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Title: Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) - Menschliche Auslese und Rassenhygiene
Author: Lenz, Fritz
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (2/2) - Menschliche Auslese und Rassenhygiene" ***


  ##################################################################
                     Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1921 erschienenen Buchausgabe
erstellt. Satzzeichen wurden stillschweigend korrigiert. Voneinander
abweichende Schreibweisen, insbesondere bei Eigennamen und Fremdwörtern
(z.B. ‚Gonorrhöe/Gonorrhoe‘, etc.) wurden beibehalten.

Die folgenden Stellen wurden korrigiert bzw. bedürfen des Kommentars:

    S. 29: ‚tötliche‘ → ‚tödliche‘
    S. 49: ‚äußerst sich‘ → ‚äußert sich‘
    S. 77: ‚Milionen‘ → ‚Millionen‘
    S. 85: ‚die Wage halten‘ → ‚die Waage halten‘
    S. 92: ‚rassentüchtiger wie die übrige‘ → ‚rassentüchtiger als die
        übrige‘; ‚geschilderen‘ → ‚geschilderten‘
    S. 100: ‚ländichen‘ → ‚ländlichen‘
    S. 103: ‚sieht‘ → ‚steht‘
    S. 106: ‚das‘ → ‚daß‘
    S. 126: ‚Idiana‘ → ‚Indiana‘
    S. 134: ‚etwas Anschlaggebendes‘ → ‚etwas Ausschlaggebendes‘
    S. 226: ‚in in bezug auf‘ → ‚die in bezug auf‘
    S. 238: ‚millionten‘ → ‚millionsten‘
    S. 269 (Index: ‚Musikalische Veranlagung‘): ‚II 269‘: Seitenzahl
        gehört zu Band I
    Anzeige: ‚Deutsche Rassenkunde‘: ‚Mk. 60.—.‘ → ‚M. 60.—.‘
        (harmonisiert)
    Anzeige: ‚Deutschlands Erneuerung‘: ‚zuverlässigte‘ →
        ‚zuverlässigste‘

Tiefgestellte Zeichen werden in geschweifte Klammern mit vorangestelltem
Unterstrich gesetzt (_{tiefgestellt}).

Verschiedene Schriftschnitte werden in diesem Text durch die folgenden
Sonderzeichen dargestellt:

    kursiv:   _Unterstriche_
    fett:     #Rautenzeichen#
    gesperrt: ~Tilden~

  ##################################################################



                       Grundriß der menschlichen
                  Erblichkeitslehre und Rassenhygiene

                               Band II:

                          Menschliche Auslese
                                  und
                             Rassenhygiene

                                  von

                           ~Dr. Fritz Lenz~

                            [Illustration]

                    ~J. F. Lehmanns Verlag, München
                                 1921~



                               Grundriß
                  der menschlichen Erblichkeitslehre
                           und Rassenhygiene



                               Grundriß
                           der menschlichen
                         Erblichkeitslehre und
                             Rassenhygiene

                                  von

                         Prof. Dr. ERWIN BAUR,
       Direktor des Instituts für Vererbungsforschung in Potsdam

                       Prof. Dr. EUGEN FISCHER,
  Direktor des anatomischen Instituts der Universität Freiburg i. Br.

                            Dr. FRITZ LENZ,
          Privatdozent für Hygiene an der Universität München

                        Mit 65 Figuren im Text

                            [Illustration]

                    ~J. F. Lehmanns Verlag, München
                                 1921~



                       Grundriß der menschlichen
                  Erblichkeitslehre und Rassenhygiene

                               Band II:

                          Menschliche Auslese
                                  und
                             Rassenhygiene

                                  von

                            Dr. Fritz Lenz

                            [Illustration]

                    ~J. F. Lehmanns Verlag, München
                                 1921~



            Urheber und Verleger behalten sich alle Rechte,
                  insbesondere der Übersetzung, vor.

                Copyright 1921, J. F. Lehmann, München

        Druck von Dr. F. P. Datterer & Cie., Freising-München.



Inhaltsverzeichnis.


                                                                   Seite

    ~Erster Abschnitt~: Die Auslese beim Menschen                      1

      1. Die biologische Auslese                                       2
         a) Begriff und Formen der Auslese                             2
         b) Die moderne Gestaltung der natürlichen Auslese in ihrer
              Wirkung auf die verschiedenen Organsysteme               8
         c) Die Auslese durch akute Infektionskrankheiten             20
         d) Die Auslese durch Tuberkulose                             22
         e) Die Auslese durch Syphilis und Gonorrhoe                  25
         f) Die Auslesebedeutung der Säuglings- und
              Kindersterblichkeit                                     29
         g) Die Auslese durch Alkohol und andere Genußgifte           33
         h) Die Auslese durch den Krieg                               36

      2. Die soziale Auslese                                          47
         a) Erbliche Veranlagung und soziale Gliederung               47
         b) Rasse und soziale Gliederung                              62

      3. Die Zusammenhänge zwischen sozialer und biologischer
         Auslese                                                      69
         a) Die sozialen Unterschiede der Fortpflanzung               69
         b) Der Geburtenrückgang                                      84
         c) Die Auslesewirkung der Damenberufe                        95
         d) Die Wanderungsauslese                                     98
         e) Das Schicksal der großen Rassen                          102

    ~Zweiter Abschnitt~: Praktische Rassenhygiene                    109

      1. Zum Begriff der Rassenhygiene                               110

      2. Soziale Rassenhygiene                                       113
         a) Die Bekämpfung idiokinetischer Schädlichkeiten           113
         b) Die Bekämpfung der Syphilis                              115
         c) Die Frage der Eheverbote und Ehetauglichkeitszeugnisse   118
         d) Die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger        125
         e) Quantitative und qualitative Bevölkerungspolitik         132
         f) Forderungen zur Besoldung und Anstellung                 140
         g) Forderungen zur Steuergesetzgebung                       148
         h) Die rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts           151
         i) Vorschläge zum Siedelungswesen                           157
         k) Die Beeinflussung der Wanderungen                        162
         l) Die rassenhygienische Bedeutung der
              Wirtschaftsordnung                                     164
         m) Rassenhygienische Staatserziehung                        169
         n) Rassenhygienische Lehre und Forschung                    174
         o) Die Notwendigkeit medizinalstatistischer Registrierung
              der Bevölkerung                                        177
         p) Die rassenhygienische Gestaltung des Medizinalwesens     179
         q) Was kann der Staat für die nordische Rasse tun?          181

      3. Private Rassenhygiene                                       185
         a) Die rassenhygienische Gestaltung des persönlichen
              Lebens                                                 185
         b) Rassenhygienische Eheberatung                            194
         c) Rassenhygienische Familienerziehung                      207
         d) Die Selbstbehauptung der Familie                         210
         e) Wege rassenhygienischen Wirkens für den Einzelnen        213
         f) Wege rassenhygienischen Wirkens in der Gemeinschaft      216

    Kurze Erklärung gebräuchlicher Fachausdrücke                     223

    Literatur zum zweiten Bande                                      232

    Berichtigungen zum ersten Bande                                  238

    Schlagwort- und Verfasser-Verzeichnis                            240



Erster Abschnitt.

Die Auslese beim Menschen.



#1. Die biologische Auslese.#

a) ~Begriff und Formen der Auslese.~


Im ersten Bande ist gezeigt worden, daß es innerhalb der menschlichen
Bevölkerungen sehr mannigfache erbliche Unterschiede gibt, außer
jenen, die man als Rassenunterschiede im engeren Sinne zu bezeichnen
pflegt, auch allerlei andere Unterschiede der körperlichen und
seelischen Veranlagung, insbesondere auch zahlreiche Abweichungen
krankhafter Natur. Wenn nun alle Individuen einer Bevölkerung genau
gleich viele Nachkommen hinterlassen würden, so würde die erbliche
Durchschnittsbeschaffenheit (abgesehen von dem Auftreten neuer
Idiovariationen) immer die gleiche bleiben, wie schon auf S. 70 des
ersten Bandes dargelegt wurde. In Wirklichkeit ist das aber niemals
und nirgends der Fall; und wenn die erblich verschiedenen Individuen
einer Bevölkerung nicht die gleiche, sondern eine verschiedene Zahl von
Nachkommen hinterlassen, so sprechen wir von ~biologischer Auslese~
(~Selektion~ oder ~Zuchtwahl~) oder auch wohl ~Auslese~ schlechtweg.

In der freien Natur, bei Tieren und Pflanzen, kommt die Auslese
hauptsächlich dadurch zustande, daß die allermeisten Individuen
vor Abschluß ihrer Fortpflanzung zugrunde gehen; der größte Teil
erreicht nicht einmal das Fortpflanzungsalter, sondern fällt bereits
im Jugendzustande irgend welchen Feinden oder Klimaeinflüssen zum
Opfer. Im allgemeinen kommen nur besonders widerstandsfähige und zum
Daseinskampf wohlausgerüstete Wesen in der freien Natur zur Erzeugung
von Nachkommen. Das ist auch bei menschlichen Naturvölkern die Regel.
Bei den modernen Kulturvölkern dagegen kommen die meisten Individuen,
welche geboren werden, auch wieder zur Fortpflanzung. Gleichwohl aber
ist auch bei allen Kulturvölkern dauernd Auslese am Werke. Der Tod der
Individuen als solcher macht nämlich nicht das Wesen der Auslese aus;
denn alle Individuen müssen ja sterben. Nur insofern als der frühere
oder spätere Eintritt des Todes auch für die Zahl der Nachkommen von
Bedeutung ist, hat er eine Auslese zur Folge. In unseren Bevölkerungen
hat aber die Verschiedenheit der Nachkommenzahl vorwiegend andere
Ursachen. Eine Auslese, die nicht durch den früheren oder späteren
Tod der Individuen sondern nur durch Unterschiede der Fruchtbarkeit
zustandekommt, bezeichnet man als ~Fruchtbarkeitsauslese~. Eine
scharfe Unterscheidung gegenüber der ~Lebensauslese~, die durch
das unterschiedliche Zugrundegehen der Individuen zustandekommt,
ist aber nicht durchführbar; denn im Grunde ist eben alle Auslese
Fruchtbarkeitsauslese.

Durch jede Auslese wird eine Bevölkerung gewissermaßen in zwei Teile
geteilt, von denen der eine erhalten, der andere ausgeschaltet wird.
Diese Ausschaltung bezeichnet man auch wohl als negative Auslese, die
Erhaltung als positive oder auch als Auslese schlechthin. Immer aber
ist dabei vorausgesetzt, daß der überlebende Teil der Bevölkerung von
anderer Beschaffenheit als der ausgeschaltete ist. Wenn das nicht
der Fall ist, so liegt überhaupt keine Auslese vor, sondern eine
~wahllose Ausschaltung~ oder nonselektorische Elimination (~Ploetz~)
einerseits und eine wahllose Erhaltung andererseits. Das ist z. B.
der Fall, wenn von einer Reihe erbgleicher Lebewesen ein Teil infolge
äußerer Zufälligkeiten zugrundegeht. Bei der Auslese dagegen findet die
Erhaltung und Ausschaltung nicht zufällig statt, wie öfter von Leuten,
die den Begriff der Auslese nicht verstanden haben, angegeben wird,
sondern in Abhängigkeit von der erblichen Beschaffenheit der Lebewesen.

Im wirklichen Leben kommen wahllose und auslesende Ausschaltung
vielfach miteinander vermischt vor. Bei gewissen Schädlichkeiten oder
Katastrophen, wie etwa einem Erdbeben, wiegt die wahllose Vernichtung
vor, bei andern die selektive Ausschaltung. Je größer die wahllose
Ausschaltung durch eine Schädlichkeit ist, desto geringer ist natürlich
ihre Auslesewirkung und umgekehrt. Gleich Null ist aber kaum jemals
eine dieser beiden Größen. Das wird immer wieder verkannt. Immer wieder
muß man hören, daß eine Schädlichkeit deshalb keine Auslesebedeutung
haben könne, weil die Entscheidung über Ausschaltung oder Überleben
ja nicht ~nur~ in den Unterschieden der erblichen Veranlagung liege.
In diesem Argument liegt aber ein logischer Widersinn, denn wenn
allein die erbliche Veranlagung den Ausschlag gäbe, so würde ja der
äußeren Schädlichkeit überhaupt keine Bedeutung, also auch keine
Auslesebedeutung zukommen können. Aber gerade überall dort, wo die
Entscheidung über Leben und Tod von äußeren Einflüssen im Verein mit
der erblichen Veranlagung abhängt, ist Auslese wirksam. Auch wo den
Unterschieden der Erbanlage eine viel geringere Bedeutung als den
äußeren Einflüssen für Überleben oder Unterliegen zukommt, findet immer
noch Auslese statt, wenn auch nicht in gleich hohem Grade wie bei
vorwiegender Bedeutung der Erbanlage. Im wirklichen Leben sind bald die
äußeren Einflüsse und bald die Erbanlagen von größerer Bedeutung für
Ausschaltung oder Überleben, und dasselbe gilt von den Unterschieden
der Fortpflanzung.

    Mit welcher Verständnislosigkeit heute noch manche Gelehrte
    dem Gedanken der Auslese gegenüberstehen, möge eine Auslassung
    eines namhaften Mediziners zeigen, der es i. J. 1919 als seine
    „elementare Pflicht, die Lehre von der Auslese zu untersuchen“,
    bezeichnet und zu dem Schluß kommt: „Sie wirkt nur negativ, indem
    sie ohne Unterschied vernichtet, was gut und schlecht.“ Der Begriff
    der Auslese wird also direkt mit seinem Gegenteil verwechselt, der
    wahllosen Ausschaltung.

    Mit großer Vorliebe wird auch der Begriff des ~Kampfes ums Dasein~
    mißverstanden. Weil der Lebensraum für alle Lebewesen notwendig
    begrenzt ist und weil diese infolge ihrer natürlichen Vermehrung
    den verfügbaren Lebensraum immer mehr oder weniger ausfüllen, so
    stehen alle Lebewesen, welche einen Teil ihrer Lebensbedürfnisse
    gemeinsam haben, dauernd in einem Konkurrenzkampf um Nahrung
    und Lebensraum. Nur ausnahmsweise findet dabei ein Kampf im
    eigentlichen Sinne statt, etwa wenn Raubtiere um die Beute kämpfen
    oder Vögel um eine Nistgelegenheit. Der von ~Darwin~ eingeführte
    Begriff des Kampfes ums Dasein bezeichnet also ganz allgemein die
    Tatsache der Lebenskonkurrenz der Organismen, welche eine der
    hauptsächlichsten Ursachen der Auslese ist.

Mit dem Begriff der Fruchtbarkeitsauslese hängt der der
~geschlechtlichen Auslese~ zusammen. Während die natürliche Auslese
nach ~Darwin~ im allgemeinen auf Überleben der angepaßteren und
Zugrundegehen der weniger angepaßten Lebewesen beruht, soll die
geschlechtliche Zuchtwahl nur in Unterschieden der Fortpflanzung
zum Ausdruck kommen. Im engeren Sinne wird jener Teil der
Fortpflanzungsauslese als geschlechtliche Zuchtwahl bezeichnet, der
durch den Wettbewerb von Individuen des einen Geschlechts um das andere
Geschlecht zustande kommt, insbesondere durch den Wettbewerb der
Männchen um die Weibchen und die Wahl der Männchen durch die Weibchen.
Die Bedeutung dieser geschlechtlichen Wahl für die Rasse wird oft
sehr überschätzt. Öfter wird sie sogar mit der biologischen Auslese
überhaupt gleichgesetzt. ~In Wahrheit hat aber die geschlechtliche Wahl
als solche überhaupt keine Auslesebedeutung für eine Bevölkerung~,
sondern nur dann, wenn sie zur Ausschaltung eines Teiles der
Bevölkerung von der Fortpflanzung führt oder doch zu einer wesentlichen
Beeinträchtigung der Fortpflanzung.

    Das ist hauptsächlich bei polygyner Fortpflanzung der Fall, wie sie
    bei vielen gesellig lebenden Tieren die Regel ist. Wenn von wenigen
    Männchen viele Weibchen befruchtet werden, so werden die übrigen
    Männchen dadurch eben mehr oder weniger von der Fortpflanzung
    ausgeschaltet, und die zur Fortpflanzung kommenden sind im
    Durchschnitt natürlich stärker und lebenstüchtiger als die übrigen.
    Eine rationelle Tierzucht ohne polygyne Fortpflanzung wäre kaum
    durchführbar. Auch bei vielen menschlichen Völkern ist oder war
    die Polygynie von der Sitte gutgeheißen. Daß die dadurch bewirkte
    schärfere Auslese für sich allein aber nicht den Sieg im Kampfe ums
    Dasein der Völker verbürgt, zeigt die Tatsache, daß gerade jene
    Völker, welche gegenwärtig den größten Teil der Erde beherrschen,
    sich im wesentlichen durch Einehe fortpflanzen.

Da in monogamen menschlichen Bevölkerungen im allgemeinen nur ein recht
kleiner Teil dauernd ehelos zu bleiben pflegt, hat die geschlechtliche
Wahl dort keine große Auslesebedeutung. Wenn alle Individuen zur
Eheschließung kämen und keine Unterschiede der Fruchtbarkeit zwischen
den verschiedenen Paaren beständen, so würde die Liebeswahl auf
die durchschnittliche Zusammensetzung der Erbmasse der Bevölkerung
überhaupt keinen Einfluß haben. Deren Änderung durch Auslese kommt
eben ausschließlich durch Unterschiede der Nachkommenzahl der
verschiedenen Individuen zustande, nicht aber durch die Art und Weise,
wie die verschiedenen Individuen beider Geschlechter sich zu Paaren
zusammenfinden.

Im übrigen finden auch bei allgemeiner Einehe in allen Bevölkerungen
dauernd ziemlich intensive Auslesevorgänge statt, weil niemals alle
Ehepaare dieselbe Zahl von Nachkommen hinterlassen. Keinerlei Auslese
würde nur in dem gedachten Falle stattfinden, wenn alle Menschen zur
Ehe gelangen, jedes Ehepaar nur zwei Kinder erzeugen und die Kinder
auch ihrerseits wieder alle das fortpflanzungsfähige Alter erreichen
und je zwei Kinder erzeugen würden.

Die ~Intensität der Auslese~ ist im allgemeinen um so größer, je
größer die durchschnittliche Kinderzahl und je schneller die Folge
der Generationen ist. Wie auch scheinbar geringe Unterschiede der
Fruchtbarkeit und der Generationendauer weitgehende Auslesebedeutung
haben, möge an einem Zahlenbeispiel veranschaulicht werden.

    Angenommen, in einer Bevölkerungsgruppe A gelangten von jedem
    Ehepaar im Durchschnitt drei Kinder wieder zur Fortpflanzung, in
    einer Bevölkerungsgruppe B dagegen vier. Wenn die durchschnittliche
    Dauer der Generationen 33 Jahre betrüge und zu einer gegebenen
    Zeit die beiden Gruppen je die Hälfte der Bevölkerung ausmachten,
    so würde doch schon nach 100 Jahren die Gruppe A nur noch 28% der
    Bevölkerung ausmachen, die Gruppe B dagegen 72%; und nach 300
    Jahren würde das Zahlenverhältnis 7:93% betragen.

    Aber auch wenn die Zahl der Kinder, welche zur Fortpflanzung kämen,
    in beiden Gruppen gleich wäre, z. B. vier, die Generationendauer
    aber verschieden wäre und zwar in der Gruppe A 33, in der
    Gruppe B 25 betrüge, würden sich starke Verschiebungen in der
    Zusammensetzung der Bevölkerung vollziehen. Das Verhältnis, welches
    zu Anfang als 50:50 angenommen wurde, würde nach 100 Jahren 33:67
    und nach 300 Jahren 11:89 sein.

    In Wirklichkeit haben nun jene Gruppen, die eine schnellere
    Generationenfolge haben, in der Regel zugleich auch eine größere
    Kinderzahl, was z. T. einfach eine Folge des früheren Heiratsalters
    ist. Würden also in Gruppe A von jeder Familie im Durchschnitt 3
    Kinder nach 33 Jahren zur Fortpflanzung kommen, in Gruppe B aber 4
    Kinder nach je 25 Jahren, so würde das Verhältnis 50:50 nach 100
    Jahren in 17,5:82,5 und nach 300 Jahren in 0,9:99,1 umgewandelt
    sein.

    Diese Unterschiede bleiben hinter den wirklich in unserer
    Bevölkerung vorkommenden sogar noch zurück. Das ist der Weg, auf
    dem Rassen verschwinden. Man hat sich wohl den Kopf zerbrochen,
    weshalb die Mehrzahl der heutigen Deutschen den Germanen der
    Völkerwanderung nicht gleicht. Zur Erklärung des Dahinschwindens
    der Germanen genügt vollauf ein scheinbar so geringfügiges
    Zurückbleiben in der Fortpflanzung hinter Bevölkerungselementen von
    anderer Herkunft, die zunächst garnicht besonders zahlreich gewesen
    zu sein brauchen.

Da die ~Intensität der Auslese~ mit der durchschnittlichen Zahl der
Nachkommen und mit den Unterschieden zwischen der Nachkommenzahl
verschiedener Gruppen steigt, so muß sie umgekehrt natürlich mit der
Abnahme der durchschnittlichen Nachkommenzahl abnehmen, bis sie bei
allgemeinem Zweikindersystem so ziemlich auf dem Nullpunkt angelangt
wäre. Das ist die hauptsächlichste Ursache einer ~Einschränkung der
Auslese~, die man auch wohl mit einem nicht besonders treffenden
Namen als Panmixie bezeichnet. Scharf davon zu trennen ist die
~Richtungsänderung~ der Auslese, welche öfter damit verwechselt wird.
Die ~Richtung der Auslese~ ist natürlich von der Umwelt abhängig, sie
ändert sich folglich mit der Umwelt.

Wenn die Ausleseverhältnisse in einer Bevölkerung sich so gestalten,
daß nicht die Tüchtigeren, sondern die Untüchtigeren überleben und die
größere Nachkommenschaft haben, so sprechen wir von ~Gegenauslese~ oder
~Kontraselektion~.

    Da die Unterscheidung zwischen Tüchtigeren und Untüchtigeren einen
    Wertmaßstab voraussetzt, so setzt der Begriff der Gegenauslese
    ebenfalls einen solchen voraus. Rein naturwissenschaftlich ist die
    Gegenauslese eine Auslese wie jede andere auch; denn auch im Falle
    der Gegenauslese sind die Überlebenden an die gerade bestehenden
    Lebensverhältnisse besser angepaßt als die Ausgeschalteten, und
    der Begriff der Anpassung ist ja von dem der Erhaltung abhängig.
    Besondere Bedeutung, und zwar ganz gewaltige, gewinnt der Begriff
    der Gegenauslese aber, wenn man ihn auf ein Ziel bezieht, etwa
    die Entwicklung der Kultur oder das dauernde Gedeihen der Rasse.
    Es ist nicht nur möglich, sondern heute leider in weitestem
    Umfange Tatsache, daß gerade die hauptsächlichsten Träger der
    modernen Kultur und solche Menschen, die ihrer ganzen Veranlagung
    nach am besten dem dauernden Gedeihen der Rasse dienen könnten,
    eine geringere Nachkommenzahl zu hinterlassen pflegen als der
    Durchschnitt der Bevölkerung.

Die Gegenauslese ist die praktisch wichtigste Ursache der ~Entartung~.
Auch der Begriff der Entartung setzt ein Werturteil voraus, wenn
wir darunter nicht nur die Neuentstehung und Ausbreitung eigentlich
krankhafter Erbanlagen, sondern auch die sonst unerwünschter, wie
etwa mangelnder Kulturbegabung, verstehen. Wir haben im 3. Abschnitt
des ersten Bandes die ~Idiokinese~ als eine Ursache von Entartung
kennen gelernt. Die durch idiokinetische Einwirkungen entstehenden
krankhaften Erbanlagen können sich natürlich um so eher erhalten,
je geringer die Intensität der Auslese ist. So ist also die vorhin
besprochene ~Einschränkung der Auslese~ eine weitere Ursache der
Entartung. Eine schnelle Ausbreitung und Überhandnahme krankhafter
und sonstiger unerwünschter Erbanlagen tritt aber nur ein, wenn die
Ausleseverhältnisse in einer Bevölkerung in größerem Ausmaße den
Charakter der ~Gegenauslese~ haben; und das ist in den Ländern der
abendländischen Kultur gegenwärtig ohne Zweifel der Fall.


b) ~Die moderne Gestaltung der natürlichen Auslese in ihrer Wirkung auf
die verschiedenen Organsysteme.~

Wenn wir nun die Wirkung der natürlichen Auslese auf die wichtigsten
krankhaften Anlagen betrachten, so wollen wir dabei dieselbe
Reihenfolge einhalten wie bei der Besprechung ihres Erbganges im ersten
Bande.

~Der Brechungszustand des Auges~ hat heute nicht entfernt mehr dieselbe
lebenswichtige Bedeutung wie auf den primitivsten Kulturstufen. Auf
der Stufe des Sammlers und Jägers konnten nur Normalsichtige oder
leicht Übersichtige ihren Lebensunterhalt gewinnen und den mannigfachen
Feinden in einem Leben immerwährenden Kampfes standhalten oder
entgehen. Anlagen zu ~Kurzsichtigkeit~ wurden daher schonungslos durch
die natürliche Auslese beseitigt. Auch auf der Stufe des Nomaden
herrscht noch eine scharfe Auslese in bezug auf den Brechungszustand
des Auges. Mit dem Aufkommen des Ackerbaues wird sie allmählich weniger
streng. Noch geringer wird sie mit dem Aufkommen anderer Gewerbe neben
dem Ackerbau; und je mehr die Arbeitsteilung fortschreitet, um so mehr
finden auch Kurzsichtige Erwerbsmöglichkeiten. Besonders seit der
Erfindung der Brille haben die Brechungsfehler ihre Auslesebedeutung
zum größten Teil verloren, und sie können sich daher unter unseren
Lebensverhältnissen ziemlich ungestört ausbreiten, sofern sie nicht
gar zu hochgradig sind. Mit dieser Abschwächung der Auslese hängt
es zweifellos zusammen, daß heute mehr als 25% aller Erwachsenen in
unserer Bevölkerung in geringerem oder höherem Grade kurzsichtig sind.
Bei Naturvölkern ist die Kurzsichtigkeit dagegen sehr viel seltener;
auch bei den Negern Nordamerikas findet sie sich erst in einigen
wenigen Prozenten.

    Eine biologische Benachteiligung der mit Kurzsichtigkeit und
    anderen leichteren Augenfehlern Behafteten findet heute in der
    Hauptsache nur bei der Ehewahl statt. Das Tragen einer Brille
    wird beim weiblichen Geschlecht als recht störend empfunden.
    Da aber überhaupt nur ein kleiner Teil der Bevölkerung ehelos
    bleibt, hat auch diese Auslese keine große Bedeutung mehr. Die
    schweren, zur ~Erblindung~ führenden erblichen Augenleiden sind
    heute zwar im Gegensatz zu primitiven Kulturzuständen mit der
    Erhaltung des Individuums vereinbar, weil die Blinden in besonderen
    Anstalten oder in Familien gepflegt werden. Da aber Heiraten von
    Blinden verhältnismäßig selten sind, so wirkt auch heute noch
    die natürliche Auslese der Ausbreitung der schwersten erblichen
    Augenleiden entgegen. Auch vorübergehend können sich nur solche zur
    Erblindung führende Erbanlagen einige Generationen lang halten,
    welche erst im mittleren oder späteren Lebensalter zum Ausbruch
    kommen, wie manche Formen des Glaukoms und der Sehnervatrophie.

    Von den schwereren erblichen ~Störungen des Gehörsinnes~ gilt
    Entsprechendes wie von denen des Gesichtssinnes, nur mit dem
    Unterschiede, daß Taubstumme erheblich häufiger zur Eheschließung
    und Fortpflanzung gelangen als Blinde. Aber auch von den
    Schwerhörigen bleibt immerhin ein viel größerer Bruchteil ehelos
    als von den Normalhörenden.

    Von der großen Zahl der erblichen ~Hautleiden~ hat keines eine
    besondere Verbreitung erlangt. Hautkrankheiten wirken bei der
    geschlechtlichen Wahl besonders abstoßend, ein „reiner Teint“
    dagegen besonders anziehend. Andererseits scheint aber die
    Widerstandsfähigkeit und Elastizität der Haut geringer zu werden.
    Der schweifende Jäger und der primitive Ackerbauer bedurfte einer
    festen und derben Haut, die ihm gegen die Dornen des Busches, gegen
    das Ungeziefer der Hütten und gegen die eitererregenden Bakterien
    seiner unreinlichen Umgebung einen gewissen Schutz gewährte. Heute
    aber richtet sich die geschlechtliche Zuchtwahl gerade auf eine
    weiche und zarte Haut. Deutliche Zeichen von Entartung finden sich
    heute besonders an den Anhängen der Haut, den Nägeln und Haaren.
    Der primitive Mensch brauchte feste, harte Nägel zum Graben, zum
    Öffnen der Früchte und als Waffe. Heute aber haben sehr viele
    Menschen nur noch ganz kümmerliche Nägel. Auch Haarmangel und
    Glatzenbildung scheinen in Zunahme begriffen zu sein, obwohl
    reiches, volles Haar besonders beim weiblichen Geschlecht sehr
    anziehend wirkt. Von kleineren Hautmälern oder Leberflecken sind
    heute wohl nur noch wenige Menschen frei; und das ist sicher nicht
    seit je so gewesen.

Alle schwereren ~Mißbildungen~ waren für den Menschen auf der Stufe
des Jägers und Sammlers natürlich von verhängnisvoller Bedeutung.
Bei vielen Völkern wurden daher auch noch auf der Stufe geregelten
Ackerbaues Kinder mit Mißbildungen gar nicht erst aufgezogen, sondern
gleich nach der Geburt ausgesetzt oder getötet, wie es von den alten
Spartanern bekannt ist. Bei den alten Germanen hatte der Familienvater
darüber zu entscheiden, ob er ein Kind als würdig zur Fortsetzung der
Familie anerkennen wollte. So roh und barbarisch diese Methode auch
ist, so hat sie doch ganz offenbar zur Erhaltung der Rassentüchtigkeit
beigetragen. In unseren Lebensverhältnissen sind leichtere erbliche
Mißbildungen wie Kurzfingrigkeit oder Verwachsenfingrigkeit kaum
noch bei der Gewinnung des Lebensunterhaltes hinderlich. Immerhin
werden Mißbildungen bei der Ehewahl von dem gesunden Instinkt
zurückgewiesen. Insbesondere Störungen des Ganges, z. B. infolge
erblicher Hüftverrenkung, und Verbiegungen der Wirbelsäule hindern oft,
daß sich die Liebe auf ein solches Individuum richtet. Andererseits
ermöglicht es die Kunst der Schneider, körperliche Mängel weitgehend zu
verdecken. Durch orthopädische Maßnahmen können erblich bedingte Fehler
zum großen Teil ausgeglichen werden, und das trägt natürlich ebenfalls
zur Erhaltung krankhafter Erbanlagen bei. Von viel größerer Bedeutung
ist aber natürlich der Umstand, daß auch Menschen mit beträchtlichen
erblichen Fehlern in der modernen Umwelt Möglichkeiten des Fortkommens
finden. ~Leistenbrüche~ z. B. sind schon derart verbreitet, daß 3-5%
aller Männer damit behaftet sind, und durch die Erfolge der Behandlung
mit Bruchbändern und besonders der Bruchoperationen wird in Zukunft
eine noch größere Zahl befähigt sein, ihre Bruchanlage fortzupflanzen.

Im Leben der Naturvölker kommt sehr viel auf die Schnelligkeit und
~Ausdauer beim Laufen~ an. Nur schnellstes Davonlaufen rettet dort oft
vor wilden Tieren und ebenso vor menschlichen Feinden; der schweifende
Jäger holt die Jagdtiere sogar oft im Laufe ein, um sie mit dem Speer
zu erlegen. In unserer Bevölkerung aber haben nur noch wenige Menschen
eine solche Fähigkeit zu laufen bewahrt, daß sie es mit Pferden oder
freilebenden Tieren an Schnelligkeit aufnehmen können. Die Fähigkeit
zu laufen hängt nicht nur vom Bau der Beine ab, sondern sie ist ein
~Prüfstein für die ganze Konstitution~, für die Leistungsfähigkeit des
Herzens, der Lunge und fast aller Organe. Seit die großen Raubtiere
ausgerottet sind, seit Jagd und Kampf vorwiegend mit Feuerwaffen
betrieben werden und seit dem Menschen vielerlei Fahrzeuge zur
Fortbewegung zur Verfügung stehen, ist daher auch die Auslese nach der
Konstitution wesentlich schwächer geworden. Sich selbst überlassen,
stellt die Konstitutionstüchtigkeit einer Bevölkerung sich im Laufe der
Zeit notwendig auf das Mindestmaß dessen ein, was mit der Erhaltung des
Lebens gerade noch vereinbar ist.

Seit der Entwicklung geordneter Staaten, in denen durch die Polizei
die Ruhe im Innern aufrechterhalten wird, ist die persönliche
Kampfestüchtigkeit für jeden Einzelnen nicht mehr Lebensbedingung wie
in alten Zeiten. Daher konnten sich in der neueren Zeit mehr und mehr
schwächlich veranlagte Menschen, insbesondere solche von ~asthenischer
Konstitution~, halten und ausbreiten. Sehr wesentlich trug dazu auch
die Ausbildung von Gewerben bei, die keine besondere körperliche
Rüstigkeit erfordern. So ist das Schneidergewerbe seit Jahrhunderten
als Sammelbecken schwächlicher Menschen bekannt. Die ererbte Vorliebe
des weiblichen Geschlechtes für kriegerische Männlichkeit kann die
Ausbreitung schwacher Konstitutionen nicht verhindern, weil nur ein
ganz kleiner Teil aller Männer ehelos bleibt. Immerhin findet auch
heute noch eine gewisse Ausmerzung der Allerschwächsten statt. ~Bartel~
hat bei der Sektion von mehr als 100 hypoplastischen Leichen gefunden,
daß mehr als die Hälfte dieser Menschen schon vor dem 25. Lebensjahre
sterben und daß nur etwa 4% älter als 50 Jahre werden. Je später der
Tod erfolgt, desto weniger ist in der Regel die Konstitutionsschwäche
ausgesprochen.

Die ~Auslese nach der Konstitution~ kommt auch in der sehr geringen
Sterblichkeit von Kindern, deren Eltern ein hohes Alter erreichen, zum
Ausdruck. ~Ploetz~ hat an einem Material von 5585 Kindern gefunden,
daß die Sterblichkeit bis zum 5. Lebensjahr um so geringer war, ein
je höheres Alter die Eltern erreichen. Wenn die Mütter oder die Väter
über 85 Jahre alt werden, so war die Sterblichkeit der Kinder nur ein
Drittel bis halb so groß als sonst im Durchschnitt (11,2 gegen 32% bzw.
15,4 gegen 31,3%). Im ganzen geht die Auslese gerade in der bäuerlichen
Bevölkerung, welche hauptsächlich den Nachwuchs des Volkes stellt,
auch heute noch in der Richtung auf eine kräftige Konstitution, weil
die landwirtschaftliche Arbeit eine solche mehr erfordert als viele
städtische Berufe. Aber auch in der bäuerlichen Bevölkerung ist diese
Auslese heute viel weniger scharf als in vergangenen Zeiten.

    Die schwereren ~Stoffwechselkrankheiten~ führen auch heute
    noch häufig zur Unfruchtbarkeit, besonders Zuckerkrankheit und
    Fettsucht. Weil Anlagen zur Fettsucht sich in früheren Zeiten
    mit ihren oft dürftigen Ernährungsverhältnissen wohl nur selten
    so ausgesprochen wie in der Gegenwart entfalten konnten, ist
    es möglich, daß die natürliche Ausmerzung dieser Anlagen heute
    schärfer als damals sei. Ähnliches mag auch von den Anlagen zu
    Zuckerkrankheit und Gicht gelten.

    Auch in bezug auf ~Herzfehler~ und die Anlage zu
    Herzklappenentzündungen findet heute noch eine ziemlich scharfe
    Auslese statt. Kinder mit angeborenen Herzfehlern sterben in der
    Regel früh. Viel eher kann sich die Anlage zu ~Arteriosklerose~
    ausbreiten, weil die damit Behafteten meist erst in einem Alter an
    Gehirnschlägen, Herzschlägen oder Nierenschrumpfung sterben, in dem
    die Fortpflanzung schon abgeschlossen ist.

    Bei manchen Krankheiten sollte angeblich die Kinderzahl
    überdurchschnittlich groß sein. So wurde angegeben, daß die
    Kinderzahl in Bluterfamilien 6,1 bis 9,5 im Durchschnitt
    betrage. Das dürfte indessen auf einer statistischen Täuschung
    beruhen. Da nämlich vorzugsweise Familien mit besonders vielen
    Krankheitsfällen in der Literatur beschrieben werden, so ergibt
    sich eine ungewöhnlich große Kinderzahl infolge unbeabsichtigter
    Auslese großer Familien. Auch die bei Sehnervatrophie berichtete
    ungewöhnlich große Fruchtbarkeit von 8 Kindern im Durchschnitt
    dürfte daher nur scheinbar sein; in Wirklichkeit findet bei
    diesem Leiden ebenso wie bei Bluterkrankheit auch heute noch eine
    beträchtliche Ausmerzung statt.

Sehr groß ist die Entartung und die Gefahr weiterer Entartung bei den
~Zähnen~. Schon unter den Schulkindern haben nur noch etwa 5% ein
tadelloses Gebiß, 15-20% dagegen ein ganz schlechtes und die übrigen
ein mittelmäßiges. Die Widerstandskraft gegen die häufigste und
praktisch wichtigste Zahnkrankheit, die ~Karies~ (das Hohlwerden) ist
familienweise sehr verschieden. Diese Widerstandskraft kann zwar auch
durch Außeneinflüsse, insbesondere Ernährungsstörungen im Kindesalter
herabgesetzt werden. Die Bedeutung der erblichen Veranlagung ist aber
gleichwohl ganz unverkennbar. Auf der Stufe des schweifenden Jägers und
Sammlers war ein starkes gesundes Gebiß noch unbedingt lebensnotwendig;
es mußte nicht nur zur Zerkleinerung des zähen ungekochten Fleisches
der Jagdtiere, von harten Früchten und Wurzeln, sondern oft genug auch
als Waffe dienen. Mit dem Aufkommen von Werkzeugen zur Zerkleinerung
der Nahrung und ganz besonders mit dem Gebrauch des Feuers zur
Erweichung der Nahrung durch Braten oder Kochen nahm allmählich
die Lebenswichtigkeit eines starken Gebisses ab. Damit dürfte auch
die Verkleinerung des Gebisses gegenüber den Urrassen des Menschen
zusammenhängen, was natürlich keine Entartung, sondern vielmehr eine
Anpassung an neue Lebensbedingungen bedeutet. Mit der immer weiteren
Verfeinerung der Nahrung konnten sich aber auch mehr und mehr Menschen
mit ganz mangelhaften Zähnen halten und ihre Anlage weitervererben.
Immerhin findet auch heute noch eine gewisse Auslese nach der
Beschaffenheit des Gebisses statt. So verfallen Menschen mit schlechten
Zähnen erfahrungsgemäß häufiger als andere der Tuberkulose (ohne daß
diese freilich direkt dadurch begünstigt zu werden braucht). Bei der
Ehewahl sind schöne Zähne deutlich von Einfluß. Auch diese Auslese wird
aber mehr und mehr durch die Kunst der Zahnärzte durchkreuzt.

    Auch die ~Funktionstüchtigkeit der Verdauungsorgane~ hat
    infolge der sorgfältigen Zubereitung der Speisen viel von ihrer
    Lebenswichtigkeit verloren. Bei einer vorsichtig gewählten Diät
    können sich Personen mit Schlaffheit der Magenmuskulatur oder mit
    mangelhafter Absonderung der Magensäfte fast ebenso gut halten wie
    solche mit kräftigem Magen. Auch die Anlage zu Magengeschwüren
    hat durch die Möglichkeit vorsorglicher Kostwahl und wirksamer
    ärztlicher Behandlung viel von ihrer Gefährlichkeit verloren. Die
    Möglichkeit weiterer Ausbreitung erblich bedingter Schwäche der
    Verdauungsorgane ist daher wohl gegeben.

    Erbliche ~Anfälligkeit der Atmungsorgane~ führte in jenen Zeiten,
    als der Mensch noch nicht in dem künstlichen Klima der modernen
    Wohnungen lebte, sicher viel öfter als heute zu Erkältungen mit
    lebensgefährlichen Folgen. Menschen mit Neigung zu Asthma oder
    Bronchialkatarrhen können sich heute viel eher als damals erhalten.

Eine unmittelbare Auslese findet natürlich auch heute noch in bezug auf
alle Anlagen, von denen die ~Fortpflanzungstüchtigkeit~ abhängt, statt.

Der ~Infantilismus~, welcher eine der Hauptursachen weiblicher
Unfruchtbarkeit ist, unterliegt natürlich auch heute einer
fortdauernden natürlichen Ausmerzung. Wenn er nach Ansicht mancher
Frauenärzte trotzdem in Zunahme begriffen ist, so spricht das für
eine starke Neuentstehung krankhafter Erbanlagen. Auch die Anlage
zu jenen häufigen Geschwülsten der Gebärmutter, welche man Myome
nennt, und welche oft familienweise gehäuft vorkommen, wird dauernd
von der natürlichen Auslese eingeschränkt, da die Fruchtbarkeit
der Myomträgerinnen erheblich geringer ist als die anderer Frauen.
Etwas anders liegt die Sache bei jenen krankhaften Anlagen, die zu
Schwierigkeiten bei der Geburt Anlaß geben, insbesondere bei Anlagen zu
engen Becken. Die häufigste Ursache einer Verengerung des knöchernen
Beckenringes, den der kindliche Kopf zu passieren hat, ist allerdings
eine in früher Kindheit durchgemachte Rachitis der Mutter. Aber auch
Erbanlagen sind für die Entstehung ~enger Becken~ von großer Bedeutung,
darunter wie es scheint, auch Rassenanlagen im engeren Sinne.

    In den Küstenländern der Nord- und Ostsee, wo die nordische Rasse
    stark vorwiegt, sind enge Becken verhältnismäßig recht selten,
    viel häufiger dagegen in solchen Bevölkerungsgruppen Europas,
    wo mongolide Rassenelemente einen größeren Bestandteil bilden.
    In vergangenen Zeiten gingen bei schweren Geburten die Frauen
    natürlich viel häufiger zugrunde als heute, und eben darum waren
    die Geburten im Durchschnitt offenbar leichter. In einem älteren
    Lehrbuche der Geburtshilfe findet sich der oft zitierte Satz, daß
    die gebärende Indianerin, wenn ihr Stamm auf dem Kriegspfade sei,
    sich einfach „seitwärts in die Büsche“ schlage und bald darauf mit
    dem Neugeborenen den Stamm wieder einhole. Es scheint mir zwar,
    daß diese Schilderung der Phantasie des Verfassers unter dem
    Eindruck von Indianergeschichten für die Jugend entsprossen sei,
    aber andererseits dürfte es doch sicher sein, daß bei Naturvölkern
    die Geburten im Durchschnitt viel leichter verlaufen als bei uns,
    was zum großen Teil eben durch die schärfere Auslese bedingt
    sein dürfte. Auch bei wildlebenden Tieren verlaufen die Geburten
    im allgemeinen offenbar sehr leicht, während z. B. bei Kühen
    schwere Geburten sehr häufig sind, was z. T. eben eine Folge der
    Geburtshilfe, welche den Kühen seit zahlreichen Generationen zuteil
    geworden ist, sein dürfte.

Beim Menschen führte in vergangenen Jahrhunderten besonders
auch das Wochenbettsfieber zur Ausmerzung von Erbanlagen, die
Geburtsschwierigkeiten bedingen, weil diese gefährliche Krankheit
sich mit Vorliebe an schwere und lange Geburten, bei denen die
Weichteile gequetscht und verletzt werden, anschließt. Je mehr es der
Geburtshilfe gelingt, das Puerperalfieber zu vermeiden und abnorme
Geburtsschwierigkeiten zu überwinden, desto mehr werden auch krankhafte
Erbanlagen, die enges Becken oder sonstige Geburtsschwierigkeiten
bedingen, sich ausbreiten können. Gegenwärtig erwachsen allein infolge
zu engen Beckens schon bei 3-5% aller Geburten Schwierigkeiten.

Besonders groß ist die Gefahr einer ~Entartung der Stillfähigkeit~.
Vollständige Stillunfähigkeit ist zwar noch nicht häufig; aber fast ein
Drittel aller Frauen können ihre Kinder nicht mehr 6 Monate stillen,
was man nach ~Agnes Bluhm~ wohl als Mindestmaß ansehen müßte. Bis vor
kurzem wiesen die Flaschenkinder allerdings noch eine viel größere
Sterblichkeit auf als die Brustkinder. Je mehr es aber gelingt, auch
die Sterblichkeit der nicht gestillten Säuglinge herabzudrücken, desto
mehr müssen wir mit einem weiteren Überhandnehmen der Stillschwäche
rechnen, zumal da bei nichtstillenden Müttern schneller eine neue
Empfängnis einzutreten pflegt als bei stillenden. Vor dem Aufkommen der
künstlichen Säuglingsernährung bedeutete Stillunfähigkeit der Mutter
fast regelmäßig den Tod des Kindes, wenn dieses nicht gerade bei einer
andern Mutter angelegt werden konnte. Auch für die heutigen Naturvölker
trifft das noch zu. Sogar in China und Japan soll die künstliche
Säuglingsernährung so gut wie unbekannt und demgemäß das Stillvermögen
der Mütter allgemein ausreichend sein.

    Die schwereren ~erblichen Nervenleiden~ wie Muskelatrophie oder
    Rückenmarksataxie sind mit der Ausfüllung eines Berufes kaum
    vereinbar und unterliegen daher auch heute noch einer ziemlich
    scharfen Ausmerzung. Leiden, die erst im Alter zum Ausbruch
    kommen, wie die Paralysis agitans oder die erbliche Chorea,
    beeinträchtigen dagegen die Fortpflanzung nicht. Die Kinderzahl
    in den Choreafamilien soll den Durchschnitt sogar übertreffen.
    Vielleicht hängt das damit zusammen, daß diese Familien durch
    ihr Leiden in den unteren Gesellschaftsschichten, welche eine
    überdurchschnittliche Fortpflanzung haben, festgehalten werden.
    Entsprechendes gilt wahrscheinlich auch von mancherlei leichteren
    Anomalien des Nervensystems. So sind Stotterer als Lehrer, Pfarrer,
    Offiziere, höhere Beamte oder Kaufleute nicht gut denkbar,
    während sie viele Berufe mit vorwiegend körperlicher Arbeit ganz
    gut ausfüllen können; und gerade diese Berufe sind besonders
    kinderreich, wie wir noch sehen werden.

Hinsichtlich der eigentlichen ~Geisteskrankheiten~ ist die natürliche
Auslese auch heute noch recht wirksam, wenn auch nicht im gleichen
Maße wie unter primitiven Kulturzuständen, wo Geisteskranke ziemlich
regelmäßig bald zugrundegehen. Auch bei den heutigen Naturvölkern
werden demgemäß Geisteskranke viel seltener angetroffen als bei uns, wo
die Irren sorgsam gepflegt und behütet werden. Ohne diese Pflege würden
die meisten Geisteskranken bald allerlei Gefahren zum Opfer fallen,
insbesondere auch dem Selbstmord, zu dem viele von ihnen neigen. Ein
erheblicher Teil der Träger von Anlagen zu Geistesstörungen wird aus
den Anstalten wieder als geheilt oder gebessert entlassen. Diese haben
dann oft auch Gelegenheit zur Fortpflanzung, und man hat wohl gemeint,
daß dadurch eine fortschreitende Zunahme der Geisteskrankheiten
statthabe.

Ob tatsächlich die erblichen Geisteskrankheiten bei uns zunehmen, ist
statistisch bisher weder bewiesen noch widerlegt. Die Zunahme der
Aufnahmen in Irrenanstalten, welche z. B. in Bayern von 24 auf 100000
Einwohner i. J. 1880 auf 50:100000 i. J. 1910 gestiegen ist, erklärt
sich vor allem durch die inzwischen eingetretene bessere Versorgung
mit Anstalten. Sicher hat die Paralyse in den letzten Jahrzehnten
stark zugenommen; aber gerade diese interessiert uns hier wenig,
weil sie durch Syphilis, also eine äußere Ursache entsteht. Auch die
alkoholischen Geistesstörungen sind in früherer Zeit selbstverständlich
nicht so häufig gewesen wie in den Jahrzehnten vor dem Kriege. Daß
aber die erblich bedingten Geisteskrankheiten im Zunehmen seien, ist
kaum wahrscheinlich, eher das Gegenteil. Für die Behauptung, daß die
Eltern von Geisteskranken oder gar diese selber überdurchschnittlich
viele Kinder hätten, gibt es keine stichhaltigen zahlenmäßigen Belege.
Von den Geisteskranken, welche in Anstalten aufgenommen werden, sind
etwa zwei Drittel ledig. Die Unterbringung in Anstalten hat unter dem
Gesichtspunkt der Auslese eine überwiegend günstige Wirkung; sie nimmt
den Irren nämlich die Fortpflanzungsmöglichkeit, die sie außerhalb der
Anstalt hätten.

    Anlagen zu Geistesstörungen dürften unter Verhältnissen einfacher
    bäuerlicher Kultur eher mehr Gelegenheit zur Ausbreitung haben
    als bei uns. Dafür scheinen mir Erfahrungen zu sprechen,
    die ich während des Krieges an russischen und französischen
    Kriegsgefangenen gemacht habe. Bei den Russen erkrankten von
    10000 Mann jährlich etwa 9 unter dem Bilde schizophrener
    Geistesstörungen, bei den Franzosen aber nur 1,7. Da im ganzen
    etwa 14000 Gefangene 3 Jahre lang beobachtet wurden, kann es sich
    wohl nicht um Zufall handeln. Auch dürfte der Unterschied nur
    zum kleineren Teil auf sorgfältigere Musterung in Frankreich
    zurückzuführen sein, zumal da der Prozentsatz der Zurückgestellten
    dort ja nur ganz klein war. Ich möchte annehmen, daß schizophrene
    Konstitutionen sich unter den einfacheren Lebensverhältnissen
    des russischen Bauern leichter halten und fortpflanzen können
    als in Westeuropa. Von besonderer Wichtigkeit dürfte dabei der
    beträchtliche Unterschied des durchschnittlichen Heiratsalters
    sein. Da in Mittel- und Westeuropa die Ehe erst gegen Ende des 3.
    Jahrzehnts geschlossen zu werden pflegt, zu einer Zeit, wo die
    Mehrzahl der Fälle von Schizophrenie schon zum Ausbruch gekommen
    sind, so kommen hier die derart Veranlagten nur zum kleinen Teil
    zur Fortpflanzung. In Osteuropa aber, wo die Eheschließung schon
    am Ende des zweiten Jahrzehnts stattzufinden pflegt, kommen Träger
    der Anlagen offenbar in großer Zahl zur Eheschließung; und bei der
    Seelenverfassung mancher Bauern kommt es vor, daß eine Frau, auch
    wenn sie infolge der Krankheit verblödet ist, noch mehrere Kinder
    bekommt.

Wenn auch in vergangenen Jahrhunderten zahlreiche Geisteskranke einer
barbarischen Rechtspflege zum Opfer fielen und noch zahlreichere
einfach als Narren verkamen, so glaube ich trotzdem, daß unter unseren
Lebensverhältnissen die natürliche Auslese in bezug auf die Anlagen
zu Geisteskrankheiten eher intensiver ist als damals. Immerhin ist
die gegenwärtige Entartung erschreckend groß. Bei der Volkszählung
von 1910 wurden 392 Geisteskranke und Geistesschwache auf 100000
Einwohner gezählt, was für das ganze Reich mehr als eine Viertelmillion
ergibt; und dabei konnten natürlich nur die ohne weiteres bekannten
Fälle gezählt werden, während bei allgemeiner ärztlicher Untersuchung
der Bevölkerung sich offenbar eine noch viel größere Zahl ergeben
haben würde. In der Schweiz, wo Zählungen unter ärztlicher Mitwirkung
stattgefunden haben, fanden sich 800 bis 1000 Geistesgestörte auf
100000 Einwohner; und dabei handelt es sich in der großen Mehrzahl
offenbar um erblich bedingte Zustände, da die durch äußere Ursachen
entstandenen, wie Paralyse oder Delirium, entweder schnell zum Tode
führen oder bald vorüberzugehen pflegen.

Die eigentliche _Idiotie_ wird heute ebenso sicher ausgetilgt wie vor
Jahrtausenden. Ein großer Teil der idiotischen Kinder stirbt schon
in den ersten Lebensjahren, und auch jene Idioten, die ein höheres
Alter erreichen, kommen natürlich niemals zur Eheschließung und
auch kaum zur außerehelichen Fortpflanzung. Auch die Fortpflanzung
ausgesprochen schwachsinniger Personen ist sicher geringer als die
durchschnittliche; doch ist die geschlechtliche Auslese in dieser
Beziehung im männlichen Geschlecht wirksamer als im weiblichen. Der
Mann muß im allgemeinen doch einen Beruf ausfüllen, um heiraten
zu können. Schwachsinnige Mädchen werden aber nicht selten ohne
Rücksicht auf ihre geistige Beschaffenheit geheiratet; auch bekommen
sie verhältnismäßig oft uneheliche Kinder, da sie die Folgen
geschlechtlichen Verkehrs nicht genügend voraussehen können. Im ganzen
soll es im Deutschen Reich 1-200000 Schwachsinnige und mehr als 75000
Idioten geben. Da ein großer Teil der Geistesschwachen verhältnismäßig
frühzeitig stirbt, machen unter den Neugeborenen Geistesschwache
einen größeren Bruchteil als später aus. Von allen Geborenen dürften
mindestens 1-2% schwachsinnig und 1/4% idiotisch sein.

Für die Tüchtigkeit der Rasse droht gerade von den leichteren Graden
der Geistesschwäche eine größere Gefahr als von den schwereren.
Hier gilt dasselbe wie von manchen organischen Nervenleiden. Die
leicht ~Schwachsinnigen~ sind durch ihre Veranlagung auf die
Ausübung einfacher körperlicher Berufe angewiesen: und gerade diese
haben eine überdurchschnittliche Fortpflanzung. Der absichtlichen
Geburtenverhütung sind die Schwachsinnigen natürlich am wenigsten
zugänglich, und die große Sterblichkeit ihrer Kinder wird mehr und
mehr durch Fürsorgemaßnahmen ausgeschaltet. So muß man wohl mit einer
weiteren Zunahme des leichten Schwachsinns rechnen.

Ein Teil der ~Epileptiker~ verblödet schon in früher Jugend, so daß
ihre Fortpflanzung nicht in Frage kommt. Ein anderer Teil hat aber nur
einzelne Anfälle und kann seine Anlage fortpflanzen. Nach ~Echeverria~
kamen schon vor Jahrzehnten auf die Ehe eines Epileptikers nur etwa 3,3
Kinder, von denen 1,4 frühzeitig starben; somit würden nur 1,9 pro Ehe
aufwachsen. Und da sehr viele andere überhaupt nicht zur Eheschließung
kommen, ist ihre Gesamtfortpflanzung vermutlich noch geringer. Immerhin
aber ist die Epilepsie gegenwärtig außerordentlich verbreitet. Man muß
wohl auf 3-400 Einwohner bei uns einen Epileptiker rechnen und unter
den Neugeborenen noch mehr.

Recht verwickelt liegen die Ausleseverhältnisse bei den
~Psychopathien~. Unter Kriegsgefangenen beobachtete ich ausgesprochene
Hysterie entschieden häufiger bei Russen als bei Franzosen. Hier dürfte
ein ähnlicher Gedankengang wie hinsichtlich der Schizophrenie am Platze
sein. „Die Intensifizierung und Tempobeschleunigung des modernen
Arbeitsprozesses, der Lärm, die Hast und die erhöhte Verantwortung,
all dies bringt zahllose Nerven auch in niederen Volksschichten, im
Arbeiterstande, zu Fall“ (~Rüdin~). Man kann wohl sagen, daß die
natürliche Auslese um so mehr auf eine Abnahme der nervösen Veranlagung
hinwirkt, je mehr die äußeren Lebensbedingungen die Anlagen zur
Auslösung bringen.

    Wenn uns aus dem Mittelalter von seelischen Massenepidemien, von
    Kinderkreuzzügen, Flagellantenwesen, Tanzepidemien und epidemischer
    Besessenheit berichtet wird, so sind wir meist geneigt, zu glauben,
    daß so etwas in unserem aufgeklärten Zeitalter nicht mehr möglich
    sei. In Rußland ist jedenfalls die „Besessenheit“ noch recht
    häufig; es ist dort ganz gewöhnlich, daß sich jemand einbildet,
    eine Schlange oder ein anderes Reptil sei in ihn hineingefahren.
    Noch in den letzten Jahrhunderten hat Rußland grausige
    seelische Epidemien erlebt; Selbstverstümmelung, haufenweise
    Selbstverbrennung, Erwürgung von Glaubensgenossen und Kindsmord aus
    abergläubischen Beweggründen waren bei russischen Sektierern an der
    Tagesordnung. Und wenn wir mit offenen Augen um uns blicken, so
    können wir in so manchen seelischen Massenerscheinungen während des
    Krieges und in der Nachkriegszeit auch bei uns die Auswirkung ganz
    ähnlicher Seelenverfassungen erkennen.

Ein recht erheblicher Teil aller Psychopathen geht durch eigene
Hand zugrunde. Im Deutschen Reiche wurden vor dem Kriege jährlich
etwa 20 Selbstmorde auf 100000 Einwohner gezählt. Da außer den von
der Statistik erfaßten Fällen noch zahlreiche andere vorkommen, die
verheimlicht und als Unglücksfälle gezählt werden, so dürften bei uns
etwa 2-4% aller Männer durch eigene Hand enden, während bei Frauen der
Selbstmord etwa dreimal seltener ist. Obwohl jene Bevölkerungsgruppen,
in denen die meisten Selbstmorde vorkommen, sich durch höhere
Intelligenz auszeichnen (höhere Schüler, Akademiker, Künstler), ist die
Auslesewirkung dieser durch die modernen Lebensverhältnisse wesentlich
mitbedingten Erscheinung insgesamt sicher doch überwiegend günstig.
Besonders Anlagen zu manisch-melancholischen Seelenstörungen, zu
Epilepsie, zu Neurasthenie und anderen Psychopathien werden dadurch
ausgemerzt. ~Die Auslese durch den Selbstmord~ liegt daher in der
Richtung auf eine Stärkung des Lebenswillens und auf ein heiteres
Temperament der Bevölkerung.

    Die schweren Verbrecher, welche fast regelmäßig psychopathisch
    veranlagt sind, hinterlassen auch heute noch eine geringere
    Nachkommenschaft als der Durchschnitt. Nach ~Goring~ waren in
    England die Gewohnheitsverbrecher zwar nicht weniger häufig als
    die übrige Bevölkerung verheiratet (63% gegen 62%); sie hatten
    aber nur 3,5 Nachkommen gegenüber einem Durchschnitt von 5,7.
    Außerdem starben von ihren Säuglingen 31,5% gegenüber 15,6% bei
    der Allgemeinheit. Andererseits ermöglicht heute die im Vergleich
    zu früheren Zeiten viel mildere Handhabung der Rechtspflege die
    Erhaltung unsozialer Anlagen immerhin in höherem Maße als früher.

    Jene seelischen Anomalien, die sich in ~sexuellen Perversionen~
    äußern, haben natürlich zu allen Zeiten eine starke
    Selbstausmerzung zur Folge gehabt. Ganz besonders aber ist das
    wohl in der Gegenwart der Fall, wo zumal die Homosexuellen durch
    eine große Werbetätigkeit von Ihresgleichen aufgeklärt werden. Die
    dadurch bedingte Abhaltung derartiger Personen von der Ehe dürfte
    auch auf eine allgemeine Abnahme psychopathischer Anlagen hinwirken.


c) ~Die Auslese durch akute Infektionskrankheiten.~

In vergangenen Jahrhunderten wurden alle Länder von Zeit zu Zeit
von mörderischen ~Epidemien~ heimgesucht, welche in manchen Fällen
den größten Teil der Bevölkerung dahinrafften. Es ist nun ganz
selbstverständlich, daß diejenigen, welche eine solche Epidemie
überleben, im Durchschnitt von tüchtigerer Konstitution sind als
die, welche daran sterben. Von noch größerer Bedeutung für Sterben
oder Überleben ist allerdings die spezifische Anfälligkeit bzw.
Widerstandskraft gegen die gerade herrschende Epidemie. Gewisse
Personen erkranken überhaupt nicht, weil ihre spezifischen
Abwehrreaktionen schon die ersten eingedrungenen Krankheitserreger
unschädlich zu machen vermögen; andere erkranken nur leicht,
weil sie mit Hilfe ihrer spezifischen Abwehrmittel den Kampf von
vornherein erfolgreich aufnehmen können; ein je nach der Art der
Epidemie wechselnd großer Teil pflegt aber schwer oder gar tödlich
zu erkranken. Die Abwehrreaktionen liegen ihrer Möglichkeit nach
natürlich in der Erbmasse begründet, und infolgedessen findet bei jeder
Epidemie eine Auslese nach den Abwehrmöglichkeiten statt. Man darf
über dieser Auslese nach der spezifischen Disposition bzw. Immunität
aber nicht die nach der allgemeinen Konstitution übersehen. Jede
spezifische Reaktionsmöglichkeit ist ja überhaupt nur ein Teil der
Gesamtkonstitution. Sodann aber beschränkt sich die Auslese durch
Infektionskrankheiten durchaus nicht auf diese spezifischen Anlagen.
~Jede schwere Infektionskrankheit ist eine Belastungsprobe für die
gesamte Konstitution.~ Schwächezustände an irgendwelchen Organen haben
nicht selten zur Folge, daß eine Infektionskrankheit, die sonst hätte
überwunden werden können, zum Tode führt. Bei der Lungenentzündung
kommt es sehr wesentlich auf die Leistungsfähigkeit des Herzens an,
ob der Kranke durchkommt oder nicht. Bei längerem Darniederliegen im
Fieber, wie es viele Infektionskrankheiten (z. B. das Fleckfieber) mit
sich bringen, ist der Ernährungszustand von entscheidender Bedeutung,
und dieser ist durch die erbliche Veranlagung wesentlich mitbedingt.
Die Cholera hat eine Auslese nach tüchtigen Verdauungsorganen zur
Folge, da durch normalen Magensaft Cholerabazillen abgetötet werden
können. Bei einmal ausgebrochener Cholera kommt es besonders auf die
Beschaffenheit des Herzens und der Blutgefäße an, derart, daß Personen
mit schlechtem Blutkreislauf von vornherein geringe Aussicht zu genesen
haben. Eine ähnlich schwere Belastungsprobe bedeuten die Pocken, welche
im Kindesalter so gut wie alle Befallenen und im erwachsenen Alter auch
noch einen großen Teil dahinraffen. Bei vielen Völkern von einfacher
Kultur bedeuten die Pocken die häufigste Todesursache überhaupt.

Seit der Einführung der Impfung spielen die Pocken keine Rolle mehr.
Cholera und Typhus sind durch die Sanierung der Trinkwasserverhältnisse
bei uns fast ganz beseitigt worden. Das Fleckfieber ist bei uns
nicht mehr heimisch, weil die Körperläuse, welche es übertragen,
keine regelmäßigen Begleiter des Menschen mehr sind. Die Pest kann
in Ländern mit modernen Wohnungen kaum noch um sich greifen. Wenn
trotzdem gelegentlich Fälle dieser gefährlichen Krankheiten bei uns
eingeschleppt werden, so werden sie durch Absonderungsmaßnahmen
schon in ihren ersten Anfängen an der Ausbreitung verhindert. Es
liegt daher nahe, daß die Konstitution unserer Bevölkerung, die
jener scharfen Auslese, der sie früher ausgesetzt war, nicht mehr
unterliegt, schwächer werden wird und zum guten Teil schon schwächer
geworden ist. Soll man die Einschränkung der großen Epidemien nun
bedauern? Gewiß nicht. Aus der Einsicht in die Auslesebedeutung der
Infektionskrankheiten folgt selbstverständlich nicht, daß man den
verheerenden Seuchen nun wieder Tor und Tür öffnen solle; es folgt
aber daraus, daß diese Faktoren einer rohen natürlichen Auslese durch
Einrichtungen bewußter humaner Auslese, d. h. durch rassenhygienische
Maßnahmen, ersetzt werden müssen, wenn die Rassentüchtigkeit nicht
weiter zurückgehen soll.

    Alle schwereren Infektionskrankheiten, die von Mensch zu Mensch
    übertragen werden, bringen eine gewisse Gegenauslese in bezug auf
    die sozialen oder geselligen Anlagen des Menschen mit sich. Als die
    Vorfahren des Menschen noch einsam oder in kleinen Horden durch die
    Wälder streiften, können Epidemien natürlich noch keine besondere
    Rolle gespielt haben, da es an Gelegenheiten zur Übertragung
    fehlte. Die epidemischen Krankheiten dürften ihre große Bedeutung
    vielmehr erst mit der zunehmenden Vergesellschaftung des Menschen
    gewonnen haben. Das Zusammenleben in größeren Verbänden hatte
    für den Menschen aber offenbar einen so großen Erhaltungswert,
    daß die üble Begleiterscheinung der Vergesellschaftung, welche
    die Epidemien darstellen, trotz ihrer Furchtbarkeit in Kauf
    genommen werden konnte. Immerhin aber wirkten die epidemischen
    Krankheiten ohne Zweifel hemmend auf die Vergesellschaftung,
    indem die dichtesten Siedelungen natürlich am schwersten darunter
    litten, während die zur Einsamkeit neigenden Menschen eher
    davon verschont blieben. Auch heute noch sind ja sozialgesinnte
    Menschen, die sich im Dienste der Krankenpflege betätigen, mehr von
    Infektionskrankheiten bedroht als andere. Im wesentlichen aber kann
    die Hemmung, welche die Infektionskrankheiten für die Entwicklung
    der sozialen Anlagen des Menschen bedeuten, heute als überwunden
    gelten; und die Eindämmung der epidemischen Krankheiten hat daher
    wenigstens auch eine günstige Seite im Leben der Rasse, insofern
    als sie die erwähnte Gegenauslese sozialer Anlagen ausschaltet.


d) ~Die Auslese durch Tuberkulose.~

Seitdem die akuten Infektionskrankheiten nicht mehr schonungslos die
schwächlichen Konstitutionen ausmerzen, besorgt das bis zu einem
gewissen Grade allerdings die ~Tuberkulose~. Um die Jahrhundertwende
hatten etwa 15% aller Todesfälle ihre entscheidende Ursache in der
Tuberkulose, und gegenwärtig sind es eher noch mehr. Die Tuberkulose
wirkt dauernd im Sinne der Austilgung schwacher Konstitutionen,
insbesondere der asthenischen bzw. hypoplastischen Konstitution.
Alle Anlagen, welche die allgemeine Widerstandskraft des Körpers
beeinträchtigen, erhöhen auch die Anfälligkeit gegen die Tuberkulose
und unterliegen daher auch einer nicht zu unterschätzenden Auslese
durch diese allgemein verbreitete Krankheit.

    ~Weinberg~, der die Fruchtbarkeit der Tuberkulösen sorgfältig
    statistisch untersucht hat, hat gefunden, daß die von 1873 bis 1902
    in Stuttgart an Tuberkulose gestorbenen Eheleute im Durchschnitt
    3,16 Kinder hatten, während die Nichttuberkulösen mehr als 4
    Kinder hatten. Außerdem fand sich bei den Kindern Tuberkulöser
    eine außerordentlich hohe Sterblichkeit. Von diesen überlebten
    nur 1,7 bis 1,8 pro Ehe das 20. Lebensjahr gegenüber 2,3 bis
    2,6 bei Kindern Nichttuberkulöser. Die geringere Geburtenzahl
    war hauptsächlich durch die kürzere Dauer der Ehen Tuberkulöser
    infolge früheren Todes bedingt. Außerdem fand sich, daß die
    Tuberkulosesterblichkeit der Ledigen viel höher als die der
    Verheirateten war; die Tuberkulose und wahrscheinlich auch die sie
    begünstigenden Schwächezustände hindern die damit Behafteten also
    offenbar oft auch an der Eheschließung, so daß auch auf diesem
    Wege eine nicht zu unterschätzende Auslese stattfindet. Auch
    ~Lundborg~ hat bei seinen Forschungen eine unterdurchschnittliche
    Fruchtbarkeit in den tuberkulösen Familien gefunden.

Die ~Auslese durch Tuberkulose~ ist im letzten Jahrhundert wohl eher
schärfer als in früheren gewesen. In Zeiten als die menschlichen
Siedelungen noch sehr zerstreut waren, dürfte auch die Tuberkulose
kaum sehr verbreitet gewesen sein. Solange die Menschen den größten
Teil des Tages im Freien waren, konnte die Tuberkulose wohl nur schwer
Boden fassen; denn gerade die Sonne ist ein sehr wirksames Vorbeugungs-
und Heilmittel gegen die Tuberkulose. Diese hat ihre ungeheure
Ausbreitung daher erst mit der Anhäufung der Menschen in Städten und
engen Wohnungen gewonnen. Ganz besonders ist sie in den Wohnungen der
Armen und Ungebildeten zu Hause. Darum wirkt sie auch ausmerzend auf
alle jene körperlichen und seelischen Anlagen, welche wirtschaftliche
Schwäche und Unwissenheit begünstigen. Eine eingehende Erörterung der
Auslese in bezug auf diese Anlagen setzt aber die Kenntnis der sozialen
Auslese voraus, von der noch zu handeln sein wird.

Wenn in einer Bevölkerung jahrhundertelang immer die für Tuberkulose
besonders Anfälligen ausgetilgt werden, so ist zu erwarten, daß die
Anfälligkeit der Bevölkerung gegen Tuberkulose allmählich abnimmt.
Auf diese Weise dürfte es zu erklären sein, daß die Europäer, bei
denen die Tuberkulose seit unvordenklicher Zeit zu Hause ist,
heute widerstandsfähiger dagegen sind als etwa die Indianer und
die Neger. Bei den Ureinwohnern Amerikas verläuft die Tuberkulose
unverhältnismäßig oft in Form der „galoppierenden Schwindsucht“, welche
schnell zum Tode führt; ähnliches wird auch von den Javanen und anderen
mongoliden Stämmen berichtet. Auffallend unempfindlich sind die Juden
gegen die Tuberkulose. In Tunis betrug die Tuberkulosesterblichkeit
in den Jahren 1894-1900 nur 0,75 bei den Juden gegenüber 11,3 bei
den Arabern und 5,3 bei den Europäern. In Wien starben 1901-1903 von
1000 Juden nur 1,8 an Tuberkulose, von 1000 Protestanten 3,3, von
1000 Katholiken 5,0. Und das ist nicht etwa nur auf die günstigere
wirtschaftliche Lage der Juden zurückzuführen. Auch in Krakau hatten
die Juden eine nur halb so hohe Tuberkulosesterblichkeit als die übrige
Bevölkerung, obwohl sie dort eher unter ungünstigeren Verhältnissen
leben. Entsprechendes hat man auch an den Juden Newyorks beobachtet.
Die ungezwungenste Erklärung dieser Erscheinung ist vielmehr die, daß
gerade die Juden infolge ihres städtischen Lebens schon seit vielen
Jahrhunderten ganz besonders stark der Ansteckung mit Tuberkulose
ausgesetzt gewesen sind, und daß bei ihnen eben dadurch eine gewisse
Immunität dagegen herausgezüchtet worden ist.

    Wenn man die Tuberkulosesterblichkeit der verschiedenen
    Länder Europas vergleicht, so zeigt sich, daß die Länder mit
    stärkerem mongoliden Einschlag im allgemeinen auch eine höhere
    Tuberkulosesterblichkeit als die mit vorwiegend nordischer und
    mediterraner Rasse haben. Stark von Tuberkulose heimgesucht
    wird Polen, Rumänien, die Balkanländer, Rußland, Finnland und
    Österreich, viel weniger dagegen England, Dänemark, Island,
    Holland, Norddeutschland, Spanien, Süditalien. Freilich sprechen
    dabei sicher die wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse
    wesentlich mit, aber andererseits hängen diese wieder eng mit den
    Rassenanlagen zusammen, wie im ersten Teil gezeigt wurde. Auf
    jeden Fall aber hat die Tuberkulose auch wesentlichen Einfluß
    auf die Verschiebung der großen Rassen. Die Indianerbevölkerung
    Nordamerikas ist bei der Berührung mit den Europäern z. B.
    nicht so sehr durch Waffengewalt als durch Tuberkulose und
    Pocken zusammengeschmolzen, die in kurzer Zeit viele Millionen
    dahinrafften. Die Feuerländer sind an der Tuberkulose geradezu
    ausgestorben. In den Südstaaten Nordamerikas betrug i. J. 1900 die
    Tuberkulosesterblichkeit der Neger 4,3 auf 1000, die der Weißen 1,7.

    Es ist wohl geltend gemacht worden, daß die günstige Auslesewirkung
    der Tuberkulose durch Schädigung der Erbmasse infolge der
    Krankheit mehr als ausgeglichen wurde und daß daher die
    Gesamtwirkung der Tuberkulose auf die Rasse doch unbedingt
    ungünstig sei. Eine idiokinetische Wirkung der Tuberkulose ist zwar
    denkbar; nachgewiesen ist aber nichts davon. Jedenfalls dürfen
    wir damit nicht als mit einer gegebenen Tatsache rechnen. Die
    Auslesewirkung der Tuberkulose aber liegt auf der Hand. Im übrigen
    darf aber das Interesse der Rasse selbstverständlich nicht einfach
    dadurch gewahrt werden, daß man die Tuberkulose weiter wüten läßt.
    Der Rassenhygieniker bekämpft ja die krankhaften Erbanlagen nur
    darum, weil sie die damit behafteten Menschen krank machen. Es
    wäre also widersinnig, wenn man dauernd zahlreiche Menschen wollte
    dahinsiechen lassen, nur damit die Erbanlagen der Bevölkerung
    verbessert würden.

e) ~Die Auslese durch Syphilis und Gonorrhoe.~

Einer besonderen Betrachtung bedürfen die sogenannten
~Geschlechtskrankheiten~, die ~Syphilis~ und die ~Gonorrhoe~ (oder
der Tripper). Über die ungeheure Verbreitung dieser Krankheiten
haben wir eigentlich erst in den letzten Jahren ein einigermaßen
zuverlässiges Bild gewonnen. Auf Grund einer Rundfrage, welche i. J.
1913 in deutschen Großstädten angestellt wurde und welche in Hamburg
unter allen 800 Ärzten nur von zweien nicht beantwortet wurde, läßt
sich berechnen, daß etwa 40% aller Männer, welche in Hamburg das 50.
Lebensjahr erreichen, wegen Syphilis ärztlich behandelt werden. Dabei
sind die, welche sich von Kurpfuschern behandeln ließen, und die,
welche ganz unbehandelt blieben, noch nicht einmal erfaßt. In anderen
Großstädten konnte die Erhebung nicht mit gleicher Vollständigkeit
durchgeführt werden, doch ergab sich im ganzen ein ähnliches Bild. In
Berlin litten 4,2% aller Männer, die in den Jahren 1905-1914 im Alter
von mehr als 30 Jahren starben, an jener syphilitischen Zerstörung
des Gehirns, die man Paralyse nennt. Da wir Grund zu der Annahme
haben, daß etwa 7% aller Syphilitiker der Paralyse verfallen, so würde
das bedeuten, daß etwa 60% aller Männer in Berlin sich mit Syphilis
infizieren. Diese Zahl entspricht etwa der, die man nach dem Ergebnis
der Rundfrage in Hamburg für Berlin erwarten dürfte. In den kleinen
Städten und auf dem Lande ist die Verseuchung natürlich geringer.
Für das ganze Reich wird man die Syphilishäufigkeit wohl auf 10%
schätzen dürfen. Im weiblichen Geschlecht ist die Häufigkeit der
Syphilis weniger groß; von den weiblichen Mitgliedern der Berliner
Gewerkschaftskrankenkasse wurden nur etwa 2/3 so viele wegen Syphilis
behandelt als von den männlichen. Insgesamt werden in Deutschland
vielleicht nur halb so viele weibliche als männliche Personen
syphilitisch sein.

Die Gonorrhoe ist nach den Erfahrungen der Ärzte und den Aufzeichnungen
der Krankenkassen mehrfach so häufig als die Syphilis. Die meisten
Männer in der Großstadt machen also mehrmals Gonorrhoe durch. Ein
gewisser Bruchteil auch der großstädtischen Männer, der überhaupt den
außerehelichen Geschlechtsverkehr vermeidet, bleibt selbstverständlich
auch von Gonorrhoe frei. Insgesamt dürften im Reichsdurchschnitt
vielleicht 40-50% aller Männer während ihres Lebens mindestens einmal
an Gonorrhoe erkranken und vielleicht 20-25% aller Frauen.

Die ~Auslesewirkung der Syphilis~ kommt nur zum kleinen Teil durch die
Verkürzung der Lebensdauer, welche im Durchschnitt schätzungsweise
immerhin 6-8 Jahre betragen dürfte, zustande. Stärker fällt der Umstand
ins Gewicht, daß die Syphilis in der Regel mindestens einen Aufschub
der Eheschließung um mehrere Jahre bedingt und daß viele Syphilitiker
ganz ehelos bleiben. Wenn die Syphilis in die Ehe eingeschleppt wird,
so endet eine Schwangerschaft sehr oft mit Fehlgeburt; in anderen
Fällen werden syphilitisch infizierte Kinder geboren, von denen die
meisten dann noch in den ersten Lebensjahren sterben. Andererseits
kommen aber auch viele Fälle vor, wo die Kinder ehemaliger Syphilitiker
keinerlei krankhafte Zeichen aufweisen. Wenn die Syphilis in den ersten
Wochen nach der Ansteckung sachgemäß behandelt wird, so kann sie heute
zwar mit ziemlicher Sicherheit endgültig geheilt werden. Bisher ließ
sich aber nur ein kleiner Teil der Syphilitiker ausreichend behandeln.
Insgesamt darf man jedenfalls annehmen, daß die Nachkommenschaft der
Syphilitiker im Durchschnitt quantitativ nicht zur Erhaltung der
Familie ausreicht.

Im Gegensatz zu der Syphilis wirkt die Gonorrhoe nur selten
lebensverkürzend. In den meisten Fällen tritt auch nach verhältnismäßig
kurzer Zeit vollständige Heilung ein, wenigstens beim Manne.
Trotzdem aber ist die ~Auslesebedeutung der Gonorrhoe~ eher noch
größer als die der Syphilis, weil die Gonorrhoe viel häufiger ist
und weil sie verhältnismäßig recht oft Unfruchtbarkeit zur Folge
hat. Mindestens die Hälfte aller kinderlosen Ehen ist auf Gonorrhoe
zurückzuführen. Noch häufiger tritt nach der Eheschließung eines
gonorrhoischen Mannes zunächst eine Empfängnis ein, zugleich aber
auch die Ansteckung der Frau und im Anschluß an die erste Geburt ein
Aufsteigen der Trippererreger in die inneren Geschlechtsorgane der
Frau. Die „Einkindsterilität“ ist geradezu typisch für Gonorrhoe. Im
Deutschen Reich gibt es etwa 10 Millionen Ehen, von denen etwa eine
Million kinderlos sind; also bleibt wohl mindestens eine halbe Million
Ehen in jeder Generation wegen Gonorrhoe kinderlos; und der Ausfall
infolge Einkindsterilität dürfte eher noch größer sein, so daß in jeder
Generation viele Millionen Kinder wegen Gonorrhoe der Eltern nicht
geboren werden. Es fragt sich nur, inwieweit dadurch eine günstige
Auslese und inwieweit eine Gegenauslese bewirkt wird.

Bei robustem Körperbau sind die geschlechtlichen Triebe im allgemeinen
stärker als bei schwächlicher Konstitution, und entsprechend ist
auch die Gefährdung größer. Der verhältnismäßig kleine Teil der
großstädtischen Männer, welcher von der Ansteckung verschont bleibt,
dürfte daher im Durchschnitt körperlich wohl etwas weniger kräftig
sein, als der welcher der Gonorrhoe oder der Syphilis verfällt.
Diese Krankheiten wirken daher gerade umgekehrt wie die Tuberkulose
eher auf eine Züchtung der asthenischen und infantilistischen
Konstitution hin. Auch in bezug auf seelische Anlagen kommt eine
ungünstige Auslesewirkung immerhin in Betracht. Neurastheniker, die
schon durch die gewöhnliche Arbeit des Tages stark ermüdet werden,
sind verhältnismäßig wenig der Versuchung ausgesetzt, bedenklichen
Verkehr zu suchen. Hypochondrische Ängstlichkeit bedingt natürlich
einen gewissen Schutz vor Ansteckung. Andererseits werden freilich
haltlose Naturen, die dem Sinneseindruck des Augenblicks hingegeben
sind und bei denen die normalen „Hemmungen“ fehlen, vorzugsweise
betroffen. Was die geschlechtlichen Triebe im besonderen angeht,
so geht die Auslese durch Gonorrhoe und Syphilis unzweifelhaft auf
deren Abschwächung hin. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das so
häufige Fehlen eines Begattungstriebes bei Frauen, das schwerlich
als ursprünglich normal anzusehen ist, gerade infolge der Auslese
durch Gonorrhoe und Syphilis seine heutige Verbreitung erlangt hat.
Andererseits werden Personen mit abnorm starkem Geschlechtstrieb
natürlich ganz besonders davon betroffen und ausgemerzt. Ganz allgemein
führen Leichtsinn und sittliche Haltlosigkeit offenbar sehr häufig
zur Ausmerzung durch Syphilis und Gonorrhoe. So wie die Dinge heute
liegen, sind die Geschlechtskrankheiten geradezu die wesentlichste
Ursache für das Aussterben von allerhand Gesindel, das sich in den
Großstädten ansammelt. Die Prostituierten, welche fast ausnahmslos
durch Geschlechtskrankheiten unfruchtbar werden, sind zum ganz
überwiegenden Teil psychopathisch veranlagt, während sie körperlich
eher über dem Durchschnitt stehen dürften. Die Gesamtwirkung der durch
die Geschlechtskrankheiten bedingten Auslese ist daher, wenigstens was
die seelischen Anlagen betrifft, vielleicht gar nicht so ungünstig.

Noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit waren allerdings gerade die
geistigen Berufe, Akademiker, Offiziere, Kaufleute, wegen ihres hohen
Heiratsalters in ganz besonders hohem Maße von Geschlechtskrankheiten
betroffen. Davon wird noch im Zusammenhang mit der sozialen Auslese
zu reden sein. Andererseits hat aber die zunehmende Aufklärung über
die Gefahren der Geschlechtskrankheiten ganz offenbar schon gute
Erfolge gerade unter der gebildeten Jugend gehabt. Die Erkenntnis der
Gefahr in ihrem ganzen Umfange hält ohne Zweifel oft vor bedenklichen
Abenteuern zurück. Auch die Anwendung von Schutzmitteln wird natürlich
von einsichtigen jungen Leuten erfolgreicher durchgeführt als von
beschränkten und leichtsinnigen. Und wenn ein einsichtiger junger
Mann trotzdem das Unglück hat, sich eine Ansteckung zuzuziehen, so
wird er die Krankheit nicht vernachlässigen, sondern zur rechten
Zeit sachverständige Behandlung suchen, welche in vielen Fällen zu
völliger Heilung führen wird. Infolgedessen wird auch die Bekämpfung
der Geschlechtskrankheiten, vor allem die Aufklärung darüber, keine
ungünstige Auslesewirkung haben, weil sie in erster Linie die
Einsichtigen bewahrt.

    Durch Auslesevorgänge erklärt sich auch die Wandlung im Charakter
    der Syphilis seit ihrem ersten Auftreten in Europa, das
    augenscheinlich im Anschluß an die Entdeckung Amerikas erfolgte.
    Die Syphilis pflegte damals schon bald nach der Ansteckung zu
    ausgedehnten Zerstörungen der Haut sowie auch innerer Organe
    und nicht selten rasch zum Tode zu führen. In der modernen Zeit
    dagegen nimmt die Syphilis in den ersten Jahren gewöhnlich
    einen schleichenden Verlauf; andererseits treten jetzt bei
    verhältnismäßig vielen Kranken lange Jahre nach der Ansteckung
    schwere Spätfolgen auf, die in früheren Jahrhunderten unbekannt
    waren. So entwickelt sich nach 10 bis 15 Jahren bei ca. 6-10% der
    Syphilitiker die unter dem Namen Paralyse bekannte Zerstörung des
    Gehirns, bei ca. 2 bis 3% die als Tabes bezeichnete Zerstörung des
    Rückenmarkes und nach 15 bis 25 Jahren bei ca. 20% eine schwere,
    oft tödliche Erkrankung der vom Herzen ausgehenden Hauptschlagader
    des Körpers. Man hat diesen Wandel des Krankheitsbildes wohl
    durch Vererbung einer erworbenen Immunität erklären wollen, wofür
    aber greifbare Anhaltspunkte völlig fehlen und was auch aus
    allgemein biologischen Gründen abzulehnen ist, da eine „Vererbung
    erworbener Eigenschaften“ überhaupt nicht stattfindet, wie im
    ersten Bande gezeigt wurde. Es bleibt daher nur die Erklärung durch
    Auslesevorgänge übrig. Diejenigen Stämme des Syphiliserregers,
    welche bei Europäern in kurzer Zeit zum Tode führten, verfielen
    eben mitsamt ihren Trägern der Ausmerzung. So wurden nicht nur
    Rassen des Syphiliserregers, die schwere Früherscheinungen machten,
    allmählich seltener, sondern ebenso auch menschliche Anlagen, die
    eine besondere Empfindlichkeit gegen Syphilis bedingten. Dazu kam
    dann die Auslesewirkung der Behandlung. Jene Syphilisfälle, die
    sich in starken frühzeitigen Hauterscheinungen äußerten, wurden
    natürlich ganz besonders intensiv mit Quecksilber behandelt, und
    jene Rassen der Erreger, welche sich so zu äußern pflegten, wurden
    daher oft abgetötet oder doch stark in der Ausbreitung beschränkt.
    Die schleichenden Formen der Syphilis, welche zunächst nur geringe
    Erscheinungen machen, konnten sich infolgedessen viel unbehelligter
    ausbreiten, und wenn sie nach vielen Jahren zur Zerstörung des
    Gehirns oder der Hauptschlagader ihres Trägers führten, so hatten
    sie vorher doch jahrelang Zeit zur Ausbreitung gehabt. Es ist daher
    nicht unwahrscheinlich, daß der Charakter der Syphilis sich auch
    noch weiterhin in dieser Richtung ändern wird.


f) ~Die Auslesebedeutung der Säuglings- und Kindersterblichkeit.~

Bei Naturvölkern geht in der Regel mehr als die Hälfte aller Geborenen
im Säuglingsalter wieder zugrunde. Auch bei uns ist die Sterblichkeit
im ersten Lebensjahr ja größer als die in irgendeinem anderen Jahr,
und entsprechend ist auch die dadurch bedingte Auslese größer. In den
ersten 3-4 Lebenstagen, wo das Neugeborene noch keine Nahrung zu sich
nimmt, erfolgen Todesfälle fast nur auf Grund angeborener Fehler
oder Schwächezustände, für die neben Schädigungen durch Syphilis und
Alkoholismus der Eltern als Ursache vor allem ererbte krankhafte
Veranlagung in Betracht kommt. Auch für die nächsten Tage gilt im
wesentlichen noch dasselbe. Bis zum 10. Lebenstage sterben von allen
Kindern etwa 2%. Von nun an treten Ernährungsstörungen als Todesursache
in den Vordergrund; aber auch diese sind durch die ererbten Anlagen
sehr wesentlich mitbedingt. Es gibt Kinder, denen nicht einmal die
Milch der eigenen Mutter gut bekommt und die nur mit ganz besonders
hergestellten Nahrungsmitteln mühsam durchgebracht werden können.
Von Kindern, die von vornherein künstlich ernährt werden, verfällt
ein viel größerer Teil mehr oder weniger schweren Störungen, während
es andererseits auch nicht wenige Säuglinge gibt, die sowohl an der
Mutterbrust als auch bei verschiedenen Arten künstlicher Ernährung
eine schier unverwüstliche Gesundheit bewahren. Es ist nur eine
selbstverständliche Folge dieser Tatsachen, daß der Durchschnitt
der erkrankenden Säuglinge dem der übrigen konstitutionell nicht
gleichwertig ist.

    Von den Kindern, welche im Kaiserin Auguste Viktoria-Haus in
    Berlin in den 10 Jahren von 1909 bis 1918 wegen chronischer
    Ernährungsstörungen behandelt und durchgebracht wurden,
    boten später fast zwei Drittel irgendwelche Zeichen von
    Minderwertigkeit, und diese wären ohne die sorgsame Behandlung
    zum großen Teil natürlich gestorben. Die hauptsächlichste
    Todesursache im Säuglingsalter bestand wenigstens bisher in akuten
    Ernährungsstörungen, zumal in dem sogenannten Brechdurchfall.
    Als Beleg, daß auch dabei Auslese am Werke ist, kann z. B. die
    Erfahrung des Auguste Viktoria-Hauses dienen, daß von den dort
    an akuten Ernährungsstörungen gestorbenen Säuglingen ein Drittel
    Zeichen schwerer konstitutioneller Minderwertigkeit aufwies.
    ~Eliasberg~ fand unter 80 Säuglingen, die an Sommerdurchfällen
    litten, sogar bei 70 Konstitutionsanomalien wie exsudative oder
    neuropathische Diathese.

Dieselben Anomalien der Konstitution, welche im späteren Leben
Nervenleiden und andere Schwächezustände bedingen, äußern sich vielfach
schon im Kindesalter unter dem Bilde von allerhand „Diathesen“. Die
meisten Kinder, welche im Säuglingsalter an Krämpfen leiden, weisen z.
B. später Zeichen von Neuropathie oder Psychopathie auf.

Die Auslesewirkung der Säuglingssterblichkeit beschränkt sich übrigens
durchaus nicht auf jene Anlagen, die schon im Säuglingsalter
zum Ausdruck kommen. So wirkt die Säuglingssterblichkeit unter
anderm auch züchtend auf die Stillfähigkeit, wie schon weiter oben
erwähnt wurde. Da die Hauptursache des Nichtstillens und damit der
Säuglingssterblichkeit weniger im Mangel körperlicher Stillfähigkeit
als vielmehr in einem Mangel an Stillwillen und in wirtschaftlichen
Verhältnissen begründet liegt, so hat die Säuglingssterblichkeit
auch eine Auslesebedeutung in bezug auf die Einsicht der Mütter, ihr
Pflichtgefühl und ihre Mutterliebe, lauter Eigenschaften, die durch
die Erbanlagen wesentlich mitbedingt sind. Auch unter den künstlich
ernährten Säuglingen findet eine Auslese nach den Anlagen der Eltern,
insbesondere denen der Mutter statt, weil die sorgsameren und
einsichtigeren Mütter bessere Erfolge mit der künstlichen Ernährung
haben als die leichtsinnigen und beschränkten.

Auch die großen Unterschiede, welche die Säuglingssterblichkeit
je nach der wirtschaftlichen Lage aufweist, sind keineswegs ohne
Auslesebedeutung, weil die erbliche Veranlagung der verschiedenen
wirtschaftlichen Klassen im Durchschnitt nicht gleich, sondern stark
verschieden ist, wie bei Besprechung der sozialen Auslese näher
erörtert werden wird.

    Die Unterschiede der Säuglingssterblichkeit nach der sozialen
    Lage mögen an einigen Zahlen veranschaulicht werden, die einer
    Untersuchung von H. ~Neumann~ vom Jahre 1908 entnommen sind, wobei
    die Wohnungsgröße als Maßstab der wirtschaftlichen Lage genommen
    ist. Besonders bemerkenswert ist daran, daß die Sterblichkeit der
    Flaschenkinder im ersten Monat in allen drei Gruppen fast genau
    gleich groß befunden wurde, während sie vom 2. bis 12. Monat in der
    ungünstigsten Gruppe viermal so groß war als in der günstigsten.

    ================================================================
                       |              |              |Flaschenkinder
       Es starben      |Brustkinder im|Flaschenkinder|  im 2. bis
                       | 1. Lebensjahr|  im 1. Monat |  12. Monat
    -------------------+--------------+--------------+--------------
     in Wohnungen von  |              |              |
       1-2 Zimmern     |     4,9 %    |     6,5 %    |    16,4 %
                       |              |              |
     in Wohnungen von  |              |              |
        3 Zimmern      |     2,6 %    |     6,7 %    |    10,2 %
                       |              |              |
     in Wohnungen von  |              |              |
    4 und mehr Zimmern |     2,6 %    |     6,2 %    |     4,1 %

    Gewisse Kinderärzte und Sozialhygieniker verschließen vor der
    Einsicht in die Auslesebedeutung der Säuglingssterblichkeit
    hartnäckig die Augen, weil sie wähnen, daß daraus eine feindliche
    Einstellung gegen die Säuglingsfürsorge folgen müßte. Unsere
    führenden Rassenhygieniker, ~Ploetz~, ~Schallmayer~ und ~Gruber~
    haben indessen klipp und klar ausgesprochen, daß aus der
    Anerkennung der Auslesebedeutung der Säuglingssterblichkeit
    keineswegs folgt, daß man dieser einfach ihren Lauf lassen müsse.
    Viele Maßnahmen der Säuglingsfürsorge haben auch durchaus keinen
    ungünstigen Einfluß auf die Auslese. Besonders die Werbetätigkeit
    für das Selbststillen der Mütter dient geradezu auch der Auslese.
    Durch möglichste Ausbreitung des Selbststillens der Mütter
    werden jene äußeren Todesursachen, die wenig oder gar keine
    Auslesebedeutung haben, weitgehend eingeschränkt, so daß nun die
    Unterschiede der Konstitution um so reiner zur Auswirkung kommen
    können. In Gegenden, wo das Stillen überhaupt ungebräuchlich
    ist, ist ja die Auslese nach Stillfähigkeit der Mutter geradezu
    unterbunden. Auch die sonstige Fürsorge kann eine günstige Auslese
    zur Folge haben, vor allem weil die einsichtigeren und sorgsameren
    Mütter auch bei künstlicher Ernährung von den Ratschlägen des
    Arztes und der Fürsorgerin erfolgreicheren Gebrauch machen werden
    als die unbegabten und gleichgültigen. Selbstverständlich aber ist
    auch eine unzweckmäßige Fürsorge denkbar, z. B. eine solche, die
    viele Mühe und große Kosten für einige wenige minderwertige Kinder
    aufwendet, während mit dem gleichen Aufwand eine viel größere Zahl
    besser veranlagter Kinder gerettet werden könnte.

