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Title: Die Universität Basel in den fünfzig Jahren seit ihrer Reorganisation im Jahre 1835
Author: Teichmann, Albert
Language: German
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FÜNFZIG JAHREN SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835***


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(https://archive.org/details/americana)



Note: Images of the original pages are available through
      Internet Archive/American Libraries. See
      https://archive.org/details/dieuniversithat00teicrich


Anmerkungen zur Transkription:

      Folgende Zeichen sind für die verschiedene Schriftformen
      benutzt:

            _gesperrt gedruckter Text_

            =fett gedruckter Text=

            +kursiv gedruckter Text+

      Eine Liste der vorgenommenen Änderungen findet sich am Ende
      des Textes.



DIE UNIVERSITÄT BASEL IN DEN FÜNFZIG JAHREN
SEIT IHRER REORGANISATION IM JAHRE 1835.

PROGRAMM ZUR
REKTORATSFEIER UND ZU DEM MIT IHR VERBUNDENEN JUBILÄUM DER FREIWILLIGEN
AKADEMISCHEN GESELLSCHAFT

IM AUFTRAG E.E. REGENZ

UNTER MITWIRKUNG DER ANSTALTSVORSTEHER

ZUSAMMENGESTELLT

von

Prof. Dr. ALBERT TEICHMANN.



Basel.
Schultze'sche Universitäts-Buchdruckerei (L. Reinhardt)
1885.



VORWORT.


Nachdem 1883 und 1884 die Universitäten Zürich und Bern ihr 50jähriges
Bestehen gefeiert haben, schickt sich in diesem Jahre auch die ältere
Schwester in den Grenzmarken des Schweizerlandes an, bei einer
ähnlichen Feier einen Rückblick zu werfen auf eine gleich lange Periode
der Entwicklung seit dem Jahre, in welchem der hochherzige Sinn der
Behörden und der Bürgerschaft ihre Fortexistenz sicherte und ihr eine
den Verhältnissen jener Zeit entsprechende Organisation gab.

Eingedenk der zu eigenem Gewinn siegreich bestandenen Prüfungen,
wie andrerseits der erhebenden vierten Säcularfeier vor 25 Jahren,
will sie bei der auf engere Kreise beschränkten diesjährigen Feier
im Bewusstsein eines nunmehr verwirklichten grösseren Aufschwungs
den Tribut des Dankes darbringen ihrer treuen, zur Hilfe stets
bereiten Genossin in diesen 50 Jahren, der Freiwilligen Akademischen
Gesellschaft, welche, wenige Tage vor Einweihung der neu organisierten
Universität im Jahre 1835 gestiftet, ihr Fest mit der Rektoratsfeier
der Universität verbindet.

E.E. Regenz beschloss, bei diesem Anlass eine Schrift zu
veröffentlichen, welche einen Einblick in die Organisation und die
ökonomischen Verhältnisse der Universität, einen Ueberblick über
das Lehrpersonal und die Studentenschaft der letzten 50 Jahre, eine
Uebersicht über die mit der Universität verbundenen Sammlungen und
Anstalten gewähren soll.

Möchte die nachfolgende bescheidene Schrift dazu anregen, bisher
Versäumtes nachzuholen und dem durch einige der Jubelschriften und
die Rektoratsrede im Jahre 1860 gegebenen meisterlichen Vorbilde in
Fortführung dieser geschichtlichen Arbeiten nachzueifern!

Allen denen, welche durch Mitarbeit, Rathschläge und Mittheilungen
vorliegende Arbeit förderten, insbesondere den Herren Professoren
_Vischer_, E. _Hagenbach_, _Kinkelin_, Fritz _Burckhardt_ und Herrn
Staatsarchivar Dr. _Wackernagel_, sodann den Herren Vorstehern der
Sammlungen und Anstalten sei inniger Dank bezeugt!

                Der Universität und ihrer Festgenossin

bringt die herzlichsten Segenswünsche für ferneres Blühen und Gedeihen
dar

  _Basel_, im November 1885.

                                                          A. Teichmann.



I.

Geschichte der Organisation der Universität.


1. =Einleitung. -- Die Gesetze von 1818 und die Sprüche des
Schiedsgerichts.=

Bis in den Anfang dieses Jahrhunderts hatte die Universität als
Korporation eine unabhängige Stellung behauptet. Dies änderte sich,
als durch das Gesetz vom 19. Mai 1813 die der Universität in den
Jahren 1460, 1532 und 1539 ertheilte Verfassungsurkunde, Statuten
und Privilegien zurückgenommen und aufgehoben wurden. Fortan sollte
dieselbe allgemeine höhere Lehranstalt des Kantons sein und zu
diesem Zwecke in einer den Zeiten angemessenen und gemeinnützigen
Weise eingerichtet werden. Durch Gesetz vom 17. Juni 1818 über die
Organisation der Universität wurde sie der Oberaufsicht und Leitung der
Regierung unterstellt. Letztere übertrug diese Oberaufsicht und Leitung
der zufolge Gesetzes vom gleichen Datum bestellten neuen Staatsbehörde,
dem _Erziehungsrath_, dessen engerer Ausschuss (_Curatel_) die der
Universität unmittelbar vorgesetzte Behörde wurde. Der Regenz der
Universität -- bestehend aus sämmtlichen ordentlichen Professoren
-- verblieb die Leitung der inneren Angelegenheiten, die Aufsicht
über die akademischen Anstalten und Sammlungen und die Verwaltung
des Universitätsvermögens. Die bisherige Universitätskommission
erhielt, unter bester Verdankung ihrer Arbeiten, durch Rathsbeschluss
vom 24. Juni 1818 ihre Entlassung. Die der Regenz noch gelassene
Civilrechtspflege für die Angehörigen der Universität (sog.
Universitätsbürger) entfiel 1821 bei der neuen Organisation des
Gerichtswesens.

In den vier einander gleichgestellten Fakultäten sollten 18 Professoren
mit einer Besoldung von je Fr. 1600 a.W. angestellt und diese Stellen
nach öffentlicher Auskündung und eröffnetem Konkurse besetzt werden;
in Fällen, wo es zum Vortheil der Anstalt gereiche, sollte der
Kleine Rath, auf motivierten Vorschlag des Erziehungsrathes, durch
unmittelbaren Ruf Professoren ernennen können. Hiemit war die früher
übliche Verwendung des Looses, die öfters eine verhängnissvolle Rolle
gespielt hatte, glücklich beseitigt.

Dieses Gesetz über die Organisation der Universität, auf das man im
Jahre 1865 zurückgriff, berücksichtigte in angemessener Weise die
einzelnen Unterrichtsfächer und fand bei einsichtsvollen Männern volle
Billigung. So erklärte _Troxler_ (Die Gesammthochschule der Schweiz und
die Universität Basel, Trogen 1830, S. 58):

»Es ist seinem wesentlichen Inhalte nach eine zweckmässige und
zeitgemässe Grundlage einer wohlberechneten und verheissungsvollen
Herstellung und Erhebung der Hochschule, im Geiste der ersten Gründung
gedacht, würdig der grossen Erinnerungen, durch Erfahrungen geläutert,
die Ansprüche und Bedürfnisse einer neuen Zeitbildung berücksichtigend,
sowie selbst die weitern Verhältnisse des Gesammtvaterlandes umfassend.«

Der schöne Beweis von Achtung für Wissenschaft, von Eifer für Bildung
und von hochherziger Vaterlandsliebe, den der Grosse Rath an den
Tag gelegt hatte, stellte eine gedeihliche Entwicklung in Aussicht.
In der That finden sich unter dem Lehrpersonal der nächsten Jahre
manche klangvolle, weitberühmte Namen von In- wie Ausländern. Aber
man zögerte zu sehr mit Durchführung der Organisation im vollen
Umfange, sodass schon 1823 der Rektor der Hochschule, Prof. _de
Wette_, in seiner Rektoratsrede am 12. Mai mit Freimuth und Nachdruck
äussern durfte: »Und jetzt an dieser Stelle, als zeitiger Rektor der
Universität und Mitglied des Erziehungsrathes, im Namen der Anstalt,
an deren Spitze ich zu stehen die Ehre habe, fordere ich Sie, weise
Häupter und Räthe, feierlich auf, das Werk der Wiederherstellung der
Universität fördersamst zu vollenden! Noch sind eine Lehrstelle der
Rechte, zwei der Arzneikunde und die der Philosophie unbesetzt, und
die der Geschichte ist von Neuem erledigt. Jedes Halbjahr, welches
unter diesen Mängeln verstreicht, ist ein Verlust für die studierende
Jugend, und der ganze Unterrichtsgang ist dadurch gelähmt. Je länger
man aufschiebt, desto mehr ermattet der Eifer, desto mehr gewöhnt man
sich an das Mangelhafte.«[1] Wieder vier Jahre darauf mahnte noch
eindringlicher der damalige Rektor, Prof. _Gerlach_, an schleunige
Vervollständigung[2] und schloss mit den verheissungsvollen Worten:

»Reichthum ist ein vergängliches Gut; -- Ruhm, erworben im Felde der
Staatskunst, ist trügerisch und oft von zweideutiger Art; -- der aber
lebt ewig im dankbaren Andenken der Nachwelt, dessen Name geknüpft ist
an das Gedeihen einer Schule der Wissenschaft, die Jahrhunderte blühte,
die in der Gegenwart sich auf's neue erhebt, die nicht untergehen wird
im Strome kommender Zeiten.«

Die nächsten Jahre erfüllten die hochgespannten Hoffnungen noch
nicht -- es nahte die dem Basler Staatswesen verhängnissvolle, mit
muthiger Entschlossenheit durchgekämpfte Zeit, auf welche -- wie der
trefflichste Darsteller der Ereignisse jener Periode sagte[3] --
»Basel sonder Scham und sonder Reue zurückblicken konnte, weil es das
Bewusstsein davon trug, dass es billigen Begehren willig entsprochen
hatte, dass es der Drohung und Gewalt beharrliche Entschlossenheit
entgegengesetzt hatte und dass seine Bürger das Gesetz, für das sie
kämpften, auch durch Gehorsam zu ehren wussten.«

Vergeblich war man bemüht, von dem gut eingerichteten und weise
geleiteten Staatswesen den schwersten Schlag abzuwenden. Es war
umsonst! -- Der am 17. August 1833 gefasste, am 26. August durch
eingelangte Ratifikationen in Kraft erwachsene Beschluss der
Eidgenössischen Tagsatzung erklärte den Kanton Basel in Bezug auf
die Verwaltung in zwei besondere Gemeinwesen getheilt und verfügte,
»es solle das gesammte Staatseigenthum des Kantons an Kapitalien,
Gefällen, Gebäuden, Kriegsmaterial u.s.w. ohne irgend eine Ausnahme,
und ausdrücklich mit Inbegriff der Kirchen-, Schul- und Armenfonds, auf
billigem Fusse zwischen beiden Landestheilen ausgeschieden und getheilt
werden.«

Diesem Beschlüsse zufolge wurden zu Schiedsrichtern erwählt:

  1. Herr Alt-Bürgermeister _Joh. Herzog_,
                       von Effingen, in Aarau } für Basel-Stadttheil.
  2. Herr Alt-Bundespräsident _Joh. Friedrich Tscharner_,
                                     von Chur }
  3. Herr Obergerichts-Präsident _Joachim Leonz Eder_,
                                   in Frauenfeld }
  4. +a+) Herr _Carl Schnell_, J.U.D.,  Regierungsstatthalter
                     zu Burgdorf (bis Ende 1833) } für Basel-Landschaft.
     +b+) Herr _Ludwig Schnyder_, Appellationsrichter
                von Sursee, (von Anfang 1834 an) }
  und seitens derselben als Obmann:
    Herr _Friedrich Ludwig Keller_, J.U.D., Obergerichtspräsident
      von Zürich.

Das Schiedsgericht trat am 16. September 1833 in Zürich zusammen,
begann seine Sitzungen am 30. September in Aarau und schloss dieselben
erst im April 1835 in Bern.[4] Hier interessieren nur diejenigen
Beschlüsse, welche -- zufolge Antrages der Landschaft, auf das Inventar
der Staatsliegenschaften die Gebäude und Fonds der Universität zu
setzen -- die Frage betrafen: »ob das Vermögen der Universität in die
Theilung gezogen werden solle oder nicht?«

Schon am 9. November 1833 erging der Obmannsspruch:

  1) Es gehöre das Universitätsgut zu dem in Theilung fallenden
  Staatsvermögen;
  2) Sei das Inventar desselben von Basel-Stadt vorzulegen.

Dieser Entscheid rief natürlich grosse Bestürzung hervor und fand
namentlich in juristischen Kreisen scharfe Kritik.[5] Dem Entscheide
sich fügend, legte der Stadttheil am 6. Januar 1834 das »Inventarium
über das der Universität angehörige und unter ihrer Verwaltung stehende
Vermögen« zur Mittheilung an die Landschaft vor, welche zwar einige
Punkte bemängelte, auf erhaltene Auskunft aber diese Bemängelung fallen
liess.

Für die Vertretung der Rechte der Universität Namens des Standes
Basel-Stadttheil bei den Verhandlungen beschloss man Zuziehung des
Hofgerichtsadvokaten _Bertheau_ von Mannheim und bestellte zur
Schätzung des Universitätsvermögens Sachverständige.

Die vom Obmann für die von beiden Theilen ernannten Sachverständigen
entworfene Instruktion war für Basel-Stadt und die Universität durchaus
günstig.

In der Sitzung vom 14. April 1834 wurde bei getheilten Stimmen der
Schiedsrichter durch Entscheid des Obmanns anerkannt, »dass auf
dem Universitätsgut zu Gunsten der Stadt Basel die Beschwerde des
Ausschlusses solcher Verfügungen über dasselbe hafte, in Folge welcher
für ihr Bedürfniss wissenschaftlicher Anstalten nicht mehr gesorgt sein
würde,« und wurde im Urtheile vom 11. Juli festgesetzt:

    dass bei den im Inventar auf Fr. 543,662.45 angegebenen
    akademischen Fisci wegen darauf haftender Beschwerden Fr.
    120,662.45 in Abzug zu bringen seien;

    dass auf den Sammlungen von _Amerbach_, _Fäsch_, _Huber_,
    _d'Annone_ und _Bernoulli_ die Beschwerde hafte, dass dieselben an
    die Oertlichkeit der Stadt Basel gebunden sind;

    dass das gesammte Universitätsgut als eine untheilbare Einheit und
    dem Zwecke des höheren Unterrichtes bleibend gewidmet zu betrachten
    sei;

    der Kanton Basel-Stadttheil einen billigen Anspruch habe, dass
    ihm auf den Fall, wenn er zur Uebernahme des gesammten Gutes als
    berechtigt und verpflichtet angesehen werden sollte, diesfalls eine
    gewisse Erleichterung, welche in der Bestimmung des Preises für das
    Ganze zu finden, verstattet werde.[6]

In Abänderung einzelner dieser Punkte erging am 6. August 1834 das
Endurtheil dahin:

    1) es sei das gesammte Universitätsgut mit Nutzen und Beschwerden,
    und unter der Verpflichtung, dasselbe seiner Bestimmung getreulich
    zu erhalten, dem Kanton Basel-Stadttheil allein und ausschliesslich
    zugetheilt;

    2) es sei der durch die bisherigen Schätzungen und Urtheile
    ausgemittelte Gesammtwerth von Fr. 621,060, mit Hinzurechnung
    des in seinem Werthe noch nicht ermittelten Mobiliar-Bestandes,
    um 25% herabzusetzen und der sich ergebende Betrag als der
    definitive Preis und als die von Basel-Stadttheil einzuwertende und
    unmittelbar in Theilung fallende Summe festgesetzt;

    3) sei der Kanton Basel-Landschaft bei seiner Erklärung, das ihm
    zufallende Capital einzig für höhere wissenschaftliche Anstalten zu
    benutzen und zu verwenden, feierlich behaftet.

Durch Einverständniss der Parteien wurde am 12. August der Werth des
Mobiliarbestandes -- worunter auch Scepter und Pokale der Universität
auf Antrag der Landschaft aufgenommen werden mussten -- auf Fr. 1440
bestimmt.

Mit dem ganz eigenen, im November gestellten Antrage: »es möchte -- da
verlaute, dass Basel-Stadttheil Willens sei, die Universität aufzuheben
oder einzuschränken -- das Schiedsgericht die Rechte der Landschaft
durch ein ferneres Urtheil so wahren, dass die Universität zu keiner
Zeit von Basel-Stadttheil aufgehoben oder beschränkt werden könne,
oder wenn man demselben freie Befugniss darüber einräumen wolle, der
Stadttheil angehalten werden, der Landschaft, der gemachten Abzüge und
der niedern Schätzung wegen, noch eine Entschädigungssumme von Fr.
256,619 herauszubezahlen,« -- wurde die Landschaft einmüthig am 17.
November abgewiesen; dagegen der Stadttheil auf Antrag der Landschaft
angehalten, Zinsen von dem ihr zukommenden Antheil vom 18. März 1832
bis 15. December 1834 zu 4% zu entrichten.

Die Verhandlungen ergaben für das Universitätsvermögen folgende Summen:

  A. Akademische Fisci (laut Urtheil)               Fr. 423,000.--
  B. Gebäude (laut Schatzung)                        »  120,060.--
  C. Sammlungen (laut Schätzung)                     »   78,000.--
  D. Scepter und Pokale Fr. 812.50 --
     übriges Mobiliar 627.50                      =  »    1,440.--
                                                  -----------------
                                     Summa          Fr. 622,500.--
                                     abzüglich 25%   »  155,625.--
                                                  -----------------
                                     blieben        Fr. 466,875.--
  wovon nach Urtheil vom 10. Juni 1834 der
     Landschaft 60% gebührten, also                  »  298,800.--
  nach Gewährung von Fr. 195 in Mobiliar blieben
     auszuweisen                                     »  298,605.--
  welche Summe sich durch Zinsen
     mit Fr. 32,846.55 erhöhte auf                   »  331,451.55

Dies war die Auskaufssumme, welche an die Landschaft zu entrichten war.

Wie so vielen anderen, genügte Basel-Stadt auch dieser Verpflichtung
aufs Pünktlichste. Nach beendeter Vermögenstheilung konnten die in der
Zwischenzeit ausgestellten Bürgschaftsinstrumente sehr bald entkräftet
werden. Den muthig und hochherzig für die Interessen des Staatswesens
eingetretenen Bürgern von Zürich und Basel wurde der gebührende Dank
bezeugt.

Unter den vielen Aufgaben, die nunmehr rücksichtlich der Reorganisation
der Staatsverwaltung zu lösen waren, war die Frage der Organisation
der höheren Lehranstalten von grösster Bedeutung. Auch hier bewährte
sich, was schon die Alten erkannt haben, dass im Unglück der Sporn zur
Ausdauer und zu neuer Thatkraft liegt.

Unmittelbar nach Erlass des schiedsgerichtlichen Urtheils vom 6. August
wurde durch Rathsbeschluss vom 13. August dem Erziehungskollegium[7]
der Auftrag ertheilt, zu berathen, was nun in Hinsicht der Universität
angenommen und vorgekehrt werden solle. Zu diesem Zwecke ernannte
dasselbe eine Kommission.

Aber auch die Regenz musste zu den Sprüchen des Schiedsgerichts
Stellung nehmen. Sie that dies, indem sie dem Amtsbürgermeister
zu Handen des Grossen Rathes am 23. September eine ausführliche
Protesterklärung gegen jene Sprüche überreichen liess, worin sie
schliesslich, unter Anrufung der heiligsten Gefühle der Gerechtigkeit,
der Wissenschafts- und Vaterlandsliebe, die Zuversicht aussprach,
E.W.W. Rath werde vermöge seiner Weisheit und rechtlichen Gesinnung
durch zweckdienliche Anordnungen dafür sorgen, dass das Universitätsgut
nicht nur ungeschmälert und dem Zwecke des höheren Unterrichts gewidmet
bleibe, sondern auch für die Zukunft eine solche rechtliche Stellung
erhalte, wodurch es niemals durch irgend mögliche Wechselfälle seiner
Bestimmung entrissen werden könne und wodurch auch wieder nach einer
so niederschlagenden Erfahrung bei der Bürgerschaft Muth und Zutrauen
geweckt würde, durch neue Stiftungen die Lehrmittel und Kräfte der
Universität zu vermehren.[8]

Ebenso wurde von der Kommission des naturwissenschaftlichen Museums
in einer Sitzung vom 6. Oktober eine Erklärung beschlossen, wonach
fortan »alle Geschenke und Legate nur unter dem bestimmten Vorbehalte
gemacht und angenommen werden sollen, dass sie unabänderlich und
unveräusserlich in der Stadt Basel zu möglichst gemeinnützigem
Gebrauche sollen aufgestellt bleiben, in allen Wechselfällen die
Bedingung der Unentfremdbarkeit dieser Gegenstände von der Stadt Basel
heilig und unverletzt gehalten werden solle, auch zur Wahrung dieser
Bestimmung in keinem denkbaren Falle, weder dem Staate, zu dem die
Stadt Basel jeweilen gehören wird, noch der Stadt Basel selbst irgend
ein Opfer rechtmässig auferlegt werden könne, so dass folglich jede
Theilung, jede Auferlegung einer Auskaufssumme, jede zu diesem Zwecke
vorgenommene Schatzung der aus Schenkungen und Legaten herrührenden
Bestandteile der Sammlung, sowie überhaupt jede Massregel ähnlicher Art
als Raub und offenbare Gewaltthat zu betrachten wäre.«

Diese Wünsche fanden bald die gebührende Berücksichtigung.


2. =Das Gesetz über Einrichtung des Pädagogiums und der Universität vom
9. April 1835 und die weitere Entwicklung bis 1865.=

Am 20. December 1834 hatte die Kommission den von ihr erforderten
Bericht über die Organisation der höheren Lehranstalten vorgelegt;
derselbe fand am 19. Januar im Erziehungskollegium, wie später im
Kleinen Rath Beifall und wurde in den am 2. März 1835 dem Grossen
Rathe vorgelegten Rathschlag aufgenommen. Derselbe zeichnet sich durch
seltene Vollständigkeit und Abrundung aus, stützt sich auf vielseitige
Erfahrungen und ist ein rühmliches Zeugniss für den edlen Sinn und
das herzliche Interesse der Männer jener Zeit für die Förderung des
Bildungswesens als einer der Hauptaufgaben jedes Staatswesens. Mit
hoher Befriedigung wird man auch heute noch in demselben die Worte
lesen: »Wenn auch allerdings in der vorgefallenen Trennung des
Kantons, in der daraus sich ergebenden Verminderung der Beamtenzahl,
in der gegenwärtig bedeutenden Schuldenlast, eben so viele Gründe
liegen möchten, wesentliche Einschränkungen eintreten zu lassen,
so rufen doch andrerseits das um so fühlbarer gewordene Bedürfniss
geistiger Regsamkeit und Tüchtigkeit, die sich täglich höher stellenden
Anforderungen der Zeit, die eigentümliche Isolierung unserer Lage Basel
dringend zu, sich im gegenwärtigen Augenblicke nicht zu versäumen und
nicht zu vernachlässigen, und durch zweckmässige und wohleingerichtete
wissenschaftliche Anstalten sein zukünftiges Wohl zu sichern.«

Im Anschluss an die Gesetze vom 18. Juni 1817 und 17. Juni 1818
wird für Bestehenbleiben des Pädagogiums eingetreten und dankbar
anerkannt, dass der vortreffliche Zustand desselben besonders den
eifrigen und gewissenhaften Bemühungen der zur Zeit angestellten Lehrer
zuzuschreiben sei. Diese Anstalt soll in 2 Abtheilungen, für Humanisten
einerseits, für Realisten (Techniker) andrerseits zerfallen.

Aber es genügt das Pädagogium, welches junge Leute vom 15.-18. Jahre
aufnimmt, für sich allein den Bedürfnissen nicht. Hiezu ist eine
danebenstehende höhere Anstalt, die Universität, dringend nothwendig.
Diese soll eine Anstalt für das Studium der Fakultätswissenschaften,
aber auch eine bürgerliche Akademie sein, in höherem, unmittelbar
praktischerem Sinne, als s.Z. _Isaak Iselin_ dies angedeutet
hatte. Freilich sind hiebei bedeutende Einschränkungen des streng
wissenschaftlichen Elementes angebracht, während die Fächer, welche
der allgemeinen und technischen Bildung angehören, einige Ausdehnung
erhalten können. In dieser Beziehung hält man einen Lehrstuhl für
französische Sprache und Litteratur angezeigt und will auch dem
Englischen und Italienischen, besonders aber der Nationalökonomie und
Statistik, bei deren stets wachsender Bedeutung, Berücksichtigung
schenken. Die philosophische Fakultät soll den Kern des Ganzen bilden.
Lediglich als propädeutische Anstalten sind die juristische und
medicinische Fakultät behandelt. In der theologischen Fakultät soll
Nachdruck auf praktische Ausbildung und Pflege des Hebräischen gelegt
werden.

In den Berathungen über den Rathschlag im Grossen Rathe am 7.-9.
April erlitt der die Universität betreffende Abschnitt nur geringe
Aenderungen. Man hielt es für passend, in § 13 (dem ersten Paragraphen
des Abschnitts) die »Beibehaltung« der im Jahre 1460 gegründeten und
in den Jahren 1532 und 1818 reorganisierten Universität bestimmter
auszusprechen; gewährte für Gehaltszulagen und Besoldungen in
ausserordentlichen Fällen einen jährlichen Kredit von Fr. 4000, regelte
eingehend die Entlassung pflichtvergessener Lehrer, lehnte einen Antrag
auf Bestätigung der Lehrer von 6 zu 6 Jahren ab; bestimmte dagegen,
dass bei etwaigen Aenderungen in der Organisation die Professoren sich
einer solchen gegen eine dann durch Gesetz zu bestimmende Entschädigung
zu unterziehen hätten.

In der an erster Stelle genannten philosophischen Fakultät werden 9
Lehrstühle errichtet für theoretische und praktische Philosophie --
Mathematik -- Physik und Chemie -- Naturgeschichte -- griechische,
lateinische, deutsche und französische Sprache wie Litteratur- und
Geschichte. Besondere Lehrer können für die oben genannten Fächer
angestellt werden. Die Professoren beziehen Fr. 1600 Gehalt.

Drei Professuren werden der theologischen Fakultät gegeben. Lehrfächer
sind: Theologische Encyclopädie -- Hebräische Sprache -- Exegese des
Alten und des Neuen Testamentes mit den nöthigen Hilfswissenschaften
-- Kirchen- und Dogmengeschichte -- Dogmatik -- Christliche Moral --
Praktische Theologie mit homiletischen und katechetischen Uebungen.
Zwei Professoren haben je Fr. 1600, der dritte Fr. 1200 Gehalt.

Die juristische Fakultät hat 2 Lehrstühle, einen mit Fr. 1600,
einen andern mit Fr. 800 Gehalt. Lehrfächer sind: Römisches Recht
-- Criminalrecht -- Handels- und Wechselrecht -- Vaterländisches
Civilrecht -- Civilprozess.

Die medicinische Fakultät zählt 4 Lehrer für Anatomie -- Physiologie
und Pathologie -- Chirurgie und Botanik mit nur Fr. 800 Gehalt, sowie
einen Prosektor mit Fr. 450 Gehalt.

Die einzelnen Stellen sollen, nach Auskündung und Konkurs, sowie
Anhörung der Curatel, durch Wahl seitens des Erziehungskollegiums
besetzt werden, welche Wahlen sodann noch der Bestätigung des Kleinen
Rathes unterliegen. Unmittelbare Berufung durch den Kleinen Rath ist
auch hier, wie im Gesetz von 1818, vorgesehen.

Die Regenz hat die Censur über das Betragen der Studierenden, ertheilt
in geringeren Fällen Verweise; in wichtigen oder Wiederholungsfällen
hat sie Strafbefugniss bis auf 3tägige Carcerstrafe, spricht auch
Entziehung von Stipendien aus. Bei schwereren Vergehungen kann sie
bei der Curatel auf Entfernung antragen, wozu aber Bestätigung des
Erziehungskollegiums nöthig ist.

Für die Vorlesungen besteht Lern- und Lehrfreiheit, und können einzelne
Vorlesungen auch von Nichtstudierenden, welche das 17. Altersjahr
zurückgelegt haben, besucht werden.

Die Aufrechterhaltung der Universität in diesem gewiss bescheidenen
Rahmen fand namentlich auswärts eine verschiedene Beurtheilung. So
meinte man z.B. in Zürich, dass, wenn nicht alle Fakultäten aufs
Vollständigste und möglichst gut besetzt seien, die Bürger ihre
Studien doch nicht zu Hause vollenden könnten; darum tauge es nichts,
Professoren beizubehalten; besser verwendete man das Geld nach Bern
oder nach Zürich, wo man sich gewisse Rechte vorbehalten könne.[9]

Andere (z.B. die Bündnerzeitung) urtheilten günstiger, indem sie
sagten: »Wenn der Rathschlag Genehmigung findet, so haben gewisse
Neider und Blutradikalen umsonst der altehrwürdigen Universität
von Basel das Leichenlied gesungen! Freuen wird es uns, wenn die
Bürgerschaft, trotz der veränderten politischen Verhältnisse, sich
das nicht rauben lässt, was ihrer Stadt Zierde und Ruhm gewesen --
die Universität als eine Pflegeanstalt wissenschaftlicher Bildung.
Es knüpfen sich an dieselbe so ehrwürdige Erinnerungen, dass die
Aufrechterhaltung dieser Anstalt, auch in beschränkterer Gestalt,
immerhin der Stadt zur Ehre gereichen wird.«

Und dies geschah in vollstem Maasse.

Sofort, nachdem durch Gesetz vom 9. April 1835 die Beibehaltung
der Universität in neuer, den Bedürfnissen und Verhältnissen
angemessener Form entschieden war, traten am 11. April einige Freunde
der wissenschaftlichen Anstalten in Basel zusammen, um darüber zu
berathen, wie die Absichten der Obrigkeit durch freiwillige Mitwirkung
wohldenkender Bürger zweckmässig gefördert, der Sinn und die Liebe
zur Wissenschaft belebt, und angeregt werden könnten. In dem Aufrufe
zur Bildung einer Freiwilligen Akademischen Gesellschaft vom 20.
April legte man, in rühmender Anerkennung der Verdienste der obersten
Landesbehörde, die Mittel und Wege dar, wie sich jene Ziele erreichen
liessen, und fand damit in weiteren Kreisen Anklang, so dass schon am
17. September die Gesellschaft sich constituieren und sofort ihre für
die Universität so höchst förderliche Thätigkeit eröffnen konnte.

Eine treffliche Schilderung dieses Wirkens und Strebens bringt
die soeben veröffentlichte Festschrift derselben: »Geschichte der
Freiwilligen Akademischen Gesellschaft der Stadt Basel während der
ersten 50 Jahre ihres Bestehens«, verfasst von dem jetzigen Vorsteher,
Herrn Altbürgermeister _C.F. Burckhardt_.

Wegen der innigen Beziehungen, welche seit jener Zeit dauernd zwischen
dieser treuesten, verdienstvollsten Genossin und der Universität
bestanden haben, war die Geschichte der Gesellschaft natürlich nicht
ohne Erwähnung der Geschichte der Universität in diesem Zeitraume zu
schreiben, und erhält die nachfolgende, mehr auf einzelne besondere
Punkte der Organisation eingehende Darstellung durch jene Schrift
des um das hiesige Gemeinwesen hochverdienten Mannes eine erwünschte
Ergänzung.

Der provisorische Zustand, in den durch Rathsbeschluss vom 9. April
1835 die Professoren, Lehrer und Angestellten der Universität und des
Pädagogiums, unter Hinweis auf das Gesetz vom 9. Juni 1834, erklärt
wurden, dauerte nicht lange. Schon am 13. Juni 1835 wurden durch
weiteren Rathsbeschluss die bisher definitiv angestellten Lehrer der
Universität aufs neue an ihre Stelle berufen.

In der theologischen Fakultät erhielt Herr _J.J. Stähelin_ den Titel
eines ordentlichen Professors mit Sitz und Stimme in Fakultät und
Regenz, Herr _J.G. Müller_ die dritte ordentliche Lehrstelle. Zur
Versehung der 1. Lehrstelle in der ganz unbesetzten juristischen
Fakultät, welche sich auf freiwillige Leistungen mehrerer
Privatdocenten angewiesen gesehen hatte, berief man Herrn Dr. _G.
Beseler_ als ausserordentlichen Professor und eröffnete für den 2.
Lehrstuhl einen Konkurs, demzufolge man Herrn Dr. _Adolf Burckhardt_
zum Professor ernannte. Die medicinische Fakultät blieb im Personal
unverändert. In der philosophischen Fakultät berief man wieder Herrn
Prof. _Linder_ als Lehrer der griechischen Sprache und Litteratur;
Herrn Prof. _Bernoulli_ übertrug man mit dem Titel eines Professors
der industriellen Wissenschaften den Unterricht namentlich in
industrieller Mechanik und Technologie; Herrn Prof. _Peter Merian_,
welcher aus Gesundheitsrücksichten die Wiederübernahme eines Amtes
ablehnte, verlieh man den Titel eines ordentlichen Professors mit Sitz
und Stimme in der Regenz, übertrug den Lehrstuhl der französischen
Sprache Herrn Prof. _Vinet_, beförderte zum ordentlichen Professor der
Philosophie Herrn Dr. _F. Fischer_, ernannte zum Professor der Physik
und Chemie Herrn Dr. _Schönbein_, zum Professor der deutschen Sprache
und Litteratur Herrn Dr. _W. Wackernagel_, verlieh den Titel eines
ausserordentlichen Professors Herrn Dr. _Wilhelm Vischer_ und bestellte
als Lektor der Naturgeschichte auf unbestimmte Zeit Herrn Prof.
_Meissner_.

Am 14. September trat der »Senatus academicus« zusammen.[10] Der
bisherige Rektor, Prof. _P. Merian_, leistete den neuen Amtseid und
legten darauf die der Regenz angehörenden Professoren das Gelübde
in die Hände des Rektors ab. Nach Abtreten der Curatel wurde in der
nun eröffneten Regenzsitzung dem sein Amt in die Hände der Regenz
niederlegenden Rektor im Namen der Fakultäten für die unzähligen
Dienste, die er der Universität erwiesen, der wärmste Dank abgestattet
und sodann für den Rest des Jahres Prof. _de Wette_ zum Rektor gewählt.

Ohne Einwirkung der Regierung, aber auf mehrfach geäusserten Wunsch
der Bürger, welche fühlten, dass die hochherzige Gesinnung der
Behörden durch einen feierlichen Akt anzuerkennen sei, beschloss die
Regenz, eine Einweihungsfeier der wiederhergestellten Universität
abzuhalten. Hiezu lud in ihrem Auftrage Prof. _Wackernagel_ durch ein
deutsches Programm »Ueber die altdeutschen Handschriften der Basler
Universitätsbibliothek« ein und fügte Prof. _Gerlach_ dem diesmal
auch in lateinischer Sprache abgefassten Vorlesungsverzeichnisse[11]
für das Wintersemester ein lateinisches Schreiben bei, in welchem er
die verschiedenen Hochschulen von der Neugestaltung der Universität,
unter kurzer Erwähnung der Vorgänge der letzten Jahre und rühmender
Anerkennung des opferfreudigen Sinnes der Mitbürger, in Kenntniss
setzte.[12]

Die Einweihungsfeier fand bei zahlreicher Betheiligung aus
verschiedenen Kreisen der Bürgerschaft am 1. October im Münster statt.
Die gehaltreiche, später im Druck veröffentlichte, Festrede des Rektors
gab einen Ueberblick über die Arbeiten für die Neugestaltung der
Universität seit 1818 und zeigte, wie selbst ein kleiner Wirkungskreis
seine unleugbaren Vorzüge habe. Besonders wurde auch des neuesten
Beweises des vielfach erprobten Gemeinsinnes Basels, der Gründung der
Freiwilligen Akademischen Gesellschaft gedacht. Darauf entwickelte
Prof. _Schönbein_ die Bedeutung der Naturwissenschaften als Elementes
der modernen Bildung. Sodann wurden Ehrenpromotionen verkündet. Der
theologische Doktorgrad wurde ertheilt Herrn Antistes _Hurter_ von
Schaffhausen, den Herren Proff. _Schneckenburger_ und _Lutz_ in Bern
und _Hirzel_ in Zürich, der juristische Herrn _von Tscharner_ in Chur,
der medicinische Herrn Prof. _Brunner_ in Bern, der philosophische
den Herren Proff. _Studer_ in Bern, _Fäsi_ in Zürich, _Fröhlich_ in
Aarau. Schliesslich konnten, nach Genehmigung der Behörden, für die
Studierenden vier Preisfragen gestellt werden, für deren Lösung je Fr.
100 als Preise ausgesetzt wurden.[13]

Kurz vor Schluss des Jahres, am 10. December, wurde vom Grossen Rathe
der Antrag: »es möchte der Grosse Rath erkennen, dass es bei der durch
die Staatskasse bereits geschehenen Zahlung der Auskaufssumme von
zusammen Fr. 331,451.55 sein Verbleiben haben solle« zum Beschluss
erhoben und damit diese für die Existenz der Universität bedeutendste
finanzielle Frage erledigt. Nunmehr handelte es sich nur noch um nähere
Feststellung der Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes.
Hierüber erging das Gesetz vom 6. April 1836, laut welchem das
gesammte Universitätsgut mit den der Stadt Basel darauf zustehenden
Berechtigungen, wie dieselben durch die Stiftungen und Vergabungen,
durch die Dotationsurkunde vom Jahr 1803 und durch die Sprüche des
bei der Trennung des Kantons Basel aufgestellten eidgenössischen
Schiedsgerichts bestimmt und anerkannt sind, ein an die Oertlichkeit
der Stadt Basel unauflöslich geknüpftes Eigenthum des Kantons
Basel-Stadttheil bildet, welches den Bestimmungen der Stiftungen und
dem Zwecke der höheren Lehranstalten niemals entfremdet werden darf.

Erwähnen wir, dass durch Gesetz vom gleichen Datum die Korporation der
Universitätsbürger als 16. politische Wahlzunft der Stadt eine mit der
Einrichtung der übrigen Zünfte übereinstimmende Regelung erfuhr, so
sind die Grundzüge der neuen Organisation bezeichnet, welche der Regenz
zur Pflicht machten, durch Bestellung der Kommissionen, Aufstellung
eines Reglements für die Vermögensverwaltung und einer Ordnung für den
Pedell[14] u.a. zur Durchführung jener gesetzlichen Bestimmungen auch
ihrerseits mitzuwirken.

Aber auch viele andere Fragen traten in den nächsten Decennien an die
Regenz heran, da der Geschäftskreis sich erweiterte und das Kollegium
an Mitgliedern zunahm.

Auf Wunsch der Behörden sorgte man für ausgedehntere Vertheilung
der akademischen Gelegenheitsschriften[15] und der Einladungen zu
akademischen Akten; regelte (März 1845) die »Verhältnisse und Pflichten
der Studierenden« in einer längeren Ordnung, erliess (November 1845)
eine »Ordnung über den Betrag und die Entrichtung der Collegiengelder«,
welche 1854 einige Aenderungen erfuhr, ohne dass jedoch das lästige
Freibitten ärmerer Studenten beim Rektor beseitigt wurde, bis man
endlich (10. März 1864) eine besondere

Kommission zur Vorprüfung der Gesuche um Collegiengeldererlass
einsetzte. Die Vertheilung der Stipendien seitens der Regenz bereitete
damals, bei der geringen Zahl der Petenten, noch keine besonderen
Schwierigkeiten.

Ein öfters wiederkehrendes Traktandum war die Maturitätsfrage.
Hierüber erging (Juni 1844) ein Beschluss des Erziehungsrathes,
»dass Jünglinge, welche aus der hiesigen dritten Realistenklasse
mit dem Maturitätszeugnisse entlassen worden oder in einer der
hiesigen technischen Abtheilung des Pädagogiums gleichstehenden
Anstalt eine genügende Vorbildung erhalten haben, als Studierende der
mathematisch-physikalischen Abtheilung der philosophischen Fakultät
unter Ertheilung einer lateinischen Matrikel immatrikuliert werden
könnten, während für den Zutritt zu der theologischen, juristischen
und medicinischen Fakultät ein humanistisches Examen vorbehalten
bleibt.« Doch mehren sich später die Klagen über ungenügende Vorbildung
namentlich von auswärts kommender Studierender. Die Einrichtung eines
von Mitgliedern der philosophischen Fakultät abzuhaltenden Examens wird
(1859) als eine sehr lästige Neuerung empfunden, so dass man 1863 den
Dekan, bezw. ein von diesem zu bezeichnendes Mitglied mit der Prüfung
betraute, und endlich (22. März 1864) die Prüfung von Baslern, welche
kein Maturitätszeugniss besitzen und von Auswärtigen, welche ein
solches von hier zu erhalten wünschen, näher regelt.

Schon 1846 verfügt man Niederlegung der bei der Immatrikulation
vorgewiesenen Papiere beim Rektor, um eine Kontrolle über den Bezug
von (später obligatorisch erklärten) Abgangszeugnissen zu gewinnen;
man ordnet (1854) den Druck von Kollegienbogen und Abgangszeugnissen
an, sowie Vorlegung ersterer zur Testierung aller belegter Kollegien
(wegen der bis 1877 üblichen Fleisszeugnisse), überträgt dem Pedell die
Führung von Listen über Docenten und Studierende und veranlasst die
Ordnung des Archivs, welcher Mühwaltung sich bis zum Abschlusse dieser
Arbeit im Februar 1853 Herr Prof. _Schnell_ unterzog, worauf dann die
Bestellung eines ständigen Archivars[16] beschlossen wird; im März 1855
beendet Herr Prof. _Riggenbach_ die Fortführung des Legatariums. Auch
das Statutarium findet entsprechende Beachtung. -- Mehrfach muss man
einschärfen, dass Docenten eine Inaugurationsrede zu halten haben, ehe
sie ihre Vorlesungen beginnen. Dem Rektor lästig fallende Geldgeschäfte
werden ihm mehr und mehr abgenommen, die neu eintretenden Professoren
von Immatrikulationsgebühren befreit, die sog. Feuerspritzenpflicht der
Professoren (1854) etwas eingeschränkt und die Niederlassung der von
auswärts berufenen Professoren (1863) besser geregelt.[17] Den nach
einander auftauchenden Gesangvereinen (1841, 1843, 1845, akademischer
Männerchor 1855) und endlich auch dem akademischen Turnverein
(1856) gewährt man Unterstützungen, überlässt dagegen die Ordnung
der Vereinsangelegenheiten den öfters um Bestätigung ihrer Statuten
einkommenden neuen Studentenverbindungen.

Für die schon seit den Zwanziger Jahren in Basel üblichen, mit grossem
Beifall aufgenommenen und als wirkliche Pflicht gegen die Bürgerschaft
erachteten öffentlichen akademischen Vortrage bestellt man 1856 eine
Kommission, an deren Stelle 1869 eine neue trat.

Dauernd behilft man sich, bei der stets bewiesenen Bereitwilligkeit der
Regentialen zur Uebernahme und Besorgung der mannigfachsten Geschäfte,
ohne jenes grössere Beamtenpersonal, wie es andere Universitäten
besitzen.

Der Rektor besorgt die Inscription der neu eintretenden Docenten und
der Studierenden, unter denen eine Zeit lang auch Missionszöglinge
auftreten, in die Universitätsmatrikel. Die Dekane veranlassen
die Inscription der Studierenden in das Fakultätsalbum, unter
Rechnungslegung über die dabei bezogenen Gebühren. -- Wie der
Rektor über die Geschäfte seines Amtsjahres, so erstatten der
Regenz die Dekane Bericht über Veränderungen und Wünsche ihrer
Fakultät, die Vorsteher der Sammlungen und Anstalten Bericht über
die Verhältnisse derselben. Auszüge aus diesen Berichten werden in
der Reihe der dem Grossen Rathe zu erstattenden Verwaltungsberichte
abgedruckt, sodass auch weitere Kreise sich von den Veränderungen der
Universitätseinrichtungen genau unterrichten können.

Das Protokoll in den Regenzsitzungen führt der jährlich zu diesem Zweck
gewählte Schreiber der Regenz, für welche Dienstleistung derselbe --
zufolge Stiftung von Professor J.J. _Stähelin_ im Jahr 1846 -- eine
kleine Gratifikation erhält. Einen eigenen Schreiber bestellt seit
1838 die medicinische Fakultät, während in den anderen der Dekan (der
jetzige oder frühere) das Protokoll führt. In den Regenzsitzungen
hat bis Mai 1864 Umfrage bei den Berathungen statt, von da an freie
Diskussion; auch wird dabei das Sitzen in der Reihenfolge der
Fakultäten abgeschafft. Der Pedell endlich hat die Einziehung und die
Vertheilung der Kollegiengelder, sowie die Auszahlung der Stipendien zu
besorgen, daneben den mannigfachsten Abwartsdienst, z.B. als Gehilfe in
der Bibliothek bis zur Anstellung eines besonderen Bibliothekdieners
(durch Rathsbeschluss vom 21. Februar 1876).

Nach diesem kurzen Ueberblick über die inneren Verhältnisse sind nun
mehr die wichtigen Ereignisse zu erwähnen, welche rasch hintereinander
seit 1849 die weitere Gestaltung der Universitätsverhältnisse
beeinflussten.

Das Jahr 1849 brachte einen grossen Fortschritt durch Eröffnung
der prächtigen Räume des Museums,[18] in denen die sich rasch
vergrössernden Sammlungen[19] und einzelne Universitätsinstitute eine
entsprechendere Aufstellung erhielten und für die feierlichen Rede- und
Promotionsakte eine geräumige Aula verfügbar wurde. Zur Förderung der
Zwecke dieses Museums, Vermehrung der Sammlungen, zugleich Belebung des
Sinnes für Kunst und Wissenschaft wurde der Museumsverein gegründet.

