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Title: Moderne Probleme
Author: Hartmann, Eduard von
Language: German
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  ####################################################################

                     Anmerkungen zur Transkription

    Der vorliegende Text wurde anhand der 1888 erschienenen Buchausgabe
    so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Zeichensetzung
    und offensichtliche typographische Fehler wurden stillschweigend
    korrigiert. Ungewöhnliche, altertümliche, sowie inkonsistente
    Schreibweisen wurden dagegen beibehalten, insbesondere wenn diese
    in der damaligen Zeit üblich waren oder im Text mehrfach auftreten.

    Das Inhaltsverzeichnis wurde nach Vorgabe des Textes folgendermaßen
    angepasst:

      a. ‚Das Philosophie-Studium auf den Universitäten‘ wurde
         korrigiert zu ‚Das Philosophie-Studium an den Universitäten‘.
      b. Die Seitenzahl für den Abschnitt ‚Die preussische Schulreform
         von 1882‘ wurde von 160 zu 169 geändert.

    Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö und Ü) sowie das ‚Esszett‘
    (ß) werden im Text umschrieben (Ae, Oe, Ue, bzw. ss). Die von
    der Normalschrift abweichenden Schriftschnitte wurden in der
    vorliegenden Fassung mit den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:

        fett:       =Gleichheitszeichen=
        gesperrt:   +Pluszeichen+

  ####################################################################



                         Eduard von Hartmann.

                           Moderne Probleme.

                       Zweite vermehrte Auflage.

                            [Illustration]

                                Leipzig
                     Verlag von Wilhelm Friedrich
                         K. R. Hofbuchhändler.
                                 1888.



                       Alle Rechte vorbehalten.



Vorwort zur ersten Auflage.


Dass es mir bisher an Feinden gefehlt habe, wird niemand behaupten
können. Die katholische Kirche hat mich in amtlichen Kundgebungen und
in dicken Büchern als einen Erzketzer und Hauptführer der wider Gott
anstürmenden Rotte gebrandmarkt, die evangelischen Orthodoxen haben
sich auch in dieser Frage an ihre Rockschösse gehängt, und der liberale
Protestantismus wird mir die an ihm geübte Kritik[1] niemals verzeihen.
Die Konservativen verabscheuen mich als religiösen Revolutionär, die
Liberalen als einen Gegner der parlamentarischen Regierungsform, als
Militaristen, Monopolisten und Socialisten; die Socialdemokraten
hassen in mir mit Recht den aristokratisch gesinnten Gegner alles
demokratischen Nivellements, der speciell die socialdemokratischen
Verirrungen so scharf mitgenommen hat.[2] Die mechanistisch und
darwinistisch gesinnte Welt der Naturforscher hat sich von der zweiten
Auflage meiner Schrift „Das Unbewusste vom Standpunkte der Physiologie
und Descendenztheorie“ i. J. 1877 so schwer getroffen gefühlt, dass sie
sich seitdem in grollendes Stillschweigen und Ignoriren gehüllt hat.
Die Positivisten und Neukantianer, welche alle Metaphysik verwerfen und
bekämpfen, sehen in dem Verfasser der Schrift über den „Neukantianismus
u. s. w.“ einen der gefährlichsten Störer ihrer Cirkel; die
vordarwinschen naturwissenschaftlichen Materialisten und die Nachfolger
Feuerbachs hassen in mir, wie die Schriften von Stiebeling, J. C.
Fischer, Carl Grün und die Wuthausbrüche Dührings beweisen, einen
rückständigen Schwärmer und Obscuranten, und die Optimisten aus allen
Lagern reichen sich die Hände, um meinen Pessimismus, den sie nicht
verstehen, als Volksverderber und Jugendverführer zu verdammen. Die
Hegelianer hatte ich schon durch meine erste Veröffentlichung „Ueber
die dialektische Methode“ vor den Kopf gestossen, die Schopenhauerianer
bereits durch die Kritik der Schopenhauerschen Moralprincipien (in der
„Phänomenologie des sittlichen Bewusstseins“) verletzt und durch den
Aufsatz „Mein Verhältniss zu Schopenhauer“ (in den „Philosophischen
Fragen der Gegenwart“ Nr. II) ganz in’s Lager meiner Gegner
hinübergetrieben, und den Universitätsphilosophen gegenüber hatte ich
meine ohnehin schon schwierige Stellung als unzünftiger Konkurrent noch
durch verschiedene Aeusserungen über die Universitätsphilosophie[3]
verschlimmert.

Unter diesen Umständen hätte ein ganz auf sich selbst angewiesener, auf
keine Klique, kein literarisches Organ und kein Katheder gestützter
Forscher leicht Bedenken tragen können, die Zahl der ihn umgebenden
Feinde zu vermehren und deren Feindseligkeit zu verschärfen. Wenn ich
dies trotzdem in den letzten Jahren im weitesten Umfang gethan habe, so
bitte ich darin keine übermüthige Laune oder muthwillige Händelsucht
zu sehen; was mich dazu antrieb, gegen so mancherlei moderne Irrthümer
das Wort zu ergreifen, war ein inneres Bedürfniss, die Stimme der
besonnenen Kritik zur Geltung zu bringen, ein unerschütterliches
Vertrauen in die siegreiche Kraft der schlichten ungeschminkten
Wahrheit, und ein Gefühl der Verpflichtung, durch meine völlig
unabhängige Stellung mehr als viele Andere zur Inangriffnahme so
peinlicher und undankbarer Aufgaben berufen zu sein.

Durch meine Schrift „Das Judenthum in Gegenwart und Zukunft“ habe
ich mir nämlich nicht nur bei den Vertretern des Judenthums selbst,
sondern auch bei den christlichen Philosemiten und nicht minder bei
den Antisemiten viele neue Gegner gemacht, ebenso durch meine Schrift
über den Spiritismus sowohl die spiritistischen Kreise gegen mich
aufgebracht, als auch dem Widerwillen der Aufklärungsrationalisten
und Materialisten gegen mich neue Nahrung zugeführt. Der Aufsatz
„Was sollen wir essen?“ hat bei den Vegetarianern eine förmliche
Erbitterung gegen mich wachgerufen, welche sich bis zu der
öffentlichen Drohung: „es mir nicht vergessen zu wollen“, verstiegen
hat. „Unsre Stellung zu den Thieren“ hat eine ähnliche Wirkung auf
die Antivivisektionisten und sentimentalen Thierschützler ausgeübt.
„Die Gleichstellung der Geschlechter“ und „Die Lebensfrage der
Familie“ hat diejenigen Mitglieder des schönen Geschlechts, welche
für die Emancipation ihrer Schwestern und für eine ausserfamiliäre
Berufsstellung derselben kämpfen gegen mich in Harnisch gebracht.
„Der Rückgang des Deutschthums“ hat den bei der grossdeutschen Idee
stehen gebliebenen Theil der deutschen Liberalen gegen mich aufgeregt,
die preussischen Polen mir zu unversöhnlichen Feinden gemacht, die
Erbitterung des Ultramontanismus neu geschürt und vor allem bei den
Deutschösterreichern einen Sturm der Entrüstung entfesselt, der wohl
nicht ganz ohne Einfluss auf das aktive Aufraffen derselben aus dem
doktrinär-liberalen Schlummer geblieben ist und hoffentlich auch
ferner noch erspriessliche Folgen zeitigen wird. Die Aufsätze „Zur
Reform des Universitätsunterrichts“ und „Das Philosophie-Studium“
dürften die Antipathien der Philosophieprofessoren gegen mich, wenn das
überhaupt möglich war, noch verschärft haben, und „Die Ueberbürdung
der Schuljugend“ muss auch diejenigen Pädagogenkreise gegen mich
verstimmen, welche nicht schon als Vertheidiger der Realschulen oder
Realgymnasien durch meine frühere Schrift „Zur Reform des höheren
Schulwesens“ gegen mich eingenommen waren.

Zum mindesten bürgt das durch zahllose Gegenartikel, Vorträge,
Zuschriften u. s. w. bekundete Aufsehen, welches die Mehrzahl der
nachstehenden Aufsätze schon bei ihrer vereinzelten Veröffentlichung
in Zeitschriften gemacht hat, dafür, dass dieselben auch in ihrer
nunmehrigen Zusammenstellung einige Beachtung verdienen dürften;
denn erst in dieser ihrer Vereinigung lassen sie ihre innere
Zusammengehörigkeit, sowohl unter einander, als auch mit den Schriften
über das Judenthum und den Spiritismus erkennen. Die Abhandlung „Der
Somnambulismus“ bildet eine unmittelbare Ergänzung zu der Schrift über
den Spiritismus, indem beide sich gegenseitig erläuternde Arbeiten die
sogenannte „Nachtseite der menschlichen Natur“ erörtern und entschieden
gegen eine neuere, auf den Geheimbuddhismus gestützte mystische
Richtung Front machen, welche dieses Gebiet eines krankhaften Nerven-
und Seelenlebens zu einer dem normalen Zustand überlegenen höheren
Stufe des Geisteslebens aufzubauschen versucht. Die Aufsätze gegen den
Vegetarianismus, den Antivivisektionismus, die Frauenemancipation und
die egoistisch überspannte Missachtung der Familienpflichten gehören
ebenfalls in eine engere Gruppe zusammen, welche der Schrift über das
Judenthum schon dadurch näher gerückt ist, dass in ihnen allen der
abstrakte Idealismus und die falsche Sentimentalität bekämpft wird.

Bekanntlich hatte Richard Wagner in seinen letzten Lebensjahren neben
andern Eigenthümlichkeiten auch diejenige, sich zum theoretischen
Vertreter des Vegetarianismus, Antivivisektionismus und Antisemitismus
aufzuwerfen, und unter demjenigen Theil seiner Jünger und Anhänger,
welcher darauf schwört, dass in dem Evangelium des Meisters auch seine
Art sich zu räuspern und zu spucken einen untrennbaren Bestandtheil
bilde, spielen auch Vertreterinnen der Frauenemancipation eine
bedeutende Rolle. Hier findet also gleichsam ein Zusammenfluss der
verschiedenen Ströme des abstrakten Idealismus statt, welche ich in der
vorliegenden Schrift bekämpfe, und es scheint deshalb unvermeidlich,
dass dieselbe bei diesem Kreise noch grösseren Anstoss erweckt,
als dies schon früher meine Nichtanerkennung der Schopenhauerschen
Mitleidsmoral und Theorie der Musik und meine Kritik sowohl des
Urbuddhismus (im „Religiösen Bewusstsein der Menschheit“ B. I, 2)
als auch des Geheimbuddhismus (in den „Philosophischen Fragen der
Gegenwart“ Nr. IX) gethan hat.

Mögen diese Blätter trotz aller weiteren Anfeindungen, die ihnen nicht
erspart bleiben werden, einen Leserkreis finden, der geneigt ist, in
dem wüsten Durcheinander fanatischer Parteistimmen auch der Stimme
der parteilosen nüchternen Besonnenheit sein Ohr zu leihen, und mögen
diejenigen, welche meine Ansichten nur aus gegnerischen Entstellungen
kennen, sich durch eignen Einblick überzeugen, dass sie nichts weiter
enthalten, als was für jeden Unbefangenen selbstverständlich und kaum
des Aussprechens bedürftig scheinen sollte. Wenn aber philosophische
Kritiker sich daran stossen sollten, dass ich mir die Mühe gegeben
habe, auch Selbstverständliches niederzuschreiben, so bitte ich sie zu
erwägen, dass verkehrten Zeitströmungen gegenüber auch das Aussprechen
des Selbstverständlichen sein Recht hat, und dass es des Philosophen
nicht unwürdig ist, auch der populären Behandlung von Zeitfragen näher
zu treten.

    +Berlin-Lichterfelde+, im Herbst 1885.

                                            =Eduard von Hartmann.=



Vorwort zur zweiten Auflage.


Der baldige Absatz der ersten Auflage dieses Buches liefert die
erfreuliche Bestätigung dafür, dass die am Schlusse ihres Vorworts
ausgesprochene Hoffnung nicht zu Schanden geworden ist. Ich habe in
der zweiten Auflage als Nr. V-VII drei Aufsätze über die heutige
Geselligkeit, über die Wohnungsfrage und über moderne Unsitten
eingeschaltet, welche sich ihrem Inhalt nach an die ersten vier
Aufsätze auf das engste anschliessen und dem Buch noch mehr als
bisher den Charakter eines Vorläufers zur Socialethik geben. Ebenso
habe ich den beiden Aufsätzen über die Schulfrage einen dritten (Nr.
XII) hinzugefügt, welcher eine Uebersicht über den gegenwärtigen
Stand der ganzen Bewegung giebt und die zunächst erforderlichen
Schritte präcisirt. Dagegen habe ich den Aufsatz über den Rückgang
des Deutschthums fortgelassen, weil inzwischen mit dem Erlass und der
fortschreitenden Ausführung der preussischen Polengesetze sein Zweck
erfüllt und seine Aktualität erloschen ist. In einigen der anderen
Aufsätze, besonders in Nr. XV, habe ich kleinere Zusätze beigefügt,
welche durch die an die erste Auflage geknüpfte Kritik und Polemik
veranlasst worden sind. Möge das Buch auch in seiner neuen Gestalt
günstige Aufnahme finden.

    +Berlin-Lichterfelde+, im März 1888.

                                            =Eduard von Hartmann.=



Inhalt.


    I. Was sollen wir essen?                                           1

    II. Unsere Stellung zu den Thieren                                21

    III. Die Gleichstellung der Geschlechter                          36

    IV. Die Lebensfrage der Familie                                   50

    V. Die heutige Geselligkeit                                       85

    VI. Die Wohnungsfrage                                             96

    VII. Moderne Unsitten                                            106

    VIII. Zur Reform des Universitätsunterrichts                     120

    IX. Das Philosophie-Studium an den Universitäten                 140

    X. Die Ueberbürdung der Schuljugend                              157

    XI. Die preussische Schulreform von 1882                         169

    XII. Der Streit um die Organisation der höheren Schulen          177

    XIII. Der Bücher Noth                                            193

    XIV. Die epidemische Ruhmsucht unserer Zeit                      200

    XV. Der Somnambulismus                                           207



I.

Was sollen wir essen?


In ärztlichen Kreisen hat im letzten Menschenalter ein hauptsächlich
von England ausgegangener Umschwung der Ansichten über die Diät
stattgefunden, der die Fleischkost in weit höherem Masse bevorzugt, als
es früher üblich war. Im Gegensatz hierzu erklären die vegetarianischen
Bestrebungen die reine Pflanzenkost für die allein naturgemässe,
rationelle und humane Ernährungsweise und machen mit der Kraft einer
religiösen Ueberzeugung das künftige Heil der Menschheit von dem
Verzicht auf alle Fleischkost abhängig. Die Frage scheint wichtig
genug, um sie in reifliche Erwägung zu ziehen.

Das für ein organisches Wesen Naturgemässe ist an zwei Merkmalen
zu erkennen: an der Einrichtung seiner Organisation und an seinen
Instinkten. Beide weisen übereinstimmend dem Menschen seine Stellung
unter den Omnivoren (Allesfressern) an, zu denen beispielsweise
auch die Schweine, Bären und Affen gehören. Magen und Darm des
Menschen sind nicht wie diejenigen der Wiederkäuer für das Verdauen
von Gras und Blättern eingerichtet, aber der Darm hat doch eine
bedeutend grössere relative Länge als bei den auf reine Fleischkost
angewiesenen katzenartigen Raubthieren. Das menschliche Gebiss
ist wie dasjenige aller Omnivoren aus Schneidezähnen, Reisszähnen
und Mahlzähnen zusammengesetzt; die reinen Fleischzähne machen nur
den achten Theil des Gesammtbestandes aus, was allerdings auf ein
Uebergewicht vegetabilischer Kost hindeutet. Die Instinkte des
Menschen weisen ebenso wie die aller übrigen Omnivoren darauf hin,
dass die Fleischnahrung in gewissem Sinne die werthvollere für seinen
Organismus ist; bei offen stehender Auswahl stürzen sich alle Omnivoren
zunächst mit Gier auf das Fleisch. Hieraus könnte man schliessen, dass
die Schneide- und Mahlzähne den Omnivoren von der Natur nur deshalb
verliehen seien, um für den Fall des zeitweiligen Mangels an den
schwerer zu erlangenden animalischen Nahrungsmitteln doch keinen Hunger
zu leiden, sondern auf vegetabilische Nahrungsmittel zurückgreifen
zu können. Aber so einfach liegt die Sache doch nicht. Denn wo der
Instinkt nicht schon durch dauernde Gewöhnung denaturirt ist, pflegt
auf die erste Gier nach Fleisch bald eine Reaktion der Uebersättigung
zu folgen, mit der ein um so stärkeres Verlangen zur Rückkehr nach
pflanzlichen Nahrungsmitteln hervortritt.

Die Nahrungsinstinkte des Menschen zeigen ausserdem thatsächlich
bedeutende Abweichungen nach Klima, Alter, Geschlecht, Arbeitsleistung
und Individualität. In tropischen Ländern, wo nur ein geringer
Wärmeverlust zu decken und intensive Arbeit kaum möglich ist,
wo also der Körper ohnehin nur eine geringe Menge von täglicher
Nahrung zu verdauen braucht, reicht seine Verdauungskraft auch bei
vegetabilischer Ernährung mehr als aus, so dass Fleischkost selbst
bei grösster quantitativer Mässigkeit leicht zur Uebernährung führt;
in den Polargegenden dagegen ist ein so starker Ersatz durch Nahrung
erforderlich, dass auch die beste Verdauung unfähig wäre, die nöthige
Assimilation aus vegetabilischer Kost zu vollziehen. Der äquatorialen
Genügsamkeit entspricht demnach die instinktive Bevorzugung von
Nahrungsmitteln mit geringstem Nährwerth (Obst, Reis etc.), der polaren
Gefrässigkeit das instinktive Bedürfniss nach Nahrungsmitteln von
höchstem Nährwerth bei leichtester Verdaulichkeit (Fleisch, Fett, Thran
etc.). In den gemässigten Zonen wiederholen sich diese Gegensätze in
gemässigter Form: während der faulenzende Süditaliener und Südspanier
nichts begehrt als eine Hand voll Datteln und Feigen nebst einer
Zwiebel oder allenfalls Maccaroni, kann der englische Arbeiter oder
der norddeutsche Sackträger nicht Fleisch und Speck genug bekommen.
Im Durchschnitt tritt im gemässigten Klima der omnivore Instinkt des
Menschen in ungetrübter Reinheit ans Licht, während er durch excessive
Hitze oder Kälte nach der Seite der Pflanzennahrung oder Fleischnahrung
hin abgelenkt wird. Dies lässt darauf schliessen, dass der Mensch einem
gemässigten Klima seinen Ursprung verdankt, weil nur in diesem sein
Instinkt mit seiner Organisation im Einklang ist.

Wie die klimatischen Abweichungen vom normalen Instinkt als
zweckmässige Anpassungen erscheinen, so auch die durch Alter,
Geschlecht, Individualität und Arbeitsleistung bedingten Abweichungen.
Die geschwächte Verdauungskraft des Alters verlangt nach einem
stärkeren Grade von Fleischzusatz in der Nahrung, während der kindliche
und jugendliche Appetit auf Obst und Gemüse im Alter mehr und mehr
schwindet. Das männliche Geschlecht hat im Durchschnitt stärkeren
„Fleischhunger“ als das weibliche, auch abgesehen davon, ob es durch
ein grösseres Mass von Arbeit ein stärkeres Ersatzbedürfniss hat; es
scheint vermittelst einseitiger Vererbung im männlichen Geschlecht die
durch stärkere Arbeitsleistung geweckte Neigung zur Fleischkost sich
durch lange Generationen hindurch summirt und befestigt zu haben.
Wer aus Ständen, Familien oder Gegenden gebürtig ist, in denen ein
beträchtlicher Fleischzusatz zur Nahrung Generationen hindurch üblich
war, wird sich immer nur im Kampfe mit seiner instinktiven Neigung auf
reine Pflanzenkost zurückziehen; wer hingegen sowohl für seine Person
als auch durch seine Vorfahren auf Pflanzenkost eingerichtet ist, wird
doch in reiferem Alter eine allmählich zunehmende Verstärkung des
Fleischzusatzes bis zu einer gewissen Grenze hin immer mit Behagen
empfinden. Diese Grenze ist allerdings individuell verschieden
je nach der Verdauungskraft und den qualitativen Bedürfnissen
des Organismus, und es ist nicht zu bestreiten, dass es ganz
ausnahmsweise auch in gemässigten Klimaten Individuen, besonders solche
weiblichen Geschlechts gibt, die eine ausgesprochene Idiosynkrasie
gegen Fleischnahrung haben. Solche individuellen Abweichungen
des Nahrungsinstinkts können pathologisch, sie können aber auch
physiologisch bedingt sein, und selbst auf pathologischer Grundlage
können sie ebensowohl zweckmässige Heilinstinkte, wie krankhaft
perverse Instinkte sein.

Nimmt man den Durchschnitt des menschlichen Nahrungsinstinktes in
gemässigtem Klima zum Massstabe, so findet man ihn wesentlich mit
der Organisation seines Gebisses übereinstimmend, d. h. so, dass der
grössere Gewichtstheil der täglichen Nahrung vegetabilischen, der
kleinere animalischen Ursprungs sein muss, um ihm zu genügen.

Ein Unterschied besteht allerdings zwischen beiden Massstäben, insofern
der Instinkt mehr als den achten Theil Fleisch in der Kost verlangt,
wie man es nach dem Gebiss erwarten sollte; diess dürfte sich daraus
erklären, dass das Gebiss, welches der Mensch von den omnivoren
Thieren überkam, auf den achten Theil rohen Fleisches berechnet ist,
der Mensch aber gebratenes und gekochtes Fleisch bequem auch mit den
Mahlzähnen kauen kann. Dem Instinkt nach gemischter Nahrung entspricht
der Instinkt nach Abwechselung zwischen Fleisch- und Pflanzenkost, wenn
die wünschenswerthe Mischung beider nicht zu erlangen ist.

Die naturgemässe Kost des Menschen ist also weder die reine Fleisch-,
noch die reine Pflanzenkost, sondern die gemischte oder in den
Mahlzeiten zwischen beiden wechselnde, allerdings mit Uebergewicht
der pflanzlichen Bestandtheile. Gegen diese Thatsache lehnt sich
der Vegetarianismus vergebens auf, der ausserdem die berechtigte
Verschiedenheit der Zusammensetzung je nach Klima, Alter und
Geschlecht, Individualität und Arbeitsleistung völlig verkennt. Auf den
Instinkt des Menschen ist er deshalb als auf einen „kannibalischen“,
als auf ein ererbtes Ueberlebsel thierischer Roheit schlecht zu
sprechen, und es ist der grösste Kummer der Vegetarianer, dass so
wenige von denen, welche vegetarianischen Principien huldigen, im
Stande sind, sich gegen die Rückfälligkeit in die vom Instinkt
geforderte gemischte Kost zu wahren. Mag er darin vom humanen
Standpunkt aus recht haben oder nicht, jedenfalls hat er +das+
Recht damit verwirkt, sich für die „naturgemässe Lebensweise“ zu
proklamiren. Will er doch diese Behauptung aufrecht erhalten, so muss
er zu der Hilfshypothese greifen, dass der Instinkt des Menschen ein
widernatürlicher, degenerirter sei. Aber wodurch soll er degenerirt
sein? Und wie lässt sich diese Behauptung vereinigen mit der Thatsache,
dass alle Thiere mit gemischtem Gebiss Omnivoren sind, und alle
Omnivoren weit gieriger auf Fleischkost als auf Pflanzenkost sind? Man
sehe nur, wie ein Affe in Leidenschaft geräth, wenn er eine Taube im
Zimmer bemerkt, während er die gebotenen Früchte zwar mit Behagen,
aber ohne besondere Erregung hinnimmt. Wenn es Specien mit gemischtem
Gebiss giebt, deren Nahrungsinstinkt die Pflanzenkost bevorzugt, so
ist diess eine Discrepanz zwischen Organisation und Instinkt, welche
nur auf einer nachträglichen Anpassung des animalen Typus an die
Lebensverhältnisse entstanden sein kann. Diese Anpassung kann entweder
auf einer Unzuträglichkeit des Klimas für Fleischkost, oder auf der
Leichtigkeit der Versorgung mit nahrhaften und schmackhaften Früchten
für Kletterthiere, oder auf der Schwerfälligkeit und Waffenlosigkeit
des Arttypus, welche den Raub von Beutethieren erschwert, oder auf
einer Verbindung dieser Umstände beruhen. Aber wenn auch die bis
jetzt völlig unerwiesene Behauptung wahr wäre, dass gerade die
menschenähnlichen Affen im Naturzustande eine Degeneration des
Instinktes nach dieser Richtung hin zeigen, so ist daraus doch nicht
zu schliessen, dass es für den Menschen naturgemäss sei, ebenfalls
diesem degenerirten Affeninstinkt zu folgen, der thatsächlich nicht der
seinige ist, und dessen Anpassungsmotive für ihn nicht mehr zutreffen.
Denn der Mensch lebt zumeist in einem gemässigteren Klima, als die
menschenähnlichen Affen, ist nicht so Kletterthier wie sie, schafft
sich die ihm von der Natur versagten Waffen und macht das Fleisch
durch Zubereitung leichter verdaulich. Da der Mensch nicht von den uns
bekannten menschenähnlichen Affen abstammt, braucht er auch nicht erst
deren degenerirten Nahrungsinstinkt zu restituiren, sondern nur den
naturgemässen seiner thierischen Vorfahren zu konservieren.

Es entsteht die weitere Frage, ob die vegetabilische Ernährung
+rationeller+ sei, d. h. dem Menschen mehr Vortheile oder weniger
Nachtheile biete als die animalische. Denn wenn es auch am nächsten
liegt, die naturgemässe Lebensweise zugleich für die vernünftige zu
halten, so ist doch durch den Glauben an die Zweckmässigkeit der Natur
im Allgemeinen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass etwas für den
Naturzustand Passendes im Kulturzustand einschneidender Abänderungen
bedarf, um den höheren Zwecken des Kulturlebens zu genügen. Deshalb
kann die Untersuchung, ob etwas naturgemäss sei oder nicht, niemals
das letzte Wort haben; denn der aus der Natur hervorwachsende bewusste
Geist ist zwar selbst noch einerseits etwas Natürliches, anderseits
etwas über die Natur Erhabenes, also etwas Natürliches von höherer
Ordnungsstufe, welches die Naturzweckmässigkeit fortsetzt und
steigert, indem es das Naturgemässe niederer Ordnungsstufe nach seinen
Bedürfnissen modelt.

Die Vegetarianer behaupten, dass die Pflanzenkost den Menschen im
Durchschnitt gesunder und widerstandsfähiger gegen Krankheiten mache
als gemischte Kost; die Mehrzahl der Aerzte behauptet dagegen,
dass eine Vermehrung der Fleischbestandtheile in der gemischten
Kost den Menschen im Durchschnitt gesunder und widerstandsfähiger
gegen Krankheiten mache. Ich meine, dass die naturgemässe Kost
unter normalen Verhältnissen dem Menschen auch am besten bekommt,
dass für einen geschwächten oder in schlechtem Ernährungszustand
befindlichen Organismus eine womöglich nur vorübergehende Verstärkung
des Fleischzusatzes vortheilhaft ist, und dass es irrationell ist,
sich in gesunden Tagen mit zu starkem Fleischzusatz zu verwöhnen,
weil damit die Möglichkeit einer vortheilhaften Steigerung in
Krankheitsfällen ausgeschlossen ist. Dabei ist zuzugeben, dass durch
die ärztliche Bevorzugung der Fleischkost nicht selten die Grenze
der vortheilhaften Mischung überschritten wird, die namentlich bei
manchen jüngeren weiblichen Individuen ziemlich tief liegen kann, und
dass in solchen Fällen die Betreffenden den Uebergang zur reinen
Pflanzenkost für zuträglicher verspüren können als die übertriebene
Fleischdiät, weil erstere von ihrer natürlichen Mischungslinie weniger
weit abliegen kann als letztere. Ferner ist zu berücksichtigen, dass
in Folge der steigenden Wohlhabenheit der Kulturvölker in den letzten
Menschenaltern in allen Gesellschaftsschichten die Nahrhaftigkeit der
durchschnittlichen Verköstigung sehr gestiegen ist, so dass bei der
Anpassung des ererbten Appetits an eine schlechtere Kost eine gewisse
Ueberernährung gegenwärtig sehr verbreitet ist; will man solche
Ueberernährung mit ihren gesundheitsschädlichen Folgen beseitigen, so
ist das einfachste Mittel, bei den Mahlzeiten mässiger zu sein, das
demnächst einfachste, zu einer minder nahrhaften Kost zurückzukehren,
so dass die gesundheitsdienlichen Folgen der vegetarianischen Kost bei
überernährten Vielessern leicht erklärlich sind. Ausserdem können die
vielfach behaupteten Vortheile einer vegetarianischen Lebensweise in
naturgemässen Lebensvorschriften (Leben in frischer Luft, Vermeidung
von Spirituosen und Pflanzenalkaloiden u. s. w.) gesucht werden, welche
mit einer naturgemässen gemischten Kost ebenso gut zu vereinigen
sind, wie mit reiner Pflanzenkost; insofern der Uebergang zu beiden
zugleich gemacht wird, wird häufig der letzteren Ursache eine Wirkung
zugeschrieben, die nur von der ersteren abhängt. Wo hingegen unter
völligem Gleichbleiben der sonstigen Lebensgewohnheiten nicht etwa
eine übertriebene Fleischkost, sondern eine individuell naturgemässe,
gemischte Kost mit reiner Pflanzenkost vertauscht wird, da wird der
Regel nach eine Schwächung des Organismus durch Herabsetzung seines
Ernährungszustandes die Folge sein, und nur ausnahmsweise wird dieses
Ergebniss in unmerklich geringem Grade eintreten, sei es, dass der
Betreffende eine hinreichend gute Verdauung hat, um erheblich mehr
essen und trinken zu können als bisher, sei es, dass die Linie der
richtigen Mischung für ihn ohnehin schon sehr nahe an der reinen
Pflanzenkost lag.

Da diese Behauptungen nicht streng zu erweisen sind, ebensowenig wie
diejenigen der Vegetarianer und der Schwärmer für möglichst reine
Fleischkost, zwischen denen sie in der Mitte liegen, so können wir über
diesen Punkt hinweggehen; wir können es um so eher, als selbst die
Vegetarianer sich meist damit begnügen, auf anderm Wege zu begründen,
dass ihre Pflanzenkost die allein rationelle sei. Sie sagen nämlich,
die Pflanzenkost ist im Stande, dieselbe chemische Zusammensetzung
der Speisen zu liefern wie die Fleischkost, ist also nicht geringer
an Nährwerth als diese; sie schützt aber vor den Gefahren, welche die
Fleischkost mit sich führt, ist also in Summa besser als diese.

Nun ist es zwar richtig, dass Pflanzenkost dieselbe chemische
Zusammensetzung der Speisen liefern kann wie Fleischkost, aber es
ist unrichtig, den Nährwerth der Speisen bloss nach ihrer chemischen
Zusammensetzung zu schätzen. Vielmehr ist derselbe ebensosehr
durch den Verdaulichkeitsgrad der Speisen wie durch ihre chemische
Zusammensetzung bedingt, und zwar nicht nur in dem Sinne, dass
der Procentsatz der von den dargebotenen Nährstoffen assimilirten
Nährstoffe entscheidet, sondern ausserdem noch mit Berücksichtigung
der bei der Verdauung gleicher Procentsätze verbrauchten lebendigen
Kraft. Der Vorzug der Fleischkost für den Organismus liegt darin,
dass sie nicht nur einen grösseren Procentsatz der dargebotenen
chemischen Stoffe assimiliren lässt, sondern auch dem Organismus bei
der Assimilirung gleicher procentualischer Mengen eine geringere
Arbeitsleistung zumuthet. Der Nährwerth eines Stoffes ist proportional
der bei normaler Verdauung assimilirbaren Quote desselben +abzüglich+
desjenigen Theils derselben, welcher das Aequivalent der bei der
Verdauung verbrauchten lebendigen Kraft darstellt, und vom Organismus
vorweggenommen werden muss, um nur den status quo vor der Verdauung
wieder herzustellen. Lässt man zwei Gruppen von Sperlingen gleiche
Zeit hungern und bietet dann der einen Gruppe Körnerfutter, der
anderen gehacktes rohes Fleisch, so erholt sich ein weit grösserer
Procentsatz bei letzterer als bei ersterer Behandlung; d. h. die
Leichtverdaulichkeit einer Speise fällt um so mehr ins Gewicht, je
weniger lebendige Kraft ein Organismus für die Verdauungsarbeit noch
übrig und verfügbar hat.

Nun haben alle einigermassen leichtverdaulichen pflanzlichen
Nahrungsmittel einen im Vergleich zum Fleisch nur sehr geringen
Nährwerth; dagegen gehören die einzigen Pflanzenstoffe, deren chemische
Zusammensetzung mit derjenigen des Fleisches wetteifern kann, die
Hülsenfrüchte und Pilze, zu den am allerschwersten verdaulichen
Nahrungsmitteln. Deshalb fällt es auch den Vegetarianern gar nicht
ein, ihre Mahlzeiten durch hinreichenden Zusatz von Hülsenfrüchten
der chemischen Zusammensetzung einer Fleischmahlzeit anzunähern, weil
schon der Instinkt sich gegen solche tägliche Belastung des Magens
mit Hülsenfrüchten sträuben würde; vielmehr begnügen sie sich mit
Mahlzeiten von viel geringerem theoretischem Nährwerth als Fleisch und
benutzen das Vorhandensein der Hülsenfrüchte mehr nur als theoretisches
Argument. Aber auch diejenigen Pflanzenstoffe, welche einen erheblich
geringeren theoretischen Nährwerth haben als Fleisch, sind trotzdem für
einen normalen menschlichen Organismus immer noch schwerer verdaulich
als Fleisch. Hiernach ist jede auf die Dauer erträgliche Pflanzenkost
sowohl um vieles ärmer an Nährstoffen als die Fleischkost, als auch
schwerverdaulicher als diese, so dass die vegetarianische Behauptung,
dass beide im Nährwerth gleichstehen, den Thatsachen in jeder Hinsicht
widerspricht.

Dass das Fleisch von kranken Thieren, besonders wenn es nicht gut
gekocht oder gebraten ist, Krankheiten im Gefolge haben kann,
ist ebensowenig zu bestreiten, wie dass man durch den Genuss von
ungekochten Pflanzenstoffen (Salaten etc.) krank werden kann; den
Finnen und Trichinen stehen die Eier des Hundebandwurms gegenüber,
die im Menschen zum verderblichen Echinococcus auswachsen. Rohe
Pflanzentheile und rohes Fleisch sind beide gefährlich, gekocht beide
ungefährlich, besonders da wo gute Gesundheitspolizei gehandhabt
und für den Verlust an erkranktem oder unbrauchbarem Schlachtvieh
Entschädigung geleistet wird. Völlig haltlos ist die vegetarianische
Behauptung, dass auch sogenanntes gesundes Fleisch, weil es sich
beim Genuss in dem mit der Leichenstarre beginnenden Stadium der
Fäulniss befinde, ein schädliches Reizmittel sei, welches besonders
auf die Nerven und die Herzthätigkeit verderblich einwirke. Will man
jede rückschreitende Metamorphose Fäulniss nennen, so ist auch die
Verdauung ein Fäulnissprocess, und befinden sich dicke Milch, Butter,
Käse, alle gegohrenen Getränke und alles Hefegebäck oder Honiggebäck
ganz ebenso und in noch höherem Grade im Zustande der Fäulniss wie
gesundes Fleisch, das bekanntlich einige Tage nach dem Schlachten viel
gesünder und leichter verdaulich ist als unmittelbar nach demselben,
und zwar deshalb, weil die rückschreitende Metamorphose vor dem
Genuss dem Verdauungsprocess einen Theil seiner Arbeit erspart. Dass
ein mässiger Genuss gesunden Fleisches für Nerven und Herzthätigkeit
„verderblich“ sei, ist geradezu aberwitzig, und nicht minder grundlos
ist die Behauptung, dass erst der Fleischgenuss zum Missbrauch von
Gewürzen und Spirituosen verleite; denn der Missbrauch von Gewürzen
ist am grössten bei Gemüsen, Mehlspeisen und Gebäck, nicht bei reinen
Fleischspeisen, den meisten Branntwein konsumiren die kartoffelessenden
Irländer und die kohlessenden Polen und Russen, und die Naturvölker
stürzen mit gleicher Gier auf das importirte Feuerwasser, mögen sie an
Pflanzenkost oder gemischte Kost gewöhnt sein. Wenn die Vegetarianer
sich darauf beschränken wollten, den Genuss rohen Fleisches als
gesundheitsgefährlich zu bekämpfen und auf Verbesserung der das
Schlachtvieh betreffenden Gesetze und Einrichtungen hinzuwirken,
so wären sie ebenso sehr im Recht, wie sie jetzt über das Ziel
hinausschiessen, wenn sie allen Fleischgenuss als gesundheitsgefährlich
bekämpfen. Selbst bei dem früheren Fehlen aller Vorsichtsmassregeln
war doch der Procentsatz der Geschädigten so unerheblich, dass er
gar nicht in Betracht kommen konnte gegen den Nachtheil, welchen die
gänzliche Enthaltung vom Fleischgenuss der Leistungsfähigkeit des
Volkes zugefügt haben würde. Es muss demnach der Versuch des Beweises,
dass die Pflanzenkost bei gleichem Nährwerth geringere Nachtheile als
die Fleischkost im Gefolge habe und darum vorzuziehen sei, in beiden
Theilen als missglückt gelten.

Aber wenn die Pflanzenkost nicht rationell heissen kann in Bezug auf
den einzelnen, der sie geniesst, so könnte sie darum doch rationell
sein in Bezug auf die Völker, welche sie annehmen, und dies in solchem
Masse, dass selbst die Nachtheile, die sie für den einzelnen hat,
dagegen zurücktreten müssen. In der That behaupten die Vegetarianer,
dass allgemeiner Uebergang zur Pflanzenkost den Speiseluxus beseitigen
und dadurch einen Hauptgrund zur neidischen Unzufriedenheit der
ärmeren Klassen aus der Welt schaffen würde. Nun ist zuzugeben, dass
nichts so sehr den Neid der Armen erregt, als die Fleischtöpfe der
Wohlhabenderen, die ihnen unerschwinglich sind, d. h. dass die sociale
Frage noch weit mehr Fleischfrage als Brodfrage ist; allein dies
spricht gerade gegen den Vegetarianismus, und beweist, dass derselbe
die letzten Triebfedern des Völkerlebens verkennt. Die Sehnsucht
nach den Fleischtöpfen wird in den Massen niemals erlöschen, auch
wenn alle gebildeten Stände behufs Lösung der socialen Frage zu
Vegetarianern würden, und eben darum ist die sociale Frage, insofern
sie „Fleischfrage“ ist, auf diesem Wege nicht zu lösen. Anderseits
würde schon heute jeder Deutsche täglich Fleisch essen können, also aus
diesem Grunde die Reichen nicht mehr zu beneiden brauchen, wenn er es
nicht vorzöge, das dazu für ihn und seine Familie mehr als ausreichende
Geld für sich allein auf Schnaps, Bier und Cigarren zu verwenden. Wenn
der Vegetarianismus seine Agitation gegen diese gesundheitsschädlichen
und socialgefährlichen Genussmittel richten wollte, so wäre mit einem
Erfolg auf diesem Felde die sociale Frage, soweit sie „Fleischfrage“
ist, von selbst mitgelöst. Uebrigens ist es ein Irrthum, dass der
Speiseluxus bloss an Fleischspeisen gebunden ist; er kann sich in der
vegetarianischen Küche ebensogut entfalten, und würde sich ohne Zweifel
in derselben zu gleichen Uebertreibungen verirren, sobald es nur erst
eine grössere Anzahl sehr reicher Vegetarianer gäbe.

Eine andere Frage ist die, wie sich die Ernährung der Menschheit in
einer Zukunft gestalten wird, in welcher alle Erdtheile so dicht
bevölkert sein werden wie jetzt Europa. Diese Fragen haben nicht
wir zu lösen, die wir heute ebensowenig im Stande wären, ohne
Getreideeinfuhr zu leben als ohne Vieheinfuhr. Sollte einmal alles
Schlachtvieh von der Erde verschwinden und jede Wiese zum Acker
werden, von dessen Früchten sich die Menschen unmittelbar ernähren
müssen, dann wird die Menschheit jener fernen Zukunft sicherlich
einen Charakter energieloser Mittelmässigkeit zeigen, ebenso wie es
heute die vorwiegend vegetarianischen Völker thun. Denn es scheint,
dass die Pflanzenkost zahmer, sanfter, geduldiger, indolenter,
unfähiger zu hervorragenden körperlichen und geistigen Leistungen,
unfähiger zur Initiative, zu energischen Entschliessungen, kurz,
passiver, willenloser, quietistischer und geistloser macht, und
dass es nur die passiven Tugenden und das vegetative Traumleben
(Somnambulismus u. dergl.) sind, welche durch dieselben begünstigt
werden. Für die vegetativen und reproduktiven Aufgaben des Lebens,
wie sie bei Landleuten und beim weiblichen Geschlecht überwiegen, mag
Pflanzenkost ausreichen, nicht aber für die gesteigerten Anforderungen
an gesteigerte Produktivität, wie das moderne Kulturleben der Städte,
insbesondere der Grossstädte, sie an die arbeitenden Männer stellt.
Mit dem Fleischgenuss seiner kulturtragenden Minderheit hört ein Volk
auf, eine aktive Rolle in der Geschichte zu spielen und verzichtet
auf die thätige Mitarbeit am Kulturprocess, welche einen durch blosse
Pflanzenkost nicht zu erzielenden Ueberschuss an geistiger Energie über
die Bedürfnisse des vegetativen Lebens hinaus erfordert. Nur solche
religiöse und philosophische Weltanschauungen können ohne Widerspruch
mit sich selbst den Vegetarianismus als wesentlichen Bestandtheil in
sich aufnehmen, welche keine Entwickelung, keinen Fortschritt, keinen
realen Weltprocess, kurz keine aktiven sittlichen Kulturaufgaben
der Menschheit anerkennen, sondern in einem entwickelungslosen
Traumidealismus und dem davon unabtrennbaren passiven Quietismus
befangen sind.

Die reine Pflanzenkost ist nach alledem ebensowenig rationell wie
naturgemäss; sie ist vielmehr ebenso kulturwidrig wie naturwidrig.
Es bleibt nur noch die letzte Begründung des Vegetarianismus
durch Humanitätsrücksichten zu erörtern. Nun kann es aber keine
angebliche Humanitätsrücksicht geben, welche im Stande wäre, etwas
zu rechtfertigen, das zugleich naturwidrig und kulturfeindlich ist;
wäre wirklich jede Abweichung von reiner Pflanzenkost so inhuman,
wie die Vegetarianer behaupten, so müsste man diese Inhumanität
ruhig mit in den Kauf nehmen, um nicht gegen die sittliche Pflicht
der Menschheit zur Erfüllung ihrer Kulturaufgabe zu verstossen, und
könnte die Verantwortung für solche Inhumanität getrost der Vorsehung
anheimgeben, welche unsere Natur so eingerichtet hätte, dass wir nur
auf inhumanem Wege unsere Mission erfüllen könnten. In der That tritt
aber bei dem Streit um die Humanität eine Verschiebung der Frage ein,
welche von den Vegetarianern in der Regel geflissentlich verdunkelt
wird. Die Behauptung, dass es inhuman sei, Milch, Butter, Käse und
Eier zu geniessen, würde in den heutigen Ansichten unseres Volkes kein
Verständniss finden; deshalb beschränken sich die Vegetarianer auf die
Behauptung, dass das Tödten von Thieren zum Zweck des Fleischgenusses
inhuman sei. Die Humanitätsrücksicht dient also nur zur Begründung
jenes Vegetarianismus der laxeren Observanz, welcher nicht die
Nahrungsmittel animalischer Herkunft, sondern nur den Fleischgenuss als
solchen bekämpft.

Nun ist es zweifellos, dass man mit einer richtigen Mischung aus
Pflanzenkost und Milch, Butter, Käse und Eiern vortrefflich bestehen
und allen Anforderungen des Lebens genügen kann; eine solche Kost ist
aber eben keine Pflanzenkost, sondern eine gemischte Kost, also eine
zwar naturgemässe und rationelle, aber eben nicht vegetarianische
Diät. Wäre die Behauptung der Vegetarianer, dass reine Pflanzenkost
die allein naturgemässe und rationelle Diät ist, richtig, so müsste
die gemischte Kost, gleichviel ob ihre animalischen Bestandtheile von
lebenden oder todten Thieren stammen, naturwidrig und irrationell
sein; ist sie das aber nicht, so ist eben damit jene Behauptung des
Vegetarianismus preisgegeben. Wenn die Fleischkost nun insoweit
verwerflich ist, als sie das Tödten lebender Geschöpfe zum Verspeisen
herbeiführt, nicht aber sofern die Produkte lebender Thiere umfasst,
dann ist damit zugestanden, dass nicht die animalische oder
vegetabilische Herkunft der Nahrungsmittel als solche, sondern die
näheren Umstände ihrer Erlangung, nicht die Angemessenheit an unsere
Organisation und Lebenszwecke, sondern Rücksichten, die auf einem
ganz anderen Gebiet liegen, für die Entscheidung massgebend sind. Da
die Bedenken gegen das Fleisch als gelegentlichen Krankheitsträger
schon oben erledigt sind, so müssten diese Vegetarianer der laxeren
Observanz zugeben, dass die Erweiterung ihrer Tafelgenüsse durch Braten
und Fisch ihnen sehr erwünscht sein müsste, wenn nur ein Engel ihnen
diese Speisen vom Himmel brächte mit der Versicherung, dass sie nicht
von getödteten Thieren entnommen, sondern durch ein Wunder geschaffen
seien. Dies ist also ein principiell anderer Standpunkt, und es ist
inconsequent, beide miteinander verknüpfen zu wollen; die Vertreter
dieses Standpunkts sollten ihn als Antikannibalismus streng vom
Vegetarianismus unterscheiden.

Das Humanitätsargument stellt nämlich das Verzehren von getödteten
Thieren dem Verzehren von getödteten Menschen, d. h. dem Kannibalismus,
gleich, insofern auch die Thiere als unsere Brüder im Reiche des Lebens
zu betrachten seien. Dieses Argument beweist schon darum nichts, weil
es zu viel beweist. Es ist eine oberflächliche und unwissenschaftliche
Volksmeinung, dass ein Eidotter eine homogene Flüssigkeit und nicht
ebensogut ein lebendes und empfindendes Individuum wie etwa ein
Spanferkel sei; es ist ein Vorurtheil, dass nur die Thiere unsere
Brüder im Reiche des Lebens und der Empfindung seien, die Pflanze aber
nicht. Es ist reine Willkür, die Grenzlinie, jenseits deren wir das
Lebendige zum Verzehren tödten dürfen, zwischen Thier und Pflanzenreich
zu ziehen; ein anderer könnte mit gleichem Recht oder Unrecht diese
Grenze zwischen Wirbelthieren und Wirbellosen, ein dritter zwischen
Warmblütern und Kaltblütern, ein vierter zwischen den Affen und den
übrigen Säugetieren, ein fünfter zwischen den anthropoiden und den
übrigen Affen ziehen. Dies alles ist grundlose Willkür der subjektiven
Meinung und aus wissenschaftlichem Gesichtspunkt gleich unhaltbar; aus
letzterem giebt es nur zwei in sich consequente Standpunkte, zwischen
denen man zu wählen hat.

Entweder nämlich muss man die Grenze zwischen der organischen und
anorganischen, der lebendigen und leblosen Natur ziehen, oder aber
zwischen der Species, zu welcher wir gehören, und allen übrigen
Specien. Im ersteren Falle verzichtet man auf alle organisirten, d.
h. lebendigen und lebensfähigen Nährstoffe (wozu alle Blätter, Keime
und Samen gehören) und auf alle organischen Nährstoffe, die nur durch
Tödtung von lebenden Pflanzen oder Pflanzentheilen zu erlangen sind,
und beschränkt sich auf solche organische Nährstoffe, welche nicht
mehr lebensfähige natürliche Sekrete von Pflanzen oder Reste von schon
abgestorbenen Pflanzen sind, oder auf noch zu erfindende künstliche
Nährstoffe, die von der synthetischen Chemie aus unorganischen
Stoffen im Laboratorium zu bereiten sind. Im letzteren Falle dagegen
beschränkt man den Kannibalismus, wie die Natur selbst es im ganzen
Thierreich thut, auf die Individuen der eigenen Species; denn jedes
Thier frisst ungescheut Thiere anderer Art, scheut aber mit seltenen
(teleologisch besonders zu begründenden) Ausnahmen vor dem Verzehren
von seinesgleichen zurück. Im ersteren Falle verabscheut man das
Verzehren von zerstückelten Leichen als Kannibalismus, gleichviel ob
die getödteten Brüder aus dem Reiche des Lebens Thiere, Pilze oder
Pflanzen sind, und respektirt die Heiligkeit und Unantastbarkeit des
Lebens in jeder Gestalt; im letzteren Falle erkennt man die grossen
Gradverschiedenheiten der Verwandtschaft mit anderen Lebewesen an
und zieht die Grenze für den Kannibalismus da, wo die Natur sie uns
durch den eigenen Instinkt und die Analogien des gesammten Thierreichs
vorgezeichnet hat. Die Wahl in dieser Alternative scheint mir nicht
schwer; will man seine Kost nicht auf vermodertes Laub und abgestorbene
Pilze beschränken, so muss man sich nothgedrungen für die andere Seite
der Alternative entscheiden, verliert dann aber auch das Recht, von der
Inhumanität des Fleischgenusses zu reden.

Dass die Jagd ein inhumanes Handwerk ist, kann gar nicht bestritten
werden; denn ihre Art, zu tödten, ist bei Treibjagden grausam,
immer unsicher und oft qualvoll für verwundetes und entkommenes
Wild. Die Jagd ist aber in den Kulturländern ohnehin auf den
Aussterbeetat gesetzt, und auch bei uns, wo der Grundadel sie noch
künstlich als Ueberbleibsel aus roheren Zeiten kultivirt, ist doch
der Procentsatz des gejagten Wildes ein sehr kleiner unter allem
getödteten Vieh. Dass auch das Schlächterhandwerk noch nicht auf der
Höhe unserer heutigen Humanitätsanforderungen steht und in dieser
Richtung verbesserungsbedürftig ist, kann man ebenso zugeben und
nur wünschen, dass der Vegetarianismus an diesen beiden Punkten die
berechtigten Thierschutzbestrebungen unterstütze. Der Einwurf, dass das
Schlächterhandwerk verroht, fällt weg, wenn nur noch mit zweckmässigen
Schlachtmasken geschlachtet, und eventuell das Eintreiben des Stiftes
von einer durch blossen Fingerdruck auszulösenden mechanischen Kraft
bewirkt wird; zu entbehren ist jedes Schlächterhandwerk auch dann
nicht, wenn man das Fleisch der getödteten Thiere wegwirft, so lange
überhaupt noch Zuchtvieh gehalten wird. Wenn man nun annähme, dass
nur Zuchtvieh zur Verzehrung gelangte, das auf rationelle Weise
geschlachtet wäre, so könnte eine Inhumanität nicht mehr zugegeben
werden. Sterben müsste ja jedes Schlachtthier doch einmal, und wenn
der Mensch ihm einen Tod bereitet, der schneller und schmerzloser
als der natürliche ist, so ist das eher eine positive Humanität zu
nennen. Wenn alle Menschen auf Fleisch verzichteten und statt dessen
Milch und deren Ableitungsprodukte genössen, so würde man mindestens
ebensoviel Vieh wie jetzt züchten müssen, müsste aber, falls man das
Schlachten für inhuman hielte, für die nicht mehr milchenden Kühe
Alterversorgungsanstalten und für alle männlichen Kälber Asyle anlegen,
in denen sie bis zu ihrem natürlichen Tode zwecklos verpflegt würden.
Wenn dagegen alle Menschen zur reinen Pflanzenkost übergingen, so würde
gar kein Vieh mehr gezüchtet werden; nach der üblichen optimistischen
Auffassung muss es aber ein positiver Gewinn für die Lustbilance der
Welt sein, dass der Mensch im allgemeinen Kampf ums Dasein Thieren das
Leben gönnt, die sich bis zu ihrem schnellen schmerzlosen Tode des
Lebens freuen können, und selbst vom pessimistischen Standpunkt aus
würde man einen Menschheitsbeschluss, die Hausthierrassen gänzlich
auszurotten, mindestens nicht seiner Humanität wegen rühmen können.
Wenn man übrigens ohne Milchkühe nicht auskommt und vernünftigerweise
die ausgedienten Milchkühe und die männlichen Kälber nicht zwecklos
weiter füttern kann, sondern schlechterdings tödten muss, so ist
nicht abzusehen, warum man deren Fleisch fortwerfen soll, statt es zu
verzehren. Solange man ferner noch Wollschafe hält, gilt das nämliche
für den zu reichlichen Nachwuchs der Schafherden. Damit ist aber ein
Zustand als human und vernünftig anerkannt, der ganz mit dem heute
bestehenden zusammenfällt, und das Princip des Mitleids hat damit
jedes auch nur scheinbare Recht zum Mitsprechen in der Ernährungsfrage
eingebüsst.

Der Versuch, die Inhumanität des Fleischgenusses mit objektiven
Gründen nachzuweisen, ist hiernach als gescheitert zu betrachten und
es bleibt dem Vegetarianismus nur die letzte Zuflucht offen, sich auf
das Gefühl zu berufen. Wenn jemand erklärt, es sei gegen sein Gefühl,
das Fleisch von einem Thier zu essen, nicht nur von einem solchen, das
er lebend geliebt oder doch lebend gekannt oder gar selbst getödtet
hat, sondern auch von einem solchen, das er nicht gekannt hat und das
von einem anderen getödtet ist, so ist darüber nicht zu streiten,
und man kann jedem seine Gefühle und die Berücksichtigung derselben
gönnen, so lange er dadurch anderen nicht unbequem, also namentlich
gegen anders Fühlende nicht intolerant und agressiv wird. Niemand
wird einem Tischnachbarn Braten aufdrängen, wenn derselbe erklärt,
der Fleischgenuss widerstrebe seinem Gefühl; wenn mir aber mein
vegetarianischer Nachbar vorwirft, mein Fleischessen sei inhumaner,
barbarischer Kannibalismus, so weise ich ihn mit der Entgegnung zurück,
sein vegetarianisches Gefühl sei eine verschrobene, zimperliche
Sentimentalität ohne objektive Begründung.



II.

Unsere Stellung zu den Thieren.


Die Thiere sind mit uns gleichen Geschlechts, wenn auch nicht gleicher
Art, unsere Vettern älterer Linie, gleichviel ob man in diesem
Ausdruck nur ein Bild oder die treffende Bezeichnung einer wirklichen
genealogischen Verwandtschaft sehen will. Sie sind nach gleichem
Grundtypus gebaut, und ihr natürliches Leben verläuft in den gleichen
natürlichen Verrichtungen wie das unsrige; aber auch ihr Seelenleben
zeigt dieselben Grundfunktionen (Vorstellung und Wille nebst Gefühl),
denselben Widerstreit zwischen Selbstsucht und socialen Instinkten,
und dieselbe geistige Grundanlage für Geberden- und Wortsprache,
wie die relative Verständnissfähigkeit aller höheren Thiere für die
menschliche Wortsprache und die Fähigkeit einiger zur Nachahmung
keineswegs unverstandener Worte beweist. Der Unterschied zwischen
Thier und Mensch ist nur ein solcher des Grades; er wird nur dadurch
scheinbar zu einem Unterschiede der Art, dass alle Säugethiere ausser
dem Menschen stumm sind und darum in ihrem geistigen Leben auch nur
mit stummen Menschen verglichen werden dürfen. Ein Stummer, der nicht
künstlich und mühsam zum Verständniss und Gebrauch der Schriftsprache
erzogen ist, findet sich ebenso wie das Thier auf unartikulirte
Laute und Geberden beschränkt; sein Denken ist allemal anschaulicher
als dasjenige Redender von sonst gleicher Bildungsstufe, aber es
entbehrt doch nicht der Begriffe, wenn es sie auch nicht mit Worten
bezeichnen kann, und vollzieht ebensogut eine logische Verknüpfung der
(anschaulichen und begrifflichen) Vorstellungen wie dasjenige Redender.
In demselben Sinne können wir auch dem anschaulichen Vorstellungsleben
der Thiere weder Begriffe noch logische Verknüpfung der Vorstellungen,
d. h. eigentliches Denken, absprechen, so dass man hier vergeblich
eine scharfe Grenzlinie zwischen Mensch und Thier sucht. Nur weil
die Menschen allmählich eine Wortsprache ausgebildet und den so
entwickelten Wortsprachsinn auf ihre Nachkommen vererbt haben, sind
stumme Menschen soviel bildungsfähiger als Thiere, denen sie sonst auch
der Art nach gleich stehen würden, wogegen der blödsinnige Mensch tief
unter dem normalen Thiere steht.

Dass wir zu den Thieren in moralischen Beziehungen stehen, ist
hiernach zweifellos; die sittliche Verpflichtung, Niemanden zu
verletzen, vielmehr jedem nach Kräften zu helfen, bezieht sich
auf alle empfindenden Lebewesen ohne Ausnahme, gleichviel ob man
dieselben als Mitgeschöpfe desselben Herrgotts, als Kinder desselben
Vaters im Himmel, als natürliche Vettern älterer Linie, oder als
objektive Erscheinungen desselben Einen Weltwesens betrachtet. Die
moralischen Beziehungen des Menschen zu den Thieren bestehen auch
unabhängig davon, ob das einzelne Thier seinerseits zu einer mehr
oder minder vollkommenen oder unvollkommenen Auffassung dieser
Beziehungen im Stande ist, und ob es fähig und gewillt ist, die
Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft des Menschen zu erwidern; das
wäre eine traurige Sorte von Moralität, die von der Gegenseitigkeit
der Leistungen abhängig gemacht würde, und nur da gäbe, wo sie auf
Entgelt oder Lohn von der andern Seite hoffen dürfte. Damit ist aber
nicht ausgeschlossen, dass die moralischen Beziehungen befestigt und
mit reicherem Inhalt erfüllt werden, wo beide Theile zu einander
in ein gemüthliches Verhältniss oder in ein stillschweigendes
Vertragsverhältniss gegenseitiger Leistungen eintreten; denn in solchem
Falle würde das einfache Unrecht einer Verletzung durch Verwickelung
mit Untreue, Undank, Unbilligkeit u. s. w. erschwert. Diese Erschwerung
tritt auch dann ein, wenn die Thiere kein Bewusstsein davon haben, dass
sie dem Menschen durch ihren erzwungenen Gehorsam Dienste leisten; es
genügt, dass der Mensch die Dienste der Thiere annimmt, beziehungsweise
erzwingt, um ihn zu den entsprechenden billigen Gegenleistungen
moralisch zu verpflichten.

Das Thier ist somit moralisches Rechtssubjekt, d. h. das Subjekt
derjenigen moralischen Forderungs-Rechte, welche den moralischen
Pflichten des Menschen ihm gegenüber korrespondiren, und deren
Verletzung für den Menschen ein moralisches Unrecht ist; dagegen kann
der Mensch an das Thier keine höheren moralischen Ansprüche stellen,
als insoweit dessen Fassungsvermögen ihm das Verständniss seiner
moralischen Beziehungen zum Menschen gestattet, hat aber dafür das
moralische Befugniss-Recht, das Thier zwangsweise zu den ihm dienlichen
Leistungen zu verwenden.

Alle bisherigen Rechtssysteme lassen als juridische Rechtssubjekte nur
menschliche Individuen oder statutenmässig festgestellte menschliche
Zwecke (moralische Personen) zu. Es ist kein begrifflicher Grund
abzusehen, warum ein Rechtssystem nicht auch Thiere als juridische
Rechtssubjekte zulassen sollte, da doch blödsinnige Menschen als solche
gelten. Es ist aber ein Missverständniss des Unterschiedes zwischen
moralischen und juridischen Rechten und Pflichten, zu behaupten, dass
von Rechtswegen (d. h. aus dem Gesichtspunkt eines eingebildeten
und seinem eigenen Begriff widersprechenden Naturrechts oder
Vernunftrechts) eigentlich die Thiere auch juridische Rechtssubjekte
sein müssten. Das juridische Recht ist immer positiv, d. h. historisch,
und kann seiner Natur nach immer nur einen Theil der Sphäre des
moralischen Rechts umfassen; welche Theile der Sphäre des moralischen
Rechts in das juridische Rechtssystem, d. h. in die positive
Rechtsordnung durch die Gesetzgebung aufzunehmen seien, kann niemals
selbst wieder von juridischen Erwägungen abhängen, sondern nur durch
Rücksichten der Zweckmässigkeit und Opportunität bedingt sein.

Dass aber ein dringendes Bedürfniss aus Zweckmässigkeitsgründen
bestände, durch Gesetzgebung die juridische Rechtsfähigkeit der Thiere
in unser Rechtssystem einzuführen, das ist entschieden zu bestreiten.
Vor allem würde die Lage der Thiere durch eine solche Aenderung ihrer
formalen Stellung zur Rechtsordnung inhaltlich gar nicht berührt
werden, da ihre Rechte doch immer nur durch Vertretung von Menschen
würden wahrgenommen werden können, wie sie es jetzt nöthigen Falls auch
schon werden (wenn z. B. eine alte Dame eine Summe für die Pensionirung
ihres Lieblingshundes ausgesetzt hat). Die einzige wünschenswerthe
Aenderung der Gesetzgebung in Betreff der Thiere ist die, dass Rohheit
oder Bosheit in deren Behandlung nicht bloss straffällig sein muss,
wenn sie öffentliches Aergerniss giebt, sondern auch, wenn sie als
eine insgeheim erfolgte, oder als eine vor zustimmenden Zuschauern
stattgehabte nachgewiesen werden kann. Diese Abänderung hat aber mit
der Erhebung der Thiere zu juridischen Rechtssubjekten gar nichts zu
thun, denn die Gemeingefährlichkeit des in solcher Handlungsweise
sich offenbarenden Charakters genügt für sich allein schon, um
den Staat in diesem Falle ähnlich wie bei anderen Verbrechen, wo
keinem Rechtssubjekt ein Unrecht geschieht, an seine Pflicht des
Schutzes der Gesellschaft durch rechtzeitige Bekämpfung derartiger
gemeingefährlicher Charaktereigenschaften zu erinnern.

