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Title: Der deutsche Durst - Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte
Author: Bauer, Max
Language: German
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Hinweise zur Transkription

      Im Original gesperrter Text ist _so gekennzeichnet_.

      Im Original fett gedruckter Text ist =so gekennzeichnet=.

      Der Text enthält akzentuierte griechische Buchstaben und das
      Pfundzeichen, die nicht mit jedem Font korrekt angezeigt werden.

      Weitere Anmerkungen finden sich am Ende des Buches.

      Some characters might not display in this UTF-8 text
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DER DEUTSCHE DURST

Methyologische Skizzen aus der deutschen Kulturgeschichte

von

MAX BAUER

      Das Trinken lernt der Mensch zuerst,
      Viel später dann das Essen.
      Drum sollst du dankbar noch als Greis
      Das Trinken nicht vergessen!

        _Raimund Hankel_ (Prag)



[Illustration]

Leipzig
_Hermann Seemann Nachfolger_



Von demselben Verfasser ist ferner im Verlag von _Hermann Seemann
Nachfolger_ in _Leipzig_ erschienen:

            =Das Geschlechtsleben
            in der deutschen Vergangenheit=

            Preis br. M. 4.--; geb. M. 5.50


            Alle Rechte vom Verleger vorbehalten

                    Druck der Spamerschen
                    Buchdruckerei in Leipzig



INHALT:


      I. Was man trank!

                                               Seite

    1. Met                                         9

    2. Bier                                       21

    3. Bierhumor, Biermedizin und Bierpoesie      86

    4. Wein                                      106

    5. Schnaps                                   159


      II. Wo man trank!

    1. Wirtshäuser und Herbergen                 165

    2. Ein nordischer Ratskeller                 186

    3. Trinkstuben und Klubs                     192

    4. Trinkgelegenheiten, Fest- und Feiertage   206

    5. Der Lübecker Martensmann                  234

    6. Altdeutsche Schlaftrünke                  245


      III. Wie man trank!

    1. Allgemeines                               255

    2. Adel und Bürger                           285

    3. Hans von Schweinichen                     309

    4. Adelige Abstinenzler                      320

    5. Der geistliche Durst                      327

    6. Das schwache Geschlecht                   348

    7. Studenten, Professoren und Gelehrte       358

    8. Zech- und Saufrecht                       385

[Illustration]



Einleitung.

    Folg diesem Buch wirdt dir nit leidt
    Hierinn findest du rechten Bescheidt.

      v. _Obsopeius_ (1537).


Dieses Buch, das Resultat langer und mitunter recht mühsamer
Vorarbeiten, ist nicht für die Fachgelehrten geschrieben. Nur dem Laien
sollen die nachfolgenden Zeilen ein nicht uninteressantes Kapitel aus
der deutschen Kulturgeschichte entrollen, das zugleich unterhalten und
-- vielleicht auch -- das Wissen bereichern soll.

Meine Arbeit ist die erste ihrer Art, die also keinen Vorgänger hat,
hoffentlich aber viele Nachfolger haben dürfte, die es besser machen
werden als ich. Ich will aber beileibe damit nicht sagen, daß der
deutsche Durst vor mir in der Litteratur noch nicht behandelt worden
sei. Im Gegenteil! Eine ziemlich große Bibliothek läßt sich mit all
den Werkchen und Werken füllen, die alle das gleiche Thema mehr oder
weniger ausführlich behandeln. Schon die von mir benutzten Bücher, die
ich zur Nachprüfung meiner Zitate genau anführte, repräsentieren einen
ganz stattlichen Bücherschatz, und welche Anzahl von Schriftwerken mag
mir noch entgangen sein -- all unser Wissen ist leider ja doch nur
Stückwerk!

Trotz dieses »gelehrten« Hinweises möge sich aber niemand abhalten
lassen, mein Büchlein zu lesen. Ich habe mich redlich bemüht, den,
wenn auch Trinkbares behandelnden, doch mitunter recht »trockenen«
»Stoff« möglichst flüssig zu gestalten. An »geistiger« Anregung habe
ich es dabei nicht fehlen lassen, denn ich halte dafür, daß man in
einer ungeheizten Dachkammer, wenn die Schneeflocken an die schlecht
verwahrten Fenster klopfen, kein gutes Frühlingsgedicht machen kann.

Immerhin habe ich es nicht so bunt getrieben, wie das durstige
Schreiberlein im fünfzehnten Jahrhundert, das als Schluß auf ein mit
Mühe und Not zusammen gebrachtes Manuskript den Stoßseufzer setzte:

    Ach ich armer gesell!
    Der lon ist aller vertan:
    Umb wein ist er gegeben,
    Der tat mir sanfft auf meiner Leber.
    O Maria. Jesus Maria hilff.

Berlin W., März 1903.

                    =Max Bauer.=



I. Was man trank!



1. Der Met.

    Für durst mac niht bezzers sîn
    dan wazzer, bier, mete oder wîn.

      _Freidank_ (Bescheidenheit).


Der bleigraue nordische Himmel in seiner ganzen Schwere liegt über
der Landschaft. Die Sonne will zur Rüste gehen und dunkle Wolkenberge
türmen sich zwischen ihre letzten Strahlen und die Erde.

Weite Moore mit reichem, nun dem Welken nahen Graswuchs, durchsetzt von
Wiesen und Tümpeln, deren Rand kaum Raum genug für die ausgetretenen
Fußpfade bietet, ziehen sich bis zu dem im scharfen Herbstwinde
wogenden Blättermeer des Waldes hin, in dessen Dickicht sich das Wild
und das Raubzeug birgt, vom Meister Petz bis zum listigen Reinecke
herab. Odins geheiligte Vögel durchkreisen die Luft, mit heiserem
Gekrächze nach Beute spähend, die in dem Grase Unterschlupf vor den
nimmersatten schwarzen Gesellen sucht.

Hart am Waldesrand, inmitten regellos umhergestreuter Steinblöcke, die
einst, als Wanen und Asen die Erde mit ihrem Kampfgetümmel erfüllt,
den Streitenden zur letzten Waffe gedient, liegt ein Gehöft. Aus
schweren Stämmen zusammengefügt, die Ritzen gegen den rauhen Gesellen,
der vom unfernen Meere nadelscharf herüberstreicht, mit Moos und Erde
gesichert, das schilfgedeckte Dach geziert mit dem mächtigen Geweih
des Ur, des Herrn der Wälder, den die römischen Fremdlinge mit einem
Sagenkranz umgeben, so überragt das stattliche Haus die umliegenden
Baulichkeiten, in denen der Herr das Besitztum an Sklaven und
Nahrungsmitteln bewahrt.

Ein Wall lose aufeinander geschichteter Steine schützt den Edeling
und sein Eigen vor den Einfall beutegieriger Tiere und räuberischer
Gesellen.

Aus dem Innern der fensterlosen Halle dringt mit dem Rauche des
Herdfeuers und der Kienspäne, deren Lichter sich in den die Wände
zierenden Metallwaffen funkelnd und gleißend spiegeln, Stimmgewirr ins
Freie.

Die Frauen, die dem Mahle beigewohnt, waren in ihr Gemach zurückgekehrt
und hatten den Männern das Feld zum Zechgelage geräumt.[1] Ein Barde,
das Haar von der Zahl und den Stürmen der Jahre gebleicht, die kurze
Harfe an die Brust gedrückt, singt und sagt von den Kämpfen der
Vorfahren zu Wasser und zu Land, von Walhall und ihren Freuden, von
Donar, »dem Schirmer der Erde, dem Freund der Menschen«, den ein
grausames Geschick fern von der heißgeliebten Heimat festhält -- und
ehrfurchtsvoll lauschen die ernstblickenden, auf dem fellbelegten
Estrich lagernden Männer den zündenden Worten, die in Begeisterung
ihre Wangen erglühen lassen. Gemurmel des Beifalls unterbricht und
lohnt den Sänger, als er sein Lied beendet. Aus des Hausherrn Hand
empfängt der Alte den frischgefüllten Becher -- vielleicht den Schädel
eines erschlagenen Feindes,[2] wie Gudrun aus den Schädeln ihrer
ermordeten Söhne »mit Gold und Silber« Trinkgefäße machen ließ, aus
denen sie ihrem Mann Met darreichte[3] -- des Hausherrn liebsten Pokal,
um in langen Zügen die trocken gewordene Kehle zu laben. Gewaltige
Büffelhörner, am Rande mit Silber beschlagen,[4] und ahorne Becher mit
goldgelbem Met gefüllt umkreisen die Tafel, die durstigen Lippen der
Zechgenossen zu netzen.

Hin und her wogt die Rede von Krieg und Jagd, von dem und jenem,
in ungefügen, schwerfälligen Worten, die jäh verstummen, denn eine
Jünglingsschar betritt die Halle.

Mit raschem Schwung werfen sie die Felle von den Schultern; ihre
kräftigen Glieder recken und strecken sich, die Muskeln strammen sich,
gilt es doch vor den scharfprüfenden Augen der Männer in gefährlichem
Spiele zu bestehen.

Die Griffe der haarscharfen Schwerter sind in die Erde gesteckt
und, erst ruhig und gemessen, dann immer verwegener und tollkühner
durchspringen die Jünglinge die Reihen der todbringenden Waffen. Die
Augen sprühen in Leidenschaft, die gewölbte Brust wogt stürmisch, die
Pulse fliegen, die Körper röten sich, und wilde Kampfeslust ergreift
Tänzer und Zuschauer.

Kaum vermögen die kurzhaarigen Sklaven rasch genug den immer ungestümer
begehrten Trunk herbeizuschaffen, und wie erst einer, dann immer mehr
der Jünglinge erschöpft zu Boden sinken, so lichtet auch das Übermaß
des berauschenden Getränks die Reihen der Zecher. Stundenlang schon
währt das Gelage, und Stunden werden noch vergehen, ehe der letzte der
trinkfesten Mannen, vom _Met_ bezwungen, den schweren Kopf vom Schlaf
überwältigt zur Brust senkt. Noch ist es nicht so weit. Die Stimmen
werden immer lauter, die Töne rauher.

Da greift einer der Genossen, vom bösen Geist des Met aufgestachelt,
zum Schwerte, das ihm ein Besonnener entwindet, denn »die unter
Berauschten natürlich häufigen Zänkereien enden selten bloß mit
Schimpfworten, häufiger mit Mord und Blutvergießen«.[5]

Dort spielt eine Männergruppe. Haus, Hof und Herden, selbst die eigene
Person gelten als Einsatz, und der Verlierende verläßt als Knecht
seines Gewinners die Halle, die er stolz und frei betrat.[6]

Denn Spiel und Trunksucht waren die hervorstechendsten, vielleicht die
einzigen Laster jenes mannlichen Volkes, in denen aber auch oftmals
ihre Tugenden untergingen. Denn das Getränk ließ sie nach Ansicht ihrer
römischen Schilderer ihre Biederkeit, ihr natürliches Rechtsgefühl,
ihre Keuschheit, ihre Gastfreundschaft, selbst ihre Treue vergessen.
Sei dem, wie ihm wolle, jedenfalls schien dem vollkräftigen Germanen
der Trunk die größte Lebensfreude neben der Jagd und dem Kriege, und
einer dieser drei Nationalleidenschaften lag er sicher ob, wenn ihn
nicht Siechtum an das Haus fesselte.

Mit Leib und Seele gab er sich den Trinkgenüssen hin, die ihm eine
Vorbereitung für die dereinst im Jenseits winkenden Freuden waren, ihm,
der schon hienieden mit leisen Wonneschauern von dem ewig währenden
Trinkgelage in Odins Heim, dem goldglänzenden _Walhall_, träumte.
»Speerschafte bilden die Balken, Schilde das Dach, mit Brustpanzern ist
das Innere geschmückt, die Schneiden glänzender Schwerter erleuchten
den Saal.« Um die Halle zieht sich die heilige Mauer, Walgrind,
vor dem Eingang tost der Fluß, das letzte Hindernis für die Einlaß
begehrenden Helden. Auf dem Dache Walhalls weidet der Hirsch Eiksyrnier
und Heidrun, die Ziege, deren Euter unversiegbar der köstliche Met
entströmt, in dessen Genuß die Helden Walhalls schwelgen.[7]

So ward durch den Glauben der Trank geheiligt, und heilig war auch
der Gastfreund, der an dem Tische des Hausherrn den Becher leerte.
Der Feind wurde am häuslichen Herd zum Genossen. Italus, der
Cheruskerherzog, der in römischer Zucht deutschen Geist und deutsche
Treue vergessen, ward beim Zechgelage, aber nur bei diesem, von
seinen ihm mißtrauenden Leuten mit althergebrachter Freundlichkeit
behandelt.[8]

Darum galt das Zechgelage den Germanen unzertrennlich von allen
wichtigen Handlungen des öffentlichen und privaten Lebens. »Über
Aussöhnung von Feinden, Verschwörungen, Häuptlingswahlen, ja über Krieg
und Frieden ratschlagten sie meistenteils bei Gastgelagen, als ob zu
keiner Zeit so sehr das Herz für aufrichtige Gesinnung empfänglich, für
erhabene begeisterungsfähig sei.«[9] Das Getränk löste ihre Zungen,
machte die sonst wortkargen Männer beredt, weshalb Jul. Caesar Scaliger
-- nach Roth -- nicht ganz unberechtigt sagen konnte: »Der Germane
zeigt mehr Verstand, wenn er angezecht, als wenn er nüchtern ist.«

Das den Göttern wohlgefällige Getränk wurde auch für würdig erachtet,
den Überirdischen dargebracht zu werden.

Im heiligen Haine beim Scheine des Vollmondes hob man die vollen Becher
durch das Feuer des Altars und leerte sie unter andächtigen Gefühlen.
Den ersten brachte man Odin dar, den zweiten Njödr und Freyr, den
dritten, den Bragibecher, den heimgegangenen Helden, den vierten, den
Minnebecher, den dahingeschiedenen Freunden. »Man trank den Vollbecher
seiner Blutsfreunde, solcher, die preisenswert gewesen waren, und das
nannte man _Minne_.«

»Die Sitte, die Minne der Götter zu trinken, war allen deutschen
Stämmen gemeinsam und so sehr im Volke eingewurzelt, daß man auch nach
der Bekehrung zum Christentum des althergebrachten Gedächtnistrunkes
bei festlichen Gelagen nicht entraten konnte. Nur trank man jetzt nicht
mehr ›der Teufel‹ Minne, sondern die Minne Christi und seiner Heiligen.
Als der heilige Olaf Norwegen zu christianisieren beschlossen hatte,
erschien ihm in der Nacht vor der entscheidenden Volksversammlung
der heilige Bischof Martinus von Tours und trug ihm auf, die im
Lande herrschende Sitte, dem Odin oder den anderen Göttern bei den
Gastmählern Minne zu geben, dahin zu ändern, daß von nun an ihm, dem
hl. Martinus, bei den Gelagen Minnung getan werde. Wo das Christentum
noch nicht ganz festen Boden gefaßt hatte, kam es nicht selten vor,
daß das Volk neben der Minne Christi auch noch die Minne der alten
Heidengötter trank.«[10]

Am häufigsten trank man St. Gertrudis, St. Stephans- und zu Weihnacht
St. Johannis-Minne.

Die alten Sachsen feierten auf den Gräbern Gelage zu Ehren der Manen
ihrer Verstorbenen. Sie besprengten die Gräber mit dem Trank, wie es
auch die Mainzer Frauen am 29. November 1318 taten, als sie den Sänger
Heinrich Frauenlob zur ewigen Ruhe brachten.

Wie im sonnigen Süden Nektar der Göttertrank gewesen, so galt dem
Norden der von einzelnen glücklichen Seefahrern aus endlos entfernten
Ländern zu den heimischen Gestaden hin und wieder gebrachte Wein als
seltene, daher nur des deutschen Zeus würdige Labe.

Doch Odin erfreute sich noch eines anderen, nationalen Trankes, einer
Metart, deren Grundstoffe statt der hergebrachten Stoffe, Honig und
Wasser, an Stelle des Wassers aus dem ganz besonderen Saft, dem Blut,
bestanden. Mimi, der Riese, besaß den Kessel Odrerier, der eine
wundersame Flüssigkeit barg.

Zwei Zwerge, Fjalar und Galar, sollen einst aus Honig und dem Blute
Kwasirs den Trank bereitet haben; Kwasir, der weiseste der Männer,
der dadurch entstand, daß die Asen und Wanen, die feindlichen
Göttergeschlechter, den Friedensschluß durch gemeinschaftliches --
Spucken in ein großes Gefäß besiegelten. Aus diesem Speichel erstand
jener Kwasir, der auf alle Fragen die lösende Antwort wußte. Als er auf
der Erde umherzog, die Menschen seine Weisheit zu lehren, erschlugen
ihn die beiden Zwerge, um sein Blut zu erlangen.

Die rettende Wirkung und die weisheitsvolle Kraft des wundersamen
Trankes erweckten Odins heißeste Begierden, den Kessel samt seinem
Inhalt in seinen Besitz zu bekommen. Doch, der Hüter des Schatzes,
Suttungr, ließ ihn im Felsen Hnitbjorg Tag und Nacht von seiner Tochter
Gunnlod bewachen.

Unter dem Namen Bolverker besuchte Odin den Suttungr, ohne ihn zur
Hergabe eines Trunkes aus dem Odrerier bewegen zu können, darum nahm
der Gott seine Zuflucht zur List. In Schlangengestalt bohrte sich Odin
einen Weg durch Hnitbjorg zu Gunnlod, die er betört, und in deren
Armen er drei Tage ruht, ehe er in mächtigen Schlücken den ganzen
Kessel austrinkt. Mit dem Wundertrank im Leibe wandelt er sich in einen
Adler, fliegt zur Himmelshöhe auf, um im Assgardr, seiner Wohnung,
den Inhalt des Ordrerier in einen Kessel zu spucken, der fortan in
der heiligen Burg der Götter verwahrt wird.[11] Odin ist übrigens wie
sein hellenischer und römischer Götterkollege ein Schwerenöter ärgster
Sorte, der Herzen bricht und die armen Mädels dann einfach gewissenlos
sitzen läßt. So machte er es auch mit der armen Gunnlod und ihrem
Söhnchen Bragi. Das, was sie bewachen sollte, war sie los, dafür hatte
sie ein Kind am Halse. Ja, so sind die Götter und die -- Mädchen!

Durch den Wundertrank erlangte Odin göttliche Allwissenheit und
ewiges Gedächtnis -- im Gegensatz zu dem antiken Lethe, dem Trank des
Vergessens.

Ja, der altgermanische Met war ein Tränkchen, dessen Vollgenuß man
nicht so leicht vergaß. Wer den braunen, reichlich süßen Saft einmal
zu sich genommen, z. B. in jenem uralten Metkeller Wiens, dem »süßen
Löch'l«, der erinnert sich, auch nach Jahren noch, mit recht geteilten
Gefühlen der bittersüßen Nachwirkungen, die sich mild aber doppelt
äußern, ehe sie als geradezu unverwüstlicher Kater ausklingen. Brrrr!

Der Germane kannte anfänglich nur den Wassermet, eine Zusammensetzung
von zwölf Teilen Wasser mit einem Teil Honig, während die Römer auch
Wein- und Mostmet bereiteten.[12] In späterer Zeit setzte man dem Met
auch Gewürze zu.[13] Solch gewürzten Met nannte man Bonglerastie oder
Borgerast.

Nur im germanischen Altertum und im frühesten Mittelalter besaß der Met
die bevorzugte Stellung unter den Getränken. Im elften und zwölften
Jahrhundert war nach Freidank[14] die Stufenfolge der trinkbaren
Flüssigkeiten »Wasser, Bier, Met, Wein«. »Der Met verschwand nach und
nach ganz, und einer glücklicheren Zeit blieb es vorbehalten, dieses
edle Viergespann durch den Branntwein wieder zu ergänzen.«

Wenn man den Met nun auch im dreizehnten Jahrhundert noch viel trank,
so hatte er doch in dieser Zeit längst aufgehört, der Haupttrunk
zu sein. Seine Süßigkeit -- Suez als ein honic mete[15] -- mochte
hauptsächlich daran schuld sein, daß man ihm die herzhafteren Getränke,
Bier und Wein, vorzog. Immerhin verschwand er erst gegen Ausgang
des Mittelalters gänzlich von der Tafel; bis dahin erschien er noch
sporadisch neben seinen Rivalen. »Die Knappen liezen tragen dar mete,
win und lûtern trank«, heißt es im »Irregang und Girregar«.[16] Nur
im deutschen Norden bewahrt man dem Met die alte Anhänglichkeit.
Der Haidehonig dazu wurde durch die Zeidler, eine Genossenschaft
mit merkwürdigen Bräuchen, gesammelt. Die Stadt Aachen, die der
Metbereitung besondere Pflege angedeihen ließ, spendete ihn alljährlich
als besondere Delikatesse an Fürsten, Bischöfe und andere Vornehme, so
im Jahre 1385 mehr als neunundzwanzig Ohm im Werte von 1068 Mark, nach
heutigem Goldkurse etwa das fünffache; der Met war demnach ein sehr
kostbares Getränk geworden.

Im späteren Verlauf des Mittelalters, als die Zünfte erstanden, wurde
die Meterzeugung eine Obliegenheit der Wachszieher, die bis spät in das
neunzehnte Jahrhundert hinein Kerzen erzeugten, Honigkuchen buken und
Met brauten, der überall noch Liebhaber, besonders aber Liebhaberinnen
fand, wie jene »Methe von Trunkenheit« beweist, das »Bisamstinckige
Frawenzimmer«, das Johannes Fischart im »podagrammischen Trostbüchlein«
als im Gefolge der »gliederkrampfigen Fußkitzlerin« Frau Podagra
befindlich aufzählt.



2. Das Bier.

    Gott schenkt nicht jedem Land
      den Wachstum derer Reben,
    Woraus der Menschenfleiß den
      edlen Wein erpreßt,
    Doch weil Er anderwärts die
      Gerste wachsen läßt,
    So weiß des Menschen Kunst
      uns daraus Bier zu geben.
    So Wein als Bier sind gut, wenn
      man sie braucht in Schranken.
    Und nicht vergißt, davor den
      lieben Gott zu danken.

      _Theodor Schöpfer._

    (Traktat vom Bierbraurecht 1732.)


Der edle Gerstensaft, der im Zeitenlauf den urdeutschen Met gänzlich
verdrängt und dem Wein als Volksgetränk nur ein räumlich sehr
beschränktes Feld überlassen hat, um geradezu zum Wahrzeichen aller
Völker deutscher Zunge zu werden, besaß im Altertum einen ungleich
größeren Verbreitungskreis als heutzutage, trotz des Siegeslaufes des
deutschen und deutschböhmischen Bieres durch die Welt.

Wo zur Zeit das Bier selbst dem Namen nach vollständig vergessen ist,
war es in der Vorzeit allbekannt und allbeliebt.

Vom alten Pharaonenland am Nil erzählt Herodot, der Vater der
Geschichte: »Wein bereiteten sie sich aus Gerste, denn Reben wachsen
in ihrem Lande nicht«.[17] Nach Diodor von Sizilien soll Osiris, der
oberste der Götter, nachdem er alle Teile der bewohnten Erde besucht,
um die Nährfrüchte aller Völker kennen zu lernen, seinem Heimatlande
dort, wo der Anbau des Weinstockes auf Hindernisse stieß, einen Trank
bereiten gelehrt haben, »der aus Gerste gebraut wird, und nicht viel
zurücksteht hinter dem Wohlgeruch und der Kraft des Weines«.[18]

Etwa 25 n. Chr. Geb., als der große Geograph und Kompilator Strabo
wirkte, trank man in Alexandrien diesen, wie Theophrast zuerst angibt
ζῦθος (züdos) genannten Trank allgemein.[19] »Die Ägypter«, sagt der
Akademiker Dio bei Athenäus,[20] »ein sehr zum Trinken geneigtes Volk,
haben für alle, die zu arm sind, sich Wein zu schaffen, einen Ersatz
erfunden, nämlich den Wein aus Gerste. Wenn sie diesen zu sich nehmen,
sind sie lustig, singen und tanzen, kurz benehmen sich, als wären sie
süßen Weines voll.«[21]

Im ältesten Ägypten warnte einst ein bejahrter Schreiber seinen
jüngeren Kollegen vor allzuhäufigem Genuß des »Heg« oder »Hag«, dem auf
den Bilderschriften so häufig wiederkehrenden Namen des Bieres, und vor
dem häßlichen Geruch der Bierkneipen.

Von den oberhalb Ägyptens hausenden Äthiopiern berichtet Strabo: »Sie
leben von Hirse und Gerste, von der sie sich ein Getränk bereiten.«[22]

Aber auch im alten Spanien war bei den sich genealogisch und kulturell
verwandten iberischen Stämmen das Bier seit unvordenklichen Zeiten
heimisch.[23]

Plinius schätzte Spanien als vorzügliches Bierland, dem sogar die
Kunst nicht fremd war, Bier aufzubewahren und durch Alter zu veredeln.
Strabo hingegen meldet von den Bergbewohnern Iberiens, daß sie Bier
mit Vorliebe, Wein hingegen nur selten tranken und ihn, sobald
sie ihn erhielten, sofort verbrauchten. Hieraus läßt sich meines
Erachtens mehr auf die Seltenheit des Weines, aber weniger auf seine
Zurücksetzung gegenüber dem Bier schließen, wie einige Kommentatoren
glauben. Jedenfalls aber war das Bier im heutigen Land des Südweins
Nationalgetränk, was auch aus einer Erzählung des Polybius[24] von
einem halb gräcisierten iberischen König hervorgeht, der in der Mitte
seines Palastes goldene und silberne Gefäße aufgestellt hatte, die
edler Gerstensaft bis zum Rande füllte.

Den Namen des altklassischen Bieres gibt Plinius mit Celia und Ceria
für Spanien, und mit Cerevisia für Gallien und »die anderen Provinzen«
an.

Hecatäus, ein von Athenäus zitierter, sonst unbekannt gebliebener
Gelehrter erzählt von dem βρῦτον (Bryton), dem Gerstenwein und dem
παραβίη (Parabié), dem Hirsenwein der Thrakier, daß sie diese Getränke
durch Zusatz des Würzkrautes κονύζη (Konyze) trinkbarer, vielleicht
auch haltbar machten.

Xenophon teilt in seiner Anabasis von dem berauschenden Gerstensaft der
Armenier mit, daß sie diesen mittels Strohhalmen aus den Gefäßen sogen,
um die in der Flüssigkeit herumschwimmenden Getreidekörner nicht als
unwillkommene Zugabe mitschlucken zu müssen.

Äußerst bemerkenswert ist die Tatsache, wie derartige Nationalgetränke
und die Art ihres Gebrauches bei abseits von den Kulturstraßen
seßhaften Völkern hunderte von Generationen überdauern, denn in
Niebuhrs »Beschreibung von Arabien«[26] findet sich folgende Notiz:
»Man hat ein weißes und dickes Getränk, Busa, welches aus Mehl bereitet
wird ... In Armenien ist es ein allgemeiner Trank, daselbst wird es in
großen Töpfen in der Erde aufbehalten und gemeiniglich aus denselben
_vermittelst eines Rohres_ getrunken.«

Westlich und nördlich von den Thrakern fand sich Bier als sabaya,
als sabayum, bei den ihnen stammverwandten Illyriern und Pannoniern,
allerdings nur als Getränk der niederen Volksschichten, da Sabaiarius,
etwa Biersaufer, ein scharfes Schimpfwort gewesen zu sein scheint. Von
den Pannoniern im heutigen Ungarn weiß übrigens Cassius Dio, der sie
aus eigener Anschauung kennt, zu berichten, »Gerste und Hirse ist ihnen
Speise zugleich und Trank«.[27]

Etwa zwei Jahrhunderte nach Cassius Dio, um das Jahr 446, durchzog ein
Byzantiner als Mitglied einer oströmischen Gesandtschaft Pannonien,
um an den Hof König Attilas zu gelangen. Der Bericht, von dem nur
Bruchstücke sich erhalten haben, die Gustav Freytag in meisterhafter
Übersetzung der Vergessenheit entrissen hat,[28] ergeht sich in
anschaulichen Bildern der Sitten und Gebräuche jener halbwilden
Asiaten und des Hofes, dessen Mittelpunkt die Gottesgeißel Attila,
der machtvolle Hunnenkönig, ist. Hier interessiert uns besonders die
Bier behandelnde Stelle der Reisebeschreibung. »In den Dörfern wurden
uns Lebensmittel geliefert« schreibt Priscus, »statt des Weizens
Hirse, statt des (ihm gewohnten) Weines Met; auch die Knechte, die uns
folgten, wurden durch Hirse ernährt und erhielten ein Gerstengetränk
geliefert, die Barbaren nennen es Kamum (κάμον).«

In fast allen der bisher genannten Länder und in manchen anderen, wie
auf der nördlichen Hälfte der griechischen Halbinsel, in Phrygien, im
westlichen Kleinasien und in Armenien ist heute das selbstgebraute
Bier vollständig vergessen.

Von dem Bier der Völker _Mittel-_ und _Nordeuropas_ berichtet als
erster der kühne Seefahrer und Geograph des dritten Jahrhunderts v.
Chr. Gb. _Pytheas von Massilia_. Auf seiner Fahrt nach dem fernen
Thule beobachtete er bei den Küstenvölkern gemäßigter Landstriche: »wo
Getreide und Honig gewonnen wird, da macht man auch Getränk davon« --
also Bier und Met.[29]

Den Winter der Scythen als Type der Nordvölker, ihre Pelzkleidung, ihre
unterirdischen Höhlenwohnungen, das gegohrene Getränk an Stelle des
Weines schildert in der Georgica[30] Virgil, vielleicht vom Hörensagen
oder nach uns verloren gegangenen Quellen, vielleicht auch nach der
Phantasie, die bei echten Dichtern so merkwürdig oft nie Geschautes
richtig ahnt und zeichnet.

Im mittleren Frankreich war zu Anfang des letzten Jahrhunderts v.
Chr. Gb. das Bier Volkstrank, während sich die Vornehmen bereits des
eingeführten massaliotischen Weines erfreuten. Dieses keltische Bier,
Korma benannt, erhielt sich in Nordfrankreich, Belgien und England bis
zur Gegenwart. Kaiser Julianus Apostata (331--363) mochte einst dieses
Bier gekostet haben, wofür er sich durch das Epigramm rächte:

    Du willst der Sohn des Zeus, willst Bachus sein?
    Was hat der Nektar duftende gemein
    Mit dir, dem Bockigen? Des Kelten Hand,
    Dem keine Traube reift im kalten Land,
    Hat aus des Ackers Früchten dich gebrannt.
    So heiße denn auf Dionysos nicht,
    Der ist geboren aus des Himmels Licht,
    Der Fenemgott, der Geist'ge, Fröhlich-Laute,
    Du bist der Sohn des Malzes -- der Gebraute.

Der Fortsetzer des Tacitus, Ammianus Marcellinus, kennt die Gallier als
Trinker, die sich in Ermangelung von Wein mit Surrogaten, dem Cider und
Bier, behalfen.

_Die Germanen_ begannen von der Zeit an, in der sie sich dem Ackerbau
zuwandten, der Bierliebhaberei zu fröhnen. Cäsar weiß noch nichts
von Bier bei den ihm bekannten Völkerschaften Germaniens, wohl aber
der anderthalb Jahrhundert spätere Tacitus und nach ihm Diodor.
Den nordgermanischen Stämmen war das Bier seit in nebelgraue Ferne
entrückter Vergangenheit, und nicht eine Sorte allein, bekannt. Im
Alvîßmâl, dem Fragelied der Edda, will Donner, der Götterkönig, von dem
Zwerge Alwiß erfahren:

    So sag' mir denn Alwiß -- ich seh's ja voraus,
    Du weißt aller Wesen Geschichte:
    Wie mag wohl das _Ael, das man überall trinkt_
    In der Welten jedweder genannt sein?

            _Alwiß:_

    Ael, -- bei den Menschen. Bei Asen Bier (bior);
    Die Wasen reden von Rauschtrunk,
    Der Hella ist Met und Hellflut bei Riesen,
    Bei Suftungs Söhnen -- Gesöff![31]

Die mitteldeutschen, bis zu den gallischen Grenzen vorgeschobenen
und die an der Niederdonau angesiedelten Germanenstämme dürften
von ihren Nachbarn in der Braukunst unterwiesen worden sein, wie
ja bekanntlich alle Naturvölker als erste Gaben fortgeschrittener
fremder Völker die beiden Danaidengeschenke, berauschende Getränke
und Geschlechtskrankheiten, empfangen. So war es einst im alten
Germanien, im fünfzehnten Jahrhundert in Amerika, im achtzehnten auf
den Südseeinseln, so ist es noch heute in allen »der Civilisation
eroberten« Landstrichen.

Das Bier faßte aber so festen Fuß bei den Deutschen, daß es auch
in jenen Gegenden, wo schon der Weinstock trefflich gedieh, so am
Rhein und an der Mosel, bis zum zwölften und dreizehnten Jahrhundert
der Volks- und Haustrunk blieb, während der vornehme Wein nur zu
Festgelegenheiten aufgetischt wurde. Schon der Umstand, daß der
Rebensaft hoch im Werte stand und meist gekauft werden mußte, während
man das Bier selbst herstellte und seine Zutaten keine nennenswerten
Ausgaben verursachten, dürfte dem allgemeinen Gebrauch des Weines
hinderlich gewesen sein.

Außerdem mochte manchem patriotisch denkenden und fühlenden Mann
der Wein, als ein von den verhaßten Römern eingeführtes Getränk,
unsympathisch gewesen sein, so daß er, schon aus Trotz, bei seinem
vaterländischen Gerstensaft blieb. »Zu diesen gehörte wahrscheinlich
der Franke Hozinus, der Heide geblieben war, obgleich der König und
der größere Teil des fränkischen Volkes bereits die Taufe empfangen
hatten. Als er einmal den König Chlotar († 561) mit seinem Gefolge,
worunter der Bischof Vedastus von Arras war, zu einem Gelage geladen
hatte, fanden die Gäste in dem Saale »volle Fässer mit Bier dastehen,
wie es bei den Heiden Sitte ist«. Der für die Christen bestimmte
Trunk wurde getrennt von dem »den heidnischen Göttern geweihten Bier
dargereicht.«[32]

Dieser spezifisch heidnische Charakter des Bieres geriet mit dem
Verschwinden des Heidentums in Vergessenheit, und das Bier wurde zum
Alltagsgetränk, dessen Vorhandensein man überall voraussetzte. Noch 819
bestimmte ein Edikt Ludwigs des Frommen bei Einlagerung eines Bischofs
als königlichen Gesandten, diesem zu verabfolgen: vierzig Brode, ein
Schwein, drei Frischlinge, drei Hühner, fünfzehn Eier und drei Tonnen
Bier. Vom Wein ist erst in einer späteren Verordnung Ludwigs die Rede,
und da verlangt er für seinen Bevollmächtigten die verschwindend kleine
Menge von neunzehn Sextarien.[33]

Nur in Süddeutschland, dem heutigen Dorado des Gerstensaftes, schlug im
Mittelalter der billige Wein das Bier aus dem Felde, woran freilich
die geringe Haltbarkeit des Bieres selbst Schuld trug.

Aber auch in diesen Weinländern wurde den Knechten und der Dienerschaft
Bier gereicht. Wenn in einem vornehmen Haus der Weinvorrat einmal zu
Ende ging, machte man es wohl ebenso wie die heilige Äbtissin Salaberga
von Laon († ca. 665) die, als kein Salerner mehr im Keller war, »Bier
sieden ließ«.[34]

Der Stoff des Mittelalters war wesentlich von dem unsrigen verschieden.

Als erste Bierwürzen dürften Eichenrinde, Wachholderbeeren,
Baumblätter, bittere Wurzeln und Kräuter gedient haben, ehe der
vermutlich aus Finnland oder einem anderen Teil des heutigen Rußland
eingeführte _Hopfen_ bekannt wurde und Verbreitung fand. Der Zeitpunkt
der Einwanderung des Hopfens, »das Salz des Bieres« nennt ihn der
alte Tabernaemontanus, läßt sich nur annähernd bestimmen. Im neunten
Jahrhundert sind schon manche Hopfengärten nachweisbar. Die heil.
Hildegard, Äbtissin zu Ruppertsberg, führt ihn in einer Handschrift
vom Jahre 1179 an, ebenso gedenkt Albertus Magnus, Albert, Graf
von Bollstädt (1193 bis 1280), des Hopfens als Kulturpflanze. Als
Zinsabgabe in den Urkundenbüchern des frühen Mittelalters spielt der
Hopfen vielfach eine Rolle, besonders in Brandenburg und Mecklenburg.
Im elften und zwölften Saeculum breitet sich der Hopfenbau über
Bayern, Franken und Niedersachsen aus; in Schlesien jedoch wird er 1224
zum erstenmal erwähnt. Das dreizehnte Jahrhundert schätzte den Hopfen
geradezu als vegetabilisches Kleinod, für das die ältesten erhaltenen
Rechtsbücher, der Sachsen- und der Schwabenspiegel, energisch in
die Schranken treten.[35] In Schweden stand er ein Jahrhundert
später unter Königsfrieden, d.h. direktem Schutz des Königs, der den
Friedensbrecher mit dem Tode bestrafte. In den böhmischen Stadtrechten,
einer Verschmelzung des Brünner, Prager und Magdeburger Rechtes vom
Jahre 1579 heißt es: »Einem Beschädiger der Weinberge, Gärten oder
_Hoppegärten_ sollen _die Augen ausgegraben werden_; geschiet es aber
bey nächtlicher Weile, so soll er _den Hals_ verlieren.«[36] Die
Hochachtung für den Hopfen spricht auch folgendes altes Sprüchlein aus:

    Der Hopfen ist ein brau Gewürz,
    Ein Kunigslob nur ihm gebürts.
    Der Braue thut ihm in die Pann
    Drinn wacker Bier er kochen kann.
    O wüßtest Du, Mensch und Christ
    Was Bier dem sündhafft Leibe ist!!!

Mit dem Entstehen der Klöster auf rheinischem Boden hebt ein neues
Kulturzeitalter, das christkatholisch-germanische, für Deutschland
an. So wie die Mönche den Laien in der Viehzucht, der Obstkultur
und anderen Verbesserungen der althergebrachten Landwirtschaft als
Vorbilder dienten, so waren sie auch die Meister im Keltern und
Behandeln der Weine wie im Bierbrauen.[37] Die Kleriker hatten Muße
genug, die Brauarten durchzuproben, bis sie das ihrem verwöhnten Gaumen
zusagende Gemisch zu stande brachten, das freilich nur ihnen selbst
und gewissen Gästen zu Gute kam. Für sonstige Sterbliche stellten sie
den _Kovent_ her, dessen Würze durch Aufguß von Wasser auf die durch
das erstgebraute Mönchsbier schon ausgelaugten Treber gewonnen wurde.
Dieses Kovent war so dünn, daß es gar nicht als Bier galt, denn vom
Pommernherzog Barnim wird in der Chronik gesagt: »Barnim ist ein sehr
messiger Fürst gewest von Essen und Trinken; dan man hat ine ny ein
Halbs oder Gantz trincken sehen, viel weiniger (!) ime ful gesehn; hat
selten Bier getruncken, und Wein hat er nymmer getruncken on an seinem
Ostertag; sunst ist sein Getrencke _Covent_ gewest oder, wo er den
nicht gehabt, gut frisch Wasser.«[38]

Das Mönchsbier behielt seinen Ruf, bis der Wein seinen Stiefbruder aus
der Gunst der Klerisei verdrängt hatte.

Der Grundstoff des Bieres war für alle Zeit das aus der _Gerste
gebraute Malz_.

Bereits 1290 befahl die freie Reichsstadt Nürnberg den alleinigen
Gebrauch der Gerste zu Brauzwecken und untersagte strengstens den Absud
von Hafer, Korn, Dinkel, Roggen oder Weizen.

Litt schon das Gerstenbier nicht an übermäßiger Stärke, so war dies bei
den anderen Getreidebieren noch weniger der Fall, sonst hätte auch der
edle Hartmann von der Aue, der Dichter des Iwein, Armen Heinrich und
anderer Perlen der mittelhochdeutschen Poesie, schwerlich zu behaupten
gewagt, daß in einem Becher Wein mehr Kraft enthalten sei als in
vierundvierzig Bechern Bier oder Wasser.[39] Schon die Zusammenstellung
von Bier und Wasser gibt zu denken. Auch sein Wohlgeschmack dürfte
nicht gerade überwältigend gewesen sein, denn in höheren, besonders
höfischen Kreisen galt, wie bereits erwähnt, das Bier nur dann etwas,
wenn an Wein Mangel herrschte.

    Ja, jetzt war gern ich Söldner hier,
    Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier,
    Da Überfluß an Speis' und Wein ...

heißt es im Parzival.[40]

So lange das gute Klosterbier ein begehrter Artikel war, wußten
die Mönche, niemals faul, wenn es etwas einzuheimsen galt, aus dem
Klosterbräu möglichst großen Nutzen zu ziehen. Ebenso wie sie ihr
prächtiges Vieh für den Verkauf zogen und schlachteten, Getreide
im Lohn mahlten und Brot buken, so gaben sie ihr Bier gern an
zahlungsfähige Liebhaber ab. Zu diesem Zweck hielten sie vielfach
entweder offene Schenken, wie dies schon im zwölften Jahrhundert
vorkam, in denen, wie in Corvey, die Frauen der Hörigen das Bier
feilboten,[41] oder sie verkauften mit den anderen Erzeugnissen der
»Camba«, dies der Gesamtname für die klösterliche Großküche, Schlacht-,
Back- und Braustuben, auch das Bier in größeren Mengen.

In Nürnberg setzte ein Kloster jährlich viertausendfünfhundert Eimer
Bier ab. Jeder Bettler, der seine Bierstube betrat, erhielt einen
Pfennig als Almosen, aber das Bier wurde ihm nur für Geld und zwar für
zehn Pfennige verkauft.[42]

In vielen Gegenden schmeckte der aus dem Biervertrieb erzielte große
Verdienst den geistlichen Herren derart, daß sie jede Konkurrenz
vernichteten, indem sie sich das alleinige Recht zur Ausübung
der Genuß- und Nahrungsmittelindustrie im Umkreis einer gewissen
Landstrecke, den Bannofen, auch Bierbann und Meilenrecht genannt,
zu sichern wußten. Den Klerikern machten dies natürlich sofort
die weltlichen Machthaber nach, die für derartige gewinnbringende
Erfindungen stets zu haben waren. Sie gingen noch einen Schritt weiter,
monopolisierten die Mühlen und die Mahlgerechtigkeit, als deren
untrennbare Bestandteile sie die Viehmast, Schlächterei, Bäckerei und
Brauerei erklärten. Die brandenburgischen Fürsten besaßen noch im
dreizehnten Jahrhundert diese Gerechtigkeiten, die sie als Lehen oder
in Pacht weitergaben.

Als die Städte wuchsen und zu einer gewissen Macht gelangten, nahmen
sie das Meilenrecht in ihre Privilegien auf. »Manche Städte trugen
auch kein Bedenken, die Biermeile eigenmächtig zu vergrößern, indem
sie behaupteten, nicht von ihren Toren, sondern von dem Grenzstein
ihres Weichbildes ab könne die Bannmeile erst gerechnet werden. Wer
dieser Zunftgewalt nicht eine noch größere entgegensetzen konnte, war
gezwungen, sich ihr ruhig zu ergeben, so ungerecht auch diese Maßregel
war.« Dieses im dreizehnten Jahrhundert seinen Ursprung nehmende
Meilenrecht erhielt sich allgemein bis in das fünfzehnte Jahrhundert;
ja man findet sogar noch in der ersten Hälfte des neunzehnten
Jahrhunderts, namentlich in kleineren thüringischen Städten, Spuren
davon. Unter dieses Biermonopol fiel auch das Verbot, fremde Biere in
die Stadt selbst einzuführen, was nur dem Rat gestattet war, wenn er
ein solches Bräu in seinem Ratskeller ausschenken wollte.

Eine Formel für dieses Meilenrecht, dem alten Stadtrecht von
Weißensee a. D. 1263 entnommen, lautete: »Auch haben wir fürstliche
Verschreibungen, das Nymand off den Dorffen die an eyner nid weges zu
legin sint, kein Tabern (Taverne, Schenke) nicht haben sullen, nach
(noch) keyne fremden biher (Biere) schenken ny werde Im denen ober
onser fürstliche Briffe zoerkannt, dorch Ihre onser orkunth offbracht.«

Da die Stadtbiere nun nicht immer nach jedermanns Geschmack waren,
und auch Ratsherren sich hin und wieder an fremdem Bier gütlich tun
wollten, so half man sich durch die Accise, über die noch zu sprechen
sein wird.

Allerdings dehnte sich, wenigstens anfänglich noch, das Brauverbot in
der Bannmeile nur auf das nicht für den eigenen Gebrauch bestimmte
Bier aus. Der Haustrunk durfte nach wie vor im Hause hergestellt und
mußte davon an die Herrschaft geliefert werden. So hatten die Nonnen
von Falkenhorst vom Jahre 1090 ab von Allerheiligen bis Ostern »altes
Bier« zu beanspruchen, jedenfalls eine Art Metbier, aus Gerste mit
Honigzusatz, das sich nur in der kälteren Jahreszeit bewahren ließ.

Besonders der Bauer ließ es sich nicht nehmen, sich an seinem Eigenbräu
zu erfreuen, das aber leider großenteils in die unrechte Kehle, nämlich
die seiner Herrschaft, lief. Außer der Lieferung dieses Bieres hatten
die »Grundholden«, die Hörigen, an gewissen Tagen auf dem Fronhofe zu
erscheinen, um dort die Öfen zu heizen, in der Hofküche zu kochen,
Brot zu backen, zu schlachten, Getränke zu bereiten und Bier zu
brauen. Ihren Ehefrauen lag es ob, im Hause Malz zu sieden, das sie
der Grundherrschaft abzuliefern hatten.[43] Erst das Zeitalter des
dreißigjährigen Krieges hob diese Lasten teilweise auf, und bei dem
neuerlichen Erstarken der Feudalwirtschaft kam sie fast gänzlich in
Wegfall, da auch die Herrschaft meist lieber zünftig gebrautes Bier als
eigenes verbrauchte.

Wo die Herrschaft die Braugerechtigkeit nicht selbst ausübte, sondern
sie der Stadtgemeinde überlassen hatte, baute sich diese in der
Regel ein eigenes Brauhaus, aus dem die Bürger ihr flüssiges Brod
zu holen gehalten waren. Gewöhnlich aber war das Braurecht nicht an
die Stadtobrigkeit, sondern an eine Anzahl von Bürgern vergeben,
die nun das Recht in bestimmter Reihenfolge in ihrem eigenen Hause
allwöchentlich ein- oder mehrmals, je nachdem Braubürger vorhanden
waren, ausübten und meist durch einen berufsmäßigen Brauer Bier sieden
ließen.[44] In Zittau hatte von altersher der Schützenkönig das Recht,
sogenanntes Königsbier brauen zu dürfen und, falls er dieses Recht
nicht selbst auszuüben gewillt war, das Privilegium käuflich an einen
andern abzutreten. 1674 entspann sich darüber ein Streit, den ein Jahr
später der Kurfürst von Sachsen entscheiden mußte.[45] Immerhin war
nach dem Sachsenspiegel den Stadtobrigkeiten das Recht eingeräumt,
das Anlegen von Brauhäusern und Malzdörren jedem zu verbieten, dem das
Recht nicht zweifellos zukam.

Wurde in einem dieser brauberechtigten Häuser »ein Bier aufgetan«, so
eilt der Brauer in eigener Person durch die Straßen und verkündete laut
die willkommene Nachricht,[46] wie der Bader den frischgeheizten Ofen
anzeigte. Diese Braubürger gründeten Braubürgerschaften, lange bevor
der Zunftzwang und das Gildenwesen allgemein wurden. Diese Vereine
wachten ängstlich über die Pflichten jedes einzelnen Mitgliedes,
wie sie seine Rechte, wenn es sein mußte mit der Waffe in der Hand,
vertraten.

Da dies an die Urzeit gemahnende Bierkochen in den einzelnen Häusern
mancherlei Unbequemlichkeiten im Gefolge haben mochte, so wich dieses
Brauen im Umherziehen gar bald überall den bürgerlichen Brauhäusern,
die mit der Läuterung des Geschmackes immer vollkommenere Einrichtungen
erhielten, und deren Bedienung sich, als das Zunftwesen entstand, auch
als Gilde zusammentat.

Mit der Begründung der Brauerinnungen fällt in den Städten auch
die Selbstbereitung des Hausbieres weg, das die zünftigen Brauer
als Eingriff in ihr Handwerk betrachteten und als »Bönhasentum«
verfolgten. Mit dem Jahre 1558 hörten im allgemeinen alle Privat-
und Winkelbrauereien auf, und dort, wo sich keine Brauhäuser
befanden, durften sich die brauberechtigten Bürger, aber nur
diese, der sogenannten »Kruppbrüder«, d. h. Kleinbrüder der
Brauerinnung,[47] bedienen. Diesen Kruppbrüdern, nicht vollberechtigten
Innungsangehörigen, oder wandernden Brauknechten, in Bayern »Schrollen«
genannt, war es gestattet im Lohn zu brauen, sich ihren Haustrunk
herzustellen, bisweilen sogar drei bis vier Faß mehr, die sie mit
ausdrücklicher Genehmigung des hohen Rates verschänken durften.

Mit dem Entstehen der Brauerinnungen beginnen auch schon die Klagen
über Bierverfälschungen. In Verordnungen, die fast in allen Städten
auftauchen, wurde gegen die Bierpanscher gewettert, ja sogar mitunter
der Henker gegen diese »Nahrungsfälscher« in Tätigkeit gesetzt. In
Halle a. d. S. wurde 1497 ein Braumeister _verbrannt_, weil er zwei
Gebräu hallisches Bier verdorben hatte. In einer Philippika, die ein
Dr. Mengering zu Anfang des siebzehnten Jahrhunderts gehalten hat,
zetert er: »Die Bierbrauer oder Schankwirthe lassen Kofent oder frisch
Brunnenwasser in die Fässer mit einspringen und wenn es in die Keller
kommet, wird noch einmal geplantzschert und das Bier verderbet, daß
es in den Körpern sitzen bleibet. Und wenn das Bier sommerenzend und
sauer wird, wissen sie mit Kreide und anderen Dingen demselben einen
lieblichen Geschmack zu geben. Sie nehmen Trebrich mit unter das Malz
oder hängen Kukuks-Körner ins Faß, daß die Köpfe desto eher wüste und
dumm werden. Schlechte Biere und Gauche heben sie auf, bis Feiertage
oder Gelage sind, wo das Volk zuläuft; da wird Alles getrunken.«

Ein anderer Gewährsmann aus dem fünfzehnten Jahrhundert führt als
weitere vielgebrauchte Verfälschungsmittel an: »Die wendische Prank,
eine Art Trespe; sie nimmt den Kopf ein«; »die Trunkenbeeren, eine Art,
ähnlich den schwarzen oder blauen Besingen (Heidelbeeren, Vaccinum),
sowie der Pest, ein Staudengewächs, dem Rosmarin nicht ungleich; sie
machen das Bier stark, bereiten aber Wehetage.« Die Pest, der wilde
Rosmarin, Schweinporst, Sumpfporst (Ledum palustre) war der Hauptzusatz
des Straßburger, Schweineporst genannten Bieres. Weniger gegen die
Erzeuger dieses -- nomina sunt odiosa -- Bieres, als gegen Bierfälscher
überhaupt, ist »Der Stadt Straszburg ernewerte Biersieder Ordnung« vom
15. Septembris 1665 gerichtet.

Außer durch derartige »Ordnungen«, die erfahrungsgemäß gar nichts, oder
nur so lange halfen, bis sie wieder in Vergessenheit gerieten, suchte
der wohlweise Magistrat das trinkende Publikum durch ein weiteres und
viel radikaleres Mittel zu schützen. Er veranstaltete -- so eine Art
Vorahnung des Reichsgesundheitsamtes -- übrigens ein sehr hübsches
Wort, -- Bierprüfungen. Nach dem alten Historiographen Beckmann ging
es dabei in Bernau in der Mark ebenso wie in vielen Städten Bayerns
folgendermaßen zu:

Der Bürgermeister und die bei der Brauerei angestellten Personen
verfügten sich mit dem Marktmeister und Vogte zu dem Brauer, dessen
Bier untersucht werden sollte; vorher zogen sie sich jedoch sämtlich
die Bierprobehosen an, die aus starkem, gelben Leder bestanden. Der
Brauer empfing sie mit gebührender Hochachtung, stellte ihnen eine
feste Bank hin und brachte einige Krüge voll schäumenden Bieres.
Hiervon nahm der Marktmeister einen und schüttete ihn auf die Bank aus,
während der Vogt diese gleichmäßig damit benetzte. Die Herrschaften
setzten sich nun mit ihren gelbledernen Hosen darauf und zechten nach
einer Sanduhr drei Stunden lang. Die Wirkung des Bieres im Kopfe
erstens, das Quantum, welches sie getrunken zweitens und drittens die
Kraft, die sie anwenden mußten, um ihre ledernen Hosen von der Bank
loszureißen, auf der sie festgeklebt waren, bestimmten die Güte des
Bieres.[48]

Das Bier mußte kleben, das war die Anschauung der Vergangenheit. Nur
dann war es gut, wenn es »so malzreich wäre, daß es einem ganz zwischen
den Fingern klebte und schmeckte auch wie lauter Zucker so süß, so
daß, wer von demselben Bier nur ein Nößel getrunken hatte, hernachmals
flugs danach predigen könnte«, sagt Schelmuffsky in seiner berühmten
Reisebeschreibung.[49]

Gleich der Qualität des Bieres unterlag auch dessen Preisbestimmung
der obrigkeitlichen Genehmigung. Der Stadtrat des Mittelalters mischte
sich eben in alles, was innerhalb des Weichbildes vorging. Wie sie
sich um die unbedeutendsten und sogar intimsten Dinge der Frauenhäuser
kümmerten, so ließen sie sich natürlich auch das Recht nicht nehmen,
den Brauern und Wirten Preise zu diktieren. Übrigens nahmen sich
auch ab und zu die Landesherren solcher Angelegenheiten an, wie der
sogenannte braunschweigische Bierbefehl beweist.

In den letzten Jahren des siebzehnten Jahrhunderts hatte infolge von
Mißernten im Harz und an der oberen Weser eine Teuerung geherrscht, die
natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Bierpreise geblieben war. Die
Brauer hatten infolge dessen den Bierpreis erhöht und wollten diese
höheren Bierpreise auch beibehalten, nachdem der Preis des Getreides
wieder gesunken war. Da hatten sie aber die Rechnung ohne die damaligen
Herzöge von Braunschweig gemacht, welche folgende Verordnung erließen:
»Von Gottes Gnaden, wir Rudolph August und Anton Ulrich, Hertzog zu
Braunschweig und Lüneburg, fügen hiermit zu wissen: Was massen wir
glaubwürdig, wiewohl zu unsern höchsten ungnädigen Mißfallen, berichtet
worden, ob solte an denen meisten Orten des Hartz- und Weserdistricts,
das Bier annoch in dem erhöhten Preise, als solches in denen letztern
theuren Jahren zugeben verstattet worden, verkauffet werden. Ob Wir nun
wohl der Allerhöchste wiederumb wohlfeile Zeiten beschehret, sich von
selbsten der Billigkeit beschieden, und das Bier umb den gewöhnlichen
Preiß wieder hingegeben haben: Nachdem jedoch das Gegentheil, und daß
ihrer viele bei dem erhöhten Kauf geblieben sein sollen, beständig
verlauten will, Wir aber ein solch unbillig und unchristlich Beginnen
zu dulden keines Weges gemeynet seyn; So ist mit Vorbehalt schwerer
Ahndung gegen diejenige, so sich dieses unzulässigen Vortheils gegen
unsere gnädigste Concession gebrauchet, _Unser ernstlicher Befehl
hiermit, daß das halbe Stübichen Breyhan, gleich hier schon geraume
Zeit her geschehen, weiter nicht höher als vor zehn Pfennige, inclusive
der doppelten Bier-Steuer, und so auch nach Proportion in Faß-Zahl
verkauffet werden solle, bei unnachlässiger harter Straffe,_ so Jemand
dagegen ferner zu handeln sich gelüsten lassen mögte. Geben in Unser
Vestung Wolffenbüttel den 24. Julii Anno 1702.« Jedenfalls ist das
Bestreben dieser Landesväter, ihren Untertanen einen billigen Tropfen
zu verschaffen, auch heute noch, nach zweihundert Jahren, anzuerkennen.

Die Brauer mußten natürlich, sowie sie sich zu fühlen begannen, ebenso
wie jede andere Innung, ihren Schutzpatron haben, und ihre Wahl fiel
denn je nach der Gegend, auf den heil. Martin, den heil. Leonhard,
den heil. Adrian, bei den Kölner Brauern auf den heil. Peter von
Mailand, den heil. Anton, den heil. Magnus. Aber alle Bierbrauergilden
hatten einen Oberheiligen, den sie zwar nicht anbeteten wie die
anderen Patrone, dem sie aber ehrfurchts- und hochachtungsvoll manches
Trankopfer weihten -- _den heiligen Gambrinus!_

Von diesem sonderbaren Heiligen heißt es in einer alten Chronik:
»Zu Jacobs Zeiten habe in Deutschland der König Gambrinus regiert,
welcher auf deutsch Gampor oder Knüpfer genannt worden sei, weil er
ein stattlicher Kriegsmann gewesen und seine Feinde aufgeknüpft haben
soll. Gampor sei auch ein tüchtiger deutscher Hausvater gewesen, _der
das Bier zu brauen verstanden und den Deutschen diese Kunst gelehrt
habe_.[50]«

Dieser edle König Gambrivius oder Gambrinus hat weder gelebt, noch den
Deutschen das Bierbrauen gelehrt. Sein Name ist eine Verballhornung
von _Jan Primus_, was übrigens nicht, wie vielfach angenommen wird,
erst durch neuere Forschungen erwiesen wurde, sondern schon Hans Sachs
bekannt war. Eines seiner Gedichte:

    Wer erstlich hat erfunden das Bier
    Und der vollen Brüder Turnier

beginnt:

    Jamprimus ein kühner Held
    In Flandern und Brabant erwählt,
    Ein König streng, gerecht und frumm,
    Regiert in seinem Königtum usw.

Von diesem Jan Primus, Jan I., Herzog von Brabant, geboren 1251,
erzählt die Überlieferung, wie er ein gar ritterlicher Herr und
Bürgerfreund gewesen, der sich auch als Minnesänger in französischer
und vlämischer Sprache hervorgetan und als Held 1292 in einem Turnier
zu Bar zu Tode getroffen wurde. Mit der Bierbrauerei wurde er durch
einen Zufall in Verbindung gebracht. Er war wegen seiner Leutseligkeit
ein sehr volkstümlicher und allbeliebter Fürst und so kam es, daß ihm
außer anderweitigen Ehrungen auch die Ehrenmitgliedschaft der Brüsseler
Brauereigilde angeboten wurde. Herzog Jan nahm diese Auszeichnung
auch dankbar an, was ihm in Anbetracht jener ritterstolzen Zeit
besonders hoch angerechnet werden muß. Die Brauer von Brüssel aber
waren über diese Gnade und Huld ihres Fürsten hoch entzückt und gaben
ihrer Dankbarkeit dadurch beredten Ausdruck, daß sie das Bild ihres
volksfreundlichen Fürsten in ihrem Gildenhause öffentlich aushängten.
Daß man dem Herzog im Bilde den schäumenden Becher in die Hand gab,
war natürlich; wollten doch die Bierbrauer nicht allein den Fürsten,
sondern zugleich auch ihr Gewerbe ehren!

Später, als der brave Jan samt seinem Geschlecht längst im Grabe
ruhte und der Schleier der Jahre sich über die Vergangenheit und ihre
Ereignisse breitete, entstand aus »Jan Primus« »Gambrinus«; zugleich
gab der etwas ungewöhnliche Standort des Bildes im Gildenhause,
sowie der Umstand, daß auf ihm der schäumende Bierkrug sichtbar war,
einem phantasievollen Kopf Veranlassung, dem farbigen Jan Primus
alias Gambrinus die Biererfindung anzuhängen, eine Sage, die sich
im Volksmund fortpflanzte und schnell allgemeinen Anklang fand.
Doch halten wir ihn in Ehren, den wackeren Gambrinus, wenngleich er
ebensowenig das Bier, wie etwa das Pulver erfunden hat; war er doch
ein ritterlicher Herr und minniglicher Sänger, ein kräftiger Streiter
und besonders, was ihm die Bierbrauer nicht vergessen werden -- ein
fröhlicher Zecher.[51]

»Jedenfalls war Gambrinus nicht bloß einst der mächtigste König
der ganzen Welt, denn seine Herrschaft geht heute noch von Aufgang
bis Niedergang, kein König hat ein größeres Reich, keiner zählt
mehr Untertanen; er wird von den Studenten noch heute ceremoniell
canonisiert, ihm zu Ehren stiftete man Orden, Feste und Feiertage, sein
Name ist unsterblich, seine Erfindung unvergänglich!«[52]

Von Gambrinus sind zahllose Bilder, natürlich alle aus späterer
Zeit erhalten, deren ältestes wohl das in Aventins Baierischer
Chronik (Frankfurt a. M. 1580) enthaltene sein dürfte. In römischer
Rittertracht, den einen Arm eingestemmt, hält der Brabanter in der Hand
einen Helm mit einer Krone. Auf dem Haupt trägt er einen Ährenkranz.
Links mähen Bauern Korn, rechts wird eine große Biertonne gewälzt.
Der Hauptunterschied zwischen diesem ältesten und den späteren
Darstellungen besteht in der dem Gambrinus zugewiesenen Kleidung,
denn fast alle diese bilden ihn in einem nur leise an die vlämische
Rittertracht erinnerndem Phantasiekostüm, in der Hand den Pokal voll
schäumenden Bieres ab. Unter dem ältesten Bild befinden sich folgende
Verse, die der Geschichtsschreiber des Bieres, Dr. Grässe, dem
Herausgeber der Aventinschen Chronik, Nicolaus Cisner, zuschreibt.

    Gambrivius, genannt der Gämpffer,
    Ein kühner Held und starker Kämpffer,
    Gleich wie er geboren von Edlem Blut
    Hatt er ein Adelichen Mut,
    Er war gantz streng vnd ernst von Sitten,
    Kein Unricht ward bei ihm gelitten,
    Alle Freffel er gar kleinlich strafft,
    Die Frauen schützt und Frieden schafft,
    Wie wol man nicht beschrieben sind,
    Wo er vnd nachmals seine Kind,
    Nach ihm regiert han vnd geherrscht,
    So hat man dennoch das erforscht,
    Daß im Tornacher Stifft ein Statt,
    Gambrv[53] von jm den Namen hat.
    Darbey man wol abnemmen kann,
    Daß er daselbst regiert muß han.
    Er hat aus Gersten Malz gemacht
    Vnd das Bierbräuen erst erdacht.
    Wie er solches von Osirida
    Gelehrnet hat, vnd von Isida.[54]
    Vnd hatt gelebt der Kämpffer Kuhn,
    Wie die Historie zeigen thun,
    Da Belocho dem zehend König
    Assyrien war unterthänig.

Natürlich fehlte es auch dem Biere nicht an Feinden; denn wo die
Menschen an etwas Freuden haben, finden sich sofort die Nörgler ein,
die alles aufbieten, mit ihrem Geifer diese Freude zu vergällen. Im
ersten Jahrtausend nach Christi Geburt predigte schon der verbissene
Preußenapostel, der heilige Adalbert, gegen das Bier; 1039 verhängte
Bischof Severus den Bann über alle Bierwirte und so geht es weiter.
Ein Scribent, der 1515 in Erfurt ein Büchlein »De generibus obriosorum
et ebrietate vitanda« herausgab, schreibt, daß in Polen, Rußland,
Lithauen, Lievland, Masovien, Preußen, Pommern, Rügen, Stettin und
der Mark Brandenburg das Bier Eingang gefunden hätte, besonders aber
in Sachsen. »In diesen Gegenden wächst, wie gesagt, kein Wein, es
wird aber trotzdem recht guter eingeführter getrunken; aber das
Bier herrscht vor, eine dicke, dem menschlichen Körper schädliche
Flüssigkeit, die, wie man wohl glauben darf, ein böser Geist zum
Verderben der Menschheit erfunden, um mit diesem verderblichen Gift die
meisten hellen Verstandeskräfte zu vernichten.«[55]

Den bayerischen Bierfanatiker dürfte die Nachricht interessieren, daß
in ganz Süddeutschland, sowie auch in Bayern im Mittelalter das Bier
außer Gebrauch gekommen war. Die jüngste Vergangenheit vermochte erst
wieder durch die vervollkommneten Bereitungsarten und die dadurch
bedingte Wohlfeilheit dem Bier die allgemeine Volksgunst wieder
zu erringen. So berichtet Johannes Boëmus: »Das Volk in Franken
unterscheidet sich in nichts, weder in Kleidung noch Gestalt von den
übrigen Deutschen, ist ausdauernd und fleißig; beim Bestellen der
Weinberge arbeiten Männer wie Weiber, keinem wird Ruhe gegönnt. Den
Wein, den sie ernten, verkaufen sie ihrer Armut halber gewöhnlich und
trinken Wasser. Das Bier verachten sie und lassen es nicht leicht
bei sich einführen. In Würzburg wird es nur zur Fastenzeit und zwar
außerhalb der Stadt auf Schiffen verkauft, damit die, welche sich des
Weines enthalten, es statt Wasser haben können.«

Die beiden Hauptsorten der Vorzeit bildeten Gersten- und Weizenbier,
die beide ihre Freunde und Gegner hatten. So zog Albrecht von
Wallenstein, Herzog von Friedland, das Weizenbier jeder anderen Sorte
vor. In einem Brief vom 2. Juli 1628 an den Feldmarschall Arnim vor
Stralsund schrieb er: »Dieweil ich das Gerstenpier nicht trinken kann,
bitt, der Herr thu die Anordnung, auf daß von Barth auf Anklam vor mich
Weinzenpier gebracht wird.«

Das haltbare Lagerbier, das seitdem Weltruf gewonnen hat, braut man in
Deutschland seit dem dreizehnten Jahrhundert. Von allen Sorten gelang
es zuerst dem märkischen Lagerbier, sich einen Namen zu machen, den ihr
aber bald die Stadt Zittau in Sachsen streitig machte.

_Zittau_ besaß 1390 die größte aller deutschen Brauereien. In ihrem
Kupferkessel konnten zehn Eimer Bier auf einmal gesotten werden.
Dieses Zittauer Bier brachte großen Wohlstand nach seinem Ursprungsort
und war sogar einmal die Ursache eines wirklichen Krieges, eines
Bierkrieges, wie sie im Mittelalter keineswegs selten waren. Da
dieser Krieg länger währte als sonst die Bierfehden, und sein Verlauf
typisch für alle derartigen blutigen Zänkereien war, so will ich ihn
hier etwas ausführlicher behandeln. Bereits in der Maßordnung König
Ottokars von Böhmen von 1270 geschieht des Zittauer Bräues Erwähnung
und im vierzehnten Jahrhundert regelten schon Verordnungen die Art des
Brauens und die Biersorten in Weizen- oder Tränkebier und in Gerste-
oder Lagerbier.

Der große Absatz des Zittauer Bieres wurde wesentlich durch die
Vorzüglichkeit des Gebräues bedingt, weshalb es auch in anderen Städten
eingeführt ward; dazu kam noch, daß der Bierzwang dieser Stadt sich
auf eine sehr große Fläche erstreckte, mithin viele Nichtzittauer
genötigt waren, ihren Bedarf aus Zittau zu beziehen. Die Trefflichkeit
des Zittauer Bieres war überdies weit und breit anerkannt. So gab z.
B. König Wenzel IV. den Pragern im Jahre 1385 die Erlaubnis, Zittauer
Bier einzuführen, und im Jahre 1390 untersagte zwar der Rat zu Prag
die Einfuhr fremder Biere, nahm jedoch Zittauer und Schweidnitzer Bier
von dem Verbote aus. Daher mußte es auch kommen, daß die benachbarten
Görlitzer, die zwar selbst ein recht trinkbares Bier brauten, sich gern
an einem Glase Zittauer gütlich taten. Das machte die guten Zittauer
übermütig, so daß sie sich schließlich das Recht zusprachen, ihr
Bier nach jeden beliebigen Ort ungehindert versenden zu dürfen, ohne
jedoch den anderen Städten ein gleiches Recht in Bezug auf sich selbst
einzuräumen; ja, ihre Dreistigkeit ging am Ende so weit, daß sie den
Bierbann anderer Städte durchaus nicht mehr respektierten, sondern
diese zur Abnahme ihres Bieres zwingen zu können vermeinten. Infolge
dieser eigentümlichen Rechtsbegriffe sollte jener merkwürdige Zwist
entstehen, welchen die Spezialgeschichte als »die Görlitz-Zittauer
Bierfehde« kennt.

Die Stadt Görlitz trieb nämlich damals ebenfalls ein recht
einträgliches Biergeschäft, sah sich aber häufig erheblich
beeinträchtigt durch die rücksichtslose Handlungsweise der Zittauer,
welche ungeniert ihr Bier über die Görlitzer Grenze brachten, trotzdem
dies schon oftmals Anstoß zu ärgerlichen Reibereien gegeben hatte.
Der Rat der Stadt Görlitz wollte aber jeden ernsthaften Streit gern
vermeiden, wenn es nur irgend anginge; er erließ deshalb im Jahre 1490,
als die Zittauer abermals einen großen Transport Bier in das Görlitzer
Weichbild einführten, einen Warnungsbrief an die Störenfriede. Das
machte aber nicht den geringsten Eindruck, man antwortete nur mit
Drohungen. Solcher Frechheit gegenüber blieb den Görlitzern nichts
anderes übrig, als sich in einem Beschwerdeschreiben an den Kaiser
Matthias zu wenden, ihm den ihnen zugefügten Schaden zu klagen und
um ernstliche Abhilfe dieser Ungebühr zu bitten. Der Kaiser schenkte
auch den Bittstellern Gehör, und verbot zwar nicht den Privatgebrauch
des Zittauer Bieres, erteilte aber von seiner Residenz Ofen in
Ungarn aus den Befehl: »daß hinfüro Niemand das Recht fremdes Bier
zu schenken, anderthalb Meilen ringsum Görlitz zu rechnen, führen
solle, widrigenfalls die Görlitzer die Dawiderhandelnden als Verbrecher
ansehen, nach Gelegenheit der Sachen strafen und das Bier wegnehmen
möchten.« Ebenso schrieb der Landvoigt Wartenberg auf Teschen, an den
sich die beleidigten Görlitzer gleichfalls gewendet hatten: »er habe
den Zittauern befohlen, die Sache nicht weiter zu treiben.« -- Schon
längst hatte die Görlitzer Jugend eine Gelegenheit gesucht, sich an den
Zittauern und deren Anhängern zu rächen; auf Grund der kaiserlichen
Weisung nun begab sie sich an diejenigen Orte, wo, ihrer Meinung nach,
heimlich Zittauer Bier verschenkt wurde, und zerschlug dort sämtliche
Gefäße. Zwar wollte jetzt der böhmische König Wladislaw vermittelnd
einschreiten, allein keine Partei hörte auf ihn. Die Zittauer sandten,
uneingedenk des kaiserlichen Verbotes, abermals eine große Ladung Bier
in das Görlitzer Weichbild und die Görlitzer schickten ihnen eine
Anzahl Bewaffneter entgegen, welche zwischen Ostritz und Hirschfelde,
im sogenannten Busch, auf die Zittauer einhieben, sich des Bieres
bemächtigten, sämtlichen Fässern Spund und Boden ausschlugen und den
ganzen Inhalt auslaufen ließen. Seitdem heißt noch heute der Schauplatz
dieser Heldentat die »Bierpfütze«.

Höchst gekränkt über dieses Verfahren, obschon sie selbst es einzig und
allein verschuldet hatten, sannen die Zittauer auf Rache. Sie rüsteten
sich also, baten mehrere ihnen befreundete Edelleute um Beistand und
sandten den Görlitzern den Fehdebrief zu. Wider alles Völkerrecht aber
zogen sie zugleich mit dem Boten kriegerisch aus und nahmen auf vielen
Görlitzer Besitzungen Vieh und andere Wertgegenstände weg, so daß, noch
ehe der Abgesandte Görlitz wieder verlassen hatte, schon ein Bauer aus
der Umgebung mit der Schreckensnachricht in der Stadt eintraf, die
Zittauer wären unverhofft ins Görlitzer Gebiet eingefallen, hätten die
Bauern geprügelt, die Häuser geplündert, fünfundzwanzig Stück Pferde,
sowie für drei Schock Groschen Frucht, für einen Schock Rinder und
für sechs Schock Schweine außer dem baren Gelde und anderen Sachen
geraubt und auch einige Gefangene mit hinweggeführt. Damit hatten die
grimmen Zittauer indes ihre Rache noch nicht gekühlt. Von dem plumpen
Handstreiche ermutigt, fielen sie nach drei Tagen zum zweiten Male
unverhofft von Böhmen aus auf Görlitzer Grund und Boden ein, raubten
abermals eine Menge von Kühen und Schafen und schleppten ihre Beute
nach Zittau. Der dadurch verursachte Schaden wurde auf die für damalige
Zeit sehr bedeutende Summe von sechsundsiebzig Talern veranschlagt.
Jetzt endlich riß den Görlitzern die Geduld. Die Sturmglocke wurde
geläutet, die kriegsfähige Mannschaft bewaffnet und ins Feld geführt.
Leider aber kam man zu spät, die Zittauer waren längst über alle Berge.
Die schneidigen Gesellen hatten noch das Hohnwort hinterlassen: »Die
Görlitzer möchten sich ihre Kühe auf dem Zittauer Marktplatz wieder
holen!«

Obgleich nun Görlitz mächtig genug war, seinen Gegnern die Spitze zu
bieten, und die angetane Unbill rächen zu können, so beschloß der Rat
dennoch, alle Feindseligkeiten zu vermeiden. Man begnügte sich also
damit, Köslitz und die Weinberge bei Görlitz mit zweitausend Mann zu
besetzen und an den Hauptmann zu Bautzen, sowie an den Landvoigt der
Oberlausitz, Sigismund von Wartemberg, zu schreiben und um Schutz zu
bitten. Dieser wurde den Görlitzern auch insofern gewährt, als der Rat
nach Bautzen bestellt und von dem Voigt ein Richterspruch erlassen
wurde: »Daß die Görlitzer zwar den Zittauern nicht wehren sollten,
ihr Bier an ihre frühere Kundschaft zu versenden, daß die letzteren
sich aber fürderhin jeder Feindseligkeit enthalten, allen verursachten
Schaden ersetzen und die Gefangenen ohne Lösegeld freilassen sollten.
Im Weigerungsfalle würde ihnen eine Geldbuße von sechstausend
ungarischen Gulden, deren eine Hälfte die königliche Kammer, die
andere aber dem beleidigten Teil zufiele, auferlegt werden.« Nach
Publikation dieses Urteils zogen die Görlitzer ihre zweitausend Mann,
nebst dem auf vierhundert Wagen liegenden Kriegszeug, Donnerbüchsen,
Feldschlangen und Haken in die Stadt zurück.

Die Zittauer widersetzten sich jedoch auch diesem Richterspruche,
so daß ein weitläufiger Prozeß daraus entstand, welcher von beiden
Parteien in Prag geführt wurde. Ja, sogar der heilige Vater in Rom,
dem die ganze Sache doch gewiß fern genug lag, wurde schließlich noch
in diese Bierangelegenheit verwickelt und erließ eine Bulle gegen die
Zittauer, weil der Pfarrer eines von diesen geplünderten Görlitzer
Dorfes sich wegen der auch ihm widerfahrenen Beraubung an den Papst
gewendet und um Beistand gebeten hatte. -- Erst im Jahre 1497 wurde
der Prozeß endlich vom Könige dahin entschieden, daß die Stadt Zittau
zur sofortigen Zahlung einer bedeutenden Geldsumme verurteilt und die
gerade in Prag anwesenden Abgesandten des Zittauer Rates als Bürgen für
die Erfüllung dieser Verpflichtung gefänglich eingezogen wurden. Allein
auch diese Maßregel scheiterte an der Hartnäckigkeit der Zittauer,
welche in höchster Erbitterung sich standhaft weigerten, die ihnen
diktierte Strafsumme zu erlegen. Nur, nachdem sich schließlich noch die
Städte Bautzen, Kamenz, Lauban und Löbau, welche mit Zittau und Görlitz
schon von Alters her einen sogenannten »Sechsstädtebund« geschlossen
hatten, vermittelnd in die Angelegenheit mischten, gelangte diese, in
ihrer Art wohl einzig dastehende Begebenheit zu einem Abschluß und der
Bierkrieg zu seinem Ende. -- Noch heutigen Tages soll man in Zittau im
Tellerschen Bierhofe in der Neustadt, zum ewigen Wahrzeichen dieser
Fehde, eine steinerne Abbildung in der Wand sehen, welche sich auf den
Raub der Kühe bezieht.

Die Rauflust und Händelsucht der Zittauer war zwar durch diesen
Streit auf einige Zeit, aber durchaus nicht für immer befriedigt,
denn im Jahre 1530 zogen an die 400 Mann Reisige zu Fuß und Roß nach
Eibau, welches zwar im Weichbilde von Zittau lag, aber einem Herrn
von Schleinitz gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß
Laubaner Bier, trotzdem die Stadt Lauban von Alters her mit Zittau
verbündet war. -- Auch im Jahre 1628 gaben sie einen neuen Beweis ihrer
Bierwut, denn als im genannten Jahre ein Herr von Tschirnhaus als
Verbannter mit Hab und Gut und Familie nach Zittau zog und sich sechs
Fässer eigens gebrauten Bieres mitbrachte, da schossen die Zittauer
von weitem Löcher in die Fässer, so daß sein Bier auslaufen mußte. Auf
diese Weise trieben es die Lausitzer Raufbolde noch unterschiedliche
Male, bis ihnen endlich, nachdem im Laufe der Zeit das Monopol- und
Zunftwesen eine größere Beschränkung erlitten hatte, das Handwerk
gelegt und der Bierbann aufgehoben wurde.

