nur die Ansprüche auf die schwedische Krone
  hielt er aufrecht. Doch blieben auch seine Bemühungen ohne Erfolg,
  da der Reichstag von seiner bekannten Stellungnahme nicht abwich und
  sogar gegen den Willen des Königs Bevollmächtigte ernannte, die 1635
  mit Schweden einen neuen sechsundzwanzigjährigen Waffenstillstand zu
  Stuhmsdorf abschlossen, die preußischen Küstenstädte wiedergewannen,
  aber in Livland den $Status quo$ anerkannten.

  In seinen _$Pacta conventa$_ hatte sich Władysław noch weitere
  Einschränkungen gefallen lassen müssen als seine Vorgänger. Er
  durfte keine Soldtruppen aus eigenen Mitteln halten (was jeder
  Edelmann durfte), keine Kriege auf eigene Faust führen, mußte
  auf die Steuer von zwei Groschen von der Hufe verzichten, zum
  Krieg gegen Moskau die Hälfte statt ein Viertel seiner Einkünfte
  hergeben, sich zum Bau einer Flotte auf der Ostsee (eine Folge der
  Schwedenkriege) und zur Achtung des Religionsfriedens verpflichten.
  Später mußte er sich durch verschiedene Konstitutionen noch weitere
  Beschränkungen gefallen lassen: nicht ins Ausland zu reisen ohne
  Genehmigung des Reichstages, Erhöhung der Zahl der „residierenden”
  Senatoren von sechzehn auf achtundzwanzig u. a. Auch eine
  _Verschlechterung der Verfassung_ wurde 1635 eingeführt, daß nämlich
  die auf den Reichstagen beschlossenen Auflagen erst noch durch die
  Relationslandtage genehmigt werden mußten.

Zum Bau einer Flotte kam es nicht, da Danzig, das neben seiner Flotte
keine andere dulden wollte, sich erfolgreich widersetzte. Dagegen
wurde bereits auf dem Krönungsreichstag von 1633 ein _Abkommen mit
den Nichtunierten_ über die Bistümer getroffen, ohne daß freilich die
Streitigkeiten hierdurch beigelegt wurden. Der König, der durchaus
kein Freund der Jesuiten war und die Gründung einer jesuitischen
Akademie in Krakau beim Papst rückgängig zu machen suchte, ließ sogar
den Rücktritt von der Union zur Orthodoxie zu. 1646 veranstalte er in
Thorn ein „$Colloquium charitativum$”, ein _Religionsgespräch_ mit
den Dissidenten, die er gern durch friedliche Verständigung wieder
zur katholischen Kirche zurückgeführt hätte. Einen Erfolg hatte diese
Veranstaltung natürlich nicht, und auch dem fanatischen Treiben der
Jesuitenschüler vermochte der König keinen Einhalt zu tun.

  Überhaupt schlugen alle seine Bestrebungen auf Stärkung der
  Zentralgewalt und auf Niederdrückung der Jesuiten, die hinter den
  Kulissen alles lenkten, fehl. Er mußte noch erleben, daß die durch
  diesen Orden begünstigte Politik der Magnaten in Kleinrußland zu dem
  großen Kosakenaufstand des Bohdan Chmielnicki führte, der für Polen
  wiederum ein Wendepunkt wurde. Auf dem Wege nach dem Kampfplatz
  verschied er, 52 Jahre alt, zu Merecz am Njemen. Das Ansehen und
  Vertrauen, das er bei den Kosaken genoß, fehlte dem Staate in den nun
  folgenden schweren Jahren sehr.



15. Kapitel.

Das Haus Wasa und das Kosakentum.


In schwerer Bedrängnis ging die neue Wahl vor sich, denn schon war
Chmielnicki bis Lemberg und Zamość vorgedrungen. Als Thronbewerber
kamen die beiden Brüder Władysławs in Frage, der Kardinal Johann
Kasimir und Karl Ferdinand, Bischof von Breslau und Plock. Eine
Gesandtschaft Chmielnickis trat für den ersten ein, und so
wurde _Johann_ II. _Kasimir_ (1648-1668), der Jesuit und
Kardinal, den der Papst erst von seinem Gelübde entbinden
mußte, zum König gewählt. Er nahm Maria Louise von Nevers-Gonzaga,
seines Bruders Witwe, zur Frau, wohl um ihr großes Vermögen zu
sichern. Zunächst galt es, der _Kosaken_ Herr zu werden.

  Dieses bunte Gewirr aus Polen, Litauern, Großrussen, Ungarn, Walachen
  und Tataren, vor allem aber Kleinrussen, aus Adligen und Bauern, aus
  Flüchtlingen, Abenteurern und Verbrechern, Katholiken, Unierten,
  Orthodoxen und Moslems, das von Jagd, Viehzucht und Raub lebte,
  hatte schon Siegmund I. in gewissem Grade unter seinen Starosten
  in Kijew, Bracław, Tscherkassy organisiert, unter Eustaphius
  Duszkiewicz, Przecław Lanckoroński, Demetrius Wiśniowiecki u. a. 1572
  _registrierte_ der Kronhetman Georg Jazłowiecki einen Teil, nahm sie
  in königlichen Sold und setzte einen Ältesten (Starszy) über sie, der
  auch die Gerichtsbarkeit hatte.

  Vielen aber erschien jede Berührung mit Polen als eine Beschränkung
  der Freiheit. Sie gingen noch weiter östlich, hinter die
  Stromschnellen (Porogi) des Dnjepr, daher _saporogische Kosaken_
  genannt. Ihre erste Erwähnung finden wir 1568, die weitere
  Ausbildung ist aber wohl erst gegen Ende des Jahrhunderts vor sich
  gegangen. Diese saporogischen Kosaken hatten ihre Waffenplätze
  auf den Inseln des Dnjepr. Die waffenfähigen Mannschaften lebten
  dort fast klösterlich in völliger Gleichheit und Freiheit
  zusammen. Frauen wurden im Lager nicht geduldet. An der Spitze
  stand der selbstgewählte Ataman (Hetman), mit dem Asawul (Jesaul,
  Unterbefehlshaber) und dem Pisar (Kanzler).

  Als die polnische Kolonisation weiter in die Ukraine vordrang, und
  die Magnaten dort große Güter erwarben, wurde ihnen das unabhängige
  Kosakentum lästig. Nicht nur, daß die Kosaken immerwährende Einfälle
  der Tataren und Türken hervorriefen, sondern sie übten auf die
  Bauernschaft, namentlich der kleinrussischen Gebiete, eine starke
  Anziehungskraft aus, die Magnatenwirtschaften mit dem Untergang
  infolge Leutemangels bedrohend. Das führte auf dem Reichstag
  von 1590 zum Erlaß einer _Ordnung für die Ukraine_, wonach die
  Zahl der besoldeten und registrierten Kosaken auf 6000 erhöht,
  der Rest aber zum Bauernstande zurückgeführt werden sollte. Daß
  die Nichtregistrierten diese Überführung in den hörigen Stand
  nicht hinnehmen konnten, ist selbstverständlich. Aber auch die
  Registrierten waren unzufrieden, da die von ihnen geforderte
  Gleichstellung mit der Szlachta nicht gewährt wurde. So kam es 1592
  zum ersten _Aufstand_ unter Christoph Kosiński, 1596 zum zweiten,
  die Registrierten unter Nalewajko, die Saporoger unter Loboda.
  Diesmal spielte auch die Anerkennung der Orthodoxie mit. Zamojski und
  Żółkiewski schlugen zwar den Aufstand blutig nieder, aber die Frage
  blieb ungelöst, und die Kosaken erholten sich schnell wieder.

Unter ihrem neuen Ataman Peter _Konaszewicz_ (1612-1622) gelangten
sie sogar zu so großer Blüte, daß sie 1612 die Krim bis Eupatoria
plünderten, Kaffa nahmen, 1613 Sinope zerstörten, 1614 die ganze
Nordküste Kleinasiens brandschatzten, 1615/16 Trapezunt eroberten,
die türkische Flotte und sogar die Vorstädte von Konstantinopel
verbrannten. An dem Krieg gegen Moskau nahmen sie ebenso teil, wie an
dem Türkenkrieg von 1620 bis 1621. An den Türkenfrieden von 1621 kehrte
sich Konaszewicz, wie erwähnt, nicht. Das nahm Polen zum Vorwand,
um den Hetman Koniecpolski nach der Ukraine zu senden, angeblich um
weitere Einfälle in türkisches Gebiet zu verhindern, in Wirklichkeit
aber, um die rechtsufrigen Kosaken zu beugen. Durch treulose
Versprechungen hinterlistig irregeführt, wurden sie am See Kurakow
umzingelt und gezwungen, die Registrierung anzuerkennen, die Einfälle
ins türkische Gebiet einzustellen und ihre kleinen Raubschiffe (Czajki)
zu verbrennen. Die Nichtregistrierten aber sollten binnen drei Monaten
ihre Habe verkaufen und in den Dienst ihrer Herren zurückkehren. Zum
Ataman wurde an Stelle Ismails _Michael Doroszenko_ gewählt. Es ist
klar, daß die Nichtregistrierten auch diesmal widerstanden, und als
der politische Übermut und die Bedrückung durch die Magnaten und
die Szlachta allzuhoch stiegen, brach 1630 unter Taras wieder ein
_Aufstand_ aus, den Koniecpolski in einer furchtbaren Schlacht bei
Perejaslawl dämpfte.

1632 erschienen auf dem Wahlreichstag auch Kosaken, die das Wahlrecht,
Gleichstellung der orthodoxen Kirche und Vermehrung der Registrierten
verlangten. Das Wahlrecht wurde ihnen in verletzenden Worten versagt,
aber ihr Metropolit _Peter Mohyla_ von Kijew (1632-1647) anerkannt.

  Mohyla stammte aus einer angesehenen Familie, die der Moldau und der
  Walachei einige Hospodare geschenkt, war hochgebildet und hat für die
  geistige Hebung des ruthenischen (kleinrussischen) Volkes unendlich
  viel getan. Auch die orthodoxe Kirche ganz Rußlands verdankt ihm die
  Wiedererweckung des wissenschaftlichen Lebens, ausgehend von der
  von ihm begründeten Akademie zu Kijew, von der Moskau seine Lehrer
  erhielt. Er tat kulturell dasselbe für die Ruthenen, was Konaszewicz
  politisch erreicht hatte: er stärkte das nationale Selbstbewußtsein.
  Weder polnische noch moskowitische Bedrückungen konnten von nun
  an das ruthenische Volk vernichten, die _kleinrussische Frage_
  verstummen machen.

Władysław IV., der die orthodoxe Kirche verständnisvoll gewähren
ließ, vermochte nicht, auch auf politischem und wirtschaftlichem
Gebiete die Kosaken zufriedenzustellen. Die Rücksicht auf die
Türken führte vielmehr unter seiner Regierung an der ersten
Stromschnelle des Dnjepr zur Errichtung einer neuen Zwingburg,
_Kudak_, gegen die Saporoger gerichtet. Zwar zerstörte der Ataman
Sulyma diese Feste, aber er wurde 1635, ebenso wie Pawluk 1637,
geschlagen und hingerichtet.

  Diese Siege verführten die selbstsüchtigen und kurzsichtigen
  polnischen Herren zu der _Konstitution von 1638_, durch die auch
  die Registrierten den Bauern gleichgestellt, der freien Wahl ihres
  Ältesten beraubt und einem polnischen Kommissar untergeben wurden.
  Nach geradezu barbarischer Unterdrückung eines infolgedessen
  ausbrechenden neuen Aufstandes unter Hunia, Ostrjanin und Filonenko
  durch die erbittertsten Kosakenfeinde, Nikolaus Potocki und Jeremias
  Wiśniowiecki, wurde die Konstitution streng durchgeführt. Es fehlte
  zwar nicht an einsichtigen Warnern, die „diese Änderung im Leben
  der Kosaken für einen Vorteil einzelner, aber für eine Schädigung
  des Staates” hielten (Bischof Piasecki von Przemyśl), doch die
  wirtschaftlichen Interessen der kleinrussischen adligen Grundherren
  siegten über solche Bedenken.

Zehn Jahre herrschte Ruhe in der Ukraine, die Ruhe vor dem Sturm,
nur unterbrochen durch Gesandtschaften an den König, der nicht
helfen konnte. Unter einem dieser Gesandten, _Bohdan Chmielnicki_
aus Tschirigin, masowischer adliger Abkunft, Kosakenkanzler, dem der
Unterstarost Czapliński das Gut fortgenommen, die Frau entführt, den
Sohn erschlagen hatte, und der kein Recht finden konnte, brach 1648
das Unwetter los. Man behauptet, daß der König selbst ihn darauf
hingewiesen habe, er besitze ja ein Schwert. Auf diese Weise habe sich
der König Mitkämpfer wider die Übermacht des Adels werben wollen.
Die Registrierten gingen zu Chmielnicki über, die Tataren leisteten
Hilfe. Bald stand die ganze Ukraine in Flammen. Tod der Szlachta, Tod
den Jesuiten, das war die Losung. Gegen den König und den Staat, das
betonten die Kosaken ausdrücklich, ging es nicht, sondern nur gegen
ihre Peiniger. Nur ihr Recht wollten sie haben.

Der König schickte eine Kommission zur Untersuchung, aber gegen seinen
Befehl brach der Kronhetman Nikolaus Potocki in die Ukraine ein. An
den gelben Wassern ($Żółte Wody$) östlich von Kudak wurden 6000 seiner
Leute vernichtet. Er selbst wurde bei Korsun geschlagen und gefangen
genommen.

In diesem Augenblick starb Władysław. Auf dem Konvokationsreichstag
war ein Teil der Abgeordneten unter dem Kanzler Georg Ossoliński und
dem Kastellan Adam Kisiel von Bracław für eine Verständigung, der
andere unter Wiśniowiecki für Ausrottung. Man beschloß, Kisiel als
Unterhändler auszusenden, gleichzeitig aber drei Generalregimentare mit
einem Heere zu beordern. Kisiel richtete nichts aus, und das Heer,
Söldner und Aufgebot, an die 230000 Mann stark, das sich bei Pilawce an
der polnisch-podolischen Grenze angesammelt hatte, ergriff des Nachts
vor den Kosaken die Flucht, das Lager in ihren Händen zurücklassend.
Nun zogen die Kosaken vor Lemberg, das 700000 Gulden Lösegeld zahlen
mußte, und belagerten Zamość, während Chmielnickis Gesandte bei der
Königswahl den Ausschlag gaben.

Dies war die Lage, die Johann Kasimir bei seiner Thronbesteigung
vorfand. Dem König zuliebe, von dem er eine friedliche Regelung
hoffte, kehrte Chmielnicki nun nach Kijew zurück, wie ein Triumphator
empfangen und von Gesandten des Sultans, des Zaren, der Hospodare mit
Bündnisanträgen erwartet. Als Polen seine Bedingungen nicht annahm,
begann 1649 der Kampf von neuem. Ein Heer unter Wiśniowiecki wurde
zu Zbaraż in Podolien eingeschlossen, ein anderes unter dem König
bei Zborow in Rotrußland geschlagen. Chmielnicki stellte nun neue
Friedensbedingungen: Erhöhung der Zahl der Registrierten auf 40000,
die Wojewodschaften Kijew, Tschernigow, Poltawa und Bracław für die
registrierten Kosaken, die alle Rechte der Szlachta erhalten sollten,
Entfernung der Jesuiten und Juden aus der Ukraine, Berufung des Kijewer
Metropoliten in den Senat, Vergebung aller Ämter in den genannten
Wojewodschaften an Orthodoxe.

Noch schienen Polen diese Bedingungen unannehmbar. In der Ukraine
aber erhob sich Unzufriedenheit bei dem Teil des Volkes, der auch bei
40000 Registrierten unberücksichtigt geblieben wäre und wieder in
die Untertänigkeit zurückkehren sollte. So sahen sich beide Seiten
von neuem zum Kampfe genötigt, im Jahre 1651. Bauernaufstände im
eigentlichen Polen, die auf Chmielnickis Veranlassung ausbrachen,
wurden glücklich gedämpft, er selbst bei Beresteczko in Wolynien
geschlagen, da der Tatarenkhan, vom König gewonnen, das Schlachtfeld
verließ und den Ataman als Gefangenen mit sich führte. Chmielnicki
machte sich wieder frei und stellte nunmehr sehr viel mäßigere
Friedensbedingungen. Aber diese nahm der Reichstag nach dem Siege von
Beresteczko noch weniger an.

Auf den Sultan gestützt, den er als Lehensherrn anerkannte, suchte
Chmielnicki seine Herrschaft über die Moldau auszubreiten, vernichtete
1652 ein neues polnisches Heer bei Batoh am Bug und schlug mit dem
Khan, der auf Befehl des Sultans ihm wieder zu Hilfe gekommen war, ein
zweites bei Żwaniec, unfern Chotin (1653). Als nun der ihm unfreundlich
gesinnte Tatare auf Grundlage der nach Zborow gestellten Bedingungen
eigenmächtig Frieden mit den Polen schloß, ließ Chmielnicki die Partei
des Sultans fallen. Er schickte eine feierliche _Gesandtschaft_ an
den rechtgläubigen _Zaren Alexej_ und bot ihm die Herrschaft über die
Ukraine an. Alexej nahm das Anerbieten an und schickte 1654 Kommissare,
die von dem Lande Besitz ergriffen, unter Wahrung der Selbstverwaltung,
der eigenen Gerichtsbarkeit und der sonstigen Freiheiten der Kosaken.

  So waren die Kämpfe um die Ukraine durch die Kurzsichtigkeit,
  Intoleranz und Habgier des Adels zuungunsten Polens ausgegangen.
  Moskau hatte auch territorial das Übergewicht in Osteuropa erlangt,
  der Wettstreit war eigentlich schon jetzt zu seinen Gunsten
  entschieden.

Zunächst mußte aber _Alexej_ noch in einem _Waffengang_
(1654-1556) die Neuerwerbung sichern, die ihm so mühelos in den
Schoß gefallen war. Ehe Polen überhaupt ein Heer aufstellen
konnte, hatte er die ganze vielumstrittene Reihe russischer Städte
von Kijew bis Smolensk und Polozk in seiner Gewalt. Erst 1655
besiegte ihn Potocki bei Ochmatow in der Ukraine, zu einer
Zeit allerdings, als schon ein zweiter Feind auf polnischem Boden
stand, Karl Gustav von Pfalz-Zweibrücken, seit 1654 König von
Schweden, den nach alter Übung Johann Kasimir nicht anerkennen
wollte.

Dieser _Schwedische Krieg_ (1655-1660) ward eine nahezu
ununterbrochene Reihe polnischer Niederlagen, und nur durch
geschickte Bündnisse rettete Johann Kasimir das Land vor
der bereits geplanten Teilung.

Einem von Pommern in Großpolen eindringenden Heer ergab sich das
allgemeine Aufgebot schimpflich bei Usch a. d. Netze, einem
anderen, das von Livland kam, der Großhetman von Litauen, Janusz
Radziwill bei Kiejdany in Samogitien. In kurzem nahm Karl Gustav
Warschau und Krakau, während Alexej und Chmielnicki bis Lublin und
Zamość vordrangen, der _Große Kurfürst Preußen_ besetzte. Der Adel
erkannte Karl Gustav als König an und selbst die beiden Hetmane
mitsamt den Truppen traten in seinen Dienst. Der verlassene Johann
Kasimir mußte noch im Jahre 1655 nach Glogau fliehen.

  In Großpolen brach jedoch, veranlaßt durch die Greuel der
  schwedischen Truppen und die Nichtachtung der religiösen Gefühle,
  unter Christoph Żegocki ein Aufstand zugunsten des vertriebenen,
  katholischen Königs aus. Die tapfere und erfolgreiche Verteidigung
  des Paulinerklosters in _Czenstochau_ durch den Prior Augustin
  Kordecki mit Mönchen und Edelleuten weckte den Fanatismus: die
  wundertätige schwarze Muttergottes, die man in Czenstochau verehrte,
  hatte schützend ihre Hand über ihre Getreuen gehalten! Es bildete
  sich unter Führung der Hetmane Potocki und Lanckoroński, die sich
  von Schweden zurückzogen, die _Konföderation zu Tyszowce_ „zur
  Verteidigung des Glaubens und des Vaterlandes”.

Johann Kasimir, der eine eifrige diplomatische Tätigkeit entwickelt
hatte, kehrte zurück. Doch erfochten die Schweden im Verein mit dem
Großen Kurfürsten, der im _Vertrage von Königsberg_ (17. Januar 1656)
sein Herzogtum Preußen von Schweden in Lehen genommen und am 25. Juni
zu Marienburg gegen Abtretung der Souveränität in den Landschaften
Posen, Kalisch, Sieradz und Łęczyca Hilfeleistung mit seiner ganzen
Macht versprochen hatte, einen entscheidenden Sieg in der dreitägigen
_Schlacht bei Warschau_ (28. bis 30. Juli 1656): 9000 Schweden und
9000 Brandenburger gegen 80-90000 Polen und Tataren. _Am 26. November
erkannte Karl Gustav zu Labiau seinen Bundesgenossen als souveränen
Herzog in Preußen an._

Friedrich Wilhelm hatte von Schweden alles erreicht, was es ihm bieten
konnte, ohne daß es übermächtig wurde. Als Karl Gustav mit Dänemark,
das im Verein mit dem Kaiser Johann Kasimir unterstützte, in Krieg
geriet und den Dingen in Polen vorläufig ihren Lauf ließ, zog er sich
zurück. Am 29. September 1657 schloß er den _Vertrag zu Wehlau_, worin
Polen seine _Souveränität im Herzogtum Preußen_ ebenfalls anerkannte
und seine Hilfe erwarb. Nicht umsonst war der Große Kurfürst das
Zünglein an der Wage gewesen. _Von nun an mußten die brandenburgischen
Bestrebungen auf die Herstellung der Verbindung zwischen dem Herzogtum
und Brandenburg, also auf die Erwerbung von Polnisch-Preußen gerichtet
sein._

  Mit Alexej hatte Johann Kasimir 1656 auf der Grundlage „$uti
  possidetis$” Frieden geschlossen und seine Bundesgenossenschaft gegen
  Schweden gewonnen, so daß die Lage wieder Aussicht auf Besserung
  bot. Aber Karl Gustav verbündete sich nunmehr mit den Kosaken und
  mit Georg II. Rákoczy von Siebenbürgen _zur Teilung Polens_. Ganz
  Rotrußland bis vor die Tore Krakaus fiel 1657 in die Hände der Ungarn
  und Kosaken. Sie gelangten bis Warschau, wurden aber dann durch den
  Einbruch der Kaiserlichen in ihren Rücken zur Umkehr gezwungen.

Der unerwartete Tod Karl Gustavs beendete 1660 diesen furchtbaren
Krieg und rettete das entsetzlich verwüstete Polen noch einmal vor
dem Zusammenbruch. Im _Frieden von Oliva_ verlor Johann Kasimir
Livland bis zur Düna an Schweden, entsagte den Ansprüchen
auf die schwedische Krone unter lebenslänglicher Beibehaltung des
Titels und erkannte den Wehlauer Vertrag an. Die schwedischen
Pläne auf Errichtung eines baltischen Küstenreiches waren zwar
gescheitert, aber zugleich hatte sich mit erschreckender
Deutlichkeit gezeigt, _daß Polen nur noch infolge der Uneinigkeit
seiner Nachbarn bestehen konnte_.

  Inzwischen eröffneten sich in der Ukraine noch einmal Aussichten
  für Polen, indem nach Chmielnickis Tode sein Nachfolger _Johann
  Wyhowski_ sich durch den Vertrag von Hadziacz dem König übergab.
  In diesem Vertrage wurde die Lubliner Union auch auf die Kosaken
  ausgedehnt und der Ukraine dieselbe Stellung zur Krone zuerkannt,
  wie sie Litauen besaß. Ein freigewählter Hetman mit senatorischen
  Marschällen, Kanzlern und Schatzmeistern sollte an der Spitze stehen,
  die griechischen Bischöfe in den Senat aufgenommen, den Kosaken die
  Vorrechte der Szlachta zuerkannt werden. Was man früher den Kosaken,
  als sie noch treu waren, nicht geben wollte, das gestand man ihnen
  jetzt zu.

Aber zu spät. Moskau hatte seine Hand auf diese Lande gelegt und war
nicht geneigt, sie fahren zu lassen. Zwar erfochten die Kosaken und
Polen einen Sieg bei Konotop (1659), aber unter den Kosaken trat eine
Spaltung ein. Ein Teil mit Chmielnickis Sohn Georg ergab sich Moskau,
und wenn sie auch bei Kudnowa 1660 zur Kapitulation gezwungen und
noch manche andere Erfolge errungen wurden, die inneren Verhältnisse
Polens ließen eine große und nachhaltige Aktion nicht mehr zu, und
ein ausbrechender Türkenkrieg forderte neue Anstrengungen. 1667
wurde dieser russische Krieg im dreizehnjährigen _Waffenstillstand
zu Andrussow_ damit beendigt, daß Rußland auf seine livländischen
Eroberungen, Witebsk und Polozk verzichtete, aber Smolensk, Sjewer,
Tschernigow und die Ukraine jenseits des Dnjepr behielt, auch Kijew auf
zwei Jahre besetzte. Ihrer ganzen Natur nach konnte diese Beilegung
nur eine provisorische sein.

Der _Türkenkrieg_ war ausgebrochen, weil ein dritter Teil der Kosaken
unter Peter Doroszenko sich den Türken ergeben und sie zum Kriege
verleitet hatte. In zwei Feldzügen wurde er zu Ende geführt. Im ersten,
1666, siegten die Kosaken und Tataren bei Batoh, im zweiten, 1667, die
Polen unter Johann Sobieski, dem Feldhetman der Krone, bei Podhajce,
worauf Doroszenko zu Polen zurücktrat.

  Damit hatte die lange Reihe äußerer Kriege, die diese Regierung
  ausfüllten, ihr Ende gefunden. Nicht genug damit, war das Land, in
  dem Wohlstand und Bildung schnell verfielen, auch von dauernden
  inneren Wirren heimgesucht. Es zeigte sich deutlich, daß die
  ungemessene Freiheit zur Cliquenwirtschaft und zur Anarchie führte.
  Eine große Anzahl der Magnaten stand im Solde auswärtiger Mächte,
  der Türkenheld Johann Sobieski z. B. im Solde Frankreichs. Zwar
  verschloß man sich demgegenüber gewaltsam die Augen und tröstete sich
  mit dem törichten Spruch: $Polska nierządem stoi$ (Polen besteht
  durch seine Unordnung). Aber im Jahre 1652 _zerriß_ der Abgeordnete
  für Troki, der Litauer Władysław Siciński, auf Veranlassung des
  Fürsten Janusz Radziwill _den Reichstag_, indem er sein „Veto” gegen
  die Verlängerung der Tagung über die sechswöchentliche Frist hinaus
  einlegte. Fast alle polnischen Abgeordneten begaben sich fort, und
  dem Reichstagsmarschall Andreas Maximilian Fredro und den Senatoren
  blieb nichts übrig, als die Zerreißung zu konstatieren. Dieses
  _$Liberum veto$_ war die logische Ausbildung des „$consensus omnium$”
  und der ganzen staatsphilosophischen Grundlage der polnischen
  Verfassung, ein Unsinn, aber ein logischer Unsinn.

  Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Minderheiten schon vorher
  den Reichstag zerrissen hatten und daß auch das Veto nur dann
  zur Zerreißung führte, wenn sich eine oppositionelle Minorität
  ihm anschloß. Sonst ging der Reichstag trotz des Vetos weiter.
  Das Verderblichste dabei war, daß ein erfolgreiches Veto nicht
  nur den gerade zur Beschlußfassung stehenden Gegenstand umstieß,
  sondern sämtliche Beratungen des Reichstags, auch die etwa schon
  vorher gefaßten Beschlüsse ungültig machte. Wollte man nur _einen_
  Gegenstand zu Falle bringen, so gab es ein anderes Mittel, die
  Aufhebung der Verhandlungen („$sisto activitatem$”); es wurde alsdann
  zu einem anderen Gegenstand übergegangen. Jedenfalls sind in der
  Zeit von 1688-1762 allein zwölf Reichstage gar nicht einmal zustande
  gekommen, indem sie schon vor der Wahl des Marschalls durch das Veto
  geschlossen wurden. An Reformen war bei diesen Zuständen überhaupt
  nicht mehr zu denken.

Dazu kam noch der Widerstand, den der König bei seinen Versuchen, schon
bei Lebzeiten die Wahl des Herzogs von Enghien zu seinem Nachfolger
durchzusetzen, fand, um ihm den Mut vollends zu benehmen. Mit dem
Hauptgegner, dem Großkronmarschall _Georg Lubomirski_, verbündete sich
das unbezahlte Heer zu dem „_Geweihten Bund_”, einer Konföderation,
unter deren Druck auf dem außerordentlichen Reichstage von 1662 das
Wahlprojekt fiel. Um den König bildete sich unter der Führung Stephan
Czarnieckis eine zweite Konföderation, der „_Fromme Bund_”. Durch
Befriedigung des Heeres wurde der „Geweihte Bund” aufgelöst (1663).
Lubomirski, der eine Zeitlang tatsächlich Herr des Staates gewesen
war, wurde wegen Aufwiegelung des Heeres und Strebens nach dem
Protektorat geächtet und verbannt. Die Großmarschallswürde, bald auch
die Großhetmanswürde, erhielt Johann Sobieski. Das gab Veranlassung zu
einem neuen _Aufstande_. Lubomirski schlug mit einem Soldheere und der
ihm anhängenden Szlachta 1665 den König bei Czenstochau und bei Montwy
a. d. Netze, erzwang im Vertrage von Łęgonice (bei Schneidemühl) seine
Wiedereinsetzung und den Verzicht auf die Wahl des Herzogs von Enghien
(1666).

  Als Maria Luise im nächstem Jahre starb, legte Johann Kasimir die
  Krone nieder (1668). Er fühlte sich nicht stark genug, um in dieser
  Anarchie Ordnung zu schaffen. 1672 ist er in Frankreich gestorben.
  Man hat seine Initialen $I. C. R.$ symbolisch als „$Initium
  calamitatum regni$” gedeutet.



16. Kapitel.

Die Jahre der großen Türkenkriege.


Der Kaiser, der Kurfürst von Brandenburg und der König von Frankreich
stellten Kandidaten für den erledigten Thron auf. Da keine der
drei Parteien das Übergewicht erlangen konnte, so wurde auf einem
stürmischen Wahlreichstage unerwartet und wider den Willen des Senats
ein mit den Piasten und Jagiellonen verwandter Einheimischer gewählt,
der Fürst _Michael Thomas Koributh Wiśniowiecki_ (1669-1673), der
jugendliche Sohn des „Kosakenfressers” Jeremias. Die Wahl war keine
glückliche, denn der neue König war schwach, in den Staatsgeschäften
unerfahren und hatte die mächtige französische Partei mit Sobieski an
der Spitze gegen sich, die seine Entthronung plante. Er stützte sich
infolgedessen natürlich auf Österreich und heiratete die Schwester
Kaiser Leopolds, Eleonore.

So fanden die _Türken_, als der mit der Ausführung des Andrussower
Waffenstillstandes unzufriedene Doroszenko wieder zu ihnen übertrat und
Mahmud IV. die Feindseligkeiten gegen Polen von neuem begann (1671), in
der allgemeinen Verwirrung keinen Widerstand. Es wurde sogar behauptet,
daß die französische Partei die Türken herbeigerufen habe. Jedenfalls
leistete Sobieski, der sich in der Ukraine mit Kosaken und Tataren
herumschlug, keine Hilfe. Die Türken eroberten Kamjenjez Podolsk,
den Schlüssel zu Polen von Süden her, das sie nun 27 Jahre in ihrem
Besitz hielten (1672-1699), und belagerten bereits Lemberg, als Polen
den schimpflichen _Frieden von Buczacz_ schloß (1672). Die polnische
Ukraine wurde Doroszenko unter türkischer Lehenshoheit abgetreten,
Podolien den Türken, die eine Kriegsentschädigung von 80000 Talern und
das Versprechen eines jährlichen Tributs erhielten.

Da entstand im allgemeinen Aufgebot die _Konföderation von Gołąb_ a.
d. Weichsel, die die Franzosenpartei vor ihr Konföderationsgericht
rief und den Primas Prażmoski, der sich auf die exemte Stellung der
Geistlichkeit berief, einfach seiner Würde entsetzte. Das Heer, mit
dem Sobieski noch gegen die Tataren focht, stand natürlich zu seinem
Hetman, der nun eine _Gegenkonföderation zu Szczebrzeszyn_ bei Zamość
bildete und auf Łowisz losmarschierte. Dort vertrug man sich und
beschloß einen neuen Türkenfeldzug, indem man sich gleichzeitig um
Hilfe an den Zaren und an den Kaiser wandte. Sobieski erstürmte bei
_Chotin_ das türkische Lager an derselben Stelle, wo einst Chodkiewicz
sich verschanzt hatte. 66 Feldzeichen und 120 Geschütze fielen in seine
Hände.

An einer Ausnutzung des Sieges hinderte der Tod des erst
fünfunddreißigjährigen Königs und die infolgedessen entstehenden neuen
Wahlwirren. Gewählt wurde keiner der Kandidaten der Mächte, sondern
der an der Spitze des siegreichen Heeres zurückkehrende _Johann III.
Sobieski_ (1674 bis 1696), für den sich auch der französische Gesandte
erklärte, als er die Wahl seines Kandidaten gefährdet sah.

Auch diese Regierung, die Abendröte polnischen Waffenruhms, stand im
Zeichen der Türkenkriege. Ihnen war die ganze Politik des kriegerischen
Königs gewidmet, der in den _$Pacta conventa$_ geschworen hatte,
mehr Zeit im Lager als zu Hause zuzubringen. Als Mahmud IV. 1674
gegen Rußland zu Felde lag, eroberte er einen Teil Podoliens und
der Ukraine zurück. Ibrahim-Pascha und der Khan Nur-ed-din, die in
Rotrußland eingedrungen waren, erlitten Niederlage auf Niederlage, die
bedeutendste der Tatare bei _Lemberg_ (1675). Doch 1676 überschritt
der „Teufel” Ibrahim wiederum die Grenze. Diesmal fühlte sich Sobieski
nicht stark genug, um ihm in offener Feldschlacht gegenüberzutreten.
Er verschanzte sich bei Żurawno in Rotrußland und erhielt nur durch
Frankreichs Vermittlung einen glimpflichen Frieden, nach dem zwei
Drittel der Ukraine an Polen zurückfallen sollten, die Lösung der
podolischen Frage aber vertagt wurde.

  Inzwischen hatte die Diplomatie eifrig gearbeitet, um Polen in eine
  der großen Kombinationen hineinzuziehen die der Gegensatz zwischen
  Österreich und Frankreich gezeugt hatte. Von Anfang an stand der
  Franzosensöldling und Franzosenkandidat Sobieski, dessen Gemahlin
  Maria Casimira d'Arquien obendrein eine Französin war, auf seiten
  Frankreichs. Er unterstützte die ungarischen Aufständischen unter
  Emerich Tököly und verpflichtete sich, an dem Kampf gegen den Kaiser
  und den Großen Kurfürsten teilzunehmen. In den Jahren 1677/78 rüstete
  er mit französischem Gelde in Preußen gegen den Großen Kurfürsten,
  doch verhinderte der Friede zu Nijmegen die Ausführung seiner Pläne.

  Die Nichtbestätigung des Friedens zu Żurawno durch den Reichstag,
  der 1679 zu Grodno stattfand, das Drängen des päpstlichen Nunzius,
  die Notwendigkeit, die Türkenfrage endgültig zu regeln, die
  Erbitterung der Königin gegen Ludwig XIV., der ihren Vater nicht in
  den Herzogstand erhob, all das wirkte zusammen, um der polnischen
  Politik nunmehr eine andere Wendung zu geben. Besonderen Eindruck
  machte der _Friedensvertrag_, der 1681 zwischen Moskau und dem Sultan
  zu _Bachtschi-Saraï_ zustande kam und der über die Geschicke der
  Ukraine verfügte, ohne Polen zu berücksichtigen. Das Land jenseits
  des Dnjepr blieb in Moskaus Besitz, das Land zwischen Dnjepr und Bug
  aber sollte auf immer wüst bleiben, als Grenzrayon zum gegenseitigen
  Schutze der Vertragschließenden. 1683 wurde daher auf dem Reichstage
  zu Warschau ein Gegenseitigkeitsvertrag mit dem Kaiser geschlossen.
  Beide Parteien verpflichteten sich, gemeinsam gegen die Türken Krieg
  zu führen, bei einer Belagerung Wiens oder Krakaus einander zu Hilfe
  zu kommen und nur gemeinsam in Friedensverhandlungen einzutreten. Zur
  selben Zeit rückte Kara Mustafa gegen Wien.

Gemäß dem Vertrage zog Sobieski mit 34000 Mann nach Österreich,
vereinigte sich in Tulln a. d. Donau mit den Kaiserlichen, Bayern
und Sachsen unter Karl von Lothringen, und rettete am 12. September
in der _Schlacht am Kahlenberge_ mit 70000 Mann Wien und die
Christenheit vor den 200000 Türken. Seitdem sind die Türken nicht mehr
in Deutschland eingefallen. Zu Hause kämpfte unterdes in Podolien und
der Ukraine Andreas Potocki glücklich gegen die Moslems. Aber während
die Österreicher auch im weiteren Verlaufe des Krieges noch glänzende
Siege erfochten, namentlich bei Salankemen, schien von den Polen
nach der Schlacht am Kahlenberge der Glücksstern gewichen. Die Jahre
1684 und 1685 blieben nicht nur erfolglos, sondern die in die Moldau
eingefallenen Polen entgingen mit knapper Not der Vernichtung.

Um die „_Heilige Liga_”, der inzwischen auch Venedig beigetreten war,
wirksamer zu gestalten, war es nötig, daß auch Moskau sich anschloß.
Sobieski schickte daher 1686 den Wojewoden von Posen, _Christoph
Grzymultowski_, zur Zarin Sophie, um an Stelle des Waffenstillstandes
von Andrussow ein Bündnis zu schließen. Moskau erhielt die in Andrussow
nur auf dreizehn Jahre abgetretenen Gebiete und auch Kijew auf immer,
wofür es Hilfe gegen die Türken leisten und 1½ Millionen Taler zahlen
sollte. Polen gab endgültig und freiwillig alle seine Jahrhunderte
alten Ansprüche auf den Südosten auf. Obendrein aber wurden die
Erwartungen, die es in die russische Hilfe setzte, getäuscht. Die
zweimaligen Feldzüge (1686 und 1691), die Sobieski in die Moldau
unternahm, um seinem Sohn Jakob dort ein selbständiges Fürstentum zu
erobern, blieben ebenso erfolglos wie der von 1685. Auf dem letzten
verlor er beinahe seine ganze Reiterei. Unterdes fielen die Tataren
wiederholt in Rotrußland ein und lagerten vor Lemberg.

  Die Zustände im Innern wurden immer trostloser. Das Land war durch
  die vielen Kriege erschöpft und von Parteiwirren zerfleischt. 1688
  wurde zum erstenmal der Reichstag schon _vor der Wahl des Marschalls
  zerrissen_, und zwar durch die französische Partei. Die Bemühungen
  des Königs, seinem Sohn Jakob die Thronfolge zu sichern, waren
  vergeblich. Die Heirat Jakobs mit einer reichen Radziwill wurde
  ebenso hintertrieben wie die mit der Prinzessin Hedwig von Neuburg,
  die von österreichischer Seite angeboten war. -- In beiden Fällen
  verbot der Reichstag auf Betreiben der französischen Partei die
  Eheschließung, um den König nicht zu mächtig werden zu lassen. Es war
  dieselbe Politik, die einst in Deutschland mit der Wahl Adolfs von
  Nassau und anderer Könige mit geringer Hausmacht verfolgt worden war.
  Dreimal bildeten sich sogar Vereinigungen zur Absetzung des Königs.
  Die Regierung Sobieskis hat auch den Ruhm, das _erste Autodafé_
  in Polen vollzogen zu haben: Kasimir Łyszczyński, des Atheismus
  angeklagt, war das Opfer.