Unser juridisches Verhältniss zu den Thieren ist somit nur indirekter
Art; unser Rechtssystem zieht die moralischen Beziehungen der Menschen
zu den Thieren nur so weit in seine Sphäre, als die Interessen der
+menschlichen Gesellschaft+ durch dieselben berührt werden, zu deren
Sicherstellung und Schutze die Rechtsordnung allein errichtet ist.
Es ist also unrichtig, unser juridisches Verhältniss zu den Thieren
darum als ein direktes aufzufassen, weil unser moralisches Verhältniss
zu denselben ein solches ist; es ist aber auch ebenso unrichtig, die
Unmittelbarkeit des letzteren darum zu bezweifeln oder zu bestreiten,
weil das erstere ein bloss mittelbares ist. Wir haben nicht deshalb
uns der Verletzung der Thiere zu enthalten, weil eine solche unsrer
Menschenwürde nicht gemäss, oder unserem pflichtmässigen Streben nach
Selbstvervollkommnung hinderlich, oder von anderweitigen ungünstigen
Rückwirkungen auf den Handelnden und die menschliche Gesellschaft
sein würde, sondern zuerst und vor allem deshalb, weil wir das
moralische Recht jedes empfindenden Lebewesens ohne Ansehen von Stand
oder Person, also auch ohne Ansehen von Rasse, Species und Genus zu
respektiren haben. Diese Achtung vor allen lebendigen und fühlenden
Mitgeschöpfen (mag man sie nun auf die Achtung vor dem Schöpferwillen
oder auf die Wesenseinheit der verschiedenen Erscheinungsindividuen
gründen) ist einfach eine Forderung der (moralischen) Gerechtigkeit;
denn „Gerechtigkeit“ besagt in letzter Instanz nichts andres als die
Anerkennung der „Gleichgültigkeit des empfindenden Subjekts“.[4]

Wie die moralischen Beziehungen unter Menschen, so müssen
auch diejenigen zwischen Thier und Mensch vor allem auf dem
unerschütterlichen Grunde der (moralischen) Gerechtigkeit ruhen; nur
aus diesem rationalistischen Moralprincip ist eine deutliche und
scharf bestimmte Grenzlinie des Verhaltens abzuleiten, nicht aus den
schwankenden Principien der Gefühlsmoral. Letztere sind unentbehrlich,
theils um die Motivationskraft des gerechten Verhaltens zu verstärken,
theils um innerhalb des von der Gerechtigkeit gelassenen Spielraums
dem positiven Wohlwollen zur Geltung zu verhelfen; aber sich selbst
überlassen sind sie gerade die stärksten Verführer zu ungerechtem und
unbilligem Verhalten, und es ist ganz unmöglich, die Gerechtigkeit
aus einem einzelnen Gefühlsmoralprincip (z. B. dem Mitleid) oder aus
der Summe derselben abzuleiten. Wer sich in seinem Verhalten zu den
Thieren von der Gerechtigkeit leiten lässt, der wird so wie so, ob er
mitleidig ist oder nicht, dem Thiere nichts Unbilliges zumuthen oder
zufügen, und das Mitleid käme bei ihm nutzlos hintennach gehinkt,
wenn es mitsprechen wollte; wer aber sich von dem Mitleid, der
Gutmüthigkeit und Weichherzigkeit bestimmen lässt, der wird in seinem
Verhalten nur durch Zufall mit den Forderungen der Gerechtigkeit
gelegentlich übereinstimmen, und oft genug dieselben verletzen. Wenn
der weichherzige Thierfreund eine arme Familie keuchend einen schwer
belasteten Handwagen ziehen und schieben sieht, so neigt er stets dazu,
sich zum Anwalt des mitangespannten überbürdeten Hundes aufzuwerfen und
zu Gunsten desselben die überbürdeten Menschen noch mehr zu überbürden;
er vergisst dabei nur, dass der gut behandelte Familienhund es als sein
Recht und seine Ehre betrachtet, sich mit seinen Herren mitzuplagen,
und dass die Menschen bei ihrer scheinbar freiwilligen Quälerei oft
weit mehr unter der Geissel eines zwingenden Schicksals stehen und weit
schwerer unter diesem harten Zwange leiden, als das vom Menschen zur
Arbeit gezwungene Thier. So lange die Menschen noch im Schweisse ihres
Angesichts ihr Brod verdienen und zeitweilig über ihre Kräfte sich
anstrengen müssen, wird es eine Ungerechtigkeit bleiben, ihnen jede
auch nur zeitweilige Ueberanstrengung der Arbeitsthiere zu verwehren.
Eine Ueberanstrengung der Arbeitsthiere aus unzureichenden Gründen
ist dagegen ebenso ungerecht wie unvernünftig und bedarf zu ihrer
Verurtheilung nicht erst des Mitleids.

Das Mitleid ist bekanntlich ein zweischneidiges Schwert: insoweit es
Unlust ist, drängt es ebensosehr dazu, den Anblick der Gelegenheiten
seiner Entstehung durch Ausweichen zu meiden als diejenigen
abzustellen, deren Anblick man auf keine Weise aus dem Wege gehen
kann; soweit es aber ein Gefühl ist, das dazu anlockt, seine Anlässe
aufzusuchen, ist es ein Lustgefühl und als solches verleitet
es zugleich dazu, die zu bemitleidenden Leiden nicht nur nicht
abzustellen, sondern geradezu erst recht herbeizuführen. Das Mitleid
ist der Grausamkeitswollust eng verwandt, und es ist ganz irrthümlich
zu glauben, dass Giftmischer oder Thierquäler aus Passion kein Mitleid
mit ihren Opfern empfinden, da sie ohne eine starke Emotion des
Mitgefühls gar keine so starke Lust aus dem fremden Leid schöpfen
könnten. Deshalb geht man fehl, wenn man glaubt, den passionirten
Thierquäler durch Erweckung seines Mitleids von seiner verworfenen
Neigung abbringen zu können; erst wenn man ihn nöthigt, sich selbst als
das von einem andern in gleicher Weise gequälte Wesen vorzustellen und
durch diese Vorstellung sein Gerechtigkeitsgefühl zur Reaktion bringt,
wird man hoffen dürfen, einen Erfolg zu erzielen. Denn selbst von einem
andern gequält zu werden, empfindet jeder als ein angethanes Unrecht,
so dass es nur der Abstraktion von der Individualität des Gequälten und
des Quälers bedarf, um das Unrecht auch bei der Umkehrung einzusehen.

Auf der andern Seite schiesst das Mitleid mit den Thieren über das
Ziel hinweg, indem es keine Rücksicht darauf nimmt, ob wir uns mit
denselben im Kriegs- oder Friedenszustande befinden. Nun befindet
sich aber die Menschheit mit allen Thierarten im Kriegszustande,
denen gegenüber sie sich im Kampfe ums Dasein zu behaupten hat, und
nur mit denjenigen im Friedenszustande, welche im Kampf ums Dasein
mit der übrigen Thierwelt entweder helfende Bundesgenossen oder doch
wenigstens Neutrale sind. Die Religion des Mitleids, der Buddhismus,
verlangt, dass man sich ruhig von Tigern fressen, von Giftschlangen
und Scorpionen stechen, von Läusen peinigen lässt, wenn man kein
Mittel besitzt, sich ihnen auf friedlichem Wege zu entziehen,
stempelt aber die Tödtung eines dieser Thiere zu einem todeswürdigen
Verbrechen, durch das man allen sonst etwa erworbenen Anspruch auf
Heiligkeit wieder einbüsst. Die Absurdität dieser Folgerung zeigt die
Unhaltbarkeit des Princips, von dem sie richtig abgeleitet ist.

Der Kampf ums Dasein ist nicht minder ein Krieg aufs Messer, wo er ein
indirekter, d. h. Wettbewerb um die Mittel des Lebens ist; deshalb ist
es ebensosehr eine Existenzfrage für die Menschheit, dass sie das Wild
und die Schmarotzer des Feldes und Hauses (Mäuse, Ratten, Ameisen) bis
zur Vernichtung bekämpft. Jedes Stück Nahrungsmittel, dessen sich ein
Thier bemächtigt, obwohl es zur Ernährung eines Menschen hätte dienen
können, verschlimmert die Situation der auf der Hungergrenze lebenden
Glieder der Menschheit; jedes Mitleid auf diesem Gebiet opfert einen
Menschen, um ein Thier zu retten, wenn sich auch der dabei geopferte
Mensch nicht mit dem Finger zeigen lässt. Aus diesem Gesichtspunkt ist
jeder Luxus in der Erhaltung überflüssiger Thiere mit Nahrungsmitteln,
die für Menschen hätten dienen können, ein Unrecht an der Menschheit;
dabei ist es gleichgültig, ob die betreffenden Nahrungsmittel den
Menschen direkt oder indirekt, d. h. durch Ernährung von nützlichen
Thieren hätten dienen können. Nicht als unnütz dürfen solche Thiere
gerechnet werden, welche der Belehrung (in zoologischen Gärten) oder
der Befriedigung von Gemüthsbedürfnissen dienen (Stubenhunde, -Katzen,
-Vögel etc.); noch weniger sind es die Thiere, welche dem Menschen
bei der Jagd, beim Kampf gegen Schmarotzer, bei der Bewachung seines
Eigenthums, bei seiner Ortsbewegung oder seinen sonstigen Arbeiten
Beistand leisten, oder welche zur Produktion von Nahrungsmitteln und
Bekleidungsstoffen gezüchtet werden. Aber auch solche Thierarten
müssen in ihrer Vermehrung so weit beschränkt werden, dass ihre
Zahl nicht über die zum Nutzen des Menschen erforderliche Grösse
hinauswächst, weil der Ueberschuss zu den überflüssigen Verzehrern von
Nahrungsmitteln gehören würde.

Der Kampf gegen die schädlichen und unnützen Thierarten so wie
derjenige gegen eine schädliche Vermehrung der relativ nützlichen
Thierarten ist eine Pflicht des Menschen gegen die Menschheit; da die
Menschheit höhere sittliche und Kulturaufgaben zu lösen hat als das
Thierreich, so steht auch die Pflicht gegen die Menschheit der Pflicht
gegen die Thiere voran, und die mitleidige Gutmüthigkeit, welche sich
im gegebenen Falle nicht zur Tödtung der Thiere entschliessen kann, ist
ebenso unsittlich wie die Weichherzigkeit eines Familienvaters, der
seinen Kindern das Brod wegnimmt, um es dem an seiner Thüre bettelnden
arbeitsscheuen Landstreicher zu reichen, oder wie die Empfindsamkeit
einer alten Jungfer, die ihren fetten Mops mit Braten und Zuckerbrod
füttert, während ihre Dienstboten sich mit Kochfleisch und Schwarzbrod
begnügen müssen.

Jede Gattung im Naturhaushalt braucht einen Regulator, der ihr
Ueberwuchern verhindert; einer der wichtigsten dieser Regulatoren
ist der Mensch und seine bezüglichen Pflichten im Naturhaushalt
sind um so ausgedehnter und dringlicher geworden, je mehr er die
übrigen Regulatoren (die Raubthiere) von der Erde verdrängt hat. Wenn
er jetzt, wo er in Kulturländern für die meisten Arten grösserer
pflanzenfressender und allesfressender Thiere sich zum einzigen
Regulator gemacht hat, sich durch mitleidige Regungen abhalten lässt,
seines Amtes zu walten, so verletzt er nicht nur seine Pflichten gegen
die Menschheit sondern auch seine Pflichten gegen die gesetzmässige
Ordnung des irdischen Naturhaushaltes und die Erhaltung ihres
Gleichgewichts. Ueberall wo es an regulirenden Raubthieren fehlt,
führt solche Sentimentalität sich sehr bald praktisch ad absurdum, wie
die Frösche der Abderiten beweisen, oder die 49 Katzen, welche der
gemüthvolle junge Dichter ein Jahr nach seinem Verbot der Tödtung des
ersten Wurfes besass. So gelangt die Sentimentalität gegen die Thiere
gar leicht dazu, sich lächerlich zu machen, nämlich überall da, wo zwar
ihre absurden Konsequenzen in die Anschauung fallen, wo aber nicht ihre
indirekte Schädlichkeit und principielle Unsittlichkeit zum Bewusstsein
kommt (deren Ernsthaftigkeit den komischen Eindruck der ersteren
verhindern würde).

Die empfindsame Weichherzigkeit ist in sittlicher Hinsicht eine höchst
bedenkliche Eigenschaft[5], und man darf sich darum auch nicht wundern,
wenn man diesen ihren bedenklichen Charakter auch in ihrem Einfluss auf
unsre Verhältnisse zu den Thieren bestätigt findet. Ueberall wo man
einem Menschen begegnet, der sich durch übermässige Zärtlichkeit und
ostentative Weichherzigkeit gegen Thiere auszeichnet, ist der Verdacht
gerechtfertigt, dass man es mit einem Individuum zu thun habe, welches
für seinen Mitmenschen nicht viel übrig hat und welches die aus seiner
mangelhaften Pflichterfüllung gegen letztere auf seinen Charakter zu
ziehenden Schlussfolgerungen durch ein Uebermaass von Rücksichtnahme
und Wohlthätigkeit gegen die Thiere vor sich selbst, oder auch nur
vor Andern, zu entkräften sucht. Oft ist es nur das instinktive
Streben nach einer Herstellung des sittlichen Gleichgewichts, was
die zu wenig Gerechtigkeit in sich fühlenden Menschen dahin drängt,
ein übertriebenes Gewicht auf ihr „gutes Herz“ zu legen; oft ist es
geradezu die Lieblosigkeit des angeborenen Charakters, welche zum
Gegengewicht gegen den unklar gefühlten Mangel, zu einer gewaltsamen
Pflege des Mitleids und der Barmherzigkeit führt; nicht selten aber
ist es gradezu der Menschenhass und die Missachtung des eignen
Geschlechts, welche gleichsam eine gewaltsame Zusammendrängung aller
verfügbaren Gefühlswärme in das Verhältniss zu den Thieren zur Folge
hat. Die versauerte alte Jungfer, der verbitterte Misanthrop, der
Menschenverächter auf dem Throne, der kalt-grausame Ketzerrichter,
der blutdürstige Revolutionsheld, das sind die Typen, bei denen die
Ueberzärtlichkeit für die Thiere ihren Gipfel zu erreichen pflegt.

Wer sein Verhältniss zu den Thieren aus dem Gesichtspunkt der
Gerechtigkeit regelt, der wird auch dann die Inferiorität des Thieres
niemals vergessen, wenn er mit einem bestimmten thierischen Individuum
in ein engeres Freundschaftsverhältniss tritt; nur ein solcher wird
fähig sein, dem Thiere die grösste Wohlthat angedeihen zu lassen,
welche der Mensch ihm erweisen kann: die Erziehung, während das gute
Herz nur zu verziehen, d. h. zu verderben versteht. Wer sich zu den
Thieren nicht hingezogen fühlt und sich damit begnügt, ihnen kein
Unrecht zu thun, der kann darum doch das warmherzigste und wackerste
Mitglied der menschlichen Gesellschaft sein; wer aber für die Thiere
eine empfindsame Ueberzärtlichkeit entwickelt, dessen Charakter möge
man nicht minder mit Misstrauen begegnen wie einem, der sie zu seinem
Vergnügen martert. Freilich können auch traurige Erfahrungen und
unverschuldetes Unglück den Menschen zur Vereinsamung geführt haben,
und einem solchen wird man es gerne gönnen, wenn sein verödetes Herz
die letzte Zuflucht zu der Thierwelt nimmt; aber in der Regel liegt der
gemüthlichen Vereinsamung eine Schuld zu Grunde, eine Missachtung und
Nichterfüllung der Ansprüche, welche die menschliche Gesellschaft an
jedes ihrer Glieder zu stellen berechtigt ist.

Die vorstehenden Bemerkungen dürften genügen zum Erweise, dass das
Mitleid kein brauchbares Princip zur Feststellung der ethischen
Grenzlinie des Verhaltens gegen die Thiere ist, dass vielmehr diese
Grenzlinie nur durch die Gerechtigkeit gezogen werden kann, welche
dem Thiere giebt, was des Thieres ist, aber auch dem Menschen giebt,
was des Menschen ist, und welche die Pflichten gegen die Menschheit
und den Naturhaushalt der Erde als die höheren im Vergleich mit den
Pflichten gegen die Thiere anerkennt. Wir alle ohne Ausnahme sind nicht
nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, den Kampf ums Dasein der
Menschheit gegen die Thierwelt mitzukämpfen, also die schädlichen und
unnützen Mitbewerber um die irdischen Bedingungen des Lebens zu tödten;
wir sind aber ebenso verpflichtet, bei diesem Kampfe jede unnütze Härte
und Grausamkeit zu vermeiden. Das nämliche gilt für unsre Benutzung
der Thiere zur Förderung der menschlichen Kulturzwecke, sowohl was
die Verwendung thierischer Arbeitskraft, also auch was die Förderung
der Wissenschaft und Heilkunst durch Anstellung von Experimenten
anbetrifft.

Die moderne Naturwissenschaft hat ihren Rang als exakte Wissenschaft
wesentlich durch die experimentelle Grundlage ihres induktiven
Verfahrens gewonnen, und kann das Experiment nicht aufgeben, ohne
vom Range einer exakten Wissenschaft wieder herunter zu steigen. Nun
können Experimente über physiologische und pathologische Processe nur
an lebenden Körpern gewonnen werden, und jeder Arzt muss fortwährend
an seinen Patienten experimentiren. Jedes neue Heilmittel, jedes
neue Gift, jeder neu entdeckte chemische Stoff muss auf seine
physiologische Wirkung am lebenden Körper experimentell geprüft werden,
jede neue kühne chirurgische Operation muss ein Mal zum ersten Mal
an einem lebenden Organismus versucht werden. Die Erforschung der
Krankheitsursachen, insbesondere der organischen Krankheitsträger kann
nur durch ausgedehnte Impfversuche mit den Züchtigungsergebnissen der
Reinkulturen fortschreiten; die Ergründung der Funktionen verschiedener
Theile des centralen Nervensystems kann nur durch experimentelle
Eingriffe in den normalen Lebensprocess gefördert werden. Oft genug
schon hat die Begeisterung für den Fortschritt der Wissenschaft junge
Aerzte dahin geführt, an sich selbst solche Versuche anzustellen, die
manchmal mit dem Leben bezahlt wurden; den Steinschnitt verdanken
wir einem französischen Arzte, der vom König die Erlaubniss erhielt,
einen zum Tode verurtheilten, steinleidenden Verbrecher zum ersten
Versuchsobjekt zu nehmen.

Solche physiologischen Versuche können für ihre Objekte mit gar
keinen oder geringfügigen Unbequemlichkeiten verbunden sein (wie
z. B. manche Fütterungsversuche); sie können äusserst lästig sein,
ohne dass irgend ein Eingriff in den Organismus stattfindet (z. B.
die dauernde Einsperrung in eine enge Glasglocke zur Bestimmung der
Ausathmungsgase); sie können endlich schweres Siechthum und mehr
oder minder sichern Tod herbeiführen (wie z. B. die Impfungsversuche
mit Krankheitsträgern, oder die quantitative Feststellung der
Giftwirkungen). Wer irgend mit der modernen Physiologie, Pathologie und
Medicin vertraut ist, der weiss, dass die Zukunft dieser Wissenschaften
ganz und gar von einer rationellen Fortführung solcher Versuche, und
zwar im ausgedehntesten Maassstabe abhängt; wer einer andern Ansicht
huldigt, befindet sich im Widerspruch mit der erdrückenden Mehrheit
der Vertreter jener Fächer. Selbst dann, wenn die entgegengesetzte
Ansicht, dass alle Thierversuche überflüssig und nutzlos für die
Wissenschaft seien, im Rechte wäre, und selbst dann, wenn es gelänge,
die gesetzgeberischen Konsequenzen dieser Ansicht zu ziehen, d. h.
alle Thierversuche zu verbieten, würde doch dieses Verbot wirkungslos
sein; die Forscher, welche oft genug muthig genug sind, an sich selbst
gewagte Versuche anzustellen, würden heimlich die Thierversuche um
so eifriger fortsetzen, als ihnen eventuell von Seiten einer nach
ihrer Meinung unvernünftigen Gesetzgebung das Martyrium zu Ehren der
Wissenschaft in Aussicht stände.

Anstatt den alten Grundsatz „fiat experimentum in corpore vili“
der Thierwelt gegenüber ausser Kraft setzen zu wollen, sollte man
vielmehr ernstlich in Erwägung ziehen, ob es nicht rathsam und
geboten sei, Verbrecher als corpora vilia zu benutzen; d. h. den zur
Todesstrafe Verurtheilten freizustellen, ob sie statt der Hinrichtung
ein lebensgefährliches Experiment an sich vornehmen lassen wollen,
und den zu geringeren Strafen Verurtheilten anheimzugeben, ob sie
ihre Strafe durch Preisgebung zu mehr oder weniger schmerzhaften
und quälenden Versuchen abbüssen wollen. Die Wissenschaft und die
Gefängnissverwaltungen würden davon gleichmässig Vortheil, das Recht
und das Publikum keinen Nachtheil haben, und den Verbrechern würde
nichts geschehen, wozu sie nicht eingewilligt haben. Ein solches Gesetz
würde mit einem Schlage alle sentimentalen Klagen über ungerechte
Behandlung der Thiere durch die Naturforscher gegenstandlos machen,
indem sie dem Thierversuch den Menschenversuch anreihte; denn wenn man
den Thieren nichts anthun dürfte, wozu man nicht ihre Zustimmung vorher
eingeholt hätte, so dürfte man sie auch nicht gegen ihren Willen tödten
oder zu Arbeiten anhalten.

Dass keine Gesetzgebung im Stande ist, Missbräuche zu verhüten,
liegt ebenso auf der Hand, wie dass eine Sache um so mehr dem
Missbrauch ausgesetzt ist, je edler und je wichtiger sie ist. Die
beste und wirksamste Vorkehrung gegen missbräuchliche Behandlung
der Thierversuche liegt in einer sorgfältigen Unterweisung der
Studierenden über die zweckmässige technische Anstellung derselben,
über ihre Leistungsfähigkeit und Tragweite; das gesetzliche Verbot,
die Thierversuche in die Lehrvorträge aufzunehmen, würde nur die
entgegengesetzte Wirkung haben, d. h. der unverständigen und
ungeschickten Pfuscherei auf diesem Gebiete Vorschub leisten. Die
inhaltliche Erwägung, ob der eventuelle Nutzen bestimmter Versuche
wichtig genug ist, um die den Versuchsthieren zugefügten Leiden
zu rechtfertigen, liegt selbstverständlich ganz ausserhalb der
gesetzgeberischen und richterlichen Zuständigkeit und kann nur durch
Sachverständige festgestellt werden, d. h. sie muss letzten Endes doch
dem Takt und Gewissen der in ihren Fachkreisen tonangebenden Forscher
anheimgestellt bleiben. Die öffentliche Meinung hat die Aufgabe,
durch ihre Stimme das Gewissen der Forscher in dieser Richtung zu
schärfen und ihren Takt zu verfeinern; sie kann aber diese Aufgabe
nicht schlechter erfüllen, als wenn sie das Kind mit dem Bade
ausschüttet und durch ihren Unverstand die Forscher an den Gedanken
gewöhnt, dass sie sich um die jedenfalls unmögliche Zufriedenstellung
einer irregeleiteten öffentlichen Meinung überhaupt nicht mehr zu
bekümmern brauchen. Das jetzt so beliebte Schlagwort „Vivisektion“
benutzt das Grauen der meisten Laien vor dem chirurgischen Messer
und dem fliessenden Blut als Schreckgespenst zur Verwirrung der
Urtheilsfähigkeit; nur der kleinste Theil der Thierversuche bedient
sich chirurgischer Eingriffe, und diese brauchen gar nicht besonders
schmerzhaft zu sein und sind mindestens durchschnittlich nicht
diejenigen unter den Thierversuchen, welche mit den schwersten Leiden
für die Objekte verknüpft sind.



III.

Die Gleichstellung der Geschlechter.


Niemand wird der excentrischen Ansicht einiger Physiologen beistimmen,
dass der männliche wie der weibliche Organismus nur ein Appendix der
bezüglichen Fortpflanzungswerkzeuge, ein zur Sicherstellung ihrer
Funktionen unentbehrlicher Hülfsapparat sei; aber dennoch liegt in
dieser Uebertreibung eine Wahrheit, die von allen Denjenigen übersehen
wird, welche für Gleichheit der Geschlechter schwärmen. In dem
physiologischen Geschlechtscharakter des Mannes und Weibes ist nicht
nur ein Unterschied, sondern geradezu ein Gegensatz anzuerkennen,
und dieser auf keine Weise aus der Welt zu schaffende Gegensatz ist
bestimmend für das gesammte natürliche und geistige Leben der Menschen.
Dieser Gegensatz ist derjenige von Aktivität und Passivität, von
Begehren und Gewähren, Werben und Umworbensein; er besteht nicht nur
in der Gesellschaft der Unverheiratheten, sondern setzt sich auch
im ehelichen Leben fort. Ein Mann von geschlechtlicher Passivität
erscheint als ein hinter seiner natürlichen Aufgabe zurückbleibender,
unmännlicher Mann; ein Weib von geschlechtlicher Aktivität erscheint
als ein ihre Sphäre überschreitendes, unweibliches Weib. Wären beide
aktiv, so würde das Geschlechtsleben alle übrigen Seiten des Lebens
überwuchern; wären beide passiv, so würde der Naturzweck nicht mehr
hinlänglich gesichert sein. Darum erscheint es als eine teleologische
Einrichtung der Natur, dass das eine Geschlecht seinem normalen
Instinkte nach aktiv, das andere passiv ist, und es heisst die
Zweckmässigkeit dieser Natureinrichtung verkennen, wenn man dem einen
oder dem andern Geschlechte aus seiner Naturanlage einen Vorwurf macht,
oder wenn man dahin strebt, die socialen Folgen und Erscheinungsformen
dieses Gegensatzes künstlich abzustumpfen und auszugleichen. Wenn
dieses Bestreben in weiterem Umfange von Erfolg gekrönt wäre, so müsste
es das männliche Geschlecht unmännlich, oder das weibliche unweiblich
machen, oder beides zugleich in gewissem Grade, und die üblen Folgen
für die Erhaltung der Bevölkerung könnten nicht lange ausbleiben.

Wäre der Mann nicht begehrend, so hätte das Weib nichts zu gewähren,
was dem Manne werthvoll schiene, so hörte damit auch die Macht des
weiblichen Geschlechts über das männliche auf. Denn diese Macht beruht
lediglich darauf, dass das Weib etwas zu gewähren hat, was der Mann
begehrt, und dass die geschlechtliche Passivität dem Weibe das Versagen
leichter macht, als dem Manne das Entsagen. Diese Macht ist aber
auch so gross, dass überall und in allen Völkern die thatsächliche
Beherrschung des männlichen Geschlechts durch das weibliche trotz
des äusseren Scheines vom Gegentheil die Regel bildet; das durch sie
hergestellte Verhältniss überdauert gewohnheitsmässig die Periode der
geschlechtlichen Bethätigung und drückt dem ganzen socialen Leben sein
Siegel auf. So lange man diese auf dem Geschlechtsgegensatz beruhende
geheime Uebermacht des weiblichen Geschlechts nicht brechen kann,
muss als nothwendiges Gegengewicht gegen dieselbe eine rechtliche
Vorherrschaft des männlichen Geschlechts aufrecht erhalten werden, um
das Gleichgewicht nur einigermassen wieder herzustellen. Gelänge es
dagegen den Vorkämpfern für Geschlechtergleichstellung, alle Vorrechte
der Männer in Staat und Gesellschaft, in Recht und Sitte zu beseitigen,
so würde damit eine Periode der reinen Weiberherrschaft inaugurirt
werden, wie nicht die Geschichte, nur die Sage sie bisher kennt.
Die Schwärmerei für abstrakte Gleichstellung schlägt also praktisch
mit Nothwendigkeit in ihr Gegentheil um, weil sie die wirksamsten
Thatsachen ignorirt, sofern dieselben sich der Regelung durch
gesetzliche Schablonen entziehen.

Erst in zweiter Reihe kommt die Erwägung in Betracht, dass die
Gefühlsmässigkeit des weiblichen Handelns, welche in der Familie und
der Geselligkeit so wohl am Platze ist, schlechterdings ungeeignet
ist zur Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten, in denen es auf
Alleinherrschaft der Vernunft ankommt. Gerechtigkeit und Billigkeit
würde nach dem Eintritt der Frauen ins öffentliche Leben noch weit
weniger anzutreffen sein, als jetzt, dagegen würde der Nepotismus
und die Intriguenwirthschaft noch mehr Boden gewinnen, und das ganze
öffentliche Leben würde sich immer mehr zu dem vermittelungslosen
Gegensatz zwischen einem pfäffisch gegängelten Gefühlskonservatismus
und einem demagogisch verhetzten, fanatischen Radikalismus zuspitzen.
Statt einer Stimme würde jede Frau über zwei verfügen, es sei denn,
dass ihr Mann bereit wäre, den häuslichen Frieden und das Familienglück
seiner politischen Ueberzeugung zum Opfer zu bringen. In allen
katholischen Ländern wäre der Sieg der klerikalen Partei besiegelt und
für die Dauer gesichert, und die Gesammtheit der unter ultramontanen
Ministerien stehenden, d. h. von Rom aus geleiteten Staaten würden
eine Macht darstellen, die ausreichte, den allmählichen Triumph des
jesuitischen Papstthums auf der ganzen Erde zu verbürgen; Niemand hätte
also mehr Anlass auf politische Gleichstellung der Frauen hinzuwirken,
als die Ultramontanen, und für Niemand arbeiten die Vorkämpfer der
Frauen-Emancipation in höherem Maasse als für die katholische Kirche.

Weil die Fortpflanzungsfunktion, die vom Manne nur gelegentlich und
nebenbei ausgeübt wird, ohne ihn in seinem sonstigen Berufe zu hindern,
dem Weibe die schwersten Lasten auferlegt und als der Höhepunkt
und Angelpunkt des weiblichen Lebens erscheint, darum ist auch der
weibliche Organismus in weit höherem Grade als der männliche auf diese
Funktion hin veranlagt und durchgebildet, und findet in ihr seinen
Schwerpunkt, wie der männliche in den Funktionen des Gehirns und der
willkürlichen Muskeln. Ein Maass an körperlicher oder geistiger Arbeit,
das der männliche Organismus ganz wohl ohne Nachtheil verträgt, richtet
den weiblichen Organismus bald zu Grunde, oder nutzt ihn wenigstens
in viel kürzerer Zeit ab. Schwere körperliche Arbeit konsumirt die
weibliche Leistungskraft viel rascher, als die männliche, führt zu
vorzeitigem Alter und Erschöpfung, setzt die Widerstandsfähigkeit
gegen Krankheitseinflüsse herab und kürzt durch alles dies die
Lebensdauer ab. Noch weit schädlicher wirkt angestrengte geistige
Arbeit auf den weiblichen Organismus, denn das weibliche Gehirn und
Nervensystem verträgt lange nicht soviel, wie das männliche, weshalb
schon die Erziehung und geistige Ausbildung beider Geschlechter stets
eine verschiedene bleiben muss. Am ehesten verträgt der weibliche
Körper eine Berufsthätigkeit, in welcher leichte körperliche und
leichte geistige Arbeit gemischt ist, und dem Körper nur mässige
Bewegung zugemuthet wird. Diese Berufsarten (Schneiderei, Gärtnerei,
Kleinhandel, Küche und Hauswirthschaft, Kinder- und Krankenpflege)
sind aber doch zu beschränkt, um jemals eine Gleichstellung des Lohnes
der weiblichen Arbeit mit der männlichen zu ermöglichen. Selbst bei
dem Klassenunterricht kleinerer Kinder nutzt die weibliche Lehrkraft
sich soviel schneller ab, dass die Ersparnisse am Lehrergehalt durch
Mehrbelastung des Pensionsfonds in Folge früherer Pensionirung
aufgewogen werden. Das weibliche Geschlecht bleibt darum in der
Hauptsache -- und ganz besonders in den die Kultur tragenden und
fördernden Gesellschaftsschichten -- doch immer auf die Ernährung durch
die Arbeit des männlichen angewiesen, wofür seine sociale Gegenleistung
in der Hauswirthschaft, Fortpflanzung und Kinderpflege besteht.

Auf dem Gebiete der gesellschaftlichen Sitte ist die Schwärmerei für
Gleichstellung und gleiche Beurtheilung der Geschlechter nicht minder
verkehrt, wie auf demjenigen der Politik und der Berufsarbeit. Entweder
gehen die Emancipationsbestrebungen dahin, dass auch dem Weibe alles
erlaubt sein müsse, was dem Manne von der Sitte gestattet ist --
dann führen sie zu einer alles Familienleben zerrüttenden und das
Volkswohl untergrabenden Libertinage; oder der Gleichheitsformalismus
tritt moralisirend auf und verbietet dem Manne jede Freiheit, die dem
Weibe durch die Sitte versagt ist, dann führt er zu einem lächerlichen
Rigorismus, welcher der Natur Unmögliches zumuthet und den Rückschlag
in sein Gegentheil oder in heuchlerischen Pharisäismus unvermeidlich
macht.

Nur in einem Punkte ist die Forderung, dass der Mann ebensowenig
Freiheit haben dürfe, wie die Frau unbedingt zuzugeben, nämlich in
der monogamischen Ehe, deren Wesen gleiche Treue von beiden Seiten
und gleiche sittliche Beherrschung etwaiger instinktiver Velleitäten
zur Untreue erheischt. Aber selbst hier bleibt die Wahrheit bestehen,
dass die Verletzung der Treue von Seiten des Mannes und von Seiten
der Frau einen ganz verschiedenen Grad der Missbilligung hervorruft,
weil sie ganz verschiedene sociale Folgen nach sich zieht, weil die
eine sich ausserhalb, die andere innerhalb der Familie vollzieht, weil
die eine das Verhältniss der Kinder zu den Eltern und Geschwistern
unberührt lässt, die andere es völlig zerstört oder doch durch Zweifel
untergräbt. Der Mann einer notorisch untreuen Frau hat nur die Wahl,
entweder Vaterpflichten gegen untergeschobene Bastarde zu üben, oder
seine eigenen Kinder durch Scheidung mutterlos zu machen; kann er
die Untreue nicht juridisch beweisen, so bleibt ihm nicht einmal
diese Wahl, sondern er muss sich der empörenden Nothwendigkeit fügen,
Kindern, die er nicht für die seinigen halten kann, Kindesrechte
gegen sich einzuräumen. Schon der blosse Verdacht vergiftet das
Familienleben, weil es immer das eigene Nest ist, das die etwaige
Untreue der Frau beschmutzt. Dagegen lässt die Untreue des Mannes, weil
sie ausserhalb des Kreises der Familie fällt, den Familienstand und
die Stellung der Frau als Mutter und Hausherrin intakt, wenn sie auch
den Rechten und Gefühlen der letzteren eine moralische, und möglicher
Weise auch dem Familienwohlstand eine materielle Schädigung zufügt.
Darum hat die gekränkte Frau freie Wahl, ob sie unversöhnlich auf ihrem
formellen Recht der Scheidung bestehen, oder ob sie vergeben und ihren
Kindern das gemeinsame Familienleben erhalten will; das Vergeben ist
ohne Beeinträchtigung ihrer Würde möglich, was bei dem gekränkten Manne
nicht der Fall ist, und darum hat allein die Frau das Vorrecht, sich
mit der göttlichen Milde des Verzeihens zu schmücken, welche den Mann
in gleicher Lage verächtlich macht.

Viel durchgreifender, als in der ehelichen Treue sind die aus dem
Geschlechtsgegensatz abfliessenden Unterschiede in Bezug auf das
Leben vor der Ehe. Ein Mann, welcher gegen das geschlechtliche
Vorleben des zu wählenden Weibes gleichgültig ist (wie gewisse
spekulative Heirathsannoncen es verkünden) macht sich verächtlich;
ein Weib dagegen, welches ohne Zweifel an der Ehrenhaftigkeit eines
Bewerbers daran Anstoss nimmt, dass er schon vor der Bewerbung um
sie geschlechtlich aktiv war, macht sich lächerlich (so z. B. die
Heldin in Björnson’s Schauspiel: „Der Handschuh“). Wäre der Mann
nicht geschlechtlich aktiv, so würde er sich an der Freundschaft mit
Frauen genügen lassen, und höchstens noch aus äusserlichen, nicht
zur Sache selbst gehörigen Motiven zur Ehe sich entschliessen; jedes
feinfühlige Weib sträubt sich aber mit Recht dagegen, bloss aus
solchen äusseren Motiven zur Ehe begehrt zu werden. Kann also das
Weib nur bei einem seiner Natur nach geschlechtlich aktiven Mann
erwarten, um ihrer selbst willen geheirathet zu werden, so ist es
eine naturwidrige und unverständige Forderung, dass diese Aktivität
bis zur Bekanntschaft mit ihr habe latent bleiben und erst bei ihrem
Anblick erwachen sollen. Umgekehrt dagegen hat der Mann das Recht,
ein weibliches, das heisst geschlechtlich passives Weib in seiner
Erkorenen vorauszusetzen, mit anderen Worten eine Jungfrau, die auf
den Mann ihrer Wahl gewartet hat, um sich von ihm aus dem träumenden
Schlummer zum wachen Liebesleben wecken zu lassen. Es liegt der höchste
Reiz für das männliche Liebeswerben darin, ein noch unbeschriebenes
Blatt vorzufinden, in das er seine Schriftzüge eingraben kann, eine
noch reine Passivität, d. h. eine noch potentielle Gegenliebe, die
er erst durch seine Aktivität zur Aktualität erhebt. Darum gilt die
Jungfräulichkeit der Braut als selbstverständliche, stillschweigende
Voraussetzung der Eheschliessung, und jede Täuschung über dieselbe
als gesetzlicher Ehescheidungsgrund, ebensogut wie Ehebruch. Wollte
man aber dem entsprechend auch die Jungfräulichkeit der Bewerber zur
Bedingung gültiger Ehen machen, so würden in der Hauptsache nur noch
solche Männer legitime Familien gründen, deren physiologischer Defekt
die Fortpflanzung ihrer Naturanlage nicht wünschenswerth macht, und es
würde durch die Zuchtwahl mehrerer Generationen bei schnell abnehmender
Bevölkerung eine Sorte von Männern producirt werden, die gar nicht mehr
an Verheirathung denkt.

Ein Mädchen, das sein Lebensglück ihrem Bewerber anzuvertrauen im
Begriff steht, thut freilich wohl, alle thatsächlichen Anhaltspunkte
in Betracht zu ziehen, welche zur Erschliessung seines Charakters
beitragen können, und zu solchen gehört zweifellos in erster Reihe
die Art seines Verhaltens gegen andere Frauen, zu denen er bereits
in Beziehung gestanden hat; aber es kommt dabei nicht sowohl auf die
Thatsache an, dass er schon vorher andere Verhältnisse angeknüpft
hatte, als vielmehr darauf, wie er sich in denselben benommen hat,
und vor allen Dingen, wodurch dieselben gelöst worden sind. Einen als
schuldigen Theil geschiedenen Ehemann zu heirathen, ist mindestens ein
Wagniss, über dessen üblen Ausfall sich kein Weib nachher beklagen
kann. Auch bei Vermeidung jeder Unehrenhaftigkeit treten oft genug die
bedenklichsten Charakterzüge, wie Leichtsinn, Selbstsucht, Genusssucht,
Rücksichtslosigkeit, Unverträglichkeit, Hartherzigkeit, Undankbarkeit,
Frivolität u. s. w. zu Tage, welche jedes besonnene Mädchen davon
abschrecken müssen, sich einem solchen Charakter anzuvertrauen. Aber
es ist dies offenbar etwas ganz anderes, als die Forderung, dass der
Mann keine andern Verhältnisse angeknüpft haben solle, und darf mit ihr
nicht verwechselt werden. War das Verhalten desselben vorwurfsfrei, so
bietet vielmehr ein so in den Prüfungen des Lebens bewährter Bewerber
eine ungleich grössere Bürgschaft als ein gleichaltriger Unerprobter.
Wenn es auch zweifelhaft sein mag, ob der Mann zwei Frauen zugleich
wahrhaft lieben könne, so ist es doch unzweifelhaft, dass er mehrere
nach einander mit ganzem und vollem Herzen lieben könne, und die
Behauptung, dass nur Eine Liebe die wahre sei, ist eine unstatthafte
Verallgemeinerung eines für die weibliche Empfindungsweise wahren
Satzes auf den Menschen als solchen.

Der Organismus des Mannes bleibt davon völlig unberührt, wenn derselbe
aus einem Junggesellen zum Gatten und Vater wird; er empfängt nichts
zu dem Seinigen hinzu und wird durch das, was er giebt, nicht ärmer.
Das Weib hingegen verhält sich nicht gebend, sondern empfangend
und tritt dadurch in ein ganz neues physiologisches Lebensstadium,
das ihren Organismus bis in seine kleinsten Theile alterirt. Eine
Mutter hat überdiess Monate lange mit einem zweiten Organismus in
Blutaustausch gelebt, dessen Blutbereitung nur zur Hälfte durch die
ererbten mütterlichen, zur andern Hälfte durch die ererbten väterlichen
Eigenschaften bestimmt war, sie hat also ihre Gewebe theilweise mit
einem Blute ernährt, das zur Hälfte durch ihren Gatten bestimmt war,
und hat dadurch Eigenschaften des letzteren in gewissem Grade in
sich aufgenommen, welche zwar in ihr latent bleiben, desto mehr aber
in Kindern einer späteren Ehe wieder zu Tage treten können (was man
ungenau so ausdrückt, dass diese Einflüsse in ganz besonderem Maasse
auf die Fortpflanzungssphäre wirken). Der Gatte einer Wittwe findet
also kein unbeschriebenes Blatt mehr vor, sondern einen in gewissem
Grade durch seinen Vorgänger mitbestimmten Organismus, mit dessen
Vererbungstendenzen die seinigen erst den Kampf aufzunehmen haben.
Ein Weib giebt sich demnach in der That ihrem Gatten mit Seele +und
Leib+ hin, ein Mann seiner Gattin bloss mit der Seele, und mit dem
Leibe nur insofern, als er die Verpflichtung übernimmt, für sie mit
zu arbeiten. Mit diesem physiologischen Unterschiede der Rückwirkung
der Ehe auf beide Geschlechter hängt der Gegensatz im Instinkt beider
Geschlechter auf das engste zusammen. So lange die Schwärmer für
Gleichstellung der Geschlechter jenen physiologischen Unterschied
nicht wegdekretiren können, werden sie vergeblich an dem Gegensatz der
Instinkte rütteln und werden mit einer beide Unterschiede ignorirenden
socialen Gleichmacherei nur widernatürliche Zerrbilder liefern, die an
ihrer inneren Absurdität scheitern.

Hiermit soll keineswegs auf die Wiederverheirathung der Wittwen ein
Stein geworfen werden, obwohl die Frivolität, mit welcher dieser
Gegenstand nur zu häufig in Lustspielen und Romanen behandelt wird,
des deutschen Volkes nicht würdig ist. Eine kinderlose Wittwe oder
geschiedene Frau, oder eine solche, die nicht selbst in der Erziehung
ihrer Kinder ihre Lebensaufgabe suchen und finden kann, oder die
allein dieser Aufgabe sich nicht gewachsen fühlt, soll auf keine Weise
gehindert werden, ihren Lebensberuf in einer zweiten Ehe zu suchen,
insbesondere, wenn sie in ihrer ersten Ehe die wahre Liebe noch nicht
durchlebt hat; aber eine Mutter wird immer wohl thun, zunächst in der
Erziehung ihrer Kinder ihre dringendste Lebensaufgabe zu sehen, und
wird, wenn sie diese ernst und pflichttreu erfasst, selten Grund haben,
nach einem weiteren Feld für die Bethätigung ihrer Kräfte auszuspähen.
Ein Mann braucht sich durch die Wittwenschaft seiner Geliebten nicht
von der Verbindung mit derselben abhalten zu lassen, aber er soll sich
darüber klar sein, dass diese Wittwenschaft ein Punkt ist, über den
er sich hinwegsetzen muss, und dass die Frau es durch ungewöhnliche
persönliche Vorzüge verdienen muss, dass er sich über diesen Punkt
hinwegsetzt. Ein Mädchen dagegen, das einen Wittwer heirathet, hat
sich, was seine Person anbetrifft, über gar nichts hinwegzusetzen,
kann sich vielmehr freuen, dass es einen schon von ihrer Vorgängerin
erzogenen und gezähmten Mann bekommt.

Aehnlich ist der Unterschied zwischen einem Manne, der schon einmal
Bräutigam war, und einem Mädchen, das schon einmal Braut war. Der
erstere bleibt davon in seinem Werthe unberührt, sofern nur die Lösung
der Verlobung ohne seine Schuld erfolgt ist; die letztere, auch wenn
sie ganz schuldlos an dem Auseinandergehen ist, gleicht einer Waare,
die Havarie erlitten hat, und deren Werth dadurch im Preise gesunken
ist. Mag sie die weibliche Passivität in ihrem Brautstand noch so wohl
bewahrt haben, so ist doch die latente Pontentialität ihrer Passivität
aufgehoben, die Jungfräulichkeit ihres Herzens nicht mehr intakt, der
Duft von den Schmetterlingsflügeln abgestreift. Nur einmal kann das
Weib praktisch lernen, was Liebe ist, und es ist schmerzlich für den
Liebenden, nicht derjenige sein zu können, der es sie lehrt. Wohl
treibt ein vom Frühlingsfrost verletzter Baum eine zweite Laubkrone
empor, aber so reich und üppig, wie die erste, wird sie nicht; so
entfaltet auch das Mädchenherz eine zweite Blüthe, wenn die erste vor
der Reife verwelken musste, aber seine volle und ganze Blüthenpracht
breitet es doch nur da aus, wo die zum ersten Mal erwachende Liebe
ungestört mit ganzer Kraft alle Phasen durchläuft.

Nun ist dies freilich nicht so zu nehmen, als sollten der noch
schlummernden Jungfräulichkeit die Träume verwehrt sein, welche
das künftige Liebesleben ideal anticipiren; denn diese Träume
greifen in ihrer Gegenstandslosigkeit keinem Rechte eines künftigen
Bewerbers vor. Ebenso wenig kann man der Jungfrau die unwillkürlichen
tastenden Versuche verargen, mit denen sie das Ideal ihrer Träume
den ihr begegnenden wirklichen Männern anzupassen unternimmt, und
noch untriftiger wäre die Zumuthung, dass die Jungfrau gegen alle
Bewerber schlechthin spröde sein solle, bis der eine Auserwählte
kommt, weil der Auserwählte niemals kommen würde, wenn es jedem
ersten Annäherungsversuche schlechterdings an jedem Entgegenkommen
fehlte. Nur wenn zufällig die Versuche, das Ideal an die begegnenden
Männer anzupassen, mit den Bewerbungen eines bestimmten Mannes und
einem gewissen Entgegenkommen gegen dieselben zusammen treffen, nur
dann tritt der Punkt ein, wo die Träume der Phantasie im Begriffe
stehen, in reales Liebesleben umzuschlagen; aber dieses Wünschen und
Sehnen, Hoffen und Fürchten ist doch erst die Vorhalle zum realen
Liebesleben und dieses selbst beginnt erst mit dem ausdrücklichen
oder stillschweigenden Einverständniss beider Theile, d. h. mit dem
Eintritte in ein bräutliches Verhältniss, gleichviel ob dasselbe
Geheimniss der Liebenden bleibt, oder der Familie mitgetheilt, oder vor
der Gesellschaft erklärt wird. Der Grad der Stärke und Vollständigkeit,
in welchem die Gefühle in solchem Verhältnisse geweckt und erschlossen
werden, ist nicht abhängig von seiner längeren Dauer, wenn auch eine
gewisse Dauer die Vollständigkeit der Aufschliessung begünstigt; sie
ist ferner unabhängig davon, ob das dem Wunsche vorschwebende Ziel der
Vereinigung als erreichbar oder unerreichbar gedacht oder in welcher
Form es vorgestellt wird. Nimmt man den Begriff des bräutlichen
Verhältnisses in diesem weiteren Sinne, so deckt er sich genau mit
dem Begriffe des realen Liebeslebens, und so kann dessen Grenze von
vorbereitenden Anknüpfungsversuchen und von Phantasieträumen mit
ästhetischen Schein-Empfindungen nicht zweifelhaft sein.

Praktisch freilich ist die Grenze zwischen Anknüpfsversuchen und
bräutlichem Verhältniss durch die Sitten verschieden gezogen, und
liegt die Gefahr nahe, bei lebhafter Phantasie ideale ästhetische
Scheingefühle mit realen zu verwechseln, also blosse Phantasiespiele
für wirkliches Liebesleben zu halten; indessen belehrt das weit
schnellere Ausklingen, Verblassen und spurlose Verschwinden der
Phantasiegefühle nachträglich ziemlich leicht und sicher über deren
Unterschied von realen Gefühlen und über die etwa stattgehabte
Verwechselung der ersteren mit den letzteren. Alle Behauptungen von
Frauen, dass sie öfter als einmal wahrhaft geliebt haben, dürften
sich darauf zurückführen lassen, dass der Unterschied zwischen
den Scheingefühlen einer lebhaften Phatasiethätigkeit und dem
realen Gefühlsleben des Herzens nicht beachtet worden ist; die
phantasiemässige Anticipation des realen Liebeslebens kann aber bis
zu einem gewissen Grade der Lebhaftigkeit, Fülle und Feinheit der
letzteren förderlich sein. So kann eine schuldlos entlobte Braut,
die zwar phantasiemässig zu lieben versucht, aber es nicht bis zu
wirklicher Liebe für ihren Bräutigam gebracht hat, unter Umständen
ein dankbarerer Gegenstand der Liebe sein, als ein phantasieloses
Mädchen, das allzu plump und schwerfällig auf die entgegengebrachte
Liebe reagirt. Aber sowie man es versucht, diesen Satz auszudehnen auf
Frauen, welche in der Liebe praktisch schon viel durchgemacht haben,
so tritt der Unterschied zwischen Phantasiespiel und Wirklichkeit
hervor: der ernste Mann, der dem Weibe seiner Wahl wirklich seine
Seele hinzugeben verlangt, erwartet auch als Gegengabe ein reines und
womöglich jungfräuliches Herz, wogegen der Lüstling, der nichts geben,
sondern nur seine Sinnlichkeit gereizt sehen will, solchen „erfahrenen“
Frauen eine Zeit lang den Vorzug giebt, bis endlich auch er, der
stärksten Reize bedürftig geworden, doch wieder zur unentweihten
Jungfräulichkeit, als dem letzten und höchsten Stimulans, zurückgreift.
Umgekehrt ist der erfahrene und im Leben geprüfte Mann für ein reines
Frauengemüth unendlich viel anziehender, als ein Neuling auf dem Felde
der Liebe, und es sind nur die alternden Frauen, welche dazu gelangen,
die Unschuld, die ihnen selber längst abhanden gekommen ist, an jungen
Männern reizend zu finden.

Es bedarf wohl kaum des Hinweises darauf, dass alle diese Unterschiede
des Verhaltens, in denen der Gegensatz der Geschlechter sich
ausdrückt, niemals aus eudämonologischen Motiven konservirt zu werden
beanspruchen können, sondern nur deshalb, weil mit ihrer Missachtung
und allmählichen Unterdrückung die von der Naturteleologie gesetzten
Reize zur Verehelichung, d. h. zur Ueberwindung des Egoismus zu Gunsten
der nächsten Generation, aufhören würden, und damit der Kulturprocess
den schwersten Schaden leiden würde.[6]



IV.

Die Lebensfrage der Familie.


Unter aller Verhältnissen ist die Lebensdauer der Familien oder
Geschlechter in den höheren Ständen durchschnittlich kürzer als in den
mittleren und niederen; aber wohl selten hat es eine Zeit gegeben,
in welcher das Missverhältniss einen solchen Grad erreicht hat, wie
gegenwärtig. Es dürfte schwer sein, für diese Behauptung den exakten
Beweis zu erbringen, da die mittlere Lebensdauer der Familien oder
Geschlechter in einem Stande nicht unmittelbar abhängig ist von der
mittleren Lebensdauer der Individuen, welche sie zusammensetzen, und
von den Lebensläufen der Familien oder Geschlechter in den mittleren
oder niederen Ständen meist nur kurze Bruchstücke zu verfolgen sind.
Trotzdem wird man dieser Behauptung beistimmen dürfen, wenn man erwägt,
dass die drei hauptsächlichen Ursachen, von welchen der Unterschied
der mittleren Lebensdauer eines Geschlechts in höheren und niederen
Ständen abhängt, in der letzten Zeit sehr zugenommen haben, nämlich
der grössere Procentsatz an Unverehelichten, das spätere mittlere
Heirathsalter und die kleinere durchschnittliche Kinderzahl, die auf
eine Ehe kommt.

Neben diesen drei Ursachen spielt noch eine vierte mit, welche in
ihren Wirkungen noch weit schwerer abzuschätzen und der statistischen
Aufnahme bis jetzt entzogen ist, welche aber darum nicht weniger
einschneidend wirkt: es ist diess der Umstand, dass gegenüber der
stärkeren Inanspruchnahme von Muskelkraft und individueller Lebenskraft
in den Berufsarten der niederen Stände die intensivere Geistesarbeit
und das intensivere Genussleben der höheren Stände mehr Nervenkraft
konsumirt und dadurch die Lebenskraft des Geschlechts rascher
verzehrt. Durch Verbrauch von Nervenkraft wird nämlich mehr als durch
irgend etwas anderes das Fortpflanzungsvermögen alterirt und zwar
in doppeltem Sinne, erstens in Bezug auf die Zahl und Tüchtigkeit
der unmittelbaren Nachkommenschaft, zweitens aber auch noch ganz
besonders in Bezug auf die Nervenkraft und Fortpflanzungsfähigkeit
der nächsten Generation, von welcher die Zahl und Tüchtigkeit der
Nachkommenschaft in späteren Generationen mehr als von irgend einem
anderen Umstande abhängt. Insoweit sich die fragliche Wirkung in der
Durchschnittszahl der auf eine Ehe entfallenden Kinder ausspricht, ist
sie bereits in der dritten der vorangestellten Ursachen in Rechnung
gestellt; insoweit sie aber die Tüchtigkeit, Fortpflanzungsfähigkeit
und durchschnittliche Kinderzahl der unmittelbaren Nachkommen betrifft,
muss sie als ein vierter Factor in Ansatz gebracht werden, was freilich
erst dann ziffermässig möglich wäre, wenn wir eine vergleichende
Familienstatistik der verschiedenen Stände und Berufsarten besässen.

Man könnte nun meinen, dass in der kürzeren durchschnittlichen
Lebensdauer der Familien und Geschlechter in den höheren Ständen
ein billiger Ausgleich liege für die längere Durchschnittsdauer des
Individuallebens, und dass es vom Standpunkt des Ganzen betrachtet
gerade ein tröstlicher Gedanke sei, dass die Familien der höheren
Stände, auch wenn sie sich in ihrem Stande behaupten, doch allmählich
durch Aussterben für ein Nachrücken der niederen Stände Raum machen.
Indessen die Genugthuung über diesen Ausgleich wäre doch nur eine
kurzsichtige im Interesse des Ganzen. Denn es würde dabei übersehen,
dass es vor allem im Interesse des Ganzen liegt, die ererbten und
generationsweise gesteigerten Anpassungen an höhere sociale und
kulturelle Aufgaben, durch welche die Mitglieder der höheren Stände
denen der niederen durchschnittlich überlegen sind, möglichst voll
auszubeuten und auch für die Zukunft des Processes nach Möglichkeit
durch Weitervererbung zu verwerthen. So wünschenswerth es ist,
dass strebsamen und ausnahmsweise günstig veranlagten Individuen
und Familien das Aufrücken in die höheren Stände offen stehe, um
diesen immer frisches Blut zuzuführen und sie zur Selbstbehauptung
durch überlegene Leistungen zu zwingen, so zweckmässig es ferner
ist, die untüchtigen, arbeitsscheuen und ungünstig veranlagten
Individuen der höheren Stände durch keine socialen Einrichtungen vor
dem Wiederhinabsinken in die niederen Stände zu bewahren, ebenso
unzweckmässig wäre es, den kapitalisirten Gewinn der Arbeit vergangener
Generationen, wie er in den ererbten Vorzügen der höheren Stände
vorliegt, leichtsinnig vergeuden zu lassen, wenn man etwas zu seiner
Erhaltung für künftige Generationen thun kann. Aus diesem Grunde lohnt
es sich wohl, der Erwägung der Ursachen näher zu treten, durch welche
die zunehmende Verkürzung der durchschnittlichen Lebensdauer der
Familien höherer Stände bedingt ist, und sich umzusehen, welche Mittel
der Abhülfe für diese wachsende Kalamität unseres socialpolitischen
Lebens zur Verfügung stehen.

Es kommt noch eine zweite Folge der Ehelosigkeit und Heirathsverspätung
hinzu, welche als ein socialer Uebelstand von der grössten Tragweite
allgemein anerkannt ist, dessen symptomatische Behandlung aber bis
jetzt nur das Uebel verschlimmert hat, und der so lange fortdauern
wird, bis er durch Abstellung seiner Ursachen an der Wurzel erfasst
wird. Es ist dies die sogenannte Frauenfrage, richtiger Jungfernfrage,
d. h. die Frage, welchen Beruf man den Weibern anweisen soll, die
ihren natürlichen Beruf als Frau verfehlt haben. Bekanntlich ist die
Personenzahl beider Geschlechter in der Jugendblüthe gleich, während
im Kindesalter das männliche Geschlecht ein wenig, im reiferen Alter
das weibliche beträchtlich und in wachsendem Maasse überwiegt. Hieraus
folgt, dass keine Jungfern übrig bleiben würden, wenn Jedermann in
seiner Jugendblüthe eine Lebensgefährtin wählte. Eine Jungfernfrage
entspringt erst daraus, dass die Zahl der Mädchen in der Jugendblüthe
grösser ist als die Zahl der Männer in demjenigen reiferen Lebensalter,
in welchem sie in den höheren Ständen zur Ehe zu schreiten pflegen,
und dass ein Theil dieser Männer es vorzieht, unverheirathet zu
bleiben. Die Ausbildung der Mädchen für selbstständige Berufsarten,
welche zur symptomatischen Lösung der Jungfernfrage vorgeschlagen ist
und vielfach angestrebt wird, macht das Uebel nur ärger, weil sie
die Mädchen weniger anziehend für die Männer macht und dadurch die
Zahl der unverheirathet bleibenden Männer, also auch die Zahl der
sitzenbleibenden Mädchen vermehrt, was wiederum eine Verschärfung
der Dringlichkeit der Jungfernfrage und vergrösserte Anstrengungen
zur selbstständigen Erwerbsthätigkeit zur Folge hat. Aus diesem
fehlerhaften Kreislauf, der sich in sich selbst steigert, ist nur
herauszukommen, wenn man die alleinige Ursache der Jungfernfrage in der
zunehmenden Ehelosigkeit und Heirathsverspätung der Männer erkennt,
und die Bemühungen zur Abhülfe an diesem Punkte einsetzt.

Was zunächst die vierte Ursache der Verringerung der mittleren
Lebensdauer der Familien, die stärkere Abnutzung der Nervenkraft durch
intensivere geistige Arbeit und geistigen Genuss, betrifft, so ist sie
in der Hauptsache nicht zu beseitigen. Die höheren Berufsarten haben
eben ihr Wesen darin, eine höhere und angespanntere geistige Arbeit
zu verlangen, und selbst dann, wenn man bestreiten wollte, dass die
intensivere Arbeit auch intensiveren Genuss als Gegengewicht fordert,
würde man doch nicht leugnen können, dass die Genüsse und Erholungen
der gebildeten Stände selbst vergeistigter Art sind und darum auch
wieder eine geistige Anspannung, wenn auch in anderer Art als die
Arbeit, nöthig machen. Da alle höhere Geisteskultur der Menschheit
in dieser Steigerung der geistigen Arbeit und des geistigen Genusses
liegt, so wird keine menschliche Schlauheit jemals ein Mittel ersinnen,
um die kulturtragenden Minderheiten der Völker vor einer rascheren
Abnutzung zu bewahren, und es bleibt in dieser Hinsicht nichts übrig,
als sich mit der Mauserung der Aristokratie durch allmählichen
Nachwuchs von unten zu trösten. Um so dringender aber muss den höhern
Ständen ans Herz gelegt werden, dass sie sich vor jeder Uebertreibung
in Arbeit und Genuss hüten und die unvermeidlichen gesundheitlichen
Nachtheile ihrer socialen Stellung nach Möglichkeit dadurch
auszugleichen suchen, dass sie im Uebrigen ein gesundheitsgemässeres
Leben führen, als es den niederen Ständen durch ihre pekuniäre Lage
gestattet ist.

Vor allem gilt es, den die Nervenkraft ersetzenden Schlaf der Nacht
heilig zu halten, demnächst nicht nur auf nahrhafte, sondern auch
auf reizlose Kost zu achten, so viel als möglich sich Bewegung zu
machen und frische Luft zu athmen, den ersten Theil des Tages der
Arbeit, den zweiten der Erholung zu widmen, regelmässig zu leben und
in allen Dingen Maass zu halten. Eine grosse Gefahr liegt darin,
dass die nervenerregende Wirkung der Gehirnarbeit irritirend auf die
Genitalsphäre wirkt und leicht zu einer vorzeitigen Vergeudung des
Fortpflanzungsvermögens verleitet; diese Gefahr wird um so grösser, je
länger sie Zeit hat zu wirken, d. h. je später das durchschnittliche
Verheirathungsalter der Männer in den höheren Ständen fällt. Hier
müssen alle hygienischen, ästhetischen und moralischen Hebel angesetzt
werden, um den socialen Schäden vorzubeugen, die aus der Verbindung
der verstärkten Irritation mit der verlängerten Entbehrung erwachsen
können; am wirksamsten im Grossen und Ganzen wird sich auch hier
die Abschwächung der nervösen Irritation durch gesundheitsgemässe
Lebensweise und Vermeidung diätetischer Reizmittel erweisen.