Auch jenseits des eigentlichen Säuglingsalters ist die natürliche
Auslese selbstverständlich weiter wirksam. Manche der im ersten
Bande besprochenen angeborenen erblichen Leiden führen erst im
Kindesalter zum Tode, doch kommt ihnen wegen ihrer verhältnismäßigen
Seltenheit keine besondere Bedeutung zu. Wichtiger ist, daß schwere
chronische Verdauungsschwäche auch jenseits des Säuglingsalters
nicht selten ist und daß die damit behafteten Kinder besonders
leicht Infektionskrankheiten zum Opfer fallen. Die sogenannten
~Kinderkrankheiten~, Masern, Scharlach, Diphtherie und Keuchhusten,
bilden überhaupt die häufigste Todesursache im Kindesalter, aber
nur mit einer gewissen Einschränkung, die eben in der Konstitution
begründet liegt. Von den an Masern erkrankten Kindern pflegen nur 2-3%
zu sterben, und auch bei Scharlach, Diphtherie und Keuchhusten bleibt
die Letalität gewöhnlich unter 10%, obwohl sich die verschiedenen
Epidemien je nach der Rasse des Erregers sehr verschieden verhalten
können. Da die allermeisten Kinder durchzukommen pflegen, so ist die
Infektion ja eigentlich gar nicht die entscheidende Todesursache;
neben dem Alter und äußeren Umständen spielen vielmehr die Erbanlagen
dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. An Masern sterben fast nur
schwächliche und kränkliche Kinder. Von Scharlach sind nach ~Feer~
besonders Kinder mit lymphatischer Konstitution gefährdet. Auch die
Diphtherie rafft vorzugsweise Kinder mit lymphatischer und exsudativer
Diathese, mit Ernährungsstörungen und sonstigen Schwächezuständen
dahin. Der Keuchhusten ist bei Kindern mit spasmophiler Diathese stets
lebensgefährlich. Zusammenfassend kann man sagen, daß die Sterblichkeit
im Kindesalter eher noch stärker durch erbliche Anlagen mitbedingt
ist als im Säuglingsalter und daß sie folglich wie jene eine starke
Auslesebedeutung hat.


g) ~Die Auslese durch Alkohol und andere Genußgifte.~

Für das Zustandekommen der Trunksucht ist die erbliche Veranlagung
wohl von nicht geringerer Bedeutung als die äußeren Umstände. „Wir
dürfen annehmen, daß die große Mehrzahl der hoffnungslosen Fälle
von Hause aus haltlose, minderwertige Persönlichkeiten waren“, sagt
~Kraepelin~. Aus diesem Umstande in Verbindung mit der Tatsache, daß
vor dem Kriege bei 12-14% aller Todesfälle Alkoholmißbrauch mindestens
eine mitwirkende Todesursache war, ergibt sich, daß der Alkohol auch
erhebliche Auslesewirkungen haben muß. Die Sterblichkeit der Trinker
ist bedeutend größer als die der übrigen Bevölkerung. In Preußen betrug
die Lebenserwartung der 25jährigen in Alkoholgewerben Beschäftigten nur
26 Jahre gegenüber 32 Jahren bei der sonstigen männlichen Bevölkerung.
In England betrug die Lebenserwartung der Gastwirte mit 25 Jahren noch
31 Jahre gegenüber einer allgemeinen Lebenserwartung von 36 Jahren. Ein
20jähriger Münchener lebte im Durchschnitt noch 42 Jahre, ein Münchener
Brauer aber nur 22,4.

Entscheidend für die Auslese ist aber nicht das erreichte Lebensalter,
sondern die Zahl der aufgezogenen Nachkommen, und da zeigt sich, daß
die Kinderzahl der Trinker im allgemeinen nicht geringer ist als die
der sonstigen Bevölkerung, sondern eher größer. So hat ~Laitinen~
an 5845 finnländischen Familien gefunden, daß die Trinker eine
durchschnittliche Kinderzahl von 3,9 pro Ehe hatten, die Mäßigen
3,6 und die Enthaltsamen 2,4. Entsprechend fanden auch ~Pearson~ und
seine Schüler bei Trinkern eine Kinderzahl von 4,6, bei Mäßigen von
3,4 und bei Enthaltsamen von 2,7. ~Lundborg~ fand bei seinen bekannten
Untersuchungen an einer schwedischen Bauernbevölkerung, daß die Trinker
eine Kinderzahl von 5,6 hatten, die übrigen Familien 4,9. Nun ist in
Trinkerfamilien freilich auch die Kindersterblichkeit größer, aber
nicht in dem Maße, daß dadurch der bleibende Nachwuchs der Trinker
zahlenmäßig geringer als der durchschnittliche würde. Der Alkoholgenuß
trübt offenbar die Voraussicht und das Verantwortungsgefühl, welche
sonst so vielfach zur Geburtenbeschränkung treiben. So dürfte es
kommen, daß der Alkohol insgesamt die Zahl der Geburten erhöht.

Freilich gibt es auch jugendliche Säufer, die schon früh infolge ihres
Trunkes zugrundegehen oder die doch nicht zur Eheschließung kommen.
In diesen Fällen handelt es sich wohl ganz überwiegend um krankhaft
veranlagte Personen. Da der Alkoholismus zur Auslösung epileptischer
und anderer psychopathischer Anlagen führen kann, so trägt er offenbar
zur Ausmerzung derartiger Anlagen bei. Andererseits kommen Personen mit
krankhafter Empfindlichkeit gegen Alkohol erfahrungsgemäß besonders
leicht zu völliger Enthaltsamkeit. Aus den angeführten Zahlen folgt,
daß die Abstinenten im Durchschnitt eine sehr geringe Kinderzahl
haben und daß diese vielfach nicht einmal zur Erhaltung der Familie
ausreicht. Wenn nun die höhere Kinderzahl der Nichtabstinenten etwa
zum Teil auf Alkoholwirkung beruhen sollte, so könnte der Alkohol also
auch in dieser Hinsicht eine günstige Auslesewirkung haben. Möglich ist
freilich auch, daß die Abstinenten hauptsächlich wegen ihrer größeren
Neigung, die Folgen voraus zu erwägen, sowohl Alkohol wie Geburten
vermeiden.

Diesen eher günstigen Auslesewirkungen des Alkohols stehen andererseits
ungünstige gegenüber; und zwar dürften diese hauptsächlich auf dem
Umwege über die Schädigung der Erbmasse, die im ersten Bande erörtert
wurde, erfolgen. Die Angehörigen des Braugewerbes, welche durch den
Alkohol in ihrer Gesundheit geschädigt werden, stellen wenigstens
körperlich eine überdurchschnittliche Auslese dar; und auch sonst sind
die eigentlichen Trinker häufiger von kräftigem als von schwächlichem
Körperbau, was sich einfach daraus erklärt, daß schwächliche Personen
eben weniger „vertragen“ können und daher eher mäßig bleiben. Wir
haben aber Grund zu der Annahme, daß eine Schädigung der Erbmasse bei
robusten Menschen vielfach schon früher als eine Schädigung ihrer
persönlichen Gesundheit erfolgt. Wenn also die Trinker zunächst
auch eine größere Kinderzahl als die Mäßigen haben mögen, so ist es
doch ganz gut möglich, daß ihre Nachkommenschaft in den weiteren
Generationen infolge der durch die Erbschädigung bedingten Schwäche
einer um so stärkeren Ausmerzung verfällt.

Auch in bezug auf geistige Anlagen hat eine Gegenauslese durch
Alkohol wenigstens bis zur Zeit des großen Krieges insofern bei uns
stattgefunden, als gerade die gebildeten und besitzenden Kreise,
insbesondere die akademische Jugend, dem Alkoholmißbrauch besonders
ausgesetzt waren. Diese Gegenauslese wird verstärkt durch den Umstand,
daß unter dem Einfluß des Alkohols sich gelegentlich auch junge
Leute, die sonst kaum dazu kommen würden, der Gefahr geschlechtlicher
Ansteckung aussetzen. Das unmäßige Trinken hat ja gegenwärtig bei
der gebildeten Jugend zwar stark abgenommen, in der Hauptsache aber
offenbar nur unter dem Zwange der wirtschaftlichen Not, die gerade
diese Kreise betroffen hat. Wie sich die Dinge weiterhin gestalten
werden, bleibt daher abzuwarten.

Andere Genußgifte, wie das Nikotin, das Morphin und das Kokain, haben
eine ähnliche Auslesewirkung wie der Alkohol. Einerseits werden auch
durch diese Gifte vorzugsweise haltlose und krankhaft veranlagte
Personen von der Fortpflanzung ausgeschaltet; andererseits aber
werden auch davon die gebildeten Stände ganz besonders betroffen.
Dem Morphinismus und Kokainismus sind besonders Ärzte, Apotheker,
Heilgehilfen und Krankenschwestern ausgesetzt; und obwohl diese Übel
für die Gesamtbevölkerung keine besondere Rolle spielen, ist die durch
sie bedingte Auslese um so ungünstiger.

Man ist oft geneigt zu meinen, daß instinktgesunde Menschen
den Mißbrauch von Alkohol und anderen Giften ganz von selbst
vermeiden würden, da ja die normalen Instinkte auf Herbeiführung
rasseförderlicher Zustände und Handlungen und auf Vermeidung
schädlicher gerichtet sind. Vom vitalistischen Standpunkt wäre das in
der Tat zu erwarten. Die selektionistische Auffassung der Organismen
dagegen läßt uns das häufige Vorkommen ~erhaltungswidriger Äußerungen
auch an und für sich erhaltungsgemäßer Instinkte~ durchaus verständlich
erscheinen. Die Umwelt, in der die Instinkte der heutigen Menschen
gezüchtet wurden, war eben eine andere als die, in der sie heute leben.
In jener Umwelt kamen Morphin, Kokain und Nikotin praktisch nicht vor,
und auch der Alkohol stand Naturvölkern und selbst den alten Germanen
natürlich niemals in solcher Menge zur Verfügung, daß sich bei ihnen
Alkoholismus in größerem Umfange hätte entwickeln können. Daß es der
modernen Technik aber gelingt, in großem Umfange Stoffe herzustellen,
welche besondere Lustempfindungen oder Ausschaltung der Unlust --
wenn auch nur vorübergehend und auf Kosten der Gesundheit -- bewirken
können, ist nicht weiter verwunderlich.

Ein entsprechender Gedankengang gilt übrigens nicht nur für die
Genußgifte, sondern auch für alle möglichen andern Sinnesreize
des modernen städtischen Lebens, für Literaturerzeugnisse,
Theaterdarbietungen, moderne Musik, sinnenreizende Moden usw. usw.
Solche Dinge können auch von unverdorbenen Sinnen als „schön“ empfunden
werden und doch die Menschen, welche in ihren Bann geraten, aus dem
Lebensstrom der Rasse ausschalten. ~Die ererbten Rassenanlagen sind
nicht mehr an die moderne Umwelt angepaßt, weil es eben eine ganz
andere Umwelt war, in der sie gezüchtet wurden~. ~Ohne besondere
Schutzmaßnahmen verfallen daher vielfach gerade die tüchtigsten und
schönsten Menschen der Ausschaltung von der Fortpflanzung~. ~Auf diese
Formel läßt sich alles Verhängnis der Rasse bringen~.


h) ~Die Auslese durch den Krieg.~

Die Erscheinung des Krieges als eines gruppenweisen Kampfes
innerhalb derselben Art von Lebewesen ist im wesentlichen auf das
Menschengeschlecht beschränkt. Außer beim Menschen kommen nur noch
bei einigen geselligen Insekten wie Bienen und besonders Ameisen
Gruppenkämpfe vor, die man mit einigem Recht als Kriege bezeichnen
kann. Den meisten Menschen aber stecken kriegerische Instinkte tief im
Blute. Schon daraus darf man schließen, daß der Krieg in vergangenen
Zeiten oft der Erhaltung der Rasse förderlich war.

Auf der Stufe des Sammlers und Jägers befanden sich die Menschen
so gut wie dauernd im Kriege. Sie lebten im allgemeinen in kleinen
Horden, die in sich wohl meist von ziemlich einheitlicher Rasse
waren. Der Sieg in den Kämpfen dieser Gruppen fiel in der Regel
natürlich der lebenstüchtigeren Gruppe zu, welche die Wohnstätten und
Jagdgründe der unterlegenen für sich in Anspruch nahm und sich darauf
ausbreitete. Soweit die Unterlegenen nicht einfach aufgefressen oder
sonst ausgerottet wurden, wurden sie in Gegenden mit kümmerlichen
Lebensbedingungen gedrängt, wie z. B. die afrikanischen Pygmäen von den
Negern. Schon in den Kämpfen der primitiven Menschen aber gaben nicht
nur körperliche Kraft und Gewandtheit, List und Mut den Ausschlag;
sondern auch z. B. Gruppen, die infolge besonderer Begabung einzelner
Mitglieder bessere Waffen erfanden, hatten einen großen Vorsprung vor
andern; auch die Fähigkeit zur Übernahme zweckmäßiger Erfindungen von
andern Gruppen war von unmittelbarem Vorteil im Kampf ums Dasein.
~Der Krieg wirkte daher im Sinne der Züchtung nicht nur körperlicher,
sondern vor allem auch seelischer Tüchtigkeit~.

Außer der Tüchtigkeit des Einzelnen war natürlich vor allem auch die
Zahl der Männer entscheidend, welche eine Gruppe zum Kampfe stellen
konnte. Diese aber hing wesentlich von jenen seelischen Anlagen ab,
die das einträchtige Zusammenleben in Gruppen ermöglichten, d. h. von
den geselligen Instinkten. Wo diese schwach waren, zersplitterten sich
die Gruppen, und solche unterlagen natürlich oft gegenüber Gruppen,
die besser zusammenhielten. ~Der Krieg hat also auch zur Züchtung der
sozialen Anlagen des Menschen, der Instinkte gegenseitiger Hilfe,
beigetragen~.

Auf der Stufe einfacher bäuerlicher Kultur geht der Krieg in der
Hauptsache um das Ackerland. Die siegreiche Gruppe hat die Möglichkeit,
ihre bäuerlichen Siedelungen auszubreiten; und die Folge ist natürlich
auch eine Ausbreitung ihrer Rasse. Die Besiegten dagegen werden auch
auf dieser Stufe öfter einfach ausgerottet, wie das z. B. auch aus
dem griechischen und römischen Altertum mehrfach berichtet wird.
Neben die Ausrottung der Unterlegenen tritt aber mehr und mehr ihre
Versklavung oder gar die bloße Unterwerfung und Beherrschung der
Besiegten. Die Sieger wollen sich die Arbeitskraft der Besiegten
nicht entgehen lassen, und sie benutzen sie daher als Sklaven
besonders für den Landbau. Damit wird eine entscheidende Änderung der
rassenbiologischen Wirkung des Krieges eingeleitet, insofern als nun
auch die Unterlegenen die Möglichkeit der Fortpflanzung behalten.
Die Fortpflanzung männlicher Sklaven ist zwar im allgemeinen gering;
durch Sklavinnen aber werden die Rassenanlagen der Besiegten, wenn
auch mit denen der Sieger vermischt, den kommenden Geschlechtern
übermittelt. Bloß unterworfene oder tributpflichtige Stämme haben
natürlich in noch höherem Maße Gelegenheit zur Erhaltung ihrer Rasse
als eigentlich versklavte. So ist im Bereich der alten Kulturvölker auf
die Dauer offenbar viel mehr vom Blute der Sklaven und Unterworfenen
erhalten geblieben als von dem der Herren. In neuerer Zeit hat sich
die Rasse der Neger eben infolge ihrer Versklavung über einen großen
Teil Amerikas ausbreiten können. ~Der kriegerische Sieg braucht also
durchaus nicht auch den biologischen Sieg zur Folge zu haben~. Öfter
ist vielmehr das Gegenteil der Fall.

Man unterscheidet bei der biologischen Betrachtung des Krieges
zwischen einer ~Individualauslese~ und einer Kollektiv- oder
~Gruppenauslese~, oder was dasselbe ist, einer Auslese innerhalb
der einzelnen Gruppe und einer zwischen den verschiedenen Gruppen.
Die Kriege zwischen primitiven Naturvölkern führen nicht nur zur
Ausbreitung der tüchtigeren Gruppe, sondern auch innerhalb der Gruppe
pflegen die kriegstüchtigsten Männer im Durchschnitt eine größere
Zahl von Nachkommen zu hinterlassen als die weniger tüchtigen. Aber
schon bei den alten Kulturvölkern verschlang der Krieg vielfach
gerade die Besten. In den vielen Kriegen der alten Hellenen wurde die
kulturtragende Herrenschicht so stark mitgenommen, daß darin eine der
Hauptursachen des Unterganges der hellenischen Kultur gesehen werden
muß. Ähnliches gilt auch vom römischen Reich. Bei allen Völkern,
wo eine Herrenschicht über eine Schicht von Unfreien oder doch
wirtschaftlich Abhängigen herrscht, werden die Blutsopfer des Krieges
in erster Linie von der Herrenschicht getragen, welche in der Regel
auch die kulturbegabtere ist. Während die Herrenschichten sich im
Kriege aufreiben, können die Unfreien oder Abhängigen, auch wenn sie
unter die Gewalt anderer Herren kommen, sich vermehren. So lagen die
Dinge im wesentlichen auch in den germanischen Reichen, welche aus der
Völkerwanderung hervorgingen. Auch während des ganzen Mittelalters,
wurde der germanische Adel, welcher den dienenden Schichten körperlich
und geistig unzweifelhaft überlegen war, durch Kriegsverluste immer
wieder mitgenommen, ohne daß diese Verluste durch eine entsprechend
größere Fruchtbarkeit wettgemacht worden wären.

     Weniger ungünstig wurde die Auslesewirkung des Krieges, als seit
    dem ausgehenden Mittelalter die Lehensheere durch Söldnerheere
    ersetzt wurden. Diese rekrutierten sich zum größten Teil aus
    abenteuernden Gesellen, die einen geordneten Beruf nicht ausfüllen
    konnten oder mochten und die daher wenigstens ihrer seelischen
    Beschaffenheit nach keine günstige Auslese darstellten. Durch eine
    Verfügung Friedrich Wilhelms I. von Preußen wurde die Werbung
    im Lande sogar ausdrücklich auf Individuen beschränkt, die für
    bürgerliche Berufe nicht brauchbar waren; in der Hauptsache
    wurden Ausländer angeworben. Ebenso waren die Truppen der meisten
    andern Staaten jener Zeit Fremdenlegionen, die größtenteils aus
    hergelaufenem Gesindel bestanden. Auch die Heere Friedrichs
    II. bestanden zum größten Teil aus Leibeigenen und Ausländern.
    Die gewaltigen Menschenverluste des 7jährigen Krieges -- das
    preußische Heer verlor allein in dessen letzten Jahren 200000 Mann
    -- brachten daher ebenso wie die des 30jährigen Krieges keine so
    schwere Schädigung der Rassentüchtigkeit wie die mit Ritterheeren
    geführten Kriege mit sich. Wohl waren die Verwüstungen, besonders
    des 30jährigen Krieges, ganz ungeheure, von einem Umfange, mit
    denen sich selbst die des Weltkrieges kaum messen können; soll doch
    damals nach vorsichtigen Schätzungen die Bevölkerung Deutschlands
    auf den dritten oder vierten Teil zusammengeschmolzen sein,
    nach weniger wahrscheinlichen Angaben sogar auf den zehnten.
    Aber dieser Bevölkerungsrückgang war in der Hauptsache durch
    Seuchen, Hunger und andere Not verursacht; und er dürfte daher im
    ganzen eher eine günstige Auslese zur Folge gehabt haben, da die
    widerstandsfähigsten und klügsten Familien das allgemeine Elend
    noch am ehesten überdauert haben dürften. Damit hängt es auch
    wohl zusammen, daß Deutschland nach dem 30jährigen Kriege eine
    unverkennbare Blütezeit auch in kultureller Hinsicht erleben konnte.

    Ein für die Rassentüchtigkeit ungleich furchtbareres Gesicht
    hat die Auslese des Krieges mit dem Aufkommen der allgemeinen
    Wehrpflicht infolge der französischen Revolution mit ihrer„levée
    en masse“ bekommen. Nach ~Taine~ sollen in den Revolutionskriegen
    etwa 800000 Franzosen und in den anschließenden Napoleonischen
    Kriegen gar 1700000 gefallen sein. Diese Verluste übertreffen
    sogar jene, die Frankreich im Weltkriege erlitten hat, zumal wenn
    man bedenkt, daß damals die Bevölkerungszahl viel geringer war.
    Frankreich hat damals einen nie mehr ausgeglichenen Verlust seiner
    Rassentüchtigkeit erlitten.

    Im amerikanischen Bürgerkriege fielen in mehreren Staaten etwa
    40% der jungen Männer. In dem fünfjährigen Kriege, den Paraguay
    gegen Brasilien, Uruguay und Argentinien zu führen hatte, ging der
    weitaus größte Teil seiner männlichen Bevölkerung zugrunde. Am Ende
    des Krieges kamen nur noch 28000 männliche auf 106000 weibliche
    Personen, und die Bevölkerungszahl war von 1-1/3 auf weniger als
    1/4 Million gesunken.

Je näher wir der Gegenwart kommen, desto eindeutiger wird die
Austilgung der tüchtigen Rassenelemente durch den Krieg. Mit immer
größerer Zuverlässigkeit werden die körperlich und geistig Untüchtigen
vom eigentlichen Felddienste ferngehalten. Diese bleiben nicht nur vom
feindlichen Feuer verschont, sondern sie haben infolge des Todes eines
großen Teiles der Tüchtigen sogar in erhöhtem Maße Gelegenheit, zu
heiraten und Kinder zu erzeugen. Auch unter den Feldsoldaten sind die
tüchtigsten und opfermutigsten den größten Gefahren ausgesetzt. Die
Offiziere, welche geistig dem Durchschnitt der Mannschaften bedeutend
überlegen sind, müssen bei Angriffen immer wieder vorangehen und haben
demgemäß viel größere Verluste. Auch soweit die Offiziere nicht durch
persönliche Leistungen ihre Befähigung erwiesen haben, stammen sie doch
fast ausschließlich aus Familien, die schon in früheren Generationen
eine geachtete Stellung erworben haben. Im deutsch-französischen Kriege
von 1870/71, der uns heute allerdings fast harmlos vorkommt, fielen auf
deutscher Seite von den Mannschaften 3%, von den Offizieren 8%.

    In früheren Kriegen hat die Sterblichkeit an Krankheiten, die meist
    auch auf die Zivilbevölkerung übergriffen, die ungünstige Auslese
    durch die feindlichen Waffen immerhin bis zu einem gewissen Grade
    ausgeglichen. Noch im Krimkriege (1854-56) war die Sterblichkeit
    an Krankheiten viermal so groß als die blutigen Verluste. Im
    deutsch-französischen Kriege (1870/71) kehrte sich dann das
    Verhältnis zum ersten Male um; und im Weltkriege von 1914-18 betrug
    die Krankheitssterblichkeit nur etwa den zehnten Teil der durch
    Waffenwirkung verursachten.

Im Weltkriege sind im ganzen etwa 10 Millionen Mann gefallen, auf
deutscher Seite etwa 2 Millionen, auf französischer 1,4. Da die
beiderseitigen Volkszahlen 1913 67,4 und 39,7 Millionen betrugen,
sind die Verluste der Franzosen also verhältnismäßig noch schwerer
gewesen. Die Verluste der übrigen am Kriege beteiligten Staaten waren
mit Ausnahme von Österreich und Serbien im Verhältnis zur Volkszahl
weniger schwer. Im deutschen Heere haben über 10 Millionen Mann am
Kriege teilgenommen; davon sind 19% gefallen (einschließlich der
Vermißten). Da in diese Gesamtzahl auch die Truppen in der Heimat
und das Besatzungsheer einbegriffen sind, so darf man die Verluste
der eigentlichen Feldtruppen wohl auf mindestens 25% annehmen. Von
den aktiven Offizieren sind sogar 39,2% gefallen, von den jüngeren
mehr als die Hälfte. Ähnliche Blutsopfer haben auch die gebildeten
bürgerlichen Kreise gebracht. Von den Studenten und Gymnasiasten,
welche hinauszogen, dürfte etwa die Hälfte im Felde geblieben sein, von
denen, die schon 1914 ins Feld zogen, mehr als die Hälfte. Es ist wohl
nicht zuviel gesagt, daß von dem begabtesten Zehntel der jungen Männer
Deutschlands die Mehrzahl dahin ist.

Die militärärztliche Untersuchung sonderte schon bei der Musterung
alle Schwachen und Kranken aus. Besonders die Astheniker sowie Leute
mit Fehlern des Gesichts und Gehörs und anderen Mängeln blieben in
der Heimat oder wurden höchstens im Etappendienst verwendet. Auch
die Verbrecher ließ man daheim. Im Verlaufe des Krieges wurden
Hunderttausende von Soldaten, von denen sich herausstellte, daß sie
infolge körperlicher oder seelischer Anfälligkeit das Leben im Felde
nicht ertragen konnten, wieder heimgeschickt. Das gilt insbesondere von
jenen psychopathisch veranlagten Individuen, die infolge der Eindrücke
des Krieges an sogenannten Kriegsneurosen erkrankten, besonders Zitter-
und Zappelzuständen, die auf dem Boden der Orgoristie (vgl. 1. Bd. S.
234) erwachsen. Sehr groß war auch die Zahl jener, die mit bewußter
Absicht Gelegenheit suchten und fanden, sich dem feindlichen Feuer oder
dem Felddienste überhaupt zu entziehen.

Während auf primitiver Kulturstufe der Kampf der Horden zur Züchtung
sozialer Anlagen führt, hat die Auslese des modernen Krieges den
gegenteiligen Erfolg, indem gerade die, welche das lebendigste Gefühl
für die Volksgemeinschaft haben, sich vorzugsweise opfern. In der
ersten Zeit des Krieges geschah die Opferung gerade der gebildeten
Jugend zum Teil auch ohne Not, nicht nur infolge der Verblendung
einzelner Führer, sondern auch infolge des Drängens dieser Jugend
selber. Der Fall des bayerischen Regimentes Liszt ist nur einer von
vielen. Auch für den weiteren Verlauf des Krieges, wo man diese
Jugend als Führer dringend gebraucht hätte, war diese Aufopferung
verhängnisvoll. Überhaupt war schon im Laufe des Krieges die Abnahme
der Rassentüchtigkeit des deutschen Heeres infolge der furchtbaren
Gegenauslese nur zu deutlich.

Das Bild der Kriegsauslese wäre einseitig, wenn nicht auch jener
Umstände, welche die entsetzliche Gegenauslese etwas zu mildern
geeignet waren, gedacht würde. Die für wichtige Betriebe in der
Heimat vom Kriegsdienste zeitweilig oder dauernd Befreiten standen
zwar in einem schlechten Rufe; aber sie waren ohne Zweifel doch von
überdurchschnittlicher Wirtschaftstüchtigkeit und Intelligenz. Unter
den aktiven Offizieren waren die Generalstabsoffiziere, welche eine
geistige Auslese darstellen, weniger gefährdet als die andern. Auch
alle die, welche im Heere als Techniker, Ärzte, Apotheker, Inspektoren
verwendet wurden und welche sicher überdurchschnittlich begabt waren,
hatten verhältnismäßig geringe Verluste. Auch ganze Truppengattungen
wie die schwere Artillerie, die ein hervorragendes Menschenmaterial
enthielt, hatten unterdurchschnittliche Verluste. Diese Ausnahmen
ändern aber natürlich nichts an dem Urteil über die biologische
Gesamtwirkung des Krieges.

Die verhängnisvolle Auslese innerhalb der kämpfenden Gruppen wird
auch nicht etwa durch eine günstige Gruppenauslese wettgemacht.
In den Gruppenkämpfen moderner Staaten tritt die Gewinnung neuen
Siedelungslandes als Ziel des Krieges gegenüber der Gewinnung
anderweitiger wirtschaftlicher Vorteile und politischer Macht in
den Hintergrund. ~Der moderne Krieg dient daher weniger dem Willen
zum Leben als dem Willen zur Macht~. Das französische Volk hat im
Weltkriege unter ungeheuren Opfern seines Lebenswillens schließlich
seinen Willen zur Macht durchgesetzt. Daß ihm der Sieg aber biologisch
zum Segen gereichen wird, ist wohl mehr als zweifelhaft.

Die Annahme, daß auch der moderne Krieg eine günstige Gruppenauslese
zur Folge habe, müßte weiter die Voraussetzung machen, daß die
kämpfenden Parteien von wesentlich verschiedener Rassentüchtigkeit
wären und daß der Sieg der tüchtigeren zufalle. Im Weltkriege stand
das deutsche Volk seinen Gegnern an Kriegstüchtigkeit gewiß nicht
nach. Hätte es nur mit Frankreich und Rußland zu tun gehabt, so
wäre die siegreiche Entscheidung auch gegen die doppelte Übermacht
nicht zweifelhaft gewesen. Auch an wirtschaftlicher und technischer
Tüchtigkeit war das deutsche Volk den Feinden nicht unterlegen. Die
entscheidende Ursache der Niederlage war vielmehr deren vielfache
Überlegenheit an Menschen und Material.

Auch wenn man die anthropologischen Rassenunterschiede ins Auge faßt,
so bestand kein durchgreifender Rassenunterschied zwischen beiden
Parteien. Auf beiden Seiten finden sich dieselben Rassenbestandteile,
und auch in ihrer Zusammenmischung ist kein wesentlicher Unterschied zu
erkennen, wenn man die Parteien insgesamt ins Auge faßt. Selbst wenn
also der Sieg eine biologische Vermehrung der Sieger zur Folge haben
sollte, was immerhin mindestens zweifelhaft ist, so würde dadurch eine
wesentliche Verschiebung der anthropologischen Rassen Europas nicht
eintreten.

    Andererseits haben freilich die Kriegsverluste die verschiedenen
    anthropologischen Rassen nicht gleichmäßig betroffen. Die
    schwersten Opfer hat auf beiden Seiten die nordische Rasse zu
    tragen gehabt. Von den Ländern des ehemaligen österreichischen
    Kaiserreichs haben die deutschsprachigen viel stärkere Verluste als
    die slavischen gehabt, und jene haben zugleich auch mehr nordisches
    Blut als diese. Von den Ländern des Deutschen Reiches haben die
    weniger nordisch bestimmten allerdings nur wenig geringere Verluste
    gehabt als der Reichsdurchschnitt. Während im Reichsdurchschnitt
    auf 100 Einwohner 2,7 Tote (ohne die dauernd Vermißten) kamen,
    blieben die Verluste des bayerischen Kontingents mit 2,4 Toten
    nur um 10% und die des sächsischen Kontingents mit 2,5 nur um 7%
    dahinter zurück. In dem verhältnismäßig stark nordisch bestimmten
    Württemberg dagegen haben die Verluste den Reichsdurchschnitt um
    10% übertroffen, ebenso anscheinend in einigen nordwestdeutschen
    Gebieten, über die freilich genaue Zahlen noch fehlen. Die Verluste
    der Marine, welche in diesen Zahlen nicht enthalten sind, haben
    ganz überwiegend die nordischen Küstenstriche betroffen. Insgesamt
    sind aber die Unterschiede der Verluste nach Rassen innerhalb
    desselben Landes viel bedeutender gewesen als die zwischen den
    verschiedenen Ländern.

    Unter den Offizieren aller Armeen war die nordische Rasse erheblich
    stärker vertreten als unter den Mannschaften; das zeigte schon die
    unmittelbare Anschauung unverkennbar deutlich; und die Offiziere
    haben etwa doppelt so hohe Verluste gehabt. Daß das gebildete
    Bürgertum, welches den größten Teil der Reserveoffiziere stellte,
    einen überdurchschnittlichen Anteil nordischer Rasse enthält,
    wird weiter unten noch erörtert werden. Dazu kommt noch, daß die
    nordische Rasse verhältnismäßig kriegerisch veranlagt ist und daß
    ihre Angehörigen sich daher auf beiden Seiten ganz besonders stark
    der Gefahr ausgesetzt haben. Unterdurchschnittlich gering sind
    offenbar die Verluste der Juden gewesen, was z. T. auf geringere
    körperliche Kriegstauglichkeit, ihre Fernhaltung vom Offizierkorps,
    ihre unzweifelhafte Eignung für viele wichtige Betriebe in der
    Heimat, vor allem aber auf ihre im Durchschnitt wenig kriegerische
    Veranlagung zurückzuführen sein dürfte. Während sonst auf 100
    Einwohner im Deutschen Reich 2,7 Gefallene (ohne die dauernd
    Vermißten) kamen, waren es bei den Juden nach ~Q. Armin~ nur etwa
    1%. Vom Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens
    wird angegeben, daß über 11000 Juden für das deutsche Vaterland
    gefallen sind. Das würde etwa 1,6% der jüdischen Bevölkerung
    machen. Auch nach dieser Quelle sind die Verluste der Juden also
    jedenfalls hinter dem Reichsdurchschnitt um über 40% und noch sehr
    viel weiter natürlich hinter denen jener Kreise des deutschen
    Volkes, die mit den deutschen Juden etwa in gleicher sozialer Lage
    befindlich sind, zurückgeblieben. Die heute ganz unverkennbare
    Abneigung der meisten Juden gegen das Kriegshandwerk ist offenbar
    zum guten Teil eine Folge der Ausleseverhältnisse während ihrer
    fast zweitausendjährigen Unterdrückung. Auch die Juden waren einst
    ein kriegstüchtiges Volk, das sich mit bewaffneter Hand das „Land
    der Verheißung“ eroberte, und zwar sogar im siegreichen Kampfe
    gegen die nordischen Philister, nach denen das Land Palästina
    heißt. Als der Judenstaat dann stärkeren Nachbarn politisch
    unterlag, wurden natürlich vorab die kampfesmutigsten Familien
    ausgetilgt. Das Heldengeschlecht der Makkabäer, das in todesmutigem
    Unabhängigkeitsdrang sich gegen die Unterdrücker erhob, wurde
    aufgerieben. Die unterwürfigen Bevölkerungsteile dagegen blieben
    erhalten. Und später während der Ghettozeit fielen natürlich in
    der Regel auch immer vor allem die aufrechtesten Juden, die das
    lebendigste Gefühl für ihre persönliche und die Ehre ihres Volkes
    hatten, den vielen Pogromen zum Opfer, während die ängstlichen und
    unterwürfigen Naturen sich erhielten. Einer ganz entsprechenden
    Auslese ist heute das deutsche Volk ausgesetzt. Die unabhängigsten
    und opfermutigsten seiner Söhne haben zum großen Teil schon
    während des großen Heldenkampfes um die deutsche Unabhängigkeit
    ihr Leben gelassen, und in den Kämpfen der Nachkriegszeit (z. B.
    in Oberschlesien) werden die Blutsopfer fast ausschließlich von
    gebildeten bürgerlichen Familien getragen, in denen das Gefühl für
    die Ehre des deutschen Volkes noch am lebendigsten ist.

    Seit die Kriege nicht mehr zu unmittelbarer Ausrottung der
    Besiegten, sondern nur zu ihrer wirtschaftlichen Ausbeutung führen,
    ist seelische Kriegstüchtigkeit für eine Rasse schwerlich noch
    von Vorteil. Das relative Zurückgehen der nordischen Rasse in
    den letzten zwei Jahrtausenden ist z. T. wohl geradezu als Folge
    ihrer Kriegstüchtigkeit anzusehen. Die Juden andererseits sind
    seit der Zerstörung Jerusalems nicht mehr in der Lage gewesen,
    ihr Volkstum kriegerisch zu verteidigen; und doch haben sie sich
    gerade seit jener Zeit gewaltig ausgebreitet. Auch die Chinesen
    verdanken das Gedeihen ihrer Rasse nicht kriegerischer Stärke;
    sie haben im Verlaufe ihrer mehrtausendjährigen Geschichte fast
    alle Kriege verloren und mehrere Unterwerfungen ohne dauernden
    Schaden ertragen. Ähnliches gilt auch von den Polen. Das kann uns
    ein gewisser Trost in der gegenwärtigen Lage des deutschen Volkes
    sein. Die Betrachtung des Lebens der Völker erinnert geradezu an
    die christliche Lehre, daß eher ein Seil aus Kamelshaaren durch ein
    Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher und Mächtiger ins Himmelreich
    komme und des dauernden Lebens teilhaftig werde. ~Gruber~ hat
    einmal i. J. 1913 gesagt, daß vielleicht nur „ein furchtbares
    nationales Unglück, wenn wir’s überleben, uns zur Vernunft bringen
    könnte, wie schon einmal eines das deutsche Volk man kann sagen
    gerettet hat, wie der dreißigjährige Krieg uns aus dem Sumpf der
    Zivilisation und des Reichtums herausgerissen hat, in dem wir auch
    heute wieder unterzugehen in Gefahr sind. Wenn jener Krieg nicht
    gekommen wäre, hätte uns der Reichtum zweifellos schon damals ins
    Verderben gestürzt, und nur dadurch, daß uns der Brotkorb höher
    gehängt worden ist, ist es damals möglich gewesen, uns wieder empor
    zu bringen, uns wieder zum Besinnen zu bringen auf das, was für
    das gesunde Leben eines Volkes wirklich notwendig ist“. Es ist
    nicht leicht, inmitten des allgemeinen Elends die Wahrheit dieser
    seherischen Worte auszuhalten; wenn wir sie aber aushalten, so ist
    sie wohl geeignet, uns vor einer allzu trostlosen Einschätzung
    der gegenwärtigen Lage unseres Volkes zu bewahren. Es ist sogar
    nicht einmal sicher, ob der Weltkrieg bei siegreichem Ausgange
    biologisch für das deutsche Volk nicht noch verhängnisvoller als
    bei dem tatsächlichen unglücklichen Ausgange geworden wäre. Einer
    Rasse pflegt nämlich biologisch nichts so schlecht zu bekommen als
    Herrenstellung und Wohlstand, wovon noch ausführlich zu reden sein
    wird.

    Vielleicht werden die Franzosen mit den Deutschen ähnliche
    Erfahrungen machen wie die alten Ägypter mit den Juden, wovon im
    zweiten Buche Moses berichtet wird: „Siehe, des Volks der Kinder
    Israel ist viel und mehr denn wir. Wohlan, wir wollen sie mit List
    dämpfen, daß ihrer nicht so viel werden. Denn wo sich ein Krieg
    erhöbe“....... „Und man setzte Frohnvögte über sie, die sie mit
    schweren Diensten drücken sollten.“ „Und die Ägypter zwangen die
    Kinder Israel zum Dienst mit Unbarmherzigkeit.“ „Und sie hielten
    die Kinder Israel wie einen Greuel.“ „~Aber je mehr sie das Volk
    drückten, je mehr sich es mehrete und ausbreitete~.“

Auf jeden Fall aber hat die Rassentüchtigkeit Europas in den Jahren
des Weltkrieges stärker gelitten als in irgendeiner andern gleich
langen Spanne seiner Geschichte, wie die Amerikaner ~Popenoe~ und
~Johnson~ in ihrem Buche über angewandte Rassenhygiene treffend
bemerken.

Die rassenbiologische Betrachtung des Krieges wäre unvollständig
ohne die des Bürgerkrieges. Entgegen der landläufigen Meinung sind
bei Bürgerkriegen die kämpfenden Parteien rassenmäßig meist stärker
verschieden als bei Staatenkriegen. Das ist eine Folge der sozialen
Auslese, von der noch ausführlich zu handeln sein wird. Von den
Bürgerkriegen gilt in noch ausgesprochenerem Maße als von den Kriegen
der Staaten, daß sie weniger aus dem Willen zum Leben als vielmehr
aus dem Willen zur Macht entspringen. Wirklich dem Leben dienen die
Bürgerkriege noch seltener als jene. Gewöhnlich wirken sie fast nur
zerstörend auf das Leben der Rasse. Im alten Griechenland wurde die
kulturtragende Herrenschicht durch eine Reihe von Bürgerkriegen schwer
mitgenommen, was wesentlich zum Niedergang der hellenischen Kultur
beigetragen hat. Auch das römische Reich verlor durch wiederholte
und blutige Bürgerkriege einen großen Teil seines besten Blutes.
Frankreich hat durch die Vertreibung der Hugenotten viele seiner
begabtesten Rassenelemente verloren, und die französische Revolution
hat in der gleichen Richtung gewirkt. Die russische Revolution der
Gegenwart hat offenbar nicht nur die gebildeten und besitzenden
Stände zugrundegerichtet, sondern auch bereits einen großen Teil
der besitzlosen städtischen Bevölkerung. Soweit man voraussehen
kann, wird wohl nur der russische Bauernstand das Chaos zum größeren
Teil überleben. Auch die deutsche Revolution hat offenbar eine ganz
überwiegend ungünstige Auslesewirkung. Infolge der einseitigen
Durchsetzung der Interessen der Handarbeiter ist den geistigen
Arbeitern ein furchtbar harter Daseinskampf aufgezwungen worden.
Dieser wird zwar innerhalb des Kreises der gebildeten Familien eine
günstige Auslese zur Folge haben, indem es nur besonders zähen und
tüchtigen gelingen wird, die Zeiten der Not zu überdauern. Wenn man
aber die deutsche Volksgemeinschaft insgesamt ins Auge faßt, so kann
kein Zweifel sein, daß die Folgen der Revolution auf ein Aussterben der
gebildeten Familien, die die hauptsächlichsten Träger der deutschen
Kultur sind, hinwirken.

Es gibt nur eine Überlegung, welche uns vom Standpunkte der Rasse die
Folgen des Weltkrieges und der Revolution zwar nicht in tröstlicherem
Lichte, aber doch weniger unerhört erscheinen läßt: die höher begabten
und geistig führenden Familien waren nämlich auch vor dem Kriege schon
im Aussterben begriffen. ~Der Weltkrieg hat daher die Tüchtigkeit
der Rasse nicht schlimmer verwüstet als einige Jahrzehnte moderner
abendländischer Zivilisation~. Und aus dieser Einsicht ergibt sich eine
ungeheure Verpflichtung.



#2. Die soziale Auslese.#


a) ~Erbliche Veranlagung und soziale Gliederung.~

Unter ~sozialer Auslese~ verstehen wir die Tatsache, daß Menschen von
verschiedener körperlicher und geistiger Beschaffenheit sich über die
verschiedenen sozialen Gruppen einer Bevölkerung nicht gleichmäßig,
sondern verschieden verteilen. Ob die soziale Auslese auch eine
biologische, d. h. Unterschiede der Fortpflanzung zur Folge habe, davon
sehen wir dabei zunächst ganz ab.

Ein einfaches Beispiel sozialer Auslese ist die ~Berufsauslese~.
Es ist eine alltägliche Erfahrung, daß die Angehörigen der
verschiedenen Berufe sich im Durchschnitt auch körperlich und geistig
zu unterscheiden pflegen. So haben die Müller, Bäcker, Metzger,
Bierbrauer im Durchschnitt eine größere Körperlänge und einen größeren
Brustumfang als die Schneider, Schuster, Korbflechter, Bürstenbinder.
Die Unterschiede in der körperlichen Erscheinung und Leistungsfähigkeit
sind nur zum Teil eine Folge des Berufes; zum großen Teil kommen sie
auch dadurch zustande, daß der Beruf in gewisser Weise auch eine Folge
der körperlichen und geistigen Beschaffenheit ist. Ein schwächlicher
junger Mensch wird nicht Grobschmied oder Zimmermann werden, sondern
vielleicht Schneider oder Schuster. Ein unmusikalischer Mensch wird
natürlich nicht Musiker werden, sondern einen Beruf ergreifen, bei
dem das Musikgehör keine Rolle spielt. Auch durch die Lehrmeister
und Arbeitgeber erfolgt selbstverständlich eine Auslese, indem
untauglich erscheinende junge Leute zurückgewiesen, besonders geeignet
erscheinende bevorzugt werden. Für viele Berufe bestehen festgelegte
Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung, z. B.
für Berufssoldaten oder für Beamte. Wenn ein Beruf ergriffen wird,
für den eine geringe Eignung besteht, so tritt oft noch nachträglich
ein Berufswechsel ein, bis öfter erst nach mehrfachem Berufswechsel
eine bessere Anpassung erreicht ist. Für Individuen, die zu einer
geordneten Berufstätigkeit überhaupt wenig geeignet sind, ist häufiger
Berufswechsel bezeichnend; sie werden dann oft Gelegenheitsarbeiter
und landen nicht selten in der Schicht der Bettler, Landstreicher,
Prostituierten und Verbrecher, die daher ebenfalls eine soziale Auslese
darstellt.

    Die Anpassung an einen Beruf erfolgt also nur zum Teil durch
    direkte Anpassung, welche in diesem Falle darin besteht, daß
    durch die Vorbildung und die Übung die Leistungsfähigkeit im
    Berufe erhöht wird; zum andern Teil ist die Berufsanpassung eine
    indirekte, welche durch soziale Auslese zustande kommt. Der Athlet
    verdankt die Stärke seiner Muskeln sicher zum Teil der dauernden
    Übung; ebenso sicher aber ist es, daß sich dem Athletenberuf von
    vornherein nur besonders muskelstarke Menschen zuwenden. Jeder
    Beruf hat daher nicht nur einen durchschnittlichen Paratypus,
    sondern auch einen durchschnittlichen Idiotypus.

Wie schwere körperliche Berufe große körperliche Leistungsfähigkeit
voraussetzen, so ist zu erfolgreicher geistiger Arbeit eine
entsprechende geistige Leistungsfähigkeit nötig. Die Vorbildung und
Übung ist bei den geistigen Berufen zwar noch viel wichtiger als bei
den körperlichen, und es wird daher auch ungleich mehr Zeit und Mühe
darauf verwandt; aber durch die Ausbildung allein kann die Eignung für
geistige Berufe nicht geschaffen werden. Trotz der besten Erziehung
können sich schwachbegabte Söhne gebildeter Familien in den geistigen
Berufen in der Regel nicht halten. Im ganzen spielt die soziale Auslese
für die geistigen Berufe eine noch viel größere Rolle als für die
körperlichen. Der Durchschnitt derer, welche geistige Berufe erwählen
und welche sich darin behaupten, verfügt über erheblich größere
Geisteskräfte als der Durchschnitt der in körperlichen Berufen Tätigen.
Auch innerhalb der geistigen Berufe ist die Art der Begabung eine sehr
verschiedene. Der Philologe hat im Durchschnitt eine andere Begabung
als der Naturwissenschaftler, der Historiker eine andere als der
Mathematiker, der Philosoph eine andere als der Techniker, der Jurist
eine andere als der Arzt.

    Die überdurchschnittliche geistige Begabung der Angehörigen
    geistiger Berufe äußert sich körperlich meßbar in der
    beträchtlicheren Kopfgröße, die auf ein größeres Gehirn schließen
    läßt. Auch auf körperlichem Gebiet ist ja ein wohlausgebildetes
    Organ im allgemeinen leistungsfähiger als ein weniger entwickeltes.
    Freilich ist es durchaus nicht nötig, daß ein besonders großes
    Organ auch in jedem Falle besonders leistungsfähig ist. Menschen
    mit großem Brustumfang sind nicht unter allen Umständen körperlich
    leistungsfähiger als solche mit kleinerem Brustumfang. In einzelnen
    Fällen kann trotz großen Brustumfanges die Leistungsfähigkeit
    gering sein (z. B. bei Fettsucht). Gleichwohl aber sind Menschen
    mit größerem Brustumfang im ~Durchschnitt~ leistungsfähiger
    als solche mit kleinerem; und unterhalb eines gewissen Maßes
    ist größere körperliche Leistungsfähigkeit mit Sicherheit
    auszuschließen. Ganz entsprechend liegen die Dinge hinsichtlich
    des Gehirns. Die Tatsache, daß die Angehörigen geistiger Berufe im
    Durchschnitt eine größere Kopfgröße und damit zusammenhängend ein
    größeres Gehirngewicht haben als die körperlicher Berufe, sagt also
    in bezug auf die Unterschiede der geistigen Leistungsfähigkeit etwa
    dasselbe aus wie der verschiedene durchschnittliche Brustumfang
    der Zimmerleute und der Schneider in bezug auf die Unterschiede
    der körperlichen; nicht mehr und nicht weniger. ~Matiegka~
    hat bei Beamten und Ärzten ein durchschnittliches Hirngewicht
    von 1500 gr gefunden, bei Handwerkern 1450, bei Tagelöhnern 1410
    gr. An 26 Schädeln berühmter Männer, die in einem Pariser Museum
    aufbewahrt werden, hat ~Le Bon~ einen Inhalt von 1732 ccm
    festgestellt, was einem Gehirngewicht von etwa 1560 gr entsprechen
    würde. Die einfachste näherungsweise Bestimmung der Kopfgröße
    erfolgt durch Messen des größten Umfanges. Nach den umfangreichen
    Untersuchungen ~Bayerthals~ kommen bei einem Kopfumfang von
    weniger als 52 cm bedeutende geistige Leistungen kaum noch vor und
    unter 50-1/2 cm keine normale Intelligenz mehr. Geniale Begabung
    ist bei einem Umfang von weniger als 56 cm auszuschließen. Der
    bekannte Psychiater ~Ziehen~ setzt die Grenze, unterhalb
    deren Schwachsinn zu vermuten ist, sogar auf 52 cm. ~Röse~
    fand an sehr großem Schülermaterial in Dresden, daß die Köpfe
    der Schüler im Durchschnitt um so kleiner sind, je schlechter
    ihre Zeugnisse sind. In den Gymnasien hatten die Abiturienten mit
    den besten Zeugnissen im Durchschnitt auch die größten Köpfe,
    obwohl sie jünger waren als der Durchschnitt. Auch der Anatom und
    Anthropologe ~Pfitzner~ in Straßburg kam auf Grund seiner
    sozialanthropologischen Studien zu dem Schlusse: „Die höhere
    Intelligenz schlechthin dokumentiert sich in der durchschnittlich
    höheren Statur und in einer über diese Zunahme hinausgehenden
    Größenzunahme des Hirnteils des Kopfes.“

Die Auslese für die verschiedenen Berufe erfolgt nicht nur nach den
Anlagen der einzelnen Individuen, sondern zum Teil auch nach denen der
Familien im Laufe der Generationen. Sehr oft bleibt der Sohn im Berufe
des Vaters; und da die körperlichen und geistigen Anlagen erblich
bedingt sind, so ergibt sich auch auf diesem Wege eine Berufsauslese.
Schon die Kinder in den verschiedenen Berufsgruppen unterscheiden sich
daher durchschnittlich in ihren Anlagen.

Die verschiedenen Berufe unterscheiden sich bekanntlich nicht allein
durch die Art der Tätigkeit, sondern auch nach der wirtschaftlichen
Lage und dem sozialen Ansehen, in dem sie stehen. Die Unterschiede
der Berufstätigkeit, der Wirtschaftslage und des gesellschaftlichen
Ansehens bilden die Grundlage der ~Standesunterschiede~. Man
unterscheidet „höhere“ und „niedere“ Stände und versteht unter höheren
solche, die besonders angesehen sind. Im letzten Jahrhundert erfreute
sich vor allem die Bildung großen Ansehens. Man sah vielfach in dem
Unterschied zwischen Gebildeten und Ungebildeten einen entscheidenden
Wertunterschied der Menschen. Mit den Unterschieden der Bildung
gehen vielfach solche des Wohlstandes Hand in Hand, einesteils weil
die Aneignung höherer Bildung einen gewissen Wohlstand der Familie
vorauszusetzen pflegt, andernteils weil größerer Wohlstand, soweit
er überhaupt durch Arbeit erworben wird, im allgemeinen nicht durch
körperliche, sondern nur durch geistige Arbeit erworben werden kann.
Auch wo die geistige Arbeit nicht in erster Linie auf Erwerb gerichtet
ist, wurde sie wenigstens früher im allgemeinen höher bezahlt als
die körperliche. So kommt es, daß als höhere Stände bald mehr die
Besitzenden und bald mehr die Gebildeten zusammengefaßt werden, als
niedere Stände besonders die der besitzlosen Handarbeiter.

Auch die Gruppierung nach Ständen wird natürlich zum großen Teil
durch soziale Auslese bedingt. Die allermeisten Menschen pflegen
lebhaft nach ~sozialem Aufstieg~ zu drängen, auch diejenigen,
welche theoretisch an die Gleichheit aller Menschen glauben. Es ist
das natürliche Geltungsbedürfnis, welches zum Aufstieg in einen Stand
von höherem Ansehen treibt. Dazu kommt das natürliche Verlangen nach
Mehrung des Besitzes. Das Verlangen nach gesellschaftlicher Geltung
ist sehr häufig noch stärker als das nach Vermehrung des Besitzes.
Das höhere Einkommen der höheren Stände diente wenigstens früher
zum sehr großen, meist zum größten Teile nur der Befriedigung des
gesellschaftlichen Geltungsbedürfnisses. Manche angesehenen Berufe
wie der des Offiziers oder des Akademikers wurden oft geradezu unter
Verzicht auf ein auskömmliches Einkommen erwählt. Auch die Bildung wird
im allgemeinen hauptsächlich um des gesellschaftlichen Ansehens willen
erstrebt, als ein Mittel, die Zugehörigkeit zu den höheren Ständen
darzutun. Man meint, daß die oberen Stände etwas Besseres seien oder
doch, daß sie ein besseres Leben hätten.

    Von den Unterschieden zwischen der Kopf- und Gehirngröße der
    oberen und der niederen Stände gilt ganz Entsprechendes wie von
    denen zwischen geistigen und körperlichen Berufen. Beides hängt
    ja aufs engste zusammen. ~Niceforo~ hat bei zwölfjährigen Knaben
    in Lausanne gefunden, daß die Kinder wohlhabender Eltern einen
    durchschnittlichen Kopfumfang von 53-1/2 cm, die besitzloser Eltern
    von 52-1/2 cm hatten. An sehr umfangreichem Material hat ~Röse~
    in Dresden ganz entsprechende Unterschiede zwischen den Kopfmaßen
    der Bürgerschüler und der Volksschüler festgestellt. Ebenso
    hat ~Pfitzner~ in Straßburg gleichsinnige Standesunterschiede
    an Leichen Erwachsener gefunden. ~Pfitzner~ hat auch darauf
    hingewiesen, daß in Hutläden von billigen Hüten nur niedere und
    mittlere Größen, von teueren nur die höheren und höchsten vorhanden
    sind. Wenn der Volksmund in Bayern die „oberen Zehntausend“ als
    die „Großkopfeten“ bezeichnet, so ist das also nicht ohne ernste
    Unterlage. Die weiter oben genannten Zahlen ~Matiegkas~ sind
    zugleich auch für die verschiedene Kopfgröße der verschiedenen
    Stände ein Beleg. Selbst der so vorsichtige Anthropologe
    ~Martin~ sagt, daß „die durch die Vererbung gegebenen größeren
    Gehirngewichte auch höhere geistige Leistungen bedingen und ihre
    Träger damit in höhere geistige Klassen aufsteigen lassen“.

Der soziale Aufstieg vollzieht sich im allgemeinen im Laufe von
Generationen, derart daß jemand, der innerhalb seines Standes zu
wirtschaftlichem Wohlstand gelangt ist, seinen Kindern höhere Bildung
zu verschaffen und ihnen ein möglichst großes Erbe zu hinterlassen
bestrebt ist, wie es den Anforderungen eines höheren Standes
entspricht. Dieses Bestreben, die Kinder auf eine höhere soziale Stufe
zu bringen, ist im allgemeinen eher noch stärker als das nach eigenem
sozialen Aufstieg. Die Kinder wenigstens sollen es besser haben,
als man selber es gehabt hat. Auch hierbei ist die Erblichkeit der
geistigen Begabung natürlich von wesentlichster Bedeutung; und wenn
der Sohn nicht über ebenso tüchtige Anlagen wie der Vater verfügt, so
gelingt der Aufstieg in einen höheren Stand meist nicht, sondern er
hat Mühe, sich nur im Stande des Vaters zu behaupten. So ist es eine
ganz natürliche Folge der sozialen Auslese, daß die höheren Stände den
niedern an geistiger Begabung durchschnittlich überlegen sind.

Die ~Ständebildung~ erfolgt zum größten Teil einfach infolge des
Spieles der genannten Kräfte und ohne absichtliche Maßnahmen der
Gesellschaft. Andererseits aber ist sie auch zu den verschiedensten
Zeiten und in den verschiedensten Ländern bewußt gefördert oder gehemmt
worden. Durch besondere Auszeichnung bewährter Familien und ihre
Ausstattung mit Vorrechten erfolgte die Bildung von Adelsschichten. In
manchen Ländern wie besonders in Indien wurde die Ständebildung bis
zur Aufstellung streng abgeschlossener Kasten getrieben. Obwohl auf
sozialer Auslese beruhend, hemmt eine streng durchgeführte Sonderung
der Stände natürlich die weitere soziale Auslese. Im Interesse der
„freien Bahn für jeden Tüchtigen“, d. h. der sozialen Auslese, pflegt
eine strenge Sonderung der Stände daher heftig bekämpft zu werden. Man
will nur jene soziale Auslese bestehen lassen, welche auf Grund der
individuellen Tüchtigkeit des Einzelnen zustandekommt. Insbesondere
von ererbtem Besitz soll die soziale Einordnung des Einzelnen nicht
abhängig sein. Allen Individuen sollen vielmehr dieselben Ausbildungs-
und Aufstiegsmöglichkeiten offenstehen. Es ist aber ein Trugschluß
anzunehmen, daß durch Aufhebung der Standesunterschiede die soziale
Auslese durchaus gefördert werde. Vielmehr wird dadurch jener wichtige
Teil der sozialen Auslese, welcher auf Grund erblicher Tüchtigkeit
der Familien im Laufe von Generationen erfolgt, gerade stark
beeinträchtigt. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen
erblicher Befähigung und sozialer Stellung -- ob sie erstrebenswert
sei, ist eine Frage für sich! -- wird weder bei Bestehen starrer Kasten
noch bei ausschließlich individueller Auslese erreicht, sondern bei
Bestehen von Ständen, welche zwar genügend fest sind, um eine Auslese
nach den ererbten Anlagen der Familien im Laufe der Generationen zu
ermöglichen, aber andererseits nicht so starr, daß ein Überschreiten
der Standesgrenzen dadurch sehr erschwert würde. Bei rein individueller
Auslese bleibt dem Zufall und der Ämterschiebung ein verhältnismäßig
großer Spielraum. Wenn die soziale Auslese dagegen langsam im Laufe
der Generationen erfolgt, so gleichen sich Zufallswirkungen und
Ungerechtigkeiten mehr oder weniger aus.

Das erste Sieb der sozialen Auslese, welches der angehende Staatsbürger
zu passieren hat, und eines der wirksamsten überhaupt, ist die Schule.
Besonders die höheren Schulen sind ein wesentliches Mittel der sozialen
Auslese. Alle die verschiedenen Prüfungen und Berechtigungsscheine
dienen mehr oder weniger bewußt der sozialen Auslese. Mehr als die
Hälfte von denen, die in die höhere Schule eintreten, erreichen
ihr Endziel nicht. Diejenigen aber, welche die höhere Schule mit
ihrem ganzen Bildungsaufwand zu überwinden vermögen, stellen eine
Auslese nach geistiger Begabung dar. Die soziale Auslese im späteren
Berufsleben erfolgt freilich zum großen Teil nach andern Anlagen als
die in der Schule. Aber auch jene berühmten Musterschüler, welche im
späteren Leben versagen, bilden immerhin eine Auslese nach leichter
Auffassung, gutem Gedächtnis und manchen andern geistigen Anlagen.

Die allgemeine Volksschule dient der sozialen Auslese in viel
geringerem Maße. Wenn die Begabtesten zunächst denselben Unterricht
erhalten wie die Unbegabten, so bedeutet das eine Hemmung der sozialen
Auslese. Im Interesse einer stärkeren sozialen Auslese hat man
mancherorts sogenannte „Begabtenschulen“ eingerichtet, in welche Kinder
aufgenommen werden, die sich in der Volksschule besonders auszeichnen.
Diese Einrichtung fördert zwar die soziale Individualauslese, wirkt
aber wie jede Art von „Einheitsschule“ der sozialen Familienauslese,
die sich im Laufe der Generationen vollzieht, eher entgegen.

Auf den Hochschulen pflegt im allgemeinen keine intensive soziale
Auslese stattzufinden. Ein kleiner Bruchteil der Studenten verbummelt
zwar endgültig; die allermeisten bestehen schließlich aber doch
die Prüfungen, welche so milde gehandhabt zu werden pflegen, daß
nur wenigen dadurch die angestrebte Laufbahn versperrt wird. Die
Auslese durch die Hochschule geschieht daher hauptsächlich nach dem
Vermögensstande der Eltern; d. h. sie ist eine Familienauslese. In
Zukunft werden sogar voraussichtlich nur besonders wohlhabende Eltern
ihre Söhne studieren lassen können.

    An den Prüfungsergebnissen der Schulen muß sich natürlich auch die
    verschiedene Verteilung der erblichen Anlagen in den verschiedenen
    Ständen verfolgen lassen. Das hat besonders schlagend der Bremer
    Schulinspektor ~Hartnacke~ dargetan. In Bremen gibt es neben völlig
    unentgeltlichen Volksschulen, die auch noch Lehrmittelfreiheit
    gewähren, auch solche, die ein Schulgeld erheben. Daraus
    ergibt sich eine Auslese der Kinder nach der wirtschaftlichen
    Lage der Eltern. In den unentgeltlichen Schulen mußten nun im
    allgemeinen etwa dreimal soviele Schüler sitzen bleiben als in
    den entgeltlichen. Für den Übertritt in höhere Schulen waren
    nach dem Zeugnis der Lehrer in den unentgeltlichen nur 2,9%, in
    den entgeltlichen dagegen 11,5% geeignet. ~Hartnacke~ bemerkt
    dazu: „Man muß sich durchaus frei machen von der Vorstellung,
    als ob die Genies und Talente im Volke in Massen vorkämen. So
    erklecklich die Zahl absolut genommen ist, so gering ist sie
    relativ.“ Ganz Entsprechendes haben die Aufnahmeprüfungen für die
    Berliner Begabtenschulen gezeigt. Von den geeignet befundenen
    Kindern stammten 44% aus dem kleinen Mittelstande. (Kinder aus dem
    oberen Mittelstande kamen nicht in Betracht, da diese nicht die
    Volksschule besuchten.) 25% der begabten Kinder stammten aus dem an
    Zahl den Mittelstand übertreffenden Stande der gelernten Arbeiter
    und nur 17% aus dem der ungelernten Handarbeiter, obwohl dieser an
    Zahl alle anderen übertrifft und auch die meisten Kinder hat. (Die
    Väter der übrigen 14% waren entweder tot oder unbekannt.)

    Auch aus den Untersuchungen von ~Peters~, über welche im ersten
    Bande berichtet worden ist, folgt im Grunde dasselbe. Da sich
    die Schulbegabung unmittelbar als erblich bedingt erwiesen hat,
    so müssen natürlich auch die Kinder von Eltern, welche nach
    ihrer Begabung in verschiedene soziale Gruppen gelangt sind, ein
    verschiedenes Durchschnittsmaß der Begabung zeigen. Andererseits
    kann man die soeben mitgeteilten Tatsachen als weitere Belege für
    die erbliche Bedingtheit der Begabung ansehen.

    Recht bemerkenswert ist auch die Erfahrung des Rechtslehrers
    Professor ~Krückmann~: „Seit Jahren sehe ich bei den Referendar-
    und Doktorprüfungen die Personalakten der Prüflinge nach, und
    immer wieder ergibt sich, daß die besten Köpfe von Eltern stammen,
    die selber schon höhere Stellungen im Leben zu erringen wußten.“
    Diese Feststellung ist um so bedeutsamer, als aus niederen Ständen
    im allgemeinen nur auffallend befähigte junge Leute zu studieren
    pflegen, während aus den gebildeten Kreisen auch alle minder
    begabten womöglich studieren wollen.

    Von Leuten, denen die Tatsachen der Erblichkeit und der Auslese
    gegen ihre Wünsche gehen, pflegt immer wieder auf Fälle hingewiesen
    zu werden, in denen Söhne hochgestellter Männer unbegabt oder
    gar schwachsinnig waren. Wenn man den Blick aber nicht auf
    Ausnahmefälle, sondern auf den Durchschnitt richtet, so ergibt
    sich ein ganz anderes Bild. Wie es kommen kann, daß hochbegabte
    Männer unbegabte Söhne haben können, wurde schon im ersten Bande
    gezeigt. Außerdem ist daran zu erinnern, daß die gebildeten
    Stände mit ihrem hohen Heiratsalter ganz besonders den Gefahren
    der Syphilis und des Alkoholismus ausgesetzt sind; daraus erklärt
    sich meines Erachtens ein großer Teil der gedachten Fälle, die
    keineswegs die Regel darstellen.

    Nach ~de Candolle~ stammten von den auswärtigen Mitgliedern
    der Pariser Akademie der Wissenschaften 41% aus den höchsten
    Gesellschaftskreisen, 52% aus dem oberen Mittelstande und nur 7%
    aus Familien von Handwerkern, Bauern u. ä., obwohl diese Gruppe
    mindestens 2/3 bis 3/4 der Bevölkerung ausmachte. Von 60 der
    bedeutendsten französischen Forscher stammten 21 aus der ersten,
    25 aus der zweiten, 14 aus der dritten Gruppe. Dabei muß man noch
    bedenken, daß die dritte Gruppe keineswegs einheitlich ist. Die
    Kinder von Handwerkern schneiden noch sehr viel besser als die
    von ungelernten Arbeitern ab; und im Bauernstande sind noch sehr
    verschiedene Arten und Grade der Veranlagung vorhanden, weil dieser
    von allen Ständen bisher am wenigsten von der sozialen Auslese
    ausgesiebt worden ist.

    Es ist durchaus die Regel, daß die Nachkommen von Familien
    der höheren Stände wieder Berufe wählen, welche ein
    überdurchschnittliches Maß von Begabung erfordern, und daß sie
    sich auch darin bewähren. Besonders schlagend zeigt sich das
    an der Geschichte eines großen Verwandtschaftskreises, der in
    Amerika erforscht worden ist und der sich auf einen gemeinsamen
    Stammvater namens ~_Jonathan Edwards_~ zurückführen läßt. Von
    dessen 1394 Nachkommen bis zum Jahre 1900 promovierten 295 an einer
    Hochschule; davon wurden 65 Hochschulprofessoren, 13 Rektoren von
    Hochschulen; 60 waren Ärzte, über 100 Geistliche, 75 Offiziere, 60
    bekannte Schriftsteller, über 100 Juristen, 30 Richter, 80 höhere
    Beamte und eine ganze Reihe bedeutender Politiker, Staatsmänner
    und Unternehmer. In diesem Zusammenhange sei noch einmal auf den
    Stammbaum ~_Bardili_~ (S. 271 des 1. Bandes) hingewiesen.[*]

    Auch Unterschiede der Schönheit bzw. der Häßlichkeit sind von
    erheblicher Bedeutung für die soziale Auslese. Hübsche Mädchen
    haben viel größere Aussichten, in einen höheren Stand zu heiraten
    als häßliche. Aber auch der junge Mann kommt leichter voran,
    wenn er ein angenehmes Äußere hat. Dazu kommt noch, daß eine
    ausgesprochene Korrelation zwischen körperlicher Schönheit und
    geistiger Begabung besteht, wie z. B. ~Miß Gilmore~ auf dem Wege
    vorsichtiger Statistik festgestellt hat. So erklärt es sich, daß
    die Angehörigen der oberen Stände im Durchschnitt auch schöner sind
    als die der unteren.

Selbstverständlich ist die Sonderung der Stände nach den Erbanlagen
keine scharfe. Immer wieder muß betont werden, daß es sich nur um
Durchschnittsunterschiede handelt. Die soziale Auslese geht ebenso wie
die biologische mit erheblicher Streuung vor sich. Wie die natürliche
Zuchtwahl durch wahllose Ausschaltung bzw. wahllose Erhaltung
vermindert wird, gilt Entsprechendes auch von der sozialen Auslese;
d. h. bei dem sozialen Aufstieg und Abstieg spielen auch allerlei
Zufälle mit. Aber ebenso falsch wie es ist, daß der Tüchtige sich
immer durchsetze, ist es andererseits, in der sozialen Gliederung nur
ein Ergebnis des Zufalls zu sehen. Zufälligkeiten können die soziale
Auslese zwar beeinträchtigen, aber nicht aufheben. Ähnlich wie man der
biologischen Auslese durch Erhaltung der Schwachen entgegenwirkt, so
wird auch die soziale Auslese vielfach durch absichtliche Maßnahmen
beeinträchtigt, z. B. durch die Forderung gleicher Bezahlung für alle
Arbeit oder durch die Beförderung der Beamten nach dem Dienstalter an
Stelle der Leistung.

    Eine häufige Ursache wahllosen Aufstieges, d. h. eines solchen, der
    nicht von der Veranlagung abhängt, ist z. B. die Gonorrhoe. Aus der
    Ehe gonorrhoischer Eltern geht sehr häufig nur ein Kind hervor, das
    dann sein Erbe mit keinem andern zu teilen braucht und auf dessen
    Ausbildung viel größere Mittel verwandt werden können, als wenn
    mehrere Geschwister vorhanden wären. Ein einziger Sohn kann ein
    Unternehmen mit einem viel größeren Anfangskapital beginnen. Eine
    einzige Tochter wird als reiche Erbin geschätzt und kann viel eher
    in einen höheren Stand hineinheiraten.

Wie bei der biologischen Auslese, so gibt es auch bei der sozialen eine
Gegenauslese oder Kontraselektion. Auch hier setzt der Begriff freilich
ein Werturteil voraus. An und für sich ist auch im wirtschaftlichen
Aufstieg der Schieber und Wucherer eine soziale Auslese wirksam,
denn diese wissen immerhin ihren Vorteil gut zu wahren. Und wenn in
revolutionären Zeiten leitende Stellen absichtlich nur mit Leuten, die
vorher weder höhere Bildung noch eine höhere Stellung errungen hatten,
besetzt zu werden pflegen, so handelt es sich immerhin um eine Auslese
von Menschen, welche den revolutionären Massen besonders überzeugende
Versprechungen zu machen verstehen. Eine Gegenauslese stellen sie aber
dar, wenn man das dauernde Gedeihen der Bevölkerung im Auge hat.

    ~P. J. Moebius~ hat nicht ohne Grund darauf hingewiesen, daß viele
    Menschen, welche im wirtschaftlichen und sozialen Wettbewerb
    besonders erfolgreich sind, eine seelische Veranlagung aufweisen,
    welche der von Verbrechern ziemlich wesensverwandt ist. „Fehlt
    der Leichtsinn und sind die übrigen Geistesgaben gut entwickelt,
    so entstehen trotz Herzlosigkeit und Gewalttätigkeit nicht
    Sträflinge, sondern hohe Beamte, Staatsmänner, Feldherrn, wohl
    auch Gelehrte.“ Man begegnet in der Tat auch im wissenschaftlichen
    Leben nicht selten Menschen, die durch geschickte Ausbeutung der
    Entdeckungen anderer und durch rücksichtslose Beiseiteschiebung
    ihrer bescheideneren Kollegen zu großen Erfolgen und Ehren
    gelangen. Auch darin kann man eine soziale Gegenauslese sehen.
    Man könnte zwar meinen, daß es im Daseinskampfe der Völker gerade
    erhaltungsgemäß sei, wenn derartige Leute an die führenden Stellen
    kommen. Hat doch ~Gobineau~, der französische Diplomat, nicht ohne
    Grund gesagt: „Die den großen Völkermassen nützlichen Tugenden
    müssen einen ganz besonderen Charakter von Kollektivegoismus haben,
    welcher sie dem, was man beim Einzelnen Tugend nennt, nicht ähnlich
    macht.“ Demgegenüber aber ist doch daran zu erinnern, daß die
    Befriedigung des Willens zur Macht den Völkern nicht zu dauerndem
    Gedeihen zu gereichen pflegt, sondern eher umgekehrt, wie bei
    Betrachtung der Kriegsauslese gezeigt wurde. Daher kann man auch
    bei der Durchsetzung der rücksichtslosen Streber wohl von sozialer
    Gegenauslese reden. Aber es handelt sich bei dem Begriff der
    Gegenauslese letztlich eben nicht um eine naturwissenschaftliche
    Feststellung, sondern um ein Werturteil.

    Eine soziale Auslese findet natürlich auch in bezug auf krankhafte
    Anlagen statt. Farbenblinde z. B. taugen nicht für die Berufe des
    Malers, des Färbers, des Chemikers und finden sich demgemäß darin
    nur selten; vom Dienst bei der Eisenbahn und in der Marine werden
    sie durch besondere Untersuchungen ferngehalten. Entsprechendes
    gilt auch von der Kurzsichtigkeit. In andern Berufen, die nur
    scharfes Sehen in die Nähe erfordern, wo die Kurzsichtigen nicht
    benachteiligt, sondern in gewisser Weise sogar leistungsfähiger
    sind, häufen sie sich an, wie unter Schriftsetzern, Lithographen,
    Musikern. Psychopathisch veranlagte junge Leute aus dem
    Handarbeiterstande wählen mit Vorliebe den Beruf des Setzers, der
    keine schwerere körperliche Arbeit erfordert und daher oft als
    etwas Besseres angesehen wird. Aus ähnlichen Gründen finden sich
    unverhältnismäßig viele Psychopathen unter Musikern und anderen
    Künstlern, Schriftstellern und Politikern, und nach dem, was wir im
    ersten Bande über den Zusammenhang von Begabung und Psychopathie
    gehört haben, ist es nicht unwahrscheinlich, daß viele von diesen
    ihre Erfolge im Beruf zum Teil ihrer psychopathischen, insbesondere
    orgoristischen Veranlagung verdanken.

    Auch über die verschiedenen Stände sind krankhafte Anlagen
    verschieden verteilt. In den niederen Ständen finden sich
    häufiger Schwachsinn, Epilepsie, erbliche Hautleiden und allerhand
    Mißbildungen. In den oberen Ständen dagegen sind unzweifelhaft
    gewisse Arten von Psychopathie wie Neurasthenie und Orgoristie
    stärker verbreitet. Man ist zwar immer geneigt, die größere
    Häufigkeit der „Nervosität“ in den höheren Ständen auf die
    geistige Arbeit zurückzuführen, und das ist bis zu einem gewissen
    Grade natürlich auch richtig. Die psychopathische Veranlagung
    aber wird dadurch nicht geschaffen, sondern nur in ihren
    Äußerungen verstärkt. Die größere Häufigkeit psychopathischer
    Anlagen in den oberen Ständen zeigt sich schon in früher Jugend,
    wo von Überarbeitung noch keine Rede sein kann. Der Schularzt
    ~Schlesinger~ in Straßburg fand schon in der untersten Klasse der
    höheren Schulen bei 10,0% der Kinder psychopathische Veranlagung
    gegenüber 1,6% bei gleichaltrigen Volksschülern. In den späteren
    Klassen nimmt die Häufigkeit der Psychopathie in beiden Gruppen
    nur unwesentlich zu und zwar in den höheren Schulen weniger als
    in den Volksschulen (auf 10,2 bzw. 3,3%), ein Zeichen, daß sie
    nicht etwa durch die Überbürdung in den höheren Schulen verursacht
    wird. Wir dürfen vielmehr annehmen, daß die größere Häufigkeit der
    Psychopathie in den oberen Ständen ein Ergebnis sozialer Auslese
    ist, indem die höhere Regsamkeit, die Lebhaftigkeit und das starke
    Geltungsbedürfnis, welches wir bei vielen Psychopathen beobachten,
    sie zum Aufstieg in höhere Stände treibt und befähigt.

    Eine zweite krankhafte Anlage, die sich in den oberen Ständen
    ausgesprochen häufiger findet, ist die Kurzsichtigkeit. Wir haben
    oben (S. 148 des 1. Bandes) erfahren, daß es keinerlei stichhaltige
    Beweise für die landläufige Ansicht, welche die Kurzsichtigkeit
    als Folge der Naharbeit hinstellt, gibt. Der Breslauer Augenarzt
    ~Cohn~, welcher diese Ansicht vertreten hat, hat selber in der
    untersten Klasse der Gymnasien schon 12,5% Kurzsichtige gefunden
    gegenüber 3,5% in den Volksschulen. Die Unterschiede entsprechen
    also völlig denen bei der Psychopathie und sie können in diesem
    frühen Alter ebensowenig wie jene auf Unterschiede in der
    Arbeitsweise zurückgeführt werden. Eine Vererbung „erworbener“
    Kurzsichtigkeit, an die der Laie hier zu denken pflegt, kommt aus
    biologischen Gründen nicht in Betracht. ~Schlesinger~ hat denn
    auch bei seinen ausgedehnten Untersuchungen gefunden, daß die
    Zahl der Schüler mit normalen Augen im Laufe von 6 Schuljahren
    weder in den höheren noch in den Volksschulen abnahm, daß vielmehr
    die Kurzsichtigkeit nur bei den von vornherein dazu veranlagten
    zunahm. Auch aus den Zahlen des Schularztes ~Gastpar~ in Stuttgart
    vom Jahre 1916/17, welche offenbar zuverlässiger sind als die
    Zahlen ~Cohns~ vom Jahre 1867, geht hervor, daß die Zunahme der
    Kurzsichtigkeit im Laufe der Schulzeit in den höheren Schulen
    relativ nicht größer war als in den Volksschulen. Somit liegt
    es nahe, auch in der größeren Häufigkeit der Kurzsichtigkeit in
    den oberen Ständen mit ~Steiger~ eine Folge sozialer Auslese zu
    sehen. ~Steiger~ ist in der Tat der Meinung, daß „unzweifelhaft
    das Interesse für die Fragen einer höheren Kulturstufe bei
    kurzsichtigen Leuten auffallend häufig sich vorfindet“. Es wäre
    durchaus möglich, daß gewisse Erbanlagen sich einerseits in einer
    abnormen Nachgiebigkeit des Augapfels, die zur Kurzsichtigkeit
    führt, und andererseits in einer abnormen Reizempfindlichkeit und
    geistigen Regsamkeit äußert, die den sozialen Aufstieg begünstigt.
    Statistische Untersuchungen über eine Korrelation zwischen
    Kurzsichtigkeit und Psychopathie fehlen bisher leider.

    Auch bei der Zuckerkrankheit und der Gicht, welche ebenfalls in den
    höheren Ständen häufiger als in den niederen vorkommen, muß man an
    ähnliche Zusammenhänge immerhin wenigstens denken. Manche Kliniker
    nehmen ja eine „arthritische Konstitution“ an, die sich nicht nur
    in einer Empfindlichkeit des Stoffwechsels, sondern auch in einer
    Labilität des Seelenlebens äußern soll.

    Andererseits muß man auch daran denken, daß die größere Häufigkeit
    der genannten krankhaften Anlagen der oberen Stände zum Teil
    eine Folge idiokinetischer Einwirkungen des städtischen Lebens,
    dem die gebildeten Familien im Durchschnitt schon länger als die
    ungebildeten ausgesetzt sind, sein könnte; und weiter kommt die
    viel geringere Säuglingssterblichkeit in den oberen Ständen in
    Betracht, so daß sich krankhafte Erbanlagen eher haben halten
    können. Dem widerspricht es nicht, daß die ~durchschnittliche~
    körperliche und geistige Tüchtigkeit in den oberen Ständen trotzdem
    größer ist als in den unteren; denn auch körperliche Tüchtigkeit
    ist ja im allgemeinen dem sozialen Aufstieg förderlich, während
    körperliche Untüchtigkeit, wenn ihr nicht zufällig durch besondere
    geistige Begabung das Gleichgewicht gehalten wird, zum sozialen
    Abstieg zu führen pflegt.

In jener sozialen Schicht, welche die Bettler und Landstreicher,
die Prostituierten und Zuhälter und die Gewohnheitsverbrecher
umfaßt, finden sich nicht nur seelische, sondern auch körperliche
Schwächezustände in gehäuftem Maße. Es ist durchaus verfehlt, diese
Schicht mit der der Handarbeiter als „Proletariat“ zusammenzuwerfen.
Diese Elemente stellen vielmehr das Gegenteil von ordentlichen
Arbeitern dar, da sie ihrer ganzen Veranlagung nach die Kraft und
Ausdauer zu geregelter Arbeit überhaupt nicht zu besitzen pflegen.

Auf die erbliche Bedingtheit des ~Verbrechens~ hat zuerst
~Lombroso~ nachdrücklich hingewiesen. Im einzelnen können die
verschiedensten Arten von Geistesstörungen und seelischen Anomalien
zu gemeinschädlichem und gesellschaftsfeindlichem Verhalten führen,
z. B. Schizophrenie, Epilepsie, Schwachsinn und schwerere Orgoristie.
Die Epileptiker sind in hohem Maße an Gewalttätigkeiten beteiligt;
die Orgoristen stellen einen großen Teil der Schwindler und Betrüger,
was mit ihrer Unfähigkeit, zwischen Wunsch und Wirklichkeit zu
unterscheiden, zusammenhängt; zu kaltherzigen Grausamkeiten sind
besonders Schizophrene fähig, bei denen das Gefühlsleben weitgehend
verödet ist; Schwachsinnige kommen leicht zu allerhand Verbrechen, da
sie die Folgen ihres Tuns nicht genügend voraussehen können; Anomalien
des Trieblebens führen daher besonders leicht zu Verbrechen, wenn sie
mit Schwachsinn verbunden sind. Ein großer Teil aller Verbrechen wird
von Alkoholikern begangen; und zum Zustandekommen des Alkoholismus
können mancherlei krankhafte Seelenverfassungen beitragen. Das
sogenannte „moralische Irresein“ wurde schon im ersten Bande (S. 238)
besprochen.

Zweifellos ist die Umwelt von wesentlicher Bedeutung bei der
Entwicklung vieler Verbrecher; aber ebenso zweifellos ist es, daß die
erbliche Veranlagung von wesentlicher Bedeutung ist für die Gestaltung
der Umwelt, in welcher er lebt. In jenem Bodensatz der Bevölkerung, der
die Verbrecher, Landstreicher und Prostituierten angehören, besteht
höchstens ein kleiner Bruchteil aus Menschen mit normaler Erbverfassung
der Seele. Der Ausdruck „Verwahrlosung“, welcher in bezug auf diese
gern gebraucht wird, ist insofern irreführend, als dadurch das Gewicht
zu sehr auf die Umwelt gelegt wird.

    ~Gruhle~ ist auf Grund einer sorgfältigen Untersuchung der
    Zöglinge der badischen Zwangserziehungsanstalt Flehingen zu dem
    Ergebnis gekommen, daß bei 41% die entscheidende Ursache der
    Verwahrlosung in der erblichen Veranlagung lag und nur bei 18% in
    Umwelteinflüssen, während bei den übrigen 41% sowohl die Umwelt als
    auch die erbliche Veranlagung ungünstig waren. ~Irma Heymann~ hat
    in ähnlicher Weise bei 49 Prostituierten gefunden, daß nur eine
    einzige ohne wesentliche Mitwirkung krankhafter Veranlagung zur
    Prostitution gekommen war.

Da die soziale Auslese sich nicht nur auf einzelne Individuen,
sondern vor allem auch auf ganze Familien erstreckt, so ist es nicht
verwunderlich, daß große Geschlechter durch viele Generationen im
Bodensatz der Bevölkerung verfolgt werden können. Schon i. J. 1877
hat ~Dugdale~ einen großen Verwandtschaftskreis beschrieben, welcher
auf eine gemeinsame Stammutter namens ~Ada Juke~ zurückgeführt werden
konnte. Durch ~Estabrook~ ist das Geschlecht bis auf die Gegenwart
verfolgt worden.

    Bisher hat die ~Ada Juke~ 2820 Nachkommen, von denen die große
    Mehrzahl in irgendeiner Beziehung minderwertig ist. Aus dem
    Geschlecht stammt eine große Zahl von Verbrechern, darunter
    mehrere Mörder. Von den weiblichen Personen verfiel über die Hälfte
    der Prostitution. Die allermeisten Mitglieder dieses Geschlechts
    konnten nicht selbst ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern
    fielen der Armenpflege zur Last. ~Estabrook~ schätzt, daß dem
    Staate durch dieses Geschlecht 2-1/2 Millionen Dollars an direkten
    Ausgaben erwachsen sind. 600 Schwachsinnige aus diesem Geschlecht
    leben noch, davon nur 3 in Anstalten, wo sie keine Gelegenheit
    zur Fortpflanzung haben. Dieses Geschlecht stellt ein schlagendes
    Gegenbeispiel gegenüber dem oben erwähnten großen Geschlecht der
    ~Edwards~ dar, in dem kein einziger Verbrecher beobachtet wurde.

    Ähnliche Familien wie die der ~Jukes~ sind eine ganze Reihe
    beschrieben worden, so die „~Familie Zero~“ durch den deutschen
    Irrenarzt ~Jörger~, die „~Nam Family~“ und das „~Hill Folk~“ durch
    das von dem amerikanischen Rassenhygieniker ~Davenport~ geleitete
    Institut für Rassenbiologie.

Wenn man Verwandtschaftskreise wie den der ~Jukes~ betrachtet, so
kommt man zu dem Schluß, daß es keineswegs angeht, die in späteren
Generationen beobachteten Minderwertigkeiten alle oder auch nur
zum größten Teil auf das verhängnisvolle Erbe eines einzigen
Stammelternpaares zurückzuführen. Man muß vielmehr annehmen, daß die
Minderwertigen in der Regel auch Minderwertige heiraten, weil sie
keine normalen Ehegatten bekommen. In jener Bevölkerungsschicht,
welche die Landstreicher und die mit ihnen auf gleicher sozialer Stufe
stehenden Elemente umfaßt, ist eben kaum Gelegenheit zur Ehe mit
einer geistig auf der Höhe stehenden Person gegeben. Die genannten
Verwandtschaftskreise bilden daher nicht nur Belege für die Erblichkeit
geistiger Minderwertigkeit, als welche sie gewöhnlich angeführt zu
werden pflegen, sondern mindestens ebensosehr für die Bedeutung der
sozialen Auslese.

    Aus dieser Anhäufung geistiger und körperlicher Minderwertigkeiten
    im Bodensatz der Bevölkerung erklärt sich zum Teil auch die
    Erscheinung der sogenannten ~Entartungszeichen~. Nicht nur bei
    Geisteskranken, sondern auch bei Verbrechern und ähnlichen Gruppen
    finden sich körperliche Anomalien häufiger als sonst in der
    Bevölkerung. „Niemand wird sich dem überwältigenden Eindrucke
    entziehen können, den der gleichzeitige Anblick einer größeren
    Anzahl von Zuchthausgefangenen darbietet“ sagt ~Kraepelin~. Im
    einzelnen hat man Verbildungen des Schädels, der Kiefer, der
    Ohren, der Geschlechtsorgane, Eigentümlichkeiten der Behaarung,
    Sprachstörungen, Linkshändigkeit, Bettnässen und manches Andere
    als Entartungszeichen beschrieben. Von wenigen Ausnahmen
    abgesehen, kommen diese freilich alle gelegentlich auch bei
    geistig hochstehenden Menschen vor. Es dürfte verhältnismäßig
    selten sein, daß ein Entartungszeichen durch dieselbe Erbeinheit
    bedingt ist, wie die geistige Minderwertigkeit ihres Trägers;
    zum größeren Teil erklärt sich das Zusammentreffen durch soziale
    Auslese. Auch körperliche Mißbildungen und Schwächezustände
    tragen zur Verarmung bei und damit zur Versuchung zu Verbrechen.
    Wie Schönheit sozialen Aufstieg begünstigt, so kann Häßlichkeit
    zu sozialem Abstieg führen. So kommt es, daß ein abstoßendes
    Äußere, d. h. eben eine Häufung von Entartungszeichen sich am
    häufigsten in den verkommensten Schichten der Bevölkerung findet.
    Das Zusammenbestehen mehrerer krankhafter Erbanlagen an einem
    Individuum kann übrigens auch durch gleichzeitige idiokinetische
    Schädigung mehrerer Anlagen in der Erbmasse der Eltern
    zustandekommen.


b) ~Rasse und soziale Gliederung.~

Es wurde bisher absichtlich von dem Umstande abgesehen, daß auch
die Anlagen der großen ~anthropologischen Rassen~ einer sozialen
Auslese unterliegen. Nach dem, was im ersten Bande über die
seelischen Unterschiede der Rassen ausgeführt wurde, ist das aber
selbstverständlich. In der Tat sind jene Erbanlagen, die wir als
Rassenanlagen im engeren Sinne anzusehen gewöhnt sind, nicht nur
nach geographischen Gegenden und nicht nur nach sprachlichen Gruppen
verschieden, sondern auch nach sozialen Gruppen.

Wo Angehörige verschiedener Sprachnationen in einem Lande
zusammenleben, finden sich die Angehörigen jener Nationen, die den
stärkeren Einschlag nordischen Blutes enthalten, in der Regel in
den oberen Ständen. In außereuropäischen Ländern, wo sich Europäer
aufhalten, finden sie sich fast ausschließlich in der sozialen
Oberschicht, so in Mittel- und Südamerika, auch im südlichen
Nordamerika, in Indien, Südafrika usw. In geringerem Grade gilt
Ähnliches von den Unterschieden zwischen der nordwestlichen Hälfte
Europas einerseits und der südöstlichen andererseits. Wo sich
Nordwesteuropäer in Süd- oder Osteuropa aufhalten, tun sie es
hauptsächlich als Kaufleute, Unternehmer, Ingenieure, oder in der
Ausübung anderer höherer Berufe. Süd- und Osteuropäer dagegen kommen
viel weniger zur Ausübung höherer Berufe nach Nordwesteuropa, sondern
hauptsächlich als Ziegel-, Land- und Bergarbeiter. Auch in der
Gesellschaft der Völker bilden die wohlhabenderen und gebildeteren
gewissermaßen eine soziale obere Schicht; und da zeigt sich, daß in
der ersten Reihe hauptsächlich Völker mit einem starken Einschlag
nordischer Rasse stehen.

Wenn wir in einer so stark gemischten Bevölkerung wie der
mitteleuropäischen die soziale Verteilung der Rassenanlagen verfolgen
wollen, so müssen wir vor allem im Gedächtnis behalten, daß der Typus
einer Rasse in der Vermischung sich nicht als Einheit vererbt; wir
müssen also die einzelnen Erbanlagen jede für sich verfolgen. Auch dann
aber zeigt sich, daß in den oberen Ständen die Merkmale der nordischen
Rasse häufiger sind als in den unteren, wenn wir von den Juden zunächst
einmal absehen.

    Die größere Körperlänge der oberen Stände, für welche ~Niceforo~,
    ~Röse~ und andere unwiderlegliche Belege beigebracht haben, beruht
    sicher nicht nur auf reichlicherer Ernährung im Jugendalter,
    sondern zum Teil auch auf einem größeren Anteil nordischer Rasse.
    Die Körperlänge der Schüler höherer Schulen ist im Durchschnitt
    um mehrere Zentimeter größer als die gleichaltriger Volksschüler
    (nach ~Graupner~, ~Rietz~ u. a.); dabei sind diese aber nicht etwa
    schmäler, sondern im Vergleich zur Länge dicker und schwerer,
    während Unterschiede der Ernährung sich viel eher im Gewicht als
    in der Länge äußern. Auch in den Unterschieden der Kopfgröße in
    den verschiedenen Ständen kommen sicher z. T. Unterschiede der
    anthropologischen Rasse zum Ausdruck, insofern als die nordische
    Rasse eine erheblichere Kopfgröße als andere, wenn auch vielleicht
    nicht alle, Rassen Europas hat. Die Erbanlagen, welche die
    Kopf~form~ beeinflussen, scheinen dagegen nur in geringerem Maße
    der sozialen Auslese zu unterliegen. Wenn ~Röse~ fand, daß die
    adeligen Schüler einerseits, die begabteren andererseits eine
    länglichere Kopfform hatten als die übrigen, so kann das einfach
    mit der größeren Körperlänge dieser Gruppen zusammenhängen,
    da Körperlänge und Länge des Kopfes zum Teil von denselben
    Einflüssen abhängig sind. Der Umstand, daß ~Röse~ bei Schülern
    höherer Lehranstalten im allgemeinen keine länglichere Kopfform
    fand als bei den Volksschülern, obwohl sie größer sind, würde
    eher dafür sprechen, daß jene ihrer Erbanlage nach etwas mehr zu
    Breitköpfigkeit neigen. Die Professoren der Universität Erlangen
    und der technischen Hochschule in Dresden und Karlsruhe, welche
    ~Röse~ und ~Ammon~ untersucht haben, waren allerdings erheblich
    langköpfiger als die dortige Bevölkerung. Das braucht aber nicht
    für eine direkte Beziehung der Kopfform zur Begabung und zur
    sozialen Lage zu sprechen, da die Professoren zum größten Teil
    nicht aus der näheren Umgebung ihrer Hochschule zu stammen pflegen;
    immerhin sprechen diese Befunde aber dafür, daß die deutschen
    Professoren verhältnismäßig häufig aus langköpfigen, an nordischem
    Blut reicheren Gegenden stammen. Die Befunde von ~de Lapouge~
    über die soziale Verteilung der Kopfform sprechen zwar in gleichem
    Sinne, sind aber nicht beweisend, weil er nicht Gruppen gleichen
    Lebensalters und gleicher Größe verglichen hat.

    Was die Gesichtsform betrifft, so beruht die geringere
    Jochbogenbreite, welche ~Niceforo~ in den oberen Ständen fand, ganz
    offenbar auf einem größeren Anteil nordischer Rasse. Dasselbe gilt
    von dem geringeren Vorspringen der Kiefer in den oberen Ständen.
    ~Bertillon~ fand bei Angehörigen freier Berufe einen um 4° größeren
    Gesichtswinkel, d. h. ein steileres Profil des Gesichtes. Sehr
    ausgesprochen sind die sozialen Unterschiede in der Nasenform. Die
    schmale, verhältnismäßig lange Nase mit hohem Rücken findet sich
    viel häufiger in den oberen Ständen, während sich in den unteren
    Ständen kurze breite Stumpfnasen mit flachem Rücken viel häufiger
    finden.

    Die größere Häufigkeit hellerer Farben der Haut, der Haare und
    der Augen in den oberen Ständen ist ebenfalls deutlich; auch hier
    natürlich abgesehen von den Juden.

    Der schwedische Rassenbiologe ~Lundborg~ fand z. B. im Jahre 1918,
    daß unter 820 Seminaristinnen 3,9% braune Augen hatten, unter 1076
    weiblichen Landstreichern, Prostituierten und Sträflingen dagegen
    8,9%, also mehr als doppelt so viele. 2225 männliche Landstreicher,
    Verwahrloste und Sträflinge hatten in 7,3% braune Augen gegenüber
    einem an 45000 Soldaten festgestellten Landesdurchschnitt von
    4,5%. Unter Tuberkulösen, die ja vorzugsweise aus den niederen
    Ständen stammen, fand er 7,4% braunäugige im männlichen und 9,0% im
    weiblichen Geschlecht.

Kein unbefangener Beobachter zweifelt daran, daß man eine Reihe von
Angehörigen der oberen Stände auch bei gleicher Tracht von einer
solchen der unteren auf einen Blick am Typus unterscheiden kann. Auch
hier handelt es sich freilich nur um Durchschnittsunterschiede. Es gibt
Leute in hohen Stellen mit „proletarischem“ Typus und Handarbeiter
mit „aristokratischem“ Typus. Wenn man aus 1000 Angehörigen der
„oberen Zehntausend“ die 10 gewöhnlichsten Typen und aus 1000
Gelegenheitsarbeitern die 10 vornehmsten Typen heraussuchen würde, so
würde ein uneingeweihter Beurteiler die beiden Reihen sicher falsch
einordnen. Die Ausnahme bestätigt also auch in diesem Falle die Regel.
Die Künstler des Simplizissimus zeichneten auch vor dem Kriege die
Angehörigen der „oberen Zehntausend“ regelmäßig mit ausgesprochen
nordischem Typus, während sie das „Proletariat“ mit Typen primitiver
Rassen bedachten; und die Leser empfanden ohne Weiteres, daß darin
etwas Typisches zum Ausdruck kam, obwohl sie natürlich zu mehr als 99%
von Rassenunterschieden keine Ahnung hatten.

