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Title: Griechische Altertumskunde
Author: Maisch, Richard
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Griechische Altertumskunde" ***


  [Illustration: Zuschauerraum und Orchestra des Theaters von
  Epidauros.]



                            Sammlung Göschen

                              *Griechische*
                            *Altertumskunde*

                                   Von
                     *Professor Dr. Richard Maisch*
                           neu bearbeitet von
                     *Professor Dr. Franz Pohlhammer*


_Mit neun Vollbildern_

Dritte, verbesserte Auflage
_Unveränderter Abdruck_

_Berlin und Leipzig_
*G. J. Göschen’sche Verlagshandlung G. m. b. H.*
1914



             Alle Rechte, namentlich das Übersetzungsrecht,
                   von der Verlagshandlung vorbehalten.


                                  Druck
                             der Spamerschen
                        Buchdruckerei in Leipzig.



                          *INHALTSVERZEICHNIS.*


Verzeichnis der Vollbilder.
Literatur.
Einleitung.
   § 1. Begriff der griechischen Altertumskunde.
   § 2. Die Quellen der griechischen Altertumskunde.
I. Abschnitt. Land und Volk von Hellas.
   A. Das Land.
      § 3. Orographie des europäischen Hellas.
      § 4. Hydrographie.
      § 5. Klima und Pflanzenwuchs.
      § 6. Gaben des Bodens.
      § 7. Bedeutung des Landes für die Kultur seiner Bewohner.
   B. Das Volk.
      § 8. Vorgeschichte der Griechen.
      § 9. Ausdehnung und Gesamtname des Griechentums.
      § 10. Die griechischen Stämme.
         I. Ionier.
         II. Dorier.
         III. Äoler.
II. Abschnitt. Sparta.
   § 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.
   § 12. Periöken und Heloten.
   § 13. Die Spartiaten.
   § 14. Das Königtum.
   § 15. Die Gerusie.
   § 16. Die Ephoren.
   § 17. Die Volksversammlung.
   § 18. Die spartanische Zucht (agoge).
   § 19. Heerwesen und Kriegführung.
III. Abschnitt. Athen.
   A. Verfassungsgeschichte.
      § 20. Die altattische Phylen- und Geschlechterordnung.
      § 21. Das Königtum.
      § 22. Übergang vom Königtum zur Adelsherrschaft.
      § 23. Das Rechtswesen, geschriebene Gesetze, Drakon.
      § 24. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des 7. Jahrhunderts.
      § 25. Solon.
      § 26. Die Tyrannis des Peisistratos.
      § 27. Die Begründung der Demokratie durch Kleisthenes.
      § 28. Die Vollendung der Demokratie nach den Perserkriegen.
      § 29. Erschütterung und Wiederherstellung der Demokratie. (411-403.)
      § 30. Die Demokratie von 403 bis auf die Diadochenzeit (323).
      § 31. Der attische Staat in der Diadochenzeit und unter römischer
      Herrschaft.
   B. System der Staatsverfassung.
      § 32. Die Elemente der Bevölkerung.
      § 33. Die Volksversammlung.
      § 34. Der Rat der Fünfhundert und der Rat vom Areopag.
      § 35. Die Beamten.
   Das Rechtswesen.
      § 36. Die neun Archonten.
      § 37. Die Gerichtshöfe.
      § 38. Die Formen der öffentlichen Klage.
      § 39. Der gewöhnliche Prozeßgang.
      § 40. Das Verfahren vor dem Areopag und den andern
      Blutgerichtshöfen.
   Das Finanzwesen.
      § 41. Attische Längen-, Flächen- und Hohlmaße.
      § 42. Das Münz- und Gewichtssystem.
      § 43. Die allgemeine Finanzlage.
      § 44. Einnahmen und Ausgaben.
      § 45. Die Leiturgia (Staatsleistung).
   Innere Verwaltung.
      § 46. Öffentliche Aufsichtsbehörden.
      § 47. Kriminalpolizei.
   Der Kultus.
      § 48. Kultstätten.
      § 49. Priester und Seher.
      § 50. Orakel.
      § 51. Gebet und Opfer.
      § 52. Die Mysterien.
      § 53. Feste.
      § 54. Dramatische Aufführungen.
      § 55. Das Theater.
   Das Kriegswesen.
      § 56. Das Landheer.
      § 57. Die Flotte.
   C. Häusliches Leben.
      § 58. Das Haus
         a) der Homerischen Zeit.
         b) Das Haus der klassischen und der hellenistischen Zeit.
      § 59. Die Wohnungseinrichtung
      § 60. Die Kleidung
         a) der Homerischen Zeit.
         b) Die Tracht der klassischen Zeit.
      § 61. Die Familie.
      § 62. Erziehung und Unterricht.
      § 63. Bestattung und Grab.
IV. Abschnitt. Panhellenisches.
   § 64. Das Gastrecht.
   § 65. Tempelvereine (Amphiktyonien).
   § 66. Staatenvereine.
   § 67. Nationalfeste.
   § 68. Die olympische Feier.
V. Abschnitt. Klassische Ruinenstätten.
   § 69. Tiryns und Mykenä.
   § 70. Die Akropolis von Athen.
   § 71. Olympia.
   § 72. Pergamon.
Deutsches Register.
Griechisches Register.
Bemerkungen zur Textgestalt



                      *VERZEICHNIS DER VOLLBILDER.*


                                                                   Seite
    Zuschauerraum und Orchestra des Theaters von Epidauros   (Titelbild)
    Auswahl griechischer Silbermünzen                                 99
    Grundriß des Theaters von Epidauros                              127
    Duris-Schale                                                     133
    Die Tracht der Homerischen und der klassischen Zeit              147
    Plan von Tiryns                                                  179
    Plan der Akropolis von Athen                                     185
    Plan von Olympia                                                 195
    Plan von Pergamon                                                201



                               *LITERATUR.*


(Vgl. _Hübner_, Bibliographie der klassischen Altertumswissensch., Berlin
1889.)

_      Pauly_, Realenzyklopädie der klass. Altertumswissenschaft.
      Herausgegeben von G. Wissowa, Stuttgart 1893 ff.
_      Daremberg et Saglio__, Dictionnaire des antiquités grecques et
      romaines, Paris_ 1877 ff.
_      Baumeister, A._, Denkmäler des klassischen Altertums. 3 Bde.,
      München und Leipzig 1885, 1887, 1888.
_      Schreiber, Th._, Kulturhistor. Atlas, I. Griechen u. Römer,
      Leipzig, 2. Aufl. 1888.

_      I. v. Müller_, Handb. der klass. Altertumswissen.,
      Nördlingen-München 1886 ff.
            Band I. Einleitende und Hilfs-Disziplinen (Metrologie v. H.
            Nissen), 2. Aufl. 1892.
            "    III. Hellenische Landeskunde u. Topographie v. H. G.
            Lolling, 1889.
            "    III. 2, 2. Topographie von Athen von W. Judeich, 1905.
            "    III. 4. Grundriß der griech. Gesch. v. R. Pöhlmann, 2.
            Aufl. 1896.
            "    IV. 1, 1. Die griechischen Staats- u. Rechtsaltertümer v.
            G. Busolt, 2. Aufl. 1892.
            "    IV. 1, 2. Die griechischen Privat- und Kriegsaltertümer
            von I. v. Müller und Ad. Bauer, 2. Aufl. 1893.
            "    V. 3. Griechische Kultusaltertümer von P. Stengel, 2.
            Aufl. 1898.
            "    VI. Archäologie. Nebst Anhang über die antike Numismatik
            von K. Sittl, 1895.
_      Hermann, K._ Fr., Lehrbuch der griech. Antiquitäten, neu
      herausgegeben von Blümner und Dittenberger, Freiburg 1882 ff.
            Band I. 1. Staatsaltertümer von V. Thumser, Abt. 1, 2, 1889,
            1892.
            "    II. 1. Rechtsaltertümer von G. Thalheim, 4. Aufl. 1895.
            "    II. 2. Kriegsaltertümer von H. Droysen 1889.
            "    III. 2. Bühnenaltertümer von A. Müller 1886.
            "    IV. Privataltertümer von H. Blümner 1882.
_      Schömann, G. F._, Griechische Altertümer, 4. Aufl. Neu bearbeitet
      von J. H. Lipsius, 2 Bde., Berlin 1897–1902.

_      Neumann u. Partsch_, Physik. Geogr. v. Griechenland, Breslau 1885.
_      Philippson, A._, Der Peloponnes. Berlin 1892.
_      Bursian, C._, Geographie von Griechenland, 2 Bde., Leipzig 1862–72.
_      Curtius, E._, Peloponnesos, 2 Bde., Gotha 1851–52.

_      Duncker, M._, Geschichte des Altertums, Bd. 5–9, Leipzig 1881–86.
_      Meyer, Ed._, Geschichte des Altertums, Bd. 3 ff., Stuttgart 1901 f.
_      Beloch, J._, Griechische Geschichte, 3 Bde., Straßburg 1893–1904.
_      Busolt, G._, Griechische Geschichte, 3 Bde., 2. Aufl., Gotha
      1893–1904.
_      Curtius, E._, Griechische Geschichte, 3 Bde., 6. Aufl., Berlin
      1887–89.
_      Grote, G._, _History of Greece_. _New. edit._ London 1869–70, 12
      Bde. Deutsch, 2. Aufl., 6 Bde., Berlin 1880–82.
_      Holm, Ad._, Griechische Geschichte, 4 Bde., Berlin 1886–94.
_      Niese, B._, Geschichte der griech. und maked. Staaten seit der
      Schlacht bei Chäronea, 3 Bde., Gotha 1893–1903.

_      Gilbert, G._, Handbuch der griech. Staatsaltert., Leipzig, Bd. I²
      1893, II 1885.
_      Meier u. Schömann_, Der attische Prozeß. Neu bearbeitet von
      Lipsius, Berlin 1883–87.
_      Böckh, A._, Die Staatshaushaltung der Athener, 3. Aufl., bes. v.
      Fränkel, Berlin 1886.
_      Hultsch, Fr._, Griech. u. römische Metrologie, 2. Bearb., Berlin
      1882.
_      Head__, Historia nummorum. Manual of greek numismatics. Oxford
      1887._
_      Mionnet__, Description of médailles antiques grecques et romaines_,
      16 Bde., Paris 1807–37.
_      Mommsen, A._, Chronologie. Untersuchungen über das Kalenderwesen
      der Griechen, Leipzig 1883.
_      Mommsen, A._, Feste der Stadt Athen im Altertum, Leipzig 1898.
_      Rohde, E._, Psyche, Seelenkult und Unsterblichkeitsglauben der
      Griechen, _Freiburg_ i. B., 2. Aufl. 1898.
_      Dörpfeld, W._, Das griechische Theater, Athen 1896.
_      Puchstein, O._, Die griechische Bühne, Berlin 1900.
_      Rüstow_ u. _Köchly_, Geschichte des griech. Kriegswesens. Aarau
      1852.
_      Guhl_ u. _Koner_, Leben der Griechen u. Römer, 6. Aufl. von R.
      Engelmann, Berlin 1893.
_      Ménard et Sauvageot__, La vie privée des anciens, 4 voll., Paris
      1880–83._

_      Blümner, H._, Technologie und Terminologie der Gewerbe und Künste
      bei Griechen und Römern, 4 Bde., Leipzig 1875–87.
      – Das Kunstgewerbe im Altertum, 2 Abt., Leipzig u. Prag 1885.
      – Leben und Sitten der Griechen, 3 Abt., Leipzig u. Prag 1887.
_      Durm_, Die Baukunst der Griechen, 2. Aufl., Darmstadt 1892.
_      Helbig, W._, Das homerische Epos aus den Denkmälern erläutert, 2.
      Aufl., Leipzig 1887.
_      Studniczka_, Beiträge zur Geschichte der altgriech. Tracht, Wien
      1885.
_      Genick_, Griechische Keramik, Berlin 1883.
_      Lau, Th._, Die griechischen Vasen, Leipzig 1877.
_      Dumont et Chaplain__, Les céramiques de la Grèce propre, Paris_
      1881 ff.
_      Furtwängler, A._, und _C. Reichhold_, Griechische Vasenmalerei.
      Auswahl hervorragender Vasenbilder. München 1904 ff.
_      Grasberger_, Erziehung u. Unterricht im klass. Altertum, Würzburg
      1864–81.

_      Schuchardt_, Schliemanns Ausgrabungen, 2. Aufl., Leipzig 1891.
_      Schliemann, H._, Tiryns, Leipzig 1886.
_      Curtius, E._, Die Stadtgeschichte von Athen, Berlin 1891.
_      Wachsmuth, C._, Die Stadt Athen im Altertum, Bd. I 1874, II, 1.
      1890.
_      Olympia_, Die Ergebnisse der von dem Deutschen Reich veranstalteten
      Ausgrabungen Hsg. v. E. Curtius und Fr. Adler. Bd. 1–5, Berlin
      1890–96.
_      Bötticher, Ad._, Olympia, das Fest und seine Stätte, 2. Aufl.,
      Berlin 1886.
_      Ussing, J. L._, Pergamos. Seine Geschichte und Monumente. Berlin u.
      Stuttgart 1899.
_      Altertümer von Pergamon_. Band II, Das Heiligtum der Athena Polias
      Nikephoros von R. Bohn, Berlin 1885. Band IV, Die Theaterterrasse
      von R. Bohn 1896. Band V, Das Trajaneum von H. Stiller 1895. Bd.
      VIII, Die Inschriften von P. von M. Fränkel 1890–95.



                              *EINLEITUNG.*



             *§ 1. Begriff der griechischen Altertumskunde.*


_Die griechische Altertumskunde_ will ein Bild _des öffentlichen wie
häuslichen Lebens der alten Griechen_ nach seiner durch die
Eigentümlichkeit von Land und Leuten gegebenen Grundlage, seiner
zeitlichen Entwicklung wie örtlichen Verschiedenheit innerhalb der
einzelnen Staaten geben. _Indem sie die Formen dieses Lebens als
Einrichtungen und Zustände ins Auge faßt, zeichnet sie den Schauplatz, auf
welchem die Personen handeln und die Ereignisse sich abspielen, welche den
Inhalt der Geschichte ausmachen._ Weil nun aber die Überlieferung eine
sehr ungleichmäßige und lückenhafte ist, so kann die Darstellung nicht bei
allen Staaten und Zeiträumen gleichmäßig verweilen; sie wird sich da
reicher gestalten, wo der Strom jener Überlieferung reicher fließt, oder
wo die geschichtliche Anteilnahme eine lebhaftere ist.

So gebietet die Beschaffenheit unserer Quellen die Beschränkung auf die
beiden Städte, welche in der Geschichte Griechenlands die hervorragendste
Rolle gespielt und die Eigenart der beiden Hauptstämme, des ionischen und
dorischen, am schärfsten ausgeprägt haben: _Athen_ und _Sparta_. Und auch
hier können wir nicht die gesamte Kulturentwicklung von ihren Anfängen bis
zum schließlichen Absterben genauer verfolgen, sondern müssen uns in der
Hauptsache mit einer näheren Betrachtung der eigentlich „klassischen“ Zeit
des griechischen Altertums, des _5. und 4. Jahrhunderts vor Chr._
begnügen.



        *§ 2. Die Quellen der griechischen Altertumskunde*(*1*)*.*


Unsere Kenntnis des griechischen Altertums schöpfen wir teils aus
_literarischen_, teils aus _monumentalen_ Quellen.

Die _ersteren_ beginnen mit dem Homerischen _Epos_, das ein anschauliches
Bild der Kultur jenes Zeitalters vor unsern Augen aufrollt. Über die
weitere Entwicklung der _staatlichen_ Institutionen geben uns die
_Historiker_ (Herodot, Thukydides, Xenophon, Polybius, Diodor, Plutarch
u. a.) und Redner (Lysias, Isokrates, Demosthenes, Äschines usw.) einzelne
Nachrichten, eine zusammenhängende Darstellung lieferte _Aristoteles_ in
seiner Politik und seinen Politeiai (s. § 22). Für die Kenntnis des
_Privatlebens_ der Griechen ist die alte _Komödie_ (Aristophanes) eine
Hauptquelle. Viele wertvolle Einzelnotizen über alle Gebiete des antiken
Lebens finden wir endlich in den alten Kommentaren oder _Scholien_ und
_lexikographischen Werken_ (Suidas, Hesychius, Harpokration, Stephanus von
Byzanz u. a.).

Die zweite Gattung bilden die _monumentalen_ Quellen. In besonderem Maße
gilt von dem griechischen Altertum das Dichterwort:

  „Könnte die Geschichte davon schweigen,
  Tausend Steine würden redend zeugen,
  Die man aus dem Schoß der Erde gräbt.“

Als solche Zeugen sprechen zu uns die aus dem Schutt der Jahrtausende ans
Licht geförderten _Ruinen_ von Troja, Mykenä und Tiryns, von Olympia,
Delphi und Pergamon, es sprechen zu uns die unsterblichen Denkmäler der
Akropolis von Athen, alle die zahlreichen uns erhaltenen Schöpfungen der
Architektur, Plastik und Malerei wie des Kunsthandwerks. Die in Tausenden
von _Inschriften_ auf uns gekommenen authentischen Urkunden geben uns über
das staatliche Leben wichtige unmittelbare Aufschlüsse; wir lesen hier
Volks- und Ratsbeschlüsse, sakrale Verordnungen, Verträge, Bauinschriften,
Freilassungsurkunden, öffentliche Rechnungen, Schatz- und Tributlisten,
Verzeichnisse der Archonten, Prytanen, Kultbeamten, Sieger, Epheben usw.
Von ähnlicher Bedeutung für unsere Kenntnis des privaten Lebens (besonders
Kostümkunde) sind die in reicher Fülle erhaltenen _Vasenbilder_, welche
die mannigfachsten Stoffe und Erscheinungen des täglichen Lebens
darstellen.

Endlich ist auch noch das _Leben der heutigen Neugriechen_ zur
Vergleichung beizuziehen, das manche Rückschlüsse auf das Altertum
gestattet, insofern besonders bei dem niederen Volke manche Sitten und
Gebräuche des Altertums bis auf den heutigen Tag sich getreu erhalten
haben.



                              I. Abschnitt.


                       *LAND UND VOLK VON HELLAS.*



                              *A. Das Land.*



                *§ 3. Orographie des europäischen Hellas.*


Die _starke Gliederung_, welche für ganz Europa charakteristisch ist,
erreicht in seinem südöstlichen Vorsprung ihren höchsten Grad. Der massige
Rumpf der Balkanhalbinsel setzt sich in der schmäleren Halbinsel
„Griechenland“ fort, welche, an Größe etwa dem Königreich Bayern
gleichkommend, sich zwischen dem Ionischen und Ägäischen Meer weit nach
Süden erstreckt, von zahlreichen Buchten zerschnitten und von einem bunten
Kranz von Inselgruppen umgeben. Ebenso abwechslungsreich wie die
horizontale Gliederung ist _die vertikale Gestaltung. Das Land ist zum
größten Teil von Gebirgen erfüllt_, welche die Ebenen an Ausdehnung weit
übertreffen. Die Gebirge Griechenlands bestehen teils aus kristallinischen
Schiefern und Marmoren (vornehmlich auf der Ostseite: Kambunische Berge,
Olymp, Ossa, Pelion, das südliche Euböa, die größten Teile von Attika und
Lakonien, die Kykladen, zum Teil auch Kreta), teils aus Sedimentgesteinen
der Kreide- und Eozänformation (überwiegend Kalksteine).

Diese Gesteine sind stark gefaltet und zu Gebirgen aufgerichtet. Man
unterscheidet zwei Faltengebirgssysteme: 1) _das große dinarische
Gebirgssystem_, welches mit einem Faltenbau von ausgesprochenem
Parallelismus von NNW. nach SSO. streicht und _den ganzen westlichen Teil
der Balkanhalbinsel_ bis zur Südspitze durchzieht;

2) die _ostgriechischen Gebirge_, welche, in nach N. geöffnetem Bogen von
W. nach O. streichend, quer gegen die Ostküste Griechenlands auslaufen.
Die _östliche Küste_ ist daher _weit reicher gegliedert und
aufgeschlossen_ als die westliche, welche den dinarischen Gebirgszügen
parallel läuft.

Vulkanische Massen sind da und dort (Thera, jetzt Santorin, dessen Vulkan
noch heutzutage zeitweise tätig ist, Melos, Kalauria, Methana, Ägina) zum
Ausbruch gekommen, und es treten vielfach heiße Quellen („Bäder des
Herakles“ zu Ädepsos auf Euböa, Thermopylen u. a. m.) und Gasausströmungen
(Mosychlos auf Lemnos, Solfatara von Susaki) auf.

Beim _akrokeraunischen Vorgebirge_ tritt das dinarische Gebirgssystem in
das westliche _Nordgriechenland_ ein; ganz _Epirus_ ist erfüllt von jenen
parallel gerichteten Höhenzügen mit langgestreckten Talmulden dazwischen.
In engen Schluchten durchbrechen die Flüsse mit Zickzackwindungen die
Gebirgszüge, um von einer Mulde zur anderen zu gelangen. Es ist eine wilde
Gebirgslandschaft, welche nur an der Küste kleine Ebenen besitzt. Die
östlichsten dieser Bergkämme werden als _Pindos_ (höchster Gipfel 2336 m)
zusammengefaßt, im W. von dem tiefen Tal des Arachthosflusses, im N. durch
den _Lakmonpaß_ begrenzt, der Länge nach in wilder Engschlucht
durchflossen vom größten Flusse Griechenlands, dem Acheloos. Nach O. fällt
der Pindos zum Tiefland von _Thessalien_ ab, das rings von Gebirgen
umwallt ist: im O. von den kristallinischen Gebirgen _Olympos_ (2985 m),
(dem höchsten Berg der hellenischen Welt und daher Sitz der Götter),
_Ossa_, _Pelion_, welche im N. durch die wenig bekannten _kambunischen
Berge_, im S. durch den _Othrys_ mit dem Pindos verbunden sind. Eine
niedrige Hügelkette scheidet das Innere des Beckens in zwei selbständige,
äußerst fruchtbare Ebenen, die größten Griechenlands. Zwei Ausgänge führen
aus diesen zum Meer: zwischen Olymp und Ossa bricht der Abfluß des
Tieflandes, der thessalische Peneios, in dem vielgerühmten Engpaß _Tempe_
durch; zwischen Pelion und Othrys dringt das Meer als _Pagasäischer_ Golf
tief ins Innere ein.

Gegen S. folgt eine Einschnürung des Festlandes durch zwei Golfe (den
_Malischen_ und den von Ambrakia), welche Nord- und _Mittelgriechenland_
scheiden. Die westlichen Landschaften des letzteren (_Akarnanien_ und
_Ätolien_) enthalten die Fortsetzung der Bergzüge von Epirus, ein rauhes,
schluchtenreiches Gebirgsland, durchströmt vom Acheloos, der mit sumpfiger
Deltaebene in den Golf von Paträ mündet.

In den östlichen Landschaften (_Lokris_, _Doris_, _Phokis_, _Böotien_,
_Attika_) findet sich eine doppelte Reihe östlich streichender Bergzüge:
im N. _Öta_ (2158 m) und _Knemis_ 924 m), im S. _Ghiona_ (2512 m),
_Parnaß_ (2459 m), _Helikon_ (1749 m), _Kithäron_ (1411 m) und _Parnes_
(1412 m). Zwischen beiden Reihen liegt die böotische Tiefebene mit dem
_Kephissos_, der in den Sumpf _Kopais_ mündet. Letzterer hat nur
unterirdische Abflüsse, die Katavothren.

Die Fortsetzungen beider Gebirgsreihen nach O. bilden die große
Gestade-Insel _Euböa_ (Dirphys 1745 m), welche vom Festland durch einen
Meeresarm getrennt ist, der an seiner schmalsten Stelle (_Euripos_) nur
etwa 45 Schritte breit ist. An die südliche Kette schließen sich die
kristallinischen Gebirge von _Attika_ an: _Pentelikon_ (1109 m),
_Hymettos_ (1027 m) und die Berge von _Laurion_. Zwischen diesen liegen
die drei kleinen attischen Ebenen.

Mittelgriechenland wird von dem südlich vorlagernden _Peloponnes_
geschieden durch einen tiefen Graben, welcher fast ganz vom Meer bedeckt
ist: von W. treten der _Golf von Paträ_, die _Straße von Naupaktos_, _der
Golf von Korinth_, von O. der _Saronische_ Golf in den Graben ein. Nur
eine schmale, niedrige Landbrücke verbindet beide Länder: der aus jungen
gehobenen Meeresablagerungen bestehende _Isthmus von Korinth_. Südlich
steigen aus dem Graben die Gebirge des Peloponnes in steilen Terrassen
jugendlicher Ablagerungen auf (_Achaja_). Der _mittlere und westliche Teil
der peloponnesischen Gebirge_ gehört dem großen dinarischen Gebirgssystem
an und setzt mit seinen von NNW. nach SSO. gerichteten Bergzügen das
akarnanisch-ätolische Gebirge fort: die höchsten Spitzen, zunächst dem
Korinthischen Golf und der Terrassenlandschaft Achaja, heißen:
_Erymanthos_ (2224 m), _Aroania_ (2355 m) und _Kyllene_ (2374 m). An die
beiden letzten hängen sich die parallel gerichteten Höhenzüge, welche das
_Hochland von Arkadien_ bilden, in dessen östlichen Teil mehrere
_fruchtbare Ebenen_ eingesenkt sind, welche durch Katavothren entwässert
werden. Nach SO. setzt sich dieses Hochland in dem breiten Höhenwall
_Parnon_ fort, der im _Kap Malea_ ausläuft. Im S. des Erymanthos dagegen
sind die Gebirge durch bewaldete Hochebenen unterbrochen, welche von
tiefen Tälern zerschnitten sind, so von dem Tal _des elischen Peneios_ und
dem _des Alpheios_, deren Unterläufe die fruchtbare _Schwemmlandebene von
Elis_ durchziehen. Jenseits dieser Unterbrechung findet der Erymanthos
seine Fortsetzung in den weit niedrigeren Gebirgen von Triphylien und
Messenien. Zwischen diesen und dem Parnon erhebt sich als mächtige
Aufwölbung der überwiegend kristallinische _Taygetos_ (2409 m), der in der
äußersten Südspitze Griechenlands, dem _Kap Tänaron_, endigt. Rings um
denselben breiten sich drei durch niedrige Schwellen verbundene Becken
aus: _Messenien_ mit dem Pamisos, _Lakonien_ mit dem Eurotas, und die
Landschaft von _Megalopolis_ mit dem oberen Alpheios. Gebirge mit
west-östlicher Streichrichtung hat der Peloponnes nur in der Halbinsel
_Argolis_ (Arachnäon); diese werden nach W. von den arkadischen Gebirgen
geschieden durch die _Tiefebene_ von _Argos_ mit dem _Inachos_ und durch
den _Golf von Nauplia_.

Das griechische Festland ist im W. begleitet von der Kette der _Ionischen
Inseln_, welche sich in ihrem Baue als Glieder des festländischen Gebirges
kundgeben; im O. finden wir _Euböa_, ebenfalls ein losgelöstes Stück des
Festlandes, die nördlichen _Sporaden_ und die _Kykladen_. Dieser Archipel
wird im S. geschlossen durch das langgestreckte _Kreta_, das den Parnon
mit dem kleinasiatischen Tauros zu verbinden scheint.



                           *§ 4. Hydrographie.*


_Die Gebirge Griechenlands sind meist felsig und unfruchtbar_, da durch
den Wechsel von trockener und regenreicher Jahreszeit die Entstehung einer
zusammenhängenden Decke von Verwitterungslehm verhindert wird. Daher sind
meist nur die Talauen und vereinzelte Gehänge dem Anbau zugänglich. _Am
ungünstigsten für den Pflanzenwuchs zeigt sich der Kalkstein_, welcher
alles Wasser in die Tiefe versinken läßt, wo es durch ein Netz
unterirdischer Wasserläufe abfließt, um an andern Stellen in mächtigen
Quellen zutage zu treten. _Günstigere Bedingungen bieten der Pflanzenwelt
die Schiefergebirge_, welche das Wasser an der Oberfläche abfließen
lassen. Die _Wasserläufe sind fast sämtlich Wildbäche_, die gewöhnlich
ganz trocken liegen, dagegen zuzeiten gewaltig anschwellen. Diese Bäche
haben durch ihren Schutt und Schlamm _die Ebenen_ gebildet, welche meist
von geringer Ausdehnung, aber von um so größerer Fruchtbarkeit sind und
die _Mittelpunkte der geschichtlichen Entwicklung_ bilden. Heute sind
dieselben infolge von Versumpfung ungesund und weniger bevölkert als im
Altertum.



                     *§ 5. Klima und Pflanzenwuchs.*


Das Klima trägt das Gepräge der mediterranen Klimazone, und zwar des
östlichen kontinentaleren Teiles derselben. Die _Hitze_ erreicht im Sommer
einen sehr hohen Grad (Juli Mitteltemperatur in Athen 27° C.); der Winter
dagegen ist ziemlich kühl (Januarmittel in Athen 8° C.); so daß die
Extreme weit auseinander liegen (+40½ und −6½° C.). Ebenso bedeutend sind
die täglichen Wärmeunterschiede zwischen Tag und Nacht, Sonne und
Schatten. Nachtfrost kommt jeden Winter einigemal vor. Schnee fällt im
Meeresniveau in Nord- und Mittelgriechenland wiederholt, im Peloponnes
dagegen äußerst selten und bleibt kaum einige Tage liegen. In den Gebirgen
aber fallen beträchtliche Schneemassen, die sich auf den höchsten Gipfeln
fast das ganze Jahr hindurch halten. Charakteristisch für das Klima ist
insbesondere die _Regenlosigkeit des Sommers_. Regen fällt in der Zeit von
Mitte September bis Mitte Mai, während in den Sommermonaten im Tieflande
auch kurze Regenschauer selten sind. Es herrschen nämlich in dieser Zeit
die _Etesien_, trockene, sehr regelmäßige Nordostwinde. Im Gebirge fallen
übrigens auch im Sommer je höher desto mehr Niederschläge. Außerdem ist
die _Regenmenge im westlichen Griechenland bedeutender als im östlichen_
(Athen 385 mm, Patras 727 mm); aber die Sommermonate sind im W. ebenso
regenarm wie im O. Infolge dieser Sommerdürre ist der jährliche
Entwicklungsgang des Pflanzenwuchses von dem unserer Heimat ganz
verschieden. Die einjährigen Pflanzen haben dank der milden
Wintertemperatur ihre Vegetationsperiode im Winter und im Frühjahr. Im
_Sommer ruht das Wachstum_ derselben, die meisten verdorren und
verschwinden vollständig (Getreideernte Ende Mai). Die perennierenden
Pflanzen sind behufs Überdauerung des Sommers vielfach durch eigentümliche
Organisation geschützt, z. B. durch lederartige Beschaffenheit der
immergrünen Blätter. _Wald_ findet sich in den tieferen Regionen nur in
den lichten Beständen der Aleppokiefer und der Knoppereiche, in der
höheren Region herrscht der Tannenwald, im W. der Eichenwald bereits auf
mittlerer Höhe. Aber diese schon bei 700 m beginnenden Bergforsten sind
seit dem Altertum fortdauernd verwüstet worden. Die höheren Gipfel über
2000 m ragen über die Baumgrenze empor und tragen nur alpine
Krautpflanzen, welche im Sommer von den Schafherden abgeweidet werden.



                         *§ 6. Gaben des Bodens.*


Ist auch das anbaufähige Land nicht sehr ausgedehnt, so besitzt es dafür
zum Teil eine außergewöhnliche Fruchtbarkeit. Da das günstige Klima den
Anbau selbst auf geringerem Boden lohnend macht, so vermag Griechenland
eine starke Bevölkerung zu ernähren. Hatte doch Griechenland in
klassischer Zeit auf 1000 □Meilen 200 000 Waffenfähige, also 1½ Millionen
Einwohner, dazu fast dreimal so viel Sklaven, eine Bevölkerungsziffer,
welche freilich seit Alexander d. Gr. fortwährend zurückging, so daß
Plutarch (100 n. Chr.) noch 3000 Waffenfähige zählte. Jetzt besitzt das
Königreich Griechenland auf 65 000 qkm (ca. 1200 □Meilen) 2½ Millionen
Einwohner.

Die Erzeugnisse des _Ackerbaus_, der hier stets die erste Quelle der
Volksernährung bildete, sind heutzutage noch mannigfaltiger als im
Altertum, da seitdem eine Anzahl von Kulturpflanzen neu eingeführt worden
ist (Mais, Korinthen, Orangen, Tabak, indischer Hanf, Opuntien). In erster
Linie steht das _Getreide_, besonders Weizen und Gerste. Aber nur wenige
Landschaften, so Thessalien, Böotien und Messenien, erzeugten den eigenen
Bedarf; Attika, das zum Beispiel 328 v. Chr. bei schlechter Ernte nur
360 000 Scheffel Gerste und 40 000 Scheffel Weizen erzeugte, mußte seit
dem Peloponnesischen Krieg die Hälfte seines Bedarfs aus den
Bosporusländern und Ägypten einführen. Dem Getreide steht zunächst der
_Wein_, der überall bis in die Gebirge hinauf vorzüglich gedeiht. Unter
den Bäumen ist an erster Stelle der _zahme Ölbaum_ zu nennen, aus Syrien
eingeführt, der zwar nur in der tiefen Zone, hier aber selbst auf
steinigem Boden gedeiht. In alter Zeit sind aus Asien nach Griechenland
verpflanzt worden: Kirschen, Pflaumen, Zitronen, Pfirsiche, Feigen (in
Attika), Birnen (in Argos), Quitten, Granatäpfel, Mandeln, Kastanien (auf
Euböa), Walnüsse, die Palme (auf Delos), die Zypresse. Technisch wichtig
sind neben dem Hanf die _Baumwolle_ und der _Maulbeerbaum_(2). Der
_Viehzucht_ dienten ausgedehnte Berghalden. Heutzutage ist nur die Zucht
von Schafen, Ziegen und Schweinen von Bedeutung, während einstens auch
Großvieh und Pferde fleißig gezüchtet wurden. Die Griechen waren im
allgemeinen Vegetarianer; sie genossen Fleisch gewöhnlich nur bei
Opferfesten und konnten den reichlicheren Fleischgenuß der Spartaner nicht
verstehen. Die _Wälder_ lieferten früher verschiedene für die Architektur
und den Schiffsbau nutzbare Holzarten und waren von jagdbarem Schwarz- und
Rotwild bevölkert. Aus dem Meer gewann man mannigfache Arten von Fischen,
Konchylien, Schwämme und in Lakonien die kostbare Purpurschnecke.

Von _Mineralien_ ist der _silberhaltige Bleiglanz_ bemerkenswert, der von
den Alten zur Silbergewinnung im Lauriongebirge und auf Euböa abgebaut
wurde. _Kupfer_ wurde z. B. auf Euböa und bei Lamia gewonnen; wichtiger
waren die _Eisenerze Lakoniens_ (daher das Eisengeld der Spartaner),
_Schwefel_ und _Alunit_ bot Melos, Naxos den _Smirgel_, Kimolos die
_Siegelerde_.

Von größter Bedeutung aber ist das vortreffliche _Tonmaterial_ in Attika,
Böotien, Megara und auf Ägina sowie der Reichtum des Landes an
_vorzüglichen Bausteinen_. Der weit verbreitete tertiäre Kalksandstein
(_Poros_) bot ein leicht zu bearbeitendes Material für geringere Bauten;
der edelste Stoff aber war der Architektur wie der Plastik in den
reichlich zutage liegenden _Marmoren_ der verschiedensten Farben und Arten
geboten (auf Paros, am Pentelikon, Hymettos, Taygetos, bei Karystos, in
Thessalien und Arkadien).



       *§ 7. Bedeutung des Landes für die Kultur seiner Bewohner.*


Nicht mühelos schenkt hier die Natur dem Menschen überreiche Erzeugnisse,
aber sie gewährt der Arbeit vielseitige Anregung und reichlichen Lohn.
Fast alle Zweige menschlicher Tätigkeit finden bei der Vielgestaltigkeit
des Bodens und der Mannigfaltigkeit seiner Gaben eine Stätte. Die
vielgestaltige Gliederung des Bodens veranlaßte eine ungemeine
Mannigfaltigkeit in der Eigenart der Landschaften wie ihrer Bewohner, ohne
doch einen befruchtenden Verkehr zwischen denselben zu hindern. Denn die
Zerstückelung der Gebirge öffnet dem Landverkehr fast überall unschwer zu
überschreitende Pässe, während die tief eindringenden Meeresbuchten fast
alle Landesteile dem Seeverkehr zugänglich machen. Zu allen Zeiten ist die
_Schiffahrt_ das erste Verkehrsmittel in Griechenland gewesen. Unterstützt
von dem Hafenreichtum der Küste und der Regelmäßigkeit der Windströmungen,
verband sie die einzelnen Landschaften nicht nur unter sich, sondern auch
mit dem Ausland. Auf dem Seeweg hat sich die griechische Kultur über alle
Länder des Mittelmeeres ausgebreitet.



                              *B. Das Volk.*



                    *§ 8. Vorgeschichte der Griechen.*


Kein Volk kennt seine Jugendgeschichte. Sind die Völker auf den Schauplatz
der Weltgeschichte getreten, so lassen neue große Aufgaben sie ihre
stillere Vorzeit vergessen. Und doch bringen sie aus derselben neben
mannigfachen technischen Fertigkeiten große geistige Besitztümer mit: die
Sprache, einen Kreis alter Sagen, wie bestimmte Formen der
Götterverehrung. _Die Vergleichung der Sprachen läßt erkennen, daß die
Griechen einen Zweig jener großen Völkerfamilie bilden, welcher die Inder,
Iranier, Italiker, Kelten, Germanen, Litauer und Slaven angehören._

Aus der _Urheimat der indoeuropäischen Völkerfamilie_, als welche man
früher Asien, und zwar das Gebiet des oberen Oxus und Jaxartes
betrachtete, während neuerdings von den meisten die südrussische Steppe
dafür angesehen wird, wanderten die Griechen höchst wahrscheinlich von N.
her aus dem Donaugebiet in ihre spätere Heimat ein. Wie die große deutsche
Völkerwanderung im Beginn des Mittelalters, so vollzog sich auch die
Wanderung der griechischen Stämme innerhalb großer Zeiträume in mehreren
Stufen; das Vordringen der Einwanderer wurde durch die vielfachen
Gebirgsriegel aufgehalten, welche den S. der Balkanhalbinsel gegen N.
abschließen.

Als älteste Bevölkerung Griechenlands nennt die sagenhafte Überlieferung
die von Herodot bis auf die neueste Zeit vielumstrittenen _Pelasger_(3),
ferner die _Leleger_, _Kadmeer_, _Abanten_ u. a.; ein geschichtliches Volk
waren ohne Zweifel die _Minyer_, welche durch gewaltige, jüngst wieder
aufgedeckte Deich- und Kanalbauten weite Flächen Böotiens urbar machten.
Einen überraschenden Einblick in die griechische _Kultur der ältesten
Zeit_, welche als die _mykenäische Periode_ bezeichnet wird, gewähren uns
die in den letzten Jahrzehnten von Schliemann in Mykenä, Tiryns (s. § 69)
und Orchomenos unternommenen Ausgrabungen. Sie belehren uns, daß jene
Kultur unter despotischem Regiment hochentwickelt und derjenigen der
vorderasiatischen Großstaaten nahe verwandt war. Den Griechen selbst war
die Tatsache einer tiefgreifenden asiatischen Einwirkung auf ihre Kultur
wohl bekannt; versuchten sie doch, dieselbe durch die merkwürdigen
Erzählungen von fremden Einwanderern (Kekrops, Kadmos, Danaos, Pelops) zu
erklären.

Die günstige Lage Griechenlands inmitten zweier großer Meere gestattete
jederzeit mannigfache Berührung und Austausch mit fremden Kulturvölkern.
Sicher war die Einwirkung der _Phönizier_ die bedeutsamste. Diese
erscheinen in der Odyssee als kühne Seefahrer, die bald Seeraub und
Menschenhandel treiben, bald kostbare Kunsterzeugnisse zum Tausche
anbieten.



            *§ 9. Ausdehnung und Gesamtname des Griechentums.*


_Unter dem Gesamtnamen „Griechen“ fassen wir alle jene nach Abstammung,
Sprache und Lebensart sehr verschiedenen Volksstämme zusammen, welche seit
dem Beginn geschichtlicher Kunde den schmäleren Südteil der
Balkanhalbinsel_ (etwa südlich der Querlinie der Kambunischen Berge)
_bewohnten und von hier aus gegen Osten alle Inseln und Küstenländer des
Ägäischen Meeres, gegen Westen die Südküste Italiens und Sizilien_
(Großgriechenland) _bevölkert haben._ „Alle griechischen Kolonien bespült
die Welle des Meeres, und es ist den Ländern der Barbaren gewissermaßen
ein Saum griechischer Erde angewebt“, sagt Cicero.

Das Gebiet, innerhalb dessen einst die griechische Zunge klang, erstreckte
sich also viel weiter als das heutige Griechenland. Das Wort „_Griechen_“
stammt vom lateinischen _Grai_, _Graici_, _Graeci_ und bezeichnete
ursprünglich einen einzelnen Stamm, der im Westen Griechenlands (also den
Italikern zunächst), in Südepirus saß. Die Griechen selbst nannten sich,
etwa seit dem 7. Jahrh. v. Chr., _Hellenes_, ihr Land _Hellas_. Auch
dieser Name bezeichnete ursprünglich eine einzelne Landschaft des
südlichen Thessaliens und gewann von da aus durch den Ruhm seiner Träger
(Dorier?) allgemeine Verbreitung. (Vergl. „Franken“, „Alemannen“,
„Schwaben“.) Wohl haben sich die Hellenen früh als _ein_ Volk gefühlt,
durch Gemeinsamkeit des Blutes, der Sprache, der Götter und der Sitte
verbunden, im Gegensatz zu den „Wirrwarrsprechenden“, den _Barbaren_; aber
aus diesem Bewußtsein hat sich nur schwer und langsam in den Kämpfen gegen
Perser und Karthager die Idee nationalen Zusammenschlusses herausgeschält.
In der geschichtlichen Zeit sind die Hellenen mannigfach nach Landschaften
und Stämmen gegliedert, die sich hinsichtlich der Sprache, Religion, Sitte
und Kultur wesentlich voneinander unterscheiden, und dieser
Verschiedenheit entsprach der staatliche Partikularismus.



                     *§ 10. Die griechischen Stämme.*


                               _I. Ionier._


Am frühesten scheint der _ionische_ Stamm in Griechenland ansässig
geworden zu sein; beim Beginn geschichtlicher Kunde besitzt er auf dem
Festland noch Attika (mit Euböa) und fast den ganzen Peloponnes.
Allerdings ist wohl der Name „Ionier“ jüngeren Ursprungs und erst später
vom kleinasiatischen Zweig angenommen worden. Wahrscheinlich war diesem
Stamme ursprünglich der Name „_Achajer_“ eigen, der im Epos als Gesamtname
der Hellenen erscheint. (Vergl. Amaler: Ostgoten.) Die _ionische
Mund__art_, welche unter ihren Schwestermundarten in sprachgeschichtlicher
Hinsicht als die entwickeltste und abgeschliffenste erscheint, ist frühe
die allgemeine Sprache der Dichter und Schriftsteller geworden. Innerhalb
des Ionischen bildet das _Attische_ einen besonderen Zweig von
altertümlicherem Charakter.


                              _II. Dorier._


Dem ionischen Stamm stellt Herodot in schroffer Abgrenzung den _dorischen_
gegenüber. Dieser ist zuletzt unter allen in Griechenland eingewandert und
hat allmählich die achajischen Staaten _Elis_, _Argos_, Phlius, Korinth,
Sikyon, _Lakonien_ und zuletzt _Messenien_ durch Kampf und Vertrag
unterworfen und dorisiert. Sprache und Wesen der Dorier haben ihre rauhe
Ursprünglichkeit am längsten in Sparta bewahrt.

   _Ionische und dorische Kolonien in Kleinasien und Großgriechenland._

Durch den machtvollen Ansturm der Dorier gedrängt und wie durch einen Keil
in zwei Teile gespalten, wanderte die _achajische Bevölkerung_ des
Peloponneses über das Meer nach O. und W. aus, um auf den Inseln des
Ägäischen und Ionischen Meeres, an der Westküste Kleinasiens, im Süden
Italiens und auf Sizilien, inmitten fremdartiger Bevölkerung, neue
Wohnsitze zu erkämpfen oder friedlich zu erwerben. Später, als die
dorischen Spartaner die Führerrolle im Peloponnes, ja in Griechenland
errungen hatten, erinnerten sich die Kolonien des südlichen Archipels und
der Südwestküste Kleinasiens ihrer Herkunft aus Lakonien und nannten sich,
nachdem auch einzelne dorische Geschlechter dorther nachgewandert waren,
mit Stolz „_Kolonien der Dorier_“.


                              _III. Äoler._


_Was nicht ionischen oder dorischen Stammes war, faßten die Griechen unter
dem Gesamtnamen „Äoler“ zusammen._ Im engeren Sinn wurde die Bezeichnung
_Aiolis_ insbesondere auf die _Kolonien der Nordwestküste Kleinasiens_ mit
den vorgelagerten Inseln (Tenedos, Lesbos) angewandt, Kolonien, welche die
Länder am Pagasäischen und Malischen Busen als ihre Urheimat bezeichneten.
Die Sprache dieser kleinasiatischen Äoler, glänzend vertreten durch die
Gedichte von Alkaios und Sappho, ist eine sehr altertümliche und scheint
den thessalischen und böotischen Mundarten am nächsten verwandt.



                              II. ABSCHNITT.


                                *SPARTA.*



        *§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.*


Unter allen dorischen Staaten bildet _Sparta das reinste Beispiel eines
Kriegerstaates_. Seine schon im Altertum vielbewunderte _Verfassung
beruht_ nach ihrer ausgeprägten Eigenart _durchaus auf der besonderen Art
und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat_.

Nachdem die Dorier(4) von Mittelgriechenland her in den Peloponnes
eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen
Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in
immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen die
mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem
festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus
dem das nachmalige _Sparta_ mit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane,
Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der
Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im
Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so
entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs-
und Lagergewohnheit ein _Kriegerstaat_, dessen Absicht nur auf stete
Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von
derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien
späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des
_Lykurg_, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.



                      *§ 12. Periöken und Heloten.*


Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden
_Periöken_ und _Heloten_. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem
kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen
Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund
haben.

Die _Periöken_, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals,
waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und
Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und
Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein
gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht
spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als
Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000
Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen
Spartaner mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas
immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer
größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.

Viel tiefer standen die _Heloten_ (_εἵλωτες_, nach der Stadt Helos
benannt, oder von _ἕλος_ sumpfige Niederung, also die Bewohner der
Eurotasniederungen, oder vom St. _ἑλ_ = Gefangene), an die Scholle
gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen
sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe
an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben.
Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft
werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so
kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete
und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege
sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto
argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um
sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden,
erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den
Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem
Institut der _Krypteia_ eingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten
durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie
Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs
2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos
verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords
zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in
greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare
Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.



                         *§ 13. Die Spartiaten.*


Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken
nannte sich die herrschende dorische Bürgergemeinde _Spartiaten_, während
im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des Staates
_Lakedaimonier_ war. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischen _Phylen_
der _Hylleer_, _Dymanen_ und _Pamphyler_ und nach 27 Phratrien. Daneben
gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben
(§ 11) genannten 5 Dörfern (_κῶμαι_) Spartas, von denen die 30 (?) _Oben_
(_ὠβαί_) wohl Unterabteilungen waren. Das _Vollbürgerrecht_ war nicht nur
durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen
staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den
gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich
gleichberechtigt die „_Gleichen_“ (_ὅμοιοι_), während diejenigen, welche
eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse der
_Halbbürger_ (_ὑπομείονες_) mit den zivilen, aber ohne die politischen
Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts
(_κλᾶρος_), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen
Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen
Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der
Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im
allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern
nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch
naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der
fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des
neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise
wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem
Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der Gegensatz von reich und arm
entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch das _Gesetz_ des
Ephoren _Epitadeus_, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener
Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder
testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der
Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein
tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz
in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während
viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr
aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.

Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner
Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, der
_stetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten_. Aus Mangel an Männern
ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von
Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste
in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen,
ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder
4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät
heirateten (_δίκη ἀγαμίου_, _ὀψιγαμίου_), aufhalten ließ. Während es zur
Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im
Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit
(etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt
Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im
alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.

Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen
Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto
lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst,
zu Lykurgs Zeiten, besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose
gehabt hätten. So unternahm es König _Agis IV._, „die lykurgische
Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner
in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt
werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der
Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt,
gelang dem energischeren König _Kleomenes_ (seit 235 v. Chr.), der die
Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob,
das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme
von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei
Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle
Neuerungen des Kleomenes wieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte
ist zu Ende.



                          *§ 14. Das Königtum.*


Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist
das _Doppelkönigtum_. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die
_Agiaden_ und die _Eurypontiden_, welche als ihre mythischen Stammväter
den _Eurysthenes_ und _Prokles_ nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem
Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings
vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier
Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen
(dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden
seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser
„Diarchie“ entspringende _Rivalität der beiden Häuser_ Übergriffe des
Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter,
deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb
voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und
Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur _Erbfolge_ war
in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene
Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten
männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des
Thronfolgers als dessen Vormund (_πρόδικος_) die Regentschaft zu führen
hatte.

Die spartanischen _Könige_ mit dem offiziellen Titel _Archagetai_
(_ἀρχαγέται_) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen
Zeitalters (vgl. § 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden
aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren
ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht
gelangenden Ephoren.

Als _Oberpriester_ brachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im
Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen
erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von der
_richterlichen Gewalt_, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie
überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher
Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter;
auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion
in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Als _oberste Kriegsherren_ hatten
sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren
Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt.
Seit 506 durfte immer nur _ein_ König ins Feld ziehen; hier hatte er
unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die
militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben;
wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und
Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig
2 Ephoren mit ins Feld.

Größer als die Rechte waren die _Ehren_, die dem spartanischen Königtum
auch in historischer Zeit noch verblieben. Als _Einkünfte_ erhielten die
Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein
Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem
Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den
Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde ein
_Leichenbegängnis_ mit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage
lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie
mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen
mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur
gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen
wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.



                           *§ 15. Die Gerusie.*


Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein
Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „_Gerusia_“
genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen
griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des
alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während
diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum
fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die
Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie die
_Aristokratie_. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige,
Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser,
Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet
haben: jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen
Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der
Übergang vom alten Heerkönigtum zur Feudalherrschaft des Adels, der Herren
von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage
des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an
Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft
geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der
Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so
häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher
Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß
beanspruchten und gewannen.

Die _Gerusie_ zu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht
mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf
Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation
(_βοῇ_), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die
Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der
Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude
eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte
alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten;
die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein
nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat
und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln.
Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen.
Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm,
vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich
die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.



                           *§ 16. Die Ephoren.*


Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde
der 5 _Ephoren_, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten
Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen
Vorsitz im Kollegium führte, war _eponym_, d. h. nach ihm wurde das Jahr
benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die
Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der
Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754)
eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie der _ursprüngliche Umfang der
Befugnisse_: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und
Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der
Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut
waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der
Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum
eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (_ἔφορος_ = Aufseher) darauf
hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich
schließlich zur _Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung_ und
Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese
Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden
Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch
wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen
Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem
Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens –
das Mißtrauen des Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen
gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck
gefunden hatten.

Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen _Eid_ aus, wobei die ersteren
schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren
im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt
ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die
alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren,
sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie
aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die
Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben.
Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der _Leitung der auswärtigen
Politik_ hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen
die Mobilmachung an (_φρουρὰν φαίνειν_) und bestimmen, wie viele Jahrgänge
auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des
Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen
ihnen durch geheime Depeschen, _Skytalai_, Verhaltungsmaßregeln. (Die
Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in
fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem
Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte
man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)

Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der _Zivilgerichtsbarkeit_,
wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die _Finanzverwaltung_
und beaufsichtigten den Staatsschatz.

Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das
_Verhalten der Bürger_, die Jugenderziehung wie das Privatleben der
Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste
nach der Richtung, daß überall der staatliche „_Kosmos_“, die strenge
Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. So forderten
sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den
Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen
man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne
weiteres von ihnen ausgewiesen (_ξενηλασία_). Die Ephoren bildeten so ein
_oberstes Sittengericht_, das durch sein fortwährendes, unmittelbares
Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische
Zensur.

Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige
_Überwachung_ und Niederhaltung _der Periöken und Heloten_; erstere
konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren
entfalteten sie durch die Krypteia (s. § 12) eine wahre
Schreckensherrschaft.

So war das Amt der Ephoren die _Exekutive der spartanischen Aristokratie_;
seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser
Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre
selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein
Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von
ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.



                      *§ 17. Die Volksversammlung.*


Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den
Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung
(_ἀπέλλα_) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier
entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über
Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über
etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der
Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei
feldmäßig durch Zuruf (_κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ_ Thukyd. I, 87), in
zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten.
Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige,
Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die
Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene
Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die
Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. § 15).



               *§ 18. Die spartanische Zucht (*_ἀγωγή_*).*


Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen
Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und
geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig
bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln
behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die
Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand
bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in
Kriegsbereitschaft zu sein. _So zielte die ganze Gemeindeordnung_, welche
schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat, _auf die
Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab_. Dabei kam der allgemein hellenische
Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren
sei, in extremer Weise zur Anwendung.

Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach
der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen
Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der
Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden in _Scharen_ (_βοῦαι_ oder
_ἀγέλαι_) und deren Unterabteilungen, _Rotten_ (_ῖλαι_), eingereiht; an
der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes
(_ἴρανες_), der jungen Männer von 20–30 Jahren. In der Regel bestand
zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer
Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische
Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben
ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis
Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann,
welcher ohne Schmerzäußerung die _Geißelung_ (_διαμαστίγωσις_) am längsten
aushielt. Auch die Eigenschaften der List und _Verschlagenheit_ suchte man
bei den Knaben zu entwickeln. Die _Mädchen_ wurden ebenfalls gymnastisch
ausgebildet und die Stellung der _Frau_ war eine viel freiere als im
übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Die _geistige
Ausbildung_, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte
sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die
Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und
Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.

Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige
Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften
(_σύσκηνοι_) aufgenommen wurden, an den gemeinsamen _Männermahlen_
(_ἀνδρεῖα_, später _φιδίτια_, von den übrigen Griechen _συσσίτια_ genannt)
teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und
Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (_βαφά_
oder _αἱματία_, auch _ὁ μέλας ζωμός_) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer
einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen
und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durch _gymnastische und
militärische Übungen_ bildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der
Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit,
strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando einzig in
Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil
zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“



                   *§ 19. Heerwesen und Kriegführung.*


Die _Dienstpflicht_ dauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen
Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (_τὰ δέκα,
πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης_). Über die _taktische Gliederung_ des
spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind
wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs
bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise
gegliedert waren:

1 Mora   =   2 Lochen   =   8 Pent.   =   16 Enom.   = ca.   600 M.
             1 Lochos   =   4 Pent.   =    8 Enom.   = ca.   300 M.
                            1 Pent.   =    2 Enom.   = ca.    72 M.
                                           1 Enom.   = ca.    36 M.

Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der
Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den
Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der
Enomotarches.

Die _Bewaffnung_ der spartanischen Hopliten bestand in einem roten
Waffenrocke (_φοινικίς_), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen,
den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der
Schlacht vom Schildknappen (_ὑπασπιστής_) reichen ließ; auf demselben war
als Abzeichen der Lakedaimonier ein _Λ_ angebracht; als Angriffswaffen
dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.