Es ist nicht schwer zu sehen, dass diese Ursache in Wechselwirkung
steht mit den drei andern. Es ist für einen jungen Mann um so leichter,
zeitweilige Selbstbeherrschung zu üben, je näher und gewisser ihm das
Ziel der Ehe vorschwebt, um so schwerer, je ferner und aussichtloser
dasselbe nach Lage der socialen Verhältnisse für ihn ist; umgekehrt
rückt nichts die Neigung zur Verheirathung so sehr in den Hintergrund,
als die Gewöhnung an ein zügelloses Junggesellenleben, und es müssen
dann meist schon nebensächliche Motive sein, welche den Entschluss
zur Verheirathung doch noch reifen lassen. Ebenso stehen die drei
andern Gründe untereinander in Wechselwirkung. Wer wenig Aussicht
hat, zur Verheirathung zu gelangen, macht sich von vornherein mit
dem Junggesellenleben vertraut und entzieht sich der Gelegenheit zur
Anknüpfung bräutlicher Verhältnisse, so dass schon der Zufall sein
Spiel treiben muss, wenn er ihn doch noch in Hymens Fesseln schlagen
soll. Wer erst in reiferen Jahren ans Heirathen denken kann, der
verpasst die Zeit der jugendlichen Eindrucksfähigkeit, innerhalb deren
so manches weibliche Wesen sein Herz hätte gewinnen können, und wenn er
endlich soviel vor sich gebracht hat, dass er eine Familie zu gründen
wünscht, so sieht er sich vergebens nach einem Mädchen um, in das er
sich verlieben könnte, und wartet entweder, bis es ganz und gar zu spät
ist, oder er schliesst aus äusserlichen Gründen eine Ehe ohne Liebe.

Heirathet ein Mann erst in reiferen Jahren, so wird er durchschnittlich
ein älteres Mädchen zur Frau wählen, als wenn er jünger geheirathet
hätte: es wird demnach die Zahl der Kinder in seiner Ehe schon um des
Alters der Frau willen geringer sein; ausserdem aber tritt er nach
kürzerer Ehedauer in ein Lebensalter ein, in welchem die Ehe ihre
natürliche Bedeutung zu verlieren pflegt, auch wenn die Frau noch
nicht aufgehört hat, fortpflanzungsfähig zu sein, so dass hier ein
zweiter Grund für Verkürzung der natürlichen Kinderzahl zu Tage tritt.
Da es nicht bloss auf die Zahl, sondern auch auf die Beschaffenheit
der Kinder, auf die Schonung der Mutter für ihren weiteren Beruf,
und auf die genügende Ausbildung derselben für die Erziehung der
Kinder ankommt, so würde ich es keineswegs für einen idealen Zustand
halten, wenn die Töchter der höheren Stände unmittelbar nach
erreichter Pubertät in die Ehe träten; aber auch die Hinausschiebung
des durchschnittlichen Heirathsalters der Mädchen auf das 26. bis
28. Lebensjahr ist unnatürlich, weil es ohne weitere Förderung ihrer
Ausbildung ihre jugendliche Anpassungsfähigkeit verringert und mehrere
Kinder, welche vom 21. bis zum 26. Jahr der Mutter hätten das Licht der
Welt erblicken können, für immer ungeboren lässt.

Dieselben Motive, welche die Männer gar nicht oder erst in reiferen
Jahren zum Entschluss der Verheirathung gelangen lassen, bewirken
auch eine Scheu vor reichem Kindersegen. Wir sind bereits zu einem
solchen Grade der Verwirrung und Verkehrung der Begriffe gelangt, dass
unsern höheren Ständen die naturgemässe Kinderzahl einer normalen Ehe
von jugendlich verbundenen gesunden und kräftigen Gatten als eine
„kaninchenartige Fruchtbarkeit“ anstössig erscheint.[7] Wo solche
Ansichten Platz gegriffen haben, müssen sie selbstverständlich eine
Rückwirkung auf das mittlere Heirathsalter üben, insbesondere auf
dasjenige der Frau; denn je länger ein Mädchen mit der Verheirathung
wartet, oder ein je älteres Mädchen ein Mann zur Frau wählt, desto
weniger Sorge vor allzu reichem Kindersegen brauchen sie zu hegen. Für
den Mann ist die grössere oder geringere Kinderzahl wesentlich nur eine
pekuniäre Frage, da die Frau doch allein die Lasten derselben zu tragen
hat; für die Frau aber ist es eine Kardinalfrage des Leibes und der
Seele.

Wo nun durch einen widernatürlichen Spiritualismus und abstrakten
Idealismus verschrobene Ansichten in der Frauenwelt gewisser Stände
grossgezogen werden, welche trefflich als Deckmantel der egoistischen
Bequemlichkeit, Leistungsscheu und Genusssucht verwendbar sind, da
bildet sich ein Geschlecht pretiöser und überspannter Egoistinnen,
welche allenfalls wohl noch ein oder zwei Mal die Lasten der
Mutterschaft auf sich nehmen wollen, weil sie anders auch der Freuden
derselben nicht theilhaft werden können, welche dann aber auch nicht
weiter von den Naturpflichten des Frauenberufs belästigt sein, sondern
ungestört ihrer Behaglichkeit und ihren Amüsements leben wollen.

Nichts kann geeigneter sein, die Männer energisch von der Ehe
abzuschrecken, als die Verbreitung solcher ebenso unsittlichen wie
unnatürlichen Ansichten; denn wenn sie doch nur für wenige Jahre die
Aussicht haben sollen, in einer naturgemässen Ehe zu leben, so ist
dieser Preis wahrlich das Opfer ihrer Freiheit nicht werth, und wenn
sie nachher doch nur ein naturwidriges Verhältniss mit einem aus
Egoismus unsittlichen Weibe fortsetzen sollen, so können sie sich auch
gleich mit unsittlichen Verhältnissen zu egoistischen Weibern begnügen,
die wenigstens nicht mit pretiöser Ehrbarkeit und tugendhafter
Ueberspanntheit prunken. Mädchen, welche zwar alle Vortheile der
Frauenstellung durch die Ehe zu erlangen wünschen, aber nicht mehr
die ehrliche und rückhaltslose Opferwilligkeit für alle ihnen von der
Natur und dem socialen Gesammtinteresse auferlegten Pflichten besitzen,
wollen den Mann, der sie heirathet, einfach im Handel betrügen, und es
geschieht ihnen persönlich nur ihr Recht, wenn sie dabei die Betrogenen
sind, d. h. sitzen bleiben.

Leider geschieht nur mit dieser nächstliegenden Lösung dem socialen
Ganzen nicht sein Recht, und deshalb können solche überspannte
egoistische Ansichten nicht entschieden genug zur rechten Zeit
bekämpft werden. Die Mädchen können nicht früh genug lernen, dass sie
ebensowenig wie die Männer geboren sind, um zu geniessen, sondern um zu
dienen, nicht den Männern, sondern gleich diesen ihrem Beruf, und dass
ihr einziger unmittelbarer Beruf darin liegt, dem Vaterlande möglichst
viel möglichst tüchtige und wohlerzogene neue Bürger zuzuführen, um
es im Kampf ums Dasein der Nationen konkurrenzfähig und siegreich zu
erhalten.

Ist es denn nicht ein tief beschämender Gedanke, dass in allen
modernen Kulturvölkern die bisherige Durchschnittszahl der ehelichen
Geburten nicht ausreichen würde, um dieselben vor Rückgang und
allmählichem Aussterben zu bewahren, dass z. B. das deutsche Volk seine
Vermehrung seit dem Jahre 1815, durch welche allein es in den Stand
gesetzt wurde, seine Existenz gegen Frankreich siegreich zu behaupten,
lediglich den Opfern verdankt, welche die Mütter der unehelichen Kinder
auf dem Altar des Vaterlandes niedergelegt haben? Ist es denn nicht
ebenso beschämend für die höheren Stände, dass sie, die am ehesten in
der Lage wären, für die Volksvermehrung ein Uebriges zu thun, in der
Erfüllung dieser staatsbürgerlichen Pflicht hinter dem Durchschnitt
weit zurückbleiben, dem Proletariat zu andern Lasten auch noch die
Last aufbürden, den Ausfall ihrer Leistungen zu decken und dadurch
eine umgekehrte natürliche Zuchtwahl, eine Erhaltung des mindest
Entwickelten, inauguriren?

In dem unnatürlichen egoistischen Widerwillen vieler Mädchen der
höheren Stände gegen eine opferbereite Erfüllung des Frauenberufs ist
ein zwar verborgenes und sorgsam verhülltes aber doch hinreichend
durchscheinendes Motiv aufgedeckt, welches die Männer von der Ehe mit
Standesgenossinnen abschreckt, sobald sie klar genug blicken, um zu
merken, dass es darauf abgesehen ist, sie im Handel zu betrügen, und
dass sie in einer solchen Ehe vor die Wahl gestellt sind, entweder
unter dem Druck pekuniärer Motive sich mit guter Miene in die Lage des
Betrogenen zu finden, oder die Frau zur Erfüllung ihrer Pflichten zu
zwingen auf Kosten des ehelichen Friedens und häuslichen Behagens. Es
giebt aber auch offener zu Tage liegende Gründe, welche die Zunahme
der Ehelosigkeit und Heirathsverspätung erklären, nämlich der immer
allgemeiner werdende Hang, über seinen Stand hinaus zu leben.

Es ist unbestreitbare Thatsache, dass trotz einer rascheren Vermehrung
der Bevölkerung die Lebenshaltung aller Stände in den letzten 150
Jahren ausserordentlich gestiegen ist. Unsere heutigen Arbeiter,
welche über Unzulänglichkeit der Löhne klagen, können sich kaum einen
Begriff davon machen, in welchem Elend ihre Urgrosseltern lebten; aber
unser Mittelstand bis in die höchsten Berufsarten hinauf kann sich in
seinen älteren Gliedern noch sehr wohl entsinnen, welche puritanische
Einfachheit in den Häusern seiner Grosseltern nach den Mittheilungen
der Eltern in deren Jugend geherrscht hat. Die Möglichkeit einer
besseren Lebenshaltung aller Stände trotz schneller Volksvermehrung
liegt ausschliesslich darin, dass jetzt die aufgespeicherte Sonnenkraft
vergangener Jahrtausende, die wir mit den Steinkohlen aus der Erde
graben, vermittelst unsrer Maschinen unverhältnissmässig viel mehr
Gebrauchswerthe producirt, als dieselbe Volkszahl durch eigne Kraft
und Handarbeit liefern könnte, und dass wir gegen einen überschüssigen
Theil dieser Fabrikate die Bodenprodukte andrer Länder und Welttheile
eintauschen können. Der Grund dafür, dass der Drang nach Steigerung
des Wohllebens gegenwärtig so viel intensiver geworden und theilweise
in eine krankhafte Genusssucht ausgeartet ist, liegt einerseits darin,
dass die bedeutend vermehrte Klasse der sehr Reichen in dem produktiven
Raffinement unsrer Zeit die Mittel zu einem höchst verfeinerten
Wohlleben vorfindet und durch ihr Beispiel die andern Stände zur
Nacheiferung anreizt, andrerseits darin, dass der demokratische
nivellirende Zug unsres Zeitalters sich mehr als je gegen die
Unterschiede des Komforts verschiedener Stände als gegen eine sociale
Ungerechtigkeit auflehnt, und die Genüsse der Bevorzugten als das
gleiche Recht für Alle fordert.

Wie überall sind auch hier Vortheile und Nachtheile verbunden. Die
Intensität des Emporstrebens in eine günstigere Lebenslage, welche der
Haupthebel des Kulturfortschritts durch Steigerung des Wettbewerbs
und des Arbeitseifers ist, hängt selbst wieder wesentlich von der
Intensität ab, mit welcher von jedem Stande die Theilnahme an den
Genüssen und Vorzügen der über ihm stehenden Stände ersehnt wird und
insofern ist diese Intensität ein Vorzug unsrer Zeit. Andrerseits
liegt in ihr eine Steigerung der Gefahr, dass man die Zukunft, d.
h. die reellen Chancen des socialen Emporsteigens der Familie, um
der Gegenwart willen, d. h. um des vermehrten augenblicklichen
Behagens willen preisgiebt, dass man die erstrebte Sache, d. h. die
Gewinnung einer behaglicheren Lebenslage, dem blossen Schein ihres
Besitzes opfert. In diesem Sinne wird dasjenige, was Hebel eines
beschleunigten Kulturfortschritts sein sollte, zum Hinderniss des
Fortschreitens der Familie, nämlich wenn der Leichtsinn, welcher die
Mittel des Emporklimmens in momentaner Genusssucht verzehrt, und die
Eitelkeit, welche den gleissenden Prunk und die hohle Prahlerei an die
Stelle des wirklichen Besitzes einer günstigeren Lage setzen, sich
hinzugesellen. Darum ist der Drang nach Emporsteigen nur insoweit
wirthschaftlich gesund und social berechtigt und zweckmässig, als er
die Kräfte zum Erwerb grösserer Mittel anspornt, aber verderblich,
wo er mit den vorläufig zur Verfügung stehenden Mitteln das Ziel des
Wunsches vorwegnimmt, d. h. zu unverhältnissmässigen Luxus führt. Wie
ein unverhältnissmässig geringes Luxusbedürfniss zum Hemmniss des
Kulturfortschritts wird und ein Volk zum Stillstand verurtheilt, so
muss ein übermässiges, d. h. über die verfügbaren Mittel hinausgehendes
Luxusbedürfniss zum kulturgeschichtlichen Rückschritt und endlich zum
Ruin führen.

Was für ganze Völker gilt, das gilt nicht minder für einzelne Stände
und Familien. Nichts muss so unfehlbar den Ruin des Grundadels
beschleunigen, als dessen krankhafte Sucht, sich an Luxus nicht von
dem Geldadel überflügeln zu lassen, und ein grosser Theil der Klagen
über die zunehmende Verschuldung des Grossgrundbesitzes ist allein
darauf zurückzuführen, dass die rasche Steigerung der Gütererträge doch
noch weit überholt ist durch die Steigerung der Lebensgewohnheiten der
unmittelbar und mittelbar von ihnen lebenden Familien. Der Dienstadel
oder Beamtenstand klagt in den meisten Beamtenkategorien mit Unrecht
darüber, dass die Steigerung der Gehälter mit der Entwerthung des
Geldes nicht gleichen Schritt gehalten habe; seine sociale Stellung ist
nur dadurch relativ ungünstiger geworden, weil die Lebensgewohnheiten
des Geldadels und des mit ihm wetteifernden Grundadels seit einigen
Menschenaltern sich ausserordentlich gesteigert haben, so dass er
im Vergleich zu diesen ihm verwandten Ständen sich in derselben
Lage höchst unzufrieden fühlt, mit welcher er früher sehr zufrieden
war. Sogar der Officierstand, der am meisten Anlass hätte, jede
Verweichlichung zu scheuen und in spartanischer Bedürfnisslosigkeit
seine Ehre zu suchen, ist mehr und mehr in einen thörichten Wettstreit
mit dem Geldadel gerathen, und hier wirkt jede Verirrung des
Standesgeistes um so schlimmer, als der Einzelne weit weniger die
Möglichkeit hat, sich gegen erkannte Unsitten aufzulehnen. Weil in
allen Ständen mit Ausnahme des Geldadels die Ansprüche an das Leben
schneller gewachsen sind als die Mittel ihrer Befriedigung, nur darum
ist die Unzufriedenheit und die Klage über unauskömmliche Mittel jetzt
so weit verbreitet.

Dieselben Stände, welche früher bei bescheidener Lebensweise Mittel
genug übrig hatten, um eine reichliche Kinderzahl anspruchslos aber gut
zu erziehen und noch einen Nothgroschen für die Familie zurückzulegen,
verbrauchen jetzt bei gestiegenen Lebensansprüchen ein Einkommen
von mindestens gleicher Kaufkraft entweder für sich allein oder für
eine viel kleinere Familie, erziehen wenige, aber anspruchsvolle und
verwöhnte Kinder und lassen ihre Hinterbliebenen in einer hilflosen,
mit ihrer Verwöhnung um so bitterer kontrastirenden Lage zurück, weil
die luxuriösere Lebenshaltung für Sparrücklagen zur Selbstversicherung
nichts übrig lässt. Die so über ihren Stand hinaus gewöhnten Kinder
sind dann die Heirathskandidaten der nächsten Generation. Ist es da ein
Wunder, wenn die Söhne Bedenken tragen, sich zu verheirathen und ihren
Arbeitsertrag für sich allein verbrauchen, und wenn die mittellosen
Töchter dem Loose einer traurigen Jungfernschaft und oft genug dem
Kreise der verschämten Armuth verfallen?

Auch in der Familie, ebenso wie im Stande und im Volke, ist der Tod,
d. h. das Aussterben, der Sold der wirthschaftlichen Sünde. Wo noch
ein natürliches sociales Solidaritätsbewusstsein herrscht, wirkt diese
Erkenntniss als ein Gegenmotiv gegen die wirthschaftliche Verirrung;
aber das ist gerade das Gefährlichste an der individualistischen
Atomisirung und dem abstrakt-idealistischen Nivellement unserer Zeit,
dass jedes Individuum nur an sich und seine Rechte auf das Leben, aber
nicht an seine Gliedschaft in socialen Individuen höherer Ordnung und
an seine Pflichten gegen diese denkt. Après nous le déluge! ist der
Wahlspruch der selbstsüchtigen Genusssucht; mag die Welt hernach ohne
mich weiter gehen, wie sie kann und will, wenn ich nur mein Leben
genossen habe, so gut ich konnte! Hier enthüllt sich die sittliche
Verirrung und Verkehrtheit als Wurzel der wirthschaftlichen. Familien,
die ihre Mitglieder in diesem unsittlichen Egoismus sich verhärten
lassen, verdienen auch aus sittlichem Gesichtspunkt, unterzugehen und
durch neuaufstrebende Elemente ersetzt zu werden.

Glücklicher Weise sind solche extreme Erscheinungen noch keineswegs
allgemein verbreitet, wenn auch in geringerem Maasse die Tendenz zu
luxuriöseren Lebensgewohnheiten schon den ganzen socialen Körper
inficirt hat. Es steckt auch in unsern höheren Ständen noch ein
überwiegend gesunder Kern, und an ihn wende ich mich, um ihn durch die
Erkenntniss, wohin die Verirrung der Zeit führen muss, zum Widerstande
gegen einen bethörten Zeitgeist und Standesgeist zu ermuthigen und
diesen Geist durch eine energische Reaktion in gesundere Bahnen
zurückführen zu helfen.

Wenn ich vorher darauf hingewiesen habe, dass es vorzugsweise das
weibliche Geschlecht ist, dessen Egoismus sich gegen die vorbehaltlose
und opferwillige Erfüllung der ihm auferlegten Berufslasten zu sträuben
in Gefahr ist, so erfordert die Gerechtigkeit die Anerkennung, dass es
vorzugsweise das männliche Geschlecht ist, welches aus finanziellen
Bedenken vor der Ehe zurückscheut. Denn wie das Weib den schwereren
Theil der natürlichen Lasten zu tragen hat, so der Mann den schwereren
Theil der socialen Lasten, d. h. die Beschaffung des Unterhalts für
die ganze Familie. Das Mädchen, das sich verheirathet, muss dem Manne
soweit vertrauen, dass er für den Unterhalt der Familie sorgen wird;
sie hat mit darunter zu leiden, wenn sie sich geirrt hat, aber sie
trägt keine Verantwortung dafür. Der Mann dagegen, der sich zur Ehe
entschliesst, übernimmt die ganze Verantwortung für die Erhaltung
der Familie und scheut vor dem Gedanken zurück, dieser Verantwortung
nicht gewachsen zu sein. In finanzieller Hinsicht schreiten deshalb
die meisten Mädchen geradezu leichtsinnig zur Ehe, auch wenn sie in
andrer Hinsicht gar nicht leichtsinnigen Temperaments sind; sie werden
dabei von einem gewissen Fatalismus der Pflichterfüllung getragen und
von der beruhigenden Gewissheit, alle Verantwortlichkeit in dieser
Hinsicht auf den Mann abwälzen zu können. Es liegt ihnen so viel daran,
zur Erfüllung ihres natürlichen Berufs und zu den socialen Vortheilen
der Frauenstellung zu gelangen, dass sie ihre kritische Besonnenheit
bereitwillig zurückdrängen und sich gern einer Täuschung über die
Zukunft hingeben, die sie bei jeder ihrer Freundinnen ohne Zweifel
durchschauen würden. Sie sind demgemäss stets bereit, die Sorgen und
Bedenken eines sonst willkommenen Bewerbers zu beschwichtigen und
denselben ihrer Anspruchslosigkeit, Genügsamkeit, Arbeitslust und
Opferwilligkeit zu versichern, um ihm den Entschluss zu erleichtern.
Diese Versicherungen sind auch keineswegs Lügen, sondern gute Vorsätze,
deren Erfüllung sie sich wirklich zutrauen; zumal wenn ein Mädchen
liebt, so hält sie keine Beschränkung für zu gross, um als Hinderniss
der Vereinigung mit dem Geliebten gelten zu dürfen.

Leider pflegt die gehobene Stimmung der Braut nicht für die Dauer
vorzuhalten und oft sind alle die guten Vorsätze bloss Pflastersteine
auf dem Wege zu einer ehelichen Hölle. Die alten Gewohnheiten behaupten
ihr Recht, und wenn auch die Vernunft so weit die Oberhand behält,
um die unvermeidlichen Entbehrungen zu ertragen, so fehlt dabei doch
nicht bloss die Freudigkeit, sondern oft genug auch die blosse Geduld,
und die mangelnde Zufriedenheit der Frau lässt auch die häusliche
Behaglichkeit des Mannes nicht aufkommen. Bald ist es die Kleidung und
der Putz oder Schmuck, bald der Charakter des Wohnorts, bald die Grösse
der Wohnung, bald die Bedienung, bald die Kost, bald die Beschaffenheit
des Umgangskreises, bald die Zerstreuungen und Vergnügungen, welche
bei der neuen Lebensweise mit den früheren Gewohnheiten der Frau im
Widerspruch stehen und durch welche ihre Unzufriedenheit erregt wird.
Manchmal werden die alten Gewohnheiten durch neue verdrängt, aber meist
behauptet die Erinnerung an die früher besessenen Annehmlichkeiten ihr
Recht und verhärtet und verbittert sich in Bezug auf den einen oder den
andern Punkt je länger je mehr. Schlimmer noch als offne Klagen und
Vorwürfe wirkt auf den Gemüthsfrieden des Mannes die unausgesprochene
ständige Unzufriedenheit der Frau, sowohl der mürrischen wie der
sanft duldenden, und am schlimmsten ist die hysterisch angehauchte
Bedrücktheit und Melancholie, welche stets mit dem Uebergange in
wirkliches Gemüthsleiden droht, wenn ihr nicht der Wille geschieht
und sie durch Zerstreuungen abgelenkt wird. Ist dem unbefriedigten
Anspruch durch Geld abzuhelfen, so soll der Mann wo möglich seine
schon voll angespannte Arbeitskraft überspannen, um demselben genug zu
thun; will er aber gar das Geld, welches zu diesem Zwecke ausreichen
würde, zur Selbstversicherung der Familie zurücklegen, so betrachtet
die Frau das einfach als einen Raub an dem ihr Gebührenden. Reichen
die Mittel ohnehin schon nicht aus, um irgendwelche Ansprüche der Frau
zu befriedigen, so muss natürlich einer solchen Frau jeder Gedanke
an weitere Vergrösserung der Familie als ein von dem rücksichtslosen
Manne gegen sie geplantes Verbrechen erscheinen; denn nun verbinden
sich in ihr der Egoismus in natürlicher und in wirthschaftlicher
Hinsicht, um den Zweck der Ehe zu vereiteln. Ebenso staunenswürdig
wie die Opferwilligkeit, die Energie und die Ausdauer der Leistungen
sind, zu denen das Weib als uneheliche Mutter oder als Wittwe unter
dem eisernen Zwang der Nothwendigkeit, für ihre Kinder zu sorgen,
sich aufschwingen kann, ebenso grausam und unbarmherzig kann die
egoistische Rücksichtslosigkeit sein, mit welcher dasselbe Weib alle
Lasten dem Manne aufbürdet, so lange sie noch einen hat.

Das hier gezeichnete Bild ist glücklicher Weise nicht die Regel,
sondern nur die Ausnahme, wenn auch keine ganz seltene; aber irgend
etwas von den hier zusammengestellten Zügen wird man bei einiger
Aufmerksamkeit häufiger entdecken als man denkt. Jeder Mann, der mit
Heirathsgedanken umgeht, muss daran denken, dass eine solche Zukunft
auch ihm blühen kann, und dass wenigstens die guten Vorsätze und
Versicherungen seiner Erkorenen ihm ganz und gar keine Bürgschaft
dagegen gewähren.

Bewunderungswürdig erscheint mir stets das Durchschnittsweib aus dem
Volke, das ohne Dienstboten ihr ganzes Hauswesen allein besorgen, ihre
Wochenbetten unter dem Beistand gefälliger Nachbarinnen erledigen,
ihre Kinder selbst warten und pflegen, dabei noch oft die Rohheiten
eines rücksichtslosen und zeitweise betrunknen Mannes ertragen und
durch eignen Arbeitsverdienst zur Einnahme der Familie beisteuern
muss, und das alles mit der Aussicht, im Falle der Wittwenschaft für
ihre Erhaltung und für die Erziehung der Kinder mit ihren zwei Händen
aufkommen zu müssen. Dieses Weib aus dem Volke trägt entschieden den
schwereren Antheil an der Last des Lebens, und die Art, wie sie ihn
meistens trägt, nöthigt uns volle Hochachtung vor ihrem sittlichen
Werthe ab, welcher dem des Mannes meist ebenso überlegen ist, wie er
in den höheren Ständen hinter diesem zurücksteht. An den unglücklichen
Ehen und Scheidungen in den niederen Ständen trägt meist der Mann, an
denjenigen in den höheren Ständen überwiegend die Frau die Schuld; in
den ersteren ist entschieden die Frau, in den letzteren gewöhnlich der
Mann der liebenswürdigere und innerlich gebildetere Theil.

Den Grund davon sehe ich wesentlich darin, dass die Mädchen und
Frauen der höheren Stände durch geschäftigen Müssiggang systematisch
verdorben, von dem Gedanken, dass Arbeiten und Dulden der natürliche
Zustand des Menschen sei, entwöhnt und darauf hingedrängt werden,
in der Bequemlichkeit und Vergnüglichkeit den Zweck ihres Daseins
zu suchen. Ein fünfstündiger Mädchenschulunterricht mit zwei- bis
dreistündiger häuslicher Arbeitszeit, einhalb- bis einstündigem
Schulwege und nebenherlaufenden Privatstunden verbietet es, die Mädchen
während der Schulzeit zu häuslichen Arbeiten heranzuziehen; wenn sie
dann mit 15 bis 17 Jahren die Schule verlassen, so haben sie bereits
gelernt, sich als Damen zu fühlen, welche für häusliche Arbeiten
zu vornehm und zu gebildet sind, und wenn sie auch wirklich anders
dächten, so sind in einem Hauswesen mit der entsprechenden Zahl von
Dienstboten keine nennenswerthen Arbeiten da, welche die Hausfrau ihnen
anweisen könnte. Vom 16. Jahre bis zur Verheirathung in den 20er Jahren
sind sie somit zum Müssiggang förmlich gezwungen, wenn sie sich nicht
zu einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Studium entschliessen,
durch welches sie dem Beruf als künftige Hausfrauen immer mehr
entfremdet werden. Das einzige, was sie im Durchschnitt lernen, das
ist, ihre nutzlose Zeitvergeudung mit mehr oder minder Grazie zu
verschleiern, sei es durch das Lesen der allerneuesten englischen und
französischen Schundromane (der einzigen Frucht ihrer Sprachstudien),
sei es durch Klavierklimpern, sei es durch zwecklose augenverderbende
Handarbeiten.

Jeder Arbeitseifer, jedes Gefühl des Verpflichtetseins zu
volkswirthschaftlichen Leistungen, jede Scham vor einer blossen
Schmarotzerexistenz und unverdientem Wohlleben wird dabei systematisch
ertödtet, und man kann sich nicht wundern, wenn die so erzogenen
Mädchen vor dem Gedanken zurückschaudern, als Frau in ein Hauswesen
eintreten zu sollen, wo ihnen zwar die grobe Arbeit durch eine Magd
abgenommen wird, aber das eigentliche Kochen, das Schneidern ihrer
eigenen Kleidung und derjenigen für die Kinder, und, was am schwersten
wiegt, die tägliche und nächtliche Kinderpflege auf ihre eignen
Schultern fallen würde. Das Höchste, wozu sie sich aufschwingen
wollen, ist die Last der Leitung eines Hauswesens mit mehreren
Dienstboten, deren Ansprüche an Gedankensammlung und wohlüberlegte
Anordnung schon grell genug von der in der Mädchenzeit gewohnten
passiven Bummelei abstechen; aber einen Mann zu nehmen, der nicht
im Stande ist, ihnen Köchin und Kindermädchen zu halten, und alle
Familiengarderobe durch fremde Hände anfertigen zu lassen, darin sehen
sie mindestens ein so grosses Opfer, dass es durch ein lebenslängliches
Aufhändengetragenwerden vom Manne nicht aufgewogen werden kann.

In der Regel denkt ein Mädchen beim Heirathen nur an den Brautstand,
die Hochzeitkleider und die Honigmonde, und alle +damit+ gegebenen
Lasten ist sie willig, auf sich zu nehmen. Kommen nachher die Kinder
hinzu, welche eine Kinderwärterin, Kinderkleider, vergrösserte Wohnung
und Tafel verlangen, nun so ist das eben bloss Schuld des Mannes,
für die er aufzukommen hat. Kann er das nicht in dem Maasse, wie das
Behagen und die Bequemlichkeit der Frau es verlangen, so macht er
dadurch diese zur Märtyrerin, oder er vergrössert vielmehr nur das
Martyrium, welches die Frau durch die wiederholten Schwangerschaften,
Entbindungen und Wochenbetten „um seinetwillen“ tragen muss. Dass in
den höheren Ständen der Beruf des Mannes, durch welchen er die Mittel
für die Erhaltung der Familie beschafft, ein viel grösseres Martyrium
ist als derjenige einer alle ihre Pflichten erfüllenden Frau, dass er
namentlich die Lebensdauer in viel höherem Grade abkürzt, das kommt
dabei natürlich nicht in Betracht. Wie der Beruf den Mann allmählich
aufreibt und seine Gesundheit untergräbt, entzieht sich in den
früheren Stadien meistens der Beobachtung, wird auch wohl vom Manne
geflissentlich ignorirt; wie dagegen der Beruf der Frau vorübergehende
und später sich meist völlig wieder ausgleichende Störungen des
Wohlbefindens hervorruft, das liegt auf der Hand, und die Frauen
ermangeln selten, es in das rechte Licht zu stellen, wie „leidend“
sie durch Erfüllung ihres Berufs geworden sind, zumal wenn sie dabei
„nervös“ oder gar „hysterisch“ sind.

Und wie viele Frauen der höheren Stände giebt es, die nicht nervös
sind? Wie viele, welche körperlich der Erfüllung ihres Berufes noch
vollauf gewachsen und im Stande sind, die Vereinigung von Arbeit und
Kinderwartung am Tage mit jahrelanger nächtlicher Ruhestörung ohne
unerträgliche Steigerung ihrer Nervosität zu ertragen? Durch das
sinnlose Aderlassen der vorhergehenden Jahrhunderte sind wir zu einem
blutarmen, bleichsüchtigen Geschlechte, durch das städtische Leben mit
seinen künstlichen Erregungen und seinem Mangel an frischer Luft und
Bewegung im Freien zu einem nervösen Geschlecht geworden, und in Folge
der unvernünftigen Ueberanstrengung des zarter gebauten weiblichen
Gehirns vom 6. bis zum 16. Jahr durch unsre höheren Töchterschulen
und weiterhin durch die weiblichen Berufsstudien haben wir den durch
das gesundheitswidrige Schnüren der letzten Generationen schon aus
dem Gleichgewicht gerückten weiblichen Organismus der höheren
Stände dahin gebracht, dass er zu seinen natürlichen Zwecken immer
untauglicher geworden ist. Kein Wunder, wenn da der Geist anfängt,
sich gegen die Erfüllung der Naturzwecke aufzulehnen, zu denen er
den Körper unbrauchbar fühlt. Das nach Glück und Liebe sich sehnende
Herz des Mädchens geräth in Widerspruch mit der Natur und wird fast
unwillkürlich zu einem platonischen abstrakten Idealismus hingedrängt,
in welchem es wähnt, ein Männerherz ohne die Naturbasis der Liebe
sich dauernd zu eigen machen zu können; unsre ganze Mädchenerziehung,
welche auf ängstliche gewaltsame Verschleierung und Ignorirung dieser
Naturgrundlage und ihrer Weisheit und Würde ausgeht, unterstützt
diese ihrem Egoismus so angenehme Verirrung und der Mann hat nachher
die Kosten dieser künstlichen Selbsttäuschung zu tragen, indem sein
naturgemässes Verhalten ihm als sinnliche Rohheit und rücksichtslose
Barbarei in Rechnung gestellt wird. Wenn es so der Frau auch nicht
gelingt, den Mann von seinem Unrecht gegen sie zu überzeugen, so
überzeugt sie ihn doch hinlänglich von ihrer Naturentfremdung,
Untüchtigkeit und Selbstsucht, stumpft hierdurch wie durch die quälende
Unzufriedenheit mit ihrer Lage die anfängliche Liebe des Mannes für sie
mehr und mehr ab, und gelangt so an einen Punkt, wo der erkaltete und
ermüdete Mann dem Appell an seinen wirtschaftlichen Egoismus zugänglich
wird. Die Folge ist dann die geringere Kinderzahl der Ehen der höheren
Stände im Vergleich mit denen der niederen.

Die jungen Männer reflektiren wohl selten auf alle hier aufgeführten
Umstände, aber sie haben doch eine mehr oder minder deutliche
Kenntniss von der Naturentfremdung, körperlichen und geistigen
Berufsuntüchtigkeit, Arbeitsscheu, Verwöhnung und Selbstsucht der
Mädchen höherer Stände, denn sie kennen ja ihre Schwestern. Sie haben
deshalb eine instinktive Furcht vor der Ehe, und ziehen es vor, mit
Mädchenherzen +vor+ der Ehe zu spielen, anstatt mit ihrem Herzen +nach+
der Hochzeit spielen zu lassen. Sie fürchten mehr als in irgend einer
früheren Kulturperiode die Liebe, welche sie verblenden könnte gegen
das, was sie zu erwarten haben, schätzen ihre Junggesellenfreiheit um
so höher, und hoffen, dass ihnen der „Reinfall“ auf ein vermögensloses
Mädchen erspart bleiben wird. Wenn sich nun in dieser Hoffnung auch ein
grosser Procentsatz täuscht, so ist doch solche generelle Abneigung
der gebildeten Jugend gegen die Ehe mit einem vermögenslosen Mädchen
ein höchst bedenkliches Zeichen der Zeit, ein Symptom von einem auch
in der Männerwelt überwuchernden Egoismus, von Mangel an Familiensinn
und socialem Pflichtgefühl. Kein Mann kann bezweifeln, dass es auch
unter den vermögenslosen Mädchen seines Standes Ausnahmen genug giebt,
dass er, wenn er durchaus in seinem Stande heirathen will, den Muth
haben muss, nach diesen Ausnahmen zu suchen, dass es mit zu seiner
Pflicht gehört, im Falle der Enttäuschung in der Ehe den Kampf mit der
Selbstsucht der Frau aufzunehmen und die versäumte Erziehung derselben
nachzuholen, dass er endlich selbst bei Erfolglosigkeit dieses Strebens
seine Töchter anders erziehen und eine bessere sociale Zukunft
heraufführen helfen soll.

Das Verschanzen hinter die weiblichen Fehler ist leider nur zu oft ein
blosser Vorwand der männlichen Jugend, um ihrer Selbstsucht, d. h. dem
Verbrauch ihres gesammten Einkommens für ihre Person, ungestört weiter
fröhnen zu können. Wer seine ganze Einnahme für sich allein verbraucht,
der schreckt natürlich davor zurück, plötzlich den Haupttheil derselben
für eine Familie abgeben zu sollen; er verschiebt das Heirathen auf
eine Gehaltserhöhung, hat aber, wenn diese kommt, nicht gerade eine
bestimmte Frau in Aussicht und gewöhnt sich dann daran, auch das höhere
Einkommen ganz für seine persönlichen Bedürfnisse zu verbrauchen.
Uebermannt ihn eine wirkliche Liebe, so entschliesst er sich freilich
zu Opfern und Einschränkungen und findet nachher meistens, dass ihm die
Entbehrungen viel leichter geworden sind, als er sich vorher gedacht
hat, gerade umgekehrt wie bei der Frau. Fehlt es aber zu der Zeit, wo
sein Einkommen für eine Familie ausreicht, an einer rechten Liebe in
seinem Herzen, die ihn über die kleinliche Selbstsucht hinweghebt --
und diess ist nur zu oft der Fall -- so wird die letztere bei vielen
stark genug sein, sie von der Erfüllung ihrer socialen Bürgerpflicht
durch Eheschliessung abzuhalten. Freilich giebt es noch junge Männer
genug, die auch ohne eigentliche Liebesleidenschaft ganz gern bereit
wären, sich erhebliche persönliche Einschränkungen aufzulegen, um des
Familienglücks und des häuslichen Behagens theilhaftig zu werden, wenn
sie nur noch den Glauben fassen könnten, dass dieses Glück ihnen mit
den verwöhnten und anspruchsvollen Mädchen ihres Standes wirklich noch
blühen könne, wenn sie nicht fürchten müssten, alle Opfer umsonst zu
bringen und sich durch Fesselung an eine unzufriedene und missvergnügte
Frau das Leben zu verbittern.

Die schonungslose Aufdeckung der Gründe, aus denen die vermehrte
Ehelosigkeit und Heirathsverspätung und die verminderte Kinderzahl
unserer höheren Stände entspringt, mag manchem Leser peinlich gewesen
sein, aber sie hat wenigstens den Vortheil, die Punkte erkennbar zu
machen, an welchen die Hebel zur Wiederherstellung gesunderer socialer
Zustände angesetzt werden müssen.

Zunächst kann die Gesetzgebung etwas thun, nämlich die Prämie aufheben,
welche auf der Ehelosigkeit steht in Folge des Umstandes, dass der
Familienvater von seinem Einkommen trotz der erhöhten Leistungen für
den Staat durch die Kindererziehung und trotz des höheren Beitrags zu
den indirekten Steuern und Zöllen doch noch dieselben direkten Steuern
zahlen muss, wie der Junggesell, und dass nach Intestaterbrecht ledige
und verheirathete Erben gleichen Erbanspruch haben. Wir betrachten
zunächst den ersten Punkt.

Ob ein Einkommen eine oder fünf Personen ernährt, müsste sich
doch in der Steuerquote ausdrücken, d. h. der unverheirathete
Steuerzahler müsste von dem gleichen Einkommen das Fünffache an
direkter Steuer entrichten, wie der Familienvater, um einen billigen
Ausgleich herzustellen. Wir können nicht zu dem Athenischen Gesetze
zurückkehren, nach welchem der gesunde Bürger mit zurückgelegtem
vierzigsten Lebensjahr zur „Zwangstrauung“ geführt wurde (wie bis
vor Kurzem bei uns die Kinder zur Zwangstaufe), aber wir können
unsern Bürgern die Eheschliessung dadurch als eine staatsbürgerliche
Ehrenpflicht einschärfen, dass wir die Entziehung von derselben ähnlich
wie diejenige von gewissen Ehrenämtern der Selbstverwaltung durch
Vervielfachung der direkten Steuern ahnden. Das Geschlecht kann hierbei
keinen Unterschied begründen; denn in den steuerpflichtigen Jungfern,
mögen sie im Einzelnen noch so unschuldig an ihrem Sitzenbleiben sein,
muss die Entartung ihres Geschlechts im Ganzen gestraft werden, da die
Gesetzgebung nicht individualisiren kann. Da die unteren Stufen der
Klassensteuer ohnehin schon bei uns aufgehoben sind, und weitere Stufen
der Aufhebung entgegen sehen, so würden die von ihrem Arbeitsertrag
lebenden Jungfern von einer solchen Massregel ebensowenig betroffen
werden, wie die niederen Stände überhaupt, und auf weiblicher Seite
nur die besser situirten Rentnerinnen darunter zu leiden haben, die
es vertragen können.[8] Da die Entziehung von der socialen Pflicht
der Familiengründung um so gemeinschädlicher und strafbarer ist, je
wohlhabender die ledigen Individuen sind, so wäre es sogar nicht
mehr als billig, den Coefficienten für die Vervielfachung der Steuer
progressiv zu machen; denn je grösser die Wohlhabenheit, desto
strafbarer ist die Entziehung von der Pflicht der Familiengründung und
desto nachtheiliger wirkt die durch sparsame Proliferation verursachte
Vermögensanhäufung. In den niederen Ständen, wo die Vermehrung schon
eher zu schnell als zu langsam ist, hat man durch Aufhebung aller
Erschwerungen und Unkosten der Eheschliessung und durch die theils
schon durchgeführte, theils in Aussicht stehende Aufhebung des
Schulgeldes alles gethan, um die Vermehrung noch zu befördern; in den
höheren Ständen, wo die Vermehrung erschreckend hinter dem Nothwendigen
zurückbleibt, scheut man bis jetzt vor der natürlichsten Forderung der
ausgleichenden Gerechtigkeit durch die Vervielfachung der direkten
Steuern der Ledigen zurück.

Wir kommen nun zu dem zweiten Punkt, nämlich zu der Unbilligkeit,
welche darin liegt, dass ledige und verheirathete Kinder gleichviel
erben. Die alten Jungfern, welche eine zwecklose Drohnenexistenz im
Staate führen, und die Junggesellen, welche ausser ihrer direkten
Berufsarbeit keine socialen Leistungen für den Staat aufzuweisen haben,
verdienen nicht, von der Rente des gemeinsamen Familienvermögens den
nämlichen Antheil zu verbrauchen, wie ihre verheiratheten Geschwister,
welche durch ihre Kinder gezwungen sind, für ihre Person bei gleicher
Einnahme viel beschränkter zu leben. Wenn auch die Vermögens-Antheile
der Ledigen später auf ihre Neffen und Nichten mitübergehen, so
gelangen sie doch meistens zu spät in deren Hände, um denselben noch
mit ihrem vollen volkswirthschaftlichen Nutzen zu gut zu kommen, und
was weit schlimmer ist, die Rente derselben ist für die Lebensdauer
der Erbonkel und Erbtanten dem social activen Theil des lebenden
Geschlechtes verloren gegangen und hat durch die unverhältnissmässige
Erhöhung des Wohllebens, des Komforts und des Luxus der Niessnutzer
als augenscheinliche Prämie ihrer Ehelosigkeit gewirkt. Umgekehrt
würde mancher egoistische Junggeselle sich eher zur Verheirathung
entschliessen und manches wohlhabende wählerische Mädchen vorsichtiger
in der Austheilung ihrer Körbe und maassvoller in ihren Ansprüchen
werden, wenn sie wüssten, dass die Hälfte der noch zu erwartenden
Erbschaften ihnen verloren geht, falls sie ledig bleiben. Um diess zu
erreichen, müsste das Intestaterbrecht dahin abgeändert werden, dass
unter verwandtschaftlich gleich nahe stehenden Erbberechtigten die
Ledigen nur den halben Erbanspruch von demjenigen der Verheiratheten
haben sollen. Diejenigen Ledigen, welche beim Erbfall noch nicht das
35. Lebensjahr zurückgelegt haben, müssten beanspruchen können, dass
ihnen die andere Hälfte ihres Erbtheils sichergestellt werde für den
Fall, dass sie sich bis zu dem genannten Alter verheirathen, wogegen
nach Ueberschreitung dieser Altersgrenze der sichergestellte Theil
unter die verheiratheten Miterben zur Vertheilung gelangen würde. Wem
diese Bestimmung missfiele, dem bliebe es unbenommen, testamentarisch
anders zu verfügen; da aber der Erbgang thatsächlich zum grossen Theil
nach Intestaterbrecht erfolgt, so würde eine Aenderung in diesem
immerhin einen beträchtlichen realen Einfluss haben.

Für wichtiger als den realen Einfluss würde ich übrigens die moralische
Wirkung solcher gesetzlicher Bestimmungen halten, insofern sie im Volke
das Bewusstsein wecken und stärken würden, dass die social passiven
und social aktiven Theile der Gesellschaft einen so verschiedenen
socialen Werth für die Gesammtheit haben, dass sie nicht mit gleichem
Maasse gemessen werden dürfen. Der Satz: „wer nicht arbeitet, soll
auch nicht essen“ muss wenigstens insoweit wieder zu Ehren kommen,
dass die sociale Berufslosigkeit der Missachtung preisgegeben wird,
wo sie verschuldet ist, dass kouponschneidende Müssiggänger und
Müssiggängerinnen nicht mehr der ehrlichen Arbeit zum Hohn ein
luxuriöses Wohlleben führen, sondern auf ein bescheidenes Auskommen
beschränkt werden, und dass diejenigen, welche die staatsbürgerliche
Ehrenpflicht der Familiengründung nicht erfüllt haben, auch nicht
gleiche Rechte wie ihre leistungsfähigeren und leistungswilligeren
Mitbürger zu besitzen verdienen. Der behaglich lebende Junggeselle muss
aufhören, sich vergnügt in die Hände zu reiben, sich seiner Pfiffigkeit
zu rühmen, und hohnlachend auf den dummen Tropf herabzusehen, der
sich im Schweisse seines Angesichts für seine zahlreiche Familie
plagt. Die spöttische Geringschätzung, welche schon jetzt wegen ihrer
Berufslosigkeit oft unverdient genug auf der alten Jungfer lastet, muss
auch auf den körperlich heiratsfähigen alten Junggesellen übertragen
werden, mit doppelter Wucht, weil er nicht auf das Gewähltwerden zu
warten braucht, sondern selber die Wahl frei hat; sie muss sich zum
sittlichen Unwillen steigern, wenn die Entziehung von der socialen
Ehrenpflicht der Familiengründung sich beim Junggesellen mit
berufsloser Unthätigkeit paart, aus welcher man der alten Jungfer
unter den heutigen Verhältnissen kaum einen Vorwurf machen kann.

Wenn auf diese Weise das Gefühl der Verpflichtung zur Familiengründung
in der männlichen Jugend wieder geweckt und die Entziehung von dieser
Ehrenpflicht wieder zu einem Gegenstande der Scham gemacht worden ist,
dann werden auch die jungen Männer mit ganz anderen Augen auf ihre
Zukunft blicken lernen und ihre Gegenwart mit Rücksicht auf diese
Zukunft zu gestalten suchen. Jetzt, wo sie für sich leben, halten sie
es so sehr für das Normale, ihre ganze Einnahme zu verbrauchen, dass
ihnen das Gegentheil gar nicht in den Sinn kommt; dann, wenn sie ihre
Junggesellenzeit nur als Vorstufe zu derjenigen des Familienvaters
ins Auge fassen, werden sie von vornherein ihre Gewohnheiten nach
Maassgabe der letzteren einzurichten haben. Von seelenmörderischen
Lastern, wie dem Spiel, werden sie sich viel leichter frei halten,
wenn ihnen die Perspektive des Familienlebens als Ziel vorschwebt;
die Kosten für Verhältnisse zweifelhaften Charakters werden sie sich
ebenfalls auf Grund des näher gerückten ehelichen Lebens lieber
ersparen, womit dann wiederum der Hauptantrieb zu kostspieligem
Kleiderluxus in Wegfall kommt. Je mehr sie das Bewusstsein haben, sich
für künftiges Familienleben vorzubereiten, desto mehr werden sie den
Familienverkehr der Kneipe vorziehen, desto mehr wird die Verführung
der Kneipe zur Gewöhnung an übermässige Fleischnahrung, Trinken und
Rauchen zurücktreten, desto weniger werden sie von ihrer Nachtruhe der
Erholung opfern und desto besser werden sie für ihre Gesundheit und
die Erhaltung ihrer Nervenkraft sorgen. Glücklicherweise beginnt das
Rauchen in der gebildeten Jugend jetzt ebenso aus der Mode zu kommen,
wie das Tabakkauen und Schnupfen es schon lange ist, und gegen das
sinnlose Trinken erhebt sich aus studentischen Kreisen selbst ebenso
eine Reaktion wie aus medicinischen Kreisen gegen den eine Zeitlang
begünstigten übermässigen Fleischgenuss. Wer aber an gesundheitsgemässe
gemischte Kost gewöhnt ist und weder raucht, noch trinkt, noch spielt,
der hat für seine Person kaum noch ein Opfer zu bringen nöthig, wenn
er zur Ehe schreitet, der wird auch vor der Ehe nicht in Versuchung
gewesen sein, sein ganzes Berufseinkommen für sich zu verbrauchen,
sondern wird zeitig angefangen haben zurückzulegen, sei es in Form von
Ersparnissen oder von Alters- und Lebensversicherung oder sonst wie.
Ein solcher Mann wird beim Uebergang zum Familienleben nur gewinnen,
vorausgesetzt, dass er ein gesundes, arbeitsfähiges, arbeitswilliges
und anspruchsloses Mädchen wählt.

Wenn es bei einem gesunden Zeitgeist und Standesgeist das Natürlichste
ist, ein solches Mädchen in seinem Stande zu suchen, so muss dies bei
einem korrumpirten Standesgeist, bei einem zur Unsitte gewordenen
Leben über den Stand hinaus, ebenso bedenklich erscheinen wie unter
normalen Verhältnissen das Heirathen über seinem Stande. Niemand darf
sich für einen Herzenskündiger halten, am wenigsten, wenn Amor ihm
die Binde um die Augen gelegt hat; deshalb wird Niemand sich zutrauen
dürfen, den Charakter seiner Erkorenen so zu durchschauen, dass er sich
auf Grund ihrer guten Vorsätze gegen jeden Rückfall in luxuriösere
Gewohnheiten, als sie bei ihm fortsetzen kann, gesichert halten dürfte.
Es bleibt also bei der Trüglichkeit der subjektiven Diagnose dem
Heirathskandidaten nur das objektive Merkmal übrig, ob die bisherigen
Gewohnheiten, welche seine Erwählte in der Lebenshaltung ihres
Elternhauses sich angeeignet hat, nicht über das Maass von Komfort
hinausgehen, welches er ihr gewähren kann. Ist dies der Fall, so muss
er sich darüber klar sein, dass auch die beste und bescheidenste Frau,
die sich willig in die ihr neuen, einfacheren Verhältnisse findet,
doch nie aufhören wird, ihr Herabsteigen als ein ihm dargebrachtes
Opfer zu empfinden, welches vorweg durch einen Ueberschuss an Liebe
über die sonst zu verlangende hinaus ausgeglichen werden muss. Für den
Mann ist es ein Leichtes, das Weib seiner Wahl zu sich emporzuheben,
da die meisten Frauen sich mit wunderbarem Geschick höheren Ansprüchen
anzupassen und in einem höheren Kreise heimisch zu machen verstehen;
dagegen fällt es dem Weibe unendlich schwer, sich zu dem Manne
ihrer Wahl so herabzulassen, dass er es nicht mehr als Herablassung
fühlt. Die Frau vergleicht niemals die Lage, in welche sie ohne die
geschlossene Ehe nach dem Tode ihrer Eltern gekommen sein würde, mit
der in der Ehe ihr zu Theil gewordenen, sondern immer nur diejenige,
welche sie als Mädchen thatsächlich im Elternhause durchlebt hat; denn
die Frau kümmert sich nicht um abstrakte Möglichkeiten der blossen
Vorstellung, sondern hält sich an die ihrem Gedächtniss anschaulich
eingeprägte Erfahrung als allein reell in Betracht kommendes
Vergleichsobjekt. Fällt dieser Vergleich für die Gegenwart ungünstig
aus, so hilft kein Hinweis auf das, was inzwischen vermuthlich an
deren Stelle getreten sein würde, denn die Möglichkeit bleibt ja
unbestreitbar, dass sie vielleicht auch noch eine bessere Partie hätte
machen können.

Will also der Mann sicher gehen, so muss er seine Wahl auf solche
Familien seines Standes beschränken, welche der Verirrung des
Zeitgeistes erfolgreich Widerstand geleistet und ihre Töchter so
einfach gehalten, so anspruchslos erzogen und so zur Arbeitsamkeit
gewöhnt haben, dass sie das ihnen dargebotene Loos an seiner Seite
ohne Herablassung und ohne Umlernen in ihren Gewohnheiten annehmen
könne. Ein Mann, dessen voraussichtliche Einnahme mit 30, 40, 50 und
60 Jahren die Höhe von 30, 40, 50 und 60 hundert Mark nicht übersteigt
(wie dies durchschnittlich bei unsern meisten höheren Berufsarten
thatsächlich nicht der Fall ist), kann schlechterdings nur mit einer
Frau zufrieden und behaglich leben, welche fähig und willens ist, ihre
eigene Köchin, Kinderwärterin und Schneiderin zu sein und sich nur
für die grobe Hausarbeit eine Hülfe zu halten. Eine solche wird er
aber nur in einem Hause suchen dürfen, das selber mit höchstens einem
Dienstboten oder womöglich ohne solchen mit einer blossen Aufwärterin
auskommt, und auch sonst in Kost, Kleidung, Wohnung, Reisen u. s. w.
sich der grössten Bescheidenheit befleissigt, keinesfalls aber in einem
solchen, wo die erwachsenen Töchter gewohnt sind, sich bedienen zu
lassen, statt selbst den Eltern und dem Ganzen der Familie zu dienen.
Findet er aber keine solche Familie in seinem Stande, oder doch keine,
deren Töchter sein Herz zu gewinnen vermögen, so soll er darum sich
nicht von seiner Pflicht entbunden erachten, sondern den einfachen
Ausweg einschlagen, so weit von seinem Stande herabzusteigen, als die
Gemüthserziehung und Charakterbildung der Töchter noch ausreichend
scheint, um seinen Kindern die nothwendige mütterliche Erziehung zu
sichern.

Würde das erstere allgemein unter der männlichen Jugend, so würden
alle über ihren Stand hinaus lebenden Familien damit bestraft, dass
ihre Töchter sitzen blieben, und nur die vernünftigen erhielten in der
ausnahmsweisen Verheirathung ihrer Töchter die Prämie für den Muth
und die Ausdauer ihres Schwimmens gegen den Strom. Würden an Stelle
aller Töchter der über ihren Stand hinaus lebenden Familien von den
jungen Männern Töchter aus geringerem Stande gewählt, so würde der
korrumpirte weibliche Theil der höheren Stände von der Fortpflanzung
ausgeschlossen, ohne dass darum die in dem männlichen Theil derselben
Stände niedergelegten erblichen Eigenschaften dem Kulturprocess mit
verloren gingen; an Stelle der Blutserneuerung des Standes durch
Einrücken von ganz neuen Elementen aus den niederen Ständen träte dann
eine halbseitige Blutsauffrischung durch Konnubium mit den minder
entarteten Töchtern der nächstniederen Stände. Diese halbseitige
Blutsauffrischung hat jedenfalls vor der gänzlichen Blutserneuerung
des Standes den Vortheil, dass die durch Vererbung angehäuften
Eigenschaften wenigstens des männlichen Theils für die weitere
Betheiligung des Standes an der Kulturarbeit konservirt werden; aber
sie macht die Forderung nicht überflüssig, dass man Mittel und Wege
aufsuchen müsse, um wo möglich auch die weibliche Hälfte der höheren
Stände vor einer solchen Ausschaltung zu bewahren.

Das bei weitem wirksamste Mittel würde jedenfalls das Bewusstsein
von der drohenden Ausschaltung durch Verheirathung aller Männer mit
Mädchen geringeren Standes sein; denn der letzte Grund für das Drängen
gerade des weiblichen Geschlechts nach Luxus ist doch schliesslich
nur die Hoffnung, durch solchen Schein einer Erhabenheit über das
Durchschnittsniveau ihres Standes die Männer zu blenden und für sie
anziehender und begehrenswerther zu werden. Sobald die Ueberzeugung
im weiblichen Geschlecht allgemein würde, dass dieses Streben den
umgekehrten Erfolg hat, würde dessen Nerv gelähmt sein. Der Irrthum
aber, durch welchen die Mädchen bisher zu diesem verkehrten Verfahren
sich haben verleiten lassen, entspringt aus der Verwechselung zwischen
der Anziehungskraft, die ein Mädchen auf einen Mann zur vorübergehenden
Unterhaltung ausübt, und derjenigen, welche sie auf einen solchen als
Heirathskandidaten ausübt. Nur die erstere macht sich den Mädchen in
jeder Gesellschaft und auf jedem Balle sinnlich wahrnehmbar, während
die letztere sich in ihren Ursachen dem Verständniss der Mädchen zu
sehr entzieht. Aber ein wenig Nachdenken könnte sie doch lehren,
dass die am meisten umschwärmten Löwinnen der Bälle und Landpartien
ebenso oft und noch öfter sitzen bleiben als die unbeachteten und
unscheinbaren Wegeblümchen. Eine grosse Schuld der Bestärkung in diesem
Irrthum tragen leider die Mütter, indem sie nach dem Eintritt in die
Ehe nicht aufhören wollen, auf die zum Theil dem Luxus der Erscheinung
zugeschriebenen gesellschaftlichen Erfolge zu verzichten, vielmehr
den Verlust der jugendlichen Reize durch Steigerung der Toilette zu
ersetzen suchen. Solchen Müttern geschieht dann ganz Recht, wenn sie
das ihren Töchtern gegebene Beispiel mit deren Sitzenbleiben büssen
müssen.

Man kann sagen, dass der letzte handgreifliche Grund unserer
verschrobenen Weiber in dem höheren Töchterschulwesen liegt, das
sich erst in dem letzten halben Jahrhundert entwickelt hat. Könnten
wir diese Entwickelung mit einem Streich rückgängig machen, und
unsere Töchter auf das Niveau der Volksschulbildung, mit dem unsere
Grossmütter sich begnügen mussten, zurückschrauben, so würden
sie ebensowenig, wie diese es thaten, sich für zu vornehm und zu
gebildet zur Erfüllung ihrer natürlichen und socialen Pflichten, zur
Kinderpflege und Hausarbeit halten. Hat doch selbst die Jungfernfrage
nur dadurch ihre Schärfe bekommen, dass die Jungfern der höheren Stande
nicht mehr wie früher in den Hauswesen ihrer Verwandten arbeiten und
dienen wollen. Alle Halbbildung ist ein Fluch und nicht ein Segen;
unsere höhere Töchterschulbildung aber ist Halbbildung der schlimmsten
Art und erzeugt naturgemäss auch die Folgen einer solchen.

Nun lässt sich aber eine fünfzigjährige geschichtliche Entwickelung
nicht so ohne Weiteres annulliren, und es sind ja auch in der
Töchterschule berechtigte und der Pflege werthe Elemente vorhanden,
welche man nicht mit der Wurzel ausreissen sollte, selbst wenn man
es könnte. Ich begnüge mich hier mit Aufstellung der Forderung, dass
der Unterricht bis zum 14. Jahre nur 4 Stunden täglich, nachher nur 3
Stunden (mit Ausschluss von Rechnen und Gesang) umfassen darf, dass
nur eine fremde Sprache (die französische) getrieben werden und dass
für die häuslichen Arbeiten nicht mehr als eine Stunde in Anspruch
genommen werden darf. Hierdurch würde die gesundheitsschädliche
Ueberanspannung der Mädchengehirne beseitigt und die Möglichkeit
einer zunehmenden häuslichen Nebenbeschäftigung der Schulmädchen
eröffnet. Eine fakultative Ausdehnung der Schulzeit auf 11-12 Jahre
mit nur 2 täglichen Unterrichtsstunden in den beiden letzten Jahren
würde den jetzt so schroffen Uebergang von der Schule zur häuslichen
Selbstthätigkeit allmählicher machen und der Schule erst Gelegenheit
geben, Disciplinen wie Kunstgeschichte mit wirklichem Nutzen zu
pflegen, die jetzt nur mehr als schöne Aushängeschilder in den
Schulprogrammen prangen und bloss den Mädchen mit dem Glauben an die
erlangte Bildung den Kopf verdrehen.

Sache der Mütter ist es, die Töchter sowohl in den Schuljahren mit
abnehmender Schulzeit wie nach beendigter Schulzeit mit Ernst und
Strenge zu geordneter und nützlicher häuslicher Thätigkeit anzuhalten,
Sache der Väter, ebensowohl den heranwachsenden Töchtern wie den
heranwachsenden Söhnen gegenüber die Hand auf den Beutel zu halten,
damit sich beide nicht frühzeitig an ein Maass von Ausgaben gewöhnen,
von dem nach der Verheirathung oder nach des Vaters Tode zurückstehen
zu müssen sie später als schmerzliche Entbehrung empfinden würden.
Wenn jeder Familienvater seiner Pflicht eingedenk bleibt, den Etat des
Hauswesens niemals blos nach den augenblicklich verfügbaren Mitteln
einzurichten, sondern immer zugleich die Zukunft der Familie im Auge
zu behalten, dann wird sich ganz von selbst eine Einrichtung des
Hauswesens ergeben, welche sowohl die Söhne wie die Töchter für ihre
künftige Aufgabe eigener Familiengründung vorbereitet.



V.

Die heutige Geselligkeit.


1. Die Geselligkeit im Hause.

Das grossstädtische Leben hat die Tendenz, seine Uhr zurückzustellen,
d. h. den Morgen zu verkürzen, die Mittagszeit zu verspäten und den
Abend zu verlängern. Als ich kleines Kind war, speisten noch die
meisten Leute mit ihren Kindern in der mittäglichen Schulpause,
also gegen 1 Uhr, während die jetzige Essenszeit zwischen 2 und 6
diejenigen Kinder, deren Schulen noch Nachmittagsunterricht haben, von
der Familientafel ausschliesst. In meines Vaters Jugend begannen die
Berliner Theater-Vorstellungen um 6, in meiner Jugend um 6½, jetzt um
7, einzelne erst um 7½ Uhr. Die nächtlichen Sitzungen des englischen
Parlaments zeigen, bis zu welchem Punkte die naturwidrige Verkehrung
der Tageszeiten fortschreiten kann. Schon bei uns machen sich die
unbequemen Folgen der Verspätung des Lebens sehr fühlbar in der
Geselligkeit.