Wie im Körperlichen so unterscheiden sich auch im Seelischen die
oberen Stände von den unteren in derselben Richtung wie die nordische
Rasse von den meisten übrigen, besonders von den negriden und den
primitiven Urrassen. Für die seelische Ausstattung der untersten
Gesellschaftsschichten ist ein eigentümlicher Mangel an Voraussicht
und Stetigkeit des Willens kennzeichnend. Sauer verdientes Geld wird
meist leichtsinnig wieder ausgegeben; Vorräte, die für längere Zeit
reichen sollten, werden gewöhnlich bald aufgezehrt. Infolge dieser
Seelenverfassung, die durch Erziehung nicht entscheidend geändert
werden kann, werden die so Veranlagten immer wieder ein Objekt der
Ausbeutung, sei es durch Kapitalisten oder durch Demagogen. Weil ihnen
die kritische Voraussicht fehlt, handeln sie ihrem wahren Vorteil
oft in erschreckender Weise entgegen. Hingegeben dem Augenblick,
bestechlich durch Flitterkram und leere Worte ähnelt ihr Verhalten dem
südlicher primitiver Rassen.

    Die soziale Verteilung der verschiedenen Rassenelemente in
    Europa geht zum Teil auf frühe Zeiten zurück. Die Germanen der
    Völkerwanderung waren noch ziemlich einheitlich von nordischer
    Rasse. Der Adel, welcher aus den militärischen Führern
    hervorgegangen war, dürfte sich raßlich kaum von den Gemeinfreien
    unterschieden haben. Außerdem gab es Unfreie und Hörige, die aus
    Kriegsgefangenen und Unterworfenen bestanden. Diese waren im
    Nordwesten natürlich auch überwiegend von nordischer Rasse, während
    sie in anderen Gegenden mehr von fremder oder doch gemischter
    Rasse waren. Aber auch in jenen Gegenden des heutigen deutschen
    Sprachgebietes, wo die germanischen Eroberer von vornherein nur
    gering an Zahl waren und wo die Hauptmasse der heutigen Bevölkerung
    offenbar aus der vorgermanischen Bevölkerung hervorgegangen ist,
    enthält die Bevölkerung auch aus der Kelten- und Slavenzeit, und
    vielleicht auch aus noch früheren, einen nicht unbeträchtlichen
    Einschlag nordischer Rasse.

    Der germanische Uradel ist im wesentlichen schon im Mittelalter
    ausgestorben. Der Adel der Ritterzeit ist als Dienstadel
    entstanden, indem sowohl freie als auch unfreie Volksgenossen
    in den militärischen Dienst der Landesherren traten. Später kam
    dann der Briefadel dazu, indem Männer, welche sich als Beamte,
    Diplomaten, Kaufleute oder Unternehmer ausgezeichnet hatten, in den
    erblichen Adelstand erhoben wurden. Auch hierbei hat offenbar eine
    soziale Auslese nach nordischen Rassenanlagen stattgefunden, wie
    man aus dem Durchschnittstypus des Adels schließen darf.

    Nachdem nun einmal der nordische Typus der der Vornehmen war,
    dürfte auch geschlechtliche Auslese zu weiterer Anreicherung
    des nordischen Typus in den oberen Ständen beigetragen haben.
    Man kann es nicht selten beobachten, daß Mädchen von nordischem
    Äußeren in einen höheren Stand heiraten. Es ist auch unverkennbar,
    daß viele Juden den nordischen Typus bei der Ehewahl bevorzugen.
    Außer durch Ehewahl kann wahrscheinlich eine nordische Erscheinung
    auch sonst dem sozialen Aufstieg förderlich sein, weil Menschen
    von „germanischem“ Äußeren öfter bei Anstellungen und anderen
    Beziehungen bevorzugt werden. Daher mag die größere Häufigkeit
    nordischer Merkmale in den oberen Ständen zum Teil auch ohne
    Zusammenhang mit der geistigen Begabung zustandegekommen sein.

Die soziale Auslese nach Rassenanlagen läßt sich zahlenmäßig am
schlagendsten an der ~sozialen Stellung der Juden~ belegen, weil in
diesem Falle die Konfession eine verhältnismäßig klare Abgrenzung
ermöglicht oder doch wenigstens früher ermöglichte. In die
Berufsverteilung der Juden gewährt folgende Aufstellung (nach ~Segall~)
einen gewissen Einblick:

    Im Jahre 1907 waren im Deutschen Reich beschäftigt:

                                      von den            von den
                                      erwerbstätigen     erwerbstätigen
                                      Juden              Nichtjuden
    in der Landwirtschaft                 1,0 %             28,9 %
    in Industrie und Gewerbe             22,6 %             42,9 %
    im Handel und Verkehr                55,2 %             13,4 %
    als Beamte und in freien Berufen      6,6 %              5,5 %
    als Selbständige ohne Beruf
      (Rentner u. ä.)                    14,2 %              8,4 %
    als häusliche Dienstboten             0,3 %              1,3 %

Die Juden finden sich fast nur in Berufen mit vorwiegend geistiger
Tätigkeit, insbesondere in solchen, bei denen der Erfolg von der
Beeinflussung anderer Menschen abhängt; sie sind daher insbesondere
im Kleidergeschäft, im Kunsthandel, im Theater und Kino, im
Warenhauswesen, in der Börse, unter Journalisten, Schauspielern,
Musikern, Rechtsanwälten, Ärzten ganz unverhältnismäßig stark
vertreten, was in Anbetracht ihrer psychologischen Veranlagung ohne
weiteres verständlich ist (vgl. S. 294 des ersten Bandes).

    Während die Juden im Jahre 1907 von der Gesamtbevölkerung nur
    1% ausmachten, betrug ihr Anteil bei den Ärzten 6%, bei den
    Rechtsanwälten 15%. Unter den deutschen Hochschullehrern gab es im
    Jahre 1909/10 bei den Juristen 14,2% geborene Juden (einschließlich
    der später getauften), bei den Philosophen 12,0%, bei den
    Medizinern 16,8%. Die Zahl der Hochschullehrer von ganz oder
    teilweise jüdischer Abstammung übertrifft die der geborenen Juden
    sicher noch bedeutend. Diese Zahlen werfen zugleich auch Licht auf
    die mit der Berufsauslese zusammenhängende Standesauslese; und
    es ist klar, daß die Juden ihr so überaus günstiges Abschneiden
    in der sozialen Auslese nicht ihrer Konfession, sondern ihren
    Rassenanlagen verdanken.

Auf die Verteilung der Juden nach wirtschaftlichen Klassen wirft
folgende Aufstellung Licht:

    Von den im Jahre 1907 in          waren Arbeiter   in leitender
        der Industrie beschäftigten   oder Gehilfen    Stellung
                        Juden           31,5 %          46,0 %
                        Nichtjuden      77,1 %          16,2 %

    Von den im Verkehrsgewerbe
                      beschäftigten
                        Juden           24,5 %          58,8 %
                        Nichtjuden      39,9 %          39,0 %

    Von den im Handel beschäftigten
                        Juden           28,0 %          40,3 %
                        Nichtjuden      74,8 %           8,6 %

Noch schlagender geht die unverhältnismäßig günstige Wirtschaftslage
der Juden aus der Steuerstatistik hervor. In Berlin machten die Juden
i. J. 1910 noch nicht 5% der Bevölkerung aus, hatten aber über 30% der
Steuern zu zahlen. Auf einen Juden entfielen in Berlin i. J. 1905/6
357 Mk. Steuer, auf einen Evangelischen 133 Mk. In Frankfurt a. M.
machten die Juden i. J. 1902 14,5% der Steuerpflichtigen aus, hatten
aber 41,3% der Steuern zu zahlen. In Baden bildeten die Juden 1908
1,3% der Bevölkerung, zahlten aber 8,4% der Vermögens- und 9,0% der
Einkommensteuer.

    Die soziale Auslese zugunsten der Juden würde natürlich noch
    stärker hervortreten, wenn man die getauften Juden und die
    Mischlinge aus der nichtjüdischen Bevölkerung aussondern könnte.
    Auch ist zu bedenken, daß die festgestellten Unterschiede um so
    bedeutungsvoller sind, als dem sozialen Aufstieg der Juden bis
    vor kurzem mancherlei Hemmnisse bereitet wurden. Von gewissen
    angesehenen Berufen, wie dem des Offiziers, des Richters, des
    höheren Beamten, wurden die Juden nach Möglichkeit ferngehalten;
    trotzdem waren im Jahre 1907 unter den höheren Beamten schon 1,9%
    Juden, unter den Richtern sogar 4,3% Juden gegenüber einem Anteil
    von 1% an der Gesamtbevölkerung. Auch im Adel ist jüdisches Blut
    offenbar viel stärker als sonst in der Bevölkerung vertreten. Im
    ganzen aber entsprach das gesellschaftliche Ansehen der Juden bis
    vor kurzem ihrer günstigen wirtschaftlichen Lage nicht.

    Es bleibt abzuwarten, wie sich die soziale Stellung der Juden,
    welche durch die Revolution im ganzen noch bedeutend zu ihren
    Gunsten verschoben worden sein dürfte, weiterhin gestalten wird. In
    den revolutionären Bewegungen der Gegenwart lag die Führung fast
    überall hauptsächlich in den Händen von Juden, und viele Zeichen
    sprechen dafür, daß an die Stelle der bisherigen vorwiegend
    nordischen Führerschicht in Europa mehr und mehr eine jüdische
    treten wird.

Auch an der Klasse der ~Verbrecher~ sind die verschiedenen Rassen in
verschiedenem Maße beteiligt. In Nordamerika haben die Neger eine
bedeutend größere Kriminalität als die weiße Bevölkerung. Unter den
Einwanderern aus den südlichen und östlichen Teilen Europas hat man
eine erheblich größere Häufigkeit von Verbrechern als unter denen aus
den nordwestlichen Ländern Europas festgestellt. Schon ~Lombroso~
hat darauf hingewiesen, daß in Europa Mord und Totschlag bei den
germanischen Völkern am seltensten, bei den romanischen am häufigsten
vorkommt, und daß in Italien diese Verbrechen in den Landesteilen mit
überwiegend mediterranem Typus, also im Süden und auf den Inseln,
bedeutend häufiger sind als in den übrigen, die vorwiegend alpinen
Typus mit nordischem Einschlag haben.

In Deutschland ist die Häufigkeit von Verbrechen in den nordwestlichen
Teilen, welche eine vorwiegend nordische Bevölkerung haben, bedeutend
geringer als in den östlichen und südlichen Teilen, welche erheblichere
Einschläge anderer Rassen haben.

    In den Jahren 1882/91 kamen auf 100000 strafmündige Personen
    nach dem Wohnort der Täter zur Zeit der Tat folgende Zahlen von
    Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze in verschiedenen
    Landesteilen:

    Hannover, Oldenburg                            711
    Hessen-Nassau, Großh. Hessen                   729
    Rheinprovinz                                   746
    Württemberg und Baden                          811
    Pommern, Schleswig-Holstein, Mecklenburg       822
    Oberschlesien                                 1711
    Posen                                         1612
    Ost- und Westpreußen                          1570
    Bayern (ohne die Pfalz)                       1170
    Schlesien (ohne Oberschlesien)                1060

    Die übrigen Gebiete standen in der Mitte, und auf den
    Reichsdurchschnitt kamen etwas über 1000 Vergehen auf 100000
    Einwohner.

Natürlich kommt auch den Unterschieden der Wirtschaftslage und der
Bildung ein bedeutender ursächlicher Einfluß zu; aber man darf
andererseits nicht vergessen, daß auch diese Unterschiede durch die
Rassenanlage wesentlich mitbedingt sind.

    1892-1901 kamen im Deutschen Reich auf 100000 strafmündige
    Zivilpersonen 1207 Verfehlungen im Durchschnitt, bei den Juden
    nur 1030 gegenüber 1122 bei den Evangelischen und 1361 bei den
    Katholiken. Die Juden schneiden besonders günstig ab bei einfacher
    Körperverletzung (49 Fälle auf 100000 Personen gegen 71 bei
    den Christen), gefährlicher Körperverletzung (54 gegen 161),
    einfachem Diebstahl (80 gegen 231), schwerem Diebstahl (11 gegen
    33), recht ungünstig dagegen bei der Beleidigung (200 gegen 143),
    Betrug (113 gegen 61), Urkundenfälschung (25 gegen 13). Auch
    beim Zustandekommen dieser Unterschiede spielt die soziale Lage
    und insbesondere die Berufstätigkeit natürlich eine große Rolle.
    Andererseits aber wirken die seelischen Rassenunterschiede, welche
    im ersten Teil erörtert wurden, offenbar in derselben Richtung.
    Ob dabei die geringere Widerstandskraft gegenüber Versuchungen
    zu Gewalttätigkeiten oder zu Betrügereien moralisch schwerer zu
    beurteilen sei, kann hier völlig dahingestellt bleiben.

Auf jeden Fall bestehen enge Beziehungen zwischen Rasse und Verbrechen.
Selbst die alte Lehre ~Lombrosos~, daß der „geborene Verbrecher“
einer besonderen primitiven Urrasse des Menschengeschlechts angehöre,
scheint mir nicht ohne ein Körnchen von Wahrheit zu sein. Im Typus der
Verbrecher findet man recht oft Züge, die an den Neandertalmenschen
oder sonstige primitive Rassen erinnern durch vorspringende massige
Kiefer, fliehende Stirn u. a. Wenn eine Rasse durch eine andere
verdrängt wird, so pflegt ja im allgemeinen doch etwas von ihrer
Erbmasse in Mischung erhalten zu bleiben, und es ist daher ganz gut
möglich, daß auch von den frühdiluvialen Rassen Europas noch Erbanlagen
in der europäischen Bevölkerung zerstreut vorhanden sind und daß ihre
Träger mit den Forderungen des sozialen Lebens besonders leicht in
Widerstreit geraten. Auch ist zu bedenken, daß es einen biologischen
Wesensunterschied zwischen den Rassenanlagen und den sonstigen
erblichen Anlagen einschließlich der krankhaften eigentlich nicht gibt
(vgl. S. 285 des ersten Teils).



#3. Die Zusammenhänge zwischen sozialer und biologischer Auslese.#


a) ~Die sozialen Unterschiede der Fortpflanzung.~

Wenn von Auslese beim Menschen die Rede ist, so wird die soziale
Auslese gewöhnlich mit der biologischen verwechselt. In den Ländern
abendländischer Kultur spielt ja der Tod durch Verhungern, Erfrieren
und Ähnliches, wenn man von Zeiten des Krieges und der Revolution
absieht, kaum eine Rolle. Die Anstrengungen der allermeisten Menschen
gelten daher weniger der unmittelbaren Erhaltung des Lebens als
vielmehr der Erringung eines als „besser“ oder „höher“ angesehenen
Lebens. Gewöhnlich wird dabei ohne weiteres vorausgesetzt, daß der
Sieg im Kampfe um eine höhere wirtschaftliche oder soziale Stellung
zugleich auch den Sieg im Kampfe ums Dasein bedeute. In Wahrheit ist
meist das Gegenteil der Fall. Wir haben weiter oben gesehen, daß die
biologische Auslese sich letzten Endes ausschließlich nach der Zahl der
zur Fortpflanzung kommenden Nachkommen bemißt. Mag ein Mensch daher
eine noch so glänzende wirtschaftliche oder gesellschaftliche Laufbahn
haben, wenn er keine Kinder hinterläßt, so ist er in der biologischen
Auslese unterlegen. Nun liegen die Verhältnisse im Bereiche der
abendländischen Kultur in der Tat so, daß die oberen Stände überall
eine unterdurchschnittliche Zahl von Nachkommen haben; ja in den höher
gebildeten Ständen reicht die Zahl der Kinder nicht einmal mehr zur
einfachen Erhaltung der Familien aus. Der soziale Aufstieg führt daher
unter den Verhältnissen der modernen Kultur zum Aussterben der Familien.

Das ist durchaus nicht immer so gewesen. Bei Naturvölkern haben die
bewährten Krieger und besonders die Häuptlinge, die Möglichkeit,
die meisten Frauen zu nehmen und die meisten Kinder zu erzeugen. So
war es auch noch bei den Germanen der Völkerwanderung. In Zeiten
der Hungersnot gingen vorzugsweise die Besitzlosen und die Unfreien
zugrunde, insbesondere deren Kinder. Bis in die letzten Jahrhunderte
konnte der wohlhabende Bauer eher heiraten, als der besitzlose
Arbeiter, der erst an die Gründung einer Familie denken konnte, wenn
er in eine entsprechende Stelle einrückte, was bei den meisten spät,
bei manchen nie geschah. Ganz ähnlich lagen die Verhältnisse im
Handwerk, wo die Gesellen in der Regel nicht heiraten konnten. Die
besitzenden Bauern und die Handwerksmeister dagegen machten von der
Möglichkeit der Kindererzeugung ungehemmten Gebrauch. Außerdem hatten
Gutsherren, Großbauern und andere sozial günstig gestellten Männer
in Zeiten, als die Geschlechtskrankheiten auf dem Lande noch keine
Rolle spielten und die sozialen Zustände es ermöglichten, oft eine
ganze Anzahl unehelicher Kinder. Das galt für manche Gegenden bis vor
wenigen Jahrzehnten. Vor allem aber durch die erwähnte Gestaltung der
ehelichen Fortpflanzungsverhältnisse war die positive soziale Auslese
mit positiver biologischer verknüpft.

Heute ist es umgekehrt. Das Heiratsalter in den besitzenden und
gebildeten Klassen ist viel höher als in den besitzlosen und
ungebildeten, Ehelosigkeit in ihnen viel häufiger, die Kinderzahl in
den Ehen viel geringer. Auch heute ist also zwar die soziale Auslese
mit biologischer verknüpft, aber so, daß die positive soziale Auslese
zur negativen biologischen führt. Dazu kommt noch, daß negative
biologische Auslese zur positiven sozialen führen kann. Schon weiter
oben wurde erwähnt, daß z. B. Kinderarmut infolge Gonorrhoe der Eltern
zum sozialen Aufstieg der Kinder führen kann, weil bei wenigen Kindern
jedes eine sorgfältigere Erziehung und ein größeres Erbteil bekommen
kann als bei vielen. Und was nun das Verhängnisvollste ist: ~der
Umstand, daß Kleinheit der Familie zum sozialen Aufstieg führen kann,
wird zum Beweggrund, die Familie klein zu halten~. Das Unterliegen
in der biologischen Auslese wird im Interesse des Sieges in der
sozialen in Kauf genommen, ja mehr noch, es wird als Mittel dazu
benützt, zumal von solchen, die den Zusammenhang zwischen Kleinheit
der Familie und sozialem Aufstieg erkennen, ohne daß ihnen freilich
die letzten Folgen, das Aussterben der Familie und die Entartung der
Bevölkerung klar zu sein pflegen. ~So wird die soziale Auslese
unter den modernen Lebensverhältnissen die Ursache einer biologischen
Gegenauslese größten Stiles~.

Um die Unterschiede der Fortpflanzung richtig beurteilen zu können,
ist es nötig, zu wissen, wie viele Kinder im Durchschnitt gerade eben
noch zur Erhaltung der Familie ausreichen. Von vornherein ist klar,
daß zwei Kinder dazu nicht genügen, obwohl das die landläufige Meinung
ist. Da ein Teil der Nachkommen vor Erreichung des Fortpflanzungsalters
stirbt und ein weiterer kinderlos bleibt, müssen mehr als zwei Kinder
vorhanden sein, wenn auch nur zwei wieder zur Fortpflanzung kommen
sollen.


    ~Fahlbeck~ hat im Jahre 1903 das Erhaltungsminimum auf gegen 4
    Kinder pro Ehe angegeben, ~Graßl~ im Jahre 1914 auf 3,3. Das
    Erhaltungsminimum ist nicht zu allen Zeiten gleich, sondern
    abhängig von dem Bruchteil der Geborenen, der vor Erreichung des
    fortpflanzungsfähigen Alters stirbt. In den letzten Jahren vor dem
    Kriege lebten von 1000 geborenen weiblichen Personen während des
    gebärfähigen Alters im Durchschnitt etwa 750. Wenn 1000 Frauen
    und die dazugehörigen 1000 Männer ihre Zahl ersetzen wollten, so
    mußten sie also etwa 2700 Kinder bekommen (x: 2000 = 2000: 1500).
    Auf 1000 gebärfähige weibliche Personen von 15 bis 45 Jahren
    mußten dann also jährlich 2700: 30 = 90 Geburten kommen, oder auf
    eine erwachsene weibliche Person im ganzen 2,7 Geburten. Wenn die
    Kriegsverluste nicht ersetzt zu werden brauchten, so würde diese
    Zahl auch heute noch gelten.

    Wenn der Ersatz der Familien nur durch eheliche Geburten erfolgen
    soll, so müssen auf eine Ehefrau natürlich etwas mehr Geburten
    kommen. Vor dem Kriege blieb etwa jede achte weibliche Person
    dauernd ehelos; die Erhaltung würde also erst bei 3,1 Geburten
    auf eine Ehefrau im Durchschnitt gewährleistet sein (x: 2,7 =
    8: 7). In der nächsten Zeit wird etwa jede vierte Frau ehelos
    bleiben. Wenn die Bevölkerung ihre Zahl erhalten soll, so müßten
    also mindestens 3,6 Geburten auf eine Ehefrau kommen (x: 2,7 =
    4: 3). Auf 1000 Ehefrauen im gebärfähigen Alter wären vor dem
    Kriege etwa 160 Geburten jährlich zur Erhaltung gerade ausreichend
    gewesen, gegenwärtig etwa 185. Auf 1000 Einwohner betrug das
    Erhaltungsminimum vor dem Kriege etwa 20 Geburten jährlich und
    gegenwärtig etwa 21.


Die zur Erhaltung gerade ausreichende Zahl von Geburten beträgt für die
deutsche Bevölkerung also ungefähr:

          |          | auf 1000  |  auf 1   |          |   auf 1000
          | auf 1000 |   weibl.  |  weibl.  |  auf 1   |  Ehefrauen
          |  Einw.   | Personen  |  Person  | Ehefrau  |     von
          | jährlich | von 15-45 | im Leben | im Leben | 15-45 Jahren
          |          |  Jahren   |          |          |
  --------+----------+-----------+----------+----------+-------------
  vor dem |   20     |    90     |   2,7    |   3,1    |    160
  Kriege  |          |           |          |          |
  --------+----------+-----------+----------+----------+-------------
  nach dem|   21     |    90     |   2,7    |   3,6    |    185
  Kriege  |          |           |          |          |


An der Hand dieser Zahlen können wir die statistischen Angaben in
den folgenden Abschnitten einigermaßen quantitativ beurteilen. Wenn
in einer Bevölkerungsgruppe die entsprechenden Zahlen z. B. doppelt
so hoch sind, so bedeutet das eine Verdoppelung der betreffenden
Bevölkerungsgruppe innerhalb einer Generation; wo sie hinter den
angegebenen Zahlen mehr oder weniger zurückbleiben, bedeutet es ein
schnelleres oder langsameres Aussterben.

    Die Abhängigkeit der Nachkommenzahl von der sozialen Stellung
    geht aus einer Erhebung über die Beamten des deutschen Post- und
    Telegraphenwesens vom Jahre 1912 schlagend hervor. Im Alter von 55
    bis 60 Jahren betrug die durchschnittliche Kinderzahl

    bei den höheren Beamten     2,2
    bei den mittleren Beamten   2,6
    bei den unteren Beamten     3,9.

    Dabei sind die Ledigen nicht eingerechnet. Nur die unteren
    Beamten (Briefträger, Bahnwärter u. a.) hatten also eine über das
    Erhaltungsminimum hinausgehende Kinderzahl; von den höheren Beamten
    dagegen nur etwa ein Fünftel, während die übrigen vier Fünftel mehr
    oder weniger weit dahinter zurückblieben. Bei den jüngeren Beamten,
    deren Fortpflanzung im Jahre 1912 noch nicht abgeschlossen war,
    liegen die Verhältnisse zweifellos noch schlimmer. Dabei stellen
    die höheren Beamten und in geringerem Grade auch die mittleren eine
    soziale Auslese nach geistiger Begabung, Pflichttreue und auch
    körperlicher Tüchtigkeit dar.

    Nach dem statistischen Jahrbuch für Frankreich stellte sich im
    Jahre 1906 die Kinderzahl abgeschlossener Ehen in verschiedenen
    Berufen folgendermaßen:

    Textilarbeiter        3,4
    Erdarbeiter           3,0
    Metallarbeiter        2,8
    Monteure              2,3
    Bankiers              2,2
    Rechtsanwälte         2,0
    Ärzte und Apotheker   1,9.

~Je höher die Bildung und soziale Stellung und, wie man schließen
darf, je höher die geistige Begabung ist, desto geringer ist also
die Zahl der Nachkommen~. Bei uns liegen die Verhältnisse sicher
nicht wesentlich anders. Zwar war die absolute Geburtenzahl bei uns
vor dem Kriege erheblich höher als in Frankreich; die Unterschiede
zwischen den verschiedenen sozialen Schichten waren aber dafür um so
größer, und gegenwärtig ist natürlich die Fortpflanzung der gebildeten
Familien erst recht ungenügend. ~Bei Fortbestehen der bisherigen
Ausleseverhältnisse ist daher ein ziemlich rascher Rückgang der
Begabung unserer Bevölkerung eine unentrinnbare Folge~.

Am schlimmsten steht es um die Erhaltung der hervorragend begabten
Familien in der abendländischen Kultur.

    ~J. Bertillon~ stellte i. J. 1911 die Kinderzahl von 445 der
    berühmtesten Franzosen fest und fand 1,3 Kinder pro Ehe. Die 575
    Kinder reichen natürlich nicht entfernt aus, um die 890 Eltern
    an Zahl zu ersetzen; 117 waren überhaupt kinderlos, und nur 24
    hatten mehr als 2 Kinder. ~Catell~ fand i. J. 1914 an 1000 Ehen
    amerikanischer Gelehrter eine Kinderzahl von 1,5. ~Webb~ fand bei
    englischen Intellektuellen eine durchschnittliche Kinderzahl von
    1,5, während die Kinderzahl der Handarbeiter um dieselbe Zeit etwa
    5 betrug. Im Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie berichtet
    i. J. 1920 ein älterer deutscher Akademiker über seine 26 näheren
    Jugendfreunde, die in den siebziger Jahren ihre Hochschulstudien
    betrieben. Alle seien überdurchschnittlich, die meisten hoch
    begabt, und die meisten seien zu Wohlstand und Ansehen, mehrere zu
    Berühmtheit gelangt. Die Kinderzahl pro Ehe betrug 1,8.

~Jedenfalls reichte auch in Deutschland in dieser Generation der
Nachwuchs der Höherbegabten schon lange nicht mehr zum Ersatz der
Familien aus, und um die junge Generation steht es zweifellos noch
schlimmer~.

    Als einer der Ersten hat der holländische Soziologe ~Steinmetz~
    auf die große Kulturgefahr hingewiesen, welche in der Tatsache
    des unzureichenden Nachwuchses der Begabten liegt. Die von ihm
    beigebrachten Zahlen sind indessen vermutlich noch zu günstig, da
    er von 800 Fragebogen nur 300 zurückbekam und da die Kinderarmen
    weniger gern geantwortet haben dürften.

Den Unterschieden der Fortpflanzung nach der gesellschaftlichen
Stellung entsprechen im allgemeinen die nach der wirtschaftlichen
Lage; doch darf man nicht ohne weiteres aus den einen auf die ändern
schließen. So haben die höheren Beamten gesellschaftlich eine sehr
angesehene Stellung, ohne daß sie in der Regel besonders wohlhabend
zu sein pflegen; und wenn die Besoldung der höheren Beamten im neuen
Deutschland der der unteren stark angenähert worden ist, so hat das
natürlich nicht etwa auch eine Annäherung in der Nachkommenzahl an
diese zur Folge. Auch die Offiziersfamilien, welche im kaiserlichen
Deutschland das höchste Ansehen genossen, verfügten zum größten
Teil nicht über größeren Besitz und nur über ein sehr bescheidenes
Diensteinkommen, während die gesellschaftlichen Anforderungen, die an
sie gestellt wurden, sehr hohe waren. Die Offiziersfamilien, welche an
körperlicher und geistiger Tüchtigkeit den Durchschnitt weit überragen,
hatten schon vor dem Kriege eine eher noch geringere Kinderzahl als
die der höheren Beamten, und auch sie gingen daher ziemlich schnell
dem Aussterben entgegen, noch schneller natürlich jetzt. Andererseits
sind aber auch die deutschen Juden, welche sich vor dem Kriege mehr
durch Wohlstand als durch soziales Ansehen auszeichneten, in einer ganz
ähnlichen Lage.

    Wie ~Theilhaber~ gezeigt hat, reichte die Fortpflanzung der
    Berliner Juden i. J. 1910 nur hin, um zwei Drittel der elterlichen
    Generation zu ersetzen, und wenn man die ärmeren Judenfamilien
    ausscheiden könnte, so würde das Aussterben der wohlhabenderen
    natürlich noch viel schlagender zutage treten.

    In England stellte eine Kommission, die 1913 zum Studium der
    Geburtenfrage eingesetzt wurde, fest, daß auf 1000 verheiratete
    Männer unter 55 Jahren folgende Geburtenzahlen kamen:

    in der Oberschicht und im oberen Mittelstande      119
    im unteren Mittelstande                            132
    bei den gelernten Arbeitern                        153
    bei den ungelernten Arbeitern                      213.

Vergleicht man diese Zahlen mit der oben berechneten Tabelle (S.
72), so sieht man, daß das Erhaltungsminimum nur bei den ungelernten
Arbeitern überschritten wird, bei diesen allerdings bedeutend. Bei uns
liegen die Verhältnisse in dieser Beziehung sicher ganz ähnlich wie
in England. In verhältnismäßig wenigen Generationen wird also jener
körperliche und seelische Typus, den heute die ungelernten Arbeiter
aufweisen, den Typus der ganzen Bevölkerung darstellen.

Auch in der ländlichen Bevölkerung sind die Unterschiede der
Fortpflanzung zwischen den verschiedenen sozialen Schichten ganz
entsprechend.

    Nach ~Berger~ kamen i. J. 1907 in Preußen auf 1000
    verheiratete Männer in der Landwirtschaft folgende Geburtenzahlen:

    bei Selbständigen und Verwaltern      155
    bei Landarbeitern                     238.

    Der Züricher Statistiker ~Feld~ hat in sorgfältiger Weise alle
    Ehen untersucht, die in Zürich in den Jahren 1905-1911 durch den
    Tod gelöst wurden, die mindestens 15 Jahre gedauert hatten und in
    denen die Frau im Alter von weniger als 25 Jahren geheiratet hatte:

                                                     weniger    mehr
                                                     als        als
  Von 100 Züricher Ehen hatten                       3 Kinder   3 Kinder
  bei den Fabrikanten, Großkaufleuten, Akademikern   58,6       41,4
  bei den Beamten, Lehrern, Privatangestellten       47,8       52,2
  bei den kleineren Geschäftsleuten u.
    Handwerksmeistern                                42,7       57,3
  bei den gelernten Arbeitern und Unterbeamten       38,3       61,7
  bei den ungelernten Arbeitern                      38,1       61,9.

    In Wirklichkeit schneiden die oberen Stände zweifellos noch viel
    ungünstiger ab, als es nach dieser Aufstellung scheint. Man muß
    nämlich bedenken, daß Ehen, in denen die Frau bei der Heirat
    weniger als 25 Jahre alt war und die hier allein berücksichtigt
    sind, in den oberen Ständen erheblich seltener als in den unteren
    sind und daß völlige Ehelosigkeit in den oberen Ständen häufiger
    ist. Ferner ist zu bedenken, daß es sich in der Untersuchung
    ~Felds~ um Ehen handelt, die alle noch im 19. Jahrhundert
    geschlossen wurden, und daß gegenwärtig die Fortpflanzung der
    oberen Stände zweifellos noch geringer ist. In dieser Aufstellung
    kommen also nur jene Unterschiede der Fortpflanzung zum Ausdruck,
    die um die Jahrhundertwende zwischen etwa gleich lange dauernden
    Ehen in den verschiedenen Ständen bestanden. Das aber ist nur
    ein kleiner Teil des Gesamtunterschiedes ihrer Fortpflanzung.
    Jedenfalls ist es durchaus zutreffend, wenn ~Feld~ sagt: „Je höher
    wir in der sozialen Rangordnung emporsteigen, um so geringer ist
    die Fruchtbarkeit, die wir antreffen. Die Schichten, die ökonomisch
    am ehesten in der Lage wären, eine größere Nachkommenschaft
    aufzuziehen, haben die wenigsten Kinder.“ Auch bei Betrachtung des
    Schicksals der einzelnen Familien wird man an die Lehre Christi
    erinnert, daß der, welcher sein individuelles Leben lieb hat, das
    dauernde verlieren wird und umgekehrt. Jene Lehre war natürlich
    nicht biologisch gemeint, aber auch biologisch ist es tatsächlich
    die Regel, daß der, welcher seinen individuellen Machtwillen
    durchzusetzen in der Lage ist, dem dauernden Leben der Rasse
    verloren zu gehen pflegt. Und die Folgen dieses Umstandes sind
    leider ganz und gar nicht erfreulich.

    Es gibt noch eine Menge statistischer Belege dafür. Die meisten
    beziehen sich allerdings mehr auf mittelbare Zusammenhänge, da der
    direkte Zusammenhang zwischen sozialer Stellung und Kinderzahl
    nur schwer zu fassen ist. So hat z. ~B. Mombert~ gezeigt, daß die
    Fruchtbarkeit im umgekehrten Verhältnis zur Wohnungsgröße steht,
    ~Bertillon~, ~Clémentel~ u. a. haben gezeigt, daß die Fruchtbarkeit
    armer Stadtteile größer ist als die wohlhabender und daß sie am
    kleinsten in den reichsten ist. Hierbei spielt freilich auch der
    Umstand mit, daß kinderlose und kinderarme Leute sich eher das
    Wohnen in vornehmen Wohnungen leisten können als kinderreiche und
    daß die Überfüllung der Wohnungen zum Teil erst eine Folge der
    größeren Kinderzahl ist. Gerade darum aber kann das Verlangen nach
    einer geräumigen und behaglichen Wohnung die Beweggründe für die
    Kleinhaltung der Familie verstärken und eben darum die bessere
    Wohnung zu einer direkten Ursache der Kinderarmut werden.

    Im Deutschen Reich fanden vor dem Kriege jährlich nicht ganz 2
    Millionen Geburten statt (1912 etwa 1,92; 1914 etwa 1,9 Mill.).
    Wenn keinerlei Hemmungen der Fortpflanzung bestanden hätten,
    so würde jedes weibliche Wesen zwischen 16 und 45 Jahren etwa
    alle 1-1/2 Jahre ein Kind bekommen haben, was bei dem damaligen
    Bevölkerungsaufbau jährlich etwa 14 Millionen Geburten ausgemacht
    hätte. Wie ist nun der Unterschied zwischen dieser höchstmöglichen
    und der wirklichen Zahl zustandegekommen? Zunächst blieb etwa jede
    achte weibliche Person dauernd ehelos und damit in den meisten
    Fällen auch kinderlos, was einen Ausfall von etwa 2-2,5 Kindern
    pro Frau oder von 1,5-2 Millionen pro Jahr und Reich bedeutet. Von
    wesentlich größerer Bedeutung war der Umstand, daß das mittlere
    Heiratsalter mit 25 Jahren um etwa 10 Jahre später lag als die
    erste Empfängnismöglichkeit, was einen Ausfall von 6-7 Kindern
    pro Frau oder von 4-5 Millionen pro Jahr und Reich bedeutete.
    Die dritte große Ursache des Geburtenausfalles sind Gonorrhoe und
    Syphilis. Ich schätze, daß dadurch etwa ein Fünftel der Ehen in
    ihrer Fruchtbarkeit eingeschränkt wurden oder daß 2-2,5 Kinder
    pro Frau oder etwa 1 Million pro Jahr und Reich ausfielen. Durch
    sonstige Ursachen krankhafter Natur fiel vielleicht noch 1-1,5
    Kind pro Weib oder etwa 1 Million Kinder pro Jahr und Reich aus.
    Durch vorzeitigen Tod des Mannes oder Entfremdung der Gatten kam
    vielleicht ein ebenso großer Ausfall zustande. Für die letzte und
    praktisch wichtigste Ursache des Geburtenausfalls, die absichtliche
    Verhütung, würde dann noch etwa ein Ausfall von 3-4 Kindern pro
    Frauenleben oder von 2-3 Millionen pro Jahr und Reich anzunehmen
    sein.

                                        |    pro    | pro Jahr u. Reich
                                        |Frauenleben|  vor dem Kriege
  ======================================+===========+==================
  Höchstmögliche Geburtenzahl           |  ca. 20   | ca. 14 Mill.
  Tatsächliche Geburtenzahl             |  ca. 3,5  | ca. 1,9  „
  --------------------------------------+-----------+------------------
  Geburtenausfall im Ganzen             |  ca. 16,5 | ca. 12 Mill.
  --------------------------------------+-----------+------------------
  Geburtenausfall durch dauernde        |   2-2,5   | 1,5-2 Mill.
           Ehelosigkeit                 |   2-2,5   | 1,5-2 Mill.
     „   Verzögerung der Eheschließung  |   6-7     |   4-5   „
     „   Gonorrhoe und Syphilis         |   2-2,5   | 1,5-2   „
     „   sonstige nicht absichtliche    |   2-3     | 1,5-2,5 „
           Ursachen                     |   2-3     | 1,5-2,5 „
     „   Verhütung in der Ehe           |   3-4     |   2-3   „

    Im Einzelfall liegen natürlich oft mehrere Ursachen zugleich vor,
    deren jede für sich schon zum Geburtenausfall genügen würde. Wenn
    z. B. nicht schon so viele Ehen infolge Gonorrhoe oder Syphilis
    unfruchtbar wären, so würde auch in diesen vielfach absichtliche
    Verhütung eintreten. Nur wo das nicht der Fall sein würde, kann
    man den Geburtenausfall in jenen Ehen ausschließlich auf die
    Krankheit beziehen. Wenn es diese Krankheiten garnicht gegeben
    hätte, so würden doch nicht 1,5-2 Millionen Kinder mehr geboren
    worden sein, sondern vielleicht nur 3/4 Million. Wenn anderseits
    alle anderen Ursachen des Geburtenausfalls keine Rolle gespielt
    hätten, so würde der durch Gonorrhoe und Syphilis entsprechend
    stärker in die Erscheinung getreten sein. In der Aufstellung ist
    bei der Abschätzung des Einflusses der Geschlechtskrankheiten
    angenommen, daß Ehelosigkeit und Heiratsalter schon den
    tatsächlichen Verhältnissen entsprechend gegeben waren, der
    Ausfall durch Verhütung dagegen noch nicht. So versteht sich diese
    Zahl. Gonorrhoe und Syphilis untergraben also die Möglichkeit von
    vielleicht 2 Millionen Geburten, aber nur die Wirklichkeit von 3/4
    Million.

    Selbstverständlich handelt es sich nur um ungefähre Schätzungen.
    Statistiker, welche auf die „Genauigkeit“ der 3. Stelle rechts vom
    Komma ebenso großen Wert legen wie auf die der 3. Stelle links
    vom Komma, werden sagen, daß diese Aufstellung wertlos sei. Ich
    glaube aber, daß sie von den Ursachen des Geburtenausfalls eine
    deutlichere Vorstellung gibt als manche auf drei Dezimalen „genaue“
    Berechnung.

Da die Auslese die weitaus wichtigste Ursache der ferneren Gestaltung
der Erbbeschaffenheit einer Bevölkerung ist, haben die verschiedenen
Gruppen von Ursachen des Geburtenausfalls für uns vor allem nach ihrer
Auslesebedeutung Interesse.

Völlige Ehelosigkeit ist oft eine Folge körperlicher oder geistiger
Mängel. Alte Jungfern sind im Durchschnitt häßlicher und auch häufiger
kränklich oder psychopathisch als Ehefrauen desselben Alters, weil sie
eben einen Rückstand von der geschlechtlichen Auslese darstellen. Von
den Junggesellen gilt Ähnliches in etwas geringerem Grade, weil viele
von ihnen aus Bequemlichkeit oder wegen erworbener Krankheit ehelos
bleiben. Andererseits ist z. B. die Ehelosigkeit bei katholischen
Geistlichen zum Teil geradezu eine Folge ihrer höheren Begabung, indem
hauptsächlich besonders begabte junge Leute den geistlichen Beruf
ergreifen. Besonders in der neuesten Zeit führt gerade geistige und
körperliche Tüchtigkeit in zunehmendem Maße zur Ehelosigkeit; so werden
die meisten Mädchen, welche einen Beruf ausüben, der hohe Anforderungen
stellt, eben wegen ihrer Tüchtigkeit der Ehe entzogen. In der gleichen
Richtung wirkt der Umstand, daß Ehelosigkeit in den oberen Ständen
häufiger ist als in den unteren.

Vor dem Kriege blieb etwa ein Achtel aller Mädchen dauernd ledig, in
den oberen Ständen aber erheblich mehr. In den nächsten Jahren kommt
dazu die Wirkung der Kriegsverluste. Wenn man diese in Beziehung zu
der Zahl der heiratsfähigen Männer setzt, so ergibt sich, daß etwa ein
weiteres Achtel aller Mädchen infolge der Kriegsverluste keinen Mann
finden wird. Da nun die oberen Stände viel schwerere Kriegsverluste
als die unteren erlitten haben und da infolge des unglücklichen
Kriegsausganges und der Revolution die Berufsaussichten der gebildeten
jungen Männer sich überaus ungünstig gestaltet haben, so wird in den
kommenden Jahren mindestens ein Drittel oder vielleicht sogar die
Hälfte der Töchter der gebildeten Familien keinen Mann finden. Die
Auslese durch Ehelosigkeit, welche in früherer Zeit ganz überwiegend
günstig war, hat daher gegenwärtig zum großen Teil den Charakter der
Gegenauslese.

Ganz Entsprechendes gilt von der Verzögerung der Eheschließung. Auch
diese ist vielfach durch körperliche oder seelische Mängel bedingt.
Aber andererseits führen auch besondere Vorzüge, insbesondere höhere
Begabung, sehr oft zur Spätehe, zumal in der Gegenwart. Für die
gebildeten Stände, besonders für die höheren Beamten und Offiziere ist
die Spätehe ganz charakteristisch.

    Von den höheren Post- und Telegraphenbeamten waren i. J. 1912 im
    Alter von 35-40 Jahren noch 25% ledig gegenüber 13,1% bei der
    Gesamtbevölkerung. Nach der deutschen Berufsstatistik von 1907
    waren im Alter von 30-40 Jahren noch ledig Offiziere 49,3%, höhere
    Beamte 45,4%, Hochschullehrer 41,4%, Ärzte 35,7% gegenüber 17,9%
    in der männlichen Gesamtbevölkerung. In England betrug 1884-85 das
    durchschnittliche Heiratsalter der

    Bergarbeiter                   24,0, ihrer Frauen 22,5
    Textilarbeiter                 24,4,   „     „    23,4
    Schuster und Schneider         24,9,   „     „    24,3
    Handlungsgehilfen              26,3,   „     „    24,4
    Gebildeten und Selbständigen   31,2,   „     „    26,4

    Diese Unterschiede entsprechen ziemlich genau dem Beispiel, an
    welchem oben die Auslesebedeutung der Fortpflanzungsunterschiede
    dargelegt wurde (vgl. S. 6). ~Rubin~ und ~Westergaard~ fanden
    für die Jahre 1878-82 in Dänemark folgende Beziehungen zwischen
    Heiratsalter und Kinderzahl:

    Heiratsalter
      des Mannes   unter 25 J.  25-29 J.  30-34 J.  35-44 J.  über 45 J.
    Kinderzahl
      pro Ehe          3,5        3,2       3,0       2,3       1,1

    Eine noch stärkere Abhängigkeit besteht natürlich von dem
    Heiratsalter der Frau, wie z. B. folgende Aufstellung des
    Statistikers ~Boeckh~ zeigt:

    Heiratsalter
      der Frau     unter 20 J.  20-25 J.  25-30 J.  30-35 J.  über 35 J.
    Kinderzahl
      pro Ehe          5,5        4,5       4,1       2,9       1,3

Eine spät heiratende Bevölkerungsgruppe ist in mehrfacher Beziehung
gegenüber einer früh heiratenden biologisch im Nachteil. Erstens steht
bei Spätehe bis zum Ende der Fortpflanzungsfähigkeit eine geringere
Zeit zur Verfügung. Zweitens bleibt eine Gruppe mit langsamerer
Generationenfolge auch bei gleicher Kinderzahl hinter einer Gruppe mit
schnellerer Generationenfolge in der Vermehrung mehr oder weniger stark
zurück (vgl. S. 6). Verstärkt wird die unheilvolle Wirkung der Spätehe
noch dadurch, daß während der langen Jahre vor der Eheschließung
vielfach Geschlechtskrankheiten erworben zu werden pflegen, die
ihrerseits die Fruchtbarkeit herabsetzen. Auch haben Alkohol, Tabak und
andere idiokinetische Einflüsse viel länger Zeit zur Schädigung der
Erbmasse vor der Kindererzeugung. Auch wenn die Frauen spät heiratender
Männer selber in jugendlichem Alter stehen, so nehmen sie doch häufig
an deren Krankheit und Unfruchtbarkeit teil. Die Folgen für die
Familien gerade der gebildeten Stände liegen auf der Hand. ~Die Spätehe
wirkt daher in verhängnisvoller Weise bei der Austilgung der höheren
Begabungen mit~.

~Noch ungleich furchtbarer ist die Gegenauslese infolge absichtlicher
Geburtenverhütung, welche die praktisch entscheidende Hauptursache
des Geburtenausfalles darstellt~. Sie geschieht hauptsächlich durch
empfängnisverhütende Maßnahmen beim geschlechtlichen Verkehr, weniger
durch Verzicht auf geschlechtlichem Verkehr und durch absichtliche
Herbeiführung von Fehlgeburt.

    Immerhin hat der bekannte Gynäkologe ~Döderlein~ die Zahl der
    künstlichen Fehlgeburten in Deutschland auf 2-400000 Fälle jährlich
    geschätzt, also auf mindestens 10-20% aller Befruchtungen.

Sehr wichtig ist es, sich über die Beweggründe der Geburtenverhütung
klar zu werden. Sehr häufig wird angegeben, daß diese hauptsächlich
aus wirtschaftlicher Not geschehe, weil man eben viele Kinder
nicht ernähren könne. Es ist in der Tat nicht zu bezweifeln, daß
wirtschaftliche Not in vielen Fällen zur Geburtenverhütung treibt,
besonders in der gegenwärtigen Lage der deutschen Bevölkerung. Dennoch
kann keine Rede davon sein, daß eigentliche Not die hauptsächlichste
Ursache der Geburtenverhütung sei. Dem widerspricht unbedingt die
Tatsache, daß die Kinderzahl im Durchschnitt um so kleiner ist, je
günstiger die wirtschaftliche Lage ist. Das hängt damit zusammen, daß
der durch Geburtenverhütung erzielbare wirtschaftliche Vorteil um
so größer ist, je günstiger die wirtschaftliche Lage ist. Ehepaare
mit großem Einkommen pflegen sich für verpflichtet zu halten, für
die Erziehung jedes Kindes große Summen aufzuwenden; das ist aber
natürlich nur bei wenigen Kindern möglich. Leute mit größerem Besitze
streben darnach, jedem Kinde einen möglichst großen Teil des Vermögens
zu hinterlassen. Daher ist die Rücksicht auf die Erbteilung eines
der wesentlichen Beweggründe für die Kleinhaltung der Familie.
Die unbeabsichtigte Geburt eines dritten Kindes wird von vielen
wohlhabenden Familien geradezu als ein Unglück empfunden.

Mindestens ebenso stark wie ~wirtschaftliche Rücksichten~ treiben
~gesellschaftliche~ zur Kleinhaltung der Familie; beides hängt
übrigens eng zusammen. Die gesellschaftliche Geltung eines Menschen
wird ja zum großen Teil nach dem Aufwand, welchen er machen kann,
beurteilt; vor dem Kriege war das noch ausgesprochener der Fall als
gegenwärtig. Wenn nur ein oder zwei Kinder vorhanden sind, so kann
natürlich ein größerer gesellschaftlicher Aufwand getrieben, mehr zur
Befriedigung des Geltungsbedürfnisses ausgegeben werden, als wenn
mehrere Kinder vorhanden sind. Auch dabei ist die Rücksicht auf die
Kinder noch entscheidender als die auf die eigene Person. Es gibt
kaum einen peinlicheren Gedanken für unsere Gebildeten als den eines
gesellschaftlichen Abstieges ihrer Nachkommenschaft. Eher findet
man sich noch mit dem Aussterben der Familie ab. Allerdings kommt
das Aussterben den Familien meist gar nicht zum Bewußtsein, da man
bei der allgemeinen biologischen Unbildung unserer Gebildeten sich
gar nicht klar darüber zu werden pflegt, wie schnell bei Zwei- und
Einkindersystem die Familien dahinschwinden.

Gemessen an den Ansprüchen, welche die „Gesellschaft“ an ihre
Mitglieder stellt, bestand in der Tat für viele eine relative
wirtschaftliche Not schon vor dem Kriege. In gewissen angesehenen
Ständen gibt es neben Familien mit großem Privatvermögen auch viele
solche, die auf ein bescheidenes Berufseinkommen angewiesen sind, die
sich aber gleichwohl für verpflichtet halten, es an gesellschaftlichem
Aufwand den reichen einigermaßen gleich zu tun. Das kann natürlich nur
auf Kosten einer ausreichenden Kinderzahl geschehen. Auch wo keine
größeren Unterschiede im Privatvermögen bestehen, können kinderreiche
Familien sich lange nicht denselben gesellschaftlichen Aufwand leisten
wie kinderarme. Wo es z. B. als unerläßlich gilt, für kleine Kinder
mehrere Dienstboten zu halten, verzichtet man lieber auf die Kinder als
auf die Dienstboten. Andererseits gilt freilich auch die Erhaltung der
Familie als gesellschaftliche Pflicht; sobald aber ein „Stammhalter“
vorhanden ist, pflegt man die Kindererzeugung einzustellen.

Dazu kommen die Rücksichten auf die Wohnungsverhältnisse. In vornehmen
Häusern ist es eben nicht üblich, daß viele Kinder vorhanden sind. Vor
dem Kriege wurde Kinderarmut oder selbst Kinderlosigkeit oft geradezu
zur Bedingung des Vermietens gemacht. Wenn mehrere Kinder kamen und die
vornehme Ruhe des Hauses störten, hatte man Kündigung zu gewärtigen.
Das ist ja nun gegenwärtig nicht der Fall; statt dessen wirkt aber
die Zwangseinmietung fremder Hausgenossen der Kindererzeugung in den
gebildeten Familien entgegen.

~Im ganzen stehen jedenfalls wirtschaftliche Rücksichten unter den
Beweggründen der Geburtenverhütung an erster Stelle~; das gilt für die
unteren Stände in gleicher Weise wie für die oberen. Je weniger Kinder
vorhanden sind, desto mehr kann für die Bedürfnisse und Neigungen der
einzelnen Familienmitglieder ausgegeben werden. Aber auch unmittelbar
scheuen die meisten Leute die Behinderung, welche in dem Vorhandensein
einer größeren Kinderzahl liegt. Das Verlangen nach möglichst großer
individueller Bewegungsfreiheit, die Scheu vor den Mühen und Sorgen der
Aufzucht und Erziehung, da und dort auch die Furcht vor den Schmerzen
und Gefahren der Geburt, wirken ebenfalls bei der Geburtenverhütung
mit. Nachdem nun einmal die Geburtenverhütung in weitesten Kreisen
bekannt ist und die weitgehende Beschränkung der Kinderzahl als
allein menschenwürdig angesehen wird, fürchten viele Ehepaare und
besonders Frauen auch den Spott der Nachbarn und Bekannten, wenn sie
mehr Kinder als einige wenige bekommen; und dieser Spott läßt auch
nicht auf sich warten. Die Angst, für dumm und gewöhnlich angesehen zu
werden, ist auch in den breiten Massen ein wesentlicher Beweggrund zur
Geburtenverhütung.

Die Auslesewirkung der Geburtenverhütung ist ganz überwiegend
ungünstig. Dadurch in erster Linie ist das Zurückbleiben der
wohlhabenden und gebildeten Familien in der Fortpflanzung bedingt, ein
Zurückbleiben, das, wie wir gesehen haben, bis zum Aussterben geht. So
werden die geistigen Anlagen, welche zur Erringung und Behauptung einer
höheren Stellung führen, durch die Geburtenverhütung ausgetilgt. Da
die Geburtenverhütung vielfach gerade aus Verantwortlichkeitsgefühl und
aus Liebe zu den vorhandenen Kindern geschieht, werden dadurch auch
ganz unmittelbar günstige seelische Anlagen ausgetilgt. Während die
Menschen von vorausschauender und vorsorglicher Geistesart, die von so
unersetzlicher Bedeutung für die Kultur ist, im großen Durchschnitt
keine zur Erhaltung ausreichende Kinderzahl mehr erzeugen, vermehren
sich solche Familien, die leichtsinnig und ohne Verantwortungsgefühl in
den Tag hinein leben, welche die für die einzelne Familie ungünstigen
Folgen einer größeren Kinderzahl nicht durchschauen oder welche die
Geburtenverhütung aus Dummheit oder Mangel an Selbstbeherrschung nicht
fertig bringen.

So kommt es, daß die gebildeten Stände gegenüber den ungebildeten
in der Kinderzahl noch ungünstiger abschneiden als die wohlhabenden
gegenüber den vermögenslosen. Für Berlin hat ~Theilhaber~ i. J. 1913
festgestellt, daß die Lehrer „an der Spitze der Unterfruchtigkeit
marschieren“; und die Lehrer sind im Durchschnitt ohne Zweifel höher
begabt als die meisten andern Stände von ähnlicher wirtschaftlicher
Lage. Auch unter den Arbeitern waren es die gebildeteren, insbesondere
die Schriftsetzer und die Buchdrucker, welche die wenigsten Kinder
hatten.

    Eine nicht zu unterschätzende Ursache der ungenügenden
    Fortpflanzung gerade der hervorragendsten Forscher und Gelehrten
    ist die nicht unbegründete Furcht, durch eine größere Familie in
    ihrer wissenschaftlichen Arbeit behindert zu werden. Die Familie
    und die Rasse wird daher auf dem Altar der „Kultur“ geopfert.
    Es ist tieftraurig, wie gerade die bedeutendsten Forscher sich
    vielfach im Dienste der Wissenschaft oder, was noch trauriger ist,
    in einer Arbeit, die ihrer Begabung nicht entspricht, aufreiben,
    ohne zur Gründung einer Familie zu kommen. Man lese z. B. die
    erschütternde Schilderung, welche ~Kraepelin~ in der Münchener
    Medizinischen Wochenschrift 1920 Nr. 3 von dem Leben dreier
    bahnbrechender psychiatrischer Forscher gegeben hat. Hier liegt
    natürlich auch eine schwere Schuld der Gesellschaft vor. In der
    starken Neigung zur Wissenschaft, auch wenn sie der Erhaltung
    schädlich wird, darf man dagegen nicht einfach einen Ausfluß von
    Entartung sehen; es handelt sich dabei vielmehr in der Regel um
    Erbanlagen, die an und für sich von höchstem Werte für das Leben
    der Rasse sein könnten, die aber im Banne lebensfeindlicher
    Anschauungen, also einer ungünstigen Umwelt, ausgetilgt werden.
    Hier liegt also echte Gegenauslese vor.

    Ganz ähnlich liegt die Sache, wenn die moderne Dame, die in
    zahllosen Damenreden als eine Art höheren Wesens, das die
    Schönheit ins Leben bringt, und als die eigentliche Blume der
    Kultur gefeiert wird, diese hohe Kulturaufgabe zu verfehlen
    glaubt, wenn sie sich zur „Gebärmaschine“ hergäbe. Die Einsicht
    in die biologische Bedingtheit aller Kultur liegt ja noch völlig
    außerhalb des Gesichtskreises der meisten unserer Gebildeten;
    und wenn einmal die Rede darauf kommt, so pflegt eine solche
    Ansicht als „materialistisch“ oder „naturalistisch“ empfunden zu
    werden. Die Vorstellungen darüber, was denn Kultur eigentlich
    sei, pflegen recht verschwommen zu sein. Jedenfalls rechnet man
    Kunst und Wissenschaft dazu, nicht aber die Aufzucht von Kindern.
    Trotz ihrer verhängnisvollen Wirkung auf die Rasse kann man in
    solchen Anschauungen aber nicht eine Folge von Entartung, d.
    h. von krankhafter Veranlagung sehen, sondern nur von äußerer
    Beeinflussung.

Selbstverständlich können gelegentlich auch ungünstige Seelenanlagen
zur Geburtenverhütung führen. Ehepaare, welche gar keine Kinder
haben wollen, sind in der Regel als entartet anzusehen. Scheu vor
Verantwortung, mangelndes Muttergefühl, Selbstsucht, Gefühl eigener
Unzulänglichkeit führen nicht selten zur Geburtenverhütung, und
wo das der Fall ist, ist diese meist als günstig anzusehen. Aber
dadurch können die verhängnisvollen Auslesewirkungen, welche die
Geburtenverhütung insgesamt hat, nicht entfernt ausgeglichen werden.


b) ~Der Geburtenrückgang.~

Wir haben bisher von den Ursachen des Geburten~ausfalls~ gegenüber der
physiologisch möglichen Höchstzahl gesprochen ohne Rücksicht darauf, ob
dieser Ausfall heute größer oder geringer ist als früher: Demgegenüber
beschäftigen sich die meisten Schriften über die Geburtenfrage
hauptsächlich mit dem sogenannten Geburten~rückgang~. Dieser ist zwar
rassenhygienisch von geringerem Interesse; immerhin aber werfen die
Unterschiede der Geburtenzahl zwischen heute und früher auch einiges
Licht auf die Auslesewirkung des Geburtenausfalls.

    Die meisten Betrachtungen über den Geburtenrückgang sind mehr
    oder weniger moralisch gehalten; man hat den Eindruck, daß viele
    Autoren nicht recht zwischen den Tatsachen und ihrer eigenen
    moralischen Stellungnahme unterscheiden konnten. Wir wollen
    demgegenüber hier die Ursachen des Geburtenrückganges möglichst
    unbeeinflußt von unserer wertenden Stellungnahme, sozusagen rein
    naturwissenschaftlich betrachten.

    Die Zahl der Geburten auf 1000 Einwohner (Geburtenziffer) im
    Deutschen Reich hatte sich schon seit den siebziger Jahren
    des vorigen Jahrhunderts dauernd vermindert, und um die
    Jahrhundertwende setzte dann ein reißender Absturz ein. In
    Abständen von 10 zu 10 Jahren betrug die Geburtenziffer im
    Deutschen Reich:

    1874   1884   1894   1904   1914
    41,8   38,7   37,1   35,2   27,6

    Während des Krieges sank die deutsche Geburtenziffer etwa auf
    die Hälfte des Standes von 1914; sie betrug i. J. 1917 14,4.
    Gegenwärtig ist sie wieder höher. Wegen der außergewöhnlichen
    Verhältnisse sind aber die Geburtenziffern seit 1914 mit denen
    vorher nicht vergleichbar. Auch i. J. 1914 bestand noch ein
    beträchtlicher Geburtenüberschuß, d. h. die Zahl der Geborenen
    übertraf die der Gestorbenen. Während des Krieges war natürlich das
    Gegenteil der Fall; und gegenwärtig dürften sich beide Zahlen etwa
    die Waage halten.

Es gibt eine ganze Menge von „Theorien“ des Geburtenrückganges, eine
Wohlstands-, eine Notstands-, eine Bildungs-, eine Entartungstheorie u.
a. Alle diese Ansichten enthalten etwas Wahres; es wirken eben viele
Ursachen zusammen. Jedenfalls aber kann ein Rückgang der Geburten
nur durch Ursachen erklärt werden, die früher nicht oder doch nur
in geringem Grade wirksam waren. Daher scheiden z. B. Ehelosigkeit
und hohes Heiratsalter, die wir als Ursachen des Geburtenausfalls so
bedeutend fanden, als Ursachen des Geburtenrückganges, wenigstens
hinsichtlich der Gesamtbevölkerung, völlig aus. In der Zeit des
Geburtenrückganges ist die Ehelosigkeit nicht häufiger, sondern
seltener geworden, und das Heiratsalter ist nicht unbeträchtlich
gesunken. Eher schon kommt Entartung, d. h. Entstehung und
Ausbreitung krankhafter Erbanlagen in Betracht. Aber dadurch kann der
Geburtenrückgang höchstens zu einem ganz kleinen Teil erklärt werden.
Es kann keine Rede davon sein, daß die Masse der deutschen Frauen in
wenigen Jahrzehnten gebäruntüchtig geworden sei.

Ein erheblich größerer Anteil ist der Ausbreitung der
Geschlechtskrankheiten beizumessen. Syphilis und Gonorrhoe sind noch
vor wenigen Jahrzehnten sicher nicht entfernt so verbreitet in der
deutschen Bevölkerung gewesen, als im neuen Jahrhundert. Der Syphilis
dürfte auch ein gewisser Einfluß auf die absichtliche Geburtenverhütung
zuzuschreiben sein, insofern als damit behaftete Männer vielfach die
Erzeugung von Kindern scheuen, zumal wenn schon ein krankes Kind
geboren wurde.

    Dem Alkoholismus glaube ich keine Bedeutung für den
    Geburtenrückgang zuschreiben zu dürfen. Unfruchtbarkeit
    infolge Alkoholmißbrauch ist dazu nicht häufig genug, und der
    leichte Rausch fördert eher die Kindererzeugung, weil er die
    Bedenken dagegen öfter zum Schweigen bringt und gelegentlich
    Verhütungsmaßregeln mißlingen läßt (vgl. S. 34). Der Alkoholismus
    hat während des Geburtenrückganges auch gar nicht so stark
    zugenommen, daß er als wesentliche Ursache dafür in Betracht käme.

Auch die Notstandstheorie kann wenigstens für jene Zeit, für
die sie aufgestellt war, keine allgemeine Geltung beanspruchen.
Der Volkswohlstand war zu Anfang des Jahrhunderts, als der jähe
Geburtensturz einsetzte, so groß wie niemals vorher. Auch subjektiv
fühlten sich vor dem Kriege sicher nicht mehr Menschen in Not als
früher. Zutreffend war dies nur für einzelne Berufe, z. B. für die
meisten akademischen. Da dieser Umstand aber nicht allgemeiner
Not, sondern nur einer Zunahme der gebildeten Berufe über den
volkswirtschaftlichen Bedarf hinaus zuzuschreiben ist, soll diese Frage
bei Besprechung der Bildung erörtert werden.

Viel allgemeinere Geltung kommt der Wohlstandstheorie zu. Während
die deutsche Bevölkerung um die Mitte des 19. Jahrhunderts noch
verhältnismäßig arm war, gelangte sie in der zweiten Hälfte des
Jahrhunderts durch die Ausnutzung vieler technischer Errungenschaften
in Landwirtschaft und Industrie und das damit zusammenhängende
Aufblühen des Außenhandels zu Wohlstand und zum Teil zu Reichtum.
Dadurch wurden die materiellen Güter viel mehr in den Mittelpunkt des
Lebens gerückt als früher. Die gesellschaftliche Geltung eines Menschen
bestimmte sich mehr und mehr nach dem Aufwand, den er treiben konnte.
Infolgedessen wurden auch immer systematischer alle Wege begangen, die
zur Steigerung des für den Aufwand freibleibenden Einkommensteiles
geeignet erscheinen, insbesondere die Geburtenverhütung.

    Dabei ist der Wohlstand als solcher natürlich nicht „die“ Ursache
    des Geburtenrückganges; in vergangenen Zeiten waren auch in
    sehr wohlhabenden Familien viele Kinder die Regel. ~Kekule v.
    Stradonitz~ hat z. B. folgende Kinderzahlen aus dem wegen seines
    Reichtums berühmten Geschlecht der ~Fugger~ berichtet. ~Graf Johann
    Jakob Fugger~ im 16. Jahrhundert hatte 19 Kinder; ~Graf Georg
    Fugger~ zu Anfang des 17. Jahrhunderts hatte 20 Kinder; ~Graf
    Albert Fugger~ gegen Ende des 17. Jahrhunderts 21, allerdings von 2
    Frauen.

Wohlstand hat nur dann Geburtenrückgang zur Folge, wenn er eine
Bevölkerung trifft, deren ganze Lebensanschauung ohnehin schon darauf
hindrängt, und das war bei dem Individualismus des 19. Jahrhunderts der
Fall. Schon lange vorbereitet in der Weltanschauung des Abendlandes,
hatte der Individualismus, welcher im Einzelindividuum das Prinzip des
Wertes sieht, vorher nur nicht seine letzten Konsequenzen gezogen, da
er durch Reste organischer Weltanschauung, insbesondere durch religiöse
Bindungen bis dahin in Schranken gehalten worden war.

Die Abwendung der Massen von der überlieferten Religion ist überhaupt
eine der wichtigsten Ursachen des Geburtenrückganges. Um die Mitte
des 19. Jahrhunderts wurzelte die deutsche Landbevölkerung noch
ganz überwiegend im Kirchenglauben und auch von der städtischen
Bevölkerung, die damals überhaupt noch wenig zahlreich war, ein großer
Teil. Zu Anfang des 20. Jahrhunderts dagegen war die große Mehrzahl
der städtischen Bevölkerung bereits dem Kirchenglauben abgewandt und
auch von der Landbevölkerung ein beträchtlicher Teil. Die katholische
Kirche, welche über eine viel festere Organisation als die evangelische
verfügt, hat diesem Abfall verhältnismäßig viel größeren Widerstand zu
leisten vermocht. Daher ist der Geburtenrückgang in den katholischen
Gegenden bisher nur in viel geringerem Grade erfolgt.

    In Preußen kamen auf eine Eheschließung:

                            1891-95  1913

    bei den Evangelischen      4,2    2,9 Geburten
    bei den Katholiken         5,2    4,7    „
    bei den Juden              3,3    2,2    „

Diese Unterschiede hängen z. T. allerdings mit dem geringeren Wohlstand
der Katholiken zusammen; doch ist dieser z. T. seinerseits wieder
eine Folge ihres größeren Kinderreichtums. Dazu kommt noch, daß bei
geringerem Wohlstande auch die Bildung geringer zu sein pflegt. Auch
Unterschiede der raßlichen Zusammensetzung der Bevölkerung wirken
offenbar mit. Von größter Bedeutung ist aber der Umstand, daß die
katholische Kirche sich ganz direkt um die Fortpflanzung der ihr
angehörenden Familien kümmert und im Beichtstuhl dauernd darüber wacht,
daß die Eheleute keine künstliche Geburtenverhütung treiben.

Mit 2,9 Kindern pro Ehe -- gegenwärtig sind es jedenfalls noch weniger
-- kann sich die evangelische Bevölkerung nicht mehr ganz auf ihrem
Bestande erhalten, noch weniger natürlich die jüdische mit 2,2. An
und für sich ist der evangelische Kirchenglaube zwar gewiß nicht
nachwuchsfeindlich. Die evangelischen Pastorenfamilien waren noch
vor verhältnismäßig kurzer Zeit sehr kinderreich. Aber eine direkte
Beeinflussung der Eheleute ist ohne Ohrenbeichte kaum möglich; und
im übrigen haben sich die meisten äußeren Anhänger der evangelischen
Kirche offenbar innerlich vom Kirchenglauben abgewandt. Wo aber die
Bevölkerung innerlich der Religion entfremdet ist, da schützt natürlich
auch die katholische Konfession nicht vor dem Aussterben, wie das
Beispiel Frankreichs lehrt.

Eine wesentliche Ursache des Geburtenrückganges ist auch die
Zunahme der Bildung, die mit der Zunahme des Wohlstandes in engem
Zusammenhange steht. Einerseits hat der Fortschritt der Wissenschaften
im 19. Jahrhundert den wirtschaftlichen Aufschwung sehr gefördert;
andererseits wurde eine solche Ausbreitung der Bildung, wie sie
tatsächlich stattgefunden hat, erst durch einen gewissen Wohlstand der
Bevölkerung möglich. Die zunehmende Aufklärung der Bevölkerung brachte
es mit sich, daß man immer mehr bestrebt war, alle Lebensverhältnisse
möglichst zweckmäßig zu gestalten. Da aber durch den Verstand letzte
Lebensziele nicht gesetzt werden können, so führte die Aufklärung in
der praktischen Lebensanschauung nur dazu, daß der Individualismus
seine letzten Konsequenzen zog und mehr und mehr alle organischen
Bindungen ablehnte. In diesem Sinne wurde auch die Fortpflanzung
„rationalisiert“. Die immer zunehmende Masse der Gebildeten
erkannte die unter der Herrschaft der individualkapitalistischen
Wirtschaftsweise durch Geburtenbeschränkung erreichbaren Vorteile
natürlich eher als die Masse der Ungebildeten; und die natürliche
Folge war die große Kinderarmut der Gebildeten, wie sie weiter oben
geschildert wurde. Die Zunahme der Bildung wirkt also noch stärker auf
den Geburtenrückgang hin als die Zunahme des Wohlstandes. Trotzdem aber
wäre es falsch, der Bildung als solcher die Schuld zuzuschreiben. Nur
unter der Voraussetzung der individualkapitalistischen Wirtschaftsweise
und der individualistischen Weltanschauung wirkt die Bildung so.
Auch in diesem Zusammenhange darf noch einmal auf das Beispiel der
evangelischen Pastoren hingewiesen werden, die bis gegen Ende des 19.
Jahrhunderts in evangelischen Gegenden geradezu die hauptsächlichsten
Träger höherer Bildung waren und die doch keine geringere Kinderzahl
als die übrige Bevölkerung hatten. ~Wenn eine Bevölkerung im Gedeihen
der Rasse ein höheres Gut sehen würde als in der Bequemlichkeit der
Individuen und wenn diese Anschauung wirklich zur inneren Überzeugung
werden würde, so würde auch hohe Geistesbildung dem Leben der Rasse
nicht widerstreiten, sondern ihm sogar dienlich sein. Letzten Endes ist
also die Weltanschauung das Entscheidende.~

Die Ausbreitung der Bildung hat auch noch auf einem andern Wege
zum Geburtenrückgang beigetragen, nämlich durch die Überfüllung
der gebildeten Berufe. Als im 19. Jahrhundert die alte ständische
Gliederung mehr und mehr an Bedeutung verlor, wurde in gleichem Maße
die Bildung zum Kennzeichen der oberen Stände. Sie wurde daher eines
der hauptsächlichsten Ziele des menschlichen Geltungsbedürfnisses.
Ein ungeheurer Zudrang zu den gebildeten Berufen setzte ein, und die
unvermeidliche Folge war die wirtschaftliche Entwertung der geistigen
Arbeit. Unter den gebildeten Berufen bestand schon seit Jahrzehnten
eine wirkliche Notlage, die nun nach dem unglücklichen Kriege den
bekannten katastrophalen Charakter angenommen hat. Aber auch schon vor
dem Kriege mußten die Akademiker unverhältnismäßig lange auf Anstellung
warten; ihr Heiratsalter wurde immer höher; der Zwang zur Beschränkung
der Kinderzahl immer stärker. So ist das verhängnisvolle Aussterben
der gebildeten Familien zum großen Teil nur eine natürliche Folge des
ungehemmten Andranges zu den gebildeten Berufen. Dabei wurde diese
Entwicklung ganz allgemein als Fortschritt angesehen. Man war stolz
auf die Zunahme der Studentenzahl; selbst während des Krieges hat man
noch neue Universitäten gegründet. Die Zulassungsbedingungen und die
Examina wurden allmählich immer mehr erleichtert. Der Aufstieg in die
gebildeten Kreise wurde als ein so hohes Gut angesehen, daß man ihn
möglichst niemandem verwehren wollte. In Wirklichkeit überantwortete
man nur zu viele junge Leute dadurch der Familienlosigkeit, der
Syphilis, dem Alkoholismus und dem Gefühle der Verfehltheit ihres
Daseins.

In eigentümlicher Verblendung glaubte man in dauerndem
gesellschaftlichen Aufstieg zugleich einen dauernden Aufstieg der
Kultur und der Rasse zu sehen. In Wirklichkeit ist das Gegenteil der
Fall. ~Dauerndes gesellschaftliches Aufsteigen ist ohne Aussterben
an der Spitze gar nicht möglich~. Wir wollen uns einmal die soziale
Gliederung in grober Annäherung als Pyramide mit breiter Basis und
spitzem Gipfel dargestellt denken. Wenn nun die Resultante der sozialen
Auslese für den Durchschnitt der Bevölkerung ein sozialer Aufstieg ist,
wie ihn der von unten nach oben gerichtete Pfeil in Fig. 1 darstellt,
so ist das selbstverständlich nur möglich, wenn in den oberen Schichten
dauernd zahlreiche Familien aussterben, um aufsteigenden Platz zu
machen. Diese Richtung der Bevölkerungserneuerung wird fast ganz
allgemein als die „normale“ angesehen, obwohl sie auf die Dauer mit
Sicherheit zur Verpöbelung der Rasse und zum Verfall der Kultur führt.
Wenn dagegen in den oberen Schichten die Kinderzahl größer wäre als in
den unteren, so würde die Richtung der Bevölkerungserneuerung notwendig
von oben nach unten gehen, wie es Fig. 2 zeigt, und die Begabung der
Bevölkerung würde zunehmen.

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[Illustration: Fig. 1. Die Familien in den sozial oberen Schichten
pflanzen sich geringer fort als in den unteren. Nächste Folge: Der
soziale Aufstieg überwiegt den sozialen Abstieg. Weitere Folge: Abnahme
der Durchschnittsbegabung der Bevölkerung.]

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[Illustration: Fig. 2. Die Familien in den sozial oberen Schichten
pflanzen sich stärker fort als in den unteren. Nächste Folge: Der
soziale Abstieg überwiegt den sozialen Aufstieg. Weitere Folge: Zunahme
der Durchschnittsbegabung der Bevölkerung.]

Der durch die Überfüllung der gebildeten Berufe hervorgerufene
Geburtenrückgang betraf unmittelbar natürlich nur die gebildeten
Familien einschließlich der sozial aufsteigenden und der
aufgestiegenen. Mittelbar aber hat er ohne Zweifel auch zum allgemeinen
Geburtenrückgang wesentlich beigetragen und zwar dadurch, daß die
breiten Massen immer bestrebt sind, das Beispiel der Gebildeten
nachzuahmen. Für die Begabung der Rasse ist der Geburtenrückgang in den
gebildeten Ständen natürlich noch ungünstiger einzuschätzen als der
allgemeine Geburtenrückgang.

    Sehr wesentlich ist der Geburtenrückgang auch durch den Übergang
    eines sehr großen Teiles der Bevölkerung von der bäuerlichen
    Familienwirtschaft zur städtischen Industriearbeit bedingt worden.
    In der bäuerlichen Wirtschaft konnte wenigstens früher die
    Arbeitskraft der Kinder sehr früh ausgenützt werden, durch Hüten
    von Vieh u. a. Wenn die Kinder heranwuchsen, stellte jedes einzelne
    eine Vermehrung der Arbeitskraft und damit der Wirtschaftskraft der
    Familie dar. In der Stadt ist das ganz anders. Hier konnten die
    Kinder höchstens auf sehr ungesunde Weise zur Arbeit herangezogen
    werden, und durch die Kinderschutzgesetzgebung wurde auch das
    unterbunden. Sobald sie aber erwachsen sind, haben sie ihren
    eigenen Verdienst, von dem sie nur in Ausnahmefällen den Eltern
    abgeben. Für die städtischen Arbeiter bedeuteten Kinder daher
    wirtschaftlich fast nur noch eine Last. Aber auch auf dem Lande
    ist der wirtschaftliche Wert der Kinderarbeit gegen früher viel
    geringer geworden. Noch vor verhältnismäßig kurzer Zeit war die
    Schule Nebensache gegenüber der Landarbeit; heute beansprucht
    sie die ganze Kraft der Kinder. Im gleichen Sinne haben die
    Kinderschutzbestimmungen auch auf dem Lande gewirkt. Ob das für die
    Rassentüchtigkeit nützlich oder schädlich wirkt, ist eine Frage
    für sich. Jedenfalls aber hat es im Sinne des Geburtenrückganges
    gewirkt.

    Der Geburtenrückgang ist weiterhin durch die mit dem Übergang
    zur Industrie zusammenhängende außerhäusliche Erwerbsarbeit der
    Frau gefördert worden. In der bäuerlichen Wirtschaft war die
    Aufgabe der Frau in der Hauptsache Hauswirtschaft, sodann Stall-
    und Gartenarbeit. Jedenfalls stand diese ländliche Frauenarbeit
    der Aufzucht von Kindern nicht im Wege. Die Industriearbeit
    der Frau aber ist damit nur außerordentlich schwer vereinbar.
    Dabei sind oft gerade die kinderreichen Mütter am meisten zu
    außerhäuslicher Arbeit gezwungen. Kein Wunder daher, wenn für
    die Industriearbeiterin ganz besonders starke Beweggründe
    zur Geburtenverhütung bestehen. Nach einer Arbeit aus dem
    Galton-Institut betrug in dem Industrieort Blackburn die Kinderzahl
    der Lohnarbeit betreibenden Frauen im Durchschnitt 3, die der nicht
    Lohnarbeit treibenden dagegen 5,3. Eine große rassenbiologische
    Bedeutung kommt der weiblichen Industriearbeit aber trotzdem nicht
    zu. Von den i. J. 1907 gewerblich tätigen Frauen in Deutschland
    war noch nicht ein Drittel verheiratet; und von den erwerbstätigen
    Frauen heirateten später 90 bis 95%, womit sie die außerhäusliche
    Arbeit dann meist aufgaben. Insgesamt wirkt die außerhäusliche
    Arbeit der Frauen auf eine Einschränkung der Fruchtbarkeit der
    Industriebevölkerung hin. Da wir keinen Anlaß haben, diese als
    rassentüchtiger als die übrige anzusetzen, braucht auch die dadurch
    bedingte Auslese nicht ungünstig zu sein. Ganz anders wirkt
    die Frauenarbeit in höheren Berufen; da diese indessen an dem
    allgemeinen Geburtenrückgang keinen bedeutenden Anteil hat, soll
    sie weiter unten gesondert besprochen werden.

    Als Ursache des Geburtenrückganges wird oft auch die Wohnnot in
    den Städten angeführt. Das scheint mir wenigstens allgemein nicht
    richtig zu sein. Vor Jahrzehnten und erst recht vor Jahrhunderten
    haben die Menschen im Durchschnitt noch viel weniger Wohnraum
    gehabt, und sie haben doch mehr Kinder gehabt. Auch ist ja
    in den Städten die Kinderzahl in den geräumigen Wohnungen im
    Durchschnitt nicht größer, sondern kleiner als in den engen. Wohl
    ist die Rücksicht auf die Wohnung ein wesentlicher Beweggrund zur
    Geburtenverhütung, wie oben betont wurde; aber als Ursache des
    Geburtenrückganges ist die Wohnenge darum doch nicht anzusehen.

    Einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf den Geburtenrückgang
    hat der sogenannte ~Neumalthusianismus~ ausgeübt, eine
    sozialmoralische Lehre, welche an den Namen des englischen Pastors
    und Volkswirtes ~Th. R. Malthus~ anknüpft. Dieser hatte schon i.
    J. 1798 in einem Buche die Lehre vertreten, daß das Elend in der
    Welt durch Einschränkung der Kindererzeugung zu bekämpfen sei.
    Nach ~Malthus~ vermehren sich die Menschen wie alle Lebewesen
    von Natur stärker, als sie ihren Nahrungsspielraum vermehren
    können. Solange die Kindererzeugung unbeschränkt sei, sei daher
    Elend in der Form von Krankheiten, Kriegen, Hungersnot und Armut
    unvermeidlich, um die Bevölkerungszahl dem Nahrungsspielraum
    anzupassen. In der gleichen Richtung wirken nach ~Malthus~ die
    „Laster“ Abtreibung, Kindstötung und Prostitution. Die Menschheit
    könne aus Elend und Laster nur herauskommen, wenn an deren Stelle
    ein moralischer Verzicht auf unbeschränkten Geschlechtsverkehr
    trete. Die Formen dieses „moral restraint“ seien Spätehe,
    Enthaltsamkeit in der Ehe und Ehelosigkeit eines Teiles der
    Menschen. Die Verhinderung der Befruchtung beim Geschlechtsverkehr
    dagegen knüpft sich zu Unrecht an den Namen ~Malthus~; dieser
    hat sich sogar ausdrücklich dagegen ausgesprochen, weil er davon
    Untervölkerung und schweren Schaden für die Kultur befürchtete.
    Die künstliche Verhütung der Befruchtung ist vielmehr erst
    von der sogenannten neumalthusianischen Bewegung zum Programm
    erhoben worden, besonders seit dem letzten Viertel des 19.
    Jahrhunderts; und aus begreiflichen Gründen hat diese Lehre viel
    mehr zum Geburtenrückgang beigetragen als die Entsagung fordernde
    ursprüngliche Lehre des ~Malthus~.

    Der Wunsch, nur wenige Kinder zu haben, war aus den oben
    geschilderten Gründen mehr oder weniger unbewußt schon vorher
    in der Bevölkerung verbreitet. Durch die neumalthusianische
    Werbetätigkeit wurde er nun weiten Kreisen zum lebhaften Bewußtsein
    gebracht. Zugleich bemächtigten sich rührige Geschäftsleute
    der Sache, welche künstliche Verhütungsmittel herstellten und
    anpriesen. Was vorher eine ehrlich gemeinte sozialmoralische Lehre
    gewesen war, wurde nun zu einem Deckmantel der Geschäftsreklame.
    Reklameschriften, in denen die Geburtenverhütung als sittliche
    Pflicht hingestellt wurde, wurden massenhaft hergestellt und
    den Eheleuten mit Anpreisungen von Verhütungsmitteln ins Haus
    geschickt. Hausierer zogen von Haus zu Haus. In Hunderten von
    Zeitungen und Zeitschriften erscheinen regelmäßig Anzeigen von
    „hygienischen Gummiwaren“. So hat die Werbetätigkeit dieses
    Gummikapitals wirksamer zum Geburtenrückgang beigetragen als die
    uneigennützige neumalthusianische Lehre.

    Aber man darf nicht übersehen, daß auch die von ~Malthus~
    empfohlenen Wege einen großen Teil des Geburtenausfalls bedingen.
    Schon seit Jahrhunderten haben Ehelosigkeit, Spätehe und Verzicht
    auf geschlechtlichen Verkehr der Beschränkung des Nachwuchses
    gedient, und mannigfache Einrichtungen der Gesellschaft haben
    darin ihren Sinn. Daß z. B. die Spätehe in den gebildeten Ständen
    zur gesellschaftlich geforderten Sitte geworden ist, hat sicher
    z. T. seine Ursache in der nachwuchsbeschränkenden Wirkung der
    Spätehe. Insgesamt ist auch heute noch der Geburtenausfall durch
    Verzögerung der Eheschließung, Verzicht auf geschlechtlichen
    Verkehr und Ehelosigkeit unzweifelhaft größer als der durch
    künstliche Verhütung der Befruchtung, wie die Aufstellung auf
    S. 77 zeigt. Jene Erscheinungen sind nun zwar sicher nicht auf
    ~Malthus’~ Einfluß zurückzuführen, sie liegen aber durchaus in
    seinem Sinne. Es muß auch anerkannt werden, daß ~Malthus’~ Lehre
    nicht nur sehr menschenfreundlich gedacht war, sondern daß er die
    rein quantitativen Folgen der Geburtenbeschränkung im wesentlichen
    auch richtig beurteilt hat. ~Wenn alle Menschen von gleicher
    Erbbeschaffenheit wären, so würden die Folgen der Geburtenverhütung
    in der Tat lediglich wirtschaftlicher Natur sein, und zwar würden
    sie bei der gegenwärtigen Bevölkerungsdichte der Erde überwiegend
    günstig sein. Ein ganz anderes Gesicht bekommt die künstliche
    Geburtenverhütung aber, sobald man eingesehen hat, daß die Menschen
    in ihrer Erbverfassung nicht gleich, sondern sehr ungleich sind und
    daß dadurch gerade die vorausschauenden und kulturbegabten Rassen
    zum Aussterben gebracht werden.~ Diese verhängnisvolle Gegenauslese
    aber lag völlig außerhalb des Gesichtskreises von ~Malthus~ ebenso
    wie der Gedanke der Auslese überhaupt, mag er auch noch so oft als
    geistiger Großvater der Selektionstheorie hingestellt werden.

    Unter den Neumalthusianern, welche mit der Lehre von der Auslese
    bekannt geworden sind, gibt es mehr oder weniger gutgläubige
    Optimisten, welche wie z. B. ~Forel~ meinen, daß vorwiegend
    entartete Menschen von der Geburtenverhütung Gebrauch machen
    würden, während die wirklich gesunden und instinktsicheren sich
    trotzdem ausreichend fortpflanzen würden. Das bedeutet eine
    völlige Verkennung der verzweifelten Lage, in der sich unsere
    Rasse befindet. Die ererbten normalen Instinkte sind eben nicht
    an die moderne Umwelt angepaßt, weil es eine ganz andere Umwelt
    war, in der sie gezüchtet wurden. Das gilt ganz besonders von
    den Geschlechtsinstinkten. Unter natürlichen Verhältnissen
    führte die Begattung ganz von selbst auch zur Befruchtung. Es
    genügte daher, daß die Geschlechtsinstinkte in der Hauptsache
    auf die Lust der Begattung gerichtet waren. In einer Umwelt,
    wo die Verhütung der Befruchtung allgemein bekannt ist und wo
    infolge der Wirtschaftsordnung Kinder für den Einzelnen eine
    Belastung bedeuten, ist das aber nicht mehr der Fall. So kommt
    es, daß die Lust der Begattung unter Verhütung der Befruchtung
    gesucht wird. Die normalen Geschlechtsinstinkte sind also an
    eine solche Umwelt nicht angepaßt. Die Folge ist, daß die
    Auslese durch Geburtenverhütung bei den modernen Kulturvölkern
    ganz überwiegend den Charakter der Gegenauslese hat, wie oben
    auf S. 82 dargetan wurde, ja daß die entsetzliche Austilgung
    der Tüchtigen, welche unsere Rasse und Kultur dem Niedergang
    zutreibt, in allererster Linie der absichtlichen Geburtenverhütung
    zur Last zu legen ist. Und wenn es nicht in letzter Stunde
    gelingt, durch rassenhygienische Reformen der Wirtschaftsordnung
    und durch Ausgestaltung der abendländischen Weltanschauung in
    lebensfreundlichem Sinne für die Höherbegabten Beweggründe zu
    ausreichender Fortpflanzung zu schaffen, so wird das Schicksal
    unserer Rasse und Kultur eben durch die Geburtenverhütung besiegelt
    sein.

Die Geburtenverhütung hat natürlich nicht nur eine Auslesebedeutung
innerhalb der Bevölkerung eines Landes; sondern auch zwischen den
Bevölkerungen verschiedener Länder kommen dadurch folgenschwere
Verschiebungen zustande. Die Länder der nordwestlichen Hälfte
Europas, welche wir oben als die eigentliche Heimat der modernen
Kultur kennen gelernt haben, haben viel geringere Geburtenziffern als
die östlichen und südlichen Länder Europas. Auch außerhalb Europas
bleiben die Bevölkerungen von germanischem Ursprung, insbesondere
die Nordamerikas und Australiens, hinter den übrigen Ländern der
Erde, zumal jenen Ostasiens, zurück. Darin kommen ohne Zweifel auch
Unterschiede der Rassenveranlagung zum Ausdruck. Vor allem ist es die
nordische Rasse, welche infolge ihrer vordenklichen Sinnesart unter
den modernen Lebensverhältnissen am meisten zur Geburtenbeschränkung
neigt. Der Geburtenrückgang als solcher ist selbstverständlich nicht
auf Besonderheiten der Rassenanlage zurückzuführen; die Anlagen der
Rassen haben sich ja in so kurzer Zeit nicht wesentlich geändert, und
die nordische Rasse insbesondere machte früher, als es noch keinen
Geburtenrückgang gab, sogar einen größeren Bruchteil der Bevölkerung
aus als heute. An den Unterschieden der Geburtenziffern verschiedener
Bevölkerungen und Bevölkerungsteile wirken die Rassenunterschiede aber
nicht unwesentlich mit, und zum guten Teil eben darum kommt der dadurch
bedingten Auslese eine so große und verhängnisvolle Bedeutung zu.

Von geringerer Bedeutung als die Gegenauslese ist die durch die
Geburtenverhütung bewirkte ~Abschwächung der Auslese~ (vgl. S. 7).

    Man hat daraus z. B. auf eine Abnahme der Fruchtbarkeit
    geschlossen. Wenn besonders fruchtbare Familien ihre Fruchtbarkeit
    nicht ausnützen, so hat man gemeint, pflanzen sich nunmehr
    minder fruchtbare ebenso stark fort, und auf diese Weise könnten
    sich heute Anlagen zu geringer Fruchtbarkeit ausbreiten, was
    seinerseits wieder im Sinne des Geburtenrückganges wirken
    würde. Große Bedeutung kommt diesem Vorgange aber offenbar
    nicht zu. Andererseits ist auch zu bedenken, daß bei schwachem
    Geschlechtstriebe die Verhütung viel sicherer gelingt, als
    wenn infolge großer Stärke des Triebes die Begattung sehr oft
    und stürmisch erfolgt. Es wäre also auch denkbar, daß durch
    diese Auslese, welche der durch die Geschlechtskrankheiten
    entgegengesetzt gerichtet ist, eher eine Zunahme der potentiellen
    Fruchtbarkeit stattfände.

    Auch die angebliche „Minderwertigkeit der Erstgeborenen“ hat man
    zur Begründung der rasseschädlichen Wirkung der Geburtenverhütung
    herangezogen. Wenn die ersten Kinder minderwertiger wären als die
    späteren, so würden in der Tat bei Geburtenverhütung vorzugsweise
    minderwertige erhalten werden. Aber die Voraussetzung ist eben
    unbegründet.

Im übrigen darf man die auslesehemmende Wirkung allgemeiner
Geburtenbeschränkung freilich auch nicht unterschätzen. Der Schutz der
Schwachen und Minderwertigen ist heute in um so größerem Maße möglich,
je weniger Menschen geboren werden. Von neumalthusianischer Seite
wird daher die Geburtenverhütung nicht ganz ohne Grund als ein Mittel
zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit empfohlen. Aber die dadurch
erzielte Erweiterung des Lebensraumes für die Schwachen wirkt eben
nachteilig auf die Tüchtigkeit der Rasse.


c) ~Die Auslesewirkung der Damenberufe.~

Einer besonderen Betrachtung bedarf die Berufstätigkeit weiblicher
Personen in geistigen Berufen. Diese ist in den meisten Fällen nicht
weniger schlecht mit der Aufzucht einer ausreichenden Kinderzahl
vereinbar als die Fabrikarbeit. Die allermeisten der in geistigen
Berufen tätigen Frauen sind denn auch unverheiratet oder, soweit sie
verheiratet sind, haben sie doch eine zur Erhaltung völlig ungenügende
Zahl von Kindern.

    Schon i. J. 1907 gab es in Deutschland 89000 Lehrerinnen,
    gegenwärtig sicher über 100000. Oberlehrerinnen gab es i. J. 1917
    1466. Bei der Reichspost gab es vor dem Kriege 28000 Beamtinnen,
    gegenwärtig natürlich weit über 30000. Dazu kommt eine immer
    steigende Zahl Sozialbeamtinnen, Säuglingspflegerinnen usw.

Diese berufstätigen Frauen stehen im Durchschnitt sowohl körperlich
wie geistig erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt. Die meisten
dieser Frauen gehen aus dem Mittelstande hervor, was an und für
sich schon eine gewisse Auslese bedeutet. Der natürliche Wille zur
Selbstbehauptung, zur sozialen Geltung und sozialen Nützlichkeit drängt
unter den bestehenden Verhältnissen in erster Linie gerade vorsorgliche
und tüchtige zum Beruf. Dazu kommt die Auslese durch mancherlei
Examina. Durch ärztliche Untersuchungen werden Tuberkulöse und sonstige
Kranke ausgeschlossen, bei den Beamtinnen ist sogar die bloße Anlage
zu Blutarmut, Nervosität oder Hysterie ein Ausschließungsgrund.
Neuerdings werden in einer großen Zahl von Aufsätzen die hervorragenden
Eigenschaften, welche Sozialbeamtinnen haben müssen, mit sichtlicher
Genugtuung aufgezählt.

Alle die zahlreichen Lehrerinnen und Beamtinnen anderer Art erzeugen
aber so gut wie gar keine Kinder. Schon durch die Ausbildung für den
Beruf wird die Geneigtheit der Mädchen zur Ehe beeinträchtigt. Weil
die berufstätigen Frauen die wirtschaftliche Versorgung durch die
Ehe viel weniger nötig haben als andere, sind sie im allgemeinen nur
dann geneigt, den Beruf mit der Ehe zu vertauschen, wenn der Bewerber
so große persönliche oder wirtschaftliche Vorzüge bietet, wie es nur
wenigen möglich ist. Diese Befreiung von dem Zwang zur Ehe war ja
einer der hauptsächlichsten Beweggründe für die Frauenbewegung, immer
neue Berufe für das weibliche Geschlecht zu erschließen. Durch eine
Besetzung einer höher besoldeten Stelle mit einer Frau wird aber in den
meisten Fällen einem Manne der gebildeten Stände die Möglichkeit zur
Familiengründung entzogen und damit einer andern Frau die Möglichkeit
zur Ehe. Es liegt mir dabei völlig fern, den zum Beruf drängenden
Mädchen einen Vorwurf daraus zu machen. Vielmehr liegt das Verhängnis
gerade darin, daß sie eben im Durchschnitt wertvoller sind als die
andern. Nur bei verhältnismäßig wenigen Mädchen erfolgt die Zuwendung
zu einem Berufe aus Gründen, die sie für die Ehe und Mutterschaft
ungeeignet erscheinen lassen.

    Eine ganz besondere geistige Auslese bilden die Studentinnen.
    Man hat verschiedene Versuche gemacht, die rassenbiologischen
    Folgen des Frauenstudiums zu verfolgen. Der Berliner Frauenarzt
    Prof. ~Bumm~ hat Auskunft über die Frauen, welche 1908-12 an der
    Universität Berlin studiert hatten, zu erhalten gesucht. Die
    Gesamtzahl der ehemaligen Studentinnen betrug 1242. Von 1078,
    über die ~Bumm~ Auskunft erhielt, waren im Jahre 1917 noch 68%
    unverheiratet. Der Frauenarzt und Rassenhygieniker ~Hirsch~ hat
    dann im Jahre 1920 auf Grund einer Umfrage festgestellt, daß von
    729 ehemaligen Studentinnen 66,3% ledig waren, in der Altersklasse
    von 30-35 Jahren noch 46,7%. Die Verheirateten hatten nach
    achtjähriger Ehedauer im Durchschnitt 1,8 Kinder. Diese Zahlen sind
    indessen infolge einseitiger Auslese sicher noch zu günstig; so hat
    ~Hirsch~ die akademisch gebildeten Lehrerinnen ausgeschlossen, und
    gerade diese haben so gut wie gar keine Kinder. Jedenfalls darf man
    annehmen, daß von einer akademisch gebildeten Frau im Durchschnitt
    nicht mehr als ein Kind erzeugt wird. Das bedeutet natürlich
    ein noch rascheres Aussterben, als wir es bei den männlichen
    Akademikern fanden. Ist dort zwar die Kinderzahl in der Ehe auch
    nicht viel größer, so ist doch dauernde Ehelosigkeit viel weniger
    häufig.