Die _Elementartaktik_ der Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen
folgende: Die _Gefechtsstellung_ (_ἐπὶ φάλαγγος_) hat infolge des
Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu
gestalten, die verhältnismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede
(_ζυγόν_) stehen die Vordermänner (_πρωτοστάται_), die gewandtesten und
geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte
(_στίχος_, später _λόχος_), das letzte Glied bilden die Rottenschließer
(_οὐραγοί_). Die gewöhnlichsten _taktischen Bewegungen_ waren die
_Wendungen_ (_κλίσεις_) rechtsum (_ἐπὶ δόρυ_), linksum (_ἐπ’ ἀσπίδα_),
kehrt (_μεταβολή_); _Schwenkungen_ (_ἐπιστροφαί_); Herstellung der
gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der
Spitze) _Marschkolonne_ (_επὶ κέρως_). Auf den Reisemärschen scheint man
meist „zu zweien“ (_ἐπὶ δύο_) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr
ausgedehnt wurde. Durch (Links-)_Aufmarsch_ (_ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν_) wird
die Gefechtsordnung wiederhergestellt. _Verdoppelung_ (_διπλοῦν_) der
Aufstellung _nach der Tiefe_ (_κατὰ βάθος_) verringert die Frontbreite auf
die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die
Verdoppelung _nach der Länge_ (_κατὰ μῆκος_) erreicht. Bei unerwartetem
Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht,
sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das
1. Glied der neuen Front zu bringen, der _Kontermarsch_ (_ἐξελιγμός_) nach
Rotten ausgeführt. Im hohlen _Viereck_ (_πλαισίον_), den Troß in der
Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch
unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.

Die _Leichtbewaffneten_, welche selten erwähnt werden, bildeten keine
ständige Abteilung des spartanischen Heeres. _Söldner_ wurden erst seit
Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.

Eine _Reiterei_ hatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog.
„_Ritter_“ (_ἱππεῖς_), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von
Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst 424 wurde eine Reiterei
eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa
100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen
(_οὐλαμοί_) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten
auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die
Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.

Die _Flotte_, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem
Befehl des _Nauarchos_, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann
durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hieß
_Epistoleus_. Der (einzige) Kriegshafen Spartas war _Gytheion_.

Ist das _Kriegsaufgebot_ von den Ephoren erlassen (s. § 16), so bringt der
König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus
und der Athene bei Überschreitung der Grenze (_ὑπερβατήρια_). _Proviant_
wird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum
Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am
3. Tage von Sparta nach Athen kommen. Das _Lager_, das man im Felde
schlug, war kreisförmig. Für die _Schlacht_ suchte man sich in der Regel
eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die
beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung
eines Marschlieds (_ἐμβατήριον_) rückt alsdann die ganze festgeschlossene
Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der
Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeisterten _Schlachtgesängen_:

  Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,
    Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der Gott
  Schreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die Füße
    Fest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,
  Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und Schenkel
    Hinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.
  Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen Schlachtspeer
    Und Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.
  Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,
    Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.
  Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,
    Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.

Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen
geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei
(_ἀλαλά, ἐλελεῦ_) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen.
Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der
Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen, _zog sich_
beim Anmarsch in der Regel _der rechte Flügel_ beider Heere _halbrechts_;
folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die
beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr
in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser
Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten
Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen
gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung
zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war
deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden
und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige
Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „_schiefe
Schlachtordnung_“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in
beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestellten _linken_
Flügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes
standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.

Eine weitere _Verfolgung_ des geschlagenen Feindes fand nicht statt,
weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte.
Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe
der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete
an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (_τρέπεσθαι,
τροπή_), ein Siegeszeichen, _Tropaion_, das in einer an einem Baumstumpf
aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.



                             III. ABSCHNITT.


                                 *ATHEN.*



                       *A. Verfassungsgeschichte.*



         *§ 20. Die altattische Phylen- und Geschlechterordnung.*


Attika galt für das _Mutterland des ionischen Stammes_; seine Bewohner
hielten sich für _Autochthonen_, d. h. seit Urzeit landeingesessene
Bewohner. Erinnerte man sich doch mit Stolz, daß derselbe dorische
Völkerzug, welcher die achäisch-ionische Bevölkerung des Peloponnes
überwältigt oder zur Auswanderung gezwungen hatte, an Attika machtlos
abgeprallt war. König _Kodros_, der sagenhafte Ahnherr des attischen
Königshauses der Kodriden, sollte für sein Land den Opfertod erlitten
haben. Die älteste geschichtliche Erinnerung weiß noch recht wohl, daß die
spätere Einheit des attischen Staates nicht von jeher bestanden hat.
Attika soll früher 12 politisch selbständige Gemeinden gezählt haben, die
von Theseus durch den „_Synoikismos_“ zu einem staatlichen Gemeinwesen
vereinigt worden seien. So faßte die attische Überlieferung als einmaligen
Akt, was ohne Zweifel das Ergebnis einer allmählichen, nicht ohne
langwierige Kämpfe zwischen den Gemeinden erfolgten Entwicklung war. Den
staatlichen Mittelpunkt bildete die aus mehreren Niederlassungen am Fuß
der uralten Burg Kekropia entstandene Stadt _Athen_. Zur Erinnerung an
diese Einigung feierten die Athener noch später das Fest der _Synoikien_
am 16. Hekatombaion. Seit jenem Synoikismos soll auch aus dem vorher von
der altathenischen Gemeinde allein der Athene zu Ehren begangenen
Erntedankfest das allgemeine Landesfest der _Panathenäen_ (vgl. § 53)
geworden sein.

Die Bevölkerung gliederte sich in die auch bei andern Ioniern sich
findenden 4 _Stämme_ oder _Phylen_: _Geleontes_, _Aigikoreis_, _Argadeis_
und _Hopletes_, der Wortbedeutung nach vielleicht die „Glänzenden“ (oder
„Landbauern“?), die „Ziegenhirten“, die „Arbeiter“ (Ackerer oder
Handwerker) und die „Gewaffneten“. Ob diese Bezeichnungen die
Hauptbeschäftigung der Landesbewohner angeben, ob ferner die Phylen
zugleich lokalen Charakter hatten, indem sie sich auf die einzelnen
Landesteile verteilten, oder ob es Kultgenossenschaften waren, ob endlich
diese Einteilung die gesamte Bevölkerung oder nur die Adelsgeschlechter
umfaßte, darüber gehen die Ansichten weit auseinander.

Jede Phyle bestand aus 3 _Phratrien_ (Bruderschaften), jede Phratrie aus
30 _Geschlechtern_ (_γένη_ oder _τριακάδες_), deren Mitglieder
Geschlechtsgenossen (_γεννῆται_) oder Milchbrüder (_ὁμογάλακτες_) hießen;
jedes Geschlecht dachte man sich (wenigstens später) normalerweise aus
30 _Familien_ oder „Männern“ (_ἄνδρες_) zusammengesetzt.

So ist der Staat auf der Familie aufgebaut. _Die zu einem Geschlecht
gehörigen Familien_ sind sich ihrer ursprünglichen Blutsverwandtschaft
noch wohl bewußt, sie verehren gemeinsam als ihren Ahnherrn einen Heros,
nach dem sie sich benennen, z. B. die Eteobutaden den Butes, die
Alkmäoniden den Alkmäon, die Buzygen den Buzyges; sie haben auch sonstige
Opferdienste und den Begräbnisplatz gemeinsam, sind bei Erbfällen zunächst
berechtigt, aber auch zur Hilfeleistung in der Not zuerst verpflichtet. In
keinem andern griechischen Land haben sich die alten Familienrechte so
lange und so genau erhalten wie in Attika. _Die in einer Phratrie
vereinigten Geschlechter_ feiern ihre Zusammengehörigkeit am Feste der
Apaturien, allen Geschlechtern gemeinsam ist der Kult des Apollon Patroos
und des Zeus Herkeios, der Schutzgötter des Familienherdes und Hausaltars;
der letztere genießt auch als Zeus Phratrios neben der Athena Phratria die
Verehrung sämtlicher Phratriengenossen.

An der Spitze jeder Phyle steht ein _Stammkönig_ (_φυλοβασιλεύς_),
ursprünglich wohl mit ausgedehnteren Befugnissen, später nur noch mit
religiösen Funktionen, der Darbringung der Opfer für die Phyle, betraut.
Jede Phratrie steht unter einem _Phratriarchos_, jedes Geschlecht unter
einem _Geschlechtsvorsteher_ (_ἄρχων τοῦ γένους_); diese führen die Listen
der Phratrie- und Geschlechtsangehörigen, von denen die ersteren seit
Kleisthenes (s. § 27) als Zivilstandsregister die größte Bedeutung für das
Familienrecht erhielten.



                          *§ 21. Das Königtum.*


Wie bei allen griechischen Stämmen finden wir auch in Attika in ältester
Zeit das „_heroische Königtum_“, so genannt, weil wir demselben in den
Gedichten Homers begegnen, welche die Zeit der Heroen schildern. Dasselbe
hat noch ganz die Art des alten Heerkönigtums der Kampf- und Wanderzeit.
Der _König_ (Basileus = Herzog) ist _Führer __im Krieg_ und Vorkämpfer im
Streit, _Richter_ und _Priester seines Stammes_; von der Kriegsbeute wie
von Opfermahlen erhält er den vornehmsten Teil, die Häupter des Stammes
ehren ihn durch Geschenke und sind bei ihm gewöhnlich zu Gaste. Vom
Gemeindeland wird das schönste Stück für ihn als „abgesondertes Krongut“
(_τέμενος_) ausgeschieden. Seine Macht über die Gemeinde ist gleich der
eines Familienvaters, unbeschränkt dem Rechte nach, aber mild und
wohlwollend in der Übung. Sein Geschlecht stammt – wie das orientalischer
Despoten – von einem Gott oder vom König der Götter, Zeus (_διογενής,
διοτρεφής_), der seinen Ahnen Zepter und Macht verliehen hat. Nach seinem
Tod folgt ihm der älteste oder der tüchtigste seiner Söhne.



            *§ 22. Übergang vom Königtum zur Adelsherrschaft.*


Mit der Zeit wird die königliche Gewalt in ihrer Amtsdauer wie in ihren
Befugnissen beschränkt, indem der die Adelsgeschlechter vertretende „Rat“
(_βουλή_), von dem wir schon bei Homer den König umgeben sehen, immer
einflußreicher wird und aus seiner Mitte dem Könige Beamte an die Seite
stellt, welche nach und nach den größten Teil der Funktionen des Königs
übernehmen. Wie über viele andere Fragen der Verfassungsgeschichte Athens,
so gibt auch hierüber die vor einigen Jahren wieder aufgefundene _Schrift
des Aristoteles vom Staat der Athener_ (_Ἀθηναίων πολιτεία_), ein Teil
seines großen, 158 griechische Staatsverfassungen (_πολιτεῖαι_)
darstellenden Sammelwerks, erwünschten Aufschluß.

Darnach wurde dem _Könige_, dessen Titel man übrigens wegen der mit der
Königswürde verknüpften gottesdienstlichen Funktionen in Athen nie
abgeschafft hat, ein _Polemarch_ (Kriegsoberster) beigeordnet, „weil
einige Könige im Kriege untüchtig waren“. Es folgte die Einsetzung des
„_Archon_“, der später _Eponymos_ hieß und schließlich die erste Stelle
einnahm; welches seine ursprünglichen Funktionen waren, wird freilich
nicht berichtet. Die ursprünglich lebenslängliche Amtsdauer dieser Beamten
setzte man zunächst (752) auf 10 _Jahre_, dann (682) auf 1 _Jahr_ herab.
Das Vorrecht der Medontidenfamilie – so benannt nach Medon, dem Sohne des
Kodros – auf die Königswürde ward schon 712 beseitigt und diese allen
Adelsgeschlechtern zugänglich gemacht. 682 (oder etwas später) wurde auch
die Behörde der 6 _Thesmotheten_ („Rechtsetzer“) eingesetzt (je 2 für die
3 obersten Beamten?) mit der Aufgabe, „die Rechtssatzungen“ d. h. das im
Lauf der Zeit entstandene Gewohnheitsrecht „aufzuzeichnen und für die
Aburteilung der Gesetzesübertreter aufzubewahren“. Mit dem König, dem
Polemarchen und dem Archon zusammen bilden die Thesmotheten in der
Folgezeit _das Kollegium der 9 Archonten_. Über den Geschäftskreis
derselben in späterer Zeit s. § 36.

Gewählt wurden diese Beamten aus den reichen Adeligen (_ἀριστίνδην καὶ
πλουτίνδην_) von dem _Rate_, welcher später, zum Unterschied von einem
andern Rate, der _Rat vom Areopag_ (_ἡ βουλὴ ἡ ἐξ Ἀρείου πάγου_ vgl. § 23)
hieß. Nach Ablauf ihres Amtsjahres traten die Archonten, deren Amtsführung
bei der Rechenschaftsablegung nicht beanstandet wurde, auf Lebenszeit in
diesen Rat ein, der auf diese Weise sich selbst ergänzte. Dieser Adelsrat
stellte die höchste Regierungsgewalt dar. Gleich dem Senat zu Rom hatte er
in den Zeiten kräftigsten Aufschwunges das Staatssteuer in Händen und
führte es gut. Er setzte die Beamten nach freier Wahl ein, besorgte den
größten und wichtigsten Teil der Staatsgeschäfte und wachte über die
Beobachtung der Gesetze, mit der Befugnis, nach freiem Ermessen Strafen
jeder Art zu verhängen. _Der Adel selbst_ wußte, eingedenk des Ursprungs
seiner Macht, durch emsige Pflege aller Künste des Leibes und des Geistes,
der Dichtkunst, der Musik, der Gymnastik, vornehmlich aber durch gewandtes
Tummeln der Rosse und unermüdliche Übung in den Waffen sich die
persönliche Überlegenheit über die „Gemeinen“ zu wahren, welche ihm den
Besitz der Herrschaft verbürgte.



          *§ 23. Das Rechtswesen, geschriebene Gesetze, Drakon.*


Zu den Funktionen des Rats vom Areopag gehörte seit alter Zeit die
Gerichtsbarkeit in _Mordprozessen_. Ursprünglich konnte die Tötung eines
freien Mannes nur durch Wiedervergeltung gesühnt werden: man glaubte, die
Seele des Erschlagenen verlange nach dem Blute des Mörders. Deshalb war es
heilige Pflicht der nächsten Verwandten oder Freunde des Erschlagenen, an
dem Täter _Blutrache_ zu nehmen. Später verbot jedoch der Staat die
Selbsthilfe und übernahm selbst die Aburteilung und Bestrafung des Täters
nach einem genau geregelten Rechtsverfahren, welches an den Stätten, die
ehedem als Asyle dem Mörder eine gewisse Zuflucht gewährt hatten,
vollzogen wurde. In Athen war das _älteste Blutgericht_ eben _jener
Adelsrat mit dem Sitz auf dem Hügel der Fluchgöttinnen_ (_ἀραί_, davon
wohl _Ἄρειος πάγος_), der „Ehrwürdigen“ (_σεμναί_), d. i. der Erinnyen,
welche am Fuß des Hügels ein noch im fünften Jahrhundert als Asyl
dienendes Heiligtum hatten. Weitere Blutgerichtshöfe, an denen 51 (über
50 Jahre alte) _Epheten_ zu Gericht saßen, wurden vielleicht von Drakon
eingerichtet. Über deren _Zuständigkeit_ und das _Verfahren_ vor ihnen
s. § 40). Der Vorsteher aller Blutgerichte war zu allen Zeiten der
(Archon) _König_, welcher die noch aus der Königszeit stammenden
religiösen Obliegenheiten für den Staat zu besorgen hatte: zum Sakralrecht
aber gehörten die Mordprozesse insofern, als jeder Totschlag religiöse
Reinigung und Sühnung verlangte.

Die _Zivilgerichtsbarkeit_ lag in den Händen der andern Archonten: alle
Streitfälle, welche das Familienrecht betrafen, fielen dem _Archon_ zu,
solche zwischen Bürgern und Nichtbürgern dem _Polemarchos_. Waren diese
Richter nur an das allgemeine Rechtsherkommen gebunden, so ist wohl
begreiflich, daß bei der Urteilsschöpfung wie Strafbemessung oft
Nebenrücksichten entscheidend waren. Die Mangelhaftigkeit der Rechtspflege
jener Zeit bezeugt uns Solon in einem seiner Gedichte. So kam es, daß das
über die parteiische Rechtsprechung des Adels erbitterte Volk immer
allgemeiner und heftiger eine Gesetzgebung verlangte. Schließlich gab der
Adel diesem Drängen nach und _beauftragte_ um 621 _Drakon mit der
Abfassung eines Gesetzbuchs_. Freilich war es das alte strenge
Rechtsherkommen, das er niederschrieb – auf den meisten Vergehen, z. B.
auch auf Felddiebstahl, stand Todesstrafe –, so daß nicht zu verwundern
ist, daß diese Gesetze Drakons, dessen vortreffliches Blutrecht noch 409
zu wirklichem Gebrauch in Stein gehauen wurde, dem Redner Demades (318)
„mit Blut geschrieben“ schienen und ihre Strenge später sprichwörtlich
wurde.

Aristoteles schreibt (in seinem Staat der Athener) dem Drakon auch eine
_Neuordnung der Verfassung_ zu. Die Bürger seien in die vier Klassen der
Pentakosiomedimnoi, Hippeis, Zeugitai und Thetes (vgl. § 25) eingeteilt
gewesen: allen, welche aus eigenen Mitteln eine Hoplitenrüstung beschaffen
konnten (_τοῖς ὅπλα παρεχομένοις_), d. h. als Schwerbewaffnete dienten –
dies war wohl außer den beiden ersten Klassen die dritte Klasse der
Zeugiten –, habe Drakon Anteil an den politischen Rechten gewährt; doch
sei die Wählbarkeit zu den höheren Ämtern (der Archonten, Schatzmeister,
Strategen und Hipparchen) vom Besitz eines hypothekenfreien Grundeigentums
von einem bestimmten, in Minen ausgedrückten Werte abhängig gewesen;
endlich habe er dem Areopag einen aus 401 Mitgliedern bestehenden Rat an
die Seite gestellt, welcher aus sämtlichen über 30 Jahre alten politisch
berechtigten Bürgern erlost worden sei. Ob diese Einrichtungen wirklich
alle schon der Drakonischen Zeit angehören, ist noch nicht genügend
festgestellt.



      *§ 24. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des 7. Jahrhunderts.*


Die Gesetzgebung Drakons war ein bedeutendes Zugeständnis der herrschenden
Klasse an die Menge des Volks. Aber der Kampf zwischen beiden kam damit
nicht zur Ruhe; tiefgreifende wirtschaftliche Mißstände, denen Drakons
gesetzgeberische Tätigkeit nicht abgeholfen hatte, gaben ihm neue Glut der
Erbitterung.

Infolge der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung hatten sich drei
_Berufsstände_ (_ἔθνη_) gebildet: die _Eupatriden_, die adeligen
Großgrundbesitzer, die kleinen Bauern oder _Geomoren_, und die durch den
maritimen und industriellen Aufschwung Athens zahlreicher gewordenen
_Demiurgen_, die Gewerbe- und Handeltreibenden. _Die Lage des
Kleinbauernstandes_ nun war _eine sehr drückende_ geworden. „Der ganze
Grundbesitz“, sagt Aristoteles, „befand sich in der Hand weniger Reicher,
denen die verarmten Bauern mit Weib und Kind dienstbar waren. Sie hießen
Hörige (_πελάται_) und Sechstler (_ἑκτήμοροι_), weil sie nur ein Sechstel
des Ertrags als Lohn für die Feldbestellung erhielten. Fünf Sechstel
mußten sie abliefern, und wenn sie im Rückstand blieben, verfielen sie mit
Leib und Leben dem Grundbesitzer, sie selbst, wie ihre Söhne. Nach langem,
hartnäckigem Kampf vereinigten sich die Parteien, _Solon zum
Schiedsrichter_ und zugleich zum _Archon zu wählen_ und ihm die Ordnung
der Verfassung anzuvertrauen.“

Dieser agrarische Notstand, der während des 7. und 6. Jahrhunderts auch in
anderen griechischen Staaten hereinbrach und gewaltige Umwälzungen
herbeiführte, stand in engem Zusammenhang mit dem _Übergang von der
Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft_, welcher infolge der Einführung der
Münze und der Anhäufung größerer Bestände von Edelmetall sich unmerklich
vollzogen hatte. Eine allgemeine Beobachtung lehrt, daß unter den
Geburtswehen derselben, dem neuaufkommenden Geldwucher, der
Kleinbauernstand am härtesten leidet. (Vgl. Bauernkrieg und Luther über
den Wucher.) Das sich bildende Großkapital vereinigt sich mit dem
Großgrundbesitz, dessen doppelte Überlegenheit den kleinen Landwirt nun um
so rascher zugrunde richtet. Dazu kam das _Sinken der Getreidepreise_
durch die steigende _Einfuhr_ billigen Getreides aus den neugewonnenen
Kolonialgebieten. So erhielt denn Solon (594) keine geringere Aufgabe als
die, alle wirtschaftliche Not zu heben, und die gewaltsame Umwälzung zu
bannen.



                              *§ 25. Solon.*


Solon aus dem uralten Geschlecht der Kodriden besaß nur ein mittleres
Vermögen, hatte sich aber durch große Handelsreisen hervorragende Bildung
und einen staatsmännischen Blick erworben. Die Alten zählten ihn _zu den
sieben Weisen_, d. h. zu der auserwählten Zahl von Vertretern praktischer
Staats- und Lebensweisheit aus der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts.
Solon hat seine politischen Gedanken in herrlichen Elegien niedergelegt,
die, aus jugendfrischem Herzen quellend, tief zu Herzen dringen. Nie ist
seine Sprache wärmer, als wenn er die Bedrückung der Armen durch die
rücksichtslose Selbstsucht der Reichen schildert.

I. Zunächst beseitigte er die dringendste Not durch die
_Lastabschüttelung_, _Seisachtheia_, indem er _alle Schuld__verhältnisse
sowie die Schuldknechtschaft aufhob und für alle Zukunft verbot, „auf den
Leib zu borgen“_ (_δανείζειν ἐπὶ τοῖς σώμασιν_). Die überall auf den
Äckern stehenden Pfandsäulen wurden beseitigt, die in Attika befindlichen
Schuldsklaven erhielten die Freiheit wieder, viele ins Ausland verkaufte
Bürger wurden aus der Sklaverei losgekauft. Um die Existenz des Mittel-
und Kleinbauernstandes zu sichern, bestimmte er durch ein Gesetz eine
Maximalgrenze für den Grundbesitz. Wohl ist die Maßregel gewaltsam, aber
daß dieselbe nur eine Handlung ausgleichender Staatsweisheit war, beweist
ihr Erfolg: die Unzufriedenheit auf beiden Seiten. „Der kleine Mann hatte
gehofft, Solon werde das ganze Land aufteilen, die Vornehmen, er werde
alles wieder ins alte Geleise bringen.“ So möge man denn einem „Weisen“ um
600 v. Chr. nicht verübeln, wenn er durch einen kühnen Schnitt eine
Krankheit zu heilen unternahm, an welche die heutige Staatsweisheit sich
nur mit tastenden Versuchen heranwagt. Beginnt doch tatsächlich mit der
„Lastabschüttelung“ die Genesung des attischen Volkskörpers, welche nach
mancherlei Zuckungen, dank dem weisen Regiment des Peisistratos, zu Ende
gelangt: um 500 v. Chr. sind jene „Hörigen und Sechstler“ aus Attika
verschwunden, sie sind zu Kleinbauern geworden, welche eigenen Grund und
Boden bebauen.

Um Hebung des Handels und der Industrie bemühte sich Solon durch
Einführung eines _neuen Maß-, Gewichts- und Münzsystems_, des euböischen
an Stelle des äginetischen (s. § 42).

II. Der Willkür der Parteien sollte eine _Neuordnung der Verfassung_ ein
Ende machen. Aristoteles hebt aus dieser politischen Tätigkeit Solons
folgende Hauptpunkte hervor, wobei wir freilich nicht erkennen, wie weit
das Eingreifen Solons im einzelnen ging.

1) _Er teilte die gesamte Bürgerschaft in vier Klassen_ (_τέλη_) nach der
Zahl der „Maße“ (_μέτρα_), welche der Durchschnittsertrag der Grundstücke
an „Trockenem“ und „Flüssigem“ lieferte; dabei wurden die Medimnen
(1 Medimnos = 51,84 l) Getreide und die Metreten (1 Metretes = 38,88 l) Öl
und Wein unterschiedlos als „Maße“ zusammengerechnet. Nach den vier
Klassen stuften sich die auch auf die Theten ausgedehnten politischen
Rechte und Pflichten ab:

   Namen         Güterertrag  Heerdienst        Bürgerliche Rechte
                 in „Maßen“

_Pentakosiome-   mindestens   |Reiter    |           |         |Archonten
dimnoi_          500          |          |           |         |u. Schatz-
„Fünfhundert                  |          |           |         |meister-
scheffelmänner“               |          |           |Niedere  |stellen
                              |          |Teilnahme  |Beamten-
_Hippeis_        300          |und       |an Volks-  |stellen
„Ritter“                      |          |versamml.  |
                                         |u. Gericht |
_Zeugitai_       200          Schwer-    |           |
„Gespannsleute“               bewaffnete |           |
                                         |
_Thetes_         unter 200    Leicht-    |
„Lohnarbeiter“                bewaffnete |

Hiermit hat Solon wahrscheinlich eine schon vorher (s. § 23) bestehende
Einteilung weiter ausgestaltet. Denn dieses als _Timokratie_ bezeichnete
politische System, wonach die staatlichen Rechte und Pflichten der Bürger
sich nach dem Verhältnisse ihres Besitzes bemessen, ist nicht als die
Schöpfung eines Mannes, vielmehr als ein notwendiges Mittelglied zwischen
Aristokratie und Demokratie mit eigener gesetzmäßiger Entwicklung zu
betrachten. Der Besteuerung scheint diese Klasseneinteilung erst in
späterer Zeit gedient zu haben (s. § 44).

2) _Er übertrug die Ernennung der Beamten_, welche bisher dem Areopag
zustand, _der Volksgemeinde_. Wahl und Erlosung wurden in der Weise
kombiniert, daß z. B. für das Archontat von jeder der vier Phylen
(s. § 20) 10 Kandidaten erwählt (_προκρίνειν_) und aus den 40 dann die 9
Archonten ausgelost wurden.

3) _Er gab dem Volk Anteil an der Rechtsprechung_, indem er aus den
freiwillig sich Meldenden ein großes Geschworenengericht, die _Heliaia_
(s. § 37), bildete, bei welchem gegen die Erkenntnisse der Archonten
Berufung (_ἔφεσις_) eingelegt werden konnte. Nicht das Gutdünken eines
Beamten, sondern das im Volk lebende Rechtsbewußtsein sollte in allen
Rechtsfragen die letzte Entscheidung geben.

Solon sagt in einem Gedicht selbst von sich:

  „Doch ich, dem Grenzpfahl gleich auf strittigem Gebiet,
  Stand zwischen den Parteien“,

und in dankbarer Erinnerung daran haben die Athener aller Zeiten ihn ihren
Staatsordner und Gesetzgeber in vorzüglichem Sinn genannt, ja den Beginn
der Demokratie in sein Archontatsjahr gesetzt. Jeder Archon mußte in der
Folgezeit bei seinem Amtsantritt schwören: „keine Geschenke zu nehmen, die
Gesetze Solons zu beobachten oder eine Bildsäule von Gold, so schwer wie
er selbst, nach Delphi zu stiften“. Heute ist es nicht mehr möglich, die
echten Gesetze Solons festzustellen, da in Athen alle alten Gesetze,
welche auf Holzpfeiler (_ἄξονες_ oder _κύρβεις_) eingegraben und in der
Königshalle (_στοὰ βασίλειος_) aufgestellt waren, (Drakons Blutrecht
ausgenommen) Solon als dem Vater des attischen Rechtes zugeschrieben
wurden (vgl. Moses). Jedenfalls gehören die „Gesetze Solons“, welche wir
bei den großen Rednern angezogen finden, zumeist Gesetzsammlungen späterer
Zeiten (z. B. des Jahres 401) an.



                  *§ 26. Die Tyrannis des Peisistratos.*


Solon sicherte seinen Gesetzen 100jährige Gültigkeit und ging außer
Landes, um nicht gezwungen zu werden, Änderungen oder Zusätze zu machen.
Es war durch ihn ein lebensvoller Keim gesunder volkstümlicher Entwicklung
in das Gemeinwesen gesenkt worden, aber die tatsächliche Macht lag noch in
den Händen der Reichen. Bald begann aufs neue der Hader, infolgedessen
zweimal (590 und 586) keine Archontenwahlen zustande kamen. Der für 582
gewählte Archon _Damasias_ behauptete sich, als Vorläufer des
Peisistratos, über zwei Jahre lang widerrechtlich im Amt, bis er mit
Gewalt vertrieben wurde. Die Gegensätze wurden dadurch noch verschärft,
daß die Parteien sich zugleich nach Teilen der Landschaft schieden. Es
standen sich gegenüber 1) die _Pediaker_, die Großgrundbesitzer der Ebene,
die Vertreter der Oligarchie, unter Führung Lykurgs; 2) die _Paraler_, die
Handel und Seefahrt treibende Bevölkerung der Küste; ihr Führer war
Megakles, ihr Ziel eine gemäßigte Verfassung; 3) die _Diakrier_, die armen
Hirten und Kleinbauern in der Berglandschaft, welche Peisistratos führte,
„der für den volkstümlichsten galt“.

Wir sehen: zwischen den alten schroffen Gegensatz von Großgrundbesitzern
und Lohnbauern ist ein neuer Bevölkerungsteil getreten, der durch seine
andersartigen Erwerbsverhältnisse, durch weiterreichende Erfahrung wie
maßvolle Anschauungen berufen war, eine Mittlerrolle zu spielen. Im
Streite der Parteien wußte sich _Peisistratos_ an die Spitze des
Gemeinwesens zu stellen, indem er sich vom Volk durch List eine Leibwache
verschaffte und 561/60 eine _Tyrannis_ begründete, welche seine Familie
mit kurzen Unterbrechungen 50 Jahre inne hatte.

Die späteren Griechen haben sich von der Gewalttätigkeit und Grausamkeit
der alten Tyrannen Schreckbilder ausgemalt; die Farben hierzu lieferten
ihnen die auf Söldner gestützten Tyrannenherrschaften der makedonischen
Zeit, deren Musterbild Agathokles in Syrakus ist. In Wahrheit ist zwischen
der älteren und jüngeren Tyrannis begrifflich ebenso zu scheiden, wie sie
zeitlich getrennt sind: zwischen 500 und 350 v. Chr. gibt es auf dem
griechischen Festland keine Tyrannen. Das aus Kleinasien stammende Wort
„Tyrann“ bedeutet Herrscher ohne irgend welchen ungünstigen Nebenbegriff.
Tyrannen wie _Pheidon_ in Argos, _Kleisthenes_ in Sikyon, _Periander_ in
Korinth, _Polykrates_ auf Samos, _Gelon_ und _Hieron_ in Syrakus,
Peisistratos in Athen haben glänzend und segensreich regiert, und eben daß
wir die _Tyrannis_ in fast allen griechischen Staaten wiederfinden,
beweist, daß sie nicht eine zufällige Erscheinung, sondern eine
_notwendige Übergangsform von der Herrschaft der Reichen zur Herrschaft
des Volkes ist_. Sie ist das Abendrot der niedergehenden
Adelsherrlichkeit, die scheidend alle Pracht und Macht um einen der
Ihrigen vereint (Dichtkunst und Bauten), aber auch das Frührot einer neuen
Zeit der Volksherrschaft, denn sie beugt Adel wie Volk unter dasselbe
Banner der Gleichheit und Gesetzlichkeit, schützt den bedrohten
Mittelstand gegen die Übermacht des Großbesitzes und macht so das Volk zur
Übernahme der Selbstherrschaft mündig.

_Peisistratos_ war ein leutseliger, beim Volk wie bei einem großen Teil
des Adels beliebter Mann. Er verwaltete den Staat maßvoll und „eher
verfassungsmäßig, als nach Despotenwillkür“. Besondere Fürsorge wandte er
der Hebung des Bauernstandes zu. So setzte er auch, damit nicht die Bauern
zur Ausfechtung ihrer Rechtsstreitigkeiten in die Stadt zu kommen
brauchten, die _Gaurichter_ (§ 37) ein. Seine Herrschaft galt für das
goldene Zeitalter Athens. Allein wie die Aristokratie, hat auch die
Tyrannis die Neigung, sich zu verschlechtern. Schon die Herrscher der
zweiten Generation nehmen oft dem Volk gegenüber eine andere Stellung ein,
verfallen in die Art orientalischer Despoten und erlauben sich
Gewalttaten; viele werden um persönlicher Ausschreitungen willen gestürzt.
Nachdem in Athen Peisistratos’ Sohn Hipparch irrtümlicherweise aus
Privatrache getötet worden war, zog sein Bruder _Hippias_ die Zügel
straffer an und suchte in der Befestigung von Munychia einen Stützpunkt
für eine Gewaltherrschaft. Indes gelang es Kleisthenes, an der Spitze des
alten Adelsgeschlechtes der Alkmäoniden Hippias 511/10 mit spartanischer
Hilfe zu vertreiben.



         *§ 27. Die Begründung der Demokratie durch Kleisthenes.*


Nun trat nach heftigen Parteikämpfen Kleisthenes an die Spitze der
Bürgerschaft, um ihr 508 eine neue Verfassung zu geben, „viel
volkstümlicher als die Solons“. Waren bisher nur die durch
Blutsverwandtschaft und Kultgemeinschaft verbundenen Angehörigen der
Geschlechter (s. § 20) vollberechtigte Gemeindebürger gewesen, so stellte
er den folgenschweren Grundsatz auf: _Attischer Bürger ist jeder Freie,
der in einer attischen Gemeinde seinen Wohnsitz hat_. Hiedurch erhielten
Tausende von Schutzbürgern und Freigelassenen das Bürgerrecht.

Die Grundlage der Neuorganisation der Bürgerschaft, welche in den
folgenden Jahrhunderten im wesentlichen unverändert bestehen blieb,
bildete eine _neue Gemeindeordnung_.

Die damals in Attika existierenden Ortschaften wurden nämlich als
selbständige _Gemeinden_ oder _Demen_, etwa 100 an Zahl, welche später auf
ungefähr 190 stieg, mit eigener Verwaltung und zugleich staatlichen
Funktionen konstituiert. Mehrere kleinere Orte bildeten miteinander einen
Demos. An der Spitze jedes Demos stand der jährlich wechselnde
Gemeindevorsteher, _Demarchos_, welcher die _Gemeindebürgerliste_
(_ληξιαρχικὸν γραμματεῖον_) und das Flurbuch oder den Grundkataster der
Gemeinde führte, im Verein mit einem oder zwei Gemeindepflegern die
Gemeindekasse verwaltete, die Versammlungen der Demoten (_δημόται_)
leitete, sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse veranlaßte und die
Stammrolle für die demenweise erfolgende Aushebung der Hopliten und der
Rudermannschaft anfertigte. Die Eintragung in die Gemeindebürgerliste
verlieh nicht nur das Gemeinde-, sondern zugleich auch das
Staatsbürgerrecht; deshalb gehörte von nun an zur offiziellen Bezeichnung
eines athenischen Vollbürgers außer dem eigenen Namen und dem des Vaters
auch noch die Angabe der Heimatgemeinde, z. B. _Δημοσθένης Δημοσθένους
Παιανιεύς_, Demosthenes, Sohn des D., aus Paiania. Die Zugehörigkeit zu
einem Demos vererbte sich auf die Nachkommen des zuerst in das
Gemeindebuch eingeschriebenen Demoten und ging auch durch Veränderung des
Wohnsitzes nicht verloren. _Athen_ selbst bildete nicht etwa eine einzige
große Stadtgemeinde mit einheitlicher Verwaltung, sondern zerfiel in
mehrere (10?) Demen, welche zu verschiedenen Phylen gehörten. Bis jetzt
sind innerhalb der Stadt die 5 Demen: Kydathenaion, Kerameis, Melite,
Kollytos und Skambonidai sicher nachgewiesen.

Mehrere Demen vereinigte Kleisthenes zu einem Bezirke, einer lokalen
Tribus oder _Trittys_, deren in jedem der 3 Landesteile Attikas: Ebene von
Athen, Küstengebiet und Binnenland (= Diakria, vgl. § 26) 10 gebildet
wurden, so daß also ganz Attika in 30 Trittyen eingeteilt war.

Je 3 Trittyen endlich legte Kleisthenes zu einem _Kreise_ oder einer
_Phyle_ zusammen, in der Weise, daß er jedem Kreise aus jedem der
3 Landesteile je eine Trittys durchs Los zuwies. Ein Kreis war also keine
zusammenhängende Landschaft, sondern aus 3 Bezirken (Trittyen)
zusammengesetzt, welche in den 3 verschiedenen Landesteilen Attikas lagen.
Der _Zweck_ dieser neuen Landesordnung war, der Gruppierung der Parteien
nach Landschaften, welche in den Kämpfen der letzten Jahrzehnte eine so
bedeutende Rolle gespielt hatte (s. § 26), die Grundlage zu entziehen und
durch Zerreißung der alten Zusammenhänge den lokalen Einfluß der
Adelsgeschlechter zu brechen.

Die neuen Phylen wurden nach _Landesheroen_ benannt, welche von den
Phylenangehörigen als _Eponymoi_ oder geradezu als _Archegetai_ d. h. als
fingierte Ahnherren verehrt wurden und eigene Priester und Heiligtümer
sowie Standbilder in der Nähe der Tholos, des Amtslokals der Prytanen, am
Nordabhang des Areopag, hatten. Die _Namen_ der 10 Phylen lauteten in der
offiziellen Reihenfolge: _Erechtheis_, _Aigeis_, _Pandionis_, _Leontis_,
_Akamantis_, _Oineis_, _Kekropis_, _Hippothontis_, _Aiantis_, _Antiochis_.
Weitere, i. J. 306 und später eingerichtete Phylen s. § 31.

Als Korporationen mit eigenem Vermögen und eigener Verwaltung hatten die
Phylen an ihrer Spitze mehrere jährlich gewählte _Phylenvorsteher_
(_ἐπιμεληταὶ τῆς φυλῆς_), nicht zu verwechseln mit den _φύλαρχοι_
(s. § 56), welche die Verwaltungsgeschäfte besorgten.

Die 4 _alten ionischen Phylen_ (s. § 20), von nun ab ohne alle politische
Bedeutung, blieben wahrscheinlich als sakrale Verbände noch bestehen, wie
auch die alten Geschlechtsverbände und Phratrien (§ 20) ihre Bedeutung für
Familienrecht (vgl. § 32) und Familienopfer behielten; nur wurden die
Phratrien dadurch erweitert, daß innerhalb derselben den alten
Geschlechtern die von den Neubürgern gebildeten Kultgenossenschaften
(_θίασοι_), deren Mitglieder Orgeonen (_ὀργεῶνες_) hießen, rechtlich
gleichgestellt wurden.

Die Neugliederung der Bürgerschaft nach Phylen und Demen war fortab die
Grundlage, auf der die wichtigsten staatlichen Einrichtungen,
Zusammensetzung des Rates und verschiedener Beamtenkollegien, sowie die
Heeresverfassung ruhten. Den _Rat_ erhöhte Kleisthenes von 400 auf 500
Mitglieder, die von jetzt an jährlich aus der Zahl der sich dazu
meldenden, über 30 Jahre alten epitimen (s. § 32) Bürger durchs Bohnenlos
(_κυαμῷ_) ausgelost wurden, 50 aus jeder Phyle, wobei die einzelnen Demen
eine bestimmte, ihrer Größe entsprechende Zahl von Stellen besetzen
durften. Seit 501 wurden 10 _Feldobersten_, _Strategen_, nach Phylen
gewählt, einer aus jeder Phyle. Auch für die _Archonten_ wurde später,
487 v. Chr., eine neue Wahlform eingeführt. Nachdem an die Stelle des
unter den Peisistratiden außer Übung gekommenen solonischen
Ernennungsverfahrens (s. § 25) wieder die ausschließliche Wahl getreten
war, wurden von jetzt ab von den Demen 500 Männer, 50 aus jeder Phyle, aus
den beiden obersten Schatzungsklassen erwählt, und aus diesen die 9
Archonten mit ihrem Sekretär ausgelost.

Endlich gab Kleisthenes eine Reihe von Gesetzen in volkstümlicher Absicht,
wovon das wichtigste die Einsetzung des _Scherbengerichts_, _Ostrakismos_,
betraf, eines Instituts, das zunächst gegen die Anhänger des Peisistratos,
sodann gegen die Wiederkehr einer Tyrannis überhaupt gerichtet war.
Darnach konnte ein Bürger, dessen politischer Einfluß der demokratischen
Gleichheit gefährlich schien, durch den Mehrheitsbeschluß einer
Volksversammlung, in der mindestens 6000 Bürger abstimmten, auf 10 Jahre,
doch ohne Verlust des Vermögens verbannt werden. Bei der Abstimmung wurde
der Name des Auszuweisenden auf ein Tontäfelchen (_ὄστρακον_) geschrieben.

In letzter Stunde hat Kleisthenes durch seine weise Gemeindeordnung den
Hader der Parteien geschlichtet, die Eifersucht der Landschaften beseitigt
und die Gemeinde durch Aufnahme vieler Neubürger verstärkt: schon nahten
die Stürme der Perser.



      *§ 28. Die Vollendung der Demokratie nach den Perserkriegen.*


Die Perserkriege brachten eine neue große Bewegung in das attische
Staatsleben. Die gewaltigen Erfolge der Flotte hoben das Ansehen und das
Selbstbewußtsein der meist armen, der 4. Klasse der Theten angehörigen
Seebevölkerung, die auf den Schiffen diente, mächtig. Seitdem Athen 477 an
die Spitze des Delisch-attischen Seebundes (s. § 66) getreten war,
erfolgte von allen Seiten außerordentlicher Zuzug(5) in die Stadt; aus der
ackerbauenden Gemeinde wird ein handeltreibender Staat. Athen, das in den
Besitz der reichen Einkünfte des Bundes gelangte, besoldete etwa 10 000
Mann in Landheer und Flotte. „Das Volk beanspruchte, den Staat selbst zu
verwalten.“

Noch _ein_ Hindernis war zu überwinden: _Der Rat auf dem Areopag_, in dem
die altaristokratischen Grundsätze ihre Vertretung hatten, hatte wieder,
wie ehedem, die tatsächliche Leitung des Staates in die Hand bekommen. Er
hatte in den schweren Zeiten des zweiten Perserkrieges besondere Tatkraft
bewiesen und neues Ansehen dadurch erworben, daß er die Schlacht bei
Salamis wesentlich mit veranlaßt hatte. Allein dem Ansturm der Demokratie
unter Führung des Staatsmannes _Ephialtes_ erlag auch dieses Hauptbollwerk
der Aristokratie: 462 wurden durch Volksbeschluß dem Areopag alle
staatlichen Befugnisse genommen und dem Rat der Fünfhundert, der
Volksversammlung und den Volksgerichten übertragen, was Äschylos in den
„Eumeniden“ (aufgeführt 458) entschieden tadelt. _Dem Areopag_ _verblieb
nur_ die Rechtsprechung über vorsätzliche Körperverletzung, Mord,
Vergiftung und Brandstiftung, weil diese im heiligen Recht begründet war,
woran man nicht rütteln wollte, sowie ein gewisses Aufsichtsrecht in
Kultangelegenheiten (z. B. über die der Athene heiligen Ölbäume).

Rasch vollendete sich nun die Demokratie. Zum _Archontat_, das
ursprünglich den Großgrundbesitzern vorbehalten, dann (seit?) auch den
„Rittern“ zugänglich war, wurde seit 458/57 auch die dritte
Vermögensklasse der _Gespannsleute_ (Zeugiten), welche bisher nur niedere
Ämter hatten bekleiden können, zugelassen. Endlich wurde _die Bestellung
zu allen öffentlichen Diensten_, welche nicht besondere Sachkunde
erforderten, _durch Auslosung ohne Vorwahl bestimmt_, woran alle über
30 Jahre alten Bürger durch Aufstellen ihrer Bewerbung teilnehmen konnten.
Hatte früher das Recht einer Prüfung der Gewählten auf ihre Würdigkeit
(Dokimasia) dem Rat (bzw. Areopag) in letzter Instanz zugestanden, so
durfte ein Abgelehnter fortan Berufung an das Volk einlegen, welchem die
letzte Entscheidung zukam.

_Das Gerichtswesen_ hatte große Ausdehnung gewonnen, seit Athen ein
Handelsstaat geworden, und die ins Verhältnis von Untertanen geratenen
Bundesgenossen ihre Rechtshändel dort schlichten lassen mußten (vgl. §
66). 6000 Bürger waren als Geschworene in den verschiedenen Volksgerichten
tätig. Dienten sie nicht so gut, wie jene 10 000 in Heer und Flotte, der
Gemeinde? _Perikles setzte es daher durch_, daß wie jenen eine Löhnung
(_μισθὸς στρατιωτικός_), _so den Geschworenen ein Taggeld_ (_μισθὸς
δικαστικός_) _gewährt wurde_, welches ursprünglich 1 oder 2 Obolen betrug
und 425 v. Chr. durch Kleon auf 3 Obolen erhöht wurde. Ebenso war es
wahrscheinlich Perikles, der das _Taggeld für die Ratsmit__glieder_
(_μισθὸς βουλευτικός_) von 5 Obolen einführte. Weiterhin gewährte man auf
Kleophons Antrag 410 für den Besuch der an den großen Festen
stattfindenden Theateraufführungen dem Volke ein _Schaugeld_, _Theorikon_
(_θεωρικόν_), im Betrag von 2 Obolen (_διωβελία_). Endlich wurde, um den
Besuch der _Volksversammlung_ lebhafter zu gestalten, durch _Agyrrhios_,
bald nach 403, für die Teilnahme an derselben ein _Taggeld_ (_μισθὸς
ἐκκλησιαστικός_) eingeführt, das erst 1, dann 2, dann 3, zur Zeit des
Aristoteles für die ordentliche Versammlung 9, für die übrigen 6 Obolen
betrug. So leicht die reiche attische Staatskasse in glücklicher Zeit
diese schwere Last zu tragen vermochte, so gefährlich war in
volkswirtschaftlicher wie in politischer Beziehung der hiermit eingeführte
Grundsatz der Unterhaltung der Bürger aus der Staatskasse.

Das Volk war nunmehr unumschränkter Herr seiner Angelegenheiten; auch
seine Führer gingen nicht mehr aus dem Adel, sondern aus seiner eigenen
Mitte hervor. Alle Beamten, Ratsherren und Richter wurden durch die
freieste Wahlform, das Los, aus seiner Mitte genommen. Außerdem war durch
eine Bestimmung, wonach viele Ämter während einer gewissen Zeit nur einmal
bekleidet werden durften, für die ausgedehnteste Teilnahme der Menge an
den Staatsämtern gesorgt. Dieselben dauerten höchstens _ein_ Jahr; über
Würdigkeit und Amtsführung der Beamten hatte die Gemeinde vorher und
nachher zu entscheiden. Durch die Gewährung von Taggeldern war auch dem
Niedrigsten die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht. Mußte
hierdurch nicht die politische Fähigkeit der Bürgerschaft auf eine
außerordentliche Höhe gehoben werden! Die Reden eines Demosthenes, die
Dramen eines Euripides sind glänzende Zeugnisse dafür. Aber dieser
Freistaat, dessen Bürger ihre Feste auf Staatskosten feierten, vermochte
sich nicht selbst zu nähren – wie, wenn einmal die reichen Einkünfte
versagten, vermochte er dann die Feuerprobe des Unglücks zu bestehen?



 *§ 29. Erschütterung und Wiederherstellung der Demokratie. *_(411–403.)_


„Solange das Kriegsglück schwankte, hielt sich die Demokratie. Aber als in
Sizilien die Entscheidung fiel, und die Lakedaimonier durch das Bündnis
mit dem Perserkönig auf den Höhepunkt ihrer Macht kamen, da sahen sich die
Athener genötigt, die Demokratie gegen das sogenannte Regiment der 400 zu
vertauschen“ (Aristoteles). Schon längst hatten oligarchische Klubs, die
„Hetärien“, durch ihre geheime Tätigkeit den Umsturz der demokratischen
Verfassung vorbereitet; jetzt, nach der Katastrophe vor Syrakus, welche
den athenischen Staat aufs heftigste erschüttert hatte, schien der
geeignete Zeitpunkt gekommen. Durch Gewaltmittel aller Art schreckten die
Oligarchen das Volk, so daß es im Frühjahr 411 den Anträgen einer
Kommission von 30 Männern (_συγγραφεῖς_), welche mit der Ausarbeitung
eines Verfassungsentwurfs beauftragt war, zustimmte. Alle _Besoldungen_,
mit Ausnahme derjenigen der Archonten und der jeweiligen Prytanen, sollten
für die Dauer des Kriegs _abgeschafft_ werden, und die _Staatsgeschäfte
nur denen obliegen, die mit ihrer Person und ihrem Vermögen die
leistungsfähigsten seien_, im ganzen nicht unter 5000. Dadurch wurden die
Theten von allen politischen Rechten ausgeschlossen.

Als provisorische Regierung wurde im Juni 411 ein neuer _Rat von_ 400
Mitgliedern mit unbeschränkter Machtvollkommenheit eingesetzt. An der
Spitze dieser neuen _Oligarchie_ standen _Peisandros_, _Antiphon_ und
_Theramenes_. Aber nur 4 Monate hielt sich das Willkür- und
Schreckensregiment der 400, welche die 5000 gar nie beriefen. Ende
September 411 trat an ihre Stelle eine _gemäßigte oligarchische
Verfassung_, welche das Vollbürgerrecht allen als Hopliten dienenden
Bürgern gewährte (vgl. auch § 23). Doch schon 410 wurde die alte
_demokratische_ Verfassung wieder eingeführt, freilich für keine lange
Dauer; denn nach der Übergabe Athens (April 404) stellte Lysander unter
anderm die Friedensbedingung: „die Athener sollten fortab nach der
Verfassung ihrer Väter leben“, d. h. nach der Auslegung der Aristokraten
ein oligarchisches Regiment einsetzen, und „_das eingeschüchterte Volk
stimmte selbst für die Oligarchie_“.

So wurde denn 404 ein gesetzgebender Ausschuß von _dreißig_ Mitgliedern
eingesetzt. Zuerst schien es, als wollten diese gesetzliche Verhältnisse
schaffen, aber bald maßten sie sich eine Gewaltherrschaft an und töteten
aus Habsucht etwa 1500 der reichsten und vornehmsten Bürger. Als aber die
Verbannten unter Thrasybuls Führung die Bergfeste Phyle besetzten, und
Theramenes, selbst einer der Dreißig, gegen deren gewalttätiges Treiben
Widerspruch erhob, ließen die Dreißig auf Veranlassung ihres extremen
Führers Kritias jenen hinrichten und erbaten sich eine spartanische
Hilfstruppe, welche die Akropolis besetzte. Indes nahm Thrasybul die im
Peiraieus gelegene Feste Munychia ein und besiegte die Dreißig, worauf
diese von „denen in der Stadt“ (_οἱ ἐν ἄστει_) abgesetzt wurden. Unter
Vermittlung des Spartanerkönigs Pausanias ward gegen Herbst 403 mit „denen
im Peiraieus“ (_οἱ ἐν Πειραιεῖ_) ein Vertrag geschlossen, wonach „das
Volk“ zurückkehren sollte, und eine allgemeine Amnestie (_τῶν
παρεληλυθότων μηδενὶ πρὸς μηδένα μνησικακεῖν ἐξεῖναι_) erlassen wurde,
welche das Volk „in gewohnter Gutmütigkeit“ treulich eingehalten hat. Im
wesentlichen wurde die _Volksherrschaft wieder__hergestellt_, und diese
blieb bis in die makedonische Zeit in Kraft unter steter Mehrung der
Befugnisse des Volkes: „_denn über alles hat sich dieses selbst zum
Gebieter gesetzt, weil die ganze Verwaltung durch Mehrheitsbeschlüsse und
gerichtliche Entscheidungen bestimmt wird, worin eben das Volk den
Ausschlag gibt_“.



     *§ 30. Die Demokratie von 403 bis auf die Diadochenzeit (323).*


Die bitteren Erfahrungen der letzten Jahre hatten das Volk zu weiser
Mäßigung erzogen. Man wollte die für alle gleiche Demokratie, aber in
streng gesetzlichen Formen. Unter dem Archontat des _Eukleides_ (403)
wurde _eine Kommission_ von „Gesetzgebern“ (Nomotheten) mit der
_Ausarbeitung einer Gesetzsammlung beauftragt_, wobei sie die „Gesetze
Solons“ zugrunde legen sollten. Auch wurden die Formen, unter denen
künftig Gesetze verändert oder aufgehoben werden konnten, genau
festgestellt (vgl. § 33) und die Befugnisse der Volksversammlung und
Gerichtshöfe schärfer abgegrenzt. Dagegen wurde ein Antrag, die Teilnahme
an der Staatsgewalt auf die Grundbesitzer zu beschränken, abgelehnt.

Die Verkörperung der Demokratie war die _Volksversammlung_ mit ihrer
unumschränkten Souveränität. Aber diese war in Athen so wenig wie in Rom
eine ebenmäßige mäßige Vertretung der gesamten Bürgergemeinde. Während die
städtische Bevölkerung und die Bauern des nächsten Umkreises durch das
Taggeld hinlänglich entschädigt wurden, konnte der weit größere Teil der
Bürgerschaft, die konservativ gesinnte _ländliche Bevölkerung, nur schwach
vertreten_ sein. So sagte Sokrates, die Volksversammlung bestehe aus
Walkern, Schustern, Zimmerleuten, Schmieden, Bauern, Kaufleuten und
Marktkrämern. Mehr und mehr gehörte es bei den Gebildeten zum guten Ton,
sich von dieser Gesellschaft und damit von der praktischen Politik
fernzuhalten. Desto freieres Feld hatten schmeichlerische _Demagogen_ und
verleumderische Sykophanten. Wenn jedoch Theopomp das Volk von Athen als
Lumpengesindel darstellt, so beweisen die Erfolge eines Demosthenes, der
nur an Gemeinsinn und Opfermut sich wandte, daß die guten Elemente noch
nicht ausgestorben waren. Die alten Gegensätze, Aristokratie und
Demokratie, verschwanden allmählich, um _neuen Gruppierungen_ Platz zu
machen, für welche die Verschiedenheit des Vermögens und insbesondere die
_Beziehungen zu auswärtigen Staaten_ entscheidend waren. Die _Geldfrage_
beherrschte das staatliche Leben: die Besoldungen wurden erhöht, die
Schaugelder nunmehr an allen großen Festen ausbezahlt, dazu wurden die
Kriege immer mehr mit Söldnern geführt; so gewannen die Finanzbehörden
erhöhte Bedeutung.

Für die Schaugelder wurde 354 eine besondere Kasse gebildet, in welche
unter der Finanzverwaltung des Eubulos (354–339) alle Überschüsse des
Staatshaushalts flossen. Erst nach langem Kampfe gelang es Demosthenes
unter dem Druck der Gefahr von Makedonien, diesen Unfug abzuschaffen und
die Überschüsse einer neuzubildenden Kriegskasse zuzuwenden. Dank der
klugen Verwaltung seines Parteifreundes Lykurg, der 338–326 die attischen
Finanzen leitete, erholte sich der Staat wieder.