Naturgemäss liegt die Zeit für geselliges Zusammenkommen in den
Abendstunden, welche die Erholung nach der Arbeit des Tages bilden
sollen, und nur besondere Feste dürfen das Recht der Arbeit auf
die Wochentage verkürzen. Die zu den Lebensgewohnheiten am besten
passende abendliche Erholungszeit ist zu erkennen aus den Stunden,
wo der Theaterbesuch stattfindet, daher ist es naturgemäss, dass die
Geselligkeitszeit mit der Theaterzeit zusammentrifft. Letztere fällt
bei uns jetzt in die Stunden von 7 bis 10; die abendliche Geselligkeit
wird etwa eine Stunde mehr beanspruchen, da sie im Unterschied von
der Theaterzeit die Zeit zum Abendessen in sich schliesst. Eine
Zusammenkunft, die weniger als 3 Stunden dauert, füllt den Abend
nicht aus; solche, die mehr als 4 in Anspruch nimmt, wirkt ermüdend
und wird zur Anstrengung, anstatt Erholung zu sein. Nun war es
früher angänglich, dass die Gesellschaftszeit eine Stunde später lag
als die Theaterzeit, jetzt aber, wo die zum Heimweg erforderliche
Durchschnittszeit mit der Grösse der Stadt wächst, würde schon ein
Beginn 3½- bis 4-stündiger Gesellschaften um 8 die Nachtruhe derer
empfindlich stören, welche am anderen Morgen um 8 wieder in ihrem
Berufe thätig sein müssen. Da aber durch die Eitelkeit, nicht zuerst
kommen zu wollen, der Anfang der Gesellschaften sich von 8 bis 9
verschoben hat, und viele erst aus dem Theater in Gesellschaft gehen,
so wird sogar die Nachtruhe derer geschädigt, welche erst um 9 Uhr
Morgens nöthig haben, in ihren Bureaus oder Komptoren zu erscheinen.
Die Folge dieser Zustände ist, dass die heutige Gesellschaft immer
allgemeiner als eine drückende Last empfunden wird, die man nur trägt,
weil man sich nicht ganz den geselligen Verpflichtungen entziehen kann.

In solchen Kreisen, denen es auf eine Vertheuerung der Geselligkeit
nicht ankommt, hat man den Ausweg gefunden, zu der früheren Zeit der
Abendgeselligkeit unserer Grosseltern (6 bis 10) zurückzukehren,
indem man die Hauptmahlzeit wie die Alten auf den Abend verlegt,
d. h. sich zum Mittagessen um 6 Uhr Abends einladet. Dadurch wird
zunächst der Vortheil erreicht, dass die Gäste, wie sie es immer
sollten, es für unhöflich halten, in der Verspätung das akademische
Viertel zu überschreiten und dass die unbehagliche Unruhe des Kommens
abgekürzt wird; was aber wichtiger ist, man kommt zu rechter Zeit
nach Haus und ist am anderen Tage wieder frisch für die Arbeit. Aber
die Nachtheile dieses Auswegs liegen auf der Hand. Entweder wird das
Essen und Trinken bei stundenlanger Ausdehnung zur Hauptsache der
Zusammenkunft, oder wenn, wie es neuerdings glücklicherweise Sitte
geworden ist, auch das reichste Mahl schnell hintereinander aufgetragen
und in einer Stunde erledigt wird, so ist man noch mehrere Stunden mit
vollem Magen und eingenommenem Kopfe beisammen und geht auseinander,
wenn das Stadium der ersten Verdauungsträgheit glücklich überwunden
ist. Aber es ist immer eine falsche Geselligkeit, in der man sich
vereinigt, um den Tafelfreuden zu huldigen, anstatt sich zu Tische zu
setzen, weil bei dem Zusammensein gerade die Essenszeit herangerückt
ist. Wo der Gaumen in erster Reihe berücksichtigt wird, ist es kein
Wunder, wenn Geist und Gemüth in den Hintergrund treten müssen. Die
hauptsächliche Zeit für gesellige Unterhaltung muss vor dem Essen
liegen, nicht hinter demselben, deshalb muss die Gesellschaft nicht
mit der Hauptmahlzeit des Tages beginnen, sondern mit einer leichten
Nebenmahlzeit schliessen. Die Hineinziehung der Hauptmahlzeit in
die Gesellschaftszeit verführt allzuleicht zur Entfaltung eines
überflüssigen und unerfreulichen Luxus, vor welchem die abendliche
Nebenmahlzeit leichter geschützt ist, weil hier der gesunde Instinkt
vor Ueberfüllung des Magens beim Beginn der Nacht warnt.

Thatsächlich hat seit der Gründerzeit der Luxus in den „Diners“
bei uns eine Ausdehnung gewonnen, welche vom kulturgeschichtlichen
und socialethischen Gesichtspunkt aus nur zu bedauern ist. Die
Verallgemeinerung der „Diners“ kann nur dazu führen, das gesellige
Leben noch mehr, als es schon jetzt in vielen Kreisen der Fall ist, auf
einzelne unvermeidliche „Abfütterungen“ zu beschränken.

Das Heilmittel gegen diesen Schaden und die aus ihm weiter zu
fürchtenden Gefahren ist leicht zu sehen: man braucht nur wieder
den Muth zu haben, sich zu kurzen und frühen Abendgesellschaften
einzuladen und sich über Innehaltung des akademischen Viertels derart
zu verständigen, dass dessen Ueberschreitung allgemein wieder als
unhöflich gilt. Bringen diejenigen Gäste, welche vom späten häuslichen
Mittagessen kommen, wenig Appetit mit, so ist das um so besser; denn
es muss die Rückkehr vom übertriebenen Speiseluxus zu vernünftiger
Frugalität erleichtern. Es ist ja ursprünglich schön empfunden, dass
man, um den Gast zu ehren, der gewöhnlichen Familienmahlzeit ein
übriges hinzufügt; wo aber der eingerissene Missbrauch die Geselligkeit
des Mittelstandes zu zerstören droht, da ist als Reaktion gegen solche
Ausschreitung der muthige Entschluss am Platz, dass man auf jede, auch
auf die kleinste Zuthat verzichtet und die Gäste verschmäht, welche
nicht mit der gewöhnlichen Familienmahlzeit vorlieb nehmen wollen.


2. Die Geselligkeit ausser dem Hause.

In keinem Punkte hat wohl das Leben der norddeutschen grösseren
Städte in den letzten vierzig Jahren so auffallend seine Physiognomie
verändert, als in der Verlegung eines grossen Theils der Geselligkeit
an öffentliche Orte. In den vierziger Jahren bot zum Beispiel Berlin
dem Erholung suchenden Publikum zwar im Sommer eine Anzahl primitiv
eingerichteter öffentlicher Gärten, im Winter aber fast nur eigentliche
Speisehäuser, Weinstuben, Conditoreien und Weissbierlokale, und für
die niederen Stände „Tabagien“ und „Tanzböden.“ In den Speisehäusern
entwickelte sich eine Geselligkeit fast nur gelegentlich durch
eine Tischgemeinschaft, die sich ihrer Natur nach auf Junggesellen
beschränkte; die Conditoreien, die als Kaffeehäuser benutzt wurden,
dienten dabei zugleich als Lesekabinets und liessen deshalb geselligen
Verkehr unter den Gästen nicht aufkommen; so blieben für die
besseren Stände fast nur die Weinstuben und die wenigen anständigen
Weissbierlokale übrig, welche von Frauen noch durchaus gemieden
wurden. Der erste Umschwung in diesen Zuständen erfolgte durch die
Einführung der bayerischen Bierlokale und Biergärten, der zweite
durch diejenige der Wiener Kaffeehäuser; beide fanden den Boden
dadurch vorbereitet, dass durch die Verdoppelung und Verdreifachung
der städtischen Miethspreise die Menschen genöthigt worden waren,
enger zusammengedrängt zu wohnen, also weniger Raum in der eigenen
Häuslichkeit für gesellige Zwecke frei hatten und dafür Ersatz ausser
dem Hause suchten. Als zweiter begünstigender Umstand aber kam hinzu,
dass der Luxus in der Bewirtung von Gästen in diesem Zeitraum in einer
Weise gestiegen war, welche es dem Mittelstand fast unmöglich machte,
häufiger Gäste bei sich zu sehen; infolge dessen beschränkte man die
häusliche Geselligkeit in diesen Kreisen, wenn man nicht gleich ganz
auf dieselbe verzichtete, mehr und mehr auf wenige repräsentative
„Abfütterungen“ und verlegte die eigentliche, der Erholung dienende
Geselligkeit an öffentliche Orte, wo jeder für sich selbst zu bezahlen
hat.

So erklärlich diese Umwandlung ist, und so sehr sie mit dem
demokratisch nivellierenden und durcheinander schüttelnden Zuge
unsrer Zeit harmonirt, so fragt sich doch, ob sie uns dem Ideal der
Geselligkeit näher geführt oder ferner gerückt hat, und ob sie den
angestrebten Zweck „Gewinnung eines möglichst grossen geselligen
Behagens bei möglichst geringem Kostenaufwand“ auch wirklich erreicht
hat. Beides muss leider verneint werden.

Zunächst liegt die Gefahr in der öffentlichen Geselligkeit, dass sie
die Geschlechter voneinander sondert und die Stellung der Frauen
noch ungünstiger macht, als sie ohnehin schon ist. Der Mann hat eine
scharf gegeneinander abgegrenzte Arbeitszeit und Mussezeit; die Frau,
welche dem Hauswesen vorsteht und die Kinder beaufsichtigt, nicht,
wenigstens ist ihre ganz freie Mussezeit sehr viel knapper bemessen.
Der Mann kann täglich die Abendstunden nach vollbrachter Tagesarbeit
der geselligen Erholung widmen, gleichviel wo, die Frau nur, wenn sie
im Hause ab- und zugehen und nach dem Rechten sehen kann. Der Mann hat
nur die Wahl, entweder seine Erholung an öffentlichen Orten allein zu
suchen und die Frau zu Hause zu lassen, oder ausser der Frau noch die
Kinder mitzunehmen, oder den Ausgang auf eine viel knapper bemessene
Zeit zu beschränken, als ihm seine Musse gestattet. Geht er allein,
so versimpelt die Frau in der Vereinsamung des Hauses und in der
täglichen Arbeits-Tretmühle der Wirthschaft, die Kinder lernen den
Vater als nicht zur Familie gehörig betrachten, und dieser selbst
entfremdet sich der Familie und dem Geschmack an den Familienfreuden.
Geht er mit der Frau ohne die Kinder, so leiden diese darunter doppelt
und zugleich leidet das Hauswesen dabei; geht er mit Frau und Kindern,
so leidet das Hauswesen nicht weniger, so wird die ganze Familie
dem Hause entrückt und entfremdet, und werden die Kinder durch die
frühzeitige Einführung in die zerstreuende Unruhe des öffentlichen
Lebens sittlich geschädigt.

Bei der Beschränkung der öffentlichen Geselligkeit auf die Männer
pflegen die Frauen sich in einem ausschliesslich weiblichen Verkehr
in Kaffeekränzchen u. s. w. eine gewisse Schadloshaltung zu suchen;
aber die Männer leiden selbst auf die Dauer am meisten unter dieser
Isolirung der Geschlechter, weil die Frauen, die vom geistigen
Verkehr mit Männern wie im Orient und im Alterthum ausgeschlossen
sind, auch unfähig werden müssen, dem Mann im Hause geistige Anregung
und entgegenkommendes Verständniss zu bieten. Das andere Extrem,
die Herabwürdigung des Hauses zur blossen Schlafstelle und das
Herumtreiben in den Bierlokalen mit Kind und Kegel, ist freilich noch
schlimmer, und die scheinbare Mittelstrasse ist thatsächlich nur
der Uebergang von einem Extrem zum andern. Wie hauptsächlich in dem
gegenseitigen Verkehr der Geschlechter die bildende, sittigende und
veredelnde Macht der Geselligkeit liegt, so steckt in dem eigenen
Heim, in dem sich Heimischfühlen im eignen Hause, die Wurzel alles
Heimathgefühls und Familiensinns. Es mag bequemer sein, sich in der
ausschliesslichen Geselligkeit mit dem eignen Geschlecht ungenirt gehen
zu lassen, aber das intimere Behagen und die feinere Befriedigung
des Geselligkeitsbedürfnisses ist doch erst da zu finden, wo mit
Ueberwindung dieses Trägheitsmoments die geschlechtliche Polarität der
geistigen und gemütlichen Eigenschaften zur Spannung und Entladung
gelangt. Erst diese Form der Geselligkeit fördert den ganzen Menschen
und entfaltet alle in ihm schlummernden geselligen Anlagen zur höchsten
und verfeinertsten Genussfähigkeit.

Wie steht es nun mit dem Behagen an einem öffentlichen Ort im Vergleich
zu demjenigen in einem Privatraum, wenn wir gleiche Zusammensetzung
der Gesellschaft annehmen? Welche Anstrengung kostet es einem zarter
besaiteten Sinn, bei dem Gemisch von Speiseduft, Bierneigengeruch,
Tabaksqualm und Stickluft, wie es in den meisten Lokalen herrscht, ein
Behagen an der augenblicklichen Lage auch nur aufkommen zu lassen!
Und noch mehr als die Nase und die Athmungsorgane ist in der Regel
das Ohr beleidigt, welches die Unterhaltung der Tischgenossen trotz
allen Summens vom Gespräch der Nachbartische, trotz Kellnergetrappel
und Tellergeklapper auffangen soll. Welche Luft herrscht in den
unterirdischen Lokalen einer Grossstadt, welcher Lärm in den
modernen Prachtsälen für zahllose Gäste! Sondert man sich mit seinen
Freunden in ein eigenes Zimmer ab, so sitzt man in der Regel noch
enger eingepfercht, als in der eignen Wohnung und dabei doch auch
ungemüthlicher; benutzt man dagegen mit vielen andern Gesellschaften
einen gemeinsamen Raum, so zerstört das ohrenbeleidigende Geräusch jede
mögliche Illusion traulicher Abgegrenztheit und Geschlossenheit der
eignen Gruppe.

Aber auch die Verbilligung der Geselligkeit durch Verlegung derselben
an öffentliche Orte ist eine Täuschung. Wenn der Mann allein ausgeht
und die Frau jede Geselligkeit entbehren lässt, so mag er allenfalls
etwas billiger fortkommen, als wenn er mit der Frau gemeinsam häusliche
Geselligkeit pflegte, obwohl auch das noch zweifelhaft ist; die etwaige
Ersparniss ist dann aber ganz allein durch die Entbehrungen der Frau
erzielt. Wo Mann und Frau zusammen ausgehen, werden sie allemal bei der
Jahresabrechnung herausfinden, dass sie erheblich mehr bezahlt haben,
als wenn sie dieselben Speisen und Getränke zu Hause verzehrt oder
mit andern Familien ausgetauscht hätten, und dass sie für die gehabte
Mehrausgabe sich zu Hause eine erhöhte Ausgabe für Wohnungsmiethe und
Bedienung hätten gestatten können.

Da man im Durchschnitt nicht annehmen kann, dass diese Thatsache sich
der Kenntniss der Menschen entzieht, so wäre es räthselhaft, dass sie
trotzdem aus dem Behagen des eignen Hauses in frostige Prachträume oder
kahle Spelunken flüchten, wenn nicht die eigentliche Lösung des Rätsels
in dem Umstand zu suchen wäre, dass ihre Eitelkeit sie hindert, ihren
Gästen dasselbe vorzusetzen, womit jeder am öffentlichen Orte vorlieb
nimmt. Wo jeder Gast für sich selbst Speisen und Getränke auswählt
und bestellt, übernimmt er auch die Verantwortung dafür, sich mit der
vorgefundenen Beschaffenheit und Güte derselben begnügen zu wollen; wo
der Wirth den Gästen die Speisen auftischt, trägt er die Verantwortung,
dass sie allen genügen werden. Die eitle Prahlerei, sich gegenseitig
überbieten zu wollen, die Narrheit des Speiseluxus ist es also in
letzter Instanz, was die häusliche Geselligkeit des Mittelstandes
zu Gunsten einer öffentlichen aufopfert, und die Feigheit jedes
einzelnen zur Umkehr, die mutlose Scheu, als erster auf den Weg der
Vernunft zurückzukehren, sie sind es, welche diese unbehaglichen und
bedenklichen Missstände aufrecht erhalten und immer wieder befestigen
und steigern. Man wage doch nur, seinen Gästen dasselbe zu bieten,
was sie am öffentlichen Ort vom Kellner fordern, und alle Gefahren der
ungesunden öffentlichen Geselligkeit sind mit einem Schlage beseitigt.
Es brauchen sich zur Anbahnung der Umkehr nur ein paar befreundete
Familien über diesen Grundsatz zu einigen, und der Anfang ist gemacht;
sie mögen aber auch ja nicht vergessen, namhafte Konventionalstrafen
zu vereinbaren für jede Hausfrau, welche dem Kitzel des Ueberbietens
in der Bewirthung nicht sollte widerstehen können, denn sonst ist mit
Sicherheit darauf zu rechnen, dass binnen Jahr und Tag jede solche
Vereinigung sich auflöst und ihre Mitglieder reuig in die verlassene
Kneipe zurückkehren.

Die öffentliche Geselligkeit ist um so behaglicher, je geschlossener
sie ist und je mehr sie sich der familiären Geselligkeit im eigenen
Hause annähert. Am meisten ist dies im Club der Fall, der dem
Junggesellen, wenigstens so lange er gesund und rüstig ist, in hohem
Maasse Ersatz für die mangelnde Häuslichkeit und Familiengeselligkeit
gewähren kann. Aber auch dem Club haftet doch trotz allem Comfort der
sociale Nachtheil der Geschlechtertrennung an, und desshalb kann die
Clubgeselligkeit, wenn sie sich in die Zeit der Verheirathung der
Männer überträgt, oder wenn sie gar dieselben von der Verheirathung
abhält, durchaus nicht als ein geselliges Ideal betrachtet werden.
Für verheirathete Männer konnten die Clubs nur in einem Lande und
unter einem Volksstamm zu höherer Blüthe gelangen, in welchem die
Familien als solche, und namentlich deren weibliche Mitglieder, keinen
rechten Sinn und kein ausgesprochenes Talent für unbefangene heitere
Geselligkeit haben, und desshalb ganz zufrieden damit sind, sich in den
Burgfrieden des behaglich eingerichteten eigenen Hauses zurückziehen zu
dürfen.

Insoweit die Zunahme der öffentlichen Geselligkeit aus der wachsenden
Wohnungsnoth der Städte entspringt, ist sie natürlich nur in dem
Maasse rückgängig zu machen, als die Wohnungsfrage gelöst oder doch
in normalere Bahnen zurückgelenkt wird. Dies gilt namentlich für
die niederen Stände, denen man unmöglich zumuthen kann, in ihrer
Wohnung ihre gesellige Erholung zu suchen, so lange dieselbe nur aus
Schlafstuben und Küche besteht; es gilt aber auch für alle Stände im
Sommer, so lange die Stadtwohnungen keinen Garten haben, in welchem
sich die Familie mit ihren Abend-Gästen behaglich der frischen Luft
erfreuen kann. Sobald die Arbeiter-Wohnungsfrage in dem Sinne gelöst
sein wird, dass der Arbeiterfamilie wieder eine Wohnstube zur Verfügung
steht, wird auch die Aushäusigkeit in Arbeiterkreisen wieder abnehmen,
und diese Lösung zu finden ist ein Haupterforderniss für unsere Zeit.
Sobald die gartenlosen Stadtviertel nur dem geschäftlichen Treiben
des Tages dienen, und jede Familie sich wieder der Gartenbenutzung
als Zubehör ihrer Wohnung erfreut, wird auch das Bedürfniss der
Geselligkeit in öffentlichen Biergärten wieder in Wegfall kommen. Für
den Stand der Junggesellen werden natürlich immer öffentliche Lokale
für abendliche Geselligkeit ein gewisses Bedürfniss bleiben, ebenso gut
wie Speisehäuser für den Mittagstisch; aber auch dieses Bedürfniss wird
sich verringern, je mehr die Junggesellen wieder zu einer naturgemässen
früheren Verheirathung schreiten, und je mehr die jüngeren unter
ihnen wieder Anschluss an die ihnen jetzt fast verloren gegangene
Familiengeselligkeit suchen.



VI.

Die Wohnungsfrage.


Die alte Regel des Lord Chesterfield: „Kleide dich nach deinem Stande,
speise unter deinem Stande, wohne über deinem Stande!“ hat auch heut
noch ihren guten Sinn. Die Einfachheit und Bedürfnisslosigkeit wird in
der Ernährung zu einem hygieinischen und volkswirthschaftlichen Gewinn,
in der Wohnungsweise zu einer hygieinischen und socialethischen Gefahr.
Kaum etwas andres unter den Aeusserlichkeiten der Lebensgewohnheiten
eines Volkes oder Standes ist von so tiefgreifender Rückwirkung auf
seine sittlichen Anschauungen und Gewöhnungen wie die Art seines
Wohnens, die Dichtigkeit der Zusammendrängung, die Vertheilung der
Wohn-, Schlaf- und Kochräume. Ein grosser Theil der Kulturgeschichte
der Menschheit liesse sich am Leitfaden der Wohnungsweise und ihrer
Veränderungen entwickeln. Der Einfluss der Wohnung wird um so
wichtiger, je mehr die Menschen durch Klima, Verhältnisse und sonstige
Lebensgewohnheiten auf das Innere der Wohnungen angewiesen sind; er
ist also z. B. um so grösser, je weniger das Klima ein Leben im Freien
gestattet und je weniger die Berufsarbeit im Freien auszuführen ist.
Die Alten konnten in fensterlosen Alkoven schlafen, weil sie am Tage
meist auf dem Hofe oder auf dem Markte lebten; der Landmann kann sich
ohne Schaden für seine Gesundheit den Sonntagnachmittag in ein ewig
ungelüftetes Zimmer setzen, weil er die ganze Woche ohnehin im Freien
zu arbeiten hat.

Das ganze Gewicht der Wohnungsfrage tritt erst bei dem Städter
des nördlichen Europas hervor, der durch seine Berufsarbeit,
wenn nicht an die Wohnräume selbst, so doch an ihnen ähnliche
Büreaus, Gerichtsstuben, Klassenzimmer, Komptore, Werkstätten
oder Fabrikräume gefesselt ist, und der selbst seine politische
Thätigkeit in verräucherten Bierlokalen ausübt. Hier hängt die
Erhaltung der Gesundheit und körperlichen Tüchtigkeit wesentlich
von der Gesundheitsgemässheit der Wohnung ab. Am wichtigsten sind
die Schlafräume, weil man in ihnen die längste Zeit hintereinander
verweilt; in zweiter Reihe kommen die Wohn- oder Wirthschaftsräume,
erstere besonders für den Mann, letztere vornehmlich für die Frau,
beide für die Kinder. Schon viel unwichtiger ist das Speisezimmer
der Familie, falls ein besondrer Raum für diesen Zweck vorbehalten
ist, weil man in ihm doch nur verhältnissmässig kurze Zeit verweilt;
am gleichgültigsten sind die etwaigen Gesellschaftszimmer,
Repräsentationsräume und Prunkgemächer, weil sie nur ausnahmsweise
benutzt werden.

Der Grundsatz, dass man die besten, gesündesten und luftigsten Zimmer
zu Schlafstuben wählen müsse, wird immerfort gepredigt, aber es wird
immerfort dagegen verstossen, und die moderne städtische Bauart,
welche ansehnliche Wohnräume an die Strasse, aber vogelbauerartige
Schlafstuben an die schornsteinengen Höfe verlegt, ist ebenso sehr ein
Hohn auf diesen Grundsatz, wie die jetzige Mode, alle Gebrauchsmöbel
in die ohnehin schon zu engen Schlafzimmer hineinzustopfen und die
Wohnzimmer bloss mit Prunkmöbeln, Kunstwerken und kunstgewerblichen
Schaustücken auszustatten. Man hat lange genug über die „gute
Stube“ der früheren Generationen gespottet, und scheint darüber gar
nicht bemerkt zu haben, dass die neueste Modenarrheit „stilvoller“
Einrichtungen uns dahin gebracht hat, statt einer „guten Stube“ lauter
„gute Stuben“ ausser dem Schlafzimmer zu haben. Man vergisst dabei,
dass das rechte Grundgesetz aller Schönheit die sinnlich einleuchtende
Angemessenheit an den praktischen Gebrauchszweck ist, und dass keine
ornamentale Zuthat einen Verstoss gegen dieses architektonische
Grundgesetz des Kunstgewerbes wieder gut zu machen vermag.

Was wir jetzt „Stil“ in unsrer Wohnungsausstattung nennen, ist nur
die künstlerische Verschrobenheit und Eitelkeits-Narrheit unsrer
Sitten, der stilisirte Widerspruch zwischen dem, was wir vorstellen
wollen, und dem, was wir sind. Ein wirklicher Stil kann sich erst
dann entwickeln, wenn wir Hoffarth und Lüge aus unsrer Repräsentation
verbannen und die Vernunft der Sache selbst zu Worte kommen lassen.
Nur auf dem Grunde der Wahrheit und Zweckmässigkeit des Wesens kann
die Schönheit der Erscheinung erblühen, andernfalls bleibt sie eine
aufgetragene Schminke, welche für jedes feinere ästhetische Gefühl
das übertünchte Unwesen nur um so widerlicher macht. So gewiss einem
Gast die fünf Gänge eines Soupers im Halse stecken bleiben müssen,
wenn er daran denkt, dass die Familie sich durch viele fleischlose
Kartoffelmahlzeiten die Mittel zu dieser Gasterei abdarben muss,
so gewiss müssen ihn die „stilvollen“ zwei oder drei Vorderstuben
anekeln, wenn er daran denkt, dass alle wirklichen Gebrauchsmöbel in
der Familie mit den unglücklichen Kindern in zwei oder drei Löcher
von luft- und lichtlosen Schlafkammern zusammengepfercht sind, in
denen nach Verabschiedung der Gäste auch die Eltern noch Unterschlupf
suchen, während die Dienstboten in mehr oder minder unmöglichen
Schlafgelegenheiten sich zur Arbeit des folgenden Tages stärken.

So lange die Fensteröffnungen der Wohn- und Schlafräume durch
keine Glasscheiben verschlossen waren, oder so lange der einfache
Glasfensterverschluss undicht genug war, um eine ausreichende
unbeabsichtigte Ventilation zu gestatten, konnten auch enge und
mehrfach besetzte Schlafzimmer den hygienischen Ansprüchen genügen.
Gegenwärtig, wo auch die Schlafzimmer meistens mit gutschliessenden
Doppelfenstern versehen werden, sollte durch baupolizeiliche Vorschrift
dafür Sorge getragen werden, dass überall hohe Ventilationsspalten
neben den Fenstern angebracht werden, welche mit Watte verstopft
werden, um das Eindringen schädlicher Keime abzuhalten. Eine solche
Vorkehrung scheint mir vor dem Schlafen bei offnen Fenstern den
Vorzug zu verdienen, insbesondere in Malariagegenden und für Personen
mit rheumatischen und katarrhalischen Dispositionen, ganz abgesehen
davon, dass in Parterrewohnungen das Schlafen bei offnen Fenstern
aus Sicherheitsgründen unthunlich und selbst eine Treppe hoch nicht
unbedenklich ist. Die von ärztlicher Seite mehr und mehr empfohlene und
im Publikum mehr und mehr in Aufnahme kommende Sitte des Schlafens bei
offenem Fenster weist deutlich genug auf die Richtung hin, in welcher
eine Abhilfe zu suchen ist; der Ventilationsspalt mit Watteverschluss
leistet indessen dasselbe ohne die mit dem ersteren verbundenen
Gefahren.

Sehr wünschenswerth und heilsam wäre es, wenn jede Wohnung Gelegenheit
böte, bei jedem Wetter ohne Erkältungsgefahr täglich mehrere Stunden
frische Luft geniessen zu können, auch ohne die Wohnung verlassen
zu müssen. Dies ist erreichbar, wenn zu jeder Wohnung ein Ostbalkon
und ein Westbalkon gehört, welche ringsherum geschlossene Brüstung,
hölzernen Fussboden, gläserne Seitenwände und ein leinenes Zeltdach
über sich tragen. Auch der für Erkältungen empfindlichste Mensch
kann bei jeder Witterung auf dem jeweilig windgeschützten dieser
Balkone mehrere Stunden hintereinander verweilen und seine gewohnten
Beschäftigungen treiben, wofern er sich nur so kleidet, wie wenn die
Lufttemperatur um 10 Grad niedriger wäre als sie ist, die Beine fest in
Decken einwickelt und die Hände durch waschlederne Handschuhe schützt.
Ein solcher Aufenthalt im Freien kann natürlich die Spaziergänge
in frischer Luft nicht überflüssig machen, wohl aber mit denselben
zusammen die Luftkurorte und Winterkurorte ersetzen, ohne dass er
die Menschen aus ihrem gewohnten Kreise und ihrer Beschäftigung
herausreisst.

Den prophylaktischen Werth einer theilweisen Verlegung unseres
stubenhockerischen Lebens auf die Balkone halte ich für unberechenbar
und glaube sicher, dass das nächste Jahrhundert in dieser Hinsicht
einen grossen Umschwung in unsren Lebensgewohnheiten herbeiführen
wird, welcher uns dem erfrischenden Leben im Freien, wie die Alten es
führten, wieder um so viel näher bringen wird, wie unsre klimatischen
Verhältnisse es gestatten.

Gegenwärtig sind wir noch auf dem Punkte, dass die Menschen sich
bequemen, alles zu thun, um ihre zerstörte Gesundheit wieder
herzustellen, aber gar nichts, um die bedrohte sich zu erhalten. In den
Heilanstalten und Kurorten machen sie eine Art von Sport daraus, die
journée médicale, d. h. die tägliche Aufenthaltsdauer in frischer Luft
auf 9 bis 11 Stunden auszudehnen, aber zu Hause denken sie mit einem
täglichen, einstündigen Spaziergange Wunder wieviel für ihre Gesundheit
gethan zu haben.

Durch die Balkone wird der Garten als Zubehör der Wohnung keineswegs
überflüssig; während der Werth der Balkone besonders im Winter und
bei ungünstiger Witterung hervortritt, wird der Garten im Sommer und
bei schönem Wetter zur doppelten Wohlthat. Der Balkon bietet frische
Luft, aber der Garten soll ausserdem freie Natur bieten, oder
wenigstens einen Ersatz für dieselbe, wie blauer Himmel, grüner Rasen
mit blühenden Blumen und schattige Bäume ihn zu gewähren im Stande
sind. Der Balkon ist wesentlich nur für Erwachsene geeignet, der
Garten ist der Tummelplatz der Kinder und als solcher die nothwendige
scenische Vervollständigung zum Kindheitsparadies. Erst der Besitz
des Gartens macht die Familiengeselligkeit im eigenen Hause auch im
heissen Sommer möglich, wenn die Gäste nach der Hitze und dem Staub
des Tages Erquickung in der Abend- und Nachtluft suchen. Dazu gehört
nun freilich, dass der Garten auch wirklich ein Garten ist, nicht ein
stubengrosser Fleck mit verkümmerten Gewächsen, auf den niemals die
Sonne scheint, und von dem aus man erst bei starkem Hintenüberlegen
des Kopfes eines Stückchens Himmel ansichtig wird. Wie unglaublich
die Genügsamkeit der Grossstädter in dieser Hinsicht ist, sieht man
am besten, wenn man an einem heissen Sommerabend die Biergärten der
inneren Stadttheile durchwandert; von frischer Luft kann in der
Mehrzahl dieser zwischen Häuserkolossen schachtartig eingezwängten
„Gärten“ keine Rede mehr sein, und es ist nur die Auffrischung der
Abendtemperatur, der Kontrast mit der noch schlimmeren Luft der Wohn-
und Arbeitsräume und die nächtliche Verschleierung der Umgebung, was
diese „Erholungsorte“ erträglich erscheinen lässt. Da nun thatsächlich
in allen grösseren Städten die Gärten mehr und mehr verschwinden oder
bis zur Selbstironisirung einschrumpfen, so scheint es nicht leicht,
die gestellte Forderung zu verwirklichen.

Von besonderer socialethischer und hygieinischer Wichtigkeit ist
ferner der Unterschied, ob jede Familie ihr eignes Haus bewohnt, oder
ob sie mit vielen anderen Familien das Haus theilt. Nur das eigne
Haus lässt ein wahres und volles Heimathsgefühl, die echte Poesie
des „Vaterhauses“ in dem aufwachsenden, jungen Geschlecht entstehen;
die Miethwohnung mag vom Nützlichkeitsstandpunkte aus betrachtet
praktischer sein, insofern ihr Wechsel sich den zu- und abnehmenden
Bedürfnissen der Familie leichter anpasst, aber der sittigende und
festigende Einfluss auf Gemüth und Charakter, den der eigne Besitz
gewährt, fehlt ihr. Dies gilt schon dann, wenn die Miethwohnung selbst
ein ganzes Haus umfasst; noch andere Schädlichkeiten treten hinzu, wenn
sie nur eine unter den vielen Wohnungen einer Miethskaserne oder eines
Miethspalastes ist. Ausser den Differenzen zwischen Miethern und Wirth
entwickeln sich dann eine Menge Streitereien zwischen den verschiedenen
Miethern theils infolge der Nöthigung, sich um die gemeinsame Benutzung
der gemeinsamen Hauseinrichtungen zu vertragen, theils durch den
Klatsch der Dienstboten; beide verderben den Charakter durch Gewöhnung
an Streitsucht und Kleinlichkeit und vergiften das nachbarliche
Verhältniss.

Man begreift, warum man im alten Tyrus neun- bis zehnstöckige Häuser
baute; die enge Insel liess ein andres Wachsthum der Stadt, als in die
Höhe eben nicht zu, und ähnliche Verhältnisse kehren in neuerer Zeit
in Festungen wieder. Man begreift auch wohl, dass vor Entwickelung
der Pferdebahnen und Hochbahnen grosse Städte die Neigung haben
mussten, in die Höhe zu wachsen und das Hinterland der Strassenhäuser
baulich auszunutzen, weil eben die Verkehrsmittel zur Ueberwindung
grösserer Strecken fehlten. Aber gegenwärtig, wo diese Verkehrsmittel
theils schon vorhanden sind, theils ihre Brauchbarkeit zur Genüge
erprobt haben und der weiteren Verwirklichung entgegensehen, ist es
unbegreiflich, dass die Städte nicht ausschliesslich in die Breite
wachsen. Statistisch ist es erwiesen, dass nicht die Kellerwohnungen
am ungesundesten sind, sondern die im vierten Stock gelegenen,
trotzdem dass Licht und Luft zu ihnen besseren Zutritt hat; der Grund
liegt theils in der Schädlichkeit des Treppensteigens für vielerlei
Konstitutionen und Zustände, theils in der Lufterneuerung der Wohnräume
von unten her, welche reichlich ein Drittel der Gesammtventilation
beträgt und den Bewohnern der obersten Stockwerke gleichsam Stichproben
von sämmtlichen Miasmen der vier bis fünf unter ihnen wohnenden
Familien zuführt. Jede Erhöhung um ein neues Stockwerk macht eben auch
rückwärts alle unteren Stockwerke ungesunder, indem sie eben so gut
wie ein Verbauen der Höfe den Luft- und Lichtzutritt zu den Fenstern
derselben beschränkt. Das Verbauen der Höfe in Verbindung mit der
Engigkeit der Strassen macht es schon jetzt in den meisten Stadttheilen
unmöglich, an jeder Wohnung einen, geschweige denn zwei Balkone
anzubringen, und ebenso ist es der Grund für das Einschrumpfen und
Aussterben der Gärten.

Die ärgsten Sünden in dieser Hinsicht sind in Berlin erst in den
letzten beiden Jahrzehnten begangen worden, und zwar lediglich
desshalb, weil die massgebenden Behörden nicht mit einer zweckmässigen
und doch nicht unbilligen Bauordnung zu Stande kommen konnten; sie
konnten aber bloss darum nicht mit ihr zu Stande kommen, weil sie
sich nicht entschliessen konnten, die Einförmigkeit der Vorschriften
aufzugeben und der völligen Verschiedenheit der Situation bei
Umbauten in der Innenstadt, bei Neubauten an der Peripherie und bei
Neubauten in der weiteren Umgebung Rechnung zu tragen. Auch die neue
Berliner Bauordnung von 1887 trägt der Verschiedenheit der inneren
und äusseren, der fertigen und der erst anzulegenden Stadttheile in
ganz unzulänglicher Weise Rechnung, und fordert auf der einen Seite
zu viel, auf der anderen zu wenig. Was bis jetzt gebaut ist, das ist
nun einmal verpfuscht; man kann es durch Zwangsverfügungen nicht
ungeschehen machen, ohne schreiende Unbilligkeit gegen die Besitzer
auch nicht im Falle von Umbauten; aber man kann die Zukunft davor
retten, in den jetzt noch unbebauten Stadttheilen in denselben Fehler
zu verfallen. Man braucht nur auf dem Bebauungsplan eine Eintheilung in
verschiedene Zonen vorzunehmen, in deren ersten höchstens dreistöckig,
in deren zweiten höchstens zweistöckig, und in deren dritten nur im
Villenstil gebaut werden darf. Um dies einheitlich durchzuführen,
dazu wäre allerdings die Zusammenlegung Berlins mit seinen Vororten
zu einer „Provinz Berlin“ unter einheitlicher Baupolizei-Verwaltung
erforderlich, von der schon wiederholentlich die Rede gewesen ist, und
welche sich auf die Dauer doch als eine unausweichliche Nothwendigkeit
aufdrängen wird.

Sobald eine solche Abänderung der bestehenden Bauordnung erlassen
wäre, würde das Publikum mehr als jetzt das Wohnen in entfernteren
Villenkolonien bevorzugen, welche allein die Verwirklichung aller oben
gestellten Forderungen zu bieten im Stande sind.

Nur in den Vororten hat der Boden noch einen so mässigen Preis,
dass Häuser für eine Familie mit Balkonen und Gärten und mit einer
ausreichenden Zahl durchweg luftiger und heller Zimmer möglich sind.
Man kann ohne Furcht vor Uebertreibung sagen, dass in den Zimmern
eines Vororts gesündere Luft geatmet wird, als auf den meisten Höfen
einer Grossstadt, über welcher stets, auch bei ganz klarem Himmel,
eine von weither sichtbar schwere Dunst- und Rauchmasse lagert. Am
auffallendsten ist der Unterschied der Luft im Hochsommer, wo jeder,
der es kann, die Grossstadt verlässt, während der Vorortbewohner diese
Reisekosten spart.

Die jetzige Kasernenstadt würde dann mehr und mehr zur blossen
Geschäftsstadt, in welcher die Berufsarbeiten des Tages sich
vollziehen, während man Nachmittags oder Abends in die gesunde
Aussenwohnung zurückkehrt. Allerdings gehört, um dem Publikum das
Draussenwohnen mundrecht zu machen, auch das noch dazu, dass das
Pferdebahnen-, Hochbahnen-, und Aussenbahnen-Netz bedeutend vergrössert
und vervollständigt wird, dass die Abonnementspreise noch viel billiger
werden, und dass nicht, wie jetzt, seltene grössere Züge, sondern
fortwährend kleine abgelassen werden.

Dann aber ist allerdings zu hoffen, dass sich im Verlaufe einer
Generation alle Grossstädter an das Draussenwohnen und seine Vorteile
für Leib und Seele der Familien so sehr gewöhnen werden, dass die
Nachfrage nach eigentlichen Wohnungen in der Stadt und mit ihr der
unnatürlich in die Höhe geschraubte Bodenwerth beträchtlich sinkt, so
dass es bei den Umbauten der Zukunft wieder ganz von selbst praktischer
werden dürfte, den Raum weniger sparsam auszunutzen.

Sollten indess diese Massregeln sich als nicht ausreichend erweisen,
dann, aber auch dann erst dürfte und müsste man dem Gedanken einer
Expropriation des ganzen städtischen Grundbesitzes durch die Kommune
näher treten, um das Grundübel der Wohnungsfrage, die stetige
Steigerung des freihändig verkauften Bodenwerths, an der Wurzel
zu fassen und wenigstens für spätere Generationen nach erfolgter
Amortisation der Kaufsummen erträglichere Verhältnisse anzubahnen.



VII.

Moderne Unsitten.


1. Der Blumenluxus.

    Der Strauss, den ich gepflücket,
    Grüsse Dich viel tausend Mal!
    Ich habe mich oft gebücket
    Ach, wohl ein tausend Mal,
    Und ihn an’s Herz gedrücket
    Viel hundert tausend Mal.

                            +Goethe.+

Das Ausschmücken einer Person mit Blumen und das Schenken von Blumen,
sei es zum Schmuck der Person oder ihrer Umgebung, ist wesentlich eine
symbolische Handlung. Wer sich selbst mit Blumen schmückt, bekundet
damit seine gehobene, festliche, lebensfrohe Stimmung, seinen Wunsch,
sich im vortheilhaftesten Lichte zu zeigen und anderen zu gefallen;
wer einem andern Blumen schenkt, drückt damit symbolisch den Wunsch
aus, selber so der beschenkten Person zu huldigen und zur Verschönerung
ihres Lebensweges dienen zu wollen, wie die ihr zugeeigneten Kinder der
Flur es thun. Am deutlichsten ist diese Symbolik in dem „Blumen auf
den Weg streuen“, wo sie besagt, dass, soviel an dem Geber liegt, die
beschenkte Person einen Blumenpfad wandeln und mit ihren Füssen nur auf
Blumen (nicht auf Dornen, Staub und Steine) treten solle; aber auch das
Verzieren der Pforten der Stadt oder des Hauses, oder das Ausschmücken
der Wohnräume mit Blumen hat wesentlich denselben Sinn. Schmückt man
eine theure Person mit Blumen, so bezeugt man damit zugleich, dass
man dieselbe im besten Lichte und in gefälligster Darstellung zu
sehen wünscht; hat man die Blumen selbst in Wald und Feld gesucht und
gepflückt, so zeigt dies zugleich, dass man keine Mühe scheut, die
Theure zu zieren.

Im Ganzen ist jede Symbolik um so ausdrucksvoller, je einfacher sie
ist; die Vervielfachung des Symbols rückt den Eindruck seiner realen
Beschaffenheit in den Vordergrund und drängt damit eben so sehr seinen
tieferen Sinn zurück. Deshalb sagt gewöhnlich eine Blume mehr als ein
ganzer Strauss, ein kleiner Strauss mehr als ein grosser, ein einzelner
Strauss mehr als ein Dutzend oder ein ganzer Wagen voll Blumen. Nur wo
die Mühe des Suchens und Pflückens und der etwa in die Zusammenstellung
hineingelegte geheime Sinn als Huldigung in den Vordergrund tritt, nur
da kann ein Strauss mehr gelten als eine Blume, aber selbst in diesem
Falle hat die Wirksamkeit der Multiplikation ihre engen Grenzen. Jede
kunstmässige Behandlung des Arrangements lenkt die Aufmerksamkeit von
der Symbolik der Gabe auf ihren ästhetischen Werth ab und verringert
damit deren innere Bedeutung; schon die im Garten gezogenen Blumen, mit
Ausnahme einiger Arten, bei denen man die Entstehung durch künstliche
Zuchtwahl fast schon vergessen hat, sprechen weniger zum Herzen als
die ursprünglichen Kinder der Natur, welche gleichsam die spontane
Huldigung von Hain und Flur darstellen. Sie sind schon darum einzig in
ihrer Art, weil sie ein Geschenk ohne jeden Geldwerth darstellen, was
man an den Blumen des Gartens, gleichviel ob sie aus dem eigenen Garten
gepflückt oder dem eines Kunstgärtners entnommen sind, schon nicht mehr
sagen kann. Eine Huldigung ist aber um so zarter, der symbolische Werth
des Geschenks um so reiner, je weniger demselben irgend ein in Geld
ausdrückbarer materieller Werth zukommt. Es ist nicht bloss die Sitte,
welche die Annahme von materiell werthvollen Geschenken verbietet,
sondern auch das Zartgefühl, weil jede Leistung eine entsprechende
Gegenleistung bedingt. In der materiell werthlosen Blumengabe ist der
Begriff des Geschenkes vollkommen vergeistigt und bloss das pretium
affectionis übrig geblieben, welches der Stärke des Huldigungswunsches
und der aufgewandten Mühe proportional ist.

Wenn man in einer Stadt lebt, wo es unmöglich ist, Blumen anders
als im Wege des Kaufs zu erlangen, so ist der poetische Duft des
Blumenschenkens und der auf dem Selberpflücken und der materiellen
Werthlosigkeit beruhende Affektionswerth unwiederbringlich verloren.
Aber es wäre Pedanterie, darum das Schenken gekaufter Blumen ganz
verbieten zu wollen, da die Symbolik der Huldigung noch bestehen
bleibt. Immerhin muss man dessen eingedenk bleiben, dass gekaufte
Blumen doch nur ein klägliches Surrogat selbstgepflückter sind,
und dass man mit dem Schenken gekaufter Blumen weit vorsichtiger
und sparsamer sein muss als mit demjenigen selbstgepflückter.
Auch hier nimmt der symbolische Werth der Gabe in dem Maasse ab,
als der selbstständige materielle oder der ästhetische Werth
derselben zunimmt; auch hier ist die Gabe um so ausdrucksvoller, je
anspruchsloser, kunstloser, natürlicher und schlichter sie erscheint,
je mehr sie dem selbstgepflückten Strausse wilder Blumen ähnelt. Die
Multiplikation verringert hier den Werth nicht nur an sich, sondern
auch durch Steigerung des Geldwerthes, während die Entschuldigung
der vermehrten Mühe fehlt. Das gekaufte Blumengeschenk erfüllt
nur dann seinen Zweck, wenn der dafür gezahlte Preis so gering
ist, dass er für die Verhältnisse sowohl des Gebers als auch des
Beschenkten gar nicht in Betracht kommt, also füglich der materiellen
Werthlosigkeit der selbstgepflückten Blumen gleichgeachtet werden
kann. Ein selbstständiger, ästhetischer, kunstgewerblicher Werth
eines Blumenarrangements zerstört den symbolischen Werth nicht nur
durch Steigerung des materiellen Werthes, sondern auch abgesehen
von dieser schon dadurch, dass er das Geschenk aus der Sphäre der
Natur in diejenige der Kunst entrückt, also mit Kunstwerken und
Kunstindustriewerken auf eine Stufe stellt. So wenig man gegen das
Beschenken mit Vasen, Nippsachen u. dgl. etwas einwenden kann, wenn die
Personen in einem Verhältniss zu einander stehen, in welchem die Sitte
das Schenken gestattet, ebensowenig gegen das Beschenken mit kunstvoll
arrangierten Blumenkörben, Füllhörnern u. s. w.; aber es müssen dann
eben auch Personen sein, die sich ebensogut Vasen u. dgl. schenken
dürften, und die Immunität des relativ werthlosen Blumenschenkens muss
für solche Objekte auch dann ausgeschlossen bleiben, wenn der Geldwerth
für den Reichthum der Geber und der Beschenkten nicht in’s Gewicht
fällt.

Diese Grenze ist leider in neuerer Zeit nicht mehr inne gehalten;
man hat die Freiheit des Blumenschenkens gemissbraucht, um sie auf
Geschenke von selbstständigem kunstindustriellen Werthe auszudehnen,
und das von den wohlhabendsten Gesellschaftsschichten gegebene üble
Beispiel hat auch die mittleren Kreise zu einem Blumenluxus verführt,
der ausser aller Proportion zu ihren Verhältnissen steht. Wenn ein
Fürst oder die Herrin eines gastfreien Hauses zu ihrem Geburtstage
mehrere Zimmer mit kostbaren Blumengeschenken gefüllt bekommt,
wenn eine Primadonna einen Möbelwagen braucht, um die mit Blumen
überschüttete Bühne abzuräumen, oder wenn die Saisonlöwin in einem
Modebade bei der Abreise mit ihren Kindern im ersten Wagen fährt und
die erhaltenen Blumen von ihrem Dienstpersonal in den nachfolgenden
Wagen transportiren lässt, so sind das Ausschreitungen des Blumenluxus,
die sich selber richten. Es kommt aber darauf an, sich darüber klar zu
werden, dass die Sitten, aus denen diese Ausschreitungen hervorgehen,
selbst schon im Princip Unsitten sind, an welche es nachgerade Zeit
wird, die bessernde Hand anzulegen.

Niemand soll einem andern in einem Augenblicke Blumen schenken, wo er
sicher ist, denselben mit dem Geschenke zu belästigen, und ihn vor die
Wahl stellt, entweder sich des Geschenks baldmöglichst zu entledigen,
oder mit dessen Bewahrung zu plagen. Wer seinen Badebekannten Blumen
schenken will, mag es während ihres Aufenthaltes thun, aber nicht bei
der Abreise; wer einer Primadonna seine Huldigung erweisen will, mag
ihr Blumen in’s Haus senden, aber nicht vor die Füsse oder gar in’s
Gesicht schleudern. Wer ein Gefühl für die Werthsverringerung durch
Multiplikation hat, wird sich instinktiv scheuen, seine Gabe zu einem
Zeitpunkt darzubringen, wo sie durch das Zusammentreffen mit vielen
anderen jeden Werth verliert, und einen passenderen Zeitpunkt wählen.
Wer aber keine Wahl im Zeitpunkte frei hat, wird dann seinen Takt
wenigstens dadurch beweisen, dass er sich auf eine einzelne oder ganz
wenige Blumen beschränkt, da die Multiplikation ohnehin schon durch die
Vielheit der Geber entsteht. Vor allen Dingen aber ist dem Grundsatz
wieder Geltung zu verschaffen, dass werthvolle oder gar kostbare
Blumengeschenke unstatthaft sind unter Personen, denen die Sitte die
Annahme anderer Geschenke von einander verbietet. Die Poesie der
Blumengabe wird durch nichts mehr entwürdigt, als wenn das gegenseitige
Ueberbieten der Geber in der Kostbarkeit der Geschenke zum Tummelplatz
für Motive der Eitelkeit und der spekulativen Gewinnsucht gemacht wird.

So lange der selbstgepflückte Strauss von Feldblumen nur
Ausdrucksmittel ist für die beredte Sprache des Herzens, müssen jene
feineren Bedenken schweigen, welche sofort in ihr Recht treten, wo
die Kunstindustrie sich der Blumengaben bemächtigt. Nichts predigt
so laut die Vergänglichkeit des Schönen als die von ihrem Stamm
und ihrer Wurzel getrennte Blume. Sie ist ein zum Tode verwundeter
Organismus, dessen Farben nur noch nicht beschädigt sind, -- ein noch
lebendes und lächelndes Haupt, das von seinem Rumpfe getrennt ist.
Der heute so prächtig prangende Strauss ist morgen ein verwelkter,
verwesender Leichenhaufen, und unter dem Schein des Lebens, an dem
das Auge sich freuen soll, fühlt das Herz den Todeskampf der Zellen
und Organe hindurch. Wenn ich am Morgen die über Nacht erblühte Rose
am Stock im Garten betrachte, und mir sagen muss, dass vielleicht
schon am selben Abend ihr Blumenleben seinen Gipfel überschritten hat
und seinem Verfall zuneigt, dann ist es ein natürlicher Process des
Werdens und Vergehens, der in diesem Einzelfall mir anschaulich vor die
Seele tritt; wenn ich aber die Rose im Wasserglas oder auf den Draht
eines „Bouquets“ geflochten sehe, so kann ich mich des widerwärtigen
Gedankens nicht erwehren, dass der Mensch ein Blumenleben gemordet
hat, damit es im Sterben ein Auge erfreue, das herzlos genug ist, den
unnatürlichen Tod unter dem Scheine des Lebens nicht herauszufühlen.
Dass es nicht der Tod an sich ist, dessen Anblick uns stört, beweisen
die getrockneten Blumen, die ebensowenig missfallen wie ausgestopfte
Thiere oder aufgespannte Schmetterlinge. Es ist vielmehr das den Tod im
Herzen tragende Leben, der zur Ergötzung hervorgerufene und vor Augen
gestellte Todeskampf der widerstandslos duldenden Blumenseele, was das
Herz verletzt.

Für ein feineres Empfinden gehört die Blume so wenig in das Bouquet
wie der Vogel in das Bauer, sondern die Blume in den Garten, in Wiese,
Feld und Wald, wie der Vogel auf den Baum. Wer keinen Garten hat,
oder nicht im Stande ist, denselben zu betreten, der mag zum Ersatz
sich Blumen in sein Zimmer oder vor sein Bett bringen lassen. Wer
aber im Stande ist, die Naturschönheit da zu geniessen, wo sie am
schönsten ist, d. h. in ihrer naturgemässen Umgebung und unter ihren
naturgemässen Lebensbedingungen, der wird selbst die Topfblumen im
Zimmer gern missen, und viel lieber das Freie aufsuchen, um sie zu
bewundern. Sehe ich aber gar ein Meisterwerk der Blumengärtnerei,
einen grossen Korb mit einer Masse der kostbarsten auf Draht
gezogenen Blüthen, so ist mir zu Muth, als würde mir ein Ragout aus
Tausenden von Nachtigallzungen vorgesetzt, oder als sollte ich einen
Damenkopfputz aus lauter aufgespiessten, auf’s Rad geflochtenen, noch
zappelnden Schmetterlingen und Käfern bewundern. Ich bin überzeugt,
dass eine spätere Zeit die heutigen Moden im Blumenluxus noch härter
verurtheilen wird, als wir die in Figuren geschnittenen Bäume des
vorigen Jahrhunderts, und dass die Kunstgärtnerei bei einer Reinigung
und Verfeinerung des Geschmacks ihre Triumphe wieder ausschliesslich da
feiern wird, wo sie berechtigt sind: im Sommer- und Wintergarten.


2. Das Rauchen.

Die meisten jungen Leute kommen durch die Macht des Beispiels zum
Rauchen: sie scheuen sich, als Nichtraucher unter einer Mehrheit von
rauchenden Genossen unmännlich zu erscheinen, oder als absonderliche
Ausnahme dazustehen. Gegen einen solchen sklavischen Nachahmungstrieb
darf man bei den selbstständigeren Naturen an das eigene Urtheil und
den Stolz der Selbstbestimmung appelliren; die unselbstständigeren
Jünglinge wird man am besten dadurch vor den Folgen solcher
Nachahmungssucht bewahren, wenn man sie darauf aufmerksam macht, dass
im letzten Menschenalter das Rauchen in den besten gesellschaftlichen
Kreisen mehr und mehr aus der Mode gekommen sei, dass der Procentsatz
der Nichtraucher in denselben beständig im Steigen sei, und dass es
schon jetzt für distinguirter gelten könne, nicht zu rauchen als zu
rauchen.

Der Mensch ist ohnehin so sehr der Sklave seiner angeborenen und
anerzogenen Bedürfnisse, dass er wahrlich nicht nöthig hat, diese
Gebundenheit noch durch ein weiteres angewöhntes Bedürfniss zu
vermehren; wenn man sieht, wie schmerzlich der Gewohnheitsraucher
unter einer, wenn auch nur zeitweiligen Entbehrung (sei es aus
gesellschaftlichen oder gesundheitlichen oder ökonomischen Rücksichten,
sei es unter dem Zwange von Ausnahmeverhältnissen, wie im Kriege)
leidet, so sollte sich der Freiheitsstolz jedes Jünglings dagegen
aufbäumen, freiwillig ein solches Joch auf sich zu nehmen. Ein
eingewurzeltes Laster aufzugeben, kostet eine fast übermenschliche
Ueberwindung; aber sich gegen die zwecklose Angewöhnung zu sträuben,
kostet weiter gar keine Ueberwindung, als die eines unmännlichen
Nachahmungstriebes.

Jeder Jüngling, der den höheren Ständen angehören will, sollte über
ein solches Mass von Selbstbeherrschung verfügen, und der socialen
Ehrenpflicht seines Standes eingedenk bleiben, den niederen Ständen
mit gutem Beispiel voranzugehen und die allmähliche Entwöhnung der
Nation von diesem Laster anzubahnen. Denn ein Laster muss diese
Angewohnheit in der That genannt werden, durch welche jährlich
Milliarden buchstäblich in die Luft geblasen werden, die andernfalls
ausreichen würden, die brennendsten socialen Fragen (Alters-, Wittwen-
und Waisenversorgung) zu lösen, unter deren Last unsere Zeit seufzt.

Völker ohne sonstige Pflanzenalkaloïde mögen in dem Nikotin ein
werthvolles Reizmittel der Nervennährung schätzen; Völker mit Thee,
Kaffee, Cacao u. s. w. besitzen in diesen Reizmittel genug, als
dass nicht das Nikotin zu viel des Reizes hinzubringen sollte.
Die Einwirkung des Tabakrauches bei Affektionen der Augen, der
Athmungswege, des Magens und Darmkanals und der Galle ist entschieden
nachtheilig; meistens aber entschliessen die erkrankten Raucher sich
viel zu spät, ihre Gewohnheit auszusetzen.

Wie jedes Reizmittel, so stumpft auch dieses sich durch Gewohnheit
ab und verlangt verstärkte Zufuhr, birgt also die Gefahr einer
Uebertreibung in sich, welche zur chronischen Nikotinvergiftung führen
kann, besonders bei der Verbindung mit reichlichem Alkoholgenuss;
die complicirten Erscheinungen der chronischen Nikotinvergiftung
(Spinalirritation, Amblyopie u. s. w.) sind aber zum Theil noch so
wenig ergründet und bekannt, dass sie vorkommenden Falles häufig genug
von den Patienten und Aerzten nicht erkannt oder falsch gedeutet werden.

Hoffentlich bleibt die burschikose Sitte des Rauchens im weiblichen
Geschlecht für immer auf Studentinnen und dergleichen Emancipirte
beschränkt; so lange dies aber geschieht, haben die Raucher nur
die Wahl, sich von dem anderen Geschlecht abzusondern oder gegen
dasselbe (natürlich unter scheinbarer Beobachtung der feinsten
Höflichkeitsformen) rücksichtslos zu sein. Gerade in den niederen
Volksschichten, wo das Weib ohnehin der geplagtere und schlechter
gestellte Theil ist, geht ein unverhältnissmässig grosser Theil des
Gesammthaushaltes für das Rauchbedürfniss des Mannes darauf.

Ist der sociale Schaden des Rauchens nicht mit dem des
Branntweintrinkens zu vergleichen, so auch nicht der physiologische
Nutzen desselben, da der Branntwein doch wenigstens eine Ersparniss an
anderen Nahrungsstoffen im Gefolge hat, der Tabak nicht.

Die nationalökonomischen Vortheile der Beseitigung des Tabakrauchens
wären ungeheuer. Nicht nur könnte der Arbeiter dadurch eine
Lebensversicherung erwerben, welche ausreichte, um sein Alter, seine
Wittwe und Waisen gegen die dringendste Noth zu schützen, sondern
zugleich würde auch die nationale Handelsbilanz verbessert, wenn
einerseits die Einfuhr ausländischen Tabaks und andererseits die
Einfuhr derjenigen ausländischen Bodenprodukte wegfiele, welche auf dem
jetzt mit Tabak bepflanzten einheimischen Boden erzeugt werden könnten.

Die jetzt mit dem Bau und der Verarbeitung des einheimischen Tabaks
beschäftigten Personen würden alsdann mit dem Bau und der Verbreitung
der an seine Stelle tretenden Bodenprodukte beschäftigt sein und die
jetzt für ausländischen Tabak bezahlten Summen würden, in Gestalt von
Wittwen- und Waisen-Pensionen in den Verkehr zurückgeströmt, dazu
dienen, das Haushaltsniveau der Arbeiterbevölkerung zu erhöhen, also
ihre Kaufkraft für anderweitige Genussmittel zu steigern. Dadurch würde
die nationale Produktion weit mehr gewinnen, als sie durch das Aufhören
des Tabaksexports und der Verarbeitung des ausländischen Tabaks verlöre.

Da eine solche Umwandlung aber von innen heraus keinesfalls
allzuschnell erfolgen dürfte, so ist es Aufgabe des Staates, dieselbe
durch eine möglichst hohe Steigerung der Tabakssteuer zu unterstützen,
denn auf nichts ist eine hohe Steuer so wohl angebracht als auf dies
Laster. Wäre nicht die bei weitem grösste Zahl der Abgeordneten und
Wähler rauchende Männer, wäre statt dessen eine Volksabstimmung nach
Köpfen möglich, so würde nächst der Branntweinsteuer keine Steuer
bereitwilliger erhöht werden, als die auf den Tabak.

Eine wesentliche Verminderung des Rauchens liesse sich freilich auch
von der stärksten Erhöhung der Tabakssteuer nicht augenblicklich
erwarten, da die gewohnheitsmässigen Raucher doch weiter rauchen
würden, nur etwas geringere Sorten; aber in der nächstfolgenden
Generation würde der Einfluss doch sehr bedeutend werden, da die
erhöhte Kostspieligkeit des Rauchens ein verstärktes Gegenmotiv gegen
die Angewöhnung desselben liefern und für viele Jünglinge entscheidend
werden könnte.

Die Einführung des Monopols würde die nicht zu unterschätzende Gefahr
in sich schliessen, dass der Staat das Rauchen auf alle Weise,
insbesondere bei den höheren Gesellschaftsklassen begünstigte, um
erhöhte Einnahmen zu erzielen, und dadurch dem aus der Mode-Kommen
desselben entgegenwirkte. Dieses nationalökonomische Bedenken
trifft das Tabaksmonopol jedenfalls in höherem Grade als das
Branntweinmonopol, weil jede anständige Regierung sich schämen würde,
ihre Unterthanen zum Trinken zu verleiten, nicht aber zum Rauchen.


3. Die Politik und die Jugend.

Ein Hauptunglück der Zeit nach d. J. 48 in Deutschland ist das
Zusammentreffen gesteigerter Berufsansprüche mit dem Ueberwuchern
politischer Interessen über die künstlerischen, wissenschaftlichen,
gemüthlich-geselligen und religiös-sittlichen. Die in jeder
Berufstätigkeit gegen früher erheblich gesteigerten Ansprüche
an den Träger verringern nicht nur die Musse, sondern lassen
auch den einzelnen nach gethaner Tagesarbeit erschöpfter und
erholungsbedürftiger in die Mussezeit eintreten, so dass er nicht nur
weniger Zeit, sondern auch weniger Lust und Kraft verfügbar behält, um
sich Interessen, die seinem Berufe fern liegen, mit Ernst und Sammlung
zuzuwenden. Was aber noch übrig bleibt, davon nimmt die Politik
den Löwenanteil für sich in Anspruch, welche sowohl als politische
Tagespresse, wie als politisches Vereinswesen an die Sammlungsfähigkeit
des Aufnehmenden nicht allzu hohe Ansprüche stellt. Die Interessen an
socialethischen und religiösen Fragen gelangen fast nur noch insoweit
zu ihrem Recht, als sie sich mit der Politik berühren, in den Streit
der politischen Parteien Eingang gefunden haben und durch die Brille
des Politikers angesehen werden können. Das politische Parteitreiben
aber macht das Gros der Menschen roh und gewöhnt sie an das Austheilen
und Ertragen von Beleidigungen und Beschimpfungen ähnlich wie in der
Reformationszeit der konfessionelle Hader.

Wie sollen diese Zustände sich bessern? Die gesteigerten
Berufsansprüche entsprechen der Forderung gesteigerter Arbeitsteilung
und intensiverer Arbeitsleistung. Die modernen Staatsverfassungen
erheischen die Betheiligung aller Männer bei den politischen Wahlen,
und ein gleichgültiges Fernbleiben der geistigen Elite des Volks würde
das ohnehin schon bestehende Uebergewicht der demagogischen Schreier
und Hetzer zu einem geradezu unbestrittenen machen.