    Die sichersten zahlenmäßigen Belege über die rassenbiologischen
    Folgen des Frauenstudiums haben wir aus Amerika, wo schon seit
    langer Zeit besondere Frauenhochschulen bestehen. Das Mount
    Holyoke College erhielt kurz vor dem Kriege Auskunft über 2827
    von seinen 5000 ehemaligen Studentinnen. Von den Studentinnen der
    Jahre 1890-99 waren 58% ehelos geblieben, von denen der Jahre
    1900-1909 76%. Von den verheirateten waren 39% kinderlos, von allen
    Studentinnen also mindestens 80%. In den fruchtbaren Ehen betrug
    die Kinderzahl der Jahrgänge 1890 bis 1899 2,4, der Jahrgänge
    1900-1909 1,5. Insgesamt kamen auf eine ehemalige Studentin
    sicher noch nicht 0,5 Kinder, also noch nicht ein Sechstel des
    Erhaltungsminimums.

    Von den bis 1900 graduierten Schülerinnen des Bryn Mawr College
    heirateten bis 1913 44%, von denen des Vassar College etwa 50%.
    Auf eine der 1901-04 am Wellesley College Graduierten kamen 0,37
    Kinder, oder auf eine verheiratete Graduierte 0,87. Dabei handelt
    es sich um Ehen, in denen die Kinderzahl abgeschlossen war. Auf
    eine Graduierte des Bryn Mawr College kamen 0,37 Kinder oder 0,84
    auf eine graduierte Ehefrau.

    ~H. E. Ziegler~ hat darauf hingewiesen, daß bei uns in die
    „Begabtenschulen“ gemäß dem individualistischen Grundsatz der
    Gleichberechtigung beider Geschlechter fast ebenso viele Mädchen
    wie Knaben aufgenommen werden, die dann Lehrerinnen oder sogar
    Oberlehrerinnen werden können. „Wenn das System der Berliner
    Begabtenschulen allgemein eingeführt wäre, so würde es die höchst
    unerwünschte Folge haben, daß die intelligentesten Mädchen, welche
    gerade als Frauen und Mütter in den unteren Ständen von großem Wert
    wären, diesen Ständen entzogen und unfruchtbar gemacht würden“.


d) ~Die Wanderungsauslese.~

Von einschneidendster rassenbiologischer Bedeutung sind die
Unterschiede der Fortpflanzung zwischen ~Stadt und Land~, da die
durchschnittliche Erbbeschaffenheit der Stadt- und der Landbevölkerung
infolge sozialer Auslese recht verschieden ist. Es liegt auf der Hand,
daß die geistigen Berufe, welche zumeist nur in den Städten ausgeübt
werden können, vorzugsweise geistig begabte junge Leute in die Stadt
ziehen. Auch viele andere städtische Berufe bieten dem geistig regsamen
und unternehmungslustigen Menschen größere Aussichten wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Aufstieges als die stabileren Verhältnisse
des Landlebens. Auch der Glanz der städtischen Vergnügungen und die
Aussicht, leichtere Arbeit und mehr freie Zeit zu haben, lockt viele
geistig bewegliche Elemente an. Auf dem Lande bleibt daher eine im
Durchschnitt ruhigere und geistig weniger regsame Bevölkerung zurück.

    Die größere Körperlänge der Städter und ihre etwas länglichere
    Kopfform ist übrigens zu Unrecht als Beleg dieser sozialen
    Auslese herangezogen worden. Die größere Körperlänge ist vielmehr
    hauptsächlich auf Unterschiede der Ernährung, die wenigstens vor
    dem Kriege in den Städten eiweißreicher war, zurückzuführen. Auch
    scheint die sitzende Lebensweise oder der Aufenthalt in warmen
    Räumen das Längenwachstum zu begünstigen. Wenn dagegen trotzdem
    bei der städtischen Bevölkerung etwas geringere Kopfgröße gefunden
    wurde, (~Ammon~, ~Roese~), so weist dies auf Unterschiede
    der Rassenanlagen hin, zu deren Erklärung es am nächsten liegt,
    daran zu denken, daß die städtische Bevölkerung sich vorzugsweise
    aus dem kleinköpfigeren Proletariat ergänzt, während die
    großköpfigeren Familien oder oberen Stände in der Fortpflanzung
    zurückbleiben. Ebenso dürfte es zu erklären sein, daß in den
    deutschen Städten der dunkle Typus etwas häufiger ist als auf dem
    Lande (~Virchow~, ~Mayr~, ~Ammon~).

Die Fruchtbarkeit ist in den Städten ganz allgemein geringer als
auf dem Lande, einesteils weil Gonorrhoe und Syphilis viel stärker
verbreitet sind, vor allem aber weil die meisten der oben genannten
Motive der Geburtenverhütung in den Städten eine viel größere Rolle
spielen als auf dem Lande.

    Im Durchschnitt der Jahre 1906 bis 1910 kamen in Preußen auf
    1000 weibliche Personen im Alter von 15-45 Jahren auf dem Lande
    169 Geburten, in den Städten aber nur 119 (nach Wolf). Auf 1000
    ländliche Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1908 253,
    auf 1000 städtische 190 Geburten. Dabei beruhte die Fortpflanzung
    der Städte zum großen Teil auf der Fruchtbarkeit der vom Lande
    zugewanderten. Die Fruchtbarkeit der Berliner Bevölkerung beträgt
    weniger als die Hälfte der preußischen Landbevölkerung. Auf 1000
    Ehefrauen im gebärfähigen Alter kamen im Jahre 1912 in Berlin
    nur noch etwa 80 Geburten. Etwa 40% aller Berliner Ehen bleiben
    überhaupt kinderlos und etwa die Hälfte aller Ehen hat nur ein
    Kind. Nach ~Theilhaber~ kamen im Westen Großberlins im Jahre
    1911 auf 6038 eheschließende Personen nur 4898 eheliche Geburten,
    auf eine Ehe also nur etwa 1,6, während das Erhaltungsminimum etwa
    3,1 betragen würde. Auch die Bevölkerung der übrigen deutschen
    Großstädte ist in nicht viel weniger schnellem Aussterben
    begriffen, z. B. die von Altona, Breslau, Dresden, Frankfurt a.
    M., Halle, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Köln, Krefeld,
    Leipzig, Magdeburg, München, Nürnberg, Stettin, Wiesbaden.

    Das Aussterben der städtischen Familien ist übrigens keine neue
    Erscheinung, sondern seit Jahrhunderten die Regel. Für Mannheim z.
    B. hat ~Schott~ gezeigt, daß von den 3081 zu Beginn des 19.
    Jahrhunderts dort wohnenden Familien am Ende des Jahrhunderts nur
    noch 543 im Mannesstamm überlebten. Während das Aussterben früher
    durch Tuberkulose und andere Seuchen verursacht wurde, besorgen es
    heute Gonorrhoe, Syphilis und vor allem Geburtenverhütung in noch
    wirksamerer Weise. Äußerlich ist das Aussterben der städtischen
    Bevölkerungen im letzten Jahrhundert durch ein starkes Wachstum der
    Städte infolge Zuwanderung verdeckt worden. Daher hat schon ~G.
    Hansen~ mit Recht gesagt: „Wenn heute alle unsere Bauern Neger
    würden, ohne im übrigen ihre Eigenschaften zu verändern, so würden
    in wenigen Generationen auch unsere Städte von Negern bevölkert
    sein.“

Wenn generationenlang immer die geistig Begabteren vom Lande sich
geistigen Berufen in der Stadt zuwenden, so muß die durchschnittliche
Begabung der Landbevölkerung abnehmen und in der Folge auch die der
Stadtbevölkerung. Und wenn unsere Bauern auch nicht gerade Neger
werden können, so hat diese Auslese doch auch Folgen in bezug auf
die anthropologische Rasse. Leichter zu verfolgen als die Änderung
der Rasse ist die der Sprache, und da lag die Sache in den letzten
Jahrzehnten so, daß Hunderttausende deutscher Landarbeiter und vor
allem ihre heranwachsenden Kinder in die Städte und in die Industrie
abwanderten und auf dem Lande durch Slaven, besonders Polen
ersetzt wurden. Da die polnischen Landarbeiter von etwas anderer
Rassenzusammensetzung als die deutschen sind, insbesondere mehr
mongolides Blut enthalten, so ergibt sich damit auch eine Verschiebung
der Rassen.

    Allein in den Jahren von 1905-1910 wanderten aus den östlichen
    Provinzen Preußens mehr als eine viertel Million Menschen ab, aus
    Ostpreußen 95000, Westpreußen 89400, Pommern 75300. Im Jahre 1907
    gab es nur noch 5644000 deutsche Landarbeiter (einschließlich der
    weiblichen) gegenüber 6755000 im Jahre 1895, also 1111000 weniger.
    Es ist also nicht nur der gesamte überschüssige Nachwuchs, der
    sich in diesen 12 Jahren auf mehrere Millionen belief, in die
    Städte abgewandert, sondern darüber hinaus noch über eine Million
    Menschen. Seit dem Jahre 1886 hat man dem Bevölkerungsverlust
    des deutschen Ostens, durch Ansiedelungsgesetze, welche
    dem weitschauenden Blicke ~Bismarcks~ zu danken waren,
    entgegenzuwirken gesucht. Bis zum Jahre 1913 wurden auf Grund
    der Ansiedlungsgesetze rund 40000 Bauerngüter aus aufgekauften
    größeren Gütern geschaffen und damit eine bäuerliche Bevölkerung
    von etwa 200000 Köpfen angesiedelt, insbesondere in Posen und
    Westpreußen. Da die Ansiedler im Durchschnitt eher tüchtiger waren
    als die abgewanderten Landarbeiter, so wäre das Siedlungswerk der
    Rassentüchtigkeit der Bevölkerung sehr zustatten gekommen. Durch
    den unglücklichen Ausgang des Krieges ist das so hoffnungsvoll
    begonnene Siedlungswerk nun natürlich zum größten Teil vernichtet.
    Posen und Westpreußen werden nun voraussichtlich in kurzer Zeit
    fast nur noch von Polen besiedelt sein, zumal der Geburtenüberschuß
    der polnischen Bevölkerung schon vor dem Kriege fast doppelt so
    groß als der der deutschen war (im Jahre 1911 20,7 gegen 11,8).

    Auch in den deutsch gebliebenen Gebieten war die
    Fortpflanzungsauslese auf dem Lande durchaus nicht mehr so günstig
    wie früher. Während auf 1000 verheiratete Landarbeiter im Jahre
    1907 noch 238 Geburten kamen, waren es bei den selbständigen
    Landwirten und Verwaltern nur noch 155. Selbstverständlich bestehen
    zwischen diesen Gruppen auch erhebliche Unterschiede der erblichen
    Veranlagung. Um einen Bauernhof erfolgreich bewirtschaften zu
    können, dazu gehört nicht nur körperliche Gesundheit, sondern
    auch ein erhebliches Maß von geistiger Tüchtigkeit, insbesondere
    Fleiß, Sparsamkeit, Energie, Voraussicht. Es ist eben durchaus
    nicht richtig, daß die dümmsten Bauern die dicksten Kartoffeln
    haben. Untüchtige Landwirte können ihren Hof nicht halten und
    sinken nicht selten in die Schicht der unselbständigen Arbeiter
    herab. Unter diesen Umständen bekommt der Bevölkerungsstrom vom
    Lande in die Stadt immerhin ein etwas anderes Gesicht. Obwohl die
    stärkere Beteiligung der Begabten und Unternehmungslustigen in
    allen ländlichen Ständen eine ungünstige Gesamtrichtung der Auslese
    bedingt, ist die stärkere Beteiligung der besitzlosen Landarbeiter
    an der Abwanderung doch immerhin geeignet, die Gegenauslese zu
    mildern.

Wie der deutsche Osten durch Wanderungsauslese seine Rassentüchtigkeit
zu verlieren droht, so hat er sie vor Jahrhunderten auch durch
Wanderungsauslese gewonnen. Fast ein Jahrtausend lang, vom 10. bis
gegen Ende des 18. Jahrhunderts, richtete sich die Auswanderung aus
den altdeutschen Gebieten vorwiegend in das Kolonisationsland östlich
der Elbe. Die deutsche Bevölkerung der östlichen Hälfte Preußens
stammt daher von einer Auslese tüchtiger und unternehmungslustiger
Menschen aus allen deutschen Stämmen, besonders dem niedersächsischen,
ab. Eine Auslese dieser Auslese stellt der ostelbische Landadel dar.
Daraus erklärt sich zum guten Teil die erstaunliche Kraft, welche der
preußische Staat im Laufe seiner Geschichte entfaltet hat, und darauf
beruhte auch ganz wesentlich die nun verflossene Größe des Deutschen
Reiches.

Andererseits hat das Deutsche Reich während des 19. Jahrhunderts
Millionen von Auswanderern nach Amerika abgegeben, in den
achtziger Jahren jährlich etwa 200000 Menschen; und es ist nicht
unwahrscheinlich, daß auf die dadurch bedingte Gegenauslese zum Teil
der eigentümliche Mangel an „Zivilkurage“, der schon ~Bismarck~
bei den Deutschen beklagte, zurückzuführen ist. Auch die Ruhe und
Friedfertigkeit der modernen Skandinavier, welche gegenüber früheren
Jahrhunderten in die Augen springt, dürfte wenigstens zum Teil auf
die starke Auswanderung, welche in den letzten Jahrhunderten aus
Skandinavien stattgefunden hat, zurückzuführen sein.

In demselben Maße, wie die Auswanderung für die alte Heimat eine
Gegenauslese mit sich bringt, bedeutet sie für die neue Heimat
natürlich eine günstige Auslese. Daraus erklärt sich die gewaltige
Energie der Nordamerikaner, welche unsere Politiker noch während des
Weltkrieges so verhängnisvoll unterschätzt haben.

    Die Vereinigten Staaten haben von 1820 bis 1900 eine Einwanderung
    von etwa 20 Millionen Menschen gehabt und zwar fast ausschließlich
    aus der nordwestlichen Hälfte Europas von vorwiegend nordischer
    Rasse. Um die Jahrhundertwende hat sich freilich das Bild geändert,
    indem seitdem vorwiegend Süd- und Osteuropäer eingewandert
    sind. Von 10 Millionen Einwanderern im ersten Jahrzehnt dieses
    Jahrhunderts waren schon 72% Süd- und Osteuropäer, während diese
    in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nur 1,5% der
    Einwanderer ausgemacht hatten.


e) ~Das Schicksal der großen Rassen.~

Auch die Verschiebungen im Bestande der großen Rassen stellen natürlich
eine Auslese von ungeheurer Tragweite dar.

    Soweit sich die primitiven Urrassen in isoliert lebenden
    Naturvölkern erhalten haben, gehen sie alle dem Aussterben
    entgegen. Die Wedda und verwandte Stämme, welche einst in
    Inselindien weit verbreitet waren, sind heute in unzugängliche
    Waldgebiete verdrängt und nur noch in Resten erhalten. Von den
    Urausstraliern sind nur noch wenige Zehntausende vorhanden.
    Die Tasmanier sind im 19. Jahrhundert völlig ausgestorben. Die
    Buschmänner sind von Negern und Europäern in unwirtliche Gegenden
    gedrängt und durch Vernichtung des Wildbestandes ihrer Heimat der
    Grundlage ihres Lebensunterhaltes beraubt worden.

    Die ~Neger~ sind in Südafrika zwar aus einigen Gebieten verdrängt
    worden; im ganzen ist ihr Bestand aber durchaus nicht bedroht. Der
    Sklavenhandel hat sogar zu einer großen Ausbreitung ihrer Rasse
    geführt. Im Süden Nordamerikas leben heute über 10 Millionen Neger
    und weitere Millionen in Mittel- und Südamerika.

    Unter den mongoliden Menschenrassen haben die ~Indianer~ Amerikas
    in den letzten Jahrhunderten große Einbußen erlitten. Im Gebiet
    der Vereinigten Staaten ist nur noch etwa 1/4 Million vorhanden,
    während sie früher, als ihnen noch die unermeßlichen Jagdgründe
    des großen reichen Kontinents zur Verfügung standen, wohl über
    10 Millionen Köpfe zählten. In Südamerika besteht der Hauptteil
    der Bevölkerung noch aus Indianern und Mischlingen mit vorwiegend
    indianischem Blut. Nur die Feuerländer sind bereits so gut wie
    völlig ausgestorben.

Den Kern der ~mongoliden Rassen~ bilden die ~Chinesen~. Die Bevölkerung
des chinesischen Reiches ist so groß wie die ganz Europas, und sie ist
während der letzten Jahrhunderte auch im gleichen Maße gewachsen. Um
die Mitte des 17. Jahrhunderts hat sie nach ~Mayet~ etwa 62 Millionen
betragen, um die Mitte des 18. schon das Dreifache und heute über
400 Millionen. Die Chinesen haben in den letzten Jahrzehnten ihre
Siedelungen im nördlichen Ostasien, in Ostsibirien, der Mongolei
und der Mandschurei gewaltig ausgebreitet. Auch in Inselindien
fassen sie mehr und mehr Fuß unter Verdrängung der eingesessenen
malayischen Bevölkerung. Dieses friedliche Vordringen, das mehr
als alle kriegerischen Siege über Sein und Nichtsein der Rassen
entscheidet, wird den Chinesen nicht nur durch ihre Rassenveranlagung,
die Veranlagung der genügsamen und zähen Kulinatur, sondern vor allem
auch durch ihre kulturelle Überlieferung, an der sie zäh festhalten,
insbesondere ihre durch die Jahrtausende unerschütterte Familienmoral
ermöglicht. Den biologischen Erhaltungswert der chinesischen Kultur hat
uns besonders ~Schallmayer~ eindrucksvoll geschildert.

Wenn wir von den allerletzten Jahrzehnten zunächst absehen, so haben
sich allerdings ~die europäischen Rassen~ während der letzten
Jahrhunderte eher noch stärker ausgebreitet als die asiatischen, vor
allem durch die Eroberung und Besiedelung Amerikas, Australiens sowie
großer Teile Südafrikas und Nordasiens. In Europa hat die Bevölkerung
von 150 Millionen um die Mitte des 18. Jahrhunderts auf über 400
Millionen am Ende des 19. zugenommen. An dieser Ausbreitung und Zunahme
sind die verschiedenen Rassen Europas in ungleichem Maße beteiligt.
Die Eroberung Nordamerikas, Australiens und Südafrikas ist vor allem
der nordischen Rasse zugute gekommen, jene Süd- und Mittelamerikas
der mediterranen. In Europa hat die Bevölkerung während des 19.
Jahrhunderts am stärksten in der östlichen Hälfte zugenommen, wo der
mongolide Einschlag am stärksten ist.

    Die Bevölkerung des russischen Reiches, welche am Anfang des 19.
    Jahrhunderts etwa 20% von der Europas betrug, machte zu Beginn des
    Weltkrieges bereits 30% davon aus. Die Geburtenziffer betrug im
    Jahre 1911 in Rußland 45,1 gegenüber 28,6 in Deutschland. Während
    die deutsche Bevölkerung jährlich um 0,8 Millionen zunahm, betrug
    die Zunahme der russischen jährlich über 3 Millionen. Daran werden
    auch die Folgen der bolschewistischen Revolution voraussichtlich
    auf die Dauer nichts ändern. Diese stellt rassenbiologisch im
    Grunde nur einen unbeabsichtigten Selbstmord der städtischen
    Bevölkerung dar. Der russische Bauer aber wird aus dem
    bolschewistischen Chaos im wesentlichen ungebrochen hervorgehen. Da
    ihm noch reichlich Siedlungsland zur Verfügung steht, wird er auch
    seine ungehemmte Vermehrung fortsetzen und damit zu einer weiteren
    Zunahme der mongoliden Rassenelemente in Europa beitragen.

Von großem rassenbiologischem Interesse und von einschneidendster
Bedeutung für die Zukunft aller Kulturvölker ist die
Bevölkerungsbewegung der ~Juden~. Während es im alten Judenstaat wohl
noch nicht eine Million Juden gab, beträgt ihre Zahl gegenwärtig gegen
15 Millionen. Die Verheißung, welche nach der jüdischen Überlieferung
dem Stammvater Abraham zuteil wurde, daß seine Nachkommenschaft so
zahlreich wie die Sterne am Himmel werden solle, ist in Erfüllung
gegangen. Das haben die Juden ihrem zähen Festhalten an der mosaischen
Rassenmoral, die ihnen frühe Eheschließung und Fortpflanzung
vorschreibt, zu danken, und schon die erwähnte Verheißung zeigt,
worin die Juden der alten Zeit ihr höchstes Ziel sahen. Auch bis in
die neueste Zeit haben die Juden trotz ihrer fast ausschließlich
städtischen Lebensweise eine große Fruchtbarkeit bewahrt. Wo sie aber
den Glauben der Väter aufgegeben haben, gehen sie dem Aussterben
entgegen.

    In Deutschland vermehren sich die alteingesessenen Judenfamilien
    nicht mehr, sondern gehen an Zahl zurück. Im Jahre 1871 machten
    die Juden noch 1-1/4% der deutschen Bevölkerung aus, 1905 nur noch
    1%; ihr Anteil an der Bevölkerung hat also um 20% abgenommen. Die
    absolute Zahl der Juden in Deutschland hat im gleichen Zeitraum
    zwar von 500000 auf 600000 zugenommen, aber nur infolge der
    Zuwanderung östlicher Juden, welche zum größten Teil noch an der
    alten Überlieferung festhalten und auch in Deutschland zunächst
    noch eine stärkere Fortpflanzung bewahren. Bei den Berliner Juden
    hat nach ~Theilhaber~ die Hälfte aller Ehen überhaupt keine
    Kinder; ein Viertel hat eine zur Erhaltung unzulängliche Kinderzahl
    und nur ein Viertel der Familien erhält sich selbst.

Es ist keine Übertreibung, wenn ~Theilhaber~ vom „Untergang der
deutschen Juden“ gesprochen hat. Dieses Aussterben hängt offenbar
aufs engste mit der bevorzugten wirtschaftlichen Lage der Juden
und ihrer Zusammendrängung in den gebildeten Ständen zusammen. Wie
sich die Zukunftaussichten der gesamten Judenheit gestalten mögen,
darüber ist schwer etwas Sicheres auszusagen. Obwohl die Juden in den
westlichen Kulturländern dem Aussterben entgegengehen, könnte ihre
Vermehrung in den weniger kultivierten Ländern des Ostens um so stärker
sein. Möglich ist aber auch, daß sie auch dort der fortschreitenden
Aufklärung und Zersetzung verfallen. Für nicht unmöglich möchten wir
es schließlich auch halten, daß die zionistische Bewegung, welche die
Abstammungs- und Blutsgemeinschaft aller Juden über alle Grenzen der
Sprachen und Staaten hinweg zu einer Schicksalsgemeinschaft machen
will, der Judenheit die Rettung bringen wird. Schon jetzt gehören dem
zionistischen Bunde fast eine Million Juden an.

Wenn man die Geburtenziffern der verschiedenen europäischen Länder
vergleicht und sie in Beziehung zu der Rassenmischung der Bevölkerung
setzt, so zeigt sich unverkennbar, daß die Länder, in denen die
~nordische Rasse~ überwiegt, im allgemeinen viel geringere
Geburtenziffern haben als jene, in denen andere Rassen überwiegen.
So nimmt die Geburtenziffer in Europa von Osten nach Westen und von
Süden nach Norden ab, also umgekehrt wie der Anteil der nordischen
Rasse an der Bevölkerung. Die vordenkliche Sinnesart der nordischen
Menschen veranlaßt diese zu weitgehender Beschränkung der Kinderzahl.
Dazu kommt noch, daß die Bevölkerungen von vorwiegend nordischer Rasse
im allgemeinen auch besonders gebildet und wohlhabend sind; und wir
haben ja gesehen, wie stark Bildung und Wohlstand zur Geburtenverhütung
beitragen.

Wenn man die gesamte Menge der nordischen Rasse nach ihrem Anteil an
den verschiedenen Bevölkerungen einschließlich Amerikas, Australiens
und Südafrikas ins Auge faßt, so ist diese in der Gegenwart ohne
Zweifel größer als jemals; ihr relativer Anteil an der Bevölkerung
Europas aber ist anscheinend schon seit der Völkerwanderungszeit in
Rückgang. Aus den Schilderungen der antiken Schriftsteller wissen
wir, daß die Germanen recht gleichmäßig von nordischem Typus waren.
Die bildlichen Darstellungen aus jener Zeit bezeugen dasselbe. Die
Skelette der sogenannten Hünengräber und der Reihengräber aus der
Völkerwanderungszeit zeigen ebenfalls fast ausnahmslos rein nordische
Formen. Ebenso waren auch die alten Kelten von nordischer Rasse.
Hellenische Schriftsteller bezeugen auch, daß die alten Hellenen,
wo sie sich rein erhalten hatten, von blonder Rasse waren, ebenso
die Völker der übrigen Balkanhalbinsel. Nach ~Martin~ saßen in
frühgeschichtlicher Zeit dolichokephale Vertreter der nordischen
Rasse noch ziemlich unvermischt in Schweden, Rußland, Österreich und
am Rhein. Auch im 7. bis 9. Jahrhundert war die Bevölkerung Rußlands
noch ausgesprochen dolichokephal, während sie heute ganz überwiegend
brachykephal ist. Ähnliches gilt von Österreich, der Schweiz und vielen
Teilen Deutschlands. Dieser Wechsel im Typus der Bevölkerung dürfte nur
zum kleineren Teil durch Rassenmischung, zum größeren durch wirkliche
Austilgung nordischer Rassenanlagen zu erklären sein.

    Daß im alten Griechenland bei dem Aussterben der nordischen
    Kulturträger äußere und innere Kriege mitgewirkt haben, wurde
    schon oben erwähnt. Weiter scheint dazu die Malaria wesentlich
    beigetragen zu haben, gegen welche die nordische Rasse
    augenscheinlich viel weniger widerstandsfähig ist als die südlichen
    dunklen. Den eigentlichen Todesstoß aber hat das Hellenentum erst
    durch die absichtliche Geburtenverhütung erhalten, die natürlich
    gerade wie bei uns in erster Linie die oberen Stände betraf. Wie
    eine berühmte Stelle bei ~Polybios~ bezeugt, wollten die
    Hellenen seiner Zeit nicht mehr heiraten oder, wenn sie es taten,
    doch höchstens ganz wenige Kinder aufziehen. Es waren mancherlei
    Maßnahmen zur Verhütung der Empfängnis im Gebrauch, und auch
    die Abtreibung wurde häufig geübt. Die gleichgeschlechtliche
    Liebe, welche schon zur Zeit Platons gar nicht mehr als anstößig
    galt, erfreute sich zum guten Teil wohl eben, weil sie nicht zur
    Fortpflanzung führt, so großer Beliebtheit. Auch das Ideal der
    Hetäre, d. h. des freien gebildeten Weibes, das dem Manne in freier
    Zuneigung und ohne Bindung durch die Ehe ihre Gunst schenkte,
    war wohl z. T. aus der Furcht vor dem Kinde geboren. Wie sehr es
    zum Untergang des Hellenentums beitrug, das veranschaulicht eine
    Inschrift auf dem Denkmal der Laïs: Hellas, sonst unbezwinglich
    und fruchtbar an Helden, wurde besiegt und geknechtet durch die
    göttliche Schönheit der Laïs. Alle diese Umstände zusammenwirkend
    führten dahin, daß z. B. von dem dorischen Militäradel der
    Spartiaten, der zur Zeit der Perserkriege noch 8000 Mitglieder ins
    Feld gestellt hatte, nach der Schlacht von Leuktra nur noch 2000
    und im Jahre 230 nur noch 700 Mitglieder vorhanden waren. Ganz
    ähnlich waren die Ursachen des Verfalls des römischen Reiches.

Auch die letzte und größte Welle nordischen Blutes, welche sich in
den letzten Jahrhunderten über Nordamerika, Australien und Südafrika
ergossen hat, ist anscheinend im Begriff zu verebben. Obwohl den
eingesessenen Nordamerikanern im Vergleich zu der Lebensenge Europas
noch fast „unbegrenzte Möglichkeiten“ offen stehen, reicht ihr
Nachwuchs nicht einmal zu bloßer Erhaltung aus.

    ~Ploetz~ hat seinerzeit berichtet, daß schon im Jahre 1892 in
    der eingesessenen Bevölkerung der Neuenglandstaaten die Zahl
    der Todesfälle die der Geburten beträchtlich übertraf. Diese
    Angabe wird durch neuere Feststellungen durchaus bestätigt. In
    Massachusetts z. B. hatte die einheimische Bevölkerung im Jahre
    1910 eine Geburtenziffer von 14,9, während das Erhaltungsminimum
    in anbetracht der starken Besetzung der erwachsenen Altersklassen
    mehr als 20 betragen würde. Äußerlich wird das schnelle Aussterben
    der Yankeebevölkerung durch die stärkere Vermehrung der neuen
    Einwanderer, welche zumeist aus Süd- und Osteuropäern bestehen,
    verdeckt. Deren Geburtenziffer betrug i. J. 1910 in Massachusetts
    49,1. In den letzten Jahren vor dem Kriege kamen nach ~Crum~ auf
    eine angelsächsische Ehefrau 1,92 Kinder und auf eine eingewanderte
    3,01, während das Erhaltungsminimum etwa 3 beträgt.

In zwei bis drei Generationen wird das Aussterben der eingesessenen
amerikanischen Bevölkerung von vorwiegend nordischer Rasse im
wesentlichen beendet sein, -- wenn den Amerikanern nicht noch in
letzter Stunde durch eine zielbewußte Rassenhygiene die Rettung ihres
Volkes gelingt. Führende Männer der Wissenschaft und des öffentlichen
Lebens haben die Gefahr und die Wege zu ihrer Überwindung bereits
klar erkannt, und wenn die Amerikaner zur Rettung der Rasse dauernd
ebensoviel Energie aufwenden werden, wie sie während des Weltkrieges
in rassenzerstörender Richtung aufgewandt haben, so wird der Ausgang
dieses Kampfes nicht zweifelhaft sein. Die nächste große Schlacht in
dem tausendjährigen Ringen um das Leben der nordischen Rasse wird
voraussichtlich in Amerika geschlagen werden. Und wir werden daraus
lernen können.

Aber auch in ihrer europäischen Heimat ist das Leben der nordischen
Rasse kaum weniger bedroht. Nach allem, was wir in früheren Kapiteln
über die seelische Eigenart der Rassen, die soziale Auslese und ihre
in der Gegenwart unheilvolle Verknüpfung mit der biologischen Auslese
gehört haben, erfüllt sich dasselbe Schicksal, welches bisher alle
Zweige der nordischen Rasse, die in wärmeren Ländern Staaten und
Kulturen begründet haben, betroffen hat, nunmehr auch am Stamm der
Rasse in ihrer Heimat.

    Der erste, welcher die Tatsache und die Bedeutung dieses Wechsels
    der Rassen erkannt hat, war der französische Diplomat und
    Schriftsteller ~Joseph Arthur Graf v. Gobineau~. Er hat schon
    um die Mitte des vorigen Jahrhunderts den Satz ausgesprochen,
    daß ein Volk niemals sterben würde, wenn es immer aus denselben
    Rassenbestandteilen zusammengesetzt bliebe. Allerdings sah er das
    Verhängnis der nordischen Rasse nur in ihrer fortschreitenden
    Vermischung mit andern, während die ungleich wesentlichere Auslese
    noch außerhalb seines Gesichtskreises lag. ~Schallmayer~ hat dem
    Seher ~Gobineau~ den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit gemacht;
    aber über den Kern seiner Lehre kommt man dadurch nicht hinweg:
    „Die Massen, die in Westeuropa und Nordamerika gegenwärtig die
    letzte mögliche Form der Kultur vertreten, sind in der Tat weniger
    verfallen als die Bewohner der Campagna, Susianas und Jemens.
    Indessen droht diese verhältnismäßige Überlegenheit dauernd zu
    verschwinden; der bereits so oft geteilte und immer wieder geteilte
    Bestand an arischem Blute, der in unseren Ländern noch vorhanden
    ist und allein das Gebäude unserer Gesellschaft noch stützt,
    steuert mit jedem Tage mehr dem Endziele seiner Aufsaugung zu“
    (1855). ~Ludwig Woltmann~, der geistige Erbe ~Gobineaus~ hat dann
    gesehen, daß es sich um einen Auslesevorgang, um eine Austilgung im
    eigentlichsten Sinne handelt: „Das Aussterben der großgewachsenen
    blonden Rasse ist ein Schicksal, das mit ihrer sozialen
    Herrschaftsstellung und ihren psychologischen Eigenschaften
    unlösbar verknüpft ist.“ (1907).

Wir glauben nicht, daß dieses Schicksal unabwendbar sei. Ausschließlich
in den seelischen Anlagen kann es nicht begründet sein; denn diese
Anlagen waren in der Vergangenheit so gut mit der Erhaltung vereinbar,
daß immer neue Wanderscharen die nordische Heimat verlassen konnten.
Die Anlagen der Rasse sind nur an ihre gegenwärtige Umwelt nicht
angepaßt; und diese Umwelt kann sich wieder ändern, kann geändert
werden. Wenn heute die Ursachen des Blühens und des Welkens der
Völker und Kulturen mehr und mehr klargestellt werden und wenn die
Rasse zum Bewußtsein ihrer selbst und ihrer Lage kommt, so ist damit
die kulturelle Umwelt schon nicht mehr dieselbe wie jene, in der ihr
Untergang unabwendbar erscheint. Das Ideal der Rassenhygiene gewinnt
sichtlich an Boden; und wenn es gelingt, ihm auch praktisch den
gebührenden Einfluß zu verschaffen, so kann dem Verhängnis sogar mit
Sicherheit Halt geboten werden.



    Zweiter Abschnitt.

    Praktische Rassenhygiene.



#1. Zum Begriff der Rassenhygiene.#


~Hygiene ist die Lehre von den Bedingungen der Erhaltung des Lebens
und der Gesundheit~. Als theoretische Wissenschaft betrachtet sie alle
Lebensverhältnisse unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung des Lebens
und der Gesundheit, und als praktische Disziplin sucht sie die dafür
als zweckmäßig erkannten Bedingungen zu verwirklichen. In der Praxis
ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, allen Menschen die
günstigsten Lebensbedingungen zukommen zu lassen. Von entscheidender
Bedeutung sind in dieser Beziehung die wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse. Durch deren eingehende Berücksichtigung kommen wir zur
~sozialen Hygiene~, die man als ~Lehre von den sozialen Bedingungen der
Erhaltung des Lebens und der Gesundheit~ auffassen kann. Es liegt in
der Natur der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, daß sie nicht
auf einen Schlag durch Gewaltmittel möglichst günstig gestaltet werden
können, sondern nur im Laufe einer langen Entwicklung durch stetige
Arbeit der Gemeinschaft. Der Sozialhygieniker muß sich daher wohl oder
übel damit abfinden, daß viele der lebenden Zeitgenossen dahinsterben,
ohne daß ihnen die günstigsten Bedingungen für ihre Gesundheit zuteil
werden konnten. In wenigen Jahrzehnten sind es andere Menschen, welche
leben. Aber ein Wesentliches der alten Generation lebt auch in der
jungen fort. Durch die Generationen hindurch fließt ein Strom dauernden
Lebens, den ~Alfred Ploetz~ als ~biologische Rasse~ bezeichnet hat.
Mag der soziale Hygieniker daher zunächst auch nur die gerade lebenden
Individuen als Gegenstand seiner Fürsorge im Auge gehabt haben: wenn er
wirklich Dauerndes leisten will, so muß er die organische Gemeinschaft
des Lebens, welche nicht auf die lebende Generation beschränkt ist,
zum Gegenstande seiner Fürsorge machen. In diesem Sinne hat ~Max v.
Gruber~ es als die charakteristische Wendung der Hygiene unserer Tage
bezeichnet, daß sie sich zur ~Rassenhygiene~ entwickele.

So wäre denn alle Hygiene Rassenhygiene? Ihrem Ziele nach kann man sie
in der Tat so auffassen. Auch die Hygiene der Individuen kann als Teil
der Rassenhygiene gedacht werden, insofern als das, was der Gesundheit
der Individuen zugute kommt, im großen und ganzen auch dem Wohle der
Rasse dient. Andererseits aber ist mit der gesundheitlichen Fürsorge
für die Individuen die Gesundheit der Rasse noch keineswegs verbürgt.
Wir haben oben gesehen, daß eine Fürsorge, welche erblich schwachen
Individuen zur Fortpflanzung verhilft, dem Wohle der Rasse sogar
abträglich ist. Wir haben im ersten Bande gesehen, daß das Gedeihen des
Individuums von seiner Erbanlage nicht minder abhängig ist als von den
äußeren Lebensbedingungen. Aber wir können die erbliche Veranlagung
des Individuums nicht ändern. Soweit unsere Fürsorge sich auf das
einzelne Individuum erstreckt, müssen wir damit als mit etwas Gegebenem
rechnen. Wohl aber kann sich die erbliche Veranlagung einer Bevölkerung
ändern und zwar, wie wir gesehen haben, einesteils durch direkte
Einwirkungen auf die Erbmasse, ganz besonders aber durch verschieden
starke Fortpflanzung der verschiedenen Erbmassen, d. h. durch Auslese.
Sobald wir das eingesehen haben, haben wir auch die Möglichkeit, die
erbliche Veranlagung der Bevölkerung günstig zu beeinflussen. Das ist
die Aufgabe der ~Rassenhygiene im engeren Sinne~ als einer ~Hygiene
der erblichen Veranlagung~. Auch diese Rassenhygiene im engeren Sinne
ist zum größten Teil soziale Hygiene, insofern als die Bedingungen
der Idiokinese und zumal der Auslese, welche über die Änderung der
erblichen Veranlagung einer Bevölkerung entscheiden, vor allem von
den sozialen Verhältnissen abhängen und in erster Linie durch soziale
Maßnahmen gebessert werden müssen. ~Da die Erbmasse den Grundstock und
Kern jedes Lebewesens bildet, muß die Rassenhygiene auch den Kern der
sozialen Hygiene bilden~.

    Das ist auch die Meinung des ersten ordentlichen Professors für
    soziale Hygiene in Deutschland, ~Grotjahn~, welcher das
    Entartungsproblem als das Zentralproblem der sozialen Hygiene
    bezeichnet.

    ~Grotjahn~ sagt in seinem Buche über die Geburtenfrage, das
    1921 in zweiter Auflage erschienen ist: „Wir wissen gegenwärtig,
    daß ein großer, numerisch wahrscheinlich der bei weitem größte Teil
    aller krankhaften Zustände unheilbar ist. Und doch sind auch diese
    durchaus vermeidbar. Nur muß außer dem Wege der Orthodiätetik, d.
    i. der Befolgung der Lehren der persönlichen Gesundheitspflege
    durch den Einzelnen, und dem der sozialen Hygiene, die der
    Umwelt der Menschen alle krankheitserregenden und verkümmernden
    Bedingungen entzieht, noch ein dritter Weg eingeschlagen werden: es
    muß ~der menschliche Artprozeß durch die Ausbildung einer Theorie
    und Praxis der Eugenik soweit rationell beeinflußt werden, daß
    die Fortpflanzung von konstitutionell Minderwertigen zuverlässig
    verhindert wird.~“

Ein Gegensatz zwischen sozialer Hygiene und Rassenhygiene besteht
also nicht. Man kann vielmehr geradezu sagen: ~Eine soziale Hygiene,
welche in ihrem Kerne nicht Rassenhygiene ist, wird keine dauernden
Erfolge haben~; denn eine wirkliche Gesundung der Bevölkerung ist nicht
möglich ohne Gesundung ihrer Erbmasse. Dem entspricht es, daß die
Rassenhygiene ihrerseits ihren Mitteln nach in der Hauptsache soziale
Hygiene sein muß. Neben der sozialen Rassenhygiene ist aber auch eine
private möglich und nötig, welche dem einzelnen Menschen zeigt, was er
für sich und im Kreise seiner Familie zur Verhütung einer Schädigung
der Erbmasse und zur Erhaltung tüchtiger Erbanlagen tun kann. Demgemäß
ist die Einteilung der praktischen Rassenhygiene in soziale und private
Rassenhygiene gewählt worden.

    Der Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Darwins~ Vetter
    ~Francis Galton~, hat dafür das Wort ~Eugenik~ geprägt, welches
    in den englischsprechenden Ländern heute allgemein gebraucht
    wird. Nachdem seine frühere Definition des Begriffes Eugenik nur
    die soziale Rassenhygiene umfaßte, hat er später -- vielleicht
    unter dem Einfluß von ~Ploetz~, von dem das Wort Rassenhygiene
    stammt -- eine Definition gegeben, welche mit unserer Definition
    der Rassenhygiene durchaus zusammenfällt: „~Eugenik ist die
    Wissenschaft, die sich mit allen Einflüssen befaßt, welche die
    angeborenen Eigenschaften einer Rasse verbessern und welche
    diese Eigenschaften zum größtmöglichen Vorteil der Gesamtheit
    zur Entfaltung bringen.~“ Gegenüber Versuchen gewisser Kreise in
    Deutschland, denen jede Erwähnung des Wortes Rasse unbehaglich
    ist, einen Gegensatz zwischen Rassenhygiene und Eugenik zu
    konstruieren, ist darauf hinzuweisen, daß auch in der Definition
    der Eugenik das Wort Rasse vorkommt und daß ~Galton~ die
    Erörterung der Rassenunterschiede durchaus nicht von der Eugenik
    ausgeschlossen wissen wollte. Auch wörtlich bedeutet das Wort
    Eugenik „Lehre von der guten Rasse“ (von ἐυ gut und γένος
    Geschlecht, Rasse). Es ist also eine falsche Annahme daß das Wort
    Eugenik „Fortpflanzungshygiene“ oder wörtlich „Lehre von der
    guten Zeugung“ bedeute. Der Begriff der Fortpflanzungshygiene ist
    einerseits weiter als der der Rassenhygiene, insofern, als er
    sich auch auf nicht erbliche Einflüsse bezieht, andererseits aber
    viel enger, weil es sich bei der Rassenhygiene keineswegs nur um
    den Fortpflanzungsvorgang handelt, sondern um eine Betrachtung
    der gesamten Lebensbedingungen, welche auf die Gestaltung der
    erblichen Veranlagung der Bevölkerung von Einfluß sind. Ebensowenig
    wie die genannten Versuche kann uns der tendenziöse Mißbrauch des
    Wortes „Rassenhygiene“ durch gewisse entgegengesetzt gerichtete
    Schriftsteller veranlassen, einem wissenschaftlichen Begriffe Zwang
    anzutun. Wir gebrauchen vielmehr das Wort Rassenhygiene als eine
    deutsche Übersetzung des Wortes Eugenik, ebenso wie wir z. B. auch
    Augenheilkunde für Ophthalmologie sagen.



#2. Soziale Rassenhygiene.#


a) ~Die Bekämpfung idiokinetischer Schädlichkeiten.~

    Die soziale Verhütung der ~Alkoholschäden~ soll hier nur ganz
    kurz umrissen werden. Ihre rassenhygienische Bedeutung ist zwar
    außerordentlich groß; sie hat aber auch sonst ungeheure hygienische
    und soziale Bedeutung, und es gibt bereits viele gute Schriften
    darüber. Wenn wir uns hier auf das Allerwichtigste beschränken, so
    gewinnen wir dadurch Raum für die Erörterung jener Aufgaben, die
    allein der Rassenhygiene eigentümlich sind.

Es ist keine Frage, daß vom rassenhygienischen Standpunkt ~das völlige
Verbot der Erzeugung und des Vertriebes alkoholischer Genußmittel~
angestrebt werden muß. Man kann durchaus nicht sagen, daß dieses Ziel
unerreichbar sei. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist es
der Enthaltsamkeitsbewegung nach jahrzehntelangem Kampfe gelungen,
das völlige Alkoholverbot durchzusetzen. Seit dem 1. Juli 1919 ist
dieses für das Gesamtgebiet der Vereinigten Staaten verfassungsmäßig
festgelegt, nachdem es schon vorher in den meisten Einzelstaaten
der Union bestand, so daß also genügend praktische Erfahrungen über
seine Wirkungen vorlagen. Bei der Aufnahme in die Verfassung stimmten
nur 3 von den 48 Staaten der Union dagegen. Besonders seit der
Einführung des Frauenstimmrechts in Deutschland erscheint es nicht
ausgeschlossen, daß auch bei uns einmal das Alkoholverbot auf dem
Wege parlamentarischer Gesetzgebung oder allgemeiner Volksabstimmung
verwirklicht werden wird. Daß die Aussichten dafür gar nicht so
schlecht sind, beweist am besten die Angst der Alkoholinteressenten,
welche aus zahlreichen kleinen, in die Tagespresse geschobenen Notizen
spricht, in denen über angebliche schlimme Folgen des Alkoholverbotes
in Amerika berichtet wird.

In Schweden und Norwegen ist es gelungen, die Schäden des Alkoholismus,
welche früher dort geradezu verheerend wirkten, vor allem durch eine
~Gasthausreform~, das sogenannte ~Gotenburger System~, weitgehend
zu beseitigen. Dabei ist der Betrieb der Gasthäuser den Gemeinden
unterstellt; und da der Verwalter keinen Nutzen von dem Umsatz
alkoholischer Getränke hat, hat er auch keinen Anlaß, einen Trinkzwang
auszuüben.

In Deutschland ist das seit 1919 bestehende staatliche
~Branntweinmonopol~ als günstig anzusehen, weil dadurch der
Trinkbranntwein stark verteuert wird. Im Jahre 1920 lagen auf einem
Liter Spiritus 8 Mark Reichssteuer und 15 Mark anderweitige Kosten,
während der Spiritus selber auf nicht ganz 3 Mark kam. Eine ~hohe
Besteuerung alkoholischer Genußmittel~ ist bis zu einem gewissen
Grade wohl geeignet, den Verbrauch einzuschränken, birgt aber die
Gefahr in sich, daß der Staat im Interesse hoher Steuereinnahmen den
Verbrauch zu steigern sucht. Die gegenwärtig in Deutschland bestehende
Getränkesteuer kann nicht gutgeheißen werden, weil im Interesse des
Alkoholkapitals auch die alkoholfreien Getränke damit belegt sind.
Demgegenüber muß gefordert werden, daß alle Getränke mit weniger als
1-2% Alkoholgehalt steuerfrei bleiben, einschließlich derartigen
Bieres, daß dagegen stärkere Getränke um so höher besteuert werden.
Viel besser ist, wie gesagt, das völlige Alkoholverbot, dessen
Durchführung allerdings höhere Einsicht und Moral voraussetzt, als
sie gegenwärtig bei der Mehrheit unserer Bevölkerung vorhanden ist.
Diese Hemmnisse könnten am wirksamsten durch ~Schulunterricht über
die Alkoholfrage~, am besten im ~Rahmen allgemeinen hygienischen
Unterrichts~, der auch aus anderen Gründen zu fordern ist (s. u.),
beseitigt werden, wie die Erfahrungen in Skandinavien und Amerika
gezeigt haben.

Auch hinsichtlich des ~Tabaks~, dessen schädliche Wirkungen auf die
Keimdrüsen ebenfalls bekannt sind, wäre völliges Verbot der Erzeugung
und des Vertriebes das -- vorerst leider nicht durchsetzbare -- Ideal.
Der Tabakmißbrauch ist gegenwärtig geradezu das verbreitetste Laster
unserer Bevölkerung. Wenn eine fremde Bevölkerung etwa dem Opium in
ähnlichem Maße verfallen wäre, wie die unsrige dem Tabak, so würde man
von allgemeiner Demoralisation sprechen. Es ist unendlich beschämend,
daß die deutsche Bevölkerung, welche an Unterernährung leidet, einen
sehr großen Teil ihres Einkommens für schädliche Genußgifte ausgibt.
Die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen sollte daher am besten ganz
verboten und die einheimische Erzeugung durch hohe Steuern in Schranken
gehalten werden.

Auch die Vermeidung idiokinetischer Schädigungen durch Blei,
Quecksilber und andere Gifte ist eine Aufgabe öffentlicher
Rassenhygiene. Die Schutzbestimmungen hinsichtlich gewerblicher Gifte
haben daher auch rassenhygienischen Wert.

    Eine nicht unwichtige Aufgabe ist auch die ~Vermeidung der
    Röntgenschädigungen der Keimzellen~, die zwar quantitativ keine
    große Rolle spielen, aber qualitativ eine um so verderblichere,
    indem dadurch fortgesetzt eine nicht unbeträchtliche Zahl geistig
    hochstehender Menschen, insbesondere Röntgeningenieure, Ärzte und
    Röntgenassistentinnen sterilisiert werden. Daher sind strenge
    Schutzvorschriften zu fordern und eine sorgfältige Gewerbeaufsicht
    über die Durchführung des sogenannten absoluten Röntgenschutzes. Da
    aber nach dem Röntgenarzte ~Nürnberger~ auch in einem modernen
    Betriebe wenigstens die vorübergehende Sterilisierung der mit den
    Röntgenarbeiten Beschäftigten nicht vermieden werden kann, so wäre
    allen Ernstes zu erwägen, ob die Arbeit mit Röntgenstrahlen nicht
    überhaupt Personen vorbehalten werden sollte, deren Fortpflanzung
    aus irgend einem Grunde nicht oder nicht mehr in Betracht käme.
    Wenn untüchtige Elemente durch ungünstige Verhältnisse oder durch
    eigene oder fremde Schuld Schädigungen ausgesetzt sind, so pflegen
    sofort allerhand geeignete und ungeeignete Maßnahmen zum Schutze
    der Schwachen einzusetzen; niemand aber kümmert sich darum, wenn
    ausgesucht tüchtige Menschen wissentlich oder unwissentlich ihre
    Erbmasse ruinieren.


b) ~Die Bekämpfung der Syphilis.~

    Von der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gilt ebenso wie
    von der des Alkoholismus, daß sie nicht nur eine Aufgabe der
    Rassenhygiene ist, daß sie aber andererseits in dem Programm der
    Rassenhygiene einen wesentlichen Bestandteil bilden muß. Auch
    wenn man der Meinung ist, daß durch die Gonorrhöe, so wie die
    Dinge heute liegen, vorzugsweise unterdurchschnittlich tüchtige
    Individuen unfruchtbar gemacht werden, so ist doch kein Zweifel,
    daß auch nicht wenige von Hause aus tüchtige und wertvolle Menschen
    dadurch ihre Fortpflanzungsfähigkeit einbüßen. Ungleich wichtiger
    aber ist rassenhygienisch die Bekämpfung der Syphilis und zwar
    wegen der durch sie bedingten Schädigungen der Erbmasse, wobei es
    praktisch ziemlich gleichgültig ist, ob man diese mehr auf die
    Krankheit als solche oder auf die bei der Behandlung unvermeidliche
    Anwendung von Giften wie Quecksilber, Arsen und Jod bezieht.

Das Fundament einer durchgreifenden Bekämpfung der
Geschlechtskrankheiten ist die ~Einführung einer Meldepflicht~, wie
sie für andere gefährliche Krankheiten besteht und wie sie für die
Geschlechtskrankheiten von ~Flesch~ und anderen verlangt worden
ist. Die Meldung hätte durch den, der die Krankheit feststellt oder
behandelt, in den meisten Fällen also durch den Arzt zu geschehen.
Selbstverständlich müßte der Meldende ebenso wie die Gesundheitsbehörde
zu strengem Stillschweigen verpflichtet sein; doch dürfte es nötig
sein, daß die Meldung selber mit Namensnennung erfolgt und daß bei der
Gesundheitsbehörde die Meldungen geordnet aufbewahrt werden.

    In Schweden ist eine gesetzliche Meldepflicht für
    Geschlechtskrankheiten seit dem 1. Januar 1919 gesetzlich in
    Kraft. Jeder Geschlechtskranke ist verpflichtet, sich von einem
    approbierten Arzte behandeln zu lassen. Die Behandlung durch
    Kurpfuscher ist verboten. Der Arzt hat den Kranken über die Art und
    die Ansteckungsfähigkeit seiner Krankheit aufzuklären; zugleich hat
    er ihn darauf hinzuweisen, daß er sich durch Gefährdung anderer
    Personen mit Ansteckung strafbar macht. Außer der mündlichen
    Belehrung hat er ihm auch ein amtliches Belehrungsblatt gegen
    Unterschrift auszuhändigen. Untersuchung und Behandlung sind
    kostenfrei. Das Gesetz hat sich nun schon über zwei Jahre durchaus
    als durchführbar erwiesen; und soviel man bisher beurteilen kann,
    ist der Erfolg ein recht guter.

    Im Jahre 1920 hat sich die preußische Landesversammlung mit
    großer Mehrheit für die allgemeine Meldepflicht ausgesprochen,
    ebenso auch die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene.
    Andererseits hat sich die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der
    Geschlechtskrankheiten, die zum großen Teil aus Fachärzten für
    Geschlechtskrankheiten besteht, die natürlich in erster Linie von
    der Meldepflicht betroffen werden würden, dagegen ausgesprochen,
    ebenso auch andere Gruppen von Fachärzten.

Daß die Durchführung der Meldepflicht bei der ungeheuren Verbreitung,
welche die Geschlechtskrankheiten bei uns haben, großen
Schwierigkeiten begegnen würde, ist natürlich klar. Ich möchte daher
vorerst nur die ~Meldepflicht für Syphilis~ und wegen der Gefahr der
Verwechslung für den sogenannten weichen Schanker fordern. Wenn die
rassenhygienisch weniger bedeutungsvolle Gonorrhoe vorerst beiseite
gelassen würde, so würde der Arbeitsaufwand nur einen Bruchteil,
schätzungsweise etwa ein Viertel, betragen.

    Ich glaube, daß in anbetracht der bei uns herrschenden Zustände,
    eine rücksichtslose Unterdrückung der Prostitution eher schädlich
    wirken würde, weil sie die gesundheitliche Überwachung der Kranken
    erschweren würde. Die nächste Aufgabe scheint mir vielmehr die
    Erfassung der Syphilitiker durch eine Meldepflicht zu sein. Man
    hat allerdings gesagt, daß durch eine Meldepflicht des Arztes die
    Kranken in die Hände verschwiegener Kurpfuscher getrieben würden;
    und daran ist gewiß etwas Wahres; aber die günstigen Wirkungen der
    Meldepflicht würden die ungünstigen sicher weit überwiegen. Auch
    bei siegreichen Angriffen muß man eben mit Verlusten rechnen.

    Die sogenannten ~Beratungsstellen~ für Geschlechtskranke, welche
    in den letzten Jahren auf Anregung des Reichsversicherungsamtes
    von den Landesversicherungsanstalten, d. h. den Trägern der
    Invalidenversicherung, in den meisten größeren Städten ins
    Leben gerufen worden sind, wirken zwar wie eine Art von
    Überwachungsstellen für die der Krankenversicherungspflicht
    unterstehenden Syphilitiker; sie können aber eine allgemeine
    Meldepflicht keineswegs ersetzen.

    Im Jahre 1918 wurde ein Reichsgesetzentwurf zur Bekämpfung der
    Geschlechtskrankheiten veröffentlicht; doch konnte dieser wegen
    des Ausbruches der Revolution nicht mehr Gesetz werden. Immerhin
    sind einige Bestimmungen daraus durch die Revolutionsregierung
    auf dem Verordnungswege erlassen worden. Danach können Personen,
    bei denen die Gefahr besteht, daß sie eine Geschlechtskrankheit
    weiterverbreiten, zwangsweise einem Heilverfahren unterworfen
    werden. Wer wissentlich eine andere Person durch Beischlaf
    der Ansteckungsgefahr aussetzt, soll mit Gefängnis bis zu 3
    Jahren bestraft werden. Wer eine an einer Geschlechtskrankheit
    leidende Person ärztlich untersucht und behandelt, soll sie über
    die Art ihrer Krankheit belehren, insbesondere auch über die
    Strafbarkeit der Ansteckungsgefährdung. Diese Bestimmungen sind
    zwar an und für sich nicht schlecht; eine nennenswerte Wirkung
    aber haben sie offenbar nicht gehabt; insbesondere haben sie die
    epidemische Ausbreitung der Geschlechtskrankheiten während der
    Revolution nicht zu hindern vermocht. In dem Entwurf von 1918
    war auch ein Verbot der Behandlung durch Kurpfuscher enthalten;
    leider hat die Revolutionsregierung dieses aber nicht in ihre
    Verfügung aufgenommen. Es ist bezeichnend für den Tiefstand
    unserer öffentlichen Meinung in sozialhygienischen Fragen, daß ein
    allgemeines Verbot der Kurpfuscherei, wie es in Österreich seit
    langer Zeit in segensreicher Wirksamkeit ist, bei uns vorerst
    aus politischen Gründen als unerreichbar anzusehen ist, weil die
    Volksvertretungen der Schulmedizin mißtrauen.

Daß es bei genügender Energie möglich wäre, die Geschlechtskrankheiten
so gut wie ganz auszurotten, daran kann gar kein Zweifel sein. Weil
dadurch aber nicht nur zahlreiche Fachärzte, die von der Behandlung
Geschlechtskranker leben, brotlos werden, sondern auch viele andere
Ärzte in ihren ohnehin nicht großen Einkünften schwere Einbuße erleiden
würden, scheint es im Interesse einer wirklich durchgreifenden
Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten wie der Volkskrankheiten
überhaupt unbedingt nötig zu sein, daß die Ärzte auch für vorbeugende
und sozialhygienische Tätigkeit angemessen bezahlt werden, wovon weiter
unten auch noch in anderem Zusammenhange zu reden sein wird.

~Da an dem entsetzlichen Elend, das die Geschlechtskrankheiten
über unsere Bevölkerung gebracht haben, zum guten Teil die bodenlose
Unkenntnis der Gefahr schuld ist, so muß die Bevölkerung von Jugend
auf darüber aufgeklärt werden~. In den oberen Klassen der
höheren Schulen oder Mittelschulen sowie in den Fortbildungsschulen
wären diese Dinge am besten im Rahmen ~allgemeinen hygienischen
Unterrichts~ zu behandeln. Selbstverständlich kommen dafür nur
medizinisch vorgebildete Lehrer in Frage. Die jungen Leute müssen
wissen, daß jährlich Tausende von syphilitischen Männern an unheilbarer
Geisteskrankheit zugrunde gehen, daß aber auch die Gonorrhoe
lebenslängliches qualvolles Leiden zur Folge haben kann, daß Millionen
von Frauen infolge dieser Leiden dahinsiechen, daß Hunderttausende
von Kindern syphilitischer Eltern von vornherein in ihrer Lebenskraft
gebrochen sind, daß insgesamt durch kaum ein anderes Übel das
persönliche Glück von so vielen Menschen vernichtet wird.


c) ~Die Frage der Eheverbote und Ehetauglichkeitszeugnisse.~

Das entscheidende Bestreben praktischer Rassenhygiene muß dahin
gehen, daß die Begabten und Tüchtigen sich stärker vermehren als die
Untüchtigen und Minderwertigen. Dieses Ziel kann auf zwei verschiedene
Weisen erstrebt werden, erstens durch Hemmung der Fortpflanzung
unterdurchschnittlich Veranlagter und zweitens durch Förderung der
Fortpflanzung überdurchschnittlich Veranlagter. Für viele Leute,
welche mit den Fragen der Entartung und Rassenhygiene neu bekannt
werden, ist es erfahrungsgemäß besonders einleuchtend, daß man durch
Eheverbote der Entartung Einhalt tun könne. Wir wollen uns daher nun
mit der Frage beschäftigen, inwieweit Eheverbote tatsächlich dazu
geeignet sein mögen, und in diesem Zusammenhange auch die Verhütung
der Ehe Geschlechtskranker erörtern, obwohl diese natürlich aus ganz
andern Gründen zu erstreben ist als die Verhütung der Ehe erblich
Minderwertiger.

Tatsächlich besteht bei uns bereits ein Eheverbot für geschlechtskranke
Personen. Da nämlich seit der angeführten Verfügung vom Dezember 1918
die Gefährdung mit Ansteckung mit Strafe bedroht ist, so ist damit
indirekt auch die Eheschließung Ansteckungsfähiger verboten. In manchen
andern Ländern wie in Schweden und in einer Reihe amerikanischer
Staaten ist ein Eheverbot für Geschlechtskranke ausdrücklich
ausgesprochen worden. Die Schwierigkeit liegt in der Durchführung,
denn es liegt auf der Hand, daß ein Verbot, wie es bei uns besteht,
ziemlich ohne Wert ist. Von vielen Seiten wird daher verlangt, daß
alle Personen vor der Eheschließung ein ärztliches Zeugnis beibringen
sollten, daß sie nicht geschlechtskrank seien. Eine solche Maßregel
würde meines Erachtens aber erst nach Durchführung einer allgemeinen
Meldepflicht für Geschlechtskranke durchführbar sein. Solange diese
nicht besteht, würde die Erstellung des Zeugnisses in jedem Falle eine
genaue ärztliche Untersuchung der Geschlechtsteile nötig machen, die
besonders für die jungen Mädchen äußerst peinlich, aber auch für die
Männer recht umständlich und lästig wäre. Viele Anhänger zwangsmäßiger
Gesundheitszeugnisse haben offenbar keine rechte Vorstellung von den
Schwierigkeiten einer sachgemäßen Untersuchung. Die vielen damit
verbundenen Scherereien und Peinlichkeiten würden eine nicht ganz zu
vernachlässigende Beeinträchtigung des Ehewillens überhaupt mit sich
bringen.

    Auch eine Beschränkung auf das männliche Geschlecht hat ihre
    Bedenken. Daß Männer, deren Fortpflanzung rassenhygienisch
    wirklich erstrebenswert ist, mit einer frischen Syphilis oder
    Gonorrhöe heiraten, dürfte ohnehin kaum vorkommen. Wenn aber ein
    Mann, der längere Zeit vor der Ehe eine Ansteckung durchgemacht hat
    und der sich für geheilt hält, trotzdem seine Frau ansteckt, so
    wird selbst dadurch in anbetracht des großen Frauenüberschusses,
    der bei uns herrscht, die Zahl der gesunden Ehen im allgemeinen
    nicht kleiner. Viel bedeutungsvoller ist dagegen die Verehelichung
    eines infizierten Mädchens, weil dadurch in der Regel einer
    gesunden Geschlechtsgenossin der Mann entzogen und eine gesunde Ehe
    verhindert wird. Da Geschlechtskrankheiten bei ledigen weiblichen
    Personen heute durchaus nicht selten sind, muß man meines Erachtens
    ein Ausnahmegesetz für die Männer ablehnen.

Nun sagen die Anhänger einer zwangsmäßigen Ehetauglichkeitsuntersuchung
allerdings, daß deren Wert gar nicht so sehr in der Herausfindung
der Kranken als vielmehr in einer allgemein erzieherischen Wirkung
liegen würde, indem Personen, die ein schlechtes Gewissen in bezug auf
Geschlechtskrankheiten hätten, es gar nicht erst auf eine Untersuchung
ankommen lassen würden. Daran ist gewiß etwas Richtiges. Zugleich liegt
darin aber auch eine neue Gefahr. Dann würden nämlich voraussichtlich
auch viele Männer, die einmal eine Ansteckung durchgemacht haben, auf
die Ehe verzichten, obwohl es bei ihnen gar nicht nötig wäre, und zwar
besonders gewissenhafte und vordenkliche. Es läge also geradezu die
Gefahr einer Gegenauslese vor.

Anders würde die Sache erst liegen, wenn einmal mehrere Jahre lang
die oben geforderte Meldepflicht für Geschlechtskranke durchgeführt
wäre. Dann würden mit Hilfe der Aufzeichnungen der Gesundheitsämter
viel zuverlässigere Ehezeugnisse erstellt werden können, als das
heute möglich wäre. Zumal wenn auch der Abschluß der Behandlung und
die endgültige Heilung gemeldet werden müßten, würden umständliche
Untersuchungen vor der Eheschließung nur in Ausnahmefällen nötig sein
und die Verletzung des Schamgefühls unbescholtener Mädchen könnte
vermieden werden. Auch mit Rücksicht auf die Einführung ärztlicher
Ehezeugnisse muß man daher meines Erachtens für eine ~Meldepflicht
für Geschlechtskrankheiten~ eintreten.

Außer den Geschlechtskrankheiten kommen natürlich auch andere Leiden
als Gründe für Eheverbote in Betracht, insbesondere schwerere
erbliche Krankheiten. In einer Anzahl Staaten der nordamerikanischen
Union bestehen auch bereits tatsächlich rassenhygienische Eheverbote.
Zuerst ging der Staat Connecticut damit vor (1895); später folgten
Kansas (1903), New Jersey (1904), Ohio (1904), Indiana (1905),
Michigan (1905), Minnesota (1905), Utah (1909), Washington (1909). Die
rassenhygienischen Ehebeschränkungen, welche gegenwärtig in mehr als 20
Staaten bestehen, erstrecken sich außer auf eigentliche Geisteskranke
auch auf Schwachsinnige, Epileptiker, Geschlechtskranke und Personen,
welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. In den letzten
Jahren sind auch in einzelnen europäischen Staaten rassenhygienische
Eheverbote erlassen worden, so in Schweden 1915 für Geisteskranke,
Geistesschwache, Epileptische und Geschlechtskranke.

    Die Schwäche der amerikanischen Eheverbote liegt in ihrer
    Durchführung. Eine ärztliche Untersuchung, welche die sachgemäße
    Durchführung der Eheverbote eigentlich erfordern würde, findet in
    den meisten Staaten nicht statt; es wird vielmehr nur eine eidliche
    Versicherung von den Ehekandidaten verlangt. Auch in Schweden wird
    die Eheerlaubnis auf Grund einer eidesstattlichen Versicherung der
    Ehebewerber erteilt. Ärztliche Untersuchungen verlangen nur Nord
    Dakota, Oregon und Colorado. In Nord Dakota soll das Ehezeugnis
    das Freisein von Geisteskrankheit, Epilepsie, Alkoholismus und
    Schwindsucht bestätigen, in Oregon wird nur das Freisein von
    Geschlechtskrankheit verlangt und zwar nur von Männern, während die
    Zeugnisse in Colorado sich auf beide Gruppen erstrecken.

    Auch in Deutschland sind des öfteren Eheverbote gefordert
    worden, am besten begründet wohl von einem Ausschuß des
    Münchener Ärztlichen Vereins, der im Jahre 1917 auf Grund von
    Vorschlägen des Münchener Kinderarztes Prof. ~Trumpp~ sich für
    die ~Aufstellung besonderer Eheberater~ ausgesprochen hat, d.
    h. von Ärzten, die sich durch eine besondere Prüfung über die
    nötigen Kenntnisse ausgewiesen haben. Alle Ehebewerber sollen
    gehalten sein, dem Standesamt das Zeugnis eines derartigen
    Eheberaters vorzulegen; doch soll bei weiblichen Ehebewerbern
    nur dann eine Untersuchung der Geschlechtsorgane stattfinden,
    wenn ein besonderer Anlaß dazu vorliegt. Bei Vorhandensein einer
    ansteckenden Geschlechtskrankheit, Lepra, Geisteskrankheit,
    Schwachsinn, schwerer Psychopathie, chronischem Alkoholismus soll
    das Ehezeugnis versagt werden. Absichtlich wurden Eheverbote
    nur für solche Zustände befürwortet, welche nicht nur für die
    Nachkommen, sondern auch für die Ehegenossen eine verhängnisvolle
    Bedeutung haben und welche auch bisher schon eine nachträgliche
    Anfechtung der Eheschließung begründen. Dem Bedenken, daß eine
    Entscheidung über die Ehetauglichkeit oft nicht möglich sei, ist
    dadurch begegnet worden, daß nur solche Zustände als Ehehindernisse
    aufgestellt sind, für welche vor Gericht auch heute schon von
    ärztlichen Sachverständigen eine bestimmte Entscheidung verlangt
    wird. Grundsätzliche Bedenken gegen diese Abgrenzung der Eheverbote
    werden sich kaum begründen lassen; höchstens könnte man der
    Meinung sein, daß auch mancherlei andere Krankheiten noch zur
    Begründung von Eheuntauglichkeit geeignet wären, z. B. Tuberkulose
    mit Bazillenausscheidung. Leichte, krankhafte Zustände, die keine
    wesentliche Behinderung im Leben bewirken, kommen für Eheverbote
    selbstverständlich nicht in Betracht, ebensowenig die bloße
    „Belastung“ mit einem erblichen Leiden.

    Gegen die Einführung von Eheverboten werden öfter allerlei Bedenken
    geltend gemacht, welche sich z. T. auch gegen andere Maßnahmen
    ausmerzender Rassenhygiene, wie die Sterilisierung, richten und
    daher im Zusammenhang mit dieser besprochen werden sollen, welche
    zum andern Teil aber nur gegen die Methode der Eheverbote als
    solche gerichtet sind. Sehr kurzsichtig ist der Einwand, daß durch
    Eheverbote das Lebensglück mancher Personen zerstört werden könne.
    Es ist wirklich nicht ernst zu nehmen, daß durch die Verhinderung
    der Ehe von Syphilitikern, Schwindsüchtigen, Trinkern und geistig
    schwer Abnormen menschliches Glück zerstört werde. Durch nichts
    entsteht vielmehr soviel Unglück als durch solche Ehen. Und selbst
    angenommen, das Glück eines derartigen Kranken werde durch eine
    Ehe erhöht, so muß man doch auch an den gesunden Teil denken und
    vor allem an die zu erwartenden Kinder. Kranke und entartete
    Kinder beeinträchtigen das Glück der Eltern nicht weniger als
    eigene Krankheit. Sie bringen nicht nur unausgesetzten Kummer und
    dauernde Sorge mit sich, sondern wirken auch wie ein immerwährender
    Vorwurf. Immerhin kann ruhig zugegeben werden, daß ausnahmsweise
    durch rassenhygienische Eheverbote das Glück einzelner Menschen
    beeinträchtigt werden kann. Was aber bedeutet das gegenüber der
    Unsumme von Unglück die andererseits dadurch verhütet werden würde!
    Es ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung
    mancher Zeitgenossen, daß sie immer nur mögliche Einzelfälle ins
    Auge fassen, ohne auf das Allgemeinwohl Rücksicht zu nehmen.
    Manche Individualisten erklären denn auch einfach, ohne sich auf
    die verfängliche Glücksfrage weiter einzulassen, die Ehe habe
    schlechterdings reine Privatsache zu sein. Das Geschlechtsleben
    gehöre zum „Allerpersönlichsten“ des Menschen, in das Eingriffe
    der Gesellschaft unbedingt unzulässig seien. Diese Ablehnung jeder
    Bindung des Geschlechtslebens durch Sitte oder Gesetz würde in der
    Konsequenz zur Aufhebung der Ehe selber führen. Es liegt aber auf
    der Hand, daß unter dem Gesichtspunkt des Gedeihens der Rasse die
    Regelung des Geschlechtslebens durch Sitte und Gesetz, insbesondere
    die Einrichtung der Ehe, von unersetzlichstem Werte sind.

    Etwas mehr Berechtigung hat ein anderer Einwand gegen Eheverbote,
    der davon gerade eine Beeinträchtigung der Einrichtung der Ehe
    befürchtet. Es wird nämlich gesagt, daß die an der Eheschließung
    Gehinderten sich dann eben außerhalb der Ehe fortpflanzen würden.
    Nun ist aber die Zahl der Kinder, welche auf eine dauernd ledige
    Person kommen, sehr viel geringer als die auf eine verheiratete
    fallende Zahl. Beim unehelichen Verkehr haben die Beteiligten
    eben ganz allgemein das Bestreben, Geburten zu verhüten; auch
    tragen die Geschlechtskrankheiten dazu bei, den unehelichen
    Verkehr verhältnismäßig unfruchtbar zu machen. Geschlechtskranke,
    Psychopathen, Alkoholiker und Schwindsüchtige, denen die Ehe
    verboten wäre, würden daher außerhalb der Ehe nur ganz wenige
    Kinder erzeugen und, was das Entscheidende ist, sicher weniger, als
    wenn ihnen die Ehe gestattet wäre. Eine große Schwierigkeit ergibt
    sich allerdings aus dem Umstande, daß in unserer Bevölkerung bei
    einem großen Teil aller Paare der Geschlechtsverkehr schon vor der
    Eheschließung begonnen hat, daß nicht selten auch schon ein oder
    selbst mehrere Kinder vor der Eheschließung vorhanden sind und daß
    die Eheschließung oft erst die Folge dieser Beziehungen ist. In
    Fällen, wo Kinder vorhanden sind, suchte man bisher immer möglichst
    eine nachträgliche Eheschließung herbeizuführen; und sollte nun der
    Staat die Überführung solcher wilden Ehen in rechtlich anerkannte
    verweigern, wenn eines der Eltern sich als eheuntauglich erweist?
    Wenn man den Minderwertigen die eheliche Fortpflanzung verbieten
    will, so dürfte man ihnen die außereheliche, logischerweise
    eigentlich nicht gestatten. Staatliche Eheverbote setzen
    also eigentlich auch ein staatliches Verbot außerehelichen
    Geschlechtsverkehrs voraus. In einer Reihe amerikanischer Staaten
    hat man tatsächlich diesen Weg eingeschlagen, in Connecticut z.
    B. ist Ehebruch mit 5 Jahren Zuchthaus bedroht. Es liegt aber auf
    der Hand, daß derartige strenge Gesetze in anbetracht der bei uns
    herrschenden Anschauungen in absehbarer Zeit keinerlei Aussicht auf
    Durchführung haben würden. In Nordamerika dagegen, wo nur 2 bis
    3% aller Geburten unehelich sind und wo in der alteingesessenen
    Bevölkerung uneheliche Geburten überhaupt kaum vorkommen, ist die
    dadurch bewirkte Beeinträchtigung der Eheverbote verhältnismäßig
    gering; anders aber wäre es bei uns, wo 10% und stellenweise noch
    viel mehr aller Geburten unehelich sind und wo es in den breiten
    Schichten etwas ganz Gewöhnliches ist, daß der Geschlechtsverkehr
    zwischen den zukünftigen Eheleuten oft lange vor der Ehe beginnt.
    Jedenfalls setzt die Einführung rassenhygienischer Eheverbote die
    ungeschmälerte Aufrechterhaltung der Ehe voraus, ja eigentlich
    eine strengere Auffassung der Ehe als sie bei uns noch besteht, wo
    man in der Gleichstellung der unehelichen Mütter und Kinder mit
    den ehelichen vielfach geradezu einen Fortschritt sieht. Geradezu
    lächerlich aber ist es, wenn einige besonders „fortschrittliche“
    Persönlichkeiten zugleich für Eheverbote und für „freie Liebe“
    eintreten.

So wünschenswert rassenhygienische Eheverbote an und für sich wären, so
scheint mir deren Einführung bei uns wenigstens vorläufig doch nicht
möglich zu sein, weil der Stand der sittlichen Anschauungen unserer
Bevölkerung nicht hoch genug dazu ist und weil die große Mehrzahl
die Zweckdienlichkeit der Ehezeugnisse nicht einsehen, sondern diese
nur als eine lästige Schikane empfinden würde. Die rassenhygienische
Gesetzgebung kann in einem demokratischen Staate aber nicht weiter
gehen, als es das sittliche Bewußtsein des überwiegenden Teiles der
Bevölkerung billigt, weil andernfalls schwere Rückschläge unvermeidlich
wären.

Aus den gleichen Gründen halte ich die Einführung eines
~obligatorischen Austausches von Gesundheitszeugnissen vor der
Ehe~ auch ohne eigentliche Eheverbote, wie sie z. B. ~Schallmayer~
befürwortet und wie sie die Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene
in ihren Leitsätzen von 1916 gefordert hat, für vorerst nicht
zweckdienlich. Wenn es den Ehekandidaten überlassen bleibt, selber die
Folgerungen aus den der Beratung und Aufklärung dienenden Zeugnissen zu
ziehen, so werden natürlich gerade die seelisch Minderwertigen sich am
wenigsten durch einen ungünstigen Befund von der Eheschließung abhalten
lassen. Außerdem ist zu bedenken, daß im Falle der Lösung eines
Verlöbnisses infolge ungünstigen Ausfalls des Zeugnisses der andere
Teil nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet wäre, sondern vielmehr
bestrebt sein würde, durch Weitererzählen des Sachverhalts die Schuld
von sich abzuwälzen, was ebenfalls zu Mißhelligkeiten führen würde.

Sehr zu begrüßen aber ist es, daß durch Reichsgesetz vom 11. Juni
1920 den Standesämtern die Aushändigung eines Merkblatts, das auf
die Wichtigkeit ärztlicher Eheberatung hinweist, an Verlobte bzw.
diejenigen, deren Einwilligung zur Eheschließung erforderlich ist,
vorgeschrieben ist. Obwohl diese Einrichtung, welche besonders dem
Betreiben von Amtsgerichtsrat ~Schubart~ in Charlottenburg zu
danken ist, im Einzelfall wohl regelmäßig zu spät kommt, so hat sie
doch einen nicht zu unterschätzenden Wert für die rassenhygienische
Aufklärung der Bevölkerung, und diese ist, wie wir gesehen haben, eine
unentbehrliche Voraussetzung aller weitergehenden Maßnahmen.

Durch diese Merkblätter wird nun auch der Weg für die ~Aufstellung
staatlich geprüfter ärztlicher Eheberater~ geebnet. Hinweise für die
Tätigkeit ärztlicher Eheberater sollen bei Besprechung der privaten
Rassenhygiene gegeben werden. Um eine genügende Unabhängigkeit der
Eheberater zu gewährleisten, wäre es am besten, daß diese vom Staate
angestellt und besoldet würden. Auch um eine unnötige Erschwerung der
Eheschließung zu vermeiden, wäre es anzustreben, daß die ärztliche
Eheberatung für die Ehebewerber kostenlos wäre. Für Fälle, wo ein
Ehebewerber sich mit dem Bescheid des Eheberaters nicht zufrieden
geben würde, sollte ein Ausschuß von Fachärzten als Berufungsinstanz
vorgesehen sein, und in allen Fällen, wo der Berufungsausschuß zu einer
Bestätigung des ersten Zeugnisses käme, sollte der Ehebewerber die
Kosten zu tragen haben, damit einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme
des Berufungsausschusses möglichst vorgebeugt wäre. Manches spräche
dafür, daß männliche Ehebewerber von männlichen Eheberatern, weibliche
von weiblichen beraten würden; noch zweckmäßiger aber dürfte es sein,
daß beide Ehebewerber von demselben Eheberater untersucht würden,
besonders in anbetracht des Umstandes, daß in manchen Fällen auch
die beiderseitige Beschaffenheit von Bedeutung ist. So wäre z. B.
in Fällen, wo doch schon eine Infektion beider Teile mit derselben
Krankheit (z. B. Gonorrhoe) erfolgt wäre, gegen eine Eheschließung wohl
nichts mehr einzuwenden. Wissentlich falsche Angaben, die zum Zweck der
Erlangung eines zu günstigen Zeugnisses gemacht würden, müßten strafbar
sein.


d) ~Die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger.~

Um die Fortpflanzung Minderwertiger zuverlässig zu verhindern, dazu
sind Eheberatungen und auch Eheverbote aus den angeführten Gründen
unzureichend. In mehreren Staaten Nordamerikas ist man daher zu einer
zwangsmäßigen ~Sterilisierung~ (Unfruchtbarmachung) Minderwertiger
übergegangen. Die Sterilisierung ist nicht etwa gleichbedeutend mit
der Kastration. Während diese in der Entfernung der Keimdrüsen besteht
und nicht nur Unfruchtbarkeit, sondern auch erhebliche Störungen
des körperlichen und seelischen Zustandes im Gefolge hat, geschieht
die Sterilisierung bei männlichen Personen vielmehr in der Form der
sogenannten „Vasektomie“, der Durchtrennung der Ausführungsgänge
der Hoden. Die Hoden selbst bleiben dabei erhalten, ebenso der
Geschlechtstrieb und die Begattungsfähigkeit. Auch wird die sogenannte
innere Sekretion nicht gestört und daher auch nicht die sonstige
körperliche und seelische Verfassung. Die Angabe, daß sogar ein
günstiger Einfluß auf den Allgemeinzustand stattfinde, ist wohl zu
bezweifeln; sie dürfte dem Wunsche der Anhänger der Sterilisierung
entspringen. Jedenfalls aber ist die Vasektomie durch eine geringfügige
und gefahrlose Operation in wenigen Minuten auszuführen. Die
Sterilisierung weiblicher Personen, welche durch Durchtrennung der
Eileiter (Salpingektomie, Tubensterilisation) geschieht, erfordert
allerdings eine größere Operation. Vielleicht wird im weiblichen
Geschlecht daher in Zukunft die Röntgensterilisierung vorzuziehen sein.

Es ist ein Verdienst des amerikanischen Arztes ~Sharp~, in einer
Strafanstalt des Staates Indiana in den Jahren 1899-1907 mit der
Sterilisierung von 176 Minderwertigen vorangegangen zu sein. Der
Eingriff erfolgte mit Einwilligung der Operierten, weil diesen eine
Unfruchtbarkeit ohne Störung des Geschlechtsgenusses nur erwünscht war.
Nach den günstigen Erfahrungen ~Sharps~ wurde die Unfruchtbarmachung
Minderwertiger in Indiana 1907 gesetzlich eingeführt, und in den
nächsten Jahren folgte eine Reihe anderer Staaten nach, so daß sie bis
1913 schon in 12 Staaten gesetzlich geregelt war. Der Zweck dieser
Gesetze ist überall ein rassenhygienischer; doch ist dieser meist
absichtlich nicht direkt ausgesprochen, sondern statt dessen die
„Besserung“ der minderwertigen Verbrecher als Zweck angegeben. Den
Minderwertigen oder ihren Angehörigen steht in den meisten Staaten ein
Einspruchsrecht zu.

    Bis zum Jahre 1913 wurden in Indiana 301 Unfruchtbarmachungen
    vorgenommen, in Kalifornien bis zum Jahre 1916 635. Auch in
    anderen Staaten, wie Wisconsin, Connecticut, Michigan haben
    rassenhygienische Sterilisierungen in geringerer oder größerer
    Zahl stattgefunden. Seit dem Jahre 1913 ist die Sterilisierung in
    Kalifornien nicht mehr auf Anstaltsinsassen beschränkt; hochgradig
    Geistesschwache können vielmehr auch sonst auf Ansuchen der Eltern
    oder des Vormundes unfruchtbar gemacht werden. In Iowa können alle
    Syphilitiker und Epileptiker sich sterilisieren lassen.

    Sterilisierungen in dem genannten geringen Umfange genügen
    natürlich nicht, um wirklich eine Reinigung der Rasse zu bewirken.
    Ein rassenhygienischer Ausschuß unter Führung von ~Laughlin~
    hat daher ein recht radikales Programm entwickelt, nach welchem
    fortlaufend immer etwa ein Zehntel aller gleichzeitig Lebenden
    sterilisiert werden sollte. In den ersten Jahren sollten jährlich
    etwa 100000 Unfruchtbarmachungen vorgenommen werden und weiter
    steigend bis zum Jahre 1980 etwa 400000 jährlich. Bis dahin
    würden dann etwa 15 Millionen Minderwertiger sterilisiert sein.
    Die ganze Masse der Minderwertigen soll entweder in Anstalten
    verwahrt oder unfruchtbar gemacht werden. Kranke, die dauernd in
    Anstalten bleiben, sollen nicht sterilisiert werden; dagegen sollen
    sonst entlassungsfähige Insassen, von denen ohne Sterilisierung
    voraussichtlich minderwertige Nachkommen zu erwarten wären, nur
    dann entlassen werden, wenn sie sich unfruchtbar machen lassen.
    Es läßt sich nicht leugnen, daß die Durchführung eines derartigen
    großzügigen Programms zur Gesundung der Rasse sehr wesentlich
    beitragen würde. Durchführbar dagegen dürfte es vorerst auch in
    Amerika wohl nicht sein.

In allen Staaten Europas fehlt es bisher an einer gesetzlichen Regelung
der Unfruchtbarmachung. Die Deutsche Gesellschaft für Rassenhygiene
hat daher in ihren Leitsätzen von 1914 mit Recht eine „gesetzliche
Regelung des Vorgehens in solchen Fällen, wo Unterbrechung der
Schwangerschaft oder Unfruchtbarmachung ärztlich geboten erscheint“,
gefordert. Die Sterilisierung darf natürlich nicht einfach freigegeben
werden, weil das zu den größten Mißbräuchen Anlaß geben könnte.
Nun ist aber im deutschen Strafgesetz die Unfruchtbarmachung
tatsächlich nicht verboten; denn der Körperverletzungsparagraph
kann darauf bei Einwilligung des Operierten offenbar nur mittels
einer recht gekünstelten Auslegung angewandt werden. Es ist daher
zu fordern, daß eine neue Strafbestimmung aufgestellt werde,
welche die ungenügend begründete Unfruchtbarmachung verbietet, die
Unfruchtbarmachung aber zuläßt, wenn ein Sachverständigenausschuß
sich für ihre Zweckdienlichkeit im Einzelfall ausspricht. Weil bisher
ein ausdrückliches Verbot überhaupt fehlt, ist die rassenhygienische
Sterilisierung eigentlich schon heute zulässig. Das ist z. B. auch die
Meinung des bekannten Strafrechtslehrers Prof. ~Rosenfeld~ in Münster,
der dieselbe „als bereits de lege lata zu Recht bestehend“ erklärt.
Aber die Entscheidung sollte nicht dem privaten Arzte überlassen sein,
sondern einem beamteten Arzte, etwa dem oben geforderten amtlichen
Eheberater oder einem rassenhygienischen Fachausschuß. In den
amerikanischen Staaten, welche die rassenhygienische Sterilisierung
eingeführt haben, ist die mißbräuchliche Sterilisierung mit schwerer
Strafe bedroht.

Auch bei uns wäre es meines Erachtens an der Zeit, praktisch an die
Sterilisierung Minderwertiger heranzugehen, was, wie gesagt, weder dem
Wortlaute noch dem Geiste unserer Gesetzgebung widersprechen würde.
Ob die ~zwangsmäßige~ Sterilisierung Minderwertiger gegen ihren
Willen überhaupt zweckmäßig sei, möge dahingestellt bleiben; diese
dürfte bei uns zum mindesten verfrüht sein. Zu ~freiwilliger~
Unfruchtbarmachung aber würden sicher sehr viele Minderwertige sich
auch bei uns voraussichtlich geradezu drängen, weil ihnen die Aussicht,
Kinder zu erzeugen, meist sehr unangenehm ist. Es sollten daher
zugleich mit dem gesetzlichen Verbot unbegründeter Sterilisierung
Ausschüsse eingesetzt werden, bei denen Kranke ihre Unfruchtbarmachung
beantragen könnten. Ärztliche Eheberater sollten minderwertigen
Personen, die ihren Rat in Anspruch nehmen, zur Sterilisierung raten.
Auch bei Gerichtsverfahren wie Entmündigungen, Vaterschaftsklagen und
Strafprozessen würde sich oft Gelegenheit dazu bieten.

    Gelegentlich ist auch die ~künstliche Unterbrechung der
    Schwangerschaft~ (künstliche Fehlgeburt) als Mittel der
    Rassenhygiene empfohlen worden. Diese ist im Unterschied von
    der Unfruchtbarmachung ausdrücklich im deutschen Strafgesetze
    verboten, es sei denn, daß sie zur Abwendung schwerer unmittelbarer
    Gefahr für Leib und Leben der Mutter erforderlich ist. Eine
    rassenhygienische Indikation zur Unterbrechung der Schwangerschaft
    wird rechtlich nicht anerkannt. In der Tat ist sie auch nur ein
    wenig geeignetes Mittel der Rassenhygiene, da sie nur die gerade
    vorhandene Frucht betrifft, die Fruchtbarkeit der Eltern aber
    nicht aufhebt. Grundsätzlich aber sollte meines Erachtens auch
    eine Unterbrechung der Schwangerschaft aus rassenhygienischen
    Gründen zugelassen werden, aber auch hier nicht nach dem
    Ermessen des einzelnen Arztes, sondern nach dem eines besonderen
    Fachausschusses. Unbedingt abzulehnen ist die Forderung, daß
    jede Frau nach Belieben eine Frucht abtreiben lassen dürfe, wie
    sie von der individualistischen Frauenbewegung vertreten worden
    und im Jahre 1920 von sozialdemokratischer Seite als Antrag
    im Reichstag eingebracht worden ist. Da auch heute schon viel
    Mißbrauch mit der Unterbrechung der Schwangerschaft getrieben
    wird, wäre sogar eine Verschärfung der Bestimmungen darüber
    erwünscht, dahingehend, daß der Arzt jeden Fall dem zuständigen
    Amtsarzte mit Begründung zu melden hätte. Durch die Zulassung der
    Schwangerschaftsunterbrechung aus rassenhygienischen Gründen nach
    dem Gutachten von Sachverständigen aber würde der gesetzwidrigen
    Abtreibung sogar bis zu einem gewissen Grade entgegengewirkt werden
    können. Nach dem ungeheuren Umfange, den diese heute hat, würden
    bei den Sachverständigenausschüssen voraussichtlich zahlreiche
    Anträge einlaufen, von denen nur einem kleinen Teil entsprochen
    werden könnte; und die Abgewiesenen würden sich dann immerhin
    mehr als heute scheuen, einen gesetzwidrigen Eingriff vornehmen
    zu lassen, nachdem ihr Zustand einmal bekannt wäre. In Fällen, wo
    dem Antrage stattgegeben würde, sollte gleichzeitig der Rat zur
    Sterilisierung erteilt werden, dem die Minderwertigen in diesem
    Falle voraussichtlich besonders gern zustimmen würden, nachdem
    sie am eigenen Leibe erfahren hätten, wie unerwünscht ihnen die
    Fortpflanzung wäre.

Gegen die rassenhygienische Sterilisierung werden selbstverständlich
auch mancherlei Einwände erhoben, wie das ja bei ungewohnten
Gedanken nicht anders zu erwarten ist. Mit den individualistischen
Einwänden, welche darin eine Beeinträchtigung der Freiheit der
Persönlichkeit sehen, will ich mich nicht weiter befassen, weil hier
keine zwangsmäßige, sondern nur eine freiwillige Sterilisierung mit
Zustimmung der zu Operierenden befürwortet wird.

Der häufigste Einwand, der zugleich auch gegen rassenhygienische
Eheverbote vorgebracht zu werden pflegt, ist der, daß wir über die
Erblichkeit menschlicher Anlagen noch zu wenig wüßten, um derartig
einschneidende Maßnahmen rechtfertigen zu können. Dieser Einwand ist
zweifellos nicht berechtigt. In nicht wenigen Fällen lassen sich schon
heute sichere Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen der einzelnen
Kinder machen. Die Möglichkeit von Wahrscheinlichkeitsvoraussagen
soll weiter unten unter der privaten Rassenhygiene besprochen
werden. Es kann gar nicht ernsthaft bestritten werden, daß die
Fortpflanzung von Geisteskranken, schweren Psychopathen, Säufern,
Schwindsüchtigen, Tauben, Blinden, Zuckerkranken usw. ganz überwiegend
Unheil bringt. Und der Umstand, daß wir in den meisten Fällen nur
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit minderwertige Beschaffenheit
der Nachkommen voraussagen können, bildet keinen vernünftigen Grund
gegen die Verhinderung der Fortpflanzung Minderwertiger, sondern
vielmehr ~dafür~. Im praktischen Leben kann sich unser Handeln
immer nur nach Wahrscheinlichkeiten richten. Wenn nur ein Handeln
nach unbedingt sicheren Voraussagen zulässig wäre, so würde unsere
ganze Staatsmaschine stillstehen müssen. Die Wahrscheinlichkeit des
Nutzens und die des Schadens müssen vielmehr sorgfältig gegeneinander
abgewogen werden, und es ist unverantwortlich, Einrichtungen, deren
überwiegender Nutzen offenkundig ist, nur deswegen zu bekämpfen, weil
in Ausnahmefällen auch einmal Schaden dadurch gestiftet werden könnte.

    Sehr beliebt ist auch der Einwand, daß die Verhinderung der
    Fortpflanzung Schwacher und Kranker eine Gefahr für die Kultur
    darstelle. Man weist wohl darauf hin, daß manche der größten
    „Genies“ von psychopathischen Eltern abstammten. Hätte es da
    nicht sein können, daß z. B. die Eltern eines Kant, Goethe
    oder Beethoven an der Fortpflanzung gehindert worden wären? Es
    ist sehr bezeichnend für die individualistische Einstellung
    mancher Zeitgenossen, daß sie rückwärtsschauend immer wieder
    an Einzelfällen hängen bleiben und dadurch den Blick für die
    Zukunft und für das Ganze verlieren. Ich glaube, niemand wird im
    Ernst behaupten wollen, daß von jenen Gruppen Minderwertiger,
    deren Unfruchtbarmachung hier befürwortet worden ist, ebenso oft
    oder gar häufiger hochbegabte Nachkommen zu erwarten seien als
    von tüchtigen Eltern. Nun ist es aber Tatsache, daß schon heute
    alljährlich Millionen Geburten absichtlich verhindert werden; und
    wie wir ausführlich erörtert haben, wird die absichtliche Verhütung
    leider in größerem Umfange von den überdurchschnittlich Begabten
    als von den unterdurchschnittlich Begabten ausgeübt. Infolgedessen
    bleiben natürlich auch zahlreiche hochbegabte Menschen und auch
    nicht wenige Genies ungeboren. Über diese Tatsache kommen wir nicht
    hinweg. Um so mehr haben wir allen Grund danach zu streben, daß
    die Geburtenverhütung vorwiegend die Minderwertigen betrifft, und
    dazu ist die Sterilisierung ein geeignetes Mittel. Indem dadurch
    der Lebensraum für Tüchtige erweitert wird, wird auch zugleich die
    Wahrscheinlichkeit der Geburt bedeutender Geister erhöht. Nicht
    die Rassenhygiene ist also eine Gefahr für die Kultur, sondern die
    kurzsichtige Anfeindung der Rassenhygiene.