    *§ 31. Der attische Staat in der Diadochenzeit und unter römischer
                               Herrschaft.*


Der Verlust der griechischen Freiheit durch die Niederlage bei Chäronea
(338) führte für Athen zunächst noch keine Verfassungsänderung herbei.
Erst nach dem unglücklichen Ausgang des Lamischen Krieges (322)
beschränkte der Sieger Antipater die Teilnahme an der Staatsverwaltung auf
die Bürger, welche über 2000 Drachmen besaßen, wodurch von 21 000 Bürgern
12 000 ihrer politischem Rechte verlustig gingen. 318 veranlaßte
Antipaters Sohn Kassander die Wahl des _Demetrios von Phaleron_ zum
Stadtvorstand Athens, indes eine makedonische Besatzung in Munychia lag.
Seine zehnjährige Verwaltung war für Athen eine Zeit des Wohlstandes und
der Ordnung. Die Ausübung der bürgerlichen Rechte war von einer Schätzung
von 1000 Drachmen abhängig. „Gesetzeswächter“ (_νομοφύλακες_) überwachten
die gesetzliche Amtsführung der Behörden und konnten im Rat wie in der
Volksversammlung die Abstimmung über gesetzwidrige Anträge verhindern.

Als Demetrios „der Städteeroberer“, des Antigonos Sohn, 307 die Makedonier
zum Abzug aus Munychia zwang, war in Athen großer Jubel; die Verfassung
wurde wieder ganz demokratisch, die _Zahl_ der Kreise (Phylen) durch zwei
neue, _Antigonis_ und _Demetrias_, auf zwölf vermehrt, und dementsprechend
_der Rat auf 600 Mitglieder_ ergänzt. Als Athen später Rückhalt bei den
Ptolemäern und den Herrschern von Pergamon suchte, wurde 229 zu Ehren des
Königs Ptolemaios Euergetes (246–221) eine dreizehnte Phyle, die
_Ptolemais_, und 200, nach Abschaffung der Antiochis und Demetrias, die
_Attalis_, dem König Attalos I. von Pergamon (241–197) zu Ehren
eingerichtet.

Hatte Athen nach der Zerstörung Korinths von den _Römern_ die
bevorrechtigte Stellung einer „verbündeten Stadt“ (_civitas foederata_)
erhalten, so mußte es seine feindselige Haltung im Mithridatischen Krieg
und später seinen Anschluß an Pompejus um so schwerer, insbesondere durch
Einschränkung der Demokratie, büßen. Während die alten demokratischen
Formen blieben, lag die tatsächliche Leitung des Staates durchaus in den
Händen der Reichen. Der Areopag kommt zu hoher Bedeutung; auf Inschriften
werden als Repräsentanten des Staates genannt: „_der Rat vom Areopag, der
Rat der Sechshundert und das Volk_“ (_ἡ βουλὴ ἡ ἐξ Ἀρείου πάγου καὶ ἡ
βουλὴ τῶν ἑξακοσίων καὶ ὁ δῆμος_). Das einflußreichste Amt wird das der
_Feldherren_; aber ihre Tätigkeit ist eine sehr friedliche: im Vereine mit
dem Areopag sorgen sie für die Ausbildung der Jugend, das Gedeihen der
Universität und die Zufuhr von Getreide.



                    *B. System der Staatsverfassung.*



                  *§ 32. Die Elemente der Bevölkerung.*


Wollen wir das öffentliche Leben Athens verstehen, so dürfen wir einen
Hauptunterschied zwischen Jetztzeit und Altertum nicht außer acht lassen.
Während alle männlichen Bewohner Deutschlands persönliche Freiheit und
gleiche politische Rechte besitzen, hatte Athen neben den Vollbürgern und
Beisassen im 5. und 4. Jahrhundert wohl 100 000 oder noch mehr _Sklaven_;
und so allgemein war die Meinung der Griechen von der Notwendigkeit und
Natürlichkeit der Sklaverei, daß selbst ein Aristoteles deren
Naturnotwendigkeit wissenschaftlich nachzuweisen suchte. Die _Sklaven_,
welche das Geschäft sowohl unserer Maschinen als auch unserer Handarbeiter
besorgten, waren meist durch Kauf erworbene (_ὠνητοί_) Kriegsgefangene aus
Barbarenländern, zum geringsten Teil im eigenen Hause aufgewachsen
(_οἰκογενεῖς, οἰκότριβες_). Selbst der Staat besaß Sklaven (_δημόσιοι_),
welche er als Polizeimannschaft (nach ihrer Heimat Skythen, nach ihrer
Bewaffnung Bogenschützen [_τοξόται_] benannt) oder als Unterbedienstete
öffentlicher Beamten verwandte. Nirgends wurden die Sklaven menschlicher
behandelt als in Athen; das attische Lustspiel führt uns sogar recht
freche Schlingel von Haussklaven vor. Todesstrafe durfte nur auf
gerichtliches Urteil hin an ihnen vollzogen werden. Grausamer Behandlung
durch ihre Herren konnten sie sich durch Flucht in ein Asyl (besonders das
Theseion und das Heiligtum der Semnai am Areopag, vgl. § 23) entziehen und
alsdann den Verkauf an einen anderen Herrn fordern (_πρᾶσιν αἰτεῖν_).
Viele erlangten als Belohnung für treue Dienste oder durch Loskauf mittels
eigener Ersparnisse ihre Freilassung; sie traten dann in die
Rechtsstellung der Metöken ein, blieben aber ihrem Herrn, den sie zum
Prostates zu wählen hatten, zu gewissen Dienstleistungen verpflichtet.

_Metöken_ (Beisassen oder Schutzbürger) nannte man die freien Bewohner
Attikas, welche das Bürgerrecht nicht besaßen. Es waren zumeist aus der
Fremde zugewanderte Familien, deren Zahl mit der wachsenden Bedeutung
Athens auf etwa 10 000 stieg, und die besonders im Peiraieus ansässig
waren, wo Handel und Gewerbetätigkeit zum großen Teil in ihren Händen lag.
Sie dienten im Kriege als Hopliten oder Ruderer, hatten gewisse Leiturgien
(§ 45) zu übernehmen und wurden zu der außerordentlichen Kriegssteuer
(_εἰσφορά_) in höherem Maße als die Bürger beigezogen; außerdem mußten sie
ein Schutzgeld (_μετοίκιον_) von 12 Drachmen bezahlen und sich in
staatlichen und rechtlichen Angelegenheiten durch einen Patron (Prostates)
vertreten lassen, durften jedoch vor Gericht (vor dem Polemarchen) ihre
Sache selbst führen. Durch Volksbeschluß konnten ihnen für „Verdienste um
das Volk“ besondere Vergünstigungen, wie der Ehrentitel „Wohltäter“
(_εὐεργέτης_) oder Proxenos (vgl. § 64), oder das (ihnen sonst nicht
zustehende) Recht des Erwerbs von Grundbesitz und Gebäuden in Attika
(_ἔγκτησις γῆς καὶ οἰκίας_), oder Befreiung von der Zahlung (_ἀτέλεια_)
des Schutzgelds und den Leiturgien, oder die Isotelie (_ἰσοτέλεια_ d. i.
_ἴσα τοῖς ἀστοῖς τελεῖν_) d. h. die Gleichstellung mit den Bürgern
hinsichtlich der finanziellen Leistungen, endlich selbst das Bürgerrecht
verliehen werden; auch gelang es vielen, zumal in Zeiten kriegerischer
Bedrängnisse, sich in die Bürgerlisten einzuschleichen.

Die Zahl der athenischen _Bürger_ mag bei Beginn des Peloponnesischen
Krieges 45 000 betragen haben, so daß sich die gesamte bürgerliche
Bevölkerung Attikas auf etwa 130 000 Seelen belief; im Jahre 309 v. Chr.
wurden noch 21 000 Bürger gezählt. Das _Bürgerrecht_ konnte wegen etwaiger
Verdienste um das Volk durch Volksbeschluß (vgl. § 33) _verliehen_ werden
(_ποιητοί_ oder _δημοποίητοι πολῖται_). Durch _Geburt_ (_γένει, φύσει_)
war Bürger jeder eheliche (_γνήσιος_) Sohn von attischem Vater und
attischer Mutter. Am dritten Tag des Apaturienfestes (s. § 53) stellte der
Vater sein Kind der Phratrie vor mit dem Schwur, daß dasselbe von einer
bürgerlichen, ihm feierlich verlobten Frau (_ἐξ ἀστῆς καὶ ἐγγυητῆς
γυναικός_) geboren sei; darauf wurde über die Aufnahme des Kindes
abgestimmt und sein _Name in die Liste der Phratrie eingetragen_, wodurch
seine Verwandtschaft (_συγγένεια_) und damit sein Erbrecht begründet wurde
(vgl. § 20). Uneheliche (_νόθοι_) können durch Aufnahme an Kindes Statt in
die bürgerlichen Rechte eintreten und stehen dann nur in Erbsachen den
ehelichen nach; sie erhalten ihre körperliche Ausbildung in einem
besonderen Gymnasium, dem Kynosarges. Nach Vollendung des 17. Lebensjahres
wurde der attische Jüngling (_ἔφηβος_) vom Gemeindevorsteher in die
Gemeindebürgerliste eingetragen (vgl. § 27), nachdem die Angehörigen der
Gemeinde auf Grund eidlicher Aussagen des Vaters über dessen Alter,
Herkunft und Zugehörigkeit zur Gemeinde abgestimmt hatten. Die faktische
Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte war ihm jedoch erst nach Ablauf
seiner zweijährigen Militär-Dienstzeit (§ 56) möglich.

Die _bürgerlichen Rechte_, deren Vollbesitz _Epitimie_ heißt, können
besonders bei Vergehen gegen das Gemeinwohl durch die Strafe der _Atimie_
(Ehrverkürzung) ganz oder teilweise entzogen werden. Der Atimos war mit
seiner Familie von Markt, Volksversammlung, Gericht und Heiligtümern
ausgeschlossen. Wer sich das Bürgerrecht fälschlich anmaßte, konnte von
jedem Athener durch eine Schriftklage (_γραφὴ ξενίας_) belangt werden;
ward er verurteilt, so verfiel er dem Staat mit Leib und Gut.

Besondere _Ehrenrechte_ waren Befreiung von den Leiturgien (_ἀτέλεια_),
Ehrensitz bei den Festen (_προεδρία_), einmalige oder lebenslängliche
Speisung im Prytaneion (_σίτησις ἐν Πρυτανείῳ_), öffentliche Bekränzung.



                      *§ 33. Die Volksversammlung.*


Im 4. Jahrhundert wurden während jeder Prytanie (s. § 34) vier ordentliche
Volksversammlungen abgehalten, welche samt der Tagesordnung fünf Tage
vorher von den Prytanen ausgeschrieben (_προγράφειν, πρόγραμμα_) werden
mußten. Die I. _ordentliche_ (_κυρία ἐκκλησία_) hatte folgendes feste
Programm:

   1. Abstimmung darüber, ob die Behörden ihr Amt zur Zufriedenheit führen
      (Epicheirotonie der Beamten);
   2. Bericht a) über den Stand der Getreidevorräte, b) über die
      Sicherheit des Landes;
   3. Entgegennahme politischer Anklagen in Form der sogenannten
      _Meldeklagen_ (Eisangeliai s. S. 78);
   4. Verlesung a) der Konfiskationsliste, b) eines Verzeichnisses
      erhobener Erbansprüche;
   5. (nur in der 6. Prytanie) Abstimmung darüber, ob ein Scherbengericht
      (s. § 27) statthaben solle;
   6. etwaige Vorentscheidungen (Probolai s. S. 78) gegen Sykophanten.

Die II. _Volksversammlung_ ist für Bittgesuche (_ἱκετηρίαι_) bestimmt;
hier konnte jeder unter Niederlegung eines Ölzweiges ein Gesuch in
öffentlichen oder privaten Anliegen einbringen.

Die III. und IV. _Versammlung_ war für gottesdienstliche wie staatliche
Angelegenheiten (z. B. Berichte von Gesandtschaften) bestimmt.

_Außerordentliche_ (_σύγκλητοι, κατάκλητοι_) Versammlungen wurden bei
unvorhergesehenen und dringlichen Vorkommnissen zusammenberufen.

Die Versammlungen fanden auf der Pnyx, dem Markt, im Theater oder auch im
Peiraieus statt. Sechs „_Lexiarchoi_“ (_ληξίαρχοι_) prüften an den
Eingängen die Berechtigung der Eintretenden und gaben denselben eine Marke
(_σύμβολον_), gegen welche die Taggelder (s. § 28) ausbezahlt wurden. Für
die äußere Ordnung sorgten die 30 „Volksversammler“ (_συλλογεῖς τοῦ
δήμου_). Die Versammlung wurde vormittags eröffnet mit einem
Reinigungsopfer, Gebet und Flüchen gegen die, welche das Volk durch Reden
täuschen. Der Vorsitzende (§ 34) läßt durch den Herold den Vorbeschluß des
Rates (§ 34) verlesen, welcher gewöhnlich einen positiven Vorschlag
enthält, aber auch die Angelegenheit nur formell zur Verhandlung stellen
kann, und im ersteren Fall durch eine _Vorabstimmung_ (_προχειροτονία_)
darüber entscheiden, ob das Volk den Ratsbeschluß ohne weiteres annehmen
oder in eine Debatte über denselben eintreten will. Entscheidet sie sich
für das letztere, so läßt der Vorsitzende weiter fragen, wer zu sprechen
wünsche. Wer das Wort hat, setzt den Myrtenkranz auf, tritt (_παριέναι_)
auf die Rednerbühne (_βῆμα_) und kann nun für den Ratsantrag sprechen oder
einen Abänderungsantrag (Amendement) stellen oder endlich einen eigenen
abweichenden Antrag einbringen.

Verlangt niemand mehr das Wort, so läßt der Vorsitzende über den Antrag
_abstimmen_ (_ἐπιψηφίζειν_), was durch Handaufheben (_χειροτονία_)
geschieht; dagegen findet geheime Abstimmung mit Stimmsteinen (_ψῆφοι_)
statt, wenn der Beschluß eine einzelne Person betrifft (_ψήφισμα ἐπ’
ἀνδρί_), wie bei der Bürgerrechtserteilung (vgl. § 32), dem
Scherbengericht (§ 27) und der Erteilung der Straflosigkeit (_ἄδεια_) an
solche, welche einen eigentlich gesetzwidrigen Antrag stellen wollen,
z. B. auf Ausschreibung einer außerordentlichen Vermögenssteuer, Nachlaß
einer dem Staate geschuldeten Summe, Zurückrufung Verbannter. An den
Abstimmungen, welche eine einzelne Person betreffen, müssen sich im ganzen
mindestens 6000 Abstimmende beteiligen, wenn ein gültiger Beschluß
zustande kommen soll.

Wir unterscheiden _zwei äußere Formen der Volksbeschlüsse_: 1. _Die
ältere_, vor dem Archontat des Eukleides (403) übliche, wobei die
einleitende Formel z. B. lautet: „Diokles war Archon, Mnesitheos war
Schreiber, es beschloß der Rat und das Volk, die Kekropis hatte die
Prytanie, Eupeithes war Vorsitzender, Kallias stellte den Antrag“ (_Δ.
ῆρχε, Μ. ἐγραμμάτευε, ἔδοξε τῇ βουλῇ καὶ τῷ δήμῳ, Κ. ἐπρυτάνευε, Ε.
ἐπεστάτει, Κ. εἶπε_); dann folgt der Antrag im Infinitiv. Doch finden sich
nicht immer alle obigen sechs Teile, auch wechselt die Reihenfolge. 2. Die
_jüngere_, nacheukleideische: „Unter dem Archontat des Koroibos, unter der
Prytanie der Kekropis, während deren Pamphilos, der Sohn des – aus –,
Schreiber war, am 11. Gamelion, dem 26. der Prytanie; Volksversammlung;
von den Vorsitzern ließ Pythippos, der Sohn des – aus –, abstimmen; es
beschloß der Rat und das Volk, Thrasykles, der Sohn des – aus –, stellte
den Antrag.“

Jeder Antrag konnte durch einen „_Zwischenschwur_“ (_ὑπωμοσία_) ungültig
gemacht werden, d. h. durch das eidliche Versprechen eines Bürgers, daß er
gegen den Antragsteller eine Klage wegen Gesetzwidrigkeit einbringen
werde, worauf die Beschlußfassung bis zur gerichtlichen Entscheidung
verschoben wurde. Diese _Klage wegen Gesetzwidrigkeit_ (_γραφὴ
παρανόμων_), welche die Verurteilung des Antragstellers durch ein
Heliastengericht (§ 37) zu einer Geldbuße oder in besonders schweren
Fällen zum Tode herbeiführen konnte, war eine Hauptschutzwehr der
Verfassung gegen leichtsinnige und übereilte Anträge und Beschlüsse der
Volksversammlung. Auch für einen vom Volke angenommenen Antrag war der
Antragsteller noch ein Jahr lang verantwortlich.

Nach Erledigung der Geschäfte und Verkündigung des Resultats der
Abstimmung, oder wenn ein Himmelszeichen (_διοσημία_) wie Blitz, Donner,
Erdbeben, Sonnenfinsternis oder auch nur Regen eintritt, entläßt der
Vorsitzende das Volk. Die Beschlüsse werden im Staatsarchiv, dem Heiligtum
der Göttermutter (Metroon), aufbewahrt, manchmal auch in Stein (_στήλη_)
gehauen und auf der Akropolis oder anderwärts aufgestellt.

In der Zeit der entwickelten Demokratie _gab die Volksgemeinde_ als
_Trägerin der Souveränität_ des Staates (_τὸ κῦρος τῆς πολιτείας ἔχουσα_)
_in allen Fragen der äußeren Politik_ wie der _inneren Verwaltung den
endgültigen Entscheid_, und alles war so einem Redner erreichbar, der, wie
Demosthenes, „mit seinen Worten die Seelen der Hörer aus den Angeln hob“.

Die _Rechtsprechung_ der Volksversammlung, welche im 5. Jahrhundert bei
Staatsprozessen in größerem Umfang stattgefunden, beschränkte sich nach
der Neuordnung des Gerichtswesens nach Eukleides (403) auf die sog.
_Meldeklage_ (_Eisangelie_), ein außerordentliches Verfahren gegen
schwere, im Gesetz nicht vorgesehene Verbrechen, welche die Sicherheit des
Staates gefährdeten, z. B. Umsturz der Verfassung, Hochverrat. Die Klage
wurde entweder unmittelbar beim Volke oder, was gewöhnlicher war, beim
Rate eingebracht: im ersteren Falle verwies das Volk dieselbe an den Rat,
welcher sein Probuleuma darüber der Volksversammlung vorlegte. Letztere
konnte nun entweder beschließen, die Sache selbst abzuurteilen, was
alsdann in einer dazu anberaumten Versammlung nach Anhörung der Anklage
und Verteidigung durch geheime Abstimmung geschah, oder sie konnte den
Fall an ein Heliastengericht von 1000 oder (später) 1500 Mitgliedern
verweisen. Seit Mitte des 4. Jahrhunderts wurde der Verurteilte in der
Regel hingerichtet und durfte nicht auf vaterländischem Boden bestattet
werden. Beisp. Lys. 22. 30. Lykurg. geg. Leokr., Hypereides für Lykophron
und für Euxenippos.

Außerdem wurden noch Klagen gegen Sykophanten und solche, welche das Volk
durch unwahre Versprechungen hintergangen hatten, in der Form der
_Probole_ (_προβολή_), „Deckung“, vor das Volk gebracht. Der Ankläger
suchte nämlich, ehe er seine Klage bei Gericht einbrachte, gleichsam
„Deckung“ hinter dem Volke durch Denunziation des Schuldigen bei der
Volksversammlung, welche eine _Vorentscheidung_ zu dessen Ungunsten
abgeben sollte. Nachdem das Volk Anklage und Verteidigung gehört hatte,
stimmte es über die Schuld ab. Diese Vorentscheidung bedeutete jedoch nur
ein moralisches Präjudiz, an das bei einer nachfolgenden
Gerichtsverhandlung die Richter nicht gebunden waren. Beisp. Demosthenes
geg. Meidias.

Auch die _Gesetzgebung_ (Nomothesie), die Aufstellung dauernder Normen
(_νόμοι_), welche nicht bloß wie die Volksbeschlüsse (_ψηφίσματα_)
augenblicklichen Bedürfnissen dienten, lag im 5. _Jahrhundert_ in der Hand
des Volkes: gewöhnlich wurden einzelne sachverständige Männer oder eine
Kommission von solchen (als _συγγραφεῖς_) mit der Ausarbeitung einer
Vorlage beauftragt, welche zunächst an den Rat kam, um alsdann mit dessen
Gutachten der Volksversammlung zur Annahme oder Ablehnung vorgelegt zu
werden. Allmählich bildete sich jedoch ein _umständlicheres Verfahren_
aus, das größere Gewähr für besonnene und sachkundige Behandlung und
größere Sicherheit gegen vorschnelle Gesetzesänderungen durch die leicht
erregbare Volksversammlung bot, und im 4. _Jahrhundert_ gesetzlich
vorgeschrieben war. In der ersten ordentlichen Versammlung jedes neuen
Jahres stimmte nämlich das Volk darüber ab, ob und welche Gesetze
abgeändert werden sollten (_ἐπιχειροτονία τῶν νόμων_). Erklärte das Volk
Gesetze für verbesserungsbedürftig, so konnte jeder Bürger Vorschläge
machen, welche öffentlich ausgestellt und in den Volksversammlungen
verlesen wurden. Über Beibehaltung der alten Gesetze oder Annahme der
neuen Gesetzesvorschläge entschied eine aus Heliasten gebildete größere
Kommission (z. B. 500 oder 1000) von „Gesetzgebern“ (Nomotheten), vor
welcher 5 vom Volk ernannte Anwälte (_συνήγοροι_) die angefochtenen
Gesetze verteidigten, während die Antragsteller ihre Änderungsvorschläge
begründeten.

Ähnlich war das Verfahren, wenn die Thesmotheten bei ihrer jährlichen
_Revision der Gesetze_ (_διόρθωσις τῶν νόμων_) einander widersprechende
Gesetzesbestimmungen fanden.

Für das _Verhältnis der Volksbeschlüsse zu den Gesetzen_ galt als
staatsrechtlicher Grundsatz, daß die ersteren den letzteren nicht
zuwiderlaufen sollten. Allein nicht selten setzte sich die
leidenschaftlich erregte Menge, besonders in den Zeiten der
fortgeschrittenen Demokratie, über die bestehenden Gesetze hinweg, so daß
ein Redner des 4. Jahrhunderts geradezu den Satz aufstellen konnte: „Die
Gewalt der Volksversammlung ist unbeschränkt, so daß sie in allen
Staatsangelegenheiten volle Freiheit hat, zu tun, was ihr beliebt.“



         *§ 34. Der Rat der Fünfhundert und der Rat vom Areopag.*


Ein Ausschuß des regierenden Volkes ist der _Rat_, der die Geschäfte der
Volksversammlung zu leiten und vorzubereiten hat. Seit Kleisthenes
(s. § 27) besteht er aus 500 (_ἡ βουλὴ οἱ πεντακόσιοι_, gewöhnlich nur _ἡ
βουλή_) jährlich erlosten Ratsherren (Buleuten). Diese haben beim
Amtsantritt einen _Eid_ zu schwören, worin sie unter anderem geloben, die
Gesetze Solons zu halten, dem Volk das Beste zu raten und nur unter
gewissen Bedingungen einen Athener in Fesseln zu legen. Ein Zehntel des
Rates (die 50 _Ratsherren eines Kreises_) bildete als _Prytaneis_ (oder
_φυλὴ πρυτανεύουσα_) _einen geschäftsführenden Ausschuß_, der nach
erloster Reihenfolge abwechselnd während einer Prytaneia (im gewöhnlichen
Jahr 35–36, im Schaltjahr 38–39 Tage) amtierte. Derselbe erloste täglich
aus seiner Mitte einen _Vorstand_ (_Epistates_), der als _höchster
Staatsbeamter_ das Staatssiegel und die Schlüssel des Archivs und der
Heiligtümer bewahrte, wo die Urkunden und Schätze lagen. Er und ein
Drittel der Prytanen müssen beständig in dem am Markte neben dem Rathause
gelegenen Amtslokal, der Skias oder Tholos, einem Rundgebäude mit
Kuppeldach, anwesend sein, wo sie auch alle gemeinsam speisen. Die
Prytanen besorgen die laufenden Staatsgeschäfte, empfangen Herolde,
Gesandte und Briefe fremder Staaten, berufen die Plenarsitzungen des Rates
(täglich, Fest- und Unglückstage ausgenommen) und die Volksversammlung.

In beiden führte ursprünglich der „_Epistates der Prytanen_“ den
_Vorsitz_; aber gleich als vertrüge sich selbst eine so kurzdauernde
Machtstellung nicht mit der argwöhnisch behüteten demokratischen
Gleichheit, wurden _seit Anfang des 4. Jahrhunderts_ vor jeder Ratssitzung
und Volksversammlung durch den Epistates der Prytanen 9 „_Vorsitzer_“
(_πρόεδροι_), 1 aus jeder der 9 die Prytanie gerade nicht führenden
Phylen, und aus diesen 9 Vorsitzern alsdann der „_Vorstand der Vorsitzer_“
(_ἐπιστάτης τῶν προέδρων_) ausgelost. Diese Vorsitzer erhalten von den
Prytanen die fertiggestellte Tagesordnung, legen dieselbe vor, sorgen für
Ordnung und leiten Verhandlung und Abstimmung. Die Sitzungen des Rates
fanden gewöhnlich im Rathause (_βουλευτήριον_), zuweilen auch auf der
Akropolis oder im Peiraieus statt und waren in der Regel öffentlich.
Während der Sitzung trugen die Ratsherren den Myrtenkranz. Eine wichtige
Stelle bekleidete der mit den Prytanen wechselnde _Ratsschreiber_
(_γραμματεὺς τῆς βουλῆς_ oder einfach _γραμματεύς_), welcher das
Ratsprotokoll zu führen, die Volksbeschlüsse zu redigieren und
aufzustellen und das Archiv zu ordnen hatte. Sein Amt wurde etwa 365 ein
festes Jahresamt.

_Die Befugnis des Rates erstreckt sich über die gesamte Staatsverwaltung;
er hat alles, was an die Volksversammlung kommt, vorzuberaten_
(_προβουλεύειν_) und dieser seinen Vorschlag (_προβούλευμα_) zu
unterbreiten; nur dann, wenn über eine Angelegenheit dieser Vorbeschluß
des Rates vorliegt und die Prytanen dieselbe auf die Tagesordnung gesetzt
haben, darf in der Volksversammlung über sie abgestimmt werden (_μηδὲν ἐᾶν
ἀπροβούλευτον εἰς ἐκκλησίαν εἰσφέρεσθαι_); der Rat hat auch _die
Beschlüsse des Volkes auszuführen_, wobei ihm oft ausdrücklich weitgehende
Vollmachten erteilt werden. Er vermittelt _den Verkehr mit auswärtigen
Staaten_, führt Gesandtschaften ein, vereinbart und beschwört Verträge. Er
erhält von den _Beamten_ Berichte, erteilt ihnen Weisungen und kann
Geldstrafen (_ἐπιβολαί_) bis zum Betrag von 500 Drachmen über sie
verhängen. Endlich hat er die _Oberaufsicht über das gesamte Finanzwesen_:
Steuern, Zölle, Staatsschuldner, Konfiskationen, öffentliche Bauten,
Heiligtümer, Reiterei und Marine unterstehen seiner Entscheidung. Der Rat
ist für seine Amtsführung verantwortlich; wird diese nicht beanstandet, so
erhält er am Schluß des Jahres einen Ehrenkranz.

Der _Rat vom Areopag_, der einst als Adelsrat eine so mächtige Stellung im
Staate eingenommen hatte (s. § 22), war durch Ephialtes (s. § 28) gänzlich
aus derselben verdrängt und auf die Blutgerichtsbarkeit (s. § 40)
beschränkt worden. Zu neuer Bedeutung gelangte er erst wieder in römischer
Zeit (§ 31).



                           *§ 35. Die Beamten.*


_Gewählt_ werden in der Volksversammlung durch Handmehr (_χειροτονία_) die
höheren Offiziere und Finanzbeamten – im 5. Jahrhundert die
Reichsschatzmeister (Hellenotamien), im 4. die Behörde für die Festgelder
(_οἱ ἐπὶ τὸ θεωρικόν_), der Kriegszahlmeister (_ταμίας τῶν στρατιωτικῶν_),
der Vorsteher des Staatshaushalts (_ὁ ἐπὶ τῇ διοικήσει_) –, endlich der
Brunnenmeister (_ὁ ἐπὶ τὰς κρήνας_) und die Schiffsbaumeister
(_ἀρχιτέκτονες ἐπὶ τὰς ναῦς_). Alle übrigen Beamten werden durchs _Los_
bestimmt. An der Verlosung nehmen alle Bürger teil, die sich als Bewerber
angegeben haben. Bei allen zehngliedrigen Kollegien erlost jeder Kreis ein
Mitglied. Außerdem werden Ersatzmänner miterlost (_ἐπιλαχόντες_), welche
im Fall des Todes oder der Nichtbestätigung (_ἀποδοκιμασία_) von Beamten
oder Ratsherren sofort in deren Stellen eintreten.

Alle Beamten haben sich vor einem Gerichtshof einer _Bestätigungsprüfung_
(_δοκιμασία_) zu unterwerfen, die Archonten außerdem noch einer solchen
vor dem Rate, vor letzterem allein die neugewählten Ratsherren, und sich
hier über den Vollbesitz des Bürgerrechts, ihr Lebensalter, Erfüllung der
staatlichen Pflichten und rechtschaffene Lebensführung auszuweisen, bei
gewissen Ämtern außerdem über einzelne besondere Eigenschaften; so sollen
z. B. Archonten das Bürgerrecht ihres Großvaters von väterlicher und
mütterlicher Seite, Generale eheliches Leben und Grundbesitz in Attika
nachweisen. Niemand darf ein Zivilamt mehr als einmal bekleiden; nur
Ratsherr darf einer zweimal werden. Dagegen können die Offizierstellen
öfters von demselben bekleidet werden.

Das Amtsjahr der Beamten beginnt zugleich mit dem bürgerlichen Jahre am
1. Hekatombaion (vgl. § 53), das einiger höherer Finanzbeamten mit dem
Fest der Panathenäen, dasjenige des Rates am 14. Skirophorion. Alle
Beamten haben vor Antritt ihres Amtes zu schwören, dasselbe den Gesetzen
gemäß zu verwalten; sie dürfen innerhalb ihres Amtskreises Geldstrafen
(_ἐπιβολὰς ἐπιβάλλειν_) bis zu gewissem Satz, einzelne, wie die Feldherrn,
auch Haft verhängen. Während ihrer Amtsdauer sind sie vom Kriegsdienste
befreit und haben Ehrenplätze in Versammlungen wie im Theater; nur ein
Teil von ihnen bezieht ein Taggeld. Im Amte tragen sie, ebenso wie die
fungierenden Ratsherren und die Redner in der Volksversammlung, den
Myrtenkranz. Sie können jederzeit, selbst während ihres Amtsjahres, wegen
ihrer Amtsführung angeklagt und abgesetzt werden. Am Schlusse desselben
hat jeder Beamte _Rechenschaft_ abzulegen (_λόγον καὶ εὐθύνας διδόναι_),
wobei etwaige Überschreitungen der Befugnisse, Unterschlagung,
Bestechlichkeit oder Schädigung des Gemeininteresses zur Sprache kommen.
Die Rechnungsdurchsicht besorgte eine _Rechnungsbehörde_, die aus
Logistai, Euthynoi und Synegoroi bestand. Vor der Rechenschaftsablage
sollte kein Beamter eine Auszeichnung erhalten. (Anlaß der Kranzrede des
Demosthenes.) Einzelne Beamte hatten selbstgewählte Beisitzer
(_πάρεδροι_), welche ebenfalls der Prüfung und Rechenschaft unterlagen.



                            *Das Rechtswesen.*



                       *§ 36. Die neun Archonten.*


Die neun Archonten, welche in der älteren Zeit, als Erben der
Machtbefugnisse des Königtums, die gesamte Staatsverwaltung leiteten,
wurden mit der Entwicklung der Demokratie in ihrer Amtsgewalt derart
beschränkt, daß ihnen nur gewisse _richterliche_ und _sakrale Funktionen_
blieben. Und auch auf dem Gebiete der Rechtsprechung hatten sie nicht mehr
die ehemaligen Befugnisse; denn während sie früher alle in ihren
Amtsbereich fallenden Rechtsstreitigkeiten selbständig entschieden, war
ihre Aufgabe jetzt nur die, den Prozeß einzuleiten und den Vorsitz in dem
betreffenden Gerichtshof zu führen (_ἡγεμονία τοῦ δικαστηρίου_). Gemeinsam
amtierte das Kollegium nur bei der Erlosung der Beamten, sowie der
Geschworenen für die einzelnen Gerichtshöfe.

1. Der erste, welcher den Vorsitz im Kollegium führte, hieß schlechthin
_Archon_. Später erhielt er den Beinamen _Eponymos_, weil sein Name an der
Spitze verschiedener offizieller Listen stand; nach ihm wurde auch das
Jahr benannt. Sofort nach Amtsantritt erläßt er eine Bekanntmachung, worin
er für die Dauer seines Amtes jeden Bürger in dem Besitz und in der freien
Verfügung seines Vermögens bestätigt. _Er ist Hüter des Familien- und
Erbrechtes_, Beschützer der Witwen, Vormund der Waisen und Erbtöchter,
überwacht die Ausstattung der Chöre für die Tragödien, Komödien und
Dithyramben, besorgt die Festgesandtschaft nach Delos, die Festzüge am
Asklepiosfest, an den großen Dionysien und Thargelien (vgl. § 53).

2. Der _Basileus_ hat die _oberste Aufsicht über den gesamten
Staatskultus_. Die ältesten Opfer und Gottesdienste leitet er,
insbesondere die Mysterienfeier, die Lenaien und alle Fackelwettläufe.
Seine Gattin (die _βασίλισσα_ oder _βασίλιννα_) wird alljährlich am
Anthesterienfeste in symbolischer Weise mit Dionysos vermählt. Zu der dem
Basileus unterstehenden _Gerichtsbarkeit in allen sakralen
Angelegenheiten_ gehören wegen des religiösen Charakters der Blutschuld
und Blutsühne auch die Mordprozesse (s. §§ 23. 40).

3. Der _Polemarch_, ursprünglich der _Heerführer_, hat von seiner
einstigen Stellung nur gewisse gottesdienstliche Obliegenheiten behalten:
er bringt die Opfer für Artemis Agrotera und Enyalios dar, leitet das
Totenfest der im Kriege Gefallenen, welches durch Kampfspiele und Reden
(vgl. des Perikles herrliche Grabrede und Lysias’ Rede 2) gefeiert wurde,
und richtet die Totenopfer für die „Tyrannenmörder“ Harmodios und
Aristogeiton aus. Seine Haupttätigkeit besteht in der _Gerichtsbarkeit
über alle Nichtbürger_. „Alles, was der erste Archon für die Bürger, hat
der Polemarch für die Schutzbürger zu tun.“ Insbesondere fallen unter
seine Gerichtsbarkeit alle Fälle, in welchen eine der Parteien ein
Schutzbürger oder Fremder ist. Diese Amtstätigkeit hängt mit seiner
ursprünglichen Stellung insofern zusammen, als man in ältester Zeit Fremde
als Feinde zu betrachten pflegte (vgl. _hostis_ etymologisch = Gast, mit
der Grundbedeutung „Fremder“).

4. _Die 6 Thesmotheten_ bilden mit einem Sekretär ein engeres von Haus aus
für die Rechtspflege eingesetztes (§ 23) Kollegium. Sie revidieren
alljährlich die Gesetze (§ 33), weisen den einzelnen Behörden ihre
Geschworenengerichte zu, bestimmen die Gerichtstage, leiten alle
Bestätigungsprüfungen der Beamten ein, und führen den Vorsitz
hauptsächlich bei den das Staatsinteresse berührenden Klagen, sodann in
allen öffentlichen und privaten Prozessen, welche nicht in den besonderen
Amtskreis einer bestimmten Behörde fallen.



                        *§ 37. Die Gerichtshöfe.*


Die Rechtsprechung, welche in der älteren Zeit fast ganz den Archonten
(§§ 23. 36) oblag, war in der entwickelten Demokratie aufs mannigfachste
zerteilt: _jede Behörde hatte die Gerichtsvorstandschaft_ (_ἡγεμονία τοῦ
δικαστηρίου_), bestehend in der Voruntersuchung, Leitung der
Hauptverhandlung und Vollstreckung des Urteils, _in allen öffentlichen und
privaten Prozessen_, welche mit ihrem Verwaltungszweig zusammenhingen,
während die Urteilsfindung (_διαγνῶναι_) fast ausschließlich den von Solon
eingeführten Volksgerichten zustand. _Beamte, welche nur richterliche
Obliegenheiten hatten_, waren außer den Thesmotheten:

1. _Die 5 Eisagogeis_ (_εἰσαγωγεῖς_), öffentliche Anwälte, welche die
meisten der Rechtsstreitigkeiten, welche binnen Monatsfrist erledigt sein
mußten (_δίκαι ἔμμηνοι_), einleiteten, wie Mitgiftstreit, Nichteinhaltung
von Verträgen, körperliche Mißhandlung.

2. Die _Vierzigmänner_ (_οἱ τετταράκοντα_) oder _Gaurichter_ (_οἱ κατὰ
δήμους δικασταί_), von Peisistratos eingesetzt (§ 26), ursprünglich 30,
nach der Herrschaft der 30 sog. Tyrannen auf 40 erhöht; sie zogen
(wenigstens im 6. und 5. Jahrhundert) in Abteilungen in den Landgemeinden
umher und verhandelten besonders die vermögensrechtlichen Streitigkeiten,
wobei sie Bagatellsachen, bei denen der Streitwert bis zu 10 Drachmen
betrug, endgültig entschieden. Kamen höhere Beträge in Frage, so
überwiesen sie die Klage an

3. _die öffentlichen Schiedsrichter, Diaiteten_ (_διαιτηταί_), die
60jährigen Bürger, welche ein Jahr lang als Einzelrichter die ihnen durchs
Los zugeteilten Privatprozesse bei Strafe der Atimie zu übernehmen und zu
entscheiden hatten. Durch ein mehr summarisches und sehr billiges
Verfahren erledigten sie den größten Teil der privaten
Rechtsstreitigkeiten. Gegen ihr Erkenntnis stand die Berufung (_ἔφεσις_)
an das Volksgericht frei.

Ständige Richterkollegien bildeten die _Areopagiten_ und _Epheten_ (s.
§§ 23. 40), deren Gerichtsbarkeit sich jedoch auf das Blutrecht
beschränkte.

Der wichtigste Teil der Rechtsprechung stand dem _Geschworenengericht_,
der _Heliaia_ (_ἡλιαία_), zu. _Heliast_ (_ἡλιαστής_) oder Richter
(_δικαστής_) kann jeder Bürger werden, der über 30 Jahre alt, im
Vollbesitz der bürgerlichen Rechte ist und sich zu dem Amte meldet. Aus
den Bewerbern erlosen die Archonten alljährlich 5000 Geschworene nebst
1000 Ersatzmännern, welche in 10 Abteilungen oder Sektionen (_δικαστήρια_)
verteilt werden. Der _Eid_, welchen die Richter leisteten, lautete: „Ich
will meine Stimme abgeben gemäß den Gesetzen und den Beschlüssen des Volks
von Athen und des Rats der 500, in den Fällen aber, für welche es keine
Gesetze gibt, nach der gerechtesten Einsicht ohne Gunst und Feindschaft.
Ich will den Kläger und den Beklagten auf gleiche Weise anhören, und mein
Urteil einzig nach dem Gegenstand der Klage abgeben. Das schwöre ich bei
Zeus, bei Apollon, bei Demeter, und viel Segen werde mir zuteil, wenn ich
meinen Eid treulich halte, Verderben treffe mich und mein Haus, wenn ich
meineidig werde!“ Jeder Geschworene erhielt eine Erkennungsmarke aus
Buchsbaumholz, auf welcher sein Name, der seines Vaters und seiner
Heimatsgemeinde, daneben zur Bezeichnung seiner Abteilung einer der
Buchstaben _Α–Κ_ (d. h. eine der Zahlen 1–10) stand.

Im 5. Jahrhundert waren die Abteilungen den einzelnen Gerichtshöfen für
das ganze Jahr zugewiesen. Weil aber hierbei die Parteien eine
ungesetzliche Einwirkung auf die Richter ausüben konnten, wurden im
4. Jahrhundert die Abteilungen den einzelnen Höfen erst am Morgen des
Gerichtstags durchs Los von den Thesmotheten zugewiesen. Bei Streitwerten
unter 1000 Drachmen saßen 201 Richter einer Abteilung; bei wichtigeren
Prozessen dagegen wurde der Hof gewöhnlich mit 1, aber auch mit 2 oder
mehr ganzen Abteilungen besetzt. Da aber diese nie ganz vollzählig waren,
so mußte vor Beginn der Sitzung erst die erforderliche Zahl aus den
Ersatzmännern ergänzt werden. Dieses „Ergänzen“ (_πληροῦν_) bedeutet das,
was wir „den Gerichtshof konstituieren“ nennen. Das Verfahren wurde nur in
den Fällen abgeändert, wo es sich um Vergehen gegen die
Kriegsdienstpflicht oder gegen die Mysterien handelte; hierüber sollten
nämlich nur Richter urteilen, welche in demselben Heere wie der Beklagte
gedient hatten, bzw. in die Mysterien eingeweiht waren.

Als Zeichen ihrer Amtstätigkeit an dem einzelnen Tag erhielten die
Geschworenen Stäbe, welche die Farbe und den Buchstaben des ihnen
zugewiesenen Gerichtshofes trugen. Der Stab (das Zepter), das uralte
Symbol der richterlichen Gewalt, diente hier zugleich, ebenso wie eine
eichelförmige, mit einem Buchstaben versehene Marke (_βάλανος_) dazu, die
Zugehörigkeit eines Richters zu einem Gerichtshof nachzuweisen. Beim
Eintritt in den Gerichtshof erhielt derselbe eine Marke, gegen welche das
Taggeld (s. § 28) ausbezahlt wurde. Die größte Gerichtsstätte war die am
Markt gelegene _Heliaia_, der Versammlungsort der Gesamtheit der
Heliasten; als weitere Gerichtshöfe werden genannt das _Parabyston_, wo
die Elfmänner zu Gericht saßen, das _Kainon_, _Meson_, _Trigonon_, der
„_rote_“ und der „_grüne_“ Gerichtshof (_φοινικοῦν, βατραχιοῦν δικ._)
u. a. Die Gerichtsstätten der Epheten s. § 40. Der Sitzungsraum war durch
Schranken abgeschlossen; die Richter saßen auf Holzbänken, Zeugen und
Parteien sprachen von einer Rednerbühne aus. Gerichtssitzungen fanden
täglich statt, außer an Festen, Unglückstagen und Volksversammlungstagen.



                *§ 38. Die Formen der öffentlichen Klage.*


Die attische Sprache sieht im Prozeß das Bild eines Kampfes; der Prozeß
wird „Wettkampf“ (_ἀγών_), der Kläger „Verfolger“ (_διώκων_), der Beklagte
„Fliehender“ (_φεύγων_) genannt; überführen ist „fassen“ (_αἱρεῖν_),
verurteilt werden = „gefangen werden“ (_ἁλῶναι_), freigesprochen werden =
„entrinnen“ (_ἀποφεύγειν_). Je nachdem es sich um Verletzung eines
privaten oder öffentlichen Interesses handelt, werden zwei Arten von
Prozessen unterschieden: 1. _Dike_ (_δίκη_), Privatklage, 2. _Graphe_
(_γραφή_), öffentliche Klage. Allerdings decken sich die attischen
Begriffe von „öffentlich“ und „privat“ nicht durchaus mit unseren
Anschauungen. Die Dike kann nur vom Verletzten, die Graphe von jedem
Bürger eingebracht werden; bei der Dike fällt die streitige Sache oder
Buße dem Kläger, bei der Graphe dem Staate zu, und nur wenn dem Staate ein
materieller Gewinn erwächst (z. B. bei Konfiskation), erhält der Kläger
davon einen bestimmten Teil. Die Formen der öffentlichen Klage sind
folgende:

1. _Apagoge_ (_ἀπαγωγή_), „Abführung“. Der Kläger führt den auf der Tat
ertappten Verbrecher (z. B. Dieb) vor die Behörde, der die Aburteilung
zusteht (besonders vor die Elfmänner § 47); Beisp. Antiphon 5. Lysias 13.

2. _Ephegesis_ (_ἐφήγησις_), „Hinführung“. Der Kläger führt den
betreffenden Beamten an den Ort der Tat oder des Aufenthalts des
Verbrechers.

3. _Endeixis_ (_ἔνδειξις_), „Anzeige“. Der Kläger veranlaßt die Behörde
durch eine Klageschrift zum Einschreiten hauptsächlich gegen solche,
welche sich Rechte anmaßen, die ihnen nicht zustehen. Beispiel
[Demosthenes] 25. 58.

Diesen drei Klagformen ist gemeinsam, daß der Beklagte sofort verhaftet
wird, wenn er nicht drei Bürgen stellt.

4. _Phasis_ (_φάσις_), „Angabe“ über rechtswidrige Besitznahme eines
Staatsgutes oder Schädigung der Staatsinteressen, wobei dem obsiegenden
Kläger die Hälfte der Streitsumme zufällt.

5. _Apographe_ (_ἀπρογραφή_), „Aufzeichnung“ eines im Privatbesitz
befindlichen Geldbestandes, der konfisziert werden soll. Beisp. Lysias 9.
18. 19. 21. 29.

6. _Eisangelia_, Meldeklage s. § 33, S. 78.

7. _Probole_, Deckung s. § 33, S. 78.



                   *§ 39. Der gewöhnliche Prozeßgang.*


In jeder Privatklage muß, ehe sie bei Gericht angenommen wird, der
_Schiedsspruch_ eines Diaiteten (§ 37) ergangen sein; beruhigen sich die
Parteien dabei nicht, so gibt dieser die Sache an die zuständige Behörde.
Jeder, welcher gerichtliche Klage erheben will, richtet an seinen Gegner,
gewöhnlich vor zwei Zeugen, die _Aufforderung_ (_πρόσκλησις_), vor der
bestimmten Behörde zu erscheinen, und reicht bei dieser die _Klage_
schriftlich ein, welche von dem betreffenden Gerichtsvorstand angenommen
und auf einer Tafel öffentlich ausgestellt wird. Eine solche Klagschrift
lautet: „Dinarch, des Sostratos Sohn, aus Korinth (hat Klage anhängig
gemacht) gegen Proxenos wegen Schädigung um zwei Talente. Geschädigt hat
mich Proxenos, indem er ...“ Die _Gerichtsgebühren_ (_πρυτανεῖα_), welche
sich nach der Höhe der Schätzung bemessen, werden von beiden Teilen
bezahlt und vom unterliegenden Teil dem Gegner ersetzt. Der
Gerichtsvorstand leitet nun die _Voruntersuchung_ (_ἀνάκρισις_) ein, nimmt
die Vereidigung der Parteien (_διωμοσία_) auf Klage und Gegenrede vor,
läßt die Beweismittel vorlegen, nimmt die Zeugenaussagen zu Protokoll
(Zeugnisse von Sklaven werden auf der Folter [_βάσανος_] abgenommen) und
entscheidet, ob die Klage nach den Gesetzen bei Gericht einzuführen
(_εἰσαγώγιμος_) sei, worauf er alle Schriften und Beweismittel in einen
Behälter legt und versiegelt. Dabei kann der Beklagte gegen die
Zulässigkeit der Einführung _Einrede_ (_παραγραφή_ oder _διαμαρτυρία_)
erheben, worüber dann zuerst entschieden werden muß. Beispiele Isäus 3. 6.
Lys. 23. Dem. 32–38. [44.] Der Beklagte kann auch „_Widerklage_“
(_ἀντιγραφή_) erheben. Dem. 40. 41. [47.]

Ist die _Hauptverhandlung_ eröffnet, so läßt der Vorsitzende Klage und
Gegenschrift vorlesen, worauf die Parteien, jede von einem erhöhten Platze
aus, sprechen. Da gesetzlich jeder seine Sache selbst führen sollte,
ließen sich viele von einem Rhetor (_λογογράφος_) eine Rede ausarbeiten,
welche sie aufsagten; auch ließ man zur Unterstützung Beistände
(_συνήγοροι_) auftreten, die aber Freunde, nicht bezahlte Advokaten sein
sollten. Oft redeten beide Parteien zweimal. In wichtigeren Prozessen
wurde die Zeit zum Reden für die Parteien durch die Wasseruhr (_κλεψύδρα_)
bemessen. Die Richter stimmten (ohne vorausgegangene Beratung) im
5. Jahrhundert mit Muscheln (_χοιρίναι_), im 4. Jahrhundert mit vollen
(bei Freisprechung) oder durchlöcherten (bei Verurteilung) Steinchen
(_ψῆφοι_) ab, welche sie in zwei Urnen warfen. Das Urteil wurde vom
Vorsitzenden verkündet.

Die Strafe oder Buße (_τίμημα_) für das Vergehen war entweder schon im
voraus bestimmt oder das Gericht hatte, nachdem es das Schuldig
ausgesprochen, in einer zweiten Abstimmung über die Höhe derselben zu
befinden. Danach unterschied man _unschätzbare_ und _schätzbare_ Prozesse
(_ἀγῶνες ἀτίμητοι_ und _τιμητοί_). Schon die Klagschrift enthielt eine
_Schätzung_ (_τίμημα, τιμᾶσθαι τῷ φεύγοντι_), welcher der Verurteilte nun
einen Gegenantrag (_ἀντιτιμᾶσθαι_) gegenüberstellte (vergleiche den Prozeß
des Sokrates).

Ein Spruch des Gerichts hatte unbedingte Gültigkeit, Berufung an eine
höhere Instanz gab es nicht; hatte doch in dem Gerichte das souveräne Volk
selbst entschieden. Man konnte von Entscheidungen und Strafverfügungen der
Behörden eben nur an das Gericht appellieren. Doch konnte der Verurteilte
die _Wiederaufnahme des Verfahrens_ beantragen, wenn er bewies, daß er
ohne sein Verschulden _in contumaciam_ (abwesend) verurteilt worden, daß
die Ladung vor Gericht nicht erfolgt sei, oder daß die Zeugen falsche
Angaben gemacht haben.

Der unterliegende Kläger, welcher nicht ein Fünftel der abgegebenen
Stimmen für sich erhielt, mußte in allen privaten Prozessen (sowie bei der
Phasis) die _Epobelie_ (_ἐπωβελία_), 1 Obolos von jeder Drachme = ⅙ der
Schätzungssumme, bezahlen; in öffentlichen Prozessen hatte er eine Buße
von 1000 Drachmen zu entrichten und durfte künftig keine ähnliche Klage
mehr anstrengen.

In öffentlichen Prozessen sorgt die Behörde für _Vollstreckung des
Urteils_, in privaten hat der Kläger dafür selbst zu sorgen (!). Wird er
bis zum festgesetzten Termin nicht befriedigt, so kann er eine Pfändung
vornehmen.

Eine _freiwillige Gerichtsbarkeit_, wie in Rom, wonach gewisse Handlungen,
um gültig zu sein, vor einem richterlichen Beamten vorgenommen werden
mußten, hat es in Athen nicht gegeben.

Das attische Rechtswesen zeigt tiefe Schäden. Trotz aller
gesetzgeberischen Bemühungen des 4. Jahrhunderts war die bürgerliche
Gesetzgebung eine durchaus lückenhafte, ungeordnete, ungenaue, ja
widersprechende, wodurch der _Gesetzesfälschung_ Tür und Tor geöffnet war.
Sodann wirkte die Unverantwortlichkeit der Geschworenen, ihre Unkenntnis
der Gesetze und Zugänglichkeit für äußere Einflüsse entsittlichend auf den
Rechtsgang und oft auch auf den Charakter der Prozeßrede ein. Aber eben
weil in Athen nicht steinerne Satzungen, sondern fühlende Menschen zu
Gericht saßen, die sich fassen, bewegen, überzeugen, hinreißen ließen, wo
man selbst „die schwächere Sache zur stärkeren machen“ (_τὸν ἥττω λόγον
κρείττω ποιεῖν_) konnte, hat die Kunst der Prozeßrede hier das denkbar
Höchste erreicht.



 *§ 40. Das Verfahren vor dem Areopag und den andern Blutgerichtshöfen.*


Der _Areopag_ (§§ 23. 28) hatte die Gerichtsbarkeit über Mord (_φόνος
ἑκούσιος_), Körperverletzung mit der Absicht zu töten (_τραῦμα ἐξ
προνοίας_), Giftmischerei (_φάρμακα_) mit tödlichem Ausgang und
Brandstiftung (_πυρκαϊά_).

Die _Epheten_ (§ 23) richten an drei Gerichtsstätten bis zum
4. Jahrhundert, wo sie von den Heliasten aus denselben verdrängt und
aufgehoben wurden:

1. am _Palladion_, dem alten Heiligtum der Pallas, im Osten der Stadt,
außerhalb der Mauern, über unbeabsichtigten Totschlag (_φόνος ἀκούσιος_),
über intellektuelle Urheberschaft (_βούλευσις_) oder Beihilfe zur Tötung
oder Körperverletzung eines Bürgers, sowie über Tötung eines Metöken,
Fremden oder Sklaven;

2. am _Delphinion_, dem gleichfalls im Osten der Stadt gelegenen Heiligtum
des Apollon Delphinios, in den Fällen, wo der Täter einen gesetzlich
straflosen Totschlag begangen zu haben behauptete (bei Notwehr, Ehebruch,
Unglücksfall im Kampfspiel, Irrtum in der Schlacht);

3. in _Phreatto_, auf der Peiraieushalbinsel, dicht am Meere, wenn ein
wegen unvorsätzlicher Tötung Verbannter einer neuen Tötung oder
absichtlichen Verwundung beschuldigt wurde (gewiß seltener Fall!).
Erschien der Angeklagte, so hatte er, da er den attischen Boden nicht
betreten durfte, von seinem an die Küste angelegten Fahrzeuge aus seine
Verteidigung zu führen.

Außerdem wurde am _Prytaneion_ vom König und den vier Stammkönigen (§ 20)
ein zeremonielles Gericht über nicht ermittelte Mörder, sowie Tiere und
leblose Gegenstände (_ἄψυχα_, z. B. einen herabgefallenen Ziegel,
Mordwerkzeuge), welche den Tod eines Menschen herbeigeführt hatten,
abgehalten. Die betreffenden Gegenstände wurden von den Stammkönigen (vgl.
S. 47) über die Landesgrenze geschafft.

Das _Verfahren vor dem Areopag_, welchem das vor den Ephetengerichten wohl
entsprach, nahm folgenden Verlauf:

Nachdem bei der Bestattung des Erschlagenen ein Speer vorangetragen und
auf dem Grabe aufgesteckt worden war – das Symbol der noch harrenden
Blutrache –, brachte der nächste Anverwandte die Klage beim König ein,
worauf dem Mörder durch feierliche Ankündigung (_πρόρρησις_) das Betreten
des Markts und der Heiligtümer verboten wurde. Die Voruntersuchung wurde
in drei aufeinander folgenden Monaten vom König geführt, darauf fand im
4. Monat die Sitzung des Blutgerichts drei Tage hintereinander statt,
unter freiem Himmel, damit nicht Kläger und Richter unter _einem_ Dache
mit dem Mörder weilten. Der Kläger schwur, auf dem „Stein der
Unerbittlichkeit“ (_λίθος ἀναιδείας_) stehend, unter gräßlichen
Selbstverfluchungen, falls er meineidig würde, daß der Beklagte die Tat
vollbracht, dieser ebenso auf dem „Stein des Frevelmutes“ (_λίθος
ὕβρεως_), daß er sie nicht vollbracht habe. So hatte der Schuldige, auch
wenn das menschliche Gericht irrte, jedenfalls die Strafe der Götter für
seinen Meineid zu erwarten. Jede Partei durfte zweimal sprechen; noch nach
der ersten Rede konnte sich der Angeklagte durch freiwillige Verbannung
der weiteren Verfolgung entziehen. Bei Stimmengleichheit galt der
Angeklagte für freigesprochen (_calculus Minervae_). Gewährten die
Verwandten Verzeihung (_αἴδεσις_), so war immerhin noch eine religiöse
Reinigung und Sühnung erforderlich.