Die letzten Regierungsjahre füllte der große Kriegsheld mit der
Vergrößerung seines Vermögens aus; in den Mitteln war er nicht
wählerisch, ebensowenig wie die Königin, deren Streitigkeiten mit
ihrem Sohne Jakob einen europäischen Skandal hervorriefen. Es ist
ein häßliches Bild tiefster Demoralisation, das sich unseren Blicken
bietet. Nichts charakterisiert die Zustände besser, als die durch
die _Sapiehas_ verursachten _Wirren_. Als reichste Herren Litauens
versuchten sie, dort die absolute Gewalt an sich zu reißen, um das Land
zu terrorisieren und die Krone zu erreichen. Der Bischof Brzostowski
von Wilna und das Haus Kryszpin traten ihnen entgegen, worauf das Heer,
das seinem Hetman Sapieha folgte, zu Gewalttätigkeiten überging. Der
Bischof bannte den Hetman, aber der Primas hob den Bann wieder auf. Auf
dem Reichstage von 1695 (schon der von 1693 war mit der Angelegenheit
beschäftigt gewesen) erschien Sapieha mit genügender Mannschaft und
beschuldigte den König und den französischen Gesandten, die Frechheit
des Bischofs angestiftet zu haben.

Die einzige erfreuliche Erscheinung im inneren Leben war 1692 der
_Übertritt_ des Bischofs von Przemyśl mit seiner Diözese zur _Union_,
die Folge der Abtretung von Kijew mit dem Metropolitansitz an Rußland
und der Bemühungen des Königs. Den Übertritt der übrigen orthodoxen
Diözesen, der zwischen 1700 und 1702 erfolgte -- nur Mohilew blieb
beim Schisma --, erlebte Sobieski ebensowenig mehr wie den Ausgang der
Sapiehaschen Wirren und die Beendigung des Türkenkrieges. 1696 ist er
in seiner Schöpfung, dem Schlosse $Villa nova$ (Wilanow) bei Warschau,
gestorben, 66 Jahre alt, nachdem er dasselbe hatte durchkosten müssen,
was er seinem Vorgänger bereiten half. Trotz seinen Kriegstaten, deren
Ruhm durch ganz Europa hallte, hat er das Königtum um den Rest von
Ansehen gebracht, den es in Polen noch besaß.



Fünftes Buch.

Der Untergang.



17. Kapitel.

Das kursächsische Zeitalter.


  Die Vorgänge, die zur neuen Königswahl führten, sind wohl das
  Unsittlichste und Widerlichste, was in dieser Beziehung in Polen
  geleistet wurde. Die Kandidaten, die zunächst in Betracht kamen,
  waren Jakob Sobieski, von Österreich unterstützt, und Ludwig de
  Conti. Die Krone aber gewann keiner von beiden, sondern derjenige,
  der zuletzt als Bewerber auftrat und noch volle Taschen hatte, als
  die anderen nicht mehr genug Geld zur Bestechung besaßen, _Friedrich
  August der Starke, Kurfürst von Sachsen_. Der Primas nominierte zwar
  Conti, aber die sächsische Partei, der auch die Anhänger Jakobs
  zugefallen waren, ließ durch den Bischof von Kujawien Friedrich
  August ausrufen. Da er schon an der Grenze mit einem Heere bereit
  stand, so rückte er sofort ins Land und ließ sich durch den Bischof
  von Kujawien in Krakau krönen. Conti, der mit einer Flotte vor Danzig
  erschien, gab seine Sache verloren und kehrte nach Frankreich zurück.

Friedrich August, als König von Polen _August_ II. genannt (1697-1733),
gewann auch seine Gegner bald durch reichliche Geldspenden. Er war in
den despotischen Traditionen eines mittleren deutschen Hofes, der in
politischer wie sittlicher Beziehung seinen höchsten Ehrgeiz in die
Nachahmung des „Sonnenkönigs” setzte, großgeworden und nicht gewillt,
diesen Traditionen zu entsagen.

  Um die Königskrone zu erlangen, hatte er sein Land ausgesogen und
  den Katholizismus angenommen. Nicht nur war er durch den Übertritt
  der Tradition seines Hauses untreu geworden, sondern auch jeder
  Aussicht auf die Führung im evangelischen Deutschland hatte er
  damit entsagt. Ob die Sachsen empfanden, welche Kriegsschäden und
  welche Steuerlasten ihnen aus dieser Krone erwuchsen? Als der
  Dankgottesdienst für die Erhöhung abgehalten wurde, da sangen die
  Dresdener trotzig: „Ein' feste Burg ist unser Gott”! Aber die
  Mißstimmung in Sachsen war dem neugebackenen König einerlei, und
  vollends für die deutschen Aufgaben seines Hauses hatte er nie Sinn
  gehabt. Aber ebensowenig Sinn hatte er für seine Aufgaben in Polen.
  Ohne Liebe kam er ins Land, und um seiner eitlen Titelsucht zu
  genügen, hat er es dreimal verraten, indem er die Teilung vorschlug.
  Doch muß man anerkennen, daß er auf dem richtigen Wege war, als er
  den Absolutismus in Polen einzuführen suchte. Nur freilich war er
  nicht der rechte Mann dazu, sondern er vergriff sich in der Wahl
  seiner Mittel.

Die sächsischen Truppen, die er mitgebracht hatte, schickte er mit
den Polen in den Türkenkrieg, in dem der Feldhetman Felix Potocki
1698 einen Sieg bei Podhajce errang. Im Frieden von _Karlowitz_
(1699) erntete er die Früchte der Anstrengungen seines Vorgängers
und der österreichischen Siege. Er erhielt Podolien und den von
den Türken besetzten Teil der Ukraine zurück mit der Zusicherung,
daß die tatarischen Einfälle aufhören würden. _Damit waren die
polnisch-türkischen Kriege für immer beendet._

Im nächsten Jahre riß er das Land in das verhängnisvolle Abenteuer
des _zweiten Nordischen Krieges_ (1700 bis 1721). Anstatt sich mit
Schweden gegen das emporstrebende russische Reich zu verbünden,
wiederholte er den Fehler des ersten Wasa, indem er in Rawa Ruska mit
dem aus Europa zurückkehrenden _Zaren Peter_ durch Vermittlung des
Livländers Johann Reinhold _Patkul_ vereinbarte, gemeinsam über den
jungen König Karl XII. herzufallen. Polen sollte Livland, Rußland die
baltischen Häfen zurückerhalten. Als Hintergedanke schwebte August
die Gelegenheit vor, seine Sachsen, deren er im Kampfe gegen den Adel
bedurfte, mit gutem Grunde im Lande zurückzubehalten. Nachdem noch
Dänemark in das Bündnis einbezogen worden war, eröffnete August den
Feldzug mit einem unvermuteten Einfall in Livland (1700).

Der Krieg nahm einen sehr unerwarteten Verlauf. Noch 1700 mußte
Dänemark Frieden schließen, Peter wurde bei Narwa, die Sachsen bei
Riga geschlagen. Karl nahm Kurland in Besitz, drang durch Litauen
vor und forderte schon 1701, _im selben Jahre, in dem sich Friedrich
III. zu Königsberg die preußische Krone aufs Haupt setzte_, von den
polnischen Ständen die Absetzung Augusts. Die Stände erklärten, daß
sie durchaus keinen Krieg mit Schweden führten, sondern daß es sich
um ein Privatunternehmen Augusts handle, aber Karl nahm als Antwort
_Warschau_. August selbst suchte Frieden, _indem er dem Sieger eine
Teilung Polens vorschlug_. Der Schwede lehnte ab, schlug 1702 die Polen
und Sachsen bei Kliszow, nahm _Krakau_ und im folgenden Jahre nach dem
Siege bei Pultusk den Hauptwaffenplatz Augusts, _Thorn_.

Nun waren die Magnaten mit dem Primas an der Spitze zur Übergabe
bereit. Sie bildeten, hauptsächlich Großpolen, eine _Konföderation
zu Warschau_ und erklärten August als Landesschädling des Thrones
für verlustig. Dieser bildete zu _Sandomir eine Gegenkonföderation_,
und so brach 1704 der Bürgerkrieg aus. Um seinen voraussichtlichen
Gegenkandidaten Jakob Sobieski unschädlich zu machen, ließ August ihn
wider alles Völkerrecht zu Ohlau in Schlesien festnehmen und mitsamt
seinem Bruder Konstantin als Gefangenen nach dem Königstein bringen.
Auch ließ er in Berlin _eine Teilung Polens_ zwischen ihm, Preußen,
Rußland und Dänemark vorschlagen, wenn man ihm Hilfe gewähren wolle.

Inzwischen wurde angesichts des schwedischen Heeres zu Warschau der
Wojewode von Posen, _Stanisław Leszczyński_ (1704-1709) zum Könige
gewählt, den Karl selbst vorgeschlagen hatte. Als die Schweden aber
nach Rot-Rußland zogen und Lemberg nahmen, bemächtigte sich August
Warschaus. Mit unglaublicher Schnelligkeit kehrte Karl aus dem Süden
zurück und trieb den flüchtigen Sachsen bis zur Grenze Schlesiens vor
sich her. 1705 ließ er die _Krönung_ des neuen Königs vollziehen, der
mit ihm ein Bündnis schließen mußte, dann vertrieb er die Russen aus
Litauen und Rotrußland (1706). Im gleichen Jahre fiel er -- August war
wieder in Litauen erschienen -- in Sachsen ein und erzwang den _Frieden
zu Altranstädt_, in dem August der polnischen Krone entsagte, die
Sobieskis freigab und Patkul auslieferte, der hingerichtet wurde. Der
Kaiser, Brandenburg, England und Holland erkannten Stanisław als König
an.

Die allzu lange Beschäftigung mit dem minderwertigen Gegner war
verfehlt gewesen. Als Karl sich wieder nach Osten wandte, hatte Peter
fast ganz Polen in Besitz genommen. Auf dem abenteuerlichen Zug mit dem
_Hetman Mazepa_ in die Ukraine erlitt der kühne Schwede die schwere
Niederlage von Poltawa (1709), nach der er auf türkisches Gebiet
flüchtete. August kehrte nach Polen zurück, indem er den Vertrag
von Altranstädt als erzwungen erklärte. Leszczyński mußte nach
Schwedisch-Pommern fliehen, während August mit dem Zaren einen neuen
Vertrag schloß, in dem er ihm Livland abtrat, zu dessen Wiedererwerbung
er den Krieg begonnen hatte! Inzwischen hatte Karl die Türken zum
Kriege mit Rußland aufgehetzt und selbst in tollkühnen Ritten Pommern
erreicht. Von der Walachei und von Pommern aus begann er nun den Krieg
gegen August von neuem. Doch wurde Johann Grudziński, den er mit 4000
Reitern nach Polen geschickt hatte, bei _Kalisch_ durch den Zaren und
die Sachsen geschlagen (1712). Die Ereignisse in der Heimat forderten
seine Anwesenheit, und so endete für Polen die Beteiligung an dem
Nordischen Kriege, der sich bisher zum größten Teil auf seinem Boden
abgespielt, ihm außer der Schmach unendliche Verwüstung und die Pest
gebracht hatte. Namentlich der Ruin der Städte im westlichen Teil des
Landes war vollendet. Posen und Krakau fielen in Trümmer, während die
preußischen Seestädte sich zusehends hoben. Dem Gegenkönig wies Karl
seinen Stammsitz Zweibrücken zur Residenz an (1714). Die geheimnisvolle
Kugel, die den Kriegshelden vor Friedrichshall 1718 niederstreckte,
setzte auch seinen Zukunftsplänen wider Polen ein Ziel, und der
_Vertrag zu Nysted_ brachte 1721 auch formell den Frieden, _aus dem
Rußland als neue europäische Großmacht hervorging_.

  Für Polen aber hatte sich noch vor dem Tode Karls XII. eine
  andere und gänzlich unerwartete Folge aus dem Kriege ergeben. Die
  Anwesenheit der sächsischen Söldner, die Lieferungen, die für sie
  verlangt wurden, die Gewalttaten, die sie begingen, die Beschränkung
  der persönlichen Freiheit, die der König mit ihrer Hilfe durchführte
  (er schickte eine ganze Reihe von Senatoren und Edelleuten auf den
  Königstein), die sich immer deutlicher enthüllenden absolutistischen
  Pläne des Königs riefen eine wachsende Erbitterung hervor. Dazu
  kam, daß der König aus Scheu vor dem „freien” Reichstag noch immer
  Konventikel der ihm ergebenen Konföderation von Sandomir abhielt und
  im Jahre 1712 die _Vertagung des Reichstages_ einführte, wodurch die
  Eröffnungsformalitäten erleichtert, die Zerreißung erschwert wurde
  -- ein Mittel der Verlängerung der Session, das später noch häufig
  angewendet wurde. Schon 1713 hatte es unter den polnischen Truppen
  über alledem Unruhen gegeben.

1715 aber kam die allgemeine Unzufriedenheit des über seine
Freiheiten, deren er nicht wert war, eifersüchtig wachenden Adels in
der _Generalkonföderation von Tarnogrod_ zum Ausbruch, deren Haupt
Stanisław Ledochowski war. Ihr Ziel war die Vertreibung der sächsischen
Truppen, und da die zahlreichen Anhänger Leszczyńskis zu ihr stießen,
so ward sie gefährlich. Doch behielt der Feldmarschall Fleming die
Oberhand, bis die Konföderierten Peters des Großen Vermittelung
anriefen, der gerade in Danzig war. August, der bei seiner Partei nicht
genügende Unterstützung fand, mußte diese Vermittelung hinnehmen.

So schickte Peter den Fürsten Dolgorukij als Friedensstifter. Als die
Verhandlungen zu keinem Ergebnis führten, gaben ihnen 18000 Russen
unter Rönne den erforderlichen Nachdruck. Auf diese Weise kam das
_Einvernehmen von Warschau_ zustande, in dem der erbärmliche Sinn des
Adels und der russische Einfluß über die immerhin auf eine Gesundung
hinzielenden Pläne des Königs siegten, in der die Selbständigkeit
des Vaterlandes der Selbständigkeit des Individuums geopfert wurde.
Innerhalb 25 Tage hatten die sächsischen Truppen das Land zu räumen;
beide Konföderationen, die von Sandomir und die von Tarnogrod,
wurden aufgelöst, für die Zukunft alle Konföderationen verboten; die
Befugnisse des Hetmans, die im Falle von Unruhen gefährlich werden
konnten, wurden auf die reine Befehlshabergewalt beschränkt, während
die Armeeverwaltung auf die Finanzbehörden überging; eine allgemeine
Amnestie wurde gewährt. In einem geheimen Vertrage aber, und das war
das Schlimmste, wurde bestimmt, daß das Heer der Krone auf 18000, das
Litauens auf 6000 beschränkt werden sollte. Diese Vereinbarung, deren
Innehaltung der Friedensstifter natürlich zu überwachen gedachte,
sollte der _Pazifikations-Reichstag_ ohne Debatte annehmen. Das geschah
durch den nur sogenannten _stummen Reichstag_ zu Warschau. Durch
die sechsstündige Tagung vom 31. Januar 1717 war eigentlich Polens
Schicksal schon besiegelt. _Die russischen Truppen haben seitdem den
polnischen Boden nicht mehr verlassen, und es handelte sich nur noch
darum, ob Rußland die Beute allein gewinnen werde oder sie mit anderen
teilen müsse._ An Reformen war nicht mehr zu denken, denn das Verbot
der Konföderationen, durch die allein Reformen hätten eingeführt
werden können, verbot auch die Reformen, die ja nicht im Interesse des
Nachbars gelegen hätten.

Auch in anderer Richtung scheiterten die Pläne Augusts. 1711 war der
Herzog von _Kurland_, Friedrich Wilhelm, für den sein Onkel Ferdinand
die Regentschaft führte, kinderlos gestorben. August bemühte sich,
die Hand seiner Witwe Anna Iwanowna, der Nichte Peters, und damit die
Thronfolge für seinen natürlichen Sohn, den berühmten Marschall Moritz
von Sachsen zu erwerben. Tatsächlich wurde Moritz auch gewählt und von
Katharina I. anerkannt. Da aber der Reichstag die Vereinigung Kurlands
mit Polen nach dem Tode des rechtmäßigen Erben, Ferdinands, verlangte,
und Menschikow während der Minderjährigkeit Peters II. 1727 Moritz
vertrieb, so mußte August von seinen Plänen abstehen. Ebensowenig
konnte er die polnische Thronfolge seines ehelichen Sohnes Friedrich
August bei den Mächten zur Anerkennung bringen. Denn Friedrich August
hatte eine Tochter Kaiser Josephs I. zur Frau, die unter Umständen zur
Erbfolge in Österreich berufen war, und August wollte infolgedessen der
Pragmatischen Sanktion nicht zustimmen. Er schlug als letztes Mittel
am Berliner Hof nochmals eine _Teilung Polens_ vor, und Friedrich
Wilhelm I. war geneigt, darauf einzugehen, als August 1733 während
eines Reichstages zu Warschau verstarb.

  Der stärksten Sympathie in Polen erfreute sich Stanisław Leszczyński,
  der Kandidat Frankreichs, für den die beiden mächtigsten Parteien
  im Lande, die Czartoryski sowohl wie die Potocki, eintraten. Aber
  schon auf dem Konvokationsreichstage erklärten die Gesandten
  Rußlands und Österreichs, daß sie seine Wahl nicht zulassen würden.
  Gemeinsam mit Preußen forderten sie die Wahl Friedrich Augusts, der
  inzwischen die Pragmatische Sanktion anerkannt und die Belehnung
  des russischen Kandidaten mit Kurland zugesagt hatte. Kurz vor
  dem Wahltermin rückten 40000 Russen in Polen ein. Trotzdem wurde
  Stanisław Leszczyński fast einstimmig gewählt. Doch was bedeutete
  diese Willensäußerung gegenüber den Bajonetten von 40000 Russen?
  Leszczyński mußte nach Danzig flüchten, und auf einem neuen Wahltage
  erfolgte die Wahl Friedrich Augusts. Darüber kam es zwischen
  Österreich und Frankreich zum sogenannten Polnischen Erbfolgekrieg,
  im Lande zur _Generalkonföderation von Dzikow_ (bei Sandomir)
  unter Adam Tarło. Doch die Konföderation hatte keinen Erfolg, und
  Frankreich mußte Leszczyński preisgeben, der 1735 auf Lebenszeit
  Herzog von Lothringen und Bar wurde. Er residierte in Nancy, regierte
  weise und wirkte aus der Ferne durch Schriften und durch die
  Diplomatie für sein Vaterland, dem er an seinem Hof Reformatoren zu
  erziehen versuchte. Er starb 1766.

_Friedrich August_ III. (1734-1763) weilte wenig in Polen, solange
nicht die Schlesischen Kriege ihn dazu zwangen, und überließ in
seiner Indolenz die Leitung der polnischen Politik erst dem Fürsten
Sułkowski, dann seinem Minister Brühl, der in Polen ein reicher Mann
wurde. An den großen Kriegen jener Zeit beteiligte sich Polen nicht,
doch hat es genug darunter gelitten. Im _österreichisch-russischen
Türkenkriege_ zogen die Russen durch Polen, das gemäß dem Versprechen
Friedrich Augusts im Jahre 1737 die _Belehnung Birons mit Kurland_
zulassen mußte. Im _Siebenjährigen Kriege_, an dem Friedrich August ja
als Kurfürst von Sachsen ebenfalls beteiligt war, standen die Russen
ständig in Polen, wo sie ihre Magazine anlegten und von wo sie gegen
Preußen operierten. Infolgedessen drang auch der große König mehrmals
in Polen ein, nahm die russischen Magazine weg, legte Kontributionen
auf, ja steckte sogar polnische Bauern in sein Heer.

  Noch einmal winkte in dieser trüben Zeit die Hoffnung, wenigstens
  _Kurland_ zurückzuerlangen, als nämlich Elisabeth den Herzog Biron
  nach Sibirien schickte und Friedrich Augusts Sohn Karl zum Herzog
  gewählt wurde. Aber 1762 starb Elisabeth, und die große Katharina
  führte Biron mit Gewalt auf den Herzogsstuhl zurück. Überhaupt
  brachte der russische Thronwechsel eine völlige Umwälzung der Lage in
  Polen hervor. Friedrich August, der sich immer auf Rußland gestützt
  hatte, starb jedoch, ehe diese Umwälzung wirksam in Erscheinung
  treten konnte, im Jahre 1763.



18. Kapitel.

Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reform-Bewegung.


Wir sahen, wie die Übertreibung der Freiheiten allmählich zur
Anarchie führte, wie man zum $Liberum veto$ und zur Zerreißung der
Reichstage gelangte, und wie es schließlich möglich wurde, die
Reichstage sogar schon vor ihrer Eröffnung zu zerreißen. Wir sahen
auf der anderen Seite, wie die Könige vielfach bemüht waren, der
Unordnung ein Ende zu machen und eine straffere monarchische
Gewalt aufzurichten, wie diese Bestrebungen aber an der Macht der
Magnatenfamilien scheiterten. Wir sahen auch, wie diese Familien
sich gegenseitig zerfleischten und sich auf das Ausland stützten,
in dessen Solde sie standen. Diese Zustände erreichten nun während
der sächsischen Zeit ihren Höhepunkt.

  Es wäre verkehrt, die Schuld hieran den sächsischen Königen
  zuzuschreiben, die nicht besser und nicht schlechter waren als ihre
  Vorgänger. Bestechungsgelder von einer fremden Macht, wie seinerzeit
  Johann Albrecht und Alexander in der preußischen Huldigungsfrage und
  zuletzt noch Johann Sobieski im Solde Frankreichs, hat wenigstens
  keiner von ihnen genommen; im Gegenteil haben sie ihr Stammland
  um der polnischen Krone willen ruiniert. Die Bemühungen Augusts,
  die Königswürde wieder erblich zu machen und ein absolutes Regime
  einzuführen, zeigten sogar den einzigen Weg, auf dem eine Heilung der
  polnischen Leiden möglich war. Wenn sie nur vom Könige glücklicher
  eingeleitet und von denen, denen sie galten, verständnisvoller
  unterstützt worden wären! Freilich hat der starke August durch
  die lockeren Sitten seines Hofes das wenige verderbt, was etwa
  noch zu verderben war; freilich hat Friedrich August durch seine
  Teilnahmlosigkeit die Kämpfe der zwei großen Gegenparteien in ihrem
  letzten Umfange erst ermöglicht. Aber schließlich reifte in ihrer
  Zeit doch nur die Saat, die früher ausgestreut und längst schon üppig
  in Halme geschossen war.

Daß Polen überhaupt nicht mehr in die politische Rechnung
miteinbezogen wurde, haben wir schon gesehen. Die Nachbarn führten
auf polnischer Erde ihre Kriege, ohne daß das Land im geringsten
beteiligt war. Es war gerade, als ob dort zwischen der Warthe, dem
Dnjestr und dem Njemen ein herrenloses Gebiet läge. Überall in
Europa hatte sich eine neue Staatsform ausgebildet, der
_aufgeklärte Absolutismus_, der alle Kräfte und Hilfsmittel des
Volkes in der Hand einer starken Regierung vereinigte. Überall war
das Heerwesen zu hoher Entwicklung gelangt. Neben Frankreich und
England hatten sich vor allem die drei Nachbarmächte Polens,
Österreich, Preußen und Rußland, in dieser Weise organisiert. Nur
Polen lag zwischen ihnen, ohne starkes _Heer_ und ohne starke
Regierung, ohne die Möglichkeit, bei seiner bestehenden Verfassung
dazu zu gelangen. Da das allgemeine Aufgebot auf der Reiterei
basierte, während die neue Kriegskunst auf der Artillerie und dem
Fußvolk aufgebaut war, so konnte der Mangel an Geld zur Erhaltung
eines stehenden Heeres auch durch das Aufgebot nicht ausgeglichen
werden, um so weniger, als der kriegerische Geist im Adel im
Niedergang begriffen war.

  Es ist einseitig, wenn hervorragende polnische Geschichtschreiber die
  Schuld an diesem Sinken des kriegerischen Mutes, an dessen Stelle
  Genußsucht und der krasseste Materialismus traten, nur dem verkehrten
  _Erziehungssystem_ zuschreiben, das in Polen herrschte. Aber
  zweifellos trägt diese Erziehung einen sehr großen Teil der Schuld.
  Sie war in der Zeit der Gegenreformation gänzlich in die Hände der
  _Jesuiten_ und der 1621 als Konkurrenzunternehmen bestätigten, in
  Einrichtungen und Zielen ähnlichen _Piaristen_ (Pauliner) gelangt.
  Wir sahen, daß infolge der Reformation der Besuch der deutschen
  Hochschulen erschwert wurde; er kam mit der Zeit außer Übung und
  verbot sich schließlich aus finanziellen Gründen für einen großen
  Teil des Adels. Die eigene Hochschule zu Krakau aber verfiel sehr
  schnell, zumal eine Jesuitenakademie in Krakau selbst, andere in
  Posen und Wilna, dazu die Zamojskische in Zamość, die Ostrogskische
  in Ostrog ihr Konkurrenz machten. Die jesuitische Weisheit aber
  war derart, daß sie das selbständige Überdenken der Zusammenhänge
  ausschloß, um die Gefahr der Ketzerei zu verhüten. Sie prügelte
  aus ihren Zöglingen jedes wirkliche Ehrgefühl heraus, erfüllte sie
  durch ihr Prämiierungssystem mit falschem Ehrgeiz, erzog sie zum
  Strebertum und zur unbegrenzten Hochachtung vor Wappen und Besitz,
  zur unbegrenzten Verachtung aller derer, die nicht adlig waren. Ihre
  Erziehung wurde von Generation zu Generation schlechter, da sie sich
  den immer niedriger werdenden Begriffen des Adels anpaßte, anstatt
  ihn emporzuheben.

  Wenn es wahr ist, daß das Maß der _staatserhaltenden_ Energie, das
  einem Volke innewohnt, sich an der Höhe seiner _geistigen Kultur_
  ermessen läßt, so war Polens politische Kraft schon längst gesunken.
  Mit der Unterdrückung der Reformation sehen wir die polnische
  Literatur und Wissenschaft, die bereits einen achtungswerten Stand
  erreicht hatte, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sinken. Nur noch dürftige
  Epigonen und Nachahmer hat sie aufzuweisen, unter denen einzig der
  Memoirenschreiber Johann Chrysostomus _Pasek_ (1700) höhere Beachtung
  verdient.

Der _Bauer_ war ein Zubehör des Landes, nicht höher geachtet als ein
Stück Acker oder ein Stück Vieh. Die Bewohner der _adligen Städte_
waren nicht viel besser dran, die der _königlichen Städte_, der
Willkür der Starosten und der Wojewoden ausgeliefert, hatten ihre
Unabhängigkeit und durch die Verheerungen der Schweden auch ihren
Wohlstand verloren. Nur die baltischen Städte, die den Getreidehandel
vermittelten, blühten. Nicht minder war der _Adel_ verarmt, was bei
den ewigen Kriegen, bei der Unwissenheit und Faulheit der Besitzer
und der Gleichgültigkeit der Bauern nicht wundernehmen kann. Nur in
einigen Familien waren große Vermögen angesammelt, deren Erhaltung und
Vermehrung bei den ständigen Erbteilungen und angesichts des großen
Aufwandes ihrer Besitzer nur möglich war, wenn man die Einkünfte der
großen Staatsämter dazu gewann. Daher die ewigen erbitterten Kämpfe
um die Ämter. In ihrer Macht war der Kleinadel, in ihrer Macht der
Reichstag, in ihrer Macht die Gerichte. Nur wer gut mit ihnen stand,
erlangte, was er wollte. Es blieben wenige Familien von mittlerem
Besitz übrig, die zwar nicht ihren politischen Einfluß, aber wenigstens
ihre Selbständigkeit retten konnten. Die Masse des Adels war völlig auf
die Magnaten angewiesen, die landlosen unter ihnen wurden „$hołota$”
(Gesindel) genannt und waren froh, wenn sie eine „großmächtige” Livree
anziehen durften. Andere gaben ihre Frauen und Töchter August II.
und seinem Hofe preis oder heirateten die unehelichen Töchter dieses
Königs, um Vorteile und Ämter zu erlangen. So war die vielgerühmte
Freiheit beschaffen!

Die niedere _Geistlichkeit_ war ebenso wie der Adel in Unwissenheit,
Völlerei und Trunkenheit versunken, die höhere dachte nur an
ihre ungeheuren Einkünfte und wetteiferte mit den Magnaten an
Sittenlosigkeit. Die _griechischen Geistlichen_, die sich nach der
Union etwas hoben, waren doch immer nur Geistliche zweiten Ranges,
da man ihren Bischöfen nach wie vor den Sitz im Senat verweigerte
und da nur noch die niederen Volksschichten sich zur unierten Kirche
bekannten. Immerhin ist hier wenigstens ein Wille zum Fortschritt zu
erkennen. Auf der _Synode von Zamość_ (1720) wurde die Organisation der
unierten Kirche und die Reform ihres Klerus durchgeführt. 1743 folgte
die Reform des Basilianerordens, der als Pflanzschule für die Bischöfe
und Prälaten und als Bildner des niederen Klerus eine ungemein wichtige
Stellung in jener Kirche einnimmt.

Schlimmer als den Unierten erging es den übrigen Dissidenten. Bereits
1658 hatte der Reichstag die _Vertreibung der Sozinianer_ (Arianer)
beschlossen, die nach Ungarn, Preußen, Schlesien, Holland auswanderten,
und 1661 wollten die Katholiken zum ersten Male einen Dissidenten,
den Bogusław Radziwill, aus der Landbotenkammer ausschließen. Der
Bau neuer Gotteshäuser wurde verboten, auch die Abhaltung von
Privatgottesdiensten erschwert. Durch Gewohnheitsrecht wurden die
Dissidenten auch von den Ämtern ausgeschlossen. 1717 und 1733 nahmen
ihnen die Reichstage die letzten politischen Rechte: den Sitz im
Reichstag, in Kommissionen und im Tribunal. Die von den Jesuiten
verursachten Gewalttaten haben wir schon früher erwähnt. Sie wurden
auch jetzt fortgesetzt. Eine traurige Berühmtheit erlangte das _Thorner
Blutgericht_ von 1724.

  Jesuitenschüler hatten die Thorner evangelische Bevölkerung
  angegriffen und so lange gereizt, bis das erbitterte Volk Kirche
  und Kollegium der Jesuiten stürmte. Die Jesuiten ruhten nicht
  eher, bis sie das Todesurteil gegen den Bürgermeister Rösner, den
  Vizebürgermeister Zernecke und zehn andere unschuldige angesehene
  Leute erlangt hatten. Trotz der Warnung des preußischen Gesandten,
  trotzdem selbst der Apostolische Nunzius Santini die Bischöfe und
  den Orden ernstlich ermahnte, wurde das Urteil vollzogen. Fast
  wäre es darüber zu kriegerischen Verwicklungen, nicht nur mit den
  protestantischen Mächten, sondern auch mit Österreich und Rußland
  gekommen. Es ist ein sonderbarer Zufall, daß die Untreue wider den
  Deutschen Orden gerade an den beiden Städten, die am schuldigsten
  waren, an Danzig und an Thorn, in dieser blutigen Weise nach
  Generationen gerächt wurde.

Trotz dieser Mißgunst gegenüber den Protestanten hat gegen Ende
des 16., im 17. und 18. Jahrhundert in Polen wiederum eine
lebhafte _deutsche, vorwiegend protestantische Einwanderung_
stattgefunden, die sich hauptsächlich auf Polnisch-Preußen,
Großpolen und Kujawien erstreckte. Von der großen Einwanderung des
13. und 14. Jahrhunderts hatten sich nur in den Grenzgebieten und
in den großen Städten Reste erhalten, die durch den neuen Zuzug
nun erheblich gestärkt wurden. Diese zweite Einwanderung begann zu
einer Zeit, als Polen noch ein Hort religiöser Freiheit war, aus
religiösen Beweggründen. Sie ging in aller Stille vor sich, von
den Zeitgenossen kaum beachtet, war aber so wirksam, daß ganze
Landstriche eingedeutscht wurden und ihr deutsches Gepräge bis zur
Auflösung Polens behielten.

  Es sind zwei verschiedene Wanderzüge zu unterscheiden, die
  Holländersiedelung und die Ansetzung von Schulzendörfern. Von
  Polnisch-Preußen ausgehend, das seinerseits wiederum den Anstoß durch
  Herzog Albrecht empfangen hatte, haben holländische Ansiedler (daher
  der aus „Holländer” verderbte Name Hauländer für diese Ansiedler),
  vorwiegend Mennoniten, seit 1593 zuerst in der Bromberger Gegend
  und dem Netzetal gesiedelt. Von 1611 an fanden Siedelungen in ganz
  Kujawien statt, auch auf den geistlichen Besitzungen, trotzdem die
  Ansiedler Ketzer waren und sich die freie Religionsübung in jedem
  Falle verbriefen ließen. Das erste Beispiel, eben von 1611, gab das
  Domkapitel von Gnesen. Von der Netzemündung scheint die Besiedelung
  wartheaufwärts geführt zu haben. 1626 bestand schon eine Kirche
  zu Rewier (Kreise Wongrowitz) als Mittelpunkt einer Reihe von
  Hauländereien. Übrigens schlossen sich auch Siedler anderen Stammes
  an, doch blieb der Name von den ersten Einwanderern. Die Gebiete,
  in die sie geführt wurden, waren meist derartiger Natur, daß ihre
  Urbarmachung wasserkundige Leute erforderte, wie die Holländer waren.
  Später erst griffen sie auch aufs platte Land über.

  Die zweite Einwanderung kam namentlich aus Brandenburg und Pommern,
  ebenfalls seit dem Ende des 16. Jahrhunderts. Sie war, wie aus einem
  Schreiben des Kurfürsten Johann Georg von 1584 hervorgeht, durch
  den Umstand veranlaßt, daß in Großpolen die Wälder gerodet und neue
  Dörfer begründet wurden, in denen Befreiung von Frondiensten und
  anderen Lasten versprochen war. Schon er sah sich wegen der Verödung
  seiner Länder veranlaßt, die polnischen Magnaten zur Zurücksendung
  der Flüchtlinge aufzufordern, allerdings ohne Erfolg. Im
  Dreißigjährigen Kriege, der Polen fast ganz verschonte, zogen immer
  größere Scharen dorthin. Erst der Große Kurfürst erlangte 1662 von
  Johann Kasimir ein Patent, wonach die Flüchtlinge aus Hinterpommern
  und Cammin zurückgeliefert werden sollten. Aber Wirkung hatte das
  Patent nicht, und so mußten die brandenburgischen Grundherren, mit
  kurfürstlichen Pässen ausgerüstet, ihre Leute selbst zurückholen.
  Noch 1677 führt der Kurfürst bittere Klage über die Verödung der
  Besitzungen. Die erste uns bekannte Gründung ist Briesenitz im
  Kreis Deutsch-Krone (1577). Die Richtung des Einwandererstromes war
  dieselbe wie bei den Holländern, die Netze entlang und die Warthe
  aufwärts. Es wurden nicht nur ganze Dörfer angelegt, sondern die
  Einwanderer setzten sich als Krüger, Müller, Schmiede auch mitten
  zwischen die polnische Bevölkerung.

  Der Unterschied gegen die frühere Siedelung liegt darin, daß nicht
  mehr der König und die Klöster vorangehen, sondern daß der Adel
  selbst zur Verbesserung seiner Einnahmen auf die Kolonisation kommt.
  Die Abwanderung der polnischen Gutsbauern nach der Ukraine, die ja
  schwer schädigend einwirkte, mag ebenso wie die Verwüstungen mancher
  Landstrecken durch die Kriege mit zur Heranziehung der Deutschen
  beigetragen haben. Die Gründung vollzog sich in ähnlicher Weise,
  wie im 13. und 14. Jahrhundert, doch genossen die neuen Kolonisten
  bei weitem nicht die Freiheiten ihrer mittelalterlichen Vorgänger.
  Sie wurden zwar auch nach Magdeburgischem Recht, so wie man es in
  den alten Urkunden vorfand, angesetzt, aber von vornherein mit viel
  größeren Abgaben und Frondiensten belastet. Zwar richteten sich die
  Ansiedelungsbedingungen sehr danach, ob der Betreffende als armer
  Flüchtling oder als besitzender Mann kam; doch darf nicht außer
  acht gelassen werden, daß die gutsherrliche Gerichtsbarkeit, die im
  Mittelalter noch nicht bestand, allein schon genügt, um die Lage
  ungünstiger erscheinen zu lassen. Die katholische Kirche verzichtete
  den Protestanten gegenüber ebensowenig auf ihren Zehnten und auf
  die Gebühren für alle kirchlichen Amtshandlungen, wie sie es an
  Verfolgungen und Bekehrungsversuchen fehlen ließ.

Der Dreißigjährige Krieg führte dann auch zu einer neuen Belebung
der _Städtegründungen_. Zahlreiche Flugblätter der polnischen
Magnaten wurden in Schlesien verbreitet und die Protestanten zur
Ansiedelung aufgefordert. Schon ein Jahrhundert vorher, 1547, hatten
die Leszczyńskis für aus Böhmen vertriebene deutsche und tschechische
Protestanten die Stadt _Lissa_ begründet, die mit Fraustadt ein
hervorragender Sitz protestantischen Geisteslebens und durch den
Namen _Amos Comenius_, der seit 1628 hier seine bedeutendsten Werke
schrieb, weithin bekannt wurde. Diese Gründung, der Idee nach mit
den folgenden verwandt, steht aber vereinzelt da. Erst 1638 gründete
dann der Kastellan Przyjemski die Stadt _Rawitsch_. Bojanowo,
Schwersenz, Schlichtingsheim u. a. folgten. Auch in bereits bestehenden
Städten, namentlich in Fraustadt, fand ein lebhafter Zuzug statt.
Man kam ihnen auch in diesen Städten in aller Weise entgegen, denn
der Gewerbefleiß der Deutschen wurde gebührend geschätzt. Einzig
die Hauptstadt Großpolens, Posen, und Schrimm teilten sich in den
traurigen Ruhm, den protestantischen Zuzüglern das Bürgerrecht zu
verweigern und ihnen dadurch die Einwanderung zu erschweren. Schrimm,
im Mittelalter eine der bedeutendsten Städte Großpolens, sank für
immer zur Bedeutungslosigkeit herab, und auch Posen klagte: „Unsere
Stadt ist vom Schicksal so gerädert, daß ihr keine Sonne der Hoffnung
mehr leuchtet.”

_Posen_, das im Nordischen Krieg besonders schwer litt und dessen
_Kämmereidörfer_ gänzlich entvölkert waren, konnte sich auch nicht
entschließen, zu protestantischen Siedlern zu greifen, als es zu
deren Wiederbesetzung schritt. Darum haben wir hier wohl das einzige
Beispiel einer Ansiedelung süddeutscher katholischer Bauern aus der
Bamberger Gegend, die vom Jahre 1719 an vor sich ging. Parallel
damit geht auch eine schwäbische Stadtgründung, _Witkowo_, um 1740.
Im übrigen flaute die Einwanderung im 18. Jahrhundert bedeutend ab.
Doch lassen sich noch eine ganze Reihe von Dorfgründungen, bei denen
selbstverständlich wirkliche Holländer nicht mehr in Betracht kamen,
und Städtegründungen bzw. Einwanderungen in schon bestehende Städte,
sogar Verleihungen des Stadtrechts an solche neue deutsche Dörfer
nachweisen.

