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Title: Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
Author: Hellwald, Friedrich Anton Heller von
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung" ***

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ENTSTEHUNG UND NATüRLICHEN ENTWICKELUNG***


generously made available by the Google Books Library Project
(http://books.google.com)



Note: Images of the original pages are available through
      the Google Books Library Project. See
      https://books.google.com/books?id=1qAtAQAAMAAJ


Anmerkungen zur Transkription

      Für die von der Normalschrift abweichenden Schriftschnitte
      wurden die folgenden Sonderzeichen verwendet:

         kursiv:     _Unterstriche_

         fett:       =Gleichheitszeichen=

         gesperrt:   +Pluszeichen+

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      Symbole; mehrere hochgestellte Zeichen werden dabei durch
      geschweifte Klammern gruppiert.



                                  Die
                          menschliche Familie

                         nach ihrer Entstehung
                     und natürlichen Entwickelung

                                  von

                        Friedrich von Hellwald.

                            [Illustration]

                                LEIPZIG
                        Ernst Günthers Verlag.
                                 1888.



                                  Die
                          menschliche Familie

                         nach ihrer Entstehung
                     und natürlichen Entwickelung

                                  von

                        Friedrich von Hellwald.

                            [Illustration]

                                LEIPZIG
                        Ernst Günthers Verlag.
                                 1889.



                       Alle Rechte vorbehalten.



Vorwort.


Dem Buche, welches ich hiermit der Öffentlichkeit übergebe,
habe ich nur wenige Worte voranzusenden. Die Entstehungs- und
Entwicklungsgeschichte der menschlichen Familie ist in den jüngsten
Jahren mehrfach erörtert und selbst in populärer Weise dargestellt
worden. Ernste Forscher haben sich damit beschäftigt. Mein Buch,
die Frucht langjähriger und eingehender Studien, wendet sich nun
vornehmlich an die wissenschaftlichen Kreise und versucht mit
Heranziehung besonders der vergleichenden Völkerkunde die bisher
vorgebrachten Meinungen zu sichten, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen
und auf diesem Wege ein Gebäude aufzurichten, welches dem dermaligen
Stande unserer Kenntnisse sowohl von der Urzeit, als von der Gegenwart
unseres Geschlechtes entspricht. Wenn in den verwickelten und in die
mannigfachsten Gebiete einschlägigen Fragen, aus welchen die Geschichte
der Familie sich zusammensetzt, der Ethnograph hauptsächlich zum Worte
kommt, so möge dies in der Studienrichtung des Verfassers einige
Entschuldigung finden. Ich glaube dies um so sicherer erhoffen zu
dürfen, als eben die Völkerkunde, deren wachsende Bedeutung deswegen
immer allgemeiner anerkannt wird, den erklärenden Schlüssel zu den
meisten kulturgeschichtlichen Phänomenen und gesellschaftlichen
Problemen verwahrt.

    +Tölz+, im September 1888.

    =Der Verfasser.=



Inhaltsverzeichnis.


         I. Einleitung                                                 1

        II. Die Geschlechter und der Paarungstrieb                     4

       III. Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche          17

        IV. Das Familienleben der Tiere                               33

         V. Naturmensch und Urmensch                                  43

        VI. Das Schamgefühl und dessen Äusserungen                    60

       VII. Kuss und Liebe                                            97

      VIII. Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit                     121

        IX. Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe               145

         X. Exogamie und Clanbildung                                 176

        XI. Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats       197

       XII. Einrichtungen und Sitten im Matriarchat                  208

      XIII. Die Bündnisformen im Matriarchat                         227

       XIV. Die Polyandrie                                           241

        XV. Das Levirat                                              262

       XVI. Der Frauenraub und seine Folgen                          275

      XVII. Die Phasen des Scheinraubs                               287

     XVIII. Der Frauenkauf                                           306

       XIX. Kulturwirkungen des Frauenkaufs                          323

        XX. Ausbildung des Patriarchats                              347

       XXI. Die patriarchalische Vielweiberei                        366

      XXII. Die Familie im Islâm                                     391

     XXIII. Der Harem                                                417

      XXIV. Zeitehen und wilde Ehen                                  438

       XXV. Entwicklung des Patriarchats in Indien                   453

      XXVI. Clan- und Dorfverfassung                                 481

     XXVII. Der Geschlechter- oder Sippenverband                     497

    XXVIII. Die Altfamilie                                           529

      XXIX. Entwicklung der modernen Ehe und Familie                 554

       XXX. Rückblick und Ausblick                                   567

            Sach-Register                                            582



I.

Einleitung.


„Durch die leibliche und sittliche Verbindung von +Persönlichkeiten+
der beiden Geschlechter zur +Wiederherstellung des ganzen Menschen+ --
die Ehe -- entsteht die +Familie+. Denn mit jener Wiederherstellung des
ganzen Menschen ist zugleich die Fortpflanzung des Menschengeschlechtes
gegeben und die drei Elemente der Familie: Vater, Mutter und
Kinder sind in ihr bereits vollständig vorausgesetzt. Die Familie
ist darum der erste und engste Kreis, in welchem wir unser ganzes
menschliches Wesen wiederfinden, uns in uns befriedigt und bei uns
selbst daheim fühlen.“ Also spricht einer der bedeutendsten deutschen
Kulturhistoriker, +W. H. Riehl+, in seinem Buche über die Familie[1],
und da er fast ausschliesslich den Kulturmenschen und insbesondere den
deutschen Kulturmenschen im Auge hat, so ist seine Definition ziemlich
unantastbar. Er fährt indes fort: „Sie ist die ursprünglichste,
urälteste menschlich-sittliche Genossenschaft, zugleich eine
+allgemein+ menschliche; denn mit der Sprache und dem religiösen
Glauben finden wir die Familie bei allen Völkern der Erde wieder.“[2]
Dem ist nun +nicht+ so; nicht nur kennt die Völkerkunde familienlose
Menschenstämme, sondern bei vielen, welche wir nicht als familienlos
bezeichnen möchten, tritt das, was man etwa mit starker Dehnung des
Begriffes als „Familie“ gelten lassen kann, unter sehr verschiedenen
Formen auf, ja unter Formen, welche mitunter unseren heftigsten Abscheu
erregen und gradezu das Gegenteil von der geheischten leiblichen +und
sittlichen+ Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes zu
sein scheinen. Die Frage ist daher berechtigt, woher es kommt, dass uns
Kulturmenschen der oben aufgestellte Begriff der Familie gewissermassen
der einzig zulässige geworden und ob dem zu allen Zeiten so gewesen
sei? Darin liegt aber die stillschweigende Anerkennung, dass auch die
Familie, dieser Eckpfeiler unserer Gesittung und sozialen Anschauungen,
kein Unwandelbares, weder eine göttliche Einrichtung, noch ein
+allgemein+ menschliches Bedürfnis sei. Über Ursprung und Entwicklung
dieser allerwichtigsten unserer gesellschaftlichen Institute sollen nun
die nachstehenden Blätter -- Ergebnisse langjähriger ethnographischer
Forschungen -- einigen Aufschluss gewähren.

Ich will dabei ganz methodisch zu Werke gehen. Vater, Mutter und Kind
bilden, wie oben bemerkt, die drei Elemente der Familie nach unseren
Begriffen, und dabei spielt das Kind gewissermassen die Hauptrolle,
denn erst mit seinem Erscheinen erweitert sich die Vereinigung von
Mann und Frau zur „Familie“. „Haben Sie Familie?“ hört man fragen und
meint damit, ob Kinder vorhanden seien. Von kinderlosen Ehepaaren
sagen wir bedauernd, sie hätten „keine Familie“. Im weiteren Sinne
lässt man zwar solche Ehepaare als Familien gelten, weil vorausgesetzt
wird, dass jede Ehe behufs Begründung einer Familie zustande kommt;
im eigentlichen Sinne aber werden sie nicht als Familie anerkannt,
denn es fehlt ihnen dazu eben deren wesentlichstes Merkmal: die
Nachkommenschaft. Da nun letztere erst eine Folge der Vereinigung
zweier Personen verschiedenen Geschlechtes ist, welche Vereinigung
in der Kulturwelt ihren anerkannten Ausdruck in der Ehe findet, so
wird jede Untersuchung über die Geschichte der Familie notwendig eine
solche über die Ehe einschliessen müssen. Weil aber die Ehe ihrerseits
wiederum nur innerhalb bestimmter Gesittungskreise als Weihe des
Geschlechtsverkehrs erachtet wird, so liegt uns zunächst die Aufgabe
ob, diesem letzteren selbst in seinen wechselnden Formen bis auf jene
untersten Stufen nachzuspüren, wo er sich als rein animale Verrichtung
des menschlichen Organismus erweist. Im Geiste der +Darwin+schen
Entwicklungslehre, welche eine qualitative Verschiedenheit zwischen
menschlichem und tierischem Organismus nicht anzuerkennen vermag,
glaube ich nun zu dem angedeuteten Zwecke zunächst einen flüchtigen
Blick auf das organische Gattungsleben in der Tierwelt werfen zu
sollen, der nicht ohne Nutzen für die späteren Untersuchungen bleiben
dürfte.


[1] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. 115.

[2] A. a. O. S. 116.



II.

Die Geschlechter und der Paarungstrieb.


Die Erhaltung der Art und in noch höherem Masse die Weiterbildung und
Entwicklung derselben zu neuen Formen ist die wichtigste Sorge der
Natur, welche zur Erreichung dieses ihres vornehmsten Zweckes des
Kampfes ums Dasein sich bedient. Den höheren Geschöpfen wird dieser
Kampf ums Dasein wesentlich erleichtert durch die +Trennung der
Geschlechter+. Auf den niedrigsten Stufen des Tierreiches kommt
sie noch nicht vor; sie tritt erst dort auf, wo der kunstvoll gebaute
Organismus eine grössere Reihe von Verrichtungen zu vollziehen hat,
um im Flusse des Geschehens dauernd aufrecht sich zu erhalten. Wo
also ein Tier zu grösserer Anstrengung bestimmt ist, wo es arbeiten
muss, um zu bestehen, wo es nicht mehr widerstandslos den Strom der
Ereignisse auf sich eindringen lässt, sondern ihm sich entgegenstellt
und in ihm eigene Bahnen zu verfolgen strebt, da erscheint die Trennung
der Geschlechter, und zwar als eine Teilung der Arbeit, von der Natur
zu ihrem Zwecke der Artenentwicklung geschaffen. Dem einen, dem
weiblichen Wesen, ist die Sorge für die Nachkommenschaft, die Aufgabe
der Erhaltung der Art übertragen; das andere, das männliche Individuum
ist für die Entwicklung geschaffen; es ist bestimmt im Kampfe ums
Dasein besondere Eigentümlichkeiten zu erwerben, diese dadurch, dass
es auch am Geschäfte der Fortpflanzung sich beteiligt, den Nachkommen
zu vererben und so eine allmähliche Steigerung der letzteren, die
endliche Ausbildung neuer Charaktere, die Hervorbringung neuer Arten,
zu ermöglichen.[3]

Dem entsprechend zeichnet sich fast das ganze Tierreich hindurch
das männliche Geschlecht durch grössere Kraft und Beweglichkeit des
Leibes, durch höhere Ausbildung der Sinne aus, ist auch mit grösserer
Leidenschaftlichkeit begabt. Das weibliche Geschlecht erscheint
unbeholfener und schwerfälliger in seinem Leibesbau; es ist behindert
und gehemmt durch vielfache Einrichtungen zum Schutz und zur Pflege
der Nachkommenschaft, und seinem geistigen Wesen nach zeigt es sich
scheu und zurückhaltend. So ist es auch beim höchstorganisierten
Lebewesen, dem +Menschen+. Um in ihm etwas anderes zu sehen, als den
obersten und vornehmsten Vertreter der irdischen Tierwelt, muss man
von metaphysischem Nektar berauscht sein, und nichts ist mehr als die
vergleichende Physiologie geeignet in dieser Beziehung jeglichen Stolz
zu dämpfen. Des Menschen ganze Organisation ist homolog derjenigen der
höheren Tierarten. Er hat ein ähnliches Knochenskelett, ein ähnliches
Gebiss, ein Muskel-, Nerven-, Verdauungssystem, wie es bei den
Säugetieren sich vorfindet. Er ist fähig, ansteckende Krankheiten auf
Tiere zu übertragen[4] und von diesen anzunehmen, wodurch sich erweist,
dass eine grosse Ähnlichkeit zwischen dem Tier- und Menschenblute
vorhanden sein muss. Die Affen werden in einem ähnlichen hilflosen
Zustande geboren wie die Menschen, und die Völkerstämme in den Tropen
kommen mitunter in demselben Alter zu einer gewissen Reife, wie einige
hoch organisierte Vierhänder. Und wie bei letzteren Männchen und
Weibchen auf den ersten Anblick nur ganz geringfügige Abweichungen im
Körperbau aufweisen, so ist auch bei sehr vielen rohen Menschenstämmen
das Weib vom Manne leiblich nur sehr wenig unterschieden. Von den
nackten Insulanern auf Neubritannien erzählt +Wilfred Powell+, welcher
drei Jahre unter diesen Kannibalen verweilte, dass die Frauen in
einiger Entfernung schwer von den Männern zu unterscheiden seien.[5]
+Désiré Charnay+ bemerkt das Gleiche von den Lacandon-Indianern
Mittelamerikas.[6] Negerinnen von unvermischtem Blute haben nur selten
üppige Formen und ähneln in Bezug auf den Knochenbau in auffälliger
Weise den Männern, so dass sie, aus einiger Entfernung gesehen, von
diesen kaum zu unterscheiden sind. Das Nämliche gilt von einer ganzen
Reihe niedriger Völkerstämme.

In diesem Zustande der Dinge bewirkt beim Menschen freilich
eine zuweilen bis ins Gegenteil umschlagende Veränderung oder
„Differenzierung“ den Hinzutritt jenes Etwas, das wiederum mit einem,
in unserer Sprache nicht völlig sinnerschöpfend wiederzugebenden,
Fremdworte als „Kultur“ bezeichnet wird. Die leibliche Differenzierung
der Geschlechter bleibt desto geringer, je tiefer die betreffenden
Stämme auf der Stufenleiter der Kulturentwicklung stehen; sie wächst
mit dieser. +Julius Lippert+, ein geistvoller Forscher, hat recht
scharfsinnig dargethan, wie das Fortschreiten von der in der Urzeit
vorherrschenden Pflanzennahrung zur Fleischkost, wie die auf Erfindung
von Waffen und Fangmethoden gegründete +Jagd+ jene Differenzierung
zuerst ermöglichte und damit die natürliche Scheidung der Geschlechter
erweitern musste. Sowohl das Mädchen als Kind, wie das Weib als Mutter
waren schlechte Jagdgenossen. Auf der Stufe der höheren, gefahrvolleren
Jagd sondert sich die Erwerbs- und darnach auch die Nahrungsweise des
Weibes von der des Mannes ab, und zweifellos hat schon in früherer Zeit
diese Verschiedenheit der Ernährungsformen auch über die Gestaltung der
untergeordneten, jüngeren (sekundären) Merkmale der Geschlechter hinaus
ihren Einfluss üben müssen. Das längere Verharren bei der Pflanzenkost
hat dem weiblichen Geschlechte das Merkmal des Zarteren, Schwächeren
verliehen, was im Durchschnittsmasse der Körpergrösse, in Muskulatur
und Stärke sich ausspricht, bei einigen Stämmen, wie beispielsweise
den nordamerikanischen Indianern, so sehr, dass -- ganz im Gegensatze
zu den oben gemeldeten, ursprünglicheren Erscheinungen -- die beiden
Geschlechter desselben Volkes wie zwei verschiedenen Rassen angehörend
aussehen.[7] Aber nicht bloss die Nahrung, sondern auch andere Momente
können eine Rolle in der Differenzierung der Geschlechter spielen. Die
Erbreiterung des durch seine Schmalheit auffallenden weiblichen Beckens
und sonstige Ausbildung des Körpers bei den Negerinnen scheint z. B.
Herrn +Hugo Zöller+ durch eine wenn auch noch unbedeutende Beimischung
europäischen Blutes begünstigt zu werden, darnach zu urteilen, dass
die meisten Mulattinnen fast übermässig stark entwickelte Körperformen
besitzen.[8] Man darf also füglich sagen, dass die leibliche
Differenzierung der Geschlechter mit ihrer jeweiligen Kulturentwicklung
gleichen Schritt halte.

Wie ähnlich oder verschieden nun männliche und weibliche Geschöpfe sein
mögen, stets ergänzen sie einander und bilden in ihrer Vereinigung erst
das rechte, wahre Individuum. Zu dieser Vereinigung werden sie aber
durch den mächtigsten Drang getrieben:

    Einstweilen, bis den Bau der Welt
    Philosophie zusammenhält,
    Erhält sich das Getriebe
    Durch Hunger und durch Liebe

singt +Friedrich Schiller+ und fasst in diesen wenigen Worten mit
scharfem Blicke die zwei Haupttriebfedern des Thuns und Lassens der
Lebewesen zusammen. Der mächtigste Urheber alles Fortschrittes ist
sonder Zweifel der Hunger gewesen, denn das Nahrungsbedürfnis kehrt
stets in kurzen Zeiträumen wieder und lässt sich darüber hinaus nur
schwer und dann nicht lange beschwichtigen. Überall auf Erden geht der
Geschöpfe erstes Sinnen und Trachten auf Stillung des Hungers aus, und
welche Eroberungen verdankt die Menschheit nicht diesem allgewaltigen
Triebe! Jagd, Fischfang, Ackerbau, ja eine Menge von Industriezweigen
und selbst von gesellschaftlichen Einrichtungen haben keine andre
Ursache, als den Stachel des Hungers.

Nächst dem Hunger der mächtigste Tyrann der organischen Welt ist
der +Geschlechts+- oder +Paarungstrieb+, welcher die Geschlechter
einander in die Arme führt. Ernährung, Kreislauf, Atmung, Ab- und
Aussonderungen sorgen für die Erhaltung des Individuums. Zur Erhaltung
der Gattung führt die Zeugung (_Generatio_), welche in der Pflanze
auf einer Notwendigkeit, im Tiere auf einem Instinkte beruht, im
Menschen ein durch die Dazwischenkunft des Geistigen +veredelbarer+
Trieb ist,[9] zur +Liebe+ werden kann, von der +Schiller+ spricht und
die Dichter aller Zeiten singen. Dem Paarungstriebe sind in einem
gewissen Stadium ihrer Entwicklung ausnahmslos alle normal gebildeten
Individuen der höheren Tierarten unterworfen; er ist mit +einem+
Worte ein +Naturgesetz+. Auf einer untersten Stufe ist dem Geschöpfe,
nicht als Individuum, sondern in Anbetracht seiner Erhaltung, nichts
so sehr von Nutzen, als dass durch unvermitteltes Nervenspiel dem
Anreize zur Fortpflanzung sofort die entsprechende Thätigkeit der
Bewegungsnerven folge. Der Mensch bewahrt noch unverloren dieses alte
Erbe. Das Zeugungsgeschäft (_Coitus_) ist eine reflexive, automatische
Bewegung, welche man ererbt und welche sich vollzieht wie das Atmen
und Milchsaugen aus dem mütterlichen Busen. Werden ein mannbarer Mann
und ein eben solches Weib, so führt +Paolo Mantegazza+, der gefeierte
Florentiner Anthropologe, aus, mögen sie noch so unschuldig sein, sich
selbst überlassen, so werden sie, nachdem sie sich einander genähert
haben, ohne es fast zu wissen, den Weg finden, durch den ein neues
Geschöpf in das Leben gerufen wird.[10] +Plato+ hat den Träger des
Geschlechtssinnes deshalb nicht mit Unrecht als ein Tier für sich
innerhalb des Menschen bezeichnet; so selbständig erschien ihm sein
Verhalten unter Abweisung des Einflusses der „oberen Seelen“, so
überwiegend wirksam erscheint hier noch der ererbte Instinkt aus der
Zeit primitivster Sorge für die Erhaltung des Lebens der Art.[11]
Man nennt daher diesen Paarungs- oder Begattungstrieb auch den
„Zeugungstrieb“, insoferne als dessen Befriedigung normal das Entstehen
von Nachkommenschaft zur Folge hat. Doch möchte ich letztere Benennung
weniger bevorzugen, weil in ihr der Sinn zu schlummern scheint, als
ob die Zeugung der von den Individuen +beabsichtigte+ Zweck ihrer
Vereinigung wäre. Dies ist aber durchaus nicht der Fall.

Die Vereinigung der Tiere erfolgt instinktiv; sie dienen in derselben
nicht sich, nicht ihrem eigenen Nutzen, sondern sie folgen unbewusst
den Zwecken der Natur. Freilich wird der Geschlechtstrieb befriedigt,
dessen Unterdrückung für das Geschöpf die schwersten Schädigungen
herbeiführen kann und somit einfach widernatürlich ist. Das vornehmste
Wesen der Schöpfung vermag allerdings, wenn zum Kulturmenschen
emporgestiegen und auf der höchsten Staffel der Gesittung, diesen
Naturtrieb zu zügeln, einzuschränken und unter Umständen zu
unterdrücken, ohne gegen seinen Organismus allzu empfindlich zu
freveln, wie ja die fortschreitende Kultur so manche Äusserung
unseres tierischen Seins zu bemeistern versteht. Auf niedrigen
Entwicklungsstufen und in der Tierwelt fehlt die den Trieb bändigende
Vernunft. Da aber dieser Trieb an sich nicht dem Tiere, sondern nur
den Zwecken der Natur dient, so kann seine Befriedigung nicht als
eigentlich nützlich angenommen werden. Er erweist sich im Gegenteil
in seinen Folgen als +geradezu nachteilig+. Schon die Erzeugung
der Nachkommenschaft ist dem weiblichen Individuum eine schwere Last.
Die Pflege derselben erfordert von den Eltern, mag sie nun von beiden
in gemeinsamer Thätigkeit oder von einem derselben allein geübt
werden, eine grosse Aufopferung, das häufige Hintansetzen des eigenen
Wohlergehens eine persönliche Schädigung, die durchaus nicht in dem
Gefühl der Liebe der Eltern für ihre Jungen einen Ausgleich finden
kann. In den Nachkommen endlich erwachsen den Eltern die ärgsten
Feinde. Denn da gerade sie mit diesen unter den gleichen Verhältnissen
leben, so verkümmern sie ihnen am meisten den Lebensunterhalt, so
treten sie mit ihnen am unmittelbarsten in den Kampf ums Dasein
ein.[12] Dies gilt mit gleicher Schärfe, wie von den Tieren, vom
Menschen auf niederer Entwicklungsstufe und, wenn auch vielfach
abgeschwächt, gemildert und in veränderter, unauffälliger Form, selbst
in den Kreisen fortgeschrittenster Gesittung. Auch da wird gar oft
Kindersegen zum Unheil der Erzeuger. Wenn man trotzdem gar häufig
solche unter der Kinderlast seufzenden, auch wohl zusammenbrechenden
Paare beharrlich mit der Vermehrung ihrer Nachkommenschaft beschäftigt
sieht, so muss dies einen Beweggrund haben, welchem die Willenskraft
nur sehr schwer und selten zu widerstehen vermag. Das Zeugungsgeschäft
ist nämlich, wie man weiss, mit einem sinnlichen Reize verbunden,
dem heftigsten, berauschendsten, den man kennt, und die Steigerung
des Lustgefühls hält in Form und Wirksamkeit (Intensität) gleichen
Schritt mit der Entwicklung der diesem Zwecke dienenden Organe, sowie
der Vervollkommnung der Nervencentren. Wie in so vielen anderen
Dingen scheint der Mensch auch in den Freuden des Geschlechtsgenusses
am reichlichsten bedacht. Ist es doch, als ob die Natur alle ihre
Schätze verschwenden wollte, indem sie die Annäherung der Geschlechter
mit allen erdenklichen Reizen ausstattet, gleichsam um den Mann zu
entschädigen für den Verlust so vieler Kräfte, das Weib aber für
die unsäglichen Schmerzen und Opfer, deren Preis eben die kurzen
Augenblicke sinnlicher Glückseligkeit sind.[13] Diesen Taumel
physischer Wollust, zu deren Beschreibung keine Sprache Worte hat
und den der schwache Mensch nicht zu ertragen vermöchte, wenn er von
längerer Dauer wäre, dies und +nur dies allein+ erstrebt der
seinem inneren Wesen nach völlig blinde Paarungstrieb, und man darf
dreist behaupten, dass ohne den Köder dieser wichtigen Beigabe das
Zeugungsgeschäft nimmer die Macht eines Naturgesetzes ausüben würde
und könnte. Dem „Wilden“ -- wenn ich mich dieses unzutreffenden
Ausdruckes bedienen darf -- gilt wenigstens die Zeugung für eine
Beigabe der Geschlechtswonnen, nicht umgekehrt; für eine Beigabe,
die oft weder erwünscht, noch viel weniger beabsichtigt ist. Beweis
dafür die sinnreichen Versuche so vieler ungesitteter Völker, auf
künstliche Art den Genuss sich zu sichern, dessen lästige Folgen,
die Nachkommenschaft, aber zu verhüten. Bei den barbarischen Völkern
Guyanas, wie bei den halbzivilisierten Bewohnern der Südseeinseln giebt
es viele junge Weiber, die nicht Mütter werden wollen und zu diesem
Behufe nach +Alexander von Humboldts+ Zeugnis giftige Kräuter
gebrauchen.[14]

Im allgemeinen dürfte jedoch dem Urteile nicht zu widersprechen
sein, dass bei niedrigen Menschenstämmen und unter normalen sozialen
Verhältnissen der erotische Antrieb, der Paarungstrieb -- wie auch
in der Tierwelt -- ein beschränkterer sei, als auf höheren Staffeln
der Gesittung.[15] Einen sehr verwandten Gedanken spricht +Cesare
Lombroso+[16] aus, ein hervorragender Kriminalstatistiker des
modernen Italien. Es dünkt mir indessen auch eine, zwar keines direkten
Beweises fähige, aber sonst nicht ganz unstatthafte Vermutung, dass
die sinnlichen Freuden ihrerseits einer Entwicklung, einer Steigerung
fähig seien und dass unsere urgeschichtlichen Vorfahren dieselben
nicht in dem gleichen Grade empfunden haben, wie spätere, feiner
ausgebildete Geschlechter. Niemand wird im Ernste bestreiten wollen,
dass mit wachsender Gesittung auch das menschliche Nervensystem
sich verfeinere. Man blicke nur zurück auf die Zustände innerhalb
der europäischen Kulturnationen noch vor wenigen Jahrhunderten;
unwillkürlich drängt die Überzeugung sich auf, dass die Menschen der
Gegenwart wahrscheinlich anders geartet sind als ihre Vorgänger. Es
scheint wirklich, dass +der physikalische Charakter der Menschheit
im Laufe der Zeit sich wesentlich verändert hat+, und es unterliegt
keinem Zweifel, dass das +Blut+ und die Säfte des Menschen früher
die vorherrschende Rolle spielten, während es jetzt die +Nerven+
sind, die fast ausschliesslich den Körper der Europäer, sowie der
Weissen in Nordamerika beherrschen. Gröber angelegte Wesen vermögen
aber Lust und Schmerz[17] nicht in gleich wirksamer Weise zu empfinden,
wie die feiner organisierten. +Alexander von Humboldt+ bezeugt,
dass die ungemein schmerzhaften Stiche und Bisse der Moskiten von den
Indianern Südamerikas weit weniger als von den Europäern empfunden
werden, denn Grad und Dauer des Schmerzes hängen von der Reizbarkeit
des Nervensystems der Haut ab.[18] Leutnant +Mage+, der mit Dr.
+Quintin+ mehreren mörderischen Gefechten gegen die Bambarra
beiwohnte, hatte dabei Gelegenheit wiederholt zu beobachten, -- so
sagt er selbst -- wie viel weniger entwickelt oder vielmehr wie viel
weniger empfindlich das Nervensystem der Neger ist als das unsrige,
woraus es sich erklärt, dass sie auch schwerere Operationen so leicht
ertragen.[19] Freilich stehen über die Empfindung der Lust noch
weit weniger Beobachtungen zu Gebote als über den Schmerz, der sich
zu äussern viel mehr Gelegenheit findet. Indes hat der leider der
Wissenschaft zu rasch entrissene +Paul Broca+ an den Schädeln
der Pariser Katakomben den Nachweis geliefert, in welchem Masse das
Volumen derselben innerhalb sechs Jahrhunderte, d. h. mit Fortschreiten
der Gesittung sich vergrössert habe. Es hiesse aber aller Analogie
ins Gesicht schlagen, wollte man für das Nervensystem verneinen,
was für den Behälter unseres Denkvermögens sich nicht bestreiten
lässt. Anthropologische Messungen haben auch ergeben, dass Grösse und
Gewicht des Gehirns mit der erklommenen Kulturstufe gewissermassen
Schritt halten, derart, dass die höchstgestiegenen Rassen sich auch
der grössten und schwersten Gehirne erfreuen, während bei niedrigen
Stämmen das Umgekehrte eintritt. Der geschätzte Anatom und Physiologe
+Th. Bischoff+ hat in einem neueren Werke[20] nachgewiesen,
so weit dies die noch unzulänglichen Materialien gestatten, dass:
während das mittlere Hirngewicht bei allen gesitteten Nationen so
ziemlich das gleiche zu sein scheint, das der niederen Negerrassen
in der That nicht nur ein geringeres ist, sondern auch geringere
Unterschiede in Beziehung auf die Geschlechter und die Individuen
darbietet. Zu gleichen und manchen anderen überraschenden Ergebnissen
gelangt auch Dr. +Gustave Le Bon+ in einer ungemein fleissigen,
auf sorgfältigen Messungen beruhenden Arbeit.[21] Innerhalb der
Kulturwelt haben wiederum, wie der Pariser Gelehrte ziffermässig
darthut, die geistig thätigeren Klassen durchschnittlich die grössten
Gehirnmassen, wie der Schädelumfang zu schliessen gestattet.[22] Wird
auch das geistige Vermögen nicht ohne weiteres von der Massigkeit des
Gehirns beherrscht, so bilden doch den bisherigen Befunden zufolge bei
geistig hervorragenden Individuen grössere Gehirnmengen zwar keine
ausnahmslose Regel, aber doch die entschiedene Mehrzahl, und da das
Nervensystem mit den enkephalen Zuständen innig zusammenhängt, so ist
es vielleicht nicht unerlaubt zu schliessen, dass jene Geistesriesen
auch nervös feiner organisiert sind, d. h. Lust und Schmerz lebhafter
empfinden als andre. Vielleicht erklärt sich dadurch, dass gerade
solche Individuen, wie Napoleon oder ein Goethe, erotischen Freuden
ganz besonders zugethan sind. Bekanntlich bestehen auch innerhalb eines
und desselben Kulturvolkes, je nach seinen verschiedenen Schichten,
starke Abstufungen der individuellen Nervenorganisation. Was nun für
die einzelnen richtig ist, gilt wohl auch für die verschiedenen Stämme,
Völker und Rassen.

Möge indes der Sinnengenuss einer Steigerung fähig sein oder
nicht, stets ist derselbe gross genug, um allen Lebewesen als
begehrenswertestes Ziel zu winken. Dabei ist es immer das Männchen,
welches den Dingen entgegenstürmt, oft des erhofften Genusses wegen
Gefahren des Lebens sich aussetzt, während das Weibchen sich scheu
zurückzieht und dem Strome des Geschehens auszuweichen sucht. „Jeder
Jäger,“ bemerkt ein bewährter Naturforscher,[23] „kennt das Sprengen
bei Reh und Hirsch: das weibliche Thier flieht, das männliche verfolgt
-- dasselbe Verhältnis, wie zwischen Raubtier und Beute. Mir ist kein
Tier bekannt, bei welchem das weibliche Geschlecht das verfolgende,
überwältigende, das männliche das verfolgte und Widerstand leistende
wäre; es ist stets umgekehrt, auch in solchen Fällen, in denen, wie
bei den Spinnen, das weibliche Tier das stärkere ist und nach der
Begattung oft genug das Männchen auffrisst. Trotz aller Maskierung,
die der Instinkt beim Menschen durch erzieherische Einflüsse erfährt,
verleugnet sich dasselbe auch bei ihm nicht: die Sprödigkeit ist eine
Eigenschaft des Weibes, die Zudringlichkeit kommt dem Manne zu.“ Und
dieses Verhältnis gelangt, wie ich bemerken möchte, auch schon zu
deutlichem Ausdruck in dem anatomischen Bau der beiden Geschlechter,
welcher dem männlichen Zeugungsapparat eine bevorzugte, zum Angriff
geeignete Stellung anweist, während er den weiblichen in der Tiefe
des Beckens verbirgt und die Wahrung desselben gegen unerwünschte
Angriffe ermöglicht. Nur mit Gewalt kann das widerstrebende Weib
bezwungen werden, daher bleibt es von Natur aus der gewährende Teil,
physisch wie moralisch. Alle Phänomene, welche der Vereinigung der
Geschlechter vorangehen, laufen darauf hinaus, dass dem Weibe von
Haus aus die Aufgabe zufiel, eine gewisse zeitlang die Angriffe des
Mannes zu vereiteln, indem es einen für beide Teile schweren Strauss
kämpft, welcher den Sieg desto köstlicher erscheinen lässt, je heftiger
und hartnäckiger der Widerstand war. Das Weib des Wilden, vom Manne
verfolgt, flüchtet und verbirgt sich, während die europäische Jungfrau
mit den Waffen der Schamhaftigkeit und Züchtigkeit das glühende
Verlangen des Geliebten reizt und steigert, welchem sie erst nach
harten Proben sich überlässt.[24]

Der Paarungstrieb spielt in der menschlichen wie in der tierischen
Gesellschaft auch um deswillen eine hochwichtige Rolle, weil seine
Befriedigung bei den höher organisierten Geschöpfen ein mehr oder
minder langes Zusammenleben nach sich zieht. Gewiss ist letzteres
meist bloss zeitweilig; die zum Aufziehen der Jungen erforderliche
Frist bestimmt im günstigsten Falle dessen Dauer. Wie kurz aber auch
ein solches Zusammenleben bemessen sein möge, so zwingt dasselbe doch
jedes höhere Wesen auf den oder die Gefährten Rücksicht zu nehmen, sie
zu schonen, ja oft um deren Gunst zu buhlen. Aus dieser notwendigen
Gemeinschaft entspringen, insbesondere wenn die beiden Geschlechter um
die Pflege der Jungen sich bekümmern, Neigungsgefühle, moralische Bande
und soziale Gewohnheiten.


[3] Dr. Herm. +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. Norden.
1886. S. 97-100.

[4] Dr. +Otto Mohnicke+ teilt einen Fall mit, wo die dem Menschen für
spezifisch eigentümlich geltende Krankheit der Pocken auf einen Gibbon
übertragen wurde. (Ausland 1872, S. 800-801).

[5] +Wilfred Powell.+ Unter den Kannibalen von Neubritannien. Drei
Wanderjahre durch ein wildes Land. Leipzig, 1884. S. 123.

[6] +Désiré Charnay.+ _Les anciennes villes du Nouveau Monde._ Paris,
1885. S. 399.

[7] +Julius Lippert.+ Kulturgeschichte der Menschheit in ihrem
organischen Aufbau. Stuttgart, 1886. Bd. I. S. 64-65.

[8] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun.
Berlin u. Stuttgart, 1886. Bd. II. S. 85.

[9] +Joseph Hyrtl.+ Lehrbuch der Anatomie des Menschen. Fünfzehnte
Aufl. Wien, 1881. S. 9.

[10] +Paul Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Skizzen über
die Geschlechtsverhältnisse des Menschen. Aus dem Italienischen. Jena,
1886. S. 48.

[11] +Lippert.+ A. a. O. Bd. I. S. 14.

[12] +Frerichs.+ A. a. O. S. 101.

[13] +Paolo Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ Mailand, 1870. S. 37.

[14] +Alexander von Humboldts Reise+ in die Äquinoktial-Gegenden
des neuen Kontinents. In deutscher Bearbeitung von +Hermann Hauff+.
Stuttgart, 1860. Bd. III. S. 154. 156.

[15] +Julius Lippert.+ Die Geschichte der Familie. Stuttgart, 1884. S.
30.

[16] _Quanto più cresce l'intelletto e quanto più crescono i messi
della vita, più si moltiplicano i desiderii e la potenza d'amore._
(Cesare Lombroso. _L'amore nel suicidio e nel delitto._ Turin, 1881. S.
38.)

[17] Vom Schmerz weiss man bestimmt, wie manche Halbwilde uns schier
unerträgliche Pein und Qualen auszuhalten vermögen, ohne das leiseste
Zeichen von Schmerzempfindung zu geben. Wenn auch die dabei entfaltete
Willensstärke nicht gering anzuschlagen sein mag, so sprechen doch die
vielfachen Martern, welche sie sich selbst auferlegen, die mannigfachen
Verstümmelungen, die sie oft um einer nichtssagenden Zier willen sich
zufügen, die ausgesuchten Grausamkeiten, welche sie an ihren Feinden
verüben, sattsam dafür, dass leiblicher Schmerz von ihnen weniger
gefühlt wird, als von den nervösen Kulturvölkern. In unseren Augen
möchte wohl schon oft der hundertste Teil der auszustehenden Qualen als
empörende Scheusslichkeit empfunden werden. Da nun der Mensch stets
von sich auf andere schliesst, so muss der Wilde selbst schon ein
beträchtliches Mass von Schmerz ertragen können, wenn er es für nötig
hält, dieses Mass, um seinen Feind zu quälen, in so barbarischer Weise
zu steigern. Auch die Roheiten unserer eigenen Vergangenheit wurzeln
sicherlich zum Teile in dem noch geringer entwickelten Nervensystem
unserer Väter im Altertum und Mittelalter.

[18] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden. Bd. III. S. 208.

[19] Globus. Bd. XIV. S. 260.

[20] Siehe Dr. Th. L. W. +Bischoff+. Das Gehirngewicht des Menschen.
Eine Studie. Bonn, 1880.

[21] +Gustave Le Bon.+ _Recherches anatomiques et mathématiques sur les
lois des variations du volume du cerveau et sur leurs relations avec
l'intelligence._ (_Revue d'anthroprologie._ 1879. S. 27-104.)

[22] A. a. O. S. 80 teilt +Le Bon+ das Ergebnis seiner an 1200
Individuen angestellten Messungen des Schädelumfanges mit. Es ist wohl
interessant genug, um hier eine Stelle zu finden. Darnach entfielen auf
einen

    Schädelumfang       Gelehrte,     Adel,   Bürger

    von 52-53  _cm_        0,0        0,0      0,6
     „  53-54   „          2,0        3,7      1,9
     „  54-55   „          4,0        9,2      6,2
     „  55-56   „          6,0       12,8     14,0
     „  56-57   „         18,0       28,5     24,5
     „  57-58   „         36,0       22,0     24,5
     „  58-59   „         18,0       12,8     14,9
     „  59-60   „          8,0        8,3      7,6
     „  60-61   „          6,0        1,8      3,3
     „  61-62   „          2,0        0,0      1,8
     „  62-62,5 „          0,0        0,9      0,7


[23] +Gustav Jäger.+ Die Entdeckung der Seele. Leipzig, 1880. S. 31

[24] +Mantegazza.+ _Fisiologia del piacere._ S. 39. Mit Bezugnahme
auf das oben über den anatomischen Bau Bemerkte, lässt sich die Frage
aufwerfen, ob nicht auch in dieser Hinsicht eine Art körperlicher
Anpassung an die Anforderungen des Geisteslebens stattfinde. Im
Tierreiche versagt sich das Weibchen innerhalb gewisser Zeiten nur
selten dem verlangenden Männchen, seine Geschlechtsorgane sind,
übereinstimmend damit, ihrer Lage nach weniger verborgen oder
geschützt, zugänglicher als beim Menschen, bei dem, selbst auf
rohester Stufe, nebst dem Naturtrieb noch andere Momente die weibliche
Hälfte in Gewähr oder Versagen ihrer Gunst beeinflussen. Wer nun viel
in anthropologischen und ethnologischen Schriften sich unter den
Abbildungen wilder und daher noch ungebundener lebenden Menschenspezies
umgesehen hat, dem mag es aufgefallen sein, dass bei solchen, wenn
anders die Zeichnungen richtig sind, das _ostium vaginae_ sichtbar
erscheint in Stellungen, welche dies bei Weibern gesitteterer, nach
unseren Begriffen züchtigerer Volksstämme nicht gestatten. Das Organ
erscheint darnach weit mehr vorgerückt und zugänglich, viel weniger in
die Leibeshöhle zurückgezogen, als z. B. bei den durch ihre Gesittung
vielfach auf Versagen angewiesenen Europäerinnen. Vergleichende
Messungen des weiblichen Perineums, die aber leider noch fehlen,
könnten allein auf die interessante Frage Licht werfen.



III.

Werbesitten und Geschlechtsverkehr im Tierreiche.


Es ist unnötig bei der Frage zu verweilen, wieso der tyrannische
Geschlechtsinstinkt, dieser Erhalter der Arten, sich zuerst gebildet
habe, und woraus er noch in der Gegenwart entstehe. Vom Standpunkte der
Gesellschaftslehre (Soziologie) genügt es, einfach die Thatsache seines
Vorhandenseins festzustellen und die verschiedenen Formen, welche im
Geschlechtsverkehre sich kundgeben, kurz zu beleuchten. Doch halte
ich es für empfehlenswert, zuvörderst einen Blick in das Gebahren der
Tierwelt zu thun, ehe der Mensch und sein geschlechtliches Treiben zur
Erörterung gelangen. In der Tierwelt gelangt nun der Paarungstrieb
sehr deutlich zunächst in den +Werbesitten+ der höheren Arten zum
Ausdruck, wobei, anknüpfend an das im vorhergehenden Abschnitt Gesagte,
stets das Männchen als der werbende Teil auftritt. Oft spielt darin der
+Kampf um das Weibchen+ die bedeutendste Rolle.

Von den zahlreichen Beispielen aller Arten erotischer Leidenschaften
sei bloss die launige Schilderung angeführt, welche Kapitän +Bryant+
von dem merkwürdigen Treiben der nach Art der türkischen Grossen sehr
verliebten und in Polygamie lebenden Ohrenrobben (_Otaria jubata L._)
auf der St. Paulsinsel entwirft. Gegen den 15. Juni, erzählt +Bryant+,
sind alle Männchen versammelt und alle passenden Plätze vergeben. Die
alten Herren erwarten jetzt offenbar die Ankunft der Weibchen. Letztere
erscheinen zuerst in kleiner Anzahl, dann aber in immer zunehmenden
Scharen, bis Mitte Juli alle Landungsplätze überfüllt sind. Viele der
Weibchen scheinen bei ihrer Ankunft den Wunsch zu hegen, mit einem
bestimmten Männchen sich zu vereinigen. Aber sie werden daran durch die
„Junggesellen-Robben“ gehindert, welche längs der Küste schwimmend,
die ankommenden Weibchen beobachten und sie ans Land treiben. Sobald
sie dieses betreten haben, nähert sich ihnen das nächstliegende
Männchen, lässt einen glucksenden Laut vernehmen und sucht, der
neu angekommenen Genossin freundlich zunickend und sie auch wohl
liebkosend, allmählich zwischen sie und das Wasser zu kommen, so dass
sie nicht mehr zu entfliehen im stande ist. Sobald ihm dies gelungen,
ändert der Haustyrann sein Betragen vollständig, denn an Stelle der
Liebkosungen tritt Zwang und das Weibchen wird genötigt, einen der noch
freien Plätze im Harem des gestrengen Herrn einzunehmen. In dieser
Weise verfährt jeder männliche Seebär, bis alle Plätze in seinem Harem
besetzt sind. Aber nun muss er den Besitz seiner Auserkorenen auch
energisch verteidigen, da seine über ihm lagernden Kollegen versuchen,
seine Weiber zu rauben, indem sie eines derselben mit den Zähnen
packen, wie eine Katze die Maus, und in ihren eigenen Weiberzwinger
schleppen. Die über ihnen lagernden Männchen verfahren in derselben
Weise, und so dauert das Weiberstehlen fort, bis alle Plätze besetzt
sind. Dabei giebt es denn oft sehr heftige Kämpfe der Herrn Sultane,
welche schliesslich, wenn jeder Harem gefüllt ist, selbstgefällig auf
und nieder wandeln, ihre Familien überblicken, die unruhigen Weibchen
schelten und alle Eindringlinge wütend davontreiben.

Auch den hässlichen Amphibien schlägt ein begehrendes Gefühl im
gepanzerten Busen. Der Alligator ist nach +Bartram+ bestrebt, die
Gunst des Weibchens dadurch zu gewinnen, dass er in der Mitte seiner
Lagune sich herumtummelt und brüllt und sich dabei benimmt „wie ein
Indianerhäuptling, der seine Kriegstänze einstudiert“. Manche Tierarten
wissen sogar ihr erotisches Streben mit einem -- fast möchte man sagen
-- poetischen Schimmer zu verklären. +Charles Darwin+ ist der Ansicht,
dass den Tieren einiger Schönheitssinn zukomme, wenigstens solchen
der höchsten Klassen; dass demnach z. B. weibliche Vögel die Schönheit
der vor ihnen Staat machenden Männchen bewundern, sowie sie sich an
deren Gesang erfreuen. Hinsichtlich der männlichen Tiere glaubt aber
+Gerlach+, dass die Entfaltung der Schmuckfedern vor den Weibchen
männlicherseits keine Kenntnis des Schmuckgefieders voraussetze,
sondern nur den geschlechtlichen Reiz, welcher auf diesen Teil des
Sexuallebens wirke. Er führt dabei eine Stelle aus +Waitz'+ Psychologie
an: „Die sämtlichen Tiere gebrauchen ihre Glieder im höchsten Grade
zweckmässig, ohne dass es darum wahrscheinlich würde, dass sie davon
einige Kenntnis besässen.“ Sei dem, wie ihm wolle, Thatsache ist es,
dass viele Geschöpfe in der Paarungszeit ihre besten Reize zu entfalten
bestrebt sind.

Ganz besonders gilt dies von der Vogelwelt, welche zahlreiche
diesbezügliche Beispiele liefert. Wer hat nicht schon von den
Trommelkünsten der gefiederten Werber gehört, denen der Gesang versagt
ist? Der Schwarzspecht (_Picus martius L._) hängt sich an den dürren
Wipfel eines hohen Baumes oder wenigstens an einen dürren Ast an
und hämmert mit seinem Schnabel so heftig dagegen, dass der Ast in
zitternde Bewegung gerät. Hierdurch entsteht ein wunderbares Trommeln,
welches im Walde so stark widerhallt, dass man es bei trockenem
Wetter wohl eine Viertelstunde weit hört. Dasselbe dient dazu, das
Weibchen zu erfreuen, welches auf dieses Geräusch auch gewöhnlich
sofort herbeikommt und Antwort giebt. Alle Künste der Buhlerei werden
entfaltet zur Werbezeit, alle Mittel, um persönliche Schönheit und
Vorzüge ins rechte Licht zu setzen, mit heissem Bemühen angewendet. Wer
hörte nicht vom „Balzen“ des Auerhahns und seiner Verwandten, in deren
erotischer Verzückung Tanz und Gesang sich vereinigen. Der Birkhahn
(_Tetrao tetrix L._) z. B. stösst in der Balze die sonderbarsten
Töne aus, macht die merkwürdigsten Gebärden, Sprünge und Bewegungen
bei gesträubten Federn und erhitzt sich immer mehr, bis er zuletzt
wie toll erscheint. Das Männchen des nordamerikanischen _Tetrao
urophasianus_ hat beim Umwerben des Weibchens seinen nackten gelben
Kopf ungeheuer aufgetrieben, stösst kratzende, hohle, tiefe Töne
aus, richtet die Holle auf, breitet die Schwanzfedern aus, schleift
die Flügel auf dem Boden und nimmt die sonderbarsten Stellungen an.
Das Männchen des ebenfalls nordamerikanischen _Tetrao umbellus_
trommelt mit seinen gesenkten Flügeln laut auf seinem eigenen Körper,
richtet den Schwanz auf und entfaltet seine Krause, worauf das in der
Nähe befindliche Weibchen herbeifliegt. Der Albatros der südlichen
Hemisphäre (_Diomedea exulans_) berührt mit seinem Schnabel den des
Weibchens, beide schaukeln die Köpfe im Takte und sehen sich lange
an. Das Schnäbeln unserer Turteltauben ist nahezu ein wahres Küssen.
Von dem niedlichen, kleinen, schwarzen Webervogel (_Ploceus socius
Lath._) mit gelben Schultern erzählt +David Livingstone+, dass
drei bis vier derselben sich nach dem Frühstücke auf den Büschen mit
Gesang erlustigen, worauf ein Spiel im Fluge folgt. Diese Spiele
finden aber nur während der Paarungszeit und im Hochzeitskleide
statt, nicht so lange der Vogel sein einfaches braunes Winterkleid
trägt. Bei der australischen Moschusente ist der Moschusgeruch immer
nur auf den Enterich beschränkt und wird in der Paarungszeit lange
vorher wahrgenommen, ehe der Vogel sichtbar wird. Der Felshahn, die
Paradiesvögel u. a. sammeln sich in Gruppen vor den Weibchen und
machen Staat vor ihnen, welche dann die ihnen zusagendsten erwählen.
Der Felshahn (_Rupicola aurantia L._), ein prachtvoller Schmuckvogel
Südamerikas, errichtet an abgelegenen Orten förmliche Tanzplätze von
1¼-1½ m Durchmesser, von denen jeder Grashalm entfernt wird und
auf welchen der Boden so glatt ist, als hätten ihn menschliche Hände
geebnet. Auf dieser Schaubühne, um welche die übrigen Vögel still und
bewundernd umherstehen oder auf niedrigen Büschen sitzen, tritt nun
ein Männchen nach dem andern auf, um seine Künste zu zeigen, welche in
verschiedenen Gebärden und dem Ausstossen eigentümlicher Töne bestehen.
+Schomburgk+ sah auf diese Weise drei Helden nacheinander
auftreten, bis ein plötzliches Geräusch die ganze Vogelgesellschaft
verscheuchte. Die Indianer, welche die schönen Bälge dieser Vögel
ungemein schätzen, suchen deren Vergnügungsplätze eifrig auf und
verbergen sich in der Nähe mit Blasrohr und vergifteten Pfeilen. Sind
die Tiere einmal mit ihrem Tanzvergnügen beschäftigt, so werden sie
davon derart eingenommen, dass die Jäger mehrere hintereinander erlegen
können, ehe es die übrigen merken und davon fliegen.

Auch der gewöhnliche stelzbeinige Kranich (_Grus cinerea Bech._)
übt, von dem allmächtigen Triebe angefeuert, die edle Tanzkunst mit
Leidenschaft, obwohl vielleicht mit weniger Geschicklichkeit aus.
Die Palme in jeder Hinsicht gebührt aber sicherlich australischen
Paradiesvögeln, wie _Amblyornis ornata_ und ihren Verwandten. Die
australischen „Lustlauben-Verfertiger“ (Atlasvögel und Kragenvögel)
bauen nämlich gar Versammlungshäuser, die nicht etwa als Niststätten,
als Nester dienen, sondern lediglich als Ballsaal, worin Herren und
Damen Bekanntschaft machen und in minnigen Pantomimen sich ergehen.
Der merkwürdige Vogel beginnt damit, dass er einen ziemlich festen
Fussboden von kleinen Zweiglein webt. In diesen Fussboden stösst er an
beiden Seiten eine Anzahl langer und dünner Zweige derart ein, dass
ihre Spitzen sich kreuzen und ein einfaches Gewölbe bilden. Es entsteht
so eine gewölbte Laube oder ein Laubengang, bei grösseren Kragenvögeln
etwa 1¼ m lang und 45 cm hoch, welcher als Versammlungssaal oder
Stelldichein dient. Eine Anzahl Vögel kommen daselbst zur Minnezeit
mehrere Stunden des Tages über zusammen und geben sich ihren
Vergnügungen hin. Aber nicht genug damit -- die beiden Eingänge der
Laube werden mit einer Menge schön gefärbter oder hellglänzender
Gegenstände verziert, um sie dem Auge angenehm zu machen. Muscheln,
Zähne, Knochen, bunte Steine, Scherben, Papier- oder Kattunschnitzel,
auch allerhand kleine, dem Menschen entwendete Gegenstände, wie
Fingerhüte u. dgl. werden herbeigetragen, um dem Schönheitssinne der
gefiederten Gäste Genüge zu thun. Diese Dinge werden beständig anders
geordnet und von den Vögeln in ihrem Spiel umhergeschleppt. Überdies
wird, wie +Gould+ berichtet, die Laube selbst im Innern schön mit
langen Grashalmen ausgefüttert, welche so angeordnet werden, dass die
Spitzen sich nahezu treffen, und die Verzierungen sind ausserordentlich
reich. Nach +Darwin+ benützen die Vögel runde Steine dazu, die
Grasstengel an ihrem gehörigen Orte zu halten und verschiedene nach
der Laube hinleitende Pfade zu bilden. Es sind dies sicherlich
Verfeinerungen, welcher sehr niedrig stehende Menschenstämme, wie die
Australier, die früheren Tasmanier, die Pescheräh u. a. völlig unfähig
wären.

Wenden wir uns von den Werbesitten den Formen des Verkehrs zwischen den
Geschlechtern zu, so bietet die Tierwelt darin grosse Mannigfaltigkeit.
Wohl die niedrigste Stufe, zugleich aber eine der häufigsten, ist
jene der +schrankenlosen Vermischung+ (+Promiskuität.+) Sehr viele
Tiere paaren sich, je nachdem der Zufall sie zusammenführt, ohne
Rücksicht auf die Freiheit der Wahl und ohne irgend einen Anspruch
auf Treue zu erheben. Dahin gehören die meisten niederen Tiere, die
lediglich Empfindungstrieben folgen. Diese Tiere vermögen wenigstens
scheinbar jene, mit welchen sie sich vereinigen wollen, aus der
Entfernung nicht zu unterscheiden; sie suchen nach solchen auf Grund
eines subjektiven Empfindungsgefühles, wahrscheinlich des Geruches,
umher und vollziehen die Verschmelzung, sobald sie sich berühren.
Aber selbst höhere Tiere, wie gewisse Vogelarten, leben in völliger
Ungebundenheit trotz des vorangehenden Werbens um das Weibchen. Am
lockersten zeigt sich das Verhältnis der Kuckucke, von denen man gar
nicht weiss, ob irgend ein bestimmtes Band unter ihnen vorhanden ist.
Bei anderen Species verlassen sich mitunter die Gatten, sobald ihrem
Triebe Genüge geschehen ist, oft auch erst nach Aufbringung der Jungen.
Aber selbst von den Sitten der auf den ostindischen Inseln gesellig in
grösserer oder geringerer Anzahl beisammen lebenden, menschenähnlichen
_Hylobates_-Arten, von welchen auf Borneo, Java und Sumatra je eine Art
vorkommt, ist ausser der Zärtlichkeit, womit das Weibchen ihre Jungen
behandelt, nichts Rühmliches zu melden, denn sie streifen bedenklich an
Promiskuität.

Ist nun schrankenlose Vermischung in der Tierwelt häufig genug, so
trifft man +Vielweiberei+ (+Polygamie+ oder +Polygynie+) nicht selten;
doch kommt sie mit wenigen Ausnahmen +nur bei höheren Tierarten+
vor. Viele Affen, soweit sie truppenweise leben, wie Pavian,
_Mycetes_, _Caraya_, sind Polygamisten. Das Männchen eignet sich eine
gewisse Anzahl Weibchen an und hält alle Nebenbuhler fern. Selbst
der fürchterliche nomadische Gorilla, welcher einzeln mit seinen
Weibchen im Dickicht des Waldes lebt, scheint Polygamist zu sein. Der
Amerikaner +Paul Duchaillu+, der uns zuerst mit diesem Riesen des
Affengeschlechts vertraut gemacht hat, überraschte allerdings manchmal
ein Pärchen, +Darwin+ aber berichtet: in einer Gruppe sei stets nur
+ein+ erwachsenes Männchen zu sehen. Wächst das junge Männchen heran,
so findet ein Kampf um die Herrschaft statt und der Stärkste setzt sich
dann, wenn er die andern getötet oder fortgetrieben hat, als Oberhaupt
der Gesellschaft fest.[25] Ganz ähnlich handeln die meisten Affen,
von welchen man kaum behaupten kann, dass sie ein nach europäischen
Begriffen nachahmenswertes Geschlechtsleben führen. Türkische
Serailwirtschaft tritt da mit altem Feudalrecht gepaart zu Tage.
Der stärkste Affe ist nicht allein der Führer, sondern kraft seiner
Stärke der unbeschränkte Herr der gesamten vielköpfigen Gesellschaft,
der Gebieter aller der Männchen und Weibchen, der Gutsherr, welcher
sein _jus primae noctis_ mit Gewalt festhält, jedem jungen Stutzer
die anwandelnde Lust zu etwaigem Liebesspiel mit weiblichen Wesen der
Herde gar unsanft vertreibt und auch den wetterwendischen Affenschönen
gegenüber keineswegs den galanten Herrn spielt, vielmehr auch da derbe
Strenge für die wichtigste Kur ansieht.

Nebst den Affen sind auch sehr viele Säuger und andere Tiere
ausgesprochene Anhänger der Vielweiberei; so z. B. alle Wiederkäuer,
das Pferd und der Esel, aber auch der Eber, der Elefant, der Löwe,
ferner die Robben und unter den Vögeln solche, welche ebenfalls in
grösserer Anzahl beisammen leben, also die Hühnerartigen, die Trappen,
die Strausse und vermutlich auch der Kampfhahn, ferner die Wachteln,
Auer- und Birkhühner, Fasanen, Kampfstrandläufer, Perlhühner, Puter,
Pfauen. Ganz besonders ist unser Haushahn der Typus eines polygamischen
und eifersüchtigen Geschöpfes. Auf dieser Stufe des Geschlechtsverkehrs
tritt nämlich die +Eifersucht+ auf, eine Gefühlsempfindung, welche den
in Ungebundenheit lebenden Tieren völlig fremd ist. Die Männchen auch
vieler Säugetiere sind sehr eifersüchtig und mit Waffen zum Kampfe
um die Weibchen ausgerüstet. Doch ist Polygamie keineswegs die Regel
bei den Tieren. In der That ist sie wohl nur möglich bei gesellig,
also in Herden, Rudeln oder Schwärmen lebenden Geschöpfen oder bei
solchen, wo die Anzahl der Weibchen jene der Männchen bei weitem
übertrifft. Unbedingt notwendig ist sie dagegen in den Tierstaaten
der Hymenopteren, wo eine ungeheure Anzahl von Weibchen bloss einige
Männchen besitzt.

+Vielmännerei+ (+Polyandrie+), d. h. dauernde Verbindung eines
Weibchens mit mehreren bestimmten Männchen, kommt im Tierreiche so
gut wie gar nicht vor, da bei fast allen höheren Arten das Weibchen
wegen seiner relativen Schwäche gezwungen ist, die Liebkosungen des
Männchens zu erdulden, auch nimmer die Kraft hätte, ein männliches
Serail sich zu bilden und zu verteidigen. Dennoch scheint bei einigen
Fischarten, beim Karpfen, Brachsen, der Schleihe und Pfrille, etwas wie
Polyandrie zu herrschen, wenn die Deutung des Umstandes richtig ist,
dass zwei bis vier Männchen das Weibchen beim Laichen begleiten. Ebenso
will ich es dahingestellt sein lassen, ob bei einigen Vogelarten, wie
z. B. beim neuholländischen Kasuar, das Weibchen grösser und stärker
geworden ist, um, wie +Darwin+ will, andere Weibchen besiegen und
in den Besitz des Männchens gelangen zu können. Umgekehrt hat aber
unläugbar in vielen Arten das Weibchen eine ausgesprochene Vorliebe
für das stärkste Männchen, und wenn die Nebenbuhler um ihren Besitz
mit einander kämpfen, wartet es geduldig auf den Ausgang des meist
blutigen Streites, um sich dem Sieger zu ergeben. Bei den Säugetieren
insbesondere werden die Weibchen mehr durch Kampf, als durch Entfaltung
der Reize gewonnen, und man hat diese Kämpfe bei einer Menge von
Spezies, besonders bei Hirschen und Löwen beobachtet. Nicht selten
wird in der Zeit des Werbens eine Löwin von drei oder vier Männchen
begleitet, welche ihr auf Schritt und Tritt folgen und fortwährend
einander in den Haaren liegen, bis ihr die Sache langweilig wird
und sie im Ärger darüber, dass die Verehrer sich unter einander um
ihretwillen nicht umbringen, mit ihnen zu einem grossen alten Löwen
wandert, dessen Kraft sie schätzen lernte, als sie ihn brüllen hörte.
Die Liebhaber folgen ihr keck bis zu dem bevorzugten Nebenbuhler.
Von langen Verhandlungen ist nie die Rede und das Resultat solcher
Begegnungen zu jeder Zeit sicher. Der alte Löwe wird mit den jüngeren
bald fertig. Ist das Feld rein, so schüttelt das edle Tier die Mähne,
dann streckt er sich demütig bei der Löwin aus, die ihm als erstes
Pfand ihrer Zuneigung mit schmeichelnden Blicken die Wunden leckt,
welche er im Kampfe um sie erhalten. Treffen unter solchen Umständen
zwei völlig ausgewachsene Löwen auf einander, so nimmt das Duell
einen oft für beide tödlichen Ausgang. Gleich im Beginn des Kampfes
legt sich die Löwin auf den Bauch um zuzusehen und gibt, so lange er
dauert, durch Wedeln mit dem Schweife zu erkennen, wie sehr sich ihre
Eitelkeit geschmeichelt fühlt, dass zwei solche Löwen um ihretwillen
sich zerfleischen. Ist der Kampf vorüber, so geht sie langsam und
vorsichtig zu den beiden Toten, um sie zu beriechen, und wandert dann
stolz hinweg, ohne die Gefallenen weiter eines Blickes zu würdigen.
Vorzugsweise scheint die Löwin sich gerne einen vollerwachsenen starken
Löwen auszusuchen, der sie von den zudringlichen jüngeren befreit,
deren fortwährende erfolglose Kämpfe sie langweilen. Sobald aber ein
noch stärkerer erscheint, ist er stets willkommen. Alle diese Kämpfe
geschehen wohl unbewusst, naturgesetzlich, damit nur die gesündesten
und kräftigsten Männchen zur Fortpflanzung gelangen und eine tüchtige
Nachkommenschaft erzeugt werde. Man müsste aber absichtlich die
Augen verschliessen, um nicht bis ins Menschengeschlecht hinauf
diese eigentümliche Form von Liebeswahl, wenn auch verhüllter und in
mannigfachster Variation, wiederzuerkennen.

Die +Monogamie+ oder +Einzelehe+, welche einige der höher stehenden
Völkergruppen und insbesondere die höchstgestiegenen christlichen
Kulturnationen Europas zur Grundlage ihrer Gesittung erhoben haben,
die Einzelehe, welche unsere Morallehrer gewohnt sind, als die Form
κατ' ἐξοχὴν der menschlichen „Ehe“ zu betrachten, +existiert gar nicht
selten bei den Tieren+. Sie wird vorerst geradezu zur Notwendigkeit
bei den sehr zerstreut lebenden Spezies, wie z. B. bei vielen
Raubtieren, sowie bei allen jenen, welche nur paarweise leben können,
sei es dass ihre Nahrungsmittel selten, sei es dass sie von Haus aus
besonders ungesellig sind. Doch sind diese Bedingungen nicht einmal
unbedingt unerlässlich, und es giebt sogar einige, wenn auch wenige,
monogame Affenarten. Der indische Makak Uanderu (_Macacus silenus_)
hat nur +ein+ Weibchen und bleibt ihm treu bis zum Tode. +Cuvier+
erzählt auch, dass als im _Jardin des plantes_ zu Paris eines der
Uistitiäffchen (_Harpale Jacchus_) gestorben war, der überlebende
Gatte sich trostlos gebärdete, lange Zeit die Leiche liebkoste,
endlich aber von der Wirklichkeit überzeugt, seine Augen mit den
Vorderpfoten bedeckte und so lange ohne Nahrung liegen blieb, bis
er schliesslich selber zu leben aufgehört hatte. Wohl etwas weniger
„sittlich“, wenn man so sagen darf, aber noch immer als Beispiel
empfehlenswert, benimmt sich der Orang-Utan. Das Männchen lebt nämlich
nur in der Zeit der Paarung mit dem Weibchen vereinigt, die übrige Zeit
meistens allein und für sich.[26] Doch stiess der britische Leutnant
C. de +Crespigny+ im südlichen Borneo auf eine Orang-Utan-Familie,
bestehend aus dem Männchen, dem Weibchen, einem grösseren und einem
kleineren Jungen, woraus sich schliessen lässt, dass ihr Bündnis schon
längere Zeit bestanden haben müsse. Bei dem ausserordentlich scheuen
_Nschiego-mbouvé_, dem kahlen Schimpanse (_Troglodytes calvus_) des
äquatorialen Westafrika, dessen Schädel viel geringere Unterschiede von
jenem der Australier aufweist, als mancher im stillen wünschen möchte,
nimmt nach Angaben der Eingebornen am Bau des Nestes das Männchen wie
das Weibchen teil. Dieser Anthropoide lebt, wie es scheint, nicht
herdenweise, sondern einsiedlerisch und in Monogamie; mit einem lauten,
eigentümlichen „Yuh! Yuh!“ ruft er in der Dämmerung seine Genossin
herbei.[27]

Auf diese Beispiele ist nicht geringes Gewicht zu legen, weil die
Anthropomorphen nicht bloss als die höchst organisierten Tiere,
sondern auch als die nächsten animalischen Verwandten des Menschen zu
betrachten sind. Weniger Wert messe ich deshalb der Monogamie in der
Vogelwelt bei, welche dem Menschen unvergleichlich ferner steht. Gerade
das gefiederte Volk ist reich an Beispielen von Einzelverbindungen,
welche übrigens eine merkwürdige Ähnlichkeit mit dem Eheleben
gesitteter Menschen aufweisen. Sing- und Raubvögel, Raben, Elstern,
Tauben, Sperlinge leben vielfach in lebenslänglicher Einzelehe. Zu den
ganz unzertrennlichen Vögeln gehören die sonst wilden Lerchenfalken.
Sehr viele Vögel scharen sich im Herbst in grösseren und kleineren
Gruppen, aber auch hier sind die einzelnen Paare treu vereint. Bei
anderen Zugvögeln vereinigen sich die Männchen und Weibchen in
besonderen Schwärmen und begeben sich, in dieser Weise getrennt, auf
die Wanderung; im Frühling finden sich jedoch stets dieselben Paare
wieder zusammen. Pfarrer +Snell+, ein aufmerksamer Beobachter,
sagt über das uns beschäftigende Thema: Die Ehen der Vögel werden meist
im Frühjahre nach dem Geburtsjahr geschlossen, und es findet dabei eine
ganz bestimmte Wahl statt, deren Gründe ebenso wenig zu enträtseln
sind, wie die der Menschen, wenn nicht die gewöhnlichen Rücksichten des
Lebens obwalten. Oft entscheidet der blosse Zufall oder, wenn mehrere
Bewerber sich um die Braut drängen, das Recht des Stärkeren. Selbst
wenn die Überzahl auf seiten der Weibchen ist (was selten vorkommt,
da es bei den Vögeln mehr Männchen als Weibchen giebt) entstehen oft
heftige Kämpfe der Eifersucht. In der Ehe selbst kommen Streitigkeiten
nicht vor. Das Weibchen ordnet sich dem Männchen unter, geht also ihren
menschlichen Schicksalsgefährtinnen mit gutem und lehrreichem Beispiele
voran. Die Wahl des Nestes z. B. trifft immer das Männchen, und es sind
bei Sperlingen und Tauben Fälle beobachtet worden, wo das Männchen
aus Dummheit oder Ängstlichkeit einen ganz unpassenden Platz wählte,
das Weibchen aber sofort Material herbeischleppte, obwohl dasselbe
gar nicht anzubringen war. Nur bei Lerchenfalken kommen zuweilen
Streitigkeiten vor, die aber nie zu Thätlichkeiten führen. Die ganze
Innigkeit und Treue der Vogelehe zeigt sich uns am schönsten in den
Pärchen der Prachtfinken und kleinen Sittiche. Hier ist vollkommene
Harmonie des Wollens und Thuns; diese beiden Tierchen trennen sich
während ihres ganzen Lebens freiwillig keinen Augenblick; sämtliche
Verrichtungen, Essen und Trinken, Baden und Putzen des Gefieders,
Schlafen und Wachen u. s. w. führen sie gemeinsam aus, dicht aneinander
gedrängt ruhen sie, viele von ihnen brüten auch gemeinsam, und bei den
andern sitzt das Männchen wenigstens die ganze Nacht mit in dem Neste
oder dicht neben demselben. Aber auch hier zeigen sich für den scharfen
Blick noch mancherlei Abstufungen.

Bei den kleinen Prachtfinken steht das innige Verhältnis wohl am
höchsten unter allen Vögeln. Andere Prachtfinken haben dieselben
Zärtlichkeitsbezeugungen, doch giebt es bei ihnen bereits hin und
wieder, besonders um das Futter, einen kleinen, freilich immer nur
harmlosen Streit. Dann folgen die Zwergpapageien, welche ebenfalls
so innig zusammenhängen, dass man eine Art ja sogar _Inséparables_,
Unzertrennliche, benannt hat. Im Menschenleben lässt der Tod eines
Ehegatten den Überlebenden nur in den seltensten Fällen für alle Zeiten
untröstlich zurück. Bei _Psittacus pertinax_ ist aber Witwertum oder
Witwenschaft und Tod gewöhnlich gleichbedeutend. Dennoch zeigt diese
Ehe alle Augenblicke, selbst während der Brutzeit, kleine Zänkereien,
oft sogar von beiden Seiten arge Schnabelhiebe. Ebenso, nur während des
Nistens ganz verträglich, leben die Gatten eines Edelfinkenpärchens.
Unser kleiner Gimpel oder Dompfaff ist seinem Weibe ein liebevoller
Gatte, hilft ihm das Nest bauen, die Kinder grossziehen und singt
ihm während des Brütens, sowie zur Zeit der keimenden Liebe seine
sanften Lieder vor. Einen glänzenden Beweis ehelicher Treue gab ein
Gimpelmännchen, dessen angstvolles Ab- und Zufliegen durch mehrere Tage
beobachtet worden war, bis man endlich unter den überhängenden Zweigen
eines Busches sein Weibchen mit gebrochenem Flügel im Grase sitzend
fand. Der kleine Vogel brachte ihr dorthin das Futter, sass neben ihr,
umflatterte sie und gab alle Zeichen der tödlichsten Angst, als man
die Patientin forttrug, um sie gegen allfällige Unbill und Überfälle
zu schützen. Tagelang umflog er rufend und lockend das Fenster, an dem
das Bauer stand, in welchem das kranke Weibchen sass, und erst nachdem
er sich die Überzeugung geholt, dass es gelähmt blieb und dass sein
Fliegen und Rufen fruchtlos sei, flog er fort, um nie wiederzukehren.
Auch unsere Hausgans sowie alle anderen Gänsevögel sind musterhafte
Ehegatten. Hier ein charakteristischer Zug: Auf einem Hofe zu Troisdorf
waren von einer früheren zahlreichen Schar von Gänsen zwei Exemplare,
Männchen und Weibchen, übrig geblieben, denen man aus Dankbarkeit
für die von ihnen erzielte Nachkommenschaft mit löblicher Pietät das
Gnadenbrot zu teil werden liess. Das vielleicht gegen zwanzig Jahre
mit einander alt gewordene Pärchen empfand schon die Gebresten des
Alters, und namentlich war die mit einem stattlichen Fettbäuchlein
behaftete Gans in letzter Zeit nicht wohl mehr im Stande, den nahen
Teich zu erreichen. Da half ihr denn mit rührender Beflissenheit der
treue Lebensgefährte durch Aufmunterung, Ziehen und Schieben, so gut
es gehen wollte. Endlich einmal war alles umsonst. Die Gans kam nicht
von der Stelle und nach vergeblichen Anstrengungen schmiegte sich
das resignierende Männchen an, legte seinen Hals auf den Rücken der
Freundin und beharrte wohl eine Stunde lang in dieser Haltung, die
endlich auffiel und die Hofbewohner zum Nachsehen veranlasste. Man fand
das Männchen tot; es war ohne sichtbaren Todeskampf an der Seite der
Gattin gestorben; diese aber starb in gleich stiller Weise eine Stunde
nachher. Ebenso schöne Züge lassen sich von den Amseln berichten.
Ein Amselpaar (_Merula vulgaris_) hatte sein Nest in der Nähe einer
Baustätte; eines Tages kam eine zahme Elster, erfasste das Weibchen und
trug es bis dicht zu den auf dem Bauplatze beschäftigten Arbeitern;
das Männchen eilte ihr aber mutig nach, nahm einen erbitterten Kampf
mit der Elster auf und befreite endlich seine Gefährtin, worauf beide
triumphierend nach ihrem Neste zurückflogen, obgleich das Weibchen bei
dem Scharmützel die Hälfte des Schwanzes eingebüsst hatte. Umgekehrt
berichtet +Bennett+ von einem Fall, in welchem das Weibchen die
zärtlichste Liebe für ihren Gatten an den Tag legte. Er selbst hat
den Vorgang in Macao beobachtet. In einem dortigen grossen Vogelbauer
befanden sich mehrere chinesische Enten (_Anas galericulata_); eines
der Männchen wurde in der Nacht gestohlen; sofort konnte man an dem
Weibchen die unverkennbarsten Zeichen von Schmerz gewahren; es verkroch
sich in die Ecke und verweigerte die Nahrung. Da versuchte ein anderes
Männchen sich ihr zu nähern und sie zu trösten, doch sie stiess den
neuen Liebhaber rauh zurück und fuhr fort sich ihrer Trauer hinzugeben.
Mittlerweile wurde ihr ursprünglicher Gefährte wiedergefunden
und in den Käfig zurückgebracht. Überraschend waren die lauten
Freudenbezeigungen, womit das Paar seine Wiedervereinigung feierte, und
was mehr ist, das Männchen schien erfahren zu haben, dass es während
seiner Abwesenheit einen Nebenbuhler gehabt; denn es suchte diesen auf
und tötete ihn.

Die Tugend der +ehelichen Treue+ muss man im allgemeinen allen in
Einweiberei lebenden Vögeln zuerkennen, doch ist ein Unterschied
zwischen beiden Geschlechtern zu machen. Von Seiten des Weibchens hat
z. B. Pfarrer +Snell+, so lange und so sorgfältig er auch die Vögel
beobachtete, niemals einen Fall von Untreue erlebt. Bei den Männchen
kommen hingegen, wenn auch nur ausnahmsweise, solche Fälle vor. Wenn
man erwägt, dass dem Weibchen von Natur eine grössere Zurückhaltung und
Schüchternheit eigen ist, so wird man diesen Unterschied erklärlich
finden. Wohl fehlen auch hier nicht Abirrungen vom „Rechte“. Wohl
wird auch hier zuweilen der Hausfrieden gebrochen und weiss sich ein
heiratslustiger Junggeselle in Ermangelung eines ledigen Weibchens in
das Eheglück eines Paares einzudrängen und den vielleicht älteren,
hässlicheren Gemahl auszustechen. So soll es unter den übrigens
zu nicht ganz verdienter Volkstümlichkeit gelangten Störchen
„Ehebrecherinnen“ geben, welche angeblich dann von den Männchen
durch Schnabelstösse getötet werden. Mehrere solcher „Strafgerichte“
der Störche will man erst wieder in allerjüngster Zeit beobachtet
haben.[28] Neuere Untersuchungen haben aber ergeben, dass alle
diesbezüglichen Anekdoten unbewiesen oder doch die hier vorliegenden
Beobachtungen einer andern Deutung fähig sind. Immerhin beweist das
Beispiel der nicht einmal monogamen Pferde, dass Untreue wirklich
empfunden wird. Hat sich eine Stute einer der verwilderten Pferdeherden
in Südamerika mit einem Hengste einer anderen Herde abgegeben, so wird
sie nicht mehr von dem Leithengste ihrer Stammherde geduldet. Gar nicht
selten ist die Untreue gerade unter den sich zärtlich schnäbelnden
Tauben, die doch als das Muster des Gegenteils gepriesen werden, und
unter Beobachtung gewisser Vorsichten ist es gelungen, wenigstens
den Kanarienvögeln eine nichts weniger als unfruchtbare Polygamie
aufzunötigen oder richtiger mehrere in verhältnismässig kurzen
Zwischenräumen nacheinander folgende, nachkommenreiche Monogamieen
zwangsweise zuzuerkennen. Endlich kommen auch Ehescheidungen bei den
Vögeln vor, so gut wie bei den Menschen, freilich bloss bisweilen, und
auch nur die Weibchen vollziehen manchmal freiwillig die Trennung von
dem Gatten.

So sind denn die einzelnen Tierarten mit sehr verschiedenen
Empfindungen oder Gefühlen ausgestattet. Geschlechtsliebe wie auch
Mutterliebe können freilich, strenge genommen, nicht als wirkliche
Äusserungen des Gefühles betrachtet werden, denn das Tier, festgehalten
im Zwange der Natur, mit gering entwickeltem Intellekt, muss
rücksichtslos seinen Trieben folgen, und besonders der Paarungstrieb
ist für dasselbe um so zwingender, als er auf eine kurze und bestimmte
Zeit eingeschränkt ist. Immerhin lässt sich nicht verkennen, dass
in einigen Tierehen, und zwar nur in monogamen, ein Gefühl Platz
greift, welches, wenn auch entfernt, jenem der +Liebe+ im menschlichen
Sinne sich nähert, wie die angeführten Beispiele darthun. Gewiss,
die idealisierte Liebe, wie die Dichter sie schildern, +diese+ Liebe
ist dem Tiere unbekannt, wie alle im Menschen gesteigerten und im
Kulturmenschen besonders verfeinerten Empfindungen. Aber hier wie dort
wirkt der Paarungstrieb, so wenig idealisiert als möglich, dennoch
seine Wunder. Niemals und nirgends völlig unterdrückt, vermag er indes
auch seltsame Einschränkungen zu erleiden, wie in den Tierstaaten der
Bienen und Ameisen, in welchen die Sorge für die öffentliche Wohlfahrt
die Instinkte des einzelnen in solchem Masse besiegt hat, dass infolge
fortgesetzter Teilung der Arbeit das Zeugungsgeschäft die Aufgabe nur
einiger weniger Individuen geworden ist, ein Vorgang, der nicht ohne
Beispiel auch in der menschlichen Gesellschaft ist.

Aus all dem Gesagten ergiebt sich, dass gemeinsames Zusammenleben
und Zusammenwirken der Geschlechter im Tierreiche lange nicht
vorherrschen. Nicht das eheliche Leben zwischen zweien, sondern
Vielmännerei und Vielweiberei, Junggesellenwirtschaft, Vagabundentum
und allerhand Laster, um mit unseren Begriffen zu reden, sind da an
der Tagesordnung. Wenn man aber die Frage aufwirft, warum die Formen
des Geschlechtsverkehrs in der Tierwelt so mannigfache seien, so kann
es wohl nur +eine+ Antwort darauf gaben: +einzig und allein in dem
Wettbewerb, in den Heischesätzen des Kampfes ums Dasein ist die Ursache
dafür zu suchen+. Die Zerstreuung oder Verdichtung der Individuen, das
Zahlenverhältnis der beiden Geschlechter zu einander spielen sicherlich
die bedeutsamste Rolle in dem Vorwalten der Promiskuität, der Polygamie
oder Monogamie bei den einzelnen Spezies. Jene Eheform, welche der
Fortpflanzung der Art am besten dient, welche sich den Umständen der
Wohnstätte, der zu besiegenden Nebenbuhlerschaften u. s. w. anpasst,
jene nützliche Form ist notwendigerweise mit Vorliebe gewählt, dann
Gewohnheit, endlich Instinkt geworden. Die nämlichen Gesetze, die
nämlichen Notwendigkeiten haben auch die verschiedenen menschlichen
Gesellschaftskreise in diese oder jene Form der Ehe gezwängt, und um
die Wahrheit zu gestehen, hat darin der Mensch, wie vernünftig er auch
ist, sich kaum erfinderischer gezeigt als das Tier. Nur hat er sein
Geschlechtsleben durch gesellschaftliche Vereinbarungen geregelt, die
freilich weit davon entfernt sind, überall und immer die Bindekraft
strenger Gesetze zu besitzen.


[25] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Stuttgart, 1875.
Bd. II. S. 324.

[26] +O. Mohnicke+ im „Ausland“ 1872, S. 850.

[27] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in Equatorial
Africa._ London, 1861. S. 231-232.

[28] „Echo“. Bd. I. S. 23-24 und 93.



IV.

Das Familienleben der Tiere.


Wie verschiedenartig auch der geschlechtliche Verkehr in der Tierwelt
sich gestalten möge, die vereinigende Begegnung hat doch nur in
wenigen Fällen die +Familie+ zur Folge. Natürlich ist zur Erhaltung
der Art die Erzeugung von Jungen unerlässlich; unerlässlich auch,
dass diese in genügender Menge am Leben bleiben. Aber dieses Ziel
kann auf verschiedenerlei Weise erreicht werden. Als allgemeine Regel
gilt, dass die Anzahl der Keime oder Nachkommen desto grösser ist, je
tiefer eine Art steht, je ärmer sie an Intellekt ist und je weniger
die Erzeuger sich um die Aufbringung der Brut kümmern. Dies ist bei
den meisten niederen Tieren der Fall, weil die Empfindungstriebe nur
bei den entwickelteren Geschöpfen, besonders bei den Gliederfüssern
(Arthropoden) und Wirbeltieren (Vertebraten) ausgebildet sind. Viele
der niederen Arten lassen die Eier einfach ins Wasser fallen, und
diese entwickeln sich zu Larven, welche ein vom Muttertiere ganz
unabhängiges Leben führen; die Fälle, in welchen Wirbellose den Eiern
einige Aufmerksamkeit widmen, sind ungemein selten. Von den Astdärmern
oder Plattwürmern (Plenarien) ist bekannt, dass sie die Eier in einem
Kokon an Steinen und Pflanzen befestigen. Noch interessanter ist die
Eierpflege der _Janthina_, der Amethyst-Schnecke. Das Tier schwimmt an
der Oberfläche des Wassers, nimmt durch Umbiegen des zungenförmigen
vorderen Körperendes Luftblasen herunter ins Wasser, welche durch einen
abgesonderten Schleim zusammengehalten werden, so dass sie ein Floss
bilden; hieran werden nun die Eier befestigt und dadurch schwimmend
erhalten, was jedenfalls für ihre Entwicklung unerlässliche Bedingung
ist. Von diesen allen zerstörenden Zufällen preisgegebenen Keimen geht
die Mehrzahl zu Grunde, es überleben ihrer aber dennoch genug, um die
Erhaltung der Art zu sichern. Auf dieser Stufe existiert noch keine
Familie, nicht einmal im allerrudimentärsten Zustande. Sehr allgemein
ist dagegen die Brutpflege schon bei den Spinnen und Insekten. Wie es
scheint, geht dieselbe aus Wahrnehmungstrieben hervor; allein es wirken
auch Empfindungstriebe, die durch das Gefühl vom Legen der Eier und
durch die Berührung derselben, nachdem sie gelegt sind, hervorgerufen
werden. Wenn die Tarantelspinne den Eikokon an die Spinnwarzen heftet,
die Uferfliege die Eier an den Bauch klebt, um sie dann klümpchenweise
ins Wasser fallen zu lassen, und der Kotkäfer, der im Miste lebt,
unter demselben Löcher in die Erde gräbt, einen Pfropfen Mist in jedes
Loch steckt und dann in jeden Pfropfen ein Ei legt, so wirken hierbei
wohl hauptsächlich Empfindungstriebe. Ebenso sind es vornehmlich
Tastempfindungen, welche das Insekt beim Legen der Eier in andere
Tiere, in junge Triebe, in die Erde u. s. w. leiten, wie schon aus
den tastenden Bewegungen, welche sie mit der Legeröhre oft machen,
hervorgeht. Auch manche Krokodilweibchen zeigen ein wenig Sorge um die
Brut; sie versuchen die Eier zu verbergen und tragen mitunter die eben
ausgekrochenen Jungen in das Wasser. Am Rio Guayaquil in Südamerika
legt das Krokodilweibchen seine Eier in den Sand, kehrt aber zur
rechten Zeit zurück, zerbricht sie mit Vorsicht und trägt dann die
Jungen auf dem Rücken in den Fluss.

Bei den höheren Tieren ist es hauptsächlich das Lustgefühl, das mit
der Umarmung der Jungen verbunden ist, aus welchem Empfindungstriebe
zur Pflege der Nachkommen entstehen. Darin wurzelt auch einer der
wesentlichsten Hebel in der Familie: die +Mutterliebe+, welche
mit ihrer aufopfernden Hingabe und unermüdlichen Fürsorge so oft zur
Bewunderung Anlass giebt. Welch' glänzendes Beispiel von mit äusserster
List und Klugheit gepaarter Mutterliebe bieten Vogelmütter dar, welche
beim Herannahen des Verfolgers sich flügellahm stellen und denselben,
indem sie in kurzen Sätzen vorwärts trippeln oder am Boden hinfliegen,
auf ihre eigene Verfolgung hin- und von den Kindern abzulenken suchen,
oder auch die Elefantenmütter, von denen +Schweinfurth+ erzählt!
Letztere suchen bei den durch Anzünden der verbergenden Ufergebüsche
veranstalteten Jagden in Afrika ihre Jungen dadurch zu retten, dass sie
ihre Rüssel voll Wasser saugen und dieselben damit bespritzen, während
sie selbst dabei rösten. Auf dem Gute „Tralauer Holz“ in Holstein sah
eine Stute ihr Füllen, an dem eine Operation vorgenommen werden sollte,
an den Hinterbeinen aufgezogen im Hofe hängen und kläglich schreien.
Sie stürzte sofort tot zusammen und die Sektion ergab, dass ihr eine
grosse Herzader gesprungen, „das Herz gebrochen“ war. Aber diese
opferwillige Mutterliebe durchdringt durchaus nicht die ganze Tierwelt,
sondern erwacht erst in den höheren Arten. Und auch bei diesen giebt es
in der Mutterliebe zahlreiche Abstufungen, gerade wie in der Art des
Zusammenlebens der Eltern.

Hält manche Tiere der überaus rege Fortpflanzungstrieb beisammen,
wie in der Ordnung der Nager, so finden wir gerade aus diesem Grunde
bei ihnen wenig Beispiele zärtlicher Mutterliebe. Es werden nämlich
die Jungen so früh alt und kommen der Jungen so viele nacheinander,
dass einigermassen anhaltendere Beschäftigung mit ihnen seitens ihrer
Mutter wohl nicht zu verlangen ist. Am besten thun sich noch unter
den Nagern, was geselliges familiäres Zusammenleben anbelangt, die
Murmeltiere hervor, welche jährlich höchstens zweimal Junge zur Welt
bringen, die Biber, die einander beim Aufbau ihrer Burgen und Dämme
hilfreich beispringen, die Meerschweinchen, die sich mit grosser
Zärtlichkeit immer und immer liebkosen, einigermassen auch die
Kaninchen, bei welchen bisweilen ein Paar mit grosser Anhänglichkeit
zusammenhält. Rührende Episoden erzählt man von dem Löwenmute der
bedrängten Mäusemutter, von ihrer Kampfwut und der Blindheit, mit der
sie sich in Todesgefahr stürzt, um ihre bedrohten Kinder zu retten.
Doch kennt man auch unrühmliche Beispiele des Gegenteils. +Aglaia
von Enderes+, eine aufmerksame Beobachterin der Tierwelt, besass
ein lustiges Pärchen zahmer Albinomäuse. Da kam ein neues Ereignis in
ihr harmloses Mäuseleben. Eines Morgens lagen zehn wohlkonditionierte
kleine Mäusekinder in dem Lager der Eltern; aber mit diesem Kindersegen
kam eine erstaunliche Charakterwendung über die Alten. Sie wurden
misstrauisch und unstät, scheu gegen die Menschen und zanksüchtig unter
einander. Kleine häusliche Szenen fanden statt, infolge deren sich der
Gatte plötzlich aus dem Staube machte. Die Mutter besann sich einige
Tage und nährte ihre Kinder; als aber der lieblose Vater nicht wieder
kommen wollte, verdross sie die Kinderstube und ihre Mühen, und ohne
weitere Veranlassung überliess sie ihr holdes Mutteramt andern Händen
und ging auf und davon. Ein wahrhaft abschreckendes Beispiel zuchtlosen
Familienlebens bieten die Ratten, die bei ihrer überaus raschen
Vermehrung und dem dadurch oft bedingten Nahrungsmangel sich selbst
gegenseitig anfallen. Nicht minder das zänkische Hamsterpaar, bei
welchem des Männchens anfängliches Minnespiel gar bald in bissige Wut
gegen das Weibchen übergeht, das nun, wenn es nicht totgebissen werden
will, ohne Säumen des Gemahls ungastliches Haus fliehen und ein eigenes
Heim sich wählen muss. Einsam bringt sie dann ihre Jungen zur Welt,
die aber, wie sie etwas herangewachsen sind, sich mit ihrer Mutter
nicht mehr vertragen und dieselbe gleich ihrem Vater verlassen. Nicht
besser steht es um das Familienleben der Insektenfresser. Einsam und
verlassen liegt des Swineigels Gattin auf selbstbereitetem Wochenbett
mit ihren Kleinen. Und echte Einsiedler beide, hausen Maulwurf und
Maulwürfin in getrennten Behausungen. Im Frühjahr, wenn über der Erde
alles grünt und spriesst, fängt der Paarungstrieb auch in der kleinen
Maulwurfsbrust sich zu regen an. Unruhig verlässt er seinen Bau --
das grösste Wunder bewirkt der Zauber des neuen Gefühles, und der
scheue, mürrische Weltfeind läuft des Nachts in drängender Sehnsucht
und heissem Verlangen über die offene Erde hin, um sich sein Liebchen
zu suchen. Wie es schon in seinem Charakter liegt, nimmt er die Liebe
ernst und schwer. Er gaukelt nicht, er spielt nicht und liebelt nicht;
er sucht seine Braut mit Gefahr seines Lebens; er kämpft manchen
harten, heissen Strauss mit seinesgleichen, ehe es ihm gelingt, die
Auserwählte heimzuführen; und wenn er endlich an diesem ersehnten
Ziele ist, sie sein eigen nennt, wenn er sie in seinem Hause weiss,
wenn sie die Sorge für den künftigen Haushalt übernommen hat und in
der neuen Heimat zu schaffen beginnt, selbst dann kommen keine süssen
Flitterwochen, selbst dann kommt der sorglose Jubel der Liebe nicht
auf. Wie es sein einsames, scheues Leben mit sich bringt, fehlt ihm
der Glaube an seine Stammesgenossen, das Vertrauen auf sein Weib, und
mit der Angst des finsteren, brütenden Grillenfängers sperrt er seine
junge Gattin in ihr eigenes Haus und forscht und spürt mit mordgierigem
Verlangen nach Nebenbuhlern und Schelmen, die ihm den neuerworbenen
Besitz stören könnten. Ist diese erste Zeit vorüber, das Othellogefühl
im kleinen Maulwurfsherzen zur Ruhe gebracht, haben sich die beiden
Sonderlinge aneinander gewöhnt, dann beginnt die Sorge für die Zukunft;
das Lager wird bestellt, Gräser und Halme werden eingetragen zur
warmen Stätte für die drei bis fünf winzigen Maulwurfskinder, welche
nach wenig Wochen den futterbedürftigen, ewig hungrigen Haussegen der
glücklichen Eltern repräsentieren. In die Jugendzeit dieser Kinder
fällt alles, was der Maulwurfsvater an Liebenswürdigkeit zu leisten
vermag. Mit Hingebung und Treue widmet er sich Weib und Kind; er pflegt
sie, schützt sie, hält in Gefahr und Tod bei ihnen aus und wagt sein
Leben, wenn es ihre Rettung gilt. In dieser Zeit ist ihm seine Familie
alles, und es geht von ihm die schöne Sage, dass er sich zuweilen
über den Verlust von Weib und Kind zu Tode härme. Leider hält diese
Selbstverleugnung nicht lange vor; die sonnige Zeit der Liebe und des
Glücks geht wie ein Traum vorüber, die Kinder werden nach wenigen
Wochen gross und verlassen das Elternhaus, um sich eine eigene Existenz
zu gründen; die Mutter sucht ihre frühere Wohnstätte auf, und der alte
Sonderling, vereinsamt und verlassen, schliesst sein verödetes Haus, um
sein zornerfülltes, düsteres Räuberleben voll Blut- und Mordgeschichten
von neuem zu beginnen, um von nun an niemandem zu leben, als sich und
seinem Hunger.

Bezüglich des Familienlebens der Seehunde und Wale hat man wohl noch
wenig beobachtet; von der Fischotter aber weiss man, dass sie ihre
Jungen gegen jede Gefahr mit dem grössten Mute verteidigt. Nicht nur
kein Familienleben, nicht einmal lebhaftere Mutterliebe finden wir bei
den Zahnarmen. So säugt die Gürteltiermutter ihre Jungen nur ganz kurze
Zeit und überlässt sie dann sich selbst. Das Faultierweibchen lässt
sein Junges mit beispielloser Gleichgültigkeit an sich hängen und ohne
weiteres sich rauben. Nur vom Weibchen des Ameisenbären sagt man, dass
es sein Junges ein Jahr lang mit sich führe und tapfer verteidige.
Die Beuteltierweibchen schleppen ihre unbehilflichen Kleinen in der
Beuteltasche mit sich herum oder lassen sie, wie die Surinamsche
Beutelratte, auf ihrem Rücken herumkriechen, während diese ihre kleinen
Schwänzchen um den Schwanz der Alten schlängeln. Einen ausgeprägten
Sinn für Häuslichkeit und Familienleben aber in edelster Bedeutung
findet man unter den Vögeln. Ihre überwiegende Mehrzahl lebt, wie
schon bemerkt, in Monogamie, führt ein ungetrübtes Familienleben und
teilt sich ehrlich in die Sorge der Ehe. Hier erkennen wir auch, dass
die Geschlechtsliebe nicht immer ein Produkt des Zeugungsinstinktes
ist. Das Zusammenwirken von Männchen und Weibchen beim Bau des
Nestes ist vielmehr der Ausdruck eines Gefühles von Hilffertigkeit,
und unzweifelhaft ist diese nämliche Regung im Spiele, wenn wir das
Männchen der Reihe nach die Sorge des Brütens übernehmen sehen, denn
vor dem Aufpicken der Eier kann doch von Elternliebe nicht die Rede
sein. Und das nämliche gilt auch von vielen niederen Tierarten.
Wie sorgt und müht sich z. B. das Weibchen einer Mauerbiene, eines
Blattschneiders, einer Lehmwespe oder dergl. den ganzen Sommer ab,
um den Brutbau herzustellen und Futter herbeizuschaffen! Selten nur,
wie bei den Totengräbern, den Pillendrehern, unterzieht sich auch
das Männchen diesen Arbeiten. Nur bei den Laufvögeln findet ein
interessantes Gegenstück zu der sonst üblichen Vorsorge der Mutter
statt. Beim Strauss und Nandu ist es nämlich das Männchen, welches die
Eier bebrütet, die Jungen füttert, ausführt, verteidigt und so bei
ihnen anstatt der sorglosen Ehegenossin Mutterstelle vertritt. Dies
sind aber seltene Ausnahmen.

Zu diesen gehört unter den Fischen der wohlbekannte Stichling
(_Gasterosteus pungitus_), unser kleinster Süsswasserfisch, welcher,
obwohl er in Polygamie lebt, als Gatte und Vater eine solche Liebe und
Sorgfalt an den Tag legt, dass +Ludwig Büchner+ ihn gradezu als
Muster eines guten Familienvaters hinstellt. Man kann sein Treiben
in unseren durchsichtigen Aquarien leicht beobachten. Zuerst baut
er ein wunderbares kleines Nest aus Grashalmen und andern Körpern,
die er mit Schleim verkittet. Ist er damit fertig, so ladet er ein
vorüberschwimmendes Weibchen ein, das Nest in Augenschein zu nehmen,
das er für dieses gebaut hat, indem er fortwährend flink um dasselbe
herum und zum Nest hin und zurück schiesst. Und geht sie nicht
willig, so stösst er sie mit der Schnauze an und sucht sie mit den
Seitenstacheln hineinzutreiben, um dort den Laich abzulegen. So führt
er nach und nach eine ganze Reihe Weibchen zum Neste, die sich nach
der Eierablage auf der entgegengesetzten Seite wieder hinausbohren.
Nach jedem Weibchen geht der Stichling selbst hinein, um den Laich zu
befruchten. Ist dies geschehen, so schliesst der vorsorgliche Vater
die eine Öffnung und bleibt wochenlang vor der andern Öffnung in
senkrechter Stellung stehen, indem er regelmässig die Flossen bewegt,
um eine der Erhaltung und Ausbrütung der Eier günstige Wasserströmung
im Innern des Nestes zu unterhalten. Jede feindliche Annäherung wird
mit Wut abgewiesen. Aber die Vatersorgen beginnen erst recht, wenn
die Jungen ausgeschlüpft sind. Er bewacht und behütet dieselben mit
musterhafter Sorgfalt, führt sie zum Neste zurück, wenn sie sich zu
weit entfernt haben, und füttert sie wie ein Vogel seine Jungen.
Dank solcher Fürsorge ist der Stichling so fruchtbar, dass man die
Äcker mit diesen Fischchen düngt. Auch bei andern Fischarten findet
man ähnliche Vaterliebe. Bei dem brasilianischen _Pater familias_
(Familienvater) ist dieselbe sogar derart entwickelt, dass er ein
völliges „Männerkindbett“ durchmacht. Er treibt nämlich die Sorgfalt
für seine Jungen so weit, dass er sie in seinen eigenen Kiemen zur
Ausbrütung bringt und beherbergt. Er verschluckt anscheinend die Eier,
aber nur um sie durch eine eigentümliche Atembewegung in die Kiemhöhle
zu pressen. Hier durch den elastischen Druck der Kiemenblättchen
festgehalten, werden die Eier ausgebrütet. Die Jungen schlüpfen aus,
wachsen rasch und wandern nun, da sie in dem beengten Geburtsort nicht
mehr Platz finden, in den Mund des Vaters, wo sie alle mit nach der
Mundöffnung gerichtetem Kopfe verbleiben. Der gutmütige Alte bekommt
dadurch ein höchst groteskes Aussehen. Mit weit aufgesperrtem Maule
und dickgeschwollenen Wangen steht er im Wasser, bis er endlich seine
selbständig gewordene Brut los wird.

Im allgemeinen wird man behaupten dürfen, dass die +Fürsorge für
die Brut+ bei den Tiergeschlechtern wie beim Menschen +zuerst
beim Weibchen erwacht+, und dass die Zärtlichkeit der weiblichen
Individuen auch bei den wildesten Tieren noch mehr als gegen den Gatten
sich im Benehmen gegen die Jungen ausspricht, welche die Mutter oft
sogar gegen die Wildheit des eigenen Vaters verteidigen muss. Bei
den Säugern ist es immer das Weibchen, welchem das Aufbringen der
Nachkommenschaft obliegt und das dieses Geschäft mit Hingebung und
Liebe besorgt. Die Liebe der Affenmutter ist geradezu sprichwörtlich
geworden. Allein selbst da ist die Familie keine dauernde, sondern
bloss eine vorübergehende, zeitweilige, insofern als sogar bei den
am höchsten entwickelten Arten die mütterlichen Gefühle erlöschen,
sobald die Jungen herangewachsen sind. Allerdings ist bei manchen
Tieren das Bedürfnis der Mutterliebe so gross, dass wenn sie selbst
keine Jungen haben, sie andere übernehmen, sogar sich solcher zu
bemächtigen suchen. Dies ist dann sicherlich der Ausfluss einer edleren
Empfindung, welche mit dem Instinkt nichts mehr zu schaffen hat. Die
Henne kennt ihre Küchlein und verjagt die fremden, die sich etwa
unter ihre Schar mischen wollten. Ein Überrest dieser Exklusivität
tritt auch bei den Menschen und zwar in jenen Fällen zu Tage, wo die
Stiefmutter die Kinder aus erster Ehe lieblos behandelt. Gleichwohl
nimmt diese Eigenschaft an Härte ab, je höher man die Stufenleiter
der Säugetiere emporsteigt: die Kuh verstösst das Kalb einer andern,
das Elefantenweibchen hingegen lässt willig was immer für ein Junges
aus dem Trupp an sich saugen. Wenn eine Katze beim Wurfe zu Grunde
geht, fällt es nicht schwer, ihre verwaisten Jungen von einer noch
säugenden Hündin ernähren und aufziehen zu lassen und umgekehrt.
+Houzeau+ berichtet diesbezüglich einen, seiner eigenen Erfahrung
entnommenen Fall, der deutlich darthut, dass bei der Katze sowohl wie
bei der Frau die Liebe zu den Jungen +nicht+ von der Thatsache des
Gebärens abhängt und folglich nicht schlechtweg die Konsequenz eines
physiologischen Zustandes ist. Vater- und Kindesliebe haben gleichfalls
mit dem Instinkt der Fortpflanzung nichts gemein, trotzdem findet
man von beiden, wenn auch nicht so häufig, Beispiele im Tierreiche,
zumal unter den Vögeln. Unter den Säugern ist Kindesliebe eine seltene
Ausnahme. Doch erzählt +Harris+ von einem jungen, kaum meterhohen
afrikanischen Elefanten, der die tiefste Trauer an den Tag legte, als
seine Mutter, von einem Schusse getroffen, niedergestürzt war; er lief
beständig jammernd um sie herum und versuchte, obgleich vergebens,
ihren schweren Körper mit seinem kleinen Rüssel wiederaufzurichten.[29]
Ebenso wenig macht sich die Vaterliebe bei den Säugern bemerklich und
auch die Völkerkunde versieht uns, wie ich später ausführlicher darthun
werde, mit einer genügenden Menge von Beispielen, welche beweisen,
dass das Gefühl der Vaterliebe dem Menschen keineswegs angeboren
ist. Bei den Tieren ist dasselbe so rudimentär, dass oft der Vater
die eigenen Kinder verspeist. Immer wiederkehrt die fast die Regel
bildende Erscheinung ärgster Belastung des Weibchens und gänzlicher
Sorglosigkeit des Männchens, nur ganz flüchtigen Verkehrs zwischen den
beiden Geschlechtern, der bald wieder völliger Gleichgültigkeit weicht
und einen krassen Ausdruck findet in der Lieblosigkeit der stärkeren
Spinnenweibchen, die ihren schwächeren Ehegatten gemütlich aufzehren.

So ist denn bei den Säugern allgemein das Weibchen der Stamm der
zeitweiligen Tierfamilie; um die Mutter gruppieren sich die Jungen.
Selbst dann, wenn das Männchen in dieser Gesellschaft ausharrt,
geschieht es weit eher aus Anhänglichkeit an das Weibchen, denn aus
Neigung zu den Jungen. Das Matriarchat, bei niederen Menschenstämmen
so häufig, ist im Keime schon in der Tierwelt vorhanden. Sehr treffend
und wahr sagt daher der Mailänder Gelehrte +Vignoli+: „Die Gemeinschaft
der Familie, in der der Mensch sich ursprünglich befindet, ist nicht
eine wesentlich menschliche, sondern auch tierische Thatsache, da jene
Weise gesellschaftlichen Zusammenlebens sich bei dem grösseren Teile
der Tiere und immer bei den höheren Tieren vorfindet. Die Notwendigkeit
der Aufziehung der Jungen ist es, die die Eltern vereint und ihr Leben
für eine kürzere oder längere Periode zu einem gemeinsamen macht:
ja in einigen Spezies setzt sich diese Ehe der Liebe und Sorgen die
ganze Dauer ihrer Existenz hindurch fort. Demnach ist das Faktum
familienhafter Geselligkeit +nicht ein ausschliessliches Produkt der
Menschheit+, sondern der allgemeinen Gesetze des ganzen Tierlebens auf
der Erde. Man behaupte nicht, dass im Menschen die Zuneigung zwischen
den beiden Geschlechtern und zu den Nachkommen, die von ihnen geboren
werden, lebhafter, intensiver und beständiger sei; denn mit gleicher
Stärke und bisweilen auch Ausdauer zeigt sie sich auch bei den Tieren
zu einander und zu den Jungen. Der Mensch also liebt, vereinigt sich
sinnlich und lebt gesellig in einer ursprünglichen Gemeinschaft
der Familie +allein weil er Tier ist+ und zwar höheres Tier in der
organischen Reihe derselben. Die Thatsache der Familie vollzieht sich
also nach der Notwendigkeit kosmischer Gesetze, die einen grossen
Teil der wieder erzeugenden und sozialen Thätigkeit des Tierreiches
beherrschen.“[30]


[29] +J. C. Houzeau.+ _Etudes sur les facultés mentales des animaux._
Mons, 1872. Bd. II. S. 110.

[30] +Tito Vignoli.+ Über das Fundamentalgesetz der Intelligenz im
Tierreiche. Versuch einer vergleichenden Psychologie. Leipzig, 1879. S.
227-228.



V.

Naturmensch und Urmensch.


Von dem eigentlichen Urzustande der Menschheit -- so habe ich schon
vor Jahren an einem andern Orte ausgeführt[31] -- vermögen wir uns
kein zutreffendes Bild zu entwerfen, da es uns hierzu an jeglichem
Anhaltspunkte oder Vergleiche gebricht. Selbst die rohesten Wilden der
Gegenwart haben augenscheinlich einen höheren Gesittungsrang errungen,
als man dem Urmenschen zusprechen kann. Überall finden sich dermalen
mehr oder weniger entwickelte gesellschaftliche Gliederungen, irgend
eine wenn auch noch so rohe Vorstellung von einer Gottheit, endlich
gewisse Künste, ja sogar Luxusgewerbe, und ein Schatz von Dichtungen.
Kurzum man hat erkannt, dass es wirklich wilde Völker +nicht+ giebt;
nicht einmal aussprechen lässt sich, welches Volk auf Erden überhaupt
am tiefsten, d. h. dem Naturzustande am nächsten stehe. Zwar liest
man oft von diesem oder jenem Stamme, er befinde sich auf der denkbar
niedrigsten Stufe und erhebe sich kaum über die Tierheit; stets
fand sich aber auch ein Verteidiger, welcher den Angeschuldigten
nach Kräften und auch nicht erfolglos von dem ausgesprochenen
Verdachte reinigte und um etliche Staffeln der Gesittungsleiter
emporrückte, indem er zu seinen Gunsten diese oder jene übersehene
Sitte, Einrichtung oder Geistesäusserung beibrachte. Gewiss muss
unter den jetzt lebenden Völkern eines den tiefsten Rang einnehmen,
welches es ist, lässt sich aber mit Bestimmtheit nicht sagen. Nur
ganz im allgemeinen kann man durch Abschätzung und Vergleichung der
Kulturunterschiede bei einzelnen Stämmen die Überzeugung gewinnen,
dieses Volk stehe höher oder tiefer als jenes. So ist denn auch
die vielgebrauchte Bezeichnung „Naturvölker“ im Gegensatze zu
den „Kulturvölkern“ eine den thatsächlichen Verhältnissen nicht
entsprechende, insoferne als jene keineswegs mehr im Naturzustande
leben. Nur in dem Sinne darf man von Naturvölkern sprechen, als sie
in der Regel mit dem sich begnügen, was die Natur ihnen unmittelbar
und freiwillig darbietet, sie daher ganz von deren Laune abhängen.
Sie sind aber, so weit sich heute absehen lässt, nicht ohne jegliche
Gesittung, nicht kulturlos, sondern nur kulturarm. Nirgends giebt es
da schroff gezogene Grenzen, überall vielmehr zahlreiche Schwankungen
und Abstufungen, nicht bloss zwischen, sondern auch innerhalb der
aufgestellten Gruppen, so dass insbesondere das Bereich der gesitteten
Menschheit von der ungesitteten durch Grenzpfähle sich nicht abscheiden
lässt. Auch so viel haben die neueren ethnologischen Forschungen
festgestellt, dass keinem der heute auf Erden lebenden Menschenstämme
die geistige +Anlage+, sich auf höhere Zustände emporzuschwingen,
abgesprochen werden darf. Es entspricht den Thatsachen, +aktive+ und
+passive+ Rassen zu unterscheiden; aber, wie +Lippert+ sehr richtig
bemerkt, in jeder Rasse, in jedem Volke, in jeder Menschengruppe werden
sich Typen aus beiden Gattungen finden,[32] und nur das durch Zuchtwahl
beeinflusste Überwiegen des einen oder des anderen wird dem Ganzen
seine Eigenart als vorherrschendes Merkmal aufdrücken.

Die unter den zahlreichen Menschenstämmen der Gegenwart und der
Vergangenheit -- so weit wir davon Kunde besitzen -- unleugbar
obwaltenden Abstufungen gestatten nun, an ihnen bis zu einem gewissen
Grade der Wahrscheinlichkeit die Entwicklungsgeschichte der ganzen
Menschheit zu studieren. Unter den Wilden, und selbst unter den
allerrohesten, bei denen unter den an die Oberfläche tretenden
ursprünglichen, tierischen (primären) Instinkten kaum noch die
Keime zu den jüngeren edleren Regungen zu erkennen sind, lässt sich
lernen, wie unser Geschlecht allmählich zum menschlichen Dasein
sich emporgearbeitet und die Grundlagen der Gesittung erworben
hat. Dieser Fortschritt hat sich nicht lückenlos, sondern oft mit
langen Stillständen, selbst mit vereinzelten, durch äussere Ursachen
veranlassten Rückfällen vollzogen; immerhin ist gestattet den Weg
der Menschheit rückwärts bis zu seinem Ausgangspunkt zu ahnen, den
man frühestens in die Tertiärzeit und an die äusserste Grenze des
Tierreichs verlegen darf, an jene denkwürdige Stelle, wo aus dem
höchstbegabtesten Lebewesen der vermutlich sprachlose Urmensch ganz
allmählich, +ohne jeglichen Sprung+, sich entwickelte. Es ist hier
nicht meine Aufgabe, dem freundlichen Leser ein der allgemeinen
Kulturgeschichte angehöriges Gemälde dieser Vorgänge im Lichte des
wissenschaftlich Möglichen zu entrollen; nur Bruchteile des gesamten
Kulturlebens, Familie und Ehe, sollen in diesem Buche Gegenstand der
Betrachtung sein. Doch ist es unthunlich, dieselben aus dem Ganzen
derart loszulösen, dass die dasselbe beeinflussenden Meinungen nicht
auch für sie massgebend wären. Es darf daher nicht verschwiegen
bleiben, dass der eben kurz angedeutete entwicklungsgeschichtliche
Gedanke (dessen Durchführung in grossem Massstabe durch die ganze
Menschheitsgeschichte zuerst, schon vor Jahren, versucht zu haben
ich vielleicht wähnen darf), trotz des Anklanges, den er bei
unbefangenen Denkern und Freunden der naturwissenschaftlichen
Methode gefunden, durchaus nicht nach jedermanns Geschmack ist. Die
Gegner sind namentlich auf dogmatischer Seite zu suchen, welche an
dem biblischen Berichte von der ursprünglichen Paradiesesunschuld
und dem darauffolgenden Sündenfalle festhält, welche die
Bevorzugung des Urmenschen in Form göttlicher Belehrung oder einer
ausserordentlichen Führung bis zur Möglichkeit der eigenen Fortbildung
für „unvergleichlich anmutiger“ und „wissenschaftlich annehmbarer“
erachtet, als die „Herabwürdigung“ desselben zum tierischen Urerzeuger.
Diese von ihrem Glaubenseifer völlig berauschte Schule erblickt auch
in den kulturarmen, geschichtslosen Stämmen der Gegenwart nicht
zurückgebliebene, sondern von ihrer uranfänglichen Reinheit in ihre
dermaligen „Laster“ versunkene Menschen und spricht unter Berufung auf
die ganz unerweisliche, leere Behauptung: _philosophia quaerit, religio
possidet veritatem_ der modernen Forschung das Recht ab, aus den bei
den heutigen Wilden herrschenden Sitten und Empfindungen Schlüsse auf
noch ältere Zustände, auf die Urzeit und den Urmenschen zu ziehen.
Obwohl das Beharren bei diesem dogmatischen Gesichtspunkte in vielen
Stücken lediglich subjektive Geschmackssache ist, die mit ernstem
Forschen nach wissenschaftlicher, objektiver Wahrheit nichts gemein
hat, scheint doch eine tiefere Begründung der für uns massgebenden
Ansichten an dieser Stelle geboten.

Was gegen dieselben von den Bibelgläubigen vorgebracht wird, hat
mit grossem Fleiss und Geschick Dr. +Wilhelm Schneider+ in seinem
zweibändigen Werke[33] zusammengetragen. Zweierlei soll erhärtet
werden: dass auch der allerroheste Wilde, sowohl leiblich wie geistig
und sittlich, noch hoch über dem höchsten Tiere stehe; dann aber
dass die Naturvölker „entartet“ und die Voraussetzung unbewiesen und
unbeweisbar sei, dass die rohesten Wilden dem menschlichen Urzustande
am nächsten stünden:[34] „Nein, auf gleichem Niveau mit den Zuständen
der äussersten Wildheit (d. i. die Entartung) ist die Bildungsstufe
unserer Stammeltern nicht gelegen,“[35] ruft Dr. +Schneider+ aus. Für
alle Anhänger der +Darwin+schen Entwicklungslehre bedarf die erstere
der beiden Behauptungen keines Beweises; es heisst das offene Thüren
einstossen. Ein anderes ist es mit der angeblichen „Entartung“ der
Naturvölker, welche auch von einem Gesinnungsgenossen +Schneiders+,
dem Oberlandesgerichtsrat Dr. +Karl Schmidt+ in Kolmar, verfochten
wird.[36] „In geschichtlicher Zeit,“ sagt dieser, „sind bekanntlich
manche Völker, die einst eine hohe Bildungsstufe einnahmen, später
in Barbarei gesunken, und kein Grund nötigt zu der Annahme, dass
eine derartige Entartung der Völker in vorgeschichtlicher Zeit nicht
vorgekommen sei. Es kann daher nicht angenommen werden, dass in
vorgeschichtlicher Zeit sämtliche Völker vom Zustande der Roheit zu dem
der Gesittung vorgeschritten seien.“ Die letztere Schlussfolgerung ist
unzulässig. Die Geschichte bewahrt uns +kein+ Beispiel, dass jemals ein
Volk von der erreichten Gesittungshöhe +von selbst+ herabgestürzt wäre.
Wo je Völker in Barbarei versanken, da deckt sie auch die Ursachen des
Rückfalles auf, welche ausnahmslos in +äusseren Anstössen+ zu suchen
sind. Zumeist sind es die Berührungen mit niedrigeren Kulturelementen,
wie sie die Blutmischungen mit roherem Volkstume am heftigsten mit sich
brachten, welche den Verfall bewirken. Die Völker gingen ihrer eigenen
ethnischen Reinheit verlustig und zwar in immer fortschreitendem
Masse, bis sie sich endlich völlig verflüchtigten und oft nichts als
ihren Namen der Nachwelt hinterliessen. So sind sie denn auch als
Volksindividuen verschwunden, die Ägypter, Perser, Hellenen und Römer
des Altertums und wie sonst die übrigen Kulturvölker hiessen, wenn
nicht vollkommen hinweggespült und verschlungen von der barbarischen
Flut, so doch zersetzt, umgestaltet fast zum Nimmererkennen oder in
ihren schwachen Resten, wie etwa die Kopten, den Einwirkungen einer
erdrückenden Mehrheit preisgegeben. Eine tiefgehende Umgestaltung
verursachen unbestritten auch die Berührungen der hochgestiegenen
Weissen Europas mit den Farbigen anderer Erdteile, und diese
Umgestaltungen sind desto nachhaltiger, je andauernder sie sind. Von
ihren Zuständen +vor+ der Bekanntschaft mit den Europäern sind diese
Völkerschaften ohne alle Frage „entartet“, wenn man damit vermehrten
Kulturgewinn bezeichnen darf. Denn wie grauenhaft und empörend ihre
Misshandlungen sein und gewesen sein mögen, nirgends auf Erden lässt
sich der Nachweis führen, dass die heute lebenden Vertreter dieser
Völker auf einer niedrigeren Stufe der Gesamtkultur stünden, denn vor
diesen Berührungen. Allemal noch ward die Einbusse in den sittlichen
Eigenschaften durch Erweiterung des geistigen Horizonts, durch die
Entwicklung der jüngeren Instinkte grösserer Lebensfürsorge und die
Häufung materieller Güter schliesslich mehr denn aufgewogen. Nach
absteigender wie nach aufsteigender Richtung lassen sich also die
Ursachen der jeweiligen „Entartung“ erkennen, so dass nicht das
leiseste Recht vorliegt, eine solche dort vorauszusetzen, wo sich keine
Spur einer Begründung dafür beibringen lässt. Wir müssen daher den im
Glaubenstaumel befangenen Gegnern den Nachweis thatsächlich erfolgter
Entartung geschichtloser und gar vorgeschichtlicher Völker zuschieben
und, so lange dieser nicht erbracht ist, an der Meinung festhalten,
dass wir von Barbaren abstammen.[37]

Ehe man der Lehre vom „Sündenfalle“ beipflichten und unsere Kulturarmen
als durchweg Gesunkene betrachten könnte, müsste man auch genau den
„kulturlichen Urbesitz“, die Gesittungsstufe kennen, von welcher
sie auf ihren späteren Zustand herabgesunken sind. Welches dieser
Urbesitz, diese Urgesittung gewesen, kann ehrlich niemand sagen. Die
Glaubensstarken allerdings lassen unter deren Schätzen Religion und
Sittenreinheit glänzen, womit freilich der Urbesitz nicht erschöpft
sein kann, weil die beiden genannten Eigenschaften, so wichtig sie
sind, nicht ausreichen, um durch sie das Aufsteigen zur geschichtlichen
Kultur zu erklären. Aber selbst diese unzulänglichen Güter, woher
+weiss+ man denn, dass sie bestanden? Wo liegen die Beweise für
eine einst „bessere“ Zeit? Wissenschaftlich sind deren keine vorhanden,
es kann also die angedeutete Annahme nur Glaubenssache sein. Zu
+wissen+, was „im Plane der göttlichen Weltregierung“ liegt, ist
ein ausschliessliches Vorrecht gläubiger Gemüter. Die Wissenschaft,
welche in ihrer nüchternen Betrachtungsweise Gut und Böse mit gleichem
Interesse behandelt, kennt solche Unbescheidenheiten nicht. Sie
behauptet nicht zu +wissen+, was in der Urzeit war und wofür sie
über keine Beweise verfügt; wenn sie mit der Fackel des Erkannten das
vorgeschichtliche Dunkel zu erleuchten versucht, so spricht sie doch
nur Vermutungen aus, die sie durch den natürlichen Zusammenhang der
Dinge zu Wahrscheinlichkeiten zu erheben sich bestrebt. Weiter geht
ihr Verlangen nicht und kann auch nicht gehen, weil dies vollständig
genügt. Es ist demnach eine unbedingt zurückzuweisende Unterstellung,
dass die „gelehrte Dichtung“, wie ein +Virchow+ die Darstellung
der Urgeschichte im Lichte der Entwicklungslehre zu bezeichnen
beliebte,[38] als wissenschaftlich gesicherte Wahrheit verkündet
werde.[39] Vielmehr betont jeder aufrichtige und gewissenhafte
Forscher, dass er über die Grenzen des positiv Erkannten nur Hypothesen
vortragen könne; aber Hypothesen aufzustellen, ist ein unantastbares
Recht der Wissenschaft, sie zu stützen und zu begründen ihre Pflicht,
und wenn es ihr gelingt, eine derselben zu bis an die Grenzen der
Gewissheit streifender Wahrscheinlichkeit zu erheben, so mag dies
allerdings vielen sehr unbequem sein, doch trifft die Forschung dafür
wahrlich keine Schuld.

Es ist ein verdienstvolles Unternehmen die Kulturfähigkeit des
Menschen, die geistige und seelische Ebenbürtigkeit aller Völker
den Zweiflern gegenüber zu verfechten, die indes keineswegs in den
Reihen der Anhänger +Darwins+ zu suchen sind. An der Einheit des
Menschengeschlechts festhaltend, geben diese vielmehr willig zu, dass
in allen Menschen die +Anlagen+ zu höherer Gesittung schlummern,
und sie müssen dies folgerichtig schon deshalb einräumen, weil sie
eben schon im Tiere so manche edlere Anlage erkennen wollen. Ohne dass
deshalb die Schranke zwischen Mensch und Tier falle, ist es indes nicht
weniger wahr, was ja auch die Dogmatiker anerkennen, dass je geringer
der Grad der Kultur, um so mehr der Habitus in vielen Beziehungen dem
tierischen sich nähere. „Wie die Domestikation auf das Tier einwirkt,
so die Zivilisation auf den Menschen,“[40] die, wie ich seinerzeit
bemerkte, nichts anderes ist als die „Zähmung“ der ursprünglichen
Wildheit. Man kann sich nun noch so viele Mühe geben darzuthun,
dass die Schreckbilder der Menschheit, als welche man abwechselnd
Australier, Tasmanier, Eskimo, Botokuden, Feuerländer, Hottentotten
und Buschmänner, Weddah und Minkopie hinstellen wollte, weit besser
seien als ihr Ruf, dass ihr leibliches Aussehen nicht so sehr abweiche
von jenem der Kulturmenschen, die Thatsache ist nicht hinwegzuräumen,
dass es unter ihnen ausserordentlich hässliche Exemplare der Gattung
_Homo_ giebt, und dass wenn es unrichtig sei, sich nach diesen einen
Begriff von dem ganzen Stamme zu machen, ihr Vorhandensein allein
genügt um zu zeigen, wie weit der Mensch hinter der im Kulturbereiche
erlangten körperlichen Beschaffenheit zurückbleiben mag. Die beliebte
Ausflucht, dass es sich da um „die verkümmertsten und verkommensten
Exemplare unserer Gattung handle, wie sie in den elendesten Winkeln
unseres Planeten hausen“,[41] ist nicht stichhaltig, denn mehrere der
Genannten bewohnen geradezu begünstigte Erdräume, wie die Tasmanier,
die Botokuden und Weddah. Wenn auch gründlicheres Studium zu der
sicheren Erkenntnis hingeleitet hat, dass die Menschen auf Grund
ihrer körperlichen Eigentümlichkeiten keineswegs als besondere
Arten anzusehen sind, so ist die Natur doch stets bestrebt oder
bereit, nicht bloss im Tierreiche, sondern auch in unserer Gattung
+Spielarten+ zu erzeugen. Solche Spielarten sind die verschiedenen
Menschenrassen. Wie alles in der Natur sind auch sie nichts Starres,
Abgeschlossenes, sondern in stetem Flusse begriffen, daher zwischen
ihnen unzählige Übergänge stattfinden. Die untersten dieser Stufen
als „Affenmenschen“ zu beanspruchen, ist noch keinem besonnenen
Forscher beigefallen, die Behauptung, dass dies geschähe, aber eine
bösliche Unterschiebung. Niemand aber wird gleichwohl verkennen wollen,
welche mächtigen Unterschiede zwischen den beiden äussersten Flügeln
menschlicher Leibesbildung annoch gelegen sind und wie unbestreitbar
diese beiden Flügel durchschnittlich mit den niedrigsten und höchsten
Gesittungsstaffeln zusammenfallen. Reichen diese Unterschiede, die
sich nicht allein in der Grösse und Schwere des Gehirnes und der edlen
Form der Schädelkapsel, sondern auch im übrigen Gliederbau, in der
Länge und Gefälligkeit der Arme und Beine am Lebenden wie am Skelett,
an der Geräumigkeit und Stellung des Beckens u. s. w. in aufsteigender
Stufenfolge bekunden, nicht aus, um die Gattungseinheit aufzuheben, so
berechtigen sie doch vollauf, von höher und niedriger organisierten
Spielarten und Individuen zu sprechen. Es ist dann nur ein logischer
Schluss, wenn diese Menschen niedrigsten, unvollkommensten Schlages
als die unentwickeltsten aufgefasst werden, d. h. als solche, welche
-- ohne die zwischen ihnen und den höchsten Tierspezies aufgerichteten
Schranken zu übersehen -- doch eben diesen tierischen Lebewesen am
nächsten stehen.

Was vom Körper, gilt auch in seelischer und geistiger Beziehung. Die
Horden von Jammergestalten mit dünnen, schwächlichen Gliedmassen,
eckig, mager, abgezehrt bis auf das Knochengerüst oder mit
ungewöhnlicher Neigung zur Fettbildung, wieder andere von hässlichem
Aussehen, huldigen auch unbeschreiblich rohen, oft tierischen
Gewohnheiten. Dr. +Schneider+ sogar bequemt sich zu dem wichtigen
Zugeständnisse: „_Cibus et venerea_, wie der hl. +Thomas von
Aquin+ die Zwecke des Tierischen im Menschen nennt, sind bei allen
Naturvölkern die herrschenden, bei manchen die einzigen Triebfedern des
Handelns.“[42] Er gesteht, dass diese Naturkinder sich nicht selten
als hochintelligente und sinnlich raffinierte Bestien entpuppten,
und die Wucht dieser Wahrheit wird durch die spätere, thunlichste
Hervorhebung edlerer Charakterzüge nicht abgeschwächt. Auch ist es
ein unlösbarer Widerspruch, gewissermassen in einem Atem in den
Handlungen der Wilden das Tierische als das Vorherrschende, ihre
Ausschweifungen aber als sporadische Verirrungen zu bezeichnen. Wohl
hat noch Altmeister +Peschel+ manche schnöde Sitte als „örtliche
Verirrung“ oder „Sittenverwilderung“ gedeutet, und in einzelnen
beschränkten Fällen ist diese Auffassung auch nachweisbar die
richtige. Seit einem Jahrzehnt und darüber hat indes die Völkerkunde
die Zahl solcher „Verirrungen“ derart vermehrt, dass sie keineswegs
mehr als örtliche oder sporadische, sondern geradezu als Regel
erscheinen, auf welche die mildere Deutung nicht mehr anwendbar ist,
weil durch keinerlei Beweisgründe gestützt. Natürlich sind unter den
Kulturarmen wiederum unzählige Abstufungen vorhanden, welche vom
Ärmsten zum Reichsten hinanführen; wiederum ist es aber nur logisch
vorauszusetzen, dass diese an Gesittungsschätzen Allerärmsten ihrem
Vorgänger, dem Urmenschen, am nächsten kommen. Nur dieses, und
nicht, dass der dermalige Naturmensch den kulturlosen, tierähnlichen
Urmenschen der Entwicklungslehre darstelle, drängt sich einem logisch
denkenden Hirn mit fast zwingender Notwendigkeit auf, sobald es die
lediglich auf subjektivem Glauben, nicht auf Wissen beruhende Lehre
ursprünglicher Vollkommenheit als mit der Analogie alles positiv
Erforschten unvereinbar erkannt hat. Es bedarf dazu der Annahme
nicht, dass die Kulturarmen seit der Urzeit gelebt und die damaligen
Sitten und Gebräuche unverändert beibehalten hätten. Wäre dies der
Fall, so gäbe es ja heutzutage noch wahre Wilde, die bekanntlich
dermalen vergeblich auf Erden gesucht werden. Wer aber die Zähigkeit
der Sitten und Gebräuche bei den +geschichtlichen+ Völkern nicht
absichtlich übersehen will, wer nicht die gesamte Forschung über die
Überbleibsel der alten Heidenzeit inmitten unserer europäischen,
christlichen Kulturwelt über den Haufen zu werfen gesonnen ist, wer
dann vollends mit unserer rasch fortschreitenden, alles umgestaltenden
Gesittung die Abgeschlossenheit der Ideenkreise, die Unbeweglichkeit
und Unveränderlichkeit bloss des uns so nahe liegenden Morgenlandes
vergleicht, der wird vernünftigerweise an der Altertümlichkeit der
Sitten niedriger Völker keinen Zweifel hegen dürfen. Die Nomaden
Syriens und Arabiens denken und leben noch wie zur Zeit Abrahams; die
Nachrichten der Alten über die Brahmanen und Fakire Indiens scheinen
wie im neunzehnten Jahrhunderte geschrieben. Und nun sollen die Sitten
noch weit unbeweglicherer, geistig viel beschränkterer Völker nicht
aus uralten Epochen herrühren? Man sieht, eine solche Annahme ist bare
Willkür und schlägt aller Analogie ins Gesicht.

Wie alt aber die Sitten der Kulturarmen auch sein mögen, sie bekunden
sicherlich schon einen unermesslichen Fortschritt gegenüber den
ersten Anfängen der Urzeit. So weit wir die Geschichte rückwärts zu
schauen vermögen, überall sind selbst die rohesten Menschenhorden im
Besitze der Sprache, der einzigen hohen Schranke zwischen Mensch und
Tier. Wie lange aber es gedauert, ehe der sprachlose Urmensch (_Homo
alalus_) zum redenden Wesen sich entwickelte, entzieht sich jeder
Berechnung. Auch die rohesten Wilden der Geschichte wie der Gegenwart
haben teil an den eigenartigen Gütern der Menschheit und erweisen ihre
Zusammengehörigkeit durch die Kunst, Nahrung, Obdach, Schmuck und
Kleidung zu bereiten, Nährpflanzen zu ziehen, Nutztiere zu züchten
und höchst zweckmässige Geräte und Waffen zu verfertigen. Alle Wilden
kennen ferner, wenn auch in mehr oder weniger ausgebildetem Grade, die
Zählkunst, den Ausdruck der Gemütsbewegungen durch Lachen und Weinen,
durch Gesang und Musik, durch Spiel und Tanz. Sie sind vertraut mit dem
Austausche der Freundschaft, mit Begrüssungs- und Höflichkeitsformen,
sind der Mode und Etikette unterworfen, feiern zum Teil Geburts-,
Hochzeits- und Totenfeste, halten Ernte- und Siegestänze. Alle haben
zum mindesten einen gewissen Schatz abergläubischer Vorstellungen,
welche der genügsame Forscher als die ältesten Spuren von Religion
betrachtet, alle kennen und üben den Krieg. Sie leben endlich, wenn
auch auf unterster Stufe, horden- und familienweise, haben einen
Begriff von Eigentum und Sitten, welche die Begegnung der Geschlechter
und die Hinterlassenschaft der Verstorbenen regeln, besitzen in ihren
Stammessatzungen eine Art Rechtsgemeinschaft, stehen meist unter einer
Obrigkeit und haben auch einigen Anteil am Ruhme der Erfindungen. Es
bedarf wohl keiner weiteren Ausführung, dass die Gesittungshabe der
Urzeit im Sinne der Entwicklungslehre eine beträchtlich geringere
gewesen sein müsse. Die Sitten niedrigster Menschenstämme der Jetztzeit
können daher als eine Art Grenze gelten, hinter welcher noch die
Urzeit liegt, und in +diesem+ Sinne ist deren Heranziehung bei
urgeschichtlichen Betrachtungen ganz unerlässlich. Nicht als Vertreter
urzeitlicher Zustände, sondern bloss als Wegweiser zu denselben haben
sie zu dienen. Ist diese oder jene Sitte an der dermaligen äussersten
Kulturgrenze nachweisbar, so spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür,
dass die Urzeit noch hinter derselben zurückgeblieben, im günstigsten
Falle sie erreicht hat.

Nimmt man im Gegensatze zu der ganz unbewiesenen und unbeweisbaren
Behauptung eines goldenen Zeitalters mit einem vollkommenen Urvolke
eine natürliche Entwicklung, eine schrittweise Vervollkommnung
namentlich der geistigen Fähigkeiten, sowie der sittlichen und
geselligen Ausbildung des Menschen, als das Wahrscheinlichere an, so
dürfen wir deshalb den ursprünglichen Zustand desselben in der That
als einen tierähnlichen denken. Aber auch nur einen tier+ähnlichen+,
keinen tierischen mehr. Nur durch fortgesetzte, von äusseren Einflüssen
begünstigte Veredlung konnte der Mensch aus seinen tierischen Vorfahren
hervorgehen. Der Mensch im gewöhnlichen Sinne kann nur ganz allmählich
entstanden sein, so dass er schon da war, als er noch nicht da war und
umgekehrt, mithin der Ausdruck: „erster Mensch“ ein ungereimter ist.
Einen ersten Menschen hat es niemals gegeben.[43] Ich will, weil dies
hier überflüssig, nicht näher eingehen auf die früheren Urerzeuger
des Menschen, wie sie +Darwin+ auf Grund seiner Studien ahnt,[44]
sondern nur betonen, dass der sprachlose Urmensch auch damals schon
das höchstentwickelte und höchstgestiegene Lebewesen war, also in der
organischen Welt an derselben Stelle stand wie auch heute, nämlich
an der Spitze aller Geschöpfe. Gleichwohl ist die Annahme eines
solchen Wesens und seiner allmählichen Entwicklung, seiner ethischen
Menschwerdung, den Gläubigen aller Schattierungen höchst widerwärtig.
Ihm vor allem gilt ihr Sturmlauf. Sie klagen und jammern, dass der
Paradiesesmensch, „jene schön verzierte und tiefsinnige Initiale der
biblischen Urgeschichte, dem hässlichen Bilde eines affenartigen Wilden
weichen müsse, der an der Spitze der materialistischen Urgeschichte
sich als Lehrer der Civilisation spreizt“.[45] Auch hierin liegt
wieder eine der beliebten Verdrehungen. Nie und nirgends ward der
„affenartige Wilde“ als „Lehrer“ der Civilisation, sondern lediglich
als deren Ausgangspunkt dargestellt. Ein Ausgangspunkt ist aber kein
Lehrer. Vollends frivol ist die Anschuldigung, dass die angebliche
Verdrängung „um der religiösen Bedeutung und Lieblichkeit willen“
stattfinde. Die ernste Wissenschaft kennt kein anderes Ziel als die
Erkenntnis der Wahrheit. Dem Glauben tritt sie nicht als solchem
entgegen, dort wo er sich ausserhalb ihrer Sphäre bewegt. Sie lässt
sich bloss nicht vom Glauben die Pfade vorschreiben, auf welchen sie
ihrem Ziele entgegenschreitet. Endlich verlohnt es sich zu prüfen, wie
sich denn „die schön verzierte und tiefsinnige Initiale der biblischen
Urgeschichte“ zu dem Bilde verhält, welches die moderne Forschung vom
Urmenschen entwerfen zu dürfen glaubt.

Der Urmensch, dem zuerst die Sprache fehlte, war auch lange nach
Entwicklung dieses Vermögens ein nach unseren Begriffen unbeholfenes
und hilfloses Wesen. Es wusste nichts von Obdach und Kleidung; das
Feuer war noch nicht erfunden, seine Nahrung also eine vegetabilische,
den Früchten der Bäume und Sträucher entnommen. Er hatte keine Waffen
und kein Gerät. Es gab kein Eigentum. Fürsorglosigkeit ist eines
seiner Merkmale. Auch später noch führt er den Kampf unmittelbar mit
der Natur. Das Sinnen um die Erhaltung des Lebens, das Ringen um die
tägliche Nahrung, die Abwehr der natürlichen, ihn stets und von allen
Seiten her bedrohenden Feinde nimmt ihn völlig in Anspruch. Keine
Spur von höheren geistigen Interessen ist noch bei ihm zu finden.
Kein religiöser Begriff erhellt sein Dasein, moralische Regungen sind
noch nicht vorhanden. Vermutlich fand er sich bald in kleinen Truppen
zusammen, um so den Kampf ums Dasein, in dem er allein wegen seiner
natürlichen Hilfslosigkeit nicht bestehen konnte, auf die Gesellschaft
abzuwälzen. Aber roh und tierisch in ihrem Wesen gleichen einander die
Genossen der Horde. Arm und inhaltsleer verrinnt ihr Leben. Keiner
hat Gedanken, die er mit andern auszutauschen Bedürfnis hätte, keiner
besitzt einen Inhalt des Empfindens, an welchem er einen andern möchte
teilnehmen lassen. Gleichgültig leben alle neben einander her, und
stumpfsinnig wendet sich der Mann vom Weibe ab, das ihm wohl gut ist,
der Sinne Lüste zu stillen, das ihm nach erlangter Befriedigung aber
wertlos ist, das er daher gleichgültig dem Genossen überlässt.[46]
Sein impulsives Handeln folgt immer nur den nächsten Antrieben, die
+ausser+ ihm liegen, daher der Urmensch von Haus aus weder
gutartig noch bösartig erscheint. Gewissen und Reue sind ihm fremd.

Wir nehmen nun die Bibel zur Hand, die einzige Quelle alles Wissens
der Gläubigen über die Urzeit. Es ist wohl unnötig zu betonen, dass
wer nicht mit vorgefassten Meinungen an dieses Buch herantritt,
in demselben eine der denkwürdigsten Geschichtsurkunden der Welt
zu verehren hat. Mehr kann man darin nicht erblicken, seitdem
Bibelforschung und Textkritik die verschiedenen Quellen aufgedeckt
haben, aus welchen die Verfasser schöpften, und erwiesen ist, dass,
was den hier allein in Betracht kommenden Pentateuch, d. h. die fünf
Bücher Mosis anbelangt, die Schlussredaktion erst zur Zeit des Esra
geschehen und der Redaktor nur in dem Kreise der in Babylonien
lebenden Schriftgelehrten gesucht werden kann, zu welchen auch Esra
als einer der berühmtesten, wenn nicht der berühmteste zählte.[47] Es
liegt mir natürlich ferne, diese Ergebnisse strengster Forschung des
weiteren hier zu verfolgen. Unerlässlich däucht mir aber der Hinweis,
dass schon in Kapitel 1 und 2 der Genesis zwei völlig verschiedene
und mit einander nicht zu vereinbarende Schöpfungsberichte vorliegen,
von welchen das erste Kapitel, dem der sogenannte Priesterkodex zu
Grunde liegt, eine kosmogonische Theorie geben will,[48] während die
jahwistische Erzählung im zweiten und auch dritten Kapitel durch
Abwesenheit jeglichen rationellen Erklärungsstrebens, durch die
Verachtung jeglicher kosmologischer Spekulation glänzt.[49] Ich lege
indes auf diese Widersprüche hier kein Gewicht; es genügt vollständig
festzustellen, dass aus der biblischen Erzählung über den Urzustand des
Menschen sich so gut wie gar nichts herauslesen lässt. Wir erfahren
bloss, dass der Mensch im Garten Eden lebte, die Sprache besass und
nackend war, wessen er sich nicht schämte. Nichts hören wir davon, dass
er ein Obdach oder ein Werkzeug besessen; in seiner Nahrung war er
auf die Früchte der Bäume angewiesen. Von Gottesverehrung, Religion,
keine Spur; nur Scham lernen wir als erste Empfindung des Menschen
kennen, als er vom Baum des Erkenntnisses gegessen, dann Furcht, als
er sich entdeckt sieht. So weit ist also der biblische Urmensch von
jenem der wissenschaftlichen Vermutung nicht entfernt. Der fernere
Verlauf der biblischen Erzählung ist eben so arm an bestimmten Angaben.
Nirgends steht von einer ursprünglichen Vollkommenheit geschrieben,
höchstens tierische Glückseligkeit lässt im Paradiese sich vermuten, im
Gegensatze zu dem Lose, welches den Menschen nach seiner Vertreibung
trifft. Auch ist mit Gut und Böse, wie es in Genesis 2 und 3 gemeint
ist, keine +Entgegensetzung der Handlungen+ nach ihren sittlichen
Unterschieden beabsichtigt, sondern eine +Zusammenfassung der
Dinge+ nach ihren zwei polaren Eigenschaften, wonach sie den
Menschen interessieren, ihm nützen oder schaden; denn nicht was die
Dinge metaphysisch sind, sondern wozu sie gut sind, will er wissen.
Neben dem ausführlichen Ausdruck kommt übrigens, wie +Wellhausen+
hervorhebt, auch der einfache, Erkenntnis schlechthin, vor, und zu
beachten ist noch das, dass es nicht heisst: erkennen +das+ Gute
und +das+ Böse, sondern: Gutes und Böses.[50] Ohne es irgendwie
zu beabsichtigen, hat der jahwistische Darsteller im „Sündenfalle“
einen wichtigen Markstein in der Gesittungsentwicklung seines
Urmenschen geschaffen, den auch die moderne Anschauung gelten lassen
muss, freilich ohne eines „Sündenfalles“ zu bedürfen. Tief unter der
untersten Grenze geschichtlichen Menschentums bewegt sich aber auch
nach dem Verlassen des Paradieses der solchergestalt fortgeschrittene
Urmensch. Nur die Kleidung trägt er daraus mit, keinen ersichtlichen
höheren Gedanken. Auch an ein Leben +nach+ dem Tode kein Gedanke.
Unsterblichkeitsglaube existiert für ihn so wenig wie Religion, und
wenn die Eiferer sich heftig auflehnen gegen eine religionslose Urzeit,
weil +heutzutage+ -- und, füge ich hinzu, wohl auch geschichtlich --
der religionslose Naturmensch ebenso ins Reich der Fabel gehört, wie
der sprachlose Urmensch,[51] so steht doch der modernen Anschauung die
Bibel +nicht+ im Wege. Auch wir sind der entschiedenen Ansicht, dass
der Name „Religion“ selbst noch auf solche Vorstellungen und Gebräuche
anzuwenden sei, die allerdings von unserem höheren Standpunkte als
düsterer Aberglaube zu bezeichnen sind. Allein es handelt sich nicht
darum, wie +Roskoff+ sehr treffend bemerkt, ob religiöse Vorstellungen
dem Europäer als Aberglaube erscheinen, sondern ob jene einem
Volksstamme als Religion gelten,[52] und in diesem Sinne darf man
wohl sagen, dass jedes Volk eine gewisse Religion besitze. Um dies
zuzugestehen, müssen wir indes unsere Genügsamkeit in vielen Fällen auf
das äusserste Mass herabsetzen, und es ist nur logisch, zu schliessen,
dass den urgeschichtlichen Vorgängern dieser Religionsarmen selbst
dieses geringste Mass nicht eigen war. Auf die gesellschaftlichen
Zustände der ausgetriebenen Ureltern fällt aber gar der schwärzeste
Schatten, denn nach Genesis 4 bleibt nichts übrig, als den ersten
Menschen und ihre Nachkommen der +Blutschande,+ und zwar begangen mit
der eigenen Mutter, zu beschuldigen.[53] Im übrigen leuchtet auch aus
der biblischen Erzählung hervor, wie die einzelnen Künste des Lebens
erst nach einander erwuchsen in dem langen Zeitraume, der bis zur
Sündflut verfloss. Soweit die mosaische Überlieferung, denn nur solche
und nicht beglaubigte Geschichte ist es, welche im Pentateuch und den
übrigen Schriften bis herab zum Königsbuch redaktionellen Ausdruck
gefunden. Unbefangener Prüfung gegenüber hält die Wahrscheinlichkeit
dieser Überlieferung, verglichen mit jener der neueren Annahmen über
die Urzeit, nicht im entferntesten Stand. Immerhin schien mir der
Hinweis von Belang, dass die spärlichen Angaben der Genesis keinen
ernsten Widerspruch gegen jene begründen. Nicht zur allergeringsten
materiellen oder geistigen Lebenskunst hat der Paradiesesmensch sich
erhoben; in nichts, in rein gar nichts äussert sich die göttliche
Belehrung oder ausserordentliche Führung, und nichts, auch nicht das
Geringste nimmt der Verstossene mit sich, als den Fluch der erzürnten
Gottheit. Kurz, der vertriebene Adam der mosaischen Schöpfungssage
steht genau an dem nämlichen Punkte wie unser Urmensch, dem kein
Paradies geglänzt hat. Was Adam und sein Geschlecht ersonnen und
an Kulturschätzen erreicht, es geschah ohne die Erleuchtung des
feindseligen Gottes, der erst wieder eingreift, um durch die Sündflut
die verderbte Menschheit hinwegzutilgen. So kehrt sich denn genau nicht
mehr und auch nicht minder gegen den biblischen Urvater und die Seinen
der wohlfeile Spott, welcher „den Urmenschen, dem es einfiel, die Kunst
des Feuerzündens und des Kochens, der Tierzähmung und des Ackerbaues
zu erfinden, als ein Universal- und Säkulargenie“[54] angesehen wissen
will.


[31] +Hellwald.+ Kulturgeschichte in ihrer natürlichen Entwicklung bis
zur Gegenwart. Dritte Aufl. Augsburg, 1883. Bd. I. S. 11.

[32] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 43.

[33] Dr. +Wilhelm Schneider+. Die Naturvölker. Missverständnisse,
Missdeutungen und Misshandlungen. Paderborn u. Münster, 1885-86, 2
Bde. Das Buch zeugt von grosser Belesenheit und vielem Sammelfleiss.
Auch kann ich nicht umhin einzuräumen, dass der Verfasser meine
eigenen Schriften mit augenscheinlicher Bevorzugung gelesen und zu
Rate gezogen hat, da ich ganze Stellen aus denselben wiedererkenne
und auch meine Quellenangaben reichlich benützt finde. Sind letztere
in dem +Schneider+schen Werke also vielfach auch nur aus zweiter Hand
geschöpft, so verficht doch der Verfasser, wohl ein katholischer
Theologe, seinen Standpunkt mit Energie und in einzelnen Punkten auch
nicht ohne Glück. In manchem ist ihm unbedingt beizustimmen, so in fast
allem, was die Misshandlungen der Naturvölker betrifft. In anderem
wirkt er berichtigend, so dass sein Buch jedenfalls ein belehrendes
bleibt und auch von Denkern anderer Färbung als dankenswerte Leistung
anerkannt zu werden verdient.

[34] A. a. O. Bd. I. S. 63.

[35] A. a. O. Bd. I. S. 61.

[36] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1884. S. 39-41.

[37] Mit Bezug auf den auch auf religionswissenschaftlichem Gebiete
vorgeschützten „Rückschritt“ der Menschen von vollkommneren religiösen
Vorstellungen, sagt sehr treffend Prof. +Bernhard Stade+ in seiner
„Geschichte des Volkes Israel“. Berlin, 1887. Bd. I. S. 405: „Es
ist dies wohl ein rudimentärer Rest jener Theorieen früherer Zeiten
über die Uroffenbarung, welche heutzutage allenfalls noch ein
Parlamentarier in einer unglücklichen Stunde aufwärmt, welche aber
die Theologen aufgegeben haben, da sie eine genügende Würdigung der
Offenbarung Gottes in Christo ausschliessen. In Kreisen, welche von
den wissenschaftlichen Hypothesen vergangener Zeiten zehren, hält sich
diese Theorie noch....“

[38] +Rudolf Virchow.+ Die Urbevölkerung Europas. Berlin, 1874. S. 4.

[39] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 413-414.

[40] +Schneider.+ A. a. O. Bd. I. S. 5.

[41] Ebd. Bd. I. S. 61.

[42] A. a. O. S. 4.

[43] +B. Carneri.+ Sittlichkeit und Darwinismus. Wien, 1871. S. 28.

[44] +Charles Darwin.+ Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 210.

[45] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.

[46] +Frerichs.+ Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.

[47] Dr. +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. S. 64.

[48] +J. Wellhausen.+ Geschichte Israels. Berlin, 1878. Bd. I. S. 341.

[49] A. a. O. S. 347.

[50] A. a. O. S. 345-346.

[51] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. II. S. 348.

[52] +Gustav Roskoff.+ Das Religionswesen der rohesten Naturvölker.
Leipzig, 1880. S. 13.

[53] +Fr. Müller.+ Allgemeine Ethnographie. Zweite Aufl. Wien, 1879. S.
50.

[54] +Schneider.+ Die Naturvölker. Bd. I. S. 66.



VI.

Das Schamgefühl und dessen Äusserungen.


Unbeirrt von dogmatischen Einwänden habe ich den Nachweis zu führen
versucht, wie die menschlichen Gefühle in wenn auch sehr rudimentärem
Zustande schon im Tierreiche sich vorfinden. Unter diesen ist indes
eines, welches dem Anscheine nach eine unüberbrückbare Kluft zwischen
Mensch und Tier herstellt und das wegen seiner engen Beziehungen zum
Geschlechtsleben vor allen eine genauere Betrachtung erheischt. Ich
meine die +Schamhaftigkeit+, womit der Mensch alle natürlichen
Leibesverrichtungen zu umgeben gewohnt ist. Bei stark materialistisch
zugeschliffenem Verstande mag man es zwar ziemlich lächerlich finden,
sich Handlungen oder Dingen zu schämen, die ganz natürlich sind,
ja die gradezu sein müssen, und doch kann der zur Selbsterkenntnis
gekommene Kulturmensch dieses Gefühl nicht loswerden. Noch mehr,
dieses Gefühl ist so stark, dass es sogar einen besonderen physischen
Ausdruck besitzt: das +Erröten+, von dem manche meinen, es sei
dem Geschöpfe vom Schöpfer als eine Art Talisman, als ein Hemmnis
seine Gebote zu überschreiten, eingepflanzt. Indes zeigt diese
von den Dichtern gepriesene Blüte edelster Menschlichkeit, diese
Verräterin des Gewissens und der leisesten Regungen des Gefühls,
gewisse Eigentümlichkeiten, welche beweisen, dass die Möglichkeit der
Entfaltung dieser psychischen Vorgänge schon im Tierreiche gegeben
war, und das Vermögen die Farbe zu wechseln, ist kein Vorzug des
Menschen vor den übrigen Geschöpfen. „Medizinische Beobachtungen der
neueren Zeit,“ sagt +Carus Sterne+, „hatten nämlich ergeben, dass
die Einzelheiten, aus denen sich diese Erscheinung zusammensetzt, die
Beschleunigung des Herzschlages, die geistige Verwirrung und die Röte,
welche sich gleichzeitig über Antlitz und Brust ergiesst, auch sehr
schnell beim Einatmen von Amylnitrit eintreten, einer zu medizinischen
Zwecken benützten Ätherart. +Darwin+ hatte schon vor Jahren auf
die Ähnlichkeit dieser künstlichen Scham mit der natürlichen die
Aufmerksamkeit gelenkt, und +W. Filehne+ zeigte vor kurzem, dass
beide gleichmässig dadurch entstehen, dass eine Gehirnpartie, welche
die Blutgefäss-, Atmungs- und Herznerven gleichzeitig beeinflusst,
ihre regelnde Thätigkeit vorübergehend einstellt. Es wurde ferner
nachgewiesen, dass die meisten Säugetiere in denselben Zustand versetzt
werden konnten, dass also die +Anlage+, unter Herzklopfen zu
erröten und in Verwirrung zu geraten, schon bei den Tieren vorhanden
ist, wenn diese Erscheinungen auch für gewöhnlich nicht eintreten,
weil von der minder feinfühlig entwickelten Psyche kein Antrieb
zur Abspielung dieses interessanten Vorganges gegeben wird. Diese
Nachweisungen scheinen aber, wie ihr Urheber mit Recht hervorhob, ein
Verständnis dafür anzubahnen, wie sich beim Menschen im Verlaufe seiner
Veredlung jener eigentümliche Verräter seiner inneren Empfindung mit
all seinen Begleiterscheinungen hat ausbilden können.“[55]

Das Erröten ist mithin keineswegs ein ausschliessliches menschliches
Vorrecht. Weder besitzen wir es allein, noch besitzen es die Menschen
alle im nämlichen Grade. +Charles Darwin+ gelangt allerdings zu
dem Schlusse, dass das Erröten „den meisten und wahrscheinlich
allen Menschenrassen gemeinsam zukommt;“[56] allein aus den von ihm
gesammelten Zeugnissen erhellt deutlich, dass dieses Vermögen doch
hauptsächlich den geistig entwickeltsten Stämmen eignet. Was er von
den Negern, den Kaffern und Australiern sagt, gestattet zwar auf das
Vorhandensein eines Schamgefühles zu schliessen, welches indes keinen
oder nur einen ungemein schwachen physischen Ausdruck findet. Und dies
ist auch recht erklärlich, denn um zu erröten, muss der Geist erregt
werden. Wo derselbe, wie bei rohen Völkern, seiner geringen Ausbildung
halber, nur selten und wenig erregbar ist, kann auch die Fähigkeit
des Errötens nicht besonders entwickelt sein. Selbst in unseren
gebildeten Kreisen erröten zartbesaitete Gemüter öfter und leichter
als rohere Naturen, denn es hängt die Empfindlichkeit des Schamgefühls
von dem Grade der angebornen oder anerzogenen Feinfühligkeit ab.[57]
Diese wächst aber mit steigender Geistesbildung und letztere ist ein
Erzeugnis der Gesittung. An einen etwaigen übersinnlichen Ursprung der
Schamröte zu glauben, muss uns schon der Umstand in Zweifel setzen,
dass eine und dieselbe Erscheinung, wie es das Erröten ist, bald den
Abglanz der Unschuld, bald das Kainszeichen der Schuld vorstellen
soll. Beim Kulturmenschen tritt als letzter Grund des Errötens die
Rücksichtnahme auf die Beurteilung durch andere auf; es zeigt sich
daher fast unausweichlich, wenn er in Gegenwart dritter eine die
Schamhaftigkeit verletzende Handlung begehen soll, eine solche sieht
oder auch nur davon hört. Es ist ein Gedicht, welches die Tugend mit
rosenfarbener Tinte auf die Wangen schreibt.