                            *Das Finanzwesen.*



             *§ 41. Attische Längen-, Flächen- und Hohlmaße.*


Die Grundlage bildet das dem menschlichen Körper entlehnte _Längenmaß_:

1 _δάκτυλος_, Fingerbreite                                =     1,85    cm
1 _παλαιστή_, Handbreite = 4 _δάκτυλοι_                   =     7,4     "
1 _σπιθαμή_, Spanne der Hand = 3 _παλαισταί_              =    22,2     "
1 _πούς_, Fuß = 4 _παλαισταί_ = 16 _δάκτυλοι_             =    29,6     "
1 _πῆχυς_, Elle = 1½ _πόδες_ = 6 _παλ._ = 24 _δακτ._      =    44,4     "
1 _ὀργυιά_, Klafter = 4 Ellen = 6 Fuß                     =     1,776   m
1 _πλέθρον_ = 100 Fuß                                     =    29,6     "
1 _στάδιον_ = 600 Fuß                                     =   177,6     "
(1 olympisches Stadion = 192,27 m.)

_Flächenmaße:_

1 Quadratfuß (_τετράγωνος πούς_)    =   0,087 □m
1 Plethron = 10 000 □Fuß            =   0,087 Hektar.

_Hohlmaße:_

Entsprechend den Haupterzeugnissen der antiken Landwirtschaft, Wein und Öl
einerseits und Getreide andererseits, gab es zwei Hohlmaße:

_1. für Flüssiges:_
1 _κύαθος_                   =    0,045   Liter
1 _κοτύλη_ = 6 _κύαθοι_      =    0,27    "
1 _χοῦς_ = 12 _κοτύλαι_      =    3,24    "
1 _μετρητής_ = 12 _χόες_     =   38,88    "
_2. für Trockenes:_
1 _κύαθος_                   =    0,045   Liter
1 _κοτύλη_                   =    0,27    "
1 _χοῖνιξ_ = 4 _κοτύλαι_     =    1,08    "
1 _ἑκτεύς_ = 32 _κοτύλαι_    =    8,64    "
1 _μέδιμνος_                 =   51,84    "



                  *§ 42. Das Münz- und Gewichtssystem.*


Die Edelmetalle sind das geeignetste Tauschmittel, ihre Seltenheit und
vorzüglichen Eigenschaften verleihen ihnen hohen und beständigen Wert.
Schon frühe wurden dieselben daher am Nil, Euphrat und Hermos als
Wertmesser überhaupt verwendet und zu leichterem Gebrauch in handliche
Formen wie Ringe, Stäbe, Scheiben, Kugeln gebracht. _Wurde nun ein Stück
Gold oder Silber mit einem staatlichen Stempel versehen, welcher die
Feinheit des Korns und die Richtigkeit des Gewichts beurkundete, so hatte
man die Münze. Da also Münzen gestempelte Gewichtsstücke_ sind, nach denen
nicht selten auch später noch z. B. in Rezepten gerechnet wird, so
bedeuten die Namen der Werteinheiten ursprünglich Gewichte, und wenn hier
von _Währung_ gesprochen wird, so ist ein _Gewichtssystem_ gemeint, das
sich nach einer bestimmten Gewichtseinheit gliedert. Kurant in
Griechenland war stets das Silber, das in reichlicher Menge vorhanden war;
Attika insbesondere hatte an den Bergwerken von Laurion eine sprudelnde –
noch heute nicht ganz versiegte – Silberquelle. Die älteste Währung in
Griechenland war die von der Insel _Ägina_ mit dem „Schildkröte“ genannten
Silberstater im Gewicht von 12,4 g, welcher auch in Athen vor Solon als
Didrachmon ausgeprägt wurde (s. Nr. 3 der Abbildung).

Bei den _ältesten griechischen Münzen_, welche noch keine Legende haben,
zeigt die Vorderseite (_Avers_) einfache _Münzbilder_, den Pegasos in
Korinth (Nr. 2), die Biene zu Ephesos, das Gorgoneion oder den Stier in
Athen, den Schild in Böotien; die Rückseite (_Revers_) das eingeschlagene
Quadrat, welches die Münze auf dem Prägstock festhielt.

_Solon vertauschte die äginetische Währung mit derjenigen von der Insel
Euböa, welche das asiatische Goldgewichtssystem auf Silber übertragen
darstellte._ Darnach war das Talent zu 60 Minen = 26,196 kg. Mit Solon
beginnt die _Jugendzeit_ des Münzwesens, welche etwa bis 460 v. Chr.
reicht. An die Stelle jener einfachen Bilder treten Köpfe von Göttern, das
Quadrat erhält Diagonalen, Buchstaben und Figuren. So zeigt in Athen seit
Peisistratos die Vorderseite den altertümlichen Pallaskopf, welcher auch
später beibehalten wurde, die Rückseite im Quadrat die Eule, den Ölzweig
und die Legende _ΑΘΕ(ναίων)_ (Nr. 1). Das gewöhnliche Silberstück war das
_Tetradrachmon_ (4 Drachmen) im Gewicht von 17,47 g; daneben wurde Silber
bis zu den kleinsten Nominalen herab ausgebracht (Tetartemorion = ¼ Obol
zeigt eine Mondsichel, wiegt 0,182 g). Gold, dessen Wertverhältnis zum
Silber in Athen zwischen 14–10:1 schwankte, wurde nur ausnahmsweise, und
zwar auf dasselbe Gewicht wie Silber (1 Goldstater = 1 Didrachmon),
_Kupfer_ erstmals etwa 440 v. Chr. als Chalkus (_χαλκοῦς_), dann auch als
Lepton (_λεπτόν_) = ⅛ und 1/16 Obol ausgeprägt. Die durch Solon
eingeführte Währung zeigt also:

Talent         Minen      Drachmen      Obolen       Gewicht     Geldwert
(_τάλαντον_)   (_μναῖ_)   (_δραχμαί_)   (_ὀβολοί_)               ℳ  ₰
1              60         6000          36000        26,196 kg   4715.–
               1          100           600          436,6   g   78.60
                          1             6            4,36        –.79
                                        1            0,73        –.13

Obol         Tetartemorien      Chalkoi      Lepta       Geldwert
(_ὀβολός_)   (_τεταρτημόρια_)   (_χαλκοῖ_)   (_λεπτά_)   ₰
1 (Nr. 8)    4                  8            16          13
             1                  2            4           3
                                1            2           1½

Da die Münzen Athens wegen der Feinheit ihres Gehaltes überall gern
genommen wurden, so erlangte die _attische Währung_, getragen von der
politischen und merkantilen Bedeutung der Stadt, _allgemeine Geltung_ in
_Hellas_ und wurde von Alexander dem Großen auf sein Münzsystem
übertragen.

Die _Glanzzeit griechischer Prägekunst_ reicht von 460 bis in die Zeit der
ersten Diadochen. Die Vorderseite zeigt herrliche Götterköpfe (vgl. Apollo
auf der Tetradrachme von Rhegion, Nr. 7, Zeus auf der von Elis, Nr. 4),
oder lebensvolle Porträtköpfe (Nr. 6 Antigonos Gonatas [277–239 v. Chr.]).
Auf der Rückseite werden größere Darstellungen, meist auf geschichtliche
Ereignisse bezüglich, gewagt. So bringt auf der Münze des Pyrrhos (307 bis
272 v. Chr.) Thetis Achill, dem Ahnherrn der epeirotischen Könige, auf
einem Seetier reitend die Waffen von Hephaistos (Nr. 5).

  [Illustration: Auswahl griechischer Silbermünzen.]



                    *§ 43. Die allgemeine Finanzlage.*


Die volkswirtschaftliche Lage Attikas war an sich sehr ungünstig, weil das
Land viel mehr Güter verbrauchte, als erzeugte. Daher floß bei starkem
Überwiegen der Einfuhr über die Ausfuhr jährlich ein großer Teil des
Volksvermögens ins Ausland (allein für Getreide 250 Talente). Allein
dieser Ausfall wurde im 5. Jahrhundert reichlich ersetzt durch die
Zahlungen der Seestaaten in die Bundeskasse, welche 454 von Delos nach
Athen verlegt wurde, wie durch den Silberreichtum des Landes und die
Erträgnisse des großen Handelshafens Peiraieus. Der Vorrat an Staats- und
Tempelgeldern auf der Burg betrug 435 v. Chr. 9700 Talente (= 45 Mill.
Mark). Allein dieser Schatz wurde durch die Bauten auf der Burg, sowie
durch die Kosten des Peloponnesischen Krieges völlig aufgebraucht; während
des 4. Jahrhunderts konnten die Finanzen nur mit Mühe im Gleichgewicht
erhalten werden. Während die Ansprüche an die Staatskasse infolge der
Steigerung der Tag- und Festgelder und des neuaufkommenden Söldnerwesens
wuchsen, gingen die Einnahmen fortwährend zurück.

Die Hilfsmittel der heutigen Finanzverwaltung, wie Budget, d. h.
Voranschlag der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, und Befriedigung
außerordentlicher Bedürfnisse durch öffentliche Anleihe, waren in Athen
unbekannt. Außerordentlichen Anforderungen konnte man also nur gewachsen
sein, wenn man die jährlichen Überschüsse zu einer Reserve anhäufte, wie
dies im 5. Jahrhundert geschehen war. Seitdem aber diese in
leichtfertigster Weise zu Festzwecken verschleudert wurden, brach sofort
nach Erschöpfung der laufenden Mittel die größte Not ein, behufs deren
Beseitigung man zu dem sehr mangelhaften Auskunftsmittel einer
außerordentlichen Vermögensumlage greifen mußte.



                     *§ 44. Einnahmen und Ausgaben.*


Die *ordentlichen Einnahmen* bildeten: der Ein- und Ausfuhrzoll (2%), die
Hafengebühr, die Steuer beim Verkauf von Grundstücken (1%), die Tor- und
Marktsteuer, das Schutzgeld der Schutzbürger (12 Drachmen), die Kopfsteuer
der Sklaven (3 Obolen), die Erträgnisse staatlicher Liegenschaften und die
Gerichtsgelder. Die Erhebung der Zölle (_τέλη_) wurde nicht wie bei uns
vom Staat selbst besorgt, sondern an Zollpächter (_τελῶναι_) um bestimmten
Preis vergeben. Ebenso wurde die Ausbeutung der Silberbergwerke gegen eine
einmalige Summe und Entrichtung des 24. Teils des jeweiligen Jahresertrags
verpachtet. Die reichste Einnahmequelle aber floß in den Tributen der
Bundesgenossen, die zu Anfang des Bestehens des 1. Seebundes 460 Talente,
später noch mehr betrugen, wogegen die „Beiträge“ der Mitglieder des
2. Seebundes (378 bis 338, vgl. § 66) allerdings erheblich geringer waren.
Dazu kamen als ordentliche _indirekte_ Einnahmen die sogenannten
_Leiturgien_ (§ 45).

_Ist die Staatskasse erschöpft_, so wird zur Leistung freiwilliger
Beiträge (_ἐπιδόσεις_) bzw. zinsfreier Darlehen aufgefordert oder durch
Volksbeschluß (vgl. § 33 über _ἄδεια_) eine _Vermögensumlage_ (_εἰσφορά_)
angeordnet. Diese erfolgte bis 377 v. Chr. auf Grund der Solonischen
Schätzungsklassen. Dieselben beruhten von Hause aus auf einer Schätzung
des Jahreseinkommens und waren im 5. Jahrhundert in der Weise abgeändert
worden, daß nicht bloß der Ertrag des Grundbesitzes, sondern auch der des
beweglichen Vermögens berechnet wurde. Endlich wurde ein _degressiver
Steuersatz_ dadurch erreicht, daß bei Klasse II nur 5/6, bei Klasse III
nur 5/9 des Jahreseinkommens der Besteuerung unterworfen wurden.

Klasse   Jahres-         Davon            Zahlt bei Vermögens-
         Einkommen       Steuer-Kapital   Umlage von 1%
     I   6000 Dr.        5/5 = 6000 Dr.   60 Dr. = 1%
    II   3600 Dr.        5/6 = 3000 Dr.   30 Dr. = 0,83%
   III   1800 Dr.        5/9 = 1000 Dr.   10 Dr. = 0,55%
    IV   war von allen
         Leistungen
         befreit.

Unter _Archon Nausinikos_ (377 v. Chr.) wurde eine Neueinschätzung des
Grundbesitzes, der Gebäude und des beweglichen Vermögens vorgenommen und
eine Neuveranlagung in der Weise festgesetzt, daß ein nach den
Schätzungsklassen verschiedener, degressiv abnehmender Teil des
_Vermögens_ als Steuerkapital (_τίμημα_) angenommen wurde. Dasselbe betrug
in der ersten Klasse ein Fünftel des eingeschätzten Vermögens. Die
Gesamtsumme des Steuerkapitals betrug 5750 Talente. Alle Steuerpflichtigen
wurden in (wahrscheinlich 20) _Steuerverbände_ (Symmorien) eingeteilt.
Zuerst erhob der Staat die Umlage unmittelbar, 362 v. Chr. wurde den 15
Reichsten jeder Symmoria die Pflicht auferlegt, den Gesamtbetrag, welcher
dieselbe traf, als Vorschuß zu erlegen und die einzelnen Beträge von den
Mitgliedern einzuziehen.

*Ordentliche Ausgaben* waren: der _Aufwand für die Opfer und Wettkämpfe_
an den großen Festen (409 v. Chr. für Wettkämpfe an den Panathenäen 5⅙
Talente); die _Schaugelder_ (§ 28) für alle großen Feste (2 Obolen für den
Tag); die _Taggelder_ (§ 28) für die Gerichte, den Rat, die
Volksversammlung, die neun Archonten (4 Obolen); die _Diäten_ für
Festgesandtschaften; der _Sold_ für Unterbeamte und die Polizei
(1200 Skythen, vgl. § 32); die _Beiträge_ zur Anschaffung der Pferde der
Reiterei und Ausrüstung der Kriegsschiffe, die _Unterhaltungskosten_ der
Festungswerke, Werften, öffentlichen Bauwerke und Straßen. Eine schöne
Sitte war es, daß der Staat die Invaliden, die zahlreichen unmündigen
Kinder der im Krieg Gefallenen, sowie erwerbsunfähige Leute (_ἀδύνατοι_),
welche weniger als drei Minen besaßen, unterstützte. (Köstliche Rede eines
Erwerbsunfähigen, Lys. 24.)

_Außerordentliche Ausgaben_ verursachten die großen Bauten, welche indes
zumeist aus den reichen Tempelschätzen bestritten wurden, und die
Kriegführung. Ein Hoplit oder Matrose erhielt ½ Drachme Sold, ½ Drachme
Verpflegungsgeld (_σῖτος, σιτηρέσιον_), ein Reiter das Doppelte. Die Sätze
für Söldner waren noch höher; die Unterhaltung eines Kriegsschiffes
kostete monatlich ½ bis 1 Talent.

Die Oberaufsicht über die gesamte Finanzverwaltung führt der Rat; vor
seinen Augen besorgen und buchen die _zehn Einnehmer_ (_ἀποδέκται_) die
Einnahmen. Gefälle und eingezogene Güter werden von den _zehn Verkäufern_
(_πωληταί_) verkauft oder verpachtet; _zehn Eintreiber_ (_πράκτορες_)
besorgen die Eintreibung von Geldbußen und Staatsguthaben. Behufs
einheitlicher Ordnung des Finanzwesens wurde gegen Ende des
4. Jahrhunderts v. Chr. die Stelle eines _Hauptverwalters_ (_ὁ ἐπὶ τῇ
διοικήσει_) _für eine vierjährige Finanzperiode_ geschaffen.



                 *§ 45. Die Leiturgia (Staatsleistung).*


Eine eigenartige Steuerart, wobei der einzelne eine Leistung für das
Gemeinwesen unmittelbar verrichtete, war die _Leiturgia_. Die wichtigsten
Formen derselben sind: 1. die _Chorausstattung_ (Choregie, § 54); 2. die
_Gymnasienvorstandschaft_ (_γυμνασιαρχία_), die Bestreitung der Kosten für
den Unterhalt der Teilnehmer an den Fackelwettläufen, die an den Festen
des Hephaistos, Prometheus, Pan, der Athene und Bendis stattfanden; 3. die
_Bewirtung_ (_ἑστίασις_) der Kreisgenossen an den großen Staatsfesten; 4.
die _Leitung der Festgesandtschaften_ (_ἀρχιθεωρία_) zu den vier großen
Nationalfesten und nach Delos, welche sehr hohen Aufwand erforderten
(§ 68); 5. die _Kriegschifführung_ (_τριηραρχία_, § 57). Die Feldherren
bestimmten alljährlich 400 Trierarchen aus der Zahl der Höchstbesteuerten.
Da die Zahl dieser andauernd zurückging, wurden 356 nach dem Beispiel der
Steuerverbände (§ 44) die 1200 Reichsten in 20 _trierarchische Verbände_
eingeteilt, innerhalb deren einzelne Gruppen von mehreren Mitgliedern ein
Schiff ausrüsteten. Durch die Reform des Demosthenes 340/39 wurden die
trierarchischen Leistungen genau nach dem Vermögen abgestuft.

Ein besonderer Vorzug der Leiturgia war, daß die Opferwilligkeit durch den
Ehrgeiz gesteigert wurde, indem vorzügliche Leistungen durch Dreifüße,
goldene Kränze usw. geehrt wurden. Verpflichtet waren hierzu nur Bürger,
deren Vermögen über 2 Talente betrug. Glaubte jemand, durch Auflage einer
solchen über Gebühr belastet zu sein, so konnte er dieselbe einem anderen
zumuten; lehnte dieser ab, so bot er demselben _Vermögenstausch_
(_ἀντίδοσις_) an und verlangte gerichtliche Entscheidung.



                           *Innere Verwaltung.*



                  *§ 46. Öffentliche Aufsichtsbehörden.*


Die Aufsicht über Handel und Wandel, sowie über die städtische Ordnung
hatten folgende Behörden wahrzunehmen:

1. _Zehn Viertelsmeister_ (_ἀστυνόμοι_) haben über die öffentliche Sitte,
die Reinlichkeit auf Straßen und Plätzen, die Einhaltung der städtischen
Bauordnung zu wachen.

2. _Zehn Marktmeister_ (_ἀγορανόμοι_) sorgen dafür, daß nur unverfälschte,
echte Ware feilgeboten werde.

3. _Zehn Eichmeister_ (_μετρονόμοι_) haben die Richtigkeit der Maße und
Gewichte der Verkäufer nach Normalmaß zu prüfen.

4. _Zehn Getreidemarktaufseher_ (_σιτοφύλακες_) überwachen den Verkauf des
unverarbeiteten Getreides, sowie des Mehles und setzen eine Brottaxe fest.

Von allen diesen Behörden amtierte die eine Hälfte in der Stadt, die
andere im Peiraieus. Die Sorge um die immer schwieriger werdende Ernährung
der Hauptstadt(6) und die Furcht vor dem Kornwucher veranlaßte eine
gesetzliche Bestimmung, wonach von allem im Kornhafen einlaufenden
Getreide zwei Drittel auf den städtischen Markt gebracht werden mußten,
eine Bestimmung, deren genaue Befolgung

5. die _zehn Aufseher der Hafenbörse_ (_ἐπιμεληταὶ ἐμπορίου_) überwachten.
Trotzdem war die Not oft groß; wiederholt ließ der Staat selbst Getreide
aufkaufen, um es zu billigerem Preise abzugeben; hin und wieder sandten
auch auswärtige Fürsten reiche Kornspenden nach Athen.



                         *§ 47. Kriminalpolizei.*


Die _Kriminalpolizei_ lag den _Elfmännern_ (_οἱ ἕνδεκα_) ob, einer
Zehnerbehörde, der ein Schreiber beigegeben war. Dieselben lassen gemeine
Verbrecher, wie Diebe, Straßenräuber und Menschenhändler, welche auf der
Tat (_ἐφ’ αὐτοφώρῳ_) ertappt sind, ohne weiteres durch den Henker
(_δήμιος_) hinrichten (vgl. § 38, Apagoge und Ephegesis) und bringen
zweifelhafte Fälle vor ein Volksgericht, in welchem sie den Vorsitz
führen. Auch hatten sie die Aufsicht über die Gefängnisse, in welchen für
gewöhnlich nur Staatsschuldner oder zum Tod Verurteilte saßen. Die
Hinrichtung wird bei politischen Vergehen mittels des Schierlingstranks
(_κώνειον_), bei gemeinen Verbrechen durch Erschlagen mit dem Knüttel
(_ἀποτυμπανίζειν_) vollzogen.



                              *Der Kultus.*



                           *§ 48. Kultstätten.*


Der griechische _Tempel_ (_νεώς, ναός_ von _ναίω_, wohne) dient als
Wohnung des Gottes, sowie als Aufbewahrungsort für sein Kultbild und die
ihm geweihten Kostbarkeiten, an deren Anblick der Gott sich erfreut, wenn
er von Zeit zu Zeit seinen Tempel besucht. Gewöhnlich besteht derselbe aus
einer Vorhalle (_Pronaos_), dem eigentlichen Gotteshause (_Naos_) und bei
größeren Heiligtümern aus einem der Vorhalle entsprechenden Hinterraume
(_Opisthodomos_), der als Schatzkammer dient. Manche Tempel haben außerdem
ein _Allerheiligstes_ (_ἄδυτον_), das nur von den Priestern zu gewissen
Zeiten betreten werden darf. Fast ausnahmslos ist der griechische Tempel
so angelegt, daß der Eingang, welchem das Antlitz des im Hintergrund des
Mittelraums stehenden _Kultbilds_ (_ἄγαλμα_) zugekehrt ist, nach Osten
liegt.

In der ältesten Zeit verehrte man _anikonische Gegenstände_, z. B. eine
Spitzsäule als Symbol des „Straßen-Apollo“ (_Ἀ. ἀγυιεύς_), zwei durch ein
Querholz verbundene Balken (in Sparta) als das der Dioskuren. Doch schon
frühe stellte man die Götter _unter menschlicher_ Gestalt dar, zunächst in
Form von rohen _Holzschnitzbildern_ (_ξόανα_), welche noch die spätere
Zeit als hochheilige Reliquien verehrte und die Legende gewöhnlich vom
Himmel gefallen sein ließ (z. B. das berühmte Palladion). Mit der Zeit
aber entwickelte die griechische Kunst das Götterideal in Werken von
_Marmor_ und _Bronze_, vereinzelt auch von _Elfenbein und Gold_, das um
einen Kern von Holz gelegt wurde (chryselephantine Werke, z. B. Zeus in
Olympia und Athena Parthenos von Pheidias), zu wunderbarer Schönheit.

Der _Altar_ (_βωμός_), ursprünglich kunstlos aus Steinen oder Rasenstücken
aufgeschichtet, wurde später mit großer Pracht aus besserem Material
hergestellt. Gewaltige Dimensionen hatte der Zeusaltar in Olympia (§ 71),
der in Pergamon (§ 72) und andere. Dem Heroen- und Totenkult diente der
niedere _Opferherd_ (_ἐσχάρα_), der ohne Stufenuntersatz direkt auf dem
Boden stand und in der Mitte eine Höhlung hatte, durch die man das Blut
der geschlachteten Tiere und die flüssigen Opfergaben in die Erde fließen
ließ.

Die nächste Umgebung des Tempels, das _Hieron_ (_ἱερόν_) im engeren Sinne,
durfte nie angebaut oder sonstwie ausgenutzt werden, dagegen wurde der
übrige, oft weit ausgedehnte _Tempelbezirk_ (_τέμενος_ von _τέμνω_,
_templum_), in Äckern, Weideland und Wald bestehend, in der Regel
verpachtet.



                       *§ 49. Priester und Seher.*


Bei den Griechen gab es weder eine besondere Vorbildung für das
Priesteramt, noch einen eigentlichen Priesterstand. Wie für die Familie
der Familienvater, so brachten für den Staat die höchsten Beamten die
Opfer dar. Der _Wirkungskreis_ der Priester beschränkte sich auf die
Bedienung des Heiligtums, dem sie vorstanden, die Darbringung der Opfer,
die Verwaltung des Tempelguts und der Tempeleinkünfte, dazu kam noch die
Auslegung des Willens ihrer Gottheit. Die _Bestellung_ der Priester
(_ἱερεῖς_) und Priesterinnen (_ἱέρειαι_), von denen allgemein außer
echtbürgerlicher Abkunft sittliche Unbescholtenheit und körperliche
Fehlerlosigkeit gefordert wurde, erfolgte am häufigsten durchs _Los_,
wobei sich die Gottheit selbst die würdigste Person auswählen konnte,
seltener durch Volkswahl; manche Stellen wurden verkauft, wieder andere
waren in bestimmten Familien erblich. Die _Einkünfte_ bestanden
hauptsächlich in einem Anteil an den Opfertieren und besonderen
Belohnungen für Darbringung der Opfer. Die Priester trugen den langen,
ungegürteten Chiton von weißer oder auch purpurner Farbe und langes
Haupthaar, an den Festen wohl noch einen besonderen Ornat.

Ihre Gehilfen waren _Opferbesorger_ (_ἱεροποιοί_), _Küster_ (_νεωκόροι_),
Tempelwächter (_ναοφύλακες_), _Schatzmeister der heiligen Schätze_
(_ταμίαι τῶν ἱερῶν χρημάτων_), endlich _Tempelsklaven_ (_ἱερόδουλοι_) für
die niederen Verrichtungen.

Der Wille der Gottheit kann sich in _Zeichen_ offenbaren, die sich dem
Menschen _ungesucht_ darbieten, z. B. _Himmelserscheinungen_ wie Donner
und Blitz, Sonnen- und Mondfinsternis usw., _Niesen_, das die Erfüllung
eines eben ausgesprochenen Wunsches verheißt (vgl. Od. 17, 541 ff.; Xen.
Anab. III, 2, 9), _Begegnisse unterwegs_ (_ἐνόδιοι σύμβολοι_), _Träume_,
die den Menschen zwar irreführen können (wie der _οὖλος ὄνειρος_ den
Agamemnon in Il. 2, 6 ff.), aber viel häufiger ihm Wahres verkünden und
von eigenen _Traumdeutern_ (_ὀνειροπόλοι_) ausgelegt werden. Auch der
_Flug der Vögel_, namentlich der großen Raubvögel (_οἰωνοί_), des dem Zeus
heiligen Adlers und des Habichts, „des schnellen Boten Apollos“, wird als
bedeutungsvoll beobachtet (_οἰωνοσκοπία_): sieht man, das Gesicht gegen
Norden gewendet, sie rechts oder nach rechts hin fliegen, so ist es ein
günstiges Zeichen, die andere Seite bedeutet das Gegenteil.

Aber der Mensch kann sich auch _selbst_ göttliche Zeichen _verschaffen_,
vor allem durch die _Opferschau_ (_ἱεροσκοπία_), indem er die
Beschaffenheit der Eingeweide, vornehmlich der Leber, Galle, Milz und
Lunge untersucht und die Art und Weise, wie die Opferstücke verbrennen und
der Opferdampf gen Himmel steigt, beobachtet. Zumal wenn ein griechisches
Heer ins Feld zog, durfte nie ein erfahrener Zeichendeuter fehlen; vor
jeder wichtigen Unternehmung wurde das _Schlachtopfer_ (_σφάγια_)
veranstaltet und, wenn die Zeichen ungünstig waren, so lange wiederholt,
bis es nach Wunsch ausfiel, oder es wurde das Unternehmen ganz aufgegeben.
So waren die Seher gesuchte Leute und, trotz einzelner Beschuldigungen der
Geldgier und Bestechlichkeit (vgl. Soph. Antig. 1055), hochgeachtet.
Kalchas, Amphiaraos und Teiresias sind die berühmtesten Namen.



                             *§ 50. Orakel.*


An bestimmten Stätten, den Orakeln (_μαντεῖα, χρηστήρια_), erteilt die
Gottheit den Ratsuchenden jederzeit Auskunft.

1. Das älteste griechische Orakel befand sich zu _Dodona_ in Epirus, im
heutigen Ianninatal, das hinsichtlich der Heftigkeit und Häufigkeit der
Gewitter die erste Stelle in Europa einnimmt. Unter den Bäumen zieht die
Eiche am meisten den Blitz an; sie war deshalb dem Donnerer Zeus heilig,
und so gab in dem Rauschen ihrer Zweige Zeus in Dodona seinen Willen kund.
Die Anfragen an den Gott wurden auf Bleitäfelchen geschrieben, von denen
die neulichen Ausgrabungen eine größere Anzahl zutage gefördert haben.

In nicht geringerem Ansehen stand in Griechenland das namentlich durch den
Besuch Alexanders d. Gr. berühmt gewordene Orakel des Zeus _Ammon_ in der
Libyschen Oase Siwah. Hier wurde aus den Schwankungen des von den
Priestern in Prozession umhergetragenen Götterbilds geweissagt.

Während so des Zeus Wille aus _Zeichen_ zu erkennen war, gehörten

2. die _Spruchorakel_, bei denen durch den Mund gottbegeisterter Propheten
und Prophetinnen Bescheide erteilt wurden, dem Weissagegott _Apollo_.
Weitaus das berühmteste derselben, überhaupt aller griechischen Orakel,
war das zu _Delphi_, in ältester Zeit _Pytho_ (Fragestätte) genannt, in
der Landschaft Phokis, am Fuß des Parnaß gelegen.

Apollo erlegte dort, so berichtet die Gründunglegende, den Drachen Python
und setzte kretische Kaufleute als seine Priester ein. Vorher hatte das
Orakel der Erdgöttin Gaia gehört; sein Hüter war jener Erdgeist Python,
der Sohn der Gaia, gewesen, der nachmals im Tempel Apollos unter dem
Nabelstein der Erdgöttin (_ὀμφαλὸς Γῆς_) begraben lag, einem
kuppelförmigen (vgl. §§ 63. 69 g. E.) Bauwerk, aus dem spätere Umdeutung
den Mittelpunkt der Erde machte. Das Medium, durch das Apollo seinen
Willen offenbarte, war die _Pythia_, eine Jungfrau, in späterer Zeit
mindestens 50 Jahre alt. Nachdem sie aus der Quelle Kassotis getrunken und
Lorbeerblätter gekaut hatte, setzte sie sich auf ihren auf einem Dreifuß
angebrachten Sitz. Der Dreifuß stand im Allerheiligsten des Tempels über
einer Erdspalte, der kalte, betäubende Dämpfe entstiegen, durch welche die
Pythia in Ekstase versetzt wurde. Die mehr oder weniger zusammenhängenden
Worte, welche die Pythia in diesem Zustand hervorstieß, wurden von dem
neben ihr stehenden „Propheten“ niedergeschrieben und unter Beihilfe des
Priesterkollegiums der „Reinen“ (_ὅσιοι_) gedeutet und in metrische Form
gebracht. Die den Fragenden erteilten Antworten waren in der Regel dunkel
und vieldeutig.

Der _Einfluß_ des delphischen Orakels erstreckte sich auf wichtige
staatliche Unternehmungen durch Sanktionierung von Koloniengründungen,
Gesetzgebungen, Verfassungsänderungen usw., wie auf die Entschließungen
der in oft recht unbedeutenden persönlichen Anliegen Ratsuchenden. Als
anerkannt höchste Autorität in religiösen Angelegenheiten veranlaßte das
Orakel u. a. die Ausbreitung des Heroenkults, befestigte den Seelenkult
und damit den Unsterblichkeitsglauben, führte die Sühnung der Blutschuld
an Stelle der Blutrache ein – so war in Athen eine der ältesten
Gerichtsstätten das Delphinion (§ 40) – und trug auch sonst durch
Empfehlung sittlicher Grundsätze (_γνῶθι σεαυτόν_) zur Hebung der Moral
des griechischen Volkes bei.

Heutigestags ist der Erdschlund, wohl infolge von Erdbeben, nicht mehr
nachweisbar; doch kann man noch jetzt an verschiedenen Stellen einen
eiskalten, aus Felsspalten aufsteigenden Lufthauch, verbunden mit einem
scharfen, essigähnlichen Geruch, verspüren. Die vollständige Freilegung
des alten Delphi, über dem das heutige Dorf _Kastri_ steht, wurde von der
französischen Regierung mit Erfolg unternommen.

3. Kranke suchten häufig bei _Traumorakeln_ Hilfe, z. B. in Trikka in
Thessalien, auf Kos, in Pergamon, vorzugsweise aber im _Heiligtum des
Asklepios in Epidauros_. Nach verschiedenen religiösen Vorbereitungen
legte sich der Kranke in einem besonderen Raume zum Schlafe nieder
(Inkubation), um in der Nacht vom Gotte geheilt zu werden oder wenigstens
im Traume die Mittel zu erfahren, durch deren Anwendung er nachher von den
Priestern kuriert wurde. Die Geheilten spendeten außer sonstigen
Weihgeschenken Nachbildungen der geheilten Körperteile in Silber, Gold,
Marmor oder auch nur in Wachs oder Ton. Die merkwürdigsten dort erfolgten
Wunderkuren verkündigten im Heiligtum aufgestellte Tafeln, von denen zwei
unlängst wieder aufgefunden wurden.

Die Verkündigung der _Zukunft_ durch Traumgesichte erwartete man, auf dem
Fell eines geopferten Widders schlafend, beim Orakel des von der Erde
verschlungenen Sehers _Amphiaraos bei Theben_.

Wer den _Trophonios_ befragen wollte, fuhr durch einen engen Schlund in
seine _Höhle bei Lebadea_ in Böotien ein, um ihn hier in Person oder in
Schlangengestalt zu sehen, oder wenigstens seine Weisungen zu hören.

4. _Totenorakel_ (_νεκρομαντεῖα, ψυχομαντεῖα_) gab es namentlich an den
Orten, an welchen Eingänge in die Unterwelt (_Πλουτώνεια_) angenommen
wurden. Das bedeutendste war das bei _Cumä_ in Kampanien. Durch Gebet und
Opfer wurden die Seelen der Verstorbenen von den Priestern
heraufbeschworen, um die gewünschte Auskunft zu erteilen.



                         *§ 51. Gebet und Opfer.*


Die vor keiner wichtigeren Unternehmung fehlenden _Bittgebete_ haben meist
etwas Formelhaftes: Auf die ausführliche Anrufung der Gottheit folgt die
Erinnerung an die früher dargebrachten Opfer, dann die Bitte selbst, zum
Schluß häufig ein Gelübde für den Fall der Erhörung. Beim Gebet zu den
oberen Göttern erhob man die Hände gen Himmel, die innere Handfläche nach
auswärts, bei der Anrufung der Meeresgötter streckte man sie gegen die
Meeresfläche aus, bei der der Unterirdischen kniete oder setzte man sich
auf den Boden und berührte mit den Händen die Erde.

Durch den _Eid_ (_ὅρκος_) wünscht der Schwörende für den Fall des Meineids
die Strafe der Götter auf sich herab. Bei der ungemeinen Häufigkeit des
Eids im griechischen Staatsleben wurden ohne Zweifel zahllose Meineide
geschworen; ihre Bestrafung erfolgte jedoch nicht von Gesetzes wegen,
sondern blieb den Göttern selbst, namentlich dem Zeus _ὅρκιος_ überlassen.

Erhöht wird die Feierlichkeit des Eids durch damit verbundene Opfer. Beim
_Eidopfer_ (_ὅρκια τέμνειν, τόμια_ vgl. Il. 3, 103 ff. 19, 253 ff.)
wünscht sich der Schwörende das Schicksal des geschlachteten Opfertieres,
falls er den Schwur nicht halte; ungemischter Wein wird ausgegossen: „Wie
der Wein, so möge das Gehirn des Meineidigen auf die Erde spritzen!“
(Il. 3, 300 f.)

Die _Opfer_, die den Himmlischen und Unterirdischen gewöhnlich verbrannt,
den Meer- und Flußgöttern ins Wasser geworfen werden, sind teils
_blutige_, teils _unblutige_. Letztere bestehen in Backwerk (_πέμματα_),
Früchten, Käse, Weihrauch; arme Leute, denen Tieropfer zu teuer waren,
ließen Tiere in Teig nachbilden. Als _Trankopfer_ wurden Spenden von Wein
und (besonders den Unterirdischen) ein Gemisch von Honig, Milch und Wasser
(_μελίκρατον_) dargebracht.

Bei der _Darbringung eines blutigen Speiseopfers_ besprengen die
Teilnehmer sich und den Altar mit Wasser, das durch Eintauchen eines
brennenden Scheits (_δαλίον_) vom Altare _geweiht_ worden ist; dann
streuen sie herumgereichte _Opfergerste_ (_ὀλαί_, bei Homer _οὐλαί,
οὐλοχύται_) dem mit Bändern und Kränzen geschmückten Opfertier auf den
Kopf. Dasselbe muß durchaus fehlerfrei sein; den oberen Göttern werden mit
Vorliebe hellfarbige, den Unterirdischen und Toten schwarze Tiere
geopfert. Alsdann _schneidet_ man dem Opfertiere einige _Kopfhaare ab_ und
wirft sie ins Feuer, wodurch dasselbe dem Tode geweiht wird. Alle
Anwesenden werden nun zu _frommem Schweigen_ aufgefordert (_εὐφημεῖτε_)
und unter _Flötenmusik_ und _Gesang von Päanen_ der Gott um gnädige
Annahme des Opfers angefleht. Man biegt dem Opfertiere den Kopf zurück –
größere Tiere werden zuvor durch einen Schlag auf den Kopf betäubt –,
_durchschneidet den Hals_ und läßt das Blut auf den Altar oder in die
Opfergrube fließen. Dann _zieht man die Haut ab und be__reitet_ zuerst die
_inneren Teile_ (_σπλάγχνα_), welche am schnellsten fertig werden, am
Feuer zu.

Die Götter erhalten in Homerischer Zeit hauptsächlich die Schenkelknochen
(_μηρία_) mit mehr oder weniger Fleisch daran, in eine Fetthaut gehüllt
mit daraufgelegten Fleischstücken, in späterer Zeit außer anderen Knochen
namentlich den unteren Teil des Rückgrats und den Schwanz. An dem zum
Himmel emporsteigenden _Fettdampf_ (_κνίση_) erfreuen sich die Götter in
besonderem Maße.

Auf den Opferbrand gießen alle Anwesenden Spenden gemischten Weins.
Alsdann wird das _übrige Fleisch gebraten und verzehrt_. An den
Opferschmaus schließen sich oft Reigentänze an. An den großen Staatsfesten
wird das Volk auf Staatskosten gespeist.

Den _Unterirdischen_, ebenso bei Eid- und Sühneopfer müssen _die Tiere
ganz verbrannt_ werden. Der Lebende darf nichts davon genießen (_θυσίαι
ἄγευστοι_), sonst ist er selbst dem Tode verfallen. Der _Hekate_ werden
hauptsächlich _Hunde_ geschlachtet. Die Opfer für die chthonischen
Gottheiten finden abends oder nachts statt, die für die Himmlischen
morgens oder vormittags.

Den _Heroen_ und _den Seelen der Verstorbenen_ überhaupt opfert man
(_ἐναγίζειν_, dagegen _θύειν_ den Göttern opfern) an oder auf ihrem Grabe
mit Vorliebe schwarze Schafe, deren Blut man zum Zweck der „Blutsättigung“
(_αἱμακουρία_) der Seelen ins Erdreich fließen läßt. Einen _Seelenkult_
hatten die Griechen schon in vorhomerischer Zeit, und Rudimente desselben
finden sich in den Homerischen Gedichten, z. B. die Tier- und
Menschenopfer bei der Bestattung des Patroklos und das Opfer, welches
Odysseus nach seiner Heimkehr allen Toten und dem Teiresias insbesondere
darzubringen verspricht (Od. 10, 521–526; 11, 29–33, vgl. auch § 69). Aber
unter dem Einfluß der sich immer weiter verbreitenden Homerischen
Vorstellung, wonach die Seelen der Verstorbenen für immer vom Reich der
Lebenden geschieden und ohne Einwirkung auf dasselbe in einem fernen
Höhlenreiche kraft- und bewußtlos ein schattenhaftes Dasein führen, kam
der Seelenkult allmählich außer Übung und erhielt sich nur in einzelnen
Lokalkulten, z. B. bei den böotischen Bauern, um jedoch im Anschluß an den
namentlich vom delphischen Orakel (vgl. § 50) geförderten _Heroenkult_ zu
neuem Leben zu erwachen. Als _Heroen_ verehrte man in der Folgezeit fast
alle Helden der epischen Dichtung, daneben in engeren Kreisen sonst nicht
bekannte Gestalten als „Landesheroen“, sodann die Städtegründer,
historische wie mythische, ferner die in den Perserkriegen Gefallenen,
schließlich alle Personen, die sich im Leben irgendwie als Könige,
Gesetzgeber, Dichter, Sieger in Wettspielen usw. ausgezeichnet hatten.

Bei _Sühneopfern_ nimmt das Tier an Stelle des Menschen die Schuld und den
Fluch auf sich. So scheinen mannigfach Tieropfer alte, dem Griechentum
ursprünglich fremde und von den Orientalen übernommene _Menschenopfer_
abgelöst zu haben (vgl. das Opfer der Hirschkuh für Artemis an Stelle der
Iphigenie in Aulis). Sage und Geschichte liefern Beispiele freiwilliger
Aufopferung in gefahrvollen Lagen, bei Seuchen und Hungersnot, sowie vor
wichtigen Entscheidungen, Schlachten oder Seefahrten. Noch im zweiten
Jahrhundert nach Chr. wurden dem Zeus Lykaios in Arkadien an den Lykaien
Menschen geopfert. Doch kamen solche Fälle gewiß nur vereinzelt vor und
wurden von den Griechen selbst als rohe, barbarische Sitte empfunden.



                          *§ 52. Die Mysterien.*


Neben der allgemeinen Gottesverehrung gab es noch besondere, von einem
geschlossenen Kreis von Eingeweihten begangene Geheimkulte, _die
Mysterien_ (_μύω_ schließe die Augen, den Mund; auch _τελεταί_, Weihen,
genannt). Unter ihnen nahmen _die eleusinischen Mysterien_ weitaus die
erste Stelle ein.

Im eleusinischen Lande, wo die von Hades geraubte Persephone wieder ans
Licht der Sonne gekommen und ihrer Mutter wiedergeschenkt worden war(7),
hatte Demeter selbst, so berichtet der homerische Hymnus auf Demeter, den
heiligen Dienst gestiftet. Wer an diesem teilnimmt, darf ein bevorzugtes
Schicksal im Jenseits und schon in diesem Leben Glück und Reichtum
erhoffen. Seitdem Eleusis (wohl im 7. Jahrh.) mit Athen vereinigt und die
dortige Feier zum athenischen Staatskult erhoben worden war, _dehnte sich
der Kreis der Verehrer_ nicht nur über Attika, sondern _über ganz
Griechenland aus_; jeder Grieche ohne Unterschied des Stammes, Männer und
Frauen, selbst Kinder und Sklaven wurden zugelassen; einzige Bedingung war
rituale Reinheit, so daß also Mörder und wegen Mords Angeklagte
ausgeschlossen waren.

Der vornehmste Priester war der _Hierophant_, der die geheimnisvollen
Heiligtümer zu zeigen und zu erklären hatte; seine Würde war in dem
eleusinischen Adelsgeschlecht der Eumolpiden erblich; ihm zur Seite stand
die _Hierophantin_. Die nächsten Priester im Range waren der _Daduchos_
(Fackelträger), der _Keryx_ (Herold) und der _Altarpriester_ (_ὁ ἐπὶ
βωμῷ_), alle drei aus dem attischen Geschlecht der Keryken. Die äußeren
Anordnungen besorgte der Archon Basileus, unterstützt von vier Epimeleten.

Im Anthesterion (Februar) wurden die _kleinen Mysterien_ zu Agrai, einer
Vorstadt Athens, mit Reinigungen und Aufnahme der Mysten gefeiert. Erst
nachdem man verschiedene Grade durchlaufen hatte, gelangte man in die
Klasse der _Epopten_, der Schauenden.

Die _großen Eleusinien_ fanden im Boedromion (Sept.) statt, nachdem ein
allgemeiner Gottesfriede (_ἐκεχειρία_) für 7–8 Wochen angesagt war. Auf
die feierliche Bekanntmachung (_πρόρρησις_) des Archon Basileus hin
sammelte sich die ganze Festgemeinde in Athen und begab sich zur Reinigung
ans Meer (_ἅλαδε μύσται_). Nach mehrtägigen Opfern und Umzügen brachte man
am 20. Boedromion in feierlicher _Prozession_ das Bild des _Iakchos_, des
von Zeus Chthonios und Persephone gezeugten Unterweltsgottes, der häufig
mit Dionysos gleichgesetzt wurde, auf der heiligen Straße unter
Iakchosrufen und Gesängen nach dem vier Wegstunden entfernten Eleusis in
den Demetertempel, später in das von Perikles erbaute Telesterion
(Weihehaus). Die Feier der folgenden Tage beging man mit Opfern,
Fackeltänzen, wiederholten Reinigungen, mehrtägigem Fasten und Genuß des
Kykeon, eines Mischtranks aus Wasser, Mehl und Polei, den auch Demeter
nach ihrer Aufnahme in Eleusis zuerst gekostet haben soll.

Den Mittelpunkt aber bildeten die _eigentlichen Mysterien_. Diese
bestanden nicht etwa in Geheimlehren, die in bestimmte Begriffe und Worte
gefaßt gewesen wären, vielmehr in lebenden Bildern und dramatischen
Darstellungen der Schicksale der gefeierten Gottheiten, z. B. des Raubs
der Kore, der Irren der Demeter und der Wiedervereinigung der Göttinnen.
Es war „_ein religiöser Pantomimus_, von heiligen Gesängen und
formelhaften Sprüchen begleitet“ und durch Pracht der Ausstattung,
Lichteffekte und Musik wirksam unterstützt. Infolgedessen konnte eine
Profanierung der Mysterien nicht durch Ausplaudern, sondern nur durch
Nachäffung geschehen, wie eine solche 415 dem Alkibiades zur Last gelegt
wurde.

_Die Hoffnung auf ein seliges Los_ der in Eleusis Geweihten _im Jenseits_
wurde vielleicht durch Vorführung von Szenen aus dem jenseitigen Leben
oder durch unmittelbare Verkündigung der (etwa bei der Darstellung der
Stiftung des eleusinischen Festes erscheinenden) Demeter selbst geweckt
und genährt. Trotz mancher Lobpreisungen der Alten scheint indes die
sittliche Wirkung der Mysterien keine besonders tiefe und nachhaltige
gewesen zu sein.



                              *§ 53. Feste.*


Außer den großen hellenischen Nationalfesten (s. § 67) wurden noch eine
Menge Feste in den einzelnen Städten den verschiedenen Gottheiten zu Ehren
gefeiert. Genauer sind wir über den _athenischen Festkalender_
unterrichtet. Das attische Jahr begann mit dem ersten Neumond nach der
Sommersonnenwende. Die Hauptfeste waren im Monat

I. _Hekatombaion_ (ungefähr unserm Juli entsprechend):

      am 1. (oder 7.?) ein _Fest Apollos_, des Sonnengotts, da jetzt die
      Sonne ihren höchsten Stand am Himmel erreicht hatte;
      am 12. die _Kronien_, Kronos zu Ehren;
      am 16. die _Synoikien_ zur Erinnerung an die politische Einigung
      Attikas durch Theseus (s. § 20);
      am 24.–29. (?) _die großen Panathenäen_, pentaeterisch (s. § 67) in
      jedem dritten Olympiadenjahr 6 Tage lang gefeiert, das glänzendste
      Fest Athens. Die jährlich begangenen kleinen Panathenäen
      beschränkten sich auf eine kürzere Festfeier. Die großen Panathenäen
      soll Peisistratos gestiftet haben. An diesen fanden _musische_,
      _gymnische_ und hauptsächlich _hippische_ Agone (vgl. § 67) statt.
      Die Sieger in den beiden letzteren erhielten Amphoren (s. § 59) mit
      Öl von den heiligen Bäumen der Athena in der Akademie. Rhapsoden
      trugen seit der Peisistratidenzeit die Homerischen Gedichte vor.
      Daran schloß sich die Aufführung des Waffentanzes, _Pyrrhiche_, und
      der Wettstreit der _Euandria_, wobei jede Phyle eine Anzahl schöner,
      großer und kräftiger Männer vorführte und die stattlichste Schar als
      Preis ein Rind erhielt. Eine nächtliche Feier, _Pannychis_, mit
      Gesang, Tanz und Fackelwettlauf (_λαμπαδηφορία_) leitete den
      Haupttag ein, an dem die ganze Bürgerschaft in feierlicher
      Prozession (_πομπή_) vom Kerameikos durch die Hauptstraßen nach der
      Akropolis zog, um der Stadtgöttin Athena das von athenischen Frauen
      und Mädchen gewobene _Prachtgewand_ (_Peplos_, vgl. § 58), in das
      auf safranfarbigem Grunde die Kämpfe der Götter und Giganten
      eingestickt waren, darzubringen. Dasselbe war als Segel am Mast
      eines Schiffes aufgespannt, das im Festzug auf Rollen fortbewegt
      wurde. Den Festzug hat Pheidias auf dem Relieffries des Parthenon
      (s. § 70) verewigt. Auf der Burg wurde der Athena ein großes Opfer
      (Hekatombe) dargebracht und das ganze Volk davon gespeist. Eine
      Nachfeier bestand in einer _Regatta_, einem Bootwettfahren (_νεῶν
      ἅμιλλα_), im Peiraieus.

II. _Metageitnion_ (August): ein kleineres _Apollofest_.

III. _Boedromion_ (Sept.):

      am 5. ein allgemeines Totenfest, die _Genesia_ (s. § 63);
      am 6. Gedächtnistag der bei Marathon Gefallenen;
      am 7. (?) die _Boedromien_, Apollo zu Ehren;
      am 16.–25. (?) die _großen Eleusinien_ (s. § 52).

IV. _Pyanepsion_ (Okt.):

      am 7. die Pyanepsien, nach den gekochten Bohnen benannt, deren
      Erstlingsfrüchte Apollo dargebracht wurden;
      (?) die _Oschophorien_, als Dankfest für die Wein- und Olivenernte
      dem Dionysos und der Athena gefeiert; an der Spitze des Festzuges
      gingen zwei Knaben in langem Chiton mit Weinreben (Oschoi) in den
      Händen;
      am 8. das _Theseusfest_;
      am 9.–13. die _Thesmophorien_, nur von Frauen unter mancherlei
      ausgelassenen Scherzen der Demeter und Persephone zu Ehren gefeiert;
      am 19.–21. (?) die _Apaturien_, drei Tage lang von den Phratrien
      begangen; an ihnen wurden die seit dem letzten Apaturienfeste
      geborenen Kinder in die Phratrie des Vaters eingeführt (vgl. § 32);
      am 30. das _Schmiedefest_ (Chalkeia) des Hephäst und der Athena.

V. _Maimakterion_ (Nov.): in dieser stürmischen Jahreszeit, in der kein
größeres Fest stattfand, suchte man den zürnenden Zeus (_μαιμάκτης_) durch
Gebet und Opfer zu versöhnen.

VI. _Poseideon_ (Dez.): das _Tennenfest_ (_Ἁλῷα_), der Demeter, Kore und
dem Dionysos, und _die ländlichen Dionysien_ (_Διονύσια τὰ κατ’ ἀγρούς_),
dem Dionysos zu Ehren in den einzelnen Demen, namentlich von der
Landbevölkerung, als ländliche „Kirchweihen“ unter mancherlei Scherzen und
Neckereien begangen. An dem letzteren Feste wurden, nach der Überlieferung
zuerst in dem Demos Ikaria, später namentlich im Peiraieus, dramatische
Aufführungen veranstaltet.

VII. _Gamelion_ d. h. Ehemonat (Jan.): an den _Gamelien_ brachte man den
Ehegöttern Opfer dar; an den _Lenaien_, dem Kelterfest (von _ληνός_
Kelter), wurden vom Staate mit großem Aufwand Bühnenspiele aufgeführt
(vgl. § 54).

VIII. _Anthesterion_ (Febr.): 11.–13. die _Anthesterien_. Am ersten Tage
der „_Faßöffnung_“ (_Πιθοιγία_), füllte man den ausgegorenen Wein aus den
Fässern in Amphoren ab. Der folgende „_Kannentag_“ (_Χόες_) brachte ein
großes Trinkgelage mit Wetttrinken aus Kannen auf ein Trompetensignal. An
ihm fand auch die symbolische Vermählung der Basilissa, der Gattin des
Archon Basileus, als Vertreterin des Landes, mit Dionysos statt. Der
dritte Tag, das „_Topffest_“ (_Χύτροι_), war den Unterirdischen geweiht;
in Töpfen stellte man gekochte Früchte und Sämereien dem Seelengeleiter
Hermes und den Toten auf.

An den Anthesterien, dem Hauptfeste aller Seelen, glaubte man, kämen die
Toten ins Reich der Lebendigen herauf, und man bewirtete deshalb die
umherschwärmenden Seelen der Angehörigen; am Ende des Festes trieb man sie
wieder aus den Wohnungen aus mit dem Rufe: Hinaus, ihr Keren (alter Name
für Seelen), die Anthesterien sind zu Ende (_θύραζε Κῆρες, οὐκ ἔτ’
Ἀνθεστήρια_).

(?) Die _kleinen Mysterien bei Agrai_ s. § 52.

(?) Die _Diasien_, ein Sühnefest für Zeus Meilichios.

IX. _Elaphebolion_ (März): an den _Elaphebolien_, dem Hirschjagdfest,
wurde der Artemis Backwerk in Form von Hirschen geopfert;

      am 9./14. die _großen_ oder _städtischen Dionysien_ (_Δ. τὰ μεγάλα,
      τὰ ἐν ἄστει_), das glänzendste athenische Fest nach den Panathenäen.
      Im Festzug (_πομπή_) wurde das Bild des Dionysos von den Epheben in
      die Akademie und von da in die Orchestra des Dionysostheaters
      gebracht. Es folgten Wettkämpfe von Knaben- und Männerchören im
      Vortrag von Dithyramben. Den Glanzpunkt bildeten die dreitägigen
      großen dramatischen Aufführungen (s. § 54). Ein Nachfest bildeten
      die Pandia.

X. _Munychion_ (April):

      am 6. (oder 7.) die _Delphinien_, Apollo zu Ehren;
      am 16., an den _Munychien_, wurden der Artemis auf der gleichnamigen
      Halbinsel runde, mit Lichtern besteckte Kuchen (_ἀμφιφῶντες_)
      geopfert, welche den Vollmond darstellten; damit verband sich die
      Gedächtnisfeier des Siegs bei Salamis;
      am 19. die _Olympien_, Zeus zu Ehren.

XI. _Thargelion_ (Mai): die _Thargelien_, ein großes Sühnefest des Apollo
und der Artemis, an welchem die Erstlinge der Feldfrüchte diesen wie dem
Helios und den Horen dargebracht wurden;

      am 19. die _Bendideia_, der (mit Artemis gleichgesetzten)
      thrakischen Göttin Bendis mit Fackelwettrennen zu Pferde gefeiert.

An den _Kallynterien_ und _Plynterien_ wurde der Tempel der Athene
gereinigt und ihr Bild im Meere gebadet.

XII. _Skirophorion_ (Juni):

      am 12. die _Skirophorien_, von den Frauen der Athena zu Ehren
      gefeiert;
      am 14. das Zeusfest der _Dipolia_.