  Der Grund für die Abnahme ist einerseits in den veränderten
  Verhältnissen der Heimat zu suchen. Die Einwanderer waren im 17.
  Jahrhundert ja größtenteils aus Ländern gekommen, die sich im 18.
  Jahrhundert unter preußischer Herrschaft gerechter Regierung und
  wachsenden Wohlstandes erfreuten. Dann aber schreckte auch die
  zunehmende Unordnung in Polen vor einer weiteren Einwanderung ab,
  denn die bereits bestehenden Siedelungen wurden erst im Nordischen
  Kriege hart mitgenommen, und nachher setzten ihnen die inneren Kämpfe
  übel zu, die uns in dem _Streit zwischen der „Familie” und der
  „Partei”_ entgegentreten.

Nachdem nämlich unter August II. zwischen 1717 und 1733 von achtzehn
Reichstagen elf zerrissen worden, zwei ergebnislos verlaufen waren
und nur fünf zum Ziel geführt hatten, kam unter August III. außer
dem _Pazifikationsreichstag_ von 1736 überhaupt keine Tagung mehr zu
Ende. Gesetzgebung, Rechtsprechung, Finanzkontrolle, diplomatische
Verhandlungen, alles stockte. Es kam allen zum Bewußtsein, daß
es so nicht weiterginge. Dieser Einsicht verdankt wieder eine
Reihe von _Reformschriften_ ihre Entstehung -- wir haben solche
Schriften, darunter theoretisch recht wertvolle, schon aus den beiden
vorhergehenden Jahrhunderten kennen gelernt --, von denen die früheste
bedeutsame 1733 aus der Feder des Königs Stanisław _Leszczyński_
erschien: „Die freie Stimme, die die Freiheit sichert.” Unter seinem
Einfluß standen mit ihren Ideen die beiden Bischöfe Andreas und
Joseph _Załuski_. Großes Aufsehen erregte der „Brief eines polnischen
Landedelmannes an einen seiner Freunde aus einer anderen Landschaft”
(1740), der von Stanisław _Poniatowski_, dem Vater des nachmaligen
Königs, herrührte und neue Selbständigkeit des Staates forderte durch
Vermehrung des Heeres, Finanzreform, allgemeine Steuern, Hebung des
Handels und der Städte, Beschränkung des $Liberum veto$ usw. Auch der
bekannte Piarist Stanisław _Konarski_, der Schulreformer, trat als
Politiker auf den Plan mit seiner Schrift „Über eine erfolgreiche
Beratungsart” (1760-1763), die die Einführung der Majoritätsabstimmung
oder die Wahl zwischen Absolutismus und Teilung als die einzigen
Auswege bezeichnete.

Alle diese theoretischen Ratschläge traten zurück gegenüber den
praktischen _Versuchen_, die von den beiden großen Adelsparteien
unternommen wurden, den Potocki (an ihrer Spitze der Primas Theodor,
der Großkronhetman Joseph und später der Hetman Clemens Branicki),
genannt die „nationale oder patriotische Partei”, kurzweg die „Partei”,
und auf der anderen Seite den Czartoryski (an ihrer Spitze der
litauische Unterkanzler Michael, der kleinrussische Wojewode August
und ihr Schwager, der bereits erwähnte Stanisław Poniatowski). Die
Czartoryski hießen einfach die „Familie”. Aus eigener Kraft glaubte
keine von beiden Parteien dem Lande helfen zu können. Die „Familie”
lehnte sich daher an Rußland an, die „Partei”, durch Grundbesitz,
Verwandtschaft und Ruhm weit mächtiger, an Frankreich, die Türkei und
Schweden. Dabei bekämpften sie sich aus „Vaterlandsliebe” mit einer
Erbitterung und mit einer Unbedenklichkeit in der Wahl der Mittel,
die vielleicht nur in der Geschichte der italienischen Renaissance
ihresgleichen findet.

  Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen. Es verdient
  nur hervorgehoben zu werden, daß die Potocki bereits während des
  österreichisch-russischen Türkenkrieges von 1737 bis 1739 eine gegen
  den russischen Einfluß gerichtete Generalkonföderation im Verein mit
  der Türkei zustande zu bringen versuchten, daß die Czartoryski und
  der Hof aber den Reichstag zerrissen, daß umgekehrt die Pläne der
  „Familie” und des Hofes auf Beteiligung Polens an den Schlesischen
  Kriegen von der „Partei” vereitelt wurden, und daß 1749 diese
  Streitigkeiten sogar die Einsetzung des Tribunals von Petrikau
  verhinderten, das erstemal seit Einführung der Tribunale, so daß
  die Krone Polen ein ganzes Jahr lang ihres obersten Gerichtshofes
  entbehrte und die Rechtspflege ruhte.

Eine entscheidende Wendung zugunsten der Czartoryski, der
„Familie”, trat 1763 mit der Thronbesteigung _Katharinas_ II.
ein, denn der junge _Stanisław August Poniatowski_, ein
schöner und begabter, aber liederlicher junger Mann, hatte als
sächsischer Gesandter in Petersburg Gnade vor Katharinas Augen
gefunden, und Katharina versicherte die „Familie” ihrer Gunst. Sie
gingen nunmehr daran, unter Rußlands Protektion eine Konföderation
zur gewaltsamen Einführung von Reformen zu bilden. Schon lief das
Manifest, das zur Konföderation auffordern sollte, durchs Land,
schon rückten russische Truppen ein, als der am 1. Oktober 1763 zu
Dresden erfolgte Tod Augusts III. beide Parteien zum Wahlkampfe
rief.



19. Kapitel.

Die Teilungen.


Die weiteren Schicksale Polens wurden durch den Umstand beeinflußt,
daß Friedrich der Große nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges
Anschluß an Rußland suchte, um der Isolierung zu entgehen, in
die ihn die Unzuverlässigkeit seines bisherigen Bundesgenossen,
Englands, versetzt hatte. Rußland ergriff gern die Gelegenheit,
seine Bestrebungen nach einem Bündnis der nordischen Mächte
wenigstens zum Teil in die Tat umzusetzen und namentlich durch das
Zusammengehen mit Preußen jede Einmischung einer anderen Macht in
die polnischen Angelegenheiten ungefährlich zu machen. Am 11. April
1764 wurde der _russisch-preußische Defensivvertrag_ geschlossen, der
in geheimen Artikeln auch eine Verständigung über Polen enthielt.
Die Vertragschließenden verbanden sich zur Aufrechterhaltung des
freien Wahlrechts, zur Verhinderung der Einführung der Erblichkeit
der Königswürde, zur Durchführung der Gleichberechtigung der
Andersgläubigen, verständigten sich über Truppenbewegungen im Falle
einer Konföderation und über die Person des neuen Königs.

Dieser neue König sollte Stanisław August Ciołek Poniatowski sein.
Auf dem Konvokationsreichstag erschienen die Czartoryski mit einem
so starken Aufgebot von Haustruppen, daß angesichts ihrer und des in
Warschau stehenden russischen Heeres die Gegner Warschau unter Protest
verließen. So war die „Familie”, waren Rußland und Preußen Herren der
Situation. Der zur _Konföderation_ umgebildete Konvokationsreichstag
erkannte auch seitens Polens den Anspruch der russischen Herrscher
auf den Titel „Kaiser von ganz Rußland” an (was bisher ja nur seitens
Litauens geschehen war) und bestätigte Biron im Besitz Kurlands.
Dagegen lehnte er, entsprechend der Stimmung im Lande, die Garantierung
der Verfassung durch Rußland und die geforderte Gleichstellung der
Andersgläubigen ab und sah eine Reihe von Reformen vor, vor allem
unabhängige Verwaltungskommissionen für Finanz, Justiz, Kriegswesen
und Polizei mit ziemlich großem Wirkungskreise. Am 7. September 1764
erfolgte einstimmig die Wahl _Stanisław Augusts_ (1764-1795). Bis zum
10. November erkannten auch die Protestler den Gewählten als König an.
Diese letzte Krönung erfolgte nicht in Krakau, sondern in Warschau.

  Für die Person des neuen Königs war den Nachbarn maßgebend gewesen,
  daß er schwachen Charakters und nicht reich genug war, um ohne
  finanzielle Unterstützung von auswärts königlich leben zu können, daß
  durch seine Wahl die „Familie” noch enger an Rußland gefesselt und
  Preußen von der sächsischen Umklammerung befreit wurde. Die „Familie”
  ihrerseits, die sich anfangs mit dem Vorschlag, ihren Neffen zu
  wählen, nicht befreunden wollte, hatte sich für ihn entschlossen in
  derselben Hoffnung, ihn lenken zu können. Die selbständige Politik
  der „Familie” enttäuschte Rußland, und die Selbständigkeit des
  Königs, der sich eine eigene Partei bildete, enttäuschte bald genug
  beide. Doch ist anzuerkennen, daß sowohl der König, der die Lage und
  ihre Bedürfnisse sehr wohl erkannte, wie die „Familie” den guten
  Willen besaßen, ihr Land zu retten und durch Kräftigung wieder zur
  Selbständigkeit zu führen. Vor allem gingen sie nach Einsetzung
  der Verwaltungskommissionen darauf aus, das „$Liberum veto$” zu
  beschränken und womöglich ganz abzuschaffen. Auf dieser Grundlage
  hofften sie dann weitere Reformen bewerkstelligen zu können. Wenn sie
  dabei auf die Hilfe Rußlands rechneten, so hatten sie in der Tat eine
  starke Partei unter Panins Führung für sich, die Reformen auf dem
  Gebiet des Handels, der Polizei und der Justiz zulassen wollte, um an
  Polen einen leistungsfähigen Bundesgenossen zu gewinnen.

Katharina aber wollte vor der Lösung der Dissidentenfrage und Abschluß
eines Bündnisses von Reformen nichts wissen. Insbesondere war sie
gegen Abschaffung des „$Liberum veto$”, weil nur so den ihr ergebenen
Andersgläubigen aus der geforderten Gleichstellung ein Einfluß auf den
Reichstag erwachsen konnte. Ihr Gesandter Repnin proklamierte daher im
Verein mit dem preußischen Gesandten Benoit während des Reichstages
von 1766 die _Unverletzbarkeit des „$Liberum veto$”_, als der König
die Einführung der Stimmenmehrheit zunächst in Finanzangelegenheiten
vorschlug. Der Reichstag beschloß auch einstimmig, daß alle
Staatssachen durch Stimmeneinhelligkeit entschieden werden sollten.

Da aber in der _Frage der Dissidenten_ ein Beschluß nicht zu erreichen
war, eine Angelegenheit, die Katharina im Gegensatz zu Friedrich
ganz persönlich nahm, so bildete Repnin 1767 eine _evangelische
Konföderation zu Thorn_, eine _griechische zu Słuck_ und gleichzeitig
aus der Opposition 24 katholische, deren Seele der Kronreferendarius
Gabriel Podoski war. Zum Generalmarschall wurde in _Radom_ der
Schwachkopf und Säufer _Karl Radziwill_, genannt „Herrchen liebes”
($Panie Kochanku$), der Liebling des armen Adels, gewählt. Unter
den Bajonetten der russischen Truppen erklärte sich die von Repnin
schmählich hintergangene Radomer Konföderation mit allen Bischöfen
bereit, zu tun, was die Russen verlangten, insbesondere auch die
berechtigten Forderungen der Dissidenten zu gewähren und die Verfassung
durch Rußland garantieren zu lassen. Da nach dem Herkommen mit der
Bildung einer allgemeinen Konföderation die Wirksamkeit des Königs
und der Regierung aufhörte und sie sogar zur Verantwortung gezogen
werden konnten, so forderte Repnin, der den gefügiger gewordenen, wenn
auch unzuverlässigen König nicht fallen lassen durfte, die Verbindung
der Konföderation mit dem König, obwohl er vorher den Anhängern des
sächsischen Hauses gegenüber mit der Entthronung Stanisław Augusts
operiert hatte.

Der _Konföderationsreichstag_, dem der König tatsächlich beitrat,
sollte limitiert sein, er sollte sich auf die Einsetzung einer
Delegation mit Vollmacht zur Neuordnung des Staates beschränken.
Da deren senatorische Mitglieder vom „umgefallenen” König, die
Landbotenmitglieder vom von Repnin gelenkten Konföderationsmarschall zu
bestimmen waren, so mußte die Delegation zweifellos den Dissidenten
günstig zusammengesetzt werden. Rom war aber nicht müßig geblieben. In
vielen Breven und in zündenden Reden des Nunzius war der Fanatismus
aufgestachelt worden. Der hohe Klerus half in seiner Mehrzahl eifrig
bei diesem Werke. Es bildete sich eine Opposition, der vor allem die
Bischöfe Kajetan Sołtyk von Krakau und Joseph Załuski von Kijew,
der Feldhetman Wacław Rzewuski und sein Sohn Severin vorstanden.
Diese ließ Repnin kurzerhand aufheben und nach Kaluga bringen. Die
Entrüstung über diese Verletzung des Völkerrechts und der Privilegien
war ungeheuer. Aber das Mittel hatte Erfolg: die Delegation wurde
eingesetzt. Sie schloß den geforderten Vertrag mit Rußland, in dem
den Dissidenten und Nichtunierten volle Gleichstellung gewährt, die
Czartoryskischen Kommissionen (vom Konvokationsreichstag her) bis
auf die Finanzkommission aufgehoben, die freie Königswahl und das
„$Liberum veto$” aufrechterhalten und die russische Verfassungsgarantie
angenommen wurde. Der _Reichstag_ mußte am 5. März 1768 in _stummer_
_Sitzung_ die Delegationsbeschlüsse bestätigen.

  So hatte die Kurzsichtigkeit des Adels wieder einmal einen
  vernünftigen Anlauf zu Reformen verhindert und das Land, das schon
  tatsächlich unter russischer Herrschaft stand, auch rechtlich durch
  die Verfassungsgarantie den Russen ausgeliefert. Der König aber hat
  seitdem, an seinem Volke verzweifelnd, nicht mehr gegen Rußlands
  Willen zu handeln gewagt.

Noch war freilich der russische Sieg nicht entschieden, denn schon
während des Konföderationsreichstages waren Gerüchte über die Bildung
einer zweiten _Konföderation_ in Warschau verlautbart. Tatsächlich
war sie am 29. Februar 1768 in _Bar_, unfern Mohilew, unter Michael
Krasinski als Marschall und Joseph Puławski als Generalregimentarius
zusammengetreten. Ein Karmelitermönch rief zum Kampf für die Freiheit
und den Glauben auf. Die Weltgeistlichkeit folgte ihm. Andersgläubige
wurden nicht aufgenommen. Unter dem Namen „Ritter des heiligen
Kreuzes” bildete sich eine Art Ritterorden. Neben den Fanatikern aber
traten die politischen Gegner des Königs der Konföderation ebenfalls
zahlreich bei. Außer der Alleinherrschaft der katholischen Kirche und
der Erhaltung der alten Verfassung galt sie bald auch der Absetzung
des Königs. Ganz Polen sei konföderiert, berichtete der preußische
Gesandte. Man rechnete auf den Beistand der Bürgen des Olivaer und des
Karlowitzer Friedens: Österreichs, Frankreichs und Hollands, ferner der
Türkei und Sachsens.

Die Konföderierten, unter denen von Anfang an infolge der
Zusammensetzung aus verschiedenen Parteien Uneinigkeit herrschte,
waren mit ihren ersten Schritten unglücklich. Die Russen unter Apraxin
und Kretschetnikow, denen Stanisław August seine Truppen zu Hilfe
schickte, nachdem eine Mission Mokronowskis ergebnislos gewesen war,
nahmen Bar und Berdiczew, die Hauptplätze der Konföderierten, und
trieben diese in die Moldau. Gleichzeitig brach in der Ukraine eine
gegen den religiösen Fanatismus der Konföderierten gerichtete orthodoxe
Gegenbewegung aus, die _Hajdamakenbewegung_, indem die ukrainischen
Bauern im Verein mit den Saporogern (letztere auf Befehl Katharinas)
unter dem Saporoger-Sotnik Sheljesnjak und dem Sotnik der Potockischen
Leibtruppen, Honta, über Adel und Städter herfielen. Sie richteten
ein furchtbares Blutbad an. Allein bei der Einnahme von Human haben
sie über 15000 Menschen niedergemetzelt. Schließlich dämpfte der
Kronregimentarius Stępkowski mit russischer Hilfe den Aufstand, nachdem
das Ziel, die Konföderation im Südosten zu unterdrücken, erreicht war.

Dafür aber loderte der Aufstand in den anderen Landesteilen, in
Großpolen, in Krakau, in Sieradz, in Litauen um so heller empor. Die
Grausamkeiten, die in diesen Kleinkämpfen auf beiden Seiten verübt
wurden, sind so unmenschlich und greulich, daß die Feder sich
sträubt, sie zu beschreiben. Doch dauernde Erfolge erreichten die
Konföderierten auch in den anderen Wojewodschaften nicht. Inzwischen
hatten im September auch die Türken sich von Frankreich und den
Konföderierten zur Kriegserklärung gegen Rußland hinreißen lassen,
wobei sie das besorgniserregende Vorgehen Rußlands in Polen als einen
Hauptgrund angaben. Eine ganze Reihe Konföderierter, namentlich die
Gebrüder Puławski, focht im türkischen Heere. Frankreich beschränkte
sich vorläufig auf eine platonische Unterstützung durch Aufreizung
der Türken und wohlwollende Neutralität. Österreich gestattete in
Schlesien und Ungarn Zusammenkünfte der 34 Marschälle der einzelnen
Konföderationen und Errichtung der Zentralregierung der Konföderierten.
Maria Theresias Neigung, Polen zu Hilfe zu kommen, wußte Joseph II.
zu vereiteln, zumal Friedrich der Große erklärt hatte, daß er hierin
einen Kriegsfall sehen würde. Die Zusammenkunft, die Friedrich und
Joseph 1769 in Neisse hatten, führte zu einer weiteren Annäherung. Noch
im selben Jahre besetzte der eifrige junge Joseph, um alte Ansprüche
zu wahren, die früher zu Ungarn gehörige Zips mit Saatz und Neumarkt.
_Damit war der erste wirkliche Schritt zur Zerstückelung Polens getan,
nicht von den beiden Verbündeten ausgehend, sondern von der Macht, die
bisher eine Teilnahme an jenen Übereinkünften entschieden abgelehnt
hatte._

Schon mehrmals hatte Friedrich, der Katharinas Absichten sehr wohl
durchschaute, in Petersburg den Gedanken einer _Teilung_ angeregt, erst
ganz unverbindlich, dann offen, denn nur durch eine Teilung konnte
verhindert werden, daß Polen scheinbar selbständig weiter bestand,
tatsächlich aber gänzlich zu einem Trabanten Rußlands wurde. Nun
benutzte er das österreichische Vorgehen, um seine Pläne energischer
zu betreiben. In Mährisch-Neustadt kam er 1770 wiederum mit Joseph
zusammen, den die schnellen Siege der Russen im Türkenkriege mit
Besorgnis erfüllten und der vor allem den Verzicht Rußlands auf die
Moldau verlangte, wenn er nicht zum Kriege genötigt sein sollte.
Im Zusammenhang damit machte Friedrich in Petersburg klar, daß die
russischen Erwerbungen im türkisch-tatarischen Süden für Preußen und
Österreich durch polnisches Gebiet kompensiert werden müßten.

Von Frankreich, das 1770 den Konföderierten wenigstens Geldmittel
und zur Leitung eines regelrechten Krieges den General Dumouriez
gesandt hatte, war nach dem Sturz Choiseuls (gegen Ende dieses
Jahres) nichts mehr zu befürchten, denn sein Nachfolger, der Herzog
von Aiguillon, hielt sich in der polnischen Frage weit mehr zurück.
Die Konföderierten hatten sich nämlich durch ihre unkluge Politik
die Sympathien auch der unbeteiligten Monarchen verscherzt, indem
sie durch die _Interregnumsakte_ vom 9. August 1770 Stanisław August
absetzten und ihn außerdem als Eindringling, Usurpator und Tyrannen
brandmarkten. Namentlich Frankreich, das ausdrücklich entgegengesetzt
lautende Instruktionen gesandt hatte, war verletzt. Dieser törichte
Schritt trieb den König, der sich von Rußland loszumachen versucht
hatte, wieder zu Rußland zurück, und alle militärischen Anstrengungen
der Konföderierten wurden gegenüber der europäischen Stimmung
bedeutungslos. Im Gegenteil, die verzweifelten Kämpfe des Jahres 1771
(Kasimir Puławski verteidigte erfolgreich Czenstochau gegen Drewitsch,
Dumouriez wurde bei Łanekorona in der nähe von Krakau durch Suworow
und Drewitsch besiegt, Zaremba schlug den Kronfeldherrn Branicki
bei Widawa in der Nähe von Sieradz), der unerwartete Beitritt des
litauischen Großhetmans Michael Ogiński zur Konföderation (er wurde von
Suworow bei Stolowicz in Schwarzrußland geschlagen) und ein Anschlag
der Konföderierten gegen die Person Stanisław Augusts besiegten die
letzten Bedenken gegen die Teilung.

Noch versuchte Kaunitz, um der ehrlichen persönlichen Abneigung
Maria Theresias willen, eine Beteiligung Österreichs in der Weise zu
umgehen, daß er Kompensationen in Schlesien und Glatz forderte. Aber
dieses Ansinnen wies Friedrich selbstverständlich zurück. So wurden
am 6. und 11. Februar 1772 in Petersburg und Wien die _Konventionen
über die Teilung_ unterschrieben und nach längeren Verhandlungen über
die einzelnen Anteile am 5. August auch der Teilungsvertrag. Die
Okkupationsmanifeste Rußlands, Österreichs und Preußens datieren vom
5., 11. und 13. September. Den Löwenanteil der Fläche nach erhielt
Rußland: den polnischen Rest von Livland, die Wojewodschaften Witebsk
und Mstislaw, Teile von Minsk und Polozk, so daß Düna und Dnjepr die
Grenze bildeten, zusammen 108750 qkm mit 1800000 Einwohnern. Österreich
nahm das wertvollste und volkreichste Gebiet, nämlich außer der Zips
die Wojewodschaften Lemberg und Belz, die Hälfte von Krakau und
West-Podolien, zusammen 70480 qkm mit 2700000 Einwohnern. Preußen bekam
Polnisch-Preußen außer Danzig und Thorn, die ihm Rußland nicht gönnte,
und einen Teil Kujawiens, den sogenannten Netzedistrikt, zusammen 34745
qkm mit 416000 Einwohnern. Ein Reichstag sollte die Teilung bestätigen.

Vergebens suchte man die Einberufung zu hintertreiben, vergebens
wandte sich der König an die übrigen Mächte. Die Teilungsmächte
ließen ihre Truppen nur immer weiter ins Land rücken und erklärten
schließlich durch ihre Gesandten, daß eine völlige Aufteilung des
Landes bevorstehe, wenn die Zustimmung nicht bald erfolge. 32 Landtage
gingen trotzdem auseinander, ohne gewählt zu haben. Nur 102 Abgeordnete
fanden sich 1773 in Warschau ein. Um die Zerreißung des Reichstages
zu verhüten, bildete Adam Poniński eine Konföderation, der auch der
König beitrat und die mit Majoritätsbeschluß eine Deputation von 30
Mitgliedern mit unbeschränkter Vollmacht wählte. Die Beschlüsse dieser
Kommission sollte der Reichstag dann ohne Debatte annehmen.

  Die Kommission bestätigte zunächst die Teilungsverträge. Dann
  verfügte sie, daß die nach Aufhebung des Jesuitenordens (1773) dem
  Staate zugefallenen Besitztümer dieses Ordens für Unterrichtszwecke
  verwendet werden sollten. Zur Reform des Unterrichts wurde eine
  _Edukationskommission_ gewählt. Endlich wurden auf Vorschlag
  der Teilungsmächte neue Grundrechte gegeben, die alle die alten
  Schwächen der Verfassung, wie die Königswahl und das „$Liberum
  Veto$”, bestehen ließen. Als wichtigste Neuerung aber führten sie den
  Ständigen Staatsrat ein, bestehend aus 18 Senatoren und Ministern
  und 18 alle zwei Jahre durch den Reichstag gewählten Edelleuten.
  Dieser Staatsrat zerfiel in fünf Departements: der auswärtigen
  Angelegenheiten, der Polizei, des Krieges, der Justiz und der
  Finanzen, denen verantwortliche Minister vorstanden. Er hatte die
  Exekutivgewalt, während der Reichstag nicht tagte. Der König stand an
  seiner Spitze, durfte aber nicht selbständig vorgehen. (Im großen und
  ganzen handelte es sich also um die von den Czartoryski bereits auf
  dem Konvokationsreichstag eingeführten, auf Rußlands Betreiben aber
  wieder abgeschafften Verwaltungskommissionen.) Die Heeresstärke wurde
  auf 30000 Mann festgesetzt, die Befugnisse der Hetmane beschränkt,
  allgemeine Steuern ausgeschrieben. Doch wurden diese Grundrechte von
  neuem der russischen Garantie unterstellt.

Der wieder zusammengetretene _Reichstag_ nahm am 11. April 1775
trotz zahlreicher Proteste das Werk der Delegation an, worauf die
Ponińskische Konföderation sich auflöste.

  So hatte Polen ohne einen Schwertstreich fast ein Drittel seines
  Gebietes verloren, weil es unfähig gewesen war, sich innerlich zu
  festigen, weil der Hader der Parteien jeden ehrlichen Fortschritt
  unmöglich gemacht hatte. Es hatte sich selbst auf Gnade und Ungnade
  der Willkür seiner Nachbarn ausgeliefert, ein neues Beispiel für das
  alte Wort: $Par requierre de trop grande liberté chêt-on en trop
  grand servaige.$

  Diese Freiheit war nur ein Zerrbild wahrer Freiheit gewesen, weil
  sie nur den Katholiken und nur einer Oberschicht des Volkes zuteil
  wurde. Und gerade, daß sie den Andersgläubigen verwehrt blieb, gab
  den ersten Anlaß zur Einmischung der Nachbarn. Rußland nahm damals
  nur Gebiete, die von Russisch sprechenden, griechischen Katholiken
  bewohnt waren. Es blieb damit seiner Aufgabe als Nationalstaat
  und als Vormacht des griechischen Katholizismus treu. Auch vom
  militärischen Gesichtspunkte aus war diese Grenzregelung, die ihm nur
  altes russisches Land wiedergab, vernünftig. Preußen hatte nur das
  Allernotwendigste genommen, so viel, wie erforderlich war, um die
  Verbindung seiner preußischen mit seinen reichsdeutschen Besitzungen
  herzustellen. Diese Erwerbung war militärisch, wirtschaftlich
  und politisch eine Lebensfrage für das junge Königreich, auch
  wenn nicht so viele geschichtliche und nationale Gründe für die
  Erwerbung Westpreußens gesprochen hätten. Einzig die Beteiligung
  Österreichs läßt sich durch nichts motivieren als durch die Gier,
  den Gebietsumfang zu vermehren. Von der Zips abgesehen, war das von
  ihm erworbene Gebiet in keiner Weise für das Gedeihen des Staates
  notwendig. Im Gegenteil, die Karpathen bildeten die natürliche Grenze
  österreichischer Macht. Daß es darüber hinaus ging, hat ihm nicht
  zum Segen gereicht, hat seine Ostgrenze geschwächt und das Slawentum
  ausschlaggebend im Lande gemacht.

Das nächste Jahrzehnt war an politischen Ereignissen arm. Es zeigte die
guten Eigenschaften des Königs, dem es auf den Reichstagen bis ins Jahr
1784 gelang, den Widerstand der russisch gesinnten Magnatenpartei unter
Xaver Branicki, Adam Czartoryski, Ignaz und Szczęsny Potocki, Severin
Rzewuski gegen seine und des Ständigen Rates reformierende Tätigkeit
unwirksam zu machen. Es ist ein Jahrzehnt der Selbstbesinnung, das
in kultureller Beziehung beachtenswerte Erfolge zeitigte, namentlich
infolge der Tätigkeit der _Edukationskommission_, in der auch die
russenfreundliche Opposition hervorragend mitarbeitete. Diese
Kommission brachte nicht nur die Hochschulen zu Krakau und Wilna,
erstere durch die Bemühungen ihres Mitgliedes Hugo Kollątaj († 1812),
wieder in eine achtungswerte Verfassung, sie sorgte nicht nur für
die Reform der Gymnasien und für die Errichtung von Lehrerseminarien,
sondern sie gründete auch in den Städten wie auf dem Lande Pfarrschulen
und nahm sich des weiblichen und des jüdischen Bildungswesens
an. Die 1776 unter Ignaz Potocki gegründete _Gesellschaft für
Elementarschulbücher_ erwarb sich große Verdienste um die Bestrebungen
der Edukationskommission, indem sie vorzügliche Schulbücher herausgab.

  Auch auf _literarischem Gebiet_ ist ein von dem kunstliebenden König
  eifrig geförderter Aufschwung zu vermerken. Der hervorragendste
  Dichter der Zeit ist der Fürstbischof von Ermland und spätere
  Erzbischof von Gnesen, _Ignaz Krasicki_ († 1801), der Freund
  Friedrichs des Großen, unter die Klassiker der polnischen Literatur
  gezählt. Bedeutender als Historiker denn als Dichter war der Bischof
  von Smolensk, später von Łuck, _Adam Naruszewicz_ († 1796), dessen
  „Geschichte des polnischen Volkes”, seit Długosz, der erste Versuch
  einer kritischen Geschichtschreibung in Polen ist. Franz Karpiński
  († 1825) sang seine geistlichen Lieder, Stanisław Trembecki († 1812)
  spottete und Kajetan Węgerski († 1787) ahmte den Voltaire nach. Weit
  ins folgende Zeitalter hinein ragt Julian _Niemcewicz_ († 1841), dem
  an Patriotismus der „polnische Jeremias”, der Primas Woronicz von
  Warschau († 1829), gleichkommt. Unter den politischen Schriftstellern
  zeichnet sich der schon erwähnte _Kollątaj_ und Stanisław _Staszic_
  († 1826), unter den Memoirenschreibern neben Kollątaj und Niemcewicz
  noch Andreas Kitowicz († 1804) aus. Die ersten polnischen
  literarischen Zeitschriften tauchten in jenen Jahren auf. Des Staszic
  „Betrachtungen über das Leben des Johann Zamojski”, die ähnliche
  Ideen vertraten, wie seinerzeit die Schriften Konarskis, wirkten
  auf die für Reformen nunmehr weit besser vorbereitete polnische
  Gesellschaft bedeutsam ein.

Im _Verhältnis der Nachbarmächte_ zueinander hatte in jenen Jahren
eine wichtige Verschiebung stattgefunden. Nach Panins Sturz
waren die russisch-preußischen Beziehungen erkaltet, während die
russisch-österreichischen mit Rücksicht auf die Türkei und die Krim
an Wärme zunahmen. Stanisław August versuchte bei dieser Gelegenheit
mehrmals, aus seiner Isolierung herauszukommen und die Aufmerksamkeit
der heimischen Parteien auf auswärtige Ereignisse zu lenken, indem er
Katharina ein Bündnis für den Fall eines Türkenkrieges anbot. Katharina
sollte dafür gewisse Reformen garantieren. Doch kam der Vertrag, der
für Rußland keinen großen Wert hatte, so schnell nicht zustande.
_Rußland_ ging 1787 ohne Polen in den Türkenkrieg, in dem sich ihm
Österreich anschloß. _Preußen_ aber, das nach des großen Königs Tode
vollends antirussisch geworden war und eifrig an den gegen Katharina
gerichteten Plänen Englands und Hollands teilnahm, ging nun darauf aus,
die an der Donau und am Schwarzen Meer beschäftigten Gegner in Polen
zu beunruhigen. Es mußte ja darauf bedacht sein, Danzig und Thorn zu
gewinnen, die Rußland ihm versagt hatte, und versuchte zunächst auf dem
Wege friedlicher Verständigung mit Polen zu diesem Ziele zu gelangen.
Da sich aber Stanisław August in seiner Neigung, sich auf Rußland zu
stützen, mit der feindlichen Branickischen, der Hetman-Partei, traf,
so bildete sich im Lande eine neue Partei, die mit Hilfe Preußens
zu Reformen kommen wollte und sich selbst die _patriotische Partei_
nannte, an ihrer Spitze Stanisław Małachowski.

Erst Anfang 1788 antwortete Katharina auf Stanisław Augusts erneute
Anerbietungen, allerdings in einer Weise, die er nicht erwartet
hatte. Sie verbot nicht nur Reformen, sondern beschränkte auch
die zulässigen polnischen Hilfstruppen auf 12000 (der König hatte
30000 stellen wollen, um einen Vorwand zur Vermehrung des Heeres zu
bekommen). Von einem Anteil Polens an den Eroberungen war überhaupt
nicht die Rede. Die Folge der russischen Schritte war ein preußisches
Bündnisangebot, das dem am 2. Oktober 1788 eröffneten _Reichstag_, dem
berühmten _vierjährigen_, in Form einer Konföderation abgehaltenen
Reichstag, vorgelegt wurde. Des Ministers Hertzberg Gedanke war, in
dem russisch-österreichischen Kriege gegen die Türkei als Vermittler
aufzutreten, Österreich zur Herausgabe Galiziens zu zwingen, als
Lohn dafür von Polen Danzig und Thorn und einen Teil Großpolens zu
erhalten und Rußland durch Schwierigkeiten in Polen zur Annahme dieser
Änderungen gefügig zu machen.

Daher fanden die Reformer, denen auch der König beizutreten für gut
fand, bei Preußen für ihre Pläne eifrige Unterstützung. Zunächst wurde
die Erhöhung des _Sollbestandes des Heeres_ auf 100000 beschlossen und
eine Heereskommission unter den vier Hetmans eingesetzt, dann, als der
russische Gesandte Stackelberg darauf aufmerksam gemacht hatte, daß
die garantierte Verwaltungsform nicht geändert werden dürfe, auf eine
preußische Gegenerklärung hin die Reformtätigkeit in Angriff genommen.
Man nahm dem Ständigen Rat auch die auswärtigen Angelegenheiten und
hob ihn schließlich völlig auf. Die Hetmanpartei konnte zwar diese
Beschlüsse nicht hintertreiben, aber sie verhinderte die Bewilligung
genügender Steuern, so daß statt der festgesetzten 100000 Mann nur
40000, und auch diese nicht einmal genügend ausgerüstet, aufgestellt
werden konnten.

Bei den Beratungen über die _Reform der Grundrechte_ zeigte es sich
bald, daß man nicht nur mit dem Widerstande russisch Gesinnter, sondern
auch mit dem Radikalismus der von der beginnenden französischen
Revolution beeinflußten Aufklärer, in Staszic' und Kollątajs Schriften
niedergelegt, zu rechnen hatte. Um etwaigen Gegenmaßnahmen der
Opposition vorzubeugen, schlugen die Patrioten vor, die von ihnen
ausgearbeiteten 89 Reformpunkte der Gesamtheit des Adels, also den
Landtagen vorzulegen und sie erst dann in dem um die doppelte Zahl der
Abgeordneten zu verstärkenden Reichstage zu beraten. Die $sejmiki$
erklärten sich fast durchweg für die Vorschläge der Patrioten, die im
großen und ganzen der späteren Konstitution von 1791 entsprachen.

Als das geschehen war, nahm der verstärkte Reichstag die Beratungen
wieder auf. Zunächst wurde ein _Gesetz über die Landtage_ erlassen,
wonach der nicht grundbesitzende Adel von ihnen ausgeschlossen wurde,
eine Maßregel, die gegen den Einfluß der Magnaten gerichtet war.
Dann folgte das _Gesetz über die Stadtbürger_. Sie erhielten die
Rechte „$Neminem captivabimus$”, der Beteiligung am Reichstage und
des Erwerbes adliger Güter. Doch galt das Gesetz für die Mehrzahl der
Städte, nämlich für die adligen Mediatstädte, nicht.

Inzwischen erwies es sich als unmöglich, in der bisherigen Weise
über die anderen Reformen weiter zu beraten, denn es war wieder eine
Änderung der politischen Konstellation eingetreten, die Polen des
Rückhalts an Preußen beraubte. Die Erfolge der französischen Revolution
und die für Österreich bedrohlichen Siege der Russen wider die Türken
hatten nämlich Preußen und Österreich von neuem einander zugeführt. Auf
dem _Reichenbacher Kongreß_ von 1790 ließ Österreich vom Türkenkriege,
um freie Hand in Belgien zu bekommen. Ein preußisch-österreichisches
Bündnis folgte, mit dem natürlich die preußischen Austauschpläne
fielen. Es mußte suchen, Danzig auf andere Weise zu bekommen. Da es
sich in seinen Hoffnungen auf England getäuscht sah, wandte es sich
wieder Rußland zu.

Polen stand also wieder verlassen da und mußte suchen, zu einem
Abschluß der Reform zu gelangen, ehe Rußland den Türkenkrieg gewonnen
hatte und Zeit für die polnischen Angelegenheiten fand. Die Patrioten
griffen im Einverständnis mit dem König zum Staatsstreich. Sie
arbeiteten in der Stille eine Verfassung aus, die den Reichstag nur
in einer einzigen Sitzung beschäftigen sollte, und brachten sie ein,
als die meisten oppositionellen Abgeordneten sich wegen des Osterfestes
nach Hause begeben hatten. Auf diese Weise gelangte die _Verfassung
vom 3. Mai 1791_ trotz der theatralischen Opposition des Abgeordneten
Suchorzewski zur Annahme. Nur 27 Abgeordnete und ein Senator
protestierten.

  Die Hauptbestimmungen dieser Verfassung sind folgende: 1. Die
  katholische Religion ist Staatsreligion, aber alle anderen
  Bekenntnisse genießen Freiheit und Schutz. 2. Die Szlachta behält
  ihre Privilegien, aber das neue Gesetz über die Bürgerschaften wird
  bestätigt, der Bauer unter die Obhut des Gesetzes gestellt und
  seine Emanzipation durch Vertrag mit dem Grundherrn gestattet.
  3. Die gesetzgebende Gewalt übt der in Senat und Abgeordnetenkammer
  zerfallende Reichstag aus, der „immer bereit” ist, d. h. jederzeit
  zusammengerufen werden kann. Die Abgeordnetenkammer erhebt die
  Entwürfe zu Gesetzen, der Senat bestätigt sie oder stellt sie
  bis zum nächsten Reichstag zurück. Beschlußfassung erfolgt mit
  Stimmenmehrheit. „$Liberum Veto$” und Konföderationen fallen fort.
  4. Die Exekutive liegt in den Händen des Königs und des durch ihn
  ernannten, dem Reichstag verantwortlichen Staatsministeriums. Der
  König erhält die Besetzung der erledigten Stellen zurück und wird
  erster Feldherr im Kriegsfalle. 5. Die Rechtsprechung wird durch
  Gerichte erster Instanz ausgeübt, von denen die Berufung an die
  Tribunale geht. 6. Die Königswürde ist _persönlich_ erblich, nur die
  _Familie_ ist wählbar. Nach dem Ableben Stanisław Augusts geht das
  Königtum an das kursächsische Haus über. 7. Alle 25 Jahre nimmt ein
  konstituierender Reichstag eine Verfassungsrevision vor.