Auf einen märkischen Bierkrieg mit ungleich tragischerem Ausgang
werde ich später noch zurückkommen, hier sei nur noch des Breslauer
Bierskandals gedacht, der 1381 zwischen dem Rat und dem Domkapitel
wegen Einführung des Schweidnitzer Bieres entbrannte.

Ein Vorrecht des Breslauer Stadtkelleramtes war es nämlich, fremde
Biere in die Stadt einzuführen und zu verkaufen. Die Domgeistlichkeit
setzte sich über dieses Privilegium hinweg und bezog gleichfalls fremde
Biere, die sie teils selbst verbrauchte, teils in ihren Bierstuben
sogar billiger verabreichte, als der Ratskeller, wodurch diesem
bedeutender Abbruch getan wurde. Da ging endlich dem Rat die Geduld aus
und er verbot den Fuhrherrn der Stadt, der Geistlichkeit überhaupt Bier
zuzuführen. Wenn auch murrend, fügten sich diese der Anordnung.

Da sandte um die Weihnachtzeit des Jahres 1380 der Herzog Ruprecht
von Liegnitz seinem Bruder Heinrich, damals Domdechant in Breslau,
ein Fäßchen Schweidnitzer zum Geschenk. Ein hoher und ehrsamer Rat
aber setzte den Fuhrmann, in damals beliebter rascher Justiz, ins
Gefängnis und legte Beschlag auf das Bier. Darob ergrimmten die in
ihren edelsten Gefühlen verletzten Domherren, denn wenn es sich um
Essen und Trinken oder um Geld handelte, verstanden sie keinen Spaß;
sie fuhren gleich das schwerste Geschütz auf und taten die Stadt in
den Bann. Da kam König Wenzeslaus nach Breslau, um sich huldigen zu
lassen. Er versuchte zwischen den beiden Kampfhähnen zu vermitteln, und
da sich das Domkapitel nicht fügen wollte, gab er dessen Wohnstätten
auf dem Dom der Plünderung preis und duldete, wie seine Mannschaften
die Geistlichkeit dadurch verspotteten, daß sie zum Gaudium des Pöbels
in geistlichen Gewändern durch die Straßen zogen. Auch die Einnahmen
der Kirche belegte der König mit Beschlag, bis das Domkapitel zu Kreuze
kroch, den Bann von der Stadt nahm, die versprechen mußte, die ihr von
dem Kapitel zugefügten Unbilden zu vergessen. Die »Pfaffen« hingegen
durften hinfort kein fremdes Bier an die Bürger mehr verkaufen, und nur
ihren eigenen Bedarf von außerhalb decken.[56]

Eine andere Bierfehde zwischen Herrschaft und Bürgerschaft von böhmisch
Kamnitz endete nach vierzigjähriger Dauer im Jahre 1795 mit dem Siege
der Bürgerschaft.

Neben dem Zittauer Bier kannte die Vorzeit eine beträchtliche Anzahl
von Sorten, die sich weiter Verbreitung erfreuten. Einige der
hervorragendsten dieser Biere seien im nachfolgenden namhaft gemacht.

So besonders das einst vielgepriesene _Eimbecker_, aus dem
dereinstigen Hauptorte des Fürstentums Grubenhagen, der Ahne des
bayerischen, besonders des Bockbieres -- Ein-beck, Ein-bock -- von dem
Murner sagt:

    Hippokras und Malvasier,
    Rintab (Rivoglio-Wein) und _Eimischer_ Bier
    Sind sie tür (teuer) so sind sie guot,[57]

von dem sogar der reiche, stark verwöhnte Finanzmann Tucher 1508 ein
Fäßchen als hochwillkommenes Geschenk entgegennahm.[58] Als Luther das
Verhör auf dem Wormser Reichstag glücklich überstanden hatte, sandte
Herzog Erich von Braunschweig, um dem erschöpften Mann seine Teilnahme
zu bezeugen, eine Flasche Einbecker.

Von dem _Zerbster Bitterbier_ schrieb gegen Ende des siebzehnten
Jahrhunderts der gelehrte Rektor Johannes Hübner: »Die Bürger brauen
ein herrliches und gesundes Bier, welches bis nach Hamburg verführt
wird. Wenn im Herbst das Brauen angeht, so wird in den Kirchen eine
besondere Lobrede davon gehalten, wobey erstlich die Litaney und
zuletzte auch das Tedeum gesungen wird, woraus man schließen kann, daß
den guten Einwohnern gar viel an ihrer Braunahrung gelegen ist« -- denn:

    Zerbster Bier und Rhein'scher Wein
    Dabei wollen wir lustig sein!

_Croßner Bier_, »welches einzig und allein auf dem dasigen Schloß
gebrauet wird, und gleichwohl in der nahegelegenen Stadt niemals so
gut gebrauet werden kann, sondern dieses letztere fällt allemal nicht
nur anders, sondern auch viel schlechter aus.« Dieses Croßner »Urquell«
behielt seinen Ruf bis zum Beginn des neunzehnten Jahrhunderts.

Das ölige, schwarze _Erfurter Bier_, der Luntsch, begeisterte den
mäßigen, greisen Rudolf von Habsburg, daß er mit dem Kruge in der Hand
auf die Straße lief und rief: »Wohl in, wohl in! eye gut Bier dat hat
Herr Sigfrid von Bustede ufgetan.«

    Rudolf von Habsburg der Rittersmann,
    Er läuft durch Erfurts Straßen,
    Mit vollem Pokal, er preist dem Volk
    Das Stadtbier über die Maßen.

steht an einer Wand des Münchener Ratskellers. Andererseits wird in
einer von Wattenbach im Anzeiger für die Kunde deutscher Vorzeit
mitgeteilten Handschrift[59] das Erfurter Bier sehr abfällig kritisiert.

Von ihrem alten Ruhme zehrt noch heute die würzreiche starke
_Braunschweiger Mumme_, die anno 1487 der Brauherr Christian Mumme
erfunden haben soll.

Von ihr schreibt Krünitz im fünften Teil seiner Encyklopädie: »Mumme
... wird für den König der Biere in Deutschland gehalten. Es ist ein
starkes Hopfenbier, welches zuerst von einem, Nahmens Mumme, davon
es nachgehens auch den Nahmen bekommen, in einem nahe an dem alten
Petersthor in Braunschweig gelegenen Hause gebrauet worden; wie denn,
zum Andenken dessen, an selbigem Hause eine ausgehauene Statur eines
Mannes, der ein Glas in der Hand hält, zu sehen ist. Weil nun dieses
neue Bier gut befunden worden, hat es der Erfinder gewagt, und davon
einen Theil über See gesendet, und endlich wirklich einen Handel damit
nach England und Holland angeleget, daher er auch ein Rückgrat von
einem Walfische, zum Wahrzeichen dieser seiner Reisen, an sein Haus
hängen lassen.«

Man braute die zum Export bestimmte Schiffs-Mumme, die Stadt-Mumme,
»die bald weggetrunken zu werden pflegt«, für den Stadtbedarf, und das
Erntebier, das an die Bauern verkauft wurde.

Im Breslauer Ratskeller, der als Schweidnitzer Keller Weltruf genießt,
wurden im sechzehnten Jahrhundert verabfolgt: Goldberger, Striegauer,
Croßner, Zerbster, Warschauer, Merseburger und Mannheimer, daneben
natürlich auch das altbekannte Breslauer Stadtbier, der _Scheps_, von
dem es hieß:

    Breslauer Bier
    Ist der Schlesier Malvasier.[60]

Mehr als lokale Berühmtheit genossen die Biersorten: das _Barthische_
aus Pommern, das Danziger _Junkerbier_ und das _Jopenbier_, das
Brandenburger _Altenklaus_, das Lübecker _Israel_, der Marburger
_Junker_, die Bautzener _Klotzmilch_, der Hallische _Cuff_, der
Nymweger _Moll_, den Magdeburger _Filz_, den Johannes Fischart
wiederholt erwähnt; dann das »_Kotzborgense_« der Epistolae virorum
obscurorum, das aus Kötzschenbroda kam, das _Naumburger_, das als
gesund geltende Bier von _Belgern_ -- Belgerana est omnibus sana -- und
das Pasenel aus Pasewalk.[61] Das heute so überaus geschätzte Münchener
hat ein verhältnismäßig geringes Alter. Wohl besaß schon Ludwig der
Strenge (1255--1294) in München ein Brauhaus, den Ahnen des heutigen
Hofbräuhauses, das aber nur ein schweres braunes Gerstenbier erzeugte.
Erst als im sechzehnten Jahrhundert helles Weizenbier aus Böhmen nach
München kam, lernte man ein Mittelding zwischen dem einstigen dunklen
und dem böhmischen hellen Bier, sogenanntes braunes Bier herstellen,
das zu gut war, um dem Volke zu Gute zu kommen, daher ursprünglich
nur für den Hof bestimmt war. Erst vom Jahre 1610 ab trieb man mit
dem Erzeugnis des Hofbräuhauses Handel, der den Hofsäckel füllte und
den Ruf des Münchener Bieres für alle Zeiten sicherte. Das Münchener
Salvator-Bier (Sankt-Vaterbier) datiert aus dem Jahre 1651, die
bayerische Staatsbrauerei »Zum Weihenstephan« schon von dem Jahre 1146.

Doch alle diese Sorten, was waren sie gegen die Krone aller
mittelalterlichen Biere, dem herrlichsten von allen, dem _Bräuhahn_,
auch Broyhahn, Brühan oder Breyhan genannt. Die Vorzüge jedes einzelnen
Bieres vereinigten sich beim Bräuhahn zu einem Bukett:

    Grandia si flerent summo convivia caelo
    Breihanum Superis Jupiter ipse daret.

d. h. bei einem Himmelsmahle tat Jupiter seine Mitgötter mit Bräuhahn
bewirten. Der Bräuhahn war der Inbegriff alles Vollkommenen, ja
geradezu der Gattungsname für das beste Bier. Wie so viele andere die
Menschheit »beglückende« Erfindungen verdankt auch das Bräuhahn dem
Zufall sein Vorhandensein.

Cord Broyhan, ein Bierbrauergeselle aus Stöcken im Hannoverschen, hatte
auf seiner Wanderschaft auch eine Zeitlang in Hamburg gearbeitet,
wo er sich bemühte das Geheimnis der Zusammenstellung des berühmten
weißbierartigen Stadtrunkes zu ergründen. 1526 in seine Heimat
zurückgekehrt und Meister geworden, suchte er seine Mitbürger durch
eine genaue Nachahmung des Hamburger zu überraschen. Das Gebräu mißriet
-- es wurde kein Hamburger, sondern ein süßlich-säuerlich erfrischendes
Weißbier, das mit Begeisterung aufgenommen, den Namen seines Erfinders
zu einem vergötterten machte, dessen Glanz erst mit dem hinsterbenden
Mittelalter verblaßte. Das Bräuhahn war dem Trinker zu sehr ans Herz
gewachsen, als daß er es nicht mit einem Sagenkranze umgeben hätte; die
bekannteste unter diesen Bräuhahnsagen ist die -- eben mitgeteilte über
seinen Erfinder. Das Bräuhahn war entgegen den heutigen Weißbiersorten
gehaltreich und kräftig. Der »hessische Orden der Mäßigkeit«, ein
Temperenzlerverein von Landgraf Moriz im Jahre 1660 begründet, verbot
in § 7 seiner Statuten die Ordensbecher »mit gebrannten, welschen,
spanischen oder anderen starken gewürzten Weinen -- Hamburger Bier und
Brauhahn mit eingerechnet --« zu füllen. Der Ruf des echten Bräuhahns
rief eine große Anzahl von ähnlichen Bieren ins Leben, die unter
dem gleichen Namen ausgeschenkt wurden. Über Leipziger Gebräu klagt
Christian Weise 1668 in seinen »Überflüssigen Gedanken der grünenden
Jugend«:

    »Leipz'ger Breuhahn schmeckt mir nie,
    Und das Rastrum ist noch schlimmer.« --

Diesem Leipziger _Rastrum_ oder _Raster_, bei Fischart »leipzisch
Becherrastrum« benannte Gebräu war bekanntlich Luther nicht abgeneigt.

Von anderen Biersorten nennt Weise noch:

    »Kuhschwanz,[62] Zerbster, Wurzner Bier,
    Klatsche,[63] Duchstein,[64] Garley,[65] Gose!«

Von all diesen edlen Marken hat sich nur die _Gose_, der Nationaltrank
von »Klein-Paris«, erhalten.

Die Gose, eine Spezialität Goslars, wurde dort bereits 1073 zur
Zeit Kaiser Heinrichs IV. von den in der Harzburg eingeschlossenen
kaiserlichen Völkern getrunken. Auch Harzburg, Quedlinburg und andere
Harzstädte sotten Gose, die seit dem achtzehnten Jahrhundert auch in
den Leipziger Vorstädten Döllnitz und Eutritzsch gebraut wird, wo sie
der Sage nach von dem alten Dessauer 1738 eingeführt worden sein soll.

Selbst die kürzeste Geschichte des Bieres wäre lückenhaft, wenn nicht
in ihr der deutschen Biermetropole und ihres dunklen Labetrunkes, des
_Bockbieres_ gedacht würde. Wie dieses Bier zu seinem Namen kam erzählt
Schranka nach dem Münchener Stadtbuch von Joh. Meyer wie folgt, wobei
aber bemerkt sei, daß noch eine Unzahl anderer Versionen existieren:

»Und es saßen einst Herzog Christoph, genannt der Kämpfer und sein
Bruder Albrecht II. im Bankettsaal ihrer Hofburg und zechten. In
ihrer Gesellschaft befand sich auch ein Braunschweiger Ritter, der
als Gesandter am bairischen Hofe weilte. Diesem setzten die Fürsten
einen tüchtigen Humpen guten, echten Braunbieres aus dem herzoglichen
Hofbräuhaus in München zum Frühtrunk vor; der Ritter tat einen guten
Zug; aber bald setzte er den Humpen ab und legte seinen Mund in saure
Falten. Er lästert, es sei gar kein Bier, sondern ein brauner Essig.
Ja, er vermaß sich zu behaupten, er wolle den bairischen Herzögen
einen Trunk senden, den man in der Stadt Einbeck braue, den aber kein
bairischer Brauer, selbst der Braumeister des Hofbräuhauses nicht,
nachzumachen im stande sein würde. Darob ergrimmten die beiden Herzöge,
namentlich Christoph der Kämpfer, der Urbayer, höchlichst! Sofort
ließen sie den Hofbraumeister heraufkommen und Herzog Christian fuhr
ihn gar ungnädig an: »Du loser Schalk! Haben wir dich deshalb immer
gnädig gehalten und sind mit dir nie karg verfahren, daß du uns lässest
hier zu Schanden werden, also daß sie sagen, wir setzten ihnen eitel
braunen Essig vor, statt Bier?« --

Da wollte sich der Braumeister verdefendieren, allein der
Braunschweiger lachte und sprach: »Laß es gut sein, du magst in deiner
Kunst sehr erfahren, aber nie wirst du im stande sein, ein Bier zu
brauen, wie es hier zu Lande nicht not, denn wenn ihr mit dem zufrieden
seid, dann verlangt ihr nicht nach besserem.«

Da geriet das leicht entzündliche bairische Blut in jähen Zorn und der
Braumeister rief mit lauter Stimme: »So möge ein Gewett entscheiden! So
ihr, wie man sagt, in Jahresfrist wieder nach München kommt, so bringt
ein Faß eures Bieres anher und ich will ein Faß sieden, so dem von euch
wohl obsiegen soll oder ich will der schlechteste Meister sein und Ihro
Gnaden sollen mich auf einem Esel verkehrt aus der Stadt ausreiten,
auch alle meine Habe zu eurem Gunsten verlustig werden lassen.«

Da lachte der Braunschweiger noch mehr und setzte zweihundert Gulden
als Gewett dagegen. Die Herzöge verbürgten sich für ihren Braumeister;
der Bürgermeister Balthasar Riedler und Herzog Christophs Hofmeister,
Christoph von Carzberg, aber für den Braunschweiger.

Ein Jahr war bald herum und endlich kam auch der Tag der Entscheidung;
es war der 1. Mai.

Der Braunschweiger war schon zwei Tage vorher mit einem mächtigen Faß
Einbecker, das gar lieblich mit Tannenreis geziert war, in München
erschienen und hatte das Bier, damit es ausruhe, im fürstlichen Keller
und eigener Bewachung verwahrt. Am 1. Mai beriefen die Herzöge die
Bürger und Kämpfer zusammen. Viele von der Ritterschaft und auch der
hohe Rat der Stadt München wurden geladen. Im Hof der herzoglichen
Burg waren Galerien aufgeschlagen und schön mit bunten Teppichen,
Tannenbäumen und Kränzen geschmückt. Hier nahmen die edlen Fräulein
Platz, das seltene Gewettspiel mit anzusehen. Da um 9 Uhr früh traten
die Kämpfer in den Kreis und gelobten ihre Wette ehrlich und ohne
Falsch auszufechten. Darauf wurden die Bürger ihres Eides entlastet.

Und es flogen die ehernen Krahnen in die Bäuche der Fässer und das
edle Naß ergoß sich schäumend in die Humpen. Diesmal verzog der
Braunschweiger das Gesicht nicht, aber er meinte geringschätzig: »Das
mag wohl ein guter Trunk sein, aber nur für eure Weibchen, denn Kraft
ist keine mehr darinnen.« -- »So, meint Ihr, gnädiger Herr?« entgegnete
siegesbewußt der Braumeister. Und er befahl einem Brauknecht zwei
Humpen herbeizubringen, von denen jeder 2½ Maß Bairisch hielt. Beide
Riesengefäße wurden aus den Fässern bis zum Rande gefüllt.

»Gesegn' Euch Gott den Trunk« und reichte ihm den Humpen, "ich will den
Euern auf Euer Gnaden Wohl leeren! Und wer nach einer halben Stunde
noch auf einem Beine stehend einen Zwirnsfaden einfädeln kann, der hat
die Wette gewonnen.«

Das war dem Herren von Einbeck recht und der Strauß begann.

Beide Kämpfer setzten an und leerten ihre Humpen bis auf die
Nagelprobe. Nun ging die Bergpflegerin auf ihre Stube, in der sich
ein Gaislein befand, von dessen Milch der Pflegerin krankes Mägdelein
trinken mußte, um Nadel und Zwirnsfaden zu holen.

Als sie heraustrat, entwischte das Gaislein und sprang in den Hof,
gerade als sich die beiden Kämpfer auf ein Bein stellten. Der
Braumeister hatte seine Nadel schon längst eingefädelt, als der Ritter
seine Nadel schon zum dritten Mal hatte fallen lassen. Plötzlich
torkelte er um und kugelte unter vergeblicher Anstrengung, sich wieder
auf die Beine zu stellen, am Boden herum.

»Ei, edler Herr«, lachte der Braumeister, »was ficht Euch an, daß ihr
Euch auf dem Boden herumwalzt?«

Da lallte der Ritter mit schwerer Zunge: »Der Bock da hat mich
umgestoßen!«

»O nein«, lachte Herzog Christoph vergnügt ob des Sieges seines
Braumeisters. Dieser aber meinte: »Der Bock, der Euch umgestoßen hat,
den hab ich Euch gesotten.«

Das war ein Jubel im Burghof; bis in die Pfistenergasse und zum
»Platzl« drang die Kunde vom Braumeister, der einen Bock gesotten, der
den Braunschweiger in den Sand gestreckt ...«[66]

Zum Andenken an jenes große vaterländische Ereignis wurde im Frühjahr
nur ausschließlich im Hofbräuhaus das starke süße Bier gebraut, das
noch bis in die spätesten Jahrhunderte hinein »Bock« genannt wurde.

Überdies kannte man noch, je nach der Gelegenheit, bei der es
aufgetragen wurde: Brommel-Bier, von unverehelichten Meistern als
Strafe gegeben, Ernte- und Wadelbier, letzteres bei der Roggenernte,
Gesellen-, Hochzeit-, Kindel- oder Kindstauf-, Kirms-, Meister-,
Oster-, Pfingst-, Schiffs-Bier usw. Nonenbier (Cerevisia nonalis),
das den Mönchen um die neunte Stunde, nona, verabreicht wurde;
Tröstelbier, das beim Trauerschmaus vertilgt wurde, Schlußbier, bei
Beendigung der Bauten getrunken, »Schlichtbier, in einigen Gegenden,
bei den Wandkleibern, Lehmklechsern, eine Ergötzlichkeit an Bier, die
sie erhalten, wenn sie eine eingekleibte, mit Lehm beworfene Wand,
schlichten, das ist, glatt streichen.«

Ohne sein »Bräu« vermag kein ordentlicher Baier sich seines Lebens zu
freuen. Gerne verzichtet er auf gewisse Annehmlichkeiten des Daseins,
wenn sie mit dem Verlust seines Leib- und Magentrankes verknüpft sind.
Allerdings treibt es kaum ein Baier so weit, wie jener Liebhaber des
_Steinauer Bieres_, von dem Schickfuß in seiner Schlesischen Chronik
erzählt:

»Der buckelichte Herzog Köberlein oder Conrad IV., Herzog zu Steinau,
und Propst zu Breßlau im Thum, welcher im Jahre 1303 zum Erzbischoff
zu Salzburg erwählet wurde, liebte es vorzüglich. Als er nun dahin
reisete, und unterwegs das mitgenommene Steinauer Bier verzehrt
hatte, er aber hörete, daß zu Salzburg wohl herrliche Weine, aber
kein Steinauer Bier zu haben wäre, resolvirte er sich, lieber die
Erzbischöfliche Inful, als das Steinauer Bier zu verlieren, und zog
also wieder nach Steinau.«

Durch die zahllosen Biersorten, die Deutschland überschwemmten, und die
alle verschieden gebraut und auf andere Art behandelt werden mußten,
gewann die Bierbrauerei einen Umfang, der sich nun nicht mehr durch
die Praxis allein bewältigen ließ, sondern auch theoretische Studien
verlangte. Darum erschien bereits 1575 zu Erfurt das erste Buch über
die Braukunst unter dem Titel: »Fünff Bücher von der Göttlichen und
Edlen Gabe der philosophischen, hochthewren und wunderbaren Kunst, Bier
zu brauen. Durch Henrikum Knaustium, beyder Rechten Doktoren«, dem sich
im Laufe der Zeit eine schier endlose Reihe ähnlicher Werke anschlossen.

Die Bevölkerung der Weingegenden war häufig auf die Konkurrenz durch
das Bier gewaltig erbost, was sich in mehr oder weniger grotesken
Ausfällen gegen das Bier äußerte. So galt im Jahre 1355 in Krems, 1430
in Wien das Verbot, innerhalb der Ringmauern dieser beiden Städte weder
Bier zu brauen noch zu schenken, »wail daz unsern purgern daselbs
schedlich«. Der Rat von Reutlingen verstieg sich 1697 sogar zu dem
Befehl: »Die Sudelei des Bierbrauens in allweg abzutun!« was aber dem
lieben Gerstensaft nichts weiter geschadet hat, denn er war und blieb
der treue Freund seiner Deutschen, die ihn verehren, auch wenn er aus
Tschechien kommt.

Aber leider hatte das gute Bier sehr häufig Grund zu dem Stoßseufzer:
Gott behüte mich vor meinen Freunden! Nicht genug, daß sie es mit
allerlei Teufelszeug versetzten und ihm dadurch Eigenschaften anzuhexen
suchte, die das harmlose Zeugs nun einmal nicht besaß, zwickten und
zwackten sie es auch durch Zölle, Accisen, Verzehrungs- und andere
Steuern, bis es fast seinen edleren Stiefbruder an Kostspieligkeit
erreichte. Besonders auf die hohen Herrn hatte es allen Grund, recht
böse zu sein. Denn wenn so ein Gewaltiger Geld nötig hatte, die
Steuerschraube beim besten Willen nicht mehr anzuziehen ging und
sogar aus den Juden nichts mehr herauszupressen war, dann mußte das
arme Bier daran glauben, und die Accise verteuerte zu Gunsten des
landesväterlichen Säckels den unentbehrlich gewordenen Trunk. In
Bayern blieb das Nationalgetränk bis zum sechzehnten Jahrhundert ohne
Staatsabgabe und erst das Jahr 1541 halste dem Bier die erste Steuer
auf. »Im Jahre 1541 brach nämlich unter Kaiser Karl V. ein Krieg mit
den Türken aus, der den Kaiser einen Zug nach Algier unternehmen ließ.
Hierzu hatte als Reichsfürst auch Herzog Wilhelm von Bayern nicht nur
mit einem Heer von Rittern und Reisigen Lehnsfolge zu leisten, sondern
zu den Kriegskosten auch noch 60000 Gulden bares Geld beizusteuern. Um
diese für jene Zeit außerordentlich hohe Summe aufzubringen, ließ der
Herzog einen Aufschlag auf das Bier ausschreiben, der diesem denn auch
später niemals wieder abgenommen worden ist. So hat die biertrinkende
Welt also eigentlich die Schuld an der Steuer, die den edlen Trank
dem Trinker um so und so viel verteuert, den Muselmännern zur Last zu
schreiben.«

Diese Steuerungen gingen oftmals den Bürgern über den Spaß; sie
kannegießerten, murrten, schimpften und skandalierten -- natürlich
mit aller Vorsicht. Denn solange die Bürger nur die Faust im Sack
ballten, übersah dies die hohe Obrigkeit großmütig; wehe aber, wenn
die Unzufriedenen einmal zu laut wurden, dann gab es blutige Köpfe und
hatte Meister Hämmerleins Schwert Arbeit. So war es damals, als Johann
Cicero von Brandenburg in seinem Staatsschatz Ebbe verspürte. Schlugen
ihm auch 1484 die Stände zuerst die Einführung der Bierzinse ab, so
zeigten sie sich, von den Verhältnissen gedrängt, vier Jahre später um
so willfähriger, als der kluge Fürst sie an deren Erträgnissen Anteil
nehmen ließ. »Sie -- die Bierzinse --, wurde auf sieben Jahre von
geistlichen und weltlichen kurfürstlichen Räten bewilligt, nämlich von
jeder Tonne Bier zwölf Pfennige, so daß hiervon der Kurfürst acht und
die Städte vier Pfennige zur Aufbesserung ihrer Lage nehmen sollten.«
Selbstverständlich traf diese Steuer nur die Bürger, auf denen ohnehin
die ganze Last des Staatshaushaltes ruhte, denn die hohe Geistlichkeit,
Prälaten, Grafen, Herren und die Ritterschaft waren von der Bierumlage
befreit -- natürlich, denn sie konnten sich ja Wein leisten und
tranken ohnehin wenig Bier. Als sich die altmärkischen Städte, allen
voran Stendal, weigerten die Steuer zu zahlen, fiel der Kurfürst mit
einem starken Heer in der Altmark ein und züchtigte die renitenten
Untertanen. In Stendal fielen die Häupter vieler »Aufrührer« auf dem
Schaffott, in Salzwedel und Gardelegen wurden die Rädelsführer ins
Gefängnis geworfen,[67] wodurch der blutigste deutsche Bierkrieg des
Mittelalters sein Ende fand.

Auch Kurfürst Joachim I. Nestor erließ 1513 eine Bierzinse, die von da
ab, namentlich im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert, wo sie ihren
Höhepunkt erreichte, auf der Tagesordnung blieb.

Aber auch den Städten selbst war das Bier ein willkommenes
Steuerobjekt. Lag schon die Preisbestimmung des städtischen Bieres
in ihrer Hand, die sie, je nach dem augenblicklichen Geldbedarf auf
oder zu taten, so war ihnen, und nicht nur den Breslauern, schon der
leidigen Konkurrenz wegen, das fremde Bier ein Dorn im Auge, dessen
Vertrieb sie wohl nicht verbieten konnten, um nicht Repressalien
hervorzurufen, den sie aber durch mitunter recht drückende Zölle
erschwerten. So mußten in den Jahren 1442, 1448 und 1451 in Freiberg
das von Mittweida, in Dresden das von Freiberg, in Chemnitz das von
Zschopau, Freiberg und Mittweida hoch versteuert werden. Man trank aber
dennoch fremde Biere trotz all dieser Schwierigkeiten lieber wie die
einheimischen, denn abgesehen von dem Nemo propheta in patria huldigte
man einem eigenartigen Aberglauben. »Es ist merkwürdig, daß, wenn die
Biere verführt werden, sie an dem Orte, wohin sie gebracht werden,
insgemein viel besser schmecken, als da, wo sie gebrauet werden. Von
den preußischen Bieren z. B. schmeckt in Pillau das altstädtische Bier
viel besser und angenehmer, als in Königsberg. Bei manchem Biere mus,
bei dem Wegführen noch unterwegs ein Guß Springwasser darzu kommen,
wodurch es an dem Orte, wohin es gebracht wird, weit mehr Belieben
findet, als wenn diese Verdünnung nicht mit ihm vorgegangen wäre«.[68]

Wenn aber auch Gewaltmaßregeln den Bierkonsum beeinträchtigt haben
mögen, auf die Dauer vermochten sie doch nicht dem Deutschen die Freude
an seinem Bier zu vergällen; denn ehemals wie heute gilt der fromme
Wunsch aller Deutschen und aller jener Undankbaren, die durch deutsche
Sitte, deutschen Geist und deutsche Tatkraft zu dem geworden sind, was
sie sind, die, wie so viel anderes, auch das Bierbrauen und Biertrinken
von den Deutschen gelernt haben, das Stoßgebet:

    Hopfen und Malz,
    Gott erhalt's!


Spitznamen früherer Biere.

    Adam in Dortmund.
    Aliklaus in Brandenburg a. H.
    Alter Claus in Frankfurt a. O.
    Angst in Gera.
    Assenhäuser in Naumburg a. S.
    Augustin in München.
    Auweh in Lützenrode.

    Bastard in Frankfurt a. O.
    Batzmann in Frankfurt a. O.
    Bauch in Würzburg.
    Bauchweh in Grimma.
    Beinecken in Lüneburg.
    Benichen in Lüneburg.
    Bessre dich! in Dassel.
    Beyderwan in Frankfurt a. O.
    Biet den Kerl in Boitzenburg.
    Berrkatze in Marienwerder.
    Bock in Bayern.
    Bockhänger auch Bockhinger in Wollin.
    Bockshart in Wartenberg.
    Böcking in Allenstein.
    Borge nicht in Allenstein.
    Brausegut in Benickenstein a. Harz.
    Brauseloch in Brandenburg a. H.
    Breypot in Frankfurt a. O.
    Broyhan.
    Bruse, auch Buse und Puse in Osnabrück.
    Bruynen Barendl = Brauner Bernhard in Friesland.
    Bubarsch in Magdeburg.
    Buff in Halle a. S.
    Büffel in Frankfurt a. O.
    Bürste in Osnabrück.

    Cacabella oder Cacabulla in Eckernförde.
    Casernenbrühe in Zweibrücken.
    Chapit in Helmstädt.
    Clune in Mecklenburg.
    Cofent = Mönchsbier.
    Covent in Prag.

    Dasslich in Dasseln.
    Dewsel in Altenburg S.-A.
    Dicker Brei in Possenheim.
    Dickkopf in Eulenburg.
    Domherrnbier in Brandenburg a. H.
    Doppe in Danzig.
    Dorfteufel in Jena.
    Duckstein in Königslutter.
    Dünnebacken in Osterode.

    Egelei in Egeln.
    Ehestandsbier, Beinamen der Gose und anderer stärkender Biere.
    Einbeck in Grubenhagen.
    Es wird nicht besser in Lauenburg.

    Fensterschwitz in Wien.
    Ferrenbacher Vivat, eine Weißbierart.
    Fertzer in Frankfurt a. O.
    Fidelia in Frankfurt a. O.
    Filz in Magdeburg und Rostock.
    Fitscherling in Frankfurt a. O.
    Flickebier in Passenheim.
    Freudenreich in Dirschau.
    Fried und Einigkeit in Kyritz.
    Füllewurst in Welau.

    Garley, Gartey in Gardelegen.
    Gesalzen Merter in Heiligenspiel.
    Glatze in Culm.
    Glückeshan in Frankfurt a. O.
    Gose in Leipzig, Goslar usw.
    Gräsich in Westfalen.
    Gutkerl in Wettin bei Halle a. S.
    Guckuck siehe »Kuckuck«.

    Halbander in Creussen.
    Hanske in Bamberg.
    Harlemay in Liebemühl.
    Hartenacke in Lübeck und Frankfurt a. O.
    Hausmuff in Magdeburg.
    Heidecker in Merseburg.
    Helschessoff in Frankfurt a. O.
    Hengst, ein Covent.
    Herrentrank in Güstrow.
    Hock, ein weinähnliches, klares Bier.
    Hölsing, Hösing in Wolgast.
    Horlemotsch in Frankfurt a. O.
    Hosenmilch in Dransfeld.
    Hotenbach in Frankfurt a. O.
    Hund in Corwey und Dasseln.

    Ich halt's in Hohenstein.
    Ich weiß nicht wie in Buxtehude.
    Israel in Lübeck und Dortrecht.
    Itax in Frankfurt a. O.

    Jammer in Ostpreußen.
    Joopenbier in Danzig.
    Jucksherz in Nimwegen.
    Jumber in Marburg a. L.
    Junker in Danzig.

    Kache in Münster i. W.
    Kamma in Herpord.
    Kater in Stade.
    Keut in Westfalen.
    Keuterling in Wettin bei Halle.
    Kelberzagel in Marienburg.
    Keuteljucken, ein Dünnbier.
    Kinast in Wormdit.
    Kirbel in Straßburg i. E.
    Klapitt oder Klepitt in Helmstädt.
    Klatsch in Jena.
    Klawenich in Neydenburg.
    Klotzmilch in Bautzen.
    Knisenack in Güstrow.
    Korvinck in Frankfurt a. O.
    Kolleber in Königsberg i. Pr.
    Komma in Herford.
    Kopfbrecher in Torgau.
    Koyte in Münster i. W.
    Krabbel an der Wand in Eisleben.
    Kranker Heinrich in Graudenz.
    Krausemünze in Rosenburg.
    Krebsjauche in Mühlhausen.
    Kressen in Frankfurt a. O.
    Krewsel in Rastenburg.
    Kuhschwanz in Tangermünde und Delitzsch.
    Kühle Blonde = Berliner Weißbier.
    Kühmaul in Bartenstein.
    Kuckuck in Wittenberg.
    Kupenbier in Berlin und Cölln a. Spree.
    Kynast in Wormdit.
    Kyrmes in Neuburg.

    Lachemund in Wartenberg.
    Langfahn in Meißen.
    Langweile in Schlesien.
    Laucke in Mölln in Lauenburg.
    Leertz in Melsack.
    Lieber Herr Lorenz! in Guttstadt.
    Lorch in Frankfurt a. O.
    Loröl in Thorn.
    Lohenase in Frankfurt a. O.
    Lumpenbier in Wernigerode.
    Lurley, ein Zieter Bier.
    Lustiger Pater in Corvey.

    Masnotz in Teschen.
    Maulesel in Jena.
    Märzen in Rostock.
    Meng es wol! in Kreuzburg.
    Menschenfett in Jena.
    Mill in Nimwegen.
    Moll in Nimwegen und Köpenick.
    Mortpotner in Frankfurt a. O.
    Mord und Totschlag in Kyritz, Merseburg und Eisleben.
    Muff in Halle und Halberstadt.
    Mückensenff in Frankfurt a. O.
    Münster in Wien.

    Nasewisch in Schippenheil.
    Nicolaus in Brandenburg a. H.
    Nöster in Hamburg.

    Oehl in Rostock.
    Ohne Dank in Moringen.
    O Jammer in Weve (?).
    O Stockfisch in Heldt (?).
    O wie! in Limbach.
    O Zutter! in Schöneck.

    Pasenelle in Pasewalk.
    Petermann in Ratzeburg.
    Pharao, ein Dortweiler Dünnbier.
    Pipenstael in Mecklenburg.
    Plunder in Jürgenrück (?).
    Pohk in Pattensen.
    Preussing in Danzig.
    Puff in Halle.
    Puffel in Frankfurt a. M.
    Pumpernickel in Nerchau bei Grimma.
    Puse in Osnabrück.

    Quackeldeiß in Eckernförde.
    Quitschart in Frankfurt a. O.

    Rachenputzer in Wallin.
    Ramenach in Glückstadt in Holstein.
    Rammeiß, ein Lübecker und Ratzeburger Bier,
      das in Danzig stark getrunken wurde.
    Ramna, ein Herforder Bier.
    Rarkatter in Tolkemit.
    Rasemann in Frankfurt a. O.
    Rastrum in Leipzig.
    Rennerkatter in Pautzke.
    Reuterling in Webbingen bei Halle und in Weimar.
    Reyssekopff in Frankfurt a. O.
    Rockenzagel in Stumm.
    Roite in Münster.
    Rolah in Thorn.
    Rolingsbier in Frankfurt a. O.
    Roloch in Thorn.
    Rorkatter in Tolkemit.
    Rummeldeiß in Ratzeburg.
    Rutetop in Frankfurt a. O.

    Salat in Frankfurt a. O.
    Salvator = Sankt Vaterbier in München.
    Salz es bas! in Fischhausen.
    Sausewind in Reden.
    Saure Magd in Königsberg.
    Schackrach in Thüringen.
    Schemper, ein Covent.
    Scheusel in Altenburg.
    Schlacknack in Eisleben.
    Schleppenkittel in Fischhausen.
    Scheps in Breslau.
    Schlichtim in Elbing.
    Schlickerei in Passenheim (?).
    Schlipschlapp in Frankfurt a. O.
    Schlucknach in Eisleben.
    Schlunz in Erfurt.
    Schweis im Nacken in Güstrow.
    Schmier nicht! in Stolp.
    Schreckegast in Heilsperg.
    Schüttekappe auf Rügen und in Rittershaus.
    Schüttelkopf in Rüddagshausen.
    Schweinspost in Straßburg.
    Schwente in Neuteich.
    Singewohl in Frauenburg.
    Sohl den Kerl in Hadeln.
    Sollewurst in Welau.
    Soltmann in Salzwedel.
    Sommertrank in Zerbst.
    Speie nicht in Riesenburg.
    Sperpipe in Frankfurt a. O.
    Spülekanne in Stargard.
    Spülwasser in Löbe.
    Staffeling in Frankfurt a. O.
    Stampf in die Aschen in Frankfurt a. O.
    Stier in Schweidnitz.
    Streckefisel, ein Merseburger.
    Streckepertzel in Frankfurt a. O.
    Strohheingen in Frankfurt a. O.
    Strutzing in Löbe (?).
    Stürzen Kerl in Braunsberg.

    Taract, ein Culmeser Bier.
    Taubenschwanz in Stendal.
    Tibi soli, Braunschweiger Klosterbier.
    Toller Wrangel in Breslau.
    Trawöl in Lübeck.
    Trink! eine Covent-Art.
    Trumpe in Neumark.
    Tunke in Zittau.

    Vasemann in Frankfurt a. O.

    Wehr dich! in Danzig.
    Witte in Kiel.
    Wittelaus in Kiel.
    Wittenkiel in Schöningen.
    Wo ist der Magd Bett? in Dt. Eulau.
    Wolgemut in Friedland.
    Wohlsack in Brockhausen.
    Wuistdas in Liebstadt.
    Wullsack in Brockhuß (?).
    Wuttu in Hannover.
    Würze in Zerbst.

    Zals in Eilenburg.
    Zitzenille in Nauen.
    Zyth in Rostock.



3. Bierhumor und Bierpoesie.

    Das Jahr ist gut, braun Bier ist geraten,
    Dann wünsch ich mir nichts, als dreitausend Dukaten,
    Damit ich kann schütten braun Bier in mein Loch;
    Und jemehr ich davon trinke, desto besser schmeckts noch.

      Fliegendes Blatt.


Der edle Wein ist dem Deutschen der Sorgenbrecher, das Bier sein
guter Kamerad. Der Rebensaft macht das Blut leicht, lockert die
Gedanken, gebiert den Witz; das behäbige Bier macht Körper und Gedanken
träge, weckt aber den Humor, jenes urdeutsche Etwas, das wie die
Gemütlichkeit, nur das deutsche Volk und der deutsche Sprachschatz
kennt.

Darum liebt der Deutsche auch sein Bier, und was sich liebt, das
neckt sich. Wer schimpft, der kauft! Der Deutsche schimpft auf den
Gerstensaft, legt ihm allerlei Namen bei, oft recht grobe, aber nichts
destoweniger sehr bezeichnende, und sauft -- pardon, kauft soll es
heißen. Heute, wo wir feiner geworden sind, sprechen wir allerdings
nicht mehr so despektierlich vom Bier, wie es unsere Vorfahren
getan, denen eine Zote und ein Zötchen, wie Luther sagt, als Würze
der Geselligkeit schienen. Wir sind nobler geworden -- wir tun jetzt
im Geheimen, was vordem die breite Öffentlichkeit nicht scheute und
nicht zu scheuen brauchte, denn der Nachbar, sogar die Damen machten es
ebenso. Und was die Ahnen ohne Bedenken ausführten, das benannten sie
auch mit dem richtigen Namen -- es klang freilich nicht immer zart und
»passend«, aber die Prüderie war eben damals noch nicht Allgemeingut
geworden. Man war rücksichtsloser und derber und heuchelte wenigstens
noch nicht in Kleinigkeiten. Man trank sein Bier ganz öffentlich aus
großen Töpfen, nippte nicht in Wirtshäusern aus gläsernen Tulpen, um im
Geheimen Maßkrüge zu leeren. Man sagte nicht: »Gose bekommt mir nicht!«
sondern

    Es ist ein wunderschönes Bier,
    Die Goslarische Gose:
    Man glaubt, man hat sie in dem Leib
    Und hat sie in der Hose!

Wie viel gesitteter, aber langweiliger, klingt, was Friedrich Herm
zweihundert Jahre später von derselben Gose singt:

    Du Göttertrank, du Leipziger Sekt.
    Wie schäumst du im hohen Glas.
    O wie bedauern wir jeden doch,
    Der schwelgend vor dir nie saß,
    Du, süßer wie Mädchengekose,
            Gose!

Weniger affektiert aber bei weitem richtiger charakterisiert ihr
Landsmann Edwin Bormann die Gose:

    Wennste probst der Gose Saft
    Wappne dich mit Heldenkraft,
    Denn du weeßt nich, werd dei Magen
    Ja un' Amen derzu sagen?
    Drum bevor de rechde Hand
    Noch um's Stempelglas sich wand,
    Leg aus Vorsicht deine Linke
    Uf de Stuwendhierenklinke.

So wie die Gose hing der Deutsche fast allen seiner Lieblingsbiere
einen Klaps an, sei es, daß er ihre Wirkung übertrieb oder ihren
ursprünglichen Namen verballhornte. Aus dem Breslauer Stadtbier, dem
Scheps, wurde der -- Schöps, von dem es hieß:

    Schöps steigt ins Gehirn,
    Braucht keine Leiter nicht.
    Er sitzet in der Stirn,
    Wirkt Wunder im Gehirn.

oder wie das Original im klassischen Küchenlatein lautet:

    Scheps caput ad scandit,
    Non scalis indigitet actis;
    Sessitat in Stirnis,
    Mirabilis intus in Hirnis.[69]

Auf »durchschlagendere« Wirkung lassen die Namen etlicher anderer Biere
schließen, so das Eckernförder, von dem Krünitz in aller Gelassenheit
berichtet: »Von diesem wird erzählt, daß, als im Jahre 1503 der
Kardinal Reymundus dahin gekommen und dieses Bier gekostet, habe es
ihm so wohl geschmeckt, daß er ziemlich sich darinn berauschet;
als er aber hier auch des Nachts etliche Stuhlgänge gehabt, habe er
es _Cacabella_ oder Cacabulle genannt, da es vormahls Quackeldeiß
geheißen.« Und dieser anrüchige Name blieb auf ihm sitzen.

Ebenso bezeichnend hieß das Bier von Dasseln im Braunschweigischen der
_Hund_, weil es im Leibe knurrte und murrte, ehe es sich gewaltsam
einen Ausweg suchte.

Die Lust an Derbheiten bei unseren Altvorderen kommt in vielen
Biernamen zum unverfälschten Ausdruck, so wenn sie das Gebräu
von Dransfeld im Hildesheimschen _Hosenmilch_ nennen -- eine
Zweideutigkeit, die gar nicht zweideutig ist, oder das Nauensche Bier
Zitzenille benamsen, das ein Ungenannter also apostrophiert:

    Wer Zitzenille trinken will,
    Der muß drei Tage liegen still!

Das Bier aus Eisleben wird »Krabbel an der Wand« und
»Mordundtotschlag«, das Bier aus Stade -- Kater, das aus Boitzenburg
Beißdenkerl und endlich das von Osnabrück -- Buße getauft.

Am reichsten an Bieren mit absonderlichen Namen war Frankfurt a. d.
O. Eine Durchsicht meiner Tabelle der Bierspitznamen ergibt für diese
Mittelstadt an zwanzig verschiedene Biere, von denen ein großer Teil
ihre Bezeichnungen bereits seit dem fünfzehnten Jahrhundert tragen.[70]

Unseres heiligen römischen Reiches deutscher Nation gesegnete
Streusandbüchse war in der Vorzeit das Dorado des Bieres -- ein
Abklatsch des bierseeligen Bayerns unserer Zeit. Jedes Nestchen hatte
sein eigenes Bier, dazu kam noch eine Hochflut fremder Gebräue --
und doch schwärmte der Brandenburger für kein Bier mehr als für sein
heißgeliebtes _Bernauer_.

Mit behaglichem Schmunzeln, nach einem Kuhschluck des schäumenden
Trankes, tischt der behäbige Märker dem Fremden die Geschichte auf, wie
ein Schusterjunge in Berlin, dem der Meister das bißchen Grips aus dem
Kopfe gebeutelt, von der nicht minder handfesten Meisterin nach einem
Krug Bernauer geschickt wird und statt nach dem Ratskeller zu gehen,
sich gen Bernau trollte, der Residenz Wippchens und der Geburtsstadt
des »Froschmäuselers« Georg Rollenhagen. Als ihm dann plötzlich auf dem
Rückweg nach Berlin seine Torheit klar wurde und er sich die zahllosen
Kopfnüsse ausmalte, die ihm winkten, vergrub er den Deckelkrug voll
Bier am Wegrand und ging in die Fremde. Viele Jahre vergingen ehe
der zu einem Kriegsobersten gewordene Lehrling nach dem Spreestrand
heimkehrte und nach dem Krug Bernauer grub, den er unversehrt fand,
ebenso das Bier in ihm, das zu einem wahren Göttertrank geworden war.
Dieses Bernauer begeisterte einen Poeten um 1720 herum zu einem endlos
langen Gedicht, dessen letzte zwei Strophen lauten:

    Schönster Preis von allen Säften
    Wertestes Bernauer Bier,
    Welcher Trank kann dir an Kräften
    Und an Tugend gehen für?
    Keiner, keiner kann dir gleichen,
    Aller Nektar muß dir weichen;
    Ja, es ist ja nichts auf Erden,
    Das dir kann verglichen werden.

           *       *       *       *       *

    Tee, Kaffee und Chokolade, --
    Trinke Wasser, wer da will!
    Ros solis und Limonade,
    Diese acht' ich auch nicht viel.
    Wein ist teuer und zu hitzig,
    Branntewein macht aber witzig; --
    Alle diese müssen passen
    Und Bernau die Ehre lassen.

Eine ähnliche Dichtung findet sich, sogar in drei Sprachen: lateinisch,
hoch- und plattdeutsch, zu Ehren des Gardelegener Gartei. Ihr
Verfasser ist der hochgelahrte Helmstädter Professor der Medizin und
spätere Oberarzt in Lübeck, Heinrich Meibomius, der sich auch viel
mit dem Geißeln beschäftigte und uns eine diesbezügliche, in gewissen
Kreisen noch unvergessene Abhandlung »de flagrorum usu in re veneria«
hinterlassen hat. Die Entstehungsgeschichte dieses Gedichtes ist
folgende: Herzog Heinrich Julius von Braunschweig hatte verboten, in
Helmstädt das Gartei an die Studenten zu verschänken. Das beklagte
Meibomius im Namen seiner Studenten und des Gartei selbst mit den
Worten:

    Ik himmelseute Kind, dat man nach seiner Meumen,
    Der wiet berühmten Stadt »Gartie« plegt tau neumen,
    Maut leider van de Eim mit Sack und Packe thein
    Un mine ohle Borch an mit'n Rüggn anseihn. --

Das Gedicht verrät dann, daß auch die Damenwelt dem Gartei nicht
abgeneigt gewesen sei, denn, sagt das Bier von sich selbst:

    De Mann, de van mick hefft gaut dichte Töge dahn
    De kann mit Pries und Ehr tau siener Frau gahn;
    Dat merckt de Mämnncke's wohl, de looft mick utermahn.
    Un will mick ut de Stadt Kortzumme nit verlaten.

Ebenso wie das Gartei, fand der Tangermündner Kuhschwanz und das
Karthäuser aus Frankfurt a. d. Oder seine Sänger.

Aber trotz dieser guten Biere ergoß sich ein Strom fremden Stoffes über
die Mark. Was man z. B. in Berlin um das Jahr 1711 alles hinter die
Binde goß, ist aus dem nachstehenden »Bier-Carmine« zu ersehen.

    Krossener, Kottbuser, Ruppiner,
    Zerbster, Breihahn und Demminer
    Landbier und Bernauer Bier,
    Gartei aller Tränke Zier,
    Duckstein wie auch Fürstenwalder,
    Spandauer und Mittenwalder,
    Der Karthäuser edles Bräu,
    Der zu Frankfurt schäumt auf's Neu',
    Tuchebander, Brandenburger,
    Stolper und Oranienburger,
    Köpenicker, Moll, Magdeburger,
    Brietzer, sowie Quedlinburger,
    Machen Wirt und Gäste rund. --
    Tuts der Trunk auch von Sarmund?
    Darvon ward uns nie was kund!

    Grüß' dich Gott, berühmte Gose,
    Bier von Rudow und Mülrose!
    Neuendorfer, Kniesenacker,
    Spannagel macht's Herze wacker.
    Lange möge Potsdam blüh'n
    Und der Trank von Lübejün!
    Malchower und Krossendorfer,
    Forster, sowie Fredersdorfer,
    Dessauer und Nauener,
    Teupitzer und Cremmener,
    Falkenhagner, Liebenwalder,
    Alte Lebuser, Königswalder,
    Bartscher, Wusterhausener,
    Machen froh selbst Klausener,
    Machen Grillenfänger heiter:
    Trink' sie in Gesundheit weiter.

    Frankfurt, Rathenow und Straußberg,
    Schwedt und Storkow, Wrietzen, Landsberg,
    Zehdenick, ja auch Morin
    Manchmal gute Biere ziehn.
    Freienwalder, Eberswalder,
    Stendaler und Luckenwalder,
    Englisches, sowie Trebbiner,
    Liebenberger und Küstriner,
    Mühlenbecker, Dahlewitzer,
    Kufenbier und dich, Kyritzer,
    Brandenburger Domherrnbier,
    _Böhmisches_ und Pommersch' Bier
    Schlürft man hier mit frohem Brummen,
    Doch noch höher gilt die _Mummen_,
    Mag's auch arg im Kopf d'rauf summen.

    Was ich noch zu nennen habe,
    Ist ein Bier nur zweiten Rang's,
    Dennoch manches Mannes Labe,
    Denn manch' Fürste selber trank's.
    Dahin rechn' ich Biesentaler
    Und _Stockholmer_; -- eitle Prahler
    Trinken gern den fremden Trank,
    Würd' auch Börs' und Magen krank.
    Güstrower und sächsisch Bier
    Sind zwar nicht des Tisches Zier;
    Wehe aber jedem Gaste,
    Den Granseer je erfaßte.
    Oder Trank von Buchholz, Birkholz.
    Weh' im Auge und im Kopfe rollt's
    Und noch tagelang im Leibe grollt's.

    Doch du fragst: »Und welches Tränklein,
    Kundiger empfiehlst du mir?« --
    So vernimm's: »Ein arges Schwänklein
    Ist's oft mit dem fremden Bier.
    Ich gesteh's: Manch guter Tropfen
    Kommt von fremden Malz und Hopfen;
    _Aber was der fremde kann,_
    _Kann auch wohl der heim'sche Mann._
    Sieh', dies Bier so goldig leuchtend,
    So erquickend, witzanfeuchtend.
    Wurde eingebraut allhier
    Und bekommt vortrefflich dir!
    Ein Berliner Brauer schuf's
    Und's ist würdig besten Ruf's.
    S'ist der Sorg ein starker Knebel,
    S'ist des Mannesmutes Hebel:
    Dieses sagt Andreas Rebel.[71]

Die umfassenden bierologischen Kenntnisse Rebels lassen darauf
schließen, daß er entweder Student oder Gastwirt oder Bierbrauer
gewesen. Das Selbstlob des Berliner Bieres am Schlusse seines Poems
lassen beinahe auf letzteres schließen.

Eine verifizierte Biergeographie findet sich in der Falckensteiner
Chronik von Schwabach. Sie ist interessant genug, um ihren Abdruck zu
rechtfertigen.

    _Leipzig_ sonst die Lindenstadt
    Rastrum in den Keller hat,
    _Hall_ kann mit dem Puff stolzieren
    Und dahin die Säuffers führen;
    _Wittenberg_ den Kuckuk zeigt,
    _Breslau_ ist zum Scheps geneigt,
    _Halberstadt_ den Breihan braut,
    _Gardelegen_ Gartey schaut,
    Mord und Todtschlag droht _Eisleben_,
    _Goslar_ kann uns Gose geben,
    _Kyritz_ Fried und Einigkeiten.
    _Braunschweig_ brauet Mumm bei Zeiten,
    _Gustrau_ schenkt uns Kniesenack,
    _Colberg_ trinkt uns zu das Black,
    _Keuterling_ Wettin uns schenket,
    Rummeldeiß an _Ratzburg_ denket.
    _Delitzsch_ hält den Kuhschwanz her,
    _Herford_ hat an Komma Ehr,
    _Osnabrück_ kann Buße zeigen,
    Witte will in _Kiel_ nicht schweigen,
    _Jena_ hat Dorffteufels genug,
    Israel macht _Lübeck_ klug.
    _Helmstädt_ muß Clapit ausschenken,
    Junker muß an _Marburg_ denken,
    _Münster_ schenket Koite ein,
    _Königslutter_ Duckestein,
    _Eckenförder_ Cacabulle
    Ist nicht feil für eine Nulle.
    _Brandenburg_ gibt alten Klaus,
    _Wartenberg_ schenkt Bockshaut aus.
    _Zerbster_ Würze läßt sich trinken,
    _Gera_ will in Angst versinken,
    _Wernigerode_ hat Lumpenbier,
    _Boitzburg_ biet den Kerl zur Zier.
    _Dransfeld_ Hasenmilch verkaufet,
    _Brockhuß_ nach dem Wallsack laufet,
    _Königsberg_ hat Preussing feil,
    _Pattensen_ braut Pohk mit Weil,
    _Hadelen_ Sähl den Kerl schließet,
    Wenn man in die Kehlen gießet.

Der »arme Mann im Tockenberg«[72] trank in Berlin zu des alten Fritz'
Zeiten seinen »Krug Rußiner- oder Gottwitzerbier«.

Wie man das Bier zu trinken hatte, sagt der unbekannt gebliebene
Verfasser des Büchleins »de generibus ebriosorum et ebrietate
vitanda«:[73]

    Sauffs aus mir zu
    Als einer Khu.
    Ich warte sein
    Als ein schwein:
    Halb
    Als ein Kalb.
    Ist gut bier:
    Es gilt dir,
    Liebes thier,
    Ein stübgen oder vier.

Dasselbe Werkchen gibt die etwas grobkörnige Unterweisung für den
Trinker, die auch Fischart in seinem »trunken Gespräch« in der
»Geschichtsklitterung« aufführt:

    Sauff dich voll und leg dich nider
    Stee fru auff und fuell dich wider,
    So vertreibt ein Fuell die ander:
    Das schreibt der gut frum priester Ars lex ander.

Ja, getrunken mußte werden, und wenn das letzte Kleidungsstück ins
Leihhaus wandern sollte. Und so sangen denn die Altvorderen im
kräftigsten Bierbaß:

    Gott gebe, Gott grüße,
    Bier und Wein schmeckt süße,
    Vertrink ich die Schuhe, so behalt ich die Füße;
    Noch hat mir niemals kein Geld gebrochen,
    Denn nur sieben Tage in der Wochen! --

    Amate, da ihr noch jung seid,
    Cantate, da ihr traget Leid,
    Doch ob ihr habet Lust oder Weh,
    Ob jung, ob alt seid -- bibite! --

Etwas Galgenhumor klingt aus dem Sprüchlein:

    Wenn ich das Bier könnt meiden
    Ging ich in Sammt und Seiden,
    Da ich's aber nicht meiden kann,
    Hab ich zerrissene Kleider an. --

Unsere Vorfahren waren gar kluge Leute. Um niemals den Genuß des Bieres
zu entbehren, den heutzutage hier und da ein übereifriger Doktor der
Medizin seinem durstigen Patienten verbieten zu müssen glaubt, fanden
sie darin ein unfehlbares Gegenmittel, daß sie dem edlen Gerstensaft
allerlei Heilwirkungen zuschrieben und gegen jede Krankheit ein Bier
als Heilmittel wußten.

»Obschon das Bier mit dem Wein sich in keine Kompetenz einlasset und
demselben gern den Vorsitz vergönnet, dennoch wird es mehrmals von den
verständigen Medicis manchen Patienten zugelassen und darf der sonst
so redliche Wein nicht unter die Augen kommen, welches desto mehr die
Ehre des Bieres und folglich des Bierbrauers vergrößert.«[74]

Schon der alte Plinius rechnet den Schaum des Bieres zu den
Schönheitsmitteln, weshalb die Römerinnen auch gerne vom Schaum nippten
-- tout comme chez nous.

Wie man heute dem Magenkranken Pilsener Bier erlaubt, verordnete man
ihm in der Vorzeit Einbecker, das überdies in Gelbsucht und Fieber gute
Dienste leistete, so behauptete wenigstens Plakotomus in einem Buche
»de natura cerevisiarum«, wie das Danziger Preußing bei Bluthusten
und Brüchen, das Kniesenack und das Ducksteiner gegen den Stein, das
letztere auch noch gegen Podagra von exzellenter Wirkung war.

Mit diesem bierologisch-medizinischen Blödsinn, »Braunbier, braunisch
kuriert«,[75] ließen sich Bände füllen, da ebenso wie dem Bier im
allgemeinen nachgesagt wurde:

    Das Bier giebt grober feuchte viel,
    Streckts geblüt und mehrets Fleysch ohn Ziel.
    Es lährt die blasen und weycht den Bauch,
    Es kühlt ein wenig und blaht auf auch,

        (1568)

fast jeder Biersorte eine andere Wundergabe zugesprochen wurde, --
sollten doch gewisse Gerstensäfte Marienbad bei der Damenwelt und
Aachen usw. bei den Herren ersetzen können.

Balthasar Schnurrens Regel:

    Bad nicht, laß dich nicht kurir
    Meid' Würtz und Wein, trink gut alt Bier,
    Salat von Zoltig, Spargeln, Kressig
    Drauff Eier, Wurst, Oel, Rosenessig

erschöpft noch lange nicht die im Biere schlummernden Kräfte, denn

    Edles Bier was soll ich sagen?
    Weil dein Lob zu überhäufft,
    Du erkühlest unsern Magen,
    Wann ihm Hitz' und Durst angreifft.
    Du bringest fast gäntzlich verdorrete Glieder,
    Zu vorigen Kräfften in kurtzer Zeit wieder.

lobpreist ein anderer Bierkenner.

Über die medizinischen Eigenschaften des Bieres ergeht sich ein
unbekannt gebliebener Gelehrter in folgenden Worten:


_Von des Bieres Eigenschaft, Schaden und Nutzbarkeit._

Bier wird gekocht mit Weizen, Gersten, Haber und Hopfen. Es ist
zweierlei: das dicke wird Doppelbier genannt, das andere ist
lieblicher, subtiler und besser. Dickes Bier macht Feuchtigkeit, das
andere, das lieblicher ist, nicht so viel. Bier mehret die Kräfte,
Fleisch und Blut, ist von großer Nahrung, bewegt den Harn, bringt
Linderung des Bauchs, zumal wenn es mit Hopfen gekocht ist. Mit zu viel
Hopfen schadet es denen, die ein schwaches Hirn haben, dieselben macht
es trunken, und diese Trunkenheit währet länger denn die des Weins. --
Bier, das nicht wohl gekocht wird, da kühlet ein wenig und blähet den
Bauch. Aber das saure beschädigt den Magen, das trübe verstopft und
schadet denen, die den Stein haben, verursacht Blähungen oder Kürze des
Athems. Bier, das übel gekocht wird, machet Wind im Magen und Bauch und
bewegt die Bärmutter. Und solches, das nicht wohl alt und von seiner
Hefen gereinigt ist, das wird nicht wohl verdauet, bringet Harnwind
und eben die Schäden wie das übel gekochte Bier. Bier aus Gersten und
Hopfen wohl gekochet, welches das temperirteste ist und gesundeste,
öffnet die Verstopfung.«[76]

War nun das Bier gegen alle möglichen und unmöglichen Gebrechen gut,
gegen eines half es niemals, im Gegenteil es beförderte dieses ebenso
wie der Wein -- den _Rausch_.

Um dieses Erbübel des Trinkers aus der Welt zu schaffen, ohne
jedoch den gewohnten Trunk einzuschränken, griff man zu allerhand
abenteuerlichen Mitteln.

Johannes Rasch zu Wien, der im Jahre 1582 das »Weinbuch von Baw, Pfleg
und Bruch des Weins« herausgab, empfiehlt: -- »ehe du ein wein trinkst,
iß Wethamerwurtz oder Petulanakraut oder thue ein guten trunck Milch,
so wirstu nit so leichtlich vol gemacht werden. Epheu hat diese Tugend
und Kraft, daß es den Kopf vor des vergangenen tagsrausch und wehthumb
behütet« -- also Katzenjammer unmöglich macht. O du herrlicher
Johannes Rasch, dein Andenken sei gesegnet. Von nun ab werden
Epheupflanzungen wie Pilze aus der Erde schießen.

Christoph von Hellwig, der unter dem Pseudonym Valentin Kräutermann
eine ganze Anzahl »kompendiöse« hirnverbrannte naturwissenschaftliche
und medizinische Bücher in die Welt sandte, verbrach auch ein Werkchen
»Der curieuse und vernünftige Zauber-Arzt«,[77] auf dessen Seite 61 er
folgende »curieuse und vernünftige« Wundermittel gegen die Trunkenheit
verzapft.

»Daß einer nicht truncken werde.

Ingemein pfleget man fünff oder sieben bittere Mandeln vor dem Trinken
zu essen, weil man noch nüchtern ist.

Die Trunckenheit zu bewältigen, daß man nicht berauschet werde, so
ist das beste Mittel der rothe Kohl, wenn man aus desselben Stengeln
den Safft mit den Zähnen heraus presset, und ihn einschlucket: oder
denselben gekocht unter die erste Gerichte zum Essen aufsetzet: Dieses
thut die Portulacus Levius Lemnius. Oder man nähe Epheu oder Jelänger
Jelieber in eine Mütze, und trage solche beym Trincken auf dem Kopffe.

D. Sebizius in seinem Buche vom Feld-Bau rühmet folgenden lateinischen
Hexametrum, welchen man man noch, bey auffhabender Mütze von Epheu und
Jelänger Jelieber, öffters bey sich heimlich recitiren solle, so würde
die Verhütung der Trunckenheit desto eher geschehen; nemlich:

Jupiter his acta sonuit clementius Ida.

Das Sal volatile oleosum ist auch nich zu verwerffen, wenn man es offt
gebrauchet.

Wer einen sauren Apffel früh nüchtern isset, und trinckt Wasser drauff,
der wird denselben Tag nicht voll.«

So. Nun weiß man's.

Radikal aber wird die Trunkenheit nur dann ausgemerzt, wenn man ihrer
Grundursache, dem Durst, zu Leibe geht, -- so meinten die alten Herren,
als ob man nicht auch ohne Durst trinken könnte!

Diesen bösen Durst vertreibt man gründlich nach einem Rezept des
sechzehnten Jahrhunderts auf diese Weise:

»In dem Hahne findet sich ein Stein einer Bohne groß, durchsichtig
wie ein Crystall. Er wird in den Kapphähnen erst in vier Jahren in
der Leber des Hahns gefunden; wenn er bei dem Hahne gefunden wird, so
trinkt er nicht mehr. Diesen im Munde gehalten, bekommt keiner keinen
Durst und machet unüberwindlich vor seinem Feinde.«[78]

Kräutermann faßt die Sache ganz anders an. Entweder nehme man Saft
von Hauswurz oder »die Tinctur von gefüllten Maßlieben oder blauen
Mertzen-Violen, oder Rosen, mit Spiritu Vitrioli ausgezogen, ins
tägliche Trincken davon getröpffelt, ist auch gut«.

Schließlich bekommt Kräutermann-Hellwig noch eine Vernunftsanwandlung
und empfiehlt -- horribile dictu -- »frisch Brunnenwasser, thut dazu
Candelzucker und eine zerschnittene Citrone, lasset es mit einander
kochen, _zuweilen_ getrunken. Es kühlet die Leber und löschet den
Durst.«

Wer's nicht glaubt, probier's!

Ja, man konnte auch in der Vorzeit mitunter recht vernünftig sein,
-- wenn auch nur ausnahmsweise. Zuweilen dämmerte in einzelnen und
vereinzelten Köpfen etwas auf, was sogar heute noch Geltung hat, --
trotzdem es in der Gegenwart ebenso wenig befolgt wird, wie ehemals,
weil es eben vernünftig ist.

Ein Beispiel hiervon ist die altehrwürdige »Ordnung des Trinkens«,
die neben manchem veralteten Bombast auch manch beherzigenswerten
hygienischen Fingerzeig enthält.

»Diese Ordnung soll ein jeglicher zugleich beim Morgen- und Nachtessen
behalten, daß keiner trinke, bis er wohl gegessen hat, und daß er mehr
esse, denn trinke. Denn mehr trinken, als sich gebühret, zerstört
die Däuung, und aus Überflüssigkeit des Trinkers geschieht es, daß
die Speisen aus dem Magen steigen in die Glieder, ehe sie vollkommen
verdäuet werden, und bringet so viel der Gefährlichkeit, daß etliche
Doktoren wollen, wenn man esse, daß man nicht trinken soll.[79] Aber
das ist zu verstehen von dem Arzneitrank. Auch sagte Avicenna, daß wir
nicht trinken sollen zwischen dem Morgen- und Nachtessen, denn davon
wird die Däuung zerstöret, und sonst von anderer Ursache wegen sprechen
alle Doktores, daß es fast schädlich sei. Und wenn eins gleich nach
dem Essen dürstet, und begehret zu trinken, und dieser Durst ist nicht
falsch, so soll er sittlich trinken, gleich als durch die Zähne.

Wenn einer will schlafen gehen, dem ist auch unnütz nach dem Essen
zu trinken, von wegen der vorgemeldeten Ursach; es wäre denn ein
natürlicher Durst und nicht trughaft von wegen vieler Einnehmung von
Speis und Trank, oder daß er natürlich wäre in einem Menschen, der
ein Cholericus ist, dem soll das Trinken zugelassen werden, wenn die
Ursache des Dursts nicht herkommt von der Viele des Trinkens. Man soll
auch die jungen Kinder und die, so cholerischer Complexion sind, nicht
lassen Durst leiden, zumal in Sommerszeiten, damit sie nicht ausdorren.

Es spricht Rasis, daß die Menschen mittelmäßigen Fleisches, nicht zu
feist noch zu mager, haben eine große Begierde zu trinken: diese mögen
ohne Furcht Wasser trinken. Auch ein Durst von wegen überflüssigen
Trinkens ist trughaft und nicht von nöthen, daß einer darauf trinke.
Auch soll niemand nüchtern trinken, weder Wein noch Wasser. Das
Wasser, so über dem Tisch getrunken wird, soll kalt sein, und nicht
gemacht mit Schnee, auch nicht Schneewasser.«[80]

Ein anderer Medicus empfiehlt:

»In dem Winter sollt du deinen Wein nit kalt trinken, dann er viel
schädlich ist und ferbläuet den Menschen inwendig; du sollt ihn lau
machen. Oder sonst ein gemeine Lehre sollt du hie merken: die Speis
sollt du gar wohl und klein zerbeißen in dem Mund und den Wein klein,
gleich als ein Faden, hinein schlinden. Das ist ein Sach der Gesundheit
und des langen Lebens.«[81]

Alle diese medizinischen Vorschriften würden natürlich in sich
zusammenfallen, wenn sich die auf deutscher Erde seßhafte Menschheit
des Trunkes gänzlich entschlagen wollte. Ein überaus kluger Kopf, dem
die Mit- und Nachwelt eine, leider längst vergessene Podagraschrift
verdankt, hat diesen geistvollen Gedanken schon vor ein paar hundert
Jahren gehabt und ihn noch prägnanter als Luther in seinem

    Wer zum Tischtrunk Fischtrunk nimmt,
    Selten dem die Fußgicht kimmt

dahin ausgesprochen:

    Liessen wir die Güß,
    So liessen vns die Flüß!

Ob der Mann recht hat!



4. Der Wein.

    Wein, wein von dem Rein,
    Lautter, claur und vein!
    Dein varb gibt gar lichten schein
    Als cristall und rubin.

    Du gibst medicein
    Für trauren, schenk du ein!
    Trinck, quot Kätterlein!
    Mach rothe wängelein!

        Liederbuch
      der _Clara Haetzlerin_.

    Für Sorgen sorgt das liebe Leben,
    Und Sorgenbrecher sind die Reben.

      _Goethe_, Divan 9, 4.

    Das ist am Wein das Beste,
    daß die Erinnerung darüber schwebt!


Eine hervorstechende Eigenschaft des Germanen, die alle seine
Schilderer einmütig erwähnen, war sein dauernder Durst. Er liebte alles
Trinkbare, das Wasser natürlich ausgenommen, ganz wie seine Nachkommen,
sah aber in seinem Met so lange das Ideal aller geistigen Getränke, bis
er etwas Besseres, sagen wir Moderneres, kennen lernte -- denn Göttin
Mode war gleichmächtig bei allen Völkern und in allen Zeiten. War erst
das bessere Bier der Feind des guten Met, so machte der noble Wein dem
plebeischeren Bier seinen Platz in der Volksgunst streitig.

Der Wein, einst der Göttertrank, den die seefahrenden Gaugenossen aus
endlos weit entlegenen, unbenannten, sonnigen Himmelsstrichen, die
viele viele Jahrhunderte später ein kühner Spanier der Menschheit
entdecken sollte, unter Fährnissen aller Art zu den heimischen Gestaden
brachten, wurde durch die römischen Eroberer in deutschen Gauen
allgemeiner bekannt. Und römisch ist sein äußeres Gewand den Deutschen
geblieben bis zum heutigen Tag.

Aus dem lateinischen vinum wurde Wein, aus mustrum Most, aus lora
Lauer, aus mosa Maß, aus amphora Eimer, aus vas Faß, aus cupa, cupella
Kübel, aus calvatorium Kelter, aus cella Keller und noch manch anderes
mehr.

Lernten nun auch die Deutschen verhältnismäßig früh den Wein kennen
und schätzen, sei es in Italien selbst, wohin sie in Kriegsdiensten,
als Geiseln oder als Gefangene kamen, sei es durch die in Germanien
erschienenen Römer, oder durch Tauschverkehr mit seefahrenden
Südländern, so vergingen doch noch Jahrhunderte, ehe sie selbst die
erste Rebenpflanze in die Erde senkten. Die Einführung des Weinbaues in
Gallien knüpft sich an die Gründung der griechischen Kolonie Massalia.
Er blieb jahrhundertelang auf die Umgebung dieser Stadt beschränkt
und verbreitete sich zunächst nur über den südlichsten Teil der
provincia Narbonensis und Aquitanien bis in das Gebiet der Bituriger
an der Garonne. In augusteischer Zeit war er im nördlichen Teil der
narbonensischen Provinz noch unbekannt. Im ersten Jahrhundert drang er
weiter nördlich bis in das Gebiet der Allobroger vor und verbreitete
sich sodann, vielleicht bereits gegen Ende des ersten Jahrhunderts,
sicherlich im darauffolgenden, weiter im übrigen Gallien und im
Moseltal, gleichzeitig überhaupt am linken Rheinufer, in Rheinhessen,
der Pfalz wie im Elsaß. Ob auch am rechten Rheinufer von den Römern
Weinbau getrieben wurde, läßt sich nicht entscheiden. Wenn dieses
der Fall war, sind diese Kulturen nach Verlust des rechtsrheinischen
Germaniens ebenso zu Grunde gegangen, wie hier das römische Leben
überhaupt vollständig aufhörte. Erst in merowingischer Zeit erblühte
in diesen Gegenden der Weinbau, wie denn beispielsweise im Rheingau
die Hauptlagen nachweislich erst sehr viel später gerodet und in
Kultur genommen sind.[83] Der Wein selbst, manchmal auch die Rebe,
gelangte von Gallien zu den benachbarten Germanen, »die mit Aufnahme
dieses Produktes den Pakt mit gallisch-römischer Kultur schlossen«.
In Italien betrachtete man den Weinbau in den Provinzen mit scheelen
Blicken. Kaiser Domitian befahl, wenn auch vergeblich, die Hälfte
aller außerhalb Italiens befindlichen Weingärten dem Erdboden gleich
zu machen.[84] Erst Kaiser Probus hob 281 n. Chr. Geb. diesen Befehl
nicht nur auf, sondern begünstigte, besonders in Gallien, Pannonien
und Mösien den Weinbau derart, daß man diesem Soldatenkaiser später
geradezu die Würde eines Weinheiligen zuerkannte.[85]

Wenn sich in früherer Zeit gewisse germanische Stämme gegen die
Einfuhr des Weines aufgelehnt hatten,[86] da sie seinen Genuß für
verweichlichend hielten, so verlor sich dieser Widerwillen doch
mit der Zeit, und bereits 276 n. Chr. Geb. sind deutsche Weinberge
geschichtlich nachweisbar, die vielleicht schon viel länger
bestanden haben mögen, meist von den römischen Soldaten gepflanzt,
die nachgewiesenermaßen ja auch die Ufer des Rheines mit Weingärten
umsäumten. Und nicht nur am Rhein, auch an den sonnigen Hügeln des
unteren und mittleren Neckars bauten sie sich ihre Weingärten, um
den von der Heimat her gewohnten Trank zur Hand zu haben, wenn die
Lebensmittelzufuhr einmal ausblieb. Und war der Trank auch nicht so
gehaltreich wie der unter dem ewig blauen Himmel Italiens gereifte, so
sagte er doch den Fremdlingen immer noch besser zu, als das Bier der
eroberten Länder und der landesübliche Met, der so rasch und gründlich
berauschte. Darum waren es egoistische Gründe, die sie den Spaten
in die Hand nehmen hießen, um jene Anlagen zu schaffen, die sie dann
nach ihrem Abzug aus den germanischen Gauen als kostbares Andenken
hinterließen. Dem Schwabenlande soll, der Sage nach, der heil. Urban,
der von 223--230 auf Petris Stuhl saß und unter Alexander Severus
den Märtyrertod starb, gelehrt haben die Rebe zu pflanzen und die
Trauben zu keltern, weshalb man ihn auch jetzt noch in Württemberg als
Schutzpatron des Weinbaues feiert. Im vierten Jahrhundert waren bereits
die Ufer der Mosel von Trier bis Koblenz reich mit Reben besetzt.
Der Dichter Ausonius (geb. 309 zu Burdigala, dem heutigen Bordeaux,
gest. 395) lobt in seiner »Mosella«, einer poetischen Schilderung
einer Rhein- und Moselreise von Bingen bis Trier, die Mosel mit den
begeisterten Worten:

    Wie stolz am Uferhang die Klippen ragen,
    Wie schön auf Hügeln Bachus Gaben sprießt!
    Und wie, in sanftem Hauch dahingetragen,
    Mosella's holde Woge murmelnd fließt!

    Gruß dir, o Strom, dem alle Dank hier sagen,
    Wer immer deines Wohltums nur genießt!
    Die Stadt, des Kaisersitzes wert befunden (Trier),
    Sie ist nur dir zu Dank dafür verbunden.
    Von Rebenhöh'n und Wiesengrün umzogen usw.

und weiter Vers 161:

    Bis zur äußersten Höhe der sanft abneigenden Bergwand
    Ist das Gewände des Flußes bedeckt mit grünender Rebe.[87]

Er lobt ferner das feine Aroma der Moselweine, die er den Gewächsen
seiner Heimat Bordeaux gleichstellt. Ausonius hat die Deutschen gerne,
denn ein goldhaariges, blauäugiges, sanftes Schwabenmädchen, das er
als Gefangene erworben, hat ihn für die Deutschen eingenommen. Sie
begeisterte den alternden Mann zu den Versen:

    Bist du Römerin auch worden,
    Strahlt doch deutsch noch dein Gesicht.
    Himmelblau dein Aug vom Norden,
    Golden deiner Locken Licht.
    So verraten Aug und Haare
    Dich als Kind vom deutschen Strom ...

Venantius Fortunatus (geb. um 530), der sich in den Jahren 567--580
unter den Merovingern aufhielt, spricht von den Weinbergen bei Metz und
Trier an der vinisera Mozella, die er preist:

    Frucht zu erbringen bezwingt man sogar den starrenden Schiefer.
    Selbst, der Felsen gebiert, und es entströmet der Wein;
    Allwärts siehst du die Höhen, umkleidet mit grünender Rebe.

Auch von den Weinbergen bei Andernach im Rheintal weiß er zu erzählen.
Vor Fortunatus, im fünften Jahrhundert, bewunderte der heil. Severin
den Weinbau in Rhätien, der, nach Cyriakus Spangenberg, durch
Kolonisten von der Mosel dorthin gebracht worden sein soll.[88]

Vom fünften Jahrhundert an standen die Weinberge unter dem Schutz
der Gesetze. Das von Chlodwig 421 verfaßte Salische Gesetz bestraft
die Entwendung eines Weinstockes mit fünfzehn Schillingen. Nach den
Verordnungen des Langobardenkönigs Chlotar (657) war es nur gestattet,
drei Trauben einem fremden Weinberg zu entnehmen.