Ein brauchbares Mittel zur Verhinderung der Fortpflanzung
Minderwertiger ist auch ihre Unterbringung in geschlossenen Anstalten,
die sogenannte ~Asylierung~. Besonders ~Grotjahn~ ist dafür
eingetreten, daß nicht nur alle Geisteskranken und gemeingefährlichen
Verbrecher, sondern auch Schwachsinnige, Vagabunden, Trunksüchtige,
ja auch körperlich Minderwertige dauernd in Anstalten verwahrt
werden sollen, und er fordert mit Recht eine gesetzliche Regelung
der Zwangsasylierung. In Nordamerika wird von der Asylierung aus
rassenhygienischen Gründen bereits in ziemlich großem Umfange
Gebrauch gemacht. In England ist durch Gesetz vom Jahre 1913
Vorsorge getroffen, daß Personen, welche infolge geistiger Anomalie
verbrecherisch veranlagt sind, dauernd verwahrt werden. Soweit
die Verwahrung aus Rücksicht auf den Schutz der Gesellschaft vor
gemeingefährlichen Individuen oder andererseits aus Rücksicht auf die
Pflegebedürftigkeit der Asylierten nötig erscheint, ist sie natürlich
die einzig gegebene Methode. Wo es dagegen nur auf die Verhütung der
Fortpflanzung ankommt, ist sie eine viel umständlichere, teurere und
von den Betroffenen in vielen Fällen viel schmerzlicher empfundene
Maßnahme als die Sterilisierung. Die beste Lösung wäre daher wohl die
von ~Laughlin~ vorgeschlagene: Alle nicht gemeingefährlichen erblich
Minderwertigen, soweit sie nicht der Anstaltspflege bedürfen, sollten
unter der Bedingung freigelassen werden, daß sie sich sterilisieren
ließen. Sehr viele, wahrscheinlich die allermeisten würden sicher
gern dazu bereit sein. Solange aber die Sterilisierung bei uns
nicht eingeführt ist, muß man die Asylierung aller erblich stärker
Minderwertigen von möglichst früher Jugend an befürworten.

Für die Ausmerzung der Minderwertigen kommt auch der
~Strafrechtspflege~ eine gewisse Bedeutung zu; diese würde ihren Zweck,
den Schutz der Gesellschaft, sogar viel wirksamer als heute erfüllen,
wenn sie sich ganz bewußt die rassenhygienische Denkweise zu eigen
machen würde, wie das v. ~Hentig~ in seinem Buche über „Strafrecht
und Auslese“ getan hat. In Frankreich sollen nach einem Gesetz von
1885 Gewohnheitsverbrecher dauernd interniert werden. Auch die Staaten
Washington, Indiana und New York haben die lebenslängliche Einsperrung
wiederholt rückfälliger Verbrecher eingeführt, Neu-Süd-Wales und
Neu-Seeland auf unbestimmte Zeit, England und Norwegen auf 10 oder 15
Jahre. Ähnlich wirkt die Deportation, welche in Frankreich und Portugal
gebräuchlich ist. In dem Entwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch von
1919 ist die Bestimmung enthalten, daß Personen, die wegen fehlender
Zurechnungsfähigkeit außer Verfolgung gesetzt oder freigesprochen
werden oder die als vermindert zurechnungsfähig verurteilt werden, in
einer öffentlichen Heil- oder Pflegeanstalt verwahrt werden sollen,
wenn die öffentliche Sicherheit das erfordert. Ebenso soll bei gewerbs-
oder gewohnheitsmäßigen Verbrechern auf Sicherungsverwahrung neben
der Strafe erkannt werden. Es wäre dringend zu wünschen, daß diese
Bestimmung Gesetz würde und auch in ausgiebigem Maße durchgeführt
würde. Bei manchen amerikanischen Gerichtshöfen, z. B. in Chicago, hat
man psychiatrische Abteilungen eingerichtet, in denen von vornherein
jeder Angeklagte darauf untersucht wird, ob er für Asylierung geeignet
ist.

    Schließlich möge hier noch kurz die Frage der ~Euthanasie~
    erwähnt werden, d. h. ob es nicht angezeigt wäre, idiotische oder
    schwer mißbildete Individuen, deren Leben auch für sie selbst,
    soweit sie überhaupt ein Selbstbewußtsein haben, nur ein Unglück
    ist, bald nach der Geburt zu töten. Für die Rassenhygiene hat
    die Euthanasie keine große Bedeutung, weil die dafür in Betracht
    kommenden Individuen ohnehin nicht zur Fortpflanzung gelangen; es
    handelt sich vielmehr vorzugsweise um eine Frage der Humanität.
    Selbst die altspartanische Aussetzung mißratener Kinder ist noch
    ungleich humaner als die gegenwärtig im Namen des „Mitleids“ geübte
    Aufzucht auch der unglücklichsten Kinder.


e) ~Quantitative und qualitative Bevölkerungspolitik.~

Die Hauptaufgabe praktischer Rassenhygiene liegt nicht in der
Bekämpfung erblicher Leiden, sondern in der Förderung der Fortpflanzung
überdurchschnittlich tüchtiger Menschen. Die schweren erblichen
Krankheiten werden sich niemals so stark ausbreiten, daß sie die
Rasse ernstlich bedrohen; für ihre Ausmerzung sorgt schließlich eben
auch heute noch die natürliche Auslese. Rassenhygienisch bedeutet
die Zunahme leichterer Anomalien, die keinen ausreichenden Grund zur
Verhinderung der Fortpflanzung geben, eher eine größere Gefahr. Das
eigentliche Verhängnis aber droht von dem Aussterben der höher begabten
oder sonst hervorragend tüchtigen Familien. Dem entgegenzuwirken ist
daher die Hauptaufgabe der Rassenhygiene.

Wenn auch das Schwergewicht positiver Rassenhygiene darauf gelegt
werden muß, tüchtigen Ehepaaren die Aufzucht einer ausreichenden Zahl
von Kindern zu ermöglichen, so kann doch auch schon die Stiftung
von Ehen durch staatliche Vermittlung, wie z. B. ~Kuhn~ sie
vorgeschlagen hat, rassenhygienisch von Wert sein. Eine allgemeine
Erhöhung der Heiratshäufigkeit über den gegenwärtigen Stand ist
allerdings rassenhygienisch durchaus nicht wünschenswert, wie sich ohne
weiteres aus den oben gegebenen Darlegungen über die Auslesebedeutung
der Ehe ergibt. Immerhin aber kann in vielen Fällen, besonders in
den gebildeten und besitzenden Ständen, eine staatliche oder sonstige
~gemeinnützige Ehevermittlung~ der Fortpflanzung tüchtiger
Menschen förderlich sein.

Die meisten Vorschläge und Versuche positiver Rassenhygiene haben
bisher an die Tatsache des Geburtenrückganges angeknüpft. Wenn
man vor dem Kriege gewöhnlich darauf hinwies, daß eine starke
Volksvermehrung eine unerläßliche Voraussetzung der selbständigen
Großmachtstellung des Deutschen Reiches sei, so sind wir dieser Sorge
jetzt allerdings überhoben; denn das Deutsche Reich ist heute ein
abhängiger Tributärstaat, der mit den ihm verbliebenen wirtschaftlichen
Erzeugungsmitteln seine Bevölkerung nur kümmerlich ernähren kann, der
also gegenwärtig an einer gewissen Übervölkerung leidet. Es wäre aber
verhängnisvoll, wenn man daraus den Schluß ziehen würde, daß man nun
den Geburtenrückgang ruhig weitergehen lassen oder daß man gar eine
neumalthusianische Bevölkerungspolitik treiben solle, verhängnisvoll
vor allem deshalb, weil die absichtliche Geburtenverhütung ohne
rassenhygienische Regelung mit einer ungünstigen Auslese einhergeht
und daher die Tüchtigkeit der Rasse herabdrückt, wie weiter oben
des Näheren ausgeführt wurde. Wir werden also auch in Zukunft die
quantitative Bevölkerungspolitik keineswegs vernachlässigen dürfen.
Ungleich wichtiger aber ist die qualitative; insbesondere muß
auch streng darauf geachtet werden, daß Maßnahmen quantitativer
Bevölkerungspolitik nicht etwa ungünstige Wirkungen in qualitativer
Hinsicht haben dürfen.

Eine unerläßliche Voraussetzung aller rassenhygienischen
Bevölkerungspolitik ist die ~Aufrechterhaltung der Ehe und
Familie~. Das ist leider nicht überflüssig zu sagen, da mannigfache
Kräfte am Werke sind, die Ehe und Familie zu untergraben. Gefährlicher
als jene Bestrebungen, welche unmittelbar die Aufhebung der Ehe auf
ihre Fahne schreiben, sind jene, welche nur indirekt die rechtliche
und wirtschaftliche Gleichstellung der unehelichen Mütter und
Kinder mit den ehelichen fordern, gefährlich insofern, als viele
harmlose Zeitgenossen sich die Konsequenzen dieser scheinbar von der
Gerechtigkeit geforderten Gleichstellung nicht klar machen. Wenn die
unehelichen Mütter und Kinder den ehelichen gleichgestellt werden, so
bedeutet das eben praktisch die Aufhebung der Ehe. Diese würde zwar aus
Gründen der sittlichen Gewohnheit und Überlieferung noch eine Zeitlang
fortbestehen, aber schließlich als eine bedeutungslose und lästige
Formalität mehr und mehr beiseite gelassen werden. Auf ungebundene
Verhältnisse läßt sich aber die Fortpflanzung eines Volkes nicht
gründen, weil es in der Natur solcher Verhältnisse liegt, daß die daran
Beteiligten die Kindererzeugung entweder ganz zu vermeiden oder doch
auf ein Mindestmaß einzuschränken streben. Von Dauer wird natürlich der
ehelose Zustand eines Volkes niemals sein, da er spätestens mit dem
Untergang der Gesellschaft, die ihn einführte, sein Ende findet.

    Da die Festigkeit der Ehe und Familie in unserer Bevölkerung
    unzweifelhaft schon Schaden gelitten hat, verdient vom
    rassenhygienischen Standpunkt alles Förderung, was sie wieder
    zu stärken geeignet ist. Gleichwohl aber kann man der Meinung
    sein, daß in manchen Fällen die Ehescheidung durch unser Recht
    zu sehr erschwert wird. Wenn in Fällen von Geisteskrankheit,
    schwerer Psychopathie, Trunksucht usw. dem gesunden Ehegatten die
    Herbeiführung der Scheidung praktisch meist unmöglich ist, so ist
    das der Würde der Ehe nur abträglich. An und für sich wäre es
    auch erwünscht, wenn bei Unfruchtbarkeit eines Ehegatten die Ehe
    auf Antrag des gesunden geschieden werden könnte, damit dieser in
    einer neuen Ehe Kinder bekommen könnte. Oft wird es aber schwer zu
    entscheiden sein, welcher von den beiden Teilen der unfruchtbare
    ist; auch würde das Gericht gewollte Unfruchtbarkeit kaum von
    ungewollter unterscheiden können. Wenn die Ehescheidung wegen
    Unfruchtbarkeit allzu leicht gemacht würde, so könnte das sogar für
    junge Ehepaare ein Grund sein, erst einmal mit der Kindererzeugung
    zu warten, bis man aus Erfahrung wisse, daß man wirklich dauernd zu
    einander passe.

    Von gewisser Seite wird mit verdächtiger Absichtlichkeit behauptet,
    daß alle Maßnahmen zur Hebung der Geburtenzahl von vornherein
    zur Erfolglosigkeit verurteilt seien. Man müsse den Nachdruck
    in der Bevölkerungspolitik vielmehr auf die Bekämpfung der
    Sterblichkeit, insbesondere der Säuglingssterblichkeit, legen.
    Und da die unehelichen Kinder eine ungünstigere Sterblichkeit
    als die ehelichen hätten, so müsse die Fürsorge für die
    Unehelichen in den Mittelpunkt der Bevölkerungspolitik gestellt
    werden. Da die unehelichen Kinder wenigstens in bezug auf die
    von der Mutter überkommenen Erbanlagen im Durchschnitt weniger
    wertvoll als die ehelichen sein dürften, so ist ein solches
    Vorgehen zum mindesten nicht rassenhygienisch. Aber auch in
    rein quantitativer Hinsicht, ist es eine reine Illusion, durch
    Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit bevölkerungspolitisch
    etwas Ausschlaggebendes leisten zu können. Die erreichbare
    untere Grenze der Säuglingssterblichkeit scheint bei etwa 7% zu
    liegen. In Wirklichkeit starben von 100 Geborenen in den letzten
    Jahren vor dem Kriege etwa 12-14% im ersten Lebensjahr, was bei
    einer Geburtenziffer von 28 etwa 4 Säuglinge auf das Tausend der
    Bevölkerung macht. Der jährliche Gewinn von 1-1/2 bis 2 Säuglingen
    auf das Tausend der Bevölkerung, welcher im günstigsten Falle durch
    Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit erzielt werden könnte, würde
    also durch einen Rückgang der Geburtenziffer um zwei Einheiten
    bereits mehr als ausgeglichen werden, und die Geburtenziffer ist
    von 1904 bis 1914 um fast vier Einheiten gefallen. Es ist also
    völlig illusorisch, in der Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit
    ein wesentliches Mittel der Bevölkerungspolitik zu sehen; und
    außerdem muß man noch bedenken, daß auch manches minderwertige
    Kind dabei erhalten würde, dessen Leben ihm selber wie der
    Gesellschaft eine Last wäre. Gegen eine rationelle Bekämpfung der
    Säuglingssterblichkeit ist zwar vom rassenhygienischen Standpunkt
    aus nichts einzuwenden; in das Programm der Rassenhygiene aber
    gehört sie nicht.

    Manche Bevölkerungspolitiker fordern eine rücksichtslose
    Unterdrückung der neumalthusianischen Propaganda; und es kann
    in der Tat kein Zweifel sein, daß es um die Zukunft unserer
    Rasse gar nicht so schlimm stände, wenn die neumalthusianische
    Lehre und Technik nicht vorhanden wäre. Es erscheint mir aber
    mehr als zweifelhaft, ob durch Polizei- und Strafmaßnahmen etwas
    Wesentliches dagegen ausgerichtet werden könne.

    In Frankreich ist 1920 ein Gesetz erlassen worden, welches jeden,
    der Verfahren der Empfängnisverhütung beschreibt, bekanntgibt
    oder mitzuteilen sich erbietet, mit Gefängnis bedroht. So sehr
    auch die Geburtenverhütung im allgemeinen eine Gegenauslese zur
    Folge hat und auf die Verpöbelung der Bevölkerung hinwirkt, wie
    mehrfach betont wurde, so wird dieser Versuch ihrer Unterdrückung
    die Gegenauslese doch nur verschlimmern und die Verpöbelung
    beschleunigen; denn den gebildeten und findigen Ehepaaren wird
    man auf solche Weise die Kenntnis der Geburtenverhütung nicht
    vorenthalten, sondern nur ungebildeten und beschränkten. Die
    Verzweiflung der französischen Gesetzgeber, welche in solchen
    Bestimmungen sich äußert, ist verständlich. Auch in dieser
    Hinsicht aber kann uns Frankreich nur ein Beispiel sein, wie man
    Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll. Andererseits halte ich
    freilich auch die Ansicht ~Grotjahns~, „daß die Geburtenprävention
    alles in allem doch den wichtigsten Angriffspunkt für eine
    rationelle Eugenik abgeben wird“, für völlig utopisch. Ich glaube
    nicht, daß jemals die Minderwertigen mehr als die Überwertigen
    von der künstlichen Geburtenverhütung Gebrauch machen werden.
    Ohne daß man sich zu großen Erfolg davon versprechen darf, werden
    die Auswüchse der neumalthusianischen Reklame verhindert werden
    müssen. Daß die Inseratenteile vieler Zeitungen und Zeitschriften
    von Anpreisungen von Verhütungsmitteln geradezu wimmeln,
    brauchte wirklich nicht geduldet zu werden. Auch der Handel mit
    Verhütungsmitteln muß in Grenzen gehalten werden, soweit nicht
    Mittel davon betroffen werden, die zugleich der Verhütung von
    Geschlechtskrankheiten dienen.

    Auch von Unterdrückungsmaßnahmen gegen die Abtreibung ist nicht
    viel zu erhoffen. Obwohl dagegen strenge Gesetze bestehen,
    kommen doch jährlich Hunderttausende künstlicher Fehlgeburten in
    Deutschland vor; aber nur wenige Fälle kommen zur gerichtlichen
    Aburteilung. Es wäre zu fordern, daß besonders die gewerbsmäßigen
    Abtreiber und Abtreiberinnen energisch verfolgt würden, während man
    die Frauen eher weniger als heute bestrafen und sie im Falle, daß
    durch sie ein gewerbsmäßiger Abtreiber bekannt wird, ganz straffrei
    lassen sollte. Auch muß der Handel mit Instrumenten, welche zur
    Abtreibung dienen, schon im Interesse der Frauen selber, welche
    ohne es zu ahnen dadurch oft schwerster Lebensgefahr ausgesetzt
    sind, unbedingt unterbunden werden.

    In Frankreich ist der Vertrieb von Abtreibungsmitteln seit 1920 mit
    Gefängnis von 6 Monaten bis zu 3 Jahren bedroht. Auch der Entwurf
    zu einem Deutschen Strafgesetzbuche von 1919 sieht strenge Strafen
    dafür vor. Ebenso ist darin eine Strafbarkeit der Anpreisung von
    Abtreibungsmitteln vorgesehen, wodurch hoffentlich endlich auch dem
    Unwesen der Zeitungsinserate, in denen in versteckter Weise (Mittel
    gegen „Blutstockung“ u. a.) die Abtreibung angeboten wird, ein Ende
    gemacht werden wird.

    Neuerdings wird von einem Verein die Einführung von Findelhäusern
    als Gegenmittel gegen die Abtreibung empfohlen, d. h. von
    Anstalten, welche unentgeltlich Kinder, besonders uneheliche,
    aufnehmen, ohne daß ein Zusammenhang mit der Mutter gewahrt bleibt.
    Obwohl zugegeben werden mag, daß in einzelnen Fällen Mütter, die
    ein Kind erwarten, sich durch die Möglichkeit, ihr Kind durch das
    Findelhaus los zu werden, von einer Abtreibung mögen abhalten
    lassen, ist es doch fraglich, ob die Kinder derartiger Mütter im
    Durchschnitt wirklich einen Gewinn für die Rasse bedeuten würden.
    Im übrigen aber würde die Einrichtung von Findelhäusern praktisch
    zur weiteren Lockerung der sittlichen Anschauungen und der
    Auflösung der Familie beitragen.

    Wenn der Rassenhygieniker für die Festigkeit der Ehe eintreten
    muß, so hat er doch keinen Anlaß, gerade die monogame Form der Ehe
    mit besonderem Eifer zu verteidigen, v. ~Ehrenfels~ hat mit guten
    biologischen Gründen die Vorzüge der polygynen Ehe hervorgehoben.
    Deren Einführung bei uns kommt aber praktisch natürlich nicht
    in Betracht. Ein Rassenhygieniker, der sich nicht in Utopien
    bewegen, sondern der Realpolitik betreiben will, darf vor allem die
    sittlichen Anschauungen, welche in einer Bevölkerung herrschen,
    nicht außer acht lassen, und diese schließen die Zulassung
    polygyner Ehen bei uns schlechterdings aus, vor allem, weil damit
    eine gewisse Unterordnung der Frauen verbunden wäre. Bei uns würde
    daher durch polygyne Ehen nur die Fortpflanzung wenig wertvoller
    Frauen und damit auch wenig wertvoller Männer gefördert werden,
    was durchaus nicht im Interesse der Rassenhygiene läge. Wo die
    polygyne Ehe dagegen von der Sitte gutgeheißen ist, wie z. B. in
    China, da wirkt sie auch rassenhygienisch günstig. Polyandrische
    Eheformen sind natürlich unter allen Umständen schädlich.

Eine direkte Züchtung von Menschen wird für die Rassenhygiene niemals
in Betracht kommen. Wohl begegnen uns gelegentlich Männer, von denen
wir wünschen könnten, daß sie nicht nur 2 oder 3, auch nicht nur 10
oder 12, sondern daß sie 100 oder 1000 Kinder hätten. Biologisch
möglich wäre das natürlich; und wenn es auch sittlich möglich wäre, so
würde das natürlich ein unvergleichlich wirksamer Weg zur Veredelung
der Rasse sein. Bei einer derartigen Fortpflanzungsauslese würde die
ganze Bevölkerung in wenigen Generationen fast nur aus wohlgeratenen
Menschen bestehen. Praktisch aber wird eine direkte biologische
Förderung hervorragender Menschen in absehbarer Zeit nur in sehr
beschränktem Maße möglich sein; und auf jeden Fall nur im Rahmen der
gesetzlichen Ehe.

    Man könnte z. B. an eine Art von Nationalstiftung denken, aus
    der die Kosten für die Erziehung, Ausbildung und Aussteuer der
    Kinder hochbegabter Menschen zu bestreiten wären. Es ist eine
    nur zu häufige Erfahrung, daß die Nachkommen hochbedeutender
    Männer, welche in selbstloser Weise ihre Lebensarbeit in den
    Dienst der Allgemeinheit gestellt haben, in Not geraten und daß
    insbesondere die Töchter aus Mangel an Mitteln nicht heiraten
    können. Viele hochbegabte Männer sehen sich sogar völlig zur
    Ehe- oder Kinderlosigkeit gezwungen, wenn sie das Kulturwerk, zu
    dem sie sich berufen fühlen, nicht im Stiche lassen wollen. Eine
    Nationalstiftung für die Nachkommen wirklich bewährter Forscher,
    Erfinder, Entdecker, Gelehrter und Künstler wäre daher wohl
    geeignet, zur Erhaltung hervorragender Erbanlagen beizutragen.

Im übrigen aber besteht die Hauptaufgabe der Rassenhygiene in der
Herbeiführung indirekter Maßnahmen zur Förderung der Fortpflanzung
überdurchschnittlich veranlagter Familien. Sie muß auf allen Gebieten
des öffentlichen Lebens wirtschaftliche und soziale Einrichtungen und
Gesetze erstreben, welche dazu geeignet sind, bei den begabten und
tüchtigen Ehepaaren die Bedenken gegen die Erzeugung von Kindern zu
vermindern.

Im Vordergrunde der Vorschläge, welche die Sorge vor weiterem
Rückgange der Geburten gezeitigt hat, pflegt die Forderung von
~Erziehungsbeiträgen~ bzw. einer allgemeinen ~Nachwuchsversicherung~
zu stehen. Einen besonders großzügigen Entwurf hat ~Zeiler~ vorgelegt.
Nicht nur die Ehepaare mit Kindern, sondern auch die kinderlosen
sollen nach ~Zeiler~ eine Haushaltungsbeihilfe erhalten, welche
einen gewissen Bruchteil des Einkommens betragen soll und zwar ohne
Mindest- und Höchstgrenze, weil der ganze Plan nicht eine Unterstützung
Minderbemittelter durch Höherbemittelte, sondern ganz allgemein
einen Ausgleich der wirtschaftlichen Lasten des Familienunterhaltes
innerhalb der einzelnen Einkommensstufen zum Ziel hat. Die Ehepaare
mit Kindern sollen außerdem beträchtliche Kinderbeihilfen bekommen,
welche ebenfalls mit der Einkommenshöhe steigen, im übrigen aber
Höchst- und Mindestgrenzen haben. Gegen diesen Plan wie überhaupt
gegen die Forderung von Kinderbeihilfen kann nicht etwa der Einwand
erhoben werden, daß die Kosten dafür nicht aufgebracht werden könnten.
Auch bisher mußten ja die Kosten für die Kinderaufzucht aufgebracht
werden; sie liegen aber gar zu ausschließlich auf den Schultern der
Familienväter. Es handelt sich also nicht um neue Lasten für die
Volksgesamtheit, sondern lediglich um eine gerechtere Verteilung der
ohnehin schon aufzubringenden Kosten.

Bedenklich ist nur der Umstand, daß ein Ausgleich, der nur innerhalb
der einzelnen Einkommensstufen erfolgt, von weiten Kreisen der
Bevölkerung, welche dazu neigen, nur einen Ausgleich zugunsten der
Minderbemittelten als „gerecht“ anzusehen, als ungerecht empfunden
werden würde. Die gesetzgebenden Körperschaften werden daher schwerlich
für Familienbeihilfen, die entsprechend dem Einkommen steigen, zu haben
sein. Allgemein gleiche oder ungenügend abgestufte Beihilfen, wie sie
politisch allenfalls erreichbar wären, würden zwar die Gesamtvermehrung
der Bevölkerung fördern, nicht aber die der wirtschaftlich tüchtigeren
Kreise. Sie würden daher rassenhygienisch eher schädlich sein.

Wie man Bevölkerungspolitik ~nicht~ betreiben soll, sei hier am
Beispiel Frankreichs gezeigt. Durch Gesetz vom 14. Juli 1913 ist
bestimmt, daß jeder französische Familienvater, der mehr als 3 Kinder
zu ernähren hat, öffentliche Unterstützung dafür beanspruchen kann.
Infolge eines Beschlusses des Generalrats des Seine-Departements
sind außerdem auch direkte Geburtenprämien eingeführt worden und
zwar sogar auch für uneheliche Kinder. Für jedes dritte Kind werden
300 Franken gezahlt, für das vierte 350, für das fünfte 400 usw.
Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich jetzt daran,
derartige und noch weitergehende Maßnahmen auf das ganze Land
auszudehnen. Diese Bestrebungen sind offenbar aus dem richtigen
Gefühl geboren, daß Frankreich die zur Durchführung seiner angemaßten
Herrenrolle in Europa nötige Volkskraft nicht mehr habe. Die
bisher eingeschlagenen Wege der Abhilfe sind aber völlig verfehlt.
~Clémenceau~, der politische Führer Frankreichs im Kriege, hat i. J.
1919 in einer bedeutsamen Rede vor der Volksvertretung ausgeführt,
daß Frankreich nur dann die Früchte des Sieges ernten könne, wenn
die Geburtenfrage in gesundem Sinne gelöst werde, und dabei wörtlich
gesagt: „Alles Unglück, das wir gehabt haben, leitet sich davon her,
daß wir in Wahrheit keine leitenden Klassen haben.“ Zur Abhilfe
aber schlägt man in Frankreich nun Bahnen ein, welche das Übel noch
vergrößern, nämlich zu einer Vermehrung der Unterwertigen und des
Pöbels führen dürften. Die führenden Familien wird man durch Aussetzen
von Geburtenprämien und Unterstützungen nie und nimmer zur Vermehrung
bewegen.

Ebenso wie allgemeine gleiche oder gar nur auf die „Bedürftigen“
beschränkte Kinderbeihilfen wirken ~Geburtenprämien~ auf eine
~Verpöbelung der Bevölkerung~ hin. Eine derartige Bevölkerungspolitik
bedeutet die Erhebung der Kontraselektion zum staatlichen Prinzip,
wie ~Siemens~ treffend sagt. Und wenn sie dazu führen würde, das
flammende Menetekel des Geburtenrückganges durch stärkere Vermehrung
der unteren Schichten auszulöschen, so würde das nur dazu beitragen,
um über die rechtzeitige Erkenntnis der Notwendigkeit einer wirklichen
Rassenhygiene hinwegzutäuschen.

Die ~rassenschädliche Wirkung allgemeiner Kinderbeihilfen~ kann
nicht dadurch vermieden werden, daß man die Gewährung der Beihilfen
von der Beibringung eines ärztlichen Tauglichkeitszeugnisses abhängig
macht, wie man wohl gemeint hat. Auf diese Weise würde nur ein
verhältnismäßig kleiner Teil der Untüchtigen davon ausgeschlossen
werden und gerade diese würden natürlich den größten Lärm schlagen.
Die Schwachen verdienen zwar gewiß unser Mitleid; aber eben darum
sollen wir sorgen, daß sie nicht mehr werden. Unser Mitleid mit den
Schwachen betätigt sich am wirksamsten darin, daß wir sorgen, daß
möglichst keine Schwachen mehr geboren werden, wozu die Mittel weiter
oben gezeigt wurden.


f) ~Forderungen zur Besoldung und Anstellung.~

Die Bedenken, welche gegen allgemeine Kinderbeihilfen vorgebracht
wurden, gelten durchaus nicht, wenn es sich um Kinderbeihilfen für
einzelne Bevölkerungsgruppen von besonderer Tüchtigkeit handelt. So
war die Abstufung der Familienunterstützung für die Kriegsteilnehmer
nach der Kinderzahl durchaus im Sinne der Rassenhygiene, ebenso sind
die Kinderzulagen zu den Renten der Kriegsbeschädigten rassenhygienisch
zu billigen, weil es sich hier um eine günstige Auslese aus der
Bevölkerung handelt.

Richtig bemessene ~Kinderzulagen~ für die vom Staate besoldeten
~Beamten~ (einschließlich der Lehrer und Offiziere) sind sogar eine der
wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene.

    Die Beamtenschaft stellt eine Auslese nach körperlicher und
    geistiger Gesundheit, Gewissenhaftigkeit, ernster Lebensauffassung
    und -- besonders die höhere Beamtenschaft -- auch nach geistiger
    Begabung dar. Bei den Offizieren ist die Auslese nach Gesundheit,
    Pflichttreue, Aufopferungsfähigkeit, Ehrgefühl und Abstammung der
    Familie eher noch schärfer. Das Besoldungssystem, welches bis vor
    kurzer Zeit bestand und welches auch heute durchaus noch nicht
    genügend umgestaltet ist, war aber ganz dazu angetan, die Beamten-
    und Offiziersfamilien zum Aussterben zu bringen, wie weiter oben
    näher belegt wurde. In einem Lebensalter, wo es an der Zeit wäre,
    eine Familie zu gründen, wurde bisher entweder gar kein Gehalt
    oder doch kein dazu ausreichender gewährt. Auch später nahm
    und nimmt die Besoldung nicht die gebührende Rücksicht auf die
    Familiengröße. Der Familienvater erhielt bis vor wenigen Jahren
    nicht mehr Gehalt als der Junggeselle. Höhere Beamte und Offiziere
    hätten daher im allgemeinen nur dann eine ausreichende Zahl von
    Kindern standesgemäß aufziehen können, wenn sie über größeres,
    ererbtes Vermögen verfügten oder wenn die Frau eine größere Mitgift
    mitbrachte. Gerade in diesen Fällen aber stand dann die Rücksicht
    auf die Erbteilung einer ausreichenden Fortpflanzung entgegen.
    Bei den Offizieren wurde die Genehmigung zur Ehe geradezu an den
    Nachweis eines gewissen Privatvermögens geknüpft.

Nur die völlige Ahnungslosigkeit, mit der man bisher den
biologischen Bedingungen der Rassentüchtigkeit gegenüberstand,
läßt es erklärlich erscheinen, daß man sich so lange mit derart
rassenmörderischen Einrichtungen wie der bisherigen Besoldungsordnung
abgefunden hat. In den letzten Jahren hat die Aufklärungsarbeit
im Sinne rassenhygienischer Bevölkerungspolitik immerhin schon
einige Anfangserfolge gezeitigt. Vom J. 1916 an wurden bei den
Kriegsteuerungsbeihilfen der Beamten Familienstand und Kinderzahl
berücksichtigt. Die Reichsbesoldungsordnung von 1919 sieht
Kinderzulagen bis zum 18. Lebensjahr vor. Dennoch bleibt das Meiste
noch zu wünschen übrig. Die Kinderzulagen betragen pro Kind nur wenige
Prozente des Gesamtgehaltes. Der größte Fehler aber besteht darin,
daß sie für alle Gehaltsgruppen gleich hoch angesetzt sind, so daß
in Anbetracht der höheren Besteuerung der höheren Beamten diesen
tatsächlich auch absolut genommen nur geringere Beträge für die Kinder
bleiben als den unteren. Gerade in den Familien der höheren Beamten
aber steht das Einkommen ohnehin schon im ungünstigsten Verhältnis
zu den Kosten der Erziehung. Mit Rücksicht auf die tatsächlich
unvermeidlichen größeren Kosten der Erziehung und auf die ebenso
unvermeidliche längere Dauer der Berufsvorbereitung in den Familien der
höheren Beamten wäre es vielmehr gerechtfertigt, daß die Unterschiede
der Kinderzulagen ~größer~ als die der Grundgehälter wären, zumal
da die Unterschiede in der Höhe der Gehälter heute nur noch einen
Bruchteil der Unterschiede vor dem Kriege betragen. Auch muß unbedingt
gefordert werden, daß die Kinderzulagen für höhere Beamte über das 18.
Lebensjahr der Kinder hinaus gewährt werden und zwar solange, als die
Kinder ohne eigenes Verschulden noch keine auskömmliche Lebensstellung
haben, oder wenn diese Feststellung schwierig erscheinen sollte, bis zu
dem durchschnittlichen Anstellungsalter in der Beamtengruppe des Vaters.

Sehr erwägenswert ist es auch, ob nicht für das 3. und 4. Kind
wesentlich höhere Zulagen als für die früheren und späteren gegeben
werden sollten. Während bei zwei Kindern die Familien noch rasch
dem Aussterben zutreiben, findet bei 4 Kindern schon eine schwache
Vermehrung statt. Wenn die Zulagen für die ersten beiden Kinder nicht
zur vollen Deckung der Aufzuchtkosten ausreichen würden, die für das
3. und 4. Kind aber so reichlich bemessen würden, daß durch die
Gesamtsumme der Zulagen dann wirklich die Kosten der ersten vier Kinder
gedeckt würden, so könnte man den Familien über den Umschlagspunkt
zwischen Aussterben und Vermehrung hinweghelfen.

    Eine ähnliche Abstufung der Zulagen war in dem Entwurfe vorgesehen,
    den während des Krieges der damalige bayerische Verkehrsminister
    v. ~Seidlein~ zusammen mit dem Oberpostrat ~Hotz~ ausgearbeitet
    hatte und dessen Ausführung leider durch die Revolution verhindert
    wurde. Für das fünfte und weitere Kinder würden die Zulagen dann
    wieder geringer werden. ~Schallmayer~ ist dafür eingetreten, daß
    die Zulagen überhaupt auf die ersten fünf Kinder beschränkt bleiben
    sollten, was ebenfalls erwägenswert ist.

Gegen jede Begrenzung und Differenzierung der Zulagen wird gern das
Schlagwort „Gerechtigkeit“ in die Wagschale geworfen. Gerechtigkeit
im höchsten Sinne aber kann nicht in irgendeiner Gleichheit oder
irgendeinem Ausgleich bestehen, sondern nur darin ihren Grund finden,
was den wahren Interessen des Staates dient. Damit fallen auch alle
jene Einwände gegen Kinderzulagen, welche daran Anstoß nehmen, daß
diese sich nur auf bestimmte Gruppen der Bevölkerung erstrecken sollen.
Gerade eine solche Beschränkung ist wesentlich, vorausgesetzt natürlich
immer, daß die betreffenden Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich
veranlagt sind, was bei der Beamtenschaft ohne Zweifel der Fall ist.
Die Kinderzulagen für staatliche und gemeindliche Handarbeiter haben
demgegenüber rassenhygienisch ein geringeres Interesse.

Die bisher gewährten Kinderzulagen für Beamte sind viel zu gering,
um dem Aussterben ihrer Familie wesentlich entgegenwirken zu
können. Es muß gefordert werden, daß die Bezüge der Familienväter
die der Junggesellen sehr beträchtlich, also mindestens um 50
bis 100% übertreffen, wenn wirklich die Möglichkeit gleicher
Lebenshaltung für alle Beamten derselben Stufe bestehen soll. Das
würde zugleich auch mittelbar rassenhygienisch günstig wirken; es
würde dem späten Heiratsalter, dem Alkohol- und Tabakmißbrauch, den
Geschlechtskrankheiten und den Geldheiraten entgegenwirken.

    Leider findet die Notwendigkeit ausreichender Kinderzulagen
    bei den Beamten im allgemeinen nicht das Verständnis, das man
    wünschen sollte. Die meisten Beamten haben sich eben an die zur
    Kinderarmut treibende bisherige Besoldungsweise „angepaßt“; sie
    sind daher meist kinderarm und befürchten von einer gesunden
    Besoldungspolitik, welche dem Familienvater wesentlich mehr gibt
    als dem Junggesellen und dem Kinderarmen eine Beeinträchtigung
    ihrer persönlichen Interessen. Eine allgemeine Gehaltserhöhung
    kann aber die verderblichen Folgen des bisherigen Systems durchaus
    nicht beheben; die „standesgemäße“ Lebenshaltung würde sich eben
    trotz aller Gehaltserhöhungen doch bald immer wieder nach den
    Aufwendungen der Kinderarmen richten.

Im übrigen ist auch die absolute Höhe der Besoldung rassenhygienisch
keineswegs gleichgültig. Vor allen Dingen hängt die soziale Auslese
sehr wesentlich davon ab. Es ist für das Gedeihen eines Gemeinwesens
von höchster Wichtigkeit, daß wirklich die fähigsten Köpfe an
leitende Stellen kommen. Wenn nun aber die höheren Beamten nicht
wesentlich höher besoldet werden als die unteren, so werden gerade die
fähigsten jungen Leute der Beamtenlaufbahn fernbleiben. Die Forderung
gleicher Entschädigung für jede Arbeit ist daher dem wahren Wohl der
Gemeinschaft entgegen. Leider haben sich die Besoldungsverhältnisse in
den letzten Jahren aber in dieser Richtung bewegt.

    Zu Anfang des Jahres 1921 betrug das Einkommen eines unteren
    Beamten dem Nennwert des Papieres nach etwa das Achtfache gegenüber
    der Zeit vor dem Kriege, das eines höheren Beamten aber nur etwa
    das Dreifache. Obwohl das Gesamteinkommen des Volkes sehr stark
    gesunken ist, hat sich das Einkommen der unteren Beamten dem
    wirklichen Werte nach also ziemlich auf seiner alten Höhe gehalten;
    das der höheren Beamten ist aber in Wirklichkeit auf ein Drittel
    gesunken.

Es ist eine wesentliche Aufgabe der Rassenhygiene, für eine angemessene
Bezahlung gerade der geistigen Arbeit einzutreten. Diese war schon
vor dem Kriege besonders in den jüngeren Jahren völlig unzureichend.
Die Angehörigen der meisten wissenschaftlichen Berufe mußten in ihren
besten Jahren zu wahren Hungerlöhnen arbeiten, wenn sie nicht viele
Jahre lang überhaupt ohne Besoldung arbeiten mußten.

Es ist ein wesentlicher Fortschritt, daß nach der
Reichsbesoldungsordnung schon von Anfang der Anstellung an im Vergleich
zu dem späteren Höchstgehalt höhere Bezüge gewährt werden und daß das
Höchstgehalt schneller erreicht wird als früher, nämlich nach 8-16
Jahren.

Im ganzen aber ist die Bezahlung der geistigen Arbeit heute noch viel
unzureichender als früher. Viele Hochschullehrer verdienen nicht so
viel wie gewöhnliche Handarbeiter, und nur wenige erreichen das
Einkommen eines Kohlenarbeiters. Die geistige Arbeit ist aber nicht
minder lebenswichtig für das Gedeihen eines Volkes als die körperliche;
und wenn durch Mißachtung der geistigen Arbeit die Kulturhöhe eines
Volkes herabgedrückt wird, so führt das unweigerlich auch zu einer
Verelendung der Handarbeiter. Es findet heute eine verhängnisvolle
Ausbeutung der Geistesarbeiter durch die Gesamtheit statt, weil die
Bezahlung der geistigen Arbeit ihrem Werte für das Gedeihen der
Gesamtheit nicht entfernt entspricht. Die geistigen Arbeiter sind nicht
wie die Handarbeiter in der Lage, durch Streiks und ähnliche Mittel
eine Anpassung ihrer Bezahlung an den Wert der von ihnen geleisteten
Arbeit zu erzwingen, weil der Ausfall der geistigen Produktion sich
nicht so unmittelbar wie der der körperlichen geltend macht; auf die
Dauer wiegt er aber um so schwerer.

An der schlimmen wirtschaftlichen Lage der geistigen Arbeiter ist
zum guten Teil auch der weiter oben geschilderte übermäßige Andrang
zu den geistigen Berufen schuld. Schon vor dem Kriege übertraf das
Angebot für geistige Arbeit weit die Nachfrage. Die Folge war eine
starke Herabdrückung der Lebenshaltung und eine häßliche Ausartung
des Konkurrenzkampfes in den sogenannten freien Berufen, und in den
höheren Beamtenberufen mußten die ausgebildeten Anwärter während der
besten Jahre ihres Lebens vergeblich auf Anstellung warten. Auch für
die spätere Berufstätigkeit hat die lange Wartezeit recht ungünstige
Folgen. Wenn z. B. Anwärter auf den amtsärztlichen Dienst fast zwei
Jahrzehnte auf eine Stelle warten müssen, so steht ihre Ausbildung dann
meist gar nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Seit der Revolution hat
dieses Überangebot geistiger Arbeiter einen geradezu katastrophalen
Charakter angenommen. Der entsetzlichen Barbarei, welche in der
Überalterung der Anwärter auf geistige Berufe und in der Ausschaltung
zahlreicher gesunder und begabter Menschen von der Familiengründung
liegt, kann daher nur dann ein Ende gemacht werden, wenn schon zur
Vorbereitung auf die einzelnen geistigen Berufe nur eine beschränkte
Zahl junger Leute zugelassen wird, die sich nach der Zahl der
auskömmlichen Lebensstellungen bemißt. Ohne einen solchen ~Numerus
clausus~, der selbstverständlich nicht schematisch, sondern
im Sinne einer sorgfältigen sozialen Auslese nach der Tüchtigkeit
durchgeführt werden müßte, würde eine bessere und frühzeitigere
Besoldung der geistigen Arbeiter nur einen noch wieder stärkeren
Andrang und von noch mehr ungeeigneten Elementen als heute schon zur
Folge haben. Davon soll noch bei Besprechung des Erziehungs- und
Bildungswesens geredet werden.

Wenn aber von vornherein zur Vorbereitung für die verschiedenen
geistigen Berufe nur soviele geeignete junge Leute zugelassen
werden, als darin wirklich ein Auskommen finden können, dann kann
die rassenhygienisch so schädliche Wartezeit in Zukunft völlig
wegfallen. Mit etwa 25 Jahren muß die planmäßige Anstellung auch
der höheren Beamten möglich sein. Mit 30 Jahren wird der Höhepunkt
der geistigen Leistungsfähigkeit ebenso wie der der körperlichen im
allgemeinen schon überschritten; und mit 60 Jahren verfügen nur noch
verhältnismäßig wenige Männer über eine Anpassungsfähigkeit, die es
ihnen erlaubt, den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft
gerecht zu werden. Die Altersgrenze von 65 Jahren für Beamte muß daher
auch rassenhygienisch gebilligt werden, obwohl ohne weiteres zuzugeben
ist, daß es Männer gibt, die in diesem Alter noch über eine größere
geistige Anpassungsfähigkeit verfügen als die meisten mit 30 Jahren.
Da infolge einer verfehlten Gesellschaftsordnung die meisten Beamten
bisher auch viel zu spät zu einer auskömmlichen Lebensstellung und zur
Familiengründung kamen, muß auch gefordert werden, daß diejenigen,
welche infolge Erreichung der Altersgrenze ihr Amt verlieren,
ausreichend hohe Kinderzulagen erhalten, bis ihre Söhne selber das
Anstellungsalter erreichen. Je früher aber in Zukunft die geistigen
Arbeiter zur Anstellung und Familiengründung kommen, desto weniger
Härten wird die Altersgrenze mit sich bringen.

Die Höhe der Besoldung in den geistigen Berufen muß auf die
unvermeidliche lange Vorbereitungszeit Rücksicht nehmen und der
Bedeutung der geistigen Arbeit für Staat, Kultur und Rasse angemessen
sein. Es ist daher eine durchaus nicht ungerechte Forderung, daß die
Besoldung der geistigen Arbeiter die der Handarbeiter um das Mehrfache
übersteigen muß. Andernfalls erleidet nicht nur die Rasse einen
unersetzlichen Verlust durch das Aussterben der geistig begabten
Familien, sondern auch die soziale Auslese, welche von so ungeheuerer
Wichtigkeit für das unmittelbare Gedeihen jedes Gemeinwesens ist, wird
aufs schwerste beeinträchtigt. Es ist wohl nicht zu viel gesagt, daß
das Reich Wilhelms II. infolge mangelhafter sozialer Auslese, d. h.
weil die leitenden Stellen zum großen Teil nicht von den fähigsten
Männern eingenommen wurden, zusammengebrochen ist. Gegenwärtig ist die
soziale Auslese bei uns aber kaum besser. Es muß daher alles getan
werden, um sie in die richtigen Bahnen zu lenken, und dazu dient auch
eine richtig abgestufte Besoldungsordnung.

    Im übrigen muß die Höhe der Beamtengehälter der des gesamten
    Volkseinkommens angepaßt sein. Wenn das Volkseinkommen wesentlich
    steigt, so ist es recht und billig, daß auch die Gehälter der
    Beamten entsprechend steigen. Andererseits können die Beamten
    nicht verlangen, daß sie in Zeiten, wo das Volkseinkommen stark
    gesunken ist, wie es gegenwärtig in Deutschland gegenüber der Zeit
    vor dem Kriege der Fall ist, ein Gehalt, das dem wirklichen Werte
    (Goldwerte) nach ebenso hoch wie vorher wäre, bekommen. Für die
    Gehälter der Beamten sollte daher nicht ein bestimmter Nennwert
    in Papier, sondern ein bestimmter Bruchteil des Volkseinkommens
    angesetzt werden. Praktisch wäre das so zu machen, daß jährlich
    je nach der Erhöhung oder Verringerung des Volkseinkommens auch
    die Gehälter rein verhältnismäßig erhöht oder verringert würden.
    Diese von Reichsgerichtsrat ~A. Zeiler~ überzeugend begründete
    selbsttätige Anpassung der Gehälter an die Wirtschaftslage
    des Gesamtvolkes ist von einem Regierungsentwurf über die
    Gehaltsordnung der Reichsbeamten aufgenommen worden und wird
    hoffentlich bald gesetzlich eingeführt werden.

Die meisten der bisherigen Ausführungen über die Besoldung der Beamten
gelten nur für männliche Beamte. Was die Beamtinnen anbetrifft, so
wurde schon bei Besprechung der sozialen Auslese darauf hingewiesen,
daß die Besetzung höher besoldeter Stellen mit Frauen rassenhygienisch
im allgemeinen als ungünstig zu betrachten ist. Es soll dabei ohne
weiteres zugegeben werden, daß es auch geistige Berufe gibt, die an
und für sich durch Frauen ebenso gut wie durch Männer ausgefüllt
werden können. Aber darauf kommt es gar nicht in erster Linie an,
sondern auf die Folgen für die Rasse und die Kultur. Als Mutter kann
die geistig hochstehende Frau jedenfalls nicht durch einen Mann
ersetzt werden; und die Frage darf daher nicht sein, wie man Männer in
geistigen Berufen durch Frauen ersetzen könne, sondern vielmehr, wie
man möglichst die in geistigen Berufen stehenden Frauen durch Männer
ersetzen könne.

    Aus Gründen der rassenhygienischen Erziehung wäre zu wünschen,
    daß insbesondere im Lehrberuf die Frauen möglichst durch Männer
    ersetzt würden, auch an den Mädchenschulen, weil das Beispiel der
    ledigen Lehrerin wenig geeignet ist, bei den Mädchen den Sinn für
    Familienleben zu pflegen. An einer amerikanischen Frauenschule
    waren von 114 Lehrpersonen 100 weibliche und von diesen nur zwei
    verheiratet. Der amerikanische Rassenhygieniker ~Sprague~ führt auf
    die Wirkung dieses Beispiels wohl nicht mit Unrecht zum Teil die
    geradezu trostlose Fortpflanzungsverhältnisse der amerikanischen
    Akademikerinnen zurück.

Nun wird man vielleicht sagen, solche Tatsachen zeigten eben, daß
den Lehrerinnen wie überhaupt den Beamtinnen die Ehe gestattet und
ermöglicht werden müsse. Durch die Weimarer Verfassung von 1919 sind
ja alle Ausnahmebestimmungen für weibliche Beamte aufgehoben worden,
allerdings nicht aus rassenhygienischen Gründen, sondern aus Gründen
der individualistischen „Gerechtigkeit“. Wie sich die praktische
Durchführung in den einzelnen Ländern gestalten wird, ist im Augenblick
noch nicht zu übersehen. Auch Rassenhygieniker wie ~Schallmayer~
und ~Hirsch~ sind für die Aufhebung des Zölibats der Beamtinnen
eingetreten; und es ist ja ohne weiteres einleuchtend, daß durch die
Ehelosigkeit Hunderttausender von Beamtinnen, die den Durchschnitt
der Bevölkerung an körperlicher und geistiger Tüchtigkeit wesentlich
überragen, der Rasse unersetzliche Erbwerte verloren gehen. Meines
Erachtens überwiegen aber die Nachteile der Aufhebung des Zölibats der
Beamtinnen die Vorteile beträchtlich. Die Ausübung des Berufes als
Lehrerin oder sonstige Beamtin ist mit der Aufzucht einer zur Erhaltung
der Familie genügenden Zahl von Kindern ja doch nicht vereinbar.
Folglich werden die Ehen der Beamtinnen kinderlos oder doch sehr
kinderarm sein. „Beruf und Kind“ genügt nicht; Beruf und Kinder aber
sind schwerlich vereinbar. Die Männer der Beamtinnen -- und es würde
ohne Zweifel eine Auslese von Männern sein -- nehmen natürlich an der
Unfruchtbarkeit ihrer Frauen teil, während sie in der Ehe mit anderen
Frauen eine ausreichende Kinderzahl erzeugen könnten. Da bei einem
Frauenüberschuß wie wir ihn haben, durch eine Beamtin, die heiratet,
im allgemeinen einem andern Mädchen die Möglichkeit zur Ehe entzogen
wird, so wird dadurch die Frauenfrage auch in individualsozialer
Hinsicht ihrer Lösung kaum näher gebracht. Auch bisher schon konnten
die Beamtinnen ja heiraten; nur mußten sie dann den Beruf aufgeben.
Und das liegt unzweifelhaft auch im Interesse der Rasse. Je mehr von
diesen Mädchen rechtzeitig heiraten, desto besser. Daher ist es auch
rassenhygienisch durchaus zu billigen, daß Beamtinnen, die vor dem
30. Jahre heiraten, das Aufgeben des Berufes durch eine entsprechende
Abfindung erleichtert wird.

Die Frauenfrage in den gebildeten Ständen kann nicht durch die
Eröffnung immer neuer Berufsmöglichkeiten gelöst werden, sondern nur
dadurch, daß man den Mädchen Möglichkeiten zur Eheschließung schafft.
Und das geschieht am besten durch frühzeitige und ausreichende
Besoldung der wirklich tüchtigen jungen Männer. Und auch jenen Mädchen,
die aus irgendeinem Grunde für die Ehe nicht geeignet und daher auf
einen Beruf angewiesen sind, hilft man am besten dadurch, daß man
möglichst vielen ihrer Konkurrentinnen die Ehe ermöglicht. Auch
jene politisch tätigen Frauen, die in erster Linie die persönlichen
Interessen der ledigen Frauen im Auge haben, haben daher allen Grund,
sich für eine rassenhygienisch richtige Ordnung der Anstellung und
Besoldung der Beamten einzusetzen.


g) ~Forderungen zur Steuergesetzgebung.~

Eines der wichtigsten Gebiete rassenhygienischer Wirtschaftsreform ist
das des ~Steuerwesens~. Die bisherige Steuerpolitik des Staates
wirkt ebenso wie die bisherige Besoldungspolitik der Fortpflanzung
der Tüchtigen geradezu entgegen. In einer vielköpfigen Familie müssen
von demselben Einkommen viel mehr Mitglieder leben als in einer
kleinen; auf ein Mitglied einer großen Familie kommt also bei gleichem
Gesamteinkommen der Familie ein viel geringerer Anteil daran als auf
das einer kleinen. Da nun bei unserer Einkommensteuer die Steuersätze
mit dem Einkommen stark ansteigen, so wird -- abgesehen von den
kleinsten Einkommen -- von dem, was ein Familienmitglied zu verzehren
hat, um so mehr weggesteuert, je größer die Familie ist. Der Umstand,
daß für jedes minderjährige Kind ein gewisser Betrag (z. Z. 1800 Mk.)
von der Steuer freigelassen wird, ist durchaus nicht geeignet, diese
Ungerechtigkeit auszugleichen. Besonders in den höheren Einkommens- und
Steuerstufen werden die Junggesellen und Kinderlosen auf diese Weise
ganz ungebührlich vor den Kinderreichen bevorzugt.

    Ganz besonders ungerecht ist es, wenn das Einkommen oder
    das Vermögen beider Ehegatten bei der Steuerveranlagung
    zusammengerechnet wird. Zu dem sogenannten Reichsnotopfer von 1920
    hatte z. B. ein Ehepaar von einem Vermögen von einer Million Mark
    ebensoviel wie ein Junggeselle abzugeben, nämlich 246000 Mark; zwei
    ledige Personen dagegen nur 182000 Mark. Ein solches Ehepaar hatte
    also, bloß weil es verheiratet war, eine Sonderabgabe von 64000
    Mark, d. h. eine besondere Ehesteuer zu entrichten. Selbst größere
    Familien hatten eine fast ebensogroße Abgabe wie Junggesellen
    mit gleich großem Vermögen zu leisten, ein Ehepaar mit 3 Kindern
    von einer Million z. B. 222000 Mark. Das ist natürlich kein
    angemessenes Verhältnis.

    Wenn heute ein Mann, der ein Einkommen von 24000 Mark hat, eine
    Frau heiratet, welche ein Vermögen mit in die Ehe bringt, das
    ebenfalls ein Einkommen von 24000 Mark an Zinsen einbringt, so
    muß das Ehepaar 9060 Mark Einkommensteuer bezahlen. Wenn beide
    ledig blieben, so hätten sie dagegen zusammen nur etwa halb so
    viel Einkommensteuer zu zahlen, nämlich 4560 Mark. Die Ehesteuer
    beträgt in diesem Falle also 4500 Mark. Diese Sonderbesteuerung
    der Ehe steht unzweifelhaft in Widerspruch mit der Deutschen
    Reichsverfassung, in der es unter Artikel 119 heißt: „Die Ehe
    steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und
    Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung“.
    „Die Reinhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist
    Aufgabe des Staates und der Gemeinde. Kinderreiche Familien haben
    Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.“ Es darf wohl die Erwartung
    ausgesprochen werden, daß die erwähnten Steuerbestimmungen, in
    denen sich eine wirkliche Rückständigkeit zeigt, bald beseitigt
    werden.

Zum allermindesten muß gefordert werden, daß jedes steuerbare Einkommen
oder Vermögen in so vielen gleichen Teilen veranlagt werde, als
Familienmitglieder davon leben. Nach diesem Grundsatze, der meines
Wissens zuerst von ~Schloßmann~ ausgesprochen worden ist, würde
das Vermögen einer fünfköpfigen Familie von einer Million Mark z. B.
in fünf Teilen zu je 200000 Mark zum Reichsnotopfer zu veranlagen
gewesen sein; und die Abgabe würde nur 130000 statt 222000 Mark
betragen haben. An Einkommensteuer würde eine fünfköpfige Familie mit
48000 Mark steuerbarem Einkommen nach diesem Grundsatze nur 4200 Mark
statt 9060 zahlen. Wenn man dagegen einwenden wollte, daß bei größeren
Einkommen eine so erhebliche Berücksichtigung der Familiengröße nicht
durchführbar sei, so würde das völlig irreführend sein. Es kann
niemals gerechtfertigt werden, daß die Familien innerhalb der gleichen
Einkommensstufe gegenüber den Junggesellen benachteiligt werden; und
wenn der Gesamtertrag der Steuern dann zu gering werden sollte, so
müßten eben alle Sätze entsprechend erhöht werden. Wenn aber der Staat
die Ehe und Familie wirtschaftlich derartig benachteiligt, so wirkt das
trotz der schönen Worte in der Reichsverfassung eben auf die Zerstörung
der Ehe und Familie hin.

    Wenn hier die Veranlagung der Steuern in einer der Familiengröße
    entsprechenden Zahl von Teilen befürwortet wird, so soll
    damit nicht etwa das System der Einkommens- und Besitzsteuern
    verteidigt werden. Aber deren grundsätzliche Mängel liegen mehr
    auf wirtschaftlichem als auf rassenhygienischem Gebiet, weil
    sie dem Sparsinn der Bevölkerung entgegenstehen und auf eine
    unsolide Gestaltung der Volkswirtschaft hinwirken. Wenn gar
    alles Einkommen, welches über das Existenzminimum hinausgeht,
    weggesteuert würde, wie allen Ernstes kürzlich gefordert worden
    ist, so würden selbstverständlich nur noch wenige Menschen über das
    Existenzminimum hinaus etwas leisten; und da sehr viele auch dazu
    infolge Krankheit oder sonstiger Schwäche nicht in der Lage sind,
    so würde für die Volksgesamtheit das Existenzminimum natürlich
    nicht mehr erreicht werden. Die Folge wäre also allgemeine
    Verelendung. Wenn auch nicht im gleichen Grade, so wirken aber doch
    grundsätzlich alle Steuergesetze, welche das Einkommen und den
    Besitz stark belasten in derselben Richtung. Viel zweckmäßiger wäre
    es, nicht die Einkünfte und Rücklagen, sondern vielmehr den Aufwand
    steuerlich zu erfassen, wie z. B. ~Zeiler~ dargelegt hat.

    Bedenklich sind auch alle indirekten Steuern, weil sie zum größten
    Teil auf Lebensbedürfnissen ruhen und daher besonders die größeren
    Familien belasten. Das gilt z. B. auch von der Umsatzsteuer,
    welche noch dazu für das ganze Wirtschaftsleben eine schwere
    Hemmung bedeutet. Die Kapitalertragsteuer, welche in schematischer
    Weise von allen Kapitalzinsen 10% ohne Rücksicht auf die Höhe des
    Einkommens und die Größe der Familie erfaßt, ist geradezu das
    Musterbeispiel einer unsozialen und unorganischen Steuer.

Es wäre zu wünschen, daß dem Vorschlage ~Zeilers~ gemäß an Stelle des
Vielerlei der bestehenden Steuern eine einzige große Steuer und zwar
eine ~Gesamtverbrauchssteuer~ trete. Auch die rassenhygienischen
Forderungen, welche an jede Steuerpolitik zu stellen sind, würden im
Rahmen der ~Zeiler~schen Reform besonders leicht zu verwirklichen sein.
~Zeilers~ Forderung einer selbsttätigen Anpassung des Beamtengehaltes,
von der oben gesprochen wurde, scheint ja ihrer Verwirklichung nahe zu
sein. Möchten auch seine Gedanken zur Steuerpolitik, die eine Lösung
von genialer Einfachheit zeigen, bald allgemeine Anerkennung finden.

Während vor wenigen Jahren noch die Forderungen einer
rassenhygienischen Gestaltung des Steuerwesens ohne wesentliche
praktische Bedeutung waren, weil die Steuern früher überhaupt so
niedrig waren, daß sie keinen besonderen bevölkerungspolitischen
Einfluß haben konnten, ist das nun ja ganz anders geworden. Heute
kann eine gerechte Berücksichtigung der Familiengröße bei der Steuer
sehr wohl dazu beitragen, die Bedenken gegen die Erzeugung von
Kindern zu vermindern; und da dies in erster Linie bei wirtschaftlich
Leistungsfähigen von Belang ist, so wird eine bevölkerungspolitische
Steuerpolitik auch im Sinne günstiger Auslese wirken.


h) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts.~

Durch eine rassenhygienische Gestaltung der Besoldungsordnung
und des Steuerwesens würden in weiten Kreisen der tüchtigsten
Bevölkerungsgruppen zwar wesentliche Beweggründe übermäßiger
Geburtenverhütung ausgeschaltet werden; in den wohlhabenden und
reichen Kreisen würde aber die Rücksicht auf die ~Erbteilung~ ihre
verhängnisvolle Bedeutung im Sinne äußerster Beschränkung der
Kinderzahl dadurch nicht verlieren. ~Dem Bestreben, daß einem oder zwei
Kindern das Erbe nicht durch Erzeugung weiterer Kinder geschmälert
werde, kann nur dadurch begegnet werden, daß man seine Erfüllung durch
eine einschneidende Umgestaltung des Erbrechts unmöglich macht.~

Öfter ist sogar die Meinung vertreten worden, daß das Bestehen eines
Erbrechts überhaupt der Tüchtigkeit der Rasse schädlich sei, weil
dadurch ein Teil der Menschen schon von Geburt an wirtschaftlich
günstiger gestellt sei als ein anderer und die Auslese daher unter
ungleichen Bedingungen vor sich gehe. Es ist aber nicht abzusehen,
weshalb gerade die rein individuelle soziale Auslese für das Gedeihen
der Rasse förderlich sein solle, die Familienauslese, welche im Laufe
der Generationen erfolgt, aber nicht. Wenn tüchtige und sparsame
Familien die Möglichkeit haben, mit Hilfe der Hinterlassung ihres
Vermögens auf die Nachkommen sich besser zu erhalten als andere, so
liegt das durchaus im Sinne einer gesunden Auslese. Bei völliger
Aufhebung des Erbrechts würden die Vorsorglichen und wirtschaftlich
Tüchtigen sich noch mehr als heute scheuen, Kinder in die Welt zu
setzen. Aber das Eigentum der Familie muß auch wirklich der Erhaltung
der Familie dienen, und wenn es bei dem bestehenden Erbrecht zu ihrem
Aussterben beiträgt, so widerspricht das seinem Sinne. Nun kann aber
das Erbrecht sehr wohl in den Dienst der Erhaltung gestellt werden. Es
handelt sich daher nicht um eine Aufhebung des Erbrechts, sondern um
seine Erfüllung.

    ~Gruber~ hat im Jahre 1913 folgende Gestaltung des Erbrechts
    vorgeschlagen: Wenn vier oder mehr Kinder oder deren Nachkommen
    vorhanden sind, soll das Erbe auf diese übergehen; wenn nur
    drei Kinder vorhanden sind, erhalten diese zusammen nur drei
    Viertel des Erbes, zwei Kinder nur 2 Viertel, ein Kind nur ein
    Viertel. Die übrigen Vermögensteile sollten in diesen Fällen an
    Seitenverwandte fallen und unter diesen nach Maßgabe der Kinderzahl
    verteilt werden. Wenn derart ein Kind nie mehr als ein Viertel des
    elterlichen Vermögens erben könnte, so würde eine Beschränkung der
    Kinderzahl auf weniger als vier aus Rücksicht auf die Erbteilung
    natürlich keinen Sinn mehr haben. Das Familienvermögen würde nur
    in demselben Maße erhalten werden, in dem die Familie selber sich
    erhielte. Jedes gesunde Ehepaar aber hätte es in der Hand, durch
    Aufzucht einer gewiß mäßigen Zahl von Kindern ihr ganzes Vermögen
    zu erhalten. Das Vermögen wäre dann gewissermaßen Eigentum nicht
    eines Individuums, sondern einer Großfamilie; und für die engere
    Familie wäre es eine Art von Lehen, das an die Familienerhaltung
    gebunden wäre.

    Von anderen Bevölkerungspolitikern, wie z. B. ~Bertillon~ in
    Frankreich, ist ein Erbrecht des Staates vorgeschlagen worden,
    das im Falle ungenügender Kinderzahl einzutreten hätte, und
    Zeitungsnachrichten zufolge geht man in Frankreich bereits
    praktisch an die Ausarbeitung eines derartigen Gesetzes heran.
    Bei uns hat der sozialdemokratische Politiker ~Quessel~ auf einem
    Parteitage die Forderung vertreten, daß ein Kind nicht mehr als
    ein Drittel des elterlichen Vermögens solle erben dürfen und daß
    bei Vorhandensein von nur zwei Kindern ein Drittel an den Staat
    fallen solle, bei einem Kinde zwei Drittel, bei Kinderlosigkeit das
    ganze Vermögen. Etwas weniger weit sind ~Kuczynski~ und ~Mansfeld~
    gegangen, welche dafür eingetreten sind, daß in Fällen, wo nicht
    mindestens drei Kinder oder deren Abkömmlinge hinterlassen werden,
    das Reich Anspruch auf den Pflichtteil eines Kindes haben solle,
    was bei einem Kinde die Hälfte des elterlichen Vermögens und bei
    zweien ein Viertel ausmachen würde.

Geeignete Vorschläge einer rassenhygienischen Gestaltung des Erbrechts
sind seit Jahren gemacht worden. Sie begegneten aber in den Kreisen
der Besitzenden meist einer sehr lebhaften Abneigung. Man wies auf die
außerordentlichen Härten hin, welche die Abgabe eines großen Teils des
Familieneigentums in vielen Fällen zur Folge hätte, und die ja auch
gewiß nicht gering anzuschlagen sind. Man glaubte die Einrichtung des
erblichen Eigentums dadurch überhaupt angetastet. Die Urteilsfähigeren
sahen zwar ein, daß etwas zur Erhaltung der besitzenden Familien
geschehen müsse; aber dazu müßten eben andere Wege gefunden werden,
meinten sie. Anzugeben wußten sie allerdings keine andern Wege, die
zum Ziele führen könnten. Man gewann den Eindruck, daß die meisten
sich eher mit dem Aussterben der Familien abzufinden bereit waren als
mit einer Beschränkung des Erbrechts der Kinderarmen. Alles andere
solle die Rassenhygiene machen, nur das nicht. Man wollte nicht
begreifen, wie es stand, rassenbiologisch und -- politisch. Da kam
die Revolution und brachte auch auf dem Gebiete des Erbrechtes eine
revolutionäre Gesetzgebung. Unter dem Namen einer „Steuer“ wurde
die Konfiskation großer Teile des Familienvermögens bei Todesfällen
verfügt. Die Härten dieser Gesetzgebung sind viel größer als die einer
Erbrechtsreform, wie sie von rassenhygienischer Seite vorgeschlagen
worden war, weil sie alle Familien trifft, auch die kinderreichen,
und weil der Tod eines Ehegatten auch bei Gütergemeinschaft als Anlaß
zu einer teilweisen Konfiskation des Vermögens angesehen wird. Durch
eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts würden alle Familien
mit 3 und mehr Kindern überhaupt nicht betroffen werden. Wenn aber nur
ein oder zwei Kinder vorhanden wären, so würden diese dadurch doch
nicht schlechter gestellt werden als wenn sie einer Geschwisterzahl
von drei oder mehr bei gleichem Familienvermögen angehörten. Bei der
„Erbanfallsteuer“ vom 1. September 1919, welche von dem damaligen
Finanzminister Erzberger durchgebracht wurde, wird aber die Zahl der
Kinder überhaupt nicht direkt berücksichtigt, sondern nur mittelbar
insofern ein wenig, als die Abgabe mit der Größe des Erbes zunimmt. Die
gleichzeitig erlassene „Nachlaßsteuer“, welche freilich viel weniger
einschneidend, weil weniger hoch ist, nimmt auf die Familie überhaupt
keine Rücksicht. Auch beim Tode eines der Ehegatten wird ein Erbfall
angenommen, und der überlebende Ehegatte muß einen mehr oder weniger
großen Teil des gemeinsamen Vermögens abgeben. Beim Tode des andern
Ehegatten wird dann den überlebenden Kindern ein weiterer großer Teil
des Vermögens genommen. Diese allgemeine Einschränkung des Erbrechts
ist im Gegensatz zu einer rassenhygienischen Regelung unorganisch
und familienzerstörend. Die wirtschaftlich tüchtigen Familien werden
dadurch noch mehr als durch die rein privatwirtschaftliche Ordnung
zur äußersten Kinderarmut gedrängt. Auch volkswirtschaftlich muß
eine solche Gesetzgebung auf die Dauer außerordentlich schädlich
wirken. Wirtschaftstüchtige Familien, welche dazu in der Lage sind,
werden einem Staate mit einer derartigen Hemmung der wirtschaftlichen
Möglichkeiten den Rücken kehren. Die Deutschen im Auslande haben
inzwischen schon zum großen Teil ihre deutsche Staatsangehörigkeit
aufgegeben; und in Zukunft werden Deutsche, welche im Auslande zu
Wohlstand kommen, das regelmäßig tun. Die schließliche Folge wird
eine weitgehende Verarmung der deutschen Volkswirtschaft sein, welche
natürlich auch eine Verelendung der handarbeitenden Massen mit sich
bringen wird.

    Nur der Grundbesitz kann sich der Konfiskation nicht durch
    die Auslandsflucht entziehen. Wie die seit 1919 bestehende
    Einschränkung des Erbrechts auf den Grundbesitz wirken wird, möge
    an einem Beispiel gezeigt werden. Ein mittleres Landgut, das vor
    dem Kriege etwa einen Wert von 500000 Goldmark hatte, wird im Falle
    des Todes eines der Eltern zu einem Ertragswert gerechnet, der
    schon heute etwa 5 Millionen Papiermark betragen dürfte. Stirbt
    entweder die Mutter oder der Vater, so wird bereits ein großer
    Teil des Besitzes für verfallen erklärt, indem in der Praxis
    das Gut wohl mit einer entsprechend hohen staatlichen Hypothek
    belastet werden wird. Stirbt auch der andere Elternteil, so wird
    abermals ein großer Teil des Familienvermögens eingezogen. Wenn
    nur ein Kind als Erbe vorhanden ist, so bleibt ihm nach dem Tode
    beider Eltern nicht ganz die Hälfte des Vermögens. Aber auch wenn
    z. B. drei Kinder vorhanden sind, erben diese nicht viel mehr,
    nämlich nur etwa 56% des Vermögens. Von einer wirklich ausgiebigen
    Berücksichtigung der Kinderzahl, wie sie die Rassenhygiene
    verlangen muß, ist also keine Rede. Bei einer Belastung mit einer
    Hypothek von der Hälfte des Wertes können sich die meisten Güter
    natürlich nicht halten, und bei großen Gütern geht die Konfiskation
    sogar noch viel weiter.

    Der Erfolg dieser Gesetze wird also sein, daß in wenigen
    Jahrzehnten die meisten großen und mittleren Güter in die Hände
    von Schiebern, Wucherern und Ausländern geraten sein werden. Die
    angestammten Familien aber werden davon verdrängt.

Angesichts dieser Sachlage muß die Rassenhygiene meines Erachtens
folgende Forderungen aufstellen: ~Die Erbabgabe, welche durch die
Gesetze vom Jahre 1919 vorgesehen ist, wird in ihrem vollen Umfange
nur erhoben, wenn nicht mehr als ein Kind vorhanden ist.~ ~Sind zwei
Kinder vorhanden, so ermäßigt sich die Abgabe auf die Hälfte.~ ~Beim
Vorhandensein von drei oder mehr Kindern hat keinerlei Konfiskation
von Familienvermögen stattzufinden.~ ~Beim Tode des einen von zwei
Ehegatten, welche in Gütergemeinschaft leben, gilt ein Erbfall
überhaupt nicht als gegeben.~

    Es ist sehr bezeichnend für die bestehende Gesetzgebung, daß die
    Ehegemeinschaft fast immer nur zuungunsten der Ehegatten bei der
    Steuer berücksichtigt wird. Beim „Reichsnotopfer“ und bei der
    Einkommensteuer wird sie zum Anlaß einer Erhöhung der Abgaben,
    wie auf S. 149 gezeigt wurde. Bei den Erbabgaben dagegen wird es
    so gehalten, als bestehe gar keine Gemeinschaft der Gatten, weil
    auch dadurch wieder die Abgaben erhöht werden. „Die Ehe steht als
    Grundlage des Familienlebens -- -- -- --“ (vgl. S. 149).

    Hätte man uns Rassenhygienikern zur rechten Zeit Gehör geschenkt
    und eine rassenhygienische Gestaltung des Erbrechts eingeführt, die
    auch mit Vorschlägen einsichtiger Sozialisten, wie dem angeführten
    ~Quessels~, sich weitgehend berührte, so wäre uns die unorganische
    und zerstörende Erbgesetzgebung von 1919 wohl erspart geblieben.
    Früher empfand man unsere Forderungen als „sozialistisch“. Heute
    wird man unsere Forderungen, die nach wie vor auf dasselbe
    hinauslaufen, wahrscheinlich „kapitalistisch“ schelten. Sie sind
    weder das eine noch das andere. Wir sind überhaupt nicht auf eine
    bestimmte Wirtschaftsordnung eingeschworen, sondern uns liegt
    an der Rettung unserer Rasse. Wir hoffen, aber, daß wir in den
    Kreisen des Besitzenden in Zukunft mehr Verständnis als früher
    finden werden. ~Die Umgestaltung der bisherigen Erbgesetzgebung
    in dem angegebenen Sinne muß in der nächsten Zeit geradezu eine
    Hauptaufgabe der Rassenhygiene sein.~

    Man wird vielleicht einwenden wollen, daß der Hauptzweck der
    Erbschaftsabgaben von 1919, die Erschließung ausgiebiger
    Geldquellen für den Staat, nicht genügend erreicht werde,
    wenn Familien mit drei oder mehr Kindern abgabefrei bleiben.
    Der Geldbedarf des Reiches (bzw. der Entente) gestatte das
    nicht. Dagegen ist zu sagen, ähnlich wie schon oben bei
    der Steuergesetzgebung, daß auf solche Weise niemals die
    Außerachtlassung der Gerechtigkeit und der Selbsterhaltung
    begründet werden kann. Auch ist zu bedenken, daß die Erbabgaben
    durch die Entwertung des Papiergeldes ganz automatisch viel höher
    geworden ist, als dem Geldwert, mit dem man im Jahre 1919 rechnete,
    entsprach. Der Goldwert von Grundbesitz oder ähnlichen Sachwerten
    ist kein wesentlich anderer als damals, wohl aber der Wert in
    Papier, nach dem die Abgaben gerechnet werden. Alle Abgaben aber
    sollten sich vernünftigerweise nach dem wirklichen Wert und nicht
    nach papierenen richten.

Im übrigen ist die Forderung der Rassenhygiene nach einer organischen
Gestaltung des Erbrechts nicht an die Grenzen der deutschen Republik
gebunden. Die Grenzen der Rasse sind weiter als die des Staates.
Vielleicht wird sie eher in andern Ländern, wo man mehr Einsicht in
die Notwendigkeiten der organischen Selbsterhaltung und auch mehr die
politischen Machtmittel dazu hat, durchgeführt werden können.

    Eine Reform der Erbschaftssteuer ist streng genommen nicht das,
    was wir wollen. Jede Besteuerung des Kindeserbes widerspricht
    eigentlich der organischen Auffassung des Eigentums; denn wenn man
    alles Eigentum als Familieneigentum ansieht, so findet bei einem
    Erbgang von den Eltern auf die Kinder überhaupt kein Besitzwechsel
    statt, der Anlaß zu einer Besteuerung geben könnte. Das Richtige
    wäre daher eigentlich nicht eine Neuregelung der Erbschaftssteuer,
    sondern eine Änderung des Erbrechts selber. Die Einrichtung
    des erblichen Eigentums ist an und für sich von unersetzlichem
    volkswirtschaftlichen Werte, und ein Eingriff darin darf nicht
    leicht genommen werden. Daher kann auch jene Konfiskation großer
    Vermögensteile, welche das sogenannte „Reichsnotopfer“ darstellt,
    nicht gebilligt werden, zumal wenn dabei so unorganisch vorgegangen
    wird, daß von dem Vermögensanteile eines Familienmitgliedes um
    so mehr konfisziert wird, je mehr Angehörige er hat, wie es
    tatsächlich geschehen ist. Um zwei kurz hintereinander folgende
    Konfiskationen großer Vermögensteile zu vermeiden, würde sich eine
    Regelung empfehlen, daß in den nächsten 25 Jahren bei Erbfällen
    in Familien von zwei und mehr Kindern der zum Reichsnotopfer
    gezahlte Betrag angerechnet würde. Auf diese Weise würde dessen
    unsoziale Verteilung noch nachträglich bis zu einem gewissen
    Grade ausgeglichen werden können. Die Befreiung der Familien mit
    drei und mehr Kindern von der Erbabgabe wird dadurch aber nicht
    überflüssig. Es wäre zu hoffen, daß 25 Jahre nach Eintritt einer
    rassenhygienischen Regelung des Erbrechts die meisten Ehepaare sich
    durch Aufzucht einer genügenden Zahl von Kindern daran angepaßt
    haben würden. Dann wäre der eigentliche Zweck erreicht, und
    Einziehung großer Vermögensteile würden nur noch selten nötig sein;
    denn bedauerlich sind solche immer, und nur wenn größeres Unheil
    dadurch abgewandt werden kann, können sie gerechtfertigt werden.

    Um der Berufung auf Fälle unverschuldeter Kinderlosigkeit die
    Spitze abzubrechen, dürfte es angezeigt sein, daß adoptierte
    Kinder rechtlich den eigenen gleichgestellt würden. Dann hätte
    jedes wohlhabende Ehepaar die Möglichkeit, die Mindestzahl von
    Kindern, wenn auch nicht selber zu erzeugen, so doch aufzuziehen.
    Allerdings müßte die Annahme an Kindesstatt gegenüber den geltenden
    Bestimmungen, die einseitig privatkapitalistisch orientiert sind,
    zu diesem Zwecke wesentlich anders geregelt werden.

Die ~Kultur der Familie~, auf deren Vernachlässigung bei uns z. B.
auch der sozialistische Sozialhygieniker ~Grotjahn~ so eindringlich
den Finger gelegt hat, muß auch in der Wirtschaftsgesetzgebung
ihre Grundlage finden. Wenn aber heute vielfach verlangt wird, daß
uneheliche Kinder den ehelichen auch im Erbrecht völlig gleichgestellt
werden sollen, wie es in einigen Ländern z. B. Finnland tatsächlich
Gesetz geworden ist, so läuft das der Kultur der Familie zuwider. Jeder
weitere Schritt zur Gleichstellung der Unehelichen trägt zur Auflösung
der Familie bei. Vom rassenhygienischen Gesichtspunkt ist auch zu
bedenken, daß gerade wirtschaftlich günstig gestellte uneheliche Väter
-- bzw. solche, die von unehelichen Müttern als Väter angegeben werden
-- dadurch in der Eheschließung und Fortpflanzung beeinträchtigt
werden. Der Rassenhygieniker muß daher die bisherige gesetzliche
Regelung, nach der uneheliche Kinder mit dem Vater rechtlich als nicht
verwandt gelten, gutheißen.


i) ~Vorschläge zum Siedelungswesen.~

Vielfach kann man noch die Ansicht vernehmen, daß die bäuerliche
Bevölkerung einer übermäßigen Geburtenbeschränkung nicht verfallen
werde, weil der Landwirt eine größere Zahl von Kindern als
Arbeitskräfte geradezu brauche. Das bedeutet eine völlige Verkennung
der wirtschaftlichen und psychologischen Sachlage. Wo der Grund und
Boden frei veräußerlich und teilbar ist, führt die Rücksicht auf
die Erbteilung auch die besitzende Landbevölkerung auf die Dauer
unweigerlich zu einer so weitgehenden Beschränkung der Kinderzahl,
daß ihr Bestand nicht mehr erhalten bleibt. In Frankreich ist die
bäuerliche Bevölkerung kinderärmer als die industrielle, und diese
Tatsache ist zum guten Teil auf eine Bestimmung des Code Napoléon
zurückzuführen, nach der das elterliche Erbe gleichmäßig unter
die Kinder verteilt werden muß. Auch in Siebenbürgen, wo 80% der
Bevölkerung aus besitzenden Bauernfamilien besteht, herrscht durchaus
das Zweikindersystem. Das Anerbenrecht, bei dem der Hof ungeteilt auf
eines der Kinder, gewöhnlich den ältesten Sohn übergeht, wirkt zwar
nicht so verhängnisvoll wie die gleiche Teilung; aber auch dort scheuen
sich die Eltern natürlich, außer dem gut gestellten Kinde noch mehrere
besitzlose zu hinterlassen. Daher reicht z. B. in den evangelischen
Gebieten Nordwestdeutschlands auch die Kinderzahl der selbständigen
Landwirte heute nicht mehr zur Erhaltung der Familien aus. Gerade die
besitzende Landbevölkerung aber wäre recht eigentlich berufen, die
Quelle der Rassentüchtigkeit zu bilden; und sie hat diese Aufgabe auch
in allen vergangenen Jahrhunderten erfüllt. Es muß daher alles getan
werden, um diese letzte Quelle vor dem Versiegen zu bewahren. Einen Weg
zur Lösung dieser wichtigsten aller Aufgaben im Leben des Volkes glaube
ich in dem Vorschlag der „~bäuerlichen Lehen~“ gefunden zu haben.

Der Staat sollte auf Grund eines Vorkaufsrechts, wie es auch im
Reichssiedelungsgesetz von 1919 vorgesehen ist, geeignete Grundstücke
erwerben und diese an ausgesucht rassentüchtige Familien geben mit
der Bestimmung, daß das Gut nur solange in der Familie weitervererbt
werde, als die Familie eine ausreichende Kinderzahl habe. Bei
kleineren Höfen könnte man drei Kinder als Mindestzahl festsetzen,
bei größeren vielleicht vier. Die Lehen müßten natürlich unteilbar
und unveräußerlich sein und dürften mit Hypotheken nur bis zu einem
geringen Grade zum Zwecke der Anschaffung von Betriebsmitteln belastet
werden. Im übrigen würde der Inhaber auf einem solchen Lehen ebenso
schalten und walten können wie auf einem freien Eigentum, und es würde
auch seinen Kindern und Kindeskindern erhalten bleiben, solange die
Familie eine zu ihrer vollen Erhaltung genügende Kinderzahl hätte. Daß
unter diesen Umständen die Lehensinhaber, von wenigen Ausnahmefällen
abgesehen, auch immer eine zur Erhaltung der Familie ausreichende
Kinderzahl haben würden, daran kann wohl kein Zweifel sein.

    Es wäre durchaus billig, wenn die Inhaber bei Übernahme größerer
    Lehensgüter eine entsprechende Anzahlung zu machen hätten.
    Andererseits wäre auch nichts dagegen einzuwenden, wenn kleinere
    Lehensgüter an tüchtige Bewerber auch ohne Anzahlung gegen einen
    untilgbaren und unkündbaren Bodenzins vergeben würden. Wenn
    dieser den Eltern je nach der Zahl der vorhandenen Kinder auf
    Lebensdauer ganz oder teilweise erlassen würde, wie v. ~Gruber~
    vorgeschlagen hat, so würde das ein weiterer gewichtiger Beweggrund
    für die Lehensbauern sein, die zur vollen Erhaltung der Familie
    nötige Kinderzahl aufzuziehen. Diese Befreiung von der Bodenrente
    entspräche durchaus der staatlichen Gerechtigkeit, da die Eltern
    durch Aufzucht mehrerer tüchtiger Kinder dem Staat einen größeren
    Dienst leisten würden, als sie durch Zahlung der Bodenrente tun
    könnten.

Selbstverständlich müßten die Lehensinhaber von jeder Erbabgabe befreit
sein. Um einen Erwerb freien veräußerlichen Eigentums würde es sich
ja auch im Erbgange nicht handeln. Mit einer allgemeinen Reform des
Erbrechts im rassenhygienischen Sinne hat der Plan der bäuerlichen
Lehen nichts zu tun. Die Befreiung der Familien mit 3 und mehr Kindern
von allen Erbabgaben ist zwar auch allgemein gerade beim Grundbesitz
von allergrößter Bedeutung, insofern als die bestehende Gesetzgebung
gerade hier ganz besonders familien- und wirtschaftszerstörend wirkt.
Grundsätzlich aber könnte der Plan der bäuerlichen Lehen, welcher sich
mit bewußter Absicht nur auf eine beschränkte Zahl von Grundstücken,
die allmählich ausgedehnt werden könnte, einstellt, auch unabhängig
von einer allgemeinen Reform des Erbrechts durchgeführt werden. Es
wäre sogar wünschenswert, daß, solange die gegenwärtig gesetzlichen
Erbabgaben bestehen, an Stelle der Erbabgabe eine Umwandlung des
Besitzes in ein bäuerliches Lehen gestattet würde. Sehr viele
Grundbesitzer würden ohne Zweifel Gebrauch davon machen, und auf
diese Weise würde es möglich sein, ohne Zwangsenteignungen bald eine
erhebliche Zahl von Gütern unter Lehensrecht zu stellen. Und wenn es
gelungen sein wird, die Befreiung der Familien mit 3 und 4 Kindern von
allen Erbabgaben durchzusetzen, was hoffentlich bald der Fall sein
wird, so würden viele Familien mit einem oder 2 Kindern immer noch gern
von der Möglichkeit Gebrauch machen, an Stelle einer Erbabgabe den
Besitz unter Lehensrecht zu stellen.

Unerläßlich wäre vor allem eine ~sorgfältige Auslese~ unter den
Lehensanwärtern; und da bei der Landnot in Deutschland die Nachfrage
das Angebot stark übersteigen würde, wäre eine weitgehende Auslese
auch ohne weiteres möglich. Diese Auslese hätte sich nicht nur auf
allgemeine körperliche und geistige Gesundheit und Tüchtigkeit zu
erstrecken, sondern es müßte auch die wirtschaftliche Tüchtigkeit und
die Eignung für die Landwirtschaft gebührend berücksichtigt werden.
Später würden bei der Vergebung neuer Lehen besonders die tüchtigen
Nachkommen von Lehensinhabern zu berücksichtigen sein.

    Die Auslese sollte auch womöglich nicht nur einmal bei der
    Vergebung der Lehen statthaben, sondern womöglich in jeder
    Generation in der Form, daß jeweils der körperlich und geistig
    Tüchtigste unter den Nachkommen das Erbe anzutreten hätte.
    Jedenfalls sollten körperlich oder geistig mißratene Nachkommen von
    der Erbfolge ausgeschlossen werden. Die Außerachtlassung dieser
    Vorsichtsmaßregel hat ja z. B. auch mehr wie alles andere zum Sturz
    der Monarchien in Europa beigetragen.

Der Gesichtspunkt der Auslese muß auch bei der Festsetzung der Größe
der Lehen entscheidend berücksichtigt werden. Es muß besonders davor
gewarnt werden, zu kleine Lehen einzurichten. Zwergsiedelungen führen
zur Züchtung genügsamer Chinesennaturen. Unternehmungstüchtige
Menschen, wie unser Volk sie braucht, wollen ein genügend weites Feld
zur Betätigung ihrer Kräfte haben. Die Lehen sollten daher jedenfalls
nicht kleiner als etwa 10 Hektar sein, im allgemeinen aber größer.
Größer als 100 Hektar würden sie wohl leider nur in Ausnahmefällen sein
können. Solche Ausnahmen sollten aber nicht ausgeschlossen werden,
vor allem nicht, wenn größere Güter freiwillig in Lehen umgewandelt
würden. Die Geschichte hat bewiesen, daß Familien, die zur Führung des
Volkes geeignete Männer stellen, auf die Dauer am besten auf größeren
Landgütern gedeihen. Die Namen ~Bismarck~, ~Hindenburg~,
~Ludendorff~ und viele andere zeugen davon.

    Obgleich für uns die rassenhygienische Wirkung des Bodenrechtes
    an erster Stelle steht, darf man selbstverständlich auch die rein
    wirtschaftliche nicht vernachlässigen. Da ist vor allem zu betonen,
    daß die Wirtschaftsweise der Großbetriebe für die Erzeugung
    vieler Bodenprodukte zweckmäßiger ist als die der Kleinbetriebe.
    Ohne landwirtschaftliche Großbetriebe würde die Versorgung
    der Großstädte und der Industriegebiete mit einheimischen
    Lebensmitteln überhaupt nicht möglich sein. Volkswirtschaftliche
    Gründe sprechen also ebenso entschieden wie rassenhygienische
    gegen die unterschiedslose Aufteilung des Großgrundbesitzes.
    Andererseits wird die rassenhygienische Bedeutung des größeren
    Grundbesitzes beeinträchtigt, wenn mehrere große Güter demselben
    Besitzer gehören. Dort könnten eben mehrere Führerfamilien ihre
    wirtschaftliche Grundlage finden. Es sollte daher unzulässig sein,
    daß mehrere Güter in einer Hand sind. Wenn der Grund und Boden des
    Volkes als bloße „Kapitalsanlage“ für Einzelne dient, so ist das
    ein Mißbrauch. Aus demselben Grunde sollte ein einzelnes Gut nur so
    groß sein dürfen, als es der Besitzer noch selber verwalten kann.

    Das Reichssiedelungsgesetz vom 11. August 1919 läßt
    rassenhygienisch viel zu wünschen übrig. Vor allem ist
    es rassenhygienisch ungünstig, daß die zu schaffenden
    Siedelungen die Größe einer „selbständigen Ackernahrung“ nicht
    überschreiten dürfen. Lieber wenige unternehmungstüchtige
    Landwirte als viele Kulinaturen. Auch kann die Vergebung der
    Siedelungen als veräußerliches Eigentum nicht gutgeheißen
    werden; denn das im Gesetz vorgesehene Wiederkaufsrecht der
    „gemeinnützigen“ Siedelungsunternehmen genügt nicht, um eine
    rassenhygienisch günstige Wirkung zu verbürgen. Ebenso ist von dem
    Reichsheimstättengesetz wohl eine günstige individualhygienische
    Wirkung, nicht aber eine besondere rassenhygienische, zu erwarten.

Bei meinem Plan der ~bäuerlichen Lehen~ handelt es sich nicht
um ein zweifelhaftes Experiment mit dem gesamten Grund und Boden,
wie das von so vielen mehr oder weniger revolutionären Systemen der
Bodenreform gilt; es würde sich vielmehr bald zeigen, ob sich ihre
weitere Ausdehnung auf einen allmählich immer größeren Teil des Bodens
empfehlen würde, und ich zweifle nicht, daß sich schon nach wenigen
Jahrzehnten eine segensreiche Wirkung auf die Rassentüchtigkeit der
Bevölkerung geltend machen würde. Und wenn auch die städtischen
Familien nach wie vor dem Aussterben verfallen mögen, so würde nach
verhältnismäßig wenigen Generationen die Mehrzahl der Bevölkerung aus
Nachkommen der ausgesucht rassentüchtigen Lehensbauern bestehen. Auch
die geistige Begabung der Bevölkerung würde auf der Höhe erhalten, ja,
bei entsprechender Auswahl der Lehensanwärter sogar gesteigert werden,
während sie heute infolge des Aussterbens der begabten Familien in
schnellem Sinken ist. ~So ist der Gedanke der bäuerlichen Lehen die
letzte Zuflucht der Rassenhygiene.~

    Ich kann mit Freude feststellen, daß dieser Gedanke die Zustimmung
    der hervorragendsten Rassenhygieniker gefunden hat. ~Alfred
    Ploetz~, der Begründer der deutschen Rassenhygiene, hat ihn
    befürwortet. ~Wilhelm Schallmayer~, der seine Lebensarbeit dem
    Ausbau der rassenhygienischen Lehre gewidmet hat, hat ihn sich
    zu eigen gemacht. ~Max v. Gruber~, der Vorsitzende der Deutschen
    Gesellschaft für Rassenhygiene, ist in den Grundzügen dafür
    eingetreten. ~Hermann Siemens~ hat ihn vollinhaltlich übernommen.
    ~Hermann Muckermann~, der seiner Zeit führend vorauseilende
    Jesuitenpater, der von religiöser Grundlage aus unermüdlich
    und tatkräftig dem deutschen Volk die Gesundung der Rasse als
    sozialmoralische Pflicht predigt, hat ihn warm befürwortet.

    Ein Mißstand, der sich in manchen Gegenden Deutschlands
    herausgebildet hat, ist die Bewirtschaftung der Güter durch
    landfremde, besonders polnische Arbeiter. Im Jahre 1910 gab
    es 1260000 fremde Wanderarbeiter in Deutschland, davon etwa
    die Hälfte in der Landwirtschaft. Es muß unter allen Umständen
    verhindert werden, daß die fremden Arbeiter, deren Zahl gegenwärtig
    glücklicherweise viel geringer ist als vor dem Kriege, in
    Deutschland ansässig werden. Andernfalls würde Deutschland in
    kurzer Zeit eine slavische Siedelungskolonie sein. Es ist eines der
    bedenklichsten Zeichen, daß in der Nachkriegszeit Arbeitermangel
    auf dem Lande besteht, während es in den Städten Hunderttausende
    von Arbeitslosen gibt. Es wird angegeben, daß der Zuckerrübenbau in
    manchen Gegenden Deutschlands ohne fremde Arbeiter einfach nicht
    möglich sei. Schon im Jahre 1920 wurden daher wieder Tausende
    polnischer Arbeiter dafür herbeigeholt. Dabei haben wir nicht
    einmal für die eigenen Volksgenossen genügend Arbeitsmöglichkeiten.
    In Anbetracht der wirtschaftlichen Notlage, in die das deutsche
    Volk durch den unglücklichen Ausgang des Krieges geraten ist, wird
    eben in Zukunft ein erheblich größerer Teil der Bevölkerung als
    vorher seinen Unterhalt auf dem Lande suchen müssen. Die Zulassung
    fremder Arbeiter sollte daher fortschreitend beschränkt und nach
    einer Reihe von Jahren ganz aufgehoben werden. Güter, die sich ohne
    landfremde Arbeiter wirklich nicht halten könnten, sollten dann vom
    Staate angekauft und in Lehensiedelungen umgewandelt werden; denn
    höher als private Wirtschaftsinteressen muß das der Rasse stehen.


k) ~Die Beeinflussung der Wanderungen.~

In der Beeinflussung der Wanderbewegungen liegt eine der wichtigsten
Aufgaben sozialer Rassenhygiene. In Nordamerika handelt man seit
Jahren praktisch in diesem Sinne. Die Einwanderung von allerhand
Minderwertigen, so von Schwachsinnigen, Epileptikern, auch „geheilten“
Geisteskranken, Psychopathen, Alkoholikern, Tuberkulösen, Analphabeten
und allen Personen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit der
Armenpflege zur Last fallen könnten, in das Gebiet der Vereinigten
Staaten ist überhaupt verboten. Allein i. J. 1914 wurden über 33000
Einwanderungslustige zurückgewiesen. Auch die Einwanderung von
Ostasiaten („Gelben“) ist verboten. Es wäre dringend erwünscht, daß
auch bei uns die Einwanderung einer scharfen Kontrolle im Sinne der
Rassenhygiene unterworfen würde. Die Einwanderung von Osteuropäern wäre
am besten ganz zu unterbinden.

    Selbstverständlich muß dabei Rücksicht genommen werden auf die
    Art, wie andere Staaten die deutschen Einwanderer behandeln. Es
    bedarf daher besonderer Verträge mit den einzelnen Staaten. Aber
    die einfache Freigabe der Einwanderung kann aus der Rücksicht auf
    die deutschen Auswanderer durchaus nicht begründet werden. Wenn
    z. B. eine Million Deutsche in Polen zugelassen würden, und wir
    müßten dafür eine Million Polen und Ostjuden aufnehmen, so würde
    das für unser Vaterland nur vom Übel sein und auch durchaus nicht
    im Interesse der deutschen Juden liegen.

Andererseits braucht freilich auch die Auswanderung tüchtiger
Volksgenossen nicht unter allen Umständen ein Verlust für die Rasse zu
sein. Die Ausbreitung ihrer bäuerlichen Siedelungen ist vielmehr der
sicherste Weg zur Ausbreitung einer Rasse. Selbst wenn die Auswanderer
im Laufe der Zeit ihre Sprache wechseln, brauchen sie der Rasse nicht
verloren zu gehen. Der Rasse gehen sie nur verloren, wenn ihre Familien
aussterben, und das ist nur in tropischen Ländern regelmäßig der
Fall. Die Auswanderung nach Mexiko, Brasilien und ähnlichen Ländern
kann daher vom Rassenstandpunkt nur bedauert werden. Demgegenüber
wäre eine Auswanderung in Länder gemäßigten Klimas auch dann noch
vorzuziehen, wenn die Auswanderer dort ihre Sprache aufgeben. Die
Erhaltung der Rasse ist wichtiger als die Erhaltung der Sprache. Es ist
sehr dankenswert, daß man bei uns seit 1919 ein Reichswanderungsamt
eingerichtet hat; dieses könnte durch zweckmäßige Leitung der
Auswanderung außerordentlich segensreich im Sinne der Rassenhygiene
wirken. Dazu ist aber nötig, daß nicht nur wirtschaftliche und
politische Rücksichten den Ausschlag geben, sondern vor allem
rassenhygienische.