Friedrich Wilhelm II. erkannte diese Verfassung ebenso an, wie
Kaiser Leopold II., der sich vergebens bemühte, auch Rußland zur
Zustimmung zu bewegen. Preußen beging mit der Anerkennung eine
unverzeihliche Dummheit, da es damit ja wieder in die sächsische
Umklammerung geriet, aus der Friedrichs des Großen Zusammengehen mit
Katharina es befreit hatte. Aber Friedrich Wilhelm II. war viel zu
sehr mit Koalitionsgedanken beschäftigt, als daß er diese Überlegung
angestellt hätte. Glücklicherweise bewahrte Katharina Preußen vor den
Folgen seines Fehlers, denn sie ließ in Berlin erklären, daß sie der
sächsischen Thronfolge nicht zustimmen könne, und ging gleichzeitig
in Polen vor. Sie kündete Stanisław August den Einmarsch russischer
Truppen und eine neue Konföderation an, der der König beizutreten
hätte. In _Targowice_ in der Ukraine kam am 14. Mai 1792 diese
_Konföderation_ zustande. Ihr Ziel war die Aufrechterhaltung der
bisherigen Verfassung gegenüber der als Jakobinertum bezeichneten neuen
Konstitution. Ihr Marschall war Szczęsny Potocki, ihre Hetmane Branicki
und Rzewuski, die alten Führer der russisch gesinnten Hetmanspartei.
Gleichzeitig überschritten 64000 Russen die Grenze.

Der König schickte 15000 Mann unter dem Herzog Ludwig von Württemberg
nach Litauen, 30000 unter dem Fürsten Joseph Poniatowski, Kościuszko
und Zajączek nach der Ukraine. Während die ersten Niederlage auf
Niederlage erlitten, bestanden die letzten ehrenvoll bei Połonne,
Zieleńce und Dubienka in Wolynien, ohne allerdings etwas zu erreichen.
Erfolglos blieben auch die Gesandtschaften nach Wien und Berlin. Der
König, wieder schnell verzweifelnd, schlug deshalb Katharina vor, den
Großfürsten Konstantin als Thronfolger einzusetzen, und trat selbst der
Konföderation bei. Die Patrioten und die Führer des polnischen Heeres
begaben sich infolgedessen ins Ausland.

Doch auch dieser Schritt des Königs, der den auf eine oligarchische
Republik lossteuernden Konföderierten höchst unlieb kam, konnte
Polen nicht mehr retten. Das Einrücken der Russen bewog Preußen an
seiner Ostgrenze ebenfalls Truppen aufzustellen, um seinen Anteil
an der polnischen Beute zu sichern. Nach Vorverhandlungen zwischen
den Mächten kam am 23. Januar 1793 der russisch-preußische Vertrag
über die _zweite Teilung Polens_ zustande. Rußland nahm die Reste
der Wojewodschaften Minsk und Polozk, die Hälfte von Nowgorodek und
Brześć Litewski, den östlichen Teil von Wilna und von Wolynien, dazu
die Ukraine und Podolien, zusammen 250700 $qkm$ mit drei Millionen
Einwohnern, wieder nur Gebiete griechischen Bekenntnisses und
größtenteils auch russischer Zunge. Preußen erhielt den Rest der alten
Ordensbesitzungen zurück, Danzig, Thorn und das Dobriner Land, dazu
die Hälfte von Brześć Litewski und Rawa, die Wojewodschaften Posen,
Kalisch, Sieradz, Łęczyca, Płock, die Landschaft Wielun und die Stadt
Czenstochau, zusammen 58370 $qkm$ mit 1100000 Einwohnern. Es war
damit über das, was es zur Herstellung der strategischen Verbindung
zwischen Preußen und Schlesien brauchte und was es als von deutschen
Ansiedlern bevölkerte Erde aus nationalen Gesichtspunkten verlangen
konnte, aus Gründen der Machtpolitik nur wenig hinausgegangen. 254000
von ursprünglich 750000 $qkm$ blieben noch selbständig. Der _Reichstag
von Grodno_ mußte die Abtretung in stummer Sitzung bestätigen und sich
gleichzeitig eine Herabsetzung des Heeres auf 15000 Mann gefallen
lassen.

Nur wenige Monate blieb dieser Zustand bestehen, denn gerade die
von den Mächten befohlene Herabsetzung der Streitkräfte führte zum
Aufstand, zuerst in der Brigade des Generals Madaliński, am 24. März
1794 unter Thaddäus Kościuszko auch in Krakau. Die Vorbereitungen
hatten in Warschau in den Händen des Generals Działyński, in Sachsen
in den Händen Ignaz Potockis und Kollątajs gelegen. Kościuszkos Sieg
bei _Raclawice_ in der Nähe von Krakau beschleunigte den Aufruhr in
Warschau und Wilna, ließ von allen Seiten die Truppen ihm zuströmen.
Aber den vermehrten Truppen Rußlands und Preußens konnten die
Aufständischen nicht standhalten. Bei _Szczekociny_, unfern Kielce,
wurde Kościuszko zum Rückzug gezwungen, bei Chełm Zajączek geschlagen,
Krakau von den Preußen besetzt, Warschau von ihnen belagert. Dann
schlugen bei _Maciejowice_ an der Weichsel die Russen Kościuszko
entscheidend. Er selbst wurde verwundet und gefangen genommen. (Der
Ausruf „$Finis Poloniae$!”, den er fallend getan haben soll, ist eine
Legende.) Als schließlich Suworow die Warschauer Vorstadt Praga im
Sturm nahm, gab auch der den Aufstand leitende „Nationalrat” seine
Sache verloren und überlieferte die Hauptstadt den Russen.

Zu Petersburg wurde am 3. Januar 1795 zwischen Rußland und Österreich,
am 24. Oktober zwischen Rußland und Preußen der Vertrag über die
_dritte Teilung Polens_ geschlossen. Österreich erhielt als Ersatz für
das an Frankreich verlorene Belgien das Land zwischen dem nördlichen
Bug, der Weichsel und Pilica mit Krakau, 45922 $qkm$ mit einer Million
Einwohnern, Preußen das Land westlich davon mit Warschau, und weiter
östlich bis zum oberen Knie des Njemen, 54898 $qkm$ mit nicht ganz
einer Million Seelen, und Rußland den Rest, 111780 $qkm$ mit 1200000
Einwohnern. In Niemirow am nördlichen Bug stießen die neuen Grenzen der
drei Mächte zusammen. Stanisław August dankte in Grodno ab, wo er bis
zum Tode Katharinas lebte. 1796 wurde er nach Petersburg überführt.
Dort ist er am 12. Februar 1798 gestorben.

Polen aber war aus der Reihe der selbständigen Nationen gestrichen.



Sechstes Buch.

Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit.



20. Kapitel.

Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß.


  Die Betrachtung der polnischen Schicksale nach der Auflösung des
  Reiches gehört zwar im strengen Sinne des Wortes nicht mehr in eine
  polnische Geschichte, sondern in die Geschichte der Teilungsmächte.
  Aber da das polnische Problem noch heute alle Welt beschäftigt, so
  erscheint es nützlich, wenn wir uns wenigstens in Kürze auch über die
  Geschichte des polnischen Volkes im 19. Jahrhundert unterrichten.

Am einfachsten lagen in den neuerworbenen Landesteilen die Verhältnisse
für _Rußland_. Es hatte dort mit einer größtenteils Russisch, wenn
auch nicht Großrussisch sprechenden und griechisch-katholischen, wenn
auch zum Teil unierten Bevölkerung zu tun. Katharina bildete also neue
Gouvernements, ließ das litauische Statut als Rechtsquelle bestehen,
hielt alle drei Jahre zur Wahl der Richter und der den Verkehr der
Regierung mit den Landschaften vermittelnden Marschälle $sejmiki$ ab.
Gewaltsam griff sie nur gegen die Unierten ein, indem sie befahl, daß
alle, deren Väter 1595 zur Union übergetreten waren, zur Orthodoxie
zurückkehren müßten. Erst Paul gestattete die Neuorganisation der
unierten Kirche mit einem Erzbistum in Polozk und Bistümern in Łuck und
Brześć Litewski (1798).

_Österreich_ bildete 1772 ein besonderes Kronland unter dem Namen
Galizien und Ludomirien (nach den Städten Halicz und Wlodzimierz).
Den 1795 erworbenen Teil verleibte es unter dem Namen Westgalizien
ein. An die Spitze wurde ein Statthalter gestellt, das Land wurde in
Kreise und Distrikte mit Kreisämtern und Kreishauptleuten geteilt. 1782
wurde an Stelle des polnischen österreichisches Recht eingeführt. Die
das Josephinische Zeitalter auszeichnende Germanisierungstendenz des
straff zentralisierten österreichischen Staates wurde auch in Galizien
zur Anwendung gebracht, indem man die Richter- und Beamtenstellen
mit Deutschen besetzte. Die Gerichtssprache war anfangs lateinisch,
dann deutsch. Ebenso wurde in den verbesserten und vermehrten
Schulen die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. In _Lemberg_
verwandelte Kaiser Joseph das Lyzeum in eine _Universität_ (1784),
die Kaiser Franz 1805 zugunsten Krakaus aufhob, die dann aber 1817
von neuem eröffnet wurde. 1775 gewährte Joseph auch eine ständische
Vertretung, 1804 Franz besondere Adelsgerichte, die $Fora nobilium$.
An der dem österreichischen Recht entsprechenden Gliederung in Adel,
Bürger und Bauern und an den bäuerlichen Verhältnissen wurde nichts
geändert, nur mußte der Grundherr zur Ausübung seiner Gerichtsbarkeit
einen besonderen Justitiarius oder Mandatarius unterhalten, der dem
Kreisamt unterstellt war. Von den 214 Klöstern hob Joseph 150 auf. Den
Protestanten und Orthodoxen wurde durch das _Toleranzedikt_ von 1781
in der ganzen Monarchie bürgerliche Gleichstellung mit den Katholiken
gewährt. Die _Kolonisation mit deutschen Bauern_ wurde in großem
Umfange aufgenommen. Viele Siedelungen haben sich bis heute deutsch
erhalten.

Die von _Preußen_ 1772 übernommenen Gebiete bildeten die Provinz
Westpreußen mit dem Departement Netzedistrikt. 1793 und 1795 wurde
die Provinz Südpreußen (Großpolen, kujawische und masowische
Landesteile bis zur Weichsel), Neuostpreußen (das Land nördlich der
Weichsel) und Neuschlesien hinzuerworben. Südpreußen zerfiel in die
Kammerdepartements Posen, Kalisch und Warschau.

Überall wurde die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation „auf
preußischen Fuß gesetzt”, in des großen Königs Erwerbungen auch die
Kirchen- und Starostengüter, d. h. sie wurden gegen entsprechende
Entschädigung eingezogen und in Domänen verwandelt. In bezug auf das
materielle Recht hat Friedrich der Große gleich nach der Huldigung
mit dem die Gerichtsorganisation betreffenden Notifikationspatent
diejenigen preußischen Gesetze bezeichnet, die fortan gelten sollten,
vor allem das „verbesserte Landrecht des Königreichs Preußen” (d. h.
Ostpreußens) von 1721. Die 1799 erworbenen Landesteile aber mußten
ein Jahr auf diese Regelung warten. Erst vom 1. Januar 1794 trat das
„Allgemeine Landrecht” zunächst natürlich als subsidiäres Recht für
Südpreußen in Kraft und wurde 1795 auch auf den Rest ausgedehnt.
Die Gerichts- und Verwaltungssprache war deutsch, doch wurden den
Veröffentlichungen polnische Übersetzungen beigefügt und darauf
gesehen, daß die Beamten möglichst auch des Polnischen mächtig waren.

In Landwirtschaft und Forstwesen, in Schule und Kirche, in Bauernrecht
und Stadtverwaltung, in Wegewesen und Flußwirtschaft wurde gründlich
Ordnung geschaffen und für strenge Gerechtigkeit gesorgt. In der
Schonung der Privilegien des Adels ging man anfangs in Südpreußen
so weit, als es irgend mit den preußischen Grundsätzen vereinbar
war. Namentlich wurden dort die Kirchengüter nach schlesischem Fuße
behandelt, d. h. die Geistlichkeit blieb im Besitz der Güter und
brauchte nur 50 % des Ertrages an die Staatskasse abzuführen. Man
ging in der Rücksichtnahme so weit, daß man bei der Neubesetzung des
Gnesener Erzsitzes sogar einen Grafen von Hohenzollern gegenüber einem
Polen zurückstehen ließ. In der Gerichtsbarkeit freilich wurde auch
der Adel und die Kirche den übrigen Einwohnern gleichgestellt. Erst
nach der Beteiligung an dem Aufstand von 1795 wurde strenger verfahren,
namentlich die Einziehung von Starosteien und Kirchengütern und ihre
Umwandlung in Domänen betrieben.

  Die Verhältnisse, die Friedrich der Große teils in Westpreußen,
  besonders aber im Netzedistrikt, und der Nachfolger in den später
  erworbenen Provinzen vorfand, waren trostlos. Bromberg, die
  wichtigste Stadt, zählte nur noch 800 Einwohner. Weit schlimmer sah
  es in den übrigen Städten aus, vom platten Lande gar nicht zu reden.
  Der König, der das Land selbst bereiste, sorgte für die Urbarmachung
  und Besiedelung des Netzebruches, schuf durch den Bromberger Kanal
  und die Netzeregulierung eine Wasserstraße zwischen Oder und
  Weichsel, die schon nach zwei Jahren befahrbar war. Er sorgte in der
  ihm eigenen großzügigen Weise für Handel und Gewerbe und brachte
  dadurch z. B. Bromberg in zehn Jahren auf 2562 Einwohner außer der
  Garnison.

  Waren bereits die Westpreußen und Kujawier nicht ungern unter
  preußische Herrschaft gekommen, so brachten es die glänzenden
  Erfolge, die diese Herrschaft unter dem großen König dort erzielte,
  die Ruhe, Gerechtigkeit und Sicherheit, die dort eingezogen, dahin,
  daß 1793 nicht nur die Städter, sondern auch ein beträchtlicher
  Teil des Adels die Einverleibung in den preußischen Staat freudig
  begrüßte. Denn in Großpolen sah es ja noch trüber aus als im
  Netzedistrikt. Das platte Land glich nach des Ministers _von
  Voß_ Berichten einer Wüstenei. Von den Städten waren namentlich
  die adligen Mediatstädte kaum Dörfer zu nennen. Mielżyn hatte 37
  Feuerstellen, Mietschisko 40, Jaratschewo, das ursprünglich 72
  zählte, nur noch 31. In Grabow gab es kein einziges massives Haus
  unter 106, in Pleschen unter 226. Eine Menge von Baustellen lag
  verwüstet da. „Unter 245 hiesigen Städten verdienen kaum zehn
  diesen Namen”, berichtete Voß. Außer der blühenden Tuchmacherei der
  deutschen Städte gab es keine Industrie im Lande. Die Straßen, soweit
  es überhaupt welche gab, waren fast nicht passierbar. Je weiter
  nach Osten, desto trostloser war der wirtschaftliche Zustand. Es
  erübrigt sich, auf die Lage der bei der dritten Teilung erworbenen
  Gebiete näher einzugehen, da sie ja nicht lange bei der Krone Preußen
  verblieben. Nur so viel sei hervorgehoben, daß Warschau überraschend
  schnell einen preußischen Zuschnitt erhielt.

Wenngleich Friedrich Wilhelm II. seinem Oheim nicht zu vergleichen
war, so war der Unterschied zwischen den polnischen und den
preußischen Zuständen doch auch unter seiner Verwaltung fühlbar
genug. Waren bis 1793 im Netzedistrikt, meist noch von Friedrich,
6995 Hufen Landes, mit 6030 Feuerstellen und 43711 Seelen,
besiedelt worden, so werden die Ansetzungen in Südpreußen bis zum
Jahre 1806 immerhin noch auf 51439 Morgen Landes mit etwa 1100
Familien und 5500 Personen veranschlagt. Bei der Beurteilung der
südpreußischen Erfolge darf man übrigens nicht außer acht lassen,
daß das bereits bei der Besitzergreifung vorhandene, der Zahl nach
sehr starke Deutschtum ebenfalls gefördert und gesichert wurde,
eine Tatsache, die an Wichtigkeit den Neusiedelungen nicht
nachsteht. Die Erfolge in der Herstellung einer vernünftigen
staatlichen Ordnung im ersten Jahrzehnt des preußischen Besitzes
sind nicht zu unterschätzen, trotz der Schwierigkeiten der
allgemeinen Lage, trotz der Beunruhigung, die bis 1795 der
Kościuszkosche Aufstand und dann das Legionärwesen brachte. Sie
bildeten eine Grundlage, auf der 1815 weitergebaut werden konnte.

Die polnischen Patrioten hatten den Verlust der Unabhängigkeit nicht
sämtlich gleichmütig hingenommen, sondern suchten Hilfe bei den
Feinden der Teilungsmächte. Ein Teil begab sich nach der Türkei und
der Walachei, wo sie bewaffnete Scharen organisierten, die Mehrzahl
aber nach Frankreich, das ja die Menschenrechte auf seine Fahne
geschrieben hatte. Unter Frankreichs Schutz hoffte man ein Heer bilden
zu können, das die Selbständigkeit wiedergewann. Diesem Gedankengang
auf polnischer Seite kamen die Bedürfnisse des Directoire, kamen
vor allem auch die Pläne Bonapartes entgegen. Frankreich, das schon
ungeheure Blutsteuer gezahlt hatte, mußte jede Verstärkung seiner Heere
freudig begrüßen. So entstanden 1797 in der Lombardei und für sie die
_polnischen Legionen_ unter dem General Heinrich Dąbrowski, die bald
auf 6000 Mann anwuchsen. Damals wurde auch das Lied der Legionen,
das bekannte „Noch ist Polen nicht verloren” ($Jeszcze Polska nie
zginęła$) gedichtet. Dąbrowski hoffte, von Bonaparte die Erlaubnis
und die Möglichkeit zu erhalten, durch Österreich und Siebenbürgen
nach Galizien zu marschieren. Aber der Korse dachte gar nicht daran;
er brauchte die Polen in Italien. 2000 Mann, die von der Walachei
aus in Galizien eingefallen waren, wurden von den Österreichern
zurückgeschlagen.

  Die Legionen, die sich in Italien bei vielen Gelegenheiten
  auszeichneten, nahm Napoleon nach seiner Rückkehr aus Ägypten in
  französische Dienste. Er stellte noch eine weitere Legion unter
  Kniaziewicz auf und erhöhte die Gesamtstärke auf 15000 Mann. Aber
  er führte sie nicht nach Galizien, sondern nach San Domingo, wo der
  größte Teil dem Klima erlag (1803). Kniaziewicz hatte schon vorher
  seinen Abschied genommen, Dąbrowski eine andere Stellung erhalten. Im
  Kriege gegen Preußen und zum Schutze des Königreichs Westfalen, vor
  allem aber im Spanischen Kriege hat sich Napoleon wiederum polnischer
  Legionen bedient, die ihm blindlings Ergebenen als Kanonenfutter
  benutzend. Saragossa und Samo-Sierra (1808) sind die Ruhmestage
  dieser Legionen, die nicht zögerten, um den Preis der Befreiung
  ihres Vaterlandes andere Nationen der Knechtschaft des Korsen zu
  unterwerfen.

Aber noch von einer anderen Seite eröffnete sich Aussicht auf eine
Wiederherstellung Polens, nicht minder eigennützig genährt als seitens
Napoleons. 1801 war _Alexander_ I. Zar geworden. Ihn verband enge
Freundschaft mit dem Fürsten Adam Czartoryski, den er zum Minister
der auswärtigen Angelegenheiten und zum Kurator der Schulen in den
ehemals polnischen Landen ernannte. Seinem Charakter und seiner
Geistesrichtung entsprach es durchaus, daß er dem Fürsten Hoffnung
auf die Wiederherstellung Polens in der Form einer Personalunion mit
Rußland machte. Der Fürst schmiedete eifrig Pläne, die aber Alexander,
anderen Sinnes geworden, vereitelte, indem er mit Preußen das Bündnis
von 1805 schloß. Doch hat er den Gedanken wieder aufgenommen, sooft es
ihm in seine Politik paßte.

Aber gerade dieses preußisch-russische Bündnis brachte wenigstens einem
Teil der polnischen Wünsche die Erfüllung, denn Napoleon brauchte
eine Operationsbasis gegen Rußland. Nach dem Zusammenbruch von Jena
und Auerstädt besetzte er daher Südpreußen, richtete dort eine
polnische Verwaltung unter dem Vorsitz des Marschalls des vierjährigen
Reichstags, Małachowski, ein und forderte vor allem Soldaten und
Kriegsmaterial. Natürlich fielen Adel und Geistlichkeit ihm sofort zu,
außer im Netzedistrikt. Die preußischen Beamten wurden mißhandelt und
aus dem Lande gejagt; die Bürgermeister von Obersitzko und Gollantsch
büßten ihre Treue mit dem Tode. Der Bauer und der Bürger freilich sahen
der wiederkehrenden Adelsherrschaft mit Bangen entgegen.

Im Tilsiter Frieden mußte Preußen alle Erwerbungen aus den Teilungen,
mit Ausnahme Westpreußens, an Napoleon abtreten. Danzig wurde eine
Republik, das Białystoker Gebiet russischer Besitz. Aus den übrigen
Landschaften, einschließlich Thorns, wurde das _Großherzogtum Warschau_
(den Namen Polen vermied Napoleon auf Alexanders Wunsch stets sehr
sorgfältig) mit Warschau als Hauptstadt gebildet und dem neugebackenen
König von Sachsen zu Erb und eigen übergeben.

  Die sächsische Erbmonarchie entsprach durchaus den Bestimmungen der
  Konstitution vom 3. Mai und wurde freudig begrüßt. Die ersehnte
  Einführung dieser Konstitution blieb freilich aus. Vielmehr gab
  Napoleon in Dresden dem Großherzogtum eine Verfassung, die den
  übrigen von ihm verliehenen entsprach. Sie betonte sehr stark die
  monarchische Macht und beschränkte die Rechte des Reichstages
  gewaltig zugunsten der straff zentralistischen Regierung. Auch wurde
  nicht das alte polnische Recht wieder eingeführt, sondern der für
  die polnischen Verhältnisse wenig geeignete $Code Napoléon$. Die
  Bauern erhielten die Freiheit und die Freizügigkeit, allerdings
  ohne Anspruch auf den Acker, den sie bisher bestellt hatten, eine
  Freiheit, die ihnen nur wenig nützte. Die bisherigen Einkünfte
  Preußens aus dem Lande nahm Napoleon für sich in Anspruch. Er
  berechnete sie auf 43 Millionen Frank und trat sie 1808 in der
  Konvention von Bayonne gegen Zahlung von 20 Millionen an das
  Großherzogtum ab. Die Blutsteuer vermochte das Land zu zahlen, die
  Geldsteuer aber hat es niemals völlig erlegt.

Als 1809 Österreich nochmals den Waffengang wagte, schickte es
eine Armee unter dem Erzherzog _Ferdinand von Este_ wider das neue
Großherzogtum, um sich den Rücken freizuhalten. Ferdinand nahm
_Warschau_, wurde aber durch den Einfall der polnischen
Truppen unter dem Fürsten _Joseph Poniatowski in Galizien_, das
jener für die Franzosen besetzte, an weiterem Vordringen gehindert
und genötigt, in Galizien zu operieren. Der Schönbrunner Friede
brachte dem Großherzogtum zwar nicht die ersehnte Angliederung
ganz Galiziens, aber wenigstens den Westen, nördlich der Weichsel
bis zur Einmündung des San, mit Krakau, sowie den Kreis Zamość,
zusammen 53000 $qkm$ mit 1½ Millionen Einwohnern, so daß das
Land nunmehr 157000 $qkm$ mit 3½ Millionen Seelen umfaßte. Doch
der Imperator ließ sich dafür auch bezahlen: den früheren
Abtretungen von Staatsländereien des Großherzogtums zur Verteilung
an Napoleonische Generale folgten weitere, im Werte von 10
Millionen.

  Nach dem Österreichischen Kriege spitzten sich die Beziehungen
  zwischen Napoleon und Alexander teils wegen der Kontinentalsperre
  teils wegen Polens, der Napoleonischen Festung vor Rußlands
  Toren, so zu, daß der Krieg unvermeidlich wurde. Wieder wurden
  die Polen für die korsischen Pläne mobil gemacht, indem ihnen die
  Wiedererrichtung des Königreiches in seinem alten Umfang als möglich
  in Aussicht gestellt wurde. Napoleon forderte von den Polen, daß sie
  aus eigener Kraft ihre Freiheit wiedererkämpften und Frankreich nur
  als hilfebringende Macht betrachteten. Dementsprechend brachte das
  Großherzogtum im Jahre 1812 unter ungeheuren Anstrengungen 75000 Mann
  und 23000 Pferde auf, von denen etwa 60000 Mann mit Poniatowski sich
  der Großen Armee anschlossen.

Während diese Truppen dem Tode entgegengingen, herrschte zu Hause
patriotische Begeisterung. Es wurde ein außerordentlicher Reichstag
einberufen, der sich nach alter Sitte unter dem Marschall Adam
Czartoryski in eine Generalkonföderation, der auch der König-Großherzog
beitrat, umwandelte. Napoleon ließ alles geschehen, auch die Erneuerung
der Union in dem inzwischen von ihm besetzten Wilna. Nur gegen die
Aufnahme Galiziens in die Konföderation verwahrte er sich aus Rücksicht
auf Österreich. Um so furchtbarer war das Erwachen, als die Trümmer
der großen Armee zurückkehrten, die Kosaken auf dem Fuße folgend.
Schnell besetzten die Russen das ganze Land bis auf die festen Plätze.
Warschau wurde ihnen von den Österreichern übergeben. Poniatowski und
die Regierung flüchteten nach Petrikau, von dort nach Czenstochau,
schließlich nach Krakau. Die Regierung knüpfte 1813 auf Czartoryskis
Betreiben Verhandlungen mit Alexander an, Poniatowski aber, dessen
Streitkräfte wieder auf 16000 Mann angewachsen waren, begab sich
zu Napoleon, weil, wie er sagte, „die Ehre keinerlei Transaktionen
verträgt”. In der Völkerschlacht von Leipzig wurde er zum Marschall von
Frankreich ernannt, fand aber in den Fluten der Elster sein Ende.

Der _Wiener Kongreß_ löschte das Großherzogtum Warschau wieder von der
Landkarte und wies bei der _vierten Teilung Polens_ den drei Mächten
diejenigen Gebiete zu, die sie heute noch innehaben. Nur _Krakau_
mit der nächsten Umgebung blieb vorläufig als _Republik_ unter dem
Schutze der Nachbarn bestehen. Die Monarchen versprachen, _in Gemäßheit
ihrer Staatsformen_ den an sie fallenden ehemals polnischen Gebieten
diejenigen Institutionen zu verleihen, die jede der beteiligten
Regierungen zu gewähren _für angemessen erachten_ würde. _Die Gewährung
nationaler Selbständigkeit_ hingegen, wie von nationalistischer Seite
immer wieder behauptet wird, _ist weder von den Kongreßteilnehmern
den Teilungsmächten abverlangt, noch von diesen zugesagt worden_. Sie
behielten sich vielmehr völlige Freiheit ihrer Entschlüsse vor, wie es
ja einem _im Kriege mit Waffengewalt eroberten Lande_ gegenüber ganz
selbstverständlich war. Nur für das Großherzogtum Warschau, soweit
es an Rußland fiel, und _in dem Umfange, den der Zar festzusetzen
belieben würde_, bestimmten die Kongreßakten, daß es eine besondere
Verwaltung erhalten solle und daß es durch seine Konstitution (die
also zu gewähren war) unwiderruflich mit Rußland verbunden werde.
Die Weichselschiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Teilen
sollte frei bleiben. Der russische Anteil erhielt den Titel eines
Königreiches, der preußische den eines Großherzogtums.



21. Kapitel.

Die Aufstände.


In Galizien führte _Österreich_ im großen und ganzen wieder die
Organisation ein, die es dem Lande nach den ersten Teilungen gegeben
hatte. Auch die Landstände wurden wieder eingesetzt.

_Preußen_, das in den Rheinlanden und sächsischen Landesteilen eine
sehr viel wertvollere Entschädigung für seine Verluste im Osten
gewann, war von dem Ballast, der es zu einem halb slawischen Staate
gemacht hätte, glücklich befreit. Was in seinem Besitz blieb, war aus
militärischen Gründen unbedingt nötig, hätte unter diesem und dem
verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkte sogar noch etwas reichlicher
bemessen werden können und war vor allen Dingen bereits von einer sehr
großen Anzahl Deutscher bewohnt. Preußen stand nun vor der Frage, ob es
dem Großherzogtum eine weitgehende Autonomie auf polnisch-nationaler
Grundlage gewähren oder ob es die Eindeutschung anstreben sollte. Das
erste verbot sich schon aus Rücksicht auf die zahlreichen Deutschen.
Zu dem anderen, das sich um der Sicherheit der Grenzmark willen gebot,
konnte man sich im Zeitalter der Romantik nicht entschließen. An dieser
_Unentschiedenheit_ hat die preußische Polenpolitik bis auf Bismarck
und dann wieder unter Caprivi gekrankt, obwohl der eingeschlagene Weg
der Versöhnung sich bald als falsch erwies.

Die Politik der Schonung, die man bis 1807 verfolgt hatte, wurde auch
jetzt fortgesetzt. Oberpräsident wurde der sehr liberale Zerboni di
Sposetti, der die nötige Festigkeit vermissen ließ. Nicht genug damit
wurde noch eine Statthalterschaft eingerichtet, die der persönlich
durchaus treue Fürst Anton Radziwill erhielt. Man hoffte auf diese
Weise die Polen zu gewinnen. Aber statt dessen erfüllte man sie nur mit
Hoffnungen auf eine staatsrechtliche Sonderexistenz.

  Schon im Jahre 1817 forderten die Wortführer in Unterredungen und
  Denkschriften eine nationale Armee mit ausschließlich polnischen
  Offizieren, ein reinpolnisches Beamtentum, einen nationalen
  Provinziallandtag mit weitgehenden Rechten. Die alten Legionäre
  Dąbrowski und Kniaziewicz regten die Gründung einer geheimen
  politischen Verbindung an, die der Major Lukasinski 1819 durch
  Schaffung einer „nationalen Freimauerei” für das ganze ehemalige
  Königreich (die sogenannte „Patriotische Gesellschaft” zu Warschau)
  auch ausführte. Gleichzeitig bildeten sich andere Geheimbünde, die
  Templer, die Freien Brüder, die Polnische Burschenschaft an der
  Jagiellonischen Universität. Speziell im Posenschen suchte man auch
  die Bauern zu bewaffneter Erhebung zu gewinnen durch den Geheimbund
  der Sensenmänner ($Kosynieri$). Da erst griff die Regierung ein,
  Mitte der 20er Jahre. Aber eine Ausrottung der Geheimbünde ließ sich
  mit polizeilichen Mitteln natürlich nicht erreichen. 1823 erhielt
  Posen seinen Provinziallandtag, der von vornherein die Forderungen
  der Wortführer von 1817 vertrat.

  Der _Gebrauch der polnischen Sprache_ war anfangs so weitgehend
  gestattet worden, daß z. B. vor Gericht in den polnischen Kreisen
  der Provinz polnisch verhandelt werden _mußte_. Erst 1817 ließ die
  Regierung sich herbei, der Staatssprache Gleichberechtigung zu
  gewähren. Ähnlich stand es um die _Schulen_.

Großes ist in der Zeit bis zu den Aufständen für die _Bauern_ getan
worden. Durch Kabinettsorder von 1819 wurden die Bestimmungen des
Großherzogtums Warschau vom Jahre 1807 über die Freiheit der Bauern
außer Kraft gesetzt und der Bauernschutz des Allgemeinen Landrechts
eingeführt. Am 8. April 1823 folgte die Regulierung, und zwar in
viel einschneidenderer Weise als in den alten preußischen Provinzen.
Sie hatte zur Folge, daß der Bauer durchaus nicht zur Beteiligung
an den Aufständen zu bewegen war, trotzdem Adel und Geistlichkeit
ihr möglichstes versuchten. Dem Großgrundbesitz wurde 1821 durch
Gründung der Landschaft nach schlesischem Vorbilde geholfen. Die
Bevölkerungszunahme auf dem Lande ging infolgedessen sehr schnell vor
sich.

Weniger günstig war anfangs die Entwicklung der _Städte_, obwohl auch
sie zunahmen. In den ersten Jahren zwar, als der vom Wiener Kongreß
beschlossene freiere Handelsverkehr mit Russisch-Polen noch bestand,
hatte die Provinz als Grenzland der höheren Kultur einen regen Absatz
gewerblicher Erzeugnisse nach dem niedriger stehenden Osten. Als
aber im Königreich Polen 1823 das Prohibitiv-System des russischen
Finanzministers Grafen _Cancrin_ siegte, trat ein Rückschlag ein.
Namentlich die blühende deutsche _Tuchmacherei_ in der Provinz ging
nieder; aber auch andere Gewerbe spürten den Schlag. Ein Teil der
deutschen Handwerker, ungefähr 10000 Familien wanderten nach Polen
aus, wo mit Begünstigung der russischen Regierung die deutschen
Industriezentren, namentlich _Łodź_, entstanden. 1816 gab es im
Regierungsbezirk Posen 1586 Tuchmacher, 1866 nur noch 27, heute 6.

_Rußland_, das zu den ruthenisch-russisch-litauischen Landen auf dem
Wiener Kongreß auch noch die Hauptmasse des eigentlichen Polen bekommen
hatte, war dadurch in eine ganz andere innere Lage gekommen. Denn diese
an anarchistische Freiheit gewöhnte Bevölkerung ließ sich nur schwer
dem absolutistischen Reiche einfügen. Die _Konstitution von 1815_
hatte dem „Königreich”, zu dem nur Gebiete des Großherzogtums Warschau
geschlagen wurden, eine große Selbständigkeit belassen, namentlich eine
konstitutionelle Regierungsform, die in Rußland auf der einen Seite
Neid, auf der anderen Unwillen und Feindschaft erregte. Zum Statthalter
war nicht der von den Polen gewünschte Fürst Czartoryski, sondern der
General Zajączek ernannt worden, der, wie nicht anders möglich, unter
dem Einfluß des Großfürsten Konstantin, des Bruders des Kaisers und
Befehlshabers des polnischen Heeres, stand. Ein kaiserlicher Kommissar,
Nowosilzow, überwachte Regierung und Reichstag.

  Der Großfürst fand bei den Polen wenig Gegenliebe. Und da der
  polnische Adel entsprechend auftrat, so gewann die altrussische
  Partei bald auch das Ohr Alexanders, der ja überhaupt nach den
  Napoleonischen Kriegen gänzlich in den Gedankengängen der heiligen
  Allianz lebte. Die Szlachta forderte immer mehr, der Kaiser war immer
  weniger geneigt, etwas zu gewähren. Während Städte und Bauern sich
  der Wiederkehr geordneter Zustände und ruhiger Zeiten freuten, wuchs
  die Unzufriedenheit des Adels. Sie machte sich in der Opposition
  des Reichstages, in der Presse, in den geheimen Gesellschaften
  Luft. 1825 sah sich Alexander genötigt, die Preßfreiheit zu
  beschränken, die zweijährige Periodizität und die Öffentlichkeit der
  Reichstagsverhandlungen aufzuheben und dem Reichstag zu bedeuten,
  daß er bei Fortdauer einer derartigen Opposition überhaupt außer
  Tätigkeit gesetzt werde. Schon vorher war die „Patriotische
  Gesellschaft” mit den russischen Verschwörern, dem „Bund des
  Nordens” und dem „Bund des Südens”, in Verbindung getreten, hatte an
  Verhandlungen in Kijew teilgenommen, aber schließlich doch gezögert,
  sich dem Dekabristenaufstand anzuschließen. Ihre Führer wurden
  nach dem Fehlschlagen dieses Aufstandes verraten und vom Reichstag
  zwar abgeurteilt, aber, da die Strafen zu milde ausfielen, von der
  russischen Regierung nach Rußland überführt.

  Diese der Konstitution zuwiderlaufende Handlungsweise des neuen
  Kaisers _Nikolaus_ I. trug dazu bei, die Unruhe zu vermehren, zumal
  er auch die Statthalterschaft seit 1826 nicht mehr besetzt, sondern
  dem Großfürsten Konstantin als Militärgouverneur unbeschränkte Gewalt
  gegeben hatte. Doch war all das nur mitwirkend für den Aufstand.
  Die eigentliche Ursache ist darin zu suchen, daß die staatliche
  Selbständigkeit nicht in dem Maße zu erreichen war, wie man gehofft
  hatte. In der vom Großfürsten zu Warschau gegründeten Kadettenschule
  bildete sich unter dem Instrukteur, Leutnant Wysocki, eine neue
  _Verschwörung_ „zur Verteidigung der vergewaltigten Konstitution”
  (1828), die auch Studenten und andere junge Leute heranzog.
  Ursprünglich wollte man bei der Krönung des Zaren zum König von Polen
  im Jahre 1829 losschlagen und den Zaren ermorden, verschob aber den
  Plan, da die Umstände sich nicht als günstig erwiesen.

Die Julirevolution brachte in der Nacht des 29. November 1830 den
Aufstand, seither _Novemberaufstand_ bezeichnet, zum Ausbruch, indem
die Verschworenen das Schloß Belvedere, die Residenz des Großfürsten,
überfielen. Ein Teil der Truppen ging zu den Aufständischen über, mit
dem anderen verließ der Großfürst die Hauptstadt. Bis zum 13. Dezember
war das ganze Königreich von den geringen Streitkräften der Russen
geräumt.

An die Verwaltung hatten die jugendlichen Verschwörer natürlich nicht
gedacht. Daher nahmen Adam Czartoryski und der Finanzminister Lubecki
die Regierung in die Hand, indem sie den bestehenden Administrationsrat
unter dem Titel einer provisorischen Regierung mit ihnen genehmen
Leuten besetzten.

  Zum Befehlshaber der polnischen Truppen wurde der General Chłopicki
  ernannt. Die gemäßigten Leute an der Spitze wollten einen Ausgleich
  mit Rußland, die Demokraten aber offenen Bruch. Da Chłopicki, der
  sich im Dezember zum Diktator erklärt hatte, zu den Gemäßigten
  gehörte, die beim Reichstag kein Verständnis fanden, gab er den
  Oberbefehl wieder ab, den Michael Radziwill übernahm. Doch blieb
  Chłopicki die Seele der polnischen Operationen. Am 25. Januar 1831
  sprach der _Reichstag die Absetzung der Romanows_ aus. Namentlich
  dieser Schritt schadete den Polen bei den ausländischen Monarchen,
  bei denen sie Unterstützung suchten, ungemein. Die Sympathien der
  Völker, die sämtlich in Polenschwärmerei gerieten, waren ihnen zu
  nichts nutze. Der Reichstag ordnete auch die Regierung endgültig,
  indem er eine „National-Regierung” mit Adam Czartoryski an der Spitze
  einsetzte.

Inzwischen aber hatte Rußland genügend Truppen gesammelt und
Feldmarschall _Diebitsch_ rückte mit 120000 Mann in Polen ein, die
Aufständischen vor sich hertreibend. Am 24. und 25. Februar kam es bei
_Białołęka_ und _Grochow_ zu einer mörderlichen Schlacht, in der die
Polen über die Weichsel zurückgeworfen wurden. Chłopicki und Radziwill
entsagten weiteren Kämpfen und den Oberbefehl übernahm Skrzynecki.
Einige Erfolge, die die Polen davontrugen, hatten Aufstände auch in
Litauen und Kleinrußland zur Folge. Die zur Unterstützung Wolyniens
abgesandten Truppen wurden jedoch geschlagen und mußten über die
galizische Grenze treten. Der kleinrussische Aufstand erlosch wieder.
Erst am 26. Mai folgte ein neuer großer Schlag, die Schlacht bei
Ostrołęka, die zwar keinen entscheidenden russischen Sieg, aber doch
den Rückzug der Polen nach Warschau brachte. Im Juli wurden auch die
nach Litauen entsandten Truppen unter Giełgud besiegt. Sie mußten über
die ostpreußische Grenze treten, wo ihre Entwaffnung erfolgte.