Die Freude über diese grossen Errungenschaften wurde etwas
herabgestimmt, als im December 1850 im Grossen Rathe ein Antrag auf
Aufhebung der Universität, dagegen Gründung einer Gewerbeschule
gestellt wurde. Es war dies der Ausdruck einer in den letzten Jahren
mehr und mehr verbreiteten Anschauung, dass die Aufrechterhaltung
der Universität unerschwingliche Opfer heische. Dieser jetzt offen
hervortretenden Gegnerschaft musste durch Aufklärung über den
wirklichen Sachverhalt begegnet werden und dieses Verdienst erwarben
sich -- neben einem der Universität nicht angehörenden Manne[20]
-- zwei Lehrer der Hochschule, die Herren J. _Schnell_ und C.F.
_Schönbein_. Sie waren der Meinung, dass es einem Universitätslehrer
zukomme, darzulegen, warum er redlich, nicht als Parteimann, zur
Universität stehe.

Sie thaten dies mit durchschlagendem Erfolge in der Schrift: »Die
Universität von Basel, was sie fordert und was sie leistet« (Basel,
Detloff 1851). Diesem muthigen Auftreten wird es mit zu verdanken
sein, dass der Grosse Rath am 3. Februar 1851 jenen Antrag mit 81
gegen 11 Stimmen ablehnte und in Erkenntniss mancher Mängel und
Lücken durch Gesetz vom 30. März 1852 die Errichtung eines besonderen
Lehrstuhles für Physik, sowie Erhöhung des Zulagekredits auf Fr. 8,000
anordnete, nachdem inzwischen 1850 durch Betheiligung der Freiwilligen
Akademischen Gesellschaft die Besetzung je eines Lehrstuhles für
Pathologie und andrerseits Anatomie und Physiologie ermöglicht und
durch dieselbe Gesellschaft 1851 in der juristischen Fakultät ein neuer
Lehrstuhl für deutsches Privatrecht und Civilprozess errichtet worden
war.

Die weitere der Universität drohende Gefahr, die Errichtung einer
eidgenössischen Universität,[21] wurde vorläufig beseitigt, als die
Bundesversammlung nach Verhandlungen im Januar und Februar 1854 die
Errichtung eines Polytechnikums in Zürich beschloss.

Immerhin war die Aufmerksamkeit auf die weitere Ausgestaltung der
Universität hingelenkt und so stellte schon am 6. Februar 1854
Herr _August Burckhardt-Iselin_ den Anzug, »den Kleinen Rath zur
Begutachtung der Frage einzuladen, ob nicht die gegenwärtigen
Verhältnisse eine Revision der Gesetze von 1835 und 1852 wünschbar
machten in dem Sinne, dass die für höhere Lehrzwecke angewiesenen
Mittel mit den Bedürfnissen der Zeit in Einklang gebracht werden.«

Von Neuem traten einige Lehrer der Hochschule mit einem belehrenden
Worte für die Interessen der Universität ein, indem sie die Mittel und
die Ziele der erwünschten Reform darlegten.

Es geschah dies in der höchst beachtenswerthen Schrift: »Die
Universität von Basel, was ihr gebricht und was sie sein soll.
In Verbindung mit seinen Collegen und Freunden F. _Miescher_, J.
_Riggenbach_, W. _Wackernagel_ dargelegt von J. _Schnell«_ (Basel,
Detloff 1854). Dieser Schritt war von Erfolg gekrönt. Der auf Grundlage
eines eingeholten Berichtes vorgelegte Rathschlag fand eine über die
darin gemachten Vorschläge hinausgehende Billigung und wurde durch
Gesetz vom 15. Januar 1855 dem Kleinen Rathe zur Erstellung einer
vierten theologischen Professur die Hand geöffnet, der juristischen
Fakultät ein dritter ordentlicher Lehrstuhl, der medicinischen ein
Lehrstuhl für medicinische Klinik, der philosophischen ein solcher für
Nationalökonomie und Statistik hinzugefügt. Die Gehälter wurden auf Fr.
2,500 bezw. 1,250 n. W. normiert und der Zulagekredit auf Fr. 15,000
erhöht.

Noch im selben Jahr richtete die Freiwillige Akademische Gesellschaft,
deren Spezialstiftungen verschiedenen Fakultäten zu Gute kamen, einen
Lehrstuhl für vergleichende Anatomie ein und besetzte denselben
in höchst glücklicher Wahl mit einem Schweizer Gelehrten (Prof.
_Rütimeyer_).

Auch die juristische Fakultät, welche einige ihrer Basler Mitglieder
(die Proff. _Christoph Burckhardt-Hess_ und _Adolf Burckhardt-Vischer_,
sowie Dr. _Gustav Christ_) in den Dreissiger Jahren durch Tod, ein
anderes (Prof. _Bachofen_) durch Austritt in den Vierziger Jahren
leider verloren hatte, gewann 1852 eine bei dem sonstigen raschen
Wechsel der Lehrer sehr erwünschte Unterstützung durch Wiedereintritt
ihres Seniors (Rathsherr A. _Heusler_) und 1858 durch Eintritt auch des
Sohnes desselben. Nur ein um Universität,

Wissenschaft und Rechtspflege gleich sehr verdienter Mann (Prof. J.
_Schnell_) blieb ihr als treueste Stütze während vier Decennien bis zu
seinem Weggange von Basel in segensreichem Wirken erhalten. Dieselbe
Gunst des Schicksals war übrigens mehreren Mitgliedern der anderen
Fakultäten beschieden; wir nennen von Verstorbenen die HH. _Hagenbach_
und _Stähelin_ unter den Theologen, Herrn _Jung_ unter den Medicinern,
die HH. _Peter Merian_, _Gerlach_, _Schönbein_, _Meissner_, _Vischer_,
_Picchioni_ aus der philosophischen Fakultät.

Die nächsten Jahre brachten viel Arbeit, um die nahende vierte
Säcularfeier würdig zu begehen. Von diesen Vorbereitungen sei hier
nur der Um- und Ausbau des sog. Unteren Collegii[22] erwähnt,
wofür im Oktober 1859 ein Kredit von Fr. 70,000 vom Grossen Rathe
bewilligt wurde. Für die Zeit des Umbaues wurden die Hörsäle in die
Blömleincaserne verlegt.

Die Feier fand am 6. und 7. September 1860 statt -- in Erinnerung an
den Tag, an welchem, nach Ertheilung der Privilegien der Hohen Schule
durch die Stadt, der erste Rektor der Universität (Georg von Andlau)
Namens derselben der Regierung die Anerkennungsakte übergeben hatte.
Die Einzelnheiten dieser Festfeier sind in der Schrift von J.W. _Hess_
(Beschreibung der vierten Jubelfeier der Stiftung der Universität
Basel, Georg 1860) mitgetheilt, so dass darauf verwiesen werden kann.
Erwähnen wollen wir jedoch des literarischen Gewinnes, nämlich der
eigentlichen Festschrift:

Geschichte der Universität Basel von der Gründung 1460 bis zur
Reformation 1529.

    Von Prof. Dr. _Wilhelm Vischer_ (Basel, Georg);

ferner der auf die Universität bezüglichen Jubelschriften:

1. Die theologische Schule Basels und ihre Lehrer von Stiftung der
Hochschule 1460 bis zu de Wette's Tode 1849. Von Prof. Dr. _Karl Rud.
Hagenbach_ (Basel, Schweighauser).

2. Die medicinische Fakultät in Basel und ihr Aufschwung unter F.
Plater und C. Bauhin, mit dem Lebensbilde von Felix Plater. Von Prof.
Dr. _Friedrich Miescher_ (Basel, Schweighauser).

3. Die Mathematiker Bernoulli. Von Prof. Dr. _Peter Merian_ (Basel,
Schweighauser).

4. Festrede, gehalten von Prof. Dr. _Peter Merian_, d.Z. Rektor (Basel,
Schweighauser); und endlich der die Angehörigen der Landschaft ehrenden
Stiftung eines »Stipendium rauricum.«

Das in jeder Beziehung gelungene Fest hinterliess bei allen
Theilnehmern die angenehmsten Erinnerungen und blieb nicht ohne die
wohlthätigsten Wirkungen auf weitere Kreise, welche die Hochschule von
vielen Ausländern geschätzt und gerühmt sahen und nunmehr stolz auf
diese Anstalt zu werden begannen.

Als nun von Neuem die Frage einer eidgenössischen Universität
auftauchte, stellte Oberst _Hans Wieland_ im Grossen Rathe am 31. März
1862 den mit grossem Beifall aufgenommenen Anzug: »Der Grosse Rath
beauftragt die Regierung, die Frage in sofortige ernstliche Erwägung
zu ziehen, ob und inwiefern die neu zu gründende eidgenössische
Hochschule für Basel zu gewinnen sei; des Ferneren soll die Regierung
keine Schritte versäumen, die in dieser Angelegenheit dem gewünschten
Resultate näher führen können.«

Die Verhandlungen der Bundesversammlung berührten die erstere Frage
weder im Jahre 1862, noch auch im folgenden, was eine reifliche
Erwägung der Frage ermöglichte. Als Ergebniss derselben wurde am 7.
December 1863 von Bürgermeister und Rath ein Rathschlag betreffend
den Anzug über Erwerbung der neu zu gründenden eidgenössischen
Hochschule vorgelegt. Derselbe war verfasst von dem für die Universität
unermüdlich thätigen Staatsschreiber Dr. _Gottlieb Bischoff_ († 15.
März 1885) und bildet neben dem bald folgenden Rathschlag und Entwurf
eines Universitätsgesetzes das wichtigste und werthvollste Dokument
für die Geschichte der Universität in neuester Zeit. Ausgezeichnet
in Form der Darstellung und reich seinem Inhalte nach, befürwortet
dieser Bericht, dass Basel-Stadt mit allem Nachdruck für den Fall der
Errichtung einer eidgenössischen Hochschule als Bewerber auftrete, auf
erste Wiederanregung dieser Frage dem hohen Bundesrathe zu Händen der
Bundesversammlung eine geeignete Begründung seiner Bewerbung eingebe
und inzwischen weitere Reformen an der Universität in Angriff nehme.

Diese Vorschläge fanden am 1. Februar 1864 den vollsten Beifall des
Grossen Rathes. Der Kleine Rath theilte den Beschluss betreffend die
Bewerbung Basels für den Fall der Errichtung einer eidgenössischen
Hochschule dem Bundesrathe mit und erhielt unter dem 18. März die
befriedigende Versicherung, dass, wenn einmal diese Frage ernstlich an
die Hand genommen werden könne, die Behandlung derselben in einer Weise
geleitet werden würde, welche den verschiedenen Bewerbungen um diese
Anstalt volle Zeit lassen werde, sich geltend zu machen.

Durch diese Antwort beruhigt, ging man sofort daran, rücksichtlich der
Universität einen entscheidenden Schritt vorwärts zu thun.

Indem wir die Behandlung dieses Punktes dem nächsten Abschnitte
zuweisen, sei noch erwähnt, dass am 6. September 1855 die theologische
Fakultät Statuten über Ertheilung theologischer Grade beschlossen
hatte, 1861 ein philologisches Seminar eingerichtet und 1862 die
botanische Anstalt wesentlich erweitert worden war, endlich im
Wintersemester 1864/65 zum ersten Mal die Zahl der Studierenden über
100 betrug, um von da an langsam weiter zu steigen.

Was die Betheiligung der Universität an Jubelfesten anderer
Hochschulen während dieses Zeitraums betrifft, so fand eine solche auf
Einladungen zu den Festen von Greifswald (18. October 1856), Freiburg
(5. August 1857), Zürich (29. April 1858), Jena (15. August 1858), Genf
(Juni 1859), Bern (14. November 1859), Berlin (15. October 1860) und
Breslau (3. August 1861) in verschiedener Form statt. Die Einladung von
Prag (1848) war der Zeitumstände wegen zurückgezogen worden.

In den Kreisen der Lehrerschaft feierte man 1853 die 25jährige
Wirksamkeit der Proff. _Meissner_ und _Schönbein_. Die Verdienste,
welche sich die Herren _Merian_ und _Heusler_ namentlich in den
Dreissiger Jahren um die Universität erworben hatten, ehrte man im
December 1865, als ersterer bei Einführung des Prof. _Liebermeister_
zum letzten Mal dem akademischen Senate präsidierte.

Was uns in diesem Zeitraume, der wohl als die Sturm- und Drangperiode
der Universität bezeichnet werden kann, immer wieder angenehm berührt,
ist die bewunderungswürdige Sorgfalt, welche die vorgesetzten Behörden
bei Neubesetzung der oft erledigten Professuren entfalteten, ohne je zu
ermüden -- sodann die von der Lehrerschaft jener Zeit gepflegte echte,
wahre Kollegialität, die so manchen der von auswärts Berufenen dauernd
an Basel fesselte, den von hier Scheidenden aber in bestem Andenken
blieb -- welchem trefflichen Vorbilde die jetzige getreu nachlebt und
eine spätere, so hoffen wir, nicht untreu werden wird.


3. =Das Universitätsgesetz von 1866 und die weiteren Veränderungen bis
1885.=

Der letzte Zeitraum von zwanzig Jahren, über den wir zu berichten
haben, weist eine Reihe der erfreulichsten und erfolgreichsten
Neuerungen auf. So wurde gleich zu Anfang dieser Periode am 13. März
1865 der Kleine Rath ermächtigt, zum Behufe gehöriger Einrichtung einer
medicinischen, chirurgischen und geburtshilflichen Klinik im Spital
mit dem Stadtrath die erforderliche Vereinbarung zu schliessen und
die nöthigen Anordnungen zu treffen. Ein Kredit bis auf Fr. 12,000
wurde hiefür gewährt. Demgemäss konnte endlich ein schon lange fühlbar
gewordener Mangel durch allmähliche Einrichtung regelmässiger Kliniken
in den Jahren 1865 und 1868 beseitigt werden.

Bald darauf (5. Juni) wurde dem Grossen Rathe ein Rathschlag und
Entwurf eines Universitätsgesetzes vorgelegt; der Entwurf ist das
Werk des Rathsherrn W. _Vischer_, der in seinen Verdiensten um die
Universität neben _Peter Merian_ und _Andreas Heusler_ (Vater) völlig
ebenbürtig dasteht und im Auslande während der letzten Decennien wohl
der bekannteste und am öftesten zu Rathe gezogene Basler Rathsherr war.

Der Rathschlag beschränkt sich wesentlich auf die Erörterung der
Universitätsverhältnisse, zumal inzwischen das Pädagogium, das durch
Verlegung in den Mäntelihof sehr bald auch räumlich von der Universität
getrennt wurde, durch Gesetz vom 23. März 1852 in die Organisation der
übrigen Schulen für die männliche Jugend eingereiht worden war. Als
wesentlichster Uebelstand in den bisherigen gesetzlichen Anordnungen
wird natürlich der der Anstalt wegen der schwierigen Zeitverhältnisse
des Jahres 1835 damals aufgedrückte propädeutische Charakter
bezeichnet, der jetzt glücklicherweise beseitigt werden könne. Daneben
wird besonders die bisherige Besoldung als nicht mehr genügend
erachtet, und eine Erhöhung derselben auf Fr. 3,000 vorgeschlagen.
Diese Besoldungen sollen, was schon aus Gründen der Übersichtlichkeit
und Verständlichkeit der Rechnungen wünschbar sei, fortan aus dem
Kirchen- und Schulgute, bezw. aus der Staatskasse gezahlt werden,
während das Universitätsgut als »Zulagefonds« mit seinem Ertrage für
Besoldungszulagen zu verwenden wäre. Der Hauptnachdruck wird auf
eine den Anforderungen der Zeit möglichst entsprechende Besetzung
der einzelnen Lehrstühle, ganz nach dem Vorbild des im Jahre 1818
erlassenen Gesetzes, gelegt und hiebei auf mehrfach gemachte
Erfahrungen Rücksicht genommen.

Da sich in der Theologie verschiedene Richtungen geltend machten und
darauf bezügliche Wünsche auch vor den Behörden ihren Ausdruck gefunden
hatten,[23] will man die theologische Fakultät mit 4 bis 5 Professuren
ausstatten.

In der juristischen Fakultät hält man drei ordentliche Professuren
für genügend, vier dagegen in der medicinischen und zwölf in der
philosophischen Fakultät. Letztere soll in zwei Abtheilungen
(philologisch-historische und mathematisch-naturwissenschaftliche)
geschieden werden und nunmehr auch die Fächer der Botanik und Zoologie
in sich aufnehmen.

In der Lehrerschaft scheidet der Entwurf ordentliche und
ausserordentliche Professoren, sowie Privatdocenten. Ordentliche
Professoren sind die für die bestimmten Fächer regulär
angestellten Lehrer. Ausserdem kann der Kleine Rath auf Antrag des
Erziehungskollegiums verdienten Gelehrten Titel und Rechte ordentlicher
Professoren ertheilen. -- Die ausserordentlichen Professuren dagegen
sind entweder Vorstufen zu den ordentlichen oder können auch bleibend,
mit und ohne Gehalt, für solche Fächer aufgestellt werden, die über
den durch das Gesetz geforderten Bestand der Fakultäten hinausgehen.
-- Die Erlaubniss, als Privatdocent zu lehren, wird auf Gutachten
der betreffenden Fakultät von der Regenz ertheilt und unterliegt der
Genehmigung der Curatel. Diese Privatdocenten beziehen in der Regel
kein Gehalt. -- Die Lehrtätigkeit der Professoren am Pädagogium wird
in beschränktem Umfange beibehalten. -- Für die Besetzung der Stellen
giebt man die früher vorgesehene Form der Auskündung und des Konkurses,
welche übrigens schon längst nicht mehr zur Anwendung gekommen war,
auf und bestimmt in § 13: »Die Professoren werden vom Kleinen Rath
auf Vorschlag des Erziehungskollegiums ernannt, welches zuvor das
Gutachten der Curatel anzuhören hat.« -- Die neu ernannten ordentlichen
Professoren werden durch den Rektor -- der mit diesem Amte nicht mehr
als zweimal unmittelbar nacheinander betraut werden darf -- in die
Regenz eingeführt und beeidigt.

Die Regenz hat halbjährlich das Verzeichniss der zu haltenden
Vorlesungen zu entwerfen und die Berichte sämmtlicher Lehrer über ihre
Leistungen nebst jenem Verzeichniss der Curatel einzureichen.

Für Angehörige des Kantons Basel-Stadt wird zur Immatrikulation
Vorlegung eines Zeugnisses der Reife erfordert. Nur regelmässig
immatrikulierte Studierende haben nach § 30, Abs. 2 Anspruch auf
Berücksichtigung bei Stipendien und auf Zulassung zu den Examen.

Die Vorlesungen werden semesterweise gehalten und sollen jährlich
zwölf Wochen Ferien, möglichst mit denen des Pädagogiums und der
Gewerbeschule zusammenfallend, angeordnet werden. -- Ausführliche
Bestimmungen (§§ 34-50) regeln die Verhältnisse der Sammlungen und
Anstalten, sowie verschiedener Angestellter.

In den Berathungen des Grossen Rathes wurden nur geringe Aenderungen
an dem Entwurfe beschlossen; die hauptsächlichsten betrafen die
Bestellung je eines besonderen Dekans für die beiden Abtheilungen der
philosophischen Fakultät und Errichtung von 13 Lehrstühlen (statt 12)
in derselben.

Das am 30. Januar 1866 beschlossene Gesetz wurde als mit dem 1.
Januar 1866 in Kraft getreten erklärt und bildet auch jetzt noch das
Grundgesetz der Organisation, wenn auch einzelne Bestimmungen geändert
sind.

So wurde, in Folge einer Aenderung der Staatsverfassung, an Stelle des
Kleinen Rathes der Regierungsrath höchste vorgesetzte Behörde, während
an die Stelle des Erziehungskollegiums das Erziehungsdepartement
trat (Grossrathsbeschluss vom 15. Februar 1877). Dem Vorsteher
des Erziehungsdepartements steht zur Seite eine aus 8 Mitgliedern
bestehende Kommission, welche jetzt wieder _»Erziehungsrath«_ heisst.
Die unmittelbare Aufsicht hat die Curatel, welche aus fünf Mitgliedern
besteht und vom Regierungsrath bei seinem Amtsantritt auf die Dauer von
drei Jahren gewählt wird.

Die Zahl der Lehrstühle wurde vermehrt, indem durch
Grossrathsbeschlüsse vom 24. Februar 1873 und 1. Februar 1875
Lehrstühle für Physiologie und Psychiatrie errichtet wurden.
Auch erfuhr die Besoldung der ordentlichen Professoren durch das
Lehrerbesoldungsgesetz vom 22. Juni 1874, § 34 eine Erhöhung auf Fr.
3000-4000. Den Urlaub der Professoren regelte § 5 der Verordnung des
Regierungsrathes vom 16. December 1882.

Zur Ausführung des Universitätsgesetzes hatte die Regenz eine Reihe von
Ordnungen aufzustellen. Von denselben seien hier genannt:

1. die Bibliothekarenordnung vom 3. April 1866 und 9. Februar 1871,
abgeändert Ende 1883; die Ordnung für den Unterbibliothekar vom 7. Juni
1867, ebenfalls 1883 abgeändert, und eine Ordnung für die Benützung der
Universitätsbibliothek, genehmigt 7. Juni 1867 --

2. ein Reglement für die ausserordentlichen Professoren und eine
Ordnung für die Privatdocenten, genehmigt 12. Juni 1866 --

3. ein Reglement über die Verwaltung des Universitätsguts, genehmigt 1.
November 1867 --

4. eine Ordnung für Regenz und Rektor vom December 1870, in veränderter
Redaktion vom 25. Mai 1882, genehmigt den 6. Juni 1882 --

5. eine Ordnung für die Studierenden vom December 1870, in neuester
Redaktion genehmigt am 10. Mai 1883 --

6. Abänderungen der am 3. November 1865 erlassenen Ordnung über den
Betrag und die Entrichtung der Collegiengelder vom 17. December 1874
und 12. Juli 1877 --

7. eine Ordnung für die Ertheilung von Stipendien von 1870, abgeändert
29. Juni 1876 und 4. Juni 1885 --

8. die Ordnung für den Pedell von 1867, abgeändert 1870, 1877, 1879.

Durch diese vielen Veränderungen sah man sich veranlasst, ein neues
Statutarium anfertigen zu lassen. Unter Verdankung der darauf
verwendeten Mühwaltung des Herrn Professor E. _Hagenbach_ wurde 22.
December 1870 das vorgelegte neue Statutarium genehmigt, nachdem kurz
vorher für die Berichte über die gehaltenen Vorlesungen ein neues
Schema festgestellt, und Druck von Formularen für die vom Rektor
auszustellenden Sittenzeugnisse beschlossen worden war.

Zwei Paragraphen des Gesetzes gaben Anlass zur Interpretation.

Das eine Mal handelte es sich im Grossen Rathe um die Frage, ob der
in § 13 erwähnte »Vorschlag des Erziehungskollegiums« als Vorschlag
aufzufassen sei, den dieses Kollegium als solches, das heisst in seiner
Majorität macht, oder ob die Regierung auch eine Meinung der Minorität
als Vorschlag auffassen und demgemäss einen Professor ernennen könne.

Die sehr interessanten Verhandlungen des Grossen Rathes am 7. Februar
1876 endeten damit, dass jener Paragraph dahin ausgelegt wurde, es
erhalte der (an die Stelle des dort genannten Kleinen Rathes getretene)
Regierungsrath durch das Gesetz die Ermächtigung, Professoren zu
ernennen, welche das Erziehungskollegium als Kollegium, d.h. in seiner
Majorität, ihm vorschlägt.

Das andere Mal war die Auslegung des oben erwähnten § 30, Absatz 2
des Gesetzes streitig, in welchem Falle die Regenz (14. Februar 1878)
sich dafür entschied, dass alle, welche hier promovieren wollen,
immatrikuliert sein müssen, ausgenommen allein solche, die ein
abschliessendes Staatsexamen gemacht haben.

Zu verschiedenen Zeiten tauchte die Frage auf, ob es nicht zweckmässig
wäre, von der bisherigen Uebung abzugehen, nach welcher die Vorlesungen
des Sommersemesters durch vierwöchentliche, mit den hiesigen
Schulferien zusammenfallende Ferien von Mitte Juli bis Mitte August
eine Unterbrechung erlitten. Als im Juli 1869 die Regenz ein Gutachten
über diese Frage Löbl. Curatel zu erstatten hatte, musste sie der
grossen Meinungsverschiedenheit, die sich bei den Abstimmungen gezeigt
hatte, Erwähnung thun, wenn sie auch als Resultat berichten konnte,
dass die Majorität sich für die Nützlichkeit einer Aenderung, etwa nach
Vorbild der an den deutschen Universitäten bestehenden Ferienordnung,
ausgesprochen hatte. Vor der Hand geschah in der Sache kein weiterer
Schritt. Einen solchen thaten endlich im September 1875 einige
Mitglieder der Regenz. Da sie hiebei durchaus gleichen Anschauungen,
die sich zur selben Zeit in der Curatel geltend gemacht hatten,
begegneten, wurde nach Zurückziehung jenes Antrages auf Anregung der
vorgesetzten Behörde beschlossen, provisorisch im Jahre 1870 das
Sommersemester mit Ende Juli zu schliessen, das Wintersemester Mitte
October zu beginnen, wobei übrigens den auch am Pädagogium angestellten
Universitätslehrern die volle Ferienzeit von vier Wochen gesichert
wurde. Diese Einrichtung hat sich durchaus bewährt.

War diese Neuerung wesentlich von Bedeutung für die Lehrerschaft, so
bot sich mehrfach Anlass, für die Interessen der Studentenschaft durch
zweckmässige Einrichtungen zu sorgen.

Schon im December 1807 hatte eine Petition von Studierenden die
Ertheilung von Legitimationskarten zum Zwecke grösseren Schutzes
gegenüber der Polizei, doch noch ohne Erfolg, angeregt. Später mehrten
sich die Unzuträglichkeiten des bisherigen Zustandes und kam, nach
einigen Vorversuchen, im November 1881 die Angelegenheit dahin zu
befriedigendem Abschluss, dass, ähnlich wie an andern Universitäten,
das Rektorat den Studierenden Legitimationskarten aushändigt,
welche für den Inhaber als Aufenthaltsbewilligung gelten. Der
Polizei gegenüber hat das Rektorat die Pflicht, über die Beibringung
genügender Ausweispapiere zu wachen, sowie von Eintritt und Weggang der
Studierenden Anzeige zu machen.

Eine weitere Massregel zu Gunsten der Studentenschaft war die
Gründung einer Studentenkrankenkasse im Juni 1868. Gegen eine bei der
Immatrikulation erhobene Gebühr von ursprünglich drei, seit Juni 1870
fünf Franken wird im Falle der Erkrankung Verpflegung im Spital, wenn
irgend möglich in besonderem Zimmer gewährt.

Schwierigkeiten bereitete fortdauernd die Maturitätsfrage. Nur für
die Verhältnisse der beiden Kantonstheile kam es zu einem gewissen
Abschluss, und zwar zu einer Uebereinkunft vom 1. December 1869
betr. gegenseitige Anerkennung der Reifezeugnisse zum Besuche
einer Hochschule oder ähnlichen Anstalt, während für Angehörige
von Basel-Stadt Bestimmungen über Maturitätsprüfungen am 3. Juni
1875 und 9. Juli 1881 erlassen wurden. Hienach gilt für Schüler der
obersten Klasse des hiesigen oberen Gymnasiums die Abgangsprüfung als
Maturitätsprüfung; das Reifezeugniss der früheren Schüler der obersten
Klasse der hiesigen oberen Realschule gilt als genügend für die
Immatrikulation in die mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung
der philosophischen Fakultät. Dagegen ist eine weitere Prüfung im
Lateinischen für diejenigen vorgeschrieben, welche sich später
medicinischen Studien zuwenden, sowie eine Prüfung im Lateinischen
und Griechischen, event. im Hebräischen, für Eintritt in die andern
Fakultäten.

Erfreulich war es, nach eingezogenen Erkundigungen bezw. getroffenen
Vereinbarungen rücksichtlich der Mehrzahl der deutschen und
schweizerischen Hochschulen, welche Reciprocität gewähren, eine
Ermässigung der Immatrikulationsgebühr für die mit Abgangszeugnissen
dieser Anstalten hierher Kommenden festsetzen zu können.

Wichtigen Veränderungen begegnen wir auf dem Gebiete des über die
lokalen Grenzen hinaus giltigen Prüfungswesens. Im Jahre 1867 trat
Basel-Stadt dem Konkordate betreffend die Prüfung und Freizügigkeit
des Medizinalpersonals bei[24] und ebenso nach längerem Zögern 20.
März 1871 auf dreijährige Probezeit dem am 19. Februar 1862 zwischen
mehreren Kantonen der östlichen Schweiz geschlossenen Konkordate
betreffend Einrichtung einer gemeinsamen theologischen Prüfungsbehörde
und gegenseitige Zulassung evangelisch-reformierter Geistlicher in
den Kirchendienst, welchen Schritt auch die Regenz nur zögernd im
November 1863 auf schliessliche nochmalige Anregung der Curatel, unter
Voraussetzung der Gleichstellung von Zürich und Basel, befürwortet
hatte.[25] Eine weitere Heranziehung des Lehrpersonals der Universität
erfolgte durch Erlass einer Ordnung betreffend die Einrichtung von
Prüfungen für Kandidaten des Lehramts auf der obern und mittleren Stufe
des Unterrichtes vom 31. März 1881, die ihre nähere Ausführung im
Reglement vom 16. December (genehmigt 16. Februar 1882) erhielt.

Auch in den Fakultäten schritt man zum Erlass neuer Prüfungsordnungen.
So ersetzte die juristische Fakultät ihre mehrfach geänderte
Promotionsordnung vom 27. April 1855 durch eine neue vom 20. November
1875; die medicinische erliess ein Reglement für das Doktorexamen vom
23. Juni 1868; die philosophische »Beschlüsse« betr. Handhabung der
Habilitationsordnung (vom 12. Juni 1866) am 26. Januar 1881, während
die sonstigen Verhältnisse derselben durch Ordnung vom 19. December
1866, bezw. 21. Juni 1878 mit Zusatzbestimmung vom 21. März 1884
geordnet sind. Eine Uebereinstimmung bezüglich des Promotionsaktes und
des Druckes der Dissertationen ist bisher noch nicht erzielt.

Namentlich liessen es sich die Fakultäten angelegen sein, dem
Zuge der Zeit folgend, Seminarübungen, Praktika, Kränzchen
und ähnliche Nebenkurse einzuführen. In der theologischen
Fakultät errichtete man Januar 1867 ein homiletisches und ein
katechetisches Seminar, die nunmehr unter Genehmigung der Curatel
(9. Juni 1885) zu einem theologischen erweitert sind. Mehrere
Seminare erhielt die philosophische Fakultät, nämlich: ein
mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar (1866), ein pädagogisches
Seminar mit Ordnung vom 13. October 1873, geändert 4. Februar 1882,
ein staatswissenschaftliches Seminar mit Ordnung vom 3. August 1877
und endlich ein im Winter 1885/6 zu eröffnendes germanisch-romanisches
Seminar. Handbibliotheken für diese Seminare und für ähnliche Uebungen
in der juristischen Fakultät sind theils schon eingerichtet, theils in
Bildung begriffen.

Eine ähnliche Erweiterung erfuhr auch die medicinische Fakultät durch
Einrichtung einer Augenklinik (1867), einer Kinderklinik (1868), einer
Poliklinik im Spital (1874), einer psychiatrischen Klinik (1875) und
endlich 1879 einer Ohrenklinik seitens eines der Herren Docenten. 1877
konnte auch eine neue Augenheilanstalt bezogen werden.

Ein sehr erfreuliches Zusammenwirken des Staates, der Stadt, der
Akademischen und der Gemeinnützigen Gesellschaft, des Museumsvereins,
der Universität und Privater bethätigte sich behufs Errichtung einer
neuen Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie. Zum Andenken an
Basels grosse Mathematiker wurde dieselbe »Bernoullianum« genannt und
feierlich am 2. Juni 1874 eröffnet.[26] Die betheiligten Fakultäten
benutzten den Anlass zur Auszeichnung mehrerer Gelehrter. Die
medicinische Fakultät ernannte zu Ehrendoktoren die Herren _Eduard
Hagenbach_, _Julius Piccard_ und _Fritz Burckhardt_; die philosophische
die Herren _Rütimeyer_, _Marignac_ in Genf, L. _Soret_ in Genf und L.
_Dufour_ in Lausanne.

Aus dem gleichen Jahre 1874 sei berichtet, dass in die neue
Bundesverfassung vom 29. Mai eine Bestimmung aufgenommen wurde,
derzufolge der Bund befugt ist, ausser der bestehenden polytechnischen
Schule eine Universität und andere höhere Unterrichtsanstalten zu
errichten oder solche Anstalten zu unterstützen. Dies ist bekanntlich
bisher nicht zur Ausführung gekommen. Immerhin gaben die Verhandlungen
der Bundesversammlung einem Mitgliede der Universität, Herrn Prof.
_Vischer_ Sohn, Anlass, in einer Schrift »Eidgenössische Universität
und Kantonalhochschulen,« Basel 1874, auf das Ueberzeugendste den
unberechenbaren Vortheil des Vorhandenseins zahlreicher Hochschulen
in der Schweiz gegenüber den problematischen Vorzügen einer
Centralhochschule darzulegen.

Einen schönen Beweis für die Werthschätzung, deren sich die Universität
beim Publikum erfreut, gab bald darauf eine Petition von sechshundert
hiesigen Bürgern und Einwohnern um eventuelle Verlegung der Universität
in das Kasernenareal im Klingenthal. Durch Grossrathsbeschluss vom 26.
Juni 1876 wurde dieselbe dem Regierungsrathe zur Berichterstattung
überwiesen. Die Voraussetzung, unter welcher die Petenten diese
Verlegung ins Auge gefasst hatten, trat ein, als durch Schreiben des
Bundesrathes vom 26. September 1877 der Verzicht der Eidgenossenschaft
auf Anlegung eines Waffenplatzes an hiesigem Orte mitgetheilt wurde.
Durch die von verschiedenen Behörden, auch von der Regenz, eingezogenen
Berichte und Gutachten überzeugte man sich, dass die Räumlichkeiten
der Kaserne wenig geeignet seien für diejenigen Anstalten, deren
Unterbringung in neuen Räumen zumeist zu wünschen war, während für
Vorlesungen die Hörsäle des Universitätsgebäudes wohl noch hinreichten.
Dies wurde des Näheren in dem am 11. November 1878 dem Grossen Rathe
vorgelegten Rathschlage ausgeführt, dessen weitere Behandlung hier
nicht interessiert, da sehr bald in anderer Form für die dringendsten
Bedürfnisse gesorgt wurde. Nach Vereinbarung des Pflegamtes, der
Akademischen Gesellschaft und des Staates konnte nämlich der Bau eines
pathologisch-anatomischen Institutes in Angriff genommen und diese
Anstalt schon im Herbst 1880 bezogen werden. Durch noch grössere
Beteiligung jener Gesellschaft wurde sodann die Errichtung einer
trefflich eingerichteten Anstalt für normale Anatomie und Physiologie
ermöglicht und diese Anstalt, das sogen. »Vesalianum«, am 28. Mai 1885
eingeweiht. Die bei dieser Gelegenheit veröffentlichte Festschrift
wurde mehrfach erwähnt.

Durch mehrere Grossrathsbeschlüsse wurden in den Jahren 1873-85 die
Kredite für die Bedürfnisse aller dieser neuen Anstalten festgesetzt,
bezw. wesentlich erhöht.


Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen
des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der
Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie
1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war
die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre
Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung
statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung
eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler
Universitätslehrer u.s.w. -- für welche mühevolle Arbeiten sie sich
namentlich den Herren Prof. _Kinkelin_ und Dr. _Balmer_ zu Dank
verpflichtet weiss -- ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.


Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von
Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser
oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865),
Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München
(1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877),
Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur
Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.

Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von _Peter Merian_
(1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des
Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor _Gerlach_ (1870),
feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der
Professoren K.R. _Hagenbach_ und J.J. _Stähelin_, sowie am 17. Juli
1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn _Johannes Riggenbach_ als
ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes _Immanuel
Stockmeyer_, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent
zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen
Verdienste, welche sich Herr Rathsherr _Vischer_ in seiner Stellung als
Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte,
als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte
zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869),
erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn _Schnell_ (1878)
und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21.
November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar
1880 eine solche für _de Wette_. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige
Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.


Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und
Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande
Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese
Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler
Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und,
wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.

Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich
gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die
wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den
letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte
hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den
Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.

Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden,
die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge -- und vertrauend auf
die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren
nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten
wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen
Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer
und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten
zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben -- der
Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der
Pflege echt vaterländischer Tugenden -- wie bisher in gewissenhafter
Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.


Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!

                                                          A. Teichmann.


FUSSNOTEN:

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der
Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

[3] Dr. _A. Heusler_ (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des
Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. _Tscharner_, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff
der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als
bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die
Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede
der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834,
Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. _Heusler_
in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. _Tscharner_,
Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von
1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d.
Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag.
19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.

[10] Dieser »senatus academicus« -- eine Versammlung der Mitglieder der
Curatel und der Regentialen -- war bestimmt zur feierlichen Einführung
neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er,
obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die
Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und
Versendung.

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge,
in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben,
bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865
Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. -- Dieses Amt wurde
verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von _Scholer_, 1849-55 von
_Bürgy_, 1855-77 von _Em. Beck,_ seitdem von _V. Hofer_.

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem
Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. _Vischer_ (Vater)
bis 1871, Ed. _Hagenbach_ 1871 bis 1874, _Vischer_ (Sohn) 1874-1876,
1878-1881, C.E.E. _Hoffmann_ 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist
Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung
des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der
Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30.
Januar 1866.

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des
Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die
Bibliothek und das Münzkabinet -- 2. Die Kunstsammlung. -- 3. Das
naturwissenschaftliche Museum. -- 4. Das anatomische Museum. -- 5. Die
botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche
sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei
Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches
Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische
Kabinet hinzu; sodann die von Professor _Wackernagel_ 1855-57 angelegte
mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des
Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr _Christ_ in der Schrift: »Schulen und Universität
in Basel« -- Aufklärungen -- Motto: »Behalte, was du hast« (Basel,
Schweighauser 1851).

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und
die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) -- (Prof. W.
Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des
Vesalianum.« Lpz. 1885.

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und
Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat
1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. _Eduard
Hagenbach_ und _Julius Piccard_ verfasste Festschrift.



II.

Fonds der Universität.


Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse
und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der
Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von
1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete
Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons
anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung
für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils
den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der
Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen.
Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen
Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen
Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen
und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte
Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher
besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger
Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den
verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz
und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach
dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden
und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in
die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als
330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die
damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens
wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem
Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse
bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über
die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden
behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde
am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des
Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen
Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde
die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer
Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der
verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der _eine_ Curator
fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an, dass sich
stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses
Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat;
als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. _Rud. Merian_ bezeichnet
worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871
die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als
sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die
Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator
auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch
mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des
Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch
mit dem einen Curator abzurechnen hat.

Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine
etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem
man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten,
selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen
Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut
Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie
bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:

                                      Fr. Kapitalgeld (a.W.)
     I. Fiscus legatorum academicus              138,604
    II. Fiscus Gymnasii                           91,293
   III. Fiscus vestiendorum                       12,000
    IV. Fiscus legatorum medicus                   2,442
     V. Fiscus bibliothecæ publicæ                54,683
    VI. Fiscus bibliothecæ botanicæ                2,512
   VII. Fiscus horti botanici                      3,641
  VIII. Fiscus facultatis theologicæ               9,918
    IX. Fiscus facultatis juridicæ                 9,728
     X. Fiscus facultatis medicæ                   4,885
    XI. Fiscus facultatis philosophicæ             4,108
   XII. Fiscus Universitatis                     218,413

Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat
und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig
Jahren waren.

Der _Fiscus legatorum academicus_ entstand aus dem eine Abtheilung
des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus
den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es
wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für
Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von _Erasmus_ und _Daniel
Bernoulli_ zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten
und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das
Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum
im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den letzten
fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat
von Herrn _Leonhard Huber_ sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige
Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem _Franz Von Speyr_'schen
Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern
Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit
Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors
gymnasii _Rudolf Burckhardt_, von Schülern desselben der Universität
dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der
hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen _de Wette_
von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über
dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.

Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute
hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden;
bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler
des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem
leistete dieser Fond die Auszahlung des _Ryhiner_'schen Legates mit
je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als
Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die
Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen
Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an
Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende
Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als
Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden
jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der
Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser
bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als
Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt
für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge
an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für
Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige
Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr.
1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849
Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die
Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150
Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene
Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der
Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.

Der _Fiscus Gymnasii_ war aus den Kapitalien der Schülerstipendien
entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er
wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den
Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880
ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte
Schulstipendienkommission über.

Der _Fiscus vestiendorum_ oder _Fiscus des Schülertuchs_ stammt aus der
Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung
armer Schüler besorgt hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und
sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit
der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser
Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.

Der _Fiscus legatorum medicus_ stammt von dem berühmten _Felix Plater_,
der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu
bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales
legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und
im Jahre 1867 wurde das Legat von _Joh. Gottl. Thurneysen_ sel. mit
Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag
dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem
der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat,
werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen
Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät
zugewandt.

Der _Fiscus bibliothecæ publicæ_ entstand aus Schenkungen und Gebühren;
ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen
von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch
eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der
Rektor _Rudolf Burckhardt_'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem
im Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh. Burckhardt-Forcart_ sel. mit
Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität
für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war
die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus
verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert,
welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und
meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.

Der _Fiscus bibliothecæ botanicæ_ und der _Fiscus horti botanici_, die
1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren
abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen
Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier
war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.

Die _vier Fakultätsfisci_ entstanden hauptsächlich aus den bei
Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge
an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus
Universitatis verschmolzen.

Der _Fiscus Universitatis_ entstand hauptsächlich aus der Ansammlung
der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute
noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der
Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil
des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken
erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn _Wilh.
Burckhardt-Forcart_ sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also
den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von
1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der
Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war;
durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen
zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen
Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf
Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither
gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für
ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im
Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die
Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben
der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung
eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus
diesem Fiscus bestritten.

Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50
Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond
und der _Heusler_'sche Vermächtnissfond.

Der _naturhistorische Fond_ verdankt seinen Ursprung der im Jahre
1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der
Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss
nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer
besonderen von Rathsherr _Peter Merian_ präsidierten Kommission
besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼%
und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem
Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die
allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in
den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an
den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur
Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische
Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund
Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums
und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem
Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt
und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr _Peter Merian_ hat
bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem
ist er mit den andern Fiscis vereinigt.

Der _Heusler'sche Vermächtnissfond_ rührt her von dem im Jahr 1862
eröffneten Legate des Herrn _Friedrich Heussler_ sel. Der Ertrag
der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters-
oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für
die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die
Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern
Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren
1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500
angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den
nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.

Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den
verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge
der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien
eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld
alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus
Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind
weggelassen.

                      _Betrag_ 1836 _Zunahme    Betrag_ 1884
                                Fr.      Fr.       Fr.

  Fisc. legatorum acad.      205,339   56,271   261,610 Akadem.
                                                        Vermächtnissfond
  Fisc. legatorum med.         3,618   12,384    16,002 Medicin.
                                                        Vermächtnissfond
  Fisc. bibliothecæ publ.     81,011   50,430   131,441 Bibliotheksfond
  Fisc. bibliothecæ botan. }
  Fisc. horti botanici     }   9,115    2,849    11,964 Botanischer Fond
  Fisc. facult. theol.     }
  Fisc. facult. jurid.     }
  Fisc. facult. med.       } 366,001  143,947   509,948 Zulagefond
  Fisc. facult. phil.      }
  Fisc. Universitatis      }
                                     136,302   136,302 Heusler'scher
                                                        Vermächtnissfond
                                      42,025    42,205 Naturhistorischer
                                                          Fond
           ----------------------------------------------------------
  Gesammtbetrag              665,084  444,208 1,109,292

Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung
einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata
unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten
fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst
verdankenswerthen Geschenken und Legaten.

       *       *       *       *       *

Wir haben nun noch zu berichten über die Stiftungen, deren Kapitalien
nicht in die Verwaltung dieser vereinigten Fonds aufgenommen sind, da
die testamentarischen Bestimmungen eine gesonderte Rechnungsstellung
verlangen.

Die beiden folgenden betreffen die _Gesammtuniversität_:

Der _Albrecht'sche Stipendienfond_. -- Herr Stadtrath _Johannes Wimmer_
sel. und Frau _Salomea_ geb. _Albrecht_ sel. stifteten durch das am
26. Juli 1871 publicierte Testament einen Stipendienfond, der zuerst
während 25 Jahren durch die Zinsen geäufnet werden soll und dessen
Ertrag hernach in erster Linie den Nachkommen der _Albrecht_'schen
Familie, die sich dem Studium widmen, zu Gute kommen soll, dann aber
auch andern Studierenden, wenn keine _Albrecht_'schen Nachkommen
Anspruch erheben oder die Zinsen auch für weitere Unterstützungen
ausreichen. Die Regenz hat die Uebernahme der Verwaltung am 30.
November 1871 beschlossen und den ausgewiesenen Betrag am 28. September
1872 in Empfang genommen. Die gestiftete Summe betrug mit Einschluss
eines Postens von Fr. 1333, auf welchen die Geschwister _Wimmer_ zu
Gunsten der Universität verzichtet haben, Fr. 43,438. Bis zum 31.
Dezember 1884 war das Vermögen angewachsen auf Fr. 70,582.

_Stiftungsfond der Studentenkrankenkasse._ -- Im Jahre 1877
übergab Herr Professor _J.J. Bachofen_ mit Fr. 15,000, die für den
Heusler'schen Vermächtnissfond bestimmt waren, noch weitere Fr. 5000
der Regenz, um einen Fond der Studentenkrankenkasse zu bilden. Der
Ertrag desselben wurde theils verwendet zur Deckung eines Deficits der
genannten Kasse, theils zu Extraunterstützung kranker Studierender,
besonders durch Beiträge an ärztlich angeordnete Landaufenthalte.