So wenig wie das Erröten kann auf ihrer untersten Stufe die Menschheit
die Schamhaftigkeit besessen haben. Unterscheidet man mit +Julius
Lippert+ ursprüngliche, ältere (primäre) Instinkte, d. h. solche,
welche allen Menschen von Haus aus unbedingt gemeinsam sind, und
jüngere (sekundäre), welche später und nicht von allen, auch nicht
von allen gleichmässig im Laufe ihrer Entwicklung erworben wurden, so
ist die Schamhaftigkeit unzweifelhaft ein solcher Instinkt jüngerer,
gesellschaftlicher Art. „Auf der ersten Stufe,“ so führt +Lippert+
überzeugend aus, „wird die möglichste Verstärkung des Geschlechtssinnes
von wohlthätigen Folgen für die Erhaltung der Art. Je feiner die
Sinne für die Wahrnehmung geschärft werden, je intensiver und
unmittelbarer auf die Sinnesempfindung der Antrieb folgt, desto weniger
besorgt braucht Mutter Natur um die Arterhaltung ihrer Geschöpfe zu
sein. Die Intensität dieses Instinktes ist in der That bei allen
Geschöpfen ausserordentlich gross; sie führt sie mit Ausserachtlassung
der grössten Gefahren für das Individuum dem Ziele zu. Seiner
Intensität nach nimmt dieser Instinkt auf höheren Entwicklungsstufen
+nicht ab+, je nach der Anzahl seiner Impulse +verstärkt er sich
noch+. Zu den Sinneseindrücken, welche im Tiere sowohl, als auch
im Urmenschen die entsprechenden Reflexerscheinungen, wie wir sie
wenigstens einer Analogie nach nennen können, auslösen, gesellt
sich auf einer höheren Stufe die willkürliche und unwillkürliche
Reproduktion des Gedächtnisses und der Einfluss einer entwickelteren
Vorstellungskraft. Um so notwendiger erscheint, sobald die Menschen
zu erweiterter Fürsorge auf der Basis der Gesellschaft fortschreiten,
ein zügelnder Instinkt.“[58] Dieser hat aber ursprünglich so wenig
bestanden, wie gegenwärtig auch beim Tiere; erinnert doch noch die
biblische Überlieferung an einen Urzustand, in welchem die Menschen
das Gefühl geschlechtlicher Scham nicht besassen. Der Standpunkt der
Schamhaftigkeit, auf dem wir heutigen Tages in Europa stehen, ist also
nicht etwas von Hause aus Gegebenes und ein- für allemal Unwandelbares,
sondern vielmehr ein sehr wandelbares Erzeugnis jener Kultur, welche
sich hauptsächlich in der Entwicklung allgemein menschlicher und auch
bei den Naturvölkern zu findenden Anlagen offenbart.[59] Der Neger z.
B. besitzt die gleiche Anlage zur Schamhaftigkeit wie wir, aber auf
den allerverschiedensten Stufen der Ausbildung. Thatsache ist, dass
es noch heute eine grosse Menge von Völkern giebt, bei welchen eine
+Schamhaftigkeit in unserem Sinne gar nicht vorhanden ist+. Brauch und
Sitte entscheiden eben allein über Verstattetes und Anstössiges, und
erst nachdem sich eine Ansicht befestigt hat, wird irgend ein Verstoss
zu einer verwerflichen Handlung.[60] Allerdings ist bei barbarischen
Stämmen vieles des Charakters des Herausfordernden entkleidet, das
einen solchen erst einem geübteren Verknüpfungs- (Kombinations-) und
Vorstellungsvermögen gegenüber gewonnen hat. So ist auf dem Standpunkte
der Bibel vieles als Thatsache längst unter das abwehrende Gesetz der
Scham gestellt, aber noch nicht das nackte, unverblümte +Wort+ dafür
und der nackte Bericht. Seither ist das Schamgefühl fortgeschritten,
indem es auch das Wort verbietet, welches die Vorstellung mit konkreter
Bestimmtheit oder gerade nach der Richtung hin hervorruft, in welcher
sich jener Instinkt bewegt. Dieser Fortschritt vollzieht sich noch in
unserer Zeit, und es ist noch nicht allzulange her, dass er angebahnt
wurde.[61]

So schämt der Kulturmensch sich jeder Handlung, wenigstens vor
andern, die aus Notwendigkeit hervorgeht, selbst der zur Erhaltung
des Organismus unbedingt unerlässlichen. Während er aber anstandlos
isst, trinkt, raucht, schnupft, dünken ihm alle Ausscheidungen
gleichsam unverdiente Erniedrigungen, die der Haushalt des tierischen
Leibes ihm auferlegt. Über sie vor allem trachtet das Schamgefühl
einen dichten Schleier zu werfen, um vor andern zu erscheinen, als
seien wir so rein und sehenswürdig, wie die Lilien in der Sprache
der Evangelien. An dieses unser Naturleben wollen wir nicht gemahnt
sein und verhüllen daher ängstlich die Organe und Körperteile, welche
diesem ausschliesslichen Zwecke dienen. In der gesitteten Gesellschaft
mit ihrer hochgradigen Scheu vor der Nacktheit existiert diese Seite
unseres Naturlebens scheinbar gar nicht, und in der Rede geschieht
von deren Vorhandensein keinerlei Erwähnung. Vollends aber wird das
Schamgefühl durch jede, auch die leiseste Anspielung auf das Erotische
empfindlichst beleidigt, freilich bei Völkern, wie bei Individuen nicht
immer im gleichen Grade. Und das kleine Kind des Kulturmenschen kennt
die Scham ebensowenig wie das Tier. Dieses kommt nie dazu, weil es
nicht zum Bewusstsein des Geistes gelangt, das Kind aber erst dann,
wenn es in sich den qualitativen Gegensatz zwischen Geist und Körper
zu fühlen beginnt. Ganz rohe Stämme, die auf dem Standpunkte des
Tieres oder richtiger auf jenem kleiner Kinder stehen, wissen deshalb
auch nichts von unserer Schamhaftigkeit. Ohne alle Scheu vollziehen
sie Verrichtungen, welche der Kulturmensch sorgfältig fremden Blicken
entzieht, und es ist nur zu beklagen, dass die meisten Reisenden,
welche uns mit fernen Völkern vertraut machen, über Dinge, die ihrer
Aufmerksamkeit unmöglich entgehen konnten, eine zwar erklärliche, aber
wissenschaftlich recht anfechtbare Zurückhaltung beobachten zu müssen
glauben. So sagt z. B. +Alfred Lortsch+ in einer sonst verdienstvollen
Studie über Neukaledonien: „Die Tracht der Neukaledonier ist eine
sehr sonderbare und keineswegs geeignet, hier speziell beschrieben zu
werden.“[62] Mit solcher Zurückhaltung wird der Wissenschaft herzlich
schlecht gedient. Hunderte von Reisewerken wird man deshalb enttäuscht
aus der Hand legen, ehe man auf eine jener Mitteilungen stösst, welche
einen direkten Schluss auf das Schamgefühl der beschriebenen Völker
gestatten würden.

In der Beurteilung der Frage, ob einem Volke der Sinn für
Schamhaftigkeit abgehe oder bis zu welchem Grade derselbe etwa
vorhanden sei, werden häufig, ja sogar gewöhnlich ganz verschiedene
Regungen vermengt und insbesondere Sittsamkeit oder Anstandsgefühl und
Keuschheit mit Schamhaftigkeit verwechselt. Keuschheit (_Castitas_)
oder, was das Nämliche ist, Züchtigkeit erheischt zunächst strenge
Eindämmung der geschlechtlichen Verrichtungen innerhalb der von
der Sittenlehre vorgeschriebenen Schranken. Sie paart sich mit der
Sittsamkeit, dem äusseren Anstande, welcher seinerseits jeglichen
Hinweis auf das Geschlechtsleben, sei es in Wort oder Gebärde,
verbietet. Auf der obersten Stufe steht die geschlechtliche Scham
(_Pudor_), welche vor der leisesten Andeutung dieser Prozesse
zurückbebt und daher vor allem die tierische Seite des menschlichen
Körpers fremden Blicken zu entziehen beflissen ist. Zwischen ihr und
der Sittsamkeit walten feine psychologische Unterschiede, die nur
selten die gebührende Beachtung finden. Mit der Keuschheit im obigen
Sinne hängt das Schamgefühl dagegen nur lose zusammen. Die Keuschheit
betrifft das verborgene, die Schamhaftigkeit das augenscheinliche
Thun und Lassen. Niemand schämt sich vor sich selbst, stets nur vor
dritten; die Keuschheit wird bewahrt oder verletzt auch ohne Zeugen.
Daraus ergiebt sich, wie sehr wohl Unkeuschheit mit Schamgefühl,
Schamlosigkeit mit Keuschheit vereinbar ist. Die feinen Lebemänner
unserer Grossstädte, wie die eleganten Damen der sogenannten Halbwelt
lassen sich kaum einen Verstoss gegen die Sittsamkeit zu Schulden
kommen, während die Unzüchtigkeit ihres Wandels keinem Zweifel
unterliegt und wahres Schamgefühl höchstens in Gegenwart unberufener
Dritter sich ihrer wohl bemächtigen würde. Umgekehrt fehlt es nicht
an geschlechtlicher Zurückhaltung, an Keuschheit, bei einzelnen, wie
bei ganzen Völkern, die im Punkte der Schamhaftigkeit, wie wir sie
auffassen, unendlich viel, fast alles zu wünschen übrig lassen.

Aus dem Gesagten erhellt, dass wenn man vielleicht mit „Schamlosigkeit“
den Mangel an Keuschheit, Sittsamkeit und Schamgefühl zusammenfassend
bezeichnen darf, doch nur für letzteres, nicht auch für Anstand und
Züchtigkeit, +in der grösseren oder geringeren Entblössung des Körpers
ein Massstab+ zu suchen ist. Nur die Vermengung dieser verschiedenen
Begriffe verleiht dem Schamgefühl eine viel grössere Ausdehnung,
als ihm thatsächlich zukommt. Auf verschiedenen Stufen und unter
verschiedenen Gestalten ist das Schamgefühl fast unter allen Wilden
zu finden, sagt +A. de Quatrefages+.[63] Und erst unlängst verkündete
auch ein deutscher Gelehrter wieder: „Das Schamgefühl ist allgemein
in der heutigen Menschheit; wo es aber zu fehlen scheint, ist sein
Mangel ein zufälliger oder vorübergehender Zustand.“[64] Das ist nun
freilich ein weiter Sack, in den man bequem die ganze Unzahl von
Beispielen des Gegenteiles stecken kann. Man sollte aber nicht als
wissenschaftliches Ergebnis einführen, was bloss persönliche Ansicht
sein kann; denn der Zeugnisse moderner Beobachter für einen völligen
Mangel des Schamgefühls, der weder zufällig noch vorübergehend ist,
sind zu viele, um sie so kurz von der Hand weisen zu dürfen. Weder für
die Zufälligkeit, noch für den bloss vorübergehenden Charakter dieses
Mangels ist auch nur der entfernteste Beweis zu erbringen, und so muss
es denn wohl bis auf weiteres unerschüttert stehen bleiben, dass es
wirklich schamlose Völker giebt, Völker, bei welchen keine Spur von
Schamhaftigkeit vorhanden ist. Der grosse italienische Anthropologe
+Paul Mantegazza+ hat daher, diesen Thatsachen Rechnung tragend, den
sehr vernünftigen Vorschlag gemacht, die Völker -- stillschweigend
will ich hinzudenken: die Menschen aller Völker -- in +schamlose+,
+halbschamhafte+ und +schamhafte+ einzuteilen, um damit in groben
Umrissen eine aufsteigende Stufenfolge von Null bis zu einem äusserst
hohen Grade schamhafter Anforderungen zu bezeichnen[65] -- zweifelsohne
ein weit wissenschaftlicheres Vorgehen, als die oben besprochene
Verallgemeinerung.

Die Entblössung zum Massstabe nehmend, verweist man wohl mit Recht in
die unterste Klasse der Schamlosen alle jene Stämme, welche im Zustande
+völliger Nacktheit+ lebten oder noch leben. Auf diese Liste gehören
die Guantschen, d. h. die ausgestorbenen, angeblich halbgesitteten
Bewohner der Kanarischen Inseln, desgleichen, nach den Beschreibungen
der ersten spanischen Entdecker, die dahingeschwundenen Bewohner der
Bahamainseln, der Kleinen Antillen, sowie eine Anzahl von Küstenstämmen
des heutigen Venezuela und Guyana.[66] In letzterem Lande fand noch
+Alexander von Humboldt+ die meisten Völkerschaften, selbst solche
mit schon ziemlich entwickelten Geisteskräften, so nackt, so arm,
so schmucklos, wie die Neuholländer. Bei der ungeheuren Hitze, beim
starken Schweiss, der den Körper den ganzen Tag über und zum Teil
auch bei der Nacht bedeckt, ist jede Bekleidung unerträglich. Die
Putzsachen, namentlich die Federbüsche, werden nur bei Tanz und
Festlichkeiten gebraucht.[67] Vor hundert Jahren beobachtete +G. T.
Marlier+ die brasilischen Puri in völliger Nacktheit, und in solcher
ergehen sich heute noch die Trumai und Suya am Schingu, welche Dr.
+Karl von den Steinen+ erst 1884 besucht hat.[68] Desgleichen die
Engeräckmung oder Botokuden sowie die Pescheräh auf Feuerland. Zu
+Cooks+ Zeiten gingen bei vielen Australierstämmen beide Geschlechter
ganz nackt, und einige sind auch heute noch kaum weiter gekommen. So
nach +John Forrest+ die Westaustralier, die doch von der Witterung viel
zu leiden haben.[69] Am Kap York in Nordaustralien gehen nach +Frank
Jardine+ wenigstens die Männer völlig entblösst, die Frauen mit einem
blossen Laubgürtel, in den sie vorn ein paar Palmblätter einfügen.[70]
Dr. +Adolf Bernhard Meyer+ fand bei seiner Bereisung Neuguineas an der
Geelvinksbai ebenfalls Stämme, die Tarungareh, welche „ganz und gar
nackt gehen, ohne jede, auch die geringste Bekleidung“.[71] +Cañamaque+
sprach den philippinischen Tagalen alles Schamgefühl ab: „Männer wie
Weiber, besonders in der Provinz, lassen sich splitternackt erblicken,
ohne die geringste Verlegenheit zu zeigen.“[72] Ganz ähnlich benehmen
sich die Mincopies auf den Andamanen.[73] Afrika ist nicht minder reich
an solchen Beispielen. Splitternackt sind nicht bloss die Buschmänner
im Süden des schwarzen Erdteils, sondern auch die sanftmütigen Adiye
oder Bubi auf der Insel Fernando Po. +David Livingstone+ fand die Bawe
am Sambesi, Sir +Samuel White Baker+ etliche Stämme am Weissen Nil, wie
die Latuka, ganz nackt, und das nämliche bestätigt +Georg Schweinfurth+
für die Schilluk, Nuer und Dinka, +John Petherik+ für die Dschangar.
Von den ostafrikanischen Wataweta, die erst jetzt bekannt werden, sagt
einer ihrer Erforscher, +H. H. Johnston+: „Beide Geschlechter entbehren
jedes Begriffs und jeder Vorstellung von Scham. Die Männer besonders
sind sich völlig unbewusst, dass Nacktheit unschicklich sei.“[74] Auch
den Wadschagga schreibt dieser Forscher „fast tierische Unbewusstheit
des Schamgefühls“ zu.[75] Ja, die Neukaledonierinnen gehen soweit, dass
sie Abortus treiben, geradezu aus Buhlkunst, nämlich um das Welken
von Reizen zu verhüten, welche die Schamhaftigkeit der Europäerinnen
sorgfältig verbirgt, sie aber der Öffentlichkeit preisgeben.[76] Bei
allen diesen Menschen ist die Nacktheit +buchstäblich+ zu nehmen.

In die Klasse von +Mantegazzas+ halbschamhaften Völkern darf man
vielleicht die grosse Reihe jener einstellen, bei welchen der
aufkeimende Instinkt des Schamgefühls das vormannbare Alter noch nicht
einschliesst. Viele Menschenstämme legen nämlich die Bedeckung erst
mit der Altersreife an, lassen also die Kinder, Knaben wie Mädchen,
bis zur Pubertät noch völlig nackt. Diese Sitte findet sich bei den
Aschira in Westafrika, den Gamergu im mittleren Sudan, den Chaymas in
Mittelamerika, den Neuhebrideninsulanern und vielen andern. Als ich
in den sechziger Jahren die ungarische Tiefebene durchritt, war der
Anblick völlig nackter Zigeunerkinder, darunter selbst halbwüchsiger
Mädchen mit bronzefarbener Haut, durchaus keine Seltenheit. Ägyptische
Bildwerke, die Häuslichkeit der Pharaonen darstellend, zeigen selbst
die Prinzessinnen im Königshause bis zu jenem Lebensalter noch gänzlich
unbekleidet. Diese Sitte reicht, Knaben und Mädchen umfassend, sehr
allgemein noch in ziemlich hohe Epochen herauf. Viele Stämme lassen
endlich die Mädchen unbekleidet, und zwar bis zur Verheiratung, andere
dagegen bloss die verheirateten Frauen, die Mädchen nicht. Letzterer
Fall ist allerdings der weit seltenere, doch huldigen einige Afrikaner
auch diesem Gebrauche. Bei manchen Völkerschaften geht nur eines der
Geschlechter, ohne Rücksicht auf Alter und Stand, bekleidet, das
andere gar nicht. Die Männer der Dinka z. B. sind geradezu stolz auf
ihre Nacktheit; sie erachten Kleidung für entehrend und als eine
ausschliessliche Sache der Weiber, daher sie den Reisenden +Georg
Schweinfurth+ ironisch bloss „das Weib der Türken“ nannten.[77] Ich
möchte es dahingestellt sein lassen, ob diese Völker überhaupt schon zu
den Halbschamhaften gerechnet zu werden verdienen.

Die Halbschamhaftigkeit reicht übrigens bis zu ganz ansehnlicher
Kulturhöhe hinauf. Bildhauereien auf alten indischen Tempeln beweisen
deutlich, dass ein Volk bis zu einer bedeutenden Gesittungsstufe sich
erheben und deshalb füglich nicht mehr zu den Schamlosen gezählt
werden kann, ohne dabei die leiseste Notwendigkeit einer Bekleidung
einzusehen. Dies ist aber der Fall bei den Frauen, die dem predigenden
Buddha lauschen, und selbst Buddhas Weib, sowie seine Mutter, Maya,
werden in der Regel nackt dargestellt. +Fergusson+ behauptet sogar,
dass bis zur muhammedanischen Eroberung in Indien Nacktheit durchaus
nicht das Anstandsgefühl verletzt habe.[78] Jedenfalls duldet dasselbe
auch heute noch in Benares, gelegentlich auch sonst in Hindustan bis
nach Assam, den Anblick der scheusslichen Aghori oder Aghorpunts, einer
Sekte, deren Mitglieder, splitternackte Zweifüssler, den cynischen
Ausdruck des menschlichen Pessimismus darstellen.[79]

Es ist vielleicht hier der Hinweis am Platze, dass auch die längst gut
bekleideten klassischen Alten in ihren Bildwerken eine auffallende
Schaustellung des Nackten übten, was gewiss nicht sein könnte, hätte
nicht wirklich das Nackte noch in ihre Gesittung hineingeragt, wäre
ihr Schamgefühl so ausgebildet gewesen als das unserige. Ich rede
nicht von so archaistischen Darstellungen wie jene der behelmten, sonst
aber ganz nackten Äginatenkrieger, denn sie stammen aus einer Zeit,
in welcher man trotz der schon erreichten Kunsthöhe die hellenische
Gesittung noch als keine beträchtliche sich denken darf. Ich rede auch
nicht davon, dass viele, ja die meisten Götterstandbilder der Griechen
und auch der Römer in geringerem oder grösserem Masse der Bekleidung
entbehren;[80] denn diese Bildnisse knüpfen an uralte, barbarische
Vorstellungen an, welche der Kult für lange Zeiten befestigt hat, wie
ja auch das christliche Kruzifix uns heute noch den entblössten Leib
des Erlösers zeigt, ohne Anstoss zu erregen.[81] Ungemein kennzeichnend
ist dagegen die augenscheinliche Freude am Nackten, welche die weit
fortgeschrittenere und uns viel näher gerückte römische Kaiserzeit in
Dingen bekundet, wo unser heutiges Schamgefühl das Nackte geradezu
ausschliesst. Wie wäre ohne geringere Feinfühligkeit in dieser Hinsicht
es sonst zu erklären, dass die auf uns gekommenen Standbilder so
vieler hervorragender Persönlichkeiten dieselben gewandlos zeigen?
Die nackten Kaiser+büsten+ mag man allenfalls hingehen lassen, es am
Ende auch noch begreiflich finden, wenn unter die Götter versetzte
Imperatoren in +dieser+ Eigenschaft nackt erscheinen.[82] Zahlreiche
Standbilder gefallen sich aber in halben oder ganzen Entblössungen ohne
jeglichen für unser heutiges Empfinden ersichtlichen Grund. Germanikus
ging zu seinen Lebzeiten gewiss nicht so halbnackt einher, wie ihn
sowohl die zu Frascati, als die 1792 in den Ruinen der Basilika von
Gabii ausgegrabene Statue (jetzt im Louvre) zeigt; auch Augustus,
Claudius und Nero nicht, wie sie, zum Teil in sitzender Stellung, in
den Museen von Neapel, des Louvre und des Vatikans zu schauen sind.
In ähnlicher, unbegründeter Halbnacktheit sitzt der ehrwürdige Kaiser
Nerva und steht der mit Eichenlaub bekränzte Antoninus im Vatikan.
Allein nicht genug daran, auch im „heroischen Kostüm“ wurden die
Herrscher verewigt. Dieses heroische Kostüm bestand darin, gar keines
zu sein. Ein solches „trägt“ z. B. der zu Otricoli gefundene Caligula,
welchen eine andere Statue (im Palast Farnese zu Rom) ebenfalls nackt,
bloss einen nichts verhüllenden Mantel über die Achsel geworfen, gar
aufs Pferd setzt! Im Palaste Grimaldi zu Venedig befindet sich eine
ähnliche „heroische“ Statue des Agrippa, und auf dem Kapitol zu Rom
sieht man das zu Ceprano aufgefundene Standbild des Kaisers Hadrian,
bloss mit Helm und kurzem Armschild bekleidet, weiter nichts. Sein
Adoptivsohn L. Aelius Verus steht im Louvremuseum in fröhlicher
Nacktheit, und noch geringere Ansprüche verrät der die Viktoria
tragende Lucius Verus der Jüngere im _Braccio nuovo_ des Vatikans.
Was er etwa an Gewandung besass, hat er sorgsam zur Seite gelegt und
buchstäblich splitternackt trägt Marc Aurels Schwiegersohn die -- ein
seltsamer Kontrast -- von wallenden Gewändern umflossene Viktoria. Am
drastischsten wirkt aber wohl das Standbild des Königs Ptolemäos auf
dem Kapitol, welches diesen Herrscher im vollkommensten Naturzustande
vorführt. Diese Beispiele könnte ich noch sehr beträchtlich vermehren.
Die mitgeteilte Blumenlese genügt indes, den Geist der damaligen
Zeit zu kennzeichnen. Erwägt man, dass alle diese Standbilder der
Öffentlichkeit preisgegeben waren, so muss man annehmen, dass deren
Anblick das Schamgefühl der in Toga und Tunika einherschreitenden Römer
und Römerinnen nicht sonderlich verletzt habe. Die Römer der Kaiserzeit
waren nun gewiss ein schon hohes Kulturvolk; dass aber neben den vielen
Bildsäulen der Imperatoren, welche diese im vollen Schmucke ihrer
Amtstracht zeigen, so zahlreiche Abbildungen sie auch in einem Zustande
verherrlichen konnten, der dem sittlichen Geschmacke einer schon sehr
bald darauf folgenden Epoche nicht mehr entsprach, berechtigt uns
gewiss, sie trotz ihrer Gesittungshöhe nur zu den Halbschamhaften zu
zählen.

Zu den letzteren gehören auch eine Menge von Stämmen, um welche die
europäische Gesittung der Gegenwart wirbt und die ihr erst zum Teil
gewonnen sind. Auf mehreren Südseeinseln haben die christlichen
Missionäre den Frauen und Mädchen ein kurzes, bis zum Nabel reichendes
Busenhemdchen, „Pinnafore“, aufgenötigt; doch machen diese meist nur
in der Kirche damit Staat, sonst tragen sie diese Hemdchen fast immer,
aus den lästigen Ärmeln geschlüpft, über die Schultern zurückgeworfen.
Selbst auf Hawaii, wo doch schon europäische Kleidung üblich ist, wird
auch bei den Vornehmen zu Hause schnell alles ausgezogen, um frei
und nackt sich es so viel wie möglich bequem zu machen und von dem
erlittenen Zwange gehörig auszuschnaufen. Die dortigen Damen aber, die
Kanakinnen, obwohl sie mit den europäischen Kulturformen schon vertraut
sind, legen sogar von ihren in der That staunenswerten Schwimmkünsten
den Vorübergehenden alltäglich die bereitwilligsten Proben ab, wobei
diese bronzenen Aphroditen, völlig nackt, um die Preisgebung ihrer
Reize sich wenig besorgt zeigen -- wie +Max Buchner+ berichtet, bei
dem man eine gelungene Schilderung dieser in unseren Augen wenig
schicklichen Schwimmvergnügungen nachlesen kann.[83] Selbst einem
so hochgestiegenen Volke wie die Japaner ist das gemeinsame Baden
beider Geschlechter[84] in geschlossenem Raume sowie im Freien erst
neuerlich von den Behörden untersagt worden. Das Gleiche beobachtet
man bei den spanisch-indianischen Mischlingen, welche dermalen den
Grundstock der zivilisierten Bevölkerung in den Freistaaten Südamerikas
ausmachen. Bezüglich der Cholos in Ekuador wurde der moderne Reisende
+Hugo Zöller+ mehrfach darauf aufmerksam gemacht, „wie sich Männer
und Weiber gemeinschaftlich mit einer Unverfrorenheit im Flusse
herumtummelten, die selbst den naiven Südseeinsulanern fremd ist.“[85]
Von den schon im Alltagsleben nach europäischen Begriffen nicht sehr
züchtig gekleideten Paraguitinnen erzählt ein Berichterstatter aus
der Zeit des grossen Krieges von 1864-1870: „Die Weiber wuschen die
wenigen Kleidungsstücke, welche sie noch besassen, häufig. Viele
hatten nur noch einen Anzug, und während sie diesen auf dem Grase zum
Trocknen ausbreiteten, standen sie selbst in adamitischem Kostüme
dabei und rauchten ihre Zigarren.“[86] Und +Mantegazza+ erzählt
bestätigend: „Auf meiner Reise in Paraguay habe ich in den Strassen
der Hauptstadt Kinder beiderlei Geschlechts nackend gesehen, und in
einem Dorfe sah ich ein schon mannbares Mädchen nackt wie Eva, die,
ohne sich im geringsten zu schämen, einem meiner Begleiter Feuer gab,
um seine Zigarre anzuzünden.“[87] In der argentinischen Stadt Mendoza
baden die spanischen Damen jeden Morgen und Abend völlig nackt und
gemeinsam mit den Herren in einem Bache, welcher der „Alameda“, dem
öffentlichen Spaziergange, entlang fliesst. Dazu kann ich Seitenstücke
sogar aus Europa anführen. Ausserhalb der Stadt Jassy tummeln sich in
den Fluten des Bahlu neben Pferden und Ochsen jüdische Knäblein und
Mägdlein, weiterhin Männer und Weiber Israels, alle in unverfälschtem
Adamskostüm und nicht die geringste Notiz von dem verblüfft dastehenden
Fremden nehmend.[88] Auch in Russland, längs den Flüssen, in den
Städten und Dörfern am Don und an der Wolga ist es nichts Seltenes,
namentlich am Samstag, Mädchen oder Frauen ohne jegliche Bekleidung
sich scharenweise an wenig abgelegenen Orten, mitunter sogar unter
den begangensten Brücken, baden zu sehen.[89] Ebensowenig lässt das
Innere einer finnischen „Badstube“ im entferntesten eine schamhafte
Scheu der beiden Geschlechter erkennen,[90] ja selbst vor der Badstube,
im Freien, sitzen, wie die photographischen Aufnahmen beweisen, die
streng protestantischen Leute in starker Entblössung. Auch ein rein
germanischer Stamm, die christliche, des Lesens durchweg kundige
Bevölkerung Islands, ist noch nicht bis zu der Erkenntnis gelangt,
welche die biblischen Eltern des Menschengeschlechts schon in Eden sich
erwarben, denn sie ziehen sich vor dem Schlafengehen, um die Kleider zu
ersparen, splitternackt aus.[91]

Bei den ganz schamhaften Völkern, obenan bei den gesitteten Nationen
Europas, hat sich die Schamhaftigkeit vornehmlich in der Kleidung
befestigt, welche in den gebildeten Ständen den Körper bis auf
Antlitz und Hände vollkommen verbirgt, während die nackten Füsse
der Gassenjungen oder mancher ländlichen Bevölkerung schon an die
Grenze des Geduldeten streifen. Jede weitere Entblössung des Körpers
verbietet unser Schamgefühl, völlige Nacktheit aber fällt unter
das Strafgesetz.[92] Da die Weissen Europas auch die klimatisch
weniger begünstigten Erdräume innehaben, so hat bei ihnen das
Schutzbedürfnis die Bekleidung naturgemäss gefördert, und die in
unserem Erdteile nachweislich seit der sogenannten „Rentierzeit“
andauernde und zunehmende Entwöhnung an den Anblick des Nackten hat
sehr wahrscheinlich unendlich viel zur Ausbildung dieser schamhaften
Scheu vor ungewohnter Entblössung beigetragen. „Nackte oder kaum
bekleidete Menschen zu sehen,“ sagt der vielgewanderte Dr. +Otto
Kuntze+, „fällt ja einem Weltreisenden nicht besonders auf, aber es ist
mit solchen Erscheinungen stets der Eindruck eines rohen Naturzustandes
oder von Hässlichkeit verbunden.“[93] Gleichwohl bleibt es wahr, dass
selbst europäische Augen von der Nacktheit dunkelfarbiger Völker nicht
beleidigt werden, während sie bei Weissen meist anstössig erscheint.
„Sie sind so schwarz, man bemerkt es ja kaum, dass sie nackt sind,“
sagte eine Dame zu +Hugo Zöller+ von den Negern in Dakar.[94]

Gewiss ist es nun von hohem Interesse, den ersten Regungen des eine
so grosse Stufenleiter durchlaufenden Schamgefühles nachzuspüren.
+Peschel+ warnt aus diesem Anlasse vor der Annahme, dass sich dasselbe
früher beim weiblichen Geschlecht rege, als beim männlichen, weil
die Zahl solcher Menschenstämme, bei denen die Männer allein sich
bekleiden, keine unbeträchtliche sei.[95] In der That lassen sich
dafür viele Beispiele anführen. Am Orinoko klagten die Missionäre
unserm +Alexander von Humboldt+, dass Scham und Gefühl für das
Anständige bei den jungen Mädchen nicht viel entwickelter seien, als
bei den Männern,[96] und +Cristobal Colon+ fand bei seiner Ankunft
auf Trinidad die dortigen Frauen in völliger Nacktheit, während die
Männer den „Guayuco“, eine Art schmalen Lendenstreifens, trugen. Bei
den Obbonegern, nordöstlich vom Ausflusse des Nil aus dem Albertsee,
besteht die Bedeckung der Frauen in einem Laubbüschel, während die
Männer einen Fellschurz tragen. Die völlige Nacktheit der im schönsten
Ebenmasse gebauten Longofrauen bei Foweira am oberen Nil bezeugt Dr.
+R. W. Felkin+.[97] In Rohl darf ausser den arabischen Frauen kein
Weib irgend ein Kleidungsstück anlegen.[98] In dem merkwürdigen Staate
der Monbuttu am Uelle bedecken sich die Männer mit einem Gewande aus
Baumrinde, das von der Brust bis auf die Knie reicht, ihre Frauen
dagegen befestigen bloss ein handgrosses Stück Bananenlaub an der
Lendenschnur. Ausserordentliche Strenge in Bezug auf sittsame Kleidung
fand +Speke+ am Hofe Mtesas,[99] des Königs von Uganda, welcher mit
dem Tode jeden Mann bestrafte, der in seiner Gegenwart auch nur auf
Zollbreite sein Bein unbedeckt liess, während doch gleichzeitig völlig
nackte Frauen Kammerdienste verrichten mussten. Der arabische Reisende
+Ibn Batuta+ versichert, dass dem Könige des Mandingoreiches von Melli
Frauen, selbst Prinzessinnen, nur unbekleidet nahen durften. Dies
war freilich in der Zeit unseres Mittelalters, aber auch in unseren
Tagen empfing die Königin der südafrikanischen Balonda den Missionär
+Livingstone+ im Zustande völliger Nacktheit, und nicht anders
erschienen die Frauen der benachbarten Kissama bei Festlichkeiten.[100]
In der centralafrikanischen Stadt Lari gehen nach +Denham+ und
+Clapperton+ die Weiber gleichfalls splitternackt, obwohl die Bewohner
eher Barbaren als Wilde sind. Bei den Heidenstämmen im Süden von
Bagirmi sind die Männer mit dem einfachen Felle einer Ziege oder
Gazelle um die Hüften bekleidet, die Weiber eigentlich gar nicht.[101]
Die Männer der Tschumbuka und Tscheva im südlichen Afrika tragen einen
aus Bast selbstverfertigten Schurz, die sonst sehr keuschen Frauen aber
gehen meist völlig nackt und nehmen jeden Vorwurf darüber wie eine
Beleidigung auf.[102]

Auch bei den Apingi Westafrikas gehört Schamhaftigkeit zu den
geringsten Schwächen des schönen Geschlechts, denn als die Königin,
ein noch junges Weib, dem Reisenden +Duchaillu+ einen Besuch machte
und er ihr aus Erbarmen über ihre dürftige Bedeckung -- zwei an den
Hüften herabhängende Stückchen Zeug von Sacktuchformat -- ein Stück
Kaliko schenkte, war sie so vergnügt über diese Gabe, dass sie in
seiner Gegenwart auch das wenige noch ablegte, was sie besass, um ihre
Garderobe zu wechseln.[103] Die Weiber der Maravaneger in Mittelafrika
befestigen eine vier Finger breite Schürze vorn am Gürtel nebst zwei
kleinen Läppchen an den Hüften, und auch diese luftige Gewandung
entfernen sie, so oft sie sich gegen Ungeziefer wehren, mag sich dabei
befinden, wer da will.[104] Der britische Reisende +Joseph Thomson+ sah
sich bei den Wakawirondo in Ostafrika von einer Schar unbekleideter
Dämchen umgeben, deren einzige Tracht und Schmuck lediglich in einer
Perlenschnur bestand.[105] Der französische Reisende +Mage+ traf
zu Kita im Innern Senegambiens einen Marabut aus Wallata. Seine
Tochter, ein grosses schönes Mädchen von siebzehn Jahren, ging völlig
unbekleidet, denn einen drei Finger breiten Streifen von Baumwolle kann
man doch eben so wenig als Kleidung bezeichnen, wie einen Gürtel von
Glasperlen. „Als ich dem Marabut einige Bemerkungen darüber machte,“
erzählt +Mage+, „entgegnete er, das sei bei ihm zu Lande so der Brauch
und altes Herkommen. Und in der That erinnerte ich mich, dass ich die
Tochter Bakaos, des Königs der Duaïsch-Mauren, in ähnlicher Evakleidung
gesehen hatte; nur war sie noch mehr Eva als die Tochter des Marabut,
und eben so wenig wie diese verlegen.“[106]

Die Südseeinsulanerinnen entkleiden sich ohne jede Ziererei und
schwimmen den ankommenden Schiffen in vollkommen paradiesischem
Zustande entgegen.[107] „Es ist beinahe keine unanständige Stellung
zu denken,“ sagt +G. H. von Langsdorff+, „die sie uns nicht zum
besten gegeben hätten.“[108] Auf Tahiti machten noch nach der
Christianisierung der Insel die Damen ihre geheimste Toilette am
seichten Meeresstrande und mit Vorliebe an solchen Plätzen, wo
zahlreiche Fremde vorübergingen.[109] In früheren Zeiten war es noch
schlimmer. Die Frauen entblössten sich vom Gürtel abwärts aus reiner
Höflichkeit, wie +Cook+ versichert, welcher auch berichtet, wie eine
junge tahitische Prinzessin verlangte, sich durch den Augenschein
zu überzeugen, ob die Europäer eben so gebaut seien, wie die Männer
ihres Landes. Das Nämliche geschah dem französischen Reisenden +Joseph
Halevy+ in der südarabischen Stadt Scheub, wo die Weiber ganz ernstlich
sein Geschlecht untersuchten,[110] und von allen Dingen, die einem in
Westafrika zugemutet werden, klagt +Hugo Zöller+, sind ihm wenige so
schwer geworden, als sich vom Kopf bis zum Fusse umkleiden zu müssen
vor den Augen einiger Dutzend unverschämter und unzüchtiger Weiber und
Mädchen, die gerade darauf zu lauern pflegten.[111]

Die Wucht aller dieser Thatsachen ist nicht zu unterschätzen, und auch
+Lippert+ scheint der +Peschel+schen Ansicht beizupflichten; ja er
unterstützt dieselbe durch ein weiteres schwer wiegendes Argument. In
dem Umstande, dass bei vielen Völkern das Schamgefühl beim männlichen
Geschlechte entwickelter war, d. h. auf mehr Stellen des Leibes sich
erstreckte als bei der Frau, erblickt er einen trefflichen Fingerzeig
für den Hergang der Entwicklung, denn eben bei diesen Völkern ist
es auch nur der Mann, der sich in reicherem Masse schmückt[112] --
ganz wie auch im Tierreiche das Männchen meist als der von Natur aus
geschmücktere Teil erscheint. Nach +Mantegazza+ wäre es freilich ein
allgemeines Gesetz, dass die Frauen die Schamgegend mehr bedecken
als die Männer,[113] allein der italienische Gelehrte unterlässt es,
diese Behauptung genügend zu beglaubigen. Und trotzdem möchte ich
mich jenen anschliessen, welche, wie +Dr. Charles Letourneau+, die
ersten Regungen der Schamhaftigkeit dem +weiblichen+ Geschlechte
zuschreiben.[114] Dafür spricht die allgemeine Erfahrung, dass es dem
starken Geschlechte in der Regel in viel höherem Grade als dem zarten
gelingt, sich über das Urteil seines lieben Nächsten hinwegzusetzen
und nicht mehr über jede Kleinigkeit zu erröten, dann aber auch die in
der ganzen Schöpfung wiederkehrende Sprödigkeit der weiblichen Wesen.
Endlich scheinen mir mehrere von den oben angeführten Beispielen nicht
völlig beweiskräftig zu sein, so hauptsächlich die Frauennacktheit bei
festlichen Gelegenheiten, welche sehr wohl eine auf die Missachtung
des Geschlechtes gegründete Vorschrift der Etikette sein kann. So sah
z. B. +Hugo Zöller+ zu Mahin an der Küste von Oberguinea eine ganze
Anzahl erwachsener Mädchen pudelnackt einherspringen, und in Kamerun
beobachtete er das Nämliche. Dies ist aber dort „Trauertoilette“,
ebenso wie bei uns die Damen Schwarz anzulegen pflegen, und diese Sitte
scheint in Westafrika sehr weit verbreitet zu sein.[115] Auch wissen
wir von, freilich recht schwachen, Spuren des Schamgefühls bei ganz
rohen Wilden und zwar fast immer nur bei weiblichen Individuen. Die
gewöhnlich durchaus unbekleidete Tasmanierin achtete sorgfältig darauf,
wenn sie auf den Boden sich niedersetzte und dabei die Knie öffnen
musste, mit einem ihrer Füsse zu bedecken, was die elementarste Reserve
zu verbergen gebietet, und unter den so schamlosen Insulanerinnen der
Südsee rühmt +Hr. von Langsdorff+ doch jenen der Markesas eine gewisse
Schamhaftigkeit nach, „denn alle diejenigen, die ihre Blätter verloren
hatten, waren nicht wenig besorgt, man möchte einen Teil ihrer sonst
verborgenen Reize sehen, und um dieses zu vermeiden, gingen sie in
kleinen Schritten, kaum einen Fuss vor den andern setzend, gekrümmt,
mit eingezogenen und enge zusammengeschlossenen Knien und Schenkeln,
indem sie mit der Hand das Blatt zu ersetzen suchten, so dass sie in
dieser, der mediceischen Venus ähnlichen Stellung dem philosophischen
Beobachter des Menschen ein schönes Schauspiel gewährten. Diejenigen
hingegen, die noch ein Blättchen umhängen hatten, waren bei jeder
ihrer Bewegungen beschäftigt, demselben wieder die rechte Stelle
anzuweisen.“[116] Obschon die Ponapesinnen keinerlei Verlegenheit
oder Verschämtheit zeigen, gegen entsprechendes Entgelt den Augen
mehrerer zugleich sonst streng verhüllte Teile preiszugeben, machen
sie doch niemals irgend welche unzüchtige Gebärden oder Gesten und
überschreiten im Betragen niemals die Grenzen des Anstandes.[117]
Ähnlich geht es oder richtiger ging es in Ohinemotu zu, dem durch die
Erdbebenkatastrophe vom 10. Juni 1886 zerstörten beliebten Bade auf
Neuseeland, wo braune Maoriherren und -Damen kunterbunt herumschwammen.
Von einer Art Bekleidung ist dort natürlich nicht die geringste Rede,
die Weiber und Mädchen beobachten aber in der Regel die grösste
Sorgfalt, beim Hinein- und Herausgehen so wenig als möglich von ihren
Reizen den Blicken auszusetzen. „Es war mir auffallend,“ schreibt ein
moderner Reisender, +Dr. Max Buchner+, „dass ich im Bade niemals einen
gröberen Verstoss gegen die Decenz zwischen beiden Geschlechtern,
niemals eine Äusserung erotischer Triebe wahrnahm, obwohl doch die
Anschauungen der Maori in diesem Punkte sehr liberal sind.“[118]
Freilich ist eine solche Beobachtung des Anstandes nicht überall zu
finden und die oben besprochenen Schwimmvergnügungen der hawaiischen
Damenwelt lassen z. B. in diesem Punkte fast alles zu wünschen übrig.

Demnach genügen, wie ich glaube, die angeführten Beispiele, um die
Meinung zu begründen, dass die ersten Regungen der Schamhaftigkeit sich
weit eher beim weiblichen, als beim männlichen Geschlechte beobachten
lassen. Wenn übrigens Menschen, die zum vollen Bewusstsein ihres
Wesens gekommen sind, sich so kleiden, dass alles verdeckt ist, was
nur auf das Naturleben, besonders auf das Geschlechtsleben hindeutet,
so ist das Entstehen dieses Wunsches beim Weibe leicht begreiflich
und natürlich. Denn beim Weibe ist das Geschlechtsleben so scharf
und markiert, wie es beim Manne in solchem Grade nicht der Fall ist;
vielleicht deshalb erwacht auch das Schamgefühl im Weibe früher und
lebhafter als im Manne. Ich bleibe mit +Letourneau+ dabei, dass
es eine vorwiegend +weibliche+ Empfindung ist, von der die Männer
selbst im Banne der Gesittung nur wenig berührt werden, während sie den
Kulturarmen unter ihnen meistens völlig unbekannt ist.[119]

Wenn nun, wie im vorstehenden gezeigt wurde, die grössere oder
geringere Entblössung des Körpers mit dem Schamgefühle in so inniger
Verbindung steht, dass für dessen Entwicklung die +Bekleidung+ einen
gewissen Massstab abgiebt, so gilt es doch vor einem schweren Irrtum
zu warnen. Sowohl den Urgrund zur Bekleidung, den wir hier streifen
müssen, hat man im Schamgefühl entdecken wollen, als auch jenen zur
+Hautmalerei+, welche bei der Mehrzahl der Indianer Amerikas die
Kleidung ersetzte, sowie den zur +Tättowierung+, die an verschiedenen
Stellen der Erde üblich, am vollkommensten aber bei den Polynesiern
der Südsee entwickelt ist und in der That bis zu einem hohen Grade
den Eindruck der Nacktheit aufhebt. Die Menschen, welche diese Sitte
pflegen, so meinte man, seien sich zwar weder des Grundes, noch des
Zweckes klar bewusst, aber ein dunkles Gefühl treibe sie doch dazu,
wenigstens auf diese Art die rohe Natürlichkeit an sich zu verklären
und die Aufmerksamkeit des Beobachters von der Nacktheit auf die
künstlichen Figuren und Zeichen abzulenken. +Lippert+ tritt nun lebhaft
dafür ein, und es ist ihm darin nur beizustimmen, dass der erste
Anlass zur Bekleidung noch +nicht+ das Schamgefühl war.[120] Kein
Zweifel, dass der echte Urmensch nur völlig nackt zu denken ist und von
Schamhaftigkeit nichts wusste. Aber auch seine Nachkommen, die schon
mit Waffen ausgerüstet umhergingen, gehören noch in die Klasse der
schamlosen Völker. Zwar begannen sie ihren Leib in mannigfacher Weise
zu schmücken, aber sie trugen vorerst keine Kleider, und sogar als sie
solche erfunden hatten, benützten sie dieselben bloss als festtäglichen
Schmuck. Auf diesem Standpunkte bewegen sich auch heute noch manche
Völker, besonders dunkelfarbige, welche das Bedürfnis einer Umhüllung
weniger lebhaft empfinden als hellhäutige.

Längst hatte man erkannt, dass der Schmuck viel älter als die
Kleidung sei, und Hautmalerei wie Tättowierung sind lediglich als
Ausschmückungen des Körpers zu betrachten. Auch der Wilde frönt
schon in bedeutendem Masse der Eitelkeit. Der Einzelne will sich
nicht nur im allgemeinen als Persönlichkeit, sondern als eine an
sich bedeutende erhalten. Dazu dient ihm die Schmückung des eigenen
Ichs, besonders das Bemalen mit leuchtender Farbe, eine Sitte, welche
den Australier unserer Tage auf die Stufe des vorgeschichtlichen
Ureuropäers rückt, denn schon in den dereinst bewohnt gewesenen Höhlen
der Dordogne stiess man auf Knollen roten Ockers, der wohl nur zum
Bemalen des nackten Körpers gedient haben mochte. +Lipperts+
Verdienst bleibt es, überzeugend nachgewiesen zu haben, wie eine
natürliche Zuchtwahl des Schmuckes gerade jenen Platz auserwählte,
der zugleich oder wohl etwas später von einer ganz anderen Seite aus
der Bedeckung empfohlen wurde.[121] Fast alle nackten Wilden behängen
sich, wie die kannibalischen Fan im äquatorialen Westafrika, Arme
und Beine mit dem mannigfaltigsten Zierrat und wenden zumeist dem
Kopfputze eine erstaunliche Sorgfalt zu. Die merkwürdigen Haarkronen
der Papua sowie mancher Negerstämme gehen bei entwickelteren Völkern
in Kopfbinde, Kranz, Reif, Diadem und Krone über, an welch letzterem
Kopfschmuck nach einer älteren Anschauung das Recht der Herrschaft
hängt. So trat die Kopfzier gleichsam als Vertretung des gesamten
Leibschmuckes neben die Leibwaffen. Indes ist die Wahl der Vertretung
des gesamten Leibschmuckes nicht überall auf den Gürtel des Hauptes
gefallen. Der tragfähigere der Lenden ist da und dort als siegreicher
Nebenbuhler hervorgetreten.[122] Sobald die Faser zur Schnur geworden,
wird die Lendenschnur zum Hauptträger des urwüchsigen Geschmeides.
Sie wird zugleich in gutem Sinne der gemeinste Schmuckträger; wer
auch gar nichts zu seiner Auszeichnung zu verwenden vermag, er
würde für unanständig arm gelten, wenn nicht zum wenigsten von jenem
Lendengürtel ein Schmuckstück herabhinge, das die schreitenden Füsse
insbesondere der Mitte zuweisen.[123] Blätter oder Laubbüschel, auch
eine Handvoll langen Grases, werden in die Lendenschnur gesteckt.
Nicht viel besser ist der „Maro“, d. h. der Gürtel aus Gras oder
Palmengeflecht der Polynesier, und der afrikanische „Rahad“, der
Lederfransengürtel, welcher im ägyptischen Sudan vom weiblichen
Geschlechte getragen wird und von Unyoro bis zum letzten Katarakte
von Syene im Norden reicht. „Es wäre eine Verkehrung der Thatsachen,
wenn man den in tausendfältigen Variationen über die ganze Erde mit
nur sehr geringen Ausnahmen verbreiteten Lendengürtel von vornherein
einen ‚Schamgürtel‘ nennen wollte;“ Beweis dessen, dass Professor
+Karl Semper+ die Männer von Aibukit auf der Palauinsel Babelthaub
teilweise ganz nackt oder nur mit einem Lendengürtel bekleidet fand,
den sie oft genug auch in der Hand hielten.[124] Die Neukaledonier
gehen völlig nackt, mit Ausnahme einer höchst eigentümlichen Umhüllung
aus Bast oder grellfarbigem Kaliko, die weniger den Zweck zu haben
scheint zu verbergen, als vielmehr hervorzuheben.[125] „Ebenso wenig
ist der Lendengürtel ursprünglich ein Schurz; zu einem solchen wird
er erst in fast unausweichlicher Weise als Träger irgendwelchen
Schmuckgegenstandes, der, wiewohl nicht ohne Ausnahme, aber doch
meistenteils schon um deswillen nach vorn hin gehängt werden muss, weil
er ja wie jeder Schmuck gesehen werden will. Dann muss er aber an jene
Stelle zu liegen kommen, die eben +deshalb+ von frühester Kindheit
der Menschheit an der Bedeckung sich erfreut.“[126]

So erklärt sich denn sehr natürlich, wie +Peschel+ meint und ihm
vielfach nachgesprochen wird, dass die überwältigende Mehrzahl
der Völker „immer genau gewusst habe, was einer Hülle am meisten
bedürfe.“[127] Dieses „Wissen“ ist aber nur +Schein+ und mangelt
manchen Völkern vollständig. Die ostafrikanischen Massai z. B. halten
es geradezu für schändlich, die ausserordentlich grossen Attribute
ihrer Männlichkeit zu verbergen und tragen dieselben vielmehr prunkend
zur Schau.[128] Die Lendenschnur der Trumai Centralbrasiliens lässt
in gleicher Weise gerade das unverhüllt, was nach unseren Begriffen
zu verhüllen am nötigsten wäre.[129] Vielfach wird endlich der Gürtel
in einer Weise getragen, welche beweist, dass jene Gewöhnung eine
+Folge+, aber nicht der ursprüngliche Zweck solcher Schmuckverlegung
sein konnte, weil der damit angeblich angestrebte Zweck nur höchst
unvollkommen erfüllt wird. Daher ist auch diesem „Minimum einer
Toilette“ der Name einer „Kleidung“ gar nicht zuzugestehen und die sich
damit begnügenden Völker sind sittlich den völlig nackten beizuzählen.
Doch lässt sich der Lendenschmuck in seiner ferneren Ausbildung als
Hülle um den Mittelleib verfolgen, welche der darüber gezogene Gürtel
festhält, d. h. mit dem Aufkommen von Stoffen und Zeugen entsteht das
Lendentuch, dessen weitere Entwicklung zu einer Form von Kleidung
hinüberführt, die in den mannigfaltigsten Stadien überall in wärmeren
Himmelsstrichen den Grundstock der Bekleidung bildet.[130]

Die Schamhaftigkeit ist also nicht die Mutter der Bekleidung,
vielmehr schämt sich der Mensch, lediglich dem werdenden Instinkte
der Gewohnheit folgend, der Entblössung dessen, was die Gewohnheit
zu bedecken pflegt, oder, mit genauer Anpassung an die Thatsachen
bei den Naturvölkern: er schämt sich ungeschmückt zu zeigen, was
gewohnheitsmässig auch der Ärmste zu schmücken pflegt. Und er schämt
sich dessen auch nur in dem Masse, in welchem die Gewohnheit ihren
Einfluss übt. +Lippert+, dem ich auch hier unbedingt folge, bemerkt
sehr richtig: „Wir schämen uns nicht, dieses mit blosser Hand zu
schreiben, aber in einer Gesellschaft Behandschuhter schämen wir uns
derselben blossen Hand, und wenn wir die Blicke auf sie gerichtet
sehen, entsteht in uns dasselbe Gefühl, das wir als Schamgefühl
kennen.“ Ganz ebenso heftet sich das Schamgefühl der Naturvölker immer
an jene Stelle des Leibes, welche ein Gegenstand des Schmuckes zu sein
pflegt, ohne ursprüngliche Beachtung der betreffenden Teile an sich.
+Alexander von Humboldt+ hat gezeigt, dass der übliche Schmuck nicht
einmal in einer eigentlichen Bedeckung bestehen müsse, um Schamgefühl
für den betreffenden Teil zu erzeugen. Man drückte am Orinoko die
verächtliche Armseligkeit eines Menschen mit den Worten aus: „Der
Mensch ist so elend, dass er sich den Leib nicht einmal halb malen
kann.“[131] Es ist also ursprünglich niemals der Gegenstand, der nackte
Körperteil selbst, dessen man sich schämt, sondern der Mangel des
üblichen Schmuckes und dann jene Nacktheit, die dadurch entsteht.[132]

Ist die Sitte der Körperverhüllung also wohl nicht zum wenigsten der
Lust am Schmuck und der Prunksucht entsprungen, so kam ihr in rauheren
Gegenden das Bedürfnis nach Schutz des Leibes gegen die Unbilden
der Witterung zweifelsohne unterstützend zu Hilfe. Schon an den
Orang-Utan auf Borneo nimmt man die Neigung wahr, gern und anhaltend
mit Decken, alten Kleidungsstücken, Matten u. dgl. zu spielen; sie
ziehen dieselben über Kopf und Rücken, wickeln sich in sie ein oder
untersuchen mit grosser Aufmerksamkeit ihr Gewebe. „Mitunter, wenn ich
sie auf diese Weise beschäftigt sah,“ bemerkt +Dr. Mohnicke+, „stieg
der Gedanke in mir auf, als spreche sich hierin bei ihnen das erste,
freilich noch ganz dunkle und unbestimmte Verlangen oder Bedürfnis
nach Kleidung aus;“[133] und ich glaube, der nämliche Gedanke wird
sich bei den meisten einstellen, welche einmal in unseren Tiergärten
den in ganz menschlicher Weise sich in warme Decken hüllenden
Schimpanse beobachteten. Wo das Bedürfnis zur Kleidung zwingt, hat
die Schamhaftigkeit an ihr abermals keinen Anteil. Dies zeigt sich
an den gut verhüllten Maori Neuseelands,[134] wie an andern Völkern.
Die Eskimo, zu Winterzeiten bis zum Gesicht in Pelz gehüllt, legen
gleichwohl in ihren unterirdischen warmen Bauten ihre Kleidung völlig
ab, nach +Emil Bessels+ mit Ausnahme der kurzen Höschen; die Kleinen
gehen aber nicht selten splitternackt.[135] Von den meist völlig
nackten Feuerländern wissen wir, dass sie gegen die Kälte Pelze an
einer um den Hals gehenden Schnur auf einer Schulter tragen und
abwechselnd von einer Seite auf die andere werfen, wobei der übrige
Leib völlig unbedeckt bleibt. Ein Gefühl der Scham macht sich aber bei
keinem der Geschlechter bemerkbar.[136] Ebenso gelangen bei den nackten
Australiern manchmal Schürzen aus Baumrinde oder Fellen zur Anwendung,
aber nur zum Schutze beim Durchschreiten dorniger Gebüsche, niemals
aus Schicklichkeitsgründen. Den vor einigen Jahren in Europa gezeigten
Australiern aus Queensland sprechen aufmerksame Beobachter jegliches
Schamgefühl ab.[137] Im gleichen Sinne berichtet +Johnston+ von den
schon oben angeführten Wataweita in Ostafrika: „Alle Kleidung, die sie
tragen, dient nur als Zierrat oder zum Schutze gegen die Kälte in der
Nacht und am Morgen.“[138]

Geleugnet soll nicht werden, dass die Bekleidung ihrerseits zur
Erweckerin der Schamhaftigkeit wird oder werden kann, aber bloss
mittelbar, indem sie als Putz aufgefasst, die Eitelkeit und Prunksucht
aufstachelt. Je wohlhabender in Westafrika z. B. ein Neger ist und je
mehr er mit Europäern oder andern Kulturvölkern in Berührung kommt,
einen desto grösseren Wert pflegt er auf die ausgiebige Verhüllung
seines Körpers zu legen, bis schliesslich mit dem Christentume
oder dem Islâm auch die europäische oder orientalische Kleidung
ihren Einzug hält. Setzt der männliche Neger einen Cylinder auf
und verbreitert das Weib die Hüftenschnur zu einem Hüftentuch oder
zieht sogar das Hüftentuch bis über die Brust hinauf, so geschieht
das zunächst nur aus Prunksucht, die demnach als Vorläuferin der
Schamhaftigkeit zu betrachten ist und ihr die Wege ebnet.[139] Auch die
Marava-Negerinnen bedecken sich mitunter den Busen mit einem Tuche,
doch nur aus Eitelkeit und wenn sie mager sind, denn das afrikanische
Schönheitsgefühl verlangt, dass die Brüste der Weiber bis auf den Nabel
herabhängen.[140] Wie die Bekleidung die Schamhaftigkeit fördert,
lehrt das Beispiel jener zwei Baenda-Mädchen, welchen +Livingstone+
Kleider anlegte und die nach vierzehn Tagen schon sogar den Busen
bedeckten, wenn man durch ihr Schlafgemach ging. Ein junger Mincopie
(Andamaneninsulaner), welcher von den Engländern gefangen und in
Kleider gesteckt, eine Zeitlang in Kalkutta sich aufhielt, musste
sich dort einer photographischen Verewigung unterziehen. Als man ihm
dabei zumutete, sich in seinem nationalen Kostüm zu zeigen, d. h.
alle Kleider abzulegen, sträubte er sich anfangs, -- so rasch war
ihm das Schamgefühl anerzogen worden.[141] Freilich ist damit keine
Gewähr für die Dauerhaftigkeit dieses Gefühles gegeben, denn ungemein
zahlreich sind die Beispiele von +Rückfall+ in die frühere Nacktheit
und Barbarei bei etwaiger Rückkehr in die Heimat. Ich erinnere unter
anderen bloss an jene drei Pescheräh, welche Kapitän +Fitzroy+
nach England gebracht, wo sie auf Kosten der Regierung erzogen und
unterhalten wurden. Einer von ihnen, +Jemmy Button+ getauft, war sogar
eine Zeitlang in vornehmen Gesellschaften als Schosskind verhätschelt
worden, hatte in Europa stets Handschuhe und blankgeputzte Stiefel
getragen und sprach sogar englisch. In seine Heimat zurückgebracht und
mit seinen Verwandten vereinigt, wurde er aber bald wieder der frühere
nackte, ungewaschene und ungekämmte Feuerländer. +J. J. v. Tschudi+
berichtet von einem talentvollen Botokudenknaben, der sorgfältig
erzogen es zuletzt soweit brachte, dass er sich das Doktordiplom bei
einer medizinischen Fakultät Brasiliens erwarb, dann aber plötzlich
verschwand und nach längerer Zeit unter einer Botokudenhorde in seinem
ursprünglichen, völlig nackten Naturzustande wieder angetroffen wurde.
Ebenso lehrreich ist auch das Beispiel des neuerworbenen deutschen
Schützlings Manga Bell, Sohn des vielbesprochenen „König“ Bell in
Kamerun. Derselbe ist eigentlich Christ und in Bristol gut englisch
erzogen worden, macht aber, von seinem häufigen Briefschreiben etwa
abgesehen, keinen Gebrauch mehr von diesen Vorzügen.[142]

Unzweifelhaft bezeichnet das Erwachen des Bedürfnisses nach Kleidung
bei jeder Völkerschaft eine gewisse Erhebung; fraglich muss es
aber doch nach den bisherigen Ausführungen bleiben, ob wirklich,
wie +Peschel+ will, dieses Bedürfnis erst mit dem „Bewusstsein
einer höheren Würde“ erwache und namentlich ob es das „Bestreben“
verkünde, die Scheidewand zwischen Mensch und Tier zu erhöhen.[143]
Ein solches „Bestreben“ sollte doch in gesteigerter Sittsamkeit und
Keuschheit seinen nächsten Ausdruck finden. Dem ist aber nicht so,
und halb oder ganz bekleidete Völker thun es in dieser Beziehung
nackten Stämmen häufig gleich. Ja, die völlig nackten Wakawirondo in
Ostafrika sind z. B. wahre Engel der Keuschheit gegenüber den schamhaft
verhüllten Massai, ihren Nachbarn, bei denen die Zügellosigkeit in
der unverschleiertsten Form verbreitet ist.[144] Die gut bekleideten
japanischen Mädchen besitzen unter anderen Spielen auch das der
„Wunderschachtel“, aus der rosenrot gefärbte, erhobene Phallus
hervorspringen. Der gewissenhafte russische Naturforscher +Nikolaus v.
Miklucho-Maclay+, welcher so viel für die Entschleierung Neuguineas
geleistet, berichtet, dass die australischen Eingebornen, wenn von
Europäern aufgefordert und wenn Weiber bei der Hand sind, gegen eine
geringfügige Belohnung durchaus kein Bedenken finden, am hellen
Tage vor Zuschauern auszuüben, was selbst niedrige Rassen sonst mit
dem Schleier des Geheimnisses zu umhüllen pflegen. Europäer, beim
Zusammentreffen mit Eingebornen in fernen Bezirken, gönnen sich
nicht selten „zum Spass“ für ein Glas Gin dieses Schauspiel.[145]
Die Australier sind nun allerdings nackt, aber ein gleiches Beispiel
von Schamlosigkeit bewahrt auch von einem wohlgekleideten Volke kein
geringeres Buch als die Bibel, wo sie von den Juden erzählt: „Da
machten sie Absalom eine Hütte auf dem Dache, und Absalom beschlief die
Kebsweiber seines Vaters vor den Augen des ganzen Israel.“[146] Noch
vor einem Jahrhunderte wurden auf Tahiti, wie +Cooks+ Reisebegleiter
sahen, die Umarmungen öffentlich vor aller Augen vollzogen, unter gutem
Rat der Umstehenden, namentlich der Weiber, worunter die vornehmsten
sich befanden. Ähnliches erlebte +La Pérouse+ auf Samoa.[147] Bei den
Malayen der Philippinen geschieht dies nach +Cañamaque+ gleichfalls
angeblich ganz ungescheut auf offener Strasse; desgleichen heute noch
auf dem Eilande Peling, dem grössten in der Banggai-Gruppe östlich
von Celebes.[148] Auf den Andamanen verlangt endlich die Sitte, dass
die Frauen der nackten Mincopies gar öffentlich gebären müssen;[149]
aber auch in Kamtschatka, wo doch das Klima eine starke Bekleidung
erheischt, gebären die Frauen ohne jegliche Scheu in Gegenwart
der sämtlichen Ostrogbewohner, ohne Unterschied des Alters und
Geschlechtes. Man sieht, dass die Kleidung an sich keinen Unterschied
in dem sittlichen Verhalten der Völker bewirkt.

Aus dem Gesagten erhellt zur Genüge, dass die Schamhaftigkeit
nichts Ursprüngliches, sondern ein Erzeugnis der Erziehung des
Menschengeschlechts, und zwar sowohl der persönlichen wie der
allgemeinen im Laufe der Jahrtausende ist,[150] ein jüngerer,
gesellschaftlicher Instinkt und, wie alle zarten Gefühle, eine
moralische Zierde, welche der Mensch nur langsam und spät erworben
hat. Deshalb verschwindet sie auch wieder rasch und leicht, sowie
Gefahr, Krankheit oder dergleichen hereinbrechen. Nichts anderes als
die Ausgeburt einer von der Geisteskrankheit seiner Zeit angesteckten
Phantasie, als eine widernatürliche Ungeheuerlichkeit, vermag ich
daher in dem Gedanken +Bernardins de Saint-Pierre+ zu erblicken, der
in seinem vielgepriesenen Buche „Paul und Virginie“ die Heldin den
Untergang in den Wellen der Verletzung ihres Schamgefühls durch,
nebenbei gesagt, recht überflüssiges Entkleiden vorziehen lässt. Wie
wenig Schamhaftigkeit der menschlichen Natur als solcher eigen ist,
haben wiederum recht schlagend die modernen hypnotischen Versuche
dargethan, bei welchen die züchtigsten Frauenzimmer das Gefühl der
Schamhaftigkeit verlieren und, wenn man ihnen eine entsprechende
Idee suggeriert, Akte eines offenbaren geschlechtlichen Cynismus
begehen.[151]

Nur aus der sekundären Natur dieses Instinktes erklären sich endlich
die erstaunlichen Rösselsprünge, welche das mehr oder weniger
entwickelte Schamgefühl macht. Bei den sehr wenig bekleideten
Mortlockinsulanern geht die Wahrung des äusseren Anstandes so weit,
dass man in Gegenwart einer Frau, deren Stammesgenosse zugegen ist,
sich nicht erlauben darf, irgend welche freien Redensarten zu führen,
ja man darf dann nicht einmal das Wort Nabel, Bauch, den Namen des
Gürtels, „Kinsak“, oder des die Hüften deckenden „Arvar“ nennen. Ein
Europäer, durch das geschickte Muster des letzteren oder die gelungene
Ausführung des Kinsak zu einem Ausdruck der Bewunderung verleitet,
würde argen Anstoss erregen; die beiden Stammesgenossen würden sich
schamrot abwenden und den unschuldigen Fremdling verachten. Würden
die Gegenstände seines Lobes sich aber nicht an dem Leibe der Frau
befunden, sondern etwa auf der Erde gelegen haben, so würde deren
Nennung kein Vergehen gegen den Anstand gewesen sein.[152] Auf den
Markesas schämt man sich durchaus nicht nackt zu gehen, aber es gilt
für äusserst unanständig, das Praeputium nicht zuzubinden; ebenso auch
auf Neuseeland und auf vielen andern Inseln der Südsee, wo die sonst
ganz nackten Männer es schamlos fänden, sich ohne den Bambubehälter,
das zusammengerollte Blatt, den Kürbis oder die Muschel (_Bulla ovum_)
zu zeigen, in denen sie das Geschlechtswerkzeug verstecken. Dasselbe
gilt von den sonst ausschweifenden Patagonen. Die Tubariweiber in
Mittelafrika gehen ganz nackt bis auf einen schmalen Leibriemen, an
welchem ein nur nach hinten herabhängender Zweig befestigt ist, bei
dessen Verlust sie in Gesellschaft von der äussersten Scham ergriffen
werden.[153] Die sehr mässig bekleideten Hottentottinnen tragen stets
ein Tuch als Haube auf dem Kopfe und manche lassen sich durch nichts
bewegen, es zu entfernen; umgekehrt erachten es die Palauinsulanerinnen
für unanständig, einen Hut aufzusetzen. Der Schamhaftigkeit mancher
Malayenvölker ist Genüge geleistet, wenn nur der Nabel bedeckt ist. Für
eine grosse Frechheit wird es in dem alten Kulturlande China angesehen,
wenn eine Frau einem Manne ihren künstlich verkümmerten Fuss zeigt;
ja es ist sogar unschicklich von ihm zu sprechen und auf züchtigen
Gemälden bleibt er immer unter dem Kleide versteckt. Die Frauen der
germanischen Langobarden hielten sich ebenfalls für tötlich beschimpft,
wenn Männer ihre Füsse bis zu den Knieen sahen; feine Europäerinnen
denken heute über diesen Punkt viel weniger strenge.

Was aber einer grossen Reihe von Völkern am allermeisten der Verhüllung
bedürftig erscheint, das ist das Antlitz der Frau! In Maskat sieht
nicht einmal mehr die Mutter nach dem zwölften Jahre ihre Tochter
mit unbedecktem Gesichte, dagegen lassen die durchsichtigen Gewänder
Leib und Glieder deutlich erkennen.[154] Auch die häusliche Tracht
der Perserinnen lässt den Busen vollständig durchscheinen, den
Bauch und die Beine aber ganz frei und unbedeckt;[155] dagegen darf
sich das Weib nur vor ihrem Manne und einigen nächsten Anverwandten
unverschleiert sehen lassen; selbst dem Arzte ist das allerletzte,
was ihm die Kranke zeigt, ihr Gesicht, sie glaubt sich dadurch zu
prostituieren. Freilich weiss die wahre Tochter Evas auch dafür ein
Auskunftsmittel; sie hat zuerst an den Zähnen etwas zu verbessern
und hebt den Schleier bis zur Nase; dann findet sich ein Fleck auf
der Stirn und sie senkt die obere Hälfte des Schleiers, so dass der
Arzt nur zu addieren braucht, um die Totalsumme zu erhalten.[156]
Muhammedanerinnen zu Basra, ja selbst zu Konstantinopel, die im Bade
von Männern überrascht werden, verhüllen gleichfalls nur das Gesicht.
Ebenso entblössen sich in Ägypten die Frauen der Fellahin vor Männern
ohne Scheu, wenn nur das Antlitz verhüllt bleibt. Die Araberin, sagt
+Ebers+, wird Fuss, Bein und Busen ohne Verlegenheit sehen lassen,
dagegen gilt die Entblössung des Hinterhauptes für noch unanständiger
als die des Gesichtes, welches letztere jede ehrbare Frau sorgsam
verbirgt. Beleidigt der enganschliessende Anzug europäischer Frauen
das Anstandsgefühl des Chinesen, dem jene als nackt erscheinen, so
würde ein frommer Moslim aus Ferghana, wenn er auf unseren Bällen
die Entblössungen unserer Frauen und Töchter, die halben Umarmungen
bei unseren Rundtänzen wahrnähme, im Stillen nur die Langmut Allahs
bewundern, der nicht schon längst über dieses sündhafte und schamlose
Geschlecht Schwefelgluten habe herabregnen lassen. In der That liegt
keinerlei Logik darin, wenn dieselbe Dame, die Herrn So und So
vormittags nicht empfangen zu können meinte, da sie noch nicht --
angekleidet sei, ihm abends im hellerleuchteten Ballsaale oder in der
Opernloge ohne ein Zucken der Verlegenheit weit weniger bekleidet als
sie es morgens war, entgegentritt. Auch die sehr koketten Französinnen
stellen an öffentlichen Orten ihre allerdings anmutig geformten
Schultern und Arme, ihre feinen Knöchel und noch etwas darüber
bloss. Freilich, wollte man sich in ihrem Hause erlauben, auch nur
die Spitze ihres Ellbogens zu bewundern, Entrüstung würde ihnen das
Blut in die Wangen jagen.[157] Sie finden es ganz natürlich, ihre
Reize der Gesamtheit preiszugeben, um sie sodann jedem einzelnen zu
versagen. Gefallsucht und Buhlkunst veranlassen eben überall manchen
Verzicht auf die Schamhaftigkeit. Aus einem Beweggrunde, den man bei
uns Koketterie nennen würde, legen z. B. die schwarzen Mädchen von
Quitta in Westafrika an Stelle der sonst üblichen breiten, den grössten
Teil des Körpers bedeckenden Hüftentücher, lieber unverhältnismässig
schmale an.[158] Ein ganz ähnlicher sinnlicher Gedankengang schlummert
aber am Urgrunde der vorhin besprochenen Sitte, welche im Kreise der
schamhaften Kulturnationen widerspruchsvoll verlangt, dass eine Dame,
um salonfähig zu erscheinen, Arme und Büste entblösst tragen müsse --
eine beklagenswerte Versündigung gegen den guten Geschmack und den
ästhetischen Sinn, da nur in Ausnahmefällen die Schaustellung dem Salon
zur Zierde und den Beschauern zum Vergnügen gereicht!

Aus den Beispielen, welche ich hier angehäuft habe, ersieht man wohl
sattsam, dass das Schamgefühl an gar vielen Stellen des Körpers haften
kann, befestigt durch Sitte und Gewohnheit. Bei allem Schwanken
desselben in einzelnem darf man aber immerhin ein doppeltes behaupten:
+Das Erwachen des geschlechtlichen Schamgefühls bedeutet eine Erhebung
bei jeder Völkerschaft+;[159] und ferner: +Das Schamgefühl hält
gleichen Schritt mit der Kulturentwicklung der Menschheit+.


[55] +Carus Sterne.+ Werden und Vergehen. Eine Entwicklungsgeschichte
des Naturganzen in gemeinverständlicher Fassung. Zweite Aufl. Berlin,
1880. S. 483.

[56] +Charles Darwin.+ Der Ausdruck der Gemütsbewegungen bei dem
Menschen und den Tieren. Stuttgart, 1887. S. 293.

[57] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. Wien u. Teschen, o. J. S.
79.

[58] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 16.

[59] +Hugo Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86.

[60] +Oskar Peschel.+ Völkerkunde. Fünfte Aufl. Leipzig, 1881. S. 173.

[61] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 17.

[62] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106.

[63] _Revue d'anthropologie._ 1872. S. 209.

[64] Prof. Dr. +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Bd. I.
Grundzüge der Völkerkunde. S. 63.

[65] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 28.

[66] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173.

[67] +Alex. von Humboldts+ Reise in die Äquinoktial-Gegenden des neuen
Kontinents. Bd. III. S. 96.

[68] +Karl von den Steinen.+ Durch Centralbrasilien. Expedition zur
Erforschung des Schingu im Jahre 1884. Leipzig, 1886. S. 192. 195.

[69] +Globus.+ Bd. XXIX. S. 207.

[70] Ausland 1867. S. 892.

[71] +Globus.+ Bd. XXV. S. 165.

[72] +Ferdinand Blumentritt.+ Versuch einer Ethnographie der
Philippinen. Gotha, 1882. S. 15.

[73] +Frederic J. Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman
Islanders._ London, 1863. S. 122.

[74] +H. H. Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Leipzig, 1886. S. 409.

[75] A. a. O. S. 412.

[76] +Victor de Rochas.+ _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._
Paris, 1862. S. 237.

[77] +Georg Schweinfurth.+ Im Herzen von Afrika. Reisen und
Entdeckungen im äquatorialen Centralafrika. Leipzig, 1874. Bd. I. S.
163.

[78] +Sir John Lubbock.+ _Pre-historic Times as illustrated by ancient
remains and the manners and customs of modern Savages._ London, 1869.
S. 533.

[79] +Paul Mantegazza.+ Indien. Aus dem Italienischen von +H. Meister+.
Jena, 1885. S. 207.

[80] Merkwürdigerweise werden hauptsächlich +männliche+ Gottheiten
ganz nackt dargestellt, oder die Gewandung erscheint, wie beim Apoll
vom Belvedere, dort, wo sie nach unseren Begriffen überflüssig wäre.
Ganz ähnlich verhalten sich, um nur einige Beispiele zu nennen, die
Sylvanusstatue in der +Blundell+schen Sammlung, die Bronzestatue
von Herculaneum, der Eros im Pariser Louvre, der vatikanische
Apoll (im _Museo Pio-Clementino_) und das Marmorstandbild des erst
spät aufgekommenen Gottes Atys in der +Landsdowne+schen Sammlung.
Letzterer hat nicht die allergeringste Spur von Bekleidung, nur den
das Geschlechtswerkzeug verdeckenden üblichen Blätterschmuck, welcher
an sich schon ein Beweis ist, dass das Schamgefühl sich dessen
bewusst geworden, was der Verhüllung bedürftig. Der im Hause des
Augustus gefundene Apollo Sauroktonos verzichtet aber sogar darauf und
prangt als splitternacktes Menschenkind mit dem völlig unverhüllten
Wahrzeichen seiner Männlichkeit. Seltener sind ganz nackte Göttinnen.
Ausser Venus in ihren mannigfachen Gestalten und den Grazien erscheinen
die übrigen Göttinnen nicht leicht ohne irgend eine Gewandung.
Liegt in dieser auffallenden Bevorzugung des männlichen Körpers in
der Darstellung des Nackten durch die antike Kunst nicht etwa ein
Fingerzeig, dass die Alten das menschliche Schönheitsideal in der
männlichen und nicht in der weiblichen Gestalt erblickten?

[81] Ich will indess nicht unbemerkt lassen, dass die alten
byzantinischen Kruzifixe, wie z. B. jenes, welches im Dom zu
Braunschweig aufbewahrt wird, Christus in eine lange Kutte gekleidet
darstellen.

[82] So z. B. der Hermes-Augustus im Museum zu Rennes, die
Kolossalstatue aus Bronze, welche Augustus als Jupiter darstellt
(Museum zu Neapel), Britannikus als Bacchus, gefunden zu Tivoli. Ganz
nackt ist ein Mars Ultor, eine Marmorstatue, welche aber eher einen
Römer des ersten Jahrhunderts als Mars Ultor vorstellen dürfte, denn
gerade die Gottheit an sich.

[83] +Max Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. Breslau, 1878. S.
352-354.

[84] +Georges Bousquet.+ _Le Japon de nos jours et les échelles de
l'extrème Orient._ Paris, 1877. Bd. I. S. 87.

[85] +Hugo Zöller.+ Pampas und Anden. Sitten- und Kulturschilderungen
aus dem spanisch redenden Südamerika mit besonderer Berücksichtigung
des Deutschtums. Stuttgart u. Berlin, 1884, S. 364.

[86] Ausland, 1870. S. 294.

[87] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturgesch. Studien. S. 36-37.

[88] +Rudolf Bergner.+ Rumänien. Eine Darstellung des Landes und der
Leute. Breslau, 1887. S. 61.

[89] +Anatole Leroy-Beaulien.+ _L'empire des Tsars et les Russes._
Paris, 1881. Bd. I. S. 132.

[90] +Gustaf Retzius.+ Finska kranier jämte några Natur- och
Literatur-Studier inom andra områden af finsk antropologie. Stockholm,
1878. S. 119.

[91] +G. G. Winkler.+ Island, seine Bewohner, Landesbildung und
vulkanische Natur. Braunschweig, 1861. S. 107-111.

[92] Dies hindert freilich nicht, dass die Künstler, Maler wie
Bildhauer, sich mit Vorliebe das Nackte und insbesondere das nackte
Weib zum Vorwurfe ihrer Darstellungen wählen und dass solche
Kunstleistungen von Herren und Damen gemeinsam besichtigt und ohne
Erröten bewundert und besprochen werden, wie denn auch die Kunstläden
Nuditäten der Schaulust ausstellen, welche alt und jung mit Behagen
betrachten. Jedenfalls auch ein Widerspruch, den selbst das „Göttliche
in der Kunst“ nicht zu erklären vermag.

[93] Dr. +Otto Kuntze.+ Um die Erde. Reiseberichte eines
Naturforschers. Leipzig, 1881. S. 487.

[94] +Zöller.+ Pampas und Anden. S. 64. Treffend fügt der Verfasser
hinzu: „Es ist in der That seltsam, wie viel weniger die Nacktheit
eines Farbigen unserem Auge auffällt, als diejenige eines Europäers.
Erzählt man einem Mitreisenden, der noch niemals wilde oder
halbwilde Länder besucht hat, von der Nacktheit der sogenannten
Naturkinder, deutet man namentlich dem weiblichen Teil der Passagiere
dergleichen an, so denken sie sich darunter etwas Fürchterliches.
Naht der betreffende Augenblick, so ist es höchst interessant, jenen
eigentümlichen Kampf zwischen Zurückhaltung, Furcht, Übermut und
Neugierde zu beobachten, der stets mit dem Siege der letzteren endet.
Und lebt man nun gar in Ländern, wo die Mehrzahl der eingeborenen
Bevölkerung den grössten Teil des Körpers unbedeckt lässt, so gewöhnt
man sich so schnell daran, dass man schon nach wenigen Tagen die Sache
weit weniger komisch findet, als das gemeinsame Baden der Geschlechter
in belgischen, französischen und italienischen Seeplätzen. Ich habe auf
Timor, in den Bergen von Java, in Hinterindien u. s. w. junge Damen so
ungeniert und augenscheinlich so unschuldig und arglos einem Dutzend
nackter Eingeborener ihre Befehle erteilen sehen, als ob es europäische
Wäscherinnen oder Dienstmädchen gewesen wären.“

[95] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 173.

[96] +Humboldts+ Reise nach den Äquinoktialgegenden des neuen
Kontinents. Bd. II. S. 19.

[97] +Wilson+ u. +Felkin+. Uganda und der ägyptische Sudan. Stuttgart,
1883. Bd. II. S. 33.

[98] A. a. O. S. 75.

[99] Gestorben am 10. Oktober 1884.

[100] +Peschel.+ A. a. O.

[101] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin, 1881. Bd. II. S. 574.

[102] Ausland 1858. S. 261.

[103] +Paul Duchaillu.+ _Explorations and adventures in equatorial
Africa._ S. 444.

[104] Ausland. A. o. O.

[105] +Joseph Thomson.+ Durch Massailand. Erforschungsreisen in
Ostafrika. Leipzig, 1885. S. 422.

[106] +Globus.+ Bd. XIV. S. 38.

[107] +Fenton Aylmer.+ _A cruise in the Pacific._ London, 1860. Bd. I.
S. 209.

[108] +G. H. von Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt.
Frankfurt, 1813. Bd. I. S. 125.

[109] +Moerenhout.+ _Voyage aux îles du grand océan._ Paris, 1837. Bd.
I. S. 219.

[110] _Bulletin de la Société de géographie de Paris._ 1873. Bd. II. S.
252.

[111] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 133.

[112] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 433.

[113] +Mantegazza.+ Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 30.

[114] Dr. +Charles Letourneau+. _La Sociologie d'après l'éthnographie._
Paris, 1880. S. 48.

[115] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 79. 185.

[116] +Langsdorff.+ Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
127.

[117] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 318.

[118] +Buchner.+ Reise durch den Stillen Ozean. S. 129.

[119] +Letourneau.+ Sociologie. S. 59.

[120] +Lippert.+ Kulturgeschichte. Bd. I. S. 18.

[121] A. a. O. Bd. I. S. 19.

[122] A. a. O. S. 407.

[123] +Lippert.+ A. a. O. S. 18.

[124] +Karl Semper.+ Die Palauinseln im Stillen Ozean. Reiseerlebnisse.
Leipzig, 1873. S. 35.

[125] +Globus.+ Bd. XLIV. S. 106.

[126] +Lippert.+ A. a. O. S. 408.

[127] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.

[128] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 389.

[129] Vgl. die Abbildung bei: Dr. +Karl von den Steinen+. Durch
Centralbrasilien. S. 195. Im Text bemerkt der Verfasser, dass diese
Indianer sich in sehr primitiver Weise gegen eindringende Insekten
schützen: _praeputium filo gossypii rubro ante glandem farciminis
instar constringunt_, was nicht nötig wäre, wenn eine Verhüllung die
Stelle schützte.

[130] +Lippert.+ A. a. O. S. 410.

[131] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 92.

[132] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. I. S. 432-433.

[133] Ausland 1872. S. 802-803.

[134] +Theodor Waitz.+ Anthropologie der Naturvölker. Zweite Aufl. von
Dr. +G. Gerland+. Leipzig, 1877. Bd. I. S. 356.

[135] +Emil Bessels.+ Die amerikanische Nordpolexpedition. Leipzig,
1879. S. 358.

[136] Verhandlungen d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 62.

[137] So die Herren +Houzé+ und +Jacques+, welchen wir umständliche
Mitteilungen über dieselben verdanken im _Bulletin de la Société
d'anthropologie de Bruxelles_ 1885. S. 53-156, ganz besonders auf S.
124.

[138] +Johnston.+ Der Kilima-Ndscharo. S. 409.

[139] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 86-87.

[140] Ausland 1858. S. 261.

[141] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman islanders._
S. 284.

[142] Charakteristisch, ja typisch und ungemein drollig ist die
Geschichte seines Rückfalles ins Negertum, wie Dr. +Max Buchner+
sie erzählt: „Als er noch nicht zwanzig Jahre alt, von Bristol
zurückkam, hatte er auf dem Kopf einen schwarzen Cylinderhut, am
Halse zwei Vatermörder und eine schwarze Kravatte, auf dem Leibe
aber einen strenggläubigen schwarzen Anzug, an den Füssen gewichste
Stiefel. Selbst ein Veloziped soll er damals besessen und hie und da
kunstgerecht getummelt haben. Sogleich auch liess er sich von den
Missionären ein eheliches Weib, eine untadelhafte Negerlady, kirchlich
antrauen. Es dauerte nicht lange, da spotteten seine Kameraden, dass
ein so hoher Jüngling wie Manga doch unmöglich mit einer einzigen
Gattin auskommen könne, und siehe, er nahm eine zweite. Kirchlich
konnte er sich diese allerdings nicht mehr antrauen lassen, er nahm
sie aber doch, und zugleich zog er für immer die Stiefel aus. Bald
folgte eine dritte, und die Vatermörder nebst der schwarzen Halsbinde
schwanden dahin. Eine vierte kam und mit ihr gingen Frack und Hose.
Heute hat Manga Bell ungefähr zwanzig Weiber und geht wieder ebenso
nackt oder halbnackt wie sein Vater.“ (M. +Buchner+. Kamerun. Skizzen
und Betrachtungen. Leipzig, 1887. S. 49).

[143] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.

[144] +Thomson.+ Durch Massailand. S. 435.

[145] Verhdlgen. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie. 1880. S. 88.

[146] Lib. II Samuelis. Cap. 16. V. 22.

[147] Dr. H. +Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde.
Anthropologische Studien. Leipzig, 1885. Bd. I. S. 224.

[148] +G. A. Wilken.+ _Over de Verwantschap en het Huwelijks-en
Erfrecht by de volken van den indischen Archipel._ Leiden, 1883. S. 7.

[149] +Mouat.+ _Adventures and researches among the Andaman Islanders._
S. 294.

[150] +Carus Sterne.+ Die Krone der Schöpfung. S. 101.

[151] _Ludwig Büchner._ Thatsachen und Theorieen aus dem
naturwissenschaftlichen Leben der Gegenwart. Berlin, 1887. S. 216-217.

[152] +J. Kubary.+ Die Bewohner der Mortlock-Inseln, in den Mitteil.
der geographischen Gesellschaft in Hamburg. 1878-79. S. 252.

[153] +Petermanns.+ Geographische Mitteilungen. 1857. S. 138.

[154] +Gräfin Pauline Nostitz.+ Reisen in Vorderasien und Indien.
Leipzig, 1873. Bd. II. S. 13.

[155] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig, 1865. Bd. I. S. 160.

[156] A. a. O. S. 224.

[157] _Quelle femme du monde ne rougirait, si elle était surprise +chez
elle+ décolletée comme elle se montre au bal?_ sagt +A. de Quatrefages+
in der _Revue d'anthropologie_. 1872. S. 209.

[158] +Zöller.+ Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 16.

[159] +Peschel.+ Völkerkunde. S. 176.



VII.

Kuss und Liebe.


Es ist ganz unerlässlich für den Gang der späteren
Auseinandersetzungen, zuvor noch einige Punkte zu erörtern, die wie die
Schamhaftigkeit mit dem Geschlechtsleben der Völker und dem Gegenstande
unserer Untersuchungen in augenscheinlichem Zusammenhange stehen. Der
vornehmste dieser Punkte betrifft jenes Gefühl, welches der europäische
Kulturmensch als +Liebe+ empfindet. Über dieses müssen wir uns zunächst
verständigen. Forscht man vom ethischen Standpunkte nach dem wirklichen
Wesen der Liebe, so trifft man schon bei +Aristoteles+ die Auslegung:
„Lieben ist, dass wir für jemand das wollen, was er für gut hält und
zwar seinetwegen, nicht unsertwegen.“[160] Der uns bedeutend näher
gerückte +Leibniz+ erklärt die Liebe als „die Empfänglichkeit für die
eigene Freude an der Vollkommenheit, dem Wohl oder Glück des geliebten
Gegenstandes.“[161] Den in diesen Sätzen verkappten Egoismus, der
darin besteht, dass jene fremde Lust doch schliesslich nur Ziel und
Ursache unserer eigenen Lust ist, bringt +Spinoza+ sehr richtig, aber
nur nicht scharf genug zum Ausdruck, indem er die Liebe „als eigene
Lust, begleitet von der Vorstellung der diese Lust bewirkenden Ursache“
betrachtet. Dies gilt wohl von allen Arten von Liebe, der Freundes-,
Kinder-, Eltern- und Geschlechtsliebe. Letztere, die uns hier allein
angeht, darf man insbesondere, alles in allem genommen, wohl mit
+Karl Bleibtreu+ bezeichnen als: „das Gefühl, die Sinnlichkeit bis
zur Aufopferung derselben auf ein Einzelwesen zu übertragen.“[162]
Aber Liebe ist nicht bloss Sache des Gefühls, sondern sie wohnt auch
auf dem tiefsten Grunde des Willens. Liebe heisst: nicht sich selbst
wollen. Liebe ist Selbstverleugnung und dadurch der gerade Gegensatz
der Selbstsucht, vom Lebensprinzip des Egoismus aus betrachtet, auf
welchem doch schliesslich alles menschliche Thun und Lassen beruht,
also ein +anormaler Zustand+, freilich nur scheinbar; denn obwohl
diese Liebe sich dem andern völlig unterordnet, weshalb auch Mitleid
und Bewunderung so mächtige Nährgefühle derselben sind; obwohl sie
sich völlig vergisst über dem Du und auch nicht zerstört wird durch
das Leid, das etwa der Liebende vom Geliebten erfährt; obwohl sie
nicht der Rausch der Sinne, sondern die ruhige Entschlossenheit der
Seele ist, woran der Geist einen sehr hervorragenden Anteil hat: so
ist die Liebe, unbestreitbar die höchste menschliche Leidenschaft,
welche der Ansporn zu allem Schönen und Hässlichen im moralischen
Sinne des Wortes werden kann, doch sich augenscheinlich Selbstzweck
und Selbstlust und erwägt den Fortpflanzungstrieb erst in zweiter
Linie, welcher, wie schon früher betont, mit der fleischlichen
Begierde und gar +mit der Liebe+ gar nichts zu thun haben braucht;
denn es unterliegt keinem Zweifel, dass es einer solchen psychischen
Regung wenigstens seitens des weiblichen Teiles für die Fortpflanzung
des Geschlechtes gar nicht bedarf.[163] So sehr indes sinnliche
Begierde und Liebe an sich auseinander zu halten sind, so haben sie
doch einen gemeinsamen Berührungspunkt darin, dass +ohne sinnliche
Beimischung Liebe durchschnittlich kaum denkbar ist+. Wie krystallhell
die Quelle, wie rein ihr Wesen auch sei, immer strebt doch die Liebe
nach dem nämlichen groben Endzweck.[164] Jedes Wesen fühlt wohl das
Lieben als eine Notdurft der Natur, aber erst durch Beimischung des
sinnlichen Elements erhält das Liebebedürfnis jene bittere Schärfe,
welche den ganzen Organismus durchzittert. Die Sinnlichkeit selbst und
insbesondere +der Gattungstrieb ist aber darum weder Liebe, noch hat er
bestimmenden Einfluss darauf+. Er ist bloss, wie schon +Hyrtl+ vor mehr
denn dreissig Jahren bemerkte, veredelbar durch die Dazwischenkunft des
Geistigen, und das ist die Liebe. Sehr richtig sagt ein scharfsinniger
Schilderer menschlicher Leidenschaften, +Leopold von Sacher-Masoch+:
„Von der Sinnlichkeit geht jede noch so tiefe Neigung aus, ohne
sie giebt es keine Liebe, kein Glück, -- +aber es darf nicht dabei
bleiben+.“[165]

Es ist also immerhin die Rolle der Sinnlichkeit selbst in der idealsten
Liebe, die sich ausschliesslich und heroisch einem einzigen Gegenstande
opfert, nicht zu unterschätzen. Sogar die selbstloseste Liebe, welche
unter Umständen völlige Entsagung zu ihren leidenvollen Freuden
zählt, verzichtet ungern auf die Liebkosung des geliebten Wesens,
worunter das Küssen obenansteht. Uns europäischen Menschen erscheint
der +Kuss+ als der natürliche Ausdruck der Liebe, und zwar nicht nur
der geschlechtlichen. „Jedenfalls,“ sagt +Steele+, „war die Natur
die Erfinderin desselben und der erste Kuss entstand mit der ersten
Bewerbung.“ Niemand wird mir aber wohl darin widersprechen, dass der
Kuss ein durchaus +sinnlicher+ Genuss ist, hervorgerufen durch die
fremde Berührung mit den in den Lippen auslaufenden feinen Nervenenden
und unterstützt durch die Nähe des ebenso feinfühligen Riechorganes.
Mit Recht fragt man wie der erste Kuss „schmeckt“, wenn man auch nicht
die von einer jungen Dame darauf erteilte überschwängliche Antwort
gelten zu lassen geneigt sein dürfte.[166] Unter Verliebten gilt der
Kuss gewissermassen als eine Vorstufe der Liebeslust, und obwohl ein
altdeutscher Spruch meint:

    Einen Kuss in Ehren
    Soll Niemand wehren,

so traut man dem Kuss „in Ehren“ doch nur sehr wenig, betrachtet
vielmehr ziemlich allgemein die Gewährung eines Kusses seitens
des Mädchens an einen Fremden als Ausdruck der Geneigtheit zu
schliesslicher Hingabe, die dann oft nicht lange auf sich warten
lässt, und behütet es daher sorgsam vor der Gefahr des Küssens.
„Wenigstens“ einen Kuss! erfleht der unerhörte Jüngling, sozusagen als
Ersatz für den entgangenen vollen Sinnengenuss. Der erste Kuss der
Jungfrau gehört deshalb bei uns erst dem Verlobten, der ja ohnehin
die gutgeheissene Anwartschaft auf die höchsten Wonnen besitzt. Aber
auch wo geschlechtliche Beziehungen nicht im Spiele sind, z. B. beim
Kusse unter Verwandten, unter Freunden, liegt demselben stets auch ein
sinnliches Moment zu Grunde.

Daran ändert der Umstand nichts, dass der Kuss vielfach zum
leeren Gebrauch herabgesunken, rein zeremoniell geworden ist. An
altisraelitischen Kultstätten, an welchen Götterbilder sich befanden,
begegnet uns schon als Gebärde huldigender Anbetung auch der Kuss,[167]
ohne dass wir jedoch erfahren, ob wirklicher Kuss oder Kusszuwerfung
oder beides sich fand,[168] wie es bei den alten Hellenen weit
verbreitet war. An dem schwarzen Stein der Kaaba zu Mekka wird es heute
noch geübt, und im Christentume hat sich das Küssen des Kruzifixes
sowie der Heiligenbilder erhalten. Seinen europäischen Verehrern ist
ferner der Kuss ein uraltes Zeichen, nicht bloss der Liebe, sondern
auch der Versöhnung, des Friedens und der Freundschaft. Im Märchen
bewirkt er einerseits Vergessenheit und ruft andererseits Vergessenes
ins Gedächtnis zurück; ein Kuss löst den Bann der zum Drachen,
zur Schlange oder Kröte verzauberten Jungfrau. Der altchristliche
Friedenskuss lebt noch fort in dem Osterkuss der griechischen Kirche.
Bei Übernahme des Lehens küsste im deutschen Mittelalter der Vasall
den Lehensherrn. Der Kuss kam ferner in Anwendung nach Abschluss eines
Vertrages, zur Besiegelung eines Versprechens, daher noch heute unsere
Redensart „mit Kuss und Hand“. Im feineren (höfischen, hoflichen, d.
h. ursprünglich hofartigen) Verkehr des Mittelalters wird von dem
berühmten steirischen Ritter und Sänger +Ulrich von Lichtenstein+
(gest. 1275 oder 1276) unterschieden zwischen dem Kuss der Minne, der
Freundschaft und der Sühne. Der Sühnekuss hat als Pfand und Siegel
aufgehobener Feindschaft und wiederkehrender Zuneigung ernstere
Bedeutung. Der Judaskuss ist der Kuss des Verräters. Dem Herzenskuss
steht der Kuss der höfischen Sitte gegenüber. Der Ankommende küsst die
Herrin, wenn er ihr an Rang wenigstens gleichsteht. Meist ersuchte
die Frau den Vorgestellten um den Kuss oder bat der Geringere den
Vornehmeren, seiner Gattin oder Tochter den Willkommenkuss zu bieten.
Auch beim Abschied küsste man sich, und zwar auf Mund, Wangen oder
Augen; die erstere Form bildet immer eine Auszeichnung. Bei den
Franzosen kam dazu noch der Kuss auf Nase, Kinn und Hals. In dem
Heldengedicht Titurel werden sogar dem Sieger im Turnier die Küsse
von achtzig Jungfrauen in Aussicht gestellt. Der Kuss der Geliebten
aber, schon gewährt oder erst ersehnt, begeistert heute noch die
Dichter zu Dithyramben voll himmlischer Verzückung, und selbst
ein so leichtfertiger Schriftsteller wie +Adolphe Belot+ hat sich
veranlasst gefunden, in die Physiologie und Philosophie des Kusses
sich zu vertiefen,[169] worin ihm sein Landsmann +H. de Molière+
längst vorangegangen war.[170] Dass trotz des +Scheffel+schen Katers
Hiddigeigei tiefsinniger Frage:

    Warum küssen sich die Menschen?
    's ist nicht Hass, sie beissen sich nicht,
    Hunger nicht, sie fressen sich nicht,
    's kann auch kein zweckloser, blinder
    Unverstand sein, denn sie sind sonst
    Klug und selbstbewusst im Handeln;
    Warum also, frag' umsonst ich,
    Warum küssen sich die Menschen?[171]

Dass Küssen den Kulturmenschen als ein Genuss gilt, bezeugen unter
anderen die strengen Sonntagsgesetze, wie sie vor zweihundert Jahren
in manchen Teilen der Vereinigten Staaten bestanden. Für den Sonntag
war nicht nur Spazierengehen, das Kochen, Bartscheren u. dgl. verboten,
sondern auch den Müttern untersagt, ihre Kinder zu küssen. Der
Geschichtsschreiber +Mac Cabe+ erzählt, dass diesem Kussverbote im
Jahre 1654 bei einem Prozesse in Connecticut die weiteste Ausdehnung
gegeben wurde, indem ein Liebespaar -- Sarah Tuttle und Giacobbe Newton
-- wegen Übertretung desselben mit hoher Geldstrafe belegt ward.

Es spricht nun, glaube ich, für meine im ersten Kapitel entwickelte
Vermutung, wonach die Geschlechtsfreuden des Urmenschen geringer
bemessen gewesen seien, dass selbst heute noch, der poetischen
Auffassung +Steeles+ zum Trotz, das Küssen durchaus nicht allerorten
Brauch ist, namentlich das Küssen auf den Mund. Der Kabyle küsst ins
Gesicht, oft auch auf den Mund, während der Araber, nach +Heinrich von
Maltzan+, meist nur die Schulter küsst.[172] Das Küssen ist natürlich
von vorne herein ausgeschlossen bei allen Völkern, welche die Lippen
aufschlitzen und kleine Hölzer einsetzen, wie es die Stämme an der
Küste des Beringsmeeres und ihre Nachbarn, die Koljuschen, ferner die
Botokuden in Brasilien und die mittel- und südafrikanischen Schwarzen
thun, deren Frauen das „Pelele“ tragen.[173] Aber auch wo solche
materielle Hindernisse fehlen, verschmäht man den Kuss in Afrika wie
in Amerika und Ozeanien. Der Weltreisende Dr. +Otto Kuntze+, welcher
manchen tieferen Einblick in die Lebensgeheimnisse der verschiedensten
Völker nahm und darüber mit anerkennenswerter Offenheit berichtet,
weiss vom Küssen gar nichts zu erzählen; ja, ich glaube, das Wort
kommt in seinem umfangreichen Werke gar nicht vor. +Winwood Reade+
erregte das Entsetzen eines Negermädchens, als er sie küsste, denn
in ganz Westafrika sind solche Liebkosungen völlig ungebräuchlich,
was neuerdings auch wieder +Hugo Zöller+ bestätigte.[174] Desgleichen
in Ostafrika, bei den Somal. Von den Kariben Guyanas bemerkt +Karl
Ferdinand Appun+, vom Küssen sei bei ihnen gar nicht die Rede und
diese angenehme Beschäftigung ihnen völlig unbekannt.[175] Weder
Feuerländer noch Eskimo kennen diesen Ausdruck der Zärtlichkeit und
sogar im europäischen Lappland stiess +Bayard Taylor+ bei den Frauen
auf eine entschiedene Abneigung gegen jede derartige Berührung. Kusslos
sind auch nach +Darwins+ Ermittlungen die Südseevölker, wie die Maori
Neuseelands, die polynesischen Tahitier, die Papua und endlich die
Australier.[176] Die Nervenempfindsamkeit aller dieser Völker ist eben
noch nicht genügend entwickelt, um den Kuss als einen Sinnengenuss zu
erkennen. Während mit fortschreitender Gesittung und Nervenverfeinerung
das Lustgefühl bei uns sich ungemein ausgebildet hat, schärfte aber das
Leben des Urmenschen, wie heute noch das der Wilden, die übrigen Sinne:
Gesicht, Gehör und Geruch, daher bei ihnen das Riechorgan vielfach
die Stelle des Mundes vertritt. Dafür zeugt der noch bei einzelnen
Rassen und Völkerfamilien verbreitete „Nasengruss“,[177] wobei der
Geruchssinn, nicht die Berührung, die Hauptrolle spielt, indem der
Freund vom Freunde einen Teil von dessen individueller Ausdünstung
durch den Nasengruss in sich aufzunehmen sucht. Die Hügelstämme von
Tschittagong sagen nicht: „küsse mich“, sondern „rieche mich“. Die
Maori Neuseelands reiben sich die Nasen zum Zeichen der Liebe und
Freundschaft, oder, wie man in Neuseeland sagt: „Die Maori schnäbeln
sich.“[178] Auch die ungleich höher stehenden Malgaschen gebrauchen
statt des Kusses ein Drücken oder Reiben der Nasen: _manóraka_. Jetzt
fangen sie wohl an, sich an den ihnen bisher unbekannt gewesenen
Lippenkuss zu gewöhnen, doch kommt ein solcher heute noch sowohl
zwischen alten als auch jungen Malgaschen nur höchst selten einmal
vor.[179]

Selbst ein Kulturvolk vom Range der Chinesen kennt den Kuss nicht,
und +Gustav Kreitner+, welcher das Innere des Himmlischen Reiches mit
scharf beobachtendem Auge bereist hat, sagt es geradezu heraus: Dem
Chinesen +ekelt+ es vor dem Kusse. „Derselbe Mandarin, welcher sich
so angelegentlich um die Grösse der Damenfüsse in Europa erkundigte,
war es, der, als er vernahm, dass man weit im Westen seine Zuneigung
oft durch einen Kuss auszudrücken gewohnt sei, mit einem der ganzen
Welt verständlichen Worte antwortete: Brr!“.[180] Und in der höchst
interessanten Sammlung von Volksliedern und poetischen Theaterstücken,
welche auf das vertrauliche Leben der Chinesen Bezug nehmen und von
+Jules Arène+ zusammengetragen worden sind,[181] ist vom Kusse niemals
die Rede. Auch in der japanischen Familie ist der Kuss eine unbekannte
Zärtlichkeitsäusserung. Dies bezeugen übereinstimmend sowohl Professor
+Rein+,[182] als +Georges Bousquet+, welch letzterer beifügt, dass
um das Küssen sprachlich auszudrücken, die Japaner, in einer brutalen
Metapher, kein anderes Wort kennen als jenes, welches in ihrer
Sprache „saugen“ (_nameru_) bedeutet.[183] Dagegen scheint der Kuss
den Mincopies nicht fremd zu sein. Wenigstens wird berichtet, dass
Mincopiesträflinge in Port Blair ihren Gefangenwärter so lieb gewannen,
dass sie ihm beim Abschiede die Hand küssten, und als einer derselben
das erste englische Frauenzimmer zu Gesicht bekam, wollte er sie
sogleich küssen.[184]

Im allgemeinen wird man kaum fehl gehen, wenn man hauptsächlich die
Europäer und insbesondere die Gruppe der sogenannten Arier bis zu
den Zigeunern[185] herab, für Liebhaber des Kusses hält. Ausnahmen
kommen gleichwohl vor. Beim kleinrussischen Bauern ist der Kuss nicht
_Sawedenje_ (Gebrauch), und ein Beobachter, der vierzehn Jahre am
untern Dnjepr zubrachte, sah in dieser Zeit niemals einen Bauer,
ausser in der Trunkenheit, Jemanden küssen.[186] Auch dem Bewohner
des norddeutschen Flachlandes sind Zärtlichkeitsbeweise jeder Art,
darunter das Küssen, meist im höchsten Grade zuwider.[187] Aber schon
die klassischen Völker des Altertums kannten den Kuss. Dass die der
Liebe holden Hellenen auch Kussverständige waren, lässt sich erwarten.
Doch findet sich bei ihnen das Wort für küssen gleichbedeutend mit dem
für lieben: φιλεῖν, auch verstärkt zu καταφιλεῖν. Andere Ausdrücke
für küssen sind ἀςπάζεσθαι und κυνεῖν. Der Kuss ist φίλημα, was
freilich auch Liebkosung bedeutet; φιλεῖν τινα τῷ στόματι hiess aber
unbedingt: jemanden einen Kuss geben. Das ernste Volk der Römer hatte
für Kuss die Worte _osculum_, _basium_ oder _suavium,_ welch letzteres
wohl ziemlich klar auf die Süssigkeit des Genusses hindeutet. _Meum
suavium_ gebraucht +Terenz+ für: meine Liebste. +Ovid+ geizt nicht mit
Küssen und selbst der keusche +Vergil+ kennt die Redewendung: _alicui
osculum libare_. Von den küssenden Europäern ging die Mode später auch
auf ihre Mischlinge mit farbigen Rassen in fremden Erdteilen über. Die
amerikanischen Mulatten küssen und lassen sich küssen; desgleichen die
Schwarzen, welche in Amerika unter dem Einflusse der Weissen zu einer
gewissen Gesittungshöhe aufgestiegen sind. +Hugo Zöller+ beobachtete
einen solchen Fall.[188]

Die Geschichte des Kusses ist in gewisser Beziehung auch die Geschichte
der Liebe, worunter ich ausschliesslich die in den höheren Sphären
der Menschheit die Geschlechter beherrschende, bis zur wahren
Leidenschaft steigerungsfähige Herzensneigung verstehe, im Gegensatze
zum gewöhnlichen erotischen Triebe, den man gerne euphemistisch als
„sinnliche Liebe“ bezeichnet. Es ist in hohem Grade beklagenswert,
dass diese verschiedenen Zustände sprachlich nicht scharf auseinander
gehalten und dem Worte Liebe ganz verschiedene Bedeutungen unterschoben
werden, woraus eine heillose Verwirrung entsteht. Man spricht von einer
„wahren“ oder „idealen“, von einer „romantischen“ oder „platonischen“
Liebe gerade so wie von einer „sinnlichen“ oder „fleischlichen“ Liebe,
und beschönigt mit dem höhere Vorstellungen erweckenden geistigen
Begriffe der Liebe die einfache Begierde der Sinne. Aber nur die
auf Herzensneigung beruhenden Gefühle verdienen die Bezeichnung
„Liebe“; alles was darunter bleibt, ist einfach Begierde, Freude an
der Befriedigung der Sinnenlust mit einem oder mehreren bestimmten
Wesen des andern Geschlechtes. Die überwiegende Mehrzahl hat nun
Verständnis bloss für den tierischen Genuss, für die Wollust, sehr
wenig oder keines für die Liebe. Diese spriesst vornehmlich im Gehirn
der Idealisten, denn in ihr überwiegt das Geistige derart, dass
nur in Menschen der höchsten Entwicklungsstufen die erforderlichen
Grundbedingungen dazu vorhanden sind. Auch unter uns Europäern vermögen
nur feiner organisierte Naturen wärmer zu empfinden. Wenigstens malen
unsere Dichter Gluten und Liebesqualen, von welchen der Alltagsmensch
sich nichts träumen lässt. Sicherlich, wenn wir auch die von +Feodor
Wehl+ in seinen „Herzensgeheimnissen“ erzählten Geschichten für
bare Münze nehmen wollten, wird doch jedermann zugeben, dass solche
ins Übersinnliche gesteigerte Weissglut der Leidenschaft zu den
allergrössten Seltenheiten gehört, jedenfalls für die grosse Menge
nicht massgebend ist. Sie bleibt Neunhundertneunundneunzig unter
Tausend +vollständig unbekannt+, -- bei wenigen, weil kein günstiger,
oder richtiger ungünstiger, Zufall sie weckte, bei der Mehrzahl, weil
sie zu einer solchen Liebe überhaupt unfähig sind.

In noch weit strengerem Sinne gilt dies von den ausserhalb unserer
Gesittung sich bewegenden Völkern. +Dr. Ploss'+ fleissige Forschungen
gestatten keinen Zweifel, dass -- wie das Küssen -- die Liebe (ich
gebrauche das Wort fernerhin nur noch in seinem idealen Sinne) einer
grossen Anzahl von Völkern durchaus unbekannt ist, wofür eine ganze
Reihe von Zeugnissen vorliegen. Von den Schwarzen im oberen Nilgebiet
sagt der erfahrene Sir +Samuel White Baker+ ausdrücklich: Das was wir
als Liebe bezeichnen, ist ein Gefühl, welches man in diesen Ländern
nicht kennt und versteht; es existiert gar nicht. In dieser Beziehung
ist alles handgreiflich, praktisch, ohne eine Spur von romantischer
Zuthat.[189] „Eines der schönsten Geschenke des Schöpfers,“ sagt
+Appun+, der jahrelang unter den Karibenstämmen Guyanas gelebt hat,
„ist dem Indianer nicht zu teil geworden: die leidenschaftliche Liebe
zum Weibe; unbekannt mit der schönsten und zartesten der Neigungen
bleiben alle ihre Empfindungen dieser Art kalt und matt, und nur
die physische Liebe ist ihnen bekannt. Während meines langjährigen
Aufenthaltes unter den Indianern sind mir nur äusserst wenige Fälle
vorgekommen, in welchen Ehepaare sich mit allen jenen Liebkosungen
überschütteten, deren ein Europäer fähig ist. Ebenso wenig habe ich
eine Liebkosung bei jungen unverheirateten Leuten bemerkt.“[190] Bei
den Dualla Westafrikas hat +Zöller+ wohl gesehen, dass ein Neger sein
Kind, aber er hat nie gesehen, dass er sein Weib geliebkost hätte.[191]
Ja sogar weniger rohe oder schon gesittete Völker wissen von keiner
zarteren Neigung. Im Orient ist die Ehe rein sinnlicher Natur, und der
Türke, sagt Feldmarschall +Moltke+, geht über das ganze „Brimborium“
von Verliebtsein, Hofmachen, Schmachten und Überglücklichsein als
eben so viele _faux frais_ hinweg zur Sache.[192] In ganz Ostasien --
Japan, China, Java -- werden die Ehen wohl nie aus Liebe geschlossen;
immerhin kommt doch Liebe sporadisch vor.[193] Selbst unter Wilden
finden sich unleugbar Beispiele von Herzensneigungen mehr oder weniger
ausgeprägter Art. Von einzelnen Fällen, dass auch ein australisches
Herz in einem jener poetisch-zarten Gefühle erglühte, welchen man die
Benennung Liebe zugestehen muss, erzählen Hr. +Thomas+[194] und Dr.
+Mücke+,[195] welch letzterer in den Roman solch einer wilden Liebe
selbst handelnd eingriff. Auch unter den Negern kennt man einzelne
Beispiele grosser Beständigkeit unter ungünstigsten Verhältnissen und
wunderlicher Aufopferungsfähigkeit. +Brodie Cruickshank+ teilt zwei
Fälle dieser Art mit.[196] +Davis+ erzählt von einem Neger, der nach
vergeblichen Versuchen seine Geliebte aus der Sklaverei loszukaufen,
sich entschloss, lieber selbst Sklave zu werden, als die Trennung von
ihr zu ertragen.[197] Auch von den Sulukaffern weiss man ein Beispiel
romantischer Liebe.[198]

Alle diese Fälle sind indes so sehr vereinzelt, dass aus ihnen kein
gültiger Beweis gegen das Fehlen der über Sinnlichkeit hinausgehenden
Liebe bei den Wilden zu schöpfen ist. Höchstens gestatten sie zu
schliessen, was nicht erst des Beweises bedarf: dass die +Anlagen+
zur Entwicklung höherer Gefühle bei allen Menschen vorhanden sind.
Diese Ausbildung hat aber eben bei der Allgemeinheit noch nicht
stattgefunden, daher alle Versicherungen des Gegenteiles mit einem
gewissen Misstrauen aufzunehmen sind. So versichert z. B. +R. Smyth+
nach +Bunce+, dass bei den Australiern die festeste Liebe bestehe
zwischen Mann und Weib,[199] was nach der dort üblichen Behandlung
der Frau ganz unglaubhaft erscheint, sich also höchstens auf einzelne
Ausnahmen beziehen kann. Desgleichen meint +H. H. Johnston+, die
Unsittlichkeit der Bakongo und anderer Anwohner des unteren Kongo
entspringe eher aus übertriebener Liebe zu ihren Frauen, als aus
Neigung zum Laster,[200] fährt aber in einem Atem fort zu berichten,
dass Ehebruch nicht ungewöhnlich sei. Die Weiber gäben wenig auf ihre
eigene Tugend vor und nach der Verheiratung, und ohne die Eifersucht
der Männer würde ungehinderter Verkehr unter den Geschlechtern die
Regel bilden.[201] Ausnahmen sind natürlich zuzugestehen; für
die grosse Masse der Wilden und Barbaren gilt indes sicherlich
als allgemeine Regel, was +Hugo Zöller+ von den Westafrikanern
beobachtete: Niemals, thatsächlich niemals hört man dort von einer
Liebesgeschichte. Die Negerin besitzt niemals einen „Schatz“, weder
in ganz jungen Jahren, noch nach der sogenannten Verheiratung. Das
Verliebtsein ist auf den untersten Staffeln der Menschheit ein
unbekanntes Ding, auf den folgenden kennt man darin dann gar viele
Stadien und Abstufungen. Zwischen den beiden äussersten Grenzen, der
blossen Sinnenlust und der vergeistigsten Liebe, läuft unverkennbar,
sowohl individuell innerhalb der gesitteten Welt als ethnisch von
Volksgruppe zu Gruppe, eine unabsehbare Reihenfolge feiner, oft kaum
unterscheidbarer Zwischenstufen jenes geistigen Anteils, welcher
ein unerlässlicher Bestandteil der Liebe ist und in der poetischen
Verklärung der Geschlechtsbeziehungen gipfelt. Es ist mir ganz aus
der Seele gesprochen -- weil ich längst zur gleichen Überzeugung
gelangte -- wenn +Hugo Zöller+ schreibt: „Die Liebe in dem Sinne, wie
wir sie auffassen, +ist eine Frucht unserer Kultur+. Sie entspricht
einer höheren Entwicklungsstufe der in unserer Natur schlummernden
Anlagen, als die Negerrasse sie erreicht hat. Nicht bloss, dass jene
zahlreichen Funktionen des Geistes, des Gemütes und des Herzens, welche
wir unter den Begriff der Liebe zusammenfassen, dem Neger fremd sind;
nein, auch in rein körperlicher Hinsicht kann man behaupten, dass
sein Nervensystem nicht nur weniger reizbar, sondern auch weniger
gut entwickelt sei. Der Neger liebt, wie er isst und trinkt. Aber
ebenso wenig wie einen schwarzen Feinschmecker habe ich jemals einen
Neger gesehen, welcher der Wollust eine idealere Seite abzugewinnen
vermocht hätte.“[202] Ungescheut darf man in obigem den Neger, an
welchen +Zöller+ anknüpft, durch den allgemeinen Begriff des Wilden
ersetzen, ohne sich irgendwie von der Wahrheit zu entfernen. Man darf
aber auch hinzufügen: +Die Liebe ist ewig wechselnd+. Jedes Zeitalter,
jede Geschlechtsfolge drückt ihr einen besonderen Stempel auf. So
oft Männer und Weiber sich lieben, lieben sie sich anders als ihre
Voreltern sich liebten, als ihre Nachkommen sich lieben werden. Heute
schon ist in unseren Kreisen die Liebe nicht mehr, was sie vor einem
Menschenalter war, und ebenso wechselt sie von Volk zu Volk. Der
Italiener, der Spanier liebt in seiner höchsten geistigen Erregung
immerhin anders als der Franzmann, der Deutsche anders als der Brite.
Es ist +nicht wahr+, dass das menschliche Herz überall und immer das
gleiche sei. Die menschlichen Leidenschaften sind die nämlichen,
aber sie erregen in verschiedenartiger Weise das Gemüt der einzelnen
Völker. Welches darunter Anspruch habe auf den höchsten Preis, ist
wissenschaftlich nicht zu ergründen. Jedes vermeint ihn zu besitzen,
wahrscheinlich gehört er keinem.

Übrigens können selbst schöngeistige Schriftsteller, welche in solchen
Dingen allein zu Rate zu ziehen sind, weil subjektive Empfindungen
nicht leicht Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung werden, sich
der Einsicht nicht verschliessen, dass die Liebe kein dem Menschen
als solchem von der Natur zugewiesenes Gemeingut sei. So sagt der
bekannte Roman- und Kriegsschriftsteller +Hans Wachenhusen+, dem
Reise-Beobachtungen in mannigfachen Länderstrichen zur Seite stehen,
vom gläubigen Standpunkte ganz logisch: „Als Gott die Welt erschuf,
legte er den ganzen Schwerpunkt seiner Schöpfung, um den sich
diese von Anbeginn bis zu Ende drehen sollte, in die Beziehungen
der beiden Geschlechter zu einander. Der Mann sucht das Weib, das
Weib den Mann, und wenn sie sich gefunden haben, ist der alle beide
verurteilende Seelenprozess zu Ende. Die Liebe ist also nichts als
eine ganz kurze Episode mit langem Vorspiel des Sehnens und endlosem
Nachspiel der Nüchternheit. Die Liebe hat auch an sich keine moralische
Berechtigung, nicht einmal eine historische. Moralisch nicht, weil
sie +nur bei Kulturvölkern durch Sublimierung eines von Hause aus
ganz untergeordneten Instinktes mit der Zivilisation einheimisch
geworden+ und sich naturgemäss in dieser wieder zu einer ganz ordinären
Spekulation verflacht. Historisch nicht, weil die Heil. Schrift uns
nicht sagt, dass Adam und Eva sich +geliebt+ haben, sie vielmehr als
zwei ganz untergeordneten Instinkten folgende Wesen hinstellt.“[203]

Unwillkürlich fragen wir nach Gründen, geeignet, die Lieblosigkeit der
Urzeit einigermassen zu erklären. Einer darunter mochte wohl darin
liegen, dass die Geschlechter von einander noch zu wenig differenziert,
einander noch in jeder Hinsicht zu ähnlich waren, um jene tiefere
Neigung des Gemütes zu erwecken, welche nicht zum wenigsten auf dem
„Anderssein“ des geliebten Gegenstandes beruht. So weit ich sehe,
ist der von mir schon im ersten Kapitel hervorgehobene Umstand noch
nicht gehörig gewürdigt worden, dass bei niedrigen Stämmen Mann und
Weib auch leiblich nur wenig unterschieden sind. Dies spricht sich
zunächst deutlich in der Bekleidung aus; beschränkt, wie sie ist,
zeigt sie fast gar keine Abweichung für die beiden Geschlechter. Die
Haartracht, auf welche namentlich Unbekleidete hohes Gewicht zu legen
pflegen, ist nicht selten bei Männern und Weibern eine sehr ähnliche,
und auch die Unterschiede in Lebensweise und Beschäftigung, obwohl sehr
frühzeitig auftretend, doch noch nicht gross genug, um die weibliche
Individualität in ihrer so anziehenden leiblichen und seelischen
Eigenart voll auszuprägen. Mit +einem+ Worte: das Weib ist noch zu
wenig Weib, um die Geistesthätigkeit des Mannes herauszufordern, sich
mit ihr zu beschäftigen, und in gleichem Masse ist auch der Mann unter
seinesgleichen noch zu wenig individualisiert. Klagen doch europäische
Reisende selbst bei höheren Rassen, wie bei Chinesen, Japanern oder
Mongolen, dass ein Einzelwesen aussehe wie das andere und dass es
langer Übung bedürfe, um die Physiognomien unterscheiden zu lernen.

Die wie in der Tierwelt nur schwach mit den Kennzeichen der
Weiblichkeit ausgerüsteten Wesen lassen auch in psychischer Beziehung
alles vermissen, was gesitteten Epochen als ureigentümlich gilt.
Von Natur ist der Mensch nicht +gut+ im modernen Sinne, und seine
Laster, wieder im modernen Sinne, sind keine Störungen einer
göttlichen Weltordnung, sondern umgekehrt die Ordnung der Welt,
die sich allerdings, aber langsam, zum Bessern entwickelt, ist
Mord, Raub und Unzucht. Insbesondere ist der Mensch ein +grausames
Geschöpf+, ein fleischfressendes Tier und somit vielfach mit Roheit
und Gleichgültigkeit gegen die Leiden anderer behaftet. Nährungsweise
und Erziehung vermögen eine Milderung zu bewirken,[204] aber bei
vielen Wilden und Halbwilden ist eine solche Veränderung noch nicht
eingetreten, und selbst in Mitte der gesitteten Gesellschaft giebt es
bekanntlich noch, wie +John Stuart Mill+ mit Recht betont, „Personen,
welche von Charakter oder, wie man zu sagen pflegt, von Natur aus
grausam sind, welche ein wirkliches Vergnügen daran empfinden, Schmerz
zu bereiten oder bereiten zu sehen. Diese Art von Grausamkeit ist nicht
blosse Hartherzigkeit oder Mangel an Mitleid oder Gewissensbissen; sie
ist eine ganz positive Erscheinung, eine Art von wollüstiger Erregung.“
Dies erklärt auch, wie ich schon an einem andern Orte[205] bemerkte,
warum sie in der Regel stärker aufzutreten scheint bei männlichen als
bei weiblichen Individuen, und in warmen Himmelstrichen intensiver
als in kälteren. Bemerkenswert bleibt auch, worauf ich bei den uns
beschäftigenden Untersuchungen besonderes Gewicht legen möchte,
dass, obwohl so nahe verwandt mit der Leidenschaft der Liebe, +die
Grausamkeit weit früher in der Lebensgeschichte des Individuums sich
entwickelt+. In der That sind die Kindheit und das Jünglingsalter,
wenigstens in der gesitteten Gesellschaft, jene Stadien, worin die
Grausamkeit am auffallendsten sich äussert. Die Ursache dafür liegt
wohl darin, dass in jenem Lebensalter die einschränkende Kraft, welche
in späteren Jahren die Überlegung ausübt, noch nicht zur Thätigkeit
wachgerufen ist. Ebenso sind die das Jugendalter der Menschheit
darstellenden Naturvölker deshalb grausam, weil die die Reflexion
vertretende Kultur an ihnen noch nicht wirksam gewesen ist. Dass die
Grausamkeit eine positiv tierische Seite der menschlichen Natur
bildet, dürfte kaum irgend jemand in Zweifel zu ziehen gesonnen sein,
und es ist interessant zu wissen, dass dieselbe am ähnlichsten beim
Affen sich äussert.[206] Insbesondere von den Anthropomorphen hat
+Broderip+ in seinen _Zoological recreations_ nachgewiesen, dass
sie andere Tiere prügeln, ja selbst töten, obwohl sie selbst keine
Fleischfresser sind.

Darnach wird es wohl niemanden in Erstaunen setzen, zu vernehmen,
dass das Weib des Wilden heute noch vielfach, wie die Tigerin, den
Instinkt der Grausamkeit besitzt und, wie die Löwin oft teilnimmt
an den blutigen Kämpfen der Männer. Ungesprochen ist für das Weib
des Wilden das schöne Frauenwort, welches +Sophokles+ seine Antigone
sagen lässt: „Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!“ Die
französischen Schwestern der katholischen Mission in Weidah klagen,
dass der jugendliche Teil der weiblichen Bevölkerung Dahomehs aus
wahrhaften Tigerkatzen bestehe und weit schwerer zu erziehen sei als
die Knaben.[207] +Wilfried Powell+ erzählt von den entsetzlichen
Martern und Qualen, welche die Neubritannier ihren Kriegsgefangenen
aufzuerlegen pflegen. „Eine Art solcher Martern besteht darin, dass man
Hände und Beine des Opfers an Stöcke im Boden festbindet und ihm Feuer
auf den Leib legte. Diese teuflische Quälerei wird durch die Frauen
vorgenommen, welche weit grausamer sind, als die Männer; letztere
erlösen bisweilen den armen Gefangenen durch einen Speerstoss oder
Beilhieb von seiner Pein, aber die Weiber lachen und jubeln dabei,
stossen auch wohl den Dulder mit einem Speere, um ihn aufzustören,
falls er ihnen nicht genug zuckt und heult.“[208] Wer dächte dabei
nicht an die verschiedenen Sippen der Katzen, deren Weibchen an
Grausamkeit den Männchen nichts nachgeben! Sogar unter Kulturnationen
fehlt es nicht an Beispielen, dass Frauen blutgieriger sich zeigen als
Männer.[209] Zwar verfehlt die vorwiegendere Pflanzenkost, auf welche
das Weib sich im Laufe der Entwicklung bald angewiesen sieht, nicht,
eine grössere Differenzierung der Geschlechter zu bewirken und aus dem
Weibe im Durchschnitt eine immer schwächere Genossin des Mannes auf
seinen rauhen Lebenspfaden zu machen; dagegen sehen wir auf tieferen
Kulturstufen dasselbe ihn noch in den Krieg begleiten, Speere, Steine
u. dergl. tragend und durch Zuruf aufreizend. +Powell+ berichtet von
einem Kampfe mit den Eingebornen Neubritanniens, welche standhielten,
ermutigt durch die Weiber, die wie die Teufel herumsprangen und
tanzten und Hohn- und Schimpfreden der ekelhaftesten Art dem Feinde
entgegenschleuderten.[210] Das Gleiche berichtet der englische Forscher
+Joseph Thomson+ von dem bislang noch wenig bekannten Volke der wilden
Massai in Ostafrika. Auch dort spornen die mit ins Feld ziehenden
Weiber auf beiden Seiten die kämpfenden Krieger zu den kühnsten
Thaten an.[211] Wie die Frauen der alten Germanen reizen auch die
Kabylenweiber in Algerien durch Geschrei und Gesang zum Kampfe; bei
diesem kriegerischen Volke muss das Weib eben so viel wagen und dulden
als der Mann; ihr Scharfblick begleitet ihn in das Schlachtengetümmel,
um über sein Betragen zu urteilen und zu richten. Die Weiber der
Hesareh im Hindukusch, deren Männer keine Eifersucht kennen und welche
sich dies zu nutze machen, sind stolz darauf, ein Ross mit Gewandtheit
reiten und das Schwert mit gleicher Tapferkeit gebrauchen zu wissen,
wie ihre kriegerischen Brüder und Gatten;[212] ihre Gegner fürchten
sogar die Grausamkeit der Weiber mehr als jene der Männer.[213] Diese
kühnen Reiterinnen nehmen stets Anteil am Kampfe und kein Mädchen
heiratet, ehe es nicht eine Heldenthat vollbracht.[214] In der für
Muhammed so unglücklichen Schlacht am Berge Ochod erschienen die
ungeordneten aber frohmutigen Haufen der arabischen Heiden mit den
Scharen der Weiber vor sich, welche ihre Pauken schlugen und das alte
Kriegslied sangen:

    Wir Kinder eines Recken
    Ruhen auf weichen Decken,
    Vordringende zu wecken,
    Rückweichende zu schrecken.[215]

Solcher Beispiele liessen sich noch gar viele anführen.

Endlich ist es bekannt, dass heute noch in einem Reiche des
äquatorialen Afrika Weibersoldaten nichts Ungewöhnliches sind. Der
König der Dahomehneger, deren eigentlicher Name Ffons ist, besitzt
nämlich eine Leibgarde weiblicher Krieger, die früher 3000-8000 Köpfe
stark, jetzt bloss noch 1500 Köpfe zählt, immerhin aber noch den
Kern des mit Kanonen und Schiesswaffen versehenen Heeres bildet. Ich
habe nach +Richard Burton+ eine ausführliche Schilderung dieser
Weibertruppe an anderer Stelle[216] gegeben und begnüge mich hier auf
dieselbe zu verweisen. Dass diese Weiber tapfer sind und von ihren
Waffen einen tüchtigen Gebrauch zu machen wissen, das haben anfangs
der siebziger Jahre die Engländer erfahren, welche von der Meeresküste
nach Dahomeh mit einem kleinen Heere einzudringen versuchten, aber
von den schwarzen Weibersoldaten mit grossem Verluste zurückgeworfen
wurden. Meiner Ansicht nach sehr richtig erklärt +Zöller+ diese
Vereinigung des Weiblichen mit dem Kriegerischen aus der eigentümlichen
männlichen Bildung des Negerskelettes, dem nichts weniger als üppigen
Körperbau und besonders der Schmalheit des weiblichen Negerbeckens,
wozu dann noch das kurz geschorene Haar und die von jener der Männer
durchaus nicht abweichende Kleidung kommen.[217]

Dass es solche Weiberregimenter auch in Indien giebt oder wenigstens
noch bis in die Hälfte unseres Jahrhunderts gab, ist weniger bekannt.
Eine aus jener Zeit stammende Quelle sagt vom damals noch unabhängigen
Nizam von Haiderabad: „Ausser den gewöhnlichen prätorianischen Banden,
die man aus Misstrauen gegen die englische Herrschaft im Solde behielt,
hatte der Nizam noch vor wenigen Jahren und, so weit wir immer wissen,
noch jetzt eine eigentümlich zusammengesetzte, nämlich ganz aus Weibern
bestehende Wache. Diese Amazonen heissen Gardonis -- wahrscheinlich
aus dem europäischen Worte Garden verderbt -- und sind oder waren zu
der Zeit, von der wir sprechen, nämlich vor zwanzig oder dreissig
Jahren, wie Sipahis gekleidet, mit Musketen versehen und bis zu einem
gewissen Grade diszipliniert. Dass sie zum mindesten nicht schlechter
waren als andere Haustruppen des Nizam, ergiebt sich aus dem Umstande,
dass sie oft thätigen Anteil an den kriegerischen Operationen nahmen,
deren Schauplatz das Gebiet des Nizam so häufig gewesen. Während des
Krieges mit den Mahratten am Schlusse des vorigen Jahrhunderts nahm
der Nizam Ali, als er ins Feld zog, zwei dieser weiblichen Bataillone,
jedes tausend Köpfe stark, unter dem Namen _Zaffer Pultuns_, d. h.
Siegesbataillone, mit sich. Sie nahmen Teil an dem Gefecht von Kurdlah,
wo der Nizam von Daulet Rao Scindia geschlagen wurde und sie, wie die
Geschichte jener Zeit meldet, zum mindesten nicht schlechter fochten,
als der übrige Teil der Armee.“[218] Ja, selbst im Jahre 1885, als ein
englisch-russischer Krieg auszubrechen drohte, machte die verwittwete
Maharani von Baroda dem Vizekönig von Indien das Anerbieten, auf eigene
Kosten ein Amazonenkorps aus Maharattifrauen bestehend aufzustellen und
zu unterhalten.[219]

Wenden wir den Blick nach unserem eigenen Weltteile, so fällt selbst
in der Gegenwart dem Weibe des Tschernagorzen im Kriege noch eine
besondere Rolle zu, denn es wird zum Transport der Bagage, selbst
bis mitten ins Feuergefecht hinein, verwendet. Die Heldengesänge
der Südslaven vollends haben das Charakteristische, dass sie das
verherrlichte Weib immer auch als Heldin darstellen. Sie muss Türken
massakrieren und Köpfe abschneiden und auf das Schlachtfeld gehen wie
unsere Frauen auf den Marktplatz. Bei den Bulgaren vermag manches
junge Mädchen dem Drange zum Haidukentume nicht zu widerstehen.
Sie legen dann Männerkleider an, ergreifen die Waffen und teilen,
manchmal gekannt, manchmal auch nicht gekannt, mit ihren männlichen
Genossen getreulich Kampf und Ungemach, und manche von ihnen, wie
die heldenmütige Syrma aus dem bulgarischen Dorfe Tresanatz, schwang
sich durch hervorleuchtende Tapferkeit sogar zur Harambaschenwürde
empor.[220] Als letzte Ausläufer dieser dem Manne es gleichthuenden
kriegerischen Thätigkeit der Weiber mögen jene zwar sporadischen, aber
immerhin zahlreich genug auftretenden Beispiele von Frauen und Mädchen
sein, welche aus Begeisterung fürs Vaterland die Waffen ergriffen.
Spanien, Italien und Frankreich -- man darf nur an +Jeanne d'Arc+
erinnern -- haben mehrere solcher Heldinnen aufzuweisen. Weibliche
Soldaten der Fortuna fehlen auch bei den Deutschen nicht ganz und auch
hier hat die Zeit der Befreiungskriege die meisten und bekanntesten
der grösstenteils unter Verheimlichung ihres Geschlechtes kämpfenden
„Frauen in Reih und Glied“ hervorgebracht.[221]

Wenn wir in der Tierwelt Umschau halten, so zeigt sich gar bald, dass
in dieser den weiblichen Individuen es keineswegs an Mut gebricht, und
zwar nicht etwa bloss da, wo die Sorge um die Brut in Frage kommt. Im
Angriff wie in der Verteidigung steht das weibliche Tier dem Männchen
an Kampfeslust nur wenig nach. Das Weib des Wilden bewegt sich vielfach
noch auf dieser, von der Natur gegebenen Stufe. Wie die Liebe ist auch
der durchschnittliche Mut- und Tapferkeitsmangel des Weibes nichts
Ursprüngliches, sondern erst ein künstliches Erzeugnis, eine Folge der
Gesittung, welche, wie in so vielen anderen Dingen, schliesslich als
unweiblich brandmarkte und durch Vererbung unterdrückte, was meist
natürlich war, in der Heranbildung anderer, sekundärer Eigenschaften
Ersatz suchend und findend. Überbleibsel „barbarischer“ Sitten, wie
wir jetzt sagen, haben sich aber, wie das Vorstehende lehrt, selbst
noch zu höher stehenden Völkern und in uns nahe gerückte Epochen
hinübergeflüchtet, und zahlreiche Sagen weisen in den verschiedensten
Gegenden auf eine ähnliche Vergangenheit zurück. Weil die scheinbare
Umkehrung der Gesetze, welche die Geschlechtsverschiedenheit der
menschlichen Kulturentwicklung vorschreibt, immer lebhaft die Phantasie
beschäftigt hat, so haben schon die Alten einen Staat kriegerischer
Weiber erdichtet, dessen Heimat freilich nach Massgabe der Zunahme
geographischer Kenntnisse immer weiter zurückweicht, in welchem aber,
wie sich zeigen wird, wenn auch durch die Sage verhüllt und entstellt,
das Spiegelbild eines längst entschwundenen Gesellschaftszustandes sich
erkennen lässt. Bedenkt man nun, wie selbst Europäerinnen, die sich
männlichem Sport hingeben, dadurch an weiblicher Anmut verlieren, um
einigermassen _Viragines_ zu werden, bedenkt man, wie sehr und wie oft
dies der Annäherung hinderlich wird, so begreift sich, dass das vom
Manne körperlich noch wenig differenzierte Weib der Urzeit, kräftig,
mutig und grausam wie er, seinem geistig entwickelten männlichen
Genossen in keiner Weise begehrenswerter erschien, als es die Natur
zur Erfüllung ihrer Zwecke, hier wie im Kreise aller Lebewesen, gebot.
Damit erklärt sich aber auch, wie ich glaube, +die Liebelosigkeit der
Urzeit+.


[160] +Aristoteles.+ Rhetor. 2, 4.

[161] +Leibniz.+ _Nouv. Essais_ II. 20 § 4.

[162] +Karl Bleibtreu.+ Schlechte Gesellschaft. Realistische Novellen.
Berlin, 1886. S. 33.

[163] Dr. +H. Ploss+. Das Weib in der Natur- und Völkerkunde. Bd. I. S.
240.

[164] +Henri Rabusson+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Oktober
1883. S. 746.

[165] +Leopold von Sacher-Masoch.+ Vermächtnis Kains. Die Liebe.
Marzella. Stuttgart, 1870. Bd. II. S. 409.

[166] Dieselbe schrieb in ihrem Tagebuche: „Am 20. Mai küsste mich R.
zum erstenmale. Ich fühlte mich wie in einem Kübel mit Rosen, die in
Honig, +Eau de Cologne+ und Champagner schwammen; als ob etwas auf
Diamantenfüssen über meine Nerven liefe und viele kleine Gondeln mit
Engeln durch meine Adern strömten und als ob durch meinen ganzen Körper
ein magisches Regenbogenlicht sich ergösse!“ --

[167] Hosea 13, 2.

[168] +Bernhard Stade.+ Geschichte des Volkes Israel. Berlin, 1887. Bd.
I, S. 489.

[169] +Adolphe Belot+. _La bouche de Madame X._ Paris, 1883. S. 106-117.

[170] +H. de Molière+. _Code l'amour ou corps complet de définitions,
lois, règles et maximes applicables à l'art d'aimer et de se faire
aimer._ Brüssel, 1829. S. 14. Im Deutschen giebt es „Das Buch
vom Küssen“, ferner: „Der Kuss und das Küssen. Eine Studie von
+Liebrowicz+“, Schriften, die ich jedoch nicht selbst kenne. Eine
gelungene Charakteristik der Kussarten gewährt endlich +Lessings+
Gedicht: „Der Kuss“.

[171] Jos. +V. von Scheffel+. Der Trompeter von Säkkingen. Stuttgart,
1872. S. 195.

[172] +Globus+. Bd. XVII. S. 297.

[173] +Peschel+. Völkerkunde. S. 236.

[174] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60. Bloss an
einzelnen Orten, wie z. B. Lagos, Gabun u. s. w. ist durch den Einfluss
der Europäer die Sitte des Küssens auch unter den Schwarzen verbreitet
worden. A. a. O. S. 71.

[175] Ausland. 1871. S. 832-833.

[176] +Darwin+. Der Ausdruck der Gemütsbewegungen. S. 196.

[177] Siehe darüber: +Richard Andree+ im „Globus.“ Bd. XXXI. S. 151.

[178] Globus. Bd. XVIII. S. 64.

[179] +James Sibree+. Madagaskar. Geographie, Naturgeschichte,
Ethnographie der Insel. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig, 1881.
S. 233.

[180] +Gustav Kreitner+. Im fernen Osten. Reisen des Grafen Béla
Széchenyi in Indien, Japan, China, Tibet und Birma in den Jahren
1877-80. Wien, 1881. S. 522.

[181] +Jules Arène+. _La Chine familière._ Paris, 1883.

[182] +J. J. Rein+. Japan nach Reisen u. Studien. Leipzig, 1881. Bd. I.
S. 494.

[183] +Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 93.

[184] Ausland. 1862. S. 471. 472.

[185] In einem Hochzeitsgedichte der siebenbürgischen Zigeuner ist vom
„Kuss auf den weissen Mund“ die Rede. (Globus Bd. XXXVI. S. 91.) Auch
finde ich von ihnen ein Sprichwort verzeichnet, welches lautet: „Das
ist wie ein Kuss, nichtsnütz, wenn es nicht zwischen zweien geteilt
wird.“ (Beilage zur Wiener Abendpost vom 18. Juli 1876. S. 647)

[186] Globus. Bd. XVII. S. 170.

[187] +Friedrich Ewald+ im Globus Bd. IX. S. 267: Wie eigentümlich
lautet nicht z. B. die (buchstäblich wahre) Geschichte von jenem
Bauern, der gegen seinen Prediger sich über das schamlose Benehmen
seiner Frau beklagte und auf die Frage, worin sich denn dasselbe
äussere, zögernd zur Antwort gab: „Ja, sehn Se, neelich, als ick ruhig
in de Kök (Küche) seet, do geef si mi mit eenmal, mit Erlaubnis to
seggen, 'n Kuss!“

[188] +Zöller+. Pampas und Anden. S. 392.

[189] +Sir Samuel White Baker+. _The Albert Nyanza, great basin of the
Nile._ London, 1866. Bd. I. S. 219.

[190] Ausland. 1871. S. 832-833.

[191] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 60.

[192] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in
der Türkei aus den Jahren 1835-1839. Berlin, 1876. S. 34.

[193] +Kuntze+. Um die Erde. S. 253.

[194] Ausland. 1860. S. 64.

[195] Die Natur. Halle, 1866. S. 30 ff.

[196] +Brodie Cruickshank+. _Eighteen Years on the Gold Coast of
Africa._ London, 1853. Bd. II. S. 208-210: Ein Fantivater verweigert
seinem Sohne ein Mädchen, das ihm verpfändet war, und entschliesst
sich endlich sie selbst zum Weibe zu nehmen. Er quält sie nunmehr mit
Eifersucht hinsichtlich seines Sohnes, den er bevorzugt glaubt, und
infolge dessen lässt sich letzterer von seiner Stiefmutter bewegen,
ihrem Leben zugleich mit dem seinigen ein Ende zu machen: er erschiesst
sie und versucht sich selbst den Hals abzuschneiden; doch misslingt
ihm dies und er stirbt durch den Strang. Ein anderer erdolcht Weib und
Kind und bringt zuletzt sich selbst um, aus Verzweiflung darüber, jene
an seinen Gläubiger verpfänden zu müssen, den er nicht zu befriedigen
vermochte.

[197] +Davis+. _Evenings in my tent or wanderings in Balad Ejjareed._
London, 1854. Bd. I. S. 232.

[198] Ausland. 1857. S. 888.

[199] Globus. Bd. XLIII. S. 185.

[200] +H. H. Johnston+. Der Kongo. Reise von seiner Mündung bis Bolobo.
Leipzig, 1884. S. 375.

[201] A. a. O. S. 376.

[202] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 69.

[203] H. +Wachenhusen+. Geschichten aus dem Badeleben. Stuttgart, 1875.
S. 165-166.

[204] Globus. Bd. XXI. S. 335.

[205] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. II. S. 355-356.

[206] Londoner _Nature_. Bd. IX. S. 149.

[207] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 28.

[208] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 80.

[209] Als 1880 der amerikanische Sozialistenführer +Kearny+ an der
Spitze der „Arbeiterpartei“ in San Francisko eine wilde Chinesenhetze
zu Wege brachte und Geld sammelte für die Errichtung ständiger
Chinesengalgen auf den Sandlots, schien seine Parteigängerin +Anna
Smith+ selbstloser zu sein, denn sie forderte in öffentlicher Rede auf,
nicht bis zu Fertigstellung jener Galgen zu warten, sondern die schon
vorhandenen Laternenpfähle sofort zu benutzen. Frauen sind aber immer
auch sparsamer. Siehe: Newyorker Staatszeitung vom 6. März 1880.

[210] +Powell+. A. a. O. S. 122.

[211] +Thomson+. Durch Massailand. S. 391.

[212] +J. P. Ferrier+. _Caravan Journeys and Wanderings in Persia,
Afghanistan, Turkistan and Beloochistan._ London, 1857. S. 194.

[213] A. a. O. S. 237.

[214] A. a. O. S. 252.

[215] A. +Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin, 1885.
Bd. I. S. 123.

[216] +Hellwald+. Naturgeschichte des Menschen. Stuttgart, o. J. Bd.
II. S. 149. Die neueste Schilderung der Dahomeh-Amazonen verdanken wir
+Hugo Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 42-46.

[217] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 43. Bd II. S. 82.

[218] _United Service Magazine_ vom April 1870.

[219] Schwäbischer Merkur vom 23. Mai 1885.

[220] Von ihr wird heute noch im Volke gesungen:

    Ward dergleichen je vernommen,
    Dass ein Mädchen siebzig sieben
    Trotzigen Haiduken herrsche?
    Dort auf jenen grünen Bergen
    In den Forsten dort geschah's so!
    Also zu den siebzig sieben
    Männern sprach alsdort das Mädchen:
    „Nicht bedarf es hier der Herbheit,
    Nicht des Neides, nicht des Zornes!
    Zieh' den Ring vom Finger einer,
    Häng' ihn dort an jene Buche,
    Und der Reih' nach, Freunde, mögt ihr
    Alle nach dem Ringe schiessen!
    Wer den Ring schiesst von der Buche,
    Der fortan mag uns gebieten,
    Ihm als Weib füg' ich mich selber!“
    Und sie schossen nach dem Ringe
    Und den Ring traf auch nicht einer.
    Und das Mädchen drauf sprach weiter,
    „Gebt das Rohr, dass ich nun schiesse!“
    Schoss -- und von der Buche nieder
    Fiel das Ringlein auf den Rasen.
    Weiter sprach darauf das Mägdlein:
    „Nehmt nun einen Stein und werfet!
    Wer den bessern Wurf, denn ich, thut,
    Gern als Weib will ich ihm dienen
    Und fortan sei er uns Führer!“
    Und sie warfen all' der Reih' nach,
    Einer besser als der andre;
    Doch den besten Wurf von allen,
    Volle zehn Schritt über alle,
    That das Mädchen. Und so blieb's denn,
    Dass ein Mädchen siebzig sieben
    Trotzigen Haiduken herrschte.

[221] Am bekanntesten ist vielleicht jene +Eleonore Prohaska+ (geboren
zu Potsdam am 11. März 1785), welche unter dem Namen +August Benz+
als freiwilliger Lützowscher Jäger diente und in der Schlacht bei der
Göhrde am 16. September 1813 tötlich verwundet mit dem Ausrufe fiel:
„Herr Lieutnant, ich bin ein Mädchen!“ Zahlreiche Beispiele solcher
Fälle finden sich gesammelt bei: Dr. +Wilhelm Stricker+. Die Amazonen
in Sage und Geschichte. Berlin, 1868.



VIII.

Der Geschlechtsverkehr in der Urzeit.


Zweifellos hat von allem Anfange an der Mensch zu den geselligen
Geschöpfen gehört. Sind doch gerade diese Triebe bei seinen nächsten
Verwandten im Tierreiche besonders stark entwickelt. Wohl darf man
daher schon den sprachlosen Urmenschen zu Herden vereinigt denken,
die bei dem Mangel natürlicher Waffen in der Eintracht ihre Stärke
suchten,[222] wie ja auch die Vierhänder thun. Lange über die Periode
der Sprachlosigkeit hinaus mochte der nur langsam von Errungenschaft zu
Errungenschaft sich forttastende Urmensch ausschliesslich in den Banden
gröbster Sinnlichkeit liegen, während die seelischen Prozesse, welche
das höher gestiegene Menschentum bewegen, zuerst gar nicht vorhanden
waren und später noch, bei ihrer sehr allmählichen Entwicklung,
bloss eine höchst untergeordnete Rolle spielten. Und dies trifft
selbst heute noch zu bei ganz niedrigen Rassen, welche thatsächlich
in ordnungs- und zusammenhangslosen Haufen oder Horden leben, wie
die südamerikanischen Pescheräh. Von einer Gliederung in Sippen oder
Stämme ist auf urzeitlicher Stufe nichts zu bemerken, noch viel weniger
Spuren von dem, was wir mit einem fremden Worte und im weitesten,
noch unbestimmtesten Sinne die „Familie“ nennen. Ein Bedürfnis, eine
Veranlassung zur Bildung einer Familie besteht für den einzelnen
nicht, und auch die Gesellschaft hat noch keinen Anlass, auf jene
hinzuleiten. Keiner hat etwas, das er den Kindern mitteilen könnte;
er besitzt weder ein geistiges, noch ein materielles Eigentum, das er
den Seinen vererben möchte. Alle sind gleich, alles ist gemeinsam;
die Horde bildet eine in sich völlig gleichförmige Einheit, +sie
ist selber die Familie+, die in ihrem Innern noch keine besonderen
Trennungen erträgt.[223] Natürlich wäre es ein schwerer Irrtum,
wollte man darunter etwas auch nur im Entferntesten den dermaligen
Vorstellungen von der Familie Annäherndes verstehen. Es beruht auf
einem beklagenswerten Mangel an sprachlichen Unterscheidungen, dass man
genötigt ist, mit dem nämlichen Worte zwei einander nicht im mindesten
denkende Begriffe zu bezeichnen.

In den Geschlechtsgenossenschaften der Urzeit, wie man nach dem
Vorgange +Albert Posts+[224] die ältesten Menschenvereinigungen nennen
kann, hat die Familie in unserem Sinne also nicht bestanden und konnte
auch nicht bestehen. Auch die mosaische Überlieferung, welche in die
Urzeiten zurückführt, weiss nichts von der Familie. Nirgends meldet die
Bibel, dass die vorsintflutlichen Menschen Familien gebildet hätten.
Gen. 4 und 5 geben allerdings Geschlechtsregister, die aber keineswegs
unsere Familie zwingend voraussetzen. Ebensowenig ist darin von der
„Ehe“, noch welcher Art diese gewesen, die Rede. Auch diese hat es
in den Urzeiten nicht gegeben. Durchaus zutreffend sondert +Lippert+
scharf die Paarung oder den Geschlechtsverkehr von der Ehe als
Gesellschaftsform im engsten Sinne; der Geschlechtsverkehr beruht auf
einem Antriebe des allerursprünglichsten Instinktes und hat daher seit
jeher stattgefunden; die Ehe als Grundlage der Familienorganisation
welcher Art immer ist eine Schöpfung gesellschaftlicher Fürsorge,
wie sie die Urzeit noch nicht kannte. Beide, Paarung und Ehe, stehen
nach Entstehung und Zweck weit auseinander.[225] Der folgenschweren
Verwechslung dieser beiden Begriffe scheint sogar +Darwin+ nicht
entronnen zu sein, insofern er davon spricht, dass in der Urzeit „alle
Erwachsenen sich verheiratet oder gepaart haben“ werden.[226] Letzteres
ist sicher, ersteres aber um so weniger, als sogar im heutigen Kreise
grösster Kulturarmut die Ehe fast unbekannt und nur die Paarung unter
den Schutz gewisser, oft sehr wenig drückender Sitten gestellt ist.
Die nämliche Verwechslung der Begriffe „Geschlechtsverkehr“ und „Ehe“
begeht auch Dr. +Wilhelm Schneider+, der doch „Missverständnisse“ und
„Missdeutungen“ in der Völkerkunde beseitigen will. Nur indem er beides
vermengt, kann er versuchen, die Ehe als eine allgemeine Einrichtung
(göttlichen Ursprungs) zu verteidigen.

Mag man übrigens betreffs der lebenden Rassen sich zu dieser
Frage stellen wie man wolle, für die Urzeit kommt wohl nur der
Geschlechtsverkehr in Betracht. Wie hat sich dieser gestaltet, das
ist die Frage. Selbstredend waren viele Verhältnisse, in denen der
Urmensch lebte, verschieden von denen, welche jetzt bei Wilden
anzutreffen sind. Nach Analogie mit niederen Tieren, urteilt
+Darwin+, dürfte er damals entweder mit einem einzigen Weibe oder
als Polygamist gelebt haben.[227] Der britische Forscher stützt
diese seine Ansicht auf die Lebensgewohnheiten der Vierhänder, die
allerdings in einem ungemein weit gespannten Rahmen sich bewegen
und dabei der freiesten Auffassung Spielraum gönnen. Beachtenswert
ist indes, dass gerade die menschenähnlichsten unter ihnen, die
_Troglodytes_-Arten, welche sich auch durch den Bau eines künstlichen
Obdaches uns nähern, in grösserer „Sittenreinheit“ glänzen. Dass sich
auch bei anderen Tieren strenge Paarung findet, ist schon an gehöriger
Stelle erwähnt. Mit Unrecht werden aber zu diesen auch Huftiere und
Wiederkäuer gezählt, welche in Rudeln oder Herden leben und damit
den urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften sozial ziemlich nahe
stehen. Dieserhalb und aus verschiedenen andern Gründen hat eine
nicht unbeträchtliche Reihe angesehener Forscher geschlossen, dass
Weibergemeinschaft, allgemeine Vermischung, oder Promiskuität, die
urwüchsigste Form des Geschlechtsverkehres gewesen sei. Alle Weiber
einer Horde seien Gemeingut aller Männer gewesen. J. J. +Bachofen+,
dem trotz mannigfacher Irrtümer das unbestreitbare Verdienst gebührt,
die schwierige Frage der Ehe- und Familienentstehung zuerst beleuchtet
zu haben,[228] hat für den „hässlichen Gedanken“,[229] wie +Peschel+
ihn nannte, die Bezeichnung „Hetärismus“ vorgeschlagen. Trotz der
gegen diesen Ausdruck vorgebrachten, nicht ungegründeten Bedenken[230]
würde derselbe indes, meines Dafürhaltens, noch weitaus jenem der
„Gemeinschaftsehe“ (_Communal marriage_) vorzuziehen sein, welchen der
verdiente Erforscher der Urzeit, Sir +John Lubbock+, dafür gewählt
hat.[231] Er scheint mir ganz besonders deshalb unzutreffend, weil er
durch die Herbeiziehung des Wortes „Ehe“ die Vorstellung erweckt, als
ob irgend etwas wie eine Ehe, wenn auch in schnödester Ausdehnung des
Begriffes, ursprünglich existiert habe.