Die Cholera räumte auf beiden Seiten schrecklich auf. Auch der
Großfürst und Diebitsch fielen ihr zum Opfer. Diebitschs Nachfolger
wurde _Paskewitsch_, der die Weichsel überschritt und auf dem linken
Ufer gegen Warschau vorrückte. Skrzynecki, der keine Schlacht annahm,
wurde des Oberbefehles entsetzt. An seine Stelle trat Dembiński, der
sich aber ebenfalls zu keiner Schlacht entschließen konnte. Während die
Russen die Hauptstadt bereits bedrohten, feierte dort die polnische
Anarchie wieder einmal ihre Orgien. Unter der Führung des „Klubs der
patriotischen Gesellschaft”, dessen Vorsitzender der Historiker Lelewel
war, und des alten Generals Krukowiecki, der nach dem Oberkommando
strebte, brach in der Nacht vom 15. zum 16. August ein Aufstand aus,
dem mehrere wegen ihrer Niederlagen im Gefängnis sitzende Generäle zum
Opfer fielen, und der die nationale Regierung zur Abdankung zwang.
Einen Tag später ernannte der Reichstag Krukowiecki zum Haupt der
Regierung. Den Oberbefehl erhielt Małachowski.

Am 6. und 7. September stürmten die Russen. Krukowiecki kapitulierte
am Morgen des 7. September gegen Gewährung einer allgemeinen Amnestie,
der Reichstag nahm die Kapitulation aber nicht an. Präsident wurde
nun Niemojewski, dem nichts übrigblieb, als in der Nacht des 7.
September auch seinerseits zu kapitulieren. Regierung, Reichstag und
Armee erhielten freien Abzug nach der Festung Modlin. Von dort wurde,
da Paskewitsch nunmehr unbedingte Unterwerfung forderte, der Rückzug
über Płock nach Preußen fortgesetzt, wo die Armee die Waffen abgab.
Am 9. und 24. Oktober übergaben sich Modlin und Zamość, die letzten
Festungen, den Russen.

  Damit erlosch der Aufstand, der ungenügend vorbereitet gewesen war
  und von vornherein an Hader im eigenen Lager gekrankt hatte. Das
  liberale Bürgertum ganz Europas beweinte das Schicksal der „edlen
  Polen”, denen die größten Dichter der Zeit gefühlvolle Lieder sangen.

Es ist selbstverständlich, daß diesem unerwarteten Ausbruch polnischer
Besinnung gegenüber _Rußland_ nunmehr mit größter Strenge vorging.
Die Amnestie wurde denen, die sich im Aufstande besonders hervorgetan
hatten, nicht gewährt. Die Konstitution von 1815 wurde durch das
„Organische Statut” vom 26. Februar 1832 ersetzt. Die Selbständigkeit
Polens wurde natürlich aufgehoben, das Heer dem russischen einverleibt.
An Stelle des Reichstags trat ein vom Kaiser ernannter, zum Teil
aus Russen bestehender Staatsrat. Paskewitsch wurde Statthalter
mit dem Administrationsrat zur Seite. Presse und Schulwesen wurde
umgestaltet und streng überwacht. Die Universitäten zu Warschau und
Wilna verfielen der Aufhebung, desgleichen die „Gesellschaft der
Freunde der Wissenschaften”, die trotz ihrer rein wissenschaftlichen
Ziele am Aufstand nicht unbeteiligt geblieben war. Die unierten
griechischen Katholiken, die sich in Litauen und Kleinrußland wieder
als unzuverlässige Untertanen des Zaren erwiesen hatten, wurden
unterdrückt. 1839 zerriß die unierte Geistlichkeit die Union durch
einen förmlichen Akt und erklärte ihre Rückkehr zur orthodoxen
Kirche. Niemand konnte mehr studieren oder Offizier werden, der nicht
des Russischen mächtig war. 1840 wurde die Kenntnis des Russischen
Vorbedingung für die Übernahme jedes öffentlichen Amtes, und 1842
folgte die Beseitigung der eigenen polnischen Münze.

  Einen Bruch der Wiener Kongreßakte vermag der objektive Beurteiler
  entgegen der polnischen Auffassung hierin nicht zu erblicken.
  Abgesehen davon, daß der Satz vom selbständigen Königreich und von
  der Konstitution niemals in die Akte hineingekommen wäre, wenn nicht
  Alexander selbst es gewünscht hätte, waren alle Verpflichtungen der
  russischen Herrscher durch den polnischen Treubruch erloschen.

  Von den Aufständischen waren viele nach Frankreich geflüchtet. Die
  Emigranten teilten sich dort in zwei Gruppen, die „Demokratische
  Gesellschaft” unter Lelewel und die Konservativen unter dem Fürsten
  Adam Czartoryski, nach dessen Palast sie sich „_Hotel Lambert_”
  benannten. Der Fürst wurde als der Repäsentant Polens betrachtet.
  Er entfaltete eine unermüdliche Agitation in der Presse, bei den
  Regierungen und Parlamenten, weil er, den Traditionen seiner Familie
  entsprechend, durch fremde Hilfe etwas zu erreichen hoffte. Die
  Demokraten hingegen bereiteten neue Erhebungen vor. Schon 1833
  versuchte der Oberst Zaliwski mit seinen „Partisanen” durch Preußen
  und Österreich in Polen einzudringen, um dort einen Aufstand zu
  erregen. Das wahnsinnige Unternehmen scheiterte aber völlig und hatte
  nur zur Folge, daß die drei Monarchen in Münchengrätz zusammenkamen,
  die Heilige Allianz erneuerten und besonders Maßnahmen gegenüber den
  polnischen Aufstandsversuchen vereinbarten.

Schon vor der Zusammenkunft hatte sich die Politik _Österreichs_ und
Preußens infolge des Aufstandes geändert. Nach Galizien wurde Erzherzog
Ferdinand von Este als Statthalter gesandt und Baron Krieg ihm als
Vizepräsident zur Seite gestellt, der nach Metternichschem System
seines Amtes waltete.

_Preußen_, das während der Unruhen seine Grenze durch eine starke
Armee unter Gneisenau geschützt hatte, erntete die Früchte seiner
bauernfreundlichen Politik: der polnische Bauer war nicht unter die
Waffen zu bringen. Im ganzen schlossen sich nur 2000 preußische
Untertanen, fast durchweg Edelleute, dem Aufstand an. Aber das
System der Nachsicht und der Zugeständnisse hatte auch in Preußen
einen Stoß erlitten. Radziwill legte 1830 sein Amt nieder und der
Statthalterposten wurde aufgehoben. Oberpräsident wurde Eduard
Heinrich von _Flottwell_, ein Ostpreuße, unter Schön ausgebildet.
Seine Amtsführung, die ¾ Jahre nach des dritten Friedrich Wilhelm Tode
ihr Ende erreichte, ist die glänzendste Zeit preußischer Verwaltung
in der Provinz Posen. Vieles, was er erstrebte und in staatsmännisch
bedeutenden Denkschriften niederlegte, hat er zwar bei der
Zentralstelle nicht durchgesetzt. Wir Heutige mühen uns in vielem noch,
seine Gedanken in die Tat umzusetzen. Aber auch was er zu Ende führen
durfte, bedeutete Erfolges genug. Im _Provinziallandtags-Abschied_ von
1832 sprach der König entschieden aus, daß er den Polen ein Vaterland
gegeben habe, in dem ihnen die Aufrechterhaltung ihrer Religion und
der Gebrauch ihrer Muttersprache _neben_ der deutschen zugesichert
sei. Mehr zu tun und ihnen einen Vorzug zu gewähren, sei nicht seine
Absicht gewesen und würde der Staatseinheit widersprechen. Der
Schriftwechsel sämtlicher Verwaltungsbehörden, auch der geistlichen und
landschaftlichen, hatte fortan deutsch zu erfolgen. 1834 wurde verfügt,
daß auch im Justizwesen polnische Schriftsätze nur noch mit deutscher
Übersetzung vorkommen durften. _Auf diese Weise war der Vorrang der
Staatssprache gesichert._

Die _Städteordnung_ von 1831 wurde nach und nach in 41 Städten der
Provinz eingeführt. Die _Landratswahl_ wurde den Kreisständen entzogen,
da die polnischen Landräte nicht nur liederlich verwaltet, sondern
auch den Aufstand unterstützt hatten. Ebenso hatten die Gutsbesitzer
von der ländlichen Ortspolizei nicht den erwarteten Gebrauch gemacht.
Infolgedessen wurde die Vogtverfassung aufgehoben und 1836 eine
Einteilung der Kreise in Distrikte vorgenommen, an deren Spitze ein
Distriktskommissar stand. Alle _Klöster_ wurden 1833 _säkularisiert_,
ihre Güter zu Schulzwecken verwendet. Den adligen _Mediatstädten_
brachte das gleiche Jahr Ablösung sämtlicher Abgaben und Lasten. Wie
sehr diese Städtepolitik in jenen Jahren dem Deutschtum zugute kam,
geht daraus hervor, daß 1840 alle Städte des Regierungsbezirks Posen
mit Ausnahme von zehn mehr deutsche Einwohner hatten als 1895. (Der
Rückschlag begann mit der Aufhebung des Einzugsgeldes und Einführung
der Gewerbefreiheit, Maßnahmen, die das polnische Landproletariat in
die Städte strömen ließen.) _Auf dem Lande_ wurde das Ablösungswerk
ebenfalls beschleunigt durchgeführt. Auch ein der späteren
Ansiedlungskommission ähnlicher Versuch wurde unternommen. Für eine
Million Taler polnische Besitzungen durfte Flottwell kaufen und an
Deutsche weiter begeben. 30 neue deutsche Rittergutsbesitzer wurden auf
diese Weise gewonnen. In dasselbe inhaltreiche Jahr 1833 fällt ferner
die _Judengesetzgebung_, die ihren Gemeinden Korporationsrechte und dem
einzelnen die Möglichkeit der Naturalisation gab, die Niederlassung in
anderen Städten und auf dem platten Lande gestattete. Dadurch ist die
heute im russischen Anteil so unheilvolle Judenfrage für die Provinz
Posen ohne Beschwerde gelöst worden.

Der Polenfreund _Friedrich Wilhelm_ IV. nötigte den hervorragenden
Oberpräsidenten, im Jahre 1841 um seine Versetzung zu bitten, indem
er durch Kabinettsorder befahl, daß künftig alle Zivilprozesse in
der Sprache des Klägers zu führen seien, also das ganze bisherige,
infolge des demonstrativen Fernbleibens der Polen vom Staatsdienst
überhaupt einzig mögliche System desavouierte. Schon vorher hatte er
den Erzbischof _Dunin_, den sein Vater wegen Widersetzlichkeit im
Mischehenstreite nach Kolberg geschickt hatte, zurückkehren lassen und
bei der Krönung in Königsberg in auffälliger Weise ausgezeichnet. Der
Dank war 1843 eine _Adresse des Provinziallandtages_, in der gesagt
wurde, _die Zumutung, daß die Polen sich als Preußen betrachten
sollten, sei eine Gefährdung der Versprechungen von 1815_. Des Königs
Wankelmut verhinderte die gebührende Antwort.

Ungestört breitete sich das Geheimbundwesen und die Agitation in
Posen aus. Anfang 1846 sollte zugleich in allen drei Anteilen ein
_neuer Aufstand_ ausbrechen, von Paris aus organisiert. Aber der zum
Führer erkorene Mierosławski wurde bei Gnesen gefangen genommen, ehe
er losschlagen konnte. Infolgedessen mißlang der ganze Aufstand, denn
die einzelnen Putsche wurden mit Leichtigkeit unterdrückt, auch in
Galizien. In Rußland fanden die Emissäre überhaupt kein Gehör.

Die einzige Folge war, daß die _Republik Krakau_, seit 1830 ein Herd
der Unruhe, aufgelöst und dem österreichischen Staate einverleibt wurde
(1846).

Des Königs Schwäche, die die Todesurteile gegen die Führer des
Aufstandsversuches unvollstreckt ließ, rächte sich bitter. Denn im
unruhigen Jahre 1848 erhielten Mierosławski und Genossen Amnestie. Sie
eilten nach Posen, wo sie den _Aufstand_ organisierten, obwohl der
König einer Deputation unter Führung des Erzbischofs Przyłuski das
Versprechen einer „_nationalen Reorganisation des Großherzogtums_”
gegeben hatte und allen noch so weitgehenden Forderungen entgegenkam.
Die preußischen Adler wurden heruntergerissen, die Kassen
beschlagnahmt, die Beamten verjagt, die Deutschen mißhandelt. Doch
aus dem Deutschtum der Provinz heraus erhob sich ein organisierter
Widerstand und der kommandierende General von Colomb hielt die Truppen
bereit. Da entsandte der König den General Willisen, der den Polen die
unglaublichsten Zugeständnisse machte: polnische Geschäftssprache,
polnische Beamte, eine Nationalarmee mit polnischen Kokarden und
selbstgewählten Offizieren. Mit Mierosławski schloß er die _Konvention
von Jarosławice_ ab, die dem Aufrührer gestattete, seine Bande in
vier Standquartieren unter den Waffen zu behalten. Das machte den
General so verachtet, daß die Kürassiere vor ihm ausspuckten und die
Deutschen in Posen ihm zu Leibe gehen wollten. Der Oberpräsident und
der kommandierende General bedeuteten ihm, daß er, der königliche
Bevollmächtigte, sofort die Provinz zu verlassen habe! An seiner Stelle
traf der General von Pfuel mit diktatorischer Vollmacht ein, der dem
Aufstand bald ein Ende machte. Mierosławski aber wurde zum zweiten Male
begnadigt!

  Die Opposition der Deutschen gegen die „nationale Reorganisation des
  Großherzogtums” hatte zur Folge, daß der König die Provinz _in eine
  westliche und eine östliche Hälfte_ schied. Die westliche sollte in
  den Deutschen Bund aufgenommen, die östliche „reorganisiert” werden.
  Damit waren wieder die Polen nicht zufrieden. Sie entfalteten eine
  lebhafte Gegenagitation, in der sogar erzbischöfliche Hirtenbriefe
  helfen mußten. Der Bundestag folgte am 2. Mai 1848 dem preußischen
  Antrage, das Reichsparlament in der Paulskirche am 27. Juni. Da
  aber die Ziehung der Grenzlinie Schwierigkeiten machte, so ist
  in die preußische Verfassung von 1848 die Teilungsabsicht nicht
  hineingekommen. Und eine der ersten Taten des neuen preußischen
  Bundestagesgesandten, _von Bismarck_, war es, daß er die
  Einverleibung in den Deutschen Bund wieder rückgängig machte, nachdem
  man sich in Berlin 1850 der Gefährlichkeit dieser Einverleibung und
  derjenigen Ost- und Westpreußens für die Großmachtstellung Preußens
  bewußt geworden war.

_Österreich_ hatte 1848 namentlich in Krakau und Lemberg mit dem
Aufstand zu kämpfen, mußte sogar beide Städte bombardieren, wurde aber
des Aufstandes ebenfalls Herr. Nur _Russisch-Polen_ war infolge der
Politik der starken Hand wieder ruhig geblieben. Dort fiel 1851 die
Zollgrenze gegen Rußland, für die neue polnische Industrie ein Schritt
von entscheidender Bedeutung, aber für den Selbständigkeitsstolz
bitter. Vergeblich hofften die Polen auf Napoleon III. und den Ausgang
des Krimkrieges, vergeblich auf die Thronbesteigung des als liberal
bekannten Alexander II. Der Pariser Friede erwähnte Polen nicht, und
als Alexander II. im Jahre 1856 zum erstenmal nach Warschau kam,
erklärte er, daß wohlgetan sei, was der Vater getan habe. Nur den
Kriegszustand hob er auf und schickte die Verbannten aus Sibirien
zurück. Immerhin entsandte er nach Paskewitschs Tode den milden Fürsten
Gortschakow als Statthalter nach Polen.

  Doch selbst diese kleinen Zugeständnisse erwiesen sich als verfehlt.
  Denn die geheimen Parteien wühlten nun um so eifriger weiter, in
  steter Verbindung mit den gesamten revolutionären Organisationen
  Europas. Sie begannen, von Gortschakow weniger befürchtend, die
  Massen durch _Demonstrationen_ einzuexerzieren, wozu sie mit Vorliebe
  Prozessionen, Begräbnisse und Gottesdienste benutzten. Am 25. Februar
  1861, am Jahrestage der Schlacht von Grochow, kam es erstmalig zu
  blutigen Konflikten. Und obwohl und vielleicht gerade weil der Zar
  dem Lande im März eine eigene Unterrichts- und Justizkommission unter
  dem angesehenen Markgrafen Alexander Wielopolski gewährte, wurde im
  April eine Versammlung der Landwirtschaftsgesellschaft wieder zu
  Demonstrationen vor dem Schlosse mißbraucht. Als die Truppen mit
  Steinen beworfen wurden, gaben sie Feuer und töteten gegen 200 Mann.
  Die gleichen Vorgänge wiederholten sich im Oktober, am Todestage
  Kościuszkos, nur wurden diesmal gegen 1700 Personen eingesperrt. Nach
  einer kurzen Diktatur des Generals Lüders schickte Alexander am 8.
  Juni 1862 seinen Bruder _Konstantin_ als _Statthalter_, dem er den
  Wielopolski als Präsidenten der Zivilverwaltung beigab, _zugleich dem
  Königreich völlige Autonomie gewährend_.

  Die Antwort auf diese edelmütige Tat waren _Mordversuche_, am 8.
  Juli gegen den Großfürsten, am 7. und 15. August gegen Wielopolski.
  Um sich von den unruhigen Elementen zu befreien, veranstaltete die
  Regierung eine Aushebung, vornehmlich der „schlecht Notierten” am 15.
  Januar 1863.

Das gab das Signal zum Ausbruch des _Januaraufstandes_
unter dem „Nationalen Zentralkomitee”, das sich als „provisorische
Nationalregierung” auftat und zu den Waffen rief. Langiewicz
wurde zum Diktator ernannt, konnte aber ebensowenig Erfolge
erzielen wie der unvermeidliche Mierosławski. Größere Ansammlungen
von Aufständischen verhinderte die Stärke der im Lande stehenden
Militärmacht, wenngleich im März bei Ponin, Kalisch und Warka die
Insurgenten Erfolge errangen. Diplomatische Noten Frankreichs,
Englands und -- Österreichs blieben wirkungslos, da _Bismarck_
sich energisch auf Rußlands Seite stellte und Gruppen an die
Grenze schickte, die die übertretenden Aufständischen abfingen.
Als an Stelle des Großfürsten Konstantin _Graf Berg_ Statthalter
geworden war und in Litauen _Murawiew_ mit gleicher Strenge
vorging, wurde der Brand bald vollends gedämpft. Der Bauernstand
hatte sich auch diesmal ferngehalten, da der Aufstand in die Zeit
der Bauernbefreiung fiel, die auch den litauischen und polnischen
Bauern den freien Besitz ihrer Anwesen brachte.



22. Kapitel.

Die Politik der friedlichen Erneuerung.


Seitdem haben die Polen auch in Rußland ihr Glück nicht mehr
in Aufständen versucht. Sie haben eingesehen, daß gegenüber so
militärgewaltigen Staaten, wie die drei Teilungsmächte es sind, mit
bewaffneter Hand Erfolge nicht erreicht werden können. Sie haben
seit 1870/71 auch die Hoffnung auf eine französische Intervention
zu ihren Gunsten verloren und den Wert englischer Sympathien
beurteilen gelernt. Sie haben endlich erkannt, daß _bei der bisherigen
sozialen Struktur des polnischen Volkes und bei der nationale Ideen
ausschließenden Unkultur der breiten Massen Fortschritte überhaupt
nicht möglich seien_. Infolgedessen hat sich die Taktik geändert.
Friedrich Wilhelms IV. Freund, Graf Eduard Raczyński, hat vielleicht
als erster diese Schwenkung ausgedrückt, indem er sagte: „_Werden
wir besser, gebildeter und wohlhabender als die Deutschen, dann sind
wir die Herren in Posen._” Diese friedliche Erneuerung, am frühesten
in Posen in die Tat umgesetzt, beherrscht seit Beendigung der
Aufstandszeit die polnische Politik auch in den anderen Anteilen. Im
Hintergrunde freilich steht, muß logischerweise nach wie vor stehen
der Gedanke an die Wiedervereinigung und Unabhängigkeit, die nur unter
Beteiligung des ganzen Volkes und nur dann erreicht werden kann, wenn
Preußen und Rußland gemeinsam in einen Krieg verwickelt werden, in
dem sie unterliegen, oder wenn sie sich gegenseitig aufreiben. Die
ungünstige Grenzführung, die einerseits die deutschen Ostseestädte
ihres natürlichen Hinterlandes beraubt, anderseits einem großen, vom
schiffbaren Weichselstrom durchflossenen Gebiete Rußlands den Zugang
zur See verwehrt, und die ferner für beide Teile lästig und gefährlich
ist, läßt ja die Möglichkeit eines blutigen Zusammenstoßes nicht
ausgeschlossen erscheinen. _Österreich_ dagegen wird schon heute nicht
mehr zu den „Erbfeinden” gerechnet.

In _Österreich_ nämlich, wo bis gegen 1860 die Politik der Strenge
herrschend blieb, trat nach Verleihung der Konstitution von 1860
und namentlich nach dem Kriege von 1866 ein Umschwung ein. Aus dem
Deutschen Bund herausgedrängt, mußte es seine deutsche Politik
aufgeben, da in der Zusammensetzung des Reichsrates nach und nach
die deutsche Majorität verschwand. Die polnische Fraktion des
Reichsrates, der Polenklub, hat sich diesen Umstand in geschickter
Weise zunutze gemacht. Er bildet das Zünglein an der Wage, indem er
je nach Bedarf mit den Slawen oder mit den Deutschen geht, so daß die
Regierung auf ein Einvernehmen mit ihm angewiesen ist. Die weitgehende
Selbstverwaltung, die den einzelnen Kronländern gewährt wurde, ist
in Galizien zu einer vollständigen Polonisierung der Schulen, der
Verwaltung und der Gerichte benutzt worden. Heute sind die Beamten
durchweg Polen. Deutsche Dienstsprache haben nur die Post und die
Armee. Abseits von der Masse der zisleithanischen Lande gelegen, von
Ungarn durch die Karpathen getrennt, ist diese Entwicklung Galiziens zu
einer einzig der Souveränität entbehrenden Autonomie auch geographisch
verständlich. Charakteristisch ist, daß gerade in diesem Lande, wo die
Polen Gelegenheit haben, ihre Begriffe von Freiheit und Menschenrechten
in die Tat umzusetzen, 200000 Deutsche mundtot gemacht sind, _über
drei Millionen_ (nach polnischer Zählung!) _Ruthenen aber_, 42,20 %
der Bevölkerung, _in einer Weise national unterdrückt werden, die den
schlimmsten russischen Methoden nichts nachgibt_.

_Rußland_ vergalt, da des wohlwollenden und liberalen Zarbefreiers
Entgegenkommen sich als verkehrt erwiesen hatte, den Aufstand von
1863 mit einer scharfen Reaktion. 1865 wurden die _Kirchengüter_ in
staatliche Verwaltung genommen, die Geistlichen auf Staatsbesoldung
gesetzt, Polen der _Erwerb von Gütern_ außer durch Erbschaft in
den neuen westrussischen Gouvernements verboten. Die _oberste
Verwaltung_ wurde 1864/66 als Kommission des russischen Reichsrates
nach Petersburg verlegt, dem Klerus, auch den Bischöfen, 1867, jeder
direkte _Verkehr mit dem Papste_ untersagt, das Russische 1869 als
alleinige _Unterrichtssprache_ in allen Schulen eingeführt. Im selbigen
Jahre folgte auch die Unterstellung des _Finanzwesens_ unter das
russische Finanzministerium, im nächsten die _Umwandlung von 300_ (von
etwa 450) _Städten_ in Dörfer, 1876 die _Einführung der russischen
Gerichte_, doch ohne die Geschworenengerichte. Die brutale Schärfe
des Generalgouverneurs _Gurko_ (1883-1894) führte 1884 zu einer
_Verschwörung_, der viele andere, auch gegen das Leben des Kaisers
Alexander III. folgten.

Eine Milderung des Systems erfolgte erst wieder unter dem Kaiser
Nikolaus II., doch hat die führende Rolle, die die Polen in den Unruhen
der letzten Jahre spielen, bewiesen, daß nur durch eine Politik der
eisernen Faust Ruhe und Ordnung im Lande wirksamer aufrechtzuerhalten
wären. In Litauen, Rot- und Kleinrußland haben die Polen aufgehört,
der führende Stand zu sein. Die _wirtschaftliche Entwicklung_ des
russischen Anteils hat, allerdings größtenteils durch deutsche,
französische und jüdische Intelligenz und mit Hilfe ausländischen
Kapitals reißende Fortschritte gemacht, so daß in ganz Rußland nur noch
der Moskauer Industriebezirk mit dem polnischen an Bedeutung wetteifern
kann. Damit hat allerdings auch ein großer Teil der breiten Masse den
Übergang von der Nationaldemokratie zur Sozialdemokratie vollzogen,
der die nationalen Führer mit Besorgnis erfüllt. Fortschritte gemacht
hat auch die _kulturelle Entwicklung_, so daß, von Finnland und den
Ostseeprovinzen abgesehen, kein Teil des russischen Reiches auf
gleicher Höhe steht. Hierauf, namentlich auf die Entwicklung des
polnischen Schrifttums im 19. Jahrhundert in allen drei Anteilen
einzugehen, ist hier nicht der Ort. Gerade die Entwicklung ihres
Schrifttums erfüllt die Polen mit berechtigtem Stolz. Den Abstand
freilich, der noch immer zwischen Posen und Russisch-Polen besteht,
vermag nur der zu ermessen, der die Verhältnisse aus eigener Anschauung
kennt.

Übrigens bilden die mehr als vier Millionen _Juden_, die in dem
Gebiete des ehemaligen polnischen Reiches zusammengedrängt sind
und in den Städten bis zu 84 % der Bevölkerung ausmachen, ein
nicht zu unterschätzendes retardierendes Moment, nicht nur für die
polnisch-nationale Entwicklung, da sie sich den sieben Millionen Polen
nicht assimilieren, sondern auch für den wirtschaftlichen Fortschritt,
da ihre Zahl für die ihnen gebotenen Erwerbsmöglichkeiten zu groß ist.

In jeder Beziehung am höchsten, auch höher als die galizische, steht
die polnische Bevölkerung in _Preußen_. Daß dem so ist, ist ein
Ruhmestitel für das Deutschtum im allgemeinen, für den preußischen
Staat im besonderen. Denn nur die Erziehung (im weitesten Sinne des
Wortes), die wir ihnen gegeben haben, hat die preußischen Untertanen
polnischer Zunge vorbildlich für die Polen der anderen Anteile gemacht.
Leider ist es aber auch uns nicht gelungen, sie zu treuen und loyalen
Staatsbürgern heranzubilden. Nicht zum wenigsten Schuld daran trägt
die schwankende Regierungspolitik, die die Polen in ihren nationalen
Aspirationen bestärkte und in den Versuchen zu ihrer Durchsetzung
kühner machte. (Was im folgenden namentlich im Hinblick auf Posen
gesagt wird, gilt größtenteils auch für die polonisierten Teile
Westpreußens.)

Wenngleich Friedrich Wilhelm den 1948er Bundestagsbeschluß wieder
aufheben ließ, so hatte er doch aus dem Aufstand nicht das
mindeste gelernt. Die _Schule_ wurde dem polnischen Klerus völlig
ausgeliefert, der sich ihrer nicht nur zur national-polnischen
Erziehung der Kinder polnischer Muttersprache, sondern auch zur
Verpolung deutscher Kinder katholischen Glaubens bediente. So
sind z. B. die „_Bamberger_” der Posener Kämmereidörfer, die vom
Anfang des 18. Jahrhunderts bis 1850 ihr Deutschtum entschieden
bewahrt hatten, unter den Augen, sogar unter Beihilfe der
Regierung durch die Schulen verpolt worden, so daß sie heute
außer dem Namen und der Tracht nichts mehr von ihrem Volkstum
bewahrt haben. Die systematische Gleichsetzung der Begriffe
_Polnisch_ und _Katholisch_, mit der dem ungebildeten Volke
gegenüber um so erfolgreicher operiert werden kann, als
nicht nur die Agitatoren, sondern auch der Klerus bis zum
Erzbischof hinauf sie benutzt, hat nicht wenig zur Verpolung der
katholischen Deutschen in allen Teilen der Provinz beigetragen.
Gleichzeitig hat diese Begriffsverwirrung aber auch dafür
gesorgt, daß heute der Pole der niederen Stände in jedem
Deutschen den Feind seines Glaubens sieht. Die Geistlichkeit ist
so weit gegangen, das Gebet in deutscher Sprache für sündhaft zu
erklären. Nur auf dieser Grundlage ist der durch eine maßlose
Agitation erregte Schulkinderstreik gegen den deutschen
Religionsunterricht im Jahre 1906 psychologisch möglich geworden.
Die bedrohten deutschen Katholiken haben sich erst um die
Jahrhundertwende zu den _Vereinen deutscher Katholiken_ in der
Provinz Posen zusammengeschlossen, die, obwohl kirchlich durchaus
einwandfrei, vom polnischen Klerus bis zum Erzbischof hinauf
eifrig bekämpft werden.

In die Zeit Friedrich Wilhelms IV. fällt auch die Begründung
(1841) und der Ausbau des „Vereins zur Unterstützung der
lernenden Jugend im Großherzogtum Posen”, nach seinem Gründer
später _Marcinkowski-Verein_ genannt. Unter national indifferenter
Maske hat er sich die Heranbildung eines polnischen Mittelstandes
zum Ziel gesetzt, indem er begabten jungen Leuten das Studium,
anderen die gewerbliche Existenz ermöglicht. Zunächst von der
Regierung blindlings und mit Eifer unterstützt, später zu stark
geworden, um ohne diese Unterstützung einzugehen, hat er sein Ziel
tatsächlich erreicht. _Der polnische Mittelstand_, der zu
Flottwells Zeiten überhaupt noch nicht vorhanden war, _ist heute
so zahlreich und wohlhabend geworden, daß er dem Adel die Führung
in der nationalen Bewegung entrissen hat._

_Bismarck_ war im ersten Jahrzehnt seines Ministeriums so mit Fragen
der auswärtigen Politik beschäftigt, daß er sich der Polenfrage
nicht widmen konnte. Erst nachdem er das neue Kaisertum aufgerichtet
hatte, wandte er sich innerpolitischen Problemen zu, zunächst dem
polnischen. Der berühmte Brief vom 7. Februar 1872 an den Minister des
Innern, Grafen Eulenburg, in dem er praktische Beweise eines Vorgehens
„_gegen die seit zehn Jahren prosperierende polnische Unterwühlung
der Fundamente des preußischen Staates_” verlangt, leitet die neue
Ära ein. Die Einführung der staatlichen an Stelle der geistlichen
_Schulaufsicht_ beseitigte 1872 den Mißbrauch, der bisher mit der
Schule betrieben worden war. In den höheren Lehranstalten wurde
als Gegenmaßregel gegen die Agitation des Klerus im selben Jahre
der _Religionsunterricht_ in deutscher Sprache eingeführt, für die
_Volksschulen_ ein Jahr später die deutsche Sprache in allen Fächern,
im Religionsunterricht aber nur in der Mittel- und Oberstufe und _nur
so weit, als die Kinder genügend des Deutschen mächtig seien_. 1886
wurde für Westpreußen, Posen und Oberschlesien die _Besetzung der
Lehrstellen_ zu einem ausschließlichen Recht des Staates erklärt, da
es sich herausgestellt hatte, daß als Lehrer polnischen Patronats
nur Nationalpolen berufen wurden. 1887 kam auch der _polnische
Sprachunterricht_ in Wegfall. Der Erzbischof _Ledochowski_ war, weil er
die nationalen Bestrebungen begünstigte, schon 1874 abgesetzt worden.
Er entsagte aber erst 1885, und sein Nachfolger wurde zum erstenmal ein
Deutscher, _Dinder_. Die massenhaft einwandernden _russischen Polen_,
die das nationale Zahlenverhältnis stark zuungunsten der Deutschen
verschoben hatten, wurden in diesem Jahre ausgewiesen.

Vielleicht keine Maßregel aber war so einschneidend wie die
Wiederaufnahme der Friderizianischen und Flottwellschen
Kolonisationspolitik durch das Gesetz vom 26. April 1886
betr. die _Beförderung deutscher Ansiedelungen_ in Westpreußen und
Posen. Denn die _Verdeutschung der Schulen ist eine zweischneidige
Waffe_, da sie die Intelligenz der polnischen Masse ungemein hebt
und die Polen, weil beide Landessprachen beherrschend, im
zweisprachigen Sprachgebiet wirtschaftlich überlegen macht.
Das Ansiedelungsgesetz aber, durch das der Staatsregierung
100 Millionen Mark zur Ansiedelung deutscher Bauern und
Landarbeiter bewilligt wurden, sichert und vermehrt den deutschen
Besitzstand, da die Ansetzungsbedingungen den Verkauf an Polen
unmöglich machen. Bis Ende 1906 hat die Ansiedelungskommission,
deren erfolgreicher Organisator von _Wittenburg_ war und deren
Fonds 1898 auf 200, 1902 auf 350 Millionen erhöht wurde,
325992 $ha$ Landes angekauft und 12415 Familien mit rund 81000
Seelen angesetzt, auch für Schulen, Kirchen, Bethäuser, Allmende,
Gemeindeeinrichtungen in mustergültiger Weise gesorgt. Die
Ansiedelungsdörfer bilden einen Schmuck des Landes. Sie mehren den
Wohlstand der Provinzen, stärken indirekt das Deutschtum der
Städte, und wenngleich die Polen durch Gründung von Landbanken und
Parzellierungsgenossenschaften eine Gegenwehr einleiteten, so
tragen sie, zwar langsam, aber sicher zur Verdeutschung des Landes
bei.

Diese Eindeutschung aber ist im Interesse der Ruhe und Sicherheit
des Staates notwendig, wie sich von neuem herausstellte, als trotz
der Erfahrungen unter Friedrich Wilhelm IV. Kaiser Wilhelm II. nach
Bismarcks Entlassung es wieder mit einer Versöhnungspolitik versuchte.
Nach Dinders Tode wurde 1892 der bisherige Abgeordnete und Sprecher der
polnischen Fraktion, Florian von _Stablewski_ († 1906), Erzbischof,
derselbe Mann, der als Jüngling an der Spitze der revolutionären
Schülerverbindungen der Provinz gestanden hatte und nur durch
Zufall der Bestrafung entgangen war. Der Unterrichtsminister Graf
Zedlitz erlaubte den Lehrern wieder, in den Schulräumen _polnischen
Privatunterricht_ zu erteilen. Sein Nachfolger Bosse fügte diesen
Unterricht sogar dem Stundenplan wieder ein. Der Abgeordnete von
Kościelski ging bei Hofe ein und aus. Mit Hilfe der Polenfraktion
wurden Militär- und Marinevorlagen durchgebracht. Es schien, als ob bei
der Stimmenverteilung im Reichstag die Polenfraktion dieselbe Stellung
erringen sollte, wie der Polenklub im österreichischen Reichsrat. _Der
polnische Mittelstand_ freilich hatte für die Feinheit dieser Politik
kein Verständnis. Die seit dem vierjährigen Reichstag uns bekannten
Gegensätze kamen zum Ausbruch, und 1893 siegte innerhalb der Fraktion
die scharf nationale demokratische Richtung über die sogenannte
„Hofpartei”. Auch die Deutschen der Provinz hatten kein Verständnis für
eine solche Politik. Nach einer Huldigungsfahrt zum Altreichskanzler
nach Varzin wurde 1894 der „_Deutsche Ostmarkenverein_”, nach den
Gründern (von Hansemann, Kennemann, von Tiedemann) von den Polen H. K.
T. Verein (daher Hakatisten) genannt, zur Zusammenfassung der Deutschen
und zur Schärfung des nationalen Gewissens der Regierung gegründet.
Die Polen, die schon lange in den „Sokoł”-(„Falke”-)Turnvereinen
eingestandenermaßen eine „nationale Miliz” organisieren, haben sich
durch die Erfolge des Ostmarkenvereins veranlaßt gesehen, 1905 durch
Gründung des _„Straż”-(„Wacht”-)Vereins_ die bisherige politische
Geheimorganisation durch die wirkungsvollere öffentliche Organisation
zu ersetzen. Auch hier sind wiederum die Geistlichen die lautesten
Rufer im Streit.

Auch der Kaiser erkannte die Undurchführbarkeit der
Versöhnungspolitik, und unter den Reichskanzlerschaften
der Fürsten _Hohenlohe_ und _Bülow_ wurden die sonderbaren
Errungenschaften der Ära Caprivi nach und nach wieder beseitigt.
Der Verlust an Vertrauen des ostmärkischen Deutschtums zur
Regierung ist allerdings nach den vielen Schwankungen nicht leicht
wieder einzubringen. Und ebensowenig ist so leicht wieder
gutzumachen, was die Polen infolge der Nachgiebigkeit der
Regierung gewonnen haben. Denn der seit Jahrzehnten straflos
gepredigte und durchgeführte _wirtschaftliche Boykott_ gegen die
Deutschen, die zahlreichen Vereine, die ausgedehnte Presse, die
Unterstützung des _polnischen Genossenschaftswesens_ durch die
billigen Gelder der preußischen Zentralgenossenschaftskasse, die
durch die staatliche Schulfürsorge ermöglichte gute Bildung, die
Zugehörigkeit zu einem blühenden Staatswesen haben aus dem
wirtschaftlich gänzlich daniederliegenden, zum größten Teil
in tierischer Stumpfheit dahinlebenden Volke, das Preußen
vor wenig mehr als 100 Jahren übernahm, ein wirtschaftlich
starkes, intelligentes Volk gemacht, in dem an Stelle des
früheren Hasses des gemeinen Mannes gegen den Adel eine
bewunderungswerte Einmütigkeit getreten ist. Dazu bringt
die polnische „Sachsengängerei” aus dem Westen, namentlich
aus Rheinland und Westfalen, viel deutsches Geld in die
Provinz, das ausschließlich den polnischen Parzellierungs- und
Kreditgenossenschaften zugute kommt.

Diese Entwicklung läßt sich natürlich nicht aufhalten, sondern
nur durch eine Gegenaktion unschädlich machen. Daher hat die
_Ära Bülow_ zur ländlichen Kolonisationsarbeit noch die
Förderung der Städte durch eine Gewerbeförderungspolitik
hinzugefügt, den sich bis 1903 Oberpräsident von _Bitter_ und
der Posener Oberbürgermeister _Witting_ mit Erfolg widmeten.
Unter dem jetzigen Oberpräsidenten von _Waldow_ sind dann auch
die Pläne in Fluß gekommen, die auf die Schaffung von der
Ansiedelungskommission entsprechenden Einrichtungen für die
Städte hinzielen. Wenn aber im Jahre 1831 die evangelische, also
überwiegend deutsche Bevölkerung der Provinz Posen 307763
Seelen, die katholische, also überwiegend polnische 674036
betrug, und wenn 1900 gegenüber 571776 Evangelischen 1280172
Katholiken gezählt wurden, wenn die Deutschen sich von 1849-1900
in der Provinz um 25,2%, die Polen aber um 51% vermehrten, so
daß auf 1000 Einwohner 1849 365 Deutsche und 635 Polen, 1900
aber 322 Deutsche und 678 Polen kamen, so sind das Zahlen, die
noch immer zu denken geben. Nur einmütige Zusammenarbeit aller
in Betracht kommenden Faktoren, nur unermüdliche Opferwilligkeit
und vor allem geduldiges Ausharren ohne Schwanken auf dem
betretenen Wege kann uns den Sieg sichern.