Im sechsten und siebenten Jahrhundert gewann der Weinbau in den
Rheinufergegenden eine immer größere Ausdehnung. Bereits im achten
Jahrhundert fanden hier Schenkungen von Weinbergen an Stifte und
Klöster statt,[89] ja sogar schon 638 verschenkte der Frankenkönig
Dagobert alle seine Güter und Weinberge in Lobdengau an das Stift St.
Peter in Worms.[90] _Karl der Große_, dessen Riesengeist nicht nur
das bis zu seiner Zeit zersplitterte Germanien zu einem einheitlichen
Ganzen zusammenzuschweißen und geistig und sittlich zu heben wußte,
so daß sein Auftreten der Beginn einer neuen Kulturära bedeutet,
sorgte wie für so viele Zweige des Fortschrittes auch für den Weinbau.
In seinen Kapitularien finden sich bis ins Nebensächlichste gehende
Anordnungen, wie die Reben zu pflanzen, die Weinberge zu besorgen,
die Beeren zu behandeln und zu pflücken seien. Er wollte nicht, daß
die Trauben mit bloßen Füßen ausgetreten werden; sie sollten in
eigenen Keltern, den sogenannten Truttas, die in dem schwäbischen
Worte Trotte für Presse fortleben, ausgepreßt und der Most in reine
Gefäße eingegossen werden. Ferner befahl er den Wirtschaftern, für
das Anpflanzen von Fechsern zu sorgen. Durch Aushängen von mindestens
drei bis vier Kränzen war anzuzeigen, wenn die Weinernte zum Verkauf
gestellt würde. Dieses Kranzausstecken erhielt sich bekanntlich,
namentlich in Süddeutschland, bis zum heutigen Tag. In späterer Zeit
wurde dieses Kranzschild das Wahrzeichen der Schenken, gleichviel ob
man Wein oder Bier verzapfte: »Wenn man ein schoeblin ußsteckt, daz ist
ein zeichen, daz man bier da feil hat«, sagt Geiler von Kaisersberg.
In den kaiserlichen Kranz- oder Reifwirtschaften wurde jedoch nur
der geringe Wein zum Verkauf gebracht, der bessere mußte an die
Hofkellereien abgeliefert werden, wie das ja immer war. Die Untertanen
hatten im Schweiße ihres Antlitzes dafür zu sorgen, daß es dem Herrn an
nichts gebrach. Für die Produzenten war der Abhub gerade gut genug.

Karls Verbot, die Trauben mit den Füßen zu zertreten, scheint nicht
mit genügender Strenge durchgeführt worden zu sein; diese uralte
Sitte hat sich bis jetzt erhalten, trotz aller hygienischen und
ästhetischen Bedenken, die übrigens schon die Vergangenheit mit uns
teilte. Denn Petrus de Crescentius, der Begründer der Agronomie in
Europa (1230--1310) fordert in seinem »Opus ruralium commodorum« libri
XII (Augsburg 1471), daß die nackten Füße wenigstens rein seien, der
Kelterer nicht aus dem Kelter aus- und einlaufe, während des Kelterns
nicht esse und trinke und genügend bekleidet sei, um den jungen Wein
nicht mit Schweiß zu vermengen usw. Wo Karl der Große geeignetes
Land entdeckte, ließ er es mit Reben bestellen. So erzählt über die
Entstehung des edlen Ingelheimers folgende Sage: »Einst geschah es,
daß der Herrscher aus seiner Pfalz nach den Bergen hinüberschaute
und bemerkte, wie die Sonne sie schon im März so warm beschien, daß
der Schnee wegschmolz, das junge Gras hervorsproß und die Bäume
sich belaubten. Da kam ihm der Gedanke, Wein zu pflanzen, wo noch
ein finsterer Wald lag. Rasch verschwand dieser unter den Äxten der
geschäftigen Arbeiter, und die Erde nahm die aus Ungarn, Italien,
Spanien, Burgund, der Champagne und Lothringen gebrachten Reben auf,
die bald einen herrlichen Wein lieferten.«[91]

Fand Karl Weinberge vor, so suchte er die Reben zu veredeln. Alle
von Karl neu eingeführten Weinsorten belegte man mit dem gemeinsamen
Namen fränkische Weine, im Gegensatz zu den alten Weinsorten, die
unter dem Namen hunnische oder heunische Weine zusammengefaßt wurden.
So hatte der Herr zu Eppenstein im Dorfe Niederluderbach bei Höchst
1483 Anspruch auf »zwei halb firtel wins, eins frensch (fränkisch)
das ander hunesch in zweyen orenkannen ein Kangelidt (mit Deckel) die
ander angelidt«. Der Name stammt wahrscheinlich von den Hunnen her,
die 451 nach Attilas Niederlage auf dem nach ihnen benannten Hunnsrück
zurückgeblieben waren und hier pannonische Reben anpflanzten.

Die Wertschätzung Karls des Großen für den Wein entsprang rein
nationalökonomischen Gründen, denn er selbst war das Muster der
Mäßigkeit. Genoß er doch bei Tisch höchstens drei Becher, »denn die
Trunkenheit verabscheute er an allen Menschen aufs äußerste und erst an
sich selbst und seinen eigenen Leuten«.[92] Übrigens gab er auch bei
der Neubenennung der bis dahin lateinischen Monatsnamen dem Oktober den
Namen Windumemanoth, d. h. Weinlese-Monat, althochdeutsch windemôn vom
lateinischen vindemia = Weinlese, woraus das volkstümliche wînmanot =
Weinmonat entstand.

Im Thurgau, Breisgau und am Bodensee kommen Weinberge bereits im
siebenten Jahrhundert vor. Während des neunten Jahrhunderts gelangte
der Weinbau in der Schweiz, in Tirol und im südöstlichen Deutschland
zur vollen Blüte. Ludwig der Fromme, Karls Sohn und Thronerbe,
förderte wie sein Vater die Rebenzucht und ihm und seinen Nachfolgern
dankt Alamannien seine Weinberge. Im elften Jahrhundert finden sich die
ersten Spuren des Weinbaues bei Göttingen und Hildesheim; 1150 führten
Rheinländer, die Albrecht der Bär gastlich aufgenommen hatte, die
Rebenkultur in der Altmark ein. 1285 heimste Stendal so viel Wein ein,
daß es damit Handel treiben konnte und drei Jahrhunderte später waren
ertragreiche Weingärten bei Lübeck, in Mecklenburg, bei Rathenow an der
Havel und bei Guben in der Lausitz vorhanden. Gubenscher Wein war in
ganz Norddeutschland verbreitet und sogar an Fürstentafeln geschätzt.

Die Hohenstaufen beförderten namentlich in ihrem schwäbischen Stammland
mit aller Energie den Weinbau, der zu einer Hauptbeschäftigung der
Einwohner wurde. Besonders der Neckarwein war schon früh auch im
Ausland geschätzt. Abt Berchtoldt von St. Gallen, ein Zeitgenosse
Rudolf von Habsburgs, setzte seinen Gästen neben Botzener, Klevner und
Elsässer Weinen auch den kostbaren Neckarwein vor. Wie Kaiser Karl
bemühten sich auch die Hohenstaufen, ihre Weingärten zu Musteranstalten
zu machen. Strenge Gesetze schützten die Weinberge, deren Zerstörung
mit dem Tode bestraft wurde.

Der Umschwung, den die Kreuzzüge, diese »umgekehrte Völkerwanderung«
mit sich brachte, lehrte die Deutschen neben vielen neuen Sitten
und Krankheiten, die besser unbekannt geblieben wären, auch manches
Gute kennen, das fortan in Deutschland eine dauernde Heimstätte fand.
Unter den Pflanzenarten, die durch heimkehrende Kreuzfahrer im Norden
eingeführt wurden, waren auch mancherlei noch unbekannte Rebsorten, die
mit dem im Süden erlernten Verfahren behandelt wurden.

Die allgemeine Verbreitung dankt der Weinstock in Deutschland
hauptsächlich den Mönchen. Die Geistlichkeit mußte wegen der Verwendung
des Weins zum heil. Abendmahl auf seinen Anbau bedacht sein. Nebenbei
vergaßen die frommen Herrn auch nicht die profaneren Zwecke des
Rebensaftes, der sie über die vielen Stunden der Einsamkeit und
Langeweile in ihren unwohnlichen Zellen und den kahlen Kreuzgängen
hinwegtröstete. Der Wein war der treue Genosse der Mönche, den sie um
nichts in der Welt hätten missen mögen. Ihrer Sorge um den Weinbau
verdankt die Nachwelt so viele der edelsten Tropfen, so daß der
Zecher, weß Glaubens er auch sei, schon um dieses so schwerwiegenden
Verdienstes willen, den Klerikern aufrichtige Dankbarkeit zu zollen
gehalten sein sollte.[93]

Die Herren mit der Tonsur pflegten und rodeten die an den sonnigsten
Geländen angelegten Weingärten, veredelten die Traube und zierten
sich keineswegs, wenn ihnen fromme Gemüter als Angeld auf zukünftige
Seligkeit reiche Geschenke an Geld und Weingütern vermachten. Auch Karl
der Große schenkte der Geistlichkeit Weinberge im heutigen Burgund.
So kam es, daß einzelne Klöster an Reichtum selbst die Landesherrn
übertrafen. Fulda, St. Gallen, Lorch bei Worms, Hirschau, Maulbronn u.
a. m. besaßen neben Schätzen von unendlichem Wert noch tausende Morgen
Landes mit Weinbergen, Äckern, Wiesen und Waldungen, Riesenherden von
Vieh und hunderte Dörfer mit ihren Insassen. Da die Kleriker aufs beste
für ihr Besitztum sorgten -- »unter dem Krummstab ist gut wohnen«,
besagt ein altes Sprichwort -- so konnte es nicht ausbleiben, daß die
reichen Erträgnisse klösterlichen Eigens weltliche Gutsbesitzer und
schließlich auch die Bauern zur Nacheiferung der mönchischen Ökonomie
anspornten. Es ist daher eine nicht wegzuleugnende Tatsache, daß die
Klöster der Entwickelung der deutschen Landwirtschaft die wichtigsten
Dienste geleistet haben. Sie besaßen die ersten und viele Jahrhunderte
hindurch die einzigen Musteranstalten für rationellen Landbau, Obst-
und Weingärten und Viehzucht, wie sie die alleinigen Hüter weltlicher
und geistlicher Gelehrsamkeit waren.

So ist der _Rüdesheimer_ Weinbau, 864 begonnen, mönchischer Herkunft.
Benno von Meißen (1010--1107), der 1523 trotz Luthers Protest in
seiner Schrift »Wider den neuen abgott und alten teufel, der zu
Meißen soll erhoben werden«, saecularisiert wurde, brachte 1073 Reben
nach Thüringen, und bald darauf, 1128, erhielt Pommern durch Otto
von Bamberg den Weinbau, den der harte Winter von 1437 für immer
vernichtete.

Fleißigen Klosterleuten verdankt auch die Perle der deutschen Weine,
der _Johannisberger_, sein Dasein. »Vor tausend Jahren, in der Mitte
des neunten Jahrhunderts, saß auf dem erzbischöflichen Stuhl in Mainz
Rhabanus Maurus ... Die Schiefergebirgkuppe, auf dem Rheinspiegel
zugeneigter Südseite, wo jetzt der Schloß-Johannisberger wächst, war
damals noch eine wüste Fläche, bewachsen von Wachholdergebüsch und
wilden Reben, ein Lieblingsaufenthalt nicht der Menschen, sondern der
Krammetsvögel. Da diese Kuppe ein erzbischöfliches Allod war, so führte
sie den Namen Bischofsberg.«

Dem heiligen Nicolaus, dem Patron der Schiffer, stiftete Erzbischof
Rhabanus nun eine Kapelle auf dem Gipfel jenes Hügels, welche der
durch die Schnellen des Bingerloches bedrängte Schiffer überall vom
Rheinstrom aus sehen konnte.

Im Jahre 1106 verwandelte Erzbischof Ruthard von Mainz diese Kapelle in
ein Benediktiner-Mönchskloster, dessen erstes Geschäft die Pflanzung
von Reben war. Das neue Kloster wurde reich durch Schenkungen Richolfs,
des letzten der Rheingrafen, mit dem der altehrwürdige autochthone
Dynastenstamm erlosch. Um für verschiedene Missetaten, die er gegen
»Seiner Majestät getreue Kammerknechte«, die Juden von Mainz verübt,
der Strafe des Himmels und der Rache des erzürnten Kaisers zu entgehen,
schenkte er den Benediktinern Ländereien und Gefälle und da er jene
Straftaten am St. Johannistage verübt, so nahm auf sein Begehr das
Kloster Johannes den Täufer als Schutzpatron und änderte seinen
Namen aus Bischofsberg in Johannisberg. Das von ihm gleichfalls auf
dem nunmehrigen Johannisberg gegründete Nonnenkloster verlegte der
Rheingraf nach einem Neubau am Fuße des Berges, der St. Georgen-Klause.

Schon um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts spielte der
Johannisberger eine glänzende Rolle. Die deutschen Kaiser unterstützten
die Arbeit des Klosters durch mannigfache Privilegien und Schutzbriefe,
namentlich erfreute es sich der Zollfreiheit für seine Weine. Bei dem
rheinischen Adel gehörte es damals zum guten Ton, der Abtei letztwillig
zu gedenken. Die rheinischen Bauern leisteten ihr freiwillig reichliche
Naturalleistungen und sonstige Gaben, denn der Ruhm des Johannisberger
Weines erfüllte auch seine Landsleute mit Stolz.

Doch das Lob, das allerorts dem Weine von Johannisberg gespendet
wurde, verscherzten sich seine Winzer durch ihr Betragen. 1462 wurde
das Nonnenkloster wegen der Zuchtlosigkeit seiner Insassen aufgelöst
und den Mönchen ging es nicht viel besser. Sie wurden liederlich,
vernachlässigten die Weinkultur, die zurückging, wodurch ihr Kloster so
starke Einbußen erlitt, daß sie nahezu verarmten. Nach verschiedenen
wechselvollen Schicksalen wurde das Kloster 1552 von dem wilden
Markgrafen Albrecht von Kulmbach in Asche gelegt, dann wieder aufgebaut
und nochmals im dreißigjährigen Krieg von den Schweden dem Erdboden
gleich gemacht. 1641 verpfändet an den Reichspfennigmeister Hubert
von Bleymann, dann von Napoleon (1807) an den Marschall Kellermann
verliehen, kam das Weingut 1816 an den Fürsten Metternich.[94]

Ein gefährlicher Rivale erstand dem Johannisberger in dem 1177 von
Mönchen der Cisterzienser Abtei Eberbach angelegten Weingarten
_Steinberg_.

In den Kellern dieser Stiftung Bernhards von Clairvaux lagerten ehemals
die edelsten Weine des Herzogs von Nassau. Aus einer achtzig Morgen
großen Wüstenei, die die Mönche mit eigener Hand urbar gemacht und
mit einer zwölf Fuß hohen Mauer umzogen, erwuchs den Eberbachern ein
Ertrag, der sie zur Zeit der Hansa und des rheinischen Städtebundes
zum bedeutendsten Weingroßhändler der Erde machte, dessen eigene
Schiffe das Weltmeer befuhren, deren berühmtestes »die Ebersbacher Sau«
benannt war.

Weitere berühmte Weinsorten in Mönchshänden waren: die berühmte Blume
des Hocks, der _Hochheimer,_ der Domdechanei von Mainz; der auf die
charakteristischen _Bocksbeutelflaschen_ abgezogene _Stein-_ und
_Leistenwein_ erwuchs in der Nähe der Stadt und ganz nahe an den Wänden
des Schlosses der Fürstbischöfe von Würzburg.[95]

Als der _deutsche Ritterorden_ die Eroberung Ostpreußens vollendet
hatte, zog er Kolonisten aus den benachbarten sächsischen und
wendischen Staaten herbei. Besonders der Hochmeister Winrich von
Kniprode -- nomina sunt odiosa; Win-rich gemahnt an Wein wie Knip-rode
an Kneipe -- ließ für schweres Geld erfahrene Winzer aus Italien und
Süddeutschland kommen, um Weinberge bei Rastenburg, Lüneburg, Polska,
Hohenrode, Tapliau und Thorn anzulegen. Selbst in Memel, Tilsit und
Königsberg wurde Eigenbau getrunken. Im Jahre 1379 belief sich die
Ernte aller Weinberge des Hochmeisters auf sechshundertacht Tonnen, die
teils eingekellert, teils ausgeschenkt wurden. Vor allem versorgten die
Weinberge bei Thorn die Ordensritter mit Wein zur Messe und zu den
Gelagen. Als Herzog Rudolf von Schwaben (1363) in der Marienburg als
Gast weilte, mußte der Mundschenk beim Schluß der Tafel einen großen
goldenen Becher mit Thorner füllen, den zuerst die Gäste, dann der
Hochmeister und zuletzt die Ritter auf gut Kriegsglück leerten. Da rief
Rudolf: »Langt mir noch einmal den Becher her! Der Trank ist Öl, davon
einem die Schnauze klebt!« Und den neugefüllten Pokal leerte der Bayer
unter dem hellen Jubel der Zechkumpane auf das Andenken Kaiser Ludwigs
des Bayern.

Seitdem die Weinkultur in Ostpreußen verschwunden ist, bildet die
Mark Brandenburg die nördlichste Weingrenze Europas. Im sechzehnten
Jahrhundert erlangte der märkische Weinbau seine höchste Blüte. Von der
Quantität des hier gezogenen Weines kann man sich einen Begriff machen,
wenn man die alte Nachricht liest, daß ein einziger Weinberg bei
Tasdorf hundertfünfzig Tonnen Wein ergab. Wie die Qualität war, darüber
schweigt sich allerdings mein Gewährsmann gründlich aus.

Riesenthal und Oderberg in der Mark hatten zwanzig Tonnen weißen und
ebensoviel roten Wein an das Berliner Joachimsthalsche Gymnasium für
die Lehrer und Schüler zu liefern, und in der Neumark war der Landwein
billiger als das Krossener Bier.

Durch die zielbewußte Feldwirtschaft der Geistlichkeit konnte eine
Überproduktion nicht ausbleiben. Sie heimsten weit mehr Naturalien
ein als sie selbst verbrauchten. Wenn auch ein Teil ihrer Erträgnisse
darauf verwandt wurde, die Vorratskammern ihrer Gönner zu füllen, oder
durch Verteilung neue Freunde zu schaffen -- wie jener Abt von Citeaux,
Jean de Bussières, von Papst Gregor XI. in Avignon als Gegenleistung
für dreißig Fässer Beaune und Chambertin den Kardinalshut erhielt
-- so reichten in besonders gesegneten Jahren die groß angelegten
Speicher und Keller der reichen Abteien und Stifte nicht aus, die Ernte
aufzunehmen. Im Kloster St. Gallen nahm im zehnten Jahrhundert der
Weinvorrat derartige Ausdehnung an, daß volle Weinfässer, von Hütern
bewacht, unter freiem Himmel lagen und sich höherstehende Leute Rotwein
zu trinken weigerten. Eines dieser reich gesegneten Jahre war 1332, das
eine unerhörte Fülle von Wein brachte. Raudisacker bei Würzburg sandte
als Zehnten zweihundertsechzig Fuder, ein Jahr später nur zwölf Fuder
an die geistliche Herrschaft. »Was vil wins gewaisen, den man noimpde
den bodenwin«, sagen die Kölner Jahrbücher darüber.

Wie diese Raudisacker waren unzählige andere Dörfer der Geistlichkeit
zins- und frohnpflichtig, denn die frommen Herrn hatten von jeher den
bekannten guten Magen, den sie sich um so voller stopften, als in der
Zeit vor der Reformation die Ehrfurcht vor Kutte und Tonsur alle ihre
Übergriffe guthieß. Das Gebahren der Klerisei war zu lukrativ, um nicht
in den Kreisen der Feudalherrn, von hoch oben an bis herab zum Ritter,
der auf seinem halbverfallenen Steinhaufen ein armseliges Leben führte,
begeisterte Anhänger und Nachtreter zu finden.

Und als die Güter der Geistlichkeit ins Ungemessene gewachsen
waren und sie trotz ihrer Unzahl -- gab es doch zu Luthers Zeiten
zwei Millionen vierhundertfünfundsechzigtausend Mönche und etwa
zweihunderttausend Nonnen in Deutschland -- außer stande waren, alles
selbst zu bewirtschaften, zwangen sie ihre Pächter zur vollsten
Abhängigkeit. Erhielten diese Winzer, wie schon zu Karls des Großen
Zeit, den Auftrag, durch Aushängen des Blätterkranzes anzuzeigen, daß
der Wein trinkbar sei, so handelten sie doch immer nur als Diener
ihrer Herrschaft, die sich das Recht vorbehielt, den erteilten
Befehl gegebenenfalls zu widerrufen. Dieses Recht dehnten die Herren
schließlich über ihr ganzes Gebiet aus, ohne Rücksicht darauf, ob die
Weinberge ihrer Domänen ihr Eigentum, oder ihren freien Untertanen
gehörten. Dieser _Weinbann_ zwang sogar größere Städte mit Weinbau und
Weinhandel sich durch bedeutende Abgaben von dieser Last zu lösen. So
mußte Straßburg 1252 von ihrem Bischof den Weinbau um vierhundert Mark
Silber, etwa sechzehntausend Mark erstehen. In Mainz hatten um 1300 die
»Weinschröter« die Verpflichtung, dem Erzpriester jährlich drei Karren
Wein als Ablösung zu liefern. Speyer wußte sich schon 1182 durch ein
königliches Privileg vom Weinbann zu befreien.[97]

Der Weinbann nahm übrigens, wie fast alle anderen derartigen,
gewissen Sonderinteressen dienenden Privilegien durch den Übermut
ihrer Diktatoren recht bizarre Formen an. So gehörte der Weinbann zu
Münster dreimal des Jahres, zu Weihnacht, Ostern, Pfingsten, jedesmal
durch »vierzehn Nacht« dem Abt von St. Gregoriental. Sobald eine
dieser Zeiten naht, haben Schultheiß und Ratsherrn die vom Abt zum
Verkauf zu bringenden Weine zu prüfen, ob sie auch aus dem Weinberg
des Gotteshauses stammen, denn das Recht, fremde Weine zu verkaufen,
hat er nicht. An dem Abend aber, da der Bann des Abtes anhebt,
muß der Schultheiß mit dem Weibel die »Tavernen« der städtischen
Weinschenken durchmustern, ihre Fässer zuschlagen und in irgend
einer Weise zeichnen, daß man sie nicht unbemerkt öffnen und wieder
schließen könne. Man nannte das dort »die Fasse brigelen«. Wer in der
genannten Zeit das unter solche Sperre gelegte Faß dennoch öffnete,
der hatte dem Abt sechzig Schilling Buße zu zahlen, »so oft er den
Zapfen ziehet«[98] oder den Strich über dem Zapfen -- daher der Name
»_Zapfenstreich_« -- verlöschte.

Wie in Münster, so schloß auch anderswo der Ausschank des Bannweines
den Verkauf jedes anderen Getränkes aus. »Und welcher den banwein hait
uns schenckt, der hait die Freiheit zu fischen, zu jagen, voglen,
brottbacken und metzlen, wess er zu seine wirtschafft benötiget ist und
nit weiter ... Ess soll auch ein jeglicher inwhoner schultich sein umb
ein recht ein maß weins bey ime zeholen, es were dan sach, das der wein
ze deuer were und nit betzalen kundt; und welicher dass nit thett, so
hett der wirdt macht _ime ein mass weins zum hünerloch in ze schöden,_
und most sie ime bezalen.«[99]

Ja die Herren von anno dazumal waren noch ganz andere Kerle wie die
armen vielverlästerten »Ringmänner« der Gegenwart. Wenn die sich erst
mal auf die Hinterbeine setzten und zu befehlen anfingen, so hörten sie
erst gar nicht wieder auf. Sie gefielen sich häufig in Verordnungen,
die so recht den ganzen Übermut eines an Größenwahn streifenden
Machtbewußtseins spiegelten, das mit den wehrlosen Untergebenen wie
mit fühl- und vernunftlosen Puppen umsprang. Ein markantes, wenn auch
die Geschichte des deutschen Durstes nicht berührendes Beispiel
gibt ein Erlaß in einem der Weistümer von 1442. Dort heißt es: »Und
geburt meyner Frauwen der graffynne zu Folkelingen zu lygen, so
sollent die _frosche sweygen das sie myn Frauwe nit wecken_«.[100] Da
nun die sangeslustigen Frösche nicht respektvoll genug gewesen sein
dürften, den Schlaf der holden »graffynne« als vollwichtigen Grund zum
Schweigen anzusehen, so werden wohl die armen Bauern ihre Nächte damit
zugebracht haben, die Teiche, Sümpfe und andere Froschkolonien mit
Gerten zu schlagen, um die Frösche in Furcht zu jagen und dadurch ihren
melodischen Gesang zu verhindern.

Natürlich regelten diese Miniaturherrscher und vollständig
ausgewachsenen Tyrannen auch haarklein die ihnen seitens der Bauern zu
leistenden Arbeiten und Lieferungen. Ein Überschreiten dieser Pflichten
wurde huldvollst übersehen, eine Vernachlässigung aber grausam
bestraft. So bestimmten sie ganz genau, wie sie selbst oder einer ihrer
Abgesandten auf dem Bauernhof aufzunehmen, welche und wieviel Speisen
und Getränke vorzusetzen seien.

Der Probst des Klosters Ölenberg im Elsaß hatte 1354 auf dem Hof
St. Lukart Anspruch auf zwei Mahlzeiten mit »nuwen wine« in »wiss
schenckbecher« und »krachend bette«. In Beyenheim bei Friedberg in der
Wetterau erhielt der Vogt 1455 ein gesottenes und gebratenes Huhn und
»ein maas Firnischen weins, der Knecht ein maas Hanauischen wein«.[101]
Nach dem Weistum von Borne und Crüftel[102]: »sol man holenn zu Epstein
zwaierley fleisch mit guter wurtz (Würze) wol gekocht, unndt ein pfund
licht, guten _frenkischen wein_ in ainem hultzern becher mit ainem
raiff«. In Faha (1462) soll der Besucher Feuer ohne Rauch, einen
schönen gedeckten Tisch »schonen brotz (Brot's) genungh, _zweierlei
wein des pesten_ genungh«, dreierlei der Tageszeit angemessene
Speisen finden. Im Jahre 1529 war die Speise schon auf »sebenerley
Kost geduppelt«, aber der »zweyerley wein« beibehalten. Zu Pellingen
verlangte die Herrschaft »ein _schmeckigen glass schönen wein, so in
dem jahr gewachsen ist_«, und derartige Verordnungen wiederholten sich
in beinahe allen Weistümern.

Die Überproduktion von Lebensmitteln der geistigen und weltlichen
Großgrundbesitzer hatte einen schwunghaften Handel zur Folge, dessen
sich aber die aufblühenden Städte zu bemächtigen wußten, da sie als
Zwischenhändler, als Vermittler zwischen Produzenten und Konsumenten,
auftraten. Besonders der Weinhandel erwies sich bald als äußerst
gewinnbringend, wenn auch die Preise, je nach der Ernte, ganz
außerordentlichen Schwankungen unterlagen. In Württemberg kostete ein
Eimer alter Wein im Jahre 1426 dreizehn Kreuzer, während man 1484 eine
Maß für ein Ei erhalten konnte. Noch wohlfeiler war er:

    Tausendfünfhundertdreißig und neun
    Da galten die Faß mehr als der Wein

Wie Schultze erzählt,[103] kam im genannten Jahr ein Edelmann auf den
Gedanken, statt seinen alten Wein wegzugießen, ihn von seinen Bauern
in der Frohne austrinken zu lassen. Ungemessen strömte am Tage dieser
»Arbeit« der Rebensaft die durstigen Kehlen hinab und stieg von dort
in die Köpfe der Bauern. Händel und Verwundungen waren die Folge und
die Geldstrafen für diese Ausschreitungen strich der Edelmann als
Gerichtsherr ein, wodurch ihm sein Wein besser bezahlt wurde, als
wenn er ihn verkauft hätte. 1287 soll in Heilbronn das Fuder Wein nur
zweiunddreißig Kreuzer gekostet haben. In den besonders fruchtbaren
Jahren 1420 bis 1429 mußte man mehrere Male ins Wirtshaus gehen, um
überhaupt eine Zeche machen zu können. In Urach ließ einmal ein Wirt
ausrufen, man könne bei ihm für einen halben Batzen vom Morgen bis zum
Abend trinken. Als in Ulm der Münster gebaut wurde, (1377 bis 1494),
war in manchen Jahren der Wein so billig, daß die Bürger nur in großer
Gesellschaft die Kneipen besuchten, so daß heute der, morgen jener die
Zeche bezahlte.[104] Das war eine schöne Zeit, aber leider:

    Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit!

Freilich sind solche Weinjahre gerade wie in der Gegenwart nur
Ausnahmen gewesen. Zu gewöhnlichen Zeiten hielt sich der Preis auf
einer der Ware angemessenen Höhe, wozu noch das tief eingewurzelte
Zunftwesen im Verein mit der behördlichen Bevormundung dem Weinhandel,
wie jeder anderen Handelsart, allerlei Hemmnisse zu bereiten sich
bemühte. Dies war um so schlimmer, als die Weinhändler hauptsächlich
auf den Export nach fremden Städten angewiesen waren. Verbot so ein
Stadtrat schon den Kaufleuten seiner eigenen Gemeinde alles mögliche,
wie erst den zugereisten Fremden!

Von allem in der Stadt verzapften Weine mußte eine Abgabe gezahlt
werden, und wer sich fremden Wein kommen ließ, mußte auch von ihm, wie
uns die Ausgabenotizen Anton Tuchers beweisen, der Stadt seinen Zoll
entrichten. Eine Meile um die Stadt sollte kein Wein verzapft werden,
damit die Gemeinde nicht um ihr Ungeld kam, und die Heckenwirte, die
dies dennoch versuchten, wurden streng bestraft.

In Straßburg im Elsaß war 1631 auch den einheimischen »Wein-Zäpfnern,
Küeffer und Weinhändlern« der Weinverkauf außerhalb der Markttage
verboten. Den Landleuten war streng untersagt, ihre Weine in kleinen
Gebinden anderswo als auf den gemeinen Weinmärkten auf dem »Grau- und
Parfüßer Platz« an den Mann zu bringen.[105] Zu Leipzig mußte nach dem
Ratsbeschluß vom 10. Oktober 1464 jeder, der im Weichbilde der Stadt
Wein schenken wollte, dem Bürgermeister ein Nösel, d. i. eine halbe
Kanne »Kostwein« und von je zwei Fässern verzapften Weins noch »ein
halb stobichin«, d. h. über eineinhalb Liter »setzewin« abgeben.[106]

Am strengsten suchte man aber jenes kaufmännische Gebaren zu
unterdrücken, das man heute _fixen_ nennt und auch jetzt noch so
grimmig haßt.

In den Straßburger Polizeiordnungen wird das Aufkaufen des Weines vor
der Reife vom sechzehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert immer wieder
mit einer, einer besseren Sache würdigen Konsequenz verboten. »Montags,
19. Julii 1518« erneuern z. B. die »Räthe und die Einundzwanzig« das
Mandat von 1515, daß niemand vor dem Herbst Wein »uff ein gesunderten
schlag fürkaufen oder bestellen soll«.

»Mitwuchen Sanct Johanns Baptiste obend« (Juni 23.) verbietet dieselbe
Behörde Früchte, Wein, Korn, Getreide auf dem Felde zu kaufen oder auf
_Mehrschatz_ zu verkaufen, d. h. den mutmaßlichen Ertrag der Ernte zu
veräußern.

    Alsdann verkaufet er mit List
    Frucht, die noch nicht gewachsen ist

sagt Murmer[107] tadelnd von dem Menschen, die »mit dem Judenspieß
rennen«, also wuchern.

Auch das Entgegengehen den Verkäufern vor die Stadttore, »das Grempen«,
das auch Murner mit grimmem Hasse verfolgt,[108] war den Behörden ein
Dorn im Auge. 1627 wird in Straßburg zur Denunziation der Vorkäufe
aufgefordert und dem Angeber der vierte Pfennig des Strafgeldes
zugesichert.

Der größte Weinhandelplatz des Mittelalters war Ulm. Der
württembergische Wein ging über diese hochangesehene Stadt nach
dem übrigen Süddeutschland bis nach Ungarn. Anfangs lag auch hier
der Weinhandel in den Händen der Mönche. Als er aber ein freies,
bürgerliches Gewerbe geworden war, gelangte er zu solcher Blüte,
daß die Kaufleute Ulms einen eigenen Weinhof und sog. Weinstadel
errichteten. Um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts war Erasmus
Rauchschnabel der Weinmatador Ulms. Er hatte mitunter bei Kaiser
Maximilian II. und anderen hohen Herren solch bedeutende Summen für
gelieferten Wein ausstehen, daß ihm öfters Ländereien und ansehnliche
Güter als Unterpfand gegeben wurden.[109]

Wie mit den württemberger handelte Ulm schon früh mit Rhein-,
Main-, ausländischen und Kräuterweinen. Zu Beginn des siebzehnten
Jahrhunderts belief sich oft der Weinumsatz in Ulm auf achthundert
Fässer an einem Tage, der sich aus den mannigfaltigsten Sorten
zusammensetzte, denn die Weinkarte des Mittelalters war mindestens so
reichhaltig wie die der Gegenwart.

In Leipzig wurden 1443 verkauft »Reynfal, Welschwyn, Malmasie und
Rummenie«, also Wein aus Istrien, vielleicht aus Rovigno, den Fischart
in seiner »Aller Pracktick Großmutter« erwähnt, von Italien, von
Monembasia und von Griechenland. 1462 wird außer den genannten auch
des Passeners oder Passowners gedacht, wohl der altberühmte Bozener,
den die Bewohner jener Stadt 1155 dem Kaiser Barbarossa, als er sie
auf seinem Italienzug besuchte, als Willkommentrunk darboten, wodurch
diesem edlen Gewächs die Ehre widerfuhr, von Otto von Freising in
seiner Geschichte Friedrichs des Rotbärtigen verewigt zu werden.[110]

Ferner erscheinen noch unter den fremden Weinen der Elsässer und der
Rheinische. Der »Ihenische wyn, Kotesberger -- aus Kötschenbroda --
Frankenwyn und Elsessir« sind gleichfalls 1452 in Leipzig zu haben.
Anton Tucher in Nürnberg besaß nach seinem Wirtschaftsbuch, in dem der
reiche Patrizier alle seine Ausgaben sorgsam aufzeichnete: Frankenwein,
Neckarwein, Tauberbischofsheimer, Neuenstadt am Kocher, Rheinwein von
Landau, von St. Martin bei Boppard, dann Rinkauer, Speierer, von dem
es hieß:

    Der macht den Kopff wol halbe ler
    Als ob es win von Züttern (Zeutern bei Bruchsal) wer.

Elsässer, Heidelberger, dann Weine von der Bergstraße und von
Heiligenstadt, Tauberwein, Wertheimer, Königsberger, aus Rausche bei
Forchheim. Dann Erfurter, der 1336 noch so sauer war, daß er die
eisernen Schnauzen der Gefäße, aus denen er gegossen wurde, abgefressen
haben soll, während er später zu einer vielbegehrten Sorte wurde, und
natürlich den »herrlichsten von allen«, den _Rheinwein_, »des Rheines
Rebenblut«, wie er im Waltarilied benannt wird,[111] dem die Helden des
Nibelungenliedes mit Vorliebe zusprachen[112] und dem schon in Clara
Hätzlerins Gedichtsammlung aus dem Jahre 1471 der Sang ertönt[113]:

    Wein, wein von dem Rein,
    Lauther, claar und vein!
    Dein varb gibt gar lichten schein
    Als cristall und rubin.

    Du gibst medicein
    Für trauren, schenck du ein!
    Trinck, quot Kätterlein
    Mach rothe wängelein!

Dem Pfälzer Wein singt der geistvolle Gelehrte Nicodemus Frischlin
(1547--1590) 1575 ein Loblied, aus dem hervorgeht, daß man auch damals
die Tugenden des Elfingers, Hippachers, Beutelsbachers, Felbachers und
Beinsteiners zu schätzen wußte.

Bei der großen Liebe, die man dem Wein allenthalben entgegenbrachte,
konnte es nicht ausbleiben, daß man ihn mit allerlei Kosenamen
belegte, von denen Johannes Fischart in trunkenem Gespräch seiner
»Geschichtsklitterung« folgende aufzählt: Herzenssaft, Herzenssälble,
Erdenblut, Leberfrist, Lungenschwamm, Kragenspülerle, Stirnstößerle,
Lungenbädlein, Fußfinderer, Vettelnkutzler, Bettlerbett, Himmeltau,
Rebenbrühlein, Bankpfühlbelein, Gaumenkitzel, Netz den Gaum,
Mayenreglein, Herbstmellin, Aprillenbädlein, Wintergrün, Wendunmut,
Wintermayen.« Diesen Bezeichnungen fügt Hegendorfius noch den Namen
»Leidvergiß« zu.

Von fremdländischen Weinen wies Tuchers Keller auf: »Osterwein --
österreichischen -- heinischen, d. h. hunnischen, in diesem Fall wohl
ungarischen Wein, Veltliner, Reinfal aus Istrien, den auch Tuchers
Landsmann Michael Behaim bezog, Muskateller, Malvasier, den malfasy des
dreizehnten Jahrhunderts und andere Süßweine.

Peter Suchenwirt, der Minnesänger, gedenkt der Südweine: »Die tisch
sach man beraten mit welchisch und mit oster wein, Chlarn Raifal
schanckt man ein« und »Nur Wippacher (Kärnthner) und Reinfal Und
Lutenberger (Steirischen) guten wein«. In Nürnberg wurde Lackwein,
süßer, durchgeseihter Wein feilgehalten,[114] dann Schabernac, ein
italienischer Wein, vielleicht aus Capranica bei Viterbo.[115] In
Bremen gab es im sechzehnten Jahrhundert Petersymen -- Pedro Ximenes
-- Bastert, aus Spanien, Wyn Teynd -- vino tinto -- und Seck oder
Weinseck, vermutlich aus Xeres.[116]

Von deutschen Weinen finden sich noch als vielbegehrte Sorten:
»lantweyn in Slesien gewachsen«, Gubener, Neumarker, Crossener,
Oderwein aus Frankfurt, der viel exportiert wurde und noch viele
andere, nach ihrer Herkunft benannte Sorten. Hermann von Sachsenheim,
eine feine Zunge, dessen Gedicht »Moerin« von Weinsorten wimmelt, sagt:
»Den besten win, Den ich zu Botzen getranck« (Vers 5568), dann spricht
er von »malfasy« in einem »Behembschglaß«, dann wieder (Vers 1654) »Ich
main, es riech uß dir der win, Den nechten trunkt uß Rummeny« und (Vers
2834) »Dis ist der allerbeste win, der dort in Rummeny ye gewuchs«.

Unsere üblichen Weinkarten finden wir zuerst im 17. Jahrhundert, und
zwar in der Form reichgeschnitzter, mit Karyatiden und Traubenbehang
gezierter buntbemalter Holztafeln, auf denen auf schwarzbemaltem
Untergrund die Namen der Weine in weißer Farbe verzeichnet waren, und
zwar folgende Sorten: Rhein-Wein, Mossel, Döningerbleicher, Wertheimer,
Hasslacher, Stein, Leuten, Margräfler, Kräuter. -- Schampagner weißer
und roter.[117] -- Bourgogne, weiß und rot, Pontack; Medock, Mouscat,
weiß und rot, Lünel, Frontignant, Mallaga, Sect,[118] Alicant,
spanischen. -- Eine andere, einige Jahre später, verzeichnet noch
außerdem: Cortibenedicten, Wermut, spanischen Sect und Meth, weiß und
rot. Die exotischen Weine waren aber viel zu teuer, um selbst von
wohlhabenden Leuten ständig getrunken werden zu können. Sie werden
daher nur zum Nachtisch gereicht worden sein, während man sich als
Tischtrank billigeres Gewächs munden ließ. War der einheimische zu
sauer, so versüßte man ihn mit Honig und setzte ihm Gewürze zu, wodurch
er zum Lautertrant, Lûtertrank, den Moerin (Vers 2836) als »ouch gar
suoß« hinstellt. Mit Gewürzen wüstete man bekanntlich im Mittelalter
sowohl in der Küche wie bei der Trankbereitung. Mischte man doch aus
feingestoßenem, durch Leinwandsäcke geseihten Pfeffer in Verbindung
mit Honig und Wein den _Piment_ oder Pigment genannten Würzwein;
aus denselben Ingredienzien und Zimmt den vielgerühmten Hypokras.
Ein Rezept zu diesem Mischtrank finde ich in M. Gualther H. Ryffs
Kochbuch von 1540, von dem Scheible einen Auszug mitteilt:[119] »Ist
ein gemeiner Trank des Morgens nüchtern zu trinken, wird gewöhnlich in
allen Apotheken bereit gefunden, sunderlich Winters Zeit; von Zimmet,
Ingber, Zucker und gutem rothem Wein bereittet, auf diese weiß: Nimm
des besten Zimmets 1½ Loth, guten weißen Ingber 1 Loth, Galgant ½
Loth; stoß zu Pulver, schütt in einem Glas ein wenig Wein darüber, laß
über nacht stohn, des Morgens thu noch 1½ Maß Wein dazu, Zucker so
viel du wilst. Etliche stoßen auch diese Würze zusammen: Nimm 4 Loth
Zimmet, 2 Loth Ingber, 1 Loth Paradieskörner, ½ Loth Galgant, Nägelein,
Muscatnuß, Cubeben, Cardanum, jedes 1½ Quintlein; von dieser gestoßenen
Würz nemen sie 1 Loth auf ein Maß und ½ Pfund Zucker minder oder mehr
nach ihrem Gefallen, danach der Ypocras stark sein soll, vermischen den
gestoßenen Zucker kalt unter den Wein und das gewürz, lassens durch ein
wullin spitzig Säklin lauffen dazu bereit«.

Außer den Rebenweinen waren auch Frucht- und Kräuterweine vielbeliebt.

Der Fruchtwein wurde bald aus Birnen, bald aus Äpfeln bereitet. Sein
Name war lît. Im »Buch der Rügen« heißt es Vers 779 »Mîdel (meide) auch
daz lîthûs«. Im Meier Helmbrecht »Viel süeze lîtgebinne Ir sult uns
füllen den maser (Holzbecher).[120]

Birnenmost trank man vornehmlich in Bayern. »Ir birnenmost den tranc
ich alsô swinde« sagt Neidhard von Reuenthal. »Lâz Beyer trinken
bîremost« heißt es im Siegfried Helbling (III 233). Apfelwein scheint
aber weitaus beliebter gewesen zu sein. War der Apfelwein zu sauer,
so behandelte man auch ihn mit Zusätzen von Honig und Gewürzen.[121]
Außerdem gab es auch Kirschen-, Schlehen-, Heidelbeer-, Stachelbeer-,
Johannisbeer- und Brombeer-Weine. Von den Kräuterweinen blieb der,
besonders gut in Bacharach aus der Alantwurzel (Inula) bereitete
Alantwein bis um die Mitte des verflossenen Jahrhunderts beliebt,
während andere Arten, deren »furnemsten und bräuchlichsten« waren:
Rosmarin-, Salbei-, Hirschzungen-, Ysop-, Bethonien-, »Mayeron-«,
Augentrost-, Bimpernellen- oder Schlutten-, Absinth-, Sinopel-,
Melissen-, auch als Augenheilmittel beliebt, um »Augen lauter
und klar zu machen«, und Sponwein im siebzehnten und achtzehnten
Jahrhundert für immer von der Bildfläche verschwanden. So der einst so
hochgeschätzte _Moras_ (vinum moratum), das Ideal aller Leckermäuler
der Vergangenheit. Das Nibelungenlied[122] erwähnt den Moras, wie der
Parzival, wo es heißt:

    Diese vier Jungfrauen klug,
    Hört, was jegliche trug:
    Moras, Wein und Lautertrank
    Trugen drei auf Händen blank.[123]

Dieser Moras war eine Mischung von Heidelbeer- und Rebenwein, demnach
eigentlich eine Verfälschung von Wein durch Heidelbeersaft. Ein
gleiches Schicksal widerfuhr auch den Fruchtsprossen oder Julep,
die man aus Rosen, Veilchen, Sauerampfer, Citronen, Apfelsinen,
Granatäpfeln, Erdrauch, Wermut, Essig usw. erzeugte und an Stelle
unserer Liköre reichte.

Kirchlicher Vorschrift gemäß war an Bußtagen und während der Fastenzeit
bis zum neunten Jahrhundert der Genuß von Wein oder Met untersagt. Nur
Most oder Bier war erlaubt.[124]

Weinverfälschungen waren schon in der frühesten Zeit der Weinbereitung
im Schwange. Karl der Große, Friedrich II. und Ludwig der Bayer
erließen strenge Gesetze gegen diese Frevel, ohne aber viel zu
erreichen. Auch Gregorius von Tours gedenkt mit Schmähworten der
habsüchtigen Weinfälscher.[125] Besonders im fünfzehnten Jahrhundert
häufen sich die Klagen gegen die Weinpanscher. 1427 hatten zwei
Kaufleute Nahewein »gevelschet up den brunst ind op de vorwe« und
in Köln verkauft. Man warf sie ins Gefängnis, schenkte ihnen zwar
das Leben, brannte sie aber durch beide Backen und in den Nacken
und peitschte sie mit Ruten aus der Stadt. Das war um Weihnachten
geschehen, aber im März wurde derselbe Betrug nochmals versucht. Acht
Jahre später mußten im Ewigen Köln ein Weinschänker mit seiner Frau
gebunden auf einem Faß unter dem Kax (Kaak), dem Pranger, sitzen, weil
sie gesottene Beeren in den Wein getan. Die aufgeweichten Beeren waren
ihnen wie Paternoster (ein Rosenkranz) um den Hals gehängt. Nach
abgebüßter Strafe verwies man sie der Stadt.[126] Der Hansetag von 1447
beschloß nach Köln, Bingen, Frankfurt und Straßburg zu schreiben, die
elende Wasserplumperei einzustellen und den Wein ganz so zu belassen,
wie ihn Gott wachsen ließ. In Ulm mußte jeder Weinwirt schwören,
daß seine Weine echt seien und weder er, noch sein Weib, noch sein
Knecht, noch sonst Jemand in seinem Namen ein Gemächt von Weidaschen,
weidaschiger Lauge, Kalk, Senf, Senfkorn, Speck, Scharlachkraut, Birn-
und Apfelmost, Bleiweiß, Quecksilber, Heringkraut oder Vitriol gemacht
habe.

    O Gott behüt den Wein,
    Vor Hagelstein,
    Und treff den,
    Der die Maß macht klein
    Und thut Wasser, Milch, Eierklar, Salz, Speck,
    Senf, Weidäsche und Tropfwurz drein

sagt Johannes Fischart in seiner »Geschichtsklitterung«.[127]

In Straßburg i. Elsaß war es nicht so streng wie an anderen Orten.
»1528 Montags den letzten Novembris« verbietet »Jacob Zorn zum Rieth
der Meister und der Rath« die zum Verkauf gebrachten Weinfässer
unterwegs anzustechen und mit Wasser aufzufüllen bei strenger
Strafe.[128] Die auf dem Rottenburger Konvent von 1487 erlassene
Weinordnung bestimmt: »wo aber yemanz, wär der wär geistlich oder
werentlich (weltlich), erfunden würd, der ainicherley Gemächt, nichzig
ußgenommen, denn allein die obgeschriebene Zulassung des Swebels
(Schwefels), in die Win oder Faß thätt, machte oder zu thun bestellte,
es wäre vor oder nach dem Ablaß, durch sich selbs oder jmantz ander,
demselben sollen zuvörderst von Stund an, an den Enden, da sollich Win
gefunden, den Faßen die Boden ußgeschlagen, und der Win verschütt, und
dazu ain yeder zu yedenmal von siner Herrschaft, mit nachfolgender
Peen, nehmlich hundert Gülden rinisch gestraft werden.«[129]

Wie dem armen Wein seitens der Täufer ansonst noch mitgespielt wurde,
erfahren wir aus einem der zwanzig Weinsegen Hans Rosenblüts, in dem es
heißt:

    Nu gesegen dich got, du krefftreiche Labung,
    Du wol zeltende sanfft drabung,
    Du suesses meyenpad meiner zungen,
    Du frischt mir die lebern vnd feuchtest mir die lungen,
    Als wenn es auf durren acker tawt.
    Wenn man dich in einem gleslein schawt,
    So kan man deines herren frumkeit schetzen,
    Ob er dich gefelscht hat mit dem vetzen.
    Das er mit dir treybt vber jar,
    Mit milch vnd auch mit eyer klar,
    Mit steinsaltzt vnd auch mit sweinen swartten
    Damit der Kellerknecht dein muss wartten,
    Mit sennff, mit weydaschen vnd mit tropffwurtz
    Davon dein edel nympt offt vnters turtz.
    Der zoll der hat dich vbel gesmaltzen;
    So hat dich das vngelt gar versaltzen:
    Das prufen die armen in der taschen.
    Wenn man dir dann den spunt sol waschen,
    So muß zweintzig maß zulauffen.
    Wer das dann für wein will verkauffen,
    Der wil seinen nechsten als trewlich betzalen
    Als einer der gut mele awf mewsekot wil malen.[130]

Durch den Zusatz von Giften kamen selbstverständlich hier und da Leute
zu Schaden. Wurde ein solcher Giftmischer ertappt, dann ging es ihm
wie dem Weinfälscher Erni, der 1706 in Stuttgart öffentlich enthauptet
wurde.[131]

Das Süßen sauren Weines durch Zucker und Honigzusätze, wie die
Fabrikation von teueren Weinen aus billigeren Sorten, was 1720 in
Hamburg ausdrücklich verboten wurde, sowie die Umarbeitung von Kräuter-
und Fruchtweinen in »echten Rebensaft« war allgemein bekannt und
überall, wo Wein gehandelt wurde, gebräuchlich.

Wenn die Behörden dahinter kamen, wurde allerdings der Wein vernichtet
oder den Armenhäuslern preisgegeben -- für die war das geschmierte Zeug
noch lange gut genug -- aber wie selten wurden in jener chemielosen
Zeit die Panscher überführt. Nur der unglaublich gute Magen ihrer
Zeitgenossen bewahrte viele der Weintäufer vor dem Schicksal ihres
Genossen Erni.

Hohem Besuch brachte der Rat einer Stadt als Ehrengeschenk sehr häufig
Wein dar, der entweder durch seine Güte oder durch die Menge des
Geschenkes imponieren sollte. Als Kaiser Sigmund 1414 nach Straßburg
kam, schenkte ihm der Magistrat drei Fuder Wein und »ein silbern
übergült Gießfaß wohl werth«. Herzog Heinrich von Liegnitz erhielt
1576 vom Kölner Rat dreißig tönerne Krüge mit Wein, jeden drei Quart
haltend. Vordem hatte der Rat den Wein in silbernen Gefäßen gesandt,
die in tönerne umgeleert wurden, bis ein Graf von Arberg einst die
silbernen Flaschen nicht mehr herausgegeben hatte. Seitdem war man
vorsichtiger geworden.[132]

Die Weinlese stand natürlich unter behördlicher Aufsicht. »Zur Zeit
des Herbstes, wenn die Trauben schon reif sind«, erzählt Johannes
Boëmus, »darf keiner früher lesen, ehe es die Herren, denen der Zehnte
zusteht, erlaubt haben; nicht liest heute der, morgen der, sondern so
viele an einem Berg Weingüter haben, lesen in ein bis zwei Tagen alles,
und es wird bekannt, daß heute auf dem, morgen auf dem gelesen wird.
Die Zehnten werden im Tal unter den Weinbergen in Empfang genommen
und wer später als es angeordnet ist lesen will, muß nicht bloß die
Erlaubnis sich erwirken, sondern auch auf seine Kosten den Zehnten
nach dem Kelter des Herrn schaffen. Zu Würzburg wird jedem Lesenden,
ich denke wegen Betrügereien in Bezug auf den Zehnten, ein junger Mann
beigegeben, der sorgsam aufmerkt und immer das zehnte gelesene Faß
ohne Betrug seinem Herrn zu geben anordnet. Nach Beendigung der Lese
kommen die Burschen alle auf freiem Felde zusammen und versehen sich
mit ein bis zwei Fackeln, aus dem Stroh gedreht, das zu diesem Zwecke
angefahren ist, zünden sie gegen die Nacht an und ziehen singend in die
Stadt ein. Auf diese Weise, sagen sie, reinigen sie und brennen den
Herbst aus. Die Tage des Martinus und Nicolaus, der heil. Bischöfe,
feiert das Volk in Franken mit wunderbarer Freude und Festlichkeit,
jedoch verschieden, den einen in der Kirche und am Altar, den andern am
Tische und in der Küche. Da ist im ganzen Lande keiner so arm, keiner
so geizig, daß er am Feste des heil. Martin nicht gemästetes Geflügel
oder wenigstens gebratene Schweins- oder Kalbswürste (suillo vitalinove
viscere assato) ißt, dem Wein nicht ungezwungen zuspricht.«

»Jeder kostet da seinen neuen Wein, dessen er sich bis dahin enthielt,
und gibt allen zu kosten. In Würzburg und den meisten Orten wird auch
den Armen aus Frömmigkeit Wein verteilt. Öffentliche Schauspiele werden
veranstaltet: zwei oder mehr knirschende Eber werden in einen Kreis
eingeschlossen, damit sie sich gegenseitig mit den Hauern stückweise
zerfleischen; das Fleisch der Gefallenen wird teils dem Volke, teils
den Vornehmen zugeteilt. Am Sankt Niklastage aber wählen die Jungen,
die zu ihrer Erziehung die Schule besuchen, unter sich drei: einen, der
den Bischof, und zwei, die die Diakonen spielen. Dieser (Bischof) wird
an demselben Tage von dem Haufen der Schüler feierlich in die Kirche
geführt und leitet mit einer Infula auf dem Haupte den Gottesdienst,
nach dessen Beendigung er mit einigen Auserwählten singend von Haus zu
Haus Geld einsammelt; das ist kein Almosen, sondern die Bischofssteuer.
In der Nacht vor dem Feste fasten die Kinder und werden dann von den
Eltern angehalten, weil sie überzeugt sind, daß sie die Geschenke, die
des nachts in die zu diesem Zweck unter den Tisch gestellten Schuhe
gelegt werden, von dem freigebigen Bischof Nicolaus erhalten; deshalb
fasten die meisten so eifrig, daß sie zum Essen gezwungen werden
müssen, weil man für ihre Gesundheit fürchtet.«[133]

Meist wurden die Weinlesefeste am Sankt Martinstag abgehalten, doch
setzen sie sich gewöhnlich noch ein bis zwei Tage länger fort. Der
Hochmeister des deutschen Ordens in Marienburg feierte es, wenn es
nicht gerade galt, sein Mütchen an mehr oder weniger harmlosen Heiden
zu kühlen, mit seinen Komthuren und Rittern im Kreise der Winzer, wobei
zwei Tonnen Wein und acht Tonnen Bier aufgebraucht wurden. Häufig
ließen die edlen Ritter von Marienburg, deren Charakterbild in der
Geschichte recht verdächtig schwankt, im Kriege am St. Martins-, also
am Weihnachtstag, Waffenstillstand eintreten, um sich, wie an vielen
anderen Tagen des Jahres, gründlich auszutoben. Ihren »Feinden« kam
das nicht unwillkommen, denn an einem solchen Tage wurden sie nicht
hingeschlachtet, ihre Weiber und Kinder entgingen der Gefangenschaft,
und ihre friedlichen Anwesen wurden nicht niedergebrannt -- ad majorem
dei gloriam! Sie mögen daher den Wein so innig gesegnet haben, wie er
es, freilich aus anderen Gründen, verdiente.

Der geerntete Wein kam in die Keller, die nicht nur in jedem größeren
Anwesen, sondern auch in jedem besseren Bürgerhaus vorhanden waren;
denn auch in diesen Privatkellereien wurden mitunter ganz gewaltige
Mengen Stoffes eingelagert. Von den Wiener Kellern sagt Aeneas Sylvius:
»die Weinkeller sind so tief und weitläufig, daß man gemeiniglich sagt,
sie machten ein unterirdisches Wien aus, das demjenigen, welches auf
der Oberfläche steht, an Größe nichts nachgibt«,[134] und hundert Jahre
später (1548) bestätigt dies der Schulmeister Wolfganz Schmeltzl in
seinem »Lobspruch«:

    Die gantz Stadt ist sogar durchgrabn,
    So weit vnd tieffe Kheller habn,
    Vol angesteckt mit khulem wein,
    Möchten nit pesser, khuler sein.

Über große Lagerräume mußte auch Anton Tucher verfügen, denn er
verbrauchte in den Jahren:

    1507  42   Eimer Wein und 55   Eimer Bier
    1508  41½    "    "    "  55     "    "
    1509  47     "    "    "  54     "    "
    1510  54     "    "    "  70     "    "
    1511  50     "    "    "  59     "    "
    1512  52     "    "    "  62½    "    "
    1513  45     "    "    "  59     "    "
    1514  48½    "    "    "  53½    "    "
    1515  42½    "    "    "  60     "    "
    1516  46     "    "    "  61     "    "

also im Jahre durchschnittlich 2500 l Wein und 3600 l Bier zum Preise
von 95 bezw. 33 Gulden nach heutigem Wert etwa 4800, resp. 1650 Mark,
demnach über sechstausend Mark allein für den Trank -- ein ganz nettes
Sümmchen!

Was waren aber diese Weinmengen im Vergleich zu den in den Klöstern
aufgespeicherten, wo man allerdings für eine ganze Reihe durstiger
Kehlen zu sorgen hatte. -- Und nicht die Mönche allein konnten einen
Stiefel vertragen, auch ihre Schwestern in Christo tranken gern und gut.

Als Kaiser Joseph II. von Österreich im Jahre 1781 mehr als
siebenhundert Klöster in seinem Erblande aufhob, die Zahl der
Ordensgeistlichen von dreiundsechzigtausend auf siebenundzwanzigtausend
verminderte, welch geradezu riesenhafte Weinmengen fanden nicht die
Beamten in den Klöstern vor! Die Kanonissinnen von St. Himmelpforten
in Wien, die Himmelspförtnerinnen, hatten in ihren Kellereien noch
sechstausendachthundert Eimer Wein, und Raum für die doppelte Menge.
Es gab da einen Gottvater-, Gottsohn- und Heiligengeistkeller, einen
Muttergottes-, Johannes-, Xaverie- und Nepomukkeller. Der allergrößte,
der Gottsohnkeller, war leergetrunken bis auf ein einziges Faß.[135]

Wie es in einem mittelalterlichen Weinkeller aussah, beschreibt Hans
Folz wie folgt:

»Vort ich mich in den Keller mach, ob nit ein truncklin folg hernach.
Im Keller darff man manch zupuß, Wein, pir, kraut, ruhen, öppel, nuß,
Pirn, Kuten (Quitten), kesten, nespeln (Mispeln), gleich Nachdem einer
arm ist oder reich. Ein saure milch zu dem geproten Kan man kein gesten
hast geroten, Und viel geschlex, das dan einmacht.«

Aus diesem Vorratskeller geht es in den eigentlichen Weinkeller:

    Nun nempt des Kellerzeuges acht:
    Faßparer, Kuner (?), zapffen, hannen,
    Stentner (Stande), drichter, flaschen, kannen,
    Weinlater, weinleger, hebrigel,
    Weinseil, probirkrans, ein lichtdigel,
    Weinror, dampader (zum Verstopfen), dammesser,
    Van nicht verrun, es wer vil pesser,
    Ich mein, man det in sunst wee gnug
    Mit sweffel und aus dem milchkrug,
    Senf, weidasch, eyerklar und thaen (thendehem-Decem, Abgabe).
    An maß man thut mit wasser zwaken,
    Und wie sein weiter zimpt zu warten
    Mit gesaltzen speck, mit sweinen swarten,
    Mit susser wirtz, mit glater smir;
    Da von nichts ist befollen mir,
    Dan das man auff sech in alln ecken.
    Mit zangen, keupseln und faßdecken
    Und alle meßgeschir sein verhanten,
    Untersetzschusel, spunt und stanten,
    Der man hart eins geraten kan,
    Ob man an nicht will mangel han.[136]

Auch Hans Sachs, der Schuhmacher und Poet dazu, gibt in Versen die
Erfordernisse eines wohleingerichteten Weinkellers also an:

    Nun mußt auch haben in dem Keller
    Wein und Bier, je mehr je besser,
    Ein Schrotleiter, und ein Dambmesser,
    Ein Faßbörer muß auch da seyn.
    Ein Rören und ein Kunnerlein,
    Ein Steudtlein und auch etlich Kandel,
    Weinschlauch, und was gehört zu dem Handel.[137]

Den Riesenkellern und den großen Weinvorräten entsprachen auch
die Riesenfässer, von denen uns eine ganze Anzahl nach Umfang und
Inhalt bekannt ist. Das größte dieser Gebinde lag auf der Elbfestung
Königstein; es faßte achthundertfünfzig Fuder. 1725 erbaut, war es 34
Fuß lang, 24 Fuß hoch. Zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts führten
Fäulnis und Baufälligkeit das Ende jenes turmähnlichen Weinbehälters
herbei. Nach ihm kam das Tübinger Faß, 1548 von Herzog Ulrich von
Württemberg für seinen Schloßkeller erbaut, »vierundzwanzig Schuh
lang und sechzehn hoch«; ferner das Riesenfaß im Kloster Eberbach,
das vierundsechzigtausend Liter enthielt und 1520 von aufrührerischen
Bauern erst leergetrunken und dann zerschlagen wurde. Ferner das
dreihundert Eimerfaß im Ludwigsburger Schloßkeller. Dann die Fässer
des Bremer Ratskellers, so das Bacchusfaß mit vierzigtausend
Flaschen Inhalt von 1624, und zwei weitere mit Raum für dreißig-
bezw. vierundzwanzigtausend Flaschen, die sich die Franzosen in den
Sturmjahren des vorigen Säculums und ihr Führer, General Davoust, bis
auf den letzten Tropfen schmecken ließen. Das Faß zu Grüningen im
Halberstädtschen, das mit Eisen und Wein 3448 Zentner wog, hatte, ohne
Holz, über 6000 Reichstaler gekostet.

In der Abtei Salmannsweiler befand sich ein vierzig Fuder haltendes
Weinfaß, »von einem solchen Umfang, daß durch sein Spundloch einst
ein Mönch hineinfiel und darinnen ertrank« schreibt Münster, in der
Cosmography, im 5. Band, Seite 946 und ihm sei die Verantwortung für
die Richtigkeit dieser Angabe überlassen. Im Keller des Schlosses zu
Würzburg liegen mehrere sehr große, schön verzierte Weinfässer, wie
auch in dem Aschaffenburger Schloßkeller.

Dem achtzehnten Jahrhundert gehört das Riesenfaß in der Stiftskellerei
zu Klosterneuburg bei Wien an. Das Faß wurde 1704 angefertigt und
im Weinjahre 1771 zum erstenmal gefüllt. Es faßt 999 Eimer; der
Spundaufsatz enthält den tausendsten Eimer. Im Jahre 1809 wurde der
Koloß zum letztenmal geleert und seither nicht mehr gefüllt.

Alljährlich am 15. November, am Tage des heil. Leopold, wallen Tausende
von Wienern nach diesem Faß, um sich am »Fasselrutschen« zu ergötzen.

Wie dieses »_Fasselrutschen_« entstanden, darüber berichtet eine uralte
Legende: Es war einmal, die Zeit ist nicht angegeben, ein Klosterwirt,
der unter dem Pantoffel seines Weibes stand und als echtes »Simandl«
-- Sie Mann -- bekannt war. Das Stiftskellervolk saß eines Abends beim
fröhlichen Gelage, und der Bindermeister frotzelte den Klosterwirt. Er
meinte, wenn es die strenge Gattin befehlen würde, müßte der Wirt auf
das Faß hinaufsteigen und herabrutschen. Der Klosterwirt aber schwur:
»Wenn ich meiner Alten so parieren müßte, dann soll jeder, der hier
kommt, das Kellerrecht haben, mir zum Spotte den Rutscher über das Faß
zu machen. Die gestrenge Frau Wirtin erfuhr von der Geschichte und
sekkierte den Simandl so lange, er möge über das Faß rutschen, bis er
unter der Bedingung einwilligte, daß die Sache unter den Eheleuten
geheim bleibe. Eines Abends schlichen die beiden in den finsteren
Keller, der Mann kletterte auf eine Leiter bis zur Höhe des Fasses und
als er herunterrutschte, erscholl ein Gelächter, es wurde plötzlich
Licht und das ganze Personal begrüßte den Pantoffelhelden. So entstand
das Kellerrecht, das bis jetzt noch immer geübt wird. Die Mehrzahl der
heutigen Besucher von Klosterneuburg steigt über die vierzehn Stufen,
die zur Höhe des Fasses führen, empor und rutscht zum Gaudium der
Zuschauer über den Rücken des Kolosses hinab.

Aber alle diese Fässer stellt das noch heute vielberühmte, einst von
Hagedorn und von Fischers »Saufpoeten«, dem deutschen Anakreon, J.
V. von Scheffel, besungene _Heidelberger Faß_ in den Schatten, durch
den unvergänglichen Ruhm, mit dem es durch den Autor des »Gaudeamus«
umgeben wurde. Von jeher war es der Stolz der pfälzischen Fürsten, die
größten Fässer im Reich zu besitzen. Denn ein altes Winzersprichwort
besagt: »Je größer der Pfühl, desto besser der Wein«.

Das erste der Riesenfässer ließ Johann Kasimir 1582 und für dieses
den jetzt noch vorhandenen Keller bauen. Das zweite entstand unter
Karl Ludwig, das dritte unter Karl Philipp und endlich das auf unsere
Zeit gekommene 1751 unter Karl Theodor. Dieses von Johann Jakob Engel
angefertigte Faß ist das größte aller Heidelberger Fässer. Es faßt
zweihundertzwölftausend vierhundertzweiundzwanzig Liter, ist neun Meter
lang bei einem Durchmesser von beinahe sieben Metern.

Auf die Zeremonien, denen Besichtiger vom Stand unterworfen wurden,
komme ich später zurück. »So groß aber auch das jüngste Heidelberger
Faß ist, das voluminöseste ist es doch nicht in deutschen Landen.
Herzog Eberhard III. vom Württemberg ließ 1719 durch den Böttcher
Ackermann ein äußerst schmuckes, reichverziertes Behältnis erbauen,
welches sich im Schloßkeller zu Ludwigsburg befindet und geräumiger ist
als das Meisterstück Englers. Riesenfässer enthält auch der ehemals
fürstbischöfliche Keller zu Würzburg, in welchem der gepriesene
Steinwein lagerte.«[138]

Ein weiterer Faßkoloß soll, wie der Reisende Keyßler im achtzehnten
Jahrhundert mitteilte, im Dunkel eines Dresdener Kellers gelegen haben,
doch konnte ich näheres darüber nirgends finden.

Eine Geschichte des Weines, und wäre sie auch noch so kurz, würde
eine unverzeihliche Lücke aufweisen, wenn sie nicht Branders
Lieblingsgetränk, des »... _Champagnerwein_

    Und recht moussierend soll er sein!«

gedenken würde, denn:

    Ein echter deutscher Mann mag keinen Franzen leiden,
    Doch ihre Weine trinkt er gerne!

Der Champagner hat aber eigentlich gar keine Geschichte, denn niemand
kennt seinen Ursprung, kein Dokument nennt seinen Erfinder. Selbst
das Jahr, in dem zuerst die bekannten fünfmalhunderttausend Teufel
entfesselt wurden, ist nicht mehr nachweisbar, trotzdem es nicht etwa
in grauer Vergangenheit, sondern höchstens gegen Ende des siebzehnten
Jahrhunderts zu suchen ist. Das Altertum und das Mittelalter kannten
keinen moussierenden Wein. Der Sekt, in seiner Bedeutung als
Schaumwein, ist neueren Datums und bekanntlich eine Erfindung Ludwig
Devrients, der in der Weinstube von Lutter und Wegener in Berlin
seinen Lieblingswein mit den Worten Falstaffs: »Gebt mir ein Glas
Sekt«[139] verlangte, obgleich der dicke Schwerenöter Shakespeares
darunter vino secco, d. h. trockenen Spanier oder Canarier verstand.
Zum ersten Mal wird der Champagner 1718 mit dem Bemerken erwähnt, daß
er jetzt seit etwa zwanzig Jahren bekannt sei. Dom Pérignon, »der 1638
geborene, 1715 verstorbene wohlbestallte Pater Kellermeister der Abtei
zu Hautvilliers, soll zuerst gefunden haben, daß und wie es möglich
ist, das Mousseux, welches jeder junge Wein in der Zeit der Gärung
entwickelt, ihm dauernd zu erhalten. -- Ehre seinem Andenken.«[140]
Er wurde »pétillant« genannt und das Volk beehrte ihn mit den Namen
»Teufelswein« oder »Pfropfentreiber«; denn Teufelswerk schien der
perlende Wein zu sein, bei dessen Bereitung Zauberei und allerlei
unheimliche Mittel im Spiele waren. Heute wissen wir, daß es bei seiner
Fabrikation meist, aber nicht immer, wenigstens bei vielen Sekten
unseres schönen Vaterlandes nicht ganz mit rechten Dingen zugeht, und
daß bei ihm nur eines unheimlich ist, -- seine Wirkung -- sofern er
nicht lauter und rein, wie es jedem Weine, daher auch dem Champagner,
zukommt.

Im achtzehnten Jahrhundert trank man in Norddeutschland einen aus dem
_Birkensaft_ erzeugten Champagner-Wein, von dem Krünitz, nach Angabe
seiner Anfertigung schreibt: »Das Produkt ist in allen Stücken dem
Champagnerwein so ähnlich gefunden worden, als nur irgend seyn kann.
Viele Kenner(?) haben mit Vergnügen diesen nachgemachten Champagner dem
wahren vorgezogen.«(??)[141]

Auch Met und Bier kochte man, demselben Autor zufolge, aus dem
vielseitigen Birkensaft, der sogar, wie der gelehrte Simon Pauli
versichert, die Sommersprossen vertreiben und die Maden aus dem Käse
verscheuchen soll -- was ich gerne glaube. Brrr!

Auch sonst noch hatte die Bacchusgabe, der edle Wein, die lobenswerte
Eigenschaft, dem Wasser den Zutritt in den weingefüllten Magen zu
verwehren, was unter gewissen Umständen von hohem Vorteil sein konnte.

Wie der Nürnberger Chronist Heinrich Deichsler erzählt, wurde 1500,
den 17. März in Nürnberg eine Frau vieler Diebstähle wegen lebendig
begraben; sie hatte schon einmal im Rhein ertränkt werden sollen. Sie
sprach: »da het ich vor vier moß weins getruncken, vor demselben wein
kunt kein wasser in mich kumen.«



5. Der Schnaps.


Der Branntwein, despektierlich Schnaps und Fusel, sonst auch Liquör
benannt, erfordert nur wenig Worte, da das Mittelalter so glücklich
war, ihn noch nicht unter die Volksgetränke zählen zu müssen.

Er taucht erst gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts auf (für den
ersten Schnapsfabrikanten hält man den 1355 in Montpellier lebenden
Arzt Villeneuve), wo man aber sofort seine Schädlichkeit erkannte und
seinen Gebrauch einzuschränken suchte. Bereits 1360 wurde in Frankfurt
am Main das Vermischen des Weines mit Branntwein untersagt.[142] Im
ältesten Berliner Stadtbuch, nach Sellos Forschungen zwischen 1381 und
1391 begonnen, wird auch der Branntwein erwähnt, dessen Herstellung
zeitweilig verboten war, weil er den »Kop« dumm mache. Der Nürnberger
Rat verbietet ihn am Sonntag oder Festtag feilzuhalten, sonst aber ihn
an der Schankstelle selbst zu trinken; später (1496) gestattet er, daß
einer für einen Heller oder einen Pfennig auch im Branntweinschanke
trinken darf, doch trat er 1496 dem »Mißbrauch und der Unordnung,
der mit Nießung gebrannten Wassers Weins« verbunden war, energisch
entgegen. 1522 wird in der Trautenauer Chronik des Simon Hüttel
eingetragen von einem Schulmeister und Stadtschreiber: »er trank
sich bei dem alten Hans Hoffman zum »nassen künig« im brantenwein zu
tode.«[143]

Thomas Murner spricht allen denen, die am Sonntag Branntwein feil
halten, das Seelenheil ab.[144]

    Doch die, die dazu den Branntewein
    Noch an dem Sonntag haben feil,
    Verderben all ihr Seelenheil;
    Wenn andre Leut' zur Kirche gehn,
    So bleiben sie am Bänklein stehn
    Und einen neuen Schwatz beginnen.
    Was bei dem Handel sie gewinnen?
    Der Pfennig, den er ihnen bringt,
    Sie in die Hölle niederzwingt.
    Und wenn die alten schnöden Weiben
    Solch einen Handel nicht mehr treiben,
    Sind ihnen noch zwei Ding' bekannt:
    Sie kuppeln und zaubern in dem Land.
    Sie müßten alle sein verbrannt![144]

Wie die Süß- und Kräuterweine, so entstammte bis zum sechzehnten
Jahrhundert der Branntwein der lateinischen Küche. Er wurde mehr als
Essenz und Arznei, denn als Genußmittel betrachtet und nur von den
Apothekern und zwar aus reinem Wein, vielleicht auch aus Weintrebern
gebrannt. Durch den Apothekervertrieb wurde er aber im Preise
derart in die Höhe geschraubt, daß er nur stellenweise allgemeine
Verbreitung fand, wenn auch Andreas Muskulus in seinem Spielteufel[145]
von Branntweintrinkern spricht, ebenso wie Sebastian Münster in
seiner »Cosmographie« sagt: »Dieser schandliche Brauch ist jetzt
auch in das ganze Teutschland kommen, daß man jetzund die starken
Wein also unmäßig trinkt, gleich wie _gesotten Wasser_, daraus viel
Nebels entspringt.«[146] Immerhin grassierte das Schnapstrinken in
vielen Gegenden derart, daß Gesetze dem neuen Laster Einhalt zu tun
suchten, so in Nürnberg, Altorf, Grünberg i. S., Frankfurt a. O.,
Zittau und anderwärts. In Grünberg sollte, wie vordem in Nürnberg das
Schnapstrinken während der Kirchenzeit eingestellt werden, ebenso in
Meißen. »Aber wer tut?« fragte der Meißener Superintendent Strizenicus.
»Ist ein solch Gesäufe, daß es eine Sünd und Schande ist. Wenn schon
eine Obrigkeit es nicht leiden will, so ziehen sie über das Wasser,
über die Brücke in ein ander Gericht; da siehet man durch die Finger
und läßt allerlei Unfug unter der Predigt stiften und anrichten.« Zu
Anfang des sechzehnten Jahrhunderts wiesen Zwickau 34, Zittau 40,
Frankfurt a. Oder gar 80 Brennereien auf. In Berlin durfte noch 1574
der Schnaps nur in Apotheken feil gehalten werden, doch bestehen
zwanzig Jahre später schon mehrere Brennereien, die dem Rate Abgaben
entrichteten.

Zum Steuerobjekt wurde der »Spiritus vini« zum erstenmal 1543 in
Altbayern erkoren.

Seine Grundstoffe waren, wie aus den Straßburger Zunft- und
Polizeiordnungen hervorgeht, Früchte, »Biertrusen« also Biertreber,
doch dürfte man außer aus Weintrusen, wie es der Straßburger Rat in
Mandaten in den Jahren 1603, 1627, 1630, 1642, 1647 und 1666 befahl,
vielleicht auch aus reinem Wein dieses Gift hergestellt haben.
Wenigstens geht dies aus Savonarolas in Hagenau 1532 erschienenem Buche
»de arte conficiendi aquam vitae« hervor. Wer aber aus den niederen
Volksschichten zum Feuerwasser griff, begnügte sich natürlich mit
geringerer Sorte, so die Bergleute Joachimsthals in Böhmen, denen der
Luther-Biograph Mathesius (geb. 1508) in seiner Kirchen-, Schul- und
Spitalrechnung vorwirft: morgens zum Branntwein, mittags zum Bier,
abends zum Wein, wodurch das Dreigespann, der pöpelhafte Schnaps,
nobler Liquör, Cognac, Absinth, das gut bürgerliche Bier und der
vornehme Wein in holder Eintracht vor vierhundertzweiundfünfzig Jahren
genau so vereint erscheint, wie er es noch heute bei dem trinkfesten
Deutschen ist.



II. Wo man trank!



1. Wirtshäuser und Herbergen.

    Im Wirtshaus ist gut leben,
    Wenn kömmt der heurig Wein.

      Des Knaben Wunderhorn.


Die Wirtshäuser sind ein Zeichen der Civilisation. »Böse«, wilde
Menschen haben zwar Lieder, wenn auch Seume das Gegenteil behauptet
-- denn sogar die Räuber sangen z. B. »Ein freies Leben führen wir«
und Rinaldo Rinaldini sein »In des Waldes tiefsten Gründen«, -- aber
sie besitzen keine Kneipen. Die Innerafrikaner, die Australneger,
die Indianer und die Malaien kennen ebensowenig die Institution der
Gasthäuser, wie sie dem Urgermanen bekannt war. Der Gaugenosse trank in
seinem eigenen Hause, bei der Sippe, bei Freunden oder sonst irgendwo,
aber immer gratis. Hatte er es dazu, dann entschädigte er sich durch
eine Gegeneinladung, aber als Schmach wäre es ihm erschienen, das
Genossene bezahlen zu sollen oder Zahlung dafür zu heischen. Die
Gastfreundschaft war allgemein und schrankenlos. »Kein zweites Volk
gibt es, das für Gastmähler und Bewirtung eifriger besorgt wäre.
Irgend einem Sterblichen ein Obdach zu verweigern, gilt als Frevel.
Jeder bewirtet nach Vermögen den Gast mit einem Festmahl. Ist der
Vorrat erschöpft, so führt der, der soeben noch Wirt war, den Gast an
eine andere gastliche Stätte. In das nächstbeste Haus treten sie dann
ein, auch wenn sie nicht geladen sind. Mit gleicher Freundlichkeit
werden sie aufgenommen.«[147] Die Gastfreundschaft war und blieb noch
lange eine geheiligte Sitte, der sich in späterer Zeit sogar die
Gesetze annahmen. Mit strengen Strafen bedrohen die Kapitularien Karls
des Großen jeden, der Bewirtung und Obdach versagte. Jedermann, der
König selbst, war verpflichtet, den im Hausfrieden weilenden Gast als
ein von Gott gesandtes Geschöpf zu behandeln und zu ehren.