Obwohl +Darwin+ zugiebt, „dass eine beinahe allgemeine Vermischung
einmal äusserst verbreitet auf der ganzen Erde war,“[232] so scheint
ihm doch allgemeine Vermischung der Geschlechter im Naturzustande
äusserst unwahrscheinlich, ganz besonders nach dem, was wir von der
Eifersucht aller männlichen Säugetiere wissen.[233] Ganz abgesehen
von der grossen Schar der durch dogmatische Anschauungen mehr oder
weniger beeinflussten Gelehrten, hat aber auch +Karl Kautsky+,
dem wir ein scharfsinniges Werk über Volksvermehrung verdanken,
die Weibergemeinschaft verworfen und als urwüchsigste Form des
Geschlechtsverkehrs die Monogamie erklärt, wofür er den Grund in der
ursprünglichen Gleichheit zwischen Mann und Weib sucht.[234] Dabei
ist jedoch, wie er selbst sofort beifügt, an Ehen in unserem Sinne
nicht zu denken. Sowie die Geschlechtsverbindungen im Urzustande
formlos eingegangen wurden, so waren sie auch ohne Umstände jederzeit
wieder löslich und zwar sehr leicht löslich. Solche Verbindungen nennt
+Kautsky+ hetäristische, seine Monogamie fällt also mit Hetärismus
zusammen und solche Bündnisse als Monogamie zu bezeichnen, scheint
mir ebenso unstatthaft als die Bezeichnung derselben als Ehen, wie
seitens +Kautskys+ geschieht. Derselbe trägt auch dem Liebemangel
der Urzeit viel zu wenig Rechnung oder vielmehr er schlägt, wie ich
glaube, die zarteren Regungen jener Urmenschen viel zu hoch an, wenn
er ihre geschlechtlichen Vereinigungen den Freundschaftsbündnissen
unserer Tage gleich erachtet. Freundschaftsbündnisse sind allerdings
nicht unlöslich, aber doch ihrer Natur nach +nicht leicht+ löslich,
weil sie eben sonst keine +Freundschafts+bündnisse wären. Erwägt man,
dass der Eifersucht der männlichen Individuen deren unbestreitbaren
und stark ausgeprägten +polygamen+ Triebe gegenüberstehen, welche
weder +Darwin+ noch +Kautsky+ und andere genügend berücksichtigen,
so wird man weniger geneigt sein, +Kautskys+ idealerer Auffassung
des Hetärismus zuzustimmen. Für eine ursprüngliche Ungebundenheit
des Geschlechtsverkehrs beim Urmenschen (Promiskuität) sprechen
sich auch die Mehrzahl der mit dem Gegenstande vertrauten Forscher
aus, unter andern der in Deutschland noch so gut wie unbekannt
gebliebene Niederländer G. A. +Wilken+,[235] dessen Arbeiten ich
einen grösseren Wert als allen übrigen zuerkennen muss, weil er
von allen „Urstandsphilosophen“, wie Dr. +Schneider+ sie spöttisch
nennt, der einzige ist, dem ein jahrelanger Aufenthalt und genaue
persönliche Beobachtungen inmitten barbarischer Völkerschaften zur
Seite stehen. Freilich, eine +schrankenlose+ Vermischung, wie sie
etwa Sir +John Lubbock+ und schon vor ihm Mc +Lennan+, +Bachofen+
und +Morgan+ annahmen, wonach jeder Mann physische Rechte über alle
Weiber gehabt hätte, jedes Weib dem Manne unterschiedslos zu Willen
gewesen wäre, eine solche Vermischung hat gewiss niemals bestanden.
Dem widerspricht schon das Beispiel der Herdentiere, das Vorbild
der urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften. Niemals findet da
Verkehr zwischen den Gliedern verschiedener Herden statt, und wenn
dies ausnahmsweise geschieht, so wird der abtrünnige Teil durch
Ausstossen aus der Herdengemeinschaft bestraft. Der Hetärismus
war also sicherlich auch beim Urmenschen zunächst auf die eigene
Geschlechtsgenossenschaft beschränkt, und diese müssen wir uns
anfänglich als ziemlich wenig zahlreich denken. Obendrein verhielten
sich die einzelnen Herden, wie dies der Kampf ums Dasein eben mit
sich bringt, meist feindlich gegen einander. Die Paarung konnte also
nur innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft und auf friedlichem
Wege vor sich gehen. +Darwin+ und +Kautsky+, deren Anschauung auch
+Mantegazza+ sich anschliesst, haben also unzweifelhaft Recht, die
angebliche Weibergemeinschaft der Urzeit zu verwerfen, denn in einer
menschlichen Gesellschaft konnte sie nie als dauernder Zustand
existieren.[236] Ursprünglich, d. h. von Natur aus war das Weib sicher
nicht Sklavin, sondern wenn auch der körperlich schwächere Teil, doch
die freie Genossin des Mannes, der um ihre Gunst buhlen musste,[237]
wie überall in der Natur. Wahr, der innere Trieb ist fast bei allen
Männern der Erde polygam und fast bei allen Weibern polyandrisch;[238]
immerhin lässt der urzeitliche Hetärismus nicht anders sich auffassen,
als dass einfach noch keine Normen aufgestellt waren, welche das
Paaren regeln sollten, dieses vielmehr ausschliesslich von dem
Willen der betreffenden Individuen während der Herrschaft dieser
Gesellschaftsform abhing. Schon vor +Kautsky+ hat M. +Kulischer+ in
Kijew, dem wir wertvolle Untersuchungen über die geschlechtlichen
Urzustände verdanken, wahrscheinlich gemacht, dass die Zeitdauer des
Zusammenlebens zweier Individuen unbestimmt war, dass dasselbe nach
Belieben gelöst und von denselben Personen mit andern aus der nämlichen
Gemeinschaft aufgenommen werden konnte.[239]

Derart umgrenzt und eingeschränkt verliert die Ungebundenheit der
Urzeit sehr viel von dem gesitteten Begriffe des Widerwärtigen,
wogegen so heftig die Milch frommer Denkungsart eifert. Eine
weitere Einengung erfährt dieselbe dadurch, dass +das Paaren+, wie
+Kulischers+ Ausführungen ungemein glaubhaft erscheinen lassen, +nur
zu einer gewissen Zeit im Jahre stattfand+.[240] Nicht wie später
erstreckte sich dasselbe auf alle Zeiten des Jahres; wenn auch der
Urmensch gleich uns das menschliche Vorrecht gehabt haben mag, in
jedem Klima und jeder Jahreszeit seine Lust befriedigen zu können,
so stellte sich der Paarungstrieb doch vornehmlich in jener Zeit
ein, als er auch in der Tierwelt erwacht, nämlich im Frühjahre und
zur Erntezeit. Vielleicht klingt eine Erinnerung an jene entfernten,
längst entschwundenen Zustände in der hellenischen Sage von den
Amazonen nach, welche der Erhaltung ihres mythischen Staates wegen
nur im Frühjahre mit den Männern der Nachbarländer Umgang pflogen.
Bei einzelnen Völkern hat sich die Sitte der Paarung im Frühlinge
und zur Erntezeit sogar noch bis in unsere Tage bewahrt, und auch
wo sie untergegangen, weisen mitunter symbolische Handlungen auf
jenen Urzustand zurück. Dies hat +Kulischer+ sogar für vorgerücktere
Zeiten bei den gesitteten Nationen unseres Erdteiles sehr schön
nachgewiesen.[241] Sicher ist auch, dass wir mitten im Kulturbereiche,
ebenso wie die Menschen der vormetallischen Zeit, den Stachel der
Sinne im Frühjahre und Sommer schärfer empfinden,[242] und statistische
Erhebungen lassen darüber keinen Zweifel, dass eben um diese Zeiten
der Paarungstrieb am stärksten thätig ist. Um wie viel mehr erst in
der Urzeit, als der Mensch der Tierwelt noch um so viel näher gerückt
war! Wie in dieser war die Paarung damals kein Geheimnis, die ganze
Geschlechtsgenossenschaft vollzog sie öffentlich, aber nur in den
gedachten Zeiten. Man sieht, wenn auch bei noch fehlender Zügelung
durch geistige Thätigkeit in den Banden grösster Sinnlichkeit gefangen,
frönte der Urmensch nicht etwa heftiger oder leidenschaftlicher dem
erotischen Triebe als seine fortgeschritteneren Nachkommen. Eine
Verstärkung dieser Ansicht läge in meiner Vermutung, wonach dem
Urmenschen bei gröber organisiertem Nervensystem auch die physischen
Freuden geschlechtlicher Umarmungen in bescheidenerem Grade zugemessen
waren. Giebt es doch in der Gegenwart Völker, welche, wenigstens
weiblichen Teils, nur geringen Hang zu erotischen Genüssen haben,
wie z. B. die im Geschlechtsakte phlegmatischen Karibinnen,[243] ja
die sich sogar unendlich kalt und eisig bezeigen, wie nach Dr. +Otto
Finschs+ Mitteilungen die Frauen und Mädchen auf der Karolineninsel
Ponape.[244] Dem Manne der Urzeit konnte hinwieder das Weib, körperlich
wie physisch von ihm wenig differenziert, ihm ähnlicher, nicht anders
begehrenswert erscheinen als in dem, was jede gewähren konnte,
während auch dem Weibe, dessen Urtrieb es ohnehin im allgemeinen
unwiderstehlich zum Gewöhnlichen, zum Dutzendmenschen hinzieht, ein
besonderes männliches Individuum kaum beglückenswerter erscheinen
mochte, als ein anderes, sofern nicht Gesundheit und Körperkraft in
Frage kamen. Zu gleichem Ergebnisse gelangt wohl auch +Darwin+ in
Bezug auf die Urzeit. „Wenn,“ so sagt er, „den Frauen ebenso wie den
Männern gestattet wurde, irgend welche Wahl auszuüben, so werden
beide Geschlechter sich ihren Gatten gewählt haben, und zwar nicht
um geistige Reize oder grossen Besitz oder soziale Stellung, sondern
beinahe einzig und allein der äusseren Erscheinung nach.“[245]
Der grosse britische Forscher, der alle seine bisherigen Gegner
um Haupteslänge überragt, urteilt weiter, dass in der Urzeit alle
Bedingungen für geschlechtliche Zuchtwahl viel günstiger gewesen
sein dürften, wie in einer späteren Periode, als der Mensch, in
seinem geistigen Vermögen vorgeschritten, aber in seinen Instinkten
zurückgegangen war.[246]

Aus dem Gesagten lässt sich, denke ich, schliessen, dass es nicht
gut angeht, monogame Zustände an der Wiege unseres Geschlechts
vorauszusetzen, nicht einmal wenn man sie mit +Kautsky+ zu
„hetäristischen Ehen“ abschwächt, ebensowenig einfache Vielweiberei,
wenn darunter die mehr oder weniger geregelte Polygamie der Gegenwart
verstanden wird. Was Platz griff, war wohl ungeregelte Polygamie,
welche aber ziemlich naturgemäss Polyandrie nach sich zieht und aus
dieser Vermischung jenen ehelosen Geschlechtsverkehr schuf, für welchen
noch die richtige Benennung fehlt. Das Wort „Hetärismus“ brandmarkt
den „ausserehelichen“ Verkehr der Geschlechter. Von solchem kann man
aber nicht reden, so lange es noch keine „Ehe“ giebt. Versteht man
unter „Ehe“ mit Professor +Friedrich Ratzel+ „das stillschweigende
oder vertragsmässig formulierte Übereinkommen zwischen Mann und Weib,
einen gemeinsamen Hausstand zu begründen und in demselben ihre Kinder
aufzuziehen“,[247] so ist sogar innerhalb dieser weiten Grenzen
in der Urzeit davon keine Rede. Mit Recht besteht daher +Lippert+
darauf, dass der Name „Ehe“ in dem angedeuteten Sinne einer jüngeren
gesellschaftlichen Schöpfung vorbehalten bleibe.[248] So müssen wir
denn ehelose Geschlechtsgenossenschaften für die ältesten geselligen
Menschenvereinigungen halten, in welchen, wie sich von selbst ergiebt,
man weder von +Blutschande+ noch von +Keuschheit+ wusste. Auch diese
beiden Begriffe gehören einem jüngeren Zeitalter an. Dass den Ehezeiten
eine solche Periode grösserer Ungebundenheit, wenn auch keineswegs
schrankenloser Vermischung, voranschritt, leuchtet wohl auch durch die
Worte der Bibel hindurch, wo es heisst: „Da sahen die Kinder Gottes
nach den Töchtern der Menschen, wie sie schön waren, und nahmen zu
Weibern, +welche sie wollten+.“[249]

Nirgends mehr in unseren Tagen trifft man eine völlige Ungebundenheit
als Grundlage einer Gesellschaft oder als tägliche Gewohnheit in den
geschlechtlichen Beziehungen, selbst nicht auf den niedersten Staffeln
der menschlichen Stufenleiter. Dürften wir indes geschichtlichen
Nachrichten trauen, so hätte es im Altertume an Völkern nicht gefehlt,
welche in gänzlicher Vermischung lebten, und bei welchen die Weiber
einen Gemeinbesitz des Stammes bildeten. +Strabo+ erzählt dies von den
Massageten und den afrikanischen Troglodyten, was +Diodor von Sizilien+
bestätigt; +Mela+, +Plinius+, +Solinus+ und +Martianus Capella+ von
den Garamanten, +Xenophon+ endlich von den Mösinöken, welche den
Kriegern des Kyros durch die Öffentlichkeit ihrer Umarmungen Ärgernis
gaben. +Nikolaus von Damaskus+ bezeugt die Weibergemeinschaft bei
den Liburnern und den Galaktophagen. +Sextus Empirius+ behauptet das
Nämliche von einigen indischen Stämmen, ohne jedoch deren Namen zu
nennen. Von den Mäaten berichtet +Dio Cassius+, dass sie ebenfalls
ihre Frauen in Gemeinschaft besassen und alle Kinder gemeinschaftlich
auferziehen liessen.[250] Die Agathyrsen, die südlichen Nachbarn der
Skythen, lebten, alles nach +Herodot+, mit den Weibern insgemein,
damit sie alle Brüder untereinander seien und als Verwandte keiner
wider den andern Neid oder Feindschaft hegten.[251] Von den Nasamonen
berichtet der nämliche +Herodot+: „Weiber hat jeder in grosser Zahl,
aber den Umgang mit ihnen pflegen alle Männer insgemein. Wer zu einer
Frau will, der stellt seinen Stab vor ihre Thüre und wohnt ihr bei,
ähnlich wie bei den Massageten. Freiet ein Nasamone sein erstes Weib,
so ist es Brauch, dass sich die junge Frau in der ersten Nacht allen
Hochzeitsgästen der Reihe nach hingiebt und jeder der ihr beiwohnt,
giebt ihr ein mitgebrachtes Geschenk.“[252] Und von den äthiopischen
Ausern am Tritonissee sagt er gar: „Die Weiber sind alle gemein; Ehen
kennen sie nicht, sondern sie kommen zusammen, wie das Vieh. Hat ein
Weib ihr Kind aufgenährt, so kommen im dritten Monat hernach die Männer
zusammen, und welchem Manne das Kind ähnlich sieht, der gilt für den
Vater.“[253] Bei aller Ehrfurcht vor dem Vater der Geschichte möchte
ich diese Angaben, so bestimmt sie auch klingen, doch durchaus nicht
an sich für beweiskräftig erklären, denn Völkerkunde ist niemals die
starke Seite der Alten gewesen und wenn wir uns vergegenwärtigen, welch
unsinnige Fabeln noch vor wenigen Jahrhunderten über entfernte Völker
bei uns in Umlauf waren, so dürfen wir dies den Alten um so weniger
verargen; dafür haben wir das Recht, ihnen gegenüber misstrauisch zu
sein, zumal ihre Berichte ausnahmslos solchen Völkern gelten, welche am
äussersten Rande der damals bekannten Erde, abseits vom Weltgetriebe
standen.

Haben wir die schrankenlose Vermischung schon für die Urzeit als
unglaubwürdig zurückgewiesen, so wäre es selbstredend vergeblich, um
Beispiele derselben im heutigen Kreise der kulturarmen Menschheit sich
umzusehen. Immerhin kennt die letztere Verhältnisse, Zustände und
Sitten, welche die urzeitliche Ehelosigkeit sehr nahe streifen. Unter
dem Einflusse einer dem Glaubensbedürfnisse zugänglicheren Zeitströmung
hat sich indessen in Deutschland neuerdings eine Ethnologenschule
aufgethan, welche die Benutzung dieser Fingerzeige verwehren will und
es als leichtsinnig und unwissenschaftlich erklärt, von den heutigen
Wilden auf den Urmenschen zu schliessen. Diese Schule merkt nicht, dass
sie im Grunde ganz das Nämliche thut, indem sie sich bestrebt, von
den Barbaren der Jetztzeit jeden Makel möglichst zu entfernen, dort
aber, wo dies unthunlich, für eine örtliche Verirrung auszugeben,
welche eben keine Schlüsse zulässt. Auch die sogenannten „Rudimente
in Brauch und Sitte“, sowie die „Nachklänge in Mythe und Sage“ sollen
nichts beweisen, da sich die Entstehung derselben vielfach recht
wohl auf andere Weise erklären lasse. Uns diese andere Erklärung
mitzuteilen, damit befassten sich diese Völkerkundigen nicht; sie
sind mit dem Reinwaschen, mit dem Emporziehen ihrer Pfleglinge, der
Wilden und Halbwilden, vollauf beschäftigt. So stehen denn den älteren
Angaben über Barbarei, Grausamkeit, Hartherzigkeit, Sinnenlust und
Unkultur für ein und das nämliche Volk aus neuerer Zeit Zeugnisse
von Milde, Liebesgefühlen, Enthaltsamkeit, Treue und Sittsamkeit,
kurz einer bunten Musterkarte aller Tugenden entgegen. Die älteren
und auch die ungünstig lautenden Berichte Neuerer beruhen eben auf
ungenauen Beobachtungen, so sagt man, ohne für die Richtigkeit der
widersprechenden Angaben die geringste Bürgschaft zu bieten. Sie
bezwecken insgesamt, die Ungesitteten der Gegenwart in unserer Achtung
zu heben, weil ganz unabwendbar ein günstigerer Rückschluss auf ihre
vorgeschichtlichen Vorgänger damit verknüpft ist und der Abstand,
welcher diese von ihren tierischen Anfängen trennt, immer mehr
vergrössert wird, was schliesslich des Pudels Kern ist. Die Weisen
dieser Schule verzichten damit allerdings auf jegliche vernunftgemässe
Erklärung der Kulturerscheinungen, sie begnügen sich -- anspruchslos
wie sie überhaupt auch in der Auffassung und Deutung der physischen
und geistigen Thätigkeitsäusserungen beim Wilden sind -- mit der
einfachen Feststellung ihrer Beobachtungen und suchen Trost dafür in
der Ansicht, dass alles andere „Spekulation“, „gelehrte Dichtung“,
wenn nicht gar Märchen und daher unwissenschaftlich sei. Übersehen
wird dabei bloss, dass schon aus +Scheffels+ nach den Quellen
herausgearbeitetem Roman Ekkehard ein viel plastischeres Kulturbild
des zehnten Jahrhunderts gewonnen wird, als aus so manchem gelehrten
Geschichtswerke.

Unbeirrt durch das angedeutete Getriebe stelle ich im folgenden einige
der bemerkenswertesten einschlägigen Sitten oder „Unsitten“ Kulturarmer
zusammen, es dem geneigten Leser überlassend, ob und welche Schlüsse er
daraus ableiten will.

Ich wende mich zunächst nach jenem Erdteile, welcher seiner Entdeckung
nach der jüngste, doch in Wahrheit als einer der ältesten zu betrachten
ist, denn wir haben ihn als eine versinkende Weltinsel im Gewande
der Tertiärzeit uns zu denken, als einen Erdraum, dessen Geschöpfe
noch die Trachten der geologischen Vorzeit nicht abgelegt haben, da
die Beuteltiere Mode waren. Wo immer Australien von europäischen
Wanderern betreten wurde, begegneten sie Eingebornen oder ihren Spuren.
Diese Bewohner des australischen Festlandes, samt den Küsteninseln
und Tasmanien, bilden nun -- so wird allgemein angenommen -- ihrer
Körpermerkmale wegen eine scharf abgesonderte Menschengruppe, welche
als Verwandte den Papuanen, nicht den afrikanischen Negern am nächsten
steht,[254] wie +Robert Hartmann+ meint. An der Rasseneinheit der
Australier halten die meisten Forscher[255] fest, wiewohl sie zugeben,
dass zwischen den einzelnen Stämmen grosse Unterschiede in Körperbau
wie in Gesittung stattfinden und die Berührungen, welche der Nordrand
des Festlandes seit geraumer Zeit mit andern Völkerstämmen hatte,
nicht ohne Einfluss auf die dortigen Bewohner geblieben sind.[256]
Dr. +Paul Topinard+ hat es dagegen ungemein wahrscheinlich gemacht,
dass es in Australien zwei Rassen gebe.[257] Sei dem wie ihm wolle,
jedenfalls darf man mit Recht die heutigen Australier für die +ältesten
Menschen+ erklären, für die Überbleibsel einer uralten und ganz
besonderen Rasse, und in dieser sind wieder die westlichen Stämme den
ersten Anfängen der menschlichen Gesittung am nächsten geblieben,
somit die ältesten Australier.[258] Ihnen folgen dem Alter nach die
Südaustralier, während die Bewohner der Nordhälfte wohl am spätesten
den Boden des Kontinents betreten haben. Dort, besonders im hohen
Norden der Kolonie Queensland, finden sich heute die Eingeborenen noch
am zahlreichsten, dann von dort gegen die Flüsse Darling und Murray
hinunter, von wo sie öfters in kleinen Horden zwischen den grossen, von
den Europäern bewohnten Länderstrichen umherziehen. Kulturgeschichtlich
müssen indessen gerade diese jüngsten unter den Australiern nebst
jenen des Westens für die altertümlichsten gelten, denn im Süden
sind die Eingebornen zum grössten Teile ausgerottet, ihre spärlichen
Überbleibsel aber durch die mannigfachen Berührungen mit den Weissen
ihrem Urzustande entfremdet worden. Es ist demnach ganz unzulässig zu
generalisieren und von „Australiern“ im allgemeinen zu sprechen, wie
zumeist geschieht, denn es herrschen bei den verschiedenen Stämmen
die widersprechendsten Sitten, welche die grellen Abweichungen in den
Urteilen der Beobachter begreiflich machen. Dank denselben werden die
Australier nicht ohne Erfolg gerade so geschildert, wie man ihrer
jeweils bedarf. Wert besitzen aber bloss jene Angaben, die sich auf
bestimmte Stämme oder Landstriche beziehen. Im allgemeinen befestigen
auch die rohesten der australischen Stämme, welche von europäischen
Einflüssen noch unberührt geblieben, uns in der Überzeugung, dass
die Stufe der Urzeit schon weit hinter ihnen liegt. Immerhin ist es
bezeichnend, dass die Paarung meist während der wärmeren Jahreszeit, wo
die von der Natur dargebotene Nahrung in reichlicher Fülle vorhanden
und der Körper zu wollüstigen Regungen gestimmt ist, zu geschehen
pflegt und auch in vielen Fällen auf jene Jahreszeit beschränkt
bleibt.[259] Einzelne Stämme, wie die Watschandi am Murchisonstrome
in Westaustralien, feiern dann ein grosses Fest, das „Kaoro“, das in
Orgien ausartet. Die Männer umtanzen höchst unflätig eine Grube, die
Gebüsch umgiebt, springen mit geschwungenen Speeren[260] und wilden,
leidenschaftlichen Gebärden, welche ihre erregte Sinnlichkeit verraten,
umher und stossen die Speere in die Grube unter Absingung des Liedes:

    _Pulli nira, pulli nira,
    Pulli nira, wataka._[261]

Ein Seitenstück zu diesem Tanze der Watschandi besitzen die Eingebornen
des St. Vincentgolfes in Südaustralien.[262] +Augustus Oldfield+,
welcher den Stämmen Westaustraliens sein besonderes Augenmerk zugewandt
hat,[263] bemerkt, dass der Geschlechtsverkehr der Watschandi z. B.
sich wenig über ein tierisches Beisammensein erhebe. Nebenbei bemerkt,
erinnern auch Art und Weise der Paarung an sehr niedrige Zustände,[264]
doch herrscht darin grosse Verschiedenheit unter den Stämmen
Australiens.[265] +M'Combie+ beschuldigt auch die Wilden im Innern der,
übrigens weit ins Land greifenden, Kolonie Neusüdwales fast völliger
geschlechtlicher Ungebundenheit.[266]

Die meisten Stämme der australischen Urbewohner befinden sich heute
auf einer Stufe des Geschlechtsverkehrs, welche auch sonst gar häufig
wiederkehrt. Sie kennen nämlich schon den +Besitz bestimmter Weiber+,
für deren Wahl strenge Gewohnheitsgesetze bestehen und von welchen
auch Treue gefordert wird, während die Jugend völlig ungebunden ist
und weder Mädchen noch Witwen Keuschheit auferlegt wird, da sie
gar nicht als Tugend gilt. Wer nicht absichtlich auf jede logische
Erklärung verzichtet, wird nicht umhin können, in diesen Verhältnissen
Spuren einstiger Schrankenlosigkeit zu erblicken. Wäre jemals in
der Urzeit Keuschheit als eine Tugend angesehen worden und allgemein
herrschend gewesen, wie es die Anhänger der Lehre vom Sündenfalle
annehmen müssen, so liesse sich platterdings nicht erklären, wie
dieselbe für den einen, sehr starken Bruchteil der Gesellschaft ihren
Wert verloren, für den andern, schwächeren, behalten haben sollte.
So weit die Leuchte der Geschichte der Zeiten Nacht erhellt, sehen
wir stets das Besondere aus dem Allgemeinen hervorgehen. Und ist es
nicht eine geradezu widersinnige Annahme, dass der Mensch von allem
Urbeginn her eine Tugend besessen habe, die ihm die Bändigung eines
der mächtigsten aller Triebe, gerade jenes Triebes zur Pflicht macht,
auf dem die Erhaltung seines Geschlechts beruht? Die nämliche Logik
könnte den alten Adam mit der Kraft ausstatten, seinem Hunger zu
gebieten, was doch noch niemandem beigefallen ist. Wenn das Beispiel
+aller+ Völker +ausnahmslos+ lehrt, dass der Mensch, wie natürlich,
seinen ursprünglichen Instinkten desto freier folgt, je gesittungsärmer
er ist, und umgekehrt die mit der zunehmenden Kultur schritthaltende
Lebensfürsorge jüngere gesellschaftliche Instinkte zeitigt, welche
erstere zu zügeln bestimmt sind, so ist es doch wahrlich aller Logik
bar, einen umgekehrten Verlauf der Dinge vorauszusetzen. Bis auf
weiteres, d. h. so lange nicht die Wahrscheinlichkeit urzeitlicher
Vollkommenheit des Menschen mit streng logischen Gründen gestützt wird,
halte ich die Annahme berechtigt, dass die Keuschheit eine allmähliche
Kulturerrungenschaft ist, an welcher die Wilden keinen oder nur einen
sehr schwachen Anteil haben. Dort wo dieselbe, wie in Australien,
nur auf einen Teil der Gesellschaft beschränkt ist, verdient sie
überhaupt noch kaum diesen Namen. Man +verwechselt nämlich Treue
mit Keuschheit+. Keuschheit (_Castitas_) ist eine in der Kulturwelt
durch langandauernde Vererbung gehäufter Selbstbeherrschung gewonnene
Eigenschaft, die infolge dessen gewissermassen reflexiv sich äussert;
Treue kann aber +erzwungen+ werden, also auch ohne Keuschheit vorhanden
sein. Und so verhält es sich auch in der That sowohl in Australien als
anderwärts. Obwohl willig zugestanden werden soll, dass vereinzelte
Beispiele von Liebe auch in Australien vorkommen, so ist es doch in
der Regel durchaus nicht diese, welche dem Manne das Weib gewinnt.
Solches erwirbt er zumeist durch rohe Gewalt, durch Tausch oder
Kauf, und die Behandlung, die er ihr angedeihen lässt, unglaubliche
Roheit, gepaart mit tiefster Verachtung, ist nicht geeignet, im Weibe
zärtliche Gefühle für den Gatten -- dies Wort gebraucht im physischen
Sinne -- zu erwecken. Wenngleich dies dennoch öfter geschieht, als man
vermuten sollte, so stimmen doch alle Beobachter darin überein, dass
die Treue nicht unter die Tugenden der Australierinnen zählt, wenn
sie auch strenge gefordert wird. Oft genug geschieht es, dass während
der Gatte mit seinen Freunden beim Feuer sitzt und arglos dem Gelage
sich hingiebt, auf ein Gewisper oder ein anderes Zeichen, welches
aus dem Gebüsche herübertönt, das Weib unter irgend einem Vorwande
sich entfernt, um dort mit einem jungen Galan dem Genusse einiger
seligen Augenblicke sich hinzugeben.[267] Der Treubruch wird freilich
blutig gerächt, d. h. mit dem Tode, der an den Schuldigen meist von
den eigenen nächsten Verwandten vollzogen wird,[268] denn die Männer
sind angeblich meist erstaunlich eifersüchtig und haben, je älter sie
sind, um so mehr Grund dazu. Nur muss man sich hüten, in der Liebe den
Grund zu dieser Eifersucht zu suchen, wie dies gar zu gerne geschieht.
Diese Eiferfurcht, wenn man sie überhaupt mit diesem Namen bezeichnen
darf, entspringt lediglich dem Gefühle des Besitzes. Tausende von
Beispielen sprechen dafür, dass dem Wilden das Weib eine einfache
Sache des Besitzes ist; jeder Besitz aber macht eifersüchtig auf die
Erhaltung desselben. Der Treubruch ist eine offenkundige Verletzung
des Eigentumsrechtes, welches der Mann am Weibe durch Gewalt oder
Vertrag erworben hat, und wird als solcher geahndet. Beweis dafür,
dass öfters Männer, welche mehrere Weiber besitzen, einem unbeweibten
Freunde eines derselben abgeben, ja dass in Victoria die Männer ihre
Weiber für eine bestimmte Zeit wechseln. Dies nennen sie _Be-ama_. Es
giebt Fälle, in welcher diese Frist einen Monat dauert.[269] Solches
Ausleihen und Vertauschen der Weiber kommt auch anderwärts, sogar bei
den christlichen Insulanern Hawaiis[270] vor und ist wohl überall ein
Beweis, dass die männliche Eifersucht nur im Besitzgefühle wurzelt, in
keiner höheren Regung. Andernfalls wären Zustände wie die angedeuteten
nicht möglich. Der Mann legt Wert auf die weibliche Treue nur insofern
als er selbst darüber nicht anders verfügt. Wer sie gegen seinen
Willen verletzt, begeht einfach einen Diebstahl. Und dass auch bei den
Verführern zumeist nicht Liebe, sondern sinnliche Gründe vorwalten,
geht aus mancherlei Thatsachen hervor. So hat in australischen Augen
z. B. ein sehr fettes Weib einen solchen Reiz, dass dasselbe beständig
in Gefahr schwebt, gestohlen zu werden, wäre es auch noch so alt und
hässlich.[271]

Gewiss ist der Geschlechtsverkehr der meisten australischen
Stämme, wie er sich für Victoria nach den neueren Forschungen von
+Brough Smyth+ darstellt,[272] schon weit entfernt von völliger
Ungebundenheit; immerhin steht derselbe in Bezug auf die Anbahnung
des Zusammenlebens auf ungemein niedriger Stufe. Noch handelt es sich
dort weder um „Ehe“, noch um „Ehebruch“, sondern einfach um Besitz
und Eigentumsverletzung. Das australische Besitzverhältnis mit der
Benennung „Ehe“ zu schmücken, den Bruch einseitig geforderter Treue
zum „Ehebruch“ zu stempeln, wie jetzt Mode wird, zeugt von einer
Genügsamkeit ethischer Ansprüche, die ich anzustaunen bereit bin, aber
nicht zu teilen vermag. Kulturgeschichtlich ist nach meinem Dafürhalten
scharf zu unterscheiden zwischen Beweibtsein und Ehe, welch letztere
sich unseren Begriffen nach an die Begründung der +Dauerfamilie+
knüpft. Von einer solchen ist aber, wie ich später zeigen werde, noch
keine Rede auf der Stufe der Australier. Erst unlängst sind wir über
die Sitten und Zustände der Kamilaroi im Gebiete des Darlingflusses
unterrichtet worden.[273] Darnach herrscht bei den Kamilaroi, sehr
wahrscheinlich aber unter den meisten Stämmen Australiens, das
ursprüngliche System, dass ein Mann nicht mit +einem+ bestimmten
Weibe lebt, sondern dass (in der Theorie) eine ganze Sippe Männer
einer gewissen Klasse, von Geburts wegen, mit einer ganzen Sippe
Weiber einer andern Klasse geschlechtlich verkehren. Heute ist dieses
Verhältnis ebenfalls schon weit von eigentlicher Vermischung entfernt,
denn in Wirklichkeit sind diese Verkehrsrechte schon beträchtlich
eingeschränkt, und zweifelsohne bekunden die jetzigen Sitten der
Kamilaroi einen entschiedenen Fortschritt gegenüber der ursprünglichen
ehelosen Geschlechtsgenossenschaft. Die Verkehrsrechte haben schon
sehr an Umfang verloren, aber die Nomenklatur der Urzeit hat sich
im Gebrauche erhalten. Begreiflicherweise kennt die urzeitliche
Geschlechtsgenossenschaft kein Individuum als solches, sondern bloss
als Teil einer Sippe. Das Nämliche gilt von den Kindern. Alle Kinder
einer Sippe sind untereinander Geschwister und zwar nicht bloss dem
Namen nach, sondern jedes einzelne Individuum einer Sippe anerkennt
seine Geschwisterpflicht gegen alle übrigen.

Beispiele eheloser Zustände oder was dem ungemein nahe kommt lassen
sich noch an verschiedenen Stellen unseres Planeten nachweisen.
Ziemlich gut beglaubigt ist durch +Azurara+ eine ausgedehnte
Vermischung bei den Guantschen der Kanarieninsel Gomera,[274] die nackt
in Höhlen hausten, wie der Venezianer +Aloisio Cadamosto+ berichtet,
welcher 1455 den Archipel besuchte. +Garcilaso de la Vega+ versichert
desgleichen, dass bei einigen peruanischen Stämmen vor der Inkazeit
kein Mann eine ihm allein gehörende Frau besessen habe. Ganz besonders
gilt dies von den barbarischen, völlig nackten Passau, welche weder
Götter, noch Kultus, weder Dörfer, noch Häuser hatten, sondern in den
hohlen Bäumen der dichten Waldungen ihres Landes lebten, keine eigenen
Weiber besassen, ihre eigenen Kinder nicht kannten und öffentlich
Sodomie begingen.[275] Da +Garcilaso+ selbst ein Abkömmling der Inka
und ein guter Kenner seines Volkes sowie dessen Geschichte war, so ist
sein Zeugnis wohl nicht ganz kurzer Hand abzuweisen. Die Engeräckmung
oder Botokuden Brasiliens werden zwar stark von Eifersucht geplagt
und besitzen sogar den Ausdruck _Hä-rang_ für Schamröte,[276] dennoch
ist ihre Polygamie nicht viel besser als ein wechselndes Konkubinat.
Ein Fehlen der Ehe wird in Amerika ferner bemerkt bei den Guaykuru,
Arawaken in der südlichen Hälfte des Kontinents, dann in Nordamerika
bei den Kutschin-Indianern und den Kuskokwim, sowie bei den Haidah und
manchen Kaliforniern. Von den letzteren bemerkt +Baegert+, sie hätten
„nicht viel acht auf die Freund- und Schwägerschaft, so dass sich auch
die eigene Tochter unter den Ehefrauen finden mochte.“ Das Wort für
„heiraten“ (_tikere undini_) wurde erst seit den Missionären gebildet,
das Wort „Ehemann“ dagegen „kann von einem jeden Mann, der ein
Weibsbild missbrauchet, in all seiner Bedeutung und Etymologie gesagt
werden“ (wie tägliches Ehebrechen vorkam, „ohne alle Furcht und ohne
alle Scham“). Mitunter besuchten sich die angrenzenden Völkerschaften,
um „etliche Täg in öffentlichem Luderleben unter einander zuzubringen,
bei welcher Gelegenheit alles Preis war“. Sobald die Einsegnung (oder
die Mission) vorbei ist, gehen Mann und Frau nach verschiedenen Seiten
auseinander, „ihr Essen, eines jedes für sich zu suchen“ und sahen sich
oft tagelang nicht, wie sie sich auch wenig um die Kinder kümmerten.
Ein treffenderes Bild eheloser Ungebundenheit konnte +Baegert+ gar
nicht liefern! Auch bei den Cayapo, dem zahlreichsten Volke auf den
centralen Tafelplatten Brasiliens, das jetzt etwa 10000 Köpfe zählt,
herrscht nach Dr. +Couto de Magelhaes+ so gut wie Weibergemeinschaft.
Das mannbar gewordene Mädchen kann sich jedem beliebigen Manne zum
Umgange hingeben. Sobald sie sich in anderen Umständen befindet und
so lange sie ihr Kind an der Brust hat, bleibt sie bei dem Vater des
letzteren; diesem aber ist es unverwehrt, mit andern, die auch noch in
derselben Hütte wohnen, die vertraulichsten Beziehungen zu unterhalten.
Die Verbindung mit dem Vater des Kindes hört auf, sobald das letztere
nicht mehr die Muttermilch bekommt, kann aber wieder angeknüpft werden.
Nimmt des Mädchen sich einen andern Mann, so hat dieser das Kind seines
Vorgängers zu erhalten.[277] Über die Geschlechtssitten der Pescheräh
wissen wir nichts Bestimmtes; Beobachtungen an den vor mehreren Jahren
nach Europa gebrachten Gruppen lassen aber auf das Fehlen jeglicher
ehelichen Bande schliessen.

In Afrika hat man die Saan oder Buschmänner, nach +Gustav Fritsch+
eine Urrasse,[278] höchst ungeordneter Sitten geziehen. Sie haben
aber in dem Engländer +Chapman+ einen warmen Verteidiger gefunden,
welcher ihre Sittsamkeit rühmt.[279] Seither sind die Buschmänner
die Lieblinge mancher Ethnologen geworden, welche sie gegen ihre
„Verleumder“ kräftig in Schutz nehmen.[280] Dem gegenüber laufen die
Zeugnisse Neuerer, darunter des in Südafrika geborenen Dr. +Theophilus
Hahn+[281], sowie des Missionärs A. +Merensky+,[282] welcher fünfzehn
Jahre dort verweilte, darauf hinaus, dass Ehe- und Familienbande bei
den Saan fast gar nicht vorhanden sind. Selbst gegen den Verkehr der
Weiber mit Fremden benehmen sie sich, wie +Alexander+ bezeugt,[283]
zum Teil ganz gleichgültig. Die bei überraschender Verstandesschärfe
unglaublich niedrige Gesittungsstufe des Buschmanns, dem das Weib
bloss Lasttier ist, hat man damit entschuldigen wollen, dass man ihn
als eine verkümmerte Wüstenpflanze schilderte, den Not und Entbehrung
so tief herabgebracht. +Gustav Fritsch+, einer der gründlichsten
Kenner der Verhältnisse, hat diesen Wahn zerstört und gezeigt, dass
das Volk der Saan jedenfalls Jahrtausende nahezu unverändert in seiner
Entwicklung geblieben sein muss.[284] Seine Sitten, zu welchen weder
gewohnheitsgesetzliche Monogamie, noch die Scheu vor Blutschande[285]
zählen, können deshalb wohl als Zeugen altertümlicher Zustände gelten.
Jedenfalls ist es auch bei ihnen ein unverdienter Euphemismus, von
einer „Ehe“ zu reden, da es sich im günstigsten Falle um den Besitz des
Weibes handelt.

Fortschreitend nach Asien stossen wir bei den Keriah, Kurumbar in
Indien, den Hügelstämmen Tschittagongs, dann in Hinterindien und im
malayischen Archipel auf verschiedene Beispiele starker Ungebundenheit.
So meldet +Miklucho-Maclay+ von den Orang Sakai im malayischen
Binnenlande: „Ein Mädchen, nachdem sie einige Tage oder einige Wochen
mit einem Manne verheiratet ist, geht mit dem Einverständnisse
desselben und freiwillig zu einem andern, mit welchem sie wieder
kürzere oder längere Zeit zubringt. So macht sie die Runde bei
sämtlichen Männern der Gesellschaft, bis sie zu ihrem ersten Gemahl
kommt, bei dem sie aber wiederum nicht bleibt, und setzt fort diese
durch Zufall und Wunsch regulierten Ehen zu schliessen.“ Die Lubu
auf der benachbarten Insel Sumátra, in der Landschaft Mandailing,
vermischen sich gar mit Müttern und Schwestern, und zwar ganz nach
den Eingebungen des Augenblicks; der nämlichen Gepflogenheit huldigen
ferner die Poggi- oder Pagehinsulaner, der Dayakenstamm der Olo Ot
und die Bewohner der Insel Paling, östlich von Celébes.[286] Die
Kalang auf Java wohnen gleichfalls ihren Müttern und Schwestern bei,
und der Volksglaube erblickt Glück und Reichtum im Gefolge solcher
Bündnisse.[287] Endlich sei noch verwiesen auf das, was +Lorimer
Fison+ von den „Manga“-Mysterien auf den Vitiinseln berichtet, mit
denen wir erst jetzt bekannt werden; es herrscht dabei in jeder
Beziehung der vollste Kommunismus und die unglaublichsten Szenen
spielen sich auf offener Strasse ab. Die allernächste Verwandtschaft,
selbst die zwischen Bruder und Schwester, scheint keine Schranke für
die allgemeine Ungebundenheit zu sein, deren Ausdehnung durch den
ausdrucksvollen Spruch eines alten Nandi-Häuptlings angedeutet wird.
Er sagte von dem Feste: so lange es währt, sind wir grade so wie die
Säue.[288]

Wenn man erwägt, dass unter den Indianern Guyanas heutzutage Ehen unter
Verwandten +ersten+ Grades nicht zu den Seltenheiten gehören, so
dass die Frau häufig auch die Tochter ihres Gatten ist,[289] so genügt
wohl der Hinweis auf diese Sitten, um eine gewisse Ungebundenheit
des Geschlechtsverkehrs für die Anfänge der Menschen in hohem Grade
wahrscheinlich zu machen. Bei vielen Stämmen fehlen die sprachlichen
Ausdrücke für Ehe, die Unterscheidung für Frau und Jungfrau; doch ist
daraus an sich noch nicht auf Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche
Reinheit zu schliessen, da das Nichtvorhandensein eines Wortes in einer
Sprache nicht auch das Nichtvorhandensein des Begriffes beweist, den
das Wort ausdrücken soll. Auch ohne solch zweifelhafte Hilfstruppen
scheint die Ehelosigkeit und damit zusammenhängend die „Unkeuschheit“
der Urzeit zu hinreichender Wahrscheinlichkeit erhoben. Die rohen
Stämme der Gegenwart stehen fast alle schon auf dem Standpunkte des
Weiberbesitzes, der sich erst mit der Entstehung des Eigentumsbegriffes
entwickeln konnte. Diese roheste Form der Beweibung trenne ich, wie
bemerkt, von Ehe, in der eine höhere kulturgeschichtliche Stufe zu
erkennen ist. Der Weiberbesitz kennt keine Grenze. Ein Australier gilt
als in angenehmen häuslichen Verhältnissen lebend, wenn er drei bis
vier Weiber hat; zwei Frauen sind nicht selten, und nicht wenige halten
auch dafür, dass an einer Frau vollauf genug sei. Monogamie beweist in
solchem Falle gar nichts. Unzweifelhaft aber leitet der Weiberbesitz
zur „Ehe“ und zur Ausbildung der Keuschheit. Die am Besitze haftende
Eifersucht führt zur Einprägung der weiblichen Tugend, und da diese
dann geehrt wird, trägt sie auch dazu bei, sich auf noch ungefesselte
Weiber und Mädchen zu verbreiten. Wie langsam es geschieht, bemerkt
sehr richtig +Darwin+,[290] bis sie sich auch auf das männliche
Geschlecht verbreitet, sehen wir bis auf den heutigen Tag. Unsere
Urteile über die Sitten, sagt +Beaumarchais+, beziehen sich immer
auf das weibliche Geschlecht; das männliche wird nicht genug geschätzt,
um so viel von ihm in dieser heiklen Frage zu verlangen. Thatsächlich
ist auch von allen Tugenden, welcher die gesittete Menschheit einen
heuchlerischen Kult widmet, die Keuschheit im Grunde genommen jene,
welche die Frauen an einem Manne am wenigsten schätzen.[291] Die
Keuschheit bleibt also ein Instinkt zweiten, jüngeren Ranges, von
höchstem Werte für die Gesittung, nicht aber von der Natur gegeben.
Die in Australien und anderwärts zur Erhöhung der Geschlechtsfreuden
üblichen Massnahmen geben einen deutlichen Fingerzeig, wie einzig und
allein die Sinnlichkeit den Wilden beherrscht, lange noch nachdem
er dem Urzustande entronnen und seine Verstandeskräfte genügend
gestärkt hatte, um in dieser Hinsicht Verfeinerungen zu ersinnen, die
wir irrtümlich für beklagenswerte Auswüchse unserer Hypergesittung
zu betrachten gewohnt sind, Verfeinerungen, die selbst den Römern
unbekannt waren, als Tiberius auf Capri weilte, oder den Byzantinern
zur Zeit, wo +Theodora+, die Gemahlin des Kaisers Justinian, noch
mit Schauspielerbanden umherzog.[292]


[222] +Carus Sterne+. Werden und Vergehen. S. 481, und +Darwin+.
Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 318.

[223] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.

[224] Dr. +Alb. Herm. Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit
und die Entstehung der Ehe. Oldenburg, 1875. S. 3.

[225] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 70.

[226] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.

[227] +Darwin+. A. a. O. S. 346.

[228] J. J. +Bachofen+. Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die
Gynaikokratrie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen
Natur. Stuttgart, 1861.

[229] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228.

[230] +Ploss+. Das Weib. Bd. I. S. 234.

[231] Sir +John Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der
Urzustand des Menschengeschlechts. Jena, 1875. S. 79.

[232] +Darwin+. Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 341.

[233] A. a. O.

[234] +Karl Kautsky+. Die Entstehung der Ehe und Familie. (Kosmos. Bd.
XII. S. 205.)

[235] G. A. +Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk en
den Oorsprong van het Gezin._ (_Indische Gids_. Oktober 1880. Dezember
1880. Januar 1881.)

[236] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 235.

[237] +Kautsky+. A. a. O. (Kosmos. Bd. XII. S. 205.)

[238] „In Europa zum Beispiel ruht die Gesellschaft auf der sehr
moralischen Basis der Monogamie, aber wie viele Männer giebt es, die
nur eine einzige Frau besessen haben, und wie viele Frauen, die keinen
anderen Mann als ihren legitimen einzigen Gatten begehrt und geliebkost
haben?“ (+Mantegazza+. A. a. O. S. 303.)

[239] M. +Kulischer+. Die geschlechtliche Zuchtwahl bei den Menschen in
der Urzeit. (Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1876. S. 142.)

[240] A. a. O. S. 149.

[241] A. a. O. S. 152-156.

[242] Ich selbst hatte einmal Gelegenheit, aus dem Munde einer jungen,
nicht ungebildeten und durchaus nicht sinnlich veranlagten Deutschen
das naive Geständnis zu vernehmen, dass jedes Frühjahr ihr die
Sehnsucht nach Geschlechtslust erwecke.

[243] +Appun+ im: „Ausland“ 1871. S. 835.

[244] Zeitschrift für Ethnologie. 1880. S. 318.

[245] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. II. S. 347.

[246] A. a. O.

[247] +Friedrich Ratzel+. Völkerkunde. Leipzig, 1885. Grundzüge der
Völkerkunde. S. 79.

[248] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 71-72.

[249] Gen. Kap. 6, v. 2.

[250] +Dio Cassius+. _Hist. rom. lib._ LXXVI §. XII T. 10.

[251] +Herodot+. _lib._ IV. 104.

[252] +Herodot+. _lib._ IV. 172.

[253] A. a. O. _lib._ IV. 180.

[254] +Peschel+. Völkerkunde. S. 318-319.

[255] So +James Cowles Prichard+, +J. G. Wood+, +Theodor Waitz+, +Karl
Emil Jung+.

[256] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. I. Abteilung. Leipzig,
1882. S. 83.

[257] _Revue d'anthropologie_ 1872. S. 313, und in seiner Schrift:
_Etude sur les races indigènes de l'Australie_. Paris, 1872.

[258] Ausland 1867. S. 1013.

[259] +Müller+. Allgemeine Ethnographie. S. 212-213.

[260] _Vaginae formam effingit fossa, virorum hastae penum simulacra._

[261] D. h.

    _Non fossa, non fossa,
    Non fossa, sed cunnus._

[262] +Köler+ in den Monatsberichten der geographischen Gesellschaft zu
Berlin. Bd. III. S. 53.

[263] +Augustus Oldfield+. _On the aborigines of Australia in den
Transactions of the Ethnological Society of London._ Bd. III. S.
215-298.

[264] _Propter intra conversorum positionem pedum plusculumque
retrocendentis vaginae causa aborigines a tergo coitum perficiunt._
Siehe +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.

[265] _In Australiae septentrionalis partibus Port Darwin circumjectis,
exempli gratia, aborigines copulam peragunt sidentes._ (Verhdl. d.
Berl. Gesellschaft f. Anthrop. 1880. S. 87-88.)

[266] +Thomas M'Combie+. _Arabin; or adventures of a colonist in New
South Wales, with an essay on the aboriginals of Australia._ London,
1845. S. 254.

[267] +Müller+. Allg. Ethnographie. S. 214.

[268] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 774.

[269] _Revue d'anthropologie._ 1882. S. 376.

[270] Diese pflegen heute noch, wenn sie unter sich sind, ihre jungen
Weiber auszutauschen, was früher als ein Gebot der Gastfreundschaft
allgemeine Übung war; bei feierlichen Gelegenheiten kennt man hierin
auch heute noch keine Grenzen.

[271] A. a. O. S. 377.

[272] +Brough Smyth+. _The Aborigines of Victoria with notes relating
to the Habits of the Natives of other Parts of Australia and Tasmania._
London, 1878. 2. Bde.

[273] +Lorimer Fison+ & +A. W. Howitt+. _Kamilaroi and Kurnai:
Group-Marriage and relationship, and Marriage by elopement._ Melbourne,
1880.

[274] +Henry Richard Major+. _The Canarian, or book of the Conquest and
Conversion of the Canarians._ London, 1872. S. XXXII.

[275] +Ynca Garcilaso de la Vega+. _The Royal Commentaries of the
Yncas. Translated and edited by Clements R. Markham._ London, 1871. Bd.
II. S. 443.

[276] +Max Prinz zu Neuwied+. Reise nach Brasilien in den Jahren
1815-1817. Wien, 1825. Bd. III. S. 161.

[277] Globus. Bd. XXV. S. 298.

[278] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin, 1880. S. 289-300.

[279] +Chapman+. _Travels in the Interior of South Africa._ London,
1868. Bd. I. S. 320.

[280] Z. B. Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 156. 434.

[281] Globus. Bd. XVIII. S. 122.

[282] A. +Merensky+. Beiträge zur Erkenntnis Südafrikas. Berlin, 1875.
S. 68.

[283] J. G. +Alexander+. _An expedition of discovery into the Interior
of Africa._ London, 1838. Bd. II. S. 23.

[284] Zeitschr. f. Ethnol. 1880. S. 300.

[285] Woher Dr. +Schneider+ (die Naturvölker. B. II. S. 156) weiss,
dass die Buschmänner aus Abscheu vor Blutschande die verschiedenen
Verwandtschaftsgrade sorgfältig beobachten, habe ich nicht ermittelt.

[286] G. A. +Wilken+. _Over de Verwandtschap en het
Huwelijks-en-Erfrecht bij de volken van den indischen Archipel._ S. 6-7.

[287] E. +Ketjen+. _De Kalangers._ (_Tijdschrift voor Indische
Taal-Landen Volkenkunde. Deel_ XXIV. Batavia, 1877. S. 427.)

[288] _Journal of the Anthrop. Institute._ Bd. XIV. S. 24, 28.

[289] Globus. Bd. XL. S. 276.

[290] +Darwin+. Die Abstammung des Menschen. Bd. I. S. 153.

[291] +André Theuriet+ in der _Revue des deux Mondes_ vom 15. Januar
1885. S. 267.

[292] Ausland. 1867. S. 867.



IX.

Geschlechtsgenossenschaft und Muttergruppe.


So wenig ein mehr oder weniger dauernder Weiberbesitz den Namen einer
Ehe verdient, so wenig stellt er die erste Stufe dar, auf welche die
Menschheit aus der ursprünglichen Ungebundenheit sich emporschwang.
Dazwischen lagen vielmehr noch verschiedene Durchgangsstufen, die im
Vorstehenden unbeachtet blieben, da es sich zunächst darum handelte,
das Irrtümliche jener Ethnologenschule zu beleuchten, welche durch
geradezu sinnverwirrende Dehnung der Begriffe den modernen Wilden in
den Kreis unserer Gesittungsmarken einzubeziehen strebt, ein Beginnen,
das um so überflüssiger ist, als die Einheit unseres Geschlechtes
keinem Zweifel begegnet. Auch wird ja nicht die Befähigung selbst der
rohesten Menschen zur Kultur bestritten, sondern nur, dass sie sich
dieses oder jenes ihrer Elemente schon angeeignet hätten. Auf die
übersprungenen Entwicklungsstadien ist nunmehr zurückzukommen.

Die urzeitlichen Geschlechtsgenossenschaften, auf welche der
ungebundene Verkehr beschränkt gedacht werden muss, sind
vielleicht einem Rudel Hirsche vergleichbar, die mitunter
paarweise sich zusammenfinden, die Gefährten wechseln und wieder
auseinander laufen. Unmöglich aber kann man sich dieselben
besonders kopfreich vorstellen.[293] Weil aber noch keine zweite
Gruppe mit der Geschlechtsgenossenschaft in irgend einer Art
Organisationsverband stand, vielmehr um jede einzelne sich noch die
Grenze der Fremdfeindlichkeit zog, so war jede Gruppe betreffs der
geschlechtlichen Bedürfnisse auf sich selbst angewiesen; es herrschte
+Endogamie+ als der natürliche, weil einzig mögliche Zustand der
Dinge bei dieser Art von Menschenrudeln, welche das Fehlen jeglicher
gesellschaftlichen Gliederung, sowie des Eigentumsbegriffes zur
Voraussetzung hat. Innerhalb dieser Geschlechtsgenossenschaften stand
das Weib dem Manne gleich selbständig und unabhängig gegenüber. Auch
war das Weib der Urzeit, wenngleich körperlich dem Manne niemals
überlegen, doch keineswegs das schwache Geschöpf, zu dem es mit der
steigenden Gesittung geworden. Vorgeschichtliche Knochenfunde verraten,
dass der Unterschied zwischen männlicher und weiblicher Kraft dereinst
ein verhältnismässig geringerer gewesen sein müsse als in unseren
Tagen, daher denn auch das Weib für sich allein im stande war, sich und
ihr Kind zu erhalten. In jener Zeit, als es noch keine Werkzeuge und
Waffen gab, in deren Gebrauch er grössere Fortschritte machen konnte,
war der Mann in betreff des Nahrungserwerbes dem Weibe in nichts
voraus; er konnte einem vorstellbaren Haushalte nichts bieten, was die
Frau nicht selbst -- eine kurze Unterbrechung abgerechnet -- zu sammeln
vermochte; das Leben niederer Stämme zeigt heute noch, dass die Mutter
durch die Bürde des Kindes von keiner Arbeit zurückgehalten wird.[294]
+Mutter und Kind+, das waren auch, wie +Lippert+ sehr richtig
betont,[295] die einfachsten Elemente der ältesten Urorganisation. Das
Verhältnis von Mutter und Kind +allein+ ist von der Natur gegeben,
das Band zwischen beiden wird durch den Zwang aller Umstände einer
einfachen Lebensweise und durch die mehr oder weniger entwickelte
+Mutterliebe+ geknüpft, jenen +natürlichen+ Instinkt, der durch die
Jungenbeschützung die Art sichert, welche allen übrigen Interessen
stets vorangeht. Anfänglich hat allerdings auch diese ursprünglichste
aller Gefühlsregungen beim Menschen wahrscheinlich in keinem wesentlich
höheren Grade bestanden, als in der Tierwelt, nämlich so viel als
erforderlich ist, das Aufkommen der Brut zu sichern; aber dies genügte.

Neuerdings hat man sich wieder erschrecklich viel Mühe mit dem
Nachweise gegeben, dass das naturgemässeste aller Gefühle, die
Mutterliebe -- im Sinne des heutigen Mutterbegriffes -- den niedrigeren
Stämmen der Gegenwart in gleicher Stärke innewohne, wie den Gesitteten.
Bei sehr vielen trifft dies auch zu, was nicht überraschen kann, wenn
man erwägt, dass auch sie schon eine vieltausendjährige Vergangenheit
hinter sich haben, in welcher die ursprünglichen Instinkte sich stärker
und in immer schärferer Ausprägung vererben konnten. Um so mehr
Gewicht gewinnen die glücklicherweise seltenen Beispiele, welche die
Gegenwart von nur schwacher Ausbildung der Mutterliebe bietet. So hat
der schon mehrfach erwähnte +Wilfred Powell+ gesehen, dass bei einem
Kampfe eine verfolgte Neubritannierin, welche mit einem Säugling und
einem Bündel „Tabu“ belastet war, um zu entkommen, lieber ihr Kind als
ihr Muschelgeld fallen liess;[296] ähnliches erwähnt auch ein neuerer
Beobachter[297]. Bei den Miranha-Indianern am Japura in Brasilien
giebt die Mutter eine Tochter für ein paar Ellen Kattun, ein Halsband
von Glasperlen und etwas Messingtand fort, ebenso wie der Mann sein
Kind gern und willig für zwei bis drei Beile verkauft.[298] Bei sehr
vielen Völkern erstreckt sich die Mutterliebe nicht über die ersten
Lebensjahre der Kinder hinaus; das als Instinkt vorhandene Gefühl
der Fürsorge für die Jungen ist noch nicht veredelt durch Erziehung,
Schrifttum und Überlieferung. So hat der italienische Seeoffizier
+Giacomo Bove+ sichergestellt, dass bei den Feuerländern, welche
nach +Wallis+ ihre Kinder doch liebkosen und mit ihnen spielen, die
Mutterliebe nur etwa so lange dauert, als das Kind an der Brust liegt.
Mit sieben bis acht Jahren hört der elterliche Einfluss bald ganz auf,
denn sobald der Sohn im stande ist die Eltern zu entbehren, trennt
er sich von ihnen. Das einzige Gefühl, welches sie leitet, ist Liebe
zum eigenen Ich.[299] Auch die Zärtlichkeit vieler Australierinnen
erstreckt sich bloss auf die erste Jugendzeit ihrer Kinder, also etwa
bis in deren drittes Lebensjahr. Später hört jeder familienartige
Zusammenhang auf und dies geht bei einigen Stämmen soweit, dass Eltern
und Kinder ihr gegenseitiges Verhältnis entschieden vergessen, und in
dieser Beziehung das Ganze sich also nicht über den Standpunkt der
Tierwelt erhebt. So berichtet +Richard Oberländer+,[300] der nicht
weniger denn vierzehn Jahre in Australien zubrachte, und neuerdings hat
+A. W. Stirling+, ein ganz moderner Reisender, die geringe Mutterliebe
der Australierinnen in Nordqueensland bestätigt.[301] Ähnlich verhält
es sich bei den doch ungleich höher stehenden Kariben Südamerikas.
Hat der Knabe das Alter der Mannbarkeit erreicht, dann bekümmert
sich die Mutter nicht weiter um ihn und er ist für sie ein Fremdling
geworden.[302]

Solche Beispiele liessen sich noch häufen. Das Gesagte genügt indes um
darzuthun, dass auf sehr niedrigen Stufen der urwüchsige Instinkt der
Mutterliebe das für die Erhaltung der Art notwendige Mass noch nicht
überschreitet. Empfindsamkeit ist unbekannt in diesen embryonalen
Gesittungskreisen und die im Menschen schlummernde Bestialität noch
nicht im Zaume gehalten durch Moral, Achtung und Strenge der Satzungen.
Wohl liebt und herzt auch der Naturmensch seine Kinder, wenn nicht der
Hunger zu laut spricht, vor allem aber gilt ihm der Heischesatz: _Primo
vivere_.[303] Innerhalb dieser Grenzen erscheint aber die Mutterliebe
überall, und wohl zu allen Zeiten von Urbeginn an, stärker und früher,
als die Neigung zum Manne, und bleibt auch für das Kind eines wenig
oder gar nicht geliebten Vaters die gleiche, wie denn auch in unseren
Kreisen eine Mutter den geliebtesten Gatten rascher vergisst, als
das durch den Tod entrissene Kind. In der Urzeit vereinigte aber
noch kein Band der Liebe das Weib mit dem Manne, welcher seinen und
ihren erotischen Trieben Befriedigung brachte. Das Kind selbst war
die blosse Frucht mütterlicher Lust, welche je nach Laune den Kindern
verschiedene Väter gab. So bildete denn Mutter und Säugling von
Natur aus die +erste+, wenn auch winzige Gesellschaftsgruppe, die
freilich nicht nur keinen Vater, sondern auch keine Dauer besass,
weil das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zwischen Mutter und
Kind beiderseits schon frühzeitig erlosch, die Kinder gewissermassen
in der Horde sich verloren oder darin aufgingen. Will man auf diese
Gruppe nun die Bezeichnung „Familie“ anwenden, so ist in diesem Sinne
ihr Begriff allerdings älter als der der Ehe. „Die Familie spielt
ihre kulturgeschichtlich bedeutsame Rolle lange vor dem Ehebunde, und
obgleich jene sekundäre Vergesellschaftung auf einem ganz anderen
Prinzipe beruht, so ist es doch der +Thatsache+ nach vorzugsweise
die Familie, welche jene Gesellschaften gleichsam dem Materiale nach
schafft.“[304] Freilich wäre es besser und verständlicher, diese erste
Grundlage unserer späteren geschichtlichen Familienformen von dieser
durch ein eigenes Wort zu unterscheiden, weshalb ich jene erste, auf
Mutter und Kind beschränkte Gruppierung als +Muttergruppe+ bezeichne.
Vermöge dieser schärferen Unterscheidung ist auch leichter eine
Verständigung möglich in dem übrigens ziemlich müssigen Streite, ob
die Familie oder der Staat das Urspüngliche gewesen. Für die letztere
Annahme, der auch +Kautsky+ beistimmt, indem er im „Stamm“ die erste
Menschenvereinigung erblickt,[305] spricht der Umstand, dass die Wahl
einer zeitweiligen Gefährtin seitens des Gefährten oder, umgekehrt,
einen schon irgendwie beschaffenen „Haufen“ Menschen voraussetzt,
der den beiden Geschlechtern ihre gegenseitige Ergänzung bot. Schon
aus dieser Annahme folgt, wie +Frerichs+ bemerkt, dass die Familie
erst in zweiter Linie sich bilden konnte.[306] In einer lebhaften
Begeisterung für die Familie hat man, wie +Frerichs+ meint, ihre
Bedeutung gar oft überschätzt, indem man sie für die Grundlage aller
geselligen und sittlichen Ordnung ausgab. Der wahre Verlauf sei aber
der entgegengesetzte gewesen. Es musste sich zuerst die Gesellschaft,
der Staat ausbilden, und erst nachdem dieser letztere feste Formen
angenommen hatte, konnte aus ihm und durch ihn die Familie werden.
Seine rechtlichen und sittlichen Anschauungen, seine geselligen
Ordnungen übertrugen sich auf die Familie, nicht aber bestimmte diese
umgekehrt jenen.[307] Für die geschichtliche Familie ist dies wohl
zuzugestehen, aber ohne die Muttergruppe -- diese Urfamilie, wie
unvollkommen sie uns bedünken mag, -- ist ein Zustand der Menschen
auf Erden überhaupt nicht denkbar, und +Lippert+ hat an dem Beispiele
der Bienen und Wandervögel gezeigt, dass man in gleichem Sinne auch
beim Menschen die Familie als die Grundlage aller gesellschaftlichen
Organisation, als Ausgangspunkt aller gesellschaftlichen Fürsorge
betrachten dürfe.[308] Die Muttergruppe, wie ich fortfahren will sie
zu nennen, war zweifellos schon bei Bildung des Stammes vorhanden,
aber die Muttergruppe deckt in keiner Weise den Begriff der
vollen Familie späterer Zeit, und +diese+ war wirklich noch nicht
vorhanden, als die Stammesbildung sich vollzog. In der Muttergruppe,
diesem gesellschaftlichen Erstlingszustande der Menschheit, ist
die +Mutterfolge+, d. h. die Bedingung der Zugehörigkeit durch die
Abstammung von derselben Mutter, das aufbauende Grundprinzip, und
da nun das Kind ein Teil der Mutter selbst ist, so hat diese an
ihm auch ein +Recht+, so unzweifelhaft, wie es noch kein zweites
Rechtsverhältnis der Urzeit bietet.[309] Das Kind ist das unbedingte
Eigentum der Mutter, ihre „Sache“.[310]

Die Muttergruppe erwuchs also inmitten des ungebundenen
Geschlechtsverkehres der Horde; da diese mit der Familie in weiterem
Sinne zusammenfiel, so bildete auch Blutsverwandtschaft noch kein
Hindernis des Verkehrs; die Natur der Sache verbot noch den die Wahl
beschränkenden Begriff der Blutschande. Vielmehr war die Muttergruppe
auf die engere Inzucht in der Geschlechtsgenossenschaft angewiesen.
Man sieht, dieser Urfamilie fehlt alles und jegliches, um sie nach
unseren Begriffen zur „Familie“ zu stempeln. Nun lassen sich in der
Entwicklung derselben wiederum zwei Stufen, eine ältere und eine
jüngere wahrnehmen, sofern es sich wenigstens um das Mutter+recht+
handelt. Erst in der zweiten, jüngeren Periode erscheint dasselbe in
strengerem Sinne ausgebildet. Nach dem Vorgange des niederländischen
Forschers +Wilken+, welchem die Aufhellung der Anfänge der Familie
schon so vielfache Förderungen verdankt, lege ich ihr die Benennung
„Matriarchat“ bei, während ich der älteren Stufe der Mutterfolge
die Bezeichnung „Muttergruppe“ bewahre. Nicht immer wird zwischen
diesen beiden Stufen scharf unterschieden, und so kommt es, dass
manche Gelehrte das Mutterrecht gänzlich in Abrede stellen, andere
das Matriarchat für eine notwendige Durchgangsstufe +aller+ Völker
erklären. In Wahrheit lässt sich mit +Bachofen+ und Dr. +Lothar
Dargun+[311] behaupten: jeder Volksstamm müsse notwendig eine Zeit
durchleben, wo ihm alle Verwandtschaft allein durch mütterliches Blut
vermittelt ward. Diese Zeit war aber jene der Muttergruppe.

Oben ward bemerkt, dass die Urzeit, in welcher die Muttergruppe ein
von Natur aus Gegebenes war, auch das Eigentum noch nicht kannte. Der
Begriff des +Eigentums+ ist in der That der Menschheit eben sowenig
angeboren, als sich die Einrichtung überall und zu allen Zeiten findet.
Ja, es lässt sich noch mehr behaupten und +Lippert+ hat es erfolgreich
bewiesen: die Ansammlung von Eigentum widerstrebt dem Urmenschen, und
die ganze Einrichtung stösst auf so viele Hindernisse, dass sie sich
nicht ohne harten Kampf gegen die mächtigsten Einflüsse endlich doch
behaupten kann. Soweit von Gütern in jenen entfernten Epochen die
Rede sein kann, herrschte naturgemäss allgemeine Gemeinschaft. Alles
auf der Erde gehörte noch allen in gleicher Weise, beziehungsweise
jedem, der es ergriff -- nur die Werkzeuge waren ausgesondert.[312]
So sehen wir den ersten Anfang zu einem persönlichen Eigentum darin,
dass einzelne Gegenstände des beweglichen Vermögens, welche eine
hervorragende Beziehung zu einem einzelnen Geschlechtsgenossen
haben, als diesem allein angehörig betrachtet werden. Unser Wort
„Leib“-Waffe bezeichnet noch recht natürlich die auserlesen enge
Verbindung dieser Gegenstände mit dem Menschen; sie sind ein Teil
von ihm. Persönliches Eigentum entsteht also zuerst am beweglichen
Vermögen, während beim unbeweglichen Besitze noch lange die ältere
Gütergemeinschaft bestehen bleibt. Noch heute ist die Gemeinsamkeit des
Grundeigentums bei niedrigen Stämmen über die ganze Erde verbreitet;
bei Völkerschaften, die ein Jäger- oder Nomadenleben führen, kann
man von einem „Grundeigentum“ überall nicht sprechen; es finden sich
an dessen Stelle nur abgegrenzte Jagd- und Wanderungsbezirke, wie
solche z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Da alle heutigen
Wilden ausnahmslos -- es kann dies nicht genug oft erinnert werden --
dem Urzustande schon weit entrückt sind, so ist bei ihnen „absoluter
Kommunismus“ nirgends mehr zu finden, und sie gegen diesen in Schutz zu
nehmen, wie Dr. W. +Schneider+ thut, heisst offene Thüren einrennen.
Mit diesem siegreichen Beweise wird aber die Thatsache nicht beseitigt,
dass ein starker kommunistischer Zug noch durch diese Völkerschaften
weht,[313] wie die von den verschiedensten Reisenden aufgezeichneten
„Anekdoten“ -- womit Dr. +Schneider+ diese Angaben zu entwerten
versucht -- deutlich darthun. Wenn er den Australiern nachrühmt, die
Rechte des Eigentümers an Grund und Boden würden so sehr geachtet,
dass niemand daselbst ohne Erlaubnis einen Baum fällen oder ein Feuer
anmachen dürfe,[314] so verschweigt er, dass „der Eigentümer“ kein
einzelnes Individuum, sondern der ganze Stamm oder die Horde ist. Die
Australier haben eben nur den Gemeinbesitz (Kollektiveigentum), die
älteste Form des Eigentums, in welcher der Kommunismus wurzelt. Jagd
und Fischfang werden gemeinsam betrieben, das persönliche Eigentum
an beweglichen Dingen auf wenige Geräte und Gegenstände beschränkt.
Jede einem Einzelnen zugedachte Gabe wird sofort unter allen
Hordenmitgliedern verteilt,[315] und an diesem kommunistischen Zuge
scheitert jeder Versuch, auf das _divide et impera_ sich stützend, die
Australier durch eine ungleiche Auszeichnung leichter zu beherrschen.
+Darwin+ meldet desgleichen von den Pescheräh, es werde selbst ein
Stück Tuch, was dem einen gegeben wird, in Streifen zerrissen und
verteilt, und kein Individuum wird reicher als das andere.[316] Mag
immerhin Dr. +Schneider+ auf +Georg Forster+ sich berufen,[317] der
den Wilden zu sehen begehrt, welcher, ohne blödsinnig zu sein, von
Mein und Dein gar keine Begriffe habe, was ohnehin niemand behauptet,
so viel ist unumstösslich, dass die Begriffe der Menschen über das
Mein und Dein sehr verschieden sind. Die Indianer achten z. B. kein
Besitzrecht eines andern an Lebensmitteln; sie brechen überall ein,
wo Mais oder sonst ein Lebensmittel wächst, und „stehlen“ -- nach dem
Begriffe der Europäer; sie selbst haben diesen Begriff nicht. Ebenso
lernten die Weissen die meisten Südseeinsulaner als die frechsten
Diebe kennen; sie suchten sich alles anzueignen, was ihnen gefiel,
und wenn sie ertappt wurden, ärgerten sie sich sehr. Aber dieser
Ärger führte nicht zur Entwicklung eines Schamgefühls, denn sie
ärgerten sich nicht über ihre That, sondern über deren Misslingen. Den
arabischen Beduinen sind Geben, Betteln und Plündern wechselseitige und
notwendig zusammenhängende Handlungen, die der Hauptsache nach aus dem
vollständigen Mangel eines Begriffes von Eigentum hervorgehen.[318] Ein
gewisser kommunistischer Zug kennzeichnet sogar noch solche Völker,
welche das Einzeleigentum schon sehr wohl kennen. Hat der Bergkalmyk
keine Kleidung oder keine Speise, so erhält er sie vom reicheren
Nachbar, denn sämtliche Bewohner einer Gegend bilden gleichsam eine
Familie, und der Reiche ist nur reich, um alle ihn umgebenden ärmeren
Faullenzer mitzufüttern.[319]

In der eigentumslosen und jedenfalls lange hindurch eigentumsarmen
Urzeit brauchen wir uns die Geschlechtsgenossenschaften auch nicht
notwendig unter der Gewalt irgend eines Oberhauptes zu denken; sehr
wahrscheinlich fehlte es in den meisten Fällen an einem solchen und
keinesfalls kam demselben, wenn vorhanden, eine grössere Bedeutung als
dem Leittiere in der Herde zu. Zweifelsohne entwickelte sich indes
allmählich aus dieser Führerschaft das Häuptlingstum, welches zuerst in
den allgemeinen Kommunismus Bresche legt und dadurch der Grundpfeiler
aller späteren Gesittung wird. „So lange,“ sagt +Charles Darwin+,
„nicht im Feuerland irgend ein Häuptling aufsteht, welcher Kraft genug
hat, irgend einen erlangten Vorteil, wie z. B. domestizierte Tiere,
zu bewahren, scheint es kaum möglich, dass der politische Zustand des
Landes verbessert werden kann“.[320] In der ersten Zeit war aber der
spätere Häuptling nichts weiter als ein Gleicher unter Gleichen.

Fasst man das über die älteste Urzeit Gesagte zusammen, so darf man
wohl mit +Moriz Wagner+[321] behaupten: Der Mensch war in seiner
frühesten Entwicklung während der vergangenen geologischen Perioden
den gleichen Faktoren der Naturzüchtung unterworfen, wie die übrigen
Organismen. Die ältesten Menschenrassen bildeten sich, analog der
ihnen somatisch am nächsten verwandten Typen der Säugetiere, durch
fortgesetzte Inzucht vereinzelter Gruppen in räumlich gesonderten
Wohnbezirken oder Kolonieen. Die Fortbildung seines Sprachvermögens
ermöglichte dem Menschen indes den Übergang vom Zustande der
geselligen Horde, die wir auch bei anderen Tierarten sehen, der
Geschlechtsgenossenschaft, in den Zustand der sich besser schützenden,
organisierten und für ihre Bedürfnisse sorgenden Horde oder des
+Stammes+.[322] Auch durch den Druck der äusseren Verhältnisse,
der auf die Horde wirkt, wird diese zu einer langsamen Entwicklung
getrieben. So können wir etwa annehmen, dass die eine oder die
andere Geschlechtsgenossenschaft gewisse Listen oder Fertigkeiten
erwirkt, die ihr vielleicht für die Erjagung des Wildes oder für die
Bereitung der Waffen nützlich sind. Diese bleiben ihr Eigentum und
werden als wichtige Hilfsmittel sorgfältig gewahrt. Durch dieselben
aber ist die Besitzerin anderen gegenüber im Vorteil. Sie erhält sich
leichter und besser und wird dadurch zahlreicher. Mit der Zahl ihrer
Mitglieder aber wachsen ihre Kräfte, mit diesen wiederum ihre Fähigkeit
sich zu erhalten, zu gedeihen und weiter zu wachsen. Die grössere
Genossenschaft ist kräftiger als die kleine, sie unterdrückt diese oder
nimmt sie in sich auf. Auf diese oder auf irgend eine andere Art der
natürlichen Entwicklung bilden sich allmählich aus den vielen kleinen,
wenige grössere Horden, die nun in den Stamm übergehen.[323]

Auf diesem langen Wege der Entwickelung der Horde zum Stamme musste in
einer schon etwas jüngeren, aber immer noch ehelosen Zeit mit ihrer
Muttergruppe, Mutter und Kind, eine erste kindliche Spekulation das
Band befestigen, welches den werdenden Stamm zusammenhielt. Sie gehört
ohne Zweifel zu jenen, welche der gesamten Menschheit ohne Ausnahme
eigen waren, also wohl in frühester Zeit erworben sein mussten. Dem
Urmenschen stellte sich nämlich fest, dass es die Gleichheit oder
vielmehr die +Einheit des Blutes+ in ganz wörtlichem Sinne ist, welches
dasjenige begründet, was wir +Verwandtschaft+ oder genauer, von der
alten Auffassung selbst noch Zeugnis gebend, die Blutsverwandtschaft
nennen, und dass diese Gleichheit des wesentlichsten Stoffes in der
Mutter und nur in dieser ihre Quelle habe. Alle sonach, die, in
welcher Generation immer, von derselben Urmutter stammten, natürlich
stets nur in mütterlicher Linie gerechnet, waren im Besitze ein und
desselben Blutes; sie waren alle Blutgenossen, im wirklichen Sinne
„blutsverwandt“.

+Lippert+, welcher diese sehr richtigen Ansichten ausspricht,[324] so
sehr richtig, dass selbst die eingefleischten Gegner aufsteigender
Entwicklung trotz ihrer gewundenen Deutungen zu ziemlich
übereinstimmenden Endergebnissen sich gedrängt sehen,[325] weist zu
deren Bekräftigung mit Recht auf die dermalen noch weitverbreitete
Sitte der „Blutbruderschaft“ hin. „Dass Blut die Seele und das Leben
sei, darauf bauen sich noch sämtliche Kultformen des Alten Testamentes
auf. Brüder sind nur deshalb Brüder, weil in ihren Adern dasselbe Blut
fliesst, und echte Verwandte sind _consanguinei_. Nicht Redensarten
drehten sich den Alten darum; sie nahmen es genau und bewiesen das
durch Thaten. Wenn ein Zusatz von Blut die Verwandtschaft begründet, so
können auch Wildfremde Brüder werden -- durch Blutmischung. Läge dieser
seltsame Gedanke nicht in so notwendiger Folgerichtigkeit, so wäre es
undenkbar, dass derselbe Brauch der Blutmischung und Blutbrüderschaft
in allen Teilen der Erde, deren Bevölkerung kaum je in irgend eine
Art gegenseitiger Berührung kommen konnte, Verbreitung gefunden
hätte.“ Nirgends aber ist diese Sitte vielleicht fester eingewurzelt
als in Afrika, was, um es vorneweg zu bemerken, an sich nicht ohne
Bedeutung ist. Noch in der Gegenwart wird bei den Schwarzen jenes
Erdteiles die Blutbrüderschaft für ein Unterpfand des freundlichen
und friedlichen Verkehres betrachtet. „Im Frieden stehen wir uns
einander bei, im Kriege schonen wir uns gegenseitig,“ so lautete der
Wahlspruch der Vertragschliessenden im Bezirke Nabanda-Juru des
Niamniamlandes, wo +Georg Schweinfurth+ zum ersten Male Zeuge dieser
Sitte wurde, die er eine barbarische nennt.[326] Zu solchen Schutz-
und Trutzbündnissen verhilft nur ein Blutaustausch. Auch +Stanley+ auf
seiner Kongofahrt stiess allenthalben auf den eigentümlichen Brauch,
welchem sich mehrere seiner Begleiter, darunter der Europäer +Pocock+
unterwerfen mussten. Ja +Stanley+ selbst trank Blutbrüderschaft mit
dem gefürchteten Araberfeind und Ruga-Rugaführer +Mirambo+, dem
„Mars von Afrika“. Nachdem +Manwa Sera+, der eingeborene Führer der
+Stanley+schen Expedition beide einander gegenüber hatte niedersetzen
lassen, machte er in ihre rechten Beine einen kleinen Einschnitt, aus
dem er das Blut entnahm, und indem er dies unter ihnen austauschte,
rief er laut aus: „Wenn einer von euch beiden diese jetzt zwischen euch
geschlossene Brüderschaft bricht, so möge der Löwe ihn verschlingen,
die Schlange ihn vergiften, möge Bitterkeit in seiner Nahrung sein,
mögen seine Freunde ihn verlassen, möge seine Flinte in seinen
Händen zerspringen und ihn verwunden und alles Böse ihm widerfahren,
bis dass er stirbt.“[327] Darauf wurden zwischen den neuen Brüdern
Geschenke ausgetauscht. In Rubunga, bemerkt +Stanley+, ist das
Blutbrüderschaftschliessen eine viehisch-kannibalische Zeremonie, die
aber doch sehr eifrig begehrt wird, sei es nun um den Blutdurst zu
befriedigen, oder weil damit ein Austausch von Geschenken verbunden
ist, bei dem die Rubungaleute notwendigerweise den grössten Vorteil
hatten. Nachdem ein Einschnitt in jeden der beiden Arme gemacht war,
beugten beide Brüder ihre Köpfe nieder und man konnte bemerken, wie
der Eingeborne mit der grössten Gier das Blut einsog; es dürfte aber
schwer zu entscheiden sein, ob ihn Blutliebe oder ein Übermass der
Freundschaft dazu veranlasste.[328] Die Entscheidung kann indes nicht
schwer fallen. Manche Schwarze ersetzen nämlich beim Trinken der
Blutbruderschaft das Blut durch Milch. Es ist also nicht Blut+durst+,
sondern lediglich die Vorstellung des an die Zeremonie sich knüpfenden
neuen Verwandtschaftsbandes Anlass der seltsamen Sitte. Es wird in
solchem Falle auf die Milch die Rolle übertragen, welche ältere
Vorstellungen dem Blute beimassen.[329]

An der Vorstellung festhaltend, dass Blut allein die erste
Verwandtschaft der Menschen unter einander begründe, war in dieser
Verwandtschaft eigentlich ihrem Grundprinzipe nach keine weitere
Abstufung denkbar; jedes erste wie letzte Glied besass, in welcher
Ableitung immer, dasselbe Blut; den ganzen Stamm umschloss ein
und dasselbe Verwandtschaftsband, und nur die +Unterschiede der
Altersstufen+ konnten sich geltend machen. Denn wer nicht stammfremd
war, der gehörte zur Geschlechtsgenossenschaft, und weil es darin nur
+ein+ Blut gab, so war auch jeder dem ersten wie dem letzten derselben
in +gleicher+ Weise verwandt oder, wenngleich mit einem Fremdworte,
richtiger ausgedrückt: +konsanguin+, „gleichen Blutes“, „ebenblütig“
möchte ich sagen. Noch heute stehen manche Völker auf dieser Stufe der
Anschauung, wie namentlich des Amerikaners +Lewis H. Morgans+ grosse
Arbeit[330] ganz unwiderleglich dargethan. Ihre Sprachen haben keinen
Anlass gehabt, Lautformen zur Bezeichnung von Ebenblütigkeits+graden+
d. h. von Verwandtschaftsgraden in unserem Sinne zu entwickeln.
Was innerhalb derselben ebenblütigen Geschlechtsgenossenschaft
unterscheidbar war, das waren bloss die Generationsstufen, und so
entstand, im Gegensatze zu der in unserer Kulturwelt üblichen
beschreibenden, die +klassifikatorische+ Ebenblütigkeitsbezeichnung.
Mit Unrecht wird dieselbe als jene eines +Verwandtschaft+systemes
aufgefasst. Die Wahrheit ist, dass es auf der Stufe +dieser+
Bezeichnungen den Begriff der Verwandtschaft in unserem Sinne gar nicht
giebt. Die Namen, mit denen wir jetzt vielleicht mit Recht unser Vater,
Mutter, Kind u. s. f. übersetzen, hatten ursprünglich gewiss keinen
solchen Sinn, sondern bezeichneten lediglich die Generationsstufen
innerhalb der allgemeinen und gleichen Ebenblütigkeit.[331] So nennt
der Mortlockinsulaner einen Bruder oder Schwester _Pui_ (_Puim_, _Puin_
u. s. w.) und betrachtet einen jeden Menschen für seinen Puin, wenn
die Mutter des letzteren von demselben Blute war, wie seine eigene.
Durch _Puipui_ bezeichnet er das Verwandtschaftsverhältnis selbst und
dann die ganze Gesamtheit seiner Verwandten von mütterlicher Seite. Die
Verwandten von väterlicher Seite gehören nicht zu dem Puipui. Letzteres
entspricht also dem Begriffe „Stamm“ und ist die eigentliche Basis,
von welcher alle Erscheinungen des mortlockschen Lebens ihren Ursprung
nehmen.[332]

Das einfachste dieser Systeme findet sich noch auf Hawaii und
fast identisch auf den Kingsmill-Inseln. Beide kennen bloss fünf
Abstufungen: Geschwister, Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel.
Die Bezeichnungen Oheim, Muhme, Neffe, Nichte, Vetter, Base sind
dort unbekannt. Es gelten aber die aufgezählten Verwandtschaftsgrade
nicht bloss für diejenigen Verwandten, für die sie bei uns gelten,
sondern für ganze Klassen von Personen. Alle Geschwister von Egos
Grosseltern oder deren Vorfahren sind ebenfalls Egos Grosseltern.
Alle Geschwister von Egos Eltern sind seine Eltern, also die Brüder
seines Vaters und die seiner Mutter seine Väter, die Schwestern
seines Vaters und die seiner Mutter seine Mütter. Alle Kinder seiner
Geschwister sind Egos Kinder. Alle Kinder und weiteren Nachkommen
seiner Kinder, ob wirklicher oder Geschwisterkinder, sind Egos Enkel.
Alle Kinder von Geschwistern sind wieder Geschwister, ebenso deren
Kinder _in infinitum_. Es sind also z. B. die Urenkel des Bruders von
Egos Urgrossenkel seine Brüder. Deren Söhne sind demnach auch Egos
Söhne und zugleich die Brüder seiner leiblichen Söhne.[333] Diese
Eigentümlichkeiten sind nicht etwa durch Wortarmut der Kanakensprache
zu erklären, denn in derselben werden genaue Unterschiede in
Verwandtschaftsbezeichnungen gemacht, die sich bei uns nicht finden.
So heisst z. B. auf Hawaii, wenn der Sprechende ein Mann ist, der
ältere Bruder _Kaikuaana_, der jüngere _Kaikaina_, die Schwester
_Kaikuwahina_. Spricht dagegen eine Frau, so nennt sie ihren Bruder
_Kaikunana_, die ältere Schwester dagegen _Kaikuaana_, und die jüngere
_Kaikana_.[334]

Sehr ähnlich sind die Verwandtschaftsbenennungen der +Hova+ auf
Madagaskar. Die Wörter für Vater: _Ray_, und Mutter: _Rény_ haben
eine sehr weite Bedeutung und werden nicht nur für die eigentlichen
Eltern, sondern auch für den Stiefvater und die Stiefmutter, sowie
für Oheim und Muhme und deren Gatten und Gattinnen angewendet. Es
giebt demzufolge im Madagassischen keine einzelnen Wörter, die unserem
„Onkel“ und „Tante“ entsprächen; man sagt Vaterbruder, Vaterschwester,
Mutterbruder, Mutterschwester. Hieraus folgt dann weiter, dass
Sonderbezeichnungen für „Neffe“ und „Nichte“ ebenfalls nicht vorhanden
sind; diese heissen sämtlich _Zánaka_ d. i. „Kinder“ und werden zur
genaueren Bestimmung in Kinder der Brüder oder Schwestern des Vaters
oder der Mutter unterschieden. _Ray_, Vater, scheint im Madagassischen
nicht, wie in vielen semitischen Sprachen, in dem Sinne von Schöpfer,
Macher oder Verfertiger einer Sache gebraucht zu werden, sondern im
weiteren Sinne jeden Älteren oder Höhergestellten zu bezeichnen; wohl
aber nimmt _Rény_, Mutter, häufig die Bedeutung „Urheberin einer
Sache“ an. Ein gleichwertiger Ersatz für unser Wort „Eltern“ ist nicht
vorhanden. Die Zusammensetzung _Ray-aman-drény_ d. i. „Vater und
Mutter zusammen“ wird für alle Höherstehenden, Älteren oder Gönner
beiderlei Geschlechts gebraucht, das Wort _Zánaka_ dient aber auch als
Bezeichnung und Anredeform für jüngere Personen, gerade wie _Ray_ und
_Rény_ für ältere. In den Bezeichnungen für „Bruder“ und „Schwester“
finden sich dagegen Unterscheidungen, die unsere Sprache nicht
besitzt; _Rahalaky_ bedeutet nämlich „Bruder eines Bruders“, _Anadahy_
„Bruder einer Schwester“, _Rahavany_ „Schwester eines Bruders“ und
_Anabavy_ endlich „Schwester einer Schwester“. Dieselben Wörter
werden auch für Vettern und Basen gebraucht, für welche ebenfalls
keine Sonderbezeichnungen vorhanden sind. Die Verwandtschaft zwischen
Geschwisterkindern wird aber als so nahe und diejenige zwischen
wirklichen Geschwistern so gleichstehend betrachtet, dass es auch aus
diesem Grunde ohne genaue Erkundigungen meist nicht möglich ist, die
Verwandtschaftsgrade zu erkennen, in denen die einzelnen Mitglieder
einer Hovafamilie zu einander stehen. Für Enkel oder Grosskinder hat
man die Bezeichnung _Afy_ oder _Zafy_, die man auch für „Nachkommen“
im weiteren Sinne gebraucht. Die Wörter für Grossvater und Grossmutter
sind den unserigen fast gleichbedeutend: _Raibé_ (_Be_=gross) und
_Renibé_. Es scheint jedoch keine besonderen Bezeichnungen für höher
hinaufreichende Verwandtschaftsgrade zu geben; dieselben werden
sämtlich mit dem allgemeinen Ausdrucke _Razana_ d. i. „Vorfahren“
bezeichnet.[335]

Dieses klassifikatorische System steht in mancher Hinsicht in schroffem
Gegensatze zu unserem heutigen Verwandtschaftssystem, welches
einfach die Verwandtschaftsgrade als solche nach ihren Abstufungen
bezeichnet und worin der Vetter ungefähr den fernsten Grad bildet,
der noch bestimmt wird. Darüber hinaus fängt die Familie an sich aus
den Augen zu verlieren. Das klassifikatorische System, welches die
Geschlechtsfolgen gruppenweise in den Bezeichnungen zusammenfasst,
strebt dagegen dahin, die vermeintliche Einheit des Geschlechts
festzuhalten, die Geschlechtsgenossenschaft zusammenzuhalten und zu
verengen, indem sie die nach unseren Begriffen entfernten Grade auf
nähere zurückführt und unsere Seitenverwandten immer wieder in die
direkte Linie der auf- und absteigenden Geschlechtsfolge hineinzieht.
Bei den Irokesen z. B. wird der Bruder der Mutter Vater genannt, sein
Sohn (der Vetter) wird dadurch zum Bruder und dessen Sohn zum eigenen
Sohn, Enkel zum Enkel u. s. w. Die Muhme heisst Mutter, ob väterlicher-
oder mütterlicherseits, während der Oheim, als Bruder des Vaters,
die Bezeichnung Oheim bewahrt. Bei den Kingsmill-Insulanern heisst
auch der väterliche Oheim Vater, die Muhme, ob mütterlicher- oder
väterlicherseits, Mutter, wogegen z. B. wieder bei den Tamulen die
mütterliche Muhme Mutter heisst, die väterliche aber Muhme. Es finden
sich nun noch eine Menge sonstiger Variationen. Bei den Delawaren
oder Leni-Lennape z. B. heisst der Vetter nicht Bruder, sondern nur
Stiefbruder, sein Sohn bei den Tschiroki heisst bereits Enkel; bei den
Japanern wurde der Oheim „kleiner Vater“, bei den Krih der mütterliche
Oheim älterer Bruder genannt. Die Bezeichnungen älter oder jünger
kommen überhaupt vielfach vor und beruhen eben auf genauer Scheidung
der Verwandtschaftsgrade. Die Geschwister unter sich bezeichnen sich,
wie z. B. bei den Chinesen, vielfach als ältere oder jüngere; so auch
bei den Magyaren, welche sehr genau den „_Batya_“, den älteren Bruder,
vom _Öcs_ oder _Öcse_, dem jüngeren Bruder, sowie die _Néne_, ältere
Schwester, von der _Hug_, der jüngeren Schwester, unterscheiden,
während bei uns die Bezeichnungen oft sehr lose und wechselnd sind. Im
allgemeinen sind bei den Indianern alle Nachkommen desselben Paares
_Consanguinei_ d. h. Blutsverwandte. Blut- und Heiratsverwandte werden
unter besonderen Bezeichnungen begriffen; die Nebenlinien gehen in der
geraden Linie auf. Die Kinder der Brüder sind Brüder und Schwestern
zu einander; die Kinder der Schwestern sind ebenfalls Brüder und
Schwestern zu einander; die Kinder der Schwestern und Brüder stehen
aber in entfernter Verwandtschaft. Die Bezeichnung Oheim ist auf der
Mutter Brüder und die Brüder der Scheinmütter beschränkt, desgleichen
die Bezeichnung Schwestern auf des Vaters Schwester. Neffe und Nichte
sind dem Manne Kinder der Schwester, nicht des Bruders, umgekehrt dem
Weibe Kinder des Bruders, nicht der Schwester; die Bezeichnung ist
wechselseitig. In der Linie folgen: Ururgrossvater, Ururgrossmutter,
Urgrossvater, Urgrossmutter, Grossvater, Grossmutter, alle zusammen als
„Ahn“. Dann Vater, Mutter, Tochter, Enkel, Enkelin, Urenkel, Urenkelin,
Ururenkel, Ururenkelin, älterer Bruder von Mannesseite, ältere
Schwester von Mannesseite, jüngerer Bruder, jüngere Schwester, Bruder,
Schwester.

Wenn wir uns in diesem Systeme, welches übrigens nur nach der einen
Richtung hin uraltertümlich ist, während es nach einer andern
Richtung schon die Verwandtschaft durch den Vater angenommen hat,
als „wir“ in die Mitte stellen wollen, so haben, wie +Lippert+ sehr
richtig bemerkt, die verschiedenen Benennungen einst zweifelsohne
nur bedeutet: die Ältesten, die Alten, wir, die Jungen, die Jüngeren
oder Kleinen, die Kleinsten. Alle auf unserer Geschlechtsstufe
Stehenden, die in „wir“ Eingeschlossenen, sind die „Brüder“. Solches
sind aber immer die Mitglieder derselben Geschlechtsstufe, alle
Grossmütter, alle Väter untereinander, während sich die übrigen
Bezeichnungen natürlich verschieben, je nach der Geschlechtsstufe,
auf welcher der Sprechende steht. Damit waren zugleich die einzigen
natürlichen Abhängigkeitsstufen der dem Blute nach Gleichgestellten
in der Geschlechtsgenossenschaft genügend gekennzeichnet, und unter
den Nordindianern ist es heute noch üblich, dass die Redenden
ihre gegenseitigen Titulaturen nach diesem Altersverhältnisse
wählen.[336] +Lippert+ befindet sich in dieser seiner Auffassung des
klassifikatorischen Systems durchaus in Übereinstimmung mit +Karl
Kautsky+, welcher schon vor ihm zu dem Schlusse gelangte, dass dasselbe
gar kein Verwandtschaftssystem in unserem Sinne sei, weil es nicht
auf der Abstammung beruht, dass daher auf der Kulturstufe, die es
hervorbrachte, eine Familie in unserem Sinne nicht existierte. Auch ihm
bedeuten die Bezeichnungen jenes Systems nicht Grade der Abstammung,
sondern der Generation. Es entstand zu einer Zeit, als weder der
Zusammenhang zwischen Vater und Kind, noch auch der viel klarere
zwischen Mutter und Kind eine Bedeutung hatte, so dass man diesen
Zusammenhang nicht beachtete und ihn nicht eigens bezeichnete.[337]
So bleibt denn kein Anhalt, rings um die Muttergruppe eine andere
Beschränkung des Verkehrs der Geschlechter sich vorzustellen, als wie
sie allenfalls die Natur selbst gebot. Nur insoweit +diese+ jeweilig
die jüngsten und die ältesten Geschlechtsfolger ausschloss, kann
sich der Verkehr immer nur innerhalb weniger der nächstliegenden
Generationsschichten bewegt haben. Innerhalb dieser Schichten und in
der Geschlechtsgenossenschaft verkehrte der Mann mit mehreren Weibern,
das Weib mit mehreren Männern. Ja, es haben sich sehr sprechende
Rudimente bis in späte geschichtliche Zeiten erhalten, aus denen
hervorgeht, dass diese Übung einst als ein Rechtszustand aufgefasst
wurde.[338]

Gegen diese Deutung, die er eine „verwegene“ nennt, wendet sich der
jüngste, glaubensstarke Anwalt der Naturvölker, Dr. +Schneider+, und
es verlohnt der Mühe, den Bocksprüngen eines von vorne herein in der
Entartungslehre befangenen Geistes zuzusehen. „Wir selbst,“ sagt
unser Kämpe, „gebrauchen die Bezeichnungen Onkel und Tante, Vetter
und Cousine, Neffe und Nichte ohne Rücksicht auf die Blutnähe, nennen
Schwager sowohl den Bruder der Frau, als den Mann der Schwester
der Frau, und Schwägerin die Frau des Bruders, wie die des Bruders
der Frau, und dennoch verbinden wir mit diesen Worten stets ein
bestimmtes Verwandtschaftsverhältnis. Aus dem Umstande, dass das
leibliche Band zwischen Eltern und Kindern durch die Sprache nicht
bezeichnet wird, folgt keineswegs, dass dasselbe überhaupt nicht
erkannt oder anerkannt wird.“[339] Bis dahin kann man dem Autor
folgen, da sich in der That aus dem Mangel sprachlicher Ausdrücke
nicht mit Sicherheit auf die gänzliche Abwesenheit der entsprechenden
Begriffe schliessen lässt. Kein vorurteilslos denkender Forscher
vermag ihm aber zuzustimmen, wenn er sagt: „Statt der empörenden
Annahme beizupflichten, welche darin einen Rückstand urzeitlicher
Gemeinschaftsehe verteidigt, würden wir lieber auf jede Erklärung
verzichten.“[340] Dass dieses Zurschautragen sittlicher Entrüstung
nicht die Sprache wissenschaftlicher Denkweise sein kann, bedarf
keiner Erörterung. Die Wissenschaft kennt keine „empörenden“ Annahmen,
wird durch nichts empört, durch nichts begeistert; sie sucht nach
Wahrheit, gleichgültig, wo und wie sie dieselbe findet. Die Wahrheit
ist aber an sich weder gut noch böse, weder schön noch hässlich, weder
sittlich noch unsittlich, sondern nichts als wahr. Dr. +Schneider+ ist
indes im Besitze einer in seinen Augen sehr befriedigenden Erklärung:
„Die in Rede stehenden Verwandtschaftssysteme hören auf, widersinnig
oder unverständlich zu sein“ -- (dies sind sie auch uns nicht) --
„sobald dieselben aus ihren Grundgedanken und Zwecken erklärt und
durch die gesellschaftlichen Bedürfnisse der urzeitlichen Menschheit
beleuchtet werden.“ Sehr richtig; den „Grundgedanken“, den „Zweck“
und die „gesellschaftlichen Bedürfnisse“ des Urmenschen erblickt Dr.
+Schneider+ aber in folgendem: „Denselben ist offenbar die Absicht zu
Grunde zu legen, das höhere Ansehen und mit ihm die Verantwortlichkeit
aller Glieder der älteren Geschlechterreihen über die der jüngeren zu
befestigen, die letzteren in der Ehrfurcht und im Gehorsam gegen das
Alter zu erhalten und endlich die Genossenschaft vor Zersplitterung
in Seitenzweige zu schützen. Dadurch, dass die Bezeichnungen Vater
und Sohn, Mutter und Tochter, Bruder und Schwester ohne Rücksicht auf
die Blutnähe angewendet wurden, bildeten die einzelnen Familien einer
Sippe in Wirklichkeit nur eine einzige, deren sämtliche Angehörige
sich als nächste Blutsverwandten betrachteten.“[341] Man sieht,
in seinem Eifer gelangt unser Gegner zur nämlichen Auffassung der
Geschlechtsgenossenschaft wie wir, nur erscheint diese ihm, statt als
Ausgangs-, als Endpunkt der klassifikatorischen Bezeichnungsweise.
Wessen Phantasie fähig ist, den Urmenschen mit den ihm vom Verfasser
unterschobenen Absichten und dem Begriffe von Verantwortlichkeit
und Fürsorge auszustatten, bringt am Ende wohl auch die weitere
Schlussfolgerung fertig. Die Verwandtschaftsbezeichnungen wurden bei
den Irokesen bekanntlich auf die einzelnen Nationen ihres Bundes
ausgedehnt, und dies belehrt uns nach Dr. +Schneider+ deutlich, „dass
das so übel missdeutete Verwandtschaftssystem innerhalb der Clanschaft
zu keinem andern Zwecke diente, als innerhalb des Staatenbundes,
nämlich zur Bezeichnung des Ranges, zur Sicherstellung der Autorität
und zur Stärkung des Stammesbewusstseins.“ Dass man, wenn z. B. die
Onondaga „die Väter“, die Cayuga „die Kinder“ hiessen, damit die Stämme
nach ihrem Alter einfach als ältere und jüngere bezeichnen wollte, wie
sie es in der That auch waren, -- daran scheint Dr. +Schneider+ gar
nicht gedacht zu haben. Ganz Köstliches leistet er aber in folgendem:
„Aus der instinktiven Bereitwilligkeit, mit welcher der einzelne
Naturmensch auf alle Sonderinteressen verzichtet und in der Familie
oder Sippe aufgeht“, -- (also doch!) -- „wird niemand folgern wollen,
das individuelle Bewusstsein sei in der Urzeit vom Kollektivbewusstsein
nicht“ -- -- „geschieden gewesen; ebenso wenig kann durch die
sprachliche und thatsächliche Verschmelzung mehrerer Familien zu einer
einzigen die begriffliche Abwesenheit der Einzelfamilie glaubhaft
gemacht werden.“[342] Was hierunter sich zu denken sei, ist nicht recht
verständlich. Unter Verschmelzung versteht man doch ein Einswerden
derart, dass die einzelnen Bestandteile als solche aufhören erkennbar
zu sein. Hat nun eine solche Verschmelzung thatsächlich stattgefunden,
wie sollte und könnte sich in der Geschlechtsgenossenschaft die
Einzelfamilie erkennen, wie könnte der Begriff einer solchen vorhanden
sein? Der Leser mag nach dem Gesagten entscheiden, ob den Ausführungen
Dr. +Schneiders+ und seiner Anhänger auch nur die geringste Spur von
Wahrscheinlichkeit innewohne.

Es ist also wohl ein durchaus vergebliches Bemühen, der Urzeit die
Ehe, die Verwandtschaft und die Familie in unserem Sinne retten zu
wollen. Ohne Begriffsvermischung kann innerhalb der urzeitlichen
Geschlechtsgenossenschaft von „ehelichen“ Verhältnissen nicht die
Rede sein. Wir kommen nicht über die auf Mutter und Kind beschränkte
Muttergruppe hinaus, die inmitten der liebeleeren Ungebundenheit stets
von der Natur gegeben war und in welcher die Mutterfolge herrschte,
herrschen musste, so lange es zu keiner bestimmten Vaterschaft
kam. Deswegen kann ich auf die Urzeit des sonst so gewiegten und
vorsichtigen +Edward Tylor+ Meinung nicht ausdehnen: „Selbst bei den
rohesten Völkern, vorausgesetzt, dass sie nicht durch Laster oder
Elend verkommen sind, finden wir eine Vorstellung von der sittlichen
Bedeutung des Familienlebens.“[343] Diese Voraussetzung bricht
zusammen, sobald man die Liebe aus dem Bereiche der niederen Kultur
hinwegräumt, wie sogar noch heute lebende, unberührte Menschenstämme zu
thun gestatten. Die Wahrheit ist, dass wo die Familie überhaupt noch
nicht vorhanden ist, es auch keine Vorstellung von ihrer sittlichen
Bedeutung geben kann.

In allen Weltteilen, bei den verschiedensten Völkern und durch
alle Zeiten ist das Vorhandensein eheloser Ungebundenheit des
Geschlechtsverkehrs und damit der Muttergruppe nachweislich. In diesen
allerältesten Zeiten liess sich die Vaterschaft natürlich nicht
feststellen, das Kind gehörte unzweifelhaft der Mutter, und zwar der
Mutter ganz allein. Freilich der römische Rechtssatz: _mater semper
certa est, etiamsi vulgo conceperit, pater vero is tantum, quem
nuptiae demonstrant_, konnte damals noch keine Geltung haben, und
es ist irrig, spätere Erscheinungen daraus abzuleiten, dass man den
Frauen keine Treue zutrauen konnte, da ja der Begriff der Treue noch
gar nicht bestand; immerhin ist anzuerkennen, dass die Unsicherheit
der Vaterschaft, was freilich niemanden interessierte, thatsächlich
vorhanden war. Wenn nun einige Forscher, wie +Post+ und +Wilken+,
meinen, dass in der ersten Urzeit selbst die dauernde Beziehung
zwischen Mutter und Kind so gut wie unbekannt war, und das Kind, keiner
bestimmten Person angehörend, in der Horde aufging,[344] von der es
einen Teil ausmachte, daher auch seiner natürlichen Mutter nicht näher
verwandt galt, als irgend einem andern Stammgenossen oder wenigstens
einer Klasse von andern Stammgenossen,[345] so kann doch dieser Zustand
begreiflicherweise nicht lange gedauert haben. Es lässt sich hören,
dass bei den indischen Naïr kein Sohn seinen +Vater+, kein Vater seinen
Sohn kennt; das von der Natur um +Mutter+ und +Kind+ geschlungene
Band musste jedenfalls sehr bald seine Rechte geltend machen, und
diese Naturwahl trug dazu bei, dasselbe immer inniger und fester zu
gestalten. Alle Beispiele rascher Entfremdung zwischen Mutter und Kind,
womit die moderne Völkerkunde uns versieht, betreffen auch stets nur
den ohnehin überall von der Familie sich frühzeitig ablösenden +Sohn+,
niemals die +Tochter+, welche bis zum mannbaren Alter fast ausnahmslos
bei der Mutter bleibt, ein Verhältnis, für das man sich in der ganzen
übrigen Welt der Lebewesen vergeblich nach einem Beispiele umsieht.
Aber auch beim männlichen Kinde kann die Entfremdung und das Aufgehen
in die Horde nicht allzurasch vor sich gehen.

Nichts in der That, bemerkt +Lippert+, ist hilfloser als das
neugeborene Kind; nicht Wochen und Monate, sondern Jahre bedarf
es seiner Mutter zur Ernährung, und somit ist schon ein dauerndes
Verhältnis zwischen Kind und Mutter begründet. Auch lange nach der
Entwöhnung bleibt selbst den Kindern in unseren Zivilisationskreisen
die Milch der wichtigste und hauptsächlichste Teil ihrer Nahrung.
Wir ersetzen diesen Mangel durch Kuhmilch; den Völkern, welche keine
milchspendenden Haustiere besitzen, wie z. B. die Amerikaner und
die Schwarzen Zentralafrikas, fehlt natürlich dieses Surrogat, und
zur Aufbringung des Kindes kennen sie kein anderes Mittel, als das
der möglichsten Erstreckung der natürlichen Ernährungsweise und ein
entsprechendes Hinausschieben der Zeit des Überganges. Damit trifft
zusammen, dass die Ernährung aus dem mütterlichen Busen für die Sitte
und Lebensweise der Urzeit wie der Unkultur zugleich die leichteste,
bequemste ist. Aus diesem Grunde erstreckt sich die Zeit des Nährens
bei allen Völkern niederer Kultur auf ungewöhnlich grosse Zeiträume.
Drei bis vier Jahre des Säugens und mehr sind nichts Seltenes,[346]
und es giebt Völker, bei welchen halb herangewachsene Buben ihre Spiele
unterbrechen, um nach der Mutterbrust zu verlangen, welche manche von
ihnen schon mit der glimmenden Zigarre vertauschen. +Lippert+ glaubt
nun, dass alle Völker einmal durch die Schule der langen Nährfrist
gegangen, weil eben die Erfindung der besten Ersatznahrung erst ein
spätes Ereignis sei. Allein die Richtigkeit der letzteren Behauptung
auch zugegeben, so kann dieselbe doch nicht der ausschliessliche
Grund der beregten Sitte sein, denn bekanntlich beschränkt sich die
Nahrung des Kindes bei jenen Völkern, welche die Säugezeit ungebührlich
lange ausdehnen, durchaus nicht auf die mütterliche Milch, sondern
es werden dem Säuglinge schon frühzeitig andere Stoffe zugeführt.
Im nordwestlichen Amerika gewöhnen die Tlinkit und Koljuschen ihre
Kinder schon nach zehn Monaten an den Genuss eines Seetieres, und
die Eskimokinder, welche noch nicht sprechen können, verzehren
mit ungeheurer Gefrässigkeit grosse Fett- und Fleischklumpen vom
Walross,[347] während die Kinder der Chippeway-Indianer beständig
mit dem Essen von Musetier- und Elenfleisch sich beschäftigen, wenn
sie nicht gerade am mütterlichen Busen saugen.[348] Es ist also bei
den Urvölkern, wie Dr. +Ploss+ mit grösserer Wahrscheinlichkeit
annimmt, die Bequemlichkeit, die Einfachheit und Billigkeit dieser
Ernährungsweise, dann die Gewohnheit, und endlich auch die Fähigkeit,
jahrelang ohne Nachteil stillen zu können, massgebend.[349]

Sei dem indes wie immer, Thatsache ist, dass die meisten Wilden
ungemein lange Nährfristen beobachten, und dies musste die Folge üben,
dass in der Urzeit das Kind selbst schon mit erwachenden Sinnen auch
des Bandes bewusst ward, das es an die Mutter knüpfte. So zeitigte die
Mutterliebe im Kinde die jüngere Frucht der Kindesliebe, der Liebe
zur Mutter.[350] Weil weit weniger erforderlich zur Erhaltung der Art,
ist dieses Gefühl auch weniger verbreitet und viel schwächer als die
Liebe der Eltern zu den Kindern. Den Tieren ist es völlig unbekannt;
der kulturarme Wilde empfindet es meist nur leise und selbst beim
Gesitteten vermag es in der Regel an Kraft sich mit der elterlichen,
besonders der mütterlichen Liebe nicht zu messen.[351] Immerhin dürfen
wir erwarten, dass in den Zeiten der Muttergruppe die Kinder der
nämlichen Mutter für längere Dauer eine der Art der Zusammengehörigkeit
sich bewusste Gemeinschaft um die Mutter bildeten und dass die
Töchter an dieser Gemeinschaft noch festhielten, wenn die Söhne der
Paarungstrieb oder der Hunger davonführte. Hingegen war der Einfluss
jener Grundsitte des jahrelangen Nährens auf das Verhältnis von Mann
und Frau, sowie auf dessen Dauer +nicht+ günstig. Darin muss man
+Lippert+ beistimmen, nicht aber in seiner Begründung der beobachteten
Thatsachen. Ihm zufolge gebietet nämlich ein physiologisches Gesetz
für die ganze Dauer der Muttersorge strenge Entsagung, wodurch der
Mann sich vollständig vereinsamt sah und der Bund durch Trennung der
beiden Erzeuger wieder gesprengt war. Frühzeitig soll die Erfahrung
dieses Gesetz der Enthaltsamkeit gelehrt haben, welches gar bald auch
zur menschlichen Satzung ward, auf deren Übertretung ein schwerer Fluch
lastete. Starb gar das Kind während der üblichen langen Säugeperiode,
so erweckte dies die Vermutung, dass die Frau die Gemeinschaft des
Mannes den Mutterpflichten vorgezogen habe. Das Entsagungsopfer,
welches für die Existenz des Kindes gebracht wurde, zerstörte aber für
die ferneren Zeiten der Urgeschichte die Möglichkeit einer dauernden
und einpaarigen Ehe.

So legt, anschliessend an +Lubbock+, der geistvolle +Lippert+ den
Sachverhalt dar.[352] Richtig ist, dass unter manchen kulturarmen
Völkern der Geschlechtsgenuss dem Weibe so lange untersagt ist,
als sie ihr Kind säugt. Allein diese Vorschrift hat durchaus nicht
allgemeine Gültigkeit. Bei den marokkanischen Arabern z. B. pflegen
die Mütter ihre Kinder zwei Jahre lang zu nähren und während dieser
Zeit leben sie zumeist allein; doch ist es ihrem Manne nach Ablauf von
drei Perioden gestattet, sie wieder zu besuchen und mit ihnen Umgang zu
pflegen.[353] Ferner ist es wohl eine durchaus +irrige+ Voraussetzung,
dass Entsagung ein physiologisches Gesetz und vollends, dass sie zur
Erhaltung des Kindes notwendig sei. Vielmehr ist in der überlangen,
sich nicht selten auf vier bis fünf, ja mitunter bis zu zehn und zwölf
Jahren erstreckenden Nährfrist eine der +Ursachen der übergrossen
Kindersterblichkeit+ zu suchen, während sie zugleich eine frühzeitig
eintretende Hinfälligkeit und Abgelebtheit der Mutter nach sich zieht.
Man kann also nur so viel sagen, dass unter günstigen Verhältnissen
die kräftigen Mütter wilder und halbwilder Völker ihren Kindern eine
nach unseren Begriffen ungemein lange Zeit die Milch ihrer Brust als
fast ausschliessliche Nahrung darreichen können, ohne dass sie selbst
oder ihre Sprösslinge dadurch besondern Schaden erleiden. Allerdings
beobachtet man auch vielfach, dass wilde Mütter durch ein mehrere
Jahre lang dauerndes Säugen frühzeitig welken und altern.[354] Von
einem „Entsagungsopfer“ ist vollends keine Rede. Es ist vielmehr die
blosse +Furcht vor der Geburt+, welche die Weiber so lange stillen
lässt, um einer frühzeitigen Wiederholung der Schwangerschaft zu
entgehen, denn in der That sind sie in der Lage, während des Säugens
geschlechtlich zu geniessen unter verringerter Gefahr des Empfangens.
Freilich hilft das Mittel nicht immer. Bei den Serben stillt die Mutter
so lange, als sie nicht von neuem schwanger wird, ein Beweis, dass sie
also in der Nährzeit den Geschlechtsgenuss sich nicht versagt. Alle
glauben aber, dass sie nicht schwanger werden könnten, so lange sie
säugen, ein Punkt, in dem sie sich freilich oft irren.[355] Wenn die
Arawakenfrauen die Kinder mehrere Jahre fortstillen, bis das nächste
Kind da ist, so ist damit gleichfalls ausgesprochen, dass das Säugen
die Empfängnis nicht hindert; auch bei den Negerinnen in Altkalabar
dauert das Säugen bis zu einigen Monaten in die nächste Schwangerschaft
hinein, es hat also während desselben Befruchtung stattgefunden. Im
allgemeinen darf man aber wohl annehmen, dass die Gefahr einer neuen
Schwangerschaft durch eine lange Säugeperiode verringert werde, ja
bei einigen Frauen ist die Meinung verbreitet, dadurch gänzliche
Unfruchtbarkeit herbeiführen zu können; wenn auch nicht diese, eine
Verringerung der Kinderzahl hat sie jedenfalls zur Folge, denn es
tritt durch lang fortgesetztes Säugen Atrophie des Uterus ein.[356]
Dr. +Ploss+, der diesen Fragen jahrelanges Studium gewidmet hat, hält
den thatsächlich unrichtigen Gedanken, dass Ausübung der Begattung
der Säugenden oder dem Säuglinge schaden könne, für einen den wilden
Völkern allzu ferne liegenden; ich glaube mit Recht, denn es lag sicher
nicht im Wesen des gedankenarmen Urmenschen, das Wohl des kommenden
Geschlechtes fürsorgend durch sein eigenes zu erkaufen. Wie der Zweck
der Natur mit dem Erscheinen des Kindes erreicht ist und dieselbe
sich nicht weiter um die Eltern bekümmert, welche sie oft grausam
ihrem Schicksale überlässt, so lebt als wirksames Gegengewicht in
jedes Menschen Brust der egoistische Erhaltungstrieb, der zuvörderst
auf das eigene Wohl bedacht ist. Die lange Säugezeit auf niedrigen
Gesittungsstufen bedeutet also nicht nur +kein+ Entsagungsopfer des
Weibes, sondern vielmehr das gerade +Gegenteil+, nämlich das Streben,
den Geschlechtsgenuss sich zu sichern mit thunlichster Vermeidung
seiner Folgen. Doch soll nicht geleugnet werden, dass in der That
Enthaltsamkeit während der Stillungsperiode vielfach auf niederen
Stufen geübt wird; nur liegen ihr nicht die von +Lippert+ vermuteten
Gefühle zu Grunde. Vielmehr darf man wohl mit Dr. +Ploss+ annehmen,
dass nach allgemeiner Volksstimmung die weibliche Person, so lange sie
+überhaupt+ in einer geschlechtlichen Verrichtung begriffen ist, als im
Ausnahmezustand befindlich gilt, der für +andere+ dann eine gewisse
Gefahr darbietet, wenn sie sich mit der darin Befindlichen in zu nahe
Berührung einlassen.[357] Die Enthaltsamkeit geht also nicht vom Weibe,
sondern vom Manne aus, und was diesen zurückhält, ist gemeine Furcht.
Zu Gunsten dieser Ansicht spricht, dass bei den meisten Wilden und
Halbwilden das Weib während der Katamenien als „unrein“ gilt und eine
unerschöpfliche Liste von Vorurteilen und darauf gegründeten Sitten
diese Momente des Geschlechtslebens in den dunkelsten Zeiten umgab
und noch umgiebt. Nur der hochgestiegene Europäer ächtet das Weib
weder in dieser Zeit, noch wenn sie schwanger oder gar Wöchnerin ist.
+Mantegazza+ erzählt von einem seiner Bekannten, welcher seine eigene
Frau so sehr liebte (?) dass er schon in der ersten Woche nach ihrer
Entbindung zu ihr kam. Drei Tage nach derselben war sie von neuem in
der Hoffnung und neun Monate darauf schenkte sie einem zweiten Kinde
das Leben.[358]

Ich muss mich also von +Lippert+ etwas trennen in der Deutung der
urzeitlichen Entsagung und darin nicht so sehr einen Triumph der auf
die Erhaltung der Nachkommenschaft bedachten Mutterliebe, als einen
Ausfluss der auf Beschränkung der Brut abzielenden Eigenliebe erkennen,
eine Beschränkung, die derselben andererseits freilich wieder zum
unbeabsichtigten Vorteile gereicht. Für die Urzeit ist diese Deutung,
däucht mir, die weitaus glaubwürdigere, und vielleicht wird auch
+Lippert+ sich ihr anschliessen, wenn er die beigebrachten Gründe auf
ihre Wichtigkeit und Tragweite hin sorgsam prüft. Das Kind war für die
Mutter zuerst unter allen Umständen eine Last, und war sie auch in der
Lage, dasselbe selbständig aufzubringen, so erschwerte sich ihr doch
sehr erheblich der Kampf ums Dasein mit der wachsenden Kinderzahl. Der
allerursprünglichste Grad von Fürsorge für das Eigenwohl wies daher
das Weib auf deren Beschränkung hin, und die Entsagung mochte ihr
desto leichter fallen, als die Lust an Geschlechtsfreuden noch weniger
ausgebildet war. Die fürsorgende Entsagung während des Stillens im
Hinblick auf die Nachkommenschaft gehört wohl erst einer späteren
Epoche an, wie sie manche Barbaren der Gegenwart darstellen mögen. So
betrachten es auf den Vitiinseln z. B. die Angehörigen der Frau als
eine offenbare Beleidigung, wenn diese vor Ablauf der üblichen drei
bis vier Jahre wieder ein Kind bekommt, und halten es dann für ihre
Pflicht, sich in derselben offenkundigen Weise zu rächen. +Berthold
Seemann+, welcher 1860 den Vitiarchipel besuchte, erzählt von einem
Weissen, welcher auf die Frage der Eingebornen nach der Zahl seiner
Geschwister, offenherzig mit: „Zehn“ antwortete. „Aber das ist ja nicht
möglich,“ meinten die Insulaner, „eine Mutter kann kaum so viele Kinder
erzeugen.“ Belehrt, dass diese Kinder in jährlichen Zwischenräumen zur
Welt gekommen und dass dies ein in Europa häufiges Vorkommnis sei,
fanden die dem Kannibalismus huldigenden Naturkinder dies ungemein
anstössig und meinten, dies erkläre zur Genüge, warum so viele Weisse
blosse Knirpse seien.[359] Auf diesen fortgeschritteneren Stufen
ist übrigens die Beschränkung der Geburten gar nicht die Folge von
Entsagung, sondern künstlich bewirkt. Von den Chewsuren im Kaukasus
meldet Dr. +Gustav Radde+, selten werde man mehr als drei Kinder in
einer Familie finden, denn „es ist bei den verheirateten Chewsuren eine
grosse Schande, wenn dem jungen Paare vor Ablauf der ersten vier Jahre
ein Kind geboren wird. Aber später darf erst im Verlaufe von abermals
wieder drei Jahren eine zweite Geburt statthaben; die Leute meinen,
dass bei der raschen Aufeinanderfolge der Kinder das jüngere dem
älteren die nötige Pflege rauben würde. Die also mit dem zwanzigsten
Jahre eingegangene Ehe bleibt vier Jahre lang unfruchtbar und das
absichtlich“, nicht aber auf dem Wege der Enthaltung.[360] Immerhin
bleibt +Lipperts+ Folgerung zu Recht bestehen, dass die mit der langen
Nährfrist in irgend einer Weise zusammenhängende Enthaltsamkeit den
Wechsel der Frauen seitens der Männer bedinge; er hätte hinzufügen
können: wie jenen der Männer seitens der Frauen. Denn spätestens nach
der Geburt des Kindes schied der Mann, um seine Freuden in den Armen
eines andern Weibes zu suchen, die Mutter aber blieb während der langen
Nährzeit auf sich selbst angewiesen. Bei dem geringen Vorrate an
Zärtlichkeit, welcher den niederen Gesittungsstufen eignet, ist kaum
anzunehmen, dass die Neigung des Weibes zum nämlichen Manne die Probe
der Jahre zu bestehen vermochte. So lange sich das Weib nicht in den
Besitz eines einzigen Mannes gab, -- und bis dahin war noch ein weiter
Weg -- fiel sie leicht in den verschiedenen Zeiten ihrer Freiheit
Verschiedenen zu. Hatte sie doch, so lange sie frei für sich in ihrer
eigenen Gewalt stand, für niemanden ihre Unberührtheit zu wahren.[361]
Die wenigen Kinder, welche das Weib in langen Zeitabständen gebar,
dürften also nur selten vom gleichen Vater stammen. Denn der Trieb
nach Fortpflanzung verlangt eben so heftig nach Wechsel, wie der Trieb
nach Erhaltung der Gattung nach Dauer in dem Verhältnis von Mann und
Weib. So ist also schon in der Natur der Zwiespalt zwischen Begierde
und Familie gegeben, und nicht im Manne kann von Anfang an der Antrieb
gelegen sein, sich dem Weibe zuzugesellen, um der Versorger ihrer
Kinder zu werden.[362]


[293] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 88.

[294] +Lippert+. A. a. O. S. 73.

[295] A. a. O. S. 76. -- Geschichte der Familie. S. 20. -- Ferner:
+Lippert+. Die Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Leipzig u.
Prag, 1886. II. Abteilung. S. 3.

[296] +Powell+. Unter den Kannibalen von Neubritannien. S. 123.

[297] +R. Parkinson+. Im Bismarck-Archipel. Erlebnisse und
Beobachtungen auf der Insel Neupommern. Leipzig, 1887. S. 105.

[298] Globus. Bd. XIII. S. 230.

[299] Globus. Bd. XLIII. S. 158.

[300] +Richard Oberländer+. Australien. Geschichte der Entdeckung und
Kolonisation. Zweite Aufl. Leipzig, 1880. S. 307-308.

[301] A. W. +Stirling+. _The Never, never Land. A ride in North
Queensland._ London, 1884. S. 87.

[302] Nach +Appun+.

[303] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138.

[304] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 76.

[305] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 194.

[306] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 106.

[307] A. a. O. S. 103-104.

[308] +Lippert+. A. a. O. S. 76.

[309] A. a. O.

[310] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 138.

[311] Dr. +Lothar Dargun+. Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im
germanischen Recht und Leben. Breslau. 1883. S. 3.

[312] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 281.

[313] „Es giebt kein kommunistisches Volk,“ sagt ziemlich gewagt
Professor +Ratzel+ (Völkerkunde. Bd. I. Grundzüge S. 85), setzt aber
hinzu: doch ist besonders bei nomadisierenden und daher dünn wohnenden
Naturvölkern der Eigentumsbegriff nicht nach allen Richtungen hin
gleich entwickelt.

[314] Dr. +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 90.

[315] Ausland. 1862. S. 594.

[316] +Darwin+. Reise eines Naturforschers um die Welt. Stuttgart,
1875. S. 263.

[317] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. I. S. 96.

[318] +Lippert+. Kulturgeschichte in einzelnen Hauptstücken. Abt. II.
S. 89-92.

[319] +Wilhelm Radloff+. Aus Sibirien. Leipzig, 1884. Bd. I. S. 287.

[320] +Darwin+. Reise eines Naturforschers. A. a. O.

[321] +Moriz Wagner+. Die Kulturzüchtung des Menschen gegenüber der
Naturzüchtung im Tierreich. (Kosmos 1886. Bd. I. S. 34.)

[322] +Wagner+. A. a. O. S. 24.

[323] +Frerichs+. Zur Naturgeschichte des Menschen. S. 107.

[324] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 79-81 und Geschichte der
Familie. S. 8.

[325] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 477.

[326] +Georg Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 574.

[327] +Henry M. Stanley+. Durch den dunklen Weltteil. Leipzig, 1878.
Bd. I. S. 535.

[328] A. a. O. Bd. II. S. 317.

[329] Erst 1885 trank Dr. +Jühlke+ auf solche Weise Blutbruderschaft
mit dem „Sultan“ Mandara von Dschagga, indem er mit demselben zusammen
von derselben Milch trank. Dr. +Jühlke+ zuerst aus seinem Munde und
der Sultan sodann aus jenem des deutschen Freundes. Und dies geschähe
deshalb, so erklärte der Ostafrikaner ausdrücklich, weil Kinder, wenn
sie klein seien, Milch tränken und zwei Brüder von +einer+ Mutter
eine und dieselbe. Wenn sie nun das thäten, so bedeute es, dass sie,
+Jühlke+ und der Sultan, ebenso Brüder seien, als wenn sie eine Mutter
gehabt hätten. (Schwäb. Merkur vom 21. Oktober 1885 nach Dr. +Jühlkes+
Bericht in der Kolonialpolitischen Korrespondenz.)

[330] +Lewis H. Morgan+. _Systems of Consanguinity and affinity of the
human family._ Washington, 1871.

[331] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 81-83.

[332] +Kubary+ in den Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. zu Hamburg.
1878-1879. S. 245.

[333] +Morgan+. A. a. O. S. 454.

[334] A. a. O. S. 456.

[335] +Sibree+. Madagaskar. S. 273-279.

[336] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 83-84.

[337] +Kautsky+ im „Kosmos“. Bd. XII. S. 196-198.

[338] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.

[339] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 475-476.

[340] A. a. O. S. 477.

[341] A. a. O.

[342] A. a. O. S. 480.

[343] Dr. +Edward B. Tylor+. Einleitung in das Studium der
Anthropologie und Zivilisation. Deutsche autorisierte Ausgabe von G.
+Siebert+. Braunschweig, 1884. S. 488.

[344] +Wilken+. _Primitieve vormen van het huwelijk en den oorsprong
van het gezin._ (_Ind. Gids._ 1881. S. 101.)

[345] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 88.

[346] +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation und der Urzustand des
Menschengeschlechts. S. 65. -- +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 21.

[347] Dr. +Hermann Heinrich Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der
Völker. Stuttgart, 1876. Bd. II. S. 123.

[348] A. a. O. S. 114.

[349] A. a. O. S. 92.

[350] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 23.

[351] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 140.

[352] +Lippert+. Die Geschichte der Familie. S. 24-26.

[353] +Gerhard Rohlfs+ im: Globus, Bd. XXVII. S. 286.

[354] +Ploss+. Das Kind. Bd. II. S. 112-113.

[355] +M. Petrowitsch+, im: Globus, Bd. XXXIII. S. 348.

[356] +Ploss+. A. a. O. S. 92.

[357] +Ploss+. Das Weib. Bd. II S. 476.

[358] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 76.

[359] Dr. +Berthold Seemann.+ _Viti: an account of a government mission
to the Vitian or Fijian Islands in the years 1860-1861._ Cambridge,
1862. S. 191.

[360] +Gustav Radde+. Die Chewsuren und ihr Land. Cassel, 1878. S. 88:
_coitu non perfecto semineque ejaculato usque ad determinationem non
perveniendo_.

[361] +Lippert+. Die Familie. S. 68-69.

[362] A. a. O. S. 24.



X.

Exogamie und Clanbildung.


Ungezählte Menschenfolgen mochten einander abgelöst haben, ohne eine
Spur ihres Daseins zu hinterlassen, ehe ein neuer Fortschritt in den
Verhältnissen der Geschlechter sich anbahnte. Nichts was nur entfernt
den Namen einer „Ehe“ verdiente, war vorhanden in der endogamen
Muttergruppe; das Kind gehörte, so lange es unselbständig, einzig
der Mutter und ging dann später in der Horde auf. Es galt allein
die Mutterschaft, eine Verwandtschaft mit dem Vater war ein völlig
unbekannter Begriff, da die Vaterschaft sich gar nicht feststellen
liess. Die heranreifende Jugend paarte sich innerhalb der Horde
untereinander und was wir heute „Geschwisterehen“ nennen würden, war
ein gewöhnliches Vorkommnis. Nicht nur bildete Blutsverwandtschaft
gar kein Hindernis des Geschlechtsverkehrs, sondern gab vielmehr die
alleinige Berechtigung zu demselben und zwar im unbeschränktesten
Masse. Die Verwandtschaftsbegriffe einer späteren Zeit waren
noch nicht geboren, man unterschied bloss ältere und jüngere
Generationsschichten, und keine anderen Grenzen beschränkten die
Geschlechtsvermischungen als jene, welche die Natur selbst zwischen
den älteren und jüngeren Hordenmitgliedern gezogen, daher denn auch
Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht --
zwischen „Brüdern“ und „Schwestern“ im Sinne jener Zeiten -- als
der normale Zustand galten.[363] Die durch Sprachgemeinsamkeit
verbundene Geschlechtsgenossenschaft bildet aber auch die ganze Welt
jener Menschen; was ausserhalb stand, galt ihr als Feind. Die wilden
Völker am Orinoko und Cassiquiare, von denen +Humboldt+ erzählt,
„zerfallen in eine Unzahl von Stämmen, die sich tödlich hassen und
niemals Ehen untereinander schliessen, selbst wenn ihre Mundarten
demselben Sprachstamme angehören und nur ein kleiner Flussarm oder
eine Hügelkette ihre Wohnsitze trennt. Je weniger zahlreich die Stämme
sind, desto mehr muss sich, wenn sich jahrhundertelang dieselben
Familien miteinander verbinden, eine gewisse gleichförmige Bildung, ein
organischer, recht eigentlich nationaler Typus festsetzen. Dieser Typus
erhält sich unter der Zucht der Missionen, die nur +eine+ Völkerschaft
unter der Obhut haben. Die Vereinzelung ist so stark wie früher;
Ehen werden nur unter Angehörigen derselben Dorfschaft geschlossen.
Für diese Blutsverwandtschaft, welche so ziemlich um eine ganze
Völkerschaft ein Band schlingt, hat die Sprache der Indianer, die in
den Missionen geboren sind oder erst nach ihrer Aufnahme in den Wäldern
spanisch gelernt haben, einen naiven Ausdruck. Wenn sie von Leuten
sprechen, die zum selben Stamme gehören, sagen sie _mis parientes_,
meine Verwandten.“[364] So kennen sie heute noch bloss ihre Familie und
ein Stamm erscheint ihnen nur als ein grösserer Verwandtschaftskreis.
„Die Wilden verabscheuen alles, was nicht zu ihrer Familie oder ihrem
Stamme gehört, und Indianer einer benachbarten Völkerschaft, mit der
sie im Kriege leben, jagen sie, wie wir das Wild. Die Pflichten gegen
Familie und Verwandtschaft sind ihnen wohl bekannt, keineswegs aber die
Pflichten der Menschlichkeit, die auf dem Bewusstsein beruhen, dass
alle Wesen, die geschaffen sind wie wir, +ein+ Band umschlingt. Keine
Regung von Mitleid hält sie ab, Weiber oder Kinder eines feindlichen
Stammes ums Leben zu bringen.“[365] Erst die Kultur hat dem Menschen
die Einheit des Menschengeschlechts zum Bewusstsein gebracht und ihm
offenbart, dass auch mit Wesen, deren Sprache und Sitten ihm fremd
sind, ein Band der Blutsverwandtschaft ihn verbindet.

Wer möchte, wenn er die Verhältnisse der Menschen zueinander sich
vergegenwärtigt, wie die beglaubigte Geschichte sie sogar von den
Kulturnationen Europas im frühen Mittelalter verzeichnet, im Ernste
bezweifeln, dass in +Humboldts+ obiger Schilderung zugleich ein
treffendes Gemälde urzeitlicher Zustände zu erblicken ist? Wie lange
die Menschen darin verharrten, niemand wird es je ermitteln, --
höchster Wahrscheinlichkeit nach aber sehr, sehr lange, denn die
+ersten+ Schritte sind es stets, welche am schwersten fallen. Allzu
leicht sind wir geneigt, „Fortschritt“ für das allgemeine Gesetz der
menschlichen Gesellschaft zu halten; nähere Prüfung lehrt jedoch,
dass dem nur mit einer gewissen Einschränkung so sei. Nur wenige
Nationen, und zwar europäischer Abkunft, schreiten wirklich fort, die
meisten verhalten sich stationär; aber bei +allen+ hat es eine Zeit
gegeben, in welcher sie gewisse Fortschritte machten. Diese hielten
auf verschiedenen Stufen inne oder wurden zum Stillstande gebracht;
zweifellos hat aber der englische Soziologe +Walter Bagehot+ Recht mit
der Behauptung: in geschichtlicher Zeit sei der Fortschritt gering
gewesen, sehr beträchtlich müsse er dagegen in den vorgeschichtlichen
Epochen gewesen sein.[366] Zu diesen wesentlichsten Fortschritten
rechne ich nun das Erwachen der Scheu vor Blutnähe mit der sich daran
knüpfenden Sitte der +Exogamie+ und der Ausbildung des Begriffes
der +Blutschande+, welche dermalen bei ungemein niedrig stehenden
Menschenstämmen oft am schärfsten entwickelt ist. Die Scheu vor
Blutnähe ist nämlich nicht als ein blosser Brauch, sondern als ein
+menschlicher Charakterzug+ zu betrachten, welcher sich schon in
unvordenklichen Zeiten bildete und befestigte.[367] Sie ist ein
gesellschaftlicher Instinkt +jüngerer+ Ordnung, und wenn sich in der
Geschichte wie auch in der Gegenwart noch manche Nichtberücksichtigung
desselben wahrnehmen lässt, so sind dies aus der oben gekennzeichneten
Urzeit hereinragende Überbleibsel der ursprünglich herrschenden Inzucht
oder +Endogamie+. Die Entstehung dieses wertvollen jüngeren Instinktes
hat niemand wahrscheinlicher gemacht, als +Moriz Wagner+, dem ich mich
bis auf ein paar untergeordnete Einzelnheiten anschliesse.

Es wurde schon betont: in der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft
scheint auch der nächste Verwandtschaftsgrad kein Paarungshindernis
gewesen zu sein, noch weniger der zweite Grad, also der Verkehr unter
Geschwistern. Wo Endogamie herrscht, wie zur Zeit der Muttergruppen,
wird das Weib innerhalb derselben Geschlechtsgenossenschaft gewählt;
so beweibten sich die Khoikhoin oder Hottentotten nicht ausser ihren
Kraalen. Auf den Stamm beschränkt sehen wir den Geschlechtsverkehr
auch bei den Aht in Nordwestamerika, bei den Kooch, Toda und
Kalang in Indien. Ein Bodo darf nur mit Bodo heiraten. Die Lappen
mischten sich in allen Graden, und selbst die Stoiker hielten die
Ehe unter Blutsverwandten für naturgemäss. Die Keime zur später so
allgemeinen Scheu der Blutnähe sind aber etwa auf die Periode der
Eiszeit zurückzuführen, als nämlich ein bleibendes Zusammenwohnen
der einzelnen Geschlechtsgenossen zu Schutz und Trutz gegen Feinde
stattfand. Erst der diluviale Mensch bewohnte mit seinen Nächsten
eine gemeinsame Hütte oder Höhle, die er sich zum Schutze gegen
Kälte und Nässe mit künstlichen Werkzeugen wohnlich einrichtete
und die ihn zu einem engen bleibenden Beisammensein nötigte, aus
welchem das menschliche Familienleben, so verschieden von der
Tierfamilie, sich allmählich entwickelte. Erst in dieser Zeit gewann
der Verkehr der Geschlechtsgenossen eine gewisse Stetigkeit und
verlor die Ungebundenheit früherer Tage. Es kam in der Muttergruppe
zu zeitweiligen Bündnissen von verschiedener Dauer, die ich mich
zwar sehr hüten werde mit dem Ehrennamen „Ehe“ zu schmücken, die
aber immerhin als Vorläufer derselben gelten dürfen. Die Gewohnheit
des dauernden Beisammenseins übt nun, wie die Erfahrung lehrt, eine
+abstumpfende Wirkung auf den sinnlichen Reiz+: was man von frühester
Kindheit an täglich und stündlich vor Augen hat, begehrt man nicht
mit Leidenschaft. Diese tägliche Gewohnheit des Beisammenwohnens, wie
es der eine gewisse Gemeinschaft bildenden Muttergruppe sicherlich
eigen wurde, war und ist stets und überhaupt der stärkste Dämpfer
der Phantasie und Sinnenlust. Dieselbe lässt eine geschlechtliche
Neigung zwischen Geschwistern gar nicht aufkommen, oder wenn dennoch,
so geschieht es nur da, wo jede anderweitige Gelegenheit zur
Befriedigung des Geschlechtstriebes fehlt. Nur das Neue, das Fremde und
Fernerliegende reizt die Phantasie und die Begierde nach dem Besitz.
Deswegen pflegen jetzt selbst bei endogamen Zuständen die nächsten
Grade der Blutsverwandtschaft verboten zu sein, was freilich wiederum
erst das Ergebnis späterer Epochen ist. Aller Wahrscheinlichkeit
nach darf man nun die Entwicklung der Geschlechtsgenossenschaft
zum Stamme in eine wenig spätere Zeit, als das Aufkommen des
Beisammenlebens unter künstlichem Obdach versetzen: in den Anfang
des Diluviums. Die durch Gewohnheit verbotenen Verwandtschaftsgrade
werden nunmehr auf den ganzen Stamm ausgedehnt, denn der Stamm,
innerhalb dessen Grenzen man sich nicht beweiben mag, wird eben als
die Erweiterung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft gedacht,
und alle Stammesmitglieder gelten, wie die obigen Beispiele zeigen,
miteinander für verwandt,[368] sind es ja auch in gewissem Grade.
Es entstand daher allmählich die Sitte, einem +fremden+ Stamme die
Weiber zu entnehmen. Dies machte sich um so leichter, als mit der
Stammesbildung auch jene grösseren Massenwanderungen begannen, jene
Raubzüge und Eroberungen, die in der Regel von selbst zu massenhaften
Vermischungen mit fremdem Blute führten. Die menschliche Neigung zu
fremden Weibern und zur Vielweiberei liess den stärkeren Erobererstamm
die Weiber der Besiegten verschonen und sich aneignen, wenn er die
männliche Bevölkerung tötete oder zu Sklaven machte. Durch Generationen
vererbt ist dann in der späteren morphologischen und physiologischen
Fortbildung des Menschengeschlechts, gegen das Ende der Tertiärzeit,
eine geschlechtliche Abneigung gegen die Blutnähe, als Exogamie, und
damit eine starke Beschränkung der Inzucht in Familie und Stamm Brauch
und Sitte geworden,[369] welche allmählich die Kraft eines Kultgebotes
gewann und sich so fest einbürgerte, dass jeder Verstoss gegen dieselbe
geradezu als Verbrechen geahndet wurde. Vermischung innerhalb des
Stammes wird z. B. unter den Khond als blutschänderisch betrachtet und
mit dem Tode bestraft; sie ist verabscheut bei den Tscherkessen, deren
Brüderschaften oft Tausende von Personen umfassen, zwischen denen das
Heiraten durch altes Gesetz gänzlich verboten ist. Dies ist auch der
Fall bei den Samojeden, und ebenso hat es Manu in seinen Satzungen
angeordnet, welche Heiraten unter Leuten desselben Familiennamens
untersagen. So z. B. könnten in Schottland ein Fraser keine Fraser, ein
Mac Intosh keine M'Intosh heiraten. Auch in China müssen Frau und Mann
verschiedene Namen tragen. In Australien hindert bei einigen Stämmen,
nicht bei allen, der „Kobong“, bei den Indianern Nordamerikas der
„Totem“ jede Verbindung, und es bestand sogar, wie es jetzt scheint,
eine ähnliche Sitte unter den alten Hochländern von Schottland.

Ist die Zahl der Thatsachen und Überlebsel erdrückend gross, welche
beweisen, dass eine jüngere Form der Beweibung im Zusammenhange mit
der Annäherung der bis dahin vereinzelten Stämmchen dazu geführt hat,
dass der Mann nur noch das Mädchen eines fremden Stammes zum Weibe
gewinnen konnte, so machen die ewigen Fehden, welche zwischen Wilden
statthaben, es wahrscheinlich, dass der Mann zumeist auf dem Wege
der Gewalt, des +Raubes+, seinen Zweck erreicht. Es ist auch nicht
unwahrscheinlich, dass die Erbeutung von Weibern endlich nicht mehr
bloss zufällige Folge des Krieges, sondern sehr oft dessen Veranlassung
wurde, wie +Kautsky+ bemerkt.[370] +Olaus Magnus+ schildert z. B. die
Stämme des europäischen Nordens als in beständigem Kriege mit einander
liegend, entweder wegen geraubter oder wegen zu raubender Jungfrauen,
„_propter rapias virgines aut arripiendas_.“ Sein Bruder Johannes
bespricht dasselbe Thema und erwähnt eine Menge Fälle, in welchen die
Räuber den Königshäusern von Dänemark oder Schweden angehörten. Wie
es die Könige machten, so machten es auch ihre Unterthanen. Unter den
Skandinaviern, ehe sie Christen wurden, kämpfte man fast beständig um
die Frauen und beweibte sich auf der Spitze des Schwertes. In Schweden
wurden die Weiber, selbst lange nach der Einführung des Christentums,
oft noch geraubt, wenn sie schon der Schliessung der Heirat wegen
auf dem Gange zur Kirche waren. Ein Heiratsgeleite bestand aus einer
Abteilung Bewaffneter, und der grösseren Sicherheit halber wurden die
Vermählungen gemeiniglich bei Nacht gefeiert. Noch jetzt soll in der
alten Kirche von Husaby, in Gotland, ein Haufen Lanzen aufbewahrt
werden, auf welche Fackeln gesteckt wurden; diese Waffen wurden von
den Leuten des Bräutigams getragen und dienten zu dem doppelten
Zwecke, Licht und Schutz zu verschaffen. Ein solches Vorherrschen
von Gesetzlosigkeit, das nach Einführung des Christentums und
vergleichsweiser Sittigung noch bestand, lässt uns auf die Gewohnheiten
des Volkes in einem ursprünglicheren Zeitalter schliessen.

Die Gepflogenheit, die Beweibung durch gewaltsame, thatsächliche
+Entführung+ zu bewerkstelligen, ist eine gar nicht seltene Erscheinung
als wirkliche Rechtseinrichtung, als eine sittengesetzliche Form,
um in den Besitz eines Weibes zu gelangen. +Nestor+, der russische
Chronist, sagt von den slavischen Drewiern: Ehen hatten sie gar nicht,
sondern mit Gewalt entführten sie Jungfrauen und legten sie sich als
Weiber bei. In seiner brutalsten Gestalt lernen wir den Frauenraub bei
mehreren Australierstämmen kennen,[371] und verwandte Bräuche herrschen
oder herrschten zur Zeit der Entdeckung bei den ausgestorbenen
Tasmaniern, sowie bei den Papua Neuguineas, auf den Vitiinseln, sowie
auf der Insel Bali, wo dem Raube unmittelbar Notzüchtigung folgt.
Selbst in Europa muss jeder Lappe noch heutigen Tages wie in Vorzeiten
die Finnen, sich mit List oder Gewalt eines Mädchens aus fremdem Stamme
bemächtigen, und ebenso halten es die Ostjaken und Samojeden, ferner
viele amerikanische Urvölker, unter welchen Frauenraub in solchem
Masse gebräuchlich ist, dass dadurch abwechselnd Überzahl und Mangel
an Weibern hervorgerufen wird. Die Stämme am Orinoko, Rio Negro und
Amazonenstrome führten gleich den kannibalischen Kariben unaufhörliche
Kriege mit ihren Nachbarn, um deren Weiber zu rauben, die Männer zu
töten, und bei den Indianern Brasiliens fand Hr. +von Martius+ die
Sitte noch in vollem Schwange. Ähnliches übten auch die Eingebornen
Nordamerikas, wo das Stehlen der Weiber Ursache und Ende der meisten
Kriege und beliebtes Thema der Kriegsgesänge war, mitunter aber auch
Wandervölker, welche oft dem durch die Wechselfälle ihres Schicksals
eingerissenen Weibermangel im Wege des Raubes abhalfen. So die Magyaren
zur Zeit ihrer Ansiedlung in der Ebene zwischen Donau und Theiss,
welche, um sich Lebensgefährtinnen zur Gründung eines neuen Haushaltes
zu verschaffen, Raubzüge nach deutschen und slavischen Gegenden
unternahmen,[372] so endlich auch die Juden des Alten Testaments. Im
Deuteronom und dem Buche der Richter sind Beweise eines der Kariben
würdigen, bei ihnen gesetzmässigen Verfahrens enthalten. Mit Recht
deutet +Peschel+ auch des +Livius+ Erzählung vom Raube der Sabinerinnen
als eine verdunkelte Erinnerung einer alten Sitte der Römer, welche
auch bei ihnen die Verbindungen innerhalb der Stammesgemeinde verbot.
Bei manchen Völkern tritt der gewaltsame Frauenraub nur noch
aushülfsweise neben anderen, fortgeschritteneren Beweibungsformen
auf. So greifen die west- und mittelasiatischen Reiternomaden,
Kalmücken, Kirgisen, nogaische Tataren, Turkmenen, dann aber auch die
kaukasischen Tscherkessen, Chewsuren, wenn die Hand der Auserwählten
verweigert wird oder Schwierigkeiten wegen des Preises entstehen, zum
Mittel gewaltsamer Entführung, eben so manche Nordamerikaner, die
Neuseeländer und verschiedene Stämme der Sundainseln und Vorderindiens.
Ist das Mädchen einmal in der Behausung ihres Entführers, so haben
die Eltern kein Recht mehr auf sie, doch erfolgt fast regelmässig
eine nachträgliche Verständigung wegen ihres Preises. Und selbst im
gesitteten Europa giebt es ein Land, wo Entführung, bei der es freilich
ganz ehrbar zugeht, das alltäglichste Auskunftsmittel der Liebespaare
in der kleineren Bürgerschaft ist: Der Sizilianer entführt nämlich
zumeist seine Braut, um sich in der nächsten Stadt mit ihr trauen zu
lassen und dann die Eltern hochachtungsvollst nachträglich um ihre
Einwilligung zu bitten. Der Vater schmollt einige Tage, weil es die
Sitte so erheischt, doch kommt bald alles ins rechte Gleis.[373]

Im allgemeinen darf man den nackten, auf rohe Gewalt gegründeten
Weiberraub unter den heutigen Wilden für eine Seltenheit erklären,
und sogar bei vielen Stämmen Australiens ist er zur blossen Zeremonie
herabgesunken. Diese Entwicklung des ursprünglichen Raubes wird in
einem späteren Abschnitte noch zu verfolgen sein. In den ersten Stadien
der menschlichen Entwicklungsgeschichte war er jedoch unzweifelhaft
der Träger einer sehr bedeutenden Rolle, die indes nicht überschätzt
werden darf. Enge hängt er mit der Exogamie zusammen, darf aber nicht,
wie mitunter geschieht, damit verwechselt oder gar identifiziert
werden, denn Exogamie kann sehr wohl ohne Frauenraub bestehen.
Damit ist auch angedeutet, dass er für kein +unbedingt+ notwendiges
Durchgangsstadium in der ehelichen Entwicklung jedes Volkes zu halten
ist, wenngleich, wie wir später zeigen werden, für ein solches, dem
nur wenige Völker völlig entronnen sind. Diese sind natürlich zunächst
im Kreise der Endogamen zu suchen, denn auch die Exogamie hat nicht
ausnahmslose Verbreitung gefunden, und neben der grossen Mehrzahl der
Exogamen gab es immer eine kleine Minderheit von Völkern, bei welchen
die ursprüngliche Endogamie sich erhielt, in deren Folge, wie +Moriz
Wagner+ gezeigt, der Begriff der Blutschande entstehen und Geltung
gewinnen konnte. Nicht die Exogamie und noch weniger der Frauenraub
erzeugte daher diese merkwürdige Scheu, wie +Kautsky+ im Anschlusse
an die meisten Kulturhistoriker will,[374] sondern umgekehrt, ihr
verdankt in erster Linie die Exogamie ihren Ursprung. Auch +Lippert+
vermag ich nur bedingt beizustimmen, wenn er die Entstehung der
Exogamie mehr auf wirtschaftliche Einflüsse, als auf physiologische
Erkenntnisse zurückführt[375] und die indische Sitte, wonach Braut
und Bräutigam zum Zeichen ihrer innigen Vereinigung wechselseitig mit
dem Blute des andern gezeichnet werden, als Beweis dafür deutet, wie
wenig die Exogamie in ihrem Ursprunge von der Scheu der Verbindung
gleichen Blutes beherrscht sei.[376] Es ist ja eben nicht +gleiches+
Blut, womit die beiden gezeichnet werden, sondern jeder erhält das
Blut des andern und dies lässt sich, meines Erachtens, füglich nicht
anders auslegen, als dass damit die in der Ehe sich auch thatsächlich
vollziehende Vermischung zweier Individuen symbolisiert wird. Dass sie
gleichen Blutes seien, wird aber damit nicht gesagt. Physiologische
„Erkenntnis“ freilich lag der Exogamie gewiss nicht zu Grunde, dagegen
mögen Erwerbslust und Ehrgeiz mit dazu beigetragen haben, die Bahn
der Exogamie zu betreten. Ob ein Stamm in Endogamie verharrte oder
zur Exogamie überging, darüber entschieden in der That, wie schon
+Martius+[377] von den Brasilianern treffend bemerkte, seine jeweiligen
Lebensverhältnisse, die Notwendigkeiten, welche diese ihm auferlegten.
Wie liesse sich sonst der Umstand deuten, dass exogame und endogame
Stämme mitunter auf verhältnismässig engem Raume nebeneinander wohnen,
ohne sich in ihren Sitten zu bekehren! In den kleinen Horden Brasiliens
kennt man noch keine Scheu vor Blutnähe, in den bevölkerteren
Bezirken wird dagegen Exogamie zur Regel. Sir +John Lubbocks+ und
+Karl Kautskys+ Erklärung des Gebots der Exogamie aus der Sitte des
Frauenraubes und als Urheber des Begriffs der Blutschande gegenüber
scheint mir die umgekehrte Deutung +Wagners+, wonach Frauenraub erst
Folge der aufkeimenden Scheu vor Blutnähe wird, als die naturgemässere
den Vorzug zu verdienen. Willig kann eingeräumt werden, dass das
Einwurzeln der Sitte dann rückwirkend die schon vorhandene Scheu zum
Begriffe der „Blutschande“ ausprägte.

Dabei darf man freilich diesem Worte nicht den Sinn in jener Ausdehnung
unterlegen, welchen die gesittete Gegenwart daran knüpft. Die zu
Exogamie und Frauenraub schreitenden Stämme hatten noch keine andere
Blutsverwandtschaft als die der vorangegangenen endogamen Muttergruppe,
die Blutsverwandtschaft ward immer noch von der Mutter aus gerechnet,
und +daran+ konnten die neuen Sitten vorerst nichts ändern. So gewährte
denn die Exogamie in Wirklichkeit nur wenig Schutz gegen den Verkehr
mit Blutsverwandten nach unseren Begriffen und wo sie systematisch
geregelt war, gestattete sie denselben sogar zwischen Halbgeschwistern
väterlicherseits; denn der Vater, der Räuber, war zwar der Herr, der
Besitzer des Weibes, aber noch kein Familienmitglied, und eben die
Exogamie bewirkte, dass der Vater immer dem Stamme seiner Kinder fremd
blieb.[378] Die alten Araber übten ursprünglich Exogamie und hatten
Abscheu vor Blutnähe, pflegten aber doch die Töchter ihres Oheims
väterlicherseits, also ihre allernächsten Basen in modernem Sinne,
zu Gattinnen zu nehmen. Übrigens erhielt sich, ehe der Frauenraub
allgemeine Sitte wurde, neben diesem auch die Beweibung mit Frauen
des eigenen Stammes; bei manchen Völkerschaften ist sie sogar niemals
gänzlich aufgegeben worden. Nicht einzusehen ist dagegen, warum der
Frauenraub geradezu Weibergemeinschaft herbeigeführt haben sollte.
Der Verfechter dieser Ansicht,[379] +Karl Kautsky+, hat auch versäumt
dieselbe ausreichend zu begründen. Seine Behauptung, dass die in den
Stammesfehden gewonnenen Weiber ursprünglich Eigentum des ganzen
Stammes gewesen, hat nur wenig für sich und findet in dermalen
existierenden Verhältnissen keine Stütze. Dass bei den Australiern
die geraubte Frau nicht so sehr dem Räuber, als dem ganzen Stamme
gehöre, ist von niemanden beglaubigt, vielmehr muss das Volk erst
gesucht werden, wo die Weiber ein Gesamt+eigentum+ des Stammes
bilden. Die bei exogamen Stämmen mitunter herrschende Lockerheit
im Geschlechtsverkehr beweist nichts zu Gunsten der +Kautsky+schen
Theorie. Wer geschlechtliche Ungebundenheit an den Anfang der Urzeit
versetzt, der wird einfach darin eine Fortdauer, ein Überleben
ursprünglicher Zustände erkennen. Nirgends auf Erden ist eine neue
Sitte mächtig genug, ältere Gepflogenheit auf einmal zu beseitigen,
überall sehen wir vielmehr, wenn auch nur bruchstückweise, solche
Reste, oft aus grauer Vorzeit, in spätere Epochen selbst dann noch
herein ragen, wenn sie ihrem Sinn und Wesen nach sogar längst schon
in geraden Widerspruch zu den neuen Anschauungen getreten sind. Auch
die vielfach noch vorkommende und in unseren Augen schnöde Sitte der
Überlassung von Frau und Tochter an den fremden Gast -- der „gastlichen
Prostitution“ -- stammt gewiss nicht erst aus jener Periode, sondern
erwuchs teils auf der Unterlage eines Überbleibsels aus den Tagen der
älteren Ungebundenheit, teils aus dem Herrschaftsrechte, welches der
Mann später über das Weib errang und worauf noch zurückzukommen sein
wird. Dagegen darf man dem Wiener Soziologen sehr wohl in der Erklärung
folgen, die er von der Entstehung des sogenannten +Clan+[380] oder
Unterstammes liefert.