Das gegebene Ziel für deutsche Auswanderer dürfte in Zukunft Rußland
und Sibirien sein. Spätestens nach einer Reihe von Jahren wird der
Bolschewismus dort abgewirtschaftet haben oder sich bonapartisieren.
Das kommende Rußland wird voraussichtlich im eigensten Interesse sich
zum deutschen Volke freundlich stellen und die deutsche Kolonisation
in Osteuropa und Sibirien recht gern sehen, weil es tüchtige Menschen
braucht. So wird vielleicht die furchtbare Verwüstung, welche
der Bolschewismus an der Rassentüchtigkeit des russischen Volkes
angerichtet hat, dem deutschen Volke gerade neue Lebensmöglichkeiten
eröffnen. Die lichtvollste Seite der sonst so überwiegend dunklen
politischen Geschichte des deutschen Volkes war die Kolonisation im
Osten, welche unter den niedersächsichen Kaisern um die Mitte des
10. Jahrhunderts begann und die sich bis auf Friedrich den Großen
fortsetzte. Der unheilvolle Drang nach Westen und auf das Weltmeer
hinaus hat ja mit dem Zusammenbruche der Politik Wilhelms II. wohl
endgültig seinen tragischen Abschluß gefunden. ~Im Osten allein liegen
wirkliche Zukunftsmöglichkeiten für das deutsche Volk, und es ist
besser, daß jährlich dorthin eine Million Deutscher auswandert, als daß
sie ungeboren bleibt.~


l) ~Die rassenhygienische Bedeutung der Wirtschaftsordnung.~

Die Wurzeln der Rassengesundheit sind mit den wirtschaftlichen und
sozialen Zuständen, ja mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung
untrennbar verwachsen. Diese aber kann der Rassenhygieniker nicht
ohne weiteres umgestalten. Dort liegt einer der Hauptgründe, weshalb
die Hygiene bisher tatsächlich sich noch nicht zur Rassenhygiene
entwickelt hat, obwohl sie ihrem ganzen Wesen nach auf diesen
Abschluß hinstreben muß. Die bisherige Hygiene beschränkte sich
zum großen Teil auf Aufgaben, deren praktische Durchführung der
Hygieniker selbst in die Hand nehmen konnte, wie etwa die Bekämpfung
der epidemischen Krankheiten; und soweit er nicht selbst praktisch
zugreifen konnte, gab man den Forderungen der Hygiene im allgemeinen
doch willig statt. Das ist nun leider gerade bei vielen der
wesentlichsten Forderungen der Rassenhygiene durchaus nicht ohne
weiteres der Fall. Der Rassenhygieniker kann nur einen sehr kleinen
Teil der Aufgaben der Rassenhygiene durch eigene Arbeit der Lösung
zuführen. In der Hauptsache muß er sich auf eine ~aufbauende Kritik
der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände unter dem
Gesichtspunkte der Rassengesundheit~ beschränken. Die Rassenhygiene
muß daher nicht nur Gesellschaftskritik, sondern bis zu einem gewissen
Grade auch Politik sein, freilich nicht im Sinne der Parteipolitik.
„~Es gibt keine vernünftige Sozialpolitik, die nicht im wesentlichen
Rassenhygiene wäre~“ (~Gruber~). Da der rassenhygienische Gedanke
hoch über aller Parteipolitik steht, so sollte er eigentlich in die
Verfassung aufgenommen werden, ja als deren erster und wichtigster Satz.

    Die bisherigen politischen Parteien, welche praktisch hauptsächlich
    der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Anhänger
    dienen und in enger Verquickung damit gewisse Welt- oder
    Lebensanschauungen verfechten, kümmern sich um die Rassengesundheit
    überhaupt kaum. Dabei setzt aber jede Partei mehr oder weniger
    unbewußt voraus, daß eben durch Erfüllung ihres Parteiprogrammes
    zugleich auch die Gesundung der Rasse verbürgt werde. Es dürfte
    also nicht allzu schwer sein, die politischen Parteien wenigstens
    äußerlich zur Anerkennung des rassenhygienischen Ideals zu
    veranlassen. Freilich würde damit nicht viel gewonnen sein, weil
    jede Partei eben doch keinen besseren Weg zur Förderung der
    Rassengesundheit als den von ihrer Parteidogmatik vorgeschriebenen
    gelten lassen würde.

Der Rassenhygieniker kann weder vom „Kapitalismus“ noch vom
„Sozialismus“ in ihren bisherigen Formen Heil erwarten. Beide Arten der
Wirtschaftsordnung haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile.

Der ~Privatkapitalismus~ hat vor dem Sozialismus die antreibende
Wirkung auf die Gütererzeugung voraus. Die Möglichkeit, zu Wohlstand
oder Reichtum zu kommen, veranlaßt die Menschen zu immer neuen
Anstrengungen auf wirtschaftlichem Gebiet. Nicht nur die Kraft der
Unternehmer, sondern auch die der abhängigen Arbeiter wird bei
privatkapitalistischer Wirtschaftsordnung aufs äußerste im Dienste der
Erzeugung ausgenützt. Das wirkt natürlich insofern günstig, als jede
Rasse zu ihrem Gedeihen der wirtschaftlichen Grundlage bedarf. Aber der
Individualkapitalismus hat eine furchtbare Kehrseite: er frißt seine
eigenen Kinder und zwar seine Lieblingskinder zuerst, wie man wohl
gesagt hat. Er bringt die wirtschaftlich erfolgreichen Familien zum
Aussterben, wie wir gesehen haben, und untergräbt damit seine eigenen
Grundlagen. Der Individualkapitalismus richtet die Rassentüchtigkeit
zugrunde. Das ist das stärkste Argument gegen ihn, obwohl es unter den
Anklagen der Sozialisten zu fehlen pflegt.

Aber auch der ~Sozialismus~ in seiner bisherigen Form vermag die
erste und unerläßlichste Aufgabe aller Kultur, die Erhaltung der
Rassentüchtigkeit, nicht zu lösen. Das liegt allerdings nicht im
Wesen des Sozialismus als der Lehre von der Vergesellschaftung der
Produktionsmittel begründet, sondern in seiner Verquickung mit der
Lehre von der Gleichheit aller Menschen. Wenn die Tüchtigen die Früchte
ihrer hochwertigen Arbeit nicht wenigstens zum größten Teil selber
ernten können, so werden sie sich natürlich hüten, diese hochwertige
Arbeit weiterhin zu leisten; und wenn sie die Ersparnisse von ihren
Einkünften nicht ihren Kindern hinterlassen können, so werden sich
gerade die vorsorglichen Menschen, welche am wertvollsten für die
Gemeinschaft sind, scheuen, Kinder in die Welt zu setzen, weil sie
fürchten müßten, daß diese in der allgemeinen Masse der Mittelmäßigen
und Minderwertigen untergehen würden.

Die Sozialisten neigen immer dazu, über der Verteilung der Güter die
Erzeugung zu vernachlässigen; das gilt auch hinsichtlich der Erzeugung
der Menschen. Es ist daher kein Zufall, daß die sozialistische
Lehre mit der neumalthusianischen einherzugehen pflegt. Diese aber
führt tatsächlich, wenn auch entgegen der Absicht ihrer Vertreter
zur Untergrabung der Rassentüchtigkeit, wie wir oben gesehen haben.
Ein Sozialismus aber, der die Frage der Erhaltung und Mehrung
der Rassentüchtigkeit nicht zu lösen vermag, hat ebenso wie der
Individualkapitalismus sein Dasein verwirkt.

Die volle Sozialisierung aller Güter ist ein schöner Traum, der seit je
auch viele edle Herzen bewegt hat. Aber die allermeisten Menschen sind
nicht „reif“ zur Sozialisierung, und sie können es auch durch bloße
Aufklärung und Erziehung nicht werden. Manche Sozialisten geben das
zwar zu, erwarten aber eben von der Durchführung der sozialistischen
Wirtschaftsordnung eine Umwandlung der Menschen im Sinne der sozialen
Gesinnung und Eignung. Wer dagegen die überragende Bedeutung der
Erbanlagen für die seelische Ausstattung der Menschen kennt, der weiß,
daß das Illusion ist. Gewiß gibt es heute schon -- oder heute noch? --
nicht wenige Menschen, die der freien Einordnung und der selbstlosen
Arbeit im Dienste des Gemeinwesens und der Kultur fähig sind. Und
eine sorgsame Rassenhygiene könnte diese zur Vermehrung bringen, bis
schließlich die große Mehrheit der Bevölkerung aus derart sozialen
Menschen bestände. Dann würde auch der volle Sozialismus möglich
werden. Die Rassenhygiene ist daher der einzige Weg zu einem wahren
Sozialismus der Zukunft. Nicht aber ist der Sozialismus von heute
ein Weg zur Rassenhygiene. Der aufrichtige Sozialist, dem das Wort
Sozialismus mehr ist als ein Mittel zum politischen Erfolge, muß daher
zur Rassenhygiene kommen.

    Der Sozialismus, welchen ~Platon~ vor mehr als zwei Jahrtausenden
    vertreten hat, war rassenhygienisch orientiert. Der englische
    Forscher ~Wallace~, der Mitbegründer der Selektionstheorie, war
    einer der ersten modernen Rassenhygieniker und zugleich Sozialist.
    Auch ~Ploetz~, ~Schallmayer~ und ~Gruber~, die bahnbrechenden
    Führer der Rassenhygiene in Deutschland, haben sich alle mehr oder
    weniger zu einem organischen Sozialismus bekannt, während sie
    dem Gleichheitssozialismus selbstverständlich völlig fernstehen.
    Der Sozialhygieniker ~Grotjahn~, dem die Rassenhygiene ebenfalls
    manches verdankt, ist zugleich sozialdemokratischer Politiker.
    Einzelne sozialdemokratische Politiker, wie ~David~, sind sogar
    eben auf Grund ihres Sozialismus zur Rassenhygiene gekommen.

Die Rassenhygiene muß eine Wirtschaftsordnung erstreben, die weder
individualkapitalistisch noch individualsozialistisch, sondern die
~sozialorganisch~ ist. Das Eigentum ist gewiß nichts Heiliges, das an
sich unantastbar wäre. Aber ebensowenig darf Allen Alles gehören. Es
muß vielmehr eine solche Verteilung des Volkseinkommens angestrebt
werden, wie sie für das organische Gedeihen der Rasse am förderlichsten
ist.

    Durch die Aufhebung der Metallwährung und den in der Folge immer
    weitergehenden Verlust der Kaufkraft des Papiergeldes haben
    zahlreiche Familien, deren Besitz in Wertpapieren oder Hypotheken
    bestand, ihr Vermögen zu mehr als neun Zehnteln verloren,
    während die Besitzer von Grundstücken, Fabriken oder Waren davon
    nicht betroffen worden sind. Diese Enteignung eines Teiles der
    Bevölkerung war nicht nur ungerecht vom Standpunkte sozialer
    Gerechtigkeit, sondern auch rassenhygienisch schädlich. Ganz
    besonders schwer hat dadurch der gebildete Mittelstand gelitten,
    der einen großen Teil aller höher begabten Familien umschließt.
    Man kann durchaus nicht sagen, daß diejenigen, welche nicht
    rechtzeitig eingesehen haben, daß z. B. eine Hypothek nur unter
    der Geltung einer Metallwährung einen bleibenden Wert hatte,
    geistig minderbegabt seien und daher von findigeren Volksgenossen
    mit Recht überflügelt würden. Sehr viele solide und sozial
    wertvollste Menschen, die sich ein Menschenalter abgemüht und für
    ihr Alter und später für ihre Kinder ein kleines Vermögen erspart
    hatten, konnten es einfach nicht fassen, daß gerade sie durch die
    Gesetzgebung um den Ertrag ihrer Arbeit gebracht wurden. Zu der im
    Grunde so naheliegenden Notstandsmaßnahme sozialer Gerechtigkeit,
    daß Schulden aus der Goldzeit während der Papierzeit nicht ohne
    Zustimmung des Gläubigers abgezahlt werden dürften, haben weder die
    sozialistischen noch die bürgerlichen Parteien rechtzeitig den Weg
    gefunden.

Wie es vermieden werden kann, daß einzelne Volkskreise viel schwerer
als andere unter dem Darniederliegen der Volkswirtschaft zu leiden
haben als andere, hat meines Erachtens ~Zeiler~ gezeigt, dessen
Entwurf einer selbständigen Anpassung der Beamtengehälter weiter
oben besprochen wurde. Ebenso wie die Beamtengehälter mit dem
gesamten Volkseinkommen steigen und fallen sollten, sollte das nach
~Zeiler~ auch bei allen Renten, Zinsen und sonstigen Ansprüchen
regelmäßig wiederkehrender Natur der Fall sein.

    Es ist z. B. ein völlig ungesunder Zustand, daß eine Hypothek, die
    vor wenigen Jahren vielleicht die Hälfte des Ertragswertes eines
    Grundstückes ausmachte, nun mit einem Zwanzigstel des Ertragswertes
    abgezahlt werden kann, wie es tatsächlich vielfach der Fall ist.
    Andererseits wäre es freilich auch unbillig, wenn ein Gläubiger
    den vollen Goldwert, welchen er vor Jahren ausgeliehen hat, heute
    zurückfordern dürfte; es wäre unbillig, weil das Gesamteinkommen
    des Volkes so stark gesunken ist. Die einzig gesunde Regelung wäre
    vielmehr die, daß alle regelmäßigen Zahlungen ihrem Goldwert nach
    sich im gleichen Maße wie das durchschnittliche Volkseinkommen zu
    vermehren oder zu vermindern hätten.

Dann erst wäre es vermieden, daß durch das Fallen oder Steigen der
Kaufkraft des Geldes einzelne Kreise ohne eigene Schuld verarmen,
andere ohne eigenes Verdienst reich werden würden. Das läge im Sinne
eines Sozialismus, der ohne Hemmung der Erzeugung alle Volksgenossen in
gerechter Weise an dem gesamten Volkseinkommen teilhaben lassen und der
zugleich auch dem Wohle der Rasse dienen würde.

    Die absolute Papierwährung, welche von phantastischen
    Weltverbesserern sogar als Mittel wirtschaftlicher Gesundung
    hingestellt worden ist, und eine kurzsichtige Steuerpolitik, welche
    immer wieder die Rücklagen erfassen will, haben dem Sparen seinen
    Sinn genommen. Dort liegt eine der wesentlichsten Ursachen der
    Verschwendungs- und Vergnügungssucht der Gegenwart. Dazu kommt,
    daß die unverhältnismäßig hohen Einkünfte der ledigen Arbeiter
    durch Steuern nur wenig mehr als die der Familienväter beschnitten
    werden. Der nicht nur rassen-, sondern auch individualhygienisch so
    verheerenden Tabak- und Alkoholseuche sowie der geschlechtlichen
    Zügellosigkeit wird man schwerlich eher Herr werden, als bis eine
    vernünftige Steuerpolitik, die nicht die Rücklagen, sondern den
    Aufwand erfaßt (vgl. S. 150), dem Sparen wieder einen Sinn gibt.
    Auch ernste Sozialisten haben früher zwar einen möglichst hohen
    Konsum für erwünscht und Sparrücklagen für unsozial angesehen;
    heute dürfte aber wohl jeder vernünftige Mensch einsehen, daß der
    Weg zur Gesundung in umgekehrter Richtung führt.

Die ~Staatsform~ ist für das Gedeihen der Rasse nicht entscheidend. Die
verschiedenen möglichen Staatsformen haben je ihre besonderen Vorzüge
und Nachteile. Die Gefahr der erblichen Monarchie liegt darin, daß
ein unfähiger oder krankhafter Mensch zur Herrschaft kommen kann, in
dessen Hände dann die folgenschwersten Entscheidungen gelegt sind. Die
Gefahr der Demokratie liegt darin, daß die Entscheidung in die Hände
der Masse kommen kann. Die Masse aber ist immer geneigt, Leidenschaften
und Illusionen zu folgen, während sie das, was ihrem wahren Besten
dient, nicht zu erkennen vermag. ~Die ungelöste Aufgabe ist, wie
die Verständigsten, vor allem die Sachverständigsten zur Führung
des Staates kommen können.~ Das hat schon ~Platon~, der ebensosehr
Rassenhygieniker als Philosoph war, betont. Wie dieses Ziel heute
allerdings zu erreichen wäre, ist nicht abzusehen. Jedenfalls ist die
Gestaltung der sozialen Auslese für die leitenden Stellen wichtiger als
die Frage der Staatsform. Die soziale Auslese aber hängt aufs engste
mit dem Erziehungs- und Bildungswesen zusammen.


m) ~Rassenhygienische Staatserziehung.~

    Unser Erziehungswesen bietet nicht nur vom rassenhygienischen,
    sondern auch vom individualhygienischem Gesichtspunkt aus ein
    recht unerfreuliches Bild dar. Um auch hier eine aufbauende Kritik
    üben zu können, müssen wir uns klar darüber sein, was Erziehung
    leisten kann und was nicht. Wir haben im ersten Bande dargelegt,
    daß die geistigen Fähigkeiten im wesentlichen erblich bedingt
    sind. Allerdings können manche dieser Fähigkeiten durch Übung
    und Erziehung vorübergehend und zum Teil auch dauernd gestärkt
    werden. Das Gedächtnis kann in der Jugend mancherlei Kenntnisse
    aufnehmen, wodurch die Möglichkeit geistiger Leistung stark erhöht
    werden kann. Gegen die Dummheit aber kämpfen bekanntlich die
    Götter selbst vergebens; und die Erzieher sollten dabei besseren
    Erfolg haben? Bei starker Inanspruchnahme des Gedächtnisses leidet
    die Aufnahmefähigkeit. Eine „Stärkung des Gedächtnisses“ durch
    Übung ist nicht möglich, sondern höchstens eine vorübergehende
    Verstärkung der Merkfähigkeit. Sicher aber ist eine Stärkung der
    Vergeßlichkeit durch „Übung“ möglich. Wenn den jungen Köpfen immer
    wieder neuer Gedächtnisstoff dargeboten wird, so ist es geradezu
    lebensnotwendig, daß sie lernen, diesen ~Stoff~ möglichst bald
    wieder abzustossen. Bei dauernder Überlastung des Gedächtnisses
    entsteht schließlich Zerstreutheit. Eine der wesentlichsten
    Forderungen an die Erziehung muß also sein, daß die geistige
    Aufnahmefähigkeit erhalten bleibt. Gedächtnisstoff soll daher
    grundsätzlich so wenig wie möglich geboten werden, aber natürlich
    auch nicht weniger. Selbstverständlich muß auch die Volksschule
    außer den Fertigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens
    eine gewisse Kenntnis von Tatsachen übermitteln. Hier muß aber
    sorgfältig das Mindestmaß des Unerläßlichen eingehalten werden. Die
    Hauptaufgabe der Erziehung ist nicht Übermittlung von Wissensstoff,
    sondern die Gewöhnung an Arbeit und Pflichterfüllung, an sittliche
    Anschauungen und sittliches Verhalten. Eine weitere Hauptaufgabe
    der Schule ist die Mitwirkung bei der sozialen Auslese durch
    Sonderung der tüchtigen und der untüchtigen jungen Leute möglichst
    schon von Kindheit an (vgl. S. 53).

    Über der geistigen Erziehung darf die körperliche Entwicklung
    nicht vernachlässigt werden. „Es sollte als unstatthaft betrachtet
    werden, vor Vollendung des Körperwachstums mehr als die erste
    Tageshälfte auf schulmäßige geistige Übungen zu verwenden. Der
    Nachmittag sollte der Erholung und dem Bewegungsspiel gehören,
    und Hausaufgaben sollten auf schulfreie Tage beschränkt werden.“
    (~Schallmayer~). Dringend zu wünschen wäre auch eine Ausdehnung
    der Ferienzeit für unsere Schulen. In Schweden z. B. haben die
    Schulen ebensolange Ferien wie die Hochschulen, nämlich im ganzen
    etwa 4-1/2 Monate, davon 3 Monate im Sommer; und ein Vergleich
    der Bildung des schwedischen mit der des deutschen Volkes würde
    schwerlich zu ungunsten des schwedischen ausfallen. Auch im
    Interesse der Stärkung der rassenhygienisch so überaus bedeutsamen
    Familiengemeinschaft wäre eine ähnliche Regelung bei uns dringend
    zu fordern. Eltern, welche gezwungen sind, ihre Kinder auswärts auf
    die Schule zu geben, werden bei uns dadurch fast ganz von ihren
    Kindern getrennt.

    Einer vernünftigen Gestaltung des Erziehungswesens steht bei uns
    freilich vorerst noch ein fürchterlicher Wust mittelalterlicher
    Vorurteile gegenüber.

    Der wesentliche Wert eines Menschen gilt unseren Zeitgenossen
    ebenso wie den alten Sophisten als lehrbar bzw. erlernbar,
    jedenfalls erwerbbar. „Wer immer strebend sich bemüht“, der
    werde bestimmt das Höchste erreichen; so meint man. Das höhere
    Menschentum gilt einerseits als Werk des Erziehers, andererseits
    als das des Zöglings, jedenfalls als eine Folge individueller
    Anpassung. So steht unser Erziehungswesen zum großen Teil noch
    im Banne des Lamarckismus, freilich mehr eines naiven als eines
    bewußten. Im Kopfe vieler Erzieher spukt die Illusion einer
    Erblichkeit der Erziehungserfolge herum. Ohne daß es klar
    ausgesprochen zu werden pflegt, setzt man vielfach voraus, daß
    die Erziehungsarbeit die Menschheit im Laufe der Generationen
    auf immer höhere Stufen führen könne. Der Erzieher wäre so
    gewissermassen der Schöpfer des Übermenschen und andererseits
    auch der Zögling, der in immer strebendem Bemühen an der eigenen
    Vervollkommnung arbeitet. Das schmeichelt zwar der menschlichen
    Eitelkeit, es muß aber als völlige Illusion erkannt werden. Die
    geistige Durchschnittsverfassung der gegenwärtigen Menschen würde
    dann ein sehr schlechtes Licht auf die Erziehung in vergangenen
    Generationen werfen, aber zu Unrecht. In Wirklichkeit entscheiden
    Auslesevorgänge über die geistige Veranlagung der Bevölkerung, wie
    wir gesehen haben.

    Einen besonders unerfreulichen Anblick bieten dem Rassenhygieniker
    unsere höheren Schulen oder Mittelschulen, wie man in
    Süddeutschland sagt. Infolge einer auf das Mittelalter
    zurückgehenden Überlieferung herrschen dort immer noch
    philologische und historische Bildungsstoffe vor, die auch für
    die allgemeine Bildung den naturwissenschaftlichen Stoffen ganz
    und gar nicht ebenbürtig sind. Auch die Schulung des logischen
    Denkens geschieht viel zweckmäßiger an naturwissenschaftlichen
    und mathematischen Gegenständen als an sprachlichen. Die
    Naturwissenschaften gehören daher in den Mittelpunkt der höheren
    Schule. Wenn man Sprachen lehrt, so soll man das nur aus
    praktischen Rücksichten tun, wozu freilich auch der Anschluß an
    die Kultur der letzten Vergangenheit gehört. Jedenfalls aber
    sind Englisch, Russisch und Spanisch wichtiger als Lateinisch,
    Griechisch und Französisch. Die antike Kultur ist tot, und
    die französische hat keine Zukunft. Das Ideal der Antike auf
    unsern höheren Schulen ist einfach lächerlich. Die alten
    Hellenen lernten weder tote Sprachen noch die Geschichte alter
    Kulturen; im Mittelpunkt ihres Erziehungswesens stand vielmehr
    die Körperbildung. Es liegt mir übrigens durchaus fern, die
    Körperübungen etwa den geistigen Fächern als gleich wichtig an die
    Seite stellen zu wollen. Die körperliche Entwicklung der Jugend
    sollte vielmehr durch Einschränkung der Unterrichtszeit gefördert
    werden. An Stelle des überkommenen Turnunterrichtes sollten
    Bewegungsspiele, Sport und Wanderungen gepflegt werden. Auch in
    den höheren Schulen sollten die Nachmittage grundsätzlich von
    Unterricht und Hausaufgaben freibleiben. Das ist durchaus möglich,
    wenn der überflüssige philologische und historische Bildungswust
    mit rücksichtslosem Ernst ausgemerzt wird.

    An die Stelle des toten Wissens müssen wirklich lebendige
    Lehrgegenstände treten. Der deutsche Unterricht sollte
    Sprachschulung sein und nicht aesthetisierende Literaturkunde.
    Die Forderung „nationaler“ Erziehung darf nicht zur Anlegung
    von Scheuklappen gegenüber dem Wesen anderer Völker führen. Der
    geographische Unterricht wäre daher auszubauen, Staatsbürgerkunde
    und Wirtschaftslehre einzuführen. Ganz besonders wichtig aber ist
    die Ausgestaltung des biologischen Unterrichts.

„Es steht fest, daß es in Zukunft keine zureichende allgemein
menschliche und staatsbürgerliche Bildung mehr gibt ohne
naturwissenschaftliches, ohne biologisches Verständnis“ (~v. Gruber~).
Die Kenntnis der biologischen Grundtatsachen und Gesetze muß sogar
als die unerläßlichste aller Vorbedingungen zum Verständnis der
Lebensnotwendigkeiten eines Volkes angesehen werden. ~Unbedingt
gefordert werden muß auch die Einführung von Unterricht in der Hygiene
einschließlich der Rassenhygiene auf den höheren Schulen.~ Nicht nur
über Alkoholismus und Geschlechtskrankheiten, sondern auch über die
grundlegenden Tatsachen der Rassenbiologie muß schon die reifere
Jugend unterrichtet werden; denn was Hänschen nicht lernt, lernt Hans
nimmermehr. Erst wenn die Grundbedingungen der Rassentüchtigkeit der
Mehrzahl der Gebildeten geläufig sind, können wir hoffen, unserm
Niedergang Einhalt zu tun und ihn in Aufstieg zu wandeln.

    Bisher hat man die Biologie geradezu ängstlich von der Schule
    ferngehalten, weil man den „Darwinismus“ als gefährlich für
    Religion, Sittlichkeit und Staat ansah; und man wird ihn in
    Zukunft vielleicht fern halten, weil man ihn gefährlich für den
    „Sozialismus“ ansieht, was natürlich nicht weniger kurzsichtig ist.
    So wird Feigheit und Verknöcherung im deutschen Bildungswesen, wie
    es mitschuld an unserm Niedergang war, vielleicht auch ein schweres
    Hemmnis des Wiederaufstiegs sein.

    Man zerbricht sich heute vielfach den Kopf, wie man für die
    Vorteile, welche früher der Militärdienst für die körperliche
    Ausbildung mit sich brachte, in Zukunft einen Ersatz schaffen
    könnte, und man hat den Vorschlag gemacht, ein Pflichtjahr für
    Leibesübungen einzuführen. Ich halte die Nachteile einer solchen
    Einrichtung für größer als die Vorteile. Die rassenhygienischen
    Nachteile des früheren Militärdienstes, welche vor allem in einer
    Verzögerung der Berufsausbildung und damit der Eheschließung für
    die Wehrfähigen bestanden, würden auch einem solchen Ersatzjahr
    anhaften. Eine direkte günstige Beeinflussung der Rassentüchtigkeit
    durch Leibesübungen, die manche Befürworter dieser Einrichtung
    offenbar als selbstverständlich voraussetzen, ist ja in Anbetracht
    der Nichterblichkeit erworbener Eigenschaften ohnehin in das Reich
    der Fabel zu verweisen. Wir können uns den Luxus eines besonderen
    Pflichtjahres für Leibesübungen in unserer Lage auch gar nicht
    leisten.

    Auch ein von anderer Seite vorgeschlagenes allgemeines Arbeitsjahr
    würde m. E. überwiegend nachteilig sein. Es dürfte schwerlich
    zweckmäßig sein, jährlich Hunderttausende junger Leute an einer
    Stelle aus ihrer Berufsarbeit zu nehmen, um sie an anderer Stelle
    unter staatlicher Aufsicht zur Arbeit anzuhalten. Man weiß ja,
    wie unwirtschaftlich derartige staatliche Unternehmungen selbst
    früher schon arbeiteten. Das würde nun in vermehrtem Maße der
    Fall sein, wenn für viele Hunderttausende junger Leute jährlich
    Arbeitsgelegenheit beschafft werden müßte, wo wir ohnehin schon ein
    Heer von Arbeitslosen haben. Besonders ungünstig würde die Wirkung
    für die geistigen Arbeiter sein, die ein Jahr lang aus ihrer
    Berufsausbildung herausgerissen und natürlich erst entsprechend
    später zur Familiengründung kommen würden. Für die körperliche
    Ausbildung muß vielmehr durch Sport und Leibesübungen während des
    Studiums gesorgt werden. Wenn ein solches Dienstjahr auch auf
    das weibliche Geschlecht ausgedehnt werden sollte, so würde man
    erst recht nicht wissen, wie man die jungen Mädchen zweckmäßig
    beschäftigen könnte. Wenn man aber das Dienstjahr auf das männliche
    Geschlecht beschränken würde, so würde dadurch die rassenschädliche
    Berufskonkurrenz des weiblichen Geschlechtes noch gefördert werden.

    Von sozialistischer Seite wird öfter verlangt, daß grundsätzlich
    ~alle~ Staatsbürger ihren Unterhalt durch körperliche
    Arbeit verdienen sollten. Darin offenbart sich eine erstaunliche
    Verkennung der Bedeutung der geistigen Arbeit. Diese kann eben
    einfach nicht so nebenbei geleistet werden. Die Durchführung der
    genannten Forderung würde daher auf eine Vernichtung der geistigen
    Kultur hinauslaufen. Wohl aber ist zu fordern, daß die geistigen
    Arbeiter in Zukunft mehr Zeit zu körperlicher Betätigung bekommen.
    Gerade bei geistiger Arbeit ist eine wirkliche Arbeitszeit von mehr
    als 8 Stunden mit den Forderungen der Hygiene nicht vereinbar, und
    was speziell die Rassenhygiene betrifft, so ist es durchaus nicht
    von vornherein von der Hand zu weisen, daß übermäßige geistige
    Arbeit direkt schädlich auf die Erbmasse wirken könne. Der Schutz
    der geistigen Arbeiter, und speziell der hochbegabten, ist eine
    Hauptaufgabe der Rassenhygiene.

So hoch der Wert körperlicher Bewegung in freier Luft für das Gedeihen
der Jugend ist, so muß doch andererseits vor einer Überschätzung
der Leibesübungen, zumal der in ein schulmäßiges System gebrachten,
gewarnt werden. Man tut heute vielfach so, als seien Leibesübungen das
entscheidende Mittel zur „körperlichen Ertüchtigung der Jugend“. Das
mag in den meisten Fällen aus ehrlicher Begeisterung und Unkenntnis
geschehen; nicht selten aber sind ganz offenbar auch geschäftliche
Interessen im Spiel. In Wahrheit aber sind Maßnahmen selektiver
Rassenhygiene von unvergleichlich größerer Bedeutung für die
körperliche Ertüchtigung des Nachwuchses als alle Leibesübungen. Das
muß einmal ganz unzweideutig ausgesprochen werden.


n) ~Rassenhygienische Lehre und Forschung.~

Man wird gegen die Forderung rassenhygienischen Unterrichts an den
Schulen vielleicht einwenden, daß dafür keine geeigneten Lehrkräfte
vorhanden seien. Das ist natürlich richtig; aber man sollte eine
Unterlassungssünde nicht durch eine andere begründen. Es gilt vielmehr
unverzüglich geeignete Ausbildungsgelegenheiten zu schaffen. Der
geeignetste Lehrer der Hygiene und Rassenhygiene an der Schule würde
der Schularzt sein. Nun sind aber unsere Ärzte bisher zum größten
Teil selber nicht in der Rassenhygiene beschlagen. Trotz ihrer
unvergleichlichen Bedeutung für das Gedeihen des Volkes besteht
an den allermeisten Universitäten noch nicht einmal Gelegenheit
zur Ausbildung in der Rassenhygiene. Hier muß also zunächst Wandel
geschaffen werden. ~Es muß gefordert werden, daß die Rassenhygiene
für Mediziner, Volkswirtschaftler, Juristen und Erzieher Pflichtfach
werde.~ Für Ärzte wäre eine vierstündige Vorlesung über Rassenhygiene
zwei Semester lang gewiß nicht zu viel; in der ersten wäre etwa die
menschliche Erblichkeits- und Entartungslehre, in der zweiten die
praktische Rassenhygiene zu behandeln. Für die übrigen genannten
Studierenden würde wohl eine zweistündige Vorlesung durch zwei Semester
genügen. ~Da die Ahnungslosigkeit auch unserer „Gebildeten“ gegenüber
den Grundbedingungen der Rassengesundheit das schlimmste Hindernis
für eine Besserung der Verhältnisse ist, so ist die Einräumung einer
ihrer Bedeutung entsprechenden Stellung der Rassenhygiene an den
Hochschulen geradezu auch die vordringlichste Forderung _praktischer_
Rassenhygiene.~

    Wenn wir heute noch nicht genügend viele sachverständige Gelehrte
    für rassenhygienische Professuren haben, so würden solche doch im
    Laufe ganz weniger Jahre vorhanden sein, sobald nur erst einmal
    tüchtigen jungen Kräften die Möglichkeit eröffnet würde, in diesem
    Fach zu Brot zu kommen. Heute ist es geradezu leichtsinnig, wenn
    ein junger Forscher sich diesem Fache widmet, ohne Aussicht, davon
    auch nur für seine Person leben zu können, von Familiengründung gar
    nicht zu reden. Der soziale Staat, welcher die privaten Mittel, die
    bisher in den Dienst der Rassenhygiene gestellt werden konnten,
    zum größten Teil beseitigt hat, hätte allen Anlaß, hier Ersatz zu
    schaffen.

    Unmittelbar könnten heute einige außerordentliche Professuren mit
    Lehraufträgen für Rassenhygiene geschaffen werden. Diejenigen
    von diesen Lehrern der Rassenhygiene, welche sich in dieser
    Tätigkeit als befähigt für größere Aufgaben erweisen, könnten
    dann ordentliche Lehrstühle bekommen. In wenigen Jahren würde
    dann ein genügend großer fachmännisch ausgebildeter Nachwuchs
    vorhanden sein, daß an allen Universitäten und anderen Hochschulen
    rassenhygienische Lehrstühle mit geeigneten Kräften besetzt werden
    könnten.

Dringend an der Zeit wäre auch die Errichtung einer oder einiger
~rassenhygienischer Forschungsanstalten~. Hier kann selbst der Hinweis
auf die traurige wirtschaftliche Lage unseres Vaterlandes nicht als
durchschlagender Gegengrund gelten. Wenn man i. J. 1919 Mittel zur
Gründung einer besonderen „Hochschule (!) für Leibesübungen“ in Berlin
hatte, so sollten auch die Mittel für ein rassenhygienisches Institut
vorhanden sein.

    Die Gliederung einer rassenhygienischen Anstalt könnte etwa
    folgendermassen aussehen: Als ~Lehranstalt~ würden ihr theoretische
    Vorlesungen und praktische Übungen zufallen. Für Lehrzwecke wäre
    auch eine Bibliothek zu schaffen, welche möglichst alle Werke,
    die für die Rassenhygiene wichtig sind, die sich aber heute an
    keiner Stelle vereinigt finden, zu umfassen hätte. Dazu käme
    eine Lehrmittelsammlung, vor allem von Bildertafeln und von
    statistischen Tabellen. Als ~Forschungsanstalt~ hätte sie die
    Aufgabe, statistische und genealogische Forschungen zu treiben, den
    rassenbiologischen Zustand der Bevölkerung möglichst eingehend zu
    erforschen. Außer einem sozialanthropologischen Laboratorium wäre
    auch ein Laboratorium für Tierexperimente, besonders zur Aufklärung
    der Idiokinese, einzurichten; außerdem ein sozialpolitisches
    Seminar. Die Bedürfnisse der Bibliothek für Forschungszwecke würden
    natürlich über die für Lehrzwecke erheblich hinausgehen. Drittens
    könnte die rassenhygienische Anstalt auch direkt der Volkswohlfahrt
    dienen. Zur Aufklärung der Bevölkerung könnten öffentliche Vorträge
    dienen, weiter eine Schausammlung u. a. In dieser Abteilung fände
    zweckmäßig auch eine Ehe- und Familienberatungsstelle ihren Platz.
    Dadurch würde die Verbindung mit der Praxis aufrechterhalten;
    und das dabei gewonnene wissenschaftliche Material käme zugleich
    der Forschungsabteilung zugute. Wo sich bei der Familienberatung
    interessante Befunde ergäben, könnte die Forschungsabteilung daran
    anknüpfen und sie weiter verfolgen.

    Neben der Gewinnung neuen Tatsachenmaterials ist die Sammlung
    und Verarbeitung des schon vorhandenen und des von andern
    Forschungszweigen beigebrachten Materials kaum weniger wichtig.
    In der Pathologie, der Anthropologie, der Biologie, der Hygiene,
    der medizinischen Statistik und den klinisch-medizinischen Fächern
    ist ein ungeheures Material vorhanden, das der rassenhygienischen
    Bearbeitung harrt, und dauernd wird von jenen Fächern neues
    Material, das rassenhygienisches Interesse hat, beigebracht.
    Auch das in England, Amerika und Skandinavien gewonnene
    rassenhygienische Tatsachen- und Erfahrungsmaterial wäre in viel
    größerem Umfange, als das bisher privaten Forschern möglich ist,
    der deutschen Rassenhygiene nutzbar zu machen. Einen Anfang zur
    Sammlung und Sichtung des rassenhygienischen Materials stellte
    die von v. ~Gruber~ und ~Rüdin~ geschaffene Sammlung
    von Bildertafeln und statistischen Tabellen für die Dresdner
    Hygieneausstellung im Jahre 1911 dar, welche in einem Katalog von
    ~Gruber~ und ~Rüdin~ erläutert ist.

Die Lehrer und Forscher auf dem Gebiete der Rassenhygiene würden
infolge ihrer verhältnismäßig unabhängigen Stellung auch die geeigneten
geistigen Führer der rassenhygienischen Bewegung sein, und von ihnen
würde am besten auch die Initiative zu staatlichen Maßnahmen ausgehen.

    Es ist nämlich nicht zu hoffen, daß ein wirklicher Fortschritt
    von einer Regierung oder ihren Beamten ausgehe. Im Jahre 1919
    hat ein Medizinalbeamter in einem Ministerium eines deutschen
    Staates einmal folgenden Satz drucken lassen: „Der Staat kann und
    darf nur solche sozialhygienische Maßnahmen einführen, die sich
    anderwärts in der Praxis bewährt haben.“ Wir wollen hoffen, daß
    das nicht die offizielle Auffassung ist; denn das würde bedeuten,
    daß man im „neuen“ Deutschland die Rückständigkeit zum staatlichen
    Prinzip erhöbe. Staatliche Beamte pflegen immer unangenehm berührt
    zu werden, wenn auf irgendwelche Mißstände hingewiesen wird;
    sie empfinden das gewissermaßen als Vorwurf, daß sie oder die
    Regierung ihre Pflicht nicht getan hätten. Öfter gewinnt man fast
    den Eindruck, als stelle der Staat eigens besoldete Optimisten an,
    die in der Rolle von Statistikern und Hygienikern von Zeit zu Zeit
    beweisen müssen, daß durchaus kein Grund zur Beunruhigung vorliege.
    Wenn die Rassenhygiene auf die schweren Schäden in unserem sozialen
    Leben hinweisen muß, so soll das keinen Vorwurf gegen irgendeine
    Regierung bedeuten. Jene Dinge, welche über das Gedeihen der
    kommenden Geschlechter wie keine andern entscheiden, lagen eben
    bisher völlig außerhalb des Gesichtskreises unserer Gebildeten.
    Einen Vorwurf werden wir erst erheben, wenn man sich auch in
    Zukunft der Einsicht und dem Fortschritt verschließt.

Im Mai 1921 hat der schwedische Reichstag in großzügiger Weise
die Mittel für eine rassenbiologische Lehr- und Forschungsanstalt
bereitgestellt. Damit ist die erste staatliche Anstalt für
Rassenbiologie ins Leben gerufen. Ihre Leitung ist in die bewährten
Hände von Professor ~Hermann Lundborg~ gelegt, und wir hoffen
zuversichtlich, daß man in wenigen Jahren bei uns wird sagen können,
daß diese Maßnahme sich in Schweden, d. i. „anderwärts in der Praxis
bewährt habe“.

    In Deutschland gibt es bisher nur eine Professur für menschliche
    Erblichkeitslehre, nämlich in Berlin, angegliedert an das
    anatomisch-biologische Institut. Da der Inhaber dieses Lehrstuhls,
    Prof. ~H. Poll~, auch die Anwendung der Erblichkeitslehre in
    Medizin und Hygiene zu seinen Aufgaben rechnet, so kommt diese
    Professur tatsächlich auf eine rassenhygienische hinaus. Wenn diese
    Einrichtung wegen der in Berlin bestehenden besonderen Verhältnisse
    auch gutgeheißen werden mag, so ist es im übrigen doch nicht
    angezeigt, rassenhygienische Lehrstühle an anatomische Institute
    anzugliedern. Die Zellforschung ist nur eine Hilfswissenschaft
    der Erblichkeitslehre und nicht einmal eine unentbehrliche. Im
    Mittelpunkt hat vielmehr die statistische Forschung zu stehen.
    Methodologisch gehört die Rassenhygiene mit der sozialen Hygiene
    zusammen. Soweit daher noch nicht selbständige rassenhygienische
    Institute errichtet werden können, sollten rassenhygienische
    Abteilungen den hygienischen Instituten angegliedert werden.


o) ~Die Notwendigkeit medizinalstatistischer Registrierung der
Bevölkerung.~

Gegen Maßnahmen praktischer Rassenhygiene wird immer wieder der Einwand
erhoben, wir wüßten noch zu wenig von den Gesetzen der Erblichkeit, um
derartige Maßnahmen verantworten zu können. Es soll nicht bezweifelt
werden, daß dies bei denen, welche diesen Einwand erheben, tatsächlich
zutrifft; allgemein trifft es für unsere Wissenschaft gewiß nicht mehr
zu. Richtig ist aber immerhin, daß wir über die Erbbeschaffenheit
der Bevölkerung im ganzen und der meisten einzelnen Familien leider
bisher nur wenig wissen. Diesem Übelstande könnte aber abgeholfen
werden. Unsere Kenntnis der allgemeinen Gesetze der Erblichkeit ist
durchaus genügend, um an die Feststellung der erblichen Veranlagung der
Bevölkerung erfolgreich herangehen zu können. Gerade die, welche immer
auf die Lücken unseres Wissens hinweisen, sollten also dafür eintreten,
daß diese Lücken so bald wie möglich geschlossen werden.

Die Kenntnis des gesundheitlichen Zustandes der Bevölkerung und der
rassenbiologischen Beschaffenheit der einzelnen Familien ist ja nicht
nur für die Rassenhygiene, sondern auch für die sonstige Hygiene,
für die ärztliche Behandlung, ja im Grunde sogar für alle staatlichen
Maßnahmen von allergrößter Bedeutung. Daher ist eine ~fortlaufende
medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung~
ein dringendes Erfordernis. Schon bei der Geburt sollte für jedes
Kind ein amtlicher Gesundheitsbogen angelegt werden, auf dem alle
Tatsachen, die für die gesundheitliche Beurteilung des Kindes von
Wichtigkeit wären, einzutragen wären, also auch Angaben über den
Gesundheitszustand der Eltern und Geschwister. Schon jetzt bestehen
ja an den meisten größeren Orten Säuglingsfürsorgestellen, in denen
von jedem Säugling ein Personalbogen geführt wird. Diese Einrichtung
müßte nur auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden, und die Bogen
müßten auch später fortgeführt, amtlich gesammelt und aufbewahrt
werden. Eine allgemeine Kontrolle der Kinder könnte bei Gelegenheit
der Impfung vorgenommen werden. Später würden die Personalbogen dann
durch die Schulärzte fortzuführen sein. Bei den Untersuchungen und
Eintragungen wäre nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch die
sonstige Beschaffenheit, sowohl die körperliche wie die geistige, zu
berücksichtigen, insbesondere auch die Art und der Grad der Begabung
sowie die Charaktereigenschaften. Daher müßten gerade während der
Schulzeit nicht nur die Befunde des Schularztes, sondern auch die
Urteile der Lehrer eingetragen werden. Während jener Zeiten des
Lebens, wo nicht wie während der Schulzeit eine dauernde Überwachung
stattfindet, müßten periodische Untersuchungen durch beamtete Ärzte
stattfinden. ~Schallmayer~ ist für alljährliche Ergänzung der
Personalbogen eingetreten; ich glaube jedoch, daß man sich vorerst mit
Untersuchungen in etwa drei- oder fünfjährigen Zwischenräumen begnügen
könnte. Zur Ergänzung der Registrierung würde die oben geforderte
ärztliche Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten sehr wichtig sein.

    Eine derartige Registrierung hat schon ~Galton~ als eine der
    wesentlichsten Grundlagen praktischer Rassenhygiene erkannt.
    Bei uns ist besonders ~Schallmayer~ schon im Jahre 1891 für
    „erbbiographische Personalbogen“ eingetreten. Es lag natürlich auch
    in seinem Sinne, daß nicht nur die Erbanlagen, sondern auch die
    sonstigen Tatsachen über Gesundheit und Krankheit aufgezeichnet
    werden sollten; insofern ist also der Name zu eng, ebenso wie der
    von anderer Seite vorgeschlagene Name „Gesundheitsbogen“.

Die so entstehenden Personenbogen müßten an amtlichen Zentralstellen
familienweise geordnet und aufbewahrt werden. Diese Familienregister
würden nach einer Reihe von Jahren sehr wertvolle Aufschlüsse über das
Vorkommen und die Verteilung aller wichtigen Krankheiten und auch der
meisten krankhaften Erbanlagen Aufschluß gestatten, während gegenwärtig
die Medizinalstatistik mangels zuverlässiger Unterlagen über einige
grobe Feststellungen überhaupt nicht hinausgehen kann.

    Bisher enthalten die Personenregister der Standesämter im
    wesentlichen nur Aufzeichnungen über die Tatsache und die Zeit
    der Geburt, der Eheschließung und des Todes. Auch in Württemberg,
    das als einziger von allen deutschen Staaten Familienregister
    besitzt, erstrecken sich die Aufzeichnungen nicht weiter. Mit
    Recht hat daher der Statistiker ~Burgdörfer~ verlangt, daß
    die bei den Standesämtern zu führenden Personenregister überall
    zu Familienregistern ausgebaut würden, welche die wesentlichen
    gesundheitlichen und rassenbiologischen Tatsachen enthalten
    müßten. Solche Familienregister würden nicht nur die oben
    geschilderten Schwierigkeiten der Beurteilung der Ehetauglichkeit
    zum größten Teil beseitigen, sondern auch dem praktischen Arzte
    äußerst wertvolle Hinweise für die Feststellung und Behandlung
    von Krankheiten geben können. Auch für die wissenschaftliche
    Erforschung der menschlichen Erbanlagen würde ein unvergleichliches
    Quellenmaterial gegeben sein.


p) ~Die rassenhygienische Gestaltung des Medizinalwesens.~

Zur Durchführung dieser Forderungen erscheint die Schaffung eines
besonderen ~Reichsgesundheitsministeriums~ unerläßlich. Die Gesundheit
eines Volkes ist die Grundlage aller andern Güter. Folglich muß der
Staat die Gesundheitspflege an die erste Stelle aller seiner Maßnahmen
stellen, und es sollte selbstverständlich sein, daß auch die Leitung
der staatlichen Fürsorge für die Volksgesundheit in der Hand von
Fachleuten, d. h. von Ärzten liegen muß, nicht aber eines Parteimannes
oder eines Vertreters eines anderen Faches. Frankreich hat bereits ein
Gesundheitsministerium, ebenso mehrere andere Staaten.

Die Entwicklung der Volksgesundheitspflege geht gegenwärtig
hauptsächlich in der Richtung der immer weiteren Ausdehnung der
ärztlichen und hygienischen Fürsorge für Säuglinge, Kleinkinder,
Jugendliche, Tuberkulöse, Geschlechtskranke u. a. Diese Fürsorge ist
auch vom rassenhygienischen Gesichtspunkt durchaus zu billigen. Den
eigentlichen Kern der sozialen Hygiene muß aber die Rassenhygiene
im engeren Sinne bilden. Ohne rassenhygienische Maßnahmen ist eine
wirkliche Gesundung der Bevölkerung eine unlösbare Aufgabe. ~Es
ist daher zu fordern, daß die gesamte hygienische Fürsorge unter
rassenhygienischen Gesichtspunkten betrieben werde.~ Nicht unklare
Gefühlsregungen, sondern klare Erkenntnis der Lebensnotwendigkeiten
der Volksgemeinschaft müssen uns auch hier leiten. Uns tut eine
~Rationalisierung der sozialen Hygiene~ not. Wenn alle Fürsorgezweige
weiter ausgebaut und unter einheitlicher Leitung durch ein
Gesundheitsministerium zusammengefaßt werden, so kann die oben
geforderte medizinalstatistische Registrierung der gesamten Bevölkerung
keine besonderen Schwierigkeiten und auch keine übermäßigen Kosten mehr
machen. Jedenfalls würden die Aufwendungen sich durch den Gewinn an
Volksgesundheit überreich bezahlt machen.

Es ist auch im rassenhygienischen Interesse sehr zu begrüßen, daß
auf diese Weise ein immer größerer Teil der Ärzte in den Dienst
der Krankheitsverhütung treten würde, denn die Heilung einmal
ausgebrochener Krankheiten ist in der Regel doch nur unvollkommen
oder gar nicht mehr erreichbar. Im Interesse der Einheitlichkeit
der gesamten Volksgesundheitspflege sollten die sozialhygienisch
tätigen Ärzte womöglich alle vom Staate und nicht, wie es jetzt meist
geschieht, von den Gemeinden besoldet werden. Diese Entwicklung geht
in der Richtung auf eine ~allmähliche Verstaatlichung des ärztlichen
Standes~ hin, wie sie ~Schallmayer~ schon i. J. 1891 gefordert hat.
Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß die ausschließliche
Bezahlung der Ärzte nach einzelnen Leistungen nicht im Interesse
der Volksgesundheit liegt. Bei privatwirtschaftlicher Bezahlung
werden durch jede wesentliche Besserung der Volksgesundheit die
Einkommensmöglichkeiten der Ärzteschaft geschmälert. Folglich muß
der Staat dafür sorgen, daß durch die Gesundung der Bevölkerung,
welche eine seiner vordringlichsten Aufgaben ist, nicht die Existenz
der Ärzte untergraben wird. Denn wenn der ärztliche Stand ruiniert
wird, so muß natürlich auch die Volksgesundheit schweren Schaden
leiden. ~Eine weitsichtige Volksgesundheitspflege ist also ohne
angemessene Berücksichtigung der Interessen des ärztlichen Standes
gar nicht möglich.~ Zur Lösung dieser Aufgabe aber wird eine gewisse
Verstaatlichung oder, wenn man will „Sozialisierung“ des ärztlichen
Standes schwerlich zu umgehen sein. Auch die Ärzte, welche sich in
ihrer Gesamtheit immer durch soziales Fühlen ausgezeichnet haben,
werden es auf die Dauer nicht wollen können, daß sie in einer
wirtschaftlichen Lage bleiben, die durch Besserung der Volksgesundheit
gedrückt, durch ihre Verschlechterung aber gehoben wird.

    ~Schallmayer~ hat daher gefordert, daß in Zukunft überhaupt keine
    neuen Privatärzte mehr zugelassen werden sollten, und daß der
    ganze ärztliche Nachwuchs vom Staate angestellt werden solle.
    Im einzelnen hat ~Schallmayer~ auch wohldurchdachte Vorschläge
    gemacht, wie bei dieser Neuregelung das Vertrauensverhältnis
    zwischen Arzt und Kranken gewahrt werden, wie eine freie Arztwahl
    ermöglicht werden und wie einer unnötigen Inanspruchnahme der Ärzte
    vorgebeugt werden könnte.

Das Gedeihen der Ärzte und ihrer Familien hat natürlich auch
unmittelbar die allergrößte rassenhygienische Bedeutung; denn
der ärztliche Beruf wird in Zukunft einer der hauptsächlichsten
sein, welche begabten Familien die Erhaltung durch geistige
Arbeit ermöglichen. Die sozialhygienische Literatur schweigt sich
über die Erhaltung der Familien der Fürsorgeärzte zwar aus; vom
rassenhygienischen Gesichtspunkt ist deren Gedeihen aber nicht weniger
wichtig als das Gedeihen jener, für welche sie sorgen. In dieser
Beziehung ist vor allem eine Regelung der Zulassung zum ärztlichen
Beruf unter dem Gesichtspunkt strenger Auslese nach der Tüchtigkeit
unumgänglich, wie sie weiter oben auch für die übrigen akademischen
Berufe gefordert wurde.


q) ~Was kann der Staat für die nordische Rasse tun?~

Wir haben im theoretischen Teil die unersetzliche Bedeutung der
nordischen Rasse für die europäische Kultur erörtert und andererseits
auf die unmittelbar drohende Gefahr ihres Aussterbens hingewiesen.
Die Besprechung der Mittel und Wege praktischer Rassenhygiene dagegen
haben wir so gehalten, als ob es eine nordische Rasse gar nicht gäbe.
Es ist aber nicht unsere Absicht, diese Frage hier totzuschweigen.
Gegenüber gewissen Rassenschwärmern, die nicht genügend mit den
wirklichen Verhältnissen rechnen, muß betont werden, daß ein Staat,
dessen Bevölkerung aus sehr verschiedenen Rassenbestandteilen besteht,
einen von diesen Bestandteilen weder bevorzugen kann noch darf. Vor
einer Überschätzung der äußerlichen Rassenmerkmale wie Haar- und
Augenfarbe, Körperlänge und Kopfform muß ausdrücklich gewarnt werden.
Die Erbanlagen, welche diese äußeren Merkmale bedingen, machen nur
einen verhältnismäßig recht kleinen Teil der gesamten Erbmasse einer
Rasse aus. Ein dunkelhaariger Deutscher kann ebensogut nordische
Eigenschaften der Seele haben wie ein blonder. An den seelischen
Anlagen liegt doch wohl mehr als an den äußeren Merkmalen; und jene
sind auch in viel größerer Gefahr als diese. Blonde Haare und blaue
Augen wird es noch nach Jahrtausenden in Europa geben, die nordische
Seele aber stirbt. Und wir können die nordische Seele nicht retten,
indem wir blonde Haare und blaue Augen züchten, sondern der Staat
dient ihrem Leben am besten, indem er die Familien, nach Maßgabe
ihrer allgemeinen Leistungsfähigkeit für das Volksganze, aber ohne
Rücksicht auf ihre äußeren Rassenmerkmale, in der Erhaltung fördert.
~Schallmayer~ hat sich sehr scharf gegen Bestrebungen, welche
auf eine Vermehrung des nordischen Blutsanteils in der deutschen
Bevölkerung abzielen würden, ausgesprochen; andererseits aber dürfte es
auch nicht in ~Schallmayers~ Sinne sein, daß der nordische Anteil
unserer Bevölkerung abnehme, wie es tatsächlich der Fall ist. Die
Rassenhygiene dient der Erhaltung ~aller~ Rassen und damit auch
der nordischen. Und wenn die Rassenhygiene ihr besonderes Augenmerk
auf die Erhaltung der höher begabten Familien richtet, so kommt das
auch ohne jede Bevorzugung äußerer Rassenmerkmale der nordischen Rasse
zugute. Eine Bevorzugung eines bestimmten Typus dagegen würde in
unserer gemischten Bevölkerung natürlich zu schweren Mißhelligkeiten
führen, und daher muß eben im Interesse der Rasse vor der Überschätzung
äußerer Merkmale gewarnt werden.

Darum ist es aber nicht nötig, die Bedeutung der nordischen Rasse für
die Kultur totzuschweigen. ~Schallmayer~ befürchtete von einem
Eintreten für die nordische Rasse eine Verstärkung der Feindschaft
unter den Sprachnationen, während er im Interesse der Rassenhygiene
eine internationale Staatenvereinigung für wünschenswert hielt. In
Wahrheit folgt aber auch aus dem Interesse der nordischen Rasse
durchaus nicht eine feindliche Einstellung gegen Bevölkerungen von
fremder Sprache. Allen Völkern europäischer Kultur ist ja ein gewisser
Anteil nordischer Rasse gemeinsam, und gerade von jenen Völkern, auf
die wir Deutschen auch ohne jede Rücksicht auf die Rassenverwandtschaft
in erster Linie angewiesen sind, haben einige nicht weniger nordisches
Blut als das deutsche.

Am stärksten ist das Rassenbewußtsein heute in Nordamerika lebendig.
Das Zusammenleben vieler verschiedener Sprachnationen von europäischer
Herkunft, die Anwesenheit von Millionen Negern und schließlich auch die
Gefahr, welche von dem Eindringen der ostasiatischen Mongolen droht,
hat zu einem lebendigen Zusammengehörigkeitsgefühl aller „Weissen“
geführt. Wir wissen ja allerdings, daß es eine „weisse Rasse“, so wie
man sie sich gewöhnlich vorstellt, gar nicht gibt. Was den sogenannten
„Weissen“ gemeinsam ist, das ist vielmehr positiv nur ein mehr oder
weniger großer Anteil nordischen Blutes und negativ das Freisein von
Negerblut. In Amerika ist man denn auch ganz offenbar auf dem Wege,
zum Bewußtsein der Gemeinschaft der nordischen Rasse zu kommen,
besonders seit ~Madison Grant~ in eindrucksvoller Weise auf ihren
drohenden Untergang aufmerksam gemacht hat. Da Amerika gegenwärtig
nicht nur die größte Weltmacht ist, sondern auch die einzige, mit
der wir Deutschen, wenn auch kein freundliches Einvernehmen, so
doch ein friedliches Zusammenarbeiten erwarten dürfen, so kann uns
der nordische Rassengedanke auch politisch nur förderlich sein. Von
Amerika aus wurde schon jahrelang vor dem Kriege für einen Bund der
weissen Völker Stimmung gemacht; und es ist ewig schade, daß in
Europa nicht rechtzeitig Verständnis dafür vorhanden war. Auch heute
noch würden die gemeinsamen Interessen der nordischen Rasse in einem
Völkerbunde unter Amerikas Führung wohl am besten gewahrt sein. Die
Zeit der blonden Internationale ist freilich noch nicht gekommen. Wer
aber unter Berufung auf vermeintliche Rassenunterschiede den Haß der
Sprachnationen schürt, der hat das tragische Schicksal unserer Rasse
noch nicht begriffen, nicht erlebt.

Wir sind übrigens nicht etwa der Meinung, daß die äußere Politik sich
einfach nach der Rassenverwandtschaft richten solle. Der Staatsmann
darf seine Stellungnahme lediglich auf nüchterne Abwägung dessen, was
seinem Staate zum Besten dient, nicht aber auf Gefühle gründen, auch
nicht auf Gefühle des Rassenhasses oder der Rassensympathie. Im übrigen
aber müssen wir von dem Staatsmann der Zukunft die Einsicht verlangen,
daß das Gedeihen der Rasse die unerläßlichste Grundlage des Gedeihens
des Staates ist, und daß er sowohl seine innere als auch seine äußere
Politik darnach einrichte.

Der greise Faust läßt Ödland kultivieren, um darauf vielen Millionen
Menschen ein tätig-freies Leben zu ermöglichen, und Goethe hat bei der
Aufstellung dieses Ideals offenbar die Kolonisationsarbeit Friedrichs
des Großen vor Augen gehabt. Es soll auch gar nicht bestritten werden,
daß zur Zeit Goethes, als es noch viel unbesiedeltes Land in unserem
Vaterlande gab, dessen Erschließung ein annehmbares Ziel für den
faustischen Menschen darstellte. Aber man muß sich hüten, dieses Ziel
schematisch auf die Gegenwart zu übertragen. Wenn der selige Faust
heute mit ansehen müßte, wie als Vollendung seines Werkes die letzten
Reste von Moor und Heide, die letzten Reste der deutschen Heimatnatur,
dem Götzen Nützlichkeit geopfert werden, er würde einen Rückfall
bekommen und den Teufel beschwören, etwas dagegen zu tun. Aber ganz im
Ernst: Die Verchinesung Europas ist nicht der Gipfel der faustischen
Kultur, sondern ihr Ende. Das Ziel des faustischen Menschen muß heute
die Rettung der faustischen Rasse sein, und nur der Staatsmann, der
diese durchsetzt, wird einmal mit Recht von sich sagen können:

     „Es kann die Spur von meinen Erdetagen
    Nicht in Äonen untergeh’n.“



#3. Private Rassenhygiene.#


a) ~Die rassenhygienische Gestaltung des persönlichen Lebens.~

    Die private Rassenhygiene muß sich vorerst notgedrungen auf jenen
    verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung, der über eine tiefere
    Einsicht verfügt, beschränken. Man mag diese Beschränkung bedauern,
    man kann aber der Mehrheit nicht einfach die zu rassenhygienischem
    Handeln nötige Urteilsfähigkeit beibringen. Da bestehen eben
    Grenzen, die in der Erbverfassung der Menschen liegen. Wenn
    später einmal rassenhygienische Anschauungen bei den Einsichtigen
    Allgemeingut geworden sein werden, dann kann man hoffen, daß auch
    die Massen jener, die kein selbständiges Urteil haben, nachfolgen
    werden. Vorerst aber ist die Anwendung privater Rassenhygiene auf
    die Höherbegabten nicht nur allein möglich, sondern sie ist auch
    gerade bei diesen besonders vordringlich, weil unserer Bevölkerung
    gerade durch deren Aussterben die allgemeine Verpöbelung droht.

Dieses Buch wendet sich ja vornehmlich an die ~studierende Jugend~.
Es soll daher auch in erster Linie betrachtet werden, wie der junge
Mann, der sich auf einen geistigen Beruf vorbereitet, sein Leben im
Sinne der Rassenhygiene gestalten kann. Da ist vor allem wichtig, daß
er die Sorge für das von ihm getragene Erbgut nicht aus den Augen
verliere. Wer selbst gesund und tüchtig ist und von ebensolchen
Eltern stammt, der hat die Pflicht, sein Erbgut auch weiterhin zu
bewahren. Ein unerläßliches Mittel zu diesem Ziele ist, möglichst früh
eine auskömmliche Lebensstellung zu erringen, die die Gründung und
Erhaltung einer Familie ermöglicht. Man braucht darum kein Streber
zu sein; vielmehr wird die Arbeit für das eigene Fortkommen gerade
dadurch, daß sie als Mittel zu einem überpersönlichen Ziel erfaßt
wird, ihres selbstsüchtigen Charakters entkleidet. Andererseits muß
auch vor geistiger Überarbeitung gewarnt werden, die möglicherweise
unmittelbar schädlich auf die Erbmasse wirken könnte. Wenn nicht
wenige der begabtesten Gelehrten und Forscher sich im Dienste der
Wissenschaft aufreiben, so kann das vom Standpunkte der Rassenhygiene
nicht gutgeheißen werden. Die richtige Abwechselung zwischen Arbeit
und Erholung, zwischen geistiger und körperlicher Betätigung ist daher
nicht nur eine Forderung der Individualhygiene, sondern auch der
Rassenhygiene.

Die ~Berufswahl~ steht ja während des Studiums im allgemeinen nicht
mehr in Frage. Immerhin aber kommen innerhalb einer Berufsgruppe öfter
noch verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Daher sei ausdrücklich
betont, daß ein wirtschaftlich einträglicherer Beruf einem weniger
einträglichen, auch wenn dieser angesehener ist, im allgemeinen
vorzuziehen ist. Gewarnt werden muß vor einem Berufswechsel, wenn
dieser nicht wirklich nötig ist. Viele Söhne gebildeter Familien sehen
sich heute veranlaßt, einen mehr körperlichen Beruf zu suchen; aber nur
einem Teil von ihnen gelingt die Anpassung an die Bedingungen schwerer
körperlicher Arbeit. An und für sich sind landwirtschaftliche Berufe
rassenhygienisch am meisten zu empfehlen. Dem geistigen Arbeiter ist
es aber in der Regel nicht mehr möglich, sich an das Leben und die
Arbeit des Landwirtes zu gewöhnen. Selbst in früher Jugend gelingt
das Söhnen städtischer Familien nicht leicht. Leider besteht bei der
modernen Berufsberatung hier und da die Neigung, schwächlichen und
psychopathischen jungen Leuten gerade landwirtschaftliche Berufe zu
empfehlen. Das liegt indessen weder im Interesse der Betreffenden
noch in dem der Rasse. Der Landwirtsberuf muß in erster Linie den
tüchtigen Söhnen der Landwirte vorbehalten bleiben. In den vergangenen
Jahrzehnten haben begabte Landwirtssöhne nur allzu sehr in geistige
Berufe gedrängt. Dem wird ja nun die furchtbare Not der geistigen
Berufe ein Ziel setzen. Aber auch ganz bewußt muß darnach gestrebt
werden, daß gerade die begabten jungen Landleute dem Berufe ihrer Väter
erhalten bleiben. ~Es ist viel besser, daß ein wissenschaftliches oder
künstlerisches Talent nicht ausgebildet wird, als daß es infolge der
Ausbildung dem Aussterben verfällt.~

Im allgemeinen ist es für alle Stände am besten, wenn die Söhne im
Berufe des Vaters oder doch in einem verwandten bleiben. Man soll nicht
vergessen, daß der soziale Aufstieg zum Aussterben zu führen pflegt.
Wo Zweifel über eine zweckmäßige Berufsberatung bestehen, können die
Berufsberatungsstellen, wie sie jetzt wohl auch bei allen Hochschulen
bestehen, öfter vor Irrwegen bewahren. Auch die moderne psychologische
Untersuchung kann dabei von Nutzen sein. Neben den wirtschaftlichen,
den rein ärztlichen und den psychologischen Gesichtspunkten sollten bei
der Berufsberatung in Zukunft aber auch rassenhygienische gebührende
Berücksichtigung finden.

Wenn die Rückkehr städtischer Familien zum Bauernberuf im allgemeinen
auch nicht möglich ist, so bietet doch andererseits das Land und die
Kleinstadt auch für manche geistige Berufe Lebensmöglichkeiten, die
dem Leben in der Großstadt nicht nachstehen, z. B. für den Landarzt,
den Geistlichen, den Rechtsanwalt. Wenn das Einkommen auf dem Lande
auch geringer ist, so ist andererseits die Lebenshaltung billiger, und
die Kinder wachsen unter viel gesünderen Bedingungen auf. Der Glanz
der modernen „Kulturzentren“ ist für die Familien verderblich wie das
Licht für die Motte; und wem die Augen über diese Kultur aufgegangen
sind, dem fällt der Verzicht darauf nicht schwer. Wer aber gleichwohl
gezwungen ist, in der Großstadt zu leben, der sollte, wenn irgend
möglich, außerhalb des Stadtinnern wohnen und die größerer Mühe des
Weges zur Arbeitsstätte aus Rücksicht auf das Gedeihen der Familie auf
sich nehmen.

Besonders schwierig liegt die Berufsfrage für die Töchter gebildeter
Familien. Am besten ist es selbstverständlich, wenn gesunde und
tüchtige Mädchen möglichst früh heiraten und möglichst viele Kinder
aufziehen. ~Jeder andere Beruf für das weibliche Geschlecht muß im
Vergleich zum Mutterberuf als minderwertig gelten~, und vereinbar sind
beide ja doch nicht. Leider wird nun aber infolge der Kriegsverluste
und der wirtschaftlichen Notlage der geistigen Berufe in der nächsten
Zeit ein sehr großer Teil der Mädchen aus gebildeten Familien ehelos
bleiben müssen. Es kann daher nicht gefordert werden, daß die Mädchen
einfach zu Hause bleiben und auf den Mann warten, der vielleicht doch
niemals kommt. Gerade die wertvolleren jungen Mädchen werden vielmehr
etwas Tüchtiges lernen wollen, damit sie sich selbst ernähren können.
Nur sollen sie nicht vergessen, daß dies im Grunde nur ein kümmerlicher
Ersatz für die Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgabe ist, und sie
sollen achtgeben, daß nicht gerade die Berufsausbildung sie daran
hindert. Sie tun daher gut, ihre hauswirtschaftliche Ausbildung nicht
zu vernachlässigen und im übrigen eine solche Berufsausbildung zu
wählen, die zugleich möglichst große Aussichten auf Heirat bietet. Die
Fortführung eines Berufes durch eine verheiratete Frau unter Verzicht
auf Kinder widerstreitet selbstverständlich den Forderungen der
Rassenhygiene in hohem Grade. Im Vergleich dazu täte ein Mädchen immer
noch besser, gar nicht zu heiraten; denn dann entzieht sie wenigstens
einem anderen nicht die Gelegenheit zur Ehe.

Wenn das Erbe der Väter unversehrt den Nachkommen übergeben werden
soll, so darf es vor allem nicht idiokinetischen Schädigungen
ausgesetzt werden. Auch inmitten der rassenhygienisch so ungesunden
Lebensverhältnisse, unter denen die modernen Bevölkerungen leben, kann
der Einzelne einer Schädigung seiner Erbmasse weitgehend vorbeugen,
und diese Aufgabe ist einer unausgesetzten Aufmerksamkeit wert. An
erster Stelle ist die ~Vermeidung des Alkoholmißbrauches~ zu fordern.
Es soll zwar nicht behauptet werden, daß „mäßiges“ Trinken die Erbmasse
schädigen müsse; aber der mäßige Genuß geht nur zu leicht in den
unmäßigen über. Mit Rücksicht auf die Wirkung des Beispiels muß vom
rassenhygienischen Standpunkt die ~völlige Enthaltsamkeit~ befürwortet
werden. Nur wenn immer weitere Kreise sich dazu entschließen, ist zu
hoffen, daß die Macht der Trinksitten und des Alkoholkapitals gebrochen
wird. Das wissen die Vertreter des Alkoholkapitals recht gut, und sie
treten daher stets für die „Mäßigkeit“ ein. Entsprechendes wie vom
Alkohol gilt auch vom ~Tabak~, wenn auch vielleicht in geringerem
Grade. Am besten ist es, wenn die jungen Leute gar nicht erst anfangen
zu rauchen. Dann macht die Enthaltung keinerlei Schwierigkeiten.

Noch größere Gefahren drohen dem gesunden Erbgut von den
~Geschlechtskrankheiten~. Von den Schäden, welche die
Geschlechtskrankheiten der Gesundheit des Einzelnen bringen, kann
in diesem Zusammenhange, so schwer sie auch sind, abgesehen werden.
Hier handelt es sich vielmehr um die Unfruchtbarkeit, welche die
Gonorrhoe beim Manne und vor allem bei der Frau bewirken kann, und um
die Schädigung der Nachkommenschaft, welche die Syphilis zur Folge
hat. Diese Gefahren, welche bei der rassenhygienischen Beurteilung
der „sexuellen Frage“ ganz im Vordergrund zu stehen haben, sind
um so größer, als es sich bei den geschlechtlichen Trieben nicht
um künstlich angewöhnte Bedürfnisse wie beim Rauchen und Trinken,
sondern um durchaus normale und natürliche handelt, deren Befriedigung
gerade dem gebildeten jungen Manne während der Jahre, wo sie sich am
lebhaftesten geltend machen, auf einwandfreie Weise einfach unmöglich
zu sein pflegt. Eine Lösung der „sexuellen Frage“ in dem Sinne, daß das
unmittelbare Lustbegehren mit den Interessen des dauernden Wohles des
Einzelnen und mit den Lebensinteressen der Rasse völlig versöhnt werden
können, ist unter unsern ungesunden Lebensverhältnissen schlechterdings
nicht möglich. Eine „neue Moral“, die heute allerdings auch schon
etwas abgegriffen anmutet, lehrt, daß nur jener Geschlechtsverkehr,
der das Glück anderer Menschen schädige oder der zur Erzeugung kranker
Nachkommen führe, zu verwerfen sei. Nun bringt aber fast jeder
außereheliche Geschlechtsverkehr die Gefahr der Ansteckung in mehr
oder weniger hohem Maße mit sich. Die meisten Ansteckungen erfolgen
heute nicht durch die bezahlte Prostitution, sondern in freien
Verhältnissen. Den beteiligten Mädchen droht außer der Ansteckung
auch der Verlust ihres guten Rufes und damit die Ausschaltung von
der Ehe. Man darf auch hier nicht übersehen, daß die Lebensführung
des Einzelnen auch mittelbar von großem Einfluß ist, indem das
schlechte Beispiel auch andere in Gefahr bringt, während das Beispiel
der Selbstbeherrschung auch bei andern den Willen dazu stärkt. Die
geschlechtliche Sittlichkeit wird nicht ohne Grund in den Mittelpunkt
der Sittlichkeit überhaupt gestellt; und die sittlichen Anschauungen
zumal auf geschlechtlichem Gebiet sind von einschneidendster Bedeutung
für die Gesundheit der Rasse.

Schon daraus folgt, daß durch Anwendung von Schutzmitteln gegen die
Ansteckung dem außerehelichen Geschlechtsverkehr das Bedenkliche
nicht genommen werden kann. Immerhin ist die Vernachlässigung von
Schutzmitteln dabei natürlich besonders schwer zu mißbilligen. Doch
sachgemäße Anwendung von Schutzmitteln, insbesondere des Kondoms
und des Einträufelns von Silberlösungen, kann die Ansteckung mit
Gonorrhoe ziemlich sicher vermieden werden, leider weniger sicher
die mit Syphilis, gegen welche am ehesten noch eine Chininsalbe
zu schützen scheint; und die tausendfältige Erfahrung der Ärzte
zeigt, daß die Anwendung sehr oft in ungenügender Weise erfolgt.
Die Empfehlung von Schutzmitteln ist daher eine verantwortungsvolle
Sache, weil einerseits deren Anwendung zwar die Gefahr vermindert,
andererseits aber im Vertrauen auf die Schutzmittel die Gefahr nur
zu leicht unterschätzt wird. Bei Würdigung aller Umstände kann vom
rassenhygienischen Standpunkt nur eindringlich zur Enthaltsamkeit bis
zur Eheschließung geraten werden. Es muß auch ausdrücklich betont
werden, daß irgendwie ernstliche Störungen der Gesundheit durch
Enthaltsamkeit nicht entstehen können, obwohl das gern behauptet
wird. Daß vorübergehende Störungen des subjektiven Wohlbefindens
vorkommen, besonders bei psychopathischen Personen, soll nicht
bestritten werden, diese wiegen aber federleicht im Vergleich zu den
furchtbaren Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Auch die Gefahren
der Selbstbefriedigung sollten nicht übertrieben werden; gegenüber
außerehelichem Geschlechtsverkehr ist diese immerhin das kleinere Übel.
Im übrigen müssen sich die jungen Leute eben an den Gedanken gewöhnen,
daß die Befriedigung der Triebregungen höheren Zielen untergeordnet
werden muß; und wo diese Befriedigung ohne schwere Schäden und Gefahren
doch nicht möglich ist, da dient die Enthaltsamkeit zugleich auch dem
größtmöglichen persönlichen Glück, mag ihre Durchführung unmittelbar
auch noch so schwer sein. Der gesunde junge Mann soll sich immer
bewußt sein, daß er berufen ist, das Erbgut seiner Ahnen den künftigen
Geschlechtern zu überliefern; und wer eine Vorstellung von all dem
herzbrechenden Unglück hat, das durch Einschleppung von Syphilis und
Gonorrhoe in die Ehe verursacht wird und andererseits von der Leere
und Verfehltheit des ehelosen Daseins, der wird die Versuchung auch
überwinden können. Im übrigen ist es wichtig, schon die Versuchung
nach Möglichkeit zu vermeiden, was freilich in der modernen Großstadt,
wo zahlreiche Geschäftsunternehmungen, Kinos und Theater von der
Erregung geschlechtlicher Begierden und Phantasien geradezu leben,
nicht leicht ist. Eine einfache Lebensführung, welche die Erholung
in der freien Natur, in Wandern und Sport, sucht, ist daher auch aus
rassenhygienischen Gründen warm zu befürworten.

Obwohl es nach den Ausführungen im allgemeinen Teil eigentlich
selbstverständlich ist, möge hier ausdrücklich betont werden,
daß eine Bereicherung der Erbmasse, auch eine Ausgleichung von
Schäden der Erbmasse, nicht in unserer Macht steht. Man hat früher
gelegentlich wohl gemeint, daß krankhafte Erbanlagen, die etwa durch
Alkoholmißbrauch der Eltern entstanden wären, durch Enthaltsamkeit
bei den Kindern wieder in gesunde verwandelt werden könnten, so
daß die Enkel dann frei davon wären. Das ist natürlich eine sehr
oberflächliche Gedankenverknüpfung, die das Wesen der Idiovariation
gründlich verkennt. Die Erfahrungen der Erblichkeitsforschung sprechen
eindeutig dafür, daß bestimmte Anlagen in ganz bestimmten Teilen der
Erbmasse begründet sind. Wenn nun solche Teilchen zerstört worden sind,
so können sie nicht etwa von andern Teilen der Erbmasse aus ersetzt
werden, denn dann würden diese ja die gesamten Anlagen des betreffenden
Lebewesens enthalten, während in Wirklichkeit die verschiedenen Anlagen
auf verschiedene Teile der Erbmasse verteilt sind. Erbanlagen, die
einmal verloren sind, können nicht wieder ersetzt werden. Nicht einmal
die willkürliche Zerstörung bestimmter einzelner Erbanlagen haben wir
in der Hand, geschweige denn die Möglichkeit zu ihrem Wiederaufbau.
Wenn wir einzelne Erbeinheiten aufbauen könnten, so würde auch dem
Aufbau vollständiger Erbmassen nichts mehr im Wege stehen, d. h. das
Problem des Homunkulus wäre gelöst. Solange man an eine „Vererbung
erworbener Eigenschaften“ glaubte, mochte man hoffen, durch Übung
und Stärkung des Körpers auch die Erbmasse ertüchtigen zu können.
Diese Hoffnung muß endgültig zu Grabe getragen werden; und es ist
nicht schade darum, weil andernfalls die kommenden Generationen auch
mit all den erworbenen Schäden und Gebrechen der früheren belastet
wären. Die Beseitigung krankhafter Anlagen aus einem Stamme kann
vielmehr lediglich durch Auslese erfolgen. Da die einzelnen Erbanlagen
voneinander weitgehend unabhängig sind, so brauchen durchaus nicht
auch alle übrigen Erbanlagen, welche in einem Individuum gerade mit
einer krankhaften vereinigt sind, mit dieser ausgemerzt zu werden. In
den Nachkommen treten die Erbanlagen ja in neuer Weise zusammen. Auf
diese Weise ist es möglich, die tüchtigen Anlagen eines Stammes von den
untüchtigen zu trennen.

    Es ist zu erwarten, daß mit der Ausbreitung rassenhygienischer
    Gedanken findige Geschäftsleute auftauchen werden, welche allerlei
    Mittelchen zur günstigen Beeinflussung der Nachkommen anpreisen
    werden. Bisher ist mir nur das Präparat „Rad-Jo“ bekannt geworden,
    welches hoffenden Müttern aufgeschwatzt wird mit dem Versprechen,
    daß dann die zu erwartenden Kinder „gesünder, kräftiger entwickelt,
    hübscher und heiterer“ werden. Später werden wahrscheinlich auch
    besondere Mittel für geistige Begabung und sonstige erwünschte
    Eigenschaften angepriesen werden. Voraussichtlich werden sich
    auch viele Kurpfuscher auftun, welche von besonderen Diätregeln,
    Übungsmethoden und Ähnlichem nicht nur die Heilung erblicher
    Leiden, sondern auch eine wunderbare Ertüchtigung der Nachkommen
    versprechen werden. Der Lamarckismus wird wahre Orgien feiern, denn
    seine Gläubigen werden nicht alle. Demgegenüber ist zu betonen:

~Eine Ertüchtigung oder Veredelung der Erbmasse des Einzelnen liegt
nicht in menschlicher Macht, und zur Schonung der Erbmasse bedarf
es nicht der Heilmittel und Pülverchen, sondern der Vermeidung
grober Schädlichkeiten wie des Alkoholismus und der Syphilis. Eine
Körperpflege, wie sie die Rassenhygiene fordert, ist einfach und
billig.~

Während der gesunde Mensch dem Leben der Rasse im allgemeinen
durch nichts anderes so wirksam dienen kann als durch Aufzucht
gesunder Kinder, liegt die Sache bei kranken Personen natürlich
ganz anders. ~Es muß als ein Gebot der Rassenhygiene angesehen
werden, daß Geschlechtskranke, Schwindsüchtige, Geisteskranke und
alle mit schwereren erblichen Leiden behafteten Personen auf die
Ehe verzichten~, im Falle heilbarer Leiden vorübergehend, im Falle
unheilbarer, insbesondere erblicher Leiden, dauernd. Nun sind die
Kranken freilich oft gar nicht zur Entsagung bereit. Den meisten fehlt
auch die Einsicht in die Schwere ihres Zustandes. Schwindsüchtige
neigen immer wieder zu einer zu günstigen Einschätzung ihrer Krankheit.
Viele schwere Psychopathen erkennen ihre Seelenverfassung überhaupt
nicht als krankhaft, sondern halten sich vielfach im Gegenteil gerade
für ganz besonders hervorragend begabt. Unverantwortlich ist es,
wenn manche Ärzte bei gewissen Arten der Psychopathie, besonders bei
Hysterie, die Ehe als Heilmittel anraten. In der Regel ist die Ehe
mit ihren vermehrten Sorgen auch für das persönliche Wohlbefinden der
Psychopathen durchaus nicht von günstigem Einfluß; entscheidend muß
aber die Rücksicht auf die Nachkommen sein. Andererseits dürfen die
Bedenken freilich auch nicht zu weit gehen. Irgendwelche Mängel der
Erbmasse sind fast in jeder Familie vorhanden. Dabei kann aber die
Hauptmasse der Erbanlagen sehr wohl gesund und erhaltungswert sein.
Die rassenhygienische Vorsicht darf jedenfalls nicht dahin übertrieben
werden, daß gerade gewissenhafte und vorsorgliche Menschen wegen
leichter wirklicher oder vermeintlicher Mängel ehelos bleiben, während
die Leichtsinnigen sich vermehren.

Wichtiger als den Kranken die Pflicht zur Ehelosigkeit einzuschärfen,
ist es, die Gesunden vor der Eheschließung mit Kranken zu warnen.
Besonders wichtig ist die Warnung vor der Ehe mit orgoristischen
(hysterisch veranlagten, vgl. 1. Bd. S. 234) Personen. Die Orgoristie
eines oder beider Ehegatten ist oft noch verhängnisvoller für das Glück
der Ehen als eine in die Ehe eingeschleppte Geschlechtskrankheit.
Selbst über die Tatsache einer Ansteckung mit Syphilis können Ehegatten
mit gesunden Sinnen schließlich hinwegkommen, das Zusammenleben mit
einem schwer orgoristisch veranlagten Gatten kann das Leben aber
zur Hölle machen. Dabei ist es dem Laien meist nicht möglich, die
krankhafte Veranlagung eines Orgoristen ohne längeres Zusammenleben
zu erkennen, zumal es nicht nur weibliche sondern auch männliche
Orgoristen oft meisterhaft verstehen, sich mit dem Nimbus besonderer
Begabung und besonderen Wertes zu umgeben. Wertvolle Anhaltspunkte kann
das Leben in der elterlichen Familie geben; Personen, die dort in ihrem
wahren Werte „verkannt“ werden, werden im allgemeinen auch keine guten
Ehegatten. Dringend zu widerraten ist auch die Ehe mit Alkoholikern,
auch „geheilten“, ebenso mit Morphinisten und Epileptikern. Die
Erbmasse wird durch eine „Heilung“ natürlich nicht ausgebessert.
Selbstverständlich müssen auch Personen mit organischen Nervenleiden,
Schwerhörigkeit auf erblicher Grundlage, Zuckerkrankheit, Gicht,
Basedowscher Krankheit und allen schwereren Mißbildungen bei der
Ehewahl gemieden werden. Aber auch Fettsucht, Herzfehler, Neigung zu
Gelenkrheumatismus, Asthma, Asthenie, hochgradiger Kurzsichtigkeit,
Hypospadie, erblich bedingte Leistenbrüche beeinträchtigen den Wert
eines Menschen für die Ehe in höherem oder geringerem Grade. Wenn eine
Tuberkulose im frühen Stadium wirklich ausgeheilt ist, so braucht das
kein Gegengrund gegen die Ehe zu sein; selbstverständlich ist es aber
vorzuziehen, wenn ein Ehebewerber keine Tuberkulose durchgemacht hat.


b) ~Rassenhygienische Eheberatung.~

Die Ehekandidaten selber können sich im allgemeinen über ihre
Tauglichkeit zur Ehe und über die Gefahr des Auftretens krankhafter
Erbanlagen bei den zu erwartenden Kindern kein zuverlässiges Urteil
bilden. Es ist daher anzustreben, daß vor der Eheschließung mehr
und mehr die Beratung durch einen sachverständigen Arzt in Anspruch
genommen wird. Ein ärztlicher ~Eheberater~ wird außer den
Kenntnissen, welche man sonst von einem praktischen Arzte voraussetzen
darf, über die zur Feststellung der Ansteckungsfähigkeit abgelaufener
Geschlechtskrankheiten nötigen Kenntnisse verfügen müssen; er wird auch
Erfahrung in der Erkennung von Psychopathien und insbesondere in der
Erblichkeitslehre haben müssen.

    Wir wollen hier einmal betrachten, mit welcher Wahrscheinlichkeit
    ein ärztlicher Eheberater Voraussagen in bezug auf die Erbanlagen
    der Kinder wird machen können. Bei angeborenen dominanten Leiden
    ist die Sache verhältnismäßig einfach. Wenn einer der Eltern
    damit behaftet ist, wird etwa die Hälfte der Kinder ebenfalls
    damit behaftet sein. Jedes Kind hat also die Wahrscheinlichkeit
    1/2 entweder krank oder gesund zu sein. Wenn beide Eltern frei
    von dominanten Leiden sind, so wird auch keines der Kinder damit
    behaftet sein, trotz eventueller „Belastung“ durch Großeltern oder
    Geschwister der Eltern. In diesem Fall kann also auch eine sichere
    Voraussage in bezug auf das einzelne Kind gemacht werden, was öfter
    ohne Grund bestritten wird. Aber auch in dem Falle, wo in bezug auf
    das einzelne Kind nur eine Wahrscheinlichkeitsvoraussage gemacht
    werden kann, ist diese von nicht zu unterschätzendem Werte. Es
    gibt kaum ein anderes Gebiet der Medizin, wo derart quantitative
    Voraussagen gemacht werden können, wie in der Erblichkeitslehre.

    Hinsichtlich der rezessiven Erbanlagen gestaltet sich die
    Voraussage etwas schwieriger. Wenn einer der Eltern mit einem
    rezessiven Leiden behaftet ist, so bekommen zwar auch alle Kinder
    die Erbanlage dazu; aber diese bleibt in den Kindern in der Regel
    überdeckt. Mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einem Kinde ein
    rezessives Leiden in die Erscheinung tritt, das hängt von der
    Verbreitung ab, welche die rezessive Erbanlage in der Bevölkerung
    hat. Ist diese gering, dann ist auch die Wahrscheinlichkeit gering,
    daß der andere Elter die Anlage heterozygot enthalte, und demgemäß
    ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß in einem Kinde zwei derartige
    Erbanlagen zusammentreffen, gering. Nur in diesem Falle würde aber
    das rezessive Leiden bei einem Kinde in die Erscheinung treten.
    Ist die Verbreitung einer rezessiven Krankheitsanlage in einer
    Bevölkerung groß, so ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß der
    gesunde Gatte eines rezessiv Kranken die Anlage überdeckt enthalte,
    verhältnismäßig größer und demgemäß auch die Erkrankungsgefahr
    eines Kindes. Wenn beispielsweise im Durchschnitt jeder 400.
    Mensch in einer Bevölkerung mit einem bestimmten rezessiven Leiden
    behaftet wäre, so würde jede zwanzigste Keimzelle die betreffende
    Anlage enthalten; denn dann wäre die Wahrscheinlichkeit, daß zwei
    solcher Keimzellen zusammentreffen 1/20 × 1/20 = 1/400. Da jeder
    Mensch in seiner Erbmasse zwei Sätze von Erbeinheiten enthält,
    würde etwa jeder zehnte gesunde Mensch eine derartige Erbanlage
    überdeckt enthalten. Das würde auch für den gesunden Gatten
    eines rezessiv Kranken gelten. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein
    bestimmtes Kind eines derartigen Kranken ebenfalls krank werde,
    würde also 1:20 sein, was gegenüber der angenommenen allgemeinen
    Wahrscheinlichkeit von 1:400 immerhin eine Steigerung auf das
    Zwanzigfache bedeutet. Im Falle, daß der gesunde Ehegatte des
    rezessiv Kranken seinerseits einen Elter mit demselben Leiden
    hätte, würde sich die Wahrscheinlichkeit des Erkrankens für
    jedes Kind sogar auf 1:2 erhöhen. Wenn zwei gesunde Eltern schon
    ein Kind mit einem rezessiven Leiden haben, so beträgt die
    Wahrscheinlichkeit, daß ein weiteres Kind ebenfalls krank werde,
    1:4. Die Wahrscheinlichkeit, daß ein gesundes Geschwister eines
    derartigen Kranken die Anlage überdeckt enthalte, beträgt 2:3. Auch
    weitere derartige Wahrscheinlichkeiten sind ja leicht zu bestimmen.

    Wenn beide Eltern an derselben rezessiven Krankheit leiden, so
    werden auch alle Kinder damit behaftet sein. Hier können wir also
    auch in bezug auf ein einzelnes Kind eine sichere Voraussage
    machen. Das ist z. B. der Fall, wenn beide Eltern in gleicher Weise
    erblich taubstumm sind. In diesem Falle besteht eine Schwierigkeit
    nur darin, daß man öfter nicht wissen wird, ob die Taubstummheit
    eines der Eltern nicht möglicherweise doch erworben, d. h.
    paratypischer Natur sei; denn dann würden ja auch alle Kinder
    hörend sein. Wenn dagegen schon ein Kind zweier taubstummer Eltern
    taubstumm ist, so ist mit einer Wahrscheinlichkeit, die praktisch
    der Sicherheit gleichkommt, zu erwarten, daß auch alle künftigen
    Kinder taubstumm sein werden. ~Lundborg~ hat aus dem Material
    des amerikanischen Forschers ~Fay~ 22 derartige Taubstummenehen
    zusammengestellt, deren sämtliche 112 Kinder ebenfalls taubstumm
    waren. Ich möchte hier auch noch einmal auf den lehrreichen
    Stammbaum nach ~Fay~ hinweisen (s. S. 167 des 1. Bandes).

    Leichter als bei den einfach rezessiven Erbanlagen sind Voraussagen
    bei den geschlechtsgebunden-rezessiven zu machen. Die Söhne eines
    rotgrünblinden Mannes z. B. werden ebenso sicher farbentüchtig
    sein wie die Söhne eines farbentüchtigen, d.h. etwa mit der
    Wahrscheinlichkeit 24:25 (vgl. Bd. 1 S. 164). Die Töchter eines
    rotgrünblinden Mannes dagegen haben sicher auch die Anlage zur
    Rotgrünblindheit, obwohl sie sich in der Regel bei ihnen nicht
    äußert. Die Söhne derartiger Töchter haben demgemäß wieder die
    Wahrscheinlichkeit 1:2, rotgrünblind zu werden.

Eine Schwierigkeit für die Voraussagen liegt allerdings in dem
Umstände, daß Leiden von sehr verschiedenem Erbgange sich äußerlich
weitgehend gleichen können. Es ist daher nötig, daß außer den
allgemeinen Erfahrungen über ein Leiden auch die Familiengeschichte des
gerade zu beurteilenden Falles herangezogen wird. Wenn die Eltern und
Großeltern eines Kranken frei von dem Leiden sind, so kann es sich,
abgesehen von dem seltenen Falle neuer Idiovariation, nicht um eine
dominante Anlage handeln, usw. ~Wenn die Familiengeschichte in jedem
Falle gebührend berücksichtigt wird, so lassen sich in den meisten
Fällen daher recht zuverlässige Wahrscheinlichkeitsvoraussagen machen.~

Die verhältnismäßig größten Schwierigkeiten ergeben sich hinsichtlich
jener erblichen Leiden, die nicht angeboren sind oder schon in der
Jugend zum Ausbruch zu kommen pflegen, sondern erst im späteren
Leben, wie z. B. gewisse Arten der Muskelatrophie, Zuckerkrankheit,
manche Geisteskrankheiten. Wenn einer der Eltern eines Ehebewerbers
daran erkrankt ist, so weiß man in der Tat nicht, ob das Leiden
nicht auch noch bei dem Ehebewerber in die Erscheinung treten wird.
Die Schwierigkeit in diesem Falle ist also weniger eine solche der
Erblichkeitsvoraussage als vielmehr der unmittelbaren ärztlichen
Beurteilung des Ehebewerbers. Im übrigen ist zu hoffen, daß es in
Zukunft mehr und mehr gelingen wird, nach der ärztlichen Untersuchung
belasteter Menschen ihre weiteren Aussichten vorauszusagen, also
z. B. aus dem Verhalten gegenüber Kohlenhydraten zu beurteilen, ob
die Entwicklung von Zuckerkrankheit zu befürchten ist, oder aus der
seelischen Verfassung eines Menschen, ob er von dem Ausbruch einer
Geistesstörung bedroht ist oder nicht.

Diese Schwierigkeiten ändern aber nichts an der Tatsache, daß wir in
nicht wenigen Fällen heute bereits sichere Voraussagen in bezug auf
die erbliche Beschaffenheit der Nachkommenschaft machen können und in
sehr vielen Fällen Wahrscheinlichkeitsvoraussagen, deren Wert nicht
unterschätzt werden darf. Bei der praktischen Eheberatung wird außer
der Größe der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Leidens bei den
Nachkommen vor allem auch die Schwere des in der Familie vorkommenden
Leidens berücksichtigt werden müssen. Es wird also z. B. ein rezessives
Leiden nicht so schwer in die Wagschale fallen dürfen wie ein
dominantes von gleicher Schwere; andererseits aber kann ein schweres
rezessives Leiden ebenso verhängnisvoll oder noch verhängnisvoller
einzuschätzen sein als ein leichteres dominantes. Ein rezessives
Leiden wie die erbliche Taubstummheit kann ebenso die Ehetauglichkeit
ausschließen wie irgendein dominantes. Der bloßen „Belastung“ mit
einem rezessiven Leiden sollte im allgemeinen praktisch kein Gewicht
beigelegt werden, wohl aber der Belastung mit einem dominanten Leiden,
das erst im Laufe des Lebens zum Ausbruch zu kommen pflegt, an dem also
der Ehebewerber selber noch erkranken könnte. Die „Belastung“ mit einem
dominanten Leiden, das sich schon von Geburt oder von früher Jugend an
äußert, ist dagegen völlig bedeutungslos.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Frage der ~Verwandtenehe~ zu
beurteilen. Durch diese wird die Gefahr des Zusammentreffens zweier
gleichartiger rezessiver Erbanlagen und damit des Auftretens rezessiver
Leiden bei den Kindern erhöht. Wo Belastung mit rezessiven Leiden
besteht, muß daher die Verwandtenehe widerraten werden.