                    *§ 54. Dramatische Aufführungen.*


Das Bühnenspiel ist aus dem Dienst des Gottes Dionysos hervorgegangen und
blieb stets ein Teil seiner Feste, so daß es, wenigstens im 5.
Jahrhundert, nur an diesen aufgeführt wurde. Wie bei vielen andern
Gottesdiensten (Mysterien in Eleusis s. § 52) bestand die Feier eben
darin, daß die _Beteiligten die Schicksale des Gottes und seiner
Begleiter, welche sie im Lied besangen, zugleich miterlebten_. Eine Gruppe
hat sich, um die Rolle der Satyrn, der Begleiter des Gottes, zu spielen,
in Bocksfelle gehüllt und singt – daher Tragödie, _τραγῳδία_ = Gesang der
Böcke, _τράγοι_ –, rings um den Altar des Gottes tanzend, von den Freuden
und Leiden desselben; diesen selbst stellt der Vorsänger des Chores dar.
Wie der Gott eine lebensfrohe und eine düstere Seite aufweist, so zeigt
auch sein Dienst bald wilde Ausgelassenheit in der _Komödie_, bald
schauerlichen Ernst in der _Tragödie_. Bald werden auch die Mythen anderer
Gottheiten hereingezogen, und das Schauspiel wahrt seinen dionysischen
Charakter nur dadurch, daß auf die tragische Darstellung stets ein
_Satyrspiel_ folgt. Um 500 haben die Bühnenspiele schon eine bestimmte
Ordnung. Die Tragödien werden vornehmlich an den großen oder _städtischen
Dionysien_ im März, die Komödien an den _Lenaien_ im Januar aufgeführt
(s. § 53). Die Leitung des letzteren, älteren Festes steht dem König, die
des ersteren dem Archon zu. Außerdem gelangen noch an den _ländlichen
Dionysien_ in einzelnen Gauen (unter der Leitung des betreffenden
Demarchen) Dramen zur Aufführung.

Die Feier hat die Form eines _Wettkampfes (Agon) zwischen drei
Aufführungen_. Es werden im tragischen Agon an drei Spieltagen je drei
Stücke (eine Trilogie) nebst einem Satyrspiel vorgeführt. Eine Zeitlang
wurden diese drei Stücke nach einem wohl von Äschylos eingeführten Brauche
so komponiert, daß sie ihrem Inhalt nach zusammenhingen und ein Ganzes
bildeten (vgl. die Schillersche Wallensteintrilogie); eine solche Trilogie
besitzen wir noch aus dem Altertum in der 458 aufgeführten äschyleischen
„Orestie“, welche aus den drei Stücken: Agamemnon, Choephoren und
Eumeniden besteht; allein schon Sophokles ging von dieser Kompositionsart
ab und reichte Stücke ein, die in keinem inhaltlichen Zusammenhang
miteinander standen.

Die Stellung, Ausstattung und Einübung des Chores liegt dem _Choregos_
(vgl. § 45, 1) ob; derselbe hat für die Komödie 24, für die Tragödie
anfangs (bis Äschylos) 12, seit Sophokles 15 Chormitglieder (Choreuten) zu
stellen. Im Jahr 411 wurde der Aufwand eines Choregos für die Tragödie auf
3000 Drachmen berechnet. Der Lohn desselben war eben sein Sieg im
Wettkampf, welchen er mit dem _Dichter_ teilte. Dieser, „Lehrer“
(Didaskalos) genannt, war Textdichter, Komponist der gesungenen Partien,
Regisseur und ursprünglich, wie Äschylos, selbst Schauspieler. Die
Dichter, welche um Zulassung ihres Stücks zur Aufführung bitten („um einen
Chor bitten“ _χορὸν αἰτοῦσι_), werden vom Festleiter auf die Würdigkeit
ihrer Person und Stücke geprüft, die Ordnung im Agon wird durchs Los
bestimmt.

Die _Schauspieler_, ursprünglich nur Gehilfen des Dichterschauspielers,
werden seit Sophokles selbständiger. Die ersten Darsteller (Protagonistai)
erklären sich beim Festleiter bereit, die Rollen mit ihren Gehilfen, den
Deuteragonisten und Tritagonisten, zu übernehmen. Dieser wählt auf Grund
eines künstlerischen Wettkampfes zwischen den Bewerbern aus und weist
dieselben den Dichtern zu. Dichter wie Schauspieler erhalten ein
bestimmtes Honorar. Mit der Ausdehnung der Bühnenspiele wuchs auch die
Zahl und das Ansehen der Schauspieler. Dieselben taten sich mit Rhapsoden,
Flöten- und Zitherspielern in wohlorganisierte Vereine (_σύνοδοι_)
zusammen, welche sich „dionysische Künstler“ (_οἱ περὶ τὸν Διόνυσον
τεχνῖται_) nannten.

Die _Kampfrichter_ wurden vor dem Spiel ausgelost; ihr Urteil bezog sich
gleichermaßen auf die Dichtung, Ausstattung und Darstellung. Der _Eintritt
in das Theater_ war ursprünglich frei, kostete aber später 2 Obolen,
welche Perikles dem Volk durch das Schaugeld (_θεωρικόν_ s. § 28)
ersetzte. Freien Eintritt hatten nur die Inhaber von _Ehrensitzen_,
welche, wie wir noch heute sehen, vorzugsweise die unterste Reihe
einnahmen. Diese waren für Priester und Archonten bestimmt, wurden indes
auch für besondere Verdienste, z. B. an Feldherren oder auswärtige Fürsten
verliehen. Mit regster Anteilnahme folgten die Athener drei Tage lang
hintereinander, vom frühen Morgen bis zum Abend auf den Marmorbänken
sitzend, den Aufführungen; laut waren die Kundgebungen des Beifalls oder
Tadels, gründlich und allgemein das Verständnis für Bühnenkunst. Als es
mit der tragischen Kunst im 4. Jahrhundert abwärts ging, beschloß das
Volk, daß vor den neuen Stücken der lebenden Tragiker stets eine Tragödie
eines verstorbenen Dichters, „eine alte“, aufgeführt werde, und ließ
daher, um den Text vor Willkürlichkeiten der Schauspieler zu sichern,
unter der Finanzverwaltung Lykurgs (338 bis 326) ein staatliches
Normalexemplar der Stücke der drei großen tragischen Heroen anfertigen.
„Es ist nur _ein_ Athen gewesen,“ sagt Lessing, „es wird nur _ein_ Athen
bleiben.“



                           *§ 55. Das Theater.*


Das griechische Theater der ältesten Zeit hatte zwei Hauptteile, die
_Orchestra_, den Tanzplatz des Chors, welcher den in Wechselrede ihm
antwortenden Schauspieler (_ὑποκριτής_ von _ὑποκρίνομαι = ἀποκρίνομαι_)
umkreiste, und den _Zuschauerraum_ (s. S. 127).

Die _Orchestra_, ein geebneter, mit Sand bestreuter Platz (daher Konistra
d. h. Staubplatz genannt), war ursprünglich kreisrund (vgl. Schiller:
„umwandelnd des Theaters Rund“) und behielt diese Form lange Zeit; wir
finden sie z. B. noch bei dem von Polyklet, einem Zeitgenossen des
Pheidias, erbauten Theater von Epidauros, dem schönsten und besterhaltenen
des alten Griechenland (s. Abbildung Titelbild). Später wurde die
Orchestra um ein Kreissegment verkleinert. In der Mitte derselben stand
der Altar des Dionysos, die _Thymele_ (_θυμέλη_).

Als dritten Hauptteil weisen die ausgegrabenen Theaterruinen ein
_Bühnengebäude_ auf, das aus einem zurückliegenden Hauptbau und zwei
vorspringenden Seitenflügeln (_παρασκήνια_) besteht. Der von Hinterbau und
Seitenflügeln eingeschlossene Raum, der jedoch nur eine geringe Tiefe
besitzt (z. B. in Epidauros nur 2,41 Meter), diente nach der bisherigen
Annahme in der Zeit des entwickelten Dramas als Spielraum für die
Schauspieler, als _Logeion_ d. h. Sprechplatz, auch _Proskenion_ genannt.
Diese Sprechbühne mit gedieltem Fußboden sollte nach Vitruvs Anweisung 10
bis 12 Fuß über die Orchestra erhöht sein, womit die Maße der bis jetzt
untersuchten griechischen Theater übereinstimmen. Da aber bei einer so
starken Erhöhung der in der Orchestra stehende Chor nur schwer mit den
Schauspielern in Wechselrede treten konnte, wie dies doch das griechische
Drama verlangt, so half man sich bis jetzt mit der _Annahme_, daß über der
Hälfte der Orchestra oder Konistra jedesmal _ein hölzernes Gerüst für den
Chor_ aufgeschlagen worden sei, das Orchestra im eigentlichen Sinn (im
Gegensatz zur Konistra) oder, nach anderer Ansicht, Thymele geheißen habe.

Bei dieser Annahme bleibt das Bedenken bestehen, ob denn die Schauspieler
auf jenem schmalen als Logeion oder Proskenion bezeichneten Raume
überhaupt spielen konnten; man hat deshalb neuerdings vermutet, daß nicht
für den Chor, sondern _für die Schauspieler_ jedesmal _ein hölzernes
Gerüst_ als Spielplatz errichtet worden sei, während der Chor zu ebener
Erde sich bewegt habe.

Im Gegensatz zu diesen Vorstellungen will _die neueste Forschung_
einerseits durch genaue Untersuchung der monumentalen Überreste (Dörpfeld
u. a.), andererseits durch scharfe Beobachtung der in den erhaltenen
Dramen über Standort der Schauspieler und des Chors sich findenden
Andeutungen den Nachweis führen, daß _im griechischen Theater bis zur
römischen Zeit keine erhöhte Sprechbühne existiert habe_, daß also in der
ganzen klassischen Zeit Schauspieler und Chor räumlich nicht voneinander
geschieden gewesen, sondern beide gemeinsam in der Orchestra aufgetreten
seien. So erkläre sich u. a. auch die Einführung des hohen Schuhs, des
_Kothurns_, „der den Schauspielern als ein bewegliches Gerüst unter die
Füße gegeben wurde, das ihnen Bewegungsfreiheit gestattete und sie über
den sie umgebenden Chor heraushob“.

  [Illustration: Grundriß des Theaters von Epidauros.]

Die _Entwickelung des Bühnengebäudes_ sucht man sich in folgender Weise
zurechtzulegen: Für den Schauspieler diente ursprünglich als
Aufenthaltsort vor dem Auftreten, sowie als Umkleideraum die _Skene_, ein
Zelt oder eine Bude. Diese verdeckte man im Lauf der Zeit durch eine
davorgestellte _Dekorationswand_ (_Proskenion_, d. h. das, was vor der
Skene sich befindet), welche mit einer oder mehreren Türen für die auf-
und abtretenden Schauspieler versehen war und die Außenseite eines Hauses,
in der Tragödie gewöhnlich eines Palastes, darstellte. Diese
Dekorationswand gab zugleich der Orchestra einen auch aus akustischen
Gründen wünschenswerten Hintergrund und baulichen Abschluß. Weiterhin
wurde die _Skene zu einem massiven Gebäude_ ausgestaltet und die zunächst
davorgesetzte bewegliche und temporäre Dekorationswand durch eine feste,
mit Reliefs verzierte und durch Säulen oder Pfeiler gegliederte Steinwand
ersetzt. So habe das ganze Bühnengebäude als Proskenion, d. h. als
Hintergrund für die in der Orchestra stattfindenden Aufführungen gedient.
Eigene erhöhte Sprechbühnen für die Schauspieler dagegen habe man erst in
römischer Zeit gebaut, und erst durch Umbauten, die in dieser Zeit
vorgenommen worden seien, hätten auch ältere griechische Theater solche
erhalten.

Für die _Zuschauer_ schlug man in der ältesten Zeit _Holzgerüste_
(_ἴκρια_) auf, welche jedesmal nach den Aufführungen wieder abgebrochen
wurden. Als man zum Bau fester Theater überging, angeblich infolge
wiederholten Zusammenbrechens solcher Gerüste, benutzte man die
natürlichen Verhältnisse des Erdbodens und wählte _eingebuchtete Anhöhen_,
welche einen natürlichen Zuschauerhalbring darboten. Die konzentrisch „in
weiter stets geschweiften Bogen“ aufsteigenden Sitzreihen wurden entweder
aus dem lebendigen Felsen herausgehauen oder durch Steinplattenbelag
hergestellt.

Die Anlage des Zuschauerraumes wie des griechischen Theaters überhaupt zur
Zeit des entwickelten Theaterbaus veranschaulicht uns am deutlichsten der
Grundriß des _Theaters von Epidauros_ (s. Abbildung S. 127 und Titelbild).

Hier ist der Zuschauerhalbring in halber Höhe durch einen 1,9 m breiten
Umgang (Diazoma) in eine untere Abteilung von 32 und eine obere von 20
prächtigen Sitzreihen aus hellschimmerndem Kalkstein getrennt; dazu kommen
3 Reihen Ehrensitze, eine am Rande der Orchestra, 2 zu den beiden Seiten
des Diazoma. Schmale Treppen, deren Stufen halb so hoch wie die Sitzstufen
sind, teilen die untere Abteilung in 13, die obere in 25 keilförmige
Ausschnitte (Kerkides), welche nach dort aufgestellten Bildsäulen benannt
waren. Nach hinten war der Zuschauerraum durch einen 2 m breiten oberen
Umgang und eine Gürtungsmauer abgeschlossen, welche an den beiden
Endkeilen des Halbringes umbog und in 2 Seitenmauern zur Orchestra
herabstieg. Die _Orchestra_ selbst ist eine von einem Plattenring
umschlossene Kreisfläche, welche von der untersten Sitzstufe durch einen
0,2 m niederer gelegenen Umgang getrennt ist, der, wie zwei Abzugslöcher
zeigen, auch als Wasserablauf diente. Genau in der Mitte der Orchestra ist
ein runder Stein von 0,7 m Durchmesser eingelassen, der wohl den Rundaltar
des Dionysos trug. Zwischen Zuschauerraum und Bühne führen 2 über 5 m
breite Eingänge (Parodoi) zur Orchestra, durch welche sich das Publikum
auf seine Plätze begab und der Chor einzog. Das _Bühnengebäude_ besteht in
dem zurückliegenden Hauptbau, aus welchem sich drei Türen nach dem 3–4 m
über die Orchestra erhöhten sogenannten Logeion oder Proskenion öffnen.
Dieses ist beiderseitig von Flügelbauten (Paraskenia) umgeben, aus welchem
je eine Rampe zu den Orchestraeingängen hinabführt. Trotz seiner großen
Ausdehnung ist das griechische Theater sehr gehörsam. Bei meinem Besuche
in Epidauros trug ich (Maisch), in der Orchestra stehend, das
Sophokleische Chorlied „Vieles Gewaltige lebt“ mit halblauter Stimme vor,
und doch vernahm mein Begleiter, der auf der obersten Reihe sitzend etwa
70 m von mir entfernt war, jedes Wort deutlich. Dabei ist zu beachten, daß
die für die Schallverteilung besonders wichtige Gürtungsmauer und hintere
Bühnenwand heutzutage fehlen.

Mit dem Theater hatte das „_Odeion_“, das „Gesangshaus“, den allgemeinen
Grundriß gemein. Dasselbe unterschied sich nur durch geringere Ausdehnung
und steileres Ansteigen der Sitzstufen, wodurch eine _Überdachung_ des
ganzen Raumes ermöglicht wurde. Als das schönste Odeion galt das von
Perikles erbaute; das besterhaltene ist dasjenige, welches Herodes Attikus
(zwischen 160 und 170 n. Chr.) am Südwestfuß der Akropolis aus Marmor und
Zedernholz erbaut hat, dessen gewaltige Ruine in den Kämpfen der Türken
und Griechen als Festung diente und noch heute unser Staunen erregt.

An beweglichen _Dekorationen_ besaß das griechische Theater außer großen
gemalten, vor der Rückwand aufgespannten _Szenerien_ seitlich angebrachte
dreiseitige, um einen Zapfen drehbare Holzprismen, die _Periaktoi_, die
auf jeder Seite eine verschiedene Dekoration hatten und etwa unseren
heutigen Kulissen entsprechen. Götter und Heroen erscheinen entweder auf
einem Balkon an der Skenenwand, der _Götterbühne_ (Theologeion), oder
kommen durch die Luft auf der „_Maschine_“ (_θεὸς ἀπὸ μηχανῆς_, _deus ex
machina_) angeschwebt, um die verwickelte Handlung durch einen Machtspruch
zu lösen. Vorgänge, welche sich im Innern der Wohnung abspielen, zeigt das
_Ekkyklema_, wohl ein Gerüst auf Rollen. Die Geister der Verstorbenen
stiegen auf der _Charonischen Stiege_ empor; als solche diente vielleicht
der unterirdische, aus dem Bühnengebäude in die Orchestra führende Gang,
der neuerdings z. B. in Eretria und Sikyon aufgedeckt wurde. Auch hatte
man _Blitz- und Donnermaschinen_ (_κεραυνοσκοπεῖα, βροντεῖα_) u. a. m.

Entsprechend dem religiösen Herkommen und dem Bedürfnis des weiten Raumes
trugen die Schauspieler Charaktermasken (_προσωπεῖα, πρόσωπα_), Stiefel
(_κόθορνος, ἐμβάτης_) mit hoher Korksohle und einen wattierten Leib
(_σωμάτιον_). Ganz richtig sagt Schiller: „Es steigt das Riesenmaß der
Leiber hoch über Menschliches hinaus.“ Mußte hierbei auf das Mienenspiel
verzichtet werden, so wurden dafür die Maskentypen bis ins einzelne
ausgearbeitet. Dabei konnte es nicht auffällig erscheinen, wenn die
Frauenrollen von Männern gegeben wurden. In der Tragödie, wo Könige und
Götter aus alter Zeit auftraten, wurde die altertümliche Tracht
(vgl. § 58) mit dem feierlichen orientalischen Prunk beibehalten, während
für die Komödie, welche die gegenwärtige Zeit behandelte, die gewöhnliche
Volkstracht gewählt wurde.



                            *Das Kriegswesen.*



                          *§ 56. Das Landheer.*


Jeder Bürger muß im Heere dienen, die Klassen I bis III (s. § 25) als
Reiter bzw. Schwerbewaffnete, Klasse IV als Leichtbewaffnete oder
Schiffsoldaten. Die Dienstpflicht dauert vom 18. bis 60. Jahre; frei vom
Kriegsdienste sind nur Beamte, Ratsherren und Zollpächter. Nach der
Aufnahme in die Gemeindebürgerliste (§§ 27. 32) schwuren die jungen
Athener in dem Tempel der Aglauros den _Fahnen-_ und _Bürgereid_: „Ich
will die Waffen nicht schänden, den Nebenmann im Kampf nicht im Stich
lassen, für die Heiligtümer kämpfen und das Vaterland nicht gemindert,
sondern größer und mächtiger, als ich es überkommen, hinterlassen; ich
will den Befehlen der Vorgesetzten und den Gesetzen gehorchen, nicht
dulden, wenn einer die Gesetze aufhebt oder ihnen nicht gehorcht, sondern
sie verteidigen und die vaterländischen Heiligtümer ehren.“ Die Jünglinge
eines Kreises lebten fortan gemeinsam unter der Aufsicht eines
„Zuchtmeisters“ (_σωφρονιστής_), und wurden durch Turnlehrer
(_παιδοτρίβαι_) und Waffenlehrer in Gymnastik und Waffenführung
ausgebildet. Der Zuchtmeister erhält von der Gemeinde täglich eine
Drachme, die Jünglinge 4 Obolen, wofür jener die Bedürfnisse des
gemeinsamen Mittagsmahles einkauft. Nach Verfluß eines Jahres werden die
Jünglinge im Theater dem Volke vorgestellt, wobei sie ihre Fertigkeit im
Turnen und Exerzieren dartun, und erhalten hierauf von der Stadt Schild
und Speer, um fortan ein Jahr lang in den festen Plätzen des Landes (Akte,
Munychia, Phyle, Sunion, Eleusis u. a.) als Peripoloi (_περίπολοι_)
Wachdienste zu tun.

Die _Aushebung_ erfolgte auf Grund von Stammrollen, welche nach den
Gemeindebürgerlisten (§§ 27. 32) angefertigt waren. Jede Stammrolle
enthält das vollständige Verzeichnis der in einem bestimmten Jahre in die
Bürgerlisten Eingeschriebenen und am Kopf den Namen des in diesem Jahre
amtierenden ersten Archon, welcher Eponymos hieß. Im ganzen gab es 42
dienstpflichtige Jahrgänge mit den Namen von ebenso vielen Archonten. Bei
einer _Mobilmachung_ wird entweder ein _allgemeines Aufgebot_ der gesamten
Kriegsmacht (_πανδημεί, πανστρατιᾷ_) erlassen, oder nur ein Teil derselben
_nach der Stammrolle_ (_ἐκ καταλόγου_) eingezogen. Im letzten Fall wird
bekanntgemacht, von welchem Archon bis zu welchem die Mannschaft
auszumarschieren habe; und zwar können die betreffenden Jahrgänge ganz
(_στρατεῖαι ἐν τοῖς ἐπωνύμοις_) oder nur teilweise (_στρ. ἐν μέρεσι_)
mobilisiert werden.

  [Illustration: Duris-Schale.]

_Jeder der 10 Kreise stellt ein Regiment_ (_τάξις_) unter einem
selbstgewählten Obersten(8), Taxiarchos. Jedes Regiment gliedert sich in
eine Anzahl _Kompagnien_ (_λόχοι_), welche von den Angehörigen eines oder
mehrerer Demen gebildet und von _Hauptleuten_ (_λοχαγοί_) kommandiert
werden. Im Jahr 431 konnte Athen etwa 18 000 Hopliten aufbieten.

Die _taktischen Manöver_ der attischen Hopliten unterschieden sich nicht
wesentlich von denen der Spartaner (s. § 19).

Der Stolz der Athener war ihre _Reiterei_, wie z. B. deren besonders
liebevolle Darstellung auf dem großen Parthenonfries (§ 70) lehrt;
übrigens hat sich dieselbe mehr bei Festparaden (besonders an den
Panathenäen) als in Schlachten hervorgetan, und der Reiterdienst galt für
sehr ungefährlich. Die Klassen I–II dienten als Reiter; dieselben wurden
von einer Zehnerkommission (_καταλογεῖς_) ausgehoben, mit einem
Equipierungsgeld (_κατάστασις_) versehen und alljährlich vom Rat
wiederholt auf die Tauglichkeit ihrer Person und Pferde geprüft. Die
Reiterei gliederte sich in 10 Schwadronen (_φυλαί_) zu 100 Pferden mit
einem Rittmeister (_φύλαρχος_) an der Spitze; den Oberbefehl führten zwei
Reitergenerale (_ἵππαρχοι_).

Der Kriegsdiensteifer und die Mannszucht im Bürgerheer ließen im
4. Jahrhundert viel zu wünschen übrig; wir hören von Prozessen wegen
eigenmächtigen Ausbleibens (_ἀστρατείας_), Fahnenflucht (_λειποταξίου_),
Feigheit (_δειλίας_), welche die Feldherrn vor das Volksgericht zu bringen
hatten. Den Reiterobersten rät Xenophon, mehr durch Überredung als durch
Befehl auf die Reiter zu wirken. Doch hüte man sich, hieraus auf die
Abnahme der kriegerischen Tüchtigkeit der Hellenen zu schließen; die Züge
eines Kyros und Alexander bewiesen das Gegenteil. Überdies erfolgte
zugleich mit dem _Aufkommen des Söldnerwesens_ eine durchgreifende
Neuordnung des Heerdienstes, welche Iphikrates in Athen einführte
(392 v. Chr.).

Das einzige griechische Heer, das wir genauer kennen, ist das aus
_Xenophons Anabasis_ bekannte griechische _Söldnerheer des jüngeren
Kyros_, dessen größere Hälfte aus dem Peloponnes stammt und durchaus
spartanische (vgl. § 19) Kriegsordnung zeigt. Den Kern bilden die
_Schwerbewaffneten_ (Hopliten) mit Helm (_κράνος_), Brustharnisch
(_θώραξ_) oder Lederkoller (_σπολάς_), Beinschienen (_κνημῖδες_), schwerem
Schild (_ἀσπίς_), Stoßlanze (_δόρυ_) und Schwert (_ξίφος_). Ihnen stehen
am nächsten die _Peltasten_ mit leichtem Schild (_πέλτη_), Wurfspießen
(_ἀκόντια_) und Schwert. Zu den _Leichtbewaffneten_ (_ψιλοί, γυμνῆτης_),
die nur Angriffswaffen für die Ferne führen, gehören: Bogenschützen
(_τοξόται_), meist Kreter, Schleuderer (_σφενδονῆται_) und Speerschützen
(_ἀκοντισταί_).



                           *§ 57. Die Flotte.*


Die Stärke Athens war seine _Flotte_. Zwischen den Höhen von Akte und
Munychia liegen tiefeingebuchtet die windgeschützten, wohlverschlossenen
Häfen Munychia, Zea und der tiefe, geräumige _Peiraieus_, welcher noch
heute einer großen Flotte, selbst den größten Kriegsschiffen, sichere
Unterkunft bietet. Der innere Teil der Peiraieusbucht, das _Emporion_, war
für die Handelsflotte bestimmt, während der südwestliche Teil derselben,
der _Kantharoshafen_, ebenso wie die Buchten Zea und Munychia
ausschließlich zur Aufnahme der Kriegsmarine diente. Seit Themistokles,
Kimon und Perikles die ganze Halbinsel mit einer gewaltigen, noch in ihren
heutigen Überresten staunenerregenden Befestigung umschlossen und mit
Athen durch die „langen Mauern“ (_σκέλη_) verbunden hatten, welche 404
teilweise zerstört, aber von Konon 392 wiederhergestellt wurden, besaß
Athen im Peiraieus den stärksten Kriegshafen der alten Welt, dem nur der
von Syrakus im 4. Jahrh. v. Chr. annähernd gleichkam. Am Ufer der 3 Häfen
Athens lagen die _Werften_ (_νεώρια_) mit ihren _Schiffsbauplätzen_
(_ναυπῆγια_), den _Schiffshäusern_ (_νεώσοικοι_), in welchen die
Schiffskörper samt dem sog. hölzernen Gerät (Masten, Rahen, Ruder usw.)
gegen Sonne und Regen geschützt im Trocknen aufbewahrt wurden, und den
_Zeughäusern_ (_σκευοθῆκαι_), die zur Unterbringung des hängenden Geräts
(Segel, Taue) dienten.

Während man in der älteren Zeit lange niedrige Schiffe mit nur 1
Ruderreihe (_μονήρης_) hatte, die nach der Gesamtzahl der Ruder als
_Triakontoroi_, _Pentekontoroi_ usw. bezeichnet wurden, baute man später
Fahrzeuge mit 2 oder 3 Ruderreihen: Dieren und _Trieren_. Aus letzteren
bestanden seit den Perserkriegen ausschließlich die _Kriegsflotten_. Die
_athenische_ war bei Ausbruch des Peloponnesischen Kriegs 300–400
_Trieren_ stark.

Die _Triere_, ein leichtgebautes, 40–50 m langes (daher _νῆες μακραί_) und
etwa 5 m breites Fahrzeug mit niedrigem Bord und geringem Tiefgang, hatte
in geringem Abstand schräg übereinander 3 Ruderreihen. Ein
eisenbeschlagener _Sporn_ oder _Schnabel_ (_ἔμβολον_) am Vorderteil
(_πρῷρα_) diente dazu, dem feindlichen Schiffe beim Anrennen ein Leck
beizubringen. Außer dem _Großmast_ in der Mitte des Schiffes, der vor dem
Gefecht regelmäßig umgelegt wurde, stand im Vorderschiff noch der kleine
_Vormast_; jeder trug an einer Rahe, d. i. an einer horizontal am Mast
befestigten Stange, ein viereckiges Segel (_ἱστίον_). Am Hinterteil
(_πρύμνα_) des Schiffes befanden sich die beiden großen Steuerruder
(_πηδάλια_). Seit 330 kamen in der attischen Marine auch _Tetreren_, seit
325 auch _Penteren_ (mit 4 und 5 Reihen) vor. Der Neubau von Trieren wurde
unter der _Oberaufsicht des Rates und der 10 Werftaufseher_ (_ἐπιμεληταὶ
τῶν νεωρίων_) ausgeführt. Bei einer Seeunternehmung lieferte der Staat den
Schiffsrumpf und die Geräte, sowie Sold und Verpflegungsgeld für die
Mannschaft; der _Trierarch_ (§ 45) hatte das Schiff segelfertig zu machen,
zu bemannen, ein Jahr lang zu unterhalten und nach den Befehlen des
Admirals (eines Strategos) zu führen, und nach Ablauf seiner Zeit in gutem
Stand an seinen Nachfolger zu übergeben.

Die _Bemannung_ (_πλήρωμα_) einer Triere zählte etwa 200 Köpfe: Steuermann
(_κυβερνήτης_), Proreus, der das Kommando auf dem Vorderdeck führte,
Keleustes mit drei Pentekontarchen, welche die Ruderer kommandierten, die
Matrosen für das Takelwerk, die Seesoldaten (_ἐπιβάται_, durchschnittlich
nur etwa 10), etwa 170 Ruderer (_ναῦται_). Die Ruderer der 3 Reihen hießen
(von unten nach oben): _Thalamiten_, _Zygiten_ und _Thraniten_; die
letzten hatten mit den längsten Rudern die schwerste Arbeit und waren
dementsprechend höher besoldet. Bei gewöhnlicher Fahrt wurde nur etwa vom
dritten Teil derselben, doch in allen 3 Reihen zugleich gerudert unter
Flötenspiel und gleichmäßigen Rufen, während die andern auf ihren Plätzen
ausruhten. Die ganze Mannschaft stand unter dem Kommando des Trierarchen.
Als Ruderer wurden ärmere Bürger, Metöken, Sklaven und angeworbene
Ausländer verwendet; nur auf den beiden schnellsegelnden
Ordonnanzschiffen, der _Paralos_ und _Salamina_, die allein von den
athenischen Kriegsschiffen ständig im Dienst waren, bestand die ganze
Mannschaft aus attischen Bürgern. Die Fahrgeschwindigkeit der Triere war
verhältnismäßig bedeutend, aber stets von Wind und Wetter abhängig. Wie
die heutigen „Hellenen“, waren die alten Griechen tüchtige Seeleute, aber
– wie alle alten Völker – „Schönwetterpiloten“. Im Winter ruhte die
Seefahrt, die Schiffe lagen abgetakelt in den Schiffshäusern.

Die _Seeschlacht_ (_ναυμαχία_) glich in der älteren Zeit ganz einer
Landschlacht, indem man von den Verdecken der ruhig nebeneinander
liegenden Schiffe kämpfte. Später wurde das Hauptgewicht auf geschicktes
Manövrieren der Schiffe gelegt: man suchte möglichst viele feindliche
Fahrzeuge kampfunfähig zu machen. Dies geschah entweder vermittelst des
_Durchfahrens_ (_διέκπλους_), indem man die gegnerische Aufstellung
durchbrach und die Ruder des feindlichen Fahrzeugs in raschem Vorbeifahren
abstreifte oder den Sporn in seine Flanke bohrte, oder vermittelst des
_Umfahrens_ (_περίπλους_), indem man dem feindlichen Schiffe von der Seite
oder von hinten einen Spornstoß beibrachte.



                          *C. Häusliches Leben.*



                             *§ 58. Das Haus*


                        _a) der Homerischen Zeit._


Dieses ist für uns spurlos vom Erdboden verschwunden; keine Ruine, kein
Grundriß hat sich erhalten, auch der klare Plan des neuerdings
aufgedeckten Königspalastes auf der Oberburg von Tiryns (s. Plan S. 179)
kann nicht ohne weiteres als Ersatz für das einfacher und bescheidener
angelegte homerische Herrscherhaus dienen. Der Grundriß desselben ist aus
dem _ländlichen Gehöfte_ erwachsen. Noch sind die Spuren nicht ganz
verwischt: der heimkehrende Odysseus findet im Hof seinen getreuen Hund
auf dem Dunghaufen liegend. Ein stark in die Länge gezogenes Viereck ist
mit einer Mauer umfriedigt. Der vordere größere Teil ist der _Hof_
(_αὐλή_); wir treten in ihn durch ein zweiflügeliges _Hoftor_, zu dessen
beiden Seiten sich eine _Halle_ (_αἴθουσα αὐλῆς_) hinzieht: der Hof
enthält in der Mitte einen Altar des hausbeschützenden Zeus (_ἑρκεῖος_),
zu beiden Seiten Schuppen für Wagen und Geräte, für die Dienerschaft und
das Vieh, einen Ziehbrunnen oder eine Zisterne für Trinkwasser. Ist, wie
bei Odysseus, die Landwirtschaft nach den Gehöften auf dem Lande
hinausverlegt, so laufen an den Wänden ringsum Schattendächer(9), während
der freie Mittelraum zum Tummelplatz eingerichtet ist, worauf die Freier
sogar den Diskos- und Speerwurf üben können. Haben wir den Hof in der
Längsachse durchschritten, so stehen wir vor dem Eingang in das
_Wohngebäude_ (_δῶμα, δόμος_), treten in eine durch Vorsprünge der
Steinmauern und zwei Säulen gebildete _Vorhalle_ (_αἴθουσα δώματος,
πρόθυρον, πρόδομος_), von hier durch eine zweiflügelige Türe über eine
mächtige Schwelle in den weiten „schattigen“ _Männersaal_ (_μέγαρον_).
Hohe Säulen tragen das Dach, welches nur in der Mitte eine Öffnung für das
Licht und den vom Herd (_ἐσχάρη_) aufsteigenden Rauch zeigt. An den
Männersaal schließt sich der kleinere _Frauensaal_, in dem die Hausfrau,
von ihren Mägden umgeben, mit weiblichen Arbeiten sich beschäftigt,
weiterhin das _eheliche Schlafgemach_, die _Waffen-_ und die
_Schatzkammer_ und das _Badezimmer_. Eine Treppe führt zu einem über dem
Frauengemach gelegenen _Oberstock_ (_ὑπερῷον_), wohin sich Penelope oft
aus dem lärmenden Treiben des Erdgeschosses zurückzieht.


       _b) Das Haus der klassischen und der hellenistischen Zeit._


Die Beschränktheit des Baugrundes in dichtbevölkerten und ummauerten
Städten wie Athen veranlaßte bei der Anlegung des Privathauses eine
Zusammendrängung der oft sehr kleinen Wohnräume und weiteren Ausbau des
Oberstocks. Als während des Dekeleischen Krieges die Bevölkerung Attikas
in der Hauptstadt zusammengedrängt war, vermißten die reicheren
Landbewohner ihre bequemer eingerichteten Landhäuser aufs schmerzlichste.

Der bei Homer vor dem Wohngebäude gelegene Hof erscheint _in den
Mittelpunkt der ganzen Hausanlage gerückt_; er dient keinerlei
landwirtschaftlichen Zwecken mehr, sondern ausschließlich als Wohn- und
Aufenthaltsraum bei schönem Wetter. Wir treten von der Straße durch das
Tor in den _Hausflur_ (_θυρωρεῖον_), zu dessen beiden Seiten Remisen und
Ställe sich befinden; in Wohnungen von Handwerkern und Krämern liegen hier
Buden, welche gegen die Straße offen stehen. Daran schließt sich der
_Hof_, der in den vornehmen Häusern von Säulenhallen umgeben ist und um
den sich Arbeitsräume, Vorratskammern, Schlaf- und Gastzimmer gruppieren.
Haben wir den Hof durchschritten, so gelangen wir durch eine dem Eingang
gegenüber gelegene _Vorhalle_ (_προστῷον_) oder ein _Vorgemach_ (_παστάς_)
in den _Männersaal_, welcher als Gesellschaftszimmer diente. Die
_Frauenwohnung_ (_γυναικωνῖτις_) mit den Arbeits- und Schlafräumen für die
Mägde liegt in wohlhabenden Häusern dahinter zu ebener Erde, in ärmeren im
Obergeschoß. Hinter dem Hause ist oft ein _Garten_.

Solange die Athener fast den ganzen Tag im Rathaus, auf dem Markt, in den
Palästen, im Theater oder Gerichtshof verbrachten – Kleobold in den
„Wespen“ will im Drang des Richterberufes schon um Mitternacht aufbrechen
– und das Haus mehr als Obdach für die Ruhezeit und als Aufenthaltsort für
die Frau, Kinder und Sklaven diente, wurde auf dessen Ausbau wenig
verwandt. Als Material dienten für die Fundamente Bruchsteine, für die
Mauern ungebrannte Lehmziegel und Holzsparrenwerk; daraus erklärt es sich
auch, daß sich von dem griechischen Wohnhaus nur ganz spärliche Reste
erhalten haben. Seitdem aber im 4. Jahrhundert das Interesse der
Gebildeten am öffentlichen Leben nachließ, begann man die häusliche
Wohnung bequemer einzurichten und reicher auszustatten. So klagt
Demosthenes in patriotischer Entrüstung, daß heute Privathäuser reichere
Pracht zeigen, als öffentliche Gebäude, während die Wohnungen eines
Miltiades und Themistokles ganz einfach gewesen seien.

In der Tat entfaltet das _Prachthaus der hellenistischen Zeit_ den vollen
Prunk des durchgebildeten Tempelstiles. In dem _dreischiffigen Säulensaal_
der Männerwohnung, dem großen Empfangssaal für Gäste, ist der Boden mit
farbigen Marmorplatten oder kunstreichem Mosaik belegt; Türen, Pfeiler,
Säulen sind mit Bronzeblech überzogen, die Wände mit zierlicher
Freskomalerei geschmückt, alle Eingänge sowie die große Oberlichtöffnung
mit farbenprächtigen Teppichen behangen, der Plafond mit reichgeschnitztem
Getäfel ausgestattet. Rings um den großen Saal liegen kleinere Gelasse,
Studierzimmer, Bibliothek u. dergl. Durch einen offenen Gang bietet sich
eine Durchsicht in einen reichen Ziergarten von allerhand einheimischen
und ausländischen Pflanzen. Die _Frauen- und Familienwohnung_ gruppiert
sich um _einen eigenen Hof_ (_περίστυλος_), während der vordere Hof mehr
dem gesellschaftlichen Verkehre dient. Es ist, als ob in der weiten,
völlig selbständigen Anlage dieser Familienwohnungen die Verinnerlichung
des Familienlebens und die nahende Gleichstellung der Frau mit dem Manne
sich ankündigen wollte.

Die _Grundrißgestaltung_ des griechischen Wohnhauses ist ganz wesentlich
_durch_ das warme und trockene _Klima_ des Südens _bedingt_: während wir
möglichst viele geschlossene, helle Räume zu gewinnen suchen, legte der
Grieche den Hauptwert auf den geräumigen, offenen Säulenhof, welcher der
ganzen Wohnung Licht und Luft spendete. So lebte der Hellene auch im
Innern der Wohnung unter dem freien, warmen Himmel; gegen Sonnenglut und
Platzregen bot eine offene Säulenhalle genügenden Schutz.



                     *§ 59. Die Wohnungseinrichtung*


zeigt nicht jene Überfülle von Hausrat, welche wir heutzutage in unseren
engen Wohnräumen unterzubringen lieben; insbesondere waren alle Geräte,
welche, wie Truhen (_λάρνακες, χηλοί_) und Kästchen (_κιβώτια_), an Stelle
unserer bei den Griechen nicht gebräuchlichen Schränke, zur Aufbewahrung
von Kleidern u. dergl. dienten, nicht im großen Wohn- und Empfangssaal,
sondern in Nebengelassen untergebracht. Rings an den Wänden lief eine
niedere _Bank_, welche nach Art des orientalischen Diwans mit Polstern und
Teppichen belegt war. Seitdem die asiatische Sitte, beim Ausruhen wie bei
der Mahlzeit zu liegen statt zu sitzen, Eingang gefunden hatte, begegnet
uns in jedem Hause die _Kline_ (_κλίνη_), ein vierfüßiges Lagergestell mit
Gurten, Matratze und Kopfpolstern, welches als Speisesofa wie als Ruhebett
diente. Der hohe _Thronsessel_ (_θρόνος_) mit Rücken- und Armlehnen nebst
Fußbank (_θρῆνυς_), auf welchem bei Homer der Hausvater und werte Gäste
Platz nehmen, ist nur noch der altehrwürdige Sitz für Götter, Priester,
Richter und Beamte. Dem gewöhnlichen Gebrauche dient der _Lehnsessel_
(_κλισμός_) mit geschweifter Rücklehne und ebensolchen Füßen und besonders
der niedrige Stuhl ohne Lehne oder _Hocker_ (_δίφρος_). Vor dem Ruhebett
sehen wir auf Vasenbildern zumeist ein niederes, dreifüßiges _Eßtischchen_
(_τράπεζα_) mit Speisen und Getränken stehen. Bei Festgelagen werden
mehrere zwei- und dreilägerige Ruhebetten um einen Speisetisch
aufgestellt, wie wir dies beim römischen „_triclinium_“ (Dreisofa)
wiederfinden. Der Beleuchtung dienen bei Homer mit Kienspänen und Pech
gefüllte _Leuchtpfannen_ (_λαμπτῆρες_) und _Kienfackeln_, welch letztere
später nur zum nächtlichen Ausgang benützt werden; innerhalb des Hauses
werden kleine runde _Tonlämpchen für Öl_ (_λύχνος_) verwendet mit einem
Henkel, einer Öffnung zum Einfüllen des Öls und einer oder mehreren
Schnauzen für den Docht. Um das Licht zu steigern, werden mehrere solcher
Lämpchen an einem hohen Gestell aufgehängt.

Besondere Kunst wurde auf die _Tongefäße_ verwendet. In den reichen
Vasensammlungen zu Berlin und München sehen wir neben dem großen _Tonfaß_
(_πίθος_), welches einst dem Diogenes wie hundert anderen (in Athen
namentlich zur Zeit des Peloponnesischen Kriegs) als Wohnung diente, den
zweihenkeligen Krug, die _Amphora_ (_ἀμφορεύς = ἀμφιφορεύς_), den
_Wasserkrug_ (_ὑδρία_), der, weil auf dem Kopf getragen, den Schwerpunkt
weit oben hat, das schlanke, enghalsige _Salbenfläschchen_ (_λήκυθος_),
den weitbauchigen _Mischkessel_ (_κρατήρ_), in welchem der Wein mit Wasser
gemischt wurde, die tellerartige _Trinkschale_ (_φιάλη_), die Trinkschale
mit Fuß und Henkel (_κύλιξ_), den tassenförmigen _Trinkbecher_ mit zwei
hohen Henkeln (_κάνθαρος_), die Trink- und _Schöpftasse_ (_κύαθος_), das
_Trinkhorn_ (_ῥυτόν_) in den verschiedensten Formen von Tierköpfen. Fast
alle diese Gefäße sind mit Verzierungen und Bildern bemalt; nach der
Eigentümlichkeit dieser _Malereien_ unterscheiden wir vier _Stilarten_,
welche eine fortschreitende Entwicklung des künstlerischen Könnens sowohl
im Bau der Gefäße als in der Zeichnung und Farbe darstellen.

1. Im _urgriechischen Stil_ wird die Malerei einfarbig auf den rohen Ton
aufgetragen; dieselbe stellt entweder lineare Zeichnungen des Webstils
oder Haustiere und europäisches Jagdwild oder Szenen des täglichen Lebens
dar, alles schematisch steif in langen Reihen übereinander den Bauch des
Gefäßes umschließend. Hervorragende Muster dieses Stiles sind die
_Dipylonvasen_, welche beim Dipylon, dem großen Westtor Athens, gefunden
wurden.

2. Der _asiatisierende Stil_ verrät seine Herkunft durch Bilder von
orientalischen Tieren und Pflanzen, wie Löwen, Panthern, Antilopen,
Greifen, Sphinxen; Palmetten, Lotosknospen, Rosetten und Arabesken. Es
sind Erzeugnisse nicht einer jugendlichen, sondern einer betagten Kunst,
welche mit konventionell stilisierten Formen arbeitet.

Seitdem es gelungen war, durch Mischung einen Ton von leuchtendem Rot und
eine Malfarbe von tiefem Schwarz herzustellen, wird die hellenische
Vasenmalerei durch die zwei Grundfarben Rot und Schwarz beherrscht.

3. Im _schwarzfigurigen Stil_ wurde das Gefäß mit jener tiefschwarzen
Farbe überdeckt und nur für das Bild eine Fläche ausgespart, innerhalb
deren der rote Tongrund sichtbar wurde. Auf diesen wurden die allgemeinen
Umrisse der _Figuren_ mit einem spitzen Instrument eingeritzt, dann
mittels des Pinsels _mit_ demselben _Schwarz ausgefüllt_ und die so
entstandenen Schattenbilder im einzelnen durch feine, mit scharfem Griffel
eingeritzte Linien näher ausgeführt. Hierauf wurde das ganze Gefäß mit
einem zarten Firnis überzogen, welcher dem Rot und Schwarz einen
metallischen Glanz verlieh, und nochmals gebrannt, wodurch sich die
schwarze Lackfarbe mit dem Ton aufs innigste verband. Endlich wird mit
Deckfarben, wie Weiß (auf nackten Körperteilen von Frauen) und Rotbraun,
dem Verständnis nachgeholfen. An die Stelle der in langen Reihen eintönig
wiederholten Darstellungen tritt das _Hauptbild_, welches eine Szene aus
den alten Heldenliedern, Göttersagen oder dem täglichen Leben darstellt;
das reine Ornament, wie Blätterkranz und Palmettenband, wird an den Fuß,
Hals, Henkel und Deckel verwiesen, wo dasselbe den Aufbau des Gefäßes zu
verdeutlichen hat. Dem Reichtum und der Schönheit dieser Ornamente
gegenüber fällt die Unbeholfenheit in der Zeichnung der Körper, die
Übertreibung der Muskeln und Bewegungen und die harte Gewandbehandlung
unangenehm auf. Und doch zeigt die frische Beobachtung des Lebens ein
jugendliches Streben, welches von der Zukunft Schönes hoffen läßt. Die
häufigste Gefäßform dieses Stiles ist die _Amphora_, eine besondere Art
der letzteren die _panathenäische Preisvase_ (vgl. § 53), welche die
Sieger in den Wettkämpfen am Feste der Panathenäen mit Öl gefüllt
erhielten. Das vordere Bild zeigt Athena mit Helm, Schild und Speer,
zwischen zwei Säulen schreitend, das rückwärtige stellt den betreffenden
Wettkampf dar.

4. _Der rotfigurige Stil_ zeigt die attische Vasenmalerei auf ihrem
Höhepunkt. Dieser Stil, dessen früheste Muster der Zeit um 500 v. Chr.
angehören, geht erst neben dem schwarzfigurigen her, um ihn hernach völlig
zu verdrängen. Wurden bisher Bildflächen, so werden jetzt _Figuren von der
roten Farbe des Tons_ aus dem das Gefäß deckenden Schwarz ausgespart;
dieser hellrote Grund bot den freiesten Spielraum für die Innenzeichnung
dar, welche nun aus strenger Schönheit zur freiesten Anmut sich entfaltet.
Nur vereinzelt und dann sehr maßvoll werden Weiß, Dunkelrot, Braun oder
auch Blattgold als Deckfarben benutzt; eine eigentümliche Behandlung
dagegen zeigen die Salbgefäßchen, bei welchen die ganze zu bemalende
Fläche mit weißem Kreidegrund überzogen ist. Das Lieblingskind des
rotfigurigen Stiles ist die Trinkschale, deren runde Formen dem Zeichner
ebenso schwierige als lohnende Aufgaben stellten.

Seitdem das Hellenentum durch die Züge Alexanders und seiner Nachfolger
engere Verbindung mit dem Orient gewonnen und sich so zum _Hellenismus_
erweitert hat, dringt der orientalische Geschmack auch in das griechische
Haus ein. Zwar bleiben die Formen der Geräte im allgemeinen dieselben,
aber das Material wird kostbarer, die Arbeit raffinierter. Tische,
Platten, Kästchen werden mit feinen Holzarten, wie Zeder, Ebenholz, Thuja,
sogar Schildpatt und Elfenbein bekleidet; der schlichte Ton der Gefäße
wird durch Glas, Bronze, Silber und Gold verdrängt, deren Glanz durch
Kristalle und Edelsteine gesteigert wird. Die hochentwickelte attische
Vasenmalerei geht um 100 v. Chr. zu Ende.



                           *§ 60. Die Kleidung*


                        _a) der Homerischen Zeit._


Zum Schutz gegen Nässe, Kälte und Hitze bietet die Natur dem Menschen das
_Fell langhaariger Tiere_ dar, welches auch in der späteren griechischen
Zeit noch Landleute, Jäger und Gebirgsbewohner tragen. An der langen,
zähen Pflanzenfaser erlernt der Mensch das Spinnen und Weben. Als die
Hellenen in ihre spätere Heimat zogen, verstanden sie schon die Wolle von
Schafen und Ziegen in Fäden zu spinnen und diese mittels eines Gestelles
zu einem Tuchstück zu weben, welches als Gewand umgelegt wurde. Den Namen
für dieses _wollene Umschlagtuch (Chlaina)_ haben die Hellenen mit
Italikern (_laena_) und Kelten (_lena_) gemein. Auf den ältesten
Vasenbildern erscheint die Chlaina entweder nur als ein schmaler Überwurf,
der hauptsächlich den Rücken bedeckt und mit seinen Zipfeln über die
Schultern nach vorne herunterhängt, so daß Brust und Unterleib unbedeckt
bleiben (s. S. 147, Fig. 1), oder sie hüllt den größten Teil des Körpers
ein. Unter der Chlaina wurde in der älteren Zeit von den Männern noch ein
_Lendenschurz_ getragen.

  [Illustration: Chiton mit Chlaina. Peplos mit Überschlag und Gürtel.
  Himation. (Sophokles-Statue im Lateran.) Klass. Frauentracht. (Kore
  vom Erechtheion.)
  Die Tracht der homerischen und der klassischen Zeit]

In Kleinasien erhielten Äolier und Ionier frühe von einem semitischen Volk
ein neues Gewand aus neuem Stoffe, welches an die Stelle des alten
Lendenschurzes trat: den langen, genähten, _linnenen Leibrock_ mit kurzen
Ärmeln, und mit der Sache den Namen: griech. _Chiton_ = chald. kittan.
Noch in später Zeit gilt der lange, schneeweiße Chiton als
feierlich-altertümliche Gewandung, welche darum von Götterbildern,
Priestern und Dichtern getragen wird. Der homerische Held schlüpft beim
Aufstehen in einen kürzeren Chiton, bindet sich Sandalen unter die Füße
und wirft die wollene Chlaina um. Von Kleinasien verbreitet sich der
Chiton über ganz Hellas und wird zum alltäglich getragenen Unterkleid,
das, wo Linnen fehlt, auch aus Wolle hergestellt wird.

So besitzt schon die homerische Männertracht die beiden Hauptarten von
Kleidungsstücken, welche das ganze griechische Altertum hindurch
gebräuchlich bleiben: das auf dem bloßen Leib getragene _Unterkleid_,
welches hemdartig angezogen wird (_ἔνδυμα_), den _Chiton_, und das
mantelartig umgelegte (_ἐπίβλημα, περίβλημα_) _Obergewand_, das bei Homer
_Chlaina_, später _Himation_ heißt.

Schon Homer spricht von „lockenumwallten Achäern“ (_κάρη κομόωντες
Ἀχαιοί_) im Gegensatz zu den künstlichen Frisuren der Barbaren. Noch
später galt in Hellas frei wallendes Haar für die schönste Zierde des
Edeln, wie z. B. die Behandlung von Haar und Bart an der elischen
Zeusmünze (s. S. 99, 4) zeigt. Erst durch Alexander den Großen kommt die
Mode auf, den Bart zu rasieren, welche sich bis in die Zeit Hadrians
erhält.

Haben die Männer rasch die fremde Mode angenommen, so bewahren die
_Frauen_ um so treuer die alte Wollentracht, am längsten unter allen die
Dorierinnen. Herodot sagt: „Hellenische Frauentracht war im Altertum
allgemein diejenige, welche wir nun die _dorische_ nennen.“ Als Hera sich
schmückt, um Zeus zu berücken, tut sie dies mit _einem_ Gewand, dem
_Peplos_, einem _großen Wollentuch_, in welches durch die ganze Breite
oder nur an den Säumen mittels farbigen Einschlags Reihen von linearen
Verzierungen, Pflanzen- und Tierbildern eingewoben sind. Dieses etwa
220 cm lange und 180 cm breite Tuch wird, nachdem ¼ der ganzen Länge nach
außen umgeschlagen worden, unterhalb der freizulassenden Arme so um die
Gestalt gelegt, daß die beiden Längsenden an der einen Körperseite hinab
zusammenstoßen, welche somit nur mangelhaft gedeckt ist. Darauf werden
Vorder- und Rückseite auf den Schultern durch Spangen (_περόναι_)
verbunden und das Gewand ohne den frei herabfallenden Umschlag unter der
Brust durch einen Gürtel zusammengefaßt, wobei der Überschuß der Länge
unter dem Gürtel (_ζώνη_) herausgezogen als Bausch (_κόλπος_) über diesen
herabfällt. Gegen Sonnenglut schützte ein schalartiges, linnenes
_Kopftuch_ (_κρήδεμνον_), welches das Gesicht freilassend vom Kopf auf die
Brust herabfiel.

Alle diese Gewandstücke wurden für gewöhnlich von der Frau mit ihren
Sklavinnen im eigenen Hause hergestellt. Dabei bediente man sich bei
gröberen, wollenen Gespinsten des alten auf zwei Pfosten ruhenden
_Webgestelles_, von welchem die Kette _senkrecht_ herabhing; für feinere,
linnene Gespinste dagegen bedurfte man des wohl aus Ägypten überkommenen
vierfüßigen Webstuhles mit _wagrecht_ liegender Kette. Beide Arten von
Webstühlen sind noch heute in Griechenland wie in Kleinasien im Gebrauch.
Doch kannte schon das Altertum die _fabrikmäßige Herstellung_; so waren
die Gewebe von Milet, Kos, Amorgos, Tarent wegen ihrer durchsichtigen
Feinheit, der glänzenden Pracht ihrer Farben (Purpur und Pflanzensäfte),
der Schönheit und des Reichtums ihrer bunten Muster hochgeschätzt und
weithin verbreitet.

Neben dem Glanz der weißen Arme und der Kunst des Haarflechtens hebt Homer
bei schönen Frauen und Mädchen insbesondere den Reichtum und die kostbare
Arbeit der Gürtel, goldenen Diademe, Ohrgehänge, Halsketten, Armbänder und
Spangen hervor.