Auf zwei _Fakultäten_ bezieht sich:

Die _theologisch-philosophische Stiftung_. -- Im Dezember 1872 übergab
ein Freund der Universität anonym einem von ihm selbst bezeichneten
und später durch Cooptation sich ergänzenden Curatorium von drei
Professoren die Summe von Fr. 20,000 zur Unterstützung der Studien
in den Disciplinen der Theologie und Philosophie. Der Ertrag des
Kapitals soll seine Verwendung finden für Ausschreibung von Preisfragen
aus den Gebieten der genannten Wissenschaften, oder Ertheilung von
Stipendien an Studierende der Universität Basel hauptsächlich zu
wissenschaftlichen Reisen. Die Verwaltung der Stiftung besorgt das
Curatorium, und es wird nur der Status des jeweiligen Vermögens in die
Universitätsrechnung aufgenommen; am 31. Dezember 1884 betrug derselbe
Fr. 26,066.

Zu der _Bibliothek_ gehört:

Die _Episcopius-Stiftung_. -- Im Oktober 1881 hat Herr Dr. _Gottlieb
Bischoff_ sel. in dankbarer Erinnerung an seinen Vorfahr, den
Buchdrucker _Nicolaus Episcopius_, dem Oberbibliothekar die Summe von
Fr. 1000 übergeben, um aus dem Ertrage Werke über die Geschichte der
Buchdruckerkunst und des Buchhandels für die Universitätsbibliothek
nach freier Wahl anschaffen zu können. Bei Ablage der Bibliotheksrechnung
wird über den jeweiligen Stand dieser Stiftung berichtet.

Schliesslich haben wir noch drei Stiftungen zu besprechen, die sich auf
die _Kunstsammlung_ beziehen.

Die _Samuel Birmann_'sche _Stiftung_. -- Herr _Samuel Birmann-Vischer_
sel. hat durch sein am 15. August 1844 geschriebenes und am 30.
September 1847 eröffnetes Testament zu Haupterben seines Vermögens
ernannt: zur Hälfte die Universität, zum Viertel den Spital und zum
Viertel das Waisenhaus.

Nach dem am 4. Februar 1859 erfolgten Tode der Frau Witwe _Birmann_
geb. _Vischer_, welche die Nutzniessung des hinterlassenen Vermögens
hatte, wurde entsprechend den testamentarischen Bestimmungen die
Verwaltungskommission gebildet aus zwei Vertretern der Universität,
einem Vertreter des Spitals und einem Vertreter des Waisenhauses. Das
dieser Kommission eingehändigte Vermögen bestand aus Werthtiteln,
und zwar hauptsächlich Actien von Banken, Eisenbahn- und
Versicherungs-Gesellschaften und dem Landgute vor dem Spalenthor.
Entsprechend den im Testamente deutlich ausgesprochenen Bestimmungen
sind diese Titel zum grössten Theile behalten worden und haben die
vom Testator ausgesprochene Erwartung eines mit der Zeit zunehmenden
Nutzens gerechtfertigt; das Landgut wurde in den Jahren 1860 und 1861
zu damals günstigen Bedingungen verkauft, und seither ist ein ganzes
Quartier auf seinem Boden entstanden. Während die für Spital und
Waisenhaus bestimmten Antheile einstweilen noch zum grössten Theile
den Verwandten des Testators zu Gute kommen, erhielt die Universität
den vollen Ertrag ihrer Hälfte seit 1860. Diese Summe ist ganz für die
Kunstsammlung bestimmt und wird desshalb auch direkt an die derselben
vorstehende Kommission abgeliefert; sie soll nach dem Testament
ausschliesslich verwendet werden für Ankauf schweizerischer Kunstwerke,
Unterstützung talentvoller Künstler aus Basel-Stadt, Honorierung des
Custoden der Kunstsammlung und Aufstellungskosten der Birmann'schen
Sammlung. Das Stiftungskapital ist laut der auf den 1. Februar 1885
abgeschlossenen, von der Verwaltungskommission genehmigten und der
Regenz mitgetheilten Rechnung gewerthet zu Fr. 487,377. Der jährliche
Ertrag war in den letzten zehn Jahren im Mittel etwas über Fr. 30,000,
wovon also die Hälfte an die zur Universität gehörige Kunstsammlung
ging.

Die _Bleiler_'sche _Stiftung_. -- Von dem Ehepaar _Bleiler-Mieg_ sel.
sind im Jahre 1858 laut testamentarischer Verfügung der Kunstsammlung
des Museums Fr. 10,000 zugekommen; die eine Hälfte bestimmt zur
Anschaffung von Kunstgegenständen, der Ertrag der andern Hälfte zur
Unterstützung eines fleissigen und bedürftigen, sich zur Ausbildung
in Rom aufhaltenden Basler Künstlers. Die Stiftung wird von der
Kunstkommission verwaltet; der letzte Rechnungsabschluss ergab als
Saldo auf neue Rechnung Fr. 18,157.

Das _Singeisen_'sche _Legat_. -- Jungfrau _Magdalena Singeisen_ sel.
vermachte durch das im Jahre 1870 publicierte Testament dem Museumsfond
der Stadt Basel die Summe von Fr. 17,000 mit der Bestimmung, dass die
Zinsen davon vorerst ihrer Dienstmagd während Lebenszeit ausbezahlt
werden sollen. Nach deren Tode soll dieser Zins zur Unterstützung
älterer und bedürftiger, in Basel wohnender Künstler verwendet werden.
Diese früher von der Museumskommission verwaltete Stiftung wird jetzt
von der Kunstkommission besorgt.

Wir haben hier nur die zu Gunsten der Universität gemachten Stiftungen
besprochen, welche öffentlich von der Universität verwaltet werden
und über welche also auch die Universitätsrechnung berichtet;
andere, theils für die Universität im Allgemeinen, theils für
einzelne Anstalten oder Sammlungen derselben bestimmte Stiftungen
verwalten Privatvereine, insbesondere die Akademische Gesellschaft
und der Museumsverein. Auskunft über dieselben ist zu finden in den
jährlich veröffentlichten Berichten dieser Vereine, sowie in der
soeben herausgekommenen fünfzigjährigen Geschichte der Akademischen
Gesellschaft.

       *       *       *       *       *

Es mag im Anschluss an diesen Abschnitt noch kurz in abgerundeten
Zahlen angedeutet werden, wie die _Mittel für die Universität_
zusammenfliessen, wobei wir nicht von den ausserordentlichen Leistungen
für Erstellung neuer Unterrichtsanstalten, sondern nur von dem
sprechen, was zur Bestreitung der jährlichen regelmässigen Ausgaben
gespendet wird. Abgesehen von den verhältnissmässig nur geringe Summen
betragenden Gebühren und Eintrittsgeldern kommen hier drei verschiedene
Einnahmequellen in Betracht:

1. _Die direkten Beiträge des Staates_, entsprechend den durch Gesetze
und Grossrathsbeschlüsse festgesetzten Krediten. Im Jahre 1835 betrugen
dieselben etwa nur Fr. 40,000 und sind in den fünfzig Jahren bis
1885, Dank der Bereitwilligkeit der Behörden, Opfer für die höchste
Lehranstalt zu bringen, etwa auf Fr. 185,000 gestiegen.

2. _Der Ertrag der Universitätsfonds._ Im Jahre 1835 war derselbe
etwa Fr. 20,000 und hat in den fünfzig Jahren theils durch Vermehrung
des Vermögens, theils in Folge des höheren Zinsfusses etwa Fr. 60,000
erreicht.

3. _Die freiwilligen Beiträge von Vereinen und Privaten._ Hier sind
vor Allem die in der besonderen Festschrift dargestellten Leistungen
der Akademischen Gesellschaft zu erwähnen; ausserdem aber spenden der
Museumsverein, die Gemeinnützige Gesellschaft und manche Freunde der
Universität Geschenke an die verschiedenen Universitätsanstalten. Wenn
wir die theils höchst werthvollen Kunstgegenstände, Bücher, Naturalien
und Apparate bei Seite lassen und nur die Geldgaben in Betracht ziehen,
so finden wir für diese ganz freiwilligen Leistungen im Jahre 1884 etwa
Fr. 31,000.

Somit setzen sich die regelmässigen jährlichen Leistungen für die
Universität etwa folgendermassen zusammen:

  Staatsbeitrag                  Fr. 185,000 macht 67 % oder ⅔
  Ertrag der Universitätsfonds    »   60,000   »   22 %   »  ²⁄₉
  Freiwillige Privatleistungen    »   31,000   »   11 %   »   ⅟₉
                                 ------------
                    im Ganzen    Fr. 276,000.

  Ed. Hagenbach-Bischoff.



III.

Rektoren, Lehrpersonal und Studentenschaft der Universität.


A. =Rektoren der Universität=

(gewählt zu Ende des Jahres für das nächste Kalenderjahr)

waren:

14. Sept.-31. Dec. 1835: Herr W. M. Leberecht _de Wette_, Professor der
Theologie.

=für das Jahr=

  1836: - Friedrich _Brömmel_, Professor der Geschichte.
  1837: - Franz Dorotheus _Gerlach_, Professor der lateinischen Sprache.
  1838: - Friedrich _Fischer_, Professor der Philosophie.
  1839: - Karl Friedrich _Meissner_, Professor der Botanik.
  1840: - Karl Rudolf _Hagenbach_, Professor der Theologie.
  1841: - Wilhelm _Wackernagel_, Professor der deutschen Sprache.
  1842: - Johann Georg _Müller_, Professor der Theologie.
  1843: - Friedrich _Miescher_, Professor der Physiologie.
  1844: - Christian Friedrich _Schönbein_, Professor der Physik
          und Chemie.
  1845: - Wilhelm _Vischer_, Vater, Professor der griechischen Sprache.
  1846: - Johann Jacob _Stähelin_, Professor der Theologie; an dessen
          Stelle trat
        - Wilhelm _Vischer_, Vater, Professor der griechischen Sprache.
  1847:}
  1848:}- Franz Dorotheus _Gerlach_, Professor der lateinischen Sprache.
  1849: - W.M. Leberecht _de Wette_, Professor der Theologie; an
          dessen Stelle trat
        - Karl Rudolf _Hagenbach_, Professor der Theologie.
  1850: - Karl Rudolf _Hagenbach_, Professor der Theologie.
  1851:}
  1852:}- Johannes _Schnell_, Professor des schweizerischen Civilrechts.

=für das Jahr=

  1853:   Herr Friedrich _Miescher_, nun Professor der pathologischen
            Anatomie.
  1854: - Christoph Johannes _Riggenbach_, Professor der Theologie.
  1855: - Wilhelm _Wackernagel_, Professor der deutschen Sprache.
  1856: - Roderich _Stintzing_, Professor des römischen Rechts.
  1857: - Wilhelm _Vischer_, Vater, Professor der griechischen Sprache.
  1858: - Johann Georg _Müller_, Professor der Theologie.
  1859: - Gustav Heinrich _Wiedemann_, Professor der Physik.
  1860: - Peter _Merian_, Rathsherr und Professor der Geologie.
  1861: - Karl Friedrich _Meissner_, Professor der Botanik.
  1862: - Karl _Steffensen_, Professor der Philosophie; an dessen
            Stelle trat
        - Karl Rudolf _Hagenbach_, Professor der Theologie.
  1863: - Franz Dorotheus _Gerlach_, Professor der lateinischen
            Sprache.
  1864: - Karl _Steffensen_, Professor der Philosophie.
  1865: - Ludwig _Rütimeyer_, Professor der vergleichenden Anatomie.
  1866: - Wilhelm _Wackernagel_, Professor der deutschen Sprache.
  1867: - Andreas _Heusler_, Vater, Professor des schweizerischen
            Staatsrechts.
  1868: - Hermann _Schultz_, Professor der Theologie.
  1869: - Wilhelm _His_, Professor der Anatomie und Physiologie.
  1870: - Eduard _Hagenbach_, Professor der Physik.
  1871: - Andreas _Heusler_, Sohn, Professor des deutschen Rechts.
  1872: - Freiherr _von der Goltz_, Professor der Theologie.
  1873: - Simon _Schwendener_, Professor der Botanik.
  1874: - Moritz _Heyne_, Professor der deutschen Sprache.
  1675: - Carl Ernst Emil _Hoffmann_, Professor der Anatomie.
  1876: - Friedrich _von Wyss_, Professor des schweizerischen
            Civilrechts; an dessen Stelle trat
        - Franz _Overbeck_, Professor der Theologie.
  1877: - Wilhelm _Vischer_, Sohn, Professor der Geschichte.
  1878: - Friedrich _Schulin_, Professor des römischen Rechts.
  1879: - Emil _Kautzsch_, Professor der Theologie.
  1880: - Hermann _Immermann_, Professor der klinischen Medicin.
  1881: - August _von Miaskowski_, Professor der Nationalökonomie.
  1882: - Hermann _Siebeck_, Professor der Philosophie.
  1883: - Rudolf _Stähelin_, Professor der Theologie.
  1884: - Albert _Teichmann_, Professor des Straf- und Kirchenrechts.
  1885: - Moritz _Roth_, Professor der pathologischen Anatomie.


B. =Lehrpersonal der Universität.=

-- Geordnet nach der Zeit des Eintritts in die Fakultät, bezw. in
die höhere Stellung in derselben. -- O. = Ostern. S. = Sommer. M. =
Michaelis. W. = Winter.

1. Theologische Fakultät.

a) =Ordentliche Professoren.=

1. =de Wette=, Wilhelm Martin Leberecht -- geb. 12. Jan. 1780 zu Ulla
bei Weimar, 1805 Docent in Jena, 1807 a.o. Prof. der Philosophie, 1809
ord. Prof. der Theologie in Heidelberg, 1810 in Berlin. Am 2. Oct. 1819
seines Amtes entlassen, begab er sich nach Weimar und folgte 1822 einem
Rufe an die theologische Fakultät nach Basel, deren Reorganisator er
wurde; Rektor 1823, 1829, 1834. Ende 1835 u. 1849, † 16. Juni 1849.

_Hagenbach_, die theologische Schule Basels und ihre Lehrer, Basel 1860
und in Herzog's Realencyclopädie, 1. Aufl. XVIII. 61 ff. -- _Holtzmann_
in »Allgem. Deutsche Biographie« V. 101-105. -- _Wiegand_. W.M.L. de
Wette, Erfurt 1879. -- _Rudolf Stähelin_, W.M.L. de Wette nach seiner
theol. Wirksamkeit und Bedeutung, Basel 1880.

2. =Hagenbach=, Karl Rudolf -- geb. 4. März 1801 zu Basel, Sohn des
Basler Arztes und Professors Karl Friedrich H. († 20. Nov. 1849),
studierte in Basel, Bonn und Berlin, habilitierte sich 1823 in Basel,
1824 Lic. theol. und a.o. Prof., 1828 ord. Prof. für Kirchengeschichte,
1830 zum Dr. theol. ernannt, Rektor 1832, 1840, 1849, 1850 u. 1862. †
7. Juni 1874.

Erinnerung an K.R. Hagenbach, Basel 1874. -- _Eppler_, K.R. Hagenbach,
Gütersloh 1875. -- _Rudolf Stähelin_, K.R. Hagenbach, Basel 1875.
-- W. _Krafft_ in »Allgem. Deutsche Biographie« X. 344. -- Herzog's
Realencyclopädie, 2. Aufl. V. 537 ff.

3. =Stähelin=, Johann Jacob -- geb. 6. Mai 1797 zu Basel, studierte in
Basel und Tübingen, 1823 Dr.phil. und Docent in Basel, 1827 Lic.theol.,
1829 a.o. Prof., 1835 ord. Prof. für Altes Testament, 1840 zum Dr.
theol. ernannt, kurze Zeit 1846 Rektor, † 27. Aug. 1875 zu Langenbruck.

Zur Erinnerung an Herrn J.J. Stähelin, Basel 1875. -- Herzog's
Realencyclopädie. 2. Aufl. XIV. 570 ff.

4. =Müller=, Johann Georg -- geb. 8. Mai 1800 zu Basel, 1825 cand.
theol., 1831 Lektor u. Lic. theol., 1832 a.o. Prof., 1835 ord. Prof.
für Neues Testament, 1856 zum Dr.phil. ernannt, Rektor 1842 u. 1858, †
30. August 1875.

Abriss meines Lebenslaufes. Aufzeichnung von J.G. Müller, theol. Prof.
Basil. (Druck von Schultze) 1875.

5. =Schenkel=, Daniel -- geb. 21. Dec. 1813 zu Dägerlen bei Winterthur,
studierte in Basel u. Göttingen. 1839 Docent in Basel, 1841 Prediger
und Mitglied des Schul- und Kirchenrathes in Schaffhausen, 1850 ord.
Prof. für systematische Theologie in Basel, ging 1851 nach Heidelberg,
† daselbst 19. Mai 1885.

6. =Riggenbach=, Christoph Johannes -- geb. 8. Oct. 1818 zu Basel,
wurde Pfarrer in Bennwil (Baselland), 1851 in Basel zum Lic. theol.
ernannt und ord. Prof. für systematische Theologie, Rektor 1854, im
Juni 1860 zum Dr. theol. ernannt.

7. =Schultz=, Hermann -- geb. 30. Dec. 1836 zu Lüchow (Hannover), 1858
Dr.phil. in Rostock, 1861 Lic. theol. und Docent in Göttingen, 1864
ord. Prof. für Altes Testament und systematische Theologie in Basel,
1865 Dr. theol. (Göttingen), Rektor 1868, ging 1872 nach Strassburg,
1874 nach Heidelberg, 1876 nach Göttingen.

8. =von der Goltz=, Hermann Freiherr -- geb. 17. März 1835 zu
Düsseldorf, studierte in Erlangen, Berlin, Tübingen und Bonn, 1858-61
in der französischen Schweiz, 1861-65 Gesandtschaftsprediger in
Rom, 1865 vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für
exegetische u. systematische Theologie berufen, zum Lic. theol. ernannt
und a.o. Prof., 1870 ord. Prof., Rektor 1872, ging 1873 nach Bonn, 1876
nach Berlin.

9. =Overbeck=, Franz -- geb. 4./16. Nov. 1837 zu St. Petersburg, W.
1864 Docent in Jena, Frühjahr 1870 a.o. Prof. und W. 1871 ord. Prof.
für neutestamentliche Exegese und ältere Kirchengeschichte in Basel,
Rektor 1876.

10. =Kautzsch=, Emil -- geb. 4. Sept. 1841 zu Plauen i.V., 1863
Dr.phil. und Gymnasiallehrer an der Nicolaischule in Leipzig, 1869
Docent d. Theol. an der Universität, 1871 a.o. Prof. daselbst, M. 1872
ord. Prof. für alttestamentliche Exegese in Basel, im Sept. 1873 zum
Dr. theol. ernannt, Rektor 1879, ging O. 1880 nach Tübingen.

11. =Stähelin=, Rudolf -- geb. 22. Sept. 1841 zu Basel, 1865 cand.
theol., 1873 Lic. u. Docent d. Theologie, 10. Jan. 1874 a.o. Prof.
und 10. Dec. 1875 ord. Prof. für Kirchengeschichte, 15. Nov. 1880 Dr.
theol. (Bern), Rektor 1883.

12. =Schmidt=, Paul Wilhelm -- geb. 25. Dec. 1845 zu Berlin, 1865
Dr.phil. in Halle, 1867 Lic. theol. in Berlin, O. 1869-76 Docent
daselbst, O. 1876 ord. Prof. für Neues Testament in Basel, 22. Juli
1885 Dr. theol. (Strassburg).

13. =Stockmeyer=, Immanuel -- geb. 28. Juli 1814 zu Basel, war 1846-71
Pfarrer zu St. Martin, 1850 zum Lic. theol. ernannt, 1851 Docent der
Theologie, im Dec. 1860 zum Dr. theol. ernannt, 1871 Antistes, 17. Juli
1876 ord. Prof. für praktische Theologie.

14. =Smend=, Rudolf -- geb. 5. Nov. 1851 zu Lengerich (Westfalen), 1874
Dr.phil. in Bonn, 1875 Lic. theol. u. Docent der Theologie in Halle,
1880 a.o. Prof. und S. 1881 ord. Prof. für Altes Testament in Basel, im
Jan. 1885 Dr. theol. (Giessen).

15. =Orelli=, Conrad von -- geb. 25. Januar 1846 zu Zürich, 1871
Dr.phil. in Leipzig, W. 1871 Docent der Theologie in Zürich, O. 1873
vom Verein f. christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für Altes
Testament berufen und a.o. Prof., S. 1881 ord. Prof., Aug. 1885 Dr.
theol. (Greifswald).

16. =Kaftan=, Julius -- geb. 30. Sept. 1848 zu Loit (Schleswig),
1872 Dr.phil. in Leipzig, 1873 Lic. theol., W. 1873 vom Verein f.
christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für systematische Theologie
berufen und 1874 a.o. Prof., S. 1881 ord. Prof., im Dec. 1882 zum Dr.
theol. ernannt, ging O. 1883 nach Berlin.


b. =Ausserordentliche Professoren.=

17. =Beck=, Johann Tobias (von) -- geb. 22. Febr. 1804 zu Balingen,
1828 Stadtpfarrer in Mergentheim, 1836 vom Verein für christl.-theol.
Wissenschaft nach Basel für exegetische u. systematische Theologie
berufen, 1842 vor seinem Weggange nach Tübingen zum Dr. theol. ernannt,
† daselbst 28. Dec. 1878.

18. =Hoffmann=, Wilhelm -- geb. 30. Oct. 1806 zu Leonberg
(Württemberg), wurde 1839 Direktor der Missionsanstalt in Basel,
1843 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft für exegetische
u. systematische Theologie berufen und a.o. Prof., ging 1849 nach
Tübingen, 1852 nach Berlin, † daselbst 28. Aug. 1873.

_Karl Hoffmann_, Leben und Wirken des L. Fr. W. Hoffmann, Berlin 1878
-- Herzog's Realencyclopädie, 2. Aufl. VI. 216 ff.

19. =Auberlen=, Carl August -- geb. 19. Nov. 1824 zu Fellbach
(Württemberg), W. 1851 vom Verein für christl.-theol. Wissenschaft
nach Basel für exegetische u. systematische Theologie berufen und a.o.
Prof., 6. Sept. 1860 zum Dr. theol. ernannt, † 2. Mai 1864.

Leichenrede von Prof. _Riggenbach_ sammt Lebensabriss von Prof. _Gess_
(Basel, Balmer und Riehm). -- Herzog's Realencyclopädie, 2. Aufl. I.
757.


c. =Privatdocenten.=

20. =Preiswerk=, Samuel -- geb. 19. Sept. 1799 zu Rümlingen (Kt.
Basel), 1830 Pfarrer in Muttenz, 22. Jan. 1833 vertrieben, 1834-37 am
Oratoire in Genf, 1839 Docent für hebräische Sprache in Basel, 1845
Hauptpfarrer zu St. Leonhard, 1851 zum Lic. theol. ernannt und Docent
der Theologie, 1859 Antistes, 1860 zum Dr. theol. ernannt, † 13. Jan.
1871.

Zum Gedächtniss an Antistes Samuel Preiswerk (Basel, Franz Wittmer)
1871.

21. =Schmid=, Johannes -- geb. 4. Jan. 1817 zu Schünholzersweilen (Kt.
Thurgau), 1854 in Basel zum Lic. theol. ernannt und Docent daselbst bis
1858 für praktische Theologie, † 31. März 1874 zu Florenz.

22. =Böhl=, Eduard -- geb. 18. Nov. 1836 zu Hamburg, 1860 Dr.phil. in
Erlangen, S. 1860 in Basel zum Lic. theol. ernannt und W. 1860 bis O.
1864 Docent daselbst für Altes Testament, seit O. 1864 ord. Prof. der
Dogmatik u. Symbolik an der evang.-theol. Fakultät in Wien.

23. =Böhringer=, Paul -- geb. 1. Sept 1852 zu Glattfelden (Kt. Zürich),
1878 Docent in Zürich, 13. Juni 1879 daselbst zum Lic. theol. ernannt,
seit W. 1879 Docent für Kirchengeschichte in Basel.

24. =Marti=, Carl -- geb. 25. April 1855 zu Bubendorf (Baselland), 10.
März 1879 Lic. theol. in Basel, seit S. 1881 Docent daselbst für Altes
Testament und seit 1884 Pfarrer in Muttenz.

25. =Riggenbach=, Bernhard Emil -- geb. 25. Oct. 1848 zu Karlsruhe,
1874 Dr.phil. in Tübingen, 1876 Lic. theol. in Basel, seit S. 1882
Docent daselbst für praktische Theologie und neutest. Exegese, seit
Anfang 1885 Pfarrer der Strafanstalt in Basel.

26. =Schnedermann=, Georg -- geb. 3. Juli 1852 zu Chemnitz, 1878
Dr.phil. und 1880 Lic. theol. in Leipzig, W. 1883 vom Verein f.
christl.-theol. Wissenschaft nach Basel für systematische Theologie
berufen und Docent daselbst.

27. =Heman=, Friedrich -- geb. 30. Aug. 1839 zu Grünstadt (Rheinpfalz),
1871 Dr.phil. in Tübingen, 1883 Lic. theol. in Basel, W. 1883 vom
Verein für christl.-theol. Wissenschaft für systematische Theologie
berufen und Docent daselbst.


2. Juristische Fakultät.

a. =Ordentliche Professoren.=

1. =Heusler=, Andreas -- geb. 8. März 1802 zu Basel, studierte in Jena
u. Tübingen, 1826 J.U.D. in Tübingen, 1828 Docent in Basel, 1830 ord.
Prof. (kurze Zeit über römisches Recht und Criminalrecht, dann bis
1843 über Bundes- und Kantonalstaatsrecht in historischer Beziehung
lesend), 1831-47 Mitglied des Kleinen Rathes, wirkte 1852-68 an der
Universität mit Titel und Rechten eines ord. Prof. (für Bundes- und
Kantonalstaatsrecht), 1856 zum Dr.phil. ernannt, Rektor 1867, † 11.
April 1868.

Leichenrede von Dr. theol. _J. Stockmeyer_ (Basel, Wassermann) 1868. --
_W. Vischer_ (Sohn) in »Allgem. Deutsche Biographie« XII. 337-339. --
_G. v. Wyss_ im Archiv f. Schweiz. Geschichte XVII. (1871).

2. =Burckhardt=-Vischer, Adolf -- geb. 12. Nov. 1809 zu Basel, 1834
Docent, M. 1835 ord. Prof. des Criminalrechts, † 14. Oct. 1838.

Baseler Zeitung 1838, Nr. 193.

3. =Beseler=, Georg -- geb. 2. Nov. 1809 zu Rödemiss (Schleswig),
1835 Docent in Heidelberg, M. 1835 a.o. Prof. und 1836 ord. Prof.
des römischen Rechts in Basel, ging M. 1837 nach Rostock, 1842 nach
Greifswald, 1859 nach Berlin.

4. =Schnell=, Johannes -- geb. 31. Aug. 1812 zu Basel, Sohn des Basler
Prof. der Rechte J.R. Schnell (1767-1829), promovierte in Heidelberg,
1837 in Basel Docent, 1838 a.o. Prof. und 1839-78 ord. Prof. (besonders
für schweizerisches Civilrecht), Rektor 1851 u. 1852, 17. Juli 1841 bis
1. Juli 1875 Civilgerichtspräsident, siedelte W. 1878 nach Bern über.

5. =Wunderlich=, Agathon -- geb. 1810 zu Göttingen, 1833 Docent
daselbst, 1838 a.o. Prof. und 1839 ord. Prof. des römischen Rechts
in Basel, ging O. 1842 nach Rostock, 1847 nach Halle, 1850 an das
Oberappellationsgericht in Lübeck, † daselbst 21. Nov. 1878.

R. v. _Jhering_ in den Jahrbb. f. d. Dogmatik d. heut. röm. u.
deutschen Privatrechts, XVII. 145-147.

6. =Bachofen=, Johann Jacob -- geb. 22. Dec. 1815 zu Basel, 1841 Docent
und 1842 ord. Prof. des römischen Rechts, nahm 1844 seine Entlassung.

7. =Planck=, Johann Julius Wilhelm (von) -- geb. 22. April 1817 zu
Göttingen, 1837 J.U.D. und 1839 Docent daselbst, O. 1842 ord. Prof. des
römischen Rechts und des Civilprozesses in Basel, ging O. 1845 nach
Greifswald, M. 1850 nach Kiel, O. 1867 nach München.

8. =Jhering=, Rudolf (von) -- geb. 22. Aug. 1818 zu Aurich
(Ostfriesland), 1842 J.U.D. in Berlin, Docent daselbst, 1845 ord. Prof.
des römischen Rechts in Basel, ging O. 1846 nach Rostock, 1849 nach
Kiel, 1852 nach Giessen, 1868 nach Wien, 1872 nach Göttingen, beim
Würzburger Jubiläum 1882 zum Dr.phil. ernannt.

9. =Leist=, Burkard Wilhelm -- geb. 12. Juli 1819 zu Westen bei Verden
(Hannover), 1842 Docent in Göttingen, O. 1846 ord. Prof. des römischen
Rechts in Basel, ging M. 1847 nach Rostock, 1853 nach Jena.

10. =Windscheid=, Bernhard -- geb. 26. Juni 1817 zu Düsseldorf, 1840
Docent in Bonn, W. 1847 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging
O. 1852 nach Greifswald, 1857 nach München, 1871 nach Heidelberg, 1874
nach Leipzig.

11. =Zimmermann=, Ernst -- geb. 31. Jan. 1812 zu Rüsselsheim
(Kurhessen), 1848-50 Obergerichtsrath in Marburg, Docent daselbst, O.
1852 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1854 an das
Oberappellationsgericht in Lübeck, † 7. Mai 1877.

Mitteilungen aus dem Leben des hanseatischen
Oberappellationsgerichtsrathes E.Z., Lübeck 1879.

12. =Stintzing=, Roderich (von) -- geb. 8. Febr. 1825 zu Altona, 1852
Docent in Heidelberg, O. 1854 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel,
Rektor 1856, ging M. 1857 nach Erlangen, 1870 nach Bonn, † 13. Sept.
1883 zu Oberstdorf im Allgäu.

_Alphonse Rivier_ in der Revue internationale de l'Enseignement du 15
janvier 1884.-- _Adolf Wach_ in der krit. Vierteljahresschrift XXVI.
161-180.

13. =Grimm=, Julius -- geb. 26. Nov. 1821 zu Kassel, promovierte in
Bonn, 1851 a.o. Prof. und 1855-57 ord. Prof. für germanistische Fächer
in Basel, 1857-68 Generalsekretär an der K.K. Südbahn in Wien, lebt
seitdem in Wiesbaden.

14. =Arnold=, Wilhelm -- geb. 28. Oct, 1826 zu Borken (Kurhessen), 1850
Docent in Marburg, O. 1855 ord. Prof. des deutschen Rechts in Basel,
ging O. 1863 nach Marburg, † 2. Juli 1883.

Allgemeine Zeitung 1883, Beilage Nr. 192 u. 213.

15. =Fitting=, Hermann -- geb. 27. Aug. 1831 zu Mauchenheim
(Rheinbayern), 1856 Docent in Heidelberg, M. 1857 a.o. Prof. und 4.
Dec. 1858 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1862 nach
Halle.

16. =Bechmann=, Georg -- geb. 16. Aug. 1834 zu Nürnberg, 1861 Docent
in Würzburg, M. 1862 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O.
1864 nach Marburg, M. 1864 nach Kiel, O. 1870 nach Erlangen, M. 1880
nach Bonn.

17. =Heusler=, Andreas -- geb. 30. Sept. 1834 zu Basel, Sohn des oben
(S. 46) genannten Prof. Andreas Heusler, 12. Juni 1856 J.U.D. in
Berlin, 1858 Docent und S. 1863 ord. Prof. des deutschen Rechts und des
Civilprozesses in Basel, Rektor 1871.

18. =Hartmann=, Gustav -- geb. 31. März 1835 zu Vechelde
(Braunschweig), O. 1857 J.U.D. in Göttingen und 1860 daselbst Docent,
O. 1864 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, ging O. 1872 nach
Freiburg, O. 1878 nach Göttingen, O. 1885 nach Tübingen.

19. =Binding=, Karl -- geb. 4. Juni 1841 zu Frankfurt a.M., 1864
Docent in Heidelberg, O. 1867 ord. Prof. des Straf- und Kirchenrechts
in Basel, ging M. 1870 nach Freiburg, 1872 nach Strassburg, 1873 nach
Leipzig.

20. =Brockhaus=, Friedrich -- geb. 21. Sept. 1838 zu Dresden, 1863
Docent u. 1868 a.o. Prof. in Jena, O. 1871 ord. Prof. des Straf- und
Kirchenrechts in Basel, ging M. 1872 nach Kiel.

21. =Eisele=, Fridolin -- geb. 2. Mai 1837 zu Sigmaringen, 21. Febr.
1866 J.U.D. in Berlin, wurde Kreisrichter in Hechingen, O. 1872 ord.
Prof. des römischen Rechts in Basel, ging M. 1874 nach Freiburg.

22. =Wyss=, Friedrich von -- geb. 24. Dec. 1844 zu Zürich, 15. März
1867 J.U.D. in Zürich, 1869 Mitglied des Bezirksgerichts, O. 1874 ord.
Prof. des schweizerischen Civilrechts in Basel, 1876 kurze Zeit Rektor,
schied wegen Gesundheitsrücksichten 1880 aus.

23. =Schulin=, Friedrich -- geb. 4. Aug. 1843 zu Frankfurt a.M., 29.
Mai 1869 J.U.D. in Marburg, Docent u. 12. Mai 1874 a.o. Prof. daselbst,
M. 1874 ord. Prof. des römischen Rechts in Basel, Rektor 1878.

24. =Teichmann=, Albert -- geb. 13. Oct. 1844 zu Breslau, 30. Juli
1867 J.U.D. in Berlin, kam O. 1873 als a.o. Prof. des Straf- und
Kirchenrechts nach Basel, S. 1877 ord. Prof., Rektor 1884.

25. =Huber=, Eugen -- geb. 13. Juli 1849 zu Stammheim (Kt. Zürich), 9.
März 1872 J.U.D. in Zürich, O. 1881 a.o. Prof. und Dec. 1881 ord. Prof.
des schweizerischen Civilrechts in Basel.


b. =Ausserordentliche Professoren.=

26. =Burckhardt-Hess=, Christoph -- geb. 5. Febr. 1805 zu Basel, J.U.D.
in Heidelberg, 1829 Docent und 1831 a.o. Prof. des römischen Rechts in
Basel, sollte zum ord. Prof. ernannt werden, † 26. Dec. 1835.

Rede von _Simon La Roche_ (Druck von Wilhelm Haas). -- Baseler Zeitung
vom 28. u. 31. December 1835. -- Regenzprotokoll vom 28. December 1835.

27. =Speiser=, Paul -- geb. 16. Oct. 1846 zu Basel, 12. März 1868
J.U.D., 1873 Docent und 1876 a.o. Prof. des Obligationen-, Handels- und
Wechselrechts, 1875-78 Civilgerichtspräsident, 1878-84 Regierungsrath.


c. =Privatdocenten.=

28. =Christ=, Gustav -- geb. 13. Aug. 1809 zu Basel, 1832 J.U.D. in
Heidelberg, 1835 Docent des Civilprozesses in Basel, † 13. Oct. 1838.

Baseler Zeitung 1838, Nr. 193.

29. =Burckhardt=-Fürstenberger, Emanuel -- geb. 3. Mai 1819 zu Basel,
1842 J.U.D. in Göttingen, 1844-46 Docent des römischen Rechts und des
Strafrechts in Basel, 1849 Mitglied des Kleinen Rathes, † 8. Juli 1867.

Basler Nachrichten 1867, Nr. 162.

30. =Heimlicher=, Johann Jacob -- geb. 14. Aug. 1826 zu Basel, 1848
J.U.D., 1849-52 Docent des römischen Rechts und des Wechselrechts, 1856
Notar, † 2. Oct. 1884.

P. _Speiser_ in den Verhdl. d. Schweiz. Juristenvereines v. 24. Aug.
1885 (Ztschr. f. schweiz. Recht XXVI. 568).

31. =VonderMühll=, Albert -- geb. 11. Oct. 1843 zu Basel, 23. Juni 1865
J.U.D., 1870 u. 71 Docent der Rechtsphilosophie und vergleichenden
Rechtswissenschaft.

32. =Miescher=, Carl -- geb. 29. Nov. 1851 zu Basel, Sohn des
Prof. der Anatomie Joh. Friedr. Miescher-His (s. unten), 11. Sept.
1874 J.U.D., 1877-82 Docent des deutschen Rechts, seit Juni 1878
Civilgerichtspräsident.

33. =Brunnenmeister=, Emil -- geb. 5. Mai 1854 zu Kreuzungen (Kt.
Thurgau), 1877 J.U.D. in Leipzig, M. 1878 Docent des Strafrechts in
Basel, ging O. 1880 als ord. Prof. nach Zürich, 1882 nach Halle.

34. =Stehlin=, Carl -- geb. 21. März 1859 zu Basel, 4. August 1881
J.U.D. in Göttingen, O. 1885 Docent des römischen Rechts in Basel.


3. Medicinische Fakultät.

a. =Ordentliche Professoren.=

1. =Jung=, Carl Gustav -- geb. 7. Sept. 1794 zu Mannheim, Anfang 1822
nach Basel als Docent berufen, Mitte 1822 zum ord. Prof. der Anatomie,
Chirurgie und Geburtshilfe ernannt, Rektor 1828, nahm 1850 seine
Entlassung unter Beibehaltung von Sitz und Stimme in der Regenz, trat
1855 wieder ein als ord. Prof. der praktischen Medicin, † 12. Juni 1864.

W. _His_, Zur Erinnerung an C.G. Jung (in der Gedenkschrift zur
Eröffnung des Vesalianum, Lpz. 1885, S. 40-48).

  =Meissner=, Karl Friedrich       }
                                   } s. Philosophische Fakultät,
                                     mathem.-naturwiss. Abthlg.
  =Röper=, Johann Christian August }

2. =Mieg=, Johann Jacob -- geb. 24. Juni 1794 zu Basel, 1829-64 ord.
Prof. der Chirurgie, † 1. Juli 1870.

Basler Nachrichten 1870, Nr. 155.

3. =Miescher=-His, Johann Friedrich -- geb. 2. März 1811 zu Walkringen
(Emmenthal), studierte erst in Bern, dann in Berlin, wo er am 9. Jan.
1836 promovierte, O. 1837 ord. Prof. der Physiologie und allgemeinen
Pathologie in Basel, ging M. 1844 nach Bern, kehrte M. 1850 als ord.
Prof. der pathologischen Anatomie und allgemeinen Pathologie zurück,
Rektor 1843 und 1853, trat Ende 1871 unter Beibehaltung des Titels und
der Rechte eines ord. Prof. zurück.

4. =Erker=, Alexander -- geb. 10. Juli 1816 zu Freiburg i. Br., 1840
daselbst Prosektor, Jan. 1845 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie
in Basel, ging 1850 nach Freiburg zurück.

5. =Bruch=, Carl -- geb. 1819 zu Mainz, 1847 Docent in Heidelberg, W.
1850 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging M. 1855
nach Giessen, † 4. Jan. 1884 zu Heppenheim.

_Virchow_ im Archiv f. pathol. Anatomie. Bd. 99, S. 384.

6. =Meissner=, Georg -- geb. 19. Nov. 1829 zu Hannover, 1852 Dr.med. in
Göttingen. W. 1856 ord. Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel,
ging M. 1857 nach Freiburg, 1859 nach Göttingen.

7. =Rütimeyer=, Ludwig -- geb. 25. Febr. 1825 zu Biglen (Emmenthal),
1850 Dr.med. und 1853 a.o. Prof. für vergleichende Anatomie in Bern.
W. 1855 ord. Prof. der Zoologie und vergleichenden Anatomie in Basel,
Rektor 1865, 2. Juni 1874 zum Dr.phil. ernannt.

8. =His=, Wilhelm -- geb. 9. Juli 1831 zu Basel, 11. Sept. 1854
Dr.med., S. 1866 Docent, M. 1857 ord. Prof. der Anatomie und
Physiologie, Rektor 1869, ging O. 1872 nach Leipzig.

9. =Socin=, August -- geb. 21. Febr. 1837 zu Vevey, 21. Febr. 1857
Dr.med. in Würzburg, 1861 Docent in Basel, 26. Febr. 1862 a.o. Prof.
und 27. Febr. 1864 ord. Prof. der Chirurgie.

10. =Liebermeister=, Carl (von) -- geb. 2. Febr. 1833 zu Ronsdorf bei
Elberfeld, 1860 Docent und 1864 a.o. Prof. in Tübingen, S. 1865 ord.
Prof. der speciellen Pathologie und Therapie und Vorsteher der med.
Klinik in Basel, ging M. 1871 nach Tübingen.

11. =Immermann=, Hermann -- geb. 2. Sept. 1838 zu Magdeburg, 19. Dec.
1860 Dr .med. in Berlin, 1864-66 Assistenzarzt in Tübingen, 1866-71 in
Erlangen, Docent daselbst, M. 1871 ord. Prof. der speciellen Pathologie
und Therapie und Vorsteher der med. Klinik in Basel, Rektor 1880.

12. =Hoffmann=, Carl Ernst Emil -- geb. 26. April 1827 zu Darmstadt,
1854 Dr.med. in Würzburg, 1858 Docent in Giessen, 1863 Docent und
Prosektor. S. 1864 a.o. Prof. und 6. Juli 1872 ord. Prof. der Anatomie
in Basel, Rektor 1875, † 16. Dec. 1877.

_Heppe_ in »Allgem. Deutsche Biographie« XII. 607.

13. =Bischoff=, Johann Jacob -- geb. 1. Aug. 1841 zu Heidelberg, 1864
Dr.med. in Basel, 1865 Docent, Frühjahr 1868 a.o. Prof. und 10. Juli
1872 ord. Prof. der Geburtshilfe.

14. =Miescher=-Rüsch, Johann Friedrich -- geb. 13. Aug. 1844 zu Basel.
Sohn des S. 49 genannten Prof. Miescher-His. 13. Jan. 1868 Dr.med., O.
1871 Docent und 6. Juli 1872 ord. Prof. der Physiologie.

15. =Roth=, Moritz -- geb. 25. Dec. 1839 zu Basel, Sohn des unten (S.
56) genannten Prof. Karl Ludwig Roth, 1864 Dr.med. und 1866 Docent in
Basel, 1868-72 in Greifswald, 10. Juli 1872 a.o. Prof. und 6. Mai 1874
ord. Prof. der pathologischen Anatomie in Basel, Rektor 1885.

16. =Wille=, Ludwig -- geb. 30. März 1834 zu Kempten (Bayern), 1858
Dr.med. in Erlangen, 1858-63 Assistenzarzt der Irrenanstalten in
Erlangen und München, 1864-75 Direktor in Münsterlingen (Thurgau),
Rheinau (Zürich) und St. Urban (Luzern). seit Oct. 1875 Vorsteher der
Irrenanstalt und ord. Prof. der Psychiatrie in Basel.

17. =Schiess=, Heinrich -- geb. 3. Jan. 1833 zu Heiden (Kt. Appenzell),
1856 Dr.med. und 1863 Docent, 1867 a.o. Prof. und 8. Juli 1876 ord.
Prof. der Ophthalmologie in Basel.

18. =Kollmann=, Julius -- geb. 24. Febr. 1834 zu Holzheim (Bayern),
1870 a.o. Prof. in München, 2. Febr. 1878 ord. Prof. der Anatomie in
Basel.


b. =Ausserordentliche Professoren.=

19. =Streckeisen=, Carl -- geb. 28. Dec. 1811 zu Basel. 1838 Docent in
Basel, 1841-43 in Holland und Java, 1849 Arzt am Waisenhause in Basel,
S. 1852 a.o. Prof. der Chirurgie und Geburtshilfe in Basel, † 27. Aug.
1868.

Leichenrede von Antistes _Preiswerk_, 1868. -- Basler Nachrichten 1868,
Nr. 205 u. 209.

20. =Hoppe=, Ignaz -- geb. 14. Jan. 1811 zu Gross-Bartloff im
Eichsfelde, Dr.med. zu Berlin, Dr.phil. zu Freiburg i. Br., 1852 a.o.
Prof. der Medicin in Basel.

21. =Brenner=, Friedrich -- geb. 8. Jan. 1809 zu Basel, 1830 Dr.med. in
Freiburg, 1833 Arzt am damaligen Irrenhause in Basel, später Direktor
der neuen Anstalt, 1835 Docent, 1856 a.o. Prof. der Psychiatrie, † 31.
Oct. 1874.

Zum Andenken an Herrn Prof. Dr. F. Brenner (Druck von Bürgin u. Moos in
Basel).

22. =Aeby=, Christoph -- geb. 25. Febr. 1835 auf dem Schlossgute
Gutenbrunnen bei Pfalzburg (Lothringen), 1859 Docent und S. 1863 a.o.
Prof. der Anatomie und Physiologie in Basel, ging M. 1863 als ord.
Prof. nach Bern, 1884 nach Prag, † 7. Juli 1885 zu Bilin (Böhmen).

Sep.-Abdr. aus der Prager Medicin. Wochenschrift 1885, Nr. 28.

23. =Hagenbach=-Burckhardt, Eduard -- geb. 5. Mai 1840 zu Basel, 1869
Docent und 24. Febr. 1872 a.o. Prof. der Kinderheilkunde.

24. =Massini=, Rudolf -- geb. 8. Nov. 1845 zu Basel, 19. März
1868 Dr.med., 1872 Docent für Pathologie und Therapie, Oct. 1874
Assistenzarzt der Poliklinik des Bürgerspitals, 20. Juni 1877 a.o.
Prof., 1882 Vorsteher der Poliklinik.

25. =Burckhardt=-Merian, Albert -- geb. 25. Jan. 1843 zu Basel, 23.
Juni 1866 Dr.med., März 1869 Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. der
Ohrenheilkunde.

26. =Schulin=, Karl -- geb. 12. Febr. 1850 zu Frankfurt a.M., 28. Juni
1873 Dr.med. in Marburg, Assistent in Leipzig und Rostock, M. 1877
Prosektor und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. in Basel, schied 1881 aus.

27. =Bunge=, Gustav -- geb. 19. Jan. 1844 zu Dorpat, 1873 Magister
und 1874 Doktor der Chemie daselbst, 1882 Dr.med. in Leipzig und 1884
Ehrendoktor der Medicin (Kiew), 1874-1885 Docent der Physiologie in
Dorpat, 4. Juli 1885 a.o. Prof. der physiologischen Chemie in Basel.


c. =Privatdocenten.=

28. =Nusser=, Johann Martin -- geb. 1796 zu Ulm, 1826 Prosektor in
Basel, 1828 Docent daselbst, gab 1852 die Prosektorstelle auf, † 15.
Oct. 1853.