Das ungemein stark entwickelte Stammesgefühl der Urvölker, welches,
wie wir vernahmen, einerseits den engsten Zusammenhang der
Stammesangehörigen, andererseits völlige Abschliessung gegen die
Stammfremden bewirkt, musste auch auf die Stellung der geraubten
Frauen innerhalb des Stammes seinen Einfluss üben. Wo Frauenraub in
grossem Umfange stattfand, wie bei den Kariben am Caroni und in den
Wäldern des Cuyuni in Venezuela, war die Folge, dass die Weiber bei
jedem Stamme zunächst Fremdlinge waren und nicht im stande, sich in
derselben Sprache wie die Männer zu unterhalten. Sie redeten nämlich
ihre Muttersprache fort, da ohnehin die Männer sie keiner Ansprache
würdigten, -- was das seelische Verhältnis der Geschlechter zur Genüge
beleuchtet, nicht aber zu der Meinung verleiten darf, der Mann sei auch
Herr der Familie gewesen. Nach dieser Richtung war das Weib vielmehr
noch frei und selbständig, nur an Körperkraft dem Manne nachstehend.
Auch ist die Sprachverschiedenheit nicht etwa so zu verstehen, dass
wirklich zwei gänzlich verschiedene Sprachen nebeneinander bestanden.
Der gelehrte Linguist +Lucien Adam+ in Rennes hat gezeigt, dass der
wesentlichste Unterschied darin beruhte, dass im Karibischen den
Weibern ein Teil des Wortschatzes und gewisse grammatische Formen
eigen waren, deren sie sich im Gespräche mit den Männern nicht
bedienen durften und welche die letzteren unter sich auch niemals
anwendeten. Thatsächlich beschränkt sich die gedachte Zweisprachigkeit
auf etwa 400 Wörter (unter 2-3000), die doppelt vorhanden sind,
auf eine doppelte Reihe von Pränominalsuffixen und ein doppeltes
Verneinungszeitwort.[381] Immerhin genügt dies, um die tiefe Kluft
anzudeuten, welche innerhalb des Stammes die fremden Weiber von ihren
Gatten scheidet.

Wiesen ihnen die geschilderten Verhältnisse nun einerseits eine
Sonderstellung an, so mussten sie andererseits aber auch erzielen,
dass die Frauen als Fremde selbst sich wieder in verschiedene Gruppen
teilten. Nehmen wir z. B. an, der Stamm A sei von vier Stämmen B, C, D
und E umgeben, aus denen er sich seine Weiber holt; da werden sich im
Stamme A vier Gruppen von Frauen bilden, die Gruppen, B, C, D, E, wenn
der Stamm rein exogam ist. Wenn neben dem Frauenraube auch noch der
Verkehr mit den Weibern des eigenen Stammes fortbesteht, so werden sich
fünf Gruppen bilden: neben den vier genannten noch eine Gruppe A.

Jede der Mütter dieser Gruppen wird nun Eigentümlichkeiten ihres
eigenen Stammes auf die Kinder vererben, andere ihnen anerziehen, und
auf diese Weise wird die Gleichartigkeit des Stammes A zerstört. Die
gruppenweise Abschliessung erstreckt sich nicht nur auf die Frauen,
sondern auch, wenn gleich weniger scharf, auf deren Kinder, so dass
mit der Zeit jedes Mitglied des Stammes A einer der genannten Gruppen
angehört. Jedes freie Mitglied einer dieser so gebildeten Clans gehört
natürlich ebenso gut zum Stamm, wie die Mitglieder der andern Clans;
aber innerhalb des Stammes machen sich die tief eingewurzelten, von den
Müttern auf die Kinder übertragenen Gefühle des Stammeszusammenhalts
und der Stammesabneigung in der Weise geltend, dass sie ähnliche
Gefühle für den eigenen und gegen die anderen Clans erzeugen. Je länger
das exogame System dauert, desto mehr häufen sich die kennzeichnenden
Merkmale der einzelnen Clans, desto schärfer werden sie von einander
gesondert.[382] Vielfach, aber ganz irrtümlich, wird der Clan mit der
„Familie“ verwechselt, welche doch zur Zeit der Clanbildung noch gar
nicht bestand. Dem Clan entspricht am ehesten noch das altgermanische
„Sippe“, altsächsisch _Sibbja_, sansk. _Sabhâ_, Gemeinde. Das gotische
_Sibja_ umfasst ebenfalls einen viel weiteren Kreis als unsere
Familie; die lateinischen Schriftsteller übersetzten es ganz richtig
mit _Gens_, die griechischen mit φύλη. Die Sippenhäuptlinge heissen
φυλῶν ἄρχοντες. Die Chinesen nennen sich als Volk _Pih-sing_, es ist
aber falsch dies mit „die hundert Familien“ zu übersetzen. Welcher Art
diese „Familien“ sind, ersieht man aus einer Bemerkung +Harts+: „In
einigen Teilen des Landes begegnet man grossen Dörfern, in deren jedem
nur ein Familienname existiert. So findet man in einem Bezirke drei
Dörfer, jedes von 2-3000 Einwohnern, das eine mit dem Familiennamen
des Pferdes, das zweite mit dem des Schafes, das dritte mit dem des
Ochsen.“ Es ist klar, dass dies nicht Familien-, sondern Clannamen
sind. Lebhaft erinnern sie an die amerikanischen „Totem“, die auch
meist der Tierwelt entnommen und nichts anderes als Clanbezeichnungen
sind. Dieses Clanwesen ist von ungemeiner Bedeutung für die Entwicklung
des Stammes sowohl wie der Familie, ein Mittelglied zwischen beiden. In
mannigfachen Formen kehrt es an verschiedenen Punkten unseres Planeten
wieder.

Bei den nördlichen Rothäuten zerfiel jede Völkerschaft in eine Anzahl
von Sippen oder Clans, die in den verschiedenen Stämmen zwischen 3
bis 8 oder 10 schwankten und als Namen oder Symbol eines Tieres sich
bedienten, dem auch eine Kultverehrung gewidmet war. Der Name für
dieses Tier ist bei den Algonkin „Dodaim“, und dieses Wort ist in
seiner gebräuchlicheren Form „Totem“ zu einem allgemein angenommenen
Ausdruck in der Ethnologie geworden, um ähnlich gebrauchte Beinamen
in der ganzen Welt zu bezeichnen. Der Ursprung der Totem, wie Biber,
Krebs u. dergl., welche die Indianer dadurch zu erklären suchen, dass
sie behaupten, diese Geschöpfe seien ihre Ahnen, fällt natürlich in
den Bereich der Mythologie. Dagegen bilden die gesellschaftlichen
Einteilungen, namentlich die auf die Geschlechtssitten bezüglichen
Einrichtungen, welche damit verbunden sind, einen höchst wichtigen
Abschnitt des Rechtes und der Sitten auf gewissen Kulturstufen. Er
gehört nur insoweit in das Gebiet der Religion, als die Clantiere
u. s. w. Gegenstände religiöser Verehrung sind oder wirklich als
Schutzgottheiten behandelt werden, wie dies bei den Algonkin selbst
der Fall zu sein scheint.[383] Dass diese Totem in exogamen Zuständen
wurzeln, dafür spricht der Umstand, dass deren Mitglieder ausnahmslos
durch die ganze Völkerschaft verteilt waren oder noch sind. Dr.
+Aurel Krause+ hat diese Verhältnisse erst unlängst bei den Tlinkit
in Nordwestamerika genauer kennen gelernt und beschrieben.[384]
Diese Tlinkit, bisher gemeiniglich unter der russischen Benennung
Koljuschen bekannt, sind in dreizehn Stämme geteilt, deren jeder in
mehrere Geschlechter zerfällt, welche verschiedene Tiere gleichsam
im Wappen führen und sich wiederum in zwei Gruppen ordnen, von
denen die eine durch das Raben- oder Jelchgeschlecht (Totem), die
andere durch das Wolfsgeschlecht oder das Totem des Kanak vertreten
wird. Die verschiedenen Totem geniessen nicht dasselbe Ansehen. Das
wichtigste von allen ist wegen der grossen Anzahl und des Reichtumes
seiner Mitglieder der Kagontan, welcher seinen Hauptsitz in Klokwan,
dem grössten Dorfe des Tschilkatstammes hat. Die Einteilung in Totem
ist gänzlich unabhängig von der räumlichen Verteilung der Stämme.
Dasselbe „Geschlecht“ -- so nennt +Krause+ den Totem -- finden wir an
verschiedenen Orten, so den Kagontan bei den Tlinkitstämmen Sitka,
Jakutat, Huna und Tschilkat. Jeder Ort wird also von mehreren Totem
bewohnt und zwar sowohl von denen des Bären -- wie von denen des
Wolfszeichens, während andrerseits ein Totem auf mehrere Orte verteilt
ist, was sich bloss durch den Brauch der wechselseitigen Verbindungen
und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolge erklärt. Die
unantastbaren Verordnungen, durch welche sich diese Sippen immerwährend
fortsetzen und aufrecht erhielten, bestanden nämlich darin, erstlich,
dass kein Mann innerhalb seines eigenen Totems sich beweiben durfte,
und zweitens, dass sowohl die männlichen wie die weiblichen Kinder der
Sippe ihrer Mutter beigezählt wurden. Bei den Tlinkit gelangen diese
Verhältnisse dadurch zum sprachlichen Ausdrucke, dass sie alle nicht
zum gleichen Totem Gehörigen „_Kunjétkanagi_“ d. h. „nicht hier“
oder „Fremde“ nennen. In ihrer Gegenwart aber reden sie dieselben mit
„_Achssari_“ d. h. „Oheime“ oder „_Achkani_“ d. h. „Schwiegersöhne“
oder „Schwäger“ an, da sie stets durch Heirat mit ihnen verbunden
sind. Leute desselben Totem nennen aber einander „_Achcháni_“ d. h.
„Landsleute“ oder „_Achgakáu_“, d. h. „Freunde“.

Auch die Indianer Guyanas in Südamerika wurden innerhalb des Stammes
in Gruppen geteilt, von denen jede einen besonderen Namen trägt, wie
Siwidi, Karuafudi, Onisidi u. s. w. Auch bei ihnen pflanzt sich die
Abstammung in mütterlicher Linie fort, und weder ein männliches,
noch ein weibliches Stammesmitglied darf in eine geschlechtliche
Verbindung mit einem andern sich einlassen, das denselben Namen trägt.
So führt z. B. eine Frau aus der Siwidigruppe den gleichen Namen
wie ihre Mutter, aber weder ihr Vater, noch ihr Gatte dürfen dieser
Gruppe angehören. Ihre Kinder und die Kinder ihrer Töchter heissen
ebenfalls Siwidi, aber weder ihren Söhnen, noch ihren Töchtern ist
es gestattet, eine Verbindung mit einem Träger oder einer Trägerin
gleichen Namens einzugehen, doch dürfen sie, falls es ihnen gefällt,
aus der Gruppe ihres Vaters sich mit Weibern oder Männern versorgen.
Bei den Indianern Südamerikas ist die Bezeichnung „Totem“ nicht mehr
üblich, es ist aber sicher nicht richtig, wie +Lubbock+ thut, die
erwähnten Gruppen als „Familien“ zu bezeichnen. Auch als „Kasten“
wird man sie nicht wohl gelten lassen können, da wir mit diesem Worte
einen ziemlich scharf begrenzten Begriff verbinden, von dem hier keine
Spur vorhanden. Diese Gruppen gleichen Namens innerhalb des Stammes
sind daher ebenso wie die Totem einfach Clans oder Sippen. Nur in der
gesellschaftlichen Organisation der australischen Kamilaroi unweit
von Sydney darf man vielleicht von „Kasten“ sprechen, insofern als
sie, wie es scheint, in zwei Gruppen, nämlich patrizische (freie?) und
plebejische (unterworfen?) zerfallen. Ob mit dem Patriziat gewisse
Vorrechte verbunden sind, ist nicht recht klar. Jede Gruppe umfasst
wieder zwei Abteilungen, die sich vor anderen Einrichtungen dieser
Art dadurch auszeichnen, dass in jeder derselben Männer und Frauen
besondere Namen führen; also: Ippai und Ippata; Kumbo und Buta; Murri
und Mata; Kubbi und Kubbota. Jede dieser vier Sippen zerfällt nun
wieder in Unterabteilungen, deren jede irgend ein Tier zum „Kobong“,
zum Freunde und Beschützer hat und sich darnach benennt. Es besteht
ein geheimnisvoller Zusammenhang zwischen dem Menschen und seinem
Stammtiere, von dessen Art er keines zu töten wagt, weil es sein
eigener Beschützer sein könnte. Zieht der Stamm gegen den Feind, so
führt jeder Kobong als Fahne das Fell seines Schutz- und Namentieres
mit sich. Die Zahl dieser Gruppen schwankt je nach den Kasten. Nimmt
man deren durchschnittlich vier an, so macht dies sechzehn männliche
und sechzehn weibliche Kobong, da es Ippai murruwi (Känguruh), Ippai
gnuri (Emu), Ippai turu (schwarze Schlange), Ippai kuraki (Opossum)
giebt, und ähnlich in den andern Clans. Die Sitte verbietet nun die
Verbindung eines Individuums mit einem solchen, das den nämlichen
Kobong hat. Ausserdem legt die erwähnte Unterscheidung in Patrizier
und Plebejer noch weitere Beschränkungen auf. So kann ein Ippai eine
Ippata aus einem anderen Kobong und eine beliebige Kubbota nehmen,
vorausgesetzt dass sie nicht wie er eine Murruwi oder Gnuri ist. Ein
Murri darf nur eine Buta, ein Kubbi nur eine Ippata wählen, natürlich
in beliebiger Zahl. Aber das Weib des fremden Kobong tritt nicht ein in
die Kaste ihres Gatten, sondern bleibt Zeitlebens in dem Verbande ihrer
eigenen. Die Nachkommenschaft aber folgt stets der Mutter und gehört
nur ihrem Kobong an; auf die väterliche Seite wird gar keine Rücksicht
genommen, doch werden die Kinder in eine andere Kaste versetzt, als
jene, in welche die Mutter gehört. Dadurch werden die Sprösslinge der
verschiedenen Verbindungen gleichmässig des Patriziats teilhaftig. Die
Übersicht dieser Vorgänge ist folgende.

      Die Kinder von:           werden
    Ippai und Kubbota       Murri und Mata.
    Murri  „  Buta          Ippai  „  Ippata.
    Kubbi  „  Ippata        Kumbo  „  Buta.
    Kumbo  „  Mata          Kubbi  „  Kubbota.

Zudem sind die Kinder einer Ippata murruwi Kumbo und Mata murruwi,
jene einer Buta gnuri Ippai und Ippata gnuri, und alle ihre Nachkommen
bleiben in alle Ewigkeit Murruwi und Gnuri.[385] Wie man sieht, spielt
der Kobong hier die Rolle der indianischen Totem, wenn er auch in dem
beschriebenen Kastenverhältnis zunächst weniger in die Augen fällt.
Es ist glaubhaft, dass derselbe von einem Gewächs oder einem Tiere
hergeleitet ist, das an dem Stammsitze des Clans seinen Standort hat,
und nicht umgekehrt, dass der Stamm den Namen gegeben.

Die Frage über den Ursprung des Totemismus, so weit sich dieselbe
auf die mythologischen und theologischen Thatsachen der Verehrung
eines bestimmten Wappen-, Schutz- und Namenstieres bezieht, was zu
Betrachtungen über den Tierkult im allgemeinen führen würde, lasse ich
hier unerörtert. Gegen +Mac Lennan+ und Sir +John Lubbock+ erhebt sich
+Edward B. Tylor+;[386] doch zieht die Geschichte der Familie keinen
Nutzen aus dem Streite, wenn man deren Wurzeln nicht, wie Dr. +Wilhelm
Schneider+ und andere, in religiösen, von vorn herein gegebenen
Vorstellungen, gewissermassen in göttlichen Vorschriften sucht. Welche
Gründe einen Clan zur Annahme dieses oder jenes Schutztieres bewogen,
ist gleichgültig; wichtig dagegen festzuhalten, dass der Clan schon
vorhanden war, als er sich die gewählte Bezeichnung beilegte, nicht
etwa, dass letztere erst den Clan gewissermassen schuf, indem sie für
dessen einzelne Glieder das zusammenhaltende sprachliche Band gewährte.
Die Entstehung des Clans, wie +Kautsky+ sie sehr natürlich und schwer
widerlegbar darstellt, war jedenfalls vollkommen unabhängig von allen
mythologischen Einflüssen.

Das Beispiel der australischen Kamilaroi, bei denen ich länger
verweilt, lehrt, wie sehr man sich übrigens hüten muss, der Exogamie
eine zu grosse Tiefe zuzuschreiben. In Australien, liest man zumeist,
sei die Exogamie Regel, werde wirklicher oder scheinbarer Weiberraub
geübt, immer aber das Weib aus einem fremden Stamme geholt. Dem ist
aber, wie wir sahen, nicht so, denn nicht die Verbindungen innerhalb
des Stammes, sondern nur unter Gliedern des gleichen Kobong sind
untersagt. Es ist die leidige Verwechslung von Stamm, Clan und Familie,
von welcher sich die wenigsten Ethnographen losmachen können, schuld an
solchen Verwirrungen. Es ist also hauptsächlich die Blutnähe, wie sie
innerhalb eines und desselben Kobong zwischen den einzelnen Mitgliedern
wegen der Abstammung durch die Mutter existieren muss, welche die
Kamilaroi und mit ihnen andere Australier meiden. Dr. +Schneider+, der
ebenfalls den Clan mit der Familie verwechselt, thut aber Unrecht,
diese Scheu als einen Beweis dafür anzuführen, wie weit die Australier
schon vom Urzustande entfernt seien.[387] Abgesehen davon, dass
letzteres niemand bezweifelt, hat ja +Moriz Wagner+ gezeigt, in wie
frühe Epochen die Bildung dieses Instinktes zu versetzen ist. Begründet
Scheu vor Blutnähe noch nicht Exogamie, welche als unerlässliche
Hauptbedingung Beweibung ausserhalb des Stammes erheischt, so soll doch
nicht geleugnet werden, dass in Australien häufig genug Verbindungen
zwischen Individuen verschiedener Stämme, nicht Clans, vorkommen.
Das ist dann erst die wahre Exogamie, sei sie nun von Gewaltthaten
begleitet oder nicht, sei sie ein Raub, eine Eroberung, ein Tausch oder
einfach ein Kauf.

Man darf nun annehmen, dass nachdem die durch das Zusammenleben
verursachte Scheu vor Blutnähe unter Hinzutritt wirtschaftlicher
Ursachen den Weg zur Exogamie gewiesen und diese noch durch die
Befehdung und Unterwerfung fremder Stämme gefördert worden, der
Vorteil der Kreuzung gar bald den exogamen Sitten huldigenden Völkern
ein ausgeprägtes Übergewicht verlieh. Auch aus diesem Grunde kann
ihr häufiges Vorkommen bei den niederen Rassen nicht auffallend
erscheinen. Hatte dieser Zustand der Dinge eine Zeitlang bestanden,
so steigerte die Macht der Gewohnheit bei den betreffenden Stämmen
die schon vorhandene Abneigung gegen jede Vermischung mit einem
Mädchen des eigenen Kreises zu solcher Höhe, dass diese Abneigung zur
wahren Scheu wurde und schliesslich die Kraft eines religiösen Dogmas
annahm, welches unsere entwicklungsfeindlichen Ethnologen gerne als
ursprüngliches Sittengesetz, als Ursache statt als Wirkung ausgeben.
Aber auch wo Frauenraub üblich war, erhielt sich die Muttergruppe
und mit ihr, soweit es um die rechtliche Seite sich handelt, die
„Mutterfolge“. Noch aber gab es anfänglich keine „Ehe“, daher auch die
von mehreren Schriftstellern gebrauchte Bezeichnung „Raubehe“, als
gleichbedeutend mit Weiberraub, für jene ersten Zeiten nicht zutrifft.
Erst nachdem in sehr langer Dauer der Frauenraub das Privateigentum
am Weibe begründet hatte, darf man vielleicht von einer „Raubehe“
sprechen. Für den Anfang schufen weder Exogamie noch Frauenraub etwas
unserem Ehebegriffe Ähnliches. Sie änderten zuerst nur wenig an den
Zuständen der vaterlosen Muttergruppe, welche überall, ohne Rücksicht
auf Exogamie oder Endogamie, die Grundlage bildete, aus welcher
verschiedene Gesellschaftsformen sich auszuspitzen vermochten.[388]


[363] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 10.

[364] +Humboldts+ Reise in die Äquinoctial-Gegenden. Bd. II. S. 15-16.
„Gewiss sind dies Verwandte von mir, denn ich verstehe sie, wenn sie
mit mir sprechen,“ sagen Indianer von einander, die sich nicht kennen
und in den Missionen zusammen treffen. (A. a. O. Bd. IV. S. 17.)

[365] A. a. O.

[366] +Walter Bagehot+. _Physics and Politics._ London, 1872. S. 42.

[367] +Moriz Wagner+ im Kosmos 1886. Bd. I. S. 21.

[368] +Adolf Bastian+. Über die Eheverhältnisse. Zeitschrift f. Ethnol.
1874. S. 387.

[369] +Moriz Wagner+ im Kosmos. 1886. Bd. I. S. 24-34.

[370] Kosmos. Bd. XII. S. 262.

[371] +Oldfield+ schildert dabei den Vorgang folgendermassen: Fällt auf
solchem Raubzuge dem Australier ein unbeschütztes Weib in die Hände,
so geht er nicht gerade allzu zart mit ihr um. Man betäubt sie durch
einen Schlag mit dem „Duak“ oft so heftig, dass das Blut stromweise
hervorquillt, schleift sie an den Haaren in das nächste Gebüsch und
wartet, bis ihr die Besinnung wiederkehrt. Erwacht sie aus ihrer
Ohnmacht, so muss sie ihrem Räuber folgen, der die Beute bei seiner
Horde in Sicherheit bringt. Ist dies geschehen, so folgt eine Szene, so
haarsträubend, dass sie sich der Schilderung entzieht. Die Verwandten
des Mädchens rächen einen solchen Eingriff in ihre Rechte nicht; sie
entschädigen sich nur bei nächster Gelegenheit durch eine ähnliche That
(_Transact. Ethnol. Soc._ London. Bd. III. S. 250).

[372] +Constantin Jos. Jireček+. Geschichte der Bulgaren. Prag, 1876.
S. 164.

[373] +August Schneegans+. Sicilien. Bilder aus Natur, Geschichte und
Leben. Leipzig, 1887. S. 263.

[374] Kosmos. Bd. XII. S. 272.

[375] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 136.

[376] A. a. O. S. 156.

[377] C. F. Ph. +von Martius+. Von den Rechtszuständen unter den
Ureinwohnern Brasiliens. München, 1832. S. 63.

[378] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 87.

[379] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 262.

[380] Clan, ein keltisches Wort (spr. klänn), war in Hochschottland,
auf den Orkney- und Shetlandsinseln die Bezeichnung für eine
Art freiwilligen, auf Familienzusammengehörigkeit begründeten
Lebensverbandes zwischen einem Gutsherrn als dem mit patriarchalischer
Obergewalt ausgestatteten Stammesoberhaupt eines Bezirkes, und seinen
Unterthanen. Die Clanverfassung ward 1745 aufgehoben.

[381] +Lucien Adam+. _Du parler des hommes et du parler des femmes dans
la langue caraïbe._ Paris, 1879. S. 2.

[382] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 266.

[383] +Edward B. Tylor+. Die Anfänge der Kultur-Untersuchungen über die
Entwicklung der Mythologie, Philosophie, Religion, Kunst und Sitte.
Deutsch von J. W. +Spengel+ und Fr. +Poske+. Leipzig, 1873. Bd. II. S.
235-236.

[384] Dr. +Aurel Krause+. Die Tlinkit-Indianer. Ergebnisse einer Reise
nach der Nordwestküste von Amerika und der Beringstrasse, ausgeführt
im Auftrage der Bremer Geographischen Gesellschaft in den Jahren
1880-1882. Jena, 1885.

[385] +Prichard+. _The natural history of Man. Fourth Edition._ London
1885. 8^o Bd. II. S. 491-492. -- +Friedrich Müller+. Allg. Ethnographie
S. 216. -- +Lubbock+. Die Entstehung der Zivilisation. S. 110. --
_Bulletin de la Société d'anthropologie de Bruxelles_ 1855. S. 129-130.

[386] +Tylor+. Die Anfänge der Kultur. Bd. II. S. 237.

[387] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 112.

[388] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 109-115.



XI.

Entwicklungsbedingungen und Wesen des Matriarchats.


Einige der rohesten Menschenstämme sind über die ursprüngliche Stufe
der Muttergruppe kaum oder doch nur wenig hinausgelangt. Wo aber die
Gunst der Umstände den Fortschritt zur Häuptlingsschaft im Stamme
und zum Privateigentume gestattete, welches sich, wie schon bemerkt,
stets zuerst an einzelnen Gegenständen des beweglichen Vermögens
bildet,[389] dort vermochten auch die geschlechtlichen Beziehungen
bestimmtere Formen anzunehmen. Diese Formen waren verschiedener Art,
je nachdem aus dem wilden Jäger sich der streitlustige Wanderhirt oder
der friedliebende Ackerbauer entwickelte. Dies hing natürlich nicht von
bewusstem Wollen, sondern von der Natur der Umgebung ab, in welcher die
einzelnen Geschlechtsgenossenschaften sich bewegten. Schon in meiner
Kulturgeschichte habe ich auf die Irrtümlichkeit der lange gehegten
Vorstellung hingewiesen,[390] als ob Jagd, Hirtenleben und Ackerbau
drei aufeinander folgende Stadien der Kulturentwicklung seien, welche
jedes Volk durchlaufen müsse. In Übereinstimmung damit bestreitet
auch +Lippert+, „dass +überall+ die Sesshaftigkeit in Verbindung mit
irgend einer Art Landbau erst einer notwendig vorangehenden Stufe
des Nomadentums nachgefolgt sei.“[391] Diese Reihenfolge ist +kein+
natürliches Kulturgesetz: die ganze Neue Welt hat Viehzucht und
Nomadentum nie gekannt, aber dennoch waren einzelne Stämme unmittelbar
von der Jagd weg zum Anbau von Mais gelangt. Ja, bei den Kariben
Guyanas ist der stete Anbau der mehlreichen Kassava- oder Mandiokwurzel
(_Manihot utilissima_) die Hauptsorge. Auch den Polynesiern blieb das
Nomadentum, dessen Begriff nicht im Umherschweifen -- dies thut der
wilde Jäger auch, -- sondern im Zähmen, Züchten und Beherrschen einer
bis dahin ungebändigten, wenn auch gejagten Tierwelt zu +motorischen+
Zwecken wurzelt[392], völlig fremd; aber dennoch haben sie gelernt,
die geniessbaren Pflanzen ihrer Heimat, die Brotfrucht, Kokosnuss,
Yams, Taro und die Batate in ihre Hegung zu nehmen, sowie Hunde und
Schweine der Fleischnahrung wegen in sesshafter Weise zu züchten.[393]
Umgekehrt fehlt Ackerbau auch manchen Wanderhirten nicht gänzlich,
ohne sie jedoch zur Sesshaftigkeit, zum Aufgeben ihres Nomadentums
zu veranlassen. Jeder arabische Stamm Algeriens pflügt, wie +Gerhard
Rohlfs+ betont,[394] und hat seinen ganz bestimmten Weide- und
Ackerbezirk, denn jede arabische Nomadentribe ackert und säet im
Winter. Nichtsdestoweniger sind die Beduinen Nomaden geblieben und
werden es voraussichtlich bleiben. Der Hang zu unstäter Lebensweise,
der ärgsten Feindin unserer Gesittung, ist ihnen zur zweiten Natur
geworden. Da mit dem Nomadentume eine besondere Befähigung zur
Schaffung grösserer Organisationen verbunden zu sein scheint und
dasselbe in der Geschichte gerne erobernd auftrat, so blicken die ihm
ergebenen Völker zumeist auf die an die Scholle gefesselten Ackerbauer
als auf tiefer Stehende mit einer gewissen Verachtung herab. Das freie
Hirtenwesen gilt ihnen als das Edlere, Höhere. Wie schwer der Übergang
vom Nomadentume zum Ackerbau sich mitunter vollzieht, zeigt das
Beispiel der tatarischen Kasaken in der sogenannten Kirgisensteppe.
Nur der arme Kasak, jener, der seine Herde und dadurch seine gewohnte
Nahrung verloren hat, ergreift aus Not den Ackerbau. Er bearbeitet
sein Feld, das er immer an einem Flusse oder See anlegt, bewässert
es so oft, als sein heisser Himmel es gebietet, und ernährt sich
während dessen von spärlichem Fischfang. Er treibt dieses mühevolle,
beschwerliche Arbeitsleben aber nur so lange, bis er wieder im stande
ist, aus dem Ertrag seiner Feldfrüchte einiges Vieh zu kaufen; dann
kehrt er vom Ackerbau zu seinem Hirtenleben zurück und frönt wie zuvor
der geliebten Unthätigkeit des ihm natürlichen Wanderlebens. In der
afrikanischen Steppe endlich hat bis zur Stunde sich in ursprünglicher
Reinheit das Bild jener wandernden Hirtenvölker bewahrt, von denen
schon die Bibel erzählt, in unmittelbarster Nähe einer dichten, dem
Ackerbau ergebenen Bevölkerung.

Kulturgeschichtlich ist es demnach zweifellos richtiger, nicht
Viehzucht und Ackerbau, sondern Nomadentum und Sesshaftigkeit als
Merkmale zweier verschiedener Gesittungsstufen zu bezeichnen;
wohl weist die Geschichte so mancher sesshaft gewordenen Völker
unzweifelhaft auf eine vorangegangene Nomadenstufe hin, aber beide
sind durchaus nicht unbedingt stets +aufeinander folgende+, sondern
sehr häufig +nebeneinander+ auftretende, also +parallele+ Stadien
menschlicher Entwicklung. Die Bedingungen, welche zur Herdenzucht oder
zum Landbau reizen, sind vollkommen verschiedene und der Art, dass
die einen nicht selten die anderen ausschliessen. Ein Land, das zur
Viehzucht sich eignet, ist in der Regel nicht zum Ackerbau geschickt,
welcher ihm dann nur durch Gewalt, nämlich durch die Geistesgewalt des
Kulturmenschen, aufgedrungen ist, wie z. B. in Savoyen und Irland.
Wohl sind in den Vereinigten Staaten kolossale Gebiete, die man
ehedem bloss für Viehzucht passend erachtete, in die fruchtbarsten
Ackerländereien umgewandelt worden, und an Stelle der baumlosen,
grasreichen Prärien prangen heute schon auf Hunderten und Aberhunderten
von Quadratkilometern wogende Mais- und Weizenfelder. Dies ist aber das
Werk des Kulturmenschen des neunzehnten Jahrhunderts, welcher mit den
reichen Hilfsmitteln, die eine mehrtausendjährige Gesittung ihm in die
Hand gedrückt, die Natur zu beherrschen vermag. Dem rohen Natursohne
wäre selbst dort, wo Boden und Klima ausnahmsweise beides erlauben,
nimmer gelungen, das eine durch das andere zu verdrängen.

Von den beiden, nach verschiedenen Richtungen strebenden Auszweigungen
des urzeitlichen Jägerlebens war das Nomadentum unvermögend, den
Begriff des +Grundeigentums+ zu zeitigen. Es finden sich an Stelle
desselben nur abgegrenzte Wanderungsbezirke, wie solche auch bei den
wilden Jägern z. B. in Brasilien und Australien vorkommen. Kehrte
der Wanderhirt zu einem festen Punkte zurück, so wohnte er in den
leicht beweglichen Hütten der Weiber. Ursprünglich, in der Zeit der
Muttergruppe, war nämlich die Hütte in der Obhut und im Besitze der
Frau +allein+ und bildete einen Teil des beweglichen Besitzes; denn
während der Mann unstät umherschweifte, sah die Mutter mit ihren
Kindern sich frühzeitig auf einen festeren Wohnsitz hingewiesen. Die
Hütte, in ältester Form wohl nichts anderes als der Schirm und das Dach
des Herdes, wurde aber durch die Weiber ebenso rasch abgeschlagen als
aufgerichtet -- sehr bezeichnend ist dies noch bei den Nomaden unserer
Tage das ausschliessliche Geschäft der Weiber -- und so bedurfte es zu
einer Hausung überhaupt noch keines Eigentums am Boden, auf welchem
sie zeitweilig stand. Unleugbar führte das Nomadentum einen nicht
unbeträchtlichen Fortschritt in der Geschichte des Eigentums herbei,
indem sich die Zahl der Gegenstände, an denen der Mensch Besitz gewann,
vergrösserte und nicht bloss auf die Herdentiere, sondern auch auf
seine Mitgeschöpfe, nämlich auf Weiber und Knechte, d. h. Sklaven
erstreckte. Aber zu einem Eigentume an Grund und Boden war ihm keine
Veranlassung geboten. Nur im Streite um ein Weidegebiet konnte sich
für den siegenden Teil, der aber stets eine Mehrheit, kein einzelner
war, eine Art Besitzbegriff entwickeln, der zunächst an die Machtfrage
anknüpfte. Man besass nur, was man auch mit der Hand wahren und
verteidigen konnte. Dies war aber bloss einer Gesamtheit, einem ganzen
Stamme oder Clane möglich, und nur in diesem Masse gestaltete sich das
erste Besitzverhältnis gegenüber von Grund und Boden. Innerhalb dieses
Gemeinbesitzes fehlt jedes persönliche Eigentumsrecht des einzelnen.
Er kann zwar das Land als Gemeingut benützen, hört aber seine Nutzung
auf, so tritt es wieder in das allgemeine Stammeseigentum zurück. So
hat bei den Kasaken jedermann Anspruch auf so viel Grund und Boden,
als er zur Erhaltung seines Herdenstandes bedarf; aber nie ist weder
ein einzelner, noch ein Aul, d. h. eine Wanderdorfschaft, Besitzer des
Bodens. Was sollte ihnen auch ein Eigentum daran, wenn sie kurz nach
der Ernte ihres spärlichen Anbaues weiterziehen?

Unbefangene Forscher, wie +Edouard de Laveleye+, +Letourneau+
und +Lippert+, erblicken die Vorbedingung zu der Entwicklung des
Grundeigentums in der Feststauung des Nomadentums, in der Überhandnahme
des Ackerbaues und in dem schliesslich errungenen Übergewicht desselben
über die Viehzucht überhaupt. Aber auch bei jenen Stämmen, welche
vom rohen Jägerleben zum Landbau übergingen, beruhte das Eigentum
an Grundbesitz zuvörderst auf Gütergemeinschaft. Die ungeteilte
Gemeinsamkeit des Grundeigentums findet sich auf niedrigen Stufen
+auf der ganzen Erde+ verbreitet und man kann mit grosser Sicherheit
annehmen, dass alle späteren Rechte am Grund und Boden aus der
ursprünglichen Grundeigentumsgemeinschaft entstanden sind.[395] Jene,
welche sich so sehr entrüsten über den dem Urmenschen zugemuteten
Mangel an allen Eigentumsbegriffen und zum mindesten die heutigen
Kulturarmen in Schutz nehmen gegen die Anschuldigung eines mitunter
noch deutlich erkennbaren Kommunismus, können das Vorhandensein eines
solchen wenigstens in Bezug auf das Grundeigentum nicht bestreiten.
Hat sich derselbe doch sogar bei hoch gestiegenen Völkern bis in
unsere Tage und mitunter selbst dort erhalten, wo daneben schon das
Sondereigentum am Grundbesitze aufgekommen ist, wie auf Java, in
China und Russland.[396] Ursprünglich erscheint alles Grundeigentum
als Gemeingut auch unveräusserlich und unvererblich. Der einzelne
hat nur ein Gebrauchsrecht und nur dieses kann -- in einem Stadium
+späterer+ Entwicklung -- vererbt, verschenkt, verkauft oder
verpfändet werden. Berechtigt zur Nutzung des Stammlandes ist nur der
Stammesgenosse. Die Ungeteiltheit des Gemeineigentums hat vielfach
auch die gemeinsame Bearbeitung desselben zur Folge; daneben bildet
sich der allgemeine Grundsatz, dass jedem, der unbebautes Land urbar
macht, dasselbe gehört, aber auch, dass jeder, welcher sein Land
nicht mehr bebaut, dasselbe verliert. Bei sehr vielen Völkern dauert
heute noch alles Grundeigentum nur so lange, als der Boden bebaut
wird.[397] So berichtet +H. von Rosenberg+ von den Papua bei Doreh auf
Neuguinea: „Grundeigentum giebt es nicht; jeder nimmt nach Willkür eine
Bodenstrecke in Besitz und wird, so lange er dieselbe bepflanzt, als
deren Eigentümer betrachtet.“[398]

Wie man sieht, hat die Entwicklung des beweglichen und des
unbeweglichen Eigentums keineswegs gleichen Schritt gehalten. Der
Mensch kannte längst ein Eigentum an Waffen, Schmuck, Geräten, kurz
an fahrender Habe, zu welcher auch sein schirmendes Obdach zählte;
auf einer höheren Stufe auch an Tieren und Menschen, aber noch immer
keines an Grund und Boden. Es wird verstattet sein zu vermuten, dass
auch die friedliche Ausgestaltung des Lebens in der Sesshaftigkeit,
wozu der Feldbau reizt, nach mancher Richtung hin auf die Befestigung
des Begriffes vom Sondereigentume an beweglichen Gütern fördernder
wirkte, als in dem unstäten Wanderleben der kriegerischen und oft
räuberischen Nomaden möglich war. Vorerst war auch im Kreise der
feldbauenden Bevölkerungen die Frau als Mutter bloss der anerkannte
Mittelpunkt der Familie; doch entwickelte sie sich daraus zu deren
bleibender Achse, während die ungebundene Manneskraft noch frei zu- und
abschwärmte. Unter solchen Umständen mochten leicht die Gegenstände
des Besitzes, der über die Waffen des Mannes hinausreicht, sich um
jenen allein festen Punkt herum anhäufen,[399] und die ursprüngliche
Muttergruppe konnte bald auf jene zweite Stufe einer jüngeren Periode
sich emporschwingen, jene Stufe, für welche allein ich die Bezeichnung
+Matriarchat+ in Anspruch nehme. In der That trifft man dasselbe
in Vergangenheit und Gegenwart hauptsächlich bei pflugführenden
Völkerschaften. Von den alten Kantabrern hebt +Strabo+ ausdrücklich
hervor, dass es die Frau sei, welche den Ackerbau betreibe, und bei den
matriarchalischen Balonda Südafrikas liegt die Anordnung des Feldbaues
gleichfalls ganz in den Händen der Frauen. Matriarchalische Völker thun
sich daher auch durch Friedensliebe und Gerechtigkeitssinn hervor.[400]
Diese Stufe der Familienentwicklung ist endlich durch einen gewissen
Grad von Arbeitsteilung und eine Art Ehebündnis sowie durch Vererben
der mütterlichen Habe an die Kinder, das +Mutterrecht+, gekennzeichnet.
Schon aus letzterem Grunde ergiebt sich, dass das Matriarchat zu einer,
die ganzen gesellschaftlichen Zustände und Anschauungen beherrschenden
Einrichtung erst dann werden konnte, nachdem das bewegliche
Sondereigentum zu einer gewissen Höhe sich ausgebildet hatte.[401] Das
auf die Muttergruppe der Urzeit folgende und aus ihr hervorgegangene
Matriarchat ist also ohne allen Zweifel zwar ungemein alt und führt bei
vielen Völkern in deren +vor+geschichtliche Vergangenheit zurück; es
ist aber keine Satzung der +Ur+zeit mehr, sondern die Frucht bereits
gereifterer Gesittungszustände. In gewissem Sinne betreten wir damit
geschichtlichen Boden.

Neben diesem friedlich aus der ursprünglichen endogamen Muttergruppe
hervorgewachsenen Matriarchate hat freilich, wie wir sahen, die Sitte
des Frauenraubes und der Exogamie eine zweite gesellschaftliche
Ordnung auf mutterrechtlicher Grundlage geschaffen, welche mit dem
eigentlichen Matriarchate naturgemäss mancherlei Berührungspunkte
aufweist, sich aber in Gegensatz zu jenem bei kriegerischen Jäger- und
Hirtenvölkern vorfindet. +Karl Kautsky+ sondert scharf diese beiden
Formen, indem er eine Fortentwicklung des Mutter- zum Vaterrechte bloss
bei den Exogamen erblickt, während bei den friedfertigen, endogamen
Völkern des Matriarchats dieses auch den Endpunkt ihrer ehelichen
Entwicklung bilde, von welchem keine Brücke zum System der Agnation
hinüberführe.[402] Ob dies nun in solcher Schroffheit zu behaupten, ist
doch zweifelhaft. Bei verschiedenen, heute patriarchalischen Stämmen
erkennt man nämlich Spuren früheren Mutterrechtes, und für die so fern
hinter uns liegenden Zeiten lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem
Umfange es in Übung gewesen. Das Auseinanderhalten beider Gattungen
von Matriarchat auf Grund ihrer Entstehungsart stösst daher auf
Schwierigkeit. Warum +Kautsky+ das Matriarchat bei den Endogamen sich
nur durch die Annahme erklären kann, dasselbe sei ihnen von +aussen+
zugebracht worden,[403] ist vollends nicht recht einleuchtend. Keimten
ja doch schon dessen Grundzüge in der ursprünglichen Muttergruppe,
und die Ausbildung des Mutterrechtes konnte mit der Anhäufung des
Privateigentums und der Vermehrung der Kulturgüter kaum ausbleiben.

Im Matriarchate, das noch jetzt und keineswegs bei den niedrigsten
Völkern verbreitet ist, gehört das Kind immer noch ausschliesslich
der Mutter, und in ihm setzt sich fort, was man mit weiter Dehnung
des Begriffes „die Familie“ zu nennen anfangen darf. Im Kreise der
matriarchalischen Verwandtschaft ist das Kind immer noch bloss vom
Geblüte der Mutter, daher auch nur der Mutter allein und durch sie
jenen Personen verwandt, die aus derselben Quelle des Lebens ihr Dasein
schöpfen, also seinen leiblichen Geschwistern. So ist aber auch dem
Weibe der nächste männliche Blutsverwandte der +Bruder+, d. h. der
Bruder von derselben Mutter, unter den älteren Personen der Bruder der
Mutter selbst, also der mütterliche Onkel, falls auch ihn und diese
wieder dieselbe Mutter geboren hat. Eines der bedeutsamsten Merkmale
in den alten Verwandtschaftsbezeichnungen ist daher die Unterscheidung
zwischen dem väterlichen und dem mütterlichen Onkel, dem Oheim und dem
Vetter, dem θειος und παραδελφος (πατρως). Die Wolofneger Senegambiens
nennen die Brüder des Vaters „_Papae_“ und die Neffen väterlicherseits
„_Domae_“ d. h. Kinder, während die Kinder der Mutterbrüder
(_Nidhiaye_) _Dhiaerbate_, d. i. Neffen und Nichten heissen. Die Römer
selbst unterscheiden den väterlichen Oheim als _patruus_ (_pitraya_
im Sanskrit) vom mütterlichen _avunculus_, und _avunculus_ ist eine
Verkleinerungsform von _avus_, Grossvater oder Ahn. In analoger Weise
unterschied man im Deutschen zwischen _Muoma_ oder Muhme, nämlich
Mutterschwester oder _Matertera_, und Base oder Vatersschwester,
eine Unterscheidung, die durch das Vorwiegen der Benennung „Tante“
verloren gegangen ist. Der Mutterbruder oder Oheim mütterlicherseits
steht nun bei einer grossen Zahl von Volksstämmen in einer besonderen
Beziehung zu seinem Neffen, die nicht besser ausgedrückt werden kann,
als mit den von +Tacitus+ bei den Germanen gebrauchten Worten, indem
er von dem _Avunculus_ (_qui apud patrem honor_) sagt: _sanctiorem
arctioremque hunc nexum sanguinis arbitrantur_.[404] Die grössere
Heiligkeit dieses Verwandtschaftsverhältnisses, die Ansicht, dass die
Verwandtschaft zwischen Oheim und Neffe eine engere sei als zwischen
Vater und Sohn, findet sich unter anderen bei den Batta auf Sumatra,
bei den Vitiinsulanern im pazifischen Ozean, bei den Kenaivölkern
Nordwestamerikas, bei den Khasia in Assam, an der Malabarküste, bei den
Schwarzen am Kongo, in Loango, Senegambien und an unzähligen anderen
Orten, ganz vornehmlich aber in Afrika, und zwar dort wie anderwärts
zumeist in Verbindung mit der matriarchalischen Verwandtschaft, von
welcher im Altertume Spuren bei den Lokrern, Etruskern und Lykiern
sich zeigten. Von den letzteren, einer vorhellenischen Völkerschaft,
berichtet +Herodot+, dass sie sich nach ihren Müttern benannten,
nicht nach ihren Vätern, „und fragst du einen nach seiner Herkunft,
so wird er sein Geschlecht von Mutterseite angeben und seiner Mutter
Mütter aufzählen. Hat eine Frau des Landes einen Knecht zum Ehemann
genommen, so gelten die Kinder für edelbürtig; nimmt aber ein Mann
des Landes, und wäre es auch der vornehmsten einer, ein fremdes Weib
oder ein Kebsweib, so werden die Kinder unehelich“.[405] +Nikolaus von
Damaskus+ bestätigt diese Nachricht und fügt hinzu: „sie vererben ihre
Hinterlassenschaft auf die Töchter, nicht auf die Söhne.“

In der That, wenn die Kinder als Fortsetzer der Mutter galten, so
musste auch ihr Eigentum bei ihnen sich fortsetzen. Aber auch die
Brüder der Mutter konnten ihr Eigentum nur der Schwester oder deren
Kindern hinterlassen, da der Zusammenhang zwischen ihnen und ihren
eigenen Kindern unerkannt blieb. Sobald Ämter und Würden als Eigentum
vererbt wurden, galt für sie die nämliche Erbfolgeordnung. Daher der
bei so vielen Völkern der Vergangenheit wie der Gegenwart geltende
Rechtsgrundsatz: _Partus sequitur ventrem_. Von der Mutter also
hatten auf diese Weise die Kinder Reichtum und Würden zu erhalten;
das +Erbrecht+ war es, welches das Band zwischen Mutter und Kind aus
einem idealen zu einem realen gestaltete.[406] Es ist auch ungemein
bezeichnend, dass die der Mutter entgegengebrachte Kindesliebe nirgends
stärker sich zeigt, als auf dem alten Boden des Matriarchats, bei
den Negern Afrikas; für diese ist es die empfindlichste Kränkung,
wenn man von ihrer Mutter unehrerbietig spricht, was sie „der Mutter
fluchen“ heissen.[407] Jene, welche eine fortschreitende Entwicklung
der Menschheit annehmen, bedürfen nicht des Hinweises, dass der Inhalt
des Mutterrechtes nicht in allen Fällen der gleiche ist,[408] dass
auch das Matriarchat nicht überall und zu allen Zeiten die nämlichen
Formen zeigt. Wesentlich ist jedoch dafür überall, dass der Kreis
der Verwandtschaft sich bloss auf die Spillmagen beschränkte, so
dass die Familie nur durch Weiber fortgesetzt werden kann und nach
Aussterben ihrer weiblichen Mitglieder dem Erlöschen anheimfällt.
Dieses System wird durch die Einsetzung und Ausbildung der Ehe
+keineswegs verdrängt+; man kennt dann wohl den Erzeuger des Kindes,
allein er gilt noch nicht als Verwandter desselben und im Falle einer
Trennung der Gatten ziehen alle Kinder mit der Mutter. Ebensowenig
sind die Söhne desselben Vaters von verschiedenen Müttern verwandt. In
Westaustralien gehören die Kinder zur Familie der Mutter ohne weitere
Beziehung zu ihren Halbgeschwistern von anderen Müttern, daher sie nach
dem Tode des Vaters geradezu verteilt werden.[409] Kommt ein Krieg
zwischen dem Stamme der Mutter und dem des Vaters zum Ausbruch, so
kämpfen die Söhne mit ersterem gegen die eigenen Väter. In Australien
befehden sich nicht nur die Stämme, sondern auch die Clans, und zwar in
der Weise, dass alle, die denselben Kobongnamen führen, welchem Stamme
immer sie angehören mögen, verpflichtet sind, zusammenzustehen. Da die
Australier polygam sind, so stehen nicht selten Söhne desselben Vaters,
aber verschiedener Mütter, in entgegengesetzten Lagern. Die nächste
Verwandtschaft ist und bleibt also die mit der Mutter, darauf folgt die
unter Geschwistern derselben Mutter, endlich die zwischen Oheim und
Neffen (Schwesterkinder). Der Oheim (Mutterbruder) wird regelmässig als
natürlicher Gewalthaber, Beschützer und Erzieher der Kinder angesehen;
er hinterlässt ihnen, sofern überhaupt ein Erbrecht ins Vermögen oder
eine Erbfolge in Würden und Titel entstanden ist, gewöhnlich das Erbe;
mit einem Worte: was später der Vater, das ist der Oheim zur Zeit
des Mutterrechtes und des Matriarchats.[410] Ja, selbst dort, wo die
Vaterschaft bereits ihr Recht erstritten hat, behält der Oheim oft
durch lange Zeit eine wetteifernde Gewalt; das Neffenverhältnis wird
vielfach höher angeschlagen, als das der Kinder zu ihrem Vater, wie
oben von den Germanen erwähnt ist. Das Verhältnis der Mutterschwester
zu ihrem Neffen ist bei diesem System naturgemäss ein ebenfalls sehr
nahes, und auf den Marianen wird es merkwürdiger Weise für geheiligter
gehalten, als das der Mutter zu den eigenen Kindern.[411]


[389] +Post+. Die Anfänge des Staats- und Rechtslebens. Oldenburg 1878.
S. 278.

[390] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Bd. I. S. 103.

[391] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 30.

[392] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. I. S. 180. 507.

[393] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 31.

[394] Ausland 1881. S. 759.

[395] +Post+. Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 115.

[396] Den Nachrichten der Alten zufolge herrschte Gemeingut an
Grund und Boden bei den keltiberischen Vaccaei, den Geten und den
alten Germanen, ja selbst in Sparta und im ältesten Rom. Unter den
Ackerbauern der Gegenwart findet sich das ungeteilte Grundeigentum bei
den Indianern Kolumbiens, bei den Malayen und vielen Stämmen Indiens,
wie die Naïr, die Tihur in Audh, die Singhalesen; auch Manus Gesetzbuch
kennt noch kein Sondereigentum. Die Zahl der niedrigeren Stämme ohne
persönliches Grundeigentum ist aber Legion.

[397] +Post+. A. a. O. S. 119-127.

[398] +H. von Rosenberg+. Der malayische Archipel. Leipzig 1878. S. 453.

[399] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 17.

[400] +Bachofen+. Mutterrecht. S. 312.

[401] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 339.

[402] A. a. O. S. 347.

[403] A. a. O. S. 338.

[404] +Tacitus+. _Germ. Cap._ XX.

[405] +Herodot+ (deutsch von Heinrich Stein). Bd. I. 88.

[406] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 339.

[407] +Waitz+, Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 122.

[408] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 14.

[409] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 777.

[410] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille. Questions sur
les antécédents des sociétés patriarcales._ _Genève et Paris 1874._ S.
163.

[411] +Dargun+. A. a. O. S. 15.



XII.

Einrichtungen und Sitten im Matriarchat.


Voraussichtlich kann die Liste der Völker, bei welchen gegenwärtig
noch reines Matriarchat herrscht, nicht mehr gross sein; in den
Rechtseinrichtungen, besonders in der Erbfolge, sind aber dessen
Spuren noch vielfach sehr deutlich wahrnehmbar. Die meisten Spuren
des Matriarchats bewahrt +Afrika+. Wenn man im schwarzen Erdteile,
vom mittelländischen Meere und dessen Küstenbewohnern ausgehend,
west- und südwärts bis zum Kap der Guten Hoffnung und von hier
nordöstlich bis zum Sambesistrome umschreitet, wird man finden,
dass die grosse Mehrzahl der Stämme -- an der Westküste fast alle
ausnahmslos -- reines oder modifiziertes Mutterrecht üben. Dieser alten
Familienverfassung hängt sogar ein Volk an, welches nicht bloss noch
ein nomadisches geblieben ist, sondern obendrein den Islâm angenommen
hat, eine Religionsform, welche strenge auf dem patriarchalischen
Prinzip aufgebaut ist. Dennoch folgt bei den verschiedenen Stämmen
der Berber oder Tuareq, welche sich in Tunis und Algier, über alle
Oasen des nördlichen Afrika, sowie über die ungeheuren Ebenen der
westlichen Sahara nördlich vom Senegal verbreiten, das Kind dem
Blute der Mutter. Der Sohn eines Sklaven und einer Edlen bleibt
ein Edler; jener eines Edlen und einer Sklavin ist ein Sklave. Im
allgemeinen verleiht bei den Berberstämmen die Mutter dem Kinde den
Rang, sei der Vater wer da wolle, und ein Volksspruch drückt dieses
Verhältnis sehr kategorisch mit den Worten aus: „Der Schoss färbt das
Kind.“ Endlich erbt der Schwestersohn nicht bloss die Privatgüter,
sondern auch die öffentlichen und mitunter selbst die priesterlichen
Würden.[412] Diese Einrichtungen sind zweifellos sehr alt, älter
jedenfalls als die Annahme des Islâm bei den Berbern, denn seitdem
sind ausnahmsweise einige Stämme, die sich deshalb _Ebna-Sid_ d. h.
„Söhne ihres Vaters“ nennen, zur Agnation übergegangen, während die
der alten Sitte treu gebliebenen als _Beni-Ummia_ d. h. „Söhne ihrer
Mutter“ bezeichnet werden.[413] Verwandtschaft durch die Mutter allein
findet sich ferner im Westen bei den Wolof, dem grossen, den breiten
Gürtel vom unteren Senegal im Westen bis Darfur im Osten bewohnenden
Volke der Fulah oder Fulbe, den Torodo, Mischlingen von Fulbe und
Negern, den Serakole, Mandingo, Fanti, Aschanti und überhaupt längs
der ganzen Goldküste; weiter südlich im Königreich Dahomeh und an der
Guineaküste; in Kongo und Loango, in Angola, ferner bei den Kimbunda
und den Bihe. Mutterrecht üben endlich die Dama und die Ova-Herero im
südlichen Westafrika. Überall besteht bei diesen Völkern die rechtliche
Einrichtung, dass das Kind in Rücksicht seines Standes der Mutter,
nicht dem Vater zu folgen pflegt. Die Kinder sind Freie oder Sklaven,
gehören dem fürstlichen Geschlechte, dem Adel oder dem gemeinen Volke
an, je nachdem dies mit der Mutter der Fall ist: so bei den Mandingo
und in Akkra wie in Loango und Kongo. In Sierra Leone werden die Kinder
nur nach der Mutter genannt. Bei den Kimbunda, welche schon eheliche
Verbindungen kennen, gehören die Kinder dem Mutterbruder. Der Vater hat
gar keine Gewalt über sie, selbst so lange sie minderjährig sind und
unter seiner Obhut stehen. Auch beerben die Söhne nicht ihren Vater,
sondern ihren Oheim, und dieser kann mit unumschränkter Vollmacht über
sie verfügen, ja sogar im Notfalle sie verkaufen.[414] Zeugnisse für
die Mutterfolge sind ferner vorhanden für die Aschanti, Akwapim und
Kommi, welch letztere nach +Duchaillu+ den von einem Kommi mit einem
fremden Weibe gezeugten Sohn nicht für einen Kommi ansehen. Die Würde
des Königs ist bei den Negern meist erblich, geht aber gleichfalls auf
den Bruder oder den Schwestersohn des Königs über. Nach arabischen
Schriftstellern des elften Jahrhunderts ging die Regierung in Ganah, in
Walata und bei den Mandingo überhaupt an den Bruder oder Mutterbruder
über. Der vielgereiste +Ibn Batuta+ erwähnt dasselbe Prinzip der
Erbfolge bei den Negern, und im Lande Bedscha fand nach +Makrizi+
ebenso die Vererbung der Regierung auf den Schwestersohn statt, wie
dies in Nubien in alter Zeit der Fall war. Auch in Rhât oder Ghât,
wo die Töchter Haupterben sind, die Söhne aber nichts vom Vater,
sondern nur von der Mutter und durch sie erben, ist diese Nachfolge
gebräuchlich. Wo die Fulah von Mandingo beherrscht werden, erbt der
Thron -- wie bei den Mauren am Senegal, den Serakole, den Mandingo
von Bambarra, Wulli und Tenda -- auf den Bruder fort, und dasselbe
geschieht bei den ersteren auch mit der Würde der Dorfhäuptlinge. Bei
den Wolof in Cayor erben die Brüder, dann erst die Söhne nach ihrer
Reihenfolge das Reich, in Wallo das älteste Kind der ältesten Schwester
des Königs oder das der verstorbenen Königin. In Bondu wird meist
der Bruder des verstorbenen Königs zum Nachfolger gewählt. Bei den
Serere folgt der Mutterbruder, dann der Schwestersohn; in Aschanti der
Bruder, nach welchem der Schwestersohn, dann der Sohn des Verstorbenen,
endlich der erste Vasall des Reiches das nächste Recht hat. In Iddah
folgt häufig der Schwestersohn. In Südafrika überhaupt ist dieselbe
Thronfolge gebräuchlich. In Kongo und Loango haben der älteste Bruder,
der Mutterbruder des Königs und die Schwesterkinder des letzteren das
erste Anrecht auf den Thron; schon vorher bekleiden sie die höchsten
Ämter des Reiches und rücken allmählich in diesen auf, wenn eines der
höheren erledigt wird.[415]

Setzen wir unsere Durchmusterung afrikanischer Völkerschaften fort,
so stehen die Negerstämme im allgemeinen unter Mutterrecht. Im Sudan
folgte nach +Ibn Batuta+ der Schwestersohn. Was +Werner Munzinger+ von
Kordofan berichtet,[416] deutet darauf hin, dass auch dort Neffenrecht
nicht unbekannt ist, ebenso in Nubien, dann bei den Barea und Bazen im
Süden von Ägypten. Dort erbt in

    erster Linie: der Bruder von gleicher Mutter,
    zweiter  „    der älteste Sohn seiner ältesten Schwester,
    dritter  „    der zweite Sohn der ältesten Schwester,
    vierter  „    der Sohn der jüngeren Schwester,
    fünfter  „    die Schwester des Erblassers,
    sechster „    ihr Schwesterkind.

Die Güter gehen also nur an die Geschwister und an ihre Nachkommen
von weiblicher Seite. Das gleiche Prinzip ist auch für die Blutrache
durchgeführt, indem nur Bruder und Schwesterkind dafür verantwortlich
sind, während die eigenen Kinder das Blut ihres Vaters gar nichts
angeht.[417] Auch bei den Bogos und den benachbarten Völkern spielt
das Schwesterkind eine sehr bevorzugte Rolle; es hängt innig mit
seiner Mutterfamilie zusammen und geniesst ihr gegenüber eine gewisse
Straflosigkeit. Ein Neffenerbrecht fand +Livingstone+ auch bei den
Negern an den Kebrabasafällen des Sambesi,[418] und ein genaues
Bild von Mutterfamilie und Mutterrecht bieten die gleichfalls am
Sambesi inmitten von Hirten wohnenden feldbautreibenden Balonda.
Matriarchalische Gewohnheiten sind endlich bei den endogamen Hova auf
der grossen Insel Madagaskar erhalten.

Nicht minder war auch in Amerika zur Zeit der Entdeckung das
Mutterrecht in grösster Verbreitung vorhanden. Ganz rein stand
dasselbe in Übung bei der ganzen ungeheuren Zahl der Jägervölker
von der Mündung des Mississippi bis zu den Felsengebirgen und von
Kalifornien bis zur Hudsonsbai. Das Gleiche gilt von den Völkern des
mittleren und in beschränkterer Weise auch von denen des südlichen
Amerika. Auf durchgebildetes Mutterrecht und Matriarchat stösst
man dagegen in einigen Teilen Ozeaniens und bei den Malayen des
ostindischen Archipels. Ich will daher bei diesen Gruppen länger
verweilen.

Auf allen Inseln der Karolinen- und der Marshall-Gruppe, mit einziger
Ausnahme der Insel Yap, ist der Ausgangspunkt der gesellschaftlichen
Einrichtungen derselbe, nämlich ein durch die Einheit des +weiblichen+
Blutes bedingter Stamm. Ganz die nämliche Verfassung besass einst auch
Polynesien, indem die Nachkommenschaft einer Frauenlinie den Vorzug
hatte und z. B. Häuptlingstitel und Würden auf den Bruder, nicht auf
den Sohn des Vaters übergingen. Die mittleren Karolinen, insbesondere
die Mortlock-Gruppe, scheinen nach +Johann Kubarys+ ausführlichen
Mitteilungen diese Stammesverfassung am reinsten erhalten zu haben.
Zu einem Stamme gehören Individuen beiderlei Geschlechts, welche
ihre Abkunft der Überlieferung zufolge von einer und derselben Frau
ableiten können. Es herrscht strenge Exogamie. Die Mitglieder eines
Stammes oder richtiger Clans, beiderlei Geschlechts, betrachten sich
als Geschwister und dürfen sich weder geschlechtlich vermischen,
noch körperlich oder moralisch schädigen. Die Bande der Bluts- oder
Stammesverwandtschaft bestehen ohne Rücksicht auf Entfernung und
geographische Verteilung. Diese Grundgesetze der Stammesverfassung
wurden von den ersten Einwanderern aus ihrer Heimat mitgebracht.
Da aber die Einwanderung keine gleichzeitige und einmalige für die
verschiedenen Stämme war, so kamen auf verschiedenen Inseln einzelne
Stämme mehr zur Geltung; jedoch fanden sie sich sämtlich auf beinahe
jeder Insel vertreten. Sobald daher die Bewohner einer Insel einen
Staat, d. h. ein nach aussen als politische Einheit wirkendes Ganzes
bilden, finden sich Mitglieder eines und desselben Stammes oder Clans
in verschiedenen Lagern vor und es tritt dann der Fall ein, dass zwei
einander gegenüberstehende Krieger sich nichts zu Leide thun, ja sich
im Kampfe ausweichen müssen, sobald sie sich als „_Puipui_“, d. h. als
Verwandte, die sich nicht töten oder beschädigen dürfen, erkannt haben.
Das Puipui also ist stärker als der Begriff „Staat“, als die politische
Unabhängigkeit desselben. Staaten bekämpfen sich demnach nur innerhalb
ihrer sich gegenseitig fremden Stämme. Wenn eine Insel die Stämme A und
B hat, eine andere aber auch von denselben bevölkert ist, dann wird A
der einen Insel mit B der anderen, B der ersteren mit A der letzteren
kämpfen müssen. Ein Stamm nach vorstehender Art ist nicht von Dauer,
weil Männer und Frauen desselben keine Verbindungen eingehen dürfen. Zu
seinem Fortbestehen muss er mit einem andern Stamme in Berührung treten
und so eine Nachkommenschaft zu erzielen suchen.

Je mehr Frauen zu einem Stamme gehören, desto mehr Verbindungen
und Nachkommenschaft, desto grösser demnach die Wahrscheinlichkeit
seines höheren Bestehens. Hieraus entspringt die bevorzugte Stellung
der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die älteste Frau
des Stammes als dessen +gesellschaftliches+ Haupt angesehen und mit
besonderer Achtung behandelt wird. Einfluss und Bedeutung der Frauen
im Stamme, besonders der ältesten Frau, ist auf den verschiedenen
Inseln der Karolinen verschieden. Das Verhältnis scheint von den
Bedingungen abzuhängen, in welcher sich die Stämme vereinigten, um
Staaten zu bilden. Die älteste Frau des Stammes heisst überall, ebenso
wie das männliche politische Haupt des Stammes: „Häuptling“. Auf den
Palau-Inseln oder westlichen Karolinen stehen der ältesten Frau der
Familie, der Königin der Frauen, eine Anzahl Frauenhäuptlinge zur
Seite, welche den _Rupak el Dil_ ausmachen und von grossem Einfluss auf
die Gesellschaft sind. Ganz ebenso verhält es sich bei den Tip, den
völlig dem Puipui entsprechenden Stämmen auf der Insel Ponape. Auch die
Thronfolge vererbt sich auf den Palau in der weiblichen Linie, aber es
sind immer nur die männlichen Kinder der Schwester des Königs, welche
den Thron besteigen.[419] Ebenso besteht bei den Mortlockern immer
neben den weiblichen ein männlicher Häuptling, nämlich der älteste Mann
aus der ältesten Familie, und dieser ist das +politische+ Haupt des
Stammes.[420]

Wie ersichtlich, herrschen auf der Stufe des Matriarchats mitunter
+zwei+ Gewalten gleichbedeutend neben einander: eine soziale und eine
politische. Die erstere ruht in den Händen der Frau, die „Herrin ist
im Hause,“ +aber nichts mehr+, während der Mann sich noch nicht um die
Angelegenheiten der Familie, zu der er nur in einem nebensächlichen
Verhältnisse steht, bekümmert und daher hauptsächlich den auswärtigen,
die Gesamtheit betreffenden Dingen -- der Politik, wenn man so sagen
dürfte -- sich zuwendet. Es war daher sicherlich ein Fehler +J. J.
Bachofens+, wenn dieser verdiente Forscher Matriarchat und Mutterfolge
mit allgemeiner Weiberherrschaft verwechselte, was sehr zweierlei ist.
Das Matriarchat begründet die Herrschaft der Frau im Hause, erhebt
sie zum Familienoberhaupt, ist aber noch lange keine +Gynaikokratie+,
worunter eine Weiberherrschaft im Staate zu verstehen wäre. Wohl ist
es denkbar, dass die Herrschaft der Frau im Hause, in der Familie,
unter günstigen Umständen sich weit genug entwickeln konnte, um der
Frau auch im politischen Leben eine grosse Rolle anzuweisen. Wie auf
den Palau besitzen bei vielen Völkern die Frauen, namentlich die
bejahrteren, bedeutenden Einfluss -- so ehedem bei den Germanen -- und
beteiligen sich an den Ratsversammlungen, in welchen sie Stimmrecht
üben, wie bei vielen Indianern Nordamerikas, namentlich den Odschibwä,
Navajos, Natchez und Irokesen. Nicht selten fiel ihnen sogar die
wirkliche Häuptlingsschaft zu.[421] Mit dieser Würde bekleidet fand
man Weiber bei den Narraganset, Sogkonate, Winipeg und Krihk; auch
bei den Potowatomi wird Ähnliches erwähnt.[422] Die Nehannes, eine
kriegerische und ungestüme Horde der Athapasken, sollen einst von einem
Weibe geführt worden sein und als Oberst +Langberg+ die Komantschen
im Bolson de Mapimi besuchte, wurde dieser Stamm von einer alten Frau
angeführt. Doch will dies gerade nicht viel bedeuten, da bei diesem
Räubervolke sonst keine matriarchalischen Gebräuche zu bemerken
sind und im übrigen die Frauen eine sehr untergeordnete Stellung
einnehmen.[423] Beweiskräftiger ist, dass bei den Haidahindianern
Nordwestamerikas die Häuptlingswürde, ohnehin in weiblicher Linie
erblich, thatsächlich von Frauen erlangt wird.[424] Auch bei den
Südkaliforniern fällt die Häuptlingsschaft in Ermangelung eines
männlichen Erben an die nächste weibliche Erbin. Im australischen
Queensland ist die höchste Gewalt bei dem ältesten Weibe der Horde;
dieses hat, nach des Schweizers +Eduard Marcet+ Versicherung,
Macht über Leben und Tod und giebt den Kriegern, welche gegen den
Feind ausziehen, Befehle.[425] Auf der von Polynesiern bewohnten
Markesasinsel Nukuhiwa kennt man ebenfalls weibliche Häuptlinge,
„Atapeius“ geheissen, welche sehr oft in Vielmännerei leben. In Afrika
sind solche weibliche Oberhäupter keine Seltenheit, und dies ist sehr
bemerkenswert, da ja gerade der dunkle Erdteil die meisten Spuren
des Matriarchats erhalten hat. Dem ungemein gewissenhaften Forscher
+Dr. Gustav Nachtigal+ zufolge liegt südlich von den Njillem in
Centralafrika ein Ländchen, das stets von einer Frau -- _Mbang-Nê_ --
beherrscht werden soll. Der Bezirk ist unter der arabischen Bezeichnung
_Beled-el-Mrâ_, d. h. „Land der Frau“ oder unter dem Bagirmi-Namen
_Bê-Mbang-Nê_, d. h. „Land der Königin“ bekannt.[426] Endlich wird
einer der chinesischen Urstämme von einem Weibe beherrscht, das den
Titel _Noi-Tak_ führt. Die Unterthanen bringen ihrer Regentin die
denkbar grösste Ehrerbietung entgegen; sie sind als _Nue-Kun_, d.
h. „das von einer Frau regierte Volk“ bekannt und von den Chinesen
dieserhalb ganz besonders verachtet. Die Thronfolge ist auf die
weiblichen Mitglieder einer bestimmten Dynastie beschränkt.[427]

Ob sich nun irgendwo aus dieser +Teilnahme+ der Frauen an der
politischen Thätigkeit der Männer eine +Herrschaft+ über diese auch auf
+politischem+ Felde entwickelt hat (was erst recht „Gynaikokratie“ zu
heissen verdiente), wie +Bachofen+ annimmt, halte ich mit den meisten
Forschern für überaus zweifelhaft. Die uns zugänglichen Berichte
berechtigen noch lange nicht zu dieser ganz unwahrscheinlichen Annahme.
Was wir über das „Amazonentum“ wissen,[428] an welchem +J. J. Bachofen+
für Südamerika trotz der erschöpfenden Untersuchungen von +Martius+
und +Richard Schomburgk+ fest hält, ist zu dürftig, zu dunkel, um
eine feste Grundlage für die Hypothese einer solchen Gynaikokratie
abzugeben. Sieht man sich indes auch gezwungen, die Gynaikokratie,
wie sie nach der hellenischen Amazonensage ebensowohl wie nach der
erhitzten Phantasie spanischer Entdecker in Südamerika sich darstellt,
schlankweg zu verneinen, so ist es doch interessant, dass die Indianer
des Marañon die Sage von einem Stamme der _Aikeam-benanos_, d. h. „der
Weiber, die allein leben“ besitzen, welche sie an den Rio Cuchivero
versetzen, wie +A. von Humboldt+ berichtet.[429] Sehr überraschend ist
es aber, die nämliche Sage auch auf der weit entfernten Insel Neuguinea
wiederzufinden, wo nach der Angabe der Eingeborenen ein Bezirk oder
ein Eiland an der Südostküste _Haine Anna_ oder „Frauenland“ heisst,
welches der Reisende +S. Mac Farlane+ zu entdecken sich vergeblich
bemühte. Wie ihm die Eingeborenen der Südostküste erzählten, dürfen
Männer diesen Frauenstamm zwar besuchen, aber nur zum Zwecke der
Begattung, und es ist ihnen nicht gestattet, sich länger aufzuhalten,
bei Gefahr der Ermordung. Die männlichen Kinder, welche diese Weiber
gebären, werden bei der Geburt sofort getötet und nur die Mädchen
bleiben am Leben.[430]

Ist in staatlicher Hinsicht die Annahme einer Gynaikokratie im
Sinne eines thatsächlichen Weiberregiments kaum haltbar, so steht
doch andererseits eben so fest: für die +Familie+ -- aber auch
bloss innerhalb dieser -- bedeutet das Matriarchat die Herrschaft
der Frau, nicht im materiellen, sondern im gewohnheitsrechtlichen
Sinne. Altmeister +Peschel+ hat gewiss sehr mit Unrecht es als eine
„wenig glaubwürdige“ Ansicht verdächtigt, dass in den Anfängen der
menschlichen Gesellschaft die Mütter als Familienhäupter gegolten
hätten, „als ob“ -- so sagt er -- „von den sogenannten Naturmenschen
nicht das Recht des Stärkeren, sondern das Recht des Schwächeren
anerkannt worden wäre“.[431] Wäre diese, durchaus unzutreffende
Auffassung richtig, so würde sie freilich allein genügen, um jedweden
Glauben an einstige matriarchalische Zustände in der Vorzeit unseres
Geschlechtes zu verscheuchen, denn keine anderen als die Naturgesetze
schwangen damals wie heute ihr Szepter. Naturgesetz ist aber allein
das Recht der Stärkeren, und dieses würde auch +Peschel+ durch das
Matriarchat keineswegs gefährdet erachtet haben, wenn er die Zustände
und Einrichtungen bei den Karolineninsulanern und im malayischen
Archipel gekannt hätte, zu welchen ich nach dieser langen aber
unerlässlichen Abschweifung nunmehr zurückkehren will.

Ich sagte oben, dass unter den Mortlockinsulanern der älteste Mann
aus der ältesten Familie das politische Haupt des Stammes sei. Der
ganze Stamm nennt ihn seinen Häuptling: _Sómol_. Der Häuptling nennt
jedes Mitglied seines Stammes _Pui_, d. h. Schwester oder Bruder, ohne
Rücksicht auf das Alter. Stirbt ein Häuptling, so folgt ihm sein Bruder
oder, falls dieser fehlt, der nächste männliche Verwandte. Stirbt die
älteste Familie aus, so folgt die nächste, die folgende u. s. w., so
dass der letzte Mann des Stammes Häuptling werden kann, wenn an ihn
die Reihe kommt. Jedes Dorf für sich ist ein kleiner Stamm, ein Clan,
aus welchem die Nachkommenschaft des männlichen Teiles ausgeschlossen
und nur die des weiblichen beibehalten ist. Die durch die Bande der
Clanverwandtschaft aneinander geketteten Dörfer anerkennen ein Dorf als
den Sitz der Hauptfamilie, welche den Häuptling des Stammes liefert.
Jedes dieser Dörfer, dessen Bedeutung im Stamme in einer stufenweise
angeordneten Reihe bestimmt ist, kann das Hauptdorf werden, falls die
vorgehenden wichtigeren Dörfer ausgestorben sind.

Was nun die innere Stammesverfassung betrifft, so sind die Mitglieder
eines Stammes in kleinere Gemeinden geteilt, von denen jede eine
eigene Niederlassung: _Key_, und mit den dazu gehörenden Ländereien
_Bey_ geheissen, besitzt. Jeder Bey, der etwa dem Begriffe des Clan
entspricht, hat seinen männlichen Somol, den ältesten Mann der
Gemeinde, welcher diese nach aussen vertritt. Die Einrichtung des
Key -- ein grosses Haus (_Le Fel_), wo der Somol mit den männlichen
Bewohnern schläft, umgeben von kleinen Hütten, in welchen die Frauen
und Mädchen des Clan für sich allein oder erstere mit ihren Männern,
die nicht zum Stamme gehören, sich aufhalten -- ist bloss ein
sichtbarer Ausdruck der Stammesregel, dass die beiden Geschlechter sich
als Geschwister betrachten sollen. Der Key ist kein Dorf, in dessen
Häusern die Familien gemütlich zusammenleben, sondern die Frauen und
Männer sind aufs strengste geschieden. Nie wird ein Geschwisterpaar
in +einem+ Hause schlafen, sondern der Sohn schläft in dem _Fel_, die
Tochter mit ihrer Mutter im _Im_. Eine geschlechtliche Vermischung
seitens der Angehörigen eines Clan wird als die schreiendste
Blutschande betrachtet und würde bei allen Clangenossen ohne weitere
Umstände Rächer finden. Da nun die Männer ihre Weiber und sonstige
Frauengesellschaft ausserhalb des Key suchen müssen, sind sie fast
immer von ihrer Heimat abwesend. Die älteren Männer, welche eine Frau
von einem andern Stamme nehmen, müssen sich bei ihr aufhalten und das
ihr zugehörige Land bearbeiten. Sie besitzen ausserdem ihr eigenes
Land in ihrer Heimat, von wo sie die Erträgnisse meistenteils nach
der Familie der Frau bringen. Die jungen Männer, welche sich erst
Weiber suchen, treiben sich in fremden Dörfern umher, putzen sich,
um möglichst guten Eindruck auf die Töchter des Landes zu machen und
warten ungeduldig auf die Abendzeit, da dann gewöhnlich eine gesellige
Unterhaltung am Strande stattfindet, an der sich die Jugend beiderlei
Geschlechts unter Gesang und Tanz ganze Nächte hindurch ergötzt.[432]

Die so auffallende Sitte des getrennten Lebens der Geschlechter in
besonderen Häusern kehrt auch auf den Viti wieder, wo noch Mutterfolge
und Neffenerbrecht herrschen. Dort schlafen alle Männer gemeinsam in
einem _Bure_, während die Knaben wiederum ein Bure für sich des Nachts
benutzen, Frauen und Mädchen aber einzelne Hütten bewohnen.[433] Auch
auf den Palau, wo doch der Mann schon Herr im Hause ist, beobachten
wir deutlich umgrenzte Männer- und Weiberverbände, sogenannte
_Clöbbergöll_, wovon die ersteren im _Bai_, die letzteren im _Balai_
oder _Bli_ wohnen. Professor +Semper+ vermutet, dass das Bai oder
Fel, das Männerhaus, eigentlich papuanischen Ursprungs sei[434] und
bringt dafür einige Anhaltspunkte, woraus er schliesst, dass in ganz
Melanesien früher derartige Einrichtungen bestanden. +Lippert+ hat es
wahrscheinlich zu machen versucht, dass sich an vielen Orten und zu
verschiedenen Zeiten +zwei+ Gruppen von Organisationen zeigten: die
eine bestehend aus Frauen, Männern und Kindern, die andere aus Männern
und Jünglingen. Die wesentliche Unterscheidung liegt ihm zufolge in
der verschiedenen Art des Nahrungserwerbs und der davon abhängigen
Beschäftigungsweise. Diese Männerverbände standen den Familienverbänden
gegenüber, und +Lippert+ meint, dass durch den Übergang der Männer
von der Jagd zur Viehzucht diese Doppelorganisation nur noch mehr
gefestigt werden konnte.[435] Allein auf den Palau- und Mortlockinseln,
wo das Doppelhaus so scharf in den Vordergrund tritt, hat ein solcher
Übergang zur Viehzucht niemals stattfinden können, und ebensowenig
auf der übrigen Eilandsflur des Grossen Ozeans. Wenn also auf diesen
bei ihrer Entdeckung Frauen und Männer eine vollkommen getrennte
Wirtschaft führten, so scheint mir der Grund hauptsächlich in einstigen
matriarchalischen Zuständen zu liegen, welche der Männerwelt noch eine
weit grössere Unabhängigkeit von der „Familie“ zuwiesen. Im Grunde
genommen war und ist überall, wo das Matriarchat obwaltet, immer noch
keine Familie in unserem Sinne vorhanden, d. h. ein Verband, in welchem
die natürlichen Beziehungen zwischen Mutter und Kind, zwischen Mann und
Frau vertreten und geschützt erscheinen. Die matriarchalische „Familie“
ist immer noch ein viel weiterer Begriff als der, welchen wir heute
mit diesem Worte verbinden, eigentlich den ganzen Clan oder die Sippe
umfassend.

Verglichen mit der Ungebundenheit der urzeitlichen „Muttergruppe“
ist allerdings in der matriarchalisch geordneten Gesellschaft schon
grössere Regelmässigkeit und Festigkeit im Verkehre der Geschlechter
bemerkbar. Immerhin zeigt sie in ihren Sitten noch zahlreiche
Spuren der älteren freiheitlichen Epoche. Von einer +Wertschätzung
jungfräulicher Keuschheit+ ist noch keine Rede. Nach dem, was +Hugo
Zöller+ selbst gesehen und was man ihm erzählt hat, scheint so etwas
wie Keuschheit, dem Begriffe wie der Wirklichkeit nach, im Nigirdelta
nicht bloss unbekannt, sondern auch den Leuten +unverständlich+ zu
sein. Es giebt dort keine Festung, die nicht jeder, der sie sah, auch
besiegte, wenn er kam.[436] Heute noch sind die Ideen der Australier
über die Keuschheit der Jungfrauen gleich Null;[437] in Melanesien
ist der geschlechtliche Umgang den Mädchen meistens unbehindert, wie
denn auch in Polynesien zur Zeit der Entdeckung die ungebundenste
Zügellosigkeit herrschte. Auf der Markesasinsel Nukuhiwa konnten die
Mädchen ungehindert und ohne ihre Familie zu entehren, dem Hange ihrer
Sinnlichkeit nach Wohlgefallen frönen,[438] ja, es wurde erwachsenen
Mädchen zur Schande angerechnet, wenn sie, von den Männern verachtet,
keine Gunstbezeugung austeilen konnten, und ein Mädchen sah sich desto
mehr geschätzt, je mehr sie Liebhaber gehabt[439] -- eine Ansicht, die
sehr häufig und bei den verschiedensten Völkern wiederkehrt. Auf den
Palau-Inseln, wo schon patriarchalische Polygamie herrscht, leben im
Männer-_Bai_ stets zur Bedienung junge Mädchen, _Armungul_, welche an
dem freien ungebundenen Leben, das sie dort führen, grossen Gefallen
finden. Die Armungul bleiben gewöhnlich drei Monate lang in dem Bai,
lernen hier den Männern dienen und ihnen gehorsam sein, und wenn sie
zurückkehren, so bringen sie ihren Eltern ein hübsches Stück Geld
mit. Es ist dies, so denkt das weibliche Volk auf den Palau, eine
köstliche Sitte.[440] Oft entflieht ein ganzer Weiber-Clöbbergöll
nächtlicherweile zu einem Männer-Clöbbergöll einer andern Insel;
wenn nämlich ein junger Mädchen-Clöbbergöll in das richtige Alter
kommt, treibt es ihn irgend wohin zu gehen, und keines der Mädchen
dürfte dann zurück bleiben, auf die Gefahr hin, von ihren Eltern
ausgescholten zu werden und keinen Mann finden, da sie in den Ruf käme,
ein ungeschicktes Mädchen zu sein, das nicht zur Frau tauge. Aber die
andern, wenn sie heimkehren, verheiraten sich rasch.[441] Ähnlich
denken und handeln die algerischen Araber vom Stamme der Uled Naïl.
Sobald die Töchter im elterlichen Hause reif geworden, schickt sie der
Vater nach der nächsten grösseren Stadt, besonders nach Biskra, damit
sie dort mit ihren Reizen so viel Geld als möglich verdienen. Die
Töchter folgen den väterlichen Ratschlägen auch willig, und es erhält
diejenige, welche mit Schätzen reich beladen heimkommt, am frühesten
einen Gatten, keineswegs der Schätze wegen, die ja dem Vater gehören,
sondern des Anwertes halber, den sie in der Fremde gefunden.[442]
Sogar bei den gesitteten Japanern kommt es nicht selten vor, dass ein
Vater aus den niedrigen Ständen seine Tochter auf eine bestimmte Zeit
einem _Yoshiwara_ (Freudenhause) überlässt,[443] was der Achtung des
_Musme_ (Mädchen) keinen Eintrag thut. Bei den Wotjäken ist es geradezu
schimpflich für ein Mädchen, wenn sie wenig von den Burschen aufgesucht
wird.[444] Die zum Christentume bekehrten Tagalen der Philippinen sehen
auch heute noch nicht auf Jungfräulichkeit; die Mädchen geben sich, wie
in der früheren Heidenzeit, ohne weiteres jedem Liebhaber preis.[445]

Besondere Achtung jungfräulicher Keuschheit lässt sich auch jenen
Völkern nicht nachrühmen, welche zwar sonst in diesem Punkte sehr
ängstlich, dennoch den Töchtern gestatten, mit dem Bewerber im
Konkubinate zu leben, weil es vor allem gilt, die Fruchtbarkeit des
Mädchens zu erproben. So thun z. B. die Igorroten auf Luzon. Wird
das Mädchen binnen einer bestimmten Frist schwanger, so findet erst
die Hochzeit statt, im entgegengesetzten Falle tritt der Bräutigam
zurück.[446] Auch bei den oben genannten Wotjäken ist es für ein
Mädchen ehrenvoll, Kinder zu haben; sie bekommt dann einen reicheren
Mann und ihr Vater einen höheren _Kalim_ (Brautpreis) für sie bezahlt.
Sogar bis in den Kreis unserer Kulturvölker hat diese den geläuterten
Begriffen der Keuschheit widersprechende Wertschätzung der vorehelichen
Schwangerschaft sich geflüchtet. Thatsache ist, dass in einigen
Gegenden Englands, wie +Staniland Wake+, ein ausgesprochener Gegner
unserer Anschauungen, selbst einräumt, ein Mädchen nur dann einen
Gatten findet, wenn es früher schon ein Kind geboren;[447] und in der
niederländischen Provinz Seeland ist, wie +Henri Havard+ berichtet,
die Keuschheit den Mädchen eine Last, von welcher sie sich frühzeitig
zu befreien wissen.[448] Als Jungfrau tritt dort ein Mädchen fast
niemals in die Ehe, wohl aber meist in schon vorgerücktem Zustande der
Schwangerschaft; dies geht soweit, dass in vielen Fällen dieselbe als
unbedingte Notwendigkeit erachtet und ihr Ausbleiben zum thatsächlichen
Ehehindernis wird,[449] und man merke wohl, dass dabei der Verkehr
des Mädchens durchaus nicht auf +einen+ Verehrer beschränkt ist.
Ziemlich ähnlich liegen die Dinge in der bäuerlichen Bevölkerung von
Oberösterreich und Oberbayern, wie in den Alpenländern überhaupt.
Die Begriffe von geschlechtlicher Ehre im modernen Sinne sind dort
noch fast unbekannt. An eine uneheliche Geburt knüpft sich weder für
die Mutter, noch das Kind irgend welcher besonderer Makel, für das
Mädchen selbst dann noch kaum, wenn es mehrere Kinder von verschiedenen
Vätern zur Welt bringt.[450] Ein erst siebzehnjähriges, aber schon
schwangeres Mädchen in Tölz rühmte sich mir gegenüber geradezu ihres
Zustandes, „da ja damit die Welt sehe, dass sie etwas wert sei“. Das
sogenannte „Fensterln“, das nächtliche Anklopfen des Burschen an
den Kammerfenstern des „Dirndls“, das nur dann vergeblich bleibt,
wenn der Bursch nicht „der rechte“ ist oder andere Hindernisse das
Hineinschlüpfen in die Kammer des Mädchens verwehren, ist ein uralter,
weit verbreiteter und durch keine Macht der Welt auszurottender
Brauch in den Alpen, welchen das einsame Leben der Sennerinnen in
den Almhütten noch unterstützt. So hat denn Professor +Josef Sepp+,
ein Tölzer Kind und genauer Kenner seiner Heimat, den bezeichnenden
Ausspruch wagen dürfen, dass fast alle Mädchen im Gebirge Maria
heissen, aber von der heiligen Jungfrau nichts besässen, als eben nur
den Namen und -- das Kind. Auch in der Schweiz herrscht in vielen
Kantonen noch die wohl aus burgundionischen Zeiten herstammende Sitte
des „Kiltganges.“ Damit, oder wie es in einigen Alpengegenden heisst,
„z' Licht goh“, bezeichnet man im allgemeinen die nächtlichen Besuche
junger lediger Bursche bei heiratsfähigen Mädchen. Uneheliche Kinder
sind das endliche Ergebnis. Die Eltern wissen es, müssen es aber
geschehen lassen, wenn sie ihre Töchter unter der Haube sehen wollen,
-- weil es einmal so Sitte ist; denn der Kiltgang, wo er Volksbrauch,
ist so allgemein, dass arm und reich demselben huldigen. Es giebt
auch in der Schweiz nicht wenig einsichtsvolle Leute, welche dem
Kiltgang ernstlich das Wort reden.[451] Eine ähnliche „Freierei“ ist
in Norwegen üblich.[452] Herben Sittenrichtern mag es nur zu mässigem
Troste gereichen, zu erfahren, dass schon die alten Vedalieder davon
erzählen, wie der Jüngling nächtlicherweile ins Elternhaus und in die
Kammer seines Mädchens gelangt,[453] was +Weinhold+ zu interessanten
Vergleichen mit dem Brauche des Kiltganges veranlasst, der übrigens
nach +Elphinstone+ auch „feste Sitte bei vielen Afghanen und Stämmen
des nordwestlichen Indiens“ geworden sei.

Genau betrachtet verhält es sich mit der jungfräulichen Keuschheit wie
mit der Schamhaftigkeit. Auch sie ist bei den verschiedenen Völkern
keineswegs gleichmässig ausgebildet, und es lassen sich in deren
Wertschätzung eine Unzahl fein abgetönter Schattierungen von den
rohesten bis zu den gesittetsten Völkern verfolgen. Auch sie ist ein
erst spät erworbener Kulturschatz, und wenn sogar inmitten gesitteter
Nationen, wie obige Beispiele darthun, derselbe nicht immer seinem
vollen Werte nach gewürdigt wird, so hat man darin sicherlich nicht mit
dem Entartungsapostel Dr. +Schneider+ ein Unvermögen der Überlieferung
und des Beispiels christlicher Zucht und Sitte, sowie der durch beide
beeinflussten staatlichen Gesetzgebung und des öffentlichen Anstandes
zu erkennen;[454] vielmehr sind alle die aufgezählten Faktoren
bislang unfähig gewesen, die Ehe und die damit zusammenhängenden
Begriffe zu jener Reinheit zu erheben, welche im Hirne der Träumer
als ursprünglicher Zustand spukt, bevor „die zerstörende Macht der
Sünde, welche in der fleischlichen Lust kulminiert“,[455] zu den
geschlechtlichen Verhältnissen der erforschbaren Perioden geführt.
Einen Beweis für dieses Paradoxon vermag natürlich niemand zu
erbringen, und dasselbe gewinnt auch keinerlei Stütze durch die Frage:
wie es denn glaublich sei, dass der tierische Urmensch lediglich durch
die Erwägung von Nützlichkeitsgründen vom Hetärismus abgelassen und
allmählich zur Einzelehe sich bequemt habe? Sicherlich war es nicht die
+Erwägung+ von Nützlichkeitsgründen, welche den Menschen auf diesen
Pfad leitete, sondern der Weg war durch die Notwendigkeit und den Gang
vorgezeichnet, welchen die Entwicklung jeweils bei jedem Volke nahm.
Die Entartungstheoretiker geben sich alle erdenkliche Mühe, Beispiele
von niedrig stehenden Stämmen zusammenzutragen, welche doch durch
auffallende Sittenreinheit glänzen. Ist die Zahl solcher Beispiele
auch keine übermässig grosse, so widerspricht doch die Völkerkunde
diesem Beginnen nicht. Wie ist es nun glaublich, so möchte ich dagegen
fragen, dass diese im paradiesischen Unschuldskleide prangenden
Menschenkinder, welche vor andern so viele „Tugenden“ voraus haben,
nicht mit deren Hülfe ihrer sonstigen äussersten Kulturarmut sich
entwinden konnten? Oder klingt es nicht wahrscheinlicher, dass die
Entwicklung der einzelnen Völker, je nach Massgabe der sie umgebenden
und beherrschenden Medien und je nach Massgabe ihrer inneren Anlagen,
eine verschiedene gewesen und die einen früher, die anderen später zur
Ausbildung dieser oder jener Seite des Gesamtkulturlebens geführt habe?
Kennt also die Völkerkunde, um zum Ausgangspunkte dieser Betrachtung
zurückzukehren, eine Anzahl sehr roher Stämme, welche trotzdem die
Tugend ihrer Mädchen auf das strengste hüten, so ist daraus doch
keineswegs zu schliessen, dass die weitverbreitete Ungebundenheit
der Mädchen, welche ihren Gefühlen keinen Zwang anthun und dem
Bedürfnisse ihres Triebes in vollem Masse genügen, eine Folge späterer
Entsittlichung und als nichts Natürliches, Ursprüngliches anzusehen
sei. Zuverlässig sind auch jene Tugendsamen von der Ungebundenheit
erst allmählich zur Keuschheit gelangt, denn auch sie sind, sowie
wir sie heute kennen, dem Urzustande längst entrückt. Zur Ausbildung
jener Tugend, d. h. zum Erlangen jenes Bruchteiles der Gesittung,
mochten aber bei diesen Geschichtslosen besondere Umstände hindrängen,
vielleicht die nämlichen, welche ihr Zurückbleiben auf andern
Kulturgebieten verschuldeten.


[412] +Henri Duveyrier+. _Les Touaregs du Nord._ Paris 1864. Bd. I. S.
337. 397.

[413] A. a. O. S. 393.

[414] +Ladislaus Magyar+. Reisen in Südafrika in den Jahren 1849 bis
1857. Pest u. Leipzig 1859. Bd. I. S. 284.

[415] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. II. S. 131-132.

[416] +Werner Munzinger+. Ostafrikanische Studien. Schaffhausen 1864.
S. 555.

[417] +Munzinger+. A. a. O. S. 490. Der ehrliche Schweizer, welcher
wohl keine besonderen familiengeschichtlichen Studien gemacht hatte,
kann sich diese Form der Familie gar nicht erklären, zumal bei den
Barea, wo die Ehe streng sittlich und Ehebruch höchst selten ist.

[418] +Livingstone+. _Narrative of an expedition to the Zambesi and its
tributaries._ London 1865. S. 162.

[419] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 114. Ob auch im übrigen
Mutterrecht und Mutterfolge herrsche -- wie es wohl wahrscheinlich ist
-- vermochte Semper nicht zu enträtseln.

[420] +Kubary+ in den „Mitteil. d. Geograph. Gesellsch. von Hamburg“
1878 bis 1879. S. 244-247.

[421] +Lippert+. Geschichte d. Familie. S. 35.

[422] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 101.

[423] Ausland 1858. S. 431.

[424] Globus. Bd. III. S. 272.

[425] +Hellwald+. Naturgesch. d. Menschen. Bd. I. S. 175.

[426] Dr. +Gustav Nachtigal+. Sahara und Sudan. Ergebnisse
sechsjähriger Reisen in Afrika. Berlin 1881. Bd. II. S. 675.

[427] +Leopold Katscher+. Bilder aus dem chinesischen Leben mit
besonderer Rücksicht auf Sitten und Gebräuche. Leipzig u. Heidelberg
1881. S. 320.

[428] Vgl. Dr. +Wilhelm Stricker+. Ethnographische Untersuchungen
über die kriegerischen Weiber (Amazonen) der alten und neuen Welt, im
„Archiv f. Anthrop.“ B. V. S. 220-225.

[429] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. III. S. 399.

[430] Globus. Bd. XXXI. S. 334.

[431] +Peschel+. Völkerkunde. S. 233.

[432] +Kubary+. A. a. O. S. 250-252.

[433] +Seemann+. Viti. S. 110.

[434] +Semper+. Palau-Inseln. S. 367-368.

[435] +Lippert+. Kulturgesch. in einzelnen Hauptstücken. Abt. II. S.
43-48.

[436] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. I. S. 90.

[437] Nach +Paul Topinard+ in der _Revue d'Anthrop._ 1872. S. 315.

[438] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. I. S.
206.

[439] A. a. O. Bd. I. S. 128.

[440] +Semper+. Die Palau-Inseln. S. 48. 65.

[441] A. a. O. S. 324.

[442] Dr. +Bernhard Schwarz+. Algerien. Leipzig 1881. S. 229. P. +de
Tchihatcheff+. _Espagne, Algérie et Tunisie._ Paris 1880. S. 290.

[443] J. J. +Rein+. Japan nach Reisen und Studien. Leipzig 1881. Bd. I.
S. 495.

[444] +Max Buch+. Die Wotjäken. Eine ethnologische Studie. Stuttgart
1882. S. 45.

[445] +Blumentritt+. Ethnographie der Philippinen. S. 15.

[446] A. a. O. S. 27-28.

[447] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 737.

[448] +Henri Havard+. _La Hollande pittoresque. Le coeur du pays._
Paris 1878. S. 219.

[449] A. a. O. S. 221-222. Als Havard sich erkundigte, warum ein
auffallend hübsches Mädchen noch keinen Mann gefunden, ward ihm die
Antwort: „Was wollen Sie, Grietje ist ein schönes Mädchen, aber sie
kann kein Kind bekommen. Die Liebhaber fehlen ihr sicherlich nicht,
aber die Kirmessen vergehen und es kommt zu nichts; da ziehen sich die
Verehrer wieder zurück.“

[450] +Arthur Müller+. Geschichten aus den Bergen. (Wiener „Presse“
vom 28. August 1872.) Diesem Gewährsmanne teilte ein k. bayerischer
Notar, der in einem durch die Schönheit seiner Lage weit berühmten Orte
des Hochgebirges amtete, mit, dass er unter anderen einen Ehevertrag
abgeschlossen habe, dem zufolge die betreffenden beiden Brautleute
sich verpflichteten, nicht weniger als vier verschiedene wilde Zweige
von Sprösslingen, zwei dieser Zweige von der Braut mit verschiedenen
Männern, zwei vom Bräutigam mit verschiedenen Mädchen, vor der Hochzeit
gezeugt, in ihren neu zu begründenden Haushalt aufzunehmen, so dass
also, wenn von ihrer Seite noch Kinder hinzukommen, nicht weniger als
fünf verschiedene Sorten von Sprösslingen mit verschiedenen Vätern und
Müttern unter +einem+ Dache zusammen hausten.

[451] Globus. Bd. VIII. S. 64. H. A. +Berlepsch+. Die Alpen in Natur-
und Lebensbildern. Jena 1871. S. 468.

[452] +Hartung+ u. +Dulk+. Fahrten durch Norwegen und die Lappmark.
Stuttgart 1877. S. 244-245.

[453] S. +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 98.

[454] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 424.

[455] A. a. O.



XIII.

Die Bündnisformen im Matriarchat.


Wenn man das in den vorstehenden Abschnitten Dargelegte zusammenfasst,
so wird im allgemeinen zu vermuten gestattet sein, dass in den Tagen
der Mutterherrschaft die Mädchen -- mitunter in schrankenloser
Weise, -- mit einer Art Vorausberechnung die Zeit benutzten und noch
benutzen, welche dem Genusse gegönnt ist, denn die Mutterschaft
brachte für die Frau nur Jahre der Entbehrung. Beim Menschen scheint
freilich dadurch, dass sein Wachstum so lange dauert und das Weib
daher, weit mehr als in der Tierwelt, des Mannes zum Heranziehen
des Kindes bedarf, schon in der Natur die Bedingung, ja eine Art
Zwang zu +dauernder Verbindung+ zu liegen, und zwar, da während des
Aufwachsens des einen immer neue Kinder kommen, einer Verbindung für
das Leben. Auch ist leicht einzusehen, dass wenn Mutter und Vater
sich in die Arbeit des Aufziehens teilen, das Kind weit mehr Aussicht
hat, die Gefahren der zarten Jugend zu überstehen, als wenn die
Mutter allein, des Menschenpaares schwächerer Teil, die ganze Sorge
zu übernehmen hat. Daher der Satz unserer Bevölkerungsstatistik: dass
nur die legitime Ehe fruchtbar sei, womit gesagt werden will, dass
bloss ein sehr kleiner Teil der unehelichen Kinder das erste Jahr
überlebt. Gestalteten sich unter der Herrschaft des matriarchalischen
Mutterrechtes die Bündnisse zwischen Frau und Mann zweifelsohne fester
und dauernder, als die rohen Beweibungen der vorhergegangenen Zeiten,
so entsprachen sie doch nur sehr unvollkommen unserem Begriffe der
+Ehe+, insoferne wir darunter die durch Liebe bedingte gesetzmässige
Vereinigung eines Mannes und Weibes zu vollständiger Gemeinschaft
aller Lebensverhältnisse verstehen. Die „Ehe“ der matriarchalischen
Organisation entbehrte zunächst der Festigkeit und der Dauer, sie war
nicht auf Lebenszeit geschlossen, wärmere Gefühle spielten bei der noch
vorhandenen Stumpfheit der psychischen Regungen eine untergeordnete
Rolle, und der Gatte und Vater erscheint als ein ausserhalb der
Familie stehendes Anhängsel. Ein Mann konnte auch in mehreren solchen
Mutterfamilien als Anhängsel dienen, -- dann war die Ehe polygamisch,
und umgekehrt beutete die Frau ihre Stellung in der Familie nach der
geschlechtlichen Seite durch den Wechsel der Männer aus, so dass die
+Polyandrie+ oder Vielmännerei ganz naturgemäss aus dem Matriarchate
herauswächst und nicht etwa, nach +Lubbock+, für eine Ausnahme zu
erklären ist, welche in den normal fortschreitenden Entwicklungsgang
sich nicht einreihen liesse.[456] +Kautsky+, dem wir meines Wissens
zuerst diese richtige Erkenntnis verdanken, hat gezeigt, dass in der
Polyandrie überall die Frauen der wählende, nicht der gewählte Teil
sind.[457]

Gleichviel indessen, ob Vielweiberei oder Vielmännerei Platz
griff, ein Zusammenleben der Gatten ist in der matriarchalischen
Gesellschaftsordnung durchaus +nicht+ erforderlich und findet auch
thatsächlich an vielen Orten nicht statt, wo jetzt noch das Matriarchat
erhalten ist. Bei den polygamen Vitiinsulanern wäre es der gröbste
Verstoss gegen die Sitte, wenn ein Mann mit seiner Familie unter
+einem+ Dache übernachten würde. Erst am Morgen besucht der Mann Frau
und Kinder. Sonstige Begegnungen aber finden immer nur verstohlen im
Walde statt. So will es die alte Vitisitte, die heute, nach Einführung
des Christentums, allerdings nur noch der dortige Adel beobachtet.
Die oben besprochene Trennung der Geschlechter in besonderen Häusern,
die auch bei patriarchalisch geordneten Stämmen getroffen wird, darf
wohl als ein Überrest aus der voraufgehenden mutterrechtlichen Periode
angesprochen werden. Die Familienverfassung der Naïr im malabarischen
Indien gewährt endlich ein vollkommen klares Bild des auf Abstammung
von der Mutterseite gegründeten Matriarchats, worin der Vater nichts
ist, als der für eine ihm fremde Familie Kinder Zeugende. Den tiefsten
Einblick in die matriarchalischen Verhältnisse hat uns aber G. A.
+Wilken+ erschlossen durch seine sorgfältigen Studien über die Sitten
und Satzungen der Völker im ostindischen Archipel. Bei diesen müssen
wir länger verweilen.

Die Malayenstämme jener Eilande befinden sich alle schon längst im
Besitze eines nicht unbeträchtlichen Gesittungsschatzes. Es kann daher
nicht Wunder nehmen, sie auf einer Übergangsstufe zu erblicken, auf
welcher nebst der Stammeseinteilung auch die territoriale Einteilung
besteht; beide sind in eigenartiger Weise miteinander verbunden.
Ursprünglich waren alle Mitglieder des Stammes in einer einzigen
Siedelung vereinigt. Später, bei wachsender Bevölkerung, bekundete
die Siedelung den Hang zur Spaltung, zur Abzweigung. Auf Java sendet
heute in solchem Falle die _Dessa_ oder Dorfgemeinde einen Schwarm
aus, eine _Dukuh_, welche eine neue Siedelung gründet, anfangs auch
mit der Mutter-Dessa ein Ganzes ausmacht, später aber sich als eine
selbständige Dessa loslöst. Dieselbe Erscheinung beobachtet man in
den Sundalanden und auf Sumatra, hauptsächlich bei den Malayen der
Padangschen Oberlande, dann bei den Battak, in den Palembangschen
Oberlanden, in den Lambong-Bezirken, ferner bei den Alfuren der
Minahassa auf Nordcelebes.[458] So lange die Abzweigungen mit der
Muttergemeinde verbunden bleiben, bilden sie eine Gebiets-Einheit,
einen Bezirk. Ursprünglich entsprach jedem Stamme ein solcher Bezirk,
in welchem alle Siedlungen, die im Zeitenlauf darin entstanden, mit
dem Stammdorfe verbunden blieben. Zwei Fälle, die zu verschiedener
Entwicklung führten, konnten nun eintreten und lassen sich auch in
der That deutlich wahrnehmen. Entweder hielt sich der Stamm an sein
ursprüngliches Gebiet, und dann ist dasselbe, wie zu Anfang auch
jetzt noch, bloss von +einem+ Stamme bewohnt, oder es fand mit der
Zeit eine Vermengung statt, es siedelten sich Mitglieder des einen
Stammes auf dem Gebiete des andern an, und dann ist das Territorium
nicht mehr durch +einen+, sondern durch zwei oder mehr Stämme bewohnt.
Natürlich behielt jeder eingeborne Stamm innerhalb seines Gebietes die
Oberherrschaft über die eingewanderten Fremdlinge, daher denn stets, wo
mehrere Stämme in solcher Weise untereinander leben, einer von ihnen
der Herrschende ist.

Bei den Battak heisst der „Stamm“, deren jeder seinen besonderen Namen
führt, _Marga_, sein Bezirk _Kuria_, _Saksi_ oder _Dschandschian_,
und dieser besteht aus einer gewissen Anzahl Dörfer mit den dazu
gehörigen _Kuta_ und _Pagaran_. Ursprünglich wird jeder Kuria nur von
einem Stamme bewohnt. Später ist dies nicht mehr der Fall. Typisch
wird nun jeder Kuria durch zwei Marga bewohnt, den _Namora-mora_ und
den _Bajo-Bajo_. Die Namora-mora ist die ursprünglich im Bezirke
sesshafte Marga, während die Bajo-Bajo (d. h. Gast, Fremdling) erst
später eingewandert sind. Beide Marga sind nunmehr aber unverbrüchlich
miteinander verbunden. Die Ursache dieses Verhältnisses ist die bei den
Battak herrschende Sitte der Exogamie. Begreiflicherweise entwickelte
sich dieselbe am leichtesten und bequemsten zwischen zwei Stämmen, die
zuerst Grenznachbarn waren. Mitglieder des Stammes A beweibten sich im
Stamme B und umgekehrt. So ist es zu erklären, dass man in jedem Kuria
zwei verbundene Marga antrifft und zwar in der Weise, dass wenn von
den zwei Marga C und D, C als Bajo-Bajo in einem Kuria auftritt, wo
D Namora-mora ist, umgekehrt keine andere Marga als D Bajo-Bajo sein
kann, wo C Namora-mora ist. Eine ganz entsprechende Stammeseinteilung
befolgen die Malayen von Menangkabau, namentlich in den Padangschen
Oberlanden auf Sumatra. Die Stämme heissen bei ihnen _Suku_.
Ursprünglich mag es nur vier Suku (wörtlich: ein Viertel) gegeben
haben, aus welchen die jetzigen Stämme, etwa vierzig an der Zahl,
durch Splitterung hervorgegangen sind. Der Bezirk der Suku ist der
_Negari_, welcher mehrere Kota und Tarataq umfasst in dem gegenwärtig
regelmässig jeder der vier uranfänglichen Suku vertreten ist. Sowie
bei den Battak zwei Marga zum Bestande des Kuria erforderlich sind,
so gilt hier kein Negari für vollständig, wenn nicht Personen aus
allen vier Suku darin wohnen. Ein Unterschied zwischen beiden Völkern
besteht bloss darin, dass während bei den Battak der Häuptling der
Namora-mora stets auch der Radscha des Kuria und das Oberhauptes der
Bajo-Bajo, der _Natobang-Bajo-Bajo_ ihm untergeordnet ist, eine solche
hervorragende Stellung keinem der malayischen Suku eingeräumt ist. Sie
stehen vielmehr alle auf dem Fusse der Gleichheit zueinander, jeder hat
seine besondere Verwaltung, unabhängig von den andern. Die Gesamtheit
der _Panghulu_, der Sukuhäupter, bilden die Regierung des Negari.[459]

+Wilken+ führt uns noch zu einer ganzen Reihe anderer Völker, bei denen
sich ähnliche Einrichtungen wiederfinden. Ich muss mich hier mit der
weiteren Erwähnung begnügen, dass die Pasemaher ungeteilt geblieben
sind, während die Lamponger sich in der oben beschriebenen Art
vermischt haben. Auch die ganze Insel Nias ist in etwa 15-25 Bezirke,
beziehungsweise das Volk in ebenso viele Stämme eingeteilt. Desgleichen
zerfallen die Alfuren der Insel Buru in eine Anzahl Stämme, die sich
unvermengt erhielten, während bei jenen der Nordküste von Ceram die
Stamm- und Gebietseinteilung wieder ineinander greifen. Bei diesen,
sowie bei den Timoresen, behauptet +ein+ Stamm stets den Vorrang. Man
sieht also, dass bei den Völkern des ostindischen Archipels gegenwärtig
teils jeder Stamm sein eigenes Gebiet bewohnt, teils eine Vermengung
der Stämme in der Art stattgefunden hat, dass in jedem Bezirke die
Mitglieder verschiedener Stämme leben. Wo letzteres der Fall, herrscht
in der Regel auch Exogamie, so bei den Battak, den Padangschen
Malayen, den Alfuren von Ceram, den Niasern, den Alfuren von Buru und
den Timoresen. Allen diesen Völkern gilt die Beweibung innerhalb der
Stammesgenossenschaft als Blutschande, doch wird das Verbot heute nicht
mehr mit grosser Strenge gehandhabt. Nur bei den Battak steht noch
Todesstrafe auf dessen Übertretung. Auf die Stammesbildung übt nun die
Exogamie, wie ich schon früher ausgeführt, einen bedeutenden Einfluss.
Wo Mutter und Vater zwei verschiedenen Stämmen angehören, ist nämlich
nur zweierlei möglich: die Kinder folgen entweder dem Stamme des Vaters
oder jenem der Mutter, und in letzterem Falle entsteht Matriarchat mit
Mutterrecht. Von diesen zwei Richtungen ist die letztere, wie schon
des breiteren dargethan, die ältere, ursprünglichere und hat sich bei
einigen Völkerschaften, durch die Macht der Gewohnheit, bis auf unsere
Tage erhalten. Andere hingegen, und wohl die Mehrzahl, haben im Laufe
der Zeit die Mutterfolge durch die Vaterfolge, das Matriarchat durch
das Patriarchat ersetzt, doch weist auch bei ihnen, wie z. B. bei den
Battak, noch mancherlei auf das matriarchale Verhältnis zurück.

Von allen malayischen Völkern sind die Bewohner der Padangschen
Oberlande, in Menangkabau, die einzigen, welche die matriarchale
Stammesordnung bewahrt haben. Der Stamm oder _Suku_ umfasst bei ihnen
nur Glieder mütterlicher Abstammung. Der Stammesbezirk, _Negari_,
enthält mehrere Dörfer, Kota, und _Negari_ wie Kota sind nicht von
einem einzelnen, sondern stets von mehreren Suku besetzt. Aber die
Mitglieder dieser verschiedenen Suku wohnen nicht durcheinander;
es schliessen sich vielmehr in jedem Kota die zusammengehörenden
Sukugenossen stets aneinander und bewohnen ein eigenes Viertel, ein
_Kumpulan Rumah_; von diesem aber sagen die Malayen: „Die Bewohner
eines Kumpulan Rumah seien Familiengenossen; sie haben einen Scheitel
und eine Wurzel; Schuld und Schuldforderung haben sie gemeinsam;
Schande und Ehre teilen sie miteinander.“ Damit ist deutlich
ausgedrückt, dass die Insassen eines Kumpulan Rumah nichts anderes
als eine grosse Familie, richtiger einen Clan, bilden. Jeder im Kota
anwesende Clan ist ein für sich abgeschlossenes Ganzes, räumlich
geschieden von den aus anderen Suku gebildeten Clans. Der Clan setzt
sich immer nur in der weiblichen Linie fort, und die notwendige Folge
davon ist, dass das Mädchen, wenn es in die Ehe tritt, in ihrem Suku,
in ihrem Kumpulan Rumah bleibt. Thatsächlich verlässt sie auch nicht
das Haus, worin sie zur Welt kam und aufwuchs. Aber auch der Gatte
verbleibt in seinem Kumpulan Rumah, in seinem Geburtshaus. Obwohl in
dem nämlichen Kota wohnend, hat also die Ehe doch +kein Zusammenleben
der Gatten zur Folge+. Das Geschlechtsbündnis offenbart sich lediglich
in der Form von Besuchen, die der Gatte der Gattin abstattet. Tagsüber
kommt nämlich der Mann zu der Frau, hilft ihr bei der Arbeit und nimmt
mit ihr das Mittagsmahl ein. Später werden die Tagesbesuche seltener,
der Mann kommt des Abends in die Wohnung des Weibes und verweilt bei
ihr, wenn er anders ein treuer Gatte ist, bis zum folgenden Morgen.
Dieses Bündnis, welches unseren Ehebegriffen noch wenig entspricht,
heisst _Sumandô_. Mann und Frau bilden dabei noch keine Familie.
Der Mann bleibt bei seinem Clan, die Frau mit ihren Kindern bei dem
ihrigen. Die Familie umfasst demnach noch nicht Mann, Frau und Kind,
sondern immer nur Mutter und Kind. _Samandei_, d. h. „jene die +eine+
Mutter haben“, so nennt sich deshalb im Malayischen die Familie. An
ihrer Spitze steht in der Regel der älteste Mutterbruder, und er, der
mütterliche Oheim, der _Mamaq_, ist seinen Rechten und Pflichten nach
der eigentliche Vater seiner Schwesterkinder, seiner _Kamanakan_.
Der wahre Vater hat, als gar nicht zur Familie gehörig, über seine
Kinder auch nicht die leiseste Gewalt. Er darf sie nicht schelten,
viel weniger züchtigen, weil der Mamaq dies gewöhnlich übel vermerkt.
Dagegen nimmt er, falls er der älteste Bruder seiner Schwester ist,
in deren Hause die nämliche hervorragende Stellung ein, welche ihm in
jenem seiner Gattin versagt bleibt.

Unter solchen Umständen und weil die Frau ihr Geburtshaus nicht
verlässt, kann es nicht befremden, in einem malayischen Hause stets
eine sehr grosse Anzahl von Hausgenossen zu finden. Man trifft da
unter einem Dache beisammen Mütter mit ihren Kindern, Oheime,
Muhmen, Grossmütter, Grossoheime und Grossmuhmen, natürlich alle
mütterlicherseits. Diese Gruppe von Verwandten bezeichnet der Malaye
sehr treffend als _Sabuah Paruï_, wörtlich: jene, die von +einem+ Bauch
sind. Das Oberhaupt der Sabuah Paruï ist gemeiniglich der Älteste unter
den Häuptern der Samandei, also der älteste Mamaq. Er trägt den Namen
_Tungganei_, _Panghulu Rumah_ oder _Tuwo Rumah_. Mit jeder Heirat eines
weiblichen Gliedes der Sabuah Paruï vermehrt sich natürlich die Anzahl
der Hausgenossen, und der gemeinschaftlichen Wohnung wird dann ein
neuer Anbau hinzugefügt. Wird die Familie zu kopfreich, so spaltet sie
sich, zumeist derart, dass die untereinander am nächsten Verwandten
beisammen bleiben, in zwei Gruppen und zwei Wohnhäuser. Diese bilden
dann ein _Kampong_, dessen Häuptling oder _Panghulu Kampueng_ der
älteste Tungganei des ursprünglichen Hauses ist.

Völlig übereinstimmend gestaltet sich das Erbrecht. Natürlich erbt
der nächste Verwandte mütterlicherseits. Stirbt die Frau, so erben
zuerst ihre Kinder, sind solche aber nicht vorhanden, ihre Brüder,
Schwestern, Schwesterkinder u. s. f. Stirbt der Mann, so geht sein
Erbe in erster Reihe an seine Brüder und Schwestern, dann an seine
Schwesterkinder über. Die Kinder erben also nur von der Mutter,
nicht vom Vater. Auch Titel pflanzen sich in gleicher Weise fort.
Dem Panghulu folgt also nicht sein eigener Sohn, sondern der älteste
Sohn seiner Schwester bei Ermanglung von Brüdern. Der Vermögens- oder
Besitzstand zerfällt in die _Harta pusaka_, d. h. den Teil, den man
selbst ererbt, und in die _Harta Pentscharian_, d. h. jenen, den man
durch eigenen Fleiss erworben hat. Dieser ist persönliches Eigentum,
jener aber Gemeinbesitz einer Familie und kann nicht verteilt werden,
sondern geht insgesamt in den Besitz der Erben über. Erbschaftsteilung
ist erst an die Erben vierten Grades gestattet. Die Harta pusaka steht
unter der Verwaltung des Tungganei und alle Familienglieder haben
daran die nämlichen Rechte. Die Männer erhalten davon erst dann einen
Teil zur Nutzniessung, wenn die weiblichen Miteigentümer genügende
Ersparnisse gemacht haben für den eigenen und ihrer Samandei Unterhalt.
Der Hauptzweck der Harta pusaka ist nämlich die Frauen mit ihren
Kindern stets vor Verarmung zu schützen. Wie man sieht, ist in der
malayischen Sumando nicht nur kein Zusammenleben, sondern auch keine
Gütergemeinschaft der Gatten möglich. Nur was beide Gatten durch
gemeinschaftliche Arbeit erworben, ist auch ihr gemeinschaftliches
Eigentum und dieses wird bei einem Todesfalle derart geteilt, dass die
eine Hälfte an die Verwandten des oder der Verstorbenen fällt, die
andere Hälfte aber dem überlebenden Teile verbleibt. Die Kinder können
vom Vater nie erben, sondern bloss Geschenke zu Lebzeiten erhalten.
Damit eine solche Schenkung (_Hibah_) gültig sei, muss sie aber dem
_Adat_, d. h. dem Herkommen, dem Gewohnheitsrechte gemäss, nämlich
in Gegenwart der Brüder und Schwestern, der Dorfhäuptlinge und noch
einiger weiterer Zeugen erfolgen.

Die ersten Sumando oder Ehebündnisse, welche gewöhnlich die Eltern,
ohne die Neigung der künftigen Gatten zu befragen, zu schliessen
pflegen, werden gewöhnlich sehr bald, oft schon nach wenigen Monaten
aufgelöst. Die späteren dagegen, wo der Mann eine Frau und das Mädchen
einen Mann eigener Wahl nehmen kann, sind natürlich dauerhafter. Bei
der Scheidung verbleiben die Kinder bei der Mutter, und in Bezug auf
das Vermögen gelten die nämlichen Bestimmungen wie im Erbschaftsfalle.
Dieses durchgebildete matriarchalische System haben die Malayen von
Menangkabau so ziemlich überall bewahrt, wo sie sich verbreiteten, also
über einen grossen Teil von Mittel-Sumatra, selbst über die Ostküste
und die Halbinsel Malakka, auf welch letzterer allerdings das alte
Erbrecht unter dem Einflusse des Islâm mancherlei Einbusse erlitten
hat.[460]

Die meisten Völker des ostindischen Archipels sind indessen, wie
bemerkt, schon zur Vaterfolge oder Agnation übergegangen; viele haben
aber doch neben den patriarchalischen Einrichtungen solche der früheren
matriarchalischen Zeit beibehalten. So kommt bei mehreren neben der
Ehe nach Vaterrecht auch die Ehe nach Mutterrecht vor. Im Gesetzbuche
der Redschang auf Sumatra vom Jahre 1779 werden drei Ehearten
erwähnt, nämlich die Ehe mit _Ambel-anak_ (d. h. Kind annehmen), mit
_Dschudschur_ und mit Semando, welche der Richter +Post+ mit Recht als
drei grosse universalgeschichtliche Entwicklungsstufen im Eherechte
auffasst.[461] Die Ambel-anak-Ehe, welche in diesem Gesetzbuch als
veraltet abgeschafft wird, gehört der matriarchalischen Familie an,
die Dschudschurehe der patriarchalischen Stufe, die Semandoehe der
Periode der Staatenbildung. Bei der Ambel-anak-Ehe heiratet der
Bräutigam in die Familie der Braut, bei der Dschudschurehe heiratet
die Braut in die Familie des Bräutigams, die Semandoehe wird auf dem
Fusse völliger Gleichberechtigung der Ehegatten eingegangen. Bei der
Ambel-anak-Ehe ersieht man, wie der Gatte vollständig in die Familie
der Frau übergeht, man könnte sagen: in ihr untergeht; sie bietet das
klarste Beispiel für den Zustand des geschlechtlichen Lebens zur Zeit
der matriarchalischen Familienorganisation. Wird eine Ehe durch den
Ambel-anak geschlossen, sagt +Marsden+,[462] so wählt der Vater seiner
Tochter aus einigen jungen Männern einen Gatten aus. Gewöhnlich stammt
derselbe aus einer weniger vornehmen Familie und diese muss allen
ferneren Rechten oder Ansprüchen auf ihn entsagen. Er wird in das Haus
seines Schwiegervaters geführt, der bei dieser Gelegenheit einen Büffel
schlachtet und von den Verwandten seines Eidams zwanzig Dollars erhält.
Von dieser Zeit an trifft das _Buruk baik nia_ (das Gute und Schlechte
das er thut) die Angehörigen seiner Frau. Mordet oder stiehlt er, so
zahlen sie das _Bañgun_ oder Strafgeld; wird er ermordet, so erhalten
sie das Bañgun. Sie sind verantwortlich für alle Schulden, die er als
Ehemann macht; für die früheren haften seine Eltern. Er nimmt in der
Familie eine Mittelstellung zwischen einem Kinde und einem Schuldner
ein. Er hat als Sohn an allem Teil, was der Haushalt liefert, besitzt
aber selbst kein Eigentum. Die Reispflanzungen, der Ertrag seines
Pfeffergartens, kurz alles was er gewinnt oder erntet, gehört der
Familie seiner Frau. Dieselbe darf ihn nach Belieben fortjagen, und in
solchem Falle muss er sogar seine Kinder verlassen und nackt, wie er
gekommen, zurückkehren. Genau ebenso findet sich die Ambel-anak-Ehe auf
Java[463] und bei den Lampongern.[464]

Die hier angeführten Beispiele dürften einen genügenden Einblick in
die matriarchalisch geordnete Gesellschaft gewähren. Sie liessen sich
auch noch beträchtlich vermehren. Die Garo in Assam sind heute noch
in kleine Clane geteilt, welche _Mahari_, nämlich „Mutterschaften“
heissen. Ehedem stand auch eine Frau an deren Spitze und übte die
oberste Gewalt aus; jetzt versieht diesen Posten ein Häuptling,
_Laskar_, welcher gewöhnlich aus den reichsten Sklavenhaltern, aber
stets mit Zustimmung der Weiber, gewählt wird und mehr oder weniger
ihren Ratschlägen unterworfen bleibt. Bei den Garo ist es auch das
Mädchen, welches den Gatten wählt, und nicht selten erfolgt ein
Scheinraub des Verlobten durch die Leute der Mahari, welcher die Braut
angehört. Die Söhne erben bloss nach der Vatersschwester und deren
Kindern. Scheidungen sind häufig und die Kinder verbleiben dann bei
der Mutter; sehr oft kennen sie gar nicht ihren Vater oder leben zwar
ganz in seiner Nähe, betrachten ihn aber als einen völlig Fremden.[465]
Weitere Beispiele bietet sogar der Kreis der Völker mittelländischen
Stammes. Bei den altiberischen Kantabrern besassen die Frauen das
Erbe und dieses ging von der Mutter auf die Töchter über. Diese gaben
ihre Brüder zur Ehe hinaus, und so brachte der Mann seiner Frau, als
Abfindung für seinen Nutzgenuss am Erbe, eine Aussteuer, eine _Dos_,
ins Haus. Die Araber übten ursprünglich Exogamie, welche sie aber
bald mit der Endogamie vertauschten, nachdem das Patriarchat dem
Matriarchate gefolgt war, welches +Wilken+ für die vorislamitische
Zeit ungemein wahrscheinlich gemacht hat.[466] Nach +Robertson
Smith+ waren die alten Araberstämme, mit ihren so häufigen Tiernamen,
ursprünglich Totemstämme, und das tiefere Studium der Quellen zeigt
ihre geschlechtlichen Sitten auf einer dem Matriarchate sogar noch
vorangehenden niedrigeren Stufe. Es herrschte grosse Ungebundenheit,
und nicht selten war eine Art von Ehe, die diesen Namen kaum verdient
und der sie den Namen _Nikâh al-motá_, Genussehe, gaben. Diese
Verbindung ward auf bestimmte Zeit, gegen einen vorher verabredeten,
der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen. Muhammed erst schaffte
diese Sitte ab. Für mutterrechtliche Zustände spricht schon der
arabische Name für Stamm, Familie, nämlich _Bain_, d. i. so viel als
Bauch. +Ibn Batuta+ bezeugt, dass es namentlich die Mütter seien,
welche für die Kinder sorgten. Endlich wurzelt sicherlich in ehemaligen
matriarchalischen Zuständen der seltsame Glaube der Araber, die Art
eines Mannes gehe auf den Schwestersohn über. Sehr enge Beziehungen
verknüpfen daher den Neffen mit seinem Oheim mütterlicherseits,
seinem _Châl_. Auch von den indogermanischen Völkern, den Kelten
und den asiatischen Ariern sind mancherlei analoge Nachrichten
überliefert; sogar in den römischen Gesetzen und Sitten sind deutliche
Spuren eines alten Mutterrechtes zu erkennen, und was die Germanen
anbelangt, so bildet des +Tacitus+ bekannter Ausspruch[467] für
sich allein einen Wahrscheinlichkeitsbeweis für die Herrschaft des
Mutterrechts in vorhistorischer Zeit bei den germanischen Völkern.
Dr. +Lothar Darguns+ gründliche rechtsgeschichtliche Forschungen
ergeben, dass die gemeinsamen Vorfahren der Hindu, Griechen, Römer,
Kelten und Germanen, die alten Arier, zur Zeit ihrer Trennung die
Verwandtschaft durch Mütter als einzige oder hauptsächliche Grundlage
der Blutsverwandtschaft ansahen und ihr gesamtes Familienrecht
diesem Grundsatze unterordneten. Die Arier haben, der gewöhnlichen
Annahme der Sprachforscher entgegen, nicht in patriarchalischer,
agnatischer Familienordnung gelebt, sondern unter der Herrschaft
des Mutterrechts. Dieses musste also den Ausgangspunkt für die
Entwicklung des Familienrechts der einzelnen arischen Völker, folglich
auch des germanischen Familienrechts bilden.[468] Den Spuren des
vorgeschichtlichen Matriarchates werden wir im Verfolge der weiteren
Entwicklung in diesen Blättern noch vielfach begegnen.

So darf man es wohl als ein gesichertes Forschungsergebnis betrachten,
dass das Matriarchat eine Erscheinung gewesen, welche bei sehr vielen
Völkern dem agnatischen Verwandtschaftssysteme vorausgegangen ist.
Jene, welche nicht, wie ich, die ältere, urzeitliche Muttergruppe
von dem späteren vorgeschichtlichen Matriarchate trennen, weil
allerdings in beiden die Mutterfolge waltete, nahmen dafür
unbedingte Allgemeinheit in Anspruch. Die Gründe, warum ich das
schon ein bestimmtes festeres Gefüge zeigende Matriarchat von der in
Ungebundenheit sich bewegenden Muttergruppe absondere, habe ich früher
auseinandergesetzt. Desgleichen, dass ich letztere gleichfalls für
eine allgemeine Durchgangsphase unseres Geschlechtes halte, während
das Matriarchat sich nicht notwendig bei jedem Volke entwickeln
musste und je nach den bedingenden Umständen auch ein direkter
Übergang zum Patriarchate mir nicht ausgeschlossen erscheint. Hierin
berühre ich mich mit +Karl Kautsky+, welcher im Gegensatze zu den
meisten Kulturgeschichtsforschern Frauenraub und Kaufehe gleichfalls
nicht als notwendige Durchgangsstadien für die eheliche Entwicklung
jedes Volkes gelten, das Mutterrecht sich aber selbständig neben
diesen aus der Geschlechtsfreiheit der Urzeit entwickeln lässt.[469]
Inwiefern Mutterrecht und Frauenraub zusammenhängen, wird noch zu
untersuchen sein. Trennen muss ich mich dagegen von +Kautsky+, wenn er
im Matriarchate, das ihm zufolge in Polyandrie und Weiberherrschaft
ausläuft, den +Endpunkt+ einer bestimmten Entwicklungsrichtung
erblickt, von welchem keine Brücke zu dem andern Systeme
hinüberführe.[470] Vielmehr zeigt das Mutterrecht allerwärts die
Neigung, in die Verwandtschaft durch die Väter überzugehen und nirgends
ist es umgekehrt.[471] Auch besitzen wir einen nennenswerten Schatz
von Erfahrungen über schon vollzogenen oder sich gegenwärtig noch
vollziehenden Übergang vom Matriarchat zu Agnation oder Patriarchat.


[456] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83.

[457] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 346.

[458] G. A. +Wilken+. _Over de verwantschap en het Huwelijks- en
Erfrecht bij de volken van het maleische Ras._ Amsterdam 1883. S.
7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen
verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung _Kotâ_,
die Tochtersiedlung _Tarataq_, bei den Battak _Kuta_ und _Pagaran_, in
Palembang _Dusun_ und _Talang_, in Lampong _Tidschuh_ und _Umbul_, in
Minahassa _Wanua_ oder _Roöng_ und _Tumani_.

[459] +Wilken+. A. a. O. S. 8-13.

[460] A. a. O. S. 13-31.

[461] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26.

[462] +Marsden+. Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel
Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285-286.

[463] +Olivier+. Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den
Jahren 1817-1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93.

[464] +Wilken+. _Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht._ S. 63.

[465] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ Paris 1887.
S. 101-102.

[466] G. A. +Wilken+. _Hat Matriarcheat by de oude Arabieren._
Amsterdam 1884.

[467] +Tacitus+. Germ. cap. 20: _Sororum filiis idem apud avunculum
quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum
sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt,
tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant._

[468] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.

[469] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 338.

[470] A. a. O. S. 347.

[471] +Dargun+. A. a. O. S. 17.



XIV.

Die Polyandrie.


Nicht als eine +notwendige+ Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte
ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber
erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als
dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen
Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte
zu werfen. Natürlich kann dabei nur von +geregelter+ Vielmännerei die
Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung
zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst
irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig
klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte +Prostitution+ bezeichnet
wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die
Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau +ausschliesslich+ mit
mehreren +bestimmten+ Männern verbunden ist, und das Weib den Vater
ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten
bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun
wieder eine +rohere+ und eine +höhere+ Form zu unterscheiden, welche
beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat
nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden,
besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei
den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen
Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die
alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und
geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele
mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine
Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt
dies von den Agathyrsen, den Mäaten des +Dio Cassius+ und anderen.
+Seylax+ von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien
Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren
Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. +Tacitus+
erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach +Caesar+ war
dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber
zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen
gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder
wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472]
+Dio Cassius+ lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer
Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen
das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden.
Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf,
welchen ihnen die Römer angethan, und +Tacitus+ erzählt in seinen
Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie
ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte,
dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen
und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf
geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht
ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei
unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen
Mediens, nach +Strabo+, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten
war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in
anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten
mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie.
Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber
Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der
Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana
übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf
hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des
Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten,
und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata,
dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als
der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber
aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita,
aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen
zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“
(heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich
„Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert
worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus
gebilligte Satzung.

In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von
den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft
der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer,
welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten.
Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes
anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in
das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht
übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas
und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im
Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder
fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren
Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den
Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray
von +Angas+, für die an der Moretonbai von +Lang+, für jene bei Port
Lincoln von +Wilhelmi+ nachgewiesen worden. +Karl Emil Jung+ hat sie
aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am
Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte
mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden
Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise,
dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele
Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht
in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem
Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu
leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten
darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal
erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten,
deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann
ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht
in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt +Ellis+
der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art
beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines
Cicisbeo, _Punula_ genannt, zum Manne. Neuseeland wird von +Lafitau+,
+Mac Lennan+ und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten
einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche
Sir +George Grey+ mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür
aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien
wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in
Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft
eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie
gehört beiden, ebenso die Kinder.

Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von
ersteren berichtet allerdings +Langsdorff+, man finde zuweilen,
dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach
willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres
Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen
Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche
Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends
nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau
und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte
keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon
stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die
gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker
oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen
allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die
Eskimo brechen, nach +David Crantz+, ohne Scheu von beiden Seiten die
Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich
vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum
guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen
zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen
Irokesenstämmen gestattet;[482] +Humboldt+ traf sie in Südamerika bei
den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine
Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen
Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den
Herero, nach +Gustav Fritsch+ aus Armut,[484] wogegen nach +Büttner+
eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen
Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen
Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika
tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und
vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie
wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das
willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie
bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als
Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr +gleichzeitig+
-- nicht nacheinander -- mit mehreren Männern voraussetzt.

Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in
Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten,
allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher
Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden
Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die
Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm
der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche
strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich
verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf.
Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals
untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse
angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau +Janssen+
berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte
Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem
Schwiegervater 20-30 Rupien (40-60 Mark), und damit ist die Ehe
geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die
Gattin +aller+ Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des
ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese
Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der
Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen,
sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen.
Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der
Frau +Janssen+ fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom
Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas
anders allerdings schildert den Vorgang Oberst +William E. Marshall+,
dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken.
Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen
Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu
entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf
die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe
abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine
Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel
reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach
seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch
in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als
der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte
Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater
nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488]
Weiteren Angaben des Major +W. Ross King+ zufolge lebt die Todafrau
mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen
herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was +Marshall+ indes
in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur
eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was
+Marshall+ als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird,
entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter
und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel,
dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach +W.
Ross King+, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam
beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer
oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an
ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt
hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend
stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt
ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach +Marshall+ muss dagegen
jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis
des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann
der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe
eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile
zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt
haben, bekennen sich die Toda, wie +Mantegazza+ berichtet, allmählich
zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter
ihnen, die der Polygamie huldigten.[490]

Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu
von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer
Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall
gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige
französische Reisende und Beobachter +L. Rousselet+ berichtet: Nachdem
ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer
wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern
Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während
der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste
auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche
ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will +Peschel+ die
Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen
Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit
eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die
Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift.
Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber
nach der ersten Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei.
Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern,
bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem Liebhaber
oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem oder höherem
Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, Brahmanen,
Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren Verehrern zu
zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer unbeschränkten
Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr auf zehn bis
zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr eigenes Haus und
ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu. Jeder Mann
kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein. Natürlich
bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche Geschlecht.
Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die Kinder
seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie
mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt
ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze
der Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester
die Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach,
aber wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine
Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird
nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber
Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder.
Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „_Aliga Santâna_“ oder
„_Marumakkatâyam_“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und
Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen
durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt
hier sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.

Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten,
die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen
diesen wird die Jungfrau im Alter von 16-20 Jahren einem Knaben
von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den
erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater
mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder gilt der angetraute Mann als
Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich
gegenüber hat[492] und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung
wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.[493]
Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden
sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet
und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den
Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam,
am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht
genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst +Dalton+ z. B.
bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen
sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich
hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der
Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der
Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der
Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles
dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände,
deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings
bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach
bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die
Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen.
Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm
mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde.
Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung
mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf
zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber
sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine
Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie
angesehen, welche nur durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier
ausgetilgt werden kann.[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche
zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die
Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für
die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer
Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so
lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben,
sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern
eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der
letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt
die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien
Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können,
so wird er als Sklave verkauft.[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich
ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.[497] Stark und
ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in
Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya,
welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.

Zu den Polyandristen des Himalayagebietes zählen vornehmlich
mongolenähnliche, wenn auch in schwachem Masse hinduisierte Stämme,
wie die Bhutia, welche als Hirten in Bhutan an der nördlichen Grenze
von Assam umherziehen. Bei ihnen ist Polyandrie eine gesellschaftliche
Einrichtung, artet aber, wozu sie überhaupt neigt, nach +Mantegazza+
in „freie Liebe“ aus.[498] Auch +Dalton+ versichert: Die Einrichtung
der Ehe scheint bei den Bhutia entweder gar nicht vorhanden oder von
geringem Wert zu sein, denn die Männer kümmern sich um das sittliche
Verhalten ihrer Frauen gar nicht.[499] Weiterhin gegen Westen
fortschreitend, begegnet man der Vielmännerei in Nepal, im Quellgebiete
der Dschamna, im Bezirke von Dschaunsar (Jounsar), bei den Pahari,
den Kulu und den meisten Stämmen tibetischer Rasse, soweit sie dem
Buddhismus anhängen. In Dschaunsar ist, wenn der älteste Bruder
heiratet, die Frau, wie auch meist anderwärts, zugleich die Gattin
seiner jüngeren Brüder, obgleich die Sprösslinge höflichkeitshalber
die Kinder des ältesten Bruders genannt werden. Wenn eine so grosse
Altersverschiedenheit unter den Brüdern einer Familie besteht, dass z.
B. bei sechs Brüdern der älteste schon herangewachsen, die jüngsten
aber noch Kinder sind, so heiraten, wie +Dunlop+ berichtet, die älteren
drei Brüder dann eine Frau, und haben die jüngeren das heiratsfähige
Alter erreicht, so heiraten sie eine andere, beide Frauen aber werden
in gleicher Weise als die Frauen aller sechs Brüder betrachtet.[500]
Zu +Frasers+ Zeiten kostete eine Frau zehn bis zwölf Rupien, für den
Bauer ein Betrag, den er nur schmerzlich erlegte. Mehrere Brüder
kauften sich eine Frau, welche sie übrigens ohne Schwierigkeiten an
Fremde vermieteten. Bei den Pahari herrscht Vielweiberei, daneben
jedoch, beim ärmeren Volke, Polyandrie. Der älteste Bruder heiratet und
alle seine anderen Brüder haben teil an dem Weibe; die Kinder werden
gemeinschaftlich geliebt und gepflegt.[501] Von den Kindern wird bei
den meisten Polyandristen am Himalaya, wie +Hermann von Schlagintweit+
mitteilt, der älteste Gatte der Mutter als Vater, die jüngeren werden
als Onkel angeredet. Von den verheirateten Frauen sagt der genannte
Gewährsmann, dass sie, auch wenn sie nur +einen+ Mann haben, sich
nicht zur Untreue verleiten lassen; die Mädchen dagegen geben sich
einem ausschweifenden Lebenswandel hin.[502] Von den polyandrisch
lebenden Frauen in Kulu bemerkt +J. Calvert+, dass sie mehr durch ihre
Schönheit, als durch ihre Tugend sich auszeichnen,[503] und bestätigend
sagt +Karl Eugen von Ujfalvy+, dass die Reisenden von Kulu die
merkwürdigsten Geschichten zu berichten wissen. Man erzählte ihm sogar,
dass der englische _Assistent-Commissioner_ strengste Vorschriften
hatte treffen müssen, um dem freien Leben der Kuluweiber zu
steuern.[504] Die Ehegenossenschaften im Kululande, wo der Kindermord
an Mädchen Sitte ist, leben übrigens in der besten Eintracht, die
Kinder sprechen von einem älteren und einem jüngeren Vater, und sobald
ein Gatte die Schuhe eines seiner Brüder vor dem Ehegemache erblickt,
weiss er, dass er dasselbe nicht zu betreten hat. Man nennt dieses
Vorhandensein der Schuhe auf der Schwelle _Dschutika tabu_.[505] Wer
fühlt sich da nicht auf das lebhafteste gemahnt an das, was +Herodot+
von den alten Nasamonen berichtet! Übrigens kommen in Kulu in einem
und dem nämlichen Dorfe Fälle von Polyandrie und Polygamie vor. So ist
es auch in Ladakh oder Klein-Tibet, wo die Frau das Vorrecht geniesst,
ausser der Brüdergenossenschaft, der sie als Eigentum verfällt, noch
einen fünften oder sechsten Gatten nach ihrem Geschmack wählen zu
können. Auch hier sprechen die Kinder von einem „älteren“ und von
„jüngeren Vätern“, doch bleiben letztere in einer untergeordneten
Stellung; die Sorge für die Kinder fällt allein dem ältesten zu.
Ladakhs Frauen haben im Verhältnis zu denen Indiens grosse Freiheiten;
sie gehen stets unverschleiert. In Lahul herrscht Vielmännerei, ob auch
in Spiti ist wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.

Am verbreitetsten vielleicht ist die Vielmännerei im buddhistischen
Tibet, aber nur in den niederen Volksschichten. Die Frau darf jedoch
mit den Männern, die ebenfalls stets Brüder sind, nicht blutsverwandt
sein. Bei Staatsbeamten, sowie solchen, die nach dergleichen
Ehrenstellen streben, scheint dort das Heiraten etwas Verhasstes zu
sein, als eine schwere Last betrachtet und daher vermieden zu werden.
+Samuel Turner+, den die Ostindische Kompanie 1783 nach Tibet sandte,
meldet nämlich: „Die Häupter der Regierung, die Staatsbeamten und alle,
die es zu werden streben, halten es unter ihrer Würde und nicht für
ihre Pflicht, Kinder zu haben; sie glauben sich dessen überhoben und
überlassen diese Mühe den Männern des Volks. Die Tibeter betrachten
die Heirat als eine verdriessliche Sache und als eine störende und
beschämende Last, welche die Männer einer Familie sich zu erleichtern
trachten müssen, indem sie dieselbe untereinander teilen.“ Im Grunde
genommen war diese Ansicht der Ehe beiläufig auch jene des Apostel
Paulus.

Seltsamerweise ist in Tibet, diesem Kernlande des Buddhismus, die
Eheschliessung ein rein bürgerlicher Akt, an welchem die tibetischen
Priester, die die Gesellschaft der Weiber meiden, keinen Teil haben;
Scheidung ist bei Zustimmung beider Teile statthaft. Der älteste Gatte
ist auch hier für die Kinder der Vater, die jüngeren sind Onkel. Vor
der Ehe kann das Mädchen beliebig über sich verfügen, ohne ihren Ruf
zu gefährden. Mitunter geht die Polyandrie mit Geschwister-Polygamie
Hand in Hand; ein junger Mann, welcher eine ältere Frau nimmt, erhält
nämlich zugleich die jüngere Schwester.

Eine Heimstätte der Vielmännerei ist auch die herrliche Insel Ceylon,
das alte Taprobane, dessen buddhistische Bewohner dieser Sitte früher
in ausgedehntem Masse ergeben waren. Gegenwärtig kommt sie nur noch
bei den singhalesischen Kandhyan vor, einer kräftigen Rasse, welche
im gebirgigen Innern der Insel wohnt und bis in die jüngste Zeit sich
nie mit der Bevölkerung der Ebenen vermischt hat. Sir +James Emerson
Tennent+, dem wir ein umfangreiches und erschöpfendes Werk über Ceylon
verdanken, zweifelt nicht, dass die Vielmännerei dort dereinst ganz
allgemein gewesen und in ein ungemein hohes Alter hinaufreicht.[506]
Die englische Regierung ist seit langem eifrig bemüht sie zu
unterdrücken, ausgetilgt hat sie die Sitte noch nicht.[507] In der
Regel sind die Gatten Verwandte, sehr häufig Brüder. Nicht selten haben
ihrer zwei oder drei eine Frau gemeinschaftlich; es soll jedoch, wie
+Häckel+ berichtet, auch Damen geben, die sich des Besitzes von acht
bis zwölf anerkannten Männern erfreuen. Wenn nun schon die Vielmännerei
im allgemeinen auf ein bedeutendes +moralisches+ Übergewicht der
Frauen hindeutet, so ist die auf Ceylon übliche doppelte Art der
Heirat dafür ein weiterer Beweis: Diese beiden Heiratsmethoden sind
die _Diga_ und die _Bina_. Nur bei der ersteren Form verlässt die Frau
das elterliche Haus, um bei ihrem Gatten zu wohnen; die Frau kann,
wenn sie will, die Trennung verlangen, aber der Mann muss einwilligen,
und dann werden nur die Hochzeitsgeschenke zurückgegeben. Bei der
Bina-Heirat, die auch bei den indischen Kotsch üblich, wohnt dagegen
der Mann im Hause seiner Schwiegereltern und kann jeden Augenblick
fortgeschickt werden, wird überhaupt mit sehr wenig Rücksicht
behandelt. Die Singhalesen sagen, um die Stellung eines solchen Mannes
zu bezeichnen: „Der Bina braucht in die Wohnung seiner Frau nur vier
Dinge mitzunehmen: ein Paar Sandalen, um seine Füsse zu schützen, ein
Talipotblatt, um sich gegen die Sonnenstrahlen zu verwahren, einen
Stab, um sich daran zu halten, wenn er krank ist, und eine Laterne
um sich zu leuchten. Mit diesen Vorsichtsmitteln kann er jede Stunde
des Tages oder der Nacht abreisen“.[508] Der matriarchale Charakter
dieser Bina-Ehe ist unverkennbar. Nicht unmöglich, dass dieselbe einst
auch den Chinesen bekannt gewesen, denn der Strafkodex des Himmlischen
Reiches spricht von „den durch ihre Schwiegerväter aus dem Hause
vertriebenen Schwiegersöhnen“, und bedroht sowohl den Schwiegervater,
wie die etwa an der Austreibung sich beteiligende Frau mit hundert
Rutenstreichen.[509]

Sehr wenig bekannt dürfte es sein, dass polyandrische Gepflogenheiten
im Herzen Europas noch im Schwange gehen. Das Karpatenvölkchen der
Bojken ist trotz Christentum und moderner Gesetzgebung heute noch der
Vielmännerei ergeben. In dem Bewusstsein dieser Stammesangehörigen ist
noch nicht das Gebot +unserer+ Moral erstanden, eine Frau solle bloss
+einem+ Manne angehören. Im Gegenteil, die Vielmännerei herrscht dort
in der Volkssitte so sehr, dass der Ehemann selbst von der Richtigkeit
+dieser+ Moral überzeugt ist und er -- verachtet das Weib seiner Liebe,
wenn sie nur seine Frau allein ist. „Schäme dich, dass du nur einen
Mann hast“ -- diese Äusserung eines Bojken aus der Nähe von Sambor ist
kennzeichnend für die Anschauungsweise des Völkchens.

Über den Einfluss der Polyandrie auf die Sitten des Volks herrschen
sehr abweichende, ja geradezu widersprechende Meinungen. Nach +Turner+
wäre derselbe kein ungünstiger. In Vergleichung mit den südlichen
Nachbarvölkern geniessen die Weiber in der Gesellschaft einen hohen
Rang. Mit den Vorrechten einer unbeschränkten Freiheit verbinden sie
den Charakter der Hausfrau und der Gefährtin der Ehemänner. Nach
Aussage der meisten Reisenden leben die Ehegenossen sehr friedlich
nebeneinander, in keiner Weise von Eifersucht geplagt. +Georg Bogle+
sagt, sie neigten überhaupt wenig zur Eifersucht. Hie und da allerdings
entstehe ein Streit über die Kinder, aber er werde bald beigelegt durch
die Vergleichung der Gesichtszüge mit jenen der Väter -- wiederum
eine Erinnerung an +Herodots+ Mitteilungen über die äthiopischen
Auser -- oder indem man der Mutter die Entscheidung überlässt.[510]
Viel weniger günstig lautet das Urteil anderer Beobachter. Herr +von
Ujfalvy+ sagt, die Polyandrie übe jedenfalls unter den Weibern einen
üblen Einfluss auf Sitte und Geist aus, denn weder in Ladakh noch
in Sultanpur sind sie Muster von ehelicher Treue, und ohne positiv
lasterhaft oder geldgierig zu sein, sind die Frauen dieser Länder
doch sehr gefallsüchtig und flatterhaft.[511] In Südindien ist die
Vielmännerei, nach der Ansicht +Emil von Schlagintweits+, sogar ein
grosses gesellschaftliches Übel, das zu tiefem Herzeleid, Misstrauen,
Eifersucht, Streit und zu Hass bis in den Tod führt, aber von den
Behörden und Missionären vergeblich bekämpft wird, da die geringe
Meinung, welche der Hindu der unteren Stände vom Weibe hegt, und der
Eigennutz der Priester dieser Unsitte Vorschub leistet.[512] -- Ich
weiss nicht ob in diesem Gemälde die Farben nicht etwas allzu grell
aufgetragen sind, zumal bei aller Würdigung der mit Vielmännerei
verknüpften Nachteile gerade die Eintracht in den polyandrischen
Haushaltungen, das Fehlen jeglicher Eifersucht das unverhohlene
Erstaunen der europäischen Reisenden zu erregen pflegt. Ja, die
Polyandrie hat in +Mantegazza+ sogar in gewissem Sinne einen Anwalt
gefunden, der sich eben auf südindische Verhältnisse beruft: „Ich
habe die Polyandrie bei den Toda im südlichen Indien beobachtet und
habe die Frauen bei ihnen viel glücklicher gefunden als bei polygamen
Völkern. Alles was selten ist, wird gesucht und geschätzt, und wenn
die Gewohnheit die Schneide der Eifersucht abgestumpft hat, so trinken
mehrere Männer ohne Widerwillen und Groll aus einer einzigen Schale
der Liebe, während die immer begehrte Frau, die es immer versteht, den
glücklich zu machen, welcher sie sucht, Liebkosungen und Liebesbeweise
mit weisem Masse austeilt. Die Monogamie,“ fährt der italienische
Gelehrte fort, „ist die einzige moralische Form der menschlichen
Gesellschaft, aber wo sie wegen des niedrigen Niveaus einer Rasse nicht
möglich ist, da hundertmal lieber eine polyandrische, als eine polygame
Rasse, so sehr dies auch unsern Stolz als Männer demütigen mag“.[513]

Aus der in diesem Kapitel versuchten Schilderung der verschiedenen
polyandrischen Zustände lassen sich, wie ich eingangs erwähnte, zwei
Formen der Vielmännerei herausschälen: eine rohere und eine höhere.
Kennzeichnend für letztere ist das verwandtschaftliche, in der Regel
das Bruderverhältnis der Gatten; man kann sagen, nicht der einzelne,
sondern die Familie beweibt sich, nimmt eine Frau. Hat ein Mann keine
Brüder, so muss er sich mit andern Männern vergesellschaften und nur
dann kann er heiraten; andernfalls bleibt er Junggeselle sein Leben
lang.[514] Roher ist jedenfalls die Form, wo das Weib sich beliebige
Gatten wählt. Beide Arten Vielmännerei treten aber sowohl neben
endogamen, als exogamen Gewohnheiten auf, wie ja auch das die Grundlage
bildende Matriarchat sich gleichfalls schon der ursprünglichen
Endogamie entwunden hat und auch im Bereiche der Exogamie erscheint.
Überall nun, wo die Polyandrie zur zweiten, höheren Stufe aufgestiegen,
ist auch schon zumeist die agnatische Erbfolge üblich, ohne dass das
Kind seinen wirklichen Vater zu bezeichnen im stande wäre. Wo dagegen
die Gatten untereinander durch keine Verwandtschaftsbande verknüpft
sind, wie bei den Naïr, dauert die mütterliche Erbfolge fort.[515]

In Indien will man die interessante Erfahrung gemacht haben, dass,
wo Polyandrie herrscht, die männlichen, wo Polygamie dagegen, die
weiblichen Geburten an Zahl grösser seien, so dass sich gewissermassen
die Natur den menschlichen Satzungen anzubequemen scheine.[516] Auf
Ceylon z. B. sollen auf je zehn Knaben bloss acht bis neun Mädchen
zur Welt kommen. Da aber in den Haremen Siams nach +Campbell+ Knaben
und Mädchen in den gleichen Zahlenverhältnissen geboren werden,
wie bei monogamen Verbindungen, so hält +Peschel+ den obigen Satz
für widerlegt, zumal auch die Erfahrungen der Tierzüchter dieser
Vermutung nicht günstig sind.[517] Desgleichen hat Dr. +Dusing+ eine
Menge Thatsachen zusammengetragen, welche seiner Aufstellung viel
Wahrscheinlichkeit verleihen, dass bei anormalen Sexualverhältnissen
stets mehr Wesen jenes Geschlechtes geboren werden, an denen es
mangelt, so dass mit Hilfe dieser Eigenschaft das Verhältnis der
Geschlechter sich von selbst regelt.[518] Dies schliesst nicht aus,
dass ein Missverhältnis +künstlich+ hervorgerufen werden kann, wie
dies z. B. durch systematischen Mädchenmord bei einzelnen Rassen
oder Stämmen thatsächlich geschieht. Unzweifelhaft leistet aber
Weibermangel der Vielmännerei Vorschub. Die aus der Koromandelküste
nach Malakka, Singapur, Java u. s. w. auswandernden tamulischen Kling
z. B. bringen nur wenig Frauen mit und deshalb ist auch Polyandrie bei
ihnen allgemein.[519] Auf Mallicollo, einer der Neuhebriden, ist ein
solcher Mangel an Weibern, dass zuweilen je zwei Männer nur eine Frau
besitzen.[520]

Im übrigen wird der Ursprung der für den Europäer so befremdenden
und widerwärtigen Sitte der Polyandrie von den meisten auf
Sparsamkeitsrücksichten zurückgeführt. In Tibet, in Kulu u. s. w.
sind die bebaubaren Bodenstrecken von sehr geringer Ausdehnung; der
Besitz ist demnach ein sehr beschränkter und würde, infolge einer
fortgesetzten Teilung, sich so vermindern, dass er in kürzester Zeit
nicht mehr im stande wäre, den Besitzer zu ernähren. So ist also nach
+Harcourt+ und +Rousselet+ die Polyandrie eine rein nationalökonomische
Einrichtung. Dieser Meinung pflichten auch +Frederick Drew+, +Hermann
von Schlagintweit+, +Karl von Ujfalvy+, Dr. +H. W. Bellew+ zu, welch
letzterer die Vielmännerei in Kaschmir ebenfalls aus der geringen
Ausdehnung des bewohnbaren Bodens erklärt,[521] und auch +Mantegazza+
sieht in ihr fast immer eine Folge von Armut; sie ist ihm zufolge dem
ganz malthusischen Bedürfnisse entsprungen, die starke Vermehrung
der Bevölkerung zu beschränken.[522] In vielen Fällen mag man diese
Begründung gelten lassen, zu einer allgemeinen, befriedigenden
Erklärung der Sitte reicht dieselbe meines Erachtens nicht aus. Ich
befinde mich hier in Übereinstimmung mit +Herbert Spencer+, welcher
die Vielmännerei ebenfalls nicht auf Armut zurückführen will, obgleich
letztere, wie er einräumt, in gewissen Fällen Ursache ihrer Fortdauer
und ihrer Ausbreitung gewesen sein mag.[523] Ceylon ist zwar auch ein
armes Land und ein schlechter Ackerboden,[524] aber es sind vornehmlich
die reicheren Stände, welche dort Vielmännerei üben,[525] und die
Balti in Tibet haben als Muhammedaner die Polyandrie mit der Polygamie
vertauscht, obschon sie dieselben ökonomischen Gründe für die erstere
hätten, wie die Tibeter und Ladakhi, denn der anbaufähige Boden ist
sehr beschränkt.[526] Sir +John Lubbock+ erblickt in der Polyandrie
eine ausnahmsweise Einrichtung, die gewöhnlich die Beseitigung der
Übelstände bezweckt, welche da entspringen, wo bei ursprünglich
herrschender Monogamie ein grosser Mangel an Frauen ist.[527] Gewiss
ist dies ebenfalls ein ins Gewicht fallender Gesichtspunkt, und
+Mantegazza+ erkennt denselben an, wenn er sagt: Die Polyandrie kann
nur in einem Lande als normale und beständige Form der menschlichen
Familie herrschen, wenn sie durch den Mord der neugeborenen Mädchen
unterstützt wird.[528] Diese Einschränkung schiesst allerdings über
das Ziel hinaus, insofern Mädchenmord durchaus kein regelmässiger
Begleiter polyandrischer Zustände sein muss. +Mantegazza+ selbst weiss
nichts davon bei den polyandrischen Bhutia; in Ladakh hat +Drew+
trotz aller Nachforschungen nichts über allenfalsige Mädchenmorde
erfahren können. Andrerseits wütet diese Sitte unter den Radschputen,
und diese sind keine Polyandristen. Mag nun auch Armut des Boden
einerseits, natürlicher Mangel an Frauen andererseits immerhin
das seinige zur Entwicklung der Vielmännerei beigetragen haben,
ihre wahre Grundlage ist eine tiefere; sie wurzelt in +älteren+
Verhältnissen. +Lipperts+ Verdienst ist es, als kulturgeschichtlich
unrichtig aufgedeckt zu haben, dass auch innerhalb endogamischer
Zustände das Prinzip der Blutsverwandtschaft ursprünglich auch
dasjenige der Konnubialgrenzen begründet habe. Im Gegenteile beruhte
auf der Idee der Blutsverwandtschaft diejenige der Berechtigung zum
Geschlechtsverkehre in unbeschränktestem Masse. „Es sind vielmehr
wiederum nur die Generationsschichten über und untereinander, deren
Scheidemarken sich, wie nach vielen anderen Richtungen hin, so auch in
den konnubialen Verhältnissen allmählich geltend machen, wohingegen
Geschlechtsverbindungen innerhalb derselben Generationsschicht,
zwischen Brüdern und Schwestern, nicht nur keine Beschränkung erleiden,
sondern vielmehr als der absolut normale Zustand gelten.“[529] Und
auf diesen Untergrund weist die Mehrzahl der Fälle bis heute noch als
Volkseinrichtung erhaltener Polyandrie zurück. Im Grunde sagt nichts
anderes auch +Herbert Spencer+, wenn er „die Polyandrie als eine der
Formen von ehelichen Beziehungen betrachtet, welche sich aus den
ursprünglichen ungeregelten Zuständen hervorarbeiten, und zugleich
als eine Form, die sich noch da erhalten hat, wo andere mit ihr
wetteifernde Formen von den Umständen nicht begünstigt wurden und sie
daher noch nicht zu beseitigen vermochten.“[530]


[472] _Uxores habent deni duodenique inter se communes et maxime
fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed si qui sunt ex his
nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quoque deducta est._
(+Caesar+, _de bello gall._ lib. V. cap. 14.)