Selbst dem Feinde wurde Speise und Trank nicht versagt, ja sogar
durch Diener entgegengebracht. Die Entstehung der Kneipen fällt mit
dem Gebrauch zusammen, den Überschuß an selbstgebrautem Bier oder
Wein eigener Fechsung im Tausch oder gegen Entgelt abzugeben und dies
Vorhaben durch Aushang eines Kranzes bekanntzugeben. »Wenn man ein
schoeblin ußsteckt, daz ist ein zeichen, das man bier da feil hat«,
sagt Geiler von Kaisersberg[148] und ein ander Mal »... ein Würt, der
henckt ein Schild auß vnnd schreibt daran, hie Wein.«

Außer dem Birken-, Weinblätter- oder Reisigbündel kommt auch der
Drudenfuß als Wirtszeichen vor, der dem Gottseibeiuns den Eintritt
in das Gasthaus verwehren sollte; wie leicht konnte sich nicht der
leibhaftige ††† in der Gestalt eines harmlosen Reisenden, selbst eines
Mönches über die Schwelle stehlen!

Wer an solchen Verkaufstätten seinen Bedarf an Getränken in Gebinden
erstand, dem wird auch kaum ein Trunk versagt worden sein, den er
als Kostprobe wohl umsonst erhielt, wenn er kaufen wollte oder
gekauft hatte, für den er aber im anderen Falle zahlen mußte, da die
den Verkauf besorgenden Wirtschafter oder Hörige nicht Eigentümer
des Getränkes waren, daher kein Recht hatten, Gastfreunde damit
zu bewirten. Derartige Kneipen gab es bereits zu Karls des Großen
Zeiten, denn eines seiner Kapitularien spricht von ihnen, indem es den
Geistlichen deren Besuch verbietet.[149]

In der ursprünglichen, weitgehenden und unbedingten Form, wie sie
Sitte früherer Zeit und Gesetze vorschrieben, konnte freilich
die Gastlichkeit nicht weiter geübt werden, als mit dem zwölften
Jahrhundert der Reise- und Wanderverkehr im ganzen Abend- und
Morgenland jene gewaltige Zunahme erfuhr. Selbst die schon durch ihre
Satzungen für Aufnahme dürftiger Reisender verpflichteten Klöster
begannen zurückhaltender zu werden, wie Walters von der Vogelweide
Spruch über den Tegernsee erkennen läßt. Sie beschränkten ihre
Gastfreundschaft auf Reisende aus geistlichem Stand und wirkliche oder
angebliche Waller nach Rom oder zum heiligen Grabe. Auch die Ritter
auf den Burgen drückten sich in mehr oder weniger zarter Weise vor
unliebsamen Gästen.

»Es gab seit unbestimmt früher Zeit in Dörfern, die an Straßen oder
Saumpfaden lagen, ein Haus, wo Rosse und Reiter oder Fuhrmann rasten
konnten, und wo außer dem Futter für die Gäule Brot nebst Wein oder
Bier, je nach dem Landstrich, verabreicht wurden. Diese »Schenken« oder
»Krüge« wurden von dem Geleitsherrn, dem Inhaber des Straßenregals,
zu Zinslehn ausgetan und von einem der Dorfinsassen, der darum in der
Hauptsache doch Landmann blieb, nebenbei betrieben. Sie lagen noch
nicht gerne mitten im Dorfe, sondern meist an einem Ende; bedächtige
Bauernklugheit sagte sich, es sei besser so. Aus demselben Grunde kam
man auch nur zögernd dazu, Herberge über Nacht zu gewähren; in den
Weisungen und Vorschriften, die der Geleitsherr in der Regel mit der
ausgetanen Konzession verband, kehrt beständig wieder, der Wirt brauche
nur dann Herberge zu geben, wenn er wolle. Wenn er sie gewährte, was
er in unverdächtigen Fällen gegen Geld oder gute Worte wohl meistens
tat, so bestand sie darin, daß der Reisende es sich in der Gaststube
auf der Ofenbank oder auch auf einem Bund Stroh bequem machte, und der
Knecht irgendwo in der Nähe der Pferde sich einen Winkel suchte. Ein
eigentliches Vergnügen war das Reisen damals überhaupt nicht, sondern
ward durchaus unter die mehr oder minder notwendigen Übel, sowie in
Gestalt der Pilgerfahrten unter die Kasteiungen und Bußen gezählt.

Mit jenen Schenken am Wege oder, wie man in Norddeutschland sagte,
Krügen und Landkrügen lebten auf dem alten Römerboden Oberbayerns
und der Alpenlande die dort wohl nie ganz verschollenen tabernae der
Römer wieder auf und bildeten sich nunmehr, unter dem Hinzukommen
des Herbergwesens, zu Gast- und »Tafernwirtschaften« aus, wie sie
sich daselbst noch heute bezeichnen. Überhaupt, auf diese Weise ist
das Dorfwirtshaus als eine den Ortsbewohnern wichtige Einrichtung
entstanden, infolgedessen von dem Ende des Dorfes weg in dessen
Mittelpunkt, neben die Kirche, wo es solche gab, gerückt worden.
Vor oder selbst in der Kirche waren seit alters die gemeinsamen
Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte der einzelnen besprochen, besorgt,
vor Zeugen vollzogen worden. Nun schob man sich nach dem Kirchgang,
statt auf dem Kirchplatz bei der Linde herum zu stehen, ins Wirtshaus
hinein oder setzte sich zur guten Jahreszeit auf die Bänke, die vor
diesem zurechtgenagelt waren. Und dann allmählich ging man auch an
Werktagen nicht immer vorüber. Ja, die Burschen führten die jungen
Mädchen dahin, wenigstens in verschiedenen keckeren und minder
sparsamen Teilen Deutschlands, was die mittelalterliche Literatur
zahlreich erkennen läßt; die Spinnstuben wurden vielfach durch
diesen neuen Wettbewerb abgelöst, ebenso der Tanzplatz unter der
Dorflinde.«[150]

Mit dem Aufblühen der Städte, als der neuerstandene dritte Stand sich
zwischen Adel und Bauer einschob, bemächtigten sich die Städter neben
anderer, bisher dem Feudalherrn allein zugestandener, auch des Rechtes,
Schenken und Herbergen zu halten. Die heilige Elisabeth blieb die erste
Nacht nach ihrer Vertreibung von der Wartburg »in einer wintaberne«
zu Eisenach.[151] Seit dem zehnten Jahrhundert führten Ummauerungen,
Marktgerechtsame zur Entstehung wirklicher Städte im mittelalterlichen
Sinne, die nicht nur ihren Bürgern, sondern auch den in ihren Mauern
zeitweilig befindlichen Fremden ein behagliches Dasein und Schutz gegen
räuberische Überfälle boten. Daß man daher lieber in den Städten als im
dörflichen Krug zu nächtigen begehrte, war nur zu natürlich. Die Städte
mit ihren periodisch wiederkehrenden Märkten einerseits, andererseits
als Absatzgebiete gewisser Waren, waren eben das Ziel der reisenden
Kaufleute, die seit den Kreuzzügen zu erhöhter Bedeutung gelangten
und sich zu einem festgefügten Stand ausbildeten. Den Bedürfnissen
dieser Reisenden entsprechend, die Gastfreundschaft nur gegen Zahlung
begehrten, und für alle die vielen fahrenden Gesellen, die jahraus
jahrein die mittelalterlichen Landstraßen bevölkerten, jene ewig
wandernden Gaukler, Bettelmönche und Bettler, die froh sein mußten, für
Geld ein Unterkommen zu finden, gestalteten sich die Wirtshäuser aus.

Der Zustand der Schenken und Herbergen war bis zum Anbruch des
regelmäßigen Reiseverkehrs der denkbar primitivste. Überdies waren
beide vielfach, besonders auf dem Lande, wo eine in alle Töpfe guckende
Polizei nicht vorhanden war, Stätten der niedrigsten Unzucht, gegen die
sehr häufig die behördlich angestellten Frauenwirte Front zu machen
gezwungen waren.

Unter diesen Umständen war es den Geistlichen, wie erwähnt, schon unter
Karl dem Großen mit Recht verboten, Schenken zu besuchen, was sie aber
trotzdem nicht unterließen; hielten doch sogar viele von ihnen selbst
solche und nicht immer im besten Rufe stehende Kneipen.

Die Synode der Kölner Diöcese im Jahre 1353, die von Eichstädt 1354,
das Konzil von Salzburg von 1420, die Kirchenversammlungen von Prag
1421, von Straßburg im Elsaß 1435, die Synoden von Breslau 1456, von
Konstanz 1464, von Schwerin 1492, sie alle befaßten sich mit diesem
heiklen Thema erfolglos, wie schon die Wiederholung dieser Beschlüsse
durch ein ganzes Jahrhundert beweist. Nur wenn einer der Geistlichen
sich auf einer Reise befand, durfte er ein Wirtshaus aufsuchen.[152]

Bei dem Zustande, in dem die Herbergen während des ganzen Mittelalters
waren, erscheint übrigens ihr Besuch als recht fragwürdiges Vergnügen,
selbst wenn man das erotische Moment als Vergnügen betrachtet.

Oswald von Wolkenstein beklagt, daß man, zumal im Winter, in der
Gaststube durch das Geschrei kleiner Kinder gestört werde. Godschalk
Hollen sagt in seiner 33. Predigt (minica exaudi): »Viertens erbauen
einige Häuser zur Aufnahme von Kaufleuten und Fremden, wie die sind,
die weite und geräumige Häuser errichten mit vielen Kammern und
Bettstätten, um täglich zu ihrem Nutzen Ankommende zu empfangen.
Sie sollen sich ihren Gästen gegenüber so benehmen, erstens ein
freundliches Gesicht zeigen, denn die Heiterkeit des Gesichtes und
freundliche Rede und gütiges Zureden machen den Wirt berühmt. Zweitens
sollen sie ihnen Speisen in Fülle geben zum Sattwerden nach Stand und
Zahl der Gäste und Auslagen, damit sie nicht Plünderer der Gäste
scheinen, eigentlich mehr »Straßenräuber« als Gastgeber. Drittens
sollen sie für die Sicherheit der Gäste Sorge tragen ...

Doch sündigen diese Gastwirte auf viele Weise. Erstens, wenn sie
Possenreißern an Festtagen vor der Messe zu essen und zu trinken
geben, die zu der Zeit in der Kirche sein, Messe und Predigt hören
sollten; zweitens, wenn sie Wein oder Bier mit Schädlichem mischen,
und das tun sie zu ihrem Gewinn und des Nächsten Schaden. Drittens
sündigen sie im Maße, daß sie falsche Maße haben. Viertens, wenn sie
wissentlich gestatten, daß sich Leute betrinken, fluchen, Gott und
die Heiligen lästern, Würfel spielen. Fünftens sündigen sie, wenn sie
wissentlich Dirnen in ihre Häuser kommen und mit ihren Gästen und jenen
Saufbrüdern sündigen lassen, oder wenn sie Possenreißer (histriones)
mit ihren Beischläferinnen, die nicht durch die Ehe verbunden sind,
erhalten. Sechstens sündigen sie, wenn sie zeitlichen Gewinnes wegen
ihren Gästen unziemliche und verbotene Speisen vorsetzen, z. B. in den
Fasten oder am Freitage Milchgerichte, Eier, und sündigen nicht wenig,
sowohl, wenn sie solche Speisen essen, als wenn sie sie auftragen.
Siebentens sündigen sie, wenn sie zuviel ihren Tischgästen anrechnen,
denn sie sollen ihren Gästen mäßige Preise machen, so daß sie für die
Mühen und die Beschäftigung genüge haben. Achtens sündigen sie, wenn
sie schlechte Dienerschaft haben, die die Gäste betrügt, und sie das
wissen, ohne es zu ändern.«[153]

Dieses Sündenregister bestätigt die berühmte klassische Schilderung
eines Gasthauses, die Erasmus von Rotterdam in einem 1520 geschriebenen
Reisebrief gibt.

»Kommt einer an, so grüßt ihn niemand. Es soll nicht so aussehen,
als ob man viel nach Gästen fragte. Man kann sich die Lunge aus dem
Leib schreien, ehe jemand hört, und man steht draußen und friert.
Endlich wird in der geheizten Stube ein Fensterchen aufgemacht und ein
Menschenkopf schiebt sich vor, wie eine Schildkröte aus der Schale.
Gibt es Nachtherberge? -- Gott sei Dank, er nickt gnädig -- wir können
bleiben. Von vielen Worten sind sie nämlich nicht; die Frage nach dem
Stall beantwortet eine Handbewegung. Man führt sein Pferd selbst an die
Krippe, sorgt für Futter und Streu, denn kein Knecht rührt auch nur den
Finger.

Nun darfst du, mein Lieber, in die geheizte Stube gehen. Wie du bist,
wie du gehst und stehst, mit deinen kotigen Stiefeln, in deinen
durchnäßten Kleidern, mit deinem Mantelsack. So trittst du in die
gemeinsame Gaststube. Hier kannst du deine Stiefel ausziehen und dir
Pantoffeln geben lassen; hier kannst du das Hemd wechseln, deine
Kleider trocknen, deine Stiefel putzen. Die andern genieren sich auch
nicht -- hier kämmt sich einer, hier l...st sich einer, hier wäscht
sich einer, hier trocknet sich einer, -- Waschwasser steht bereit,
aber nur ein einziges Waschbecken für alle, und dieses so unsauber,
daß man es zu allererst waschen möchte. Wagt einer ein Wort zu sagen
und sich zu beschweren, so bekommt er Grobheiten -- wenn es ihm hier
nicht passe, so möge er eben anderswohin gehen. An die hundert Menschen
sind in der einen Gaststube beisammen: Reitende, Fahrende, Schiffer,
Frachtfuhrleute, Schüler und Handelsleute, Weiber, Kinder, Gesunde,
Kranke, die Abenteurer, die Spieler fehlen nicht -- und das schreit,
lärmt, skandaliert durcheinander, wie bei dem Babylonischen Turm.

Kommst du vielleicht nachmittags um 4 Uhr an, so wirst du doch vor 9
oder 10 Uhr nichts zu essen bekommen, Freundchen; denn es wird nicht
eher angerichtet, als bis voraussichtlich alle Gäste beisammen sind,
damit kein überflüssiges Gelaufe stattfinde. Also etwa um 9 Uhr abends
taucht ein alter graubärtiger, struppiger, sauerblickender, schmutziger
Kellner mit geschorenem Kopfe auf und überzählt mit grämlicher Miene,
ohne einen Laut von sich zu geben, mit den Augen die anwesenden Gäste,
und je mehr ihrer anwesend sind, desto stärker wird der Ofen geheizt,
mag es draußen noch so warm sein, denn es gilt als Hauptsache einer
guten Bewirtung, die Gäste schwitzen zu machen. Es ist zum Ersticken!
Kann einer den Dunst nicht vertragen und öffnet ein Fenster, dann heißt
es sofort: Zumachen! -- Antwortet er, es werde ihm übel, dann sagt
man: Suche dir ein anderes Wirtshaus! Es bleibt nichts übrig, als zu
schwitzen.

Dann werden die Tische gedeckt. Grob wie Segeltuch sind die Tücher, die
der Alte auf die Tische legt. Nun ist der große Augenblick gekommen,
alles setzt sich. Reich und Arm, Herr und Knecht, alles durcheinander,
kein Standesunterschied, gewöhnlich acht an einem Tische, so harren sie
der Mahlzeit. Da erscheint der sauersehende Ganymed und setzt vor einen
jeden einen hölzernen Teller und einen Holzlöffel, dann etwas später
ein Trinkglas. Nachher bringt er ein Stück Brot, mit dem man sich,
ehe die Suppe fertig ist, die Zeit vertreibt. Nämlich ein Stündchen,
währenddessen man sein Brot kurz und klein schneiden und kauen kann.
Endlich kommt der Wein auf die Tafel. Ist der sauer! Ich biete dem
Aufwärter einen Groschen, daß er mir einen besseren bringe. Er tut, als
höre er es nicht und wiederhole ich mein Anliegen, so schnauft mich der
Kerl an: Hier sind schon viele Grafen und Markgrafen eingekehrt und
kein einziger hat sich über den Wein beschwert; steht er dir nicht an,
so suche dir eine andere Herberge! Denn nur die Adeligen ihres Volkes
halten sie für Menschen. Bald kommen mit großem Gepränge die Schüsseln.
Erst eine Suppe mit Brotstücken; ist es ein Fasttag, eine Brühe mit
Gemüsen übergossen.

Dann folgt eine andere Brühe, hierauf aufgewärmte Fleischarten, oder
Pökelfleisch, oder Fisch, hierauf Hiersebrei; dann, wenn man beinahe
satt ist, ein Braten. Aber hier sind sie sparsam und tragen ihn rasch
wieder ab. Am Tisch muß man bis zur vorgeschriebenen Zeit sitzen
bleiben und diese, glaube ich, wird nach der Wasseruhr gemessen.
Endlich erscheint der bewußte Bärtige noch einmal, oder auch der
Wirt selbst, der sich kaum von seinen Dienern durch die Kleidung
unterscheidet. Dann wird auch besserer Wein aufgetragen, dazu alter
madiger Käse. Die stärker trinken, sind dem Wirt angenehmer, obgleich
sie um nichts mehr zahlen, als jene, die sehr wenig trinken; denn
es sind diejenigen nicht selten, die mehr als das doppelte in Wein
verzehren, als sie für das Essen zahlen. Es ist zu verwundern, welch
Schreien und Lärmen nun anhebt, wenn erst die Köpfe vom Trinken warm
geworden sind; keiner versteht den andern. Die Gaukler und Spaßmacher
treten auf -- es ist kaum zu glauben, was die Deutschen an diesen
Lappereien für Vergnügen finden. Diese fahrenden Leute singen und
spielen, fiedeln und blasen, springen und pochen den Gästen die
Ohren voll, die wohl oder übel zuhören und bis in die tiefe Nacht
hinein aufbleiben müssen. Ist auch der Käse abgetragen, der ihnen nur
schmeckt, wenn er stinkt und von Würmern wimmelt, kommt der Bärtige
mit der Rechnung. Nämlich mit einer großen Tafel, auf die er mit
Kreide einige Kreise und Halbkreise, so viel wie Gäste anwesend sind,
gezeichnet hat. Diese legt er stillschweigend, mit einem Gesicht wie
Charon, auf den Tisch. Die das Geschreibsel lesen können, legen einer
nach dem andern ihr Geld darauf, bis die Tafel voll ist. Dann merkt er
sich diejenigen, die gezahlt haben und rechnet nach; fehlt nichts an
der Summe, so nickt er mit dem Kopfe. Niemand beschwert sich. Sollte es
aber einer tun, so würde er angefahren: »Was für Bursche bist du? Du
zahlst ja nichts mehr als alle anderen!« Wünscht ein Reisender gleich
nach dem Essen schlafen zu gehen, so heißt es, er müsse warten, bis die
übrigen sich niederlegen. Dann wird jedem sein Nest gezeigt, nämlich
nichts weiter als ein Bett, denn außer diesem ist nichts vorhanden, was
man brauchen könnte. Die Leintücher sind vielleicht vor sechs Monaten
zuletzt gewaschen worden ...«

Diese stark grau in grau gefärbte Schilderung mittelalterlichen
Herbergswesens wird auch von anderer Seite bestätigt. Namentlich
die Grobheit der Wirte findet sich häufig gerügt. So im »Egerer
Frohnleichnamsspiel« von 1490,[154] wo der Herbergsvater den heiligen
Joseph anschnarrt:

    Ei, lieber Alter, hast kein gelt
    So taugstu warlich nicht in die welt
    Mein haus wil ich wol so pas nützen;
    An (ohne) gelt ließ ich dich nicht auff einer penck
      (Bank, Ofenbank) sitzen.

Wenn nun auch diese Wirtshäuser nicht gerade das waren, was wir heute
unter einer Penne oder einem Verbrecherkeller verstehen, da nicht nur
die schlechten Elemente der Bevölkerung, sondern auch Reisende aus
höheren Kreisen, die der Zufall in diesen Herbergen zu nächtigen zwang,
sich an einem Tisch zusammenfanden, so überwogen doch fast immer die
heimatlosen Existenzen, die der Herberge ihren anrüchigen Charakter
verliehen. Sehr gerechtfertigt erscheint darum ein 1314 in Zürich
ergangener Erlaß: »Jeglicher Wirt, wenn der Gast in sein Haus kommt,
soll ihn heißen, sein Messer von ihm legen. Thut er's nicht, so soll er
ihm weder zu essen noch zu trinken geben.«[155]

Die städtischen Herbergen waren, als unter polizeilicher Beobachtung
befindlich, bedeutend besser als die ländlichen, wenn sie auch nicht
alle im entferntesten so großartig gewesen sein mögen, wie sie Aeneas
Sylvius, der spätere Papst Pius II., in seiner Beschreibung von
Deutschland hinstellt. »Wo ist«, sagt er, »ein deutsches Gasthaus, in
dem die Tische nicht mit Gold- und Silbergeschirr belastet wären?«
Auch die von dem gelehrten Erasmus gerügte Grobheit scheint innerhalb
der Stadtmauern in jene aufdringliche Liebenswürdigkeit umgeschlagen
zu sein, die die Gastwirte auf dem Lande so ängstlich zu vermeiden
suchten. Ein Züricher Ratsbeschluß aus dem Jahre 1402 läßt dies nämlich
vermuten. Er befiehlt, »daß die Wirte den Gästen nicht nachgehen sollen
noch laufen, noch keine Boten nachsenden sollen, daß die Gäste zu ihnen
ziehen. Wohl mag der Wirt unter seiner Tür stehen und den Gast in sein
Haus fordern mit Bescheidenheit. Bei einem Pfund Pfennig Buß.«[156] Im
Fastnachtsspiel »Der Eulenspiegel mit den Blinden« von Hans Sachs, sagt
Hans Wirth:

    Kommt herein, lieb Gäst mir das sind,
    Ich hab gleich gestern geschlagen ein Schwein,
    So müßt ihr essen die Würste mein,
    Will euch anstechen eine Tonne Bier,
    Setzt euch, wir wollen essen schier,
    Geh, heitz ein, daß die Stuben thu schwärmen,
    Daß sich die frostig Gäst thun wärmen,
    Auf daß sie darnach mögen trinken
    Und hernach zu dem Bette hinken,
    Stellt euch zum Ofen und wärmt euch,
    Ihr dürft vor Niemand haben scheuch.

Auf dem Konzil zu Konstanz von 1415 war den Herbergswirten ihr Benehmen
vorgeschrieben, ebenso eine Taxe aufgestellt, die angab, was sie für
ein Bett, für ein Pferd, für Futter, für Speise und Trank usw. usw.
zu nehmen hatten. Dies war auch nötig, denn das kleine Städtchen am
Bodensee wies in jenen Tagen hundertdreiundachtzig »Würt« auf.[157]

Allerdings war in Konstanz wie anderswo früher eigentlich jedes
Stadthaus in dem Sinne ein Gasthaus, daß der Eigentümer -- Wirt heißt
heute noch in Norddeutschland der Hausbesitzer -- den Überschuß des
selbstgebrauten Bieres an Gäste sei es frei oder gegen Bezahlung abgab.
Mit dem Beginn der neuen Zeit traten aber, wie auf allen Gebieten der
»bürgerlichen Nahrung«, auch im Gastgewerbe gewisse Normen ein, die
das Ausschenken von Getränken gewissen Innungssatzungen unterwarfen.
»Es ist«, besagt ein Züricher Ratsbeschluß von 1618, »einem Bürger wol
erlaubt, etwa bei Zufälligkeit einen fremden guten Freund in seinem
Haus ohne unterlaufende Gefahr mit Bescheidenheit, aber nicht oftmals
gastfrei zu halten.«

In der ersten Zeit des Zunftzwanges konnte nur der brauberechtigte
Bürger den Bierausschank ausüben. Wollte ein anderer Bürger diese
Berechtigung erwerben, so mußte er sechs volle Jahre hindurch
»Kruppbruder« bleiben, ehe er ein eigenes Brauhaus erbauen und das
selbstgesottene Bier verkaufen durfte. Nebenbei hatte er noch die
namhafte Summe von erst zwanzig, später sogar vierzig Gulden als
Einkaufsgeld in die Gilde zu erlegen.[158]

Diese Wirtshäuser, von denen z. B. Erfurt um das Jahr 1300 in
jeder Straße fünf bis sechs besaß, waren der Versammlungsort aller
Müssiggänger, der Fremden und der Ortsangehörigen, die nicht in den
mehr überwachten, daher vornehmeren Ratskellern zechen wollten, oder
die keiner Korporation mit eigenen Trinkstuben angehörten. Daher waren
denn auch die Winkelgaststuben den frommen Herren wie den Ehrenfesten
und Gestrengen des hohen Rates ein Dorn im Auge, den die ersteren
durch Predigten unschädlich zu machen suchten, während die letzteren
die Rechte und Pflichten der Wirte dieser »Tafernen« durch Erlässe zu
ordnen unternahmen. Da in den Ratskellern ausnahmslos gleich bezahlt
werden mußte, so flüchteten sich hauptsächlich die Pumper zu den
willigen Wirten, die in Hieroglyphen

    Schnallen an die Wand geschrieben,
    Die Kreuze, die durch's Borgen blieben.[159]

Alle Wirte hatten die gleichen Zeichen. Ein Glas wurde durch
einen Strich (|), zwei durch einen Winkel ([a]), drei = [b],
vier durch ein Viereck, fünf durch die Schnalle ([c]) notiert,
die merkwürdigerweise auch »ring« oder »ringling« hieß.[160]

    [a]       [b]         [c]

    |          +------    +-----+
    |          |          |     |
    |          |          +--   |
    |          |          |     |
    +------    +------    +-----+

In diesen Kneipen ging es meist sehr unehrbar zu. Die unzertrennlichen
Begleiter der Völlerei, das Spiel und die Rauflust waren hier ständige
Gäste und verleideten den besseren Elementen der Stadt den Aufenthalt
in diesen Spelunken, die sie auch meiden konnten, da ihnen die
Trinkstuben und meist, namentlich in Norddeutschland, die städtischen
Ratskeller zur Verfügung standen.

Von den Wirtshäusern des Mittelalters hat nur eine ganz unbedeutende
Anzahl die verheerenden Kriege und Niederreißwut vieler Städte
zu überdauern vermocht. Wohl das älteste Wirtshaus dürfte jener
weltberühmte Anbau der hl. Sebalduskirche in Nürnberg, das
altehrwürdige _Bratwurstglöcklein_ sein, das vor zwei Jahren das
fünfhundertjährige Jubiläum feiern konnte. An seinen kulinarischen
Gaben ergötzten sich schon die Leuchten des alten Emporiums, Albrecht
Dürer, Willibald Pirckheimer, Peter Vischer, Adam Krafft, Veit Stoß,
Lazarus Spengler, Hieronymus Paumgartner, Hans Sachs, Konrad Grübel und
viele andere mehr, deren Namen im Winde verwehten. Gleich Carmen Sylva,
deren Gedicht

    Ich las, was allhier geschrieben stund,
    Und weil ich die Herrn nit finden kunnt,
    So hab' ich auf ihrem Platze gesessen,
    In ihrem Geiste mich satt gegessen.

unter Glas und Rahmen in den engen Räumen hängt, hat sich mancher im
Andenken an sie sattgegessen, vielleicht sogar ein Räuschlein angezecht.

Der Geist Johann Wolfgangs des Großen umschwebt ein anderes altes
Gasthaus, den alten Keller in _Auerbachs Hof in Leipzig_, der schon
1438 bestanden haben soll, aber erst mit der Erbauung des Auerbachschen
Hauses, 1529 bis 1530, von dem geschrieben steht im Leipzigischen
Geschichtbuch von 1714: Anno 1525. So gehet auch die gemeine Rede,
welcher ein alt geschriebenes Leipzigisches Chronicon beypflichtet,
daß der bekannte Schwarzkünstler Dr. Joh. Faust vermittelst seiner
Kunst, ein mit Wein gefülltes Fass aus Auerbach's Keller auf die
Gasse geritten -- seine jetzige Gestalt annahm. Das Haus der Lübecker
Schiffergesellschaft, das am ersten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1401
seinen Geburtstag hatte, ist erst viel später aus einem Klubhause zu
einer Gastwirtschaft geworden.

An Ratskellern sind nur der Bremer und der Schweidnitzer Keller aus der
Vorzeit auf uns gekommen.

Am 6. Mai 1405 wurde der Grundstein zum alten Bremer Rathause und damit
zu dem Ratskeller gelegt, in dem Wilhelm Hauff so herrlich bei den
alten Weinen aus dem siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert träumte.
Mit scheuer Ehrfurcht betreten wir das Gelaß, von dem Hermann Allmers
Spruch besagt:

    Jahrhunderte hat hier gezecht
    In deutschem Wein, Geschlecht auf Geschlecht;
    Drum ehr' auch du den geweihten Ort --
    Und, wie die Väter: Zeche fort!

Und der gemütliche Schweidnitzer Keller, Breslaus weltbekanntes
Wahrzeichen aus dem vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert, in dem
sich seit Jahrhunderten die Originale der alten Schlesierstadt ein
Stelldichein geben. Die verräucherten, bei hellstem Sonnenschein
halbdunklen Räume, die lauschigen Eckchen, in denen sich so gut trinken
und, vom Bier bewältigt, nicken läßt, wie schmerzlich entbehrt man
sie in den Bierpalästen der Großstadt und in den Weinrestaurants mit
Lord-Oberkellner und uniformiertem Portier!

Wohl mögen noch in vielen anderen deutschen Städten Ratskeller aus
verflossenen Jahrhunderten ein richtiges Greisenalter leben, aber
keiner von ihnen allen reicht an den Breslauer und gar erst an den
Bremer heran, von dem der trotz alledem und alledem gewaltige Heinrich
Heine, sehr richtig erklärt:

    Glücklich der Mann, der den Hafen erreicht hat
    Und hinter sich ließ das Meer und die Stürme
    Und jetzo warm und ruhig sitzt
    Im guten Ratskeller zu Bremen.



2. Ein nordischer Ratskeller.

    Hoscha, wann wollen wir fröhlich seyn,
    Der kühle Wein
    Thut unerträglich warten,
    Die Gesellschaft auch versammelt ist
    Ohn bösen List,
    Sie mischet schon die Karten.

      _Joh. Fischart_, Geschichtsklitterung.


Die pralle Sonne liegt auf dem menschenleeren, von den hohen
spitzgiebligen Häusern umrahmten Marktplatz mit der Rolandsäule, dem
Zeichen der Marktgerechtigkeit. Nur Schweine und Hunde durchwühlen die
Überbleibsel der vom Wochenmarkte verstreut umherliegenden Gemüsestücke
und Fleischreste.

Stolz, in majestätischer Ruhe aus allen anderen Gebäuden durch seine
Größe hervorstechend, liegt das Rathaus da. Seine Giebel und Erker
werfen tiefe Schatten auf das holperige Pflaster des Platzes. Die
Hellebarde nachlässig haltend, lehnt einer der Stadtsöldner im Schatten
eines der Vorsprünge, halb eingelullt von der mittägigen Stille und dem
Gesumme der Fliegen, ab und zu einen sehnsüchtigen Blick in die dunkle
Öffnung werfend, -- dem Eingang in den Ratskeller.

Nur wenige Stufen führen in den mollig kühlen Raum hinab, in dem
»selbst das liebe Himmelslicht, trübe durch gemalte Scheiben bricht«.

Die elfte Stunde, die Mittagszeit des Mittelalters, ist noch nicht
lange vorbei, darum geht es noch ruhig in dem nur von wenigen Gästen
besetzten Raum zu.

In der einen Nische, hart an zwei großen, mit köstlicher Schnitzerei
versehenen Fässern, die einen ihren Kunstwerken ebenbürtigen Wein
bergen, schäumen zwei Humpen voll guten fremden Bieres vor zwei
Rittern aus unfernen »festen Häusern«. Sie haben es sich bequem
gemacht, die Recken mit den wetterharten, trotzigen Gesichtern. Helm
und Küraß liegen zur Hand auf den vierbeinigen Stühlen, die Arme auf
dem blankgebohnten Tisch aufgestemmt, plaudern sie von Krieg und
Kriegsgeschrei, vom letzten Niederwurf der Kaufleute, der Beute und
dem Lösegeld und flüsternd, sorgsam äugend, ob kein Horcher in der
Nähe, beraten sie den nächsten Anschlag auf die beneideten und darum
bitter gehaßten Bürger, die es sich beim Gewerk wohl sein lassen und
hohnlächelnd auf die armen Stegreifgesellen herabsehen, deren stolze
Namen und feste Häuser nur zu oft mit Armut gepaart sind, während die
Truhen des Bürgers Kostbarkeiten in Fülle bergen.

Der Kellereingang verdunkelt sich, einige Stadtbewohner kommen die
schmale Treppe hinab. Prächtig gehen sie einher, diese Bürger,
die Seide, das feine Tuch ihrer Kleidung gleisst in den schrägen
Sonnenstrahlen und spielt auf den Spitzen des Pelzwerkes, das trotz
der Jahreszeit ihre Mäntel verbrämt. Behäbig, im Gefühl ihrer Würde,
schreiten sie zum Stammtisch, auf den der Aufwärter den gewohnten Trank
stellt. Bewundernd, wie zu höheren Wesen, sehen die Bauern und deren
Frauen von den schmalen Fenstertischen zu den gestrengen Herrn hinüber,
die ihnen nur dann einen Blick zusenden, wenn die Unterhaltung der
Dörfler allzu laut zu werden droht.

Je weiter der Nachmittag vorrückt, desto mehr mehrt sich die Zahl
der Gäste. Der Handwerker im Schurzfell kommt auf einen Stehtrunk,
leutselige Pfaffen mischen sich unter die Laien; dort stimmt einer ein
Schelmenliedlein an, in das andere fröhlich einstimmen, bis der Gesang
mit einem Schlag jäh verstummt.

Ein stämmiger Mann ist eingetreten. Der lange, an den Spitzen
ergraute Bart, das tiefernste Antlitz mit den scheu, doch nicht
bösartig blickenden Augen, über die sich buschige Brauen wölben, das
kurzgeschorene Haupthaar, all dieses mit der dunklen Kleidung, gegen
die nur ein kurzes grellrotes Mäntelchen absticht, verleihen dem Manne
ein fast ehrwürdiges Aussehen. Er tritt in die Mitte des großen Raumes,
lüftet sein Barett, ohne seinen Gruß erwidert zu erhalten, sieht sich
nach einem freien Tisch um, kein Platz daran darf besetzt sein, an dem
er sich niederläßt. Mit abgewandten Gesicht stellt der Aufwärter einen
henkellosen Krug vor ihm hin und mit dem Ende der ledernen Schürze faßt
er ängstlich das Geldstück an, das seine Hand nicht berühren darf.
Sorgsam trägt er es dem Wirte hin, der es abseits von der anderen
Einnahme verwahrt. Non olet -- aber es könnte unehrlich machen, stammt
es doch vom Schreckgespenst des Gemeinwesens -- dem _Henker_.[161]

Meister Angstmann hat seinen Krug geleert und nach höflichem Gruß gegen
den Ratsherrntisch die nach ihm benannte Henkerstube verlassen. Das
Treiben, das seine Ankunft nur auf einen Augenblick gestört hatte,
nimmt seinen Fortgang.

In das Lachen, Schreien, Singen mischt sich das Rollen knöcherner
Würfel, Flüche werden laut, denn die rauhe Zeit läßt trotz
aller obrigkeitlichen und priesterlichen Verbote nicht von dem
»vermaledeiten, gotteslästerlichen Fluchen«.

Die Leidenschaft des Spieles im Verein mit den hitzigen Getränken und
der dumpfen, alkoholgeschwängerten Luft der engen Räume entflammt
die Gemüter immer mehr und mehr; Messer blitzen, die Stühle werden zu
gefährlichen Waffen, ebenso die Krüge. Die Anwesenden spalten sich
in zwei Parteien, die, oft ohne die Ursache des Zwistes zu wissen,
ingrimmig aufeinander losfahren, froh, ihre Kraft mit ebenbürtigen
Gegnern messen zu können. Die Weiber der Raufer mischen sich kreischend
und zeternd in den Streit, und die schrillen Schreie übertönen fast
das Waffengeklirr und das Wutgeheul der Kämpfer. Reichen die Nägel und
Scheltworte dieser Weiber nicht aus, so machen sie durch Bisse und
grauenhaft-gräßlichen Griff den Gegner mitunter für immer kampfunfähig.

Der Lärm des Kampfes ist bis in die oberen Rathausräume gedrungen
und die in einer Beratung gestörten »hochmögenden Herrn« drängen
sich auf dem Treppchen, das aus den nüchternen Ratszimmern in das
feuchtfröhliche Geschoß führt, wie es noch heute im Bremer Ratskeller
zu sehen ist.

Die Herren vom Rat gebieten dem Kellerwirt Frieden zu stiften und sein
Ruf, daß nun »all Fehd ein Ende haben müsse« übertönt das Getümmel.
Mit Riesenkräften trennt er, unterstützt von seinen Knechten, die
Kampfhähne, von denen manch einer blutend am Boden liegt. Wie Öl auf
die erregten Meereswogen wirken seine Worte, denn jeder weiß, daß die
Prügelsuppe von des Wirtes Fäusten böse schmeckt, und daß sie überdies
noch den Nachteil hat, das Verbot, im Ratskeller zechen zu dürfen, nach
sich zu ziehen.

Erst einer, dann mehrere Besonnene rufen nach der »Gertrudminne«,
dem Versöhnungstrank, der nun die Runde unter den scheinbar wieder
friedfertig gewordenen Gästen macht, von denen aber manch einer bei
sich beschließt, die Fehde bis zur Abfuhr auf neutralerem und weniger
gefährlichen Boden, als dem des Ratskellers, weiter auszufechten.



3. Trinkstuben und Klubs.

    Was soll ein Mann,
    Der nicht all Tag saufen kann?

      _Joh. Fischart._


Neben den Wirtshäusern und Ratskellern besaßen die mittelalterlichen
Städte ihre nicht jedermann zugänglichen Trinkstuben, die, von gewissen
Korporationen für ihre Mitglieder gegründet, auch nur diesen offen
standen.

Besonders die Zünfte vereinigten sich nach getaner Tagesarbeit in ihren
Trinkstuben, um hier gleichsam im Familienkreise ihrer Fachgenossen
und gleichgesinnter Freunde die nur vom Deutschen erkannte Poesie des
Trinkens zu genießen.

Dort saßen die ehrsamen Handwerker zusammen, in Norddeutschland beim
Bier, im Süden beim Wein, kannegießernd, über Handwerksangelegenheiten
Morgensprache haltend und verhandelnd über das Wohl und Wehe ihres
Standes, bis die »Weinglocke«, wohl auch lange Glocke genannt, weil sie
eine halbe Stunde lang gellte, im Sommer um neun, im Winter um acht Uhr
Schluß gebot. In diese Trinkstuben verlegte die Zunft selbst und jeder
ihrer Meister alle Feierlichkeiten. Die Freisprüche der Gesellen und
Lehrlinge, Hochzeiten, Kindstaufen mit Gastmählern, Trinkgelagen und
Tänzen fanden ebenso in den Gildenhäusern statt, wie die Totenschmäuse.
Hier wurde das Brommelbier getrunken, das unverehelichte Meister bei
gewissen Gelegenheiten als Strafe geben mußten. Diese Trinkstuben
nahmen, je älter sie wurden, desto mehr den Charakter von Wirtshäusern
an, in denen man auch häufig spielte. 1651 sieht sich der Straßburger
Rat wiederholt genötigt, in den Zunftstuben das Spielen um Geld mit
Würfel und Karten zu untersagen.[162]

In Nördlingen hatten 1446 die Trinkstuben das Privilegium auf
Hazardspiele. Auf der Gesellschaft der Limburger zu Frankfurt a. M.
wurde beim Spiele 1458 Jakob Stralenberger von Hert Weiß erstochen.
Verwundungen kamen öfter vor. In Freiberg sollte der Schenke kein
Geld zum Spiel darleihen, und auch auf Borg oder Kreide sollte
nicht gespielt werden. Mehr als zwei Gulden durfte in Torgau keiner
verspielen, Spielratten aber, die dem Spiele alle Tage frönten,
wurde dieses ganz und gar verboten. Wie diese Bestimmungen aber
selbstverständlich übertreten wurden, geht aus der Ausstoßung des
Christoph Gering zu Augsburg hervor, der auf der Herrenstube nicht
weniger als 7600 fl. verspielt hatte.[163]

Aller Zank und Hader, das Fluchen, Schwören, Gotteslästern, das
ärgerliche Disputieren über den Glauben und das heilige Evangelium,
das schädliche und schändliche Laster der Nachrede und Verleumdung,
grobe, unzüchtige und leichtfertige Reden waren bei Strafe verboten.
Wer aber in Torgau es wagte, den hochwohlweisen Rat zu kritisieren
und am Ende gar über ihn zu räsonnieren, der mußte gewärtig sein,
von dem Stubenherrn beim Rate angezeigt zu werden, damit sich dieser
»mit weiterem Ernst und gebürlicher Strafe zu erzeigen wisse«. Der
Strafe waren auch die Sänger schandbarer Lieder, die Gäste, welche ein
ungestümes Geschrei erhoben und ein wildes Wesen führten, verfallen.
Bei der drittmaligen Übertretung trat an Stelle der Geldstrafe
halbjährige Verbannung von der geliebten Trinkstube. In Frankfurt war
die größte Strafe die Ausschließung von der Gesellschaft.

Von diesen Zunfthäusern haben sich verhältnismäßig nur wenige bis zur
Gegenwart erhalten. Entweder fielen sie den Deutschland so oft und
gründlich verheerenden Stürmen oder später der Verschönerungssucht, die
mit so vielem Altehrwürdigen vandalisch aufräumte, zum Opfer, wenn sie
nicht ihren einstigen Bestimmungen entfremdet und zu anderen Zwecken
verwendet wurden. Eines der prächtigsten Denkmäler eines dieser
ehemaligen Zunfthäuser ist das _Schifferhaus_ in Lübeck, heute noch das
Vereinslokal der Schiffergesellschaft, die am 26. Dezember 1902 auf ein
fünfhundertjähriges Bestehen zurückblicken konnte.

Nach der ältesten erhalten gebliebenen Hausordnung waren die Brüder
und Schwestern der Schiffergesellschaft gehalten, jeden Tag für die
lebenden und verstorbenen Mitglieder zu beten. Am Gildetag fand ein
Totenamt für die Dahingeschiedenen statt, woran sich eine sehr fidele
Schaffermahlzeit schloß. Das noch heute bestehende und in seiner
Hauptsache den ursprünglichen Bau aufweisende Schifferhaus wurde
1535 errichtet. In diesem Hause fanden die Schaffermahlzeiten statt,
die ursprünglich mit Fastnachtsabend, später aber schon viel früher
begannen. Die Kosten dieser Gelage hatten dazu bestellte Schaffer zu
tragen. »Da man sich aber gegenseitig immer mehr zu überbieten suchte,
so war es schließlich schwer, willfährige Schaffer zu finden. Sie
zahlten lieber die hohen Strafen, als daß sie die Wahl zum Schaffer
annahmen.« Bis zur Mitte des siebzehnten Jahrhunderts tafelten die
Männer allein. Von da ab erscheinen Frauen bei den Schaffermahlzeiten,
die tüchtig »mitschafften«.

Weitere ehemalige Zunftstuben sind die Artushöfe in Danzig, Elbing,
Königsberg und Thorn, ferner Reste solcher in Frankfurt a. M., Nürnberg
u. a. a. O.

Allgemein wurden die Zunfthäuser im sechzehnten Jahrhundert. »Vorher
dienten den Zünften als Versammlungsorte häufig die Kirchhöfe, auch
die Kirchen selbst, die ja überhaupt im Mittelalter mehrfach zu
weltlichen Zwecken benutzt wurden. Privathäuser eigneten sich nicht als
Versammlungsort, weil sie nicht räumlich genug waren.«[164]

Mitunter erhielt eine Zunft ihren Namen von der Benennung des Hauses,
in dem sie zusammenkam. So hieß in Basel die Zunft der Gewandschneider
(Kaufleute) von dem Haus »zum Schlüssel«, das sie zu Anfang des
fünfzehnten Jahrhunderts gekauft hatte, »die Zunft zum Schlüssel«.
Ebenso hießen nach ihren Häusern die Bauleute »zu Spinnwetern«, die
Scherer »zum Stern« usw. Auf gute Ausstattung ihrer Häuser legten die
Zünfte großen Wert, wovon noch die kostbaren Geräte in den Museen
Zeugnis geben.

Wie die Handwerker vereinigten sich die Honoratioren zu
Trinkgesellschaften mit eigenen Stuben, von denen jede Stadt von
Bedeutung wenigstens eine, Basel 1436 sogar zwei, eine für den Sommer,
die andere für den Winter, hatte, »da sie ihre zechen pflegen zu
halten«.[165]

An der Spitze dieser geschlossenen Gesellschaften, die nicht selten
im Rathause tagten, stand der Vorsteher, der Stubenherr, in manchen
Städten, so in Ulm, der Bürgermeister, dem drei Stubenmeister zur
Seite standen.

»Zu der letztgenannten Würde durften nur verheiratete Angehörige der
Geschlechter berufen werden, und zwar nur solche, die wiederum mit
einer Geschlechterin verheiratet waren. Sie hatten das Verzeichnis der
Mitglieder zu führen, die Wahl der neuen Stubenmeister zu leiten, die
Ordnungen, Rechnungen, Bücher, Leinwand, Stuhlladen, Tische, Teppiche,
Zinn, Kupfer und anderes Geräte der Gesellschaft zu bewahren, für
dessen Ergänzung zu sorgen, Zänkereien zu verhüten, die Einhaltung der
Ordnung zu überwachen, die Beschlüsse der Gesellschaft in ein Buch
einzutragen, sie auszuführen und alljährlich Rechnung zu legen. Dafür
gewährte ihnen die Gesellschaft auf ihre Kosten ein Mahl. In Lindau war
es umgekehrt; da hatte die Trinkstube »zum Säufzen« das Privilegium,
daß die drei Bürgermeister und ein Geheimer zu jeder Zeit aus ihrer
Mitte gewählt werden mußten. Dieselbe Bestimmung galt in Memmingen,
woselbst der Rat aus neunzehn Personen bestand, von denen neun aus der
Bürgerstube hervorgehen mußten. Hier hatte diese zwei »Stubenmeister«
als Vorsteher. In Torgau standen an der Spitze der Trinkstube zwei
ehrliche Bürger, einer aus dem Rate, einer aus der Gemeinde. Sie
sollten »auch das beste Bier, so sie bekommen mögen, kaufen, und in
deme weder Gunst, Liebe, Freundschaft oder Feindschaft ansehen« und dem
Rate jeweils am Schlusse des Jahres Rechnung ablegen.«

»Unter den Vorstehern oder Stubenmeistern stand der Stubenknecht oder
Wirt, in Norddeutschland Schenke genannt. Neben freier Wohnung bezog
er ein bestimmtes Gehalt. Er sollte das Haus getreulich verwalten,
es während seiner Dienstzeit nicht verlassen, den Befehlen der
Stubenherren nachkommen, den Gesellschaftmitgliedern, was sie zu essen
oder trinken begehren, um ein gebührliches Geld zu beschaffen und die
Gäste »tugendlich und freundlich durch sich und sein Gesinde bedienen.«
Zum Spielen mußte er die Karten liefern. Er hatte die Versammlungen der
Stubengenossen anzusagen und das Stubengeld einzusammeln. Wenn auch die
Stellung des Stubenknechtes untergeordnet war, so nahm doch z. B. an
einem Kegelschieben der Gesellschaft »auf Laderam«[166] zu Frankfurt
a. M. 1463 auch der Stubenknecht Henne Gaich teil und errang sich den
dritten Preis. Er muß also von den Stubenherren wohlgelitten gewesen
sein.

In den süddeutschen Trinkstuben wurden in der Regel nur Angehörige der
Geschlechter, des Patriziates, als Mitglieder aufgenommen, dagegen
Plebejer sorgfältig ferngehalten. In Augsburg konnte nur der Mitglied
werden, welcher von Adel oder von den alten Geschlechtern der
Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm stammte, oder ein ehrbarer Mann,
welcher der Bürgerschaft und den Geschlechtern nahe verwandt war. Im
siebzehnten Jahrhundert ward sogar in Augsburg jeder Angehörige der
Geschlechter verpflichtet, Mitglied der Trinkstube zu werden, sowie er
das vierzehnte Jahr erreicht hatte, in Ulm erst mit dem siebzehnten.
Von Augsburg schreibt Hans von Schweinichen, der 1575 dort war: »Es
ist auf den Trinkstuben allda eine feine Kurzweile. Man findet darauf
Spieler, Säufer und andere Ritterspiel, wozu einer Lust hat.« Die
Gesellschaft Limburg in Frankfurt nahm auch die Weiber und Töchter
der Genossen als Mitglieder auf. Heiratete in Augsburg ein Mann guten
Herkommens, aber nicht aus den Geschlechtern, eine Tochter aus diesen,
so wurde er zu den Tänzen und Kurzweilen der Gesellschaft geladen.
Nahm er aber nach dem Tod der ersten Frau eine von der Gemeinde zum
Weibe, so war er weiterhin der Gesellschaft nicht mehr fähig. In
Ulm ward ungefähr dasselbe beobachtet, doch hatten sie dort 1548
noch die Bestimmung getroffen, daß, wenn einer eine Tochter aus den
Geschlechtern wider den Willen der Eltern heirate, er nicht aufgenommen
werden könne. Wer sich mit einem leichtfertigen Weibe verheiratete,
wurde ausgestoßen; für die guten Sitten seiner Ehewirtin und seiner
Kinder war jedes Mitglied verantwortlich. In Frankfurt a. M., woselbst
es wie in Straßburg, Zürich, Basel usw. mehrere Trinkstuben gab, wurden
in die Gesellschaft Frauenstein Leute jeden Standes, wenn sie nur
ehrbar waren, aufgenommen. Erst gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts
ward in dieser Gesellschaft der Adel zur Bedingung für die Aufnahme
gemacht. Im Mittelalter befehdeten sich die Trinkstuben innerhalb
einzelner Städte selbst sehr lebhaft.

Die erwähnten Gesellschaften hatten ihren Sitz vorzugsweise in
süddeutschen Reichsstädten; sie waren der Hort der Patrizier, die das
Regiment führten oder es von den Zünften wieder zu erringen suchten.
Und obwohl sie ursprünglich nur zu geselligen Zwecken gegründet
worden waren, griffen sie bald in die politischen Verhältnisse der
Gemeinwesen ein. Sie würden heutzutage wohl größtenteils als politische
Vereine erklärt werden. Die Angehörigen der Zünfte, die ihre eigenen
Trinkstuben hatten, fanden in jene keine Aufnahme. In Nürnberg,
woselbst die Geschlechter auf der Herrentrinkstube der Geselligkeit
pflegten, verboten diese die Errichtung von Trinkstuben ohne Willen des
Rates; das gleiche Verbot war schon 1353 in Frankfurt a. M. erlassen
worden. In Augsburg aber hatten die Zünfte die Gewalt, die dann den
Geschlechtern die Trinkstube im Rathause kündigten. Eine Anzahl
Trinkstuben Norddeutschlands erhielt ihre Ordnung vom Landesherrn, sie
waren dann meist weiteren Kreisen zugänglich.

In die Trinkstube des Rates zu Torgau, welche 1579 eine neue Ordnung
von dem Kurfürsten August von Sachsen erhalten hatte, war der Zutritt
dem kurfürstlichen Hofgesinde (ausgenommen Stallknechte und Jungen),
denen von der Ritterschaft und vom Adel, allen ehrlich gewanderten
Leuten (aber keinen »Samenkrämern, Spielleuten, Spitzbuben und
dergleichen leichtfertigen Personen«), den Bürgermeistern, den
Mitgliedern des alten und neuen Rates, den verordneten Viertelsmeistern
und Vorstehern des gemeinen Kastens gestattet. Der Bürgermeister konnte
auch jenen Bürgern, welche ihre bürgerliche Nahrung ohne Ausübung
eines Handwerkes oder Tagelohnes hatten, die Erlaubnis zum Besuche der
Trinkstuben erteilen, falls sie ehrbaren Wesens und Lebens waren und
eine Verschlechterung ihrer Vermögensverhältnisse nicht zu befürchten
war. Auch diese Bürger mußten, wie alle Besucher der Trinkstube, dem
Stubenherrn das gebührliche Einkaufgeld entrichten. Die Trinkstuben
(Zechgesellschaften) zu Bacharach, zu Steeg und Mannebach am Rhein
besaßen Weingärten, die den Trunk lieferten. Die Zahl der Mitglieder
war beschränkt. Der zu Erwählende mußte »ein ehrbarer Biedermann, guten
Leumunds, Gemüts und Herkommens, friedsam, sittsam und verträglich,
Verstands, Vermögens und Person halber hierzu qualifiziert sein.«
Durch eine festliche Mahlzeit mit Frauen wurde die Aufnahme gefeiert.
Der große Pokal mußte von dem Neuen geleert werden, von sämtlichen
Mitgliedern wurde Brüderschaft mit ihm getrunken.

Auch die gute Stadt Leipzig hatte ihre Trinkstuben, wo Rat und Bürger
sich der fremden Biere ebenso wie ihrer eigenen erfreuten. Der Wirt
der Bürgerstube hieß »Stubner« und hatte auf die Beachtung der
Trinkstubenordnung zu sehen, die in fünfundzwanzig Artikeln an der
Wand angeschlagen hing. Auch hier wird alles Fluchen, Schwören und
Schimpfen mit Geldstrafe, im Falle der Wiederholung mit Ausschließung
bedroht. Die Frau des Stubners hatte das Lokal reinzuhalten und bei der
Bedienung zu helfen, sie erhielt dafür ein Neujahrsgeschenk von der
Gesellschaft.

Die Herren vom Rat versammelten sich in ihrer eigenen Stube, zu welcher
auch jeder durchreisende Fremde von Rang Zutritt hatte. Hier wurden oft
Feste mit glänzender Bewirtung abgehalten. Aber die auf gute Sitten
abzielende »Trinkstubenordnung« war auch hier nötig, denn die erste
Gesellschaft des Mittelalters trank, fluchte und raufte gelegentlich
ganz ebenso gern wie der Bürgerstand.

Für fremde Gäste, die höchstens dreimal mitgebracht werden konnten,
haftete das einführende Mitglied. In Augsburg durfte man sich als
Gastgeber auch Gäste einladen. »Wenn man Gäste einlädt und gibt von
der Person 18 Weißgroschen, so wird man mit zwanzig Essen gespeiset
und dabei den besten Rheinfall und Rheinwein, so zu bekommen ist,
getrunken, und dessen so lang, bis man alle voll ist. Wie ich denn
etliches Mal dergestalt Gäste auf der Trinkstuben zu mir einlud«
schreibt Hans von Schweinichen von 1575. In Freiberg mußte die Wehre
abgelegt werden, in Torgau nur, wenn es die Stubenherren für notwendig
erachteten. Daselbst waren aber ganz verboten »heimliche mordliche
Wehren«, wie Bleikugeln, Spitzbarten, Wurfkreuze, Büchsen, Dolche und
dergleichen.

Diejenigen, welche Kandeln, Gläser, Brettspiele oder anderes von der
Trinkstube wegtrugen, Tische und Bänke zerschnitten und zerstachen,
mit Kohlen oder Kreide die Wände beschmierten, wurden nach Ermessen
der Stubenherren bestraft. Zerbrochene Krausen (Gläser), Glasleuchter,
Fenster, Ofen und Kacheln mußten auf Kosten der Beschädiger durch neue
ersetzt werden, und auch die Strafe blieb nicht aus. Sie traf auch
diejenigen, welche das Bier mutwillig auf die Erde gossen. Gesinde und
Kinder durften nicht mitgebracht werden, dagegen durften Frauen an
festlichen Mahlzeiten, Hochzeiten, Tänzen und bei anderen besonderen
Gelegenheiten teilnehmen. An solchen fehlte es nicht. Fürstliche Gäste
der Stadt wurden auf der Trinkstube bewirtet, und meist erwiesen
sich diese auch erkenntlich hierfür. Herzog Ernst von Bayern ließ
von 1434 an den Bürgern zu Landsberg jährlich zu Weihnachten in ihre
Trinkstube drei Goldfärchen aus dem Würmsee geben. In den Trinkstuben
zu Freiberg und Torgau sollte der oberste Tisch für die Angehörigen der
Ritterschaft und des Adels, für die Ratsherren und fremde angesehene
Gäste vorbehalten bleiben.

Die Trinkstuben waren nicht den ganzen Tag geöffnet; diejenige zu
Torgau von 5 bis 9 Uhr abends, die zu Freiberg von 1 bis 5 und 6
bis 9 Uhr. »Die alten würdigen Herren ließen sich, da es weder
Straßenbeleuchtung noch öffentliche Fuhrwerke gab, vielfach von ihren
Knechten abholen. Diesen gefiel es auf der Trinkstube zu Freiberg sehr
wohl; sie tranken oft mehr als die Herren. Es wurde ihnen deshalb
der Trunk ganz verweigert und ihnen befohlen, an oder vor der Türe
ihrer Herren zu warten. Die armen Knechte! Nun, sie werden wohl auch
gewußt haben, wo sie trotzdem ihren Durst löschen und sich über diese
Verfügung trösten konnten!«[167]

Da die Bauern den Städtern alles nachahmten, so mußten sie auch,
wenn es nur halbwegs möglich war, ihre Trinkstuben haben. Eine
solche findet sich unter anderen 1407 im Elsasser Dorf Sigolsheim
(Sygoltzheim) erwähnt. Wo auf dem Lande die Trinkstuben fehlten, da
fehlte das Trinken deshalb noch lange nicht, bestanden doch auch unter
den bäuerlichen Handlangern Zünfte, bei denen das Trinken nicht weniger
ordnungsgemäß vor sich ging, als in der Stadt. So gab es vielfach
_Drescher-Zünfte_, die alle Bönhasen und Pfuscher energisch bekämpften.
In ihren Satzungen hieß es u. a.: So soll auch ein Ausgelernter bey
Empfängniß des Lehr-Briefes einem jeden gegenwärtigen Zunftgenossen zur
Recreation 1 Maaß Bier, einen halben Hering, 1 Quarckkäse und halben
Pickling reichen, ingleichen einen halben Batzen in die Lade zu erlegen
schuldig seyn.[168]

Wie mit so vielem anderen, räumte auch der dreißigjährige Krieg mit den
Trinkstuben gründlich auf. Mit der Blüte der Städte schwanden auch die
Trinkstuben, um von da ab nie wieder ihren alten Glanz zu erreichen,
wenn sie auch noch nach dem Westfälischen Frieden an vielen Orten
wieder erstanden.

Mit dem Ende der Zünfte nahmen die Handwerkerstuben für immer Abschied.
Aus den Herrentrinkstuben wurden Vereine und Klubs, die unter allen
möglichen Decknamen im Grunde genommen doch nur denselben Zweck wie
ihre Vorgänger haben -- unter ihren Fittichen sattsam zu trinken!



4. Trinkgelegenheiten, Fest- und Feiertage.

    Amate, da ihr noch jung seid,
    Kantate, da ihr traget Leid,
    Doch ob ihr habt Lust oder Weh,
    Ob jung, ob alt seid -- bibite!


»Man muß die Feste feiern, wie sie fallen!« Im Festfeiern waren
unsere Ahnen nicht faul, und die übergroße Anzahl von Heiligen, deren
Gedenktage die Kirche mit Orgelklang beging, bot Gelegenheit genug,
sich in der zeitüblichen Weise, d. h. durch besseres Essen und recht
strammes Trinken ordentlich auszutoben. Doch die kirchlichen Feiertage
genügten dem Unterhaltungsbedürfnis allein nicht, deshalb suchte man
sich auf eigene Faust Feste zu schaffen, darum gaben schon vor dem
neunten Jahrhundert die im Schoße einer Familie sei es Freude sei es
Trauer bringenden Vorkommnisse willkommene Gelegenheit zu festlichen
Gelagen. Bei der Geburt eines Kindes, bei dessen Taufe, bei der
Konfirmation, bei dem Verspruch, bei der Vermählung, beim Antritt
einer Erbschaft[169] wurden ebenso Mahlzeiten gehalten, zu denen man
die Sippe und die Freundschaft einlud, wie bei Todesfällen nächster
oder entfernter Verwandter. Darum gab man auch allen jenen, die man
bei solchen Gelegenheiten nicht mit dem in natura gereichten Trunk
erfreuen konnte, das sich so wunderbar konservierende _Trinkgeld_.
Auch der Meister gab es nach Vollendung eines größeren Werkes seinen
Mitarbeitern, und hatte er selbst nichts übrig, so schnorrte er den
Auftraggeber darum an, wie dies Meister Albrecht Dürer in einem vom 26.
August 1509 an den Frankfurter Kaufmann Jakob Heller datierten Brief
tat.[170]

Fragen wir nach dem Grund der damals immer wieder vorkommenden
Ausartungen bei festlichen Genüssen, so bestand dieser teils in der
zu jener Zeit waltenden großen Lebenslust, teils aber auch in der
Beschaffenheit des damaligen sozialen Lebens. Das Mittelalter hatte,
wenn man die korporativen Trinkstuben abrechnet, nichts, was den
stets wiederkehrenden allgemeinen Unterhaltungen und Vergnügungen
unserer Zeit entsprach, also weder Zeitungen, Zeitschriften und
Unterhaltungslektüre überhaupt, noch Bälle und Soireen, noch stehende
öffentliche Unterhaltungsanstalten, wie das Theater und die Konzerte,
sondern nur solche allgemeine Vergnügungen, die sich an ein
Kirchenfest anschlossen, oder welche bei besonderen außerordentlichen
Gelegenheiten stattfanden. Namentlich fehlte es an regelmäßigen
Vergnügungen, welche beiden Geschlechtern gemeinschaftlich waren.
Die Männer pflegten ihre Freistunden in den Trinkstuben zuzubringen,
während die Frauen bloß auf das Haus und die Familie angewiesen
waren.[171] Mit Entzücken wurde daher von den Frauen die Gelegenheit
zur Feier einer Festlichkeit ergriffen. Polterabende, Hochzeiten und
Kindstaufen waren es vornehmlich, wo die ungezügelte Zechlust so lange
austobte, bis die strenge Obrigkeit einen Riegel vorzuschieben für
gut fand. In Zittau war es der Patin untersagt, mehr als dreimal die
Wöchnerin zu besuchen, da sie jedesmal einen Schwarm von hungrigen und
besonders durstigen Damen mitbrachte. Ebenso war dieser Besuch auf
höchstens je eine Stunde Dauer festgesetzt, ebenso genau bestimmt, was
an Speise und Trank, als letzteres nur Bier, vorgesetzt werden sollte.
In Frankfurt a. M. wird gewöhnlicher Wein gestattet. Außer diesen
Besuchen wurden den Wöchnerinnen noch Einladungen zu dem Kindbetthof
erlaubt, einem geselligen Mahle, das mit einem Tänzchen schloß.
Selbstredend arteten diese Kindbetthöfe in wüste Schwelgereien aus, so
daß sie fast überall verboten wurden.[172]

Neben diesen Höfen bestanden noch die _Kindschenken_ oder
_Kindbett-Urten_, die in den Trinkstuben der Patrizier und Handwerker
stattfanden. Die Leute begnügten sich keineswegs mit der Urte allein,
sondern zogen im sechzehnten Jahrhundert nach ihrer Beendigung nach
dem Hause des Vaters oder des Paten des Neugeborenen, wo man nochmals
gehörig trank, oder, wie eine Frankfurter Verordnung sich ausdrückt,
sich »noch mehr beweinte«. Die Kindbett-Urten erforderten bei Taufen
Frankfurter Patrizierkinder achtzig bis hundert Maß Wein, so daß sie
1596 die Honoratioren selbst für immer abschafften. Die Geschichte war
schließlich zu teuer geworden. Der Frankfurter Rat hatte die Urterei
1418 zuerst verboten, da sie aber trotzdem fortbestand, -- wie alle
derartigen von Luxusgesetzen verpönten Veranstaltungen, -- gestattete
er sie 1546 offiziell wieder, umsomehr als sich bei der Heimlichkeit
und der durch diese gebotenen beschränkten Teilnehmerzahl ein starker
Ausfall des Weinungeldes, der Accise, bemerkbar machte. Die Taufhöfe
durften auch später, freilich nur bei Tag und an Sonntagen, abgehalten
werden. Wenn irgend ein »Nörgler« dieses Gesetz umgehen wollte, so
sandte er allen denen, die er einladen wollte, ohne es zu dürfen,
Speisen und Weine ins Haus, wozu auch insofern Veranlassung vorlag,
als die sehr geringe Höchstzahl der Gäste vorgeschrieben war. In
Braunschweig war übrigens nach § 138 der Polizeiordnung um die Mitte
des 14. Jahrhunderts dieses Zusenden von Bier, Wein und Speisen
untersagt.

Außer der Taufe und den Taufmahlen gaben noch der erste Kirchgang der
Wöchnerin und ihr erstes Bad Gelegenheit zu Gastereien.

Nach der Verlobung fanden gleichfalls Mahlzeiten statt, zu denen
man die beiderseitige Familie und Freundschaft einlud. Entweder gab
es gleich nach dem Verspruch -- den man bezeichnend den _Weinkauf_
nannte -- im Hause der Braut, im Rathaus oder in einem Kloster ein
Festmahl. Nürnberg verbot 1485 die Verlobungsfeste in den Klöstern.
Schmausereien, Trinkgelage und zum Schluß ein flottes Tänzchen waren
gewöhnlich der Bestand dieser Vergnügungen, bei denen sich das
städtische Protzentum gegenseitig überbot. Auch die Nassauer fehlten
nicht, so daß sich die Ulmer Behörde zu der Bestimmung veranlaßt sah,
»daß man nur bis sechs Uhr abends auf Kosten des Bräutigams zechen
dürfe, von da ab jeder für sich zu zahlen habe.«[173] Beim Zuge in die
Kirche läuteten die Glocken, wofür das Brautpaar nach dem Nürnberger
Hochzeitsbüchlein von 1485 dem Glöckner ein Viertel Wein spendete. In
Frankfurt stellte sich das Brautpaar unmittelbar nach seiner Ankunft
im Dom auf einen Stein, der im Kreuzgang vor der Turmtüre lag. An
diesen Stein, -- _Heißenstein_, von heißen, verheißen, versprechen,
genannt -- der eine ausgemeißelte Handtreue aufwies, trat der Priester
und goß Wein über die verschlungenen Hände des Brautpaares, ehe er sie
zur Einsegnung der Ehe vor den Altar führte, -- die bindende Kraft des
heiligen Weines, den man ja auch auf dem Tisch des Herrn verabreichte,
im Gegensatz zur lösenden Kraft, durch die ein freier Mann die unfreie
Braut ebenbürtig machen konnte: »Wenn aber ein Freymann (zu Sickte)
eines unfreien Mannes Tochter nimmt, ist es ein Ackermann, so gibt er
dem Großvogte ein Stübchen Weins, ein Kothmann aber ein halb Stübchen
Weins.«[174]

An manchen Orten, so in Frankfurt a. M., war es Sitte, am Hochzeitstag
vor dem Hause Fässer aufzustellen und an alle Vorübergehenden Freiwein
zu verabreichen. Die hierdurch entstandenen Ungehörigkeiten veranlaßten
natürlich zahlreiche Verbote der Behörden, die wohl umgangen, jedoch
niemals befolgt wurden, -- dazu war das Protzentum in gewisse Kreise
des Mittelalters zu fest eingewurzelt.

Die Hochzeiten selbst schlossen, wie ja auch heute noch, mit
Schmäusen, bei denen es je höher die Familie stand desto toller im
Essen und Trinken herging. Eine mit dem größten Aufwand veranstaltete
Hochzeitsfeier in der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts schildert
Othokar Horneck in seinem gereimten Zeitbuch des Landes Österreich da,
wo er zum Jahre 1246 beschreibt, wie König Othokar von Böhmen seine
Nichte, die schöne Markgrafentochter von Brandenburg, an den König
Bela von Ungarn vermählte: Es war da so viel zusammengebracht, daß,
wer es recht betrachtet hat, fürwahr gestehen muß, daß er nie bei
einer Hochzeit oder an einem anderen Ort mehr Vorrat an allen Dingen
gesehen. Bloß an Wein war so viel da, daß, wenn so viel Leute, als
in zwei Ländern sind, zu trinken begonnen hätten, ihnen der Wein,
dieweil die Hochzeit währte, nicht abgegangen sein möchte.« Von einer
Fürstenhochzeit in Torgau berichtet Luther: »einer hat dem andern
ganze halbe Stübichen Kandeln voll Bescheid tun müssen. Das haben sie
genannt einen guten Trunk«. Bei der Vermählung des Herzogs Georg von
Landshut mit einer polnischen Gräfin wurden in acht Tagen 300 Ochsen,
75 wilde Schweine, 500 Gänse, 62000 Hühner, 75000 Krebse und 162
Hirsche verzehrt, dazu 175 Stückfässer Landshuter, 200 Fässer andere
deutsche und 70 Fässer italienische Weine ausgetrunken. Eine alte, in
Schweinsleder gebundene Chronik erzählt uns, »_wie auf der Hochzeit
des Ritters Dietrich von Quitzow mit Fräulein Elisabeth, Tochter des
Herrn Apitz Schenk von Landsberg, im Jahre 1393 zu Köln an der Spree
gegessen, getrunken und getanzt wurde_«.

Während man bei unseren heutigen Hochzeitsmahlen mit Vorliebe »bunte
Reihe« macht, waren die Tafeln der Jungfrauen und Männer auf jener
Berliner Hochzeit vor 500 Jahren streng von einander geschieden. Aber
beide waren, der Sitte jener Zeit entsprechend, reich besetzt. In der
Mitte waren mehrere ungewöhnlich große Käse zur Zierde aufgestellt,
und zwar so, daß stets zwei den dritten trugen. Das Mahl fing mit
großen Näpfen voll Biersuppe an, bei der Pfeffer und Ingwer nicht
gespart waren. Hierauf kam Hirse mit Würsten, erstere mit Safran
schön gelb gekocht. Dann trug man Grünkohl mit Hammelköpfen auf und
hierauf Kalbfleisch, ebenfalls mit Safran schön gelb gekocht und stark
mit Pfeffer gewürzt. Rehbraten mit vielem Knoblauch und Zwiebeln
und Wildschweinsbraten schlossen sich an, und den Beschluß machte
Thorner Pfefferkuchen. Beim zweiten Mahle trug man Brot auf, das mit
Kümmel und Fenchel versetzt war, und dazu gab es einen Hirsebrei, im
Sack gekocht. Dieser wurde in einem Topfe auf den Tisch gebracht, um
welchen wiederum ein Sack vielfach herumgelegt war, wie man jetzt
wohl Servietten um Mehlspeisen legt. Es war ein Lieblingsgericht der
damaligen Zeit und wurde in der Regel mit »Tunke« genossen, zu welcher
sich wohl noch eine Beikost, Heringe, Schinkenschnitte, je nach dem
Geschmacke der Gäste gesellte. Dann folgten Fische »auf ungarisch«
gesotten; hierauf Wildpret und Spanferkel in Teig gebacken und endlich
Mandelmus in vier Farben. Ließ man es, wie aus dem Mitgeteilten zur
Genüge hervorgeht, an den nötigen kulinarischen Genüssen durchaus nicht
fehlen, so wurde doch auch für einen guten »Umtrunk« nach Kräften Sorge
getragen, Kräuterbiere und Met fanden besonders viel Liebhaber, nicht
minder »Ipocras«, der seiner Zusammensetzung nach unserem Glühwein
gleichkommen dürfte. Dann gab es Bernauer, Kapnizer und Gardelegener
Bier und ebenso Zerbster Bitterbier. Getrunken wurde aus steinernen
Krügen, die mit Silber beschlagen waren, aus Kannen und Trinkhörnern.

Auf der Hochzeit Herzog Georgs von Bayern und Landshut, der allerdings
den Beinamen »der Reiche« trug, mit des Polenkönigs Tochter zu
Landshut im Jahre 1475 machten die Kosten für den Unterhalt der
Gäste die unerhörte Summe von fast 56000 Gulden aus. Für Gewürze
allein wurden 1089 Gulden verausgabt. Auf der sechs Tage währenden
Hochzeit des Prinzen Wilhelm von Oranien mit Anna, der Tochter des
Kurfürsten Moritz von Sachsen (1561), waren 5600 Gäste in Dresden
anwesend, die 3600 Eimer Wein und 1600 Fässer Bier vertilgten.[175]
Im Jahre 1500 hielt Kurfürst Johann von Sachsen sein Beilager mit der
Prinzessin Sophie von Mecklenburg in Torgau, wo acht Tage lang 11000
Personen köstlich gespeist und 7200 Pferde gefüttert wurden. Noch
mehr Hochzeitsgäste, 14000, besaß Graf Eberhard der Rauschebart. Bei
der Hochzeit Johannes von Luxemburg mit Elisabeth von Böhmen (1310)
bedienten Ritter zu Pferde die an den auf der Nordseite des Speyerer
Domes aufgeschlagenen Tischen zechenden Gäste. »Brunnen waren mit
Wein, Bier und Met zu trinken da. Höhlen voll von Fleisch, Fischen
und Getreide. Schiffe, beladen mit Wohlgerüchen, waren vorhanden, die
Bedürfnisse des Leibes aufs beste zu erfüllen.«[176]

Der Hochadel tat es natürlich, so weit es nur immer möglich war,
den Fürstlichkeiten gleich. 1578 bei der Hochzeit des böhmischen
Ritters Wilhelm von Rosenberg mit einer Markgräfin von Baden auf
Krommenau (Krummau) wurden vertilgt: 1787 Eimer Rheinwein, 2000 Eimer
ungarischer, 700 Eimer österreichischer, 1100 Eimer mährischer, 370
Eimer süßer, 448 Eimer böhmischer Wein; dann 5487 Viertel Weißbier,
180 Viertel Rackonitzer, 920 Viertel Gerstenbier und 24 Viertel
Schöps.[177] Die Hochzeit kam auf über 100000 Taler zu stehen.
Aber auch die Bürger entfalteten einen reichen Hochzeitsluxus. In
Schwäbisch-Hall dauerte einst eine Hochzeitsfeier neun volle Tage,
während welchen stets an sechzig Tischen gespeist wurde.[178]

Nach Faust von Aschaffenburg pflegte auf den Hochzeiten der Frankfurter
Patrizier im sechzehnten Jahrhundert ein Fuder Wein vertrunken zu
werden. Im siebzehnten Jahrhundert war dieser Hochzeitstrunk schon auf
drei Fuder angewachsen.

Eine im Jahre 1515 von dem Frankfurter Geschlechte Arnold von Glauberg
ausgerichtete Hochzeit kostete 116⅔ Gulden. 76 Leute waren geladen und
vertranken sechs Ohm Wein und für sechseinhalb Gulden Bier. Dazu wurden
239 Pfund Rindfleisch, 315 Hähne und Hühner, 30 Gänse, 3100 Krebse,
1420 Weißbrode und vieles andere mehr verzehrt. Man aß ebenso gut, wie
man trank, und das will viel sagen!

Bei den Brautgelagen in Braunschweig durfte der Bräutigam nur zwischen
zwanzig bis höchstens vierzig Personen zu Gast bitten, denen er bloß
vier Stübchen Wein vorsetzen sollte, ein so bescheidenes Maß, daß
es wohl kaum dabei geblieben sein dürfte. In Goslar richtete sich
die erlaubte Zahl der Hochzeitsgäste nach der Höhe der Mitgift der
Braut. Für jede erhaltene zwei Mark Silber konnte der junge Gatte eine
Schüssel geben, aus der zwei bis vier Personen essen sollten. Das
Getränkquantum war in Goslar nicht namhaft gemacht.[179] Das kleine
Wernigerode war toleranter, indem es ohne weiteres erlaubte, 120
Personen zu den Vermählungsfeierlichkeiten einzuladen, dazu noch 16
Droste, 16 Mägde, Spielleute und Ratsdiener. Hingegen untersagte der
Magistrat Wernigerodes »polternacht en holde« -- den Polterabend zu
halten, da es an diesem meist toller zuging, als am Hochzeitsabend.[180]

Über das Schlemmen und sonstige bei den Hochzeitsschmäusen übliche
Unarten klagt Cyriakus von Spangenberg in seinem Ehespiegel oder LXX
Brautpredigten,[181] nachdem er sich über die Tänze bei den Hochzeiten
ausgelassen hat: »Wenn man sich am Reyen und tanzen wol müde gelauffen,
gejaget, gedrehet und gerennet hat, so findet man sich alsdann wieder
spat genugsam zu Tische und hält das Nachtmahl, da gehet es also viel
wüster, unmäßiger und unzüchtiger zu, als wil der Abend unschamhaftiger
und trunkener ist dann der Morgen; da isset mancher und trinket ohne
Hunger und Durst zu ungelegener Zeit, wäre besser, er schlieffe dafür,
und ist diese Abendmalzeit schädlich, beyde, dem Bräutigam und den
Gästen. Ist das auch ein schändlicher Mißbrauch, daß auff denselbigen
Abend Jungfrawen und Gesellen zusammen unter einander gemenget gesetzt
werden, weil aber das Gesellige sich gemeiniglich voll gesoffen
und toll gelaufen hat, ist wol zu erachten, was grob, unflätig und
unverschampt sie pflegen zu seyn, mit Worten und Gepärden, und ist
dahin kommen, daß auch unter den Jungfrawen ihr vil selbst unhypsch
genugsam seyn können mit Worten und den Scherz am meißten treiben und
fördern, daß es auch bisweilen an einem anderen ort (will nit sagen
wo) zu vil were, das stehet ja zumal übel. Denn was geschiehet auf den
Abendmalzeiten, wenn man den ganzen Tag gesoffen hat, anders, dann
daß eyner schlaft über Tische, der ander zerbricht Gläser, der dritte
schreit und singet, der vierte hadert und zankt, der fünfte beweint das
Trunken Elend, der sechst giebt fechten und springen für, der siebente
wil aus der Kunst disputiren, und ist ein solches Leben durcheinander,
daß man nicht weiß, wer Koch oder Kellner ist ... Also gar hat Bacchus
das tolle Regiment zu Abends alleine, wenn man ihm den Tag zuvor
gedienet hat, daran ist ja nicht viel zu loben ...«[182] Geiler von
Kaysersberg meint auch »wa man uff einer hochzeit ist: olleweil man
nuechtern ist, so ist nit guot dantzen, aber wenn man fol ist, so gat
es erst«.[183]

Wie man im ersten Viertel des siebzehnten Jahrhunderts heiratete,
schildert ein Chronist bei der Beschreibung der Hochzeit des
reichen Bürgermeistersohnes Nameler zu Bunzlau in Schlesien. Da ich
unbescheiden genug bin, auch auf Leserinnen zu rechnen, setze ich die
Schilderung dieser bürgerlichen Hochzeit als Gegensatz zu der erwähnten
Quitzowschen Hochzeit hierher, die als Parallele zwischen einst und
jetzt vielleicht die Damen interessieren dürfte.