Die reifen Männer können und dürfen sich nur ausnahmsweise ihren
politischen Pflichten entziehen, aber diese Pflicht sollte doch nur für
die reifen Männer gelten. Handarbeiter mögen für relativ reif gelten,
wenn sie in das Alter der Wahlberechtigung eingetreten sind (21 bis
24 Jahr); denn geistig reifer als sie dann sind, werden sie doch nur
in Ausnahmefällen noch werden. Die gebildeten Stände dagegen brauchen
gerade die Zeit vom Abgang aus der Schule bis zur Verheirathung (also
etwa vom 18. bis zum 30. Jahre), um sich geistig zu entwickeln und ihre
Mannesreife zu gewinnen; wenn sie diese Zeit, wo der Geist bereits
das volle Verständniss besitzt, ohne doch schon in festen Ansichten
verknöchert zu sein, für ihre humanistische Ausbildung ungenutzt
verstreichen lassen und statt dessen sich auf Politik werfen, so
versäumen sie meist etwas Unwiederbringliches. Soll die Physiognomie
unsrer höheren Gesellschaft vor einer vorzeitigen facies hippocratica
bewahrt bleiben, so müssen Studenten und angehende Praktiker die
Politik wie die Pest scheuen und die Erfüllung ihrer politischen
Staatsbürgerpflichten auf ein Alter verschieben, wo sie durch
vielseitige humanistische Bildung in ihrem Geiste einen Grund gelegt
haben, auf dem eine selbstständige, von Parteischlagworten unabhängige
politische Urtheilsbildung erst möglich wird.


4. Puder und Schminke.

Das grösste koloristische Meisterwerk der Natur ist die Haut der
nordischen weissen Menschenrasse; es übertrifft an Feinheit und
Komplicirtheit der Farbentöne, an Leuchtkraft und Sättigung alle
sonstigen Farbenwunder der Natur. Wer seinen Teint durch Puder und
Schminke zu verbessern glaubt, gleicht einem Bilderrestaurateur,
der ein Tiziansches Inkarnat durch weisse oder rothe Retouchen zu
heben unternimmt. Auch die gelben und grünen Tinten des sogenannten
schlechten Teints sind unendlich viel schöner als Mehl und Zinnober.
Der Puder macht die Glanzlichter der Haut stumpf und matt, die Schatten
kraft- und wirkungslos, die Mitteltöne fade und mehlsuppig; alle
Farben in Licht, Schatten und Mitteltönen entfärbt er zum eintönigen
Grau des Gypses. Auf der Bühne sind Puder und Schminke ein Mittel
zur Herstellung der zur Rolle gehörigen mimischen Maske; wer diesen
Bestandtheil des scenischen Scheins ins wirkliche Leben überträgt,
gleicht einem Menschen, der seinen Garten mit gemalten Bäumen und
Sträuchen zu verschönern versucht, und zeigt zugleich, dass er nicht
sein eignes Selbst darstellen, sondern eine Komödiantenrolle im Leben
spielen will.

Nichts ist komischer als die sittliche Entrüstung, mit welcher die
„bloss Gepuderte“ auf die Gepuderte und Geschminkte herabsieht, denn
an Geschmacklosigkeit steht sie ihr kaum nach, wohl aber an Muth und
Klugheit: an Muth in der zaghafteren Schaustellung ihres naturwidrigen
Geschmacks und an Klugheit in dem Wahne, den weissen Puderteint eher
als den farbigen Schminkteint für Natur ausgeben zu können.

Wenn in den tonangebenden Schichten der Gesellschaft das Pudern der
Haut zur herrschenden Unsitte wird, so ist das ein Zeichen, dass
in ihnen Unbildung, Verbildung und Unnatur, Geschmacksrohheit und
Sinnesverkehrtheit sich die Hand reichen, und dass ein Ungewitter des
Völkerschicksals zur Reinigung der ungesunden socialen Atmosphäre noth
thut. Eine Kultur, die sich äusserlich durch den Puder kund giebt, ist
eine miasmatische Afterkultur, die keine echte Kraft mehr zu ihrer
Vertheidigung begeistern vermag, und deshalb über kurz oder lang dem
Ansturme der kulturfeindlichen Mächte ohnmächtig erliegt; wie es im
vorigen Jahrhundert dem ancien régime erging, so würde es in diesem
der modernen Bourgeoisie ergehen, wenn eine allgemeinere Verbreitung
von Puder und Schminke die symptomatische Rechtfertigung für die
socialdemokratische Behauptung von der innern Fäulniss ihrer Kultur
liefern sollte.



VIII.

Zur Reform des Universitätsunterrichts.


Unsere Universitäten haben im geistigen Leben der Nation nicht mehr
die Bedeutung wie früher, theils weil der Einfluss der Literatur den
ihrigen überholt hat, theils weil sie ihren Einfluss mit zahlreichen
neben ihnen aufgeblühten Hochschulen technischen, militärischen und
sonstigen Charakters theilen müssen. Aber noch immer ist ihre Bedeutung
so gross, dass es unrecht wäre, dieselbe zu unterschätzen, und darum
ist auch die Frage nach den Mängeln unserer Universitäten und nach
ihrer Abhülfe eine Frage von allgemeinem Interesse für jeden, dem dies
Gedeihen und der Fortschritt der deutschen Geisteskultur am Herzen
liegt.

Die Mängel unsres Universitätswesens liegen sowohl auf Seite der
Studentenschaft wie auf Seiten der Lehrkörper ziemlich offen zu
Tage. Viele Studenten studiren in den ersten Semestern zu wenig oder
gar nicht, weil falsche Ehrbegriffe und zeittödtende Genusssucht
ihre Kräfte vollauf in Anspruch nehmen; wenn sie aber anfangen zu
studiren, so haben sie alle Hände voll zu thun, um den gesteigerten
Prüfungsansprüchen an ihre Berufswissenschaft Genüge zu leisten,
so dass ihnen während der ganzen Studienzeit kein Augenblick für
allgemeinere Geistesbildung, für das Studium der humaniora übrig
bleibt. Für solche Studenten passt unsre deutsche Einrichtung der
Universitäten nicht; wäre es sicher, dass diese Art von Studententhum
das Feld der Zukunft behaupten würde, so müsste unser Universitätswesen
aus Zweckmässigkeitsgründen seine akademische Freiheit aufgeben und
gegen den französischen und englischen Zuschnitt der obligatorischen
Einpaukerei vertauschen. Glücklicher Weise besitzen wir noch
studentische Elemente genug, welche von der akademischen Freiheit
wirklichen Nutzen ziehen, und wenn man den Zeichen der Zeit trauen
darf, so darf man vorläufig die Hoffnung nicht fahren lassen, dass
aus den Kreisen des Studententhums heraus ein Umschwung zum Bessern
erfolgen wird durch eine mächtige Auflehnung gegen die bisherige
sinnlose Kraft- und Zeitvergeudung.

Einem solchen Umschwung müssen aber einschneidende Reformen von
Seiten des Lehrkörpers entgegenkommen, wenn die Besserung gründlich
und dauernd werden soll. Der tiefliegendste und allereigentlichste
Krebsschaden unsres Universitätsunterrichts liegt meiner Meinung
nach darin, dass der Regel nach die Erfindung der Buchdruckerkunst
mit Hartnäckigkeit ignorirt, und heute noch wie im Mittelalter der
Unterricht allein auf mündlichen Vortrag gegründet wird. Man verkennt
die physiologische Thatsache, dass eine Stunde Vortrag-Hören die Nerven
und das Gehirn weit mehr anstrengt als eine Stunde Lesen. Dieser Satz
erleidet nur da eine Ausnahme, wo das Lesen eine noch ungewohnte
Thätigkeit ist, welche eine besondere Anspannung der Aufmerksamkeit
erfordert; ein Jüngling aber, der noch auf diesem kindlichen Standpunkt
steht, ist eben noch nicht reif für den Besuch der Universität, und
deshalb ist bei den Universitätseinrichtungen auf solche unreife
Individuen keine Rücksicht zu nehmen.

Es sind verhältnissmässig wenige Fächer des Universitätsunterrichts,
bei denen die Demonstration den Stamm bildet, um welche der Vortrag
sich bloss erläuternd herumrankt; bei den meisten ist das mündliche
Wort des Lehrers auf sich allein angewiesen. Was der Lehrer vorträgt,
ist der Inhalt eines ungedruckten Lehrbuchs; was der Schüler
nachschreibt, ist der Inhalt eines ungedruckten Leitfadens. Kein
Student würde es sich einfallen lassen, nachzuschreiben, wenn er
bei Belegung des Kollegs den gedruckten Leitfaden des Docenten
eingehändigt erhielte, und ausserdem jederzeit in einem gedruckten
Lehrbuch des Docenten das Gehörte nachlesen könnte. Der ganze Unfug
des Nachschreibens würde mit einem Schlage beseitigt, wenn die
Universitätsordnung es verböte, dass irgend ein Professor oder Docent
ein Kolleg ankündigte, zu dem er nicht vorher der Universitätsbehörde
den gedruckten Leitfaden eingereicht, oder einen der bereits bekannten
Leitfaden eines Dritten zu Grunde legen zu wollen erklärt hat. Jedem
Draussenstehenden müsste es zunächst unbegreiflich scheinen, warum dies
nicht auch ohne solche Zwangsbestimmung freiwillig von allen Lehrern
geschieht, da die Sache doch gar so einfach und selbstverständlich
scheint, und jeder Meinungsänderung des Lehrers theils durch neue
Auflagen des Leitfadens, theils durch die Ausführungen des mündlichen
Vortrags Rechnung getragen werden kann. Der Grund, warum es bisher so
selten geschieht, und statt dessen abgeschriebene Diktathefte umlaufen,
ist wohl in der Furcht der Professoren zu suchen, einerseits durch
selbst herausgegebene Leitfaden sich allzusehr der Kontrole und Kritik
ihrer Konkurrenten bloss zu stellen,[9] andrerseits durch solche
Darbietung des zusammengedrängten Lernstoffes für die Prüfungen den
Studenten das Besuchen ihrer sonst reizlosen Vorträge überflüssig zu
machen.

In der That trägt der „Leitfaden“ die Gefahr in sich, dass er dem
faulen Studenten die Beruhigung gewährt, auch ohne Besuch der Vorträge
durch Auswendiglernen seines Inhalts das Examen in dem Gegenstande
bestehen zu können. Diese Gefahr liegt aber wesentlich nur dann vor,
wenn der Lehrer sich nicht auf einen wirklichen Leitfaden, d. h. ein
gedrucktes Diktatheft, zu beschränken gewusst hat, und statt dessen
ein Mittelding von Leitfaden und Lehrbuch, oder gar ein kurzgefasstes
Lehrbuch unter dem Titel „Leitfaden“ veröffentlicht hat. Je knapper der
Leitfaden ist, desto sicherer wird der Examinator das verständnisslose
Memoiren desselben von dem rationellen Durchdringen seines Inhalts
unterscheiden können und im Stande sein, das erstere als ungenügend
zu verwerfen. Legt der Docent Werth darauf, seinen Zuhörern den
Leitfaden nicht auf einmal, sondern nur nach jeder Stunde das Diktat
des gehaltenen Vortrags in die Hand zu geben, so hindert ihn nichts
daran, seinen Leitfaden in losen Blättern drucken zu lassen, und wenn
seine Zuhörerschaft zu klein ist, um den Druck zu lohnen, so stehen
ihm andere billige Vervielfältigungsarten zur Auswahl (Lithographie,
Hektographie u. s. w.), welche alle den gemeinsamen Vortheil haben, die
Zeit für das Diktat zu ersparen.

Man rühmt dem mündlichen Vortrag mit Recht nach, dass er bei gleichem
sachlichen Inhalt doch anregender sei als die Lektüre, weil er mit
Hülfe der Deklamation und Mimik von Person zu Person elektrische
Fäden des Verständnisses spinnt. Dieser Vorzug kommt aber nur dem
+freien+ Vortrag und keineswegs der Vorlesung zu; im Gegentheil wirkt
das Ablesen eines Manuscriptes meistens ungünstiger auf den Hörer als
die Lektüre der gedruckten Vorlesung auf den Leser, weil derselbe
sich bei letzterer von vornherein auf sich allein angewiesen weiss,
bei ersterer aber in seiner berechtigten Erwartung auf die belebende
und zündende Geisteswirkung von Person zu Person getäuscht wird.
Würde man nun aber statistisch feststellen, welcher Procentsatz der
Universitätslehrer seine eigentlichen Lehrvorträge (abgesehen von den
Demonstrationen und Seminarien) frei hält und nicht abliest, so möchte
die Ziffer sehr gering ausfallen.

Nimmt man noch hinzu, dass nur ein kleiner Theil unter den Vorlesenden
gut zu lesen versteht, einige sogar geradezu schwer zu verstehen sind,
so begreift man, dass das Hören der Vorlesungen bei den Studenten in
eben dem Maasse aus der Mode gekommen ist, als geeignete Lehrbücher der
verschiedenen Fächer sich dem Selbststudium durch Lektüre dargeboten
haben. Der fleissige Student arbeitet lieber zu Hause ein gangbares
Lehrbuch durch, das in der Regel besser ist als die Vorlesungen
seines Professors, und erspart sich damit den Besuch der Kollegia. Er
verbessert also auf eigne Hand den Fehler, den die Universität mit dem
Ignoriren der Buchdruckerkunst begangen hat; aber er vollzieht diese
Verbesserung nur dadurch, dass er das Universitätsstudium zum leeren
Schein verflüchtigt und das Privatstudium an dessen Stelle setzt. Er
muss nach wie vor die Kollegia, die er nicht hört, bezahlen und der
Professor muss, um nicht seine Einnahmen zu gefährden, den Besuch der
Wahrheit zuwider bezeugen. Der Student ist ferner genöthigt, sich die
Diktathefte des nicht gehörten Professors zu verschaffen, und sie
durchzuarbeiten, um im Examen bei ihm bestehen zu können, weil der
Examinator ja nicht merken darf, dass der Examinand sein Wissen aus dem
Lehrbuch eines Konkurrenten geschöpft hat.

So führt der Fehler im Universitätsunterricht und dessen eigenmächtige
Verbesserung von Seiten der Studenten zur Unwahrheit auf beiden
Seiten, zu einem in sich unsittlichen Zustand, der den Misskredit der
Vorlesungen zu einer wirklichen Missachtung steigern muss. Dieser
Zustand erfordert dringend Abhülfe und diese ist auf keinem anderen
Wege möglich, als dadurch, dass der Universitätsunterricht seinen
Grundfehler: das Ignoriren der Buchdruckerkunst, ablegt. Entweder ist
das Heft, welches ein Professor vorliest, werth gedruckt zu werden,
dann soll es auch als gedrucktes Lehrbuch den Studenten zugänglich
sein; oder es ist nicht werth, gedruckt zu werden, dann ist es auch
erst recht nicht werth, vorgelesen zu werden, und die Studenten haben
dann ganz Recht, wenn sie sich gegen den Besuch solcher Vorlesungen
sträuben und den direkten oder indirekten Zwang dazu als ein ihnen
angethanes Unrecht empfinden. Ein direkter Zwang zu einem Kolleg
besteht aber da, wo der Besuch eines Kollegs über den Gegenstand
obligatorisch ist und nur ein Lehrer über den Gegenstand liest; ein
indirekter Zwang besteht überall, wo ein Examinator das Kolleg über
einen Prüfungsgegenstand liest. Daraus folgt, dass kein Professor
ständiger Examinator in einem Fache werden darf, über das er nicht
entweder ein Lehrbuch herausgegeben hat, oder das er nicht nach dem
Lehrbuche eines Dritten behandelt und prüft.

Hiergegen wird man nun einwenden, dass eine solche Bestimmung erst
recht dazu führen würde, die Hörsäle zu veröden, und dass mit ihr der
Universitätsunterricht in der Hauptsache seine Abdankung legalisiren
würde, wofern er nur zu der Konsequenz fortginge, anstatt der unwahren
Atteste über den Besuch der Zwangskollegien wahrhafte Quittungen
über den Ankauf der betreffenden Lehrbücher zu fordern. Insoweit
als dieser Einwand richtig ist, kann man nur darauf antworten, dass
insoweit allerdings der mündliche Universitätsunterricht das Recht zu
existiren verloren hat, und dass es nicht gerechtfertigt werden kann,
einen innerlich unhaltbar gewordenen Zustand durch ein künstliches
System konventioneller Unwahrheiten als hohles Scheinbild konserviren
zu wollen. Insoweit muss also jede Maassregel willkommen geheissen
werden, welche den äusseren Zusammenbruch eines innerlich hohlen und
unwahren Zustandes beschleunigt. Aber es ist nicht richtig, dass mit
der vorgeschlagenen Maassregel der mündliche Universitätsunterricht
noch weiter herunterkommen würde; im Gegentheil würde dieselbe geeignet
sein, ihm einen neuen Aufschwung zu verschaffen, wofern derselbe
nur die durch die veränderten Umstände gebotene Umwandlung mit sich
vornimmt.

Allerdings kann der Lehrer nicht erwarten, dass man seine Vorlesungen
mit anhöre, wenn er doch nur sein Lehrbuch vorliest, das man zu Hause
bequemer und schneller lesen kann. Der Hauptvortheil der mündlichen
Belehrung, die Möglichkeit von Frage und Antwort, bleibt ja ohnehin
bei solchem rein einseitigen Vortrag unbenutzt, und doch wird erst in
der lebendigen Wechselrede der Lehrer gezwungen, frei zu produciren
und dadurch die eigentlichen Vorzüge des mündlichen Vortrages über
die Lektüre zu entfalten. Andrerseits hat der Lehrer nicht mehr
nöthig, seinen Schülern dasjenige mündlich zu sagen, was sie in dem
betreffenden Abschnitt seines Lehrbuchs schon zu Hause hatten lesen
können, sondern er hat nun den Vortheil, diesen Abschnitt auf Grund
der vorausgesetzten Lektüre frei mit ihnen durchsprechen zu können,
ähnlich wie es schon jetzt in den Privatissimis und Seminarien
mit philologischen oder philosophischen Klassikern geschieht. Die
Studenten könnten ihren Zweifel und ihre Unklarheit über bestimmte
Punkte fragend zur Sprache bringen, und dadurch ihr Studium unendlich
viel fruchtbarer machen, als es durch einsame Lektüre oder durch
Besprechung unter lauter Lernenden werden kann. Die Kollegien würden
sich gegen jetzt merklich füllen, weil viel mehr aus denselben zu
holen wäre, und die Repetition von gedruckten Leitfaden würde wirklich
zur Wiederholung eines rationell verarbeiteten Gedankenmaterials
werden. Die Arbeit der Lehrer würde sich dabei verringern, da die
Hälfte derjenigen Stundenzahl, welche jetzt der Vortrag erheischt, zur
Besprechung ausreichen würde; die Arbeit der Studenten aber würde sich
trotz des viel grösseren Gewinns nicht wesentlich vergrössern, da man
in zwei ganzen Stunden zu Hause bequem so viel lesen kann, wie man in
vier mal dreiviertel Stunden im Colleg hört.

Wenn die Examinatoren gezwungen würden, diese veränderte Unterrichtsart
anzunehmen, so würden dadurch indirekt alle nicht examinirenden
Lehrer mit gezwungen werden, dasselbe Verfahren zu beobachten, soweit
dieselben die gleichen Gegenstände lehren. Denn grade der persönliche
Verkehr mit den Examinatoren, welcher durch die Besprechung der
Lehrbücher eröffnet ist, würde den schon jetzt bestehenden Vorsprung
der Examinatoren gegen die nicht examinirenden Konkurrenten so sehr
vergrössern, dass die Konkurrenz der letzteren völlig aussichtslos
werden müsste, wenn sie im alten Schlendrian der „Vorlesungen“
verharren wollten. Schon jetzt ist der Vortheil der Examinatoren so
gross, dass gegen diesen Vorsprung der Stellung keine Ueberlegenheit
in den Leistungen aufkommen kann; wenn dieser Vorsprung durch die
veränderte Unterrichtsart noch vergrössert wird, so ist das ein
schwerwiegender Uebelstand, der leider mit in den Kauf genommen werden
muss. Der einzig mögliche, aber auch von der Gerechtigkeit geforderte
und darum unerlässliche Ausgleich ist darin zu suchen, dass die
Examinatoren aufhören, für den durch ihre Stellung und nicht durch
ihre Tüchtigkeit bedingten stärkeren Zuspruch zu ihren Kollegien
diejenige Prämie zu erhalten, welche nur als Prämie überlegener
Tüchtigkeit einen Sinn hat, nämlich die Kollegiengelder ihrer Zuhörer.

Es giebt eine Anzahl Kollegien, deren Gegenstand von hohem
wissenschaftlichen Werth, aber nicht gerade Gegenstand einer
Berufsprüfung ist. Solche Kollegien haben naturgemäss auch bei der
grössten Tüchtigkeit des Lehrers nur wenige Zuhörer, während andre von
unentbehrlichem Nutzen oder allgemeinerem Interesse auch bei geringerer
Tüchtigkeit des Lehrers auf stärkeren Zuspruch rechnen dürfen.
Hieraus erhellt wiederum, wie wenig die Zuhörerzahl geeignet ist, als
Maassstab für die Tüchtigkeit des Lehrers oder gar für eine demselben
zu gewährende Extravergütigung zu dienen. Wenn es doch einzelnen
Professoren von anerkannt hervorragender Bedeutung in einem Fache
von geringer praktischer Verwendbarkeit und specialisirtem Interesse
gelingt, eine grössere Zahl von Hörern um sich zu versammeln, so
erzielen sie die ihnen dadurch zufliessenden höheren Einnahmen wiederum
nur dadurch, dass sie die Erfindung der Buchdruckerkunst ignoriren
und somit jeden, der ihre Arbeiten kennen lernen will, zwingen, zu
ihnen zu kommen und ihre Vorlesungen zu hören. Man wird zugeben, dass
eine solche Monopolisirung der Wissenschaft ein in der Gegenwart
nicht mehr zu duldender Rest mittelalterlicher Zunft- und Bann-Rechte
ist, und dass die Honorarverhältnisse, welche einen Gelehrten zu
solcher Zurückhaltung treiben, selbst ein unwürdiges Ueberlebsel
überwundener Zeiten sind. Sobald der Bezug von Kollegiengeldern ein
Ende hat, hört auch das Interesse an der Nichtveröffentlichung der
Forschungsergebnisse auf, da das blosse Eitelkeitsinteresse an der
Zahl der Zuhörer denn doch wohl zu tief steht, um den Fortschritt der
Wissenschaft in seiner stets wachsenden Beschleunigung zu hemmen.

Für Forscher solcher Art ist überhaupt das Lehren gar keine Bedingung
ihrer Wirksamkeit, sollte für sie vielmehr nur Mittel der eigenen
Anregung und Erfrischung sein. Ihr Platz ist nicht sowohl im Lehrkörper
einer Universität als in einer Akademie mit der Berechtigung,
aber ohne die Verpflichtung zum Abhalten von Vorträgen an den
Staatsuniversitäten. Man kann ein vorzüglicher Lehrer und ein sehr
untergeordneter Forscher sein; man kann aber auch ein hervorragender
Forscher und dabei sehr schlechter Lehrer sein. Der Staat hat ein
ebenso grosses Interesse, sich Forscher, als sich Lehrer zu sichern;
aber er fasst die Sache am unrechten Ende an, wenn er beides vermengt,
also von jedem Lehrer als unentbehrliche Zuthat seiner Stellung den
Nimbus eines bedeutenden Forschers und Förderers der Wissenschaft
verlangt, und jedem Forscher eine Lehrthätigkeit als Bedingung für
die Gewährung eines Staatsgehaltes zumuthet. Die Bedeutung der
Akademien für die Gegenwart ruht ausschliesslich darin, dass sie den
Forschern eine sorgenfreie Existenz zur Fortsetzung ihrer Forschungen
mit ungetheilten Kräften gewähren; dieses Ziel haben ursprünglich
die meisten Akademien sich vorgezeichnet, und es ist nicht der
Fehler ihrer Gründer, wenn die mit der Mitgliedschaft verknüpften
Gehälter in Folge veränderten Geldwerthes ihrem Zwecke nicht mehr
genügen. Wenn die Regierungen sich entschliessen könnten, die
Mitgliedschaften der Akademien durch zeitgemässe Erhöhung der Gehälter
zu Forscher-Sinekuren zu erheben, so würden sie damit den höchsten
Spitzen des Kulturfortschritts einen ebenso grossen Dienst erweisen als
den Universitäten, welche dadurch von Lehrern entlastet würden, die nur
aus Noth lehren, um nebenbei als Forscher leben zu können. Das Gehalt
eines Mitglieds der Akademie müsste eben höher sein als das höchste
Professorengehalt, womit aber selbstverständlich auch eine Kumulation
beider Gehälter ausgeschlossen wäre.

Es ist bekannt, dass es gegenwärtig zum grossen Theil andre Kollegien
sind, welche der Student besucht, als die, welche er bezahlt; er
bezahlt diejenigen, welche er direkt oder indirekt gezwungen ist, zu
belegen, und hat in der Regel wenig Neigung, nebenbei auch diejenigen
noch zu bezahlen, welche er bloss aus Interesse an der Sache besucht.
Die Folge davon ist, dass er auch die sein Interesse erweckenden
Collegien nur unvollständig, weil mit bösem Gewissen, hört, ohne dass
er im Stande ist, die Lücken durch Lektüre des Lehrbuchs zu ergänzen.
Den nicht examinirenden Lehrern raubt dieser Missbrauch des Hospitirens
noch einen grossen Theil derjenigen Kollegiengelder, welche ihnen durch
den Vorsprung ihrer examinirenden Kollegen allenfalls noch hätten
übrig bleiben können. Wollte man unter den Verhältnissen, wie sie sich
entwickelt haben, auf strenge Ordnung halten, und jeden Studenten,
der nicht belegt hat, hinausweisen, so würde die Wirkung davon in der
Hauptsache nur die sein, dass die Hörsäle noch mehr veröden und die
Studenten noch mehr sich dem Privatstudium durch Lektüre zuwenden.

Wenn eine statistische Erhebung darüber vorgenommen werden könnte, wie
viel wirklich besuchte Vorlesungsstunden auf den Kopf der deutschen
Studentenschaft in einem Semester kommen, so würde man darüber staunen,
wie wenig der Nutzen der Vorlesungen in ihrer jetzigen Art im Ganzen
von den Studenten anerkannt wird, und wie sehr das studentische Leben
(mit Ausnahme der medicinischen Fakultät) zwischen Nichtsthun und
Privatstudium schwankt. In der That konnte aber auch ein fleissiger
Besuch der Collegien bei dem System der Kollegiengelder nur so lange
möglich bleiben, als die Gelegenheit zum Erwerb der dort zu erlangenden
Kenntnisse auf privatem Wege fehlte. Gegenwärtig ist die Forderung
der Universitäten, dass der Student jedes einzelne Kolleg bezahle,
nichts weiter als eine Prämie auf die Faulheit und das Privatstudium
und eine gewaltsame Zurückscheuchung der Studenten von allen nicht
obligatorischen Kollegien. Der Besuch der Vorlesungen würde sich
sofort verdoppeln und verdreifachen, wenn von jedem Studenten ein
Fixum pro Semester erhoben würde, durch dessen Bezahlung er das Recht
erwirbt, jedes Kolleg zu belegen, dessen Plätze nicht schon sämmtlich
an früher angemeldete Reflektanten vergeben sind. Der Andrang zu den
interessanteren Vorträgen würde dadurch so wachsen, dass es nöthig
werden könnte, diejenigen nummerirten Plätze, welche von ihren
ursprünglichen Inhabern ohne ausreichende Entschuldigung durch drei
Stunden unbenutzt gelassen werden, an nachbemerkte Bewerber weiter zu
begeben.

Die Kollegiengelder bilden nach Ablösung der Stolgebühren den letzten
Rest des mittelalterlichen Sportel- und Gebühren-Wesens, und es ist
endlich Zeit, mit dieser Ruine aufzuräumen, welche ein Haupthinderniss
für einen neuen Aufschwung des Universitäts-Unterrichts bildet. Den
ursprünglichen Sinn einer Prämie für anziehende Vorträge hat die
Ueberweisung der Kollegiengelder an die Professoren längst eingebüsst,
und gegenwärtig ist sie lediglich eine unverdiente Gehaltszulage für
die ohnehin schon begünstigten Examinatoren. Werden die Einzelhonorare
für jedes Kolleg in ein festes Studienhonorar für das ganze Semester
umgewandelt, so fällt jede Versuchung fort, diese Honorare dem
Lehrerkollegium zu überweisen, anstatt derjenigen Behörde, welche
die Universität erhält und die Gehälter der Professoren zahlt.
Diese Aufhebung der Gebühren müsste natürlich mit einer Ordnung der
Professorengehälter Hand in Hand gehen, welche ohnehin dringendes
Bedürfniss ist; auch müssten Uebergangszustände zugelassen werden,
deren Erörterung hier zu weit führen würde.

Worüber am meisten öffentlich geklagt wird, ist die Aussichtslosigkeit
der akademischen Laufbahn und die Uebelstände, welche bei der Berufung
von Professoren hervortreten. Abgesehen von den Uebertreibungen und
ungerechtfertigten Verallgemeinerungen, die bei solchen Klagen fast
unvermeidlich mit unterlaufen, begehen die Warnungsstimmen dieser
Art meistens den Fehler, dass sie allgemein menschliche Uebelstände,
wie Cliquenwesen, Weiberregiment, Nepotismus und dergleichen für
funkelnagelneue Erscheinungen speciell unsres Universitätslebens
halten, während diess doch nur die überall und zu allen Zeiten
gangbaren Abweichungen von vorurtheilsloser Sachlichkeit sind. Man
mag solche Dinge zur Sprache bringen, um den betreffenden Kreisen
das Gewissen zu schärfen und sie an den Ernst ihrer Berufspflicht
und die Forderungen der guten Sitte zu erinnern; aber man wird nicht
hoffen dürfen, dadurch mehr Wirkung auszuüben als mit Moralpredigten
irgend welcher andren Art. Alle Kooptation führt zur Inzucht, alle
Stellenbesetzung durch die Regierung zur Begünstigung politischer
Streber; Intrigue und persönliche Begünstigung spielt hier wie
dort ihre Rolle, wenn auch in verschiedener Weise. Beide Quellen
unsachlicher Entscheidung müssen einander beschränken, und jeder
Versuch, der einen auf Kosten der andren das Uebergewicht zu
verschaffen, ist nach der einen wie nach der andern Seite gleich
fehlerhaft. Deshalb liegt kein Anlass vor, an den bestehenden Zuständen
wesentliche Aenderungen in dieser Hinsicht zu verlangen.

Das Widerwärtige an den akademischen Zuständen liegt vor allem
darin, dass die Erlangung einer ausserordentlichen Professur noch
keinerlei Einkommen gewährt, und dass selbst der Eintritt in eine
ordentliche Professur nicht dem Ehrgeiz und der Gewinnsucht das
Thor verschliesst. Der Grund dafür ist aber ausschliesslich in den
ungeordneten Gehaltsverhältnissen zu suchen, welche die einer Berufung
voraufgehenden Verhandlungen nicht selten zu einem Markten und
Feilschen herabwürdigen wie bei dem Engagement eines Schauspielers,
und das Spiel der Intriguen zur Erlangung von wirklichen oder
Scheinberufungen nicht enden lassen. Der Professorenstand wird
nicht eher sein moralisches und sociales Gleichgewicht und die ihm
gebührende wissenschaftliche Würde gewinnen, als bis er durch eine
feste Gehaltsskala mit Altersascension und örtlich verschiedenen
Wohnungsgeldern und durch gesicherte Pensionsverhältnisse den
andern Staatsdienern an Solidität und Stabilität der pekuniären
Lebens-Grundlagen gleichgestellt wird. Wer von einer kleinen
Universität an eine grosse berufen wird, der soll nicht um materieller
Vortheile willen dort hin gehen, sondern im freudigen Stolz auf den
erweiterten Wirkungskreis; zieht er aber das Verbleiben im gewohnten
und lieb gewordenen Kreise vor, so mögen die grossen Universitäten aus
dem eignen Nachwuchs ihre Vakanzen besetzen. Es ist unwürdig, dass
müde Greise bis an ihr Ende weiter lehren müssen, weil sie durch ein
ganzes Leben voll Arbeit keinen Pensionsanspruch erworben haben, und
ebenso unwürdig, dass sie sich im Falle vollständiger Unfähigkeit ihr
Gehalt für die schuldig gebliebenen Leistungen müssen schenken lassen.
Es ist unwürdig, dass die längste Dienstzeit keinen Anspruch auf
Gehaltssteigerung verschafft, und dass letztere erst auf dem Umwege
künstlich inscenirter Scheinberufungen erpresst werden muss. Es ist
ungehörig, dass viel umworbenen Berühmtheiten Einnahmen von der Höhe
einer Primadonnengage und luxuriöse Dienstwohnungen bewilligt werden,
und ebenso ungehörig, dass die Berufung an grosse Universitäten
zur Nationalbelohnung für abgediente Invaliden des Katheders
herabgesetzt wird. Mit der Gleichstellung aller Professorengehälter in
demselben Staat, oder wo möglich im ganzen Reich würden alle solche
Ungehörigkeiten ganz von selbst wegfallen.

Der Unterschied zwischen ordentlichen und ausserordentlichen
Professoren kann bestehen bleiben; denn wer einmal zum ordentlichen
Professor ernannt ist, der rückt damit auch von selbst in alle
höheren Gehaltsstufen nach seinem Dienstalter auf, während
der ausserordentliche Professor bei dem höchsten Gehalt für
ausserordentliche Professoren stehen bleibt, wenn ihm die Beförderung
zum Ordinarius versagt bleibt. Nur das scheint mir unbillig, dass man
Docenten zu ausserordentlichen Professoren ernennt, sie dadurch mit der
trügerischen Hoffnung, in der akademischen Laufbahn ihr Fortkommen zu
finden, ködert, und dann ohne Gehalt bis an ihr Ende sitzen lässt. Die
Gehaltlosigkeit der Extraordinarien wird so nicht ohne Grund zu einer
Hauptquelle der Bitterkeit für alle, welche nicht zu einer ordentlichen
Professur gelangen können, und nun ihr Leben für ein verfehltes, ihre
akademische Laufbahn für eine gescheiterte, und ihre Lebensarbeit für
eine völlig unentlohnte ansehen müssen. Das Gehalt der Extraordinarien
müsste wenigstens für einen Junggesellen auskömmlich und zugleich
pensionsberechtigt sein; die zeitweilige gnadenweise Gewährung von
Unterstützungen kann niemals als Ersatz für ein pensionsfähiges, wenn
auch noch so bescheidenes Gehalt gelten. Selbstverständlich würde
die Behörde für das von ihr gewährte Gehalt auch ein Minimum von
wöchentlichen Lehrstunden von jedem Angestellten verlangen müssen, das
beim Extraordinarius geringer bemessen sein müsste als beim Ordinarius.
Andrerseits haben auch die Extraordinarien, sobald sie ein festes
Gehalt beziehen, keinen Grund mehr, den Wegfall der Collegiengelder zu
bedauern.

Die Stellung als Privatdocent ist eine Vorbereitungsstufe und
Probezeit für den akademischen Beruf. Es ist wünschenswerth, dass
dieselbe möglichst zahlreichen Bewerbern möglichst leicht zugänglich
sei, damit die Behörden ein reichliches Material zur Ernennung von
ausserordentlichen Professoren zur Auswahl haben; aber es ist nicht
wünschenswerth, das längere Verbleiben in dieser Stellung für solche
Aspiranten angenehm und behaglich zu machen, welche nach mehrjähriger
Probezeit nicht zur ausserordentlichen Professur geeignet befunden
worden sind. Man muss den Privatdocenten den Austritt aus der
akademischen Carriere ebenso leicht machen wie den Eintritt, und
muss eine Frist setzen, etwa von zehn Jahren, nach deren Ablauf ein
nicht beförderter Privatdocent eo ipso die venia docendi verliert.
Nur auf diesem Wege ist die Existenz eines Kreises von verbitterten
lebenslänglichen Privatdocenten zu vermeiden, oder dem noch schlimmeren
Fehler vorzubeugen, dass man alte Privatdozenten endlich einmal zu
Professoren ernennt, blos weil man das unverdiente Scheitern in ihrem
Lebenslauf als gar zu grausames Schicksal mitempfindet.

Damit den Docenten, welche trotz mehrjähriger Probezeit nicht zur
ausserordentlichen Professur gelangt sind, das Verbleiben in ihrer
Stellung erschwert wird, ist es nothwendig, dass denselben keinerlei
Remuneration oder Honorar zufällt. Die Zulassung zum Dociren an einer
Hochschule ist an und für sich ehrenvoll genug, um auch einige Jahre
als blosse Ehrensache geübt werden zu können, zumal kein Docent
nöthig hat, mehr als einige Stunden wöchentlich dieser freiwilligen
akademischen Lehrthätigkeit zu widmen. Nur solche Docenten, welche zur
Beförderung für einen späteren Termin in sichere Aussicht genommen
sind, dürfen durch Remunerationen aus Dispositionsfonds an die
akademische Laufbahn gefesselt werden; bei jedem andern müsste eine
solche Gewährung als eine grausame Erweckung unbegründeter Hoffnungen
verurtheilt werden. Die gehaltlose Zeit eines jungen Mannes, welcher
sich der akademischen Laufbahn widmet, wird danach im Durchschnitt
nicht wesentlich länger zu rechnen sein als beispielsweise in der
juristischen Carriere. Der Unterschied bleibt freilich bestehn, dass
der Jurist nach Ablauf dieser Frist, innerhalb deren er aus seinen
eigenen Mitteln oder aus denen seiner Familie sich erhalten muss,
ziemlich sicher auf Anstellung rechnen darf, der Docent aber nicht, und
es wird nicht zum Ausgleich genügen, dass die juristische Laufbahn in
erster Reihe dem Broterwerb, die akademische Laufbahn dagegen in erster
Linie der Befriedigung theoretischer Neigungen und idealer Bedürfnisse
dient. Dieser Ausgleich ist deshalb ungenügend, weil die Furcht,
spätestens zehn Jahre nach der Habilitation vor dem niederdrückenden
Misserfolg einer völlig gescheiterten Carriere zu stehen, die Zahl
der Reflektanten auf das Docententhum bei gleichzeitigem Wegfall der
Kollegiengelder unter das erforderliche oder doch wünschenswerthe Maass
herabdrücken könnte, trotzdem dass die Hoffnung auf frühere Beförderung
zum besoldeten Extraordinarius einen gegen die heutigen Verhältnisse
verstärkten Anreiz zur Habilitation gewähren würde.

Die akademische Laufbahn ist nur dann im Stande, viele Probekandidaten
anzulocken, ohne durch Wiederausscheidung der Mehrzahl der
Bewerber eine tiefe Verbitterung zu säen, wenn von vornherein
darauf gesehen wird, dass die Docenten zugleich auf irgend einen
andern, als den akademischen Ruf vorbereitet sind, und diesen wo
möglich gleichzeitig verfolgen, jedenfalls aber nach dem Scheitern
ihrer akademischen Laufbahn den Rücktritt in denselben sich offen
halten. Mit andern Worten: die Universitätsbehörden sollten mit
Ausnahme von Persönlichkeiten, die sich bereits durch hervorragende
schriftstellerische Leistungen als ausnahmsweise befähigt erwiesen
haben, den höchsten Werth darauf legen, nur solche Kandidaten zur
Habilitation zuzulassen, welche sich durch die erforderlichen
Staatsprüfungen den Eintritt in eine anderweitige Laufbahn bereits
gesichert haben; die Staatsbehörden aber sollten in Anbetracht der
hohen Wichtigkeit des Universitätsunterrichts für die nationale
Geisteskultur den Staatsdienern aller Berufsarten, welche Neigung
spüren, sich eine Zeitlang als akademische Docenten zu versuchen, die
Erfüllung dieses Wunsches durch das bereitwilligste Entgegenkommen
erleichtern, anstatt denselben im Interesse des Specialdienstes
Schwierigkeiten oder unüberwindliche Hindernisse zu bereiten.

In der Hauptsache besteht der von mir verlangte Zustand schon heute
in der medicinischen und theologischen Fakultät; jeder medicinische
Docent ist nebenbei praktischer Arzt, und jeder theologische
Docent ist nebenbei wenigstens Licentiat und kann, wenn er von der
Universität zurücktritt, eine Predigerstelle annehmen. Immerhin wäre
es wünschenswerth, dass mehr angestellte jüngere Geistliche, als
bisher nebenbei den Beruf als Docenten ausübten, wenn sie in einer
Universitätsstadt oder deren unmittelbarer Nähe leben: dagegen
scheint mir eine dauernde Verknüpfung von Seelsorge und akademischem
Lehramt, wie sie jetzt ausnahmsweise vorkommt, nicht empfehlenswerth,
vielmehr nach ausreichender Probezeit die Entscheidung für die eine
oder die andere Berufsart geboten. In der juristischen Fakultät wäre
es nicht mehr als billig, dass man von einem Docenten die vorherige
Erlangung der Richterqualität forderte; dagegen müssten auch Richter,
Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Gerichts- und Regierungs-Assessoren und
-Räthe, die an Universitätsplätzen leben, in liberalster Weise zur
Habilitation zugelassen werden, und ihre vorgesetzten Gerichts- und
Verwaltungsbehörden von den Ministerien darauf hingewiesen werden, dass
diese Zulassung im dringenden Interesse des Staates liege, und dass
solche Neigungen und Bestrebungen für die wissenschaftlichen Interessen
der Bewerber ein ehrenvolles Zeugniss ablegen.

Dasselbe gilt für die Schulbehörden in Bezug auf die Lehrer an
staatlichen und städtischen Schulen; hier ist sogar der innere
Zusammenhang des höheren und Hochschulwesens ein so enger, dass
es durchaus gerechtfertigt erscheint, die Zahl der wöchentlichen
Kollegstunden (wenigstens bis zur Höhe von fünf) auf die Zahl der
gesammten Wochenstunden, zu deren Ertheilung der Lehrer verpflichtet
ist, in Anrechnung zu bringen, also einem Lehrer, der zugleich
Universitätsdocent ist, statt 24 nur 19 Schulstunden wöchentlich zu
übertragen. Die Universitätsbehörden aber sollten bei Habilitationen
in der philosophischen Fakultät die Bewerber, welche die facultas
docendi für die höheren Gymnasialklassen erworben haben, entschieden
bevorzugen, damit den Docenten, welche zur Beförderung in eine
ausserordentliche Professur nicht in Aussicht genommen sind, seinerzeit
der Rath ertheilt werden könne, ins Schulamt überzutreten. Gegenwärtig
gilt der Eintritt ins Schulfach als fast gleichbedeutend mit dem
Verzicht auf die akademische Laufbahn, und darum bemühen sich die
Aspiranten auf letztere, die Annahme einer Lehrersstellung, selbst in
einer Universitätsstadt, wenn irgend möglich zu vermeiden, und sei es
auch unter den grössten Anstrengungen und Entbehrungen. Diess würde
aufhören.

Wer nicht hinreichend mit Gütern gesegnet ist, um nach absolvirtem
Staatsexamen sich ganz dem theoretischen Studium zu widmen, der würde
zunächst eine Lehrersstellung an einer Schule in einer Universitätsstadt
zu erlangen suchen und die 120 Sonntage, Feiertage und Ferientage
im Jahre der Vorbereitung für ein Kolleg widmen; wer aber einige
Zubusse hätte, der würde am liebsten eine halbe Lehrersstellung mit
halbem Gehalt annehmen, um noch mehr freie Zeit zu gewinnen. Die
Schulbehörden würden nur dem Interesse des nationalen Unterrichts
im Ganzen dienen, wenn sie die Habilitationsreflektanten bei der
Anstellung in Universitätsorten bevorzugten und wie in der Schweiz
die Verleihung halber Lehrersstellen (wenigstens für die ersten zehn
Dienstjahre) genehmigten. Die Versuchung, zu viel Kollegien neben
einander zu lesen, fällt für die Privatdocenten mit dem Aufhören
der Kollegiengelder ohnehin fort, so dass die Behörden keine
erhebliche Störung der dienstlichen Interessen von einer solchen
Nebenbeschäftigung zu befürchten haben. Es ist nun einmal unerlässlich,
die Docententhätigkeit auch in der philosophischen Fakultät mit
irgend einem anderweitigen Broterwerb zu verknüpfen, wenn nicht die
akademische Laufbahn immer mehr ein Vorrecht der Wohlhabenden werden
soll; es liegt aber im dringenden Interesse des Ganzen, dass die
Verknüpfung der Docenten-Thätigkeit mit dem journalistischen Broterwerb
verhütet werde, und schon darum ist es nöthig, dass der Verbindung des
Lehramtes an einer höheren Schule mit demjenigen an einer Hochschule
die Wege gebahnt werden. Selbstverständlich muss diese Verkoppelung von
Aemtern mit der Ernennung zum besoldeten ausserordentlichen Professor
ein Ende finden.

Ich bilde mir nicht ein, dass mit den vorgeschlagenen Aenderungen
in der Einrichtung der Vorlesungen, in den Gehaltsverhältnissen der
Professoren und in der Stellung der Docenten alle Klagen über unser
Universitätswesen verstummen würden; aber ich glaube, dass damit
eine gründliche Abhilfe für die offensten Schäden und dringendsten
Uebelstände geschaffen werden würde, denen auf anderem Wege schwer
oder gar nicht beizukommen ist, und dass das Ansehen und die
Zufriedenheit der Professoren, die Würde ihres Berufs und der Nutzen
der Universitäten in unserem öffentlichen Leben sehr gewinnen würden,
ohne dass dabei wesentlich höhere Aufwendungen als jetzt erforderlich
wären.



IX.

Das Philosophie-Studium an den Universitäten.


Unsere moderne Wissenschaft läuft Gefahr, am empirischen Material
zu ersticken und im Specialismus zu verknöchern. Die Versenkung
in die Erfahrung und die Arbeitstheilung sind die beiden
Principien, durch welche sowohl die Naturwissenschaften wie die
Gesellschaftswissenschaften und geschichtlichen Disciplinen einen
so grossen und raschen Aufschwung genommen haben. Aber die moderne
Wissenschaft steht bereits wie der Zauberlehrling rathlos da, und
fühlt sich unfähig, die heraufbeschworenen Geister zu bannen. Die
Erkenntniss verliert sich mehr und mehr im Einzelnen, anstatt Honig aus
demselben heimzubringen für den gemeinsamen Stock der systematischen
Wissenschaft, von der alle Specialforschung ausgegangen ist, und zu
der sie alle zurückkehren muss, wenn sie für die Menschheit Werth
behalten soll. Wie Bergleute, die in verschiedenen Schachten und
Stollen arbeiten, ohne gemeinsamen Plan des Abbaus sich immer weiter
von einander entfernen müssen, bis schliesslich keiner mehr das Klopfen
der anderen hört, so geht es mit der immer weiter fortschreitenden
Specialisirung der Specialfächer und -Gebiete. Schon innerhalb des
engeren Faches, z. B. der Mathematik, hört die Möglichkeit der
Verständigung der Specialisten unter einander und ihrer gegenseitigen
Kontrole mehr und mehr auf; selbst die praktische Heilkunst droht sich
in lauter Specialheilkünste aufzulösen und die Naturwissenschaften
arten immer mehr zu einem zusammenhanglosen Sammelsurium
kleinkrämerischer Detailnotizen aus.

Dabei schwillt die Literatur zu immer ungeheuerlicherer Ausdehnung an.
Rund fünfzehntausend neue Werke jährlich in deutscher Sprache und etwa
ebensoviel in französischer und englischer Sprache zusammengenommen,
das macht allein schon in einem Menschenalter von einem drittel
Jahrhundert eine Million Bücher, welche durch die in demselben
Zeitraum erschienenen periodischen Druckschriften an Masse noch weit
übertroffen werden. Wie die Thatsachenforscher in der Empirie, so gehen
die historischen Forscher in der Literatur unter; jede zu behandelnde
Detailfrage erfordert, um gründlich zu sein, schon jetzt das Studium
eines so kolossalen literarischen Materials, dass die Frage in ganz
enger Begrenzung gestellt werden muss, wenn die Bearbeitung nicht
gleich ins Ungemessene anschwellen soll. Wenn dieser in den beiden
letzten Menschenaltern in Fluss gekommene Process noch ein Jahrhundert
so fortgeht, so muss die europäische Geistesbildung in einem Grade
erstarren, welcher alle Verknöcherung des chinesischen Mandarinenthums,
Talmudismus oder Islamismus um ebenso viel hinter sich zurücklassen
wird, wie die Bibliotheken unserer Urenkel den Bücherschatz der
Chinesen, Juden und Muhamedaner.

Will die moderne Wissenschaft nicht sich selber zum Spott werden und
die Welt zu dem Gefühl bringen, dass die Vernichtung einer solchen
sich greisenhaft überlebenden Civilisation durch den Vandalismus der
Socialdemokratie eine wenn auch nur negative kulturgeschichtliche
Wohlthat sein würde, so muss sie in sich gehen und bedenken, dass
Arbeitstheilung und Empirie in der Wissenschaft niemals Selbstzweck,
sondern nur dienende Mittel zu einem höheren Zweck, an sich aber
bloss nothwendige Uebel sind. Diese Uebel sind nur dann unschädlich
zu machen, wenn ein jeder ihrer Gefahren und ihrer unmittelbaren
Werthlosigkeit eingedenk bleibt, und nie die Verpflichtung aus den
Augen verliert, den Zusammenhang seiner Detailforschungen mit dem
grösseren Ganzen, dem sie dienen, und den Zusammenhang des letzteren
mit der einheitlichen Totalität der Wissenschaft festzuhalten. Nur
weil das Gefühl dieser Verpflichtung entschwunden ist, konnte das
Uebel die schon jetzt erreichte Ausdehnung gewinnen; das Gefühl der
Verpflichtung ist aber darum den Forschern abhanden gekommen, weil
ihnen das Verständniss für die einheitliche Totalität des menschlichen
Erkenntnisssystems vor lauter Ueberschätzung der partikulären und
singulären Erfahrung verloren gegangen ist.

Anstatt einzusehen, dass die Empirie für alle Wissenschaften nur
in demselben Sinne Mittel zum Zweck sein kann, wie die Technik für
alle Künste, hat die Wissenschaft sich auf die „Suche“ gelegt,
wie die Kunst auf die „Mache“; es ist die höchste Zeit, von
dieser verhängnissvollen Verwechselung zwischen Mittel und Zweck
zurückzukommen und zu begreifen, dass alle zusammengeschleppten
Materialien aus Natur und Geschichte noch ebensowenig wissenschaftliche
Erkenntniss ausmachen, wie die Routine der künstlerischen Technik ein
Kunstwerk, sondern dass die Wissenschaft und Kunst erst da beginnen, wo
die erweiterte Erfahrung oder gesteigerte Fertigkeit zu einem Unterbau
von höherem Niveau werden, auf dem sich Werke des Geistes erheben.

Die einheitliche Totalität des Erkenntnisssystems hat man von jeher
Philosophie genannt; die Ueberschätzung der Empirie hatte zur Kehrseite
eine Unterschätzung der Philosophie, insbesondere ihres einheitlichen
Centrums: der spekulativen Metaphysik, ohne welchen die Philosophie
in haltlose Trümmer auseinanderfällt. Die Missachtung der Philosophie
führt nothwendig zur Unterschätzung des selbstständigen Werthes der
Einzelwissenschaften; sind aber erst einmal die Einzelwissenschaften
aus ihrem Dienstbarkeitsverhältniss zur Philosophie herausgenommen,
so geräth das ganze System in Auflösung, indem innerhalb jeder
Einzelwissenschaft sich derselbe Vorgang wiederholt, d. h. jede
Specialrichtung sich für berechtigt hält, ihren selbstständigen Werth
gegen die Wissenschaft zu behaupten, deren Theil sie ist. So gelangt
schliesslich jeder Dreck und Quark dazu, den gleichen Werth wie die
höchsten Blüthen des Geisteslebens vor dem Forum der Wissenschaft zu
beanspruchen, weil er ebensogut Gegenstand der Erfahrung wie diese
ist. Soll diesem Unfug unsrer Zeit gesteuert werden, so müssen, damit
die Specialforschungen wieder als dienstbare Glieder und Werkzeuge der
Einzelwissenschaften begriffen werden, vor allen Dingen erst wieder
alle Einzelwissenschaften als dienstbare Glieder und Werkzeuge der
Philosophie begriffen werden, so muss der Philosophie im Bewusstsein
der Vertreter der modernen Wissenschaft wieder die Stelle als Königin
der Wissenschaften, oder als Wissenschaft der Wissenschaften,
nämlich als einheitliche Totalität und inneres Band des menschlichen
Erkenntnisssystems eingeräumt werden.

So lange man dagegen wähnt, die Philosophie sei ein überwundener
Standpunkt, und die einheitliche Totalität der Wissenschaften müsse
mit der Zeit von unten herauf sich ganz von selbst erbauen, wenn nur
jeder Arbeiter an seinem Stein rüstig weiter klopft, so lange wird
die Zersplitterung, Entgeistigung und Versumpfung der Wissenschaften
in atomistischer Spezialisirung progressiv zunehmen. Die Empirie
als solche bringt immer nur Divergenz ins Unendliche mit sich;
die Konvergenz der Ergebnisse muss immer erst der die Erfahrung
bearbeitende Geist hineinbringen; um diess aber zu können, muss er ein
Centrum als Zielpunkt der Konvergenz im Sinn haben. Die Empirie wird
ewig unfertig bleiben, weil sie ihrer Natur nach endlos ist; wollte der
Geist auf die Beendigung der Empirie warten, bevor er die Ergebnisse
im Sinne einer systematischen Einheit zieht, so würde er niemals
anfangen dürfen. Die Philosophie wird jederzeit unvollkommen sein
müssen, weil jederzeit die Empirie unvollendet sein wird; aber auch die
unvollkommenste Philosophie ist besser als gar keine und ist im Stande,
die konvergirende Bearbeitung der Erfahrung zu ermöglichen und das
einheitliche System der Erkenntniss zu fördern.

Der Einfluss der Philosophie auf die Einzelwissenschaften und auf die
allgemeine Bildung einer Zeit kann unter sonst gleichen Umständen um so
grösser sein, je vollkommener sie ist, und sie kann um so vollkommener
sein, auf eine je vollständigere Empirie sie sich stützt. Da nun
gegenwärtig eine vollständigere Empirie zur Verfügung steht als je
zuvor, müsste auch eine vollkommenere Philosophie möglich sein, mithin
auch deren Einfluss grösser sein können als je zuvor. Allerdings ist es
gegenwärtig durch den Umfang und die unverarbeitete Zersplitterung der
Empirie dem Einzelnen fast unmöglich gemacht, dieselbe in dem Sinne zu
umspannen und zu beherrschen, wie es einem Aristoteles, Leibniz, oder
auf viel niedrigerer Stufe selbst noch einem Alexander von Humboldt
möglich war. Auch unter den Philosophen wäre jetzt eine Arbeitstheilung
zum Zwecke einträchtigen Zusammenarbeitens nöthiger als je, damit
die nächsten Ergebnisse der Materialien zuvörderst so gesichtet und
geordnet würden, dass ein genialer Kopf sie endlich zusammenfassen
könnte.

Davon ist aber keine Rede; die offiziellen Vertreter der Philosophie
in Deutschland sind vielmehr in denselben Fehler der divergenten
Arbeitstheilung ohne philosophische Rücksichtnahme auf den
Einheitspunkt des Erkenntnisssystems gerathen wie die Vertreter
der Einzelwissenschaften, und dieser Fehler, der bei ihnen doppelt
tadelnswerth, hat natürlich dazu beigetragen, das Ansehn der
Philosophie noch tiefer herunterzudrücken. Wenn die Mehrzahl der
Universitätsphilosophen, die sonst über gar nichts einverstanden ist,
doch darin einig ist, dass die spekulative Methaphysik veraltete
phantastische Mythologie ohne irgend welchen wissenschaftlichen Werth
ist, und dass es die Hauptaufgabe der Universitätsphilosophie ist, die
Methaphysik mit Fanatismus bis zur endlichen Vernichtung zu bekämpfen,
so darf man sich nicht wundern, dass auch die Universitätsprofessoren
der übrigen Wissenschaften schon aus Höflichkeit gegen ihre Kollegen
nicht widersprechen, und dass die Philosophie den letzten Rest
von Ansehen, den sie vor einigen Jahrzehnten noch genoss, bei dem
gegenwärtigen Geschlecht eingebüsst hat.

Die heutigen Kathederphilosophen sind im Durchschnitt unfähig nicht nur
zu eigenen philosophischen Leistungen, denn zu solchen sind sie gar
nicht verpflichtet, sondern auch zur geschichtlichen Uebermittelung
unsrer nationalen geistigen Errungenschaften, weil sie in diesen,
ohne sie zu studiren, bloss die spekulative Metaphysik hassen und
verachten. Ihre Arbeiten bewegen sich meist auf dem Gebiete einer
unfruchtbaren Aristotelischen oder Kantischen Philologie, falls
sie sich nicht gar mit dem Nachkäuen der englisch-französischen
Sensualisten und Positivisten begnügen; d. h. sie plagen sich
ausschliesslich mit den veralteten und geschichtlich längst
überwundenen Systemen vergangener Zeiten, welche für uns nothwendig
schon darum zu unvollkommen sein müssen, um brauchbar zu sein, weil
sie sich auf einen Standpunkt der Empirie stützen, gegen welchen der
heutige sehr weit vorgeschritten ist. Günstigsten Falles bestehen die
Leistungen unserer Universitätsphilosophen darin, dass sie, anstatt zu
philosophiren, ebenfalls empirisches Material zusammenschleppen, indem
sie den Physiologen auf dem Felde der Sinneswahrnehmung mit mühsamem,
geduldigem Experimentiren in’s Handwerk pfuschen. Die Ausnahmen unter
ihnen, welche die Geschichte der deutschen Philosophie des neunzehnten
Jahrhunderts verstanden haben und anregend wiederzugeben wissen, sind
mit der Laterne zu suchen; aber diese pflegen sich dann auch wieder zu
keinem energischen Protest gegen das Treiben ihrer Kollegen aufraffen
zu können, und wagen sich nicht einmal mehr an den Versuch heran, die
philosophischen Systeme, welche vor zwei oder drei Menschenaltern
bewunderungswürdig waren, in einer dem heutigen Standpunkt der Empirie
entsprechenden Weise umzubilden.

Wie ist es nun möglich, dass die Philosophie trotz der Bestrebungen
der Akademiker, sie zu Grunde zu richten, zu neuem Ansehn komme, und
dadurch die moderne Wissenschaft überhaupt vor völliger Verknöcherung
und Versumpfung rette? Das radikalste Heilmittel wäre vielleicht
das, sämmtliche Universitätsphilosophen zu pensioniren und die
Philosophie als Gegenstand der Vorlesungen aus der philosophischen
Fakultät zu streichen. Aber das wäre eine unnöthige Verletzung der
Lehrfreiheit unsrer Universitäten. Ich glaube, dass man die heutigen
Professoren und Docenten der Philosophie ruhig weiter dociren lassen
kann, wenn man nur aufhört, ihre Vorlesungen direkt oder indirekt zu
Zwangskollegien zu stempeln. Wahrscheinlich würden in kurzer Zeit die
meisten ihre Vorlesungen aus Mangel an Zuhörern einstellen müssen. Es
ist entschieden der Philosophie unwürdig, sie zu einem Zwangsstudium
herabzusetzen, und der Erfolg davon muss grade der umgekehrte von
demjenigen sein, der damit beabsichtigt ist. Die erste Stufe der
Entwürdigung hat die Philosophie damit überwunden, dass sie aufgehört
hat, obligatorischer Unterrichtsgegenstand der Knaben in den Gymnasien
zu sein; die zweite wird sie erst dann überwinden, wenn sie aufhört,
obligatorischer Unterrichtsgegenstand für Jünglinge zu sein, die gar
kein philosophisches Bedürfniss haben, sondern bloss Geistliche oder
Lehrer oder Aerzte zu werden wünschen.

Es ist ja ein sehr schöner Gedanke, dass Philosophie das eigentliche
und einzige Studium sei, durch welches man eine höhere allgemeine
Bildung im akademischen Sinne des Wortes erlangen könne, und es
sieht verlockend aus, allen akademisch Gebildeten dieses Studium,
sei es als Grundlage, sei es als Abschluss ihres Bildungsganges
aufzuerlegen. Aber wie gestaltet sich dieser Gedanke in der nüchternen
Wirklichkeit? Bei den Juristen hat man es längst aufgegeben, das Hören
eines rechtsphilosophischen Kollegs zu fordern; denn in der That ist
Rechtsphilosophie für sich allein und ausser allem Zusammenhang mit
dem Ganzen der Philosophie betrieben nichts weniger als philosophisch
zu nennen, und das Gemenge von unverdauten juristischen Brocken mit
principiell verkehrten Naturrechts- oder Vernunftrechts-Theorien, das
man meist unter dem Namen Rechtsphilosophie zu hören bekommt, kann
nur dazu beitragen, den Misskredit der Philosophie bei den angehenden
Praktikern zu steigern. In dem Studiengang der Mediciner hatte sich das
Studium der Philosophie schon vor längerer Zeit auf ein psychologisches
Kolleg reducirt, in welchem sie sich in der Regel schon um des
Zeitmangels willen mit den dürrsten und dürftigsten Eintheilungen,
Definitionen und Notizen begnügen mussten, ohne auch nur einen Hauch
philosophischen Geistes durch ihre Seele wehen zu spüren. Glücklicher
weise ist es immer mehr ausser Gebrauch gekommen, dieses Kolleg zu
hören, selbst dann, wenn es ausnahmsweise noch beigelegt wird, und nur
die Zöglinge des Friedrichs-Wilhelms-Instituts zu Berlin seufzen noch
unter dem Zwange, den Besuch eines bestimmten psychologischen Kollegs
dienstlich kontrolirt zu sehen. In der Staatsprüfung der Theologen ist
man so verständig gewesen, mit dem „Kulturexamen“ auch die Prüfung
in der Philosophie wieder zu beseitigen; der etwa 40 Seiten lange
Auszug aus dem ohnehin schon allzuknappen Schweglerschen „Grundriss
der Geschichte der Philosophie“, welcher zum Zweck dieser Prüfung mit
Vorliebe gepaukt wurde, war geradezu ein Hohn auf die Sache. Es ist
deshalb als ein grosser Fortschritt anzusehen, dass die Prüfung in der
Philosophie durch den Zwang zum Belegen eines philosophischen Kollegs
ersetzt ist, und es bleibt nur der weitere Schritt zu vollziehen, dass
das Honorar dieses Zwangscollegs als das anerkannt und ausgesprochen
wird, was es thatsächlich ausschliesslich ist, als eine Erhöhung
der Prüfungsgebühren, so dass den Professoren die Unwahrheit des
Besuchsattestes erspart wird.