[473] _Iam primum uxor ejus_ (des Häuptlings) _Boudicca verberibus
adfecta ed filio stupro violatae sunt_, schreibt +Tacitus+. Annales
lib. XIV. cap. 31 und weiterhin, cap. 35, will +Boadicea+ „_confectum
verberibus corpus, contrectatam filiarum pudicitiam ulcisci. Eo
provectas Romanorum cupidines, ut non corpora, ne senectam quidem aut
virginitatem inpollutam relinquant._“

[474] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. I. S. 56.

[475] +Peschel+. Völkerkunde. S. 228.

[476] Globus. Bd. LII. S. 91.

[477] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 319.

[478] +Waitz-Gerland+. Anthropologie d. Naturvölker. Bd. VI. S. 128.

[479] +Ratzel+. Völkerkunde. Bd. II. S. 276.

[480] +Langsdorff+. Bemerkungen auf einer Reise um die Welt. Bd. II. S.
63.

[481] +David Crantz+. Historie von Grönland. Barby und Leipzig 1765.
Bd. I. S. 207-212.

[482] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 115.

[483] +Humboldts+ Reise in die Äquinoktialgegenden. Bd. IV. S. 103.

[484] G. +Fritsch+. Die Eingeborenen Südafrikas ethnographisch und
anatomisch. Breslau 1873. S. 227.

[485] +Ratzel.+ Völkerkunde. Bd. I. S. 343.

[486] Globus. Bd. XLIII. S. 371.

[487] +William E. Marshall+. _A Phrenologist amongst the Todas; or the
Study of a primitive tribe in South India: History, Character, Customs,
Religion, Infanticide, Polyandry, Language._ London 1873.

[488] _Revue d'Anthropologie_ 1874. S. 127.

[489] _Revue d'Anthrop._ A. a. O.

[490] +Mantegazza+. Indien. Jena 1885. S. 120.

[491] +Peschel+. Völkerkunde. S. 222.

[492] +Emil von Schlagintweit.+ Indien in Wort and Bild. Leipzig 1880.
Bd. I. S. 100.

[493] Zeitschrift für Ethnologie. Berlin 1874. S. 388.

[494] +Dalton.+ Beschreibende Ethnologie Bengalens. Deutsch bearbeitet
von Oskar Flex. Berlin 1875. S. 37.

[495] +Dalton+. A. a. O. S. 41.

[496] A. a. O. S. 50.

[497] A. a. O. S. 22. Oberst +Dalton+ erzählt diesbezüglich folgende
bezeichnende Anekdote: Ein hübsch aussehendes Daflamädchen kam eines
Tages nach Lackinpur, warf sich ihm zu Füssen und flehte in höchst
poetischen Ausdrücken um seinen Schutz. Sie war die Tochter eines
Häuptlings und sollte die Frau eines Freundes ihres Vaters werden,
der schon mehrere Frauen hatte. Sie wollte aber nicht eine von vielen
sein. Ausserdem gestand sie Dalton, dass sie liebe und wieder geliebt
werde und mit ihrem Anbeter geflohen sei. Dalton beruhigte das Mädchen
und schickte nach ihrem Begleiter. Wie erstaunte er aber, als der Bote
nicht einen, sondern +zwei+ Geliebte brachte. Das Mädchen hatte sich
von zwei jungen Burschen entführen lassen.

[498] +Mantegazza+. Indien. S. 193.

[499] +Dalton+. A. a. O. S. 52.

[500] Ausland 1860. S. 840.

[501] +C. F. Gordon-Cumming+. _In the Himalayas and on the Indian
Plains._ London 1884. S. 406.

[502] +Hermann von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena
1871. Bd. II. S. 47-48.

[503] +J. Calvert+. _Kulu and the Silver Country of the Vazeers._
London 1873. S. 32.

[504] +Karl Eugen von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse
und Forschungen. Leipzig 1884. S. 37.

[505] A. a. O. S. 36.

[506] Sir +James Emerson Tennent+. _Ceylon; an account of the island,
physical, historical and topographical._ London 1859. Bd. II. S. 428.
429.

[507] +Ernst Häckel+. Indische Reisebriefe. Berlin 1884. S. 240.

[508] Ausland 1851. S. 657.

[509] +A. Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ Genève u. Paris
1874. S. 157.

[510] _Narrative of the Mission of George Bogle to Tibet, and of the
journey of Thomas Manning to Lhasa. Edited by Clements R. Markham._
London 1876. S. 122.

[511] +Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. S. 37.

[512] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. I. S. 100.

[513] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 320.

[514] +Abel de Rémusat+. _Naw. Mélanges asiatiques._ Paris 1829. S. 245.

[515] +Giraud-Teulon+. A. a. O. S. 148.

[516] Ausland 1865. S. 285.

[517] +Peschel+. Völkerkunde. S. 221.

[518] Dr. +Karl Dusing+. Die Faktoren, welche die Sexualität
entscheiden. Jena 1883. S. 18. 33.

[519] Globus Bd. XXV. S. 379.

[520] +M. Eckardt+. Der Archipel der Neuhebriden (Verhdl. d. Ver. f.
naturwiss. Unterhaltung in Hamburg. Bd. IV. Oktob. 1879. S. 21).

[521] +H. W. Bellew+. _Kashmir and Kashgar. A Narrative of the journey
of the embassy to Kashgar_ in 1873-74. London 1885. S. 118.

[522] +Mantegazza+. A. a. O. S. 318.

[523] +Herbert Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Deutsch von B.
Vetter. Stuttgart 1887. Bd. II. S. 246.

[524] S. W. Baker. _Eight years' Wanderings in Ceylon._ London 1855. S.
61.

[525] +Tennent+. Ceylon. Bd. II. S. 428.

[526] Dr. +Konrad Ganzenmüller+ im Globus. Bd. XXXVIII. S. 77.

[527] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118.

[528] +Mantegazza+. A. a. O. S. 319.

[529] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 10.

[530] +Herbert Spencer+. A. a. O.



XV.

Das Levirat.


Ist Vielmännerei, nach dem im vorhergehenden Abschnitte Gesagten,
keineswegs als eine notwendige Übergangsform anzusehen, welche jedes
Volk einmal durchlaufen haben muss, so erhebt sie sich doch stets
auf dem Untergrunde des Matriarchats und kann in gewissem Sinne als
dessen schärfste Ausprägung gelten. Unter Vaterrecht, wie wir es
später kennen lernen werden, hört die Polyandrie auf, wird sie einfach
unmöglich. „So wenig die Leibwaffe mehreren Menschen gehören kann,
so wenig kann, wenigstens dem Prinzip dieses Rechtes nach, die Frau
ein Gegenstand geteilten Besitzes sein.“[531] Wohl aber entsendet sie
noch als Ausläufer, so zu sagen, gewisse Erscheinungen in den Bereich
solcher Völker, aus deren Sitten Matriarchat und Polyandrie längst
verschwunden sind. Ich rechne dazu die sogenannte +Leviratsehe+ und die
+Dreiviertelheiraten+. Ihnen muss hier eine kurze Betrachtung gewidmet
werden.

Unter Leviratsehe versteht man bekanntlich die Gepflogenheit, wonach
der Schwager (latein. _levir_, griech. δαήρ, sanskr. _devar_) seine
Schwägerin, d. h. die Gattin seines verstorbenen Bruders zum Weibe
nimmt, ein Gebrauch, der sehr vielen, selbst hochgestiegenen Völkern
eigen ist. Im Kreise unserer eigenen Gesittung, in Deutschland, kommen,
freilich nicht als ein Gebot der Sitte, sondern nach jeweiliger
Willkür, derartige Ehen häufig vor, nachdem das aus Missverständnis
einer Bibelstelle[532] entstandene kirchliche und staatliche Verbot der
aufeinander folgenden Ehe eines Mannes mit zwei Schwestern beseitigt
ist, an welchem die konservativen Engländer mit einer, einer besseren
Sache würdigen Zähigkeit noch heute festhalten. In der Auffassung
des Leviratsverhältnisses herrscht noch ziemlich viel Verwirrung.
Meistens will man dasselbe -- und eine gewisse Schule hält daran mit
Eifer fest -- als einen blossen Ausdruck des vollen Eigentumsrechtes
des Mannes auf die Hinterlassenschaft seines Bruders betrachten,
zu welcher auch dessen Frau oder Frauen gehörten. Dass das Levirat
ursprünglich in der Vielmännerei wurzelt, widerstrebt allerdings jenen,
welche für das geschichtlich Gewordene weder Sinn noch Verständnis
besitzen. Nur solche mögen Dr. +W. Schneider+ beistimmen, wenn er
bemerkt: „Bis zu welchem Grade die darwinistische Tendenz den Blick
zu trüben vermag, zeigen die allerdings unfruchtbaren Bemühungen, die
verbreitete Leviratsehe als Rückstand polyandrischer Verhältnisse zu
erklären; wird doch durch diese Satzung, nach welcher die Witwe gleich
der übrigen Hinterlassenschaft vererbt, das volle Eigentumsrecht
des Mannes auf sein Weib deutlich genug anerkannt.“[533] Das ist es
aber gerade, worin der dogmatische Streiter sich +gründlich irrt+,
denn die Bemühungen, das Levirat aus der Polyandrie abzuleiten, sind
durchaus nicht unfruchtbar zu nennen. Wo nämlich beim Tode eines
Mannes dessen Gattin oder Gattinnen auf seinen Bruder übergehen, ist
noch lange nicht ausgemacht, dass dieselben ein Erbstück seien, worauf
der überlebende Schwager ein +Anrecht+ habe, in das die Frauen sich
unbedingt fügen müssten. Es ist +Kautskys+ Verdienst, nachgewiesen zu
haben, dass bei der Leviratsehe ursprünglich das +Recht+ auf Seite
der Frau, die +Pflicht+ auf Seite des Mannes liege, und dieser begeht
geradezu eine Sünde, wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt. Von einem
„Eigentumsrecht“ auf die Witwe ist da keine Rede. Das Missverständnis
ist sofort gelöst, wenn man statt des Fremdwortes „Levirat“ seine
Verdeutschung „Schwagerpflicht“ setzt, womit sein Sinn vollständig
gedeckt ist. „Schwagerrecht“ wäre da ein Unding.

Diese Schwagerpflicht gilt noch in der Gegenwart bei den Papua in
Neukaledonien, den Tupinamba in Brasilien,[534] bei den Ostjaken[535]
im nordwestlichen Sibirien, bei dem Tungusenstamme der Mangun oder
Oltsche in Ostsibirien, den Tscherkessen, Drusen und syrischen Arabern,
den Afghanen, den Koljuschen Nordamerikas, den Ama Sulu in Südafrika
und den Negern der Goldküste. +Plan Carpin+, der Botschafter Ludwigs
des Heiligen, traf sie im 13. Jahrhundert bei den Mongolen. Die
polygamen Neukaledonier -- bis unlängst dem Menschenfrasse ergeben --
meiden bei ihren Verbindungen die Blutnähe väterlicherseits, heiraten
dagegen ungescheut alle mütterlichen Verwandtschaftsgrade.[536] Jeden
Mann, obschon beweibt oder nicht, zwingt nun, wie +Rochas+ berichtet,
die Sitte, die Bruderswitwe zu heiraten,[537] möge er nun selbst schon
Weiber haben oder nicht.[538] +Meinicke+, weniger scharf im Ausdrucke,
meldet: „Die Witwe darf den Bruder ihres Mannes heiraten,“[539] und Dr.
+Georg Gerland+, der fleissige Fortsetzer von +Waitz'+ grossem Werke
über die Naturvölker, sagt, gestützt auf +Dillon+ und +Turner+, von
den Papua im allgemeinen: „Die Witwe muss der Bruder des Verstorbenen
zu sich nehmen, wie sie auch als die Haupterbin des Mannes gilt.“[540]
Auf den Marschallinseln ist des Königs Nachfolger sein jüngerer Bruder,
und diesem erwächst zugleich die Verpflichtung, sämtliche Frauen des
Verstorbenen zu heiraten.[541] Den Malgaschen gilt es für eine der
traurigsten Schicksale, ohne Nachkommen aus dem Leben zu scheiden;
stirbt ein älterer Bruder, ohne Kinder zu hinterlassen, so muss der
nächstfolgende Bruder die Witwe heiraten, um das Andenken des älteren
zu bewahren; die Kinder aus einer solchen Ehe werden als Nachkommen
und Erben des älteren Bruders betrachtet.[542] Die Schwagerpflicht der
Ostjaken, welche heute alle Christen sind und sich demnach mit einer
Frau begnügen, hatte schon +Castrén+ gemeldet; neuerdings ward sie
durch Fürst +N. Kostrow+ bestätigt, welcher ausdrücklich sagt: „Der
jüngere Bruder muss die Witwe des älteren ehelichen.“[543] Bei den Mar
in Indien nimmt, nach +Dalton+, ein Mann -- einer _Sagai_ genannten
Sitte zufolge -- stets die Witwe seines ältesten Bruders zur Frau.
Die Afghanen erachten es gleichfalls als eine Pflicht des Mannes,
die kinderlose Bruderswitwe zu heiraten, und jede Abweichung davon
wird als das grösste Ärgernis angesehen.[544] Bei den Ama Sulu darf
der Bruder sich nicht weigern, die Frau seines verstorbenen Bruders
zu heiraten; er +muss+ sie annehmen.[545] Eine Art Leviratsehe ist
auch bei den Koljuschen üblich, nur ist dort der Verpflichtete nicht
immer der Bruder, sondern der Schwestersohn des Verstorbenen.[546]
Dieser ist gezwungen, die Witwe seines Oheims zu heiraten, mag das
Alter auch noch so verschieden sein. Endlich ist das Levirat sogar den
europäischen Albanesen nicht fremd, und zwar selbst den Katholiken
unter ihnen nicht. Wie man das Levirat dort auffasst, beweist folgendes
Erlebnis des trefflichen Reisenden +Wilhelm Lejean+. Letzterer sah
in einem Hause einen etwa zwanzigjährigen, fast bartlosen Burschen,
dem seine Mutter, eine stämmige, vierschrötige Albanesin, eine derbe
Strafpredigt hielt. Der Knabe war nämlich bereits verheiratet, und
jüngst waren bald hintereinander seine beiden Brüder gestorben, die
auch verheiratet gewesen. Nun hatte nach landesüblichem Brauche der
Bursche die Witwe des zuerst gestorbenen Bruders geheiratet. Das war
schon Bigamie; aber die Witwe des zweiten Bruders zu heiraten, weigerte
er sich. Darüber war die Mutter höchst ungehalten, der Sohn sei kein
rechtschaffener Mann, und wenn er fünf, wenn er zehn verstorbene
Brüder gehabt hätte, so sei es seine Schuldigkeit, die Witwen aller zu
heiraten.[547]

In allen diesen Fassungen erscheint der Mann, wie man sieht, als
der Verpflichtete, nicht als der Berechtete. Nirgends in allen
diesen Fällen ist ein Eigentumsrecht des Mannes auf die Bruderswitwe
vorhanden, vielmehr handelt es sich seinerseits um eine +Pflicht+,
deren Erfüllung die Witwe beanspruchen, fordern kann. Dies ist aber
ein ganz verschiedener Gesichtspunkt. Eine wesentliche Stütze erhält
die vorgetragene Ansicht durch die gründlichen Untersuchungen +G. A.
Wilkens+ über die Eheverhältnisse im ostindischen Archipel. Überall
treten nämlich bei den dortigen Völkerschaften, gleichviel ob Exogamen
oder Endogamen, die greifbaren Spuren einer älteren Familienordnung,
auf Mutterrecht gegründet, zu Tage. Fast überall findet sich noch
+neben+ der patriarchalen Heiratsform eine zweite, matriarchale, wobei
die Frau weder ihren Stamm, noch ihre Familie verlässt, der Gatte
vielmehr in diese eintritt und die Kinder dem Stamme der Mutter folgen,
ganz wie wir auf Ceylon in der _Bina_ sahen. Bei den Battak erscheint
diese Heiratsform, ein Überbleibsel älterer Epochen, unter dem Namen
_Mandingding_ und natürlich ist dabei auch von keinem Brautschatz
die Rede; sie kehrt wieder bei den Timoresen und mehr noch bei den
Belunesen, bei welch letzteren es geradezu der Bräutigam, nicht die
Braut, ist, welcher gekauft wird,[548] bei den Alfuren von Buru, in
Rawas und Redschang, wo sie _Semando_ oder _Sumando_ heisst und die
schon einmal besprochene Fortbildung in die _Ambil Anak_-Ehe erfahren
hat, bei den Lampongern auf den Eilanden Roti und Saru, auf den Alor-
und Solor-Gruppen. Bei den Makassaren und Buginesen, welche bloss
Verbindungen zwischen Geschwisterkindern untersagen, weisen mancherlei
Umstände auf ein früheres Bestehen von Exogamie gepaart mit Matriarchat
hin. Einige Völker des ostindischen Archipels sind jetzt reine
Endogamen, d. h. sie sind anfänglich ebenfalls sehr wahrscheinlich
Exogamen gewesen und später zur Endogamie übergegangen. Hierher zählen
die Dayak auf Borneo, dann die Alfuren der Minehassa auf Celébes.
Diese Stämme ordnen ihre Familien sei es nach Mutterrecht sei es nach
Vaterrecht, doch sind beide in einen gewissen Einklang gebracht, so
dass man ihr Familiensystem mit Recht das „kognatische“ nennen darf.
Beide Geschlechter stehen auf dem Fusse der Gleichheit zueinander und
der Familienbesitz ist ein den Gatten gemeinschaftlicher. Auch hier,
besonders in den Landschaften Dusun, Murung und Sijang, herrscht
eine Art Schwagerpflicht; die Witwe soll ihres Gatten Bruder und in
Ermanglung dessen seinen nächsten Verwandten zum Manne nehmen, so
dass das Vermögen ungeteilt in der Familie bleibe. Aber gezwungen ist
sie dazu nicht; sie kann, gegen Rückerstattung des ganzen Mannsgutes
an dessen Verwandte der Ehe, sich entschlagen. Es ist also ein etwas
verschiedenes Verhältnis von dem Levirate der vorgeschichtlichen Zeit,
gewissermassen eine +Mittelstufe+ zwischen dem Levirate der älteren
matriarchalen Sitte, wobei der +Mann+ die Schwägerin ehelichen +muss+,
und dem gleich zu erörternden der jüngeren patriarchalen Ordnung,
wonach die +Witwe+ als Erbstück dem Schwager zufällt und diesen
heiraten muss. Von einem Levirate in +diesem+ Sinne kann da keine Rede
sein. Wenn bei den Dayak die Schwagerheirat eine Verpflichtung genannt
wird, so ist es eine solche, welche völlig von dem Willen der Witwe
abhängt.

Erst auf der Stufe des Vaterrechts kann das Levirat seinen Charakter
einer Verpflichtung des Mannes nicht mehr bewahren, sondern verwandelt
sich vielfach in ein thatsächliches Recht des Mannes, welcher nunmehr
Herr und Gebieter in der Familie geworden. Das Patriarchat hat überall
das Weib zur Sache, zum vererbbaren Gute herabgedrückt, auf welches
dann allerdings der Mann ein Eigentumsrecht besitzt, so dass er die
in Erbschaft zugefallene Witwe selbst ehelichen oder nach Belieben
an einen anderen verheiraten kann. Dieser Zustand ist aber nicht der
ursprüngliche und es beruht auf Missverständnis, wenn derselbe als der
für das Levirat charakteristische ausgegeben wird. Auf dieser seiner
jüngsten Stufe der Entwicklung treffen wir das Levirat bei manchen
Völkern: so bei den Wapokomo am Tanaflusse in Ostafrika,[549] bei
manchen Kaffernstämmen,[550] auch bei den Wolof Senegambiens,[551] den
Maler in Bengalen[552] endlich bei vielen Völkern des ostindischen
Archipels. Dort werden die Witwen in der That lediglich als Sachen
vererbt, so bei den Battak an der Westküste von Sumatra, bei den
Karo-Karo der Oberlande von Deli an der sumatranischen Ostküste, bei
den Nias-Insulanern, den Alfuren von Buru und Ceram, den Timoresen,
den Malayen von Menangkabau, den Redschang und Pasemahers in den
Oberlanden von Palembang, in den Lampongschen Bezirken, sowie auf den
von Papua bewohnten Aru- und Key-Inseln.[553] Die Battak nennen das
Levirat _Mangalija_, doch verfällt die Witwe stets dem jüngeren Bruder,
wohl auch mitunter einem Neffen oder Oheim, ja sogar einem Stiefsohne,
aber die Ehe mit einem älteren Bruder gilt als Blutschande, welche mit
dem Tode bestraft wird,[554] und die unter diesem Volke vorkommenden
Fälle von Polygamie sind großenteils Folgen des Levirates. Bei den
Karo-Karo macht es keinen Unterschied, ob die Witwe kinderlos ist
oder nicht. Die Battak, Karo-Karo, Niaser und Timoresen sind heute
Exogamen und ihre Familie beruht auf patriarchalischer Grundlage; die
Frau hat bei ihnen nie Eigentum und befindet sich gleichsam ausser
allem Rechte, sie ist nicht viel mehr als eine Sklavin und als
kennzeichnendes Merkmal dieser Zustände tritt in der Ehe, _Mangoli_
genannt, die Frau gegen Entrichtung eines „Brautschatzes“ (_Boli_,
_Tuhor_ oder _Dschurdschuran_) aus ihrer Marga, aus ihrer Familie in
jene des Gatten, dessen Marga dann auch ihre Kinder angehören.[555]
Bei solcher Unselbständigkeit des Weibes kann dessen Vererbung auf
den Bruder oder nächsten Verwandten nicht Wunder nehmen. Die Malayen
von Menangkabau, die Lamponger und die Papua auf Aru und Key halten
zwar nicht auf Exogamie, erkennen aber gewisse Grenzen an, innerhalb
welcher eine Verbindung unstatthaft ist, und besitzen ebenfalls eine
Familienordnung, worin der Brautschatz zur einfachen Kaufsumme wird.
Dass unter solchen Umständen das Levirat sich an den Begriff des
Eigentums heftet, ist begreiflich. Ein Anklang auf diese Auffassung
herrscht sogar bei den Afghanen, jedoch nur insofern, als, wenn ein
Mann sich weigert, seiner Schwagerschaft nachzukommen, doch niemand
ohne seine Zustimmung die Witwe heiraten darf.[556]

In dem Levirate der patriarchalischen Zeit darf man also wohl eine
durch das Vaterrecht und durch die damit verbundene Knechtschaft des
Weibes hervorgerufene Entartung der alten Einrichtung erblicken,
deren Ursprung in den weit älteren matriarchalischen Sitten wurzelt.
Deutlich und beredt spricht dafür der Umstand, dass erkennbare
Spuren der letzteren auch das Levirat der patriarchalischen Völker
begleiten. Es ward geübt bei den alten Hindu, welchen es Manus
Gesetzbuch vorschrieb; denn die spätere Sitte der _Sati_ (Suttee) oder
Witwenverbrennung war den ältesten Zeiten noch fremd; die Veden kennen
sie noch nicht. +Nicht+ fremd war den Hindu aber, wie wir sahen, die
matriarchalische Vielmännerei. Das Levirat übten ferner auch die alten
Hebräer, welche in geschichtlicher Zeit nach strengem Vaterrechte
lebten und uns den falschen Begriff des Levirates am geläufigsten
gemacht haben. Falsch nämlich insoferne, als wir dasselbe bei ihnen
erst auf seiner höchsten Ausbildung, gewissermassen am Schlusssteine
seiner Entwicklung, als eine festumschriebene Einrichtung inmitten der
durchaus patriarchalisch oder, was dasselbe ist, agnatisch geordneten
Gesellschaft erblicken, welche, wie später gezeigt werden soll,
zugleich als eine Kultgenossenschaft sich darstellt, zusammengehalten
durch das Einigungsband des Kultes der Ahnen der Familie, welchem
Kulte die Rechtsanschauungen jener Stufe entspringen. Die Verehrung
der Vorfahren erzeugt naturgemäss die Furcht vor Kinderlosigkeit
und diese führt wieder zur Vertretung des kinderlosen Mannes in
der Ehe, wobei, wie +Lippert+ treffend bemerkt, die Vorstellung
der ausschliesslichen Mutterverwandtschaft logischerweise noch
vorgewaltet haben muss. Nur so konnte auch dem Verstorbenen ein Sohn
als Kultpfleger geschenkt werden; dass aber die Pflicht gerade wieder
dem Bruder desselben aufgetragen wird, deutet doch wieder auf die
Beimischung des Begriffes der Vaterverwandtschaft.[557] Es zeigt
dies deutlich, dass das Levirat schon in den allerältesten Zeiten
des Patriarchates vorhanden gewesen sein muss, als die ältesten
matriarchalen Anschauungen noch nicht überwunden waren. Es kann also
auch nicht erst ein Erzeugnis des Patriarchates sein. Zwar betrachtete
die mosaische Satzung nicht bloss den Grundbesitz, sondern auch die
Witwe des kinderlos Verstorbenen als ein nicht zu entfremdendes
Familiengut; beide sollten zugleich in die Hände des nächsten Agnaten
übergehen, damit auch in einem solchen Falle das Haus des Verstorbenen
aufrecht erhalten werde.[558] Aber sogar in diesem scharf ausgeprägten
Verhältnisse ist doch von einem „Eigentumsrechte“ auf die Witwe
nicht die Rede, sondern es zeigen sich gerade beim Levirate und auch
sonst verblasste Spuren einer älteren Familienverfassung, wonach die
Abstammung von derselben Mutter besonders verknüpft. So scheint in
vorgeschichtlicher Zeit die Ehe unter Halbgeschwistern üblich gewesen
zu sein, wie sie matriarchalischen Zuständen eigen ist, und die in der
Sklaverei geborenen israelitischen Sklaven scheinen stets Söhne einer
nicht-israelitischen Sklavin gewesen zu sein, welche nach Mutterrecht
dem Busen folgten.[559] So handelt es sich auch beim Levirate der
Juden, wie bei jenem der Hindu, um eine +Pflicht+, deren Erfüllung die
Witwe +beanspruchen+ kann. Indem aber in späterer Zeit der Ahnenkult
zu Gunsten der hierarchischen Kulteinheit unterdrückt wurde, musste
auch das urspüngliche Motiv, die Sorge für einen Kultpfleger, aus
den Urkunden verschwinden. So wurde aus der Leviratspflicht eine
Levirats+ehe+.[560] Die Verpflichtung dazu traf in erster Reihe
die Brüder des Verstorbenen und in deren Ermangelung die nächsten
Verwandten. So lange eine derartige Witwe noch in der Erwartung stand,
von irgend einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes heimgeführt
zu werden, wurde sie allerdings nicht nur als ein Familienerbgut,
sondern vielmehr als die +Verlobte+ des Agnaten angesehen, und alle
jene Umstände, welche die hebräische Ehe überhaupt unmöglich oder
die bereits eingegangene ungültig oder auflösbar machten, fanden
auch hier ihre Anwendung und konnten die Verpflichtung der Agnaten
aufheben.[561] Klar und deutlich spricht das Gesetz diese Verpflichtung
aus: „Wenn Brüder bei einander wohnen, und einer stirbt ohne Kinder, so
soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen,
sondern ihr Schwager soll sie beschlafen und zum Weibe nehmen und sie
ehelichen.“[562] Nur wenn die nächsten Verwandten aus einleuchtenden
Gründen die Ehe mit der Witwe nicht eingehen konnten, ging sie an
entfernte Verwandte über. Wollte aber der nächste Agnat, ohne seine
Pflicht auf einen andern übertragen zu können, in die Leviratsehe
durchaus nicht eingehen, so wurde er vor das Ortsgericht geladen, wo
die Witwe mit den Worten: „Also soll man thun einem jedem Manne, der
seines Bruders Haus nicht erbauen will“, eine Sandale von seinem Fusse
ablöste und vor ihm ausspuckte.[563] Ein solcher Mann behielt auch dann
den Schimpfnamen eines „Barfüsslers“. Die Vorschriften beseitigen
jede Zweideutigkeit in der ursprünglichen Auffassung des Levirats als
Schwager+pflicht+.

Man kann also, wie gezeigt, in der Entwicklungsgeschichte des Levirats
+drei+ ganz bestimmte Stufen unterscheiden, von welchen die gewöhnlich
allein für massgebend erachtete mosaische Satzung der jüngeren
Epoche des Patriarchats angehört. Deshalb ist die daraus entwickelte
Auffassung des Levirates auf das lebhafteste anzufechten, wenn sie sich
als die +alleinige+ Erklärung dieser Einrichtung aufspielt, wenn sie
dieselbe in +allen+ Fällen an die Ausbildung des Eigentumsbegriffes
knüpfen will. In diesen Irrtum verfällt auch +Herbert Spencer+, welcher
von einer Schwager+pflicht+ nichts weiss, wenn er nicht zugestehen
will, dass die Sitte, des verstorbenen Bruders Witwe zu heiraten, auf
das frühere Vorhandensein von Polyandrie schliessen lasse.[564] In
diesen Irrtum verfällt ferner Sir +John Lubbock+, wenn er sich zu der
Meinung bekennt, wonach das System des Levirates in engerer Verbindung
mit den Eigentumsrechten als mit der Vielmännerei stehe.[565]
Zutreffend für die eine, ist dieses Urteil ganz irrig für die andere
Form dieser „mosaischen Satzung“, für jene Form, welche unbedingt als
die ältere zu erklären ist, weil sie eben an die zum Teil schon ganz
verschwundenen oder doch im Verschwinden begriffenen matriarchalen
Sitten anknüpft. +Kautsky+ schliesst daher, dass überall, wo die
Leviratsehe sich findet, einstens Polyandrie und mithin Matriarchat
geherrscht habe.[566] Aber wer sie auch nicht gerade als einen
Rückstand polyandrischer Zustände gelten lassen will, wird darin zum
mindesten einen Hinweis auf eine ehemalige matriarchale Familienordnung
erblicken müssen. +Letourneau+ führt daher die Entstehung des Levirates
mit Recht auf fern liegende Gesittungsphasen zurück, als Verlassenheit
des Weibes gleichbedeutend mit Untergang, dasselbe also männlichen
Schutzes bedürftig war. Das Sittengesetz, meint +Letourneau+ sehr
treffend, geht notwendig aus dem Nützlichen, dem Zweckmässigen hervor.
Da zudem bei den Wilden die Fruchtbarkeit der Frauen meist von kurzer
Dauer und sehr beschränkt ist, so hat die Einrichtung des Levirates den
ursprünglichen Menschengruppen im Kampfe ums Dasein nur dienlich sein
können.[567]

Kein Streit ist möglich über die Stellung, welche den sogenannten
Dreiviertelheiraten, die im nubischen Afrika unter den
Hassanieh-Arabern vorkommen, anzuweisen ist, und ich kann mich
daher kurz fassen. Wie unter Vielmännerei, nach meiner bisherigen
Feststellung, lediglich der +gleichzeitige+ und von Sitte oder Gesetz
anerkannte Besitz mehrerer Männer durch +eine+ Frau, mit Ausschluss
aller daran streifenden Verhältnisse, wie z. B. Probe- und Zeitehen,
verstanden wird, so kann kein Zweifel walten, dass die Dreiviertelehen
polyandrisch sind. Die Gattin des Hassanieh-Arabers darf nämlich
für sich drei Tage in der Woche in Anspruch nehmen und alsdann ihre
Gunst einem Beliebigen, z. B. einem durchreisenden Fremden, gewähren.
Die Töchter werden stets, wie +John Petherick+ berichtet, an den
Meistbietenden losgeschlagen, wie dies bisweilen auch in Christenlanden
geschieht, nur mit dem Unterschiede, dass bei den Muhammedanern
infolge der erleichterten Ehescheidung Fehlgriffe sich mühelos wieder
gut machen lassen. Ist bei den Hassanieh eine Heirat im Werke, so
versammeln sich die Familien beider Parteien, und des Bräutigams Vater
richtet an die Mutter der Braut die grosse Frage, wie viele Tage in
der Woche das eheliche Band streng beobachtet werden müsse. Die Mutter
wird nun den Wert der Mariatheresienthaler, der Milchkuh und der paar
Stiere, welche angeboten worden sind, in keinem Verhältnis finden zur
Jugend und Schönheit der Tochter, sowie ihrer Familienverbindungen,
worauf sie ihre Rede damit schliesst, dass man billigerweise ihr die
eheliche Treue nicht länger auferlegen könne, als zwei Tage in der
Woche. Die Partei des Bräutigams gerät darüber in Aufruhr und stellt
sich empört, so dass der Uneingeweihte befürchten muss, es werde
blutige Händel geben. Nun treten aber grauhäuptige Friedensstifter
hervor, besänftigen beide Parteien und bringen Forderung und Angebot
in ein vernünftiges Gleichgewicht; die Familie des Bräutigams
erhöht den bedungenen Kaufschilling und die Mutter der Braut spricht
endlich „ein grosses Wort gelassen aus“: dass nämlich die junge Frau
Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags, also vier volle Tage an
ihren Mann gebunden bleiben, den Rest der Woche aber Freiheit haben
solle, worauf sich beide Teile zu dieser „glücklichen“ Beilegung des
Zwistes beglückwünschen und weidlich dem aufgetragenen Merissabiere
zusprechen.[568]

Unwillkürlich drängt sich wohl dem Leser der Zusammenhang solcher
Ehesitten mit der Prostitution im allgemeinen auf, d. i. der
gewerbsmässigen Polyandrie, welche auch bei den höchstgestiegenen
Völkern eine unausrottbare Heimstätte besitzt. Die Unterscheidung
zwischen beiden hängt in der That oft an einem Haar, wenn das
rechtmässige Eheweib für die Gewährung ihrer Gunst vom Fremden
auch Entlohnung nimmt oder fordert, wie es bei so manchen Stämmen
geschieht. +Mantegazza+ erblickt mit Recht in dem Verkaufe dessen,
was nur dem Gefühl gewährt werden sollte, „eine der grössten Infamien
der Liebe“,[569] erklärt indes bei andern, gleich civilisierten
Völkern, die jedoch im Strom der Zeit weit hinter uns liegen, sowie
bei zeitgenössischen, aber wilden Menschen die Prostitution weder
für eine Schande, noch für ein Vergehen, sondern für eine der süssen
Notwendigkeiten des Lebens, eine gesellschaftliche Einrichtung, die
der Ehe, dem Konkubinate und anderen Liebesbündnissen nahe stehe. In
der That entwickelt sich die Prostitution +neben+ der Familie und
hält mit ihr gleichen Schritt: je höher die Begriffe von der Strenge
der ehelichen Bande, desto entwickelter im allgemeinen das Gewerbe
der Prostitution, denn sie ist nichts anderes als die Folge der durch
die zunehmende Gesittung erheischten grösseren Einschränkung eines
Naturtriebes, dessen Befriedigung ein ewiges Bedürfnis des menschlichen
Tieres bleibt.[570]


[531] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 87.

[532] Lev. 18, 18 verbietet dem Mann zwei Frauen gleichzeitig zu
ehelichen.

[533] +Schneider+. Die Naturvölker. Bd. II. S. 461.

[534] +Martius+. Beiträge zur Ethnographie und Sprachenkunde Amerikas,
zumal Brasiliens. Leipzig 1867. Bd. I. S. 153.

[535] +Castrén+. Ethnologische Vorlesungen über die altaischen Völker.
Petersburg 1857. S. 119.

[536] +Victor de Rochas+. _La Nouvelle Calédonie et ses habitants._
Paris 1862. S. 232.

[537] A. a. O.

[538] Globus. Bd. XLIV. S. 107.

[539] Dr. +Carl Meinicke+. Die Inseln des Stillen Ozeans. Leipzig 1875
Bd. I. S. 231.

[540] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. VI. S. 634.

[541] +Franz Hernsheim+. Beitrag zur Sprache der Marshallinseln.
Leipzig 1880. S. 36.

[542] +Sibree+. Madagaskar. S. 275-276.

[543] Globus. Bd. XXXVI. S. 302.

[544] H. W. Bellew. _Journal of a political mission to Afghanistan_ in
1857. London 1862. S. 27.

[545] +M. Kranz+. Natur- und Kulturleben der Zulus. Wiesbaden 1880. S.
105.

[546] +Waitz+. A. a. O. Bd. III. S. 328.

[547] Globus. Bd. XXV. S. 275.

[548] +Wilken+. _Over de Verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht by
de volken van het maleische Ras._ S. 55.

[549] +G. A. Fischer+ in den Mitteil. der Geograph. Gesellsch. in
Hamburg. 1879. S. 28.

[550] +Livingstone+. _Missionary Travels and researches in
South-Africa._ London 1857. S. 185.

[551] +Berenger-Feraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 43.

[552] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 105.

[553] +G. A. Wilken+. A. a. O. S. 39. 46. 54. 59. 66. 96.

[554] A. a. O. S. 39.

[555] A. a. O. S. 44.

[556] Dr. +Jos. Chavanne+. Afghanistan. Land u. Leute. Wien 1879. S. 60.

[557] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 508.

[558] Dr. +Joseph Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden im
Vergleiche mit den griechischen und römischen. Leipzig 1881. S. 32.

[559] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 379.

[560] +Lippert+. A. a. O.

[561] +Bergel+. A. a. O. S. 33.

[562] Mos. V. 25. 5.

[563] Mos. V. 25. 6-10.

[564] H. +Spencer+. Grundzüge der Soziologie. Bd. II. S. 253.

[565] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 118.

[566] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 347.

[567] +Letourneau+. _Sociologie._ S. 327.

[568] +John Peterick+. _Egypt, the Soudan and Central-Africa._ London
1861. S. 142-144.

[569] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 321.

[570] +Hellwald+. Kulturgeschichte. Dritte Aufl. Bd. I. S. 142.



XVI.

Der Frauenraub und seine Folgen.


Die Erscheinungen, welche uns zum Schlusse des vorigen Abschnittes
beschäftigten, ragen zum Teile als Überlebsel in eine neue
Gesellschaftsordnung hinein, in welcher nicht mehr die Mutter, das
Weib, sondern der Vater, der Mann, an die Spitze der Familie tritt.
Es gilt also nunmehr den Gründen dieses Umschwunges nachzuspüren. Zu
diesem Behufe müssen wir auf die Muttergruppe der Urzeit zurückgehen.

An sich -- dies bedarf wohl keines besonderen Nachweises -- besass
die auf Mutter und Kinder beschränkte Familie nicht die Fähigkeit,
sich über den natürlichen Zuwachs hinaus zu erstrecken. Niemals
vermochte selbst eine Vereinigung solcher Gruppen kriegerisch oder
gar fremde Gemeinwesen unterjochend aufzutreten. Dies konnte bloss
das Werk der starken Männerarme sein, welche in der mutterrechtlich
geordneten Geschlechtsgenossenschaft vorhanden waren. Ihrer Hilfe
konnte diese um so weniger entbehren, als, wie schon bemerkt, die
ursprünglichen Gruppen der Menschen zumeist in feindlichen Beziehungen
zueinander standen, wobei Reibungen und Kämpfe an der Tagesordnung
waren. Der fechtende Teil waren aber naturgemäss die physisch
stärkeren Männer, welche, jagdgewohnt, im Gebrauche der Waffe Übung
erlangt hatten. Sie waren es, welche einen feindlichen Überfall von
der ganzen Geschlechtsgenossenschaft abwehrten, und im Augenblicke
der Gefahr sahen die Mütter mit ihren unerwachsenen Kindern sich zu
ihrem Schutze auf den kräftigen Mannesarm angewiesen. Man begreift,
dass damit, besonders je mehr die Geschlechtsgenossenschaft anwuchs,
allmählich und ganz unmerklich in dem Verhältnisse der beiden
Geschlechter zueinander eine gewisse Veränderung sich vollzog,
welche die herrschende mutterrechtliche Familienorganisation
zunächst allerdings noch unangetastet liess. Aus dem angedeuteten
Verhältnisse des Schutzes entwickelte sich nämlich ein +politisches+
Übergewicht des Mannes, insoferne mehrere oder auch nur einer, etwa
ein glücklicher Anführer, an die Spitze der Geschlechtsgenossenschaft
als deren Häuptling trat und deren Interessen gegen die Aussenwelt
schützte. Zuerst war dieser wenig mehr als ein blosser „Feldherr“,
der nur im Kriegsfalle wirkliche Bedeutung besass; in die inneren
Angelegenheiten der Geschlechtsgenossenschaft, der Horde oder des
Stammes redete er nicht drein und hatte dazu auch keine Veranlassung.
Beschränkten sich dieselben doch vorerst auf die geringfügigen Dinge,
welche die Muttergruppen bewegten, und in diesen war es ja die Mutter
selbst, welcher die Sitte die erste und entscheidende Stelle anwies.
Nach aussen hin besass die ihrer innersten Natur nach friedfertige
mutterrechtliche Organisation keine Kraft und so konnte es wohl kommen,
dass sich aus dem ursprünglichen einfachen Anführer im Kriege ganz
allmählich ein ständiger Stammeshäuptling herausbildete, der dann weit
später, nachdem der blosse Stammesverband endlich zu den Anfängen
eines Staatswesens gelangt, wohl auch in die wichtigsten inneren
Angelegenheiten eingriff. So sehen wir in einigen Staaten Indiens einen
Mann an der Spitze des Staatswesens, hinter ihm nimmt aber, als Mahnung
an einstige Zustände, eine fürstliche Mutter den Ehrenplatz ein.
Bei den Marutse in Südafrika geniesst die erste Königin die grösste
Achtung im Volke und führt den Ehrennamen „Mutter des Reiches“,[571]
und im Reiche des _Muata Jamwo_ ist die oberste Würdenträgerin
die jedesmalige _Lukokescha_, eine unverheiratete Dame, oft recht
lockeren Lebenswandels, welche, so lange das Lundareich schon besteht,
unumschränkt und tributfrei neben dem Muata Jamwo regiert. Sie gilt
als Mutter aller Muata Jamwo und deren Familien, und hat bei der
Neuwahl eines solchen zu entscheiden.[572] Deutlich erkennt man darin
einen Nachklang jener ferneren Tage, als der Mann gewissermassen nur
der bestellte Verteidiger des mütterrechtlich aufgebauten Gemeinwesens
war.

Die Heranbildung der Horde, des Stammes zu staatlicher Gliederung,
möge man sich dieselbe so ursprünglich als möglich denken, fand
ihre nächste Ursache in dem Anschwellen der Kopfzahl, welches
seinerseits das Zerfallen der Geschlechtsgenossenschaft in besondere
Familiengruppen oder Clans zur Folge haben musste. Damit waren die
Bedingungen für ein, selbstredend denkbar einfachstes, Staatswesen
gegeben. So lange die Muttergruppen sich der schwachen Kopfzahl
wegen nicht sonderten, fiel die Geschlechtsgenossenschaft mit
der Horde, dem Stämmchen zusammen, und es gab ausser den alle im
gleichen Masse berührenden Interessen keine anderen. Die wachsende
Kopfzahl und dadurch bedingte Verdichtung der Stammesgenossen gab
aber zugleich zu vermehrten Bedürfnissen, d. h. zur Erhöhung der
Gesittung Anlass. Diese bekundete sich in den Fortschritten auf dem
Gebiete der Gerätschaften und Waffen, welche den Kampf ums Dasein
mit der Aussenwelt siegreicher aufzunehmen gestatteten. Aber diese
Fortschritte kamen in erster Linie dem Manne zu gute, der sich indes
eben dadurch auch zu einer veränderten Lebens- und Ernährungsweise
gedrängt sah. Auf solche Pfade vermochte das Weib ihm nicht zu
folgen, und sehr mit Recht erblickt +Julius Lippert+ in dieser vor
ihm gar nicht beachteten Differenzierung der Geschlechter nach ihrer
Ernährungsweise einen wichtigen Markstein in der Kulturentwicklung.
Des Weibes Nahrung blieb im Boden wurzeln, der Mann schleppte aus
der Ferne die erlegte Jagdbeute herbei, deren Bereitung am Feuer der
mütterlichen Hütte naturgemäss dem Weibe anheimfiel. Denn +sie+ war
die Gründerin, die Besitzerin des wohnlichen Obdachs, die Hüterin und
Bewahrerin der unentbehrlichen Flamme, an welcher der Mann als Sohn
oder Gatte sich nur zu Gaste setzte. Heute noch ist bei den meisten
Völkern das Aufrichten der Hütte, das Abschlagen und Fortschaffen der
Zelte, sowie das Anmachen des Feuers fast ausschliesslich Sache der
Frau, -- die Beispiele dafür sind Legion -- und sogar unsere eigene
höchstgestiegene Gesittung überlässt noch vorzugsweise der Hausfrau die
innere Ausstattung der Wohnung. Diese Verrichtungen, so natürlich sie
auch aus den mutterrechtlichen Anschauungen hervorwuchsen, schlossen
indes ganz von selbst auch ein +Dienen+ in sich, ein Dienen, welches
die lange Dauer der Sitte schliesslich in +Dienstbarkeit+ verwandelte.
Als es zur Bildung besonderer Familiengruppen oder Clans innerhalb
des Stammes kam, war es nur natürlich, dass, wie der ganze Stamm nach
aussen im Häuptlinge Vertretung fand, so auch jede einzelne Gruppe
einem ihrer männlichen Blutsverwandten sich zum Schutze anvertraute
und dass auch hier aus dem ursprünglichen Beschützer allmählich ein
Oberhaupt ward. Es ist nicht notwendig, dass dieses Oberhaupt der
+Gatte+ der Mutter, der erzeugende +Vater+ gewesen sei, weit öfter
fiel die Rolle wohl dem Mutterbruder, dem Oheim zu, welcher die
Dienstbarkeit des Weibes endlich in Abhängigkeit verwandelte. Die
Herrschaft, welche dieses männliche Oberhaupt nunmehr übte, war aber
eine wesentlich verschiedene von der Thätigkeit des Stammeshäuptlings.
Dieser war ausschliesslich Kriegsführer, dessen Gewalt im Frieden
erlosch. Das Oberhaupt des Clans dagegen ist der Friedensfürst des
Geschlechts, dem er durch Blutsverwandtschaft angehören muss,[573] der
_Sachem_ der Indianer Nordamerikas. An der Spitze des Clans ist dieser
Friedensfürst der Vorgänger des späteren „Königs“, an der Spitze der
Familie jener des späteren „Vaters“. Seine Herrschaft über das Weib
wird um so fühlbarer als dieses sich mehr auf ihn angewiesen sieht,
ohne entsprechende Gegenleistungen in die Wagschale werfen zu können.
So gestaltete sich das Mutter+recht+, ohne deswegen aufzuhören der
Grund- und Eckstein der gesellschaftlichen Ordnung zu sein, in ein
eigentliches +Pflicht+verhältnis des Weibes um, wonach die Begriffe
einer angeblichen Gynaikokratie oder Frauenherrschaft entsprechend
zu berichtigen sind. Nur wo die Frau zum Landbau fortschritt und den
Ertrag der Felder der männlichen Jagdbeute gegenüberstellen konnte,
da ist sie auch länger Herrin im Hause geblieben, da entwickelte
sich das Mutterrecht zum Matriarchate, welches deshalb vorwiegend
bodenbebauenden Stämmen eigen ist.

So ging auf ganz natürlichem Wege und noch völlig auf dem Boden des
Mutterrechtes der grössere Teil der ursprünglichen mütterlichen
Herrschaft auf den Mann über, und zwar vollzog sich dieser Vorgang,
wenn auch vielleicht weniger rasch und vollständig, eben so +innerhalb+
der Stufe des Matriarchats als +ausserhalb+ derselben. Denn auch in
der matriarchalischen Familie liegt immerhin eine grosse Machtfülle
beim Manne, wenngleich er kein eigentliches Familienglied ist und neben
ihm das Weib vieles an Freiheit und Rechten aus der mutterrechtlichen
Urzeit gerettet hat. Bei Stämmen, welche niemals zum Matriarchate
gelangten, fand die Ausbildung der Männerherrschaft natürlich noch
viel weniger Hindernisse. Am frühesten und vollständigsten wird sie
sich dort vollzogen haben, wo der Erwerb des Weibes völlig gegen jenen
des Mannes zurücktrat, wie bei solchen Völkern, denen die Bändigung
nahrungspendender Tiere geglückt war und welche damit viehzüchtende
Nomaden wurden. Nicht mehr wie in der Urzeit sah der Mann eine Nötigung
als beitragendes Mitglied in das Hauswesen der Frau einzutreten, um an
dessen Vorzügen einen Anteil zu gewinnen, sondern umgekehrt suchte der
Mann das Weib für den Eintritt in +sein+ Haus zu gewinnen.[574]

Ein passendes Mittel dazu bot ihm unter andern der +Frauenraub+,
dessen schon in einem früheren Abschnitte gedacht wurde. Auf dem Wege
des Raubes mochte der Mann so viele Weiber überwältigen und bei sich
behalten, als er wollte oder konnte. Nächst seinem Belieben, waren es
nur seine physische Stärke und sein Ansehen im Stamme, was die Anzahl
seiner Weiber bestimmte. So darf man im Frauenraub die erste Grundlage
einer +geregelten+ Vielweiberei erblicken, weshalb er eine genauere
Erörterung verdient.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass die Sitte, fremde Weiber sich
gewaltsam anzueignen, zu rauben, in Urzeiten eine stark verbreitete
gewesen. Je genauer ein Volk bekannt wird, desto mehr Spuren dieses
Gebrauches pflegen an den Tag zu kommen, so dass +Lothar Dargun+ den
Frauenraub für eine +normale+ Stufe des Familienrechtes erklärt, welche
überall vorausgesetzt werden dürfe, wo nicht besondere Gründe dagegen
streiten.[575] Dennoch war der Frauenraub in seiner rohesten Form, ohne
Rücksicht auf den Willen des Weibes und ihrer Stammesangehörigen -- ich
habe dies schon einmal betont -- +keine allgemeine+ Gepflogenheit. Sie
blieb zunächst jenen Geschlechtsgenossenschaften fremd, bei welchen
die Scheu vor Blutnähe nicht oder wenigstens nicht genügend sich
entwickelte, welche daher in der ursprünglichen Inzucht (Endogamie)
verharrten. Auch die friedfertigeren, vielleicht richtiger gesagt,
die +schwächeren+ Stämme, welche keine oder nur geringe Aussicht
auf Beute hatten, blieben notgedrungen Endogamen. Es ist sicher ein
Irrtum, wenn man mit +Mc Lennan+ und seinen Anhängern meint, dass
Exogamie und Frauenraub auf einer gewissen Stufe bei +jeder+ Rasse
des Menschengeschlechts üblich gewesen. Diese Annahme hat +Herbert
Spencer+ sehr richtig in ihrer Unhaltbarkeit aufgezeigt,[576]
wenngleich er andererseits Bedeutung und Ausbreitung der Sitte zu
unterschätzen geneigt scheint. Denn jene Stämme, welche infolge der
Scheu vor Blutnähe exogame Gewohnheiten angenommen, besassen bei
dem herrschenden Zustande allgemeiner Feindseligkeit zwischen den
Geschlechtsgenossenschaften im +Anfange+ gar kein anderes Mittel,
stammfremde Weiber zu erwerben, als die Gewalt, den Raub.

Im Gegensatze zu jenen Forschern, welche die Exogamie ursächlich aus
dem Frauenraube herleiten, wie +Mc Lennan+ und Sir +John Lubbock+,[577]
habe ich dieselbe mit +Moritz Wagner+ aus dem Erwachen eines
jüngeren Instinktes, der Scheu vor Blutnähe erklärt. Frauenraub, in
diesem Lichte betrachtet, erscheint somit als eine Folge, nicht als
Veranlassung der Exogamie. Dass er indes lediglich durch jene Scheu
hervorgerufen worden, soll durchaus nicht behauptet werden. Mancherlei
Umstände werden wohl ganz von selbst zum Frauenraube geführt haben.
Auf der Nomadenstufe war es, wie +Lippert+ sehr glaubhaft gemacht
hat, Erwerbsbegier, welche geradezu Frauenraub bei fremden Stämmen
veranlasste. Hatte doch auch der Nomadenstamm von Haus aus seine
eigenen Weiber mit ihren mutterrechtlich geordneten Gruppen, in welchen
es nichts zu erwerben gab, da alles schon seinen Herrn hatte. Erwerb
konnte also nur von aussen kommen, d. h. auf dem Wege gewaltsamer
Aneignung, des Raubes stammfremder Menschen, sei es Mann oder Weib.
Dazu bot die Feindschaft der Stämme und Geschlechtsverbände die
erwünschte Handhabe. Zu allen Zeiten und überall hat der Sieg eine
Plünderung und Beraubung zur Folge. Das Mitnehmen der Weiber, darin
ist +Spencer+ beizupflichten, war also zunächst nur ein Teil dieser
allgemein üblichen Ausplünderung des Besiegten,[578] und wo exogame
Neigungen im Entstehen oder in der Entwicklung begriffen waren, -- was
jedenfalls ungemessene Zeiträume beanspruchte -- konnte der Erwerb
solcher stammfremder Weiber nur befestigend auf jene Regungen wirken.
Offenbar war Frauenraub lange Zeiten hindurch eine Nebenerscheinung
des siegreichen Krieges. Da nun, wie gezeigt, das Weib auch auf dem
Boden der mutterrechtlichen Einrichtungen thatsächlich schon in der
Gewalt des Mannes sich befand und dieser sich nach aussen zu dessen
„Mundwalt“ aufwarf, so hatte, wer einem fremden Stamme ein Mädchen
oder eine Frau raubte, die Rache ihrer männlichen Stammesgenossen,
zunächst des Oberhauptes ihrer Muttergruppe, zu befürchten. Für den
Stamm, dem das geraubte Weib angehörte, namentlich aber für dessen
Blutsverwandte, bedeutete nämlich die Entführung nicht bloss einen
frevelhaften Eingriff in ihre Rechte, da ja bloss die Stammes- oder
Hordenglieder Anspruch auf den Genuss der zur Geschlechtsgenossenschaft
gehörenden Weiber hatten, sondern obendrein -- wie der scharfsinnige
+G. A. Wilken+ bemerkt und wie ich für eine etwas fortgeschrittenere
Gesittungsstufe gelten lassen will -- eine schwere +Beleidigung+, eine
Beschimpfung der Stammesehre. Eine jede solche Gewaltthat rief also
wieder einen Rachekrieg hervor. Noch bis vor kurzem gab zu Gross-Bassam
an der Guineaküste Weiberraub in der That dann und wann Veranlassung
zu einem Kriege, wie der spätere Admiral +Fleuriot de Langle+ in
seinen Tagebüchern verzeichnet,[579] und General +Campbell+ sagt ganz
ausdrücklich von den indischen Khond, einem noch recht rohen Stamme,
dass sie die Wegnahme, den Raub eines ihrer Weiber als eine Beleidigung
ansahen, welche, wenn dafür nicht Genugthuung geleistet wurde, die
Bekriegung des raubenden Stammes zur Folge hatte.[580] Die vornehmste
Beute in einem solchen Kampfe waren natürlich wieder Weiber.

In der geschilderten rohen Gestalt konnte der Frauenraub wohl nur den
ersten Perioden der aufkommenden Exogamie angehören; er reicht in
eine äusserst altertümliche Stufe menschlicher Entwicklung zurück,
worauf der Umstand hinweist, dass er bei noch sehr rohen Völkern
mit rein erhaltenem Mutterrecht nur mehr als Rudiment auftritt. Im
wesentlichen zur selben rohen Art der Beweibung gehören die Ringkämpfe
um Weiber, welche ebenfalls die Nichtachtung des Willens des Mundwalts
der Frau in sich schliessen. Jedenfalls waren beide, Ringkampf wie
Frauenraub, bloss +Neben+erscheinungen der ältesten Exogamie, nur
+eines+ der Mittel, wodurch sie ihre Zwecke zu erreichen suchte.
Dasselbe führte indes nur sehr langsam zum Ziele. Denn eine kurze
Überlegung lehrt, dass in diesen Urfehden der Stämme +nicht jedermann+
sich ein Weib erbeuten konnte. Eine gegenteilige Annahme würde zu
der von +Spencer+ mit Recht gegeisselten Voraussetzung leiten, dass
innerhalb einer Gruppe von Stämmen jeder derselben sich der Aufgabe
widmete, seine Weiber aufzuziehen, damit die benachbarten Stämme sie
stehlen können.[581] Wer nun kein Weib erbeutete, dem blieben doch nur
die Frauen der eigenen Geschlechtsgenossenschaft übrig. Damit ergiebt
sich aber eine von der üblichen +wesentlich verschiedene+ Auffassung
der Exogamie. Wir ersehen, dass dieselbe vorerst auf einzelne in der
Geschlechtsgenossenschaft, auf die Tapfersten, auf die vom Glücke
Begünstigsten, beschränkt blieb und dass endogame Beweibungen lange
neben dem Frauenraube einhergehen mussten. Je häufiger der Weiberraub
wurde, desto seltener mussten freilich die seinetwegen geführten
Fehden werden; denn obgleich der Raub einer Frau nicht aufhörte in der
öffentlichen Meinung für einen Schimpf zu gelten, so gelangte man doch
endlich auf die Bahn eines stillschweigend geschlossenen Vertrages,
und es entspinnt sich unter den beibehaltenen Formen des Gewaltsamen
ein „Konnubium“ zwischen benachbarten Stämmen.[582] Die Entführung des
Weibes zog nicht mehr Krieg nach sich, sondern die Rache der Verwandten
äusserte sich darin, dass sie sich gegebenenfalls in ganz gleicher
Weise bei dem Räuberstamme entschädigten. Der Weiberdiebstahl wurde
eben gegenseitig. Erst wenn auf diese Weise, welche allerdings der
Frauenraub eingeleitet hat, so viel fremde Weiber dem Stamme zugeführt
waren, dass es zur Bildung des Clans kommen konnte, vermochte auch
die Exogamie im Stamme allgemein und so fest sich einzubürgern, dass
sie die Kraft eines Kultgebotes gewann. In diesem ihrem späteren
Stadium +bedarf sie jedoch des Frauenraubes nicht mehr+ oder doch
nicht mehr als Regel. Folge des herrschenden Mutterrechtes ist es ja,
dass die Kinder der fremden Weiber dem Stamme der Mutter angehören,
also innerhalb des Stammes doch stammfremd bleiben. Sind nun einmal
derart viele Mädchen fremden Blutes im Stamme, so hört dieser auf, eine
Geschlechtsgenossenschaft zu sein, und es kann aus diesen jedermann,
ohne die exogamischen Gesetze zu verletzen, ohne jeglichen Raub, eine
oder mehrere Genossinnen sich zugesellen.

Im Wesen aller menschlichen Dinge liegt es nun, dass sie sich
wandeln, dass sie alle gewissermassen nur eine Durchgangsphase sind
und schliesslich zu etwas ganz anderem werden, als in der Zeit ihrer
Entstehung, ja oft gerade dem umgekehrten Zwecke dienen. So ging es
auch mit dem Frauenraube und den damit verknüpften Einrichtungen;
nicht gleich zu Anfang, sondern erst in späterer Folge. Indem der Clan
ihm sein Entstehen verdankt, diente er anfänglich zur Befestigung der
exogamischen Einrichtungen und zur Verbreitung des Mutterrechtes,
allmählich aber vernichtete er die Selbständigkeit des Weibes und
untergrub das Mutterrecht. Wo gegenwärtig der Frauenraub üblich ist,
erscheint er gewöhnlich mit Vielweiberei verbunden[583] und diese
Neigung hat er, wie erwähnt, von allem Anbeginne besessen. In der
ursprünglichen, auf Blutverwandtschaft beruhenden, mutterrechtlichen
Geschlechtsgenossenschaft fehlte es nicht an polygynischen
Verbindungen, welchen indes, bei der Ungebundenheit der beiden
Geschlechter, wohl kaum weniger polyandrische gegenüberstanden.
Auch an monogynen Verhältnissen mag es vorübergehend nicht gefehlt
haben; sie alle aber trugen den Charakter der Flüchtigkeit, der
Unbeständigkeit. Wenn daher +Herbert Spencer+ sich an dem Nachweise
abmüht, dass Einweiberei „so weit zurückreiche wie jedes andere
eheliche Verhältnis“,[584] so ist dagegen nichts einzuwenden, falls man
diese Bündnisse des Augenblicks oder einer kurzen Weile als „eheliche“
Verhältnisse und als Polyandrie, Polygynie und Monogynie oder gar wie
er als Monogamie bezeichnet. Allein eine geschichtlich berechtigte
Auffassung ist dies nicht. Wir wenden die gedachten Benennungen mit
Recht zur Kennzeichnung bloss solcher Zustände an, in welchen eines
dieser Verhältnisse das herrschende und zugleich dauernde, wenn auch
nicht buchstäblich allgemeine geworden. Solches ist für die urzeitliche
Geschlechtsgenossenschaft durchaus nicht erweislich, auch völlig
unwahrscheinlich. Das Herrschendwerden eines dieser Verhältnisse in
diesem Falle der Vielweiberei, innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft,
musste demnach von einschneidenden Folgen sein. Geriet infolge des
benötigten Schutzes das Weib in die Dienstbarkeit des Mannes, so übte
dieser doch in der Familie noch keine eigentliche Herrschaft über die
Geschlechtsgenossin aus. Ganz anders gestaltete sich die Sache mit
den durch Raub oder Konnubium zugeführten stammfremden Weibern. Eine
Kriegsgefangene, wie die Fremden anfänglich alle waren, nahm eine
Ausnahmestellung ein, denn der Stamm, die Geschlechtsgenossenschaft
hatte keinen Anspruch an sie. Sie fiel nicht in die Gemeinschaft
des betreffenden Stammes, sondern blieb ihrem Räuber, welcher über
alle derart erworbenen Frauen eine wahre Herrschaft ausübte. Ein
+Herrschaftsverhältnis+ ist daher mit +Kautsky+[585] in der geregelten
Vielweiberei zu erkennen. Beim Nomaden ging es sogar noch über jenes
blosser Herrschaft hinaus. In sehr durchdachter Weise hat +Lippert+
gezeigt, wie der am lebenden Tiere sich festhakende Eigentumsbegriff
den Wanderhirten auf die Bahn des Erwerbs, d. h. der Vermehrung
seines Eigentums, leitet und wie ihm auch der Mensch zum Gegenstande
des +Besitzes+ wird. Der Kriegsgefangene fällt nicht mehr grausamer
Vernichtung anheim, sondern wird als „Sklave“ dienstbares Eigentum
seines Überwältigers. Ganz ähnlich erging es dem erbeuteten Weibe,
welches -- weil es zunächst in kein Verhältnis zum Stamme des Räubers
treten konnte und von der Blutverwandtschaft ausgeschlossen blieb
-- dem Manne als persönliches Sondereigentum zufiel und selbst ein
Gegenstand des Besitzes ward. Auch bei den Nichtnomaden, soferne sie
nur Frauenraub übten, erwuchs dadurch nach einer Entwicklung von
unberechenbarer Dauer das Eigentum am Weibe, indem die allmähliche
Entwicklung des Privateigentums die Herrschaft über das Weib in
ein Eigentumsverhältnis verwandelte, d. h. in ein vom Gemeinwesen
geschütztes und gewährleistetes Herrschaftsverhältnis. Erst diese
Gewähr des Privat+besitzes+ macht ihn zum Privat+eigentum+, und erst
diese letzte Stufe des Privateigentums am Weibe stellt einen Begriff
dar, der jenem unserer „Ehe“ einigermassen entspricht.[586] Eine
„Ehe“ wurde aus diesem Besitzverhältnisse allerdings nur dadurch,
dass endlich die Stellung der Mutter vom Boden des Mutterrechtes aus
auf die erworbene stammfremde Frau übertragen wurde; im andern Falle
sonderte sich von der Frau die „Kebsin“ und die „Sklavin“. Weil nun der
Mann im +Besitze+ des Weibes ist, darum gehören auch deren Kinder als
ihre Frucht in sein Eigen. So entsteht ein +neuer+ Begriff, jener des
„Vaters“ als desjenigen Mannes, der die Herrschaft über eine Gruppe ihm
+eigentümlich+ zugehörender Menschen übt. Der Vater in diesem Sinne ist
der „Herr“, der „Patriarch“.[587] Die Vorstellung des „Erzeugers“ ist
damit aber noch nicht verknüpft.


[571] E. +Holub+. Kulturskizze des Marutse-Mambundareiches (Mitteil.
der k. k. geographischen Gesellsch. in Wien. S. 40.)

[572] Dr. +Paul Pogge+. Im Reiche des Muata Jamwo. Berlin 1880. S. 227.

[573] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 79.

[574] A. a. O. S. 82.

[575] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 111.

[576] +H. Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 210-215.

[577] +Lubbock+. Entstehung der Civilisation. S. 83.

[578] +Spencer+. Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 217.

[579] Globus. Bd. XXV. S. 197.

[580] +John Campbell+. _A Personal Narrative of thirteen years service
among the wild tribes of Khondistan._ London 1864. S. 43.

[581] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 227-228.

[582] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 92.

[583] +H. Spencer+. A. a. O. Bd. II. S. 213.

[584] A. a. O. S. 271.

[585] +Kautsky+, im Kosmos. Bd. XII. S. 264.

[586] A. a. O.

[587] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 82-86.



XVII.

Die Phasen des Scheinraubs.


Auf dem langen Entwicklungsgange vom Mutterrecht zum Vaterrechte oder,
was dasselbe ist, von der Freiheit zur Knechtung des Weibes, begleiten
uns zahlreiche Überreste des alten Frauenraubs, welchen eine weit
grössere Zähigkeit innewohnt, als denen des Mutterrechtes selbst. Denn
es haben sich bei einer Unzahl von Völkern Symbole des Frauenraubs, wie
aus +Darguns+ umfassenden Untersuchungen hervorgeht, in aller Klarheit
bis tief in die Periode der Agnation erhalten und sind, nachdem vom
Mutterrecht fast keine Spur mehr erkennbar geblieben, zum Teil durch
Jahrhunderte hoher Gesittung bis auf die Gegenwart überliefert. In der
Geschichte dieser „Raubsitte“, wenn man so sagen darf, lassen sich
nun wieder deutlich verschiedene Stufen einer Entwicklung verfolgen,
in welcher die Bedeutung derselben sich immer mehr abschwächt und
schliesslich völlig verliert.

Die erste, ursprünglichste Stufe, den einfachen brutalen Raub, bei
welchem der Wille weder des entführten Weibes, noch seines männlichen
Stammes-, Clan- oder Familienoberhauptes irgendwie in Frage kommt,
wurde im vorhergehenden Kapitel besprochen. Als nun diese gewaltsame
Entführung fremder Weiber wegen ihres hinlänglichen Anwachsens
innerhalb der Niederlassungen nicht mehr so notwendig ward, änderte
sich die Natur des Raubes. Noch blieb er ein wesentlicher Teil der
Beweibung, nur wurde er bloss noch +zum Scheine+ ausgeführt, d. h.
nachdem man über die Verbindung schon übereingekommen, folgte dem
Gebrauche nach der Raub oder die Entführung als eine blosse Formsache,
gewissermassen um „das Geschäft perfekt zu machen“. Der Raub ist bloss
noch ein Symbol, aber nicht in dem Sinne +Lubbocks+, um die Rechte des
Mannes zu beschränken, dem das Mädchen fortan angehören sollte.[588] Wo
das Geschlechtsleben noch nicht über die ursprünglichen Muttergruppen
fortgeschritten war, konnte kein Mann, darin hat +Lubbock+ Recht, ein
Mädchen der Geschlechtsgenossenschaft für sich allein in Anspruch
nehmen, ohne die Rechte des ganzen Stammes zu verletzen, besser gesagt
ohne allgemeine Eifersucht zu erwecken. +Lubbock+ übersieht aber,
dass das stammfremde (allophyle) Weib, wie schon entwickelt wurde,
+nicht+ in die Gemeinschaft des betreffenden Stammes, sondern in das
Sondereigentum ihres Räubers fiel, es also nicht erst eines eigenen
Symbols bedurfte, um seine ausschliesslichen Rechte auf ihre Person
seinen Stammesgenossen gegenüber an den Tag zu legen. Aus diesem Grunde
muss +Lubbocks+ Deutung des zeremoniell gewordenen Frauenraubes als
ungenügend beiseite geschoben werden. Die Gründe, warum der Raub als
Zeremonie sich erhielt, sind anderswo zu suchen.

Es wurde schon erwähnt, dass stillschweigend zwischen benachbarten
Stämmen allmählich auf die Rachefehden wegen erfolgten wirklichen
Frauenraubes verzichtet wurde; die alte Auffassung desselben als
Beschimpfung erhielt sich aber auch dann noch, als die Beziehungen
zwischen den einzelnen Stämmen sich allmählich freundlicher
gestalteten, als die gegenseitige Entführung von Weibern eine
stillschweigend anerkannte und gebilligte Beweibungsform geworden war.
Allerdings gelangte man auf diesem Wege zum Systeme der Beilegung
(_Composition_) des verübten Raubes durch bestimmte Gegengaben und
von diesen war nur noch ein kleiner Schritt bis zu einer solchen
Abmachung +vor+ dem Raube.[589] Allein es ging nicht an, selbst bei
allseitigem Einvernehmen, von der Genugthuungsforderung abzustehen;
dies musste wenigstens zum Scheine geschehen. Ihren Stammesgenossen
gegenüber mussten die Eltern des Mädchens den Anschein wahren, als
ob nicht freiwilliger Verzicht, sondern bloss List oder Gewalt ihre
Tochter in den Besitz des fremden Mannes gebracht hätte. So entstand
die +Scheinentführung+ und der dabei durch die Anverwandten an den Tag
gelegte heftige Widerstand, so die Gewohnheit dieser letzteren, über
die Heirat, als über eine ihnen zugefügte Beleidigung, sich aufgebracht
und entrüstet zu geberden. Einmal aufgekommen, erhielten sich sodann
beide Gebräuche +bei+ vielen Völkern im Wege der Überlebung. Aber nicht
bloss bei der Heirat, sondern noch +nachher+ gab man sich den Anschein,
die erlittene Beleidigung nicht gleichgültig hinzunehmen. Anstatt den
Schwiegersohn freundlich zu behandeln, begegnete man ihm mit der ganzen
unwirschen Kälte, welche einer Person gegenüber am Platze ist, von der
wir einmal einen Schimpf erfahren haben. Das Verhältnis zwischen beiden
Teilen nahm zuweilen dadurch in Wirklichkeit einen wenig freundlichen
Charakter an, besonders jenes des Schwiegersohnes zur Schwiegermutter,
wozu für letztere ein ganz besonderer Grund vorlag.

Die Männer waren es zweifelsohne, welche das System der Beilegung
begünstigten, weil dieses ihren eigenen Interessen zu gute kam.
Aber dass sie, um irgend einen Vorteil sich verständigend, ihre
Schutzpflicht versäumten und Frieden machten, also den Raub gewähren
liessen, das war ein erstes Durchbrechen der mutterrechtlichen
Familien- und Gesellschaftsordnung. Den gebotenen Vorteil verwendeten
sie in ihr +persönliches+ Eigentum, und indem sie so die Blutrache
aufgaben, blieb diese auf der im Stiche gelassenen und unversöhnten
Mutter allein noch lasten, doch unvollstreckt. Drum wurde die Mutter
als „Schwiegermutter“ ein lebender Protest der neuen Ordnung, und
zwischen ihr und dem Schwiegersohne, dem Räuber ihrer Tochter, dauerte
die unversöhnte Feindschaft fort.[590] Dies +Lipperts+ Erklärung,
welcher man sich wohl durchaus anschliessen darf. Eine Erinnerung
an diese Zustände lebt offenbar in den Sprichwörtern fast aller
Völker fort, worin die Schwiegermutter in ein nichts weniger als
günstiges Licht gestellt wird. Gesittete und ungesittete Völker
haben an der Schwiegermutter etwas auszusetzen, ja bei einigen sind
beide Teile völlig voneinander geschieden und geraten niemals in
Berührung miteinander, ein Brauch, der fast identisch in Amerika,
Afrika und Australien sich nachweisen lässt.[591] Begegnen sie in
Australien einander, so versteckt sich die Schwiegermutter im Busch
oder Grase, während der Schwiegersohn den Schild vor das Gesicht
hält. +Karl Emil Jung+ versichert, selbst auf Missionsanstalten, wo
die schwarzen Zöglinge eine Stufe erreicht haben, welche sie über
die niedrigste Klasse der Weissen stellt, sei diese Sitte noch nicht
völlig verschwunden.[592] Auf den Banksinseln wird desgleichen die
Schwiegermutter möglichst gemieden, wie sie auch selber es meidet,
den Schwiegersohn anzusehen; gegenseitige Unterhaltung aus einiger
Entfernung bei abgewandten Gesichtern bleibt jedoch erlaubt. Begegnet
man sich zufällig im Walde, so geht derjenige, dem es am bequemsten
ist, aus dem Wege. In Vanua Lava vermeidet man es sogar in die
Fusstapfen der Schwiegermutter, bezw. seitens dieser in die des
Schwiegersohnes, zu treten. So berichtet M. +Eckardt+.[593] Auch am
Gabun in Afrika darf kein Mann seine Schwiegermutter ansehen oder mit
ihr reden, bei Strafe einer sehr schweren Geldbusse, und die Somal in
Ostafrika rechnen es der Schwiegermutter zur grossen Schande an, wenn
sie sich sehen lässt, eine Vorschrift, welche den Neid nicht weniger
Europäer zu erregen geeignet sein dürfte.

Auf der Stufe des Scheinkampfs finden wir den Frauenraub, die
Entführung der „Braut“ durch den „Bräutigam“, wenn man diese
Benennungen anwenden darf, bei mehreren der fortgeschritteneren
Australierstämme, den Bewohnern der Westküste Neuguineas, den Torres-
und Vitiinsulanern und einigen grösseren Stämmen Afrikas, am
häufigsten bei jenen, welche vorwaltend Viehzucht treiben, unter andern
bei den Kaffern und den Negern Senegambiens; ferner in Südamerika nebst
andern bei den Araukanern und Pescheräh. Jede andere Heiratszeremonie
vertritt sie bei manchen Lappenstämmen, bei den Völkern des Kaukasus,
den Korjäken und Kamtschadalen, Tungusen und Samojeden, bei den Batta
auf Sumatra. Innerasien, die alte Heimat des Nomadentums, hat bei
Kalmücken und Mongolen ebenfalls die Formen der Raubsitte treu bewahrt.
Eine solche „Raubform“ ist ferner bei den Metsch und Katschari in
den östlichen Duar Bengalens üblich. Der Bräutigam begiebt sich mit
einer Schar seiner Freunde nach dem Hause der Braut, deren Freunde
auch versammelt sind. Ein Scheinkampf entbrennt nun, in welchem die
letzteren die Braut zu verteidigen suchen. Die Partei des Bräutigams
siegt aber und entführt das Mädchen. Eine Mahlzeit und ein Geldgeschenk
versöhnen nachher die scheinbar erzürnten Gefährten sowie den
aufgebrachten Vater der Braut.[594]

In Ostafrika kommt die Raubform, wie +Jos. Thomson+ meldet, bei
den Wateita vor. „Wenn ein Mteita heiraten will, so bringt er die
Verhandlungen mit dem Vater nach Negerbrauch in Ordnung, d. h. er
kauft sich die Braut für drei Schafe oder vier Kühe. Nachdem diese
wichtige Sache abgemacht ist, läuft das Mädchen weg und verbirgt sich
bei entfernten Verwandten, bis ihr Bräutigam das Versteck findet und
sie einfängt. Er sucht sich dann einige Freunde, welche sie zu ihrer
künftigen Wohnung zurücktragen, indem zwei Mann sie bei den Beinen,
zwei bei den Armen in Höhe ihrer Schultern tragen, wobei viel gesungen
und getanzt wird. Die vier Mann, welche das Mädchen tragen, sollen
auf ganz eigene Art belohnt werden.“[595] Diese diskrete Angabe
ergänzt +H. H. Johnston+ dahin, dass jeder der vier Häscher berechtigt
ist, das besondere Vorrecht des Ehemannes auszuüben.[596] Bei den
Adighe im Kaukasus tragen sich nach +Fr. von Bodenstedt+ die Dinge
folgendermassen zu: „Sind alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt,
so hat der Bräutigam seine Auserkorene heimlich aus dem Elternhause
zu entführen. Durch Einverständnis mit der Dienerschaft sucht er
sich Eingang in das geweihte Gemach zu verschaffen, wo die Braut, in
kostbare Gewänder gehüllt und von Kopf bis zu Fuss mit der blendend
weissen Tschadra umschlungen, ihrer Erlösung entgegen harrt. Je mehr
sie bei der Entführung sich sträubt, jammert und spröde thut, für desto
reiner und jungfräulicher wird sie gehalten. Gewöhnlich schreit sie
beim Eintritt des Geliebten laut auf und ringt so lange mit ihm, bis
ihre Brüder oder ihre Verwandten auf den Lärm herbeieilen; es entspinnt
sich dann ein kurzes Scheingefecht, wobei der Bräutigam von seinen vor
der Thür lauernden Freunden unterstützt wird, bis es ihm gelingt, sich
der kostbaren Beute zu bemächtigen und auf mutigem Rosse mit ihr davon
zu jagen.“

Schilderungen dieser Art mögen +Herbert Spencer+ verleitet haben,
den Widerstand des Weibes als einen Grund für das Entstehen des
Scheinraubes zu erklären.[597] Er wäre dann nichts weiter als ein
von den Frauen selbst gerne ergriffenes Mittel, um aus einem Gefühl
sittlicher Scham oder Verlegenheit sich den Anschein zu geben, als
ob sie nicht aus freier Wahl, sondern bloss durch Gewalt dem Manne
folgten. Ich kann in dieser Auffassung dem britischen Soziologen
nicht beistimmen. Die Sitte der Scheinentführung ist augenscheinlich
um vieles älter, als das Erwachen der erwähnten sittlichen Regungen.
Für diese frühen Perioden hiesse es aber das Mass von Keuschheit
stark überschätzen, welches gemeiniglich bei ungesitteten Völkern
herrscht und die weibliche Sittsamkeit so gut wie ausschliesst.
Beispiele anzuführen, ist wohl überflüssig. Das Kapitel über das
Schamgefühl und dessen Äusserungen stellt ihrer zur Genüge zusammen.
In einer Gesellschaft, wo die Kinder gleichsam unter fortwährenden
Szenen des Geschlechtslebens aufwachsen, wo jungfräuliche Keuschheit
selbst nicht dem Namen nach bekannt ist, darf man füglich von den
Frauen nicht ein so hoch entwickeltes Feingefühl erwarten, dass
sie Scham darüber empfinden oder auch nur heucheln sollten, mit dem
Manne den Geschlechtsbund einzugehen. Erzählt doch +Schweinfurth+
von den Monbuttu, dass es da Weiber gab, „welche vor aller Welt und
selbst in voller öffentlicher Versammlung sich nicht entblödeten,
vermittelst einer obscönen Fingersprache und unter Geberden von mehr
als plastischer Natur die schamlosesten Anträge an die Fremden zu
richten.“[598] Aber auch bei nicht wilden Völkern wäre es voreilig,
das Vorhandensein jener zarten Schüchternheit vorauszusetzen, während
wir doch nicht nur alle übrigen Äusserungen des Sittlichkeitsgefühles
des Weibes bei ihnen vermissen, sondern vielmehr beim letzteren
das Verlangen nach dem Manne auf eine jene Eigenschaft geradezu
ausschliessende Weise zu Tage treten sehen.[599] Das Recht, den
jungfräulichen mit dem Frauenstande zu vertauschen wird sogar bei
solchen Völkern, welche schon den Mädchen Keuschheit auferlegen,
von diesen mit Ungeduld erwartet, das Verlangen darnach unverholen
geäussert. Und beherrscht, bei Lichte betrachtet, nicht auch die
nämliche Ungeduld, das gleiche Verlangen die weiblichen Kreise der
höchstgestiegenen Kulturvölker, nur dass sie sich in veredelter
Gestalt, in der erst auf höheren Stufen geborenen Auflassung
kundgeben, dass Heiraten und Kinderzeugen die Bestimmung des Menschen
auf Erden sei und dass, wer dies unterlässt, seinen Lebenszweck
vollkommen verfehle? Die Form also hat sich verändert, das Wesen ist
geblieben, musste bleiben einem unwiderstehlichen Naturgesetze zufolge.
Rohere Zeiten, rohere Völker fanden noch in geschichtlichen Epochen
kein Arg an dem weitverbreiteten +Phallusdienste+, dessen Spuren
seit den Tagen des Fetischismus vereinzelt bis in unsere Gegenwart
sich herübergerettet haben.[600] In Indien ward Siwa sogar durch
den berühmten „Lingam“ dargestellt, d. h. durch die im Zeugungsakte
vereinten Geschlechtswerkzeuge, und fromme Hindufrauen hoher Kaste
tragen im Norden des Landes ein solches Symbol am Halse, wie unsere
Damen etwa ein Kreuz. Überall aber genoss der Phallus die grösste
Verehrung seitens der Frauen und Mädchen, -- von ersteren, um eine
recht zahlreiche Nachkommenschaft, von letzteren, um bald einen Gatten
zu bekommen. In Frankreich stehen heute noch einzelne Phallussteine in
hohem Ansehen.

Weit entfernt also, sich gegen die Zumutung einer Heirat zu sträuben,
sehen wir vielmehr bei den Mädchen das Verlangen nach möglichst rascher
Abschüttelung der Jungfräulichkeit sich in einer Form kundgeben, die
mit unseren jetzigen bescheidensten Begriffen von Wohlanständigkeit
im Widerspruch steht, indes als unverhohlener Ausdruck eines
natürlichen Verlangens keinen Anstoss erregen kann. Gewiss ist aber,
dass in solcher Umgebung von einem thatsächlichen Widerstreben des
Weibes gegen die Person ihres zukünftigen Gatten als Ausfluss eines
sittlichen Schamgefühls nimmer die Rede sein kann, und hiemit zerfällt
die +Spencer+sche Erklärung von selbst. Weit wahrscheinlicher klingt
+Wilkens+ Deutung, wonach die Entführung, wie durch die Verwandten,
so auch vom Mädchen als eine ihm zugefügte Schmach aufgefasst werden
musste, und zwar selbst dann, wenn jene Entführung ihren eigenen
Wünschen völlig entsprach und etwa gar von dem Manne ihres Herzens
ausging. Vor der Welt durfte der Bräutigam nicht das erkorene Wesen,
sondern musste eine verhasste, verabscheute Person sein, und auf diese
Weise erklären sich gewisse seltsame Gebräuche der Eskimo, Buschmänner,
Kaffern, Beduinen, Kalmücken u. a.

Auch den Ariern der Urzeit mag Weiberraub nicht unbekannt gewesen sein.
Wenigstens zählt das einer weit späteren Periode, der brahmanischen
Zeit, angehörende Gesetzbuch des Manu noch +acht+ Arten der Ehe auf.
Eine derselben ist die _Rakschasa_-Ehe: „Die Entführung eines Mädchens
mit Gewalt aus ihrem Hause, während sie weint und schreit, nachdem
ihre Freunde und Verwandten in der Schlacht erschlagen oder verwundet
und deren Häuser erbrochen worden, ist die Ehe, welche _Rakschasa_
heisst.“ Für die Kschatrya oder Krieger blieb sie die herkömmliche und
richtige Eheform auch noch zur Zeit des brahmanischen Manu-Gesetzes und
stand höher als zwei andere Formen, die _Gandharva_ und die _Paiçâca_.
Auf ehemaligen Weiberraub deutet ferner die römische Sage vom Raube
der Sabinerinnen. Nach dem Gemälde, welches Dr. +Dargun+ auf Grund
seiner eingehenden Untersuchungen von Sage und Recht sowie der alten
Sitten der Germanen und deren Fortbildung entrollt, war auch bei ihnen
Frauenraub einmal eine normale Art der Beweibung. Sie verschafften sich
ihre Frauen im Wege der Gewalt, mit Hilfe bewaffneter Freunde, wobei
sie mitunter, wenngleich nicht immer, den Willen des Mädchens zu Rate
zogen, die Zustimmung seines Gewalthabers aber nicht in Betracht kam.
Ein Freier -- sobald das Freien überhaupt üblich geworden, -- wurde
daher noch durch lange Zeit später, mindestens zum Scheine, als Feind
der Familie angesehen und behandelt. Häufig genug sah man den Überfall
voraus, ohne ihn abwehren zu können; dann suchte man das Mädchen im
Hause zu verbergen oder liess es flüchten. Wenn es dem Bewerber nicht
gelang, sie zu finden, beziehungsweise einzuholen, so war hiemit die
beabsichtigte Ehe vereitelt. Spätere Förmlichkeiten, Scherze und
Benennungen der Hochzeit können nur dadurch, und nicht anders, am
füglichsten erklärt werden. Dem innigen Verband der damaligen Familie,
sowie dem kriegerischen Geiste der Zeit entsprach es, dass sowohl
die Verwandten des Weibes, als die übrigen Dorfbewohner dem Angriffe
heftigen Widerstand entgegensetzten, ja, dass sie es mitunter --
soferne man Sagen und Gedichten als Spiegel der Zeit trauen darf --
mit Fleiss auf blutige Kämpfe ankommen liessen, um die Braut nur dem
Tapfersten zu teil werden zu lassen. Auch suchten sie die Entführte den
Händen des Räubers zu entreissen, jedenfalls aber diesen aufzuhalten
und ihm mindestens eine Busszahlung abzuzwingen, bevor sie ihn ziehen
liessen. Daher das so weit verbreitete „Hemmen“ und das damit überall
verbundene Lösegeld. Da der Hochzeitszug auch sonstigen Gefahren und
Belästigungen, die Braut -- vielleicht von abgewiesenen Freiern --
sogar Beleidigungen ausgesetzt war, trug der erstere vielfach einen
kriegerischen Anstrich; man rüstete dazu wie zum Kampfe und liess ihn
durch Bewaffnete decken, oder rasch und heimlich vor sich gehen.

Diese Stufe des +Scheinraubs+ wird also hauptsächlich dadurch
gekennzeichnet, dass man von der zu übenden Rache Abstand zu nehmen
begann und zur Umwandlung des Vergeltungs- oder Racherechts in eine
Bussgabe geneigt wurde. Der Räuber verständigte sich hintennach mit dem
Gewalthaber der Geraubten und erlegte eine Busse, den „Brautschatz“
oder die „Morgengabe“, welche +Lubbock+ und auch +Post+ irrtümlich mit
einer Kaufsumme verwechselt haben. Sie war aber, wie +Wilken+ sehr
glaubhaft gemacht, anfänglich nichts anderes als eine +Sühngabe+, womit
der Beleidiger, d. h. der Scheinräuber, seine That gleichsam wieder
gut machen wollte. Auch +Lothar Dargun+ gelangt zu dem Schlusse, dass
der vom Entführer zu erlegende Wertbetrag, welcher zwar mehrfach als
Brautpreis bezeichnet wird, seinem Wesen nach, da er an Stelle der
Fehde tritt, Sühngeld ist.[601] Und was zuerst freier Wille gewesen,
bloss vom Gutheissen des beleidigten Teiles abhängig, wurde allmählich
als Sitte in den völkerrechtlichen Verkehr der Stämme aufgenommen.
Die Entwicklung des Strafrechtes bei den meisten Völkern bietet in
ihrer Kindheit ähnliche Beispiele dar. Man denke nur an das „Wergeld“
der Germanen. Aber ebenso wenig als man aus dem Wergeld Anlass nehmen
konnte, jemanden zu töten, ebenso wenig konnte man aus dem Brautschatze
das Recht ableiten, ein Weib zu entführen. Gleich dem Wergelde war der
Brautschatz nicht eine Vorbedingung, sondern vielmehr eine Folge der
verübten That.[602]

In noch späterer, bequemerer Zeit, welche eine dritte Stufe in der
Entwicklungsgeschichte der Raubsitte darstellt, wurde die Entführung
nur noch als Hochzeitsposse beibehalten. General +John Campbell+
sah eines Abends in Khondistân einen Burschen auf der Schulter eine
Last, in Scharlachtuch gehüllt, davon tragen, verfolgt von einem
Haufen Frauen und Dirnen, die ihm Steine, Bambustücke und andere
Geschosse nachschleuderten. Es ergab sich dann, dass der Dulder, auf
der Hochzeitsreise begriffen, in dem Scharlachzeuge sein junges Weib
trug, und das Ganze als Schaustück die Verfolgung eines Frauenräubers
bedeutete.[603] Bei den Wadschagga am Kilima-Ndscharo besteht die
Hochzeitsfeierlichkeit gleichfalls darin, dass, nachdem der Kauf der
Braut vorher abgemacht ist, der Ehemann seine Frau huckepack entführt,
während die Verwandten und Freunde ihn schreiend und lachend verfolgen,
als ob sie das kreischende Mädchen ihm wieder abnehmen wollten;
aber das Ganze ist natürlich nur Schein und ein Überbleibsel alter
Gebräuche, denn heutzutage bekommt ein Mann seine Braut nur dann,
wenn er den Kauf vorher mit seinem künftigen Schwiegervater geregelt
hat.[604] An vielen Orten ist auch in Erinnerung an den ehemaligen
thatsächlichen Raub das Hochzeitsfest noch mit viel Geschrei und
wildem Waffenlärm verbunden. Bei den Südslaven war es früher allgemein
üblich, Mädchen, bei deren Eltern der Bewerber abgewiesen zu werden
befürchtete, gewaltsam zu entführen, eine Sitte, welche, wie Freiherr
+von Reinsberg-Düringsfeld+ bestätigte, infolge der strengen, gegen
den Mädchenraub erlassenen Verbote nur noch selten vorkommt.[605]
So hielten es die jetzt im Verschwinden begriffenen Uskoken im
südöstlichen Teile von Unterkrain. Der abgewiesene Freier sammelte
fünf, zehn, auch mehr seiner Jugendgenossen, stürmte das Haus seiner
Erkorenen, die er raubte und ritt mit seiner Braut zum nächsten Popen
(_Colugar_), der das Brautpaar einsegnete.[606] Solcher Mädchenraub
blüht heute noch lustig in Kleinasien, doch endigt die Entführung
junger Mädchen gegen den Willen der Eltern mit gesetzmässiger Heirat;
die Sitte ist dort albanesischen Ursprungs und hauptsächlich bei der
griechischen Bevölkerung eingebürgert. Nicht selten kommt es jedoch
dabei zu Blutvergiessen.[607] Vielfach wird auch noch in Europa als
Hochzeitsfeier ein dramatischer Überfall ausgeführt; bei Fiume zogen
sogar vollständig bewaffnete Scharen, wie Feind gegen Feind, einander
entgegen, während der Eingang zum Hause der Braut verschlossen
war.[608] So meldet mein verstorbener Freund, Hofrat +Vincenz Klun+
von seinen Landsleuten, den Slovenen, und da die Braut der Preis
des Sieges war und sie vom Erfolge des Kampfes oder vielmehr des
Raubes abhing, heisst sie noch heutigen Tages sehr bezeichnend „die
Ungewisse“ -- _Nevesta_.[609] Zuletzt wird aus dem Raube nur ein
Fangspiel zwischen Braut und Bräutigam, dessen Ausgang stets im voraus
verabredet wird; doch soll bei den Maori Neuseelands ein Mädchen, das
bei einer solchen Gelegenheit zu entschlüpfen den ernsten Willen hat,
einem unwillkommenen Bewerber sich entziehen dürfen. +Kennan+, der
einem ähnlichen Hochzeitsspiele bei den Korjäken beiwohnte, überzeugte
uns, dass die Braut immer in ihre Besiegung im Stillen einwilligen
muss.[610] Selbst in Altbayern lebt die Sitte der Entführung noch in
einem Hochzeitsspiele fort, welches „Brautlauf“ heisst; doch ist nach
den Analogieen, welche die vergleichende Völkerkunde bietet, nicht mit
Grimm anzunehmen, dass um die Braut gelaufen wurde, sondern dass die
Braut vor dem Bräutigam weglief, wie denn auch im Altnordischen für
Brautlauf „Quânfang“ d. h. Frauenfang gesagt wurde. Im Norwegischen
heisst heute noch die Hochzeit Brautlauf (_Bryllup_).

Es umfasst demnach eine dritte Stufe der Raubform die ansehnliche
Liste jener Völker, bei denen der Bräutigam seine Braut zu rauben hat,
während der Mundwalt des Weibes im voraus zugestimmt hat, der Raub
sonach zwar notwendige Eheschliessungsform ist, aber den Charakter
wirklicher Gewalt nicht mehr an sich trägt. Auf dieser dritten
Stufe ist es, dass neue, meist +religiöse+ Formen zu Bestandteilen
der Eheschliessung sich zu erheben beginnen, die Entführung in den
Hintergrund drängend, so dass sie alsbald zum Spiel verblasst und
eine Zeitlang zwischen Ernst und Scherz die Mitte hält. Deshalb ist
die zweite Klasse der Völker im Verhältnis zur dritten Stufe ebenso
schwankend, wie diese im Verhältnis zur zweiten. Die Grenzen dieser
Stufen, sowie der beiden Klassen untereinander, sind eben fliessend,
daher kann die Einteilung keine mit mathematischer Genauigkeit
zutreffende sein. Sogar im nämlichen Volke laufen oft mehrere dieser
Stadien nebeneinander her. So blieb z. B. die Raubform im alten Rom
bei jenen plebejischen Heiraten üblich, die nicht durch _Confarreatio_
oder _Coemtio_ geschlossen wurden. Und nach +Plutarch+ ward die
nämliche Form auch im alten Sparta beobachtet, wo der Bräutigam die
Braut mit verstellter Gewalt entführte. Die historische Entwicklung
aber schreitet in der angegebenen Reihenfolge vor; die Umwandlung ist
zwar überaus langsam, verschieden schnell bei verschiedenen Völkern,
in den Grundlagen aber trotzdem immer die gleiche. In Europa war es
die geistliche wie die weltliche Gesetzgebung, welche den Frauenraub
und die aus dessen Abwehr entstandenen Übergriffe Jahrhunderte lang
bekämpfte und endlich unterdrückte, nicht ohne dramatisch bewegte
Spiele als lebendige Zeugen ihres Bestandes zurückgelassen zu
haben.[611] In dieses letzte Stadium ist die Raubform in den höchsten
Kulturländern angelangt, ohne es jedoch gänzlich zu überschreiten:
Hochzeitsspiele als Überreste eines ehemaligen Weiberraubes scheinen in
keinem Kulturlande vollständig zu fehlen.[612]

Mit dieser Entwicklung hielt augenscheinlich die Umwandlung der
Morgengabe aus einem Sühnepreis in eine wahre Kaufsumme gleichen
Schritt. War es einmal üblich geworden, sich über den Erwerb des
Mädchens mit ihren Gewalthabern von vorne herein zu verständigen,
um Feindseligkeiten zu vermeiden, so führte die Annahme eines
ausgleichenden Geschenkes, einer Sühngabe, ganz von selbst zu der
Erwerbsform des Tausches oder des Kaufes hinüber, sei es, dass die
Stämme die gegenseitige Entnahme der Weiber gestatteten, sei es dass
andere Güter für die Überlassung des Weibes drangegeben werden mussten.
In beiden Fällen trägt die angebotene Entschädigung den Charakter
eines +Kaufes+, und der Gegenstand desselben, das Weib, sinkt zur
+Ware+ herab. Wo aber in solcher Weise über dasselbe verhandelt
werden konnte, dort musste überall der Übergang zur patriarchalischen
Gewalt sich vorbereiten. Denn die Männer sind es, welchen auch in
der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft die Rachepflicht für
die Entwendung der Tochter obliegt. Ihnen fällt daher auch die
Sühnegabe zu, und so erscheinen allmählich die Männer der Familie
ohne Rücksicht auf die Rechte der in ihre Abhängigkeit geratenen
Mütter als diejenigen, welche über die weiblichen Mitglieder verfügen,
Schwestern und Nichten „verkaufen“. Niemals ist es die Mutter, welche
den Kaufpreis in Empfang nimmt, wohl aber zuerst der Bruder oder der
Oheim und später das patriarchalische Oberhaupt der Familie, der Vater.
Darum erscheint in vielen Sittenüberbleibseln der Ausgleich mit den
männlichen Blutsverwandten des Mädchens als vollzogen und anerkannt,
während die Mutter in ungesühnter Feindschaft zum Schwiegersohne
verharrt. So verwandelt sich die auf Mutterrecht gegründete Familie
in eine Gruppe, worin die blutsverwandten Männer, ohne dass fremde
Elemente mehr zuheiraten, thatsächlich in den Besitz der verwandten
Frauen und in ein Verfügungsrecht über dieselbe gelangen, durch
welches sie wieder ihrerseits Frauen aus einem andern Geschlechte
erwerben und sich unterthänig machen.[613] Damit stehen wir auf dem
Boden der +Kaufes+ der Frau, auf welchen dann der Raub nur noch als
hergebrachtes Rechtssymbol nachfolgt -- ein Fortschritt, der sich auf
Kosten der Mutter vollzog, aber ebensowohl jenem des Verkehrs von
Stamm zu Stamm überhaupt entsprach, als er im Interesse beider Parteien
lag. Bei diesem Frauenkaufe sind sehr viele Völker bis zur Gegenwart
stehen geblieben. Sie handeln nach dem Grundsatze _do ut des_. Wo
Frauenkauf sich vorfindet, ist er aber überall von dem männlichen
Verwandtschaftssysteme begleitet, welches das alte Mutterrecht
allgemach verdrängt und nur stellenweise einige schwache Überbleibsel
in Brauch und Sage neben sich geduldet hat. Dieser Übergang zum
„Vaterrecht“ vollzog sich natürlich nicht jäh und plötzlich, sondern
war das Ergebnis langwieriger gesellschaftlicher Wandlungen und Kämpfe,
welche die verblassende Erinnerung der klassischen Völker in das
bewegte „Heroenzeitalter“ verlegt. Bei ihrem Eintritt in die Geschichte
zeigen sich die Völker des Altertums schon im Vollbesitze der jüngeren
Organisation, nur ist dieselbe noch lange nicht das, was spätere
Zeiten und unsere Gegenwart als Ausfluss des „Vaterrechtes“ erkennen.
Der Vater der Jetztzeit und der Vater in den Anfängen des klassischen
Altertums sind zwei voneinander durchaus verschiedene Begriffe,
welche bloss die Armut unserer Sprache nicht gebührend auseinander
zu halten gestattet. Dieser „Altvater“, wie +Lippert+ in Ermanglung
einer besseren Bezeichnung ihn nennt,[614] steht an der Spitze jener
Organisation, welche man die +patriarchalische+ nennt und bei den
viehzüchtenden Wanderhirten am schärfsten ausgeprägt sich erhalten hat.

Dass dieses patriarchalische Familiensystem aber nirgends das
ursprüngliche ist, geht deutlich daraus hervor, dass überall
sich anfänglich neben demselben Verbindungen erhielten, welche
augenscheinlich aus der älteren mutterrechtlichen Epoche stammen, in
der das Weib über sich noch zu verfügen vermochte. In der vedischen
Zeit der Hindu war das Mädchen noch frei in der Wahl des Gatten, und
wenn mehrere Bewerber, wie manchmal geschah, um sie kämpften, bedurfte
es dazu nicht bloss ihrer Einwilligung, sondern des Siegers Mühe blieb
vergeblich, wenn sie ihn zu krönen sich weigerte.[615] Aber auch das
weitaus spätere Gesetzbuch des Manu, obwohl schon mitten im vollen
Vaterrechte stehend, kennt noch ein freies Bündnis, aus der früheren
endogamischen Zeit der Mutterherrschaft: „Die Vereinigung nach dem
Wunsche des Mädchens und des Mannes heisst _Gandharva_; Lust und
Liebe ist ihr Ziel.“[616] Ganz so stellt sich auch die im alten Rom
weit verbreitete Form der sogenannten _Usus_-Ehe dar, welche dadurch
zustande kam, dass die Frau ein volles Jahr lang ohne Unterbrechung
in dem Hause des Mannes blieb; es stand ihr aber frei, in jedem Jahre
drei Nächte hintereinander wegzubleiben, und durch dieses _Trinoctium_
behielt sie ihre Freiheit, erlangte der Mann keinen Besitz an ihr. In
der Deutung dieser römischen Usus-Ehe muss ich mich enge an +Lippert+
anschliessen, der in ihrer Bestätigung durch das Zwölftafelgesetz einen
Beweis dafür erblickt, dass sie aus der ältesten Zeit herüberragt.[617]
Der gelehrte +Fustel de Coulanges+ betont nun allerdings, dass
das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) sich schon beträchtlich von
den ältesten Rechtsanschauungen der Römer entfernt und will die
Usus-Ehe gar nicht als Eheform, sondern bloss als Mittel, eheliche
und väterliche Gewalt zu erwerben, gelten lassen.[618] Der verdiente
französische Forscher geht von der durchaus irrigen Voraussetzung
aus, dass die Religion, der Kult, ursprünglich das bildende Prinzip
der antiken Familie gewesen;[619] auf die Bedeutung des Kultes wird
später noch zurückzukommen sein; allein +Fustel+ kennt eben bloss die
patriarchalische Familie der Römer, Griechen und Indier; er weiss
nichts von einer mutterrechtlichen Ordnung anderer Völker und setzt
daher die ältesten griechischen und römischen Anschauungen fälschlich
an den Anfang aller Dinge, während sie vielmehr am Ende einer sehr
langen älteren Entwicklung stehen. So gelangt er natürlich dahin, die
bloss auf gegenseitiger Verständigung (_mutuus consensus_) beruhende
Ususehe, der alle religiöse und bürgerliche Weihe fehlte, für eine
jüngere Abweichung von den _Nuptiae sacrae_ zu halten. Der Verlauf
der Dinge widerspricht durchaus dieser Auffassung. Die Form des Usus,
während der Republik allgemein, ist verhältnismässig frühzeitig in
den eigentlichen Bürgerfamilien ausser Anwendung gekommen; zur Zeit
des Gajus, also im zweiten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, gehörte
sie eigentlich nur noch zu den juristischen Antiquitäten.[620] Auf
germanischem Boden sind die Spuren der ältesten Gandharva-Ehe, wie
begreiflich, in dem Masse spärlicher zu finden, als die väterliche
Gewalt erstarkt. Bei den Slaven aber lebt die alte Verbindung freier
Wahl, die indische Gandharva-Ehe zu „Lust und Liebe“ aus der Zeit des
Mutterrechts neben anderen Eheformen heute noch fort. Als ursprünglich
kann man in allen diesen Ehen, wie im römischen Usus, mit +Lippert+
nichts erkennen, als eine in die Paarungsehe übergegangene Verbindung
alter Art, die mehr oder weniger den jüngeren Formen der Ehe mit
väterlicher Gewalt sich anschmiegen musste. Der Unterschied besteht
darin, dass die geschlossene Verbindung zur wirklichen Ehe werden kann,
d. h. dass auch dadurch dem Manne eine Besitzgewalt über das sich
ihm ergebende Weib zuwächst,[621] wie das patriarchalische System es
verlangt.


[588] +Lubbock+. Entstehung der Zivilisation. S. 83.

[589] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 104.

[590] +Lippert+. A. a. O. Bd. II. S. 93.

[591] +Richard Andree+. Ethnographische Parallelen und Vergleiche.
Stuttgart 1878. S. 159-164, auch Globus Bd. XXIX, S. 126-127.

[592] +Karl Emil Jung+. Der Weltteil Australien. Leipzig 1882.
Abteilung I. S. 97.

[593] Globus. Bd. XL. S. 367.

[594] +Dalton+. Ethnologie Bengalens. S. 48.

[595] +Thomson+. Durch Massailand. S. 82.

[596] +H. H. Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. Forschungsreise im
östlichen Äquatorialafrika. Autorisierte deutsche Ausgabe. Leipzig
1886. S. 406.

[597] +H. Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 221.

[598] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. II. S. 96.

[599] Dafür, dass dieses Verlangen nicht etwa auf die Freuden der
Mutterschaft, sondern lediglich auf den Geschlechtsgenuss gerichtet
ist, sprechen unter andern die mancherlei Massregeln, welche zur
Verhütung der Schwangerschaft oft sogar dort ergriffen werden, wo
den Mädchen freier Geschlechtsumgang noch unverwehrt ist. Die rohen
Massai z. B., welche ihren Töchtern vor der Ehe ein ungebundenes Leben
im Kriegerkraal gestatten, bestrafen jede Schwangerschaft mit dem
Tode. Damit dies nicht geschehe, wird Vorkehrung getroffen. (_Quod
ne accidat, dum bellatores juvenes innuptaeque puellae amori venereo
inter se indulgent, viris hoc curae est in coitu, ut ante semen emissum
penem extrahant._ Siehe +Thomson+. Durch Massailand. S. 522.) Die
Australierinnen haben eine besondere Art, mit einer schlängelnden
Bewegung des Mittelkörpers und einem kräftigen Ruck sich des Sperma zu
entledigen, welche sogar eine bestimmte Benennung in der Mundart der
Eingeborenen haben soll, und nach der Begattung gewöhnlich geübt wird,
mit der Absicht, keine weiteren folgen des Zusammenseins mit einem
Weissen durchzumachen. (Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. f. Anthropologie
1880. S. 88.) Hierher gehört auch die weit verbreitete Sitte der
Fruchtabtreibung (künstlicher _Abortus_, _Ekbole_), welche sich aus
ganz gleichen Gründen auch auf Frauen erstreckt. Sie alle wollen den
Schmerzen des Geburtsaktes entgehen und die eigene Schönheit bewahren,
ohne auf den Geschlechtsgenuss zu verzichten. Die Kamtschadalen suchen
daher häufig sogar durch Beschwörungen und Kräuter der Empfängnis
überhaupt zuvorzukommen, wie dieses auch die Munda in Ostindien durch
Verschiebung und Verdrückung der Gebärmutter zu thun versuchen; bei
diesen geht überhaupt die Abtreibung der Frucht mit Hilfe erfahrener
alter Frauen, ebenso wie auch bei den niedrigen Hindukasten stark
im Schwange. (Th. +Jellinghaus+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnol.
Bd. III. S. 365.) In dieser Übung haben auch die Bewohnerinnen der
Landschaft Bruni auf Borneo die höchste Meisterschaft. (+Klöden+.
Handbuch der Erdkunde. Bd. IV. S. 592.) Auf Samoa ist die Abneigung
gegen das Säugen häufiger Grund für die Entfernung des Leibessegens,
auf den Sandwichinseln die Furcht vor den Schwangerschaftsbeschwerden;
desgleichen auf den Vitiinseln (Ausland 1859. S. 113). Dem
nämlichen Gebrauche huldigen auf Tahiti, den Marschallinseln und
auf Neukaledonien nicht bloss Mädchen, sondern auch Frauen, um ihre
Körperreize länger zu bewahren; ja die ganz rohen Bewohnerinnen
Neukaledoniens bestreben sich noch dabei, ihre Brüste möglichst lange
straff zu erhalten. (Ausland. 1860. S. 970.) Der Abortus dringt auch in
die Kreise höherer Gesittung; er ist gang und gäbe bei den Türkinnen
Kleinasiens, nicht bloss in den niederen Volksschichten, sondern in den
besten Häusern (Globus. Bd. XXXVIII. S. 223), er ist häufig in Persien
und war bekanntlich in der Zeit des römischen Kaisertums, freilich
nur bei reichen Frauen, an der Tagesordnung. In den Neuenglandstaaten
Nordamerikas ward schon seit dreissig Jahren die Aufmerksamkeit der
Ärzte auf die Thatsache gelenkt, dass die Praxis der Fruchtabtreibung
unter verheirateten amerikanischen Frauen in unglaublichem Grade um
sich greife (Ausland 1866. S. 959.). Nachrichten aus der Gegenwart
melden von keiner Veränderung in dieser Sachlage; die Amerikanerinnen
wollen nicht Mutter werden und durch Vermeiden des Gebärens ihre
Reize länger frisch erhalten. In den Kreisen unserer Gesittung, mit
ihren geläuterten Begriffen, ist natürlich eine solche vorzeitige
Vernichtung des Lebens als sittliche Verirrung gebrandmarkt. An rohe,
kulturarme Menschen lässt sich aber dieser Massstab nicht anwenden.
Sie sehen kein Unrecht darin, den Folgen des Genusses zu wehren,
um den es ihnen allein zu thun ist. In sehr naiver Weise drückt
sich dies in den seltsamen Mitteln aus, wodurch manche Völker jenen
Genuss zu erhöhen streben. Dahin gehört z. B. die bei den Dayak auf
Borneo übliche künstliche _Perforatio glandis Penis_, worüber N. v.
+Miklucho-Maclay+ dankenswerte Mitteilungen gemacht. Es werden in den
künstlich hergestellten Kanal, um die Geschlechtslust der Frauen zu
erhöhen, verschiedene Körper eingebracht, kleine Stäbchen aus Messing,
Elfenbein, Silber, ja aus Bambu u. dgl. Ein eigenes Instrument ist
der _Ampallang_, ein metallenes Stäbchen von 4 cm Länge, an dessen
einem Ende eine Kugel oder Birne von Achat oder Metall festsitzt,
während die andere Kugel nach dem Durchstecken des Ampallangs durch
die _Glans_ am andern Ende befestigt wird. Eine ähnliche Vorrichtung
meldete schon +Carletti+ von den Bisayern auf den Philippinen und ist,
nur scheinbar noch verwickelter, auch auf Nord-Celebes unter dem Namen
_Kambiong_ oder _Kambi_ in Gebrauch. Auch pflegt man dort den Lidrand
mit den daran stehenden Augenlidern eines Bockes, als einer Art von
borstigem Kragen, beim Geschlechtsakte vor das Praeputium um die Glans
zu binden, und eine entsprechende Gepflogenheit herrscht auf Java,
besonders in der Preanger Regentschaft. (Verhdlg. der Berl. Gesellsch.
für Anthropologie. 1876. S. 22-26.) Von den kannibalischen Batta auf
Sumatra berichtet F. +Hagen+, dass sie Einschnitte in die Haut der
_Glans penis_ machen, um in diese Einschnitte ein kleines, meist etwa
1 cm grosses, oft aber auch doppelt so grosses weisses Steinchen von
prismatischer Gestalt mit abgerundeten Kanten zu legen. Nachdem die
Wunde geheilt ist, stellt die Glans eine höckerige Oberfläche dar.
(Korrespondenzblatt d. deutsch. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 41-42.)
Alle diese Vorkehrungen bewirken eine starke Reibung der Wandungen der
Vagina, um dadurch die Geschlechtslust des Weibes zu steigern. Alle
Berichterstatter betonen, dass die Sitte samt allen Vorrichtungen von
den Weibern +selbst+ oder +nur+ für sie erfunden ist; jedenfalls wird
der Gebrauch durch die nicht nachlassenden Forderungen des andern
Geschlechts erhalten, indem die Männer ohne diese Anbequemung zum
Festhalten der Reizapparate von den Weibern zurückgewiesen werden.
Jene, die sich aber mehrere Perforationen gefallen lassen, werden
dagegen besonders gesucht und geschätzt. Die Dayakinnen haben gar das
Recht, den Ampallang, dessen Länge sie selbst bestimmen, zu verlangen;
will der Mann es nicht, so kann die Frau sich von ihm scheiden.
(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. A. a. O. S. 25), und +Hagen+ erzählt,
dass die Battaweiber „wie närrisch sind auf einen Mann mit eingelegten
Steinchen“. Ob die eigentümliche _Mika_-Operation der Australier
(Verhdlg. d. Berl. Gesellsch. f. Anthrop. 1880. S. 85-87) dem nämlichen
Zwecke dient, ist nicht ausgemacht, wohl aber soll bei den Eingeborenen
des Nordwestküstenstriches Australiens eine Erweiterung des _Orificium
urethrae_ ausgeführt werden, um das wollüstige Gefühl zu steigern. (A.
a. O.) Diese bisher wenig bekannten und beachteten Sitten zeigen wohl
deutlich, wie geringe Anforderungen an die weibliche Zurückhaltung bei
rohen Völkerstämmen zu stellen sind.

[600] Über den Zusammenhang des Phallusdienstes mit dem Fetischismus
s. +Girard de Rialle+. _La mythologie comparée._ Paris 1878. Bd. I. S.
170-175.

[601] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 146.

[602] +G. A. Wilken+. _Over de primitieve vormen van het Huwelijk._
(Ind. Gids. Oktob. 1880. S. 59-64).

[603] +John Campbell+. _A personal narrative._ S. 44.

[604] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 412.

[605] Globus. Bd. V. S. 99.

[606] Ausland 1872. S. 333.

[607] So versuchte im Mai 1885 ein Haufen junger Männer in Smyrna das
vom Vater zurückgehaltene junge Mädchen mit Gewalt zu befreien, wobei
„aus Versehen“ das Mädchen selbst erstochen wurde. (Schwäb. Merk. 16.
Juni 1885).

[608] Ausland 1872. S. 545.

[609] A. a. O. S. 544.

[610] +Peschel+. Völkerkunde. S. 226.

[611] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 139-140.

[612] A. a. O. S. 87.

[613] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 86-87.

[614] +Lippert+. Gesch. d. Familie. S. 220.

[615] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les Civilisations de l'Inde._ Paris 1887.
S. 257.

[616] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 95 und S. +Lefmann+,
Geschichte des alten Indiens. Berlin 1880. S. 363.

[617] A. a. O. S. 101.

[618] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique. Etude sur le culte, le
droit, les institutions de la Grèce et de Rome._ Paris 1874. S. 376.

[619] A. a. O. S. 38-41.

[620] +Victor Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreiches; übersetzt
von Prof. Gustav Hertzberg. Leipzig 1887. Bd. III. S. 32.

[621] +Lippert+. A. a. O. S. 101. 100.



XVIII.

Der Frauenkauf.


Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und
weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des
Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie
Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich,
in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt
wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch
später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte,
verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte
sich allgemach, wie schon bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in
jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher
auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher
Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des
Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher,
selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine
schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing,
wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis
umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung
des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern
einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar
+vor+ seiner Geburt einem bestimmten Bewerber -- vielleicht sollte man
richtiger sagen: Abnehmer -- zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute
noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem
Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in
kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten
ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen
zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden
Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche
von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen.

In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil,
und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist
es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der
Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des
Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch
nach dem Range des Vaters, zwischen 6-30 Stück Rind. Der Preis ist im
vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das
Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest
Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber
erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen
abgeliefert wird.[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln
des Trauringes bezeichnen würden; die -- übrigens nicht sehr bindende
-- Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch
Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden,
das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder
Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als
die Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss
einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi
ist Heiraten, wie +Johnston+ berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine
Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach
dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der
Braut.[627] Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme
nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau
durchschnittlich zehn Kühe gilt.

Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen.
Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn
kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für
Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im
centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige
Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben,
indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches
er zur Frau zu haben wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das
Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein.
„Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener
Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl
fetter Hunde.“[630] Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach
seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem
Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer
reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun in Westafrika „ist
die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein
Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der deutschen
Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei
schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das Weib bei
den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei den
Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber
für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden
die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen
Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben
als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar
und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome.
Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein,
Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche
Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der
durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2-3 Pfund Sterling, also 40-60
Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes
wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer
unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein
Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen,
für welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater
des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und
Rum ungerechnet.[638]

Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in
die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“
kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter
den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren
und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis
zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen _Kalym_
heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft
recht beträchtlich ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde,
neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele.
Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt
der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er
vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640]
Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung
gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym
von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch
hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden,
Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das
Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht
aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem
Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss
des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte
des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen
und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe
der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch
bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt
eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem
Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen
hat, ferner bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am
mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei
den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java
und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen
und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen.
Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota
Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro,
Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada.
Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende
Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den
christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das
ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range,
Vermögen und der Schönheit entspricht.[642] Schon +De Lobo+ hatte die
abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die
Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.

Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der
Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er
sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften
nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich
erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet
ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär
+Lörcher+ sagt[643] geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft.
Nach +Gabriel Huc+ machen die Eltern des Bräutigams den Eltern der
Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl.
Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag
bindend.[644] General +Tscheng-ki-Tong+, dem wir ein höchst lehrreiches
Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auch über
die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt
aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner
Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl
aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus
Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung)
empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch
zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form der
_Rshi-_ oder _Arscha-_Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar
oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreiteten
_Asura-_Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze
jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges
Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an
der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich,
wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern,
schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine
verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den
Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess _Çulka_ und erst
später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt.
Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch
Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um
schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen
der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.

In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden.
Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie
mitunter behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau
ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des
Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier
Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld
oder Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass
er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in
Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. +Joseph
Bergel+,[650] musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und
zwar durch Geld[651] oder durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie
jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653] oder durch irgend eine
Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden,
liegt auf der Hand. Doch wird man mit +Post+ das Erdienen des Weibes
wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655] In
den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe
den Kaufpreis (_Môhar_)[656] erlegt hatte; daher ist _'êrés_, den
Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und _me 'ôrâsâ_,
die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis
erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch,
sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur
späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658]

Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte
den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch
aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der
Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des +Aristoteles+'
Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander
gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer
späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem
Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι
oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In
+Homers+ Ilias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h.
die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe
des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des
Freiers.[659] Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der
Griechen der Iliade. +Homer+ singt: „Doch dem Besiegeten stellt er
ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und
geschätzt vier Rinder am Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten
giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert
sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in
der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während
mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche
den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten
liessen.[661]

Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche
Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen
wirklichen Kauf, sondern um einen +Schein+kauf, ganz so wie seinerzeit
der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen
Scheinkauf stellte die römische Ehe durch _Coëmptio_ dar, welche
erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch
ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in
den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die
Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch _Coëmptio_
geschlossen wurden,[662] wobei die Frau unter den üblichen Formen der
_Mancipatio_ in die Gewalt -- _manus_ -- des Gatten überging. Der Römer
brachte einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“
Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen
und einem „Wagehalter“ (_Libripens_, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem
Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As
an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den
gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging
es auch bei der _Coëmptio_ zu, nur dass die ursprünglich wirklich
geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch
Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete
bloss die _Manus_, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau
ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde
eingehen konnte.[663] Es macht sich also noch die alte Stellung der
Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung
entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der
Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch +Lippert+,
welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als _Mater
familias_, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die
Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen
Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in
Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen.
So unterscheiden sich _Liberi_ und _Servi_. Die durch _Coëmptio_
gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält
das Recht einer freien Tochter im Hause (ist _filia loco_). Diese
Zweckeinschränkung allein ist es, welche die _Coëmptio_ der Ehe von
einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664]

War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so
erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den
alten +Germanen+. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht
sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen
des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war
Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte
bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut
verbunden waren. Nach der _Lex Aethelbvith_ wird die Frau wie eine
reine Ware gekauft. Das burgundische _Wittemon_, das langobardische
_Meta_, das angelsächsische _Scat_, die fränkische und alemannische
_Dos_ sind sämtlich -- ganz so wie das wallisische _Angobr_, die
spanische _Arra_ und das französische _Douaere_ -- ursprünglich nichts
anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis.
Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe
ursprünglich eine bestimmte Summe (_Mundr_). Nach der _Lex Saxonum_
wird bei der Verlobung ein _pretium emptionis_ an den Vormund
entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck
_uxorem emere_, für verloben: _uxorem vendere_. Der Ausdruck „sich
eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte
Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf
bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf diesem
Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und
Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige
sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt,
dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667]
Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den
Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst
ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz
oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig,
dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen
Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf
seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von
welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um
das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe,
welchem mit der Erbschaft das _Mundium_ der Witwe zufiel, namentlich
der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn
der Witwe, sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als
Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schon +Prokop+
als Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich,
vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern
waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich
bewogen fand, gegen diese _Nuptiae sceleratae_ einzuschreiten.[668]
Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang
vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt
es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um
bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal
scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene
Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“.
Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe
aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669] Das
Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die verkauften Weiber
sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen
damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die
Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist
das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten
fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften
gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.

Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch
modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl
weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine
Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel
Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine
Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch
verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als
Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem
Jahre 1887, wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus
Temesvár in Ungarn gemeldet.[671]

Was die +slavischen+ Völker anbelangt, so scheint sich bei ihnen der
Frauenkauf nicht zu so allgemeiner Geltung emporgerungen zu haben. Doch
soll diese Form der Ehe in Polen im zehnten Jahrhundert vorherrschend
gewesen sein. Auch die alten Russen erwarben die Frau durch Kauf.
Grossfürst Wladimir gab den Brüdern seiner Gemahlin, der griechischen
Prinzessin Anna, als Brautpreis für diese die Stadt Cherson zurück,
die er erobert hatte. Bei den Grossrussen wird in einigen Gegenden
noch heute ein Kaufpreis für die Braut bezahlt.[672] Desgleichen
gedenken des Brautkaufs die Lieder der Tschechen. Bei diesen und bei
den Pommern gab der Bräutigam entweder der Braut oder deren Eltern
vor der Hochzeit ein Geschenk, welches offenbar auch nichts ist, als
der alte Mundschatz.[673] Dass bei den Südslaven vor Zeiten der Mann
das Weib, um das er warb, ihren Eltern abkaufen musste, unterliegt
keinem Zweifel, angesichts der zahllosen Belege, wodurch dieser Brauch
bestätigt wird. Jetzt ist er allerdings im Schwinden begriffen und
es ist dem Volke auch nicht mehr ganz klar, dass bei den Heiraten
ein Kauf und Verkauf stattfindet. In der That kommt dies aber vor und
es wird ja auch ganz deutlich und unverkennbar in den Volksliedern
besungen. Ja, zum Anfang dieses Jahrhunderts hatten in Serbien die
Mädchenpreise eine solche Höhe erreicht, dass es einem armen Menschen
gar nicht möglich war, eine Ehe einzugehen. Dieser Umstand bewog den
Schwarzen Georg (Kara Gjorgje) ein Gesetz zu erlassen, dass man für
ein Mädchen nicht mehr als einen Dukaten annehmen dürfe. Dieser Preis
wird vor der Hochzeit erlegt. In der Črnagora, wo man gleichfalls
für ein Mädchen zahlt, erlegt man das Kaufgeld am Hochzeitstage. Das
Erlegen eines Kaufpreises hat sich nur mehr bei den Altkatholiken im
allgemeinen, in der Herzegowina, in der Katunska Nahija der Črnogora,
in Bosnien und zum grossen Teil in Slavonien erhalten, ebenso bei
den Bulgaren. In der Požegaer-Umgegend (Slavonien) muss der Werber
noch heutigen Tages gegen bares Geld sich eine Lebensgefährtin von
ihren Angehörigen erkaufen. Dem Meistbietenden gehört die Braut. In
Tatar Pazardžik (Bulgarien) wird genau über den Kaufpreis verhandelt;
derselbe schwankt zwischen 100-500 Groschen und ist ausschliessliches
Eigentum der Eltern der Braut. Für Lovreć in Dalmatien wird bloss noch
eine symbolische Erinnerung an diesen Brauch bezeugt.[674] Im übrigen
ist das noch weit verbreitete „Werben durch Geschenke“ nichts anderes
als das Rudiment des alten Frauenkaufs.[675] Wie in England giebt
es übrigens einen thatsächlichen modernen Weiberkauf bei den Russen
in Sibirien, doch ist ihnen die Sitte von den besiegten eingebornen
Völkerschaften zugekommen. +Albin Kohn+, ein guter Kenner der
Verhältnisse, erzählt, der Heiratslustige müsse, wenn er sich mit einem
Mädchen verständigt hat, dass sie ihn heiraten will, den Eltern einen
ihren Vermögensverhältnissen entsprechenden _Kalym_ -- auch das Wort
haben die Russen aus den mongolischen Sprachen übernommen -- geben,
der in verschiedenen Geschenken besteht und sich auf 50-60 Rubel
bewertet.[676] Bei den ostfinnischen Völkern, bei den Tschuwaschen, den
Wogulen, Ostjaken, Mordwinen und Wotjaken findet der Brautkauf noch
gegenwärtig statt. Die Mordwinen zeigen dabei die Eigentümlichkeit,
dass während bei dem Stamme der Ersa die ältere Form des Brautkaufes
sich erhalten hat, bei dem andern Stamme, den Mokscha, die Zahlung
sich bereits zu einer Art Morgengabe oder Mitgift umgewandelt hat,
ganz ähnlich wie dies bei Griechen und Germanen schon ziemlich
früh eingetreten ist. Bei den Esten und Finnen kommt der Brautkauf
gegenwärtig allerdings nicht mehr vor, aber aus den Liedern dieser
Völker lässt sich mit Sicherheit schliessen, dass die betreffende Sitte
auch bei ihnen früher im Schwange war.[677]

Überblickt man die Gesamterscheinungen des Frauenkaufs, so lassen sich
dieselben also zusammenfassen: Sehr häufig sind die „Verlobungen“ --
um einen freilich erst für spätere Zeiten berechtigten Ausdruck zu
gebrauchen -- ganz Sache der Eltern oder der Familien, und die Kinder
werden gar nicht gefragt, ja oft im zartesten Alter und selbst noch
vor der Geburt versprochen. Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises
durch Herkommen oder Gesetz beschränkt. Seine Höhe wechselt von Volk zu
Volk ganz ausserordentlich, dann aber auch bei den einzelnen Völkern
selbst, je nach den verschiedenen Zeiten, nach dem Wohlstande oder aus
anderen Ursachen. Nicht selten ist körperliche Wohlgestalt, Schönheit
für die Höhe des Kaufpreises von Bedeutung; auch Standesverhältnisse
nehmen darauf Einfluss. Witwen stehen meist niedriger im Preise als
Jungfrauen. Der Kaufpreis wird entweder in Geld oder in entsprechenden
Wertmessern, mit Vorliebe in Vieh gegeben. Die Zahlung geschieht nicht
immer sofort, sondern verteilt sich bisweilen auf verschiedene Jahre.
Bis zur vollen Auszahlung des Brautpreises bleibt die Ehe häufig in
der Schwebe, doch hat der Bräutigam das Recht, die Braut in der
Zwischenzeit zu besuchen, „ihr an den Busen zu gehen“, wie die Tataren
sagen. Während bei diesem Busenrechte der Bräutigam die ehelichen
Rechte schon vor der Hochzeit ausübt, obwohl er den ganzen Handel
noch aufkündigen und einen Teil des erlegten Kaufpreises zurücknehmen
kann, bleiben manchmal diese Rechte auch noch nach der Hochzeit eine
Zeitlang aufgehoben, so dass in der ersten Zeit der Ehe das Verhältnis
der Gatten noch als ein halbwegs unerlaubtes erscheint. Wenn die Eltern
die versprochene, d. h. verhandelte Tochter einem andern zur Ehe geben,
so begehen sie einen Rechtsbruch; desgleichen jeder dritte, welcher
die mundschaftlichen Rechte des Bräutigams verletzt. Beide Fälle
werden meist durch Bussen geahndet; aber auch den Bräutigam, welcher
seinerseits den Brautkauf nicht ausführt, treffen Nachteile.[678]

Will man durch „Ehe“ die durch Liebe bedingte gesetzmässige
Vereinigung eines Mannes und Weibes zur vollständigen Gemeinschaft
aller Lebensverhältnisse verstehen, so erfüllt der Frauenkauf an sich
augenscheinlich nur einen schwachen Teil dieser Bedingungen. Von einer
Ehe im gedachten Sinne kann also zuerst noch keine Rede sein, denn das
durch den Kauf angebahnte Verhältnis zwischen Mann und Weib ist bloss
ein Eigentums- und Herrschaftsverhältnis. Aber -- und das ist das
Wesentliche -- es trägt die Keime dessen in sich, was später sich uns
zum Ehebegriff gestaltete, so dass man im Frauenkaufe die erste Stufe
eines sich entwickelnden Eheverhältnisses erblicken darf. Mit dieser
Einschränkung ist auch der Name „Kaufehe“ gelten zu lassen. Unlöslich
mit der allmählichen Aufrichtung des Patriarchats, der Vaterherrschaft,
verknüpft, nicht aber mit diesem als gleichbedeutend zu nehmen,
bildet also mit ihm der Frauenkauf einen gewaltigen Markstein in der
Entwicklung der gesellschaftlichen Ordnung, einen Markstein, von
welchem aller späterer Gesittungsfortschritt ausgeht.


[622] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 47.

[623] Siehe oben S. 302.

[624] +Dargun+. A. a. O. S. 145.

[625] Globus. Bd. XIX. S. 99.

[626] +Ernst von Weber+ frug eines Tages Yanniki, ein hübsches
kräftiges Amakosamädchen, warum sie denn nicht den Umfuli, einen jungen
Kaffern, der ihr sehr den Hof machte, heirate, da sie ihn doch zu
lieben schiene. Sie antwortete, sie habe ihn zwar gerne, dürfe ihn aber
nicht heiraten, da er nur zehn Kühe für sie zu bezahlen im stande sei,
während ihr Vater fünfzehn fordere. Herr +von Weber+ meinte nun, es sei
doch recht hart von ihrem Vater, wegen fünf Kühen mehr oder weniger dem
Glücke seiner Tochter in den Weg treten zu wollen. Herr +von Weber+
glaubte mit diesen Worten eine ihr wohlgefällige Äusserung gethan zu
haben. Yanniki aber nahm es ganz anders auf. „Was!“ sagte sie erregt,
„mein Vater sollte mich also wirklich für zehn Kühe hergeben, nicht
wahr? Das fehlte gerade noch! Bin ich denn nicht mehr wert als Cilli,
für die in voriger Woche der Tambukichief zwölf Kühe bezahlt hat? Ich
bin hübsch, ich kann kochen, nähen, sticken, englisch reden, und bei
allen diesen Vorzügen sollte mich mein Vater für lumpige zehn Kühe
weggeben? O Herr, wie klein denken Sie von meinem Werte! Nein, nein,
mein Vater hat ganz recht, wenn er in diesem Punkte nicht nachgeben
will; ja, ich finde, er dürfte dreist zwanzig Kühe für mich fordern,
denn ich bin es wert!“ (+Ernst von Weber+. Vier Jahre in Afrika.
Leipzig 1878. Bd. II. S. 215-216.)

[627] +Johnston+. Der Kilima-Ndscharo. S. 392.

[628] +Schweinfurth+. Im Herzen von Afrika. Bd. I. S. 330.

[629] +Globus+. Bd. XXXIII. S. 56.

[630] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.

[631] A. a. O. S. 370.

[632] +M^{is} de Compiègne+. _Gabonais, Pahouins, Gallois._ Paris 1876.
S. 191.

[633] +Max Büchner+. Kamerun. S. 31.

[634] Ausland 1861. S. 963.

[635] H. +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. Berlin und
Stuttgart 1885. S. 179-180.

[636] +Globus+. Bd. XLVII. S. 248.

[637] A. a. O. Bd. XXV. S. 323.

[638] A. a. O. Bd. XXX. S. 159.

[639] A. a. O. Bd. XXVIII. S. 362.

[640] +Hermann Vámbéry+. A. a. O. S. 221.

[641] +Hellwald+. Centralasien. Leipzig 1880. S. 29, 138.

[642] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837.
Paris 1838. Bd. II. S. 106.

[643] In einem Vortrag, gehalten zu Calw am 27. Februar 1880 (Schwäb.
Merkur vom 3. März 1880).

[644] +Huc+ und +Gabet+. Wanderungen durch das chinesische Reich in
deutscher Bearbeitung von +Karl Andree+. Leipzig 1867. S. 271.

[645] +Tscheng-ki-Tong+. China u. die Chinesen. Leipzig 1885. S. 60. 61.

[646] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 322.

[647] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 109.

[648] So z. B. von Dr. +Otto Henne Am Rhyn+. Kulturgeschichte des
Judentums von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Jena 1880. S. 79.

[649] +Bernhard Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 381.

[650] +J. Bergel+. Die Eheverhältnisse der alten Juden. S. 12.

[651] Deuter. 22, 29.

[652] Genes. 29. -- Exod. 3.

[653] Bei manchen Indianerstämmen Nordamerikas und Brasiliens, bei
den alten Quiché, sowie bei den Pehuenchen, ferner bei den Bangai in
Afrika, den Kamtschadalen und in Tonkin.

[654] Richter 1, 13. -- Sam. I. 18, 27.

[655] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 30.

[656] Die Versuche älterer und neuerer Theologen, den _Môhar_ zu einer
Morgengabe d. h. einem Geschenke an die Braut umzudeuten (so hat Luther
übersetzt), verdienen -- wie +B. Stade+ bemerkt -- angesichts von
Stellen wie Sam. I. 18, 25 kein Wort der Widerlegung.

[657] +Stade+. A. a. O. S. 382.

[658] +Bergel+. A. a. O.

[659] +Ludwig Blume+. Das Ideal des Helden und des Weibes bei Homer.
Wien 1874. S. 48.

[660] Ilias. 23. V. 704-705.

[661] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 110.

[662] +Duruy+. A. a. O.

[663] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 376.

[664] +Lippert+. A. a. O. S. 111.

[665] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 151.

[666] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 72.

[667] +Lippert+. A. a. O. S. 113.

[668] +Dargun+. A. a. O. S. 151-152.

[669] Fünf solcher Fälle sind erzählt im: Ausland 1861, S. 2018-2020:
Im März 1766 verkaufte der Zimmermann Higginson aus Southwark seine
Gattin an einen Zunftgenossen. Im Sommer 1767 ward eine Frau für
fünf Schilling drei Pence und eine Gallone Bier verkauft; im August
1773 eine in Birmingham für gar bloss +einen+ Schilling (50 Pf.
Reichswährung). Am 8. Juli 1805 verkaufte ein Bursche in Tuxford seine
Frau +und+ ihr Kind für fünf Schillinge auf offenem Marktplatz, die
Frau mit einem Strick um den Hals; 1807 wollte ein gewisser John Lupton
aus Linton in der Nähe von Cambridge die Frau Richard Waddiloves,
Wirtes in Grassington, kaufen und erbot sich bis auf 100 Guineen
zu gehen. Man weiss aber noch von weiteren Fällen. Im Jahre 1815
verkaufte ein Mann sein Weib auf offenem Markt zu Pontrefact an den
Meistbietenden gegen das Gebot von einem halben Pfund Sterling (zehn
Mark). Im Jahre 1820 brachte ein „anständig aussehender“ Mann seine
Frau auf den Rindermarkt zu Canterbury, und da der Marktmeister sich
weigerte, sie an einen Pfahl zu binden, mietete er einen Verschlag
und verkaufte sie kurz darauf an einen Städter für fünf Schillinge.
1822 verkaufte ein Thomas Jones seine Frau nach dreiwöchentlicher
Ehe für drei Pfennige mit dem Vorbehalte, dass der Käufer sie nach
drei Wochen zurückgeben könne, wenn ihn der Handel reue; 1832 liess
ein Kleinpächter, Joseph Thompson, bei Carlisle einen Ausscheller
verkünden, dass ein Mann seine Frau am 7. April um zwölf Uhr Mittags
auf dem Markte verkaufen wolle. Die Frau stellte sich auf einen
hohen eichenen Stuhl, mit einem Strohstricke um den Hals, und von
einem grossen Kreise ihrer Freunde und Verwandten umgeben. Sie wurde
für ein Pferd und einen Neufundländer losgeschlagen. Im Jahre 1834
kam auf gleiche Weise ein Verkauf in Birmingham zu stande. Im Jahre
1858 bediente sich ein Bierwirt zu Little Horton bei Bradford dieses
billigen Scheidungsmittels und liess, um sicher zu gehen, den Verkauf
gleichfalls mit der Schelle bekannt machen. Ja, 1877 wurde ein Weib für
40 Pfund Sterling verkauft und dieser Kauf unter Zahlung der Summe vor
Notar und Zeugen bekräftigt. Am 31. Mai 1881 endlich beschäftigte sich
sogar das britische Unterhaus mit einem Prozesse in Sheffield, woraus
es sich ergeben, dass ein Mann seine Frau einem andern verheirateten
Manne für ein Quart Bier verkauft habe. In den Hüttenbezirken Englands
sind in der Zeit von 1877-1881 fünf derartige Fälle bekannt geworden
und man darf annehmen, dass sie sich noch öfter zu ereignen pflegen.
Kenner der Verhältnisse jener Gegenden behaupten, dass der Preis
eines Weibes bei solch öffentlichen Verkäufen oft 50 Pfennige und ein
Abendbrot betrage, und es wird ferner erzählt, dass der Verkauf oft
öffentlich und mit dem vollen Einverständnis der nächstbeteiligten
Personen stattfinde, ja, dass in solchen Fällen, um dem Vertrage
Ansehen zu geben, ein Halfter um das Genick der Frau gelegt werde,
den ihr der Meistbietende später abnimmt. Wiederholt hat dieser naive
Rechtsirrtum die Vertragschliessenden vor den Richter gebracht.

[670] Ausland 1867. S. 89.

[671] In der Kanzlei eines dortigen Notars erschienen nämlich zwei
rumänische Landleute aus einer benachbarten Ortschaft in Begleitung
einer jungen hübschen Bäuerin. Sie war die Gattin eines der Bauern,
welcher sie an seinen Freund verkauft hatte. Letzterer hatte auch
bereits eine namhafte Angabe auf sie gegeben. Sie waren alle drei
einverstanden und beanspruchten nichts mehr und nichts weniger, als
dass der Herr Notar einen regelrechten Kaufvertrag ausfertigen solle.
(Echo vom 3. Febr. 1887. Bd. X. S. 149.)

[672] Im Jaroslavischen Gouvernement soll der Brautpreis früher 40
Rubel betragen haben. Und in einem Hochzeitsliede singt das Mädchen:

    Handle, handle, Bruder,
    Gieb mich nicht billig weg --
    Fordre für mich hundert Rubel,
    Für meinen Zopf tausend,
    Für meine Schönheit unermessliches Geld.

(M. +Kulischer+ in der Berl. Zeitschr. f. Ethnologie. 1878. Bd. X.
S. 225.) Bei Nerechta soll der Brautpreis bis 500 Rubel gehen, und
die Bauern daselbst halten es für entehrend, eine Tochter umsonst
wegzugeben. (Dr. +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der
Esten. Berlin 1888. S. 26.)

[673] +Post+. A. a. O. S. 71.

[674] +Friedrich S. Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.
S. 273-279.

[675] +Lippert+. A. a. O. S. 114.

[676] Globus. Bd. XXVI. S. 188. Die Sitte beginnt indes doch den jungen
Sibiriern lästig zu werden, zumal sie ihnen durchaus keine Gewähr für
die jungfräuliche Reinheit des gekauften Gegenstandes bietet.

[677] +Leopold von Schroeder+. Die Hochzeitsgebräuche der Esten. S.
27-29.

[678] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 32-50.



XIX.

Kulturwirkungen des Frauenkaufs.


Ein jeder Kulturgewinn wird nur um den Preis schwerer Opfer erkauft.
Deutlich springt diese bittere Wahrheit in die Augen, wenn man die
gesellschaftlichen Wirkungen des Frauenkaufs und der Kaufehe genauer
betrachtet. Ihre vornehmlichste Folgeerscheinung war nämlich die oft
bis zur Knechtung gehende +Erniedrigung des Weibes+. Früher frei und
der Angelpunkt der mutterrechtlichen Familiengruppe, sinkt nunmehr das
Weib zur Ware herab und büsst jegliche Selbständigkeit ein. Ihre für
die Familienordnung massgebende Stellung ist vernichtet. Als Gattin und
Mutter steht sie dem Manne nicht mehr ebenbürtig zur Seite, sie ist
vielmehr ein Werkzeug seiner Willkür geworden. Natürlich vollzog auch
diese Wandlung sich nur langsam und ganz allmählich. Der Frauenkauf
nahm seinen Anfang lange ehe das Patriarchat seine Ausbildung
erlangte und während die alte mutterrechtliche Familienverfassung
ihre Wirksamkeit noch nicht völlig verloren hatte. In dieser, das
Patriarchat gewissermassen vorbereitenden Epoche, in welcher die
männliche Gewalt in der Familie allerdings immer mehr hervortrat, übte
auch der Frauenkauf die erwähnte Wirkung noch nicht in vollem Umfange.
Der Käufer erwarb damit nicht immer ein volles Recht an der Frau,
sondern es blieben noch Rechte ihrer Familie an dieselbe bestehen.
Erst als die Kaufehe die Höhe ihrer Entwicklung erreichte, ward die
Frau meistens eine Sklavin des Mannes, dessen Familie auch ihre Kinder
zufielen.[679] Bis zu welchem Grade die Gewalt des Mannes über das
Weib sich rechtlich auszuprägen vermochte, wird ein späterer Abschnitt
lehren. Hier handelt es sich zuvörderst um die allgemeinen Wirkungen.

Die nächste derselben ist die Ausbildung der schon vom Weiberraube
eingeleiteten +Vielweiberei+ und damit der strenge Ausschluss aller
Polyandrie. Beim Frauenkaufe kommt die Neigung des Mädchens gar
nicht in Betracht, noch viel weniger hat es Einfluss auf die Wahl
seines Gatten, der ja nur sein Käufer ist. Es fällt jenem zu, der
den Kaufpreis zu erlegen vermag, zumal es ihm häufig schon als Kind
zugesagt worden ist. Von dem mehr oder weniger grossen Wohlstande des
Käufers hängt es dann lediglich ab, wie viele Mädchen er sich kaufen
kann oder will. Der Reiche gönnt sich deren so viel er mag, der Arme
bescheidet sich oft nur mit einem Weibe. Dies ist die +Monogamie der
Armut+, welche, wie später noch wiederholt sich zeigen wird, überall
inmitten der ausgebreitetsten Vielweiberei zu treffen ist. Sie reicht
so weit zurück, wie jedes andere eheliche Verhältnis,[680] nur darf
man daraus nicht schliessen, dass sie etwas Ursprüngliches oder
Natürlicheres sei. Alles weist vielmehr auf das Gegenteil hin; bei
rohen Völkern, ja selbst bei höher gestiegenen, neigt der Mann eben
so sehr zur Polygamie, wie das Weib zur Polyandrie.[681] +Spencers+
Bemerkung, stets müsse dem Zustande, dass einer zwei Frauen hat, als
Vorläufer derjenige vorausgegangen sein, wo er nur eine hatte,[682] ist
eine spitzfindige Tiftelei ohne Beweiskraft. Die Regel ist überall,
dass der Mann möglichst viel Weiber zu besitzen strebt, in welcher
Weise, ist im Anfange gleichgültig. Galt es aber dabei zuerst bloss
der Befriedigung sinnlicher Triebe, so gesellt sich auf höheren
Stufen noch ein weiterer Beweggrund dazu. Die Vielweiberei wird zu
einer +wirtschaftlichen+ Frage, und zwar in doppelter Hinsicht. Denn
nicht bloss ist der Erwerb einer Mehrzahl von Weibern auf der Stufe
des Kaufes, wie bemerkt, vom Vermögensstande des Mannes abhängig,
sondern er wird auch der rein geschlechtlichen Sphäre durch die
Erfahrung entrückt, dass eine Vermehrung der Weiber einer Vermehrung
der Arbeitskräfte gleichkomme. Wo das Weib zur Sache, „zum weiblichen
Gegenstande“ herabgesunken ist, dort verfehlt der Mann niemals, aus
der gekauften Ware herauszuschlagen, was er herausschlagen kann.
Alle Lasten und Arbeiten in Haus, Feld und Flur bürdet er dem Weibe
auf, und es ist klar, dass er desto mehr Vieh aufziehen, desto mehr
Boden in Anbau nehmen kann, je mehr dienende Arme ihm zur Verfügung
stehen. Daher denn mit vollem Rechte an vielen Orten der Reichtum
und darnach das Ansehen eines Mannes nach der Anzahl seiner Weiber
beurteilt wird.[683] Diese rohe Ausnützung der weiblichen Arbeitskraft,
die in aller Schärfe besonders bei vielen Stämmen des schwarzen
Erdteils beobachtet wird, kennzeichnet wohl die tiefste Stufe des
Kaufverhältnisses.

Wachsende Gesittung entlastet allmählich das Weib. Dieser Fortschritt
vollzieht sich aber äusserst langsam und ändert auch noch nichts an
dem Begriffe vom Eigentum am Weibe, befestigt nicht das „eheliche“
Verhältnis. Lange, bis in hochentwickelte Gesittungsstadien hinein,
fährt dies fort, ein Besitzverhältnis zu bleiben. Der Mann, welcher die
Frau gekauft, kann sie natürlich nach Belieben wieder an einen dritten
verkaufen. Die ehelichen Bande können auch nur locker sein, da für sie
die Willkür des Gatten entscheidet. Diesem Umstande entspringen die
anscheinend widersprechendsten Erscheinungen: einerseits die völlige
Abschliessung des Weibes, andererseits die Preisgebung desselben,
etwa an den Gastfreund. Von dem gekauften Weibe heischt der Mann
Pflichterfüllung; was aber dem Weibe „Pflicht“ sei, das bestimmt eben
der Mann. Seine eigene Anschauung darüber wird wieder von dem Nutzen
geleitet, welchen er sich von seinem Eigentum verspricht. Auf jenen
Stufen, welche das Eintreten eines Fremdlings in die Wohnung als
segenbringendes Ereignis betrachten, bildet sich leicht die sogenannte
+gastliche+ Prostitution der Frauen und Töchter. Dieser in unseren
Augen schnöde Gebrauch ist nun allerdings nicht immer ein Ausfluss des
Frauenkaufs und Vaterrechts, sondern häufig ein Rückstand älterer,
musterrechtlicher Sitten, denn wir finden ihn nicht selten gerade bei
solchen Völkern, welche heute noch in der grössten geschlechtlichen
Ungebundenheit leben. Doch fehlt es nicht an unzweifelhaften Beispielen
aus dem Bereiche der Mannesherrschaft, wo er keine andere Deutung als
die angegebene zulässt. Der Übersichtlichkeit halber stelle ich die
wichtigsten mir bekannt gewordenen Fälle im Nachfolgenden zusammen.

Schon der Venezianer +Marco Polo+ gedenkt der Sitte aus Tibet,[684] wie
wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine
Angabe durch +Biddulph+, der von den Bewohnern Hunsas im westlichen
Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu
stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den
Völkern Nordasiens, aber auch anderwärts. +Chamisso+ nannte das „reine
unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch +Adolf Erman+ auf,
als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins
Bett schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. +Krascheninnikow+
bestätigt +Ermans+ Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die
grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als +von
Middendorff+ in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu
den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung
über Frau und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den
Aleuten im Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie
dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.[689] +Hearne+, der vor
hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika
besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die
Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der
festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber
und Kinder dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei
den Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft.
Die nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der
Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B.
vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern,
die doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter
den wilden und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und
von den El Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der
Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr
+Burckhardt+ von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die
Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte
der Gast bei der Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er
am folgenden Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen:
im Gegenteile schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen
der Verachtung ab und er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf
davon gejagt. Den Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich
abzustellen, und als zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs
eintraten, sah man dies als Strafe des abgeschafften und doch so viele
Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen
Abessinier sehen heute noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und
Töchter den Fremden um Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich
der gefällige Hausherr, als er die Reisenden +Combes+ und +Tamisier+
in seiner Hütte fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie,
seiner jungen Frau zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.[692]
Ähnliches erlebten sie wiederholt auf ihrer Reise.[693]

Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und
Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der
Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei
Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen,
war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie
fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als
einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als
die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre
Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn
ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so
wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen
Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem _Kassingo_ in der
Hand bald austreiben.[694] Ehe die Engländer das Küstengebiet von
Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen
den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch
mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze
Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch
ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten Ehebruche
verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre
Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit
den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am
nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder
erzählt haben, und verlangen _kitusch_ (Busse), wobei dann oft ganz
übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt
werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den
Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss
Hohn und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische
Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie +Martius+ meldet,
Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine andere
Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich
eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen,
ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht
eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich
keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis
zur äussersten Grenze.[697]

Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den
erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster
Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen
werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und
Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht +Ehebruch+, welcher
der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht erst auf
der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts gab es
innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur ein
Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen, allein
er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an der
ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte.
Ein solcher Rechtsbruch ward masslos gerächt und es findet sich,
dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes
busslos erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied,
ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo
+ein+ Mann der +Besitzer+ des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff
in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers des
Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft, ist
der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums, des
gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die
unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es
früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen
Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“
ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur
die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht,
beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in
Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er
ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des
Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes
des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas
ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur
fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den
verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich
innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden
Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen
mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit
entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in
der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum
eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst
das _Jus Talionis_.[700] Aber schon auf vorgerückteren Stufen der
mutterrechtlichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen --
Ehebrechers kann man noch nicht sagen -- sühnbar; zunächst falls die
Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein
Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem
Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der
Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der
Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher
töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie
auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den
Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in
Schuldknechtschaft zu nehmen.[702] Nicht geringen Einfluss auf die Höhe
der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird
z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends
aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703]
In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem
schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe
gebüsst.[704] Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen
von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als
der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine
ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs,
wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten
Strafen eine fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B.
der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon
seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch
als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht,
nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von
noch höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen +schimpfliche+
Strafen[705] treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen
vereint, +Verstümmelungsstrafen+[706] anschliessen, welche wesentlich
den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das
treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der
Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts
allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens
berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen
an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder
mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender
Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe
einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur
Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in
mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z.
B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue
begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis
der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden
und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen,
bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn
der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das
schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine
Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit
bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden,
damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707]

Die +Sühnbarkeit+ des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder
Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe
kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend:
den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche
Besitzrecht des +Mannes+; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner
Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das
heute geltende Verhältnis +gegenseitiger+ Treue war also noch keine
Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die
Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht
dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten
des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum
gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip
keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig
gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich
eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der Versuchung,
so glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von +Maltzan+
unter anderen von den südarabischen Agareb.[710] Die Frau wird eben
für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt
niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe
thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich.

Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums
vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente
bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern
hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der
Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker
der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber
keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (_el Harím_, d. h. das
Verbotene)[711] ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon,
wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch
bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die
Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben
der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In
den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur
Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg
und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude,
durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei
Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die
in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin,
die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.[712] Ausser
von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen),
bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.[713] Sie werden
in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und
standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen
Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist
aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen
selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei
es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische
System ausgebildet ist, eigentümlich.[714] Auch die Griechen haben
manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus
und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen
waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in
dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten
sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit,
in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der
geschichtlichen Zeit war -- namentlich in Athen -- durch die Sitte
auf das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten
Hinterteil (Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie
von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen
darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten
und hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn
männliche Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei
Götterfesten und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie
sich in der Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber
eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen
Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend
beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier
und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich
die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der
muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach dem Vorbilde des
byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist
die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache
(_Zenana_) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren _Parda_.
Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus.
In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen
für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen
mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die
christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter
Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten
christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber
wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer
treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr
Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre
Abgeschlossenheit fahren lassen.

Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des
Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere
Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der
Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne
wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu
genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit
sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung
der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung
auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den
Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn
sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup
anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht
hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht
schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet
kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs
des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich
verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch
eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche
Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich
bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil
einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen
scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen.
Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt
in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer
Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der
polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle
des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst
bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den
nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche
bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran
ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol
der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“
gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist.

Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht
des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des
eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte
die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des
Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor
dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen
haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen
Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare
Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade
dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen
+wirtschaftliche+ Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt eines
unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss nur
zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. +Spencer+ meint, die Kaufehe
die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn der Mann“, sagt er, „ihrem
Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte Zeit gedient
hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit der Wegnahme
seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne dieses Opfer erlangt
hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den Kaufpreis sein Besitz,
seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist die Voraussetzung, dass,
wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit erworben worden und ein
zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu haben ist, dies eine
wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe leichtsinnig wieder
aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in bedingter
Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die ehelichen
Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf dem
einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon zurückhält,
ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als die
erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt
der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen
der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass
dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich
einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen
Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch nach einer anderen
Seite.

Wo das Weib ein Besitzgegenstand des Mannes wird, da fallen diesem
auch die +Kinder+ als Eigentum zu. Kinder vermehren aber seinen
Wohlstand, männliche als spätere Arbeitskräfte, weibliche als spätere
Verkaufsgegenstände. +Max Buchner+ hat dies betreffs der Dualla in
Kamerun ganz treffend mit den Worten ausgedrückt: „+Die Weiber sind das
Kapital des Mannes, und die Kinder, die er aus ihnen zu erzielen hofft,
sind seine Zinsen+.“[720] Weit entfernt die Monogamie zu fördern, legt
die Sitte des Frauenkaufs dem Manne es vielmehr nahe, so viel Weiber
als möglich zu erwerben, um auch möglichst viel Kinder zu erzielen.
Während also in mutterrechtlicher Zeit die Geschlechtsbündnisse bloss
des Genusses halber geschlossen wurden, liegt ihnen nunmehr kühle
Berechnung zu Grunde. Die Gewinnung von Kindern wird der Hauptzweck
der Kaufehe, und zwar so sehr, dass sich nach diesem Erfolge vielfach
die Dauer des Verhältnisses richtet.[721] Unfruchtbare werden daher
ihrem früheren Eigentümer, sei dies der Vater oder ein ehelicher
Vorgänger, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben. So ist es
nicht bloss bei den genannten Dualla, sondern allgemeiner Brauch im
ganzen Bereiche des Frauenkaufs. Allerwärts ist Unfruchtbarkeit der
Frau ein Grund zur Auflösung des Ehebundes und bleibt dies manchmal
sogar noch auf höheren Stufen der Entwicklung, wo edlere Begriffe die
materielle Auffassung längst verdrängt haben, wo es, wie in China,
Zweck der Ehe ist, der Familie Kinder zuzuführen, um die Eltern zu
ehren und den Ahnendienst fortzusetzen.[722] Bei den christlichen
Abessiniern ist die Beschuldigung der Unfruchtbarkeit der grösste
Schimpf, den man einem Weibe anthun kann, und um nur Mutter zu werden,
giebt sie sich ohne Scheu jedem Manne hin, dem sie begegnet.[723]
Wie sehr aber ursprünglich, d. h. in den noch in die Perioden der
unausgebildeten Mannesgewalt zurückreichenden Anfängen des Frauenkaufs,
der berechnende Gedanke vorwaltete, beweist der Umstand, dass das durch
den Kauf noch nicht völlig versklavte Weib durch eine gewisse Anzahl
Kinder ihre Freiheit und damit ihre Rückkehr in ihr elterliches Haus
erkauft. So meldet +Nachtigal+, dass bei einigen Stämmen Innerafrikas
die Frau, wenn sie ihrem Gatten fünf Kinder geboren hat, „auf ihren
Wunsch in das elterliche Haus zurückkehren zu dürfen scheine“.[724]
Die Frau der Sonrhay ist schon mit drei Kindern ausgelöst. Stets aber
wird vorsorglich bedungen, dass die Zahl der Kinder den Wert des
Kaufpreises der Frau über einen gewissen Grad hinaus übersteige, dass
mit andern Worten der Käufer Zinsen von seinem Kapitale geniesse.
Und doch liegt schon in diesem groben Verhältnisse unverkennbar
ein sittlicher Fortschritt! Die Wertschätzung des Weibes zieht die
Wertschätzung der Kinder nach sich. Wo diese ihren Einzug hält,
verschwindet die gewohnheitsgemässe Beseitigung des Nachwuchses, der
+Kindermord+, wie ihn die mutterrechtliche Urzeit mit aller Liebe zu
den am Leben Gelassenen zu vereinen wusste. Die Kinder sind eben nichts
Überflüssiges mehr und selbst die Mädchen, welche ehedem den eigenen
Müttern als Ballast galten und der Notdurft der Zeit zuerst zum Opfer
fielen, wurden nunmehr ein Gegenstand hoher Wertschätzung. Anderen
Ursachen blieb es später vorbehalten, selbst bei hochentwickelten
Völkern einen Rückschritt in dieser Hinsicht herbeizuführen. Was aber
das Wichtigste ist: in seinen Zinsen lernte der Mann auch seine Kinder
+lieben+. Ist die Mutterliebe ein natürlicher Instinkt, so ward die
Liebe des Vaters dagegen erst spät errungen. Lange, lange währte es,
ehe die harte Rinde schmolz, welche das rauhe Mannesherz umpanzerte.
Wiederum war es der Besitz, welcher, wie die Neigung zum Weibe, so auch
die Liebe zur Nachkommenschaft im Vater keimen liess. Bescheiden zwar
wie das Mass dieser Liebe ist, Liebe bleibt es doch, wenngleich „Liebe“
hier in einem dem Naturzustande näher liegenden Sinne aufzufassen ist.

Wo nun einmal durch den Zauber des Besitzes von diesem unabhängige,
höhere Regungen Wurzel fassen, dort wird bald die Neigung erkennbar,
den Begriff des Ehebundes dahin zu erweitern, dass die Verlobte in
Bezug auf das Recht des Mannes der Angetrauten gleichgesetzt wird.[725]
Unter der „Verlobten“ ist das Mädchen zu verstehen, welches von ihren
Eltern oder Mundwalte dem kaufenden Manne seit mehr oder weniger langer
Zeit zugesagt worden ist. Es besteht noch keine „Verlobung“ in unserem
Sinne, wobei Mann und Weib sich gegenseitig die Ehe versprechen; es
ist nichts als die völlig zeremonieenlose Vereinbarung eines später
abzuschliessenden Kaufgeschäfts. Immerhin darf man diese Vereinbarung
als den Vorläufer der späteren Verlobung betrachten, welche allmählich
zur Bedeutung eines festlichen Familienereignisses aufstieg. Es
bezeichnet nun einen sehr wesentlichen Fortschritt in sittlicher
Hinsicht, dass der Käufer von dem ihm für später zugesagten Mädchen
die nämliche Treue, die nämliche Unberührtheit zu fordern begann,
wie von der wirklichen Gattin. In mutterrechtlicher Zeit waren, wie
in früheren Abschnitten gezeigt, dem Weibe vor dem Eintritt in einen
Geschlechtsbund mit einem Manne keine Schranken gezogen. Auch unter
dem Frauenkauf blieb dies noch lange so, und viele Völkerschaften
haben dieses Stadium noch nicht überwunden. Wir treffen bei ihnen die
strengsten Ehen, d. h. die schwersten Ahndungen für den Ehebruch,
dabei aber das leichtfertigste Leben ausser derselben. Es herrscht
noch völlige Gleichgültigkeit in Bezug auf den sittlichen Ruf der
zu kaufenden oder sonstwie zu erwerbenden Weiber. Das strenge
Vater-, richtiger Mannesrecht gilt vorerst nur +in+ der Ehe; die
unverheirateten Töchter leben nach altem Mutterrecht[726] und führen
einen nach unseren Begriffen zügellosen Wandel. So war es bei den
ausgerotteten Urbewohnern der westindischen Antillen, so ist es noch
heutigen Tages bei vielen Völkerschaften. Ich habe schon an früherer
Stelle[727] Beispiele dafür zusammengetragen und erwähne hier daher
bloss, dass auch auf Neuseeland das Ansehen der Unverheirateten steigt
mit der Zahl ihrer Liebhaber. Auf den Andamanen werden die Mädchen vor
ihrer Verheiratung als Gemeingut sowohl der verheirateten, als der
ledigen Männerwelt betrachtet. Ebenso allgemein ist die Unkeuschheit
der Mädchen vor der Ehe, ohne Anstoss zu erregen, bei den Malgaschen,
bei mehreren indianischen Völkerschaften Amerikas, in Bhutan im
nördlichen Indien, bei den Annamiten in Cochinchina, auf Borneo, auf
vielen australischen Inseln, bei vielen Negerstämmen. In Unyamuezi,
wo schon Vaterrecht herrscht, vereinigen sich die _Wahárá_, d. h.
die erwachsenen Mädchen, nach +Burtons+ Mitteilung zu je sieben bis
zwölf und bauen etwas abseits von ihrem Dorfe ein Haus, wo sie ohne
elterliche Einsprache Männerbesuche empfangen dürfen.[728] Bei vielen
Negerstämmen werden aussereheliche Mutterschaften durchaus nicht
anstössig gefunden. Nach +Ladislaus Magyar+, der im westafrikanischen
Negerreiche Bihé eine Prinzessin heiraten musste, wird in Bengueta
die Jungferschaft auch wohl an den Meistbietenden versteigert,
damit der Erlös die Aussteuer der Braut bilde. Bevor eine mannbare
Jungfrau der Bafiote in Loango sich versprochen hat, wird sie in lange
Gewänder gehüllt, unter eigentümlichen Tänzen und Gesängen von Dorf
zu Dorf geführt, und, unbeschadet ihrer künftigen Verehelichung, ihre
Jungferschaft zum Verkauf ausgeboten,[729] und A. E. Lux berichtet
von den Dondo-Negern, gleichfalls in Loanda, dass es einem anderen
Manne als dem Bräutigam immer noch frei stehe, die Jungferschaft der
Braut um einen höheren Preis von den Brauteltern zu erstehen.[730]
Bei den mongolischen Völkerschaften scheint geradezu ein Abscheu
vor der Jungfrauschaft zu bestehen, was teilweise wenigstens mit
seltsamen religiösen Ansichten von periodischer, den Göttern verhasster
Unreinheit des weiblichen Geschlechtes zusammenzuhängen scheint. Bei
manchen scheint auch die Gewissheit der Fruchtbarkeit vor der Ehe
erwünscht gewesen zu sein, ganz so wie aus unserem Erdteile schon
gemeldet wurde.[731] Die Kamtschadalen heirateten früher nicht einmal
eine Witwe, ohne dass ein anderer, den man dafür +bezahlte+, ihr
vorher beigewohnt und ihr gleichsam die Unreinigkeit genommen hatte.
Sonst, meinte man, würde auch der zweite Ehemann sterben müssen. Bei
der ersten Eroberung des Landes boten sich die Kosaken dienstwillig zu
dieser Reinigung an.

Nach den angeführten Beispielen unterliegt es wohl keinem Zweifel, dass
eheliche Treue früher ein ethisches Prinzip ward als jungfräuliche
Keuschheit.[732] Sie ist, wie ich schon einmal sagte, ein erst
spät erworbener Kulturschatz. Auch scheint nach den Zeugnissen von
manchen Volksgebräuchen, in denen er zuerst auftritt, der Begriff
der Jungfräulichkeit, noch gar nicht den Inhalt gehabt zu haben, der
sich erst allmählich einfand; man beachtete weniger den Verkehr,
als den Erfolg. Jungfrau blieb das Weib, das nicht geboren. Gewiss
bezeichnete es einen sittlichen Fortschritt, als der Käufer des
Mädchens auch dessen Unberührtheit zu heischen begann. Bei der aus
den älteren mutterrechtlichen Zeiten herrührenden Lockerheit der
geschlechtlichen Sitten ging freilich und geht noch jetzt bei vielen
Völkern das Begehr nach jungfräulicher Keuschheit mit dem nämlichen
tiefen Misstrauen gepaart, welches auch die Ehefrau begleitet. Deutlich
bekundet sich dieses Misstrauen in der scheusslichen Operation des
„Vernähens“ (Infibulation) der Mädchen,[733] ein blutiger Eingriff,
der keineswegs, wie man lange wähnte, mit Nadel und Zwirn vollzogen
wird.[734] Das Verfahren ist wahrscheinlich von Osten her, vielleicht
durch die Araber, nach Afrika eingeführt, wo er heute von Nubien aus
bis zum Roten Meere so wie nach Kordofan und Darfur verbreitet ist.
Nach Dr. +Peney+ war der Unfug indes schon in Schwung, ehe die Araber
den Sudan betraten. Jedenfalls aber kannte diese Sitte bereits der
altarabische Arzt +Rhazes+, der davon spricht, wie die üppigen Araber
vom weiblichen Geschlecht sich Genuss zu verschaffen suchten. Und
vielleicht von Arabien aus trug sich die Gepflogenheit auch nach Asien
hinein und über den malayischen Archipel. Denn bei den Völkern in
Hinterindien fand sie +Linschoten+, und von hier aus scheint sie zu
manchen muhammedanischen Malayen gewandert zu sein, bei welchen +Epp+
sie antraf. In Europa konnte die barbarische Sitte nicht Fuss fassen,
obgleich von französischer Seite her im vorigen Jahrhundert Vorschläge
zur Einführung derselben gemacht wurden.[735] Bei der Verheiratung
muss natürlich die entgegengesetzte Operation stattfinden, und mancher
Ehemann lässt sie auch an der Gattin wiederholen, so oft es ihm nötig
dünkt. Dennoch wird versichert, dass der beabsichtigte Zweck bisweilen
unerreicht bleibt.

Roh wie diese Sitten sind, steckt doch in ihnen schon der Keim zu
weiterem sittlichen Fortschritt. Natürlich knüpft auch dieser zunächst
an die materielle Seite an. Wer sich in seinen Voraussetzungen betrogen
fand, forderte von den Eltern der Braut seinen Kaufpreis zurück. Damit
wurden die Eltern im eigenen Interesse Tugendhüter ihrer Töchter. Diese
bilden ja bei der Kaufehe einen Reichtum des Vaters, nunmehr aber bloss
unter der Bedingung ihrer Unberührtheit. Wo diese nicht vorhanden ist,
wird die Ehe unmöglich oder rückgängig. Ein Mädchen, das nicht mehr
unversehrt, findet nur schwer oder auch gar nicht mehr einen Mann.
Dadurch steigt die Jungfräulichkeit in der allgemeinen Achtung, die
Unkeuschheit der älteren Periode fällt dagegen der Schande anheim. Bei
den Somal pflegt der Bräutigam nach der Hochzeit an seiner Hütte durch
Zeichen aller Welt bekannt zu geben, dass er sich betrogen glaube, und
wälzt dadurch Verachtung auf die Familie der Braut. Einen Ausfluss der
Anschauungen müssen wir in dem unzarten Zurschaustellen der Zeichen der
Jungfräulichkeit erkennen, wie dergleichen nach vollzogener Ehe bei
Israeliten und Drusen vorkam und bei den Hedschâz-Beduinen, besonders
in und um Mekka, üblich ist.[736] Auch in Europa war diese schnöde
Sitte gebräuchlich und wurde sogar noch beobachtet, als Kaiser Karl V.
1524 sein Beilager mit der portugiesischen Prinzessin Isabella im Kasr
Sevillas feierte.[737] Selbst heute noch bilden bei den Kleinrussen
widerliche, unser Gefühl verletzende Gebräuche zur Feststellung der
Jungfräulichkeit der Braut einen besonderen, selbständigen Zweig der
Hochzeitsfeier, an dessen Ausführung die Haupthandelnden teilnehmen
und für dessen Ausgang sich alle Hochzeitsgäste interessieren.
Mit Hinsicht darauf, wie diese Nachforschung ausfällt, erhält die
Hochzeitsfeier diese oder jene Richtung oder Fortsetzung, welche bei
ungünstigem Befunde zu sofortiger grausamer Züchtigung der jungen
Frau führt.[738] Ähnlich geht es in Bulgarien zu.[739] So abstossend
diese Sitten unseren verfeinerten Empfindungen bedünken mögen, so
gehören sie doch schon vorgerückteren Gesittungsstufen an und gingen
aus der allmählichen Entwicklung jenes Begriffes hervor, den wir sehr
unzutreffend als weibliche „Ehre“ bezeichnen.[740] Erst als dieser
Körper und Leben gewann, ward die jungfräuliche Keuschheit zur Tugend
erhoben, ward der Verkehr des Mannes mit der Jungfrau zur Verführung,
zur „Schändung“. Zuvor hatten diese Worte keinen Sinn. Nunmehr aber
wachte der beleidigte Mann nicht bloss als Gatte über der Gattin,
sondern auch als Vater über der Tochter. Der Mädchenverführer fiel
seiner Rache anheim so gut wie der Ehebrecher und musste die Missethat
zuerst durch eine Busse sühnen, bis wiederum ein höherer Gesichtspunkt
ihm die Pflicht auferlegte, die Verführte zur wirklichen Ehegattin
zu nehmen. Auf noch vorgerückteren Stufen der Gesittung, nach der
Periode der Staatenbildung, als die Reinheit der Mädchen ebenso zum
sittlichen Ergebnis geworden, wie die Treue des Weibes, ward endlich
die Unberührtheit der Unverheirateten unter die Hut des Gesetzes
gestellt, ging die Wahrung des als sittlich Erkannten von dem Einzelnen
über auf den Staat, welcher seinen Arm strafend über dem Frevler an der
geheiligten Sitte erhob.


[679] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 52-53.

[680] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 271.

[681] Vergl. S. 126.

[682] +Spencer+. A. a. O. S. 272.

[683] So ist es unter anderen bei den Dualla in Kamerun (+Max Buchner+,
Kamerun. S. 31), bei den Gabunesen, wo nur der _un grand monde_ ist,
welcher viel Weiber, viel Rum, einen Cylinderhut und Kredit bei einem
weissen Kaufmanne besitzt (+Compiègne+. _L'Afrique équatoriale.
Gabonais._ S. 188), und in Sierra Leone; je grösser die Zahl der
Weiber, desto reicher und angesehener ist der Mann; 25-50 Frauen sind
daher keine so grosse Seltenheit bei den Fürsten dieses Landes. Als
ein Weisser seinen Diener, den Sohn eines solchen Fürsten, fragte, wie
viel Frauen sein Vater besitze, antwortete er in niedergeschlagenem
Tone: _twelf_, _that's all_ (zwölf, das ist alles), dadurch gleichsam
eingestehend, dass sein Vater nur geringes Ansehen geniesse (Globus.
Bd. XLVII. S. 249).

[684] _Le livre de Marco Polo_, par +M. G. Gauthier+. Paris 1865. Bd.
II. S. 384. Kamen Fremde an, so bemühte sich jeder Hausherr, einen
von ihnen mit nach Hause zu nehmen und ihm alle Frauen seiner Familie
zu übergeben, während er selbst auszog. Die Frauen hingen ein Zeichen
über ihre Thüre, welches nicht eher abgenommen ward, als bis der Fremde
abreiste, worauf der Hausherr zurückkehren konnte.

[685] +K. E. von Ujfalvy+. Aus dem westlichen Himalaya. Erlebnisse und
Forschungen. Leipzig 1884. S. 294.

[686] +A. v. Chamissos+ Werke. Leipzig 1836. Bd. I. S. 217.

[687] +A. von Middendorff+. Sibirische Reise. St. Petersburg 1875. Bd.
IV. S. 1407.

[688] +Waitz+. Anthropologie der Naturvölker. Bd. III. S. 314.

[689] +Hall+. _Narrative of the second arctic Expedition._ Washington
1879. S. 102.

[690] +Bérenger-Féraud+. _Les peuplades de la Sénégambie._ S. 98.

[691] Ausland 1867. S. 88.

[692] +Combes+ et +Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 16.

[693] A. a. O. S. 129.

[694] +Compiègne+. _L'Afrique équatoriale. Gabonais._ S. 192.

[695] Globus. Bd. XLVII. S. 249.

[696] +Otto H. Schütz+. Reisen im südwestlichen Becken des Kongo.
Berlin 1881. S. 91.

[697] +Thomson+. Durch Massailand. S. 395.

[698] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit. S. 82.

[699] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 121.

[700] Diesem zufolge ist es z. B. bei einigen Stämmen Guyanas dem
beleidigten Manne erlaubt, die Frau des Beleidigers so oft zu
beschlafen, als dies mit der seinigen geschehen ist.

[701] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtlebens. S. 201. Das Töten
eines oder beider schuldigen Teile steht im Belieben des Mannes bei
den Kaffern, Araukanern, Redschang auf Sumátra, Tonkinesen, Kirgisen
und Belutschen; ebenso bei den Chinesen und den Črnagorzen. Der
alte Athener und Römer erschlug den ertappten Buhlen seines Weibes,
Kebsweibes oder sonstigen weiblichen Mitgliedes seiner Familie; in Siam
konnte früher der Gatte nach Belieben einen oder beide Teile umbringen.
Nach den Gesetzen der Beduinen, der _Graugans_, den Gesetzen Knuts, dem
_Gutalagh_, kann der Ehebrecher busslos erschlagen werden, desgleichen
nach dänischem und ostgotischem Rechte.

[702] +Post+. Geschlechtsgenossenschaft. S. 85.

[703] +Zöller+. Forschungsreisen in der deutschen Kolonie Kamerun. Bd.
II. S. 59.

[704] Globus. Bd. XLVII. S. 249.

[705] Sehr oft wird dem treulosen Weibe zum Zeichen der Schmach das
Haar abgeschnitten, so bei den Malediven, Battak, Pogghiinsulanern,
Redschang und den alten Chibcha. Nach +Tacitus+ wurde die germanische
Ehebrecherin mit abgeschnittenem Haar nackt aus dem Hause gejagt und
mit Geisselhieben durch die Ortschaft getrieben; nach westgotländischem
Recht ward ihr der Mantel von der Schulter gerissen und der hintere
Teil des Hemdes abgeschnitten. Schimpfliche Aufzüge veranstalten die
Kalmücken und Indier; in Korea erstrecken sich dieselben auch auf den
Ehebrecher. (+Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 207-208.)

[706] So bei den Kabardinern, mehreren Indianern Brasiliens, den
Miami in Nordamerika, den Zigeunern und einigen Germanen. Nach den
Gesetzen Knuts verliert die untreue Ehefrau Nase und Ohren; nach dem
Uplandsgesetze soll sie mit ihren Haaren, ihren Ohren und ihrer Nase
zahlen, wenn sie nicht eine Busse von 40 Mark entrichten kann. Nasen-
und Ohrenabschneiden sind die beliebtesten Verstümmelungen.

[707] Ausland 1857. S. 978.

[708] Üblich bei den Redschang, den Dayak, in Siam, bei den Pahari in
Indien, bei den Kalmücken, Mongolen, Tscherkessen, Kaffern, Mandingo
u. s. w. Die Busse, welche der Verführer zu entrichten hat, ist nicht
selten der Kauf- oder Brautpreis, wofür alsdann die Frau wohl an den
Ehebrecher übergeht; ein Beweis, wie wenig auf dieser Stufe das Weib
an sich geschätzt wird. Nach den Gesetzen Aethelbirths sollte der
Ehebrecher die Missethat mit seinem Wergelde büssen und für das Geld
ein anderes Weib sich verschaffen und dem Manne, dessen Weib er belegt,
dasselbe zuführen. Auch nach der _Lex Bajuvariorum_ ist die Strafe der
Unzucht mit der Ehefrau eines andern eine Busse an den Mann.

[709] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.

[710] Globus. Bd. XX. S. 158.

[711] Daher richtiger: das Harem als der Harem zu sagen wäre.

[712] +Otto Henne Am Rhyn+. Allgemeine Kulturgeschichte. Leipzig 1877.
Bd. I. S. 549.

[713] +Ferdinand Justi+. Geschichte des alten Persiens. Berlin 1876. S.
125.

[714] Sogar in China dürfen heute noch gewisse Mitglieder der
kaiserlichen Familie und die Familien der höchsten erblichen Fürsten
eine gewisse Anzahl Eunuchen (_Lao-kung_ d. h. „alter Hahn“) in ihre
Dienste nehmen. Siehe: G. +Carter Stent+. Chinesische Eunuchen. Leipzig
o. J. S. 12. Dies spricht deutlich dafür, dass in früheren Zeiten auch
dort die Abschliessung des Weibes eine strengere gewesen als jetzt.

[715] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Leipzig 1876. Zweite Abteil.
Bd. I. S. 65.

[716] +Paul Mantegazza+. Indien. S. 276.

[717] +Herm. von Schlagintweit+. Reisen in Indien und Hochasien. Jena
1871. Bd. II. S. 48.

[718] Dr. J. J. +Rein+. Japan. Bd. I. S. 475.

[719] H. +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 273-274.

[720] +Buchner+. Kamerun. S. 31.

[721] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 106.

[722] +Tscheng-ki-Tong+. China und die Chinesen. S. 57.

[723] +Ed. Combes+ et +M. Tamisier+. _Voyage en Abyssinie_ 1835-1837.
Paris 1838. Bd. II. S. 17.

[724] +Nachtigal+. Sahara und Sudan. Bd. II. S. 685.

[725] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 122.

[726] A. a. O. S. 127.

[727] Siehe S. 220 ff.

[728] +Richard F. Burton+. _The Lake Regions of central Afrika._ London
1860. Bd. II. S. 24.

[729] +Herm. Soyaux+. Aus Westafrika. Erlebnisse und Beobachtungen.
Leipzig 1879. S. 161. Der Verfasser und andere bedienen sich hier des
Ausdrucks _Jus primæ noctis_, welcher gemeiniglich das sogenannte
„Herrenrecht“ des Mittelalters bezeichnen soll. Es sind aber zwei
völlig verschiedene Erscheinungen. In Afrika handelt es sich um ein
Recht nur insofern, als es durch Kauf erworben ist; das sogen. _Jus
primæ noctis_ Europas entstammte dagegen der Machtfülle des Herrn. Ich
komme auf diese Frage bald zurück.

[730] A. E. +Lux+. Von Loanda nach Kimbundu. Wien 1880. S. 37.

[731] Siehe oben S. 223.

[732] +Lippert+. A. a. O. -- +Peschel+ warnt mit Recht, auf eine
Gleichgültigkeit gegen geschlechtliche Reinheit aus dem Mangel eines
sprachlichen Ausdruckes zu schliessen, durch welchen Jungfrau und
Frau unterschieden werden (+Peschel+. Völkerkunde. S. 219). Solche
Unterscheidungen fehlen den sittenstrengen Abiponen, wie auch den
Buschmännern. Betreffs der letzteren scheint indes +Peschel+ dem
Zeugnisse +Chapmans+, wonach sie nur Neigungsehen schliessen, zu viel
Gewicht beizulegen, denn es stehen diesem zahlreiche Gewährsmänner
entgegen, die durchaus keine so günstige Deutung zulassen.

[733] _Labiis minoribus abscissis labiae majores inde a Veneris monte
usque ad vaginam sanando ita copulantur, ut fistula sola ad urinam
fundendam pateat._

[734] Beschrieben von Dr. +Peney+ im _Bulletin de la Société de
géographie_ von Paris, 1859. Bd. I. S. 341-388 und „Ausland“ 1859. S.
822.

[735] Dr. H. H. +Ploss+. Das Kind in Brauch und Sitte der Völker.
Stuttgart 1876. Bd. I. S. 314-324.

[736] _Torale, sicut est mos judaicus et persicus, non inspiciunt.
Novae nuptae tamen maritus mappam manu capit: mane autem puellae mater
virginitatis signa viris muliebribusque domi ostendit eosque jubilare
jubet, quod „calamitas domestica“, sc. filia, intacta abiit. Si non
ostendeant mappam, maeret domus, „Prima enim Venus“ in Arabia „debet
esse cruenta“. Maritus autem humanior, etsiamsi absit sanguis, cruore
palumbino mappam tingit et gaudium fingens cognatis parentibusque
ostendit; paululum postea puellae nonnulla causa dat divortium. Hic
urbis et ruris mos idem est._ (+Burton+. _Personal Narrative of a
pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 82).

[737] _Et quella medesima notte sposó la Imperatrice in presentia
del Cardinal Salviati._ Am folgenden Tage aber wurde die „Mappa“ für
die Granden feierlich ausgestellt. So versichert ein Augenzeuge, der
damalige venezianische Gesandte. (_Viaggio fatto in Spagna del Magnif.
Mssr. Andrea Navigiero._ Vinegia 1563. S. 13.)

[738] Eine ausführliche Schilderung des ganzen Verlaufes gab nach
russischen Quellen Dr. O. +Asboth+ im Archiv f. Anthropologie. Bd.
XIII. S. 317-321. Zeigt sich aus irgend einem Grund der Mann unfähig,
den entscheidenden Akt zu verrichten, so vollführt entweder die
Freiwerberin die Zerreissung des Hymen mit den Fingern, oder man
beauftragt den ältesten Freiwerber oder einen Ehrengast, einen Mann von
soliden Sitten und Benehmen, die Zerreissung mittelst der Beiwohnung zu
vollziehen.

[739] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 461-462.

[740] +Louise von François+ schreibt sehr richtig: Eine Frau hat keine
Ehre.... Was Ehre ist, wissen nur Männer, denn sie allein wissen für
dieselbe einzustehen. Bei den Weibern heisst das Ding anders... nämlich
Keuschheit und Treue. (L. v. +François+. Der Posten der Frau. Stuttgart
o. J. Kollektion Spemann. Bd. XCIV. S. 104.)



XX.

Ausbildung des Patriarchates.


Wie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den
vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der
urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben
eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon
einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden
des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den
hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man
jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner
Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf
zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ -- wenn man sich
dieses Ausdruckes bedienen darf -- zwischen Mann und Weib, wie ihn
die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange
nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig
nahe standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter,
das neue Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich
nur allmählich dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich
anfänglich noch auf einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte
ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind überall im Kreise der
Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch
deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt +Lippert+ mit vollem
Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen
Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der
Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal
gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen.
Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“
entgegentreten.[741]

Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters,
richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch
unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine
grössere Anzahl solcher unter +einer+ väterlichen Gewalt. Diese wurzelt
hinwieder in dem +Besitzrechte+ an den Menschen, welches der älteren
Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser
trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte erörterten,
noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass,
so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, in
strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im Grunde
auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. Der
Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, gewann
damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach Belieben
zu verfügen. +Carlo Piaggia+ erzählt von den Niamniam in Mittelafrika,
der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des Stammes und
betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.[742] Der König
von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen zur Ehe und
lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz fliessen.
Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, dem als
Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen zur Verfügung
steht. Von den Balanten in Westafrika meldet +Alfred Marche+, dass
der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod der Unterthanen,
sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (_Jus primae noctis_) im
ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht, als vielmehr
eine +Verpflichtung+ seinerseits, denn ohne diese Förmlichkeit
würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall, wo in
geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes
herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit
dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete
aufrecht zu erhalten ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder
„Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den Sklavenverhältnissen
hervorgegangen.[745] Es war ja ganz natürlich, dass die Sklavin, welche
dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe
geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit ist dieses Herrenrecht längst
nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und nirgends in der Völkerkunde
ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen der Beteiligten ausgeübt
werde. Richtiger wäre es daher von einem _Officium_ als von einem _Jus
primae noctis_ zu sprechen. Was anfangs im beschränkten Kreise der
Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit
mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu einer +Forderung+
der Unterthanen und zu einer +Pflicht+ des Oberhauptes.[746] Die
wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte
aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich
sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren
Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in +einer+
Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte
Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten
Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen
begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein
blosses Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa
selbst auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit
als symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht
solche haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst
das thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen
Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also
zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol -- das
ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]

Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere
gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können:
der +Adel+ und die +Sklaverei+. Der Patriarch, der unumschränkte
Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets
polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen
willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend
+Julius Lippert+, steht nun in der innigsten genetischen Verbindung
mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet
sich von dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749]
Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu
den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber
dieser +nur+ aus dem Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die
Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht
vermochte weder die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu
erzeugen. Schon einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene
als Sklave dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der
Begriff des Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber
sind Weiber und Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen,
welche mit dem ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser
auf das Weib auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751]
Deutlich spricht das Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich
in der Sitte aus, welche beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber
so gut wie seine Knechte demselben in die Grube nachsandte. Der
Gedanke des Besitzes, freilich im Zusammenhange mit den aufgetauchten
Vorstellungen vom künftigen Leben und dessen Erfordernissen, steht
auch diesem Brauche zu Gevatter. Der Tote bedarf dort des Umgangs und
der Pflege wie im Diesseits. Seine Seele, so dachte man weiter, hänge
an seinem Eigentume, das man ihm daher auch nach dem Absterben des
Körpers belassen müsse. Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten
Dinge, sondern auch die Weiber und Knechte; einen Unterschied in der
Natur des Besitzes gab es noch nicht. Daher die weite Verbreitung der
Grabfolge von Witwen und Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem
Mutterrechte näher stehen oder aus diesem ihre Familienorganisation
entwickelt haben.[752] Solche geben dem Toten bloss seine Leibgeräte
„auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in seiner „Nadowessischen
Totenklage“ singt:

    „Alles sei mit ihm begraben
    Was ihn freuen mag.“

Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt.
So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota
oder Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm,
bezeugt Oberst +Brackett+, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab
mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht
aber seine _Squaws_. Dagegen war es vor Einführung des Christentums,
also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe
auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden
die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war
die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei den
Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die
Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten
Welt.

Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats
auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt
hat. Sattsam bekannt ist die _Sati_,[755] die Witwenverbrennung
bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut.
Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen
Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich
noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze.
Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu,
sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte.
Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie
aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen
Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in
vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel
an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue
Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere
Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse
und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und
Land die uralte Sitte des _Charivari_,[757] welche auch die Revolution
überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen,
die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder
dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer
einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass
von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte
unter einer neuen Deutungsweise.

Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft,
das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die
Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift.
Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein
ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es
lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die
Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende
Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen
um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte
des +Kindermordes+ als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis.
Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche
aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind,
beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen
Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde
lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch
noch +religiöse+ Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen
vollbrachten Kindermord zum Kindes+opfer+ umgestalteten. Diese
Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als
Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen
Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der
Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum
geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer
eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer
üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach
Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den
benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens
Prof. +Bernhard Stade+,[759] während andere freilich dieser Ansicht
nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht
noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren
der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren
Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin
der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch
eine hervorragende Stelle behauptet.

Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich
unter der Mutterfolge überall auch +weibliche+ Gottheiten, und diese
sind stets als die +älteren+ zu betrachten. Vielfach lässt sie der
Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese
Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie
die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen
Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen
der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht.
+Hesiods+ Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm
in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme
des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten
aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen
Gottheiten. In den „Eumeniden“ des +Aeschylos+ erkennen die Erynnien
das Recht des Vaters und Mannes noch +nicht+, sondern lediglich das
Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe
zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die
Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den _calculus
Minervae_ freigesprochen wird im Blutgericht:

    Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους
    Καθιππάσασθε, κακ' χερῶν εἰλεσθέ μου.

Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen
in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge
und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der
ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der
Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen
hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten
der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite
Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so
wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete
auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts
Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was
vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt
wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei
Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber
standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen
der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung
als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So
wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke
des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar
oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht
besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch,
dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich
preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe,
was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht
also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen
Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben,
die sogenannte +kultliche Prostitution+. Auf dem Boden des reinen
Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu
folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst
unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die
freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche
Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige,
in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen.
Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der
Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes
entspricht.

Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete
kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet
wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit
naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem
Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig
mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des
Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese
völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern
des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen
und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der
Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei
letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen,
wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene
der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch
semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich
die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester
zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht
ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von
Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person
zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die
hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die
dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte,
zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge
hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust
zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies
strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der _Dewadaschi_
(Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen,
welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den
Titel _Begum_ („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon
auf die unteren Grade der _Nautsch-_ oder Tanzmädchen über, welche an
allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen
haben.[765] Aus +Sandrakas+ bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“,
welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand,
ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso
wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766]
Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung
Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten
Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa.
Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter
der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den
Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber
vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus
der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort
unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der
Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen
aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man
darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist,
denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren
Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit
den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen
sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die
Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit
wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt
sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in
ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar
öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck,
die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache
nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine
Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.

Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen
Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das
Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was
etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll
in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran
erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der
Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf
römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten
Kulte -- _Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater_
-- jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss
der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den
beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter
der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da +Augustinus+ gerade
an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der
Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno
nur die Frau +neben+ dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber
und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten
sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will
die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von
Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte
völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus,
Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des
Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel
fassen.

Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich
begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen
Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist
sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich
möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am
Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit
waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit
(Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder
davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer
der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils
physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war
es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem
emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die
Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei
den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann
Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald
sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon
musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst
in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich
lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse
bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch
einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber
in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen
Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden.
Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und
Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker,
welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei
stehen bleiben. Es ist +Lipperts+ unbestreitbares Verdienst, auf
diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu
haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären
sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den
wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei
den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise,
dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden
hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten
zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch
eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller
Speisen -- er feiert und fastet -- oder er lässt sich durch irgend
welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als
Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773]
Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem
der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei
der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“
zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas
ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend,
als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau
das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden
Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von +Liebrecht+
vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum
Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als
von der Mutter abhänge. +Southey+ will als Ursprung des merkwürdigen
Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und
Kind nachweisen. +D. N. Starcke+ will mit +Edw. B. Tylor+ darin den
Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung
des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer
zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der
+Lipperts+chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen,
dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin
alleinige Geltung finden werde. War die Sitte -- welcher nach dem
Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die
Benennung „Couvade“ beigelegt wird -- ursprünglich ein in religiösen
Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf
„merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in
späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers
in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und
zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im
Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines
Einzelnen vorgenommen werden.

Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer
Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper:
sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen.
Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in
der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes
zu Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung.
Auch die „Beschneidung“[775] führt +Lippert+ wohl nicht mit Unrecht
darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper
des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte
Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation _El Salkh_
(d. h. Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs
unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere
wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen
zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen
Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle
Kinder einer Familie in den +Besitz+ des Vaters; aber dem +Blute+
nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem
eigenen Vater gegenüber, +stammfremd+, so lange nicht eine jüngere
physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an
Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie
unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen
künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende
Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines
Opferbundes beilegte. Der junge Mensch, welcher durch das Opfer seines
Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft
mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar
allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die
nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses
Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das
davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke,
welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied.
Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche
bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777] sondern auch die Anordnung
bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser
Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So
war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich
Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen
Symbols[778] (_'ot_). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der
Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von
Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form
gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung
bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur
Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die
Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man
sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des
Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete
Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der
Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht
hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“
genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter
zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer,
dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden
Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte
der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen
Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber
die Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]

Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, die
+innerhalb+ der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke
ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher
darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe
(Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren
+Verwandtschaft+ des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren
Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen
Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes angebahnt
und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Bloss
die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen
zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung
der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen
derjenigen der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung
durch die sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu
verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich
Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine sehr
untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu einem
billigen Ausgleiche.


[741] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 162-163.

[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.

[743] +Alfred Marche+. _Trois voyages dans l'Afrique occidentale._
Paris 1879. S. 70.

[744] Prof. Dr. +Kohler+. Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f.
vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)

[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren
in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen _Rajah_. (F.
+Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)

[746] Dr. +Karl Schmidt+ (_Jus primae noctis_. Eine geschichtliche
Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall
leugnet, fertigt die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen
der Kulturarmen von unseren geläuterten Ehebegriffen kurzweg als
„geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft auch die Annahme einer
ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss, dass die
Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er
daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt
der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die Unsitte
der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten
annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in
Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte
des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber
gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen
Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu
haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung
seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich
ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder
dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür
zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden
Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder
roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu
überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre
ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht
zu verbitten“ (S. 41-42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling
mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der
Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt,
welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.

[747] Dr. +Pfannenschmidt+. _Jus primae noctis_ im: Ausland 1883. S.
150.

[748] +Karl Schmidt+ in seinem erwähnten Buche versucht freilich
darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der
Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters,
nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (_Jus primae noctis_. S. 379.)
Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, dass
es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt.
Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein
_jus primae noctis_ Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch
nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. +Mantegazza+ sehr
treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit,
um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach
nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller
gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“
(Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). +Schmidt+ selbst
erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen und
obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft er
doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine
eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik +Schmidts+
vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen
Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt
erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle
geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256-267). Zu ähnlichen Schlüssen
gelangten auch Dr. +Pfannenschmidt+ und Prof. +Kohler+.

[749] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.

[750] Siehe oben S. 285.

[751] +Lippert+. A. a. O. S. 535.

[752] A. a. O. S. 275.

[753] _Annual Report of the Smithsonian Institution._ Washington 1876.
S. 470.

[754] +Seemann+. _A mission to Viti._ S. 192. _Giovanni Branchi._ _Tre
mesi alle isole dei Cannibali nell' arcipelago delle Figi._ Firenze
1878. S. 155.

[755] _Sati_ ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines
Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den
Vorrang streitenden Gottes. Nach dem _Kasi Khanda_, einem Werke der
neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich
beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass
ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither
heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss
besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst _Sahagamana_, d. h. das
Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II.
S. 150).

[756] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.

[757] +Hellwald+. Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888).
S. 245.

[758] +Mantegazza+. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.

[759] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.

[760] Z. B. +Henne-Am Rhyn+, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69-70
meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten
und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh
solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist
demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den
Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich
hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne
Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei
anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches
die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns
unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt
(durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch
eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die
Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit
der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die
„Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich,
die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur
Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem
Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im
Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia
und Ezechiel klar genug hervor. Auch +Lippert+ spricht sich dahin
aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers
freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.

[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung
bei Dr. C. N. +Starcke+: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und
Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.

[762] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.

[763] J. J. J. +Döllinger+. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur
Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398-399.

[764] +Stade+. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479-480.

[765] Die _Dewadaschi_ der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf
einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene
der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder
zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter
diesen Nautsch-Mädchen: _Thassi_, oder Tanzmädchen, das einer Pagode
zugeteilt ist, und: _Waschi_ oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880.
S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun
es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge
(+Mantegazza+. Indien. S. 287).

[766] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 399.

[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der
geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten
westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt
es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und
trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar
wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den
Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu
beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist
auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne
Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an,
aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern
Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die
Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und
Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein
Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. +Combes+ et
+Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 108-120.)

[768] +Combes+ et +Tamisier+. A. a. O. S. 116-119.

[769] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. II. S. 259.

[770] A. a. O. S. 258.

[771] A. a. O. S. 312.

[772] +Edw. B. Tylor+. _Researches into the early history of mankind
and the development of civilisation._ London 1865. S. 288; +Peschel+.
Völkerkunde. S. 26; +Ploss+. Das Kind. Bd. I. S. 125-138 teilen das
Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des
sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für
die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).

[773] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II.

[774] +Lippert+. Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S.
41.

[775] +H. Ploss+ (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es
falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die
Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.

[776] _Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem_
των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, _ab umbilico aut parum infra incipiens,
ventrem usque ad femora nudat._ (+Burton+. _Personal Narrative of a
pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 81.)

[777] +Ploss+. Geschichtliches und Ethnologisches über
Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.

[778] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.

[779] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 339-341.



XXI.

Die patriarchalische Vielweiberei.


Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat
die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer
Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters
begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat
kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer
entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns
darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung
mit +gleichmässiger+ Übung aller daraus entspringenden Folgen, hat
schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine
Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen
Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle
gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst,
andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im
Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische
Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb
gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch,
neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse
Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von
diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der
Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei
den wichtigsten Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu
betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen
zu veranschaulichen.

Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen
Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des
Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer
und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft
zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen
Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des
Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und
die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um
so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft
zusammenfielen.[780] Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein
Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht,
dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen,
auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in
jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter
fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden,
und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung.
Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen
hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar;
die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine
Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie +H. Spencer+ sehr
richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.[781]

Deshalb kann es nicht überraschen, fast bei allen staatenbildenden
Völkern der Geschichte in der einen oder anderen Gestalt der
Vielweiberei zu begegnen. Ich sage: in der einen oder der anderen
Gestalt, denn in der That kommt die Vielweiberei in verschiedener
Weise zum Ausdruck, worauf im allgemeinen nicht genug Gewicht gelegt
wird. Gemeiniglich pflegt man das griechische Wort „Polygamie“ durch
Vielweiberei zu verdeutschen und jene Völker, deren Gesetze oder Sitten
Polygamie nicht dulden, als Monogamen zu bezeichnen. Dies ist jedoch
nicht richtig. Polygamie ist nicht „Vielweiberei“, sondern „Vielehe“.
Darin liegt ein tiefer Unterschied. Viele Völker des Altertums wie der
Gegenwart gestatten allerdings bloss ein einziges Eheweib, sind also
Monogamen, dennoch herrscht bei ihnen Vielweiberei oder Polygynie. Denn
Gesetz und Sitte erlauben dem Manne, +neben+ der einen gesetzmässigen
Gattin Sklavinnen als Kebsinnen (Konkubinen) nach Belieben, je nach
Reichtum und Stellung zu halten. Die Vielehe, die Polygamie konnte erst
mit der Ausbildung des Ehebegriffes aus der Polygynie hervorwachsen;
sie ist eine gesetzliche Einrichtung und kann auch verschwinden,
ohne die Vielweiberei zu beseitigen. In der That ist letztere auch
im Kreise der Monogamen nirgends völlig unterdrückt und lebt unter
den mannigfachsten Gestalten fort. Wir lernen somit zwei verschiedene
Gattungen der Beweibung kennen, beide auf dem Boden des Patriarchates
erwachsen: die „Ehe“ als ein strenge geregeltes Verhältnis, dann das
„Kebstum“ oder „Konkubinat“, welches noch lange, nachdem das jüngere
Vaterrecht an Stelle des älteren Patriarchates getreten, die ehelichen,
gesetzmässigen Verbindungen begleitet. Das Kebstum hängt mit dem
Sklavenwesen, mit dem Verhältnisse zwischen Herrschaft und Gesinde
zusammen, wie es der starre Eigentumsbegriff erzeugt hatte. Bei aller
Knechtung des Weibes spielt, wie sich überall deutlich verfolgen lässt,
in die Stellung der +Ehefrau+ noch manches Mutterrechtliche hinein.
Die Ehefrau ist stets eine +Freie+, die, wenn auch durch Kauf, nicht
ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Mundwalte erworben werden kann.
Die Sklavin war dagegen, wie der Sklave, ursprünglich die gewaltsam
angeeignete Beute; sie blieben die +Unfreien+, das willenlose Besitztum
ihrer Herren auch dann, als sie später gleichfalls im Wege des Kaufes
in deren Eigentum gelangten. Heute noch ist in den sklavenhaltenden
Ländern die Mehrzahl der Sklaven, so weit sie nicht schon in der
Sklaverei geboren sind, gewaltsam erbeutetes Gut. Ihre Verkäufer, die
sie zu Markte bringen, sind mittel- oder unmittelbar ihre Räuber. Das
Gesetz untersagt nun die „Ehe“ mit der Unfreien, der Sklavin; den
Geschlechtsumgang mit ihr wehrt es aber nicht, denn der Herr kann
sein Gut beliebig benutzen. Das ist sein Recht. Für unser Gefühl hat
es etwas unwürdiges, dass der Herr auch Herr des Leibes seiner Sklavin
ist, aber nicht für das Altertum oder die Völker des Patriarchats, da
dort auch das freie Mädchen kein Recht hat, sich den Gatten zu wählen.

Überall wo neben der oder den gesetzmässigen Gattinnen noch Kebsinnen,
Nebenfrauen geduldet sind, glänzt die eheliche Gemeinschaft nicht
so wie bei uns im Lichte eines von der Natur vorgezeichneten
Veredlungsweges für den Menschen, was ihr auch thatsächlich nicht
„durch die Natur vorgezeichnet“ ist, sondern wozu unsere Gesittung
sie zu gestalten strebt. Sie erscheint vielmehr als ein letzter
+Naturzweck+, um Kinder zu bekommen und die Familie fortzupflanzen,
woran dann sehr häufig Ahnendienst sich schliesst. So fassten die Ehe
auf nicht bloss die Juden, Hindu, Griechen und Römer des Altertums,
sondern heute noch die Chinesen und die Völker des Islâms. Bleibt der
Zweck der Ehe unerfüllt, d. h. bleibt die Ehefrau kinderlos, so müssen
Kebsweiber aus Kriegsgefangenen oder Haussklavinnen den unerlässlichen
Familiennachwuchs liefern, besonders bei solchen Völkern, welche das
patriarchalische Geschlechterwesen in Verehrung halten. Daher darf man
sich durch vorgebliche Monogamie nicht in die Irre führen lassen.

Über die Stellung des weiblichen Geschlechtes im +alten Ägypten+
liegen leider widersprechende Nachrichten der alten Schriftsteller
vor. +Herodot+ sagt, in Ägypten habe jeder nur +eine+ Frau gehabt,
+Diodor+ dagegen, den Ägyptern sei mit Ausnahme der Priester
erlaubt gewesen, so viel Frauen zu nehmen, als ihnen beliebte. In
den Grabgewölben der vierten und fünften Dynastie tritt uns die
Frau zum erstenmale leibhaftig in der Weltgeschichte entgegen. Sie
genoss dort eine bevorzugte Stellung, welche im ganzen Altertum
ihresgleichen nicht aufweist und wohl noch als ein Erbstück aus der
älteren mutterrechtlichen Zeit zu betrachten ist, worauf ja auch
die religiös empfohlenen Geschwisterehen sowie die wichtige Rolle
hindeuten, welche der Schwester der Pharaonen zukam. Die Frau hatte
nicht nur die unbedingte Herrschaft im Hause -- „Herrin des Hauses“
ist der offizielle Titel der Ehegattin -- sondern sie bewegte sich
auch mit voller Freiheit im öffentlichen Leben. Ihre volle Berechtigung
mit den Männern wird hinlänglich daraus ersichtlich, dass sie zur
höchsten Würde auf Erden, zum Königtume gelangen konnte. Freilich
sind es bloss solche Frauen der Grossen, auf die sich unser Wissen
von jener Zeit bezieht; wie es um die grosse Menge stand, ist weniger
klar. Nach mancherlei Fingerzeigen, welche die Denkmäler enthalten,
wird man indes sich nicht weit von der Wahrheit entfernen, wenn man
schon im alten Pharaonenreiche ähnliche Verhältnisse voraussetzt, wie
das Mannesrecht sie in den morgenländischen Despotien und Familien
von heute ausgebildet hat. Dass die Ägypterinnen sich dabei besonders
unglücklich gefühlt hätten, wird nirgends gesagt und deshalb auch
schwerlich der Fall gewesen sein. Hatten die Ägypter, wie wenigstens
die Denkmäler lehren, eine rechtmässige und bevorzugte Gattin, welche
demselben Stande und derselben Kaste entsprossen war, so gab es doch
Nebenfrauen, wenn auch stets die Denkmäler sie als „Sklavinnen“
bezeichnen. In der Glanzepoche der achtzehnten und neunzehnten
Dynastie, also in der Zeit vom siebzehnten bis zwölften Jahrhundert,
bekamen die hohen Herren vollends Geschmack und Vorliebe für die
schmucken und wohlgestalteten syrischen und sonstigen Sklavinnen, die
zu Markte gebracht wurden, und kauften sie, während sie ihre eigenen
Frauen vernachlässigten oder gar darben liessen. Ein Papyrus im Museum
zu Leyden schildert solche Zustände mit den Worten: „Gold, Silber und
allerlei Geschmeide wird verschwendet an den Hals von Sklavinnen, und
die einheimischen Ehefrauen klagen und sagen: o, hätten wir doch nur zu
essen für uns!“ Und an einer anderen Stelle sagt er: „In schwellenden
Sänften, in denen man die Glieder angenehm hinstrecken kann, lassen
sich die Zuhälterinnen herumtragen; ihr Herz ist gehobener Stimmung und
Jubelruf ertönt auf ihren Wegen.“ Das erinnert stark an die hellenische
Hetärenwirtschaft, von der noch die Rede sein wird. Aus weitaus
jüngerer Zeit sind zahllose Urkunden erhalten, die teils griechisch,
teils demotisch geschrieben sind. Es ist aber zweifellos, dass die
Bestimmungen, welche Heiratsverträge aus der Ptolemäerzeit enthalten,
bei dem konservativen Charakter von Land und Volk in Ägypten ohne
wesentliche Unterschiede auch in früheren Zeiten Geltung hatten. Aus
ihnen geht hervor, dass die Ehe keinerlei religiöse Bedeutung besass,
womit auch ihre Unauflöslichkeit fällt. So lautet die stehende Formel
eines Ehepaktes: „Ich habe Dich zur Gemahlin gemacht und Dir so und
so viel Shekel als Hochzeitsgeschenk gegeben. Ein Jahr hindurch wirst
Du so und so viel Getreide und Öl zu Deiner Ernährung erhalten. Dein
und mein ältester Sohn wird der Herr der Gesamtheit meiner Güter sein.
Ich werde Dich als Frau einsetzen. Wenn ich Dich aber verstossen
und ein anderes Weib nehmen sollte, so werde ich Dir so und so viel
Shekel geben und dazu noch Dein Hochzeitsgeschenk.“ Hierauf wird die
Ausstattung, welche die Frau mitbekommen hat, genau verzeichnet und
zum Schlusse heisst es: „Ich habe diese Güter von Dir erhalten, mein
Herz ist damit zufrieden; wenn Du bleibst, so bleibst Du mit ihnen;
gehst Du weg, so nimmst Du sie mit.“ Wie aus dem Wortlaute der Urkunde
zu entnehmen ist, hat es also in Ägypten in der That ein Probejahr
vor der Heirat gegeben, der älteste Sohn allemal erbte das Eigentum
des Vaters, wogegen alles, was die Mutter ins Haus brachte, unter die
übrigen Kinder verteilt wurde; dadurch war eine seltene Beständigkeit
der Verhältnisse gesichert.[782]

Im Patriarchate ist für die Romantik der Liebe noch kein Platz, das
Praktische allein, daneben die sinnliche Veranlagung der Völker
waltet vor und entscheidet auch über Einzel- oder Vielehe. Von einer
theoretisch-ethischen Auffassung ist noch keine Spur. Dies zeigt sich
unter andern in den Familienverhältnissen der +Hebräer+. Bei ihrem
Eintritte in die Geschichte war das Patriarchat schon ausgebildet,
nur wenige Spuren weisen auf die mutterrechtliche Vergangenheit. Das
Weib ist des Mannes gekauftes Eigentum. Daher leben die Reichen und
Mächtigen in Polygamie; für diese ist dieselbe mit ein Mittel, sich
Reichtum und Ansehen zu verschaffen und zu erhalten, indem sie sich
mit möglichst vielen einflussreichen Familien verschwägern, während
der gemeine Mann sich gewöhnlich mit +einer+ Frau begnügt oder etwa
daneben ein Kebsweib hat. Die israelitische, meist volksfremde Sklavin,
welche immer die Kebsin des Hausherrn oder eines seiner Söhne ist,
wird _'ama_ genannt. Es ist dies ein Wort uralter Bildung, welches
in anderen semitischen Sprachen wiederkehrt, woraus zu schliessen
ist, dass diese Sitte schon vor der Trennung der semitischen Völker
bestand.[783] Der alternden kinderlosen Frau wurde es zum Lobe
angerechnet, wenn sie dem Gatten eine Sklavin als Beischläferin
zuführte. Doch hat sich aus uralter Zeit beim israelitischen
Viehzüchter wie Bauer die Sitte erhalten, zwei Gattinnen zu nehmen[784]
und bei den in Persien lebenden Juden ist die Polygamie heute noch
zulässig.[785] In der Genesis ist zwar der Grundsatz der Monogamie
ganz bestimmt ausgesprochen, so dass man das Verbot der Vielweiberei
auch im mosaischen Gesetze zu finden erwarten sollte. Dieses aber
schweigt darüber, und so war denn Polygamie geduldet und als erlaubt
im Gesetze vorausgesetzt.[786] Es erklärt sich dies wohl daraus, dass
die Genesis in ihrer heutigen Gestalt erst sehr spät, zu einer Zeit,
als die monogamen Ideen schon die Oberhand gewannen, ihre endgültige
Abfassung erhalten hat. Dabei darf man nicht vergessen, dass die
Israeliten in ihren heiligen Büchern als ein zur Fleischeslust
geneigtes Volk geschildert werden, welches derselben keine Schranken
zog. In ältester Zeit waren die Ehen mit Fremden noch sehr allgemein.
Von den Patriarchen der Sagenzeit und von Mose wird erzählt, dass
sie Ausländerinnen zu Weibern nahmen; in der Richterzeit war die
Vermengung zwischen Hebräern und Kanaaniten die herrschende Regel; ja
man verteilte sogar Mädchen der Besiegten als Beute.[787] Die Aufnahme
des Verbots fremder Ehen in das Gesetz stammt wohl erst aus der Zeit
des zweiten Tempels.[788] Jüngerer Zeit gehört auch das Verbot der Ehe
zwischen nahen Verwandten. In vorgeschichtlicher Zeit scheint die Ehe
zwischen Halbgeschwistern üblich gewesen zu sein, und auch später noch
suchte sich der junge Israelit seine Braut unter den Töchtern seiner
Agnaten, wie bei den Arabern war der Vetter der gewiesene Bräutigam
seiner Base.[789] Durch das Gesetz verboten waren nicht nur die Ehen
zwischen Verwandten ersten Grades, sondern auch mit der Stiefmutter,
der Schwiegermutter, der Muhme, der Witwe des Vatersbruders, der
Schwiegertochter und der Schwägerin, sowie mit angeheirateten Töchtern
und Schwestern. Wie überall im Patriarchate war das Verhältnis zwischen
Mann und Weib im ethischen Sinne ein sehr loses. Das Gewohnheitsrecht
erheischte, dass der Mann die Frau zu kleiden, zu ernähren und ihr
die eheliche Pflicht zu gewähren habe. Darin besteht die eheliche
Treue des Mannes. Thut er dies, so mag er im übrigen Weiber nehmen und
ausserehelichen Umgang mit Frauen pflegen, so viel ihm gefällt, die
Ehefrau hat kein Recht, sich hierdurch beschwert zu fühlen. Aus dem
Umstande, dass die Frau ein Besitz des Mannes ist, erklären sich die
israelitischen Vorstellungen vom Ehebruch, wie die Rechtsanschauungen
über Deflorierung einer Jungfrau und vor allem, dass das Weib vom
Manne nach freiem Belieben entlassen werden kann. Ehebruch scheint bei
beiden Schuldigen durch die altsemitische Todesstrafe der Steinigung
geahndet worden zu sein, vorausgesetzt, dass der beschädigte Ehemann
klagte und nicht selbst Rache nahm oder schwieg oder sich für das
erlittene Unrecht entschädigen liess. Deflorierung einer Jungfrau,
für welche von einem andern der _Mohâr_ bereits erlegt worden, ist
Ehebruch; ist sie unverlobt, so bedeutet dieselbe eine Schädigung
ihres Vaters, beziehungsweise ihrer Familie. Verzichtet diese darauf
den Schimpf zu rächen, so hat sie sich zufrieden zu geben, wenn der
Schuldige den Mohâr zahlt, welchen er im Falle einer Heimführung
des betreffenden Mädchens hätte zahlen müssen. Durch die Entlassung
aus der Ehe aber geschieht dem Weibe kein Unrecht, denn dieselbe
bedeutet nur einen Verzicht des Mannes auf ein durch Zahlung des Mohâr
erworbenes Recht. Die Frau tritt durch die Entlassung in ihre Familie
zurück, und diese erhält das Recht, sie von neuem zu verheiraten.[790]
Die altisraelitische Familie war eine auf Ahnenverehrung beruhende
Kultgenossenschaft, wie sie unter dem Patriarchate sich zu entwickeln
pflegt. Das Erbrecht ist deshalb ein solches der Agnaten und hat diesen
Charakter niemals völlig verloren. Erbe ist im alten Israel nur der
Sohn, nicht die Tochter. Im gleichen Verhältnisse steht natürlich
der Bruder zur verheirateten Schwester, der Oheim und Neffe zur
verheirateten Nichte und Muhme, auch die Witwe vermag den Ehegatten
nicht zu beerben. Übrigens verrät auch die hebräische Sprache deutlich,
dass das israelitische Erbrecht ein solches der Agnation gewesen sei
und dass nur Agnaten als Verwandte im eigentlichen Sinne gegolten
haben. Nur für die Agnaten als Verwandte eines Mannes hat die Sprache
einen zusammenfassenden Ausdruck; sie sind seine „Brüder“ (_ʾahîm_)
oder „Oheime“ (_ʿammîm_). Ferner hat die Sprache zwar einen Ausdruck
für Vaters Bruder und Schwester gebildet -- sie sind des Mannes
„Freund“ (_Dôd_) und „Freundin“, und der erstere Ausdruck wird neben
_Ben dôd_ auch für den Vatersbrudersohn angewendet --, aber während
so Ausdrücke für _Patruus_, _Patruelis_, _Amita_ vorhanden sind,
müssen die Begriffe _Avunculus_ und _Matertera_ durch Umschreibungen
ausgedrückt werden.[791]

Der Gelehrte, dem die vorstehenden Ausführungen entlehnt
sind, Professor +Stade+, ist der Meinung, dass die Formen des
altisraelitischen oder eigentlich des altsemitischen Familienlebens
von denselben Gedanken erzeugt worden sind, wie die des altitalischen,
altgriechischen und indischen, von welchen +Fustel de Coulanges+
dargethan hat, dass sie eine Kultgenossenschaft gewesen,
zusammengehalten durch das Einigungsband des Kultes des Ahnen der
Familie, dessen Stätte der Hausaltar, dessen Priester der Vater und
Hausherr ist, und dass aus diesem Kulte sich das älteste Recht dieser
Völker erklärt. Nur in dem +einen+ Punkte weicht, und mit Recht, der
deutsche von dem französischen Forscher ab, dass er nicht wie dieser
meint, die Verehrung eines Ahnen müsse auch die wirkliche gemeinsame
Abstammung von demselben verbürgen. Beide irren aber sicherlich darin,
dass der Ahnenkult bei der Bildung der Familie +treibender+ Faktor
gewesen sei. Die patriarchalische Familie stellt sich allerdings als
eine Kultgenossenschaft dar, die in Altisrael wie in Altrom ihren
sichtbaren Ausdruck in einer gemeinsamen Grabstätte besitzt; von der
Bestattung in diesem Grabe ist dann die Zulassung der entschlafenen
Seele unter die in der Unterwelt weilenden Familienmitglieder abhängig.
In diese Kultgenossenschaft treten die Frauen durch die Heirat ein;
sie entsagen dem häuslichen Kulte ihrer eigenen Familie, um an jenem
des Gatten nunmehr teilzunehmen; nur +ihre+ Kinder sind gesetzlich
anerkannte (legitim), nicht auch jene der Kebsin, welche nicht durch
das Band der Ehe Anteil am Kulte des Mannes gewonnen hat. Allein der
auf Ahnendienst beruhende Kult kann unmöglich bei der +Bildung+ der
Familie schon ein treibender Faktor gewesen sein. Der Natur der Dinge
gemäss kann er erst im Schosse der patriarchalisch geordneten Familie
entstanden sein. Verehrung der Abgeschiedenen lebt zwar heute noch
bei den meisten Naturvölkern fort, +Julius Lippert+ hat aber sehr
wohlgethan, diese in systemloser Geisterfurcht wurzelnden Regungen
als „Seelenkult“ vom „Ahnendienst“ scharf zu unterscheiden. Auch die
aus slavischen Mythologieen im slavischen Märchenschatze erhaltene
„Ahnenmutter“ hat mit dem Ahnenkulte nichts gemein, so wenig wie
die deutschen Ahnenmütter Holda, Berchta und Frau Gode, welche alle
aus älterer, mutterrechtlicher Zeit herüberragen. Es sind durchaus
mythologische Wesen, die mit der Familie als solcher in keinerlei
Zusammenhang stehen, Gestalten, welche durch die männliche Götterwelt
des Patriarchats in den Hintergrund geschoben wurden. Ahnendienst d.
h. ein Kult der Vorfahren konnte nur dort sich entwickeln, wo die
Erinnerung an diese Vorfahren lebendig blieb, und dies konnte wiederum
erst dann geschehen, als die Familie ein festes Gefüge erhalten hatte.
Dies bewirkte aber die Stammesherrschaft, das Patriarchat. In der losen
Geschlechtsgenossenschaft des Mutterrechts hätte ein Ahnendienst
niemals aufkommen können. Dagegen stellt dieser sich stets ein, wo
strenge Vaterherrschaft die Grundlage der Familie geworden. Nicht bloss
Juden, Hindu, Griechen und Römer, auch die weizengelben Söhne des
himmlischen Reiches huldigen dem Ahnenkulte, und bei ihnen allen stellt
sich die Familie als eine Kultgenossenschaft dar. Gewiss hat dieser
Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine Wechselwirkung auf die
Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich hat er den
Wunsch nach dem Bestande, nach der Fortdauer der Familie befestigt,
und ihm entquellen zumeist die dahin abzielenden Einrichtungen:
insbesondere das Verlangen nach Söhnen, welche den Kult des Vaters
fortsetzen möchten. Wenn in Altisrael dies Pflicht des nächsten
männlichen Verwandten ist, wenn in Ermangelung von Söhnen der Sklave
den Hausherrn beerbt, weil er der letzte Träger des Familienkultes ist,
so darf man darin zwar eine Zugehörigkeit zum Kulte, wohl aber auch
eine direkte Wirkung des Patriarchats erblicken, welches die weibliche
Nachfolge ausschliesst. Dem Kult ist stets nur die Aufgabe zugefallen,
zu heiligen, was sich längst in die allgemeinen Anschauungen eingelebt
hatte und daher unvermerkt zum Sittengesetz geworden war. Nur so darf
man es verstehen, wenn das Übergewicht des Hausvaters über alle Glieder
der Familie aus seiner Würde als Herr und Bewahrer des ererbten Kultes
hergeleitet wird, wenn von dessen richtiger Fortsetzung Gedeihen und
Wachstum der ganzen Familie abhängen, während dessen Vernachlässigung
den Zorn der Gottheit auf sie herabzieht.[792] Nicht der Ahnendienst
hat, wie +Fustel de Coulanges+ will, die Familie geschaffen; er ist
vielmehr selbst ein Erzeugnis des Patriarchats.

Der nämliche Geist wie in Altisrael durchweht heute noch, -- ich
erwähnte es schon -- das Familienleben der +Chinesen+. Aus ihrer
nomadischen, altersgrauen Vorzeit haben sie Patriarchat und Ahnendienst
bewahrt und bewiesen, dass sie mit einer sehr verfeinerten Gesittung
vereinbar seien. Die Scheu vor Ehen zwischen Blutsverwandten geht
bei ihnen so weit, dass sie nur Frauen nehmen, die einen anderen
Familiennamen führen. Diese Familiennamen reichen hinauf in ein
ehrwürdiges Altertum. Während in Europa selbst Dynastien ihre Ahnherren
urkundlich höchstens ein Jahrtausend zurückverfolgen können, leben in
China noch Nachkommen des Kung-fu-tse, die nicht bloss ihren Stammbaum
auf diesen Moralphilosophen zurückführen, sondern auch beweisen können,
dass ihr Ahnherr selbst wieder seinen Familiennamen schon 1121 v. Chr.
nachweisen konnte. So erklärt sich der Sinn der spöttischen Frage,
welche Chinesen an europäische Fremdlinge richten: „Habt ihr auch
Familiennamen?“, nämlich so altbeglaubigte wie wir. Ganz im Sinne des
Patriarchates ist der Zweck der Ehe, der Familie Kinder zuzuführen, um
die Eltern zu ehren und den Ahnenkultus fortzusetzen. Die Ehe ist daher
ausschliesslich eine Familieneinrichtung, und nur dann wird eine solche
als blühend und glücklich betrachtet, wenn sie recht zahlreich ist.
Deshalb verheiratet man sich sehr jung, meist schon vor dem zwanzigsten
Jahre, in allen Provinzen des Reiches. Die Heiraten werden durch
Ehevermittler -- Böswillige nennen sie „Kuppler“ -- geschäftsmässig zu
Stande gebracht, und die Braut sieht ihren zukünftigen Gatten in der
Regel erst am Tage der Vermählung zum erstenmale. Dass „Hofmachen“ eine
den Chinesen unbekannte Pflicht sei, giebt General +Tscheng-ki-Tong+
selbst zu,[793] und die Heirat besiegelt keine Herzensneigung. Aber
die Heirat selbst gilt als das vornehmste, gewichtigste Ereignis im
menschlichen Leben, da erst durch sie der Jüngling gewissermassen zum
Manne gesprochen und als solcher im gesellschaftlichen Leben gültig
wird. Den alten Junggesellen und die alte Jungfer kennt China nicht. In
der Regel werden, ganz im patriarchalischen Geiste, die Verbindungen
zwischen Familien von gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen.
Ungleiche Ehen bilden die Ausnahme. Bei der Unterzeichnung der
Eheverträge vertreten die Familienhäupter die Stelle der europäischen
Standesbeamten und Notare. Eine „Trauung“ in unserem Sinne giebt es
nicht. Die Ehe gilt als reine Privathandlung, an der sich weder
Standesamt noch Priester beteiligen. Die einfachen, dabei beobachteten
Zeremonieen tragen weder einen religiösen, noch einen zivilen
Charakter. Es findet weder eine kirchliche Weihe, noch ein sonstiger
religiöser Akt statt. Die einzigen Zeugen des Ehebündnisses sind die
Familie und die Freunde.

Die chinesische Familie ist nach +Tscheng-ki-Tong+ eine Art
Teilhabergenossenschaft, in welcher die Güter gewöhnlich in
gemeinsamem Besitz sind und deren Mitglieder, solidarisch für einander
haftbar, sich gegenseitig zu unterstützen haben. An dem gemeinsamen
Vermögen haben alle männlichen Mitglieder das gleiche Anrecht, die
weiblichen sind aber davon durchaus ausgeschlossen. Die Gewalt
ruht bei dem Ältesten, dem Hausvater, dem die Verrichtungen eines
Regierungsoberhauptes zukommen. Jedermann trägt das Seinige bei, alle
Eingänge fliessen in eine gemeinschaftliche Kasse, und feste Satzungen
bestimmen Rechte und Pflichten eines Jeden. Der Unterhalt der Greise,
die Erziehung der Kinder, die Unterstützung der Hilfsbedürftigen,
die den Jünglingen nach ihren Prüfungen zu gewährenden Preise, die
Aussteuer der in die Ehe tretenden Mädchen -- alles ist vorhergesehen,
alles im vorhinein geregelt. In diesem so geordneten Familienwesen
ist die väterliche Gewalt, die _patria potestas_, wie im alten Rom,
Rechtsregel. Es giebt kein Gesetz, welches die Machtvollkommenheit der
elterlichen Gewalt über ihre Kinder einschränken möchte. Die Eltern
dürfen ihre Kinder sogar verkaufen, oder an Gläubiger verpfänden.
Missratene, unverbesserliche Kinder werden, wie Missionär +Lörcher+
versichert, getötet oder durch Verstümmelung unschädlich gemacht.
Wie die alten Israeliten haben die Chinesen über ihre Töchter ein
noch ausgedehnteres Verfügungsrecht als über ihre Söhne. Allerdings
beruht die Annahme, dass ein grosser Teil der neugebornen Mädchen
der weitverbreiteten Gepflogenheit des Kindermordes zum Opfer falle,
auf starker Übertreibung, wie +Giles+ und +Gray+ übereinstimmend
bezeugen. In Anbetracht der enormen Bevölkerungszahl, sagt letzterer,
sind die Fälle von Mädchenmord gar nicht so schrecklich zahlreich,
als es nach gewissen Autoren den Anschein hat.[794] In Wirklichkeit
lieben chinesische Eltern alle ihre Kinder ebenso sehr, wie die
Menschen in anderen gesitteten Ländern, in denen man Knaben ebenso
sehnsüchtig herbeiwünscht, um die Familie vor dem Aussterben zu
bewahren. Allerdings ist der grössere Wert des Knaben vor dem Mädchen
bei den Chinesen vielleicht stärker ausgeprägt,[795] und dazu trägt
nicht wenig die Ansicht bei, dass die Manen der Abgeschiedenen durch
Huldigungen seitens ihrer männlichen Nachkommen glücklich werden. Nur
die Söhne erweisen den toten Eltern alle vorgeschriebenen Ehren und
wenden sich im Gebete an die „Ahnentafeln“; den Töchtern kommt derlei
nicht zu. Ist dies auch in der Lehre des Kung-fu-tse über kindliche
Pietät begründet, so geht daraus doch nur hervor, dass der chinesische
Moralist selbst schon inmitten des ausgebildeten Vaterrechts stand und
lehrte, welches letztere, wie wir wissen, überall Wert und Würde des
Weibes herabdrückte.

Daran ändert auch nichts der Umstand, dass die gemeiniglich recht
falsch beurteilte Stellung der Frau in China eine gesellschaftliche
Geltung besitzt, wie kaum irgendwo im Morgenlande. General
+Tscheng-ki-Tong+ versichert in allem Ernste, die Frau sei in China
ebenso glücklich, wie in Europa.[796] Sie geht aus, lässt sich
spazieren tragen in ihrer Sänfte und hat nicht einmal einen Schleier,
um sich gegen unbescheidene Blicke zu schützen, ja die Ehe verleiht
ihr sämtliche Vorrechte ihres Gatten und sie darf sogar die Uniform
seines Ranges tragen. Überschreitet man die Schwelle des Hauses, so
betritt man ihr Reich, in welchem sie ein so massgebendes Ansehen
geniesst, wie sich dessen die europäischen Frauen kaum rühmen
dürfen.[797] Und der Engländer +Giles+ findet, dass die Frauen der
ärmeren Klassen in China zwar hart arbeiten müssen, aber nicht mehr
als eine Frau gleichen Standes in anderen Ländern.[798] Auch sei
Misshandlung der Frauen unbekannt, obwohl die Macht über Leben und Tod
unter gewissen Umständen in der Hand des Gatten liegt, und eine Frau
mit hundert Schlägen bestraft werden kann, wenn sie die Hand gegen
ihren Mann erhebt. Im allgemeinen werden die Weiber sehr gut von ihren
Männern behandelt, die sie nicht selten mit ebenso scharfer Zunge zu
beherrschen wissen, wie nur eine Xantippe des Westens.[799] Die Ehe
ist unauflöslich, nicht vom gesetzlichen Standpunkte, sondern von dem
Gesichtspunkte der Achtung, welche man der Familie und besonders den
Eltern schuldig ist. Allerdings giebt es zwei Fälle von Ehescheidung,
welche wiederum enge mit den patriarchalischen Anschauungen
verflochten sind. Sie bestehen in dem bis zur Beschimpfung getriebenen
Ungehorsam gegen die Eltern des einen oder des anderen Gatten, dann
in der, bei einem durch das Gesetz bestimmten Alter, festgestellten
Unfruchtbarkeit.[800] Letztere, versichert +Tscheng-ki-Tong+, bilde
den einzigen ernsthaften Scheidungsfall, allein selbst dann mache
der Gatte keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen Rechte, weil die
Ehescheidung zwar durch das Gesetz gestattet, durch das Herkommen
aber verurteilt, ganz besonders aber in den Kreisen der Aristokratie
verachtet werde. Es scheint, dass der chinesische General bei seinen
Schilderungen hauptsächlich die Sitten der höheren Kreise im Auge
hat, denn wenn er sagt, dass die Ehescheidung in den arbeitenden
Klassen nur selten vorkomme, so steht dem +John Henry Grays+ Zeugniss
gegenüber, wonach die seit undenklichen Zeiten zu Recht bestehenden
Ehescheidungsgesetze dem Manne Handhaben bieten, sich seiner Frau
auf leichte Art zu entledigen, während es -- wie in Altisrael und
überhaupt im ganzen Bereiche des Patriarchats -- den Frauen nicht
oder nur sehr schwer möglich ist, die Männer, und seien dieselben
noch so strafwürdig, behufs Erlangung einer Scheidung vor Gericht zu
bringen. Die Scheidungsgründe, die der Gatte geltend machen kann,
sind: Unverträglichkeit, Dieberei, Flucht, Ungehorsam, Unzucht,
Trunksucht, wozu in neuerer Zeit auch Opiumrauchen gezählt zu werden
scheint, Ehebruch, Beflecktheit des Vorlebens, Pflichtvergessenheit
gegenüber dem Gatten und den Schwiegereltern. Und die Leichtigkeit,
mit der die Chinesen ihre Weiber auf Grund dieser zahlreichen und
elastischen Ehetrennungsursachen loswerden können, wird nicht
vermindert durch das sehr einfache Verfahren, durch das die Scheidung
herbeigeführt wird.[801] Der schwerstwiegende aller Scheidungsgründe
ist natürlich der Ehebruch. Schon auf den blossen Verdacht einer
Untreue hin -- und wäre derselbe in Wirklichkeit noch so unbegründet
-- behandeln chinesische Gatten ihre Weiber oft recht grausam. Das
Gesetz gestattet dem Manne, der sein ehebrecherisches Weib auf frischer
That ertappt, die beiden Schuldigen zu töten; er muss aber +beide+
umbringen, wenn er sich nicht gerichtlichen Verfolgungen aussetzen
will. Viel häufiger begnügt sich aber der beleidigte Gatte damit,
das schuldige Paar eingesperrt zu halten, bis der Ehestörer ein mehr
oder minder hohes Lösegeld erlegt.[802] Überall in der Zeiten Lauf
ist des Gesetzes ursprüngliche Schärfe milderer Übung gewichen; doch
bleibt jene massgebend für das eigentliche Verhältnis der Geschlechter
im Patriarchate. Ganz im Einklange mit den diese Familienordnung
beherrschenden Anschauungen gehört es in China keineswegs zum guten
Tone, dass Witwen sich wieder verheiraten, und in den besseren Kreisen
tritt dieser Fall vielleicht niemals ein. Eine Dame von Rang würde
sich durch das Eingehen einer zweiten Ehe einer Strafe von achtzig
Stockhieben aussetzen. In den niederen Schichten der Gesellschaft
allerdings heiraten viele Witwen aus Armut und Not ein zweites
Mal.[803] Mehr als alles andere vielleicht kennzeichnet die Stellung
der chinesischen Frau, dass nach dem Tode des Vaters der älteste Sohn
bei seinen Geschwistern Vaterstelle vertritt.

General +Tscheng-ki-Tong+, der warme Anwalt seiner heimatlichen
Einrichtungen, belehrt uns, dass Monogamie die Grundlage der
chinesischen Ehe sei. Das Gesetz bestraft sehr streng eine zweite
Heirat, so lange die erste noch gültig ist.[804] Die Thatsache ist
richtig; der Chinese hat gesetzlich bloss +eine+ Ehegattin (_Tsi_);
von jeher aber war ihm das Halten von Nebenfrauen (_Tsie_) in
unbestimmter Anzahl gestattet. So herrscht eigentliche Einweiberei
nur in einem Teile Nordchinas, namentlich bei der grossen Mehrheit
der Bevölkerung der Provinz Schantung. Aber in den meisten übrigen
Provinzen waltet die Vielweiberei vor, und Missionär +Lörcher+ sagt:
„Vielweiberei ist allgemein verbreitet, nur durch Armut beschränkt.“
Also auch hier das nämliche Verhältnis, wie wir es allerwärts im
Bereiche des Patriarchates gefunden. Es ist kaum zu bezweifeln, dass
im Altertume die Vielweiberei noch viel mehr im Schwange gewesen. Das
Konkubinat, sagt +Tscheng-ki-Tong+, ward eingesetzt, damit es dem
Manne erspart werde, ausser dem Hause Abenteuer aufzusuchen. Dies
ist aber sicher nicht die Ursache dieser Einrichtung gewesen. Der
chinesische Schriftsteller verwechselt die Wirkung mit der Ursache.
Dass das Konkubinat nach der angedeuteten Richtung, wenn auch nicht
mit vollkommenem Erfolge wirke, ist gewiss; sein Entstehen ist aber
ursprünglich auch in China auf die im Patriarchate gezeitigten
Eigentumsbegriffe zurückzuführen. Der lebhafte Wunsch, recht viele
Kinder zu erhalten, war überall eine Hauptursache der Polygynie. Die
Kinder der Nebenfrauen vermehrten eben den Besitzstand des Hausvaters.
Sehr wahrscheinlich sind die Nebenfrauen auch in China Sklavinnen
gewesen; jetzt gehen sie zumeist aus den niedrigeren Schichten der
Gesellschaft hervor; sehr häufig sind sie Freudenmädchen, die mit
ihren späteren Herren in öffentlichen Häusern bekannt wurden, woraus
zugleich hervorgeht, dass die chinesischen Männer trotz Konkubinat
Abenteuer ausser Hause aufsuchen. Selbst in den höchsten Kreisen
finden sich, wie +Gray+ berichtet, viele dieser Sphäre entnommene
_Tsie_, zumal manche Freudenmädchen die Töchter geachteter Eltern
sind. Die erste Frau, die Ehegattin, übt eine gewisse Herrschaft über
die Nebenfrauen aus, denen sie die zu verrichtenden Arbeiten anweist.
Im übrigen ist der Unterschied zwischen der chinesischen Konkubine
und der europäischen „Maitresse“ der, dass erstere anerkannt wird.
Sie ist eine Art gesetzliche Geliebte. Manchmal wählt man auch heute
noch wirkliche Sklavinnen (_Pi_) zu Nebenfrauen. Denn China kennt
nicht nur die lebenslängliche, sondern auch die erbliche Sklaverei.
Es bezeichnet das patriarchalische Verhältnis, dass die Sklaven,
wie im alten Rom, als Familienmitglieder betrachtet werden, ja in
früherer Zeit sogar die Familiennamen ihrer Herren annahmen. Aber sie
haben keine Bürgerrechte, sie sind ein blosser Besitzgegenstand ihrer
Herren. Diese können ihre Sklavinnen an andere als Beischläferinnen
oder an die Eigentümer öffentlicher Häuser verkaufen oder sie zur
Befriedigung ihrer eigenen Gelüste verwenden. Heiratet ein Herr
eine seiner Sklavinnen, so verständigt er zuvor seine Freunde und
Nachbarn, damit diese ihn am Hochzeitstage besuchen. Die Ehe, sagt
+Gray+, wird der Sklavin in solchen Fällen nicht von ihrem Herrn,
sondern von dessen Gattin angetragen, und es ist nichts Seltenes,
dass eine unfruchtbare Frau, wenn sie eine hübsche oder angenehme
Sklavin besitzt, ihren Mann auffordert, dieselbe zur zweiten Frau zu
nehmen.[805] +Tscheng-ki-Tong+, aus dessen Darstellung nicht viel
Klarheit zu gewinnen ist, bemerkt, die Konkubine könne nur unter
bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung der gesetzmässigen Gattin
in die Familie eintreten, und fügt hinzu: „Die Kinder derselben werden
als Kinder der rechtmässigen Frau betrachtet, wenn diese kinderlos
ist. Dagegen gelten sie als legitimiert, d. h. sie haben dasselbe
Recht wie die ehelichen Kinder, wenn die rechtmässige Frau selbst mit
solchen gesegnet ist.“[806] So sieht die „Monogamie“ im chinesischen
Patriarchate aus!

Sehr ähnlich liegen die Verhältnisse in +Japan+. Auch dort strenges
Patriarchat, auch dort Monogamie und daneben -- ausgedehnte
Vielweiberei. Der Japaner besitzt bloss eine rechtmässige
Ehegattin (_O' Kamisa_), aber Vielweiberei war im alten Japan eine
weitverbreitete Sitte. +Jyeyasu+ spricht in seinen Gesetzen dem
Mikado das Recht zu, sich ein Dutzend Nebenfrauen zu nehmen, den
Daimio und Hatamoto gewährte er acht und den gewöhnlichen Samurai
zwei Kebsinnen. Professor +Rein+ bemerkt, dass diese nur in seltenen
Fällen davon Gebrauch machten, und dann geschah es wohl, dass
die früh alternde Frau selbst dem Manne eine Nebenfrau zugeführt
habe.[807] Bei +Bousquet+ und +Dalmas+[808] liest man aber, dass die
Sitte Konkubinen (_Mekake_) zu halten, allgemein sei. Je nach den
Vermögensumständen führt die Frau dem Gatten nach einander eine oder
zwei Mekake zu.[809] Auch ein Leitartikel des japanischen Blattes
„Mai Nitschi Schimbun“ vom Jahre 1879 behandelt das Konkubinat als
eine ganz allgemeine Einrichtung. Die Nebenweiber waren seit alten
Zeiten gesetzlich als Verwandte zweiter Klasse anerkannt, und im Jahre
1879 war dieses Gesetz noch in Geltung. Ungeachtet der Unterscheidung
von „Gattin“ und „Konkubine“ -- sagt das erwähnte Blatt, welches die
Aufhebung des Konkubinats befürwortet -- sind beide doch wesentlich
gleich, und derjenige, welcher ausser seiner Frau noch ein Nebenweib
hat, ist nichts mehr und nichts weniger als ein Anhänger und Ausüber
der Vielweiberei. +Bousquet+ bestätigt, dass die Stellung der Mekake
jener der Ehegattin, mit der sie gewöhnlich im besten Einvernehmen
leben, völlig gleich sei. Sie nehmen Anteil an allen Festlichkeiten,
sind bei allen Besuchen[810] und ihre Kinder geniessen gleiche
Rechte, wie solche aus der gesetzlichen Ehe. Diese war bis 1870, wie
in China, lediglich ein bürgerlicher Akt, welchem eine feierliche,
bindende Verlobung gewöhnlich voranging. Sie ward und wird durch einen
Heiratsvermittler (_Nakôdo_) von beiden Eltern und häufig schon über
die kleinen Kinder beschlossen. Die Mädchen heiraten frühestens mit
zwölf, die Jünglinge mit fünfzehn Jahren,[811] obgleich das Gesetz
dreizehn und sechzehn Jahre verlangte.[812] Niemand durfte ausser
seinem Stande heiraten. Der Mann hatte das Recht über die Person
und das Eigentum seiner Gattin, ihm ist das besprochene Konkubinat
gestattet, während er den Ehebruch seiner Frau mit dem Tode bestrafen
durfte. In sieben Fällen stand ihm das Recht der Scheidung zu, das
er einfach durch Zurücksendung der Frau zu ihren Eltern ausübte. Das
Weib muss als Mädchen dem Vater, als Gattin dem Manne, als Witwe dem
ältesten Sohne sklavisch gehorchen. Die japanische Frau ist die erste
Dienerin des Hauses. Mann und Frau nehmen keine gemeinsamen Mahlzeiten,
noch bewegen sie sich zusammen im öffentlichen Leben, wenigstens nicht
solche aus den höheren Ständen. Im Hause aber ist sie die Herrin
des Innern, geniesst das allgemeine Ansehen und steht auch über den
Mekake und deren Kindern. Was diese anbelangt, so hat der japanische
Hausvater, wie der _Pater familias_ im alten Rom, unbeschränkte
Macht über deren Person und Eigentum. Er kann den ältesten Sohn
enterben; Mädchen erben ohnehin nicht. Ihre Jungfrauschaft ist aber
ein Schatz, welcher vor der Ehe dem Vater, nach derselben dem Gatten
gehört; es heisst den Besitzer bestehlen, wenn man dieselbe ohne
seine Einwilligung raubt. +Mit+ seiner Einwilligung wird das Nämliche
dagegen eine lobenswerte Handlung. Japanische Eltern verhandeln daher
in der Not ihre Töchter, ohne dass die Gesetze Einsprache erheben.[813]
Auf diesem Wege gelangen die meisten Insassinnen der _Yoshiwara_
(Freudenfelder) an diese Orte; nach dem Willen ihrer Eltern oder
nächsten Verwandten werden sie meist schon in zarter Jugend an die
Besitzer dieser öffentlichen Häuser verhandelt,[814] und vergeblich hat
man versucht, solche Verträge ungültig zu erklären; die Sitte hat sich
bisher als die stärkere behauptet.[815] Die Bewohnerinnen der Yoshiwara
werden auch nicht verachtet, finden vielmehr nicht selten leichte
Gelegenheit sich zu verheiraten.[816] Graf +Dalmas+ bringt diesen
Schacher mit der weitverbreiteten und ungemein leichten Kindesannahme
(Adoption, japanisch: _Moraikko_ oder _Yoshi-ni naru_) in Zusammenhang.
Arme Eltern überlassen ihre Kinder, um sich ihrer zu entledigen, einem
Freunde oder auch einem Fremden. Angenommene Kinder sind unzählig in
Japan; man zieht sie auf und lässt sie arbeiten bis zur Zeit der
Reife, um sie dann zu verkaufen oder auf andere gewinnbringende Weise
auszubeuten.[817] Wo kein Sohn in der Familie ist, wird gleichfalls
ein solcher angenommen. Diese Sitte der Kindesannahme ist eine sehr
alte und hatte zwei Zwecke: einen materiellen und einen religiösen.
Ersterer bestand darin, der Familie die erblichen Rechte zu sichern,
welche an Kriegsdienste oder wenigstens die Möglichkeit, solche leisten
zu können, gebunden waren, der andere aber darin, die Fortdauer der
den Vorfahren bestimmten Opfer zu sichern. Wie in China, gab und giebt
es deshalb wegen des Ahnendienstes kaum ein grösseres Unglück für den
Familienvater, als keinen Sohn zu haben.[818]

Aus dieser skizzenhaften Überschau der im Rahmen des Patriarchats
bei einigen der hervorragendsten Kulturvölker in Vergangenheit und
Gegenwart auftretenden Erscheinungen erhellt wohl zur Genüge dessen
eigentliches Wesen. Ist es da zu verwundern, dass strenge Einweiberei
(Monogynie), d. h. der Verkehr des Mannes mit einem einzigen Weibe,
überhaupt als sittliches Gebot noch nirgends zu finden, dass Einzelehe
(Monogamie), d. h. die Beschränkung auf eine einzige „Gattin“,
selbst dort, wo dies die Regel, lediglich die Wirkung ökonomischer
Verhältnisse, nicht aber der Ausfluss einer geläuterten sittlichen
Anschauung ist? Absichtlich habe ich aus den vorstehenden Betrachtungen
den Kreis der eigentlichen Monogamen ausgeschieden: die alten Arier,
Hellenen, Römer und Germanen, aus welchen die höchstgestiegenen
Nationen unserer Tage hervorgewachsen sind. An späterer Stelle wird
der Leser auch diese kennen lernen. Hier ist zunächst noch der grossen
Gruppe jener Völker zu gedenken, Völker zwar verschiedener Abstammung,
um welche jedoch ein gemeinsamer religiöser Glaube, der +Islâm+, das
vereinigende Band geschlungen, ihnen allen, gleichviel ob semitischer,
indogermanischer oder turktatarischer Zunge, einen gemeinsamen Stempel
aufprägend. Weitaus der grösste Teil der hierher gehörigen Völker
stammen von Wanderhirten, ja stehen heute noch auf der Nomadenstufe.
Bei allen aber herrscht die patriarchalische Familienform und fusst auf
der Grundlage der Vielweiberei. Wie diese Familienform sich bei ihnen
gestaltet hat, soll der nächste Abschnitt zur Darstellung bringen.
Vorweg sei bloss darauf hingewiesen, wie die kulturgeschichtlich
bedeutendste Wirkung des Islâm unzweifelhaft darin bestand, dass er die
Vielweiberei und darin wieder die Vielehe, die Polygamie, zu +einer
eigentlichen, staatsrechtlich ausgebildeten Satzung+ erhob. Es wird
am Platze sein, an die Thatsache und deren Folgen einige erläuternde
Bemerkungen zu knüpfen.

Zur Zeit als der Islâm unter den Beduinen Arabiens ins Leben trat,
war Vielweiberei eine dem damaligen Zustande des Volkslebens und der
Gesellschaft durchaus angemessene Einrichtung. Es ist nämlich leicht
zu erkennen, dass in jener Periode des Volkslebens, als noch die
Stammesbildung vorherrschte, als jeder Stamm, jede Familie sich im
Zustande der Notwehr gegen alle übrigen befinden musste, alles davon
abhing, dass der Stamm möglichst stark sei und eine zureichende Anzahl
von kampftüchtigen Männern stellen könne. Es lag also ein dringender
Grund für jeden Stamm, für jede Familie vor, sich nach Möglichkeit
zu bestreben, eine zahlreiche Nachkommenschaft zu erlangen, denn
davon hing die Macht, das Ansehen, die Sicherheit der Familie und
des ganzen Stammes ab. Deshalb heisst es in der Bibel in der Vision
des Patriarchen, dass seine Nachkommen zahlreich werden sollten,
wie der Sand am Meeresgestade, eine Aussicht, die in unseren Zeiten
einen angehenden Familienvater in gelinde Verzweiflung setzen würde.
Diesen Verhältnissen entsprach die Polygynie nicht nur deshalb, weil
sie schnell den Familienstand vermehrte und also das Bedürfnis nach
Nachkommenschaft befriedigte, sondern ganz besonders aus dem Grunde,
weil auch hierdurch wertvolle verwandtschaftliche Verbindungen mit
anderen Stämmen und Familien angeknüpft wurden. Zur Zeit als der Islâm
sich ausbreitete, war die allgemeine soziale und politische Lage
aber eine solche, dass die Polygynie noch in weit höherem Masse als
im Altertume berechtigt erscheinen musste. Sollten die über weite
Länder erobernd sich verbreitenden Araber nicht baldigst unter den sie
umgebenden, weit zahlreicheren fremden Stämmen untergehen, so konnte
dies nur durch eine sehr rasche Zunahme der arabischen Bevölkerung
verhindert werden. Die Polygynie ward zu diesem Endziele in der
ausgiebigsten Weise benutzt. Freilich kamen hierbei viele Verbindungen
echter Araber mit Weibern fremder Nationalität vor und hierdurch ging
allmählich die Reinheit der Rasse verloren; immer aber gingen aus
solchen Verbindungen Kinder hervor, welche die Zahl der herrschenden
Nation verstärkten.[819] Mit anderen Worten: ohne Vielweiberei hätten
die Araber ihre weitläufigen Eroberungen gar nicht behaupten können,
und damit wäre auch das Abendland der Segnungen, welche die „arabische“
Gesittung ihm brachte, verlustig gegangen.

Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den
christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind
überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man
nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere
für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen.
Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine +Folge+ der entwickelten
Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei an sich, führt zur
Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der Vorstellung verknüpft,
dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst +Herbert Spencer+,
so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu werden und sie
als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch beständig die
Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt er kaum,
während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt,
welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände
und Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind
Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht
untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der
Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben
gerufen, welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820]
so ist dies nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die
Männer unter den früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht
Genüge leisten. Letzteren gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei
immerhin einer, wenn auch schwachen +Eindämmung+ des Geschlechtstriebes
gleich. Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur
Polygynie die Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des
Verhältnisses der Geschlechter für die Menschheit“[821] nachzuweisen.
Die „vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht!
Zwar fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass
schon die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge;
doch ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches
häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die
Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also
„natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das
Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der
Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise der
höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen +Spencers+ Satz. „Der
selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun
und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr
treffend +Karl Frenzel+.[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte
des gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die
menschlichste Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt
+M. G. de Lapouge+, den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man
darf mit Ch. +von Vincenti+ daran erinnern, dass bei uns selbst die
Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht,
als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne
beiweitem als +Ausnahmszustand+ erscheint, man könnte boshaft sagen,
fast +gerade+ so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist
allerdings streng, aber unsere +Sitte+ umgeht die unbequeme Festung,
während im Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse +Duldsamkeit+ zeigt,
deren Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch -- den _Adat_
-- auf das nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der
morgenländischen Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. +Karl
Th. Richter+ in der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen
Masse des Volkes in der gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne
gesetzliche, aber mit gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische
Vielweiberei nennen könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und
mehreren Geliebten. Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht.
Wie bei uns, bedingt der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung
der Häuslichkeit. Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese
Einschränkung bei den Moslemin +noch+ einen sittlichen, bei uns aber
+schon+ einen unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt
sie vorläufig von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur
Vermeidung der Ehe und erzeugt das Konkubinat.


[780] +H. Spencer.+ Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324.

[781] A. a. O. S. 283. 285.

[782] Dr. +Adolf Bauer+. Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage
der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).

[783] +B. Stade.+ Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380.

[784] A. a. O. S. 384.

[785] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.

[786] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 781.

[787] Richter 5, 30.

[788] +Henne Am Rhyn+. Kulturgesch. des Judentums. S. 80.

[789] +Stade+. A. a. O. S. 383.

[790] +Stade+. A. a. O. S. 386.

[791] A. a. O. S. 391-393.

[792] +Stade.+ A. a. O. S. 395.

[793] +Tscheng-ki-Tong.+ China und die Chinesen. S. 42.

[794] +Katscher.+ Bilder aus dem chines. Leben; nach +Gray+. S. 56.

[795] +Herbert A. Giles.+ _Chinese Sketches._ London 1876. S. 158.

[796] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 63.

[797] A. a. O. S. 73.

[798] +Giles.+ A. a. O. S. 11.

[799] A. a. O. S. 12-13.

[800] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 55.

[801] +Katscher-Gray.+ A. a. O. S. 90.

[802] A. a. O. S. 93-94.

[803] A. a. O. S. 64.

[804] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 77.

[805] +Katscher-Gray+. A. a. O. S. 97.

[806] +Tscheng-ki-Tong+. A. a. O. S. 79.

[807] +J. J. Rein+. Japan. Bd. I. S. 493.

[808] +Raymond de Dalmas+. _Les Japonais, leur pays et leurs moeurs._
Paris 1885. S. 159.

[809] +Georges Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 88.

[810] A. a. O.

[811] Ausland 1878. S. 487.

[812] +Rein+. A. a. O. S. 492.

[813] +Bousquet+. A. a. O. S. 87.

[814] +Rein+. A. a. O. S. 501.

[815] +Bousquet+. A. a. O.

[816] +Dalmas+. _Les Japonais._ S. 157.

[817] A. a. O. S. 156.

[818] +Rein+. A. a. O. S. 490.

[819] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients unter den
Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112-115.

[820] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267.

[821] A. a. O. S. 278.

[822] +Karl Frenzel+. Frau Venus. Bd. II. S. 91.

[823] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310.

[824] +M. G. de Lapouge.+. _L'Hérédité dans la science politique, in
der Revue d'anthropologie_ 1888. S. 187.

[825] +Ch. von Vincenti+. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6.



XXII.

Die Familie im Islâm.


Wegen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch
Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die
Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf
patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge
als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder
weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre
Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten;
die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz
besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe
liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm
noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese
an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei
den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu
machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.

Die alten, d. h. die +vor+islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes)
und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso
viele auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften,
zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas
nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der
Verehrung gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie +Robertson
Smith+[826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung
des Totem entspricht der Verehrung des _Heros eponymos_, welche wir
bei Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor
+B. Stade+ vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten
der Araber, desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist,
dass jeder Stamm seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch
einen Fetisch oder eine geheiligte Stätte besass, die allmählich
selbst zum Gegenstande der Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem
besass jede einzelne Familie ihre besonderen Hausgötzen,[829] ihre
„Penaten“ in der Sprache der Römer. Die Familienbande selbst waren
aber sehr lose geschürzt. Sogar der Prophet fand bei seinem Volke noch
geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in welchen Vielweiberei und
Vielmännerei neben einander herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen
sind anklingende Sitten noch nicht ausgestorben. +William Gifford
Palgrave+ möchte heute noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft
nennen und meint, sehr schlau müsse das Kind sein, welches seinen
Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an die schon besprochenen
„Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der
_Dschâhilija_, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah
die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier hielt um
das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten an und
sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für
abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: _khith_, d. h. ich bin Freier,
und der Mundwalt antwortete: _nikh_, d. h. ich bin Ehegewährer.[832]
Das war alles, worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer
scheint es gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut,
einen Brautschatz (_mahr_)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft
wurde,[834] wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht
selten mit Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch
der Frau zum Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch
völlig jenem, welcher das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet.
Der so einfach geknüpfte Bund konnte natürlich ebenso leicht und
rasch wieder gelöst werden. Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht
selten war ausserdem noch eine Art von Ehe, welche indessen diesen
Namen kaum verdient und der die Araber den Namen „Genussehe“ (_Nikâh
almot'ah_) gaben. Eine solche Verbindung ward auf bestimmte Zeit
gegen einen vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn
abgeschlossen.[835] +Wilken+ gedenkt ferner auf Grund der von +Bochârî+
gesammelten Überlieferungen noch vier anderer „Ehe“-formen, deren
einige hart an Vielmännerei und Hetärismus streifen.[836] Man wird
nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der Genussehe noch deutliche
Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt. Dafür spricht auch die
hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im arabischen Altertume und
auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich erfreute.

In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum
nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste
Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens
konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang
sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten
ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung
zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine
Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht
selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;[837]
ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem
Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war
höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen
stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt
umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher
den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine
Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem Vermögen
konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der Frauen
mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne
Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch
Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die
Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der
Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung
der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung
im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten
Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer
in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet
haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben,
dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib
vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse
sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit
hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes bestand.
Man besang die Frauen in liebeglühenden Gedichten und verklärte
ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.[841] Auch die Litteratur
anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der Türken, ist
voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche im Weibe ein
hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder
und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken sich vielfach
von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt sich doch, bei
Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über die Schilderung
sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der Liebe, sagt Dr. +Polak+,
der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns aufgefasst wird, existiert
kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche die persischen Dichter
in ihren Poesieen besingen, hat entweder einen symbolischen oder
einen höchst profanen Sinn; auf das Wort _Ischk_ (Liebe) folgt immer
der Begriff _Was'l_ d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden
auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr
Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch
galt in den Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen
Stämme nichts für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn
ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des
eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn
Mädchenraub war an der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann
in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in
mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar
zu töten, galt als die schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine
Anschauung, die ebenfalls auf +vor+ dem Vaterrechte liegende Zustände
zurückweist. Wie in der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte
endlich das Kind der Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten
Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich
freisprach[847]: _parius sequitur ventrem_. Über die Zahl der Frauen,
über die verbotenen Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester
Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse
kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie nicht von der nämlichen
Mutter stammten,[848] gleichwie auch die Sage der Hebräer von solchen
berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig bei den Beduinen beliebte
Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also nach unseren jetzigen
Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen, so dass der Name
für diese, _Bint-ʿamm_, zugleich eine höfliche Bezeichnung für Gatten
geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten,
besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm
mütterlicherseits (_Châl_) genoss hohe Achtung und die Beziehungen
zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige
anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des
Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach
gerate.[851] Die ebenfalls in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde
Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in
vorislamitischer Zeit allgemein.[852]

Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses
Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern
wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und
chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss,
dass schon in der _Dschâhilîja_ zu den erwähnten noch andere Züge
hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie
bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in
Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken
gezogen; es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich
zu ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen
haben; man tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters
(Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht verboten war.[853]
+Wilken+ ist der Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher
Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des
Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854] eigentlich
zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie
der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte
stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir
heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten
Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss
unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich
entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag
sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben;
wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra
schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn
oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von
väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten
Wert bei[856] und kannte genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte
zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der
Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen
als Erbstücke an die Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften
schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und
endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des
Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht
der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.[860]

Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren
Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert
unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon
aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her
herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten
Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed,
der Prophet, aufgewachsen, von dem +Poole+ sagt, dass er den Araber
zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.[861] Seine
Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.[862] Kein
Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. +Dieterici+, fällt vom
Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist.
Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen
Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu
Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem Reformator der Sitten,
als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne
knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande
an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl
ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber
nicht mit +einem+ Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht lesen
oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach und nach
aufgezeichnet. +Nöldekes+ „Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über
die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der Suren. +Alfred von
Kremer+ hat endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins
dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm
gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit
älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und Byzantinern, in sich
aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner
früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da hat er die schon
hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat, nur befestigt,
ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich der Strömung der
Zeit.

Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge,
wenn Muhammed und damit der Islâm einer +Lockerung+ der ehelichen
Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das
Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur
Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms
uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in
früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie,
die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem
er dem Manne +höchstens+ vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er
hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in
gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die
islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von
der moslimschen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist
+James Payn+ bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den
europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück,
manchmal nicht.[866] Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs
mit der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem
Hause oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht
zugleich mehrere gleichberechtigte Frauen: +eine+ war die Gebieterin
des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die
anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen
ersterer und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.[867] So erhielt
sich das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei
den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die
Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon
längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im
Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche
Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr
Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als wenn eine bestandene
Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber
grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums
eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die Mode der
Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum
als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der
persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine Wirkungen im
nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den
Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.

Der Stifter des Islâms hatte, wie gesagt, vor allem die Vermehrung
seiner Völker im Auge. Daher übte er Nachsicht für die folgenreichen
Fehltritte unverheirateter Frauen; andererseits aber +erhob er die
Ehe zum religiös-politischen Dogma+, was so ziemlich einer Zwangsehe
gleichkommt. Es ist +Pflicht+ des Weibes, in den Ehestand zu treten;
jene, welche ein einsames oder Witwenleben führt, ehe sie alt geworden,
übertritt wissentlich ein göttliches Gesetz.[871] Das Gleiche gilt auch
vom Manne, und nichts steht heute noch bei den Bekennern des Islâm
in schlechterem Rufe als das „Cölibat“. Ehelosigkeit kommt daher im
Bereiche des Islâm fast gar nicht vor. Man heiratet vielmehr ungemein
frühe, und die moslemitischen Mütter, die einen Sohn von 15 und eine
Tochter von 9-10 Jahren besitzen, haben weder Tag noch Nacht Ruhe,
bis sie dieses wichtigste Lebensgeschäft ins Reine gebracht haben.
Mütter von 12 und Grossmütter von 25 Jahren sind deshalb im Morgenlande
nicht so selten, und bisweilen wird der Jüngling Vater, ehe noch
seine Erziehung vollendet ist.[872] Während aber vor der ehelichen
Begegnung eine gewisse Heiligung der Gatten verlangt wird -- ohne ein
_Inschallah_ oder _Bismillah_ findet keine Annäherung statt -- ist
die +Eheschliessung+ selbst bloss ein +bürgerlicher+ Vertrag, der
unter Anrufung Allahs vor dem _Kadi_, der weltlichen Behörde, und vor
Zeugen einfach durch die meist sogar nur durch Stellvertreter (_Wekil_)
abgegebene Erklärung der Brautleute geschlossen wird, dass sie sich
heiraten wollen. Eine Eheschliessung findet niemals in der Moschee
statt. Der Kadi schliesst die Ehe im Hause eines der Brautleute. Auch
in Persien ist der _Akd_ oder Heiratsvertrag eine einfache gesetzliche,
aber bindende Förmlichkeit: Trauung, nicht bloss Verlobung.[873] Zur
Gültigkeit der Ehe sind erforderlich: eben die obige Erklärung und
freie Einwilligung der Gatten, Absicht derselben, den Zweck der Ehe
zu erfüllen, Abhaltung der Hochzeitsfeier, geistige Gesundheit und
Grossjährigkeit. Letztere tritt gesetzlich beim männlichen Geschlechte
im zwölften, beim weiblichen bereits im neunten Jahre ein, wenn
beide den Zustand ihrer Reife durch Eid bekräftigen; sonst ist das
vollendete fünfzehnte Jahr für die Grossjährigkeit beider Geschlechter
festgesetzt. Der Begriff der Blutschande erfuhr durch den Korân eine
bedeutende Verschärfung; dieser bestimmt genau, zwischen welchen
Personen die Ehe untersagt ist und unter keinerlei Umständen gestattet
werden kann. Es sind dies sowohl die nächsten Verwandten in auf- und
absteigender Linie, als auch die Kognaten. Verboten sind also als
blutschänderisch alle Heiraten mit den Müttern, Töchtern, Schwestern,
Muhmen, Basen, Schwiegertöchtern, dann mit Schwiegermüttern,
Stieftöchtern, Stiefmüttern. Sodann verbietet das Gesetz einem Manne,
zwei Schwestern und zwei Basen neben einander als Frauen zu haben. Ja
sogar die Milchverwandtschaft (_Ridhâ' at_ oder _Radhâ'_) gilt als
vollgültige Verwandtschaft, wobei es genügt, dass ein Kind nur +einen+
Tropfen von der Brust eines Weibes getrunken, um sofort mit diesem
Weibe und dessen Familie in ein Verwandtschaftsverhältnis zu treten,
welches fast der Blutverwandtschaft gleichkommt. Doch erstreckt sich
die Milchverwandtschaft bloss auf den Säugling und seine späteren
Nachkommen, nicht auch auf seine Blutsverwandten in aufsteigender oder
einer Seitenlinie.[874] Auch mit einer Tochter oder einem sonstigen
weiblichen Nachkommen, welche man in _Zinâ_[875] erzeugt hat, kann
keine Ehe geschlossen werden. Dem Moslim ist endlich die Ehe verwehrt
mit einer Sklavin, bevor er sie freigelassen, mit einer Witwe oder
geschiedenen Frau vor Ablauf ihrer Trauer- oder beziehungsweise
Wartezeit und endlich einer Heidin (_Kafir harbî_), während die Ehe mit
Christinnen (_Naçrâni_), Jüdinnen (_Jahudî_) und Sabierinnen (_Çâbî_)
zulässig erscheint. Eine moslemitische Frau darf dagegen keinen
Andersgläubigen heiraten.

Die +Hochzeiten+, in Persien _Arusi_ genannt, die im Islâm wie bei uns
einem stillen Übereinkommen zufolge als „fröhliche Ereignisse“ gefeiert
werden, weiht man unter Gebeten des Imam der Pfarre, in welcher das
Brautpaar wohnt, ein; sie dauern gewöhnlich eine Woche, bei vornehmen
Personen auch doppelt so lang.[876] Örtliche Sitten reden hierbei
natürlich ein entscheidendes Wort. Die Hochzeit ist nicht mit dem
vorangehenden Verlobungs- und zugleich Trauungsakte zu verwechseln, von
welchem schon oben gesagt wurde, dass er rein bürgerlicher Natur sei
und welcher in vielen Gegenden sogar +nie+ in Gegenwart der Brautleute
stattfindet. Vor der Hochzeit hat der Mann sein Weib gewöhnlich gar
nicht gesehen; es wird ihm von Andern bestimmt oder ausgewählt. Zumeist
ist es die Mutter, welche zur Brautschau für ihren Sohn eine vertraute
Matrone, die „Prüferin“ genannt, in die Hareme und öffentlichen Bäder
aussendet. Die Gepflogenheit, sich durch Dritte über die körperlichen
Vorzüge seiner Braut belehren zu lassen, reicht schon in die arabische
Heidenzeit zurück, aus welcher die Dichter solche für unser heutiges
Anstandsgefühl unmögliche Schilderungen[877] bewahrt haben. Der Mann
erwirbt das Weib durch Zahlung eines Brautpreises; wenigstens ist dies
in den niederen und mittleren Ständen die Regel, und oft muss er zu
diesem Zwecke ein für seine Verhältnisse beträchtliches Opfer bringen.
Dieser _Mahr_ (auch _Çadâq_ oder _Cadaqat_, in der Türkei _Mu-etschèl_
genannt) wird sogleich beim Abschluss der Ehepakten erlegt und heisst
dann _Mahr mosammá_ d. i. „festgestellter Brautschatz“, kann aber auch
später, sogar nach Vollzug der Ehe entrichtet werden. Ein solcher
_Mahr al-mithl_, d. h. verhältnismässiger Brautschatz wird dann von
den nächsten weiblichen Blutsverwandten der Braut väterlicherseits
empfangen. Brautschatz oder Morgengabe ist gewöhnlich für eine Jungfrau
(_Bikr_) höher als für ein schon einmal verheiratet gewesenes Weib.
In vielen islamitischen Landen ist, besonders bei den niedrigen
Standen, der Mahr zu einem so geringfügigen Betrage herabgesunken,
dass er gewissermassen bloss noch ein Symbol geworden. Es ist dort das
Bewusstsein, dass man die Frau von ihren Blutsverwandten kauft, in der
Masse der Bevölkerung auch nicht mehr lebendig, zumal der Brautpreis,
obwohl von dem Mundwalt (_Wali_) des Mädchens bedungen, nicht mehr ihm,
sondern der Braut selbst ins Eigentum fällt.[878] Dieses Heiratsgut
muss der Frau vom Manne in +allen+ Fällen ausbezahlt werden, und sollte
selbst der Mann vor Vollziehung der Ehe zurücktreten, so bleibt er
dennoch für die Hälfte verpflichtet. Die Frau selbst erhält von den
Ihrigen weder Mitgift noch +Aussteuer+, indem auch diese letztere,
sowie der Brautkorb, dem Manne zur Last fällt, ausgenommen, wenn er
eine Sklavin heiratet, welche dann meistens ausgestattet wird.[879]

Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten im Sinne der römischen
oder christlichen Satzungen kennt der Islâm nicht, so dass die Frau
auch nach ihrer Verheiratung noch im vollen Genusse und Besitze
ihres Vermögens bleibt. Sie kann nicht einmal angehalten werden, die
Einkünfte desselben dem gemeinsamen Haushalte zuzuwenden.[880] Stirbt
die Frau eines Mannes, welcher mehrere Gattinnen hat, so wird sie bei
den Türken nicht von ihrem Manne oder den Kindern der Familie, sondern
nur von ihren eigenen Kindern beerbt; stirbt hingegen der Mann, dann
teilen sich die Witwen und deren Kinder zu gleichen Teilen in den
Nachlass. Hinsichtlich des Erbrechtes sind übrigens die Bestimmungen
des Korân vielfach unzusammenhängend und unlogisch, scheinen auch
in einzelnen Punkten das strenge Vaterrecht noch nicht durchgeführt
zu haben, wie auch aus dem soeben über Gütergemeinschaft Bemerkten
hervorgeht. Die vierte Sure, „Die Weiber“, -- so überschrieben, weil
vorzugsweise von weiblichen Angelegenheiten handelnd, -- bestimmt:
„Männliche Erben sollen so viel haben als zwei weibliche. Sind +nur+
weibliche Erben da, und zwar über zwei, so erhalten sie zwei Drittel
der Verlassenschaft. Ist aber nur eine da, so erhält sie die Hälfte.
Die Eltern des Verstorbenen erhalten jeder, wenn der Erblasser ein Kind
hinterlässt, den sechsten Teil des Nachlasses. Stirbt er aber ohne
Kinder und die Eltern sind Erbe, so erhält die Mutter den dritten Teil.
Hat er Brüder, so erhält die Mutter nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden den sechsten Teil..... Die Hälfte von dem, was euere Frauen
hinterlassen, gehöret euch, wenn sie kinderlos sterben. Hinterlassen
sie aber Kinder, so gehöret euch nach Abzug der gemachten Legate und
Schulden der vierte Teil des Nachlasses. Auch den Frauen gehöret der
vierte Teil von dem, was ihr hinterlasset, wenn ihr kinderlos sterbet;
hinterlasset ihr aber Kinder, so bekommen sie nach Abzug der gemachten
Legate und Schulden nur den achten Teil eueres Nachlasses. Wenn ein
Mann oder eine Frau einen entfernten Anverwandten zum Erben einsetzet,
und der Erblasser hat einen Bruder oder eine Schwester, so erhält jeder
dieser beiden den sechsten Teil des Nachlasses. Hat er aber mehrere
Brüder oder Schwestern, so erhalten sie nach Abzug der gemachten Legate
und Schulden den dritten Teil des Nachlasses, zu gleichen Teilen. Diese
Verordnung ist von Gott, dem Allwissenden und Allgütigen.“[881]

Das moslemitische Weib tritt in die Ehe nicht zufolge einer inneren
Neigung oder einer wirklichen Wahl, weder von ihrer noch von des
Mannes Seite. Der Ehe geht kein Roman voraus; das Herz hat bei der
Heiratsangelegenheit keine Stimme, weder bei Osmanen noch bei Persern.
Zwar kann keine gültige Ehe geschlossen werden ohne Einwilligung der
Braut und Beistimmung ihres Rechtsvertreters, welcher eine mündige
Jungfrau nicht zur Heirat gegen ihren Willen zwingen darf; aber
nach der Rechtsschule des Imâm Shâfi'y, welche als dritte orthodoxe
allgemeine Anerkennung gefunden, können der Vater oder Grossvater ihre
Tochter oder Enkelin, sofern sie noch Jungfrau ist, ausheiraten, ohne
sie zu befragen, ja selbst gegen ihren Willen.[882] Indes behandelt
der Mann seine Frauen mit Rücksicht, was ihm der Korân zur Pflicht
macht. Er nennt sie „Herrin“ und überlässt ihnen unumschränkt die
Leitung des Hauswesens, sowie die Erziehung der kleineren Kinder. Der
Stifter des Islâm hat auch sein Möglichstes gethan, um die eheliche
Zärtlichkeit und damit die Dauerhaftigkeit der Ehe zu sichern. Die
zweite und die dreissigste Sure des Korâns befassen sich damit, und
auf die verschiedenen Äusserungen ehelicher Zärtlichkeit sind noch
ganz besondere, im Paradiese fällige Gnadenprämien ausgesetzt.[883]
Auch gehört der Vorschrift nach der Mann von Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang ins Frauengemach, in den Harem. Vernachlässigt er hier
seine Pflichten,[884] so machen die Weiber ihm, falls er kein Tyrann
ist, das Leben sehr schwer und können ihn sogar gesetzlich verklagen.
Die von der Polygamie gepeinigten Moslemin sind wirklich die blutigsten
Märtyrer in der Geschichte der Völker. Zärtliche Parteilichkeit ist dem
Manne strengstens untersagt. Geht er auf Reisen und kann er nicht alle
seine Gemahlinnen mitnehmen, so giebt ihm das Los eine Begleiterin.
Rechtgläubige, welche +einer+ Frau mehr Aufmerksamkeit zuwenden als
ihren Gefährtinnen, werden am jüngsten Tage einer ganz besonderen
Strafe unterliegen. Doch nimmt die „erste“ oder die „Gross-Frau“,
die Frau der Jugendzeit, welche auch den Ehrentitel _Chatûn_ oder
_Kadine_ führt, über die Nebenfrauen ihres Gatten eine bevorrechtete
Stellung ein, welche wohl noch aus mutterrechtlicher Zeit in die neuen
Verhältnisse hereinragt. Die zweite Frau nennen die Araber _Durrah_,
d. h. Papagei. Als eine sittlich getragene Gestalt steht die Frau
als +Mutter+ da, vom heiligen Gesetze beschirmt, vom allmächtigen
Brauche hochgehalten. Die Mutter bewahrt im Islâm zumeist das Recht,
ihr Kind bei sich zu behalten und zu erziehen, und kann dieses Recht
nur durch eine zweite, infolge von Verstossung geschlossene Heirat
verscherzen. Die mütterlichen Verwandten besitzen vor den väterlichen
das Vormundschaftsrecht über das Kind. Dem Gatten Kinder zu gebären,
ist daher die Hauptsehnsucht jeder muhammedanischen Frau. Dies vor
allem verleiht ihr Macht und Sicherheit.

Die Frau im Islâm ist nicht so recht- und schutzlos, nicht so sehr der
Willkür des Mannes preisgegeben, als gemeiniglich dargestellt wird.
Wohl hat der Mann das Recht, die Frau körperlich zu züchtigen; er darf
sie schlagen, aber nicht misshandeln; Untreue von ihrer Seite straft
das Gesetz entweder mit dem Tode oder den entehrendsten Züchtigungen.
Die Praxis ist aber eine andere als die Vorschrift des Gesetzes. Selbst
dieses giebt übrigens dem Weibe manche Waffe in die Hand. Da ist
zunächst der Ehevertrag. In neuerer Zeit enthält er bei den besseren
Ständen sehr oft eine verdriessliche Klausel, welche den Gatten trotz
dem Korân zur Monogamie verurteilt, nicht mehr und nicht weniger, als
ob er ein gewöhnlicher Ungläubiger wäre. Wird er wortbrüchig, so tritt
für die Frau das Recht der Ehescheidung ein. Man darf wohl annehmen,
dass die sich mehrende Anwendung besagter Klausel auf den Einfluss
der in jüngerer Zeit eindringenden abendländischen Anschauungen
zurückzuführen ist und wohl auch hauptsächlich bloss bei jenen
moslemitischen Völkern vorkommt, welche diesem Einflusse ausgesetzt
sind. Aber auch sonst sorgt der Korân für das Weib in materieller
Hinsicht. Der Mann ist seiner Frau nach dem Gesetze Unterhalt,
abgesonderte Wohnung und alle sechs Monate einen neuen Anzug schuldig.
Die Muhammedanerin kann ihren Mann gesetzlich zu ihrem Unterhalt
zwingen, ja nötigenfalls zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse Schulden
auf ihres Mannes Namen machen.

Der Punkt, in welchem das Mannesrecht am schärfsten zur Geltung
kommt, ist zweifellos die +Ehescheidung+. +Voltaire+ hat gesagt: „Die
Ehescheidung ist beinahe ebenso alt, wie die Ehe. Ich glaube, dass die
letztere um einige Wochen älter ist.“ Da im Islâm das Weib als Eigentum
des Mannes gilt, so darf er sich jeden Augenblick ihrer entledigen,
während das gleiche Recht dem Weibe nur in den wenigen bestimmten
Fällen zugesprochen wird,[885] wenn der Mann sie ohne Unterhalt lässt,
sie fälschlich der Untreue anklagt und das Kind, das sie ihm geboren,
nicht anerkennen will oder vom Glauben abfällt. Doch kann die Frau ihre
Scheidung auch gegen eine Entschädigung (_'Iwadh_) abkaufen, in welchem
Falle eine Herstellung des Ehebundes späterhin nicht mehr möglich
ist. Ausser dieser, _Chol'_ genannten, unterscheidet man noch drei
andere Arten der Scheidung: durch _Fasch_, d. h. durch richterlichen
Ausspruch auf Ansuchen der Frau in den obenerwähnten Fällen, zu welchen
noch Nichterfüllung der ehelichen Pflichten seitens des Mannes sich
gesellt; durch _Talâq_ oder Verstossung, endlich durch _Li'an_ oder
Fluch. Vom _Fasch_ wird thatsächlich wenig Gebrauch gemacht, die
Frauen erklären sich beim Richter lieber als im Zustande ehelicher
Empörung (_Nâsjizat_) befindlich, wodurch sie den Gatten gewöhnlich
zur Verstossung nötigen. _Li'an_ tritt ein, wenn der Gatte überzeugt
ist, ohne es indes beweisen zu können, dass die Schwangerschaft
seiner Frau eine Folge von unerlaubtem Umgang (_Zinâ_) sei, welche
Überzeugung er durch einen feierlichen Eid vor dem Kadi beschwören
muss. Doch muss dies unbedingt noch +vor+ der Entbindung geschehen;
nachher ist es nicht mehr gestattet. Der Frau steht es übrigens frei,
durch einen gleichen Eid die Unwahrheit der Überzeugung ihres Gatten
zu bezeugen. Weitaus die häufigste Art der Ehescheidung ist aber die
Verstossung durch den Mann,[886] der dies ohne jeden Grund thun kann.
Er sagt bloss: _Mutállaka_, d. h. du bist verstossen, und dies genügt.
Er bedarf übrigens auch dieser sakramentalen Formel nicht; er kann
einfach sagen: „Bedecke dich mit deinem Schleier“, oder _Dachlak_!
d. i. „Deinen Rücken“ (will ich sehen), was bedeutet: mache, dass du
fortkommst! oder: „du bist mir fortan, was mir der Rücken meiner Mutter
ist,“ oder „suche dir einen andern Mann“, oder er schwört, ihr Ehelager
zu meiden, und die Frau ist damit verstossen. Es sind überdies alle
diese Äusserungen auch dann rechtsgültig, wenn der Mann dieselben in
trunkenem Zustande thut; nur wenn er krank darniederliegt, sind sie
ungültig. Die Verstossene bleibt nun auf des Mannes Kosten während
+drei+ Monaten in ihrem Harem, während welcher Frist der Mann sie nicht
sehen darf, denn eine Liebkosung, ein Kuss, ja, wie die Schafitischen
Schriftgelehrten meinen, nur ein einziger zärtlicher Blick genügt, um
die Ehe wieder herzustellen. Spricht der Mann während dieser Zeit: „ich
kehre zurück zu dir“, dann sind sie wieder verheiratet; lässt er die
Frist verstreichen, sind sie geschieden, und der Mann kann die Frau
nur dann zurücknehmen, wenn sie inzwischen nicht geheiratet und er ihr
zum +zweiten+ Mal den _ganzen_ Betrag der im Ehevertrage ausbedungenen
Morgengabe verabfolgt. Dasselbe wiederholt sich dann auch bei einer
zweiten Scheidung, bis die dritte die eheliche Gemeinschaft +gänzlich+
auflöst.[887] Man nennt daher die beiden ersten Scheidungen auch
„widerrufliche“ (_Talâq radj'i_), die dritte aber „unwiderrufliche“
Verstossung (_Talâq bãin_). In diesem letzteren Falle giebt es dann nur
_ein_ Mittel, die Ehegatten wieder zusammen zu bringen. Es muss nämlich
die Frau zuvor in aller Form Rechtens einen +Dritten+ geheiratet haben
und dieser gestorben sein oder sie wieder verstossen haben. Dieser
„Mittelsgatte“ heisst _Mohallil_ oder _Mustahüll_, was so viel als
„Erlaubtmacher“ bedeutet. Nicht selten schrumpft er zu einem Strohmann
zusammen, welcher sich der hinkenden Reue des ersten Ehemannes für Geld
und gute Worte zur Verfügung stellt, obschon solch frommer Betrug durch
den Korân strengstens verboten und der zweite Mann, welcher zu Gunsten
des ersten verstösst, mit diesem verflucht wird. In früheren Zeiten
gab es besondere Greise, welche als Ehemänner auf Miete dienten. Sie
gingen solche Ehen gegen Entgelt ein, um nach erfüllter gesetzlicher
Förmlichkeit und ohne ihre Gattinnen für eine Stunde erblickt zu haben,
auf dem Platze selbst die Scheidung auszusprechen.[888] Natürlich sucht
man auch jetzt den Mustahüll mit Vorliebe unter solchen Individuen,
die an sich wenig geartet sind, die Neigung der Frau zu gewinnen.
Dennoch ist es schon vorgekommen, dass die Scheinvermählten an einander
Gefallen fanden and der noch so reumütige erste Gatte dann das
Nachsehen hatte.

Die leichte Lösbarkeit der Ehe bildet zweifellos, so sehr sie auch
durch andere Bestimmungen, sowie den Gebrauch beschränkt erscheinen
mag, den eigentlich wunden Fleck des islamitischen Eherechtes. Unter
den besseren Ständen ist die Scheidung nicht so gewöhnlich, in den
unteren Klassen aber tägliches Vorkommnis. In manchen Gegenden, wie
in Ägypten, ist die Morgengabe meist so gering, dass der Mann auf
ständigen Freiersfüssen, aus der Arbeit der +einen+ Frau die Schuld
an die +andere+ herausschlägt.[889] Dieses Nacheinander häufiger
Eheschliessungen mit verschiedenen Frauen wirkt weit verderblicher
als das Nebeneinander. Überall im Islâm -- Persien ausgenommen, wo
die Ehescheidung (_Telâk_) nicht bloss fast ebenso schwierig als in
Europa zu erlangen und verhältnismässig selten ist, sondern auch
das Ansehen beeinträchtigt, so dass Geschiedene nicht leicht mehr
Gelegenheit zu einer neuen anständigen Ehe finden[890] -- ist es
nichts Besonderes, Männer anzutreffen, die fünfzehn bis zwanzig Weiber
hintereinander besessen haben, Frauen in mittlerem Lebensalter, die
einem halben Dutzend Männern angehörten.[891] In Stambul sprach man,
nach +Pischon+, von Männern, die sich nacheinander fünfundzwanzigmal,
und von Frauen, die sich siebzehnmal verheiratet hatten.[892] Diese
häufigen Scheidungen sind besonders bei jenen beliebt, denen Armut
das Halten mehrerer Weiber verbietet. Es begreift sich, dass bei
einem so lockeren, leicht löslichen Ehebande bei so kurzer Zeit des
Zusammenlebens +Ehebruch+ im allgemeinen selten ist. Der Korân nennt
denselben eine vorzugsweise „infame Handlung“ und verhängt darüber
die Strafe der Einsperrung, bis der Tod die Schuldigen befreie oder
Gott ihnen ein Mittel des Heiles verschaffe. Es erinnert dies an
die vorislamitische Ehebruchsstrafe der Einmauerung. In der 24.
Sure, welche das „Licht“ heisst, kommen die Schuldigen mit hundert
Stockstreichen davon, während die viel grausamere Überlieferung
wieder die Steinigung, eine schon bei den Hebräern übliche Todesart,
verlangt, welche bei den Wahabiten noch bis in unsere Tage im Gebrauche
war. Indes erschwert das Gesetz die Feststellung der Schuld, die
Beweisführung fast bis zur Unmöglichkeit. Verlangt es dazu doch
nicht weniger als +vier+ Zeugen! Und für die Schiiten gilt gar Alis
Forderung: _Necesse est videre stylum in pixide!_[893] Daher denn die
Verurteilung von Ehebrecherinnen so selten war, dass die paar Fälle,
wo sie doch erfolgt ist, in die Annalen der Geschichte aufgenommen
wurden.[894] Doch sei nicht verschwiegen, dass in der Türkei eine
Türkin, welche mit einem aus der _Rajah_, d. h. einem christlichen
Unterthan der Pforte, Verkehr hatte, ohne Gnade ersäuft, der Rajah
aber gehenkt wurde. Graf +Moltke+ war noch 1836 Zeuge einer solchen
Exekution.[895] In Persien verfallen der Untreue überwiesene Frauen
gesetzlich dem sogenannten „Todesbrunnen“, aber auch dort wendet man
diese Strafe heute nur selten mehr an. Die Männer ziehen es vor, von
dem untreuen Weibe sich zu scheiden, oder räumen dasselbe geräuschlos
durch Gift hinweg, wobei sie der Mithilfe der eigenen Schwiegermutter
sicher sein dürfen.[896]

Das Verhältnis der Eltern zu den Kindern ist im Bereiche des Islam
im allgemeinen ein zärtliches. Der Orientale ist überhaupt ein
Kinderfreund, und die Liebe zum Kinde ist das mächtigste Register
im Gefühlsleben der Muhammedaner. Knaben werden, wie überall,
wo das Patriarchat herrscht, vor den Mädchen bevorzugt und das
Weib, das dem Herrn des Hauses den ersten Knaben geboren, den
Stammhalter des Geschlechts, bleibt in der Regel die erste Kadine
des Mannes. Eine _Ummweled_, d. h. eine Knabengebärerin, darf auch
nicht ohne angemessene Versorgung verstossen werden. +Pischon+
behauptet, nur ausnahmsweise wende sich die Zärtlichkeit der Väter
den Töchtern zu, eine zärtliche Fürsorge der Mütter für diese sei
aber fast unerhört.[897] Dagegen bemerkt +Vincenti+, ohne des
Geschlechtsunterschiedes zu gedenken, die Liebe und Sorgfalt, welche
die moslemitischen Mütter auf ihre Kinder verwenden, sei ganz
ausserordentlich. Der Korân schreibt ihnen das Stillen derselben bis in
das zweite Lebensjahr als Pflicht vor und jede Muhammedanerin, von der
höchsten bis zur niedrigsten, hält es für ein grosses Unglück, wenn sie
dieser heiligen Pflicht nicht genügen kann. Wenn trotz aller Sorgfalt
die Moslemin in der Aufziehung ihrer Kinder nicht glücklich sind,
wenn die meisten Kinder sterben, so rührt dies nach übereinstimmenden
Zeugnissen nicht von etwa infolge der Vielweiberei verkommenem Blute
her, sondern davon, dass die morgenländischen Weiber von einer
vernünftigen Kinderpflege keine Ahnung besitzen; die zarten Geschöpfe
werden irrationell ernährt und widersinnig diätetisch behandelt.
Grosses Unheil bewirkt endlich das geschäftsmässige Quacksalbern junger
und alter Frauen.

Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens +vier+
gesetzmäßigen Gattinnen (_Hanum_), welche der Korân dem Gläubigen
gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber
auferlegt sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu
einem kostspieligen Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen
kann. Die grosse Menge des islamitischen Volkes sieht sich daher
auch dort, wo der Islâm nicht bloss äusserlich über Christentum
und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges Eheweib angewiesen. Das
Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm immer nur die grosse
Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden und bescheiden
sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit +einer+ Frau
und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer
Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei
gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren
Tagen der Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem
Auftreten neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann
die Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja
immer zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse
erheischen. Sie fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende
Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet
den Orientalen zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der
osmanischen Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht
mehr vor.[898] Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die
Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.[900] Dennoch ist das ganze nationale
Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt,
und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine
polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe
lebenden Männer bloss auf 30-35 von tausend geschätzt werden, wovon
wieder nur der dritte Teil, also etwa +ein+ Mann auf hundert, sich im
Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901] Allerdings
treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin,
womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe
zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in
beliebiger Anzahl hinzu.

Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten
Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen
Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine
Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients
auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem
Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der
Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der
islamitische Sklavenkodex, die _Hedaja_, beschützt den Sklaven, sondern
noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im
morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch
Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen
genommen werden. Die Türken nennen sie dann _Odalik_ (von _Oda_, Stube
und _lik_, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen
„Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben.
Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen
gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese
letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin.
Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft
werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz.
Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres
Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn.
Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist
rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig
etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht, jenen
lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde willen
„Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung bilden. Sind
doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen Söhne von
Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen, gesellschaftlich wie
zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die ehelichen besitzen,
ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den rechtmässigen Gattinnen
des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar freundschaftliches.
Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und Dienerinnen der
letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen Vergeltung zu
üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie wie
ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein
Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene _Hanum_ höchst prosaische
Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch
den Einzug einer zweiten +rechtmässigen+ Gattin ins Haus zu verhindern.
Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder geringeren
Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche Vorsicht
angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde erhalten, wie
+Millingen+ andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen durchaus
unwahrscheinlich.

Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen,
so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des
Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des
ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen
zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt,
so es möglich ist, nur +Jungfrauen+ zu heiraten. Den Männern mutet
er dagegen Enthaltsamkeit +vor+ der Ehe +nicht+ zu. Er scheint den
geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins
zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang
der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen _Huri_[903]
eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses
spielt.[904] Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der
sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als
des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener
Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. +Ch. von
Vincenti+, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die
moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht
schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen
unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder
eine dekorative Existenz.[905]


[826] +Robertson Smith+. _Animal worship and animal tribes among the
Arabs and in the Old Testament_; im: _Journal of philology._ Bd. IX. S.
75-100.

[827] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408.

[828] +August Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin
1885. Bd. I. S. 49.

[829] +Edward William Lane+. _Selections from the Kur-án. With an
introduction by Stanley Lane Poole._ London 1879. S. XXXIII.

[830] +W. G. Palgrave+. _Narrative of a year's jurney through central
and eastern Arabia._ London 1865. Bd. I. S. 10.

[831] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 537.

[832] +Lane+. A. a. O. S. XXVII.

[833] Das arabische _Mahr_ ist identisch mit dem hebräischen _Mohár_.
Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als
„Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des
Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in
einen wirklichen Kaufschilling verwandelt.

[834] Dieser Ansicht +Kremers+ pflichtet auch +G. A. Wilken+ bei: _Het
Matriarchaat bij de oude Arabieren._ S. 43-44.

[835] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538. -- +G. A. Wilken+. A. a. O. S.
9-14.

[836] +Wilken+. _Het matriarchaat._ S. 19-20.

[837] +Kremer.+ A. a. O. Bd. II. S. 100-102.

[838] +C. von Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 5. -- Perron. _Femmes
arabes avant et depuis l'islamisme._ Paris u. Alger 1858. S. 127.

[839] +A. Müller+. Der Islâm. Bd. I. S. 47.

[840] +Kremer+. A. a. O.

[841] +Kremer+. A. a. O. S. 102.

[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende
wirklich reizende Anrufung der Geliebten:

    Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare
    Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware,
    Und deiner Augen hochgeschwung'ne Brauen,
    Dreitäg'gem Monde sind sie gleich zu schauen.

    Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren
    Hab' ich um deine rosenfarb'nen Ohren!
    Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben,
    Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.

    Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen
    Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen;
    Und alle Schritte deiner schmalen Füsse
    Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!

(Mitgeteilt von +L. Grünfeld+ im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni
1887.)

[843] +Jakob Eduard Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner.
Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.

[844] +Karl Nathaniel Pischon+. Der Einfluss des Islâm auf das
häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881.
S. 5.

[845] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 88.

[846] +Kremer+. A. a. O. S. 103.

[847] +Müller+. Der Islam. Bd. I. S. 41.

[848] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 29.

[849] +Richard F. Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to
El-Medinah and Meccah._ London 1856. Bd. III. S. 41.

[850] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 200.

[851] +Wetzstein+ erörtert ausführlich die Rolle des arabischen _Châl_
in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S.
244-250.

[852] +Müller+. A. a. O. Bd. I. S. 64. +Poole+ behauptet jedoch, dass
der Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich
selten“ gewesen sei. (+Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXIX.)

[853] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538.

[854] +Wilken+. A. a. O. S. 39. 41.

[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und
zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem
andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter
von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit.
(+Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III.
S. 33.)

[856] +Kremer+. A. a. O. Bd. II. S. 106.

[857] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XVIII.

[858] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 43-45.

[859] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 167-170.

[860] A. a. O. S. 52-62.

[861] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXXV.

[862] A. a. O. S. XC.

[863] Dr. Fr. +Dieterici+. Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert
n. Chr. Leipzig 1876. S. 45.

[864] Z. B. bei +John Mühleisen-Arnold+. Der Islâm nach Geschichte,
Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen. Gütersloh
1878. S. 156.

[865] +Pischon.+ Einfluss des Islâm. S. 10.

[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von
Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und
veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648-657.

[867] +A. v. Kremer.+ Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114.

[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den
Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem
Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert;
denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten
keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern,
Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder
mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet,
deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr
Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist's schicklich,
damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr.
+L. Ullmann.+ Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt
und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld
und Leipzig 1877. S. 364.)

[869] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S.
2. (Der mir persönlich bekannt gewesene +Murad Efendi+ war ein
Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu
Stockholm starb.)

[870] +Kremer.+ A. a. O. S. 108.

[871] +Arnold+ urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift
entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei,
während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem
Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.

[872] +Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 9. -- +H. H. Jessup+ (_The
Women of the Arabs._ London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter
Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der
ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen,
welches mit 9½ Jahren geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren
Grossmutter geworden sei.

[873] +C. J. Wills+. _Persia as it is, being sketches of modern persian
life and character_. London 1887. S. 52.

[874] +L. W. C. van den Berg+. _De Beginselen van het mohammedaansche
Recht._ Batavia u. Haag 1878. S. 131.

[875] Als _Zinâ_ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang
eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (_haram_) ist, d.
h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht
als Sklavin oder als _Om-Walad_ angehörte. Öffentliche Mädchen sind
im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“, heisst es
wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert Schlägen
geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von Mitleid
gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag. Einige
Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere
Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure
soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine
derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“ (+Ullmann+. Korân.
S. 293.)

[876] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 12.

[877] Siehe eine solche bei Dr. +Perron+. _Les femmes arabes._ S.
531-533.

[878] +Van den Berg+. A. a. O. S. 133-134.

[879] +Vincenti+. A. a. O. S. 11-12.

[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen
türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein
fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld
auf Zinsen geliehen.

[881] +Ullmann+. Korân. S. 55-56. Über das Erbrecht vgl. +Van den
Berg+. A. a. O. S. 117-127 und A. +von Kremer+. Kulturgeschichte des
Orients. Bd. I. S. 527-532.

[882] +Van den Berg+. A. a. O. S. 132.

[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand
erfreut, wird von Gott +zehn+ Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin
an die Brust zieht, mit +zwanzig+, und wenn er sie küsst, gar mit
+dreissig+ Gnaden beteilt werden.

[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise,
wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen
hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und
Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung (_Dochul_)
in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner Frauen
regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei jener
zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer Frau
schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich, worauf
jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (+Van den Berg+. _De
Beginselen van het mohammedaansche Recht._ S. 136-137.)

[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über
türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann
das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der
Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht
behagt, und +häufig+ machen die türkischen Frauen von dieser Freiheit
Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113).

[886] +Van den Berg+. A. a. O. S. 140-141.

[887] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 22.

[888] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.

[889] A. a. O. S. 23.

[890] +Wills+. _Persia as it is._ S. 64.

[891] +Van den Berg+. A. a. O. S. 139.

[892] +Pischon+. Einfluss des Islâm. S. 13.

[893] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.

[894] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 7.

[895] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in
der Türkei. S. 37.

[896] +Wills+. _Persia as it is._ S. 69-70.

[897] +Pischon.+ A. a. O. S. 17.

[898] +Murad Efendi.+ A. a. O. Bd. II. S. 2.

[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91.

[900] +C. J. Wills.+ _Persia as it is._ S. 63.

[901] +Vincenti.+ Ehe im Islam. S. 7.

[902] Globus. Bd. XIX. S. 15.

[903] Das arabische Wort ist _El-Hûr_, Vielzahl von _El Haurá_, „die
Grossäugige“ (+A. Müller.+ Der Islâm. Bd. I. S. 65).

[904] +Pischon.+ Einfluss des Islâms. S. 8.

[905] +Vincenti.+ Ehe im Islâm. S. 7.



XXIII.

Der Harem.


Der Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern _Enderun_, in
Indien _Zenana_) im Gegensatze zum _Selamlik_ (persisch: _Birun_),
dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen
Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen,
Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss +eine+
Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des Morgenländers
unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört bleiben
will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen: Der
Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die Frauenabteilung des
Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur engsten
Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt nicht im
Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger darüber
umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl aber
eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht.

Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen,
ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer
mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit
seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen,
von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht
mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen,
das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht
mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten
Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische
Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der
„blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser,
insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit
Falschem[907] gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld.
Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus
kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem
ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei
den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden
oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf
dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“
angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen
des aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn
auch, so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus,
sondern immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine
Steuern zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern
er fast immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so
erklärt sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber
ziemlich auch alles. +Heinrich von Maltzan+ betont, dass selbst in den
Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen
reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied
der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit
die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht
bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er
vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt
sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag
oder eine Wohnstube. +Maltzan+ erblickt in den Haremen ferner wahre
Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im
Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse
Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die
gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind,
sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit
bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann,
davon hat +Maltzan+ sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert
auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen
der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten
einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen
überschreiten.[910]

Die Haremsitten wechseln natürlich von Volk zu Volk; richtiger: jedes
Volk folgt darin je nach seiner Anlage bestimmten Gepflogenheiten,
wenngleich die Vorschriften des Gesetzes, des Korâns, für alle die
gleichen sind. So schreibt der Korân die strenge Beobachtung des
_Setr-Awret_ vor, d. h. des Gesetzes, welches die Weiber nötigt,
ihr Gesicht mit Ausnahme der Augen zu verhüllen; es gestattet keine
Ausnahme, weder für Reiche noch für Arme. Wo in der Türkei +freie+
Mägde im Harem bedienstet sind -- was freilich nicht häufig ist
-- schreit ein Herr, der in seinen Harem geht, so laut er kann:
„Aufgepasst“, oder: „Euer Gesicht! Bedecket Euch!“ damit sich alles
rasch verstecken könne. Doch ist die Verhüllung bei den sunnitischen
Osmanen noch lange nicht so strenge als bei den schiitischen Persern.
In Stambul wird der _Jaschmack_, der Gesichtsschleier, aus weissem
und sogar sehr durchsichtigem Stoffe getragen, ja man sieht mitunter
auf öffentlichen Promenaden +freie+ Mädchen selbst ohne Schleier,
obwohl bei den Türken im allgemeinen die Ansicht herrscht, die Türkin,
die einem Manne ihr Angesicht absichtlich entschleiert, ergibt sich
ihm.[911] Bei den Muhammedanern Bosniens und der Herzegowina, die
freilich zumeist Slaven und erst seit der Eroberung zum Islâm bekehrt
sind, verschleiern sich nur Frauen auf der Strasse, Mädchen gar nicht.
Und am mittleren Laufe der Narenta ist der Schleier stellenweise nicht
einmal für Frauen vorhanden, während diese sonst in ganz Bosnien
ärger vermummt sind als irgendwo im Orient.[912] Dagegen trägt das
persische Weib von ihrem neunten Lebensjahre an, wenn sie ausgeht, eine
weite indigoblaue Hülle (_Tschader_), welche den ganzen Körper von
Kopf bis Fuss dominoartig vermummt. Vor den Augen hängt ein langes,
schmales, weisses Tuch (_Rubaend_), das in der Gegend der Augen einen
gitterförmigen, ovalen Ausschnitt zum Sehen hat.[913] Freilich hat
Professor +Brugsch+ beobachtet, wie auf den Promenaden die Schönen
zuweilen wie zufällig den Schleier lüften, um sich aus der Ferne für
einen Augenblick bewundern zu lassen. Unter den ärmeren Volksschichten
tragen aber in einzelnen Teilen des sonst so strengen Landes die
Frauen den Schleier nicht einmal im Freien, sondern begnügen sich beim
Nahen eines Mannes sich einfach umzudrehen.[914] Die Weiber der in
Persien zahlreichen Nomadenstämme sind ebenfalls unverhüllt.[915] Zu
Hause, im Enderun ist endlich selbst die vornehmste Perserin nichts
weniger als wohlverhüllt; ein grösserer Gegensatz in der Tracht lässt
sich vielmehr kaum denken.[916] Bei den muhammedanischen Kosaken
in Russisch-Turkestan verschleiern sich bloss die Frauen mit einem
weissen, sackartigen Jaschmack, auch dies aber nur in den Städten,
während sie in der Steppe das Antlitz höchstens in Gegenwart einer
sehr hohen Persönlichkeit verhüllen.[917] Auch die Verschleierung
der Turkmeninnen ist eine sehr geringe. Von einer runden Kappe fällt
ein lang herabhängender Schleier von Seide oder Baumwolle herab, von
welchem ein Zipfel unter dem Kinn hinweggezogen und an der anderen
Seite des Kopfes mittelst einer Spange befestigt wird; zuweilen
rückt man ihn, wie es auch die Armenierinnen thun, bis an den Mund
hinauf.[918] In Ostturkestan endlich gehen die Frauen aus den niederen
Ständen, worüber sich schon +Mir Isset Ullah+ wunderte, der 1812
Yarkand besuchte, in vollkommener Freiheit unverschleiert umher; ja
auch vornehmere Frauen, welche einige Stunden des Tages in ihren Gärten
ausserhalb der Mauern zubringen, nahmen, wie der neuere Reisende
+Hayward+ berichtet, keinen Anstand, die Fremden mit neugierigen Augen
zu betrachten.

Wie mit dem Schleier, so verhält es sich auch mit der Einschränkung der
weiblichen Freiheit durch den Harem. In der Blütezeit der arabischen
Zivilisation war die Bewachung weit weniger streng, als dies jetzt im
Morgenlande der Fall ist; es herrschte damals eine freiere Bewegung
als in späteren Zeiten, wo bei dem Verfalle der Gesittung der
Haremszwang zu einer förmlichen Klausur ausartete.[919] Die fast bei
allen orientalischen Völkern herrschende Sonderung der Geschlechter
fand sich übrigens, wenngleich sehr gemildert, auch in den südlichen
Ländern Europas in Übung, und die portugiesischen Kreolen Brasiliens
sperren ihre Frauen ebenso ängstlich ein wie die Muhammedaner.[920]
In ihrem Harem verkehrt die Frau nur mit ihren nächsten männlichen
Blutsverwandten; mit den männlichen Dienern bespricht sie das Nötige
durch den Thürvorhang. Im Bazar, in den Läden, auf der Strasse verkehrt
sie mit Männern nur insoweit es die Notwendigkeit mit sich bringt.
Die Strenge dieser Vorschriften lässt aber an vielen Orten sichtbar
nach. Die türkische Frau z. B. ist keineswegs eine Gefangene, eine
Eingekerkerte; sie verkehrt mit der Aussenwelt ungefähr im Masse der
christlichen Klosterfrauen von den milderen Orden. Auf dem Lande und
in den kleineren Ortschaften, namentlich in Asien, stellt sich das
Verhältnis noch ganz anders. Die Abgeschiedenheit der Geschlechter
besteht dort mehr im Prinzip, und die Zurückhaltung im Verkehr vertritt
die thatsächlich unausführbare Absperrung. Letztere wird naturgemäss
undurchführbar, wo das Mädchen unter den Augen aller heranwächst, wo
bei den gemeinschaftlichen Feldarbeiten der Schleier oft unerträglich
wird, wo Männer und Weiber unausweichlich in fortgesetzter Berührung
bleiben.[921] In Persien ist die Überwachung der Frauen in den höheren
Kreisen sehr strenge, dennoch erfreuen sie sich keines besonders
guten Rufes als treue Gattinnen und geniessen eine verhältnismässig
grosse Freiheit. Nach Landessitte ist es ihnen gestattet, fünf bis
sechs Stunden lang in den öffentlichen Bädern zu verweilen und bis
auf mehrere Tage hinaus ihre Besuche bei den Eltern und sonstigen
Anverwandten auszudehnen. Sie sollen sich auch sonst allerlei
unerlaubter Mittel bedienen, um ihre Spaziergänge zu entschuldigen, die
sie, mit Ausnahme der Strassen der Hofburg, im Innern der Stadt Teherân
unternehmen.[922]

Innerhalb des Harems herrschen Gebräuche, welche dem Abendländer
tyrannisch erscheinen, deren Joch der Orientalin indes sanft und leicht
bedünkt. Strenge Trennung der Frauengemächer von den Männergelassen
bildet natürlich einen Hauptgrundsatz der moslemitischen Hausanlage.
Von seiner Frau wird der Moslim niemals in seinen Gemächern besucht;
immer ist er bei ihr zu Gast, wenn er vorspricht. Die Frauen
verbringen den Tag ohne den Mann, haben jedoch während dieser Zeit
volle Freiheit des Besuchens und des Besuch-Empfangens, aber es darf
eben nur weiblicher Besuch sein. Von diesem Frauentreiben ist der
Mann unerbittlich ausgeschlossen. Ein zehnfaches Verbot heiligt die
Schwelle des Harems, wenn fremdes Schuhwerk draussen steht, denn der
weibliche Besuch kann sich nicht der Gefahr aussetzen, vom Hausherrn
unverschleiert überrascht zu werden. In guten Häusern, so versichert
+Vincenti+, bedeutet übrigens der „Pantoffel auf der Haremsschwelle“
die unbedingte Unüberschreitbarkeit derselben für alles Männliche,
insbesondere den Ehegatten selbst. Wünscht die Frau den Besuch ihres
Gatten nicht, dann wird dies durch den hinausgestellten Pantoffel
angedeutet, und kein wohlerzogener Prophetenbekenner missachtet diese
Pantoffelsprache; ja thäte er es trotzdem, so würden die verschnittenen
Haremswächter, die allerdings bald der grossen Plunderkammer des
Islâm angehören werden, das Recht haben, sich sogar thatsächlich zu
widersetzen.[923] Der Pantoffel spielt überhaupt im moslemitischen
Haushalt eine Rolle. „Pantoffelgeld“ nennt man das rechtgläubige
Nadelgeld, mit dem Pantoffel züchtigt man das unfolgsame Gesinde,
mit dem Pantoffel hält man sich den Mann vom Leibe und knechtet man
ihn, wie überall. Lebt des Mannes Mutter noch, dann ist er wohl
des Hauses Mehrer, nicht aber auch dessen Regierer; Regiererin ist
seine Mutter, für die Schnüre die Schwiegermutter oft mit all ihren
Schrecken. Sie erforscht deren Herz und Nieren, hält Zucht und
überwacht den Nachwuchs. Sie hat ihren eigenen Haushalt, der ein wahrer
Regierungssitz ist. Die Schwiegertöchter ertragen knirschend das Joch;
aber alles buhlt um die Gunst der Mutter, Muhmen wie Bäschen, die
Sippe von aussen, wie der Harem des Mannes. Eine besonders bevorzugte
Stellung nimmt die Schwiegermutter in Persien ein, denn man ehrt sie
als die natürliche Wächterin der Braut und jungen Frau. Letztere ist
vor allem die Mutter der Kinder und behauptet ihrerseits, sobald sie
das Matronenalter erreicht, die wichtigste Stelle im Haushalt. Aber
auch sonst wird die persische Frau von ihrem Eheherrn in allen Dingen
befragt; sie ist seine vornehmlichste Ratgeberin und Vertraute. An
glücklichen Ehen ist auch in Persien, wie Dr. +Wills+ und +Benjamin+
übereinstimmend bezeugen,[924] durchaus kein Mangel. Nicht bloss in
Persien, sondern so ziemlich überall im Bereiche des Islâm ist das Los
der Frau ein glückliches, sobald sie Kinder geboren. Ihr fällt deren
Aufziehung sowie die Aufgabe zu, Frauen für ihre Söhne auszusuchen.
Unglücklich ist nur das kinderlose Weib. Unfruchtbarkeit ist auch in
Persien, wo es doch immer zur Schande gereicht, eine Frau aus der
Familie auszustossen, ein Scheidungsgrund.[925] Kommt es aber nicht
zur Scheidung, so muss sie doch ihrem Herrn und Meister eine andere
Gattin besorgen.[926] Das ist ihr grösster Schmerz. Wird eine Frau
gewahr, dass ihr Gemahl mit Heiratsgedanken umgeht, so versucht sie
durch Drohungen, Weinen und Bitten ihn davon abzubringen; gelingt ihr
dies nicht, dann beginnt sie die Auserwählte zu verunglimpfen und
zu verdächtigen; endlich aber ergiebt sie sich in ihr Schicksal und
schliesst mit ihrer Nebenbuhlerin (_Haveh_) Frieden. Es tritt eine Art
Ausgleich, selbst Freundschaft zwischen ihnen ein, und beide rächen
sich durch Untreue an dem Manne.[927] Ja Dr. +Wills+ versichert, dass
in der Regel die Weiber nicht eifersüchtige Nebenbuhlerinnen, sondern
die besten Freundinnen sind.[928] Sind mehrere Frauen im Hause, so
bewohnt jede eine besondere Abteilung, in den Häusern der Reichen
mit eigenem Hof, eigener Bedienung und Küche, eigenen Sklaven und
Eunuchen. Aber wo auch nur +eine+ Frau vorhanden ist, bevölkert doch
den Harem oder Enderun noch ein Trupp weiblicher Dienerinnen, die alle
die unbedingt ergebenen Sklavinnen des Hausherrn sind. Was von den
Persern gilt, kann man im allgemeinen auch von den übrigen Orientalen
aussagen: Der Harem ist kein Tummelplatz ungezügelter Sinnlichkeit;
der sittliche Anstand herrscht im patriarchalischen Hausinnern als
Grundgesetz. Das Familienleben wird insgemein als ein recht anständiges
geschildert. Der Mann von Bildung behandelt seine rechtmässige Frau
sehr gut und liebt seine Kinder ausserordentlich; er bringt für
deren, nach morgenländischen Begriffen, gute Erhaltung, Pflege und
Erziehung die grössten Opfer. Wollen wir aufrichtig sein, meint Rev.
+Jessup+ betreffs eines so tief stehenden Volkes wie die syrischen
Beduinen, so müssen wir gestehen, dass die Stellung der Frauen in
den unteren Gesellschaftsschichten +bei uns+ im Thatsächlichen auch
nicht so sehr abweicht, nur mit dem Unterschiede, dass, während im
Osten das Prügeln des Weibes eine Art Gebot des Korâns ist, unsere
Gesetzgebung sich dagegen auflehnt. Allerdings kommen Gattinnenmorde
etwas häufiger vor als etwa in England, und sind, sobald sie bloss die
Form der Strafe annehmen, nur selten von unangenehmen Folgen begleitet;
allein, wie Rev. +Jessup+ versichert, ist diese Gepflogenheit bei den
griechischen Christen jener Gegenden nicht minder im Schwange als bei
ihren muhammedanischen Nachbarn. Auch die oft gehörte Behauptung,
Hass, Missgunst und Rachsucht fänden in den Haremen eine bleibende
Stätte, und die _Ikbal_, d. h. Lieblingsfrau (Favoritin) pflege auf
die wohlwollenden Absichten des Hausherrn einen verderblichen Einfluss
auszuüben,[929] bedarf gar mancher Einschränkung, wie die oben
angeführten Aussagen anderer Beobachter beweisen. Gewiss geht unter
den Haremsinsassen eines reichen mächtigen Hauses mancherlei vor, was
unbedingt vertuscht werden muss. Sicher aber wird auch der Harem von
pikant sein wollenden Wanderschreibern als Fundgrube unerhörter Dinge
oft genug mit lächerlicher Dreistigkeit ausgebeutet.