W. _His_ in der »Gedenkschrift z. Eröffnung d. Vesalianum«, Lpz. 1885.

Bernoulli, Johann Jacob -- s. Philosophische Fakultät,
mathem.-naturwiss. Abtheilung.

29. =Im Thurn=, E. aus Schaffhausen, 1837-39 Docent der Thierheilkunde
in Basel, † 8. März 1877 zu Schaffhausen.

30. =Burckhardt=, August -- geb. 14. Jan. 1809 zu Basel, Sohn des
Basler Prof. d. Med. Joh. Rud. B. † 1829, 1832 Dr.med., Docent für
gerichtliche Medicin und chirurgische Fächer 1838/39, 1854-57.

31. =de Wette=, Ludwig -- geb. 9. Nov. 1812 zu Berlin, Sohn des S. 44
genannten Prof. der Theologie de Wette, 24. April 1833 Dr.med. in Basel,
1840 Docent für gerichtliche Medicin und Pastoralmedicin, 1852-1884
Physikus.

32. =Burckhardt=-Blau, Achilles -- geb. 3. Dec. 1821 zu Basel, 1844
Dr.med., 1846-68 Docent für Geburtshilfe, 1855-77 Mitglied der
Oberwundschau und 1859-63 des Sanitätskollegiums.

33. =Meyer=-Merian, Theodor -- geb. 14. Jan. 1818 zu Basel, Docent im
S. 1851 und vom 27. April an Direktor des Spitals, † 5. Dec. 1867.

Basler Nachrichten 1867, Nr. 290.

34. =Meyer=-Steiger, Emanuel -- geb. 31. Aug. 1818 zu Basel, Docent im
S. 1852, † 6. Sept. 1856 in Algier.

35. =Grimm=, Christian -- geb. 21. Nov. 1818 zu Basel, 1852 Dr.med.,
1853-58 Docent der Osteologie, † 21. Jan. 1863.

Basler Nachrichten 1863, Nr. 21.

=Frey=, Alfred -- s. Philosophische Fakultät, mathem.-naturwiss.
Abtheilung.

36. =Burckhardt=, Gottlieb -- geb. 24. Dec. 1836 zu Basel, Sohn des
oben (S. 51) genannten Dr. August B., März 1860 Dr.med. und 1862-75
Docent für Nervenkrankheiten, 1875-82 Arzt in der Waldau, seitdem
Direktor der Irrenanstalt in Préfargier (Kt. Neuenburg).

37. =Bulacher=, Carl -- geb. 19. Dec. 1828 zu Basel. 1856 Dr.phil.
1870-76 Docent für pharmaceutische und analytische Chemie, jetzt
Kantonschemiker.

38. =Fischer=-Dietschy, Carl Rudolf -- geb. 11. Febr. 1834 zu Reinach
(Kt. Aargau), 1867 Dr.med. und 1870-76 Docent für Arzneimittellehre in
Basel, † 19. Juni 1876.

39. =Göttisheim=, Friedrich -- geb. 30. März 1837 zu Wildberg
(Württemberg), 1867 Dr.phil. und 1870 Docent für öffentliche
Gesundheitspflege in Basel.

40. =Rauber=, August -- geb. 22. März 1845 zu Neustadt a.d.H.,
habilitierte sich in München für Anatomie, S. 1872 Docent in Basel,
ging 1873 als a.o. Prof. der Medicin nach Leipzig.

41. =Breiting=, Carl -- geb. 18. März 1845 zu Basel. 1872-74 Docent für
Arzneimittellehre, jetzt Arzt in Genua.

42. =Hermann=, Ernst -- Sohn des Nationalökonomen Fr. Benedikt Wilh.
von H. in München († 1868), 1873-75 Prosektor in Basel, † etwa 1877.

43. =Cartier=, Oscar -- geb. 19. Juni 1847 zu Olten (Kt. Solothurn).
10. Juli 1872 Dr.med. in Würzburg, 1875 Prosektor in Basel, † 17. Aug.
1877.

44. =Fiechter=, Robert -- geb. 31. Dec. 1848 zu Teknau (Kt. Baselland).
25. März 1875 Dr.med. und O. 1877 Docent für klinische Medicin in Basel.

45. =Buss=, Carl Emil -- geb. 6. März 1849 zu Grindelwald, 18. März
1875 Dr.med. in Basel, am Spital thätig, W. 1877 Docent, † 1. Juni 1878.

Erinnerung an Dr. Emil Buss, 1878.

46. =Courvoisier=, Ludwig -- geb. 10. Nov. 1843 zu Basel, 5. März 1868
Dr.med. und O. 1880 Docent für Chirurgie.

47. =Sury=, Ernst (von) -- geb. 30. April 1850 zu Solothurn, 23. Juni
1875 Dr.med. und O. 1880 Docent für gerichtliche Medicin in Basel.

48. =Gönner=, Alfred -- geb. 29. Aug. 1854 zu Mailand, S. 1881 Docent
für Gynäkologie in Basel.

49. =Burckhardt=, Albrecht Eduard -- geb. 13. Juli 1853 zu Basel, Sohn
des oben (S. 51) genannten Dr. August B., 1878 Dr.med. und M. 1882
Docent für Toxikologie und Hygiene.

50. =Hosch=, Friedrich -- geb. 13. Oct. 1847 zu Basel, 7. März 1871
Dr.med. und M. 1883 Docent für Augenheilkunde.

51. =Gottschau=, Max -- geb. 20. Jan. 1849 zu Berlin, 1875 Dr.med.
daselbst, 1877-83 Assistent am anatom. Institut in Würzburg, M. 1883
Prosektor in Basel.


4. Philosophische Fakultät.

I. Philologisch-historische Abtheilung.[27]

a. =Ordentliche Professoren.=

1. =Linder=, Emanuel -- geb. 6. Febr. 1768 zu Basel, 1790-1803 Prof.
der hebräischen Sprache, dann Pfarrer in Bennwil, 1819 ord. Prof. der
griech. Sprache und Litteratur in Basel, † 4. April 1843.

Leichenrede von Diacon J.J. _Uebelin_ (Basel, Schneider'sche
Buchdruckerei) 1843.

2. =Gerlach=, Franz Dorotheus -- geb. 18. Juli 1793 zu Wolfsbehringen
(Herzogthum Gotha), besuchte das Gymnasium illustre in Gotha, dann die
Universität Göttingen, ging 1817 an die Kantonsschule in Aarau. 1819
Lehrer am Pädagogium in Basel, 1820 ord. Prof. der lateinischen Sprache
und Litteratur, 1829-66 Bibliothekar, Rektor 1827, 1837, 1847, 1848 u.
1863, trat 1875 in den Ruhestand, † 31. 0ct. 1876.

Personalien und Ansprache von Pfarrer Th.W. _Ecklin_ (Basel, Riehm)
1876. -- _Mähly_ in »Allgem. Deutsche Biographie« IX. 14.

3. =Brömmel=, Friedrich -- geb. 27. Juni 1791 zu Goslar am Harz,
studierte in Göttingen und Halle, wurde Docent in Halle, 1823 ord.
Prof. der Geschichte in Basel, Rektor 1836, † 31. Jan. 1856.

Leichenrede von Pfarrer _Imm. Stockmeyer_ (Basel, Schweighauser) 1856.

4. =Vinet=, Alexandre -- geb. 17. Juni 1797 zu Ouchy, 1817 Lehrer
der französischen Sprache am Pädagogium und S. 1835 ord. Prof. der
französischen Sprache und Litteratur in Basel, ging 1837 zum Dr. theol.
ernannt nach Lausanne, und starb, seines dortigen Lehramtes 3. Dec.
1846 entsetzt, vor Rückberufung nach Basel, am 4. Mai 1847 zu Lausanne.

_Scherer_, Alex. Vinet, notice sur sa vie et ses écrits, Paris 1853. --
_Rambert_, Alex. Vinet, hist. de sa vie et de ses ouvrages, 2. édition.
Lausanne 1875. -- _Cramer_, Alex. Vinet, moraliste et apologiste
chrétien. Lausanne 1884. -- Herzog's Realencyclopädie, 1. Aufl. XVII.
766 ff.

5. =Fischer=, Friedrich -- geb. 31. Dec. 1801 zu Honau (Württemberg),
1830 Docent in Tübingen, 1832 Docent und bald darauf a.o. Prof. der
Philosophie in Basel, S. 1835 ord. Prof., Rektor 1838, † 14. Nov. 1853
zu Winnenden.

_Prantl_ in »Allgem. Deutsche Biographie« VII. 66.

6. =Wackernagel=, Karl Heinrich Wilhelm -- geb. 23. April 1806 zu
Berlin, studierte daselbst 1824-27, ging im October 1828 nach Breslau,
von wo er 1830 nach Berlin zurückkehrte, folgte O. 1833 einem Rufe
nach Basel als Lehrer am Pädagogium, auf der Reise dahin in Göttingen
zum Dr. phil. ernannt, S. 1835 ord. Prof. der deutschen Sprache und
Litteratur, Rektor 1841, 1855 und 1866, bei der Jubelfeier in Halle
(1867) zum J.U.D. ernannt, † 21. Dec. 1869.

Biographie und Schriftenverzeichniss in W. Wackernagel's Kleinere
Schriften, Band III (Leipzig 1874) S. 434 ff. -- _Rudolf Wackernagel_,
W. Wackernagel, Jugendjahre 1806-1833, Basel 1885.

7. =Vischer=, Wilhelm -- geb. 30. Mai 1808 zu Basel, studierte in
Basel, Bonn und in Jena, wo er im Frühjahr 1831 promovierte, dann
in Berlin. S. 1832 Docent in Basel, S. 1835 a.o. Prof. und W. 1836
ord. Prof. der griechischen Sprache und Litteratur, Rektor 1845,
1846, 1857, von 1867 an Mitglied des Kleinen Rathes, Präsident des
Erziehungskollegiums und der Curatel, † 5. Juli 1874.

Zum Andenken an Herrn Prof W. Vischer, des Raths (Basel, Wittmer) 1874
-- Wilhelm Vischer (von Dr. _Achilles Burckhardt_), Sep.-Abdr. aus
dem 7. Jahresheft d. Vereins schweiz. Gymnasiallehrer, Aarau 1876. --
Lebensbild W. Vischer's von Aug. v. _Gonzenbach_ (Kleine Schriften
v. Wilh. Vischer, herausgeg. von Prof. H. Gelzer und Dr. Achilles
Burckhardt, Band II. Lpz. 1878, S. IX-LXVI).

8. =Girard=, Charles François -- geb. 9. Aug. 1811 zu Neuchâtel, 1836
Lehrer am Gymnasium in Basel, 1838 Dr.phil., 1839 a.o. Prof. und 1841
ord. Prof. der französischen Sprache und Litteratur, † 26. Nov. 1875.

Discours prononcés aux funérailles de M. Chr. Fr. Girard, Lausanne
(Bridel) 1876.

9. =Steffensen=, Karl -- geb. 25. April 1816 zu Flensburg (Schleswig),
1841 Dr.phil. in Kiel, 1852-54 Docent daselbst, M. 1854 ord. Prof. der
Philosophie in Basel, Rektor 1864, 1873 zum Dr. theol. ernannt, trat
1879 unter Beibehaltung von Titel und Rechten eines ord. Prof. zurück.

10. =Floto=, Hartwig -- geb. 17. Mai 1825 zu Arendsee (Altmark),
studierte in Berlin, wo er promovierte, 1856-61 ord. Prof. der
Geschichte in Basel, lebte dann an verschiedenen Orten, † 1881 zu
Königsberg.

11. =Nasse=, Erwin -- geb. 2. Dec. 1829 zu Bonn, 9. Aug. 1851 Dr.phil.
und 1854 Docent daselbst, O. 1856 ord. Prof. der Nationalökonomie in
Basel, ging M. 1856 nach Rostock, M. 1860 nach Bonn.

12. =Burckhardt=, Jacob -- geb. 25. Mai 1818 zu Basel, 1844 Docent
und 1845 a.o. Prof. der Geschichte daselbst, 1855-58 Prof. der
Kunstgeschichte am eidgen. Polytechnikum in Zürich, O. 1858 ord. Prof.
der Geschichte in Basel.

13. =Ribbeck=, Johann Carl Otto -- geb. 23. Juli 1827 zu Erfurt,
1856 a.o. Prof. und 1859 ord. Prof. in Bern, O. 1861 ord. Prof. der
griechischen Sprache und Litteratur in Basel, ging M. 1862 nach Kiel,
M. 1872 nach Heidelberg, O. 1877 nach Leipzig.

14. =Kiessling=, Adolf -- geb. 15. Febr. 1837 zu Kulm in Westpreussen,
1858 Dr.phil. in Bonn, O. 1863 ord. Prof. der griechischen Sprache und
Litteratur in Basel, ging O. 1869 an das Johanneum in Hamburg, 1871
J.U.D. (Breslau), seit 1872 in Greifswald.

15. =Laspeyres=, Étienne -- geb. 28. Nov. 1834 zu Halle, 1857 J.U.D.,
1860 Dr.phil. und Docent in Heidelberg, M. 1864 ord. Prof. der
Nationalökonomie in Basel, ging M. 1866 nach Riga, 1869 nach Dorpat,
1873 nach Karlsruhe, 1874 nach Giessen.

16. =Dilthey=, Wilhelm -- geb. 19. Nov. 1834 zu Biebrich (Nassau),
studierte in Heidelberg und Berlin, Dr.phil. in Berlin, O. 1867 ord.
Prof. der Philosophie in Basel, ging M. 1868 nach Kiel, von dort nach
Berlin.

17. =Teichmüller=, Gustav -- geb. 19. Nov. 1832 zu Braunschweig,
Dr.phil. in Halle, Docent und 1866 a.o. Prof. in Göttingen, M. 1868
ord. Prof. der Philosophie in Basel, ging O. 1871 nach Dorpat.

18. =Schönberg=, Gustav (von) -- geb. 21. Juli 1839 zu Stettin, 1860
J.U.D. in Berlin, 1866 Dr.phil. in Halle, ging 1867 nach Proskau,
O. 1869 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1870 nach
Freiburg, O. 1873 nach Tübingen.

19. =Nietzsche=, Friedrich Wilhelm -- geb. 15. Oct. 1844 zu Röcken bei
Lützen, studierte in Bonn und Leipzig, 1869 a.o. Prof. und 9. April
1870 ord. Prof. der griech. Sprache und Litteratur in Basel, schied
1879 wegen Gesundheitsrücksichten aus.

20. =Heyne=, Moritz -- geb. 8. Juni 1837 zu Weissenfels, 3. Dec.
1863 Dr.phil. in Halle, 1864 Docent u. 1869 a.o. Prof. für deutsche
Philologie daselbst, 9. April 1870 ord. Prof. der deutschen Sprache u.
Litteratur in Basel, Rektor 1874, ging M. 1883 nach Göttingen.

21. =Eucken=, Rudolph -- geb. 5. Jan. 1846 zu Aurich (Ostfriesland),
1866 Dr.phil. in Göttingen, M. 1871 ord. Prof. der Philosophie in
Basel, ging O. 1874 nach Jena.

22. =Neumann=, Friedrich Julius -- geb. 12. Oct. 1835 zu Königsberg
i. Pr., 1865 Dr.phil. und Docent daselbst, M. 1871 ord. Prof. der
Nationalökonomie in Basel, ging O. 1873 nach Freiburg, 1876 nach
Tübingen.

23. =Vischer=, Wilhelm -- geb. 4. Aug. 1833 zu Basel, Sohn des oben (S.
53) genannten Prof. W. Vischer, studierte in Basel, Bonn und Berlin,
1856 Dr.phil. in Basel, 1857-62 Lehrer am Pädagogium daselbst und
Privatdocent, von 1858 an Bibliothekssekretär, 1862-66 Privatdocent in
Göttingen, 1866-71 Universitätsbibliothekar in Basel, 1867 a.o. Prof.
und 17. Jan. 1874 ord. Prof. der Geschichte, Rektor 1877, am 18. Oct.
1884 zum J.U.D. ernannt.

24. =Heinze=, Max -- geb. 13. Dec. 1835 zu Priessnitz (Meiningen),
Lehrer in Pforta, 1872 Docent in Leipzig, O. 1874 ord. Prof. der
Philosophie in Basel, ging O. 1875 nach Königsberg, M. 1875 nach
Leipzig.

25. =Miaskowski=, August von -- geb. 26. Jan. 1838 zu Pernau (Livland),
wurde Hofgerichtsadvokat und Docent am Polytechnikum in Riga, 1871
Docent in Jena, O. 1874 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging
O. 1876 nach Hohenheim, kehrte O. 1877 zurück, Rektor 1881, ging M.
1881 nach Breslau.

26. =Siebeck=, Hermann -- geb. 28. Sept. 1842 zu Eisleben, 1863
Dr.phil. in Halle, 1872 Docent daselbst, O. 1875 ord. Prof. der
Philosophie und Pädagogik in Basel, Rektor 1882, ging M. 1883 nach
Giessen.

27. =Mähly=, Jacob Achilles -- geb. 24. Dec. 1828 zu Basel, 1850
Dr.phil., 1852 Docent, 1865 a.o. Prof. und 10. Juli 1875 ord. Prof. der
lateinischen Sprache und Litteratur.

28. =Misteli=, Franz -- geb. 11. März 1841 zu Solothurn, 1864-74
Gymnasiallehrer an den Kantonsschulen in St. Gallen und Solothurn, M.
1874 in Basel zum Dr.phil. ernannt, a.o. Prof. und 28. April 1877 ord.
Prof. der vergleichenden Sprachwissenschaft.

29. =Soldan=, Gustav -- geb. 21. Aug. 1848 zu Lausanne, 1871 Dr.phil.
in Giessen, 1874 Prof. der deutschen Sprache und Litteratur in
Lausanne, M. 1877 ord. Prof. für romanische Sprachen und Litteratur in
Basel.

30. =Wackernagel=, Jacob -- geb. 11. Dec. 1853 zu Basel, Sohn des oben
(S. 53) genannten Professors W. Wackernagel, 14. Dec. 1875 Dr.phil.,
M. 1876 Docent, 1879 a.o. Prof. und 2. April 1881 ord. Prof. der
griechischen Sprache und Litteratur.

31. =Thun=, Alphons -- geb. 1853 zu Dorpat, März 1879 Magister und
Febr. 1880 Doktor der polit. Oekonomie daselbst, dann Docent in Berlin,
M. 1881 ord. Prof. der Nationalökonomie in Basel, ging M. 1883 nach
Freiburg i. Br.

32. =Volkelt=, Johannes -- geb. 21. Juli 1848 zu Lipnik (Galizien),
1871 Dr.phil. in Leipzig, 1876 Docent und 1879 a.o. Prof. in Jena, M.
1883 ord. Prof. der Philosophie in Basel.

33. =Behaghel=, Otto -- geb. 3. Mai 1854 zu Karlsruhe, 22. April 1876
Dr.phil. in Heidelberg, W. 1877 Docent und 1882 a.o. Prof. daselbst, M.
1883 ord. Prof. der deutschen Sprache und Litteratur in Basel.

34. =Bücher=, Karl -- geb. 16. Febr. 1847 zu Kirberg (Nassau), 1870
Dr.phil. in Bonn, Febr. 1881 Docent in München, Juli 1882 ord. Prof.
der Statistik in Dorpat, M. 1883 ord. Prof. der Nationalökonomie in
Basel.


b. =Ausserordentliche Professoren.=

35. =Picchioni=, Luigi -- geb. 4. Sept. 1784 zu Carbonara (Lombardei),
1821 Flüchtling im Tessin, dann in Engelberg und Luzern, 1825 Docent in
Basel, S. 1836 a.o. Prof. der italienischen Sprache und Litteratur, †
9. Febr. 1869.

Basler Nachrichten 1869, Nr. 34.

36. =Geizer=, Johann Heinrich -- geb. 17. Oct. 1813 zu Schaffhausen,
studierte in Zürich, Jena, Göttingen und Halle, 1836 Dr.phil. in Jena,
1839 Docent und W. 1842 a.o. Prof. der Geschichte in Basel, ging 1843
nach Berlin, trat 1850 wegen Gesundheitsrücksichten vom Lehramte
zurück, siedelte 1852 nach Basel über.

37. =Streuber=, Wilhelm Theodor -- geb. 31. März 1816 zu Burgdorf,
studierte in Berlin, 1841 Docent und 1851 a.o. Prof. der klassischen
Philologie in Basel, † 5. Oct. 1857.

Leichenrede von _Eucharius Kündig_ (Basel, Schweighauser). -- Nekrolog
v. Dr. J.J. _Bachofen_, im Basler Taschenbuch für 1858.

38. =Reber=, Balthasar -- geb. 7. Dec. 1805 zu Basel, studierte 1825-30
in Berlin, 1845 Dr.phil. in Basel, 1851 Docent der Geschichte, 1855
a.o. Prof., † 13. März 1875.

Zur Erinnerung an Prof. Dr. B. Reber, 1875.

39. =Roth=, Karl Ludwig -- geb. 16. Febr. 1811 zu Gersbach (Bez.
Schopfheim), studierte in Basel und Halle, 1831 in Basel ordiniert,
im Schulfache thätig, 1834 Dr.phil., 1837 und von 1851 an Docent der
Philologie, S. 1855 a.o. Prof., † 16. Juli 1860.

Leichenrede von Antistes _Preiswerk_, 1860. -- Basler Nachrichten 1860,
Nr. 171.

40. =Socin=, Albert -- geb. 13. Oct. 1844 zu Basel, 1867 Dr.phil. in
Halle, 1870 Docent und S. 1874 a.o. Prof. für orientalische Sprachen in
Basel, ging O. 1876 als ord. Prof. nach Tübingen.

41. =Merian=, Johann Jacob -- geb. 18. Nov. 1826 zu Basel, 1850
Dr.phil. in Heidelberg, 1852 Docent und 11. Febr. 1874 a.o. Prof. der
klassischen Philologie in Basel.

42. =Bernoulli=-Reber, Johann Jacob -- geb. 18. Jan. 1831 zu Basel,
Sohn des Dr.phil. J.J. Bernoulli-Werthemann (s. die II. Abth. Nr. 22),
1860 Docent und 11. Febr. 1874 a.o. Prof. für Archäologie.

43. =Cornu=, Jules -- geb. 24. Febr. 1849 zu Villars-Mendraz (Kt.
Waadt), 5. Sept. 1874 Dr.phil. in Basel, M. 1875 Docent und 1877 a.o.
Prof. für romanische Sprachen, ging M. 1877 als ord. Prof. nach Prag.

44. =Meyer=, Carl Remigius -- geb. 19. Juni 1842 zu Basel, 1865
Dr.phil., 1668 Docent und 14. Juli 1877 a.o. Prof. für deutsche Sprache
und Litteratur, seit 1865 auf der Universitätsbibliothek thätig.

45. =Hagenbach=, Friedrich -- geb. 3. Febr. 1840 zu Basel, 1863
Dr.phil., 1866 Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. für klassische
Philologie.

46. =Born=, Stephan -- geb. 28. Dec. 1824 zu Lissa (Posen), 1860-1878
Prof. an der Industrieschule und am Gymnasium und 1864-1878 Prof. au
der Akademie in Neuenburg für deutsche Sprache und Litteratur, bei
seiner Uebersiedelung nach Basel zum Honorarprofessor ernannt, 1878 in
Basel zum Dr.phil. ernannt, Docent und 10. Dec. 1879 a.o. Prof. für
deutsche Litteratur daselbst.

47. =Boos=, Heinrich -- geb. 14. Juni 1851 zu Cannstatt. 1874 Dr.phil.
in Göttingen, M. 1875 Docent und 5. Nov. 1881 a.o. Prof. der Geschichte
in Basel.


c. =Privatdocenten.=

48. =Marriott=, William -- geb. 15. Juni 1808 zu Islington bei London,
promovierte in England, 1837/39 Docent für englische Litteratur in
Basel, Lehrer am Pädagogium bis 1841, siedelte 1860 nach Stuttgart
über, † daselbst 4. Juli 1864.

=Preiswerk=, Samuel -- s. oben Theologische Fakultät (S. 46).

49. =Heussler=, Abraham -- geb. 1. Juli 1803 zu Basel, 1839 Dr.phil.,
Docent im W. 1841. von 1843 an Rektor der Töchterschule, † 22. Sept.
1855.

50. =Bossart=, Johann Jacob -- geb. 25. Juli 1818 zu Basel, 1845-47
Docent für romanische Sprachen, † in Nordamerika.

51. =Schärer=, Emanuel -- geb. 10. März 1818 zu Bern, 1841 Dr.phil. in
Jena, 1846-47 Docent für Philosophie in Basel, lebt in Bern.

52. =Röse=, Ferdinand -- aus Lübeck, Docent für Philosophie in Basel im
J. 1847.

53. =Hauschild=, Ernst -- geb. 30. Jan. 1816 zu Altenburg, 1848-72
Docent der Musiklehre in Basel, † 29. Juli 1872.

54. =Steingass=, Franz -- aus Coblenz, 1849-50 Docent der Geschichte
und Philosophie in Basel.

55. =Fliedner=, Carl -- geb. 9. März 1832 zu Dillenburg (Nassau), 1853
Dr.phil. in Tübingen, 1854 und 1857-62 Docent für Philosophie in Basel,
jetzt Realgymnasialoberlehrer an der Musterschule in Frankfurt a.M.

56. =Schwarzkopf=, Syrus Archimedes -- aus Pösneck (Sachsen-Meiningen),
Docent in Basel 1854-64, 1869-71 für Handelswissenschaft,
Nationalökonomie und Pharmakognosie, † daselbst 2. Aug. 1884.

57. =Mosley=, Henry -- geb. 18. März 1806 zu London, 1855-56 Lektor der
englischen Sprache in Basel, † daselbst 21. April 1877.

58. =Wölfflin=, Eduard -- geb. 1. Jan. 1831 zu Basel, 1854 Dr.phil. in
Göttingen, 1856-61 Docent für klassische Philologie in Basel, dann am
Gymnasium in Winterthur, M. 1866 Docent in Zürich, 1869 a.o. Prof. und
S. 1871 ord. Prof. daselbst, ging O. 1875 nach Erlangen und O. 1880
nach München.

59. =Rieger=, Maximilian -- geb. 8. April 1828 zu Darmstadt, 1849
Dr.phil. in Giessen, 1853-56 Docent daselbst, 1856-58 Docent für
deutsche Sprache und Litteratur in Basel, lebt seitdem in Darmstadt.

60. =Georg=, Ludwig -- geb. 22. Mai 1820 zu Ertinghausen (Hannover),
war Lehrer am Gymnasium in Basel, Docent für französische Sprache
daselbst im W. 1858, † 20. März 1869.

61. =Roth=, Wilhelm -- geb. 5. Juli 1837 zu Basel, Sohn des oben (S.
56) genannten Prof. K.L. Roth, studierte in Basel, Göttingen und
Heidelberg, 1859 Dr.phil. in Göttingen, W. 1859 Docent in Basel für
orientalische Sprachen, † 8. Febr. 1860.

Zur Erinnerung an Dr. Wilhelm Roth, 1860.

62. =Contzen=, Heinrich -- geb. 1835 zu Normbruch (Waldeck), Docent der
Nationalökonomie in Basel im S. 1862, lebt jetzt in Stettin.

63. =Jannasch=, Robert -- geb. 30. April 1845 zu Cöthen (Anhalt),
1870-71 Docent der Nationalökonomie in Basel, ging nach Proskau als
Prof., wurde 1874 Direktor des statist. Bureau in Dresden, 1877-84
Mitglied des preuss. Statist. Bureau in Berlin, jetzt Direktor der
Deutschen Exportbank.

64. =Frey=, Hans -- geb. 8. Aug. 1837 zu Basel, 24. Oct. 1861 Dr.phil.,
1870-73 Docent für Geschichte, jetzt Lehrer an der Knabensekundarschule.

65. =Stengel=, Edmund -- geb. 5. April 1845 zu Halle, 1868 Dr.phil. in
Bonn, M. 1870 Docent für romanische und englische Philologie in Basel,
ging O. 1873 als ord. Prof. nach Marburg.

66. =Romundt=, Heinrich -- geb. 27. Dec. 1845 zu Freiburg (Hannover),
1869 Dr.phil. in Leipzig, M. 1872 bis O. 1875 Docent für Philosophie in
Basel, lebt jetzt in Berlin.

67. =Gelzer=, Heinrich -- geb. 1. Juli 1847 zu Berlin, Sohn des oben
(S. 56) genannten Prof. J.H. Gelzer, 1868 Dr.phil. in Göttingen,
1869-73 am humanistischen Gymnasium in Basel, M. 1872 Docent für alte
Geschichte, ging M. 1873 als a.o. Prof. nach Heidelberg und 1878 als
ord. Prof. nach Jena.

68. =VonderMühll=, Wilhelm -- geb. 22. Aug. 1852 zu Basel,
1875 Dr.phil. in Leipzig, 1876-81 Docent für vergleichende
Sprachwissenschaft in Basel.

69. =Bolliger=, Adolf -- geb. 12. April 1854 zu Holziken (Kt. Aargau),
1878 Dr.phil. in Leipzig, Frühjahr 1879 Docent für Philosophie in Basel.

70. =Buser=, Benjamin -- geb. 27. Nov. 1841 zu Basel, wurde Pfarrer in
Arisdorf und Riehen, Mai 1879 in Basel zum Dr.phil. ernannt, M. 1879
Docent für Geschichte.

71. =Heussler=, Hans -- geb. 16. Sept. 1855 zu Basel, Sohn des oben (S.
56) genannten Dr. Abr. Heussler, 17. März 1877 Dr.phil., S. 1880 Docent
für Philosophie.

72. =Burckhardt=-Finsler, Albert -- geb. 18. Nov. 1854 zu Basel, 25.
Juli 1878 J.U.D., M. 1880 Docent für Schweizergeschichte.

73. =Göring=, Hugo -- geb. 28. Dec. 1849 zu Berka a.d. Werra
(Sachsen-Weimar), promovierte in Jena, 1880-82 Docent der Pädagogik und
Lehrer an der Gewerbeschule in Basel, lebt jetzt in Berlin.

74. =Bagge=, Selmar -- geb. 30. Juni 1823 zu Coburg, 1868 Direktor der
Musikschule in Basel, 1875 Lektor für Musik, 1880 zum Dr.phil. ernannt
und Docent.

75. =Baumgartner=, Adolf -- geb. 15. Juni 1855 zu Lörrach (Baden),
1879 Dr.phil. in Tübingen, S. 1881 Docent für alte Geschichte und
Historiographie in Basel.


II. Mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung.

a. =Ordentliche Professoren.=

1. =Bernoulli=, Christoph -- geb. 15. Mai 1782, Sohn des Basler Prof.
und späteren Dornprobsteischaffners Daniel Bernoulli († 21. Oct.
1834), leitete 1806-17 eine Privatlehranstalt in Basel, dann Prof. der
Naturgeschichte und später Technologie an der Universität, zog sich
1861 zurück, † 6. Febr. 1863.

_Karmarsch_ in »Allgem. Deutsche Biographie« II. 483.

2. =Merian=, Peter -- geb. 20. Dec. 1795 zu Basel, 1813 Laureat,
1815 Magister, 1820-28 ord. Prof. der Physik und Chemie, von 1835 an
Honorarprofessor für Geologie und Petrefaktenkunde, 1836-66 Mitglied
des Kleinen Rathes, von 1833 an Mitglied und 1847-65 Präsident des
Erziehungskollegiums, von 1837 an Mitglied und 1847-65 Präsident der
Curatel, Rektor 1825, 1835 und 1860, † 8. Febr. 1883.

L. _Rütimeyer_, Rathsherr Peter Merian, Programm zur Rectoratsfeier.
Basel 1883.

3. =Meissner=, Karl Friedrich -- geb. 1. Nov. 1800 zu Bern, 1824
Dr.med. in Göttingen, dann in Bern und Genf. 1828 ord. Prof. der
Physiologie und Pathologie in Basel, ging 1836 zur Botanik über, wurde
Direktor des botanischen Gartens, Rektor 1839 und 1861, trat 1867 in
den Ruhestand, † 2. Mai 1874.

E. _Wunschmann_ in »Allgem. Deutsche Biographie« XXI. 246-248.

4. =Röper=, Johannes Christian August -- geb. 25. April 1801 zu
Doberan, 15. März 1823 Dr.med. in Göttingen, 18. Oct. 1826 a.o. Prof.
der Botanik und 25. Febr. 1829 ord. Prof. der Botanik und Medicin in
Basel, 1836 zum Dr.phil. ernannt, ging O. 1836 nach Rostock, 15. März
1873 Dr.scientt.natur. (Tübingen), † 17. März 1885 zu Rostock.

Mecklenburgische Anzeigen 1885, Nr. 65. -- Mecklenburgische
Landesnachrichten 1885, Nr. 83.

5. =Merian=, Johann Rudolf -- geb. 15. März 1797 zu Basel, jüngerer
Bruder von Peter Merian, studierte in Göttingen und Paris, 26. März
1827 Dr.phil. in Göttingen, 1828 Docent in Basel, 1829 a.o. Prof. und
1830 ord. Prof. der Mathematik, † 25. Oct. 1871.

Basler Nachrichten 1871, Nr. 255.

6. =Schönbein=, Christian Friedrich -- geb. 18. Oct. 1799 zu Metzingen
(Württemberg), studierte in Tübingen und Paris, W. 1828 Lektor in
Basel, 1829 zum Dr.phil. ernannt, 1835 ord. Prof der Physik und Chemie,
Rektor 1844, † 29. Aug. 1868 zu Baden-Baden.

Bei der Bestattung von Chr.F. Schönbein, den 2. September 1868 (Basel,
Schultze). -- _Eduard Hagenbach_, Chr.F. Schönbein, Basel 1868. --
P. _Merian_, Erinnerung an Prof. Chr.F. Schönbein (Verhandl. d.
Naturforsch. Gesellsch. in Basel, 5. Bd. 1873, S. 341-352).

7. =Eckert=, Joseph -- geb. 3. Nov. 1791 zu Dielheim (Baden), 1822
Dr.phil. in Jena, 1823 Docent in Basel, 1830 a.o. Prof. und 1841 ord.
Prof. der Mathematik, nahm 1862 seine Entlassung, † 18. Sept. 1871.

Basler Nachrichten 1871, Nr. 225.

8. =Stähelin=, Christoph -- geb. 8. Febr. 1804 zu Basel, 1848 Docent,
1853 ord. Prof. der Physik, † 21. Aug. 1870.

9. =Wiedemann=, Gustav Heinrich -- geb. 26. Oct. 1826 zu Berlin, 1847
Dr.phil. und 1851-54 Docent daselbst, O. 1854-63 ord. Prof. der Physik
in Basel, Rektor 1859, ging O. 1863 an die technische Hochschule in
Braunschweig, O. 1866 nach Karlsruhe, O. 1871 an die Universität
Leipzig.

10. =Hagenbach=-Bischoff, Eduard -- geb. 20. Febr. 1833 zu Basel, Sohn
des oben (S. 44) genannten Prof. der Theologie Karl Rudolf H., 1855 Dr.
phil, M. 1859 Docent, 26. Febr. 1862 ord. Prof. der Mathematik und 6.
Juni 1863 ord. Prof. der Physik daselbst, Rektor 1870, 2. Juni 1874 zum
Dr.med. ernannt.

11. =Neumann=, Carl -- geb. 7. Mai 1832 zu Königsberg, 1856 Dr.phil. in
Halle, Docent daselbst und später a.o. Prof., M. 1863 ord. Prof. der
Mathematik in Basel, ging O. 1865 nach Tübingen, 1868 nach Leipzig.

12. =Kinkelin=, Hermann -- geb. 11. Nov. 1832 zu Bern, 1860 Lehrer und
später (Mai 1866 bis Sept. 1869) Rektor der Gewerbeschule in Basel,
März 1865 zum Dr.phil. ernannt und seitdem ord. Prof. der Mathematik,
sowie seit Mai 1875 Rektor der Oberen Realschule.

13. =Müller=, Albrecht -- geb. 19. März 1819 zu Basel, 1852 zum
Dr.phil. ernannt, 1854 Docent und W. 1861 a.o. Prof., S. 1866 ord.
Prof. der Mineralogie und Geologie.

14. =Schwendener=, Simon -- geb. 15. Febr. 1829 zu Buchs (Kt. St.
Gallen), 1857 Docent in Zürich, 1860 in München, O. 1867 ord. Prof. der
Botanik in Basel, Rektor 1873, ging O. 1877 nach Tübingen, M. 1878 nach
Berlin.

15. =Piccard=, Jules -- geb. 20. Sept. 1840 zu Lausanne, März
1862 Dr.phil. in Heidelberg, dann Docent der Chemie am eidgen.
Polytechnikum, O. 1869 ord. Prof. der Chemie in Basel, am 2. Juni 1874
zum Dr.med. ernannt, 1876-84 Kantonschemiker.

16. =Pfeffer=, Wilhelm -- geb. 9. März 1845 zu Gerbenstein bei Kassel,
1865 Dr.phil. in Göttingen, 1871 Docent in Marburg, 1873 a.o. Prof.
in Bonn, O. 1877 ord. Prof. der Botanik in Basel, ging M. 1878 nach
Tübingen.

17. =Vöchting=, Hermann -- geb. 8. Febr. 1847 zu Blomberg (Fürstenthum
Lippe), 1871 Dr.phil. in Göttingen, W. 1874 Docent und O. 1877 a.o.
Prof. in Bonn, M. 1878 ord. Prof. der Botanik in Basel.


b. =Ausserordentliche Professoren.=

18. =Burckhardt=, Carl Friedrich -- geb. 27. Dec. 1830 zu Sissach
(Baselland), 9. Nov. 1860 in Basel zum Dr.phil. ernannt, 28. Dec. 1867
a.o. Prof. der Mathematik und Physik, 2. Juni 1874 zum Dr.med. ernannt,
Rektor des Gymnasiums seit 1875.

19. =Goppelsröder=, Friedrich -- geb. 1. April 1837 zu Basel, 31.
Juli 1858 Dr.phil. in Heidelberg, 1860-70 öffentl. Chemiker in Basel,
1861 Docent und 30. Jan. 1869 a.o. Prof. der Chemie daselbst, Nov.
1872-1880 Direktor der höheren Schule für Chemie in Mülhausen (Elsass),
privatisiert seitdem daselbst.

20. =Krafft=, Friedrich -- geb. 21. Febr. 1862 zu Bonn, 16. Nov. 1874
Dr.phil. daselbst. S. 1876 Docent und 6. Juni 1877 a.o. Prof. der
Chemie in Basel.


c. =Privatdocenten.=

21. =Imhoff=, Ludwig -- geb. 22. Oct. 1801 zu Basel, studierte in
Basel, Strassburg, Heidelberg, Halle und Berlin, 1827-66 Docent für
Zoologie und insbesondere Entomologie in Basel, im Dec. 1866 zum
Dr.phil. ernannt, † 13. Sept. 1868.

L. _Rütimeyer_, Erinnnerung an Dr. Ludwig Imhoff (Verhandlungen d.
Naturforschenden Gesellsch. in Basel, 5. Bd. 1873, S. 353-367).

22. =Bernoulli=-Werthemann, Johann Jacob -- geb. 18. April 1802 zu
Basel, 1830-56 Docent für Pharmakognosie, 1. Mai 1834 zum Dr.phil.
ernannt.

23. =Drechsler=, Hermann Adolph -- geb. 30. Jan. 1815 zu Waldkirchen
im sächsischen Erzgebirge, studierte 1836-41 in Leipzig Theologie
und Philosophie, 1840 cand. theol. u. 1843 Dr.phil. daselbst,
M. 1846 bis 1848 Docent für Mathematik in Basel, dann Lehrer am
Vitzthumschen Gymnasium in Dresden, seit 1869 Direktor des Kgl.
mathematisch-physikalischen Salon daselbst.

24. =Frey=, Alfred -- geb. 1819 zu Aarau, promovierte in Berlin, von
1844 an Assistent des Prof. Jung im Spital in Basel, 1854-60 Docent für
Botanik, † 5. April 1874 zu Knutwyl (Kt. Luzern).

25. =Kündig=, August Theodor -- geb. 4. Oct. 1834 zu Basel, 13. Juni
1857 Dr.phil. in Heidelberg, 1861-69 Docent für Chemie in Basel.

26. =Balmer=, Johann Jacob -- geb. 1. Mai 1825 zu Lausen (Baselland),
8. Oct. 1849 Dr.phil. und seitdem Docent für darstellende Geometrie in
Basel.

27. =Schmid=, Werner -- geb. 29. Aug. 1841 zu Frauenfeld, 1863 Dr.phil.
in Basel, 1870-73, 1875 und 1876 Docent für Chemie daselbst, dann bis
1878 in Zürich, 3. Juni 1881 Konkordatsarzt in Basel, jetzt Arzt in
Illinois (Nord-Amerika).

28. =Bender=, Carl -- aus Darmstadt, Docent für Chemie in Basel im W.
1870.

29. =Salomon=, Friedrich -- geb. 1849 zu Braunschweig, Dr.phil. in
Leipzig, Assistent am Laboratorium des Prof. Wiedemann, Docent der
Chemie in Basel im S. 1876, ging an das Polytechnikum in Braunschweig.

30. =Griesbach=, Hermann -- geb. 9. April 1854 zu Schwartau (im
Fürstenthum Eutin), 9. Aug. 1876 Dr.phil. in Leipzig, seit 1883 Docent
für Zoologie an der Universität Basel, Lehrer an der Gewerbeschule in
Mülhausen, promovierte im Juli 1885 in Heidelberg zum Dr.med.

31. =Nietzki=, Rudolf -- geb. 9. März 1847 zu Heilsberg (Ostpreussen),
14. März 1874 Dr.phil. in Göttingen, 1876-78 am chemischen Laboratorium
in Leiden, 1879-84 Techniker, W. 1884 Docent für Chemie in Basel.

32. =Nienhaus=, Casimir -- geb. 4. März 1838 zu Stadtlohn (Westfalen),
1875 Privatassistent am eidgen. Polytechnikum, seit 1882 leitender
Examinator der pharmazeutischen Prüfungen in Basel und M. 1884 Lektor
für Pharmakognosie an der Universität.


=Alphabetisches Verzeichniss der Universitätslehrer=

(mit Angabe der Seite, auf welcher die Notiz steht).

Aeby 51 -- Arnold 47 -- Auberlen 46.

Bachofen 47 -- Bagge 58 -- Balmer 60 -- Baumgartner 58 -- Bechmann
48 -- Beck 45 -- Behaghel 55 Bender 60 -- Bernoulli, Christ. 58 --
Bernoulli-Beber 56 -- Bernoulli-Werthemann 60 -- Beseler 47 Binding
48 -- Bischoff 50 -- Böhl 46 -- Böhringer 46 -- Bolliger 58-- Boos 56
-- Born 56 -- Bossart 57 Breiting 52 -- Brenner 51 -- Brockhaus 48
-- Brömmel 53 -- Bruch 49 -- Brunnenmeister 49 Bücher 55 -- Bulacher
52 -- Bunge 51 -- Burckhardt, Achilles 51 -- Burckhardt, Adolf 47
Burckhardt-Finsler, Albert 58 -- Burckhardt-Merian, Albert 51 --
Burckhardt, Albrecht Ed. 52 Burckhardt, Aug. 51 -- Burckhardt, Christ.
48 -- Burckhardt, Eman. 49 -- Burckhardt, Friedr. 59 Burckhardt, Gottl.
52 -- Burckhardt, Jac. 54 -- Buser 58 -- Buss 52.

Cartier 52 -- Christ 48 -- Contzen 57 -- Cornu 56 -- Courvoisier 52.

de Wette, W.M. Leb. 44 -- de Wette, Ludw. 51 -- Dilthey 54 -- Drechsler
60.

Ecker 49 -- Eckert 59 -- Eisele 48 -- Eucken 54.

Fiechter 52 -- Fischer-Dietschy 52 -- Fischer, Friedrich 53 -- Fitting
48 -- Fliedner 57 -- Floto 54 Frey, Alfred 60 -- Frey, Hans 57.

Gelzer (Vater) 56 -- Gelzer (Sohn) 57 -- Georg 57 -- Gerlach 53 --
Girard 54 -- Gönner 52 -- Göring 58 Göttisheim 52 -- v.d. Goltz 45
-- Goppelsröder 60 -- Gottschau 52 -- Griesbach 60 -- Grimm, Chr. 52
Grimm, Jul. 47.

Hagenbach, Friedr. 56 -- Hagenbach, Karl Rud. 44 -- Hagenbach-Bischoff
59 -- Hagenbach-Burckhardt 51 Hartmann 48 -- Hauschild 57 -- Heimlicher
49 -- Heinze 55 -- Heman 46 -- Hermann 52 Heusler (Vater) 46 -- Heusler
(Sohn) 48 -- Heussler, Abrah. 56 -- Heussler, Hans 58 -- Heyne 54 His
50 -- Hoffmann, C.E.E. 50 -- Hoffmann, Wilhelm 45 -- Hoppe 50 -- Hosch
52 -- Huber 48.

Imhoff 60 -- Immermann 50 -- Im Thurn 51.

Jannasch 57 -- Jhering 47 -- Jung 49.

Kaftan 45 -- Kautzsch 45 -- Kiessling 54 -- Kinkelin 59 -- Kollmann 50
-- Krafft 60 -- Kündig 60.

Laspeyres 54 -- Leist 47 -- Liebermeister 50 -- Linder 53.

Mähly 55 -- Marriott 56 -- Marti 46 -- Massini 51 -- Meissner, Georg
50 -- Meissner, Karl Friedrich 58 Merian, Joh. Jac. 56 -- Merian,
Peter 58 -- Merian, Rud. 58 -- Meyer, Carl Rem. 56 -- Meyer-Merian 51
Meyer-Steiger 51 -- Miaskowski 55 -- Mieg 49 -- Miescher, Carl 49 --
Miescher-His 49 Miescher-Rüsch 50 -- Misteli 55 -- Mosley 57 -- Müller,
Albr. 59 -- Müller, Joh. Georg 44.