»Die Jungfer Hochzeiterin hatte einen Rosengarten mit blauen
Mausöhrlein (Myosotis-Vergißmeinnicht) vermischt auf dem Kopf, auf
den der Pfarrer bei der Trauung den Brautkranz von grünem Rosmarin
mit goldenen Ähren durchwunden, setzte. Ohrringe und Halskette waren
groß und von echtem Golde, von der letzteren, die mit vielen Diamanten
und schönen Perlen besetzt, war der Hals ganz bedeckt. Der hohe
steife Spitzenkragen war mit goldenen Spitzen garniert; der rosarote
seidene Brustlatz mit goldenen Blumen gestickt, das über den Reifrock
ausgespannte Kleid von weißem Droket, das Geschwänze (die Schleppe)
eineinhalb Gewändt lang und der ganze untere Saum breit mit Gold
garniert. Die Strümpfe waren von weißer Seide mit goldenen Zwickeln
und die langen weißen Schnabelschuhe mit goldenen Flittern gestickt
und mit hohen roten Absätzen. Der Kopf des _Hochzeiters_ steckte in
einer ganz neumodischen Knotenperrücke, um den Hals schlang sich eine
weiße Spitzenkrawatte, deren Zipfel bis auf den Magen in die oben
offene Weste herabhingen, und die unterm Kinn mit einem Brillantknopfe
vereinigt und festgehalten wurden. Die Weste, welche bis auf die
halben Beine reichte, war von weißseidenem Droket mit Goldblumen
gestickt, die Hosen von demselben Zeuge mit goldenen Kniegürteln
und goldenen Schnallen versehen. Die Strümpfe weiß mit goldenen
Zwickeln, die schwarzen Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen hatten
keine Absätze. Das Kleid war von hellespontinischem zwiebelfarbigen
Droket mit goldenen Knöpfen. Der runde, biberhaarne Hut war sehr
hoch, beinahe spitzig und mit weißen, roten und gelbseidenen Bändern
verziert. Um den Staat besser zeigen zu können, wurde zur Trauung
nicht gefahren, wie es jenerzeit auch Mode war, sondern gegangen,
überhaupt gingen Hochzeiterinnen, die sich eines reinen, fleckenlosen
Rufes bewußt waren, lieber, als daß sie fuhren; diejenigen aber, deren
Ruf zweideutig war, ließen sich lieber in die Kirche fahren. Beim
Eintritt in die Kirche wurde das Brautpaar mit Kesseltrommelgerassel
und Trompetengeschmetter empfangen; die Kirche war ganz mit Kerzen
erleuchtet, sämtliche Hochzeitsgäste saßen vor dem Altar auf Stühlen,
das Brautpaar in dessen Mitte vor diesem, unter sich schöne mit
Gold und seidenen Blumen gestickte Teppiche ausgebreitet. Nach der
Trauung kam der _Hochzeitsschmaus. Er bestand in 24 Gängen, während
welchen 23 Töpfe Wein getrunken wurden_. Bevor man sich zu Tisch
setzte, wurde mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen; bei jeder
Speise wurden andere Teller und Servietten gegeben. Die Braut saß
zwischen Bräutigam und Pfarrer. Als die 24 Gänge vorüber waren, wurde
wieder mit vier Trompeten zum Händewaschen geblasen, während dessen
die Tische abgedeckt, das Tischtuch abgenommen, neu gedeckt und das
Konfekt und die Dessertweine aufgesetzt wurden. Um acht Uhr zogen
alle, Braut und Bräutigam an der Spitze, nach dem Rathaussaale, zum
Tanz, der mit Genehmigung des Rates, der daran teilnahm, bis zwölf
Uhr dauerte. Voran tanzte der Vater der Jungfer-Hochzeiterin, Jacob
von Brauchitsch mit der letzteren und wurden, wie es heißt, fast alle
modischen Tänze durchgemacht als: der polnische, Dreh-, Capriolen-,
Schmoller-, Tauben-, Vor-, Zwölfmonats-Tanz und das ganz neue moderne
Menuet. Um zwölf Uhr wurde das Brautpaar in die Brautkammer begleitet,
wo der Vater des Bräutigams, der gestrenge Herr Bürgermeister,
seiner Schnerche (Schwiegertochter) die goldgesäumten Strumpfbänder
abband, die Frau Bürgermeisterin ihr die Schlafhaube aufsetzte, den
Jungfrauengürtel abnahm, ihr zugleich eine kostbare Frauenhaube
schenkte, die Hochzeitsjungfer, Magdalene von Brauchitsch den letzten
Jungfrauen- und die Frau von Brauchitsch den ersten Frauenkuß gab.
_Währenddem tranken die Hochzeitsgäste noch einige Töpfe des letzten
Jungfernweines_. Am andern Morgen um zehn Uhr machten sämtliche Gäste
den jungen Eheleuten ihren Besuch und _tranken dabei natürlich wieder
einige Töpfe des Frauenweines_, wozu vor der Türe mit Kesseltrommeln
und Trompeten musiziert wurde. Um zwölf Uhr ward wieder gegessen,
es gab zwölf Gänge, ohne das Konfekt. Nach der Mahlzeit ging die
Gesellschaft spazieren, wo man sich dann im Freien mit verschiedenen
belustigenden Spielen unterhielt, wobei auch gut gelebt wurde. Gegen
Abend trennte sich die Gesellschaft.«

Sogar bei der Mitgift war man häufig besorgt, daß der geliebte Trank
im neuen Hauswesen nicht ausgehe. Im Jahre 1627 vermählte sich
der Berliner Patrizier Joachim Steinbrecher mit der Jungfrau Anna
Tageteuffel, der Tochter eines fürstlich mecklenburgischen Leibarztes
aus einem sehr berühmten mecklenburgischen Geschlecht. Die junge Dame
brachte ihrem Gatten ein Ehegeld von zwölfhundert Talern zu, wofür ihr
ein Meierhof in Neukirchen, den ihr Mann als Belehnung erhalten hatte,
nebst zehn Pferden, acht Kühen, zwanzig Schweinen, dreißig Schafen
und sieben Viertel Land zum Leibgeding verschrieben wurden. Außerdem
sollte sie vom Rittergut zum Hausbrauch jährlich zwei Scheffel Erbsen,
zwölf Scheffel Mehl, zehn Stück Schrotfleisch, zwei Speckseiten, zehn
Pfund Butter, zwei Schock Käse, drei Schock Eier und _vier Tonnen
Bier_ geliefert erhalten. An dem Gegenwert, beziehungsweise der
Naturalverzinsung der Mitgift, läßt sich der bedeutend höhere damalige
Geldwert gegen die Gegenwart ermessen, denn zehn Pferde allein, selbst
gewöhnliche Ackergäule, sind heute schon meist mehr als zwölfhundert
Taler wert.

Außer den Hochzeiten boten, wie gesagt, die _Taufen_ willkommene
Trinkgelegenheiten, besonders für das zarte Geschlecht.

Den Frauen, die das Kind zur Kirche geleiteten, ebenso ihren Mägden
reichte man nach der Rückkehr vom Taufgang Lebkuchen, Frankenwein oder
einen Wein in ähnlicher Preislage, auch Met. In Nürnberg wurde die Zahl
dieser Gäste durch Polizeiordnungen bestimmt. In Freiburg im Breisgau
durften 1474 höchstens zehn Frauen an einem solchen Frühschoppen
teilnehmen, während in Breslau im vierzehnten Jahrhundert dieses
»Kinderbier« durchweg verboten war. Görlitz erlaubte den fünfzehn
Gästen eigengebrautes Gersten- oder Weizenbier aber keinen Wein oder
fremdes Bier aufzutischen,[184] was aber keinen Bürger abhielt, es
doch zu tun, auch wenn er Strafe bezahlen mußte. Luxusgesetze wurden
eben von allen Gesetzen von jeher am wenigstens beachtet und wenn sie
vernünftig waren, am allerwenigsten, wie dies z. B. aus den vielen
Verordnungen gegen den bei den _Leichenschmäusen_ getriebenen Luxus
hervorgeht, deren erste schon im Jahre 1220 zu Worms, dann 1310 im
Bistum Trier erschien.

Lange hatte die kirchliche und weltliche Obrigkeit zu tun, um die
altheidnischen Totenmähler, die bis über das neunte Jahrhundert
hinaus am Grabe der Verstorbenen abgehalten wurden, abzuschaffen, wie
aus dem Kapitular von 742 Karls des Großen hervorgeht. Gab es doch
nach den Briefen des heiligen Bonifacius hier und dort Geistliche,
die sich herbeiließen, am offenen Grabe Totenopfer darzubringen und
an den darauffolgenden Gelagen teilzunehmen. Allmählich wurden die
Leichenmähler vom Grabe weg und in die Häuser zurückgedrängt, wo man
sich oft noch weit größeren Ausschweifungen hingab. Der Erzbischof
Hinkmar von Rheims verbot allen Priestern seines Sprengels an den
Ausgelassenheiten, die bei den Gelagen am Jahrestag eines Verstorbenen,
sowie am siebenten und dreißigsten Tag nach der Beerdigung vorzukommen
pflegten, teilzunehmen. Sie sollten in aller Ehrbarkeit ihr
Frühstück verzehren und dann zur rechten Zeit wieder in die Kirche
zurückkehren.[185]

In seinem »Weltbuch«[186] schreibt Sebastian Frank, daß man im
Augsburger Bistum Brot erst auf das Grab legte, dann auf den Altar,
von wo es der Meßner nahm »und isset es von der armen seel wegen«. An
anderen Orten opferte man Wein, Brot und Mehl zu Handen des Priesters,
»das verbraßt der frum Priester mit seiner Köchin, von der Seel und
Heiligen willens«. Den Priestern, die einen Reichen zu Grabe geleitet
hatten, mußte man nachher »das Maul füllen«. In deren Begleitung begab
sich nämlich der ganze Kondukt in das Trauerhaus, um sich bei opulenter
Bewirtung von dem Trennungsschmerz zu erholen. In der Oktav und am
dreißigsten Tag des Ablebens wurde abermals ein Totenmahl gehalten, bei
dem aber 1410 in Braunschweig nur zehn fremde Leute als Gäste anwesend
sein durften.

Die willkommensten und gründlich ausgenützten Trinkgelegenheiten boten
die Feiertage, vornehmlich _Neujahr_, _der Sylvestertag_ und der _St.
Martinstag_. Johannes Boëmus sagt in seinem schon erwähnten Werk: »Zum
1. Januar, zur Zeit, wo das Jahr und alle unsere Zeitrechnung beginnt,
besucht der Verwandte den Verwandten, der Freund den Freund, reichen
sich die Hände und wünschen sich ein glückliches Neujahr und feiern
dann diesen Tag mit festlichen Glückwünschen und Trinkgelagen. Nach
althergebrachter Gewohnheit sendet man sich auch Geschenke.«

Am Jahresbeginn gingen auch die Handwerkerumzüge vor sich, die in
manchen Städten später auf Fastnacht verlegt wurden, oder auch
vielerorts Neujahr _und_ Fastnacht stattfanden. Überall waren es
die Metzger und Bäcker, die sich dabei besonders hervortaten.
Die Fleischergilde der betreffenden Stadt stellte gewöhnlich vom
sechzehnten Jahrhundert ab ein Wurstungetüm zur Schau, das von
kostümierten Gesellen durch die Hauptstraßen getragen wurde. Diese
Sitte scheint von Königsberg in Preußen zu stammen. Die dortige
Metzgergilde war wenigstens die erste, von welcher ein Wurstumzug
berichtet wird. Sie zog am 1. Januar 1583 mit einem Wurstgiganten
von fünfhundertsechsundneunzig Ellen Länge und einem Gewichte von
vierhundertvierunddreißig Pfund in der Stadt herum. Schließlich
schenkten sie das Endchen Wurst den Weißbäckern, welche diese Gabe am
Dreikönigstage durch einen sogenannten Stritzel erwiderten, in dem drei
Scheffel Mehl verbacken worden waren. Am Neujahrsmorgen 1601 schleppten
die Schlachter ein noch gewaltigeres Ungetüm durch die Stadt nach dem
Schlosse. Einhundertdrei Gesellen hatten an der eintausendundfünf Ellen
langen Wurst zu tragen. Dem Fürsten wurden einhundertdreißig Ellen der
Wurst verehrt. Die ganze Wurst wog zweiundzwanzig Stein und fünf Pfund,
also etwa vierhundertdreiundvierzig Kilogramm. Man verbrauchte dazu die
Därme von 45 Schweinen, 81 Schinken, eineinhalb Tonnen Salz, eineinhalb
Tonnen Bier und achtzehneinviertel Pfund Pfeffer. Drei Meister und
siebenundachtzig Gesellen hatten ihre Anfertigung übernommen und bei
der Arbeit zwei Faß und eine Tonne Bier vertilgt. Die Wurst kam auf
vierhundertzwölf Taler zu stehen. Die Weißbäcker lieferten auch zu
dieser Wurst das Gebäck in Form von Pretzeln und Kringeln, wozu sie
zwölf Scheffeln Weitzenmehl nötig hatten. Die Nürnberger Bratwurst,
die am 8. und 9. Februar 1658 von zwölf Personen durch die Stadt
Schau getragen wurde, war sechshundertachtundfünfzig Ellen lang und
zweihundertsiebenundfünfzig Kilogramm schwer.[187] Die Vertilgung von
Brot und Wurst kam natürlich hauptsächlich den städtischen Bierbrauern
zu Gute.

Diese Trinkgelage arteten, wie vorauszusehen war, häufig aus. Unter dem
18. Dezember 1579 heißt es in den Ratsbüchern der Stadt Freiburg im
Breisgau: »soll den Zünftigen angezeigt werden: daß das Gutejahr- und
Sternensingen auch das Bruderschaft-Schenken; -- item Nachts nach neun
Uhr auf den Gassen oder in den Wirtshäusern und Stuben (= Trinkstuben)
zechen, spielen oder sich sonst unbeschiedenlich finden lassen
verboten.«[188]

Die Signatur aller mittelalterlichen Feiertage war eben entweder bis
zur Überfüllung Schlemmen oder das Gegenteil -- Fasten.

Man aß und trank an den obligaten Feier- und Sonntagen, was nur in den
Körper hinein wollte und nahm mit Freuden fremde Gebräuche an, an denen
man nach Herzenslust diesen beiden Nationalneigungen fröhnen konnte, --
so unter anderem das aus Frankreich und den Niederlanden eingeführte
_Bohnenfest_.

»In den zwölf Nächten zwischen Weihnachten und heil. drei Könige«,
lesen wir bei Boëmus, »wird jedes Haus in Franken, das bewohnt ist,
fast ohne Ausnahme mit Weihrauch oder sonst einem wohlriechenden
Rauchwerk zum Schutze gegen die bösen Geister und Zauberinnen
ausgeräuchert. Wie man die drei Tage, die den Fasten vorausgehen,
verbringt, braucht nicht gesagt zu werden, wenn man weiß, in welcher
volkstümlichen und freiwilligen Tollheit ganz Deutschland -- und
Franken macht keine Ausnahme -- dann lebt. Man ißt, man trinkt, man
gibt sich dem Spiele, dem Scherze hin, als ob das niemals wiederkehre,
als ob man morgen sterben müsse und heute noch sich an allem ersättigen
wolle. Jeder denkt ein neues Schaustück aus, mit dem er Sinn und
Augen aller erfreut und in Bewunderung festhält, und, sie schämen
sich nicht, die jenen Scherzen sich hingeben, stecken Larven vor die
Gesichter, verkleiden sich, verstellen Alter und Geschlecht, Männer
ziehen Frauenkleider, Frauen Männerkleider an. Andere wollen Teufel
(satyras) oder böse Geister darstellen, bemalen sich mit Mennig oder
Tinte und entstellen sich schändlich auch in der Kleidung, andere
laufen nackt herum und spielen Luperci, von denen nach meiner Meinung
diese Sitte, jährlich einmal toll zu werden, herstammt.« Boëmus legt
das Hauptgewicht seines Tadels auf die Maskeraden und andere beim
Bohnenfest gebräuchlichen Unarten, während, wie aus zahlreichen
das Bohnenfest darstellenden Bildwerken hervorgeht, doch wohl die
Trunkenheit die Ursache der meisten Ausschweifungen gewesen sein wird.

In der Geschichte des deutschen Durstes darf auch der _St. Martinstag_
nicht übergangen werden, da dieser große Tag, der 11. November, dem
heil. Martin geweiht ist, dem _Patron der Trinker_, dem zu Ehren man
das schöne Lied sang:

    O Marten, o Marten!
    Der Korb muß verbrannt sein,
    Das Geld aus den Taschen,
    Der Wein in die Flaschen,
    Die Gans vom Spieß! ...

St. Martinus wird von beiden Konfessionen mit gleicher Unparteilichkeit
gefeiert, denn denken die Katholiken an ihren Bischof von Tours, der
dem in Bettlergewand nahenden Heiland seinen Mantel gab, so ist den
Protestanten Martinus von Eisleben Grund genug, den 11. November zu
begehen, wie eine Nordhauser Sage beweist.

Luthers Nordhausener Freunde, Prediger Justus Jonas und der
Bürgermeister Meinberg luden einst den Reformator ein, seinen
Geburtstag bei ihnen zu begehen. Luther folgte der Einladung. Als
nun die drei Männer gemütlich beieinander saßen, fiel ihnen ein,
daß am nächsten Tage das St. Martinsfest in der katholischen Kirche
feierlich begangen werde, und daß es in ihrer Macht stehe, ihr Fest
ebenso zu feiern. Die Kerzen wurden besorgt und brannten abends auf den
Familientischen, das ganze Haus festlich beleuchtend.

Eine andere Lesart von der Entstehung sagt, daß einst zwei ehrsame
Schuster, die vom Markte in Sondershausen gekommen wären, Luther auf
der Landstraße getroffen hätten. Es dunkelte bereits und sie baten den
verehrten Mann, mit ihnen in ihrer Herberge zu Nordhausen einzukehren.
Das habe Luther getan. Den Neugierigen, die aus den Fenstern schauten,
riefen sie zu:

    Herr Martin kommt, der brave Mann --
    Zünd't hunderttausend Kerzen an!

Da man diese Verse aber auch in Hannover kennt, so ist es möglich,
daß diese Feier sich mehr auf den Bischof Martin von Tours bezieht,
der seiner Tugenden willen hoch geehrt wurde. Jedenfalls aber ist das
Nordhausener Martinsfest ein besonderes Fest geblieben bis auf die
Jetztzeit, das von den Schuhmachern vorzugsweise gefeiert wird.

In den Chroniken finden sich Berichte von den Gesellschaften der
»Martinsbrüder«, deren einziger Zweck es war, sich am 11. November bei
Schmausereien zu vergnügen, die oft in wüste Gelage ausarteten.

    Wer nich vull sick supen kann,
    De is ken rechte Martensmann!

In jenen genußfrohen Zeiten flammten am Rhein Leuchtfeuer auf den Höhen
und im Tal auf; in den Straßen der Städte liefen arme, mit Strohbündeln
umwundene Buben lärmend von Haus zu Haus, um Holz und Stroh bettelnd.
Vor den Toren ward dann dieses Holz auf einem Scheiterhaufen verbrannt
und die Jugend umtanzte mit ihren Fackeln die Flammen.

Bald ließen sich die Bürger an dem einen Tage nicht mehr genügen.
Man dehnte die Festfreude über eine ganze Woche aus, die am 4.
November begann und mit dem St. Martinstage endete, und die man
die _Schlampwoche_ nannte. Diese Schlampwoche stand im Zeichen der
_Martinsgans_, die gründlich mit jungem, süßen Most angefeuchtet wurde.

In Schmalkalden wurde früher an alle Einwohner der Stadt am Martinstage
Most verteilt. Der Stifter dieser Mostspende hieß Most-Märten, und sein
Bild hängt im dortigen Rathaus. Die Sage erzählt, daß Most-Märten,
ein Bürger der Stadt, sich einst verirrt habe. Da hörte er die »große
Oster«, die größte Glocke der Stadt läuten, ging dem Klange nach und
erreichte glücklich die Stadt. Aus Freude über seine Rettung aus Gefahr
machte er diese Stiftung, während deren Verteilung die große Oster
ununterbrochen läutete.

Der Volksglaube mancher Ortschaften behauptet sogar, der heilige
Martin könne an seinem Feste Most in Wein verwandeln. Die Kinder der
Halleschen Halloren glaubten ehedem sogar an die Verwandlung von
Wasser in Wein und stellten, um den St. Martin zu dieser Wandlung zu
veranlassen, Wasserkrüge in die Saline.

Darum hieß in manchen Weingegenden der zu Martini gekostete Wein
»Martinswein«, wovon ein alter Spruch noch Kunde gibt: »Heb an Martini,
trink' Wein per circulum anni.«

Auf den Martinstag fiel auch vielfach die Weinlese, die meist zwei
volle Tage währte. Ferner herrschte die Sitte, daß die Kinder ihren
Lehrern und den Pfarrern einen _Martinstrunk_ darbrachten, wie sich
noch heute im Böhmerwald das Landvolk am Martinstag Schönheit und
Stärke zutrinkt, wie in der ersten Jahreshälfte mit dem _Pfingsttrunk_.
Darum galt auch den Winzern der Martinstag als Lostag. So viel Sterne
sie am Abend am mächtigen Himmel zählten, so viele Ohm gab ihnen die
nächste Weinlese. Am Weinheiligen St. Martinstag wurde auch das große
Heidelberger Faß 1752 zum erstenmal gefüllt, was durchaus kein Zufall
war.

Martinsgans und Martinstrank waren unzertrennliche Begriffe, die manch
ein Poet der Vorzeit in einem Atem verherrlichte:

    Herbei, herbei zur Martinsgans,
    Herr Burkart mit den Bretzeln -- jubilemus!
    Bruder Urbar mit den Flaschen -- cantemus!
    St. Bartel mit den Würsten -- gaudeamus!
    Sind alle starke Patronen,
    Zur feisten Martinsgans.



5. Der Lübecker Martensmann.

    St. Martin war ein milder Mann
    Trank gerne cerevisiam.
    Und hat er nicht pecuniam,
    Versetzt er seine tunicam.


Eng mit dem Martinstag ist die Geschichte des Lübecker Martensmannes
verknüpft, der im Jahre 1817 eigener Verhandlungen zwischen Lübeck
und Mecklenburg bedurfte, um für immer abgetan zu werden, nachdem er
drei Jahrhunderte hindurch groteske Zeremonien über sich hatte ergehen
lassen müssen.

Es war nämlich der Ehrenfeste und Hochweise Rat der kaiserlichen freien
und Hansastadt Lübeck seit undenklichen Zeiten verpflichtet, jedes
Jahr am 10. November ein Ohm alten Rheinweinmostes an das herzogliche
Hoflager zu Schwerin zu schicken und sich der Gnade des regierenden
Herzogs und seiner freundnachbarlichen Gesinnung zu empfehlen.

Zu diesem Behufe wählte der Lübecker Senat jährlich unter seinen
Ratsdienern einen handfesten Mann als Gesandten aus, dem zwei Zeugen
beigeordnet wurden. Der Gesandte hieß der Martensmann. Alle drei
Personen mußten in erster Linie trinkfeste Gesellen sein, denen es erst
dann zu schmecken begann, wenn andere Sterbliche schon unter dem Tisch
lagen.

Am 8. November fuhr der Martensmann mit den beiden Zeugen in einer
offenen Kalesche, von vier feurigen Rossen gezogen, aus den Toren
Lübecks gen Schwerin. Der Weg nach Schwerin beträgt nur acht Meilen,
allein, da die Gesandten eines so reichen und mächtigen Gemeinwesens
niemals kargen durften, so begleiteten außer dem Wagen mit dem Weinfaß
noch weitere Gefährte mit Lebensmitteln den Zug, als ob es gegolten
hätte, wochenlang unbewohnte Landstriche zu durchziehen. Am zweiten Tag
langte man abends in der Dunkelheit heimlich in Schwerin an und bezog
einen entlegenen Gasthof der Vorstadt. Wagen und Pferde wurden hier auf
das Sorgfältigste besichtigt und jeder Schaden ausgebessert.

Am Morgen des nächsten Tages fuhr die Gesandtschaft verstohlen eine
kurze Strecke vor die Stadt hinaus, um mit dem Glockenschlag zwölf
Uhr öffentlich und feierlichst in Schwerin einzuziehen. Die Kutscher
jagten in Galopp an das Tor; die Wache trat heraus, rührte die
Trommel und präsentierte das Gewehr, für welche Ehre der Martensmann
mit Abziehen des Hutes dankte und der Wache einen Gulden Trinkgeld
verehrte. Ein Unteroffizier und zwei Mann brachten dann den Gesandten
in seine Wohnung, die sie zur Sicherheit des hohen Herrn bewachten.
Dies schien um so weniger überflüssig, als den Wagen ein ganzes Heer
von Müssiggängern und Straßenjungen begleitete, das unaufhörlich die
schrillen Rufe: »Mus-Marten, Pennings-Marten, Schön-Marten« ertönen
ließ. Diese ganze Horde pflanzte sich gegenüber dem Quartier des
Martensmannes auf, maskierte und besudelte sich gegenseitig unter
wüstem Gejohle mit in den Straßenkot getauchten Kuhschwänzen zu Ehren
des Gesandten, der sich die Gesellschaft durch Verteilung von Gebäck
und kleiner Münze vom Halse schaffte. Unterließ der Martensmann
die Bestechung, so lief er Gefahr, von dem Gesindel angegriffen
und mißhandelt zu werden, was freilich streng verboten war, aber
nichtsdestoweniger vorkam.

Um die dritte Nachmittagsstunde endlich hält der Lübecker
Martensmann seinen feierlichen Einzug in das herzogliche Schloß.
Auf allen Straßen, die er zu passieren hat, harren seit Stunden die
Menschenmassen sehnlichst des großen Kaleschwagens, welcher endlich,
vom dicksten Pöbelhaufen umdrängt, erscheint. Der Kutscher feuert
mit heroischen Peitschenhieben die Rosse an. Auf der mittelsten Bank
thront allein der berühmte Martensmann mit offizieller Amtsmiene
und in solennem Amtsornat, das in einem schwarzen Unterkleid und in
einem scharlachroten ärmellosen Mantel besteht. Um den Hals trägt
er den riesigen weißen Faltenkragen und auf dem Haupt die gewaltige
Allongeperrücke. Hinter ihm liegt das Faß, hinter diesem sitzen die
beiden Zeugen und ganz hinten stehen zwei Lakeien.

Sobald der Wagen in den Schloßhof einfährt, entblößt der Gesandte
zunächst das Haupt des Kutschers, dann sein eigenes, desgleichen tun
die Zeugen, während die ganze Schloßwache unter das Gewehr tritt und
salutiert, wofür sie ebenso wie die Torwache einen Gulden Trinkgeld
erhält. In Gegenwart des Herzogs muß dann der Wagen mit seiner vollen
Ladung zweimal _in rasender Eile_ auf dem Schloßhof herumfahren,
während der Martensmann wieder Geld unter die Menschenhaufen wirft.
Das Gerassel des Wagens, das Getöse der Pferdehufen, das Gebrüll
des Volkes, das Gelächter auf den Galerien wirken in dem engen Hof
besinnungsraubend, gehörzerstörend, markverzehrend. Plötzlich hält der
Wagen vor der Haupttreppe still, auf welcher der Hausvogt und mehrere
herzogliche Beamte stehen, um die Gäste zu empfangen. Nachdem alle
formellen Begrüßungen und feststehenden Anreden beendet sind, läßt
der Hausvogt Wagen und Pferde untersuchen, ob etwa am Eisenbeschlag,
Riemenwerk, Geschirr, Hufeisen usw. der geringste Fehler zu finden
sei; in diesem Fall nämlich gehören nach altem Herkommen Pferde und
Wagen dem Herzog und werden sofort von dessen Kutscher in den Marstall
gebracht, angesichts des verblüfft nachschauenden und vergeblich
dagegen protestierenden Martensmanns. Wahrscheinlich mußte der Wagen
deshalb zweimal rasch den Schloßhof umjagen, damit falls noch kein
Fehler an ihm war, doch wenigstens bei dieser Gelegenheit etwas
schadhaft wurde und die Ursache seiner Beschlagnahme werden könnte.

Nach Untersuchung des Fuhrwerks, wobei die Straßenjugend emsig hilft,
besteigt der Hofkellermeister ernst und feierlich den Wagen, das im
Faß enthaltene Gemisch zu prüfen; er öffnet das Spundloch, zieht mit
seinem Heber ein Glas voll zur Probe heraus, besieht nach weltbekannter
Weinkennerregel zuerst die Farbe der göttlichen Flüssigkeit, im zweiten
Tempo riecht er an ihrer Blume und im dritten setzt er das Glas und
leert es in verschiedenen Zügen. Dann reicht er dem Hausvogt einen
Trunk, und so der Reihe nach allen Beamten, die untereinander die Güte
des Weines nicht genug preisen können. Das Faß wird darauf wieder
zugeschlagen und in den Hofweinkeller gewälzt. Die Gesandtschaft aber
verabschiedet sich unter vielen Komplimenten und verläßt den Schloßhof,
wiederholt Geld unter das jubelnde Volk werfend. Nachdem sie unter
der abermals salutierenden Wache vorübergefahren, bedeckt sie zuerst
wieder ihre ehrwürdigen Häupter. In seinem Quartier angelangt legt
der Martensmann die Amtskleidung ab und erholt sich von den Strapazen
seiner Sendung. Ihr geschäftlicher Teil ist für ihn jetzt beendet;
fortan hat der Arme nur noch Vergnügen auszustehen, und zwar besteht
dieses lediglich in Essen und Trinken. Zunächst übersendet er nach
alter Sitte den Beamten, die ihn im Schloßhofe empfangen haben, zwölf
Pfund Käse, zwei Pfund Bücklinge, zwei Brote und vier Citronen. Dann
läßt abends sieben Uhr der Hausvogt ihn samt Zeugen und Kutscher unter
vielen Komplimenten zu einem Abendessen auf dem Schloß einladen, was
bereitwilligst angenommen wird. Der Gesandte macht sich mit seiner
Gesellschaft sofort auf den Weg; voran geht mit gravitätischem Schritt
der Pförtner, der die Einladung besorgt hat, und hält in der Rechten
den gewaltigen Kommandostab, um sich und die Gesandtschaft damit zu
schützen, in seiner Linken aber eine eigens zu diesem Zweck bestimmte
drei Fuß hohe, aus hundert Scheiben von Horn zusammengesetzte, mit
Messing beschlagene _Laterne_, in der vier Lichter brennen. Durch diese
will der Pförtner seine Aufmerksamkeit gegen die Gäste »einleuchtend«
beweisen. Als im achtzehnten Jahrhundert der Herzog Karl Leopold
sich in Dresden aufhielt, meinte Lübecks Hochweiser Rat einmal, die
Weinsendung wäre unnötig, und schickte keinen Martensmann. Er ward aber
an seine Pflicht erinnert und der Gesandte erschien nachträglich am
Johannistag des folgenden Jahres. Damit aber nichts an der pünktlichen
Beobachtung aller übrigen Zeremonien fehlte, mußte der Pförtner auch
diesmal um die bestimmte Stunde, trotzdem die Sonne klar und hell am
Himmel schien, mit seiner großen blendenden Laterne der ehrwürdigen
Gesellschaft voranleuchten, was sich freilich etwas tollhäuslerisch
ausgenommen haben soll. Außer dem Hausvogt, seinen Assistenten und der
Gesandtschaft nehmen an der großartigen Abendmahlzeit Küchenmeister,
Kellermeister, Kastellan, Schloßgärtner und viele gute Freunde teil.
Für den Pförtner ist ein eigener Tisch an der Tür des Zimmers gedeckt;
in dem ernsten Moment, wo die Speisen aufgetragen werden, ruft er
sein gebieterisches »Stille da!« Er muß zugleich Ordnung unter dem
Publikum halten, welches an der offenen Tür dem Gastmahl zuschaut,
dabei entsetzlich tumultuiert und dem Cerberus nicht das mindeste Gehör
gibt, so sehr dieser sich solches auch durch seinen Kommandostab zu
verschaffen sucht, mit dem er vor Wut zuletzt taktmäßig auf den Boden
klopft. Während er so der Gesellschaft die Tafelmusik ersetzt, schluckt
er selbst mit Ärger und Unmut eine reichliche Mahlzeit hinab. Neben
der Tafel aber steht nach alter Sitte ein schönes, aufgemachtes Bett,
darauf liegt eine Nachtmütze à la Michel, Waschwasser und Handtuch
befinden sich daneben, und das Nachtgeschirr, mit Vergebung, steht
darunter. Alle diese schönen Sachen sind aber, -- beruhige dich,
lieber Leser -- dazu da, daß man sich ihrer nicht bediene, gleichsam
ein »Noli me tangere« für die stoische Gesellschaft, welcher sie nur
zur geneigten Ansicht und zur Übung dienen, den Lockungen des Teufels
zu widerstehen. Selbst die geehrteste Persönlichkeit, welche zugegen
ist, der Martensmann, darf sich nicht in das Bett legen, noch von
den anderen nützlichen Gegenständen Gebrauch machen, befände er sich
auch noch so sehr in einem Zustand, wo ihm eben jene Gegenstände
von unendlichem Nutzen sein könnten. Eine harte Strafe trifft den
Missetäter, welcher dieses Gesetz überschreitet. Den Küchenzettel hat
die urväterliche Überlieferung vorgeschrieben und nur sechsunddreißig
Schüsseln für diese einfachen Spartaner bestimmt. Wenn nach der Suppe
und etlichen Fleischspeisen die Fische vorgelegt werden, bringt der
Hausvogt die Gesundheit seines Landesherrn aus; es folgen Toaste auf
alle Glieder des herzoglichen Hauses, den Lübecker Senat usw. Wer zum
erstenmal an der Tafel erscheint, dem wird zu Ehren nach uralter Sitte
der große Willkomm getrunken. Falls der Geehrte allein diesen nicht
zu bewältigen vermag, ist es ihm erlaubt, sich dazu zwei Gehilfen,
die einen guten Schluck nehmen können, die sogenannten Gevattern,
auszuwählen. Ist der Willkomm geleert, so fragt der Hausvogt den Gast,
ob ihm eine Gnade widerfahren und Recht geschehen sei, was dieser
dankend bejaht. Um elf Uhr wird die Tafel aufgehoben, aber niemand
begibt sich nach Hause, sondern man begleitet in corpore mit der nie
fehlenden Laterne den Martensmann in sein Quartier; hier nimmt man --
keinen Abschied, sondern wird von dem höflichen Gesandten eingeladen,
bei ihm etwas Kaffee, Tee, Punsch und guten alten Rheinwein, was alles
längst bereit steht, einzunehmen, bloß um die Verdauung zu befördern.
Nach etlichen Stunden endlich trennt man sich in ungeheurer Heiterkeit.
Kaum aber sind die Herren am anderen Morgen mit verschiedenen
unaussprechlichen Gefühlen erwacht, als man auch schon daran denkt,
Mund und Magen der armen Gesandtschaft in neue Tätigkeit zu versetzen.
Hätte die Gesandtschaft Grund zu Mißtrauen, sie könnte sich als das
Opfer einer fürchterlichen Intrigue wähnen, daß sie sich selbst zu
Grunde essen und trinken solle. Allein sie folgt willig der Einladung
des Hausvogts zu einem kleinen Frühstück, welches immerhin für eine
anständige Mittagsmahlzeit durchgehen könnte. Sämtliche Gäste des
vorhergehenden Abends verfehlen nicht, sich pünktlichst einzustellen.
Abermals liefern sechsunddreißig stattliche Schüsseln und der Inhalt
unzähliger Flaschen den sämtlichen Digestionsorganen allerseits eine
hinlängliche Beschäftigung auf mehrere Stunden. Zum Schluß bringt
der Martensmann einen Toast aus auf das gute Einvernehmen zwischen
dem Haus Mecklenburg und der Stadt Lübeck. Dann wird er ganz so, wie
am vorhergehenden Abend, von der Gesellschaft nach Hause gebracht
und diese von ihm zu Kaffee, Punsch und Wein eingeladen. Endlich
naht die trübe Abschiedsstunde, man scheidet mit tiefstem Kummer
voneinander und wünscht dem Martensmann glückliche Reise. Damit sich
aber die herzoglichen Diener nicht hungernd dem Abschiedsschmerz
hingeben, erhält jeder von ihnen noch eine Gans und eine Torte aus der
Hofküche; ebendaher werden dem Martensmann, damit er unterwegs nicht
ganz verschmachte, eine Wildpretpastete, eine Torte, ein Gänsebraten
und ein Schweinebraten, außerdem zwei Scheffel Hafer für seine
Pferde zugeschickt. Seinem Hochweisen Rat aber muß er das eine Jahr
einen Rehbock, das andere ein wildes Schwein oder einen Frischling
mitbringen. Das ist die Geschichte vom Lübecker Martensmann.[189]

Dieses groteske Spiel mit dem närrischen Gesandten ist Flögel
entgangen, der es sonst sicher seiner Geschichte des Groteskkomischen
einverleibt hätte. Es ist recht bezeichnend für den Geist, der in
gewissen Duodezländchen des geflickten deutschen Reiches römischer
Nation herrschte, daß sich ein solcher sinnloser, für Lübeck
entwürdigender Mummenschanz über zwei Jahrhunderte halten konnte,
und es erst, wie eingangs erwähnt, langer Verhandlungen bedurfte, um
der Narretei endlich den Garaus zu machen. Auch hier war es wohl die
Schlacht bei Jena, die den beteiligten Kreisen gezeigt, daß die Zeit
der Untertanerei und der Spielereien vorbei und eine Epoche der Arbeit
und des Ernstes angebrochen sei.



6. Altdeutsche Schlaftrünke.

    Wer nit weiß wie man trincken sol
    Der findt hie Kunst er leß mich wol.

      _Vincentius Obsopeus._


Im mittelalterlichen Trinkerparadies spielten die Schlaftrünke eine
große Rolle. Nach heutigen Begriffen sind diese gewürzten und gesüßten,
meist warm aufgetragenen Getränke unseren heutigen Bowlen und Pünschen
sehr ähnlich; wenn sie auch in ihrer Zusammensetzung einem modernen
Gaumen kaum mehr munden dürften. Gewürze und Zucker, überdies Parfüme
und Farben waren die Hauptingredienzien, neben denen der Grundstoff,
Frucht- und Kräuterweine, ganz nebensächlich waren. Die Schlaftrünke,
im übertragenen Sinn, waren unseren Desserts, mehr aber noch jenen
Büffets ähnlich, die bei großen Gesellschaften einige Stunden nach
der allgemeinen Hauptmahlzeit aufgeschlagen werden. »Bei fürstlichen
und adeligen Hochzeiten wurde die feierliche Beschlagung der Decke
nicht eher vorgenommen, bis der süße Schlaftrunk von den Neuverlobten
genossen war; nun erst wurde der Braut das Strumpfband gelöst, das
Zimmer verschlossen, und der Jungfernkranz genommen.«[190] Ja, er ward
Teil der Besoldung, »wie denn noch heutigen Tages (1782) in einigen
Ländern manche Ämter bis 20 Eimer Weins jährlich unter diesem Titel
einziehen.«[191]

Wie es bei einem solchen Schlaftrunk im sechzehnten Jahrhundert zuging,
was alles aufgetischt wurde, zeigen die nachstehenden Blätter, die ein
Kapitel aus einem äußerst seltenen Kochbuch mitteilen: aus Hieronymus
Bocks »Teutscher Speisekammer«, Straßburg, A. D. 1550.


_Von Pancketieren und Schlaffdrüncken, und was man gemeiniglich zu
denselben pflegt auffzutragen._

Ueberflüssige Schlaftrünck sind (wie menniglich bekennen muß),
eitel schädliche Anordnung, durch welche menschliche Körper hefftig
geschwächt, und zeitliche Narung endtlich verschwinden und zerrinnen
müssen. Noch will man solche schädliche Gewohnheit, wie in andern mehr
Dingen, im Brauch haben und behalten, das lassen wir fallen.

Den Schlaffdrunck aber pflegt man gemeinlich auf diese weiß ongeverlich
anzurichten:

Erstlich so muß alles was unter der Sonnen guts ist, dem Schlaffdrunck
dienen, solches aber muß der Hausherr zuvor bestellen und anrichten,
derselbige gibt jedem Diener seinen besondern Befehl. So ist die
Speißkammer zuvor zugerüst, stehet an der Handt, daraus fordert man
Wein, Brot, Kerzen, Liechter und alles was der Hausherr zuvor befohlen
hat. Zudem so sind die Gemach und Tisch auf das allerköstlichst gerüst
und zubereit, die Kerzen und Liechter brennen an allen Orten, dann
tragen die Diener auf, kalt Gebratenes, allerhand Wildpret, Cappaunen,
Phasanen, Feld- und Haselhüner, vielerley Gevögels, mancherley Pasteten
von Fischen und Wildpret bereit. Darneben stellt man auch Fischwerk,
als gebraten Forellen, gebraten Hecht, gebraten Salmenruck, Briken
und andre Bratfisch mehr. Etwan stellt man Fleisch und Fisch Galregen
zusammen, oder kalte gesottene Rinder- und Kalbsfüß in Essig darbey.

Zum andern werden aufgetragen viel köstlicher wolbereitter Latwergen,
allerhand Obst und Spezerey, in Zucker und Honig candirt und
eingemacht, als die saure Amarellen, Kirschen, Johannisträubel,
Sawrachbeerlin, Schlehen, Pflaumen, Spilling, Möllelin, Nespelin,
Speirling, Quitten und Byrn, dazu die edle Weintrauben, unzeitige grüne
eingebeitzte Baumnuß, mit Specereyen besteckt; darnach kommen auf den
Platz rothe Rüben, vil und seltsame eingebeitzte Wurzeln, als der
Wegwarten, Bibernellen, desgleichen Limonen, Citronaten, Pomeranzen,
phalot, auch Muscatnuß, seltsame Kost aus den Apoteken, als Mirabalani
und dergleichen viel. Weiter bringt man aus der Speißkammer Dattel,
Feigen, Zwiebeln, Rosein, grüne Mandeln, rothe Haselnuß, grüne Baumnuß,
Castanien und anders. Unterdeß so braten auch die Quitten-Äpfel, die
Byrn und Castanien in den heißewteschen, so bereit der Koch daneben
auf den Kolen das weiß Brot zu den Träsaneien. Aus der Speißkammer
werden auch getragen die schönste übergulte Confect von Mandel,
Canel, Ingber, Muskaten, Coriander, Fenchel, Anis, Kümmel und das
klein Leisam-Confect,[192] gleich dem weißen Magsamen, das alles wird
züchtiglich und mit Fleiß zum Schlafdrunk fürgetragen.

Zum dritten schikt der Koch seltsam gebachenes mit den Dienern in die
Gemach, dazu Fladen, Honigkuchen, Hyppen, und schöne vergulte Marcipan
mit seltsamen Wappen, seind aus Mandel und Zucker bereit.

Der Keller hat die allerbeste Käse, heimisch und frembde zu wege
gestelt, und darneben das Obst als Aepfel, Byrn, Träubel und was für
Obst jeder Zeit zu bekommen ist. Noch ist das alles nichts, denn es
mangelt noch an Hauptstücken, nemlich an _Wein_ und an Brot, das sollt
man am ersten haben aufgetragen, als weiß Brot, Eyerkuchen, Bretzeln
und die allerbesten stärksten Wein, deren etlich weiß, etlich roth
und schwarz, Firnen und Newen, süße Wein, rösche (herbe) Wein, als
Rappis-, Kirschen- und Schlehenwein. Dann erheben sich erst die besten
Freude und Kurzweil, freuntlich Gespräch, züchtige Gesäng, liebliche
Sprüch, mit hofieren und Tanzen, dazu sind vormals bestelte besondre
Spielleuth, die mit der Musik und allerhand Instrumenten, so man
erdenken kann, die Leut unterhalten und wissen frölich zu machen.

Etliche aber essen und trinken von Newem, andere aber haben
sonst besondere Gespräch, die dritten machen Kuntschaft und newe
Freundschaft, die vierten sehen allein zu und merken, daß am Kasten gar
nichts mangelt, mit Verwunderung des Geprängs, und was doch zuletzt
daraus woll werden.

So ist des Hausherrn Gesind zuvor auf alle Dinge ordenlich mit Worten
abgericht, jedes hat Acht auf seinen Befelch und insonderheit, daß kein
Mangel an Wein und Lichtern gespüret werde. Solch Spiel und Kurzweil
beym Schlafdrunk weret etwan bis in die halbe Nacht, etwan auch bis
an den Morgen, dann facht sich erst ein Dankscheidens an, mit vielem
Erbieten und Danksagung. Ist aber jemands dem andern ein Drunk schuldig
blieben, der wird etwan am Morgen desselben halb zu reden gestelt. Die
andern wöllen mit wissen, was nächten geschehen seyn; lasse alle Ding
bleiben. Also endet sich zuletzt ungeverlich der züchtig Schlafdrunk
der Reichen, so es vermögen und zu verlegen haben.

Bey den unverständigen, wilden Weltkindern wird der Schlaffdrunk viel
anderst gehalten, dann daselbst gehet es drunter und drüber. Und obwol
allerhand Speiß und Dranck von Fleisch und Fischen wird aufgetragen,
auch zum Ueberfluß, lassen sich doch ir etlich daran nicht genügen,
sondern fahen etwan an, selbers zu kochen; der will ein Speck-Suppen,
der ander begert ein Milch-Suppen, die dritten wöllen Eyer in Schmalz
haben; etliche essen rohe Bücking, rohe Bratwürst und lassen ihnen
Hering aus der Tonnen, also rohe, mit Essig und Zwiebeln hertragen;
die andern wöllen Rettig oder zum mindesten den sawren Compost aus der
Cappes-Bütten (Sauerkraut-Butte) zum Schlaffdrunck haben. Oftermals muß
der Koch Weißbrot in Butter rösten, das nennen sie der _Zechtbrüder
Kramet-Vögel,_ zu Latein Scala vini, ein gute Wein-Leiter, da erhebt
sich allererst das aufrichtig, erbarlich und ordentlich zudrinken an.
Je zween und zween bringens andern zweyen, und also fortan mit guten
Sprüchen und Kurzweil; solchs heißen sie eine herrliche, kostliche,
gute, getrewe, erbare Gesellschaft, die etwan bis an den Morgen
beharrlich thut währen, denn keiner will im Drunk der letzte seyn, so
will auch keiner die Gesellschaft zerstören oder den ersten Anbruch
machen.

In Summa, zum Schlaffdrunck wird nichts gespart, es muß die Fülle und
Ueberfluß darbey sein, denn es ist und bleibt der Schlaffdrunck eine
alte, langwirige, rechte gute Gewohnheit, die man aus der Acht nit
soll, noch lassen kan, darumb daß unsre Vorältern, die redliche alte
Teutschen, solchs alles also herbracht, und wir, derselben Nachkommen,
gemelten ererbten Brauch nit wissen zu ändern oder abzuschaffen.«[193]



III. Wie man trank!



1. Allgemeines.

    Die Ursach zu trünckhen seind billig und recht,
    Wans Trünckhen nur guett ist unds Essen nicht schlecht:
    Die erste, wan ankombt ein ehrlicher Gast,
    Die ander der Durst, den du vielleicht hast,
    Die dritte die Guettheit und Siesse des Wein,
    Die vierte eine Ursach, so sonsten fallt ein.

      »Alt und Neue Nüzliche Tischreden und Begebenheiten
      von Fabelano Kurzweill« (1770).


    Was der Teutsch auff erd anfacht,
    So wirt darbey der fleschen gedacht

sagt Thomas Murner in der »Schelmenzunft«[194], und wie genau
der geistreiche Mönch seine Landsleute gekannt, beweist die
Kulturgeschichte der Deutschen von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart.

Wie bereits erwähnt, war das Leben der Germanen ein ewiger Kampf
gegen den Durst. »Am wenigsten konnten sie den Durst ertragen«, sagt
Tacitus[195] und »wenn deutsche Krieger von ihren Fürsten nur reichlich
zu trinken bekamen, verzichteten sie gerne auf jede weitere Entlohnung
ihrer Dienste.«[196] Diese Vorliebe für den Trunk erregte die Spottlust
der den Deutschen niemals besonders geneigten Römer, die sich über
die germanischen Söldner Caesars, als diese sich einige Tage vor der
pharsalischen Schlacht ordentlich vollgetrunken hatten, weidlich
belustigten.[197] Wie sich die Römer diese periodische Trunkenheit zu
nutze zu machen suchten, habe ich bereits bei der Geschichte des Mets
erwähnt.

Auf die Trunkliebe der Franken rechnete einmal der Langobardenkönig
Grimuald, als er im Kampf mit ihnen sein Lager bei Rivoli samt all
seinen Schätzen und einer großen Menge vorzüglichen Weines preisgab.
Bereits um Mitternacht waren die Franken richtig so betrunken, daß es
dem König ein leichtes war, das Lager zu überfallen und sie samt und
sonders niederzumetzeln.[198]

Dabei waren die Franken nicht einmal die ärgsten Trinker unter den
germanischen Stämmen. Ihnen und den Langobarden stellt sogar der
heilige Bonifacius das Zeugnis aus, daß sie »nicht so sehr dem Laster
der Trunkenheit ergeben seien, wie die Angelsachsen«. Die größten
Trunkenbolde scheinen die Alamannen und vor allem die Heruler gewesen
zu sein, denn »es galt als ein wahres Wunder«, wenn ein Heruler »nicht
treulos und dem Trunk ergeben war.«[199]

Und wie wurde getrunken!

Der schon zitierte Venantius Fortunatus, der im fünften Jahrhundert
Deutschland bereiste und wiederholt Gelegenheit hatte, Zechgelage zu
sehen, gerät außer Rand und Band über diese Barbaren, die, hinter ihren
Krügen sitzend, singen und »unsinnig wie Rasende darauf los trinken«.
Wer nicht mittue, bemerkt er, der werde für unsinnig gehalten, und
man könne von Glück sagen, wenn man aus solch einem Trinkfeste lebend
davon komme. Daß sich einer tottrank, war gar nichts seltenes. In einem
uralten angelsächsischen Lied »Von der Menschen Schicksalen« wird
unter die gewöhnlichen Todesursachen des Menschen auch die Trunksucht
gerechnet. Von dem im Trunke gebliebenen »sagen die Helden, daß er ein
Selbstmörder sei«.[200]

Da der Germane nicht nur in Kampf und Streit, sondern auch im Trinken
nach dem Heldentum strebte, so war es allgemein üblich, sich im Trinken
gegenseitig zu messen. Man forderte sich zum Trinkkampf heraus und
trank sich unter den Tisch.[201] Ein guter Trinker leerte den Humpen
wohl auf einen Zug, »einige trinken ihn auf den zweiten aus, aber
keiner ist ein so schlechter Trinker, daß er ihn nicht in drei Zügen
leer brächte.« Es galt überhaupt als Unhöflichkeit, einen Becher
nicht ganz zu leeren. Denn da eine Tischgesellschaft nur ein einziges
Trinkgefäß benützte, so wäre einer der Tafelrunde genötigt gewesen, den
übrig gebliebenen Rest, die sogenannte _Bartneige_ zu trinken. Nicht
selten wurde ein lahmer Trinker genötigt zu trinken, auch wenn dies
selbst sein Leben gefährdete.

Mit der vollständigen Trunkenheit aller Gäste endigte zumeist jedes
Gelage. Selbst an den Höfen der Könige »zechte man so lange fort, bis
endlich auch die Diener berauscht wurden und in den Winkeln des Hauses,
wo gerade ein jeder hinsank, sich dem Schlaf überließen.«[202]

Als besonders trinkfeste Gesellen galten vornehmlich die Sachsen. In
einer die Körper- und Charaktereigenschaften der deutschen Stämme
behandelnden alten Priamel[203] werden die Preußen und die Sachsen als
arge Zutrinker gekennzeichnet. Ebenso wird in den von Wattenbach aus
einer Münchener Handschrift des fünfzehnten Jahrhunderts mitgeteilten
Versen[204] den Sachsen ewige Trunkenheit vorgeworfen. Wie sie es
trieben, beschreibt Johannes Boëmus Aubanus Teutonicus in seinem
Buche »Omnium gentium mores est«, erschienen 1535 in Lyon (III. Kap.
XIII.): »Gerste und Weizen bauen sie und bereiten daraus nicht nur
sehr weißes Brot, sondern auch wegen der Teuerung der Weintrauben
Bier, das sie so durstig und unmäßig trinken, daß sie bei Gastmählern
und Gelagen, wenn die Schenken nicht genug in die Gläser und Kannen
eingießen können, _ein gefülltes Melkgefäß aufstellen und kleine
Schüsseln hineinwerfen_, und jeglichen einladen, so viel, wie er nur
will, zu trinken. Es ist unglaublich, wie viel von dieser Flüssigkeit
das unmäßige Volk verträgt, wie sie sich gegenseitig zum trinken
zwingen und einladen; nicht ein Schwein, nicht ein Stier würde so viel
hinunterschlucken. Es ist nicht hinreichend, bis zur Trunkenheit,
bis zum Erbrechen zu trinken, sondern wieder bis zur Nüchternheit,
und so trinken sie vom Tage in die Nacht hinein, von der Nacht bis
in den Tag. Wer alle im trinken übertrifft, der trägt nicht allein
Lob und Ruhm davon, sondern auch einen Kranz aus duftenden Kräutern
oder Rosen oder irgend einen anderen Preis, um den sie stritten. Ach,
diese verderbliche Sitte verbreitet sich fast in ganz Deutschland,
daß auf diese Weise auch die stärksten Weine getrunken werden zum
unaussprechlichen Unheil. Wenn ein Fremder oder sonst jemand an
einen Ort kommt, wo getrunken wird, so stehen sie, was sie auch für
ein Getränk haben, auf, reichen ihm den Becher und laden ihn aufs
dringendste ein, mitzutrinken. Der wird für einen Feind gehalten,
der, öfters eingeladen, ohne einen Vorwand sich zu trinken weigert,
und diese Schmach wird manchmal durch Mord und viel Blutvergießen
gesühnt.[205]« Einen tüchtigen Trinker nannte man sogar im siebzehnten
Jahrhundert kurzweg einen Sachsen. Aegidius Albertinus sagt in seinem
»Lucifers Königreich und Seelengejaidt«[206]: »Wer die allergrößten
Gläser, Becher und Willkomb aussaufen kann, der ist bei diesen
Weingänsen der Best, wer am allerlängsten sitzen oder stehen und
am längsten mit saufen ausharren kann, der ist _ein tapferer Saxen
Kerl_.« An diesem Vorurteil gegen die Sachsen muß wohl etwas gewesen
sein, denn die Vorwürfe gegen dieses trinklustige Völklein finden
sich außerordentlich zahlreich in der derzeitigen Literatur, so auch
in einer Art Sequenz, die von R. Pieper veröffentlicht wurde,[207] in
der die Sachsen wegen ihres Mutes gelobt, hingegen als Trunkenbolde
hingestellt werden. Übrigens sagt dieses Verslein auch den Elsässern,
Pfälzern und Württembergern große Liebe zum Wein nach. Dann heißt es an
einer anderen Stelle: »In Meißen, Schwaben und Franken ists breuchlich,
das man sagt zu den gesten: »Ir müßt also für lieb nemen; habt ir nicht
viel zu essen gehabt, _so trinckt dester mehr_. Was am essen zu wenig
ist gewesen, daz mügt ir euch ans trincken erholen«,[208] während man
in Sachsen, diesem Autor zufolge, mehr Gewicht auf gutes Essen legte,
als auf das Trinken.

Die Deutschen insgesamt hatten sich übrigens gegenseitig in Bezug auf
Liebe zum Trunk nichts vorzuwerfen, und was Ulrich von Hutten 1520 in
seinem Gesprächbüchlein im Dialog »Inspicientes« von den Deutschen
schrieb, hatte Geltung schon Jahrhunderte vorher und Saeculas darnach.

»_Phaëton_. Mir gefällt's wohl, was du von den Deutschen sagst; es ist
nur zu wünschen, daß sie, die so geschickt sind, von der Trunkenheit
lassen.

_Sol_. Mit der Zeit werden sie auch mäßig, und mir ist's ganz, als
würde es bald geschehen; denn ich sehe sie je länger je weniger trinken
und bemerke, daß die beständig Trunkenen von den andern, die auch nicht
ganz nüchtern sind, verachtet werden.

_Phaëton_. Sage mir eins: trinken auch ihre Fürsten?

_Sol_. Wär' diese Unart nicht in dem fürstlichen Stande, die ganze
Gesellschaft der Trinker wäre längst zergangen. Sie bestärken dieses
Mißleben durch ihr böses Beispiel, und vor allem folgen ihnen darin
die Sachsen nach, die dort, wie du siehst, sich ganz der Trunkenheit
ergeben haben. Diese allein vor allen Deutschen haben noch von ihrer
alten Weise nicht abgelassen, sie widersetzen sich aller Vermahnung und
halten an ihrer Väter Weise fest.

_Phaëton_. O Himmel und Erde, welch eine Gesellschaft sehe ich da!
Welche Trünke! Welche Rülpse! Welch ein Speien! Da frißt und säuft
man unmäßig, überhäuft die Gerichte, trägt das Brot in großen Körben
auf und den Trank in schweren Flaschen, schreit, ruft, singt und
heult. Von ihnen kann ich dasselbe sagen, was der Poet Lucilius sagt:
»Also gebärdet ihr euch, ihr vollen Bäuche, ihr Schlucker und ihr
Weinschläuche!« ... Hier kann man wie die Griechen in ihrer Sprache von
den Leontinern, »allewege stecken die Leontiner hinter den Flaschen«,
jetzt von den _Sachsen_ sagen auf Lateinisch, damit es jedermann
versteht »allewege stecken die Sachsen hinter den Flaschen!« Fürwahr,
sie müssen viel Wein vertilgen.

_Sol_. Sie trinken nicht Wein.

_Phaëton_. Wie, werden sie denn von Wasser so voll?

_Sol_. Ja, von Wasser.

_Phaëton_. Haben sie denn auch, wie die Paphlagonier, Brunnen im Lande,
wovon die Leute trunken werden?

_Sol_. Auch nicht. Denn wenn das wäre, so würden sie vom Trinken
bersten; sie kochen einige Kräuter und Früchte, und von diesem Getränk
werden sie berauscht. -- (Also von Bier. --)

_Phaëton_. Das ist gut erfunden. Wie wollte man auch für solche, die
soviel schlucken, Weins genug finden!

_Sol_. In Deutschland nicht.

_Phaëton_. Haben diese auch, wie andere Leute, Sinne und Verstand?

_Sol_. Wie andere, und einen guten Verstand.

_Phaëton_. Und speien, was sie getrunken haben, ohne Schaden wieder aus?

_Sol_. So ist's ...«

Poggio, ein Florentiner, der auf seiner Reise mit Papst Johannes
XXIII. zur Kirchenversammlung nach Konstanz im ersten Viertel des
fünfzehnten Jahrhunderts Deutschland kennen lernte,[209] schreibt an
Julian, Kardinal von S. Angelo, darüber: »Einst war das deutsche Volk
kriegerisch: jetzt kämpfen sie statt mit Waffen mit Wein und Völlerei
(crapula) und haben so viel Kräfte, wie sie Wein fassen können; fehlt
der, so fehlt es auch an Mut!«

Geiler von Kaysersberg spricht[210] von Leuten, die »sauffen, daß das
glaß ein Krach lasset. Auß solchen hab ich einen gesehen, der soff
einen solchen starcken suff, daß das glaß ein Krach ließ und entsprang
in der mitt entzwei«, und Sebastian Frank, dem die deutsche Literatur
auch den Traktat »Von dem greulichen Laster der Trunkenheit« (1528)
verdankt, sagt in seinem »Weltspiegel«: »dazu säuft es unchristentlich
zu, Wein, Bier, und was es hat.«

Dem gewaltigen Luther konnte natürlich der deutsche »Saufteufel«,
welches Wort er geprägt, nicht entgehen, und er erhebt mehrfach seine
Stimme dagegen, trotzdem ihm der Hofprediger und Generalsuperintendent
der Mark Brandenburg, Johann Agricola (1429--1566), der erst Luthers
Tischgenosse in Wittenberg, später allerdings sein Gegner wurde,
unmäßiges Biertrinken vorwarf. In seiner Streitschrift »Wider Hans
Worst«, erschienen 1541, schreibt er:

»Es ist leider ganz Deutschland mit Saufen geplagt. Wir predigen und
schreien darüber, es hilft aber leider nicht viel. Es ist ein böses
altes Herkommen im deutschen Lande, wie der Römer Cornelius (Tacitus)
schreibt, hat zugenommen und nimmt noch zu.« In der Auslegung des
101. Psalms sagt er: »Der Geist, so über Italien herrscht, ist ein
Hochmutsgeist, der Geist, _so über Deutschland herrscht, ein Freß- und
Saufgeist_, der Geist, so über Griechenland herrscht, ein Geist der
Lügen und Leichtsinnigkeit, der Geist, der über Frankreich herrscht,
ein Geist der Unzucht und Untreue!« Dann: »Es muß ein jeglich Land
seinen eignen Teufel haben, Welschland seinen, Frankreich seinen. Unser
deutscher Teufel wird ein guter Weinschlauch sein und muß Sauf heißen,
daß er so durstig und hellig ist, der mit so großem Saufen Weins und
Biers nicht kann gekühlt werden. Und wird solcher ewiger Durst und
Deutschlands Plage bleiben bis an den jüngsten Tag. Es haben gewehret
Prediger mit Gottes Wort, Herrschaften mit Verbot, der Adel etliche
selbst untereinander mit Verpflichten, es haben gewehrt und wehren noch
täglich große, greuliche Schaden, Schande, Mord und alles Unglück,
so an Leib und Seele geschehen vor Augen, die uns billig sollten
abschrecken. Aber der Sauf bleibt ein allmächtiger Abgott bei uns
Deutschen ...«

Im Handschreiben an den »christlichen Adel deutscher Nation« (1578)
fordert Luther die Obrigkeit auf, einzuschreiten gegen den »Mißbrauch
des Fressens und Saufens, davon wir Deutschen als einem besonderen
Laster keinen guten Ruf haben in fremden Landen. Mit Predigen ist dem
hinfort nimmer zu raten, so sehr ist es eingerissen und hat überhand
genommen. Es wäre der Schade am Gut das Geringste, wenn die folgenden
Laster: Mord, Ehebruch, Stehlen, Gottesunehre und alle Untugend nicht
folgten.«

Aus Luthers Werken ließen sich noch eine ganze Reihe von Aphorismen
gegen das deutsche Nationallaster ausziehen, doch mag die Wiedergabe
einer Predigtstelle, gehalten 1525, mit dem Thema »von Nüchternheit und
Mäßigkeit wider Völlerei und Trunkenheit« schon deshalb genügen, weil
sie einerseits des großen Reformators Eigenheit ebenso deutlich zeigt,
wie sie andererseits das Thema ganz im Geiste jener Zeit behandelt.

»Hier wäre wohl not einer besonderen Predigt und Vermahnung für uns
wüste Deutschen wider unsere Völlerei und Trunkenheit; aber wo wollten
wir die Predigt nehmen, die da stark und kräftig genug wäre, dem
schändlichen Säuleben und Saufteufel bei uns zu wehren? Aber was hilft
es, hiervon viel sagen, weil es also eingerissen, daß es nun ganz ein
gemeiner Landbrauch ist worden und nicht mehr allein unter dem groben,
gemeinen, ungezogenen Pöbel, auf den Dörfern unter den Bauern und in
offenen Tabernen, sondern nun in allen Städten und schier in allen
Häusern und sonderlich auch unter dem Adel und zu den Fürstenhöfen
über und über gehet? Ich gedenke, da ich jung war, daß es bei dem
Adel eine treffliche, große Schande war, und daß löbliche Herren und
Fürsten mit ernstlichem Verbot und Strafen wehrten; aber nun ist es
unter ihnen viel ärger und mehr denn unter den Bauern; wie es denn
pflegt zu gehen, wenn die Großen und Besten beginnen zu fallen, daß sie
hernach die ärgsten werden; bis es dahin gekommen ist, daß auch Fürsten
und Herren selbst von ihren Junkern solchs gelernt und sich nun nicht
mehr deß schämen und schier will eine Ehre und fürstliche, adelige,
bürgerliche Tugend heißen: und wer nicht mit ihnen eine volle Sau sein
will, der wird verachtet, da die andern Bier- und Weinritter große
Gnade, Ehre und Gut mit Saufen erlangen und wollen's berühmt sein, als
hätten sie daher ihren Adel, Schild und Helm, daß sie schändlichere
Trunkenbolde sind denn andere. Ja, was sollt mehr hier zu wehren sein,
weil es auch unter die Jugend ohne Scheu und Scham eingerissen,
die von den Alten solchs lernet und sich darinnen so schändlich und
mutwillig ungewehret, in ihrer ersten Blüte verderbet, wie das Korn vom
Hagel und Platzregen geschlagen, daß jetzt das mehrere Teil unter den
feinsten, geschicktesten, jungen Leuten, sonderlich unter dem Adel und
zu Hofe, vor der Zeit und ehe sie zu ihren Jahren kommen, sich selbst
um Gesundheit, Leib und Leben bringen. Und wie kann es anders zugehen,
wo die, so andern wehren und strafen sollen, selbst solches tun? Darum
ist ja Deutschland ein arm, gestraft und geplagt Land mit diesem
Saufteufel und gar ersäuft in diesem Laster, daß es sein Leib und Leben
und dazu Gut und Ehre schändlich verzehrt und durchaus eitel Säuleben
führt, daß, wenn man es malen sollt, so müßt man es einer Sau gleich
malen!«[211]

Seitdem es in Deutschland Prediger gibt, war das Nationallaster ein
beliebtes, immer von neuem aufs Tapet gebrachtes Thema. Wer eine Kanzel
bestieg, hielt eine donnernde Philippika gegen die »Füllerey« auch
dann, wenn die im zarten Rubinrot erstrahlende Nase als Zeichen in
das Auditorium hineinglühte, daß der Eifer des Geistlichen ein rein
geschäftlicher war, den er sich später mit einem Quantum der edlen
Gottesgabe zu löschen beeilen werde.

Von Berthold von Regensburg, Johannes Capistranus, Geiler von
Kaysersberg, Luther, Murner, Abraham a Sanct Clara, Andreas Musculus an
haben alle Geistlichen beider Bekenntnisse, Katholiken und Protestanten
ihren Stab über den bösen Saufteufel gebrochen, sie alle wetterten laut
gegen das Laster, wenn sie sich vielleicht auch im stillen sagten -- es
ist ein schönes Laster!

Auch zur Feder griffen die gestrengen Herren gar häufig, um ihren Grimm
zu Papier zu bringen und »für die Ewigkeit« zu erhalten. Der Titel
eines solchen Buches, das den bekannten Verfasser der »Sprichwörter«,
Seb. Franck, zum Autor hat, lautet:

»Von dem grewlichen laster der trunkenheit, so in diesen letzten Zeiten
erst schier mit den Franzosen aufkommen, was füllerey, sauffen vnd
zutrinken für jammer vnd vnrath, Schaden der seel vnd des leybs auch
armut vnd schedlich art anricht, vnd mit sich bringt. Und wie dem
übel zu raten wer, gründlicher bericht vnd ratschlag, auß göttlicher
geschrifft.« 1531.[212]

Der mehrfach erwähnte Straßburger Kanzelredner Geiler von Kaysersberg,
der sich Brants Narrenschiff zur Grundlage einer Serie von Predigten
nahm, die er 1498 im Münster hielt, hat auch eine Predigt über die
»Praßnarren, Füllnarren, Fässelnarren, Weinschleuchen, Buß den Wein,
Weingänßlein« losgelassen. Dreißig Schellen erkennt er den Trinkern
zu, und verteilt sie folgendermaßen:

Die erste Schell der Füll Narren ist, die dolle vnd volle des
verstandts vnd der vernunfft, welche in dem Haupt verruckt wirrt. Dann
die Füllerey vnd Schlemmerei erregt viel Dämpfe und Feuchtigkeit im
Kopf, welche hernach das Haupt und die Vernunft verwirren und bedecken,
also daß man dadurch halb taub und unsinnig wird. Sintemal das Gemüt
und die Vernunft nichts unzuträglicher ist und so leicht verdirbt,
wie die Völlerei und Schlemmerei. Zugleich wie Blindheit eine Tochter
der Geilheit, also ist das Vollsein ein Kind oder eine Tochter der
Gefräßigkeit und Völlerei.

In der zweiten Schelle »Vergebenliche Freud« schildert Geiler
die »fantasey« der Trunkenen, die sie zu allerhand Narrenwerk,
Aufschneidereien und anderem Unfug antreibt und ihnen allerlei
Hirngespinste vorgaukelt. Einer unter ihnen beweinet »_das truncken
Elendt_«, einer »Bulet, vnd hat sein Gugulfuhr mit hübschen Mägdlen«
und so geht es weiter, bis ein Dutzend Beispiele angeführt sind.
Die dritte Schelle befasst sich mit denen, die beim Wein schwätzen
und schreien, die vierte mit den Zotenreißern, die sechste mit den
unsauberen Zechern.

Die siebente Schell geht gegen solche, die »alle augenblick fressen und
füllen. Dann es haben etliche den Brauch, daß sie den gantzen tag ohn
auffhören fressen vnnd sauffen, welches doch ganz vngesundt ist vnnd
wider die Natur. Dann was man ober zwey mall ein tag ysset, das ist zu
viel.« Die achte, neunte bis zur dreizehnten Schelle richtet sich gegen
die Leckermäuler, die »schleckbißle vnd Pfaffenbißle« nachjagen, neue
Speisen erfinden, übergroße Mahlzeiten herrichten und genießen, und die
größte Sorgfalt auf gute Küche wenden und sich schließlich überessen.

Von der dreizehnten ab beginnt die »Tischzucht«, wie man sich bei der
Tafel benehmen soll. Da wird gerügt das begierige Essen, »unzüchtig
Brot« schneiden, die Rinde essen und den »Brosam« liegen lassen, mit
den Händen agieren und die Arme auflegen, die Augen immer herumgehen
lassen, Brot zerkrümeln, Wein ausschütten, mit dem Tischtuch spielen,
mit den Augen essen, zu viel auf den Löffel nehmen, mit den Fingern in
die Becher greifen, die schmutzigen Hände an den Kleidern abwischen
und dann gleich wieder in die Schüssel fahren, mit abgebissenem Brot
die Schüssel auswischen, die Finger mit der Speise »bis in den rachen
hinein stoßen«, »das maul für ein messer gebrauchen«. Nun kommt das
Trinken an die Reihe. »Die siebenvndzweintzigst schell ist, Sauffen daß
das Glaß ein Krach lasset. Auß solchen hab ich einen gesehen, der soff
einen solchen starcken suff, daß das Glaß ein Krach ließ vnd entsprang
in der mitt entzwey.«

28. Sauffen, daß die augen vberlauffen.

29. Sauffen, daß der Wein vber beyde backen herab laufft auff das
Wammest vnnd die Kleider, also daß einer hendt vnd bart darunder köndt
gewäschen.

Die dreißigste und letzte endlich ist: Sauffen dz jm der Athem zu kurtz
wirdt, also daß er möcht ersticken.

In der Endmoral heißt es dann: Wie hefftig aber solche sündt, schandt
vnnd laster der Füllerey und Fresserey ye vnd ye von Gott sein
gestrafft worden, weisen alle bücher auß, die voll sein solcher exempel.

Einer der urwüchsigsten, für das Denken und Fühlen des Volkes und
ihrer Seelenhirten, besonders charakteristischen Sermone gegen die
Trunkenheit ist die heute sehr mit Unrecht vergessene, anno 1562
gedruckte Predigt des biederen »Matthäus Friederich, Pfarrherrn zu
Görentz«: Wider den Saufteufel, gebessert vnd an vilen örtern gemehret,
die ich, wie ich glaube, vielen Lesern zu Dank etwas modernisiert
nach dem Neudruck in H. Scheibles prächtigem, heute nur noch unter
Schwierigkeiten erhältlichem Sammelwerke »Das Kloster« nachstehend
ungekürzt wiedergeben will. Wer sich scheut, das etwas länglich
geratene Machwerk zu lesen, mag es überschlagen, -- er wird es aber
bereuen.


_Wider den Saufteuffel_, gebessert vnd an vilen örtern gemehret. Von
Matthäus Friederich, Pfarrherr zu Görentz, Anno 1562.


_1. Etliche wichtige Ursachen, warum alle Menschen sich vor dem Saufen
hüten sollen._

Die erste Ursache ist, daß das Saufen von Gott in seinem Wort verboten
ist.

Saufen aber heißt, (wie es alle vernünftigen Menschen verstehen),
wenn man mehr in den Leib gießt, denn die Notdurft erfordert, es
geschehe nun auf welcherlei Weise, man tue es aus eigenem Fürnehmen,
aus Gewohnheit, oder jemand zu Gefallen, so heißt doch alles gesoffen,
gleichwie fressen heißt, wenn man mehr Speise in den Leib steckt, als
die Notdurft erfordert. Denn Essen und Trinken ist uns von Gott darum
gegeben, daß wir den Hunger und Durst damit vertreiben und den Leib
damit erhalten sollen. Was nun darüber geschiehet, das heißt alles
gefressen und gesoffen und ist ein Mißbrauch der Kreaturen Gottes, da
hilft keine Entschuldigung. Nun sollt es ja billig sein, daß wir alle
Gott hierin Gehorsam leisten, weil es sein Wille und Gebot ist, daß
wir uns vor dem Saufen hüten sollen, und wenn wir gleich keine andere
Ursache hätten, uns dafür zu hüten, so sollt uns billig dies allein
Ursach genug sein, daß es Gott verboten hat.

Sollte es nicht billig sein, ihm als unserem Schöpfer, Erlöser, Herrn
und Vater gehorsam zu sein, da er gebeut und spricht: sauft euch nicht
voll! Das muß ja alle Vernunft bekennen und sagen, daß es billig sei.

Wir armen, elenden, sterblichen Madensäck, die wir gegen Gott nicht
wohl einer Fliege zu vergleichen sind, wollen, daß alles, was wir
sagen, von jedermann geehrt, geglaubt, gefürchtet und gehalten werden
soll; wir wollen, daß alles, was wir unseren Untertanen, Gesinde und
Kindern sagen, das soll stracks gehalten werden, wo nicht, so stehet
kein Stecken recht, wir können auch Gottes Wort dazu einführen.

Sollte nun nicht viel billiger Gottes Gebot von uns armen Menschen
angenommen, geehrt, gefürchtet und gehalten werden? Sollten wir armen
Menschen nicht billig, wenn wir hörten, was Gott, unser aller Herr,
von uns haben will, unser Hütlein abnehmen und bald darauf sagen
oder gedenken: Ja, lieber Herr, das will ich gern tun, hilf mir nur
durch deinen heiligen Geist dazu, ich tu es billig, denn du bist mein
Schöpfer, ich bin deine arme Kreatur, du bist mein Herr, ich dein
unwürdiger Diener, du bist mein Vater, ich dein armes Kind.


_2. Die andere Ursach._

Die andere Ursache, darum alle Menschen das Saufen meiden sollen, ist,
daß Gott dräuet, die Säufer hier zeitlich und dort ewig zu bestrafen.
Denn im Jesaia im 5. Kapitel droht Gott also und spricht: Wehe denen,
die des Morgens früh aufstehen, des Saufens sich zu befleißigen, und
sitzen bis in die Nacht, daß sie der Wein erhitzt usw.[213] Das ist,
Gott wird Säuferei mit Krieg, Hunger und Durst strafen. Solches merk
wohl! Das soll die zeitliche Strafe sein! Folgt nun die ewige.

Denn, so spricht er weiter,[214] daher hat die Hölle die Seele weit
aufgesperret und den Rachen aufgetan, daß hinunterfahren beide, die
Herrlichen und Pöbel, beide, die Reichen und Fröhlichen. Das ist, Gott
will Säuferei mit der Hölle und ewigem Feuer strafen.

In der ersten Epistel an die Korinther, im 6. Kapitel, sagt Gott
durch St. Paulum: Lasset euch nicht verführen; weder die Hurer, noch
die Abgöttischen, noch die Ehebrecher, noch die Weichlinge, noch
die Knabenschänder, noch die Diebe, noch die Geizigen, noch die
»Trunkenböltz«, noch die Lästerer, noch die Räuber werden das Reich
Gottes ererben. Das ist deutlich genug geredet, daß kein Trunkenbold
das Reich Gottes ererben werde.


_Die dritte Ursache._

Die dritte Ursach ist, daß wir keine Stunde noch Augenblick vor dem Tod
sicher sind. Denn das ist ja gewiß, daß unser keiner gewiß ist, wann,
wie und wo er sterben soll. Unser keiner weiß, ob er heute oder morgen,
die Stunde oder diesen Augenblick vom Tod überfallen möchte werden.

Wenn du nun trunken wärst und würdest vom Tod überrasselt, kannst du
wohl denken, wo du hinfahren würdest? Denn du hast gehört, daß kein
Trunkenbold werde ins Himmelreich kommen; wo werden sie denn hinkommen?
Nirgend hin, denn ins ewige höllische Feuer! In solches Bad gehören
solche Säu! Dem Teufel haben sie gedient und ihm zu Gefallen sich voll
gesoffen, der wird ihnen endlich auch lohnen.