In den Augen des Abendländers ist das Los des orientalischen Weibes
im Harem ein ebenso entwürdigendes als bedauernswertes. Leben und
Treiben im Innern des Harems sind zweifelsohne von untergeordneter
Beschaffenheit, nach mancher Richtung hin auch von verderblichem
Einfluss. Die Dame der höheren Stände beschäftigt sich mit ihren
Kindern und ihrem Haushalte kaum mehr als die meisten ihrer Schwestern
im abendländischen _High-life_, mit dem Tages- und Haremsklatsch kaum
weniger als diese, und ist häufig zu Hause -- nicht anzutreffen, sei
es, dass sie zur Durchmusterung der Mode- und Juwelierladen oder aber
zu Spazierfahrten auswärts weilt. Doch nicht immer ist sie bloss zu
müssigem Treiben ausser Haus. Oft besorgt sie die Angelegenheiten
ihres Gatten und hilft an den unsichtbaren Fäden knüpfen, die z. B. in
der Türkei aus und durch die Hareme bis zu den Spitzen der Regierung
laufen. Der Einfluss der Frauen scheint durch ihre öffentliche
Ausschliessung vom Markt des Lebens durchaus nicht gemindert, sondern
auf Umwegen einzuholen, was ihm auf geradem Wege versagt wird.[930]
Auch in Persien macht der Einfluss des Weibes in Sachen der Diplomatie
und der Regierungsgeschäfte sich deutlich fühlbar. Die Orientalin
ist in keiner Weise ein geistig beschränktes Wesen; oft stösst man
auf Frauen von grossem Talent, begabt in Musik, Dichtkunst und
Malerei, wohl bewandert in diplomatischen Künsten.[931] Fast alle sind
geschickte Stickerinnen. Im allgemeinen erfahren aber die natürlichen
Gaben keine oder nur geringe Ausbildung durch Erziehung und Unterricht.
Bei etwa vorhandenem natürlichen Sinne für Thätigkeit füllen manche
Frauen einen Teil ihrer Zeit mit weiblichen Handarbeiten aus; ihr
eigener Putz ist aber immer die grosse Hauptsache für sie, und dabei
scheuen sie weder Zeit noch Geld. Jener Hang zum Äusserlichen und
Flachen, den die schönere Hälfte des Menschengeschlechts überhaupt
angeboren hat und der sich bei der zivilisierten Abendländerin in
hunderterlei Tand und Gepränge äussert, ist hier eben aufs höchste
gesteigert. Durch die äusseren Schranken, welche ihren Horizont
einengen und ihr den schmalspurigen Lebenspfad knapp abstecken, ist
die Morgenländerin jeder angespannteren Seelenthätigkeit, jedes
inneren Kampfes enthoben. Immer hat man sich mit der Frage gequält:
wie denn die Frauen im Harem nicht der Langeweile erliegen. An Ort
und Stelle hört das Rätsel auf Rätsel zu sein. Den ganzen Tag wird an
Zuckerwerk genascht; dazu gesellt sich der Kaffee und zum Kaffee die
Pfeife mit oder ohne Opium, bisweilen sogar mit Haschisch; ausserdem
spielt man leidenschaftlich Domino und mitunter sogar Karten. Dann
giebt es Besuche in anderen Haremen abzustatten oder im eigenen zu
empfangen. Endlich liefert der häusliche und der städtische Klatsch,
meist unflätiger Art, ergiebigen Stoff zum Ausfüllen der Zeit, und
wenn er ausgeht, ersetzen mündliche Erzählungen das Romanlesen
der abendländischen Damen. Auch fehlt es keineswegs an häuslichen
Geschäften, und endlich bringen die Feste, der Bairam vor allen,
Abwechslung in das Einerlei.[932] Im ganzen ist das Haremsleben voll
Anziehungskraft und zugleich voll geistiger Leere. Ist es Leben, -- ist
es Träumen? Das ist schwer zu sagen, denn diese ganze Glückseligkeit
liesse sich im Grunde genommen in die drei Worte: Essen, Trinken,
Schlafen zusammenfassen. Freilich geschieht das nach morgenländischer
Art, d. h. so bequem und prächtig als nur möglich. Der den Orientalen
angeborne Hang zum Nichtsthun passt ganz gut in dieses eintönige
bequeme Leben, welches nicht einmal die Mühe, einen Wunsch zu ersinnen,
übrig lässt, inmitten einer Frauenherde, deren ganze Intelligenz
schliesslich gerade dazu reicht, eine Perle zu bewundern und ein paar
Babuschen auszuwählen. Ideen von Fatalismus scheinen in der Haremsluft
zu gedeihen, als ob die Sklaverei, unter deren Joch man lebt, sie mit
sich führe. Grober und lächerlicher Aberglaube erfüllen weiter den
Dunstkreis des Harems.

Liest man solche Berichte, so wundert man sich, wie es eine Europäerin
in einem orientalischen Harem aushalten könne. Und dennoch kommt es
öfter vor, als man glaubt, dass Hareme europäische Bewohnerinnen
haben. Nicht gezwungen, nicht heimlich entführt, sondern freiwillig,
ja auf ihren dringenden Herzenswunsch hörend, sind diese Schönen
dahin gekommen. So gross ist der Zauber, welchen der Harem selbst
auf gebildete Abendländerinnen auszuüben vermag! Ihr Los ist allemal
ein ungemein trauriges. Nichts besorgt die Orientalin mehr als das
Erscheinen weisser, besonders europäischer Haremsgenossinnen, gegen
niemanden kehrt ihr Hass sich in bedrohlicherer Form. Und doch hat
die Morgenländerin ebenso sehr Unrecht, den Einfluss der Europäerin
zu befürchten, als diese sich einzubilden, dass ihre höhere Bildung,
ihre Gaben des Gemütes und Geistes geeignet seien, den Orientalinnen
in der Gunst des Mannes den Rang abzulaufen. Diesen Wahn hat +Maltzan+
längst widerlegt, denn gerade diese Vorzüge sind dem Morgenländer
auf die Dauer lästig; er findet sie unbequem, denn sie nötigen
ihn gewissermassen, immer im Sonntagsstaat des Kulturmenschen zu
erscheinen. Eine Orientalin vermag viel eher eine dauernde Gunst
zu erringen, die dann im Range einer Gattin gipfelt, einmal weil
sie ihre Eifersucht meist, wenigstens ihrem Gebieter, dem solche
immer lästig ist, geschickt zu verbergen weiss, und dann weil sie
ihm schon von vornherein, als von gleicher Sitte, Erziehung und
Anschauungsweise bequemer zum Umgange ist; er braucht sich bei ihr
keinen Zwang anzuthun, er kann ungezwungen mit ihr verkehren, alles
sagen, was ihm in den Kopf kommt, und findet doch nur Beifall.[933]
Aber auch die Orientalin fühlt sich im Harem weit weniger unglücklich,
als der Abendländer annimmt, gewiss nicht unglücklicher, als ein
gutes Teil unter den Abendländerinnen ob ihrer Stellen als Frauen
sind; sie verhält sich zu diesen, wie jemand, der in ein Viertel
gebannt wäre, ohne sich seiner Gefangenschaft bewusst zu werden, zu
solchen, denen eine Stadt zum Gefängnis angewiesen ist und welche
die Sehnsucht hinaus in die weite Welt verzehrt.[934] Nur die ganz
geringe Anzahl derjenigen, welche gegenwärtig europäische Bildung
genossen, beginnen zu fühlen, dass, wenn auch ihr Käfig vergoldet
ist, ihn doch Eisenstäbe abgrenzen. „So lange wir nicht wissen, wie
es draussen zugeht, sind wir glücklich, wenn wir aber zu vergleichen
anfangen --“ und solche unglücklichen Geschöpfe beklagen es dann laut,
diese Bildung erhalten zu haben, welche ihnen die morgenländischen
Verhältnisse unerträglich mache.[935] Das sind aber seltene Ausnahmen,
und selbst diese beneiden die Europäerin nur teilweise, denn im ganzen
und grossen flösst ihnen die unverstandene Lebensweise derselben als
etwas unheimlich Fremdes mehr Scheu als Sehnsucht ein. Das Angewöhnte,
Anerzogene hält sie fest.[936] Noch mehr, natürlich, ist dies bei der
grossen Menge der Fall. Weit entfernt, die abendländische Gesittung
und ihre Sitten zu beneiden, haben sie dafür nur komisches Entsetzen.
„Wie,“ ist die Orientalin geneigt auszurufen, „ihr geht allein aus,
unverschleiert! Ihr sprecht mit Männern, habt an euch zu denken, über
euch zu wachen, und über euer Schicksal selbst zu entscheiden! Wie
mühsam, wie sorgenvoll, wie schwierig muss das sein!“ Sie staunt, dass
Allah Frauen, die einer solchen Arbeit gewachsen seien, geschaffen
habe. Die ungeheure Mehrzahl der Morgenländerinnen schwärmen geradezu
für ihre Einrichtungen, ihren Harem, und sprechen +zu Gunsten+ der
Polygamie,[937] eine Erscheinung, die fast überall wiederkehrt, wo
Vielweiberei Volkssitte ist. Sie bedauern den monogamen Europäer,
er müsse sich ja grenzenlos langweilen. Dass die einzige Frau nicht
bloss das zweite Ich des Mannes, sondern auch des Hauses Führerin,
die Erzieherin der Kinder, wenn nötig die Leiterin des Geschäftes
sei, will nicht in ihren Sinn. Da sei ja die abendländische Frau ein
Lasttier, eine Sklavin, die sie in der That eher bedauern als beneiden
möchten.[938] Ähnliche Äusserungen kann man allgemein vernehmen; sie
kennzeichnen die herrschenden Meinungen; sie machen es erklärlich,
dass so mancherlei Veränderungen auch das Leben und die Anschauungen
des +näheren+ muhammedanischen Orients durch den immer mächtiger
andringenden Einfluss Europas schon erfahren haben, der Harem und der
ganze Bereich der von ihm beherrschten Lebensgebiete davon +durchaus
unberührt+ geblieben ist und wohl auch bleiben wird. Im Harem,
bestätigt +Hermann Vámbéry+, ist alles beim Alten geblieben; an Möbel,
Sitte und Hausordnung, an Tracht, Redensart und Denkungsweise ist nicht
das mindeste geändert worden; denn das weibliche Geschlecht, das jeder
Berührung mit der Aussenwelt fernsteht, hat die streng konservative
Richtung der Orientalen noch viel besser bewahrt als die Männerwelt, ja
ersteres hat bisher die grösste Hartnäckigkeit gegenüber allen Reformen
an den Tag gelegt, und das Wenige, was die türkischen und persischen
Damen von dem Abendlande entlehnten, hat viel mehr Nach- als Vorteil
bezweckt.[939] Darum ist der Harem +eines der festesten Bollwerke für
die orientalisch-moslimische Sitte und Lebensordnung+ nach fast allen
Richtungen hin. Hier herrschen noch immer die gleichen Gewohnheiten,
Regeln, Meinungen, Begriffe und Vorurteile, kurzum derselbe Geist wie
vor Jahrhunderten, und behalten die Oberhand über alle etwa von aussen
kommenden Einwirkungen.[940]

Es wäre indes ein schwerer Fehler, das vom Harem eben entworfene Bild
für ein allgemein gültiges zu halten. Zutreffend ist dasselbe bloss
für die höheren, begüterten Stände, insbesondere für die fürstlichen
Haushaltungen in den Hauptstädten, wie Kairo und Stambul, und die
Paläste der Grossen. Nur auf diesem Boden sind die abendländischen
Ansichten vom Harem und Haremleben erwachsen. Die Wirtschaft der wenig
vermöglichen Mittelklassen ist aber natürlich viel bescheidener. Da
versorgt das Weib mit rührigen Händen den ganzen Hausstand allein
oder höchstens von einer Verwandten unterstützt, und wenn eine zweite
Frau vorhanden, mit ihr oft genug in enger Freundschaft verbunden,
wenngleich die eine der anderen häufig durch ihr Dasein Nahrungssorgen
macht; der Harem selbst aber ist vielfach zu Weberwerkstätten und
Färbereien geworden. Das Weib des Landmannes endlich hilft die
Feldarbeit bestellen, arbeitet unaufhörlich Tag und Nacht, ohne je
Ruhe zu haben, als in wenigen Stunden des Schlummers. Folglich erwirbt
er so viele Gehülfinnen, als er Frauen hat, ein Umstand, welcher die
Vielweiberei ebenso fördert, wie der Grundsatz, dass alle Mädchen an
den Mann gebracht werden sollen. In den ärmeren Gegenden freilich
finden sich zwei Frauen bei keinem Bauern, da er keinen Raum und keine
Nahrung für sie besitzt und froh ist, +ein+ Weib mit den Kindern
erhalten zu können.

Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte
des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen -- so sehr
das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt -- jene Punkte nicht
gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die
schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die
durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen
in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten.
Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede;
ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem
Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin
kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung,
wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung
des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch
der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in
der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in
seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge
werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man
lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in
ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder
Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht anders handeln
die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl,
dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen,
welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser
geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit
das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die
dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer
tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage:
Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein
verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen,
sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf
welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.

So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen
zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die
Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich
vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân
darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber
zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in
Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen,
welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen
Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich
betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt
es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die
Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von
nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten,
teils um die Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte
der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei
vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten
Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren
Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen
zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch
selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In
weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man
als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur
Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und
den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr
leicht die Verirrungen der Masturbation, der sogenannten lesbischen
Liebe (_Cunnilingua_) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs
zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern _Frictrices_
oder _Subigatrices_ tauften. Allein schon der Umstand, dass die
geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach
Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet
darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander
zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter
den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt
aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der
zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.[946]

Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne;
aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht
bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der
Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung
versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser
Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den
Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden
persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen
Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die
widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum
erfreuten sich die Perser und Meder einer schmachvollen Berühmtheit
in diesem Punkte. Die Knabenliebe (_Päderastia_) lernten die Perser,
nach +Herodots+ Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber
bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben
werde.[947] Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad
schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete
war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah.
Ja, die Sufi machten sie fast zum Dogma.[948] Der von +Hafis+ und
anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei den
sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach von
_Machboub_ als etwas Selbstverständliches, wie unsere _Jeunesse dorée_
von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand
des Grossen, der _Mosaïb_ (Günstling) bekleidete eine öffentliche
Stellung bei Hofe.[949] Die Nachkommen jener Horden, welche unter
Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen
Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für
ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt, wenn einer von dem
allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch erreicht derselbe,
welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des Bosporus anfängt und
auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher wird, seinen Gipfelpunkt
in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches Gefühl aufs höchste
empören würden, wird hier wie über einen erlaubten Scherz verhandelt,
und selbst die Religion, die einen leichten Fehltritt im Waschen oder
anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft, drückt hier ein Auge
zu.[950] Dr. +Polak+ bezeugt, dass auch in Persien widernatürliche
Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet seien und „dass sie
nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im Interesse
der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den meisten
orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen
Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren
Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen
Negerburschen.[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem
Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder
der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte.

Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf
Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst
in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich
ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe
auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken
Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas
und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist,
dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der
verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch
heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise
seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen
G. v. +Hahns+, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen[953] bewohnen,
der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen der alten
Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der Hellenen
abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung Amerikas
fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich bei den
höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft. An vielen
Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch gang und
gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen erzogene
und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen und
Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen
bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche
Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht
weiter berühren.[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene
beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die
Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche
des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden
finden. In der Türkei ist indessen, so versichert +Murad Efendi+, die
erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht
allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich
in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen
treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört,
wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze
über die Ohren.“[956]

Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen,
welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit
Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn
in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen +Post+ Bemerkung
die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder
unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur
die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und
weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen
Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend
ein Gewicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte
des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der
Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle
Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng
wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich
macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt,
dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass
es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer
verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie
verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen,
dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren
berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen
Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung
noch nicht reif.“[957]


[906] +S. G. W. Benjamin+. _Persia and the Persians._ Lond. 1887. S.
104.

[907] Dahin gehört unter anderen die von +Lady Montague+ erfundene
Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder
Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er
angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung
guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu.
+Kommt nie vor+. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich
nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und
jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung
halten.

[908] Globus. Bd. XVI. S. 167.

[909] +Maltzan+. Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien
Presse“ vom 27. August 1873.

[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des
Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf
etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an
jenem Gefässe, welches die Franzosen (euphemistisch) _un vase_ nennen.
So berichtet +Emmeline Lott+. _Harem Life in Egypt and Constantinople._
London 1865. Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man
sich die Folgen dieser Vasenlosigkeit denkt.

[911] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 6.

[912] Dr. +Moritz Hoernes+. Dinarische Wanderungen. Kultur- und
Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70.

[913] +Polak+. A. a. O. Bd. I. S. 161.

[914] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 31.

[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95.

[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.

[917] +Hellwald+. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.

[918] A. a. O. S. 317.

[919] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.

[920] Ausland 1863. S. 703.

[921] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5

[922] +Heinrich Brugsch+. Im Lande der Sonne. Wanderungen in Persien.
Berlin 1886. S. 245.

[923] +Vincenti+. Ehe im Islam. S. 18

[924] +Wills+. A. a. O. & 66. -- +Benjamin+. A. a. O. S. 453.

[925] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.

[926] +Wills+. A. a. O. S. 67.

[927] +Polak+. A. a. O. S. 226.

[928] +Wills+. A. a. O. S. 63.

[929] +Brugsch+. Im Lande der Sonne. S. 245.

[930] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 24-25.

[931] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 105.

[932] +Emmeline Lott+. _Harem Life._ Bd. I. S. 225-241.

[933] +Maltzan+ in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873.

[934] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 18.

[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.

[936] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 42.

[937] Über Land und Meer. A. a. O.

[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues
Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).

[939] +Hermann Vámbéry+. Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert. Leipzig
1875. S. 158-159.

[940] +Moritz Lütke+. Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S.
128-129.

[941] A. a. O. S. 128.

[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und
biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191.

[943] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 217-218.

[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte
griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich +Welcker+ reingewaschen.
S. Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen
1816.

[945] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98.

[946] +Diderot+, ein freilich in diesem Falle nicht massgebender
Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus
strotzenden Roman _La religieuse_ die Klöster als Brutstätten des
Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster
in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen
Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen
Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die
Vestalinnen in Paris. +Adolphe Belot+ hat endlich diesen Stoff zum
Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: _Mademoiselle +Girard+, ma
femme_ gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen
+Mantegazzas+. A. a. O. S. 99-100.

[947] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 376.

[948] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129-131.

[949] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.

[950] „Oft sah ich“ -- so berichtet der ungarische Reisende +Vámbéry+
-- „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen
ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand
stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad
ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume
dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war. Ich hielt diesen
Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber; wie gross war daher
mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder Theebude ein solches
Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des eigenen Vaters, zum
Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“ (+Hermann Vámbéry+.
Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)

[951] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 237.

[952] +Oskar Lenz+. Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den
Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.

[953] Ausland 1855. S. 356-358.

[954] Revue d'anthropologie 1878. S. 302.

[955] Näheres bei +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische
Studien. S. 106-113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen
unter den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen
Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker
und einen spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer
von ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung!

[956] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.

[957] +Alb. Herm. Post+. Einleitung in das Studium der ethnologischen
Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.



XXIV.

Zeitehen und wilde Ehen.


Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz
objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der
gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels
ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie,
zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort
herrschende Einrichtungen sich anschliessen.

Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh
nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt
man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit
Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf
eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau,
der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag
auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren
schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte
Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird.
Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer
Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins
aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem
Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der
Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als
vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch
wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser
auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine
Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger
verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah
jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib
zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem
Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher
Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder
Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein
schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt
benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen
gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren,
wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird
aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige
Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn
das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der
Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen
Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi,
der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei
der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche
Ausnahmen statt.[960]

Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu
machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich
die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die
Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse,
so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar
zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in
gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile
vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich;
die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen:
Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim
irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem
dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie
während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich
enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib
in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren
Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer
gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll
wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann
deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss
die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau
vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze
Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig
ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen.
Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine
auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]

Aus dem Mitgeteilten erhellt die Natur dieser eigentümlichen Bündnisse.
+Moriz Lüttke+ nennt sie kurzweg „legalisierte Prostitution“,[962]
trifft aber damit schwerlich das Richtige, wenngleich die schiitische
Zeitehe von den übrigen Moslemin allerdings verabscheut wird. Noch
unzutreffender behauptet +Arnold+, Muhammed habe nach der Eroberung
von Mekka zeitweilige Eheverbindungen „eingeführt.“[963] Nun herrschte
aber, wie wir wissen, schon bei den vorislamitischen Arabern die
sogenannte „Genussehe“ (_Nikah-al-mota_), und diese, welche mit der
persischen Zeitehe die grösste Ähnlichkeit aufweist, war es, welche
der Prophet zu wiederholten Malen genehmigte. Von einer „Einführung“
derselben kann keine Rede sein. Die Sunniten haben die Einrichtung
verworfen, die Schiiten aber beibehalten mit der Begründung, dass
Muhammed sie nicht verboten habe; was aber nicht verboten, sei erlaubt.
Die Ehe auf Zeit ist also sehr alt und bei den Beduinen Arabiens,
welche freilich, wie +Palgrave+ gezeigt hat,[964] vom Islâm sehr
wenig berührt wurden und noch tief im Heidentum stecken, hat sie sich
auch bis in die Gegenwart erhalten. Im Dschebel Schammar gibt man, so
berichtet der Reisende +Guarmani+, eine Tochter gerne dem ersten besten
Fremden zur Frau und nimmt sie wieder zurück, wenn jener wegreist.
Falls er in einer anberaumten Zeit nicht wiedergekommen ist, gilt die
Ehe für geschieden.[965] Ja, selbst im heiligen Mekka kommen zwischen
den Pilgern, aber auch mit Einheimischen zeitweilige Verbindungen
zustande, welche als völlig regelmässig abgeschlossene Ehen angesehen
werden und keineswegs für unmoralisch gelten.[966] In Persien ist die
Zeitehe wahrscheinlich weit älter als die Einführung des Islâms und,
wie +Benjamin+ vermutet, ein Erbstück der alten Feueranbeter. Für
das alte Bestehen einer solchen zeitweiligen Genussehe spricht die
vorgeschichtliche Sage von der Zeitehe Rustems mit der Tochter des
Königs von Semengân während eines Jagdausfluges. Die Frucht dieser
Verbindung war die Geburt Sohrabs. Bezeichnend ist auch die Bedingung,
dass eine der vier Religionen, welchen die Frau angehören soll, das
zarathustrische Magiertum sein darf.[967] Elemente davon mögen noch
in den heutigen Nestorianern stecken, welche sich für Nachkommen der
alten Chaldäer ausgeben, in Wahrheit aber von den Aramäern abstammen.
Die Nestorianer sind eine christliche Sekte, besonders zahlreich in
Aserbeidschan, und auch sie finden nicht die mindesten Bedenken, weder
aus nationalen oder religiösen, noch aus sittlichen Rücksichten, ihre
Töchter vertragsmässig für eine bestimmte Zahl Jahre oder Monate und
gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen.
Dieses Geschäft wird gewöhnlich mit aller Regelmässigkeit und
Förmlichkeit stets in Gegenwart der Eltern oder nächsten Verwandten des
Mädchens, öfters sogar in Beisein eines nestorianischen Priesters, der
vielleicht die Stelle des europäischen Notars vertritt, abgemacht. Man
wetteifert sogar, jedem neuen Ankömmling aus Europa, von dem man einen
längeren Aufenthalt voraussetzt, ein solches Mädchen aufzudringen.
Sobald man über die Dauer dieser _Matrimonio alla carta_, wie sie
dort nach fremdem Sprachgebrauch zuweilen genannt werden, und über
den vom Manne zu leistenden Preis sich geeinigt hat, wird das Mädchen
dem Europäer von den Verwandten in aller Förmlichkeit zugeführt.
In den meisten Fällen zieht sogar die ganze elterliche Familie der
Braut mit in das Haus des zeitweiligen Gemahls, der sie natürlich
auf seine Kosten ernähren muss. Öfters wird dies zur ausdrücklichen
Bedingung bei Abschluss des zeitweiligen Ehebündnisses gemacht. Diese
Sitte ist bei den Europäern in Persien und besonders in Aserbeidschan
bereits so alt und allgemein, dass das sittliche Gefühl dort nicht
den geringsten Anstoss daran nimmt. Man fragt sich gegenseitig ganz
unbefangen, wie sich die Frau Gemahlin befinde und was die Kinder
machen. Eheliche Treue und zärtliche Pflege der Kinder kann man an
diesen nestorianischen Frauen wohl rühmen. Sobald nach Ablauf der
festgesetzten Zeit der Ehevertrag gelöst ist, wird ein neuer Vertrag
geschlossen, wenn der Europäer nicht inzwischen seiner zeitweiligen
Gemahlin müde geworden ist und ein ähnliches Verhältnis mit einer
anderen anknüpfen will. Die entlassene Frau findet um so schneller
einen neuen Freier unter ihren Landsleuten und Glaubensgenossen, als
sie demselben eine hübsche Barschaft mitbringt, während sonst der
heiratslustige Nestorianer seine Frau ihren Eltern abkaufen muss. Die
aus dem zeitlichen Ehebunde hervorgegangenen Kinder gehen fast immer in
den Besitz der Mutter über, welche ihnen eine fast zärtlichere Liebe
bewahren soll, als für die später im neuen Ehebündnisse Geborenen. Auch
der nestorianische Stiefvater soll seine Pflichten gegen diese mit der
Heirat an ihn übergehende Kinder keineswegs vernachlässigen. Dagegen
lassen die europäischen Väter, sobald ihre Bestimmung sie in die Heimat
zurückruft, ihre Kinder, wie es scheint, ganz ohne Gewissensskrupel
zurück und geben sie der ungewissesten Zukunft preis, ohne sich weiter
um sie zu bekümmern.[968]

Zeitehen zwischen Europäern und Eingebornen, wie die hier
geschilderten, sind nun durchaus keine vereinzelte, vielmehr eine
ganz regelmässige Erscheinung in allen aussereuropäischen Gebieten,
wo Weisse zu längerem Aufenthalte genötigt sind. +Gustav Kreitner+
berichtet, in Shanghai sei ein Teil der Europäer wohl mit Japanerinnen
vermählt, doch gelten solche Bündnisse nur auf eine vertragsmässig
bestimmte Zeit.[969] +Hugo Zöller+, der Vielgewanderte, welcher für die
Äusserungen des gesellschaftlichen Lebens stets ein offenes Auge hat,
meldet das Nämliche von den Küsten Westafrikas. Die weissen Kaufleute,
welche dort leben, sind fast alle nach Landesbrauch auf Zeit, d. h.
für die Dauer ihres Aufenthaltes an einem bestimmten Punkte, mit einem
schwarzen Weibe verehlicht. Diese Sitte entspricht so vollständig den
eigenen Gebräuchen und den altüberlieferten Anschauungen der Neger,
dass niemand etwas Arges daran findet.[970] Das Verhältnis der weissen
Kaufleute zu ihren schwarzen Frauen ist in den Augen des Volkes ein
vollkommen rechtmässiges, ohne jeden entehrenden Beigeschmack. Diese
Frauen sind keine bezahlten Dirnen, sondern gehören durchweg den ersten
Familien des Landes an. Ausser dem geringen an die Eltern bezahlten
Kaufpreise braucht der weisse Mann bloss in mässiger Weise für den
Unterhalt seiner schwarzen Frau zu sorgen.[971] Und anhänglich, wenn
auch nicht immer treu sind diese Frauen, welche, wenn der weisse
Mann nach Europa abdampft, zu den Sitten und der Lebensweise ihrer
schwarzen Verwandten zurückkehren. Die durch ihre gelbe Hautfarbe
leicht zu erkennenden Kinder von Europäern teilen, ausgenommen in
einigen Kleinigkeiten, in aller und jeder Beziehung das Los ihrer
Mutter.[972] Erst an sehr wenigen Orten ist durch den Einfluss
der Mission bei einem verschwindend kleinen Teile der weiblichen
Bevölkerung die ursprüngliche Naivetät durchbrochen und die Ansicht,
dass kirchliche Verehelichung etwas besseres sei, zur Geltung gebracht
worden. Ob die Mission damit besonders viel erreicht hat, lässt
+Zöller+ dahingestellt; soviel ist ihm zufolge sicher, dass sich ihre
Schülerinnen nicht weniger gern als alle übrigen Töchter des Landes
auf Zeit verheiraten.[973] Es geht nicht an, diese Verhältnisse, wie
gar mancher vielleicht zu thun geneigt wäre, kurzweg als sittliche
Verderbtheit zu brandmarken: kaum beim Weissen, der sich in einer
Zwangslage[974] befindet, am allerwenigsten bei den Eingeborenen, deren
Anschauungen hinsichtlich des Bundes der Geschlechter noch in viel
älteren, weniger gereiften Begriffen wurzeln.

Darf die Ehe auf Zeit in keiner Weise etwa mit Prostitution
verwechselt werden, so ist andererseits schwer die Grenze zu ziehen,
wo sie sich vom Konkubinate scheidet, das nicht unpassend als „wilde
Ehe“ bezeichnet worden ist. Bei Lichte besehen, ist jede wilde Ehe
eigentlich eine Ehe auf Zeit, bloss mit dem Unterschiede, dass die
Dauer des Verhältnisses nicht im vorhinein festgesetzt ist. Solche
wilde Ehen -- in denen unverkennbar die alte Gandharva oder die
Mota-Ehe fortlebt -- kommen fast überall auf Erden, bei den Völkern
der verschiedensten Gesittung vor, im Süden wie im Norden. Sie sind
ziemlich häufig in Sibirien und +Albin Kohn+ gesteht, sie weit
„zahmer“ gefunden zu haben, als die von der Kirche eingesegneten. In
den verschiedenen Gegenden des weiten Landes, in welchen er gelebt,
traf er wilde Ehen, in denen sich Mann und Frau herzlich geneigt
waren und welche schon dreissig bis vierzig, ja nahezu fünfzig Jahre
dauerten.[975] Bei dem Mangel irgend welcher Formen lassen sich in
diesen losen Bündnissen natürlich vielerlei Abstufungen unterscheiden.
Ein letzter Ausläufer derselben ist das Maitressenwesen, dessen Luxus
sich die Grossen und Vornehmen der europäischen Kulturnationen gönnten
und zum Teile noch heute gönnen. Im Kreise unserer geläuterten Moral,
welche, dem Grundsatze nach, beiderseitige Beständigkeit in der Einehe
und für diese im Interesse der staatlichen Bedürfnisse, welchen die
Kirche ihre Stütze leiht, fest umschriebene Formen erheischt, ist
Maitressentum als unsittlich, als Sittenverderbnis zu betrachten.
Verhehlen darf man sich aber nicht, dass hier durchaus kein Erzeugnis
einer bestimmten Gesittungsperiode, keine irgendwie neugeborene
Erscheinung des gesellschaftlichen Lebens vorliegt, sondern dass eine
uralte Form des Geschlechtsumganges ihre früher allgemeine Anerkennung
eingebüsst hat und dadurch zu einer verfemten herabgesunken ist. So
ist -- auf einem anderen Gebiete -- im Lichte der Gegenwart Aberglaube
geworden, was dereinst das Wesen des Glaubens überhaupt ausmachte.

Wie sehr die wilde Ehe den Menschen im Blute liegt, beweist der
Umstand, dass selbst der hochgestiegene Europäer, wie die oben
erwähnten Angaben über Zeitehe darthun, sich derselben gerne und willig
überall bedient, wo die Verhältnisse es gestatten. Im ostindischen
Archipel erlaubt die niederländische Regierung sogar dem Soldaten
eine dunkle Eingeborne, ein Malayenmädchen, bei sich in der Kaserne
zu behalten. Sie isst, trinkt, wohnt und schläft mit ihm und wird
sogar von der Regierung aus täglich mit etwas Reis unterstützt. Auf
Expeditionen begleitet sie den Krieger und teilt alle dessen Leiden
und Freuden.[976] Aber auch für einen unverheirateten Herrn überhaupt
ist es auf Java nicht anstössig, eine Verbindung mit einer Eingebornen
zu haben, die gewöhnlich unter dem Namen einer „Haushälterin“ geht. Ja
die braune _Njaai_ gehört fast selbstverständlich zu jedem Haushalt,
und bescheidenere, anspruchslosere Geschöpfe kann man sich in der
That nicht vorstellen. Ruhig und lautlos arbeiten diese Mädchen,[977]
helfen in der Regel dem Manne sparen und sind ihm treu, weil sie ein
gutes Leben führen; Kindersegen wird durch Wasser vermieden, da man
sie andernfalls, bei Schwangerschaft, in ihr Dorf zurückzusenden
pflegt.[978] Und doch gilt dieses Verhältnis als eine Art von
ungebundener Ehe, über deren Zeitdauer nicht das Geringste festgesetzt
ist. Einzelnstehende Männer haben oft mehrere solcher Haushälterinnen
für alles, und kein ehrsames Mädchen europäischer Abkunft wenn in
Ostindien geboren und erzogen, stösst sich im geringsten an solche
Vergangenheit ihres zukünftigen Gemahls. Damen besuchen nach wie vor
mit ihren Männern und Brüdern das Haus, sie kichern und scherzen auch
wohl einmal, wenn diese oder jene Kleinigkeit die Anwesenheit eines
weiblichen Wesens -- das natürlich nicht offiziell zum Vorscheine
kommen darf -- verrät; im ganzen aber finden sie die Sache durchaus
in der Ordnung. Ganz anders jedoch, sobald die braune Haushälterin
sich in eine +weisse+ verwandelt. Im Punkte europäischer Maitressen
denkt man sehr streng und schliesst ohne weiteres alle diejenigen aus,
die sich über solche Bedenken hinwegsetzen.[979] Dem Erforscher der
Sittengeschichte muss es zu denken geben, wenn er damit vergleicht,
dass bei den Türken, welchen doch Sklavinnen als Nebenfrauen beliebig
gestattet sind, aussereheliche Verhältnisse mit +freien+ Frauen
nicht nur auf das strengste verboten sind, sondern dass derartige,
allerdings seltene Vorkommnisse von der Gesellschaft, als der guten
Sitte widersprechend, sogar viel schärfer gebrandmarkt werden
als bei uns. Liegt darin nicht ein Fingerzeig, dass auf gewissen
Gesittungsstufen der freie Geschlechtsverkehr nicht an sich, sondern
bloss unter Ebenbürtigen als unmoralisch gilt? Und steckt nicht in der
Missbilligung, welche im Abendlande eine „Missheirat“ (_Mesalliance_
genannt) -- dem Stande oder der Geistesbildung nach -- noch heute
trifft, ein Rest dieser Anschauung?

Es darf darnach wohl nicht Wunder nehmen, bei geringerem Kulturschatze
einer noch weit weniger strengen Beurteilung der wilden Ehe zu
begegnen. In Guatemala ist zunächst bei den Geistlichen das System
der _Queridas_ (Maitressen) allgemein und da deren häufig mehrere
gleichzeitig sind, so besteht vielfach thatsächliche Vielweiberei,
die jedoch nicht bloss auf den Klerus beschränkt bleibt, sondern an
der sich auch ein guter Teil der übrigen einheimischen Bevölkerung
in der Weise beteiligt, dass z. B. ein Pflanzer in der Stadt eine
rechtmässige Ehefrau hat, daneben aber auf seiner entlegenen
Pflanzung, wo er monatelang von seiner Familie entfernt leben muss
oder leben will, eine oder mehrere Maitressen, meist Ladinomädchen,
hält. Es giebt ganz gute Häuser im Lande, in denen nicht nur die
ehelichen Kinder eines Mannes, sondern auch gelegentlich uneheliche
zusammenleben; letztere sind natürlich von den Rechten der legitimen
Kinder ausgeschlossen und nehmen eine mehr dienende Stellung ein.[980]
Wie wenig derartige Verhältnisse Anstoss erregen, zeigt Folgendes:
Einer der vielen natürlichen Söhne des Präsidenten der Republik,
Barrios, studierte in der Hauptstadt. Als der Ehrentag seiner Prüfung
herangekommen war, hielt der junge Mann seinen öffentlichen Vortrag,
worin er mit warmen Worten schilderte, dass er sein Leben nicht den
Fesseln einer herkömmlichen kaltherzigen Heirat, sondern dem Instinkt
der freien Natur verdanke, welcher das Herz seines ausgezeichneten
Vaters unwiderstehlich zu einem anderen Herzen gezogen habe. Die
rechtmässige Gattin des Präsidenten war anwesend und hörte dem Vortrag
ruhig zu.[981] Solche „Duldsamkeit“, wenn dieser uneigentliche Ausdruck
hier gestattet ist, herrscht fast allenthalben im romanischen Amerika,
dessen Bevölkerung, stark mit Indianerblut gemischt, trotz Christentum
sich noch auf ziemlich niedriger Gesittungsstufe bewegt. In den
venezuelanischen Llanos haben die Frauen buchstäblich keine andere
Beschäftigung, als eine Kinderschar aufzuziehen, welche sie auch alle
besitzen, gleichviel ob verheiratet oder nicht.[982] In Ecuador, wo
doch sonst eine asketische Richtung sich kundgiebt, lebt nicht bloss
ein Teil der männlichen Bevölkerung in wilder Ehe (_Emancebarse_),
sondern auch die Halbindianerinnen halten sich ihre Liebhaber, wobei
besonders Weisse der Gegenstand ihres erotischen Ehrgeizes sind. Auch
in Brasilien verheiraten die Mulattinnen sich selten; es entspricht
ihrer Neigung weit mehr in wilder Ehe zu leben, um dadurch freier mit
Männern wechseln zu können.[983] Im Pampasgebiete sind wilde Ehen ganz
allgemein; nach Dr. +Otto Woysch+ in Uruguay allerdings hauptsächlich
deshalb, weil der in weiter Entfernung wohnende Priester für die
Einsegnung der Ehe so hohe Forderungen zu stellen pflegt, dass man
seine Gegenwart häufig nicht erkaufen kann.[984] Allein der wahre Grund
liegt tiefer. Es hat nämlich bei allen diesen halbschlächtigen Völkern
der Begriff der Heiligkeit der Ehe noch keine rechte Wurzel gefasst.
Er ist ein blosses Kirchengebot und noch nicht aus dem Volksgeiste
selbst hervorgewachsen; daher die Erscheinung, dass auch dort, wo eine
straffe Kirchenzucht diesen Begriff zu entwickeln suchte, das Volk beim
Aufhören derselben sogleich zu den alten Gepflogenheiten zurückkehrte.
Es ist dies keine Verwilderung, sondern das Volk war einfach für
die höhere Auffassung noch nicht reif. So sind z. B. in Paraguay
unter der Herrschaft der sehr stark auf eine Vermehrung des Volkes
bedachten Jesuiten Massenverheiratungen die Regel gewesen. Nach der
Aufhebung des Ordens aber wurde die Ehe mit grösster Gleichgültigkeit
betrachtet;[985] schon unter Diktator Francia und Präsident Lopez
war die Ehe -- bis dahin offenbar ein Zwangsinstitut -- nicht mehr
sonderlich beliebt und wurde auch von oben herab keineswegs begünstigt;
heute aber ist sie in den mittleren und niederen Volksschichten
geradezu eine Ausnahme.[986] Selbst wohlerzogene Leute findet man
häufig nicht verheiratet.[987] +Hugo Zöller+ belauschte auf einem Balle
der _Quiguáberás_, d. h. der „Mädchen vom goldenen Kamme“, welche
den Bürgerstand darstellen, folgendes kennzeichnende Zwiegespräch:
„Doña Luz“, flüsterte einer seiner Reisebegleiter, dem das, was er
sagte, gewiss nicht ernst gemeint war, „willst du mich heiraten?“ --
„Das kennt man bei uns zu Lande nicht.“ -- „So, so! Und was kennt man
denn?“ -- „Man liebt!“[988] Es kann jeder in Paraguay nach seiner Art
selig werden, sowohl in der Religion, wie in der Liebe. Das Individuum
geniesst auf beiden Gebieten unbedingte Freiheit. Zwar besteht die
kirchliche Ehe, wie auch für die Ausländer die Zivilehe zu vollem
Rechte, zumeist aber begnügt man sich mit sogenannten „Kontrakten“,
die nach kurz oder lang wieder aufgelöst werden können, je nachdem
die Vertragschliessenden es für gut befinden. Für die Kinder einer
solchen wechselreichen Verbindung wird in dem Frauenstaate Paraguay
ebenso gut gesorgt, wie für die Sprösslinge der seltenen kirchlichen
Ehen, sowohl durch die Sitte, wie durch das Gesetz.[989] Es sind also
jene Bündnisse wahre „Zeitehen“, welche durch den natürlichen Zwang
der Umstände infolge des Missverhältnisses der Geschlechter neuerdings
sogar einen polygamischen Charakter angenommen haben. Die aus einer
Mischung von Spaniern und Guaraniindianern hervorgegangene Bevölkerung
Paraguays ist nämlich von etwa 1300000 Köpfen, welche sie noch vor dem
grossen siebenjährigen Kriege 1864-1870 gegen den Dreibund besass, auf
dermalen bloss 300000 herabgesunken; darunter sind aber nur etwa 100000
männlichen Geschlechts, und von diesen entfällt wieder der bei weitem
überwiegende Teil auf die ganz kleinen Kinder, so dass es noch immer
jener Orte in Menge giebt, in denen bloss auf zwanzig oder selbst auf
dreissig Frauen ein Mann entfällt.[990]

Die geschilderten Sitten inmitten von Völkern, welche dem Christentum,
wenn auch nur seiner Peripherie, angehören, erklären sich leicht
und ungezwungen Jedem, welcher die Wirkung der Berührung zweier
verschiedener Gesittungskreise kennt. Diese ist um so grösser, wo die
Berührung nicht bloss auf das äusserliche Nebeneinanderleben beschränkt
bleibt, sondern auch Blutmischungen stattfinden. In dem dadurch
erzeugten Mischlingsschlage leben die Sitten und Anschauungen der
unteren Stufen noch lange und zähe fort. Mit verschwindenden Ausnahmen
haben aber alle Südamerikaner mehr oder weniger Indianerblut in den
Adern. Von ehelichen Verhältnissen in unserem Sinne besitzt nun der
rote Mann, trotz der Taufe, keine Vorstellung. In Ecuador haben sich
die Indianer das unserem Ehebegriff durchaus widerstreitende Vorrecht
bewahrt, +auf Probe+ zu heiraten. Der Mann darf sich nach Verlauf eines
Jahres von seiner Auserwählten scheiden, wenn diese ihm dann noch keine
Nachkommenschaft beschert hat oder solche in gewisse Aussicht stellt;
beide Teile können dann nach Belieben neue Verbindungen eingehen.[991]
So ist es nicht Gesunkenheit, sondern der naive Ausklang anderwärts
längst überwundener Sitten, wenn +Francis Head+ auf den Pampas des
Laplata, wo er einst eine junge Frau, die ein allerliebstes Kind an
der Brust hatte, fragte, wer wohl der Vater der _Criatura_ (Säuglings)
sei, darauf die gelassene Antwort erhielt: _Quien sabe?_ (Wer kann
das wissen?)[992] Desgleichen erzählt Frau +Agassiz+, dass sie im
Amazonasgebiete in der Hütte freundlicher Menschen indianischer Abkunft
mit der Tochter ins Gespräch kam und unter andern an sie die Frage
richtete, was ihr Vater mache? Lächelnd fiel ihr die Mutter in die Rede
und sagte, als ob sich die Sache von selbst verstehe: „Sie hat gar
keinen Vater, sie ist ein Kind des Zufalls.“ (_Não tem pai; é filha de
fortuna_). Die Tochter ihrerseits zeigte Frau +Agassiz+ zwei Kinder,
die ihr gehörten und weit hellfarbiger waren als sie selber. Auf die
Frage, ob der Vater der Kleinen auch mit in den Krieg gezogen sei, gab
sie mit der grössten Gemütsruhe zur Antwort: „Sie haben gar keinen
Vater.“ Auf solche Weise drücken sich überhaupt die Indianerinnen und
Mestizinnen inbezug auf ihre nicht einer Ehe entsprossenen Kinder aus
und finden das ganz natürlich. Für sie liegt darin nichts Beschämendes.
Das Verhältnis ist ja so ganz allgemein, dass das Gegenteil für eine
Ausnahme gelten kann.[993] Unter den Schwarzen Brasiliens, d. h.
unter den Sklaven, sind vollends regelrechte Ehen niemals geschlossen
oder auch nur von ihren weissen und christlichen Besitzern gewünscht
worden.[994] Es wäre kulturgeschichtlich ein schwerer Missgriff, wollte
man solche Zustände in +jenen+ Kreisen etwa mit dem gleichen Massstabe
messen, der in der Sphäre +unserer+ Gesittung[995] auf sie Anwendung
finden müsste. Dies hat eine unparteiische, kritische Beurteilung stets
im Auge zu behalten.


[958] Der französische Reisende +Marcel Dieulafoy+, welcher in jüngster
Zeit so Ausserordentliches für die Erforschung Persiens geleistet hat,
sagt, dass diejenigen Frauen, welche „Ehe auf Zeit“ eingehen, das Recht
besitzen, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten. (Globus. Bd. XLIV.
S. 357.)

[959] Dergleichen Ehen werden namentlich durch die Mollah befördert,
welche fette Sporteln daraus lösen. (Ausland 1862. S. 410.) Nach
+Dieulafoy+ geben sie aber schon gegen ein geringes Entgelt von 1-1¼ M
solchen Verbindungen eine religiöse Weihe. Ihr Wahlspruch ist: Grosser
Umsatz bei geringem Nutzen.

[960] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 207-208.

[961] +Benjamin+. Persia and the Persians. S. 451-452.

[962] +Lüttke+. Der Islam und seine Völker. S. 121.

[963] +Arnold+. Der Islâm. S. 156.

[964] +Palgrave+. Narrative of a year's journey through Central and
Eastern Arabia. Bd. I. S. 9.

[965] Globus. Bd. IX. S. 249, und Ausland 1866. S. 499.

[966] +Nach Heinrich von Maltzan+, in: Globus. Bd. XVI. S. 166.

[967] +Benjamin+. A. a. O. S. 451.

[968] Ausland 1851. S. 822-823.

[969] +Kreitner+. Im fernen Osten. S. 125.

[970] +Zöller+. Forschungsreisen in Kamerun. Bd. II. S. 67.

[971] +Zöller+. Das Togoland und die Sklavenküste. S. 245.

[972] +Zöller+. Kamerun. Bd. II. S. 77.

[973] A. a. O. S. 67.

[974] Die Erfahrung hat gelehrt, dass Europäerinnen, falls ihnen nicht
ein ganz ausserordentlicher Komfort zur Verfügung steht, das Klima
der Tropen sehr viel schlechter als ihre Männer ertragen, dass sie
nach jeder Geburt leicht dahinsiechen und vor allem bestürzend schnell
altern. Alle wirklichen Verheiratungen weisser Männer mit schwarzen
Frauen haben aber stets früher oder später zu einem schlimmen Ende
geführt.

[975] +Albin Kohn+. Sibirien und das Amurgebiet. Leipzig 1876. Bd. I.
S. 292.

[976] Dr. +Jos. Bechtinger+. Der hinkende Teufel im ostindischen
Archipel. Wien 1873. S. 159. Bei solchen Expeditionen, sowie auf
Schiffen soll unter den Soldaten auch manchmal Polyandrie vorkommen,
und zwar unter geregelten Formen: zwei oder drei Soldaten machen
gewissermassen Verträge wegen einer Frau. So berichtet: Dr. +Otto
Kuntze+. Um die Erde. S. 258.

[977] +Zöller+. Rund um die Erde. Bd. II. S. 405.

[978] +Kuntze+. A. a. O.

[979] +Zöller+. A. a. O.

[980] Dr. +Otto Stoll+. Guatemala. Reisen und Schilderungen aus den
Jahren 1878-1883. Leipzig 1876. S. 125.

[981] A. a. O. S. 143.

[982] Ausland. 1863. S. 938.

[983] Ausland. 1866. S. 710.

[984] Ausland. 1864. S. 310.

[985] Dr. E. +Gothein+. Der christlich-soziale Staat der Jesuiten in
Paraguay. Leipzig 1883. S. 45.

[986] H. +Zöller+. Pampas und Anden. S. 94.

[987] Ausland 1871. S. 8.

[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97.

[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck
1883. S. 96-97.

[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94.

[991] Globus. Bd. XII. S. 357.

[992] Ausland 1863. S. 938.

[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.

[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und
Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.

[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter
den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus
Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles
hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die
Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt,
allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch
nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt
erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn
seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke
war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist
nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen
Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter,
sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und
vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter
Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle,
wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt
in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich
schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf
Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet
sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich
später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein
Kusshändchen zu und hüpft hinaus.



XXV.

Entwicklung des Patriarchats in Indien.


Die Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten
Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten
geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen
Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen,
welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern
gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker
unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich
fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.

Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel
Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei
Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen
mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum;
grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im
Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu
diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei
Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in
vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus
deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später,
durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging.
In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im
Westen turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre
Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile
des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel
vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten
unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten
gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung
durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies
hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus
welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren
Namens bezeichnet man sie als +Arier+, von Sanskrit _ârya_, d. h.
der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“.
Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker
Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser
Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle
in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten
Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus
der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die
leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache
reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft
hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein
mit Recht hat +Mantegazza+ die landläufige Annahme, dass die Völker
indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke,
eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach,
abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu
gleichem Ergebnisse gelangt Dr. +Gustave Le Bon+. Anthropologisch haben
die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie
schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist.
Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das
Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine
nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und
Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren,
während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre
Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996]
Schon seit lange giebt es in Indien +keine Arier+ mehr.[997] Wohl sind
die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch, aber das
Volk ist physisch nicht arisch. +Theodor Pösche+ sagt: nicht +mehr+
arisch.[998] Es ist aber der Masse nach überhaupt +niemals+ arisch
gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier wichtig, weil auf sie
allein unsere spärliche Kunde der indischen Vorzeit sich beschränkt.

Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen
möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in
Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der
Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war,
welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in
dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung.
Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung
nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir
ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von
tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften
Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als
es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles
gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert,
wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten
abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses
Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen
Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche
Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie
enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen,
dass in Haus und Hof der Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr
der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder,
während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn
und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich
edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon
bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate.
Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht
an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären.
Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung
auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe,
ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In
der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen,
welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten,
wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat
freilich Dr. +C. N. Starcke+ versucht, für die Arier, sowie für die
Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die
Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er
ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort
fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht
als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er
den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer
urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für
später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen
erklärt.[1000] Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch
die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich
sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl,
der Promiskuität zugethan gewesen[1001], weil der Mensch +immer und
überall+ das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich
wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine Beweise
beizubringen, welche diesen Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen
könnten. Aus allem, sagt +Starcke+, was wir über das Leben und Treiben
primitiver Menschen erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass
fleischliche Rücksichten +nicht+ den Eckstein der Entwicklung der
Familie bildeten. Den „Eckstein“ allerdings nicht, wohl aber den
Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen Genüsse nähmen gewiss
im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint aber, sie seien auch
unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es bildeten sich daher
die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln
zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im Gegenteil der
sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind
im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss
unterscheiden manche der +heutigen+ rohen Völker schon scharf zwischen
Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie
und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert,
wird nicht umhin können, in der +primitiven+ Eheverbindung -- wenn
diese Beziehung überhaupt zulässig -- nichts als ein geschlechtliches
Verhältnis zu erblicken. +Starckes+ Auffassung der Ehe als einer
„rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen
Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung
zu schaffen hat -- keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die
_ratio existendi_ derselben, -- entspricht wohl den Anschauungen
vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich
durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich,
bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen,
die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er
eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der
Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein
müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft
wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren
unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche
Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu +geworden+ ist,
hervorgewachsen aus der natürlichen, +geschlechtlichen+ Verbindung,
ist auch nicht mit Dr. +Starcke+ reine Einmännerei (Monandrie) und
Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie (Einehe) an die
Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen.

Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont,
schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man
von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend
vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges
Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer,
weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes
Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der
Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata,
welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie
aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt
war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst
allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl
noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen
ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische
Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der
sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt
natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut;
dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür
anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur
Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der
Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung
des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen
Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen
Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes-
und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie
liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines
Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig
verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen
Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand
über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem
Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind
in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (_mâtar_) und Schwester
(_Svasar_) und die sie anders als Gattin und Herrin (_Patnî_) und als
Tochter (_Dŭhitar_) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter
als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“,
dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin
(_Grḥapatnî_). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige,
die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet
und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des
Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und
selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah,
war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben
lag es, den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung
eines Ehebundes war die +Werbung+ des Mannes um das Mädchen. Die
unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um
das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück
und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich's
schon aus dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem
Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum,
Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei
diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester
der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie
und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt +Lefmann+
dem altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den
Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk
die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben
gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie.
Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich
wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass
man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres
Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen
eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer
Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche
Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht
völlig überwunden hatte.

Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das
Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch
wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische
und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären,
ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch
lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen, wenngleich
wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir
näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher Blick reicht,
war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise Landmann,
vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als Verteidiger
seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in +einer+ Person.
Eine Scheidung dieser Stände oder gar der strenge Kastenunterschied
späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen hervorging, war der
Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt; die Keime
dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft, auch
damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden Arier,
schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h. das
Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten
in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung
des Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr
untergeordnete Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse
schaffenden, also tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf
dem Boden jenseits der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der
Kasten, als zu den Kschatrya (_Xatriya_), den Kriegern, und Brahmanen,
den Priestern, vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen
turktatarischen Eindringlinge die _Vaiçya_ oder Landleute, Ackerbauer,
hinzukamen. Bis dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren
Krieger- oder Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen
_Brahma_ und _Xatram_, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb
der Sieg und letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen
Königstums, das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere
Kenntnis, sondern auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes
stand. Es beginnt das brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche
bis zum Umsichgreifen des Buddhismus füglich nennen kann. In ihr
vollzog sich die Ausbildung des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit
des arischen Blutes zu bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken
nahm indes die natürliche Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es
entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen und der arische Typus
verschwand immer mehr; am längsten haftete er an den Brahmanen. So
gingen die eingewanderten, erobernden Arier allmählich in der Masse der
Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre Sprache und einen Teil ihrer
Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin nicht mehr mit den
Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.

Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die _Sûtra_, die
dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung,
insbesondere das _Grihya-Sûtra_, welche in die geheiligte Sitte des
Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit
Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem
ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten
Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer
Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa
zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten.
Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also
solche Hindu, bei welchen das arische Blut am reinsten geblieben,
welche die Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In
der That verdient auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus
Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens
gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade bemerkenswert,
dass während die Familie im allgemeinen, wie später gezeigt werden
soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich entwickelte, die
alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten von Eheschliessungen
kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche augenscheinlich in
+älteren+ Zuständen wurzeln und ganz deutlich die Aufeinanderfolge der
verschiedenen Beweibungsformen, wie wir sie im Laufe dieses Buches
schilderten, darstellen. Da ist zunächst die bloss den Kschatrya,
also der zweiten Arierkaste verstattete, schon mehrfach erwähnte
_Gandharva_-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen Mann und Weib,
die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso leichtfertig wieder
abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe bezeugt der
Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-, Wolken-,
Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische Epos
im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den
weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also
schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt
zu werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und
vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem
Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen,
etwa mit Dr. +Starcke+, als eine spätere Entwicklungsform zu deuten.
Neben der Gandharva-Ehe erscheint die _Prajâpati_-Ehe, gleichfalls eine
formlose Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der
ebenfalls bloss den Kschatrya gestatteten _Rakschasa_-Ehe, welche durch
gewaltsame Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird,
ist unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die
_Piçaca_-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya
allein soll die sogenannte _Asura_-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der
Mann das Weib durch Geld bewogen, während er in der _Rîshi_-Ehe die
Gattin um ein paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des
Frauenkaufs. Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer
noch gepflogene Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären,
wenn auch für recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit
priesterlicher Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.[1011]
Aber auch dieser +kaufte+ ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich
diese Form bis auf den Rest, welchen die _Arscha_-Ehe bewahrte, worin
der einstige Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt.
Trotzdem wird jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den
Brahmanen minder passend erachtet, als die drei Formen der _Brahma_-,
_Daiva_- und _Prajapâti_-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch
althergebrachte Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet
keine Art von Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt
sich auch nur auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben
keinen Anteil daran.[1012]

Werfen die erwähnten Eheformen schon einiges Licht auf die dem
strengen Patriarchate vorangegangenen Familienverhältnisse der Hindu,
so geschieht dies noch viel mehr durch die erst jüngst von Dr.
+Heinrich von Wlisłocki+ erkundeten Stamm- und Familienverhältnisse
der Zelt-+Zigeuner+ Siebenbürgens. Dass die Zigeuner Hindu sind, ist
heute keine Frage mehr, besonders seitdem durch die Bemühungen der
britischen Regierung unter den Wanderstämmen des Pendschâb wahre
Zigeuner aufgefunden worden sind.[1013] Wenn man dem gewiegten +Paul
Bataillard+, wohl einem der gründlichsten Kenner des Zigeunertums
und seiner Geschichte, trauen darf, so wären Zweige dieses Volkstums
in Europa seit den ältesten Zeiten vorhanden, ja vielleicht an der
Verbreitung der vorgeschichtlichen Erzgeräte beteiligt gewesen.[1014]
Jedenfalls herrscht kein Zweifel, dass die Zigeuner, besonders
in Osteuropa, eine Gesellschaft darstellen, in welcher bei dem
konservativen Zuge ihres Charakters uralte Sitten und Gebräuche
fortleben, deren Ursprung sich nicht selten bis in die indische Vorzeit
zurückverfolgen lässt. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnen Dr. +von
Wlisłockis+ Forschungen hervorragende Bedeutung. Ich entlehne diesem
Gewährsmanne die nachstehenden Angaben.

Man unterscheidet in Siebenbürgen ansässige (_Gletecore_, d. i.
Spracharme) und Wander- oder Zeltzigeuner (_Kortorár_), denen Sprache
und vererbter Glaube zwar gemeinsam, deren Lebensweise aber verschieden
ist. Zwischen beiden Gruppen herrscht gegenseitige Abneigung, die
ihren Keim wohl im alten indischen Kastenwesen hat. Nie fällt es einem
Kortorár ein, ein Gletecore-Mädchen zu freien, und umgekehrt geschieht
es nie, dass ein ansässiger Zigeuner eine Kortorárin heimführe, es
sei denn, dass sie von ihren Stammesgenossen für „ehrlos“ erklärt
und ausgewiesen worden ist. Gegenwärtig leben in Siebenbürgen nur
mehr vier Stämme (_Namipe_) der Kortorár, welche wenig oder keinen
Verkehr miteinander haben. Die einzelnen Stämme erscheinen nur
insoferne als gesellschaftliche Einheiten, als jeder derselben unter
einem Wojwoden steht; denn in der That zerfallen sie in mehrere, von
einander unabhängige kleine Gemeinwesen und Genossenschaften oder
Clane (_Máhliyá_, von _Mahlo_, d. i. Freund), die wieder unter einem
Vorstande stehen. Letzterer wird nicht eigentlich gewählt. Wer sich
im Laufe der Zeit am meisten bewährt, und die Neigung und Achtung
oder auch die Furcht aller sich zu erwerben verstand, der wird
stillschweigend als Vorstand anerkannt und von Seiten der Máhliyá
sowohl, als auch des Stammes-Wojwoden als solcher betrachtet. Während
nun die Teilung in kleinere oder grössere Sippen (_Gákkiyá_) innerhalb
des Stammes jedenfalls von jeher üblich gewesen sein mag, scheint die
Zerklüftung in einzelne Banden (_Máhliyá_), welche mehrere Sippen
vereinigen, erst aus neuerer Zeit zu stammen. Beachtenswert ist,
dass bei diesen Máhliyá die gesamte gesellschaftliche Ordnung auf
der Grundlage +verwandtschaftlicher+ Beziehungen beruht.[1015] Mit
anderen Worten: die Mitglieder jeder Máhliyá sind Blutsverwandte, die
Máhliyá bildet eine Geschlechtsgenossenschaft, wie wir sie für die
Urzeit kennen lernten. Ich betone diesen Umstand, weil Dr. +Starcke+,
der alles bloss aus rechtlichen Erwägungen ableitet, unter anderem
auch die Bedeutung des Blutsbandes rundweg leugnet.[1016] Dass das
Blutsverhältnis für die rechtliche Ordnung zwischen Vater und Sohn
zuerst belanglos bleibt, ist auch unsere Behauptung; nimmermehr aber
zwischen Mutter und Kind. Dr. +Starcke+ leugnet aber auch dies:
„Wäre jemals“, so sagt er, „die Weiberlinie, d. h. die mütterliche
Rechtsordnung, aus der alleinigen Anerkennung des mütterlichen
Blutbandes entsprungen, dann würde hierdurch der Satz ausgesprochen
sein, dass die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachgebildet
werde. Aber dann müsste auch das Vatertum schon während seines
Werdens dieselbe Bestrebung zeigen und eben nicht sich den Sieg
erringen als eine nur rechtliche und dem Blutsverhältnisse gegenüber
durchaus gleichgültige Ordnung.“[1017] Ich gestehe, das Zwingende
dieser Folgerung durchaus nicht zu begreifen; vielmehr scheint sie
mir jeglicher psychologischen Begründung zu entbehren. Warum soll
das Vatertum schon während seines Werdens das nämliche Bestreben,
die Rechtsordnung dem Zeugungsverhältnisse nachzubilden, zeigen, da
für ersteres durchaus kein zwingender Grund dazu vorhanden ist? Ist
doch der Mann, namentlich unter Wilden, unsäglich arm an Momenten,
welche das Zeugungsverhältnis ihm nahe legen könnten! Nichts bleibt
ihm als die rasch verblassende Erinnerung an Augenblicke sinnlichen
Genusses; die Folgen entziehen sich seiner Empfindung. Anders das Weib,
dem die Beschwerden der Schwangerschaft, die Schmerzen der Geburt im
Kinde sichtbar sich verkörpern, das daher auch bei noch so geringer
Mutterliebe ihr Zeugungsverhältnis zum Kinde unvergleichlich heftiger
empfindet und empfinden muss, als der Mann. Und eben dieses Verhältnis,
das Blutsband, hält auch die Früchte eines Schosses um die Erzeugerin
vereinigt, ebenso wie diese selbst mit ihren Blutnächsten, d. h.
ihren Geschwistern. Machte wirklich bloss die räumliche Verbindung,
ohne alle Rücksicht auf das Blutsband, die Bedingung aus, unter der,
wie Dr. +Starcke+ will, das primitive Bewusstsein die Vorstellung
der Zusammengehörigkeit der Personen, d. h. der Verwandtschaft,
festzustellen vermag[1018], so wäre schlechterdings nicht zu begreifen,
warum z. B. unsere Zeltzigeuner, diese nach Europa verschlagenen Söhne
Indiens, in +blutsverwandte+ _Máhliyá_ sich spalten.

Die Zigeuner geben das merkwürdigste Beispiel, in welchem
Grade ein Volk geradezu aufgehen kann in der Familie und dem
damit zusammenhängenden familienhaften Stammesleben.[1019] Die
verwandtschaftlichen Beziehungen sind bei den einzelnen Stämmen
nicht in demselben Masse ausgeprägt, sondern zwei Stämme haben auch
diese letzte Grundlage der Zusammengehörigkeit im Laufe der jüngsten
zwanzig Jahre -- also erst in ganz neuester Zeit -- fahren gelassen
und zählen selbst bei wichtigen Anlässen, wie Eheschliessung, nur drei
Glieder in aufsteigender und ebenso viele in absteigender Linie. Die
schärfere Beachtung des Blutsbandes giebt sich also als die +ältere+
zu erkennen. Bei beiden Gruppen +tritt aber die weibliche Linie in den
Vordergrund+; der männlichen hingegen wird nur eine untergeordnete
Bedeutung eingeräumt; sie gelangt bloss ausnahmsweise zur Geltung;
sonst treten die verwandtschaftlichen Beziehungen väterlicherseits ganz
und gar in den Hintergrund. Sobald der Zeltzigeuner sich beweibt, muss
er derjenigen Truppe (_Máhliyá_), beziehungsweise Sippe (_Gákkiyâ_)
sich anschliessen, zu welcher seine Gattin gehört. Bei der Sippe, zu
der er durch Geburt gehört, wird er nach seiner Verheiratung wohl
persönlich als Einheit noch mitgezählt; er aber und seine Nachkommen
gehören +nur+ der Sippe seiner Frau an. Wenn z. B. Peter aus der
Sippe A die Maria der Sippe B ehelicht, so gehört er der Sippe B an,
wird aber bis zu seinem Tode von der Sippe A als Glied gezählt. Seine
Kinder gehören dagegen der Sippe B an, werden von der Sippe A nicht
als nahe Verwandte betrachtet und können in diese zurückheiraten,
nur dürfen sie nicht die Schwestern ihres Vaters, also ihre Muhmen,
zu Frauen nehmen. Weil der junge Ehemann die ganze Einrichtung eines
zigeunerischen Hauswesens -- Zelte, Wagen, Pferde, Werkzeuge u. s. w.
-- von seiner Frau erhält, ist er gezwungen mit deren Sippschaft zu
wandern und wenn nötig sich sogar von seinen nächsten Geburtsverwandten
zu trennen. Weil jede Sippe einen Namen hat, der sich nie verändert,
so nimmt der Mann nach seiner Verheiratung als Zunamen auch den Namen
der Sippe seiner Frau an und lässt den +seiner+ Sippe, zu der er durch
Geburt gehört, fallen. Als Familienname gilt also der Name der Sippe,
der sich beim Manne mit seiner jeweiligen Verehelichung jedesmal
verändert. „Neues Weib, neue Sippe“ (_Ǹeve romǹa, ǹeve gákkiyá_)
sagt ein zigeunerisches Sprichwort. So lange der Mann verheiratet ist,
darf er die Genossenschaft, welcher sich seine Sippe angeschlossen hat,
nicht verlassen und sich einer anderen Máhliyá anschliessen. Nach dem
Tode seiner Frau kann er aber in eine andere Sippe übergehen, sobald
er nämlich eine weitere Ehe eingeht. Die Kinder der verstorbenen
Frau gehören selbstverständlich ihrer mütterlichen Sippe an, welcher
auch, und nicht dem Vater, die Sorge für dieselben anheimfällt.
Bekümmert sich doch auch bei Lebzeiten der Gattin der Zigeuner nicht im
Geringsten um das leibliche und geistige Wohl seiner Kinder, sondern
das Weib hat die ganze Last einer Mutter zu verspüren. Dafür wird
das Weib mit Recht nicht nur als Mehrerin der Familie, sondern auch
der Sippe betrachtet und geniesst noch als Matrone ein Ansehen und
einen Einfluss, den sie in allen inneren und äusseren Angelegenheiten
nicht nur ihrer Sippe oder Máhliyá, sondern selbst des ganzen Stammes
geltend macht. Urteil und Meinung einer solchen Matrone gelten mehr
als der weiseste Urteilsspruch des Wojwoden. Infolge dieser Achtung
werden auch die Matronen als Vorsteherinnen der Sippe anerkannt und
betrachtet.[1020]

Ich denke, das hier entrollte Gemälde führt uns, von leichten, durch
den Einfluss der Umgebung bedingten, Nebensächlichkeiten abgesehen,
schnurgerade in die Periode der Muttergruppe und Mutterfolge zurück,
als dem Manne und Vater in der Familie nur eine untergeordnete Rolle
zukam. Im Zusammenhange mit den oben aufgezählten alten Eheformen wird
dieses Beispiel der indischen Zigeuner wohl jeden Zweifel beseitigen,
dass auch in der Hindufamilie das Patriarchat +nicht+ das Ursprüngliche
ist. In der That lässt sich keine Brücke denken, welche aus dem
Patriarchate der Hindu, wie es sogleich zur Sprache kommen wird, zu
Zuständen, wie die geschilderten, hinüberführen könnte.

Immerhin ist das Patriarchat in Indien sehr alt. Schon in der Vedazeit
kann man die Familie als eine patriarchalische bezeichnen. Der Vater
genoss ein unbedingtes Ansehen; die Kinder gehorchten ihm und wuchsen
auf in der strengen Verehrung der Ahnen, was an sich ein Zeichen
der schon gegründeten Vaterherrschaft ist. Jede Familie besitzt
ihren besonderen Kult, und heiratende Mädchen treten in den fremden
Kultkreis der neuen Familie ein. Über dieser Familie gab es nichts als
das ganze Volk. Keine Zwischengruppe, weder Stamm noch Clan, trennte
sie nach oben; nach unten gab es nichts, denn das Individuum hatte
keine von seinen Vorfahren oder Nachkommen unabhängige Existenz. Die
Einheit war nicht der einzelne Mensch, sondern der Vater mit der
Mutter und den Kindern, hinter ihnen die Geschlechtsfolgen, welchen
sie entsprossen, vor ihnen die lange Reihe von Wesen, welche aus
ihrem Blute hervorgehen und ihr Andenken, ihren Namen im Zeitenlaufe
fortpflanzen sollten.[1021] So bildete denn die Familie eine
Gesamtheit, eine Genossenschaft, die ungeteilt beisammen lebte, deren
Güter, Weiber und Vieh, einen gemeinschaftlichen Besitz ausmachten.
Diese Familie war also noch keine Sonderfamilie im heutigen Sinne,
sondern nichts anderes als die +Sippe+. Beim Tode eines Mitgliedes war
es kein Einzelner, sondern die ganze Sippe, welche dessen Erbe antrat.
Die indische Familie stand also auf dem Boden des Sammeleigentums,
des Kollektivbesitzes, und man wird nicht fehl gehen, wenn man darin
einen Überrest des älteren, mutterrechtlichen Kommunismus erkennt.
Diesen Charakter hat nun die indische Familie +niemals+ verloren; auf
diesem Boden erwuchs die heute noch bestehende +Dorfgemeinschaft+
der Hindu, die sich mit verwandten Zügen in der javanischen _Dessa_,
im _Mir_ der Russen wiederfindet. Dass diese Sippe oder ungetrennte
Familiengruppe (_the joint undivided family_, wie die Engländer sie
nennen), ursprünglich auf Blutsverwandtschaft und +nur+ auf dieser
beruhte, beweist deutlich der Umstand, dass schon das Altertum eine
ganz erstaunliche Reihe von Verwandtschaftsgraden als Ehehindernisse
kannte, was Exogamie zwischen den Familien nach sich zog. Die Sippe
der Hindu ist also nicht bloss eine Gesellschaft von Personen, die
unter demselben Dache wohnen, Eigentum gemeinsam besitzen und demselben
Stammvater gemeinschaftlich opfern[1022], wie Dr. +Starcke+ sie
beschreibt, sondern die Bedingung ist ferner, dass diese Personen
Blutsverwandte seien. Die _Sapinda_, d. h. Personen, die durch den
Opferkuchen verbunden sind, sind zugleich Blutsverwandte innerhalb
sechs Grade.[1023] Die Bestimmung nach Graden hätte aber keinen Sinn,
wenn die Verwandtschaft bloss eine bürgerliche wäre.

So lange die Familiengruppe zusammenbleibt, steht sie unter der Leitung
des Patriarchen, d. i. des ältesten Mannes der ältesten Linie. Seine
Macht erstarkte immer mehr und gewann allmählich Ausdehnung über Leben
und Freiheit der Familienglieder. In der brahmanischen Zeit hatte das
Weib schon seine ganze Freiheit eingebüsst. Frauen haben nunmehr
kein freies Verfügungsrecht mehr. Die Ehefrau, durch Raub oder Kauf
erworben, ist Sklavin, in allem und jedem von ihrem Gatten abhängig;
sie kann ohne dessen Willen nicht Opfer noch Gelübde vollziehen. Ihre
Pflicht ist unverletzliche Treue gegen ihren Gatten zu wahren, in
Gedanken, Wort und That; ihr grösstes Verbrechen Ehebruch. Dagegen
konnte der Mann das kinderlose Weib, weil es sein Eigentum war, von
einem aus der Blutsverwandtschaft, einem Sapinda, befruchten lassen.
Man nannte dies _Niyoga_. Das Kind war nach dem Gesetze immer dem
Manne zugezählt, der die Mutter besass, wie, nach Manus Worten, der
Eigentümer der Kuh Eigentümer des Kalbes wird. War der Niyogavater
kein Sapinda, so gehörte ihm das Kind, es sei denn, dass der Eheherr
dasselbe aufgenommen und erzogen.[1024] Und wer den Sohn besass, konnte
ihn auch einem andern als dessen Sohn geben, so wie der +emanzipierte+
Sohn sich selbst irgend einem Beliebigen als seinem Vater übergeben
konnte. Damit wurde, wie man sieht, neben der natürlichen, der
Verwandtschaft des Blutes, eine zweite, +künstliche+, +bürgerliche+
geschaffen, welche lediglich den Eigentumsbegriffen entspringt und
ihre Entstehung erst im Patriarchate finden konnte, so lange dasselbe
seinen rein rechtlichen Charakter bewahrte, d. h. so lange der Vater
noch nicht im Erzeuger aufgegangen war. Dass diese bürgerliche
Verwandtschaft in der Geschichte der Familie eine bedeutende Rolle
zu spielen berufen war, ist unbestreitbar; unzulässig jedoch, deren
Wichtigkeit auf Kosten der natürlichen Blutsverwandtschaft zu
übertreiben.

Wo Niyoga Gepflogenheit, darf man mit grösster Wahrscheinlichkeit
auch das Levirat als ein Ergebnis des nach Söhnen und Pflegern des
Ahnenkults strebenden Patriarchates ansehen. In der That setzten die
Hindu das Levirat mit dem Niyoga in Verbindung. Stirbt ihr Gatte, so
mag die kinderlose Witwe, oder die nur Töchter hat, um einen Sohn zu
erhalten, ihrem Schwager, wo solcher fehlt, auch einem anderen Sapinda
oder gar einem Kastengenossen ihres Mannes angehören. Hat sie ihr
Mann aber anders verlassen, so muss sie sechs, bei einem Brahmanen
sogar zwölf Jahre auf dessen Rückkehr warten. Und wenn jener dem
ehelichen oder häuslichen Leben entsagt, so soll auch die Frau auf jede
andere Verbindung Verzicht leisten. Dagegen ist von der _Sati_, der
Witwenverbrennung, selbst in Manus Gesetzbuch, welches die Anschauungen
des Brahmanismus verkörpert, noch keine Rede. Weder das religiöse,
noch das bürgerliche Gesetz hatte diesen Brauch anerkannt, obgleich
er da und dort wahrscheinlich schon seit lange vorgekommen sein wird.
Wenigstens erzählt +Diodor+ von Sizilien, anscheinend nach dem Berichte
eines Augenzeugen, wie in Medien, im Lager des Eumenes, schon im Jahre
316 v. Chr., am Leichname des in der Schlacht gefallenen Anführers der
indischen Hilfstruppen, Keteus, ein Wettstreit seiner beiden Gattinnen
sich erhebt, welche von ihnen dem Gemahl ins Feuer folgen dürfe, und
wie die jüngere den Sieg behält, indem sie verrät, dass die andere
guter Hoffnung sei. Wenn auch der Grieche die Ursachen dieses Brauches
unrichtig angibt, so steht doch die Thatsache selbst fest, und auch
das ist zu ersehen, dass der Flammentod der Witwe als Ehrensache
und Ziel der Wünsche galt. Vom Bruder geführt, von den Freundinnen
und Dienerinnen geschmückt wie zur Hochzeit, betritt sie freudig
den Holzstoss und stirbt ohne Schmerzenslaut. Die _Purâna_, deren
ältester nicht über das sechste christliche Jahrhundert zurückreicht,
erklären schon nur jene Witwe für wahrhaft tugendhaft, welche den für
ihren Ehemann errichteten Scheiterhaufen besteigt; nur dieser sei der
Himmel sicher.[1025] Die Purâna bringen natürlich nur längst geläufig
gewordene Begriffe zum Ausdruck. Es kann kein Zweifel sein, dass diese
Grabfolge der Witwen auch in Indien, wie schon einmal besprochen[1026],
aus dem Patriarchate hervorgewachsen ist. Verschiedene Ursachen, zu
nicht geringem Teile religiöser Natur, haben dann dazu beigetragen,
die Sitte über die Dauer des strengen Patriarchats hinaus bis in die
jüngere Familie der Gegenwart zu erhalten, ihr allgemeine Billigung
zu erwerben, hohe Verheissungen daran zu knüpfen und sie sogar durch
Einführung geeigneter Zusätze in älteren Schriften zu begründen.[1027]

Wie die Patriarchalfamilie aus dem Nomadentume geboren wurde, so
schwindet ganz allmählich wieder ihr strenger Charakter mit dem
Überhandnehmen des Ackerbaues. Diesem zersetzenden Einflusse vermochte
auch die indische Familie sich nicht zu entziehen. Die rohen Arten der
Aneignung der Weiber durch Raub und Kauf werden späterhin zur blossen
Form, die Beweibung wird zur „Ehe“, welche bei Manu schon kein Geschäft
mehr ist und dem Manne seiner Gattin gegenüber gleiche Treue und
Rücksicht vorschrieb; die Befriedigung der Geschlechtslust ist nicht
mehr das wesentlichste und einzige Moment des Ehebundes; die Bräute,
welche stets aus gleicher Kaste zu nehmen, empfangen ihre Ausstattung
von der Familie, und das Besitzrecht der Weiber aus persönlicher Habe,
wie Schmuck, Geräte, Geschenke, gelangt zur Anerkennung, unbeschadet
des an ihnen selbst noch haftenden Eigentumsbegriffes. Auch bildet
sich für +dieses+ Vermögen eine Erbfolgeordnung, nach welcher die
unverehelichten Töchter der Erblasserin zuerst berufen werden. Am
Familiengute erben die Weiber allerdings nicht, wohl aber haben sie
Anspruch auf Unterhalt aus demselben.[1028] In das Vermögen des Vaters,
nicht aber in das Gut der Gesamtfamilie, teilen sich die Söhne, wenn
jener nicht schon bei Lebzeiten, da er keine Kinder mehr zu erwarten
hatte, die Teilung vorgenommen. Der Erstgeborene soll nach älterem
Rechte alles erhalten und die übrigen wie als Vater versorgen.
Oder er bekommt einen zweifachen, die anderen Söhne jeder einen
gleichen Anteil. Oder es wird nach dem Alter der Söhne und nach der
Verschiedenheit der Hinterlassenschaft unterschiedlich geteilt. Stirbt
Jemand ohne männliche Nachkommenschaft, so fällt sein Vermögen dem
ältesten Bruder oder überhaupt seinen Brüdern zu, die mit ihm ausser
(Vermögens-) Gemeinschaft gestanden. Doch nennt das Gesetz ausser dem
+leiblichen+ rechtmässigen Sohn noch fünf andere als familienangehörig
und Erbsöhne; diese, welche insgesamt der bürgerlichen oder künstlichen
Verwandtschaft angehören, sind: der Gattin- oder Verwandtensohn, d. h.
mit einer Frau unter Zustimmung des kinderlosen Gatten oder nach dessen
Tode von einem andern gesetzmässig erzeugt (_Niyoga_); der Schenksohn
oder „gegebene“, den seine Eltern, Vater und Mutter, übereinstimmend
und feierlich einem sohnlosen Kastengenossen gegeben; der Adoptiv- oder
„künstlich erworbene“ Sohn, welcher aus gleicher Kaste an Sohnesstatt
angenommen ist; der Geheimsohn, mit ungewisser Vaterschaft im Hause
eines Mannes (etwa während dessen langer Abwesenheit) ihm von seiner
Frau geboren; endlich der Pflegesohn, welcher von seinen natürlichen
Eltern oder nach dem Tode des Vaters von seiner Mutter oder umgekehrt
verlassen und dann aufgenommen worden. Familienangehörig, aber nicht
erbberechtigt sind ferner: der Mädchensohn, von einer unverheirateten
Haustochter; der Brautsohn, von einer vorehelich bekannt oder unbekannt
schwangeren Frau; der Sohn einer wiedervermählten, der verlassenen
oder verwitweten Frau, die sich nach Gutdünken wieder verheiratet; der
einer Bestimmungstochter (deren Mutter niederer Kaste angehört); der
Selbstgabe- und der Kaufsohn. Nur wenn keiner von den erstgenannten
vorhanden, sollen diese ein Viertel der Hinterlassenschaft haben.
Besitzt ein Vater nur Töchter, so kann er übrigens die künftigen Söhne
einer Tochter, die dann Bestimmungstochter heisst, für seine Söhne und
Erben bestimmen und erklären. Wo väterliche und nächste Erben fehlen,
treten als erbberechtigt die Sapinda ein.[1029]

Einer höheren Stufe der Rechtsentwicklung als Manus Gesetzbuch gehört
das Gesetzwerk des +Narada+[1030] an, dessen Abfassung in das
fünfte oder sechste christliche Jahrhundert zu verlegen ist. Auch
darin ist das indische Erbrecht gänzlich von den beiden Rücksichten
der Reinhaltung der Kaste und der Erfüllung des Ehezwecks, der
Hervorbringung eines männlichen Nachkommens beherrscht, der als
rechtmässiger Darbringer der vorgeschriebenen Totenopfer für den
verstorbenen Vater von der höchsten religiösen Bedeutung war. Im
allgemeinen gilt als Regel, dass man Ehen nur in derselben Kaste
abschließen solle, indessen ist es dem Manne gestattet, eine gewisse
Anzahl Frauen aus einer niedrigeren Kaste als seine eigene zu nehmen,
wobei freilich die aus solchen Ehen geborenen Kinder den niederen
Volksstämmen anheimfallen. Die Kinder folgen also in diesem Falle der
Mutter. Als höchst sündhafte Vermischung der Kasten wird es dagegen
angesehen, wenn ein Mädchen höheren Standes zu einem Manne aus einer
niedrigeren Kaste herabsteigt. Auch kann ein _Dviga_ (Brahmane,
Kschatrya oder Vaiçya) niemals eine Çudra zur rechtmässigen Gattin
haben. „Nur der Lust wegen nimmt er sie, indem er sich von der
Leidenschaft blenden liess.“ Rasch aber erniedrigt er dadurch seine
Familie und Nachkommenschaft zur Çudrakaste herab. Der fast einzige
Ehezweck ist im Narada mit nackten Worten ausgesprochen: Die Weiber
sind erschaffen zum Zweck der Fortpflanzung des Geschlechts; sie sind
das Feld, der Mann ist der Säer, und ein Feld muss dem gegeben werden,
der Samen hat. Das Haupterfordernis zur Eheschliessung ist Mannbarkeit
und Zeugungsfähigkeit, und um diese festzustellen, hat das Gesetz eine
Reihe höchst seltsamer Untersuchungen vorgeschrieben.[1031] Wie bei
Manu ist die Ehe sogar gesetzlich geboten und Pflicht des Vaters oder
wer an dessen Stelle getreten, das Mädchen zu verheiraten, sobald,
nach manchen sogar ehe es zur Geschlechtsreife gelangt. Wer diese
Pflicht verabsäumt, begeht eine Sünde, macht sich des Verbrechens
der Embryozerstörung schuldig, und das Mädchen ist berechtigt, nach
eingeholter Erlaubnis des Königs, sich nun selbst einen Gatten zu
wählen; auch wird dabei von den sonst sehr strengen Verboten von Ehen
unter Sapinda in der Weise abgegangen, dass der Vormund die kinderlose
Witwe zum Niyoga ermächtigen kann. Wie die gesellschaftliche, so war
auch die rechtliche Stellung der Frau noch eine sehr untergeordnete und
beschränkte, doch macht sich immerhin im Narada eine freiere Auffassung
geltend. Das Recht, Immobilien zu besitzen, bleibt ihr freilich noch
durchweg versagt, doch wird das _Stridhana_ oder Frauengut anerkannt.
Die Erbfolge geschieht nach Alter, Kaste und -- man kann hinzufügen
-- nach Geschlecht. Der älteste Sohn bleibt der bevorzugte Erbe
und nur wenn männliche Nachkommenschaft fehlt, kommen Töchter zum
Zuge. Die Rücksicht auf das materielle und ökonomische Gedeihen der
Familie, die patriarchalische Bevorzugung des Familienoberhauptes,
die Geschlossenheit und das enge Zusammenleben der Sippen geben dem
indischen Erbrecht einen durchaus fidei-kommissarischen Charakter. Das
indische Recht kennt nicht die Befugnis letztwilliger Verfügungen. Die
Testierfähigkeit findet nur einen schwachen Ersatz in dem Rechte des
Vaters, sein Besitztum zu seinen Lebzeiten unter seine Angehörigen zu
verteilen. Aber auch dies ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
Der Vater ist zwar, wie es heisst, „der Herr von allem“; sobald er aber
krank und gebrechlich oder vom Zorn beeinflusst erscheint, wenn sein
Geist von einem geliebten Gegenstand allzusehr eingenommen ist, oder er
gegen das Gesetz handeln will, geht er seines Rechtes zu Schenkungen
unter Lebenden (_Donationes inter vivos_) verlustig. Vollständig frei
scheint man überhaupt nur über das Frauengut und das, was man durch
Wissenschaft und Tapferkeit erwarb, verfügt haben zu können, worin
man vielleicht eine Art von Allodialvermögen erblicken darf. Auch
die Bestimmungen über passive Erbfähigkeit hängen mit Rücksicht auf
die Aufrechterhaltung der Familie und ihres Besitzstandes zusammen.
Chronische Kranke, Blödsinnige, Zeugungsunfähige u. s. w. sind passiv
erbunfähig, weil anderweitig in der Sippe für sie Sorge getragen
wird; ebenso haben auch kinderlose Witwen kein Erbrecht, sondern nur
einen Anspruch auf Unterhalt an den Stamm ihres Vaters. So findet
denn in den Regeln des Erbrechts das Bewusstsein von der Einheit
und Zusammengehörigkeit der Familie, richtiger der Sippe, seinen
vollendetsten Ausdruck.

Dieses alte patriarchalische System herrscht heute noch ungeschwächt in
Indien. Der Vater oder das männliche Haupt der Sippe ist die höchste,
fast unbeschränkte Autorität. Er sorgt für ihre materiellen und
geistigen Bedürfnisse. Wenn die Söhne heiraten, führen sie ihre Frauen
unter das väterliche Dach, und so wachsen die Enkel als Mitglieder des
Hauses auf, in dem ihre Väter geboren sind. Der Haushalt ist deshalb
vielumfassend und durchaus nicht leicht zu regieren. Die durch die
Hindugesetze ohnehin gestattete Vielweiberei ist durch die Einfälle
der Muhammedaner noch wesentlich gefördert worden. Der gemeine Mann,
der Hindu der niederen Klassen, nimmt freilich zumeist bloss +ein+
Weib und nur dann eine zweite Frau, wenn die erste unfruchtbar ist.
Aber auch wenn der Mann mehrere Frauen hat, so ist immer die erste
von ihnen die Hauptfrau, welche ihren Platz an der Spitze der Familie
behält. Die anderen sind nur _Upastri_ oder _Bhogyá_, Konkubinen.
Bloss die erste gibt gesetzliche, rechtmässige Erben und steht als
Gattin neben dem Oberhaupte der Familie. Ihre Stellung ist eine
verantwortliche; ihre Pflichten sind sehr mannigfaltig und schwierig.
Sie ist stets ein Muster der Sparsamkeit, Hingebung, Keuschheit, Geduld
und Selbstlosigkeit. Oft, ja fast gewöhnlich, ist sie wenig geistig
gebildet, woran die herrschenden Volksanschauungen Schuld tragen; aber
ihr natürlicher Verstand gleicht alle Mängel aus. Die Schwiegertöchter
sind die beklagenswertesten Mitglieder der Familie, da sie keine
selbständige Beschäftigung haben und ganz unter der Aufsicht der
Schwiegermutter stehen, mit deren Ausnahme die weiblichen Mitglieder
des Haushaltes ein abgeschlossenes, abstumpfendes Leben führen. Ihre
Erholungen sind sehr beschränkt. Wegen ihres Geschlechts bringen sie
ihr Leben in den Ketten der Unwissenheit und des Aberglaubens zu. Seit
dem Eindringen der Moslemin ist auch die Hindufrau, wenn sie in der
Öffentlichkeit erscheint, verschleiert, im Hause aber stets in ihrer
_Zenana_ eingeschlossen. Ohne Erlaubnis des Familienoberhauptes darf
sie das Haus nicht verlassen; es gilt sogar für unpassend und nicht
ehrbar, wenn sie die äusseren, den Männern bestimmten Räume des Hauses
betritt. So streng sind die Gesetze des Herkommens, dass eine Frau
in der Gegenwart der Schwiegermutter oder eines anderen weiblichen
Mitgliedes der Familie nicht den Schleier lüften oder die Lippen
öffnen darf, um mit ihrem Manne zu sprechen. Selbst innerhalb der
Familie verbietet die Religion den Frauen, mit ihren Männern zusammen
zu essen. Überhaupt kann man sich kaum einen Begriff davon machen, in
welchem Grade die Hindu ihr Leben beengen und fesseln, oder welche
Förmlichkeiten und Gebräuche, fast alle religiösen Ursprungs, sie wie
eine undurchdringliche Mauer umgeben. In den ärmeren Klassen gibt es
wenig Originelles; die Frau des Landmannes teilt die Mühen des Tages
und das Ehebett in der Nacht, und je nach der Gutmütigkeit oder Roheit
ihres Gatten hat sie einen grösseren oder geringeren Anteil an seinen
Leiden und Freuden. Im allgemeinen ist ihre physiologische Formel sehr
einfach: Haustier bei Tage, Weib bei Nacht.[1032]

Wie vor Alters haben die Hindu die feste Überzeugung, dass es ein
verdienstvolles Werk sei, die Ehen ihrer Kinder früh zu schliessen.
Deshalb geht ihr Streben dahin, ihre Söhne und Töchter noch während
ihrer eigenen Lebenszeit zu verheiraten. In Bengalen kommen auf
1000 Frauen, die eine Ehe eingehen, 271 unter zehn und 666 zwischen
zehn bis vierzehn Jahren. Die religiösen Vorschriften verlangen
sogar eigentlich, dass die Mädchen vor dem achten Jahre vermählt
werden sollen. Zuweilen werden Kinder daher schon im zartesten Alter
miteinander verlobt, und namentlich das Mädchen fängt schon mit fünf
oder sechs Jahren an zu denken und sich mit seiner künftigen Ehe
zu beschäftigen, denn sie wird schon von einer alten Frau in die
vorbereitenden Riten des _Bratas_ eingeweiht, deren Zweck es besonders
ist, ihr einen guten Mann zu verschaffen und sie für ihr ganzes Leben
religiös und glücklich zu machen. In angesehenen Familien werden die
Ehen durch gewerbsmässige Vermittler (_Ghatuck_) oder lieber noch
Vermittlerinnen (_Ghatki_) eingefädelt. Es wird für höchst moralisch
und höchst religiös erachtet, wenn zwei Kinder ihr Wort verpfänden,
später Mann und Frau zu werden. Fast immer sind die Mädchen schon mit
sechs bis acht Jahren verlobte Bräute, wenn nicht verheiratet. Es
ist dies aber nur eine, zwar mit grossem Pomp und unter religiöser
Weihe gefeierte Scheinehe, wobei die jugendlichen Gatten sich zum
erstenmale ins Gesicht sehen können. Nach der Nacht des _Fulsajya_
oder „des mit Blumen bedeckten Bettes“ kehrt die junge Gattin, zwar
als Jungfrau, aber nicht unschuldig, nach Hause zurück. Die zweite
oder eigentliche Ehe wird erst geschlossen, wenn sie das heiratsfähige
Alter erreicht hat, nämlich mit etwa dreizehn Jahren. Babu +Bose+, ein
gebildeter Hindu, welcher über das häusliche Leben seiner Landsleute
ein lehrreiches Buch in englischer Sprache veröffentlicht hat, sagt,
dass die Zeremonien, welche sich auf dieses Ereignis im Leben der Frau
beziehen, so abscheulich sind, dass deren Beschreibung eine Beleidigung
der Schamhaftigkeit wäre.

Die Hindufrau wird zuweilen mit dreizehn Jahren Mutter, öfter aber mit
vierzehn und fünfzehn Jahren. Ihre Kinder säugt sie meistens selbst
und zwar drei oder vier Jahre lang. Die Geburt eines Kindes wird mit
vielen genau vorgeschriebenen Zeremonien begrüsst. Ist es ein Knabe, so
wiegt seine Geburt in den Augen der Mutter jeden Schmerz auf; ist es
aber ein Mädchen, so ist sie sehr betrübt und flucht dem Tage und ihrem
Geschick. Schlimmer noch ist es jedoch, wenn sie kinderlos bleibt.
Nur dann spielt nämlich das Weib eine Rolle, gewinnt sie Bedeutung,
wenn sie Kinder gebiert. Ihre Stellung ist dann immer eine geachtete,
selbst wenn sie Witwe wird, denn die Ehrfurcht und die Liebe der
Kinder sind grenzenlos.[1033] Freilich bleibt die Witwenschaft unter
allen Umständen das am meisten gefürchtete Übel. Ein unverheiratetes
Weib und eine Witwe sind nämlich zwei Wesen, welche die indische
Gesellschaft als Ausgestossene betrachtet, während die Religion ihnen
verbietet, an den geselligen und häuslichen Angelegenheiten des Lebens
sich zu beteiligen. Sie sind selbst ihren nächsten Angehörigen
entfremdet, die sie als unreine Geschöpfe betrachten. Haben sie
Kinder, so bleibt ihnen ein Lebenszweck; aber kinderlos zu sein,
wird ihnen als Verbrechen, als Todsünde angerechnet. Auch müssen sie
lebenslang Witwen bleiben. Solche, die sich über den Verlust trösten
oder sogar wieder heiraten, werden in den heiligen Schriften als
nicht würdig erklärt, im Jenseits neben ihren Gebietern einen Platz
einzunehmen; sie sollen von Früchten und Beeren leben und gelten im
Volke als Schandfleck der Familie. So ist es wohl die Furcht vor dem
Witwenstande und der gänzlichen Vereinsamung, welche Frauen bewegt,
freiwillig den Scheiterhaufen ihres Gatten zu besteigen. Dank den
Bemühungen der britischen Regierung, die bei einigen verständigen
Hindu Unterstützung fanden, ist jetzt der furchtbare Gebrauch der
Witwenverbrennung fast, doch nicht ganz erstorben[1034]; aber vor
fünfzig Jahren bestand er noch in voller Kraft, wenn er gleichwohl
zu keiner Zeit allgemein oder auch nur häufig gewesen. Frauen, von
Brahmanen beeinflusst, waren es, welche dem Vollzuge des englischen
Gesetzes den zähesten Widerstand leisteten und ungestüm mit der Leiche
ihres Gatten verbrannt zu werden verlangten. Heute verbrennen sich
die Frauen nicht mehr, aber sie bedauern den Scheiterhaufen, und von
ihren Familien verstossen, töten sie sich oft auf andere Weise, doch
ohne den Trost, damit eine religiöse Pflicht zu erfüllen. +Mantegazza+
führt dafür verschiedene Beispiele an.[1035] Und dies begreift sich
angesichts der beispiellosen Marter, zu welcher Sitte und religiöse
Ansichten die Witwenschaft in Indien gestalteten. Unendlich traurig
ist namentlich das Los der sogenannten „Kind-Witwen“, d. h. der jungen
Mädchen, welche nach der Scheinehe ihren Gatten verloren; ja die
Volksmeinung betrachtet als Witwen selbst jene Mädchen, welche in den
ersten Lebensjahren nur ihren Verlobten verloren. Ein solches Unglück,
das durchaus keine Seltenheit, ist heillos[1036]; denn die herrschenden
Sitten verdammen die kindliche Witwe zu strengster Ehelosigkeit und der
denkbar traurigsten Lebensweise für den Rest ihrer Tage; die Brahmanen
betrachten eine solche Witwe als eine schwere Sünderin und glauben sich
berechtigt, ihr eine Menge Bussen und Qualen aufzuerlegen. Es gibt aber
viele, die sich nicht fügen, die trotz ihrer Abgeschlossenheit einen
Mann finden, dem sie ihre Gunst schenken; selbst Witwen aus besserer
Kaste werden zu Geliebten von Mitgliedern der religiösen Orden, wenn
nicht zu Prostituierten. Wenn bei uns uneheliche Geburten unter Mädchen
vorkommen, sind sie in Indien die Regel unter Witwen. Das Los solcher
Mütter ist aber noch furchtbarer; sie werden öffentlich verflucht, man
jagt sie in die Wildnis, wo sie elend umkommen; man nimmt ihnen, damit
sie ganz verlassen seien, die ihrer Verbindung entsprossenen Kinder,
auf dass diese nicht befleckt werden von den Sünden der Mutter, die
über den Bussen, die sie übte, nicht vergessen konnte, dass sie ein
Weib sei. Erst in neuerer Zeit macht sich eine starke Strömung geltend,
welche die harten Sitten beseitigen will und die Wiedervermählung
der Witwen begünstigt. Gelangen ja doch im neueren Rechte auch schon
Witwen und Töchter bei der Teilung des Vermögens zu Sohnesteilen, aus
welchen sie ihren Unterhalt selbst bestreiten. Ja sogar die Ausstattung
heiratender Töchter ist nicht mehr der Willkür der Brüder überlassen.
Hat der Erblasser keine männlichen Nachkommen, so schliessen Töchter,
neuestens auch Witwen, auf ihre Lebensdauer die Seitenlinien vom
Einrücken in das Familiengut aus. Indes darf man nicht ausser acht
lassen, das diese Neuerungen lediglich eine Folge der nahen Berührung,
ja des Drucks der europäischen Gesittung sind.


[996] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 83. Ganz das Nämliche
sagt +Mantegazza+ von den Ariern betreffs Europa, indem er bemerkt:
„dass sie Europa viel mehr Wörter, Künste, Gewerbe und Religionen als
Teile von ihrem Blute gegeben haben“. (Indien. S. 235.)

[997] +Le Bon+. A. a. O. S. 253.

[998] +Theodor Pösche+. Die Arier. Ein Beitrag zur historischen
Anthropologie. Jena 1878. S. 151.

[999] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 28.

[1000] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 273.

[1001] A. a. O. S. 182.

[1002] A. a. O. S. 271.

[1003] „Der Geschlechtstrieb oder die Liebe“, -- schreibt
+Sacher-Masoch+, „bleibt der ewige Angelpunkt, der Keim +jedes+
Verhältnisses zwischen Mann und Weib, aber nur der Keim, aus dem
sich bei steigender Entwicklung der geistigen Natur das Bedürfnis
nach einer höheren Einheit in Gesinnung und Interessen entwickelt.“
(Sacher-Masoch. Marzella. S. 438). Und: „Die +Grundlage+ unserer
Ehe ist die sinnliche Liebe. Ich habe nichts dagegen einzuwenden,
aber diese Grundlage +allein+ genügt mir nicht, und ich sehe aus ihr
alle Missstände, alle Gebrechen, alle Laster unserer Gesellschaft
entspringen.“ (+A. a. O.+ S. 435.) Und Dr. +Starcke+ meint für das
Naturkind das verneinen zu können, was der Dichter heute noch als
Grundlage der Ehe in unserer so hochentwickelten Zeit bezeichnet?

[1004] A. a. O. S. 178.

[1005] Siehe oben S. 243.

[1006] +Lefmann+. A. a. O. S. 90.

[1007] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 257.

[1008] +Lefmann+. A. a. O. S. 117.

[1009] +Lefmann+. A. a. O. S. 363.

[1010] A. a. O. S. 389.

[1011] +Lefmann+. A. a. O. S. 449.

[1012] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 135.

[1013] +Emil Schlagintweit+. Wander- und Zigeunerstämme im
nordwestlichen Indien. (Globus. Bd. XLVI. S. 55-57, 71-74.)

[1014] +Paul Bataillard+. Les Tsiganes de l'âge du bronze. (Bulletin de
la Société d'anthropologie de Paris, 2 décembre 1875.)

[1015] Dr. +H. v. Wlisłocki+ im Globus. Bd. LIII. S. 185.

[1016] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 18-21.

[1017] A. a. O. S. 136-137.

[1018] +Starcke+. A. a. O. S. 105.

[1019] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 135-137.

[1020] +Wlisłocki+, im Globus. Bd. LIII. S. 185. 189.

[1021] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 253.

[1022] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 102.

[1023] +Lefmann+. Geschichte des alten Indiens. S. 472.

[1024] +Lefmann+. A. a. O. S. 467.

[1025] +Schlagintweit+. Indien in Wort und Bild. Bd. II. S. 150.

[1026] Siehe oben. S. 352-353.

[1027] Professor +Wilson+ hat nachgewiesen, dass die Priesterschaft das
Wort _Agni_, Feuer, für _Agre_, Altar, unterschoben hat. Diese Ansicht
vertritt auch +Max Müller+, so dass nun Gottes Gebot in ursprünglicher
Fassung so zu lesen ist: „mögen die Weiber, die nicht Witwen sind,
sondern gute Ehemänner haben, näher kommen mit Öl und Butter. Die aber,
welche Witwen sind, mögen zuerst an den Altar (_Agre_) treten, ohne
Thränen, ohne Sorgen, sondern bedeckt mit schönem Edelgestein“.

[1028] Vgl. +Aurel Mayr+. Das indische Erbrecht. Wien 1873. S. 10.

[1029] +Lefmann+. A. a. O. S. 469-472.

[1030] Dr. +Julius Jolly+. _Naradiya Dharmasástra, or the institutes
of Narada. Translated for the first time, from the unpublished
Sanscrit-Original._ London 1876.

[1031] Dr. +Jolly+ hat sie als _highly indelicate_ unübersetzt gelassen.

[1032] +Mantegazza+. Indien. S. 281.

[1033] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 653.

[1034] Seit 1875 hat im englischen Indien kein Fall von Sati
stattgefunden; in den Vasallenstaaten dagegen ist der Brauch noch nicht
unterdrückt. In dem freilich unabhängigen Nepal fand bei der Bestattung
des Sir Jung Bahadur 1877 die Verbrennung seiner drei Frauen statt;
aber selbst in dem Vasallenstaate Bamra in Zentralindien duldete der
Landesherr noch 1880 eine Sati. (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II. S.
151.)

[1035] +Mantegazza+. Indien. S. 280.

[1036] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 650.



XXVI.

Clan- und Dorfverfassung.


Die Familie der Hindu -- oder besser die Sippe, wie im vorhergehenden
Abschnitte gesagt wurde -- besass ursprünglich kein Zwischenglied,
welches sie vom Volksganzen getrennt hätte. Mit anderen Worten, das
ganze Volk der vedischen Arier zerfiel in einzelne Sippen, ungetrennt
beieinander wohnende Verbände, welche gemeinsames Blut vereinigte.
Um das vierte Jahrhundert unserer Zeitrechnung kamen nun nach Indien
neue Eindringlinge, wahrscheinlich arischen Ursprungs, die sogenannten
Radschputen oder „Königssöhne“, wie ihr Name besagt. Sie liessen
sich in dem Lande nieder, welches östlich vom Indus bis jenseits der
Aravulliberge sich erstreckt und heute noch Radschputana heisst.[1037]
Trotz des Widerspruches der Brahmanen behaupten die Radschputen die
Vertreter und reinen Nachkommen der alten Fürsten- und Kriegerkaste,
der Kschatrya, zu sein, von welchen die heiligen Sanskritschriften
berichten, und ihre äussere Erscheinung hat manches, das geeignet
scheint, diesen Anspruch zu unterstützen. Dennoch bleibt ihre rein
arische Herkunft zweifelhaft. Die gesellschaftlichen Zustände dieser
Radschputen, die gegenwärtig über neunzehn Staaten herrschen und
den ältesten Adel der Erde besitzen, haben nun eine so erstaunliche
Ähnlichkeit mit dem Lehenswesen des europäischen Mittelalters, dass
den ersten Beobachtern die Übereinstimmung eine vollständige schien.
Erst genauere Forschungen ergaben, dass der Gesellschaftszustand der
Radschputen nicht sowohl dem Lehenswesen, als einem Gesittungsgrade
entspricht, welcher jenem unmittelbar vorhergegangen. Die Gesellschaft
der Radschputen beruht nicht auf dem Lehenswesen, aber auf dem Systeme
des Clans. Der unlängst verstorbene grosse britische Rechtsforscher
Sir +Henry Sumner-Maine+ nennt es „präfeudal“ oder, wenn ein solcher
Ausdruck zulässig, „tribal“[1038] (von „Tribe“, Stamm).

Worin unterscheidet sich nun die Gesellschaftsordnung der Radschputen
von jener der Hindu, welche wir bisher betrachtet haben? Die letzteren
leben in der ungeteilten Familie, in der Sippe, die Radschputen im
Clan. Dies erfordert genauere Erläuterung. Zunächst ist es klar, dass
die Sippe, die ungetrennte Familiengemeinschaft, nur ein Glied, eine
Unterabteilung, wenn man will, eines grösseren sozialen Gebildes
ist, das man gewöhnlich als Stamm (Tribe, _Tribus_) bezeichnet. Die
vedischen Schriften erzählen allerdings nichts von arischen „Stämmen“;
es kann aber doch wohl nicht anders gekommen sein, als dass auch im
Vedavolke bei seinem allmählichen Fortschreiten auf indischem Boden
Unterabteilungen sich bildeten, Zweige, welchen in gewissem Sinne
der Wert von Stämmen zukam. Wenn man sich gegenwärtig hält, dass der
„Stamm“ auch nichts weiter als eine gesellschaftliche Gliederung
darstellt, so darf man vielleicht Zweige der gedachten Art in den
Kasten erblicken. Dass die Kaste nichts Ursprüngliches ist, kann darin
nicht beirren. Auch was wir Stamm nennen, hat sich erst allmählich
durch Anschwellen der Kopfzahl aus der Horde gebildet. Verschieden
erscheinen Stamm und Kaste bloss darin, dass ersterer, wie die Horde,
als Geschlechtsgenossenschaft, wenn auch loser als diese, sich gibt,
die Kaste aber in der Verschiedenartigkeit des Berufes ihren Grund
findet. Es ist aber nachgewiesen, dass der Kaste ursprünglich
keineswegs bloss die letztere, soziale Bedeutung, sondern auch, und
zwar in erster Linie, eine ethnische Bedeutung zukam, worauf auch ihr
Name _Varna_, d. i. Farbe, hinweist. Wissen wir doch, dass die Vaiçya,
die Ackerbauer, aus einer vorarischen Bevölkerung entstanden. Bei der
schwachen Kopfzahl der arischen Einwanderer konnten wohl auch die
Kasten nicht sehr volkreich sein, und da zudem nur innerhalb der Kaste
geheiratet werden durfte, so musste diese allgemach ebenfalls zu einer
Art Geschlechtsgenossenschaft werden, deren Blutsbande kaum loser als
jene eines Stammes gewesen sein mögen. Erst die trotzdem zunehmende
Vermischung mit den Eingeborenen gestaltete das anfängliche ethnische
Verhältnis in ein soziales um, ohne indes die Grundvorstellung von
einer Einheit des Blutes völlig auslöschen zu können. Das Streben nach
Reinerhaltung der Kaste hat keinen anderen Sinn. Innerhalb der Kaste
steht nun, wie anderwärts innerhalb des Stammes, die Familie, richtiger
die Sippe der Hindu.

Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung
wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo
z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu
sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm
eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig
mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm
sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird,
ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge
wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde
sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich
von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe
keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte
Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan
eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn
der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum
möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040]
Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie,
d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht
verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere
zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch
Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von
Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht;
er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie
vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan,
Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss
„eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen
das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein
Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien
umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben.
Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied
zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive
Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen
Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft
beruhen.“[1041]

Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird
die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan
anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung
der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen
Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der
Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert
im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort,
gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des
Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort
vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit
wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame
Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache
und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht
anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes
ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst
gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach
war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner
auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im
Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der
Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache
Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar
ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der
Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_,
oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen
lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich
den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch
Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange
nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie,
sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten
Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und
Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und
während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine
Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen,
d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei
sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der
Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit,
je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält;
Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet
noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe
entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder
voraus.“[1044]

Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden
Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes,
und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen,
dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem
Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+,
wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert
sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die
Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder
voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“
kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr
als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch
lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die
+natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in
naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt
es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als
Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen
Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd
wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer
Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich
selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+
gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des
Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt
wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert.
Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene
Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt
gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft
Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als
Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren
Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit
der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein
Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff
mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen
Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen
Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen
Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie
nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert.
Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer
zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser
Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe
ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+
auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich
führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der
engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben
Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft
endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind.
Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den
Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen
derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan
als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als
eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst
geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche
Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf.

Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen
veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze
Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der
Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten
sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind
stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum
hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute
noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig
geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte
hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt
hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte
zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die
heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist
und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan
eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht
sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des
Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner
Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben
Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein
solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen
+keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer
solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat
die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo
erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer
ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu
diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über
die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen.
Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer
Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem
kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt
ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt.
Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu
unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen
des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese
Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher
aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit
vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen
des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun
ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum
Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem
Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem
und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende
hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf
besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen
seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.

Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen
Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter
dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband
um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines
Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane
wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer
abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch
um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und
einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt
ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein
im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter
Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von
hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit
Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt
den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen
Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter
reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die
Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der
Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener,
die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die
Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft
desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein
verschafft hat.[1050]

Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte
gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses
Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er
in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+
das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane
entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen
Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen;
stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen
spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle,
und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt
zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt
wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen
ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet,
für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen
verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst
in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut
aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann
thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft
zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält,
kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben;
unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der
Junggesellen grösser als sonstwo.

Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann
die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit
heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich
gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden
Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese
zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat
eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten
von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz
der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen
Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen.
Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale
Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat
möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die
Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten,
Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern
zur Tötung übergeben.[1051]

Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die
_Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und
übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm
der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter
käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm,
wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle
beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem
nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn
die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt
und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der
vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes,
der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt.
Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+.
Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in
Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen
steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in
gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer
jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei
nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die
indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen,
ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“
(_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt,
da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen
lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes
Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in
die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich
für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen
Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren
Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften,
welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen
Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich
eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger
aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in
verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem
Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche
Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes
befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie
der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den
Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften
sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie
auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055]
Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so
stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande,
der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern
gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser
Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der
britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht
das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet
noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken
dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der
Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]

Wie man sieht, entspricht die Dorfschaft so ziemlich dem Clane,
zumeist dem unreinen, wie er auf dem Boden des Patriarchats gedeiht.
Mehrere Dörfer bilden dann einen Stamm, doch ist dies nicht unbedingt
nötig; der Stamm kann auf ein Dorf beschränkt sein; in Peru z. B.
sprach jedes Dorf, bevor die Inka das Land eroberten, seine eigene
Zunge, die den Nachbarn unverständlich war. Personen gemeinsamer
Sprache fühlten sich als eng verbundene Verwandte und +waren+ es wohl
auch dem Blute nach. In einem solchen Dorfe lebten mehrere Sippen
nebeneinander, aber unter Umständen kann auch eine Sippe gross genug
sein, um ein Dorf für sich zu bilden. Dann fällt die Sippe mit Dorf
und Clan zusammen. Daher leider das Schwankende, Unbegrenzte, welches
allen diesen Ausdrücken anhaftet. Sie alle kennzeichnet der gemeinsame
Bodenbesitz, welcher nach Sir +Henry Sumner-Maines+ scharfsinnigen
Forschungen einst eine Etappe auf dem Gesittungswege +aller+ Völker
gebildet hat. Spuren davon haben sich in China erhalten, wo die Familie
mit ihrem ungeteilten Besitzstande noch an die alte Sippe mahnt. Ganz
unverfälscht besteht die Dorfgemeinschaft in vielen Teilen Javas.
Gerade wie in China der Kaiser im Grunde für den alleinigen Besitzer
alles Bodens gilt, so eignet derselbe in den Augen der Javanen,
eines Volkes malayischen Stammes, dem Schöpfer und infolge dessen
seinem Stellvertreter auf Erden, dem Fürsten, welcher den Unterthanen
bloss den Nutzgenuss überlässt. Die javanische Dorfgemeinde, _Dessa_
genannt, befindet sich im ungeteilten Besitze des Grund und Bodens,
den die Dorfbewohner gemeinschaftlich bearbeiten. Sie steht unter
einem jährlich gewählten Oberhaupte, welchem dafür ein grösserer oder
besserer Anteil zugestanden wird. Bei den Arabern der algerischen
Ebenen schliesst schon die Stammesregierung die Verneinung des
persönlichen Grundeigentums sozusagen in sich.[1059] Diese leben
gemeinschaftlich unter Zelten und unter einer aristokratischen
Herrschaft. Ein Kreis von Zelten bildet ein _Duar_; mehrere vereinigte
Duar eine _Ferka_ oder Stammesabteilung (Clan) unter dem Befehle
eines Scheich, mehrere Ferka endlich den Stamm, über den ein _Kaïd_
gebietet.[1060] Der Stamm ist auf Grund verschiedener Rechtstitel
der Eigner des Bodens, welcher bei gewissen Stämmen, besonders in
der Provinz Constantine, alljährlich durch den Scheich unter den
Stammesmitgliedern verteilt wird.[1061] Ganz ähnlichen Verfassungen
begegnet man in der Vergangenheit von Mexiko und Peru, wie heute noch
in Osteuropa bei Lappen, Karelen, Samojeden, Mordwinen, Tschuwaschen
und Tscheremissen. Auch die indogermanischen Völker kannten dieses
System; dass es aber nichts Indogermanisches an sich ist, beweisen die
eben aufgeführten Beispiele. Wie +Cäsar+ und +Tacitus+ melden, fanden
sie den Gemeingrundbesitz bei den Germanen.[1062] „Die Feldmarkung,
je nach der Anzahl der Bebauer grösser oder kleiner, gehört der
ganzen Gemeinde als Gesamtbesitz und diese verteilt die Grundstücke
unter ihre Mitglieder nach Massgabe ihres Ranges. Die Möglichkeit
dieses Verfahrens liegt in der grossen Ausdehnung der Markungen. In
der Bebauung wechselt man alljährlich das Feld, wobei immer noch
ein Teil desselben frei bleibt.“[1063] Und als sich im zehnten
Jahrhundert im Thale Schwyz freie Leute ansiedelten, erhielt zwar
jeder neue Ansiedler bei seiner Niederlassung sein eigenes Haus und
seinen eigenen Hof mit dem zugehörigen Lande als Sondereigentum; alles
übrige Land blieb aber in Gemeinschaft und bildete die gemeine Mark
oder die „Landsallmende“. Gemeinbesitz herrschte auch bei den Kelten
Irlands zur Zeit der Brehon-Gesetze[1064], welche wohl ursprünglich
kurz nach Einführung des Christentums in Irland, d. h. zur Zeit als
man dort der Schrift sich zu bedienen begann, abgefasst wurden. Starb
ein Mitglied des _Sept_, der irischen Sippe, so nahm der Häuptling
eine neue Verteilung des Bodens unter den Mitgliedern des Sept vor,
deren Anteile dadurch grösser wurden. Die Erbschaft in gerader Linie
bestand noch nicht; der ganze Clan trat als Erbe auf. Gemeinbesitz
liegt endlich auch der Dorfgemeinde der Grossrussen, dem _Mir_, zu
Grunde. Noch im neunzehnten Jahrhundert stellten die Verhältnisse der
uralischen Kosaken, meist grossrussischen Ursprungs, getreulich die
Besitz- und Nutzniessungsweise der Stämme oder Clane vorgeschichtlicher
Zeiten dar. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts bildete der ungeheure
Raum längs des Uralstromes ein einziges, ungeteiltes Eigentum des
Kosakenheeres, gab es nicht ein Stückchen Land, welches einem
Einzelnen, oder etwa einer Stadt oder einer _Stanitza_ (Kosakendorf)
angehörte. Besitz und Nutzniessung waren allen gemeinsam. An dem vom
_Ataman_ (_Hetman_) bestimmten Tage und auf das Zeichen der Offiziere
jeder Stanitza setzten sich die Arme aller Kosaken zur Heuernte in
Bewegung. Was am ersten Tage die Sense mähend umgrenzen konnte,
war des einzelnen rechtmässiges Eigentum, das er darauf mit Musse
einheimsen konnte. Auch in den kalten Strichen des Gouvernements
Olonez hat man einen gemeinschaftlichen Bodenbesitz entdeckt, bei
welchem das Verhältnis der persönlichen Nutzniessung lediglich von der
thatsächlichen Arbeit des Einzelnen abhängt.[1065] Im grossrussischen
Dorfe besitzt nun der Bauer (_Muschik_) dauernd gewöhnlich bloss seine
Hütte (_Izba_) und das kleine dazugehörige Gartenstück (_Usadba_).
An dem weitaus grösseren Grundbesitz der Dorfgemeinde hat er bloss
einen ihm zugewiesenen und wechselnden Anteil, dessen Nutzniesser er
gewissermassen ist. Denn von Zeit zu Zeit wird alles Gemeindeland
unter den Haushaltungsvorständen nach Massgabe der männlichen
Mitglieder jedes Haushaltes von neuem verteilt. Der Mir ist, wie sein
Name besagt, eine Welt für sich. Zumeist besitzt er einen einzigen
selbstgewählten Beamten, den Starosten oder Ältesten, der an der Spitze
der aus den Haushaltungsvorständen gebildeten Gemeindeversammlung
steht. Alles auf die Gemeinde Bezügliche fällt in den Wirkungskreis
dieser Versammlungen. Insoweit ist die Gemeinde ein Organ örtlicher
Selbstregierung, wobei aber ihre sämtlichen Mitglieder für alle Lasten
auch gemeinsam verantwortlich und haftbar sind. Das Vorbild aller
dieser Dorfverfassungen, die mehr oder weniger dem Clane entsprechen,
bleibt aber überall die Sippe.


[1037] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 85.

[1038] +H. Sumner-Maine+. _De l'organisation juridique de la famille
chez les Slaves du Sud et chez les Rajpoutes._ (_Extrait de la Revue
générale du droit._) Paris 1888. S. 27.

[1039] Siehe oben. S. 188-190.

[1040] +Le Bon+. A. a. O. S. 407.

[1041] +Starcke+. Die primitive Familie. S. 14.

[1042] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 90.

[1043] +Starcke+. A. a. O.

[1044] A. a. O. S. 15.

[1045] +Starcke.+ A. a. O. S. 193.

[1046] +Le Bon.+ A. a. O. S. 408.

[1047] Globus. Bd. XXII. S. 85.

[1048] _Revue d'anthropologie._ 1873. S. 66.

[1049] +Le Bon.+ A. a. O.

[1050] +Sumner-Maine.+ _De l'organisation juridique de la famille._ S.
34-35.

[1051] +Schlagintweit.+ Indien. Bd. II S. 55-56. Vgl. auch: _Revue
d'anthropologie_ 1874. S. 705-706.

[1052] +Le Bon.+ A. a. O. S. 639.

[1053] +Monier Williams.+ _Modern India and the Indians._ London 1879.
S. 39.

[1054] +Emile de Laveleye.+ _De la propriété et de ses formes
primitives._ Paris 1874. S. 351.

[1055] +Le Bon+. A. a. O. S. 640.

[1056] +Monier Williams+. A. a. O. S. 42.

[1057] +Laveleye+. A. a. O. S. 170.

[1058] +Letourneau+. Sociologie. S. 399.

[1059] +Jules Duval+. _Réflexions sur la politique de l'Empereur en
Algérie._ Paris 1866. S. 78.

[1060] +Rodolphe Dareste+. _De la propriété en Algérie._ Paris 1864. S.
82.

[1061] +Dareste+. A. a. O. S. 86.

[1062] _Sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius
anno remanere uno in loco in colendi causa licet._ (+Caesar+. _De
bello gallico._ IV. 1); ferner: _Neque quisquam agri modum certum aut
fines habet proprios: sed magistratus aut principes in annos singulos
gentibus cognationibusque hominum, qui una coierint, quantum, et quo
loco visum est, agri attribuunt atque anno post alio loco transire
cogunt._ (A. a. O. VI. 22.)

[1063] _Agri pro numero cultorum ab universis per vices occupantur,
quos mox inter se secundum dignationem partiuntur; facilitatem
partiendi camporum spatia praestant. Arva per annos mutant, et superest
ager._ (+Tacitus+. _Germania._ 26.)

[1064] _Ancient laws of Ireland, published under the direction of
the Brehon Law Commission._ London 1865-79. 4 Bde. Vgl. auch Sir H.
+Sumner-Maine+. _Lectures on the early history of institutions._ London
1875.

[1065] A. +Leroy-Beaulieu.+ _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I.
S. 497-498.



XXVII.

Der Geschlechter- oder Sippenverband.


Wiederholt ward darauf hingewiesen, wie der Übergang zur Herrschaft
der Mannesgewalt in der Familie sich nicht vollzog, ohne dass Spuren
der vorangegangenen Ordnung der Mutterfolge hinterblieben wären.
Diese Spuren sind bei den verschiedenen Völkern mehr oder weniger
deutlich, mehr oder weniger zahlreich, woraus hervorgeht, dass das
Patriarchat nicht überall die gleiche Kraft gewann. Zu den mancherlei
Beispielen dieser Art gesellt sich auch die +Sippe+. So wie wir
dieselbe im Vorstehenden kennen lernten, hat sich in ihr wie im Clan
das ungetrennte Zusammenleben der Blutsverwandten sichtlich erhalten,
nur dass die früher mutterrechtlich geordnete Genossenschaft nunmehr
auf die Abstammung in männlicher Linie sich gründet, das Weib überall
in den Hintergrund und der Patriarch als aristokratisches Oberhaupt an
die Spitze der Sippe wie des Clans getreten ist. Der kommunistische,
jedenfalls demokratische Zug, welcher die mutterrechtliche Gesellschaft
kennzeichnet, wurde aber in der Ungeteiltheit des Familienbesitzes
bewahrt, von welchem sich erst allmählich das Weibergut und das
persönliche Eigentum der Einzelnen (_Peculium_) aussonderten,
während alles unbewegliche Eigentum Gesamtbesitz der Sippe oder des
Clans verblieb. Wo das Patriarchat feste Wurzel schlug, entsprangen
demselben überall aristokratische Verhältnisse, und das väterliche
Haupt einer Patriarchenfamilie -- ἄναξ, βασιλεύς -- war auch der
älteste „+König+“, d. h. ein König, der von den Göttern stammte und
zugleich Priester dieser seiner Ahnenväter war. Die griechische Sage
gewährt einen Einblick in diese Zeit des ältesten Königtums, das
später durch ein jüngeres verdrängt wurde, in welchem der König als
das Haupt eines kombinierten Familienbundes erscheint, sei es, dass
sich ein solcher Verband nach der Analogie der Familie einen König
gewählt, oder dass ein eroberndes Geschlecht sein Königtum mehreren
Geschlechtern aufgezwungen hat.[1066] Darin liegt der wesentliche
Unterschied zwischen „Königtum“ und „Tyrannis“. Der Tyrann kann die
Regierungsgewalten ohne Wahl in sich vereinigen und selbst auf seine
Nachkommen vererben, aber er ist nicht zugleich auch, wie der König,
zum Priestertum geboren und führt seine Herrschaft nicht auf Grund
seiner Beziehungen zu den höchsten Kultobjekten des Staates. Ihm
fehlt also die religiöse Weihe und damit jener hohe Grad heiliger
Unantastbarkeit des alten Königtums[1067], wie es an der Spitze der
meisten Patriarchalgesellschaften, bei den Hindu, Kelten, Hellenen,
Römern und Germanen angetroffen wird. Allen diesen Völkern ist nun auch
zu Anfang der Sippenverband eigen, wenngleich unter verschiedenen Namen
auftretend und nicht immer vom Clane scharf unterscheidbar, stets aber
mit seinen wesentlichen, Clan wie Sippe kennzeichnenden Zügen. Ähnlich
liegen die Verhältnisse bei anderen Völkern. So leben die Bergstämme
des Kaukasus, besonders die Abasen, in einer Art aristokratischer
Republik, in der sich ein vollkommenes Lehenswesen ausgebildet hat.
Eine gemeinschaftliche Sippenwohnung hiess _Juneh_, ihr Vorstand
_Juneh-is_. Mehrere Juneh bildeten einen _Tlakozük_, d. h. eine
grössere Familienverbindung (Clan), eine Anzahl Tlakozük aber einen
_Tlako_, d. h. Gemeinschaft (Stamm), und mehrere Tlako einen _Kau_
(Gau).[1068] In jedem Juneh wohnen, ausser den Eltern, ihre sämtlichen
verheirateten Söhne, sowie alle unverheirateten Kinder nebst den
Sklaven, die mit zum Gehöfte gezählt werden. Stirbt das Oberhaupt, so
wird die Hinterlassenschaft nicht geteilt. Jeder ist verpflichtet und
arbeitet darauf hin, dass alles unberührt beieinander bleibt. Ausser
dem Oberhaupt erfreuen sich alle nebeneinander bei gleichen Pflichten
gleicher Rechte.[1069]

Forscht man in der Geschichte der genannten Völker nach, so
entdeckt man auch hier alsbald neben dem allen Gemeinsamen überall
die Spuren älterer Verhältnisse, freilich in ungleichem Masse. Zu
den altertümlichsten -- natürlich nicht der Zeit nach, sondern
entwicklungsgeschichtlich -- zählen wohl jene, welche im Kreise der
Kelten sich finden. Die Verfassung der Familie und der Gesellschaft
ähnelt bei den alten Iren stark jener der Hindu, aber in Bezug auf
die Stellung der Frau und die Verwandtschaftsverhältnisse weisen
die Brehon-Gesetze ganz archaistische Züge auf, welche ohne eine
vorangegangene Familienordnung der Mutterfolge schlechterdings
unerklärbar bleiben. Nach dem Zeugnisse des heil. +Hieronymus+ ging
zu seiner Zeit (340-420 n. Chr.) bei den Skoten und Attikotten, zwei
keltischen Völkerstämmen Grossbritanniens, noch Weibergemeinschaft
und Kannibalismus im Schwange. In Irland stand zur etwas späteren
Zeit der Brehonen die Ehe schon in Ehren, aber die Beziehungen der
Geschlechter zueinander sind noch sehr locker. Neben der rechtmässigen
Ehefrau finden wir die Konkubine, die Sklavin, _Cumhal_, welche einst
gleich dem Vieh als Tauschmittel und Wertmesser gedient hatte. Das
freie Weib genoss jedoch noch ausgedehnter Rechte. Die Kinder gehörten
der Sippe, welche sie sogar verkaufen konnte, ein Gebrauch, der
jedoch wahrscheinlich allmählich in Vergessenheit geraten war. Die
Bevölkerung war in Clane (Triben, _Fine_) geteilt, deren Mitglieder
sich durch die Abkunft von einem gemeinsamen Ahnen untereinander
verbunden meinten. An der Spitze des Clans stand ein Oberhaupt, ein
„König“. War der Clan zahlreich, so zerfiel er in mehrere Gruppen,
Sippen, an deren Spitze geringere Häuptlinge standen, die _Capita
cognationum_ der anglo-irländischen Rechtsgelehrten. Diese Gruppen
entsprachen der römischen _Gens_, dem griechischen γένος und jenen
_gentes_ oder _cognationes hominum_ der Germanen, unter denen die
alljährliche Verteilung des Bodens stattfand. Die juridische und
politische Einheit in der gesellschaftlichen Ordnung war also nicht,
wie heutzutage, das Individuum, sondern wie in Indien die ungeteilte
Familiengruppe, _Sept_ genannt, die Sippe. Der Sept hatte auch
Ähnlichkeit mit jenen Familiengruppen, jenen Gesellschaften von
_Compani_, von _Frarescheux_[1070], welche noch im mittelalterlichen
Frankreich vorkamen und ein grosses Haus, die _Cella_, gemeinsam
bewohnten. +Léon Vanderkindere+ hat das Bestehen der Markgenossenschaft
und des Sammeleigentums in Belgien bis tief ins Mittelalter hinein
nachgewiesen.[1071] Der keltische Sept im alten Irland ist das treue
Bild der _Joint-family_ der Hindu, nur konnte er, auch ohne den Boden
zu bebauen, infolge der Ausübung eines bestimmten Industriezweiges
bestehen. Das Veräusserungsrecht stand aber unter allen Umständen
dem Einzelnen, wie noch jetzt in Indien, nur mit Einwilligung der
gesamten Genossenschaft zu. Der Flurzwang, die Verpflichtung, dieselbe
Einteilung in Zelgern beim Bodenbau zu folgen, war ebenso streng wie im
russischen Mir oder im altgermanischen Dorf.

Das Erbschaftssystem der altirischen Kelten, dessen schon im
vorhergehenden Abschnitte gedacht ward und das die britischen Juristen
_Gavelkind_ nennen, zeigt aber auch auffallende Ähnlichkeit mit
der sehr eigentümlichen, jetzt fast allenthalben schon im Verfall
befindlichen „Hausgenossenschaft“ (Hauskommunion, _Zadruga_)[1072]
der Südslaven. In der That ist der Sept nichts anderes als diese
slavische Sippe oder Hausgenossenschaft. Wie der Sept entspricht sie
dem griechischen γένος, der römischen _Gens_, aber nach verschiedenen
Richtungen gibt sie sich als ein weit altertümlicherer Verband denn
diese zu erkennen. Mit anderen Worten: bei den Slaven zeigt sich das
Patriarchat lange noch nicht so fortgeschritten wie bei Griechen und
Römern. Eben deshalb geziemt es jene östlichen Völker _vor_ diesen
zu studieren. Es wird sich dabei herausstellen, wie haltlos die
Annahme jener ist, welche die im klassischen Altertume vorgefundenen
Familienzustände, ohne alle Rücksicht auf die vergleichende
Völkerkunde, als die ursprünglichen darzustellen lieben. Als Grundlage
zu den nachstehenden Ausführungen benutze ich hauptsächlich die
vortrefflichen Arbeiten von Prof. +Balthasar Bogišić+[1073] und des
seiner Schule angehörenden Dr. +Fried. Krauss+.[1074]

Darnach findet sich die Hausgenossenschaft an den Anfängen +aller+
Slaven; ihre Spuren sind selbst bei jenen Slavenvölkern erkennbar,
wo sie längst schon erloschen ist. Immer und überall stellt sie sich
als eine auf das Blutsband, auf die verwandtschaftlichen Beziehungen
und zugleich auf die Gemeinsamkeit der wirtschaftlichen Interessen
gegründete Gesellschaft dar[1075]; doch kann kaum zweifelhaft sein,
welcher dieser beiden Faktoren der ursprünglich massgebende war. Wird
doch bei einzelnen Stämmen in der Zrnagora, Herzegowina und um Cattaro
das ganze Volksleben von dem Bewusstsein der Zusammengehörigkeit der
von ein und demselben Vorfahren abstammenden Familien noch immer tief
durchdrungen.[1076] In Russland erstrecken sich, wie wir sahen, die
Grundzüge dieser Verbände noch bis auf die Gemeinde, das Dorf, während
sie bei den Südslaven auf das Haus beschränkt sind. Immerhin bilden
derartig blutsverwandte Genossenschaften unter sich eine politische
und sakrale Vereinigung mit gemeinsamem Grundbesitz. Dieser Verband
wird _Bratstvo_ (Bruderschaft, griechisch φρατρία) genannt. Aus
mehreren Bruderschaften, die ihren Ursprung von einem gemeinsamen
Urahn ableiten, entwickelt sich das _Pleme_ (in der Zrnagora und
Herzegowina _Nahija_), nämlich der Stamm (lateinisch: _Tribus_,
griechisch: φυλή)[1077]. Jeder derselben erhielt bei der Besiedlung
des Landes einen von den anderen Plemena abgegrenzten Wohnbezirk, den
man _Župa_ nannte. Das gewählte Oberhaupt einer Župa hiess _Župan_,
welches echt slavische Wort ursprünglich wohl zur Bezeichnung und als
Name des Familienvaters diente, wie denn ehedem Župa allgemein die
engere Sippe bezeichnet haben mochte.[1078] An der Spitze eines Pleme
steht jetzt ein Stammesoberhaupt (_Vojvoda_, d. h. Herzog), der von
den Stammesmitgliedern gewählt ward und dessen Würde bloss in einigen
Plemena von altersher erblich war. Die Angehörigen eines Pleme, sofern
sie nicht einem und demselben Bratstvo angehören, dürfen ohne weiteres
miteinander Ehen schliessen. In der Gegenwart gibt es Plemena nur noch
in der Zrnagora und zum kleinen Teil in der Herzegowina, und auch diese
wenigen Überlebsel einer einst allgemeinen Einrichtung führen nur ein
Scheindasein.[1079] Im allgemeinen verhält sich das Pleme zum Bratstvo,
wie letzteres zur Hausgemeinschaft. Das Bratstvo nimmt seinen Anfang
mit dem Ausscheiden blutsverwandter Brüder aus der Hausgenossenschaft,
indem jeder für sich auf gemeinsamem Grund und Boden ein neues
Heimwesen gründet. Wenn die Nachkommen und Zweiglinien der aus
einer Hausgemeinschaft ausgetretenen Brüder in verwandtschaftlicher
Fühlung bleiben und gewisse Angelegenheiten gemeinsam beraten und
besorgen, so bilden sie eine Brüderschaft[1080], deren jede, gleich
dem Pleme, eine Stammsage aufweist, die den Urahn verherrlicht.[1081]
Alle Mitglieder einer Brüderschaft (_Bratstvenici_) betrachten sich
untereinander als Anverwandte, und darum heiratete früher niemand aus
seinem Bratstvo.[1082] In demselben treten alle für einen und einer
für alle in jeder Hinsicht ein, was sich besonders in der noch nicht
völlig ausgerotteten Blutrache offenbart. Ein Bratstvo bewohnt je nach
seiner Kopfzahl ein oder auch mehrere Dörfer ganz ausschliesslich,
doch gibt es auch solche Brüderschaften, die nur aus einigen Häusern
eines Dorfes gebildet werden. Stets aber wissen die Mitglieder eines
jeden Hauses sehr wohl, welchem Bratstvo sie angehören, mögen in
demselben Dorfe auch mehrere Bratstva vorhanden sein.[1083] Aus dieser
Darstellung springt die völlige Übereinstimmung des südslavischen
Clan mit den im vorigen Kapitel geschilderten Zuständen in die Augen.
Bei den Russen findet sich dieses Clanwesen nicht, wenn man nicht
etwa die Dorfgemeinde selbst, den _Mir_, als einen Überrest desselben
auffassen will. Politisch vertreten wird jedes Bratstvo durch ein von
allen männlichen Mitgliedern der Brüderschaft gemeinsam gewähltes
Oberhaupt, das verschiedene Namen, in der Zrnagora den fremden Namen
_Knez_ (aus dem deutschen Kunig, König) führt. In den Versammlungen
haben nur die jeweiligen Hausvorstände Sitz und Stimme.[1084] Nur in
einzelnen Gebieten hat sich das Bratstvo erhalten, aber auch wo die
Namen Bratstvo und Bratstvenici in Vergessenheit geraten sind, hat sich
doch das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit verwandter Sippen im Volke
nicht verloren, wie sich alljährlich beim Sippenfeste (_Krsno Ime_), d.
h. bei der gemeinsamen Feier eines und desselben Schutzpatrones zeigt.
Wie +Bogišić+ bemerkt, steht dieses Fest in einem inneren Zusammenhange
mit der vorchristlichen Feier der Penaten der Hausgemeinschaft.[1085]

Ist die Brüderschaft ein treues Bild des Clans, so läge es nahe,
die Hausgemeinschaft der Sippe gleichzustellen. Dem ist indes
nicht ganz so. Die Sippe wurzelt in der Blutsverwandtschaft, und
diese ist die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung bei den
Südslaven[1086], wie auch bei den Russen[1087], wobei freilich der
Begriff Blutsverwandtschaft eine starke Erweiterung erleidet. Denn zu
ihr werden auch diejenigen Kinder fremder Leute gerechnet, die mit
jemandem von derselben Mutter gesäugt wurden, die +Milchgeschwister+
(_Rodbina po mlickŭ_). Der Blutsverwandtschaft gleich geachtet wird die
+Gevatterschaft+ (_Kumstvo_), sei es des Tauf- oder des Trauungszeugen.
Ein solcher _Kum_ gilt als die heiligste Persönlichkeit[1088], und
von einer ehelichen Verbindung zwischen _Kum_ und _Kumče_ kann keine
Rede sein. Selbst der Gedanke daran ist der gewaltigste Frevel,
den der Himmel alsbald bestraft.[1089] Auf gleicher Stufe steht
die +Wahlverschwisterung+, welche im südslavischen Volksleben als
der bewunderungswürdigste, weil höchste und sinnigste Ausdruck
freundschaftlicher Gesinnung und Liebe erscheint. Echte Wahlbrüder
oder Wahlschwestern sind einander inniger als leibliche Geschwister
ergeben.[1090] Der Wahlbruder tritt infolge der Wahlbrüderschaft
(_Pobratimstvo_) in ein näheres verwandtschaftliches Verhältnis
zu den Eltern und Geschwistern seines Wahlbruders oder seiner
Wahlschwester[1091], deren etwaige Verführung eine schwere Sünde
wäre. Ehedem waren Eheschliessungen zwischen Wahlgeschwistern strenge
verpönt; jetzt sind sie wohl zulässig, verstossen aber noch immer
gegen die Sitte.[1092] Im Rahmen dieses Verwandtschaftssystems ist die
Hausgenossenschaft, die _Zadruga_[1093] nun nichts mehr als ein Verein,
gewöhnlich, ja fast immer im zweiten oder dritten, höchst selten im
vierten oder gar fünften Grade, selbstverständlich männlicher Linie,
blutsverwandter Menschen, die im selben Gehöfte wohnen, ein gemeinsames
Vermögen besitzen, untereinander gleichberechtigt sind und sich in der
Verwaltung gemeinsamer Angelegenheiten den Anordnungen eines von allen
Mitgliedern in Übereinstimmung gewählten Hausverwesers fügen.[1094]
Ein solches Hauswesen kann von aussen einen Zuwachs erhalten: indem
jemand in das Haus zu einer Erbtochter hineinheiratet, was aber, weil
vom Volke tief verachtet, ganz und gar selten ist; auch muss in jenen
Gegenden, wo das Sippenbewusstsein noch sehr stark im Volke lebt, der
Vater des Mädchens die Einwilligung der Dorfgemeinde einholen[1095];
oder der Hausvater nimmt eine Waise an Kindes Statt an, wobei jedoch
zu beachten ist, dass man fast nie ein ganz fremdes Kind adoptiert,
sondern stets eines aus der nächsten Verwandtschaft oder, falls ein
solches nicht vorhanden, wenigstens aus demselben Bratstvo[1096]; oder
endlich ein Fremder vergesellschaftet sich aus rein geschäftlichen
Rücksichten mit dem Hause und zieht in dasselbe ein.[1097] So ist
zwar strenge Blutsverwandtschaft nicht das alleinige Band dieser
Genossenschaft, immerhin beruht sie jedoch +ihrem Wesen nach+ durchwegs
nur auf der nächsten Blutsverwandtschaft. Fremde Elemente gelangen in
dieselbe nur ausnahmsweise, und zwar ist es stets nur ein Einzelner,
der aufgenommen wird.[1098] Die Zadruga kommt also jedenfalls der
Sippe sehr nahe, in sehr vielen Fällen deckt sie sich mit derselben.
+Lippert+ nennt sie nicht unpassend einen verkümmerten Rest der alten
Einrichtung.[1099] Äusserlich giebt sie sich im Bau der Gehöfte zu
erkennen. In grösseren Hausgemeinschaften giebt es ein Stammhaus,
in welchem sich die Mitglieder, wofern sie nicht mit Feldarbeiten
beschäftigt sind, tagsüber zumeist aufhalten und worin der Hausverweser
mit den Seinigen gewöhnlich allein wohnt, während es mit den angebauten
Wohnungen der übrigen Mitglieder -- blosse Schlafkammern -- einen
hufeisenförmigen Halbkreis bildet.[1100]

Der Typus der südslavischen Zadruga ist oder war wenigstens bis
unlängst ziemlich häufig auch in Russland vorhanden.[1101] Die neueren
russischen Forscher unterscheiden beim Muschik zweierlei Familien: die
grosse oder patriarchale (_Bolschaja_ oder _Rodowaja_[1102] _Semja_)
und die kleinere oder engere, unsere Sonderfamilie (_Malaja_ oder
_Otsowskaja_[1103] _Semja_), ohne dass es indes möglich wäre, beide
Formen strenge auseinander zu halten. Im allgemeinen war es bis in die
jüngste Zeit das Kennzeichen der grossrussischen Familie, dass sie
nicht auf Vater, Mutter und Kinder beschränkt blieb, sondern in der
Regel gleichfalls mehrere Geschlechtsfolgen und mehrere Haushaltungen
umfasste, welche miteinander durch die Bande des Blutes und die
Gemeinsamkeit der Interessen verknüpft waren. Oft lebten mehrere
verheiratete Söhne, mehrere Haushaltungen von Seitenverwandten
beisammen in dem nämlichen Hause oder auf dem nämlichen Hofe (_Dwor_),
wo sie gemeinsam unter der Leitung des Vaters oder Grossvaters
arbeiteten. Es war dies gewissermassen eine Gemeinde im kleinen, eine
vom natürlichen Oberhaupte, dem _Domochosain_ oder _Bolschak_, welchem
sein Weib für die inneren Angelegenheiten hilfreich zur Seite stand,
regierte Genossenschaft. Kam der leibliche Vater in Abgang, so nahm
eines der ältesten Mitglieder, der Bruder oder der älteste Sohn, seine
Stelle ein. Manchmal fiel dieses Amt sogar der Witwe zu, oder es wurde,
wie im Mir und der südslavischen Zadruga, der „Älteste“ unter den
Fähigsten und Angesehensten _frei_ gewählt. Das Oberhaupt des Hauses
genoss völlige Vollmacht in der Verwaltung der gemeinschaftlichen
Güter, seine Frau in der Leitung der häuslichen Verrichtungen. In den
grösseren Familien, welche aus mehreren Haushaltungen bestanden, holte
der Älteste in wichtigen Dingen zumeist die Meinung der Genossenschaft
ein. Der Domochosain war von Rechts wegen in allen öffentlichen und
privaten Angelegenheiten der Vertreter seines ganzen Hauses.[1104]
Wie man sieht, war die auf solchem Fusse eingerichtete grossrussische
Familie nichts anderes als die Sippe.

Die Ähnlichkeit der geschilderten Einrichtung mit der
Hausgenossenschaft der Südslaven bedarf kaum der Betonung. In der That
haben +Matwejew+ und +Samokwasow+ unter anderem nachgewiesen, dass in
einzelnen russischen Gouvernements, besonders in Samara und Kursk,
noch heutzutage Familiengenossenschaften bestehen, welche in Hinsicht
ihrer Organisation und ihres rechtlichen Charakters der serbischen
Zadruga ungemein nahe kommen. Diese weist übrigens selbst mehrere
Typen auf. Im allgemeinen steht aber eines der ältesten männlichen
Mitglieder der Hausgemeinschaft als _Domačin_ oder _Starešina_ vor.
Bei allen Slaven steht das Alter in hohem Ansehen. Ehedem war daher
auch immer der Älteste der Sippe Hausverweser, und formell ist er es
noch heutigen Tages. Dies zeigt sich an grossen Festtagen, wo der
Älteste an der Spitze des Tisches sitzt, die Trinksprüche ausbringt,
die Gäste begrüsst u. s. w.[1105] Von einer Wahl des Domačin durch
die Hausgenossen kann nur uneigentlich gesprochen werden. Die
Hausgemeinschaft wird eben nicht zum geringsten Teile durch die
Autorität ihrer älteren Mitglieder zusammengehalten. Was der Würdigste
und Besonnenste unter ihnen sagt, das hat Geltung. Wer sich in der
Gemeinschaft im Laufe der Zeit am meisten bewährt und Achtung vor
allen erworben hat, der wird leicht auch stillschweigend als Domačin
anerkannt. Hat ein Hausverweser aber das sechzigste Jahr zurückgelegt,
so muss er von selbst die Leitung einem andern übertragen.[1106] Er ist
eben lediglich Verwalter eines Vermögens, auf welches er kein grösseres
Anrecht besitzt, als irgend einer der erwachsenen Hausgenossen. Er ist
bloss der Erste unter mehreren ihm Gleichberechtigten.[1107]

Auf den ersten Blick überschaut damit der Leser die Kluft, welche
den südslavischen Domačin und Sippenvorstand von dem allmächtigen
Oberhaupte der Patriarchenfamilie trennt, wie es uns etwa im Vater der
Griechen und Römer, oder selbst im Haupte des keltischen Sept entgegen
tritt. Aus diesem Grunde bezeichne ich den Bau der slavischen Sippe
als einen altertümlicheren, denn die Familie der klassischen Völker.
So wie die slavische Hausgenossenschaft gestaltet ist, so mag und muss
wohl zuvor das Verhältnis in jener Zeit gewesen sein, als die männliche
Gewalt im Kreise des Mutterrechtes aufkam. Noch herrscht das aus jenen
Tagen überkommene Sammeleigentum der Sippe; nur haben die Weiber im
häuslichen Kreise ihre rechtliche Geltung verloren, sind durch die
Männer in den Hintergrund gedrängt. Noch aber hat das am Sondereigentum
sich heranbildende Patriarchat zu Gunsten eines Oberhauptes nicht Kraft
gewonnen, die Erblichkeit zu erlangen, womit es erst zum Patriarchate
wird. So ist denn der Unterschied zwischen der südslavischen Zadruga
und dem irischen Sept z. B. der, dass in letzterem der Häuptling schon
die Autorität und Vorrechte des Feudalherrn erlangt hat, während bei
den Südslaven die Demokratie der Urzeit sich noch erhalten, eine
Aristokratie noch nicht gebildet hat. Dieser demokratische Grundzug
der mutterrechtlichen Zeit weht in der slavischen Sippengesellschaft
überhaupt, aber bei den Südslaven stärker als bei den Russen. Bei
letzteren ist der Hausvater, wenngleich Verwalter des Gemeinbesitzes,
doch schon Herr, dessen geachtete Autorität über die ihm unterstehenden
Söhne, Töchter und Schwiegertöchter nicht selten in Tyrannei
ausartete[1108], ja die Keuschheit der Weiber ernstlich gefährdete. Wo
in der engen _Izbá_ mehrere Geschlechtsfolgen und Haushalte beisammen
wohnen, entsteht leicht eine Art geschlechtlicher Ungebundenheit
und Vermischung. Das Familienoberhaupt, der „Älteste“, welcher dank
der Sitte, sehr früh zu heiraten, oft kaum vierzig Jahre zählte,
beanspruchte von seinen Schwiegertöchtern ein gewisses „Herrenrecht“,
welches die Jugend und die Unterthänigkeit seiner Söhne ihm streitig zu
machen verwehrten.[1109] Bei den Südslaven ist die Stellung des Weibes
auch kaum eine höhere -- es zählt nicht mit in der Hausgenossenschaft
und wird ebensowenig um Rat gefragt[1110] -- aber der Hausverweser
hat noch weit geringere Macht als in Russland. Die südslavische Sippe
ist trotz des Vorherrschens der Männer +noch nicht+ patriarchalisch.
Im Patriarchate giebt der Vater das Gesetz und die Kinder gehorchen;
in der südslavischen Zadruga ist von einem solchen unbedingten
Gehorsam keine Rede. +Utješenović+ und +Bogišić+ halten demnach dafür,
dass die Bezeichnung „patriarchalisch“ unanwendbar sei. Auch sonst
deutet noch manches auf ältere Züge. Ungeachtet der pessimistischen
Verurteilung des Weibes und ihrer Erniedrigung spielt die _Domačica_
eine bedeutende Rolle in der Hausgenossenschaft, und ihr, nicht dem
Hausverweser, unterstehen deren sämtliche weiblichen Mitglieder. Sie
ist gewöhnlich die Gattin des Hausverwesers, häufig aber wird dazu die
verständigste und vorstellungsfähigste unter den Weibern bestellt. Ja,
oft umgeht man mit Absicht die Gattin des Domačin, um die Aufsicht zu
erleichtern.[1111] So lange Männer da sind, kann allerdings ein Weib
nie Oberhaupt der Hausgemeinschaft sein, wohl aber tritt die Witwe
an deren Spitze, wenn ihre Kinder noch zu jung sind und ihr Gatte
keine Brüder hinterlassen hat. Ja selbst ein Mädchen kann bei Abgang
erwachsener männlicher Mitglieder das Haupt der Zadruga werden. Die
Rechte des Einzelnen in der Hausgemeinschaft sind ganz gering, aber
selbst diese geniesst der Mann voll erst dann, wenn er sich verehlicht,
was freilich meist schon in jungen Jahren geschieht. Ebenso gilt den
Russen als voll bloss der Verheiratete, d. h. derjenige, welcher nebst
seiner eigenen auch die Arbeitskraft seines Weibes ins Treffen führen
kann.[1112] Jener, welcher in ein Haus hineinheiratet, übt dagegen
seinem Weibe gegenüber selten jene unbeschränkte Macht aus, die sonst
einem Manne zugestanden wird. Besonders leicht wird das Verhältnis ein
verkehrtes, wenn der Mann aus einem armen Hause stammt.[1113]

In älterer Zeit besassen die einzelnen Mitglieder einer
Hausgemeinschaft nie ein besonderes Eigenvermögen. Alles, nicht bloss
Grund und Boden, war gemeinsames Eigentum, was auch der Einzelne
erwerben mochte. Diese ältere Form der Hausgemeinschaft kommt heute
noch zu Pernik in Westbulgarien vor. Der bei Serben und Kroaten
allgemein gebräuchliche Ausdruck für das jüngere Sondereigentum,
_Prčija_ (vom griechischen προίκιον, Mitgift), weist klar darauf hin,
woher gewöhnlich Männer (in der Hausgemeinschaft) ihr Privatvermögen
haben.[1114] Zwischen Mann und Weib muss Gütergemeinschaft herrschen;
sie müssen mit Hab und Gut für einander ganz eintreten[1115]; dagegen
erbt die Witwe, die aus der Hausgemeinschaft ihres verstorbenen Gatten
ausscheidet, nach dem Gewohnheitsrechte nicht das Geringste von ihrem
Manne. Sie kann bloss die mitgebrachte Aussteuer (Wäsche und Schmuck)
mitnehmen; selbst die Geschenke, die sie von ihrem Gatten erhalten,
muss sie der Hausgemeinschaft zurückgeben.[1116] Auch in Russland hat
die Frau keinen Anspruch an das Familienvermögen weder ihres Mannes,
noch selbst ihres Vaters. Wohl aber darf sie, was dem Manne verwehrt
ist, ausserhalb des gemeinsamen Stammgutes, sich durch Ersparnis oder
Arbeit ein besonderes Eigenvermögen, eine Art _Peculium_, erwerben,
in einzelnen Landesteilen _Korobija_ (Körbchen) genannt. Diese
Korobija, wozu die Frauen allein den Schlüssel besitzen, nehmen die
jungen Mädchen bei ihrer Verheiratung als Mitgift oder Aussteuer mit.
Stirbt ein Weib kinderlos, so kehrt die Korobija an ihre Stammfamilie
zurück, aber nicht an deren männliches Oberhaupt, sondern an die
Mutter oder, wo diese fehlt, an die noch unverheirateten Schwestern
der Verstorbenen, so dass hier gewissermassen eine Art Erbrecht in der
Weiberlinie besteht.[1117]

Wie angedeutet, ist die Zadruga oder Hausgemeinschaft, die Sippe,
fast allerwärts im Verfall begriffen. In Serbien gehört sie nur mehr
der Geschichte an. In Bulgarien, wo man sie ebenfalls für schon
erloschen hielt, hat indes Iv. Ev. +Gešov+ ihr Bestehen unlängst
nachgewiesen.[1118] Selbst um Sofia herum giebt es Dörfer, wo
die Zadruga vorkommt, und in den Kreisen von Sofia, Tirnovo und
Küstendil (Westbulgarien) ist sie häufig anzutreffen. In Makedonien
endlich soll die Hausgemeinschaft nicht bloss auf Dörfern, sondern
sogar in Städten gewöhnlich sein, was noch genauer zu erforschen
wäre. Die meisten Hausgemeinschaften trifft man aber im Savelande
und in den Gebirgsgegenden an, und zwar vorzugsweise unter der
griechisch-orthodoxen Bevölkerung. In Dalmatien, in der Herzegowina
und in der Bocca di Cattaro ebenso wie in Bosnien, wo ein karger Boden
sorgfältigste Bearbeitung erheischt, zwingt meistens die Not das Volk,
bei der alten Einrichtung zu bleiben[1119], welche einer noch weniger
entwickelten Gesittungs- und Wirtschaftsstufe angehört. Übrigens
findet sich auch in der deutschen Schweiz, insbesondere im Kanton
Zürich, ein Typus der ländlichen Familie, welcher „Gemeinderschaft“
oder „Zusammenteilung“ genannt wird und, äusserlich wenigstens,
der südslavischen Zadruga oder noch besser dem Bratstvo der Serben
ungemein ähnlich ist. Ja, der sippenhafte Zug kennzeichnet sogar die
Familie der entfernten Armenier. So lange die Häupter der Familie,
Vater oder Mutter, leben, bleibt stets die ganze Familie ungetrennt
und ohne irgend eine Vermögensscheidung beisammen, in unbedingtem
Gehorsam gegen das Haupt. Es ist nicht selten, dass bei einem
achtzigjährigen Patriarchen drei Geschlechter zusammensitzen, vier bis
fünf verheiratete Söhne von fünfzig bis sechzig Jahren, dann noch Enkel
von dreissig Jahren und deren Kinder. Keine Absonderung des Vermögens;
kein Glied kann etwas für sich erwerben, es erwirbt nur für das Ganze.
Es giebt auf solche Weise Gehöfte, auf denen Familien vierzig bis
fünfzig Köpfe stark wohnen. Selbst Brüder trennen sich nur sehr ungern;
gewöhnlich tritt nach dem Tode des Oberhauptes der älteste Sohn an die
Spitze der Familie, und dann ganz mit dem Rechte des Vaters. Erst bei
den Enkeln beginnen die Teilungen.[1120]

Diese sind es, welche auch den Zerfall der Zadruga herbeiführen,
damit die Auflösung des Sippenlebens mit sich bringen und ganz von
selbst zu der auf Eltern und Kinder beschränkten Sonderfamilie leiten.
Das Gleiche ist in Russland der Fall. Zur Zeit der Leibeigenschaft
liebte es die ländliche Bevölkerung, sippenweise beisammen zu leben.
Teilungen waren gefürchtet und fanden nur dann statt, wenn das Haus
oder richtiger der Hof (_Dwor_) zu eng für die Zahl der Insassen
wurde.[1121] Schon darin giebt die Sippengenossenschaft sich als
eine niedrigeren Kulturstufen angepasste Familienform zu erkennen,
wie sie eben der noch dünneren Volksmenge entsprachen. Überall,
bemerkt +Leroy-Beaulieu+ sehr treffend, ist die Vermehrung der
Bevölkerung eine der Ursachen gewesen, welche den Übergang vom Gesamt-
zum Sondereigentum beschleunigt haben.[1122] Es ist beachtenswert,
dass diese Thatsache früh schon auch in Irland anerkannt war. Eine
irländische Handschrift des zwölften Jahrhunderts: „_Lebor na Huidre_“
spricht es unumwunden aus: „Wegen der zu grossen Anzahl der Familien
entstanden in Irland die Abteilungen und Begrenzungen des Bodens.“
In der That ist dies einer der Hauptgründe für die Entwicklung des
Sonderbesitzes. Wenn die Zahl der Anspruchberechtigten zu gross wird,
so wird naturgemäss der auf jeden Einzelnen entfallende Anteil zu
gering für die extensive Kultur jener Zeiten. Man muss notwendig zu
einer Ausbeutungsart übergehen, welche beständige Verbesserungen und
ein in dem Boden angelegtes Kapital erheischt, was sich nur durch
die Zusicherung eines erblichen oder wenigstens sehr lange Fristen
umfassenden Ertragsgenusses erreichen lässt. Daraus geht dann die
individuelle Besitznahme hervor, das der engeren Familie des Besitzers
dauernd gehörende und vererbliche Eigentum.