Nasse 54 -- Neumann, Carl 59 -- Neumann, Jul. 54 -- Nienhaus 60 --
Nietzki 60 -- Nietzsche 54 -- Nusser 51.

Orelli 45 -- Overbeck 45.

Pfeffer 59 -- Piccard 59 -- Picchioni 55 -- Planck 47 -- Preiswerk 46.

Rauber 52 -- Reber 56 -- Ribbeck 54 -- Rieger 57 -- Riggenbach,
Bernhard 46 -- Riggenbach, Chr. Joh. 44 Röper 58 -- Röse 57 -- Romundt
57 -- Roth, K. Ludwig 56 -- Roth, Moritz 50 -- Roth, Wilhelm 57
Rütimeyer 50.

Salomon 60 -- Schärer 57 -- Schenkel 44 -- Schiess 50 -- Schmid, Joh.
46 -- Schmid, Werner 60 -- Schmidt 45 Schnedermann 46 -- Schnell 47 --
Schönbein 59 -- Schönberg 54 -- Schulin, Friedrich 48 Schulin, Karl
51 -- Schultz 45 -- Schwarzkopf 57 -- Schwendener 59 -- Siebeck 55 --
Smend 45 Socin, Alb. 56 -- Socin, Aug. 50 -- Soldan 55 -- Speiser 48
-- Stähelin, Christ. 59 -- Stähelin, Joh. Jac. 44 Stähelin, Rud. 45 --
Steffensen 54 -- Stehlin 49 -- Steingass 57 -- Stengel 57 -- Stintzing
47 Stockmeyer 45 -- Streckeisen 50 -- Streuber 56 -- Sury 52.

Teichmann 48 -- Teichmüller 54 -- Thun († 23. Sept. 1885) 55.

Vinet 53 -- Vischer (Vater) 53 -- Vischer (Sohn) 55 -- Vöchting 59 --
Volkelt 55 -- VonderMühll, Alb. 49 VonderMühll, Wilh. 57.

Wackernagel, Jac. 55 -- Wackernagel, Wilhelm 53 -- de Wette, W.M. Leb.
44 -- de Wette, Ludwig 51 Wiedemann 59 -- Wille 50 -- Windscheid 47 --
Wölfflin 57 -- Wunderlich 47 -- Wyss 48.

Zimmermann 47.


C. =Studentenschaft der Universität.=

1835-1852

(in Durchschnittszahlen)

  Jahr 1835: 40
    "  1836: 60
    "  1837: 53 (darunter 16 M.[28])
    "  1838: 63 (darunter 17 M.[28])
    "  1839: 42
    "  1840: 43
  Jahr 1841: 37
    "  1842: 38
    "  1843: 45
    "  1844: 83 (darunter 13 M.[28])
    "  1845: 62
    "  1846: 65
  Jahr 1847: 84 (darunter 10 M.[28])
    "  1848: 76
    "  1849: 60
    "  1850: 58
    "  1851: 69 (darunter 9 M.[28])
    "  1852: 67.

1853-1869.

            =Theologen.=     =Juristen.=
          +Sommer Winter     S.    W.+
  Jahr 1853: 44     45       15   14
   "   1854: 44     45       8     9
   "   1855: 54     51       6     3
   "   1856: 54     41       4     2
   "   1857: 50     41       4     4
   "   1858: 47     45       7     6
   "   1859: 46     38       6     2
   "   1860: 47     46       5     4
   "   1861: 50     45       7     9
   "   1862: 45     38       8     6
   "   1863: 39     35       4     8
   "   1864: 40     50       7     8
   "   1865: 60     50       6     7
   "   1866: 44     46      10     9
   "   1867: 57     54       9    11
   "   1868: 57     48      12    11
   "   1869: 43     36      12     9

           =Mediciner.=  =Philosophen.= =Gesamtzahl.=
            +S.   W.        S.   W.        S.   W.+
  Jahr 1853: 16   19        3    3         78   81
   "   1854: 18   18        5    5         75   77
   "   1855: 17   21        8    6         85   81
   "   1856: 28   26        9    9         95   78
   "   1857: 25   20       13    9         92   74
   "   1858: 17   17       13   11         84   79
   "   1859: 18   21       12   15         82   76
   "   1860: 23   20       15   13         90   83
   "   1861: 22   23       11   11         90   88
   "   1862: 19   22       21   22         93   88
   "   1863: 18   20       20   18         81   81
   "   1864: 18   21       16   23         81  102
   "   1865: 25   30       21   20        112  107
   "   1866: 25   28       20   22         99  105
   "   1867: 29   36       20   22        115  123
   "   1868: 41   51       20   19        130  129
   "   1869: 40   46       20   21        115  112

1870-1885.

           =Theologen. Juristen. Mediciner. Philosophen.=
  Sommer 1870:      36       11         42        27
    Winter 1870/71: 42       12         45        30
  Sommer 1871:      43       18         58        39
    Winter 1871/72: 41       14         69        37
  Sommer 1872:      43       14         67        37
    Winter 1872/73: 37       13         74        32
  Sommer 1873:      38       19         65        28
    Winter 1873/74: 43       16         83        26
  Sommer 1874:      51       19         69        23
    Winter 1874/75: 52       13         71        24
  Sommer 1875:      54       25         73        35
    Winter 1875/76: 50       25         82        45
  Sommer 1876:      50       24         76        49
    Winter 1876/77: 38       19         70        50
  Sommer 1877:      36       19         62        48
    Winter 1877/78: 51       24         74        44
  Sommer 1878:      53       26         70        44
    Winter 1878/79: 45       26         87        47
  Sommer 1879:      48       24         77        49
    Winter 1879/80: 49       19         81        42
  Sommer 1880:      52       28         76        52
    Winter 1880/81: 61       27         99        56
  Sommer 1881:      67       33         100       65
    Winter 1881/82: 56       41         100       70
  Sommer 1882:      66       41         85        72
    Winter 1882/83: 55       45         99        67
  Sommer 1883:      63       44         100       70
    Winter 1883/84: 66       40         108       74
  Sommer 1884:      83       40         103       78
    Winter 1884/85: 79       46         113       76
  Sommer 1885:      82       55         104       84

                =Basler. Schweizer. Ausländer. Gesamtzahl.=
  Sommer 1870:      27      70         19         116
    Winter 1870/71: 27      84         18         129
  Sommer 1871:      34      95         29         158
    Winter 1871/72: 34      96         31         161
  Sommer 1872:      37      97         27         161
    Winter 1872/73: 32      107        17         156
  Sommer 1873:      43      89         18         150
    Winter 1873/74: 40      108        20         168
  Sommer 1874:      39      101        22         162
    Winter 1874/75: 37      105        18         160
  Sommer 1875:      52      115        20         187
    Winter 1875/76: 49      127        26         202
  Sommer 1876:      55      118        26         199
    Winter 1876/77: 52      102        23         177
  Sommer 1877:      50      90         25         165
    Winter 1877/78: 53      110        30         193
  Sommer 1878:      58      103        32         193
    Winter 1878/79: 55      122        28         205
  Sommer 1879:      59      107        32         198
   Winter 1879/80:  45      112        34         191
  Sommer 1880:      52      119        37         208
    Winter 1880/81: 52      151        40         243
  Sommer 1881:      62      163        40         265
    Winter 1881/82: 60      169        38         267
  Sommer 1882:      72      158        34         264
    Winter 1882/83: 63      161        42         266
  Sommer 1883:      70      169        38         277
    Winter 1883/84: 74      173        41         288
  Sommer 1884:      90      169        45         304
    Winter 1884/85: 82      183        49         314
  Sommer 1885:      90      182        53         325

Vom 1. Sept. 1835 bis 1. Sept. 1885 inscribierten sich insgesamt 3285
Studierende.

                                                          A. Teichmann.


FUSSNOTEN:

[27] Die erst im J. 1866 eingeführte Trennung in zwei Abtheilungen
wurde -- rücksichtlich der Einreihung der Lehrer -- als von Anfang an
bestehend behandelt.

[28] M. = Missionszöglinge.



IV.

Sammlungen und Unterrichtsanstalten der Universität.[29]


1. Oeffentliche Bibliothek (Universitätsbibliothek).

Der § 5 des Gesetzes über Verwaltung und Verwendung des
Universitätsgutes vom 6. April 1836 lautet:

»Die öffentliche Bibliothek und das Münzkabinet stehen unter einer aus
wenigstens fünf Mitgliedern bestehenden [von der Regenz ernannten]
Kommission, unter denen der Bibliothekar ist. Der Bibliothekar geniesst
als Entschädigung freie Wohnung oder ein angemessenes Aequivalent
und die bisherigen Fr. 32 [alter Währung = 2 Louisdor] aus dem
Universitätsgut. Seine Ordnung wird von der Regenz entworfen und vom
Erziehungskollegium genehmigt. Er wird aus der Mitte der ordentlichen
Professoren auf doppelten Vorschlag der Curatel vom Erziehungskollegium
ernannt. Die Bibliothek ist für ihre Vermehrung und Erweiterung auf den
dazu bestimmten Fond verwiesen.«

Die Stelle des Bibliothekars wurde nach Erlass dieses Gesetzes ihrem
bisherigen Inhaber, dem Professor der lateinischen Sprache und
Litteratur _Franz Dorotheus Gerlach_, der sie seit 1829 bekleidet
hatte, aufs Neue übertragen. Die Bibliothek war im Hause zur Mücke
am obern Schlüsselberg aufgestellt. Die Oeffnungszeit derselben
war bei der ersten Ernennung _Gerlachs_ von einem auf vier Tage
ausgedehnt worden; späterhin, nach der Verlegung der Anstalt ins
Museum und nachdem _Gerlach_ bereits von sich aus die ihm durch das
Bibliotheksreglement auferlegte Arbeitszeit verlängert hatte, wurde
sie auf alle sechs Wochentage erstreckt. Amtswohnung des Bibliothekars
war der kürzlich abgebrochene Schönauer Hof hinter dem Münster.
Eine Ergänzung der Einnahmen, welche die Zinsen des 1664 gegründeten
fiscus bibliothecæ nebst den ihm zugewiesenen Inscriptions- und
Examengebühren boten, bildeten die seit 1697 alljährlich eingesammelten
Neujahrsgeschenke (strenæ). Der ebenfalls in die Einnahme der
Bibliothek fliessende Miethzins des neben der Mücke gelegenen Reinacher
Hofes fiel weg, als dieser nach Vollendung des Museumsbaues an den
Staat abgetreten wurde. Einen erheblichen Zuwachs der ordentlichen
Einnahmen brachte das Universitätsgesetz von 1855, welches festsetzte,
dass jährlich 5000 Fr. aus Staatsmitteln an die akademischen Sammlungen
vertheilt werden sollten. Der Bibliothek wurden hievon regelmässig
2000 Franken zugewiesen. Zu den strenæ traten im Laufe der Zeit mehr
und mehr weitere freiwillige Gaben, Geschenke bei bestimmten Anlässen,
Legate, regelmässige und ausserordentliche Beiträge der Akademischen
Gesellschaft, des Museumsvereins u.s.w. (neuerdings auch der Ertrag der
in der Aula von Universitätslehrern gehaltenen Abendvorlesungen).

Im Jahr 1849 wurde die Bibliothek in das neuerbaute Museum übertragen.
Bei dieser Gelegenheit wurde die im Jahr 1822 ausgesonderte Bibliothek
des naturwissenschaftlichen Museums wieder mit ihr vereinigt, dagegen
das Münz- und Antiquitätenkabinet abgetrennt und unter die Aufsicht
einer besonderen Kommission gestellt. Die Amtswohnung des Bibliothekars
wurde in den südlichen Flügel des Museums verlegt.

In dem Bibliotheksreglement von 1837 ist von Gehilfen und Custoden
die Rede. Schon 1837 erscheint als Custos Cand. theol. _Karl Buxtorf_
(1858 Dr.phil. h.c.); neben ihm finden wir nacheinander verschiedene
Gehilfen, die nach Maassgabe der ihnen zugewiesenen Arbeiten
honoriert werden. Zu Anfang des Jahres 1856 erfolgte auf Antrag der
Bibliothekskommission und unter Genehmigung der Curatel eine neue
Regelung des Verhältnisses dieser untern Angestellten durch die Regenz,
indem den Herren _Buxtorf_ als Unterbibliothekar und Dr. _Ed. Wölfflin_
als Bibliothekssekretär fixe Gehalte mit der Verpflichtung zu einer
bestimmten Arbeitszeit zuerkannt wurden. Diese Gehalte wurden aus den
Einnahmen der Bibliothek und einem Beitrage des fiscus legatorum der
Universität bestritten. Auf _Wölfflin_ folgten nacheinander die DDr.
_Wilh. Vischer_, _Theoph. Burckhardt_, _Karl Meyer_.

Eine völlige Umgestaltung der Bibliotheksverhältnisse brachte das
Universitätsgesetz von 1866. Das Bibliothekariat, das bis dahin als
Nebenbeschäftigung einem ordentlichen Professor zugetheilt gewesen
war, wurde in ein eigenes Amt umgewandelt. Der Bibliothekar, der andre
Geschäfte nur mit besondrer Bewilligung des Erziehungskollegiums
übernehmen darf, erhält aus Staatsmitteln eine Besoldung von
Fr. 3000 (die nach dem Lehrerbesoldungsgesetz von 1875 bis auf
4000 erhöht werden kann); die Amtswohnung fällt weg. Er wird vom
Erziehungskollegium auf den Vorschlag der Curatel, welche zuvor
das Gutachten der Bibliothekskommission einzuholen hat, auf eine
Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Die Bibliothekskommission ist ihm
übergeordnet; er wohnt ihren Sitzungen, sofern es sich nicht um seine
persönlichen Angelegenheiten handelt, mit berathender Stimme bei.
Die nöthigen Unterbibliothekare werden auf seinen Vorschlag von der
Bibliothekskommission ernannt und können jeweilen wieder entlassen
werden. Für ihre Ausgaben ist die Bibliothek zunächst auf ihren Fiscus
angewiesen, ausserdem erhält sie einen regelmässigen Staatsbeitrag von
2500 Franken und kann noch einen weitern aus den 2500 Franken erhalten,
die der Kleine Rath jährlich auf Antrag des Erziehungskollegiums an die
akademischen Anstalten vertheilt.

In Folge der Umgestaltung der Bibliothekarsstelle trat Professor
_Gerlach_ mit Neujahr 1867 zurück, sein Nachfolger wurde Dr. _Wilh.
Vischer_. Die Geschäfte der beiden bisherigen Unterbeamten wurden Einem
Unterbibliothekar mit erhöhter Besoldung übertragen, und es wurde als
solcher Dr. _Karl Meyer_ ernannt. Dr. _Buxtorf_ wurde nach Herstellung
aus schwerer Krankheit bei den Vorarbeiten zur Anlage eines neuen
Kataloges verwandt und entsprechend honoriert; zu diesen Arbeiten
wurden auch eine Anzahl Studenten herangezogen, theils gegen Genuss
von Stipendien, deren die Regenz zwei an solche Hilfsarbeiter vergab,
theils gegen das Recht einer erweiterten Benutzung der Bibliothek.

Wie schon früher die naturforschende Gesellschaft ihre Bibliothek der
Universitätsbibliothek unter gewissen Bedingungen einverleibt hatte,
so geschah dasselbe 1868 auch von Seiten der historischen und der
antiquarischen Gesellschaft. Im Jahr 1879 wurde unter Vorbehalt des
Eigenthumsrechtes der naturforschenden Gesellschaft die derselben
von Dr. _Jac. Melch. Ziegler_ geschenkte Kartensammlung, zu deren
Fortführung sich ein eigener Verein bildete, der Universitätsbibliothek
übergeben.

Im Jahr 1871 trat Bibliothekar _Vischer_ zurück, an seine Stelle
wurde Dr. _Ludwig Sieber_ gewählt. Im Jahr 1874 verstand sich die
Regenz dazu, an Stelle der Stipendien, die sie bisher an Hilfsarbeiter
aus der Studentenschaft vergeben hatte, aus dem fiscus legatorum
einen jährlichen Beitrag zur Besoldung eines zweiten Unterbeamten
zu gewähren. Es konnten in Folge davon als Bibliothekssekretäre
nacheinander angestellt werden die Doctoren _Jul. Cornu_, _Jac.
Wackernagel_, _Alb. Burckhardt_, _Ad. Baumgartner_. Im Jahr 1876 wurde
durch den Grossen Rath die Stelle eines Bibliotheksdieners errichtet,
nachdem die Geschäfte eines solchen bisher dem Universitätspedellen
obgelegen hatten.

Trotz diesen Verstärkungen des Personals wurde es bei der stets
zunehmenden Benutzung der Anstalt immer schwieriger, die laufenden
Geschäfte zu bewältigen, während die Arbeiten für die dringend
nothwendige Neukatalogisierung ganz zurücktreten mussten. Als nun zu
Anfang des Jahres 1883 Herr Altrathsherr _Peter Merian_ verstarb, der
seit vielen Jahrzehnten die Katalogisierung der naturwissenschaftlichen
Werke in freiwilliger Weise besorgt hatte, war der Augenblick
gekommen, die untern Beamtungen der Bibliothek ebenso umzugestalten,
wie es 1866 mit der obersten geschehen war, so dass auch sie nicht eine
Nebenbeschäftigung, sondern die Hauptbeschäftigung der damit Betrauten
ausmachen sollten. Im September 1883 beschloss der Grosse Rath, dass
dem Oberbibliothekar, wie er nun genannt wurde, aus Staatsmitteln ein
in Bezug auf Wahlart und Besoldungsansatz gleichgestellter zweiter
Bibliothekar solle beigegeben werden. Die Bibliothekskommission
ihrerseits übernahm es, aus den Mitteln der Bibliothek eine dritte
entsprechende Stelle zu errichten, deren Inhaber in erster Linie an
der Herstellung eines neuen Kataloges zu arbeiten hätte. Sie konnte
dies um so eher thun, als einerseits die Regenz sich bereit fand, den
Beitrag, den sie bis dahin aus dem fiscus legatorum für die Anstellung
eines Bibliothekssekretärs gegeben hatte, auch künftig verabfolgen
zu lassen, andrerseits die Mittel der Bibliothek selbst in letzter
Zeit einen erheblichen Zuwachs erhalten hatten durch ein Legat von
40,000 Franken, mit welchem sie von dem 1880 verstorbenen Herrn _Wilh.
Burckhardt-Forcart_ bedacht worden. Als zweiter Bibliothekar wurde der
bisherige Unterbibliothekar Prof. _Karl Meyer_ gewählt, als dritter Dr.
_Friedr. Thomæ_ aus Frankfurt a.M., der indessen kürzlich einem Rufe an
die Universitätsbibliothek in Tübingen gefolgt ist.

Im Jahr 1833, zur Zeit der Auseinandersetzung mit der Landschaft,
wurde die Bändezahl der Bibliothek, abgesehen von den etwa 4000 in
1500 Bänden enthaltenen Manuscripten, auf 44,000 geschätzt, im Jahr
1849, nach der Uebersiedlung ins Museum und nachdem die in obiger
Schätzung nicht inbegriffene Bibliothek des naturwissenschaftlichen
Museums dazu gekommen, auf 70,000. Im Jahr 1870 wurden gegen 100,000
Bände gezählt; jetzt, 1885, mögen es deren gegen 140,000 sein. Der
Zuwachs, namentlich der letzten Jahrzehnte, beruht zu grossem Theil
auf einer Anzahl mehr oder weniger bedeutender Schenkungen, theils von
den Erben verstorbener Professoren, theils von andern Freunden der
Anstalt herrührend. Wir verweisen bezüglich derselben auf die Notizen,
die sich in den Verwaltungsberichten der Regierung finden, für die
letzte Zeit auch auf die gedruckten Jahresberichte der Bibliothek. Der
Schenkung der Bibliothek _Wilh. Wackernagels_ durch dessen Erben im
Jahr 1870 folgte die Errichtung einer Wackernagelstiftung, aus welcher
der Bibliothek bisher alljährlich Fr. 250 zur Vervollständigung der in
jener enthaltenen Litteratur zuflossen. Der Ergänzung andrer Zweige
der Litteratur dienen ähnliche, kleinere Stiftungen. Der Tod des Herrn
_Peter Merian_, der jährlich aus eigenen Mitteln namhafte Summen
auf die Ergänzung der naturwissenschaftlichen Abtheilung verwendet
hatte, gab Anlass zu einer _Peter Merian-Stiftung_, durch welche der
entstehende Ausfall gedeckt werden sollte. Den 56,000 Franken, welche
zu diesem Zwecke im Jahr 1883 gesammelt wurden, fügte die Familie des
Verstorbenen noch weitere 10,000 bei.

Die Jahreseinnahme der Bibliothek betrug in den ersten Jahren nach der
Reorganisation der Universität 4-5000 Franken jetziger Währung, im Jahr
1884 belief sie sich auf Fr. 19,166, eine freilich im Verhältnisse zu
den heutigen Bedürfnissen immer noch bescheidene Summe.

Ueber die Benutzung der Anstalt finden sich aus den ersten Jahrzehnten
unsres Zeitraums keine Zahlenangaben. Im Jahr 1868, dem ersten, das
ganz unter die Herrschaft der neuen Reglemente von 1867 fällt, wurden
3892 Bände an 280 hiesige und 24 auswärtige Benutzer ausgeliehen,
im Jahr 1884 6735 Bände gedruckter Bücher und 11 Manuscripte an 412
Hiesige und 62 Auswärtige.

       *       *       *       *       *

Wegen Verhinderung des Oberbibliothekars zusammengestellt durch den
Vorsteher der Bibliothekskommission

                                                       Wilhelm Vischer.


2. Kunstsammlung.

Zur Zeit der Reorganisation der Universität im Jahre 1834 bestand
unsere Kunstsammlung der Hauptsache nach aus dem schon 1661 bei Anlass
der zweiten Säcularfeier der Universität angekauften Amerbachischen
Kabinet und der erst neuestens, im Jahr 1823, ihr zugefallenen
Fäschischen Kunstkammer. Ragte jenes, nebst seinem Reichthum an Werken
der beiden Holbein, hervor als die früheste von einem kunstsinnigen
Privatmann gegründete Sammlung, so kam es dieser zu Gute, dass ihr
Stifter, der Rechtsgelehrte _Rem. Fäsch_ (1595-1670), so glücklich
gewesen war, während der unruhigen Zeiten des dreissigjährigen Krieges
seine Kunstschätze sammeln zu können. Für weitere Erwerbungen scheint
aber der Sinn noch nicht vorhanden gewesen zu sein, denn während
anderthalb Jahrhunderten beschränkte sich der Zuwachs auf eine Anzahl
von Gelehrten-Porträts und auf die Schenkung eines dem damaligen
Bibliothekar befreundeten St. Gallers in Paris, welcher zwischen
1717 und 1724 der Sammlung eine Reihe der eben dort in Kupferstich
erschienenen Prachtwerke vergabte. So mag es sich auch erklären, dass
immer noch das alte Lokal zur Mücke, in welches die Kunstsammlung mit
der Universitätsbibliothek sich theilen musste, für genügend gelten
konnte.

Eine günstigere Zeit brach für unsere Kunstsammlung erst an, als
diese nach den Wirren der dreissiger Jahre um den Preis von Fr.
22,500 n.W. aus der Theilung mit Baselland für die Stadt hatte
können gerettet werden. Wie für die Universität, deren Erhaltung
noch weit grössere Opfer erfordert hatte, so erwachte nun auch für
die mit ihr verbundenen wissenschaftlichen Sammlungen ein ganz neues
Interesse. Die erste Frucht desselben war der schon 1840 angeregte
Gedanke, durch das Zusammenwirken freiwilliger Geber mit den
staatlichen Behörden ein Museum zu errichten, in welchem gleichzeitig
alle Sammlungen der Stadt ihre würdige Aufstellung finden könnten.
Zugleich wurde die Kunstsammlung, welche bis dahin nur ein Anhängsel
der Universitätsbibliothek gebildet hatte, behufs selbstständiger
Verwaltung einer anfänglich aus fünf, später aus sieben Mitgliedern
bestellenden Kommission unterstellt, deren erster Vorsteher
Herr Prof. _Friedr. Fischer_ war. Ihm folgte Herr Prof. _Wilh.
Wackernagel_ und nach dessen Rücktritt Herr Dr. _Ed. His-Heusler_.
Diese Vorsteher sowohl als einzelne Mitglieder erwarben sich um die
Sammlung nicht geringe Verdienste durch Ordnen und Katalogisieren
ihres nach und nach zu ansehnlicher Bedeutung erwachsenen Bestandes
an Handzeichnungen, Kupferstichen und Holzschnitten. Als 1849 das
neue Museum fertig dastand, konnte Dank diesen Vorarbeiten um so
leichter und übersichtlicher das Vorhandene in die neuen, höchst
zweckentsprechenden Räumlichkeiten eingeordnet werden; die Gemälde
in den schönen Oberlichtsaal, die vorzüglichsten Handzeichnungen, in
viel grösserer Zahl als früher eingerahmt, schmückten die Wände des
Vorsaales, während die verschliessbaren Schränke in der Mitte desselben
den übrigen Bestand an einzelnen Stichen und Kopierwerken aufnahmen.
Durch Ausscheidung und Herübernahme aller derjenigen Werke aus der
Universitätsbibliothek, welche die Kunstgeschichte berühren, ward
zugleich der Grund zu einer gesonderten Kunstbibliothek gelegt und so
im Wesentlichen nunmehr erst die Sammlung dem eigentlichen Kunststudium
dienstbar gemacht.

Wie sehr dieselbe aber durch ihre Versetzung in das neue Museum auch
in der Werthschätzung der Bürger- und Einwohnerschaft gestiegen
sei, das zeigte sich schon in dem weit zahlreichern Besuche, und
auf erfreulichere Weise noch in den zahlreichen Schenkungen und
Vermächtnissen, welche nun der Sammlung zuzufliessen begannen. Nicht
nur aus dem, was der Einzelne etwa an Kunstschätzen besass, ward ein
schönes Stück um's andre der öffentlichen Sammlung übergeben, auch wo
Gelegenheit sich bot, Neues zu erwerben, da standen sofort Gönner und
Geber zusammen, um durch ihre oft namhaften Beiträge den Ankauf eines
Kunstwerkes zu ermöglichen.

Ausdrücklicher Erwähnung bedürfen einige Stiftungen besonderer
Art. Zuerst war es die durch ihren Kunstsinn bekannte Fräulein
_Emilie Linder_, die von 1847 an von München aus durch fast jährlich
wiederholte Geschenke, sowohl aus ihren eigenen Erwerbungen, als
aus dem reichen Nachlass ihres Grossvaters, des Stiftsschaffners
_J. C. Dienast_, die Sammlung ihrer Vaterstadt bedachte, bis durch
ihre letztwillige Verfügung 1867 jener Nachlass selbst der Sammlung
zufiel. Waren unter den zahlreichen Oelgemälden und den prächtigen
Handzeichnungen, welche letztere allein einen ganzen Saal füllen,
vorzugsweise die Meister der neuern Münchnerschule vertreten, so fand
sich unter dem reichen Vorrath an Kupferstichen und Holzschnitten
neben einer Reihe von Dürer'schen Blättern mehr als die Hälfte des
ganzen Werkes von _Rembrandt_, nicht zu gedenken der grossen Zahl von
Kunstbüchern, welche die Bibliothek unserer Sammlung aufs Erwünschteste
ergänzten.

Noch ehe aber diese Schätze alle in den Besitz der Kunstsammlung
gelangt waren, fiel ihr ein zweites, nicht minder bedeutendes
Vermächtniss zu, nämlich was die beiden Künstler und Kunsthändler
_Peter Birmann_, der Vater, und sein Sohn _Samuel Birmann-Vischer_
(gest. 1846) an Gemälden, namentlich der niederländischen,
französischen und italienischen Schule, sowie an Kupferstichen (über
20,000) zusammengebracht hatten, dazu noch neben einer reichhaltigen
Kunstbibliothek die schon oben (Seite 40) erwähnte Kapitalstiftung für
den Ankauf von Werken schweizerischer Künstler bestimmt.

Mehr noch durch den hohen Kunstwerth als durch die Zahl bedeutend war
die Schenkung, welche in den Jahren 1850 und 1851 die Sammlung dem
Gemeinsinn des Herrn _Peter Vischer-Passavant_ und seiner Erben zu
verdanken hatte; befanden sich doch darunter zwei Originalzeichnungen
Dürers, welche nun eine Hauptzierde unserer Handzeichnungssammlung
bilden. Das Jahr 1859 brachte ferner das Vermächtniss von Fr. 10,000
von Seiten der Ehegatten _Bleiler-Mieg_, dessen Ertrag theils zur
Erwerbung von Kunstgegenständen, theils zur Förderung angehender
Künstler sollte verwendet werden. Eine gleiche Summe stifteten im Jahr
1862 die Erben des Herrn Bürgermeister _Felix Sarasin_ zur Anschaffung
von Werken kunstwissenschaftlichen Inhalts und Fr. 5000 Herr Notar
_Gedeon Meyer_ zum Ankauf von Gemälden. Endlich erfolgte im Jahre
1880 das Legat des Herrn W. _Burckhardt-Forcart_, durch welches dem
Museumsverein eine Reihe auserlesener Werke der bisher nur schwach
vertretenen holländischen Schule, sowie einige treffliche Bilder
spanischer, deutscher und vlämischer Meister zufielen.

Dass mit diesen und den übrigen hier nicht namentlich aufgeführten
Schenkungen die Ansprüche an die unserer Kunstsammlung zu Gebote
stehenden Räumlichkeiten stets höhere werden mussten, liegt auf
der Hand. Bereits heute, nachdem seit Eröffnung des Museums 36
Jahre verflossen sind, ist bis auf das Treppenhaus hinaus jeder
verfügbare Platz ausgenützt. Mit um so grösserer Befriedigung darf dem
Augenblick entgegengesehen werden, da nach Erstellung einer besondern
Skulpturhalle der geräumige zweite Oberlichtsaal, der heute noch die
antiken Gipsabgüsse beherbergt, für die Kunstsammlung sich öffnen wird.
Wenn während nahezu zweihundert Jahren unsere Sammlung in der alten
Mücke sich konnte genügen lassen, heute aber bereits die Räume, die
im neuen Museum ihr zugedacht waren, zu enge geworden sind, so mag
diese Thatsache schon es bezeugen, wie fruchtbar die letzten fünfzig
Jahre für ihre Entwicklung und gewiss nicht minder für die Förderung
des Kunstsinnes in den weitesten Kreisen unserer Stadt gewesen sind.
Möge denn die Sammlung mit unserer alma mater als deren »sonderbares
Kleinod« auch in Zukunft weiter wachsen und gedeihen!

                                                       Emanuel LaRoche,
                                         Konservator der Kunstsammlung.


3. Antiquarische Sammlung.

Bis zum Jahre 1835 und von da noch weitere vierzehn Jahre war die
antiquarische Sammlung zusammen mit der Kunstsammlung, und ohne
eigentlich von ihr getrennt zu sein, im Hause zur Mücke aufgestellt,
und bildete, was die Verwaltung betrifft, einen blossen Annex der
öffentlichen Bibliothek. Sie enthielt ihrem wesentlichen Bestande nach
die Antiquitäten des Amerbachischen Kabinets, aus dem sie erwachsen war
(1661), die Bruckner'sche Sammlung von vaterländischen Alterthümern
(1778) und die einschlägigen Sachen des Fäschischen Kabinets (1823);
ausserdem die im Jahre 1815 angekaufte Falkeysen'sche Sammlung von
Basler Münzen.

In dem Zeitraum von 1835 bis zur Erbauung des Museums (1849) fanden
keinerlei Veränderungen statt. Doch erfolgte noch in den vierziger
Jahren von Seite der Erben des Herrn _Lucas Vischer_ die grossartige
Schenkung der von diesem in Mexico gesammelten Alterthümer, welche dann
freilich erst ein paar Jahre später aufgestellt werden konnten. In dem
1849 bezogenen Neubau des Museums wurden der antiquarischen Sammlung
die beiden an die Gemäldegallerie anstossenden Zimmer angewiesen, das
zur Linken der schon bisher bestehenden Sammlung auf der Mücke, welcher
jetzt auch der Kirchenschatz des Münsters (vorher im Rathhaus), sowie
die Erwerbungen der antiquarischen Gesellschaft hinzugefügt wurden; das
zur Rechten dem mexicanischen Kabinet. Die Gegenstände des letzteren
wurden in gefälliger, aber nicht gerade zweckmässiger Weise auf eine in
der Mitte des Zimmers errichtete treppenfönnige Pyramide (gleichsam ein
mexicanisches Teocalli) geordnet.

Mit der Aufstellung im neuen Local war zugleich die Anlegung einer
Sammlung von Gipsabgüssen verbunden, worauf schon beim Entwurf des
Baues (Antikensaal mit Oberlicht) Rücksicht genommen war. Die zur
Anschaffung der Abgüsse nöthigen Gelder stellte der neugegründete
Museumsverein unter Vorbehalt des Eigenthumsrechtes zur Verfügung,
so dass bald nach der Uebertragung der Sammlungen ins Museum auch
der Antikensaal mit über 30 Hauptwerken (14 Statuen, 9 Köpfen und 8
Reliefs) dekoriert war.

Jetzt erst, nachdem für eine angemessene Aufstellung gesorgt war,
konnte das Interesse des Publikums für die Sammlung geweckt und an eine
nutzbringende Verwaltung derselben gedacht werden. Diese Verwaltung war
in die Hände des Herrn Prof. W. _Vischer_, Vater, gelegt, der von da
an bis zu seinem Tode 25 Jahre lang (1849-74) mit seltener Umsicht und
Hingebung der Kommission für die antiquarische Abtheilung des Museums
vorstand. Aus der unten folgenden Uebersicht über die hauptsächlichsten
Erwerbungen und Schenkungen lässt sich am besten erkennen, was für eine
gedeihliche Entwicklung die Sammlung unter seiner Leitung nahm. Doch
muss zur richtigen Beurtheilung noch zweierlei vorausgeschickt werden.

Einmal machte sich sehr bald, speziell bei Anlass der
Münsterrestauration im Anfange der fünfziger Jahre, das Bestreben
geltend, neben der bisher vorwiegenden Berücksichtigung des römischen
Alterthums auch mittelalterliche Kunstwerke in die Sammlung
aufzunehmen. Die grosse Zahl und der Umfang der sich darbietenden
Gegenstände machten es nöthig, einen besonderen Raum ausserhalb des
Museums für sie zu schaffen. So entstand 1855-57 die mittelalterliche
Sammlung im Conciliumssaal, die sich dann in kurzer Zeit aus einer
Filiale der antiquarischen zu einer selbstständigen und ebenbürtigen
Schwester derselben entwickelte. Die Erwerbungen der antiquarischen
Sammlung dagegen blieben fortan der Hauptsache nach auf das
vorchristliche Alterthum beschränkt.

Sodann wurde im weiteren Verlauf der fünfziger Jahre in der Kommission
die Frage erörtert, ob es nicht am Platze sei, das Augenmerk auch
auf die stets sich mehrenden Funde von Pfahlbauten zu richten,
eine Frage, welche nach der Dietrich'schen Schenkung ähnlicher
mexicanischer Alterthümer im Jahre 1857 kaum mehr anders als in
bejahendem Sinne entschieden werden konnte. Während daher einerseits
das Mittelalter und die Renaissance für die Zukunft ausgeschieden,
bezw. einer besonderen Sammlung überlassen wurden, kam andrerseits zum
griechisch-römischen Alterthum noch das prähistorische hinzu, und auch
diesem hat der damalige Vorsteher eine geraume Zeit sein lebhaftes
Interesse entgegengebracht. Erst nach seinem Tode ist zu Gunsten der
anderen Abtheilungen, um die finanziellen Kräfte nicht gar zu sehr zu
zersplittern, auf fernere Ankäufe solcher Gegenstände verzichtet worden.

Die Erwerbungen vertheilen sich daher auf mindestens fünf verschiedene
Kategorien (griechisch-römische Alterthümer, Münzen, Gipsabgüsse,
Pfahlbauten, Ethnographisches), und zwar in chronologischer Aufzählung
wie folgt:

1851. Münzfund von Reichenstein (2599 römische Münzen von Gordian III.
bis Carinus, darunter besonders viele des Probus).

1852. Ankauf der Horner-Müller'schen Vasen aus Unteritalien (44 Stück).

1855. Ankauf eines Theils der Fueter'schen Münzsammlung in Bern (257
Schweizermünzen).

1857. Schenkung des Herrn Dr. _Dietrich_ von nordamerikanischen
Steinalterthümern (ca. 1000 Stück Waffen und Werkzeuge verschiedener
Art).

1858. Ankauf der Schmid'schen Sammlung von Augst (Münzen, Inschriften,
architektonische Ueberreste, Bildwerke von Bronze, Stein und
Terracotta, Waffen und Geräthe von Augusta Rauracorum, Gräberfunde von
Kaiseraugst).

1859. Erste Ankäufe von Pfahlbautenalterthümern (aus Moosseedorf,
Pfäffikon und Biel).

1862. Schenkung des Herrn Prof. _Aeby_ von Steinwerkzeugen und Waffen
aus Dänemark.

1864. Schenkung von 141 modernen Silbermünzen (darunter 97
napoleonische Medaillen) durch Hrn. _Hoffmann-Burckhardt_. -- Schenkung
des Herrn _Ad. Krayer_ (ethnographisch interessante Gegenstände aus
China).

1865. Schenkung des Herrn _Ad. Vischer_ (212 chinesische Münzen).

1866 u. 67. Schenkung westafrikanischer Gegenstände durch die Herren
J.Fr. und E. _Vest_ aus Gorea.

1868. Ankauf von 151 griechischen Münzdoubletten aus der Imhoof'schen
Sammlung, mit Hilfe eines Kredits der Akademischen Gesellschaft. --
Schenkung des Apollokopfes von Steinhäuser durch einen Ungenannten.

1869. Nachträgliche Erwerbung des Herakles- und des Athletenkopfes von
Steinhäuser durch einige Kunstfreunde. -- Hauptschenkung des Herrn
Rathsherrn W. _Vischer_ (378 griechische Silbermünzen).

1872. Schenkung einer Sammlung griechischer und römischer Münzen durch
Herrn Ingenieur W. _Bachofen_. -- Schenkung einer Anzahl griechischer
Antiquitäten durch Herrn Rathsherrn W. _Vischer_. -- Schenkung
einer grossen Anzahl ostasiatischer Gegenstände (aus Japan, China,
Hinterindien) durch die Herren Gebrüder _Zahn_.

1874. Erwerbung einer Auswahl griechischer Vasen aus Capua.

1877. Erwerbung der in Augst zurückgebliebenen architektonischen
Ueberreste aus der Sammlung Schmid. -- Uebernahme der bisher in der
Bibliothek verwahrten grossen Gemmenabdrucksammlung von Cades (Geschenk
von Herrn Oberst R. _Merian_).

1878. Schenkung der Holzreliefs von Tikal in Mittelamerika durch Hrn.
Dr. G. _Bernoulli_.

1880. Erwerbung der Sammlung Quiquerez (Römische Alterthümer und Münzen
aus dem Bisthum, burgundische Waffen und Geräthe).

1881. Schenkung ethnographischer Gegenstände aus Sierra Leone in
Westafrika durch Herrn J.L. _Baur_.

1883. Reinigung und Aufstellung der Basler Münzstempel.

Bei dieser Uebersicht sind die von Jahr zu Jahr angekauften
Gipsabgüsse nicht mit aufgeführt, wie auch viele kleinere Erwerbungen
und Schenkungen übergangen sind. Und doch nahmen die Gipsabgüsse
jeweilen einen grossen Theil des zur Verfügung stehenden Geldes in
Anspruch; zumal seit 1875, wo ausser solchen im Durchschnitt bloss
noch vaterländische Alterthümer und etwa besonders wichtige Münzen
angekauft wurden, während die Aeufnung der prähistorischen und der
ethnographischen Sammlung lediglich Geschenken überlassen blieb. Seit
eben dieser Zeit wurde der Ankauf von Gipsabgüssen durch freiwillige
jährliche Beiträge von einer Anzahl von Kunstfreunden unterstützt. Die
Zahl der vorhandenen Stücke beläuft sich gegenwärtig auf 145 Nummern,
wovon 39 grössere Statuen oder Gruppen, 50 Büsten und Köpfe, 32 Reliefs
und 24 kleinere Gegenstände.

Im Gegensatz zu allen diesen Erwerbungen wurden im Jahre 1881 der
Kirchenschatz und die seit 1865 uns ebenfalls anvertrauten Zunftbecher
nebst den Amerbach'schen Goldschmiedmodellen an die Mittelalterliche
Sammlung abgetreten.

Was die sonstige Geschichte der Sammlung betrifft, so ist zu
bemerken, dass seit dem Bezug des Museums zwei Mal grössere
Lokalveränderungen und Umstellungen stattfanden. Das eine Mal im Jahre
1865, wo sie aus den Sälen neben der Gemäldegallerie in die frühere
Bibliothekarenwohnung hinter dem Antikensaal übersiedeln musste, bei
welcher Gelegenheit sie im Grunde wenig gewann. Das ethnographische
Kabinet und die Pfahlbauten wurden damals sammt dem Kirchenschatz im
vorderen, das eigentliche Antiquarium der Hauptsache nach im hinteren
Zimmer aufgestellt, obschon die Scheidung nicht streng durchgeführt
werden konnte. Und dann bei fortwährend sich steigerndem Raummangel ein
zweites Mal im Jahre 1877, wo endlich zwei weitere Räumlichkeiten (das
frühere chemische Laboratorium im Erdgeschoss) für ihre Bedürfnisse
hergerichtet wurden. Erst jetzt konnten die heterogenen Bestandteile
der Sammlung systematisch von einander getrennt, das ethnographische
Kabinet, sowie die Pfahlbauten in besondere Zimmer (eben in die
des Erdgeschosses) verwiesen, und von der neugeordneten speziell
antiquarischen Abtheilung ein Katalog verfasst werden (1881). Doch hat
die doppelte Umstellung nicht blos nachtheilig auf den Zustand mancher
zerbrechlichen kleinen Gegenstände eingewirkt, sondern leider auch
manche Fundnotizen in Verwirrung gebracht.

Das Münzkabinet ist in den letzten Jahren vollständig geordnet worden.
Es umfasst, nach Ausscheidung und Verkauf der Doubletten, circa 2600
griechische und circa 7000 römische Münzen (die griechische Abtheilung
gewissermassen eine Schöpfung des Herrn Rathsherrn W. _Vischer_),
sodann über 1000 Stück Basler Münzen und Medaillen, circa 1500 sonstige
Schweizermünzen nebst 500 Brakteaten und circa 4500 ausländische,
darunter gegen 1800 Medaillen; im Ganzen über 17,000 Stück. Eine
Auswahl der vorzüglichsten und interessantesten ist seit 1877 in drei
Münztischen ausgestellt.

Wenn wir zum Schluss einen Ausblick auf die künftige Gestaltung
der Sammlung richten, so steht zu erwarten, dass in der nächsten
Zeit abermals eine Filiale sich von ihr lostrennen und zu einem
selbstständigen Institut erheben wird, nämlich das Gipsmuseum,
für welches vom Kunstverein hinter der Kunsthalle ein eigenes,
bessern Raum gewährendes Gebäude errichtet werden soll. -- Ob dann
der alte Grundstock des Antiquariums, von dem sich jetzt auch die
ethnographische Sammlung lokal getrennt hat, vereinsamt im Museum
zurückbleiben oder sich wieder mit seiner natürlichen Schwester, der
Mittelalterlichen Sammlung, vereinigen wird, darüber zu entscheiden
bleibt der Zukunft vorbehalten.

                                                  J.J. Bernoulli-Reber.


4. Mittelalterliche Sammlung.

Unter den der Fürsorge der akademischen Behörden unterstellten
Sammlungen, deren Entstehung noch in die Zeit vor dem Jubiläum des
Jahres 1860 zurückreicht, ist in der zeitlichen Folge die letzte
die Mittelalterliche Sammlung. Der thatkräftige Geist, welcher die
Decennien nach der Reorganisation der Universität erfüllte, das
in jenen Jahren neu hervortretende und in der Restauration des
Münsterinnern sich bethätigende Verständniss für bildende Kunst, das
wachsende Bewusstsein von Wesen und Werth auch des rein archäologischen
Studiums verlangten und ermöglichten das Zustandekommen der Sammlung.
Für diesen Zweck alle jene treibenden lebensvollen Kräfte fruchtbar
gemacht zu haben, ist das Verdienst _Wilhelm Wackernagels_, der mit
festem Willen, mit warmer Begeisterung und wahrer Sachkenntniss den
Plan entwarf und die Gründung vollzog.

Im Jahre 1856/57 geschah dies, aber es dauerte noch mehrere Jahre,
bis die jüngste der akademischen Sammlungen als eine den andern
ebenbürtige in der Organisation berücksichtigt wurde. Sie unterstand
zunächst der antiquarischen Kommission. Erst 1861 wurde von der Regenz
eine besondere Kommission bestellt. Sie bestand unter dem Vorsitz des
Stifters aus den Herren Architekt _Riggenbach_ († 1863), Dr. _Remigius
Meyer_ (bis 1877), Dr. _Carl Burckhardt-Burckhardt_ (bis 1870) und
_Samuel Merian-Bischoff_; ihre constituierende Sitzung fand am 18.
Januar 1862 statt.

Ein schwerer Schlag traf die Sammlung am 21. December 1869 mit dem
Hinschied _Wilhelm Wackernagels_. Jedoch war es ein Glück zu nennen,
dass sein Nachfolger auf dem Lehrstuhl auch hier seine Stelle einnehmen
konnte. _Moritz Heyne_ entfaltete als solcher eine ausserordentliche
Energie zur Hebung und Mehrung der Sammlung und verstand es, das
Interesse weiterer Kreise für dieselbe zu wecken. Das glänzende
Ergebniss dieser Thätigkeit zeigte sich besonders deutlich bei dem
am 16. Mai 1882 gefeierten fünfundzwanzigjährigen Jubiläum. Im Herbst
1883 wurde an die durch _Heyne's_ Abgang nach Göttingen erledigte
Vorsteherschaft das älteste Mitglied, Herr _Samuel Merian-Bischoff_,
gewählt, und bei diesem Anlass das Amt eines Konservators geschaffen.