    Wenn jemand ein Geschwister mit einer rezessiven Krankheit hat, so
    ist die Wahrscheinlichkeit, daß er selber die Anlage dazu überdeckt
    enthält, gleich 2:3, daß eine Base sie enthalte, gleich 1:4, daß
    ein bestimmtes Kind aus einer Vetternehe mit dem Leiden behaftet
    sei, daher gleich 1:24, also bedeutend größer als ohne Vetternehe.

Da sehr viele, wenn nicht die meisten Familien unserer Bevölkerung
rezessive Krankheitsanlagen überdeckt enthalten, muß sogar im
allgemeinen von Vetternehen abgeraten werden. Andererseits ist aber
die Gefahr auch nicht so groß, daß eine schon in Aussicht genommene
Verwandtenehe darum verhindert werden müßte, wenigstens dann nicht,
wenn keine Belastung mit rezessiven Leiden vorliegt. Die Belastung mit
dominanten Leiden ist natürlich auch bei Verwandtenehen bedeutungslos,
weil eine dominante Anlage an ihrem Träger sich ja regelmäßig äußert.

       *       *       *       *       *

Nicht selten wird die ~Mischehe~ zwischen Menschen verschiedener
Sprache, verschiedener Religion, verschiedenen Standes oder
verschiedener Rasse als ein geeignetes Mittel angesehen, die Gefahren
der „Inzucht“ zu vermeiden, und es läßt sich nicht leugnen, daß die
Gefahr des Zusammentreffens gleichartiger rezessiver Krankheitsanlagen
dadurch stark vermindert wird. Wenn in einem kleinen Orte ein
rezessives Leiden öfter beobachtet wird, so läßt sich die Gefahr
seines Auftretens bei den Kindern durch die Wahl eines Ehegatten aus
einer andern Gegend viel sicherer vermeiden als bei Heirat innerhalb
der eingesessenen Bevölkerung. Dennoch können Mischehen in dem oben
umrissenen Sinne nicht empfohlen werden. Ehen zwischen Menschen stark
verschiedener Wesensart, Bildung und Weltanschauung pflegen sich auf
die Dauer nicht glücklich zu gestalten. Insbesondere muß die Mischehe
zwischen stärker verschiedenen Rassen widerraten werden. Die Erbanlagen
jeder Rasse sind durch Jahrtausende lange Auslese aneinander angepaßt;
durch Mischehen aber wird diese Harmonie gestört. In 28 Staaten der
nordamerikanischen Union ist die Mischehe zwischen „Weissen“ und
„Farbigen“ verboten, wobei auch die vorhandenen Mischlinge zu den
„Farbigen“ gerechnet werden. Bei uns kommt praktisch vor allem die
Mischehe zwischen Germanen und Juden in Betracht, zwei Gruppen,
die zwar beide raßlich nicht einheitlich sind, die aber doch recht
beträchtliche Wesensunterschiede aufweisen. Die germanisch-jüdische
Mischehe widerstreitet sowohl dem Interesse des Germanentums als auch
dem des Judentums. Wenn jenen, die in vorübergehendem Sinnenrausch
oder auch in kühler Berechnung zu einer Mischehe schreiten, alle die
bitteren Stunden, welche ihren Nachkommen deswegen bevorstehen, vor
Augen stehen würden, so würden die meisten noch umkehren, ehe es zu
spät ist.

    Verfehlt ist auch die öfter geäußerte Ansicht, daß krankhafte
    Anlagen durch Aufkreuzung mit besonders gesunden Familien
    ausgeglichen werden könnten. Die einzelnen krankhaften Erbanlagen
    bleiben auch in der Mischung unverändert. Außerdem sind die
    wirklich gesunden und volltüchtigen Familien zu schade für die
    Vermischung mit kranken; sie sollten daher nach Möglichkeit nur
    untereinander heiraten, ebenso die minder tüchtigen. Eine Ausnahme
    von dieser Regel liegt nur dann im Interesse der Rasse, wenn eine
    wirklich hervorragende Begabung mit einer leichteren krankhaften
    Veranlagung vereinigt ist. In diesem Falle dient die Verbindung
    mit einem körperlich besonders gesunden und kräftigen Gatten der
    Erhaltung der hohen Begabung. Im allgemeinen ist es wünschenswert,
    wenn beide Gatten ihrem Erbgute nach etwa gleichwertig sind.

    Gewarnt werden muß vor der ehelichen Verbindung zweier Personen,
    die beide dieselbe anscheinend dominante Anomalie aufweisen, auch
    wenn diese nur leicht ist. Wir kennen nämlich die allermeisten
    derartigen Anlagen nur im heterozygoten Zustande, und manches
    spricht dafür, daß viele dieser anscheinend harmlosen Erbanlagen
    bei homozygotem Vorhandensein schwere Zustände bedingen können
    (vgl. S. 243 des 1. Bandes).

Besonderer Erörterung bedarf die Frage, ob Männer, die geschlechtliche
Infektionen durchgemacht haben, heiraten sollen oder nicht. Was
zunächst die Gonorrhoe oder den Tripper betrifft, so muß man
bedenken, daß die große Mehrzahl der jungen Männer in der Stadt
diese Krankheit ein oder mehrere Male durchmacht. Bei einem großen
Teil heilt der Tripper aus, ohne Spuren zu hinterlassen. Bei diesen
besteht natürlich auch kein Grund gegen die Eheschließung. Die
Feststellung der endgültigen Heilung muß aber dem Arzte überlassen
bleiben. Bei einem andern großen Teil der Tripperfälle bleiben
leichte Erscheinungen auf lange Zeit oder dauernd zurück, z. B.
Schleimfäden im Harn oder ein wenig trübe Flüssigkeit, die sich des
Morgens an der Harnröhrenöffnung findet. Trotzdem aber braucht keine
Ansteckungsfähigkeit mehr zu bestehen. Findet der sachverständige
Arzt trotz wiederholter sorgfältigster Untersuchung in solchen Fällen
keine Ansteckungskeime mehr, so ist die Gefahr einer Übertragung
auf die Frau trotz Vorhandenseins derartiger Resterscheinungen
erfahrungsgemäß verschwindend gering und die Ehe kann gestattet
werden. Eheuntauglichkeit dagegen kann nach Tripper außer durch
Zurückbleiben von Krankheitskeimen auch durch Unfruchtbarkeit infolge
Nebenhodenentzündung bedingt werden; in diesem Falle finden sich keine
Samenzellen in der Samenflüssigkeit.

Auch die Tatsache, daß jemand eine Ansteckung mit Syphilis durchgemacht
hat, braucht ihn nicht dauernd eheuntauglich zu machen. Wenn schon in
den allerersten Wochen nach der Ansteckung eine sachgemäße Behandlung
durchgeführt wird, kann schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit die
Ehefähigkeit wieder hergestellt sein. Wenn es nicht in der allerersten
Zeit gelingt, die Syphiliserreger vollständig abzutöten, so kann
eine unbedingte Sicherheit später allerdings nicht mehr verbürgt
werden. Aber auch dann sollte die Ehe nicht verboten werden, wenn nach
sachgemäßer Behandlung mehrere Jahre lang keinerlei Erscheinungen
einschließlich der Wassermannschen Reaktion mehr aufgetreten sind.
Man muß auch hier bedenken, daß etwa die Hälfte der großstädtischen
Männer eine syphilitische Infektion durchmachen. Immerhin ist natürlich
die Ehe mit einem Gatten, der eine voll zum Ausbruch gekommene
Syphilis durchgemacht hat, auch abgesehen von dessen Gefährdung durch
Spätformen der Krankheit und von der Gefahr der Ansteckung auch wegen
der Möglichkeit einer stattgehabten Schädigung seiner Erbmasse nicht
unbedenklich (vgl. S. 260 des 1. Bandes).

    ~Neisser~ hat vorgeschlagen, daß die Eltern der Braut sich bei
    dem Arzt ihres Bewerbers nach dessen Gesundheit erkundigen
    sollten. Dazu müßten die Eltern aber natürlich zuerst wissen,
    bei welchem Arzt sich der Bewerber hat behandeln lassen; auch
    müßte dieser den Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht
    entbinden. Durch § 300 des Reichsstrafgesetzbuches ist es dem
    Arzte nämlich verboten, Geheimnisse, die ihm bei Ausübung seines
    Berufes zugänglich geworden sind, unbefugt zu offenbaren, Diese
    Gesetzesbestimmung, welche notwendig ist, um das Vertrauen der
    Kranken in die Verschwiegenheit des Arztes aufrechtzuerhalten,
    erschwert die Aufklärung über die Ehetauglichkeit eines Bewerbers
    sehr; denn auch eine Offenbarung, die zum Zwecke der Verhütung
    von Ansteckung erfolgt, gilt als unbefugt und strafbar. Immerhin
    hat der Arzt meines Erachtens in solchen Fällen einen Ausweg.
    Wenn keine Bedenken gegen eine Eheschließung bestehen, so kann
    er das selbstverständlich aussprechen; wenn dagegen begründete
    Bedenken bestehen, so wird er die Auskunft unter Berufung auf
    die Schweigepflicht verweigern, was für vorsichtige Eltern als
    Warnung ausreicht. Da die Eltern aber in den meisten Fällen
    gar nicht wissen werden, bei welchem Arzte der Bewerber in
    Behandlung gestanden hat, so ist die Erlangung ausreichender
    Kenntnis über dessen Gesundheitsstand heute meistens nicht
    möglich. Die Verhütung der Ansteckung durch die Ehe ist daher
    im wesentlichen eine Aufgabe der öffentlichen Rassenhygiene der
    Zukunft, insbesondere der Einführung einer Meldepflicht für
    Geschlechtskrankheiten (vgl. S. 116).

    In allen Fällen, wo auch nur die Möglichkeit einer Ansteckung
    besteht, soll die junge Frau in den ersten Tagen und Wochen nach
    der Eheschließung sorgsam beobachtet werden und bei Auftreten der
    geringsten verdächtigen Zeichen (z. B. grünlichen Ausflusses)
    sollte ohne Rücksicht auf entgegenstehende Bedenken sofort auf
    sachverständige Untersuchung gedrungen werden; denn nach ~Neisser~
    hat nur die Verschleppung und Nichtbehandlung der frischen
    Gonorrhöe der Frau all das entsetzliche Unglück zur Folge.
    Ähnliches gilt auch von der Syphilis.

    Die Frage, ob ein geschlechtskrank gewesener Mann einem Mädchen,
    um das er wirbt, diesen Umstand offenbaren solle, kann nicht
    unbedingt bejaht werden. Wer der Meinung ist, daß auch in diesem
    Punkte unbedingte Offenheit zwischen beiden Teilen Pflicht sei, muß
    daran erinnert werden, daß dadurch viele Ehen verhindert werden
    würden, die mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit sich durchaus
    glücklich gestalten würden. Die Vorstellung, daß der Bewerber
    geschlechtskrank gewesen sei, würde ohne Zweifel viele Mädchen,
    und nicht die schlechtesten, von der Ehe abhalten, und sie würden
    dann entweder ehelos bleiben oder vielleicht nur einen weniger
    aufrichtigen Mann bekommen. Der Bewerber seinerseits dagegen hätte
    keinerlei Gewähr, daß über sein Bekenntnis Stillschweigen bewahrt
    werde, zumal das Mädchen oder ihre Angehörigen ein Interesse
    daran hätten, den Grund des Auseinandergehens bekannt werden zu
    lassen. Gerade feinfühlige Männer welche damit rechnen müßten, daß
    sie eine frühere Krankheit mehrfach bei Bewerbungen offenbaren
    müßten, würden vielleicht ganz auf die Eheschließung verzichten,
    was durchaus nicht im Interesse der Rasse läge. Eine sittliche
    Pflicht zur Offenbarung einer überstandenen Geschlechtskrankheit
    vor der Ehe kann daher nicht aufgestellt werden. Wohl aber muß
    verlangt werden, daß der Mann sich von einem sachverständigen Arzte
    seine Ehetauglichkeit bestätigen lasse. Wenn das geschehen ist, so
    liegt auch in dem unglücklichen Falle, daß wider alle ärztliche
    Voraussicht die Frau doch noch angesteckt werden sollte, keine
    „arglistige Täuschung“ vor, welche nach dem Gesetz eine Anfechtung
    der Ehe begründen würde und ebensowenig eine Strafbarkeit wegen
    bewußter Gefährdung mit Ansteckung. In jenen leider nicht seltenen
    Fällen, wo schon vor der Eheschließung eine Ansteckung des einen
    Teiles durch den ändern erfolgt ist, hat es natürlich keinen Sinn
    mehr, die Ehe zu widerraten. Wenn die Infizierten untereinander
    heiraten, so ist das der Volksgesundheit entschieden weniger
    abträglich, als wenn sie außerhalb der Ehe ihren geschlechtlichen
    Trieben nachgehen. Allerdings wird in solchen Fällen kaum das
    Urteil eines Eheberaters angerufen werden. Auch kann wohl gegen die
    Ehe zweier chronischer Gonorrhoiker oder Syphilitiker untereinander
    überhaupt nichts Durchschlagendes eingewandt werden, obwohl eine
    solche Person gegenüber einer gesunden als eheuntauglich angesehen
    werden muß. Im Falle chronischer Syphilis beider Ehegatten sollte
    aber die Erzeugung von Kindern vermieden werden. (S. S. 212).

Personen, welche in ihren geschlechtlichen Trieben krankhaft veranlagt
sind, sind ungeeignet zur Ehe. Trotzdem heiraten Personen mit Neigung
zum gleichen Geschlecht nicht selten aus wirtschaftlichen oder
gesellschaftlichen Rücksichten, was nicht gebilligt werden kann. Das
bloße Fehlen geschlechtlichen Verlangens bei einem Mädchen ist dagegen
kein ausreichender Grund gegen die Ehe, wie z. B. ~Forel~ gemeint
hat. Bei vielen stellt sich mit dem geschlechtlichen Verkehr auch das
Verlangen danach ein. Ein sehr großer Teil aller Frauen (vielleicht ein
Viertel oder ein Drittel) läßt dieses freilich dauernd vermissen. Auch
das kann indessen nicht ohne weiteres als krankhaft angesehen werden.
Diese Frauen sind oft sehr gute und liebevolle Gattinnen und Mütter.
Eher kann das Vorhandensein aktiver geschlechtlicher Bedürfnisse,
wie sie im männlichen Geschlecht die Regel sind, beim weiblichen als
krankhaft angesehen werden. Beim Manne ist das Fehlen geschlechtlichen
Verlangens allerdings krankhaft und ein Gegengrund gegen die Ehe.

    In Anbetracht der ausgedehnten Anwendung, welche die
    Röntgenstrahlen heute in der Heilkunde finden und welche
    augenscheinlich noch stark in Zunahme ist, scheint mir auch
    ein Hinweis angebracht zu sein, daß die Ehe mit Röntgenärzten,
    Röntgentechnikern und Röntgenassistentinnen nicht ganz ohne
    Bedenken ist. Ich erinnere noch einmal an die auf S. 257 des ersten
    Bandes angeführten Tatsachen. Die Ehetauglichkeit von Personen,
    die viel mit Röntgenstrahlen gearbeitet haben, ist etwa der von
    geheilten Syphilitikern zu vergleichen; d. h. sie ist nicht ohne
    weiteres zu verneinen, aber mit der Gefahr der Unfruchtbarkeit
    und einer Schädigung der Erbmasse muß doch gerechnet werden. Die
    Sache ist um so ernster zu nehmen, als es sich ganz überwiegend um
    überdurchschnittlich begabte Personen aus den gebildeten Ständen
    handelt. Es wäre zu wünschen, daß in Zukunft sich in der Hauptsache
    Personen, die aus irgend einem Grunde ohnehin nicht ehetauglich
    wären, der Röntgenarbeit zuwenden würden.

Es wird vielfach die Forderung vertreten, daß zwei Verlobte gemeinsam
von einem ärztlichen Eheberater beurteilen lassen sollen, ob ihrer
ehelichen Verbindung ärztliche Bedenken entgegenstehen oder nicht. Ein
solches Vorgehen ist auch gewiß zu begrüßen. Noch besser aber wäre
es, wenn jeder, der überhaupt daran denkt, sich in absehbarer Zeit zu
verheiraten, schon bevor er mit einer Person des andern Geschlechts
in nähere Beziehung tritt, den Rat eines ärztlichen Eheberaters in
Anspruch nehmen würde; denn wenn schon eine Verlobung stattgefunden
hat oder doch in Aussicht genommen ist, so kommt eine sachverständige
Untersuchung, besonders wenn sie ungünstig ausfällt, oft schon zu spät.
Wenn eine Verlobung wegen Eheuntauglichkeit des einen Teiles gelöst
werden muß, so hat das natürlich für beide Teile etwas sehr Mißliches.
~Auch dann aber sollte die Rücksicht auf die zu erwartenden
Kinder allen anderen Rücksichten, seien sie nun wirtschaftlicher,
gesellschaftlicher oder persönlicher Art, vorgehen.~

Der Eheberater, welcher zur gegenseitigen Beratung zweier Verlobter
in Anspruch genommen wird, tut gut, sich von beiden Teilen die
schriftliche Ermächtigung dazu erteilen zu lassen, weil er sich ohne
ausdrückliche Erlaubnis von seiten des Untersuchten durch Bekanntgabe
nachteiliger Befunde an den andern Teil strafbar machen würde. In
den meisten Fällen wird die Beruhigung der Ehebewerber über ohne
Grund befürchtete Gefahren eine dankbarere Aufgabe sein, als eine
Warnung vor der Eheschließung, die meistens doch nicht befolgt werden
wird. Aber der Eheberater muß sich stets seiner großen Verantwortung
bewußt bleiben, und in Fällen, wo aus einer Ehe mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit Unheil zu erwarten wäre, muß er die Warnung eben
aussprechen. In zweifelhaften Fällen dagegen wird er besser tun, eine
Warnung zu unterlassen. Oft wird er sich in seinem Urteil zum Teil auf
die Aussagen der Ehebewerber stützen müssen, z. B. über eine vor Jahren
durchgemachte geschlechtliche Ansteckung oder Geistesstörung. Ein
schriftliches Urteil über die Ehetauglichkeit wird daher im allgemeinen
nur dahin lauten dürfen, daß auf Grund sorgfältiger Untersuchung im
Verein mit den Aussagen des Untersuchten, sich Bedenken nicht ergeben
hätten.

Was die Frage des günstigsten Heiratsalters betrifft, so ist zu sagen,
daß das Alter als solches ohne Bedeutung für die Beschaffenheit der zu
erwartenden Kinder ist. Wenn gleichwohl die Kinder älterer Personen,
insbesondere spät heiratender, vielfach schwächlich und krankhaft
sind, so dürfte das in der Hauptsache darauf zurückzuführen sein,
daß in diesen Fällen idiokinetische Schädlichkeiten, zumal Alkohol-
und Tabakmißbrauch, besonders lange Zeit zur Einwirkung gehabt haben
und daß von den spät heiratenden Männern besonders viele Syphilis
durchgemacht haben. Wenn andererseits die Kinder sehr junger Mütter
(unter 17 Jahren) oft minderwertig sind, so muß man bedenken, daß
diese Mütter ebenso wie die zugehörigen Väter eine ungünstige Auslese
darstellen. Im übrigen gedeihen die Kinder junger Mütter (unter 25
J.) im Durchschnitt entschieden besser als die älterer, wie z. B.
~Gini~ gezeigt hat. Auch hat die erste Geburt in diesem Alter
weniger oft ungünstige Folgen für die Mutter als später (z. B.
Gebärmuttervorfall). Warum der Körper zur Zeit der Eheschließung
vollständig ausgewachsen sein sollte, wie meist verlangt wird, ist
nicht ersichtlich. Wenn die äußeren Verhältnisse es erlaubten, wäre
also gar nichts dagegen einzuwenden, daß die jungen Männer schon mit
20 Jahren, die Mädchen schon mit 17 oder 18 heiraten würden. Da die
Wahlinstinkte des Mannes sehr deutlich auf Jugend gerichtet sind, so
sind die Heiratsaussichten der Mädchen um diese Zeit auch viel besser
als 10 Jahre später. Die jungen Mädchen sind allerdings mit 18 oder 20
Jahren meist noch nicht zum Heiraten geneigt. Wenn sie aber wüßten,
wie verzweifelte Anstrengungen sehr viele Mädchen, die zu Anfang der
zwanziger Jahre noch eine große Auswahl hatten, 5 oder 10 Jahre später
machen, um überhaupt noch einen Mann zu bekommen, so würden die meisten
viel früher finden, daß „der Richtige“ schon da sei.

Dem jungen Manne dagegen kann man, so wie die Verhältnisse heute
liegen, im allgemeinen leider nicht zur Frühehe raten. So sehr die
Rassenhygiene für soziale und wirtschaftliche Reformen, welche die
Frühehe auch in den gebildeten Ständen ermöglichen, eintreten muß,
so wenig kann dem jungen Manne geraten werden, vor Erringung einer
Lebensstellung, die zum angemessenen Unterhalt einer Familie ausreicht,
zu heiraten. Das ist freilich traurig; aber noch viel trauriger ist
die Lage eines Familienvaters, der nicht weiß, was aus seinen Kindern
werden soll.

    Der gebildete Mann tut auch gut, seinen Sinn nicht zu sehr auf
    die Jüngsten zu setzen. Wenn er in den dreißiger Jahren heiratet
    und eine Frau nimmt, die 5 oder 10 Jahre jünger ist, so wird er
    viel größere Aussichten haben, eine Frau mit wirklich wertvollen
    Erbanlagen zu bekommen, als wenn er um eine ganz junge wirbt,
    die gewöhnlich noch viel höhere Ansprüche macht. Auch kann die
    Tüchtigkeit eines Mädchens am Ende des dritten Jahrzehnts viel
    sicherer beurteilt werden als am Ende des zweiten, wo sie meist nur
    wenig Gelegenheit gehabt hat, sich zu bewähren. Gewarnt sei vor
    jener durch Infantilismus bedingten Scheinjugend, welche manchen
    Mädchen noch am Ende der zwanziger Jahre ein fast kindliches
    Aussehen verleiht, das erfahrungsgemäß auf Männer oft sehr
    anziehend wirkt.

    Die öfter erhobene Forderung der Gleichaltrigkeit beider Ehegatten
    kann nicht als Regel vertreten werden, weil der Mann, erst nach
    Erringung einer Lebensstellung heiratsfähig ist, das Mädchen
    aber schon nach Eintritt der körperlichen Reife, und weil die
    körperliche und geistige Entwicklung des Weibes der des Mannes
    überhaupt vorauseilt. Daß die geistige „Reife“ der Eltern auf die
    Begabung der Kinder von Einfluß sei, ist ein lamarckistischer
    Aberglaube (vgl. S. 279 des 1. Bandes).

Dringend zu widerraten sind Verlobungen, bevor der Mann begründete
Aussicht auf eine auskömmliche Stellung in naher Zukunft hat. Die
jahrelangen Verlobungen enden meist nicht gut. Nicht selten beobachtet
man zwischen Verlobten viele Schwankungen hin und her, bald ja, bald
nein. In solchen Fällen liegt es auch im Interesse des Mädchens eine
klare Entscheidung herbeizuführen und lieber das Verlöbnis zu lösen.

Die überkommene individualistische Weltanschauung, welcher die Liebe
als einzig zulässiger Gesichtspunkt bei einer Eheschließung gilt,
empfindet die Berücksichtigung rassenhygienischer Gesichtspunkte dabei
vielfach unangenehm, wenn nicht als unsittlich. Demgegenüber ist zu
betonen, daß eine Eheschließung ohne andere Rücksichten als die der
individualistischen Liebe sehr oft durchaus nicht dem dauernden Glück
der Individuen dient. Jene schmachtende Liebe, deren Schilderung
die modernen Dichter seit Rousseau und Goethe ihre aufregendsten
Wirkungen verdanken, gedeiht am üppigsten auf dem Boden der Orgoristie
(hysterischen Veranlagung). Der Verliebte sieht die geliebte Person in
Wunschillusionen, hinter denen die Wirklichkeit gerade in diesen Fällen
oft nur allzu weit zurückbleibt; ja, öfter schätzt er sie vor allem
deshalb so hoch, weil er wähnt, daß er endlich einmal einen Menschen
gefunden habe, der ihn ganz verstehen könne, ihn und seine ganze Größe.
Keine Rede kann davon sein, daß die Liebe als solche eine günstige
Beschaffenheit der Nachkommen verbürge, wie seit ~Schopenhauers~
Lehre vom „Genius der Gattung“, ~Ellen Key~ und andere Phantasten
immer wieder behaupten. Die Grenzen der Bedeutung geschlechtlicher Wahl
wurden schon bei Besprechung der Auslese erörtert. Selbstverständlich
ist die romantische Liebe auch kein Gegengrund gegen die Ehe, aber
Liebe im Sinne der herzlichen Zuneigung, die auch vor den Fehlern
des Andern die Augen nicht verschließt, ist eine solidere Grundlage
dafür; und diese Liebe verträgt sich durchaus mit einer vorsichtigen
und vernünftigen Ehewahl, bei der Gesundheit und Rasse, Abstammung
und geistige Begabung, Besitz und wirtschaftliche Lage, Bildung und
gesellschaftliche Stellung gebührend berücksichtigt werden. Auch
körperliche Anmut, welche bei der Entstehung der Liebe eine so große
Rolle spielt, ist nicht gering zu schätzen; sie deutet nicht nur
auf körperliche und seelische Gesundheit und Harmonie, sondern sie
bedeutet auch ein nicht zu verachtendes Erbgut für die Töchter. Eine
Ehe dagegen, bei der körperliche oder geistige Mängel um äußerer
Vorteile willen in Kauf genommen werden, ist keine „Vernunftehe“,
sondern das Gegenteil davon. Jede Ehe, die ohne Rücksicht auf
Gesundheit und Rasse geschlossen wird, sei es um des Geldes oder des
Fortkommens willen oder aus „Liebe“, ist unvernünftig. Glücklicherweise
ist die „Liebe“ auch kein so unentrinnbares Schicksal, wie es die
Wortführer eines ungesunden Zeitalters darstellen; sie wird vielmehr
durch die Anschauungen und Einsichten der Menschen sehr wesentlich
mitbestimmt. Es ist daher zu hoffen, daß mit dem siegreichen Vordringen
rassenhygienischer Anschauungen auch die instinktive Liebeswahl mehr
und mehr dem Wohl der Rasse diene.

Die Eignung eines Menschen für die Erzeugung von Kindern hängt nicht
nur von jenen Anlagen ab, die an ihm selber in die Erscheinung treten,
sondern auch von den Anlagen, welche in der Familie überhaupt vorhanden
sind. Dieser Umstand darf aber andererseits nicht zur Überschätzung
der Bedeutung der Verwandtschaft führen. Wenn jemand z. B. einen sehr
bedeutenden Großvater hat, so ist das noch nicht ausreichend, ihn als
besonders geeigneten Ehebewerber zu bestätigen. Größere Bedeutung hat
es natürlich schon, wenn alle vier Großeltern hervorragend tüchtige
Menschen waren. Niemals aber dürfen die Anlagen der Familie bei einem
Menschen stärker berücksichtigt werden als seine eigenen. Auch in sehr
tüchtigen Familien können eben einzelne mißratene Glieder vorkommen.


c) ~Rassenhygienische Familienerziehung.~

Die Wege privater Rassenhygiene sind mit einer zweckmäßigen Ehewahl
natürlich keineswegs erschöpft. Wenn durch die Ehe eine Familie
begründet ist, so beginnen die rassenhygienischen Aufgaben der
Ehegatten vielmehr erst recht. Sie müssen alle Einwirkungen meiden,
welche die Gesundheit der zu erwartenden Kinder schädigen könnten,
insbesondere den Mißbrauch von Alkohol und Tabak. Die Mutter muß es
als unbedingte Pflicht betrachten, ihrem Kinde die einzig natürliche
Ernährung an der Mutterbrust zu gewähren. Die ganze Aufzucht und
Erziehung der Kinder muß in rassenhygienischem Geiste geschehen.

~Die Einsicht in die überragende Bedeutung der Erbanlagen für die
geistige Entwicklung darf nicht zu einer Vernachlässigung der Erziehung
führen.~ Die Grundfähigkeiten des Geistes können freilich durch
Übung und Erziehung nicht wesentlich gesteigert werden; auch ist die
Belastung des Gedächtnisses in der herkömmlichen Unterrichtsweise
durchaus zu mißbilligen. Die Kinder müssen aber von Jugend auf an
Arbeit gewöhnt werden, an körperliche wie an geistige. Die Gewöhnung an
die pünktliche Erfüllung alltäglicher Pflichten ist ein wesentlicher
Bestandteil der Erziehung. Besonders die Kinder reicher Leute sind
in dieser Hinsicht in Gefahr, weil der Gewöhnung an regelmäßige
Pflichterfüllung nichts so entgegensteht als das Bewußtsein, es nicht
nötig zu haben. Auch die Erziehung zur gesellschaftlichen Sitte
ist nicht unwichtig. Wenn auch die überkommenen gesellschaftlichen
Anschauungen und Sitten in manchen Punkten töricht und selbst
rassenhygienisch schädlich sind, so ist doch nicht zu vergessen, daß
die Beherrschung der gesellschaftlichen Formen von großer Bedeutung für
das Fortkommen in den gebildeten Berufen ist und nicht zum wenigsten
auch für die Ehewahl.

Wenn Eltern ihren Kindern aus innerer Überzeugung eine wahrhaft
religiöse Erziehung geben können, so ist das auch rassenhygienisch von
höchstem Werte. Die Verankerung der Seele im Ewigen und Göttlichen kann
einen unvergleichlichen Halt in allen Wechselfällen und Anfechtungen
des Lebens verleihen. Im übrigen gilt es, den Kindern Ehrfurcht vor
dem großen Lebensstrom der Rasse zu erwecken, der in ferner Vorzeit
entspringend, in eine ebenso ferne Zukunft fließt. Der junge Mensch
soll sich als dienendes Glied in dem großen Organismus der Rasse
fühlen lernen. Er soll stolz sein auf seine Ahnen und dankbar für sein
organisches Erbgut. Vor allem soll er sich der ungeheuren Verantwortung
bewußt werden, die darin liegt, daß ihm dieses hohe Gut zur Weitergabe
an die fernsten Enkel anvertraut ist.

In diesem Zusammenhange gehört auch eine geeignete Aufklärung über
geschlechtliche Dinge in den Plan einer vernünftigen Erziehung. Sie muß
einerseits biologische Belehrung sein. Solange unsere Bildungsanstalten
in dieser Hinsicht versagen, tun die Eltern gut, diese Aufklärung an
der Hand gemeinverständlicher Schriften selber in die Hand zu nehmen.
Andererseits muß die heranreifende Jugend auch über die Gefahren der
Geschlechtskrankheiten belehrt werden; und zwar sollte diese Belehrung
auch bei den Mädchen nicht zu spät erfolgen. Die ersten Jahre der
Geschlechtsreife etwa sind geeignet dazu, während die biologische
Unterweisung schon vor dem 10. Jahr beginnen sollte, weil andernfalls
zu befürchten ist, daß die „sexuelle Aufklärung“ in recht ungeeigneter
Weise erfolgt.

Große Vorsicht ist in der Auswahl der Unterhaltungsliteratur für die
Jugend am Platze. Das moderne Schrifttum vertritt ja zum allergrößten
Teil keine organischen, sondern rein individualistische Anschauungen,
auch ganz abgesehen von der Flut der Schundliteratur, die von der
Aufregung der Phantasie lebt. Auch das Kino ist erfahrungsgemäß keine
geeignete Bildungs- und Unterhaltungsstätte für die Jugend. In Fällen,
wo die Eltern gezwungen sind, ihre Kinder aus dem Hause zu geben,
sollten Erziehungsanstalten in der Kleinstadt bevorzugt werden.

Das beste Mittel zur Erziehung der Jugend ist das Beispiel der
Erzieher. Die Eltern sollten sich daher in ihrer ganzen Lebensführung
der Verantwortung gegenüber der Rasse bewußt sein. Wenn der Vater z.
B. unmäßig trinkt oder raucht, so werden Ermahnungen und Strafen bei
den Söhnen in dieser Hinsicht auf unfruchtbaren Boden fallen.

Von größtem Einfluß ist der Verkehr mit Spielgefährten für die
Erziehung der Kinder und mit Freunden für die reifere Jugend. Die
Auswahl der Freunde muß daher sehr vorsichtig erfolgen. In größeren
Städten tun die Eltern gut, den Anschluß ihrer jugendlichen Söhne
an eine jener Jugendvereinigungen, welche das Wandern pflegen, zu
begünstigen. Wenn die Jugend ihre freie Zeit möglichst in der freien
Natur zubringt, so kommt das nicht nur unmittelbar ihrer körperlichen
Entwicklung zugute, sondern es bewahrt sie auch vor mancherlei Gefahren
der Großstadt. Natürlich gibt es auch Jugendbünde, welche eher von
schädlichem Einfluß sind. Besonders zu empfehlen ist der Anschluß
an eine jener Gruppen, welche der jungdeutschen Bewegung angehören,
weil diese aus einer organischen Weltanschauung herausgewachsen ist.
Jugendvereine, welche gemeinsame Wanderfahrten beider Geschlechter
veranstalten, sind erfahrungsgemäß gewissen Gefahren ausgesetzt;
insbesondere drohen den jungen Leuten darin vorzeitige und unerwünschte
Verlobungen, zumal die weiblichen Mitglieder dieser Bünde öfter keine
günstige Auslese darstellen.

Einsichtige Eltern werden andererseits aber auch rechtzeitig auf die
Verheiratung ihrer Kinder, vor allem der Mädchen, bedacht sein. Schon
die Erziehung der Mädchen ist so zu gestalten, daß diese vor allem für
den Hausfrauen- und Mutterberuf geeignet sind. Ganz verfehlt ist es,
wenn manche Eltern meinen, daß irgendein kleines Talentchen, das sich
etwa bei einer Tochter zeigt, nun auch unbedingt ausgebildet werden
müßte. Wenn es gar bedauert wird, daß ein begabtes Mädchen heiratet,
anstatt ihrem Talente, das meist nur ein Talentchen ist, zu leben, so
ist das furchtbar kurzsichtig. Vor allem soll man die Mädchen vor der
Einbildung zu bewahren suchen, daß sie körperlich oder geistig etwas
ganz Besonderes seien. Diese Vorstellung wird nur zu vielen hübschen
und begabten jungen Mädchen durch maßlose Überspannung ihrer Ansprüche
zum Verhängnis. Die Vorbereitung auf einen Erwerbsberuf, den heute
leider die meisten gebildeten Familien für ihre Töchter auf alle Fälle
ins Auge fassen müssen, sollte zugleich möglichst große Aussichten auf
Verheiratung bieten, zum mindesten aber diese nicht beeinträchtigen. Im
übrigen tun die Eltern gut, ihren Töchtern frühzeitig Gelegenheit zu
bieten, geeignete Männer, die als Bewerber für sie in Betracht kommen,
kennen zu lernen, wie das bei geselligen Veranstaltungen, in Sport- und
andern Vereinigungen usw. geschehen kann.


d) ~Die Selbstbehauptung der Familie.~

Sehr wichtig ist es, daß die Eheleute sich über die Tatsache klar
werden, ~daß durch die Aufzucht von einem oder zwei Kindern die
Erhaltung der Familie durchaus nicht gewährleistet ist~. In dem
Kapitel über die Auslese wurde ja die Mindestzahl der Erhaltung des
Näheren erörtert. ~Gruber~ hat einmal ausgerechnet, daß ein Kreis von
Familien, in welchem im Durchschnitt immer zwei Kinder aufwachsen
würden, nach 100 Jahren bereits auf etwa ein Drittel seines Bestandes
zusammengeschmolzen sein würde. Dabei sind außergewöhnliche Verluste
wie die durch Kriege noch nicht einmal berücksichtigt. Gerade der
Weltkrieg hat mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie falsch die
Rechnung des Zweikindersystems auch vom Standpunkte des persönlichen
Glückes aus ist. Wie viele Tausende von Eltern haben durch den Tod
ihres einzigen oder ihrer einzigen zwei Söhne nicht den wesentlichsten
Sinn ihres Lebens verloren! Wo mehr Kinder vorhanden sind, da können
sich solche Verluste wieder ausgleichen. ~Jedes gesunde Ehepaar sollte
daher mindestens 3 Kinder aufziehen, wie Grotjahn mit Recht fordert.
Darüber hinaus aber sollten alle Eltern, deren erste Kinder gut
gedeihen, so viele weitere aufziehen, als mit ihrer wirtschaftlichen
Lage nur irgendwie vereinbar ist.~

So wie die Dinge heute leider liegen, darf es nicht als Voraussetzung
der Erzeugung von Kindern gelten, daß diese in eine gesellschaftlich
und wirtschaftlich ebenso günstige Lage wie die Eltern kommen. Wenn
dieser Grundsatz als Regel beibehalten wird, so ist das Aussterben
der überdurchschnittlich begabten Familien eben unvermeidlich (vgl.
S. 90). Drei Kinder sollten von gesunden Ehepaaren vielmehr in jedem
Falle als Mindestmaß angesehen werden; und bis diese vorhanden sind,
vergeht ja immerhin eine Reihe von Jahren, so daß dann beurteilt
werden kann, ob die Mittel zur Aufzucht weiterer reichen. Wenn dagegen
erst dann mit der Erzeugung von Kindern begonnen werden soll, so ist
es in nur zu vielen Fällen eben zu spät; das gilt insbesondere auch
für die geistigen Berufe trotz ihrer wirtschaftlichen Zurücksetzung,
ja zum Teil eben deswegen. Von größter Wichtigkeit ist es daher, die
bestehenden Mißstände und Ungerechtigkeiten durch soziale Reformen zu
beseitigen (vgl. S. 140 ff.).

Allerdings kann einer unbeschränkten Kindererzeugung unter den
unglücklichen Lebensverhältnissen der Gegenwart auch nicht das Wort
geredet werden. Wenn in gebildeten Familien infolge großer Kinderzahl
die Lebenshaltung so gedrückt wird, daß die Söhne keine angemessene
Ausbildung erhalten können und die Töchter keinen Mann finden, so ist
damit für die Familie wie für die Rasse wenig gewonnen. Solange in
dieser Beziehung nicht durch eine großzügige öffentliche Rassenhygiene
Wandel geschaffen ist, ist daher eine gewisse vorausschauende
Beschränkung der Kinderzahl leider nicht zu umgehen. Aber jede Familie
sollte es auch heute schon als sittliche Pflicht empfinden, den ihr
zur Verfügung stehenden Lebensraum nach Möglichkeit für ihre eigene
Erhaltung auszunutzen. ~Im Blühen der Familie liegt auch für den
Einzelnen das höchste dauernde Glück.~

Es gibt ein bekanntes Wort von ~Nietzsche~: „Ehe, so heiße ich den
Willen zu Zweien, das Eine zu schaffen, das mehr ist, als die es
schufen.“ So sehr man der rassenhygienischen Auffassung der Ehe, die
daraus spricht, auch zustimmen mag, so bedenklich ist daran doch die
Betonung des „Einen“. Eine Möglichkeit, die Anlagen der zu erzeugenden
Kinder zu verbessern, wie sich ~Nietzsche~ das in naiv lamarckistischer
Weise vorstellte, haben wir nicht. Nicht wenige hoffende Mütter glauben
zwar durch fleißiges Ansehen schöner Bilder die Schönheit ihrer Kinder
steigern zu können; sie fürchten sich vor dem „Versehen“ und fallen
auf allerlei unsinnige Rezepte herein, die eine günstige Beeinflussung
der werdenden Kinder versprechen. Aber auch unsere seelische Tätigkeit
wirkt nicht unmittelbar gestaltend auf unser Ahnenerbe. Der einzige
Weg, welcher uns zur Erzeugung von Kindern günstiger Qualität
offensteht, geht über die Quantität. Wenn zwei Eltern nur einige
wenige Kinder aufziehen, dürfen sie nicht erwarten, daß in diesen die
beiderseitigen Erbanlagen sich gerade günstiger zusammenfügen werden
als bei ihnen selbst; wohl aber dürfen sie das von einzelnen Kindern
unter einer größeren Zahl hoffen. Unter den jüngeren Geschwistern
des weltberühmten Forschers und Erfinders _Werner v. Siemens_, der
das vierte von 14 Kindern war, übertrafen noch mehrere die Eltern an
hoher Begabung. Wenn die Eltern nur drei Kinder gehabt hätten, so wäre
darunter kein einziges so hoch begabtes gewesen. _Johann Sebastian
Bach_ wurde als jüngstes von 8 Kindern geboren, und _Kant_, der als
letztes von 13 Kindern geboren wurde, hätte unter der Herrschaft eines
Dreikindersystems ebenfalls nicht das Licht der Welt erblickt. ~Gerade
hochbegabte Familien, welchen an der Erhaltung ihrer Begabung liegt,
haben daher allen Grund, ihre Kinderzahl nicht auf das Mindestmaß zu
beschränken. Die Wahrscheinlichkeit der Geburt hochbegabter Kinder
wächst ohne Zweifel im gleichen Verhältnis mit der Gesamtzahl der
Kinder.~

Nun kann es natürlich aber vorkommen, daß zwei Eheleute für die
Erzeugung gesunder Kinder in der Tat wenig oder gar nicht geeignet
sind, was ihnen vor der Eheschließung vielleicht noch nicht bekannt
war. Die Tatsache, daß ein Kind mißrät, beweist freilich noch nicht die
Untauglichkeit der Eltern zur Fortpflanzung, da ja nach den Darlegungen
im allgemeinen Teil weitere Kinder sehr wohl gesund sein können. Wenn
aber auch ein zweites Kind minderwertig ausfällt oder sonst genügende
Anhaltspunkte für Fortpflanzungsuntüchtigkeit der Eltern bestehen, dann
sollten weitere Geburten vermieden werden. Es scheint mir nun nicht
ratsam zu sein, als Mittel dazu nur geschlechtliche Enthaltsamkeit der
Eltern für zulässig zu erklären. Einen Augenblick der Schwachheit kann
ein Kind mit lebenslänglichem Siechtum zu büßen haben. Daher kommt
man meines Erachtens um die Empfehlung von Verhütungsmitteln nicht
herum. In erster Linie kommt der Kondom in Betracht, ein Überzug,
der über das männliche Glied gestreift wird; und zwar sind die aus
tierischen Blinddärmen gefertigten Überzüge (sogen. „Fischblasen“)
denen aus Gummi vorzuziehen. Wenn außerdem die Frau nach der
Kohabitation eine Ausspülung mit Wasser, das durch Essig angesäuert
ist, vornimmt, so kann eine Befruchtung mit großer Sicherheit verhütet
werden. Nähere Angaben finden sich z. B. in ~Grotjahns~ Buch über die
Geburtenregelung. Chemische Mittel sind zu widerraten, da sie unsicher
sind und bei ungenügender Wirkung möglicherweise durch Schädigung der
Samenzellen gerade Anlaß zur Erzeugung eines minderwertigen Kindes
geben könnten. Daß infolge der Anwendung von Verhütungsmitteln bei den
Eheleuten irgendwie ernstliche Krankheitszustände entständen, wie von
gewisser Seite behauptet wird, ist ausgeschlossen. Auf jeden Fall sind
eventuelle Einwirkungen auf die persönliche Gesundheit noch harmloser
als die Folgen völliger Enthaltsamkeit.

Die Anwendung von Verhütungsmitteln kann auch angezeigt sein, wenn
vorübergehende Zustände zu einer bestimmten Zeit die Erzeugung
von Kindern als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. ungünstige
Einwirkungen des Berufslebens oder leichtere Erkrankungen. Es empfiehlt
sich, die Erzeugung von Kindern auf eine Zeit zu legen, wo beide
Ehegatten sich guter Gesundheit erfreuen und nicht durch Überarbeitung
oder irgendwelche Schädlichkeiten angegriffen sind. Dringend zu raten
ist auch zur Alkoholenthaltsamkeit oder doch zu äußerster Mäßigkeit
längere Zeit vor der Erzeugung von Kindern.

Wenn einer von zwei Ehegatten zur Erzeugung von Kindern sich als
dauernd untauglich erweist, etwa wegen Unfruchtbarkeit oder schwererer
Psychopathie, so kommt die rechtzeitige Trennung der Ehe in Betracht,
die leider in solchen Fällen durch unsere Gesetzgebung übermäßig schwer
gemacht ist. Praktisch ist eine Ehescheidung meist nur möglich, wenn
beide Teile sie wollen. Welche Wege dann einzuschlagen sind, soll hier
nicht erörtert werden.


e) ~Wege rassenhygienischen Wirkens für den Einzelnen.~

Wenn im allgemeinen zwar die Familiengründung der gegebene Weg ist, auf
dem der gesunde Mensch am meisten für das ~Wohl~ der Rasse tun kann, so
ist doch andererseits auch den Ehe- und Kinderlosen die Möglichkeit
der Arbeit für die Zukunft der Rasse durchaus nicht verschlossen.
Kinderlose Ehepaare insbesondere können ja fremde Kinder an Kindesstatt
annehmen. Wenn viele Pflegeeltern so schlechte Erfahrungen mit
angenommenen Kindern machen, so liegt das in der Hauptsache daran,
daß keine genügend vorsichtige Auswahl der Kinder getroffen wurde.
Aus Kindern mit üblen Erbanlagen kann auch die beste Erziehung keine
edlen Menschen machen. Es kann daher nur zur Annahme von Kindern
geraten werden, die beiderseits von tüchtigen und ehrenhaften Eltern
stammen. Durch die Aufzucht solcher Kinder aber können kinderlose Leute
fast ebensoviel für die Rasse leisten wie die Eltern eigener Kinder;
denn die Hauptleistung der Eltern besteht ja nicht in der Erzeugung,
sondern in der Aufzucht der Kinder. Es ist sogar zu erwägen, ob nicht
zwei Menschen, die beide zur Fortpflanzung ungeeignet wären, trotzdem
heiraten und unter Vermeidung eigener Kindererzeugung fremde Kinder
aufziehen sollten. Es würde in vielen Fällen ihnen selber wie der Rasse
zum Heile sein.

Kinderlose Leute haben auch die Möglichkeit, sich in
öffentlich-politischer Tätigkeit für die Lebensinteressen der
Rasse einzusetzen. Die Sache der Rassenhygiene braucht unabhängige
Vorkämpfer; und wer für weitgesteckte Ziele, die weder den
Augenblicksstimmungen der Masse noch den Sonderinteressen irgendeiner
Partei entsprechen, eintritt, der kann seine Person sogar viel
unbedingter einsetzen, wenn er allein steht, als wenn er Rücksicht auf
eine Familie nehmen muß.

Ärzte, Geistliche, Lehrer haben fast jederzeit Gelegenheit zu
rassenhygienischer Belehrung und Erziehung. Besonders eindrucksvoll
können Dichter und andere Künstler für die Ausbreitung des
rassenhygienischen Ideals wirken.

    So hat ~Popert~ in seinem Roman „Helmut Harringa“ das herzbrechende
    Unglück, welches der Alkohol und die Geschlechtskrankheiten über
    die Menschen bringen, zur ergreifenden Darstellung gebracht, und
    damit viel für die Rassenhygiene geleistet. v. ~Koschützki~ hat
    die verhängnisvollen Folgen einer rassenhygienisch verfehlten
    Ehewahl in seinem Roman „Siehdichum“ in künstlerisch vollendeter
    Weise geschildert. Die Tragik der Mutter, wie sie z. B. in der
    Niobesage, im Baldrmythus und in den künstlerischen Darstellungen
    der Mater dolorosa unser Herz ergreift, wäre noch heute ein
    würdiger Gegenstand künstlerischer Betätigung. Die erschütternde
    Tragik, welche im Untergange ganzer Geschlechter liegt, kommt
    z. B. in ~Dahns~ „Kampf um Rom“ zum Ausdruck. Die höchste Tragik
    liegt überhaupt im Untergang des Edlen infolge seiner edlen
    Artung und nicht so sehr im Untergang des Individuums als in dem
    der Rasse. Rassenhygienische Gegenstände bieten auch dankbaren
    Stoff zu künstlerischen Schöpfungen von mehr freundlicher oder
    heiterer Grundstimmung. Das Glück der Familie und das Mutterideal
    sind gewiß keine unwürdigen Stoffe für einen Künstler. Wie der
    überspannte Individualismus der Modernen als Gegenstand wirksamer
    Satire und Karikatur dienen kann, hat z. B. ~Schmitz~ gezeigt.
    Andererseits laden viele moderne Schriftsteller, welche ihre
    Erfolge aufregender Erotik verdanken, schwere Schuld gegenüber dem
    Leben der Rasse auf sich. So manch einer von diesen ist offenbar
    schuld daran, daß viele von Natur durchaus nicht übel veranlagte
    Menschen der Ansteckung mit Syphilis verfallen, und damit schuld an
    unermeßlichem Unglück.

Wirtschaftlich unabhängige Männer und Frauen, die nicht auf den Ertrag
anderweitiger Berufsarbeit angewiesen sind, können in der Ausbreitung
rassenhygienischer Gedanken ein dankenswertes Betätigungsfeld finden.
Nur zu viele aber leben nur als Schmarotzer am Baume der Rasse. Ein
reicher Mann kann viele Menschen für seine Ziele arbeiten lassen;
das kann schädlich sein; es kann aber auch sehr segensreich für das
Gedeihen der Rasse sein. Auch die rassenhygienische Lehre und Forschung
ist bisher zum größten Teil nur dadurch ermöglicht worden, daß private
Kapitalien in ihren Dienst gestellt wurden. Schon die erste Forschungs-
und Lehranstalt ist in England durch eine Stiftung Galtons begründet
worden. Zwei amerikanische rassenhygienische Forschungsanstalten sind
durch Stiftungen von Frau Harriman und Carnegie gegründet worden.
In Deutschland ist die Herausgabe der führenden rassenhygienischen
Zeitschrift bisher nur durch die Opferwilligkeit von Alfred Ploetz
möglich gewesen. Von Seiten wohlgesinnter reicher Leute würde ohne
Zweifel noch sehr viel mehr geschehen, wenn ihnen erst einmal klar
würde, daß die Rassenhygiene schlechterdings die Schicksalsfrage für
jedes Volk und seine Kultur bedeutet. Es fehlt auch bei uns gewiß nicht
an gutem Willen bei vielen reichen Leuten, und oft werden ja große
Summen für wohltätige Zwecke gestiftet. Aber diese Wohltätigkeit steht
zumeist völlig im Banne der individualistischen Anschauungen, und es
ist daher recht fraglich, ob sie dem Wohle der Rasse mehr förderlich
als schädlich ist.

~Die vordringlichste Aufgabe großzügiger Stiftungen wäre heute die
Ausbreitung der rassenhygienischen Erkenntnisse und Gedanken.~ Den
rassenhygienischen Vereinen würde durch ausgiebige Stiftungen erst eine
großzügige Werbetätigkeit ermöglicht werden. Eher noch wichtiger wäre
die Förderung der rassenhygienischen Lehre an den Hochschulen, welche
in dieser Beziehung kläglich im Rückstande sind. Das wäre der beste
Weg, um die bodenlose Verständnislosigkeit zu beseitigen, welche heute
auch die meisten Gebildeten der Rassenhygiene noch entgegenbringen und
an der die Rettungsanstrengungen der wenigen Einsichtigen zu scheitern
drohen.

    Vielen hochherzigen Stiftern ist die Förderung einer geistigen
    Bewegung allerdings zu wenig greifbar und sie wollen Erfolge in
    Fleisch und Blut sehen. So hat die Vereinigung für Familienwohl
    im Regierungsbezirk Düsseldorf bis zum Jahre 1920 mehr als 360000
    Mark als Ehrengaben an Mütter mit mehr als 7 Kindern verliehen.
    Das ist gewiß sehr wohlgemeint; ein wirklicher Erfolg im Sinne
    der Rassenhygiene ist indessen kaum davon zu erwarten. Was auf
    solche Weise im günstigsten Falle geschehen kann, ist doch nur
    ein Tropfen auf den heißen Stein. Die großzügigen Hilfsmaßnahmen
    amerikanischer Kreise für unterernährte deutsche Kinder nach dem
    Kriege tragen zwar wesentlich zur Linderung der augenblicklichen
    Not bei; eine günstige Wirkung auf die künftige Gesundheit der
    Bevölkerung, welche die Spender sich wohl davon versprechen, werden
    sie aber schwerlich haben. Den schlimmsten Schaden, welchen die
    deutsche Bevölkerung durch den Krieg erlitten hat, hat sie an
    ihrer Rassentüchtigkeit erlitten; und wenn wohlmeinende Amerikaner
    für die Heilung der Kriegsschäden wirken wollen, so sollten sie
    in erster Linie auf die Behebung der Rassenschäden bedacht sein.
    Dazu aber ist die unerläßlichste Voraussetzung eine großzügige
    Ermöglichung der Ausbreitung rassenhygienischer Erkenntnis und
    Erziehung.


f) ~Wege rassenhygienischen Wirkens in der Gemeinschaft.~

Von entscheidender Wichtigkeit ist die ~Weltanschauung~. Mit einer
Zivilisation, wie sie sich in den letzten 100 Jahren als Ausfluß
der individualistischen Weltanschauung herausgebildet hat, ist das
Gedeihen der Rasse unvereinbar. Und nur wenige Zeitgenossen haben
noch ein Gefühl für das unsagbar Entsetzliche, daß unsere Rasse
auf dem Wege ist, zu verpöbeln und zu verkommen. Nicht, daß es den
Zeitgenossen an Opfermut fehle, ist die größte Gefahr. Millionen haben
im Kriege freudig ihr Leben eingesetzt, und Hunderttausende sind auch
heute noch von demselben Opfermut beseelt. Im Kriege handelte es
sich um die Verteidigung der Unabhängigkeit des Reiches. Es dürfte
aber einleuchten, daß das Gedeihen der Rasse ein noch ungleich
wesentlicheres Ziel ist. Auch das Gedeihen des Reiches ist ja nur
Mittel dazu. ~Das Gedeihen der Rasse muß das Ziel einer organischen
Weltanschauung sein, welche die individualistische zu überwinden
berufen ist.~

Wie aber kann eine solche Anschauung Allgemeingut werden? Die
allermeisten Menschen lassen sich in ihren Anschauungen völlig von
ihrer Umgebung bestimmen. Jede Erneuerung der Weltanschauung in
der Geschichte ist daher zunächst von kleinen Kreisen ausgegangen.
In solchen Gemeinschaften findet der schwache Wille des Einzelnen
moralischen Rückhalt gegenüber der ungeheuren Macht der landläufigen
Anschauungen. Die Glieder einer solchen Lebensgemeinschaft fühlen
sich als Träger eines neuen Ideals, als Vorkämpfer einer großen
Sache, als Soldaten in einem heiligen Kriege. Durch das Wachstum und
die Ausbreitung der Gemeinschaften kann dann die von ihnen getragene
Überzeugung allmählich zur allgemeinen Geltung gebracht werden. Eine
solche Gemeinschaft sollte die ~Internationale Gesellschaft für
Rassenhygiene~ in ihrer ursprünglichen von ~Ploetz~ geplanten
Form werden. Die Mitglieder sollten nach körperlicher und seelischer
Tüchtigkeit ausgewählt und in einem Schutzverbande vereinigt werden,
der die rassenhygienische Förderung der in ihm vereinigten Familien
zum Ziele hatte. Leider ist dieser Plan an den individualistischen
Vorurteilen der Zeitgenossen vorerst gescheitert. Der Zusammenschluß
nach Rassentüchtigkeit wurde als Überhebung empfunden. So mußte die
Gesellschaft für Rassenhygiene diesen Plan einer Lebensgemeinschaft
aufgeben und sich vorerst im wesentlichen auf die Ausbreitung der
rassenhygienischen Gedanken in der Bevölkerung beschränken.

Dennoch ist zu hoffen, daß später einmal rassenhygienische
Familienverbände und Lebensgemeinschaften möglich sein werden,
welche ihre wesentliche Aufgabe darin sehen, in zielbewußter zäher
Arbeit, einer tüchtigen Familie nach der ändern die inneren und
äußeren Bedingungen des Gedeihens zu schaffen. In einer solchen
Gemeinschaft würde jedes Ehepaar infolge des moralischen Urteils der
Gemeinschaft bestrebt sein, so viele Kinder aufzuziehen, als seine
wirtschaftliche Lage irgend gestatten würde. Tüchtigen jungen Paaren
würde durch wirtschaftliche Förderung von Seiten der Gesamtheit die
Gründung eines Hausstandes erleichtert werden. Überhaupt müßte die
rassenhygienische Gemeinschaft auch im Sinne einer wirtschaftlichen
Interessengemeinschaft ausgebaut werden. Die ganze Lebensführung würde
bewußt einfach zu gestalten sein. Die Eltern würden es nicht nötig
haben, einen über ihre Verhältnisse gehenden gesellschaftlichen Aufwand
zu treiben, nur um ihre Töchter an den Mann zu bringen. Die jungen
Leute würden vielmehr innerhalb der Gemeinschaft Gelegenheit haben,
geeignete Lebensgefährten zu finden, für welche die Tatsache ihrer
Mitgliedschaft schon eine weitgehende Gewähr bieten würde, daß sie
gesund und tüchtig seien.

Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die wesentlichste Vorbedingung
einer derartigen rassenhygienischen Gemeinschaft eine scharfe Auslese
der Mitglieder ist. Zu neuen Bewegungen drängen sich ja immer in
erster Linie Psychopathen. Aber nur wenn die gedachten Gemeinschaften
aus einwandfreien Gliedern von vorbildlicher Haltung und Tüchtigkeit
bestehen, kann von ihnen eine Erneuerung der Weltanschauung und eine
Erneuerung der Rasse ausgehen.

Vorerst werden hauptsächlich wohl nur lose Vereine mit
rassenhygienischen Zielen möglich sein, welche ihre Aufgabe in erster
Linie in der ~Verbreitung des rassenhygienischen Gedankens~
sehen. Ein solcher Verein ist die ~Deutsche Gesellschaft für
Rassenhygiene~, welche bestrebt ist, durch Wort und Schrift das
Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber den kommenden Geschlechtern zu
erwecken und zu vertiefen. Ganz ähnliche Ziele verfolgt die englische
Gesellschaft für rassenhygienische Erziehung (The Eugenics Education
Society), welche i. J. 1908 auf Galtons Betreiben gegründet wurde. In
Nordamerika wirkt die amerikanische Gesellschaft für Züchtungskunde
(The American Genetic Association) in demselben Sinne.

Eine wirkliche Gesundung der Rasse kann ohne großzügige Maßnahmen und
Einrichtungen sozialer Rassenhygiene nicht erreicht werden; diese
aber sind zumeist erst dann durchführbar, wenn der rassenhygienische
Gedanke einmal Allgemeingut der Bevölkerung oder doch ihrer geistigen
Führer ist. Die Einführung rassenhygienischen Unterrichts an den
Hochschulen und dann auch den Mittelschulen würde darin zwar Wandel
schaffen; leider aber ist auch diese erst möglich, wenn die überragende
Wichtigkeit der Rassenhygiene an den maßgebenden Stellen bekannt ist.
Solange das noch nicht der Fall ist, ist ~die private Ausbreitung des
rassenhygienischen Gedankens geradezu die wichtigste praktische Aufgabe
der Rassenhygiene~.

Die rassenhygienischen Gesellschaften müssen den rassenhygienischen
Gedanken vor allem ~lebendig~ erhalten. Es genügt nicht, daß die
Rassenhygiene in Büchern und gelehrten Abhandlungen sicher begründet
und niedergelegt ist; sie muß vor allem in die Bevölkerung getragen
werden, vorab in die gebildete. Dem dient vor allem die Veranstaltung
von ~Vorträgen~. In solchen Werbevorträgen sollten nicht in erster
Linie neue Spezialforschungen behandelt werden; sondern verhältnismäßig
wenige Grundgedanken müssen dem Publikum immer wieder nahegebracht
werden. Nun will das Publikum freilich immer etwas Neues und Aktuelles
hören. Es empfiehlt sich daher, im Anschluß an das jeweilige Interesse
des Tages und von den verschiedensten Seiten her, die Zuhörer immer
wieder auf das Eine, was zur Gesundung nottut, zu leiten.

Da die öffentliche Meinung heute durch nichts anderes so stark
beeinflußt wird wie durch die ~Presse~, so gilt es, rassenhygienische
Gedanken auch möglichst oft in die Zeitungen zu bringen, nicht nur in
die parteilosen, sondern auch in die der verschiedensten Parteien.
Allerdings ist es der Presse durch vielverzweigte Rücksichten
sehr erschwert, im Sinne der Gesundung zu wirken. Aber wie die
Alkoholinteressenten immer wieder kleine Notizen in die Presse
schieben, in denen der „mäßige“ Alkoholgenuß in den rosigsten und die
Enthaltsamkeit in den schwärzesten Farben geschildert wird, so sollte
es auch möglich sein, rassenhygienische Gedanken und Mitteilungen
zwischen den sonstigen Text einzustreuen. Das wirkt mehr als alle
gelehrten Abhandlungen. Freilich gehören dazu gewisse Beziehungen; auch
diese müssen daher erstrebt und ausgenützt werden.

Von nur zu großem Einfluß auf die Anschauungen besonders der Jugend und
der Ungebildeten ist bekanntlich auch das ~Kino~. Es sind daher
Filmdramen zur Aufklärung über die Gefahren der Geschlechtskrankheiten
und des Alkoholismus verfaßt und gespielt worden. Auch mit einem
rassenhygienischen Film hat man es schon versucht. Nachdem das
Kinowesen einmal einen so großen Einfluß gewonnen hat, wäre es
natürlich falsch, wenn man nicht auch versuchen würde, es in den Dienst
der rassenhygienischen Propaganda zu stellen. Insgesamt aber wird der
Einfluß des Kinos wohl immer überwiegend rassenschädlich sein, da das
Geschäftsinteresse immer wieder auf die Aufregung der Phantasie bedacht
sein wird.

Eine sehr wichtige Aufgabe ist die ~Empfehlung und Verbreitung guter
rassenhygienischer Schriften~. Leider gibt es auch auf dem Gebiete der
Rassenhygiene mehr minderwertige und mittelmäßige als wirklich solide
und gute Bücher. Überhebliche Psychopathen, denen es an Selbstkritik
gebricht, fühlen sich auch in der rassenhygienischen Bewegung vielfach
zur geistigen Führung berufen, und das Publikum läßt sich bekanntlich
mehr durch aufregende Schundliteratur als durch wirklich solide Bücher
imponieren. Ausdrücklich gewarnt werden möge auch vor jenen Büchern
und Zeitschriften, welche rassenhygienische Gedanken in einer pikanten
sexuellen Sauce bringen. Noch größer als die Zahl der eigentlich üblen
Machwerke ist die der gut gemeinten, aber mittelmäßigen Schriften.
Selbst von einer Reihe an und für sich leidlicher Schriften über
rassenhygienische Dinge muß das Wort gelten: Das Gute ist der Feind des
Besseren. Die Zeit, welche heute der Einzelne auf die Beschäftigung mit
dem rassenhygienischen Schrifttum verwenden kann, ist ja leider sehr
beschränkt. Darum darf vom Guten nur das Allerbeste empfohlen werden.
Ich verweise in dieser Beziehung auf das Literaturverzeichnis.

Von allergrößter Bedeutung ist die ~Mitwirkung der Kirche~ bei
der Ausbreitung des rassenhygienischen Gedankens. Die christliche
Nächstenliebe darf sich selbstverständlich nicht nur auf die gerade
Gegenwärtigen beschränken, sondern sie muß sich auch auf die noch
Ungeborenen erstrecken. Das körperliche und geistige Siechtum,
welches den Kindern von Syphilitikern droht, kann dem kirchlichen
Sittenlehrer sehr wirksam zur Begründung seiner Forderungen im Kampfe
gegen die Unsittlichkeit dienen. Ebenso ergibt sich aus dem Prinzip
der christlichen Ethik die Pflicht, daß Personen, von welchen infolge
ihrer erblichen Veranlagung mit Wahrscheinlichkeit erblich kranke
oder schwache Kinder zu erwarten wären, auf die Erzeugung von Kindern
verzichten müssen. Das ist eine Konsequenz sowohl der individuellen als
auch der sozialen christlichen Ethik. Die katholische Kirche, welche
sich der quantitativen Geburtenpolitik ja schon seit langer Zeit mit
unvergleichlichem Erfolge annimmt, ist im Begriffe, diese Einseitigkeit
zu überwinden und auch die qualitative gebührend zu berücksichtigen.
Besonders der Jesuitenpater ~Muckermann~ hat es verstanden, in einer
Reihe von Schriften, welche durchaus die Zustimmung der maßgebenden
kirchlichen Stellen gefunden haben, in sehr glücklicher und wirksamer
Weise für den rassenhygienischen Gedanken zu werben. Wenn in bezug
auf einzelne Maßnahmen der Rassenhygiene, wie sie in diesem Buche
empfohlen worden sind, die kirchliche Auffassung andere Wege weist, so
braucht das meines Erachtens die Freude der gemeinsamen Arbeit an dem
großen Ziel nicht zu beeinträchtigen. Es wäre zu wünschen, daß auch die
evangelische Kirche, welche ihrem Wesen nach ja durchaus nicht weniger
dem Fortschritt zugänglich ist als die katholische, sich ebenfalls mehr
wie bisher bewußt rassenhygienischer Arbeit zuwenden möchte.

Leider bestehen da und dort noch völlig unbegründete Vorurteile,
als sei die Rassenhygiene ein Ausfluß materialistischer oder
naturalistischer Gesinnung. Demgegenüber dürfen wir Rassenhygieniker
es mit freudiger Dankbarkeit begrüßen, wenn Pater ~Muckermann~ sagt:
„~Die Rassenhygiene ist eine edle Wissenschaft, aus den reinen
Tiefen der Natur geboren und dem Glück der Menschheit geweiht.~“ Der
Begründer der modernen Rassenhygiene, ~Francis Galton~, hat sogar
der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Rassenhygiene ein Faktor der
Religion werden möge, d. h. nicht etwa ein Ersatz der Religion,
sondern ein integrierender Bestandteil der Religion. Und wir glauben
verheißungsvolle Zeichen zu sehen, daß diese Hoffnung ~Galtons~ schon
in unsern Tagen ihrer Erfüllung entgegenzugehen beginnt.

Die Rassenhygiene will ja durchaus nicht der göttlichen Vorsehung ins
Handwerk pfuschen, wie man in sonderbarer Verkennung der Sachlage wohl
gemeint hat. Nach christlicher Lehre waltet die göttliche Vorsehung
ja nicht losgelöst von dem geschichtlichen Geschehen und dem Leben
der Menschen, sondern eben in und durch Geschichte und Leben. ~Der
göttliche Funke, der in uns allen glimmt, leuchtet uns heute zu neuen
Wegen, die der Menschheit zum Heile dienen; und in diesem Sinne wollen
auch wir Rassenhygieniker Arbeiter im Weinberge Gottes sein.~



Kurze Erklärung gebräuchlicher Fachausdrücke.


Der Bau der modernen Erblichkeitslehre ähnelt in gewisser Hinsicht
bekanntlich dem Turmbau zu Babel. Zumal Anfänger im Baugewerbe scheinen
öfter zu meinen, es komme vor allem auf eine Umwortung aller Worte
an, um Eindruck zu machen. In diesem Buche dagegen wurde ganz bewußt
danach gestrebt, die Ausdrucksweise wie die Darstellung überhaupt
so einfach wie möglich zu halten. Ganz zu entbehren aber sind
Fachausdrücke nicht, und viel weniger als in diesem kurzen Lehrbuch
natürlich noch in Spezialarbeiten. Je mehr die Erblichkeitslehre
fortschreitet, desto weniger wird sie in „reinem“ Deutsch geschrieben
werden können, ebensowenig wie etwa ein Lehrbuch der Chemie. Mehrfach
geäußerten Wünschen folgend, habe ich daher den Versuch gemacht,
von einer Reihe von Fachausdrücken mit möglichst wenig Worten den
wesentlichen Sinn anzugeben. Einfach „übersetzen“ lassen sich die
Fachausdrücke natürlich nicht. Die gesuchten „Verdeutschungen“, welche
grimme Feinde von „Fremdwörtern“ durch Zusammenfügung deutscher
Wortstämme herstellen, sind vielfach nicht nur geschmacklos, sondern
oft auch irreführend, weil sie durch das Anklingen an bekannte Worte
falsche Begriffsdeutungen begünstigen. Die deutsche Sprache ist
ja leider verhältnismäßig arm an ursprünglichen Wortstämmen, was
offenbar gerade mit ihrer Neigung zu Zusammenfügungen zusammenhängt.
Im Interesse der so notwendigen Verbreitung rassenhygienischer
Einsicht, erscheint es aber gleichwohl zweckmäßig, die wichtigsten
Grundbegriffe in volkstümlichen Darstellungen mit deutschen Wortstämmen
zu bezeichnen. Dabei ist es freilich nicht ganz vermeidlich, daß
manche Begriffe etwas in ihrer Schärfe leiden und daß andererseits
gebräuchliche Worte kleine Verschiebungen ihres Sinnes erfahren, weil
die Umgangssprache eben nicht auf die Bezeichnung der Begriffe, die
wir in der Erblichkeitslehre brauchen, eingestellt ist. Es ist aber
zu hoffen, daß die Worte allmählich mit ihrem neuen genaueren Sinn
zur Deckung kommen. Mehrere solche Worte habe ich schon vor Jahren
vorgeschlagen, als Herr Verleger Lehmann mich einmal ersuchte, ihm eine
Reihe biologischer Fachausdrücke ins Deutsche zu übertragen. Einige
jener von mir vorgeschlagenen Worte (wie „Erbbild“, „Erscheinungsbild“,
„überdeckend“, „überdeckbar“ u. a.) haben inzwischen schon eine sehr
günstige Aufnahme und erfreuliche Verbreitung gefunden, was vor allem
den Schriften von ~H. W. Siemens~ zu danken ist.

Jene Fachausdrücke, welche wir für zweckmäßig halten, sind
fettgedruckt; die übrigen scheinen uns entbehrlich zu sein.

#allelomorphe Erbeinheiten (Allelomorphe)# = E., welche bei der
Mendelschen Spaltung niemals in dieselbe Keimzelle gehen, sondern sich
immer trennen.

~Allelomorphismus~ = das Verhalten allelomorpher Erbeinheiten (s. d.).
Wenn mehrere Erbeinheiten je gegenseitig dies Verhalten zeigen, spricht
man von „~multiplem Allelomorphismus~“. Als „falscher A.“ wurde eine
scheinbare Abstoßung von Erbeinheiten bezeichnet, die sich aus der
Koppelung (s. d.) erklärt.

~alternative Vererbung~ = spaltende (Mendelsche) Vererbung. (Öfter
werden mit diesem Namen allerdings auch Erscheinungen der Dominanz
und Rezessivität im Unterschied zum intermediären Verhalten [s. d.]
bezeichnet.)

~antagonistische~ (homologe) Erbeinheiten = allelomorphe E.

~Antizipation~ = Auftreten eines erblichen Leidens in früherem
Lebensalter bei Nachkommen als bei Vorfahren (nur scheinbar eine
gültige Regel, der Ausdruck daher überflüssig, vgl. Bd. 1 S. 157).

~Anteposition~ = Antizipation (s. d.).

~Atavismus~ = Auftreten von Vorfahrencharakteren (vgl. Bd. 1 S. 251).

#autonome# Erbeinheiten = ~unabhängige~ E. = solche, die sich
bei der Mendelschen Spaltung nicht allelomorph und nicht gekoppelt
verhalten, sondern sich rein zufällig verteilen.

~Blastovariation~ (~blastogene V.~) = ~Idiovariation~ (s. d.).

~Blastophthorie~ = Schädigung der Keimstoffe (nicht ganz klarer
Begriff, vgl. Bd. 1 S. 253).

#Biotypus# = Elementarrasse = kleinste idiotypisch in sich völlig
einheitlich gedachte Gruppe von Lebewesen, zugleich kleinste
systematische Unterabteilung der Art.

#Chromomere# (Einzahl: ~das Chromomer~) = kleinste austauschbare
Teilchen der Chromosome (s. d.), vermutlich zusammenfallend mit den
Erbeinheiten (Def. Bd. 1 S. 48).

#Chromosome# (Einzahl: ~das Chromosom~) = färbbare Körperchen im
Zellkern, vermutliche Träger der Erbmasse.

~Determinante~ = kleinste Einheit, durch die sich zwei Ide (s.
d.) unterscheiden können, also etwa = Elementarunterschied zweier
Erbeinheiten.

~Dihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch zwei
autonome Erbeinheiten (vgl. dimer).

#dimer# = ~zweiteilig erblich~ ist ein Merkmal, das praktisch
wesentlich durch zwei Erbeinheiten bedingt ist.

#diploide Zellen# = Z., welche zwei Sätze von Chromosomen bzw.
Erbeinheiten enthalten, Beispiel: eine befruchtete Eizelle (vgl.
haploide Zellen).

~direkte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Erbgang ohne
Unterbrechung (s. Bd. 1 S. 251).

#dominant# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie diese bei gleichzeitigem
Vorhandensein, d. h. im heterozygoten Zustande überdeckt. Def. Bd. 1
S. 28. (Eine dominante Erbeinheit äußert sich also im heterozygoten
Zustande ebenso oder doch sehr ähnlich wie im homozygoten).

#Dominanz# = ~Überdecken~ (bezieht sich im Unterschied von der Epistase
auf das gegenseitige Verhalten allelomorpher, nicht aber autonomer
Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).

#epistatisch# = ~überdeckend~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich
zu einer andern, ihr nicht allelomorphen, wenn sie diese an der
Manifestation hindert.

#Epistase# = Überdecken (bezieht sich im Unterschied von der Dominanz
auf das gegenseitige Verhalten autonomer, nicht allelomorpher
Erbeinheiten, vgl. „Dominanz“ und „Hypostase“).

#Eugenik# = ~Rassenhygiene~ (s. Bd. 2 S. 112).

~Faktor~ = oft gleichbedeutend mit Erbeinheit gebraucht, nicht selten
aber auch allgemein im Sinne von Einfluß oder Bedingung (z. B.
„Faktoren der Umwelt“).

#F_{1}-Generation# = erste Filialgeneration = die erste auf die
Ausgangsgeneration (Parentalgeneration, s. d.) bei einer Kreuzung
folgende (Def. Bd. 1 S. 25).

~Fluktuation~ = Variation mit fließendem (nicht-diskontinuierlichem)
Übergang zur Stammform, von manchen Autoren nur für nichterbliche, von
andern aber auch für erbliche Variationen gebraucht, daher besser zu
vermeiden (vgl. „Paravariation“).

#Gameten# (Einzahl: ~der Gamet~) = ~Geschlechtszellen~, ~Keimzellen~,
zusammenfassende Bezeichnung für Samen- und Eizellen.

~Gen~ (Mehrzahl: ~die Gene~) = Erbeinheit.

~Genetik~ = Erblichkeits- und Variationslehre.

~Genotypus~ = Idiotypus (s. d.).

#Geschlechtschromosome# = Chromosome, welche in dem einen Geschlecht
paarig, in dem andern nur einfach vorhanden sind, wodurch bei den
meisten Lebewesen der Unterschied der Geschlechter bedingt ist.

#geschlechtsgebundene Erbanlagen# = E., die in einem
Geschlechtschromosom lokalisiert sind und die daher einen
eigentümlichen Erbgang zeigen (vgl. z. B. Bd. 1 S. 55, S. 151, S. 165).

#geschlechtsbegrenzte Merkmale# = M., die nur in einem Geschlecht in
die Erscheinung treten können (vgl. z. B. Bd. 1 S. 182).

~gynephore Vererbung~ = erbliche Übertragung in weiblicher Linie,
Teilerscheinung des geschlechtsgebundenen (s. d.) Erbganges; der
Begriff ist daher entbehrlich, zumal er Irrtümern Vorschub leistet.

#haploide Zellen# = Z., welche nur einen Satz von Chromosomen bzw.
Erbeinheiten enthalten. Beispiel: Geschlechtszellen vor der Befruchtung
(vgl. „diploide Zellen“).

~heterophäne Vererbung~ (~polymorphe Vererbung~) = wenig zweckmäßige
Bezeichnung für die Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter
verschiedenen Bildern äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).

#Heterogametie# = ~Spalterbigkeit~, ~Ungleicherbigkeit~ = Zustand eines
Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier verschiedener Gameten
(s. d.) hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander
verschiedene Gameten bildet, wodurch die Mendelsche Spaltung bedingt
wird (vgl. „Heterozygotie“ und „Homogametie“).

#Heterozygotie# = ~Heterogametie~, welcher Ausdruck eigentlich
bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).

#Homogametie# = ~Reinerbigkeit~, ~Gleicherbigkeit~ = Zustand eines
Lebewesens, das aus der Verschmelzung zweier gleicher Gameten (s. d.)
hervorgegangen ist und das daher auch wieder untereinander gleiche
Gameten bildet. (Lebewesen, die in bezug auf alle Erbeinheiten zugleich
homogametisch wären, gibt es praktisch kaum. Wenn man gewöhnlich von
Homogametie oder Homozygotie spricht, so meint man daher nur eine
solche in bezug auf bestimmte Erbeinheiten (vgl. „Heterozygotie“).

#Homologe Erbeinheiten# = Allelomorphe.

#Homomerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere
(nicht-allelomorphe) „~gleichsinnige~“ Erbeinheiten, die sich
untereinander gleich oder sehr ähnlich äußern. (Die Homomerie ist also
ein Sonderfall der Polymerie; doch wird dieses Wort meist, wenn auch
wenig zweckmäßig, im engeren Sinne der Homomerie gebraucht.)

#Homozygotie# = ~Homogametie~, welcher Ausdruck eigentlich
bezeichnender ist (Def. Bd. 1 S. 24).

#hypostatisch# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer andern, ihr ~nicht~ allelomorphen (s. d.), wenn sie durch diese
an der Manifestation gehindert wird. Beispiel: Anlage zu rotem Haar
gegenüber der zu schwarzem, vgl. Bd. 1 S. 96 (vgl. auch „rezessiv“).

#Hypostase# = ~Überdeckbarkeit~ (bezieht sich im Unterschied von der
Rezessivität auf das gegenseitige Verhalten autonomer, d. h. einander
nicht allelomorpher Erbeinheiten; vgl. „Epistase“ und „Rezessivität“).

~Id~ = kleinste zwischen zwei Erbmassen austauschbare Einheit, also =
Erbeinheit.

~idiogene Einflüsse~ = E., die von der Erbmasse, dem Idioplasma,
ausgehen, im Unterschied zu den von der Umwelt ausgehenden
peristatischen (idiogen ist daher = idiotypisch bedingt).

#Idiokinese# = ~Erbänderung~ = Verursachung von Idiovariationen (s.
d.). (Def. Bd. 1 S. 252).

#idiokinetisch# = ~erbändernd~ heißen solche Einflüsse der Umwelt,
welche Idiovariationen verursachen (Def. Bd. 1 S. 252).

#Idiophorie# = ~Vererbung~ im strengsten Sinne.

#Idioplasma# = ~Erbmasse~.

~idioplasmatisch~ = ~idiotypisch~ (s. d.).

#Idiotypus# = ~Erbbild~ = Inbegriff der erblichen Veranlagung.

#idiotypisch# = ~erblich~ im strengsten Sinne = in der Erbmasse
begründet.

#Idiovariation# (kürzer: ~Idation~) = Variation auf Grund einer
Änderung der Erbmasse = erbliche Variation (Def. Bd. 1 S. 7).

~Imprägnation~ = Telegonie (s. d.).

~indirekte Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten
gleicher erblicher Merkmale in Generationen, die nicht unmittelbar
aufeinander folgen (vgl. Bd. 1 S. 251).

~Induktion~ (somatische Induktion) = somatogene Vererbung (s. d.).

#intermediär# nennt man die Äußerung einer Erbeinheit, wenn diese bei
Heterogametie sich weniger stark, aber gleichsinnig bemerkbar macht als
bei Homogametie. (Intermediäres Verhalten = unvollständige Dominanz =
unvollständige Rezessivität.)

~intermediäre Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für intermediäres
Verhalten mendelnder Erbeinheiten; öfter aber auch für eine von
der Mendelschen verschiedene angeblich zur Bildung nichtspaltender
Mischlinge führende Vererbung gebraucht. (Da für eine solche keine
ernsten Anhaltspunkte vorliegen, überflüssiger Ausdruck.)

#interferent# verhält sich eine Erbeinheit, wenn sie sich bei
Heterogametie anders als bei Homogametie und auch nicht einmal
gleichsinnig äußert.

~Intensitätsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche die Manifestation von
andern verstärken; von der Erscheinung der Homomerie bzw. Polymerie
nicht scharf zu trennen; der Ausdruck daher entbehrlich.

~isogen~ heißen Lebewesen von gleichem Idiotypus (s. d.).

~isophän~ heißen Lebewesen von gleichem oder doch sehr ähnlichem
Phänotypus (s. d.).

~Keimplasma~ = nicht besonders glücklicher Ausdruck für Erbmasse.

~kollaterale Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das Auftreten
gleicher erblicher Merkmale in Seitenlinien (vgl. Bd. 1 S. 251).

~Kombination~ = ~Mixovariation~ (s. d.).

~Kondition~ = „was an einem Individuum durch Milieueinflüsse geändert
werden kann“. Dieser nicht völlig klare Begriff fällt nahe zusammen mit
dem des Paratypus (s. d.), aber nicht ganz; daher besser zu vermeiden.

~Konditionalfaktoren~ = Grundfaktoren, ohne welche andere nicht in die
Erscheinung treten können. Da indessen auch die „Grundfaktoren“ sich
nicht ohne die andern äußern können, ist die Unterscheidung wohl nicht
notwendig.

~Konduktoren~ = Träger verborgener Erbanlagen (praktisch fast nur von
gesunden weiblichen Trägern geschlechtsgebunden-rezessiver Erbanlagen
gebraucht. Der Ausdruck ist entbehrlich).

~kongenital~ = anerzeugt (das Wort wird oft mißbräuchlich auch für
angeborene, aber nicht anerzeugte Zustände gebraucht, vgl. „konnatal“).

#konnatal# = ~angeboren~ (z. B. konnatale Syphilis).

~Konstellation~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für ~Paratypus~
(s. d.). (Noch unzweckmäßiger ist es, wenn unter Konstellation die
„Konstellation der Erbfaktoren“ und die Konstellation der Außenfaktoren
zusammengefaßt wird, wie ein Autor tut.)

#Konstitution# = ~Verfassung~ = die phänotypische Beschaffenheit,
soweit sie dauernd ist und nicht oder nur schwer durch Umwelteinflüsse
geändert werden kann. (Es erscheint nicht zweckmäßig, den Begriff der
Konstitution auf die erbliche Veranlagung zu beschränken, wie einige
wollen, noch weniger auf die Summe der anerzeugten Anlagen, was nicht
ganz dasselbe ist.)

#Kontraselektion# = ~Gegenauslese~ (vgl. Bd. 2 S. 7).

#Koppelung# ~von Erbeinheiten~ liegt dann vor, wenn nicht-allelomorphe
Erbeinheiten bei der Mendelschen Spaltung häufiger beisammen bleiben
als sie sich trennen, d. h. häufiger als in 50% (vgl. Bd. 1 S. 44).

#Korrelation# = häufigeres Zusammentreffen von Ereignissen (z.
B. Merkmalen bei Eltern und Kindern) als nach ihren einzelnen
Wahrscheinlichkeiten zu erwarten wäre (vgl. Bd. 2 S. 238).

~kryptomere Erbeinheiten~ = E., die sich bei Reinzucht einer Rasse
überhaupt nicht äußern, sondern erst bei Kreuzung mit einer Rasse,
welche gewisse die kryptomeren verdeckenden Erbeinheiten nicht besitzt.
Kryptomerie also = Hypostase (s. d.).

#Lamarckismus# = jene Lehre, welche die generelle Anpassung durch
individuelle Anpassung erklären zu können glaubt. Als Lamarckismus im
engeren Sinne bezeichnet man die unhaltbare Annahme einer Vererbung
individuell erworbener Anpassungen oder etwas allgemeiner die Annahme
einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“.

~latente Vererbung~ = unzweckmäßige Bezeichnung für das
Verborgenbleiben von Erbfaktoren durch eine oder mehrere Generationen
(vgl. indirekte Vererbung).

#letale Erbeinheiten# = E., durch deren Auswirkung auf früherer oder
späterer Stufe des Einzellebens der Tod herbeigeführt wird.

#Mechanismus# = eine Anschauung, welche alle Erscheinungen des Lebens
auf die allgemeine Gesetzlichkeit, wie sie auch in der Physik und
Chemie herrscht, zurückzuführen sucht (s. a. Vitalismus).

#Mendeln# = die Bedingtheit der Erblichkeitserscheinungen durch
gesonderte Erbeinheiten, deren jede die Wahrscheinlichkeit 1/2 hat, am
Aufbau eines bestimmten Kindes mitzuwirken. (Für andersartige erbliche
Bedingtheit fehlen beim Menschen sichere Anhaltspunkte.)

#Mixovariation# (kürzer: ~Mixation~) = jene Variation, welche durch das
wechselnde Zusammenspiel der Erbeinheiten bedingt ist (Def. Bd. 1 S. 6).

~Modifikation~ = ~Paravariation~ (s. d.).

~Modifikationsfaktoren~ = Erbeinheiten, welche andere in ihrer Äußerung
beeinflussen.

~Monohybridismus~ = unzweckmäßige Bezeichnung für Bedingtheit eines
Merkmals durch eine einzige Erbeinheit (vgl. „monomeres Merkmal“).

~monoide Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für Monomerie (s.
d.).

#monomer# = ~einheitlich erblich~ heißt ein Merkmal, welches praktisch
im Wesentlichen nur durch eine einzige Erbeinheit bedingt ist, (Ein
monomeres Merkmal kann entweder dominant oder intermediär oder
interferent sein.)

#Monomerie# = Bedingtheit wesentlich durch nur eine Erbeinheit.

~multipler Allelomorphismus~ s. Allelomorphismus.

~Mutation~ = große „sprungweise“ erbliche Variation; von vielen Autoren
wird aber auch jede erbliche Variation, ohne Rücksicht auf die Größe
ihrer Abweichung von der Stammform als Mutation bezeichnet, also
dasselbe wie mit Idiovariation (s. d.).

#P-Generation# = Parentalgeneration (Elterngeneration) = die
Ausgangsgeneration bei einer Kreuzung (Def. Bd. 1 S. 25).

~Panmixie~ entweder = wahllose Vermischung oder = ~Abschwächung der
Auslese~ (entbehrlicher Ausdruck).

#Parakinese# = Verursachung von Paravariationen (s. d.).

~Parallelinduktion~ = „gleichsinnige“ Beeinflussung von Soma (s. d.)
und Erbmasse. (Nicht völlig klar gedachter Begriff.)

#Paraphorie# = Nachwirkung von Paravariationen (s. d.) auf die nächste
Generation.

#paratypisch# = ~nichterblich~.

#Paratypus# = die Summe der (nichterblichen) Erwerbungen eines
Lebewesens. Paratypus also = Phänotypus minus Idiotypus. (Es erscheint
nicht zweckmäßig, den Paratypus als Summe der Reaktionsmöglichkeiten,
durch die sich ein Individuum von einem erbgleichen unterscheiden kann,
zu definieren, wie es geschehen ist, weil ein Paratypus in diesem Sinne
ausschließlich vom Idiotypus abhängig sein und folglich praktisch mit
diesem zusammenfallen würde.)

#Paravaration# (kürzer: ~Paration~) = nicht erbliche Variation. (Def.
Bd. 1 S. 6).

#Peristase# = Umwelt.

#peristatisch# = ~umweltbedingt~ nennt man die Einflüsse der Umwelt.
(Die peristatischen Faktoren umfassen also die parakinetischen und die
idiokinetischen Einflüsse im Gegensatz zu den idiogenen.)

#Phänotypus# = ~Erscheinungsbild~, die Beschaffenheit eines Lebewesens,
wie sie durch das Zusammenspiel idiotypischer und paratypischer
Einflüsse gegeben ist. (Phänotypus also = Idiotypus plus Paratypus).

~Pisum-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer dominanter
Anlagen.

~polygen~ = ~polymer~ (s. d.).

~polyide Vererbung~ = nicht besonders glückliche Bezeichnung für
~Polymerie~ (s. d.).

Polyhybridismus = ungeschickte Bezeichnung für ~Polymerie~ (s. d.).

#polymer# = ~mehrteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch
wesentlich durch mehrere Erbeinheiten bedingt ist (vgl. „monomer“).

#Polymerie# = Bedingtheit eines Merkmals durch mehrere Erbeinheiten.
Oft wird das Wort auch in dem engeren Sinne der Homomerie (s. d.)
gebraucht, was aber weniger zweckmäßig ist.

~polymorphe Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die
Erscheinung, daß eine Erbeinheit sich unter verschiedenen Bildern
äußern kann (vgl. Bd. 1 S. 251).

~polyphäne Vererbung~ = wenig zweckmäßige Bezeichnung für die Tatsache,
daß eine Erbeinheit sich zugleich in mehreren Merkmalen äußert (vgl.
pleiotrope Erbeinheiten).

#Population# = gegebene Bevölkerung (bei Menschen) oder Bestand (bei
Tieren und Pflanzen).

~pleiotrope Erbeinheiten~ = E., die sich zugleich in mehreren Merkmalen
äußern (wohl entbehrlicher Ausdruck).

#Probanden# (Einzahl: der ~Proband~) = Ausgangspersonen einer
genealogischen oder erbbiologischen Nachforschung (Def. Bd. 1 S. 246).

#Reduktionsteilung# = eine Zellteilung während der Keimzellenbildung,
bei der die zwei Sätze von Chromomeren (bzw. Erbeinheiten) einer
diploiden Zelle (s. d.) auf zwei verschiedene Zellen verteilt werden,
so daß diese nunmehr nur je einen Satz enthalten und haploide Zellen
(s. d.) sind.

~Regression~ = die Erscheinung, daß Kinder im Durchschnitt in der
gleichen Richtung vom Mittelmaß der Bevölkerung abweichen wie ihre
Eltern (oft mißverstanden und im umgekehrten Sinne des Rückschlags
gegen das Mittel hin angewandt).

~reine Linie~ = die Nachkommenschaft eines Lebewesens bei dauernder
ausschließlicher Selbstbefruchtung (Def. Bd. 1 S. 7) (kommt bei Tieren
praktisch nicht vor und auch bei Pflanzen in der Hauptsache wohl nur in
der Theorie).

#rezessiv# = ~überdeckbar~ heißt eine Erbeinheit im Vergleich zu
einer ihr allelomorphen (s. d.), wenn sie sich bei gleichzeitigem
Vorhandensein dieser ändern nicht äußert. (Rezessive Erbeinheiten
können sich also nur im homozygoten Zustande äußern. Def. Bd. 1 S. 28.
Beispiele S. 150 u. 167. Vgl. auch „hypostatisch“ und „dominant“.)

~Soma~ = ~Körper~ = nicht ganz eindeutige Bezeichnung des Körpers eines
Organismus mit Ausnahme der Keimzellen und ihrer Stammzellen (öfter
auch des Körpers im Unterschied von der Erbmasse).

~Somation~ (Somavariation) = nahezu gleichbedeutend mit Paravariation
(s. d.), aber nicht ganz, da der zum Lamarckismus (s. d.) hinneigende
Präger des Wortes ein teilweises Erblichwerden von Somationen für
möglich hält.

~Somatogene Vererbung~ (somatische Induktion) = Bezeichnung für die
u. E. unhaltbare Annahme einer „Vererbung erworbener Eigenschaften“,
welche charakteristisch für den Lamarckismus ist (s. d.).

~Synapsis~ = bezeichnet meist jenen Vorgang, den man eindeutiger
Syndese (s. d.) nennt, öfter aber auch einfach eine Zusammenballung der
Chromosome (s. d.).

#Syndese# = bezeichnet den Vorgang einer paarweisen Zusammenlegung
der beiden Chromosomensätze, während dessen vermutlich der Mendelsche
Austausch der Erbeinheiten erfolgt.

~Trihybridismus~ = ungeschickte Bezeichnung für Bedingtheit durch drei
autonome Erbeinheiten (vgl. trimer u. Polyhybridismus).

#trimer# = ~dreiteilig erblich~ heißt ein Merkmal, das praktisch
entscheidend durch drei autonome Erbeinheiten bedingt ist.

~Telegonie~ = Nachwirkung früherer Begattungen auf Früchte späterer
Befruchtungen (eine unhaltbare Ansicht).

~Transformation~ = polymorphe Vererbung (s. d.).

~transgredierend~ = ~übergreifend~ heißt die Paravariation (s. d.)
eines Idiotypus (s. d.), wenn sie in einem oder mehreren Ausmaßen über
die Grenzen der Paravariation eines andern Idiotypus übergreift, so
daß die Paravariationen beider Idiotypen zum Teil in ihren Ausmaßen
übereinstimmen.

#Variation# = Abweichung, Änderung im Typus (vgl. Paravariation,
Idiovariation und Mixovariation).

#Vitalismus# = eine Anschauung, welche den Lebewesen eine
Eigengesetzlichkeit zuschreiben zu müssen glaubt, welche nicht aus der
allgemeinen Gesetzlichkeit, wie sie in der Physik und Chemie herrscht,
folgen soll, welche also im Widerspruch damit stehen müßte (s. a.
Mechanismus).

~X-Chromosom~ = ~Geschlechtschromosom~ (s. d.).

~Y-Chromosom~ = ein den Geschlechtschromosomen allelomorphes Chromosom,
das bei vielen Tieren im heterogametischen Geschlecht neben dem
Geschlechtschromosom vorhanden ist.

~Zea-Typus~ = die Erscheinungen der Erblichkeit monomerer intermediärer
Anlagen (s. d.).

#Zygote# = die ~befruchtete Eizelle~, welche aus der Verschmelzung der
Eizelle mit der Samenzelle (der beiden Gameten) hervorgeht.



Literatur zum zweiten Bande.


Wie im ersten Bande, so sollen, auch hier in der Hauptsache nur
zusammenfassende Darstellungen aufgeführt werden. Für Spezialstudien
muß auf die in den Anmerkungen zu den einzelnen Werken erwähnten
Literaturlisten und auf die Literaturberichte in den am Schluß
genannten Zeitschriften verwiesen werden.

Zunächst seien hier einige Werke genannt, die sich auf die Gegenstände
beider Teile des zweiten Bandes, also sowohl auf die Auslese beim
Menschen als auch auf die praktische Rassenhygiene erstrecken:

    #Ploetz, A.# ~Grundlinien einer Rassenhygiene I. Die Tüchtigkeit
    unserer Rasse und der Schutz der Schwachen.~ Berlin 1895. (Das
    großangelegte Werk des Begründers der deutschen Rassenhygiene sei
    hier wegen seiner historischen Bedeutung an erster Stelle genannt.
    Es ist natürlich in biologischen Einzelheiten inzwischen überholt,
    gleichwohl aber in mancher Hinsicht noch grundlegend.)

    -- -- ~Ziele und Aufgaben der Rassenhygiene.~ Vierteljahrsschrift
    für öffentliche Gesundheitspflege. 1910. (Kurze, aber inhaltsreiche
    Zusammenfassung in Form eines Vertrags.)