Den reichen Prunk der ionischen Tracht vergegenwärtigt uns ein Dichter von
Samos, Asios, welcher den Putz seiner Landsleute also schildert: „In
schöne Gewänder gehüllt, die Locken wohlgeordnet, zogen sie hinaus zum
heiligen Bezirke der Hera; die schneeweißen Leibröcke fielen bis auf die
breite Erde herab; das gestrählte Haar in goldenen Fesseln wehte im Winde;
goldener Schmuck, Zikaden gleichend, hob sich im Haare auf dem Scheitel,
kunstvolle Armbänder umschlossen die Arme, und dazu trugen sie den
kriegerischen Schild.“


                  _b) Die Tracht der klassischen Zeit._


Vergebens suchten in vielen Städten, wie in Athen, Korinth, Lokri,
Syrakus, Kleiderordnungen gegen solchen _Luxus_ anzukämpfen. Dagegen
vollzog sich anfangs des 5. Jahrhunderts in ganz Hellas eine tiefgreifende
Wandlung der Lebensführung. Die siegreichen Kämpfe gegen die Großmächte
Persien und Karthago hatten das hellenische Selbstgefühl mächtig gehoben.
Die Zeit der prunkliebenden Herrschaft der Vornehmen und Reichen ging
rasch zu Ende; der emporkommende Mittelstand verhalf der Einfachheit,
Gleichheit und Freiheit zum Siege. Die überladene, feierlich steife Pracht
des Orients verschwand aus dem täglichen Leben und ward nur den
Götterbildern gelassen, denen das Reichste zukommen sollte, was die Erde
bot. Das vornehme, knapp anliegende, im 6. Jahrhundert streng symmetrisch
gefältelte _Linnengewand_, welches den Träger in eine prächtige, aber
steife Hülle zwang, _wich dem kurzen wollenen Chiton_, der nun allgemein
gebräuchlich wurde. Ihr eigenartiges Gepräge aber erhielt die Tracht der
klassischen Zeit durch das _Obergewand_, dessen freier Umwurf und
natürlich-großes Faltenspiel die Persönlichkeit lebhaft hervortreten ließ.
„Machten bisher die Kleider die Leute, so machen jetzt die Leute die
Kleider.“ Die Tracht wird hellenisch. Das Obergewand, für welches der Name
_Himation_ üblich wird, ein länglich viereckiges Wollentuch, wird nicht
mehr bloß umgehängt, sondern ganz umgelegt: von der linken Schulter wird
es über den Rücken nach der rechten Seite gezogen entweder unter der
rechten Achsel hindurch, so daß der rechte Arm freibleibt, oder über die
rechte Schulter und den rechten Arm hinweg, so daß höchstens die rechte
Hand herausschaut. Der Rest des Tuches wird über die linke Schulter
geworfen. Hierbei wird auf die Erzielung eines schönen Faltenwurfs Wert
gelegt. In vollendeter Weise ist dies erreicht bei der herrlichen
Porträtstatue des Sophokles im Lateran (s. S. 147, Fig. 3). Handwerker,
Landleute und Schiffer tragen nur _ein_ Wollgewand, das, auf der linken
Schulter zusammengeheftet, die rechte Schulter und die Arme zu
ungehinderter Bewegung frei läßt, die _Exomis_ (_ἐξωμίς_). Außerdem kam
als Tracht der Reiter, die später vorzugsweise von den Epheben und auf
Reisen getragen wurde, die _Chlamys_ (_χλαμύς_) auf, ein oval
zugeschnittenes Wollenstück, welches auf der rechten Schulter oder vorn am
Halse mit einer Spange befestigt und, ähnlich wie die Chlaina der ältesten
Zeit (s. Fig. 1), so über den Rücken geworfen wurde, daß die langen Enden
von beiden Schultern nach vorne herabhingen. – Zu Hause trug man
gewöhnlich nur den Chiton (_γυμνός_); beim Ausgehen legte man das Himation
darüber.

Auch jetzt hielt die _Frauentracht_ zäher am Überkommenen fest. Zwar hatte
der _Linnenchiton_ längst Eingang gefunden – zuerst bei den Ionierinnen –,
aber wie ihn die Frauen später als die Männer angenommen hatten, so
behielten sie ihn nun auch, _neben dem_ aufkommenden _Wollenchiton_,
länger bei und trugen ihn auf verschiedene Art, gewöhnlich mit Bausch und
Überhang (wie bei dem homerischen Peplos). Ein schönes Beispiel dieser
edlen Frauentracht bietet die S. 147 Fig. 4 abgebildete Karyatide vom
Erechtheion (vgl. auch § 70). Dazu kommt noch ein großes _Umschlagtuch_
(_ἐπίπλημα, ἀμπεχόνιον_), das beim Ausgehen, ähnlich wie das
Männerhimation, umgelegt wird. Über weitere Kleidungsstücke der Damen sind
wir nur mangelhaft unterrichtet. Bei der weiblichen wie männlichen Tracht
erzeugte die wechselnde Mode eine reiche Mannigfaltigkeit des Schnitts wie
der Art des Tragens.

Während die _Farbe_ des Wollstoffs wie der Leinwand bei der Männerkleidung
gewöhnlich weiß und nur an den Festen bunt war, dunkle Farben aber nur von
den niederen Volksklassen und in der Trauer getragen wurden, erhielt sich
bei den Frauen die Vorliebe für reich gemusterte, bunte, besonders
safrangelbe Stoffe mit gestickten Säumen und Besatzstreifen, sowie für
reichen Goldschmuck im Haare, an Ohren, Hals und Armen.

Eine _Kopfbedeckung_ hatten die Griechen für gewöhnlich nicht; auf Reisen
trug man (wie der Götterbote Hermes) den breitkrempigen _Reisehut_
(_πέτασος_); Schiffer, Handwerker und Landleute (vgl. Odysseus, Charon,
Hephäst) trugen eine feßartige _Filz-_ oder _Ledermütze_ (_πῖλος_). Neben
den _Sandalen_, deren kunstvolles Riemenwerk wir am Fuße des Hermes zu
Olympia bewundern, finden wir den roten _Schnabelschuh_, die Fußbekleidung
der albanesischen Landbevölkerung im heutigen Hellas, und hohe _Stiefel_.



                           *§ 61. Die Familie.*


Bei Homer wird die Braut (_νύμφη_) durch reiche Geschenke (_ἔεδνα_) ihrem
Vater abgekauft; in Sparta entführte der Jüngling seine Erwählte (nach
vorausgegangener Verlobung) bei Nacht und brachte sie in seine Wohnung, um
hier mit derselben einige Zeit in verborgener Ehe zu leben. Beiderlei
Sitte, Brautkauf wie Brautraub, weist auf die ältesten Zeiten zurück. In
späterer Zeit wird in Athen die Heirat zumeist von den Eltern vermittelt;
die Väter schließen auch den _Heiratsvertrag_ (_ἐγγύησις_) ab, wobei die
Frage der Mitgift (_προίξ_) geschäftsmäßig behandelt wird. Am
_Hochzeitstage_ nehmen Bräutigam und Braut jedes in seiner Wohnung ein
Bad, wozu das Wasser aus einer besonders heiligen Quelle geschöpft wird,
und die Braut weiht eine Locke, sowie Gürtel und Spielzeug einer Göttin.
Der Bräutigam kommt mit seinen Eltern, Verwandten und Freunden ins Haus
der Braut, wo den Ehegöttern ein Opfer mit festlichem Schmaus dargebracht
wird. Nach Sonnenuntergang wird die noch immer tiefverschleierte Braut
unter Fackelschein und Absingung von Hochzeitsliedern (Hymenäen) zu Wagen,
zwischen dem Bräutigam (_νυμφίος_) und dem Brautführer (_παράνυμφος_)
sitzend, in das Haus des Bräutigams geführt. Dem Wagen folgt ihre Mutter
mit einer Fackel, womit sie am neuen Familienherd eine Flamme entzündet.
Am Hause des Bräutigams wird die Braut von dessen Mutter empfangen und,
nachdem sie eine Quitte, das Symbol des Kindersegens, verzehrt hat, zum
Brautgemach (_θάλαμος_) geleitet. Vor diesem stimmt der Chor der
Jungfrauen und Jünglinge unter Leierspiel und Tanz frohe Lieder
(Epithalamien) an. Am Morgen des nächsten Tages erhalten die Neuvermählten
reiche Geschenke von den Verwandten und die junge Frau wird in die
Phratrie des Mannes eingeführt.

Dem Odysseus, der sich nach Heimkehr sehnt, rät Nausikaa:

  „Schnell durchwandle des Königes Saal, auf daß du der Mutter
  Thronsitz erreichest; sie sitzt am Herde im Glanze des Feuers
  Neben dem Throne des Vaters; – du fasse die Kniee der Mutter;
  Denn wofern nur jene dir hold im Herzen gesinnt ist,
  Hoffnung blüht dir alsdann, die Freunde und Heimat zu schauen.“

Hier spricht sich die altgriechische Sitte, _die Frau_ des Hauses hoch zu
ehren, aus, eine Sitte, welche sich in Sparta am längsten erhalten hat,
während zuerst in Ionien der orientalische Brauch Eingang fand, die Frau
in ein besonderes Gemach (_γυναικωνῖτις_) zu sperren, wo sie als erste
Sklavin die Aufsicht über Spinnen und Weben führt. Insbesondere aber wurde
das Familienleben dadurch geschädigt, daß der Mann in Athen fast den
ganzen Tag außerhalb des Hauses verbrachte, während die Frau, den
Interessen des Mannes gänzlich entzogen, auch an Bildung weit hinter
demselben zurückblieb. Mit dem Niedergang des politischen Lebens in
hellenistischer Zeit erstarkte das häusliche Leben von neuem. Das
weibliche Geschlecht gewinnt höhere Achtung; Plato verlangt sorgfältigere
Erziehung und tiefere Bildung für die Mädchen, und in vielen Städten
werden Mädchenschulen eingerichtet.

Reicher _Kindersegen_ galt als höchstes Glück und kräftigste Stütze des
Alters (vgl. Il. 17, 301):

  „Also denn sank er dahin, und nimmer lohnt er den Eltern
  Sorgliche Pflege der Kindheit.“

Mangel an männlicher Nachkommenschaft wurde schon deshalb schmerzlich
empfunden, weil dadurch die Erhaltung des Ahnenkults der Familie gefährdet
wurde; es wurde daher in diesem Fall meist ein Knabe aus fremder Familie
an Kindes Statt angenommen.

Die Amme trägt das neugeborene Kind alsbald um den Herd, um es unter den
Schutz der Hausgötter zu stellen; am zehnten Tag wird ein Geburtsopfer mit
Familienschmaus gefeiert, wobei das Kind seinen Namen erhält, ein Knabe
meist den des Großvaters von väterlicher Seite. (Vgl. Enkel – _enikel_,
kleiner Großvater.)



                    *§ 62. Erziehung und Unterricht.*


Das Endziel hellenischer Jugenderziehung spricht der greise Phönix,
Achills Lehrer, aus:

  „Darum sandte er mich, um getreu dich zu lehren das alles,
  Daß du als Mann seist fertig im Raten und rüstig in Taten.“

Die schöne Kunst des spielenden Lernens war noch nicht erfunden; die
Erziehung baute auf den Grundsatz:

  „Jegliche Tugend des Mannes, dem Schweiße nur ist sie erreichbar.“

Nachdem die Zeit der Kinderspiele vorüber war, wurde der Knabe dem
_Elementarlehrer_ (_γραμματιστής_) übergeben, bei welchem er Lesen und
Schreiben lernte. Doch nicht auf bequemen Schulbänken, sondern auf
gebogenem Knie, wie der Türke noch heute schreibt, zeichneten die Kleinen
ihre Buchstaben mit dem Griffel auf die wachsüberzogene Holztafel. Dazu
wurde Homer, Hesiod und Theognis gelesen, von welchen große Stücke
auswendig gelernt wurden, und das einfache Rechnen geübt. Beim
_Musiklehrer_ (_κιθαριστής_) lernte der Knabe Gesang, Flöten- und
Saitenspiel, wovon die Griechen hohen Gewinn für die Entwicklung des
Gemütslebens erwarteten. Indem der Junge hier die Lieder der alten Lyriker
singen und spielen lernte, wurde er in die Gesetze der Metrik, Rhythmik
und Prosodie (Aussprache) eingeführt. Im Laufe des 5. Jahrhunderts treten
hierzu die neuen Lehrfächer Zeichnen und Geometrie. Von der niederen
Elementarschule sondert sich der Unterricht beim _Literaturlehrer_
(_γραμματικός_) ab, welcher den Vortrag und die Erklärung der reichen
Literaturwerke umfaßt. Als Hilfsbücher für diesen Unterricht werden
Chrestomathien, Anthologien, mythologische Handbücher, chronologische
Tabellen und Wörterbücher bearbeitet. Mit der Schulung des Geistes hielt
die Bildung des Leibes gleichen Schritt. Den größten Teil des Tages
verbrachte der Junge in der _Ringschule_, Palästra, wo er unter Leitung
eines Turnlehrers (_παιδοτρίβης_) die einfachen gymnastischen Übungen –
Sprung, Lauf, Diskoswerfen, Speerschießen und Ringen (vgl. § 68) –
pflegte.

War aller Unterricht bis auf die Zeit Alexanders des Großen Privatsache
gewesen, so übernahm fortab der Staat die Sorge für das Unterrichtswesen
durch Anstellung besoldeter Lehrer. Wie wir zufällig durch eine Inschrift
erfahren, hatte die ionische Stadt _Teos_ eine Schulstiftung von 34 000
Drachmen. Die Schule, welche für Knaben und Mädchen bestimmt war, hatte
zwei Vorstände (_γυμνασίαρχος_ und _παιδονόμος_), drei Elementarlehrer
(_γραμματοδιδάσκαλοι_) mit 600, 550, 500 Drachmen Gehalt, entsprechend der
Abstufung der Klassen, zwei Turnlehrer, einen Musiklehrer, einen Lehrer
für Fechten, und einen für Speerwerfen und Bogenschießen. Am Ende des
Jahres fanden öffentliche Prüfungen (_ἀποδείξεις_) statt.

Seit 400 v. Chr. entwickelt sich, vom Schulunterricht völlig gesondert,
ein _höherer Unterricht_ für Jünglinge. Lehrer der Weisheit und Redekunst,
_Sophisten_ und _Rhetoren_, kamen aus Kleinasien und Sizilien nach Athen,
um durch ein prunkvolles Auftreten und das Versprechen, die wahre Bildung
und Mannestugend zu lehren, rasch alle vornehme Jugend an sich zu ziehen.
In Gymnasien, heiligen Hainen, wie Akademie, Lykeion, Kynosarges, hielten
sie ihre Vorträge und Redeübungen, wofür sie von ihren Schülern zum Teil
außerordentlich hohe Honorare verlangten. Aus diesen erst vorübergehenden
und unregelmäßigen Lehrvorträgen erwächst ein ständiger Unterricht; Redner
und Philosophen gründen unter fortwährender gegenseitiger Eifersucht
eigene Schulen, welche sich oft nach des Meisters Tod in neue Zweigschulen
spalten. Das Wort des Perikles, welcher Athen die Bildungsschule von
Hellas nannte, erhielt noch eine umfassendere Bedeutung: zur Zeit Ciceros
war Athen längst die _Hochschule der alten Welt_.



                       *§ 63. Bestattung und Grab.*


Die _Gräber_, welche sich in Griechenland aus _vorgriechischer Zeit_
erhalten haben, sind entweder mit Erde bedeckte _Kuppelgewölbe_, wie _vor_
der Burg von Mykenä (vgl. § 69 g. E.), bei Menidi in Attika und in
Orchomenos, oder _Felsengräber_ mit senkrechtem oder wagrechtem Schachte,
wie _auf_ der Burg von Mykenä und bei Sparta. In diesen Gräbern fanden
sich vollständige Skelette; erhaltene Fleischstücke unter den goldenen
Gesichtsmasken lassen auf Einbalsamierung der Leichen (mit Honig?)
schließen; neben den Toten lagen Waffen, Schmuckgegenstände und
Hausgeräte.

Wenn in den _Homerischen Gedichten_ manches an jene alte Bestattungsweise
erinnert, wie z. B. Thetis dem toten Patroklos Nektar und Ambrosia in die
Nase träufelt, so erkennen wir andererseits aus denselben, daß bei den
Ioniern und Äolern Kleinasiens die asiatische Sitte der Totenverbrennung
die herrschende geworden ist. Es ist eine der auffälligsten Erscheinungen
der Sittengeschichte, daß in der klassischen Zeit Athens zwei sich schroff
gegenüberstehende Gebräuche der Totenbestattung, Verbrennung im Feuer und
Bestattung zur Erde, nebeneinander in Übung waren.

Bestattung der Toten ist heilige Pflicht der Anverwandten, welche zum
mindesten in symbolischer Weise durch Bestreuen des Leichnams mit Staub
erfüllt werden muß (Antigone). Konnte eine Leiche nicht aufgefunden
werden, so wurde für dieselbe ein Leergrab (_κενοτάφιον_) erstellt.
Nachdem die Leiche von den Frauen des Hauses gewaschen, gesalbt, in
linnene Tücher gewickelt, und ihr ein Obol als Fährgeld für Charon in den
Mund gelegt worden war, wurde sie auf einem Ruhebette in der Wohnung einen
Tag lang ausgestellt (_πρόθεσις_). Vor das Haus wurde ein Wassergefäß
(_ἀρδάνιον_) voll reinen, aus einem anderen Hause geholten Wassers
gestellt, mit dem sich die durch Annäherung an den Leichnam im religiösen
Sinn befleckten Personen beim Verlassen des Hauses besprengten. Darauf
begann die mehrfach wiederholte Totenklage, welche auf griechischen Inseln
heute wie vor 2000 Jahren im Brauche ist. Rings um den Leichnam singen
Frauen das eintönige Klagelied, indem sie ihr Haar zerraufen und taktmäßig
an Kopf und Brüste schlagen. Vor Sonnenaufgang wurde der Leichnam offen,
wie noch heute in Athen, unter Musik und großer Begleitung vor ein
Stadttor hinausgetragen (_ἐκφορά_) und hier entweder zur Erde begraben
oder auf einem Holzstoß verbrannt. Waren die letzten Gluten des Feuers mit
Wein gelöscht, so wurden die Gebeine sorgfältig in eine Urne gesammelt und
beigesetzt.

Der aufgeschüttete Grabhügel (_τύμβος_) wird mit Eppich, Blumen und
Bändern, bei Vermöglichen mit einer Grabsäule (_στήλη_, oft mit Palmette
oder Sirene) geschmückt und von den Angehörigen hernach oft besucht.
Alljährlich wird dem Toten an seinem Geburtstage ein feierliches Opfer
dargebracht (_τὰ γενέσια_). Ein allgemeiner Totenfeiertag war der 30. des
Monats; das Hauptfest aller Seelen aber wurde in Athen an den Anthesterien
(s. § 53) begangen.

In den letzten vorchristlichen Jahrhunderten vollzieht sich unter dem
Einfluß der Philosophie und der eleusinischen Mysterien eine mächtige
Wandlung des Volksglaubens. Will Achill lieber der Niedrigste unter der
Sonne, als der Herrscher der Unterwelt sein, so bricht nun die Hoffnung
auf ein besseres Leben nach dem Tode siegreich durch. Betrachten wir die
schönen Grabreliefs auf dem Friedhof des alten Athen beim Dipylon, auf
welchen der Verstorbene von den Liebsten Abschied nimmt, so möchten wir
glauben, der bittere Trennungsschmerz sei durch eine schönere Hoffnung
verklärt.



                              IV. ABSCHNITT.


                            *PANHELLENISCHES.*



                          *§ 64. Das Gastrecht.*


Thukydides erzählt: „_Die ältesten Bewohner Griechenlands trugen stets
Waffen und beraubten einander beständig_, und in den Gegenden der
ozolischen Lokrer, Ätoler und Akarnanen lebt der alte Brauch noch heute.“
Der Seehandelsverkehr wird gerne zum _Seeraub_; beide Gewerbe gelten bei
Homer als gleich wohlanständig; noch heute ist an den Gestaden des
Ägäischen Meeres die Zunft der Hammeldiebe zur See nicht ausgestorben.
Kriege werden nur zwischen Grenznachbarn wegen Raubes von Feldfrüchten,
Pferden, Rinderherden und Weibern geführt. Zwischen den einzelnen
Gemeinden und Landschaften gibt es keinerlei Handels- und Ehegemeinschaft.
Noch in später Zeit wurden Friedensverträge nur für eine bestimmte Anzahl
von Jahren abgeschlossen und mußten oft alljährlich neu beschworen werden.
War der Bürger einer Stadt von dem einer anderen geschädigt, so suchte er
sich seiner Person oder seines Eigentums zu bemächtigen (_συλᾶν_), um
denselben zu einem rechtlichen Vergleich zu zwingen. Aller friedliche
Verkehr vollzog sich in der Form der _Gastfreundschaft_, welche selbst in
rohen Zeiten heilig gehalten wurde und daher unter des „gastlichen“
(_ξένιος_) Zeus Obhut stand. An den Gastfreund eines Atheners z. B. in
Argos wandten sich nun auch andere Athener, die mit Empfehlungsbriefen
ausgestattet dahin kamen – wie man noch heute im Orient reist –; der
Argiver ward so zum Gastfreund der Athener überhaupt und als solcher von
beiden Staaten anerkannt. Der _Staatsgastfreund_ (Proxenos) von Athen
beherbergte die Gesandten Athens in Argos, verschaffte denselben Zutritt
bei den Behörden und nahm sich aller Athener tätig an. Kam derselbe nach
Athen, so genoß er hier außerordentliche, fast bürgerliche Rechte, um
derentwillen späterhin die Würde eines Proxenos vielfach auch Fremden,
welche in Athen lebten, verliehen wurde. Außerdem wurden Angehörigen eines
fremden Staates nur in besonderen Fällen privatrechtliche Vergünstigungen
gewährt; z. B. das Recht auf Erwerb von Häusern und Grundbesitz
(vgl. § 32). Staaten, welche einen lebhafteren Verkehr pflegten, schlossen
späterhin Verträge (_σύμβολα_), welche besonders die rechtliche Austragung
von Streitigkeiten im Handelsverkehr betrafen.



                 *§ 65. Tempelvereine *_(Amphiktyonien)._


Aus jenem rohen Zustand feindseliger Abgeschlossenheit führten drei Wege
zu höheren staatlichen Bildungen. Manchmal _vereinigten eindringende
Eroberer die ganze Landschaft_ unter ihrem Machtgebot (Thessalien und
Lakonien), oder es vereinigten sich mehrere Gemeinden zur Bekämpfung eines
Gegners und schlossen zu diesem Zweck entweder nur ein _Defensivbündnis_
(_ἐπιμαχία_) zu gegenseitiger Unterstützung gegen Angriffe, oder ein
_Bündnis zu Schutz und Trutz_ (_συμμαχία_), das sie verpflichtete,
„dieselben Feinde und Freunde zu haben“; diese zeitweilige
Bundesgenossenschaft (_συμμαχία_) verwandelte sich durch wiederholte
Erneuerung in ein dauerndes Vertragsverhältnis.

Eine dritte uralte Form eines Bundes war der _Tempelverein_
(Amphiktyonie). Die rings um ein Heiligtum liegenden Nachbargemeinden
(Amphiktyones, Umwohner) taten sich zusammen, um die hier gebräuchlichen
Opfer, Feste und Wettspiele gemeinsam und unter Ausschluß von anderen zu
begehen; ähnlich wie im heutigen Griechenland zu einzelnen Lokalfesten
(_πανηγύρεις_) die Umwohner von weither zusammenströmen. _War diese
Vereinigung_ ihrem ursprünglichen Zwecke nach _eine rein religiöse, so
konnte sie doch politischen Charakter annehmen_. Über die _Zeit der
Festfeiern_ galt der Gottesfriede (_ἐκεχειρία_); die Teilnehmer
verpflichteten sich zu gemeinsamem Schutze des Heiligtums; sodann lautete
z. B. der Eid der pylischen Amphiktyonen: „Ich will keine amphiktyonische
Stadt zerstören, noch vom fließenden Wasser abschneiden, nicht im Krieg,
nicht im Frieden; verletzt eine Gemeinde diese Bestimmung, so will ich
gegen dieselbe zu Felde ziehen und ihre Städte zerstören.“ Mittelpunkte
von Tempelvereinen waren folgende Heiligtümer: die Poseidontempel auf der
Insel Kalauria (an der argolischen Küste), in Samikon (in Elis), auf dem
Vorgebirge Mykale (an der ionischen Küste Kleinasiens, Samos gegenüber);
der Heraklestempel bei Phaleron (bei Athen); die Apollotempel auf Delos,
auf dem Vorgebirge Triopion (in Karien), zu Delphi.

Die bekannteste ist die _pylische Amphiktyonie_ beim Heiligtum der Demeter
zu Anthela in den Thermopylen. Dieselbe vereinigte sich gelegentlich des
ersten heiligen Krieges (593–584) mit der von Delphi. Aber auch in der
neuen Vereinigung heißen die Teilnehmer Pylagorai („die in Thermopylai
Versammelten“), die Versammlung Pylaia. Diese fand zweimal im Jahre statt:
eine „Herbstversammlung“ beim Demeterheiligtum, und eine
„Frühjahrsversammlung“ beim Apollotempel(10). Mitglieder des Vereins waren
die _Malier_, _Ötäer_ (d. h. Änianen), _Dorier_, _Phoker_, _Lokrer_,
_Ionier_, _Achajer_ (von Phthia), _Perrhäber_, _Magneten_, _Doloper_,
_Böoter_, _Thessaler_. Jeder Angehörige dieser 12 Stämme konnte an den
Festfeiern und Versammlungen teilnehmen; im Rate der Amphiktyonen hatte
jeder Stamm 2 Stimmen, wovon die 2 der Dorier sich zwischen der Metropolis
und dem Peloponnes, die der Ionier zwischen Euböa und Athen, die der
Lokrer zwischen den hypoknemidischen und hesperischen verteilten. Die
stimmführenden Vertreter der Stämme, welche die Festfeier leiteten, hießen
_Hieromnemones_.

Die umfangreiche Vereinigung erhielt mit dem wachsenden Ansehen, Einfluß
und Reichtum des delphischen Orakels immer größere Bedeutung und frühe
auch Einfluß auf die staatlichen Verhältnisse. Dieser Einfluß war nicht
eben segensreich. Die politischen Befugnisse des Vereins waren von Hause
aus schwankender Natur, und so kam es wiederholt vor, daß mächtige Staaten
denselben nur in Anspruch nahmen, um ihr selbstsüchtiges, gewalttätiges
Vorgehen mit dem Rechtstitel einer heiligen Sache zu umkleiden (Athen
gegen Skyros, Philipp gegen die Phoker). Die Phoker verloren nach ihrer
Besiegung ihr Stimmrecht an Philipp von Makedonien, erhielten dasselbe
jedoch 268 v. Chr. zurück, weil sie das delphische Heiligtum tapfer und
erfolgreich gegen den Galliereinbruch verteidigt hatten. 378 v. Chr.
erhielten die _Ätoler_, später auch die reiche Gemeinde _Delphi_ je 2
Stimmen. Zur Zeit des ätolischen Bundes stand die Amphiktyonie ganz unter
ätolischem, seit 146 v. Chr. ganz unter römischem Einfluß.



                         *§ 66. Staatenvereine.*


Die _staatlichen_ Bildungen der Hellenen vollziehen sich alle im engen
Rahmen einer Landschaft. Von weitergreifenden Gestaltungen kennt die
griechische Geschichte nur den Bund (_κοινόν_). Zumeist knüpft die
Gründung eines Städtebundes an eine Amphiktyonie (s. § 65) an; so ist aus
der A. von Onchestos der böotische Städtebund, aus der A. vom Vorgebirge
Mykale, an dessen Abhang das Panionion, das gemeinionische Heiligtum
Poseidons lag, der ionische Zwölfstädtebund (_δωδεκάπολις_), aus der A.
vom Vorgebirge Triopion mit einem Heiligtum des Apollo der dorische
Sechsstädtebund (_ἑξάπολις_), aus der A. von Delos, ebenfalls mit einem
Apolloheiligtum, erst der attische Seebund, später der Bund der
Inselbewohner hervorgegangen. Außerdem werden zu verschiedenen Zeiten
erwähnt: ein Bund der Thessaler, der Phoker, der Arkader, der Städte der
Aiolis; aber alle haben nur zeitweilig eine Rolle gespielt, ohne zu festen
staatlichen Bildungen zu führen. Zu größerer Bedeutung sind diejenigen
Bünde gelangt, in welchen ein Staat kraft seines Übergewichts die _Führung
(Hegemonie)_ an sich riß, wie _Sparta im Bunde der Peloponnesier, Athen im
ersten und zweiten attischen Seebund, Theben im böotischen Bund_. Diese
drei Staaten waren gleichermaßen bestrebt, die Führung der Bundesglieder
in eine Herrschaft über Untertanen (_ἀρχή_) zu verwandeln. Dagegen erhoben
nun diese entschiedenen und erfolgreichen Widerstand, indem sie bei einer
nebenbuhlerischen Macht Anschluß suchten. Die Gesandten von Mytilene
erklärten auf einer Versammlung der Peloponnesier zu Olympia: „Solange uns
die Athener zu gleichem Rechte führten, folgten wir ihnen mit gutwilligem
Eifer. Als wir aber gewahrten, daß sie die Feindschaft gegen die Perser
fallen ließen und die Knechtung der Bundesgenossen betrieben, begannen wir
zu fürchten.“ So lösten sich jene drei Staaten gegenseitig im kurzen
Besitz einer Hegemonie ab.

Mit Aufbietung der äußersten Mittel und zähester Rücksichtslosigkeit hat
insbesondere _Athen_ das Streben verfolgt, seine Führung im Seebund zu
einer _Herrschaft über alle Hellenen_ zu erweitern. In einer Verhandlung
mit den Meliern stellten die Athener den Grundsatz auf: „Von Billigkeit
kann nur unter Gleichgestellten die Rede sein. Mächtige suchen das
Höchstmögliche zu erreichen, und die Schwachen müssen sich drein finden.“
Der 1. oder _delisch-attische Seebund_ wurde 477 zur Abwehr persischer
Angriffe gegründet. Die kleineren Städte, denen allmählich die größeren
nachfolgten, zahlten, statt Schiffe zu stellen, jährliche
Matrikularbeiträge, welche von Hellenotamien auf Delos verwaltet wurden,
wo auch die Bundesversammlungen stattfanden. 454 wurde die Bundeskasse
nach Athen verlegt; dorthin mußten von nun ab alle vier Jahre aus den fünf
Tributbezirken (ionischer, hellespontischer, thrakischer, karischer und
Inselbezirk) die Tribute (_φόροι_) abgeliefert werden. Gegen säumige
Schuldner wurde streng vorgegangen. Abtrünnige Bundesgenossen wurden mit
Waffengewalt unterworfen und in ein Untertanenverhältnis (_ὑπήκοοι_) zu
Athen gebracht; nur wenige Bundesgenossen behielten ihre Selbständigkeit
(Autonomie). Auch die Gerichtsbarkeit wurde den Bundesgenossen genommen:
nicht nur die schweren Kriminalfälle, sondern auch alle Zivilprozesse, bei
denen der Wert des Streitobjekts eine gewisse Summe überschritt, mußten
vor den Gerichten in Athen verhandelt werden. Die durchweg demokratisch
eingerichtete Verwaltung der Bundesstädte überwachten athenische
Aufsichtsbeamte (_ἐπίσκοποι_), denen nötigenfalls Kommandanten stehender
Besatzungen (_φρούραρχοι_) zur Seite standen. Durch wiederholte Abfälle
suchten sich die Bundesgenossen der verhaßten Knechtschaft zu entziehen,
bis sich nach der Schlacht bei Aigospotamoi (405) der Bund vollends
auflöste.

Nur ein schwacher Abklatsch des 1. war der _2. attische Seebund_, 378/77
gegründet, um die durch den Königsfrieden (387) garantierte Freiheit und
Autonomie der Hellenen gegen die Übergriffe der Lakedaimonier zu sichern.
Ein ständiger _Bundesrat_ (_συνέδριον_) sollte die gemeinsamen Interessen
der Bundesglieder Athen gegenüber vertreten; aber er war in Wirklichkeit
bedeutungslos gegenüber der athenischen Volksversammlung, welche immer die
letzte Entscheidung hatte. Die Bundesgenossen mußten zwar nicht mehr die
verhaßten „Tribute“ (_φόροι_), aber schließlich doch wieder „Beiträge“
(_συντάξεις_) zahlen und die von Athen verheißene Autonomie der
Bundesgenossen wurde wieder in mannigfacher Weise verletzt. Durch den
Bundesgenossenkrieg (357–355) stark erschüttert, fristete der Bund ein
Scheindasein bis zur Schlacht bei Chäronea (338).

Die Aufrichtung einer Herrschaft über alle Griechen gelang Athen so wenig
als Sparta oder Theben. Die tieferen Gründe des Mißlingens waren: der
Mangel einer festen dauernden Staatsordnung in den einzelnen Landschaften,
die durch die natürliche Abgeschlossenheit begünstigte Eigenart derselben,
endlich die Kleinheit der Landschaften, deren keine die für eine
gebietende Stellung erforderlichen Machtmittel darbot. Eine Großmacht aus
dem Norden erzwang durch blutigen Sieg die politische Einheit der Hellenen
unter ihrem starken Zepter. In welcher staatsrechtlichen Form wurde
dieselbe ausgesprochen? Philipp versammelte die Hellenen auf einer
Tagfahrt zu Korinth; hier schlossen dieselben einen _Kriegsbund_
(_συμμαχία_) gegen die Perser, und Philipp wurde zum _Bundesfeldherrn_
gewählt.

Die durchgebildetste Form eines griechischen Bundes zeigt der _achäische
Städtebund_ (_τὸ κοινὸν τῶν __Ἀχαιῶν_). Seit früher Zeit versammelten sich
die Bewohner der Landschaft Achaja beim Amarion, einem Heiligtum bei
Aigion. Alexander hatte die Vereinigung 324 v. Chr. aufgelöst, allein in
den Wirren der Diadochenkämpfe traten 280 v. Chr. die Städte _Dyme_,
_Patrai_, _Tritaia_, _Pharai_ zu einem Bunde zusammen, welchem sich bald
die zehn übrigen anschlossen. Dank dem Verdienste des Bundesfeldherrn
Aratos breitete sich der Bund über die Grenzen Achajas aus, erhielt sodann
infolge des Anschlusses an Rom weiteren Zuwachs, so daß er _191 den ganzen
Peloponnes umfaßte. Würdig der großen Überlieferungen __des alten
Hellenentums ist der Bund der römischen Gewalt und Bedrückung mit dem
Schwert in der Hand entgegengetreten. Mit seiner ruhmvollen Niederlage bei
Korinth 146 endete die griechische Geschichte._

In der Bundesordnung finden wir die reichen Erfahrungen, welche die
Geschichte darbot, mit staatsmännischem Blicke verwertet. _Alle Mitglieder
sollen gleichberechtigt und in ihren inneren Angelegenheiten völlig
selbständig, dagegen in der äußeren Politik an die Beschlüsse der
Gesamtheit gebunden sein._ An der Spitze steht der auf Jahresfrist
erwählte _Bundesfeldherr_, welcher das Bundessiegel in Händen hat, neben
ihm der _Reiteroberst_ (_ἵππαρχος_), der _Admiral_ (_ναύαρχος_), der
_Kanzler_ (_γραμματεύς_). Dem Bundesfeldherrn, welcher die auswärtige
Politik zu leiten hat, steht eine beratende _Zehnerbehörde_ (_δαμιοργοί_)
zur Seite. Neben den _Volksversammlungen des Bundes_, woran jeder 30 Jahre
alte Bürger einer Bundesstadt teilnehmen konnte, scheint es Versammlungen
eines engeren Kreises von Abgeordneten der Städte gegeben zu haben, welche
Polybios „_Rat_“ nennt. Die Bundesversammlungen, in welchen die Beamten
gewählt, ihre Rechenschaft entgegengenommen, über Krieg, Frieden und
Verträge beschlossen wurde, fanden früher in _Aigion_ statt; Philopömen,
„der letzte der Hellenen“, setzte es durch, daß dieselben abwechselnd in
allen Bundesstädten stattfanden, damit ja keine einzelne Stadt sich als
Vorort aufspielte. Der Bund vermochte 30–40 000 Mann ins Feld zu stellen,
teils Söldner, teils Bürgermiliz; der Bundesfeldherr bestimmte die Höhe
des Kontingents der einzelnen Städte. Den schwächsten Punkt bildeten die
Bundesfinanzen; die Matrikularbeiträge der einzelnen Städte gingen sehr
unregelmäßig ein. Geschichte wie Ordnung des Bundes zeigen gleichermaßen
das Bestreben, _den Städtebund zum Bundesstaat zu erheben_; insbesondere
weist darauf die denkwürdige Bestimmung, wonach die Städte „gleiche
Gesetze, Gewichte, Maße und Münzen“ hatten.



                          *§ 67. Nationalfeste.*


Konnten die Hellenen nicht zur _politischen Einheit_ gelangen, so hatten
sie doch das Bewußtsein der _nationalen Einheit_ in den Kämpfen mit den
großen Mächten des Orients gewonnen. Nirgends hat sich dies schöner
betätigt als in den vier großen Nationalfesten, die in _Olympia_ in Elis
und in dem Tal _Nemea_ in Argolis zu Ehren des Zeus, in _Delphi_ dem
pythischen Apollo und auf dem _Isthmus_ bei Korinth im heiligen
Fichtenhaine Poseidons eben diesem Gotte zu Ehren gefeiert wurden. _Jeder
freie Hellene durfte daran teilnehmen_; so wurde denn die Frage, wer
„Hellene“ sei, hier erstmals eine dringliche. Noch Alexander, Sohn des
makedonischen Königs Perdikkas, mußte in Olympia nachweisen, daß er kein
Barbar sei. Nach der heiligen Überlieferung sind die Feste uralt und von
den Göttern selbst anläßlich großer Ereignisse gestiftet worden. In
Wahrheit war selbst das olympische noch im 8. Jahrhundert ein örtliches
Fest, das nur von den nächsten Nachbarn begangen wurde; erst allmählich
sind die Feiern durch das steigende Ansehen des Heiligtums oder Orakels zu
„panhellenischen“ geworden. Die Pythien und Olympien waren
„pentaeterisch“, d. h. sie wurden _immer__ im fünften Jahre gefeiert_,
während die Isthmien und Nemeen als „_trieterische_“ in jedem dritten
Jahre stattfanden.

Den schönsten Glanz erhielten die Feste durch das _Wettspiel_ (Agon).
Kraft und Gewandtheit im Wettkampf zu messen, ist aller gesunden Jugend
höchste Lust, so auch des jungkräftigen Volkes der Hellenen, welches im
Stärkeren den Besseren und Edleren bewunderte und als höchstes Ziel allen
Strebens erkannte:

  „Immer der beste zu sein und es vorzutun allen andern.“
  (_Αἰὲν ἀριστεύειν καὶ ὑπείροχον ἔμμεναι ἄλλων._)

Wettspiele waren von alters her bei großen Totenfeiern beliebt, wie schon
Achill dem gefallenen Patroklos zu Ehren solche veranstaltet. So waren
auch jene großen Wettspiele Griechenlands _ursprünglich_ wohl
_Leichenspiele_, die in regelmäßiger Wiederkehr Heroen zu Ehren gefeiert
und erst nachträglich höheren Schutzherren, Göttern, geweiht wurden.

Hatten bei dem pythischen Feste die den Musen heiligen Wettkämpfe
(_musische Agone_) in Dichtkunst, Gesang zur Zither (_κιθαρῳδία_) und
Flöte (_αὐλῳδία_) und Zitherspiel die erste Stelle, so rang man in Olympia
wie auf dem Isthmus und in Nemea vornehmlich um den Preis der Kraft und
Gewandtheit des Körpers und der Schnelligkeit der Rosse (_gymnische_ und
_hippische Agone_). Anfangs waren kostbare Preise ausgesetzt (_ἀγῶνες
χρηματῖται_), später jedoch bestand der höchste Lohn bei den
Nationalfesten in einem einfachen _Kranze_ (_ἀγ. στεφανῖται_), der in
Olympia von wildem Ölbaum, in Delphi von Lorbeer, auf dem Isthmus in alter
Zeit von Fichte, später von Eppich, in Nemea gleichfalls von Eppich
gewunden wurde.



                      *§ 68. Die olympische Feier.*


„Gleichwie des Goldes lodernde Glut mächtigen Reichtum überstrahlt, so
weiß ich keinen herrlicheren Wettkampf zu besingen, als den von Olympia“,
singt Pindar. In das breite, von waldigen Hügelketten umschlossene
Wiesental des mächtigen _Alpheiosflusses_ tritt vier Stunden oberhalb der
Mündung der rauschende Gebirgsbach _Kladeos_ ein. In der Gabelung beider
Gewässer lag ein _Heiligtum_ und _Orakel_ des _olympischen Zeus_ am Fuß
eines waldigen Hügels (Kronion), auf dessen Spitze sich seit uralter Zeit
eine Opferstätte des Kronos befand. Das Heiligtum gehörte zum Gebiet der 6
Stadien flußaufwärts gelegenen Achajerstadt _Pisa_. Die Spiele soll
_Pelops_, der den König Oinomaos von Pisa im Wagenrennen besiegte und
dadurch dessen Tochter und Erbin Hippodameia gewann, nach anderer Sage
_Herakles_ gegründet haben. Letzterer habe auch das Stadion abgeschritten.
Leiter des Festes waren anfangs die Pisaten, bis nach langen
Streitigkeiten 572 die Eleer die ausschließliche Festleitung in die Hand
bekamen. Die Beteiligung an der Feier, anfänglich auf die nächste
Nachbarschaft beschränkt, dehnte sich allmählich auf ganz Griechenland
aus.

_Die erste gezählte Feier fällt in das Jahr 776_ v. Chr. Damals habe
Iphitos im Verein mit Lykurgos die Begehung der Spiele neu geordnet und
mit Koroibos, dem Sieger im Wettlauf, die Aufzeichnung der Sieger
begonnen, welche den Olympiaden ihren Namen gaben. _Die Zählung der
Olympiaden_ ist indes erst durch den griechischen Geschichtsforscher
Timaios (geb. ca. 350 v. Chr.) der _allgemein-griechischen Zeitrechnung_
zugrunde gelegt worden. _War das Fest ursprünglich ein eintägiges, so
wurde seine Dauer 472 v. Chr. auf fünf Tage ausgedehnt_; war ja doch mit
der Teilnahme auch die Zahl der üblichen Kampfesarten außerordentlich
gewachsen.

Das Fest wurde noch lange gefeiert, nachdem der große Konstantin das
Christentum staatlich anerkannt hatte; erst Theodosius erließ 393 n. Chr.
ein Verbot desselben, dem 30 Jahre später Theodosius II. Nachdruck
verschaffte, indem er in den Zeustempel Feuer legen ließ. Die gewaltigen
Säulen und das Steingebälk desselben warfen Erdbeben (522 und 551 n. Chr.)
zu Boden, und der Kladeos bedeckte die ganze Stätte mit 6 m hohem Sand und
Geröll. (Beschreibung von Olympia s. § 71.)

_Die Feier des Festes_ verlief in seiner Glanzzeit (400 v. Chr.) etwa
folgendermaßen: Sobald „die elischen Friedensbringer Zeus’ des Kroniden,
der Jahreszeiten Herolde“, den Beginn des heiligen Mondes (_ἱερομηνία_)
verkündet hatten und bei allen Hellenen umherzogen und zum Feste einluden,
war in ganz Hellas Gottesfriede (_ἐκεχειρία_). Wer diesen verletzte, hatte
schwere Buße zu zahlen. _Der Haupttag des Festes fiel auf den ersten
Vollmond nach der Sommersonnenwende_, die ganze Dauer desselben in die
Gluthitze des Hochsommers, Ende des Juni und Anfang des Juli. Längst
vorher waren die Kampfbewerber in Olympia zusammengeströmt, um hier in dem
Gymnasium und der Palästra die letzten Übungen durchzumachen und sich
einer Prüfung ihrer Würdigkeit zu unterwerfen.

Hernach kamen die _Festgesandtschaften_ (_θεωρίαι_) der hellenischen
Städte; die üppige Pracht ihrer Gewänder, Schmuckstücke, Wagen, Pferde und
Schätze sollte den Reichtum und die Macht ihrer Heimat vor ganz Hellas
zeigen. Endlich strömte die zahllose Schar der Hellenen aller Gaue und
Mundarten zusammen und lagerte sich in der weiten Alpheiosebene unter
freiem Himmel, begierig, in den nächsten Tagen Hellas’ Pracht und Macht,
Kunst und Herrlichkeit zu schauen. Die Leitung des ganzen Festes und die
Entscheidung über die Kampfpreise lag in den Händen von neun, später zehn,
aus den elischen Bürgern gewählten „_Hellanodikai_“.

_Der erste Tag_ begann mit dem _Opfer_, welches die Eleer dem _olympischen
Zeus_ am großen Aschenaltar darbrachten; darauf opferten auch die
Festgesandtschaften und überreichten die kostbaren Weihgeschenke ihrer
Städte. Sodann ließen die Hellanodikai die Kampfbewerber schwören, daß sie
sich während der letzten zehn Monate nach den Vorschriften gewissenhaft
vorbereitet haben und sich keiner unerlaubten Mittel im Kampfe bedienen
werden, und verlosten die einzelnen Paare. Wer hierbei übrig blieb,
wartete als Zuschauer (_ἔφεδρος_), um hernach mit einem Sieger zu kämpfen.
Wer keinen Gegner fand, siegte, „ohne staubig zu werden“ (_ἀκονιτί_).

Schon vor dem Grauen des _zweiten Tages_ waren die das _Stadion_
(Laufbahn) umschließenden Wälle und der Abhang des Kronoshügels dicht
besetzt mit Tausenden von Zuschauern, die des großen Schauspieles harrten,
das heute mit den _Wettkämpfen der Knaben_ im Lauf, Ringen und Faustkampf
seinen Anfang nahm.

Darauf folgten _am dritten Tag_ die Kampfspiele der Männer, und zwar:

1. _Der Wettlauf_, das älteste aller Kampfspiele. Man begann mit dem
Dauerlauf (_δόλιχος_), wobei es galt, die genau 600 olympische Fuß (=
192 m) lange Laufbahn 24mal zurückzulegen. Völlig nackt eilten die Läufer
über die Bahn im tiefen Sand dahin. Schön sagt ein Epigramm von einem
Sieger im Lauf:

  „Nur an den Schranken erblickten wir ihn, des Menekles Sprößling,
  Oder am äußersten Ziel, nicht in der Mitte der Bahn.“

Bei dem darauf folgenden einfachen Wettlauf (_στάδιον_) wurde die Bahn nur
einmal, bei dem Doppellauf (_δίαυλος_) sodann zweimal durchmessen. Der
Sieg im einfachen Wettlauf galt für besonders ehrenvoll, weil nach dem
Sieger die Olympiade benannt wurde.

2. Der _Ringkampf_ (_πάλη_). Sieger war, wer seinen Gegner dreimal so
geworfen hatte, daß dieser mit beiden Schultern den Boden berührte; dabei
war vieles erlaubt, was heute als unstatthaft gilt: dem Gegner ein Bein zu
stellen, denselben in die Kniekehle zu schlagen, ein Bein emporzureißen,
die Glieder zu verdrehen, ihn durch Seitensprung von hinten zu fassen oder
mit den Schenkeln zu umschlingen.

3. Der _Faustkampf_ (_πυγμή_). Hierfür wurden die Hände und Unterarme mit
weichen Riemen von Ochsenhaut umwunden, die später noch mit Metallplatten
belegt wurden. Wer nicht rechtzeitig mit dem Arme parierte oder mit dem
Körper ausbog, dem fielen die Fausthiebe wie Hammerschläge auf Haupt und
Brust nieder. Deutlich bezeugen dies noch heute die verschwollenen
„Faustkämpferohren“ an alten Bildwerken.

4. Der _vereinte Ring- und Faustkampf_ (_παγκράτιον_), welcher nicht mit
dem Werfen, sondern erst dann endete, wenn der Geworfene durch Ausstrecken
der Hand sich für besiegt erklärte. Mag diese Kampfart von Hause aus
berechtigt gewesen sein, insofern hier nur die mit geschulter Gewandtheit
vereinte Körperkraft siegte: späterhin hat dieselbe jene Zunft der
Berufsathleten mit den „gewaltigen Stieresmuskeln, Schultern ganz von Erz“
großgezogen, welche dem Schöpfer des „Herakles Farnese“ das Vorbild
geliefert haben.

Der _vierte Tag_ brachte 1. das glänzendste Schauspiel: die _Wagenrennen_.
Man rannte mit Viergespannen (seit 404), auch mit Zweigespannen von
ausgewachsenen Pferden (_συνωρὶς τελείων ἵππων_) oder (seit 380) von
Fohlen (_πώλων_). Zahllose bildliche Darstellungen, insbesondere aber die
herrlichen Schilderungen Homers (Il. 23, 262 ff.) und Sophokles’ (Elektra
698 ff.) vergegenwärtigen uns die tieferregte Anteilnahme der Zuschauer.
Besondere Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit erforderte das Umfahren der
Zielsäule (_νύσσα_); bei dem Gedränge, das hier entstand – es liefen immer
alle konkurrierenden Gespanne auf einmal –, waren Unglücksfälle nicht
selten. Wie heutzutage siegten die Pferde und ihr Besitzer, nicht etwa der
Wagenlenker oder Reiter, der im Fall des Sieges nur eine Siegerbinde
(Tänia) erhielt. Seit 648 war auch das _Wettreiten_ (_κέλητι_) in Olympia
eingeführt.

Hierauf folgte 2. der _Fünfkampf_ (_πένταθλον – ἅλμα, ποδωκείην, δίσκον,
ἄκοντα, πάλην_), welcher die Vereinigung der ältesten und einfachsten
Wettkämpfe und damit die Blüte hellenischer Gymnastik darstellt. „Die
Kämpfer im Pentathlon“, sagt Aristoteles, „sind die schönsten Leute, da
ihr Körper zur Kraftleistung und zur Schnelligkeit in gleicher Weise
befähigt ist.“ Nach dem feierlichen Vortrag eines „pythischen Liedes“
durch den Flötenspieler begann der Kampf mit dem _Weitsprung_. Man sprang
mit Schwungkolben (_ἁλτῆρες_), unseren Hanteln ähnlich, in den Händen,
welche sowohl die Weite des Sprunges als die Sicherheit des Niederkommens
steigerten. Es folgte der Wurf des _Diskos_, einer linsenförmigen
Erzscheibe, welche möglichst weit frei durch die Luft geschleudert werden
mußte. Mit _Speerwurf_ nach einem Ziele, _Lauf_ und _Ringkampf_ schloß das
Pentathlon. Die lange Reihe der dreitägigen Wettkämpfe endete mit 3. dem
_Kriegerlauf_ (_ὁπλιτῶν δρόμος_), einem Wettlauf junger Krieger, welche
früher in voller Waffenrüstung, später nur mit ehernem Schilde bewehrt
liefen.

Der _fünfte Tag_ war der _Tag der Sieger_. Nachdem schon vorher jeder
Sieger einen Palmzweig erhalten hatte, überreichten ihnen jetzt die
Hellanodiken das köstlichste Besitztum eines Hellenen, den zum Kranze
gebogenen Ölzweig, den ein Knabe, dem beide Eltern noch lebten (_παῖς
ἀμφιθαλής_), mit goldenem Messer vom heiligen Ölbaum (_κότινος_)
geschnitten hatte. Herolde verkündeten allem Volk die Namen der Sieger,
ihrer Väter und Heimatsorte. In festlichem Zuge, voran die
reichgeschmückten Festgesandtschaften, zogen die Sieger zu den Altären der
Götter, ihre Dankopfer darzubringen. Festliche Reigen sangen frohe Lieder,
bis die Sieger zum _Festmahl im Prytaneion_ gerufen wurden, wo Dichter wie
Pindar durch Siegeslieder (_ἐπινίκια_) ihren Ruhm feierten. Große Ehren
erwarteten die Sieger zu Hause: so singt Xenophanes von Kolophon (ca. 530
v. Chr.):

  „Ja, wenn einer den Sieg mit hurtigen Füßen erwürbe,
    Oder im Fünfwettkampf, wo das Gehege des Zeus
  Liegt an Pisas Flut in Olympia, oder als Ringer,
    Oder auch, daß er der Faust schmerzende Künste versteh’,
  Oder den schrecklichen Kampf Pankration, wie sie ihn heißen,
    Herrlicher scheint er dann allen den Bürgern zu schau’n,
  Wird bei Spielen die Ehre des vordersten Sitzes erhalten
    Und durch Speisung geehrt aus dem Vermögen des Volks,
  Auch ein Geschenk von der Stadt wird stets ihm bleiben als Kleinod.“

Als Alkibiades einst einen dreifachen Wagensieg errungen, bewirtete er die
ganze Festmenge, wozu ihm Lesbos den Wein gab. In der Altis (§ 71) konnte
der Sieger eine Statue mit Inschrift aufstellen lassen; doch erst nach dem
dritten Siege durfte sie Porträtähnlichkeit haben. Aber so groß einst die
Zahl dieser _Siegerstatuen_ gewesen war, keine derselben ist unversehrt
gefunden worden. Auch nach dem Ende des Festes blieben Tausende in Olympia
versammelt. Ein großer Markt von Handwerkern, Künstlern, Kaufleuten hatte
sich ringsum ausgebreitet; Beschlüsse und Verträge von Staaten wurden
verkündet; Geschichtschreiber und Dichter lasen ihre Werke vor, Redner und
Philosophen hielten Vorträge (_ἐπιδείξεις_): Herodot, Gorgias, Hippias,
Prodikos, Lysias (_or._ 33) und andere haben hier zu ganz Hellas
gesprochen.



                              V. ABSCHNITT.


                       *KLASSISCHE RUINENSTÄTTEN.*


Nicht bloß aus den Schätzen der Literatur schöpfen wir die Kenntnis des
griechischen Altertums, sondern auch der unerschöpflich reiche Boden von
Hellas selbst spendet uns immer reichlicher fließende Quellen für die
Erkenntnis des öffentlichen Lebens, der Kunst und des Gottesdienstes jenes
edelsten Volkes der alten Welt; wie Dio Chrysostomus in der 31. Rede sagt:
„noch mehr freilich tun die Steine und die Trümmer der Bauwerke die hehre
Pracht und Hoheit von Hellas kund.“ Und zwar sind die Ruinenstätten
Griechenlands Zeugen der verschiedensten Kulturepochen von den Tagen des
heroischen Königtums bis in die Zeiten der römischen Kaiser herab.



                        *§ 69. Tiryns und Mykenä.*


Wir beginnen unseren Rundgang mit der sagenumsponnenen Burg des
„festummauerten“ _Tiryns_ (s. Plan), dem Herrschersitz des Perseus, wohin
die alte Sage die Geburt des Herakles verlegt. Von der uralten Seestadt
Nauplia, am inneren Winkel des Argolischen Meerbusens, wandern wir auf der
Straße nach Argos dahin und gelangen etwa beim 4. Kilometerstein an einen
langgestreckten, etwa 30 m langen und fast 100 m breiten Hügel rechts der
Straße, der sich von allen Seiten frei nur 18 m über die argivische Ebene
erhebt (22 m Meereshöhe). Wir begeben uns an die vom Meere abgekehrte
östliche Langseite des Kalksteinfelsen, an welcher der fahrbare
Hauptaufgang zur Burg emporführt. Um die Steigung aus der Ebene allmählich
zu überwinden, ist in nord-südlicher Richtung dem Berg entlang eine Rampe
aufgemauert (1), auf der man (bei 3) an einen _Mauerdurchlaß_ (nicht Tor!)
gelangt, der rechts von einem massigen, noch heute mehr als 7 m hohen
_Turm_ (2) überragt wird.

Wir sind in den Mauerring eingetreten. Von dem Durchlaß zweigt rechts der
Weg zur niedriger gelegenen Mittelburg ab, während der Weg zur Oberburg in
der bisherigen Richtung weiterführt, von hohen Mauern umschlossen. Der Weg
ist gesperrt durch das feste _Burgtor_ (4). Wir durchschreiten dasselbe,
gelangen auf einen weiten Vorplatz (5) und stehen nun vor dem auf der
Südseite der Oberburg angelegten _großen Propylaion_ (Torbau, 6), das
nicht zur Befestigung, sondern zum Schmuck diente. Die Bestandteile der
sehr einfachen, im wesentlichen bis in die Blütezeit der griechischen
Baukunst beibehaltenen Anlage sind 1. die eigentliche Torwand (in der
Mitte) mit der zweiflügeligen Tür, 2. die Vorhalle, deren Schauseite
gebildet ist durch zwei Säulen zwischen zwei „Anten“ (Mauerenden), 3. die
Hinterhalle.

Haben wir diesen Torbau passiert, so öffnet sich vor uns der _große
Vorhof_ (7), und wir stehen nun auf der Stätte der erfolgreichen
Ausgrabungen Schliemanns und Dörpfelds in den Jahren 1884/85, die uns zum
erstenmal eine klare Vorstellung von der Anlage eines _heroischen
Herrscherpalastes_ gegeben haben. Ein zweites, _kleineres Propylaion_ (8)
von derselben Anlage wie das erste, in dem wir das homerische _πρόθυρον
τῆς αὐλῆς_ (Od. 1, 103) erkennen dürfen, führt uns in den säulenumgebenen
_Hof der Männerwohnung_ (9), die _αὐλή_. Noch ist der solide Kalkestrich
erhalten, auf dem vor drei Jahrtausenden die Herren der Burg, ihre Mannen
und Gäste wandelten. An der Südseite befindet sich der mächtige _Altar_
(s. Plan), auf dem der Herr des Hauses opferte (Il. 11, 772 ff.).