Du möchtest aber vielleicht gedenken: du wolltest Gott in der vollen
Weis' um Vergebung bitten, und hoffen, er würde dir gnädig seyn?
Ja, wenn du nur auch alsdann von Herzen könntest beten und hoffen.
Wie aber, wenn du dich nicht besinnen könntest? oder wenn du dich
besinnest, wie wenn es nicht von Herzen mit ernster Andacht gehen
könnte? Wie, wenn dir der Teufel widerstehen würde und dir deine
Sünde fürhielt', dich also ängstete, daß du dich gegen ihn mit Gottes
Wort und Gebet wehren sollest? Wo wolltest du alsdann bleiben? Was
wolltest du machen? Ein nüchterner Mensch hat allda genug zu schaffen,
geschweige denn ein trunkner.

So folget nun hieraus, daß sich alle Menschen billig solcher großen
Gefahr wegen, sich selbst zum besten, vor'm Saufen hüten sollen,
weil wir keine Stund' noch Augenblick vor dem Tod sicher sind und
wohl bedürfen, daß wir immer nüchtern erfunden werden. Und soll ein
jeglicher Mensch allzeit seine Rechnung also machen und gedenken:
wie, wenn du diesen Tag, oder diese Nacht, oder diese Stunde sterben
solltest, würdest du dich auch vollsaufen und so freventlich wider Gott
handeln?


_Die vierte Ursach._

Die vierte Ursache, darum alle Menschen sich vorm Saufen hüten sollen,
ist, daß wir alle Stund' des jüngsten Tages gewarten müssen. Denn da
Christus von den Zeichen des jüngsten Tages redet, spricht er: Wenn ihr
sehet, daß solches anfahet zu geschehen, so wisset, daß der jüngste Tag
nahe ist.

Nun haben solche Zeichen nicht allein angefangen zu geschehen, sondern
sind deren mehrenteils schon ergangen, und sonderlich in wenig Jahren
daher oft und häufig gesehen worden.

Christus gibt ein Gleichnis von den Vögeln auf einem Vogelherd; diese
sind niemals sicherer gewesen, gehen und hüpfen hin und her und sind
sehr fröhlich, haltens dafür, als haben sie bei langer Weil nicht also
wohlgelebet. Schwips, in einem Hui liegt das Netz über ihnen, und sind
arme gefangene Vögel. Also, sagt Christus, wird dieser Tag auch schnell
kommen über alle, die auf Erden wohnen.

So sollten nun alle Menschen abermal billig in Sorgen leben, sich vor
dem Saufen hüten und alle Stunden gedenken: Wie, wenn heut' der jüngste
Tag käme? Also würden sie das Saufen und andere Laster wohl unterwegen
lassen und froh seyn, daß sie nüchtern blieben.


_Die fünfte Ursach._

Die fünfte Ursache, das Saufen zu meiden, ist, daß es einen Menschen
zum unverständigen Narren macht.

Mancher kommt durch sein Saufen um seinen Verstand, welchen ihm Gott
vor anderen verliehen hat, daß er ganz zum Narren wird. Mancher kommt
drüber um sein Gedächtnis, daß er weder sich selbst noch andern nütz
seyn kann. Und ich zweifle nicht, wenn wir Teutschen das Fressen
und Saufen ließen, wir solltens mit Verstand und Witz vielen andern
Nationen zuvortun.

Weil nun dem also, so sollten abermals alle Menschen Ursach daraus
nehmen, sich hinfort für dem teuflischen, schändlichen und schädlichen
Laster, dem Saufen, zu hüten.


_Die sechste Ursach._

Die sechste Ursach soll seyn, daß Trunkenheit eine Ursach ist zu
allerlei Sünden. Denn wer trunken ist, der fraget weder nach Gott noch
nach den Menschen; da müssen alle Flüche und Schwüre heraus, da flucht
mancher aufs greulichste, wie er sonst, wenn er nüchtern ist, nicht
pfleget. Da wird die Predigt und Gottes Wort verachtet und spöttisch
davon geredt. Spricht jemand: Ach, Lieber, tu dies und das nicht, denn
man hört in der Predigt, daß es Sünde ist, bald fähret ein Trunkenbold
heraus: Was hab' ich am Pfaffen, er mag reden, was er will, so tu ich,
was ich will, was hat er mir zu gebieten, ich will's tun und will den
Schandpfaffen nicht ansehen!

Da wird Vater und Mutter, Herr und Frau, Richter und Oberherr
verachtet. Saget man, dein Vater kommt oder der Richter kommt; -- bald
hört man: was hab' ich am Vater, dem alten usw., was frage ich nach
dem Richter, laß ihn immer kommen; wenn er mich angreift, soll er wohl
sehen, daß ich auch Fäuste hab'. Ja, ein Trunkenbold soll wohl, wenn
er heim kommt, Vater und Mutter schlagen, wo sie ihn nirgend strafen
wollten. In Summa: da ist weder Ehr' noch Tugend.

Item, einem Trunkenen ist niemand gut genug, da ist ihm einer wie der
andere, der Feind ebenso lieb als sein Freund. Da hört man ein greulich
Schmähen und Lästern, einer schilt den andern einen Schelmen, dieser
will's nicht leiden, schmähet ihn wieder, da erhebt sich alsdann ein
solches erschreckliches Fluchen, daß sich die Sonn dafür entfärben
möchte; diesen soll dies und jenes schänden, den andern ein anderes,
bis es endlich zum Schlagen, Raufen und Würgen kommt, daß mancher
seinen guten Freund, welchen er vorhin auf den Händen tragen wollte,
erwürget.

Item, da höret man wenig züchtige Worte, viel unzüchtige, schandbare
Worte und Zoten gehen allda, welche zur Hurerei und Unzucht Ursach
geben. Da betrüget manchen der Teufel, daß er die Ehe bricht oder
andere Unzucht übet, welchen er sonst sein Lebtag dazu nicht hätte
bereden können.

Wenn nun der Saufteufel einen Menschen einnimmt, so sind die andern
Lasterteufel auch nicht weit von ihm, als da sind: der Hoffartsteufel,
Zornteufel, Lästerteufel, Fluchteufel, Trauerteufel(?), Neidteufel,
Haßteufel, Mordteufel, Hohnteufel, Schmachteufel, Schandteufel,
Hurenteufel, Geizteufel, Diebsteufel, Wucherteufel, Fraßteufel,
Spielteufel, Haderteufel, Lügenteufel und dergl. Diese alle legen Hand
zu Werk bei einem trunkenen Menschen, bis sie ihn in Jammer und Not
bringen, und gerät ihnen oft allda eine Schanz, daß sie das bei ihm
ausrichten, welches sie sonst nicht vermögen.

Man lieset davon, daß der Teufel einstmals einem Menschen Tag und Nacht
keine Ruhe hat lassen wollen. Und da er ihn gefraget, was er doch von
ihm begehre? soll er geantwortet haben; er wolle ihm keine Ruhe lasse,
er willige denn ein, unter drei Sünden eine zu begehen. Fraget er: Was
es denn vor Sünden wären? Da antwortet er: Er sollte entweder beim
Weib seines Nachbarn schlafen, oder solle den Nachbar erwürgen, oder,
wenn er davon nichts tun wollte, sollte er sich einmal vollsaufen. Da
hab er in keins willigen wollen. Als aber der Teufel ihm gar keine Ruh
lassen will, willigt er endlich ein, sich einmal vollzusaufen, als
ob es nicht eine so große Sünd wäre (wie er meinte), als die andern
zwei. Da er sich nun vollgesoffen und seiner Vernunft gleich beraubt
war, bald sind der Hurenteufel und Mordteufel vorhanden und legen
Hand zu Werk, betrügen den armen Menschen. Du hast dich dem Teufel zu
Gefallen vollgesoffen; was hast du nun davon? Du hättest gleich so mehr
gewilligt, bei des Nachbarn Weib zu schlafen, so hättest du doch Freud
und Lust davon gehabt. Ich hab doch schon zuviel gewagt und dem Teufel
zu Gefallen mich vollgesoffen.

Indeß malet ihm der Hurenteufel in trunkner Weis' des Nachbarn
Weib für, wie sie so schön, so freundlich sey. Darauf gehet er also
trunken hin, überredet sie und schläft bei ihr. Indeß kommt ihr Mann,
der Nachbar, und wills rächen; aber dieser stellt sich zur Wehr und
erwürget seinen Nachbar: beging also drei Sünden auf einmal.


_7. Die siebente Ursach._

Die siebente Ursach, um welcher willen alle Menschen sich vor dem
Saufen hüten sollen, ist, daß das Saufen Schaden bringt an Ehr, Leib
und Gut.

An Ehr, denn dadurch kommt man zu einem bösen Namen und bei allen
ehrliebenden Menschen in Verachtung, daß niemand viel von ihm hält. Ha
(spricht man), er ist ein voller Zapf, was soll er andre regieren oder
lehren, da er sich selbst nicht regieren und lehren kann.

Daher kommts auch wahrhaftig, daß die Pfarrherrn und Prediger alsogar
bei dem gemeinen Mann in Verachtung kommen sind, nicht allein ihre
Person, sondern auch ihr Amt und Lehre, daß ihrer viele so ein
böses Leben führen mit Saufen, Spielen, Fluchen, unverschämter und
leichtfertiger Rede und andern Lastern.

Was soll ich tun? spricht man; ich sehe, daß es der Pfaff selbst tut;
weil er seine Lehre nicht achtet, was soll ich ihrer denn viel achten?
Wär es ihm ernst, so tät er selbst darnach. Siehe doch, wie könnte
dem Teufel die Schanz besser geraten. Denn was sie mit ihrem predigen
bauen, das reißen sie mit ihrem schändlichen Leben wieder darnieder,
wo nicht zweimal mehr. Wehe aber solchen Pfarrherrn und Predigern; wie
werden sie so schwere Rechenschaft geben müssen am jüngsten Gericht,
nicht allein für ihre Person, sondern auch für alle diejenigen, welche
sie mit ihrem Saufen und bösen Leben geärgert und ihnen Ursach zur
Sünde gegeben haben. Also ist's auch mit den Oberherren und Regenten,
also auch mit Hausherrn und Hausvätern und mit einem jeglichen
Menschen, -- daß sie (wo sie sich vollsaufen) desto mehr in Verachtung
sind.

Am Leibe aber bringt es Schaden; denn dadurch wird der ganze Leib, alle
Gliedmaßen und alle Adern geschwächt, wie man in täglicher Erfahrung
siehet. Ein Säufer hat die Nacht keine Ruhe und ist ihm nicht wohl.
Schläft er ein, so hat er erschreckliche Träume. Morgens, wenn er
aufstehet, (so er anders kann) befindet er sich noch beschweret, der
Kopf tut ihm wehe, der ganze Leib ist matt, wie wenn er zerschlagen
wär; er hat zu keinem Ding eine Lust, weder zum Essen noch Trinken,
er sitzt, als wär er an den Kopf geschlagen. Da folget auch alsdann
der Schwindel, rote Augen, böse, bleiche Farbe, Halsgeschwär,
Brustgeschwär, Fäule an Lung und Leber, böser Magen etc. Endlich folget
Verkürzung des Lebens, daß er vor der Zeit sterben muß.

Am Gut bringet das Saufen Schaden, denn dadurch kommt man um das, was
Gott bescheret. Gott bescheret manchem, daß er sich, sein Weib und
Kind davon ernähren, auch armen Leuten geben soll und könnte. Er gehet
aber hin, versaufts, verschlemmts und verspielts; dafür läßt er sein
armes Weib und Kind daheim Hunger und Not leiden. Da wird es nun einmal
heißen: Gib Rechenschaft von deinem Haushalten! Weil nun dem also ist,
daß das Saufen einem Menschen an Ehr, Leib und Gut Schaden bringt,
folget abermals unwidersprechlich, daß alle Menschen, sich selbst zum
besten sich dafür hüten sollen. -- Folget

            _Ein Lied_

wider das vollsauffen vnnd Trunckenheit, Gedichtet durch einen vom
Adel, Im thon: Nun freuwet euch, lieben Christen. Oder, Hilff Gott, wie
geht das jmmer zu, das alles volck so grimmet.

    Wenn es die Leut nit wolt beschweren,
    Ein Lied wolt ich jn singen:
    Doch muß ich mich daran nit kehrn,
    Gott helff dz mir gelinge.
    Weil ichs damit nit böse mein,
    So ich auß einem hertzen rein,
    Den schaden thu besinnen.

    Welchen da bringt die Trunckenheit,
    So in vil Reich und Landen:
    Der hoch begnadten Christenheit,
    Hat genommen überhande.
    Das es auch niemand wehren kan,
    Ein jeder hat groß lust daran
    In hoch vnd niderm Stande.

    In disem Laster üben sich,
    Die es selbs solten wehren;
    Dawider in ernst legen sich,
    Mit straffen vnd mit lehren.
    Weil sie aber selbs strefflich seynd,
    Bleibt vngestrafft die schwere sünd,
    Die Truncknen thun sich mehren.

    Denn der grost theil der Oberkeit,
    Auch vil deß Priesters Orden;
    Brauchen hierin kein meßigkeit;
    Seynd Bachidiener worden;
    Ir lust steht nur in füllerey,
    Dencken nicht, das es sünde sey,
    Als Ehebruch, Diebstahl, Morden.

    Denen nachfolgt der gemeine hauff,
    Von Adel, Bürger, Bauren:
    Meinen es sey der beste brauch:
    Zu vertreiben das trauwren.
    Vnd geben dem groß preiß vnd lob,
    Welcher dem Sauffen liget ob,
    Leßt sich daran nichts dauren.

    Die Weibesbild auch heben an,
    Einander zu zutrinken;
    Volle vnd halbe wie die Mann,
    Mein hertz wil mir entsinken.
    Wenn ich bedenck die sünde schwär,
    Vnd allen schaden so folgt her,
    Auß überfluß deß trinckens.



2. Der Adel und die Bürgerschaft.

    Jedes thier halt im trincken zyl,
    Vber natur trinckt keyns zuvil.
    Drumb im schnödigkeyt vbertrifft
    Eyn sauffer, der vil arges stifft.

      (»Die Kunst wie man recht trincken soll, nit daß man
      Tag und Nacht werd voll« von _Gregorium Wickgram_,
      1537.)


Als der Kurfürst Friedrich von Ansbach auf dem Totenbette lag,
versammelte er seine Söhne um sich und legte ihnen die Pflege eines
fürstlichen Hofes mit eindringlichen Worten ans Herz. »Sie möchten
ihrer Ritterschaft Küche und Keller offen stehen lassen, das sei der
Sold, den sie ihnen gäben; an ihr hinterließe er ihnen den höchsten
Schatz.[215]« Und wie dieser Fürst, so sah der ganze Hochadel eine
nicht selten bis zur Verschwendung gehende Gastfreundschaft als
unbedingtes Standeserfordernis an, umsomehr, als diese deutsche
Nationaltugend von alters her jedem deutschen Stamme, auch den heute
längst abgefallenen, geradezu unerläßliche Pflicht war, deren
Nichteinhaltung mindestens üble Nachrede im Gefolge hatte. In früher
Zeit setzten die Burgunden für Versagen der Gastfreundschaft eine
Strafe von drei Schillingen, und die Goten brannten dem dreimaligen
Unterlasser dieses rein menschlichen Gebotes die Wohnungen ab. »Zu
Bewirtungen und gastlichem Leben hat kein anderes Volk eine so
unbeschränkte Neigung. Irgendwem, wer es auch sei, seine Türe zu
verschließen, gilt als Unrecht.« »Jeder bewirtet den Gast an dem nach
Kräften reichlich besetzten Tisch« sagt Tacitus[216] und dieses Urteil
unterschreibt Caesar[217] mit den Worten: »Fremde darf man nicht
mißhandeln; ihre Person ist heilig und unverletzlich, aus welchen
Gründen auch immer sie das Land betreten; jedes Haus steht ihnen offen
und freie Tafel zur Verfügung.«

Wenn in jener Zeit, in der die auf uns gekommenen Heldensagen sich
abspielen, ein Gast in das befreundete Haus kam, begrüßte ihn die Lippe
des Gastfreundes mit dem Kuß auf Wangen und Augen und als besondere
Ehrung mit »Küssen an den munt.« Der Hausherr bestimmt genau, wen Frau
und Tochter küssen sollen. Nach der ersten Begrüßung reichte die Frau
oder die Tochter des Herrn dem Gaste _den Willkommen_ dar, den sie
zuerst mit den Lippen berührt hatte. In der Edda schon kredenzt Gerda
dem Schirner den Becher mit den Worten:

    Heil dir, Heldensproß!
    Hier nimm den Eiskelch, gefüllt mit Firnmet![218].

Am fränkischen Hofe war es Sitte, den anlangenden Gästen den gefüllten
Becher (poculum gratulatorium) hinzureichen und sie dann an der
gemeinschaftlichen Tafel durch das Zutrinken zu ehren. Der Gattin
des Fürsten kam es zu, ihrem Gemahl den Willkommen zu reichen. Als
Authari, ein Langobardenkönig, um Theudelinde, Herzogs Garibald von
Bayern Tochter, warb, entzückte ihn beim ersten Anblick ihre Schönheit
derart, daß er an den Vater die Bitte richtete: »Wie mir Eure Tochter
so ausnehmend gefällt, daß wir sie zu unserer Königin wünschen, so
erlaubt, daß wir den Weinbecher aus ihrer Hand empfangen, wie sie es
auch in Zukunft an unserem Hofe tun soll!«

Die Königin vertrat am Hofe Autharis demnach das einst so wichtige
Amt _der Mundschenke_, die bereits zu Karls des Großen Zeiten
hochvermögende Herren waren, so daß der Aufschwung vom Mundschenk zu
einer der sieben Säulen des deutschen Reiches, zum Erzschenken des
Kaisers, welche Stellung bekanntlich der »König von Beheim« bekleidete,
kein allzu gewaltiger war.

Auch zum Abschied reichte man noch, und nicht nur dem Gaste allein,
sondern auch z. B. scheidenden Truppen eine Trankspende dar.

So beschließt in Johann Struthius Spiel »Die Bekerung S. Pauli« von
1572[219] der Rat einer Stadt den Soldaten Sauls zu senden

    »Vier große Kannen reinischen Wein
    Zum frewden Trunk ...«

Mit Geschenk, Kuß und Scheidetrank nehmen nach mittelalterlicher
Sitte Gastfreunde voneinander Abschied.[220] Diese Förmlichkeiten
wurden streng eingehalten. Bischof Salomo von Konstanz schenkte den
zum Gastmahl geladenen Kammerboten kostbare Glasgefäße, und wiewohl
sie, Groll im Herzen tragend, die Gläser zu Boden fallen lassen, daß
sie zerbrachen, küssen sie einander doch und trinken des Abschieds
Minne.[221] Ein Trunk Wasser war das Zeichen der Scheidung und
Entsagung von allen irdischen Freuden und Genüssen.[222]

Aus diesem Willkommen entstand zweifellos das _Zutrinken_, das sich
von Deutschland aus schon in der frühesten Zeit in der weiten Welt
verbreitete.

Dem Minnetrinken der Germanen, das den Göttern und den Ahnen galt,
setzte die christliche Kirche Verbot über Verbot entgegen, die
weniger der Sache selbst als dem Gegenstand des Minnetrinkens galten.
Schließlich, als nichts half, suchten sie an Stelle der Götter die
heilige Dreifaltigkeit und die Gottesmutter zu setzen. Nachdem diese
sozusagen offiziellen Hochs ausgebracht, wurde erst der Tischgenosse
angeprostet. Dieses Antrinken machte Schule, so daß sogar der
gewaltige Attila, die Gottesgeißel, diese Sitte mit germanischen
Hilfsvölkern und deutschen Frauen nach seiner ungarischen Heimat
verpflanzte. Er übte das Zutrinken als Zeichen der Wertschätzung
angenehmer Gäste. Der Byzantiner Priscus, der im Jahre 446 mit einer
oströmischen Gesandtschaft den Hunnenherrscher besuchte, schildert
diese Gepflogenheit in folgenden Worten: »... Als wir alle nach
dem Range saßen, kam der Weinschenk und bot dem Attila eine Schale
Wein. Er nahm sie und grüßte den ersten im Range. Wer durch den Gruß
geehrt wurde, stand auf und durfte sich nicht eher setzen, bis er
entweder gekostet oder auch ausgetrunken und den Becher dem Schenken
zurückgegeben hatte. Dem sitzenden Attila aber bezeigten auf dieselbe
Weise alle Anwesenden ihre Ehrfurcht, indem sie die Becher nahmen
und nach dem Heilwunsch daraus tranken. Jedem aber wartete ein
besonderer Schenk auf, der nach der Reihe mußte, wenn der Schenk des
Attila abtrat. Nachdem der zweite und die folgenden begrüßt worden
waren, empfing Attila auch uns in gleicher Weise nach der Ordnung der
Stühle«[223] -- also ganz, wie bei einem Liebesmahl im Offizierskasino!

Auch in weniger exklusiver Gesellschaft als bei Hofe wurde der
Trunk auf das Wohlergehen und auf die Gesundheit des zu Ehrenden
nie unterlassen, »... denn was konnte der Teutsche, im Zustande der
Fröhlichkeit sein Gefühl mitzuteilen strebend, seinen Freunden und
Geliebten besseres wünschen, als Gesundheit, das beste Gut, besonders
in jener Heldenzeit, da Rüstigkeit und Leibesstärke die vorzüglichsten
Eigenschaften waren? Oder was konnte seine Seele freier öffnen, um das
Gedächtnis eines achtbaren Kriegers oder eines trauten Gesellen zu
feiern, als sein süßes Naß?«[224]

Der spätrömische Dichter Venantius Fortunatus, geboren 530, Bischof
zu Poitiers, gibt in seiner Reisebeschreibung »De itinere suo« die
Schilderung eines von ihm besuchten Gelages am Ufer des Rheines:
»Sänger sangen »barbaros leudos« (barbarische Lieder) zum Klange der
Harfen. Umher lagerten die Zecher bei ehernen Bechern und tranken
Gesundheiten um die Wette wie Rasende. Wer nicht mithielt, galt als
Tor. Man mußte sich glücklich preisen, aus dem Trinken mit dem Leben
davon zu kommen!«

Dieses Zutrinken artete bereits zu Karls des Großen Zeiten derart
aus, daß sich dieser bekanntlich sehr mäßige Herrscher veranlaßt sah,
im Kapitular 3 vom Jahre 789 zu verbieten, dem heiligen Stephan,
ihm selbst oder einem seiner Söhne zu Ehren die Becher zu leeren.
Später, als die Herrscher wieder beweihräuchert sein mußten und ihr
Gottesgnadentum ihren Untertanen nicht eindringlich genug kund tun
konnten, wurde das Gesundtrinken für das Regentenhaus befohlen. So
besagt die Hoftrinkordnung des Kurfürsten Christian II. von Sachsen
(1583 bis 1611): »Erstlich soll man trinken die herrschaftliche
Gesundheit.«

Die trinkfesten Germanen werden, dem Gesetze nachkommend, das
Kaiserhaus und die Heiligen aus dem Spiele gelassen haben, ohne jedoch
das Hochlebenlassen gänzlich unterdrücken zu können. Es wurzelte viel
zu tief in der Gewohnheit der Deutschen, um durch kirchliche und
weltliche Verbote aus der Welt geschafft zu werden. So untersagte 1492
die Synode von Schwerin das Zutrinken auf das strengste. In Bern ward
das »Niederlaendisch, lanzknechtisch, ja seuewisch zuotrinken« 1492 bei
ein Pfund Strafe verboten. Der Nürnberger Rat dekretierte 1496 sogar
für das Zutrinken fünf Pfund Heller Pön, Torgau verbot das Zutrinken
von Ganzen und Halben, um »Räusche zu verhüten«!

Wie die kirchlichen und städtischen Behörden, so bemächtigte sich
auch das Reich selbst der Sitte des Zutrinkens, die es auf dem
Reichstag zu Worms im Jahre 1495 in den §§ 38 und 39 folgendermaßen
aufzuheben suchte: »daß die Königlich Majestät allen Kurfürsten,
Fürsten, Prelaten, Graven, Freien, Herrn vnd Stenden, schreibe und
gepite, in jren Hofen, von yren Dienern, auch sust (sonst) allen
jren Underthanen, das Trinken zu gleichen, vollen und halben nit zu
gestaten, sundern das ernstlich zu strafen, vnd ist geratschlagt, daß
sein Ko. Majestät solchs in seiner Gnaden Hofe zu verbieten vnd zu
handhaben anfahe. Desgleichen, daß es auch durchaus in allen Velzcügen
vnd Veltlegern (Feldzügen und Feldlagern) verboten vnd nit gestatet
werde.«

Drei Jahre später drang Maximilian I., der Sohn des nüchternen
Weinhassers Friedrich III., auf dem Reichsabschied zu Freiburg wieder
darauf, allen »Standen, da sollich Zutrinken von Alter in Gewohnheit
gewesst« einzuschärfen, daß »sollich Zutrinken nit gestattet, sunder
abgestellt, vermitten (vermieden) und ernstlich gestraft werden.«

Wie wenig diese Erlässe gefruchtet, erhellt daraus, daß schon 1500 zu
Augsburg ein schärferes Verbot erging, das, ganz wie seine Vorgänger,
unbeachtet gelassen wurde. Der Adel vornehmlich kehrte sich nicht
weiter an die ihm unbequemen kaiserlichen Vorschriften, deshalb
wandte sich, im Jahre 1512 zu Köln, der Kaiser direkt an diesen, dem
er recht logisch vorhielt: »Darumb und sonderlich, dieweil aus dem
Zutrinken Trunkenheit, und aus Trunkenheit viel Gotteslästerung,
Totschlag und sonst viel Laster entstehen, also daß sich die
Zutrinker in Fährlichkeit ihrer Ehren, Seel, Vernunft, Leibes und
Guts begeben: so soll in allen Landen eine jede Oberkeit, hoch oder
nieder, geistlich oder weltlich, bei ihr selbst und ihren Untertanen
solches abstellen, und das bei merklichen hohen Pönen verbieten.«
Der zuwiderhandelnde Adel sollte von keiner Fürstlichkeit in Dienst
genommen werden; die aber, »so minderen Stands wären, sollen sie an
ihren Leibern hartiglich« bestraft werden. Und wenn die zuständige
Gerichtsstelle säumig in Vollziehung des Urteils befunden würde,
sollte das kaiserliche Kammergericht die Bestrafung vornehmen. Da aber
diese Verordnung trotzdem gewissen Adelsklassen verhängnisvoll werden
konnte, erzwangen diese die Zusatzklausel: »Aber an den Orten, da das
Zutrinken von alters hero geübt und überhand genommen hat, sollen die
Oberkeit allen möglichen Fleiß ankehren, solchs abzustellen«, also eine
wesentliche Einschränkung, die das ganze Gesetz über den Haufen warf.
Immerhin hatte der Erlaß den Erfolg, daß einige kleinere Potentaten dem
kaiserlichen Beispiel folgten und ihre Völker gleichfalls mit ähnlichen
Gesetzen beglückten, so auch der durch Hauffs Lichtenstein unsterblich
gewordene Herzog Ulrich von Württemberg. Er setzte auf jedes Zutrinken,
»es sy halbs, gar uß, oder in welcherlai gestalt« drei Pfund fünf
Schillinge, was alljährlich viermal von den Kanzeln verkündet werden
mußte.[225]

Die Erbitterung über diese Bevormundung drückt Johann von
Schwarzenberg in seinem Büchlein vom Zutrinken oder Sendebrief der
Stände der Hölle an die Zutrinker dadurch aus, daß er dem Kaiser sagt:
»Ihre kais. Majestät sollen es erst ihren Gewaltigen am eigenen Hof
untersagen« und ferner: »wenn alle anderen kaiserlichen Gebote und
Ordnungen vollstreckt seien, sei es noch Zeit genug, auch das vom
Zutrinken in acht zu nehmen.« Und als Kaiser Karl V., ebenso mäßig wie
seine Ahnen, in der »Reformation guter Polizei« zu Augsburg in zwei
Paragraphen den Artikel aufnahm »bei zimlichen Pönen und Straffen das
Zutrinken zu meiden«, sagten sich die Fürsten schließlich selbst, daß
diese ganze Gesetzgeberei nichts als ein Kampf gegen Windmühlen sei.
Herzog Ernst von Lüneburg sagte zu Luther: »Wir wollten gern alle gute
Christen sein, aber das Laster der Völlerei können wir nicht ablegen.«
»Dazu solltet ihr Herren aber tun!« entgegnete Luther. »Wir tuns auch«,
lachte Herzog Heinrich von Mecklenburg, »denn wenn wir Fürsten nicht
dazu täten, _das Saufen wäre längst abgestellt_.«

Vom Hofe Johann Friedrichs von Sachsen sagt Luther in seinem »Wider
Hans Wurst«:[226] »Hiermit will ich das Hofleben nicht entschuldigt
haben, das sie selbst ein Säuleben heißen. _Es ist leider dieser Hof
nicht allein, sondern ganz Deutschland mit dem Sauflaster geplagt; wir
predigen, schreien und predigen dawider, es hilft leider wenig, es ist
ein böses altes Herkommen in deutschem Lande, wie der Römer Cornelius_
(Tacitus) _schreibt, hat bisher zugenommen, nimmt noch weiter zu. Da
sollten Kaiser, Könige, Fürsten, Adel zutun, daß ihm gesteuert würde._«

Der Sohn Johann Friedrichs des Großmütigen von Sachsen (1503--1554),
der bekanntlich die Entscheidungsschlacht bei Mühlberg am 24. April
1547 verlor, weil er vorher zu tief in das Glas geschaut hatte, der
ganz nach dem Vater geartete Johann Friedrich der Mittlere, war
leidenschaftlich dem Trunke ergeben. Seine Schwiegermutter seufzte in
einem Brief an ihn: »möge doch Gott geben, daß er von dem Zutrinken
einmal ablasse«, und später bittet sie ihn, er »wolle doch nicht stets
zutrinken, damit er dadurch nicht den Herrgott und seinen heiligen
Geist von sich treibe.« Als Kurfürst Friedrich von der Pfalz seinen
Sohn Ludwig nach Neuburg zu einer Kindtaufe gehen läßt, spricht er die
Befürchtung aus: »Wenn mein Sohn nur vor Herzog Albrecht zu Bayern und
Herzog Christoph zu Württemberg, beiden meinen Vettern und Brüdern, des
Trunks halb kann gesund bleiben; denn diese beiden Fürsten sollen auch
da sein.« Für den anderen Bruder, Hans Casimir, aber bangt die Mutter,
als er sich zu Ansbach aufhält: »Habe nur Sorge, der Markgraf werd' mir
ihn krank saufen.«[227]

Über den Berliner Hof unter dem Großen Kurfürsten äußerte sich der
Kanzler von dem Borne. Da heißt es: »daß der meiste Haufe an demselben
in einem wüsten und heidnischen Wohlleben, in Fressen, Saufen, Spielen
und anderer Üppigkeit lebte und die meisten Sonn- und Festtage mit
Banqueten, Turnieren, Ringrennen, Masqueraden, Balletts und andern
weltlichen Wollüsten zugebracht würden. Aus der heiligen Taufe wäre
eine wahre Crämerey gemacht worden. Mancher hätte sich solcher dazu
bedient, um große Geschenke, Präsente und Kleinodien zu erwerben. Die
Hochzeiten würden unter hohen und anderen Standespersonen mit solchem
Aufwande, Überfluß, Fressen und Saufen gehalten, daß die Hochzeiter
und jungen Eheleute an einem solchen Tage ihr Hab und Gut vergeudeten.
Stürbe jemand, so wäre man wiederum bemüht, daß die Leichen stattlich
begraben würden; und da es dazu oft an Mitteln fehle, so ließen die vom
Adel auf dem Lande solche öfter ein Jahr und länger unbegraben stehen,
damit es ja bei der Beerdigung recht köstlich hergehen möchte.«

Viele Adelige machten sich über das Trinkgesetz dadurch lustig, daß sie
einander mit dem Zuruf zutranken: »Es gilt dir des Reichs Abschied
wider das Zutrinken!« Ja sogar auf den Reichstagen selbst, an denen
diese Verordnungen erlassen wurden, bezechten sich die hohen Herren bis
zur Bewußtlosigkeit, so daß der Kaiser achselzuckend meinte: Man kann
den Deutschen ebenso wenig die Gurgeln vor dem Wein verschließen wie
den Spaniern die Hände binden, daß sie nicht wüteten.

1548 wurde den Predigern befohlen, von der Kanzel herab gegen das
Zutrinken zu eifern, was 1577 noch einmal wiederholt wurde, um hierauf
für immer in Vergessenheit zu geraten.

Die Verweigerung eines Zutrankes galt als ärgste Beleidigung, die der
Beleidigte unverzüglich dadurch wettmachte, daß er dem Beleidiger den
Wein oder das Bier ins Gesicht schüttete, wenn er nicht den Schimpf
mit Blut abwusch. Textor schreibt darüber zu Anfang des siebzehnten
Jahrhunderts: »Man helt einen für einen Feind, der nach etlichmal
wiederholter Anmahnung nicht trinken will, und wird oft mit Blut und
Todtschlag gerochen.«[228]

So wie man in der Vergangenheit keinen Geschäftsabschluß vorübergehen
ließ, ohne ihn mit dem »Weinkauf« zu feiern und zu begießen, so war
auch die Verleihung eines Lehen an einen Ritter oder Mannen die
Gelegenheit, einen Lehensbecher auszutrinken, meist ungeheure Gefäße,
die ganz gewaltige Weinmengen hielten.

Diese eigene Belehnungsart durch einen Becher wurde zwar nicht erst in
der Ritterzeit eingeführt, denn vorher schon belehnte man mit einem
Horn, doch scheint sie erst hierin recht in Schwang gekommen zu sein.
Wie bei anderen Belehnungen und Übergaben, so hatte auch bei dieser
Gattung der Becher eine sinnbildliche Beziehung auf die Eigenschaften
des Mannes, denn wer ihn tapfer leeren konnte, erprobte seine deutsche
Ritterlichkeit dadurch. Dieses bezeugt eine Urkunde bei Lüning, wo es
von den Hohenlohischen Vasallen heißt: »hierauf (nach abgelegtem Eide)
wird von den Herren Senioris und Lehenadministratoris Hochgräflichen
Gnaden und auch den anwesenden Ministris zur neuen Lehensempfängniß
gratuliert, und ihm sofort zur hochgräflichen Tafel angesagt, da er
dann, nach dem alten deutschen Herkommen, den großen _Lehenbecher_,
eine Öhringer Maaß haltend, Bescheid und damit vel quasi eine Probe tun
muß, ob er auch ein gut deutsch geborner von Adel, und dem Vaterland
hiernächst gute Dienste leisten könne.« In einer anderen Urkunde,
den Friedbergischen Statuten, wird ausdrücklich gefordert, daß ein
aufzunehmender Burgmann einen Becher, Patriarch vormals Krauß genannt,
austrinken soll. Gleiche Gewohnheit herrsche bei den Eisenacher von
Alvensleben und anderen Lehenshöfen.«[229]

Ein fester Trunk galt eben als Zeichen der Manneskraft und Strammheit
und je größer der Zutrank war, der stets bis zur Nagelprobe geleert
werden mußte, um so mehr wuchs die Achtung für den Mann, der einen
solchen Humpen mit Anstand und ungerührt zu bewältigen wußte.

Es war daher eine natürliche Folge des überhand nehmenden Zutrinkens,
daß sich daraus das _Wetttrinken_ entwickelte. Sebastian Münster, der
berühmte Cosmograph, sagt diesbezüglich von den Sachsen: »Das Bier
trinken sie also unmäßig, ja reizen und zwingen einander zu einem
solchen Überfluß, _daß es einem Ochsen zu viel wäre_. Sie lassen es
auch nicht dabei bleiben, daß sie sich volltrinken, sondern trinken
so lang, bis sie wieder nüchtern werden, und das treiben sie den
ganzen Tag und oft die ganze Nacht, und welcher den andern mit Trinken
überwindt, der wird darum gelobt und ist ihm eine Ehre, er überkommt
auch dadurch ein Kleinod, um welches er mit trinken gestritten hat, und
zum Zeugnis seiner erjagten Ehre wird er gekrönt mit Rosen und anderen
wohlriechenden Kräutern.«[230]

Das Wetttrinken zeugte jene Trinkkünstler, an denen das ganze
Mittelalter so überreich war, Männer, wie den Rothenburger
Bürgermeister Georg Nusch, der am 30. Oktober anno Domini 1631 »durch
seinen gewaltigen Trunk Rothenburg rettete« vor der Verwüstung durch
Tillys Scharen. Kaiser Karl suchte dem Wettrinken vergeblich durch
wiederholt erlassene Gesetze zu steuern, von denen sich die meisten
direkt gegen den Adel richteten, ohne aber die anderen Stände gänzlich
zu vergessen.[231] Er bat die Gauältesten, mit gutem Beispiel in der
Nüchternheit voranzugehen; ferner dekretierte er: »Wer im Heerlager
trunken befunden wird, soll mit dieser Ausschließung bestraft werden,
daß er so lange zum Trinken bloß Wasser bekommt, bis er bekennt, er
habe Übel getan.« Ebenso sollten alle Dienstmannen, die den Heerbann
versäumten und bei der angesagten Volks-Versammlung nicht erschienen,
sich so viele Tage, wie sie ausgeblieben waren, alles Fleisches und
Weines enthalten; dann sollte kein Trunkener vor Gericht klagen oder
Zeugenschaft ablegen, aber auch »kein Graf zu Gericht sitzen außer
nüchtern!«[232]

Die Mahnung des Winsbecke an seinen Sohn:

    La dich niht ubergen den win,
    Den solt niht ze huse laden,
    Das dien Viende iht spotte din.

  (Laß den Wein nicht über dich herrschen, lad ihn nicht in dein Haus,
  daß dein Feind nicht deiner spotte.)

war in keiner Periode der deutschen Geschichte überflüssig, aber am
wenigsten im Mittelalter. Aus dem Übergang dieser Epoche zur neuen
Zeit, in welcher der Sittenverfall aller Stände die großen Umwälzungen
vorbereitete, die Reformation und den dreißigjährigen Krieg, gingen
eine ganze Reihe typischer deutscher Trinker hervor. So der edle Graf
Görz, von dem Aeneas Sylvius dann Fugger in seinem »Ehrenspiegel des
Hauses Österreich« berichten, daß er oft in der Nacht aufgestanden
sei, seine Kinder zum Trunk zu bewegen. Wenn sie geschlafen, hätte er
seine Gemahlin eine Ehebrecherin gescholten und ausgerufen: das seien
nicht seine Kinder, da sie eine ganze Nacht ohne Trunk auszuhalten
vermögen! Dann jener Werner von Schulenburg, der 1490 am Hofe Herzogs
Bogislaus X. von Pommern lebte, und von dessen Eß- und Trinkgier
schier Unglaubliches erzählt wird.[233] Ferner Veit von Bassenheim,
der sich wie der sagenhafte Boos von Waldeck von dem Rheingrafen das
Dorf Hüffelsheim, von Winrich von Kniprode im Deutschordensschlosse
zu Marienburg 1551 die Schloßhauptmannschaft erkneipte. Bei dem
Ehrenmahl des Komthurs hatte jeder Gast ein silbernes Becken, acht
Weinflaschen haltend, zu leeren. Dem Bassenheimer soll dies dreimal
nacheinander gelungen sein. Ebenso soll es dem kurbrandenburgischen
Oberkämmerer Kurt von Burgsdorf, der bei jeder Mahlzeit achtzehn Maß
Wein zu vertilgen gewohnt war, geglückt sein, manch Schloß und Dorf
im Trinkkampf zu erringen.[234] Endlich noch jener Fugger, der in
Montefiascone »propter nimium est, est, mortuus est«, wie die noch
vorhandene Grabschrift in der Kirche des italienischen Städtchens
beweist[235] und Hauptmann Dionis Kleist in Kolbatz (etwa 1590), der
drei Tonnen Bier als Schlaftrunk genehmigte.

Wer bei den ritterlichen Gelagen nicht über einen ausgepichten Magen
verfügte, trank sich einfach zu Tode, wie dies 1521 bei mehreren
Fürsten und hohen Adeligen auf dem Wormser Reichstag der Fall war.[236]

Nach Huttens »Gesprächbüchlein« wurden auf dem Reichstag zu Augsburg
(1518) alle jene für Ausländer gehalten, die sich nicht alltäglich toll
und voll tranken. Von dem Wormser Reichstag erzählt Friedrich Zorn in
seiner Wormser Chronik[237]: »Es haben sich die edelleut mit saufen auf
diesem Reichstag ziemlich säuisch gehalten; eins ebenda waren ihrer 24
zum schwanen, die aßen einander _rohe gäns zu mit Federn, Fleisch und
anderm_ und tranken und verwüsteten 174 maß weins, denn sie zwungen
einander mit wein. Item einen abend legten sie eine gesellschaft auf
das reuhaus, hatten vor drum gebeten und ließen 34 tisch zurichten; sie
lebten wohl, trunken und verwüsteten wein, daß man hätt drin mögen
waten; der imbiß kost ob 200 fl., zerworfen wohl bei 100 gläser.« Ja,
auf solchen Reichstagen ging es »herrlich und in Freuden« zu!

Auf dem großen Hoftage Friedrichs I., 1162 zu Mainz, waren auf
dem Neumarkt durch eine verborgene unterirdische Leitung Brunnen
hergestellt, aus denen wer wollte Wein schöpfte, »als wäre es
Flußwasser gewesen.«

Bei dem Krönungsfest von Matthias Corvinus, dem Wilmolt von Schaumburg
beiwohnte, gab es neben »manicherlai Kurzweil« »drei brunnen
zuegericht, die drei tag und nacht on underlaß, der ain Malfasier, an
ander mit guetem ungerischen wein, der dritt mit bier flußen, des reich
und armb ein ieglicher mensch nach seinem lust und notturft trinken
mocht. Es wart auch bei denselben brunnen uf dem markt ein köstlich
credenz ufgericht, die also tag und nacht stuent, und wer trinken wolt,
der gebraucht das silbergeschier«.

Kaiser Karl V. brachte zu einer Fürstenversammlung in Regensburg 3000
Eimer Wein mit, und ein österreichischer Erzherzog ließ sich 2000 Eimer
nachkommen (ein Eimer etwa 96 Liter oder 60 Quartviertel).

Der Kurfürst Christian II., der 1610 den Kaiser Rudolf II. in Prag
besucht, dankte beim Abschied mit den Worten: »Kaiserliche Majestät
haben mich gar trefflich gehalten, ich bin keine Stunde nüchtern
gewesen.« --

Wie und was man bei Hofe zu trinken pflegte, zeigt die noch
ausführlicher zu behandelnde »fürtreffliche Hofordnung« Herzog Ernsts
des Frommen von Sachsen vom Jahre 1648, in deren § 7 bestimmt wird:
»vor unsere junge Herrschaft und Fräulein, soll er -- der Kellermeister
-- jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein und fünfftehalb Maaß
Bier«. § 8. »Auf die Mägdgen- und Officier-Tisch soll gerichtet werden,
auf jede Person ein Maaß Bier und 3 und 1 halb Maaß Landwein ...« An
hohen Festtagen »Weynachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten« und wenn
bei Hof »die Communion gehalten wird« sollte extra eine halbe Maß Wein
jeder Person gereicht werden.

Wenn ein Gast an diesen, als überaus mäßig geltenden Hof kam, dann war
er an diese Trinkordnung nicht gebunden, denn in § 8 Nr. 7 heißt es:
»Wenn Fremde zugegen, die noch trinken wollten, oder denen ein Trunk
zu bieten wäre, soll der Maarschall, Oberschenke, oder Hoffmeister mit
Zuziehung eines Cavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen à
parte eine Ehre erweisen.«

Worin diese »Ehre« bestand, wie man sich bemühte, den Gast in der
liebenswürdigsten Zuvorkommenheit krank zu trinken, zeigt folgender
Bericht, der ein halbes Jahrhundert später als Herzog Ernsts
Trinkordnung niedergeschrieben wurde, wo also die Sitten sich bereits
bedeutend verfeinert hatten und das grobe Saufen in ein nobleres, darum
aber nicht weniger heftiges Trinken übergegangen war.

Der bekannte Reisende und Memoirenschreiber K. L. Baron von Pöllnitz,
der abenteuernd den größten Teil Europas durchzog, schildert einen von
ihm im Jahre 1719 abgestatteten Besuch an dem Heidelberger Hof wie
folgt.

Als Pöllnitz bei einer Mittagstafel dem Kurfürsten seinen Wunsch, den
Faßriesen des kurfürstlichen Kellers zu sehen, vorgetragen hatte,
versprach der Herr, ihn selbst hinzuführen. Er schlug seiner Tochter,
der Erbprinzessin von Sulzbach, vor, nach Tisch zu dem Faß zu gehen,
und als sich diese damit einverstanden erklärte, zog der ganze Hof,
voran Trompeter mit schmetternden Fanfaren, nach dem Keller. Nachdem
alles auf dem gefüllten Faß versammelt war, brachte der Kurfürst dem
Abenteurer den Ehrentrunk zu. Er leerte einen großen goldenen Humpen,
ließ ihn wieder füllen und durch einen Pagen dem Baron reichen. Der
Anstand und die Schicklichkeit verlangte, daß der so Geehrte wiederum
den Pokal auf des Kurfürsten Gesundheit austrinken mußte. Pöllnitz,
der mit Schrecken in das Weinmeer blickte, bat sich als Gnade aus, in
mehreren Zügen das Werk vollbringen zu dürfen. Der Kurfürst gewährte
gnädig diese Bitte, und während er sich mit den Damen unterhielt,
gelang es Pöllnitz, einen Teil des Weines unbemerkt zu verschütten. Der
kleine Betrug ermöglichte es dem Abenteurer, dem Kurfürsten den bis
auf den Grund geleerten Becher zu überreichen, was ein wohlgefälliges
Schmunzeln des hohen Herrn hervorrief. Allein Pöllnitz triumphierte zu
früh -- es blieb nicht bei dem einen Becher, auch die Damen tranken
den Herrn zu, und Pöllnitz bemerkte mit Schrecken, daß ihm die Kräfte
auszugehen drohten. Er stahl sich heimlich von dem Faß, aber vor der
Kellertüre standen zwei Garde-du-Corps, die den Ausgang verwehrten.
Pöllnitz bittet, beschwört die Soldaten, aber selbst eine Bestechung
weisen sie zurück, so daß sich der arme Teufel, der für sein Leben
fürchtet, unter dem Faß versteckt. Er wird aber gefunden, hervorgezerrt
und mit Freudengejohle zur Gesellschaft zurückgeschleppt, der Kurfürst
will Gericht über den Deserteur halten, doch dieser weigert sich, den
Herrn, der in diesem Prozeß Partei sei, als Richter anzuerkennen,
worauf der Kurfürst seine Tochter und deren Damen als Gerichtshof
einsetzt. Der Prozeß beginnt in aller Form, der Kurfürst ist Ankläger,
Pöllnitz der Beklagte. Trotz aller Verteidigungsreden wird der
Verbrecher wider die »gute« Sitte verurteilt, sich zu Tode zu trinken.
Der Kurfürst, als Souverän, mildert jedoch das Urteil. Er bestimmt,
daß der Inkulpant sofort vier große Humpen, jeder etwa ein Quart
enthaltend, zu trinken habe und dann während der nächsten vierzehn
Tage, täglich nach der Suppe an kurfürstlicher Tafel einen solchen
Becher auf seine Gesundheit. Pöllnitz, obzwar stark niedergedrückt,
dankt aber dennoch dem Brauch gemäß »für die gnädige Strafe«. Das
Urteil wird sogleich vollstreckt, der Baron trank seine vier Humpen,
und wenn er auch nicht starb, so sank er doch leblos zu Boden. Als er
viele Stunden später mit wüstem und schmerzendem Kopf erwachte, hörte
er zu seiner Befriedigung, daß er nicht allein eine Weinleiche gewesen,
da kein einziger Teilnehmer an der Partie, die Damen nicht ausgenommen,
das Schlachtfeld aufrecht verlassen habe. Der Kurfürst hatte
schließlich ein Einsehen, seinem Gast den Rest der Strafe gänzlich zu
erlassen.[238]

Als Graf Chesterfield, ein englischer Reisender, sich um die Mitte des
achtzehnten Jahrhunderts an den geistlichen Höfen zu Mainz und Trier
aufhielt, glaubte er sich nach seiner Erklärung an den Hofstaat eines
gothischen oder vandalischen Königs versetzt. Und wie man am galanten
Hofe Augusts des Starken zechte, besonders wenn es galt »die Ehre
der sächsischen Kavaliere im Wettstreit mit den Herren aus Polen zu
retten«, und diesen letzteren den Aufenthalt am Hofe so angenehm wie
möglich zu machen, ist hinlänglich bekannt.

Pöllnitz, der doch in Heidelberg üble Erfahrungen machte, während eines
achttägigen Aufenthaltes in Würzburg keine Stunde nüchtern war, und die
bischöfliche Tafel stets in vollster Bewußtlosigkeit verließ, teilt
dennoch dem bischöflichen Hof zu Fulda den Rang als dem trinkfestesten
Deutschlands zu. Wie es da zugegangen ist, bedarf keines weiteren
Kommentares.



3. Ritter Hans von Schweinichen.

    Guter Wein, schönes Weib und Gewissen rein,
    Das sind drei Stücke lieblich und fein.


Aus dem eben Gesagten läßt sich schließen, wie es in dem viel roheren
sechzehnten Jahrhundert zugegangen. Einen hochinteressanten Einblick
in diese Verhältnisse gewähren die Memoiren[239] des Schlesiers
Ritter Hans von Schweinichen, dessen Leben für unseren Stoff viel zu
wichtig ist, um nicht ausführlicher behandelt zu werden. Es können
natürlich das Leben und die Taten des edlen Schlesiers, die 558 Seiten
eines Buches füllen, nur im allerdürftigsten Umriß, ohne jegliche
Schattierung, wiedergegeben und aus der Fülle der Begebenheiten nur die
ausgewählt werden, die den ewigen Durst und die bis in das späteste
Alter wiederkehrenden Zechgelage Schweinichens illustrieren.

Hans von Schweinichen wurde am Montag nach Johanni des Jahres 1552
auf Schloß Gröditzberg geboren und acht Tage später getauft. Bis
zu seinem neunten Lebensjahr tummelte er sich wild im Elternhause
herum, worauf er zum Dorfschreiber von Mertschütz geschickt wurde,
Lesen und Schreiben zu lernen. Nach den Unterrichtsstunden hatte der
Kleine die Gänse seiner Mutter zu hüten, bis ein Jungenstreich ihn
dieses Ehrenamtes beraubte. Ein Jahr später brachte ihn sein Vater
zum Herzog Friedrich III. von Liegnitz, wo er nun als Studiengenosse
und Prügelknabe des späteren Herzogs Friedrich IV. zu gelten hatte.
Der Herr Praeceptor und Erzieher der Knaben, bei denen ein Barthel
Logau, ein Urahne des Dichters, als dritter im Bunde war, nahm es
mit seiner Aufgabe sehr leicht, indem er sich von Hans manche Arbeit
abkaufen ließ, »denn der junge Mann ging gern an die Buhlschaft zu
schönen Jungfrauen, und hatte nicht Geld«.[240] Hansens dienstliche
Obliegenheit bestand darin, dem Fürsten aufzuwarten, »auch mehrtheils,
wann I. F. G. (Ihro Fürstl. Gnaden) einen Rausch hatten, im Zimmer
liegen, denn I. F. G. nicht gern zu Bett gingen, wann sie berauscht
waren«.

In der ersten Zeit seines Aufenthaltes am Hofe widerfuhr Schweinichen
auch das Badeabenteuer, das ich an einem anderen Orte ausführlich
erzählt habe.[241] Es ging überhaupt am Liegnitzer Hofe herzlich
ungeniert zu. Der Herr Lehrer ging seinen Liebesabenteuern nach und
der alte Fürst stieß sich bei galanten Anwandlungen in keiner Weise an
die Anwesenheit von Zuschauern.

Die Jahre 1565--1566 brachte Hans teils zu Hause bei den Eltern,
teils in Goldberg in der Schule zu, bis ihn eine Krankheit wieder
nach Hause führte, wo er, wie er offenherzig gesteht »was ich in
fünf Vierteljahren gelernet, in vierzehn Tagen wieder vergaß«.[242]
Trotzdem der alte Schweinichen durch die für seinen Herzog geleisteten
Bürgschaften in steter Geldverlegenheit war, bewies er doch seine
Charakterfestigkeit dadurch, daß er ein Angebot von fünfhundert
Talern jährlich kurz entschlossen ausschlug, als der Bieter, Bischof
Logau, die Bedingung daran knüpfte, den Hans katholisch und Priester
werden zu lassen. Der Adel von damals hatte eben zweierlei Gewissen.
Das eine war für den Hausgebrauch und duldete keinen Flecken auf der
sogenannten Ehre und keinen Angriff gegen den ererbten Glauben. Das
zweite, für die Welt bestimmte, setzte sich, dehnbar wie es nun einmal
war, mit Seiltänzergewandtheit über Kleinigkeiten, wie falsches Spiel,
Mädchen betrügen, Begehung oder Duldung eines Straßenraubes, Foppen
eines leichtgläubigen Geldleihers und ähnliche derartige unbedeutende
Vorfälle hinweg. Wie die Alten sungen, so zwitscherten die Jungen, und
schon 1570 bekannte Hans in seinem Tagebuch: »begonnte ich mich auch
allbereit etlichermaßen um die Jungfrauen zu thieren und däucht mich
in meinem Sinn Meister Fix zu sein«.[243] »Bin aber auf Hochzeiten
geritten und sonsten, wohin ich gebeten wurde, mich gebrauchen lassen
und fraß und soff mit zu halben und ganzen Nächten und machte es mit,
wie sie es haben wollten.«[244]

1569 machte Hans den Zug Herzog Heinrichs nach dem Lubliner Landtag
mit, der den armen Teufel von Duodezfürsten vollends zugrunde richtete.
Ettliche Schlachtzizen machten sich den Spaß, die Liegnitzer mit der
polnischen Königskrone zu narren, ein Scherz, der dem ohnehin dem
Rande des Ruins nahen Herzog auf vierundzwanzigtausend Taler zu stehen
kam, ganz abgesehen von der für ihn sehr unheilvollen kaiserlichen
Ungnade, die er sich nebenbei zuzog. Bei der Heimkehr von der Fahrt
nach Polen fand Hans seine Mutter auf der Bahre. Ein Jahr darauf war
unser Junker zum erstenmal derart betrunken, daß er »zwo Nächte und
zwei Tage nacheinander geschlafen, daß man nicht anders gemeint, ich
würde sterben«. »Inmittels habe ich es nicht allein gelernet Wein zu
trinken, sondern auch ziemlichen wohl gekonnt, daß ich wohl sagen kann,
auch gemeinet, es wäre unmöglichen, daß mich einer vollsaufen könne,
und habe es hernach stark kontinuirt. Ob es aber mir zur Seligkeit und
guter Gesundheit gereichet, stelle ich an sein Ort,[245]« fügt er
treuherzig voll Selbsterkenntnis hinzu.

1572 widerfuhr Hans das Pech, daß die »Jungfrau«, die er gerne sah, und
mit der man ihn schon überall ins Gerede brachte, unversehens eines
Knäbleins genaß, dessen Vater ein hübscher junger Schreiber war.

Von 1573 an datiert Schweinichens Ruf als Trinker. Auf der Reise, die
er mit den Herzögen Heinrich und Friedrich nach Mecklenburg unternahm,
-- der Alte war bereits 1570 gestorben -- hat Hans »mit meinem Saufen
(ungeachtet, daß es keines Ruhmes wert und besser gelassen, als
getan) einen großen Namen, denn ich mich diese Zeit nicht vollsaufen
konnt«.[246]

Schweinichen hatte eben begonnen mit Herzog Heinrich von Liegnitz seine
»Schnorrfahrten« durch das Reich, kreuz und quer, anzutreten, die aber
vorläufig nur noch Spritztouren waren und erst einige Jahre später zu
systematischen Raubzügen werden sollten. Über diesen Herzog Heinrich
XI., »den lüderlichen Sohn eines Vaters, der nicht besser war«,
verlohnt es sich wohl etwas mehr zu sagen und zwar in den Worten Gustav
Freytags, der folgende kurze Biographie dieses Vertreters eines dem
Untergange geweihten Piastengeschlechtes gibt:[247] »Als sein Vater,
Herzog Friedrich III., im Jahre 1559 von kaiserlichen Kommissarien
abgesetzt und als gemeinschädlich in Arrest gehalten wurde, erhielt
der zwanzigjährige Sohn die Regierung des Fürstentums. Nach zehn
Jahren einer unbändigen Regierung geriet Friedrich mit seinem Bruder
Heinrich und seinem Adel in Zwist, und ließ in einer despotischen
Laune seine ganze Landschaft gefangen setzen. Während die Empörten
ihn beim Kaiser verklagten, unternahm er selbst einen abenteuerlichen
Zug durch Deutschland, eine Rund- und Bettelreise zu zahlreichen
Höfen und Städten, wobei ihn Geldmangel aus einer Verlegenheit in die
andere stürzte und zu jeder Art von Unwürdigkeiten brachte. Unterdes
wurde er suspendiert, und sein Bruder, der wenig besser war, als
Administrator eingesetzt. Heinrich klagte, querulierte, unternahm eine
neue Bittreise an deutsche Fürstenhöfe, sollizitierte endlich in Prag
beim Kaiser, immer in den drückendsten Geldverlegenheiten, und setzte
endlich durch, daß er sein Herzogtum zurückerhielt. Jetzt folgten neue
Zügellosigkeiten und offener Widerstand gegen kaiserliche Kommissionen,
eine neue Absetzung und strenge Haft zu Breslau. Aus dieser Haft
entwich er und trieb sich als heimatloser Abenteurer in der Fremde
umher, bot sich der Königin von England im Kriege gegen Philipp von
Spanien an und zog zuletzt nach Polen, um gegen Österreich zu kämpfen.
Dort, in Krakau, starb er plötzlich 1586, wahrscheinlich an Gift.«

Wenn dieser eigentümliche, unbegreiflicherweise noch nicht
dramatisierte Herr in Liegnitz residierte, was selten genug vorkam,
dann ging es natürlich am Hofe lustig zu. »Wann ich diese Zeit vom
Himmel auf die Erde fallen sollen, wär ich nirgens als gen Liegnitz
gefallen, ins Frauenzimmer, denn da wär täglichen Freude und Lust mit
Reiten, Ringrennen, Musika, Tanzen und sonsten Kurzweil«,[248] bei dem
ein fester Trunk und der unvermeidliche Rausch obenan war. So stellte
Herzog Heinrich einmal ein Scherzbankett an, bei dem ein Adeliger
namens Axleben den Kaiser vorstellen sollte. Dabei mußte sich Axleben
»allemal wie der Kaiser im Trinken halten und also über der Mahlzeit
drei Trünke thun, eben aus dem Glase, daraus zuvor Herzog Heinrich dem
Kaiser Fernando geschänkt, darein ging ein halb Topf Wein«. Nach zwei
Trünken lag der arme »Kaiser« der Länge nach auf dem Boden. --

Neben der Beschäftigung »I. F. G. vor dem Trank zu stehen«, wobei meist
für Hans ein gehöriger Rausch abfiel, bestand seine Hauptobliegenheit
im Versetzen, so lange noch ein goldenes Ringlein, eine Kette oder
sonst ein Kleinod vorhanden war, und im darauf los zu pumpen wo und
wann sich Gelegenheit bot, sei es verschämt oder unverschämt. Man war
lustig und guter Dinge, wenn ein Gutherziger oder Dummer ein Darlehen
gewährte. »I. F. G.« spielten wohl auch, und waren seelenvergnügt,
wenn sie, wie 1575 in Nürnberg, eine Summe gewannen, die die Zahlung
der Zeche ermöglichte.[249] Meist aber wurde der Herzog gerupft. Fand
man einen gutmütigen Wirt, wie z. B. den Jorge Lindenauer, Gastgeber
am Weinmarkt zu Augsburg, so »soffen, spielten, waren lustig und guter
Dinge« der Herzog und seine Leute. Hatte die Zeche eine unbezahlbare
Höhe erreicht, dann verduftete die ganze Gesellschaft. Bei solchem
Leben war das Scham- und Ehrgefühl bald verflüchtigt, »denn wann ich
I. F. G. Geld aufbracht, es geschah auch mit was Mitteln es wollte, so
hatte ich wohlgetan«, bekannte Schweinichen.[250] Schlug Marx Fugger
ein Darlehen von 4000 Talern aus, so nahm man doch von ihm ein Geschenk
von 200 Kronen, »einen schönen Becher von achtzig Talern« und ein Roß
mit schwarzer Sammetschabracke herzlich dankend entgegen. Der Markgraf
von Baden gab an Stelle der begehrten tausend Gulden ein Roß, der
Stadtrat von Augsburg statt der verlangten 4000 nur 1000 Taler, und
diese nur, weil Herzog Heinrich dem Wirt 1470 Taler schuldete. Im Jahre
1578 heißt es einmal: »Herzog Heinrich ließen durch mich den Rat von
Breslau um 4000 Thlr. zu leihen ansprechen, konnte aber bei ihnen des
Anlehns halber nicht erheben, sondern sie verehreten I. F. G. 100 fl
Ungarisch und einen Gaul, _damit waren I. F. G. auch wohl zufrieden und
bedankten sich_.«[251] Fiel jeglicher Pump vergeblich aus, so war unser
Hans schließlich zufrieden, wenn er sich »durch einen starken Rausch
geletzet hatte«.

1576 kam der Herzog mit seiner Begleitung auch nach Dillenberg zum
Grafen Johann von Nassau, bei welcher Gelegenheit sich Hans als Meister
im Trinken zeigen sollte. Er erzählt darüber:

»Ich stund I. F. G. allemal vor dem Trank und mußte doch daneben alles
versehen, wie es sonsten einem Hofmeister gebühret, hatt also große
Mühe. Auf dem Morgen gab der Graf mir den Willkommen. Wenn ich aber den
ersten Abend das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener
alle vom Tisch hätte weggesoffen, wollt sich der Graf (jedoch heimlich)
an mir rächen mit dem Willkommen, welcher von drei Quarten[252] Wein
war. Nun wollt ich gern wie den vorhergehenden Abend Raum behalten,
nahm den Willkommen vom Grafen an, _gehe vor die Thüre und probiere
mich, ob ich ihn im Trunke austrinken mochte_, welches ich auch also
ahnte. Wie ich solche Probe getan hatte, laß ich mir wieder eingießen,
bitte den Herrn Grafen mir zu verlauben, seinem Diener zuzutrinken.
Nun war ich schon verraten beim Grafen worden, daß ich ihn zuvor im
Trunke hatte ausgesoffen, derwegen war der Herr Graf wohl zufrieden;
trinke ihn derwegen noch eins seinem Marschall am Trunke zu. Ob er
sich wohl davor wehrt, ward ihm doch vom Grafen geschafft, daß er ihn
annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum andermal austrank, des
wunderten sich die Herren alle, der Marschall aber konnte mir in einem
Trunk nicht Bescheid tun, darum er denselbigen zur Strafe auch zweimal
austrinken mußte, jedoch mit vielen Trünken. Darüber war der Marschall
berauscht, daß man ihn wegführen mußte, ich aber wartete bis der
Mahlzeit ein Ende auf; hernach hatte ich da wohl Ruh vorm Trunk, denn
sich Niemand an mich machen wollte.«[253]

Als Trinker war und blieb unser lieber Hans gefürchtet, aber nur als
Zecher, denn all sein Lebtag war ihm die Vorsicht der bessere Teil der
Tapferkeit. Er sieht dies auch selbst ein und unterläßt sogar das sonst
zeitübliche Bramarbasieren.

Er war, im Geiste jener Zeit, ein biederer Landjunker, der ein recht
wechselvolles Leben hinter sich hatte, als er am 23. August 1610 starb.
Er hat viel gesehen, viel durchgemacht, ohne seinen Gesichtskreis
wesentlich zu erweitern. Er war und blieb bis an sein Lebensende ein
Krautjunker von echtem Schrot und Korn, der gewissenhaft an jedem
Jahresabschluß seiner Denkwürdigkeiten die Getreidepreise vermerkt
und bis zum Schluß seines Buches recht viel von »guten Räuschen, die
jedermann davon gebracht hat«, und von »starkem Trinken« zu erzählen
weiß. Er war ein trinkfester Mann, dessen Andenken noch lange nach
seinem Hinscheiden in Schlesien unvergessen war, und das in der
deutschen Kulturgeschichte für immer als der Typus eines Edelmannes aus
dem sechzehnten Jahrhundert fortleben wird.



4. Adelige Abstinenzler.


Jede Mode ruft Widerspruch hervor, also auch das gewohnheitsmäßige
Trinken, das im Mittelalter im Grunde genommen nichts anderes als
Modesache war, gegen die zu toben wiederum die Geistlichkeit als
Geschäft betrachtete. Wie wenig die Kanzelreden fruchteten, ist bereits
erwähnt, sie schafften ebenso wenig Wandel, wie die Beispiele der
deutschen Kaiser und ihre Gesetze. Diejenigen Ritter, die ihre Ehre
darin suchten, als Sieger aus Trinkgefechten hervorzugehen, waren
stets in der Mehrzahl gegen die, die sich Winsbeckes Lehre zu Herzen
genommen und durch ihre Enthaltsamkeit und Mäßigkeit glänzen wollten.
Immerhin waren sie vorhanden, wenn auch als Ausnahmen von der allgemein
geltenden Regel. Schon frühzeitig taten sich diese Abstinenzler zu
Vereinen -- Orden nannte sie die Vorzeit -- zusammen, deren ersten
wohl Kaiser Friedrich III. gegründet haben dürfte. Dieser Herrscher
führte den Orden der Enthaltsamkeit, den Alfons von Spanien geschaffen
hatte, auf deutschen Boden ein und trug bei großen Feierlichkeiten
dessen Abzeichen. So erschien er mit seinem Sohne Maximilian I. bei
dem päpstlichen Gastmahl in der Gegend von Trier, zu dem ihn Karl der
Kühne geladen hatte, mit den Insignien des Mäßigkeitsordens. Dieses
Ordenszeichen bestand in einer aus Kannen zusammengefügten Kette. An
den Kannen hing ein Marienbild, an dem ein Greif befestigt war, der in
seinen Klauen ein Spruchband hielt, auf dem zu lesen stand:

            HALT MAS.

In einer in Fuggers »Ehrenspiegel«[254] erhaltenen Urkunde wird Ritter
Nikolaus von Lobkowitz mit seiner Frau in den Orden aufgenommen. Damals
waren die Lobkowitze noch rein deutscher Adel; inzwischen haben sie
ihr Herz und ihre Nationalität entdeckt, und sind zu ultra-czechischen
Lobcovic geworden. Wohl bekomms! Die Deutschen haben durch dieses
Renegatentum einiger ultramontan-feudaler Geschlechter noch viel
weniger verloren, als die Herren Tschechen gewonnen haben.

Bald auf den kaiserlichen Mäßigkeitsorden entstand ein zweiter, den
Sigismund von Dietrichstein, Landeshauptmann von Kärnten, ins Leben
rief und mit dem Namen St. Christophs-Gesellschaft belegte. Der
Stiftungsbrief, den Valvaßor in seiner »Beschreibung von Crain«[255]
aufnahm, ist so außerordentlich bezeichnend für den Stifter, daß man
es mir verzeihen wird, wenn ich die an sich recht trockene Urkunde
in diese, von Flüssigkeiten handelnde Abhandlung aufnehme und zwar
nach der Wiedergabe, die Schillers Jugendfreund Petersen in seiner
Geschichte der »deutschen Nationalneigung zum Trunke« gibt. »Gleich
im Eingang klagt der gottesfürchtige Ritter, daß der Mensch seinen
Schöpfer so allerhöchsten, größten und ganz unaussprechlichen nicht im
Aufmerken habe, sondern seinen heiligen Namen, überall ehrwürdig und
darum keines Weges eitel, entweihe. Die Ursache dieser Unaufmerkung
liege, seiner einfältigen Achtung nach, in der Füllerei, »so ein
Verstopferin der Sinne, und ein Verschwenderin der Gedächtnuß« sei.
In einem phrasenreichen Wortschwall erläutert nun Dietrichstein die
Beweggründe, die ihn geleitet gegen die beiden »grausame Laster
Fluchens und Zutrinkens« seinen Orden zu gründen, dessen Statuten
achtzehn Paragraphen aufwiesen, die »jeder Ordensbruder, was Tittels
oder Stands der ist, an eins geschwornen Aid statt zu halten« geloben
mußte.

Der zweite Absatz dieser Vorschrift lautet: »Jeder soll St. Christofs
Bildniß an einer Ketten oder Schnur am Hals-Pinnet, Huet, oder sonst
öffentlich und sichtbarlich tragen. Wo aber einer solches unterlies,
und ihn einer seiner Gesellschaft darüber beschrie, als oft das
beschicht, als oft soll er mit Wissen des Gesellen armen Leuten drei
Kreuzer durch Gottes Willen geben.«

§ 3. Kainer der Gesellschaft soll zutrinken, noch jemand es in
keinerlei Weise »anmueten«. Wo aber namhaffte Leute einem anmuteten
zuzutrinken, so soll ers mit den Worten und nicht anders annemen: Ich
gewart sein nach Vermögen der Gesellschaft. Alsdann soll er nach seinem
Durst eines gewarten, ungeferlich. Wer diesen Artikel übertritt, ist
zween rheinisch Gulden straffällig.«

Zwei weitere Absätze auferlegen einerseits dem Mitgliede die Pflicht
jede ihm bekannt gewordene Übertretung anzuzeigen, andererseits für den
Gastfreund, Bruder oder Sohn, den er beherbergt, einen Gulden rheinisch
zu erlegen, wenn dieser flucht oder zutrinkt.

10. »Es soll auch ein jeglicher Gesell, bei seinen Dienern mit Guten
und Unguten, darob sein, damit sie ob den Mallen (Gastmählern) nicht
zutrinken: Wo man es aber erfert, daß es ein Diener gethan hat: für den
soll der Herr ein ganz Jahr ein Pfund Pfennig dem Hauptmann geben. Er
nemb die vom Knecht oder nicht, oder er leg neu, oder dieselben Knecht,
als oft es einer thuet, drei Tag und Nacht in ein Keller.« In der
Blütezeit seines Bestehens zählte der Orden achtundsiebzig Mitglieder.
Den Geistlichen und »Frauen und Jungfrauen, von Adel unverleimbt«, war
der Eintritt gerne gestattet.

Der Orden war zu streng, seine Gebote viel zu hart um gehalten zu
werden, darum währte es nur wenige Jahre, ehe er gänzlich vergessen
wurde.

Weit gelindere Abstinenz seiner Mitglieder beanspruchte die 1524 von
dem Kurfürsten Richard von Trier und dem Pfalzgrafen Ludwig »Uff
der Fröhlichkeit eines Gesellschießens der Armbrust« zu Heidelberg
errichteten »Brüderschaft der Enthaltsamkeit«, der bald außer den
Gründern noch fünfzehn Fürstlichkeiten, Bischöfe und eine sehr große
Zahl von Edelleuten angehörten.

In der Stiftungsurkunde heißt es: »Thun kund allermänniglich, daß
wir uns mit einander einhelliglich entschlossen, und bei unseren
fürstlichen Worten einander zugesagt und versprochen, und thun das
in und mit aller Kraft dieß Briefs, daß unser jeglicher Fürst und
Churfürst obgemelt, wir sein Geistlich oder Weltlich, nun hinfüro,
für unser eigen Person, der Gotteslästerung, und Zutrinkens ganz oder
halbs uns enthalten, und müssigen.« Überdies sollten alle Dienstleute
bis zu den Oberamtmännern erst gebeten werden, sich »des Gotteslästern
und Zutrinkens« zu enthalten und, falls dies nichts fruchtete, aus
dem Dienst gejagt und geradezu boykottiert werden. Man tat eben in
jener Zeit nichts halb. Entweder man trank sich bis ins Grab, oder
man kasteite sich und die Untergebenen bis zum Übermaß. Denn den
Dienstboten anbefehlen, mit einer durch Generationen vererbten Sitte
plötzlich zu brechen, hieß von diesen Übermenschliches verlangen.

Immerhin ließ man Ausnahmen vom gänzlichen Enthalten des Zutrinkens und
Trinkens gelten. Solche Ausnahmen waren, wenn einer der Ordensbrüder in
Landstriche kam, wo man ihm sein Temperenzlertum übel ausgelegt hätte.

»Wär es aber, daß unser Churfürsten oder Fürsten, einer oder mehr,
in die Niederland, in _Sachsen_, die Mark, Mechelburg (Mecklenburg),
Pommern oder dergleichen, da Zutrinken die Gewohnheit, käme, und über
fleißig Weigerung zutrinkens nicht geübriget sein möchte, sollen
dieselbigen solche Zeit mit ihrem Hofgesind und Dienern ungefehrd, und
mit dieser Ordnung nicht gebunden sein.«

Auch dieser Orden verschwand bald von der Bildfläche. Der Reiz
der Neuheit mag manchen zum Beitritt gelockt haben, ohne ihn aber
dauernd fesseln zu können. Das Befolgen der Satzungen und die
Lebensgewohnheiten mögen viele seiner Mitglieder in einen Zwiespalt
gebracht haben, den sie durch den Austritt auf die einfachste Art
lösten.

Einige Jahre später tat sich wieder ein Verein gegen das Vieltrinken
zusammen, der aber ungleich toleranter als die bisher erwähnten
war. Die Mitglieder, durchaus nicht alle von Adel, trugen als
Vereinsabzeichen einen Ring. Wer das Verbot des Zutrinkens übertrat,
hatte dem Vorsteher den Ring zurückzugeben, außerdem aber noch den
Armen einen Goldgulden zu überweisen. Als das Ordensmitglied Hubert
Thomas Leodius von seinem Herrn, dem Kurfürsten Friedrich II. 1533 zu
König Heinrich VIII. von England gesandt wurde, begegnete ihm am Hofe
dieses weibermordenden Despoten ein Abenteuer, das J. W. Petersen[256]
wie folgt beschreibt: »Einmal rief Heinrich nach einem langen
Spaziergang: Ich dürste, man soll zwei der größten Becher, den einen
voll Wein, den andern voll Bier, herbringen. Da sie gebracht werden,
ließ er dem Leodius die Wahl: »Einen aber«, setzte er hinzu, »mußt du
mir _zubringen, damit du siehst_, daß die Engelländer und der König
selbst ebenfalls auf gut Deutsch trinken: und du hernach deinem Fürsten
ausrichten kannst, wenn er nach Engelland kommen will, es ihm an
Trinkgesellen nicht fehlen wird (non defuturos qui ei a compotationibus
essent).« Leodius erwiderte: Solcher Trünke sei er nicht gewohnt, müsse
auch, kraft seines Gelübdes, sie unterlassen, indem sein Herr durch
einen gegebenen Ring das Zutrinken (ad aequales hauctus bibere) ihm
verboten hätte. Heinrich widerlegte alle Ausflüchte nach seiner Art,
und notgedrungen ergriff endlich der ehrliche Deutsche, dem vor der
Größe des Bechers graute, den Weinkelch und leerte ihn in vier schweren
Zügen aus, indessen der König sein Bier in einem Schluck hinab gejagt
hatte. Bei der Abreise verehrte ihm Heinrich unter anderen Geschenken
sechzig goldene Ringe, welche wider den Krampf gut sein sollten, und
gab ihm für seinen Pfalzgrafen einen goldenen Becher.«

Pflichtschuldig meldete Leodius nach seiner Rückkehr den Vorfall seinem
Herrn. Dieser fühlte sich nicht kompetent zu entscheiden, ob sein
Gesandter gefehlt und berief eine Generalversammlung der Ordensbrüder
ein, die aber einstimmig nicht nur den Sünder freisprachen, sondern
der Reihe nach jeder den mitgebrachten Becher leertranken, wohl um
sich des gleichen Vergehens wie Leodius schuldig zu machen. Leodius
war von diesem liebenswürdigen Opfermut derart gerührt, daß er die
erhaltenen sechzig Ringe an die Anwesenden verteilte. Auch dieser
Orden vegetierte nur kurze Zeit. -- Bis zum Jahre 1600 scheint das
Publikum mehr Geschmack am Trinken als an der Enthaltsamkeit gefunden
zu haben, denn erst in diesem Jahre ersteht ein neuer Mäßigkeitsverein,
als dessen Apostel diesmal ein hessischer Landgraf, Moritz, »ein
wackerer gelehrter Herr« (1572--1632) erscheint. Die ersten Mitglieder
dieses »Ordens der Mäßigkeit« waren außer dem Stifter noch Johann
Georg, Markgraf zu Brandenburg, Ludwig zu Hessen, Friedrich Heinrich
von Nassau, Emich, Graf zu Leiningen, Friedrich Magnus und Ludwig,
Grafen zu Erbach, Otto, Graf zu Solms, der junge Philipp, Graf zu
Solms, Johann, Wild- und Rheingraf, Wilhelm, Freiherr zu Winnenberg und
Abraham Burggraff, Herr von Dohna.

Die in vierzehn Abteilungen zusammengefaßten Satzungen ermöglichten es
auch dem größten Schlemmer, der Gesellschaft beizutreten. Vor allem
war das Mitglied nur während zwei Jahre verpflichtet, sich nicht
»vollzusaufen«. Wenn es viel vertragen konnte, so trank es eben bis es
glaubte, daß ihn ein Mehr umwerfen würde und ließ es, mit Rücksicht
auf die Ordensbrüderschaft, sein. Als gewöhnliches Maß erlaubte
man dem Vereinsbruder täglich _vierzehn_ Ordensbecher voll Wein
auszutrinken. Die Größe dieser Ordensbecher ist wohlweislich ängstlich
verschwiegen. Sollte aber das erlaubte Quantum noch nicht genügen,
so war es erlaubt, den Mehrdurst mit Bier, Sauerbrunnen und Met zu
stillen. Verboten war es aber, aus den Ordensbechern »gebrannten,
welschen, spanischen oder anderen starken gewürzten Wein, Hamburger
Bier und Breihan« zu vertilgen. Ferner sollten nicht alle vierzehn
Becher bei einer Mahlzeit konsumiert werden, sondern in zwei oder drei
»Trunke«. »Ordensverwandte« durften weder zum Trinken nötigen, noch
sich zwingen lassen Bescheid zu tun. Für die Übertretung bestanden drei
Strafarten. Die erste und leichteste machte auf ein Jahr unfähig einem
Ritterspiele beizuwohnen; die zweite untersagte den Genuß allen Weines
bis zum Ablauf der zwei Vereinsjahre und nach der letzten hatte der
Übeltäter zwei seiner besten Rosse oder dreihundert Taler als Strafe zu
entrichten.