Sammlung Göschen

Jeder Band eleg. geb. 80 Pf.


Verzeichnis der bis jetzt erschienenen Bände.

=Abwässer. Wasser und Abwässer.= Ihre Zusammensetzung, Beurteilung u.
Untersuchung von Professor Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher d. landw.
Versuchsstation in Marburg in Hessen. Nr. 473.

=Ackerbau- und Pflanzenbaulehre= von Dr. Paul Rippert in Essen und
Ernst Langenbeck, Groß-Lichterfelde. Nr. 232.

=Agrikulturchemie I: Pflanzenernährung= von Dr. Karl Grauer. Nr. 329.

=Agrikulturchemische Kontrollwesen, Das=, v. Dr. Paul Krische in
Leopoldshall-Staßfurt. Nr. 304.

=-- Untersuchungsmethoden= von Prof. Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher der
landwirtschaftl. Versuchsstation in Marburg in Hessen. Nr. 470.

=Akustik. Theoret. Physik I: Mechanik und Akustik.= Von Dr. Gustav
Jäger, Prof. an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 19 Abbild. Nr.
76.

=-- Musikalische=, von Professor Dr. Karl L. Schäfer in Berlin. Mit 35
Abbild. Nr. 21.

=Algebra. Arithmetik und Algebra= von Dr. H. Schubert, Professor an der
Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 47.

=-- Beispielsammlung z. Arithmetik u. Algebra= v. Dr. Hermann Schubert,
Prof. a. d. Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 48.

=Algebraische Kurven= v. Eugen Beutel, Oberreallehrer in Vaihingen-Enz.
=I=: Kurvendiskussion. Mit 57 Figuren im Text. Nr. 435.

=-- -- II=: Theorie und Kurven dritter und vierter Ordnung. Mit 52
Figuren im Text. Nr. 436.

=Alpen, Die=, von Dr. Rob. Sieger, Professor an der Universität Graz.
Mit 19 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 129.

=Althochdeutsche Literatur= mit Grammatik, Übersetzung und
Erläuterungen von Th. Schauffler, Professor am Realgymnasium in Ulm.
Nr. 28.

=Alttestamentl. Religionsgeschichte= von D. Dr. Max Löhr, Professor an
der Universität Königsberg. Nr. 292.

=Amphibien. Das Tierreich III: Reptilien und Amphibien= v. Dr. Franz
Werner, Professor an der Universität Wien. Mit 48 Abbildungen. Nr. 383.

=Analyse, Techn.-Chem.=, von Dr. G. Lunge, Prof. a. d. Eidgen.
Polytechn. Schule in Zürich. Mit 16 Abb. Nr. 195.

=Analysis, Höhere, I: Differentialrechnung.= Von Dr. Frdr. Junker,
Rektor des Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 68
Figuren. Nr. 87.

=-- -- Repetitorium und Aufgabensammlung= zur Differentialrechnung von
Dr. Frdr. Junker, Rektor d. Realgymnasiums u. der Oberrealschule in
Göppingen. Mit 46 Fig. Nr. 146.

=-- -- II: Integralrechnung.= Von Dr. Friedr. Junker, Rektor des
Realgymnasiums und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 89 Figuren. Nr.
88.

=-- -- Repetitorium und Aufgabensammlung zur Integralrechnung= von Dr.
Friedr. Junker, Rektor des Realgymnasiums u. der Oberrealschule in
Göppingen. Mit 50 Fig. Nr. 147.

=-- Niedere=, von Prof. Dr. Benedikt Sporer in Ehingen. Mit 5 Fig. Nr.
53.

=Arbeiterfrage, Die gewerbliche=, von Werner Sombart, Prof. a. d.
Handelshochschule Berlin. Nr. 209.

=Arbeiterversicherung, Die=, von Prof. Dr. Alfred Manes in Berlin. Nr.
267.

=Archäologie= von Dr. Friedrich Koepp, Professor an der Universität
Münster i. W. 3 Bändchen. M. 28 Abbildungen im Text und 40 Tafeln. Nr.
538/40.

=Arithmetik u. Algebra= von Dr. Herm. Schubert, Prof. an der
Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg. Nr. 47.

=-- -- Beispielsammlung zur Arithmetik und Algebra= von Dr. Herm.
Schubert, Professor a. d. Gelehrtenschule des Johanneums in Hamburg.
Nr. 48.

=Armeepferd, Das=, und die Versorgung der modernen Heere mit Pferden
von Felix von Damnitz, General der Kavallerie z. D. und ehemal. Preuß.
Remonteinspekteur. Nr. 514.

=Armenwesen und Armenfürsorge.= Einführung in die soziale Hilfsarbeit
v. Dr. Adolf Weber, Professor an der Handelshochschule in Köln. Nr. 346.

=Ästhetik, Allgemeine=, von Prof. Dr. Max Diez, Lehrer an der Kgl.
Akademie d. bild. Künste in Stuttg. Nr. 300.

=Astronomie.= Größe, Bewegung u. Entfernung der Himmelskörper von
A. F. Möbius, neu bearbeitet von Dr. Herm. Kobold, Professor an der
Universität Kiel. I: Das Planetensystem. Mit 33 Abbildungen. Nr. 11.

=-- -- II=: Kometen, Meteore u. das Sternsystem. Mit 15 Figuren und 2
Sternkarten. Nr. 529.

=Astronomische Geographie= von Dr. Siegmund Günther, Professor an der
Technischen Hochschule in München. Mit 52 Abbildungen. Nr. 92.

=Astrophysik.= Die Beschaffenheit der Himmelskörper v. Prof. W. F.
Wislicenus. Neu bearbeitet von Dr. H. Ludendorff in Potsdam. Mit 15
Abbild. Nr. 91.

=Ätherische Öle und Riechstoffe= von Dr. F. Rochussen in Miltitz. Mit 9
Abbildungen. Nr. 446.

=Aufsatzentwürfe= von Oberstudienrat Dr. L. W. Straub, Rektor des
Eberhard-Ludwigs-Gymnas. i. Stuttgart. Nr. 17.

=Ausgleichungsrechnung nach der Methode der kleinsten Quadrate= von
Wilh. Weitbrecht, Professor der Geodäsie in Stuttgart. Mit 15 Figuren
und 2 Tafeln. Nr. 302.

=Außereuropäische Erdteile, Länderkunde der=, von Dr. Franz Heiderich,
Professor an der Exportakademie in Wien. Mit 11 Textkärtchen und
Profilen. Nr. 63.

=Australien. Landeskunde u. Wirtschaftsgeographie des Festlandes
Australien= von Dr. Kurt Hassert, Professor der Geographie an der
Handels-Hochschule in Köln. Mit 8 Abb., 6 graph. Tabellen u. 1 Karte.
Nr. 319.

=Autogenes Schweiß- und Schneidverfahren= von Ingenieur Hans Niese in
Kiel. Mit 30 Figuren. Nr. 499.

=Bade- u. Schwimmanstalten, Öffentliche=, v. Dr. Karl Wolff,
Stadt-Oberbaur., Hannover. M. 50 Fig. Nr. 380.

=Baden. Badische Geschichte= von Dr. Karl Brunner, Prof. am Gymnasium
in Pforzheim und Privatdozent der Geschichte an der Technischen
Hochschule in Karlsruhe. Nr. 230.

=-- Landeskunde von Baden= von Prof. Dr. O. Kienitz i. Karlsruhe. Mit
Profil., Abbild. und 1 Karte. Nr. 199.

=Bahnhöfe. Hochbauten der Bahnhöfe= von Eisenbahnbauinspektor C.
Schwab, Vorstand d. Kgl. E.-Hochbausektion Stuttgart II. =I=:
Empfangsgebäude. Nebengebäude. Güterschuppen. Lokomotivschuppen. Mit 91
Abbildungen. Nr. 515.

=Balkanstaaten. Geschichte d. christlichen Balkanstaaten= (Bulgarien,
Serbien, Rumänien, Montenegro, Griechenland) von Dr. K. Roth in
Kempten. Nr. 331.

=Bankwesen. Technik des Bankwesens= von Dr. Walter Conrad, stellvert.
Vorsteher der statist. Abteilung der Reichsbank in Berlin. Nr. 484.

=Bauführung.= Kurzgefaßtes Handbuch über das Wesen der Bauführung von
Architekt Emil Beutinger, Assistent an der Technischen Hochschule in
Darmstadt. M. 25 Fig. u. 11 Tabell. Nr. 399.

=Baukunst, Die, des Abendlandes= v. Dr. K. Schäfer, Assist. a.
Gewerbemuseum, Bremen. M. 22 Abb. Nr. 74.

=-- des Schulhauses= von Prof. Dr.-Ing. Ernst Vetterlein in Darmstadt.
I: Das Schulhaus. Mit 38 Abb. Nr. 443.

-- -- II: Die Schulräume -- Die Nebenanlagen. Mit 31 Abbild. Nr. 444.
=Bausteine. Die Industrie der künstlichen Bausteine und des Mörtels=
von Dr. G. Rauter in Charlottenburg. Mit 12 Tafeln. Nr. 234.

=Baustoffkunde, Die,= v. Prof. H. Haberstroh, Oberl. a. d. Herzogl.
Baugewerkschule Holzminden. M. 36 Abb. Nr. 506.

=Bayern. Bayerische Geschichte= von Dr. Hans Ockel in Augsburg. Nr. 160.

=-- Landeskunde des Königreichs Bayern= v. Dr. W. Götz, Prof. a. d.
Kgl. Techn. Hochschule München. Mit Profilen, Abb. u. 1 Karte. Nr. 176.

=Beschwerderecht. Das Disziplinar- und Beschwerderecht für Heer u.
Marine= von Dr. Max Ernst Mayer. Prof. a. d. Univ. Straßburg i. E. Nr.
517.

=Betriebskraft, Die zweckmäßigste=, von Friedrich Barth, Oberingenieur
in Nürnberg. I. Teil: Einleitung. Dampfkraftanlagen. Verschied.
Kraftmaschinen. Mit 27 Abb. Nr. 224.

-- -- II: Gas-, Wasser- u. Wind-Kraft-Anlagen. Mit 31 Abbild. Nr. 225.

-- -- III: Elektromotoren. Betriebskostentabellen. Graph. Darstell.
Wahl d. Betriebskraft. M. 27 Abb. Nr. 474.

=Bewegungsspiele= von Dr. E. Kohlrausch, Professor am Königl. Kaiser
Wilhelms-Gymnasium zu Hannover. Mit 15 Abbildungen. Nr. 96.

=Blütenpflanzen, Das System der, mit Ausschluß der Gymnospermen= von
Dr. R. Pilger, Kustos am Kgl. Botanischen Garten in Berlin-Dahlem. Mit
31 Figuren. Nr. 393.

=Bodenkunde= von Dr. P. Vageler in Königsberg i. Pr. Nr. 455.

=Brasilien. Landeskunde der Republik Brasilien= von Bel Rodolpho von
Ihering. Mit 12 Abbildungen und einer Karte. Nr. 373.

=Brauereiwesen I: Mälzerei= von Dr. Paul Dreverhoff, Direktor der
Brauer- u. Mälzerschule zu Grimma. Mit 16 Abbildungen. Nr. 303.

=Britisch-Nordamerika. Landeskunde von Britisch-Nordamerika= von Prof.
Dr. A. Oppel in Bremen. Mit 13 Abbild. u. 1 Karte. Nr. 284.

=Buchführung in einfachen und doppelten Posten= von Prof. Rob. Stern,
Oberl. der Öffentl. Handelslehranst. u. Doz. d. Handelshochschule z.
Leipzig. Mit vielen Formularen. Nr. 115.

=Buddha= von Professor Dr. Edmund Hardy. Nr. 174.

=Burgenkunde, Abriß der=, von Hofrat Dr. Otto Piper in München. Mit 30
Abbildungen. Nr. 119.

=Bürgerliches Gesetzbuch= siehe: Recht des BGB.

=Byzantinisches Reich. Geschichte des byzantinischen Reiches= von Dr.
K. Roth in Kempten. Nr. 190.

=Chemie, Allgemeine und physikalische=, von Dr. Max Rudolphi, Professor
an der Technischen Hochschule in Darmstadt. Mit 22 Figuren. Nr. 71.

=-- Analytische,= von Dr. Johannes Hoppe in München. =I=: Theorie und
Gang der Analyse. Nr. 247.

=-- -- II=: Reaktion der Metalloide und Metalle. Nr. 248.

=-- Anorganische=, von Dr. Jos. Klein in Mannheim. Nr. 37.

=-- -- Metalle= (Anorganische Chemie 2. Teil) von Dr. Oskar Schmidt,
dipl. Ingenieur, Assistent a. d. Königl. Baugewerkschule in Stuttgart.
Nr. 212.

=-- -- Metalloide= (Anorganische Chemie 1. Teil) von Dr. Oskar Schmidt,
dipl. Ingenieur, Assistent a. d. Königl. Baugewerkschule in Stuttgart.
Nr. 211.

=-- Geschichte der=, v. Dr. Hugo Bauer, Assistent am chemischen
Laboratorium der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart. =I=: Von
den ältesten Zeiten bis zur Verbrennungstheorie von Lavoisier. Nr. 264.

=-- -- II=: Von Lavoisier bis zur Gegenwart. Nr. 265.

=-- der Kohlenstoffverbindungen= von Dr. Hugo Bauer, Assistent am
chem. Laboratorium der Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. =I. II=:
Aliphatische Verbindungen. 2 Teile. Nr. 191. 192.

=-- -- III=: Karbocyklische Verbindungen. Nr. 193.

=-- -- IV=: Heterocyklische Verbindungen. Nr. 194.

=-- Organische=, von Dr. Jos. Klein in Mannheim. Nr. 38.

=-- Pharmazeutische=, von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. 2
Bändchen. Nr. 543/44.

=-- Physiologische=, von Dr. med. A. Legahn in Berlin. =I=:
Assimilation. Mit 2 Tafeln. Nr. 240.

=-- -- II=: Dissimilation. M. 1 Taf. Nr. 241.

=Chemie, Toxikologische=, von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. Mit
6 Abbildungen. Nr. 465.

=Chemische Industrie, Anorganische=, von Dr. Gust. Rauter i.
Charlottenburg. =I=: Die Leblancsodaindustrie und ihre Nebenzweige. Mit
12 Taf. Nr. 205.

=-- -- II=: Salinenwesen, Kalisalze, Düngerindustrie und Verwandtes.
Mit 6 Tafeln. Nr. 206.

=-- -- III=: Anorganische chemische Präparate. Mit 6 Tafeln. Nr. 207.

=Chemische Technologie, Allgemeine=, von Dr. Gust. Rauter in
Charlottenburg. Nr. 113.

=Chemisch-Technische Analyse= von Dr. G. Lunge, Professor an der
Eidgenössischen Polytechnischen Schule in Zürich. Mit 16 Abbild. Nr.
195.

=Christlichen Literaturen des Orients, Die=, von Dr. Anton Baumstark.
=I=: Einleitung. -- Das christlich-aramäische u. d. koptische
Schrifttum. Nr. 527.

=-- -- II=: Das christl.-arab. u. das äthiop. Schrifttum. -- Das
christl. Schrifttum d. Armenier und Georgier. Nr. 528.

=Dampfkessel, Die.= Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das
Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Oberingenieur Friedrich
Barth in Nürnberg. =I=: Kesselsysteme und Feuerungen. Mit 43 Figuren.
Nr. 9.

=-- -- II=: Bau und Betrieb der Dampfkessel. Mit 57 Figuren. Nr. 521.

=Dampfmaschine, Die.= Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das
Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Friedrich Barth,
Oberingenieur in Nürnberg. Mit 48 Figuren. Nr. 8.

=Dampfturbinen, Die=, ihre Wirkungsweise und Konstruktion von Ingenieur
Herm. Wilda, Prof. a. staatl. Technikum i. Bremen. Mit 104 Abb. Nr. 274.

=Desinfektion= von Dr. M. Christian, Stabsarzt a. D. in Berlin. Mit 18
Abbildungen. Nr. 546.

=Determinanten= v. P. B. Fischer, Oberl. a. d. Oberrealsch. z.
Groß-Lichterf. Nr. 402.

=Deutsche Altertümer= von Dr. Franz Fuhse, Direktor d. städt. Museums
in Braunschweig. Mit 70 Abb. Nr. 124.

=Deutsche Fortbildungsschulwesen, Das=, nach seiner geschichtlichen
Entwicklung u. in seiner gegenwärt. Gestalt v. H. Siercks, Revisor
gewerbl. Fortbildungsschulen in Schleswig. Nr. 392.

=Deutsche Fremdwörterbuch= von Dr. Rudolf Kleinpaul in Leipzig. Nr. 273.

=Deutsche Geschichte= von Dr. F. Kurze, Prof. a. Kgl. Luisengymnas. i.
Berlin.

=I: Mittelalter= (bis 1519). Nr. 33.

=-- -- II: Zeitalter der Reformation und der Religionskriege= (1500 bis
1648). Nr. 34.

=-- -- III: Vom Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des alten
Reichs= (1648-1806). Nr. 35.

-- -- siehe auch: Quellenkunde.

=Deutsche Grammatik= und kurze Geschichte der deutschen Sprache von
Schulr. Prof. Dr. O. Lyon in Dresden. Nr. 20.

=Deutsche Handelskorrespondenz= von Professor Th. de Beaux, Officier de
l'Instruction Publique. Nr. 182.

=Deutsche Handelsrecht= von Dr. Karl Lehmann, Prof. an der Universität
Göttingen. 2 Bde. Nr. 457 u. 458.

=Deutsche Heldensage, Die=, von Dr. Otto Luitpold Jiriczek, Professor
an der Universität Würzburg. Nr. 32.

=Deutsches Kolonialrecht= von Dr. H. Edler von Hoffmann, Professor an
der Kgl. Akademie Posen. Nr. 318.

=Deutsche Kolonien. I: Togo und Kamerun= von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16
Tafeln u. 1 lithog. Karte. Nr. 441.

=-- II: Das Südseegebiet und Kiautschou= von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16
Tafeln u. 1 lithogr. Karte. Nr. 520.

=Deutsche Kulturgeschichte= von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.

=Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert.= Realkommentar zu den
Volks- u. Kunstepen u. zum Minnesang. Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher
in Freiburg i. B. =I=: Öffentliches Leben. Mit zahlreichen Abbildungen.
Nr. 93.

=-- -- II=: Privatleben. Mit zahlreichen Abbildungen. Nr. 328.

=Deutsche Literatur des 13. Jahrhunderts. Die Epigonen des höfischen
Epos.= Auswahl a. deutschen Dichtungen des 13. Jahrhunderts von Dr.
Viktor Junk, Aktuarius der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in
Wien. Nr. 289.

=Deutsche Literaturdenkmäler des 14. u. 15. Jahrhunderts.= Ausgewählt
und erläutert von Dr. Hermann Jantzen, Direktor der Königin
Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 181.

=Deutsche Literaturdenkmäler des 16. Jahrhunderts. I: Martin Luther,
Thom. Murner und das Kirchenlied des 16. Jahrhunderts.= Ausgewählt
und mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G. Berlit,
Oberlehrer am Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.

=-- -- II: Hans Sachs.= Ausgewählt u. erläutert v. Prof. Dr. J. Sahr.
Nr. 24.

=-- -- III: Von Brant bis Rollenhagen: Brant, Hutten, Fischart, sowie
Tierepos und Fabel.= Ausgewählt und erläutert von Professor Dr. Julius
Sahr. Nr. 36.

=-- des 17. und 18. Jahrhunderts= von Dr. Paul Legband in Berlin.
Erster Teil. Nr. 364.

=Deutsche Literaturgeschichte= von Dr. Max Koch, Professor an der
Universität Breslau. Nr. 31.

=-- -- der Klassikerzeit= von Carl Weitbrecht, durchgesehen und ergänzt
von Karl Berger. Nr. 161.

=-- -- des 19. Jahrhunderts= von Carl Weitbrecht, neu bearbeitet von
Dr. Rich. Weitbrecht in Wimpfen. I. II. Nr. 134. 135.

=Deutsche Mythologie. Germanische Mythologie= von Dr. Eugen Mogk, Prof.
a. d. Univers. Leipzig. Nr. 15.

=Deutschen Personennamen, Die,= v. Dr. Rud. Kleinpaul i. Leipzig. Nr.
422.

=Deutsche Poetik= von Dr. K. Borinski, Professor an der Universität
München. Nr. 40.

=Deutsche Redelehre= von Hans Probst, Gymnasialprof. in Bamberg. Nr. 61.

=Deutsche Schule, Die, im Auslande= von Hans Amrhein, Direktor der
deutschen Schule in Lüttich. Nr. 259.

=Deutsches Seerecht= v. Dr. Otto Brandis, Oberlandesgerichtsrat in
Hamburg. =I.= Allgemeine Lehren: Personen und Sachen des Seerechts. Nr.
386.

=-- -- II.= Die einzelnen seerechtlichen Schuldverhältnisse: Verträge
des Seerechts und außerordentliche Haftung. Nr. 387.

=Deutsche Stammeskunde= v. Dr. Rudolf Much, a. o. Prof. an der Univers.
Wien. Mit 2 Kart. u. 2 Taf. Nr. 126.

=Deutsches Unterrichtswesen. Geschichte des deutschen Unterrichtswesen=
v. Prof. Dr. Friedrich Seiler, Direktor des Kgl. Gymnasiums zu Luckau.
=I=: Von Anfang an bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Nr. 275.

=-- -- II=: Vom Beginn d. 19. Jahrhund. bis auf die Gegenwart. Nr. 276.

=Deutsche Urheberrecht, Das,= an literarischen, künstlerischen
und gewerblichen Schöpfungen, mit besonderer Berücksichtigung der
internationalen Verträge von Dr. Gustav Rauter, Patentanwalt in
Charlottenburg. Nr. 263.

=Deutsche Volkslied, Das=, ausgewählt und erläutert von Professor Dr.
Jul. Sahr. 2 Bändchen. Nr. 25 u. 132.

=Deutsche Wehrverfassung= von Karl Endres, Geheimer Kriegsrat und
vortrag. Rat im Kriegsministerium in München. Nr. 401.

=Deutsches Wörterbuch= v. Dr. Richard Loewe in Berlin. Nr. 64.

=Deutsche Zeitungswesen, Das=, von Dr. Robert Brunhuber in Köln a. Rh.
Nr. 400.

=Deutsches Zivilprozeßrecht= von Professor Dr. Wilhelm Kisch in
Straßburg i. E. 3 Bände. Nr. 428-430.

=Dichtungen aus mittelhochdeutscher Frühzeit.= In Auswahl mit Einltg.
u. Wörterb. herausgegeb. v. Dr. Herm. Jantzen, Direktor der Königin
Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 137.

=Dietrichepen. Kudrun und Dietrichepen.= Mit Einleitung und Wörterbuch
von Dr. O. L. Jiriczek, Professor an der Universität Würzburg. Nr. 10.

=Differentialrechnung= von Dr. Frdr. Junker, Rektor des Realgymnasiums
und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 68 Figuren. Nr. 87.

=-- Repetitorium u. Aufgabensammlung zur Differentialrechnung= von
Dr. Frdr. Junker, Rektor des Realgymnasiums u. d. Oberrealschule in
Göppingen. Mit 46 Fig. Nr. 146.

=Drogenkunde= von Rich. Dorstewitz in Leipzig und Georg Ottersbach in
Hamburg. Nr. 413.

=Druckwasser- und Druckluft-Anlagen.= Pumpen, Druckwasser- und
Druckluft-Anlagen von Dipl.-Ingen. Rudolf Vogdt, Regierungsbaum. a. D.
in Aachen. Mit 87 Fig. Nr. 290.

=Eddalieder= mit Grammatik, Übersetzung und Erläuterungen von Dr.
Wilhelm Ranisch, Gymnasial-Oberlehrer in Osnabrück. Nr. 171.

=Eisenbahnbau. Die Entwicklung des modernen Eisenbahnbaues= von
Dipl.-Ing. Alfred Birk, Eisenbahnoberingenieur a. D., v. ö. Prof. a. d.
k. k. Deutsch. Techn. Hochschule in Prag. Mit 27 Abbild. Nr. 553.

=Eisenbahnfahrzeuge= von H. Hinnenthal, Regierungsbaumeister u.
Oberingenieur in Hannover. =I=: Die Lokomotiven. Mit 89 Abbildungen im
Text und 2 Tafeln. Nr. 107.

=-- -- II=: Die Eisenbahnwagen u. Bremsen. Mit Anhang: Die
Eisenbahnfahrzeuge im Betrieb. Mit 56 Abb. im Text und 3 Tafeln. Nr.
108.

=Eisenbahnpolitik. Geschichte der deutschen Eisenbahnpolitik= von
Betriebsinspektor Dr. Edwin Kech in Karlsruhe i. B. Nr. 533.

=Eisenbetonbau, Der=, v. Reg.-Baumeist. Karl Rößle. Mit 75 Abbild. Nr.
349.

=Eisenhüttenkunde= von A. Krauß, dipl. Hütteningenieur. =I=: Das
Roheisen. Mit 17 Figuren u. 4 Tafeln. Nr. 152.

=-- -- II=: Das Schmiedeisen. Mit 25 Figuren und 5 Tafeln. Nr. 153.

=Eisenkonstruktionen im Hochbau= von Ingenieur Karl Schindler in
Meißen. Mit 115 Figuren. Nr. 322.

=Eiszeitalter, Das=, v. Dr. Emil Werth in Berlin-Wilmersdorf. Mit 17
Abbildungen und 1 Karte. Nr. 431.

=Elastizitätslehre für Ingenieure I: Grundlagen und Allgemeines über
Spannungszustände, Zylinder, Ebene Platten, Torsion, Gekrümmte Träger.=
Von Prof. Dr.-Ing. Max Enßlin an der Königl. Baugewerbeschule Stuttgart
und Privatdozent an der Techn. Hochschule Stuttgart. Mit 60 Abbild. Nr.
519.

=Elektrischen Meßinstrumente, Die=, von J. Herrmann, Professor an der
Technischen Hochschule in Stuttgart. Mit 195 Figuren. Nr. 477.

=Elektrische Telegraphie, Die=, von Dr. Lud. Rellstab. M. 19 Fig. Nr.
172.

=Elektrizität. Theoret. Physik III: Elektrizität u. Magnetismus= von
Dr. Gust. Jäger, Prof. a. d. Techn. Hochschule in Wien. Mit 33 Abb. Nr.
78.

=Elektrochemie= von Dr. Heinr. Danneel in Genf. =I=: Theoretische
Elektrochemie und ihre physikalisch-chemischen Grundlagen. Mit 16
Figuren. Nr. 252.

=-- -- II=: Experimentelle Elektrochemie, Meßmethoden, Leitfähigkeit,
Lösungen. Mit 26 Figuren. Nr. 253.

=Elektromagnet. Lichttheorie. Theoretische Physik IV:
Elektromagnetische Lichttheorie u. Elektronik= von Professor Dr. Gust.
Jäger in Wien. Mit 21 Figuren. Nr. 374.

=Elektrometallurgie= von Dr. Friedr. Regelsberger, Kaiserl.
Regierungsrat in Steglitz-Berlin. M. 16 Fig. Nr. 110.

=Elektrotechnik. Einführung i. d. moderne Gleich- u.
Wechselstromtechnik= v. J. Herrmann, Prof. d. Elektrotechnik an der
Kgl. Techn. Hochschule Stuttgart. =I=: Die physikalischen Grundlagen.
Mit 42 Fig. u. 10 Taf. Nr. 196.

=-- -- II=: Die Gleichstromtechnik. Mit 103 Figuren und 16 Tafeln. Nr.
197.

=-- -- III=: Die Wechselstromtechnik. Mit 126 Figuren und 16 Tafeln.
Nr. 198.

=-- Die Materialien des Maschinenbaues und der Elektrotechnik= v.
Ingenieur Professor Hermann Wilda in Bremen. Mit 3 Abbild. Nr. 476.

=Elsaß-Lothringen, Landeskunde, v.=, von Prof. Dr. R. Langenbeck in
Straßburg i. E. M. 11 Abb. u. 1 Karte. Nr. 215.

=Englisch-deutsches Gesprächsbuch= von Professor Dr. E. Hausknecht in
Lausanne. Nr. 424.

=Englische Geschichte= von Prof. L. Gerber, Oberlehrer in Düsseldorf.
Nr. 375.

=Englische Handelskorrespondenz= v. E. E. Whitfield, M. A., Oberlehrer
an King Edward VII Grammar School in King's Lynn. Nr. 237.

=Englische Literaturgeschichte= von Dr. Karl Weiser in Wien. Nr. 69.

=-- -- Grundzüge und Haupttypen der englischen Literaturgeschichte= von
Dr. Arnold M. M. Schröer, Prof. an der Handelshochschule in Köln. 2
Teile. Nr. 286, 287.

=Entwicklungsgeschichte der Tiere= von Dr. Johannes Meisenheimer,
Professor der Zoologie an der Universität Jena. =I=: Furchung,
Primitivanlagen, Larven, Formbildung, Embryonalhüllen. Mit 48 Fig. Nr.
378.

=-- -- II=: Organbildung. Mit 46 Fig. Nr. 379.

=Epigonen, Die, des höfischen Epos.= Auswahl aus deutschen Dichtungen
des 13. Jahrhunderts von Dr. Viktor Junk, Aktuarius der Kaiserlichen
Akademie der Wissenschaften in Wien. Nr. 289.

=Erdmagnetismus, Erdstrom, Polarlicht= von Dr. A. Nippoldt jr.,
Mitglied des Königlich Preußischen Meteorologischen Instituts in
Potsdam. Mit 14 Abbild. und 3 Tafeln. Nr. 175.

=Erdteile, Länderkunde der außereuropäischen=, von Dr. Franz Heiderich,
Professor an der Exportakademie in Wien. Mit 11 Textkärtchen und
Profilen. Nr. 63.

=Ernährung und Nahrungsmittel= v. Oberstabsarzt Professor H. Bischoff
in Berlin. Mit 4 Abbildungen. Nr. 464.

=Ethik= von Professor Dr. Thomas Achelis in Bremen. Nr. 90.

=Europa, Länderkunde von=, von Dr. Franz Heiderich, Professor an der
Exportakademie in Wien. Mit 14 Textkärtchen und Diagrammen und einer
Karte der Alpeneinteilung. Nr. 62.

=Exkursionsflora von Deutschland= zum Bestimmen der häufigeren in
Deutschland wildwachsenden Pflanzen von Dr. W. Migula, Professor an der
Forstakademie Eisenach. 2 Teile. Mit je 50 Abbildung. Nr. 268 u. 269.

=Explosivstoffe.= Einführung in die Chemie der explosiven Vorgänge von
Dr. H. Brunswig in Steglitz. Mit 6 Abbildungen und 12 Tab. Nr. 333.

=Familienrecht. Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches, Viertes Buch:
Familienrecht= von Dr. Heinrich Titze, Professor an der Universität
Göttingen. Nr. 305.

=Feldgeschütz, Das moderne=, von Oberstleutnant W. Heydenreich,
Militärlehrer an d. Militärtechn. Akademie in Berlin. =I=: Die
Entwicklung des Feldgeschützes seit Einführung des gezogenen
Infanteriegewehrs bis einschl. der Erfindung des rauchl. Pulvers, etwa
1850 bis 1890. M. 1 Abb. Nr. 306.

=-- -- II=: Die Entwicklung des heutigen Feldgeschützes auf Grund der
Erfindung des rauchlosen Pulvers, etwa 1890 bis zur Gegenwart. Mit 11
Abb. Nr. 307.

=Fernsprechwesen, Das=, von Dr. Ludwig Rellstab in Berlin. Mit 47
Figuren und 1 Tafel. Nr. 155.

=Festigkeitslehre= von W. Hauber. Diplom-Ingenieur. Mit 56 Fig. Nr. 288.

=-- Aufgabensammlung zur Festigkeitslehre mit Lösungen= von R. Haren,
Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit 42 Figuren. Nr. 491.

=Fette, Die, und Öle= sowie die Seifen- u. Kerzenfabrikat. u. d. Harze,
Lacke, Firnisse m. ihren wichtigst. Hilfsstoffen von Dr. Karl Braun
in Berlin. =I=: Einführ. in die Chemie, Besprech. einiger Salze u. d.
Fette und Öle. Nr. 335.

=-- -- II=: Die Seifenfabrikation, die Seifenanalyse und die
Kerzenfabrikation. Mit 25 Abbild. Nr. 336.

=-- -- III=: Harze, Lacke, Firnisse. Nr. 337.

=Feuerwaffen. Geschichte der gesamten Feuerwaffen bis 1850.= Die
Entwicklung der Feuerwaffen von ihrem ersten Auftreten bis zur
Einführung der gezogenen Hinterlader, unter besonderer Berücksichtigung
der Heeresbewaffnung v. Hauptmann a. D. W. Gohlke, Steglitz-Berlin. Mit
105 Abbildungen. Nr. 530.

=Finanzsysteme d. Großmächte, Die=, (Internationales Staats- u.
Gemeinde-Finanzwesen) von O. Schwarz, Geh. Oberfinanzrat in Berlin.
Zwei Bändchen. Nr. 450 und 451.

=Finanzwissenschaft= von Präsident Dr. R. van der Borght in Berlin.
=I=: Allgemeiner Teil. Nr. 148.

=-- -- II=: Besonderer Teil (Steuerlehre). Nr. 391.

=Finnisch-ugrische Sprachwissenschaft= von Dr. Josef Szinnyei, Prof. an
der Universität Budapest. Nr. 463.

=Finnland. Landeskunde des Europäischen Rußlands nebst Finnlands= von
Professor Dr. A. Philippson in Halle a. S. Nr. 359.

=Firnisse. Harze, Lacke, Firnisse= von Dr. Karl Braun in Berlin. (Fette
und Öle III.) Nr. 337.

=Fische. Das Tierreich IV: Fische= von Professor Dr. Max Rauther in
Neapel. Mit 37 Abbild. Nr. 356.

=Fischerei und Fischzucht= von Dr. Karl Eckstein, Professor an der
Forstakademie Eberswalde, Abteilungsdirigent bei der Hauptstation des
forstlichen Versuchswesens. Nr. 159.

=Flora. Exkursionsflora von Deutschland= zum Bestimmen der häufigeren
in Deutschland wildwachsenden Pflanzen von Dr. W. Migula, Prof. an der
Forstakademie Eisenach. 2 Teile. Mit je 50 Abbildungen. Nr. 268, 269.

=Forensische Psychiatrie= von Professor Dr. W. Weygandt, Direktor der
Irrenanstalt Friedrichsberg in Hamburg. Zwei Bändchen. Nr. 410 und 411.

=Forstwissenschaft= von Dr. Ad. Schwappach, Prof. a. d. Forstakademie
Eberswalde, Abteilungsdirig. bei d. Hauptstation d. forstl.
Versuchswes. Nr. 106.

=Fortbildungsschulwesen, Das deutsche=, nach seiner geschichtl.
Entwicklung und in seiner gegenwärt. Gestalt von H. Siercks, Revisor
gewerbl. Fortbildungsschulen in Schleswig. Nr. 392.

=Franken. Geschichte Frankens= von Dr. Christ. Meyer, Kgl. preuß.
Staatsarchivar a. D. in München. Nr. 434.

=Frankreich. Französische Geschichte= von Dr. R. Sternfeld, Professor
an d. Universität Berlin. Nr. 85.

=-- Landeskunde von Frankreich= v. Dr. Richard Neuse, Direktor der
Ober-Realschule in Spandau. 1. Bändchen. Mit 23 Abbild. im Text und 16
Landschaftsbildern auf 16 Tafeln. Nr. 466.

-- -- 2. Bändchen. Mit 15 Abbild. im Text, 18 Landschaftsbildern auf 16
Tafeln und einer lithogr. Karte. Nr. 467.

=Französische Handelskorrespondenz= von Professor Th. de Beaux,
Officier de l'Instruction Publique. Nr. 183.

=Fremdwort, Das, im Deutschen= von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr.
55.

=Fremdwörterbuch, Deutsches,= von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr.
273.

=Fuge.= Erläuterung und Anleitung zur Komposition derselben v. Prof.
Stephan Krehl in Leipzig. Nr. 418.

=Gas- und Wasserinstallationen mit Einschluß der Abortanlagen= von
Professor Dr. phil. und Dr.-Ingen. Eduard Schmitt in Darmstadt. Mit 119
Abbildungen. Nr. 412.

=Gaskraftmaschinen, Die=, von Ing. Alfred Kirschke in Halle a. S. Mit
55 Figuren. Nr. 316.

=Gasthäuser und Hotels= von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf. =I=:
Die Bestandteile und die Einrichtung des Gasthauses. Mit 70 Figuren.
Nr. 525.

=Gasthäuser und Hotels= von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf. =II=:
Die verschiedenen Arten von Gasthäusern. Mit 82 Figuren. Nr. 526.

=Gebirgsartillerie. Die Entwicklung der Gebirgsartillerie= von
Klußmann, Oberst und Kommandeur der 1. Feldartillerie-Brigade in
Königsberg i. Pr. Mit 78 Bildern und 5 Übersichtstafeln. Nr. 531.

=Genossenschaftswesen, Das, in Deutschland= von Dr. Otto Lindecke in
Düsseldorf. Nr. 384.

=Geodäsie. Vermessungskunde= von Diplom-Ing. P. Werkmeister, Oberlehrer
an der Kaiserl. Technisch. Schule in Straßburg i. E. =I=: Feldmessen
und Nivellieren. Mit 146 Abbild. =II=: Der Theodolit. Trigonometrische
und barometrische Höhenmessung. Tachymetrie. Mit 109 Abbildungen. Nr.
468 u. 469.

=Geologie= in kurzem Auszug für Schulen und zur Selbstbelehrung
zusammengestellt von Professor Dr. Eberh. Fraas in Stuttgart. Mit 16
Abbildungen und 4 Tafeln mit 51 Figuren. Nr. 13.

=Geometrie, Analytische, der Ebene= von Professor Dr. M. Simon in
Straßburg. Mit 57 Figuren. Nr. 65.

=-- -- Aufgabensammlung zur Analytischen Geometrie der Ebene= von O.
Th. Bürklen, Professor am Königl. Realgymnasium in Schwäb.-Gmünd. Mit
32 Figuren. Nr. 256.

=-- Analytische, des Raumes= von Professor Dr. M. Simon in Straßburg.
Mit 28 Abbildungen. Nr. 89.

=-- -- Aufgabensammlung zur Analytischen Geometrie des Raumes= von O.
Th. Bürklen, Professor am Königl. Realgymnasium in Schwäb.-Gmünd. Mit 8
Figuren. Nr. 309.

=-- Darstellende=, v. Dr. Robert Haußner, Professor an der Universität
Jena. I. Mit 110 Figuren. Nr. 142.

-- -- II. Mit 40 Figuren. Nr. 143.

=-- Ebene=, von G. Mahler, Professor am Gymnasium in Ulm. Mit 111
zweifarbigen Figuren. Nr. 41.

=-- Projektive=, in synthet. Behandlung von Dr. Karl Doehlemann,
Professor an der Universität München. Mit 91 Figuren. Nr. 72.

=Geometrische Optik, Einführung in die=, von Dr. W. Hinrichs in
Wilmersdorf-Berlin. Nr. 532.

=Geometrisches Zeichnen= von H. Becker, Architekt und Lehrer an der
Baugewerkschule in Magdeburg, neubearbeitet von Professor J. Vonderlinn
in Münster. Mit 290 Figuren und 23 Tafeln im Text. Nr. 58.

=Germanische Mythologie= von Dr. E. Mogk, Prof. a. d. Univ. Leipzig.
Nr. 15.