An die Nordseite des Hofes, also gegen Süden geöffnet, schließt sich der
_Männersaal_ (_μέγαρον_) an, der Mittelpunkt des Palastes, der höchste
Punkt der Burg. Vom Hofe aus betritt man zuerst die _Vorhalle_ (10)
(_αἴθουσα δώματος_); von dieser führen drei Türen zu einem _Vorsaal_
(_πρόδομος_), von diesem eine Tür in den _eigentlichen Saal_ (11). Die
Menge der zu durchschreitenden Vorräume (sechs im ganzen) kennzeichnet die
Hoheit des Herrschers. Vier Holzsäulen in der Mitte dienten als Stützen
für das Dach, das wohl in der Mitte eine Öffnung für Oberlicht und
Rauchdurchlaß hatte. Zwischen diesen Säulen war nämlich der runde Herd
angeordnet. Der Grundriß des Megaron kehrt fast genau wieder bei den
ältesten griechischen Tempeln, den Wohnhäusern der Götter.

Sehr überraschend war, daß sich bei den Ausgrabungen keine direkte
Verbindung vom Männersaal zum _Frauengemach_ (IV) vorfand. Letzteres lag,
rings von anderen Gemächern umgeben, schwer zugänglich im innersten Teil
des Palastes. Wir erreichen es, wenn wir vom großen Propylaion (6) aus den
langen Korridor (I), dann den Vorhof (II), endlich den Hof (III)
durchschreiten. Die Ähnlichkeit mit dem Männersaal springt sofort ins
Auge, nur die Maße sind bedeutend kleiner. Unter den _Nebengelassen_, die
wohl zum großen Teil als Schlafgemächer für Herrschaft und Gesinde
dienten, ist besonders hervorzuheben das kleine, fast quadratische
_Badezimmer_ (12), dessen Boden aus einem einzigen kolossalen Stein
besteht.

Wir wenden uns nun zu den riesenhaften _Befestigungen_. Den späteren
Griechen erschienen sie so gewaltig, daß sie den Bau derselben dämonischen
Wesen, den Kyklopen, zuschrieben, und daß der griechische Baedeker
Pausanias (2. Jahrh. n. Chr.) sie den ägyptischen Pyramiden an die Seite
stellte. Mächtige, kaum bearbeitete Blöcke sind aufeinandergetürmt, die
Fugen durch kleinere Steine und Lehmmörtel ausgefüllt. Höchst interessant
ist die Mauerkonstruktion an der Süd- und Ostseite. Von dem großen
Burghof (7) führt nämlich, den Mauerkern durchbrechend, eine schmale
Treppe (A) in den 7 m tiefer gelegenen, überwölbten Korridor (C); in
diesen münden fünf stattliche, gleichfalls überwölbte Kammern (BB). Über
diesen unterirdischen Gängen und Kammern erhob sich der massive Mauerbau,
der an dieser Stelle, ein unzerstörbares Bollwerk bildend, die mächtige
Dicke von ca. 17 m erreichte, während sonst die Mauerstärke gegen 8 m
beträgt. Ganz gleich ist die Anlage an der Nordostseite. Ohne Zweifel
dienten diese kasemattenartigen Kammern, die sich in ganz ähnlicher
Konstruktion in Karthago finden, als Magazine für Lebensmittel,
Waffenvorräte u. dgl.

  [Illustration: Tiryns.]

Die Königsburg von Tiryns weist auf einfache, ursprüngliche
Lebensverhältnisse, wie die Gedichte Homers. Sie zeigt einfachen, an
orientalische Muster gemahnenden Schmuck und ist an Pracht und Ausdehnung
nicht zu vergleichen mit den Palästen der assyrischen und ägyptischen
Herrscher. Und doch zeigt die kolossale, übrigens durch und durch
praktische und übersichtliche Anlage, daß der bauende Herrscher eine
_despotische Gewalt_ über seine Untertanen besessen haben muß, vermöge
deren er sie zwang, die _Steinkolosse_ (die Bodenplatte des Badezimmers
wiegt ca. 400 Ztr., die Mauersteine meist 80–200 Ztr.; der Türsturz des
Löwentors von Mykenä etwa 600 Ztr., ein Stein am sog. Schatzhaus des
Atreus gar 2400 Ztr.) aus den Steinbrüchen beizuschaffen und
zusammenzufügen. _Tiryns war für jene Zeiten eine Festung ersten Ranges_,
die dem Herrscherhaus unbedingte Sicherheit gegen feindliche Angriffe bot.
Die wichtigsten Mittel der Verteidigung sind richtig und mit sicherem
Blick verwendet, außer den starken Mauern Türme (d, e, 2, den
Mauerdurchlaß rechts, also den Angreifer an der unbeschildeten Seite
flankierend), ferner möglichste Beschränkung der Zugänge: es sind deren
nur zwei, das Haupttor, durch welches der Fahrweg führt, und die schmale,
von Westen direkt auf die Mittel- und Oberburg führende Treppe (b), die
leicht zu sperren war und bei Überfällen einen geschickten Ausweg bot, um
entweder den von Osten Angreifenden in den Rücken zu fallen oder im
letzten Augenblick die Burg unbemerkt zu verlassen. Außerdem ist für
Vorratskammern (B, f) und Wasser (c Zisterne) Vorsorge getroffen. Kurz,
wir haben in Tiryns das vollendetste und besterhaltene Muster einer
vorhomerischen Königsburg.

Wenden wir den Blick von der Burg gen Norden, so haben wir vor uns den
Berg, der das hochberühmte Heraion, den Tempel der argivischen Hera, trug;
hinter demselben liegen die Ruinen der Königsburg _Mykenä_, des
Herrschersitzes Agamemnons. Wenn Tiryns die nahe Meeresküste und Ebene
beherrschte, so war Mykenä ein Bergschloß, das, ebenso uneinnehmbar, die
von Norden kommenden Straßen sperrte. Die einer etwas späteren Zeit
angehörigen _Mauern_ der Burg sind regelmäßiger und kunstvoller als in
Tiryns; außer den oben beschriebenen sog. kyklopischen Mauern finden sich
nämlich hier auch solche, die aus sorgfältig aneinandergepaßten polygonen
und oblongen Steinen gebildet sind. Aber auch hier finden wir nur zwei
Zugänge, von denen der westliche als das _Löwentor_ weltbekannt ist. Zu
demselben führt ein prachtvoll gemauerter Torweg, dessen rechte Seite
durch einen Turm gedeckt ist. Das Tor ist gebildet durch zwei mächtige
Türpfosten, über welche der Türsturz gelegt ist, ein einziger kolossaler
Stein von 5 m Länge, 2,5 m Tiefe, ca. 1 m Höhe. Eine zweiflügelige Türe,
die mit Querbalken gesperrt wurde, schloß die Öffnung. Über dem Türsturz
ist hier, wie bei allen Toren dieser Epoche, in der über dem Tor
aufsteigenden Mauer ein dreieckiger Raum ausgespart, damit der Druck der
Mauer nicht die Mitte des Türsturzbalkens belaste. Dieses Dreieck ist in
Mykenä mit einer ziemlich dünnen Platte ausgefüllt, worauf in erhabener
Arbeit zwei als Wappentiere gegen eine Säule ansteigende _Löwen_
dargestellt sind, wohl das älteste Denkmal der Bildhauerei auf
griechischem Boden.

Im übrigen nimmt Mykenä eine einzigartige Stellung ein durch seine
_Grabbauten_. 1876 wurden von Schliemann innerhalb des Burgrings beim
Löwentore in einem von einer doppelten Reihe aufrechtstehender Platten
umschlossenen Kreise von 26,5 m Durchmesser sechs in den Felsen der Burg
gehauene _Schachtgräber_ mit reichen Goldschätzen (Totenmasken, Bechern,
Diademen und sonstigen Schmuckgegenständen) aufgedeckt. Über dem vierten
Grabe fand sich eine ummauerte Opfergrube, durch welche man die Spenden
für die Toten in die Erde fließen ließ, ein monumentaler Beweis dafür, daß
schon in der ältesten Zeit bei den Griechen ein Seelenkult bestand
(vgl. § 51). Großartige _Kuppelgräber_ befinden sich außerhalb der Burg,
die _sog. Schatzhäuser_ (Thesauren), von welchen das _des Atreus_ am
besten erhalten ist. Ein 6 m breiter und 35 m langer Gang, _Dromos_, führt
durch ein von zwei mächtigen Steinbalken überdecktes Portal in einen
kreisrunden Kuppelbau, _Tholos_, von 15 m Durchmesser am Fußboden und
gleicher Höhe; der bienenkorbartige Raum ist durch 33 horizontale
übereinander vorragende Steinringe von sorgfältigster Konstruktion
gebildet. Von dem Hauptraum führt eine Türe in ein in den Felsen
eingehauenes _Nebengemach_ von 6,5 m Quadratfläche und 3 m Höhe, wohl die
_eigentliche Grabkammer_, während der gewölbte Hauptraum für die
Darbringung der Totenopfer bestimmt war. (Vgl. auch § 63.)



                     *§ 70. Die Akropolis von Athen.*


Von den Königsburgen der sagenberühmten Herrengeschlechter richten wir den
Blick auf die heilige Götterburg der Athener, die _Akropolis_. Nicht von
jeher hat dieselbe heiligen Zwecken gedient. Reichen Wechsel der Menschen
und Verhältnisse hat sie im Lauf der Jahrhunderte gesehen. Ein frei und
kühn aufragender Kalkfels (156 m über dem Meer, ca. 80 m über der Stadt,
gegen 300 m lang und bis zu 130 m breit), war die Akropolis in
kriegerischer, friedloser Zeit wie geschaffen zur Anlage einer festen
Burg, hoch genug, um die umliegenden niedrigeren Hügel und die Ebene zu
beherrschen, ohne daß jedoch der Verkehr mit der unteren Gegend irgend
erschwert gewesen wäre, und weit genug vom Meere entfernt, um gegen
räuberische Überfälle von dieser Seite her gesichert zu sein. An die
Akropolis knüpfen sich die ersten historischen Erinnerungen der Athener
an, hier war die älteste Ansiedelung; an die Burg lehnte sich allmählich,
ähnlich wie im Mittelalter, die Stadt an. Dementsprechend ist die
ursprüngliche, noch in den attischen Urkunden der späteren Zeit übliche
Bezeichnung der Burg einfach _Polis_; seitdem eine Unterstadt entstanden
war, kam zur genaueren Unterscheidung der Name _Akropolis_ auf.

So befand sich denn auf der Burg, vermutlich in ähnlicher Anlage wie auf
Tiryns, der uralte _Herrschersitz_ des sagenhaften Königs Kekrops (daher
Kekropia) und seiner Nachfolger, später des Theseus und seines
Geschlechts; Reste des alten Königspalastes sind auf der Nordseite der
Burg östlich vom Erechtheion aufgedeckt worden (s. Plan!). Natürlich war
derselbe von mächtigen sogenannten kyklopischen (§ 69) Mauern umgeben, die
am stärksten sein mußten im Westen, weil hier der Berg von dem niedrigeren
Areopag nur durch eine kleine Einsattelung getrennt ist. Ein glücklicher
Zufall hat es gefügt, daß uns auch von dieser ansehnlichen Befestigung
Reste erhalten sind in mächtigen Mauerstücken südlich von den Propyläen,
an der SW.-Ecke des Parthenon und der SO.-Ecke der Burg. Mauer und Palast,
von den Athenern auf die Ureinwohner, die Pelasger, zurückgeführt, hießen
später das _Pelasgikon_.

Auch nach dem Aufhören der Königsherrschaft behielt die Akropolis ihren
Charakter als Festung. Hier residierten die Peisistratiden, wohl in dem
alten Königspalast. Aus ihrer Zeit (6. Jahrh.) stammte der durch eine
glückliche Entdeckung des Jahres 1885 in seinen Fundamenten aufgefundene
_alte Athenatempel_ der Burg (s. Plan).

Es war die alte Hauptstätte des Athenakultes, die Peisistratos, der
Stifter des Hauptfestes der Stadtgöttin, der Panathenäen, verschönte,
indem er um das schon früher erbaute eigentliche Tempelhaus eine
Säulenhalle dorischen Stils legte, so daß der Tempel ein sog. Peripteros
wurde. Wegen seiner Länge von 100 altatt. Fuß = 33 m hieß der Tempel
_Hekatompedos_, der 100füßige. Das Material des Baues war Kalkstein aus
dem Peiraieus, sog. Poros. Durchschritt man die Säulenhalle von Osten her,
so gelangte man zunächst in die Vorhalle (Pronaos), von hier in das durch
zwei Säulenreihen in drei Schiffe geteilte, eigentliche Gotteshaus (Naos),
in dem ein altes Kultbild der Göttin stand. Hinter diesem Hauptraum, von
ihm durch eine massive Wand getrennt, lag das aus einem Saal und zwei
Kammern bestehende Hinterhaus (Opisthodomos), das nur von Westen aus
betreten werden konnte. Dies war das Schatzhaus der Athena; hier wurden
die Gelder der Göttin und seit 454 v. Chr. der Tribut der athenischen
Bundesgenossen aufbewahrt und verwaltet.

  [Illustration: AKROPOLIS VON ATHEN.]

Einen Einschnitt in der Geschichte und Bedeutung der Akropolis bildet das
Jahr 479. Nachdem die Perserscharen des Xerxes 480 nach vergeblichem
Angriff auf die von Natur schwache, aber seit uralten Zeiten stark
befestigte Westseite die Burg auf einer schmalen Hintertreppe in der Nähe
des späteren Erechtheion (vgl. die Hintertreppe in Tiryns) erstiegen und
alles Brennbare niedergebrannt hatten, zerstörten sie 479 beim zweiten
Einfall in Attika vollends alles, was sie im vorigen Jahr übrig gelassen
hatten. Das gleiche Jahr aber brachte die Siege der Griechen bei Platää
und Mykale und damit für Athen eine Zeit raschen politischen Aufschwungs.
Im Kriege mit Xerxes hatte man die Erfahrung gemacht, daß die Burg den
Bürgern nicht den Schutz bot, dessen die bis dahin offene Stadt
barbarischen Feinden und auch eifersüchtigen Stammesbrüdern gegenüber
bedurfte. Sie konnte ja höchstens eine beschränkte Anzahl Bewaffneter
aufnehmen. Man schritt also dazu, die Befestigungslinie möglichst weit
hinauszuschieben und die ganze Stadt, ja auch den Hafen Peiraieus in
dieselbe hereinzuziehen. Damit fiel bei den damaligen Mitteln der
Belagerung die Bedeutung der Burg als der Hauptbefestigung Athens, eine
Tatsache, die den Wandel der Zeiten recht deutlich macht: nicht mehr auf
dem einen Herrschergeschlechte, sondern auf der Gesamtheit der freien
Bürger ruhte der Staat. Wie nun schon bisher die Akropolis der
Hauptkultsitz der Athener war, so sollte sie es in Zukunft erst recht
bleiben, ja sie sollte aus einer Festung gleichsam ein großer Altar der
Götter werden.

So beginnt denn alsbald rührige Arbeit auf der zerstörten Burg. Der _alte
Athenatempel_ wurde wieder in stand gesetzt – man scheute sich, die alte
Kultstätte zu verlassen –, nur die von den Persern zerstörte Säulenhalle
wurde nicht wiederhergestellt, da man wohl alsbald den Plan ins Auge
faßte, einen zweiten, dem Fortschritt der Zeit mehr entsprechenden,
schöneren Tempel aufzurichten. Jedenfalls noch im 4. Jahrhundert v. Chr.,
vielleicht sogar noch im 2. Jahrhundert n. Chr. stand dieser altehrwürdige
Bau und diente den obengenannten heiligen und profanen Zwecken. Dann wurde
die bis dahin sehr unebene Oberfläche zur Aufnahme größerer Bauwerke
umgestaltet. Denn während in der vorpersischen Zeit das Terrain schon von
der Mittelachse des späteren Parthenon nach Süden abfiel, ließ jetzt
_Kimon_ die große _Südmauer_ (Plan!) bis zur heutigen Höhe errichten und
die zwischen der Mauer und jener Absenkung entstandene Lücke mit Schutt
auffüllen, so daß nun erst das breite Unterlager entstand, auf dem in
gehöriger Entfernung vom alten Athenatempel ein weit großartigerer Neubau
aufgeführt werden konnte. Die Umgestaltung des Baugrundes war ein
gewaltiges Werk, das fürstliche Mittel erforderte; gleichwohl war es nur
eine Vorarbeit. Noch unter Kimons Staatsleitung wurden die _Fundamente des
neuen Tempels_ gelegt und am Oberbau angefangen; wie dieser mächtige
Führer der Aristokratie auch ein neues Burgtor erbauen ließ, von dem noch
Reste hinter den späteren Propyläen zu Tage liegen. Unter ihm wurde auch
zwischen Propyläen und altem Tempel zur Erinnerung an die Perserkriege auf
Staatskosten die _Statue der Athena Promachos_ errichtet, ein ehernes
Kolossalbild von der Hand des Pheidias, das Wahrzeichen der Burg, das den
zur See heimkehrenden Athener schon von ferne grüßte.

Durch Kimons gezwungenen Rücktritt vom politischen Schauplatz (461) wurde
diese Bautätigkeit unterbrochen. Und nun kam ein Stärkerer ans Ruder,
dessen Name immer mit den glänzenden Prachtbauten der Akropolis
zusammengenannt werden muß – _Perikles_. Unter seiner Staatsleitung wurde
die Akropolis zu dem umgeschaffen, was sie im Altertum war und noch heute
trotz aller Greuel der Verwüstung ist, zu dem unvergänglichen und
unvergleichlichen Kleinod hellenischer Kunst. Trefflich schreibt über
diese glanzvolle Bauperiode Plutarch (ca. 100 n. Chr.): „Von jedem
einzelnen dieser Werke glaubt man, daß es nur in mehreren Menschenaltern
zum Ziele gelangen könnte, und sie alle kamen in der Blütezeit einer
einzigen Staatsleitung zur Vollendung. So verdienen denn die Werke des
Perikles um so größere Bewunderung, weil sie, in kurzer Zeit ausgeführt,
dennoch so lange Dauer erlangt haben. Denn schon damals war jedes
derselben durch seine Schönheit alt, durch die Höhe seiner Kunst aber
erscheint es bis heute neu und wie eben vollendet. Unberührt von der Zeit,
bewahrt ihr Aussehen den Duft der Frische, als ob ihnen ein ewig blühendes
Leben und eine niemals alternde Seele eingehaucht wäre.“ Unter Perikles
wurde wieder von neuem angefangen: die unter Kimon gemachten Anfänge
befriedigten seinen und seiner Gehilfen hohen Geist nicht mehr. Die
halbbearbeiteten Werkstücke des Kimonischen Athenatempels wurden zur
_Aufführung der großen Nordmauer_ (fälschlich Mauer des Themistokles
genannt), und zur Ausfüllung des Raumes hinter derselben verwendet. In die
Mauer wurden auch mit sinniger Absicht die Trümmer des von den Persern
teilweise zerstörten alten Athenatempels verbaut: der Unterstadt
zugekehrt, sollten diese Trümmer, ein ewiges Denkmal der persischen
Barbarei, den Bürgern eine stete Mahnung an Zeiten schweren Unglücks, aber
auch nationaler Erhebung der Vorfahren sein.

Eine völlige Neugestaltung erhielt der Aufgang zur Burg. Durch den
Baumeister Mnesikles ließ Perikles hier die _Propyläen_ (437–432) erbauen.
Dieses Prachttor, in der Hauptsache erhalten, ist ein unsymmetrischer Bau,
was darin seinen Grund hat, daß der ursprüngliche Plan des Baumeisters
nicht zur vollständigen Ausführung kam. Es zerfällt in drei ungleiche
Teile: 1. den Mittelbau, in dem die Bestandteile der vorgeschichtlichen
Propyläenbaues wiederkehren, nämlich die Quermauer mit fünf Toren, die
(westliche) Vorhalle, deren Front von sechs dorischen Säulen getragen und
deren Inneres durch zwei Reihen mit je drei ionischen Säulen in drei
Hallen gegliedert ist, endlich die schmälere (östliche) Hinterhalle, deren
Front abermals sechs dorische Säulen bilden; durch die dritte führt der
Hauptaufgang zur Burg; 2. den Nordflügel, die sogenannte Pinakothek
(Aufbewahrungsort für Votivgemälde); 3. den verkümmerten Südflügel. Dieses
Prachttor allein ist Beweis genug, daß Perikles die Burg nicht mehr als
Festung betrachtete, nicht minder der Umstand, daß durch ihn auf der
großen Bastion, die schon in den ältesten Zeiten den Eckabschluß der
Südmauer bildete, kühn und frei in die herrliche Landschaft hinausragend,
der _kleine Tempel_ der _Athena Nike_ erbaut wurde.

Treten wir nun durch das Prachttor in den heiligen Bezirk der Burg ein, so
erhebt sich vor unseren Augen in strahlender Schöne und doppelt imposant
wegen seiner um etwa 10 m höheren Lage der _Parthenon_, der neue Tempel
der Athena. An Stelle des Kimonischen Athenatempels, jedoch mit diesem im
Grundriß nicht ganz zusammenfallend, wurde er unter Oberleitung des
Pheidias von den Baumeistern Iktinos und Kallikrates in den Jahren 447–438
erbaut. Wir ziehen auf der alten Prozessionsstraße hinan und betreten den
Tempel von Osten her, an seiner Vorderseite (bei den christlichen Kirchen
des Mittelalters liegt im Gegenteil die Front gegen Westen, der Altarraum,
der Chor, gegen Sonnenaufgang). Wir steigen die drei mächtigen Stufen,
welche, wie fast bei allen griechischen Tempeln, die Grundlage (Krepis)
bilden, hinauf und stehen nun auf der Fläche des Tempels, dem Stylobat,
der eine Breite von 30,9 m und eine Länge von 69,5 m hat. Auf diesem
erheben sich als Träger des Dachgebälks ringsum dorische Säulen – der
Tempel ist also ein Peripteros – und zwar je 8 an den Schmal-, je 17 an
den Langseiten (Höhe 10,4 m, unterer Durchmesser 1,9 m). Aus der
Säulenhalle (Peristyl) gelangen wir zunächst in den Pronaos (in der Front
sechs dorische Säulen) und von diesem in den eigentlichen Tempel. Dieser
hieß, ebenso wie der (33 m lange) alte Athenatempel (s. S. 184 ff.),
_Hekatompedos_, der 100füßige, wegen seines Längenmaßes von 100
altattischen Fuß = 32,84 m – man schließt daraus, daß seit der Erbauung
des alten Athenatempels der altattische Fuß von 33 cm auf 32,84 cm
gesunken sei. Zweimal neun dorische Säulen, über denen sich ein zweites
Stockwerk von Säulen erhob, teilten den Raum in drei Schiffe. Im
Mittelschiff stand dem Eintretenden gegenüber das 12 m hohe _Standbild der
Göttin aus Gold und Elfenbein_, eines der Meisterwerke des Pheidias, von
dessen Aussehen uns eine 1880 in Athen gefundene Marmorstatuette ein
ziemlich genaues Bild gibt. Eine massive Wand schloß die Cella ab, wie
beim alten Tempel. Hinter dem Haus der Göttin befand sich der Opisthodom,
zu dem man von Westen her durch eine dem Pronaos gleiche Vorhalle eintrat.
Dieser Raum, dessen Decke von vier Säulen getragen wird, führte den Namen
_Parthenon_ im engeren Sinn: in ihm wurden Kultgeräte und Weihgeschenke
aufbewahrt. Ist der ganze Bau, aus dem köstlichsten Material, pentelischem
Marmor, mit peinlichster Sorgfalt und Sauberkeit aufgeführt, ein
architektonisches Meisterstück, so kommt zur Erhöhung der Wirkung noch
plastischer Schmuck hinzu, in einem Reichtum, wie er sonst bei keinem
griechischen Tempel wiederkehrt. Die 92 _Metopenplatten_ unter dem
Dachgesims waren mit Hochreliefs geschmückt (Kämpfe der Giganten,
Kentauren, Amazonen und Griechen vor Troja); in den beiden _Giebeln_
standen die mächtigen Giebelstatuen (Vorderseite: Geburt der Athene aus
dem Haupte des Zeus inmitten der Versammlung der olympischen Götter,
Rückseite: Streit der Athene und des Poseidon um Attika), und um den
oberen Rand des Tempelhauses zog sich als fortlaufendes Band ein beinahe
160 m langer, 1 m hoher _Fries_ mit niederem Relief, den großen Festzug an
den Panathenäen (vgl. § 53, S. 118 f.) darstellend. Die plastische
Ausschmückung des Wunderbaues leitete Pheidias.

Ziemlich unversehrt erhielt sich derselbe aus dem Altertum bis in die
Neuzeit. Zwar wurden nach seiner Umwandlung in eine christliche Kirche
einige bauliche Veränderungen (Verlegung des Eingangs nach der Westseite
und Anbau einer flachen Apsis) vorgenommen, und als er nach der Einnahme
der Akropolis durch die Türken (1458) als Moschee dienen mußte, wurde an
der Südwestecke ein Minarett errichtet, aber Giebel, Metopen und Fries
waren gegen Ende des 17. Jahrhunderts noch gut erhalten, wie aus den von
dem Maler Carrey 1674 angefertigten Zeichnungen zu ersehen ist. Da wurde
in dem 1687 zwischen den Venezianern und Türken entbrannten Kriege, als
letztere auf der Akropolis eingeschlossen waren, am 26. September in den
von den Türken als Pulvermagazin benutzten Parthenon eine Bombe geworfen,
welche eine furchtbare Explosion bewirkte. Die ganze Mitte des Baues wurde
herausgerissen; die in Trümmern umherliegenden Skulpturstücke wurden in
der Folgezeit verschleppt oder zum Kalkbrennen verwendet. 1801–1806
brachte Lord Elgin die noch erhaltenen Werke der Plastik nach London, wo
sie jetzt eine Hauptzierde des Britischen Museums bilden.

Ins Ende des 5. Jahrhunderts fällt die Vollendung des merkwürdigen
Bauwerks nahe der Mitte der Nordmauer, direkt hinter dem alten
Athenatempel, des _Erechtheions_. Dieser Tempel barg uralte Heiligtümer,
das älteste, angeblich vom Himmel gefallene Holzbild der Athena, den
Ölbaum und die Salzquelle, die Wahrzeichen, die Athena und Poseidon bei
ihrem Wettstreit um das attische Land hervorgezaubert hatten. Hier
handelte es sich um ausschließlich ionische Gottesdienste, und darum wurde
der Tempel auch _in ionischem Stile_ erbaut, und zwar ist er als das
vollendetste Musterbild dieses leichten, zierlichen, anmutigen Stils zu
bezeichnen. Der Grundriß weicht von allen anderen griechischen Tempeln ab.
Das Erechtheion zerfiel in _drei Teile_. Der _mittlere Hauptraum_, den man
von Osten her durch eine herrliche, von sechs Säulen getragene _Vorhalle_
(Pronaos) betrat, war das _Heiligtum der Athena Polias_; hier befand sich
jenes uralte Holzbild der Göttin, vor dem eine ewige Lampe brannte. Dieser
Raum wurde im Westen von einer Massivmauer abgeschlossen. Wir müssen also,
um in die anderen Gelasse zu kommen, wieder in die Vorhalle hinaustreten.
Von dieser führte eine Freitreppe in nördlicher Richtung hinunter zu der
3 m tiefer liegenden _nördlichen Vorhalle_ (Prostasis), von der die
weltberühmte Prachttüre ins Innere des _Hinterhauses_ führte. Dasselbe
zerfiel in einen _Kellerraum_, in welchem die Salzquelle und die
Dreizackspur Poseidons gezeigt wurden, und in ein _Obergelaß_, in dem drei
Altäre, einer für Poseidon und Erechtheus, einer für den Heros Butes und
einer für Hephäst, standen. Dies war _das eigentliche Erechtheion_, das
dem ganzen Bau den Namen gab, wie der Perikleische Athenatempel nach
seinem Hinterhaus Parthenon benannt wurde. Ebenso wie der Nordwand ist
auch der _Südwand_ des Langhauses _eine (kleinere) Prostasis_ vorgelegt,
deren zierliches Dach von Mädchen getragen wird, die vielgefeierte
_Koren-_ (_κόρη_, Mädchen) oder _Karyatiden-Halle_ (vgl. Abbild. S. 147
Fig. 4), von der eine Treppe ins Innere des Hinterhauses hinabführte.
Unmittelbar westlich vom Erechtheion stand der heilige Ölbaum der Athena.

Von anderen Heiligtümern ist noch zu nennen der heilige Bezirk (nicht
Tempel!) der _Artemis Brauronia_ (deren Kult vom attischen Gau _Brauron_
stammte), eine große im Süden und Osten von offenen Säulenhallen umgebene
Terrasse, die sich östlich an die Propyläen anschloß. Neben diesem
Heiligtum befand sich die _Chalkothek_, ein großes Magazin für
Weihgeschenke und Erzgeräte, die zum Dienst der Athena notwendig waren.

Damit haben wir die wichtigsten sicher bestimmbaren Bauwerke der Akropolis
besprochen. Man würde nun aber irren, wollte man glauben, dies seien die
einzigen Kunstwerke der Burg gewesen. Die ganze Burg war vielmehr ein
großes Museum von Bildwerken aller Art, welche als _Weihgeschenke_ zu
beiden Seiten der Wege, vor den Tempeln, in den heiligen Bezirken der
Götter aufgestellt waren. Die verschiedensten Zeitalter konnten sich nicht
genug tun, diese Hochburg der griechischen Kunst mit immer neuen Schätzen
zu bereichern. Und als längst die Freiheit der Athener dahingesunken war,
gewann der ewig junge Zauber höchster Geisteskultur, der die Stadt
umschwebte, derselben fürstliche Gönner, die eine Ehre darein setzten,
Athen, die Akropolis und damit sich selbst zu verherrlichen. Unter der
unendlichen Zahl der _Weihgeschenke_ war wohl das großartigste das,
welches König _Attalos I. von Pergamon_ (regierte 241–197 v. Chr.) an der
Südmauer oberhalb des Dionysostheaters aufstellen ließ. Es waren vier
figurenreiche Gruppen von Bronzestatuen: Kampf der Götter und Giganten,
der Athener und Amazonen, der Griechen und Perser, der Pergamener und
Galater. Über ihre Bedeutung s. § 72, S. 205. Nachbildungen einzelner
Figuren sind in verschiedenen europäischen Museen erhalten.

Hier von der Südmauer herab haben wir auch den schönsten Überblick über
die am Südabhang der Akropolis gelegenen Bauten. Da erblicken wir in
schwindelnder Tiefe unter uns das große _Dionysostheater_, westlich davon,
hart unter dem Burgfelsen, das _Asklepieion_, das Heiligtum des Heilgottes
Asklepios, mit dem eine Kuranstalt verbunden war. Unterhalb desselben
zieht sich in einer Länge von 163 m die Halle (Stoa) hin, die
wahrscheinlich König _Eumenes_ II. von Pergamon (197–159 v. Chr.) den
Athenern erbaute, und endlich im Anschluß daran erhebt sich das
dramatischen und musikalischen Zwecken dienende _Odeion_, das der reiche
Herodes Attikus aus Marathon, der Freund Mark Aurels, zwischen 160 und
170 n. Chr. errichtet hat.



                             *§ 71. Olympia.*


Von der Akropolis, dem Nationalheiligtum der ionischen Athener, begeben
wir uns nach einem religiösen Mittelpunkt aller Hellenen, doch mit
vorherrschend dorischem Gepräge, nach _Olympia_. Geschichte und Verlauf
der olympischen Spiele wurden § 68 beschrieben.

Die Wiedererweckung Olympias nach mehr als tausendjährigem Schlaf ist eine
Ehrentat des jungen Deutschen Reichs (1875–81), mit der die Namen des
Archäologen und Historikers Ernst Curtius und seines hochsinnigen Gönners,
des damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm, für immer verknüpft bleiben.

  [Illustration: Olympia nach _Dörpfeld_.]

Indem wir den Rundgang durch den gewaltigen Gebäudekomplex von Olympia
antreten, versetzen wir uns in das Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr., eine
Zeit, da die Bautätigkeit in Olympia im wesentlichen abgeschlossen war.
Der Kern der ganzen Anlage ist die _Altis_ (aus _ἄλσος_ = Hain), der
heilige Bezirk des Zeus, in welchem die Tempel, Altäre und Weihgeschenke
sich befanden. Wir betreten denselben durch das im Süden befindliche, wohl
von Nero erbaute _Festtor_, das, wie ein Triumphbogen konstruiert, drei
überwölbte Durchgänge hatte. Unter den zahllosen _Weihgeschenken_ erhebt
sich auf hoher dreiseitiger Basis die von den Messeniern geweihte
überlebensgroße _Nike_, ein Werk _des Paionios_ von Mende, welches, bis
auf den Kopf wohlerhalten, bei der deutschen Ausgrabung wiedergefunden
wurde.

Halblinks haltend, stehen wir alsbald vor dem Hauptbau der Altis, dem
_Zeustempel_. Wahrscheinlich ca. 472 bis 460 von dem Eleier Libon aus
einheimischem Muschelkalk in dorischem Stil erbaut, machte er einen weit
massigeren und strengeren Eindruck als der Parthenon. Dem dreistufigen
Unterbau ist an der Eingangsseite (Ost) ein Treppenbau vorgelegt, auf dem
wir zur Säulenhalle (Peristyl) hinansteigen. An den Schmalseiten befinden
sich je 6, an den Langseiten je 13 gewaltige Säulen (unterer Durchmesser
2,2 m, Höhe 10,4 m; Stylobat 200 olympische Fuß = 64,1 m: 27,7 m). Vom
Peristyl treten wir in den Pronaos, der durch zwei Säulen zwischen zwei
Anten gebildet ist, von da durch eine breite Türe in die einschließlich
der Umfassungsmauern 100 olympische Fuß lange und 50 olympische Fuß breite
Cella, die durch zwei Reihen von je sieben Säulen in ein breites
Mittelschiff und zwei schmale Seitengänge zerfällt. Im Hintergrund der
Cella schaute das vielbewunderte, etwa 40 Fuß hohe, sitzende _Kolossalbild
des Zeus_, aus Gold und Elfenbein _von Pheidias_ gefertigt, mit mildem,
hoheitsvollem Ernst auf den Besucher herab. (Vgl. die Münze von Elis
S. 99, 4.) An plastischem Schmuck besaß der Tempel Giebelgruppen (im
Osten: Vorbereitung zum Wagenrennen des Pelops und Dinomaos, im Westen:
Kampf der Kentauren und Lapithen) und Metopenreliefs (die zwölf Arbeiten
des Herakles) über dem Eingang zum Pronaos und Opisthodom.

Vom Tempel südöstlich gehend, gelangen wir an den weitläufigen _Palast_,
den _Nero_, der selbst in Olympia auftrat, an der Stelle eines
griechischen Gebäudes errichten ließ. Von da wenden wir uns nordwärts,
vorbei an einer Reihe von Weihgeschenken, entlang der wegen ihres
siebenfachen Widerhalles sogenannten _Echohalle_, dem prächtigen
säulengetragenen Ostabschluß der Altis, welcher zur Zeit Philipps von
Makedonien einer älteren, einfacheren Halle vorgelegt wurde. Hier fanden
die Festgäste Schutz gegen die Witterung, von hier aus sahen sie der
Prozession zum Zeusaltar und den Opfern zu. Am Nordende dieser Halle
biegen wir rechts um und gelangen durch den überwölbten Tunnel (ältestes
Beispiel eines regelrechten Gewölbes in Griechenland, 4. Jahrhundert) an
das westliche Ende (den Ablauf) des 600 olympische Fuß = 192,27 m langen
_Stadions_ (Laufbahn), das auf seinen künstlich aufgeschütteten, aber
nicht mit Sitzen versehenen Wällen etwa 40 000 Zuschauern Raum bot.
Südlich vom Stadion, mit diesem parallel laufend, lag der _Hippodrom_, den
die Fluten des Alpheios ganz weggespült haben. Zurückkehrend sehen wir zur
Rechten eine lange Reihe von _Zeusstatuen_, die Zanes (Zan, elische Form
für Zeus), die aus Strafgeldern für Verletzung der Kampfregeln errichtet
wurden. Hinter denselben erhebt sich eine Terrasse, auf der dreizehn
_Schatzhäuser_ (Thesauren) stehen. Einzelne Städte errichteten dieselben,
um in ihnen die Weihgeschenke der betreffenden Gemeinden zu vereinigen.
Unterhalb dieser Terrasse stoßen wir wieder auf einen Tempel, das
_Metroon_, der Göttermutter (_μήτηρ μεγάλη_) geweiht; es ist der späteste
unter den drei Altistempeln (Diadochenzeit), in spätdorischem Stil mit
schlanken Säulen in ziemlich kleinen Maßen erbaut. Zwischen Metroon und
Zeustempel liegt der große _Zeusaltar_, dessen Grundriß eine Ellipse
bildet, während er sonst, jedes künstlerischen Schmuckes entbehrend, nur
aus Asche und Knochen aufgeschichtet war.

Vom Metroon unseren Gang nach Westen fortsetzend, stehen wir alsbald vor
der _Exedra des Herodes Attikus_, einer prunkvollen Wasserkunst, die der
fürstlich reiche Philosoph als Abschluß einer Wasserleitung erbauen ließ:
im Vordergrund war ein stattliches Bassin, flankiert von zwei eleganten
Rundtempelchen in korinthischem Stil und überragt von einer hohen,
überwölbten Hauptkuppelnische, die alle Gebäude Olympias an Höhe übertraf.
Wenden wir uns, so stehen wir gerade vor dem Eingang des dorischen
_Heratempels_ (Heraion). Es ist der älteste Tempel der Altis und für die
Geschichte der griechischen Architektur von besonderer Wichtigkeit. Im
Grundriß fällt die langgestreckte Form auf (Peristyl 6 : 16 Säulen, Cella
50 : 18,7 m), welche für die ältesten Tempel charakteristisch ist.
Eigentümlich ist ferner das Innere der Cella gebildet, indem aus den
beiden Langseiten Quermauern vorspringen, wodurch je vier Nischen
entstehen; in einer derselben wurde der berühmte Hermes des Praxiteles
wiedergefunden. Die Cellawände, aus Lehmziegeln bestehend, die an der
Sonne getrocknet waren (ältestes Beispiel in Griechenland!), waren mit
einer horizontalen Holzdecke überdacht, über welcher sich erst der
Dachstuhl erhob. Was aber am meisten auffällt, ist, daß die Säulen ganz
verschiedene Maße und Formen zeigen. Dies rührt daher, daß die Säulen alle
ursprünglich aus Holz bestanden und im Lauf der Zeiten, je nachdem die
eine oder andere morsch wurde, der Bauweise der späteren Zeit entsprechend
durch steinerne ersetzt wurden. Auch die oberen Bauteile bestanden aus
Holz. Das Heraion liefert also den schlagenden Beweis für die schon früher
vermutete Tatsache, daß der griechische Tempel ursprünglich ein Holzbau
gewesen ist.

Westlich vom Heraion stoßen wir auf das _Philippeion_, das Philipp von
Makedonien nach der Schlacht bei Chäronea errichten ließ; es war ein
Rundbau, von 18 ionischen Säulen umgeben, im Inneren standen
Goldelfenbeinstatuen von Mitgliedern des makedonischen Königshauses. Am
_Prytaneion_, dem Haus der Hellanodiken, in welchem die Sieger in den
Festspielen bewirtet wurden (vgl. § 68), vorbeigehend, verlassen wir die
Altis durch das Nordtor und stehen nun an der Südostecke des riesigen,
rings von Hallen umgebenen _Gymnasions_ (die südliche und östliche Halle
ist auf dem Plan noch zu erkennen), zu dem ein besonderer stattlicher
Torbau (Propylaion) führte. Südwärts der Westaltismauer entlang gehend,
haben wir zur Rechten zuerst die _Palästra_, speziell für die Vorübungen
der Ringer bestimmt, dann einen Komplex, der wohl mit Recht als der
_Theokoleon_ bezeichnet wird, d. h. als das Amtsgebäude der Theokoloi, der
Oberpriester, welche die jahraus jahrein darzubringenden Opfer auf dem
Zeusaltar und den übrigen mehr als 60 Altären der Altis zu besorgen
hatten. Schließlich gelangen wir an dieser Seite an den großartigen
Südwestbau, das größte Bauwerk Olympias, das endlich durch die neulich
gefundene Weihinschrift seinen richtigen Namen _Leonidaion_ bekommen hat.
Der Naxier Leonides nämlich hat ca. 300 v. Chr. diesen Bau aus eigenen
Mitteln selbst errichtet, wahrscheinlich als Logierhaus für vornehme
Gäste, wie denn hier in römischer Zeit die Prokonsuln abstiegen. Durch das
südwestliche Tor, das zu Pausanias’ Zeit als _Festtor_ diente, betreten
wir nochmals ein Stück der Altis, das aber erst in römischer Zeit zu
derselben geschlagen wurde, und gelangen, nach Osten umbiegend, an einer
langen Reihe von Ehrenstatuen vorbei, an das _Buleu__terion_, das Amthaus
des Rates von Olympia, der obersten Instanz in Sachen der Festspiele. Der
dorische Bau zerfällt in drei Teile, die durch eine vorgelegte Säulenhalle
verbunden sind. In der Mitte befindet sich ein quadratischer Raum, in
welchem das Bild des Zeus Horkios (Zeus der Eidschwüre) stand: vor diesem
schwuren die Kämpfer, die Kampfesregeln zu beobachten. Zu beiden Seiten
sind gleiche, mit einem Halbrund (Apsis) abgeschlossene Hallen, die durch
je eine Säulenreihe in zwei Schiffe geteilt werden. Von diesen ist das
Halbrund je durch eine Scheidewand getrennt. Die Verwendung der einzelnen
Räume steht nicht fest. Einer der Säle diente jedenfalls als Sitzungssaal
des hohen Rats.



                            *§ 72. Pergamon.*


Zum Schluß begeben wir uns auf eine _Königsburg der hellenistischen Zeit_,
nach dem neuerdings wieder so berühmt gewordenen Stammsitz des
Attalidengeschlechtes.

_Pergamon_ liegt in Kleinasien, Lesbos gegenüber, 28 km von der Küste
entfernt, auf dem äußersten Vorsprung eines südlichen Ausläufers des
Pindasosgebirges, der sich 270 m hoch über die Kaïkosebene erhebt und
diese in ihrer ganzen Ausdehnung bis zum Hafenplatz Elaia beherrscht.
Während die „Burg“ (dies bedeutet Pergamon; ebenso hieß auch die Akropolis
von Troja) und der älteste Teil der Ansiedlung, die _Oberstadt_, auf dem
Bergkegel selbst liegt, sind die Ruinen der antiken Unterstadt am
südwestlichen Abhange und Fuße desselben, der Stätte des heutigen
_Bergama_, zerstreut.

Die _Attalidenherrschaft_ begründete _Philetairos_ (ca. 280 v. Chr.),
welcher den von dem Feldherrn und Nachfolger Alexanders des Großen,
Lysimachos, in Pergamon deponierten Kriegsschatz sich aneignete. Nach
langen Kämpfen mit dem syrischen Statthalter Antiochos und den in seinen
Diensten stehenden gallischen Horden nahm _Attalos_ I. (241–197) den
Königstitel an. Die Glanzzeit Pergamons bildete die Regierung seines
Sohnes _Eumenes_ II. (197–159). Dieser schirmte das über ganz
Vorder-Kleinasien ausgedehnte Reich gegen Angriffe von allen Seiten und
besiegte die Gallierschwärme, die sich, aus Griechenland zurückgeworfen,
in furchtbaren Verheerungszügen über Kleinasien ergossen, in wiederholten
schweren Kämpfen, während er durch eine großartige Bautätigkeit seinen
Herrschersitz erweiterte, befestigte und verschönerte.

  [Illustration: PERGAMON
  AKROPOLIS MARKT UND THEATER]

Von den monumentalen Kunstschöpfungen der Attaliden geben uns die von der
preußischen Regierung unter der Leitung von Humann, Bohn und anderen
1878–1886 unternommenen _Ausgrabungen_ eine Vorstellung.

Auf dem in Windungen zur Burghöhe hinanführenden Hauptweg gelangen wir
zunächst auf den _Markt_ (Agora), welcher aus zwei von gewaltigen
Stützmauern eingefaßten und miteinander verbundenen _Terrassen_ bestand.
Die _untere_, durch deren Hallen der Weg führt, diente wohl dem
eigentlichen Markt- und Geschäftsverkehr. Hart an ihrer Westmauer befand
sich ein kleiner _Tempel des Dionysos_. Die _obere Terrasse_, vermutlich
der Ort für die politischen Versammlungen und die Staatsopfer, hatte in
ihrer Mitte den mächtigen, die ganze Umgebung beherrschenden _Zeusaltar_,
einen Prachtbau, der selbst den größten Altar Griechenlands, den des Zeus
zu Olympia, an Ausdehnung und Höhe, wie an architektonischem und
plastischem Schmuck übertraf.

Der _Unterbau des Altars_ ist im Grundriß nahezu quadratisch, 37,7 auf
34,6 m; die Höhe betrug etwa 5,5 m. Auf der von drei Stufen gebildeten
Krepis stand der 1,5 m hohe Sockel; über diesem zog sich rings um den
ganzen Bau der 2,3 m hohe imposante _Relieffries_ von bläulich-weißem
Marmor, den Kampf der Götter mit den Giganten darstellend. Der Unterbau
war gekrönt von einer nach außen geöffneten _ionischen Säulenhalle_, die
an ihrer dem eigentlichen Brandaltar zugekehrten Rückwand mit einem
zweiten _kleineren Fries_ geschmückt war, der Szenen aus der
pergamenischen Stammessage (Herakles, Auge, Telephos, Teuthras) enthielt.
Inmitten der Plattform, auf welche eine in die Westseite eingeschnittene
breite Freitreppe führte, stand _der eigentliche Brandaltar_, der ebenso
wie der Zeusaltar in Olympia aus der Asche der verbrannten Opfertiere
aufgehäuft war und die ihn umgebende Säulenhalle weit überragte.

Das Glanzstück dieses gewaltigen Altarbaues bildete der schon erwähnte
_Gigantenfries_. Da die Platten desselben in byzantinischer Zeit in eine
Festungsmauer unterhalb des Altarplatzes verbaut wurden, so ist der größte
Teil derselben erhalten, wenn auch in Trümmern, die sich jetzt im Berliner
Museum befinden; aus diesen konnten einige bedeutendere Gruppen wieder
zusammengesetzt werden.

Alle Götter und Göttinnen des Himmels, des Meeres und der Unterwelt sehen
wir an dem entscheidenden Kampfe um die Herrschaft der Welt beteiligt;
auch die Giganten haben alles aufgeboten, aber bereits unterliegen sie
allenthalben. _Zeus_, weitausschreitend, schüttelt mit der Linken die
Ägis, mit der Rechten schwingt er den Blitz gegen einen alten, bärtigen,
schlangenbeinigen Giganten, der ihn mit einem Felsstück bedroht; zwei
weitere Gegner sind zu Boden gesunken; dem einen hat der Blitzstrahl den
Oberschenkel durchbohrt.

Neben Zeus schleift _Athena_ einen jungen geflügelten Giganten an den
Haaren; ihre heilige Schlange schlägt ihre Zähne in seine rechte Brust;
von rechts her schwebt Nike, die siegreiche Athena zu bekränzen, während
aus dem Boden die Mutter der Giganten, die Erdgöttin selbst, mit dem
Oberkörper emportaucht und flehend die Arme zu Athena erhebt. Mit Fackel,
Schwert und Lanze zugleich kämpft die dreigestaltige _Hekate_. Ein schöner
_Gigantenjüngling_, welcher der _Artemis_ entgegentritt, ist von der
Schönheit der Göttin wie gebannt, so daß er ganz vergißt, sich mit dem
Schilde zu decken. Doch erbarmungslos schießt jene den Pfeil auf den
Berückten ab. Außerdem erkennen wir noch _Helios, Eos, Selene, Apollo,
Dionysos, Phöbe und Asteria_ u. a.

Während die Gestalten und Attribute der Götter im wesentlichen durch die
Kunsttradition gegeben waren, hatte bei der _Gigantenbildung_ die
schöpferische und erfinderische Phantasie den weitesten Spielraum, und so
versuchten denn auch die Künstler, um nicht durch Eintönigkeit zu ermüden,
die _mannigfaltigste Individualisierung_ und verschiedenartigste Bildung
der Giganten von der edelsten Menschengestalt bis zum widerlichsten
Monstrum. Viele werden durch gewaltige _Schlangenleiber_, in welche ihre
Beine von den Hüften oder Knien ab übergehen, als Söhne der Erde
gekennzeichnet; manche sind außerdem noch beflügelt.

In der Kühnheit der Stellungen und Bewegungen, der Neuheit der oft
phantastischen Gebilde, der Leidenschaftlichkeit und äußersten
Kräfteanspannung der mit virtuoser Technik ausgeführten Gestalten aller
Kämpfenden liegt ein _pathetischer Zug und Schwung_ von packender Wirkung.
Durch diese Altarskulpturen ist uns ein überraschender Einblick in die
bisher weit unterschätzte pergamenische und hellenistische Kunst überhaupt
eröffnet worden.

Der Altar wurde wahrscheinlich von Eumenes II. in den Friedensjahren
180–170 v. Chr. als Siegesdenkmal „dem Retter Zeus“ zu Ehren errichtet.
Nach einer in der griechischen Kunst nicht seltenen Verwendung (vgl. das
nach Athen gestiftete Weihgeschenk Attalos’ I. § 70, S. 193) sollte _die
Gigantomachie ein mythologisches Spiegelbild_ der von den Attaliden
siegreich bestandenen _Gallierkämpfe_ sein. Wie in jenem Gigantenkampf, so
hat im Kampfe mit den Galliern (und ebenso in dem mit den Amazonen und
Persern, S. 193) das Griechentum über das Barbarentum, die Kultur über die
Unkultur, das Licht über die Finsternis den Sieg davongetragen.

Wir begreifen es freilich, daß _den Christen der riesige_, weithin
sichtbare _Altarbau_ mit seiner Darstellung der gesamten heidnischen
Götterwelt und seinen zahlreichen Schlangengebilden, in denen der
christliche Glaube teuflische Wesen erblickte, _ein Greuel_ war und die
Offenbarung Johannis, wo sie sich an die Gemeinde von Pergamon wendet
(2,13 f.), ihn geradezu als „_Thron Satans_“ bezeichnet.

Von der Ostseite der Altarterrasse führt die Straße nordöstlich, dann nach
einer scharfen Biegung an einem starken Turme vorbei zum _Burgtor_, dem
Eingang in die eigentliche _Hochburg_. Wir treten in einen Vorhof und
kommen, nach links uns wendend, durch ein viersäuliges _Propylon_ in den
mit Weihgeschenken aller Art, Denkmälern aus der Siegesbeute, Statuen der
Attaliden wie verdienter Bürger reich geschmückten _Tempelbezirk der
Athena_. Im Westen der ungefähr rechteckigen Terrasse, in dominierender
Lage erhob sich der der Athena als Herrin der Stadt (Polias) und
Verleiherin des Sieges (Nikephoros) geweihte _dorische Peripteros_ von
13 m Breite und 22 m Länge, das wahrscheinlich aus dem
4. Jahrhundert v. Chr. stammende Hauptheiligtum, das älteste aller dort
aufgedeckten Gebäude.

Im Norden und Osten war der Tempelhof von einer _Säulenhalle_ eingefaßt,
die aus einem Untergeschoß dorischer und einem Obergeschoß ionischer
Ordnung bestand; zwischen den Säulen des letzteren war eine _Balustrade_
mit großenteils erhaltenen _Trophäenreliefs_ eingelassen, einer
Darstellung der in dem Kampfe mit Hellenen und Barbaren, insbesondere den
Galliern, erbeuteten Waffenstücke. Im Süden stieß die Halle an einen
mächtigen viereckigen Turm; an die Nordhalle schlossen sich vier große
Räume an, die berühmte pergamenische _Bibliothek_.

Am Abhang unterhalb des Athenaheiligtums sehen wir noch die 80 Sitzreihen
des _griechischen Theaters_: Orchestra und Skene lagen auf der schmalen,
aber nahezu 250 m langen „_großen Terrasse_“, die, von gewaltigen, aus
mehreren Stockwerken bestehenden Stützmauern getragen, unter dem
Zeusaltare und Athenaheiligtum bis gegen den nordwestlichen Vorsprung der
Akropolis sich hinzieht. Den nördlichen Abschluß bildet ein auf mächtigen
Stufen sich erhebender _ionischer Tempel_.

Aus dem hl. Bezirk der Athena begeben wir uns zurück auf die Straße,
welche der Osthalle entlang und an einer _Quelle_ mit antiker Fassung
vorbei zum _höchsten Teile der Akropolis_ hinanführt. Von den Bauwerken,
die einst hier standen, sind die Grundrißanlagen kaum mehr zu erkennen.
Man kann sechs Gebäudekomplexe unterscheiden: auf dem höchsten Punkt des
Berges (II) befand sich ein Wachtturm oder nach anderer Vermutung eine
Altaranlage; IV und V zeigen Gruppierungen von Gemächern um einen Hof; bei
V umschließt den Hof eine dorische Säulenhalle, nach welcher sich die mit
prächtigen Mosaikfußböden geschmückten Zimmer öffneten; eine ähnliche
Anlage zeigt I. Ohne Zweifel sind die _Gebäudeanlagen IV und V_ als _der
einstige Herrschersitz der Attaliden_ zu betrachten; bei ihrer geringen
Ausdehnung entsprechen sie freilich nicht ganz den Vorstellungen, die man
sich wohl bisher vom Palaste jenes durch seinen Reichtum sprichwörtlich
gewordenen Königshauses zu machen pflegte; allein bei der Beschränktheit
des Raumes auf der Hochburg war eben eine weitere Entfaltung
ausgeschlossen.

Südlich von der höchsten Spitze der Burg erhebt sich ein gewaltiger Bau
der römischen Kaiserzeit, der wohl _dem Trajan geweihte Tempel_, fast 20 m
breit, über 33 m lang, im Norden, Osten und Westen von Säulenhallen
umgeben.

Damit sind wir bereits bei der Bautätigkeit der römischen Zeit angelangt,
welcher außerdem das _Gymnasium_ südöstlich vom Markte, die _Thermen_ am
Selinus mit einer großartigen _Überbrückung_ desselben auf 196 m Länge
durch Tonnengewölbe, ferner auf der rechten Seite des Selinus ein
_Theater_, _Zirkus_ und _Amphitheater_ entstammen.