Die Kandidaten der Lehrerstaatsprüfung haben heute allein noch das
wenig beneidenswerthe Vorrecht, in Philosophie wirklich geprüft zu
werden. Was in aller Welt haben aber diese Philologen, Linguisten,
Historiker, Literarhistoriker, Mathematiker und Naturforscher von
Berufs wegen mit Philosophie zu schaffen, seitdem der Unfug der
philosophischen Propädeutik auf den Gymnasien in Wegfall gekommen ist?
Wenn man aber wirklich darauf sich stützen will, dass die Philosophie
zur höheren allgemeinen Bildung des Studirten gehört, warum misst
man dann die Juristen, Mediciner und Theologen mit anderm Maasse
als die Lehrer, warum stellt man dann nicht entweder die Prüfung in
der Philosophie für alle Fakultäten wieder her, oder wandelt nicht
auch bei den Lehrern die Prüfung in diesem Gegenstande in die blosse
Verpflichtung um, Testate über gehörte Kollegien beizubringen? Das
Studium des Juristen und Theologen ist wahrlich nicht ausgedehnter
und zeitraubender als dasjenige des Philologen, Linguisten, oder
Mathematikers, so dass entweder keinem von ihnen oder allen die Zeit
bleibt, ihre allgemeine Bildung durch Philosophie zu vervollständigen.
Wenn wirklich erst die Ablegung einer Staatsprüfung in der Philosophie
den Aichstempel der höheren akademischen Bildung gewährt, so hätten ja
die Lehrer gegenwärtig die Ehre, die einzigen wahrhaft gebildeten unter
allen Akademikern zu sein!

Nun wird man mir aber schwerlich widersprechen, wenn ich behaupte,
dass jemand darum, weil er die Staatsprüfung in Philosophie bestanden
hat, ebensowenig eine Ahnung von Philosophie zu haben braucht, wie
jemand, der sie nicht gemacht hat, und dass auch der grösste Philosoph,
wenn er sich nicht speciell auf diese Prüfung vorbereitet hätte,
ganz ebenso wie jeder Dummkopf in derselben durchfallen würde. Ein
Kandidat mit ernsten philosophischen Interessen, der beispielsweise die
Werke der drei grössten Philosophen unsers Jahrhunderts, Schellings,
Schopenhauers und Hegels mit Fleiss und Verständniss ganz durchstudirt
hätte, würde ganz wenige Examinatoren finden, bei denen ihm dieses
Studium etwas nützte, aber sehr viele, bei denen es ihn zu Falle
bringen würde, wenn er seine „bornirte Liebhaberei für derartige
metaphysische Mythologien“ auch nur ganz leise durchschimmern liesse.
Die wenigen Examinatoren in Deutschland, welche überhaupt fähig wären,
ihn über Schelling und Hegel zu examiniren (denn Schopenhauer kommt
ja nur als Gegenstand der verächtlichen Widerlegung in Betracht),
kann er sich nicht aussuchen, sondern er muss darauf gefasst sein,
von demjenigen geprüft zu werden, der grade an der Reihe ist. Im
günstigsten Falle ist dies ein Professor, der nichts fragt, als was
aus den Diktatheften seiner Vorlesungen zu lernen ist; der Kandidat
hat dann gewöhnlich noch Zeit, diese Diktathefte sich zu verschaffen
und einzupauken, nachdem er den Namen des Examinators erfahren hat. Im
ungünstigen Falle bleibt er auf Paukbücher wie Schwegler’s Grundriss
angewiesen, und hat dann alle Mühe darauf zu verwenden, unter der Hand
die Richtung und die Liebhabereien des Examinators auszukundschaften,
damit er sich ja hütet, eine demselben missfällige Aeusserung zu
thun, was ihm bei den meisten mehr schaden würde als kundgegebene
Wissenslücken. Da die Mehrzahl der heutigen Universitätsprofessoren
in dem Hass und der Verachtung gegen die Metaphysik einig ist, so
hat er sich vor allen Dingen davor zu hüten, irgend ein positives
philosophisches Interesse zu zeigen oder gar eine metaphysische
Ansicht zu äussern, da dies die Verkehrtheit und Unfähigkeit seines
philosophischen Urtheils schon zur Genüge beweisen würde. Weiss er
dagegen ein kräftig Wörtlein gegen die Metaphysik an geeigneter Stelle
bescheidentlich einfliessen zu lassen, so hat er damit schon einen
guten Stein im Brett. Fragt man ihn, mit welchem Philosophen er sich
genauer befasst habe, so nenne er ja keinen Metaphysiker, sondern
womöglich einen der Engländer, welche gegen die Metaphysik und für den
gesunden Menschenverstand geschrieben haben; diess ist schon deshalb
empfehlenswerth, weil deren Gedankenkreis so arm ist, dass er leicht
zu bewältigen ist. Will er aber einen Deutschen nennen, so gehe er
ja nicht über Kant hinaus, und studire von dessen Werken nur die
kritischen und negativ-dogmatischen, nicht etwa die positiven und mehr
spekulativen Partien.

Diese Regeln sind nicht von mir aufgestellt, sondern sie sind unter
der studirenden Jugend ziemlich allgemein bekannt, und werden von den
Klügeren, welche im Leben ihr Fortkommen zu finden wissen, sorgsam
beobachtet. Was hiernach der Prüfungszwang einzig und allein bewirken
kann und bewirken muss, ist eine Steigerung des ohnehin schon in der
Zeitströmung liegenden Misskredits der Philosophie, insofern die
Studirenden genöthigt werden, solche Kollegien zu hören und solche
Philosophen zu lesen, welche gegen die Möglichkeit und den Werth der
eigentlichen Philosophie vom empiristischen oder skeptischen Standpunkt
aus ankämpfen. Ausserdem aber werden die Studirenden, sei es direkt
durch das unfehlbare Absprechen und die zur Schau getragene Verachtung
von Seiten der gehörten Docenten, sei es indirekt durch das private
Nachsprechen solcher Urtheile von Seiten der Hörer, ausdrücklich
davon abgehalten, sich eine philosophische Bildung da anzueignen,
wo sie allein zu gewinnen ist, nämlich bei wirklichen Philosophen.
Entweder haben die jungen Leute, wie es bei 90-95% der Fall ist, kein
philosophisches Bedürfniss, dann wird ihnen durch den Zwang, sich mit
einer Vorbereitung für die philosophische Prüfung herumzuplagen, die
Philosophie, die ihnen blos gleichgültig war, erst recht verekelt; oder
aber sie haben ein philosophisches Bedürfniss, dann würden sie ohne die
Nöthigung, sich zur philosophischen Prüfung vorzubereiten, vielleicht,
ja sogar wahrscheinlich, auf irgend eine Weise der wirklichen
Philosophie näher getreten sein, während ihnen jetzt die Beschäftigung
mit derselben noch vor der Bekanntschaft verleidet und ihrem
philosophischen Bedürfniss statt des Brotes ein Stein geboten wird.
Dadurch lassen sich dann die meisten noch rechtzeitig überzeugen, dass
die Philosophie, die sie kennen zu lernen künstlich verhindert worden
sind, denn doch nicht werth sei, studirt zu werden, und sie können nun
aus philosophischer Einsicht den Chor der unphilosophischen Kameraden
stärken und führen, der in allen Tonarten die Philosophie verspottet
und verhöhnt. Wenn doch noch ein Einzelner durch alle diese kunstvollen
Vorkehrungen und Einrichtungen zur Verekelung der Philosophie sich
hindurcharbeitet, so hat er es wahrlich einem guten Stern zu danken.

Wenn man auch von der durchschnittlichen Beschaffenheit der heutigen
Universitätsphilosophen ganz absehen wollte, so bliebe der Zwang zum
Hören vereinzelter philosophischer Kollegien doch immerhin widersinnig.
Entweder muss man mindestens vier Semester hindurch ein Kolleg mit
mindestens vier Wochenstunden über Geschichte der Philosophie (wie
z. B. Kuno Fischer es hält) obligatorisch machen, oder man soll die
Philosophie vollständig der akademischen Freiheit überlassen, welche
sie grade mehr als irgend ein anderer Gegenstand durch ihr innerstes
Wesen verlangt. Ein Semester von drei bis vier Monaten ist viel zu
kurz, um in einem Kolleg von nicht mehr als vier Wochenstunden einem
Anfänger irgend etwas Philosophisches von nachhaltiger Wirkung bieten
zu können; entweder beschränkt man sich auf gemeinverständliche
Trivialitäten, oder man giebt etwas Positives und schreckt dann durch
die an die Aufmerksamkeit und das Verständniss gestellten Anforderungen
schon wieder die meisten ab. Am gründlichsten ist diese Abschreckung,
wenn mit dem Kollegium logicum begonnen wird, dieser traurigen Ruine
aristotelisch-mittelalterlicher Scholastik; dagegen pflegt sich die
Trivialität am behaglichsten in der „Psychologie“ zu ergehen.

Wären nur erst die Staatsprüfungen in der Philosophie abgeschafft,
so würden sich auch die Promotionen in diesem Fache sehr vermindern,
für deren Vorbereitung ähnliche Rücksichten zu beobachten sind, wie
die oben angeführten. Soweit die Promotionen zwecklose Geldausgaben
aus blosser Titelsucht sind, kann es nur im allgemeinen Interesse
(wenn auch nicht in demjenigen der Fakultäten) liegen, wenn dieselben
ausser Uebung kommen und der Lehrer sich künftig ebenso mit dem
Titel „Oberlehrer“ wie der Mediciner mit dem Titel „Arzt“ begnügt.
Soweit aber die Promotionen eine Vorbereitungsstufe zur akademischen
Docentenlaufbahn bilden, werden sie in der Philosophie um so seltener
werden müssen, je geringer der Bedarf an philosophischen Docenten wird,
und da der jetzige Bedarf wesentlich nur durch die philosophischen
Staatsprüfungen der Lehrer bedingt ist, so würde mit dem Wegfall
dieser letzteren auch die Zahl der Universitätsphilosophen allmählich
sehr zusammenschmelzen. In demselben Maasse würde das Ansehn der
Philosophie in der studirenden Jugend und beim gebildeten Publikum
allmählich wieder steigen.

Sieht man von solchen Philosophen ab, welche erst in Folge
hervorragender philosophischer Leistungen eine Universitätsprofessur
erhielten (wie Hegel, F. A. Lange), oder welche zwar
Universitätsprofessoren aber nicht eigentlich Philosophieprofessoren
waren (wie Kant), oder welche erst nachträglich während ihrer
akademischen Laufbahn von der Naturwissenschaft oder Medicin zur
Philosophie übergingen (wie Lotze, Wundt), so kann man die Förderung
der Philosophie durch Philosophieprofessoren (wie Fichte und
Schelling) als eine seltene Ausnahme betrachten. Zu allen Zeiten
(vielleicht mit alleiniger Ausnahme der Wende des achtzehnten und
neunzehnten Jahrhunderts) waren die Gesammtleistungen der unzünftigen
philosophischen Literatur einer Generation denen der zünftigen
bedeutend überlegen, ungefähr in demselben Maasse wie es bei der
Poesie der Fall sein würde, wenn wir bei jeder Universität 2-6
officielle „akademische Dichter“ hätten. Indem aber zu jeder Zeit
die Universitätsphilosophie sich als die officielle und eigentliche
Vertreterin der Philosophie ihrer Zeit gerirt und die Bedeutung der
zeitgenössischen unzünftigen Philosophie zu ignoriren oder doch zu
verkleinern gesucht hat, hat sie zu jeder Zeit dem Ansehn der gesammten
Philosophie mehr geschadet als genützt. Diess war schon damals der
Fall, als sie noch wirkliche Philosophie zum Inhalt hatte; um wie viel
mehr muss es heute der Fall sein, wo sie es zum grösseren Theile nicht
mehr ist, sondern mehr und mehr zur principiellen „Antiphilosophie“
heruntergekommen ist. Auch die sorgfältigste Auswahl unter den
Docenten wäre ausser Stande, alle gegenwärtigen deutschen Lehrstühle
der Philosophie mit geeigneten Persönlichkeiten zu besetzen; deshalb
ist aus der Besetzung der Mehrzahl derselben mit ungeeigneten nicht
einmal jemanden ein besonderer Vorwurf zu machen.

Kein Fach bedarf aber auch weniger als die Philosophie des mündlichen
Unterrichts, weil keines weniger dazu da ist, von unreifen Jünglingen
ohne inneres Bedürfniss getrieben zu werden, und es in keinem Fache
leichter und zugleich unentbehrlicher ist, unmittelbar aus den Quellen
(d. h. aus dem überreichen Schatz der philosophischen Klassiker)
zu schöpfen. Kein Feld bedarf weniger als die Philosophie der
staatlichen Pflege und des behördlichen Schutzes, aber keines bedarf
auch dringender der vollen ungestörten Freiheit der Entwickelung,
zu welcher eben auf den Universitäten so lange die Bedingungen
fehlen, als kollegialische und politische Rücksichten auf die zu
einem Körper verkoppelte theologische Fakultät unumgänglich sind.
Wenn die Philosophie in dem „Volke der Denker“ so lange trotz
aller Verkümmerung durch eine unfreie Universitätsphilosophie und
philosophische Staatsprüfungen und Zwangskollegien gediehen ist, so
wäre es ein völlig unbegründeter Kleinmuth, zu fürchten, dass sie
nicht mehr gedeihen könnte, wenn der Alp dieser Verkümmerung von ihr
genommen und sie der vollen Freiheit zurückgegeben wird. Je weniger
deutschen Jünglingen durch zwangsweise Quälerei mit einer unfreien und
mehr oder minder unphilosophischen Philosophie der Geschmack an der
Philosophie verdorben wird, desto mehr werden die abfälligen Urtheile
gegen die Philosophie, welche jetzt unter den Gebildeten der Nation
das Gewöhnliche sind, schwinden, und desto mehr Jünglinge werden dazu
gelangen, ihren philosophischen Wahrheitstrieb da zu befriedigen, wo
er allein die ihm angemessene und zugleich nahrhafte Kost findet, bei
den grössten unter den deutschen Philosophen.

Ich zweifle keinen Augenblick daran, dass auch aus der Lehrerprüfung
über kurz oder lang die Philosophie als Unterrichtsgegenstand
ausscheiden wird, und dass einmal aller staatliche Zwang zum Hören
(oder Belegen) philosophischer Vorlesungen aufhören wird; ob aber
dieser Zopf noch früh genug abgeschnitten werden wird, und ob
namentlich die Nachwirkungen dieses Fortschritts früh genug eintreten
werden, um das bereits angerichtete Unheil vor dem Eintritt einer
völligen Verknöcherung unsrer Specialwissenschaften wieder gut zu
machen, das scheint mir höchst fraglich. Deshalb wende ich mich an
die studirende Jugend und fordre sie auf, bis zum Eintritt dieser
Reform getrennte Buchführung zu halten, d. h. die Befriedigung ihrer
philosophischen Bedürfnisse niemals und auf keine Weise mit der
Vorbereitung zu den philosophischen Staatsprüfungen zu vermengen,
vielmehr die letzteren als die leeren Formalitäten zu erledigen, zu
denen sie längst herabgesunken sind, daneben aber mit ausdauerndem
Eifer und stiller Andacht heimlich vor den Examinatoren dem Studium
der edelsten Geistesblüthen der neueren philosophischen Literatur
obzuliegen und sich an ihnen mit echt philosophischem, echt modernem
und echt deutschem Geiste zu erfüllen.



X.

Die Ueberbürdung der Schuljugend.


Es darf als unbestreitbar gelten, dass heute von den Schülern mehr
häusliche Arbeiten verlangt werden als vor einem Menschenalter, und
dass trotzdem von dem Durchschnitt der Schüler weniger geleistet
wird, so dass die Procentzahl der Nichtversetzten in jeder Klasse
beträchtlich gegen früher gewachsen ist. Die statistische Ermittelung,
ob die Jugend jetzt in durchschnittlich schlechterem Gesundheitszustand
als vor einem Menschenalter die Schule verlässt, ist unausführbar;
aber auch wenn dieses Resultat festzustellen wäre, könnte man doch
einwenden, dass es durch andre Ursachen als die gestiegene Arbeitslast
bedingt oder doch mitbedingt sei. Wichtiger scheint mir die wachsende
Abneigung der Jugend gegen die Schule als Zeugniss dafür, dass letztere
mehr und mehr zu einer krafterschöpfenden Drillanstalt geworden und
mehr und mehr ihren Beruf, zur geistigen Freudigkeit und Frische
anzuregen, verfehlt. Nur der Begabte, der zugleich sich kein Gewissen
daraus macht, sich durchzuschwindeln, kommt ohne leiblichen Schaden
davon, nimmt aber dafür die Gewöhnung an Umgehung der obliegenden
Pflichten als bedauerliche Mitgift in’s Leben mit. Die Verfügung des
preussischen Unterrichtsministeriums vom März 1882 drängt zwar auf
Beschränkung der Unterrichtsziele und namentlich des Memorirstoffs,
aber bis jetzt, wie es scheint, in der Hauptsache vergeblich. Es dürfte
deshalb nicht überflüssig sein, wenn Laien ihre Stimmen erheben, um
nicht blos über die Thatsache zu klagen, sondern auch auf die Ursachen
und die Wege zur Abhülfe hinzuweisen.

Die genannte Centralverfügung weist auf die gegenwärtig in Aufnahme
gekommene fachmässige Vorbildung der Lehrer als auf eine Hauptquelle
der gesteigerten Ansprüche hin; aber es ist psychologisch unmöglich,
durch einfache Verfügungen Abhülfe zu schaffen, so lange die
Schulbehörden erklären, sich nicht auf den Standpunkt stellen zu
können, dass nur auf wenige Unterrichtsgegenstände Werth gelegt wird,
wie es der Geh. Oberregierungsrath Bonitz bei der Debatte über den
Cultusetat im preussischen Abgeordnetenhause gethan hat. Ich behaupte,
dass +nur+ Lateinisch und Griechisch Hauptgegenstände in dem Sinne
sind, dass eine entschiedene Unreife in einem derselben ein Hinderniss
der Versetzung sein darf und muss. Dagegen ist es ganz gleichgültig,
ob ein Schüler der Quarta sicher im elementaren Rechnen ist, oder
ob ein Schüler der Tertia Genügendes in der Geometrie leistet; wenn
er mathematische Anlage hat, so holt er das in den oberen Klassen
mit spielender Leichtigkeit ganz unvermerkt durch den mathematischen
Unterricht nach, und wenn er solche nicht hat, wie thatsächlich etwa
zwei Drittel der Menschen sie nicht haben, so ist es eine unbillige
Härte, ihm wegen solchen Mangels seine Carriere zu verderben und seinen
Eltern schwere Opfer aufzuerlegen. Was der mathematische Unterricht
in den letzten drei Jahren bei Unbefähigten überhaupt leisten kann,
den Hinweis auf die Strenge der mathematischen Beweisführung, das
leistet er auch dann, wenn das Auswendiglernen dieser Beweise und die
Fertigkeit im Aufgabenlösen unbefriedigend erscheint.

Ebenso verkehrt ist es, die deutsche Grammatik in den unteren oder den
deutschen Aufsatz in den oberen Klassen zu einem für die Versetzung
massgebenden Hauptgegenstand aufzubauschen, während letzterer bei der
Abgangsprüfung allerdings als solcher gelten muss. Der Mangel an
deutscher Grammatik wird später durch den Ueberfluss an lateinischer
und griechischer ausreichend ersetzt; die Entwickelung des Stils aber
tritt meist plötzlich und stossweise bei Erlangung einer gewissen
Geistesreife ein, und die Unzulänglichkeit des Stils in Sekunda ist
kein Hinderniss dafür, dass der Betreffende in Prima den besten Aufsatz
der Klasse liefert. Das Französische kann auf dem Gymnasium niemals
eine besondere Wichtigkeit beanspruchen, theils deshalb nicht, weil
die ihm zugetheilte Stundenzahl thatsächlich zu gering ist, um etwas
Ordentliches darin verlangen zu können, theils deshalb nicht, weil es
in keinem Gegenstande leichter und gebotener ist, sich durch Lektüre,
Conversationsstunden u. s. w. nach Abgang von der Schule fortzubilden,
als in diesem, also grade hier die Mängel der Schulbildung am ehesten
nachgeholt und ausgeglichen werden können, wozu nach der Schulzeit
weit eher Musse zu finden ist als während derselben. Die Fächer,
welche hauptsächlich das Gedächtniss in Anspruch nehmen (Geschichte,
Geographie, Naturkunde) verlangen am allerwenigsten den Fortbau auf
einem in den vorhergehenden Klassen gelegten Grunde; man kann bei ihnen
anfangen, wo man will, und hat bis zur Abgangsprüfung doch alles in
den unteren und mittleren Klassen Gelernte wieder spurlos vergessen.
Der Physikunterricht der obersten Klassen endlich besitzt seinen Werth
lediglich in dem Hinweis auf den strengen Kausalzusammenhang der
Naturprocesse und auf das Wesen der experimentellen Induction; dieser
Zweck muss durch die Theilnahme am Unterricht selbst erreicht werden,
und es kommt gar nicht darauf an, wie viel von dem mitgetheilten
Wissensstoff im Gedächtniss behalten wird. Die Entlastung von
Memorirstoff sollte vor allen Dingen beim Religionsunterricht beginnen,
insbesondere bei demjenigen der bereits Confirmirten; nichts wird von
den christlichen Abiturienten als eine drückendere Härte empfunden,
als dass sie zu allen sonstigen Wiederholungen hinzu sich noch mit dem
Auswendiglernen von Katechismus und Kirchenliedern plagen müssen, von
dem ihre jüdischen Mitschüler befreit sind.

Man kann nicht von jedem Schüler verlangen, dass er sich für alle
Unterrichtsgegenstände gleichmässig interessiren soll; jeder aber
wird durch Anlage und Neigung auf gewisse Nebenfächer hingewiesen
sein, in denen er schon durch die blosse Theilnahme am Unterricht gut
beschlagen ist. Das gerade verleidet unserer Jugend die Schule, dass
ein gleiches Interesse für Alles von ihr verlangt wird, wobei aber für
das Meiste ein bloss erzwungenes Interesse herauskommt. Wer in Latein
und Griechisch Befriedigendes leistet, der sollte unbedenklich versetzt
werden, wofern nur die Leistungen in allen Nebenfächern sich zu einem
befriedigenden Gesammtergebniss kompensiren, also ein Minus der einen
durch ein Plus der andern gedeckt wird; wer aber in Latein, Griechisch,
deutschem Aufsatz und Mathematik genügt, der müsste versetzt werden,
auch wenn er in allen anderen Fächern nicht genügt, und das Urtheil
über die Fertigkeiten dürfte auch nicht den allergeringsten Einfluss
auf die Versetzung haben.

Nach ähnlichen Grundsätzen wurde in meiner Jugend in den mir bekannten
Schulen thatsächlich verfahren, und die Endresultate waren bessere
als heute, wo trotz aller Erschwerung des Schulgangs und trotz
der vermehrten häuslichen Aufgaben die Leistungen in den beiden
Hauptgegenständen des Gymnasiums im Sinken sind. Früher, wo der
häusliche Fleiss sich in der Hauptsache auf Latein und Griechisch
beschränkte, und Jeder die seiner Neigung nicht entsprechenden
Unterrichtsstunden ungestraft zur Abspannung seiner Aufmerksamkeit,
d. h. zur Erholung und Kräftigung derselben für die nächsten Stunden
benutzen konnte, da wurde weit mehr gelernt, als jetzt, wo die multa
das multum unmöglich machen, und die gesteigerte Intensität des
Unterrichts in allen Stunden ohne Ausnahme (theilweise in Verbindung
mit dem Wegfall des Nachmittagsunterrichts) die durchschnittliche
Aufnahmefähigkeit der Schüler für den gesammten Unterricht herabsetzt.

Dass es wirklich die Steigerung der Ansprüche in den Nebenfächern
ist, welche die Leistungsfähigkeit der Schüler herabsetzt und sowohl
direkt wie indirekt zu einer das Uebel nur noch verschlimmernden
Vermehrung der häuslichen Arbeiten zwingt, das sieht man am besten an
einem Vergleich zwischen Gymnasium und Realschule; die letztere hat
mehr Schulstunden und mehr häusliche Arbeiten als das erstere, und
trotzdem leistet sie noch weniger als dieses, weil ihr in noch weit
höherem Grade die Koncentration auf wenige Hauptfächer fehlt. Fragt man
aber, wodurch die Schulbehörden zu einer Steigerung ihrer Ansprüche
in den Nebenfächern der Gymnasien gegen früher gedrängt worden sind,
und wodurch sie in dieser falschen Stellung festgehalten werden, so
ist es offenbar der Zug der Zeit nach Verstärkung der Bildung in den
Realwissenschaften, d. h. eine falsche Anticipation der realistischen
Fachbildung durch die Schule als allgemeine Bildungsanstalt, oder
mit anderen Worten eine fehlerhafte Koncurrenz der Gymnasien mit
dem Lehrziel der Oberrealschulen und Realgymnasien, welche eben als
verschiedene Grade der Verquickung von allgemeinen Bildungsschulen mit
Fachschulen zu charakterisiren sind. Die Schulbehörden haben nur den
Fehler begangen, dem Andrängen nach vermehrter Berücksichtigung der
Realwissenschaften auf den Gymnasien zu sehr nachzugeben, und zwar
nicht sowohl in Vermehrung der Stundenzahl, als vielmehr in Steigerung
der Anforderungen an die Schüler. Die sich jetzt am lautesten über die
Ueberbürdung beklagen, sind gerade diejenigen, welche die Regierung
in die falsche Position gedrängt haben und auf diesem Wege immer
weiter drängen möchten; gelänge es dieser Richtung, die alten Sprachen
im Gymnasium zu Gunsten der Realwissenschaften noch erheblich zu
beschränken, d. h. das Gymnasium der Realschule ähnlicher zu machen,
so würde damit die Ueberbürdung der Gymnasialjugend noch über die der
jetzigen Realjugend hinauswachsen, weil die alten Sprachen doch immer
Hauptgegenstände würden bleiben müssen, während sie schon auf dem
jetzigen Realgymnasium in den oberen Klassen nur noch ein Nebenfach
darstellen.

So lange die öffentliche Meinung diesen letzten Grund der Ueberbürdung
nicht erkennt und ihren Einfluss auf die Schulbehörden nicht in
umgekehrter Richtung wie bisher geltend macht, so lange werden
alle Palliativmittel sich als wirkungslos erweisen; erst wenn die
Schulbehörden ihr Aufsichtspersonal dahin instruiren, bei den
Versetzungs- und Abgangsprüfungen nur den Hauptgegenständen Wichtigkeit
beizumessen, bei den Nebenfächern aber der Individualität der Schüler
volle Rechnung zu tragen, erst dann werden die Lehrer der Nebenfächer
aufhören können, sich der Versetzung eines in ihrem Fache nicht
genügenden Schülers zu widersetzen. Dann wird wieder mehr Freiheit für
Lehrer und Schüler und mit ihr mehr Freudigkeit und Liebe zur Arbeit
in die Schule ihren Einzug halten, die jetzt durch den Anspruch, das
Klassenziel von allen zu versetzenden Schülern erreicht zu sehen, mehr
und mehr einer mechanischen Drillthätigkeit gewichen ist. Es wird sehr
wohl möglich sein, die Klassenziele in den Nebenfächern sogar auf der
Höhe zu erhalten, auf welche sie durch die fachmässig gebildeten Lehrer
hinaufgeschraubt sind, sobald man nur darauf verzichtet, alle Schüler
dieses Ziel erreichen zu sehen. Dann werden die Schüler allerdings
nicht mehr mit so einförmig gleichmässiger Bildung wie jetzt die Schule
verlassen, sondern der eine mehr in diesen, der andere mehr in jenen
Fächern gebildet, alle aber mit einem gegen jetzt erhöhten geistigen
Niveau und mit unzerstörter Geistesfrische und Lernfreudigkeit. --

Unter solchen Voraussetzungen allein wird es auch möglich sein,
die häuslichen Arbeiten auf das zu beschränken, worüber sie aus
idealem Gesichtspunkt nicht hinausgreifen sollten: auf Vorbereitung
und Wiederholung. Man hat sich zwar gegenwärtig allgemein daran
gewöhnt, die häuslichen Arbeiten als eine unentbehrliche Ergänzung
des Schulunterrichts anzusehen, aber ich halte diesen Gesichtspunkt
für entschieden falsch, und meine, dass dessen Falschheit Jedem
ohne Weiteres einleuchten müsste, wenn nicht die Gewöhnung an das
Gegentheil als an den normalen Zustand die Unbefangenheit des Urtheils
aufhöbe. Die Schule ist dazu da, um der Jugend die nöthige allgemeine
Bildung einzupflanzen, und wenn sie sich dazu unfähig erklärt ohne
Zuhülfenahme des Hauses, so beweist sie damit nur, dass entweder in
ihrer Organisation ein Fehler steckt, oder dass die Lehrer die ihnen
obliegende Aufgabe theilweise auf das Haus abzuwälzen bequemer finden.

Zehn Stunden Handarbeit findet man heute bereits zuviel und steuert
auf den achtstündigen Normalarbeitstag für alle Arbeiter hin; sollte
da nicht achtstündige Arbeitszeit für die Kopfarbeit Erwachsener
erst recht als unüberschreitbares Maximum gelten, und sollten nicht
drei Viertel dieses Quantums die allerhöchste, aus hygienischen
Rücksichten an jugendliche, unreife Gehirne zu stellende Zumuthung
sein? Dieses Maximum wird aber mit 34-38 Wochenstunden (in Gymnasien
und Realgymnasien) thatsächlich erreicht und die hinzutretende
Inanspruchnahme für häusliche Arbeiten ist eine auf keine Weise zu
rechtfertigende Ueberanspannung. Es hat weit schädlichere Folgen,
wenn man bei geistiger, als wenn man bei körperlicher Arbeit die
gesundheitlich zulässige Grenze überschreitet; während aber der Staat
den jugendlichen Fabrikarbeitern durch gesetzliche Beschränkungen der
Arbeitszeit ohne Rücksicht auf die dadurch herbeigeführte Verringerung
des Familieneinkommens seine Fürsorge widmet, stützt er sich darauf,
dass Schulmännerkonferenzen eine 3-3½-stündige häusliche Arbeitszeit
neben 36 wöchentlichen Schulstunden für keine Ueberbürdung der
reiferen Jugend erklären, anstatt darin den Wahrspruch einer bei der
Angelegenheit dringlichst interessirten +Partei+ zu erblicken. Die
Schulmänner haben ohne Zweifel das Interesse, die Arbeitsleistung
der Schule, d. h. ihre eigene Arbeitsleistung durch Mitanspannung
des Hauses zu erleichtern; das Haus aber hat um so mehr Grund,
diesem Uebergriff zu wehren, als derselbe eben so unpädagogisch
wie gesundheitswidrig ist, und wenn die fehlerhafte Organisation
der Schule, die Unfähigkeit zur selbstständigen Erfüllung ihrer
Aufgabe, bis zu einem gewissen Grade als Entschuldigungsgrund für
diesen Uebergriff gelten kann, so liegt darin eine um so stärkere
Aufforderung, an diese fehlerhafte Organisation die bessernde Hand zu
legen.

Die häuslichen Arbeiten sind unpädagogisch. Mit diesem Satz bin ich
sicher, den allgemeinen Widerspruch hervorzurufen, weil die Schulmänner
das Publikum seit Generationen an die entgegengesetzte Ansicht zu
gewöhnen gewusst haben. Als Grund wird angeführt, dass durch die
häuslichen Arbeiten die Jugend zu +selbstständigem Arbeiten+ angeleitet
werde. Unter „selbstständigem Arbeiten“ kann man zweierlei verstehen:
erstens das Studium selbstgewählter Wissenszweige und die Bearbeitung
selbstgewählter Aufgaben, und zweitens die zwangsweise Lösung
gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch und erleichternden Verkehr
mit dritten Personen. Der erste Zweck stellt eine Ausnahme dar, denn
er passt bekanntlich nicht für die Schule im Ganzen, sondern nur für
die reifste Stufe der Schuljugend, und für diese halte auch ich die
Privatlektüre und die freiwilligen Arbeiten für höchst wünschenswerth.
Aber bei der jetzigen Erschöpfung der Schüler hören die sogenannten
freiwilligen Arbeiten ganz auf, oder sie werden selbst wieder zu
unfreiwilligen häuslichen Arbeiten mit einem gewissen Spielraum in
der Wahl der Gegenstände; in beiden Fällen geht ihr pädagogischer
Werth als Gewöhnungsmittel an Spontaneität der Arbeit verloren. Nur
besonders begabte und zugleich intensiv strebsame Köpfe können trotz
der Ueberbürdung die Kraft und Frische behalten, mit Privatstudien
ihren persönlichen Neigungen zu folgen; bei der Mehrzahl aller Schüler
bewirkt das heutige System der häuslichen Arbeit erfahrungsmässig nicht
die Lust zu selbstständigen Arbeiten, sondern bloss den Ekel vor aller
Geistesarbeit, einen so gründlichen und dauerhaften Ekel, dass er nach
der Erholung der ersten Studiensemester beim Biere nur noch durch den
Zwang des Brotstudiums überwunden zu werden pflegt. Der Erfolg spricht
also entschieden gegen die pädagogisch richtige Wahl des Mittels zum
Zweck; die Unzweckmässigkeit desselben ist aber auch deductiv zu
erweisen.

Der eigentliche, regelmässige und allgemeine Zweck der häuslichen
Arbeiten im gewöhnlichen Sinne des Worts kann nur der zweitgenannte
sein: die zwangsweise Lösung gestellter Aufgaben ohne Gedankentausch
und erleichternden Verkehr mit dritten Personen. Dass dieser Zweck
durch Klausurarbeiten in der Schule wirklich erreicht werden kann und
thatsächlich erreicht wird, ist zweifellos; dass er +nur+ durch
häusliche Arbeiten erreicht werden könne, ist also völlig unhaltbar,
vielmehr sind solche für diesen Zweck ganz überflüssig, wofern nur die
Schule einen genügenden Theil ihrer Zeit auf Klausurarbeiten verwendet.
Dass aber dieser Zweck überhaupt durch häusliche Arbeiten erreicht
werden könne, ist von zwei Voraussetzungen, die beide bei der Mehrzahl
der Schüler offenbare Fictionen sind, abhängig: erstens dass die
Arbeiten wirklich zu Hause gefertigt, und zweitens, dass sie ohne Hülfe
dritter Personen und ohne unerlaubte Hülfsmittel gefertigt werden.

Bekanntlich wird ein Theil der weniger kontrolirten Arbeiten gar nicht,
ein anderer Theil in der Schule (theils in Zwischenstunden, theils
in weniger scharf kontrolirten Schulstunden), ein dritter Theil mit
fremder Hülfe, ein vierter vermittelst unerlaubter Hülfsmittel (älteren
Klassenheften, gedruckten Uebersetzungen u. s. w.) gemacht; in allen
diesen Fällen wird der Zweck der häuslichen Arbeiten, und zwar nicht
nur der pädagogische, sondern auch der Lehrzweck verfehlt, und an seine
Stelle tritt die unpädagogische Gewöhnung der Schüler an Unredlichkeit,
Täuschung, Schwindeleien und Umgehung der obliegenden Pflichten. Je
mehr der Unterricht den Charakter schablonenhafter Dressur annimmt,
desto leichter sind die älteren Klassenhefte zu missbrauchen; je
besser und billiger die sogenannten Eselsbrücken werden, desto
nutzloser werden die Präparationen, da die allein werthvolle Uebung
im selbstständigen Konstruiren der Sätze dabei wegfällt. Je höher
die Anforderungen der Schule an die häuslichen Arbeitsleistungen in
allen Fächern gespannt werden, desto stärker wird der Anreiz, aus
naturgemässem Selbsterhaltungstriebe oder aus berechtigter Nothwehr
gegen die Ueberbürdung solche sich darbietende Erleichterungsmittel zu
brauchen, desto mehr wirkt die Schule als direkte Verführerin auch der
gewissenhafteren Schüler zum Betrug, desto tiefer sinken naturgemäss
die durchschnittlichen Klassenleistungen, weil das Unterrichtssystem
auf Voraussetzungen fusst, die nicht erfüllt werden. Was aber die
persönliche Selbstständigkeit der Schüler bei der Anfertigung
häuslicher Arbeiten betrifft, so ist dieselbe schon da aufgehoben, wo
mehrere Schüler sich zu gemeinsamer Arbeit vereinigen; sie wird in
ihr striktes Gegentheil verwandelt, wo die Schule, wie es oft genug
vorkommt, bei Schülern von nicht besonderer Fassungskraft geradezu auf
die unterstützende Mitwirkung des Hauses rechnet. Am widersinnigsten
sind die häuslichen Arbeiten in der Mathematik, da sie erfahrungsmässig
doch nur von ganz Wenigen selbstständig gelöst, von den Uebrigen aber
bloss abgeschrieben oder mit fremder Hülfe gefertigt werden.

Der begabte Schüler, der in den Schulstunden allein genug lernt zur
Erreichung des Klassenziels, ist sachlich im Rechte, wenn er die für
ihn überflüssige Plage der häuslichen Arbeiten geschickt umgeht; der
unbegabte gewissenhafte wird unter ihrer Last erdrückt und verfehlt
entweder das Ziel der Schule oder kommt gebrochen an Geist und Körper
aus ihr hervor; der unbegabte gewissenlose wird zum Schwindel verleitet
und verfehlt das Ziel, weil es von seinesgleichen ohne gewissenhafte
Erfüllung aller Anforderungen nicht zu erreichen ist; die mittleren
Köpfe schlagen sich zur Noth durch, verlassen aber endlich mit
gerechtem Groll, mit Ueberdruss und Bitterkeit die Schule. Die Lehrer
werden durch die Kontrole der Unredlichkeit in einen beständigen Krieg
mit den Schülern hineingedrängt, an dessen Stelle bei dem Mangel
häuslicher Arbeit sofort die wohlthuendste Eintracht träte; auch werden
sie durch Beurtheilung der Schüler nach dem häuslichen Fleiss in eine
falsche Richtung hin, und von der allein massgebenden Beurtheilung nach
den Leistungen abgelenkt.

Angenommen, es wäre von den jetzigen Schulstunden keine einzige
disponibel zu machen, um die Anfertigung der deutschen und
fremdsprachlichen Aufsätze und mathematischen Arbeiten aus dem Hause in
die Schule zu verlegen, so wäre es immer noch besser, einen Nachmittag
in jeder Woche mit zwei Stunden zur Anfertigung dieser Arbeiten unter
Klausur anzusetzen, als den jetzigen unpädagogischen Standpunkt
zu belassen; ebenso müsste ein grösserer Theil der Lektürestunden
zu kursorischer Lektüre ohne Präparation verwandt werden, um den
Schaden der jetzt allgemein üblichen Präparation mit Uebersetzung
einigermassen wieder gut zu machen. Erst mit der Verlegung der Aufsätze
und mathematischen Aufgaben unter Schulaufsicht würde die Beurtheilung
derselben zu dem, was sie doch sein soll, zu einem Massstabe für
die Leistungen des Schülers, und erst mit ihr würde der bei der
häuslichen Anfertigung verfehlte pädagogische Zweck der Gewöhnung an
selbstständiges Arbeiten wirklich erreicht werden.

Jedenfalls darf der jetzige Zustand nicht länger fortbestehn: entweder
muss die Zahl der Schulstunden beträchtlich verringert werden, oder die
Schule muss in der Hauptsache ohne Zuhülfenahme der häuslichen Arbeiten
ihre Aufgabe erfüllen, und es ist nicht schwer zu sehen, welches
dieser beiden Ziele mehr Aussichten für praktische Verwirklichung
bietet. Aber die durchaus gebotene Entlastung der Schüler, mag man sie
nun anstreben auf welchem der beiden Wege man wolle, setzt immer als
Bedingung ihrer Möglichkeit voraus, dass die Nebenfächer wieder wie
früher wirklich als +Neben+fächer behandelt werden und aufhören, für
die Versetzungs- oder Abgangs-Reife einen mitbestimmenden Einfluss zu
besitzen.



XI.

Die preussische Schulreform von 1882.


Durch die Circularverfügung des preussischen Unterrichtsministeriums
vom 31. März 1882 (Berlin bei W. Hertz), welche das Ergebniss
langjähriger behördlicher Erwägungen und Konferenzen darstellt, dürfte
für längere Zeit in unserem höheren Schulwesen ein stabiler Zustand
geschaffen sein, der erst nach Einsammlung langjähriger weiterer
Erfahrungen die Hoffnung auf weitergehende Reformen offen lässt. Es
liegt mir deshalb nahe, das bisher Erreichte mit den Forderungen zu
vergleichen, welche ich im Jahre 1875 in meiner Schrift: „Zur Reform
des höheren Schulwesens“ aufgestellt und begründet hatte.

Ich hatte dort eine mässige Aenderung des Gymnasiallehrplans zu
Gunsten der Realwissenschaften und des Französischen verlangt, ferner
eine officielle Anerkennung des Werthes der lateinlosen Realschulen
mit neunjährigem Kursus, die ich nicht als höhere allgemeine
Bildungsanstalten sondern als Mittelschulen (höhere Bürgerschulen) mit
angehängter Fachschule von dreijähriger Lehrdauer betrachte, und hatte
endlich gewünscht, dass die vorhandenen Realschulen mit Latein entweder
in reorganisirte Gymnasien oder in lateinlose Realschulen umgewandelt
würden. Diese Wünsche sind durch die fragliche Ministerialverfügung,
wo nicht erfüllt, doch ihrer Erfüllung näher gerückt. Wie die
Unterrichtsordnung von 1859 zum ersten Male die Realschulen mit
Latein officiell recipirte und einen Normallehrplan für dieselben
aufstellte, so sind jetzt die lateinlosen Realschulen mit neunjähriger
Lehrdauer officiell recipirt und mit einem Normallehrplan ausgestattet
worden; im Gymnasiallehrplan ist eine ausreichende Verstärkung
der Realwissenschaften und eine allerdings nicht ausreichende des
Französischen auf Kosten des Lateinischen angeordnet, und in dem
bisherigen Realschullehrplan ist durch Verstärkung des Lateinischen
auf Kosten der Naturwissenschaften wenigstens eine Annäherung an das
Gymnasium erzielt worden. Die Verfügung unterscheidet nunmehr folgende
Arten von Schulen: Gymnasien, Realgymnasien, (früher Realschulen
erster Ordnung), Oberrealschulen (früher neunklassige Gewerbe-
und Handelsschulen), Progymnasien, Realprogymnasien, Realschulen
(eigentlich Oberprorealschulen), alle drei mit siebenjähriger
Lehrdauer, und endlich höhere Bürgerschulen, d. h. sechsklassige
Schulen ohne Latein mit Französisch und Englisch, deren Lehrplan
sich von demjenigen der „Realschulen“ fast nur durch das Fehlen der
obersten Klasse unterscheidet, die aber eine in sich abgeschlossene
Bildung geben sollen. Betrachtet man die „Oberrealschulen“ als mittlere
Schulen mit aufgesetzter dreiklassiger Fachschule, so fällt der
innere Unterschied zwischen Oberrealschulen, Realschulen und höheren
Bürgerschulen fort und es bleibt nur die äussere Differenz in der
Lehrdauer bestehen.

Wenn schon in Bezug auf die Recipirung der „Oberrealschule“ und
in Bezug auf die gegenseitige Annäherung des Gymnasiums und
„Realgymnasiums“ die neueste Verfügung als ein wichtiger Fortschritt
in der Entwickelung unseres Unterrichtswesens angesehen werden darf,
so kann man auch den Geist, in welchem die beigegebenen Erläuterungen
abgefasst sind, nur mit Freuden begrüssen. Ueberall wird auf
Beschränkung im Lehrstoff, namentlich im Memorirstoff, gedrungen,
und vor mechanischer Beurtheilung der Schüler nach dem Ausfall der
schriftlichen Klassenarbeiten gewarnt; die übermässige Anspannung
der Schüler, besonders durch häusliche Arbeiten, wird nicht mit
Unrecht grossentheils auf eine Ueberspannung der Lehrziele der Schule
zurückgeführt, die zumeist aus der specialistischen Vorbildung der
Lehrer entspringt.

Was nun zunächst die Veränderungen im Gymnasiallehrplan betrifft,
so hat den äusseren Anstoss zu denselben der Wunsch gegeben, die
Entschliessung der Eltern über die Laufbahn ihrer Söhne um ein Jahr
hinauszuschieben; d. h. das Gymnasium und die bisherige Realschule
erster Ordnung haben durch Verlegung des Beginns des griechischen
Unterrichts nach Tertia eine nahezu übereinstimmende Quarta erhalten,
so dass die Wahl zwischen beiden Schulen erst mit dem Eintritt in die
Tertia erforderlich wird. Das Griechische würde dabei nichts verlieren,
wenn in allen mittleren und oberen Klassen sieben Wochenstunden
statt der bisherigen sechs für dasselbe angesetzt wären; es würde
dann vielmehr durch Koncentration des Unterrichts und Vermehrung der
Lektürestunden in Obersekunda und Prima geradezu gewinnen. Leider ist
aber die Zahl von sieben Stunden nur für Tertia und Secunda angesetzt,
während man es in Prima bei sechs Stunden belassen hat, von denen eine
nach wie vor (trotz des Wegfalls des griechischen Examenscriptums) den
Extemporalien und der grammatischen Repetition gewidmet bleiben soll.
In diesem Punkte ist die Veränderung unbedingt eine Verschlechterung,
ebenso wie in der Vermehrung des geographischen und geschichtlichen
Unterrichts in den drei untersten Klassen um je eine Stunde.

Ueber Unzulänglichkeit der geographischen und geschichtlichen Bildung
ist noch wenig Klage geführt, und wo eine solche bestände, würde eine
Vermehrung des Memorirstoffes in den untersten Klassen sich doch als
erfolglos erweisen, um auf sechs bis neun Jahr später das Wissen des
Abiturienten zu erhöhen. Dagegen kann die formale Bildung des Geistes
durch grammatische Schulung in den Unterklassen nicht gründlich genug
genommen werden, und so lange die lateinische Sprache diejenige ist, an
deren Grammatik diese Schulung vollzogen wird, kann dem lateinischen
Unterricht in den Unterklassen kaum eine zu hohe Stundenzahl überwiesen
werden. Es wäre deshalb wünschenswerth, diese Aenderung rückgängig
zu machen, d. h. dem Lateinischen die zu Gunsten der Geographie
und Biographien abgenommene Wochenstunde zurückzugeben. Geschähe
dies, so würde auch das Lateinische gegen solchen Zuwachs von drei
Jahres-Wochenstunden in den Unterklassen ohne Nachtheil einen Verlust
von zwei Jahres-Wochenstunden in Prima ertragen können, mit denen das
Griechische auf seinen bisherigen Stand zu ergänzen wäre.

Für den französischen Unterricht hatte ich von Quarta bis Prima die
Erhöhung der Wochenstunden von zwei auf drei verlangt; statt dessen ist
nur in Quarta die Erhöhung von zwei auf fünf erfolgt. Nimmt man an,
dass letztere einer Vermehrung in Quarta und Tertia von zwei auf drei
gleichkommt, so bliebe noch solche in Secunda und Prima zu wünschen
übrig, und zwar zu Gunsten einer Ersetzung des lateinischen Aufsatzes
durch den französischen. Die „Circularverfügung“ gibt zu, dass es
gegenwärtig ein unerreichbares Ziel wäre, den lateinischen Aufsatz zum
Ausdruck für die Gedanken der Schüler machen zu wollen, und beschränkt
denselben auf den durch die Lektüre zugeführten Gedankenkreis und
Wortschatz (S. 20). Aber auch innerhalb dieser Beschränkung wird die
auf den lateinischen Aufsatz verwendete Zeit und Mühe nur noch bei
einer mehr als mittleren Lehrkraft fruchtbar zu machen sein, während
die gleiche Zeit und Mühe, auf den französischen Aufsatz verwendet,
viel reichere Früchte tragen muss. Das Mindeste, was als Postulat
festgehalten werden muss, ist das, dass den Gymnasien je nach den
ihnen zur Verfügung stehenden Lehrkräften freigestellt wird, entweder
den lateinischen, oder den französischen Aufsatz zu pflegen, und im
letzteren Falle in Secunda und Prima eine lateinische Wochenstunde an
das Französische abzugeben.

Die Verstärkung des mathematischen Unterrichts ist in genügender
Weise erfolgt. In Secunda und Prima sind ihm vier Stunden wöchentlich
gesichert, und wenn die Stundenzahl in Tertia bei drei belassen ist,
so ist zum Ersatz dafür in Quinta und Quarta je eine Wochenstunde mehr
angesetzt. Da nunmehr der geometrische Unterricht schon in Quarta
beginnt, und in Quinta durch geometrisches Zeichnen vorbereitet wird,
so kann derselbe in Tertia und Untersecunda entsprechend beschränkt,
und dadurch die nöthige Zeit für gründlichere Durcharbeitung der
arithmetischen und algebraischen Klassenpensa gewonnen werden (S.
24-25). Dass die Stunde für geometrisches Zeichnen in Quinta durch
Verminderung der Religionsstunden von drei auf zwei gewonnen worden
ist, kann nur gebilligt werden, da zwei wöchentliche Religionsstunden
in allen Klassen der höheren Schulen ausreichend genannt werden müssen.

Der naturwissenschaftliche Unterricht litt bisher darunter, dass
ihm in Sekunda nur eine Stunde zugewiesen war, und es war deshalb
gerechtfertigt, ihm die zweite Stunde auf Kosten des Lateinischen
zuzutheilen. Die Naturkunde, deren Unterricht bisher in Quarta eine
Unterbrechung erlitt, in dieser Klasse ebenfalls mit zwei Stunden
auszustatten, dazu lag eigentlich kein Bedürfniss vor; man hat indessen
einer starken Zeitströmung Rechnung getragen, indem man von den sechs
durch Wegfall des Griechischen verfügbar werdenden Stunden zwei der
Naturkunde zuwies (wie drei dem Französischen und eine der Geometrie).

Im Grossen und Ganzen verfolgt die neueste Reform des
Gymnasiallehrplanes den rechten Weg, wenngleich die Beeinträchtigung
des Griechischen -- mag sie an sich unerheblich scheinen -- sehr zu
bedauern bleibt und früher oder später wieder gut gemacht werden muss.
Das wichtigste Merkmal der Reform ist, dass das Gymnasium wieder um
einen Schritt weiter geführt ist in der Abstreifung des Charakters
als „lateinische Schule“; die Einbusse von neun Jahres-Wochenstunden
wird die Leistungen im Lateinisch-Schreiben nothwendig immer mehr
herabsetzen, so dass in etwa einem Jahrzehnt nach der Verfügung die
Unhaltbarkeit des lateinischen Aufsatzes immer einleuchtender werden
muss. Dann wird auch die Zeit gekommen sein, denselben durch den
französischen Aufsatz zu ersetzen, und das Griechische wieder in seine
ungeschmälerten Rechte einzusetzen.

Gehen wir nun zu dem Lehrplan des „Realgymnasiums“ über, so fällt
zunächst in die Augen, dass in demselben das Lateinische zehn
Jahres-Wochenstunden gewonnen hat, wie es im Gymnasiallehrplan deren
neun verloren hat. Die Differenz der lateinischen Jahres-Wochenstunden
zwischen Gymnasium und „Realgymnasium“, welche bisher 42 betrug, und
gegenwärtig auf 23 verringert ist, würde auf 18 sinken, wenn für die
drei untersten Klassen völlige Uebereinstimmung durch Uebertragung
des Gymnasiallehrplans auf die „Realgymnasien“ hergestellt würde;
warum diese Konformität nicht schon hergestellt ist, obwohl die
Versetzung der Schüler aus der einen Art von Anstalt in die gleichen
Klassen der anderen stattfinden soll, ist mir unerfindlich. Ebenso
wunderlich erscheint die Differenz im Geschichtsunterricht, wonach das
Gymnasium von den vier obersten Jahreskursen zwei, das Realgymnasium
deren nur einen der alten Geschichte widmet; das sieht so aus, als
sollte die Geschichte des Alterthums nicht zu den „Realwissenschaften“
gerechnet werden. Die gegenwärtige Zahl lateinischer Stunden, nämlich
sechs in Tertia und fünf in Sekunda und Prima, dürfte in der That
ausreichen, um auf Grund hinlänglicher grammatischer Schulung eine
fruchtbare Lektüre lateinischer Klassiker zu ermöglichen; da aber die
einseitige lateinische Lektüre ohne Ergänzung durch die griechische
nicht ausreicht, dem Geiste eine klassisch humanistische Bildung zu
gewähren (wie die griechische Lektüre allein es allerdings vermöchte),
so kann auch der revidirte Lehrplan der Realschule erster Ordnung
die Verleihung des Namens „Realgymnasium“ keineswegs rechtfertigen.
Jedenfalls ist anzuerkennen, dass auch diese Reform mit ihrer
Verstärkung des altsprachlichen Unterrichts bei gleichzeitiger
Ausscheidung der organischen Chemie und Beschränkung der Mineralogie
und der Mathematik (in Quarta und Tertia) sich auf dem rechten Wege
befindet und als vorläufige Abschlagszahlung, als Verwirklichung
des augenblicklich Erreichbaren mit Dank hinzunehmen ist. Zu
bedauern bleibt neben der Ungleichmässigkeit des Lehrplans in den
drei untersten Klassen der Uebelstand, dass die „Realgymnasiasten“
noch immer mit zwei Wochenstunden mehr belastet sind, als die
Gymnasiasten, was jedenfalls einer späteren Abstellung bedarf, da
die Gesammtleistungen der Realgymnasien keinesfalls eine stärkere
Inanspruchnahme des Schülers rechtfertigen.

So lange zwischen reformirtem Gymnasium und Oberrealschule noch
als dritte Gattung das „Realgymnasium“ besteht, so lange wird auch
das Streben der Realgymnasien dauern, die an ihre Abgangsprüfung
geknüpften Berechtigungen zu erweitern. Ohne das Gewicht der einer
solchen Erweiterung entgegenstehenden Bedenken zu unterschätzen,
wird man doch auch die Naturgemässheit eines solchen Strebens
anerkennen, und wird unter Beibehalt der bisherigen Bestimmungen den
Realabiturienten wenigstens für den nachträglichen Erwerb der an die
Gymnasialabgangsprüfung geknüpften Berechtigungen die möglichsten
Erleichterungen gönnen. Bis jetzt muss in solchem Falle eine
Nachprüfung im Lateinischen, Griechischen und in der alten Geschichte
abgelegt werden; es wäre nicht mehr als billig, die gegenwärtig sehr
verringerten Mehrleistungen des Gymnasiums im Lateinischen durch die
des Realgymnasiums im Französischen und Englischen als kompensirt
anzusehen, ebenso die Nachprüfung in der alten Geschichte fallen zu
lassen und ausschliesslich diejenige im Griechischen aufrecht zu
erhalten.



XII.

Der Streit um die Organisation der höheren Schulen.


Wohl noch zu keiner Zeit war das Bewusstsein einer Reformbedürftigkeit
unseres höheren Schulwesens so allgemein verbreitet wie jetzt, und
das Gefühl, dass die preussische Reform vom 31. März 1882 nur eine
unzulängliche Abschlagszahlung gewesen ist, verschärft sich zusehends.
Leider besteht nur noch immer kein Einverständniss über das, was
geschehen soll, um die Einrichtungen unserer höheren Schulen den
Ansprüchen der modernen Bildung anzupassen. Die Regierungen haben
deshalb einen schweren Stand, weil sie beim besten Willen zur Abhülfe
nicht wissen, auf wen sie hören sollen.

Ohne Zweifel gibt es eine Anzahl denkender Männer, besonders in
Schulkreisen, welche den gegenwärtigen Zustand für einen allen
Bedürfnissen entsprechenden und durchaus keiner Aenderung bedürftigen
halten; aber solche bilden doch wohl eine sehr kleine Minderheit,
während die Mehrzahl Aenderungen bald in diesem, bald in jenem Sinne
für wünschenswerth oder gar nothwendig erachtet. Insbesondere richten
sich die Bedenken gegen die Verschiedenartigkeit unserer höheren
Schulen, und selbst diejenigen, welche nicht eine vollständige
Einheitsschule als Ziel hinstellen, geben doch zu, dass es sich
empfehle, womöglich eine Einheit in dem unteren Theil der Klassen
herzustellen. Für Gymnasien und Realgymnasien hat die preussische
Reform diesem Wunsche insoweit Rechnung getragen, dass der Beginn
des Griechischen von Quarta nach Tertia verlegt ist und die früheren
Unterschiede im Lehrplan der unteren Klassen wenigstens annähernd
ausgeglichen sind. Es ist in der That nicht abzusehen, warum diese
Verähnlichung nicht zu einer vollständigen Gleichheit von Sexta
bis Quarta werden sollte, damit der Uebergang von der Quarta eines
Realgymnasiums zur Tertia eines Gymnasiums sich fortan ebenso leicht
bewerkstelligen lasse, wie jetzt der umgekehrte; dann erst würden
wir eine wirkliche Bifurcation oder Gabelung für die letzten sechs
Schuljahre haben.

Ein Theil der Anhänger der Gabelung geht aber weiter und fordert,
dass auch die zweijährige Tertia noch einheitlichen Lehrplan erhalte
und das Griechische erst in Sekunda beginne. Eine solche Beschränkung
der Gabelung auf die letzten vier Schuljahre würde allerdings eine
beträchtliche Beschränkung des Griechischen in der Gymnasialabtheilung
einschliessen. Diese Beschränkung des Griechischen wird von den
Einen als bedauerliche Folge mit in den Kauf genommen, während diese
Aussicht den Anderen so erwünscht scheint, dass sie geradezu als Motiv
zur Aufstellung der Forderung wirkt. Noch Andere wollen sogar das
Griechische ganz auf die Prima beschränken, also die Gabelung erst
dort beginnen lassen, doch sind dies bis jetzt vereinzelte Stimmen.
Wer soweit zu gehen bereit ist, der geht gewöhnlich auch gleich noch
weiter und weist das Griechische ganz aus der Schule hinaus auf
die Universität, sei es, dass er das Realgymnasium mit verstärktem
lateinischen Unterricht als Einheitsschule proklamirt, sei es, dass er
für Abschluss der höheren Schule mit der Obersekunda und Verlängerung
des Universitätsstudiums um zwei Jahre plaidirt.

Alle diese Bestrebungen haben noch das Gemeinsame, dass sie an
der lateinischen Sprache als einem Hauptunterrichtsgegenstand des
Einheitslehrplanes, wie weit der letztere nun auch hinaufreichen möge,
festhalten, also die lateinlose Oberrealschule entweder als höhere
Schule aufgehoben wissen wollen, oder aber als eine zweite Art von
höherer Schule neben dem gegabelten Realgymnasium bestehen lassen.
Dieser Gruppe stehen aber andere Tendenzen gegenüber, welche die
Oberrealschule mit in den Einheitslehrplan hineinziehen wollen. Wenn
doch das Griechische erst in Sekunda oder Prima beginnt, so scheint
es nicht unthunlich, das Lateinische erst zwei Jahre früher, also in
Tertia, beziehungsweise Sekunda beginnen zu lassen und den Lehrplan
der Unterklassen auf die Muttersprache und neuere Fremdsprachen zu
stützen. Ein solcher Lehrplan gestattet dann eine Trifurcation,
indem sich von Tertia (bezw. Sekunda) an die realistische und die
humanistische Richtung scheidet, von Sekunda (bezw. Prima) an aber
die letztere sich noch einmal in den Lehrplan mit und ohne Griechisch
spaltet. Auf der andern Seite kann der realistische Lehrplan sich
in den letzten Jahren noch einmal in eine neusprachliche und eine
mathematisch-naturwissenschaftliche Abtheilung sondern, so dass wir
eine Quadrifurcation erhielten, falls nicht das Griechische ganz von
der Schule ausgeschlossen wird.

Die Vertreter der Ansicht, dass der altsprachliche Unterricht erst
in mittleren Klassen beginnen sollte, berufen sich dabei auf das
Vorbild des schwedischen Schulwesens, in welchem die deutsche Sprache
aus praktischen Gründen zum Hauptgegenstand der Unterklassen erhoben
ist.[10] Sie stützen sich aber ausserdem noch auf politische und
sociale Erwägungen, insofern ein solcher Lehrplan es sehr erleichtert,
alle Schüler zuerst durch die Volksschule als Unterstufe, dann
durch eine Bürgerschule als Mittelstufe und endlich durch die
höhere Schule gehen zu lassen. Die sozialdemokratische Forderung
der allgemeinen Aufhebung des Schulgeldes und der Versetzung aller
Kinder bloss nach den Leistungen hat eine derartige Organisation des
Schulwesens zur logischen Voraussetzung. Dass eine solche Stufenfolge
nicht undurchführbar ist, zeigt ihre annähernde Verwirklichung im
schweizerischen Schulwesen. Alle politisch radikalen und social
nivellirungssüchtigen Elemente werden früher oder später diese
Forderung in ihr Programm aufnehmen, und es wäre nicht unmöglich, dass
die Schulreformfrage letzten Endes nicht nach pädagogischen Rücksichten
und kulturellen Masstäben, sondern im Gegensatz zu diesen durch die
politische und sociale Demokratisirungstendenz unserer Zeit entschieden
würde.