    #Schallmayer, W.# ~Vererbung und Auslese.~ 4. Aufl. Jena 1920.
    (Dieses schon im ersten Bande empfohlene umfassende Werk
    behandelt die Ausleseverhältnisse in der menschlichen Kultur
    ebenso ausführlich wie die Wege praktischer Rassenhygiene. Mit
    sorgfältigem und reichhaltigem Literaturverzeichnis.)

    -- -- ~Über die drohende körperliche Entartung der Kulturmenschheit
    und die Verstaatlichung des ärztlichen Standes.~ Neuwied 1891.
    (Historisch bedeutsam, wenn auch z. T. noch in lamarckistischen
    Vorstellungen wurzelnd.)

    #v. Gruber, M.# und #Rüdin, E.# ~Fortpflanzung, Vererbung,
    Rassenhygiene.~ München 1911. (Diese wertvolle Materialsammlung
    diente zugleich als Katalog der rassenhygienischen Gruppe auf der
    internationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911. Obwohl in
    einigen Fragen überholt, wie z. B. hinsichtlich der Annahme einer
    „Vererbung erworbener Eigenschaften“, auch heute noch von großem
    Wert. Mit Verzeichnis der Literatur bis 1910.)

    #v. Gruber, M.# ~Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrückgangs
    im Deutschen Reich.~ München 1914. (Diese aus einem Vortrag
    hervorgegangene Schrift gilt zwar in der Hauptsache quantitativer
    Bevölkerungspolitik, berücksichtigt aber auch die Auslese.)

    #Grotjahn, A.# ~Geburtenrückgang und Geburtenregelung.~ 2. Aufl.
    Berlin 1921. (Sehr ausführliches und gründliches Werk. Seine
    Stellung zur Empfängnisverhütung erscheint uns allerdings nicht
    unbedenklich.)

    -- -- ~Soziale Pathologie.~ 2. Aufl. Berlin 1915. (Dieses
    rassenhygienisch orientierte Werk enthält eine wertvolle
    Zusammenstellung statistischen Materials, das zur Kenntnis der
    Auslese beim Menschen beitragen kann. Eindrucksvolle Darstellung
    der Entartungsgefahr.)

    #Popenoe, P.# und #Johnson, R. H.# ~Applied Eugenics.~ New York
    1920. (Ausgezeichnete populäre und zugleich wissenschaftlich
    bedeutsame Darstellung sowohl der menschlichen Ausleseverhältnisse
    als auch der praktischen Rassenhygiene. Mit wertvollen, Angaben
    besonders über die amerikanische und englische Literatur.)

    #Galton, F.# ~Hereditary Genius.~ 2. Aufl. London 1892. Deutsche
    Übersetzung Leipzig 1910. (Von grundlegender historischer
    Bedeutung, berücksichtigt auch die menschliche Auslese.)

    -- -- ~Inquiries into Human Faculty and its Development.~ London
    1883. (Enthält bereits auch sehr bedeutungsvolle praktische
    Folgerungen.)

    #Braeucker, W.# ~Die Entstehung der Eugenik in England.~
    Hildburghausen 1917. (Kann auch zur Einführung in die Rassenhygiene
    warm empfohlen werden.)

    #Muckermann, H.# ~Kind und Volk.~ 1. Teil: ~Vererbung und Auslese.~
    2. Teil: ~Gestaltung der Lebenslage.~ 4. Aufl. Freiburg i. B.
    1921. (Das packende rassenhygienische Werk des Jesuitenpaters
    ~Muckermann~ ist zwar in erster Linie für gebildete Laien gedacht,
    sei aber wegen seiner wissenschaftlichen Gründlichkeit an dieser
    Stelle empfohlen.)

Weiterhin sei eine Reihe von Schriften genannt, welche sich weniger
auf die praktische Rassenhygiene als vielmehr auf ihre theoretischen
Grundlagen, vor allem auf die Auslese beim Menschen beziehen:

    #Steiger, A.# ~Die Entstehung der sphärischen Refraktionen des
    menschlichen Auges.~ Berlin 1913. (Dieses schon im 1. Bande
    genannte Werk erörtert die Frage der Kurzsichtigkeit unter dem
    Gesichtspunkt der natürlichen und der sozialen Auslese.)

    #Bluhm, A.# ~Zur Frage der generativen Tüchtigkeit der deutschen
    Frauen und der rassenhygienischen Bedeutung der ärztlichen
    Geburtshilfe.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1912.
    (In dieser Arbeit untersucht die dem Rassenhygieniker wohlbekannte
    erfahrene Ärztin die Fortpflanzungstüchtigkeit der Frauen unter dem
    Gesichtspunkt der Auslese.)

    #Czerny, A.# ~Die Bedeutung der Konstitution für die Klinik der
    kindlichen Infektionskrankeiten.~ Jena 1915. (Der berühmte
    Berliner Kinderarzt tritt ausdrücklich für die Auslesebedeutung der
    Säuglings- und Kindersterblichkeit ein, die oft mit gefühlsstarken,
    aber sachlich schwachen Gründen bestritten wird.)

    #Peiper, A.# ~Krankheit und Vererbung beim Kinde.~ Monatsschrift
    für Kinderheilkunde 1920. (Ebenfalls wertvoll für die Kenntnis der
    Auslese im Kindesalter.)

    #Lenz, F.# ~Einschüchterungsauslese und weibliche Wahl bei
    Tier und Mensch.~ Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie
    1917. (Erörterung einiger schwierigerer Seiten der Theorie der
    geschlechtlichen Zuchtwahl.)

    #Ammon, O.# ~Die natürliche Auslese beim Menschen.~ Jena 1893.

    -- -- ~Die Gesellschaftsordnung und ihre natürlichen Grundlagen.~
    1. Aufl. 1895, 3. Aufl. 1910. (Historisch bedeutsames Werk über die
    soziale Auslese.)

    #Ziegler, H. E.# ~Die Vererbungslehre in der Biologie und in der
    Soziologie.~ Jena 1918. (Enthält eine grundlegende Darstellung der
    sozialen Auslese.)

    #Ploetz, A.# ~Sozialanthropologie.~ Sonderdruck aus „Kultur
    der Gegenwart“ III. 5. Band „Anthropologie“. Leipzig 1920. Im
    Buchhandel bisher nicht erschienen. (Sehr bedeutsam für die
    Kenntnis der sozialen Auslese.)

    #Fischer, E.# ~Sozialanthropologie.~ In: Handwörterbuch der
    Naturwissenschaften. Jena 1912/13. (Ebenfalls wichtig für die
    soziale Auslese.)

    #Röse, K.# ~Beiträge zur europäischen Rassenkunde.~ Archiv
    für Rassen- und Gesellschaftsbiologie. 1905 u. 1906. (Enthält
    wertvolles Material über die soziale Auslese.)

    #Niceforo, A.# ~Anthropologie der nichtbesitzenden Klassen.~
    Deutsche Übersetzung Leipzig 1910. (Bedeutsames Werk zur sozialen
    Auslese mit wichtigem Originalmaterial.)

    #Lombroso, C.# ~Der Verbrecher.~ Deutsche Übersetzung Hamburg 1907.
    (Die Lehre ~Lombrosos~ vom „geborenen Verbrecher“ hat trotz ihrer
    Einseitigkeit grundlegende historische Bedeutung auch für die
    soziale Auslese.)

    #Dugdale, R. L.# ~The Jukes.~ New York 1884. (Diese wie auch die
    folgenden Monographien über große Verwandtschaftskreise sozial
    Minderwertiger und Entgleister haben nicht nur große Bedeutung als
    Belege der Erblichkeit seelischer Minderwertigkeit, als welche sie
    gewöhnlich angeführt werden, sondern eher noch größere für die
    Kenntnis der sozialen Auslese.)

    #Estabrook, A. H.# ~The Jukes in 1915.~ Washington 1916.

    #Jörger, J.# ~Die Familie Zero.~ Archiv für Rassen- und
    Gesellschaftsbiologie 1905. Als Buch: ~Psychiatrische
    Familiengeschichten.~ Berlin 1919.

    #Goddard, H. H.# ~Die Familie Kallikak.~ Deutsche Übersetzung
    Langensalza 1914.

    #Davenport, C. B.# ~The Hill Folk.~ New York 1912.

    -- -- ~The Nam Family.~ New York 1912.

    #Marcuse, M.# ~Der eheliche Präventivverkehr, seine Verbreitung,
    Verursachung und Methodik, dargestellt und beleuchtet an 300 Ehen.~
    (Diese wertvolle und dankenswerte, wenn auch unerfreuliche Arbeit
    wirft ein grelles Licht auf die Hauptursache des Geburtenausfalls.)

    #Theilhaber, F.# ~Das sterile Berlin.~ Berlin 1913. (Eindrucksvolle
    Darstellung des Geburtenrückgangs.)

    -- -- ~Der Untergang der deutschen Juden.~ München 1911. (Wertvolle
    Untersuchung über den Rückgang der in Deutschland eingesessenen
    Judenfamilien, auf den schon vorher ~Ruppin~ eindrucksvoll
    aufmerksam gemacht hatte.)

    #Seeck, O.# ~Geschichte des Untergangs der antiken Welt.~ 3.
    Aufl. Berlin 1910. (Rassenbiologisch orientierte Geschichte
    des Untergangs der antiken Kultur durch einen anerkannten
    Fachhistoriker.)

    #Gobineau, J. A. Graf von.# ~Versuch über die Ungleichheit der
    Menschenrassen.~ Deutsche Übersetzung Stuttgart 1898. (In diesem
    1853-55 erschienenen Werk ist die Tatsache und die Bedeutung des
    Rückganges der nordischen Rasse erstmalig erfaßt. Die Ausgestaltung
    der ~Gobineau~schen Rassenlehre im Sinne der Auslesetheorie geschah
    durch ~Ammon~ (s. o.), ~Lapouge~ und ~Woltmann~.)

    #de Lapouge, M.# ~Les sélections sociales.~ Paris 1896.

    -- -- ~L’Aryen et son rôle social.~ Paris 1899.

    #Weltmann, L.# ~Politische Anthropologie.~ Eisenach 1903.

    -- -- ~Die Germanen und die Renaissance in Italien.~ Leipzig
    1905.

    -- -- ~Die Germanen in Frankreich.~ Jena 1907.

    #Grant, M.# ~The Passing of the Great Race.~ New York 1916.
    (Modernes amerikanisches Werk im Geiste ~Gobineaus~.)

An Schriften zur praktischen Rassenhygiene seien außer den eingangs
genannten zusammenfassenden Werken noch folgende genannt:

    #v. Hoffmann, G.# ~Die Rassenhygiene in den Vereinigten Staaten
    von Nordamerika.~ München 1913. (Sehr vollständige Darstellung
    der mit Eheverboten und Sterilisierungen arbeitenden sogenannten
    „negativen“ Rassenhygiene in Amerika. Mit erschöpfendem Verzeichnis
    der Literatur bis 1912.)

    #Placzek.# ~Künstliche Fehlgeburt und künstliche Unfruchtbarkeit,
    ihre Indikationen, Technik und Rechtslage.~ Leipzig 1918.
    (Wertvolles Sammelwerk, in dem die Frage der Sterilisierung von
    verschiedenen Verfassern unter verschiedenen Gesichtspunkten
    eingehend erörtert wird.)

    #v. Hentig, H.# ~Strafrecht und Auslese.~ Berlin 1914.
    (Originelles, aber wertvolles rassenhygienisch orientiertes Buch.)

    #Rosenfeld, E. H.# ~Die strafrechtlichen Grundlagen der
    Sterilisation.~ Vierteljahrschr. für gerichtliche Medizin. 3.
    Folge. XLV, Suppl. 1. (Sehr bemerkenswertes Gutachten eines
    anerkannten Strafrechtslehrers.)

    #Siemens, H. W.# ~Die Proletarisierung unseres Nachwuchses, eine
    Gefahr unrassenhygienischer Bevölkerungspolitik.~ Archiv für
    Rassen- und Gesellschaftsbiologie 1916. (Bedeutungsvolle Kritik
    rein quantitativer Bevölkerungspolitik.)

    #Zur Erhaltung und Mehrung der Volkskraft.# Arbeiten einer vom
    Ärztlichen Verein München eingesetzten Kommission. München 1918.
    (Enthält wertvolle Leitsätze zu verschiedenen Gegenständen
    praktischer Rassenhygiene, die eine unter dem Vorsitz von ~Gruber~
    und ~Trumpp~ tagende Kommission Münchener Ärzte und Hochschullehrer
    aufgestellt hat.)

    #Krankheiten und Ehe.# 2. Aufl. Neu bearbeitet und herausgegeben
    von ~C. v. Noorden~ und ~S. Kaminer~. Leipzig 1916. (Trotz mancher
    Mängel wertvolles Handbuch der ärztlichen Eheberatung.)

    #Zeiler, A.# ~Gesetzliche Zulagen für jeden Haushalt.~ Stuttgart
    1917.

    -- -- ~Die selbsttätige Anpassung des Beamtengehaltes an die
    Schwankungen des Volkswohlstandes und die Kaufkraft des Geldes.~
    München 1917.

    -- -- ~Einkommensabgaben, Gesellschaftlicher Ausgleich und
    Gesamtverbrauchssteuer.~ Zweibrücken 1919. (Obwohl die Schriften
    ~Zeilers~ nicht speziell rassenhygienisch orientiert sind,
    scheinen uns seine Gedanken über sozial-wirtschaftliche Reform doch
    von gewaltiger Bedeutung für die Rassenhygiene zu sein.)

    #v. Gruber, M.# ~Hygiene des Geschlechtslebens.~ Stuttgart 1914.

    -- -- ~Mädchenerziehung und Rassenhygiene.~ München 1910.
    (Wertvolle Schriften zur privaten Rassenhygiene.)

    #Siemens, H. W.# ~Die biologischen Grundlagen der Rassenhygiene
    und der Bevölkerungspolitik.~ München 1917. (Sehr geeignete
    billige Werbeschrift zur Einführung gebildeter Laien in die
    rassenhygienischen Gedanken.)

    #Lenz, F.# ~Überblick über die Rassenhygiene.~ Jahreskurse
    für ärztliche Fortbildung. München, Oktober 1917. (Billige
    Einführungsschrift, für Ärzte gedacht.)

    #Gerstenhauer, M. R.# ~Rassenlehre und Rassenpflege.~ Zeitz 1920.
    (Wertvolle kleine Werbeschrift Gobineauscher Richtung.)

    #Platon.# ~Der Staat.~ Übersetzung von K. Preisendanz. Jena 1909.
    (~Platons~ vor mehr als 2000 Jahren erschienene Staatslehre enthält
    überraschend aktuelle Grundzüge einer Rassenhygiene, daneben
    freilich manche absonderliche Vorschläge.)

    #Frank, J. P.# ~System einer vollständigen medizinischen Polizey.~
    In mehreren Bänden seit 1779. (Das Werk ~Johann Peter Franks~ ist
    für die Geschichte des rassenhygienischen Denkens hochbedeutsam,
    obwohl es ohne geschichtliche Wirksamkeit geblieben ist.)

    #Hildebrand, K.# ~Norm und Entartung des Menschen.~

    -- -- ~Norm und Verfall des Staates.~ Dresden 1920. (Diese beiden
    zusammengehörigen Bücher stellen eine Erneuerung der Lehre
    ~Platons~ auf dem Boden der modernen Wissenschaft dar.)

    #v. Koschützki, R.# ~Quelle der Kraft.~ Hamburg 1912. (Diese
    packende, rassenhygienisch orientierte Schrift des leider zu wenig
    bekannten Dichters kann zur Werbung für den rassenhygienischen
    Gedanken warm empfohlen werden.)

    -- -- ~Siehdichum.~ Hirschberg i. Schi. ca. 1911. (Ein ergreifender
    Roman, in dem in feinsinniger und anheimelnder Weise ostelbisches
    Landleben geschildert wird und in dem der Held an einer
    rassenhygienisch verfehlten Ehe tragisch zugrundegeht.)

    #Popert, H.# ~Helmut Harringa.~ 22. Aufl. Dresden 1913. (Seitdem
    wahrscheinlich wieder mehrere neue Auflagen. Ein rassenhygienischer
    Roman von starker Wirkung, der sich in erster Linie den Kampf
    gegen den Alkoholismus zur Aufgabe macht. Für die Jugend sehr zu
    empfehlen.)

Schließlich seien noch einige Zeitschriften genannt:

    #Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie.# Herausgeber A.
    ~Ploetz~. Verlag in Zukunft J. F. Lehmann, München. (Das Archiv
    bringt vor allem wissenschaftliche Originalarbeiten und kritische
    Berichte sowohl aus dem Gebiet der theoretischen Rassenbiologie als
    auch dem der praktischen Rassenhygiene. Es bemüht sich, nicht nur
    dem Wissenschaftler, sondern auch dem gebildeten Laien verständlich
    zu sein.)

    #Hereditas.# Herausgeber R. ~Larsson~, Lund. (In dieser
    skandinavischen Zeitschrift für Erblichkeitsforschung erscheinen
    auch rassenbiologische Arbeiten, meist in englischer oder deutscher
    Sprache.)

    #Journal of Heredity.# Herausgeber P. ~Popenoe~. Organ der
    „American Genetics Association“. Washington. (Führende
    amerikanische Zeitschrift auf dem Gebiet der Rassenbiologie und
    Rassenhygiene.)

    #Eugenics Review.# Organ der „Eugenics Education Society“. London.
    (Dient hauptsächlich der gemeinverständlichen Werbung.)

    #Das kommende Geschlecht.# ~Zeitschrift für Familienpflege und
    geschlechtliche Volkserziehung auf biologischer und ethischer
    Grundlage.~ Herausgegeben von H. ~Muckermann~ S. J. u. a. Berlin,
    Verlag Dümmler. (Populäre Zeitschrift, welche der praktischen
    Bevölkerungspolitik und auch der privaten Rassenhygiene dient.)



Berichtigungen zum 1. Bande.


a) Druckfehler.

S. 11 Z. 6 lies Tabelle 10 statt Tabelle 8.

S. 17 Z. 30 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 18 Z. 13 lies Figur 5 statt Figur 6.

S. 67 Z. 7 v. u. lies albinotischer statt albionitischer.

S. 162 Z. 16 v. u. lies Zäpfchen statt Stäbchen.

S. 201 Z. 14 lies schematischer statt chematischer.

S. 234 Z. 7 v. u. lies ὁριστός statt ὁριοτός.

S. 236 Z. 2 lies Selbstüberschätzung statt Selbsüberschätzung.

S. 236 Z. 5 lies vermeintlichen statt vermeindlichen.


b) Inhaltliche Berichtigungen.

Zu S. 271 Z. 11-21 vgl. die Fußnote zu S. 55 des 2. Bandes.

Zu S. 300. Infolge eines Versehens ist im ersten Bande die wichtigste
amerikanische Zeitschrift für Erblichkeit- und Variationslehre nicht
genannt worden:

#Genetics.# Herausgeber G. H. ~Shull~. Verlag Williams and Wilkins Co.,
Baltimore.

Zu S. 249 des 1. Bandes:

Infolge zu weit getriebenen Bestrebens nach Raumersparnis und
gemeinverständlicher Darstellung hat leider die Klarheit des Absatzes
über die Korrelationsrechnung gelitten. Das Wesen der Korrelation möge
daher hier an einem einfachen Beispiel erläutert werden. Wenn in einer
Bevölkerung im Durchschnitt jedes tausendste Individuum albinotisch
wäre und wenn die Ehewahl ganz ohne Rücksicht darauf erfolgen würde,
so wäre zu erwarten, daß nur jedes tausendste der albinotischen
Individuen ein ebensolches Ehegemahl bekommen würde. Dann würden also
in jeder millionsten Ehe beide Ehegatten albinotisch sein. Das rein
zufällige Zusammentreffen zweier Ereignisse erfolgt eben mit einer
Wahrscheinlichkeit, die gleich dem Produkt der Wahrscheinlichkeiten
ist, mit denen jedes der beiden einzelnen Ereignisse eintritt. Wenn
dagegen beide Ereignisse häufiger zusammentreffen, als dem Produkt
der Wahrscheinlichkeiten entspricht, so stehen sie in positiver
Korrelation, wenn seltener, in negativer. Wenn also z. B. albinotische
Individuen vorzugsweise ebensolche Ehegatten bekommen würden, so würde
in dieser Hinsicht eine positive Korrelation zwischen den Ehegatten
bestehen. Wenn ein albinotisches Individuum immer wieder nur ein
albinotisches heiraten würde, so wäre die Korrelation gleich 1. Wenn
dagegen ein albinotisches niemals ein ebensolches heiraten würde, so
wäre die Korrelation -- 1. Und wenn albinotische Individuen in der
Ehe nur gemäß der allgemeinen Wahrscheinlichkeit zusammentreffen
würden, so wäre die Korrelation gleich 0. Der Korrelationskoeffizient
ist also ein Maß, welches angibt, um wieviel die Wahrscheinlichkeit
des Zusammentreffens zweier Ereignisse von dem Produkt der einzelnen
Wahrscheinlichkeiten abweicht.

Auch bei Eigenschaften, die nicht in zwei deutlich unterscheidbare
Gruppen geteilt werden können, kann eine Korrelation berechnet werden,
z. B. bei Unterschieden der Größe, die nur Grade mit allmählichem
Übergang erkennen lassen. Hinsichtlich der Größe würde unter Ehepaaren
z. B. dann vollständige Korrelation (= 1) bestehen, wenn einem
bestimmten Grade der Abweichung des Mannes von der Durchschnittsgröße
aller Männer in jedem Falle auch ein proportionaler Grad der Abweichung
der Frau von der Durchschnittsgröße aller Frauen der Bevölkerung
entsprechen würde. Gar keine Korrelation (= 0) dagegen würde bestehen,
wenn die Ehewahl ohne jede Rücksicht auf die Größe, in dieser Hinsicht
also rein zufällig erfolgen würde.

Diese Korrelationsrechnung wird nun auch zur Erfassung der
Erblichkeitserscheinungen gebraucht, indem die Korrelation der
Merkmale zweier Blutsverwandtschaftsgrade, etwa zwischen Eltern und
Kindern oder zwischen Geschwistern berechnet wird. Wenn z. B. in einer
Kaninchenbevölkerung ein albinotischer (reiner) Stamm in sich rein
weitergezüchtet würde, während alle übrigen Kaninchen gefärbt wären, so
würde bei Korrelation zwischen Eltern und Nachkommen in bezug auf die
Haarfarbe in dieser Bevölkerung gleich 1 sein. So war das Beispiel auf
S. 249 gemeint. Wenn dagegen die ganze Bevölkerung nur aus weißen oder
nur aus schwarzen Tieren bestehen würde, so würde man die Erblichkeit
durch die Korrelationsrechnung überhaupt nicht erfassen können, obwohl
die Erblichkeit der Farbe natürlich noch ganz dieselbe wäre. Schon das
zeigt also, daß die Korrelationsrechnung zur exakten Erfassung der
Erblichkeit wenig geeignet ist. Wenn weiter nur wenige albinotische
Individuen in der Bevölkerung vorhanden wären und die Paarung ohne
Rücksicht auf die Haarfarbe, d. h. rein zufällig erfolgen würde, so
würden die Nachkommen albinotischer Tiere in der Regel nicht wieder
albinotisch sein, und entsprechend würde man nur eine verschwindend
geringe Korrelation von nahezu gleich 0 finden. Wenn dagegen dieselbe
rezessive Anlage häufiger oder gar überwiegend in der Bevölkerung
vorhanden wäre, so würden oft auch die Nachkommen albinotischer Tiere
wieder albinotisch sein, und man würde eine viel höhere Korrelation
finden, obwohl die Erblichkeit der Anlage im Grunde natürlich keine
andere wäre als bei Seltenheit. Entsprechendes gilt natürlich auch
für Merkmale, die keine Scheidung in zwei deutlich getrennte Gruppen,
sondern nur die Feststellung allmählicher Gradunterschiede gestatten
(wie z. B. die Größe). Auch hier ist die Korrelationsrechnung also zur
Erfassung der eigentlichen Gesetzlichkeit des Erbganges nicht geeignet,
sondern nur zu einer Orientierung über die phänotypische Ähnlichkeit
verschiedener Verwandtschaftsgrade.



Schlagwörter-Verzeichnis.

(Den Seitenzahlen ist jeweils die Bandzahl I bzw. II vorgesetzt. -- Ein
alphabetisches Verzeichnis ~gebräuchlicher Fachausdrücke~ befindet
sich auf S. 223-231).


A.

    Abtreibung II 128, 136.

    Adel II 65.

    Affen I 110.

    Afrika I 133.

    Ägypten I 127, 128, 136.

    Aino I 100, 101, 141.

    Akademiker II 97.

    Akromegalie I 82, 197.

    Albinismus I 94, 97, 99, 150.

    Alemannen I 130.

    Algier I 137.

    Alkohol I 66, 253, 255;
      II 34, 80, 188.

    -- Auslese durch II 33.

    Alkoholepilepsie I 230.

    Alkoholfrage II 114.

    Alkoholismus I 225, 226;
      II 86.

    Alkoholmißbrauch I 229.

    Alkoholverbot II 113.

    Allelomorphismus II 225.

    Alpine Rasse I 126, 132.

    Altern (einer Rasse) I 123.

    -- (eines Volkes) I 123.

    Amaurotische Idiotie I 227.

    Amerika u. Amerikaner I 133;
      II 101, 106, 113, 114, 121, 123, 126, 127, 162, 183.

    Amoriter I 135.

    Anämie I 209.

    Angelsachsen I 292.

    Anpassung I 144;
      II 36, 48, 94, 108.

    Anstalt, rassenhygienische II 175, 177.

    Antagonie der Erbeinheiten I 265.

    Anteposition I 157, 205.

    Anthropobiologie I 78.

    Anthropographie I 123.

    Anthropoiden I 110, 113.

    Antirrhinum majus I 23.

    Antizipation I 157, 158, 205.

    Arbeiter, geistige II 144, 173.

    Arier I 291.

    Armenoide Rasse I 134, 137.

    armenoid-dinarisch I 128.

    Arsen I 256, 260.

    Artbastarde I 61.

    Arteriosklerose I 198;
      II 12.

    Arthritismus I 208.

    Ärzte II 180, 181.

    Aschkenasim I 136.

    Asien I 134.

    Assyrer I 135.

    Asthenie I 189, 190, 214, 237;
      II 11.

    Asthma I 193.

    Asylierung II 130.

    Ataxie I 220, 264.

    Atmungsorgane II 13.

    Aufklärung, geschlechtliche II 208.

    Aufstieg, sozialer II 50, 51, 70, 71, 90.

    Auge I 90.

    Augenfarbe I 98, 109.

    Augenleiden I 146;
      II 9.

    Aurignac-Rasse I 114.

    Ausbildung, körperliche II 172, 173.

    Auslese durch Alkohol II 33.

    -- biologische II 2.

    -- ihre Einschränkung II 7, 95.

    -- geschlechtliche II 65.

    -- ihre Intensität II 6.

    -- durch Krieg II 37.

    -- beim Menschen I 114, 120, 265, 266, 293, 294, 296;
      II 93, 111.

    -- natürliche I 116.

    -- ihre Richtung II 7.

    -- soziale II 23, 28, 31, 46, 47, 63, 64, 143, 146, 169, 170.

    Auslösungsfaktoren I 248.

    Ausschaltung, wahllose II 3.

    Australier I 101, 133, 141.

    Auswanderung II 101, 163.


B.

    Babyloner I 135.

    Bach, Joh. Seb. I 269;
      II 212.

    Baden I 96.

    Bandkeramische Kultur I 129.

    Bantu I 138.

    Bardili II 55.

    Bart I 102.

    Basedowsche Krankheit I 195.

    Bastarde I 24, 90, 96, 97, 297.

    -- (Deutsch-Südwestafrikas) I 87.

    -- intermediäre I 27.

    -- Luxurieren der I 105.

    Bastardierung von Arten I 61.

    Beamte II 73, 79, 142.

    Beamtenbesoldung II 140.

    Beamtinnen II 96, 147.

    Becken, enges II 14.

    Beethoven I 269, 297.

    Begabte II 185.

    Begabtenschulen II 53, 98.

    Begabung I 268, 271, 272, 273, 280, 293;
      II 54.

    -- mathematische I 270.

    -- Psychopathie und I 305.

    -- Rasse und I 285, 305.

    Belastung II 197.

    Berber I 137.

    Berlin II 99.

    Bermuda I 93.

    Bernoulli I 270.

    Berufe, geistige II 48, 185.

    -- landwirtschaftliche II 186.

    Berufsauslese II 47, 66.

    Berufswahl II 186.

    Berühmtheit I 281.

    Besoldungsordnung II 146.

    Bettnässen I 223.

    Bevölkerungspolitik II 132, 138.

    Bildung I 279;
      II 50, 73, 83, 88, 89, 171, 172.

    Binominalkurve I 8.

    Biologischer Unterricht II 172.

    Biotypus II 224.

    Blastophthorie I 253.

    Blauer Fleck I 92.

    Blei I 256.

    Blinde II 9.

    Blindheit I 154, 159.

    Blödsinn I 226.

    Blutarmut I 209.

    Bluterkrankheit I 199.

    Blutsverwandtschaft I 169, 246.

    Bodenreform II 161.

    Bohnen I 7.

    Borreby-Typus I 128.

    Brachydaktylie I 179.

    Brahmanen I 134.

    Bronzezeit I 129.

    Bruchanlagen I 184.

    Brünn I 114.

    Brust, weibliche I 107.

    Brüx I 114.

    Bulgaren I 132.

    Buren I 105.

    Bürgerkrieg II 46.

    Burgunder I 131.

    Buschmänner I 91, 101, 103, 107, 137, 138.

    Buschneger I 139.


C.

    Ceylon I 100, 141.

    Chemismus des Idioplasmas I 5.

    China I 110.

    Chinesen I 89, 90, 298;
      II 45, 102.

    Chinesische Kultur I 289, 298.

    Chinin I 256, 257.

    Cholera II 21.

    Chondrodystrophie I 186.

    Chromomeren I 48;
      II 224.

    Chromosomen I 46;
      II 224.

    Cro-Magnon I 114.

    Cro-Magnon-Rasse I 127, 137.


D.

    Daktyloskopie I 103.

    Damenberufe II 95, 97, 146.

    Damentum II 84.

    Dänemark I 96, 128.

    Darwin I 270, 282;
      II 4.

    Darwinscher Höcker I 91.

    Deformierung, künstliche I 82.

    Dementia praecox I 228.

    Demokratie II 169.

    Diabetes I 68.

    -- insipidus I 205.

    -- melitus I 203, 204.

    Diathesen I 188, 304;
      II 30.

    Diathese, exsudative I 170, 192.

    -- lymphatische I 191.

    Dihybriden I 29.

    Dinarische Rasse I 126, 128, 132, 134.

    Diploide Zellen I 47;
      II 224.

    Disposition I 188.

    Dolmenbauer I 127.

    Domestikation I 116, 262.

    Dominanter Erbgang I 160, 171, 178, 243.

    Dominanz I 28;
      II 225.

    Dominanzregel I 29.

    Dravida I 134.

    Drosophila ampelophila I 44.

    Drüsensäfte I 82.


E.

    Edwards II 55, 61.

    Eheberater II 121, 124, 128, 194.

    Eheberatung II 175.

    Ehegemeinschaft II 149, 155.

    Ehelosigkeit II 77, 78, 92, 93.

    Ehescheidung II 134, 213.

    Ehetauglichkeit II 194, 203.

    Ehetauglichkeitszeugnisse II 118.

    Eheverbote II 118, 121, 122, 129.

    Ehevermittlung II 133.

    Eigenschaften, Erwerbung neuer I 16.

    -- Vererbung erworbener I 16;
      II 171, 172, 191.

    Eigenschaftskombinationen I 39.

    Einehe II 5.

    Einheitsschule II 53.

    Einkindersystem II 81.

    Einwanderung II 101.

    Eiszeit I 115, 139.

    Entartung I 262, 266;
      II 7, 17, 84, 85, 111.

    Entartungsirresein I 238.

    Entartungszeichen II 61, 62.

    Enthaltsamkeit II 188, 190.

    Entwicklung, körperliche II 170, 171.

    Enuresis nocturna I 223.

    Epicanthus I 90, 152.

    Epidemien II 20.

    Epidermolysis bullosa I 171.

    Epilepsie I 229, 231, 233, 253, 281;
      II 18.

    Epistase II 225.

    Erbänderungen I 253.

    Erbanlagen, geschlechtsgebundene I 275, 276, 277.

    -- seelische I 268, 285.

    Erbeinheiten, Antagonie der I 265.

    Erbeinheiten, homologe I 265.

    Erbgang, dominanter I 160, 171, 178, 243.

    -- geschlechtsgebundener I 151, 164, 243.

    -- rezessiver I 244, 264.

    Erbliche Unterschiede I 5.

    Erblichkeit der Begabung II 54.

    Erblichkeitsforschung, Methoden der I 239.

    Erblichkeitsstatistik I 241.

    Erblindung I 154;
      II 9.

    Erbmasse, Ertüchtigung der II 191, 192.

    Erbrecht II 151, 159.

    Erbschaftssteuer II 156.

    Erfinder I 270.

    Ergrauen I 94.

    Erhaltungsminimum II 72.

    Ertüchtigung der Erbmasse II 191, 192.

    Erwerbung neuer Eigenschaften I 16.

    Erythema solare I 92.

    Erziehung I 22, 278, 279;
      II 207, 208.

    Erziehungsbeiträge II 137.

    Erziehungswesen II 169.

    Eskimo I 86, 90, 92, 101, 139, 141.

    Ethik, christliche II 221.

    Eugenik II 112.

    Eugenics Record Office I 303.

    Europäer × Neger, Kreuzung I 42.

    Europäide I 115.

    Euthanasie II 132.

    Exsudative Diathese I 192.


F.

    Fachausdrücke II 223.

    Faktoren I 35;
      II 225.

    Faktoren-Koppelung I 44.

    Familie II 157.

    Familienauslese II 50, 52, 54.

    Familienbeihilfen II 138.

    Familienerziehung II 207.

    Familienforschungen I 304.

    Familienregister II 179.

    Familienverbände II 217.

    Farbenblindheit I 162, 163.

    Farbenrassen I 36.

    Farbensinn I 268.

    Färbungsabstufungen I 42.

    Fayum I 110.

    Fechner I 282.

    Fehlgeburten I 264;
      II 80, 128.

    Fettablagerung am Körper I 106.

    Fettsteiß I 107.

    Fettsucht I 207;
      II 12.

    Feuerbach I 270, 283.

    Feuerbewahrung I 113, 115.

    Feuererzeugung I 115.

     „fil-fil“  I 101.

    F_{1}-Generation I 25;
      II 225.

    Filialgeneration I 25.

    Findelhäuser II 136.

    Finnen I 97.

    Fleck, blauer I 92.

    Forschungsanstalten II 215.

    Fortpflanzung, geschlechtliche I 4.

    -- ungeschlechtliche I 4.

    Fortpflanzungsauslese II 4, 137.

    Fortpflanzungshygiene II 113.

    Fortpflanzungstrieb I 239.

    Fortpflanzungstüchtigkeit II 13.

    Franken I 130.

    Frankreich II 40, 135, 136, 138, 139.

    Franzosen II 45.

    Frauenarbeit II 91.

    Frauenberufe II 95, 146.

    Frauenbewegung II 96.

    Frauenfrage II 148, 187.

    Frauenstudium II 97.

    Friedreichsche Krankheit I 220, 264.

    Fruchtbarkeit I 117;
      II 95.

    Fruchtbarkeitsauslese II 3.

    Frühehe II 204.

    Fugger II 86.

    Fürsorge II 180.

    Fuß, Entstehung des I 111.


G.

    Galton I 270;
      II 215, 218.

    Gameten I 29;
      II 225.

    Gang, aufrechter I 111.

    Gebiß II 12.

    Geburtenausfall II 77, 80, 84.

    Geburtenprämien II 139.

    Geburtenrückgang II 84, 133.

    Geburtenverhütung II 77, 80, 82, 83, 84, 85, 86, 93, 94, 95, 135.

    Geburtenziffer II 85.

    Geburtsschwierigkeiten II 14.

    Gedächtnis I 272;
      II 170.

    Gegenauslese I 266;
      II 7, 8, 35, 42, 56, 57, 71, 80, 83, 93, 94.

    Gehirn I 89.

    Gehirngewicht II 49, 51.

    Gehirngröße I 112.

    Geisteskrankheiten I 225;
      II 15, 16, 17.

    Geistesschwäche I 226.

    Gelbsucht I 202.

    Gelenkrheumatismus I 211.

    Geltungsbedürfnis I 273, 282;
      II 50, 58, 81.

    Gen II 225.

    Genie I 268, 270, 272, 280, 281, 285, 293;
      II 130.

    Genotypus II 225.

    Germanen I 129, 292, 294, 295;
      II 6, 65, 70, 94, 105.

    Geruchsorgan I 90.

    Geschlecht, Vererbung des I 54.

    Geschlechtliche Anomalien I 238.

    -- Aufklärung II 208.

    -- Zuchtwahl II 5, 55, 61.

    Geschlechtsbegrenzte Merkmale II 225.

    Geschlechtsbestimmender Faktor I 55.

    Geschlechtschromosom I 152, 162, 164, 264, 275, 276, 277;
      II 225.

    Geschlechtsgebundener Erbgang I 151, 164, 243;
      II 225.

    Geschlechtsgekoppelte Vererbung I 55.

    Geschlechtsinstinkte II 94.

    Geschlechtskrankheiten II 25, 77, 79, 85, 115, 116, 120, 188, 190,
    201.

    -- Meldepflicht II 116, 120, 201.

    Geschlechtsmerkmale am Schädel I 84.

    Geschlechtstrieb I 239;
      II 28, 202.

    Geschlechtsunterschied I 54, 278.

    Geschwistermethoden I 244.

    Gesellschaft für Rassenhygiene II 217, 218.

    Gesellschaftsordnung II 164.

    Gesichtsform I 86, 109.

    Gesichtsskelett I 84.

    Gesundheitsbogen II 178.

    Gesundheitszeugnisse II 119, 124, 203.

    Gibbon I 110.

    Gicht I 206.

    Glaukom I 156.

    gleicherbig I 24.

    Glockenbecher I 129.

    Goethe I 273, 283, 284, 288, 297, 305.

    Gonorrhoe II 25, 56, 77, 85, 98, 188, 199, 201.

    -- ihre Häufigkeit II 26.

    Gorilla I 110.

    Goten I 131.

    Griechenland I 123.

    Grimaldi-Rasse I 128, 136.

    Großstädte II 99, 187.

    Gruppen von Variationen I 6.

    Gruppenauslese II 38, 42.


H.

    Haaranomalien I 174, 175.

    Haararmut I 175.

    Haarfarbe I 94, 109.

    -- Nachdunkeln der I 97.

    Haarform I 100, 109.

    Habitus I 188.

    Hallstattzeit I 129.

    Hämophilie I 199.

    Hand, Hautleisten der I 110.

    Haploide Zellen I 47;
      II 225.

    Hasenscharte I 184.

    Häßlichkeit II 62.

    Haustiermerkmale I 116.

    Haut I 102.

    Hautfarbe I 91, 109.

    Hautleiden I 168;
      II 9.

    Hautleisten der Hand I 110.

    Hebephrenie I 228.

    Hebräer I 135, 136.

    Heiratsalter II 17, 77, 79.

    Hellenen I 291;
      II 105, 106.

    Hemeralopie I 160.

    Hemmungsfaktoren I 247.

    Hermaphroditismus I 182.

    Herzfehler I 210;
      II 12.

    heterozygotisch I 24, 59;
      II 226.

    Hetiter I 135.

    Hindu I 134.

    Hocken I 88.

    Hölderlin II 55.

    Holland I 128.

    Hominiden I 110.

    Homo heidelbergensis I 80, 114.

    Homo primigenius I 80, 114.

    Homomerie II 226.

    Homosexualität I 239;
      II 202.

    homozygotisch I 24;
      II 226.

    Hörfähigkeit I 268.

    Hormone I 82, 84.

    Hottentotten I 86, 90, 93, 96, 103, 105, 107, 137.

    Hüftverrenkung I 181.

    Hundevolk I 67.

    Hunnenzüge I 132.

    Hygiene II 110, 111, 172.

    -- soziale II 180.

    Hypertonie I 198.

    Hypophyse I 104.

    Hypospadie I 182.

    Hypostase II 226.

    Hysterie I 232, 233, 235, 238;
      II 193.


I.

    Ichthyosis I 174.

    Idiokinese I 252, 265, 266;
      II 7, 111, 226.

    Idiokinetische Einflüsse I 256, 260.

    Idiophorie I 154;
      II 226.

    Idioplasma I 5, 6.

    Idiotie I 226, 227;
      II 17.

    -- amaurotische I 227.

    Idiotypus I 14, 286, 287;
      II 227.

    Idiovariationen I 7, 16, 63, 260;
      II 227.

    Indogermanische Kultur I 291.

    Ikterus I 202.

    Imbezillität I 226.

    Immunität I 39;
      II 20, 29.

    Intermediäre Bastarde I 27;
      II 227.

    Index I 80.

    -- fronto-jugalis I 88.

    Indianer I 92, 94, 97, 101, 105, 121, 141;
      II 24, 102.

    Indien I 110.

    Indier I 90.

    Individualauslese II 38.

    Individualismus II 87, 88, 122, 130, 217.

    Individualkapitalismus II 165, 166.

    Indogermanen I 119, 124.

    -- Urheimat der I 130.

    Industrie II 91.

    Infantilismus I 191;
      II 13.

    Infektionskrankheiten II 20, 22, 40.

    Inkarnat I 91.

    Intermediäres Verhalten I 243.

    Inzestzucht I 76.

    Inzucht I 75, 264;
      II 198.

    Irisfarbe I 90, 98, 99.

    Irrenpflege II 16.

    Irresein, manisch-melancholisches I 231, 236.

    -- moralisches I 238;
      II 60.


J.

    Jamaika I 93.

    Japaner I 89, 90, 97, 102, 139.

    Java I 111.

    Jochbogen I 88.

    Jod I 256, 260.

    Juden I 100, 135, 136, 290, 294, 295;
      II 24, 44, 45, 66, 67, 75, 87, 103, 104, 163, 198.

    Jüdinnen I 106.

    Jugendvereine II 209.

    Jukes II 60, 61.


K.

    Kalmücken I 90.

    Kampf ums Dasein II 4, 70.

    Kaninchen I 36.

    Kant II 212.

    Kapitalismus II 165.

    Kasten I 119, 134.

    Kastration II 125.

    Katatonie I 228.

    Keimdrüsen I 104.

    Kelten I 129.

    Keratosis I 173.

    Kinderbeihilfen II 139.

    Kinderkrankheiten II 32.

    Kinderzahl II 211.

    -- und soziale Stellung II 73.

    -- und wirtschaftliche Lage II 75.

    Kinderzulagen II 104, 141, 142.

    Kino II 220.

    Kirche II 87, 220, 221.

    Klima I 293.

    Klon I 7.

    Klumpfuß I 180.

    Kollektivauslese II 38.

    Kombination zweier Vererbungsrichtungen I 6.

    Komplexion I 100.

    Kongo I 138.

    Konstitution I 188;
      II 10, 11, 21, 22, 27, 32, 228.

    -- asthenische I 237;
      II 11.

    Konstitutionsanomalien I 188.

    Kontraselektion II 7, 56.

    Kopfgröße II 49, 51.

    Koppelung I 44, 51, 54;
      II 228.

    Koreaner I 139.

    Körpergröße I 103, 104, 109.

    Körpergröße und Schädelform I 83.

    Körperproportionen I 105.

    Korrelation I 249;
      II 228, 238.

    Krankheitsbegriff I 145, 281, 284.

    Krapina I 114.

    Krebs I 169, 258, 259.

    Kretinismus I 194, 197, 225, 226.

    Krieg, Auslese durch II 37.

    Kriegsverluste II 41, 78.

    Kropf I 196, 225.

    Krupp I 270.

    Kryptorchismus I 183.

    Kultur I 22, 296;
      II 84, 130, 187.

    -- abendländische I 291, 292, 295, 298.

    -- altjüdische I 290.

    -- chinesische I 289, 298.

    -- indogermanische I 291.

    Kulturauffassung, materialistische I 296.

    -- organische I 296.

    Kulturbegabung I 298.

    Kurzsichtigkeit I 147, 148, 162;
      II 8, 57, 58.


L.

    Lamarckismus II 171, 192, 228.

    Land II 187.

    Landarbeiter II 100, 162.

    Landbevölkerung II 158.

    Landleben II 98.

    Landwirtschaftliche Berufe II 186.

    Langschädel I 81.

    Lappen I 97, 128, 131.

    Lebensauslese II 3.

    Lebensschwäche, angeborene I 262.

    Lehen, bäuerliche II 158, 161.

    Leibesübungen II 172, 173.

    Leistenbrüche I 21, 183;
      II 10.

    Leistungen, kulturelle I 288.

    Leptinortarsa I 253.

    Letale Erbeinheiten II 228.

    Lidspalte, mandelförmige I 90.

    Liebe II 5, 205, 206.

    Linie, Reine I 7.

    Linkshändigkeit I 106, 223, 230.

    Lippen I 108.

    Lockenbildung I 101.

    Löwenmaul (Antirrhinum majus) I 23.

    Lungentuberkulose I 213.

    Lungenvolum I 89.

    Luxurieren der Bastarde I 105.

    Lymphatische Diathese I 191.


M.

    Magengeschwür I 212.

    Magenleiden I 212.

    Magyaren I 132.

    Malakka I 100.

    Malayen I 90, 94, 109.

    Mandschu I 139.

    Manisch-melancholisches Irresein I 231, 236.

    Manisch-melancholische Veranlagung I 283.

    Mauer I 114.

    Mayer, Robert I 283, 284.

    Mechanismus II 228.

    Mediterrane Rasse I 125, 138, 190.

    Medizinalstatistik II 179.

    Meerschweinchen I 33.

    Megalith-Bevölkerung I 127.

    Melanesier I 90, 96, 101, 102, 142.

    Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten II 116, 120, 201.

    Mendel I 283, 284, 300.

    Mendelsches Aufspalten I 95.

    -- Gesetz I 161, 180, 242, 272.

    Mendelspaltung, Grundlage der ganzen I 46.

    Mendelssohn I 269.

    Mentone I 128.

    Methoden der Erblichkeitsforschung I 239.

    Migräne I 231.

    Mikrokephalie I 185.

    Mimikry I 232, 282.

    Mischbevölkerung I 287.

    Mischehe II 198.

    Mischlinge I 297.

    Mißbildungen I 176, 177, 240;
      II 9.

    Mittelstand II 75, 96, 168.

    Mixovariationen I 6, 22;
      II 228.

    Modifikation I 6;
      II 228.

    Monarchie II 169.

    Mongolen I 90, 92, 103, 115, 128, 132, 136, 139, 289, 290;
      II 24, 102.

    Mongolenfalte I 90, 140.

    Mongolenfleck I 92, 109, 140.

    Mongolide Rassen I 128, 139, 289, 290;
      II 24, 102.

    Monohybriden I 29.

    Monomerie II 229.

    Moral II 189.

    Moralisches Irresein I 238.

    Le Moustier I 114.

    Mozart I 269.

    Mulatten I 93, 95, 117, 139.

    Multipler Allelomorphismus II 224.

    Musikalische Veranlagung I 22, 269.

    Muskelatrophie I 215, 217, 218.

    Muskeldystrophie I 215, 216.

    Muskelsystem I 89.

    Muskelvariationen I 110.

    Mutationen I 7, 16;
      II 229.

    Myoklonusepilepsie I 222, 231.

    Myome II 14.

    Myopie I 147, 148, 162.

    Myotonie I 222.

    Myxödem I 194.


N.

    Nachtblindheit I 160.

    Nachwirkungen I 18, 19.

    Nachwuchsversicherung II 138.

    Napoleon I. I 281, 282.

    Nase I 90, 107, 109.

    Naturvölker II 37, 70, 102.

    Neandertaler I 80, 114.

    Neger I 22, 89, 92, 96, 97, 99, 101, 102, 105, 115, 118, 124, 132,
    138, 288, 289;
      II 24, 68, 102.

    Neger-Albino I 98.

    Neger × Europäer, Kreuzung I 42.

    Negriden I 115, 138.

    Negrito I 141, 142.

    Nervenleiden I 215;
      II 15.

    Nervensystem I 89.

    Nervosität I 237.

    Netzhautatrophie I 154.

    Neu-Guinea I 96.

    Neumalthusianismus II 92.

    Neurasthenie I 237, 282;
      II 58.

    Neuritis optica I 156.

    Nierenleiden I 209.

    Nietzsche I 281, 282, 305.

    Nilsson-Ehle-Typus I 87.

    Nordische Rasse I 124, 253, 291, 292, 293;
      II 14, 24, 43, 44, 45, 62, 63, 65, 68, 94, 103, 105, 107, 181.

    Nubier I 136.

    Numerus clausus II 144.


O.

    Ohr I 91.

    Ohrenleiden I 166;
      II 9.

    Orang I 110.

    Organbildende Bezirke I 19.

    Orgoristie I 234, 235, 236, 237, 238, 239, 281, 282, 283;
      II 41, 58, 193.

    Orientalische Rasse I 132, 135, 138, 291.

    Osteuropa II 164.

    Otosklerose I 166.


P.

    Panmixie II 7, 229.

    Papua I 97, 142.

    Paraffinum durum I 15.

    -- liquidum I 15.

    Parakinese I 253;
      II 229.

    Paralyse II 25.

    Paralysis agitans I 221.

    Paramäcium I 8, 9.

    Paranoia I 235.

    Paranoische Veranlagung I 283.

    Paraphorie II 229.

    Paraplegie I 219.

    Parathymie I 232, 236, 283.

    Paratypus II 229.

    Paravariation I 6, 7;
      II 229.

    Parentalgeneration I 25.

    Pavian I 111.

    Penschab I 134.

    Peristase I 6;
      II 229.

    Peristatische Merkmale I 78, 84.

    Pfefferkornhaar I 101.

    P-Generation I 25;
      II 229.

    Phaenotypus II 229.

    Physiognomie I 107.

    Pigmentverhältnisse I 91.

    Pithecanthropus erectus I 80, 111, 112.

    Ploetz, Alfred II 215.

    Pocken II 21.

    Polartiere I 116.

    Polen II 100.

    Politik II 165, 184.

    Polydaktylie I 178.

    Polygynie II 5, 136.

    Polyhybriden I 29.

    Polymerie I 265;
      II 230.

    Polynesier I 142.

    Polyurie I 205.

    Population II 230.

    Portugiesen-Indianermischlinge I 94.

    Präformations-Theorie I 5.

    Pränasalgruben I 81.

    Präpotenz in der Vererbung I 117.

    Primaten I 110.

    Primel I 14.

    Private Rassenhygiene II 112.

    Privatkapitalismus II 165.

    Probanden II 230.

    Probandenmethode I 246.

    Progenie I 82, 108.

    Prognathie I 81.

    Promontorium I 112.

    Psychasthenie I 237, 282.

    Psychopathien I 225, 229, 232, 234, 236, 237, 238, 280, 281;
      II 18, 19, 41, 57, 58, 193.

    Psychopathie und Begabung I 305.

    Psychosen I 225.

    Puerperalfieber II 14.

    Pygmäen I 105, 109, 138.


Q.

    Quarterones I 139.

    Quecksilber I 256, 260.

    Querulanten I 236.


R.

    Rachitis I 82, 193.

    Rasse, alpine I 126, 132.

    -- anthropologische II 43, 102.

    -- armenoide I 134, 137.

    -- und Begabung I 285, 305.

    -- dinarische I 126, 128, 132, 134.

    -- mediterrane I 125, 138, 291.

    -- mongolide I 90, 92, 103, 115, 128, 132, 136, 139, 289, 290;
      II 24, 102.

    -- nordische I 124, 253, 291, 292, 293;
      II 14, 24, 43, 44, 45, 62, 63, 65, 68, 94, 103, 105, 107, 181.

    -- orientalische I 132, 135, 138, 291.

    -- Reinheit einer I 297.

    -- und soziale Gliederung II 62.

    -- und Verbrechen II 69.

    -- weiße II 183.

    Rassen, Benennung der I 124.

    -- Wert der I 298.

    Rassenanlagen I 285, 286, 287, 296;
      II 62.

    Rassenbeschreibung I 123.

    Rassenbildung I 115.

    Rassenbiologie I 110, 117;
      II 177.

    Rassenentstehung I 110.

    Rassenfrage I 286;
      II 183.

    Rassenhygiene II 110, 111, 112.

    -- private II 185.

    Rassenhygienische Anstalt II 175, 177.

    Rassenhygienischer Unterricht II 174.

    Rassenkreuzung I 117.

    Rassenmischung I 297.

    Rassenunterschiede I 80, 286.

    Rausch, Zeugung im I 255.

    Reaktionsweise I 15.

    Rechtshändigkeit I 106.

    Reduktionsteilung I 47, 265;
      II 230.

    Regression I 274;
      II 230.

    Reihengräber I 130.

    Reine Linie I 7;
      II 230.

    Religion II 87, 221.

    Retinitis pigmentosa I 154.

    Revolution II 46.

    rezessiv I 29;
      II 230.

    Rezessive Anlagen I 261, 263.

    Rezessiver Erbgang I 244, 264.

    Riesenwachstum I 104, 197.

    Röntgenstrahlen I 257, 258;
      II 115, 202.

    Rotgrünblindheit I 163.

    Rothaarigkeit I 94, 96.

    Rundschädel I 81.

    Rußland II 103, 163.


S.

    Sachsen I 130.

    Salpingektomie II 126.

    Säuglingsfürsorge II 32.

    Säuglingssterblichkeit I 264;
      II 30, 95, 134.

    Schädel I 79.

    Schädelform I 109.

    -- Konstanz der I 85.

    -- und Körpergröße I 83.

    Schimpanse I 110.

    Schizophrenie I 228;
      II 17.

    Schneidezahn, Fehlen des I 89.

    Schönheit II 55, 56.

    Schopenhauer I 283.

    Schottland I 96.

    Schule II 53, 170.

    Schulleistungen I 275.

    Schutz der Schwachen II 95.

    Schutzmittel II 189.

    Schwachsinn I 226, 227, 253;
      II 18.

    Schweden I 97.

    Schweine I 12.

    Schweißdrüsen I 103.

    Schwerhörigkeit I 166.

    Seele I 286, 287.

    Seelenstörungen I 225.

    Sehnervatrophie I 156.

    Selbstmord II 19.

    Selektion II 2.

    Selektionstheorie II 93.

    Semiten I 135.

    Senoi I 100.

    Sephardim I 136.

    Sexuelle Frage II 189.

    Siedlung II 100.

    Siedlungswesen II 157.

    Siemens I 270;
      II 212.

    Sinnesorgane I 89, 90.

    Sittlichkeit II 189.

    Skelett (außer Schädel) I 88.

    Skoliosen I 186.

    Slaven I 129;
      II 100, 162.

    Solutré I 139.

    Sonnenbrand I 92.

    Sonnenwirkung I 92, 169, 259;
      II 23.

    Sozialanthropologie I 305.

    Soziale Hygiene II 110, 111, 112.

    -- Rassenhygiene II 113.

    Sozialismus II 165, 166, 167.

    Sozialpolitik II 165.

    Spaltungen, Mendelsche I 87.

    Spasmophilie I 194.

    Spätehe II 77, 79, 80, 92, 93.

    Spielmeyersche Krankheit I 227.

    Spinalparalyse I 218.

    Sprache, Anfänge der I 112.

    Sprachen, indogermanische I 119, 124.

    Sprachstörungen I 224.

    Spy I 114.

    Stadt und Land II 98.

    Stand II 187.

    Ständebildung II 52.

    Standesauslese II 67.

    Standesunterschiede II 50.

    Steatopygie I 107, 137, 138.

    Steinzeit, ältere I 115, 128.

    -- jüngere I 114, 129.

    Stellung, soziale und Kinderzahl II 73.

    Sterilisierung II 125, 126, 127, 128, 129, 131.

    Steuergesetzgebung II 114, 148.

    Stillfähigkeit II 15, 31.

    Stillen I 107.

    Stirnbreite I 88.

    Stoffwechselkrankheiten II 12.

    Stottern I 224.

    Strafrechtspflege II 131.

    Südafrika I 133.

    Sudan I 138.

    Südseestämme I 92.

    Syndaktylie I 178.

    Syndese II 231.

    Syphilis I 225, 226, 260;
      II 25, 26, 77, 85, 98, 115, 117, 189, 200.

    -- ihre Häufigkeit II 25.


T.

    Tabak I 256;
      II 188.

    Tabakmißbrauch II 115.

    Talent I 268, 270.

    -- musikalisches I 22, 269.

    Tamil-Malayenmischlinge I 94.

    Tartaren I 140.

    Tastleisten I 102.

    Taubstummheit I 166.

    Teneriffa I 127.

    Terzerones I 139.

    Thraker I 135.

    Thymusdrüse I 104.

    Tizian I 270.

    Toda I 141.

    Transformation I 251;
      II 231.

    Treasury of Human Inheritance I 302.

    Trihybriden I 29.

    Tripper II 25, 199 (s. a. Gonorrhoe).

    Trunksucht II 33.

    Tubensterilisation II 126.

    Tuberkulose I 21, 213, 214;
      II 22, 23, 24, 194.

    Tunis I 137.

    Turk-tartarische Stämme I 139.

    Türken I 132.

    Typhus II 21.

    Typus und soziale Stellung II 64.


U.

    Übergangsformen I 114.

    Übung I 278.

    Umwelt I 280, 293, 296;
      II 36, 60, 94, 108.

    Uneheliche II 157.

    Unfruchtbarkeit II 134.

    Unfruchtbarmachung II 125, 126, 127, 128.

    ungleicherbig I 24.

    Unterricht, biologischer II 172.

    -- rassenhygienischer II 174.

    Unterschiede, erbliche I 5.

    Ural-altaische Stämme I 139.

    Urmenschen I 114.

    Urrassen II 102.

    Ursache des Verschiedenseins der Kinder von den Eltern I 6, 272,
    274.

    Ursachen des Variierens I 6.

    -- idiokinetische I 256.


V.

    Vagotonie I 212.

    Vandalen I 131.

    Variationserscheinungen I 6.

    Variationskurven I 8.

    Vasektomie II 125.

    Veranlagung, manisch-melancholische I 283.

    -- musikalische I 22, 269.

    -- paranoische I 283.

    Verbrecher I 238;
      II 20, 59, 60, 68, 131.

    Verdauungsorgane II 13.

    Vereinigte Staaten Nordamerikas (siehe Amerika).

    Vererbung I 6.

    -- atavistische I 251.

    -- direkte I 251.

    -- erworbener Eigenschaften I 16, 279;
      II 171, 172, 191.

    Vererbung, gekreuzte I 261.

    -- des Geschlechts I 54.

    -- geschlechtsgekoppelte I 55.

    -- gleichgeschlechtliche I 251.

    -- kollaterale I 251.

    -- latente I 251.

    -- polymorphe I 251.

    Vererbungsrichtungen I 6.

    Verhütungsmittel II 92, 93, 135, 212, 213.

    Verpöbelung II 135, 139.

    Verrücktheit I 235.

    Verstandesanlagen I 268.

    Verwahrlosung II 60.

    Verwandtenehe I 151, 168, 246, 263;
      II 197.

    Vitalismus II 231.

    Volk (und Rasse) I 118.

    Völkerbund II 183.

    Völkerwanderung I 129.

    Volksschule II 53.

    Vorderasien I 134.


W.

    Wachstumskurve I 104.

    Wanderbewegungen II 162.

    Wanderungsauslese II 98.

    Wedda I 86, 100, 102, 141.

    Weisheitszähne I 89.

    Weizen I 39, 43.

    Weltanschauung II 87, 89, 216.

    Weltkrieg II 41.

    Wirtschaftsordnung II 164.

    Wochenbettfieber II 14.

    Wohlstand II 86, 87, 88.

    Wohnnot II 92.

    Wunschbestimmbarkeit I 282.


X.

    Xeroderma pigmentosum I 169, 259.


Y.

    Yankeebevölkerung II 106.


Z.

    Zähne II 12.

    Zahnanomalien I 185.

    Zahnformen I 110.

    Zellkern I 46.

    Zero II 61.

    Zeugung im Rausche I 255.

    Zionistische Bewegung II 104.

    Zuchtwahl II 2.

    -- geschlechtliche II 5, 55, 61.

    Zuckerkrankheit I 203.

    Zufallskurve I 42.

    Zungenpapillen I 89.

    Zweikindersystem II 81, 210.

    Zwergrassen I 105.

    Zwergwuchs I 104, 186, 196, 197.

    Zwillinge I 86, 103, 187, 275.

    Zwitter I 183.

    Zygote II 231.



Autoren-Verzeichnis.


    Ammon, O. I 301;
      II 63, 98, 234.

    Aristoteles I 282.

    Armin II 44.

    Aschaffenburg I 282.


    Bartel II 11.

    Bateson, W. I 300.

    Bauer, J. I 302.

    Baur, E. I 261, 299.

    Bayerthal II 49.

    Berger II 75.

    Bertholet I 254.

    Bertillon II 64, 73, 76, 152.

    Bettmann, S. I 303.

    Bezzola I 255.

    Bismarck II 100, 101.

    Bluhm I 202;
      II 15.

    Boeckh II 79.

    Le Bon II 49.

    Braeucker II 233.

    Bridges I 265.

    Brugsch, Th. I 302.

    Bumm II 97.

    Burgdörfer II 179.


    de Candolle II 55.

    Classen I 220, 221.

    Clémenceau II 139.

    Clémentel II 76.

    Cohn II 58.

    Cole I 225, 256.

    Crum II 106.

    Czerny II 233.


    Dahn II 215.

    Darwin I 91; II 4.

    Davenport, C. B. I 222, 227, 230, 303;
      II 61, 235.

    David II 167.

    Davis I 255.

    Deniker, J. I 300.

    Döderlein II 80.

    Down I 194.

    Dresel, K. I 302.

    Dugdale II 60, 234.


    Echeverria II 18.

    v. Ehrenfels II 136.

    Elderton I 275, 277.

    Eliasberg II 30.

    Engelking I 202.

    Estabrook II 60, 61, 234.


    Fahlbeck II 72.

    Farabee I 179, 180.

    Fay I 167;
      II 195, 196.

    Feer II 33.

    Feld II 75, 76.

    Fetscher I 180.

    Fischer, E. I 297, 300, 301, 305;
      II 234.

    Fleischer I 153, 159, 222.

    Flesch II 116.

    Forel I 253;
      II 93, 202.

    Frank II 237.

    Frey I 264.

    Friedreich I 220.

    Fürst I 301.


    Galton, Francis I 270, 271, 274, 305;
      II 112, 113, 178, 221, 233.

    Gastpar II 58.

    Gerstenhauer II 236.

    Gilmore II 56.

    Gini II 204.

    Giuffrida-Ruggeri I 301.

    Glanzmann I 202.

    Gobineau, J. A. I 297, 305;
      II 57, 107, 235.

    Goddard I 227, 235.

    Goethe II 184.

    Goldschmidt, R. I 299.

    Goring II 20.

    Grant II 183, 235.

    Grassl II 72.

    Graupner II 63.

    Groenouw, A. I 163, 303.

    Grotjahn I 283;
      II 111, 112, 130, 135, 167, 210, 213, 233.

    v. Gruber II 32, 45, 110, 152, 159, 162, 167, 176, 210, 232, 236.

    Gruhle II 60.

    Guenther, K. I 301.

    Gutzmann I 224.


    Haecker, V. I 299, 301.

    Hammerschlag I 166, 246.

    Hansen II 99.

    Hartnacke II 54.

    v. Heutig II 131, 236.

    Herringham I 217.

    Hertwig, Oskar I 257.

    Heymann II 60.

    Heymans I 275, 277.

    Hildebrand II 237.

    Hirsch II 97, 147.

    v. Hoffmann II 235.

    Hotz II 142.


    Ibsen I 282.


    Janet I 237.

    Jendrassik, E. I 304.

    Johannsen, W. I 7, 299.

    Johnson, R. H. I 303, 305;
      II 46, 233.

    Jörger II 61, 234.


    Kammerer I 19.

    Kant I 296.

    Kehrer I 216.

    Kekule v. Stradonitz II 86.

    Key, Ellen II 206.

    Klaatsch, H. I 301.

    Kaminer II 236.

    Körner I 166.

    v. Koschützki II 214, 237.

    Kraepelin, E. I 226, 235, 304;
      II 33, 61, 83.

    Krückmann II 54.

    Kuczynski II 152.

    Kuhn II 132.


    Laitinen II 33.

    Lapouge II 63, 235.

    Larsson I 300;
      II 237.

    Laughlin II 127, 131.

    Lenz, F. I 301;
      II 234, 236.

    Lombroso, C. I 281, 305;
      II 59, 68, 69, 234.

    Lossen I 201.

    Lundborg, Herm. I 222, 231, 304;
      II 23, 34, 64, 177, 195.

    Lutz I 148, 163.


    Malthus II 92, 93.

    Mansfeld I 152.

    Marcuse II 235.

    Martin, R. I 86, 300;
      II 51, 105.

    Martius, F. I 302.

    Marx I 296.

    Matiegka II 49, 51.

    Mayet II 102.

    Mayr II 98.

    Meirowski, E. I 303.

    Mendel I 25.

    Merzbacher I 219.

    Moebius, P. J. I 283, 284, 305;
      II 57.

    Mombert II 76.

    Morgan I 50, 243, 258, 260, 261.

    Muckermann, H. II 162, 221, 233, 237.

    Müller, E. H. I 255.


    Naegeli I 5.

    Nagel I 164.

    Natorp I 296.

    Neisser II 200, 201.

    Nettleship I 155, 159, 161.

    Neumann, H. II 31.

    Niceforo II 51, 63, 64, 234.

    Nietzsche II 211.

    Nilsson-Ehle I 40, 87.

    v. Noorden I 204;
      II 236.

    Nürnberger I 258, 259;
      II 115.


    Pearson II 34.

    Peiper II 234.

    Pelizaeus I 219, 220.

    Peters, W. I 273, 274, 275, 276, 304;
      II 54.

    Pfaundler, M. v. I 192, 218, 304.

    Pfitzner II 49, 51.

    Placzek II 235.

    Plate L. I 299.

    Platon I 282;
      II 167, 169, 236.

    Ploetz, Alfred I 300, 305;
      II 3, 11, 32, 106, 110, 112, 161, 167, 217, 232, 234, 237.

    Poll II 177.

    Polybios II 106.

    Popenoe, P. I 303, 305;
      II 46, 233, 237.

    Popert II 214, 237.

    Punnet I 300.


    Quessel II 152, 155.


    Rath I 271;
      II 55.

    Reiß I 232.

    Retzius I 80, 301.

    Rietz II 63.

    Ripley, W. I 300.

    Röse II 49, 51, 63, 98, 234.

    Rosenfeld II 127, 236.

    Rubin II 79.

    Rüdin, E. I 228, 304;
      II 19, 176, 232.

    Rütimeyer I 264.


    Schallmayer, W. I 239, 304;
     II 32, 103, 107, 124, 142, 147, 162, 167, 178, 180, 181, 232.

    Schemann, L. I 305.

    Schlesinger II 58.

    Schloßmann II 149.

    Schmitz II 215.

    Schopenhauer I 277;
      II 206.

    Schott II 99.

    Schubart II 124.

    Schuster I 275, 277.

    Seeck II 235.

    Segall II 66.

    v. Seidlein II 142.

    Sergi, G. I 301.

    Sharp II 126.

    Shull II 238.

    Siemens, H. W. I 154, 253, 300, 302;
      II 162, 236.

    Spielmeyer I 227.

    Sprague II 147.

    Star I 158.

    Steiger, A. I 148, 149, 303;
      II 58, 233.

    Stein, C. I 168, 303.

    Steiner I 230.

    Steinmetz II 74.

    Stiller I 190.

    Stockard I 254, 255.

    Strebel I 211.


    Taine II 40.

    Theilhaber I 205;
      II 75, 83, 99, 104, 235.

    Thorndike I 275.

    Toenniessen, E. I 304.

    Tower I 253, 260.

    Trumpp II 121, 236.


    Virchow II 98.


    Wallace II 167.

    Webb II 74.

    Weeks I 227, 230.

    Weinberg I 244, 246;
      II 23.

    Weismann I 262.

    Weitz, W. I 216, 217.

    Westergaard II 79.

    Wiersma I 275, 277.

    Wolf II 99.

    Weltmann, L. I 305;
      II 107, 235.

    Woods, F. A. I 272.


    Zeiler, A. II 138, 146, 150, 151, 168, 236.

    Ziegler, H. E. I 299, 304;
      II 97, 234.

    Ziehen II 49.



Die biologischen Grundlagen der Rassenhygiene und der
Bevölkerungspolitik

    Für Gebildete aller Berufe. Von #Hermann Werner Siemens#.

    Mit 8 Abbildungen. Geheftet Preis #M. 5.--#.

    ~Inhalt~: Vorwort -- Geschichtliches -- Vererbung, Erbtypus und
    Erscheinungstypus -- Erbänderung und Nebenänderung -- Auslese --
    Entartung -- Rassenhygiene -- Rassenhygienische Literatur.

    „.... Das Büchlein ist wie kein andres dazu geeignet, die
    grundlegenden Theorien der Vererbungslehre und das oft
    mißverstandene Verhältnis von Vererbungslehre und Rassenhygiene
    verständlich zu machen. Selbst der geschulte Fachmann wird aus
    dieser knappen, klaren Zusammenstellung Nutzen ziehen... Es wäre zu
    wünschen, daß das außerordentlich geschickt zusammengestellte Buch
    in weitesten Kreisen Beachtung finde.“

    _Berliner klin. Wochenschrift._

    „.... Es ist Siemens gelungen, die Grundbegriffe der
    Erblichkeitslehre und der verwandten Teile der allgemeinen Biologie
    in einzig scharfer und klarer Weise herauszuarbeiten. Ein wichtiges
    Hilfsmittel dazu ist ihm eine geschickt gewählte Terminologie, die
    eine sehr übersichtliche Gliederung der Begriffe ermöglicht.“

    _Münchener med. Wochenschrift._

       *       *       *       *       *


Über den gesetzlichen Austausch von Gesundheitszeugnissen vor der
Eheschließung und über rassenhygienische Eheverbote

    Herausgegeben von der #Berliner Gesellschaft für Rassenhygiene#.

    Preis #M. 5.--#.

Die Schrift geht von dem Grundgedanken aus, daß körperliche und
geistige Gesundheit für die Aufzucht von Nachkommen mehr als bisher
eine Notwendigkeit ist und wünscht deshalb eine ärztliche Beratung und
den Austausch von Gesundheitszeugnissen vor der Ehe.

       *       *       *       *       *


Die Entwicklungsgeschichte des Talentes und Genies

    Von Dr. #Albert Reibmayr#.

1. Bd.: #Die Züchtung des menschlichen Talentes und Genies in Familien
und Kasten.# Preis geh. M. 40.--. 2. Bd.: #Zusätze, historische,
genealogische und statistische Belege.# Preis geh. M. 32.--.

    „.... Reiches Wissen, scharfe Beobachtungsgabe, anschauliche
    Darstellungsweise, hoher Standpunkt zeichnen den Verfasser aus,
    dessen hochinteressantes Werk dauernden Wert behalten wird, weil es
    uns einen wesentlichen Schritt weiter bringt in der Erforschung des
    großen Lebensgeheimnisses.“

    _Literarische Neuigkeiten._

       *       *       *       *       *

J. F. Lehmanns Verlag, München, Paul Heyse-Str. 26

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Zur Erhaltung und Mehrung der Volkskraft

    #Arbeiten einer vom Ärztlichen Verein München eingesetzten
    Kommission.#

    Preis geh. #M. 8.--#.

    ~Inhalt~: #v. Zumbusch#, Prof. Dr. L. und #Dyroff#, Geheimrat
    Prof. Dr. A.: Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. --
    #Pfaundler#, Prof. Dr. M.: Zur Organisation der Fürsorge bei
    kongenitaler Lues im ersten Kindesalter. -- #Ranke#, Dr. K. E.:
    Die Tuberkulosebekämpfung nach dem Krieg. -- #v. Gruber#, Geh.
    Rat Prof. Dr. M.: Leitsätze über Alkoholismus und Nachwuchs. --
    #Trumpp#, Prof. Dr. J.: Ärztlicher Ehekonsens und Eheverbote. --
    #Burgdörfer#, Dr. F.: Familienpolitik und Familienstatistik. --
    #Ploetz#, Dr. A.: Bedeutung der Frühehe für die Volkserneuerung
    nach dem Kriege. -- #v. Gruber-Pesl-Busching-Freudenberger#,
    Dresd.: Rassenhygien. Bevölkerungspolitik auf dem Gebiete des
    Wohnungs- und Siedlungswesens. -- #v. Gruber#, Geh. Rat Prof. Dr.
    M.: Wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung kinderreicher Familien.
    -- #Groth#, Dr. A.: Neomalthusianismus. -- #Spatz#, Hofrat Dr. B.:
    Bekämpfung der antikonzeptionellen Propaganda. -- #Döderlein#,
    Prof. Dr. A.: Zur Bekämpfung der Fehlgeburten. -- #Kraepelin#,
    Geh. Rat Prof. Dr.: Geschlechtliche Verirrung n. Volksvermehrung
    -- #Kaup#, Prof. Dr. J.: Außerhäusliche Erwerbsarbeit der Frau und
    Erhaltung und Mehrung der Volkskraft. -- #Pesl#, Dr. D.: Leitsätze
    über Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Heimarbeiterinnen. --
    #Pfaundler#, Prof. Dr. M.: Säuglings- und Kleinkinderfürsorge. --
    #Meier#, Geh. #Rat# J.: Das Findelwesen. -- #Doernberger#, Hofrat
    Dr. E.: Hebung der Volkskraft durch Kräftigung unserer Jugend.

       *       *       *       *       *

    Während in dem oben angezeigten Werke die verschiedenen Gebiete
    auf wissenschaftlicher Grundlage behandelt werden, wendet sich das
    nachstehende mehr an die Allgemeinheit.


Die Erhaltung und Mehrung der deutschen Volkskraft

    Gesamtbericht über die im großen Hörsaal der Universität München
    am 27. und 28. Mai 1918 abgehaltene Tagung.

    Preis geheftet #M. 12.--#.

Mit dem vorliegenden Buch wird bei der außerordentlichen Wichtigkeit
der behandelten Stoffe weiten Kreisen Gelegenheit gegeben, sich in
die für unsere Volksentwicklung so notwendigen Aufgaben zu vertiefen.
#Das Werk bietet eine Fülle von Anregungen für alle, die bei dem
Wiederaufbau unseres Volkes und der Stärkung der deutschen Volkskraft
und Gesundheit zu tun haben.#

       *       *       *       *       *


Ursachen und Bekämpfung des Geburtenrückgangs im Deutschen Reich

    Von Geheimrat Professor Dr. #Max von Gruber#.

    Preis: Gekürzte Ausgabe: Geh. #M. 3.60#, geb. M. #6.--#. Große
    Ausgabe mit den Leitsätzen gemäß dem in Aachen gehaltenen Vortrag:
    #M. 6.--#.

Das Buch, das das gesamte, die Geburtenfrage behandelnde Material
systematisch und kritisch zusammenfaßt, ist ~anregend und
fesselnd~ geschrieben, bringt eine Menge ~neuer Tatsachen~ vor,
bietet ~praktische Vorschläge~ und ist deshalb hochbedeutsam für
die Entwicklung unseres Volkes.

       *       *       *       *       *

J. F. Lehmanns Verlag, München, Paul Heyse-Str. 26

       *       *       *       *       *


Die Rassenhygiene

in den Vereinigten Staaten von Nordamerika

    Von #G. von Hoffmann#

    Preis geh. #M. 12.--#, geb. #M. 15.--#.

~Inhaltsverzeichnis~: Einleitung. 1. Grundlehre der Rassenhygiene.
2. Die Verbreitung rassenhygienischer Ideen in den Vereinigten
Staaten. 3. Die Regelung der Ehe im rassenhygienischen Sinn. 4. Die
Unfruchtbarmachung der Minderwertigen. 5. Anstaltsverwahrung für
Minderwertige. 6. Auslese der Einwanderer. -- Anhang: 1. Wortlaut der
Ehegesetze. 2. Wortlaut der Gesetze über das Unfruchtbarmachen. 3.
Verzeichnis der einschlägigen Schriften.

    „v. Hoffmanns Buch beschränkt sich nicht nur auf eine Darstellung
    der Geschichte, Gründe, Berechtigung und Bestrebungen der
    Rassenhygiene, sondern gibt über alle mit den rassenhygienischen
    Maßnahmen in Amerika bisher gemachten Erfahrungen erschöpfende
    Auskunft. Hervorzuheben ist, daß der Verfasser außer dem Wortlaut
    der bezüglichen Gesetze über Unfruchtbarmachung und Einwanderung
    auch noch ein über 80 Seiten füllendes Literaturverzeichnis bringt.“

    Österr. Ärztezeitung.

       *       *       *       *       *


Krieg und Rassenhygiene

Die bevölkerungspolitischen Aufgaben nach dem Kriege

    Von #G. von Hoffmann#

    Preis #M. 2.40#. -- Bei Bezug von 50 Stück Partiepreis je #M. 1.50#.

In diesem Büchlein ist eine klare Zusammenstellung der
rassenhygienischen Maßnahmen geboten, die berufen sind, die dem
Volkskörper zugefügten Schäden des Krieges wieder wettzumachen. Die
Frage der Volksmehrung, des Siedlungswesens, der Mutterschaft usw.
werden mit praktischen Anregungen unter einheitlichem Gesichtspunkte
beleuchtet.

       *       *       *       *       *


Der völkische Gehalt der Rassenhygiene

    Von Dr. med. #F. Siebert#

    Preis #M. 7.50#.

Der als Vorkämpfer eines reinen Deutschtums bekannte Verfasser gibt in
diesem Buch eine anschauliche Darstellung der notwendigen Grundlagen
des völkischen Staates.

       *       *       *       *       *


Deutsche Rassenkunde

    Von Dr. #Hans Günther#

    Mit zahlreichen Abbildungen und Karten. Preis etwa #M. 60.--#.

Das erste Buch, das in streng wissenschaftlicher und dabei doch
volkstümlicher Weise das Rassenproblem behandelt. Alle auf dem
Boden des Deutschen Reiches seßhaften Rassen sind nach Ursprung und
Verbreitung, geistiger, körperlicher und wirtschaftlicher Veranlagung
eingehend geschildert. Durch prächtige Abbildungen werden die
Rassenmerkmale zur Darstellung gebracht.

       *       *       *       *       *

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Krankheit und soziale Lage

    Unter Mitwirkung hervorragender Fachmänner

    herausgegeben von

    Prof. Dr. #M. Mosse# und Dr. med. #G. Tugendreich#, Berlin

    Umfang: 55 Bogen, gr. 8°. Preis geheftet #Mk. 75.--#, gebunden
    #Mk. 92.--#.

    Inhaltsübersicht:

    #I. Allgemeiner Teil#: 1. Einleitung von Prof. M. Mosse
    und Dr. G. Tugendreich. 2. Grundzüge der Krankheits- und
    Todesursachenstatistik von Professor Dr. H. Silbergleit.

    #II. Soziale Aetiologie der Krankheiten#: 3. Die ~Wohnung~ in ihrem
    Einfluss auf Krankh. und Sterblichk. 4. Die ~Ernährung~ in ihrem
    Einfluss auf Krankheit und Sterblichkeit. 5. Die ~Arbeit~ in ihrem
    Einfluss auf Krankheit und Sterblichkeit. 6. Einfluss der soz. Lage
    auf Krankh. und Sterblichk. der ~Frau~. 7. Einfluss der soz. Lage
    auf Krankh. und Sterblichk. des ~Kindes~. 8. Einfluss der soz. Lage
    auf die ~Schultauglichkeit~. 9. Einfluss der soz. Lage auf die
    ~Militärtauglichkeit~. 10. Einfluss der soz. Lage auf ~Nerven-~ und
    ~Geisteskrankheiten~, ~Selbstmord~ und ~Verbrechen~. 11. Einfluss
    der soz. Lage auf den ~Alkoholismus~. 12. Einfluss der soz. Lage
    auf die ~Geschlechtskrankheiten~. 13. Einfluss der soz. Lage auf
    die ~Infektionskrankheiten~. 14. Einfluss der soz. Lage auf die
    ~Tuberkulose~. 15. Einfluss der soz. Lage auf den ~Krebs~. 16.
    Einfluss der soz. Lage auf die ~Zahnkrankheiten~.

    #III. Soziale Therapie der Krankheiten#: 17. Bekämpfung der soz.
    Krankheitsursachen durch den ~Staat~. 18. Aufgaben der ~Gemeinde-~
    u. der ~privaten Fürsorge~. 19. Einfluss der sozialen Gesetzgebung
    auf ~Verhütung, Erkennung und Verlauf der Krankheiten~. 20. Soziale
    Massnahmen zur Besserung der ~Fortpflanzungsauslese~.

    Ein großzügiges Werk der sozialhygienischen Literatur!

       *       *       *       *       *


Der Fürsorgearzt

Ein Hilfsbuch für Ärzte, Behörden und Fürsorgestellen

    von Obermedizinalrat Dr. #Franz Spaet#-München

    Preis geheftet #M. 40.--#, gebunden #M. 46.--#

    #Ans dem Inhalt#: Einleitung / Rassenhygiene / Sozialmedizin.
    Sozialhygiene / Die Art der Einrichtung des Fürsorgedienstes
    / Fürsorgeschwestern / Säuglingsfürsorge, Kleinkinder- und
    Jugendfürsorge / Säuglingssterblichkeit mit den Unterabschnitten:
    Vorschriften zur Herstellung der verschiedenen Säuglingsnahrungen
    / Der Fürsorgedienst in der Säuglings-, Kleinkinder- und
    Jugendfürsorge / Zusammenarbeit mit der städt. Wohnungsaufsicht
    / Schulärztliche Tätigkeit / Tuberkulose-Fürsorge / Fürsorge für
    Geschlechtskranke / Trinkerfürsorge / Fürsorge für Geisteskranke /
    Fürsorge für Gebrechliche / Krüppelfürsorge / Anhang.

    Zum Schutze der schwer bedrohten deutschen Volksgesundheit ist
    von Staat, Gemeinde und sozialen Vereinen eine umfangreiche
    Organisation geschaffen worden. Das vorliegende Buch will die
    Aufgaben des Arztes und ihre wissenschaftlichen Grundlagen in der
    Fürsorgetätigkeit darstellen. Nicht nur der Amtsarzt, ebenso auch
    der praktische Arzt findet hier einen vorzüglichen Wegweiser auf
    den verschlungenen Pfaden der Arbeit für die Volksgesundheit.

    Der Inhalt des Buches stützt sich auf langjährige amtsärztliche
    Tätigkeit des Verfassers in Stadt- und Landbezirken, auf seine
    Mitarbeit bei der Einrichtung von Fürsorgestellen und auf
    umfangreiche Literaturstudien.

    Zahlreiche Formulare erhöhen den Wert der Arbeit für den Praktiker.

       *       *       *       *       *

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Grundzüge der Hygiene

    #unter Berücksichtigung der Gesetzgebung des Deutschen Reiches und
    Oesterreichs#

    Von #Dr. W. Prausnitz#,

    Professor der Hygiene an der Universität Graz.

    #Für Studierende an Universitäten und technischen Hochschulen,
    Ärzte, Architekten, Ingenieure und Verwaltungsbeamte#

    Elfte, verbesserte und vermehrte Auflage.

    Gr. 8°, 761 Seiten Text mit 284 Abb. Preis geh. Mk. 50.--, geb.
    Mk. 60.--.

       *       *       *       *       *


Atlas und Lehrbuch der Hygiene

    #mit besonderer Berücksichtigung der Städte-Hygiene#

    in Verbindung mit hervorragenden Fachmännern herausgegeben

    von #Prof Dr. W. Prausnitz#,

    Vorstand des hygienischen Instituts der Universität Graz.

    Lehmanns med. Atlanten in 4°. Band VIII.

    Inhaltsverzeichnis:

    #Vorwort, Einleitung.# #Aufgabe der Bauordnungen#, Professor
    Dr. W. Prausnitz, Graz. #Oeffentliche Straßen, Platze und
    Anlagen#, Ingenieur H. Stillkrauth, München. #Planische
    Darstellung von Hochbauten#, Oberingenieur R. Kloss, Graz.
    #Baustoffe und Baugefüge#, Professor E. von Mecenseffy,
    München. #Entwurf, Ausführung und Benützung von Hochbauten#,
    Professor Dr. H. Hammerl und Oberingenieur R. Kloss, Graz.
    #Familienhäuser-Kolonien#, #Gartenstädte#, Architekt C. Ebert,
    München. #Arbeiterwohnungen# (#Kleinwohnungen#), Professor
    W. Prausnitz, Graz. #Wasserversorgung#, Professor Dr. Ph.
    Forchheimer, Graz. #Lüftung und Heizung#, #Bade-Einrichtungen#,
    #Dampfwäscherei#, Dipl.-Ingenieur H. Recknagel, München.
    #Beleuchtung#, Stadtrat H Metzger, Bromberg. #Abfallstoffe und
    Ihre Beseitigung#, Oberingenieur A. Kleinschroth, München.
    #Müll-Beseitigung und -Verwertung#, Stadtrat H. Metzger. Bromberg.
    #Entstaubungsapparate#, Stadtrat H. Metzger, Bromberg. #Die
    Hygiene des Schulgebäudes#, I. Stadtbaumeister Hennig, Dresden.
    #Schulbänke#, Privatdozent Dr. A. Wittek, Graz. #Krankenhäuser#,
    Baurat A. G. Stradal, Wien. #Tuberkuloseheilstätten und
    Erholungsstätten#, Professor Dr. Th. Pfeiffer, Graz.
    #Baracken#, Professor Dr. Th. Pfeiffer, Graz. #Rettungswesen
    und Krankentransport#, Seesanitätsarzt Dr. M. Kaiser,
    Triest. #Desinfektion#, Professor Dr. P. Th. Müller, Graz.-
    #Bestattungsanlagen#, Professor Dr. A. Lode, Innsbruck. #Schlacht-
    und Viehhöfe#, Obermedizinalrat Prof. Dr. R. Edelmann, Dresden.
    #Markthallen#, Stadtbauinspektor Dr. ing. H. Küster, Breslau.

    700 S. Text in 4°. Mit 818 Abb., darunter 4 farb. Tafeln. --
    Friedensausstattung. Holzfreies Papier. -- Preis in Leinwand
    gebunden #Mk. 100.--#.

       *       *       *       *       *


Allgemeine Biologie als Grundlage für Weltanschauung, Lebensführung und
Politik

    Von Professor #Dr. G. H. Holle#

    Preis geh. #Mk. 16.--#, geb. #Mk. 22.--#.

    _Professor Harpf_: „Wer über das Wie des Lebens, über die den
    verschiedenen menschlichen Naturen angemessenen Gestaltungen des
    Lebens Aufschluss sucht, wie sie sich in völkischen, staatlichen,
    sittlichen -- religiösen, rechtlichen und wirtschaftlichen
    Einrichtungen ausprägen, der kann sich diesen Aufschluss nur aus
    deren Wesens-Erkenntnis, dem Was des Lebens erschöpfen. Und dazu
    ist Prof. Holles Lebenskunde mit daraus erschlossener Lebenslehre
    dermalen der unstreitig beste, ja geradezu einzig zielsichere
    Leitfaden.“

       *       *       *       *       *

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Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie

    einschliesslich Rassen- und Gesellschafts-Hygiene

    Eine deszendenztheoretische Zeitschrift

    für die Erforschung des Wesens von Rasse und Gesellschaft und ihres
    gegenseitigen Verhältnisses, für die biologischen Bedingungen ihrer
    Erhaltung und Entwicklung, sowie für die grundlegenden Probleme der
    Entwicklungslehre.

    Herausgegeben von Dr. A. ~Ploetz~ in Verbindung mit Dr. A.
    ~Nordenholz~, München, Prof. Dr. L. ~Plate~, Jena, Prof. Dr. E.
    ~Rüdin~, München und Dr. R. ~Thurnwald~, Berlin.

    Schriftleiter: Dr. Alfr. ~Ploetz~ und Dr. Fritz ~Lenz~.

Das Archiv wendet sich an alle, die den Fragen der Bevölkerungspolitik
und der Volkserneuerung Interesse entgegenbringen, vor allem an
diejenigen, in deren Hände die Schicksale unseres Volkes gelegt sind,
wie Lehrer, Politiker, Ärzte, Geistliche.

Neben den allgemeinen Zielen der Rassenbiologie (Vererbung, Auslese,
Inzucht, Kreuzung, Abstammungsgeschichte), der Gesellschaftsbiologie
(soziale Auslese, Aufstieg und Verfall der Völker und Kulturen),
biologische Grundlagen sozial bedeutender Einzelerscheinungen (Talent
und Genie, Verbrecherproblem) sowie der Rassenhygiene (Erforschung der
günstigsten biologischen Erhaltungs- und Entwicklungsbedingungen der
Rasse usw.) hat sich das Archiv das Ziel gesteckt, den durch den Krieg
hervorgerufenen Gefahren sowohl des Bevölkerungsrückganges als auch der
Herabminderung der Güte des Nachwuchses entgegenzuarbeiten.

       *       *       *       *       *

    Die führende nationale Zeitschrift ist:


Deutschlands Erneuerung

Monatsschrift für das deutsche Volk

Herausgegeben von: Geh. Hofrat G. v. ~Below~, H. St. ~Chamberlain~, H.
~Claß~, Professor R. ~Geyer~ -- Wien, Geheimrat M. v. ~Gruber~, Prof.
Erich ~Jung~, Dr. Erich ~Kühn~, Geheimrat Prof. Dr. Dietrich ~Schäfer~,
Regierungs-Präsident a. D. Frhr. v. ~Schwerin~, Geheimrat Prof.
~Seeberg~.

Schriftleitung: Dr. Erich ~Kühn~.

    ~Bezugspreis~: Vierteljährlich #Mk. 15.--#, Einzelhefte Mk. #5.--#.

    #Aus dem Inhalt der letzten Hefte#: Alkohol und Verbrechen. Von
    Pastor H. Reuß / Die Folgen des Krieges für die Volksgesundheit.
    Von Dr. med. E. Harmsen / Die falsche Front im Kampfe gegen die
    Geldherrschaft. Von Prof. Dr. E. Jung / Musik und Bühne. Von Dr.
    K. Grunsky / Fichte und das gegenwärtige Deutschland. Von Prof. H.
    Schwarz / Straßburg und der deutsche Gedanke. Von Prof. M. Wundt.

    #Einige Urteile:#

    Die Monatsschrift „D. E.“ halte ich für die gegenwärtig beste,
    zielsicherste und zuverlässigste Leiterin zu einer klaren,
    gesicherten, deutschen Zukunft. Prof. G.

    Der starke, frische, echt deutsche Geist, den die Zeitschrift
    atmet, und das sichere, zielbewußte einheitliche Streben, das
    in der Behandlung der einzelnen Fragen zutage tritt, erfreut
    außerordentlich.

    Dr. H.

       *       *       *       *       *

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    Prof. #Erwin Baur# (Berlin), Prof. #Eugen Fischer# (Freiburg),
    Priv.-Doz. Dr. #F. Lenz# (München)


Grundriß der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene

#I. Bd.: Menschliche Erblichkeitslehre#

Geb. #Mk. 50.--#. Bd. I u. II in 1 Band geb. #Mk. 98.--#. Einbanddecke
#Mk. 4.--#.

    1. Abschnitt: #Abriß der allgemeinen Variations- und
    Erblichkeitslehre# von Prof. Dr. ~Erwin Baur~, Vorstand des
    Instituts f. Vererbungsforschung a. d. landw. Hochschule Berlin.

    Grundbegriffe -- Die Variationserscheinungen -- Einfluß auf die
    Zusammensetzung eines Volkes -- Wirkung von Auslesevorgängen --
    Wirkung von Inzucht.

    2. Abschnitt: #Die Rassenunterschiede des Menschen# von Dr. ~Eugen
    Fischer~, o. ö. Prof. der Anatomie in Freiburg i. B.

    Die variierenden Merkmale des Menschen -- Rassenentstehung und
    Rassenbiologie -- Rassenbeschreibung.

    3. Abschnitt: #Die krankhaften Erbanlagen# von Priv.-Doz. Dr.
    ~Fritz Lenz~, München.

    Zum Begriff der Krankheit -- Die Bedeutung krankhafter Erbanlagen
    für die Krankheiten der verschiedenen Organe -- Zur Feststellung
    des Erbganges krankhafter Anlagen -- Die Neuentstehung krankhafter
    Erbanlagen.

    4. Abschnitt: #Die Erblichkeit der geistigen Begabung# von
    Priv.-Doz. Dr. ~Fritz Lenz~.

       *       *       *       *       *


Wandtafeln zur Alkoholfrage

    herausgegeben von

        #Max Gruber#         und        #Emil Kraepelin#
    Professor der Hygiene           Professor der Psychiatrie
         in München                        in München

~Inhalt~:

Tafel I: Ausgaben für geistige Getränke in Arbeiterhaushalten. H:
Preis und Nährwert der wichtigsten Nahrungs- und Genußmittel. III:
Alkohol und Entartung. IV: Einfluß von Alkohol und Tee auf das
Addieren einstelliger Zahlen. V: Wirkung des täglichen Alkoholgenusses
auf Rechenleistungen. VI: Alkohol und Schule. VII: Alkohol und
Sterblichkeit. VIII: Alkohol und Körperverletzungen. IX. Alkohol und
Verbrechen. X. Lebenslauf eines verkommenen Trinkers bis zu seinem
ersten Irrenanstaltsaufenthalt.

~Preise~:

Sämtliche 10 Tafeln auf einmal bezogen, in Schleife M. 30.--. Einzelne
Tafeln, roh M. 4.50. Sämtliche 10 Tafeln auf einmal bezogen, oben und
unten mit Metalleisten und mit 2 Ringen zum Aufhängen versehen M.
60.--. Versandrollen M. 3.--. Sämtliche 10 Tafeln auf einmal bezogen,
in Mappe auf Leinwand aufgezogen und mit 2 Ringen zum Aufhängen
versehen M. 180.--. Einzelne Tafeln auf Leinwand aufgezogen und mit 2
Ringen zum Aufhängen versehen M. 16.--.

    ~Erläuterungen~

    zu den 10 Tafeln nebst verkleinerter Wiedergabe der 10 Tafeln in
    mehrfachem Farbendruck M. 4.50.

       *       *       *       *       *

J. F. Lehmanns Verlag, München, Paul Heyse-Str. 26



Fußnote:

[* Dort ist übrigens leider ein Irrtum untergelaufen. Von den dort
genannten Personen sind nur ~_Hölderlin_~, ~_Uhland_~, ~_Schelling_~
und ~_Wildermuth_~ Nachkommen des Prof. ~_Bardili_~, während die
übrigen dort genannten berühmten Schwaben nur durch Verschwägerung
ihrer Vorfahren mit jenem Stammbaum verwandt sind. Mir hatte für die
Darstellung im 1. Bande nur ein Bericht in der medizinischen Fachpresse
vorgelegen; inzwischen ist mir aber die Originalmitteilung ~Raths~
zugänglich geworden. Durch die Richtigstellung wird übrigens nichts
Grundsätzliches geändert.]





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