=Germanische Sprachwissenschaft= von Dr. Rich. Loewe in Berlin. Nr. 238.

=Geschichtswissenschaft, Einleitung i. die=, von Dr. Ernst Bernheim,
Prof. an der Univers. Greifswald. Nr. 270.

=Geschütze, Die modernen, der Fußartillerie= von Mummenhoff, Major
und Lehrer an der Fußartillerie-Schießschule in Jüterbog. =I=: Vom
Auftreten d. gezogenen Geschütze bis zur Verwendung des rauchschwachen
Pulvers 1850-1890. Mit 50 Textbildern. Nr. 334.

=-- -- II=: Die Entwicklung der heutigen Geschütze der Fußartillerie
seit Einführung des rauchschwachen Pulvers 1890 bis zur Gegenwart. Mit
33 Textbildern. Nr. 362.

=Gesetzbuch, Bürgerliches=, siehe: Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

=Gesundheitslehre. Der menschliche Körper, sein Bau und seine
Tätigkeiten= von E. Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit
Gesundheitslehre von Dr. med. H. Seiler. Mit 47 Abbildungen u. 1 Tafel.
Nr. 18.

=Gewerbehygiene= von Dr. E. Roth in Potsdam. Nr. 350.

=Gewerbewesen= von Werner Sombart, Professor an der Handelshochschule
Berlin. I. II. Nr. 203. 204.

=Gewerbliche Arbeiterfrage, Die=, von Werner Sombart, Professor an der
Handelshochschule Berlin. Nr. 209.

=Gewerbliche Bauten. Industrielle und gewerbliche Bauten= (Speicher,
Lagerhäuser und Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in
Düsseldorf. =I=: Allgemeines über Anlage und Konstruktion der
industriellen und gewerblichen Bauten. Nr. 511.

=-- -- II=: Speicher und Lagerhäuser. Mit 121 Figuren. Nr. 512.

=Gewichtswesen. Maß-, Münz- und Gewichtswesen= von Dr. Aug. Blind,
Prof. a. d. Handelssch. i. Köln. Nr. 283.

=Gießereimaschinen= von Emil Treiber, Dipl.-Ingenieur in Heidenheim a.
d. Brenz. Mit 51 Figuren. Nr. 548.

=Glas- und keramische Industrie (Industrie der Silikate, der
Bausteine und des künstlichen Mörtels I)= von Dr. Gustav Rauter in
Charlottenburg. Mit 12 Taf. Nr. 233.

=Gleichstrommaschine, Die=, von Ingenieur Dr. C. Kinzbrunner in London.
Mit 78 Figuren. Nr. 257.

=Gletscherkunde= von Dr. Fritz Machaček in Wien. Mit 5 Abbildungen im
Text und 11 Tafeln. Nr. 154.

=Gotische Sprachdenkmäler= mit Grammatik, Übersetzung und Erläutergn.
v. Dr. Herm. Jantzen, Direktor d. Königin Luise-Schule i. Königsberg i.
Pr. Nr. 79.

=Graphischen Künste, Die=, von Carl Kampmann, k. k. Lehrer an der k.
k. Graphischen Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mit zahlreichen
Abbildungen und Beilagen. Nr. 75.

=Griechische Altertumskunde= von Professor Dr. Rich. Maisch, neu
bearbeitet von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.

=Griechische Geschichte= von Dr. Heinrich Swoboda, Professor an der
deutschen Universität Prag. Nr. 49.

=Griechische Literaturgeschichte= mit Berücksichtigung d. Geschichte d.
Wissenschaften von Dr. Alfred Gercke, Prof. an der Univers. Breslau. 2
Bändchen. Nr. 70 und 557.

=Griechischen Sprache, Geschichte d., I=: Bis zum Ausgange der
klassischen Zeit von Dr. Otto Hoffmann, Prof. a. d. Universität
Münster. Nr. 111.

=Griechische u. römische Mythologie= v. Prof. Dr. Herm. Steuding,
Rektor d. Gymnasiums in Schneeberg. Nr. 27.

=Grundbuchrecht, Das formelle=, von Oberlandesgerichtsr. Dr. F.
Kretzschmar in Dresden. Nr. 549.

=Handelspolitik, Auswärtige=, von Dr. Heinr. Sieveking, Professor an
der Universität Zürich. Nr. 245.

=Handelsrecht, Deutsches=, von Dr. Karl Lehmann, Professor an der
Universität Göttingen. =I=: Einleitung. Der Kaufmann und seine
Hilfspersonen. Offene Handelsgesellschaft. Kommandit- und stille
Gesellschaft. Nr. 457.

=Handelsrecht, Deutsches=, von Dr. Karl Lehmann, Prof. a. d. Univ.
Göttingen. =II=: Aktiengesellsch. Gesellsch. m. b. H. Eing. Gen.
Handelsgesch. Nr. 458.

=Handelsschulwesen, Das deutsche=, von Theodor Blum, Direktor des
kaufm. Unterrichtswesens der Handelskammer f. d. Herzogt. Anhalt zu
Dessau. Nr. 558.

=Handelsstand, Der=, von Rechtsanwalt Dr. jur. Bruno Springer in
Leipzig. (Kaufmännische Rechtskunde Band 2.) Nr. 545.

=Handelswesen, Das=, von Geh. Oberregierungsrat Dr. Wilh. Lexis,
Professor an der Universität Göttingen. =I=: Das Handelspersonal und
der Warenhandel. Nr. 296.

=-- -- II=: Die Effektenbörse und die innere Handelspolitik. Nr. 297.

=Handfeuerwaffen, Die Entwicklung der=, seit der Mitte des 19.
Jahrhunderts und ihr heutiger Stand von G. Wrzodek, Hauptmann und
Kompagniechef im Infanterie-Regim. Freiherr Hiller von Gärtringen (4.
Posensches) Nr. 59 in Soldau. Mit 21 Abbildungen. Nr. 366.

=Harmonielehre= von A. Halm. Mit vielen Notenbeispielen. Nr. 120.

=Hartmann von Aue, Wolfram von Eschenbach und Gottfried von Straßburg.=
Auswahl aus dem höfischen Epos mit Anmerkungen und Wörterbuch von Dr.
K. Marold, Professor am Königlichen Friedrichskollegium zu Königsberg
i. Pr. Nr. 22.

=Harze, Lacke, Firnisse= von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die Fette und
Öle III.) Nr. 337.

=Hauptliteraturen, Die, d. Orients= v. Dr. M. Haberlandt, Privatdoz. a.
d. Univers. Wien. I. II. Nr. 162. 163.

=Hebezeuge, Die=, ihre Konstruktion u. Berechnung von Ing. Prof.
Hermann Wilda, Bremen. M. 399 Abb. Nr. 414.

=Heeresorganisation. Die Entwicklung der Heeresorganisation= seit
Einführung der stehenden Heere von Otto Neuschler, Hauptmann u.
Batteriechef in Ulm. =I=: Geschichtliche Entwicklung bis zum Ausgange
des 19. Jahrhunderts. Nr. 552.

=Heizung u. Lüftung= v. Ing. Johannes Körting in Düsseldorf. =I=: Das
Wesen und die Berechnung der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit 34 Fig.
Nr. 342.

=Heizung u. Lüftung= v. Ing. Johannes Körting in Düsseldorf. =II=: Die
Ausführung der Heizungs- und Lüftungsanlage. Mit 191 Fig. Nr. 343.

=Hessen. Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz
Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck= von Prof. Dr. Georg Greim in
Darmstadt. Mit 13 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 376.

=Holz, Das.= Aufbau, Eigenschaften und Verwendung von Ingenieur
Professor Hermann Wilda in Bremen. Mit 33 Abbildungen. Nr. 459.

=Hotels. Gasthäuser und Hotels= von Architekt Max Wöhler in Düsseldorf.
=I=: Die Bestandteile u. d. Einrichtung d. Gasthauses. Mit 70 Figuren.
Nr. 525.

=-- -- II=: Die verschiedenen Arten v. Gasthäusern. Mit 82 Figuren. Nr.
526.

=Hydraulik= von W. Hauber, Dipl.-Ing. in Stuttgart. Mit 44 Fig. Nr. 397.

=Hygiene des Städtebaus, Die=, von Professor H. Chr. Nußbaum in
Hannover. Mit 30 Abbildungen. Nr. 348.

=-- des Wohnungswesens= von Professor H. Chr. Nußbaum in Hannover. Mit
5 Abbildungen. Nr. 363.

=Iberische Halbinsel. Landeskunde der iberischen Halbinsel= von Dr.
Fritz Regel, Prof. a. d. Univ. Würzburg. Mit 8 Kärtchen u. 8 Abb. im
Text und 1 Karte in Farbendruck. Nr. 235.

=Indische Religionsgeschichte= v. Prof. Dr. Edmund Hardy. Nr. 83.

=Indogermanische Sprachwissenschaft= v. Dr. R. Meringer, Professor an
der Univers. Graz. Mit 1 Tafel. Nr. 59.

=Industrielle u. gewerbliche Bauten= (Speicher, Lagerhäuser und
Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in Düsseldorf. =I=:
Allgemeines über Anlage und Konstruktion der industriellen und
gewerblichen Bauten. Nr. 511.

=-- -- II=: Speicher und Lagerhäuser. Mit 121 Figuren. Nr. 512.

=Infektionskrankheiten, Die, und ihre Verhütung= von Stabsarzt Dr. W.
Hoffmann in Berlin. Mit 12 vom Verfasser gezeichneten Abbildung. und
einer Fiebertafel. Nr. 327.

=Instrumentenlehre= v. Musikdir. Franz Mayerhoff i. Chemnitz. =I=:
Text. Nr. 437.

=-- -- II=: Notenbeispiele. Nr. 438.

=Integralrechnung= von Dr. Friedr. Junker, Rektor des Realgymnasiums
und der Oberrealschule in Göppingen. Mit 89 Figuren. Nr. 88.

=-- Repetitorium und Aufgabensammlung zur Integralrechnung= von Dr.
Friedrich Junker, Rektor des Realgymnasiums u. d. Oberrealschule in
Göppingen. Mit 52 Fig. Nr. 147.

=Israel. Geschichte Israels bis auf die griechische Zeit= von Lic. Dr.
J. Benzinger. Nr. 231.

=Italienische Handelskorrespondenz= von Professor Alberto de Beaux,
Oberlehrer am Königl. Institut S. S. Annunziata in Florenz. Nr. 219.

=Italienische Literaturgeschichte= von Dr. Karl Voßler, Professor an
der Universität München. Nr. 125.

=Kalkulation, Die, im Maschinenbau= von Ingenieur H. Bethmann, Dozent
am Technikum Altenburg. Mit 63 Abbildungen. Nr. 486.

=Kältemaschinen. Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft- und
Kältemaschinen= von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit 73
Fig. Nr. 2.

=Kamerun. Die deutschen Kolonien I: Togo und Kamerun= von Prof. Dr.
Karl Dove. Mit 16 Tafeln und einer lithographischen Karte. Nr. 441.

=Kant, Immanuel.= (Geschichte d. Philosophie Band 5) von Dr. Bruno
Bauch, Prof. a. d. Univ. Halle a. S. Nr. 536.

=Kartell und Trust= v. Dr. S. Tschierschky in Düsseldorf. Nr. 522.

=Kartenkunde=, geschichtlich dargestellt von E. Gelcich, Direktor der
k. k. Nautischen Schule in Lussinpiccolo, F. Sauter, Professor am
Realgymnasium in Ulm und Dr. Paul Dinse, Assistent der Gesellschaft
für Erdkunde in Berlin, neu bearbeitet v. Dr. M. Groll, Kartograph in
Berlin. Mit 71 Abbild. Nr. 30.

=Kaufmännische Rechtskunde. I=: Das Wechselwesen von Rechtsanwalt Dr.
Rudolf Mothes in Leipzig. Nr. 103.

=-- II=: Der Handelsstand v. Rechtsanw. Dr. jur. Bruno Springer,
Leipzig. Nr. 545.

=Kaufmännisches Rechnen= von Prof. Richard Just, Oberlehrer a. d.
Öffentl. Handelslehranstalt d. Dresdener Kaufmannsch. I. II. III. Nr.
139. 140. 187.

=Keramische Industrie. Die Industrie der Silikate, der künstlichen
Bausteine und des Mörtels= von Dr. Gustav Rauter. I: Glas- u. keram.
Industrie. M. 12 Taf. Nr. 233.

=Kerzenfabrikation. Die Seifenfabrikation, die Seifenanalyse und die
Kerzenfabrikation= von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die Fette u. Öle II.)
Mit 25 Abbild. Nr. 336.

=Kiautschou. Die deutsch. Kolonien. II: Das Südseegebiet und
Kiautschou= von Prof. Dr. K. Dove. Mit 16 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr.
520.

=Kirchenlied. Martin Luther, Thom. Murner und das Kirchenlied d. 16.
Jahrhunderts.= Ausgewählt u. mit Einleitungen und Anmerkungen versehen
von Prof. G. Berlit, Oberl. a. Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.

=Kirchenrecht= von Dr. E. Sehling, ord. Prof. d. Rechte in Erlangen.
Nr. 377.

=Klimakunde I=: Allgemeine Klimalehre von Professor Dr. W. Köppen,
Meteorologe der Seewarte Hamburg. Mit 7 Taf. und 2 Figuren. Nr. 114.

=Kolonialgeschichte= von Dr. Dietrich Schäfer, Professor der Geschichte
an der Universität Berlin. Nr. 156.

=Kolonialrecht, Deutsches=, von Dr. H. Edler von Hoffmann, Professor an
der Kgl. Akademie Posen. Nr. 318.

=Kommunale Wirtschaftspflege= von Dr. Alfons Rieß, Magistratsassessor
in Berlin. Nr. 534.

=Kompositionslehre.= Musikalische Formenlehre von Stephan Krehl. I. II.
Mit viel. Notenbeispiel. Nr. 149. 150.

=Kontrapunkt.= Die Lehre von der selbständigen Stimmführung von Stephan
Krehl in Leipzig. Nr. 390.

=Kontrollwesen, Das agrikulturchemische=, von Dr. Paul Krische in
Leopoldshall-Staßfurt. Nr. 304.

=Koordinatensysteme= v. Paul B. Fischer, Oberlehrer an der
Oberrealschule zu Groß-Lichterfelde. Mit 8 Fig. Nr. 507.

=Körper, Der menschliche, sein Bau und seine Tätigkeiten= von E.
Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit Gesundheitslehre von Dr. med.
H. Seiler. Mit 47 Abb. u. 1 Taf. Nr. 18.

=Kostenanschlag= siehe Veranschlagen.

=Kriegsschiffbau. Die Entwicklung des Kriegsschiffbaues vom Altertum
bis zur Neuzeit.= I. Teil: Das Zeitalter der Ruderschiffe u. der
Segelschiffe für die Kriegsführung zur See vom Altertum b. 1840. Von
Tjard Schwarz, Geh. Marinebaur. u. Schiffbau-Direktor. Mit 32 Abb. Nr.
471.

=Kriegswesens, Geschichte des=, von Dr. Emil Daniels in Berlin. =I=:
Das antike Kriegswesen. Nr. 488.

=-- -- II=: Das mittelalt. Kriegsw. Nr. 498.

=-- -- III=: Das Kriegswesen der Neuzeit. Erster Teil. Nr. 518.

=-- -- IV=: Das Kriegswesen der Neuzeit. Zweiter Teil. Nr. 537.

=Kristallographie= von Dr. W. Bruhns, Professor an der Universität
Straßburg. Mit 190 Abbild. Nr. 210.

=Kudrun und Dietrichepen.= Mit Einleitung und Wörterbuch von Dr. O. L.
Jiriczek, Professor an der Universität Würzburg. Nr. 10.

=Kultur, Die, der Renaissance.= Gesittung, Forschung, Dichtung von Dr.
Robert F. Arnold, Professor an der Universität Wien. Nr. 189.

=Kulturgeschichte, Deutsche=, von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.

=Kurzschrift= siehe: Stenographie.

=Lacke. Harze, Lacke, Firnisse= von Dr. Karl Braun in Berlin. (Die
Fette und Öle III.) Nr. 337.

=Lagerhäuser. Industrielle und gewerbliche Bauten.= (Speicher,
Lagerhäuser u. Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann, Düsseldorf.
=II=: Speicher u. Lagerhäuser. Mit 121 Fig. Nr. 512.

=Länder- und Völkernamen= von Dr. Rudolf Kleinpaul in Leipzig. Nr. 478.

=Landwirtschaftliche Betriebslehre= v. E. Langenbeck in
Groß-Lichterfelde. Nr. 227.

=Landwirtschaftlichen Maschinen, Die=, von Karl Walther,
Diplom-Ingenieur in Mannheim. 3 Bändchen. Mit vielen Abbildgn. Nr.
407-409.

=Lateinische Grammatik.= Grundriß der lateinischen Sprachlehre von
Prof. Dr. W. Votsch in Magdeburg. Nr. 82.

=Lateinische Sprache. Geschichte der lateinischen Sprache= von Dr.
Friedrich Stolz, Professor an der Universität Innsbruck. Nr. 492.

=Licht. Theoretische Physik II. Teil: Licht und Wärme.= Von Dr. Gust.
Jäger, Prof. an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 47 Abb. Nr. 77.

=Logarithmen.= Vierstellige Tafeln und Gegentafeln für logarithmisches
und trigonometrisches Rechnen in zwei Farben zusammengestellt von
Dr. Hermann Schubert, Prof. an der Gelehrtenschule des Johanneums in
Hamburg. Nr. 81.

=-- Fünfstellige=, von Professor August Adler, Direktor der k. k.
Staatsoberrealschule in Wien. Nr. 423.

=Logik. Psychologie und Logik zur Einführung in die Philosophie= von
Professor Dr. Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.

=Lokomotiven. Eisenbahnfahrzeuge= von H. Hinnenthal. =I=: Die
Lokomotiven. Mit 89 Abb. im Text u. 2 Taf. Nr. 107.

=Lothringen. Geschichte Lothringens= von Dr. Hermann Derichsweiler,
Geh. Regierungsrat in Straßburg. Nr. 6.

=-- Landeskunde v. Elsaß-Lothring.= v. Prof. Dr. R. Langenbeck i.
Straßburg i. E. Mit 11 Abb. u. 1 Karte. Nr. 215.

=Lötrohrprobierkunde. Qualitative Analyse mit Hilfe des Lötrohrs= von
Dr. Martin Henglein in Freiberg i. Sa. Mit 10 Figuren. Nr. 483.

=Lübeck. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg u. der Freien
u. Hansestadt Lübeck= von Dr. Sebald Schwarz, Direktor d. Realschule
zum Dom in Lübeck. Mit 17 Abbildungen und Karten im Text und 1
lithographischen Karte. Nr. 487.

=Luft- und Meeresströmungen= von Dr. Franz Schulze, Direktor der
Navigationsschule zu Lübeck. Mit 27 Abbildungen u. Tafeln. Nr. 551.

=Lüftung. Heizung und Lüftung= von Ingenieur Johannes Körting in
Düsseldorf. =I=: Das Wesen und die Berechnung der Heizungs- und
Lüftungsanlagen. Mit 34 Figuren. Nr. 342.

=-- -- II=: Die Ausführung der Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit 191
Figuren. Nr. 343.

=Luther, Martin, Thom. Murner u. das Kirchenlied des 16. Jahrhunderts.=
Ausgewählt und mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Prof. G.
Berlit, Oberlehrer am Nikolaigymnasium zu Leipzig. Nr. 7.

=Magnetismus. Theoretische Physik III. Teil: Elektrizität u.
Magnetismus.= Von Dr. Gustav Jäger, Professor an der Technischen
Hochschule Wien. Mit 33 Abbildungen. Nr. 78.

=Mälzerei. Brauereiwesen I: Mälzerei= von Dr. P. Dreverhoff, Direktor
der Öffentl. u. 1. Sächs. Versuchsstat. für Brauerei u. Mälzerei, sow.
d. Brauer- und Mälzerschule zu Grimma. Nr. 303.

=Maschinenbau, Die Kalkulation im=, v. Ing. H. Bethmann, Doz. a.
Technik. Altenburg. Mit 63 Abbild. Nr. 486.

=-- Die Materialien des Maschinenbaues und der Elektrotechnik= von
Ingenieur Prof. Hermann Wilda. Mit 3 Abb. Nr. 476.

=Maschinenelemente, Die.= Kurzgefaßtes Lehrbuch mit Beispielen für das
Selbststudium und den praktischen Gebrauch von Fr. Barth, Oberingenieur
in Nürnberg. Mit 86 Figuren. Nr. 3.

=Maßanalyse= von Dr. Otto Röhm in Stuttgart. Mit 14 Figuren. Nr. 221.

=Maß-, Münz- und Gewichtswesen= von Dr. August Blind, Professor an der
Handelsschule in Köln. Nr. 283.

=Materialprüfungswesen.= Einführung in d. mod. Technik d.
Materialprüfung von K. Memmler, Diplom-Ingenieur, ständ. Mitarbeiter
a. Kgl. Material-Prüfungsamte zu Groß-Lichterfelde. =I=:
Materialeigenschaften. -- Festigkeitsversuche. -- Hilfsmittel für
Festigkeitsversuche. Mit 58 Fig. Nr. 311.

=-- -- II=: Metallprüfung u. Prüfung von Hilfsmaterialien des
Maschinenbaues. -- Baumaterialprüfung. -- Papierprüfung. --
Schmiermittelprüfung. -- Einiges über Metallographie. Mit 31 Figuren.
Nr. 312.

=Mathematik, Geschichte der=, von Dr. A. Sturm, Professor am
Obergymnasium in Seitenstetten. Nr. 226.

=Mathematische Formelsammlung= u. Repetitorium der Mathematik, enth.
die wichtigsten Formeln und Lehrsätze der Arithmetik, Algebra,
algebraischen Analysis, ebenen Geometrie, Stereometrie, ebenen und
sphärischen Trigonometrie, math. Geographie, analyt. Geometrie der
Ebene u. d. Raumes, der Different.- u. Integralrechn. von O. Th.
Bürklen, Prof. am Kgl. Realgymn. in Sch.-Gmünd. Mit 18 Figuren. Nr. 51.

=Maurer- und Steinhauerarbeiten= von Prof. Dr. phil. und Dr.-Ingen.
Eduard Schmitt in Darmstadt. 3 Bändchen. Mit vielen Abbild. Nr. 419-421.

=Mechanik. Theoret. Physik I. Teil: Mechanik und Akustik.= Von Dr.
Gust. Jäger, Professor an der Technischen Hochschule in Wien. Mit 19
Abbildungen. Nr. 76.

=Mechanische Technologie= von Geh. Hofrat Professor A. Lüdicke in
Braunschweig. 2 Bändchen. Nr. 340, 341.

=Mecklenburg. Landeskunde der Großherzogtümer Mecklenburg u. der Freien
u. Hansestadt Lübeck= v. Dr. Sebald Schwarz, Direktor d. Realschule zum
Dom in Lübeck. Mit 17 Abbildungen im Text, 16 Tafeln und 1 Karte in
Lithographie. Nr. 487.

=Meereskunde, Physische=, von Professor Dr. Gerhard Schott,
Abteilungsvorsteher bei der Deutschen Seewarte in Hamburg. Mit 39
Abbildungen im Text und 8 Tafeln. Nr. 112.

=Meeresströmungen. Luft- und Meeresströmungen= von Dr. Franz Schulze,
Direktor der Navigationsschule zu Lübeck. Mit 27 Abbildungen und
Tafeln. Nr. 551.

=Menschliche Körper, Der, sein Bau und seine Tätigkeiten= von E.
Rebmann, Oberschulrat in Karlsruhe. Mit Gesundheitslehre v. Dr. med. H.
Seiler. Mit 47 Abbild. und 1 Tafel. Nr. 18.

=Metalle (Anorganische Chemie 2. T.)= von Dr. Oskar Schmidt, dipl.
Ingen., Assistent an der Königlichen Baugewerkschule in Stuttgart. Nr.
212.

=Metallographie.= Kurze, gemeinfaßliche Darstellung der Lehre von
den Metallen und ihren Legierungen unter besonderer Berücksichtigung
der Metallmikroskopie von Prof. E. Heyn u. Prof. O. Bauer am Kgl.
Materialprüfungsamt (Gr.-Lichterfelde) der Kgl. Techn. Hochschule zu
Berlin. =I=: Allgem. Teil. Mit 45 Abbildungen im Text u. 5 Lichtbildern
auf 3 Tafeln. Nr. 432.

=-- -- II=: Spezieller Teil. Mit 49 Abb. im Text u. 37 Lichtb. auf 19
Taf. Nr. 433.

=Metalloide (Anorganische Chemie 1. Teil)= von Dr. Oskar Schmidt, dipl.
Ingenieur, Assistent an der Kgl. Baugewerkschule in Stuttgart. Nr. 211.

=Metallurgie= von Dr. August Geitz, in Kristianssund (Norwegen). I. II.
Mit 21 Figuren. Nr. 313, 314.

=Meteorologie= von Dr. W. Trabert, Professor an der Universität
Innsbruck. Mit 49 Abbild. u. 7 Tafeln. Nr. 54.

=Militärstrafrecht= von Dr. Max Ernst Mayer, Professor an der
Universität Straßburg i. E. 2 Bde. Nr. 371, 372.

=Mineralogie= von Dr. R. Brauns, Professor an der Universität Bonn. Mit
132 Abbildungen. Nr. 29.

=Mittelhochdeutsch. Dichtungen aus mittelhochdeutscher Frühzeit.= In
Auswahl mit Einleitung und Wörterbuch herausgegeben von Dr. Hermann
Jantzen, Direktor der Königin Luise-Schule in Königsberg i. Pr. Nr. 137.

=Mittelhochdeutsche Grammatik. Der Nibelunge Nôt in Auswahl und
mittelhochdeutsche Grammatik= m. kurzem Wörterbuch v. Dr. W. Golther,
Prof. a. d. Universität Rostock. Nr. 1.

=Morgenland, Geschichte des alten Morgenlandes= von Dr. Fr. Hommel,
Professor an der Universität München. Mit 9 Bildern und 1 Karte. Nr. 43.

=Mörtel. Die Industrie der künstlichen Bausteine und des Mörtels= v.
Dr. G. Rauter in Charlottenburg. Mit 12 Tafeln. Nr. 234.

=Münzwesen. Maß-, Münz- u. Gewichtswesen= v. Dr. Aug. Blind, Prof. a.
d. Handelsschule in Köln. Nr. 283.

=Murner, Thomas. Martin Luther, Thomas Murner u. d. Kirchenlied des 16.
Jahrhunderts.= Ausgewählt u. m. Einleitungen u. Anmerk. versehen von
Prof. G. Berlit, Oberl. am Nikolaigymn. zu Leipzig. Nr. 7.

=Musik, Geschichte der alten u. mittelalterlichen=, von Dr. A. Möhler
in Steinhaußen. 2 Bdch. M. zahlr. Abb. und Musikbeilagen. Nr. 121 und
347.

=Musikalische Akustik= von Professor Dr. Karl L. Schäfer in Berlin. Mit
35 Abbildungen. Nr. 21.

=Musikalische Formenlehre (Kompositionslehre)= von Stephan Krehl. I.
II. Mit viel. Notenbeisp. Nr. 149, 150.

=Musikästhetik= von Dr. Karl Grunsky in Stuttgart. Nr. 344.

=Musikgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts= von Dr. K. Grunsky in
Stuttgart. Nr. 239.

=Musikgeschichte seit Beginn des 19. Jahrhunderts= von Dr. K. Grunsky
in Stuttgart. I. II. Nr. 164. 165.

=Musiklehre, Allgemeine=, von Stephan Krehl in Leipzig. Nr. 220.

=Nadelhölzer, Die=, von Dr. F. W. Neger, Professor an der Königlichen
Forstakademie zu Tharandt. Mit 85 Abbild., 5 Tab. und 3 Karten. Nr. 355.

=Nahrungsmittel. Ernährung und Nahrungsmittel= von Oberstabsarzt
Professor H. Bischoff in Berlin. Mit 4 Abbildungen. Nr. 464.

=Nautik.= Kurzer Abriß des täglich an Bord von Handelsschiffen
angewandten Teils der Schiffahrtskunde. Von Dr. Franz Schulze, Direktor
d. Navigations-Schule zu Lübeck. M. 56 Abb. Nr. 84.

=Neunzehntes Jahrhundert. Geschichte des 19. Jahrhunderts= von Oskar
Jäger, o. Honorarprof. a. d. Univ. Bonn. 1. Bdchn.: 1800-1852. Nr. 216.

-- -- 2. Bändchen: 1853 bis Ende des Jahrhunderts. Nr. 217.

=Neutestamentliche Zeitgeschichte= von Lic. Dr. W. Staerk, Prof. a.
der Univ. in Jena. =I=: Der historische und kulturgeschichtliche
Hintergrund des Urchristentums. Mit 3 Karten. Nr. 325.

=-- -- II=: Die Religion des Judentums im Zeitalter d. Hellenismus u.
d. Römerherrschaft. Mit 1 Planskizze. Nr. 326.

=Nibelunge Nôt, Der=, in Auswahl und mittelhochdeutsche Grammatik mit
kurzem Wörterbuch von Dr. W. Golther, Professor an der Univ. Rostock.
Nr. 1.

=Nordische Literaturgeschichte I=: Die isländische u. norwegische
Literatur des Mittelalters von Dr. Wolfgang Golther, Prof. an der
Univers. Rostock. Nr. 254.

=Nutzpflanzen= von Professor Dr. J. Behrens, Vorst. d. Großherzogl.
landwirtschaftlichen Versuchsanstalt Augustenberg. Mit 53 Figuren. Nr.
123.

=Öle. Die Fette und Öle= sowie die Seifen- u. Kerzenfabrikation u. d.
Harze, Lacke, Firnisse m. ihren wichtigst. Hilfsstoffen von Dr. Karl
Braun in Berlin. I: Einführ. in d. Chemie, Besprech. einiger Salze und
der Fette und Öle. Nr. 335.

=Öle und Riechstoffe, Ätherische=, von Dr. F. Rochussen in Miltitz. Mit
9 Abbildungen. Nr. 446.

=Optik. Einführung in die geometrische Optik= von Dr. W. Hinrichs in
Wilmersdorf-Berlin. Nr. 532.

=Orientalische Literaturen. Die Literaturen des Orients= von Dr. M.
Haberlandt, Privatdozent an der Universität Wien. =I=: Die Literaturen
Ostasiens und Indiens. Nr. 162.

=-- -- II=: Die Literaturen der Perser, Semiten und Türken. Nr. 163.

=-- Die christlichen Literaturen des Orients= von Dr. Anton Baumstark.
=I=: Einleitung. -- Das christlich-aramäische u. d. koptische
Schrifttum. Nr. 527.

=-- -- II=: Das christlich-arabische und das äthiopische Schrifttum. --
Das christliche Schrifttum der Armenier und Georgier. Nr. 528.

=Österreich. Österreichische Geschichte= von Prof. Dr. Franz von
Krones, neu bearb. von Dr. Karl Uhlirz, Prof. a. d. Univ. Graz.
=I=: Von d. Urzeit b. z. Tode Königs Albrechts II. (1439). Mit 11
Stammtafeln. Nr. 104.

=-- -- II=: Vom Tode König Albrechts II. bis zum Westf. Frieden
(1440-1648). Mit 3 Stammtafeln. Nr. 105.

=-- Landeskunde von Österreich-Ungarn= von Dr. Alfred Grund, Prof. an
der Universität Prag. Mit 10 Textillustrationen und 1 Karte. Nr. 244.

=Ovidius Naso, Die Metamorphosen des.= In Auswahl mit einer Einleit. u.
Anmerk. herausgegeb. von Dr. Jul. Ziehen in Frankfurt a. M. Nr. 442.

=Pädagogik= im Grundriß von Professor Dr. W. Rein, Direktor des
Pädagog. Seminars an der Univ. Jena. Nr. 12.

=-- Geschichte der=, von Oberlehrer Dr. H. Weimer in Wiesbaden. Nr. 145.

=Paläogeographie.= Geologische Geschichte der Meere und Festländer von
Dr. Franz Kossmat in Wien. Mit 6 Karten. Nr. 406.

=Paläoklimatologie= von Dr. Wilh. R. Eckardt in Weilburg (Lahn). Nr.
482.

=Paläontologie= von Dr. Rud. Hoernes, Professor an der Universität
Graz. Mit 87 Abbildungen. Nr. 95.

=-- und Abstammungslehre= von Dr. Karl Diener, Professor an der
Univers. Wien. Mit 9 Abbildungen. Nr. 460.

=Palästina. Landes- u. Volkskunde Palästinas= v. Lic. Dr. Gustav
Hölscher i. Halle. M. 8 Vollbild. u. 1 K. Nr. 345.

=Parallelperspektive.= Rechtwinklige und schiefwinklige Axonometrie von
Professor J. Vonderlinn in Münster. Mit 121 Figuren. Nr. 260.

=Personennamen, Die deutschen=, von Dr. Rud. Kleinpaul in Leipzig. Nr.
422.

=Petrographie= von Dr. W. Bruhns, Professor an der Universität
Straßburg i. E. Mit 15 Abbild. Nr. 173.

=Pflanze, Die=, ihr Bau und ihr Leben von Professor Dr. E. Dennert. Mit
96 Abbildungen. Nr. 44.

=-- Morphologie u. Organographie der Pflanzen= von Prof. Dr. M.
Nordhausen, Privatdoz. a. d. Universit. Kiel. Mit 123 Abbildungen. Nr.
141.

=-- Zellenlehre und Anatomie der Pflanzen= v. Dr. H. Miehe, Prof. a. d.
Univ. Leipzig. Mit 79 Abb. Nr. 556.

=Pflanzenbaulehre. Ackerbau- und Pflanzenbaulehre= von Dr. Paul Rippert
in Essen und Ernst Langenbeck in Groß-Lichterfelde. Nr. 232.

=Pflanzenbiologie= von Dr. W. Migula, Professor an der Forstakademie
Eisenach. Mit 50 Abbildungen. Nr. 127.

=Pflanzenernährung. Agrikulturchemie I=: Pflanzenernährung von Dr. Karl
Grauer. Nr. 329.

=Pflanzengeographie= von Professor Dr. Ludwig Diels in Marburg
(Hessen). Nr. 389.

=Pflanzenkrankheiten= von Dr. Werner Friedr. Bruck, Privatdozent in
Gießen. Mit 1 farb. Taf. u. 45 Abbild. Nr. 310.

=Pflanzenreich, Das.= Einteilung des gesamten Pflanzenreichs mit den
wichtigsten und bekanntesten Arten von Dr. F. Reinecke in Breslau und
Dr. W. Migula, Professor an der Forstakad. Eisenach. Mit 50 Fig. Nr.
122.

=Pflanzenreichs, Die Stämme des=, von Privatdozent Dr. Robert Pilger,
Kustos am Kgl. Botanischen Garten in Berlin-Dahlem. Mit 22 Abb. Nr. 485.

=Pflanzenwelt, Die, der Gewässer= von Dr. W. Migula, Prof. a. d.
Forstak. Eisenach. Mit 50 Abb. Nr. 158.

=Pharmakognosie.= Von Apotheker F. Schmitthenner, Assist. a. Botan.
Instit. d. Techn. Hochsch. Karlsruhe. Nr. 251.

=Pharmazeutische Chemie= von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. 2
Bändchen. Nr. 543/44.

=Philologie, Geschichte d. klassischen=, v. Dr. Wilhelm Kroll, ord.
Prof. a. d. Univ. Münster in Westfalen. Nr. 367.

=Philosophie, Einführung in die=, von Dr. Max Wentscher, Professor an
der Universität Bonn. Nr. 281.

=Philosophie, Gesch. der, IV: Neuere Philosophie b. Kant= v. Dr. B.
Bauch, Prof. a. d. Univ. Halle a. S. Nr. 394.

=-- -- V: Immanuel Kant= von Dr. Bruno Bauch, Professor an der
Universität Halle a. S. Nr. 536.

=-- Hauptprobleme der=, von Dr. Georg Simmel, Prof. a. d. Univ. Berlin.
Nr. 500.

=-- Psychologie und Logik= zur Einf. in die Philosophie von Professor
Dr. Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.

=Photographie, Die.= Von. H. Keßler, Professor an der k. k. Graphischen
Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mit 3 Tafeln und 42 Abbildungen. Nr.
94.

=Physik, Theoretische=, von Dr. Gustav Jäger, Professor der Physik an
der Technischen Hochschule in Wien. I. Teil: Mechanik und Akustik. Mit
24 Abbildungen. Nr. 76.

-- -- II. Teil: Licht und Wärme. Mit 47 Abb. Nr. 77.

-- -- III. Teil: Elektrizität und Magnetismus. Mit 33 Abbildungen. Nr.
78.

-- -- IV. Teil: Elektromagnetische Lichttheorie u. Elektronik. M. 21
Fig. Nr. 374.

=-- Geschichte der=, von Prof. A. Kistner in Wertheim a. M. I: Die
Physik bis Newton. Mit 13 Figuren. Nr. 293.

-- -- II: Die Physik von Newton bis zur Gegenwart. Mit 3 Figuren. Nr.
294.

=Physikalisch-Chemische Rechenaufgaben= von Professor Dr. R. Abegg u.
Privatdozent Dr. O. Sackur, beide an der Universität Breslau. Nr. 445.

=Physikalische Aufgabensammlung= von G. Mahler, Professor der
Mathematik u. Physik am Gymnasium in Ulm. Mit den Resultaten. Nr. 243.

=Physikalische Formelsammlung= von G. Mahler, Professor am Gymnasium in
Ulm. Mit 65 Figuren. Nr. 136.

=Physikalische Messungsmethoden= v. Dr. Wilh. Bahrdt, Oberl. a. d.
Oberrealschule i. Gr.-Lichterf. M. 49 F. Nr. 301.

=Physiologische Chemie= von Dr. med. A. Legahn in Berlin. =I=:
Assimilation. Mit 2 Tafeln. Nr. 240.

=-- -- II=: Dissimilation. Mit 1 Taf. Nr. 241.

=Physische Geographie= von Dr. Siegm. Günther, Prof. a. d. Kgl. Techn.
Hochsch. in München. Mit 32 Abbild. Nr. 26.

=Physische Meereskunde= von Prof. Dr. Gerh. Schott, Abteilungsvorsteher
bei der Deutsch. Seewarte in Hamburg. Mit 39 Abbild. im Text und 8 Taf.
Nr. 112.

=Plastik, Die, des Abendlandes= von Dr. Hans Stegmann, Direktor des
Bayerischen Nationalmuseums in München. Mit 23 Tafeln. Nr. 116.

=-- Die, seit Beginn des 19. Jahrhunderts= von A. Heilmeyer in München.
Mit 41 Vollbildern. Nr. 321.

=Plattdeutsche Mundarten= von Dr. Hubert Grimme, Professor an der
Universität Freiburg (Schweiz). Nr. 461.

=Poetik, Deutsche=, von Dr. K. Borinski, Prof. a. der Univ. München.
Nr. 40.

=Polnische Geschichte= von Dr. Clemens Brandenburger in Posen. Nr. 338.

=Portugiesische Literaturgeschichte= von Dr. Karl von
Reinhardstoettner, Professor an der Königlichen Technischen Hochschule
München. Nr. 213.

=Postrecht= von Dr. Alfred Wolcke, Postinspektor in Bonn. Nr. 425.

=Preßluftwerkzeuge, Die=, von Dipl.-Ing. P. Iltis, Oberlehrer an der
Kais. Technischen Schule in Straßburg. Mit 82 Figuren. Nr. 493.

=Preußisches Staatsrecht= von Dr. Fritz Stier-Somlo, Professor an der
Universität Bonn. 2 Teile. Nr. 298, 299.