                          *DEUTSCHES REGISTER.*


      Abstimmung in Sparta durch Zuruf oder Auseinandertreten 38 f.
            – in Athen durch Handaufheben od. mit Stimmsteinen 76.
      achäischer Städtebund 166 ff.
      Achajer 25, 26.
      Ackerbau 20.
      Adel in Attika 50.
      Admiral 43, 167.
      Agathokles in Syrakus 57.
      Agiaden in Sparta 32.
      Agis IV. 31, 32.
      Agon, dramatischer 123.
            – gymnischer, musischer, hippischer 169.
      Agyrrhios 65.
      Aigikoreis in Attika 46.
      Akropolis von Athen 183 ff.
      Allerheiligstes 106.
      Altar 107;
            in Tiryns 177;
            in Olympia 171, 198;
            in Pergamon 202 f.
      Altarpriester i. Eleusis 116.
      Altis in Olympia 194.
      Ammon, Zeus 109.
      Amnestie 67.
      Amphiaraos 112.
      Amphiktyonien 161 ff.
      Amphora 143;
            – mit Öl für die Sieger an den Panathenäen 118, 145.
      anikonische Gegenstände verehrt 106.
      Anthesterien 120 f.
      Antigonos Gonatas 98.
      Antipater 70.
      Äoler 27;
              – Mundart 27.
      Apagoge 90.
      Apaturienfest 47, 120.
      Apographe 90.
      Aratos 166.
      Archonten in Athen, Einsetzung 48 f.;
            Wahl 62, 64;
            Funktionen 84 ff.
      Archon Eponymos, Einsetzung 49;
            Richter 51;
            Funktionen 84 f.;
            leitet die städt. Dionysien 123.
      – Basileus 48;
            Vorsteher der Blutgerichte 50 f.;
            Aufsicht üb. den Staatskultus 85;
            leitet die Lenäen 123;
            bei den eleusinischen Mysterien 116, 117.
      – Polemarchos, Einsetzung 48 f.;
            Funktion 85;
            Richter 51.
      Thesmotheten s. d.
      Areopag, der Rat vom A. in der ältesten Zeit 49;
            nach den Perserkriegen 63 f., 82, 87;
            in römischer Zeit 70;
            das Verfahren vor dem A. 93 ff.
      Argadeis in Attika 46.
      Aristokratie, Entstehg. 34 f.
      Aristoteles 12, 31, 48.
      Aroania 16.
      Asklepieion in Athen 194;
            in Epidauros 111.
      Asyl 72.
      Athen, Entstehung 46;
            seine Demen 60;
            Akropolis 183 ff.
      Athena Polias in Athen 192;
            in Pergamon 205.
      Athenatempel auf der Akropolis in Athen 184 ff.
      Atimie 74.
      Atreus, Schatzhaus des A. 182.
      Attaliden 200 f.
      Attalos I. von Pergamon. 70, 193, 202.
      attische Mundart 26.
      Aufmarschieren 42.
      Ausfuhr in Attika 100.
      Ausfuhrzoll 101.
      Ausgaben des Staates 102 f.
      Aushebung in Athen 132.
      Aussetzung von Kindern in Sparta 39.
      Autochthonen in Attika 45.
      Autonomie 165.

      Badezimmer in Tiryns 178.
      Barbaren 25.
      Bart 149, 38.
      Basileus s. Archon.
      Baumwolle 21.
      Beamte in Athen, ursprünglich vom Areopag ernannt 55;
            seit Solon von der Volksgemeinde 55;
            ausgelost 64;
            gewählt 82;
            Bestätigungsprüfung 83;
            Amtsantritt 83;
            Eid 83;
            Ehren und Vorteile 83;
            Rechenschaftsablegung 83.
      Begegnisse, als Vorzeichen 108.
      Beisassen in Athen 72 f.
      Beiträge der Bundesgenossen 101, 165.
      Bekränzung, öffentliche 74, 82.
      Bendideia 122.
      Bergama 200.
      Berufsstände in Attika 52.
      Berufung an das Volk bei Wahlen 64;
            an die Heliaia 56, 87.
      Bestätigungsprüfung 64, 83.
      Bestattung 157 ff.
      Bevölkerungsziffer Griechenlands 20.
      Bewirtung an Festen 103.
      Bibliothek in Pergamon 206.
      Bittgebete 112.
      Blitzmaschinen 131.
      Blutgerichtshöfe in Athen 50, 93 ff.
      Blutrache 50.
      Blutsuppe in Sparta 40.
      Boedromien 119.
      Brandstiftung 93.
      Brauronia, Artemis 193.
      Brautführer 154;
            Brautgeschenke, Brautraub 153.
      Brunnenmeister in Athen 82.
      Bühnengebäude 125 ff.
      Bund, Staaten- 163 ff.
      Bundesgenossen, zahlen Tribute 101, 165;
            Beiträge 101, 165.
      Bundesgenossenkrieg 166.
      Bundeskasse von Delos nach Athen verlegt 100, 165.
      Bundesrat 165.
      Bündnisse 161.
      Bürgerrecht in Attika 59, 63 A., 73.

_      calculus Minervae_ 95.
      Carrey 191.
      Chalkeia 120.
      Chalkothek 193.
      Charonische Stiege 131.
      Chiton 148, 151 f.
      Chlaina 148.
      Chlamys 152.
      Chor 123 f.
      Chorausstattung (Choregie) 103, *123*.
      chryselephantine Werke 107.
      Cumä 112.
      Curtius, Ernst 194.

      Daduchos 116.
      Damasias 57.
      Dauerlauf 172.
      Delphi 110 f.
      Delphinien, Apollofest 121.
      Delphinion, Gerichtsstätte 94.
      Demagogen in Athen 69.
      Demarchos *59*, 123.
      Demen in Attika 59 f.
      Demeter 116.
      Demetrios von Phaleron 70.
      Demiurgen in Attika 52.
_      deus ex machina_ 131.
      Deuteragonisten 124.
      Diaiteten in Athen 87, 90.
      Diakrier in Attika 57.
      Dialekt, äolischer 27;
            attischer, dorischer, ionischer 26.
      Diarchie in Sparta 32.
      Diasien, Zeusfest 121.
      Diäten für Festgesandtschaften 102.
      Diazoma 129.
      Dichter, dramatischer 123 f.
      Didrachmon 97.
      Dienstpflicht in Sparta 41;
            in Athen 131 f.
      Dieren 136.
      Dinarisches Gebirgssystem 14.
      Diogenes im Faß 143.
      Dionysien, die großen oder städtischen 121, 123.
      – die ländlichen 120, 123.
      Dionysostempel in Pergamon 202.
      Dionysostheater in Athen 194.
      Dipolia, Zeusfest 122.
      Dipylonvasen 144.
      Diskos 174.
      Dodona 109.
      Dokimasia 64, 83.
      Donnermaschinen 131.
      Doppellauf 172.
      Dorier 26;
            Mundart 26.
      Drachme 98.
      Drakon 51.
      Dreißig, die, in Athen 67.
      Dromos 182.
      Dymanen 30.

      Echohalle in Olympia 197.
      Ehrensitze im Theater 124, 129.
      Eichmeister 105.
      Eid 112;
            Fahnen- und Bürgereid 132;
            E. der Beamten 83;
            der Ratsherren 80;
            der Richter 87;
            der Parteien vor Gericht 91;
            der Olympiakämpfer 172.
      Eidopfer 112 f.
      Einbalsamierung der Leichen 157.
      Einfuhr in Attika 100.
      Einfuhrzoll 101.
      Einnahmen des Staates 101 f.
      Einnehmer, staatliche 103.
      Einrede, gerichtliche 91.
      Eintreiber, staatliche 103.
      Eisagogeis 86.
      Eisangelie *78*, 90.
      Eisengeld der Spartaner 21.
      Eisenindustrie in Lakonien 28.
      Ekkyklema 131.
      Elaphebolien, Artemisfest 121.
      Elementarlehrer 155, 156.
      Eleusis 116, 117;
            Mysterien 116 ff.
      Elfmänner in Athen 105.
      Emporion im Peiraieus 136.
      Endeixis 90.
      Enomotarchen, Enomotien 41.
      Epameinondas’ schiefe Schlachtordnung 44.
      Ephegesis 90.
      Epheten in Athen 50, 87.
      Ephialtes, athenischer Staatsmann 63.
      Ephoren in Sparta 36 ff.
      Epidauros, Asklepieion 111;
            Theater 125, *129* f.
      Epirus 14 f.
      Epistates der Prytanen 80 f.
      – der Vorsitzer 81.
      Epitadeus, Gesetz des E. 31.
      Epitimie 74.
      Epithalamien 154.
      Epobelie 92.
      eponyme Beamte: der erste der Ephoren in Sparta 36;
            der Archon in Athen 49, 84.
      Epopten 117.
      Erbfolge der Könige in Sparta 33.
      Erechtheion in Athen 191 f.
      Erymanthos 16.
      Erziehung 155 f.
      Euandria 119.
      Euböa 16;
            Münzsystem 54.
      Eubulos, Finanzverwaltung des E. 69.
      Eumenes II. von Pergamon 194, 202, 204.
      Eupatriden in Attika 52.
      Euripos 16.
      Eurypontiden in Sparta 32.
      Eurysthenes 32.
      Euthynoi in Athen 84.
      Exedra des Herodes Attikus 198.
      Exomis 152.

      Fackelwettläufe 103, 119.
      Fahneneid 132.
      Fahnenflucht 135.
      Fälschung von Gesetzen 93.
      Familie 153 ff.
      Faustkampf 173.
      Felsengräber 157.
      Feste, attische 118 ff.
      Festgelder s. Schaugeld.
      Festgesandtschaften 104, 171.
      Fettdampf 114.
      Finanzwesen Athens 100 ff.
      Fleischgenuß der Spartaner 21, 40.
      Flotte in Sparta 43;
            in Athen 135 ff.
      Frau, Stellung der F. 154 f.
      Frauensaal 140;
            in Tiryns 178.
      Frauenwohnung 141, 142, 154.
      Freilassung von Sklaven in Athen 72.
      Fremdenausweisung in Sparta 38.
      Friedensverträge 160.
      Fries am Parthenon 191;
            am Zeusaltar in Pergamon 202 f.
      Fünfkampf 174.

      Galliereinfälle in Kleinasien 202;
            in Phokis 163.
      Gamelien 120.
      Gasausströmungen in Griechenland 14.
      Gastrecht 159 ff.
      Gaurichter in Attika 58, *86* f.
      Gefängnisse 105.
      Gefechtsstellung der Spartaner 41 f.
      Geheimkulte 116 ff.
      Geißelung der Knaben in Sparta 40.
      Geldstrafen in Athen 82, 83.
      Geleonten in Attika 46.
      Gemeindebürgerliste 59, 73.
      Gemeinden in Attika 59 f.
      Genesia 119, 159.
      Geomoren in Attika 52.
      Gerichtsgebühren 91.
      Gerichtsstätten in Athen 89, 93 f.
      Gerichtswesen in Athen 64, *84* ff.
      Gerusie in Sparta 34 ff.
      Geschlechter in Attika 46 f.
      Geschlechtsvorsteher in Attika 47.
      Geschworenengerichte in Athen 56, *87* ff.;
            Taggelder 64.
      Gesetze Solons 56.
      Gesetzesfälschung in Athen 93.
      Gesetzgebung in Athen 78 ff.
      Gesetzwidrigkeit, Klage wegen G. 77.
      Giebelgruppen des Parthenon 190 f.;
            G. des Zeustempels in Olympia 196.
      Giftmischerei 93.
      Gigantenfries in Pergamon 203 ff.
      Goldmünzen 97 f.
      Götterbühne 131.
      Gottesfriede 117, 161, 171.
      Gräber 157 ff.;
            in Mykenä 182.
      Grabhügel 159.
      Grabsäule 159.
      Griechen, Name 24 f.;
            Stämme 25 ff.
      Gymnasienvorstandschaft 103.
      Gymnasion in Olympia 199.
      Gytheion, spartanischer Kriegshafen 43.

      Häfen Athens 135 f.
      Hafenbörse in Athen 105.
      Hafengebühr 101.
      Halbbürger in Sparta 30.
      Harmosten in Sparta 28.
      Haus, griechisches 138 ff.
      Heerwesen, spartanisches 41 ff.;
            athenisches 131 ff.
      Hegemonie 164.
      Heiratsvertrag 153.
      Hekate 114, 204.
      Hekatombaion 118.
      Hekatompedos 184, 190.
      Heliaia 56, 64, *87* ff.
      Heliast 87.
      Helikon 16.
      Hellanodikai 171 f., 174.
      Hellas, Name 25;
            Orographie 13 ff.;
            Hydrographie 17 f.
      Hellenen, Name 25.
      Hellenotamien 82, 165.
      Heloten 28, *29*.
      Henker in Athen 105.
      Heratempel in Olympia 198.
      Hermes des Praxiteles 198.
      Herodes Attikus, Odeion des H. in Athen 130, 194;
            Exedra des H. in Olympia 198.
      Heroenkult 115.
      Hetärien in Athen 66.
      Hieromnemones 162.
      Hierophant, Hierophantin 116.
      Himation 148, 151.
      Himmelserscheinungen 108.
      Hinrichtung in Athen 106.
      Hipparch 59.
      Hipparmosten in Sparta 43.
      Hippeis in der Solonischen Verfassung 55.
      Hippias 59.
      Hippodrom in Olympia 197.
      Hochzeit 153 f.
      Hof des griechischen Hauses 139, 140, 142.
      Holzbau, ältester, d. griech. Tempel 198 f.
      Holzschnitzbilder 106.
      Hopletes in Attika 46.
      Hopliten in Sparta 41 ff.;
            in Athen 135.
      Hoplitenschlacht 43 ff.
      Hörige in Attika 52.
      Humann 202.
      Hut auf Reisen 153.
      Hydrographie von Griechenland 17.
      Hylleer 30.
      Hymettos 16.

      Jahresanfang in Attika 118.
      Iakchos 117.
      Iktinos, Baumeister 189.
      Indoeuropäische Völkerfamilie 23.
      Inkubation 111.
      Inschriften 13.
      Invalidenunterstützung in Athen 103.
      Ionier 25 f.;
            Mundart 26;
            Phylen 46.
      Iphigenie, Opferung der I. 115.
      Isotelie 73.
      isthmische Spiele 168 f.

      Kalender, attischer 118 ff.
      Kallikrates, Baumeister 189.
      Kallynterien 122.
      Kampfrichter im Theater 124;
            in Olympia 171, 174.
      Kantharoshafen 136.
      Karyatide vom Erechtheion 152.
      Karyatidenhalle 192.
      Kastri 111.
      Kekropia, Burg von Athen 46.
      Keryx 116.
      Kirchweihen 120.
      Kithäron 16.
      Klage, öffentliche, in Athen 89.
      Kleidung 146 ff.
      Kleisthenes 59 ff.
      Kleomenes 32.
      Klima Griechenlands 18 f.
      Kodros, König 45.
      Komödie 122.
      Könige in Sparta 32 ff.;
            in Athen 47 f.
      Königtum, heroisches 47 f.
      Konistra 125.
      Kontermarsch 42.
      Kopaissee 16.
      Kopfbedeckung 153.
      Kopfsteuer der Sklaven 101.
      Kopftuch 149.
      Korenhalle am Erechtheion 192.
      Körperteile, Nachbildungen von K. geweiht 111.
      Kothurn 128, 131.
      Kranz, als Auszeichnung in Athen 74;
            der Ratsherren 82;
            der Beamten 84.
      Kreiseinteilung Attikas 60 f.
      Krepis 189, 202.
      Kriege in ältester Zeit 160.
      Kriegsflotte, athenische 136.
      Kriegsgeschrei 44.
      Kriegshafen, spartanischer 43;
            athenischer 136.
      Kriegskasse der Athener 69.
      Kriegsschifführung 104, 137.
      Kriegswesen in Sparta 41 ff.;
            in Athen 131 ff.
      Kriegszahlmeister 82.
      Kriminalpolizei 105.
      Krongut 48.
      Kronien 118.
      Krypteia 29.
      Kultbild 106.
      Kultgenossenschaften in Attika 61.
      Kultstätten 106 f.
      Kultus in Attika 106 ff.
      Kupfermünzen 98.
      Kuppelgräber 157, 182.
      Küster 108.
      Kykeon 117.
      kyklopische Mauern 178 f., 183.
      Kyllene 16.

      Lager der Spartaner 43.
      Lakedaimonier 30.
      Lämpchen 143.
      Landesheroen Attikas 61.
      Laurion, Silberbergwerke 21, 97, 101.
      Lebadea 112.
      Leibrock 148, 151 f.
      Leichtbewaffnete in Sparta 42;
            in Athen 135.
      Leiturgia 103 f.
      Lenaien 120, 123.
      Lendenschurz 148.
      Leonidaion in Olympia 199.
      Leuchtpfannen 143.
      Leuktra, Aufstellung bei L. 44.
      Literaturlehrer 156.
      Lochagos in Sparta 41;
            in Athen 134.
      Lochos in Sparta 41, 42;
            in Athen 134.
      Logeion, Sprechbühne 126.
      Logisten in Athen 84.
      Löhnung s. Sold.
      Losung der Ämter in Athen 55, 64, 82.
      –– der Priesterämter 108.
      Löwentor von Mykenä 181 f.
      Luxus in der Kleidung 150 f.
      Lykaien, Zeusfest 115.
      Lykurg, spart. Gesetzgeber 28.
      –– Athener 69, 125.
      Lysimachos 200.

      Mahlzeiten in Sparta 40.
      Männersaal 130, 140;
            in Tiryns 178.
      Marktmeister in Athen 104.
      Marmor 22.
      Marschkolonne 42.
      Marschlieder 43.
      Masken der Schauspieler 131.
      Maße, Längen-, Flächen- und Hohlmaße 95 f.
      Mauern, kyklopische 178 f., 183;
            die langen M. Athens 136.
      Maulbeerbaum 21.
      Medimnos 55, 96.
      Medon, Sohn des Kodros 49.
      Meineid 112.
      Meldeklage 78 f.
      Menschenopfer 115.
      Metöken in Athen 72 f.
      Metopen des Parthenon 190.
      –– des Zeustempels in Olympia 197.
      Metretes 55, 96.
      Metroon in Athen 77;
            in Olympia 197 f.
      Mine 97, 98.
      Mineralien 21.
      Minyer 23.
      Mischkessel 143.
      Mnesikles, Baumeister 188 f.
      Mobilmachung in Sparta 37;
            in Athen 132 f.
      Mora im spartanischen Heer 41.
      Munychien, Artemisfest 121.
      Münzwesen 96 ff.
      Musiklehrer 156.
      Mütze aus Filz oder Leder 153.
      Mykenä 181 f.;
            mykenäische Periode 23 f.
      Myrtenkranz des Redners 75;
      der Ratsherren 81.
      Mysterien 115 ff.;
            eleusinische 116 ff.

      Naos 106.
      Nationalfeste 168 ff.
      Nauarchos 43, 167.
      Nausinikos, Archon 102.
      nemeische Spiele 168 f.
      Nero, Palast des N. in Olympia 197.
      Niesen als Vorbedeutung 108.
      Nike, Tempel der Athena N. 189.
      –– des Paionios 196.
      Nomotheten 68.

      Oben in Sparta 30.
      Obolos 98.
      Odeion des Perikles 130;
            des Herodes Attikus 130, 194.
      Ölbaum 20.
      Oligarchie von 411 in Athen 66 f.
      oligarchische Klubs in Athen 66.
      Olympia 194 ff.;
            olympische Spiele 169 ff.
      Olympiadenzählung 170.
      Olympienfest in Athen 121.
      Olympos 15.
      Opfer 112 ff.;
            Opferbesorger 108;
            Opfergerste 113;
            Opferherd 107;
            Opferschau 109;
            Opferschmaus 114;
            Opfertier 113.
      Opisthodomos 106, 184.
      Orakelstätten 109 ff., 170.
      Orchestra 125 ff.
      Orestie 123.
      Orgeonen 61.
      Orographie von Hellas 13 ff.
      Oschophorien 119.
      Ostrakismos *62*, 74, 76.
      Öta 15.

      Palästra in Olympia 199.
      Palladion, Bild 106;
            Heiligtum 93.
      Pamphyler 30.
      Panathenäen 118 f.
      Pannychis 119.
      Parabyston 89.
      Paraler in Attika 57.
      Paralos, Staatsschiff 138.
      Paraskenia 125, 130.
      Parnaß 15.
      Parnes 16.
      Parodoi 130.
      Parthenon 189 ff.
      Patrone der Metöken 72.
      Pediaker in Attika 57.
      Peiraieus 135 f.
      Peisistratos, Tyrann 57;
            Regierung 58.
      Pelasgikon in Athen 184.
      Pelops 170.
      Peltasten 135.
      Pentakosiomedimnen 55.
      Pentekontoroi 136.
      Pentekosteren, Pentekostyen 41.
      Pentelikon 16.
      Penteren 137.
      Peplos 110, *149*.
      Pergamon 200 ff.
      Periaktoi 130.
      Perikles’ Bauten 187 ff.
      Periöken 28 f.
      Peripoloi 132.
      Peristyl 190.
      Pflanzenwuchs in Griechenland 18 f.
      Phasis 90.
      Pheidias, Athenabild auf der Akropolis 190;
            Zeusbild in Olympia 196.
      Philetairos 200.
      Philippeion in Olympia 199.
      Philopömen 167.
      Phönizier 24.
      Phratriarchos in Attika 47.
      Phratrien in Sparta 30;
            in Attika *46* f., 61, 73.
      Phreatto 94.
      Phylen, altdorische, der Spartaner 30;
            lokale, in Sparta 30;
            ionische, in Attika *46*, 61;
            attische, seit Kleisthenes 60 f.;
            Namen 61, 70.
      Phylenvorsteher 61.
      Pindos 15.
      Plynterien 122.
      Polemarch in Sparta 41;
            Archon P. in Athen s. Archon.
      Polis 183.
      Polizei in Athen 71, 102.
      Poros 21.
      Priester 107 f.
      Privatklage 89.
      Probole *78*, 90.
      Prokles 32.
      Promachos, Statue der Athena P. 187.
      Pronaos 106.
      Propheten in Delphi 110.
      Propyläen in Athen 188 f.;
            in Tiryns 177.
      Proskenion 126.
      Prostasis 192.
      Prostates in Athen 72.
      Protagonisten 124.
      Proxenos 72, 160 f.
      Prozession an den Panathenäen 119;
            nach Eleusis 117.
      Prozeßgang in Athen 90 ff.
      Prozeßrede 93.
      Prytaneion, Speisung im P. in Athen 74;
            in Olympia 175, 199;
            Gerichtsstätte am P. 94.
      Prytanen in Athen 80 f.
      Pyanepsien 119.
      Pylagorai 162 f.
      Pylaia 162 f.
      pylische Amphiktyonie 162 f.
      Pyrrhiche 119.
      Pythia 110.
      Pythioi in Sparta 33.
      Pytho (Delphi) 110;
            pythische Spiele 168 f.
      Python 110.

      Quellen, heiße, in Griechenland 14.
      Quellen der griech. Altertumskunde 12 f.

      Rat in Sparta (Gerusie) 34 f.;
            bei Homer und in Athen in ältester Zeit 48;
            seit Drakon (?) 52;
            seit Kleisthenes 62;
            R. der 400 im Jahr 411 66 f.;
            R. der 600 70;
            Befugnisse 80 ff.
      Rathaus 81.
      Ratsschreiber 81.
      Rechenschaftsablegung der Beamten 83 f.
      Rechnungsbehörde 84.
      Rechtswesen in Athen 84 ff.
      Regatta 119.
      Regenmenge in Griechenland 19.
      Reichsschatzmeister i. Athen 82.
      Reiterei in Sparta 42 f.;
            in Athen 134.
      Rhapsoden 118 f.
      Rhetoren 157.
      Ringkampf 172 f.
      Ringschule 156.
      Ritter in Sparta 42.

      Salaminia, Staatsschiff 138.
      Sandalen 153.
      Satyrn 122;
            Satyrspiel 123.
      Schattendächer 139.
      Schatzhaus des Atreus 182.
      Schatzhäuser in Olympia 197.
      Schatzmeister der hl. Schätze 108.
      Schätzung (vor Gericht) 92.
      Schaugeld in Athen, Einführung 65;
            Kasse 69;
            Behörde 82;
            Betrag 65, 102, 124.
      Schauspieler 124.
      Scherbengericht 62, 74, 76.
      Schiedsrichter in Athen 87.
      Schierlingstrank 106.
      Schiffahrt 22, 138.
      Schiffsbaumeister 82.
      Schiffsbauplätze 136.
      Schiffshäuser 136.
      Schildabzeichen der Spartaner 41.
      Schildknappen 41.
      Schlacht, gewöhnlicher Verlauf 43 ff.
      Schlachtgesänge 43 f.
      Schlachtopfer 109.
      Schlachtordnung, schiefe, des Epameinondas 44.
      Schneefall in Griechenland 19.
      Schuhe 153.
      Schuldknechtschaft in Attika 52 f.; 53 f.
      Schulprüfungen 157.
      Schulunterricht 155 ff.
      Schutzbürger in Athen 72.
      Schutzgeld 72, 101.
      Schwenkungen (militärische) 42.
      Schwerbewaffnete in Sparta 41;
            in Athen 135.
      Sechstler in Attika 52.
      Seebund, 1. attischer 163, *164* f.;
            2. attischer 165 f.
      Seelenkult 114 f.
      Seeraub 160.
      Seeschlacht 138.
      Seesoldaten 137.
      Seher 109.
      Seide 21 A.
      Seisachtheia 53 f.
      Sessel 143.
      Siegerstatuen 175.
      Siegeslieder 175.
      Siegeszeichen 45.
      Silbergewinnung, besonders in Laurion 21, 97, 101.
      Silbermünzen 97 f.
      Skene 128.
      Skias in Athen 80.
      Skirophorien, Athenefest 122.
      Sklaven in Athen 71.
      Skytale 37.
      Skythen, Polizei in Athen 71, 102.
      Sold 64;
            der Hopliten und Matrosen 103;
            der Reiter 103;
            der Polizei und der Unterbeamten 102.
      Söldner in Sparta 42.
      Söldnerwesen 135.
      Solon 53 ff.
      Sophisten 157.
      Sophokles im Lateran 151.
      Souveränität des athenischen Volkes 68, *77*.
      Sparta, Entstehung 27 f.;
            Kriegerstaat 28;
            Bevölkerung 28 ff.;
            Königtum 32 ff.
      Spartiaten 30 ff.
      Speerwurf 174.
      Speisung im Prytaneion 74, 175, 199.
      Spiele, isthmische, nemeische, pythische 168 f.;
            olympische 169 ff.
      Spruchorakel 110.
      Staatenvereine 163 ff.
      Staatsarchiv in Athen 77.
      Staatsgastfreund 160 f.
      Staatsleistung (Leiturgia) 103 f.
      Stadion, Längenmaß 95;
            in Olympia 197.
      Städtebund, achäischer 166 ff.;
            böotischer, dorischer, ionischer 163.
      Stämme s. Phylen.
      Stammkönige in Attika *47*, 94.
      Stammrolle in Athen 132 ff.
      Steinkolosse in Tiryns und Mykenä 180.
      Steuerkapital 102.
      Steuern 101 f.
      Steuersatz, degressiver 101 f.
      Steuerverbände 102.
      Strategen in Athen 62, 134 A.;
            in römischer Zeit 71.
      Sühneopfer 115.
      Symmorien 102.
      Synoikien 118.
      Synoikismos des Theseus 45.
      Syssitien in Sparta 40.

      Taggeld der Archonten 102;
            der Geschworenen 64;
            der Ratsherren 64 f.;
            für den Besuch der Volksversammlung 65.
      Taktik der Spartaner 41 f.;
            der Athener 134.
      Talent 97, 98.
      Taygetos 17, 39.
      Tempel 106;
            Tempelbezirk 107;
            Tempelsklaven 108;
            Tempelvereine 161 ff.;
            Tempelwächter 108.
      Temperatur in Athen 18.
      Tennenfest 120.
      Teos, Schule in T. 156 f.
      Tetartemorion 97.
      Tetradrachmon 97.
      Thalamiten 137.
      Thargelien 122.
      Theater 125 ff.
      Theokoleon in Olympia 199.
      Theologeion, Götterbühne 131.
      Theorikon s. Schaugeld.
      Theseus 45;
            Theseusfest 119.
      Thesmophorien 120.
      Thesmotheten, Einsetzung 49;
            Funktionen 85 f.;
            revidieren die Gesetze 79.
      Thessalien 15.
      Thetes in der Solonischen Verfassung 55.
      Tholos, Amtslokal der Prytanen 61, 80;
            bei Gräbern 182.
      Thraniten 137.
      Thrasybul 67.
      Thymele 125.
      Tiryns 176 ff.
      Tongefäße 143 f.
      Totenfeste 119, 120 f., 159.
      Totenklage 158.
      Totenorakel 112.
      Tragödie 122 f.
      Trajantempel in Pergamon 207.
      Trankopfer 113.
      Träume 108;
            Traumdeuter 108;
            Traumgesichte 111;
            Traumorakel 111.
      Triakontoroi 136.
      Tribus in Attika 60.
      Tributbezirke 165.
      Tribute der Bundesgenossen 101, 165.
_      triclinium_ 143.
      Trierarchie 104, 137.
      trierarchische Verbände 104.
      Trieren 136 ff.
      Trinkhorn 144.
      Trinkschale 143 f.; 146.
      Tritagonisten 124.
      Trittyen in Attika 60.
      Trophonios 112.
      Turnlehrer 132, 156.
      Tyrannis 57 f.
      Tyrtaios 43 f.

      Unsterblichkeitsglaube 111, 114 f., 118, 159.
      Unterricht 155 ff.
      Unterweltseingänge 112.
      Urheimat der indoeuropäischen Völkerfamilie 23.

      Vasenbilder 13, 144 ff.
      Vegetarianismus der Griechen 21.
      Verbrennung der Toten 158 f.
      Verfolgung des geschlagenen Feindes 45.
      Verkäufer, staatliche 103.
      Vermögenstausch 104.
      Vermögensumlage 101.
      Verpflegungsgelder 103.
      Viereck, militärisches 42.
      Viertelsmeister 104.
      Vierzigmänner in Athen 86 f.
      Vogelflug 108.
      Volksbeschlüsse, Form der athenischen V. 76.
      Volksversammlung in Sparta 38 f.;
            in Athen 68, *74* ff.
      Vorgeschichte der Griechen 23.
      Voruntersuchung 91.
      Vulkane 14.

      Waffen 41, 135.
      Waffentanz 119.
      Wagenrennen 173 f.
      Wahl der Beamten in Athen 52, *82*;
            in Sparta 35.
      Währung, äginetische 54, *97*;
            attische 98;
            euböische 54, *97*.
      Wälder in Griechenland 19, 21.
      Wasseruhr 91.
      Webstuhl 150.
      Weihgeschenke, auf der Akropolis 103;
            in Olympia 196, 197.
      Weinbau in Griechenland 20.
      Weisen, die sieben W. 53.
      Weitsprung 174.
      Wendungen (rechtsum, linksum) 42.
      Werftaufseher 137.
      Werften 136.
      Wettkämpfe 168 f.;
            Aufwand in Athen 102.
      Wettlauf 172.
      Widerklage 91.
      Wiederaufnahme des Verfahrens 92.
      Wohltäter, Ehrentitel 73.
      Wohngebäude 139 ff.
      Wohnungseinrichtung 142 ff.
      Wucher, Geld- 53;
            Korn- 105.
      Wunderkuren 111.

      Xenophanes von Kolophon 175.
      Xerxes’ Einfall in Griechenland 186.

      Zeichenorakel 109.
      Zeltgenossenschaften in Sparta 40.
      Zeughäuser 136.
      Zeusaltar in Olympia 198, 171;
            in Pergamon 202 f.
      Zeusbild in Olympia von Pheidias 196.
      Zeusstatuen in Olympia 197.
      Zeustempel in Olympia 196.
      Zivilgerichtsbarkeit in Athen 51.
      Zölle 101 f.
      Zollpächter 101.
      Zucht in Sparta 39 ff.
      Zuchtmeister in Athen 132.
      Zwischenschwur 77.
      Zygiten 137.



                         *GRIECHISCHES REGISTER.*


_      ἄγαλμα_ 106.
_      ἀγέλαι_ in Sparta 39.
_      ἀγορανόμοι_ 104.
_      ἀγωγή_, Zucht in Sparta 39 f.
_      ἀγών_, Wettspiel 168 f.
            – _ες χρηματῖται_, _στεφανῖται_ 169.
_      ἀγών_, Prozeß 89.
            – _ες τιμητοί_, _ἀτίμητοι_ 92.
_      ἄδεια_ 76.
_      ἀδύνατοι_ 103.
_      ἄδυτον_ 106.
_      Ἀθηνᾶ φρατρία_ 47.
_      αἴδεσις_ 95.
_      αἴθουσα αὐλῆς_ 139.
            – _δώματος_ 139,
            in Tiryns 178.
_      αἱμακουρία_ 114.
_      αἱματία_ 40.
_      αἱρεῖν_, überführen 89.
_      ἀκονιτί_ 172.
_      ἀκόντια_, _ἀκοντιστής_ 135.
_      ἀκρόπολις_ 183.
_      ἅλαδε μύσται_ 117.
_      ἀλαλά_ 44.
_      ἁλτῆρες_ 174.
_      Ἁλῷα_ 120.
_      ἁλῶναι_, verurteilt werden 89.
_      ἀμπεχόνιον_ 152.
_      ἀμφιθαλὴς παῖς_ 174.
_      ἀνάκρισις_ 91.
_      ἀνδρεῖα_, Mahlzeiten in Sparta 40.
_      ἀντιγραφή_ 91.
_      ἀντίδοσις_ 104.
_      ἀντιτιμᾶσθαι_ 92.
_      ἀπαγωγή_ 90.
_      ἀπέλλα_, Volksversammlung in Sparta 38 f.
_      ἀπογραφή_ 90.
_      ἀποδείξεις_ 157.
_      ἀποδέκται_ 103.
_      Ἀπόλλων ἀγυιεύς_ 106.
            – _δελφίνιος_ 94.
            – _πατρῷος_ 47.
_      ἀποτυμπανίζω_ 106.
_      ἀποφεύγω_, werde freigesprochen 89.
_      ἀρδάνιον_ 158.
_      Ἄρειος πάγος_, Name 50.
      _      ἡ βουλὴ ἡ ἐξ Ἀ. π._, s. Areopag.
_      ἀρχαγέται_, Titel der Könige in Sparta 33.
            – in Attika 61.
_      ἀρχιθεωρία_ 104.
_      ἀρχιτέκτονες ἐπὶ τὰς ναῦς_ 82.
_      ἄρχων τοῦ γένους_ in Attika 47.
_      ἄρχων βασιλεύς, ἐπώνυμος, πολέμαρχος_, s. u. Archon.
_      ἀστυνόμοι_ 104.
_      ἀτέλεια_ 73, 74.
_      ἀτιμία_ 74.
_      αὐλή_ 139, 140, 142, 177.
_      αὐλῳδία_ 169.
_      αὐτόχθονες_ in Attika 45.
_      ἄψυχα_ 94.

_      βάλανος_ 88.
_      βασίλιννα_ (_βασίλισσα_) 85.
_      βαφά_, Blutsuppe in Sparta 40.
_      βῆμα_, Rednerbühne 75.
_      βοῦαι_ in Sparta 39.
_      βούλευσις_ 94.
_      βουλευτήριον_ 81, 199 f.
_      βουλή_ s. Rat.
_      βροντεῖα_ 131.
_      βωμός_ 107.

_      γενέσια_ 159, 119.
_      γένη_ in Attika 46 f.
_      γεννῆται_ in Attika 46.
_      γραμματεύς_ im achäischen Bund 167.
            – _τῆς βουλῆς_ 81.
_      γραμματικός_ 156.
_      γραμματιστής_ 155.
_      γραμματοδιδάσκαλος_ 156.
_      γραφὴ ἀστρατείας, δειλίας, λειποταξίου_ 135.
      _      ξενίας_ 74.
      _      παρανόμων_ 77.
_      γυμνασιαρχία_ 103.
_      γυμνασίαρχος_ 156.
_      γυμνῆτης_ 135.
_      γυμνός_ 152.

_      δάκτυλος_ 95.
_      δαλίον_ 113.
_      δαμιοργοί_ 167.
_      δήμιος_ 105.
_      δημόσιοι_ 71.
_      δημόται_ 60.
_      διαγνῶναι_ 86.
_      διαιτηταί_ 87, 90.
_      διαμαρτυρία_ 91.
_      διαμαστίγωσις_ 40.
_      δίαυλος_ 172.
_      διδάσκαλος_, dramat. Dichter 123 f.
_      διέκπλους_ 138.
_      δικασταί_ 87 ff., _οἱ κατὰ δήμους_ – 86 f.
      _      δικαστήριον_ 87.
            – _φοινικοῦν, βατραχιοῦν_ 89.
      _      ἠγεμονία τοῦ_ – 84, 86.
_      δίκη_ 89.
            – _ἀγαμίου_, _ὀψιγαμίου_ 31.
       _      δίκαι ἔμμηνοι_ 86.
_      διοίκησις, ὁ ἐπὶ τῇ – ει_ 82. 103.
_      Διονύσια, τὰ μεγάλα, τὰ ἐν ἄστει_ 121.
      _      τὰ κατ’ ἀγρούς_ 120.
_      διόρθωσις τῶν νόμων_ 79.
_      διοσημία_ 77.
_      δίφρος_ 143.
_      διωβελία_ 65.
_      διώκειν_, anklagen 89.
_      διωμοσία_ 91.
_      δοκιμασία_ 64, 83.
_      δόλιχος_ 172.
_      δοῦλοι οἰκογενεῖς, οἰκότριβες_ 71.
      _      ὠνητοί_ 71.
_      δραχμή_ 98.
_      δρόμος_ bei Gräbern 182.
_      δρόμος ὁπλιτῶν_ 174.
_      δωδεκάπολις_ 163.

_      ἐγγύησις_ 153.
_      ἔγκτησις γῆς καὶ οἰκίας_ 72.
_      ἔθνη_, Berufsstände in Attika 52.
_      εἰσαγγελία_ 78, 90.
_      εἰσαγωγεῖς_ 86.
_      εἰσφορά_ 72, 101.
_      ἐκεχειρία_ 117, 161, 171.
_      ἐκκλησίαι κύριαι_ 74.
            – _σύγκλητοι, κατάκλητοι_ 75.
_      ἐκκύκλημα_ 131.
_      ἑκτεύς_ 96.
_      ἑκτήμοροι_ 52.
_      ἐκφορά_ 159.
_      ἐλελεῦ_ 44.
_      ἑλληνοταμίαι_ 82.
_      ἐμβατήριον_ 43.
_      ἐμβάτης_ 131.
_      ἔμβολον_ 137.
_      ἐμπορίου ἐπιμεληταὶ_ 105.
_      ἐναγίζειν_ 114.
_      ἔνδειξις_ 90.
_      ἕνδεκα, οἱ_, 105.
_      ἔνδυμα_ 148.
_      ἐνόδιοι σύμβολοι_ 108.
_      ἑξάπολις_ 163.
_      ἐξελιγμός_ 42.
_      ἐξωμίς_ 152.
_      ἐπιβάται_ 137.
_      ἐπίβλημα_ 148, 152.
_      ἐπιβολὰς ἐπιβάλλειν_ 82, 83.
_      ἐπίδειξις_ 175.
_      ἐπίδοσις_ 101.
_      ἐπιμαχία_ 161.
_      ἐπιμεληταὶ ἐμπορίου_ 105.
      _      νεωρίων_ 137.
      _      φυλῆς_ 61.
_      ἐπινίκια_ 175.
_      ἐπίσκοποι_ 165.
_      ἐπιστάτης τῶν προέδρων_ 81.
      _      τῶν πρυτάνεων_ 80 f.
_      ἐπιστολεύς_ 43.
_      ἐπιστροφαί_ 42.
_      ἐπιτιμία_ 74.
_      ἐπιχειροτονία τῶν νόμων_ 79.
            d. Beamten 74.
_      ἐπιψηφίζειν_ 76.
_      ἐπωβελία_ 92.
_      ἑστίασις_ 103.
_      ἐσχάρα_, Opferherd 107.
_      ἑταιρίαι_ in Athen 66.
_      εὐεργέτης_, Ehrentitel 72.
_      εὔθυνοι_ 84.
_      εὐφημεῖτε_ 113.
_      ἔφεδρος_ 172.
_      ἔφεσις_, Berufung 56, 64, 87.
_      ἔφηβος_ 73.
_      ἐφήγησις_ 90.
_      ἔφοροι_ in Sparta 36 ff.

_      Ζεὺς ἑρκεῖος_ 47, 139.
      _      Λυκαῖος_ 115.
      _      μαιμάκτης_ 120.
      _      ξένιος_. 160.
      _      ὅρκιος_ 112, 200
      _      φράτριος_ 47.
_      ζυγόν_, Glied der Phalanx 42.
_      ζωμός, ὁ μέλας_ 40.
_      ζώνη_ 149.

_      ἡγεμονία τοῦ δικαστηρίου_ 84, 86.
_      ἡλιαία, ἡλιαστής_, s. Geschworenengerichte.

_      θάλαμος_ 154.
_      θεσμοθέται_, s. Thesmotheten.
_      θεωρία_ 171.
_      θεωρικόν_, s. Schaugeld.
_      θίασοι_ 61.
_      θόλος_, s. Tholos.
_      θρῆνυς_ 143.
_      θρόνος_ 143.
_      θύειν_ 114.
_      θυμέλη_ 125.
_      θυρωρεῖον_ 140.
_      θυσίαι ἄγευστοι_ 114.
_      θώραξ_ 135.

_      ἱέρεια_ 107 f.
_      ἱερεύς_ 107 f.
_      ἱερόδουλοι_ 108.
_      ἱερομηνία_ 171.
_      ἱερόν_ 107.
_      ἱεροποιοί_ 108.
_      ἱεροσκοπία_ 109.
_      ἱκετηρίαι_ 75.
_      ἴκρια_ 128 f.
_      ἶλαι_ in Sparta 39.
_      ἱμάτιον_ 148, 151.
_      ἵππαρχος_ 134, 167.
_      ἱππεῖς_ in Sparta 42 f.,
            in der Solon. Verfassung 55.
_      ἴρανες_ in Sparta 39.
_      ἰσοτέλεια_ 73.
_      ἱστίον_ 137.

_      κάνθαρος_ 144.
_      καταλογεῖς_ 134.
_      κατάστασις_ 134.
_      κέλης_ 174.
_      κενοτάφιον_ 158.
_      κεραυνοσκοπεῖα_ 131.
_      κερκίδης_ 129.
_      κιβώτια_ 142.
_      κιθαριστής_ 156.
_      κιθαρῳδία_ 169.
_      κλᾶρος_ in Sparta 30.
_      κλεψύδρα_ 91.
_      κλίνη_ 142 f.
_      κλίσεις_ 42.
_      κλισμός_ 143.
_      κνημῖδες_ 135.
_      κνίση_ 114.
_      κόθορνος_ 128, 131.
_      κοινόν_, Bund 163.
      _      τῶν Ἀχαιῶν_ 166.
_      κόλπος_ d. Gewands 149.
_      κόσμος_ in Sparta 37.
_      κότινος_ 174.
_      κοτύλη_ 96.
_      κρατήρ_ 143.
_      κρήδεμνον_ 149.
_      κρήναι, ὁ ἐπὶ τὰς –ας_ 82.
_      κύαθος_ 96, 144.
_      κυβερνήτης_ 137.
_      κύλιξ_ 144.
_      κώνειον_ 106.

_      λαμπαδηφορία_ 103, 119.
_      λαμπτῆρες_ 143.
_      λάρνακες_ 142.
_      λειτουργία_ 103 f.
_      λεπτόν_ 98.
_      λήκυθος_ 143.
_      ληξιαρχικὸν γραμματεῖον_ 59.
_      ληξίαρχοι_ 75.
_      λίθος ἀναιδείας, ὕβρεως_ 95.
_      λογεῖον_ 126.
_      λογογράφος_ 91.
_      λόγον καὶ εὐθύνας διδόναι_ 83.
_      λοχαγός_ 41, 134.
_      λόχος_ 41, 42, 134.
_      λύχνος_ 143.

_      μαντεῖα_ 109 ff.
_      μέγαρον_ 139, 178.
_      μέδιμνος_ 96, 55.
_      μελίκρατον_ 113.
_      μετοίκιον_ 72, 101.
_      μετρητής_ 96, 55.
_      μνᾶ_ 97, 98.
_      μετρονόμοι_ 105.
_      μηρία_ 114.
_      μήτηρ μεγάλη_ 197.
_      μηχανή, θεὸς ἀπὸ μηχανῆς_ 131.
_      μισθὸς βουλευτικός_ 65.
      _      δικαστικός_ 64.
      _      ἐκκλησιαστικός_ 65.
      _      στρατιωτικός_ 64.
_      μυστήρια_ 116.

_      ναός_ 106.
_      ναοφύλακες_ 108.
_      ναύαρχος_ 43, 167.
_      ναυμαχία_ 138.
_      ναυπῆγια_ 136.
_      ναῦται_ 137.
_      νεκρομαντεῖα_ 112.
_      νεωκόροι_ 108.
_      νεῶν ἅμιλλα_ 119.
_      νεώρια_ 136.
_      νεώς_ 106.
_      νεώσοικοι_ 136.
_      νῆες μακραί_ 136.
_      νομοθεσία_ 78 ff.
_      νομοθέται_ 68, 79.
_      νόμοι_ 78 ff.
_      νομοφύλακες_ 70.
_      νύμφη_, Braut 153.
_      νυμφίος_ 154.
_      νύσσα_ 173.

_      ξενηλασία_ 38.
_      ξόανα_ 106.

_      ὀβολός_ 98.
_      οἰωνος, οἰωνοσκοπία_ 108.
_      ὀλαί_ 113.
_      ὁμογάλακτες_ 46.
_      ὅμοιοι_ in Sparta 30.
_      ὀμφαλὸς Γῆς_ 110.
_      ὄνειρος_ 109.
_      ὀργεῶνες_ 61.
_      ὀργυιά_ 95.
_      ὅρκια τέμνειν_ 112 f.
_      ὅρκος_ 112.
_      ὅσιοι_ in Delphi 110.
_      ὀστρακισμός_ 62.
_      οὐλαί_ 113.
_      οὐλαμοί_ 43.
_      οὐλοχύται_ 113.
_      οὐραγοί_ 42.

_      παγκράτιον_ 173.
_      παιδονόμος_ 39, 156.
_      παιδοτρίβης_ 132, 156.
_      παλαισθή_ 95.
_      πάλη_ 172 f.
_      πανδημεί, πανστρατιᾷ_ 134.
_      πανηγύρεις_ 161.
_      παράβυστον_ 89.
_      παραγραφή_ 91.
_      παρανόμων γραφή_ 77.
_      παράνυμφος_ 154.
_      παρασκήνια_ 125 f., 130.
_      πάρεδροι_ 84.
_      παριέναι_, als Redner auftreten 75.
_      πάροδοι_ 130.
_      παστάς_ 140.
_      πελάται_ 52.
_      πελτασταί_, _πέλτη_ 135.
_      πέμματα_ 113.
_      πένταθλον_ 174.
_      πεντηκόντοροι_ 136.
_      περίβλημα_ 148.
_      περίπλους_ 138.
_      περίπολοι_ 132.
_      περίστυλος_ 142.
_      περόναι_ 149.
_      πέτασος_ 153.
_      πηδάλια_ 137.
_      πῆχυς_ 95.
_      Πιθοιγία_ 120.
_      πίθος_ 143.
_      πῖλος_ 153.
_      πλαισίον_ 42.
_      πλέθρον_ 95.
_      πληροῦν τὸ δικαστήριον_ 88.
_      πλήρωμα_ 137.
_      Πλουτώνεια_ 112.
_      πόλις_ 183.
_      πολῖται ποιητοί, δημοποίητοι_ 73.
_      πομπή_ 117, 119, 121.
_      πούς_ 95.
            – _τετράγωνος_ 95.
_      πράκτορες_ 103.
_      πρᾶσιν αἰτεῖν_ 72.
_      προβολή_ *78*, 90.
_      προβούλευμα_ 81.
_      πρόγραμμα_ 74.
_      πρόδικος_ 33.
_      πρόδομος_ 139, 178.
_      προεδρία_ 74.
_      πρόεδροι_ 81.
_      πρόθυρον_ 139, 177.
_      προίξ_ 153.
_      προκρίνειν_ 55.
_      πρόξενος_ 72, 160 f.
_      πρόρρησις_ 94, 117.
_      προσκήνιον_ 126.
_      πρόσκλησις_ 90.
_      προστάτης_ 72.
_      προστῷον_ 140.
_      προσωπεῖα, πρόσωπα_ 131.
_      προχειροτονία_ 75.
_      πρύμνα_ 137.
_      πρυτανεῖα_, Gerichtsgebühren 91.
_      πρυτανεῖον_ s. Prytaneion.
_      πρύτανις_ 80 f.
_      πρῷρα_ 137.
_      πρωτοστάται_ 42.
_      πυγμή_ 173.
_      Πύθιοι_ in Sparta 33.
_      πυρκαϊά_ 93.
_      πωληταί_ 103.

_      ῥυτόν_ 144.

_      σηρικά_ 21.
_      σῖτηρέσιον_ 3.
_      σίτησις ἐν Πρυτανείῳ_ 74, 175, 199.
_      σιτοφύλακες_ 105.
_      σκέλη, τὰ_ 136.
_      σκευοθῆκαι_ 136.
_      σκηνή_ 128.
_      Σκύθαι_, Polizei in Athen 102.
_      σκυτάλη_ 37.
_      σπιθαμή_ 95.
_      σπλάγχνα_ 114.
_      σπολάς_ 135.
_      στάδιον_ 95, 197.
_      στήλη_ 159.
_      στίχος_, Rotte 42.
_      συγγραφεῖς_ 66, 79.
_      συλᾶν_ 160.
_      συλλογεῖς τοῦ δήμου_ 75.
_      σύμβολα_, Verträge 161.
      _      σύμβολον_, Marke 75.
      _      σύμβολοι ἐνόδιοι_ 108.
_      συμμαχία_ 161, 166.
_      συνέδριον_ 165.
_      συνήγοροι_ 79, 84.
_      σύνοδοι_ 124.
_      συντάξεις_ 165.
_      συνωρὶς τελείων ἵππων_ 173.
_      σύσκηνοι_ 40.
_      συσσίτια_ 40.
_      σφάγια_ 109.
_      σφενδονῆται_ 135.
_      σωμάτιον_ 131.
_      σωφρονιστής_ 132.

_      τάλαντον_ 98.
_      ταμίαι τ. ἱερῶν χρημάτων_ 108.
      _      τ. στρατιωτικῶν_ 82.
_      ταξίαρχος_ 134.
_      τάξις_, Regiment 134.
_      τελεταί_ 116.
_      τέλη_ in der Solon. Verfassung 55,
            Zölle 101.
_      τελῶναι_ 101.
_      τέμενος_, Krongut 48. Tempelbezirk 107.
_      τεταρτημόριον_ 98.
_      τετταράκοντα, οἱ_ 86 f.
_      τεχνῖται, οἱ περὶ τὸν Διόνυσον_ 124.
_      τιμᾶσθαι τῷ φεύγοντι_ 92.
_      τίμημα_, Buße 92.
            Steuerkapital 102.
_      τιμητοὶ ἀγῶνες_ 92.
_      τόμια_ 112 f.
_      τοξόται_, Bogenschützen 135.
            Polizei in Athen 71.
_      τραγῳδία_ 122.
_      τραῦμα ἐκ προνοίας_ 93.
_      τριακάδες_ in Attika 46.
_      τριάκοντα, οἱ_ 67.
_      τριακόντοροι_ 136.
_      τριηραρχία_ 104, 137.
_      τριήρης_ 136 ff.
_      τρόπαιον_ 45.
_      τύμβος_ 159.

_      ὑδρία_ 143.
_      ὑπασπιστής_ 41.
_      ὑπερβατήρια_ 43.
_      ὑπερῷον_ 140.
_      ὑπήκοοι_ 165.
_      ὑπομείονες_ 30.
_      ὑπωμοσία_ 77.

_      φάλαγξ_ 41 f.
_      φάρμακα_ 93.
_      φάσις_ 90.
_      φεύγω_, werde angeklagt 89.
_      φιάλη_ 143.
_      φιδίτια_ 40.
_      φοινικίς_ 41.
_      φόνος ἀκούσιος, ἑκούσιος_ 93.
_      φόροι_ 165.
_      φρατρία, φρατρίαρχος_ 46 f.
_      φρουρὰν φαίνειν_ 37.
_      φρούραρχοι_ 165.
_      φυλαί_ s. Phylen;
            Schwadronen in Athen 134.
_      φύλαρχος_ 134.
_      φυλοβασιλεύς_ 47.

_      χαλκοῦς_ 98.
_      χειροτονία_ 76, 82.
_      χηλοί_ 142.
_      χιτών_ 148, 151 f.
_      χλαῖνα_ 148.
_      χλαμύς_ 152.
_      Χόες_ 120.
_      χοῖνιξ_ 96.
_      χοιρίναι_ 91.
_      χορὸν αἰτεῖν_ 124.
_      χοῦς_ 96.
_      χρηστήρια_ 109 ff.
_      Χύτροι_ 120.

_      ψήφισμα_, 78 ff.
            – _ἐπ’ ἀνδρί_ 76.
_      ψῆφοι_ 76, 92.
_      ψιλοί_ 135.
_      ψυχομαντεῖα_ 112.

_      ὠβαί_ 30.



                                FUSSNOTEN


    1 Vgl. die Quellennachweise für die einzelnen Abschnitte der
      griechischen Geschichte in _Sammlung Göschen_ Nr. 49: Griechische
      Geschichte.

    2 Die _Baumwolle_ (_ἡ κάρπασος_), welche Herodot als einen bei den
      Indern gebräuchlichen Kleiderstoff kennt, kam den Griechen erst nach
      Alexanders d. Gr. Zügen über Ägypten zu. Die _Seide_ wird erstmals
      bei Aristoteles erwähnt, der erzählt, daß auf der Insel Kos aus den
      Kokons (_τὰ βομβύκια_) der wilden Seidenraupe Gewebe hergestellt
      werden. Chinesische Seidenstoffe (_σηρικά_) erhielten die Griechen
      seit dem 1. Jahrh. v. Chr.

    3 Vgl. _Sammlung Göschen_ Nr. 49: Griechische Geschichte, § 1.

    4 Über die dorische Wanderung vgl. _Sammlung Göschen_ Nr. 49:
      Griechische Geschichte, § 5.

    5 Dieser Zuzug, begünstigt durch die Gemeindeordnung des Kleisthenes,
      wonach der Wohnsitz in Attika die einzige Bedingung für das attische
      Bürgerrecht war, nahm solche Ausdehnung an, daß auf Perikles’ Antrag
      451 v. Chr. wiederum Abstammung von attischem Vater und Mutter als
      Bedingung des Bürgerrechts festgesetzt wurde.

    6 Die Zahl der Sitophylakes wurde daher um 330 v. Chr. auf 35 erhöht.

    7 Vgl. _Sammlung Göschen_ Nr. 27: Griechische und Römische Mythologie,
      § 96 ff.

    8 Diese waren ursprünglich die 10 Strategen gewesen; seitdem diese
      aber Vorsteher des gesamten Kriegswesens und Oberbefehlshaber
      geworden, traten die Taxiarchen an ihre Stelle.

    9 Keine Bauform ist in der griechischen Architektur zu so allgemeiner
      Bedeutung und künstlerischer Vollendung gelangt, wie das
      _Schattendach_. Ähnlich, wie wir es noch heute im Süden vielfach
      sehen, wurden längs einer Mauer im Abstand von 2–3 m Baumstämme
      aufgestellt, Querbalken über dieselben gelegt und diese mit der
      Mauer durch ein Dach von Binsen, Kleinholz und Lehm verbunden. In
      Stein ausgeführt wird das Schattendach zur Säulenhalle, wobei indes
      die Natur des Materials die Säulen näher an die Mauer zu rücken
      nötigte.

   10 Nach anderer Nachricht fand jede der beiden Versammlungen sowohl in
      Thermopylä als auch in Delphi statt.(?)



                       BEMERKUNGEN ZUR TEXTGESTALT


Die Fußnoten wurden an das Ende des Textes gesetzt.

Die Originalausgabe ist in Fraktur gesetzt. In Antiqua gesetzt sind in ihr
römische Zahlen (in der elektronischen Fassung ohne Hervorhebung
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„Polybios“, „hiedurch“ und „hierdurch“, „Heimatgemeinde“ und
„Heimatsgemeinde“, „Lenaien“ und „Lenäen“.





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