Übrigens dämmerte zeitweilig auch in einzelnen Personen die Erkenntnis
auf, daß die Völlerei Leib und Seele nicht zuträglich sei, was ja sogar
ein Hans von Schweinichen empfand. Diese Einsichtigen legten wohl ein
Gelübde ab, sich fortan der Zechereien gänzlich zu enthalten oder sich
wenigstens eine gewisse Zeit nicht vollzutrinken. Daß aber solche Leute
Dokumente aufsetzten, mit Siegel und Unterschrift versahen, die genau
festlegten, was zu trinken erlaubt, was verboten sein sollte, entbehrt
eines gewissen Humors nicht. Ein solches Trinkerdokument, und nicht das
einzige, das sich in den Archiven erhalten hat, nahm Scheible in sein
»Schaltjahr«[257] auf. Es lautet:

Wir hernach Beschriebene, mit Namen Christoph Vitzthumb von Eckstädt
und Vespasian von Reynsberg, urkunden und bekennen hiermit männiglich:
Nachdem wir eine geraume Zeit und etliche viele Jahre in diesen sowohl
als in fremden Landen an hohen Potentaten-, Chur- und fürstlichen
Höfen uns _des hohen Trunkes_ ziemlich ergeben, dadurch wir nicht
allein Gott den Allmächtigen zum öfteren erzürnet und uns an ihm
versündigt, sondern auch an unserm Leib und Gut nicht wenig Schaden
erlitten, wir nunmehr finden, zur Erhaltung unserer beiderseitigen
Gesundheit und Verhütung allerlei Schadens und Unglücks, welches aus
übermäßigem Trunke herrührte, solchen, _wo nicht gänzlich abzuschaffen,
doch auf ein ziemliches Maß zu moderieren_. So ist denn zwischen uns
nach wohlbedachtem Rate und um allerhand erheblicher und bedenklicher
Ursachen willen endlich dieser Vergleich getroffen und beliebet worden,
daß innerhalb von drei Jahren, von Dato dieser Vergleichung angefangen,
sich keiner von uns beiden bei Vermeidung unten benannter Strafe mit
übermäßigem Trunk in keinerlei Weise oder Wege außerhalb der Fälle, so
hernach namhaft gemacht werden, beladen, sondern sich dessen so viel
als möglich entäußern soll. Weil aber dennoch an dem, da wir hin und
wieder mit ehrlichen Leuten bekannt und deroselben Kundschaft haben,
die Gelegenheit kommen möchte, daß wir uns des Trinkens nicht also
gänzlich entäußern könnten, so haben wir _zwei silberne Flaschen von
gleicher Größe und Gestalt verfertigen_ lassen für die angedeuteten
Fälle, _wo jechlicher von uns beiden eine solche Flasche voll zu sich
nehmen soll und darf_. Soll es aber mit dem Trinken aus diesen Flaschen
also gehalten werden: Unser jedem soll es freistehn und zugelassen
sein, bei ehrlichen Zusammenkünften, da sich's Ehren halber nicht
anders schicken will, die hierzu bestimmte Flasche an einem Tage,
sei es nun vor- oder nachmittag, _zum höchsten dreimal voll_ Wein
auszutrinken, diesselbe Maß aber in keinem Wege zu überschreiten.
Jedoch soll dieses _nicht so gemeint sein, als ob die Flaschen
tagtäglich dreimal ausgetrunken werden müßten_, sondern es ist nur also
zu verstehen, daß es geschehe, wenn man es bei hohen adeligen oder
sonst ehrlichen Leuten nicht wohl umgehen kann. Wenn aber einer von uns
beiden nach den festbestimmten ausgetrunkenen drei Flaschen dennoch ein
Tränklein Wein noch für sich allein thun will, -- welchen er jedoch
keinem andern zutrinken soll, -- so mag ihm das freistehn und keine
Bedeutung haben. _Mit Bier aber soll es also von uns gehalten werden:_
Wäre es der Fall, daß wir nach erledigten drei Flaschen Bier durch
jemand zum weiteren Trinken ermuntert würden, so soll, -- _da vom
Biere zuweilen auch Räusche zu fallen pflegen,_ -- unsere Verabredung
gleichfalls bestehen, und keiner von uns noch mehr zu sich nehmen, denn
was er den Durst zu löschen noch benöthigt. Würde sich aber ereignen,
daß Christoph Vitztumb von Eckstädt vor Ausgang der benannten Frist
dreier Jahre _Kindtaufen halten_ oder ich, Vespasian von Reynsberg,
mich _in den Stand der heiligen Ehe begeben_ und also Verlöbnis oder
ehrlich Beilager halten möchte, -- welches Alles in dem Willen des
Allmächtigen steht, -- alsdann _soll anbetrachts solcher Umstände diese
unsere Obligation wegen des Trinkens drei Tage lang, höchstens aber
vier Tage, außer Kraft treten,_ außerhalb dieser spezifizierten Fälle
jedoch in vollen Würden bis zu geendeter Frist bleiben.

Da uns auch ferner an unterschiedlichen Orten nicht geringe Beschwerung
und Ungelegenheiten dadurch entstanden, daß wir Bürgschaft für gute
Freunde eingegangen, so haben wir gleicherweise hierdurch verabredet,
nicht mehr hinfüro auf solchen Handel einzugehen. Nur wenn etwan
einer von uns von einem guten Freund angegangen würde, dem es füglich
nicht wohl abgeschlagen werden könnte; so soll doch keiner von uns
beiden Bürgschaft über 300 Thaler hoch bewilligen; auch, ehe besagte
Summe nicht wieder abgezahlet, soll durchaus keine neue Bürgschaft
eingegangen werden.

_Wofern nun einer_ von uns _diese nothwendige freundliche Vereinigung_
in einem oder anderem Stücke auch nur _im geringsten übertreten wird_,
so soll der Übertreter dem anderen, so oft es geschieht, _eintausend
Gulden zur Strafe_ ohne Widerrede erlegen. Und da sich's schließlich
nach dem Willen Gottes zutragen möchte, daß einer von uns beiden
während der drei Jahre mit Tode abginge, (was doch Gott gnädig verhüten
und abwenden wolle), so soll doch nichts weniger derjenige, so am
Leben bleibet, sich der Verpflichtung in allen Punkten und Clauseln,
so lange die Endschaft der Frist völlig erreicht ist, erhalten. Diesem
Vertrag also beschriebenermaßen fest und unverbrüchlich nachzukommen,
uns demselben nicht im geringsten widersetzlich zu machen, vielmehr
alles dasjenige, wie obsteht, ehrlich und aufrichtig zu halten, haben
wir einander mit Hand und Mund bei unserer adeligen Ehr', Treu und
Glauben zugesichert und versprochen, inmaßen wir es hierdurch nochmals
kraft dieses Briefes zusagen und versprechen. Ursprünglich sind
_dieses Briefes zwei eines Lautes gemacht_, eigenhändig geschrieben,
unsere angeborenen Petschafte wissentlich daran gehängt, von jedem
mit eigener Hand unterschrieben. Jechlicher hat einen solchen Brief
zu sich genommen. Welches geschehen den _ersten Januar Anno_ nach
der gnadenreichen Geburt Christi 1592 _zum glücklichen Anfange des
heutigen Tages und eingetretenen fröhlichen neuen Jahres_. -- Christoph
Vitzthumb von Eckstädt. -- Vespasian von Reynsberg.

In gewissen Ämtern waren die neuangestellten Beamten verpflichtet,
die gewöhnlichen Gebote des Anstandes zu befolgen und im Trinken Maß
zu halten. So mußte ein gewisser Andreas Röbel, als ihm seitens des
Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg im Jahre 1577 ein Amt verliehen
wurde, ein Schriftstück ausstellen, in dem es unter anderem hieß:
»Desgleichen will ich mich des Vollsaufens _enthalten, und uff jeder
Mahlzeit mit zween ziemblichen Bechern Biers oder Weins die Mahlzeit
schließen_. Infall ich aber, ohne Ihr Churfürstliche Gnaden erlaubniß
dieses vbertretten Vnd ich drunken befunden wurde, Als soll vnd will
ich mich, sobaltt ich gefordert werde, in _der Kirchen einstellen vnd
mir vierzig Streiche weniger einen, von denen, so Ihro Churfürstliche
Gnaden dazu verordnen werden, mit der Rutte geben lassen_.«

Alle diese Maßregeln halfen natürlich nichts, denn gerade verbotene
Früchte schmecken bekanntlich am süßesten und die offene Liebe zum
Trunk wurde zu einer heimlichen, »von der niemand nichts weiß«.
Gegen das Laster des Trinkens war kein Kraut gewachsen, was schon
das Ambraser Liederbuch anerkennt, indem es ein Rezept »wider die
Trunkenheit« ganz im Stil der damaligen ärztlichen Verordnungen angibt.
Das amüsante Schriftstück lautet:

»Recipe: 1 Mäßlein Entenmilch, 1 Maß Gänsschweiß, 1 Kannen voll Winds,
1 Loth von einer eingemachten Futtertaschen, die drei Jahr im Mist
gelegen, Solches alles thu durch einander und temperirs zusammen und
seihe es durch ein eichen Brett, das drei oder vier Ellen dick ist,
und wenn du es wilt gebrauchen, so geh in eine alte Badstub, die in
fehr Jahren nicht geheizt worden ist, und schwitz fein, darnach geh an
die Sonn um Weihnachten, wenn sie gar heiß scheinet, und schmiere den
Nabel auf dem Rucken, darnach leg dich ein Stund oder zwei nieder und
schlaf so lang, bis ich dich aufwecke und laß dich fein warm zudecken
mit einem alten Nasengarn, damit der Nabel nicht erkalt, und laß dir
den Kopf mit Kräutern reiben, da die Bauern das Korn mit ausdreschen,
einmal oder drei. Wo dir aber von abgeschriebenen Recepten das Kopfweh
nicht vergehen sollte, so laß dir bei Zeiten den Hals zuknüpfen mit
einem geweihten Mönchsgürtel, oder wo du alsbald nicht haben möchtest,
nur mit einem Pfennigstrick, daß dir der Schmerz nicht hinab komme in
Magen und Bauch. Es kann aber nicht jedermann das Zuknüpfen erleiden,
sterben viel davon.«



5. Der geistliche Durst.

    Ihr opfert Trank den Göttern?
    Ei, ei, was ficht euch an?
    Schickt's lieber uns in's Kloster,
    So ruft Sanct Columban.


Über die Verdienste der Kleriker um die deutsche Agrikultur ist bereits
oben im Kapitel über den Wein gesprochen worden. Die Klöster benötigten
reichen Erntesegens, um den Bedürfnissen des »heiligen römischen
Reiches Immenschwarmes« zu genügen. Die Herrschaften führten meist,
gleichviel ob Mönch oder Nonne statt eines gottgeweihten, ein Dasein
wie Gott in Frankreich. Sie waren aller kleinlichen Lebenssorgen ledig,
nahmen eine angesehene Stellung ein, die selbst die Mächtigsten nicht
ungestraft anzutasten wagen durften und brachten ihre Tage in Ruhe und
Beschaulichkeit hin: »Etliche gehn barhaupt, vil barfüßig, aber all
miteynander müßig«, sagt Fischart in seinem bissigen »Bienenkorb«,
und Brant erklärt im Narrenschiff die geistlichen Herren, sich vom
Müßiggang ernährend. Das Beste war für einen Mönchsgaumen oder
das verwöhnte Schnäbelchen einer zarten Himmelsbraut eben gerade
gut genug. »Unsere Mönche«, klagt der Abt Peter von Clugny, der in
der Kirchengeschichte den Beinamen des Ehrwürdigen führt, um 1130,
»laufen von einem Ort zum andern, wie Habichte und Geier, wo sie den
Rauch einer Küche sehen oder einen Braten riechen. Hülsenfrüchte,
Eier, Käse und Fische sind ihnen zuwider, sie sind lüstern nach den
Fleischtöpfen Ägyptens. Jetzt brechen die Tische von fetten Schweins-
und Kalbsbraten, Hasen, auserlesenen Gänsen und Hühnern. Aber auch das
ist manchem noch nicht genug; wir suchen ausländische Speisen, wir
streifen in den Wäldern umher, wir suchen Fasanen und Turteltauben,
wir mästen uns mit schwarzem und rotem Wildpret, damit ja der Knecht
Gottes nicht Hunger leide.«[258] Was Wunder demnach, wenn Bernhard von
Clairvaux (1091 bis 1153) mit Betrübnis erzählt, daß jeder, sobald er
Mönch werde, über Bauchgrimmen klage.

Und wie im Essen, so war es auch im Trinken. Derselbe Bernhard von
Clairvaux, ein asketischer Mönch, der auch Brennöl trank, wenn er
kein Wasser zur Hand hatte, rügte die skandalösen Trinkgelage in den
Klöstern und bemerkte, daß die Kleriker vor Beginn der Zechgelage
ordentliche Weinproben abhielten, indem an den Klostertischen
halbvolle Becher mit Weinen herumgereicht wurden, aus denen man durch
Kosten und Riechen die für die betreffende Mahlzeit passendsten Sorten
heraussuchte.

Bei Gelagen tranken die Äbte ihren Mönchen öfters in sancta caritate
zu, wie der St. Galler Mönch Ekkehard bezeugt. Im zehnten Jahrhundert
nahm jeder Mönch St. Gallens täglich fünf Maß Bier zu sich, außer dem
Wein und Obstwein, der beim Frühstück, Mittag- und Abendessen getrunken
wurde. Der gute Magen der Kirche huldigte von jeher dem Sprichwort:
»Selber essen macht fett«, darum Walther von der Vogelweides Klage nach
seinem Besuch in der baierischen Abtei Tegernsee:

    Ich nam da wazzer, also nazzer
    muost ich von des münches tische scheiden.

Man lebte fein in der Klausur, und Folianten ließen sich über die
Völlerei der Mönche füllen. Das alte Sprichwort: »Wenn die Mönche
reisen, regnet es«, erklärt sich schon im Mittelalter ein Bäuerlein
damit: »Die Mönche haben stets von dem vielen Wein, den sie trinken,
den ganzen Kopf voll Dünste, diese Dünste werden dann von der
Sonnenhitze ausgezogen und steigen in die Luft, wo sie zu Wolken
werden, aus denen dann der Regen niederträufelt.« Hemmerlin in Zürich
klagte über die Weinfässer in den Klosterkellern, die größer wären
als die Zellen, und über die besoffenen Mönche, die mit lallender
Zunge Buße predigten und mit vollem Wanst die Einhaltung der Fasten
einschärften.[259]

Wie die frommen Herren das edle Naß zu schätzen wußten bezeugt, daß
sie das beste Faß im Keller mit nutrimentum spiritus (Geistesnahrung)
und den Weinkeller selbst bibliotheca subterranea (unterirdische
Bibliothek) benannten.

Dabei waren die Kleriker keineswegs etwa besorgt, die Öffentlichkeit
von ihren Symposien gänzlich fernzuhalten, im Gegenteil sie waren naiv
genug, ihre Tafelfreuden mit Pinsel und Meisel verherrlichen zu lassen.
In den Miniaturen ihrer Bibeln lassen sehr oft die künstlerischen
Mönche ihren satirischen Gelüsten freien Lauf und zeichnen intime
Szenen, die eigentlich eine Art Selbstverhöhnung darstellen. So zeigt
eine Miniature einer moralischen Bibel des vierzehnten Jahrhunderts ein
Gastmahl in einem Kloster, dem willige Dämchen beiwohnten.[260]

In den Kreuzgängen der Klöster enthalten häufig die Kapitäle recht
bezeichnende Allegorien. So stellt im Kloster Maulbronn ein Kapitäl
einen kleinen, nackten Mönch auf einer Weintraube reitend und Trauben
naschend vor. In demselben Kloster befand sich, auf der dem Vorhofe
zugewendeten Seite des Kirchengewölbes, ein Stilleben, auf dem eine
Gans, umgeben von Küchengeräten, Würsten und Weinflaschen abgebildet
war. Unter dem Bilde stand eine zu diesem profanen Werke gar treffend
komponierte Sage mit unterlegtem Text; nur schade, daß von dem nichts
weniger als geistlichem Liede nur die Anfangsbuchstaben des ersten
Verses: A. V. K. L. W. H. -- Alle voll, Keine leer, Wein her! bekannt
sind.[261]

Bei der fortgesetzten Gewöhnung an große Quantitäten Weines konnte es
nicht ausbleiben, daß es die Mönche mit den trinkfestesten Rittern
mit Leichtigkeit aufnahmen. In Bern tranken einmal drei Pfaffen in
einem Jahre viertausendachthundert Maß Wein. Im Kloster Johannisberg
konsumierten die Mönche solche Mengen des köstlichen Gewächses ihrer
Gärten, daß sie 1453 durch eine Kommunion reformiert werden mußten.

Diese »Reformation« tat nicht nur Klöstern und Mönchen, sondern auch
sehr vielen Kirchenfürsten not. Von der ältesten Zeit an, bis nahe
zur Gegenwart, in der man vielleicht nicht genügsamer, wohl aber so
vorsichtig geworden ist, seine kleinen Leidenschaften nicht an die
große Glocke zu hängen.

Bischof Tietmar von Merseburg (976 bis 1019) erwähnt ganz treuherzig,
daß der Erzbischof Tagino schlechter Zähne wegen sich mehr an das
Trinken als an das Essen halten müsse. Überdies beklagt er aufrichtig
den Fehler seines Mitbruders Thieddag von Prag, der über die Maßen
viel trank. Thietmar bedauert dies lebhaft, knüpft auch gleich als
Entschuldigung für den Prager Erzbischof die Bemerkung an, daß die
Trunksucht Thieddags die Folge einer unverschuldeten Krankheit sei,
die ihm die Hände derart zittern mache, daß er ohne fremde Hilfe keine
Messe lesen könne. Anscheinend verwechselt der Verteidiger Ursache mit
Wirkung. Auch des Bischofs fast leidenschaftliche Gastfreundschaft
wird gelobt, wobei man sich des Argwohnes nicht erwehren kann,
daß der fromme Herr allzugerne Trinkgesellschaft um sich gesehen
habe.[262] Von dem Bischof Salomo von Konstanz sagt die Chronik, daß
an der kaiserlichen Tafel niemand war, der so geistreich zu plaudern
wußte, und mit so viel Anstand soff wie er. An den größten gastlichen
Höfen namentlich an den drei kurfürstlichen am Rheinstrom, ferner in
Salzburg, Würzburg, Bamberg, in Münster, in Passau, besonders aber in
Fulda wurde im höchsten Stile geschwelgt.[263]

Die auserlesensten Tropfen der herrlichen Lagen, deren Besitz sich
die geistlichen Herren rühmten, rannen ihre Kehlen hinab. Die Herren
verstanden den Wein zu würdigen und würdigten ihn auch nach Gebühr.
Sich zu betrinken galt nicht als Schande, aber eine Ehre war es, riesig
trinken zu können, ohne berauscht zu werden.

Ein Weihbischof, dessen Goethe in seiner Beschreibung des Rochusfestes
zu Bingen gedenkt, konnte sich in einer Fastenpredigt rühmen, daß ihn
»der grundgütige Gott der besonderen Gnade gewürdigt _acht_ Maß trinken
zu dürfen, ohne sich nachsagen lassen zu müssen, daß er darüber in
ungerechtem Zorn auf irgend jemanden losgefahren, Hausgenossen oder
Anverwandte mißkannt oder wohl gar die ihm obliegenden geistlichen
Pflichten und Geschäfte verabsäumt.«

Die Herren Geistlichen tranken aber nicht nur selbst, sondern freuten
sich stets, wenn sie Saufkumpanei fanden. Karl der Große erließ dagegen
schon ein recht vielsagendes Gesetz. »Kein Priester noch Laie«, heißt
es, »soll einen Bußtuenden zum Trinken einladen.«

Ebenso verbot er den Priestern den Besuch der Wirtshäuser, was
später von der Kurie und den erzbischöflichen Stühlen selbst endlos
oft wiederholt werden mußte, da die Mönche sich nicht scheuten,
Kirchengeräte in den Schenken zu versetzen, liederlichen Tänzen
beizuwohnen und mitzumachen, bei Zechgelagen die Sauglocke zu läuten
und unflätige Mummereien anzuführen. Derartige Erlässe wiederholen
sich fortwährend in der Vorzeit, und eben diese Wiederholungen zeigen
deutlich an, wie wenig sie gefruchtet haben. So erließ z. B. der
Bischof Philipp von Speyer fast alljährlich eine dringliche Ermahnung
an die Geistlichkeit seines Sprengels, in dem das Tragen unehrbarer,
anstößiger Kleider und das Toll- und Volltrinken ernstlich untersagt
waren.[264] Da bekanntlich böse Beispiele gute Sitten verderben, waren
die Schäfchen nicht besser als ihre Hirten.

In Hessen ging die Sache so weit, daß die Bauern die Bierkrüge mit in
die Kirche nahmen, aus denen sie sich während der Predigt zutranken und
mit deren Deckeln sie dem Pfarrer klappernd ins Wort fielen.[265]

Und nicht nur der Wein allein schmeckte der Geistlichkeit, beileibe.
Sie verachteten auch keineswegs die edle Gabe des Gambrinus, die sie
vertilgten, wo sie sie nur erlangen konnte.

Artikel 22 der alemannischen Gesetze verpflichtete jeden, der einem
Gotteshaus angehörte, an dieses fünfzehn siclus (Seidel) Bier zu
liefern.

Gleichzeitig begannen die Klöster selbst zu brauen, zum Teil mit
solchem Erfolg, daß noch viele unserer Zeitgenossen mit der Zunge
schnalzen, wenn man ihnen die mit feuchtfröhlichem Nimbus umgebenen
Namen wie Augustinerbräu, Salvatorbräu, das ursprünglich von Paulaner
Mönchen, vom Jahre 1561 ab, gebraut wurde, und viele andere Biere mit
geistlichem Anstrich nennt.

Doch nicht die Mönchsklöster allein, auch die Nonnen brauten Bier, so
in Nürnberg die Clarissinnen, von denen ein Sprüchlein besagt:

    Den Nonnen am Anger von Sancta Clar'
    Gewährten zwei Herzog von Bayern,
    Daß sie ihr Bier sich selbsten brau'n,
    Drob' gab es viel Jubel und Feiern.

Anfänglich mögen sich die Klöster ihren Bedarf gebraut haben, denn das
Konzil von Aachen bestimmt 817 auf das genaueste das Maß von Bier und
Wein, das in den Klöstern verabreicht werden durfte.

Besonders reiche Klöster und Abteien, selbst größere Pfarreien, wie in
Tetschen in Böhmen, besaßen eigene Hopfengärten, jedenfalls aber sehr
oft bedeutende Brauereien mit Malzdarren für hunderte Malter Hafer. So
das Kloster von St. Gallen, und Bischof Salomo von Konstanz, der sich
um 915 dieses Besitzes dem Kaiserlichen Kammerboten gegenüber berühmte.

Schenkten die Klostergeistlichen ihre Bräue aus, so taten es
Weltgeistliche ihren tonsurierten Brüdern mit Vorliebe gleich. Es
entstanden geistliche Bierhöfe, so beispielsweise in Siebleben bei
Gotha.

Die Geistlichkeit wurde oft geradezu zu Schankwirten.

»Abgesehen vom privaten Bierhandel der einzelnen Geistlichen
existierten fast überall, wo sich Domstifte befanden, auch geistliche
Bierstuben, sogenannte Domkeller, in denen regelmäßig fremde, sonst
in der Stadt verbotene Biere zu haben waren, weil die Inhaber dieser
Keller sich um Magistratsverordnungen durchaus nicht kümmerten, und
von diesen höchstens nur insoweit Notiz nahmen, als äußerer Zwang
dahinterstand, was, wie bei der Macht und dem ungeheuren Einflusse der
Geistlichkeit leicht erklärlich, freilich nur selten der Fall war.
Die Unsitte des Bierschankes seitens der Geistlichkeit war nicht etwa
von kurzer Dauer, nein, sie erhielt sich jahrhundertelang aufrecht,
und auch die Reformation machte ihr keineswegs ein Ende. Es fehlte
übrigens auch nicht an protestantischen Geistlichen, welche in die
Fußtapfen ihrer katholischen Kollegen traten, so daß noch am 17.
November 1725 der Landgraf Ludwig des damals doch fast ausschließlich
protestantischen Hessen-Darmstadt eine Verordnung erließ, worin er
den von der Geistlichkeit ausgeübten Wein- und Bierschank für einen
Eingriff in die bürgerliche Gewerbstätigkeit erklärte und bei hoher
Strafe untersagte.[266]

Sie waren übrigens auch wohltätig, diese Braumönche, denn sie
verschenkten an Bettler statt des Geldes als Almosen ein Glas Dünnbier.
So

    Bei St. Franzisko, im Kloster,
    Braut man vortreffliches Bier,
    Und bist du ein armer Teufel,
    Zahlst du keinen Heller dafür!

Das war freilich nur Dünn- oder Tropfbier.

Das gute »echte« tranken sie selber oder verschenkten es nur für
schweres Geld, wie die Patres Benedictini ihren Likör, der sie um
Millionen bereicherte. Die »tote Hand« hat es von jeher bis zum
heutigen Tage verstanden, den Kern zu behalten und die Schale freigebig
zu verabreichen:

    Es braun d' Augustiner
    Mit Dampfkraft das Bier,
    Die Kraft behaltens selber,
    Den Dampf kriegen mir!



6. Das schwache Geschlecht.

    Trinkt der Ritter und der Pfaffe,
    Trinkt der Bürger und der Laffe,
    Trinken Bauern, trinken Knechte,
    Und die Hufner und die Mägde.

      _Mischke_, Der fahrenden Schüler Liederbuch (Berlin
      1893).


In der guten alten Zeit des Germanentums bis in die Ritterzeit hinein,
bevor diese jene Auswüchse ansetzte, die ihren Verfall zur Folge
hatten, nahmen die Frauen an den Gastmählern nur teil, solange gegessen
wurde. Wenn die Tische abgeräumt und die schweren Kannen aufgesetzt
wurden, überließen sie den Männern das Feld.[267] Zu diesem Zwecke
saßen auch die Damen abgesondert von den Herren am Tische, so heischte
es die Gewohnheit[268], der Anstand.

Später änderte sich das ganz gewaltig. Böse Beispiele verderben gute
Sitten, und darum steckte die Trinklust der Männer auch das schwächere
Geschlecht an. Und wenn auch dem Trunke ergebene Frauen nicht so häufig
waren wie Zecher, so kennt doch die Kulturgeschichte eine ziemliche
Zahl trinkfester Frauen, die es mit den Herren der Schöpfung getrost
aufnehmen konnten.

Schon der Minnesänger Oswald von Wolkenstein singt von einer Dirne zu
Brixen in Tirol, die »Vil parell ausgesuggelt«.

Der Pokal Theudelindens, den Keyßler zu Monza sah, war zwei Fäuste dick
und bestand aus einem einzigen Stück Saphir.

In den Trinkstuben und Ratskellern waren die Frauen gern gesehene
Gäste, die sich ihr Glas schmecken ließen. Der Markgraf von Meißen nahm
bei einem Besuch in Lübeck 1478 an dieser Sitte derartigen Anstoß, daß
er Einen Ehrbaren Rat der Hansestadt zu einem Verbot dieses Gebrauches
bereden wollte. Allerdings trieben es die vornehmen Bürgerinnen Lübecks
auch etwas zu bunt, wie in meinem »Geschlechtsleben« nachzulesen
ist.[269]

In dem 1551 in Leipzig erschienenen »Sendbrief an die vollen Brüder
im deutschen Lande« heißt es: »Es üben solche Laster jetzund nicht
allein die Mannspersonen, sondern auch die Weiber, nicht allein die
Alten, sondern auch die jungen Kinder; die können allbereits einander
ein Halbes zutrinken. Die Eltern lehrens auch wohl ihre Kinder. »Nu
laß sehen«, spricht der Vater zum Söhnlein, »was du kannst, bringe ihm
ein Halbes oder Ganzes!« Und über dies alles hat man solches Lasters
der Trunkenheit kein Hehl, sondern kitzelt sich damit, als hätte man
gar wohl gehandelt« usw. Thomas Murner behandelt die Trinkgelüste der
Weiber in einem vielstrophigen Kapitel »Auf der Flasche Riemen treten«
seiner Narrenbeschwörung.

Gegen Trunkenboldinnen erließ der Rat von Heilbronn den Erlaß: »Den
Weibern, so dem Trunk ergeben, sollen vom Stadtknecht Zettel an den
Kopf geheftet werden, mit den Worten: _Versoffene Krugsurschel_[270].«
Ein Ratsprotokoll von Hall vom Jahre 1640 besagt: »Erhardt Geyers
filia, die sich mit dem Trunk überladen und in der Kirchen evomieret,
ward ins Hetzenest condemniret zur Abscheu, und dazu um 3 fl.
gestraft.«[271]

Eine höchst seltsame Einrichtung in Württemberg waren die sogen.
_Weiberzechen_, eigene Stiftungen, aus deren Erträgnissen die Frauen
alljährlich einmal ein ordentliches Gelage halten durften, gleich wie
fromme Seelen oder Nonnen Vermächtnisse für Bier hinterließen.[272] So
bestand bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts in Ochsenbach eine
solche Weiberzeche, die alljährlich am Sonntag Invocavit stattfand.
Man nannte sie, -- nach dem altrömischen bona dea -- bekanntlich das
Bacchusfest, an dem die Männer nicht teilnehmen durften -- _Bonnen
Deen_. An diesem Tage war ein Räuschchen gerne verziehen, wie Vulpius
angibt, der das Treiben bei der Weiberzeche näher beschreibt.

In die Bergstädte, wo Arbeiter mit ihren Familien aus allen
Weltrichtungen hinströmten, war mit anderen lockeren Sitten auch die
Trunksucht verschleppt.

Die »Kirchen-, Schul- und Spitalordnung der Bergstadt Joachimsthal
in Böhmen«, von dem Luther-Biographen Mathesius (geb. 1508) 1551 zu
Papier gebracht, besagt: »Die Weiber halten auf ihre Bierörter, die
Jungfrauen lernen das Zechen. Knecht und Magd säuft mit, man wäscht
die Beine in Wein, bis es heißt Fuimus Troes.«[273] Über das Trinken
der Bauernmädchen klagt auch ein Artikel im 142. Band der Krünitzschen
Encyklopädie, der sich auf die Sitten des endenden achtzehnten
Jahrhunderts auf dem Lande bezieht, und von den Kölnerinnen behauptet
ein altes Sprichwort: »Watt der Mann verdeent, versüfft das Wif«.
Immerhin scheint die Lust an einem »guten deutschen Schluck und Trunk«
bei den deutschen Damen der höheren Stände ungleich verbreiteter
gewesen zu sein, als unter den Bürgerinnen und Bäuerinnen. So wollte
denn auch Heinrich IV. von Frankreich keine deutsche Fürstentochter
zur Frau, »weil er dann immer glauben würde, eine Weinkanne um sich
zu haben«. Das Abstoßende einer trunkenen Frau empfand man übrigens
auch im Mittelalter. Kaiser Friedrich III., nach ehemaligen Begriffen
ein Temperenzler von reinstem Wasser, da er nur zum Abendessen und nur
mit Wasser vermischten Wein trank, haßte die Trinkerinnen derart, daß
er erwidert haben soll, als die Ärzte seiner unfruchtbaren Gattin Wein
verordneten, er wünsche lieber eine unfruchtbare als eine weintrinkende
Gemahlin zu haben.[274]

    Die Weibesbild auch heben an,
    Einander zü zütrinken:
    Volle vnd halbe wie die Mann,
    Mein hertz wil mir entsincken.
    Wenn ich bedenck die sünde schwär,
    Vnd allen schaden so folgt her,
    Auß überfluß deß trinckens

läßt sich ein anonymer Dichter aus dem Jahre 1562 vernehmen.[275]

Es mußte schon stark hergehen, ehe man eine Frau von damals des
»Trinkens« bezichtigen konnte, denn die holde Weiblichkeit verstand
sich keineswegs auf das Nippen. Eine ätherisch-sezessionistische
Jungfrau von heute würde sich entsetzen vor dem Paßglas, das die
holde, so viel gefeierte Philippine Welser zu leeren gewohnt war --
zum Entzücken ihrer Anbeter, denn der Hals der Dame war so fein, zart
und weiß, daß man ihr das rote Getränk innen die Kehle hinabgleiten
sah.[276]

Die schöne Augsburgerin eröffnete auch in dem Trinkbuch von Schloß
Ambras in Tirol, in das sich diejenigen mit Namen und Sprüchlein
einzuzeichnen pflegten, die den Inhalt des drei Maß haltenden
Willkommenhumpens um ein Erkleckliches verringert, im Jahre 1567 den
Reigen der Frauen.

In der bereits erwähnten »fürtrefflichen« Hofordnung Ernsts des
Frommen vom Jahre 1648 heißt es in § 7: »vor unsere junge Herrschafft
und Fräulein, soll er jede Mahlzeit geben, insgesamt zwei Maaß Wein
und fünffthalb Maaß Bier.« Da unter den »Fräuleins« junge Mädchen im
zartesten Alter zu verstehen sind, so nötigt die Getränksmenge dieser
Dämchen selbst einem gewiegten Trinker alle Achtung ab. Sieben Maß pro
Tag -- das bringt heute höchstens eine Münchnerin fertig.

Einige Jahrhunderte früher, anno 1062, erhielt eine Hofdame der
Kaiserin täglich, wenn sie mit ihrer Gebieterin auf Reisen war, ein
Maß Met, 1½ Maß Wein, 5 Maß Bier, 1 Semmel, 1 Eierbrot und eine Metze
Futter für ihren Zelter, jährlich 2 Röcklein und 2 Schleier.

Auf einer Hochzeit in Goldberg in Schlesien war Hans von Schweinichen
Tischherr einer jungen Dame. »Sonderlich erhub mich dieses, daß des
Herrn Bocks Tochter, Jungfrau Käthlein, etliche Worte lateinisch
konnte reden, _und wann sie mir eines Lateinisch zutrank_, daß ich ihr
antworten konnte«[277], also eine kommentmäßige Jungfrau, auf die aber
hoffentlich das alte Sprichwort nicht paßte:

    Ein Mägdlein, das gern Wein trinket
    Ein Junggesellen mit den Augen winket,
    Und scharret mit den Füßen auf der Erden,
    Ist's keine »Dirn«, so wird sie eine werden.[278]

Aber alle diese holden Weiblichkeiten waren Waisenkinder gegen folgende
Antiabstinenzlerinnen der Vorzeit. So überliefert Herolds Chronik von
Schwäbisch-Hall ein Bravourstück dreier weiblicher Kneipgenies unter
dem Titel: »Drei wohlbesoffene Weiber«. Die Stelle lautet: »Anno
1532 sind drei adelige Geschwistrig, die Friederichen genannt, von
Elfershofen bürtig, nach Johannistag im Sommer gen Untermünckheim
von Hall in des Mühl-Michel's Hauß kommen, allda des besten Weines
32 Maß ohne die Kost ausgetrunken, die Zech bezahlt und sein ruhig
vor Nachts wieder mit einander gen Hall gegangen.« Es gibt sicherlich
manchen Bruder Studio von heute, der es mit diesen drei Edelfräulein
von Elfershofen nicht aufnehmen kann.[279] Die Herren Studiosi werden
auch vor der Gräfin Anna von Stollberg, Äbtissin von Quedlinburg,
beschämt die Waffen strecken, denn diese Dame bedurfte zur »Erquickung
und Labung« alljährlich _nur_ drei Fuder Wein. Die Nonnen von St.
Himmelpforten in Wien nahmen sich, wie ich schon früher erwähnte,
ein Beispiel an dieser Glaubensgenossin aus der zweiten Hälfte des
sechzehnten Jahrhunderts.

Alle diese stellte noch Prinzessin Anna von Sachsen, Tochter des
Kurfürsten Moritz, die Enkelin des Landgrafen Philipp von Hessen in den
Schatten.

Der große Oranier, Wilhelm der Schweigsame (1533 bis 1584), warb als
Witwer von fünfundzwanzig Jahren um die Prinzessin, und im August
1561 fand in Leipzig die Hochzeit statt. Die Festlichkeiten waren so
glänzend, die Zahl der Gäste so groß, daß die für die damalige Zeit
außergewöhnlich hohe Mitgift von siebzigtausend Talern kaum ausreichte,
die Kosten zu bestreiten. Die Tante der Prinzessin, die Frau des
Kurfürsten August, bat den Prinzen von Oranien recht herzlich, er,
der damals noch Katholik war, möchte doch ihre Nichte nicht »vom Wege
der wahren Religion«, d. h. vom Protestantismus, verführen, worauf
der Prinz erwiderte: »Sie soll sich mit solch melancholischem Zeug
gar nicht zu schaffen machen. Statt der Bibel soll sie den Amadis und
ähnliche kurzweilige Bücher lesen, die de amore handeln, und statt
zu nähen und zu stricken, soll sie eine Galliarde tanzen lernen,
und andere Courtoisien, wie sie schicklich und landesbräuchlich.«
Allein die junge Frau lernte mit schicklichen und sehr unschicklichen
»Courtoisien« auch das -- Saufen! »Es ließ ihr auch die Frau Prinzessin
offtmals eyer gahr hardt im salltz sieden, darauf tringkt sie dan
edtwan zuvil und werde ungeduldig, fluche alle böße Flueche und werfe
die speiße und schussel mit allem von tisch. Und die Frau Prinzessin,
wie sie es genannt, den _tollen man_, nemlich ein guedte Flasche zu
abendts und abermals ein guedte Flasche zu abendtszeit mehr dan ein
maß haltend bekumen, welches ihr sambt einem Pfund Zuckers bei sich zu
nemen nicht zu vil sey.« Der Prinz schied sich von der Säuferin, deren
Delirien zuletzt unerträglich wurden, und das unglückliche Weib, völlig
wahnsinnig geworden, verstarb, in Dresden von ihrem Oheim in Gewahrsam
gehalten, im Jahre 1577.

Dieses bedauernswerte Geschöpf bildete natürlich eine Ausnahme,
immerhin aber war die holde Weiblichkeit der Vorzeit ebenso wie im
Essen, so auch im Trinken unserem zarter gewordenen Geschlechte
bedeutend über. Wenn am Hof Ernsts des Frommen z. B. die Fürstin und
die Prinzessin das bereits angegebene Quantum Flüssigkeit mühelos
vertilgten, so standen ihnen die Hofdamen und das Gesinde keineswegs
nach. »Die Mägdgen« erhielten für den Tag jede eine Maß Bier und
dreieinhalb Maß Landwein; »vors gräfliche und adelige Frauenzimmer« am
Tage vier Maß und abends »zum Abschenken« drei Maß Bier.

Als vollgewichtiger Entschuldigungsgrund für diesen Riesendurst darf
die mittelalterliche Küche gelten, die scharfe Gewürze im Übermaß
anwandte.

Wir selbst geben diesen Entschuldigungsgrund an, einerseits weil dies
unsere Gerechtigkeitsliebe verlangt, andererseits um zu beweisen, daß
man beim Trinken stets eine Entschuldigung zur Hand hat -- einst und
jetzt!



7. Studenten und Professoren.

    Der kühle Wein
    macht gut Latein.

      E. _Eyring_ (1601).


Nichts liegt mir ferner, als eine Geschichte des deutschen
Studententums zu schreiben, obgleich dies besonders in dem vorliegenden
Kapitel sehr nötig wäre. Denn Geschichte und Kulturgeschichte
sind so innig miteinander verwachsen, daß es einer äußerst
vorsichtigen Operation durch eine darin geübte Hand bedarf, ein
kulturgeschichtliches Moment auszulösen, ohne nicht gleichzeitig Fetzen
von Geschichte mit wegzuoperieren, die das Stückchen Kulturgeschichte
bis zur Unsichtbarkeit überwuchern.

Besonders bei der Geschichte des Studentendurstes liegt die Gefahr
nahe, die deutsche Universitätshistorie aufzeichnen zu müssen, denn
seitdem es Studenten in Deutschland gibt, hatten sie Durst, und nicht
zu knapp!, sagt der Berliner.

Wie es die Studiosi auf der ältesten deutschen Universität trieben,
der in dem hunderttürmigen, goldenen Prag (gegründet 1348), das sich
seitdem recht erfolgreich bemühte, aus einer deutschen Kulturstätte zu
einer chauvinistischen tschechischen Provinzstadt zu werden, darüber
schweigen sich die Quellen gründlich aus, doch wird es dort nicht
anders wie in der, nur siebzehn Jahre später ins Leben gerufenen Alma
mater Vindobonensis, der Wiener Universität, zugegangen sein. In
langen braunen oder schwarzen Mänteln mit Ärmeln, in der Mitte durch
einen Gurt zusammengehalten, an dem das unförmige Tintenfaß baumelt,
das Haupt mit einer Gugel bedeckt, so schreiten die Scholaren nach
den Bursen, dem Ursprungswort für Bursche und Bürstenbinder, im Sinne
des -- »Saufens wie ein Bürstenbinder«, ihren Wohnungen, in denen sie
gleich Gefangenen gehalten werden, denn selbst das Fensteröffnen, das
Scheeren der Bart- und Kopfhaare bedurfte der Erlaubnis. Früh um vier
weckte sie ein Glöcklein von St. Stefan zu schwerem Tagewerk, das
mit einer Messe begann. Streng verpönt waren Spielen, Besuchen von
Wirtshäusern, Maskeraden zu veranstalten und mitzumachen, zu tanzen und
Straßenmusik, d. h. Ständchen zu bringen. Allzu scharf macht schartig,
darum schon früh das Bestreben, die strenge Zucht zu durchbrechen,
den mit Gewalt aufgeprägten klerikalen Charakter abzustreifen und zu
toben, wie es die Jugend gebieterisch fordert. Mit inniger Freude
wurde ab und zu im Geheimen über die Stränge geschlagen, bis diese
Ausnahmen zur Gewohnheit wurden, weshalb der anfänglichen Strenge
ein großer Teil Schuld an dem später allgemeinen Libertinismus des
deutschen Studententums beizumessen ist. Zu den Unsitten trugen
übrigens auch das wilde Leben bei, das viele arme Studenten, die es
später zu großen Namen, Amt und Würden brachten, als fahrende Schüler
zu führen gezwungen waren, ehe sie sich an irgend einer Universität
ein halbwegs sicheres, vor dem ärgsten Hunger schützendes Plätzchen zu
sichern wußten. Die Selbstbiographie eines solchen Bettelstudenten,
des Schweizers Thomas Platter, geboren am 17. Februar 1499, bietet ein
instruktives Bild von den Fährnissen an Leib und Seele, die ein solches
Bürschlein durchzumachen hatte, bevor es sein Ziel, ein Lehramt mit
bescheidenen Bezügen, erreicht hatte.[280] Vagabundierend, stehlend und
bettelnd zogen diese, zeitweilig zur Landplage werdenden »fahrenden
Scolasten« durch Dorf und Stadt, glücklich, wenn sie mitleidige Seelen
fanden, die sich ihrer annahmen, und ihnen karge Nahrung und ein
schützendes Dach gewährten. Die kleinen Jungen, die Schützen, wurden
kommandiert von älteren Schülern, die sich von den kleinen Jungen
ernähren ließen. Diese »Schützen« waren die Sklaven der Bachanten,
von denen sie alles Schlechte lernten. Bot sich die Gelegenheit, dann
sorgten diese sonst Hunger und Durst leidenden Schützen auch für sich
selbst, wie es Platter in München tat, als er seinem despotischen
Bachanten entlaufen war. »Zuweilen gingen wir im Sommer nach dem
Nachtmahl in die Bierhäuser Bier heischen; da gaben uns die trunkenen
Polakenbauern so viel Bier, wovon ich oft unvermerkt so trunken wurde,
daß ich nicht wieder zur Schule kommen konnte, obschon ich nur einen
Steinwurf weit davon war. Auch fand sich Nahrung genug da, aber man
studierte nicht viel.«[281] Platter starb hochbetagt als Konrektor des
Burggymnasiums zu Basel.

Weit besser daran als diese Kinder von kleinen Handwerkern und Bauern,
hatten es die Söhne von Bürgern, Gelehrten und Adeligen, die sich
nicht durch diese »Schmieren« des mittelalterlichen Studententums den
Aufenthalt an den Universitätsstädten erkämpften mußten.

Die akademische Jugend hat allezeit das Privilegium besessen und wohl
benutzt, neben dem Ernst der Studien die Freuden des Lebens zu pflegen.
Zwar waren die Gesetze streng darauf bedacht, den Vergnügungen enge
Grenzen zu ziehen, aber gerade wegen dieser Beschränkung teilten sie
mit anderen Gesetzen das Schicksal, rasch übertreten zu werden. So war
z. B. in Tübingen den Studenten, die in Bursen unter Aufsicht zusammen
wohnen sollten, geboten, Predigten und Kollegien fleißig zu besuchen,
Privatlehrer zu halten, dagegen verboten, Verbal- und Realinjurien
zu brauchen, während der Nacht auf der Straße zu lärmen, _übermäßig
zu trinken_, ungewöhnliche oder unziemliche Kleider zu tragen.
Aber gegen alles wurde gesündigt. Der Fleiß war so gering, daß die
Behörden nicht selten die Eltern auffordern mußten, die jungen Leute
von der Universität wegzunehmen. Geiler von Kaysersberg rügt schon:
»Die Studenten üben sich nach dem Mittagsbrot in solchen ehrlichen
Künsten, in dem Ballschlagen, Fechten, Tanzen und Springen, und wird
etwann unter hundert nicht einer gefunden, der in die Lektion ginge.«
Getrunken wurde in ungeheueren Quantitäten, so daß einmal konstatiert
wurde, _daß vier Studenten dreißig Maß_ Wein vertilgt hätten ...[282]

Das Anulken der Philister war von jeher ein Lieblingssport der
Studenten. Oft arteten die Prellereien der Bürgerschaft derart aus, daß
die Behörden vermittelnd einschreiten mußten, und die armen Philister,
ob der ausgestandenen Angst, mit zwei Eimern Wein »zur Ergötzlichkeit«
begütigt werden mußten.[283]

Wie der berühmte Staatsrechtslehrer, Robert von Mohl, der Historiker
der Tübinger Studenten des sechzehnten Jahrhunderts,[284] erzählt,
gaben sich die Musensöhne sinnlos dem Trunke und gesellschaftlichen
Ausschweifungen hin, gefielen sich in auffallender und schamloser
Kleidung, rauften wo sie konnten mit Bürgern, Handwerkern und
untereinander, trieben es so weit, daß die Nürnberger keinen der
Ihren mehr zum Studium nach Tübingen zu senden beschlossen. Der
Universitätsbesuch war gänzlich Nebensache. Der eigentliche Zweck des
Aufenthalts war, Bürgermädchen zu verführen, »auf die bürgerlichen
Bestien auf Jagd auszuziehen und sie zu hetzen und zu plagen«, wie
eine adelige societas venatoria in Helmstädt als einen Zweck ihrer
Verbindung erklärte, das öffentliche Kollegium nie zu besuchen,
sondern gelegentlich an der Türe eines solchen zu lauschen, um
»etliche Sprüchlein auffassen und darnach unter seinen Rott-Burschen
und Zechbrüdern erzählen, der Professoren Stimme, Reden und Gebärden
nachäffen und zum Gelächter befördern möchte«, wie Schöttgen in
seiner Historie des ehedem auf Universitäten gebräuchlich gewesenen
Pennalwesens verrät. Das Saufen war an der Tages- und Nachtordnung.
»Wenn er -- der Student -- sich zu Tische gesetzet, frisset der
Unmensch wenig (denn der gestrige und rasende Rausch will es nirgends
gestatten, und, weil alle Sinne bestürzet, die Natur nicht leiden).«
»Derhalben, wenn er nun sein Kloak mit Wein und Bier sehr wohl
befeuchtet«, dann tost er los, flucht, zankt, wütet, zerstört Pfosten,
Türen und Fenster, verübt allerlei »Nachts-Scharmützeln«, fängt die
leichtfertigsten Händeln an, überfällt Leute, um sie mit vorher
verborgen getragenen Ruten zu arretieren, fuchtelt mit seinem Degen
herum, kurz:

    Ihr Singen war ein Schrein,
    Und ihre Freude Raufen;
    Sie haßten Buch und Fleiß,
    Und ihr Beruf war Saufen![285]

So verbrachte der weitaus größte Teil der Studenten mit »Bankettieren,
Prangen und Prassen« ein geradezu abstoßend rohes Leben, das ihre
Zukunft vergiftete und sie für jeden geregelten Beruf unfähig machte.
Ein Übermut, der an Wahnsinn grenzte, war die Signatur nicht allein
der Tübinger Studenten, bei denen nur derjenige etwas galt, der es
den anderen in Verhöhnung der Universitäts-, Stadt- und Staatsgesetze
zuvortat. Sie brachen in Nonnenklöster ein, spielten um ihre Finger,
suchten den Henker auf, wie es Professor Hambergers Sohn machte, der
volle zehn Jahre den Tübinger Pedellen überreichlich Arbeit gab, um
mit diesem infamen und infamierenden Paria zu viert zweiundzwanzig
Maß Wein zu trinken, warfen den Bürgern die Fenster ein, verwüsteten
Weinberge, balgten sich mit Nachtwächtern und friedliebenden
Einwohnern herum, stören Hochzeiten, belästigen schamlos Frauen und
Mädchen, daß man endlich die Statuten revidieren mußte. Darum schwang
sich 1575 die Universität gemeinsam mit dem Stadtrat zu dem Erlasse
auf: Kein Bürger oder Universitätsverwandter soll bei strenger
Strafe heimliche Trinkstuben für Studenten halten; Wirte sollen, bei
Strafe, solche nicht einrichten; Zechschulden sind die Eltern nicht
zu zahlen schuldig. Deshalb gingen auch viele Tübinger Studenten, um
ungestört trinken zu können, unter dem Vorwand sich Kiele zu Federn
und Papier zu holen, nach Rothenberg. In seiner 1590 erschienenen
»Geschichtsklitterung« sagt Johannes Fischart darüber: »Sie gingen
nach Montrouge, aber mit Rothenberg bei Tübingen, dahin die Studenten
wöchlich um guten Wein walfarten, Papier zu holen, welches sie gleich
so wohlfeil ankommt, als wenn die Nürnberger Bierbrauwer jährlichs
Höfen (Hefe) in Thüringen holen.« Durften sie nicht in den Wirtshäusern
zechen, so taten sie es auch auf ihren Buden und dort wo sie aßen.
Diese »Kosttische« waren meist nicht anders, als jene verbotenen
heimlichen Trinkstuben. Bei einer Witwe Megelin in Tübingen, die einen
Tisch hielt, tranken einmal sechzehn Studenten fünfzig Maß Wein beim
Mittagbrot und trichterten einem gewissen Königsbach, während sie ihn
auf einem Schubkarren nach Hause fuhren, unterwegs noch Getränk in den
Rachen. Das übermäßige Trinken wurde denn auch nicht mit Unrecht als
Hauptursache der Exzesse angesehen, besonders der strengverpönten und
darum besonders beliebten Liebeleien mit verlorenen Geschöpfen; denn:

    Wo Ceres nicht sitzet,
    Wo Bacchus nicht hitzet,
    Da Venus nicht schwitzet.

sagt eine alte Priamel.

Gleich Tübingen war Jena als Universität berühmt, und der Jenaer
Student das Ideal des deutschen Burschen.[286] Die liberalen
Institutionen dieser neuen »zur Erhaltung und Fortpflanzung der
evangelisch-lutherischen Lehre und aller guten Zucht und feinen Künste«
1548 gestifteten Universität, die dem Rektor und Senat bei allen »nicht
peinlichen Fällen«, die unter Todesstrafe standen, die Gerichtsbarkeit
zusprach, lockte viele Hochschüler nach der freundlichen Saalestadt,
denen es anderswo zu beschränkt zuging. Diese Freiheiten lockerten
aber auch die Sitten in bedenklicher Weise. Reiche Adelige erklärten
unumwunden, nicht des Studiums, sondern nur der Liederlichkeit wegen
in Jena zu weilen. Vergebens untersagten die Statuten das Einbrechen
in die Weinberge, die tumultarischen Aufläufe, die Völlerei und das
kommentmäßige Trinken. Die dabei zu beobachtenden Regeln sind in
einem »Zech- und Saufrecht« aufgezeichnet, das ich auszugsweise nach
Schluß dieses Kapitels wiedergebe, als vielleicht ganz willkommenes
Gegenstück zu den nun üblichen Kommenten. Aus dem genannten Büchelchen
geht hervor, daß besonders ausgepichte Kehlen Kerzen und Lichter mit
dem Wein zusammen vertilgten, »denn es stehet geschrieben: trink' was
fließend und feucht ist«. Saufbolde warfen ungewässerte Heringe in das
Bier, andere Tollköpfe endlich zerbissen nach dem Schmollistrank die
Gläser, wenn sie nicht renommierend Bier oder Wein aus »unflätigen
Geschirren« tranken. Von den jenensischen Trinkgebräuchen verlautet:
»Es wird uns berichtet, daß dort Deputationen zu Ehren des Bacchus
gehalten wurden, wobei die Zuhörer kleinere Becher, der Opponent einen
Humpen hatte, womit er in dreifachem Schluck das jus objectionis
darstellte, der Respondent durch dreimaliges Trinken diesen nassen
Syllogismus annahm, der Präses das übrige austrank.«[287] Aus Jena,
besser gesagt aus Lichtenhain bei Jena, stammt auch die Würde des
_Fürsten von Thoren_, die nur ein ganz trinkfester Bruder Studio
einnehmen konnte. Nach einer Tradition soll es einst einer dieser
Fürsten auf achtzehn Stübchen auf einem Sitz gebracht haben, ein ganz
nettes Quantum, da ein Stübchen fast vier Liter enthielt. Je weiter
das Mittelalter der Rüste zuging, desto mehr verschlechterten sich,
wie bei allen Ständen, so auch die Sitten der akademischen Jugend, bis
sie während und nach dem großen Religionskrieg die höchste Stufe der
Verwilderung erreichten. Der »alamode« Student war ein Konglomerat
der edelmännischen, soldatischen und bürgerlichen Sittenlosigkeit.
Hans Michael Moscherosch, nach Grimmelshausen der bedeutendste
Sittenschilderer aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges, läßt sich
im sechsten Gesicht »Höllenkinder« seines Hauptwerkes[288] über »Rüpel
und Studenten« also aus: »Sie sind von ihren Eltern geschickt, um den
Professoren mit Gehorsam und Demut entgegenzugehen und ihrer Lehre mit
Fleiß und Ernst zu horchen; aber sie bringen die meiste Zeit im Luder
hin und jagen das sauer erworbene Gut ohn Erbarmen durch ...«

Im Verlauf seiner Geschichte zeichnet Philander von Sittewald eine
Studenten-Kneiperei wie folgt:

»Als ich auf Ermahnung des Geistes -- Philanders Führer -- näher
hinzutrat, sah ich, daß die Vornehmsten an einer Tafel saßen und
einander zusoffen, daß sie die Augen verkehrten, wie gestochene Kälber
oder geschlachtete Ziegen. Aber bei der Schenke bemerkte ich einen in
grausamer Gestalt, der ihnen heimlich Schwefel und brennendes Pech
unter den Wein mengte, wovon sie erhitzt wurden, als ob sie voll
höllischen Feuers wären. Einer brachte dem andern eins zu aus einer
Schüssel, aus einem Schuh: der eine fraß Gläser, der andere Dreck, der
dritte trank aus einem verdeckten Geschirr, darin allerhand Speisen
waren, daß einem davor gruselte. Einer reichte dem andern die Hand,
fragten sich unter einander nach ihren Namen und versprachen sich
ewige Freunde und Brüder zu sein mit Hinzufügung dieses üblichen
Burschenspruches: ›ich tue, was dir lieb ist, ich meide, was dir
zuwider ist‹, dann band einer dem andern eine Schleife von seinen
Schlotterhosen an des anderen zerfetztes Wams ... Die aber einander
nicht Bescheid tun wollten, stellten sich teils wie Unsinnige, teils
wie Teufel, sprangen vor Zorn in die Höhe, rauften vor Begierde,
solchen Schimpf zu rächen, sich selbst die Haare aus, stießen einander
die Gläser ins Gesicht, mit dem Degen heraus und auf die Haut, bis hier
und da einer niederfiel und liegen blieb. Und diesen Streit sah ich
auch unter den besten und Blutsfreunden selbst mit teuflischem Wüten
und Toben entbrennen. Ich hörte einen hinter mir, der sprach: Das sind
die Blüten der Sauferei, das sind die Früchte des Pennalismus![289]
worüber ich seufzend bei mir sprach: Mein Gott! ist es möglich, daß der
Teufel etwas ärgeres unter den Menschen hätte aufbringen können als
dieses, daß auch die besten Freunde wegen eines Glases Wein, wenn sie
einander nicht Bescheid tun wollen, nicht mögen oder können, sich so
entzweien, zanken, neiden, plagen und placken! und was das ärgste ist,
daß sie sich die bäurischen gröbsten Gedanken machen, als ob Ehre und
Reputation deswegen in Gefahr stände!

Andere waren da, die mußten aufwarten, einschenken, Stirnknuffen und
Haarrupfen aushalten, neben vielen anderen Narreteien. So saßen die
anderen Esel auf diesen wie auf Pferden und soffen eine Schüssel
Wein auf ihnen aus; andere sangen Bacchuslieder dazu oder lasen
Bacchusmesse: »O edler Wein, o süße Gabe«. Die Aufwärter wurden von
den andern genannt: Bacchanten, Pennäle, Haushähne, Spulwürmer,
Mutterkälber, Säuglinge, Quasimodogeniti, Offskys, junge Herren; und
sie sangen über diese ein Lied, dessen Anfang war:

    Prächtig kommen alle Pennäle hergezogen,
    Die da neulich sind ausgeflogen.
    Und haben lang' zu Haus gesogen
          Von der Mutter usw.

Das Ende lautete:

    So tut man die Pennäl agieren,
    Wenn sie sich mal imaginieren
    Und die Studenten despectieren
          usw.

Endlich nach Beendigung dieses Geplärrs schoren sie ihnen das Haar
ab, wie den Nonnen, wenn sie das Gelübde ablegen. Daher heißen
diese Schoristen[290], Agierer, Pennalisierer; unter sich selbst
aber titulieren sie sich: frische Kerls, fröhliche Burschen, freie,
redliche, tapfere und herzhafte Studenten.

Andere sah ich blinzelnd herum schwärmen, als ob sie im Finsteren
wären, jeder mit einem bloßen Degen in der Faust; damit schlugen sie in
die Steine, daß es funkelte, schrieen in die Luft wie Pferde, wie Esel,
wie Ochsen, wie Katzen, wie Hunde, wie Narren, so daß es den Ohren
wehe tat; stürmten mit Steinen und Knütteln an die Fenster und riefen:
heraus Pennal! heraus Feix![291] heraus Pech! heraus Raup'! heraus
Schurk'! heraus Ölberger[292] und dann ging es bald an ein Reißen und
Schmeißen, an ein Rennen und Raufen, an ein Hauen und Stechen, daß mir
darob die Haare zu Berge standen ...« »Andere wieder soffen einander
zu auf Stühlen und Bänken, auf dem Tisch oder auf dem Boden, auf den
Knieen, den Kopf unter sich, über sich, hinter sich, vor sich. Andere
lagen auf dem Boden und ließen sich den Wein einschütten durch einen
Trichter. Andere lagen und schnarchten; andere nickten und tranken sich
zu; andere stimmten mit schwerer Zunge dem Gesange der Genossen bei;
andere lagen lang auf dem Tische, das Kinn in die hohle Hand gestützt.
Nun gings über Tür und Ofen, über Trinkgeschirr und Becher und mit
ihnen zum Fenster hinaus mit solcher Unsinnigkeit, daß mir grauste.

Andere lagen da, spieen und kotzten wie die Gerberhunde; und wenn
sie sich genugsam in dem Unflat besudelt hatten, dann kamen ein paar
häßliche Geister und trugen sie zu Bett ...« In Dürers Studentenroman
»Geschichte Tychanders«, erschienen 1668, erzählt der Held von
seiner Pennalzeit: »Ich verbrachte solch Probejahr nach gewöhnlicher
Pennalweise, ohne Gott, ohne Gewissen, ohne Gebet in lauter wüstem
heidnischen Fastnachtleben. Zwar was sag ich heidnisch? Wo ist bei
Heiden ein solch verteufelt Leben jemals geführt worden? Fressen,
saufen, passaten gehn, sich mit Steinen balgen, Fenster einwerfen,
Häuser stürmen, ehrliche Leute durchhecheln, neue Ankömmlinge vexieren,
beschmausen -- (ihnen das von Hause mitgebrachte Geld abnehmen) und
recht räuberischer Weise ihrer armen Eltern Schweiß und Blut helfen
durch die Gurgel jagen, war meine tägliche Arbeit; um das Studieren
bekümmerte ich mich nicht, ich hatte genug andere Possen zu tun«.[293]
Sapienti sat!

Ein Saufgelage, einen »Jen'schen Abschiedsschmaus« im 18. Jahrhundert
schildert, allerdings in Übertreibung, J. F. W. Zachariä (1726--1777)
in seinem berühmten komischen Studenten-Heldengedicht »Der Renommist«
im ersten Gesang:

    ... setzt euch, ihr Narren, und trinkt!
    Und trinkt, und trinkt, schrien auch die andern um die Wette,
    Und sauft, und saufet euch bis morgen in das Bette ...!
    ... Und alsobald füllt er das große Glas mit Bier,
    Und säuft dem ersten zu aufs Wohlsein der Scharmante,
    Ein Mädchen, welches er dem Namen nach kaum kannte.
    Den Schlüssel von der Tür hielt er, dem Zepter gleich,
    Als Hospes, in der Hand, und gab in seinem Reich
    Ein heiliges Gesetz, ohn' Abziehn auszutrinken.
    Oft ließ sein Richterarm den schweren Schlüssel sinken;
    Weh dem, der dies Gesetz als ein Rebelle brach!
    Wenn er das Donnerwort, pro poena, zu ihm sprach,
    So mußt' ein neuer Strom in seine Kehle fließen;
    Sonst stand er in Gefahr sein Mädchen einzubüßen.
    Das Bier bewies die Kraft, der falsche Witz fing an,
    Und alle prahlten nun Schandtaten, nicht getan ...«

Außer den gewöhnlichen Kneipereien, gab es an den Universitäten auch
eine ganze Zahl von Gelegenheitsschmäusen, bei denen sich die Trinklust
der Musensöhne Genüge leisten konnte. Da waren in erster Linie die
_Depositionen_, deren sich jeder neu zugezogene Student, der _Beanus_
d. h. hec jaune = Grünschnabel, unterziehen mußte, um ein Pennal zu
werden.

Eine ausführliche Beschreibung der diesen Orgien eigentümlichen
»groben Bacchantereien« und den dabei geübten Unflätereien und
Rohheiten steht in Scheibles Schaltjahr[294], kurz gibt sie Cornelius
Relegatus, der Herausgeber des 1608 in Straßburg erschienenen Speculum
Cornelianum[295] wie folgt:

    Der Depositor examinirliche auch daneben
    Woher das Monstrum komme eben,
    Cornelius Antwort behendt
    Dann man ihn seiner Gestalt nach köndt
    Urtheilen, wie daß er fürwahr
    Ein beßlich Thier sey ganz und gar,
    Begabt mit zwey Hörnern groß
    Dern er begehrt zu werden loß;
    Dern ganz und gar so unbekandt
    Der löblich Mann Student genandt.
    Drauff wird er von ihm Deponirt
    Behawen, behobelt, wol abgeschmirt,
    Beschoren nach dem alten Brauch
    Ein Zahn ihm ausgerissen auch usw.

Alles was der angehende Student bei sich trug, selbst seine guten
Kleider, wurde ihm abgenommen und in Getränke umgesetzt, die durch die
Kehlen der Deponenten gejagt wurden.[296]

Da waren außerdem noch die Prüfungsschmäuse, denen wir schon im
fünfzehnten Jahrhundert begegnen, und die sich als offizielle
Festmähler bis zur Gegenwart erhalten haben. Sie waren allen
Universitäten gemeinsam, und überall führte der Universitäts-Dekan den
Vorsitz bei Tisch.

1496 werden in Leipzig der Dekan und die mit geladenen Examinatoren
verpflichtet, streng darauf zu achten, daß den Geprüften nicht zu
große Kosten aus dem Schmaus erwachsen. 6 Gerichte, an jedem Tisch ein
Schoppen (una scopa) von besserem Wein, sonst Wein und andres Getränk
nach Bedürfnis. (Leipziger Statuten 25--27).

Im Statut vom 20./II. 1412 war untersagt worden, daß der Kandidat
wälschen Wein, Reinfal, Romagna Wein (romaniam) Malvasier oder sonstige
kostbare Sorten verabreiche, höchstens zu Beginn des Mahles oder beim
Dessert oder nach dem Dankgebet. (Leipziger Statuten 314. 10).

Beim zweiten Mahle -- jeder Kandidat gab drei Essen -- durften feine
Weine nur gegeben werden, wenn sie vom ersten Mahl übrig waren, beim
dritten gar nicht mehr, denn dann war natürlich nichts übrig.

Auf der Universität von Frankfurt an der Oder durften Bier und Wein zum
Doktorat und Lizentiat frei, ohne Steuer, eingeführt werden.[297]

Das Menu eines solchen, von Dr. Christoph Scheurl in Nürnberg am 25.
November 1525 gegebenen Diners, das Melanchthon durch seine Anwesenheit
verherrlichte, bestand aus:

  1) Ein sewkopff samt einem lentbrothenn (Lendenbraten) in einem
    Zislunlein (saurer Sauce);

  2) Vorhann (Forellen) und esch (Äschen);

  3) V. rephuner;

  4) VII j vogel;

  5) j. Koppen (Kapaun) zum gebroten (als Braten);

  6) I I I j. h. (℔) hecht gesultzt;

  7) Ein schweine wiltpret in einem pfeffer;

  8) Keßkuchlein und ops;

  9) Pistaci, latbergen, leckuchlein, confection.«

Dazu tranken die 12 Teilnehmer: 6 Maß Neckarwein, 3 Maß Rotwein, 6 Maß
Reinfall, zusammen 23 Maß, also etwas mehr als 2½ Liter per Gurgel.[298]

Die Gelehrten und Professoren beteiligten sich gerne an solchen
Schmäusen, da sie meist weder im Essen noch im Trinken Kostverächter
waren, und ihre Einnahmen für gewöhnlich die Anschaffung von
Leckerbissen verbot, wenn sie nicht zu nicht immer lauteren Mitteln
griffen, ihre Finanzen zu verbessern, deren unschuldigstes noch der
Bier- und Weinhandel war.

In allen Universitätsstädten und fast in allen Städten, die höhere
Schulen besaßen, war es den Lehrern gestattet, Getränke zu ihrem
eigenen Gebrauch abgabenfrei einzuführen, in Frankfurt a. O. sogar
die Doktoren aller Fakultäten.[299] In Jena und in Altdorf genossen
die Professoren die Freiheit, in dem Kollegienbrauhaus, so viel Bier
sie für ihren Hausbrauch und Tischgenossen bedurften, tranksteuerfrei
brauen zu dürfen. Ferner war ihnen durch die Statuten von 1569
ausdrücklich die Konzession erteilt, von dem der Universität gehörenden
und später privilegierten Rosenkeller dort eingelagerten fremden und
einheimischen Getränksorten an Bier und Wein ohne Steuerzahlung zu
entnehmen.[300] Da nun die meisten Professoren Studenten bei sich
wohnen hatten, so nötigten sie, wie dies in Jena Anlaß zu Klagen
gab, ihre Einwohner fleißig zu trinken, »wofür sie ihnen bei allen
strafwürdigen Vorfällen durch die Finger sahen.[301]«

»Überdies mag diese Abgabenfreiheit von der Getränkesteuer so manchen
Professor zu einem stillen Haustrunk verleitet haben, der wohl häufig
stärker ausfiel, als es für seine gelehrten Studien förderlich gewesen
sein dürfte«, sagt Reicke[302], weshalb noch im 18. Jahrhundert den
Fakultäten eingeschärft wurde, _keine versoffenen Professoren_ zu
wählen.

Natürlich war es den Gelehrten verboten, dieses Vorrecht zum
Nachteil der Schankwirte auszuüben, woran sie sich aber wenig
gehalten zu haben scheinen, da viele von ihnen einen schwunghaften
Ausschank betrieben. In Heidelberg gestatteten die Statuten von 1558
ausdrücklich den Lehrern der Hochschule, alljährlich zwei Fuder Wein
auszuschänken. Görlitz hatte sich wiederholt über den Rektor magnificus
und Stadtpfarrer Magister Schwoffheim zu beklagen, der fremde
Biere ausschenkte. Als auch die Brauereien sich dieser Beschwerde
anschlossen, wurde Schwoffheim nach Bautzen versetzt, wo er es ebenso
wie vordem in Görlitz trieb. Die Görlitzer erhielten hierauf den
Pfarrer Redhem, der aber in die Fußstapfen seines Vorgängers trat.[303]

Übrigens waren die gelehrten Herren auch sehr bedeutende Konsumenten,
die es gemeiniglich ebenso wie ihre Hörer trieben. So der Jurist
Scipio Gentilis, ein Italiener von Geburt, der sich mit den Studenten
volltrank, mit ihnen des Nachts auf den Gassen herumstrich, schrie,
polterte und lärmte und wehrlosen Bürgern den Degen ins Gesicht
trieb.[304]

Der Typus eines gelehrten Vagabunden zur Zeit der deutschen Renaissance
war der »Poetenkönig« _Eobanus Hessus_ (1488 bis 1540).

    Zu Marburg in fröhlicher Schenke,
    Sitzt der Liebling der Musen, dem Weine so hold,
    Herr Eobanus Hessus,
    Ihm blitzt entgegen im Glase des Rheinweins Gold.

      (Karl Preser)

Einst als er noch in Preußen am Hofe des Bischofs von Pomesanien lebte,
forderte ihn einer seiner Mitzecher prahlerisch auf, einen Wassereimer,
mit Danziger Bier gefüllt, auf einen Zug auszutrinken. Als Preis dafür
ließ er einen kostbaren Ring in das Gefäß fallen. Hessus ließ sich
nicht lange bitten, er leerte den Eimer rasch, ohne abzusetzen, bei
der Nagelprobe fiel der Ring heraus. Hessus aber weist ihn zurück,
verächtlich blickend fragt er den Herausforderer, ob er denn glaube,
daß er um Lohn zu trinken gewohnt sei?«[305] Der Brandenburgische
Hofastronom _Johannes Cario_, ein bedeutender Mathematiker, trank sich
1537 zu Tode, und ein ähnliches Schicksal widerfuhr dem Leibdichter des
reisigen Kölner Erzbischofs Rainald von Dassel.

In Rostock ließen sich die Professoren von ihren Studenten zu den
Nationalschmäusen führen, machten dort den größten Unfug mit, saßen mit
ihnen auf dem Boden, tranken knieend, schrieen, blökten, schwärmten.
Sie tanzen in ihrer Trunkenheit auf offenen Plätzen, »Stuben, Sälen,
Gärten, Höfen, Vorwerken und Wiesen«. Besonders lächerlich sahen
dabei die Theologen in ihren langen Röcken und Mänteln und gestutzten
Harzkappen aus.[306]

Unter den gelehrten Trinkern genoß der Wittenberger Professor der
Poesie _Friedrich Taubmann_ (1565--1613), der nebenbei als Hofnarr des
Kurfürsten Christian II. amtierte, den größten Ruf. Seine Streiche
gingen von Mund zu Mund, und um seine Person wob sich schließlich
ein ganzer Sagenkranz von Witzen, Schlagfertigkeiten und Rüpeleien.
Einst befragt, warum er immer fröhlich sei, da er doch keineswegs in
günstigen Umständen lebe, antwortete er: »Ich habe genug, denn ich
habe so viel, wie ich brauche. Habe ich gleich in Wittenberg keinen
französischen Wein, so habe ich doch einen »Zesseuischen Goremberger«;
gibt es auch diesen nicht, so gibt es doch Tischwein; gibt es keinen
Tischwein, so gibt es Kuckuck[307]; gibt es diesen nicht, so gibt es
Tischbier; ist kein Tischbier da, so gibt es Convent, ist auch dieser
nicht vorhanden, so ist doch gottlob noch Wasser in der Elbe.[308]«

Von den vielen im Umlauf befindlichen Schnurren Taubmanns, die
Friedrich Ebeling in seinem Buche »Zur Geschichte der Hofnarren.
Friedrich Taubmann« gesammelt hat, sei eine für den Mann selbst und
sein Zeitalter bezeichnende hier nacherzählt.

Die Herren am sächsischen Hofe nötigten einst Taubmann, so lange
zu trinken, bis er den Wein wieder von sich gab. »Ihr Herren«,
entschuldigte er sich, »wenn euer bestialisches Saufen eine Ehre ist,
so ist mein unhöfliches Speien auch keine Schande!«[309]

Der Weltgeschichte gehört noch ein anderer Professor an, ebenso
gelehrt wie Taubmann, doch nicht so klug und glücklich wie dieser, ein
»armer Narr«, dessen geringer Verstand auf das roheste gewaltsam in
Spirituosen erstickt wurde, Friedrich Wilhelms I. von Preußen Hanswurst
-- _Jakob Paul Freiherr von Gundling_, geboren 1673 oder 1668,
gestorben, besser gesagt zu Tode gemartert 1731 in Potsdam und begraben
in einem mächtigen Weinfaß in Bornstädt bei Potsdam.[310]

Gundling war, wie erwähnt, kein großes Kirchenlicht, aber immerhin ein
fleißiger Mensch mit nicht unbedeutendem Wissen in der Geschichte,
der es auch im Leben zu etwas gebracht hätte, wenn ihn nicht ein
böser Geist in den Kreis des Soldatenkönigs und seiner Kumpane
beim Tabakskollegium geführt hätte. Ursprünglich Professor an der
Ritterakademie und Rat und Historiograph im Oberheroldsamt, wurde er
Zeitungsreferent beim Tabakskollegium, in Wahrheit aber ein mit Titeln
überhäufter Hofnarr und damit die Zielscheibe der ungehobelsten und
handgreiflichsten Rüdheiten der rohen Tafelrunde. Allabendlich war er
betrunken, denn »im Weintrinken nicht zu ersättigen, klagte er immer
über Durst, daher erhielt er auch oft ein vollgerütteltes Maß, womit
ihn Hofleute und Offiziere reichlich beehrten, weil sie ihn dann desto
besser genießen konnten. Besonders hatte er bei einem französischen
Weinschenken namens Bleuset, seine Niederlage, von dem er selten
nüchtern zurückkam.[311]«

Schon zu Gundlings Lebzeiten versuchten gelehrte Säufer, denen
jegliches Ehrgefühl abging, Gundling aus seiner entwürdigenden Stellung
zu verdrängen. So ein Dr. _Bartholdi_ aus Frankfurt a. O., der
schließlich als Wahnsinniger in strengstem Gewahrsam, festgeschlossen
mit einer Kette an einen Stock, gehalten werden mußte. Dann ein zweiter
Tollhäusler namens _Kornemann_; der Helmstädter Professor Friedrich
August _von Hackmann_, ein richtiger Abenteurer, und endlich Gundlings
größter Konkurrent _David Faßmann_, den _Morgenstern_ endlich als
letzter gelehrter Trunkenbold und Hofnarr ablöste.

Faßmann, geboren 1683 zu Wiesenthal in Sachsen, war der Verfasser der
damals überaus beliebten und endlos fortgesetzten »Gespräche im Reiche
der Toten«, ein außerordentlich vielgereister und sprachgewandter Mann,
der sich aber nicht entblödete, die ärgsten Roheiten gegen Gundling
auszuhecken oder sich zum Werkzeug der derben Einfälle des Königs
herzugeben. _Magister Salomon Morgenstern_, gleichfalls ein Sachse
aus Pegau, hatte in Halle Vorlesungen über Geschichte und Geographie
gehalten, ehe er zufällig nach Potsdam kam, wo er als Hofrat und
Mitglied des Tabakkollegiums verblieb.

Die fortwährende Vertilgung großer Getränkemengen, an die sich die
meisten Studenten Jahre hindurch gewöhnt hatten -- brachten sie doch
mindestens vier bis sechs Jahre, manche allerdings, wie ein Studiosus
in Wittenberg, vierzig, in Leipzig sogar einer fünfundsiebzig
Jahre[312] auf der Universität zu -- blieb, wie ich bereits sagte,
nicht ohne Folgen für das spätere Leben der »vollen Brüder«.

Wie sich solche ehemalige Bursche mitunter in Amt und Würden benahmen,
zeigt folgender Vorfall, der andererseits auch ein grelles Streiflicht
auf die Gemütsrohheit und Herzlosigkeit der mittelalterlichen Richter
wirft.

Anläßlich eines Strafprozesses unter Bischof Heinrich Julius v.
Halberstadt-Braunschweig gegen rebellische Braunschweiger Bürger heißt
es:

»Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen
Gerichtes) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll
wurden, daß sie einesteils eingeschlafen ... Etwan in der dritten
Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr
gefaßtes Müthlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal
davongegangen ... Zum dritten male bin ich abermals in die peinliche
Kammer gebracht usw. und Hans Staub war so trunken und voll, daß er
beim Tisch einschlief, und wann er hörte, daß ich etwas härter sprach,
so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: ›Meister Peter,
hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter‹, und wenn er solches
gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die
anderen tapfer auch herum Wein und Bier und wurden aus Trunkenheit und
sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen.«[313]

Wie glänzend sich die Saufmanie auf unseren Universitäten konservierte,
bedarf keiner Erörterung, wenn auch zugegeben sein mag, daß die
nivellierende Zeit viele, wenn auch noch lange nicht alle ihr
anhaftenden Roheiten in Vergessenheit gelangen ließ. »Frei ist der
Bursch«, und frei soll er auch sein, frei wie die Wissenschaft, an
deren Quelle er sitzt. Er kann dies aber schließlich auch ganz gut
sein, ohne sich zum Trunkenbold zu trainieren, seine Gesundheit zu
schädigen und seine Geisteskräfte zu schwächen.