Dass indes es sehr lange währte, ehe das Sondereigentum aus dem
Gemeinbesitz sich herausbildete, bezeugt die ungemeine Zähigkeit, womit
letzterer sich erhielt, wo die Umstände ihm günstig waren. So ist
denn noch heutzutage bei den Südslaven Gemeinbesitz nicht bloss der
Zadruga, sondern auch jener bisher wenig beachteten ländlichen Familie
eigen, welche schon alles Sippenhafte abgestreift hat, im allgemeinen
ganz der städtischen Sonderfamilie gleicht und so wie diese auf Vater,
Mutter und Kinder sich beschränkt. Diese Art ländlicher Familie ist die
_Inokoština_ (Beiwort: _inokosna_)[1123], d. h. die einfache Familie.
Sie findet sich überall +neben+ der Hausgemeinschaft; die Natur der
Dinge selbst entwickelt sie überall, wo diese vorhanden. Allerdings
ist die Machtvollkommenheit des Hausvaters in der Inokosnafamilie
grösser als jene des Zadrugaverwesers, allein er ist nichts weniger als
unumschränkter Herr über seine Söhne, wie etwa der _Pater familias_ zur
Zeit der römischen Republik. Die Söhne sind vielmehr als Besitzer des
Gesamtvermögens dem Vater gleichgestellt, welcher ohne ihre Zustimmung
darüber nicht verfügen kann. Er ist also auch bloss Vermögensverwalter,
welcher sein Amt in allen wichtigen Fragen nur im Einverständnis mit
den Söhnen ausübt und darin durch einen Dritten ersetzt werden kann,
wenn er sich seiner Aufgabe irgendwie nicht gewachsen zeigt. Die
erwachsenen Söhne, besonders wenn schon verheiratet, können vom Vater
noch bei dessen Lebzeiten die Teilung der Güter verlangen, ja ihn dazu
zwingen; dabei hat der Vater bloss Anspruch auf einen gleichen Anteil
wie jeder seiner Söhne. Nach des Vaters Tode nehmen die Dinge in der
Inokoština den nämlichen Verlauf wie in der Zadruga: alles bleibt beim
alten, wenn, wie es zumeist geschieht, die Brüder die Gemeinschaft
fortsetzen, welche sie zu Vaters Lebzeiten durch ihren freiwilligen
Austritt hätten auflösen können. Der Tod des Hausvaters führt also
bloss einen Wechsel im Oberhaupte hervor, vorausgesetzt, dass er bis
zu seinem Lebensende die Gemeinschaft geleitet hat; andernfalls ändert
sich gar nichts. Aus dem Gesagten leuchtet sattsam hervor, dass die
Inokoština, obgleich der Kopfzahl nach unsere engere Familie, mit
der auf Vaterrecht gegründeten städtischen Familie nichts zu thun
hat, wohl aber mit der Zadruga ihren Wesen nach identisch ist, deren
Rechtsgrundsätze auch in dieser engeren Familie walten.[1124] Es
ist daher auch nicht zu verwundern, dass häufige Übergänge von dem
Zadrušna- in den Inokosna-Zustand und umgekehrt stattfinden.[1125]

Die Hausgemeinschaft, ward oben bemerkt, sei zwar nicht mit der
Sippe zu verwechseln, komme ihr aber doch sehr nahe, ja decke sich
auch in vielen Fällen mit derselben. Jedenfalls ist sie aus der
auf Blutsverwandtschaft beruhenden Sippe hervorgegangen, ist die
Sippe das Grundlegende, die Hausgenossenschaft, wo sie auftritt, das
Spätere. Die Ausgestaltung der Sippe ist nun nicht allerorts die
gleiche gewesen, dies hat sich schon aus dem Unterschiede zwischen der
südslavischen und der russischen Familienordnung ergeben. Wo dieselbe
einen ausgeprägten patriarchalischen Charakter gewann, verliert sich
auch der genossenschaftliche Zug des Gemeinbesitzes; das Sippenhaupt
waltet nicht bloss als dessen Verweser, sondern als Eigentümer. So
erkennen bei den katholischen Mirediten Albaniens alle Mitglieder
der oft 50, 100, ja sogar 200 Köpfe starken Sippe in dem Grossvater
oder Urgrossvater, kurz in dem Ältesten, ihr gemeinsames Oberhaupt.
So lange dieses lebt, wagt es niemand, sich das geringste seiner
Rechte anzumassen. Er behält das ganze Vermögen und alle seine Gewalt
bis zu seinem Tode. Wenn er vorher unzurechnungsfähig werden sollte,
übernimmt sein ältester Bruder oder Sohn die einstweilige Verwaltung,
welche jedoch erst nach seinem Tode auf diesen endgiltig übergeht.
Dass sich nach dem Tode eines Vaters die Brüder trennen, kommt nur
in den seltensten Fällen vor. Bloss wenn ein Sohn Geistlicher wird,
tritt er aus dem Familienverbande aus und erhält gewöhnlich den ihm
entsprechenden Teil der Einkünfte ausgezahlt.[1126] Weiber sind
erbunfähig, ebenso wie bei den Maljsoren und in Albanien überhaupt, wo
der Bräutigam noch einen Kaufschilling entrichtet und die Mädchen keine
Mitgift, sondern bloss eine Ausstattung erhalten.[1127] Schon sehr
jung, mitunter in der Wiege, werden die Kinder miteinander verlobt,
und die drohende Blutrache gestattet unter keiner Bedingung von diesem
Verlöbnis abzuweichen.[1128] Auch sonst zeigt die albanesische
Familie, ungeachtet der ausgeprägten väterlichen Gewalt, deutlich
das Wesen der Sippe. Die Verwandtschaftsbegriffe gehen so weit, dass
sie den ganzen Stamm für Verwandte ansehen; dabei herrscht Exogamie,
teilweise mit Frauenraub, und nicht bloss Verwandtschaft, sondern
mitunter schon Namensgemeinschaft ist Ehehindernis.[1129]

Lehrreich ist, bemerkt treffend +Sigmund Riezler+, die Doppelbedeutung
des alten Wortes +Sippe+. _Sibja_ heisst zugleich Friede, Bündnis
(_Pax_, _Foedus_) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft
(_Gens_).[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung
des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des
geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander,
sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der
Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen,
d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie
+Tacitus+ berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren
getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze
Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes.
Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als Friedens- und
Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden regelte
sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.[1131] Aus dem
Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte
Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei der Einwanderung der
Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen
Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften
Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war,
dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und
als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132] Nach +Riezlers+
Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung
_-ing_ bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung auf
eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband, auf der
Sippe oder Magschaft, beruht auch nach +Felix Dahn+ die Ansiedlung der
Germanen überhaupt.[1133] Lange, ungemein lange war die germanische
Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der Horde
und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten
besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und
verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten
sie füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei
den deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein
lässt, war allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir
besitzen dafür auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern
müssen uns mit dem lateinischen _Familia_ behelfen, welches, sagt
+Riehl+, von dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem
römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die Sippenverbände
ragen dagegen auch in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten
wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie
bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel
verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl
sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes
die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich der
Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt
noch +Vulfilas'+ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen
der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht
aber würde man die Sippe +lediglich+ als einen Rechtsverband auffassen,
denn sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von
dem Worte für „Geschlecht“, „Familie“: _Kuni_; und deutlich sieht
man, dass +Blutsverwandtschaft+ und Volksgenossenschaft in diesen
Wortbildungen +zugleich+ ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt
in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem
Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde,
weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses,
im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt
über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte,
gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau;
Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch:
der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch
Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen
hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen
so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als
wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig.
Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte
wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das Geschlecht (_Adal_
= Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes, welche auch der
politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.[1138] Aber dem Westgoten
heisst der +Haus+genosse nur selten _Ingardis_, häufiger _Inna-Kunds_,
d. h. +Geschlechts+genosse: eine Erinnerung an die Zeit, da noch nicht
das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus der engeren Familie,
sondern der Geschlechtsverband, die Sippe, den dauernden, wichtigsten,
engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein abermaliger Beweis für die hier
verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht erst aus einer Vereinigung
von engeren Familien entstanden ist, sondern letztere sich aus dem
älteren Sippenverbande herausgesondert haben.

Die Geschlechtsverfassung, betont +Riezler+, bezeichnet eine
vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch
eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie.
Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie,
sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die
öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung,
welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich
hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit
der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der
Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche
Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen
Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche
hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen
und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche
die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste
vorhanden waren.“[1140]

Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht,
aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich
z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr
grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (_Galuan_) beisammen,
und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt
es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das
Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das
Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von
den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die
Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses
nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht
zu fügen.[1142] Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und
den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten
Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen
Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber,
allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der
Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.[1143]

Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der
geschichtlichen Überlieferung, in +Stämme+; φυλή nannten sie die
Griechen, _Tribus_ die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier,
in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den _Luceres_
bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den _Ramnes_, den
eigentlichen Latinern, und den _Tities_, Sabinern, als dritter Stamm
vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete
das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, +ursprünglich+ jedoch Familie
+oder+ Anhäufung von Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt
mir wichtig, denn in der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände
noch sehr gering war, fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der
Abstammung zusammen. Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr
diese Reinheit der Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die
Mannesherrschaft schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter
fremden Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens
wenig zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem
und thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als
+reine+ Hellenen eingewandert, wenn sie auch +Herodot+ als reine
Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall
beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band
der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete
ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck
findet. Nur ist es verkehrt, wie +Fustel de Coulanges+ und andere
thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der
Sippe zu halten, während er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist.
Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine Sippe, +nicht weil+ sie
um einen gemeinsamen Kult sich scharen, sondern sie scharen sich um
diesen Kult weil sie ihrer gleichen Abstammung von einem gemeinsamen
Vorfahren sich bewusst sind, weil sie mit Recht oder Unrecht an eine
engere oder weitere Verwandtschaft untereinander glauben. Mit seinem
Anschwellen spaltet sich der Stamm in grössere oder kleinere Verbände,
deren jeder wiederum seinen eigenen Kult sich schafft und kraft des
Abstammungsgefühles mit seinen Bruderverbänden je nach den gegebenen
Umständen in genauerer oder loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem
Stammeshäuptling ebenso wie dem Stammeskult ergeben ist. So stellt
sich uns die Vereinigung dieser schwächeren Verbände allerdings wie
ein Bund, eine Erweiterung der einzelnen Glieder dar, in welchem die
nämliche Organisation in höherer Ordnung waltet, wie in dieser. In
der That besass auch jede der vier attischen Phylen ihre besondere
Schutzgottheit, die _Phylopatores_, die „Stammväter“, welche darum im
Sinne des Totemismus natürlich auch die Eponymen, d. h. Namengeber
der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre bestimmten Kultfeste,
meist mit einem gemeinsamen Mahle aller Stammesmitglieder verbunden.
Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, dem φυλοβασιλεύς, dem
_Tribunus_.[1146] Aber es sollte nicht vergessen werden, dass wenn
der so gestaltete Stamm als Bund seiner Unterabteilungen erscheint, er
dies doch erst geworden, +nachdem+ die Verhältnisse eine Gliederung
notwendig gemacht.

Solche Gliederungen waren in Griechenland die +Phratrien+ (φρατρία),
deren jede Phyle drei zählte, in Rom die +Kurien+ (_Curia_), wovon
zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann wieder
je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je
zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich
Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem +unreinen+
Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom _Gens_ geheissen,
der Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre
Häuptlinge; +Lippert+ hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in
Althellas je ein „Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten
sei.[1147] In Rom hatte jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, _Curio_,
und alle zusammen einen Obervorsteher (_Curio maximus_). Von diesen
Kurionen oder Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters
(_Flamen curialis_) auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen
(_Sacra_) verwaltet, die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch
die griechische Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit,
zu deren Ehren die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle
versammelten. Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der
rechtmässigen Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter
entsprossen war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband
umschlang, lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die
blosse Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die
Menschen gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.

Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος
und _Gens_ der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten
Kennzeichen gemein. Sie umfassen -- wie bei den Südslaven unserer
Tage -- eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als
Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in
Griechenland sogenannten +Archon+ (Ἄρχων), welcher der Erbe des
Patriarchats ist und, wie +Lippert+ glaubt, anfangs wahrscheinlich
seine Würde der Wahl verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum
seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste,
und die verehrte Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung
fast immer als irgend ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte
jede römische _Gens_ jährlich wiederkehrende Festtage (_Feriae
gentiliciae_) -- ihr „Sippenfest“ -- an welchen sie sich vereinigte,
um der Schutzgottheit der _Gens_, den _Dii gentiles_, unter der
Aufsicht der _Pontifices_ besondere Opfer (_Sacrificia gentilicia_
oder _anniversaria_) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge in
der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht
heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren
heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom
Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer
Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was
+Fustel de Coulanges+ zu der irreführenden Behauptung verleitet: Die
Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie
allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie
damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht
aus religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff,
waren das gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in
welchen nur das weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft
begründen konnte. Bei den Römern galt dagegen nur die _Agnatio_, die
„zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der
häusliche Kult nicht auf die natürliche Verwandtschaft durch die
Weiber, welche als _Cognatio_ allmählich mit steigender Gesittung und
Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung fand. Stets aber gingen
in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die _Gentiles_, den Kognaten
voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens selbst noch in späteren
Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den Südslaven unbekannte
Testament aufgekommen war, auch darin, dass die Gentilen denjenigen
ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne Testament und Erben
starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht hatten, einen ihrer
Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht
selbst verwalten konnte, unter ihre _Cura_ oder _Tutela_ zu nehmen.
Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in Griechenland
und Rom das Sondereigentum, aber wenn +Fustel de Coulanges+ leugnet,
dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe, so behauptet er
Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In Griechenland
wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste von
Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben. Auch
deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches
hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen,
desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. +Phidon+ von Korinth, ein
Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der
Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war
aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst
verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem
Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie
in Griechenland, unzulässig,[1150] und +Mommsen+ hat gezeigt, wie die
römischen _Gentes_ ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte
Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht,
lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren,
beziehungsweise des _Pater_ Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur
der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. +Letourneau+ gelangt
daher mit +Laveleye+ zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas
das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres
nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den
unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie
wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange
ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem
Recht, was +Fustel de Coulanges+ für das in keinem römischen Gesetz
erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er,
aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien unbekannt
gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die Erinnerung
daran erlöschen.[1152]

Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und _gens_)
trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir
in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass
das Nämliche auch bei der _Gens_ zutraf, hat +Fustel de Coulanges+
ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden
beredt genug. Das Wort _Gens_ ist genau das nämliche Wort wie _Genus_,
so sehr, dass man das eine für das andere setzen und z. B. _Gens
Fabia_ ebenso wohl als _Genus Fabium_ sagen könnte; beide entsprechen
dem Zeitworte _gignere_ und dem Hauptworte _Genitor_; ebenso wie
γένος seinerseits γεννᾷν und γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt
der Begriff der Abstammung. Die Griechen bezeichneten die Genossen
eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch
Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den
Worten _Gens_ und γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und
in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie
sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich
war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das
Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das _Nomen gentilicium_,
der Geschlechtsname, der stets mit _-ius_ endigt. Diesem wurde bei den
Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das _Praenomen_,
der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien,
welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen
(_Cognomen_) führten, und dieser wurde dem _Nomen gentilicium_ als
dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier,
Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist
also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es
hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben.
Daraus geht hervor, was +Fustel de Coulanges+ mit Recht betont, dass
das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen
wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die
_Joint-Family_ der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft.
So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein
strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die unter
Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die
Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt durch
Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und
die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets
aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des
Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien
schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren
Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche
ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht
mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft
lebte fort in dem gemeinschaftlichen _Nomen gentilicium_.

Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf
denselben Ursprung zurück. +Mac Lennan+ hat es sehr wahrscheinlich
gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer +vor+ dem
Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für
die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den
Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die
Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu
einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die
_Cognatio_, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte,
ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also
sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als Blutsverwandte
zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische System sich
Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets mit der
Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte
voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise
der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren
noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit
vermag A. +Giraud-Teulon+ eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung
der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit
Unrecht hat man letzteren die _Gens_ absprechen wollen; das Geschlecht
hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den
Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer
besassen ein _Nomen gentilicium_, Beinamen, sowie die Erbschafts- und
Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den
Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss
ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die
Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des
Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. +Giraud-Teulon+ wagt nun
die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme
diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs
zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die
_Pagi_ der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten
Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die
vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms,
die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese
Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater
nennen konnten, _qui patrem scire possunt_, und die, weil sie eben
einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der
_Gens patricia_ beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten
Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden
Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als
_Patricii_ bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen
im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche
noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes
waren also noch +natürliche+, nicht auf das agnatisch-religiöse Recht
aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten Schriftsteller, dass
anfangs die Plebejer noch nicht _patres familias_ waren; solche gab es
bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die Vatergewalt
allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging, organisierten
sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der patrizischen Sippe
und wurden von dieser als _Gentes minores_ anerkannt, aber einen
religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit fiel
auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder _Auspicia_
noch _Sacra_. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten
Stammvater; _patrem non habet_, sagte man von ihm, wenn auch sein
leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens
weder die rechte Ehe (_justum matrimonium_) noch die rechte Vermählung
(_justae nuptiae_), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch
nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: _Connubia
promiscua habent more ferarum_. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die
Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen von
Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. Das
Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der alten
patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich nicht
Eigentümer.[1155]


[1066] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488-489.

[1067] A. a. O. S. 490-491.

[1068] Ausland 1868. S. 328.

[1069] K. v. +Gerstenberg+, im Ausland 1866. S. 813.

[1070] _Frarécheur_, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung
unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war der _Parageur_, doch wird
dieses Wort auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht.

[1071] +Léon Vanderkindere+. _Notice sur l'origine des magistrats
communaux et sur l'organisation de la marke dans nos contrées au moyen
âge._ Bruxelles 1874.

[1072] Abgeleitet von _Drug_, Freund.

[1073] +Valtazar Bogišić+. _Zbornik sadašnjih pravnih običaja u
južnih Slovena._ Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass
der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener
Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter +Post+ in
Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz bezeichnet. Ehe
noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte +Bogišić+ ein
schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das Gewohnheitsrecht
der Slaven veröffentlicht (_Pravni običaji u Slovena._ Agram 1867).
Seine Übereinstimmung mit +Post's+ leitenden Gedanken kenne ich
aus dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten.
+Bogišić+, aus Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und
Professor an der Universität zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des
Zivilgesetzbuches für das Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit,
die ihn viele Jahre in Anspruch nahm. Siehe darüber seine kleine
Schrift: _A propos du code civil du Monténegro; quelques mots sur les
principes et la méthode adoptés pour sa confection._ Paris 1886.

[1074] Dr. Fr. S. +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.

[1075] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S.
477.

[1076] +Krauss+. A. a. O. S. 2.

[1077] A. a. O.

[1078] A. a. O. S. 18-19.

[1079] A. a. O. S. 57.

[1080] +Krauss+. A. a. O. S. 33.

[1081] A. a. O. S. 42.

[1082] A. a. O. S. 40.

[1083] A. a. O. S. 39.

[1084] A. a. O. S. 38.

[1085] +Krauss+. A. a. O. S. 51.

[1086] A. a. O. S. 72.

[1087] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 476.

[1088] +Krauss+. A. a. O. S. 611.

[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den
Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die
Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren,
ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man
ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten
überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie
beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:

    „Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein.
    Gott gab das Herzen frei.
    Vom Herzen bis zum Minnepflegen
    Führt noch so mancher Schritt.“        (A. a. O. S. 608-609.)

[1090] A. a. O. S. 619.

[1091] +Krauss+. A. a. O. S. 624.

[1092] A. a. O. S. 640.

[1093] +Bogišić+ hielt das Wort _Zadruga_ für nicht volkstümlich, aber
Dr. +Krauss+ fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar
bei den Katholiken in der Majevica und den Muhammedanern in Doljni
Vakuf; sonst nicht.

[1094] +Krauss+. A. a. O. S. 72.

[1095] Der Erbtochtermann (_Domazet_) nimmt gewöhnlich den Zunamen
des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O.
S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum
Erbtochtermann zu gewinnen.

[1096] A. a. O. S. 598.

[1097] +Krauss+. A. a. O. S. 76.

[1098] A. a. O. S. 78.

[1099] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 240.

[1100] +Krauss+. A. a. O. S. 73.

[1101] +Pachmann+. _Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii._ St.
Petersburg 1877-79. Bd. II. S. 2.

[1102] Von _Rod_, Geschlecht, _Rodstwo_, Verwandtschaft.

[1103] Von _Otjez_, Vater.

[1104] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S.
478-479.

[1105] +Krauss+. A. a. O. S. 84.

[1106] A. a. O. S. 80-81.

[1107] A. a. O. S. 79.

[1108] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 46.

[1109] A. a. O. S. 488.

[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht,
regelmässig in die Rede die Worte ein: _Da oprostiš moja žena_, d. h.:
Sollst mir's vergeben, mein Weib. +Krauss+. A. a. O. S. 514. Wie bei
den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen.

[1111] +Krauss+. A. a. O. S. 90.

[1112] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 483.

[1113] +Krauss+. A. a. O. S. 478.

[1114] A. a. O. S. 107.

[1115] +Krauss+. A. a. O. S. 499.

[1116] A. a. O. S. 579-580.

[1117] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 481.

[1118] +Gešov+. _Zadrugata v zapadna Blgarija._ Sofia 1888.

[1119] +Krauss+. A. a. O. S. 66.

[1120] Ausland 1866. S. 229.

[1121] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 479.

[1122] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 468.

[1123] +V. Bogišić+. _De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale
chez les Serbes et les Croates._ Paris 1884.

[1124] +Bogišić+. A. a. O. S. 28-29.

[1125] A. a. O. S. 34.

[1126] +Spiridion Gopčević+. Oberalbanien und seine Liga. Leipzig 1881.
S. 317.

[1127] A. a. O. S. 444.

[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen,
wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache
gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre
Absicht kund -- +Mann+ werden zu wollen. In diesem Falle bringt der
Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N.
N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr
sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“ zu betrachten sei.
Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt die Waffen ihrer
Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss sich dieser neue
Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien nicht -- schwanger zu
werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge. (+Gopčević+. A. a. O. S.
459-460.)

[1129] A. a. O. S. 458.

[1130] Vgl. altnordisch _Sifjar_, fem. plur. die Gesippen; gotisch
_Sibja_, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“,
Gemeinschaft; altsächsisch _Sibbja_, althochdeutsch _Sippja_,
mittelhochdeutsch _Sippe_ = Friede, Bund, Verwandtschaft. Sanskrit
_Sabbhá_, _Communitas_, daher _Sabhya_: zu einer Gemeinschaft gehörig,
dann gesittet, anständig.

[1131] +Sigmund Riezler+ im: Oberbayerischen Archiv für vaterländische
Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59-60.

[1132] +Riezler+. A. a. O. S. 57.

[1133] +Felix Dahn+. Urgeschichte der germanischen und romanischen
Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.

[1134] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 209.

[1135] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 289.

[1136] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 436.

[1137] A. a. O. S. 37.

[1138] A. a. O. S. 105.

[1139] A. a. O. S. 436.

[1140] +Riezler+. A. a. O. S. 63.

[1141] Ausland 1876. S. 165.

[1142] Ausland 1866. S. 107.

[1143] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 113.

[1144] Dr. +Cornelius Fligier+. Die Urzeit von Hellas und Italien
(Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).

[1145] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 561.

[1146] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 138.

[1147] +Lippert+. A. a. O. S. 558.

[1148] A. a. O.

[1149] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 62.

[1150] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 76.

[1151] +Letourneau+. Sociologie. S. 401. 402.

[1152] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 93.

[1153] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 121.

[1154] A. a. O. S. 124. 125.

[1155] A. +Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ S. 218-231.



XXVIII.

Die Altfamilie.


Werfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen
des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es
stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der +Herrschaft+ beruhen.
Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit +Lippert+
Altfamilie nenne, _Joint-Family_ der Engländer, immer ist es eine
solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“, alle nicht
aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause zugehörigen
Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden nichts anderes
als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig, ob dieser
„Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich verwandt ist;
wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst innerhalb
+dieser+ grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die Hunderte gehen
kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren Sonderfamilie,
der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. +Lange+ sagt: „Der
Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf natürliche
Weise zum Geschlechte (_Gens_), das Geschlecht sich zum Stamme...
erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das
Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden
patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] -- so ist diese ziemlich
allgemein angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade
entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der
bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung
der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie schon einmal
bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet, welche auch
den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar
ist die Geschichte der Familie mit jener des Eigentums verflochten. So
hängt denn Wahrung der alten Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien
vielfach mit den Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen.
So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats,
zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend auf die Sippe, den
aristokratischen Geschlechtsverband.[1158] Auch politische Ursachen,
besonders der Aufbau des Staates, führten, wie +Fustel de Coulanges+
scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung der Sippen. So lange jede
derselben für sich lebte, konnte ihre Einheitlichkeit erhalten bleiben.
Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer Geschlechter zu einem staatlichen
Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das Vorrecht der Erstgeburt, in
dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand, die einzelnen Glieder
trennten sich, es kam zur Aufteilung des Gemeindebesitzes unter
die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr ihren eigenen
Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen und ihre
Unabhängigkeit. _Singuli singulas familias incipiunt habere_, sagt
der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die
alte Redensart: _familiam ducere_, welche besagte, dass jemand aus der
_Gens_ schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte _Gens_,
das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung
für diese abgetrennten Zweige.[1159]

Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den
patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der
volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand,
welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter
zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess.
Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band
des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach
und nach änderte sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr
Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat verursachten Knechtung des
Weibes entwickelte sich auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen
derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des
Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei
eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon die Ägypter meinten,
wie +Diodor+ bezeugt, dass der Vater die einzige Ursache der Zeugung
sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung und Aufenthalt gewähre.
Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei den Indiern, Hebräern,
Griechen und, allerdings erst später, bei den Römern. Ja, noch +Thomas
von Aquino+ (1225-1274) folgerte aus diesen Ansichten, dass dem Vater
eine grössere Liebe als der Mutter gebühre. Gewann diese physiologische
Vorstellung erst genügend Boden, so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach
zwei verschiedenen Seiten auseinander: neben den Vater der +Herrschaft+
tritt ein Vater der +Verwandtschaft+.[1160] Damit musste auch ein
neuartiger Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten
innerhalb der Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um
den jedesmaligen Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche
einst +vor+ Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter
geordnet hatten.[1161]

Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der
physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände
+veranlasst+ hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so
mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie +Lippert+ bemerkt, bei jedem
Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich
verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie
wenig aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen,
geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir
sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der
physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der
auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste
Sonderfamilie, auf welche ich +Lipperts+ Bezeichnung „Altfamilie“
beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das +Besitz-+ und
+Herrschafts+verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der später
entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das Wort
„Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“; es
bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,[1162]
weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: _familiam
nancitor_. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen anderen Sinn
als den von Eigentum oder Wohnung.[1163]

Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die
nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets
geschieht, seine besonderen Formen. Was nun +Hellas+ anbelangt, so
muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder
poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in +Homer+
sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der
späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont,
wie gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft
eine höhere Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr
geläuterte war. Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus
nicht unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm
gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe
zugewiesenen Wirkungskreise ganz ebenso geachtet wie der Hausherr.
Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die
Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit,
vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen,
und wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten
Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich
ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die
richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des
Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer,
mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig
entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung
der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der
Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen
auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt
und in diesem Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben,
was deutlich schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist.
Begeisterte Lobredner der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen
der Einführung der Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der
griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen
asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass
in Hellas nur +eine+ Frau rechtliche Geltung hatte, und diesen Zustand
hat man trotz der zahlreich gehaltenen Kebsweiber als monogamisch
bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die Griechen bei der
Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von den Nebenfrauen
stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der gegenseitigen Beschränkung
gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu sein, gereichte nicht zur
Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage.

In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die
Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch,
wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht
die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog
sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der
Altfamilie sich befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden
Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den
einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen
Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen
ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte
zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit
verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei
Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und
unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen
den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren
Interessen auseinander gingen.

In Athen hatte die solonische Gesetzgebung die Entwicklungskeime der
Demokratie gepflanzt, und je schneller diese sich entfalteten, wurde
der Mann, dessen Heimat die Öffentlichkeit ward, seinem Hause und dem
Familienleben entfremdet und das Weib in den Hintergrund geschoben.
Mehr oder weniger galt dies übrigens für ganz Griechenland. Der Bund
der Geschlechter, schon frühzeitig geschlossen -- in Athen heirateten
die Mädchen zwischen dem fünfzehnten und achtzehnten Lebensjahre
-- war noch nirgends auf Liebe gegründet. Wenn auch in der Poesie
und den bildenden Künsten wie im täglichen Leben die reinsten und
edelsten Züge Ausdruck fanden, wenn auch Dichter und Dichterinnen
Gefühle glühendster und innigster Liebe verherrlichten, so darf
man eine solche Leidenschaft doch nicht im Sinne der Romantik sich
denken. Die Auffassung der Griechen von der Liebe war eine ganz
andere als die unsrige, eine wie bei den Morgenländern sinnlichere,
leidenschaftlichere; sie entwuchs mehr dem Boden des Natürlichen
und verstieg sich nicht bis zu einer überschwänglichen Apotheose
der Geliebten, war aber auch in ihrem ethischen Werte nicht so
hoch stehend. Darum blieb bei der Wahl der Gattin alle Romantik
ausgeschlossen; zumeist wählte der Vater für den Sohn, da es eben auf
persönliche Neigung durchaus nicht ankam, und ohne dass dieser die
Braut je zuvor gesehen. Als massgebend bei der Wahl zeigte sich starke
Rücksichtsnahme auf die Familie des Mädchens und die Mitgift, welche
dieses in das Haus des Bräutigams zu bringen hatte. Unter Vaterrecht
zahlt nämlich, wie wir wissen, der Bewerber den Preis ein für allemal
an den Mundwalt des Weibes, und indem dieses nun, um dem Manne zu
folgen, aus dem väterlichen Hause ausgeschieden werden muss, entgeht
ihr der Anteil am Genusse des Familienbesitzes, zu dem es durch Geburt
und Aufnahme berechtigt war. Darum scheidet nun wieder der Vater einen
entsprechenden Betrag aus dem Familienbesitze aus und giebt diesen
dem Mädchen als Entschädigung und zugleich zur Begründung eines neuen
Hausstandes. So entstanden Mitgift und Aussteuer.[1166] Allen diesen
Gesichtspunkten zufolge ward das Weib bei den Griechen eigentlich nur
als Mittel zum Zweck betrachtet, als ein für das Bestehen des Hauses
und der Kindererzeugung wegen nicht zu entbehrendes Übel. +Aristoteles+
spricht es kurzweg aus, dass der Mann besser, das Weib schlechter sei,
und +Plato+ ist der Ansicht, dass das Weib mehr zur Verschlagenheit
und Schlauheit neige, und deshalb um so mehr gezügelt werden müsse,
als die weibliche Natur in Bezug auf die Tugend schlechter sei als die
männliche. Es lässt sich aber nicht leugnen, dass dies bei den Griechen
allgemeine Ansicht war. Unter solchen Umständen stand die Ehe im
allgemeinen auch in keinem hohen Ansehen; sie war, wenngleich bei der
Schliessung religiös geheiligt, +keine+ religiöse, noch weniger eine
Einrichtung für sittliche Befriedigung persönlicher Neigung, sondern
ein rechtlich-politisches Institut und galt für Pflicht, weil die
Götter einen Nachwuchs von Verehrern, der Staat Bürger und Krieger, das
Geschlecht Nachkommen bedurfte, um Haus und Vermögen der Einzelnen zu
erhalten. Das erste Erfordernis einer rechtsgültigen Ehe war für Athen,
dass Gatte und Gattin bürgerlicher Herkunft waren, denn die Kinder
aus der Ehe eines Bürgers und einer Nichtbürgerin waren illegitim
und erbten nicht nach dem Vater, falls nicht eine formelle Adoption
erfolgte. Verwandtschaft war kein Hindernis, kamen doch Ehen zwischen
Halbgeschwistern vor, und bei entfernteren Verwandtschaftsgraden
galt die Ehe sogar für wünschenswert. Vollbürger zu zeugen war also
die Hauptsache; Hagestolze fielen, weil sie ihrer Bürgerpflicht
nicht genügt, der Missachtung anheim; ja in Athen bestand selbst ein
gesetzlicher Zwang zum Heiraten. Nicht freiwillig und von Natur,
sondern durch das Gesetz gezwungen, bequemt man sich zum Heiraten und
Kinderzeugen -- sagt +Plato+ ganz allgemein.[1167]

Die spartanische Gesetzgebung hatte vollends die Ehe ganz unter den
Gesichtspunkt einer Anstalt zur Erzeugung gesunder und rüstiger Bürger
gestellt und hiernach das Verhältnis zwischen Mann und Weib geregelt.
Die Mädchen wurden durch die gymnastischen Übungen in der Palästra
in einer an Entblössung grenzenden Kleidung zu kecker Dreistigkeit
und unweiblicher Derbheit erzogen. Man war ferner unbefangen genug,
sie zuschauen zu lassen, wenn die Knaben ganz unbekleidet sich mit
ähnlichen Turnübungen beschäftigten, und auf Chios liess man sogar
Jünglinge und Mädchen öffentlich miteinander ringen. Bei den Vermählten
konnte daher der Begriff ehelicher Treue als einer geheiligten
Verpflichtung eigentlich gar nicht aufkommen; die Ehe musste ihnen als
eine Form erscheinen, deren Zweck durch die Geburt kräftiger Krieger
für den Staat erfüllt wurde, wobei es nicht darauf ankam, wer der Vater
war. Denn der Gesetzgeber wollte, wie +Plutarch+ sagt, nicht, dass die
Bürger eifersüchtig auf den ausschliessenden Gebrauch ihrer Frauen
Anspruch machten; sie sollten vielmehr diesen Besitz bereitwillig mit
anderen teilen; ein älterer Mann sollte seine Gattin einem jüngeren auf
einige Zeit überlassen, damit auch dieser Kinder mit ihr zeuge; und so
galt es denn, wie +Polybius+ sagt, für schön und geschah häufig, dass
ein Mann, der bereits mehrere Kinder von seiner Gattin hatte, diese nun
auch einem seiner Freunde lieh.[1168] Die Polyandrie ging so weit, dass
nach dem Zeugnisse des +Polybius+ drei oder vier Männer in Lakedämon
+eine+ Frau gemeinschaftlich hatten.[1169]

An diesen Anschauungen der dorischen Spartaner, welche auf noch
weit ältere Gesittungsstufen als im übrigen Griechenland hinweisen
und augenscheinlich den ältesten Zeiten des Patriarchats entstammen,
nahmen allerdings die jonischen Hellenen Anstoss, welche streng auf
makellose Ehe hielten; aber auch ihnen war die Gattin nur die Mutter
einer gesetzmässigen Nachkommenschaft. Darnach regelte sich auch die
Stelle der griechischen Frau in der Familie. Auf den Strassen werden
wir in der Zeit des fünften und vierten Jahrhunderts v. Chr. ihrer
nur wenigen begegnen, soweit es sich um die besseren Stände handelt.
Das Hüten des Hauses gilt als die erste Pflicht der Frau, und der
Begriff der Häuslichkeit war strenge begrenzt. Bis unter die Hausthür
wagten sich die athenischen Frauen bloss in den Tagen der höchsten
Not und Aufregung. Im Hause bewohnten sie Gemächer, die von denen der
Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren. Hier
beschäftigten sie sich in Gesellschaft der Sklavinnen mit Spinnen und
Weben, empfingen Basen, Muhmen, Freundinnen und suchten sich so gut als
möglich die Langeweile zu vertreiben. Hier wuchs auch die Jungfrau in
grösster Eingezogenheit und tiefer Unwissenheit auf. Umgang mit Männern
kannte die Griechin nicht, ausser mit ihrem Eheherrn, der jedoch den
grössten Teil des Tages ausser Hause weilte. Deshalb wäre es, gerade
wie heute noch im Morgenlande, eine grobe Unschicklichkeit gewesen,
hätte ein Mann in Abwesenheit des Hausherrn das Haus betreten. Wie der
Harem, so wurde sein Vorbild, das Frauengemach (γυναικωνῖτις), als eine
Art Heiligtum betrachtet, das nur den nächsten männlichen Angehörigen
zu betreten erlaubt war. Im Hause war die Frau als _Mesodoma_ völlige
Gebieterin, ausserhalb desselben aber durften sich wenigstens die
Frauen der höheren Stände nie ohne Vorwissen und ohne Begleitung
einer Sklavin, auch nur unter gewissen Beschränkungen zeigen.[1170]
In Sparta, wo freiere Ansichten walteten, gingen Verheiratete nie
ohne Schleier aus. Durchaus orientalische Verhältnisse! Die Pflichten
der Hausfrau waren natürlich verschieden, je nach dem Reichtume des
Hausstandes; in der Regel aber hatte die Frau nebst der Überwachung
des Gesindes auch die Bereitung der Mahlzeiten zu besorgen und
kranke Familienmitglieder zu pflegen, sowie der Erziehung der
Kinder obzuliegen, die aber bei den Mädchen, welche bloss zu Hause
von der Mutter im Lesen und Schreiben und höchstens noch in der
Musik unterwiesen wurden, in Bezug auf den Unterricht nur eine sehr
mangelhafte sein konnte. Darüber darf eine Täuschung nicht bestehen,
dass die Griechen der Frau in ihrem Walten in der Familie keine
ethische und moralische Bedeutung zuerkannten, wenngleich es sicher
nicht an Familien fehlte, in welchen das Verhältnis zwischen den Gatten
im guten Sinne sich über den Durchschnitt erhob, wie auch an solchen,
in denen der Pantoffel gelegentlich auch eine mehr als figürliche Rolle
spielte.

Die privatrechtliche Stellung der Frauen blieb in Athen immer eine
sehr untergeordnete; sie mussten sich bei allen Rechtsgeschäften von
Männern vertreten lassen, und die Witwe verfiel der Vormundschaft des
eigenen Sohnes. In Vermögenssachen galten die Frauen zeitlebens als
Unmündige, indem alle Käufe, Verkäufe, Schenkungen, Verpachtungen und
andere Geschäfte, deren Gegenstand den Wert eines Scheffels Gerste
überstieg, ihnen untersagt waren. Ja, selbst Massnahmen der Männer
konnten angefochten werden, wenn sie nachweislich auf Überredung
durch die Frau beruhten. Eine vaterlose Erbtochter war verpflichtet,
sich vom nächsten Verwandten heiraten zu lassen, wollte er sich dazu
nicht verstehen, so hatte er Strafe zu zahlen. Diese gesetzlichen und
rechtlichen Bestimmungen blieben auch dann noch in Kraft, als nach
dem peloponnesischen Kriege die sittlichen Zustände immer mehr in
Verfall gerieten. Stets aber blieb der Mann der Herr und das unter
allen Umständen anerkannte Oberhaupt des Hauses, unumschränkt in
seiner Gewalt in der Familie. Seine Macht, die Gattin zu verstossen,
eine andere, hübschere, jüngere, reichere zu nehmen, war im Grunde gar
nicht beschränkt; da sie ganz in die Hand des Mannes gegeben, konnte
die Frau es nicht wohl wagen, zu einer Trennung ihre Zustimmung zu
versagen; sie musste es geschehen lassen, dass sie völlig wie eine
Ware an einen andern verhandelt, verschenkt, durch Testament vermacht
wurde. Nur die Mitgift, die den Mundwalten des Weibes gehörte
und von welcher der Gatte nur die Nutzniessung hatte, wirkte hier
einigermassen als Schutzmittel, wenn es dem Manne nicht gelegen war,
sie herauszubezahlen. Eine Ehe ohne Mitgift stand thatsächlich dem
Konkubinate ziemlich gleich.[1171]

Gross war auch des Mannes Vatergewalt; er konnte das Neugeborene nach
Belieben aussetzen und dem Tode oder einem ungewissen Schicksale
preisgeben. Obgleich von der öffentlichen Meinung gemissbilligt, kam
es doch nicht selten vor, dass Töchter insbesondere, eben wegen der
Mitgift, dem Vater eine Last waren, deren man sich durch Aussetzen oder
durch Verkauf in die Sklaverei zu entledigen suchte; haben doch selbst
+Plato+ und +Aristoteles+ vor diesen und ähnlichen Mitteln nicht nur
nicht zurückgeschreckt, sondern sie sogar empfohlen. In Sparta, wo der
Staat fast alles im Leben der Bürger regelte und streng beaufsichtigte,
konnte der Vater das Neugeborene auch töten lassen, was bei
schwächlichen oder krüppelhaften Kindern sogar geschehen musste, eine
Massregel, welche die Heranbildung eines ebenso schönen als kräftigen
und gesunden Menschenschlages zur Folge hatte. Auch Verstossung und
Enterbung der Kinder, und zunächst der Söhne, war gesetzlich nicht
verboten, wenngleich nur in besonderen Fällen gebilligt. Dagegen war
es erwachsenen Söhnen gesetzlich gestattet eine Klage gegen den Vater
anzustellen und ihn der Verwaltung des Familienvermögens entheben zu
lassen, wenn er derselben aus Geistesschwäche nicht mehr gewachsen
schien.

Wie aus dieser kurzen Darstellung hervorgeht, hatte die hellenische
Altfamilie viele Züge mit der slavischen Inokoština gemein, welche
der älteren Hausgenossenschaft nachgebildet ist. Letztere lernten wir
ihrerseits wiederum als einen älteren Typus innerhalb des Patriarchates
kennen. Doch stand die griechische Familie noch unter der Inokoština
durch das Hinzutreten von Nebenfrauen, welche das Christentum nicht
gestattet. Das Verhältnis zum Kebsweibe, zur _Pallake_ (παλλακή),
war häufig ein vertragsmässiges und stand selbst unter dem Schutze
des Gesetzes. Grösser noch war der Einfluss der Buhlerinnen, der
+Hetären+ (ἑταίραι), auf das Familienleben. „Wir haben Hetären --
sagte +Demosthenes+ -- für das Vergnügen, Konkubinen für die täglichen
Bedürfnisse, Gattinnen aber, um uns rechtmässige Kinder zu geben und
für das Innere des Hauses zu sorgen.“ Diese „Freundinnen“, welche von
ihren flüchtigen Verbindungen lebten und zumeist aus den ausgesetzten
Mädchen hervorgingen, scheinen in der Zeit vor den Perserkriegen
noch selten gewesen zu sein; wegen des Einflusses, den ihre Bildung
auf Kunst und Litteratur, namentlich in Athen, ausübte, sind sie
ein beliebter Gegenstand ausführlicher Schilderungen geworden. Ich
begnüge mich daher mit der Erwähnung, dass Mädchen, welche zu diesem
Gewerbe bestimmt waren, eine sorgfältige Erziehung erhielten, wie
sie den für den Ehestand bestimmten Töchtern verweigert ward. So war
die Buhlerin der hervorragendste und blendendste Typus der jonischen
Weiblichkeit, und bei den Männern wenigstens war die Herrschaft der
Leidenschaft beinahe unbeschränkt. Durch die wollüstige Verehrung der
Aphrodite Pandemos und durch den unzüchtigen Erwerb der Hierodulen in
deren Tempeln erhielt ihr Gewerbe sogar eine Art religiöser Weihe.
Alle Beschränkungen, welche Sitte und Brauch der ehrbaren Frau
auferlegten, hatten auf die Hetären natürlich keinen Bezug. Übrigens
-- das sei nicht unbemerkt -- hat man nur mit Unrecht diese Damen
der Halbwelt als die Krone nicht bloss der leiblichen, sondern auch
der geistigen Bildung angesehen, denn jene durch Geist und Bildung,
wie durch körperliche Schönheit hervorleuchtenden Hetären, von denen
die Geschichte spricht, bildeten doch nur einen schwachen Bruchteil
unter dem Heere der öffentlichen Dirnen, die bereits vor Solon zu
Athen, aus Gründen, mit denen der heilige +Augustin+ übereinstimmt,
von Staatswegen in öffentlichen Häusern (πορνεῖον, _dikterion_)
untergebracht und besonders in allen Hafenstädten als unentbehrlich
erachtet wurden.[1172] Nebst der Strenge, womit auf eheliche
Nachkommenschaft gesehen wurde, veranlasste wohl auch die grosse
Verbreitung unnatürlicher Laster bei den Ioniern diese solonische
Massregel. Insbesondere gilt dies von der Knabenliebe (παιδεραστία),
welche ohne Zweifel unter dem Einflusse der öffentlichen Spiele
mit ihren vollständig nackten Gestalten entstand, ein Laster, von
dem die angesehensten Männer und selbst Philosophen nicht nur ganz
ungescheut wie von einem wesentlichen Elemente des griechischen Lebens
sprachen, sondern das sie auch zu den erlaubten Freuden zählten und
das sogar zu einer vom Staate geduldeten Erwerbsquelle der Jugend
wurde. Die Knabenliebe war in ganz Hellas verbreitet, wurde aber am
zügellosesten in Böotien und Ellis als etwas öffentlich Gebilligtes,
am rücksichtsvollsten in Sparta getrieben, aber selbst da als
Erziehungsmittel begünstigt, ja sogar gesetzlich angeordnet. Dagegen
fehlte hier das Hetärenwesen. Nicht nur dass Keuschheit überhaupt
als überflüssige Eigenschaft der Mädchen galt, waren auch die Frauen
gern zu uneigennütziger Ausschweifung bereit, welche das Bestehen von
Buhlerinnen unmöglich machte. Wünschte jemand in Sparta aber Kinder zu
erzeugen, ohne sich doch mit einer Frau zu belasten, so entlehnte man
die Frau des Nachbars auf einige Zeit. Gegen zu starke Volksvermehrung,
wie um die Folgen unerlaubter Verbindungen zu beseitigen, stand in
ganz Griechenland Entfernung der Leibesfrucht in Übung, ohne sittliche
Bedenken zu erwecken.[1173]

Mehr noch als in Hellas gelangt die väterliche Gewalt in der
Altfamilie der +Römer+ zum Ausdruck, welche durchaus auf _Agnatio_,
auf zivilrechtliche Blutsverwandtschaft von Mannspersonen, die zur
Familie gehörten, gegründet war. Ihr gegenüber stand die _Cognatio_,
die weitere, auf gemeinsamer Abstammung beruhende, natürliche
Verwandtschaft. Die Agnaten bildeten allein die wirkliche Familie,
mochten sie auch von dem gemeinsamen Ahnherrn im zwanzigsten Grade
entfernt sein. Sie allein hatten Anrechte auf die Erbschaft und die
Übernahme von Vormundschaften, während eine zivilrechtliche Verbindung
zwischen dem Sohne und der Mutter und deren nächsten Verwandten nicht
bestand.

In der Ehe sahen auch die Römer zunächst bloss eine für die Erzeugung
und Erziehung der Kinder geschlossene Verbindung. In der Urzeit erwarb
man das Weib wohl durch Raub, wovon Spuren bis in die Kaiserzeit in der
Sitte sich erhielten, die Braut über die Schwelle zu heben und ihr das
Haar mit einem Pfeil zu teilen. Auf den Raub folgte, wie allerwärts,
der Frauenkauf, welcher in Gestalt von Scheinkauf die herrschende
Eheform (_Coëmptio_) in Rom blieb. Wenn in ältester Zeit die Sitte,
dem Vater der Braut Geschenke zu geben, noch nicht bestanden zu haben
scheint,[1174] so ist dies ein Überlebsel aus vorpatriarchalischen
Verhältnissen, welches in der schon einmal besprochenen _Usus_-Ehe
fortlebte.[1175] Da aber die römische Altfamilie auf der unumschränkten
Machtvollkommenheit ihres Hauptes, des Mannes, begründet war, dem eine
Gewalt über Leben und Tod der Frau und der Kinder zustand, so war
das Weib auch in der Ususehe eigentlich nicht freier, denn anstatt
unter der Gewalt ihres Gatten, verblieb sie unter der nicht minder
strengen ihres Vaters oder ihrer Agnaten; konnte doch in solchem
Falle der Vater seine Tochter dem Manne wieder abfordern oder von
ihm scheiden. Doch hatte auch in dieser Ehe der Mann über seine Frau
das Züchtigungsrecht. In der _Coëmptio_-Ehe vollends war die Frau
völlig von dem Gatten abhängig; sie stand in seiner „Hand“ (_Manus_),
d. h. sie war ganz und gar in seiner Gewalt. Gehörte sie einem
Patriziergeschlecht an, so ward die _Coëmptio_ durch die sogenannte
_Confarreatio_ verschleiert, eine Zeremonie, wobei die Braut vor zehn
Zeugen einen vom Pontifex des Jupiter gespendeten Kuchen aus feinstem
Mehle mit ihrem zukünftigen Gatten teilte. Diese höchste Eheform, die
_justae nuptiae_, welche lange ein ausschliessliches Vorrecht der
Patrizier blieb, erheischte nämlich die Weihe durch den Kult. Schon
diese verschiedenen Eheformen hätten +Fustel de Coulanges+ vor dem
Irrtum bewahren sollen, die väterliche und eheliche Gewalt aus der
Religion abzuleiten,[1176] welche, ich wiederhole es, erst nachträglich
heiligte, auch in bestimmte Satzungen kleidete, was schon vorher sich
herangebildet. Wenn der verdiente französische Forscher die Kultehe
für älter, als die anderen Eheformen hält,[1177] so rührt dies daher,
dass er, immer bloss die geschichtlichen Zeiten im Auge, übersieht,
wie diese zu Symbolen herabgesunkenen Formen vorgeschichtlichen,
thatsächlichen Zuständen entsprechen. Es lässt sich begreifen, dass z.
B. die blosse Zeremonie des Raubes, der Scheinraub oder gar nur die
daran mahnenden Hochzeitsgebräuche die Kultweihe erhielten; es ist
aber völlig undenkbar, dass religiöse Vorstellungen irgend welcher Art
den Menschen schon einmal den +wirklichen+ Weiberraub oder Mädchenkauf
geboten hätten. Diese Arten der Beweibung können nur gesellschaftlichen
Ursachen, niemals religiösen Anschauungen entspringen.

Gleichviel nun, ob durch Coëmptio oder durch Confarreatio, -- das
Weib gelangte mit Leib und Gut in die Gewalt des Mannes, d. h. des
freien römischen „Bürgers“ der Geschichte. Man möge ermessen, welche
unberechenbare Frist verstrichen sein muss, ehe der Begriff des mit
zahlreichen Rechten ausgestatteten „Bürgers“ reifen konnte, der uns
schon im Anfange der römischen Geschichte entgegentritt. Nur für ihn
gelten die in Rede stehenden Bestimmungen; nur er hatte das _Jus
connubii_, das Recht, eine gültige Ehe zu schliessen. In seiner
Eigenschaft als _Pater familias_ erkannten ihm Sitten und Gesetze
Rechte zu, die ihm eine ganz eigentümliche Weihe verliehen. Als Haupt
seines Hauses war er der Priester der Laren und befand sich, wie
bemerkt, im Besitze einer unbeschränkten Gewalt -- als Gatte über seine
Frau (_manus_), als Vater über seine Kinder (_patria potestas_), als
Herr über seine Sklaven (_dominica potestas_), während er für seine
Person durchaus _sui juris_ dastand. Nach dem Willen der Römer sollte
keinerlei Autorität zwischen Vater und Sohn, zwischen einen Mann und
seine Frau treten dürfen; der häusliche Herd galt als ein geheiligtes
Asyl, wohin nicht einmal die Vertreter des Staatsgesetzes dringen
sollten.[1178] Die Römer haben aus der väterlichen Gewalt in weit
höherem Grade als aus der natürlichen Verwandtschaft das die Familie
zusammenhaltende Band gemacht. Dem Vater +gehörten+ alle in seiner Ehe
geborenen Kinder: _is pater est quem nuptiae demonstrant_. Uneheliche
oder einer nicht gesetzlich anerkannten Verbindung entstammende Kinder
hatten keinen Vater, sondern traten in die Stellung ein, in der ihre
Mutter zur Zeit ihrer Entbindung sich befand. Die väterliche Gewalt
schloss das Recht über Leben und Tod in sich. Nahm der Vater das zu
seinen Füssen niedergelegte Neugeborene auf, so galt es fortan als
anerkanntes Glied der Familie; liess er es liegen, so stiess er es
damit aus, es ward dann ausgesetzt und dem Verderben preisgegeben.
Dieses Recht über Leben und Tod blieb dem Vater auch dann noch, wenn
die Kinder erwachsen, ja wenn sie Beamte waren. Umsomehr konnte er sie
auch verkaufen; die väterliche Gewalt gegenüber den Söhnen erlosch erst
dann, wenn er sie dreimal hintereinander verkauft hatte, gegenüber den
Mädchen schon nach dem ersten Verkauf. Im übrigen dauerte sie jedesmal
so lange, als der damit bekleidete Hausherr am Leben war und erstreckte
sich über +alle+ seine Nachkommen in gerader Linie. Gleichviel wie
alt und mit welcher Würde sie bekleidet waren, blieben die Kinder
also andauernd in der Gewalt ihres Vaters, der über sie nicht weniger
bestimmt gebieten konnte, wie über seinen toten Besitz oder seine
Sklaven, und selbst das Recht hatte, in ihre liebsten Neigungen, ja
sogar in die Verhältnisse der von ihnen neugegründeten Familie störend
einzugreifen. Im Hause diente das Kind sozusagen als ein Werkzeug des
Erwerbs: es erwarb für den Vater und konnte kein persönliches, kein
selbständiges Eigentum besitzen. +Zu wirklichem+ Eigentum gelangte
der Sohn erst durch das _Peculium castrense_, durch das Sondergut
oder die Ersparnisse, die er als Soldat gewonnen hatte; in späterer
Zeit auch durch das _Peculium quasi castrense_, das im öffentlichen
Dienste erworbene Vermögen. Waren in einer Familie, richtiger Ehe,
keine Kinder vorhanden, so konnte der Hausherr einen Adoptivsohn
wählen, denn ein Sohn war nicht bloss ein Arbeiter für die Familie,
sondern auch eine neue Gewähr für die Fortdauer des Stammes, ein Pfand
dafür, dass der Dienst der Manen des Hauses niemals erlöschen, dass
die _Sacra gentilicia_ niemals ihre gewohnten Opfer vermissen würden.
Daher trat auch der Adoptivsohn in den Kult seiner neuen Familie ein.
Die Römer kannten zwei Arten der Adoption, nämlich die „Ankindung“ im
eigentlichen Sinne des Wortes und die Adrogation, je nachdem es sich
um Kinder (_alieni juris_), die noch unter väterlicher Gewalt standen,
oder um durchaus selbständige Bürger (_sui juris_) handelte. Wenn, was
zuweilen vorkam, der neu „Adrogierte“ bereits selbst Kinder hatte, so
gingen auch diese, wie sein Vermögen, mit ihm zugleich in die Gewalt
des Adoptivvaters über, der dadurch mit einem Male Vater und Grossvater
wurde. Der aus einer rechtmässig geschlossenen Ehe und aus der Adoption
wie aus der Adrogation entsprungenen väterlichen Gewalt unterstanden
endlich auch die aus einem später in eine gültige Ehe umgewandelten
Konkubinat hervorgegangenen „natürlichen“ Kinder.[1179]

Die Monogamie wurde in Rom zwar von den ältesten Zeiten an streng
eingeschärft; jede zweite, gleichzeitige Ehe war nichtig, infam
und wurde als Ehebruch bestraft, aber zu allen Zeiten stand es
dem Manne frei, sich seiner Sklavinnen als Konkubinen[1180] zu
bedienen. Eigentliche Polygamie war mit dem Wesen der römischen Ehe
unverträglich. Der Gründung eines Haushalts ging keine lange Einleitung
voraus. Das Gefühl hatte bei einer Eheschliessung fast gar kein Wort
mitzusprechen, und was wir „den Hof machen“ nennen, war bei den Römern
bis ins vierte Jahrhundert völlig unbekannt. Man heiratete sich, ohne
sich zu kennen, ja vielfach ohne vor der Verlobung sich gesehen zu
haben. Die Sache wurde von den Eltern abgemacht, die Töchter oft schon
als Kinder verlobt. Auch war das Alter, in welchem die bis dahin in
ziemlich strenger Abgeschlossenheit gehaltenen Mädchen heirateten,
nicht derart, dass sie eine Wahl treffen konnten. Gesetzlich war dieses
Alter auf zwölf Jahre bestimmt, aber der Brauch wollte, dass man bis
zum vierzehnten Jahre wartete; neunzehn Jahre war die äusserste Grenze,
die man nicht überschreiten durfte. Die Männer verheirateten sich
gegen das dreissigste Jahr. Die Töchter erhielten also ihre Gatten
aus der Hand ihrer Eltern und es ist kein Beispiel von Widerstand
gegen den väterlichen Willen bekannt. Die Ehehindernisse waren sehr
zahlreich, namentlich durfte der Bräutigam mit der jungen Dame im
Sinne des Gesetzes nicht zu nahe verwandt, noch auch ein _Peregrinus_
(Nichtbürger) sein. So wie heute, spielte auch bei den Römern die
Vermögensfrage eine grosse und sogar die erste Rolle. Das Mädchen
erhielt nämlich schon Mitgift (_Dos_), welche in der älteren Zeit in
die Gewalt des Gatten kam und den praktischen Römern oft Schönheit,
Jugend und Rang ersetzen musste, was freilich auch heute noch vorkommt.
War die Frage der Mitgift geregelt, so fand eine förmliche, feierliche
Verlobung (_Sponsalia_) mit rechtlich bindender Kraft statt; aber sie
änderte in den Verhältnissen der zukünftigen Gatten nichts; sie lernten
sich jetzt ebenso wenig kennen als vorher; ein bräutliches Verhältnis
gab es nicht; so wenig wie die Griechen besassen die Römer einen
Ausdruck für Braut.[1181] Nach der Verlobung beschäftigte man sich mit
der Ausstattung, was Sache des Brautvaters war. Wenn der Heiratsvertrag
(_Instrumentum dotale_) von beiden Seiten angenommen und die Zustimmung
zu der neuen Verbindung von den jungen Brautleuten oder jenen, die
über sie zu verfügen hatten, ausgesprochen war, galt die römische
Ehe als gesetzmässig geschlossen. Keine bürgerliche oder geistliche
Behörde hatte daran teilzunehmen, lediglich die Confarreatio-Ehe
in Patrizierfamilien ausgenommen, welche von Seiten des _Pontifex
Maximus_ und des _Flamen Dialis_ durch ein Opfer geweiht wurde. Wenn
der feierliche Hochzeitszug vor dem Hause des Bräutigams ankam, nahm
letzterer an der Schwelle von der Braut die Erklärung entgegen: _Ubi tu
Gajus, ego Gaja_; darauf erfolgte die Verzehrung des Hochzeitskuchens
(_Far_), wobei rings um den Herd die Ahnenbilder und Hausgötter der
Familie aufgestellt waren. Von diesem Augenblicke an teilte die junge
Frau den Hausgottesdienst ihres Mannes; seine Götter und Ahnen waren
fortan auch die ihrigen. Am Morgen nach der Hochzeit ergreift die junge
Frau die Zügel der Regierung im Hause; alle reden sie als _Domina_ an
und wenn sie ausgeht, umgiebt die alte Sitte überall schützend die
junge „Matrone“, die noch gestern ein Mädchen war. Sehr verschieden
von der Griechin, war sie ihrem Gatten ebenbürtig, nahm auch, wie
heute, an dessen amtlicher Stellung und deren Wirkungen teil, stand
ihm als _Mater familias_ ratgebend zur Seite, beteiligte sich an
den öffentlichen Festen und an den Gastmählern, war die Vorsteherin
des Haushaltes und hatte am häuslichen Herde die _Sacra privata_ zu
vollziehen. Das römische Gesetz fasste die Ehe als eine freiwillige
Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zu inniger
Lebensgemeinschaft (_Consortium omnis vitae_) auf, deren Zweck zugleich
Kindererzeugung ist. Dass in alter Zeit diese Ehe unlösbar war,
sicherte der Römerin hohe Achtung und eine so würdige Stellung, wie wir
dem im ganzen Altertum nicht wieder begegnen. Und dennoch, obwohl sie
nicht selten in der Ehe den Pantoffel schwang, der auch den Römern als
Sinnbild der weiblichen Herrschaft galt, befand sie sich zu Hause von
Rechtswegen in einer sehr fühlbaren Abhängigkeit. Wo die Ehe sie in die
Hand ihres Gatten gegeben, ward sie gewissermassen als die Tochter des
letzteren, als die Schwester seiner Kinder angesehen; alle Verbindungen
mit ihrer ursprünglichen Familie waren zerrissen. Ihr Gatte hatte ihr
gegenüber ein sehr ausgedehntes Strafrecht und konnte, wenn er sie auf
frischer That in Ehebruch ertappte, sie sofort töten. Stand die Frau
nicht in der „Hand“ des Gatten, so begnügte er sich, sie zu verstossen,
ihren Angehörigen die Bestrafung überlassend. Natürlich wurde auch in
Rom das Vergehen des Ehebruchs nur auf das Weib bezogen; dann erst,
wenn der Mann die Frau eines andern verführte, traf ihn der Vorwurf des
Ehebruchs.[1182] In Sachen des Erbrechts wurde die Frau gleichfalls
als Tochter des Hauses behandelt. Überlebte sie den Gatten, so erhielt
sie für sich ihr Eingebrachtes und ein Erbschaftsanteil, wie er auf
die Kinder entfiel. Starb sie dagegen vor ihrem Manne und kinderlos,
so hinterliess sie keine Erbschaft, doch blieb in Sachen der Mitgift
ihrem Vater ein Heimfallsrecht gewahrt. Vor Ablauf von zehn Monaten
nach des Gatten Tode durfte keine Witwe zu einer neuen Ehe schreiten,
und solche, die dies ganz unterliessen, wurden stets mit besonderer
Hochachtung angesehen. Alles in allem stand zur Zeit der Herrschaft des
ältesten römischen Rechts die Frau, selbst die Frau _sui juris_, für
Lebenszeit unter Vormundschaft.[1183]

Dies in grossen Zügen das Bild der römischen Altfamilie. Dasselbe
gehört in seiner Reinheit indes bloss den Tagen des Königtums und
den ersten Jahrhunderten der Republik an. Die Stellung der Frau
besserte sich nämlich allgemach, seitdem ein freierer Geist gegen
die alten starren Formen anzukämpfen begann; zugleich aber nahm die
fortschreitende Zersetzung der Altfamilie ihren Anfang. Die spätere
Geschichte der Römer, insbesondere unter dem Kaiserreiche, zeigt die
Altfamilie in ihrer allmählichen Umgestaltung zur Familie unserer Tage,
wie sie zuletzt durch das Christentum ausgebildet wurde, begriffen.
Als Zeiten des Sittenverfalls brandmarken sie die Geschichtsschreiber;
gerade aus ihnen ging aber die moderne Familie als neuer Phönix hervor;
ja sie sind gewissermassen eine +notwendige Vorbedingung+ dazu gewesen.
Stets, wie wir sahen, hat die Stellung des Weibes, seine Freiheit oder
Unfreiheit, auch die Gestaltung der Familie selbst bedingt. Wo der
Mann Herr der Gattin ist, herrscht er auch über Kinder und Familie.
Seine _patria potestas_ steigt und sinkt mit seiner ehelichen Gewalt.
Indem das Weib derselben sich, wenn auch schliesslich auf Kosten der
Sittlichkeit, entwand, untergrub sie auch die väterliche Autorität, auf
welcher die Altfamilie beruhte.

Der Gang dieser Ereignisse wäre Sache einer besonderen,
kulturgeschichtlichen Darstellung. Nur so viel sei hier angedeutet,
dass es wiederum das in der Geschichte der Familie so hochwichtige
Eigentum war, welches die Umwandlung einleitete. Mit dem dritten
Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung kam nämlich das „Dotalsystem“
zur Geltung, wonach die Frau ihre Mitgift für sich behielt, und
damit war ein wesentlicher Fortschritt in ihrer Befreiung von der
Mannesherrschaft angebahnt. Zugleich ward nun ermöglicht, was früher
unmöglich gewesen: die Trennung der Ehe. Wenn es auch übertrieben
ist, dass erst im Jahre 520 der Stadt die erste Ehescheidung daselbst
vorgekommen sein soll, so waren dieselben doch gewiss höchst selten.
Desto häufiger wurden sie seit den punischen Kriegen, wobei man als
Grund zur Trennung Unverträglichkeit des Charakters geltend machte.
Dabei vermied man, grosses Aufsehen zu erregen; jeder Teil nahm, was
eben früher nicht anging, sein Eigentum an sich, um fortan wieder
nach seinem Geschmack zu leben. War die Bewegung der Römerin in der
Öffentlichkeit von Haus aus eine freiere, so begünstigte sie noch
wesentlich das Eindringen der griechischen Gesittung in das bis dahin
einfach ländliche, zugleich rauhe und kriegerische Leben Roms. Die
Frauen nahmen an der neuen Strömung den hervorragendsten Anteil, und
eine eigentümliche Erscheinung sind die geistreichen Frauenzirkel,
welche zur Zeit der Scipionen der Mittelpunkt des höheren Lebens in Rom
waren. Diese wachsende Gesittung konnte die Selbständigkeit des Weibes
nur fördern; aber aus der Sicherheit eines engen, jedoch heiligen
Berufes traten sie auch auf den schlüpfrigen Boden einer bedenklichen
Ungebundenheit hinaus. Damit war eine Lockerung der ehelichen Bande
unvermeidlich, zumal als die Frau die dem Manne in geschlechtlichen
Dingen gestattete Freiheit auch für sich zu beanspruchen begann. Indes
nicht erst unter dem Kaiserreiche, schon in den letzten Menschenaltern
der Republik waren die Ehescheidungen und Wiedervermählungen an der
Tagesordnung und gab es Damen, welche ihre Jahre nicht nach der
Zahl der Konsuln, sondern ihrer Gatten zählten. Indem die Frauen
immer mehr Verfügungsrecht über ihr Eigentum errangen und steigende
Lebensansprüche erhoben, gewann die Ansicht, welche die Ehe als eine
Last, als ein notwendiges Übel betrachtete, worauf der Censor Q.
Metellus Numidicus schon 102 vor Chr. hingewiesen hatte, immer mehr
Boden und die Ehelosigkeit nahm schliesslich in Rom ebenso überhand
wie die leichtsinnigen Ehescheidungen. Damit mehrten sich wieder alle
Arten von Ausschweifungen unter beiden Geschlechtern. Schon Cäsar
musste durch Belohnungen zur Ehe aufmuntern, was aber sehr wenig half;
Oktavian erliess strenge Gesetze gegen die Ehelosigkeit und befreite
Mütter, die drei Kinder besassen, von aller Vormundschaft.

Um diese Zeit ärgster Zügellosigkeit der Sitten, wie sie in solchem
Grade und Umfange die Welt nicht zum zweiten Male gesehen, im letzten
Jahrhundert der Republik und in den Anfängen des Kaiserreiches, bestand
die Mündigung (_Emancipatio_) der Weiber in den höheren Kreisen
thatsächlich, und das einzige Lebensziel war hier der Genuss. Wenn aber
der grimmige und heissblütige Dichter der „Pharsalia“ im achten Gesange
schreibt:

                                  Barbarische Liebe
    Kennt die Welt! Nach tierischer Art blind rasend befleckt sie
    Durch unzählige Frauen Gesetz und Sitte des Ehebunds.
    Und verschleiert ist nicht das Geheimnis schnöder Vermählung!
    Unter hundert Frauen, erhitzt vom Mahl und Weine,
    Scheuet die Königsburg der Gelüste keine, die andern
    Frommer Gebrauch verwehrt. In Umarmungen vieler ermattet
    Nicht der eine Gemahl in der ganzen Nacht. Mit dem König
    Liegen die Schwestern vereint und (ein heiliger Name!) die Mutter --

so sei nicht vergessen, dass bei +Lucan+ wie im „Satyricon“ des
+Petronius+ u. a. wir es mit Schilderungen zu thun haben, welche
durchaus keine allgemeine Geltung gestatten. Man durchschaut heute
die Übertreibungen der Sittenschilderer, welche die Ausschweifungen
einzelner Kreise zur Lebensregel stempeln. Unleugbar hatte Rom wie
jedes Volk der Welt seinen wohlbemessenen Anteil an Lasterhaftigkeit.
Knabenliebe ging im Schwange und die grössten Männer der Republik
machten aus ihr kein Hehl; die Tuskergasse, die Damen der Theater und
der Schenken boten zur Genüge Bilder der Zügellosigkeit. Aber selbst
Rom kannte doch in grosser Anzahl auch Frauen anderer Art, während in
den Provinzen, und sogar in der höheren Gesellschaft, Sittenstrenge
waltete. Auf den erhaltenen Grabinschriften spricht sich oft ein
inniges Verhältnis der beiden Gatten aus, und häufiger als man annehmen
sollte, sind die _Univirae_, die Witwen, die nur einem Manne angehört
hatten.[1184] Schon im Zeitalter der Antonine (138-180 n. Chr.) ist
die durch so grosse Massen schnell und auf schlimmem Wege gewonnener
Reichtümer in Unordnung geratene römische Gesellschaft wieder zu
sich selbst, wieder zu grösserer Ruhe gekommen. Offenbar hatte sie
einen ähnlichen Charakter angenommen, wie alle Teile der menschlichen
Gesellschaft, die eine hohe Stufe des Reichtums, der geistigen Kultur
und der Verfeinerung erreicht haben. So begegnen wir auch bei ihr
schmachvollen Lastern und erhabener Tugend, wüsten Ausschweifungen
und strengster Sittlichkeit.[1185] Aber die Familie hatte eine
Wandlung erfahren, aufgebaut auf die Selbständigkeit des Weibes, zu
deren Entwicklung auch die durchlebte Periode wüster Gährung mit
ihrem Durchbrechen der Schranken alter Sitte und Begriffe nicht wenig
beigetragen hatte.

Schon gegen Ende der Republik hin wurde, wie erwähnt, eine freiere Ehe
Sitte, in welcher die Frau weder die Verfügung über ihr angestammtes
Vermögen verlor, noch persönlich der Gewalt des Mannes unterworfen
war. Unter dem Kaiserreiche wurden die alten Formen der Eheschliessung
vollends fast ganz obsolet: die besprochene losere, auf einfacher
gegenseitiger Einwilligung ohne religiöse oder bürgerliche Zeremonieen
beruhende Form der sogenannten freien Ehe wurde die durchaus
gewöhnliche und hatte die Folge, dass die auf solche Weise verheiratete
Frau in den Augen des Gesetzes als der Familie ihres Vaters angehörig
betrachtet wurde und unter dessen Vormundschaft stand, nicht unter
jener ihres Gatten. Die alte _patria potestas_ hatte sich vollständig
überlebt, und die praktische Folge der allgemeinen Annahme dieser Art
von Eheschliessung war die vollständig gesetzliche Unabhängigkeit der
Frau. Nur ihre Mitgift ging in das Vermögen des Mannes über, aber
nicht einmal an diese war sein Anrecht unbeschränkt; ihr übriges Hab
und Gut behielt die Frau als Eigentum und rechtlich stand dem Manne
nicht einmal dessen Niessbrauch zu.[1186] Sie hatte also das freie
Verfügungsrecht sowohl über ihr eingebrachtes Vermögen als über das,
was ihr später aus der Erbschaft ihres Vaters zufiel.[1187] Auf solche
Art ging ein sehr beträchtlicher Teil des römischen Reichtums in den
unbeschränkten Besitz der Frauen über, welche dann im eigentlichsten
Sinne des Wortes die Gebieterinnen ihrer Gatten wurden. So erlangten
die Frauen im Kaiserreiche einen Grad von Freiheit und Würde, den sie
später einbüssten und niemals ganz wieder erlangten. Die Verfassung der
Familie hatte dergestalt eine vollständige Umwälzung erlitten. Anstatt
auf dem alten Grundsatz der unumschränkten Mannesherrschaft, war sie
auf dem der gleichen Berechtigung der Frau aufgebaut. Die gesetzliche
Stellung der Frau war eine völlig unabhängige geworden, während ihre
gesellschaftliche Stellung eine höchst geachtete war.[1188] Schon
Kaiser Claudius schaffte die Vormundschaft der Seitenverwandten
männlicher Linie ab, und wahrscheinlich war bereits mit dem dritten
Jahrhundert unserer Zeitrechnung von einer Vormundschaft gegenüber
Frauen _sui juris_, welche das 25. Lebensjahr vollendet hatten,
überhaupt nicht mehr die Rede.[1189] Aber die völlige Aufhebung der die
natürlichen Gefühle verleugnenden zivilrechtlichen Blutsverwandtschaft
fand erst unter dem Einflusse zarterer Empfindungen und der
christlichen Ideen im Jahre 543 durch Justinian statt. Damit war erst
der Boden für Familie und Ehe im modernen Sinne geschaffen.


[1156] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 218-219.

[1157] M. +Lange+. Römische Altertümer. Berlin 1863. Bd. I. S. 90.

[1158] +Lippert+. A. a. O. S. 221.

[1159] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 301-306.

[1160] +Lippert+. A. a. O. S. 150.

[1161] A. a. O. S. 219.

[1162] _Famuli origo ab Oscis dependet, apud quos servus famel dicitur,
unde et familia vocata_ sagt +Paulus Diaconus+.

[1163] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 122.

[1164] Die Ehe- und Familienverhältnisse der Griechen und besonders
der Römer sind der Gegenstand sehr genauer juridischer Untersuchungen
geworden und es liegen umfangreiche Werke darüber vor. Ich
beschränke mich daher in obigem auf die für die Zwecke meines Buches
unentbehrlichsten Umrisse.

[1165] +Lippert+. A. a. O. S. 145.

[1166] +Lippert+. A. a. O. S. 167.

[1167] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 681.

[1168] Geschah es doch sogar in Athen, dass Sokrates seine Frau
Xantippe dem Alkibiades lieh.

[1169] A. a. O. S. 682.

[1170] +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Zweite Abteil. I. Bd. Leipzig
1876. S. 5.

[1171] +Döllinger+. A. a. O. S. 683.

[1172] Ausführlicheres siehe bei: +Forbiger+. Hellas und Rom. A. a. O.
S. 280-283.

[1173] Um Fehlgeburten zu bewirken wurden _Pessaria_, die aus Honig und
Nieswurz oder Euphorbium bereitet waren, tief eingeführt (Archiv für
Anthropologie Bd. V. S. 451).

[1174] +William Edward Hartpole Lecky+. Sittengeschichte Europas von
Augustus bis auf Karl den Grossen. Deutsch von Dr. H. +Jolowicz+.
Leipzig und Heidelberg 1879. Bd. II. S. 249.

[1175] Siehe oben S. 304.

[1176] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 40.

[1177] A. a. O. S. 47.

[1178] +Duruy+. Geschichte des römischen Kaiserreichs. Bd. III. S. 6.

[1179] +Duruy+. A. a. O. S. 7-23.

[1180] Verbindungen, die eingestandenermassen nur für einige wenige
Jahre eingegangen wurden, haben immer neben dauernden Ehen bestanden;
unter dem Kaiserreiche, wahrscheinlich seit Augustus, wurden sie
gesetzlich anerkannt und das Konkubinat erhält den Namen Ehe. Die
Benennung _Concubina_ bezeichnete im Kaiserreiche „Frau“ im streng
gesetzlichen Sinne. Diese Verbindung war im wesentlichen eine Form der
Eheschliessung, denn wer sich zu einer Konkubine eine „Frau“ oder noch
eine Konkubine nahm, machte sich gesetzlich des Ehebruchs schuldig.
Wie die niedrigste Form der Ehe wurde sie ohne jede Feierlichkeit
geschlossen und konnte nach Belieben gelöst werden. Es war also eine
„Ehe auf Zeit“. Das Eigentümliche dabei war, dass sie von patrizischen
Männern mit freigelassenen Frauen geschlossen wurde, die gesetzlich
keine Ehe eingehen durften, dass die Konkubine bei ihrer vollkommen
anerkannten und ehrenvollen Stellung nicht den Rang ihres Mannes
teilte, dass sie keine Mitgift brachte und dass die Kinder im Range der
Mutter verblieben und von der Beerbung des Vaters ausgeschlossen waren.

[1181] +Ludwig Friedländer+. Darstellungen aus der Sittengeschichte
Roms in der Zeit von August bis zum Ausgange der Antonine. Leipzig
1862. Bd. I. S. 269.

[1182] +Duruy+. A. a. O. S. 25-50.

[1183] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 702.

[1184] Ein ausführliches Gemälde des römischen Familienlebens zur
Zeit der Antonine siehe bei +Albert Forbiger+. Hellas und Rom. Erste
Abteilung. Bd. I. S. 308-336.

[1185] +Duruy+. A. a. O. S. 505-506.

[1186] +Friedländer+. A. a. O. S. 273.

[1187] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 254.

[1188] +Lecky+. A. a. O. S. 255.

[1189] +Duruy+. A. a. O. S. 51.



XXIX.

Entwicklung der modernen Ehe und Familie.


Der durchgreifendste Unterschied zwischen dem Familienbegriff der
Alten und jenem, wie er sich bei den christlichen Kulturvölkern im
Laufe des Mittelalters herausgestaltet hat, liegt darin, dass er aus
einem vorwiegend +rechtlichen+ ein vorwiegend +religiös-sittlicher+
geworden. Eine Darstellung dieser nur sehr langsam sich vollziehenden
Umwälzung müsste strenge genommen zu einer Kulturgeschichte des ganzen
Mittelalters werden, daher dieser abschliessende Abschnitt bloss einige
der wichtigsten Streiflichter darauf zu werfen vermag.

Ihren Ausgangspunkt nimmt die neue Anschauungsweise von der veränderten
Beurteilung des Geschlechtsverkehrs überhaupt, und diese reicht noch
bis in die Römerzeit zurück. Nirgends im Altertum, so sahen wir,
galt die Befriedigung einer mächtigen und vorübergehenden sinnlichen
Begierde seitens des Mannes für strafbar. Einer der wichtigsten
Schritte war demnach das noch in die heidnische Kaiserzeit fallende,
entschiedene Auftreten für die +Gegenseitigkeit+ jener Pflicht
ehelicher Treue, welche zuvor beinahe ausschliesslich den Frauen
auferlegt war. Nach des +Aristoteles+ Vorbilde suchten +Plutarch+ und
+Seneca+, beide im ersten christlichen Jahrhundert, den Männern in der
schärfsten und unzweideutigsten Weise die Pflicht einzuschärfen, in der
Ehe dieselbe Treue gegen ihre Frauen zu beobachten, welche sie von
ihnen erwarteten. Theoretisch gewann auch diese Pflicht so festen Fuss
im römischen Leben, dass der grosse Jurist +Ulpian+ (gest. 228 n. Chr.)
sie als gesetzliche Grundregel anerkannte. Gleichzeitig aber reifte das
Emporblühen der neuplatonischen und pythagoräischen Philosophie die
Anschauung, dass der Körper und seine Leidenschaften wesentlich böse
seien und alle Tugend in einer Reinigung und Abkehr vom Materiellen
bestehe. Die wichtigste Folge hiervon war die etwas strengere Ansicht
von der Keuschheit vor der Ehe bei Männern. Der bithynische Rhetor
und Philosoph +Dion Chrysostomos+ (gest. Anfangs des zweiten Jahrh.)
verlangte schon, dass die Prostitution gesetzlich unterdrückt werde.
Der Glaube an die Unreinheit aller körperlichen Dinge und die Pflicht,
sich über dieselben zu erheben, wurde im dritten Jahrhundert mit
Nachdruck eingeschärft. Bald machte sich das Christentum zum Vertreter
der neuen Richtung. Es betrachtete die geschlechtliche Reinheit als
die wichtigste aller Tugenden, und der grösste Teil der kirchlichen
Verordnungen bezog sich auf Sünden der Unkeuschheit. Das Christentum
ward der grosse Feind der sinnlichen Leidenschaften und im Gegensatze
zu dem Schönheitsgürtel der Griechen und Römer trugen die christlichen
Heiligen und Asketen Keuschheitsgürtel, welche die sinnliche
Leidenschaft töteten oder nur den Reinen passten.[1190]

So wurde den Menschen zwar eine tiefe und dauernde Überzeugung von
der Wichtigkeit der Keuschheit beigebracht, zugleich aber auch die
Ansicht gefördert, dass die Ehe selbst etwas Unreines sei. Der
Begattungstrieb wurde immer als Folge vom Sündenfalle der ersten
Menschen, und die Ehe fast ausschliesslich von ihrer niedrigsten Seite
betrachtet. Das Ziel der Asketen war, die Menschen für ein Leben der
Jungfräulichkeit zu gewinnen, und folgerichtig wurde die Ehe als ein
niederer Zustand behandelt. Man gab allerdings ihre Notwendigkeit
zu und rechtfertigte sie als Fortpflanzungsmittel der Gattung und
Befreiung von grösseren Übeln; aber dennoch betrachtete man sie als
einen Zustand der Erniedrigung, dem alle, welche wahre Heiligkeit
anstreben, entfliehen müssten. Der Ehe überhaupt oder in der Ehe
sich der vollständigen Vereinigung zu enthalten, wurde als ein Beweis
der Heiligkeit angesehen, daher auch nominelle Ehen, bei denen beide
Teile übereinkamen, das Ehebett zu meiden, nicht ungewöhnlich waren.
Aus dieser Vorstellung von der Sündhaftigkeit der Ehe erwuchs sehr
natürlich das Gefühl, dass die Geistlichkeit, welcher in den ältesten
Zeiten der Kirche die Ehe ohne Einschränkung gestattet war,[1191]
als der heiligste Stand in dieser Beziehung weniger Freiheit haben
müsste als die Laien. Schon im Verlaufe des vierten Jahrhunderts
ward es ein anerkannter Grundsatz, dass Priesterehen strafbar seien.
Nichtsdestoweniger wurden sie gewohnheitsmässig und zwar meist mit
der grössten Öffentlichkeit feierlich geschlossen. Die vollständige
Beseitigung der Priesterehe ist hauptsächlich erst Papst Gregor VII.
(Hildebrand) zu verdanken, welcher dieses Ziel mit unermüdlicher
Beharrlichkeit verfolgte.[1192] Unfraglich kam Gregor VII. mit dem 1075
erlassenen Cölibatsgesetze dem Geiste seiner Zeit entgegen.[1193]

Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke
Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite
Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen,
ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten
und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die
Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der
menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber
aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert
nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen
Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung
ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden,
dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder
heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss
bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat
Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch
wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt;
erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen
Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im
bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso
lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren
Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im
heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt
abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach
kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich;
es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der
Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht
auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe
liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte.
So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der
Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche
Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit
weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel
schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert
unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo
die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_
übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und
noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben
Sakramente an.

Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen
religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie,
zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum
die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet
vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre
Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss
geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums
Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der
heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht
verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang
der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In
der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass
der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden
gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung
auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt
weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es
als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass
alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen
strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen
Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich
erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das
Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas
Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem
nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma
als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen
und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese
in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die
von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider
Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein
der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart,
welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab
hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt
sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive
Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt
ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung
hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+
Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des
Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer
intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]

Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für
die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen
und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der
natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter
Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der
Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten
Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich
wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt,
sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib
gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung
vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung
beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck:
in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies
aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem
natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der
zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die
Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und
wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den
Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so
bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend
+Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer
schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben,
und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen
der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach
der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine
Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln
an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der
natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und
cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu
einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201]
Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland
ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde
Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb
veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung
die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen
Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit
der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt,
als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und
jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche,
der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie
alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser
Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz
und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte,
welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz
und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener
rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle
Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des
Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften
Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen
Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend,
Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den
Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst,
welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm
gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu
erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem
Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem
Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität
und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein
und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils
vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von
den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich
platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren
denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe
musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und
wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist
es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den
Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue
Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit.
Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten
und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe
Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder,
wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst
und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber.
Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben
erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine
Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel
ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes
seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei
ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur
in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele
im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen
auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz,
geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die
alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei
gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste
Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen
folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn
sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam
zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten
sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei
anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer
gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen
nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche
auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen
kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben
geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren,
suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die
Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht
übertrieben.

Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind
das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die
Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies
+eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit
in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte
Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens,
warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum
erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden
Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die
eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit,
auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche
Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer
rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig
und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere
Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche
Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas
Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten
Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen
Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau
von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus
nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie
blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der
ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere
Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen
Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung
und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten
viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend
beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl
zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig
untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall,
wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten
Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten,
sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207]
Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben.
Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die
Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch
die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in
ihre Rechte trat.

Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert
die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in
immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben
aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte,
es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue
Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und
gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so
dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die
bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser
späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie
uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft
ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der
Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der
so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche,
sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur
wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze
des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen,
harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze
zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals
und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine
bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch
die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche
die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen
bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation,
indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die
Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis,
das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen
zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.

Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens,
wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche
Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters
und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und
führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und
abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit
verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr
Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde
gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche
und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die
Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht
erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und
ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche
Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es
erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte,
das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu
lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene
Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.

Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es
sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren
die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein
kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese
Frage am besten beantworten.


[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266.

[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche,
welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen
wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres
Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen
Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S.
184.)

[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278.

[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter.
Berlin 1885. Bd. I. S. 354.

[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273.

[1195] Matthäus 19, 8. 9.

[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis
mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis
(_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der
Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden.

[1197] Ephes. 5, 32.

[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche
gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der
Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in
einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer
Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische
Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich
gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall
von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von
+Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso
wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon
von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen
ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch
die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger,
Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog
die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die
Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein.
Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter
Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber
nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan
van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft
Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein
Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen
Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss
gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der
fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden
Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem
Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle
und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters
ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und
vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg
befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu
nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge,
sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser
Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln.
In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen
Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet.

[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290.

[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309.

[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53.

[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle
anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich
heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends
der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer
eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich
modifizierten Bildung.

[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des
Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.

[1204] A. a. O. S. 58.

[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger.
Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451.

[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74.

[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284.

[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172.



XXX.

Rückblick und Ausblick.


In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen
Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der
andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend.
Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer
gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener
Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente,
wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe,
keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder,
blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in
dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später
die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das
Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter
eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren
Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine
Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist
mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe
bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich
die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als
dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach
tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge
hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren
nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die
Schwesterkinder.

Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete,
desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche.
Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes
des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber
fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem
eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten
sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der
Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst.
Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich
sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die
friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt.
Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild
herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede
Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam,
die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte
Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der
Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal
polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten
Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den
Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als
sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche
geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des
Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen
Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden
Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt
sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht.
Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer
Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort,
bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach
dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht.
Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+,
so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die
väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die
Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen
befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine
gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die
natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die
künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn,
und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen
Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon
eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die
Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf
umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr
die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern
hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen
und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich
solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr
war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich
vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe
herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte
Klassen.

Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen
der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen,
ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft.
Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen
Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft
trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere
Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern
bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft
unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen.
Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das
Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des
Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser
Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und
Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet
und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem
nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk,
Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs
und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe
gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war
freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche
vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe
aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation
beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte
man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts
als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der
einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet.
Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern
Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der
Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt
sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die
polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu
können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge
Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders
ihrer männlichen Hälfte.

In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder
sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt
über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der
+Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer
zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen
Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die
Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im
Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung
dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit
bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich
uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten
Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes
von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt
nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche
Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach
vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als
die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich
sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere
im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja
den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach
dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je
nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe
entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon
längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand
in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich,
dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer
enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen
der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn
sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum
vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als
einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch
nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die
sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der
Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem
Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie
sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit,
die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch,
mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen,
und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient
ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher
dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in
Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen
Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen
schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres
ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das
kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das
spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con
dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn
nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“
beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben
des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst
und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt
erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche
stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und
Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die
Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht
aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise,
welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und
zu fühlen gelernt hat.

Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar
viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu
läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso
unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende
Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit
dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss
die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger
Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen
nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf.
Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit
der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die
Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des
Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und
unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger
eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die
Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der
Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu
Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer
Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die
bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt
unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts
führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen
Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in
England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem
Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend,
machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von
Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über.
Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser
heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und
Gewissensfreiheit.

Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei
den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und
Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses
Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den
grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders
als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners
oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich
die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche
einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden;
in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen
Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils
die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen
Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die
christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach
das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in
Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart
Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte,
erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten
Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen,
baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder
auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung
der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch
wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich
im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die
Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht
mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt
ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die
Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer
wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der
Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind
in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des
Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der
Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine
Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl
aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist
unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen
zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere
Zahl der Geburten immer kleiner werden.

So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende
Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für
Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst.
Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen
und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses
Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss
den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich
Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als
eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal
schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine
Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung
von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit
geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz
auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage
Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von
individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein
Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine
Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände
desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der
Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht
gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not
zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon
und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte
bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und
fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen-
und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen
zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr
erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die
Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das
Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der
Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer
jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form
der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt
das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen
Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur
grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich
gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und
Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe
durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe
als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die
provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe
mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der
Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser
als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen
über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen
Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern
bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben
werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder
meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in
gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche
Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im
ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind,
wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne
wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen,
nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht,
das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für
seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen
werden?[1216]

Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen
der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr
ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen
Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen
der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten
Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche
der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des
Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische
Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der
Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H.
+Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die
Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+
zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden
Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung
von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf
mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre.
Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut
haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat.
Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das
Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die
Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso
ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre
der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren
aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein
Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das
Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt
glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern
seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die
Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen
das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass
viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter
zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische,
ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann
sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung
verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit
entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen
wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das
Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung
hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu
ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben,
was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die
ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze
können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem
das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht
die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen
Erzeugnissen.

Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen
Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis,
Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter
Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert,
verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die
Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker
die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge
gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung
der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche
Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser
geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die
Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219]
Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich
obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und
so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+,
dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen
der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der
Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220]
Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es
vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie
wird abhängen von jener des Staates+.

Was die Ehe anbetrifft, so hat sich gezeigt: +keine+ Eheform ist
+unbedingt+ notwendig. Die Menschheit hat es schon mit gar vielen
versucht. Sie wird neue Formen ersinnen. Nach welcher Richtung sie
sich bewegen werden, lässt sich bloss ahnen: wahrscheinlich in jener,
die gesellschaftlich die erspriesslichste sein wird. Das Nützliche
schwankt aber je nach der Beschaffenheit der Gesellschaft. Dort wo
der Staat an der Kindererziehung unbeteiligt verharrt, wird strengere
Einehe notwendig werden; die Familie wird fester gefügt sein müssen,
denn nur in ihr werden die kommenden Geschlechter Schutz und Erziehung
erhalten können. Wo hingegen, wie in den Ländern höchster Gesittung,
die Interessen der Einzelwesen immer mehr der Solidarität zustreben,
wird der Staat stufenweise immer mehr die Familie in der Sorge um
die Erziehung seiner zukünftigen Bürger ersetzen müssen.[1221]
Genau betrachtet hat Ähnliches sich von Alters her vollzogen. Die
ursprüngliche Vaterfamilie war, so sahen wir, ein Mikrokosmus,
welcher Staat, Kirche, Schule, Volkswirtschaft, Gesellschaft im
Keime enthielt und die Verrichtungen dieser Lebenskreise mit
vollzog. Allmählich aber lösten sich die Verrichtungen der genannten
umfassenderen Lebenskreise von der Familie ab und die Familie ward
auf ihre eigenartigen Verrichtungen beschränkt. Die Familie, lehrt
man, ist die Grundlage von Gesellschaft und Staat. Zwiefach falsch:
geschichtlich und thatsächlich! Der Staat ist keineswegs die erweiterte
Familie, noch ist der Organismus der Familie schlechthin ein Vorbild
des Staatsorganismus.[1222] Familienleben und Staatsleben bedingen
sich nicht in ihrem Prinzip, wohl aber in ihren Wirkungen.[1223] Die
wirtschaftlichen und die Erziehungsaufgaben einer Kulturgemeinschaft
lassen sich ohne die Familie lösen, die heutige Familie sich nur
schwer dem Geiste des Kulturfortschrittes anpassen. Ist die oben
erwähnte Allmacht der Familie, selbst in ihrer jetzigen, schon
abgeschwächten Gestalt, nicht in mancher Hinsicht kulturgefährlich?
Kraft dieser Allmacht dürfen Eltern ihre Kinder um ein Bettelgeld der
Maschinenarbeit ausliefern, deren Geistesanlagen und Körperkraft
verschleudern, sie sogar an das Laster verkaufen. Und alles dieses
dank einer volltönenden Phrase, des Schlagwortes „Elternrechte“. So
wenig aber „Kinder haben“ Würde verleiht, so wenig und noch weniger
giebt es Rechte auf diese Kinder. Vielmehr sind +sie+ berechtigt, sagt
treffend +Ferdinand von Saar+, von den Eltern zu fordern, was sie immer
wollen, von ihnen, die sie in die Welt gesetzt im raschen Taumel einer
sünd'gen Lust. Eine gute Erziehung ist die einzige Entschuldigung,
welche die Eltern vor den Wesen haben -- denen sie das gefährliche
Geschenk des Lebens machten; denn sie ist das Mittel, die unbegehrte
Existenz würdig oder wenigstens erträglich zu machen. So urteilt
scharfsinnig eine Frau.[1224] Oft aber kümmern sich die Eltern gar
nicht oder nur schlecht um der Kinder geistige und sittliche Erziehung.
Ja, die Beispiele von Ausbeutung, von bewusster Verwahrlosung sind gar
nicht vereinzelt. Erst als die gesellschaftliche Obervormundschaft des
Staates einigermassen zur Geltung gelangte, konnten die schwersten und
verderblichsten Fesseln der Kindersklaverei gelockert werden. Wo bleibt
die ausnahmslose Berechtigung der Familie? Wo ihr sittlicher Wert? Man
versuche also nicht, das „Heiligtum der Familie“ zu verherrlichen.
Sie hat zu allen Zeiten neben ihren glänzend strahlenden Lichtseiten
auch ihre sehr hässlichen Flecken gehabt, und so wie die Lobredner
sie darstellen, gehört sie meist in das Bereich frommer Wünsche, auch
theoretischer Anforderungen, welchen die Wirklichkeit nur selten
entspricht. Wer vermöchte es zu leugnen, dass in der grossen Mehrzahl
der Fälle, seine Familienumgebung dem Kinde eine bedauerliche Schule
sei, wie geschaffen, den Körper zu verkümmern, das Gemüt zu verderben
und den Geist zu fälschen?[1225]

So wie sie dermalen ist, mit allen ihren leuchtenden Vorzügen und
schweren Mängeln, ist die Familie ein geschichtlich notwendig
Gewordenes, aus den jeweiligen Gesittungszuständen Hervorgegangenes,
und wer +macht+ denn, fragt sehr treffend +Riehl+, in letzter Instanz
die politischen und sozialen Zustände, als das Volk selber?[1226]
Was die Familie in Wechselwirkung für die Förderung der Gesittung
geleistet hat, muss und soll ihr unvergessen bleiben. So will es die
Unparteilichkeit der geschichtlichen Beurteilung. Auf absehbare Zeiten
ist auch ihre Rolle nicht ausgespielt. Nur so viel kann man, glaube
ich, voraussetzen, dass ganz im Gegensatze zu H. +Spencers+ Annahme,
in gewissen Gesellschaften wenigstens, die Bedeutung der Familie eine
immer geringere werden wird. Ich kann die Ansicht des geistvollen
+Riehl+ nicht teilen, dass wir jetzt schon bei dem der Familienallmacht
entgegengesetzten Extrem stünden, wo die Familie erdrückt wird von der
schrankenlosen Berechtigung des Individuums.[1227] Allmählich wird aber
die Gesellschaft allerdings es stets mehr als ihre Aufgabe erachten,
weniger die Ehe zu regeln und mehr die neue Gesellschaft heranzubilden.
Die Sorge um die Kindheit wird ihr wichtigstes Interesse sein, während
die Verbindungen der beiden Geschlechter an sich in wachsender Weise
als einfache Handlungen des Privatlebens gelten, sich immer freier
lösbarer gestalten dürften. Erziehen, und gut erziehen, darauf wird der
Staat immer mehr abzielen und dieses wichtige Geschäft an sich nehmen.
Wie diese einschneidende Umgestaltung der Familie im gesellschaftlichen
Organismus sich vollziehen, wo sie Halt machen werden, steht freilich
dahin. Auf dem weiten Gebiete, wo Staat und Familie sich berühren,
erkennt man vorerst nur unbestimmte Umrisse, schwankende Gestalten.
Diese festzuhalten, ihnen Körper und Wesenheit zu verleihen, bleibt
Sorge und Aufgabe der nachkommenden Enkelgeschlechter.


[1209] +Ch. Letourneau+. Sociologie. S. 357-358. 379-380.

[1210] Vergl. darüber: +Karl Julius Duboc+. Die Psychologie der Liebe.
Hannover 1874.

[1211] Daher gilt in Deutschland eine vollständige und unheilbare
Untüchtigkeit des Mannes, welche während der Ehe entstanden ist, als
Scheidungsgrund (+Schmidts+ Jahrbücher der in- und ausländischen
gesamten Medizin. Leipzig 1888. Bd. 218. S. 269).

[1212] In den Niederlanden bewirkte die Reformation frühzeitig grössere
Selbständigkeit der Frau. Siehe: S. J. +Fockema Andreae+. _Bijdragen
tol de Nederlandsche Rechtsgeschiedenis._ Haarlem 1888. Bd. I. S. 87-62.

[1213] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 220.

[1214] +Max Nordau+. Die konventionellen Lügen der Kulturmenschheit.
Leipzig 1884. S. 330.

[1215] +Richard Voss+. Rolla. Die Lebenstragödie einer Schauspielerin.
Leipzig o. J. Bd. II. S. 65.

[1216] +Hans Wachenhusen+. Was die Strasse verschlingt. Berlin 1882.
Bd. I. S. IV. Bekanntlich sucht jedes Zeitalter das Gute in der
Vergangenheit. So singt z. B. +Ariost+:

    _Cortesi donne ebbe l'antiqua estade,
    Che le virtà, non le ricchesse, amaro.
    Al tempo nostro si ritrovan rade,
    A cui, più del guadagno, altro sia caro._

    (_Orlando furioso, 26._)

[1217] +W. H. Riehl.+ Die Familie. Stuttgart, 1873. S. [?]

[1218] +Peschel+. Völkerkunde. S. 220.

[1219] +Lecky+. Sittengeschichte Europas. Bd. II. S. 309.

[1220] A. a. O.

[1221] +Letourneau+. Sociologie. S. 359-360.

[1222] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 117.

[1223] A. a. O. S. 110.

[1224] +Auguste Groner+ im Echo 1887. Bd. II. S. 360.

[1225] +Letourneau+. A. a. O. S. 381.

[1226] W. H. +Riehl+. A. a. O. S. 284.

[1227] A. a. O. S. 230.



Sach-Register.


    Abasen 498.

    Abessinier 311. 328. 339. 359.

    Abiponer 311.

    _Abortus_ s. Fruchtabtreibung.

    Ackerbau der Nomaden 198.

    Adel 351. 518.

    Adighe 292.

    Adiye oder Bubi 68.

    Adoption in Altrom 545,
      in Japan 385.

    Adrogation 545.

    Ägypter 334. 336. 369-371.

    Affen, sind oft Polygamisten 22-23.

    Afghanen 224. 264. 265. 311.

    Afrika, Ausdehnung des Matriarchats in -- 108-211.
      Polyandrie in -- 245-246.

    Agareb 334.

    Agathyrsen 130. 241.

    Aghori- oder Aghorpunts 70.

    Agnation 204. 235,
      der Römer 523. 541.

    Ahnendienst 270. 375. 460.

    Aht 179.

    Aikeam-benanos 216.

    _Akdi_ 438.

    Akwapim 210.

    Albanesen 265. 435. 515. 516.

    Albatros (_Diomedea exulans_) 20.

    Aleuten 245. 327. 436.

    Alfuren 229. 231. 266. 267. 268. 311.

    Alligator 18.

    Altbayern 300.

    Altfamilie 529.

    „Altvater“ 303.

    Amazonen 127. 216.

    _Ambel-anak_-Ehe 236. 267.

    Amethyst-Schnecke (_Janthina_) 33.

    _Ampallang_ 294. 295.

    Amsel (_Merula vulgaris_) 29.

    Andamanen s. Mincopie.

    Angelsachsen 316.

    _Angobr_ 316.

    Anstandsgefühl s. Sittsamkeit.

    Anthropomorphen, Monogamie der -- 26.
      Ihre Grausamkeit 114.

    Antlitz, Verhüllung des -- der Frauen 94-96. 400. 419-421.

    Apingi 78.

    Araber 95. 116. 153. 171. 186. 198. 237-238. 264. 327. 360. 391-401.
      441. 493.

    Araukaner 291.

    Arawaken 140. 171.

    Arc, Jeanne d' -- 119.

    _Archon_ 522.

    Argentinier 74.

    Arier 239.
      Weiberraub 296.
      Eheformen 297.
      Ethnologisches über die -- 453-455.
      Älteste Kulturzustände 455-463.

    Aristokratie entspringt aus dem Patriarchat 497-498. 518.

    Armenier 336. 512.

    _Arscha-Ehe_ 312. 463.

    Arthropoden 33.

    _Arusi_ 403.

    Aschanti 209.

    Aschira 69.

    Aserbeidschan 442.

    _Asura_-Ehe. 312. 463.

    Asyr 327.

    „Atapeius“ 215. 244.

    Athen, Familienleben in -- 534-536.

    Atlasvögel 21.

    Attikotten 499.

    Auerhahn 19.

    Ausblick auf die Entwicklung der Familie 578-581.

    Auser 256.

    Australier 22. 62. 68. 88. 91. 103. 108. 109. 133-139. 148. 152-153.
      181. 182-183. 184. 187. 194-195. 207. 215. 244. 290. 293.

    Avanos 245.


    Baenda 89.

    Bafiote 342.

    Bahamainsulaner 67.

    Bajuwaren 517. 519.

    Bakongo 109.

    Balanten 348.

    Bali-Insulaner 183.

    Balonda 78. 203. 211.

    Balti 260.

    Bambarra 12.

    Banksinseln 290.

    Barea 211.

    Bastarde fehlen im Islâm 415.

    Batta 205. 229. 230. 232. 266. 268. 291. 295.

    Bawe-Neger 68.

    Bazen 211.

    Bê-Mbang-Nê 215.

    Beama 137.

    Beduinen 198. 441.

    Beilegung (_Composition_) 288. 289.

    Bekleidung, beginnt oft erst mit der Altersreife 60.
      Schamgefühl befestigt in der -- 75-76;
      aber nicht aus Schamgefühl entstanden 83-87;
      -- kann Schamhaftigkeit erwecken 88-90;
      -- anfangs in den Geschlechtern nicht differenziert 112.

    Belunesen 266.

    Berber 208-209. 327.

    Bergkalmyken 154.

    Beschneidung 363.

    Beuteltiere 38.

    Bhutia 251-252.

    Biber 35.

    Bihe 209.

    _Bina_-Ehe 255. 266.

    _Bint-amm_ 396.

    Birkhahn (_Tetrao tetrix_ L.) 19.

    _Birun_ 417.

    Bisayer 295.

    Bissagos-Neger 309.

    Blut, Einheit des -- 155.

    Blutbrüderschaft 156-158.

    Blutschande der ersten biblischen Menschen 59;
      -- hat ursprünglich nicht bestanden 130.
      Scheu vor -- bei den Buschmännern 142.
      Entstehung derselben 179-181;
      im Islâm 402.

    Bochârâ 434.

    Bodo 179.

    Bogos 211.

    Bojken 256.

    Bongo 308.

    Bosnien 320. 512.

    Botokuden 50. 68. 90. 103. 140.

    _Brahma_-Ehe 463.

    Brasilianische Indianer 185. 186. 311.
      Mischlinge 451.

    _Bratstvenici_ 503.

    _Bratstvo_ 502.

    Brautlauf 300.

    Brautschatz 269. 298.

    Brautstand 546-547.

    Brehongesetze in Irland. 494. 499.

    Britannier 242.

    Bruder, seine Rolle im Patriarchat 204.

    Bruni 294.

    _Bryllup_ 300.

    Bubi s. Adiye

    Budduma 309.

    Buddhismus 360.

    Buginesen 267.

    Bulgaren 118. 320. 345. 511.

    Burgunder 316.

    Buschmänner 68. 141.

    Busenrecht 322.

    Byzantiner 335.


    _Çadaq_ 404.

    _Caraya_ 22.

    _Castitas_ 65.

    Cayapoindianer 140.

    Cayuga 166.

    _Chal_ 238. 396.

    _Charivari_ 353.

    _Châtun_ 407.

    Chaymasindianer 69.

    Chewsuren 174. 184.

    Chibcha 311.

    China und Chinesen 94. 95. 104. 108. 162. 182. 189. 255. 311. 337.
      339. 376-383.

    Chippeway-Indianer 169.

    Cholos 74.

    Christentum 360.
      Sein Einfluss auf Ehe und Familie 555.

    Clan 187.
      Seine Entstehung 188. 190-196;
      -- der Zigeuner 464;
      -- u. Dorfverfassung 481-496.
      Reine u. unreine -- 488-489.

    _Clöbbergöll_ 219.

    _Coëmptio_ 301. 314. 315. 542.

    _Cognatio_ 523. 526.

    _Cognomen_ 525.

    _Coitus_ 8;
      -- öffentlich 91-92.

    _Compani_ 500.

    _Confarreatio_ 301. 542. 547.

    _Consanguinei_ 156.

    Couvade 362.

    Črnagora s. Tschernagorzen.

    _Çulka_ 312.

    _Cumhal_ 499.

    _Cunnilingua_ 433.

    _Curio_ 522.


    Dafla oder Dophla 251.

    Dahomeh, Amazonen in 116.
      Frauenkauf in -- 309. 348.

    _Daiva_-Ehe 463.

    Dakota 311. 352.

    Dama 209.

    Dauerfamilie 138.

    Dayak 142. 267. 294-295.

    Delawaren s. Leni-Lenape.

    _Dessa_ der Javanen 469. 493.

    Deutsche 105.

    _Dewadaschi_ 358.

    Differenzierung der Geschlechter 6.
      Anfangs sehr gering 112.

    _Diga_-Ehe 255.

    Digamie 556-557.

    _Dikterion_ 540.

    Dinka-Neger 69. 70.

    Dithmarsen 316.

    _Domacin_ oder _Starešina_ 507-508.

    _Domochosain_ oder _Bolschak_ 507.

    Dondoneger 342.

    Dorfgemeinschaft der Hindu 469. 491.

    Dorier 520.

    _Dos_ 316. 534. 546.

    Dotalsystem in Altrom 549.

    Dreiviertelheiraten 262. 273-274.

    Drewier 182.

    Drusen 264. 344.

    _Dschâhilija_ 392.

    Dschangar 69.

    _Dschudschur_-Ehe 236.

    Duaïsch-Mauren 79.

    Dualla 108. 325. 331. 338.

    _Duar_ 493.

    _Durrah_ 407.


    Ecuador 450.

    Ehe 1. 2. 25. 122.
      Ursprünglich nicht vorhanden 122-123. 129. 176.
        -- im Matriarchat 228.
      Erste Ehebegriffe 285-286.
        -- nimmt religiöse Formen an 301.
        -- in China 311. 377. 380.
        -- u. Kebstum 368.
        -- im Islâm 401.
      Zeitehen und wilde Ehen 438-452.
        -- bei den alten Ariern 458.
        -- im alten Hellas 533. 535.
        -- der Römer 542-543. 447-548.
      Lockerung der -- in Rom 549-553.
      Entwicklung der modernen 554-566.

    Ehebruch, entsteht auf der Stufe des Frauenkaufs 329.
      -- ist Verletzung des Eigentums 330.
      Bestrafung des -- 331-333.
        -- in Altisrael 373;
      in China 381;
      im Islâm 411-412.

    Ehescheidung, in Altisrael 373.
      -- in China 380-381.
      -- im Islâm 408-411.
      -- in Persien 411.
      -- in Altrom 549.
      -- durch die Reformation wieder eingeführt 571.

    Eier, deren Pflege 33-34.

    Eifersucht, im Tierreiche 23.

    Eigentum, seine Geschichte 151-154. 202. 497. 508. 510-511. 513.

    Einzelehe s. Monogamie.

    _Ekbole_ s. Fruchtabtreibung.

    Elefant 41.

    Elternliebe zu den Nachkommen 10.
      -- bei niederen Tieren nicht vorhanden 38;
      bei niederen Stämmen 148.

    Elternrechte 580.

    _Emancebarse_ 448.

    _Emancipation_ 550.

    _Enderun_ 417.

    Endogamie (Inzucht) 179.

    Engeräckmung s. Botokuden.

    England, Unkeuschheit in -- 222.
      Weiberverkäufe in -- 317-318.

    Ente, chinesische (_Anas galericulata_) 29-30.

    Entführung der Mädchen 182-184.

    Entsagung der Mutter auf den Geschlechtsgenuss 171.

    Entwöhnen der Kinder 168.

    Erbrecht im Matriarchat 206.
      -- der Malayen 234-235.
      -- der Naïr 249.
      -- der Juden 374.
      -- im Islâm 405.
      -- in Indien 472-476.
      -- in Hellas 538.
      -- in Altrom 548.

    Erbtochter und Erbtochtermann bei den Südslaven 505. 510.

    Erdienen des Weibes 313.

    Erröten 60.
      Anlage dazu bei den Tieren 61.
      Ob allen Menschenrassen zukommend? 61-62.

    Ersa 321.

    Erstgeburtsrecht 524. 530.

    Eskimo 88. 103. 169. 245. 327. 436.

    Esten 321.

    Etrusker 205.

    Eunuchen 334-335.

    Exogamie 178.
      -- keine unbedingt notwendige Entwicklungsstufe 184.
      -- hat nicht den Begriff der Blutschande geschaffen 185-186.
      -- der alten Araber 397.


    Familie 1. 2.
        -- kein ausschliessliches Produkt der Menschheit 42.
        -- auf den untersten Stufen noch nicht vorhanden 121. 122.
        -- aber in gewissem Sinne älter als die Ehe 149.
        -- nicht zu verwechseln mit Clan 189.
        -- ihr Beginn im Matriarchat 204.
        -- der Malayen 233-234.
       -- der Chinesen 378-379.
        -- in Japan 381-386.
        -- im Islâm 391-416.
        -- der alten Arier 458-460.
        -- der siebenbürgischen Zeltzigeuner 464-468.
      Inokoština der Südslaven 513-514.
      Die Altfamilie 529.
        -- Entwicklung der modernen -- 554-566.

    Familienleben der Tiere 33-42.

    Fanti 209.

    Faultier 38.

    Feldherr 276.

    Felshahn (_Rupicola aurantia_ L.) 20.

    „Fensterln“ 223.

    _Ferka_ 493.

    Feuerländer s. Pescheräh.

    Finnen 75. 183. 321.

    Fischotter 38.

    Fortschritt 178.

    Franken 316. 353.

    Frarescheux 500.

    Frauengut 475.

    Frauenkauf 302. 306-322.
      -- seine Kulturwirkungen 323-346.

    Frauenraub und seine Folgen 275-286.

    Fruchtabtreibung 293-294. -- bei den
    Osmanen 432.

    Fulah oder Fulbe 209. 210.

    _Fulsajya_ 478.


    Gabunesen 290. 309. 325.

    Gänsevögel 29.

    _Gakkiya_ 465.

    Galaktophagen 130.

    Gallina 309. 328.

    _Galuan_ 519.

    Gamergu 69.

    _Gandharva_-Ehe 297. 304. 305. 462.

    Garamanten 130.

    Gardonis 117.

    Garo 237. 250.

    _Gavelkind_ 500.

    Gebären, öffentliches 92.

    Gehirn, ist am grössten und schwersten bei den höchstgestiegenen
      Rassen 13.

    Gemeinbesitz (Kollektiveigentum) 153. 200-202. 493-496. 524.

    Gemeinderschaft in der Schweiz 512.

    Gemeinschaftsehe 124.

    _Generatio_ 8.

    _Gens_ 189. 521-528. 530.

    _Gentiles_ 523.

    Genussehe 238. 393. 441.

    Germanen 115. 205. 214. 238. 297.
      Kaufehe 315-318.
      Grabfolge 352.
      Gemeinbesitz 494.
      Sippenverbände 516-519.

    Geschlechter, die 4.
      ihr anatomischer Bau 15-16.
      ihre anfängliche geringe Differenziertheit 112.
      Numerisches Verhältnis 258-259.

    Geschlechtsgenossenschaft 122. 145.

    Geschlechtstrieb s. Paarungstrieb.

    Geschlechtsverkehr, seine Formen 22-30;
      bedingt durch den Kampf ums Dasein 32;
      hat nicht notwendig die Familie zur Folge 33;
      in der Urzeit 121-144;
      unter Blutsverwandten 176-177.

    Geschwisterehen 176. 396.

    Gevatterschaft der Südslaven 504.

    _Ghatki_ 478.

    _Ghatuck_ 477.

    Gimpel 28.

    Gliederfüsser (Arthropoden) 33.

    Goajiro 311.

    Gorilla 23.

    Goten 243. 316.

    _Gotra_ 487.

    Gottheiten, weibliche und männliche 355-357. 360.

    Grabfolge 352. 353.

    Grausamkeit des Menschen 113.
      -- besonders auch des Weibes 114.

    Griechen s. Hellenen.

    Griechenland, Frauenverkauf in 318.

    Grihya-Sûtra 461.

    Grundeigentum 152. 200-202.

    Guantschen 67. 139. 243.

    Guatemala 447.

    Guaykuru 140.

    _Guayuco_ 77.

    Gürteltier 38.

    Gurkha 332-333.

    Guyana 11.

    Gynaikokratie 214.

    Gynaikonitis 335. 537.

    Gynaikonomen 335.


    Häuptlingstum 154.
      Weibliches -- 213.
      -- des Mannes 278.

    Haidah 140. 215.

    Haiderabad, Amazonen in 117.

    Hamster 36.

    _Hanum_ 413.

    Harem 334. 400. 417-437.

    Haremsitten 419.

    Hassanieh-Araber 273-274.

    Hauptfrau 382. 400. 407. 467.

    Hausgenossenschaft oder Hauskommunion 500-515.

    Haushälterin im ostind. Archipel 446.

    Hautmalerei 83.

    Hawaii-Insulaner 73. 138. 159. 160. 244.

    Hebräer s. Juden.

    _Hedaja_ 414.

    Hedschas-Beduinen 344-345.

    Heiratsvermittler 377. 384. 477.

    Hellenen 105.
      Frauenkauf 313-314.
      Eunuchen 335.
      Einteilung in Stämme 520.
      in Phratrien 521.
      Altfamilie 532-541.

    „Hemmen“ 298.

    Herrenrecht 349.

    Herzegowina 320. 501.

    Hesareh 115.

    Hetären, Hochachtung derselben 358. 359.
      -- in Althellas 540. 541.

    Hetärismus 124-127.

    Hierodulen 357.

    Hindustân, Nacktheit in 70.
      Polyandrie der alten Hindu 243.
      Levirat in -- 269.
        -- in der vedischen Zeit 303.
      Frauenkauf 312.
      Absperrung der Frau 336.
      Sati 353.
      Prostitution 358.
      Entwicklung des Patriarchats in -- 453-480.

    Hochzeiten 403.

    _Homo alalus_ 53.

    Homogalaktes 525.

    Horde ursprünglichste Geschlechtsgenossenschaft 122.
      -- übt Gemeinbesitz 153.

    Hottentotten 93-94. 179. 308.

    Hova 160. 211.

    Hunger, der mächtigste Urheber alles Fortschrittes 7-8.

    Hunsas 326.

    _Huri_ 416.

    _Hylobates_ 22.

    Hyrkanien 434.


    Igorroten 222.

    _Ikbal_ 425.

    Indianer 7. 12. 77. 153. 162. 181. 183. 190-192.

    Indien s. Hindustân.

    Infibulation 343.

    _Inokoština_-Familie 513-514.

    _Instrumentum dotale_ 547.

    Inzucht s. Endogamie.

    Irland 494.

    Irokesen 165. 214. 245.

    Isländer 75.

    Islâm 360. 386-388. 391-416.

    _Izba_ 495.


    Jagd, ihr Einfluss auf die Differenzierung der Geschlechter 6.

    Jakuten 310.

    Japaner 91. 104. 108. 221. 336-386.

    _Jaschmak_ 420.

    Java und Javanen 108. 229. 311.

    _Joint undivided family_ 469. 500.

    Juden in Rumänien 75.
      Schamlosigkeit der -- im Altertum 91.
      Weiberraub bei den -- 183.
      Levirat 269-272.
      Frauenkauf der alten -- 312-313.
      Ehesitten 334.
      Kindermord 354. 355.
      Hierodulie 358.
      Patriarchat 360.
      Familienverhältnisse 371-376;
        im späten Mittelalter 565.

    Jumana 311.

    _Juneh_ 498.

    Jungfrau, hat vielfach keinen sprachlichen Ausdruck 143.
      Geringschätzung der -- 342.

    _Jus connubii_ 543.

    _Jus primae noctis_, im Tierreiche 23.
      Fälschliche Anwendung dieser Bezeichnung 342;
        als Verpflichtung 348-350.


    Kabylen 102. 115.

    _Kadine_ 407.

    Kaffern 291. 307.

    Kalang 142. 179.

    Kalifornier 140. 215.

    Kalmücken 184. 291. 310.

    _Kalym_ 310. 320.

    Kamerun 90. 309. 325. 338.

    Kampf um das Weibchen 17.

    Kamilaroi 139. 192.

    Kamtschadalen 92. 291. 293. 327. 342.

    Kanaanäer 354.

    Kantabrer 203. 237.

    Karelen 494.

    Kariben 103. 107. 128. 148. 183. 188. 198.

    Karo-Karo 268.

    Karolinen-Insulaner 128. 212. 311.

    Karthager 354. 435.

    Kasaken 198. 201.

    Kaschmir 251.

    Kastenbildung 460-461.

    Katschari 291.

    _Kau_ 498.

    Kaufehe 322.

    Kaukasusvölker 291. 498.

    Kebsin 286. 368. 382. 414. 533. 539.

    Kedeschen 358.

    Kelten 494. 499.

    Kenaivölker 205.

    Keuschheit (_Castitas_) oder Züchtigkeit, oft mit Schamhaftigkeit
      verwechselt 65-66.
      -- ihr Begriff ursprünglich nicht vorhanden 130. 136.
      -- wird mit Treue verwechselt 136.
      -- ein Instinkt zweiten Ranges 144.
      -- der Jungfrauen im Matriarchat noch nicht geschätzt 220-222.
        Überlebsel dieser Auffassung in Europa 222-224.
        Geschichte ihrer Entwicklung 224-226;
        der Naturvölker 292-296;
        im Christentum 559.

    Khasia 205. 250.

    Khoikhoin s. Hottentotten.

    Khond 181. 282. 298.

    Kiltgang 224.

    Kimbunda 209.

    Kinder, Aufbringen der 168.
      -- werden Eigentum 338. 354.
      Ablösung der -- 361.
      Verhältnis der Eltern zu den -- im Islâm 412-413.

    Kindermord, in Kulu 253.
      Schwinden der Sitte 340;
        als Kulthandlung 354.

    Kindesannahme 385. 505. 545.

    Kindesliebe zu den Erzeugern unter den Säugern seltene Ausnahme 41.
      -- durch Mutterliebe gezeitigt 169-170;
        bei niederen Stämmen 170.

    Kindwitwen in Indien 479-480.

    Kingsmill-Insulaner 159.

    Kirgisen 184. 310.

    Kissama 78.

    Kleinasien, Mädchenraub in 299-300.

    Kleinrussen 345.

    Klosterwesen 560.

    Knabenliebe s. Päderastie.

    _Knes_ 503.

    Knistenaux 327.

    „Koborg“ 181. 194.

    Königswürde, Vererbung in Afrika 210.

    Königtum 351. 498.

    Kognatisches Familiensystem 267.

    Kollektiveigentum s. Gemeinbesitz.

    Koljuschen 102. 169. 191. 264. 265.

    Komantschen 215. 327.

    Kommi 210.

    Kommunismus der Wilden 152.

    Konjagen 245.

    Konkubinat 368. 382. 444. 452. 499. 545. 558-559.

    Konnubium 283.

    Konvenienzheirat 576.

    Kooch oder Kotsch 179. 251.

    Korân 399.

    Korjäken 245. 291. 300.

    Koroado 311.

    Kosaken 495.

    Kotkäfer 34.

    Kragenvögel 21.

    Kranich (_Grus cinerea Bech._) 21.

    Kreta 435.

    Kriegersinn der Weiber 115-119.

    Krihk 214.

    Krokodil, Sorge um die Brut 34.

    Kru 309.

    Kuckuck 22.

    Kulu 252. 253.

    _Kum_ 504.

    Kurg oder Kudoju 248.

    Kurien 521-522.

    Kurumbar 312.

    Kuskokwim 140.

    Kuss und Küssen 99-106.

    Kutschin 140.


    La Plata 450.

    Lacandon-Indianer 6.

    Lamponger 267.

    Landsallmende 494.

    Langobarden 94. 316. 317.

    Lappen 179. 183. 291. 494.

    Lari 78.

    Latuka-Neger 68.

    Lendenschnur 84-85.

    Leni-Lenape oder Delawaren 162.

    Lesbos 433.

    Levirat 262-274. 470.

    Liburner 130. 241.

    Liebe, entsteht aus dem Paarungstriebe 8.
      Idealisierte -- im Tierreiche unbekannt 31.
      Was ist -- 97-99.
      Verschiedene Arten der -- 106-107.
      -- eine Frucht unserer Kultur 110.
      -- kein Gemeingut aller Menschen 111.
      Entstehen der Vaterliebe 340.
        Im Patriarchat 371;
        in China 377.
      -- der Araber und anderer Orientalen 395. 406;
        in Althellas 534;
        im Mittelalter 561-563.
      Geschichte 569-571. 575.

    Liebe, lesbische 433.

    Lingam 296.

    Loanda 342.

    Löwen, Werben um das Weibchen 24-25.

    Lokrer 205.

    Longoneger 77.

    Lubu 142.

    Luceres 520.

    _Lukokescha_ 276.

    Lykier 205-206.


    _Machboub_ 434.

    Madagaskar 327.

    Mäaten 130. 242.

    Mädchenmord 260-261. 398.

    Männerkindbett 361-363.

    Magyaren 162. 183.

    _Mahliyâ_ 464.

    _Mahr_ 393.

    Maitressenwesen 445.

    Makak Uanderu (_Macacus silerus_) 26.

    Makassaren 267.

    Malayen 92. 94. 212. 229. 269. 344.

    Maler 268.

    Malgaschen 104. 265.

    Maljsoren 515.

    _Mancipatio_ 314.

    _Mandingding_-Ehe 266.

    Mandingo 78. 209. 210. 309.

    Manga-Mysterien 143.

    _Mangalija_ 268.

    _Mangoli_ 269.

    Mangun 264.

    Mann, seine Bedeutung in der Geschlechtsgenossenschaft 275-279.

    Manus Gesetzbuch 297. 304. 312. 462. 491.

    _Manus_ der Römer 314. 315.

    Maori 82. 88. 93. 103. 104. 184. 244. 300. 327. 341.

    Mar 265.

    Maravaneger 78-79. 89.

    Markesas-Insulaner 81-82. 93. 215. 220. 244. 294.

    „Maro“ 85.

    Marshall-Insulaner 212. 264. 294.

    Maskat 94.

    Massageten 130.

    Massai 86. 91. 115. 293. 329.

    Masturbation im Harem 432.

    Matriarchat, schon dem Keime nach in der Tierwelt vorhanden 42.
      -- unterschieden von der Muttergruppe 151.
      Entwicklungsbedingungen und Wesen des -- 197-207.
      Einrichtungen und Sitten im -- 208-226.
      Bündnisformen im -- 227-240.

    _Matrimonio alla carta_ 442.

    Matrone in Altrom 547.

    Maulwurf 36-37.

    Maus, Mutterliebe der 35-36.

    Maypures 245.

    Mbondemoneger 309.

    Meder 243. 433.

    Meerschweinchen 35.

    _Mekake_ 384.

    Mekka 441.

    Melanesien 244.

    Menangkabau 268. 269.

    _Mesodoma_ 537.

    _Meta_ 316.

    Metsch 291.

    Mika-Operation 295.

    Milchverwandtschaft 402. 504. 525.

    Mincopies 68. 89. 92. 105. 341.

    Minnewesen 560-563.

    _Mir_ der Grossrussen 469. 495. 503.

    Miranha-Indianer 147.

    Mirediten 515-516.

    Missheirat 447.

    Mitgift 534-535. 546.

    Moesinoeken 130.

    _Mohallil_ 410.

    _Môhar_ 313. 373.

    Mokscha 321.

    Molochsdienst 354.

    Monbuttu 77. 293.

    Mongolen 264. 291. 310. 342.

    Monogamie (Einzelehe) im Tierreiche 25-30;
      erste Form des Geschlechtsverkehrs 125-129.
      -- in der Geschlechtsgenossenschaft 284.
      -- der Armut 324.
      Falsche -- 368. 369.
      -- in China 381.
      -- im Islâm 412-413.
      -- in Hellas 533.
      -- in Altrom 545.
      -- durch das Christentum zur ausschliesslichen Eheform erhoben
      558.

    Mopla oder Mapilla 249.

    _Moraikko_ 385.

    Mordwinen 321. 494.

    Morgengabe, zuerst Sühngabe 298.
      dann Kaufpreis 302.

    Mortlock-Insulaner 93. 159. 212.

    _Mosaïb_ 434.

    Moschusente, australische 20.

    Mpongwe 328.

    Muata Jamwos Reich 276-277.

    _Mu-etschèl_ 404.

    Muhammed 398.

    Mulattinnen, Üppigkeit ihrer Körperformen 7.
      Küssen 106.

    Munda 293.

    _Mundium_ 316.

    _Mundr_ 316.

    Murmeltiere 35.

    _Mustahüll_ 410.

    Mutter, als Stamm der Familie 146.

    Mutterfolge 150.
      -- bei den Indianern 191-192.
      -- in Afrika 208-211.
      -- in Amerika 211-212.
      -- in Polynesien 212.

    Muttergruppe 149-175.

    Mutterliebe im Tierreiche 34-35.
      -- keine Folge des Gebärens 41.
      -- ein Instinkt zur Sicherung der Art 146-147;
        bei manchen Völkern noch wenig entwickelt 147-148;
        stärker als die Liebe zum Manne 148-149;
        zeitigt die Kindesliebe 170.

    Mutterrecht 151. 203.

    _Mycetes_ 22.


    Nachkommen, ihr Verhältnis zu den Erzeugern 9-10.
      -- zur Art 33.
      Pflege derselben 33-35.

    Nacktheit 67.
      -- in Indien 70.
      -- im alten Rom 70-73.
      -- in der Südsee 73.
      -- in Südamerika 74.
      -- in Osteuropa 85.
      -- verpönt in Europa 76.

    Naïr 168. 229. 248.

    _Nakôdo_ 384.

    Naradas Gesetz 473.

    Narraganset 214.

    Nasamonen 130-131. 253.

    Nasengruss 104.

    Natchetz 214.

    Naturvölker 44.
      -- deren angebliche Entartung 47.

    _Nautsch_-Mädchen 358.

    Navajos 214.

    Nebenfrauen s. Kebsin.

    Neffenverhältnis 207.

    Neger, haben ein weniger empfindliches Nervensystem 12.
      -- ein geringeres Hirngewicht 13.
      -- erröten wenig 62.
      -- sind weniger schamhaft 63;
        werden es durch Berührung mit Europäern 89.
      -- küssen nicht 103.
      Liebe und Liebkosung 108. 210.
      Matriarchalische Verwandtschaft bei den -- 225.
      Frauenraub 291.

    Negerinnen, wenig verschieden von den Männern 6.
      Schmalheit des Beckens 7.
      Langes Säugen der Kinder 172.

    Nehannes 214.

    Nepal 252.

    Nervensystem, Verfeinerung des 11-12.

    Nestorianer 441-443.

    Neubritannien 5. 114. 115. 147.

    Neuguinea-Insulaner s. Papua.

    Neuhebriden-Insulaner 69. 245. 259.

    Neukaledonier 69. 85. 264. 294.

    Neuseeländer s. Maori.

    _Njaai_ 446.

    Niamniam 157. 348.

    Nias-Insulaner 268.

    _Nikah-al-mota_-Ehe 238. 393.

    _Niyoga_ 470.

    Nogaische Tataren 184.

    Nomadentum 198.

    _Nomen gentilicium_ 525. 526.

    Nordamerika, Fruchtabtreibung 294.

    Nue-Kun 215.

    Nuer-Neger 69.

    Nukuhiwa 244.


    Oberbayern, Unkeuschheit in 223.

    Obboneger 77.

    Odaliske 415.

    Odschibwä 214.

    Oesbeken 310. 434.

    Ohrenrobben (_Otaria jubata_ L.) 17. 18.

    Olo Ot 142.

    Oltsche 264.

    Onkel, mütterlicher; seine Rolle im Matriarchat 204-205. 207;
      bei den Malayen 233;
      bei den Arabern 238.

    Onondaga 166.

    Orang-Sakai 142.

    Orang-Utan 26. 87.

    Osseten 311. 519-520.

    Osterinsel 327.

    Ostgoten 517.

    Ostjaken 183. 264. 265. 311. 321.

    Ostindischer Archipel 445-447.

    Ova-herero 209. 245.


    Paaren, in der Urzeit auf gewisse Jahreszeiten beschränkt 127-128.

    Paarungs- oder Geschlechtstrieb, veredelbar 8.
      -- ein Naturgesetz 8.
      -- seine Folgen 16.
      -- im Tierreich 17. 31. 123;
        im Frühjahre und Sommer 128;
        durch das Christentum als unrein betrachtet 555.

    Päderastie 433-436. 541. 551.

    Pahari 252.

    _Paiçaea_-Ehe 297.

    Palau-Insulaner 85. 213. 220.

    _Pallake_ 539.

    Pantoffel im Harem 423.

    _Pantschayat_ 492.

    Papua 103. 133. 183. 202. 264. 269. 290. 311.

    Paradiesvögel (_Amblyornis ornata_) 21.

    Paraguiten 74. 448-450.

    Pasemaher 231. 268.

    Passauindianer 139.

    Patagonen 93.

    _Pater familias_ 543.

    Patriarch 286. 529.

    Patriarchalfamilie 303.

    Patriarchat, Ausbildung des 347-365.
      -- seine Vielweiberei 366-390.
      Entwicklung in Indien 453-480.

    Patrizier 526-527.

    Pavian 22.

    _Peculium_ 497. 511.

    _Peculium castrense_ 544.

    _Peculium quasi castrense_ 544-545.

    Pehuenchen 311.

    Perser 94. 334. 360. 395. 403. 411. 412. 414. 417. 424. 426. 433.
      434. 435. 438-440.

    Peruaner der Inkazeit 139.

    Pescheräh 22. 68. 88. 89. 103. 121. 141. 147. 153. 291.

    Pflanzenkost, ihr Einfluss auf die Entwicklung des Weibes 6-7.

    Phallusdienst 296.

    Pharaonen, Häuslichkeit der 69.

    Philippinen 92. 311.

    Phratria 502. 521-522.

    Phyle 189. 502. 520.

    _Phylopatores_ 521.

    _Piçaca_-Ehe 463.

    Pikten 243.

    Plattwürmer (Plenarien) 33.

    Plebejer in Altrom 526-528.

    _Pleme_ 502.

    Plenarien 33.

    _Pobratimstvo_ 505.

    Poggi- oder Pageh-Insulaner 142.

    Polen 319.

    Polyandrie s. Vielmännerei.

    Polygamie 22. 228. 368.

    Polygynie s. Vielweiberei.

    Polynesier 198. 244. 311.

    Ponapesen 82. 128.

    Potowatomi 214.

    Prachtfinken 28.

    _Prajapati_-Ehe 463.

    _Prcija_ 510.

    Priesterehe 556.

    Promiskuität (schrankenlose Vermischung) 22.
      -- in der Urzeit? 124;
        nach Dr. Starcke 456-458.

    Prostitution, gastliche 187. 326-329.
      Unterschied zwischen -- und Vielmännerei 241.
      -- entwickelt sich neben der Familie 274.
      Kultliche -- 357.
      Käufliche -- 358. 359.
      -- in Japan 385.
      -- in Althellas 540.
      -- in Altrom 551.
      Unterdrückung durch das Christentum 555.

    _Psittacus pertinax_ 28.

    _Pudor_ 65.

    _Pui_, _Puipui_ 159. 213.

    Puri-Indianer 68.


    Quânfang 300.

    _Queridas_ 447.

    _Quiguáberás_ 449.


    _Radha_ 402.

    Radschputen 260. 481. 487. 489-490.

    „Rahad“ 85.

    _Rakschasa_-Ehe 297. 463.

    Ramnes 520.

    Ratten 36.

    Raub der Frauen s. Weiberraub.

    Raubehe 196.

    Raubsitte 287.

    Reddi 249. 250.

    Redschang 268.

    Religion, war nicht das bildende Prinzip der antiken Familie 304.

    _Ridhâ at_ 402.

    Rinder als Kaufpreis der Weiber 307. 308. 312. 314.

    Römer, geringes Schamgefühl bei den 70-73.
      -- ihre Ausdrücke für Kuss und Küssen 106.
      Weiberraub bei den -- 183.
      -- ihre Ausdrücke für Oheim 205.
      Fruchtabtreibung 294.
      Raubform der Ehe 301.
      Scheinkauf 314-315.
      Einteilung in Stämme 520, in Kurien 521.
      Altfamilie 541.

    _Rshi_-Ehe 312. 463.

    _Rubaend_ 420.

    Rückblick auf die Geschichte der Familie 567-574.

    Russen 75. 105. 319. 495. 502. 503. 506-507.


    Saan s. Buschmänner.

    Sabier 354.

    Sabinerinnen, Raub der 183.

    _Sachem_ 278.

    Sachsen 316.

    _Sacra gentilicia_ 545.

    Sacrament der Ehe 557.

    _Sacrificia gentilicia_ 522.

    Säugeperiode der Kinder 168-173.

    _Samanodoca_ 487.

    Samoa, Schamlosigkeit auf 91. Fruchtabtreibung auf -- 294.

    Samojeden 181. 183. 291. 327.

    _Sapinda_ 469.

    Saporogische Kosaken 248.

    _Sati_ 269. 353. 471-472.

    _Scat_ 316.

    Schädel, Wachstum seines Volumens mit dem Fortschreiten der
      Gesittung 13;
      sein Umfang nach Klassen und Berufen 14.

    Scham, geschlechtliche (_Pudor_) 65.

    Schamgürtel 85.

    Schamgefühl 60-96.

    Schamhaftigkeit, auf den untersten Stufen nicht vorhanden 62.
      -- ein Instinkt jüngerer Art 62.
      Ausbildung der -- beim Kulturmenschen 63-65.
      -- oft mit Sittsamkeit und Keuschheit verwechselt 65.
      -- in Indien 70.
      -- im alten Rom 70-73.
      -- in der Südsee 73.
      -- in Südamerika 74.
      -- in Osteuropa 75.
      -- in Island 75.
      -- beim weiblichen Geschlecht 77-83;
      als Ursprung der Kleidung, Hautmalerei und Tättowierung 83.

    Scheinkampf um das Weib 289-292.

    Scheinkauf der Frauen 314.

    Scheinraub, seine Phasen 287-305.

    Schilluk-Neger 68.

    Schimpanse (_Troglodytes calvus_) 26.

    Schmerzempfindung, geringer auf niederen Gesittungsstufen 12.

    Schmuck, älter als Kleidung 84.

    Schönheitssinn im Tierreiche 18-19.

    Schotten 181.

    Schwarzspecht (_Picus martius_ L.) 19.

    Schweiz, Kiltgang in der 224.
      Gemeinderschaft 512.

    Schwiegermutter 289-290. 302-303. 423. 476.

    Seeland, Unkeuschheit in 222. 223.

    Seelenkult 375.

    _Selamlik_ 417.

    _Semando_-Ehe 266.

    _Sept_ 494. 500.

    Serakolet 209. 210.

    Serben 171. 320.

    Serere 210.

    Sesshaftigkeit, nicht gleichbedeutend mit Ackerbau 198-199.

    _Setr-Awret_ 419.

    Shanghai 443.

    Siam 311.

    Sibirien, Weiberkauf in 320.
      Wilde Ehen in -- 444-445.

    Sierra Leone 309. 325. 328. 331.

    _Sighe_ 438.

    Singhalesen 254-255.

    Sippe 189.
      -- der Zigeuner 465.
      -- der Hindu 469.
      -- der Radschputen 491.
      Der Geschlechter- oder Sippenverband 497-528.
      Doppelbedeutung des Wortes -- 516.

    Sippenfest in der Crnagora 503-504.

    Sittsamkeit oder Anstandsgefühl oft mit Schamhaftigkeit verwechselt
      65.

    Sizilien, Mädchenentführung in, 184.

    Skandinavier 182. 316.

    Sklave und Sklavin 285. 286. 351. 368. 414-415.

    Skoten 499.

    Slaven 305.
      Frauenkauf 319-321.
      Grabfolge 352.

    Slovenen 300.

    Sogkonate 214.

    Somal 103. 290. 308. 344.

    Sondereigentum, sein Entstehen 512-513.
      -- in Altrom und Hellas 524.

    Sonrhay 339.

    Sparta, Frauenraub in 301.
      Die Familie in -- 536. 537.
      Vatergewalt 539.
      Keine Prostitution 541.

    Spinnen 34.

    _Sponsalia_ 546.

    Sprödigkeit, Eigenschaft des Weibes 15.

    Stamm, entwickelt sich aus der Horde 155. 482.

    Stammeszeichen 364.

    _Stanitza_ 495.

    Stichling (_Gasterosteus pungitus_) 39.

    Storch 30.

    _Stridhana_ 475.

    Suanen 311.

    Südsee-Insulaner 79. 93. 153.

    Südslaven, das Weib bei den 118.
      Mädchenraub 299.
      Frauenkauf 319-320.
      Stellung der Witwe 353.
      Zadruga od. Hausgenossenschaft 500.

    Sufi 434.

    Sulukaffern 109. 264. 265.

    _Sumando_-Ehe 233. 266.

    _Sutra_ 461.

    Suya-Indianer 68.


    Tättowierung 83.

    Tagalen 68. 222.

    Tahitier 79-80. 91. 103. 244. 304.

    Tanzkunst im Tierreiche 20-22.

    Tarungareh 68.

    Tarantelspinne 34.

    Tasmanier 22. 50. 81. 183.

    Tataren 310.

    Telugu oder Telinga 249.

    _Tetrao umbellus_ 20.

    _Tetrao urophasianus_ 19.

    Thraker 435.

    Tibeter 254. 326. 336.

    Tierreich, Werbesitten und Geschlechtsverkehr 17-82.
      Familienleben 33-42.

    Timani 309.

    Timoresen 231. 266. 268.

    Tinné-Indianer 327.

    Tities 520.

    _Tlako_ 498.

    _Tlakozük_ 498.

    Tlinkit 169. 191-192.

    Toda 179. 246. 247. 311.

    Togoland, Frauenkauf 309.

    Torodo 209.

    „Totem“ 181. 190. 194. 392.

    Tottiyar 249.

    „Trauertoilette“ in Westafrika 81.

    Trennung der Geschlechter 4.
      -- in der Wohnweise 218-220.

    Treue, eheliche, in der Tierwelt 30.
      -- bei den Wilden 135-139.

    Tribadismus 433.

    _Tribinus_ 521.

    _Tribus_ 502. 520.

    Trumai-Indianer 68. 96.

    Troglodytes-Arten 123.

    _Tschader_ 420.

    Tschechen 319.

    Tscheremissen 494.

    Tscherkessen 181. 184. 264. 311.

    Tschernagorzen 118. 320. 501.

    Tscheva 78.

    Tschumbuka 78.

    Tschuwaschen 321. 493.

    _Tsi_ und _Tsie_ 382.

    Tuareg 208.

    Tubari 93.

    Türken 108. 294. 434. 436.

    Tungusen 264. 291. 311.

    Tupinamba 264.

    Turkmenen 184. 310.

    Turteltauben 20.

    Tyrannis 498.


    Uganda 78.

    Uistiti (_Harpale Jacchus_) 26.

    Uled Naïl 221.

    _Ummweled_ 412.

    Ungarn 319.

    Unkeuschheit der Mädchen 341.

    Unyamuezi 341.

    _Upastri_ 476.

    Urmensch 43. 53.

    Urzeit, Lieblosigkeit der 112.

    _Usadba_ 495.

    Uskoken 299.

    _Usus_-Ehe 304. 305.


    Vater, ursprünglich zwar Herr, aber kein Mitglied der Familie 186.
      -- bei den Malayen 233.
      Entstehen den --begriffs 286.
      Der -- des Patriarchats 303.
      -- des Sippenverbandes 529.
      -- der Altfamilie 531.
      -- in Althellas 539.
      -- in Altrom 543.

    Vaterliebe, keineswegs angeboren 41;
      ihr Entstehen 340.

    Vaterrecht 303.

    Vaterschaft 167.

    Verlobung 321. 340.

    Verschleierung 400. 419-421.

    Verschnittene 334. 401.

    Verwandtschaft 155.
      Verwandtschaftssysteme 159;
        Hindernis des Geschlechtsverkehrs 176.
      -- bei Exogamen 186.
      Veränderung der --begriffe 365.
      Umgestaltung der natürlichen -- in eine künstliche 470.
      Umgestaltung durch physiologische Vorstellungen 530-531.

    Vielmännerei (Polyandrie) im Tierreiche 24-25;
      im Matriarchat 228. 241-261.

    Vielweiberei (Polygynie, Polygamie) im Tierreiche 22-24.
      -- durch Frauenraub geregelt 279.
      -- ein Herrschaftsverhältnis 285.
      -- ausgebildet durch den Frauenkauf 324.
      Die patriarchalische -- 366-390.
      -- im Christentume 558-559.

    Viti-Insulaner 143. 174. 183. 205. 228. 290. 294.

    Vögel, sind vielfach Monogamen 27.
      -- ihr Familienleben 38.

    _Vojvoda_ 502.


    Wadschagga 69. 299.

    Wahabiten 328.

    _Wahárá_ 341.

    Wahlverschwisterung 504-505.

    Wakavirondo 79. 91.

    Wakuafi 308.

    Wanyamuesi 308.

    Wapokomo 268.

    Wataweita 69. 88.

    Wateita 291.

    Watschandi 134.

    Webervogel (_Ploceus socius_ Lath.) 20.

    Weddah 50.

    Wehrhaftmachung 364.

    Weib, erotischen Genüssen weniger zugethan 128.
      -- in der Geschlechtsgenossenschaft gleichberechtigt mit dem Manne
      146.
      -- Hüterin und Besitzerin der Hütte 200.
      -- baut das Feld 203.
      -- ist Familienhaupt im Matriarchat 208-226.
      -- wird allmählich dem Manne dienstbar 277-279;
      endlich Gegenstand des Besitzes 285.
      Erniedrigung des -- 323.
      -- in Altägypten 369.
      -- in Altisrael 371.
      -- in China 379.
      -- im vorislâmitischen Arabien 393-397.
      -- im Islâm 408.
      Stellung des --es bei den Slaven 509.
      -- bei den alten Griechen 532-539;
        in Altrom 543-549;
        im Mittelalter 563-564.

    Weibchen, der Stamm der Tierfamilie 41.

    Weibergemeinschaft 124.

    Weiberkauf 302.

    Weiberraub 181. 275-286.

    Weibersoldaten 116-119.

    Weibersprache 188.

    Weibertausch 137-138.

    Weibliches Geschlecht, Rolle desselben im Paarungstriebe 14-15.
      -- empfindet zuerst Sorge für die Brut 40.
      -- bleibt völlig nackt, während die Männer sich schon bekleiden
      77-80.
      Schamhaftigkeit beim -- 80-83;
       seine Grausamkeit 114-116;
       beim Wilden 119-120.

    Werbesitten im Tierreiche 17-32.

    Werinen 317.

    Westgoten 517.

    Wilde Ehe 444-452.

    Winipeg 214.

    Wirbeltiere (Vertebraten) 33.

    _Wittemon_ 316.

    Witwe, in China 381;
      in Indien 478-480.

    Witwenverbrennung 269. 353. 471-472.

    Wogulen 311. 321.

    Wollust, beim Zeugungsgeschäft 10-11.
      -- steigert sich mit der Ausbildung des Nervensystems 11-14.

    Wolof-Neger 205. 209. 210. 268.

    Wotjäken 222. 322.


    _Yoshi-ni-naru_ 385.

    _Yoshiwara_ 385.


    _Zadruga_ 500. 504.

    Zeitehen 438-452.

    _Zenana_ 336. 417. 476.

    Zersetzung der Familie 566.

    Zeugung mit Rücksicht auf Nachkommenschaft 9. 11.

    Zeugungsapparat, männlicher 15.
      -- weiblicher 15-16.

    Zeugungsgeschäft (_Coitus_) 8. 10.

    Zeugungsphysiologie, Umgestaltung der Vorstellungen von der 530-531.

    Zeugungstrieb s. Paarungstrieb.

    Zigeuner 69. 105. 463-468.

    _Zinâ_ 403.

    Zivilehe 573.

    Züchtigkeit s. Keuschheit

    _Zupa_ 502.

    Zwergpapageien 28.



              Druck von Emil Herrmann senior in Leipzig.



    Ernst Günthers Verlag in Leipzig.


    Dr. Carl du Prel's Schriften:

    Entwickelungsgeschichte des Weltalls. Entwurf einer Philosophie
    der Astronomie. Dritte vermehrte Auflage der Schrift: Der Kampf
    ums Dasein am Himmel. 1882.                             M. 5.--

    Die Planetenbewohner und die Nebularhypothese. Neue
    Studien zur Entwickelungsgeschichte des Weltalls. 1880. M. 2.--

    Unter Tannen und Pinien. Wanderungen in den Alpen, Italien,
    Dalmatien und Montenegro. 1875.                         M. 5.--

    Psychologie der Lyrik. Beiträge zur Analyse der dichterischen
    Phantasie. 1880.                                        M. 2.--

    Philosophie der Mystik. 1885.                          M. 10.--

    Monistische Seelenlehre. 1888.                          M. 6.--

    Das weltliche Kloster. Eine Vision. 1888.               M. 1.--

    Die Mystik der alten Griechen. 1888.                    M. 3.--



      *      *      *      *      *      *



Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erstmals erschienenen
und 1889 wieder aufgelegten Buchausgabe so weit wie möglich
originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung und offensichtliche
typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert.
Ungewöhnliche sowie inkonsistente Schreibweisen wurden beibehalten,
insbesondere wenn diese in der damaligen Zeit üblich waren oder
im Text mehrfach auftreten. Fremdsprachliche Begriffe und Zitate
wurden nicht korrigiert.

Nicht sinnvolle Bereiche von Seitenzahlen (z.B. ‚S. 87-62‘) bei
Literaturstellen wurden beibehalten, wenn die Originalzitate nicht
überprüft werden konnten. Die Fußnote [1217] fehlt im Original.
Autor und Name der Monographie wurde vom Bearbeiter eingefügt,
zusammen mit den zugehörigen Daten für Erscheinungsort und -jahr,
die durchgehend für das vorliegende Buch verwendet wurden. Die
Seitenzahl konnte hingegen nicht ermittelt werden.

Der Verweis auf das ‚Sach-Register‘ im Inhaltsverzeichnis wurde vom
Bearbeiter hinzugefügt.





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