=Psychiatrie, Forensische=, von Professor Dr. W. Weygandt, Direktor der
Irrenanstalt Friedrichsberg in Hamburg. 2 Bändchen. Nr. 410 und 411.

=Psychologie und Logik= zur Einführ. in die Philosophie von Prof. Dr.
Th. Elsenhans. Mit 13 Figuren. Nr. 14.

=Psychophysik, Grundriß der=, von Professor Dr. G. F. Lipps in Leipzig.
Mit 3 Figuren. Nr. 98.

=Pumpen, Druckwasser- u. Druckluft-Anlagen.= Ein kurzer Überblick von
Dipl.-Ing. Rudolf Vogdt, Regierungsbaumeister a. D. in Aachen. Mit 87
Abbildungen. Nr. 290.

=Quellenkunde der deutschen Geschichte= von Dr. Carl Jacob, Prof. an d.
Univ. Tübingen. 1. Band. Nr. 279.

=Radioaktivität= von Dipl.-Ing. Wilhelm Frommel. Mit 21 Abbild. Nr. 317.

=Rechnen, Das, in der Technik= und seine Hilfsmittel (Rechenschieber,
Rechentafeln, Rechenmaschinen usw.) von Ingenieur Joh. Eugen Mayer in
Freiburg i. Br. Mit 30 Abbild. Nr. 405.

=-- Kaufmännisches=, von Prof. Richard Just, Oberlehrer an der
Öffentlichen Handelslehranstalt der Dresdener Kaufmannschaft. I. II.
III. Nr. 139, 140, 187.

=Recht des Bürgerlich. Gesetzbuches.= Erstes Buch: Allgemeiner Teil.
=I=: Einleitung -- Lehre von den Personen u. von den Sachen von Dr.
Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 447.

=-- -- II=: Erwerb und Verlust, Geltendmachung und Schutz der Rechte
von Dr. Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 448.

-- Zweites Buch: Schuldrecht. I. Abteilung: Allgemeine Lehren von Dr.
Paul Oertmann, Professor an der Universität Erlangen. Nr. 323.

-- -- II. Abteilung: Die einzelnen Schuldverhältnisse v. Dr. Paul
Oertmann, Prof. an der Universität Erlangen. Nr. 324.

-- Drittes Buch: Sachenrecht von Dr. F. Kretzschmar,
Oberlandesgerichtsrat in Dresden. I: Allgemeine Lehren. Besitz und
Eigentum. Nr. 480.

-- -- II: Begrenzte Rechte. Nr. 481.

-- Viertes Buch. Familienrecht von Dr. Heinrich Titze, Professor an der
Universität Göttingen. Nr. 305.

=Rechtslehre, Allgemeine=, von Professor Dr. Th. Sternberg in Berlin.
=I=: Die Methode. Nr. 169.

=-- -- II=: Das System. Nr. 170.

=Rechtsschutz, Der internationale gewerbliche=, von J. Neuberg,
Kaiserl. Regierungsrat, Mitglied des Kaiserl. Patentamts zu Berlin. Nr.
271.

=Redelehre, Deutsche=, von Hans Probst, Gymnasialprof. in Bamberg. Nr.
61.

=Redeschrift= siehe: Stenographie.

=Reichsfinanzen, Die Entwicklung der=, von Präsident Dr. R. van der
Borght in Berlin. Nr. 427.

=Religion, Die Entwicklung der christlichen=, innerhalb des Neuen
Testaments von Professor Dr. Lic. Carl Clemen. Nr. 388.

=-- Die, des Judentums= im Zeitalter des Hellenismus und der
Römerherrschaft von Lic. Dr. W. Staerk (Neutestamentl. Zeitgeschichte
II.) Mit einer Planskizze. Nr. 326.

=Religionen der Naturvölker, Die=, von Dr. Th. Achelis, Professor in
Bremen. Nr. 449.

=Religionswissenschaft, Abriß der vergleichenden=, von Professor Dr.
Th. Achelis in Bremen. Nr. 208.

=Renaissance. Die Kultur der Renaissance. Gesittung, Forschung,
Dichtung= von Dr. Robert F. Arnold, Prof. an der Universität Wien. Nr.
189.

=Reptilien. Das Tierreich III: Reptilien und Amphibien.= Von Dr. Franz
Werner, Professor an der Universität Wien. Mit 48 Abb. Nr. 383.

=Rheinprovinz, Landeskunde der=, von Dr. V. Steinecke, Direktor des
Realgymnasiums in Essen. Mit 9 Abb., 3 Kärtchen und 1 Karte. Nr. 308.

=Riechstoffe. Ätherische Öle und Riechstoffe= von Dr. F. Rochussen in
Miltitz. Mit 9 Abbildungen. Nr. 446.

=Roman. Geschichte des deutschen Romans= v. Dr. Hellm. Mielke. Nr. 229.

=Romanische Sprachwissenschaft= von Dr. Adolf Zauner, Privatdozent an
d. Univ. Wien. 2 Bände. Nr. 128, 250.

=Römische Altertumskunde= von Dr. Leo Bloch in Wien. M. 8 Vollb. Nr. 45.

=Römische Geschichte= von Realgymnasial-Direktor Dr. Jul. Koch in
Grunewald. Nr. 19.

=Römische Literaturgeschichte= von Dr. Hermann Joachim in Hamburg. Nr.
52.

=Römische und griechische Mythologie= von Prof. Dr. Hermann Steuding,
Rektor des Gymnasiums in Schneeberg. Nr. 27.

=Rußland. Russische Geschichte= von Dr. Wilh. Reeb, Oberlehrer am
Ostergymnasium in Mainz. Nr. 4.

=-- Landeskunde des Europäischen Rußlands nebst Finnlands= von
Professor Dr. A. Philippson in Halle a. S. Nr. 359.

=Russisch-Deutsches Gesprächsbuch= von Dr. Erich Berneker, Professor an
der Universität München. Nr. 68.

=Russische Grammatik= von Dr. Erich Berneker, Professor an der
Universität München. Nr. 66.

=Russische Handelskorrespondenz= von Dr. Theodor von Kawraysky in
Leipzig. Nr. 315.

=Russisches Lesebuch= mit Glossar von Dr. Erich Berneker, Professor an
der Universität München. Nr. 67.

=Russische Literatur= von Dr. Erich Boehme, Lektor a. der
Handelshochschule Berlin. I. Teil: Auswahl moderner Prosa und Poesie
mit ausführlichen Anmerkgn. u. Akzentbezeichnung. Nr. 403.

=Russische Literatur= von Dr. Erich Boehme, Lektor an der
Handelshochschule Berlin. II. Teil: Всеволодъ Гаршинъ, Разсказы. Mit
Anmerk. und Akzentbezeichnung. Nr. 404.

=Russische Literaturgeschichte= von Dr. Georg Polonskij in München. Nr.
166.

=Russisches Vokabelbuch, Kleines=, von Dr. Erich Boehme, Lektor an der
Handelshochschule Berlin. Nr. 475.

=Sachenrecht. Recht d. Bürgerl. Gesetzbuches. Drittes Buch:
Sachenrecht= von Dr. F. Kretzschmar, Oberlandesgerichtsrat in Dresden.
=I=: Allgemeine Lehren. Besitz und Eigentum. =II=: Begrenzte Rechte.
Nr. 480, 481.

=Sachs, Hans.= Ausgewählt und erläut. von Prof. Dr. Julius Sahr. Nr. 24.

=Sachsen. Sächsische Geschichte= von Professor Otto Kaemmel, Rektor des
Nikolaigymnasiums z. Leipzig. Nr. 100.

=-- Landeskunde des Königreichs Sachsen= von Dr. J. Zemmrich,
Oberlehrer am Realgymnasium in Plauen. Mit 12 Abb. und 1 Karte. Nr. 258.

=Säugetiere. Das Tierreich I: Säugetiere= von Oberstudienrat Professor
Dr. Kurt Lampert, Vorsteher des Königlichen Naturalienkabinetts in
Stuttgart. Mit 15 Abbildungen. Nr. 282.

=Schattenkonstruktionen= von Professor J. Vonderlinn in Münster. Mit
114 Figuren. Nr. 236.

=Schmalspurbahnen= (Klein-, Arbeits- und Feldbahnen) v. Dipl.-Ing.
August Boshart in Charlottenburg. Mit 99 Abbildungen. Nr. 524.

=Schmarotzer und Schmarotzertum in der Tierwelt.= Erste Einführung in
die tierische Schmarotzerkunde von Dr. Franz v. Wagner, a. o. Professor
an der Universität Graz. Mit 67 Abbildungen. Nr. 151.

=Schreiner-Arbeiten. Tischler-(Schreiner-)Arbeiten I: Materialien,
Handwerkszeuge, Maschinen, Einzelverbindungen, Fußböden, Fenster,
Fensterladen, Treppen, Aborte= von Prof. E. Viehweger, Architekt in
Köln. Mit 628 Fig. auf 75 Tafeln. Nr. 502.

=Schuldrecht. Recht des Bürgerl. Gesetzbuches. Zweites Buch:
Schuldrecht.= I. Abteilung: Allgemeine Lehren von Dr. Paul Oertmann,
Prof. a. d. Univ. Erlangen. Nr. 323.

=Schuldrecht. Recht des Bürgerl. Gesetzbuches. Zweites Buch:
Schuldrecht.= II. Abteilung: Die einzelnen Schuldverhältnisse von Dr.
Paul Oertmann, Prof. an der Univ. Erlangen. Nr. 324.

=Schule, die deutsche, im Auslande= von Hans Amrhein, Direktor der
deutschen Schule in Lüttich. Nr. 259.

=Schulhaus. Die Baukunst des Schulhauses= von Professor Dr.-Ing. Ernst
Vetterlein in Darmstadt. I: Das Schulhaus. Mit 38 Abbildungen. II: Die
Schulräume -- Die Nebenanlagen. Mit 31 Abbildungen. Nr. 443 u. 444.

=Schulpraxis.= Methodik der Volksschule von Dr. R. Seyfert,
Seminardirektor in Zschopau. Nr. 50.

=Schwedisch-deutsch. Gesprächsbuch= von Johannes Neuhaus, Dozent an der
Universität Berlin. Nr. 555.

=Schwedisches Lesebuch= zur Einführung in die Kenntnis des heutigen
Schwedens mit Wörterverzeichnis von Johannes Neuhaus, Dozent an der
Universität Berlin. Nr. 554.

=Schweiz. Schweizerische Geschichte= von Dr. K. Dändliker, Professor an
der Universität Zürich. Nr. 188.

=-- Landeskunde der Schweiz= von Prof. Dr. H. Walser in Bern. Mit 16
Abbildungen und 1 Karte. Nr. 398.

=Schwimmanstalten. Öffentl. Bade- und Schwimmanstalten= von Dr. Karl
Wolff, Stadt-Oberbaurat in Hannover. Mit 50 Figuren. Nr. 380.

=Seemacht, Die, in der deutschen Geschichte= von Wirkl. Admiralitätsrat
Dr. Ernst von Halle, Professor an der Universität Berlin. Nr. 370.

=Seerecht, Das deutsche=, von Dr. Otto Brandis, Oberlandesgerichtsrat
in Hamburg. =I.= Allgemeine Lehren: Personen und Sachen des Seerechts.
Nr. 386.

=-- II.= Die einzelnen seerechtlichen Schuldverhältnisse: Verträge des
Seerechts u. außervertragliche Haftung. Nr. 387.

=Seifenfabrikation, Die, die Seifenanalyse u. d. Kerzenfabrikation= v.
Dr. Karl Braun i. Berlin. (Die Fette und Öle II.) Mit 25 Abbild. Nr.
336.

=Semitische Sprachwissenschaft= von Dr. C. Brockelmann, Professor an
der Universität Königsberg. Nr. 291.

=Silikate. Industrie der Silikate, der künstlichen Bausteine u. des
Mörtels= von Dr. Gustav Rauter in Charlottenburg. =I=: Glas und
keramische Industrie. Mit 12 Taf. Nr. 233.

=-- -- II=: Die Industrie d. künstlichen Bausteine und des Mörtels. Mit
12 Tafeln. Nr. 234.

=Simplicius Simplicissimus= von Hans Jakob Christoffel v.
Grimmelshausen. In Auswahl herausgegeben von Professor Dr. F. Bobertag,
Dozent an der Universität Breslau. Nr. 138.

=Skandinavien, Landeskunde von=, (Schweden, Norwegen und Dänemark) von
Heinrich Kerp, Kreisschulinspektor in Kreuzburg. Mit 11 Abbildungen und
1 Karte. Nr. 202.

=Slavische Literaturgeschichte= v. Dr. Josef Karásek in Wien =I=:
Ältere Literatur bis zur Wiedergeburt. Nr. 277.

=-- -- II=: Das 19. Jahrhundert. Nr. 278.

=Soziale Frage. Die Entwicklung der sozial. Frage= von Professor Dr.
Ferdin. Tönnies. Nr. 353.

=Soziologie= von Professor Dr. Thomas Achelis in Bremen. Nr. 101.

=Spanien. Spanische Geschichte= von Dr. Gustav Diercks. Nr. 266.

=-- Landeskunde der Iberischen Halbinsel= v. Dr. Fritz Regel, Prof.
an der Univ. Würzburg. Mit 8 Kärtchen und 8 Abbildungen im Text und 1
Karte in Farbendruck. Nr. 235.

=Spanische Handelskorrespondenz= von Dr. Alfredo Nadal de
Mariezcurrena. Nr. 295.

=Spanische Literaturgeschichte= v. Dr. Rudolf Beer, Wien. I. II. Nr.
167, 168.

=Speicher. Industrielle und gewerbliche Bauten= (Speicher, Lagerhäuser
und Fabriken) von Architekt Heinrich Salzmann in Düsseldorf. =II=:
Speicher u. Lagerhäuser. Mit 121 Fig. Nr. 512.

=Staatslehre, Allgemeine=, von Dr. Hermann Rehm, Professor an der
Universität Straßburg i. E. Nr. 358.

=Staatsrecht, Allgemeines=, von Dr. Julius Hatschek, Prof. d. Rechte a.
d. Univ. Göttingen. 3 Bdch. Nr. 415-417.

=Staatsrecht, Preußisches=, von Dr. Fritz Stier-Somlo, Prof. a. d.
Universität Bonn. 2 Teile Nr. 298, 299.

=Stammeskunde, Deutsche=, von Dr. Rudolf Much, a. o. Prof. a. d. Univ.
Wien. M. 2 Kart. u. 2 Taf. Nr. 126.

=Statik= von W. Hauber, Dipl.-Ing. I. Teil: =Die Grundlehren der Statik
starrer Körper.= Mit 82 Figuren. Nr. 178.

-- -- II. Teil: =Angewandte Statik.= Mit 61 Figuren. Nr. 179.

=Steinhauerarbeiten. Maurer- und Steinhauerarbeiten= von Professor Dr.
phil. und Dr.-Ing. Eduard Schmitt in Darmstadt. 3 Bändchen. Mit vielen
Abbildgn. Nr. 419-421.

=Stenographie. Geschichte der Stenographie= von Dr. Arthur Mentz in
Königsberg i. Pr. Nr. 501.

=Stenographie n. d. System v. F. X. Gabelsberger= v. Dr. Albert
Schramm, Landesamtsass. in Dresden. Nr. 246.

=-- Die Redeschrift des Gabelsbergerschen Systems= von Dr. Albert
Schramm, Landesamtsassessor in Dresden. Nr. 368.

=-- Lehrbuch d. Vereinfachten Deutschen Stenographie= (Einig.-System
Stolze-Schrey) nebst Schlüssel, Lesestücken und einem Anhang von Dr.
Amsel, Studienrat des Kadettenkorps in Bensberg. Nr. 86.

=-- Redeschrift.= Lehrbuch der Redeschrift des Systems Stolze-Schrey
nebst Kürzungsbeisp., Lesestücken, Schlüssel und einer Anleitung zur
Steigerung der stenographischen Fertigkeit von Heinrich Dröse, amtl.
bad. Landtagsstenograph in Karlsruhe (B.). Nr. 494.

=Stereochemie= von Dr. E. Wedekind, Professor an der Universität
Tübingen. Mit 34 Abbildungen. Nr. 201.

=Stereometrie= von Dr. R. Glaser in Stuttgart. Mit 66 Figuren. Nr. 97.

=Steuersysteme des Auslandes, Die=, von Geh. Oberfinanzrat O. Schwarz
in Berlin. Nr. 426.

=Stilkunde= v. Prof. Karl Otto Hartmann in Stuttgart. Mit 7 Vollbildern
und 195 Textillustrationen. Nr. 80.

=Stöchiometrische Aufgabensammlung= von Dr. Wilh. Bahrdt, Oberl. an der
Oberrealschule in Groß-Lichterfelde. Mit den Resultaten. Nr. 452.

=Straßenbahnen= von Dipl.-Ing. August Boshart in Nürnberg. Mit 68
Abbildungen. Nr. 559.

=Strategie= von Löffler, Major im Kgl. Sächs. Kriegsmin. in Dresden.
Nr. 505.

=Ströme und Spannungen in Starkstromnetzen= v. Jos. Herzog,
Dipl.-Elektroingenieur in Budapest u. Clarence Feldmann, Professor der
Elektrotechnik in Delft. Mit 68 Abb. Nr. 456.

=Südseegebiet. Die deutschen Kolonien II: Das Südseegebiet und
Kiautschou= von Prof. Dr. K. Dove. M. 16 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr.
520.

=Talmud. Die Entstehung d. Talmuds= v. Dr. S. Funk in Boskowitz. Nr.
479.

=Technisch-Chemische Analyse= v. Dr. G. Lunge, Prof. a. d. Eidg.
Polytechn. Schule i. Zürich. Mit 16 Abb. Nr. 195.

=Technisches Wörterbuch=, enthaltend die wichtigsten Ausdrücke des
Maschinenbaues, Schiffbaues und der Elektrotechnik von Erich Krebs in
Berlin.

I. Teil: Deutsch-Englisch. Nr. 395.

-- -- II. Teil: Englisch-Deutsch. Nr. 396.

-- -- III. Teil: Deutsch-Französ. Nr. 453.

-- -- IV. Teil: Französ.-Deutsch. Nr. 454.

=Technologie, Allgemeine chemische=, von Dr. Gust. Rauter in
Charlottenburg. Nr. 113.

=-- Mechanische=, v. Geh. Hofrat Prof. A. Lüdicke i. Braunschweig. Nr.
340, 341.

=Teerfarbstoffe, Die=, mit besond. Berücksichtigung der synthetischen
Methoden v. Dr. Hans Bucherer, Prof. a. d. Königl. Techn. Hochschule,
Dresden. Nr. 214.

=Telegraphenrecht= von Postinspektor Dr. jur. Alfred Wolcke in Bonn.
=I=: Einleitung. Geschichtliche Entwicklung. Die Stellung des deutschen
Telegraphenwesens im öffentlichen Rechte, allgemeiner Teil. Nr. 509.

=-- -- II=: Die Stellung des deutsch. Telegraphenwesens im öffentlichen
Rechte, besonderer Teil. Das Telegraphen-Strafrecht. Rechtsverhältnis
der Telegraphie zum Publikum. Nr. 510.

=Telegraphie, Die elektrische=, v. Dr. Lud. Rellstab. Mit 19 Fig. Nr.
172.

=Testament. Die Entstehung des Alten Testaments= von Lic. Dr. W.
Staerk, Prof. a. d. Univ. Jena. Nr. 272.

=-- Die Entstehung des Neuen Testaments= von Professor Lic. Dr. Carl
Clemen in Bonn. Nr. 285.

=Textil-Industrie. I: Spinnerei und Zwirnerei= von Prof. Max Gürtler,
Geh. Regierungsrat im Kgl. Landesgewerbeamt, Berlin. M. 39 Fig. Nr. 184.

=Textil-Industrie. II: Weberei, Wirkerei, Posamentiererei, Spitzen-
u. Gardinenfabrikation u. Filzfabrikation= v. Prof. M. Gürtler, Geh.
Regierungsr. i. Kgl. Landesgewerbeamt zu Berlin. Mit 29 Figuren. Nr.
185.

=-- III: Wäscherei, Bleicherei, Färberei und ihre Hilfsstoffe= von Dr.
Wilh. Massot, Prof. a. d. Preuß. höheren Fachschule für Textilindustrie
in Krefeld. Mit 28 Figuren. Nr. 186.

=Thermodynamik= (Technische Wärmelehre) v. K. Walther u. M. Röttinger,
Diplom-Ingen. M. 54 Fig. Nr. 242.

=-- Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft- und
Kältemaschinen= von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Nr. 2.

=Thüringische Geschichte= von Dr. Ernst Devrient in Leipzig. Nr. 352.

=Tierbiologie. Abriß der Biologie der Tiere= von Dr. Heinrich Simroth,
Prof. an der Univ. Leipzig. Nr. 131.

=Tiere, Entwicklungsgeschichte der=, von Dr. Johs. Meisenheimer,
Professor der Zoologie an der Universität Jena. =I=: Furchung,
Primitivanlagen, Larven, Formbildung, Embryonalhüllen. Mit 48 Figuren.
Nr. 378.

=-- -- II=: Organbild. M. 46 Fig. Nr. 379.

=Tiergeographie= v. Dr. Arnold Jacobi, Prof. der Zoologie a. d. Kgl.
Forstakademie zu Tharandt. M. 2 Kart. Nr. 218.

=Tierkunde= von Dr. Franz v. Wagner, Professor an der Universität Graz.
Mit 78 Abbildungen. Nr. 60.

=Tierreich, Das, I: Säugetiere= von Oberstudienr. Prof. Dr. Kurt
Lampert, Vorst. d. Kgl. Naturalienkabinetts in Stuttgart. Mit 15
Abbild. Nr. 282.

=-- III: Reptilien und Amphibien= von Dr. Franz Werner, Professor a. d.
Univ. Wien. Mit 48 Abb. Nr. 383.

=-- IV: Fische= von Professor Dr. Max Rauther in Neapel. Nr. 356.

=-- VI: Die wirbellosen Tiere= von Dr. Ludwig Böhmig, Professor der
Zoologie an der Universität Graz. =I=: Urtiere, Schwämme, Nesseltiere,
Rippenquallen und Würmer. Mit 74 Figuren. Nr. 439.

=-- -- II=: Krebse, Spinnentiere, Tausendfüßer, Weichtiere,
Moostierchen, Armfüßer, Stachelhäuter und Manteltiere. Mit 97 Figuren.
Nr. 440.

=Tierzuchtlehre, Allgemeine und spezielle=, von Dr. Paul Rippert in
Essen. Nr. 228.

=Tischler- (Schreiner-) Arbeiten I: Materialien, Handwerkszeuge,
Maschinen, Einzelverbindungen, Fußböden, Fenster, Fensterladen,
Treppen, Aborte= von Prof. E. Viehweger, Architekt in Köln. Mit 628
Fig. auf 75 Tafeln. Nr. 502.

=Togo. Die deutschen Kolonien I: Togo und Kamerun= von Prof. Dr. Karl
Dove. Mit 16 Tafeln und einer lithographischen Karte. Nr. 441.

=Toxikologische Chemie= von Privatdozent Dr. E. Mannheim in Bonn. Mit 6
Abbildungen. Nr. 465.

=Trigonometrie, Ebene u. sphärische=, von Professor Dr. Gerh.
Hessenberg in Breslau. Mit 70 Fig. Nr. 99.

=Tropenhygiene= von Medizinalrat Professor Dr. Nocht, Direktor des
Instituts für Schiffs- und Tropenkrankheiten in Hamburg. Nr. 369.

=Trust. Kartell und Trust= von Dr. S. Tschierschky in Düsseldorf. Nr.
522.

=Turnkunst, Geschichte der=, von Dr. Rudolf Gasch, Prof. a. König
Georg-Gymnas. Dresden. M. 17 Abb. Nr. 504.

=Ungarn. Landeskunde von Österreich-Ungarn= von Dr. Alfred Grund,
Professor an der Universität Berlin. Mit 10 Textillustr. u. 1 Karte.
Nr. 244.

=-- Geschichte der ungarischen Literatur= von Dr. Ludwig Katona,
Professor an der Universität Budapest und Dr. Franz Szinnyei, Dozent an
der Universität Budapest. Nr. 550.

=Unterrichtswesen. Geschichte des deutschen Unterrichtswesens= von
Prof. Dr. Friedrich Seiler, Direktor des Königl. Gymnasiums zu Luckau.
=I.= Teil: Von Anfang an bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Nr. 275.

=-- -- II.= Teil: Vom Beginn d. 19. Jahrhund. bis auf die Gegenwart.
Nr. 276.

=Untersuchungsmethoden, Agrikulturchemische=, von Professor Dr. Emil
Haselhoff, Vorsteher der landwirtschaftlichen Versuchsstation in
Marburg in Hessen. Nr. 470.

=Urgeschichte der Menschheit= von Dr. Moriz Hoernes, Prof. an der Univ.
Wien. Mit 53 Abbildungen. Nr. 42.

=Urheberrecht, Das=, an Werken der Literatur und der Tonkunst, das
Verlagsrecht und das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und
Photographie von Staatsanwalt Dr. J. Schlittgen in Chemnitz. Nr. 361.

=-- Das deutsche=, an literarischen, künstlerischen und gewerblichen
Schöpfungen, mit besonderer Berücksichtigung der internationalen
Verträge von Dr. Gustav Rauter, Patentanwalt in Charlottenburg. Nr. 263.

=Vektoranalysis= von Dr. Siegfr. Valentiner, Professor an der
Bergakademie in Clausthal. Mit 11 Fig. Nr. 354.

=Veranschlagen, Das, im Hochbau.= Kurzgefaßtes Handbuch über das Wesen
des Kostenanschlags von Architekt Emil Bentinger, Assistent a. d.
Techn. Hochsch. in Darmstadt. Mit vielen Fig. Nr. 385.

=Vereinigte Staaten. Landeskunde der Vereinigten Staaten von
Nordamerika= von Professor Heinrich Fischer, Oberlehrer am Luisenstädt.
Realgymnasium in Berlin. I. Teil. Mit 22 Karten und Figuren im Text und
14 Tafeln. Nr. 381.

-- -- II. Teil: Mit 3 Karten im Text, 17 Taf. u. 1 lithogr. Karte. Nr.
382.

=Vergil. Die Gedichte des P. Vergilius Maro.= In Auswahl mit einer
Einleitung und Anmerkungen herausgegeben von Dr. Julius Ziehen. =I=:
Einleitung und Aeneis. Nr. 497.

=Vermessungskunde= von Diplom-Ing. P. Werkmeister, Oberlehrer an der
Kaiserl. Technischen Schule in Straßburg i. E. =I=: Feldmessen und
Nivellieren. Mit 146 Abb. Nr. 468.

=-- -- II=: Der Theodolit. Trigonometrische u. barometrische
Höhenmessung. Tachymetrie. Mit 109 Abb. Nr. 469.

=Versicherungsmathematik= von Dr. Alfred Loewy, Professor an der
Universität Freiburg i. B. Nr. 180.

=Versicherungswesen, Das=, von Dr. iur. Paul Moldenhauer, Professor
der Versicherungswissenschaft an der Handelshochschule Köln. =I=:
Allgemeine Versicherungslehre. Nr. 262.

=Völkerkunde= von Dr. Michael Haberlandt, k. und k. Kustos der
ethnogr. Sammlung des naturhistor. Hofmuseums und Privatdozent an der
Universität Wien. Mit 56 Abbildungen. Nr. 73.

=Völkernamen. Länder- u. Völkernamen= von Dr. Rudolf Kleinpaul in
Leipzig. Nr. 478.

=Volksbibliotheken= (Bücher- und Lesehallen), ihre Einrichtung und
Verwaltung von Emil Jaeschke, Stadtbibliothekar in Elberfeld. Nr. 332.

=Volkslied, Das deutsche=, ausgewählt und erläutert von Professor Dr.
Jul. Sahr. 2 Bändchen. Nr. 25, 132.

=Volkswirtschaftslehre= von Dr. Carl Johs. Fuchs, Professor an der
Universität Tübingen. Nr. 133.

=Volkswirtschaftspolitik= v. Präsident Dr. R. van der Borght, Berlin.
Nr. 177.

=Wahrscheinlichkeitsrechnung= von Dr. Franz Hack, Professor am
Eberhard-Ludwigs-Gymnasium i. Stuttgart. Mit 15 Figuren im Text. Nr.
508.

=Waldeck. Landeskunde des Großherzogtums Hessen, der Provinz
Hessen-Nassau und des Fürstentums Waldeck= von Professor Dr. Georg
Greim in Darmstadt. Mit 13 Abbildungen und 1 Karte. Nr. 376.

=Waltharilied, Das=, im Versmaße der Urschrift übersetzt und erläutert
von Prof. Dr. H. Althof, Oberlehrer am Realgymnasium in Weimar. Nr. 46.

=Walther von der Vogelweide=, mit Auswahl aus Minnesang u.
Spruchdichtung. Mit Anmerkungen und einem Wörterbuch von Otto Güntter,
Prof. an der Oberrealschule und an der Techn. Hochsch. in Stuttgart.
Nr. 23.

=Warenkunde= v. Dr. Karl Hassack, Prof. und Leiter der k. k.
Handelsakademie in Graz. I. Teil: Unorganische Waren. Mit 40
Abbildungen. Nr. 222.

-- -- II. Teil: Organische Waren. Mit 36 Abbildungen. Nr. 223.

=Warenzeichenrecht, Das.= Nach dem Gesetz z. Schutz der
Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Von Reg.-R. J. Neuberg, Mitglied
des Kaiserlichen Patentamts zu Berlin. Nr. 360.

=Wärme. Theoretische Physik II. T.: Licht und Wärme.= Von Dr. Gustav
Jäger, Prof. an der Techn. Hochschule Wien. Mit 47 Abbildungen. Nr. 77.

=Wärmekraftmaschinen. Die thermodynamischen Grundlagen der Wärmekraft-
u. Kältemaschinen= von M. Röttinger, Diplom-Ingenieur in Mannheim. Mit
73 Figuren. Nr. 2.

=Wärmelehre, Technische, (Thermodynamik)= von K. Walther und M.
Röttinger, Diplom-Ingenieure. Mit 54 Figuren. Nr. 242.

=Wasser, Das, und seine Verwendung in Industrie und Gewerbe= v. Dr.
Ernst Leher, Dipl.-Ing. in Saalfeld. Mit 15 Abbild. Nr. 261.

=Wasser und Abwässer.= Ihre Zusammensetzung, Beurteilung u.
Untersuchung von Prof. Dr. Emil Haselhoff, Vorsteher der
landwirtschaftl. Versuchsstation i. Marburg i. Hessen. Nr. 473.

=Wasserinstallationen. Gas- und Wasserinstallationen mit Einschluß der
Abortanlagen= von Professor Dr. phil. und Dr.-Ingen. Eduard Schmitt in
Darmstadt. Mit 119 Abbildungen. Nr. 412.

=Wasserturbinen, Die=, von Dipl.-Ing. P. Holl in Berlin. =I=:
Allgemeines. Die Freistrahlturbinen. Mit 113 Abbildungen. Nr. 541.

=-- -- II=: Die Überdruckturbinen. Die Wasserkraftanlagen. Mit 102
Abbildungen. Nr. 542.

=Wasserversorgung der Ortschaften= von Dr.-Ing. Robert Weyrauch,
Professor an der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart. Mit 85 Fig. Nr.
5.

=Wechselstromerzeuger= von Ing. Karl Pichelmayer, Professor an der K.
K. Technischen Hochschule Wien. Mit 40 Figuren. Nr. 547.

=Wechselwesen, Das=, v. Rechtsanw. Dr. Rudolf Mothes in Leipzig. Nr.
103.

=Wehrverfassung, Deutsche=, von Geh. Kriegsrat Karl Endres, vortr. Rat
im Kriegsministerium i. München. Nr. 401.

=Wettbewerb, Der unlautere=, von Rechtsanwalt Dr. Martin Wassermann
in Hamburg. =I=: Generalklausel, Reklameauswüchse, Ausverkaufswesen,
Angestelltenbestechung. Nr. 339.

=-- -- II=: Kreditschädigung, Firmen- und Namenmißbrauch, Verrat von
Geheimnissen, Ausländerschutz. Nr. 535.

=Wirbellose Tiere. Das Tierreich VI: Die wirbellosen Tiere= von Dr.
Ludwig Böhmig, Prof. der Zoologie an der Universität Graz. I: Urtiere,
Schwämme, Nesseltiere, Rippenquallen und Würmer. Mit 74 Fig. Nr. 439.

=Wirbellose Tiere. Das Tierreich VI: Die wirbellosen Tiere= von Dr.
Ludwig Böhmig, Prof. der Zoologie an der Universität Graz. II: Krebse,
Spinnentiere, Tausendfüßer, Weichtiere, Moostierchen, Armfüßer,
Stachelhäuter und Manteltiere. Mit 97 Figuren. Nr. 440.

=Wirtschaftspflege. Kommunale Wirtschaftspflege= von Dr. Alfons Rieß,
Magistratsass. i. Berlin. Nr. 534.

=Wohnungsfrage, Die=, v. Dr. L. Pohle, Professor der
Staatswissenschaften zu Frankfurt a. M. =I=: Das Wohnungswesen in der
modernen Stadt. Nr. 495.

=-- -- II=: Die städtische Wohnungs- und Bodenpolitik. Nr. 496.

=Wörterbuch nach der neuen deutschen Rechtschreibung= von Dr. Heinrich
Klenz. Nr. 200.

=-- Deutsches=, von Dr. Richard Loewe in Berlin. Nr. 64.

=-- Technisches=, enthaltend die wichtigsten Ausdrücke des
Maschinenbaues, Schiffbaues und Elektrotechnik von Erich Krebs in
Berlin. I. Teil: Deutsch-Englisch. Nr. 395.

-- -- II. Teil: Englisch-Deutsch. Nr. 396.

-- -- III. Teil: Deutsch-Französ. Nr. 453.

-- -- IV. Teil: Französ.-Deutsch. Nr. 454.

=Württemberg. Württembergische Geschichte= v. Dr. Karl Weller, Prof. a.
Karlsgymnas. i. Stuttgart. Nr. 462.

=-- Landeskunde des Königreichs Württemberg= von Dr. K. Hassert,
Professor der Geographie an der Handelshochschule in Köln. Mit 16
Vollbildern und 1 Karte. Nr. 157.

=Zeichenschule= von Professor K. Kimmich in Ulm. Mit 13 Tafeln in Ton-,
Farben- und Golddruck und 200 Voll- und Textbildern. Nr. 39.

=Zeichnen, Geometrisches=, von H. Becker, Architekt und Lehrer an der
Baugewerkschule in Magdeburg, neu bearbeitet von Prof. J. Vonderlinn,
Direktor der königl. Baugewerkschule zu Münster. Mit 290 Figuren und 23
Tafeln im Text. Nr. 58.

=Zeitungswesen, Das deutsche=, v. Dr. Rob. Brunhuber, Köln a. Rh. Nr.
400.

=-- Das moderne=, (Syst. d. Zeitungslehre) von Dr. Robert Brunhuber in
Köln a. Rh. Nr. 320.

=Zeitungswesens, Allgemeine Geschichte des=, von Dr. Ludwig Salomon in
Jena. Nr. 351.

=Zentral-Perspektive= von Architekt Hans Freyberger, neu bearbeitet von
Professor J. Vonderlinn, Direktor der Kgl. Baugewerkschule zu Münster
i. W. Mit 132 Figuren. Nr. 57.

=Zimmerarbeiten= von Carl Opitz, Oberlehrer an der Kaiserl. Technisch.
Schule in Straßburg i. E. =I=: Allgemeines, Balkenlagen, Zwischendecken
u. Deckenbildungen, hölzerne Fußböden, Fachwerkswände, Hänge- und
Sprengwerke. Mit 169 Abbild. Nr. 489.

=-- -- II=: Dächer, Wandbekleidungen, Simsschalungen, Block-, Bohlen-
und Bretterwände, Zäune, Türen, Tore, Tribünen und Baugerüste. Mit 167
Abbildungen. Nr. 490.

=Zivilprozeßrecht, Deutsches=, von Professor Dr. Wilhelm Kisch in
Straßburg i. E. 3 Bände. Nr. 428-430.

=Zoologie, Geschichte der=, von Prof. Dr. Rud. Burckhardt. Nr. 357.

=Zündwaren= von Direktor Dr. Alfons Bujard, Vorstand des Städtischen
Chemischen Laboratoriums in Stuttgart. Nr. 109.

=Zwangsversteigerung, Die, und die Zwangsverwaltung= von Dr. F.
Kretzschmar, Oberlandesgerichtsrat in Dresden. Nr. 523.

              =Weitere Bände sind in Vorbereitung.=



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  | Anmerkungen zur Transkription                                  |
  |                                                                |
  | Die Antiqua-Markierung wurde bei Abkürzungen wie "Dr." und bei |
  | römischen Ziffern (I, II, III, IV, ...) weggelassen.           |
  |                                                                |
  | Folgende Inkonsistenzen wurden belassen, da beide              |
  | Schreibweisen üblich waren:                                    |
  |                                                                |
  | Generäle -- Generale                                           |
  | Lehenseid -- Lehnseid                                          |
  | Lehenshoheit -- Lehnshoheit                                    |
  |                                                                |
  | Im Text wurden folgende Änderungen                             |
  | vorgenommen:                                                   |
  |                                                                |
  |         "Wenden!" in der Werbung entfernt.                     |
  | S. 12   "Boleslavs" in "Bolesławs" geändert.                   |
  | S. 13   "Thronsteitigkeiten" in "Thronstreitigkeiten" geändert.|
  | S. 26   "Herman Balk" in "Hermann Balk" geändert.              |
  | S. 49   "Jagïello" in "Jagiello" geändert.                     |
  | S. 76   "Söldern" in "Söldnern" geändert.                      |
  | S. 76   "Przemyśł" in "Przemyśl" geändert.                     |
  | S. 86   "Soviele" in "So viele" geändert.                      |
  | S. 100f "Bathory" in "Báthory" geändert.                       |
  | S. 106  "Reichtages" in "Reichstages" geändert.                |
  | S. 108  "Rußand" in "Rußland" geändert.                        |
  | S. 108  "Wjelsih" in "Welish" geändert.                        |
  | S. 108  "Wjelish" in "Welish" geändert.                        |
  | S. 120  "Braclaw" in "Bracław" geändert.                       |
  | S. 120  "Lanckoronski" in "Lanckoroński" geändert.             |
  | S. 160  "Osterreich" in "Österreich" geändert.                 |
  | S. 161  "Türkenkrige" in "Türkenkriege" geändert.              |
  | S. 167  "Kollatąjs" in "Kollątajs" geändert.                   |
  | S. 179  "Wiederstellung" in "Wiederherstellung" geändert.      |
  | S. 183  "gewinnnen" in "gewinnen" geändert.                    |
  | S. 186  "Reichtagsverhandlungen" in "Reichstagsverhandlungen"  |
  |         geändert.                                              |
  | S. 188f "Paskjewitsch" in "Paskewitsch" geändert.              |
  | S. 190  "unermündliche" in "unermüdliche" geändert.            |
  | S. 191  "glänzenste" in "glänzendste" geändert.                |
  | S. 201  "einwandsfrei" in "einwandfrei" geändert.              |
  | S. 202  "wande" in "wandte" geändert.                          |
  |                                                                |
  | Nicht geänderte mögliche Fehler:                               |
  |                                                                |
  | S. 48 Maciek Borkowicz ist auch in der Schreibweise Maciej     |
  |       Borkowicz in der Literatur zu finden.                    |
  | S. 49 Polasie ist möglicherweise ein Setzfehler, evtl. für     |
  |       Polanie oder Polanien.                                   |
  |                                                                |
  | Das Buch enthielt Jahreszahlen als Randnotizen, diese sind     |
  | entfernt worden.                                               |
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