8. Das Zech- und Saufrecht.

    Was kümmern mich die Rechte?
    Was scheert mich das Gesetz?
    Wenn ich die trockne Kehle,
    Mit edlem Bierstoff netz'?


Auf den Universitäten bildeten sich im sechzehnten Jahrhundert gewisse
Trinkregeln, ein »Jus potandi«, das jeder an den Gelagen teilnehmende
akademische Bürger innehaben mußte. Es waren Vorschriften über die
Art des Trinkens, über die Gesänge, die den Kommers beleben sollten,
Verhaltungsmaßregeln jeder Art, gegen die ein richtiger Bursch niemals
verstoßen durfte.

Im Gegensatz zu den altdeutschen »Tischzuchten«, den antizipierten
Knigges, die vom vierzehnten Jahrhundert an bis zu Hans Sachs Zeiten,
»in keiner Bibliothek fehlen durften«, da sie den Anstand bei Tisch
genau festlegten[314], sahen die Zech- und Saufrechte weniger auf den
Anstand als auf Beobachtung der vorgeschriebenen Zeremonien.

Ein etwa sechzig Druckseiten starkes Büchlein, das aus dem Anfang
des siebzehnten Jahrhunderts stammen dürfte, befaßt sich mit diesen
»wunderbarlichen Manieren, Ränken und Schwänken«, wie der Jesuit Franz
Callenbach in der »Wurm-Logia vieler seltzamer Würmer« den Komment der
»naßliebenden Brüderschaft« nennt, aus dem ich nun einen gedrängten
Auszug geben will.

Der Titel der Flugschrift lautet:

»Neue artig und kurzweilige Disputation, in welcher das _Zech-_
und _Saufrecht_, sammt allen desselben Solennitäten, Gebräuchen,
auch darinnen vorlaufenden Controversien und Strittigkeiten aus dem
weltlichen Recht gezogen, kürzlich entworfen und beschrieben wird etc.

von Blasio Kielsauff, beider Wein und Bier Candidaten. Gedruckt im
Jahr: Guter Wein erfreut durstigen Menschen ihr Herz.«

Eingeleitet wird das Buch durch ein Vorwort in Versform, das ich ganz
gut an die Spitze meiner Arbeit hätte stellen können, so erschöpft es
die deutsche Methyologie.

    Ihr lieben Landsleut wohlbekannt,
    Sehr trinken acht vor keine Schand,
    Wir Teutschen seyn darzu geborn,
    Daß wir als Saufer stehen vorn,
    Uns Tag und Nacht bemühen wohl,
    Wie wir Becher und Krausen voll
    Ausleern solln bis auf den Grund,
    Mit Haufen schütten in den Schlund.
    Hierin gleichen wir in Teutschland
    Den Persiern und Griechen ganz,
    Ja triumphirn deßhalben gar
    Daß wir ihn's noch weit thun bevor.
    _Was_, _wie_, _wo_, _warum_ und auch _wann_
    Man trinken soll? desgleichen dann,
    Ob viel daran läg oder nicht,
    Es trink der Herr oder der Knecht?
    Ja was des Trunkes Wirkung sey,
    Wird dich kürzlich berichten frei
    Bacchus der stark und mächtig Herr,
    Aller Saufbrüder Meister.
    Hör fleißig auf die Lehre sein,
    Laß zu Mund, Aug und Ohren ein,
    Fehl nicht im Trinken, nimm gut acht,
    Wann man dir einen zu hat bracht,
    Thu B'scheid, trinke aus und laß nichts stan,
    So spricht man, d' seyst ein teutscher Mann.

    Germ. Weinschlauch.

1) Es vermahnet der vortreffliche und hochberühmte Jurist Paulus, daß
man dasjenige, was täglich, ja schier alle Stund pfleg vorzugehen, wohl
fassen, lernen und begreifen solle. Wenn nun aber (so viel ich weiß und
verstehe) heut zu Tage nichts gemeineres, üblicheres und vornehmeres
ist, als das Baccifest celebrieren und halten, das ist, sich bei den
bis oben angefüllten und gleichsam mit Streichhölzern abgestrichenen
Pokalen, Bechern, Gläsern und Krausen, von einem Tag, ja von einer
Mitternacht zu der andern finden lassen, und derhalben zu besorgen,
daß man uns vorwerfe, als Mutius gethan, es seye nämlich schändlich
und unlöblich, daß ein Teutscher die Gesatz, Rechten und Gebräuch der
Banqueten, Gast- und Mahlzeiten, bei welchen er sich täglich finden
und antreffen läßt, nicht sollte wissen, noch dieselben, wie es zwar
billig sein sollte, verstehen. Als hab ich nicht ohne Nutz und Frucht
zu seyn erachtet, wenn ich etliche Observations vor mich nehme und
dieselben denen zu Dienst und Besten erklärete, so sich mit der Zeit
zu dem Studio juridico begeben möchten, damit daß die Jungen und in
diesen Sachen noch Unerfahrenen geübt und erfahren, den Alten aber
und Geschicktern der Sachen etwas mehrer nachzudenken ein mehrere
Gelegenheit und Anlaß gegeben würde.

2) Belangend nun den Ursprung dieses bacchische Freß- und Sauffeste, so
ist männiglichen bewußt und offenbar, daß dasselbe ein sehr altes und
von vielen Jahren hergebrachtes Fest sey; wie nicht weniger fast allen
Völkern gemein und bräuchig. Wegen der Zeit aber, weil die Teutschen
solches Fest mit gebührender und möglichster Andacht und Devotion dem
Bacchus zu Ehren celebriret und sich demselben ganz ergeben erzeiget
haben, ist ihnen vor allen andern der Primat und Vorzug im selbigen
aufgetragen und angeboten worden. Welchen Primat, Vorzug und erlangtes
Lob sie noch bis auf diese Zeit mit Trotz hochmütiglich defendiren,
verfechten und vor den andern allen ihnen vorbehalten. Von diesen nun
und derselben Gebräuchen, Sitten und Gewohnheiten wird gegenwärtige
Dissertation und Gespräch handeln und tractiren, welches ich aber
vornehmlich und sonderlich von der Praxi academica (denn da begibt
sich's am meisten) verstanden haben will.

3) Die Ehr, der Dienst und die Ceremonien, so diesem Gott Baccho
müssen praestiret und angethan werden, bestehen in Fressen und
Saufen. _Saufen_ ist ein ernsthafter mit Bechern, Gläsern, Krausen
und dergleichen weinfähigen Geschirren vorgenommener Streit. _Zech-_
und _Saufrecht_ wird genannt, welches vom Saufen entsprungen und
daher seinen Namen bekommen hat, in sich haltend die Gebräuch und
Solennitäten dieses Festes, auch was einer dem andern, solchem Recht
und Gesatz nach zu halten oder nicht, schuldig und verbunden sey,
erklärend und anzeigend.

4) Causam primam, das ist der Ursprung und das Aufkommen dieses Festes,
schreibe ich der Antiquität und der vorlängst verlaufenen Zeit zu. Die
andern Ursachen, daher dieses Fest rührt, ist zum Theil der Liberalität
und Freigebigkeit desjenigen, durch welches Unkosten die Saufereien
angestellet und verrichtet werden, theils erforderts die Ehrbarkeit und
dann auch zu Zeiten die Noth oder das Gesatz ...

Die folgenden Absätze handeln davon, warum das Wetter den Studenten
zwingt, im heißen Sommer und im kalten, nebligen Herbst und Winter die
Bücher bei Seite zu schieben und sich lieber mit Kommilitonen zu einem
Trunk zusammenzutun, und welche andere Zwischenfälle sich ereignen
können, das Studium zu lassen und zu trinken. Nach einer tiefsinnigen
Betrachtung über die besten Bier- und Weinsorten, in der der Verfasser
seine elf Lieblingsbiere und elf liebsten Weinarten verrät, geht er zum
eigentlichen Komment über.

»Die Form, Manier und Weiß, zu trinken, wird erkannt und unterschieden
aus dem Trinken selbst. Und seind vornehmlich zween Modi, oder zwo
Manieren, als Totalis und Partialis.

Der erste als modus bibendi totalis wird genennet und ist derselbe,
wenn man das contentum, das ist Wein, Bier und was dergleichen
Getränk seyn mag, bis auf den Grund ler auszeuft und trinket, und
solches geschieht entweder continue, das ist ohne einig wiederholten
Athem auf einmal und auf einen Zug, oder aber discontinue, das ist
mit wiederholtem Atem und nach und nach. Continue, das ist in einem
Zug alles heraustrinken, wird entweder verrichtet Floricos oder
Hausticos. Floricos trinken heißt und ist soviel, als nämlich den Rand
des Gefäßes, in welchem das Getränk ist, mit den Lefzen des Mundes
ringsherum umgeben und mit einem Sturm den zugebrachten Getrank in
die Gurgel schütten, daher dann aus Widertrieb des Athems kleine
Bläslein auffahren, welch die Unsern Flores, zu teutsch Blümlein oder
Röslein, zu nennen pflegen. Hausticos wird aber getrunken, wenn man
auf eine gemeine Weise alles ohne wiederholten Athem herausseuft.« Wer
den Floricos-Trunk nicht ausführen kann, dem sei es verziehen, nicht
aber dem, der Hausticos nicht zu trinken vermag, er »soll trinken,
bis ihm die Augen übergehn.« Falls aber ein Tischgenosse einen Trunk,
gleichviel ob Floricos oder Hausticos, beginnen sollte, dann hat er ihn
auch zu Ende zu trinken.

»Dieser Trunk« nämlich Floricos und Hausticos, »gehet entweder nach
der Ordnung und dem Reihen herum oder außer der Ordnung. In und nach
der Ordnung gehet er herum, wenn man keine Person umgehet oder außen
läßt, sondern den Trunk auf einen jeglichen, wie sie nach einander
sitzen, auf der Reih läßt herumgehen. Ein solcher Rundtrunk ist, wie
man ihn nennet, die _Gesundheit_, welcher um eines Gesundheit willen
mit entblößtem Haupt stehend, von der ganzen Compagnia verrichtet
und getrunken wird. Von diesem ist die Frag: ob es nämlich recht
sey? Darauf antworten wir, daß zwar das Ende, dahin ein solcher
Trunk vornehmlich gerichtet und angefangen wird, gut sey, die Mittel
aber nicht so gar bequem; denn wem ist nicht bewußt und kundbar,
wie viel derselben seyen, so mit dergleichen Gesundtrinken eines
andern Gesundheit und Wohlstand procuriren und suchen wollen, ihre
selbsteigene Kräften und Leibesgesundheit aber hiedurch schwächen und
verlieren.

Unanständig ist es, auf seine eigene Gesundheit trinken zu lassen,
hingegen darf es den »Veneris Knechten« hingehen, wenn sie ihrer
Liebsten wohl aus Gefäßen »daß auch eine vierjährige Kuh nicht möchte
oder könnte heraussaufen« trinken. Der Zutrank muß immer erwidert
werden, auch wenn ein Gegner ihn ausbringt.

»Einen besonderen Verstand bringt mit sich der Trunk, welcher genannt
wird die _Brüderschaft_ oder der _Dutstrunk_, da einer oder der ander,
gleich als bei einer Einweihung pflegt zu geschehen, mit herrlich- und
stattlichen Worten zum Bruder, oder an Brudersstatt erwähllt, auf-
und angenommen wird. Die Form und Weis, einem einen solchen Trunk
zuzubringen, ist kürzlich diese: Vielgeliebter Herr, wann ich demselben
nicht zu kindisch oder zu gering und schlecht wäre, möchte ich vom
Herzen wünschen, mit dem Herren durch einen freundlichen Trunk durch
ein gute Freund- und Bruderschaft auf- und anzurichten; darauf dann der
ander (wofern er nit etwa längere Ohren zu haben sich bedünken läßt)
antwortet: der Herr, der trinke in Gottes Namen, es soll und wird mir
ein lieber und angenehmer Trunk seyn.«

Ein Bursche darf niemals mit einem »grobhörnigen Pennalen und
Federmichel« Bruderschaft trinken, hingegen soll ein adeliger Student
sich nicht sperren, einen bürgerlichen zu seinem Bruder zu erkiesen. --

Da sehr häufig Damen den Kommersen beizuwohnen pflegten, natürlich
meist Studentenliebchen, die mit ihren Amanten »tranken also beyde aus
dem Trinkgeschirr zugleich«[315], so bemerkt das »Saufrecht« hierüber:

»Was ist von einer Jungfrauen zu halten, die mit einem jungen Gesellen
einen solchen Freundschaftsbund aufrichtet, mag ihr auch an ihrer Ehr
und Jungfrauschaft hiedurch etwas abgehen oder benommen werden? Dieses,
wie ich vermeine, ist sonderlich unter denen vom Adel sehr gemein und
üblich: und wie ich verstehe und merke, ist dieser löbliche Gebrauch
auch unter anderen ausgebrochen, da sie nämlich auf Schwesterschaft
und herzliche Treu trinken. Hütet euch aber, hütet euch, und sehet
euch wohl für, sage ich, ihr Jungfrauen, die ihr Zucht und Ehr liebet,
damit ihr nicht etwan unter dem Schein der Brüder- und Schwesterschaft
betrogen in das Netz gefället werden möget. Denn wie der Poet sagt:

    Ein Vogelfänger in dem Wald
    Mit seiner Pfeif gar süß erschallt,
    Bis er die sichern Vögelein
    Gelockt hat in die Maschen fein usw.

Der Verfasser verurteilt rückhaltlos die Manier, Hausticos aus alten
Schuhen und aus einem gewissen unnennbaren Gefäße zu trinken, was kein
Student nachzutun gezwungen werden kann.

In § 29 und folgenden des Büchleins, das im ganzen 61 §§ und ein
Nachwort über das Thema: »Ob das Löffeln (Liebeln), so bei dem Trunk
geschieht, die rechte Lieb verursache?«, enthält, werden verschiedene
Arten, den Trunk zu sich zu nehmen, erzählt.

»Es sind aber viel und mancherlei Manier zu trinken, will derowegen
allhie etliche Umstände erzählen. Diese haben eine sonderliche Lust
daran, wenn sie _das Glas mit dem Mund aufheben_; jene _hängen den Kopf
gegen der Erden zu_; andre _nehmen zwei Gläser zusammen und stürzen sie
zugleich heraus_; viele brauchen _gar keine Hand, sondern fassen das
Glas zwischen beide Arme_. So finden sich auch Künstler, welche _das
Glas auf die Stirn stellen, daß ihnen also der Wein über die Nasen nit
anders als über einen Canal allgemach in den Schlund herabfließe_.«

Der Verfasser vergißt noch das Eintrichtern, das z. B. in Rostock
üblich war.

»Es sind auch wegen allerhand seltsamen Gebärden und Zeremonien solchen
Trünken eigene Namen gegeben worden; dergleichen ist der Trunk, den
man nennet _Curl, Murl, Puff_, welcher viel seltsame Schnacken und
Possen in seinem Umgang verursachet; der _lateinische Trunk_, welcher
viermal muß getrunken werden; desgleichen _das Rößlein verkaufen_, _den
Unbekannten bringen_; item _fine Tuck, fine Schmuck, fine Bartwisch_.«

Den _Willkommentrunk_ ist jeder unweigerlich zu erwidern gezwungen,
auch wenn er ihm aus einer »weitbäuchigen Ampel« vorgetrunken wird
oder er »sich gleichsam darüber entsetzt und wegen der greulichen,
ungeheueren Last des Guckucks (Becher) erblasset.«

Außer diesem Guckuck gab es noch andere Gefäße, von denen man gern
wieder einmal den Staub abwischte, z. B. »das römische Reich, dessen
Kraft und Gewalt so groß und mächtig ist, daß es wohl auch den
allerstärkesten Herkulum oder Sauff-Ritter dürffte ein Bein stellen,
und wider Gottes Boden darniederwerffen. Und auff solche Manier pflegen
sonderlich in Niedersachsen auch wohl ihrer viere zu trinken aus einer
Kanne, die da entweder mit Bier oder Wein gefüllt ist, auff folgende
Weise, daß die ersten drey jeder einen Trunk thut, der vierte aber muß
das andere alles, was noch hinterstellig, exsicuiren und austrocknen.
Und diese liebliche Kurtzweil nennen sie ›den Fuchs schlepfen‹«[316].

Die angeführten Trünke müssen in einem Atem erledigt werden, mit
Ausnahme des »Römischen Reich« und das »Fuchs schlepfen«, die halb und
geteilt vorgenommen werden dürfen. --

Bei Rundgesängen braucht nur der mit zu singen, der die Lieder kennt.
Stillschweigen ist keine Verletzung des Komments.

Am Biertisch sollen keine gelehrten Dispute angeregt werden; es darf
nicht gezankt, keine Fenster und Ofen eingeschlagen, Möbel zertrümmert
werden, hingegen ist dies alles gestattet, wenn Schoristen den Pennälen
die »Ehre« ihres Besuches zu teil werden lassen, die nicht mucksen
dürfen, auch wenn »_einem Pennalen ein Aug ausgeschlagen würde_.«

Den Überschuß von Getränk auf alle mögliche Art von sich zu geben,
wird nur dann verurteilt, wenn Jungfrauen dem Gelage beiwohnen, sonst
ist es nach dem Grundsatze: »naturalia non sunt turpia« nicht weiter
rügenswert. Nachdem sich der Autor lang und breit in zum Teil recht
pikanter Weise über das Verhältnis zwischen Studiosus und Jungfrau
ergeht, kommt er zum Schluß. Er widerrät darin, trunkene Zechbrüder bei
sich schlafen zu lassen, da sie am nächsten Morgen das Gelage wieder
fortsetzen würden, was mindestens mit großen Unkosten verbunden sei.

Der Tenor des ganzen Elaborats geht dahin, daß Trinken recht gut,
nicht Saufen aber besser sei, denn »ist gut Glück, wann man etwan den
dritten Tag erst wiederum über die Bücher sitzt und studiret. Mag
sich derhalben wohl keiner zu derartigen Saufgelagen verfügen oder zu
denselben einberufen lassen, wann er nicht auf das wenigste ein paar
Tag mit einhalten und zubringen will!« -- -- --

Damit schließt das ehrwürdige Zech- und Saufrecht« und auch mein Buch.

Es wäre zwar noch viel zu sagen, so über das Zechrecht gewisser Städte,
wie z. B. des märkischen Lippehne, das der Gelehrte Oelrichs im »Jus
Lippenense« tiefsinnig gehaltvoll bearbeitete, über die Trinkerpoesie,
die von den »Carmina burana«,[317], jener feucht-fröhlichen Handschrift
des dreizehnten Jahrhunderts an die deutsche Literaturgeschichte bis
zur Gegenwart durchzieht, von schriftlichem Zutrinken[318], dann von
Trinkgefäßen aus den köstlichsten Stoffen und kunstvollster Arbeit,
wenn ich nicht fürchten müßte, die Geduld meiner Leser ohnehin schon
erschöpft zu haben.

Darum will ich kurz und unvermittelt meinen Rückblick auf die
Vergangenheit des deutschen Durstes schließen, der, Gott sei Dank oder
leider?, neben dieser inhaltreichen Vergangenheit auch eine ganz schöne
Gegenwart, vielleicht auch eine hoffnungsvolle Zukunft besitzt, denn:

    Nur in einem gleicht's den Ahnen:
    Ewig gleich und ungeschwächt
    Erbt der Durst sich der Germanen
    Von Geschlechte zu Geschlecht. --

      (_R. Baumbach._)



Anmerkungen.


[1] Waltharilied, 2. Gesang, V. 180.

[2] Paulus Diaconus, I, Kap. 27.

[3] Scapos Kapermal, C. 42.

[4] Caesar, De bello gall., H 28. Plinius, Naturgesch., XI, 45.

[5] Tacitus, Germ., 22.

[6] Tacitus, Germ., K. 24.

[7] Prof. Dr. F. Kauffmann, Deutsche Mythologie, S. 63.

[8] Tacitus, Annalen, XI, C. 16.

[9] Tacitus, Germ., K. 22.

[10] Specht, Gastm. und Trinkgel. bei den Deutschen, S. 52 ff.

[11] Kauffmann, Deutsche Mythologie, S. 45 ff., S. 98.

[12] Plinius, Naturgesch., 22, 51--54.

[13] Schultz. Höfisches Leben zur Zeit der Minnesinger, S. 403.

[14] Bescheidenheit, 95⁵.

[15] Pantaleon, 1313.

[16] 198, Hagen, Gesamtabenteuer, III, 48.

[17] Herodot, Geschichten, 2. Buch, Kap. 77.

[18] Geschichts-Bibliothek, I, Kap. 20 u. 34.

[19] Strabo, Geographie, XVII, § 2.

[20] S. Seite 34.

[21] Victor Hehn, Kulturpflanzen und Haustiere in ihrem Übergang aus
Asien nach Griechenland und Italien, 6. Aufl., S. 143.

[22] a. a. O., XVIII, 2, 2.

[23] Hehn, a. a. O., S. 143.

[24] Bei Athenäus, I, p. 16.

[25] Naturgesch., 22. Buch, LXXXII.

[26] Kopenhagen, 1772, S. 57.

[27] Römische Geschichte, 29. Buch, 36.

[28] Bilder aus der deutschen Vergangenheit, I, 142 ff.

[29] Strabo, a. a. O., 4. Buch, 5, 5.

[30] Über den Landbau, 3, 376.

[31] Edda, von Hans von Wolzogen. S. 63 ff. (Leipzig, Reclam).

[32] Specht, a. a. O., S. 43 ff.

[33] Thillmann, Deutsche Finanzgeschichte, S. 89.

[34] Specht, a. a O., S. 43.

[35] »Der zwey und funffzigste Artickel« des Sachsenspiegels lautet:
»FLicht sich der Hopp über den Zaun, wer die Wurtzel in dem Hoffe hat,
der greiff über den Zaun, so er allernechst möge, und ziehe den Hoppen.
Was ihm folget, das ist sein. Was des aber an der anderen Seiten
bleibt, der ist seines Nachbarn. Seine Baumzweige sollen auch über den
Zaun nicht gehen noch hangen, seinen Nachbarn zu schaden.«

[36] Dr. E. M. Schranka, Ein Buch vom Bier, Frankfurt a. O. 1886, I,
209.

[37] Lippert, Deutsche Sittengeschichte II, S. 74.

[38] Georg Gaebel, Des Thomas Rantzow Chronik von Pommern in
hochdeutscher Mundart, S. 236.

[39] Iwein 818: »Wines ein becher vol Der gît, daz sî in geseit, Mêre
rede und manheit Dan vierzec und viere mit wazzer oder Biere.«

[40] 201, 5 ff.

[41] Lippert, a. a. O., II, 124.

[42] Corvin, Pfaffenspiegel, S. 826.

[43] Adolf Bartels, Der Bauer in der deutschen Vergangenheit, Leipzig
1900, S. 23.

[44] Hallwich, Töplitz, eine deutschböhmische Stadtgeschichte, S. 116.

[45] Schaltjahr, V, S. 200.

[46] Henne am Rhyn, Kulturgeschichte, I, 347.

[47] Lippert, a. a. O., III, S. 90 ff.

[48] »Diese Probe wurde _gewiß und wahrhaftig_ in der Stadt-Brauerei zu
Bernau, welches wegen seines vorzüglichen Bieres berühmt war, an jedem
Brautage ausgeführt«, beteuert Alexander Cosmar in seinen »Sagen und
Miscellen aus Berlins Vorzeit«, Berlin 1833, 2. Bd., S. 5.

[49] 1696, I. Teil, 5. Kap.

[50] Die geöffnet Raritäten und Naturalienkammer verfertigt von einem
Liebhaber kuriöser Sachen, Hamburg 1709.

[51] Rob. Rosenthal, Gambrinus und das Bier, 1900.

[52] J. G. Th. Grässe, Bierstudien, 2. Aufl., Dresden 1874.

[53] Cambray, Hauptstadt des franz. Arondissements Cambrai. Da es schon
als Cameracum eine der bedeutendsten Städte des römischen Galliens war,
ist natürlich die Annahme Cisners falsch.

[54] Isis und Osiris die ägyptischen Gottheiten.

[55] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 503.

[56] B. Emil König, Das Buch vom Schweidnitzer Keller zu Breslau,
Breslau o. J., S. 19 ff.

[57] Narrenbeschwörung 90, IV, 41.

[58] Haushaltungsbuch 17.

[59] 1877, Spalte 340.

[60] Koenig, a. a. O., S. 18.

[61] Pommeriana, herausgegeben von H. G. L. Kosegarten, II, 459.

[62] Aus Tangermünde.

[63] Aus Jena, der Jenasche Klatsch.

[64] Aus Königslutter im Braunschweigischen. Das Lieblingsbier des
Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I., das er bei seinen Tabakskollegien
trank.

[65] Aus Gardelegen. Siehe die Spitznamen des Bieres, S. 79.

[66] Buch vom Bier, I, S. 50 ff., Frankfurt a. O., 1885, 2 Bde.

[67] Dr. Herm. Brosien, Geschichte der Mark Brandenburg im Mittelalter,
S. 211 ff.

[68] Dr. J. G. Krünitz, Ökonomische Encyklopädie, Berlin 1775, 5. Teil,
S. 9.

[69] B. Emil König, a. a. O., S. 18.

[70] Schultz, Deutsches Leben etc., S. 504.

[71] Oskar Schwebel, Bierhumor in der Mark, Bärkalender 1890, 53 ff.

[72] Reclam, Leipzig, S. 93.

[73] Erfurt 1515.

[74] Abr. A. Sancta Clara, Etwas für Alle, Würzburg 1711.

[75] Arnim und Brentano. »Des Knaben Wunderhorn«, herausgegeben von
Friedr. Bremer, Leipzig, Reclam, S. 605.

[76] Schaltjahr, II, S. 46.

[77] Arnstadt und Leipzig, 1730.

[78] Schaltjahr, III. Bd., S. 82.

[79] Also Schweningerei vor zweieinhalbhundert Jahren.

[80] Schaltjahr, II. Bd., S. 133 ff.

[81] Schaltjahr, II, 260.

[82] Tacitus, Cap. 23.

[83] P. Weise, Beiträge zur Geschichte des römischen Weinbaues in
Gallien und an der Mosel (Progr. des Johanneums zu Hamburg 1901).

[84] »Keiner solle in Italien einen neuen Weinberg anlegen, und in
den Provinzen sollten sie ausgehauen und höchstens die Hälfte übrig
belassen werden«; doch gab er diesem Edikte keine weitere tatsächliche
Folge, Sueton, Domitian, Kap. 7.

[85] Caesar, Gall. Krieg, 4, 2.

[86] Vopiscus, Leben des Kaisers Probus, Kap. 18.

[87] Mosella, Vers 20--26 übersetzt von Viehoff.

[88] Henneberg'sche Chronik, S. 365.

[89] Bodmann, Rheingauische Altertümer, I, 396, II, 906.

[90] Schannat, Historia episcopatus Wormatiensis, Frankf. 1734, S. 309.

[91] Dr. Rud. Schultze, Geschichte des Weins und der Trinkgelage, S.
107 ff., Berlin 1867.

[92] Einhard, Leben Karls des Großen, Kap. 24.

[93] Schultze, a. a. O., S. 110 ff.

[94] Braun-Wiesbaden, Schloß Johannisberg, Westermanns Monatshefte, 26.
Bd., S. 292 ff. und Schultze, a. a. O., S. 111.

[95] Vehse, Die geistlichen Kurfürsten zu Mainz und Köln, S. 47.

[96] Corvin, Pfaffenspiegel, S. 323.

[97] Lippert, Deutsche Kulturgeschichte, II, 160 ff.

[98] Lippert, Deutsche Kulturgeschichte, II, 160 ff.

[99] Weisthum von Merzig, 1529, II, S. 59.

[100] Weisthümer, II, 10.

[101] Weisthümer, V, 264.

[102] I, 369.

[103] a. a. O., S. 121.

[104] Nach Schultze, a. a. O., S. 121.

[105] Straßburger Zunft und Polizeiordnungen, Nr. 148, S. 64.

[106] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 506.

[107] Narrenbeschw., XCII, 152.

[108] Über Grempen und Gremperinnen siehe mein »Geschlechtsleben in der
deutschen Vergangenheit«, Leipzig 1903, S. 189.

[109] Volz, Württemberg. Jahrbücher 1852, S. 116.

[110] K. v. Bergau; Bozen-Gries, Bozen 1901, S. 6.

[111] 3. Gesang, V. 17.

[112] Schultz, Höfisches Leben, S. 403.

[113] S. 86.

[114] Baader, Nürnb. Polizeiordnungen, 261.

[115] Schultz, Höfisches Leben, S. 409.

[116] W. von Bippen, Der Rathskeller zu Bremen. S. 37, Bremen o. J.

[117] Aus der Champagne, doch kein Schaumwein.

[118] Kanariensekt, ein Südwein, angeblich von den Kanarischen Inseln,
doch meist in Spanien zusammengeschmiert.

[119] Kloster, VI, S. 162 ff.

[120] Es ist recht komisch, wenn Dr. Max Oberbreyer in seiner bei
Reclam erschienenen, von Ludwig Fulda so gründlich abgefertigten
Übersetzung des Meier Helmbrecht, Seite 40 das Wort lîtgebinne, die
Fruchtweinreicherin, mit _Literspenderin_ verdeutscht.

[121] Schultz, Höfisches Leben, S. 403.

[122] Strophe 1856.

[123] Vers 611.

[124] St. Bonifacii epistolae, 116, S. 281.

[125] »Zehn Bücher Fränkischer Geschichte«, Kap. 110.

[126] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 508.

[127] Scheible, Schaltjahr, 3. Bd., 1847, S. 380.

[128] Straßburger Zunft- und Polizeiordnungen, Nr. 14.

[129] Petersen, Nationalneigung, S. 46 ff.

[130] Hans Rosenblüt, in Altdeutsche Blätter von M. Haupt und H.
Hoffmann, Leipzig 1836, I, S. 401 ff.

[131] Schultze, a. a. O., S. 125.

[132] Schweinichen, a. a. O., S. 98.

[133] Schultz, Deutsches Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 427 ff.

[134] Wien im Lichte verschiedener Jahrhunderte, Leipzig o. J., S. 13.

[135] Corvin, Pfaffenspiegel, Rudolstadt o. J., S. 326.

[136] Schultz, Deutsches Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 126 ff.

[137] »Der gantz Haußrat bey dreyhundert Stücken, so ungefehrlich in
ein jedes Hauß gehöret.«

[138] L. G. Ricek-Geroldingen, Gelehrter Zecher goldnes Alphabet,
Leipzig o. J. Eine etwas zu genetivreiche, sonst aber ganz fleißige
Arbeit.

[139] König Heinrich IV., 1. Teil, 2. Akt, 4. Szene: »a cup of sack«.

[140] Hanns v. Zobeltitz, »Der Wein«, Bielefeld und Leipzig 1901, S. 97.

[141] Ökonomische Encyklopädie, 5. Teil, S. 371, Berlin 1775.

[142] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 509.

[143] Hüllmann, Städtewesen, IV, S. 53.

[144] Narrenbeschwörung, LXVII, S. 38 ff.

[145] Kloster, I, S. 57.

[146] Schaltjahr, II, S. 232.

[147] Tacitus Germ., C. 21. Caesar d. b. Gall., N. 23.

[148] Von dem hellischen leuwen, 1517, fol. 68 a.

[149] Cap. ada. 88 c 14, p. 556.

[150] Prof. Dr. Ed. Heyck, Der Ursprung der Gasthäuser in Deutschland,
Daheim 1901, Nr. 42.

[151] Heil. Elisabeth, Vers 4909.

[152] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 60.

[153] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 61 ff.

[154] Im Nürnberger Germanischen Museum, herausgegeben als 156.
Publikation des Litterarischen Vereins in Stuttgart.

[155] Der ein und neuntzigste Artickel: HErberget auch ein Mann Leut,
und schlägt ihr einer den andern todt ohne sein Schuld, binnen seinen
Gewehren oder draussen, oder welch Ungericht ihr einer an den andern
thut, der Wirth sol es ohne Schade bleiben, und auch die Gebauern alle,
ob sie den Fried-Brecher nicht auffhalten mögen, und sie das gewehren
auf den Heiligen, als man sie darumb schuldiget. Also gethane Ding
und geschichte sol man aber zu dem Voigt ding rügen und ansagen. Der
Richter mag niemand ansprechen mit Vormunden, noch ohne Vormunden,
sondern den Kläger zu Kampffwarts, höher, dann zu seiner Unschuld,
ob er sie thun thar, jeglicher nach seinem rechten. Er mag auch kein
Gebot, noch Herrfart, noch Bethe, noch Dienste, noch kein Recht auf das
Land-Volck setzen, es verwillige dann das Land-Volck in gemein darein.
(Sachsenspiegel, III. Buch.)

[156] Kleinpaul, Mittelalter, II, 429.

[157] Scheible, Kloster, VI, 310 ff.

[158] Lippert, D. K., III, S. 90 ff.

[159] Murner, Narrenbeschwörung, 92, 147.

[160] Schultz, Deutsches Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 59.

[161] Nach »Von unehrlichen Leuten« von Dr. Otto Beneke, Berlin 1889.

[162] Straßburger Ordnungen und Mandate von 1518 bis 1678 auf der
Univers.-Bibliothek zu Halle von Max Perlbach (Festschrift des
thüring.-sächs. Geschichtsvereines), Halle 1902, S. 49.

[163] Hans Boesch, a. a. O.

[164] Prof. Dr. Georg v. Below, Das ältere deutsche Städtewesen und
Bürgertum, Leipzig u. Bielefeld 1898, S. 59.

[165] Kloster, VI, 669.

[166] »Ladarum« steht im Kloster, VI, 669.

[167] Hans Boesch, Alte Trinkstubenordnungen, Daheim 1901.

[168] Krynitz, 9. Bd., S. 611.

[169] Wilda, Das Gildenwesen im Mittelalter, Halle 1831, S. 6 ff.

[170] Specht, a. a. O., S. 33.

[171] Kriegk, Deutsches Bürgerthum im Mittelalter, N. F., S. 193,
Frankfurt a. M. 1871.

[172] Kriegk, a. a. O., S. 195. Recht interessantes Material zu diesem
vorliegenden Kapitel entnahm ich auch Alwin Schultz' »Alltagsleben
einer deutschen Frau zu Anfang des 18. Jahrhunderts«, Leipzig 1890.

[173] Kriegk, a. a. O., 226.

[174] Petersen, Nationalneigung, a. a. O., S. 131 ff.

[175] Eimer = 96 Liter oder 60 Quart.

[176] Schultz, D. Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 458.

[177] Denkwürdigkeiten von Hans von Schweinichen, herausgegeben von H.
Osterley, Breslau 1878, S. 165.

[178] Kriegk, a. a. O., S. 243.

[179] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, Neue Folge, 3. Band,
S. 209.

[180] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, S. 223.

[181] Straßburg 1578.

[182] Scheible, Kloster, VI, 418 ff.

[183] Kaufmannschatz, S. 101 a.

[184] Schultz, Deutsches Leben im XIV. und XV. Jahrh., S. 266.

[185] Specht, a. a. O., S. 34.

[186] 1534, S. 133 b.

[187] Vulpius, Curiositäten, 5 Bd., S. 550.

[188] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, Berlin 1891, I, S. 105.

[189] In der Hauptsache entnommen der wiederholt angeführten
»Geschichte des Weines und der Trinkgelage« von Dr. Rudolf Schultze, S.
142 ff.

[190] Estors bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen, 1757, I, S.
292, 293.

[191] Petersen, Nationalneigung, S. 42.

[192] Confect, das mit dem in den mittelalterlichen Apotheken so viel
gebrauchtem Bisam parfumiert war.

[193] Hieronymus Bock's, Teutscher Speißkammer usw., Straßburg 1550,
19. Kapitel.

[194] Kap. 48.

[195] Germania, Kap. 4.

[196] Tacitus, Germ., Kap. 14.

[197] Appian, Bell. Civ., II, 64.

[198] Specht, a. a. O., S. 37.

[199] Specht, a. a. O., S. 37.

[200] Specht nach Grein, Dichtungen der Angelsachsen, Göttingen, 1859.
I, S. 157, Vers 63.

[201] Wasserschleben, Die Bußordnungen der abendländischen Kirche,
Halle 1851, S. 254.

[202] Specht, S. 51.

[203] Mitgeteilt von Eschenburg in seinen »Denkmälern«, Bremen 1799, S.
417.

[204] Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit, 1877, Spalte 340.

[205] Schultz, Deutsches Leben etc., S. 502.

[206] Deutsche Nationallitteratur, Stuttgart 1882--1899, Band 26.

[207] Agricola, Sprüchwörter Nr. 355 (Kloster, I, 311).

[208] Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit, 1874, Spalte 103.

[209] Siehe mein »Geschlechtsleben in der deutschen Vergangenheit«, S.
248.

[210] Kloster, I, 315.

[211] Luther als Erzieher, Berlin 1903, S. 198 ff.

[212] Neuerlich herausgegeben von Professor Haggenmacher in Zürich,
siehe Dr. W. Bode, Kurze Geschichte der Trinksitten usw., München 1896,
S. 11.

[213] Jesaia V, Vers 11--13 steht hier wörtlich abgeschrieben.

[214] Jesaia V, 14.

[215] Gedenkbuch des Ritters Ludwig des Ältern von Eyb, herausgegeben
von Dr. Chr. Meyer, Ansbach 1890, S. VII ff.

[216] Germania, Kap. 21.

[217] De bello Gallico, Bd. VI, Kap. 23.

[218] Edda, Skirniför, Schirners Werbung.

[219] Mitgeteilt von Dr. Hermann Uhde-Bernays im Anzeiger des
Germanischen Nationalmuseums 1901, Heft IV, S. 172 ff.

[220] Parzival, übersetzt von Karl Panier, Leipzig, o. J., I, V,
855/56, S. 114, V. 97--99.

[221] Scheffel, Ekkehard, 86. Auflage, Stuttgart 1886, S. 453, Anm. 84.

[222] Grimm, Rechtsaltertümer. S. 190.

[223] Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit, I, 166/67.

[224] Petersen, Geschichte der deutschen Nationalneigung zum Trunk, S.
15.

[225] Sattlers, Geschichte der Herzöge von Württemberg, Tüb. 1769--83,
I, Beilage 77.

[226] Erneut von Karl Panier, Leipzig, S. 68.

[227] Dr. Felix Weber, Gastronomische Bilder, Leipzig 1882, S. 137.

[228] P. Textoris, Traktätlein von Natur, auch Brauch und Mißbrauch
des Weins. Hiebevorn durch Simonem Schambergern in Hochteusch gebracht
usw., Frankfort 1617, S. 287.

[229] Petersen, a. a. S. 22 ff.

[230] Scheible, Schaltjahr, II, S. 231.

[231] Kapitul 2, anni 812.

[232] Kapitul ad. a. 803.

[233] Est, est, est, 2. Gebinde, Quedlinburg u. Leipzig 1842, S. 35.

[234] Hermann Schrader, Das Trinken in mehr als 500 Gleichnissen und
Redensarten, Berlin 1890, S. 10.

[235] Hanns v. Zobeltitz, Der Wein, S. 89.

[236] Scherr, Kulturgeschichte, S. 297 ff.

[237] Herausgegeben von Arnold, Stuttgart 1857.

[238] Westermanns Monatshefte, Bd. 20, S. 661.

[239] Denkwürdigkeiten von Hans v. Schweinichen, herausgegeben von
Hermann Oesterley, Breslau 1878.

[240] Denkw., S. 15.

[241] Geschlechtsleben, S. 227.

[242] Denkw., S. 22.

[243] S. 32.

[244] S. 33.

[245] S. 32.

[246] S. 38.

[247] Bilder aus der deutschen Vergangenheit, 2. Bd., II. Abt., S. 280
(24. Aufl., Leipzig 1900).

[248] Denkw., S. 46.

[249] S. 75.

[250] S. 163.

[251] S. 167.

[252] Etwa 3½ Liter.

[253] S. 92.

[254] Joh. Jac. Fugger zu Kirchberg, Spiegel der Ehren des Erzhauses
Österreich von 1212--1519. Fortgesetzt von S. v. Birken. Nürnberg 1668.

[255] 3. Teil, S. 23--27.

[256] a. a. O., S. 97 ff.

[257] 1. Band, 1846, S. 64.

[258] Weber, a. a. O., S. 146.

[259] Schultze, a. a. O., S. 178.

[260] Kraemer-Fuchs, Die Karikatur der europ. Völker, Berlin, o. J., I.
Bd., S. 36.

[261] Weber, a. a. O., S. 148.

[262] Usinger, Ein deutscher Bischof, Westermanns Monatsschrift, Bd.
20, 1866, S. 155.

[263] Vehse, Die geistlichen Kurfürsten, S. 46.

[264] Weber, a. a. O., S. 148. Schultze a. a. O., S. 179.

[265] Weber, a. a. O., S. 138.

[266] R. Müldener, »Bierpolizei«, in der Allgemeinen deutschen
Kriminalzeitung, Jahrg. 1885.

[267] Parzival, I, V. 1030 u. a. a. a. O. m.

[268] Nibelungenlied, XXVII, 1713.

[269] S. 153.

[270] Jaeger, Geschichte von Heilbronn, Heilbr. 1828, IV, 260.

[271] Volz, Württemb. Jahrbuch, 1852.

[272] Zappert im Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen, Bd. 21,
führt aus dem Jahre 1441 ein derartiges Vermächtnis an.

[273] Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, n. F., 3. Bd., S. 191.

[274] Aeneas Sylvius bei Petersen, a. a. O., S. 80.

[275] Scheible, Kloster, I, S. 91.

[276] Scherr, Geschichte der Deutschen Frauenwelt, 5. Aufl., Leipzig
1898, II. Bd., S. 49.

[277] Schweinichen, a. a. O., S. 22.

[278] Scheible, Schaltjahr, III, S. 158.

[279] Tägliche Rundschau, 1888, Nr. 211.

[280] Thomas Platters Leben, herausgegeben von Heinrich Düntzer,
Stuttgart o. O. (Kollektion Speemann).

[281] a. a. O., S. 43.

[282] Dr. Ludwig Geiger, Renaissance und Humanismus in Italien und
Deutschland, Berlin 1882, S. 412.

[283] Geiger, a. a. O., S. 412.

[284] Geschichtliche Nachweisungen über die Sitten und das Betragen der
Tübinger Studenten während des 16. Jahrhunderts.

[285] J. F. W. Zachariä, »Der Renommist«.

[286] Tholuck, Das akademische Leben im 17. Jahrh., 2 Bde., Halle
1853/54, und Rob. und Rich. Keil, Geschichte des Jenaischen
Studentenlebens, Leipzig 1858.

[287] Joh. Huber, Bilder aus dem deutschen Studentenleben, Westermanns
Monatsschr., Bd. XVII, 1865, S. 474.

[288] Philanders von Sittewald wunderliche und wahrhafte Gesichte.
Sprachlich erneuert von Karl Müller, Leipzig o. J., I. Bd., S. 226 ff.

[289] Pennalen sind die Füchse der mittelalterlichen Universitäten, die
erst durch »Deposition« zu Studenten gemacht wurden.

[290] Diese Annahme Moscheroschs ist irrig. Schoristen stammt
wahrscheinlich von Schorum, was wohl Schmaus bedeutet. Siehe C. Beyer,
Studentenleben im 17. Jahrhundert, Schwerin 1899, S. 59.

[291] Fuchs.

[292] Ölgötze.

[293] Scherr, Kulturgeschichte, S. 362.

[294] II. Band, S. 380 ff.

[295] Wessely, Deutschlands Lehrjahre, Stuttgart o. J., II. Bd., S. 173.

[296] C. Beyer, a. a. O., S. 45 ff.

[297] G. Bauch, Die Anfänge der Universität, Frankfurt a. O. usw.,
1506--40, Berlin 1900, S. 14.

[298] Anzeiger für Kunde deutscher Vorzeit 1882, Sp. 333.

[299] Bauch, Anfänge, a. a. O., S. 14.

[300] Huber, Bilder, a. a. O., S. 474.

[301] Huber, a. a. O., S. 471.

[302] Der Gelehrte in der deutschen Vergangenheit, Leipzig 1900, S.
119. Karl Biedermann, Deutschland im 18. Jahrhundert, 4 Bde., Leipzig
1854--80, II. Bd., S. 19.

[303] Schranka, a. a. O., II. Bd., S. 291.

[304] Reicke, a. a. O., S. 119.

[305] Reicke, a. a. O., S. 73 ff.

[306] C. Beyer, a. a. O., S. 99.

[307] Das Wittenberger Stadtbier, S. 82.

[308] Fr. Nick, Die Hof- und Volksnarren usw., Stuttgart 1861, I. Bd.,
S. 292.

[309] 3. Auflage. Leipzig 1884.

[310] Eduard Vehse, Illustrierte Gesch. des preußischen Hofes usw.,
Stuttgart o. J., I. Bd., S. 226 ff.

[311] Nick, a. a. O., S. 206.

[312] Wessely, a. a. O., Seite 186.

[313] Franz Heinemann, Der Richter und die Rechtspflege in der
deutschen Vergangenheit, Leipzig o. J., S. 64.

[314] Dr. ph. Moritz Geyer, Altdeutsche Tischzuchten, Altenburg 1882.

[315] C. Beyer, a. a. O., S. 81.

[316] Beyer, S. 84 ff.

[317] Herausgegeben von J. A. Schmeller, 2. Aufl., Breslau 1883.

[318] G. Steinhausen, Geschichte des deutschen Briefes, Berlin 1899, I.
Bd., a. m. O.



Das Geschlechtsleben in der deutschen Vergangenheit

von =Max Bauer=. 2. Auflage, brosch. Mk. =4.--=, geb. Mk. =5.50=.


Das _Berliner Tageblatt_ brachte wenige Tage nach Erscheinen des Buches
folgende Besprechung: »Mit sachlichem Ernst und strengem Zurückstellen
aller Einzelheiten, die nur einen pikanten Reiz haben könnten, führt
der Autor in ein Kapitel der Kulturgeschichte, das -- selten behandelt
-- doch von einschneidender Wichtigkeit für die Beurteilung des
Volkslebens ist. Mit Recht wendet er sich gegen die Lobredner der
»guten alten Zeit«, welche die Schäden im Verkehr der Geschlechter
als ein Zeichen der Gegenwart hinstellen. Wir erfahren aus dem Werke
Bauers, wie umgekehrt die Anschauungen über Geschlechtssittlichkeit
in vergangenen Jahrhunderten bei weitem gröber und in ihrer Naivität
für unser heutiges Gefühl verletzend sind. Der Verfasser bringt aus
alten urkundlichen und litterarischen Quellen eine Fülle von Stoff und
läßt in anschaulichen Bildern den Geist jener Zeiten, soweit er sich
im Verkehr der Geschlechter äußert, an uns vorüberziehen. Er beginnt
mit dem frühen Mittelalter, mit der moralischen Devastierung des alten
Germanentums, und spiegelt das Leben in Stadt und Land und in den
Klöstern wieder. Interessant ist das Kapitel ›Die Kleidung‹, nicht
minder seine Ausführungen über das ›Schönheitsideal‹. Das Buch wird auf
den Kulturhistoriker wie auf den Ästhetiker gleiche Anziehungskraft
ausüben.«


»Der kleine handliche Band bietet einen kurzen Abriß seines Themas,
wie ihn jeder kennen muß, der sich mit den schwierigen Fragen der
Prostitution und der öffentlichen Sittlichkeit auch nur in passiver
Anteilnahme beschäftigen will.«

            »_Die Frau_« (Helene Lange).


»... Ein recht nützliches Werk, aus dem man sich schnell orientieren
kann. Daß es flott und unterhaltend geschrieben ist, ist ein weiterer
nicht zu unterschätzender Vorzug. Wo es Not tat, hat Bauer auch einmal
ein kräftiges Wörtlein gesprochen und sich überhaupt nicht geniert, die
Dinge bei ihrem Namen zu nennen.«

            _Berliner Morgenpost._

»Das Buch wird nicht nur auf den Kulturhistoriker und Ästhetiker,
sondern auch auf den ernsten Laien, auf den gebildeten Mann und die
weise, denkende Frau die gleiche Anziehungskraft ausüben.«

            _Rhein.-Westf. Zeitung._



»Wenn die Menschen reif zur Liebe werden«


Der Schluß eines langen »_Zur Frauen- und Ehefrage_« betitelten
Aufsatzes von Dr. _Eduard Platzhoff-Lejeune_ in der letzten Nummer
der wissenschaftl. Beilage der _Münchner Allgemeinen Zeitung_ lautet
folgendermaßen:

Nach Carpenter lassen sich folgende »als erste und dringendste
Besserungsversuche« bezeichnen:

»Das vor der Pubertät über geschlechtliche Vorgänge und Gefahren
aufgeklärte Kind wird mit offenen Augen in die Ehe gehen. Die
Befriedigung des sexuellen Triebes wird als »eine natürliche
Begleiterscheinung des Lebens auftreten, als etwas, das ungesucht
kommt ..., das aber niemals als ein Ziel an sich begehrt werden darf«.
Sie wird einen Spezialfall der ehelichen Gemeinschaft bilden und
nur gerade die Kindererzeugung und die Verausgabung des physischen
Kraftüberschusses zur Folge haben; sie wird den Charakteren und
Wünschen beider Gatten entsprechend in ihrem Leben einen größeren,
geringen oder gar keinen Raum einnehmen; sie wird jedenfalls nicht als
der Gipfelpunkt des ehelichen Zusammenlebens, noch als »zum täglichen
Brot gehörig« betrachtet werden. Vor allem aber -- darauf läuft das
ganze Werk hinaus -- muß die Frau vor der Brutalität des Mannes,
vor der »Unsittlichkeit in der Ehe« geschützt werden. Das kann auf
doppelte Weise geschehen. Das in Frankreich nicht mehr unbekannte
»Heiratszeugnis« bescheinigt ärztlich, daß das Vorleben des künftigen
Gatten, wie es auch immer gewesen sein mag, seinen Gesundheitszustand
nicht ungünstig beeinflußt hat; gewissenhafte Eltern werden von
dem Bräutigam ein solches zu fordern den Mut finden. Zweitens wird
der nötige Schutz durch den in Amerika bekannten Heiratsvertrag
gewährleistet, worin die Bedingungen des geschlechtlichen Verkehrs
festgesetzt und insbesondere die jedesmalige Einwilligung der Gattin
als unerläßliche Bedingung vorausgesetzt wird. Bruch des Vertrags ist
Grund zur Ehescheidung. Natürlich setzen derlei Zeugnisse und Verträge
eben voraus, daß die Braut weiß, worum es sich handelt, und sich nicht
schämt, es zu wissen. Wo ist sonst Wissen Schande? Und wie unsinnig,
den Zeugungs- und Geburtsvorgängen ein Brandmal anzuhängen -- »süßes
Geheimnis«, lautet der Euphemismus -- während das glückliche Resultat
mit Pauken und Drommeten gefeiert wird.

Es muß eine Zeit kommen, die dem Carpenterschen Buche unrecht tun
wird, denn es ist das Produkt einer Uebergangsepoche, unbestimmt
in seinem Programm, unpraktisch und zweifelnd in einigen seiner
Zukunftsvorschläge. Messen wir es freilich an den gegenwärtigen
Zuständen, so ist es ein kühnes und mutiges Buch, das Tausenden von
Unglücklichen ihr Elend grell beleuchtet und andere Tausende vor dem
gleichen Elend bewahrt. Loves coming of age ist ein Buch gegen die
Frau von gestern und heute, es ist vor allem ein Buch gegen den Mann.
Und wie gut ist es, wenn Männer gegen Männer schreiben, Frauen gegen
Frauen! Die bequeme Anklage, man verstehe sich eben nicht und sei zur
gegenseitigen Beurteilung zu verschieden, wird hinfällig, und wider
Willen läßt man das Gericht des Geschlechtsgenossen über sich ergehen.
-- Es ist ein frisches und gesundes Buch und in der Schilderung des
heutigen trostlosen Zustände beredt und ergreifend. Dem Uebersetzer
gebührt Dank, daß er ihm seinen Weg durch die deutschen Lande geebnet
hat.«

Das Buch von Carpenter (4. Aufl.) ist durch alle Buchhandlungen zum
Preise von Mk. 3.-- brosch. und Mk. 4.-- eleg. geb. zu beziehen.



Neue Werke des mährischen Dichters Karl Hans Strobl.

    »Die Vaclav-Bude«.

      Ein Prager Studenten-Roman. 2. Aufl.

      Br. M. 3,--, geb. M. 4,--.

»Nach der süsslichen Romantik ›Alt-Heidelbergs‹ wirkt ein so gesundes
Buch, wie das vorliegende, doppelt wohlthuend. Strobl schildert in
seinem Studentenroman die letzten Tage der sturmbewegten Zeit unter dem
Ministerpräsidenten Badeni. Die Schrecken dieser wenigen Wochen sind
von dem Autor mit einer solchen Anschaulichkeit geschildert, dass es
einem an mancher Stelle den Atem verschlägt.«

            (Deutsche Zeitung, Wien.)

»Ein prächtiger Hass, eine lobenswerte Wut gegen die konventionellen
Ausdrucksformeln ist hier in einer Weise zutage getreten, die in ihrer
ganzen Bedeutung freilich nur der Selbstschaffende wird entsprechend
würdigen können, der am besten weiss, wie viel fertige Phrasen an einen
herandrängen, setzt man nur die Feder ans Papier.«

            (Mährisch-schles. Korrespondent.)

»Strobl ist einer der nervösesten und sensitivsten unter den modernen
Poeten. An Gegenständlichkeit und ›historischer Treue‹ leistet er das
Aeusserste ... Strobl hat den Ausschnitt eines Weltbildes gegeben und
etwas wie den deutschen Prager Roman unserer Tage gegründet.«

            (Die Zeit, Wien.)

»Strobl schildert mit grosser dichterischer Kraft und Anschaulichkeit,
die stellenweise an das Packendste, was Zola geschrieben hat, erinnert.
Stimmungen und Vorgänge in den blutigen Prager Dezembertagen nach dem
Sturz des Ministeriums Badeni, ohne dabei viel von Politik zu reden.«

            (Vossische Zeitung, Berlin.)

»In der Beschränkung ein Meisterwerk, verdient Strobls Roman aus Mähren
die Reise durch ganz Deutschland und Deutsch-Oesterreich zu machen,
und das unwillkürliche Misstrauen der litterarischen ›Globetrotter‹
gegenüber dem neuen Roman zu besiegen.«

            (Tagesbote aus Mähren und Schlesien.)


    »Und sieh', so erwarte ich dich!«

      Skizzenbuch einer
      reifen Liebe. Br. M. 3.--.

»Hier ist Gleichheit, Reife und weites Schauen. Und in einer blühenden
Sprache ist es geschrieben. Ich habe fast jede Skizze mehrmals gelesen
und bin mir doch nicht darüber einig, welche den Preis verdiene. Diese
tönenden Klänge des Weib-Erwartens mit ihrer ewigen Melodie, ihrem
Leitmotiv des Einswerdens in der Liebe sind durchaus gleichwertig und
vereinigen sich zu einer schönen Symphonie.«

            (Neue Bahnen, Wien.)

»Eine starke schöpferische Natur ist es, die in diesem Skizzenbuch
einer reifen Liebe eine Liebesauffassung von höchster Bedeutung
niederlegt. In einer sehr poetischen, fast rhythmischen Prosa
zieht der Verfasser die Zukunftslinien, die zu einer Erhöhung des
Liebesmysteriums führen.«

            (Deutsche Warte, Berlin.)

»Hier ist etwas Erhabenes, etwas wie Orgelton, etwas ungemein
Melodiöses.«

            (Litterarisches Echo.)


    »Aus Gründen und Abgründen«.

      Skizzen aus dem Alltag und von
      drüben. Br. M. 3.--.

»Gleich bei dem ersten Stücke hatte ich die Empfindung: Das ist
ein Selbständiger, ein Starker, einer, der nichts Unempfundenes,
nichts Angelesenes, Erborgtes giebt, ein aus seinem tiefsten Innern
schöpfender, phantasiefroher Könner.«

            (Brünner Neue Zeitung.)

»Aus den verschiedensten Tönen, den zartesten psychischen Schwingungen,
den brutal-grotesken Klängen toller Nächte hören wir die Stimme einer
Individualität. Strobl weiss in sein Inneres zu lauschen, versteht es,
mit eigenen Worten zu reden.«

            (Bohemia.)

»Man hat wirklich das Gefühl bei dem Stroblschen Werke: es ist nicht
geschrieben, um irgend jemand zu gefallen, sondern es ist geschrieben,
weil es geschrieben werden musste, weil der Dichter den inneren
Drang fühlte, die Gestalten, die ihm Herz und Hirn erfüllten, sich
herauszuschreiben.«

            (Berliner Börsen-Courir.)


Zu beziehen durch alle Buchhandlungen.


Verlag von _Hermann Seemann Nachfolger_ in _Leipzig_.



    Frauen-Rundschau

      Reich illustrierte Halbmonatsschrift für die gesamte

        Kultur der Frau

      (vormals »Dokumente der Frauen« von _Marie Lang_, IV. Jahrg.)

      Redaktion: =Dr. phil. Helene Stöcker= und =Carmen Teja=.

Abonnementspreis

    pro Jahrgang M. 8,--
    pro Quartal M. 2,--
    Einzelheft 40 Pf.

Probenummern versendet =gratis und franko= an jede Adresse die

    Geschäftsstelle der »Frauen-Rundschau«
    Leipzig-R., Goeschenstr. 1.


Neue Bücher von Marie Janitschek:

    »Aus Aphroditens Garten«.

    Band I.
    =Maiblumen.=

    Band II.
    =Feuerlilie.=

Jeder Band brosch. M. 2,50, geb. M. 3,50.

    Die neue Eva.

      2. Auflage (3.-4. Tausend).

      Preis brosch. M. 2,50, geb. M. 3,50.

    Auf weiten Flügeln.

      Erzählungen.

      Preis brosch. M. 2,50, eleg. geb. M. 3,50.


Neue Bücher von =Frau=

    Elsa Asenijeff:

    Unschuld.

      Ein modernes Mädchenbuch.

      2. Aufl. Br. M. 2,50, geb. M. 3,50.


    Tagebuchblätter einer
    Emanzipierten.

      2. Aufl. Br. M. 3,--, geb. M. 4,--.


    Max Klingers
    Beethoven.

      Eine kunsttechnische Studie.

      Prachtwerk in Grossquart mit acht
      Heliogravüren und 23 Beilagen und
      Textbildern.

      Preis in vornehmem Liebhaberband
      geb. M. 20,--.


Soeben ist im Verlage von =Hermann Seemann Nachfolger= zu =Leipzig-R.=
erschienen der =neueste Roman= von

    Yvette Guilbert:

    Die Halb-Alten
    Les Demi-Vieilles.

      Einzig autorisierte Ausgabe. 2. Auflage.

      Preis brosch. M. 3,--, geb. M. 4,--.

»Da giebts kein Entrinnen, das ist ein Buch, das alle Frauen
und Männer, denen ein modernes, menschlich bedeutungsvolles und
tiefempfundenes Buch etwas zu sagen hat, werden lesen müssen;
sie finden in guter fliessender Übersetzung den schmerzlichen
Roman einer Frau, die in der Liebe alt wird, mit glühenden Farben
intensiver Leidenschaft geschildert, und kann man dies Werk ein Stück
Naturgeschichte nennen.«

            _Deutsches Blatt._

... »Er ist bei weitem besser als der unlängst von Yvette Guilbert
veröffentlichte Brettlroman ... Der Roman ist ein Spiegelbild von
Yvettes Wesen. Derselbe seltsame Gegensatz vom äussersten Cynismus
und tiefem Empfinden, wie in Yvettes Vorträgen, derselbe strebende
vorwärtsdringende Sinn wie in ihrer Entwickelung.«

            _Berliner Tageblatt._



Männer der Zeit


Lebensbilder der hervorragendsten Persönlichkeiten der Gegenwart und
jüngsten Vergangenheit. _Neue Folge._

            Herausgegeben von Dr. =Julius Zeitler=.

Bis jetzt sind folgende Bände erschienen:

  Band I. =Heinrich von Stephan= v. E. _Krickeberg_. Ein Lebensbild.
    Mit Porträt. Geb. M. 3,--.

  Band II. =Alfried Krupp= von _Hermann Frobenius_. Ein Lebensbild. Mit
    Porträt. Geb. M. 2,60.

  Band III. =Fridtjof Nansen= von _Eugen von Enzberg_. Ein Lebensbild.
    Mit Porträt. Geb. M. 2,60.

  Band IV. =Friedrich Nietzsche= von _Hans Gallwitz_. Ein Lebensbild.
    Mit Porträt. Geb. M. 3,--.

  Band V. =Franz Liszt= von _Eduard Reuß_. Ein Lebensbild. Mit Porträt.
    Geb. M. 3,60.

  Band VI. =Max von Forckenbeck= von _M. Philippson_. Mit Porträt. Geb.
    M. 4,60.

  Band VII. =Ludwig Windthorst= von _J. Knopp_. Ein Lebensbild. Mit
    Porträt. Geb. M. 3,60.

  Band VIII. =Ernst Haeckel= v. _Wilh. Bölsche_. Ein Lebensbild. Mit
    Porträt. Geb. M. 3,60.

  Band IX. =Ernest Renan= von _Ed. Platzhoff_. Ein Lebensbild. Mit
    Porträt. Geb. M. 3,60.

  Band X. =David Friedrich Strauss=. Sein Leben und seine Schriften
    unter Heranziehung seiner Briefe dargestellt v. _Karl Harraeus_.
    Mit Porträt. M. 4,60.

  Band XI. =Joseph Arthur Graf von Gobineau=. Sein Leben und sein Werk.
    von Dr. Lic. _Eugen Kretzer_. Mit Porträt. Geb. M. 4,--.

  Band XII. =Max Klinger= v. _Lothar Brieger-Wasservogel_. Mit Porträt.
    Geb. M. 4,--.

Ausführliche Kataloge und Prospekte versendet an jede Adresse gratis
und franko der Verlag von =Hermann Seemann Nachfolger in Leipzig,
Goeschenstr. 1=.


    Neue Romane von

    =Wilhelm Holzamer=

    =Der heilige Sebastian=

      Roman eines Priesters.

      Preis brosch. M. 3,--, geb. M. 4,--.

    =Der arme Lukas=

      Eine Geschichte in der Dämmerung.

      Preis brosch. M. 2,50, geb. M. 3,50.

    =Peter Nockler=

      Die Geschichte eines Schneiders.

      Preis brosch. M. 2,50, geb. M. 3,50.

»Es ist ein inniges, aus tiefster Lebenserkenntnis und tiefstem Fühlen
heraus geschaffenes Buch, ein weises und tapferes Buch.«

            _Deutsche Heimat._


    =Die Vaclavbude=

      Ein Prager Studentenroman v. Karl Hans _Strobl_.

      2. Auflage.

      2. Tausend.

      Brosch. M. 3,--, geb. M. 4,--.

»Nach der süßlichen Romantik »Alt-Heibelbergs« wirkt ein so gesundes
Buch wie das vorliegende doppelt wohlthuend. Strobl schildert in
seinem Studentenroman die letzten Tage der sturmbewegten Zeit unter
dem Ministerpräsidenten Badeni. Plötzlich fühlt man sich in jene Zeit
zurückversetzt und lebt den Prager Rummel bis zur Verhängung des
Ausnahmezustandes mit ... Die Schrecken dieser wenigen Wochen sind von
dem Autor mit einer solchen Anschaulichkeit geschildert, daß es einem
an mancher Stelle den Atem verschlägt.«

            _Deutsche Zeitung._ Wien.


Von

            Isolde Kurz

ist im Verlag von =Hermann Seemann Nachfolger= in =Leipzig= erschienen:

    =Florentiner Novellen.=

      2. Auflage. Gebunden M. 5,50.

    =Italienische Erzählungen.=

      Gebunden M. 5,50.

    =Phantasien und Märchen.=

      Gebunden M. 3,--.

    =Gedenkblatt zu Böcklins Totenfeier.=

      Mit Zeichnung von Bildhauer Roemer in Florenz.
        M. --,50.

    =Frutti di Mare.=

      Zwei humoristische Erzählungen.
        Preis geb. M. 3,--.

    =Unsere Carlotta.=

      Eine Erzählung. Geb. M. 3,--.

    =Genesung,=
      Sein Todfeind und Gedankenschuld.

      Drei Erzählungen. Geb. M. 5,--.

    =Gedichte.=

      3. Auflage. Geb. M. 4,--.

    =Die Stadt des Lebens.=

      Schilderungen aus der Florentinischen Renaissance.
        Broschiert M. 5,--, geb. M. 6,50.


=Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes.=



Neue aktuelle Romane, die für jeden Gebildeten von Interesse sind.


    Die Spiritisten

      Roman von =Victor Blüthgen=

      Preis brosch. M. 3.--, geb. M. 4.--.

»Wer dem Spiritismus nicht gänzlich ablehnend gegenübersteht, wer den
geheimen Wunsch hat, daß verschleierte Gebiet der 4. Dimension kennen
zu lernen, wer vielleicht schon gar im stillen einen Ausflug dorthin
versucht hat, dem sei mit warmem Herzen dies Buch empfohlen ... Die
›Spiritisten‹ sind amüsant von der ersten zur letzten Seite, und man
wird das Buch nur ungern vor Schluß aus der Hand legen.«

            Altonaer Nachrichten.


Ein Buch voll herzerfreuenden Humors für Jung und Alt, insbesondere
aber für die deutsche Frauenwelt ist

    Der Liebesbrief meiner Köchin

      von =Manuel Schnitzer=

      2. Aufl. Preis brosch. M. 2., geb. M. 3.

»Der Wiener Humorist hat uns mit seinem ›Liebesbrief‹ wieder ein
sonniges Buch geschenkt, das seine Leser in allen Kreisen finden wird.«

            Hamburger Fremdenblatt.

»Aus dem Buch weht uns ein wohlthuender Dickensscher Humor entgegen,
und mir fällt bei Schnitzers heiteren Spaziergängen durch das Leben
immer Goethes Wort ein: »Die Menschen soll keiner belachen, als einer,
der sie herzlich liebt.«

            Berliner Lokalanzeiger.

»Ein wahres Kunstwerk ist dieses Buch, das in seiner Harmlosigkeit uns
Liebenswürdigkeit spannt und fesselt. Man legt das Buch aus der Hand --
die handelnden Personen darin wird man nimmer vergessen. Von wie vielen
Büchern mit »Geschichten« kann man dies sagen?«

            Berliner Börsenzeitung.

»Es ist ein kleines Buch, das Wärme ausstrahlt.«

            Berliner Tageblatt.

»Wer also selbst sich einen Genuß bereiten oder einem andern eine
Freude bereiten will, der erwerbe dies Buch. Es wird ihm ein lieber
Freund werden.«

            Berliner Morgenpost.


    Die Blauen

      Eine humoristische Geschichte
      aus dem modernen Kunstleben
      von

        =Paul von Schönthan.=

      2. Aufl. Brosch. M. 2.50, geb. M. 3.50.


    Dilettanten des Lasters

      Roman von =C. Eysell-Kilburger
        (Frau Victor Blüthgen).=

        Preis brosch. M. 3.--, geb. M. 4.--.

»Man meint nach der Lektüre dieses Romans die Mädchen persönlich zu
kennen, diese Mädchen mit der frohbewußten äußeren Unabhängigkeit vom
Manne und der heißen inneren Sehnsucht nach ihm. Diese Mädchen, die in
brennender Neugier gern des Lebens süßestes Geheimnis ergründen möchten
und doch wieder vor der Entschleierung des Bildes zu Sais schaudernd
zurückschrecken und sich begnügen, nur mit zagen Fingern daran
vorüberzustreifen -- Dilettanten des Lasters.«

            Wiesbadener Tageblatt.


Neue Bücher von

    =Amalie Skram=

    Knut Tandberg

      Die Geschichte einer Ehe

      -- Preis brosch. M. 2.--, geb. M. 3.--.

    Frau Ines

      Erzählung

      -- Preis brosch. M. 2.--, geb. M. 3.--.

    Gebet und Anfechtung

      Erzählung

      -- Preis brosch. M. 2.--, geb. M. 3.--.


Das Problem des modernen Judentums, insbesondere des Zionismus,
behandelt in grundlegender Weise:

    Altneuland

      Roman von

      =Theodor Herzl=

      4. Aufl.

      Volksausgabe brosch. M. 2, geb, M. 3;
      Geschenkausgabe brosch. M. 4, geb. M. 5.

»Kein Gebildeter, der an den Strömungen im heutigen Judentum, an
der Judenfrage überhaupt, auch nur den geringsten Anteil nimmt, sei
es in freundlicher, sei es in feindlicher Weise, wird an diesem
Buch vorübergehen können, an diesem Buch, das in einer wundervoll
phantastischen Voraussetzung das zionistische Ideal, das Sehnen der
Juden nach ihrer palästinensischen Heimat als verwirklicht hinstellt.«


=Ein originelles Buch für Mieter und Hausbesitzer!=

Soeben erschien:

    Flucht aus der Mietskaserne.

      Eine Wohn- und Baugeschichte von

      =Johann Hennrich (Schulte vom Brühl)=.

      Preis broschiert M. 2,--. gebunden M. 3,--.

Das Buch, das die Freuden und Leiden eines Wohnungsmieters vom ersten
Einzug in eine Mietskaserne bis zum Einzug in das eigne Häuschen
behandelt, ist eine der schlagkräftigsten humoristisch-satirischen
Plaudererzählungen unserer modernen Litteratur. Jeder Wohnungsmieter
wird seine helle Freude an diesen von einem echten Poeten dargebotenen
Schilderungen haben. Das Buch hat auch eine _soziale_ Bedeutung. Es
arbeitet den überall auftauchenden baugenossenschaftlichen Bestrebungen
zur Behebung der Wohnungsmisere in die Hände und ist somit ein Werk von
höchster Aktualität.


Verlag von _Hermann Seemann Nachfolger_ in Leipzig.

Zu beziehen durch alle Buchhandlungen.



Wichtige Novitäten auf dem Gebiete der bildenden Kunst und des
Kunstgewerbes:


    Kunstgewerbliche Laienpredigten

      von =Prof. Henry van de Velde=.

        Preis brosch. M. 3,50, geb. M. 5,--.


    Jean François Millet.

      Sein Leben und seine Briefe von
      =J. Cartwright=.

      Einzig autorisierte deutsche Ausgabe von =Cl. Schröder=.
      Mit Porträt von _J. Fr. Millet_ in Heliogravüre.

        Preis brosch. M. 14,--, geb. M. 16,--.


    RUSKIN.

      Sein Leben und sein Wirken von =Marie von Bunsen=.

        Preis brosch. M. 4,50, geb. M. 6,--.


Monographien des Kunstgewerbes

Herausgegeben unter Mitwirkung aller in Frage kommender hervorragender
Fachleute von =Prof. Dr. Jean Louis Sponsel.=

Bis jetzt sind folgende Bände erschienen:

  Band I. =Geh. Reg.-Rat Dr. Wilhelm Bode=, _Vorderasiatische
    Knüpfteppiche_. Br. M. 7,--, in Leinwand geb. M. 8,--,
    Liebhaberband M. 9,--.

  Band II. =Dr. Gustav E. Pazaurek=, _Moderne Gläser_. Br. M. 5,--, in
    Leinwand geb. M. 6,--, Liebhaberband M. 7,--.

  Band III. =Dr. Adolf Brüning=, _Die Schmiedekunst_. Br. M. 5,--, in
    Leinwand geb. M. 6,--. Liebhaberband M 7,--.

  Band IV. =Dr. Hermann Lüer=. _Technik der Bronze-Plastik_. Br. M.
    4,--, in Leinwand geb. M. 5,--, Liebhaberband M. 6,--.

  Band V. =Prof. Richard Borrmann=, _Moderne Keramik_. Br. M. 4,--, in
    Leinwand geb. M. 5,--, Liebhaberband M. 6,--.

  Band VI. =Geh. Reg.-Rat Dr. Wilhelm Bode=, _Italienische Hausmöbel
    der Renaissance_. Br. M. 4,--, in Leinwand geb. M. 5,--,
    Liebhaberband M. 6,--.

  Band VII. =Prof. Ferdinand Luthmer=, _Deutsche Möbel_. Br. M. 4,--,
    in Leinwand geb. M. 5,--, Liebhaberband M. 6,--.

  Band VIII. =Prof. Dr. Christian Scherer=, _Elfenbeinplastik_. Br. M.
    4,--, in Leinwand geb. M. 5,--, Liebhaberband M. 6,--.

  Band IX. =Cornelius von Fabriczy=, _Medaillen der italienischen
    Renaissance_. Br. M. 5,--, in Leinwand geb. M. 6,--, Liebhaberband
    M. 7,--.

  Band X. =Dr. Jean Loubler=, _Bucheinband in alter und neuer Zeit_,
    Br. M. 4,--, in Leinwand geb. M. 5,--, Liebhaberband M. 6,--. (Im
    Druck.)

=Interessenten,= welche eingehendere Prospekte zugeschickt haben
wollen, werden gebeten, ihre Adresse dem Verlag Hermann Seemann
Nachfolger, Leipzig, Goeschenstrasse 1 bekannt zu geben.


Von

    Walter Crane

sind u. a. folgende Werke in deutscher Ausgabe erschienen:

  =Dekorative Illustration des Buches in alter und neuer Zeit.=
    Autorisierte deutsche Ausgabe mit 160 Illustrationen. Aus dem
    Englischen übersetzt von L. und K. _Burger_. 2. Auflage. Br. M.
    7,50, geb. M. 9,--.

  =Linie und Form.= Autorisierte Ausgabe mit ca. 160 englischen
    Originalillustrationen. Br. M. 10,--, geb. M. 12,--.

  =Grundlagen der Zeichnung.= Autorisierte deutsche Ausgabe mit 200
    Originalillustrationen. Br. M. 12,--, geb. M. 14,--.


Von

    William Morris

sind u. a. folgende Werke in deutscher Ausgabe erschienen:

  =Kunstgewerbliches Sendschreiben.= Brosch. M. 2,--.

  =Wahre und falsche Gesellschaft.= Br. M. 1,--.

  =Zeichen der Zeit (Signs of change).= Einzig autorisierte Ausgabe.
    Aus dem Englischen übertragen. Br. M. 3,--, geb. M. 4,--.

  =Neues aus Nirgendland.= Utopischer Roman. Br. M. 6,--, geb. M. 7,50.

  =Die Geschichte der glänzenden Ebene,= auch das Land der Lebenden
    oder das Reich der Unsterblichen genannt. Br. M. 3,--, geb. M. 4,--.


=Zu beziehen durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes.=



      *      *      *      *      *      *



Weitere Anmerkungen zur Transkription

Offensichtlich fehlerhafte Zeichensetzung wurde stillschweigend
korrigiert.

Die Typographie der Werbeseiten wurde vereinfacht.

Die Darstellung der Ellipsen wurde vereinheitlicht.

Korrektur der Fußnoten:

S. 42: Fußnote 48 zu 49

S. 103: Fußnote 70 zu 79.

S. 140: Fußnote 123 ergänzt.

S. 225: Fußnote 187 zu 186.

S. 380: Fußnote 309 zu 307, Fußnote 309 ergänzt.

Die Verweise auf die Fußnoten 25, 82 und 96 fehlen und konnten nicht
zugeordnet werden.

Die Symbole auf S. 182 wurden als ASCII-Graphiken in eigenen Fußnoten
ergänzt.

Textkorrekturen:

    S. 20: bucken → buken:
      ... Honigkuchen _buken_ und Met brauten,

    S. 24: κονυξη → κονυζη
      ... Zusatz des Würzkrautes κονύζη (Konyze) trinkbarer,

    S. 24: Unterschiedliche Schreibweise _Thrakier_ und _Thrakern_
    beibehalten.

    S. 27: entrückte → entrückter
      ... seit in nebelgraue Ferne _entrückter_ Vergangenheit,

    S. 39: Bierpantscher → Bierpanscher
      wurde gegen die _Bierpanscher_ gewettert,

    S. 46: primus → Primus
      dem farbigen Jan _Primus_ alias Gambrinus ...

    S. 48: vilanda → vitanda
      ein Büchlein »De generibus obriosorum et ebrietate _vitanda_«
      herausgab

    S. 49: Baiern → Bayern
      sowie auch in Bayern im Mittelalter ...

    S. 54: Groschen → Schock
      für einen _Schock_ Rinder ...

    S. 59: legte → belegte
      ... _belegte_ der König mit Beschlag,

    S. 79 Farrenbacher → Ferrenbacher (aufgrund der Sortierung)
      _Ferrenbacher_ Vivat, eine Weißbierart.

    S. 81: Franfurt → Frankfurt
      Lorch in _Frankfurt_ a. O.

    S. 90: Baierns → Bayerns
      ein Abklatsch des bierseeligen _Bayerns_ unserer Zeit.

    S. 108: _er_ ergänzt
      In augusteischer Zeit war _er_ im nördlichen Teil ...

    S. 109: Die Fußnoten 85 und 86 sind vermutlich vertauscht
    (nicht korrigiert).

    S. 133: Pfenning → Pfennig
      ... der vierte _Pfennig_ des Strafgeldes zugesichert.

    S. 162: Joachimthals → Joachimsthals
      so die Bergleute _Joachimsthals_ in Böhmen

    S. 213: ersterer → erstere
      ... Hirse mit Würsten, _erstere_ mit Safran ...

    S. 237: Schreibweise _Lakeien_ beibehalten
      ... ganz hinten stehen zwei _Lakeien_.

    S. 256: ergaben → ergeben
      ... und dem Trunk _ergeben_ war.

    S. 289: Gottesgeisel → Gottesgeißel
      ...  Attila, die _Gottesgeißel_,

    S. 291: Schreibweisen _jren_ und _yren_ beibehalten
      in _jren_ Hofen, von _yren_ Dienern,

    S. 314: Geldverlegenkeiten → Geldverlegenheiten
      immer in den drückendsten _Geldverlegenheiten_,

    S. 337: De → Die
      _Die_ Klöster benötigten reichen Erntesegens,

    S. 395: weger → wegen
      ... und _wegen_ der greulichen,

    S. 403: Enciklopädie → Encyklopädie
      [141] Ökonomische _Encyklopädie_, 5. Teil,

    S. 408: Humanimus → Humanismus
      Dr. Ludwig Geiger, Renaissance und _Humanismus_ ...





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