Im Lauf der Jahre traten folgende Mitglieder in die Kommission ein:
Stadtrath _Amadeus Merian_ (1863-1879), Dr.G. _Wackernagel_ (seit
1870), Dr.L. _Sieber_ (1872-1882), _Hans Labhardt_ (1877-1884), Dr.
_Albert Burckhardt-Finsler_ (seit 1879; seit 1883 Konservator), J.G.
_Mende_ (seit 1879), Direktor W. _Bubeck_ (seit 1882), Prof. O.
_Behaghel_ (seit 1884), Prof. _Jacob Burckhardt_ (seit 1884), Dr.
_Rudolf Wackernagel_ (1884-1885), _Hans Burckhardt-Burckhardt_ (seit
1885).

Die bei Anlegung der Sammlung leitende Ansicht ihres Urhebers war
gewesen: »Es soll diese Sammlung das Leben des Mittelalters in Werken
der kunstbeflissenen gewerbthätigen Menschenhand, in Originalwerken
selbst oder in getreuen Nachbildungen, zur Anschauung bringen;
schicklicher Weise wird dabei rückwärts in die altchristlichen Zeiten
und vorwärts über die Grenzen des Mittelalters hinaus bis in die Zeit
der sogen. Renaissance gegriffen. Ohne solch eine Ausdehnung würde dem
Bilde der Rahmen und der Reihenfolge ihr Anfang und ihr Ende fehlen.«
Also eine Sammlung von allgemeiner Tendenz. -- Es ist bekannt, wie
der Gang der Entwicklung dieses erste Programm verschoben hat, wie
von Jahr zu Jahr in steigendem Maasse die Sammlung den Charakter
eines baslerischen kulturhistorischen Museums annahm, und hiemit ihr
Schwergewicht aus dem Mittelalter in die neuere Zeit verlegt wurde.
Wenn der Stifter anfangs nur für erlaubt hielt, bis in die Zeit der
Renaissance zu greifen, so ist seitdem und schon zu seiner Zeit das
Sammeln bis an die Schwelle des XIX. Jahrhunderts ausgedehnt worden.
Dieser Gang der Entwicklung war durch die Verhältnisse gegeben; die
Kleinheit der finanziellen Geldmittel, die Unermüdlichkeit der Behörden
und Bürger Basels in Zuwendung von Alterthümern wirkten von selbst auf
eine lokale Einschränkung hin.

Der erste Grundstock der Sammlung war durch Abgüsse von Skulpturen
des hiesigen Münsters gebildet worden; es wurde sofort für nöthig
gehalten, diese Serie durch Nachbildungen auswärtiger Bildnerei zu
ergänzen. In gleicher Weise wurden Gipsabgüsse auswärtiger Alterthümer
auch aus den Gebieten der Kleinkunst beschafft, um dem Beschauer die
Entwicklung eines und desselben Gegenstandes in verschiedenen Zeiten
und Orten vorführen zu können. Dieselbe allgemeine Tendenz tritt in der
mit besonderer Vorliebe gepflegten Sammlung alter Schriftfragmente,
in der Anlegung einer Urkundensammlung, eines reichen Apparates von
Abbildungen und Nachschlagewerken zu Tage. Bald aber wich diese
Thätigkeit zurück vor der immer mächtiger zudrängenden Menge der
Erzeugnisse alter heimischer Kunstübung. Es kann hier nicht versucht
werden, das Hauptsächliche aus den reichen Erwerbungen namhaft
zu machen. Es wird genügen, auf einiges besonders Hervorragendes
hinzuweisen. 1857: die Votivtafel der Isabella von Burgund, die
Truhe aus der Domprobstei und die des Erasmus. 1859: Bruchstücke des
Todtentanzes. 1863: Elfenbeinlöffel aus der Lassbergischen Sammlung;
Holzschnitzerei aus Meggen. 1869: Truhe aus Schloss Greifensee. 1874:
Tscheckenpürlinbett. 1871: Bretspielstein aus dem XII. Jahrhundert;
Waffensammlung. 1872: Schnitzereien aus der Spinnwetternzunft;
Schreibtisch aus dem Augustinerkloster. 1870: Kanonenrohre aus dem
Zeughaus. 1878: Sammlung musikalischer Instrumente. 1879: Iselinzimmer
aus dem Bärenfelser Hof. 1880: Sammlung Quiquerez. 1881: Glasgemälde
aus der Sammlung Bürki. 1882: Kirchenschatz, Zunftkleinodien,
Goldschmiedmodelle. 1883: Winterthurer Ofen; Teppich aus dem Kloster
Feldbach. -- Manche der hier genannten und auch viele andere Stücke
sind von deren Inhabern unter Eigenthumsvorbehalt überlassen worden,
ein Verfahren, welches in neuerer Zeit besonders von Seiten der Zünfte,
gleich zu Anfang aber für die reichen Sammlungen der antiquarischen
Gesellschaft geübt wurde; auf den Namen der letztern wurden früher auch
die meisten Geschenke eingetragen.

Es ist begreiflich, dass der wachsende Inhalt der Sammlung
immer mehr Räume in Anspruch nahm. Zu dem für die ersten Stücke
angewiesenen Conciliumssaal kamen 1859 die unterhalb desselben
befindliche Nikolauskapelle, durch die es erst möglich wurde, die
Sammlung allsonntäglich dem Publikum zu öffnen, 1868 die Säle des
Münsterarchivs, 1874 einige Estrichräumlichkeiten, deren Herrichtung
ziemlich viele Bauten nöthig machte, aber zum ersten Mal eine
durchgeführte sachliche Anordnung ermöglichte. Das letzte ist die
1879 erfolgte Zuweisung des Betsaals, des grösten Raums der Sammlung
und des einzigen, in dem solche Schätze wie das Iselinzimmer würdig
untergebracht werden konnten. Seitdem ist freilich neue Raumnoth
eingetreten. Alle Erweiterungen brachten indess keine eigentliche
Aenderung des Lokals; die Sammlung bildet nach wie vor einen Anhang des
Münsters.

Ihre Mittel verdankt sie gröstentheils der Freigebigkeit ihrer Gönner;
zu erwähnen sind die Jahresbeiträge der Regierung (seit 1857 Fr. 300),
der Gemeinnützigen Gesellschaft (seit 1858 Fr. 500), des Museumsvereins
(seit 1863 Fr. 200), und der Akademischen Gesellschaft, die der
letztern von wechselndem Betrag und zum Theil der 1870 gegründeten
Wackernagelstiftung entnommen, von der ein bestimmter Theil von
vornherein für die Sammlung vorbehalten wurde. Seit 1872 besteht der
von Herrn _Hans Labhardt_ gegründete »Verein für die Mittelalterliche
Sammlung«, der z.B. 1884 Fr. 619 beisteuerte. Dazu viele einzelne
Geldbeiträge von Freunden, meist für bestimmte Erwerbungen gewährt
(z.B. 1879 Fr. 4580 an das Iselin'sche Zimmer) und seit dem Jahre 1881
ein Antheil an den Eintrittsgeldern (1884 Fr. 838.90). Doch hielt sich
das Budget lange in sehr bescheidenen Ziffern. In den ersten zehn
Jahren erreichte es zweimal nicht die Höhe von Fr. 1000, und betrug
durchschnittlich Fr. 15-1600, bewegte sich dann in den siebziger
Jahren um Fr. 2000 herum. Seit 1880 hat es die 4000 überschritten.
Ausserordentliche Belastung brachte der Umbau der Estrichräume, dessen
Kosten im Betrag von rund Fr. 20,000 durch Beiträge des Staats (Fr.
5000), der Akademischen Gesellschaft (Fr. 2000), der Gemeinnützigen
Gesellschaft (Fr. 3000), des Museumsvereins und einzelner Freunde
gedeckt wurden.

Für Bekanntmachung der Schätze der Sammlung dienten theils die
Vorlesungen, welche seit 1877 von dem frühern Vorsteher und später
von dem Konservator in den Räumen der Sammlung abgehalten wurden,
theils verschiedene Druckschriften. Wir nennen ausser den Katalogen
die zusammenhängenden Darstellungen von _Wilhelm Wackernagel_ im
Universitätsprogramm von 1857 und von _Moritz Heyne_ im Neujahrsblatt
von 1874, sowie den von letzterm herausgegebenen Führer (Basel, bei
Felix Schneider 1880). Ueber die Glasgemälde gibt das von Dr. _Albert
Burckhardt-Finsler_ verfasste Programm des Gymnasiums (Basel 1885)
Auskunft. Der 1864 erfolgten Widergabe einer Anzahl Gegenstände durch
Photograph _Höflinger_ folgte »die Kunst im Hause. Abbildungen von
Gegenständen aus der Mittelalterlichen Sammlung«, mit Zeichnungen von
W. _Bubeck_ und Text von M. _Heyne_ (Basel, bei Detloff I. 1880, II.
Reihe 1882), ein Werk geeignet zu zeigen, welchen Gewinn das heimische
Kunsthandwerk aus den hier vorhandenen Schätzen zu ziehen vermöchte.

                                                   Nach Mittheilungen
                                         des Konservators der Sammlung.


5. Naturhistorisches Museum.

Ueber die Hauptzüge der Geschichte dieser Anstalt sind von dem
Unterzeichneten in den letzten Jahren mehrere Darstellungen
veröffentlicht worden: für die ältere Periode bis zur Entstehung des
im Jahre 1822 im Falkensteiner Hof eingerichteten und der akademischen
Regenz unterstellten Museums -- und weiter bis zur Erbauung des »neuen
Museums« im Jahre 1847 in einem besondern Abschnitt der Gedenkschrift
an Peter Merian;[30] und über die zwei Jahre seit dessen Hinschied
zwei Berichte, von welchen derjenige für 1883 von der Akademischen
Gesellschaft, beide, für 1883 und 1884, von der Naturforschenden
Gesellschaft publiciert worden sind.[31]

Für den gegenwärtigen Anlass wird es also wohl passend sein,
hauptsächlich die Periode von 1847 bis 1883 ins Auge zu fassen.
Doch ist dabei zu erinnern, dass auch diese Periode ihren Anfang
nimmt von 1835 an, von dem Moment, wo nach der durch eidgenössisches
Schiedsgericht vollzogenen Theilung des Staatsvermögens zwischen
Baselstadt und Baselland an erstere die Frage herantrat, in wiefern sie
es vermöge, nach so schwerer Schädigung von Neuem für den Weiterbau
ihrer wissenschaftlichen Anstalten einzustehen.

Die erste Antwort bestand, wie bekannt, für das naturwissenschaftliche
Museum in einer von dessen Kommission (_Peter Merian_, Präsident, Prof.
Chr. _Bernoulli_, Prof. K.Fr. _Meissner_, Dr. _Schönbein_, Dr. L.
_Imhoff_, Dr. J.J. _Bernoulli_, Dr. F. _Ryhiner_) an die Gemeinnützige
Gesellschaft und weiter an das Publikum gerichteten Bitte um fernere
Unterstützung, »da in den jetzigen Zeitverhältnissen die Hilfsmittel
zu einem nur in einigem Maasse anderen Städten, wo wissenschaftlicher
Sinn herrsche, ebenbürtigen Ausdehnung der naturwissenschaftlichen
Sammlungen nur im Gemeinsinn der Mitbürger zu finden seien, und
Baselstadt in der nunmehrigen isolierten Lage nur durch solche
Gesinnung eine ehrenvolle Stellung zu behaupten und das zu ersetzen
vermöge, was ihm an Kopfzahl abgehe.«

Der Erfolg war ein Beitrag von circa 5000 Fr. an Geschenken aus dem
Publikum. Verbessert wurden diese Verhältnisse durch das Gesetz vom 6.
April 1836 über Verwendung des Universitätsgutes, wonach von nun an
dem Museum aus letzterem ein jährlicher Beitrag von Fr. 800 zugewiesen
wurde. Die Kommission zum Museum wurde bei diesem Anlass von der Regenz
neu bestellt aus den Herren P. _Merian_, Präsident, Proff. _Meissner_,
_Schönbein_ und J.J. _Mieg_, Dr. L. _Imhoff_ und Dr. J.J. _Bernoulli_.
Dazu kamen wiederholt ausserordentliche Beiträge von Seiten der
Gemeinnützigen Gesellschaft, welche sich schon seit längerer Zeit mit
einem regelmässigen Beitrag von Fr. 200 betheiligt hatte, sowie von
Privaten; namentlich flossen solche Hilfsquellen ergiebig bei Anlass
der Versammlung der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft in
Basel im Jahre 1838.

Auch die Geschenke an Naturalien, über deren ältern Bestand und
Quellen auf den schon genannten Bericht (Note 1) verwiesen werden
kann,[32] nahmen wieder in erfreulicher Weise zu. An grösseren
derartigen Vergabungen sind zu nennen die von den Professoren _Peter_
und _Rud. Merian_ zu Gunsten des Museums angekaufte Sammlung von
Versteinerungen aus England von Professor Meissner; ferner eine
ansehnliche Sammlung von Vögeln und Säugethieren von Herrn _Dettwyler_
von Langenbruck, niedergelassen in Pennsylvania, eine ähnliche Sammlung
von Dr.Fr. _Ryhiner_ in Illinois, dann eine Sammlung von Land-
und Süsswasser-Conchylien aus der Umgebung von Basel von Dr. J.J.
_Bernoulli_, und in den vierziger Jahren eine Reihenfolge von höchst
werthvollen Geschenken von Missionar _Riis_ von der afrikanischen
Goldküste und später von den Antillen; von Herrn _Carl Respinger_ und
Stadtrath _Bischoff-Respinger_ Thiere aus Mexico und Havannah, ähnliche
Sendungen aus Mexico von Herrn _Bened. Wölfflin_, schweizerischem
Konsul daselbst, javanische Vögel von Dr.C. _Streckeisen_ u.s.f.
Für die Thierwelt der Goldküste besass Basel lange Zeit eine der
bestversehenen Sammlungen. 1844 kaufte die Akademische Gesellschaft für
das Museum von Prof. _Klipstein_ in Giessen eine ansehnliche Sammlung
von Gipsabgüssen fossiler Säugethiere aus Rheinhessen (darunter den
colossalen Schädel des Dinotherium).

Durch diese günstigen Verhältnisse hob sich der Zustand der meisten
Abtheilungen in ansehnlicher Art. Des regelmässigsten und reichsten
Ausbaues erfreute sich stets durch die Fürsorge ihres besonderen
Vorstehers, P. _Merian_, woran sich auch während langer Zeit Dr.
_Christ. Burckhardt_ betheiligte, die Abtheilung der Conchylien und
Petrefakten, unter welchen namentlich die Echinodermen schon frühe eine
hohe Stelle einnahmen. In gleich günstiger Lage befand sich die unter
derselben Fürsorge stehende Mineraliensammlung, welcher von auswärts
ansehnliche Geschenke, hauptsächlich von Hrn. C. _Vischer-Passavant_
in Mexico, zuflossen. Auch die Insektensammlungen, sowie diejenige
der Corallen standen in raschem Fortschritt und ebenfalls vorwiegend
durch Geschenke, unter welchen die reiche Privatsammlung von Dr. L.
_Imhoff_, die lange Zeit den Grundstock dieser Abtheilung bildete,
und die wiederholten Geschenke von Hrn. _Andr. Bischoff-Ehinger_ in
erster Linie zu nennen sind. Die eigenen Hilfsmittel des Museums wurden
dafür hauptsächlich auf Vervollständigung der früher unbedeutenderen
Abtheilungen der Säugethiere und Vögel verwendet, deren Betrag
hiedurch, wie durch die erwähnten Geschenke von auswärts, sich rasch
hob. Am weitesten zurück blieben immer noch, obschon sie mindestens
für Westafrika sehr Werthvolles enthielten, die Abtheilungen der
Reptilien und Fische, sowie, mit Ausnahme der trocken aufzubewahrenden,
diejenigen der niedern Thiere. Eine von Prof. _Alex. Ecker_ in Triest
angelegte Sammlung von Meeresthieren der Art wurde im Jahre 1847 von
der Naturforschenden Gesellschaft angekauft.

Durch all das war allmählig das im Jahre 1822 bezogene Lokal im
Falkensteiner Hof zu eng geworden. Im December 1841 entschloss sich
daher eine zu diesem Zweck gebildete Kommission, bestehend aus
Mitgliedern des Kunstvereins, der Naturforschenden Gesellschaft und der
Bibliothekskommission, zum Aufruf an die Bürgerschaft, für die Erbauung
des gegenwärtigen Museums, wozu der Grosse Rath durch Beschluss vom
21. März 1843 seine Betheiligung zusagte. An der Herstellung hat der
Staat Fr. 184,000, die Stadt 16,000, der Universitätsfond 15,000,
die Bürgerschaft nahezu 70,000 Fr. beigetragen. Schon im Spätjahr
1847 wurde das Gebäude bezogen und am 26. November 1849 eröfnet.[33]
Das Jahr 1850 fügte dazu die Stiftung des Museumsvereins, der sich
ausschliesslich die Sorge für die verschiedenen Sammlungen der neuen
Anstalt zum Zweck setzte, und dessen kräftiger Beihilfe sich auch die
naturhistorische Abtheilung besonders häufig zu erfreuen hatte.

Wenn wir uns für die fernere Entwicklung unserer Anstalt seit
diesem Wendepunkt an eine Eintheilung halten, die sich von selbst
aufdrängt, so wurden die regelmässigen Hilfsquellen, die also von
1849 an aus Fr. 800 aus dem Universitätsgut und Fr. 200 von der
Gemeinnützigen Gesellschaft bestanden hatten, schon von 1850 an von
dem Museumsverein um einen erst wechselnden, von 1857 an um einen auf
Fr. 850 festgestellten Jahresbeitrag vermehrt, wozu aber sehr häufig
ausserordentliche Beiträge kamen. Vom Jahr 1852 an wurde der Beitrag
aus dem Universitätsgut auf Fr. 1200, derjenige der Gemeinnützigen
Gesellschaft auf Fr. 300 gestellt. Von 1857 an kam zu dem ordentlichen
Beitrag aus dem Universitätsgut noch ein ausserordentlicher aus dem
Kredit für die akademischen Sammlungen, der im Durchschnitt dem
ordentlichen an Höhe gleich stand, und vom gleichen Jahre an setzte der
Museumsverein seinen jährlichen Zuschuss auf 850 Fr. Vom Jahre 1862
an flossen ferner zum ersten Mal ansehnliche Zuschüsse aus den durch
Grossrathsbeschluss dem Museum zugewiesenen Zinsen von auswärtigen
Anlagen der Universität, als »Spezialfonds für das naturhistorische
Museum.«

Durch Universitätsgesetz vom 30. Januar 1866 wurde endlich das
naturhistorische Museum abgetrennt von dem physikalischen Kabinet und
der chemischen Anstalt und unter Leitung einer besondern Kommission
von wenigstens fünf Mitgliedern gestellt, wozu die ordentlichen
Professoren der Zoologie und Geologie gehören sollten. Gewählt wurden
von der Regenz unter dem Präsidium von P. _Merian_ die Professoren
L. _Rütimeyer_ und _Albr. Müller_, ferner Dr. _Christ. Burckhardt_,
Dr. L. _Imhoff_, wovon letzterer der Kommission schon seit 1834, die
beiden vorhergenannten seit 1849 angehört hatten. 1867 kam dazu Herr
_Andr. Bischoff-Ehinger_. Nach dem nemlichen Gesetz wurde das Museum
für Unterhalt und Vermehrung zunächst auf die Eingänge des etwa
40,000 Fr. betragenden naturwissenschaftlichen Fonds und auf einen
regelmässigen Staatsbeitrag von Fr. 500 angewiesen, so dass seit diesem
Jahr die regelmässigen Einnahmen bestehen aus circa 2000 Fr. aus dem
erwähnten Spezialfond, 500 Fr. ordentlichen und seit einer Anzahl von
Jahren 500 Fr. ausserordentlichen Kredites (für die akademischen
Sammlungen) von der Kirchen- und Schulgutsverwaltung, aus dem Beitrag
von der Gemeinnützigen Gesellschaft von Fr. 300 bis 1877 und seither
Fr. 500, aus dem regelmässigen Beitrag von Fr. 700 vom Museumsverein
und, seit 1867, einem Jahresbeitrag von Fr. 115 von der Akademischen
Gesellschaft. Seit dem Tode des Herrn _Bischoff-Ehinger_ ist dazu
für die entomologische Sammlung ein besonderes Legat gekommen, das
derselben jährlich 80 Fr. abwirft.

In und ausserhalb Basel ist bekannt genug, dass dabei ausserordentliche
Hilfsquellen nicht fehlten. Wie für andere Anstalten, so sind auch
für das naturhistorische Museum, wo es sich um grössere Einrichtungen
oder besonders kostspielige Ankäufe handelte, bald die Behörden, bald
freiwillige Korporationen, in besonders kräftiger Weise vor allem der
Museumsverein hilfreich eingestanden. Zudem verzeichnet das Schenkbuch
häufig, und bei besonderen Anlässen oft sehr ansehnliche freiwillige
Beiträge von Freunden und aus Trauerhäusern, den letzten und grössten
im Jahre 1883, von den Hinterbliebenen des Mannes, der unserer Anstalt
als Mitglied der Kommission seit 1821, als Präsident derselben seit
1830 angehörte und ihr bis zu seinem Tode in stets gleicher Fülle sein
ungewöhnlich reiches Kapital an Wissen, an Einsicht und an Einfluss
zugewendet hat.

Ueber den unter solchen Verhältnissen erreichten Inhalt der Sammlungen
geben die zwei oben genannten Berichte für 1883 und 1884 einlässliche
Auskunft. Wir entnehmen denselben für die hier in Rede stehende Periode
nur folgende Zahlen:

                                  1834               1884
  Säugethiere      Arten-Zahl       75                462
  Vögel                            545              2,361
  Reptilien                        136              1,287
  Fische                           222                623
  Conchylien                       653              4,464
  Gliederthiere                  3,480        etwa 32,000
  Corallen (lebende)               100                211

Es weisen also einzelne Abtheilungen in dem Zeitraum von fünfzig Jahren
eine Verfünffachung bis Verzehnfachung der Spezies-Zahl auf. Dasselbe
würde, wenn Zählung von Spezies sich hier durchführen liesse, für die
Versteinerungen gelten, über deren Bestand der Bericht von 1884 eine
allgemeine Uebersicht giebt.

Wenn dieser Anwachs für die Pfleger der einzelnen Sammlungen vor allem
in der die Aufstellung immer bedenklicher erschwerenden Raumanfüllung
an den Tag trat, so mag er für das Publikum in umgekehrter Weise durch
scheinbare Raumvermehrung bemerkbar geworden sein. Im Jahr 1877 wurde
zuerst ein neues Lokal in dem bisherigen amphitheatralischen Hörsaal
eröffnet zu besonderer Aufnahme der Reptilien und Fische, deren
ausserordentlich starke Zunahme bezeichnet ist durch den im Jahr 1875
erfolgten Eintritt von Hrn. Dr.Fr. _Müller_ in die naturhistorische
Kommission. Im Jahr 1879 kam dazu ein neues Lokal hinter der Aula
für Aufnahme einer besondern Sammlung von fossilen Wirbelthieren.
Veranlasst war dieselbe zunächst durch den reichen Zufluss von
Gipsabgüssen von Ueberresten grösserer Säugethiere aus einer grossen
Zahl von Museen Frankreichs und Italiens. Jetzt birgt sie auch die
für die Schweiz einzig dastehende Sammlung fossiler Säugethiere
aus den Bohnerzen von Egerkingen, die uns Hr. Pfarrer _Cartier_ in
Ober-Buchsiten im Jahr 1884 zum Geschenk gemacht hat, und eine sehr
ansehnliche Originalsammlung ähnlicher Art aus Südfrankreich. 1882
wurde ein ferneres Lokal für die Aufstellung der Crustaceen, und 1883
eines für die Corallen eröffnet, beide letzteren ebenfalls besorgt von
Herrn Dr.Fr. _Müller_.

Da es nicht das Ziel dieses Berichtes sein kann, auf die Veränderungen
im Bestand der Sammlung im Detail einzugehen und ohnehin das
Wesentliche dieser Veränderung vielmehr in der allmähligen
Vervollständigung der wissenschaftlichen Bedeutsamkeit des Inhalts, als
etwa in Bauschzahlen oder Arealzunahme besteht, so ist es doch billig,
auch für die Periode seit 1849 die grössern Schenkungen, so weit dies
nicht schon geschehen ist, namentlich aufzuführen. Unablässig folgen
sich hier, wenn auch in den amtlichen Berichten selten namentlich
erwähnt, die Geschenke von P. _Merian_, vor allem auf dem Gebiet
der Versteinerungen. 1862 erfolgte durch Testament von Hrn. Fr.
_Heusler_ die Vereinigung von dessen aus 3-4000 Stücken bestehenden
Mineraliensammlung mit dem Museum. Während nahezu eines Jahrzehntes
folgten sich in den vierziger und fünfziger Jahren Zusendungen an
Naturalien verschiedener Art von Dr.C. _Dieterich_, erst aus Aegypten,
später aus Michigan. Aus derselben Zeit, etwa von 1850 an, datieren
öftere Geschenke an Insekten von Hrn. _Andr. Bischoff-Ehinger_,
welche nach dessen Tode im Jahre 1875 abschlossen mit der Vergabung
seiner gesammten, etwa 18,000 Arten umfassenden Privatsammlung, nebst
entomologischer Bibliothek und einem schon genannten Spezial-Legat für
Pflege der Sammlung. Andere Insekten-Zuflüsse verdanken wir Herrn _Rud.
Geigy_ und Herrn _Adolf Burckhardt-Bischoff_. Das Jahr 1871 brachte von
den Erben von Prof. _Schönbein_ die ungefähr 3000 Arten enthaltende
Conchyliensammlung von dessen Schwiegervater, Kanzleirath _Benz_ in
Stuttgart, das Jahr 1876 die Petrefaktensammlung des im Jahr zuvor
verstorbenen Dr. _Christoph Burckhardt_. Schon zwei Jahre vorher hatte
Herr Dr. _Victor Gilliéron_ eine ansehnliche Sammlung ähnlicher Art aus
dem Kanton Freiburg, dem Jura und der Umgebung von Basel dem Museum
zum Geschenk gemacht. Der Vogelsammlung fielen grössere Schenkungen
zu aus Ostindien im Jahr 1855 von Herrn _Rud. Geigy_, aus Australien
von Hrn. _Achilles Bischoff_, und besonders reichlich (274 Arten) aus
Brasilien von Herrn _Carl Euler_, und von eben daher 1873 von Konsul
_Heinr. David_ daselbst. 1870 fiel durch Testament die ansehnliche
Privatsammlung einheimischer Vögel (ca. 90 Arten in 600 Exemplaren)
von Prof. J.J. _Mieg_ dem Museum zu. -- Die in einigen Zahlen schon
angedeutete gewaltige Zunahme der Reptilien beruht hauptsächlich auf
den von 1864-1878 fast jährlich wiederholten Geschenken von Dr. _Gust.
Bernoulli_ in Guatemala und seit 1875 auf den an Auswahl nothwendiger
Weise immer judiziöser gewordenen von Hrn. Dr.Fr. _Müller_. Aus dem
Ausland sind dazu in den letzten Jahren wiederholt Zusendungen von Hrn.
Dr.C. _Passavant_ und Dr.E. _Mähly_ aus Westafrika und von den Herren
Dr. _Paul_ und _Fr. Sarasin_ aus Ceylon gekommen. Das letzte und eines
der reichsten von derartigen Geschenken seit fünfzig Jahren, dasjenige
von Hrn. Pfarrer _Cartier_, ist schon genannt worden.


Von dieser Aufzählung wäre es endlich unrecht die einzelnen
hervorragenden Erwerbungen auszuschliessen, welche ihrer Seltenheit
oder Bedeutung halber ein ausserordentliches Zusammenwirken von
Gesellschaften und Privaten erforderten. Dahin gehört der Ankauf
eines fossilen Krokodiles (Mystriosaurus) aus dem schwäbischen
Lias im Jahr 1865, im Jahr 1871 die Erwerbung eines damals noch
ungewöhnliche Opfer erfordernden Gorilla-Skelettes, die im Jahr 1876
als Nachgabe zu der schweizerischen Naturforscherversammlung in
Basel erfolgte Schenkung der prachtvollen Ichthyosaurus-Tafel in dem
palæontologischen Saal hinter der Aula, im Jahr 1877 die Erwerbung
des schönen fossilen Moa-Skelettes (Palapteryx) und aus neuester Zeit
die mehr als zur Hälfte durch Geschenk zu Stande gekommene prächtige
Pentacrinitengruppe, welche seit diesem Jahr den Mineraliensaal
schmückt.


Bezüglich des Personals der die Sammlungen besorgenden Kommission ist
zu dem bereits Gesagten nur nachzutragen, dass dieselbe im Jahr 1868
durch den Tod Herrn Dr.L. _Imhoff_, im Jahr 1875 die Herren Dr.Chr.
_Burckhardt_ und A. _Bischoff-Ehinger_ verlor, welche alle drei der
Sammlung durch seltene Hingabe, die bis über den Tod hinaus dauerte,
ausserordentliche Dienste geleistet hatten. Zum Ersatz traten durch
Wahl der Universitäts-Regenz ein 1875 Hr. Dr.Fr. _Müller_, 1879 Hr.
Fr. _Riggenbach-Stehlin_. Am 8. Februar 1883, zehn Tage nachdem er
mit zum ersten Mal veränderter Handschrift seinen achtundvierzigsten
Jahresbericht über das Museum niedergeschrieben hatte, schied _Peter
Merian_. Von der Regenz wurde zum Vorsteher der Kommission der
Unterzeichnete und als neues Mitglied Hr. Dr.V. _Gilliéron_ gewählt.
Schon von 1877 an war als freiwilliger Mitarbeiter an der Abtheilung
der Schmetterlinge Hr. _Hans Sulger_ beigetreten. Die besondere
Aufsicht über die Bischoff-Ehinger'sche Sammlung war nach dessen Tode
Herrn _Heinrich Knecht_ übertragen worden. Eines Präparators haben
wir uns seit 1875 enthalten und die sämmtliche Besorgung, abgesehen
vom Ausstopfen, das auswärts geschieht, ohne strenge Scheidung der
Gebiete, auf unsere Mitglieder vertheilt, an Prof. _Albr. Müller_ für
Mineralogie und einen Theil der Petrefaktensammlung, Hrn. _Hans Sulger_
und H. _Knecht_ für Insekten, Herrn Dr. Fr. _Müller_ für die übrigen
wirbellosen Thiere und für Fische und Reptilien, an den Unterzeichneten
für Vögel und Säugethiere und den übrigen Theil der Petrefaktensammlung.

                                                          L. Rütimeyer.


6. Physikalische Anstalt.

Im Jahre 1835 bildete das physikalische Kabinet einen Theil des im
Jahre 1821 gegründeten naturwissenschaftlichen Museums, und es war
ihm ein Raum im Falkensteiner Hof zu ebener Erde links eingeräumt.
Vorsteher desselben war _Chr. Fr. Schönbein_, der an der Universität
zugleich die Chemie und Physik vertrat und die letztere Wissenschaft
auch in der obersten Klasse des Pädagogiums (obern Gymnasiums) lehrte.
Die Apparate des Kabinets dienten zu den die Vorträge begleitenden
Demonstrationen, so wie auch zu den Forschungen des Professors,
die, soweit sie die Physik betrafen, hauptsächlich dem Gebiete des
Voltaismus angehörten. Im Jahre 1849 siedelte die physikalische Anstalt
mit den andern wissenschaftlichen Sammlungen in das neuerbaute Museum
an der Augustinergasse über; sie erhielt daselbst zu ebener Erde
links einen schönen grossen Saal, der sich aber der feuchten Nordlage
wegen nicht besonders zur Aufbewahrung der Instrumente eignete; der
daran stossende speziell für die physikalischen Vorlesungen bestimmte
Hörsaal wurde seiner schlechten akustischen Eigenschaften wegen nur
selten entsprechend seiner Bestimmung gebraucht und diente später
mehr als Laboratorium. Durch das Gesetz vom 30. März 1852 wurde der
Lehrstuhl der Physik von dem der Chemie abgetrennt und Herrn _Christoph
Stähelin_ sel. übertragen; Gesundheitsrücksichten nöthigten diesen,
schon nach Ablauf eines Jahres zurückzutreten, und es wurde als
Professor der Physik an der Universität Herr Dr. _Gustav Wiedemann_,
bis dahin Privatdocent in Berlin, berufen. Dieser wusste nicht nur
durch seinen frischen und anregenden Vortrag die Studierenden und ein
weiteres wissenschaftliches Publikum für die Physik zu interessieren,
sondern er hat auch in den äusserst mangelhaften Laboratoriumsräumen
bedeutende wissenschaftliche Arbeiten, besonders aus der Lehre des
Galvanismus und Magnetismus zu Tage gefördert. Im Jahre 1863 verliess
er nach zehnjähriger reicher Thätigkeit Basel und wandte sich einem
weiteren Wirkungskreise in Deutschland zu; der Lehrstuhl der Physik
in Basel wurde nunmehr dem Unterzeichneten anvertraut. Die bedeutenden
Fortschritte auf dem Gebiete der experimentellen Wissenschaften
und die damit stets wachsenden Anforderungen bezüglich passender
Einrichtungen für Forschung und Demonstration liessen den Mangel der
Räumlichkeiten im Museum stets mehr empfinden und dem Wunsche, der
Physik und Chemie eine neue Stätte zu bereiten, konnte entsprochen
werden, als die Akademische Gesellschaft sich mit der Kommission,
welche den beim Universitätsjubiläum 1860 gestifteten Sternwartefond
verwaltete, zu gemeinsamem Vorgehen verständigte und mit noch weiterer
Unterstützung von Seite des Staates, des Universitätsvermögens, der
Stadtgemeinde, des Museumsvereines, der Gemeinnützigen Gesellschaft
und mancher Freunde der Universität auf dem hohen Wall in der Nähe
des Petersplatzes eine neue Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie
gründete, in Erinnerung an die berühmten Basler Mathematiker
_Bernoullianum_ nannte und im Jahre 1874 der Universität als Geschenk
übergab; nahezu 90% der für Bau und Ausrüstung nöthigen Summe von
ungefähr Fr. 410,000 sind auf Privatweg durch freiwilligen Opfersinn
beigesteuert worden. Die physikalische Anstalt nimmt nun die westliche
Hälfte dieses Gebäudes ein. Sie hat zu ihrer Verfügung einen hellen
trockenen Saal für die Instrumentensammlung, einen zweckmässigen
Hörsaal für die Universitätsvorlesungen, ein praktisch eingerichtetes
Laboratorium, in dem zeitweise vorgerücktere Praktikanten
wissenschaftliche Forschungen machen und regelmässig die Uebungen der
Studierenden der Medicin und der Naturwissenschaften abgehalten werden;
ferner ein Zimmer und ein Laboratorium für den Professor der Physik,
der zugleich Vorsteher der Anstalt ist, die nöthigen Lokalitäten
für Aufstellung der galvanischen Batterie, photometrische Messungen
und für Versuche, die grosse Höhe verlangen, einen Maschinenraum
und eine mechanische Werkstätte, in welcher der Gehilfe die für
Forschung und Demonstration nöthigen Konstruktionen und Reparaturen
ausführen kann. Im ersten und zweiten Stock sind die Räumlichkeiten
und Instrumente für die Meteorologie und die Astronomie; sie stehen
mit der Physik unter der gleichen Direktion und werden seit einigen
Jahren von Herrn Dr. _Albert Riggenbach_ besorgt, der freiwillig die
Assistentenstelle für die beiden genannten Wissenschaften versieht.
Ein grosser ungefähr 450 Personen fassender Hörsaal in der Mitte des
Gebäudes eignet sich auch besonders zu physikalischen Demonstrationen
und wird jeden Winter regelmässig bei öffentlichen populären Vorträgen
zur Verbreitung physikalischer Kenntnisse in weiteren Kreisen
benützt. In den verflossenen elf Jahren, während welcher die Physik
im Bernoullianum haust, wurde manches zur Vervollkommnung gethan. Der
Vorsteher war stets bestrebt, die Sammlung der Instrumente und die
Einrichtungen für Demonstration und Forschung zu vervollständigen
und, so weit es die sehr bescheidenen Mittel gestatteten, dem steten
Fortschritt der Wissenschaft entsprechend den Bedürfnissen anzupassen;
in dieser Hinsicht möchten wir besonders erwähnen die Aufstellung
der astronomischen Instrumente im Jahre 1878, worauf die Akademische
Gesellschaft etwas über Fr. 32,000 aus dem von ihr übernommenen
Sternwartefond verwandte, und die Installation eines Gasmotors und
einer Dynamomaschine mit den nöthigen Einrichtungen für Projektion mit
elektrischem Licht im Jahre 1881, wozu der Ertrag besonderer Vorträge
und freiwillige Gaben von Freunden der Wissenschaft die Mittel mit
ungefähr Fr. 11,000 liefern mussten.

Die Kosten für Laboratorium und Sammlung werden theils aus dem
Staatskredit, theils aus Beiträgen der Akademischen Gesellschaft und
des Museumsvereins, theils aus Geschenken verschiedener Freunde der
Anstalt bestritten; in den verflossenen elf Jahren kamen ausser der
auf Anschaffung der astronomischen Instrumente schon erwähnten Summe
folgende Einnahmeposten der physikalischen Anstalt zu:

  vom Staate direkt                  Fr. 13,800.--
  von freiwilligen Gesellschaften     »  10,572.--
  von Freunden                        »  19,826.--

also durchschnittlich im Jahr Fr. 4000.--, wovon der Staat 31%,
die freiwilligen Gesellschaften 24% und die Freunde 45% gaben; es
wurden somit von den Ausgaben für die physikalische Anstalt mehr als
zwei Drittel durch freiwillige Privatbeiträge gedeckt. Ausserdem
sind, wie das Schenkbuch aufweist, noch manche verschiedene theils
sehr werthvolle Apparate, wobei wir ganz besonders die von Herrn
_Handmann-Howald_ sel. uns übergebenen elektrischen Instrumente
erwähnen, so wie auch Präparate, Bücher, Photographieen und Zeichnungen
von manchen Gönnern unserer Anstalt geschenkt worden.

Nähere Auskunft über die Geschichte und Einrichtung der physikalischen
Anstalt geben folgende Druckschriften:

    1. Die Eröffnungsfeier des Bernoullianums in Basel am 2. Juni 1874
    mit der Festrede von Professor _Fritz Burckhardt_.

    2. Bernoullianum, Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie an
    der Universität Basel. -- Beschreibung und Pläne herausgegeben
    von _Eduard Hagenbach_, Professor der Physik, _Julius Piccard_,
    Professor der Chemie und J.J. _Stehlin_, Architekt. Basel 1876.

    3. Bericht über die Ausrüstung der astronomischen Anstalt von _Ed.
    Hagenbach_. Basel 1878.

Jahresberichte über die physikalische Anstalt werden seit 1879 als
Beilage zum Jahresbericht der Akademischen Gesellschaft gedruckt.

                                                Ed. Hagenbach-Bischoff.


7. Chemische Anstalt.

In den siebzehn ersten Jahren der Periode 1835-1885 ist die im vorigen
Abschnitt skizzierte Geschichte der physikalischen Anstalt zugleich
diejenige der Chemischen. Auch nach der im Jahr 1852 erfolgten Trennung
der Lehrstühle für Physik und Chemie blieben beide Institute, sowohl
im Falkensteiner Hof als im Museum und später im Bernoullianum neben
einander, und theilten ein so ähnliches Schicksal, dass wir -- um
bereits Gesagtes nicht zu wiederholen -- uns kurz fassen können.

Der Glanzpunkt in der Geschichte der Anstalt fällt in die Zeit
des Falkensteiner Hofes, wo, mit geringen Mitteln ausgeführt, die
Epoche machenden Arbeiten von _Schönbein_ über das Ozon und die
Schiessbaumwolle die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Welt auf
Basel lenkten. Heute, nachdem die Zahl ähnlicher Fälle von Allotropie
und salpetersauren organischen Verbindungen sich ausserordentlich
vermehrt hat, ist man kaum noch im Stande, die Summe von Scharfsinn zu
würdigen, welche solche Entdeckungen erforderten, und das Aufsehen zu
begreifen, welches sie damals hervorriefen. Dass schon vor _Schönbein_
ein explodierbares Nitroamylum bekannt war, und dass nicht Er, sondern
Genfer Forscher die wahre Natur des Ozons erkannten, vermindert
durchaus nicht sein hohes Verdienst.

Durch seine geniale Persönlichkeit wirkte _Schönbein_ auch als Lehrer
äusserst anregend; aber die Spezialität seines Forschungsgebietes, die
Originalität seiner Untersuchungsmethoden, sein Bedürfniss als Pionier
der Wissenschaft, frei und unabhängig seine eigenen ungebahnten Wege
zu gehen, alles dies und wohl auch der Mangel au Platz brachten es
mit sich, dass er nur wenige Bevorzugte in sein Laboratorium aufnahm
und den praktischen Unterricht, namentlich in der Analyse und in der
organischen Chemie, nie streng schulmässig betrieb. Es fehlte in Basel
ein eigentliches Praktikantenlaboratorium im modernen Sinne. Und doch
wurde der Mangel eines solchen immer fühlbarer.

Die Erweiterung der medicinischen Fakultät, die Einführung des
schweizerischen Konkordates für ärztliche Prüfungen, der enorme
Aufschwung der organischen Chemie und der für Basel wichtigen
Fabrikation künstlicher Farbstoffe, erforderten eine Berücksichtigung
im chemischen Unterricht der philosophischen Fakultät. Dies war die
nächste Aufgabe des nach dem Tode _Schönbeins_ (1868) als dessen
Nachfolger (1869) berufenen Unterzeichneten; welcher Aufgabe, Dank
der wohlwollenden Unterstützung von Behörden und Privaten, zum Theil
schon im alten Lokal im Museum, besser im neuen Bernoullianum (1874)
entsprochen werden konnte.

Im neuen Gebäude erhielt die chemische Anstalt die östliche Hälfte
mit Hörsaal, Vorbereitungszimmer, Sammlung, Arbeitszimmer und
Privatlaboratorium des Vorstehers, analytisches und technisches
Laboratorium für circa 25 Praktikanten, Wagen- und Bibliothekenzimmer,
Werkstätte, Vorrathsräume, Keller und Hof. Während der daselbst
verbrachten 23 Semester haben 414 Praktikanten (durchschnittlich 18
Praktikanten ohne Lehrer und Assistenten) in 10-45 wöchentlichen
Stunden regelmässig gearbeitet. Bei der im Sommer 1885 erreichten Zahl
von 41 Praktikanten waren allerdings die Nachtheile einer Ueberfüllung
stark zu spüren. Der Vorsteher wurde für die Vorlesungen und das
Praktikum, ausser von einem Diener, von je einem oder zwei, im ganzen
acht verschiedenen Assistenten unterstützt, von denen drei habilitiert
waren und in der Anstalt Spezialvorlesungen hielten.

Von wissenschaftlichen Arbeiten, die aus dem Institut hervorgegangen
sind, können summarisch erwähnt werden solche über Chrysin und
Tectochrysin, Resorcin, Nitrokresole, Cantharidin und Orthoxylol,
Protamin, Anthrachinon, chemisch-physikalische Versuche (_Piccard_ und
Schüler); ferner zahlreiche Ergänzungen in den höheren Fettreihen,
Dank einer verbesserten Methode der Destillation im luftleeren Raum
(_Krafft_ und Schüler); Untersuchungen in der unteren Fettreihe
(_Kahlbaum_); neuerdings die Entdeckung von mehrfachen Chinoylen und
Hexaoxybenzol, aus Chinon sowohl, als bei der merkwürdigen Synthese
aus Kohlenoxydkalium (_Nietzki_ und Schüler); und in anderen Gebieten
von _Hagenbuch_, _Salomon_, _Fèvre_, _Beck_ und _Passavant_, _Andeer_
u.s.w. Zahlreiche Arbeiten in der angewandten Chemie wurden endlich
vom Unterzeichneten während einer provisorischen Amtsdauer als
Kantonschemiker ausgeführt, wodurch die chemische Anstalt, soweit
als möglich ohne Beeinträchtigung ihres akademischen Charakters,
in beständiger Fühlung mit der Basler Bürgerschaft und der Basler
Industrie geblieben ist.

Die finanzielle Lage der Anstalt ist zwar im Vergleich mit ähnlichen
Instituten scheinbar sehr bescheiden, indem wir gesetzlich vom
Staate, ausser Assistenz, Bedienung, Heizung, Beleuchtung und
baulicher Unterhaltung, bloss 3000 Fr. erhalten; aber allen wirklichen
Bedürfnissen ist bisher auf die eine oder die andere Weise stets
entsprochen worden. Von der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft, vom
Museumsverein, von zahlreichen Freunden der Universität, von chemischen
Fabrikanten, von Sanitätsbehörden für hygienische Untersuchungen
u.s.w. hat die chemische Anstalt in den elf Jahren an Geld- und
Naturalbeiträgen über 20,000 Fr. empfangen, also circa ⅖ der gesammten
Laboratoriumseinnahmen. Wir haben die auf lange Erfahrung gegründete
Ueberzeugung, dass, so lange die Anstalt ihrem wissenschaftlichen und
praktischen Zweck entspricht, sie nicht Noth leiden wird.

                                                         Jules Piccard.


8. Botanische Anstalt.

Die Geschichte der botanischen Anstalt reicht zurück bis zum Jahre
1588, als beim unteren Collegium ein kleiner botanischer Garten
angelegt wurde.

Etwas über hundert Jahre später, 1692, gründete man beim Spital auf
einem grösseren, etwa zwei Juchart umfassenden Areal einen neuen
Garten, welcher der Pflege wissenschaftlich und medicinisch wichtiger
Pflanzen gewidmet war. Um die Erweiterung und den Ausbau dieser Anstalt
machte sich besonders _Werner de Lachenal_ verdient. Im Bunde mit den
Behörden und durch Aufwendung beträchtlicher eigener Mittel gelang es
ihm, um 1777 eine ordentliche Professor-Wohnung zu erstellen, und die
Sammlungen der Anstalt, besonders die Bibliothek, nach und nach zu
erweitern.