Es ist nämlich klar, dass die Masse bei einer solchen Schulorganisation
ebensoviel gewinnen würde, als die gebildeteren Stände Einbusse
erleiden müssten, und da die Masse an Zahl weit voransteht, so muss
der Verlust, den die geistige Aristokratie erleidet, aus socialen
dämonistischen Gesichtspunkt nothwendig gegen den Gewinn der breiteren
Volksschichten zurückstehen. Ob das geistige Kulturniveau des Volkes
als Ganzes bei einer solchen Schädigung des Bildungsgrades seiner
Aristokratie zurückgeht, das kümmert ja die Demokratie nicht, bereitet
ihr eher Schadenfreude. Die Interessenpolitik der kapitalistischen
Bourgeoisie oder der Liberalismus fürchtet die Verwirklichung des
demokratischen Programms in diesem Punkte nicht, weil die Wohlhabenden
überzeugt sind, dass sie in solchem Falle hinreichende Mittel haben
würden, um ihre Kinder durch Unterricht in theuren Privatschulen
besser, leichter und schneller als in der öffentlichen Volks- und
Mittelschule für die höhere Schule vorbereiten zu lassen. Diese
Unbequemlichkeit auf sich zu nehmen wäre die liberale Geldaristokratie
und der utilitarisch denkende Gewerbestand gern bereit, wenn dadurch
nur das für ihre Zwecke Nützliche, d. h. der neusprachliche und
mathematisch naturwissenschaftliche Lehrplan, in die Höhe kommt und
die vom Nützlichkeitsstandpunkt zwecklose Quälerei ihrer Kinder
mit alten Sprachen aufhört. Deshalb erhält die demokratische
Nivellirungstendenz aus dem Lager des Liberalismus mächtigen Vorschub,
wobei selbstverständlich alle Gabelung des Lehrplanes nur als
vorläufiges Zugeständniss gilt, in der Hoffnung und mit der Absicht,
dass es gelingen werde, den Beginn der Gabelung allmählich immer
weiter hinauszuschieben, bis endlich als allgemeine Einheitschule die
Oberrealschule oder eine ähnlich organisirte Anstalt ohne alte Sprachen
übrig bleibt. Das Ideal einer solchen Schule wird schon jetzt von
verschiedenen radikalen Schulreformern als Ziel hingestellt, als der
vollständige Bruch mit der Reaktion und den Schatten des Mittelalters
gepriesen und auf die geschichtlich naturwissenschaftliche Bildung
unserer Zeit gestützt.

Fragen wir uns nun, woher es kommt, dass das Gefühl der
Reformbedürftigkeit unseres Schulwesens gerade in dem letzten
Menschenalter so intensiv geworden ist, so ist die Antwort: weil alle
Eltern fühlen, dass ihre Kinder mit Lernstoff überbürdet werden und
in Folge dessen die wirklich durch die Schule erzielte Bildungsstufe
der Zöglinge zurückgeht. Blickt man auf die Geschichte des höheren
Schulwesens zurück, so sieht man, wie an die ursprüngliche Lateinschule
ein Unterrichtsgegenstand nach dem anderen angehängt wird, deren
jeder mit gutem Rechte einen Theil der nothwendigen allgemeinen
Bildung auszumachen beansprucht. Sollen unsere Kinder sich nicht
vollends dumm lernen, so ist eine Verminderung der vom Lehrplan an
dieselben gestellten Ansprüche unbedingt erforderlich. Jede intensivere
Gestaltung des Unterrichts hat die entgegengesetzte Wirkung, ist also
nur statthaft, wenn die Unterrichtszeit entsprechend verringert wird,
steigert aber bloss die vorhandenen Uebelstände, wenn sie dazu benutzt
wird, um entgegengesetzte Ansprüche vereint zu befriedigen. Sobald
die obligatorische Einfügung des griechischen Unterrichts in den
Gymnasiallehrplan in Preussen durchgeführt war, begann auch das Gefühl
sich geltend zu machen, dass dem altsprachlichen Unterricht ein zu
grosser Antheil der verfügbaren Zeit eingeräumt sei, und dieses Gefühl
fand theils in der Entstehung der Realgymnasien und Oberrealschulen,
theils in kleinen Korrekturen des Gymnasiallehrplans seinen Ausdruck.
Aber die Unbefriedigung blieb bestehen.

Das Bewusstsein ist allgemeiner geworden, dass die Oberrealschule keine
den Konkurrenzanstalten ebenbürtige höhere allgemeine Bildung zu bieten
habe; nach der neuesten Einschränkung ihrer Berechtigungen scheint es
fast unvermeidlich, dass dieselbe sich wieder in die Bestandtheile
auflöst, welche in ihr verquickt sind und in dieser Vereinigung den
falschen Schein einer höheren Schule sich angemasst haben, nämlich
in die höhere Bürgerschule einerseits und in die mittlere Fachschule
andererseits. Dass das Gymnasium mit dem Lehrplan von 1882 im Grossen
und Ganzen eine höhere allgemeine Bildung vermittelt, wird nicht
bestritten, doch werden immer noch in einzelnen Punkten Lücken in
derselben gefunden und wird vor Allem beklagt, dass diese noch
lückenhafte Bildung nur auf Kosten einer wirklichen Ueberbürdung der
Jugend erlangt werde. Das Realgymnasium endlich ist ein unglückliches
Zwitterding zwischen der alten Lateinschule und der modernen
Oberrealschule; ohne Latein würde es kein Gymnasium sein, aber was
sie an Latein gibt, daran hat doch wieder kein Schüler rechte Freude
und es ist zu wenig, um eine humanistische Bildung zu vermitteln.
Das Schlimmste aber ist die durch die Entwickelung der Realschulen
neben den Gymnasien entstandene Spaltung unseres Schulwesens,
welche die einheitliche Bildung der Nation zerreisst und auf dem
Widerspruch beruht, als ob es +zwei+ beste Methoden zur Gewinnung
einer zeitgemässen allgemeinen höheren Bildung geben könnte. Dieser
Widerspruch kann auch durch keine Gabelung gehoben werden, sondern nur
durch die volle Einheitsschule. Alle gefühlsmässige Antipathie gegen
den altsprachlichen Unterricht als gegen einen unzeitgemässen Rest des
Mittelalters hat eine historische Grundlage nur gegen das Lateinische
als Unterrichtsgegenstand der alten Lateinschule, schliesst aber nur
aus Unkenntniss das Griechische mit ein, welches im Mittelalter gar
keine Rolle spielte. Man sieht sich in dem Widerspruch befangen, dass
man gern los möchte von dem unzeitgemäss gewordenen Lateinischen und
doch fühlt, aus der des altsprachlichen Unterrichts beraubten Schule
keine rechte höhere Bildung schöpfen zu können.

Der entscheidende Punkt liegt im Griechischen, und hierauf spitzt sich
neuerdings in der Diskussion der Fachkreise die Schulreformfrage mehr
und mehr zu. War es ein Fehler, die Lateinschule, welche sich ohnehin
den Realdisciplinen öffnen musste, auch noch mit dem Griechischen
zu belasten? Müssen wir diesen falschen Schritt zurückthun, d.
h. zur Lateinschule zurückkehren und deren Lehrplan bloss um die
Realdisciplinen erweitern? Müssen wir den verminderten Bildungswerth
der lateinischen Literatur für die heutige Zeit geduldig in den Kauf
nehmen, und immerhin noch das Beste daraus machen, was daraus zu
machen ist, um nur nicht ganz der humanistischen Bildung verlustig
zu gehen? In der That, wir müssten uns dabei bescheiden, wenn es
keinen anderen Ausweg gäbe. Wir müssten dann die Einheitsschule
dadurch herstellen, dass wir auf dem Realgymnasium das Lateinische
auf Kosten der Realdisciplinen bedeutend verstärken, und auf dem
Gymnasium die Zahl der griechischen Stunden an das Lateinische und
die Realdisciplinen vertheilten. Das Beste, was unser heutiges
Gymnasium an humanistischer Bildung bietet, würde einer so gewonnenen
Einheitsschule freilich fehlen, die Kenntniss der griechischen Dichter,
Geschichtsschreiber und Redner, und die Unzulänglichkeit der durch
die lateinischen Schriftsteller vermittelten Weltanschauung würde mit
jedem Menschenalter schärfer zum Bewusstsein gelangen, bis endlich
das Missverhältniss zwischen Ertrag und aufgewendeter Arbeit einem
künftigen Geschlecht allzu schreiend däuchte, um es noch länger zu
ertragen. Die Antipathie gegen das Lateinische und die schon jetzt
unsere reifere Schuljugend durchziehende spöttische Missachtung gegen
dessen Literatur würde mit jedem Jahrzehnt wachsen, bis über kurz oder
lang das nackte Realprincip, unterstützt durch die oben angeführten
politischen und socialen Interessen über den fadenscheinig gewordenen
Humanismus den Sieg davon trüge.

Die Frage ist nur, ob wirklich die Wiederausscheidung des Griechischen
das einzige Mittel zur Vereinfachung des gymnasialen Lehrstoffes
ist, ob nicht die Männer, welche das Griechische als obligatorischen
Unterrichtsgegenstand in das deutsche Gymnasium einführten, doch
auf dem rechten Wege waren, und ob nicht die dadurch entstandene
Ueberbürdung mit zwei alten Sprachen bloss eine Uebergangskrisis
ist, wie sie bei jedem Umschwung tiefgreifender Organisationen fast
unvermeidlich ist. Das Lateinische hat der abendländischen Kultur
über die Nacht des Mittelalters hinweggeholfen und ist die Brücke
geworden, auf welcher sie in der Zeit der Renaissance und Reformation
zu den echten Quellen ursprünglicher Klassicität, zu den Griechen,
zurückzusteigen begann. Sollte dieser geschichtliche Process nicht
auch in der Schule sein entsprechendes Nachspiel finden? Sollte nicht
auch hier die Latinität wesentlich +der Erzieher zum Hellenismus+
sein, und +abgedankt+ werden können, wenn er als solcher seine
Schuldigkeit gethan und ausgedient hat?

Die Völker romanischer Rasse sind leider nicht in der glücklichen
Lage wie die Germanen und Slaven, das Lateinische ohne Weiteres
abschütteln zu können, weil sie durch ihre eigene Vergangenheit und
Sprachentwickelung zu eng mit demselben verknüpft sind. Ausserhalb
Deutschlands ist entweder (wie z. B. bei den slavischen Völkern) der
Sinn für die bildende Kraft der Klassicität überhaupt noch nicht
genügend in’s Volksbewusstsein eingedrungen, oder man klebt noch, wie
die Engländer, an der Bewunderung der lateinischen Afterklassicität
fest. Gerade in Deutschland aber bemühen sich seit hundert Jahren die
Besten der Nation, derselben klar zu machen, dass Hellenismus und
Latinität sich verhalten wie Sonne und Mond, und das Verständniss
dieser Wahrheit ist tief in die öffentliche Meinung eingedrungen.
Sollte es nicht endlich an der Zeit sein, die Konsequenzen daraus
für unsere Schule zu ziehen? Erscheint es nicht wie eine Verhöhnung
dieser Wahrheit, dass man die Realgymnasiasten mit dem Lateinischen
quält, anstatt die gleiche Unterrichtszeit auf Griechisch zu
verwenden und dadurch mit einem Schlage das Realgymnasium zu einem
wahrhaft humanistischen zu erheben? Wäre es nicht rationeller, in dem
Gymnasium, wo eine gewisse Pflege des Lateinischen aus praktischen
Gründen vorläufig unentbehrlich scheint, doch den Löwenantheil des
altsprachlichen Unterrichts dem Griechischen zuzuwenden, d. h.
einen +Rollentausch+ zwischen beiden alten Sprachen vorzunehmen
und in Sexta gleich mit dem Griechischen zu beginnen, während der
Anfang des Lateinischen auf Tertia verschoben wird? Das Griechische
ist auch in rein sprachlicher Hinsicht eine viel vollkommenere
und schönere Sprache, und muthet uns dabei viel verwandter und
heimischer an, als das artikellose Latein mit seinem ablativus
absolutus, seinem accusativus cum infinitivio und seiner verzwickten
Wortstellung im Satze. Die lateinische Literatur aber hat gerade
nur insoweit einen Werth, als sie griechische Muster durchschimmern
lässt, und die eklektische Aufklärungsphilosophie eines Cicero, die
im Aufklärungszeitalter des vorigen Jahrhunderts gerade noch als
Bildungsmittel der Jugend genügen konnte, kann es heute schlechterdings
nicht mehr, weder aus dem Gesichtspunkt philosophischer Spekulation,
noch aus demjenigen eines philosophieverachtenden Positivismus.

Zwei Grundsätze, mögen sie nun als solche hingestellt werden, oder
mögen sie als unbestimmt gefühlte den Reformtendenzen zu Grunde
liegen, sind gegenwärtig kaum noch zu bestreiten: 1. +zwei+ alte
Sprachen sind +des Guten zu viel+, und man muss +eine opfern+, um die
+andere zu retten+, und 2. das Lateinische ist als Bildungsmittel
+veraltet+ und nicht mehr die darauf verwendete Zeit und Mühe werth.
Eine wahrhaft humanistische Bildung im Sinne der Einführung in die
ideale Klassicität kann nach dem Massstab der heutigen Ansprüche nicht
mehr das Lateinische, sondern nur noch das Griechische gewähren.
Wer auf eine solche humanistische Bildung keinen Werth legt, wird
die alten Sprachen überhaupt verwerfen müssen; wer sie der höheren
Schule gegen die anstürmende Amerikanisirung aller Werthmassstäbe
zu erhalten sucht, der kämpft auf einem verlorenen Posten, wenn er
seine Kräfte für die Erhaltung des Lateinischen in seinem heutigen
Besitzstande einsetzt. Wollen die Vertreter des humanistischen Princips
nicht durch Uneinigkeit ihre Sache zu Grunde richten, so müssen sie
sich alle ohne Ausnahme um die Fahne des Griechischen schaaren und an
Stelle der Lateinschule der Vergangenheit die +griechische Schule+ als
Zukunfts-Ziel in’s Auge fassen.

Die nähere Ausführung und Begründung dieser Ansichten würde hier zu
weit führen, und muss ich in dieser Hinsicht auf meine Schrift: „Zur
Reform des höheren Schulwesens“ verweisen. Uebrigens ist der von
mir daselbst als zweite Stufe der Reform befürwortete Beginn des
altsprachlichen Unterrichts mit dem Griechischen kein neuer Gedanke, z.
B. von Vittorino da Feltre (1378-1447), Heinrich Stephanus, Tiberius
Hemsterhuis, David Ruhnken, Franz Passow, Fichte, Herbart, Gervinus,
Thaulow u. A. m. vertreten worden. Neuerdings hat mein Standpunkt warme
Vertheidiger gefunden in Hans Müller („Griechische Reisen und Studien“,
Leipzig bei W. Friedrich, 1887) und Johannes Flach („Der Hellenismus
der Zukunft“, ebenda 1888), zwei Schriften, die trotz mancher über das
Ziel hinausschiessenden Uebertreibungen bestens zu empfehlen sind und
hoffentlich dazu beitragen werden, der Schulreformfrage neue Impulse zu
geben und manchen zwischen Latinität und Hellenismus noch Schwankenden
auf die Seite des letzteren hinüberzuziehen. Ebenfalls bekennt sich
zu meinen Zukunftszielen F. Hornemann, der Schriftführer und geistige
Mittelpunkt des „Deutschen Einheitsschulvereins“, allerdings nur in
demselben Sinne wie ich selbst, als zu +Zukunftszielen+, denen man
sich nur +schrittweise+ durch eine vorsichtige geschichtliche
Entwickelung nähern kann[11], während Flach meine drei Stufen der
Reform konfundirt und nicht beachtet, dass ich selbst in der dritten
und letzten dem Lateinischen noch zwei Stunden in den letzten sechs
Schuljahren bewillige.

Wenn es dem Philosophen freistehen muss, seinen Blick auch in eine
spätere Zukunft zu richten, um nach fernen Idealen die gegenwärtig
wünschenswerthen Schritte zu bestimmen, so haben doch alle unmittelbar
zur Ausführung bestimmten Reformvorschläge sich möglichst eng an die
gegebenen Zustände anzuschliessen, damit die +ruhige Stetigkeit+ der
Entwickelung gewahrt bleibt. In diesem Sinne habe ich selbst meine
+erste Stufe+ der Reform gestaltet, und in dieser Auffassung wurzeln
auch die Bestrebungen des deutschen Einheitsschulvereins und seiner
bisherigen Veröffentlichungen (3 Hefte), welche zu den besonnensten
und durchdachtesten Erzeugnissen der neueren Schulreformliteratur
gehören. „Der Zweck des Vereins ist, für die innere Berechtigung einer
Gymnasium und Realgymnasium verschmelzenden höheren Einheitsschule
mit Beibehaltung des +Griechischen+ für +alle+ Schüler einzutreten
und auf die Herbeiführung einer solchen hinzuwirken.“ Der Verein als
solcher hat sich noch nicht über einen Lehrplan geeinigt, wohl aber
hat F. Hornemann einen solchen aufgestellt (a. a. O. S. 108), der sich
ziemlich eng an den preussischen Gymnasiallehrplan von 1882 anschliesst
und dem badischen von 1869 am nächsten steht.

Nicht billigen kann ich in demselben die Verminderung der griechischen
Stunden in Tertia und Sekunda von sieben auf sechs, weil dieselbe dem
+idealen Ziel+ der ganzen Reform, der +Stärkung+ des Griechischen,
schnurstracks zuwiderläuft und statt dessen die vom preussischen
Ministerium im Jahre 1882 begonnene +Zurücksetzung+ des Griechischen
fortführt und verschlimmert. Ebensowenig kann ich es billigen, dass
die Zahl der obligatorischen Wochenstunden in Prima um zwei erhöht
ist, um das Englische unterzubringen; eine solche Erweiterung des
Lehrplanes ohne Verminderung anderen Unterrichtsstoffes darf höchstens
fakultativen Charakter haben. Soll das Englische obligatorisch werden,
so muss es auf Kosten des Lateinischen geschehen. Ich sehe aber
keinen Grund, warum man die hässlichste und formell armseligste aller
europäischen Sprachen allen Gymnasiasten +aufzwingen+ soll, bloss
weil sie die kaufmännische Geschäftssprache von fünf Erdtheilen, die
geschichtlich gewordene Volapük oder Weltsprache ist. Ein solcher
Schritt wäre höchstens dann zu rechtfertigen, wenn er der Kaufpreis
wäre, um den die Verschiedenheit von Realgymnasium und Gymnasium
wirklich endgültig beseitigt würde; so lange aber beide Schulen mit
und ohne Griechisch doch noch nebeneinander fortbestehen, hat das
Gymnasium auch gar keinen Grund, sich mit solchem gegen sein Princip
verstossenden Ballast zu belasten, und die fehlerhafte Zweiheit
der alten Sprachen durch eine ebenso fehlerhafte Zweiheit neuerer
Fremdsprachen zu verschlimmern. Die Hornemann’sche Erhöhung der
französischen Unterrichtsstunden auf vier in Tertia verliert ihre
Bedeutung, wenn der Beginn des Französischen in Quinta nach dem
preussischen Lehrplan beibehalten wird. Um der vierten französischen
Stunde willen in Tertia braucht das Griechische daselbst ebensowenig
beraubt zu werden, als um des Englischen willen in Sekunda. Im Uebrigen
trifft die Erhöhung der französischen Stunden in den oberen Klassen von
zwei auf drei, und die entsprechende Verminderung der lateinischen
Stunden mit meinen Vorschlägen zusammen, während die Vermehrung
der Mathematikstunden in Tertia von 2 auf 3 durch den Beginn des
geometrischen Unterrichts in Quarta entbehrlich geworden ist.

Als die Hauptfrage für den nächsten praktischen Reformschritt darf
die Berechtigung oder Nichtberechtigung des lateinischen Aufsatzes
gelten. In ihr können die Gegner aller alten Sprache mit den
Vorkämpfern des Hellenismus Hand in Hand gehen. Die Frage ist so
zu stellen: lohnt heute noch unter Voraussetzung einer +mittleren+
Lehrkraft bei durchschnittlichem Schülermaterial die auf den
lateinischen Aufsatz verwendete Zeit und Mühe in ausreichendem Masse
oder nicht? Die Antwort kann nur verneinend lauten. Der lateinische
Aufsatz liegt seit zwei Menschenaltern im Sterben; es handelt sich
nur darum, seine Euthanasie zu beschleunigen, d. h. ihm durch
Ministerialverfügung den letzten Todesstoss zu geben. Die Zahl der in
einem Jahre geschriebenen lateinischen Aufsätze ist bereits auf ein
Drittel, der durchschnittliche Umfang jedes einzelnen auf ein Viertel
des früher üblichen heruntergegangen; dem Rest wird Niemand eine
Thräne nachweinen. Einen vor hundert Jahren erschienenen beliebigen
Zeitungsartikel in’s Lateinische zu übersetzen ist im Durchschnitt
noch sehr viel leichter, als einen heute erschienenen; so sehr hat
sich unser Begriffsschatz und unsere Denkweise im Laufe des letzten
Jahrhunderts von denen des Lateinischen entfernt. Aufsätze kann man
nur in lebenden Sprachen schreiben; die lateinische Sprache ist
aber bereits +zweimal gestorben+, einmal als römische Volks- und
Staatssprache, das zweite Mal als internationale Gelehrtensprache;
sie lebt nur noch als römische Kirchensprache fort und fristet selbst
da bloss noch ein kümmerliches Dasein. Die hohe bildende Kraft des
Aufsatzschreibens in einer lebenden Fremdsprache lässt sich das
Gymnasium bis jetzt +gänzlich entgehen+. Deshalb ist die +Einführung+
des +französischen+ Aufsatzes ebenso wünschenswerth wie die Beseitigung
des lateinischen.

Fassen wir alles zusammen, was für den nächsten Schritt einer
preussischen Schulreform wünschenswerth und anzustreben ist, so sind es
folgende Punkte:

1. Die drei Unterklassen des Gymnasiums und Realgymnasiums müssen
identischen Lehrplan, und zwar den des Gymnasiums, erhalten, damit
wenigstens in ihnen die Einheitsschule zur vollen Wahrheit wird.

2. Der Geschichtsunterricht im Realgymnasium hat die alte Geschichte
in mindestens demselben Umfange zu berücksichtigen, wie derjenige
des Gymnasiums, wobei für eine stärkere Berücksichtigung der neueren
Geschichte in dem Ueberschuss der Geschichtsstunden genügende Zeit
verfügbar bleibt.

3. Die Nachprüfung der Realgymnasialabiturienten, welche die
Berechtigung eines Gymnasialabiturienten zu erlangen wünschen,
ist ausschliesslich auf das Griechische zu beschränken, indem die
Minderleistungen im Lateinischen als durch Mehrleistungen in den
neueren Sprachen aufgewogen zu erachten sind.

4. Die französischen Unterichtsstunden in Sekunda und Prima werden
im Gymnasium von zwei auf drei erhöht, die lateinischen entsprechend
vermindert; der lateinische Aufsatz wird durch den französischen
ersetzt.

5. Es sind Erwägungen darüber anzustellen, ob nach Verlegung des
griechischen Scriptums vom Abiturientenexamen in die Versetzungsprüfung
zur Prima die Pflege des griechischen Extemporales in Prima noch
erforderlich ist oder nicht; nach dem Ausfall dieser Erwägung ist
entweder das griechische Extemporale in Prima +streng zu verbieten+
oder dem Griechischen die siebente Stunde auf Kosten des Lateinischen
+zurückzugeben+, um welche es bei der Verlegung des Unterichtsbeginns
von Quarta nach Tertia gegen früher +verkürzt+ worden ist.

6. Die Prüfung in der Religion ist aus dem Abiturientenexamen
auszuscheiden.

7. Bei allen Versetzungs- und Abgangsprüfungen sind nur die
Hauptgegenstände als entscheidend zu behandeln, den Nebenfächern aber
kein besonderes Gewicht beizumessen.

8. Die häuslichen Arbeiten sind theils durch kursorische Lektüre,
theils durch Anfertigung von Aufsätzen u. s. w. in der Klasse erheblich
einzuschränken. Ausarbeitungen des Lehrvortrages sind entschieden zu
verbieten und durch gedruckte Leitfäden zu ersetzen.

9. Der philologische Grundzug unseres altsprachlichen Unterrichtes ist
durch eine mehr literarische Behandlung der Klassiker zu ersetzen. Zu
dem Zweck ist mit der Reform der philosophischen Kollegien auf den
Universitäten zu beginnen, da man den jungen Lehrern nicht zumuthen
kann, aus eigner Kraft in ihren Unterrichtsstunden die literarische
Behandlung des Inhalts der Klassiker voranzustellen, welche sie auf der
Universität als unwissenschaftlich und dilettantisch verachten gelernt
haben.

Diese vorläufigen Wünsche für den nächsten Reformschritt sind gewiss
massvoll, und ich glaube, dass sich alle Reformfreunde, mit Ausnahme
der Latinitätsverehrer, auf dieselben hin einigen könnten, wenn sie
auch verschiedene Ideale als fernere Zukunftsziele dabei im Sinne
haben. Eine solche Einigung thut aber dringend Noth, wenn überhaupt
demnächst etwas zu Stande kommen soll. Die thatsächliche Verwirklichung
der vollen Einheitsschule wird auf der +nächsten+ Stufe der Reform
überhaupt noch nicht in’s Auge gefasst werden können, sondern erst
für eine spätere Stufe, wenn im Gymnasium der Rollentausch des
Griechischen und Lateinischen vollzogen sein wird und die Stundenzahl
des Lateinischen allmählich auf ein Minimum herabsinkt. Das Ziel einer
Beibehaltung des Griechischen für +alle+ Schüler scheint mir nur dann
erreichbar, wenn das Griechische in der Hauptsache zu der +einzigen+ in
der Schule getriebenen alten Sprache wird.



XIII.

Der Bücher Noth.


Der wichtigste Faktor für die Steigerung der wissenschaftlichen Bildung
ist die wissenschaftliche Literatur, wie der wichtigste Faktor für
ihre Erhaltung der wissenschaftliche Unterricht (auf höheren und
Hochschulen) ist. Seine hervorragende Stellung im wissenschaftlichen
Wettkampf der Völker verdankt Deutschland neben der Tüchtigkeit seiner
Schulen und Hochschulen wesentlich dem Umfang und der Bedeutung seiner
wissenschaftlichen Literatur. Weil die jährliche Bücherproduction
Deutschlands grösser ist als diejenige von Frankreich und England
zusammengenommen, darum kann auch jährlich eine grössere Zahl
hervorragender Erscheinungen auf dem deutschen Büchermarkt gefunden
werden als auf dem französischen oder englischen, während die übrigen
Nationen als Konkurrenten auf dem Gebiete der Wissenschaft noch wenig
in Betracht kommen.

In neuerer Zeit treten Erscheinungen hervor, welche die gedeihliche
Fortentwickelung der wissenschaftlichen Literatur in Deutschland in
Frage stellen; und diese Gefahr ist wichtig genug, um ihren Ursachen
und ihrer Bekämpfung einige Aufmerksamkeit zu widmen. Der Absatz auch
der wirklich werthvollen wissenschaftlichen Bücher, die nicht gerade
Unterrichtsbücher oder billige Popularisirungen sind, wird immer
geringer, so dass er oft kaum ein Drittel der Kosten deckt, und in
Folge dessen wird für die Autoren die Schwierigkeit, einen Verleger
zu finden, immer grösser. In England und Frankreich ist das Publikum
mit literarischen Interessen durchschnittlich auch wohlhabend genug,
dieselben durch Bücherkauf zu befriedigen; in Deutschland welches
überhaupt an Wohlhabenheit sehr zurücksteht, sind Wohlhabenheit
und wissenschaftliche literarische Interessen an ganz verschiedene
Stände vertheilt. Aber dieser Unterschied der nationalen Kaufkraft
und der Kaufkraft der wissenschaftlich interessirten Stände zwischen
Deutschland und andren Ländern hat immer bestanden und doch früher
nicht eine gewisse Blüthe der wissenschaftlichen Literatur verhindert,
während jetzt bei steigender Wohlhabenheit des Volkes die Neigung zum
Ankauf wissenschaftlicher Werke und belletristischer Novitäten im
Publikum immer mehr zurückgeht. Die Verleger können nicht anders, als
diesen Verhältnissen bei ihren Unternehmungen Rechnung tragen, und
die Schriftsteller haben durchaus Unrecht, wenn sie über die Verleger
klagen, die doch eben nur Geschäftsleute sind.

Ich sehe die Gründe für die Abnahme des Ankaufs wissenschaftlicher und
schöner Literatur in Folgendem:

1. Die Abnahme der Mussezeit der Gebildeten und ihrer Fähigkeit,
dieselbe mit Ernst und Sammlung zu benutzen, begünstigt eine Literatur,
welche der Erholung und Zerstreuung dient, und benachtheiligt solche,
die zur Lektüre eine gewisse Stetigkeit und Concentration verlangt.

2. Das Ueberwuchern der politischen Interessen drängt diejenigen an
Wissenschaft, Kunst u. s. w. in den Hintergrund und die zerstreuende
und aufreibende Unruhe des modernen grossstädtischen Lebens (in
Berufsarbeit und Geselligkeit) macht die Sammlung immer schwerer.

3. Die Vertheuerung der städtischen Miethswohnungen und die zunehmende
Häufigkeit der Umzüge machen einen grösseren Bücherbesitz zu einer
immer wachsenden Last, vor deren Aufbürdung der Deutsche sich scheut,
während erst das eigene Haus (wie in England) ein Behagen an eignen
Büchern aufkommen lässt.

4. Die aus der Steigerung der Setzerlöhne folgende Vertheuerung der
Bücherpreise ist dem Sinken des Geldwerths beträchtlich vorausgeeilt
und trägt dazu bei, vom Ankauf neuer Werke abzuschrecken; die Verleger
erhalten einen zu geringen Theil des vom Publikum gezahlten Preises,
weil der Zwischenhandel zu hohe Provisionen verschluckt.

5. Das Anstandsbedürfniss an Bücherbesitz wird durch
billige Klassiker-Ausgaben, Sammel- und Nachschlagewerke,
populärwissenschaftliche Mark-Bibliotheken, Moderomane, gelegentliche
Geschenkliteratur und unentbehrliche Hülfsmittel des Berufs befriedigt;
meist wird auch der in der Wohnung verfügbare Raum durch dieselben
erschöpft.

6. Die für Lektüre verfügbare Zeit wird durch das Bestreben, in der
eigenen Berufswissenschaft nothdürftig auf dem Laufenden zu bleiben,
durch eine Zeitung, einen Journalcirkel und die neuesten Moderomane,
meist vollständig ausgefüllt, ohne dass Lust und Zeit zur Lektüre
wissenschaftlicher Originalwerke übrig bleibt.

7. Die Gewöhnung an Journal- und Zeitungslektüre verdirbt den Geschmack
und die Fähigkeit zum Lesen zusammenhängender Werke, und schon rückt
auch uns Deutschen die Zeit näher, wo der „Leitartikel“ bereits als
eine zu grosse Zumuthung an das Koncentrationsvermögen gilt und in ein
Mosaik von „Entrefilets“ aufgedröselt wird.

Gegen die Verringerung der Mussezeit durch Steigerung der
Berufsansprüche giebt es ebenso wie gegen das Hinzutreten der
politischen Pflichten kein Auskunftsmittel, als dass die Jugend ihre
Zeit bis zur vollen Inanspruchnahme ihrer Kräfte durch den Beruf
fleissig zu ihrer allgemeinwissenschaftlichen Geistesbildung benutzt
und ihre Betheiligung an politischen Angelegenheiten bis zu erlangter
Bildungsreife (also etwa in die dreissiger Lebensjahre) vertagt. Bis
der städtischen Wohnungsmisère durch gesetzliche Verhinderung der
Baustellenspekulation abgeholfen wird, wird noch viel Wasser in’s
Meer laufen; bis dahin muss eine reichliche Dotation der vorhandenen
staatlichen und städtischen Bibliotheken sowohl dem Publikum wie dem
Verlagsbuchhandel zu Hülfe kommen und an den betheiligten Stellen das
Bewusstsein geweckt werden, wie richtig eine derartige Dotation für
die Erhaltung und Förderung der wissenschaftlichen Nationalliteratur
ist. Wie der Romanverlag grösstentheils nur von den Leihbibliotheken
lebt, so könnte der wissenschaftliche Verlag in der Hauptsache von
den wissenschaftlichen Bibliotheken leben, wenn diesen nur die
Mittel zur Verfügung gestellt würden, um ihre Kulturaufgabe für die
Nation in doppelter Hinsicht (kaufend und ausleihend) zu erfüllen.
Die Verleger müssten an alle öffentlichen Bibliotheken direct zum
Buchhändlernettopreis liefern, da der Gewinn des Zwischenhändlers hier
gar keinen Sinn hat und blos kulturschädlich wirkt; dagegen müsste
der unbillige Zwang zur Lieferung von Pflichtexemplaren den Verlegern
abgenommen werden.

Auch dem Publikum müsste die Möglichkeit eröffnet werden, direkt mit
den Verlegern in Verbindung zu treten und die Distributionsspesen
zu ersparen, wenn es keine Bemühungen des Distributeurs
(Sortimentsbuchhändlers) in Anspruch nimmt. Dies ist ausführbar durch
Bildung eines Literaturbezugsvereins, der als Sortimentsbuchhandlung
in’s Handelsregister eingetragen wird und den Mitgliedern nur die
wirklichen Auslagen als Aufschlagsprovision berechnet. Gründlicher
freilich wäre die Abhilfe, wenn die Post ebenso die Bücherspedition
wie die Zeitungsspedition übernähme, neben dem periodischen
Postzeitungskatalog einen periodischen Postbücherkatalog zu billigem
Abonnement herausgäbe und ein Centralbücheramt zur Beantwortung
von Anfragen und zur Ergänzung ungenauer Bestellungen einrichtete.
Bücherbezug zur Ansicht auf bestimmte Frist würde auch beim
Postbuchhandel unter Hinterlegung des Preises als Pfand ganz wohl
möglich sein, und nur die +unverlangten+ Büchersendungen zur Ansicht
würden in Wegfall kommen, welche ich wegen ihres zerstreuenden
Einflusses für überwiegend schädlich halte; der grösste Gewinn des
Buchhandels aber würde meines Erachtens bei der Vermittelung durch
die Post in der Beseitigung des verderblichen Kreditwesens liegen.
So wenig die Kreis- und Gemeinde-Sparkassen durch Postsparkassen
vernichtet werden können, ebenso wenig der Sortimentsbuchhandel
durch den Postbuchhandel; aber eine Einschränkung der Zahl der
Sortimentsbuchhandlungen, die seit der Gewerbefreiheit das vorhandene
Bedürfniss weit überschritten hat, könnte dem Buchhandel nur von Nutzen
sein. Schon das Antiquariat würde den Fortbestand selbstständiger
Buchläden sichern, noch weit mehr aber das Bedürfniss vieler Käufer
nach persönlicher Rücksprache und mündlicher Auskunft, so wie der
Wunsch, die Auswahl der Ansichtsendungen von einem Dritten getroffen zu
sehen; solche Käufer werden auch ferner bereit sein, dem Sortimenter
für seine Mühwaltung die bisherige höhere Provision zu zahlen. Soll
der Postbuchhandel durch seine Vorzüge die relative Benachtheiligung
des bestehenden Sortimentsbuchhandels wett machen, so müssen seine
Vortheile lediglich dem Publikum, nicht der Post zu Gute kommen,
d. h. die Post darf von Kunden nur den Buchhändlernettopreis für
Baarbezug ohne jeden Gewinnaufschlag erheben und muss sich ihrerseits
mit dem Porto für den Bestellzettel (3 Pfennig), dem Streifband- oder
Paket-Porto für die gelieferten Bücher und einer eventuellen Gebühr
für Auskunftsertheilung (etwa 5-10 Pfennig) begnügen. Ein solcher
Postbuchhandel würde auch den bemittelteren Schriftstellern den
lohnenden Selbstverlag ihrer Werke ermöglichen, während jetzt etwa
die Hälfte der vom Publikum für seine Werke wirklich gezahlten Summen
in den Händen der Sortimentsbuchhändler und des Kommissionsverlegers
hängen bleibt. Für unbemittelte Autoren müsste dann noch ein Verein
hinzutreten, welcher die eingesandten Manuscripte gegen beizufügende
Prüfungshonorare beurtheilen lässt und die werthvoll befundenen auf
eigene Kosten veröffentlicht; die Deckung der Kosten würde theils aus
den Beiträgen der Mitglieder erfolgen, welche die Publikationen des
Vereins dafür erhalten, theils aus dem Absatz an Bibliotheken und an
das Privatpublikum vermittelst des Postbuchhandels. Sehr wünschenswerth
wäre allerdings die Lösung der technischen Aufgabe, für Herstellung
kleiner Auflagen (von 100 bis 500 Exemplaren) ein Verfahren zu finden,
das erheblich billiger als der Letternsatz wäre und doch dem Auge die
gewohnte Form der grossen und kleinen Druckbuchstaben darböte.

Die Gefahr, welche in dem erdrückenden Einfluss der Zeitungen und
Journale liegt, muss auf doppeltem Wege bekämpft werden. Die Jugend
muss begreifen, dass sie mit der Hingabe an den flüchtigen Reiz
dieser Lektüre ihre Seele verkauft, d. h. auf die gründliche und
allseitige Ausbildung ihres Geistes verzichtet; die Aelteren aber
müssen selbst aufhören, der periodischen Literatur aus Bequemlichkeit
einen Werth beizulegen, den sie nicht verdient, müssen sie als ein
nothwendiges Uebel betrachten und namentlich die Tagespresse mit der
gebührenden Missachtung behandeln, damit die Jugend nicht durch den
Nachahmungstrieb verführt werde, mit derselben ihre kostbare Mussezeit
zu verderben. Die gebildete Jugend bis zu 30 Jahren soll ebensowenig
Zeitung lesen, wie Politik treiben, sondern alle ihre zur Lektüre
verfügbare Zeit auf Bücher verwenden; der Schnee vom vergangenen
Jahr ist nicht wesenloser als der Inhalt der Zeitung von gestern.
Die Jugend soll aber auch keine Journale lesen, weil solche nur die
Aufgabe haben, den auf ein gewisses fertiges Bildungsniveau Gelangten
auf dem Laufenden zu erhalten, aber nicht geeignet sind, eine noch
fehlende Bildung zu vermitteln. Sie sind um so weniger schädlich, je
zusammenhängendere und umfangreichere Abhandlungen sie darbieten,
je ähnlicher sie also dem Buche werden, und um so schädlicher, je
mehr sie sich dem Charakter der Zeitung annähern. Die reifen Männer
sollen zu der Einsicht gelangen, dass man die „grossen“ Tageszeitungen
bekämpfen und die „kleinen“ kurzen Blätter begünstigen muss, und zwar
um so mehr, je weniger sie einer bestimmten Partei dienen und je mehr
sie sich bemühen, die wichtigeren Thatsachen der Tagesgeschichte und
die wichtigeren Urtheile über dieselben in unparteiischer Kürze zu
registriren. Von Journalen aber sollen sie nur soviel in ihr Haus
kommen lassen, als nothdürftig ausreicht, sie auf dem Laufenden zu
erhalten und namentlich sie auf wichtige Erscheinungen der Literatur
hinzuweisen. Dann aber soll auch der beschäftigste und angespannteste
Mann nicht unterlassen, an freien Sonntagen oder in Ferienzeiten
persönlich zu den Quellen hinabzusteigen, aus denen der Geist der
nationalen Kultur sich verjüngt, d. h. zu den Originalwerken der
Forscher, Denker und Dichter.



XIV.

Die epidemische Ruhmsucht unserer Zeit.


    Die That ist alles, nichts der Ruhm.

                            +Goethe.+

Lieber Leser! Hoffentlich bist Du nicht berühmt; aber vielleicht
wünschest Du es zu werden, und wenn Du zu alt bist, um es für Dich
selbst zu wünschen, so erhoffst Du es vielleicht für Deine Söhne,
Schwiegersöhne oder Enkel. Lieber Leser, lass dich warnen, ehe es zu
spät ist. Es gibt ja so Manches auf der Welt, wonach die Menschen sich
sehnen, und dessen Schattenseiten sie erst kennen lernen, wenn sie
es erreicht haben; aber der Ruhm ist unter allen diesen Prellereien
die schlimmste, weil seine Schattenseiten am wenigsten bekannt und
beachtet sind. Darum gestatte mir, Dir eine kleine Auswahl derselben
vorzuführen, und wenn Du diese Zeilen gelesen hast, so wird Deine
Zufriedenheit nicht ohne Zuwachs geblieben sein, wenn Du aus ihnen
gelernt hast, Gott zu danken, dass Du nicht berühmt bist.

Die wenigsten Köpfe vertragen den Weihrauchduft des Ruhmes, ohne
davon umnebelt zu werden und das Gleichgewicht vernünftiger
Selbstbeurtheilung zu verlieren. Die liebenswürdige Bescheidenheit
schwindet und macht einer dünkelvollen Eitelkeit Platz; wo aber vorher
schon Eitelkeit bestand, liegt die Gefahr des Ueberschnappens nahe. Der
Mensch wird empfindlich, wo ihm die Anerkennung vorenthalten bleibt,
auf welche er durch seinen Ruhm ein Recht erworben zu haben wähnt; er
wird anspruchsvoll und pocht auf den schuldigen Tribut von Huldigungen.
Seiner gewöhnlichen Umgebung von Familie und Freunden glaubt er sich
nun enthoben und entrückt in eine höhere Sphäre des Daseins; indem er
sich ihnen gegenüber ein höheres und besseres Menschenwesen dünkt, wird
der vorher Fügsame besserwisserisch und herrschsüchtig und dadurch
unliebenswürdig. So werden nicht nur Sitten und Manieren, sondern
selbst Gemüth und Charakter verdorben und die intimsten Beziehungen
vergiftet. Die näher Stehenden sehen mit Bedauern diese Veränderung,
die Nächsten leiden darunter; die alten Freunde ziehen sich halbwegs
zurück, auch wenn sie den Erfolg gönnen, oder fallen ganz ab, wenn sie
ihn missgönnen und beneiden.

Nur seltenen Ausnahmenaturen, die schon vorher ein klares und sicheres
Urtheil über sich selbst, ihr Vermögen und den Werth ihrer Leistungen
besassen und gewohnt waren, das Urtheil der Menge ihrem eigenen
gegenüber stolz zu missachten, nur solche werden ungeschädigt an ihrem
Innersten die Probe des Berühmtwerdens bestehen. Aber wie können sie
erwarten, dass die Welt an eine solche ausnahmsweise Veranlagung
glauben soll? Mögen die nächsten Freunde und Angehörigen diesen Glauben
besitzen und durch die tägliche Erfahrung bestätigt sehen, so werden
doch die neidischen Freunde ein solches menschliches Verdienst zu dem
missgönnten Ruhm hinzu einzuräumen wenig geneigt sein, und ferner
Stehende oder neue Bekanntschaften werden stets mit dem Vorurtheil
behaftet sein und bleiben müssen, dass die gewöhnlichen und so schwer
vermeidlichen Fehler der Berühmtheit auch in diesem Falle vorliegen und
vielleicht nur aus Klugheit etwas geschickter als gewöhnlich verhüllt
werden. So legt der Ruhm auf alle rein menschlichen Beziehungen seinen
erkältenden Reiffrost, bei Allen, die es verdienen und die es nicht
verdienen.

Von den bescheidenen, zurückhaltenden, feinfühligen, harmlosen, in sich
befriedigten Naturen wird der Berühmte gescheut und gemieden, von den
unbescheidenen, zudringlichen, eitlen Menschen, die gern mit berühmten
Bekanntschaften prahlen, wird er aufgesucht. Wenn ohnehin schon ein
„Mensch“ mit der Laterne gesucht werden muss, so muss der Berühmte sich
zehnfache Mühe geben, einen zu finden; noch mehr Noth hat er aber, sich
derer zu erwehren, an denen ihm nichts gelegen sein kann. Die Menschen
können sich so schwer denken, dass ein Mann, der seinen Ruhm verdient,
doch zunächst auch ein Mensch sein muss und in höherem Grade als andre
ein solcher, dem nichts Menschliches fremd ist, bei dem also auch alle
menschlichen Interessen sicher sind, einen Widerhall zu wecken. Statt
dessen sind die Bescheidenen und Feinfühligeren, wenn der Zufall sie
mit einem Berühmten zusammenführt, meist doppelt zurückhaltend und
still aus Furcht, nicht geistreich und bedeutend genug, oder auf dem
Specialgebiet des Betreffenden nicht bewandert genug zu erscheinen; die
Andern aber plagen ihn mit verständnisslosen Fragen und Bemerkungen,
durch welche sie ihr ungewöhnliches Interesse und Verständniss für
die fragliche Specialität zu bekunden glauben. In Gesellschaft wie
in der Sommerfrische wird der Berühmte, wenn er nicht selbst ein
Eitelkeitsnarr ist, bald nur noch den einen Wunsch haben, sich vor
dem erkältenden und isolirenden Nimbus des Ruhmes durch Incognito zu
retten; aber dieses Mittel ist selten anwendbar und jedenfalls hilft es
nicht gegen die Belästigungen zu Hause.

Da kommen die Besucher aus Neugier, die befriedigt wieder abgehen, wenn
sie konstatirt haben, dass der Herr X. seinem Porträt ähnlich sieht;
aber diejenigen Personen, deren Bekanntschaft aus sachlichen Interessen
gerade am erwünschtesten und für beide Theile am erspriesslichsten
wäre, wagen leider aus Bescheidenheit oft nicht, die Schwelle der
Berühmten zu überschreiten. Dass er von wirklichen oder angeblichen
Fachgenossen aufgesucht wird, um Almosen und Unterstützung, Rath und
Hülfe zu finden, mag noch hingehen, da es neben der meist zwecklosen
Belästigung doch auch in Ausnahmefällen Gelegenheit gibt, sich nützlich
zu machen; die allerunsinnigste Belästigung aber ist die durch
Autographensammler, welche sich nicht mit den in Autographenalbums
facsimilirten Schriftzügen begnügen wollen, sondern die Eitelkeit
haben, möglichst viel Originalhandschriften zu sammeln. Wer aus
Furcht, sich unbeliebt zu machen, einige Mal auf solche Zumuthungen
eingegangen ist, der wird überhäuft mit brieflichen Aufforderungen;
wer alle Gesuche um Autographen (mit Ausnahme der für wohlthätige
Zwecke bestimmten), wie es das einzig Richtige ist, in den Papierkorb
wirft, der wird durch allerlei Finten überlistet, z. B. durch
fingirte Unterstützungsgesuche, oder die noch beliebtere Methode der
Bitte um Rath kurz vor dem angeblich beabsichtigten Selbstmord. Der
Autographensammler scheut sich niemals, sich für einen glühenden
Verehrer des Angebettelten auszugeben, auch wenn er dessen Leistungen
nicht anders als von Hörensagen kennt; ebenso findet man auch unter
denjenigen, welche sich nach der persönlichen Bekanntschaft drängen,
selten einen, der es der Mühe werth gefunden hätte, zunächst die so
viel leichter zu erlangende genauere Bekanntschaft mit dem Besten,
was die Person zu geben hat, mit der Reihe ihrer Thaten oder Werke zu
machen.

Die Störung der Unbefangenheit im persönlichen Verkehr erstreckt
sich noch über den mündlichen hinaus auf den brieflichen. Der
widerwärtige Personenkultus dieses Jahrhunderts, welcher allemal im
umgekehrt proportionalen Verhältniss zu dem Ernst und der Tiefe des
sachlichen Interesses steht, hat es fertig gebracht, dass keine private
Mittheilung eines berühmten Mannes vor der Veröffentlichung nach dem
Tode, ja wohl gar bei Lebzeiten, mehr sicher ist. Der Eitle mag daraus
den Antrieb entnehmen, auch seine Privatbriefe so abzufassen, wie er
sie für ein künftiges Publikum wünscht; wem aber solche Exposition in
Schlafrock und Nachtmütze zum Ekel ist, der wird seine Korrespondenz
auf die nothdürftigsten trocknen Thatsachen beschränken, und die
Verkümmerung eines berechtigten Gebietes des gemüthlichen Privatlebens
bitter empfinden.

Sofern die Thaten und Werke des Menschen bestimmte Tendenzen
verfolgen (was eigentlich nur bei Künstlern nicht der Fall -- sein
sollte) werden diese Absichten und Ziele stets der Verkennung und
der Missdeutung von ihren Gegnern wie vom blossen Missverstand
ausgesetzt sein; es bilden sich bald zu Anfang falsche Meinungen und
Stichworte (wie z. B. Grillparzer während eines ganzen langen Lebens
ein „Schicksalstragödiendichter“ hiess), welche durch keine Bemühungen
von Seiten des Verkannten auszurotten sind. Wenn seine Werke nicht
zugleich der vergnüglichen Unterhaltung dienen, so verleiht der Ruhm
nicht einmal, wie er doch billiger Weise sollte, den Rechtsanspruch,
die späteren Leistungen, welche erst das Gesammtbild vervollständigen
und den ersten Eindruck berichtigen können, auch nur beachtet zu sehen.
Das Publikum ist nur zu geneigt zu glauben, dass ein erstes, Ruhm
begründendes Fahnenwerk auch die Leistungsfähigkeit seines Urhebers in
der Hauptsache erschöpfe und dass es nicht der Mühe werth sei, darauf
hinzuhören, was ein solcher Autor sonst noch zu sagen haben könne
(man denke z. B. an Strauss). Den einzigen reellen Vortheil, den der
Ruhm seinem Besitzer gewähren könnte und sollte, enthält er ihm somit
auch noch vor, wenigstens in Deutschland, da das Ausland in dieser
Hinsicht der Ehrenpflichten gegen seine hervorragenden Männer besser
eingedenk ist. Dagegen muss der Kelch des Verdrusses über unbelehrbare
Vorurtheile und ohrenverschliessenden Missverstand bis zur Hefe
geleert werden. Dass die Ungerechtigkeit des Urtheils bei sachlicher
Verkennung selten stehen bleibt und nur zu häufig auch die Person und
deren Privatleben in den Kreis ihrer Angriffe mit hineinzieht, ist
ebenso bekannt, wie dass es nur wenigen öffentlichen Persönlichkeiten
erspart bleibt, Gegner und Feinde zu haben, welche die gutgläubige
Verurtheilung durch eingemischte Einflüsterungen des Neides und
Uebelwollens trüben und verbittern. Der Empfindliche wird an alledem
eine nie versiegende Quelle der Kränkung und des Aergers haben, aber
auch der Unempfindliche, der sich von dem Urtheil Anderer in ruhigem
Stolze unabhängig weiss, wird doch Schmerz und Betrübniss über das
mächtige Beharrungsvermögen des Vorurtheils und der Gleichgültigkeit
und über die unausrottbare Existenz der Gesinnungsgemeinheit in der
Welt fühlen.

Ist der Berühmte ein ausübender Künstler, dessen Leistungen zugleich
dem Zeitvertreib und dem Vergnügen dienen, so bemühen sich seine
Bekannten, zu seinem Benefiz (mit 50% Antheil am Reinertrag) recht
viel Billets unterzubringen und versäumen nicht, selbst hinzugehen und
kräftigst zu applaudiren. Ist er dagegen ein Schriftsteller, gleichviel
ob seine Schriften der Unterhaltung dienen oder nicht, so kaufen sie
dieselben nur in dem besonderen Ausnahmefall, dass es gerade zeitweilig
Mode ist, dieselben zu kaufen und zu verschenken; andernfalls muss
der Autor riskiren, dass sie ihm übel nehmen, die Werke nicht von
ihm geschenkt erhalten zu haben, unbekümmert darum, ob deren Verkauf
nicht auch sein Benefiz (mit 50% Antheil am Reinertrag) darstellt.
Dass man bei dem grössten Ruhm verhungern kann, wenn man nicht sonst
eine reelle Einnahmequelle besitzt, und zwar um so leichter, je echter
der Ruhm ist, das ist weltbekannt, ebenso dass der wahre und echte
Ruhm meist langsam gewonnen und nur von denen erlebt wird, welche ein
hohes Alter erreichen. Was aber hat der Mensch von einem Ruhm nach
seinem Tode? Ist es da nicht ganz gleichgültig, ob der Nachruhm sich
an den Namen heftet, den er im Leben trug, oder an einen falschen (z.
B. Homer), oder ob er, wie z. B. bei dem Nibelungenliede, namenlos an
den Werken haftet? Ist es nicht die Eitelkeit der Eitelkeiten, für
seinen +Namen+ nach Nachruhm zu streben, von dem man selber gar nichts
hat? Und selbst wenn der Berühmte steinalt wird und alle Jubiläen
rite absolvirt, so muss er doch noch seinen echten Ruhm mit ebenso
strahlendem falschen Ruhm unwürdiger Mitbewerber theilen, also des
Ruhmes heilige Kränze als auf gemeinen Stirnen entweihte in Empfang
nehmen. Manchmal verbindet sich aber auch falscher und echter Ruhm,
so dass eine Person eine Zeit lang wegen gewisser den Zeitströmungen
entgegenkommenden Nebeneigenschaften seiner Leistungen falschen Ruhm
geniesst, welcher allmählich erblasst und das Aufkommen des wahren
Ruhmes, den seine Leistungen nach ihrem tieferen Kerngehalt verdienten,
mehr behindert als befördert; der Verdacht auf eine solche Verwickelung
des Sachverhalts ist überall da begründet, wo ein Künstler oder
Schriftsteller, dem man Anspruch auf wahren Ruhm nicht aberkennen
möchte, schon in jüngeren oder mittleren Jahren berühmt war (man denke
an Goethes Werther, Schillers Räuber, Schellings Naturphilosophie und
ähnliche Beispiele).

Wenn Du also, lieber Leser, Dich nicht abschrecken lassen willst,
für Dich oder die Deinigen nach Ruhm zu streben, so nimm wenigstens
den guten Rath an, nicht nach echtem, sondern nach falschem Ruhm zu
streben, da nur der letztere Dir einige Aussicht gewährt, dass Du
seine Vortheile an Ehre und materiellem Gewinn noch geniessen kannst.
Willst Du aber den falschen Ruhm trotz seiner ideellen und materiellen
Vorzüge verschmähen, bloss weil er auf unwahrem Grunde ruht, dann höre
überhaupt auf, nach +Ruhm+ zu trachten, und trachte statt dessen +nach
werthvollen Leistungen+, ganz unbekümmert darum, ob und wann denselben
die Anerkennung des Ruhmes zu Theil werden möge.



XV.

Der Somnambulismus.


Die Erscheinungen des Somnambulismus sind von altersher bekannt, nicht
nur diejenigen eines in Nervenkrankheiten spontan eintretenden, sondern
auch diejenigen eines durch verschiedene Mittel z. B. betäubende
Dämpfe, Schwindeldrehungen, Fasten, Fixiren eines nahen Blick-Punktes
u. s. w. hervorgerufenen Somnambulismus. Die Seltenheit des spontanen
Somnambulismus, die schädlichen Folgen des künstlich hervorgerufenen
für den Organismus, die Verquickung des Somnambulismus mit allerlei
Aberglauben und Mysticismus und die Schwierigkeiten einer Erklärung
der Erscheinungen auf Grund der herrschenden materialistischen
Naturanschauung haben jedoch bis vor ganz kurzer Zeit davon
abgeschreckt, dieses Erscheinungs-Gebiet auf exakte Weise zu studiren.
Die von der Pariser Akademie von 1825-1831 niedergesetzte Kommission
gelangte nicht über die Konstatirung der Thatsachen hinaus, und selbst
diese gerieth bald wieder in Vergessenheit oder wurde gar (durch
Verwechselung mit dem Kommissionsbericht von 1784) in ihr Gegentheil
entstellt. Erst das Aufsehen, welches die öffentlichen Schaustellungen
des Magnetiseurs Hansen erregten, veranlassten einige deutsche
Physiologen (insbesondere Heidenhayn), der Sache näher zu treten, und
wenigstens die körperlichen Phänomene des Hypnotismus ausser Zweifel
zu stellen. Bald darauf wurden von Preyer die Braid’schen Versuche
und Schriften neu an’s Licht gezogen, welche einen durch Fixiren
heller Punkte und ähnliche Mittel (also nicht durch einen Magnetiseur)
hervorgerufenen Hypnotismus behandeln.

Während die deutschen Gelehrten in den letzten Jahren sich kaum noch
mit dem Gegenstande zu beschäftigen scheinen, hat er neuerdings in
Frankreich zu sehr eingehenden und interessanten Untersuchungen
geführt. So war z. B. Charcot der erste, welcher eine scharfe
Unterscheidung zwischen den drei Hauptstufen des Hypnotismus oder
Somnambulismus (der lethargischen, kataleptischen und im engeren Sinne
somnambulen) einführte und die Symptomenkomplexe dieser drei Stufen
genau definirte.[12] Diese Unterscheidung dürfte auch dann ihren
Werth behalten, wenn man anerkennt, dass die Grenzen zwischen den
drei Stufen keineswegs feste sind und öfters ein Ineinanderschieben
und Durcheinanderfliessen der Symptome stattfinde. Zugleich
veröffentlichte der Pariser Neurologe Richet seine langjährigen
Erfahrungen, nach welchen die deutschen Physiologen im Unrecht
sind, wenn sie die Action eines Magnetiseurs in allen Fällen für
illusorisch erklären, weil sie für Erzeugung von Hypnotismus bei
vielen Personen entbehrlich ist. Richet behauptet, dass seine
magnetisirende Thätigkeit auf jeden Organismus, auch den stärksten,
eine Einwirkung hinterlasse, die sich mindestens in einer Steigerung
der Empfänglichkeit für künftige Versuche kundgibt, und dass er sich
getraue, in einer aufeinanderfolgenden Reihe von Sitzungen schliesslich
jedes Individuum ohne Ausnahme in einen somnambulen Zustand zu
versetzen; er behauptet ferner, dass der durch magnetische Striche
hervorgerufene Somnambulismus sich von dem durch Fixiren naher Punkte
hervorgerufenen dadurch unterscheide, dass im ersteren die psychischen
Erscheinungen, in letzterem die körperlichen (Lethargie, Katalepsie
u. s. w.) vorwiegen. Ausserdem sind von Bernheim, Binet und Féré
Liébault, Beaunis u. a. m. ausgedehnte Versuchsreihen mit Somnambulen
vorgenommen worden, welche zu manchen neuen Aufschlüssen geführt haben,
insbesondere in Bezug auf die Uebertragung der Aktivität aus einer
Hirnhälfte in die andere und in Bezug auf die Umkehr der Zustände in
ihre polaren Gegensätze, z. B. Aktivität in Lähmung, und Lähmung in
Aktivität und die Erscheinungen des ausschliesslichen Rapports einer
Somnambulen zu einem bestimmten Experimentator[13]. Die deutschen
Physiologen haben sich bisher weit mehr auf das Studium der in den
niederen Graden des Hypnotismus vorwiegenden körperlichen Erscheinungen
beschränkt, während die Franzosen bereits dem psychischen Phänomen des
eigentlichen Somnambulismus näher getreten sind, ohne jedoch das Gebiet
des Wunderbaren mehr als zu streifen. Die interessantesten Probleme
harren deshalb bis jetzt ihrer wissenschaftlichen Behandlung, und sind
nur erörtert von Mystikern und Popularphilosophen, welche kein Bedenken
getragen haben, die phantastischen Personifikationen somnambuler
Traumbilder als Realitäten aus einer anderen Welt gelten zu lassen.

Carl du Prel hat sich der dankenswerthen Aufgabe unterzogen, die
psychischen Probleme des Somnambulismus im Zusammenhang zu bearbeiten,
wobei er sich von allem spiritistischen Aberglauben als von unlogischen
Hypothesen vollständig freihält (S. 210, 434, vgl. 115, 186, 300),
und sogar das Gebiet des eigentlichen Hellsehens vorläufig bei Seite
lässt, um es einem besonderen Werk vorzubehalten. Durch den Titel[14]
braucht sich also Niemand abschrecken zu lassen, denn der Verfasser
erklärt ausdrücklich, dass es mystische Erscheinungen im eigentlichen
Sinne gar nicht gibt, und Manches uns nur heute noch mystisch vorkommt
(S. 386, 204). Gleichwohl kann ich den Titel nicht zweckmässig finden,
weil ich nicht wie du Prel im Somnambulismus die „Grundform aller
Mystik“ (399, 497) und in der Mystik nicht „das magische Verhalten des
Menschen zu sich selbst“ (444) erkennen kann; ich verstehe vielmehr
unter Mystik das gefühlsmässige Sicheinswissen des Menschen mit dem
Absoluten, und sehe in der praktischen Pflege des Somnambulismus durch
einen grossen Theil der religiösen Mystiker nur eine Verirrung, die auf
einem Verkennen der eigentlichen Natur und Bedeutung des Somnambulismus
beruht. Ich meine deshalb, der richtigere Titel des du Prel’schen
Buches hätte lauten müssen: „Der Somnambulismus in seiner Bedeutung
für Psychologie und Metaphysik.“ In der That wäre dieser Titel
erschöpfend, denn was aus den Erscheinungsgebieten des gewöhnlichen
Traumes und des wachen Gedächtnisses herangezogen ist, dient doch nur
zum Vergleich und zur Erläuterung der somnambulen Erlebnisse.

Auch du Prel nimmt als erwiesen an, dass Hypnotismus und Mesmerismus
(oder thierischer Magnetismus) keineswegs sich deckende Begriffe
von gleichem Umfang sind (155), und dass es irrthümlich ist, den
hypnotischen oder somnambulen Zustand lediglich auf Vorgänge im
Wahrnehmungs- oder Vorstellungsprocess des Versuchsobjekts zurückführen
zu wollen. Zum Beweise führt er an, dass auch Schlafende, welche
von den mit ihnen vorgenommenen Manipulationen nichts wissen, in
Somnambulismus versetzt werden können und dass sogar der Schlaf die
magnetische Einwirkung erleichtert (39-40); ferner, dass auch die
Mimosa pudica ebenso durch Mesmerisiren wie durch Chloroformiren
unempfindlich gemacht werden kann (156). Ich möchte hinzufügen,
dass wir die dynamische Aktivität der Magnetiseure auch aus anderen
Wirkungen kennen, z. B. aus den lokalen Einwirkungen auf menschliche
Körpertheile, welche für die Hautempfindungen denjenigen einer
schwachen Elektrisirmaschine gleichen, ferner auf das Elektroskop
und die Magnetnadel, und dass in einem sensitiven Nervensystem schon
Electricitäten von minimaler Spannung starke Abänderungen in der
Vertheilung der Innervationsintensität hervorrufen, wie die Versuche
an Hysterischen mit halbseitiger Anästhesie des Körpers beweisen.[15]
Dass auch der Stahlmagnet gewaltige Einwirkungen auf die Vertheilung
der Innervationsenergie in den Centralorganen ausübt, ist durch die
oben angeführten Versuche von Binet und Féré erwiesen, veränderte
Anwendungsarten werden ohne Zweifel noch andre Verschiebungen der
Innervationsenergie kennen lehren und damit dem Verständniss der Art
und Weise, wie der Einfluss des Magnetiseurs die gleiche Wirkung
hervorbringt, näher führen. Es ist anzunehmen, dass jeder Mensch in
irgend welchem Grade die Fähigkeit, andere zu magnetisiren, besitzt,
dass aber die Herrschaft über dieselbe nur durch Uebung zu gewinnen
ist, weil diese Fähigkeit nicht in dem Organ der bewussten Willkür
ihren Sitz hat, sondern nur indirekt durch Impulse des bewussten
Willens in anderen niederen Centralorganen aufgelöst wird. Damit stimmt
überein, dass Somnambule, deren Willkürorgan ausser Funktion gesetzt
ist, eine besonders starke Fähigkeit zum Magnetisiren Dritter, ja sogar
ihres Magnetiseurs gewinnen, auch wenn sie dieselben im wachen Zustand
nicht besitzen oder beherrschen (274). Es ist ferner zu beachten, dass
fortdauernde Bethätigung der magnetischen Kraft den Menschen angreift
und entkräftet (250), woraus folgt, dass der Magnetiseur wirklich
organische Kraft bei seiner Thätigkeit konsumirt. Es ist endlich zu
berücksichtigen, dass die elektrischen Apparate der Zitter-Rochen und
-Aale nur Gruppen von Ganglienzellen sind, und dass jede Ganglienzelle
in irgend welchem Maasse die Eigenschaft besitzen muss, welche hier
durch Differenzirung ausgebildet ist.