Als jedoch im vierten Decennium unsres Jahrhunderts das neue Spital
erbaut wurde, ergab sich die Notwendigkeit, auch das Areal des
botanischen Gartens mit der neuen Anstalt zu vereinigen. In Folge
dessen kam zwischen der Erziehungsbehörde und dem Stadtrathe ein
Vertrag zu Stande, in welchem die Verlegung des botanischen Gartens
beschlossen wurde. Dieser Vertrag erhielt am 7. August 1838 die
Genehmigung des Grossen Rathes und wurde in den Jahren 1838-1842 zur
Ausführung gebracht.

Die neue botanische Anstalt wurde vor das Aeschenthor verlegt (jetzt
St. Jacobstrasse 6). Um das Areal zu beschaffen, kaufte löbl.
Spitalpflegamt das Schneider'sche Gut an, das an Flächeninhalt ungefähr
3 Juchart und 218 Ruthen betrug. Durch weiteren Ankauf Seitens löbl.
Akademischer Gesellschaft wurde dieser Raum soweit vermehrt, dass
das ganze Grundstück fast 4 Juchart umfasste. Auf diesem Gebiet fand
unter Professor _Meissner_ die Neugründung der Anstalt statt. Die
äussere Gestalt, welche dieselbe dabei erhielt, war diejenige, welche
sie bis heute behalten hat; der ganze Entwicklungsprozess aber fällt
nach Obigem in denjenigen engeren Zeitraum, welchen diese Geschichte
behandelt.

Wie die ältere, so zerfiel auch die neue Anstalt in zwei Theile, das
Institut im engeren Sinne nebst der Professor-Wohnung und den Garten
mit den Gewächshäusern.

Was zunächst den Garten anbelangt, so wurde als Eintheilungsprincip das
de Candolle'sche System zu Grunde gelegt und die annuellen Gewächse,
Stauden und Sträucher nach dem früher gebräuchlichen Verfahren auf
parallele Beete gepflanzt. Daneben wurde ein besonderes Quartier für
offizinelle Gewächse bestimmt. -- Durch die vereinte Thätigkeit der
hohen Regierung, des löbl. Stadtrathes, der löbl. Gemeinnützigen
Gesellschaft, sowie einer zu dem Zweck veranstalteten Subskription
gelang es, ein geräumiges, aus drei Abtheilungen, Kalt-, Temperirt-
und Warmhaus bestehendes Gewächshaus zu erstellen, dem sich in der
Folge ein Vermehrungs- und ein kleineres Haus zur Aufbewahrung von
Kalthauspflanzen anschloss.

Als sich in der Folge das aus Holz erstellte grosse Gewächshaus
als unzulänglich erwies, wurde es im Jahre 1862 durch ein neues,
geräumigeres und aus Eisen konstruiertes ersetzt, zu dessen Bau die
hohe Regierung Fr. 25,000 und der Reservefond der Universität Fr.
10,000 beitrug. Im Jahre 1865 wurde auf dem Areal des botanischen
Gartens ein Polizeiposten und in Verbindung damit eine Gärtnerwohnung
erbaut und endlich im Jahre 1881 an Stelle des alten, baufällig
gewordenen Vermehrungshauses ein neues, aus Eisen gefertigtes
errichtet, das sich in jeder Richtung als zweckmässig erwiesen hat.

Damit gelangen wir zur Besprechung des Instituts. Ursprünglich war
dasselbe, vom Unterrichtszwecke abgesehen, wesentlich systematischen
Aufgaben gewidmet; die verfügbaren Räume dienten lediglich zur
Aufstellung der Herbarien und der Bibliothek. Im Laufe der Zeit
machte sich jedoch mehr und mehr das Bedürfniss geltend, auch der
anatomisch-physiologischen Richtung in der Wissenschaft Rechnung zu
tragen. Nachdem schon Professor _Schwendener_ in diesem Sinne die
ersten Schritte gethan hatte, wurden seinem Nachfolger Professor
_Pfeffer_ die Mittel zur Einrichtung eines eigentlichen kleinen
Laboratoriums bewilligt und zur Unterhaltung und weiteren Ausbildung
desselben von löbl. Akademischer Gesellschaft ein jährlicher Beitrag
von Fr. 500 ausgesetzt. Mit Hilfe dieser Mittel wurden im Laufe der
letzten Jahre nach und nach die ersten und notwendigsten Apparate
herbeigeschafft, welche zur Ausführung der einfacheren physiologischen
Versuche erforderlich sind. Um endlich dem Bedürfniss nach einigen
grösseren Instrumenten und Apparaten, vor allem nach einem den heutigen
Anforderungen entsprechenden, vollständigen Mikroskope, zu genügen,
wurde im verflossenen Jahre von hoher Regierung und löbl. Akademischer
Gesellschaft ein Extrakredit von Fr. 2,500 bewilligt.

Wir dürfen diese Zeilen mit dem Bemerken schliessen, dass die
botanische Anstalt in lebendiger Entwicklung begriffen ist. Möge
sie trotz ihres Alters immer jung bleiben, wie der Gegenstand ihres
Studiums, die immer sich neu verjüngende Pflanzenwelt.

                                                           H. Vöchting.


9. Normal-anatomische Anstalt.

Im Sommersemester 1885 wurde diese Anstalt aus dem Collegienhaus am
Rheinsprung in das neuerbaute Vesalianum auf dem Werkhof-Areal verlegt
und theilt sich mit der physiologischen Anstalt in die Räume des
Erdgeschosses und des Souterrains.

Ueber die Vergangenheit der Anstalt berichtete jüngst in vortrefflicher
Weise Herr Prof. _Wilhelm His_, der Direktor des anatomischen
Institutes in Leipzig. In der Gedenkschrift zur Eröffnung des
Vesalianum (Leipzig 1885) ist »die Geschichte des anatomischen
Unterrichtes in Basel« von ihm niedergelegt und gerade jene Periode
ausführlich behandelt worden, welche die letzten sechzig Jahre umfasst.
_His_ vermochte am besten diesen Theil der Vergangenheit darzustellen,
weil er vom Jahre 1857-72 als Lehrer an der Universität gewirkt und
als geborener Basler während seiner Gymnasial- und Universitätsstudien
die ganze Reihe derjenigen Lehrer persönlich gekannt hat, welche von
_C.G. Jung_ angefangen die vereinigte anatomisch-physiologische Anstalt
geleitet haben. Seit der Berufung des Prof. _W. His_ als Professor
der Anatomie nach Leipzig ist die Anatomische Anstalt, wie an anderen
Universitäten, unter einen selbstständigen Vorsteher gestellt. Die
beträchtliche Steigerung des Besuches der Universitäten in den letzten
zehn Jahren hat sich auch auf die Universität Basel und ganz besonders
auf die medicinische Fakultät erstreckt. Bei dem Fach der Anatomie
macht sich ebenso, wie bei dem Besuch der klinischen Fächer, jede
vermehrte Frequenz doppelt fühlbar. Die Präparierübungen werden nämlich
von jedem Mediciner durch zwei Wintersemester hindurch besucht. So
kommt es, dass bei hundert Medicinern, welche sich auf vier Jahrgänge
vertheilen, die Zahl der Präparanten bis auf fünfzig steigen kann.
Bei solcher Frequenz waren die Räumlichkeiten in dem Collegienhaus
am Rheinsprung, welche kaum für zwanzig Präparanten dürftigen Platz
boten, durchaus ungenügend geworden, und die hohen Behörden gingen
in Verbindung mit der Akademischen Gesellschaft daran, für Anatomie
und Physiologie ein neues Gebäude zu errichten. (Genaueres über die
Entstehungsgeschichte siehe in dem Bericht über die physiologische
Anstalt).

In dem Neubau des Vesalianums ist die Anatomie in dem Erdgeschoss
untergebracht. Bei der Berechnung des für ein anatomisches Institut
in Basel nothwendigen Raumes wurde eine Frequenz der Anstalt von 60
Präparanten vorausgesetzt. (Im Winter 1884/85 hatten 56 Mediciner an
den Präparierübungen Theil genommen.) So enthält denn der Präpariersaal
am Westende des Gebäudes mit einer Fläche von 154 Quadratmeter für
jeden Arbeiter 2½ Quadratmeter. Dazu kommt noch in unmittelbarer Nähe
des Seciersaales eine Garderobe.

Der Hörsaal befindet sich in dem Centrum des Gebäudes, liegt nach
Norden; die Sitzbänke sind nicht amphitheatralisch, sondern senkrecht
zu drei grossen Fenstern gestellt, welche den Raum mit einem
einheitlichen Licht erfüllen. An ihn schliesst sich als nothwendige
Ergänzung ein Saal für anatomische und mikroskopische Demonstrationen,
welche in dem Hörsaal aus besonderen Gründen nicht stattfinden können,
unmittelbar an. Der Demonstrationssaal enthält eine Handsammlung für
die Studierenden der Medicin, welche in der Anstalt arbeiten. Sie
steht ebenso wie der Saal und ein daselbst befindliches Mikroskop zu
freier Verfügung. Auch der Präpariersaal enthält eine grosse Anzahl
von Präparaten, welche der freien Benutzung bei den Präparierübungen
zugänglich sind.

Eine andere Abtheilung des Erdgeschosses, welche ebenso wie der
Hör- und der Demonstrationssaal nach Norden liegt, umfasst die
Sammlungsräume mit einer Bodenfläche von 111 Quadratmetern.

Die Arbeitszimmer liegen der Südfront entlang, soweit dieselbe nicht
von dem Präpariersaal, der Garderobe, einer kleinen Treppe und dem
hellen, geräumigen Stiegenhaus eingenommen wird. Das Souterrain ist zur
Hälfte der anatomischen Anstalt zugetheilt, ebenso wie ein Theil des
Speichers.

Die anatomische Sammlung ist in drei Abtheilungen gegliedert.

Die erste Abtheilung umfasst die systematische Anatomie, und zwar mit
der bekannten Gliederung in Präparate für die Knochen- und Bänderlehre,
die Eingeweidelehre und die Sinnesorgane, die Gefässlehre, die
Nervenlehre.

Die zweite Abtheilung umfasst die Rassenanatomie; sie ist in
dem breiten Korridor des neuen Gebäudes in den besonders für
Rassenschädel konstruierten Schränken aufgestellt. Was in dieser
Abtheilung von den Herren _His_ und _Rütimeyer_ gesammelt wurde,
ist durch die Veröffentlichung eines Werkes, betitelt »Crania
helvetica«, in 4º, Basel 1864, auf die Höhe eines wissenschaftlichen
Vergleichungsmateriales gehoben worden. Keine Universität der Schweiz
besitzt eine so ausgedehnte Sammlung schweizerischer Schädel. Die
Schädel der historischen Bevölkerung sind zahlreich vertreten, aber
auch die prähistorische Bevölkerung. Aus der burgundischen und
helvetischen Periode und aus der Periode der Pfahlbauten besitzen wir
manches werthvolle Objekt.

Die dritte Abtheilung umfasst die embryologische Sammlung, und
besteht aus einer grossen Zahl vortrefflicher Wachspräparate, welche
wir, abgesehen von den Weingeistpräparaten, zum überwiegenden Theile
schenkungsweise von Herrn Prof. _His_ erhalten haben. Sie entstammen
seinen wichtigen Arbeiten über die Entwicklungsgeschichte des Menschen,
des Hühnchens und des Lachses.

Eine vierte Abtheilung umfasst die mikroskopischen Präparate. Diese
Sammlung ist in einem der nach Süden gelegenen Zimmer aufgestellt.

Als höchst interessante Reliquien für die Geschichte des anatomischen
Unterrichts sind zu verzeichnen:

1) ein weibliches Skelett, von _Felix Plater_

2) ein männliches Skelett, von _Vesal_ hergestellt.

Ueber das letztere siehe die oben citierte Abhandlung von _W. His_, S.
3.

Diese beiden Skelette sind wohl die ältesten Knochenpräparate, welche
in irgend einer anatomischen Sammlung existieren.

Die anatomische Sammlung ist für 16,000 Franken versichert.

An der Anstalt wirken zur Zeit, abgesehen von dem Vorsteher, noch ein
Prosektor, Herr Dr.med. _Gottschau_ aus Berlin, und ein Assistent,
stud. med. _VonderMühll_ aus Basel. Der Abwart der Anstalt hat im
Erdgeschoss eine Werkstätte und im Souterrain eine mit Berücksichtigung
aller sanitären Maassregeln erstellte Wohnung.

Die Länge des stattlichen Gebäudes beträgt 55.43 Meter -- die Breite in
dem Mittelbau 24.20 Meter. Die Westfront trägt in vergoldeten Lettern
den Namen »_Vesalianum._«

                                                           J. Kollmann.


10. Vergleichend-anatomische Anstalt.

Da erst vor kurzem, bei Ablauf von fünfundzwanzig Jahren seit
Uebertragung der Leitung der vergleichend-anatomischen Sammlung an den
Unterzeichneten, der Jahresbericht von 1880 einen Ueberblick über die
allmählige Entwicklung derselben gegeben hat,[34] so kann sich der
gegenwärtige Bericht hinsichtlich jener Periode kurz fassen.

Ein Keim von Lehrmitteln für vergleichende Anatomie und Zoologie wurde
zu Anfang der zwanziger Jahre, und zwar innerhalb des Rahmens der
Sammlung für menschliche Anatomie zuerst angelegt auf Anregung von
Professor _C.G. Jung_.[35] Die Hauptbestandteile derselben bildete
ein von _Fr. Nusser_, dem Prosektor von Professor Jung, hergestellter
Vorrath von Thierskeletten, hauptsächlich Säugethiere und Vögel.
Allmählig kamen dazu allerlei Geschenke, namentlich osteologischer
Natur, von dem Professor für Botanik und Zoologie, _K.Fr. Meissner_;
ferner die vortreffliche Privatsammlung von Gehörpräparaten des
1843 verstorbenen Dr.med. _Ed. Hagenbach_ als Geschenk von dessen
Erben. Später eine von Herrn Prof. _Miescher-His_ angelegte und
von ihm geschenkte, für die damalige Zeit schon ansehnliche
Sammlung wirbelloser Meerthiere, hauptsächlich aus Neapel, und bald
darauf, durch Ankauf, eine grössere, auch die Fische umfassende,
die von dem Unterzeichneten in den Jahren 1851 und 1853 in Nizza
und Palermo angelegt worden war, so wie allmählig eine Anzahl von
vergleichend-anatomischen Präparaten, welche von den verschiedenen
Inhabern des anatomisch-physiologischen Lehrstuhls, namentlich von
Professor _Alex. Ecker_ und _C. Bruch_ herrührten.

Bis zum Jahr 1855, wo zuerst (im October) ein besonderer Lehrstuhl für
vergleichende Anatomie und Zoologie errichtet und dem Unterzeichneten
anvertraut wurde, war dieser Vorrath an Lehrmitteln bereits auf circa
1000 Nummern des Präparatenkataloges angestiegen. Untergebracht
waren dieselben in dem kleineren der zwei im ersten Stock des
unteren Collegiums der menschlichen Anatomie angewiesenen Säle;
doch wurde bald nöthig, mit den grossen Skeletten in den Mittelraum
auch des grösseren Saales überzugreifen. Auch für Anschaffungen und
Präparation wurde die Sammlung anfänglich auf Aushilfe von Seiten
der anatomisch-physiologischen Muttersammlung angewiesen, was bei
den beschränkten eigenen Verhältnissen der letztern zu allerlei
Misslichkeiten hätte führen können, wenn nicht bald, schon von 1857 an,
die Berufung von Professor W. _His_ an den Lehrstuhl für menschliche
Anatomie und Physiologie ein volles Einverständniss gesichert hätte.
Immerhin betrug die Einnahme der Sammlung für vergleichende Anatomie
im Jahr 1856 nur Fr. 155 und stieg auch in den folgenden Jahren
nur langsam, sei es -- und vor allem auf Verwendung von Professor
_Jung_, -- durch gelegentliche freiwillige Zuschüsse von Seite der
medicinischen Fakultät, sei es durch ähnliche freiwillige Unterstützung
von manchen Freunden der rasch anwachsenden Sammlung, unter welchen an
Verstorbenen namentlich Prof. K. Fr. _Meissner_ und C. _Streckeisen_
dankbare Erinnerung verdienen.

Ueber die allmählige Weitergestaltung giebt etwas einlässlichere
Auskunft der Regenzbericht für 1865. Die Sammlung gliederte sich
nach und nach in drei verschiedenartige Abtheilungen: eine für
vergleichende Anatomie, eine für Zoologie, soweit solche noch nicht
im naturhistorischen Museum Pflege finden konnte, nämlich für
wirbellose Thiere und für Fische und Reptilien in Weingeist, und eine
dritte ausschliesslich aus Geschenken entstandene für Palæontologie,
vorwiegend bestehend aus Thierresten von prähistorischen Fundstellen,
wie Pfahlbauten, Knochenhöhlen u.s.w. bis in die jüngere Tertiärzeit,
letztere hauptsächlich vertreten durch Gipsabgüsse nach den
Originalsammlungen des Auslandes, namentlich Frankreichs und einer
grossen Anzahl von Museen Italiens.

Eine wesentliche Förderung wurde der Sammlung zu Theil durch das
Universitätsgesetz vom Januar 1866, das ihr in Bezug auf Einnahme
und Haushalt Selbstständigkeit und einen Jahreskredit von Fr. 1000
nebst Fr. 300 für Bedienung gewährte, wobei indess die freiwilligen
Beiträge nicht ausblieben und namentlich auch die medicinische Fakultät
Jahre lang fortfuhr, ihre Examengebühren vorwiegend dieser Sammlung
zuzuwenden. Wie denn auch der Kreis von Freunden von befreundeten
Anstalten im In- und Ausland und namentlich von Schülern, die aus dem
Ausland oft höchst werthvolle Beiträge an Naturalien, heimsandten,
sich immer mehr vergrössert hatte. An besonders ansehnlichen Beiträgen
aus früheren Jahren nennen wir die Skelettsammlung von Professor J.
J. _Mieg_, die nach dessen Tod im Jahre 1870 der Anatomie so gut als
geschenkweise zufiel, die Jahre lang wiederholten Zusendungen von Dr.
_Karl Dieterich_ aus Michigan, diejenige von _Ed. Spitteler_ in Ceylon,
von Dr. _Zahnd_ im Capland, und vor allem die von 1863-78 fast jedes
Jahr sich wiederholenden höchst werthvollen Geschenke von Dr. _Gustav
Bernoulli_ in Guatemala.[36]

Alles das nöthigte zu immer grösserer räumlicher Ausdehnung. Schon
1864 war dem dringendsten Bedarf Rechnung getragen worden durch
Glasschränke im Mittelraum des Saales; aber auch von dem Areal für
menschliche Anatomie musste immer ausgiebigerer Gebrauch gemacht
und dessen Mittelraum und Decke gefüllt werden; und von 1877 musste
man unter Entgegenkommen des Professors der pathologischen Anatomie
auch in dessen Sammlungssaal, ein Stockwerk höher, eindringen, wobei
gleichzeitig Manches an die mittlerweile entstandene Reptiliensammlung
des Museums, und auch die Gipsabgüsse tertiärer Säugethiere der
daselbst entstandenen besondern Sammlung abgegeben wurden.

Vom Jahr 1877 an bis auf 1885 fügte dann die Akademische Gesellschaft
zu den genannten Hilfsmitteln aus dem Kirchen- und Schulgut einen
jährlichen Zuschuss von Fr. 500, der namentlich erlaubt hat, dem bei
derartiger Zunahme an Inhalt und Ausdehnung immer drückenderen Bedarf
an regelmässiger Aushilfe für Bedienung zu begegnen, die bisher oft
unzureichend, oft ganz ausbleibend durch Studierende besorgt worden
war; immerhin verpflichtet auch hier, so gut wie bei Geschenken,
Dankbarkeit, aus älterer Zeit namentlich der treuen und hingebenden
Arbeit der Herren Stud. _Kossakowsky_ und _Tachella_ zu gedenken.

Die Errichtung einer besondern pathologisch-anatomischen Anstalt
eröffnete uns endlich im Jahr 1881 deren schon theilweise besetzten
Saal vollständig. Trotz der Verdoppelung des Raumes füllte sich indess
derselbe sofort so, dass nirgends merkliche Lücken entstanden und
nicht ersichtlich war, wie der frühere Zustand wieder hergestellt
werden könnte. Dasselbe lässt sich sagen von der in das gegenwärtige
Jahr fallenden schliesslichen Besitznahme auch des Überrestes der
Räumlichkeiten für menschliche Anatomie in Folge der Errichtung des
Vesalianums.

Erst hierdurch ist die vergleichend-anatomische Sammlung, freilich
immer noch zum Theil in Räumlichkeiten, über deren Ungunst die
Berichte an die Regenz seit Jahrzehnten Klage führten, völlig
unabhängig geworden (mit einem Kredit von Fr. 2100 für die Sammlung
und für Assistenz und wie bisher Fr. 900 für den im Hause wohnenden
Anatomie-Diener). Sie hat auch das frühere Areal der menschlichen und
der pathologisch-anatomischen Sammlungen völlig besetzt und ist eine
besondere Lernsammlung zum Privatstudium der Studierenden in dem alten
Seciersaal eingerichtet, während der sogenannte neue Seciersaal bereits
in diesem Sommer im Anschluss an die Vorlesungen zu Demonstrationen
unter der Leitung des Assistenten, Herrn Cand. phil. _Leuthardt_,
verwendet wurde.

Über den Inhalt der Sammlung können Zahlen je länger je weniger
richtigen Aufschluss geben. Einige Details gab der schon genannte von
der Akademischen Gesellschaft veröffentlichte Bericht für 1880, den wir
bis 1885 in folgender Weise ergänzen:

Summa der Katalognummern etwa 5500, wovon über 3000 der
vergleichend-anatomischen Abtheilung, nahezu 2000 der zoologischen und
das Übrige, meist nicht einzelne Gegenstände, sondern ganze Reihen
enthaltend, der palæontologischen zufallen. Für Spezielleres sind in
der osteologischen Sammlung, die immer noch das Schwergewicht bildet,
etwa 820 Spezies von Wirbelthieren vertreten:

                                                   Spezies von
                                   -------------------|----------------

                             Säugethieren Vögeln Reptilien Fischen

  durch ganze Skelette (nahezu 700) 180    127    94      71
  dazu durch Schädel (nahezu 1200)  206     83    30      33
                                    -----------------------------------
                                    386    210    124    104 Summa 824.

In Weingeist: Wirbellose Thiere 1040, Fische 440, Batrachier und
Reptilien 350 Arten.

Vergleichend-anatomische Objekte in Weingeist circa 600 Nummern.

Wichtiger als diese Zahlen ist die Anerkennung, dass diese Hilfsmittel
den Anforderungen des akademischen Unterrichts in einer Weise
entsprechen, die während Jahrzehnten als unerreichbar erschien, und
dass einzelne Abteilungen auch für Spezialstudien eine reiche Fülle
bieten, die immer noch im Zunehmen begriffen ist durch fortdauernde
Fürsorge aus allerlei Quellgebieten, worunter wir für die letzten
Jahre besonders hervorheben die Zusendungen von Dr. _Gränicher_
(Mittelmeerfauna), von Dr. C. _Passavant_ und Dr. E. _Mähly_ aus
West-Afrika, von Dr. _Paul_ und _Friedrich Sarasin_ aus Ceylon.

Am Schlusse einer Darstellung, die durch das viele Erfreuliche, das
sie zu melden erlaubt, die Schattenseiten des Rückblickes, die in den
jährlichen amtlichen Berichten häufigen Ausdruck fanden, zu übersehen
verpflichtet, mag es billig sein, beizufügen, dass durch die letzten
Veränderungen endlich auch -- nach dreissig Jahren allerdings etwas
spät -- vielleicht der empfindlichste Übelstand, das Fehlen eines
besondern Lokales für die Vorlesungen, die Tag für Tag an einen grossen
Vorrath von Lehrmaterial gebunden sind, beseitigt werden konnte.

                                                          L. Rütimeyer.


11. Physiologische Anstalt.

Seit der Rekonstruktion der medicinischen Fakultät in den zwanziger
Jahren dieses Jahrhunderts trat die Physiologie als besonderes Lehrfach
auf, anfangs (unter den Herren Fr. _Meissner_ und Fr. _Miescher_,
Vater) mit der vergleichenden Anatomie und der allgemeinen Pathologie
einem Professor zugewiesen, später, nach Prof. _Jung's_ Übertritt zur
praktischen Medicin, mit der deskriptiven Anatomie vereinigt (unter
den HH. A. _Ecker_, C. _Bruch_, G. _Meissner_, W. _His_). Seit Anfang
der fünfziger Jahre entstand allmählig durch Anschaffungen aus dem
für anatomische und physiologische Lehrmittel bewilligten Kredit der
Grundstock einer Sammlung von Instrumenten für physiologische Versuche
und Demonstrationen, als deren älteste, werthvolle Stücke hervorzuheben
sind ein Ludwig'sches Kynographion von Keinath aus dem Jahre 1854,
mehrere Apparate nach Vierordt zur Physiologie des Kreislaufs von
ebendemselben 1855 und 56, sowie ein Dubois'scher Multiplikator von
Sauerwald von 1859. Besondere Lokalien für physiologische Zwecke waren,
mit Ausnahme eines Hörsaals, keine reserviert.

Bei Anlass der Wegberufung von Herrn Prof. W. _His_ wurde durch
Grossrathsbeschluss vom 24. Februar 1873 eine besondere ordentliche
Professur für Physiologie geschaffen und derselben für die Bedürfnisse
des physiologischen Unterrichts ein jährlicher Kredit von Fr. 1500 aus
Staatsmitteln zugewiesen; ausserdem wurde die Stelle eines zweiten
Abwarts (mit Fr. 1500 Gehalt) kreiert, welchem die Bedienung der
Professoren der Physiologie und der pathologischen Anatomie übertragen
wurde. Der hiemit neu begründeten physiologischen Anstalt wurden
als Räumlichkeiten zugewiesen: ein Hörsaal und ein Arbeitszimmer im
südöstlichen Flügel des Universitätsgebäudes, vom Rheinsprung aus
Parterre, mit besonderem Eingange, beide Räume seit 1866 von Herrn
Prof. _His_ benützt; ferner Thierställe, sowie ein Aquarium in dem
Hofraum neben dem Leichenkeller. Später wurde vom Baudepartement noch
die Einrichtung einer kleinen Werkstätte im Holzschuppen neben dem
Hofthor bewilligt. Die Verbindung zwischen den oberen und unteren
Lokalien war theilweise durch eine Leiter hergestellt.

Unter den so geschaffenen Verhältnissen konnte während des Zeitraums
von 1872-85 mit Hilfe des bewilligten Kredites (zu welchem 1875 auch
die Akademische Gesellschaft einen Extrazuschuss gewährte) der Bestand
der physiologischen Sammlung ein erfreuliches Wachsthum aufweisen, so
dass die behufs Feuerversicherung im April 1884 aufgenommene Schätzung
einen Werth von Fr. 16,000 ergab. Die eigentliche Anstaltsthätigkeit
war dagegen, sowohl was den Unterricht als was die Forschung betrifft,
in hohem Grade durch Raummangel gehemmt, obwohl auch der Korridor
mit Utensilien angefüllt und jeder verfügbare Raum aufs Aeusserste
ausgenützt wurde.

Um den oben geschilderten Uebelständen, sowie auch dem Raummangel der
anatomischen Anstalt abzuhelfen, wurde, nachdem in den Jahren 1881 und
1882 seitens der hohen Behörden mehrere Gutachten von der medicinischen
Fakultät über diese Angelegenheit eingeholt worden waren, die
Errichtung eines Neubaues für Anatomie und Physiologie auf dem Areal
des Werkhofes in Aussicht genommen, wozu die Akademische Gesellschaft
in einer Uebereinkunft mit dem Staat vom 20. September 1882 sich
bereit erklärte, die Hälfte der veranschlagten Baukosten bis auf die
Summe von Fr. 160,000 beizutragen. Nachdem letztgenannte Uebereinkunft
von dem Plenum der Akademischen Gesellschaft ratifiziert war und
den 29. Januar 1883 auf Grund dieses Vertrages das ganze Projekt,
sowie die von Herrn Reber ausgearbeiteten Pläne die Genehmigung des
Grossen Rathes erhalten hatten, wurde im Frühjahr 1883 der Bau unter
Leitung von Herrn P. _Reber_ begonnen, noch im Spätherbst desselben
Jahres unter Dach gebracht, und nachdem über dem innern Ausbau und
den Einrichtungsarbeiten noch das Jahr 1884 verstrichen war, mit dem
Beginn des Sommersemesters 1885 für den Unterricht eröffnet. Zu Ehren
des grossen Neubegründers der menschlichen Anatomie, der 1542/43 auch
in Basel wirkte, _Andreas Vesalius_, erhielt der Neubau den Namen
»Vesalianum«.

Von den Räumen des Vesalianums sind hinwiederum der physiologischen
Anstalt zugetheilt: das ganze erste (obere) Stockwerk mit Ausnahme
eines Hörsaales nebst Wartezimmer für Privatdocenten verschiedener
medicinischer Fächer; ferner die Räume der Dachetage mit Ausnahme einer
Kammer, eines kleinen Zimmers nach Süden für mikrophotographische
Arbeiten, sowie eines Theiles des Dachbodens im Westanbau, welche
Lokalien der anatomischen Anstalt zugewiesen sind; in die Räume des
hellen und luftigen Souterrains theilen sich, soweit sie nicht durch
die Heizungsanlagen in Beschlag genommen sind, die anatomische und die
physiologische Anstalt, welche letztere daselbst ihre Behälter für
Thiere, ihre Vorräthe von Chemikalien und andere Utensilien unterbringt.

Die Hauptetage enthält die nöthigen Räume und Einrichtungen, um neben
den theoretischen und experimentellen Vorlesungen in den verschiedenen
Richtungen der physiologischen Wissenschaft selbstständig zu arbeiten
und Schüler praktisch zu unterrichten: einen Hörsaal für circa fünfzig
Zuhörer, dazu ein Vorbereitungszimmer, worin auch die physiologische
Sammlung aufgestellt ist; ein grösseres und ein kleineres
Laboratorium für physiologisch-chemische Arbeiten, mit zusammen
zwanzig Arbeitsplätzen; ein kleines Zimmer für Elementaranalysen, ein
Waagezimmer, ein Zimmer für physikalisch-chemische Untersuchungen,
Privatlaboratorium und Bureau des Professors, ein Zimmer für
mikroskopische Arbeiten, einen grösseren Raum für Experimente,
einen Raum für Gasanalysen, zwei Arbeitsräume, welche für
physikalisch-physiologische Untersuchungen bestimmt sind, eine
Werkstätte für den Abwart.

Um den vermehrten Bedürfnissen der so bedeutend erweiterten
physiologischen Anstalt Rechnung zu tragen, wurde durch
Grossrathsbeschluss vom 16. März 1885 für die erste instrumentale
Ausrüstung ein Kredit von Fr. 5,000 bewilligt und der regelmässige
jährliche Staatsbeitrag von Fr. 1,500 auf Fr. 2,000 erhöht; ausserdem
wurde für einen Assistenten ein jährlicher Beitrag von Fr. 1,500
ausgesetzt. Der Abwart bezieht den bisherigen Gehalt von Fr. 1,500 bei
freier Wohnung im Dachgeschoss.

                                              Friedrich Miescher-Rüsch.


12. Pathologisch-anatomische Anstalt.

Die pathologische Anatomie ist an hiesiger Universität seit 1850 durch
eine eigene Professur vertreten. Doch war schon früher dieses Fach
von Lehrern der medicinischen Fakultät berücksichtigt worden. Wir
besitzen noch heute einige von _Felix Plater_ herrührende Präparate;
der wichtigste Theil des Grundstockes der pathologisch-anatomischen
Sammlung entspringt der vielseitigen Thätigkeit von _C.G. Jung_.
Unter anderm bewahren wir das Präparat einer von _Jung_ ausgeführten
Ovariotomie auf, als Erinnerung an die erste in der Schweiz ausgeführte
Operation dieser Art.

Seit Uebernahme der Professur durch Herrn _Miescher_ (Vater)
hat regelmässiger Unterricht in der pathologischen Anatomie und
fortwährende Vermehrung der Sammlung stattgefunden. Für Beides ist auch
durch den Verstorbenen _C.E.E. Hoffmann_ Vieles geschehen.

Sowohl das Wachsthum der Sammlung, als die seit Ende der sechziger
Jahre steigende Zahl der Medicin-Studierenden liessen den Mangel an
Raum im Universitätsgebäude immer fühlbarer hervortraten. Nachdem
schon seit 1872 auf Abhilfe gesonnen worden war, gelang es 1879 durch
das Zusammenwirken der Akademischen Gesellschaft, des Pflegamtes des
Spitals und des Staates einen Ausweg zu finden. Durch Vertrag vom 10.
März 1879 wurde die Erstellung eines den Zwecken der pathologischen
Anatomie dienenden Gebäudes beschlossen. Die Akademische Gesellschaft
leistete an die Kosten Fr. 85,000, das Spital Fr. 30,000. Letzteres
gab zugleich das nothwendige Areal; der Staat übernahm Fr. 18,000 für
Ausrüstung der Anstalt. Das Gebäude wurde 1880 beendigt und im Herbst
desselben Jahres bezogen.

Die Lage des Gebäudes im Garten der Spitals entspricht dem Zweck
der Anstalt. In dem einstöckigen Mittelbau finden sich oben Hörsaal
und Sammlungsräume, unten die Arbeitszimmer für Studierende und
den Professor. Der eine Parterreflügel enthält einen Saal zum
Mikroskopieren, der andre zwei Sektionsräume. Das Souterrain besitzt
Abteilungen für Leichen, Präparate, Brennmaterial u.s.w.

Im Jahr 1881 hat der Staat den bisherigen Jahreskredit der Anstalt um
Fr. 1,200 erhöht.

So ist der pathologischen Anatomie eine gedeihliche Entwicklung
gesichert worden. Der Unterricht zerfällt in Vorlesungen und in
praktische Uebungen der Studierenden; für beides liefert die Sammlung
Objekte zur Demonstration. Ausser den Sektionen des Spitals werden
die des Kinderspitals und bei eintretendem Bedürfniss auch solche für
Privatärzte vorgenommen. Die Sammlungen werden stets vermehrt; sie
erhalten alljährlich Beiträge von der chirurgischen und gynäkologischen
Klinik, sowie von hiesigen und auswärtigen Aerzten. Studierende
und Aerzte finden in der Anstalt Gelegenheit, sich einlässlich mit
pathologisch-anatomischen Untersuchungen zu befassen.

Einige Zahlen mögen ein annäherndes Bild von dem Stande der
pathologisch-anatomischen Anstalt geben. Von 1873-79 betrug die Zahl
der Sektionen im jährlichen Durchschnitt 222, von 1880-84 309. Die
Sammlung zählt jetzt 3517 Präparate, wovon 2662 in Spiritus, 855
trocken aufbewahrt werden. Der jährliche Zuwachs seit 1873 beziffert
sich durchschnittlich auf 150-180 Nummern. Grössere anatomische
Arbeiten sind von jungen Aerzten unter Leitung des Vorstehers
ausgeführt und durch den Druck veröffentlicht worden 1873-79 eine,
1880-84 zehn.

                                                           Moritz Roth.


13. Medicinische Klinik im Bürgerspitale.

Eine reguläre medicinische Klinik nach dem Muster anderer
Universitätskliniken existiert in Basel erst seit dem Jahre 1865,
wenn auch schon früher von Herrn Professor Dr. _Jung_ sel., gewesenem
Oberarzte der medicinischen Abtheilung des Bürgerspitals, wohl während
der Morgenvisite im Krankenhause gelegentlich klinischer Unterricht
ertheilt worden ist. Die Einführung einer ständigen medicinischen
Klinik, als integrirenden Bestandtheils des medicinischen Unterrichtes
an hiesiger Universität, wurde im März 1865 durch Vereinbarung zwischen
der Staatsbehörde und Spitalbehörde beschlossen, der Beschluss
vom Grossen Rathe nachträglich genehmigt und zu gleicher Zeit das
neuzugründende Institut zur Beschaffung seiner Lehrbedürfnisse,
insbesondere zur Ertheilung von Freibetten an geeignete Patienten, mit
einem jährlichen Kredite versehen. Nachdem so eine medicinische Klinik
im eigentlichen Wortsinne erst ermöglicht worden war und mit erfolgtem
Ableben des Herrn Professor _Jung_ das Lehrfach der klinischen Medicin
durch Berufung des Herrn Professor Dr. _Carl Liebermeister_ an hiesige
Universität einen neuen geeigneten Vertreter erhalten hatte, begann die
medicinische Klinik unter dessen Leitung zu Anfang des Wintersemesters
1865/66 und ist sie seitdem permanent Universitätsattribut geblieben.
Sie wird wöchentlich fünfmal (an den Wochentagen, mit Ausnahme des
Donnerstags) Vormittags im Bürgerspitale abgehalten, anfänglich
vor der chirurgischen Klinik von 9-10½ Uhr, später und zwar seit
Sommersemester 1878 (inclus.) durch Austausch der Stunden erst nach
dieser letzteren, nämlich von 10½-12 Uhr. Als Vorsteher der Klinik,
und zugleich als ordentliche Professoren der speziellen Pathologie
und Therapie an der Universität, fungierten bisher der schon genannte
Professor Dr. _Liebermeister_ und, nach erfolgter Berufung desselben
an die Universität Tübingen, seit Herbst 1871 der Unterzeichnete.
Dem Chefarzte der Klinik standen ferner bisher jeweilen zwei jüngere
absolvierte Aerzte als Assistenzärzte zur Seite, von denen der eine die
männlichen, der andere die weiblichen Patienten unter sich hat. Die
Amtsdauer derselben soll ordnungsgemäss je zwei Jahre betragen, hat
aber in Wirklichkeit wiederholt mehr (bis zu vier Jahren), wiederholt
auch weniger lange (nur ein Jahr) gewährt. Ausserdem besitzt sowohl
die männliche wie die weibliche Abtheilung auch noch je einen aus
der Zahl der Studierenden der Medicin und Klinicisten gewählten
Hilfsassistenten, der auf die Dauer eines Semesters sich zum Dienst
auf der betreffenden klinischen Abtheilung verpflichtet und dem die
kleineren Obliegenheiten auf derselben unterstellt sind. Ausser der vom
Chefarzt selbst gehaltenen medicinischen Klinik werden im Anschluss und
zur Vorbereitung auf dieselbe den jüngeren und angehenden Klinicisten
auch noch verschiedene diagnostische und propädeutische Kurse ertheilt.
So findet namentlich in jedem Semester wenigstens ein (nach Bedürfniss
gab es deren mitunter auch wohl zwei) theoretisch-praktischer Kursus
in der physikalischen Diagnostik (Auskultation und Perkussion)
wöchentlich in zwei Stunden Seitens des Einen der beiden Assistenzärzte
statt, während dem Anderen die Abhaltung eines laryngoskopischen
Kurses obliegt; ferner hält der Chefarzt selbst seit 1881 auch noch
zum wenigsten in jedem Wintersemester einen zweistündigen Kurs
über klinische Propädeutik, in welchem namentlich die methodische
Krankenuntersuchung allseitig und zusammenfassend betrieben und
damit der junge Mediciner direkt auf das Praktizieren in der Klinik
vorbereitet wird.

Die Frequenz der klinischen Zuhörer hat sich seit 1865 um ein
Ansehnliches gehoben; während sie im ersten Semester des Bestehens
der Klinik (Wintersemester 1865/66) nur 8 betrug, war sie beim Wegzug
des Herrn Professor _Liebermeister_ im Sommersemester 1871 bereits
auf 19 gestiegen. Im Sommersemester 1872 erreichte sie dann die Zahl
von 24 ordentlich inskribierten Zuhörern; im Wintersemester 1878/79
die von 36, und im Wintersemester 1880/81 ihr bisheriges Maximum
mit 43 Inscribierten. In den letzten zwei Jahren bewegte sich die
Frequenz anhaltend zwischen 30-40, sie betrug im Wintersemester
1883/84 35, im Sommersemester 1884 37, im Wintersemester 1884/85 35
und im Sommersemester 1885 endlich 33 Hörer. Ausser von Studierenden
der Medicin und nicht immatrikulierten Zuhörern ist aber die Klinik
seit ihrem Bestehen auch schon wiederholt von praktischen Aerzten,
einheimischen wie fremden, theils vorübergehend, theils auch dauernder
besucht worden.

Die klinischen Patienten rekrutieren sich theils aus der städtischen
Bevölkerung, die im Bürgerspitale ärztliche Hilfe sucht und Aufnahme
findet; theils aus Fremden, denen vom Direktor der Klinik behufs
Vorstellung und Besprechung derselben in der Klinik klinische
Freibetten ertheilt werden. Von den gewöhnlichen Spitalpatienten aus
der Stadt und nächsten Umgebung werden nur solche Fälle in der Klinik
vorgestellt, an welche sich ein besonderes wissenschaftliches -- sei
es pathologisches, sei es therapeutisches -- Interesse knüpft, und
welche vom Direktor der Klinik deswegen als zur klinischen Besprechung
tauglich befunden werden. Die Vorstellung der Kranken erfolgt ferner
immer nur nach deren ausdrücklich eingeholter Einwilligung hierzu,
und es haben Schwierigkeiten in dieser Beziehung seit Bestehen der
Klinik nur sehr vereinzelt stattgefunden. Von kardinaler Wichtigkeit
aber für die gedeihliche Entwicklung des klinischen Unterrichtes (auf
dem Gebiete der innern Medicin, wie der Chirurgie und Geburtshilfe)
ist jedenfalls das den Kliniken seit deren Begründung zugestandene
Recht der Freibetten gewesen. Was speziell die medicinische Klinik
anlangt, so steht es nach demselben dem internen Kliniker zu,
gleichzeitig je bis zu zehn Patienten, völlig unabhängig von deren
Heimatsverhältnissen und deren Zahlungsfähigkeit, lediglich zum Zwecke
des Unterrichtes Aufnahme im Spitale zu gewähren, wenn deren Kranksein
wissenschaftlich-fachliches Interesse darbietet. Die so aufgenommenen
Kranken stellten nach und nach ein Hauptkontingent zur Klinik; sie
zahlen, wenn sie bedürftig sind, nichts, oder andernfalls eine sehr
ermässigte, tägliche Verpflegungstaxe, die gegenwärtig Fr. 1.50 pro Tag
beträgt. Die Nachfrage nach diesen klinischen Freibetten ist anfänglich
eine geringere, im weitem eine immer wachsende gewesen, und oft ist
es in den letzten Jahren vorgekommen, dass Gesuche um Aufnahme in
diese Freibetten abgewiesen werden mussten, weil es an dem überhaupt
verfüglichen Raume fehlte, oder weil der betreffende Fall sich nicht
zur Besprechung in der Klinik vorzugsweise eignete. So haben im Jahre
1884 im Ganzen nur 52, im Jahre 1882 nur 56 Gesuche berücksichtigt
werden können, während im dazwischenliegenden Jahre 1883 die Zahl der
in Freibetten aufgenommenen Patienten 95 und im Jahr 1881 80 betragen
hat.

Aus vorstehendem Ueberblick über die Verhältnisse der medicinischen
Klinik während der ersten zwanzig Jahre ihres Bestehens erhellt, dass
die Entwicklung des Institutes in allen Hauptbeziehungen eine sehr
glückliche genannt werden darf. Es fehlt ihm namentlich weder an einer
ausreichenden Frequenz der Zuhörer, noch an dem nöthigen Lehrstoffe in
Bezug auf klinisch-brauchbare Fälle. Zu wünschen wäre dagegen sehr,
dass ihr für die grössere Zahl der Besucher auch ein grösserer und
zweckmässig eingerichteter Hörsaal nach dem Muster anderer Kliniken im
Spitale eingerichtet würde, und dass namentlich dem Kliniker und dessen
Mitarbeitern daselbst etwelche passend gelegene und hinlänglich grosse
Arbeitsräume zugewiesen würden, da es an solchen schon seit mehreren
Jahren nahezu völlig gebricht, und die früher disponibeln Räume zu
Krankenzimmern eingerichtet werden mussten. Es steht zu erwarten, dass
diesen Uebelständen bei der bevorstehenden Verlegung des Irrenhauses
Rechnung getragen werde, da andernfalls ein Hauptzweck der Klinik,
wissenschaftliche Forschung zu fördern und überhaupt in strenger
Methode zu ermöglichen, nur in der unvollkommensten Weise erfüllt
werden könnte.

                                                     Hermann Immermann.


14. Chirurgische Klinik.

Die chirurgische Klinik in Basel datiert vom Jahre 1865. Wohl hatten
schon früher die Oberärzte des hiesigen Bürgerspitals die Befugniss,
bei ihren Krankenbesuchen und bei Vornahme von Operationen Studierende
der Medicin zuzuziehen; einen geordneten regelmässigen klinischen
Unterricht gab es aber nicht und konnte es aus Mangel an den nöthigen
Einrichtungen nicht geben. An die Einführung eines solchen konnte
erst gedacht werden, als den 15. März 1865 durch einen Beschluss des
Kleinen Rathes die letzten Hindernisse fielen, welche der Vollziehung
der zwischen der Universitäts-Behörde und dem löblichen Spitalpflegamt
getroffenen Vereinbarung entgegenstanden. Schon für das Sommersemester
1865 wurde ein erster Anfang gemacht; doch fanden die angekündigten
klinischen Vorträge wenig Berücksichtigung, weil der gleichzeitig neu
organisierten medicinischen Klinik die entsprechende Leitung noch
fehlte. Erst als durch Berufung von Herrn Professor _Liebermeister_
für das folgende Wintersemester diesem Mangel abgeholfen war, konnte
den 7. November 1865 vor 9 inskribierten Praktikanten und einer
Anzahl hiesiger Aerzte die chirurgische Klinik in Basel als definitiv
constituiert erklärt und eröffnet werden.

Von diesem Tage an bis heute wurde dieselbe, mit nur zwei
nennenswerthen Unterbrechungen während der Kriegsjahre 1866 und 1870,
jeweilen in anderthalb Stunden Vormittags an fünf Wochentagen vom
Unterzeichneten gehalten.

Die schon erwähnte Uebereinkunft zwischen dem Regierungsrath und
dem Stadtrath, welche im Jahre 1875 erneuert und erweitert wurde,
beseitigte den Hauptübelstand früherer Zeit durch die Einführung
der sogenannten Freibetten. Diese Einrichtung giebt dem klinischen
Vorstand die Befugniss, »bis auf 10 Betten mit Kranken zu besetzen,
welche nach seinem eigenen freien Ermessen, ohne Rücksicht auf Heimath,
Zahlungsfähigkeit und sonstige Berechtigungsgründe aufzunehmen sind.«
Da die gewöhnlichen Spitalkranken, ihrer Zahl und Beschaffenheit
nach, in keiner Weise genügen konnten, um die nöthige Abwechslung
in der Wahl der zum Unterricht zu verwendenden Krankheitsfälle
zu ermöglichen, waren und sind diese Freibetten geradezu eine
Lebensbedingung für die hiesige chirurgische Klinik, abgesehen davon,
dass dieselben für viele arme, unglückliche Kranke der Stadt und der
Umgebung eine grosse Wohlthat sind. Sobald daher durch den Ausbau
des neuen Krankenhausflügels der Raum es erlaubte, wurde von der
neuen Einrichtung ein im Laufe der Jahre immer steigender Gebrauch
gemacht. Während in den ersten Jahren die Zahl der in die chirurgischen
Freibetten aufgenommenen Kranken zwischen 40 und 60 schwankte, stieg
sie später auf 100 bis 150. Im Ganzen sind während der letzten
neunzehn Jahre 1854 Freibettpatienten, meist schwere und seltene
Krankheitsfälle, zum Unterricht verwendet worden.

Der jeweilige Assistenzarzt der Abtheilung war auch stets in der Klinik
thätig und unterstützte den Vorstand bei den Demonstrationen und
Operationen; ebenso hielt derselbe regelmässig einen praktischen Kurs
in der Verband- und Instrumentenlehre.

Die Frequenz des Besuchs von Seiten der Studierenden war von Anfang an
eine stetig zunehmende. Während der ersten fünf Jahre war das Mittel
per Semester 12 Zuhörer und Praktikanten; in den darauffolgenden fünf
Jahren stieg dasselbe auf 22,3. In den letzten zehn Jahren betrug es
30. Im Ganzen inskribierten sich während der verflossenen zwanzig Jahre
946 Studierende.

Da heutzutage von jedem jungen Arzt verlangt wird, dass er ein durch
vorherige sorgfältige Uebung gesichertes Wissen und Können fertig in
die Praxis mitbringt, und da er selbst nur unter dieser Bedingung
den schweren Verpflichtungen, die er gleich bei Anfang seiner
Berufsthätigkeit übernimmt, Herr zu werden vermag, ist es eine der
Aufgaben des Unterrichts, die Erwerbung praktischer Kenntnisse und
Fertigkeiten so viel wie möglich zu erleichtern. Ein ganz wesentliches
Mittel hiezu sind die Assistentenstellen. Sie stehen jedem Mediciner
aus den älteren Semestern offen, vorausgesetzt, dass er sich sonst
durch seinen Charakter dazu qualifiziert und für ein Jahr sich
verpflichtet. Seit 1865 sind über 40 Studierende als Assistenten der
chirurgischen Klinik thätig gewesen.

Den finanziellen Bedürfnissen der Klinik durch Anschaffung von
Lehrmitteln jeder Art wurde im Lauf der Zeit in verschiedener
Weise genügt. Anfangs bezog hierzu der Vorstand jährlich eine
bestimmte Summe aus dem »Klinischen Kredit.« Nach 1875 übernahm die
Spitalverwaltung diese Ausgaben für sämtliche klinische Institute
gegen eine bestimmte jährliche Gesamtvergütung. Ausserdem erhielt die
chirurgische Klinik einen Zuschuss von Fr. 200 aus dem medizinischen
Vermächtnissfond. Endlich wurde durch Regierungsrathsbeschluss vom
23. December 1882 eine Summe bis auf Fr. 2000 jährlich dem jetzigen
Vorstand der Klinik zu Unterrichtszwecken bewilligt. Dadurch wurde
letzterer in den Stand gesetzt, sein Privatlaboratorium auch einzelnen
Studierenden zu eröffnen und einen Assistenten zur Unterstützung ihrer
wissenschaftlichen Arbeiten anzustellen.

                                                          August Socin.


15. Geburtshilflich-gynækologische Klinik.

Bis zum Sommersemester 1868 fehlte jeder praktische Unterricht in
Geburtshilfe und Gynækologie.

Theoretischer Unterricht wurde in verdankenswerther Weise von dem
Privatdocenten Herrn Dr. _Achilles Burckhardt_ ertheilt.

Am 3. Juni 1868 wurde die geburtshilflich-gynækologische Klinik im
Neubau des Bürgerspitals eröffnet. Als Leiter der Klinik war im April
1868 der bisherige Privatdocent Dr. J.J. _Bischoff_ berufen worden
im Einverständnisse mit löbl. Spitalpflegamte, welches demselben die
Leitung der Abtheilung übertrug, deren Belegraum ohne Privatzimmer etwa
22 Betten betrug, welche Zahl später auf 44 stieg. Im Anfang hatte der
Vorsteher die Leitung von Abtheilung und Klinik allein zu besorgen und
erst mit Januar 1875 wurde hauptsächlich aus klinischen Rücksichten ein
Assistenzarzt angestellt, welcher im Spitale Station hat.

In den ersten Semestern wurde die Klinik regelmässig viermal
wöchentlich von 8-9 Uhr gehalten, später dreimal; dagegen wurde vom
Wintersemester 1877/78 an wöchentlich einstündig ein diagnostischer
geburtshilflicher Kurs gehalten und zwar bis zum Sommersemester 1885
von dem jeweiligen Assistenzarzte und von da vom Vorsteher. Ausser den
regelmässigen Stunden wurde den Klinicisten Gelegenheit gegeben, den
Geburten bei Tag und bei Nacht beizuwohnen, indem dieselben jeweilen
durch einen Bediensteten des Spitals herbeigerufen wurden.

Anfänglich wurden in der Klinik fast ausschliesslich geburtshilfliche
Fälle vorgestellt; von Jahr zu Jahr mehrten sich aber die Aufnahmen
Frauenkranker, so dass die Klinik jetzt beiden Disciplinen der
Gynækologie im weitern Sinne gerecht wird.

Um die Aufnahme auch auswärtiger klinisch interessanter Krankheitsfälle
zu ermöglichen, war die Klinik von Anfang mit vier klinischen
Freibetten ausgestattet worden, welche Zahl dem Bedürfnisse aber lange
nicht genügte. Später wurde die Zahl auf zehn erhöht, wobei wie in den
andern Kliniken ein Theil unentgeltlich, ein anderer gegen die übliche
Taxe aufgenommen wird.

In den ersten Jahren ihres Bestehens litt die Klinik (und dies steht
in Zusammenhang mit der Anzahl der Freibetten einerseits und mit der
anfänglichen Scheu der Bevölkerung vor Aufnahme in Spitalabtheilungen,
an welchen Klinik gehalten wurde, andrerseits, eine Scheu, die seit
Jahren nur zu vollständig abgelegt worden ist) einigermaassen Mangel an
für die Klinik verfügbaren Krankheitsfällen; ziemlich bald aber mehrten
sich diese so, dass gegenwärtig immer genügend für den klinischen
Unterricht gesorgt ist. Es geht dies am besten aus folgenden Zahlen
hervor.

Im Jahre 1868 betrug die Zahl sämtlicher verpflegten Frauen 88 (wovon
83 Schwangere, 2 Wöchnerinnen mit 67 Geburten und 3 Frauenkranke) und
die Zahl der Kinder 74; im Jahre 1884 dagegen betrug die Zahl der
Frauen 644 (wovon 442 Schwangere und Wöchnerinnen mit 420 Geburten und
202 Frauenkranke), die der Kinder 421. -- Hiezu kommen noch 102 weitere
gynækologische Fälle, welche nur ambulatorisch behandelt wurden.

Einer wissenschaftlichen Verwerthung des klinischen Materiales stand
bis jetzt der vollständige Mangel an dazu nöthigen Räumlichkeiten im
Wege, so dass sowohl die vom Vorsteher und dessen Assistenzärzten zum
Drucke gelangten Arbeiten, als auch die aus der Klinik entstandenen
Dissertationen von Schülern derselben nur praktische Gebiete beschlagen
konnten, während von experimentellen Arbeiten nie die Rede sein konnte.
Die Klinik besitzt denn auch, ausser den für Operationen nöthigen
Instrumenten, nur ganz wenige Apparate, dagegen eine schon ziemlich
ansehnliche Anzahl dem Unterrichte dienlicher Präparate.

                                                         J.J. Bischoff.


16. Psychiatrische Klinik.

Es wurden zwar von Herrn Professor _Brenner_ sel. in früheren Jahren
öfters Kranke der Irrenabtheilung vor einzelnen Medicin-Studierenden
demonstriert, doch begann der eigentliche regelmässige und methodische,
theoretische und klinische Unterricht im Gebiete der Geisteskrankheiten
erst im Herbste 1875. Es war dies eine Folge des Beschlusses E.E.
Grossen Raths von Baselstadt vom 1. Februar 1875, wonach für das
Fach der Psychiatrie an der medicinischen Fakultät ein ordentlicher
Professor angestellt wurde. Als solcher wurde Dr.med. _Ludwig Wille_,
damals Direktor der Irrenanstalt St. Urban, ernannt, welcher Ende
Oktober 1875 seine Wirksamkeit mit der Eröffnung der psychiatrischen
Klinik im städtischen Spital begann und bis jetzt fortsetzte. Durch
die Genehmigung der Anstellung eines Assistenzarztes, der Anschaffung
geeigneter Lehrmittel und zu klinischen Zwecken dienender Apparate,
der Verwendung von klinischen Freibetten im Verlaufe der nächsten
Jahre erhielt die psychiatrische Klinik allmählig auch die nothwendige
Unterstützung zu ihrem ferneren Bestande und zu weiterer Entwicklung.
Die im Verlaufe der letzten zehn Jahre geradezu verdoppelte Zahl der
Aufnahmen von Kranken in die Abtheilung ergab auch das genügende
Material für Beobachtung und Untersuchung. Leider sind die für die
psychiatrische Klinik verwendeten zwei wöchentlichen Stunden wenig zur
Erfüllung der Aufgabe, was jedoch durch den regelmässigen Besuch der
theoretischen Vorlesungen über Psychiatrie während zwei Semestern von
Seite der Studierenden wieder einigermaassen ausgeglichen wird.

Die Zahl der die psychiatrische Klinik besuchenden Studierenden
während der vergangenen zehn Jahre betrug 199, wovon 104 auf die
Winter- und 95 Studierende auf die Sommersemester treffen. Das Maximum
derselben in den Wintersemestern war 16, das Minimum 4, der mittlere
Durchschnitt 10,4; das Maximum in den Sommersemestern 15, das Minimum
5, der Durchschnitt 9,5 Studierende. Es konnten in den einzelnen
Wintern durchschnittlich 41, in den Sommern durchschnittlich 26 Kranke
demonstriert werden. Es machte sich hiebei weniger das mangelnde
Interesse der Studierenden an dem Spezialfach, als vielmehr die oft
ungenügende Vorbildung in den Thatsachen und Lehren der Nervenanatomie,
-Physiologie und -Pathologie störend geltend. Immerhin wird das
Spezialfach, das bei der Schlussprüfung nicht verwerthet wird, stets
nur bei den Strebsamsten das volle Interesse dauernd wach halten.

Von gröster Bedeutung für die Zukunft der psychiatrischen Klinik ist
der durch das rühmens- und dankenswerthe Entgegenkommen unsrer Tit.
hohen staatlichen und städtischen Behörden, dann durch den hohen
Bürgersinn der Frau _Merian_ ermöglichte Beschluss E.E. Grossen Rathes
vom 23. April 1883 der Errichtung einer neuen, zur Aufnahme von 210
Kranken bestimmten kantonalen Irrenanstalt an Stelle der bisherigen in
jeder Beziehung ungenügenden Irrenabtheilung des Spitals. Es wird nach
dem gegenwärtigen Stande der baulichen Verhältnisse möglich sein, die
Anstalt im Laufe des Sommers 1886 zu beziehen. Wenn auch einerseits,
besonders im Anfang, die etwas weite Entfernung der neuen Anstalt von
der Stadt störend auf den Besuch der Klinik einwirken dürfte, so ist
andrerseits zu hoffen, dass durch das reichere und mannigfaltigere
Krankenmaterial, durch die dem Standpunkt der modernen Wissenschaft
entsprechende Ausrüstung, durch die korrekte, den Lehrzweck
berücksichtigende Eintheilung und Ausführung der neuen Anstalt diese
Störung wieder ihre Ausgleichung finden wird. Es wird dann die
psychiatrische Klinik würdig den übrigen grossartigen Schöpfungen des
medicinischen Unterrichts während der letzten zwei Jahrzehnte dastehen
und hoffentlich in gleicher Weise durch die passende Verpflegung und
Behandlung der Kranken, wie durch die Verbreitung der für die Praxis
so nöthigen psychiatrischen Kenntnisse, die grossen vom Staate und von
Privaten geleisteten finanziellen Opfer rechtfertigen. Möge die neue
Anstalt für ferne Zeiten den Bewohnern Basels zum Segen gereichen, wie
sie stets als ein herrliches Denkmal bürgerlichen Edel- und Opfersinns
anerkannt werden wird!

                                                          Ludwig Wille.


17. Poliklinik des Bürgerspitals.

Auf Anregung der Oberärzte des Spitals wurde im Jahre 1874 am 31.
August durch Vertrag zwischen der Curatel unserer Universität und
dem Pflegamte des Bürgerspitals bestimmt, dass in Verbindung mit dem
letztem eine Poliklinik eröffnet werde, welche zunächst die Aufgabe
haben sollte, solchen Kranken, welche Spitalaufenthalt nicht nöthig
hatten, in einem täglich geöffneten Ambulatorium unentgeltlich Rath
zu ertheilen und welche gleichzeitig auch als klinisches Institut dem
Unterrichte der Studierenden dienen sollte.

Dieses Ambulatorium wurde unter der Aufsicht und Direktion der
Oberärzte des Spitals durch einen ad hoc ernannten Assistenzarzt
geleitet und dazu am 22. Oktober 1875 erwählt der Privatdocent für
Pharmakologie Dr. _Rudolf Massini_; derselbe wurde in der Folge im
Jahre 1877 zum ausserordentlichen Professor und 1882 zum Direktor der
Poliklinik ernannt.

Als Lokal wurden vom Pflegamte des Bürgerspitals zwei
Parterrelokalitäten des Markgräfischen Hofes zur Verfügung gestellt,
welche einestheils mit der Strasse, anderntheils mit dem Spital in
direkter Verbindung stehen und von denen das eine als Wartezimmer, das
andere als Untersuchungssaal und Auditorium dienen; dieselben wurden
zu diesen Zwecken baulich entsprechend eingerichtet; bei der Ausdehnung
des Institutes wurden auch die wünschenswerthen Verbesserungen und
Einrichtungen von dem Bürgerspitale stets in zuvorkommender Weise
ausgeführt. Am 30. November 1874 konnte die Anstalt für Publikum und
Studierende eröffnet werden.

Ueber die Frequenz giebt folgende Tabelle Aufschluss:

  Winter-   Studie-   Sommer-   Studie-   Frequenz.  Personen. Konsul-
   Sem.     rende.     Sem.     rende.                         tationen.

  1874/75     5        1875       6         1874        111        176
  1875/76     8        1876       8         1875       1258       3644
  1876/77     7        1877       5         1876       2277       5555
  1877/78     3        1878       3         1877       3475       8469
  1878/79     8        1879       6         1878       4375      10538
  1879/80     3        1880       6         1879       4464       9613
  1880/81     4        1881      11         1880       4972      10903
  1881/82     2        1882       5         1881       5630      11689
  1882/83     5        1883       8         1882       5692      12040
  1883/84    13        1884      18         1883       6641      13050
  1884/85    14        1885      15         1884       7291      14985

Von grossem Einfluss auf den Besuch der Studierenden war die Zeit der
Abhaltung der Poliklinik; dieselbe war in den Jahren 1874-77 auf die
Nachmittagsstunde verlegt worden, als die Freistunde der arbeitenden
Klassen; für die Hörer aber, welche den ganzen Vormittag die Kliniken
besuchen, eine unbequeme Zeit; auch die Verlegung auf Vormittags 8-9
Uhr, welche Zeit theils mit der geburtshilflichen, theils mit der
ophthalmologischen Klinik kollidierte, war ohne Erfolg, und erst die
seit 1881 eingeführte Morgenstunde 7-8 Uhr brachte eine erfreulichere
Frequenz.

Neben dem Ambulatorium wurden stets auch Besuche in der Stadt
gemacht und einzelne Patienten vorgerückteren Schülern zur Besorgung
überwiesen. Doch war es aus Mangel an Assistenz nicht möglich, ein
eigentliches Poliklinikum fest zu organisieren. Vom Jahre 1874 bis 1877
wurde die Poliklinik vom Assistenzarzt allein besorgt; die steigende
Frequenz führte im Sommer 1877 zur Anstellung eines Unterassistenten,
der namentlich das Protokoll zu führen hatte; doch genügte bald auch
diese Aushilfe nicht mehr. Nachdem in den Jahren 1881-1883 die Aerzte
a _Wengen_ und Dr. _Fiechter_ in höchst willkommener Weise ihre
vorzüglichen Dienste der Poliklinik zur Verfügung gestellt hatten,
wurde im September 1883 die Anstellung eines ständigen Hilfsarztes
durch den Regierungsrath beschlossen und als solcher Herr Dr.
_Hoffmann-Paravicini_ erwählt.

Bei der Gründung der Poliklinik wurde das Honorar des Assistenzarztes
auf 2000 Fr. festgestellt, wovon 1500 Fr. der Spital, 500 Fr. die
Regierung trug; ausserdem wurde ein Jahreskredit von 700 Fr. für
Instrumente, Verbandstoffe u.s.w. eröffnet, wovon 200 Fr. auf den
Spital, 500 Fr. auf den Staat fielen. Vom Jahre 1877 an übernahm der
Spital die Lieferung von Verbandstoffen und Bureaumaterial, und es
wurden nunmehr 300 Fr. von dem Kredit von 700 Fr. für Honorierung
eines Hilfsassistenten bestimmt. Vom Jahre 1883 an wurde ausserdem ein
Kredit von 1200 Fr. für den Hilfsarzt durch die Regierung zur Verfügung
gestellt.

Durch das kräftige und wohlwollende Zusammenwirken der Behörden des
Staates und des Bürgerspitals wurde auf diese Weise ein lebenskräftiges
und blühendes Institut geschaffen, das sowohl für die öffentliche
Krankenpflege, als für den Unterricht eine fühlbare Lücke ausgefüllt
hat und von dem wir hoffen dürfen, dass es bald durch weiteren Ausbau
zu einer noch reicheren Entwicklung werde geführt werden.

                                                        Rudolf Massini.


18. Ophthalmologische Klinik und Poliklinik.

I. _Ophthalmologische Klinik_ wurde zum ersten Male 1867 im
Sommersemester von dem damaligen ausserordentlichen Professor _Heinrich
Schiess_ in der Augenheilanstalt, Allschwylerstrasse Nr. 9, vor
sechs Zuhörern gehalten. Dieselbe wurde Anfangs mit Unterbrechungen,
später ganz regelmässig in zwei, später in drei Stunden wöchentlich
abgehalten. Von Seite der Akademischen Gesellschaft erhielt die
Augenheilanstalt von 1869 an einen regelmässigen Beitrag von 1000 Fr.,
und damit war eine nähere Verbindung zwischen der Universität und der
genannten Anstalt angebahnt. Da die Lokalitäten der Anstalt durchaus
unzweckmässig und ungenügend waren, schritt man im Jahre 1875 zu
einem Neubau an der Mittleren Strasse. Die Kosten desselben samt Land
und Mobiliar beliefen sich auf circa 250,000 Fr. Die hohen Behörden
leisteten hiezu einen Betrag von 15,000 Fr., das löbl. Pflegamt
des Spitals einen von 20,000 Fr., das Uebrige wurde zum grösten
Theil durch freiwillige Beiträge der hiesigen Bürger und Einwohner
zusammengebracht. Die neue Anstalt ist daher ein beredtes Zeugniss für
Basels werkthätige Nächstenliebe und für das einträchtige Zusammengehen
von Behörden und Privaten für humane Zwecke.

Bei dieser Gelegenheit wurde das Verhältniss zwischen Universität
und Augenheilanstalt durch einen Vertrag in der Weise geregelt, dass
einerseits Regierung, Akademische Gesellschaft und Löbl. Pflegamt
zusammen jährlich 6000 Fr. an die Betriebskosten beitragen, wogegen
der Oberarzt der Anstalt, der zugleich Direktor der ophthalmologischen
Klinik ist, verpflichtet ist, regelmässigen Unterricht in der
Ophthalmologie zu ertheilen und eine Poliklinik abzuhalten. Ein
im Hause wohnender Assistenzarzt hat ebenfalls beim betreffenden
Unterricht behilflich zu sein. Das aus acht Mitgliedern bestehende
Anstaltscomité hat einen Delegierten des Löbl. Pflegamts in seiner
Mitte.

Die Räumlichkeiten der Anstalt bieten Platz für 48 Kranke; es besteht
eine besondere Kinderabtheilung im Erdgeschoss. Für den klinischen
und theoretischen Unterricht findet sich ein grosses Zimmer mit
Seitenlicht vor, ausserdem ein Spiegelzimmer und Untersuchungszimmer
für die poliklinischen Kranken; ein Arbeitszimmer für Studierende ist
leider nicht vorhanden. Die Anzahl der jährlich verpflegten klinischen
Kranken hat in den letzten Jahren circa 440 betragen; die tägliche
Durchschnittszahl 31-33 Kranke. Diese Anzahl erlaubte, nicht nur den
Studierenden die gewöhnlichen Augenkrankheiten vorzuführen, sondern sie
auch mit den seltenen, pathologischen Formen bekannt zu machen; von dem
Assistenzarzte wurden zuweilen ophthalmoskopische Kurse abgehalten,
um die Studierenden mit dieser auch für das allgemeine medicinische
Studium wichtigen Untersuchungsmethode bekannt zu machen. Es wurden im
Sommersemester in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 80.2, im
Wintersemester 115.4 Kranke den Studierenden vorgestellt.

Die Sammlung pathologischer Augen, die bereits eine sehr ansehnliche
geworden, und diejenige der mikroskopischen Präparate sind ebenfalls
für den klinischen Unterricht herangezogen. Die Frequenz der Klinik,
die vor dem Bezug der neuen Anstalt schon wegen Raummangels eine
beschränktere gewesen, hat sich seither wesentlich gehoben und betrug
in den letzten fünf Jahren im Sommersemester 15, im Wintersemester 19,4
Studierende.

II. Die _ophthalmologische Poliklinik_, welche überhaupt die erste
Poliklinik war, die in Basel existierte, wurde im Jahre 1865 am ersten
Mai eröffnet, und hatte im ersten Jahre eine Frequenz von 262 Kranken.
Die Anzahl der Patienten nahm beständig zu und hat sich auch die
Befürchtung, dass bei der grossen Entfernung der neuen Anstalt die
Frequenz zurückgehen werde, als unrichtig erwiesen. Auch jetzt noch ist
die Frequenzziffer im Ansteigen begriffen, wie folgende Zahlen beweisen
mögen:

  Anzahl der Kranken.           Jahr.

       1340                     1880
       1587                     1881
       1581                     1882
       1621                     1883
       1779                     1884.

Die Kranken erhalten Gratiskonsultation, keine Medikamente und keine
Brillen. Bei der steigenden Frequenz, wobei eine genaue Untersuchung
und richtige Protokollführung immer schwieriger wurde, wurde im Jahre
1884 von dem Anstaltscomité ein poliklinischer Assistent angestellt,
der das Protokoll zu führen hat und auch bei den Untersuchungen thätig
ist. Auf diese Art wird zuweilen einem älteren Medicin-Studierenden,
der diese Stelle bekleidet, Gelegenheit geboten, sich etwas mehr,
als dies gewöhnlich geschieht, mit dem Fache vertraut zu machen. Die
Poliklinik wird übrigens sowohl während des Semesters als auch in den
Ferien von ältern Medicin-Studierenden frequentiert.

                                                      Heinrich Schiess.


19. Ohrenklinik.

Die Ohrenklinik hat den Zweck, Studierenden Unterricht zu ertheilen
in der Kenntniss und Behandlung der Erkrankungen des Gehörorgans und
zugleich angehenden Ohrenärzten und sonstigen Interessenten Gelegenheit
zu geben zu wissenschaftlichen Arbeiten und weiterer Ausbildung in der
theoretischen und praktischen Ohrenheilkunde.

In früherer Zeit widmete der 1868 verstorbene Prof. Dr. _Streckeisen_
diesem Gebiete sein besonderes Interesse und stellte auch mit
Vorliebe gehörkranke Kinder in der Klinik des Kinderspitals vor; eine
eigentliche Ohrenklinik bestand jedoch in Basel nicht. -- Diese wurde
durch den jetzigen Vorsteher im Jahre 1876 eröffnet und umfasst:

I. _Otologisches Institut._ -- Dasselbe befindet sich im
Universitätsgebäude in zwei demselben von der hohen Curatel
zugewiesenen Zimmern.

Nebenbei bemerkt, ist diese höchst willkommene Zuweisung eines Lokals
für das otologische Institut die einzige Unterstützung, welche von
Seite des Staates der Ohrenklinik zu Gute kommt und werden, abgesehen
von dem jährlich dem Institut zufallenden Fakultätsbeitrag (circa 50
Fr.), die Kosten der Ohrenklinik von dem Vorsteher derselben getragen.

Die beiden Zimmer des Institutes dienen als Arbeitszimmer und zugleich
als Aufstellungsraum für die Sammlung, welche eine grosse Reihe von
Präparaten normal-anatomischen und pathologisch-anatomischen Inhalts
enthält. Die Sammlung ist in erster Linie bestimmt zu Demonstrationen
bei den Vorlesungen, dann aber auch zur Erweiterung unserer Kenntnisse
über Anatomie und Pathologie des Ohres überhaupt.

II. _Ohrenklinik._ -- Diese wird jeden Dienstag von ½3-½5 Uhr
abgehalten in der Wohnung des Vorstehers. (St. Albanvorstadt 42).

Die Patienten erhalten unentgeltliche Konsultation, Operationen u.s.w.,
jedoch nicht Gratis-Medikamente.

Ein kleiner Fond von Fr. 100, den ein in der Ohrenklinik geheilter
Patient aus Dankbarkeit dieser später zur Verfügung stellte, wurde
benützt zur Anschaffung von Spritzen und ähnlichen Instrumenten, welche
an Unbemittelte abgegeben werden.

Im Jahre 1876 besuchten die Ohrenklinik 82 Patienten mit 324
Konsultationen, im Jahr 1883 dagegen 317 Patienten mit 414 und im
vorigen Jahre 320 Patienten mit 455 Konsultationen.

Leider gestatten es die in meiner Wohnung disponiblen Räumlichkeiten
nicht, eine grössere Zahl, als vier bis fünf Studierende aufzunehmen,
besonders im Winter, wo meist nur bei Gasbeleuchtung untersucht werden
kann.

Wir hoffen, dass die Zeit nicht so ferne sei, wo durch Zuweisung eines
geeigneten Lokals für den klinischen Unterricht und durch Anstellung
eines Assistenten es dem Vorsteher möglich gemacht werde, die
Beschränkung in der Zahl der aufzunehmenden Studierenden aufzuheben und
die Benutzung der Ohrenklinik allen Interessenten zugänglich zu machen.

                                              Albert Burckhardt-Merian.


20. Kinderklinik.

Eine regelmässige Klinik der Kinderkrankheiten besteht im Kinderspital
seit der Mitte der Sechziger Jahre und wurde bis zum Jahre 1868 von
Herrn Professor _Streckeisen_ sel. abgehalten.

Bei der Neubesetzung der Stelle eines Oberarztes des Kinderspitals,
welcher aus einem Doppelvorschlag der medicinischen Fakultät von dem
Comité des Kinderspitals gewählt wurde, ist derselbe verpflichtet
worden, regelmässig Klinik zu halten, an der Universität zu lesen und
eine Poliklinik zu leiten. Seit dem Jahre 1808 hält der Unterzeichnete
regelmässig Klinik jeden Donnerstag von 10-12 Uhr und benützt hiezu
zum Theil das klinische Krankenmaterial, d.h. die im Kinderspital
verpflegten Kranken, zum Theil die Poliklinik, d.h. die aus der Stadt
zur Konsultation kommenden kranken Kinder. Im Kinderspital werden
jährlich circa 400 Kranke verpflegt; der tägliche Bestand schwankt
zwischen 35 und 45.

Die Klinik wird von den älteren Studierenden regelmässig besucht; ihre
Zahl beläuft sich im Durchschnitt in den letzten zehn Jahren auf etwa
15-20 und mehr. Es wird dabei dem Studierenden reichlich Gelegenheit
geboten, sich mit den Krankheiten des kindlichen Alters, sowohl den
medicinischen als den chirurgischen vertraut zu machen. Es steht dem
leitenden Arzte zur Pflege der kranken Kinder an ärztlichem Personal
zur Seite ein Secundararzt und ein Assistent; in die Krankenpflege
theilen sich neun Schwestern aus der Diaconissenanstalt in Riehen.
Dem ökonomischen Theil der Anstalt steht ein Verwalter vor. Das
Kinderspital steht unter einem Comité, das sich selbst ergänzt; die
Anstalt ist eine wohlthätige Stiftung, die eigenes Vermögen hat, zum
Unterhalt aber ausserdem auf Legate angewiesen ist. Von der Universität
erhält das Spital keinerlei finanzielle Unterstützung.

                                               E. Hagenbach-Burckhardt.


21. Theologisches Seminar.

In der theologischen Fakultät bestand bis zum Sommer 1885 blos ein
Seminar für homiletische und für katechetische Uebungen zum Zweck
der unmittelbaren Vorbereitung auf den praktisch-kirchlichen Dienst.
Dasselbe wurde im Januar 1867 gegründet, nachdem schon früher Herr
Professor _Hagenbach_ und seit 1851 Herr Pfarrer (jetzt Professor)
_Stockmeyer_ die homiletischen und die Herren Professoren _Riggenbach_
und _Auberlen_, sowie Herr Pfarrer _Miville_ abwechselnd katechetische
Uebungen geleitet hatten. Seit Errichtung des Seminars pflegen
die Uebungen der homiletischen Abtheilung ausnahmslos in jedem
Semester, die der katechetischen in jedem Wintersemester abgehalten
zu werden. Vorsteher der ersteren ist seit der Gründung des Seminars
Herr Professor _Stockmeyer_ (bis 1873 für den zweiten Kursus unter
Mitwirkung von Herrn Professor _Hagenbach_), Vorsteher der letzteren
Herr Professor _Riggenbach_. Für den Eintritt ist beiderseits ein
vorangegangenes theologisches Studium von mindestens vier Semestern
als Bedingung gefordert. Die Uebungen, zu denen alle Theilnehmer
verpflichtet sind, bestehen in der Ausarbeitung und Kritik von
Predigten und Katechesen; für die homiletische Abtheilung ist ausserdem
noch in einem zweiten Kursus, der indessen nicht regelmässig abgehalten
wird, die Gelegenheit zum Vortrag der für das Seminar ausgearbeiteten
Predigten im öffentlichen Gottesdienst geboten. Durch einen von
der Regenz genehmigten Fakultätsbeschluss soll von Herbst 1885 an
dieses homiletisch-katechetische Seminar durch Heranziehung zunächst
der alttestamentlich und neutestamentlich exegetischen, sowie der
kirchengeschichtlichen Disciplin zu einem allgemein theologischen
Seminar erweitert werden, dessen einzelne Abtheilungen indessen, was
Leitung und Mitgliedschaft betrifft, von einander unabhängig sind und
dessen von der Fakultät zu ernennende Vorsteher die maassgebenden
Bestimmungen über die Art und die Bedingungen der Theilnahme je für die
verschiedenen Disciplinen zu treffen haben. Zugleich ist mit dieser
Erweiterung des Seminars die Aufstellung einer Handbibliothek verbunden
worden, deren Benützung zunächst den Mitgliedern vorbehalten ist; über
die Bücheranschaffungen entscheidet die Fakultät nach den von den
Vorstehern der einzelnen Abtheilungen gemachten Vorschlägen.

                                                    Chr. J. Riggenbach.


22. Pädagogisches Seminar.

Dieses Seminar trat mit Beginn des Wintersemesters 1873/74 ins Leben
und hat die Aufgabe, Studierende für ein höheres Lehramt vorzubereiten.
Für seine Einrichtung war die Erwägung maassgebend, dass einerseits
bei dem gegenwärtigen Zustande des Unterrichtswesens eine gewisse
Orientierung über die wichtigeren allgemeinen Probleme, wie über die
Methodik der einzelnen Lehrfächer schon während der Universitätszeit
wünschenswerth sei, dass aber andrerseits diese Beschäftigung mit der
Pädagogik sich innerhalb gewisser Schranken halten müsse, um nicht
den eigentlichen Zweck der Universitätsstudien, die Vertiefung in die
Wissenschaft selbst, zu gefährden. Die Seminarübungen sind theils
theoretischer, theils praktischer Art. Anfänglich wurden beide vom
einzigen Direktor, dem Ordinarius der Philosophie, geleitet; als aber
in Folge von Veränderungen dessen Kräfte in verstärktem Maasse für die
philosophischen Vorlesungen in Anspruch genommen wurden, übertrug die
Curatel die Leitung der praktischen Uebungen dem Rektor des Gymnasiums.

Es leiteten das pädagogische Seminar 1873/74 Professor Dr. Rud.
_Eucken_ -- 1874/75 Professor Dr. Max _Heinze_ -- 1875/81 Professor
Herm. _Siebeck_ -- 1881/83 Professor Herm. _Siebeck_ und Professor Fr.
_Burckhardt_ -- seitdem Professor Joh. _Volkelt_ und Professor Fr.
_Burckhardt_.

                                                      Fritz Burckhardt.


23. Philologisches Seminar.

Das hiesige philologische Seminar wurde, auf Antrag der philosophischen
Fakultät, zum ersten Mal im Jahre 1861 eröffnet unter der Leitung der
Herren Professoren _Gerlach_, _Ribbeck_ und _Vischer_. Sein in den
Bedürfnissen der Zeit liegender Zweck war, jungen Studierenden der
Philologie Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit zu geben und die
Beschäftigung mit der classischen Philologie möglichst dem späteren
Wirkungskreis im theoretischen und praktischen Schulleben anzubequemen.
Der letztgenannte Gesichtspunkt braucht nun allerdings seit der
Lostrennung der pädagogischen Sektion nicht mehr strikte festgehalten
zu werden (d.h. seit der Gründung eines spezifisch pädagogischen
Seminars, 1873); doch wird er auch nicht völlig aus dem Auge gelassen,
insofern ja die Mehrzahl der Philologie-Studierenden später zur
Schulpraxis übergeht. Die Zahl der Besucher (bestehend aus ordentlichen
Mitgliedern und blossen Auskultanten) schwankte in den Jahren 1861-1872
zwischen 4 und 11, im Winter des Jahres 1872 mussten die Uebungen wegen
Mangels an Theilnehmern ausgesetzt werden. Im übrigen wurden Uebungen
im Interpretieren und in der Kritik, anfänglich sowohl in lateinischer
als auch in deutscher Sprache vorgenommen; später änderte sich dies (s.
unten). An fleissige Mitglieder wurden und werden jetzt noch jährliche
Prämien vertheilt.

Im Jahr 1874 befand sich das philologische Seminar (Direktoren die
Herren Professoren _Gerlach_ und _Nietzsche_) in grosser Zuhörernoth,
da die Zahl der Theilnehmer bis auf einen zurückging. Doch hob sich
die Zahl auf erfreuliche Weise schon in den nächsten Jahren, wo auch
Professor _Mähly_ als Mitdirektor in die Leitung des Institutes
eintrat; von 1875 an ist ein langsames, aber stetiges Steigen (6-10
Theilnehmer) zu konstatieren, -- im Winter 1880 nahmen sogar 13
Zuhörer an den Uebungen Theil -- um dann wieder ebenso langsam einem
decrescendo Platz zu machen (10, 6, 7) und wieder einen kleinen
Aufschwung zu erfahren (8, 9), bis im Sommer 1884 mit 4 Zuhörern die
kleinste Zahl seit zehn Jahren sich einstellte; im Sommer des laufenden
Jahres ist sie wieder auf 7 gestiegen. Freilich machen (mit Ausnahmen)
die ausserordentlichen, d.h. die nicht ordentlichen Mitglieder den
grösseren Bruchtheil der jeweiligen Zahl aus.

Mit dem Jahr 1878 schloss, nach mehrmaligen durch Krankheit
veranlassten längeren Pausen, die Thätigkeit Herrn Professor
_Nietzsche's_ am Seminar zugleich mit seiner akademischen ab, und an
seine Stelle trat im Winter 1879 Herr Professor J. _Wackernagel_, der
sich mit Professor J. _Mähly_ in die Direktion des Seminars theilt.

Die Uebungen finden seit einer Reihe von Jahren vier Mal wöchentlich
statt und gewöhnlich wechseln die beiden Direktoren in der Vornahme
derselben also ab, dass der gleiche in dem einen Semester die
lateinische, im folgenden die griechische Sprache und Litteratur
übernimmt. In den Stunden selber wird nur und ausschliesslich
Latein gesprochen. Die (vorwiegend kritisch behandelten) Autoren
vertraten so ziemlich nach Stoffen und Zeiten den Umkreis der
Zeit beider Litteraturen, von den homerischen Gesängen an bis auf
die griechische Anthologie, von Nævius herab bis Silius Italicus,
Epiker und Dramatiker, Lyriker und Rhetoren, Grammatiker und
Philosophen, Historiker und Scholiasten; oft auch, wo die Werke eines
Schriftstellers nicht mehr erhalten sind, wurden die gesammelten
Fragmente desselben behandelt.

                                                           Jacob Mähly.


24. Germanisch-romanisches Seminar.

Laut der Statuten hat dieses im Wintersemester 1885/86 zu eröffnende
Seminar den Zweck, das wissenschaftliche und praktische Studium der
germanischen und romanischen Sprachen zu fördern, insbesondere die
künftigen Lehrer der neueren Sprachen an Gymnasien und Realschulen für
ihren Beruf vorzubereiten.

Es zerfällt in zwei Abtheilungen, eine für germanische und eine für
romanische Philologie. Direktoren derselben sind die betreffenden
Fachprofessoren.

Die Uebungen des Seminars sind schriftliche und mündliche. Jene
bestehen in wissenschaftlichen und stilistischen Ausarbeitungen, diese
in Interpretationsübungen und mündlichen Vorträgen. Jedes ordentliche
Mitglied muss im Lauf des Semesters wenigstens eine schriftliche Arbeit
liefern oder einen Vortrag halten.

Mit dem Seminar soll eine kleine Handbibliothek verbunden werden, zu
deren Anlegung die Akademische Gesellschaft, in verdankenswerther
Weise einen Beitrag von Fr. 500 der Direktion zur Verfügung gestellt
hat. Für die Benützung der Handbibliothek wird eine besondere Ordnung
aufgestellt werden. Wer aus dem Seminar austritt, kann auf seinen
Wunsch vom Direktor ein Zeugniss über seine Leistungen im Seminar
erhalten.

                                                         Gustav Soldan.


25. Staatswissenschaftliches Seminar.

Dasselbe wurde 1877 gegründet, trat aber erst 1878 in Wirksamkeit.
Zweck desselben ist: »Erweckung und Pflege des Sinnes für das Studium
der Staatswissenschaften, sowie die Anleitung zu methodischer
Behandlung von Fragen aus den Gebieten der Nationalökonomie, der
Statistik, des öffentlichen Rechts, der Verwaltungslehre und
wirthschaftlichen Kulturgeschichte.« Behufs Unterstützung der Uebungen
besteht eine eigene Seminar-Bibliothek (im Sommer 1885 ungefähr 1800
Bände und Brochüren), welche mit einer grösseren Anzahl ausländischer
statistischer Bureaux im Schriftenaustausch steht, zu welchem Zwecke
dem Seminar die von der Regierung ausgehenden Publikationen in
einer grösseren Anzahl von Exemplaren überwiesen werden. Seminar
und Bibliothek stehen unter Leitung des jeweiligen Professors der
Nationalökonomie und Statistik. Zur Ertheilung von Prämien, sowie zu
Anschaffungen für die Bibliothek ist der Direktion ein jährlicher
Kredit bis zu Fr. 400 eröffnet. Die Frequenz schwankte zwischen vier
bis zehn Mitgliedern.

                                                           Karl Bücher.


26. Mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar.

Das Seminar trat mit dem Sommersemester 1866 ins Leben. Es hat
den Zweck, Studierende, welche sich der Mathematik oder den
Naturwissenschaften widmen, bei der selbstständigen Bearbeitung
wissenschaftlicher Aufgaben anzuleiten und zu unterstützen.
Sämtliche Lehrer der Mathematik und der Naturwissenschaften an
der philosophischen und medicinischen Fakultät, welche sich dazu
verständigen, werden als Lehrer des Seminars betrachtet. Die Anmeldung
der Studierenden zur Betheiligung an dem Seminar geschieht bei
den betreffenden Lehrern. Zur Aufmunterung des Fleisses oder zur
Erleichterung bei den durch die Arbeiten veranlassten Unkosten können
für eingelieferte Arbeiten Prämien in Form von Geld, Apparaten oder
Büchern ertheilt werden, wofür ein jährlicher Kredit von Fr. 500
ausgesetzt ist. Eine grössere Anzahl von zum Theil trefflichen Arbeiten
vorgerückter Studierender, meist mathematischen Inhaltes, sind aus dem
Seminar hervorgegangen und mit Prämien bedacht worden.

                                                      Hermann Kinkelin.


FUSSNOTEN:

[29] Ueber die frühere Geschichte der Sammlungen s. auch P. Merian, zur
Geschichte der in dem neuen Museum aufgestellten Sammlungen (in der
Festschrift zur Einweihung des Museums, Basel 1849).

[30] Rathsherr Peter Merian. Programm zur Rectoratsfeier der
Universität Basel 1883, wobei auch zu verweisen ist auf einen viel
früheren Bericht: Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am
26. Nov. 1849 von P. Merian.

[31] Beilage zum Jahresbericht der Akademischen Gesellschaft für 1883.
Verhandlungen der Naturforschenden Gesellschaft in Basel. VII. 3. 1855.

[32] Ueber eine der bedeutendsten ältern Schenkungen, das im Jahr 1830
dem Museum durch Verfügung der Erben zugefallene Naturalien-Kabinet des
Stadtraths-Präsidenten Hieronymus Bernoulli, das sich über alle Arten
von Wirbelthieren, sowie über Crustaceen, Conchylien, Echinodermen
und Corallen verbreitete, aber auch namentlich an Versteinerungen
und Mineralien reich war, und das bis auf den heutigen Tag als
Grundstock des jetzigen Bestandes gelten kann, siehe auch Baslerische
Mittheilungen vom 20. März 1830. (Von der Hand von Prof. Chr.
Bernoulli).

[33] Siehe oben genannte Festschrift.

[34] Publiciert von der Akademischen Gesellschaft in der Beilage zum
Jahresbericht für 1880.

[35] S. hierüber Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum 1885.

[36] Bericht über d. vergl. anatom. Sammlung v. 1878 in der Beil. z.
Jahresb. der Akad. Gesellsch. v. 1878.



INHALT.

                                                                   Seite

  I. Geschichte der Organisation der Universität                      5

  II. Fonds der Universität                                          33

  III. Rektoren, Lehrpersonal und Studentenschaft der Universität 42-63

      A.  Rektoren der Universität                                   42

      B.  Lehrpersonal der Universität                               44

  Alphabetisches Verzeichniss der Universitätslehrer                 61

  C.  Studentenschaft der Universität                                62

  IV.  Sammlungen und Unterrichtsanstalten der Universität       64-119

      1.  Oeffentliche Bibliothek (Universitätsbibliothek)           64

      2.  Kunstsammlung                                              68

      3.  Antiquarische Sammlung                                     71

      4.  Mittelalterliche Sammlung                                  75

      5.  Naturhistorisches Museum                                   78

      6.  Physikalische Anstalt                                      85

      7.  Chemische Anstalt                                          88

      8.  Botanische Anstalt                                         90

      9.  Normal-anatomische Anstalt                                 91

      10.  Vergleichend-anatomische Anstalt                          94

      11.  Physiologische Anstalt                                    98

      12.  Pathologisch-anatomische Anstalt                         100

      13.  Medicinische Klinik im Bürgerspitale                     101

      14.  Chirurgische Klinik                                      104

      15.  Geburtshilflich-gynäkologische Klinik                    106

      16.  Psychiatrische Klinik                                    108

      17.  Poliklinik des Bürgerspitals                             109

      18.  Ophthalmologische Klinik und Poliklinik                  111

      19.  Ohrenklinik                                              113

      20.  Kinderklinik                                             114

      21.  Theologisches Seminar                                    115

      22.  Pädagogisches Seminar                                    116

      23.  Philologisches Seminar                                   117

      24.  Germanisch-romanisches Seminar                           118

      25.  Staatswissenschaftliches Seminar                         119

      26.  Mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar             119



      *      *      *      *      *      *



Anmerkungen zur Transkription:

Schreibweise und Interpunktion des Originaltextes wurden übernommen;
lediglich offensichtliche Druckfehler wurden korrigiert.

Die erste Zeile entspricht dem Original, die zweite Zeile enthält die
Korrektur.

S. 50:

  Dr.med. in Würzburg, 61
  Dr.med. in Würzburg, 1861

S. 86:

  in dem zeitweise vorgegerücktere
  in dem zeitweise vorgerücktere

S. 112:

  Die Frequenz de Klinik
  Die Frequenz der Klinik

S. 113:

  Studierenden Unterrricht
  Studierenden Unterricht





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