Ob das im thierischen Magnetismus wirksame dynamische Agens mit
einer der uns bekannten Naturkräfte identisch ist, oder ob es
eine noch unerforschte neue Proteus-Gestalt der einheitlichen
Naturkraft ist, welche bloss elektrische, magnetische, thermische und
nervenphysiologische +Begleit+erscheinungen hervorruft, das dürfte
vorläufig schwer zu entscheiden sein, doch neige ich der letzteren
Auffassung zu, so dass der Bezeichnung „thierischer Magnetismus“
oder „organische Electricität“ nur ein uneigentlicher Sinn beiwohnt.
Ebenso vorsichtig wie in der Gleichsetzung der mesmerischen Funktion
mit physikalischen Kräften muss man aber auch sein, sie mit besser
bekannten organischen psychischen oder gar metaphysischen Potenzen
zu identificiren, wie wenn z. B. du Prel sie mit der Naturheilkraft
gleichsetzt (239), wozu die etwaigen heilsamen Nebenwirkungen der durch
sie hervorgerufenen somnambulen Zustände noch lange keine Berechtigung
geben.

Du Prel hat sich in diesem Punkte, wie leider in manchen andern, durch
Schopenhauers Ansichten bestimmen lassen, von welchem Denker seine
gesammte Weltanschauung mehr als von irgend einem andern abhängig ist.
Schopenhauer nimmt an[16], dass der Somnambulismus nur ein tiefer und
vollkommener Schlaf sei, dass er deshalb heilsamer als der gewöhnliche
Schlaf sei und von der Naturheilkraft absichtlich herbeigeführt
werde. Er glaubt ferner, dass Wahrträume auch im gewöhnlichen tiefen
Schlafe häufig sind, und der Somnambulismus nur diese Wahrträume
offenbare. Alle scheinbaren Sinneswahrnehmungen der Somnambulen hält
er für Wahrträume, welche die Vermittelung der Sinneswerkzeuge nur
vorspiegeln. In Bezug auf die physiologische Erklärung des somnambulen
Zustandes verwirft er mit triftigen Gründen die Annahme, dass das
Gangliensystem an Stelle des Gehirns funktionire, und hält an der
Unentbehrlichkeit der Gehirnfunktion fest, worin ihm du Prel leider
nicht gefolgt ist; seine Theorie einer Umkehrung der Richtung der
Gehirnfunktion durch Rollentausch der grauen und weissen Substanz ist
dagegen physiologisch ganz unhaltbar und ist auch von keiner Seite
vertheidigt worden.

So wenig der Somnambulismus mit dem gewöhnlichen Schlaf zu verwechseln
ist, ebenso wenig ist er, wie du Prel meint (173), ein tieferer Schlaf
als der gewöhnliche, d. h. bloss graduell von demselben verschieden.
Obschon Uebergangsformen zwischen beiden stattfinden und einige
Merkmale ihnen gemeinsam sind, sind sie doch specifisch verschieden; in
manchen Beziehungen erscheint der Schlaf als Zwischenzustand zwischen
Somnambulismus und Wachen, in andern erscheint der Somnambulismus als
Mittelzustand zwischen Schlaf und Wachen. Du Prel, welcher nur die
erstere, und Wirth (40), welcher nur die letztere Ansicht gelten lässt,
haben daher Beide Recht und Unrecht. Der somnambule +Traum+ erscheint
in der That gegenüber dem gewöhnlichen als ein +gesteigerter+ Traum,
aber der somnambule +Schlaf+ gleicht mehr dem Verhalten im +wachen+
Zustande als im gewöhnlichen Schlaf.

Das gewöhnliche Traumbewusstsein ist durch eine bessere
Erinnerungsbrücke mit dem wachen Bewusstsein verbunden als das
somnambule und kann zwischen diesen beiden als verknüpfendes Mitglied
eintreten. Je näher das somnambule Traumbewusstsein dem gewöhnlichen
Traume steht, desto leichter reichen Erinnerungen aus demselben
in’s wache Bewusstsein hinüber; je mehr es sich in sich vertieft,
desto schwerer wird die Erinnerung an seinen Inhalt, am schwersten
beim „Hochschlaf“, der nur durch das verknüpfende Mittelglied des
gewöhnlichen Somnambulismus mit dem wachen Bewusstsein verbunden
werden kann. Je mehr sich der Somnambulismus steigert, desto mehr
steigern sich die Eigenthümlichkeiten, welche das Traumbewusstsein
von dem wachen Bewusstsein unterscheiden: die Passivität des Willens,
die Sinnlichkeit und Bildlichkeit der Vorstellungen, die Stärke der
unwillkürlichen Phantasiethätigkeit, die Neigung zu dramatischer
Spaltung des Ich, der Mangel an Besonnenheit und zielbewusster
Stetigkeit, die Hyperästhesie des Gedächtnisses, die damit
zusammenhängende Geschwindigkeit des Vorstellungswechsels, und endlich
die Sensitivität des Gefühlslebens für natürliche Vorgänge innerhalb
und ausserhalb des eigenen Organismus.

Andererseits aber steigern sich auch einige solche Merkmale, durch
welche das wache Leben sich vom Schlaf unterscheidet, erstens die
Fähigkeit, vermittelst der Sinneswerkzeuge von der Aussenwelt Eindrücke
zu empfangen und auf diese Eindrücke mit Reden und Handlungen
sinngemäss zu reagiren, zweitens die Eigenthümlichkeit, dass die
Erlebnisse der Zeitabschnitte des somnambulen Lebens wie diejenigen des
wachen Lebens durch ihren Erinnerungszusammenhang ein geschlossenes
Ganzes bilden, während die Träume der verschiedenen Nächte der Regel
nach zusammenhangslose Bruchstücke bleiben und nur ausnahmsweise mit
vereinzelten Erinnerungen ineinander übergreifen, und drittens der
Umstand, dass die das somnambule Bewusstsein vermittelnden Theile des
Centralnervensystems ebenso wie die das wache Bewusstsein vermittelnden
der zeitweiligen Ruhe durch Schlaf bedürfen, wie der Wechsel von Schlaf
und Wachen bei einem Wochen und Monate lang anhaltenden Somnambulismus
beweist (332).

Wenn eine Somnambule ihren häuslichen Verrichtungen obliegt, oder
gar eine Rolle auf der Bühne tadellos durchführt, so wird Niemand
bezweifeln, dass ihr Zustand dem Wachen ähnlicher ist, als dem Schlaf,
trotzdem sich bei genauerer Untersuchung herausstellt, dass der
Zustand ihres Bewusstseins in vielen Punkten als ein gesteigerter oder
vertiefter Traumzustand zu betrachten ist. Beim Somnambulismus wird die
Aehnlichkeit mit dem Wachen, beim Schlaf die Unähnlichkeit mit dem
Wachen um so grösser, je tiefer er wird; je weniger tief Somnambulismus
und Schlaf sind, desto ähnlicher sehen sie sich beide; je tiefer
sie werden, d. h. je mehr sie ihre eigenartige specifische Natur
hervorkehren, desto verschiedener und entgegengesetzter erscheinen sie.
Der niedrigste Grad des Hypnotismus zeigt vollkommene Lethargie, also
gar keinen Verkehr mit der Aussenwelt wie der Schlaf; erst im zweiten
Grade, im kataleptischen Stadium öffnet sich das Ohr und die niedern
Sinne, und erst im dritten Stadium, dem im engeren Sinne somnambulen,
öffnen sich auch die Augen und beginnt jener vollständige Verkehr mit
der Aussenwelt, der auf den ersten Anblick vom Verhalten einer wachen
Person nicht zu unterscheiden ist.

Der Schlaf hingegen wird dem Somnambulismus nur dann ähnlicher,
wenn er im Begriff ist, in denselben überzugehen, z. B. in dem
Sprechen und Handeln der Schlafenden; aber der sich selbst treu
bleibende ruhige und tiefe Schlaf kennt solche Extravaganzen
nicht, die schon einem gestörten Gleichgewicht des Nervensystems
entspringen, wie der Somnambulismus auch. Es ist gleichgiltig ob, wie
du Prel meint, der tiefe, oder, wie ich meine, der leichte Schlaf
mehr dazu neigt, unruhig zu werden, d. h. in Uebergangsformen zum
Somnambulismus hineinzugerathen, da man in beiden Fällen es schon mit
zusammengesetzten Erscheinungen aus verschiedenen Gebieten zu thun
hat; und ebenso gleichgiltig ist es für die hier behandelte Frage, ob
der tiefe ruhige Schlaf traumlos ist oder nicht, ob mit anderen Worten
nicht bloss das wache und das somnambule Bewusstsein im Schlafe Ruhe
und Erholung geniesst, sondern die Bewusstseinsfunktion schlechthin.
Letzteres kann wegen der beim Erwachen abreissenden Erinnerung
niemals direkt konstatirt werden (43); du Prel’s indirekter Beweis
für die Behauptung beruht aber auf einem Cirkelschluss, insofern er
aus der vorausgesetzten Richtigkeit des Satzes folgert, dass auch
der Somnambulismus im Wesentlichen nur ein vertiefter Schlaf sei,
und hieraus dann wieder nach Analogie zurückschliesst, dass auch im
natürlichen Schlaf ebenso wie im Somnambulismus das Erwachen des
Traumbewusstseins proportional der Tiefe des Schlafes sein müsse
(427, 32, 37). Nach meiner Ansicht hingegen wird schon durch das
Ruhebedürfniss des somnambulen Bewusstseins und dessen Befriedigung im
Schlafe zur Genüge erwiesen, dass auch die das somnambule Bewusstsein
vermittelnden Theile des Centralnervensystems im tiefen Schlafe ruhen,
so dass die dessen etwaige Träume vermittelnden Partien jedenfalls noch
unterhalb der ersteren gesucht werden müssten.

Worauf es hier ankommt, ist nur, zu konstatiren, dass der natürliche
Schlaf ein gesunder normaler, für Wache und Somnambule gleich
unentbehrlicher Erholungszustand, der Somnambulismus aber ein abnormer,
pathologischer, schlechthin entbehrlicher Zustand ist, dass ferner der
reine Schlaf mit wachsender Vertiefung den Schläfer immer mehr von
der Aussenwelt abschliesst, der Somnambulismus dagegen mit wachsender
Vertiefung den Somnambulen in eine dem wachen Zustand immer ähnlicher
werdende sinnlich vermittelte Wechselbeziehung zur Aussenwelt setzt.
Dies genügt, um einen +specifischen Unterschied+ beider Zustände
festzustellen, und den Streit über die Stellung zwischen Wachen, Schlaf
und Somnambulismus zu einem nebensächlichen zu machen.

Ausser der Verwandtschaft des Somnambulismus mit dem wachen Zustand
und dem gewöhnlichen Traum ist noch diejenige mit der Narkose und mit
Nerven- und Geisteskrankheiten zu beachten. Die Narkotisirung durch
Chloroform und Aether stimmt darin mit dem Somnambulismus überein,
dass eine von der Peripherie nach dem Centrum fortschreitende Analgesie
(Unempfindlichkeit für Schmerz) und scheinbar auch Anästhesie eintritt,
dass das wache Bewusstsein schwindet und unwillkürliche Träume sich
entfalten; ein ähnlicher Zustand der Analgesie trat auch bei den
höchsten Graden der Folter manchmal ein, der dann der Hülfe des
Teufels zugeschrieben wurde. Bei der Morphium- und Haschisch-Narkose
ist die Analgesie weniger ausgesprochen, dafür aber das Traumleben
gesteigert; insbesondere das Haschisch erzeugt eine Hyperästhesie
des Gedächtnisses und eine Beschleunigung des Vorstellungsablaufes,
welche mit den gleichen Erscheinungen des somnambulen Traumlebens
viel Aehnlichkeit hat. Alle Narkosen unterscheiden sich aber dadurch
vom Somnambulismus, dass in ihnen für gewöhnlich und unter Ausschluss
eines gleichzeitig eintretenden Somnambulismus der Verkehr mit der
Aussenwelt abgeschnitten ist; nur eine unvollständige Narkose, welche
noch einen Rest des wachen Bewusstseins übrig lässt, macht solchen
Verkehr möglich. Auf der Verwandtschaft dieser narkotischen Zustände
mit dem Somnambulismus beruht es, dass in nervösen Organisationen,
die zum Somnambulismus neigen, derselbe durch narkotische Mittel
hervorgerufen werden kann (Pythia, Hexenfahrten u. s. w.). Die Menge
von Chloroform, die Jemand zur Narkose braucht, ist zugleich ein
Gradmesser seiner Empfänglichkeit für magnetische Hypnotisirung, und
die Blutbeschaffenheit eines hungernden Organismus erleichtert in
gleichem Masse die Narkose wie das Magnetisiren und den spontanen
Eintritt von Uebergangsformen zwischen Traum und Somnambulismus.

Von den pathologischen Zuständen des Nervensystems bietet sich
zunächst die konstitutionelle Sensitivität zum Vergleich dar. Während
„Sensibilität“ die Reizempfänglichkeit der Empfindungsnerven
bezeichnet, insoweit sie auf einem feinen Bau der Endorgane
(Sinneswerkzeuge) beruht, bedeutet das Wort „Sensitivität“ eine
abnorme Reizempfänglichkeit, welche nicht auf der Verfeinerung der
Sinneswerkzeuge, sondern auf der Hyperästhesie der Empfindungsnerven
und der ihre Eindrücke verarbeitenden Centralorgane beruht. Es giebt
abnorme Naturen, welche bei vollem Tagesbewusstsein die unglaublichsten
Dinge wahrnehmen, sowohl Vorgänge in ihrem eigenen Organismus, als
dynamische Einflüsse der Umgebung, z. B. das Vorhandensein einer
Katze im Zimmer, oder gewisse Krankheiten anwesender Personen, oder
die relativen elektrochemischen Werthe einer Reihe von eingewickelten
Stoffen. Es mag sein, dass eine gewisse Beschaffenheit des
Nervensystems für alle Arten von Empfindungen die Reizempfänglichkeit
erhöht; aber es ist doch durchaus nicht nöthig, dass die Sensitivität
für Gefühls-, Geruchs-, Gehörs- und Gesichtsempfindungen immer Hand
in Hand gehen, oder gar den gleichen Grad von Steigerung aufweisen
muss. Die Thatsache, dass Sensitivität auch in dem gewöhnlichen wachen
Bewusstseinszustand vorkommt, lässt erkennen, dass, wenn auch die
abnormen Bewusstseinszustände (wie Traum, Somnambulismus, Irrsinn etc.)
häufig mit Schwellenverschiebung verbunden auftreten, doch dieses
Symptom weder ausreichend zu ihrer Charakterisirung heissen, noch als
ausreichende Ursache ihres Eintritts angesehen werden kann.

Der Somnambulismus zeigt eine Sensitivität insbesondere für
Empfindungen des Gemeingefühls (122, 141), zum Theil auch für
solche des Geruchs und Geschmacks (246, 389), wogegen das Gehör
unverändert zu bleiben scheint und die Reizempfänglichkeit für
Gesichtswahrnehmungen noch im zweiten, kataleptischen Stadium ganz
aufgehoben ist und erst im dritten, somnambulen Stadium zugleich
mit der nun auffällig erhöhten Hautempfindlichkeit wieder erwacht.
Es ist also im Somnambulismus die Empfindungsschwelle der niedern
Sinne emporgeschraubt, die der höheren theils unverändert, theils
heruntergerückt, theils gesteigert, und es ist demnach ebenso ungenau
von einer Herabsetzung der Empfindungsschwelle im Allgemeinen, wie von
einem Geschlossensein der äusseren Sinne oder einem vom Sinnesapparat
unabhängigen Bewusstsein in diesem Zustand zu reden (146, 441). Eine
Verschiebung der Empfindungsschwelle findet zwar statt, aber für
verschiedene Sinneswahrnehmungen in ungleichem Maasse und zum Theil
sogar in entgegengesetztem Sinne, und keine Art von Sinneswahrnehmungen
fehlt im eigentlich somnambulen Stadium des Hypnotismus ganz, weder die
Tastempfindungen, welche zur Wahrung des Gleichgewichtes unentbehrlich
sind, noch die Gesichtseindrücke, ohne welche ein Somnambuler sich
in einer ihm unbekannten Umgebung unmöglich mit Sicherheit bewegen
könnte. Eine Somnambule mit geöffneten Augen liest auf Befehl ein
ihr vorgehaltenes Buch fliessend vor, während sie bei geschlossenen
Augen auf den gleichen Befehl nur unverständliche Worte murmelt. Die
Behauptung, dass sie nicht mit den geöffneten Augen, sondern etwa mit
dem Sonnengeflecht läse, stünde logisch auf gleicher Stufe mit der,
dass sie die Worte nicht mit dem Kehlkopf und der Zunge bilde, sondern
mit dem Magen. Manche Somnambulen sind im Stande, mikroskopische
Photographien mit blossem Auge zu erkennen, oder ein ihnen abgekehrtes
Buch aus der Spiegelung im Auge des Magnetiseurs zu lesen; dies alles
setzt eine hochgradige Steigerung der Gesichtsschärfe voraus. Auf
den Einfall, dass eine Somnambule mit fest zugedrückten Ohren nicht
mehr mit dem Gehörorgan die Worte des vor ihr stehenden Magnetiseurs
vernehme, konnte Schopenhauer nur darum kommen,[17] weil er nicht
daran dachte, sich durch den Versuch zu überzeugen, dass man mit fest
zugedrückten und verstopften Ohren noch ziemlich ebenso gut hört,
wie mit offenen; für die leisesten Worte des, wenn auch entfernt
stehenden Magnetiseurs kann ausserdem in dem Gehör der Somnambulen
eine hochgradig verschärfte Wahrnehmungsfähigkeit vorhanden sein,
während gleichzeitig für laute Gespräche der nicht mit ihr in Rapport
stehenden Anwesenden Taubheit zu bestehen scheint. Das Vorkommen
des Hellsehens wird selbst bei hoch gesteigertem Somnambulismus
immer nur als sporadischer Ausnahmefall anzusehen sein, aber nicht
als ein fortdauernder Zustand, aus dem +alle+ anscheinenden
Sinneswahrnehmungen zu erklären wären.

Der psychologische Unterschied zwischen Sensitivität und Somnambulismus
ist nicht in der Ungleichmässigkeit der Schwellenverschiebung für
verschiedene Sinne, sondern darin zu sehen, dass die gewöhnliche
Sensitivität auf ein waches, die somnambule auf ein träumendes
Bewusstsein trifft, und dass in Folge dessen der Sensitive seine
Sinneseindrücke von Phantasiebildern unterscheiden kann, der Somnambule
nicht. Daher kommt es, dass der Somnambule Phantasiebilder von
Sinneseindrücken, welche durch Ideenassociation aus Empfindungen ganz
anderer Sinnesgebiete entstanden sind, für reale Sinneswahrnehmungen
hält (z. B. das Phantasiegebild eines Wohlgeschmacks oder einer
Amputation, die der Magnetiseur ihm bloss einredet, oder die Bilder von
Gestalten und Stimmen, die nur Personifikationen oder Symbolisirungen
organischer Gefühlsreize sind), während energische Sinneseindrücke,
die zu dem momentanen Inhalt seines Traumbewusstseins keine Beziehung
haben, von diesem gar nicht appercipirt werden (z. B. eine wirklich
stattfindende Operation, oder ein intensiv schmeckender Stoff auf
der Zunge, oder die den geöffneten Augen sich darbietende Umgebung).
Die Verwandtschaft des Somnambulismus mit der Sensitivität macht es
erklärlich, dass wiederholter Somnambulismus das Nervensystem sensitiv
macht, d. h. einen geringeren Grad der somnambulen Sensitivität
als dauernden Zustand zurücklässt. Die Sensitivität ist aber ein
pathologischer, bei Unwohlsein sich steigernder (223) Zustand, der für
unser praktisches Leben mit den grössten Unannehmlichkeiten verknüpft
ist (197), und häufig mit einer Schwächung des Gedächtnisses Hand in
Hand geht (310), also ein Zustand dessen Herbeiführung und Steigerung
sorgfältig zu vermeiden ist.

Die Verwandtschaft des Somnambulismus mit Hysterie, Epilepsie,
Katalepsie, Ohnmacht, Starrsucht, Scheintod, Todeskampf,
Fieberdelirien, Veitstanz und den verschiedenen Arten des Irrsinns
zeigt eine Anzahl sich kreuzender Symptome; alle schwereren
Erkrankungen des Nervensystems disponiren zum spontanen Eintritt und
zur Empfänglichkeit für die künstliche Erzeugung des Somnambulismus,
wie umgekehrt ein häufiges Hervorrufen des somnambulen Zustandes
künstliche Hysterie erzeugt (nach Richet), den Geist und Körper
zerrüttet und zu allen Arten von Nervenleiden prädisponirt.

So lange ein Nervenleiden besteht, gelingt es dem Magnetiseur mit
Leichtigkeit, den Somnambulismus hervorzurufen; schreitet aber
die Genesung fort, so wird das Magnetisiren des Rekonvalescenten
immer schwieriger (239), bleibt aber in Folge der Gewöhnung des
Organismus immer noch leichter, als es vor Eintritt der Krankheit
war. Das weibliche Geschlecht, das bei seinem geringeren Uebergewicht
des Grosshirns über das sonstige Centralnervensystem leichter
zu decentralisirender Desorganisation des letzteren, d. h. zu
Nervenleiden, hinneigt, ist auch mehr prädisponirt für das Auftreten
von natürlichem und die Herbeiführung von künstlichem Somnambulismus,
insbesondere der höheren Grade derselben.

Die Gleichheit der körperlichen Symptome bei Katalepsie und
Somnambulismus ist in die Augen springend; der Tonus der Muskeln
genügt, um jede einem Gliede gegebene Stellung zu behaupten,
ohne dass Krampfzustände vorhanden sind (Wachstarre). Aber der
Unterschied zwischen Katalepsie, Starrsucht, Scheintod einerseits
und Somnambulismus andererseits ist ebenso in die Augen fallend:
die Bewegungslosigkeit dort und die automatenartige Beweglichkeit
nach Anleitung des unwillkürlichen Inhalts des Traumbewusstseins
hier. Die automatische, traumgeleitete Beweglichkeit ist dagegen
im Veitstanz vorhanden, sobald die gewöhnlichen Krämpfe sich zu
ekstatischen Konvulsionen ausbilden, und die Geschichte der religiösen
Verirrungen zeigt in allen Ländern und Glaubenskreisen ähnliche Bilder
solcher ansteckenden Zustände, wie sie auch in Fällen des spontanen
Somnambulismus häufig beobachtet werden. Manche Theoretiker des
Somnambulismus sind soweit gegangen, eine Menge Formen der schweren
Nerven- und Geisteskrankheiten für regellose Formen des Somnambulismus
zu erklären (243, 266, 366); wenn dies richtig wäre, so würde der
pathologische Charakter des Somnambulismus in ein noch helleres Licht
dadurch gestellt, als wenn, wie ich annehme, in vielen Fällen bloss
eine Verquickung somnambuler Zustände mit anderen verwandten Störungen
des nervösen Gleichgewichts stattfindet.

Gehen wir zu den psychischen Symptomen über, so zeigt sich die
Hyperästhesie der Erinnerung nicht nur im Somnambulismus und dem
gewöhnlichen Traum, sondern auch in Fieberdelirien, in manchen
Fällen der Hysterie, des Irrsinns, der Incubationsperiode mancher
Gehirnkrankheiten und im Todeskampf. Wenn eine Somnambule die
Aufschriften der Strassenschilder aus dem Heimatsort ihrer Jugend
angeben kann, wenn sie einmal Gelesenes wörtlich hersagt, wenn
sie die lateinischen oder griechischen Recitationen oder die
Violinübungen früherer Stubennachbarn nachahmend wiederholt, so
finden diese Leistungen eines hyperästhetischen Gedächtnisses
ihre Analogien in den gleichen Erscheinungen bei Fiebernden oder
Irrsinnigen, und hier wie dort stellt sich leicht die Täuschung ein,
dass Reproduktionen aus dem Gedächtniss, die man nicht als solche
erkennt, unmittelbare Neuproductionen seien, so dass dann leicht die
Reproductionen vergangener Ereignisse, an welche die Erinnerung (d.
h. Wiedererkennung) fehlt, als Weissagungen auf die Zukunft gedeutet
werden können.

Hand in Hand mit der Hyperästhesie der Erinnerung geht nicht selten
eine Beschleunigung des Vorstellungsablaufs; wahrscheinlich sind beide,
die Erleichterung und die Beschleunigung des Vorstellungswechsels
durch Ideenassociation, koordinirte Wirkungen derselben Ursache, einer
Hyperästhesie des funktionirenden Organs (Gehirntheils). Wie die Zeit
des Gehirnreflexes zwischen Empfindung und motorischer Reaktion, so ist
auch die durchschnittliche Zeit, die vom Auftauchen einer Vorstellung
bis zum Hervorrufen der folgenden durch Ideenassociation verstreicht,
bei jedem Individuum eine andere, und bei demselben Individuum je nach
seinem Befinden und seiner Stimmung (Frische oder Ermüdung, Sättigung
oder Nüchternheit, intellektuelle Freiheit oder Gemüthsbeklommenheit)
erheblichen Schwankungen (etwa von 2 bis 1/12 Sekunde) schon im
wachen normalen Bewusstseinszustand unterworfen. Die Schwankungen
bewegen sich in noch weiteren Grenzen im Schlaf und den abnormen
Zuständen des Nervensystems. In Fieberdelirien, in maniakalischen
Delirien, im Haschischrausch und im Todeskampf (insbesondere der
Ertrinkenden) erreicht die Hyperästhesie des Gedächtnisses und der
Phantasie einen Grad, der mit Ideenflucht bezeichnet wird, den man aber
bei der sinnlich-anschaulichen Beschaffenheit solcher unwillkürlich
vorüberziehenden Vorstellungsgebilde vielmehr „Bilderflucht“ nennen
sollte. Indessen sind die Berichte über das Vorüberziehen des gesammten
Lebens von dem Bewusstsein Ertrinkender denn doch nur auf typische
Hauptmomente des Lebens zu beziehen, und deren können in 60 bis 180
Sekunden allerdings eine beträchtliche Zahl (720 bis 2160) auf einander
folgen, ohne die Maximalgeschwindigkeit des wachen Vorstellungsablaufs
auch nur zu überschreiten.[18]

Ein weiteres psychisches Symptom, welches dem Somnambulismus
(und dem Traum) mit Fieberdelirien, Haschischträumen und
Geistesstörungen gemeinsam ist, ist die dramatische Spaltung.
Wenn eine Gedächtnissvorstellung zwar reproducirt wird, aber ohne
Wiedererkennung, d. h. ohne Erinnerung, so nimmt das wache, besonnene
Bewusstsein dieselbe hin als eine aus dem Unbewussten auftauchende,
deren Herkunft zunächst problematisch bleibt, vermuthet aber von
vornherein, dass sie aus dem Gedächtniss stammen werde; oft hat man
auch das Gefühl, sie schon gehabt zu haben, also das Bewusstsein, dass
sie Gedächtnissvorstellung ist, ohne ihr doch in der Vergangenheit
durch Verknüpfung mit Ort, Zeit und näheren Umständen ihres früheren
Auftretens einen bestimmten Platz anweisen zu können (284). Das
träumende Bewusstsein, das dieser Besonnenheit ermangelt und statt
dessen allen Gedankengehalt in sinnlich-anschauliche Formen giesst
(33), verbildlicht (50), symbolisirt (70) und personificirt (99),
projicirt eine Gedächtnissreproduktion, die es nicht als solche zu
rekognosciren vermag, gern nach aussen, und legt sie Traumgestalten
in den Mund; das irre Bewusstsein verfährt bei höheren Graden
der Phantasieerregung ebenso, bei geringeren Graden, die zur
Gestaltenprojektion (Gesichtshallucination) nicht ausreichen, verlegt
es wenigstens den Gedankengehalt in von aussen kommende Stimmen
(Gehörshallucination).

Die Bruchfläche dieser dramatischen Spaltung ist also die Scheidelinie
zwischen Gedächtnissreproduktion und Erinnerung (291); was das
Traumbewusstsein als sein Eigenthum rekognoscirt, nimmt es auch
als solches, als geistigen Besitz und Zubehör seines Ich für sich
in Anspruch, was es nicht zu rekognosciren vermag, aber trotzdem
als seinen Bewusstseinsinhalt vorfindet, lässt es auch nicht als
das Seinige gelten und projicirt es auf andre Traumgestalten.
Aus dem Unbewussten stammt also gleichmässig aller Inhalt des
Traumbewusstseins, sowohl der dem Ich als der dem Nichtich zugetheilte,
und Alles gehört gleichmässig dem Inhalt des Traumbewusstseins
an; auch das Ich des Träumers umfasst nur einen kleinen Theil des
Gesammtinhalts des Traumbewusstseins, und auch dieser dem Ich
zugewiesene Theil ist ein ebenso unwillkürlicher Ausfluss aus dem Quell
des Unbewussten, wie der in’s Nichtich (Aussenwelt und Traumgestalten)
hinausprojicirte Theil. Deshalb ist es unzulässig, wenn du Prel die
Bruchfläche der dramatischen Spaltung für zusammenfallend erklärt
mit der psychophysischen Schwelle zwischen Bewusstem und Unbewusstem
(96, 101), oder wenn er behauptet, dass alle Verstandesprocesse,
die den Charakter eines Einfalls haben, im Traume zur dramatischen
Spaltung führen (106). Gerade die produktiven Einfälle vertheilen sich
auf das Ich des Träumers und die bereits gegebenen Traumgestalten,
je nachdem die Situation des Traumes es verlangt, d. h. je nachdem
sie einem Vorstellungskomplex associativ zugehören, welcher dem
Traum-Ich oder anderen Traumfiguren bereits zugetheilt ist. Aber wohl
niemals werden solche produktive Einfälle zur Abspaltung +neuer+
Traumfiguren veranlassen; denn bei ihnen fehlt ja eben die Scheidelinie
zwischen Reproduktion und Erinnerung, welche allein massgebend als
Bruchfläche der Spaltung ist, und welche etwas ganz Anderes ist als
die „psychophysische Schwelle zwischen Bewusstem und Unbewusstem“ im
Allgemeinen.

Es ist die niedrigste Form der dramatischen Spaltung, wenn ein
reproducirter Gedächtnissvorrath, der nicht als solcher wiedererkannt
ist, in fremde Traumgestalten hinausprojicirt wird; man sollte in
diesem Falle, streng genommen, noch nicht von dramatischer +Spaltung+,
sondern von dramatischer +Vertheilung+ des Bewusstseinsinhalts auf das
Ich und das Nichtich des Traumbewusstseins sprechen. Dies Verhältniss
bleibt auch dann noch dasselbe, wenn die einer Traumfigur in den Mund
gelegte Gedächtnissvorstellung nach der Aeusserung derselben dann als
eigenes, nur zeitweilig vergessenes Wissen in’s Ich zurückgenommen
wird. Interessanter sind jene Spaltungen, bei welchen nicht mehr das
reproducirte Vorstellungsmaterial, sondern die eigene Traumfigur, das
Traum-Ich gespalten und in mehrere Ichs zertheilt wird, etwa als Acteur
auf der Bühne und als Zuschauer im Parterre; derartige Verdoppelungen
kommen auch bei Todtkranken und bei Irrsinnigen vor, welche letztere
manchmal lange Disputationen mit ihrem visionär vor ihnen stehenden
Doppelgänger halten. Aber nicht immer weiss man sich im Traum identisch
mit seinem zweiten Ich, und das Selbstbewusstsein kann zwischen beiden
schwanken, wobei dann immer das jeweilige eigentliche Ich das zweite
Ich als sein „anderes“ Ich oder als „den Andern“ betrachtet; beide Ich
können auch wieder in eins zusammenfliessen, wie wenn das Zuschauer-Ich
auf die Bühne springt, um nun selbst weiter zu agiren. Dem analog ist
es eine gewöhnliche Erscheinung, dass das somnambule Bewusstsein sich
als das eigentliche Ich des somnambulen Zustandes von dem „anderen“ Ich
des wachen Zustandes, dessen Bewusstseinsphäre es doch umspannt, wie
von einer fremden Person unterscheidet, und diese Neigung, die eigene
Persönlichkeit des wachen Lebens als eine andere, fremde, obwohl doch
mit dem Ich wie ein Doppelgänger zusammengekoppelte anzusehen, wächst
mit der Tiefe des Somnambulismus.

Die Scheidelinie zwischen Reproduktion und Erinnerung reicht zwar
aus zur Feststellung der Bruchfläche für die einfache dramatische
Spaltung zwischen Ich und Nichtich, aber nicht für die Feststellung
der Bruchfläche für die Spaltung des Ich in ein doppeltes Ich, das
„eigentliche“ Ich und „das andere“; die psychophysische Schwelle
zwischen Bewusstem und Unbewusstem, die schon für den ersteren Fall
nur irrthümlicher Weise mit der Bruchfläche der Spaltung verwechselt
werden konnte, passt auf den letzteren Fall noch viel weniger, da der
Bewusstseinsinhalt des „anderen“ (normalen) Ich für das Bewusstsein des
„eigentlichen“ (somnambulen) Ich nichts weniger als unbewusst, sondern
völlig bewusst, ja sogar in seiner Einordnung in die Erlebnisse der
Vergangenheit klar durchschaut und doch nicht als eigener Besitz, als
Zubehör des „eigentlichen“ Ich anerkannt wird. Man könnte sich denken,
dass das einer fremden Traumfigur geliehene Gedächtnissmaterial in dem
Falle, wenn es eine grössere zusammenhängende Gruppe von Vorstellungen
ausmacht, dahin neigt, das Traumbewusstsein zu der Ahnung zu führen,
dass das scheinbar Fremde doch nur sein verliehenes Eigenthum,
somit die fremde Traumfigur nur ein Spaltungsprodukt des eigenen
Geisteslebens sei, was sich dann bildlich in dem widerspruchsvollen
Gleichsetzen und Ungleichsetzen der anderen Figur mit dem Traum-Ich
ausdrückt; aber dabei bleibt doch die Hauptbedingung unerwähnt, dass
die abgetrennte Vorstellungsmasse ausreichend und geeignet sein muss,
einem Ich als Unterlage zu dienen, was psychologisch nicht zu erklären
ist.

Begrifflich streng zu sondern von dem subjektiven Phänomen der
dramatischen Spaltung des Ich ist das objektive Phänomen des
alternirenden Bewusstseins. Ein solches kommt dann zu Stande, wenn
verschiedene Bewusstseinszustände, welche die Eigenthümlichkeit haben,
nach stattgehabter Unterbrechung die Kontinuität des Bewusstseins
aufrecht zu erhalten und ein in sich geschlossenes bewusstes
Lebensganze zu bilden, mit einander abwechseln. Ein solcher Zustand ist
das normale wache Bewusstsein, ein zweiter das somnambule Bewusstsein,
ein dritter der Hochschlaf des somnambulen Bewusstseins, ein vierter
und fünfter kann endlich in verschiedenen Formen periodischer
Geistesstörung auftreten, in welchen die Erinnerung an das bisherige
wache Leben erlischt und ein von demselben völlig abgetrenntes neues
Leben begonnen und fortgeführt wird. Auch die Reiche der natürlichen
Träume würde ein alternirendes Bewusstsein konstituiren, wenn sie sich
ebenso wie die Abschnitte des wachen Lebens, oder wie die Reihe der
somnambulen Krisen oder die Reihe der bezüglichen Irrsinnsanfälle zu
einem stetig zusammenhängenden Erinnerungsganzen konsolidirten. Die
periodische Geistesstörung producirt für sich allein manchmal mehr
als ein abgetrenntes Bewusstseinsleben, das mit dem wachen alternirt;
wechseln zwei getrennte Bewusstseinszustände des Irrsinns mit dem
normalen wachen Bewusstsein ab und tritt zu diesen dreien noch der
somnambule Zustand, so haben wir es mit einem vierfachen alternirenden
Bewusstsein, d. h. mit einem vierfachen Geistesleben desselben
Individuums zu thun (337-343).

Streng genommen kann von einem alternirenden Bewusstsein nur da
gesprochen werden, wo weder der Zustand a vom Zustand b, noch der
Zustand b vom Zustand a etwas weiss; diese Bedingung ist aber im
Somnambulismus nur einseitig erfüllt, da das somnambule Bewusstsein
den Gedächtnissinhalt des wachen nicht nur umspannt, sondern sogar in
erleichterter Weise reproducirt (308, 312). Im Traum findet dieses
Umspannen des wachen Bewusstseinsinhalts durch das Traumbewusstsein
der Regel nach ohne Spaltung des Ichs statt, und die Verdoppelung des
Ich im Traume gehört zu den seltensten Ausnahmen, bei denen vielleicht
schon eine Uebergangsform zwischen Traum und Somnambulismus oder Traum
und Wahnsinn[19] anzunehmen ist. Im alternirenden Bewusstsein des
Irrsinns fehlt in der Regel jede Umspannung der Vorstellungen des
einen Zustandes durch das Bewusstsein des anderen und jeder der beiden
Bewusstseinszustände weigert sich, die ihm von aussen dargebotenen
Vorstellungen, sofern sie dem anderen angehören, als die seinigen
anzuerkennen, oder überhaupt kennen zu wollen. Nur wenn der Irrsinn
dem Traum sich annähert, d. h. Hallucinationen erzeugt, kommt es vor,
dass das wahnsinnige Bewusstsein als ein anderes Ich aus der Person
des Kranken (meist mit veränderter Stimme) redet und sich von dieser
unterscheidet, womit dann die Illusion der Besessenheit gesetzt
ist. Im Somnambulismus weigert sich nur das wache Bewusstsein, die
Vorstellungen des somnambulen kennen zu wollen; das letztere aber
kennt die Vorstellungen des ersteren wohl, erkennt sie aber nicht
als die seines „eigentlichen“ Ichs, sondern als die des „anderen“
an. So nimmt ersichtlich der Somnambulismus in dieser Hinsicht eine
Mittelstellung zwischen Traum und Irrsinn ein, halb dem einen, halb
dem andern gleichend, und bemüht, die Unterschiede beider durch die
dramatische Spaltung des Ich zu vermitteln, insofern durch dieselbe
das alternirende Bewusstsein des Irrsinns in fingirter Weise trotz der
Umspannung des alternirenden Bewusstseinszustandes aufrecht erhalten
wird.

Es wird die Vermuthung nahe liegen, dass nicht nur hier, sondern
überall, wo wir der dramatischen Spaltung und Verdoppelung des Ich
begegnen, dieser phantastische optische Dualismus eine symbolische
Personifikation der physiologischen Thatsache ist, dass die
physiologischen Hauptbedingungen zu einem alternirenden Bewusstsein
vorhanden sind, wenn auch dasselbe wegen des Fehlens gewisser
Nebenbedingungen meistens im latenten oder potentiellen Zustande
verharrt. Andrerseits werden wir annehmen dürfen, dass überall, wo ein
alternirendes Bewusstsein besteht, auch die physiologischen Bedingungen
für die dramatische Spaltung und Verdoppelung des Ich gegeben sind,
und nur das umspannende Uebergreifen des einen Bewusstseins über das
andere hinzuzutreten braucht, um die Verdoppelung des Ich wirklich
herbeizuführen; die Richtigkeit dieses Satzes wird bestätigt in
denjenigen Fällen des alternirenden Bewusstseins bei Geisteskranken, in
denen die beiden Zustände nicht plötzlich wechseln oder durch trennende
Bewusstlosigkeit geschieden sind, sondern allmählich in einander
übergehen, wo sich dann stets im Uebergangsstadium das Gefühl der
doppelten Persönlichkeit einstellt. --

Nach allem vorher Angeführten sollte man es für unzweifelhaft halten,
dass man es beim Somnambulismus mit einem nicht bloss abnormen,
sondern schlechthin krankhaften Zustand des Organismus zu thun
hat, mit einem Zustand, der nicht nur seiner Entstehungsursache
nach, sondern an und für sich pathologisch ist und deshalb auch
nur pathologisch modificirte Funktionen ermöglicht. Der psychische
Symptomenkomplex des Somnambulismus lässt sich zusammenfassen als
eine Auslöschung oder Suspension der psychischen Funktionen im
Allgemeinen und als koncentrirte Steigerung derselben in derjenigen
beschränkten Richtung, auf welche das Interesse und die Aufmerksamkeit
durch den Magnetiseur oder Experimentator hingelenkt ist. Es besteht
allgemeine Fühllosigkeit, Seelenblindheit, Seelentaubheit, Geruch- und
Geschmacklosigkeit (Analgesie und Anästhesie), Gedächtnisslosigkeit
(Amnesie), Willenlosigkeit (Abulie), und völlige Stockung des
spontanen Vorstellungsverlaufes, alles dies aber gleichzeitig mit
hochgradiger Sensitivität und Hyperästhesie, Verschärfung der
sinnlichen Wahrnehmungsfähigkeit, Gedächtnisssteigerung (Hypermnesie),
erhöhter Willensenergie (Hyperbulie) und vermehrter Intensität und
Geschwindigkeit des Vorstellungsablaufes, freilich nur in den ganz eng
begrenzten Richtungen, auf welche durch Suggestion des Magnetiseurs
oder auch durch Autosuggestion das Interesse und die unwillkürliche,
reflektorische Aufmerksamkeit koncentrirt ist. Es ist als ob alle
psychischen Funktionen durch künstliche Verengerung des Bettes, in
dem sie sich bewegen, krankhaft gesteigert wären, ähnlich wie die
Muskelkräfte des Maniakus. Dabei ist freilich nicht ausgeschlossen,
dass die Ergebnisse der psychischen Funktionen dieses Zustandes logisch
wahr oder moralisch untadelig seien; z. B. wenn die pathologische
Verfeinerung der Wahrnehmung das Material zu Erkenntnissen und
unbewussten Schlussfolgerungen liefert, welche dem wachen Bewusstsein
verschlossen bleiben, oder wenn das moralische Gefühl des Menschen
durch die physische und psychische Analgesie des somnambulen Zustandes
von pathologischen Störungen befreit wird, welche es im wachen Zustande
entstellen. Aber dieser relative Werth der Ergebnisse jener psychischen
Funktionen beweist doch nichts dagegen, dass dieselben an und für
sich pathologischer Natur sind, wie du Prel meint (131, 137, 278).
Der Beweis dafür ist damit gegeben, dass auch andere pathologische
Zustände, Sensitivität, Irrsinn u. s. w. gelegentlich richtige und
ungewöhnliche Ergebnisse durch ihre pathologischen psychischen
Functionen zu Tage fördern. Anderseits würde die pathologische Natur
des somnambulen Zustandes nicht hindern können, dass die Natur ihn
unter Umständen als das kleinere von zwei Uebeln wählt, und dass die
menschliche Absicht dieses Beispiel der Natur nachahmt, falls das
Uebergewicht des zu beseitigenden Uebels und seine Beseitigung durch
das gewählte Mittel zweifellos sind.

Du Prel geht es wie so vielen Autoren, die sich anhaltend mit einem
Gegenstande beschäftigt haben, er überschätzt dessen Bedeutung in
jeder Hinsicht. So wenig es rathsam ist, nach der Weise der Alten die
Träume auf ihren prophetischen Werth hin zu kultiviren, ebensowenig
kann man es empfehlen, den Somnambulismus in ausgedehnterem Maasse
zu psychologischen Experimenten oder gar zu Heilzwecken zu benutzen.
Wenn es wahrsagende Träume giebt, so müssen dieselben nach du Prel in
tiefem Schlaf (36) stattfinden, von welchem wir gar keine oder nur
eine durch den Halbschlaf vermittelte Erinnerung besitzen (49); der
Halbschlaf aber, der nur werthlose Phantasiebilder liefert (36, 51),
droht die ohnehin schon symbolisirten Ahnungen des tiefen Schlafs
noch zu verunstalten, wenn er sie einmal ausnahmsweise der wachen
Erinnerung überliefert. Die Jagd nach prophetischen Träumen würde
deshalb sicherlich in der grössern Mehrzahl der Fälle, wo man einen
solchen vermuthet und nach einer solchen Vermuthung handelt, den
Menschen zum Narren haben; gesetzt aber auch, man lernte einmal aus der
Symbolik des Traums, dass man sich im Inkubationsstadium einer noch
nicht ausgebrochenen Krankheit befände, so würde dadurch die glückliche
Unwissenheit des Kranken nur um so viel früher zerstört ohne die
Therapie zu erleichtern, welche doch meist erst in den späteren Stadien
einer Erkrankung eingreifen kann.

Zur Erweiterung unserer psychologischen Kenntnisse über abnorme
psychische Zustände wird man wohl thun, sich auf genaue Beobachtung des
spontanen Somnambulismus zu beschränken; ich würde es eher für zulässig
halten, an Menschen mit ihrer Zustimmung Vivisectionsexperimente
zu machen, welche doch nur ihren Körper vorübergehend schädigen,
als künstliche Geistesstörungen in ihnen zu erzeugen, welche erst
bei öfterer Wiederholung interessantere Ergebnisse liefern, dann
aber auch Körper und Geist dauernd zerrütten.[20] Da der durch
künstlichen Somnambulismus dem Nervensystem zugefügte Schaden eine
zweifellose Thatsache, der durch ihn zu erzielende medicinische
Gewinn aber theils illusorisch, theils zweifelhaft und unsicher ist,
so wird jeder besonnene Arzt vor der Anwendung des Somnambulismus
zu Heilzwecken zurückschrecken, ganz unabhängig davon, ob er sich
denselben +erklären+ kann oder nicht (237); denn die vorläufige
Unerklärlichkeit der Wirkungsweise der meisten Heilmittel hat
noch keinen Arzt von deren Anwendung abgehalten. Ausserdem sind
es noch Nebengründe, welche die medicinische Verwendbarkeit des
Somnambulismus, selbst wenn man sie im Princip zuliesse, doch
praktisch (ebenso wie die örtliche Anwendung des Heilmagnetismus
ohne Hypnotisirung) auf Ausnahmefälle beschränken würden, nämlich
die relative Unempfänglichkeit vieler Patienten für magnetische
Einflüsse, die relative Seltenheit ausreichender magnetischer Kraft
bei Aerzten und die rasche Krafterschöpfung der Magnetiseure bei
erwerbsmässiger Thätigkeit. Wollte man aber nach den Vorschlägen
Fahnestock’s[21] alle Menschen darauf einüben, sich selbst willkürlich
durch psychische Einflüsse in Somnambulismus versenken zu können, so
wäre der dadurch im Nervensystem der Menschheit angerichtete Schaden
unermesslich, der Gewinn aber höchst zweifelhaft; denn ob bei schweren
Verwundungen, Brandwunden, Schlangenbissen, Neuralgien u. s. w. der auf
Selbstsomnambulisirung Eingeübte im Stande bliebe, seinen psychischen
Vorstellungsablauf so zu beherrschen, dass der Somnambulismus auch
wirklich einträte, darüber hat Fahnestock, wie es scheint, noch keine
Versuche angestellt.

Den Nutzen, den der Somnambulismus bringen kann, schlägt du Prel
viel zu hoch an. Dass dauernde vollständige Schlafentziehung ebenso
wie Nahrungsentziehung den Menschen tödtet, ist zweifellos; aber es
ist falsch, aus der Unentbehrlichkeit des Schlafs und der Nahrung zu
schliessen, dass der Mensch sich desto besser befinden müsse, je mehr
Schlaf und Nahrung man ihm zuführt (212). Dass Schlafsucht, die zu
wochenlangem oder monatelangem Schlaf führt, nicht nur nicht heilsam
ist, sondern meist mit Blödsinn oder Tod endet, ist bekannt. Aber
gesetzt auch, der Schlaf wäre um so heilsamer, je tiefer er ist, so
wäre doch die daraus gezogene Schlussfolgerung du Prel’s falsch, dass
der somnambule Schlaf als der tiefere und intensivere auch heilsamer
sein müsse als der natürliche (41). Denn erstens beruht dieser Schluss
auf der falschen Voraussetzung, dass der Somnambulismus eine Vertiefung
des normalen Schlafes sei, und zweitens lässt sie ausser Acht, dass
selbst, wenn er dies wäre, er doch nur eine +krankhafte+ Vertiefung
desselben wäre, die sich niemals an Heilsamkeit mit dem gesunden
Schlaf, selbst solchem von +geringerer+ Tiefe, messen kann. So ist
z. B. der durch Chloral, Morphium u. s. w. erzeugte Schlaf tiefer
als der gewöhnliche, und doch sind fünf Stunden natürlichen Schlafes
erquickender als sieben Stunden eines solchen künstlich erzeugten;
wer aber keinen natürlichen Schlaf finden kann, greift schliesslich
doch zu solchen Mitteln und darf dann wohl von ihnen rühmen, dass sie
nach langer Schlaflosigkeit ihn wahrhaft erquickt haben. So mögen
auch Somnambulen, die an Schlaflosigkeit leiden, das Erquickende des
somnambulen Schlafes rühmen, der ihnen einen gewissen Ersatz gewährt;
ja sogar sie können, wenn sie an schmerzhaften oder quälenden Zuständen
und Verstimmungen des Nervensystems leiden, mit Recht dem Hypnotismus
wegen seiner Analgesie in ihrem subjektiven Empfinden einen Vorzug
vor dem natürlichen Schlaf einräumen, ebenso wie sie ihm oft den
Vorzug vor dem ihnen unbehaglichen wachen Zustande geben (493). Aus
dieser subjektiven Bevorzugung des somnambulen Zustandes durch die
Somnambulen auf seine objektive Heilsamkeit zu schliessen, wäre ebenso
voreilig, als wenn man aus dem Verlangen eines Morphiumsüchtigen nach
neuer Narkose auf die Heilsamkeit der Morphiumnarkose schliessen
wollte. Dass der somnambule Zustand nicht erquickender sein kann,
als der gewöhnliche Schlaf, wird dadurch objektiv erwiesen, dass
er den letzteren nicht überflüssig macht, vielmehr bei andauerndem
Somnambulismus das Bedürfniss nach natürlichem Schlaf ganz ebenso
eintritt, wie im wachen Zustande (332).

Uebrigens stehen den Aeusserungen der Somnambulen über die
Erquicklichkeit des somnambulen Zustandes ebensoviel Aeusserungen
gegenüber, dass derselbe nicht gut für sie sei, und dass Alles
vermieden werden solle, was ihren Rückfall in diesen Zustand
herbeiführen oder begünstigen könnte (369); nur die Aeusserungen der
letzteren Art sind unverdächtige Kundgebungen des Heilinstinkts,
während bei denen der ersteren Art der Verdacht nahe liegt, dass
der Heilinstinkt durch den Drang nach relativer Behaglichkeit des
subjektiven Befindens verdunkelt werde. Letzteres wird dadurch
erhärtet, dass die Somnambulen mit dem Schwinden ihrer subjektiven
Beschwerden auch aufhören, nach dem somnambulen Zustand Verlangen zu
tragen; wenn er aber erquicklich und unschädlich zugleich wäre, so
müssten Alle, die ihn kennen gelernt haben, nach seiner Wiederholung
Verlangen tragen, gleichviel ob sie gesund oder krank wären. Wenn der
Somnambulismus darum heilsamer wäre, als der Schlaf, weil er tiefer,
intensiver als dieser ist, so müsste er um so heilsamer sein, je
tiefer er ist, am heilsamsten also als Hochschlaf; das Gegentheil
davon ist wahr: der somnambule Zustand ist um so schädlicher in seinen
Nachwirkungen auf den Organismus, je tiefer er ist, und der geradezu
lebensgefährliche Hochschlaf wird von den Somnambulen selbst gefürchtet
(365). Gegen die prahlerischen Berichte der Magnetiseure über
wunderbare Heilungen und Regenerationen in anhaltendem Somnambulismus
ist mehr kritische Vorsicht nöthig, als du Prel anwendet (212, 254),
und das Gleiche gilt für die wunderbaren Wirkungen der von den
Somnambulen für sich oder Andere verwendeten Heilmittel.

Da der Somnambulismus ein krankhafter, von dem gesunden Schlaf
specifisch verschiedener Zustand ist, der den letzteren keineswegs
entbehrlich macht, wohl aber um so schädlichere Nachwirkungen
hinterlässt, je tiefer er war und je öfter er sich wiederholte, so
ist gegen jede Behauptung heilsamer Wirkungen dieses Zustandes die
äusserste Vorsicht geboten. Der spontane Somnambulismus ist zunächst
ebenso zweifellos ein Symptom einer Erkrankung des Nervensystems wie
Epilepsie, Veitstanz oder Irrsinn; nur die unkritische vorgefasste
Meinung von der Heilsamkeit des Somnambulismus kann zu dem Irrthum
verleiten, in jedem Fall von spontanem Somnambulismus eine Aeusserung
der Naturheilkraft zu sehen. Dabei bleibt natürlich die Möglichkeit
nicht ausgeschlossen, dass in einzelnen besonderen Fällen der
spontane Eintritt des Somnambulismus in der That als eine Selbsthülfe
der Natur aufzufassen ist, z. B. um durch Analgesie dem Organismus
eine Erholungspause von unerträglichen Schmerzen zu gönnen, oder um
einen Anfall von nervöser Gleichgewichtsstörung in milderer Form
verlaufen zu lassen (larvirte Epilepsie, larvirter maniakalischer
Anfall). Ebenso ist es nicht unmöglich, dass die im Somnambulismus
stattfindende Funktionsausschaltung gewisser Theile des Organismus
und die Veränderung in den Bahnen des Blutstroms Gelegenheit geben
zur Förderung regenerativer Vorgänge. Im ersteren Sinne könnte
dem Somnambulismus ein symptomatischer Werth (zur Vorbeugung oder
Unterdrückung bedrohlicher nervöser Anfälle), im letzteren Sinne ein
Werth für die Linderung der Krankheitsursachen zugesprochen werden.

Aber was so für den spontanen Somnambulismus gelten könnte, ist
darum noch nicht ohne Weiteres auf den künstlichen Somnambulismus zu
übertragen, wie du Prel annimmt (140); denn wer steht dafür, dass
der künstliche Somnambulismus genau derselbe Zustand ist, wie der
natürliche, dass er der Natur, die es unterlassen hat, ihn spontan
herbeizuführen, überhaupt willkommen ist, und dass er genau im rechten
Grade und genau zur rechten Zeit angewendet wird? Insbesondere der
mehr am Tage liegende prophylaktische Werth als symptomatisches
Palliativmittel hängt ganz davon ab, dass der Kranke den Magnetiseur
in jedem Augenblick bei sich hat, was doch viel schwerer ist, als ein
Chloral- oder Morphiumpulver immer bei sich zu tragen. Zwar kann der
Arzt dem Patienten in der Hypnose suggeriren, dass der somnambule
Schlaf jedesmal wiederkehren soll, sobald er eines von einer Anzahl
wirkungsloser Pülverchen zu sich nimmt, oder auch sobald er einen
bestimmten Spruch hersagt; aber solche posthypnotische Suggestionen
werden nur bei Personen von hochgradiger Nervosität längere Zeit ihre
Wirkung behalten, und grade bei solchen ist die Herbeiführung des
Somnambulismus ohne sachkundige Beaufsichtigung am wenigsten zulässig.
Selbst wenn die körperlichen Nachtheile der narkotischen Mittel ebenso
gross wären wie die des Somnambulismus (was entschieden zu bestreiten
ist), würden sie doch, da sie für die Gesundheit dasselbe mit grösserer
Sicherheit leisten, den Vorzug verdienen, weil die Gefahren für Geist
und Charakter bei ihnen ungleich geringer sind. Auch der Heilwerth
der posthypnotischen Suggestionen bei hysterischen Störungen ohne
anatomische Grundlage (hysterischen Lähmungen, Krämpfen u. s. w.) darf
nicht überschätzt werden; denn wenn es gelingt, der Krankheit die eine
Pforte zum Hervortreten auf diese Weise zu verschliessen, so wird sie
nie in Verlegenheit sein, sich dafür eine andere zu öffnen, so dass
nicht eine Beseitigung, sondern nur eine fortwährende Aenderung der
Symptome auf diesem Wege erzielt wird. Immerhin kann die Aufhebung
besonders lästiger oder schädlicher Symptome durch posthypnotische
Suggestion unter Umständen ein grosser Gewinn für die ärztliche
Behandlung sein, und dürfte hierin noch am ehesten die mesmerische
Praxis eine Zukunft haben.

Nicht minder als den Heilwerth des Hypnotismus überschätzt du
Prel den Werth der somnambulen Sensitivität und der durch sie
vermittelten Diagnose eigener und fremder Körperzustände. Die Art,
wie die Somnambule ihre Körpertheile fühlt, ist unmittelbar nicht in
Worten auszudrücken, ja nicht einmal unmittelbar vom Bewusstsein zu
vergegenständlichen; erst der in Anschauungsbilder umgewandelte,
d. h. in Gesichtseindrücke übertragene Gefühlseindruck ist in
Worten wiederzugeben. Gesetzt den Fall, der Gefühlseindruck von der
relativen Lage und dem Zustand der eigenen Körpertheile wäre genau und
bestimmt, so würde er doch bei der unwillkürlichen Uebertragung in ein
Anschauungsbild zum ersten Mal, und bei der Uebersetzung des letzteren
in Worte zum zweiten Mal entstellt. Entweder fehlt es der Somnambule
an Worten und technischen Ausdrücken zur Beschreibung ihres Bildes, so
dass der Deutlichkeitsgrad ihrer Anschauung gar nicht zu kontroliren
ist; oder sie beherrscht solche Ausdrücke, dann besitzt sie sicherlich
auch einige unvollkommene Kenntnisse, welche ihrer vermeintlichen
Selbstschau Grundlage und Richtung geben und deren Ergebnisse entweder
verfälschen oder ergänzen. Aber schon der Gefühlseindruck selbst ist
dunkel und unsicher, und es bedarf schon einer Uebung durch häufige
Wiederholung oder eines ausnahmsweisen hohen Grades von Somnambulismus
oder einer örtlichen Steigerung der Hyperästhesie durch örtliche
Magnetisirung (179)[22], um die totale, beziehungsweise lokale
Selbstschau zu einer einigermassen bestimmten zu machen.

Abgesehen von der natürlichen Unbestimmtheit der Diagnose (198)
und von ihrer Gefährdung durch Einmischung von abstrakten
Gedächtniss-Vorstellungen (178) und Phantasiespielen (172) wird deren
Werth noch durch weitere Fehlerquellen verringert. Einerseits kann
nämlich der Magnetiseur durch vorzeitiges, oder zudringliches oder
ungeschicktes Fragen die Somnambule zwingen, seinen Ansprüchen durch
erquälte Antworten zu genügen, die sie theils nach ihrem eigenen
anatomischen Kenntnissstand, theils nach dem Wortlaut der Fragen
eingerichtet (178), und andererseits können, wenn die Annahme der
Gedankenübertragung vom Magnetiseur auf die Somnambule richtig ist,
sowohl die bewussten Gedanken des Magnetiseurs über die von ihm
erwarteten Antworten als auch die unbewussten Vorstellungen oder
dunklen Ahnungen desselben über den Zustand der Kranken in diese durch
den magnetischen Rapport übergehen und ihm aus demselben zurücktönen,
wie ein Echo, das er nicht als Echo erkennt (267). Hält der Magnetiseur
vorsichtshalber seine Fragen zurück, bis die Somnambule spontane
Aeusserungen über den Gesundheitszustand vorbringt (178), so wird er
nur selten eine Diagnose zu hören bekommen, und dann noch eine sehr
unvollständige und unbestimmte; geht er dann mit Fragen vor, so weiss
er doch nicht, was aus dem gesteigerten Körpergefühl der Somnambule
und was aus anderen Quellen stammt. Somnambule zur Diagnose fremder
Personen zu benutzen, bleibt, ob für Geld oder umsonst geübt, immer
ein Missbrauch ihrer Person, der sie schwächt und angreift und gegen
den sie sich mit Recht sträuben (204-205). Wäre die Ausnutzung der
somnambulen Sensitivität für Diagnosen etwas Unschädliches und wirklich
Werthvolles, so wäre nicht abzusehen, warum ein Magnetiseur, der seine
Somnambule (als Frau, Tochter, Pflegling u. s. w.) unterhält, nicht
ebenso gut wie ein konsultirender Arzt für die gelieferten Diagnosen
Honorar annehmen sollte, zumal sie ja von dem Inhalt der Sitzungen und
ihrer Entlohnung nichts zu erfahren brauchte (370).

Die Behauptung du Prels, dass die somnambule Selbstschau viel
werthvollere Aufschlüsse über die Anatomie des Menschen als
der Leichenbefund und +allein+ werthvolle Aufschlüsse über die
physiologische und pathologische Oekonomie des Menschen zu geben im
Stande sei, weshalb in der Vivisektion nichts als nutzlose Grausamkeit
zu sehen sei (193), resumirt seine Ueberschätzung der somnambulen
Selbstschau in drastischer Form und verkennt die Nothwendigkeit,
sich der schwer zu erreichenden Wahrheit von möglichst vielen Seiten
her zugleich anzunähern. Nach meiner Ansicht ist der Missbrauch von
Somnambulen zu Diagnosen und Heilverordnungen für dritte Personen
ebenso unbedingt auszuschliessen, wie öffentliche Vorstellungen; auf
dem Gebiet der Selbstdiagnose aber wird nur ganz ausnahmsweise einmal
eine in den selteneren Graden des Somnambulismus spontan eintretende
Aeusserung einen diagnostischen Werth für den Arzt haben können. Eine
Erweiterung unserer anatomischen, physiologischen und pathologischen
Kenntnisse im Allgemeinen von den Aussprüchen der Somnambulen zu
erhoffen, erscheint mir phantastisch und mit den bisherigen Erfahrungen
im Widerspruch. Dagegen erkenne ich bereitwillig den Nutzen an, den das
objektive Studium dieser pathologischen Zustände der Physiologie des
Nervensystems bringen kann und zum Theil schon gebracht hat. Derselbe
würde noch ungleich grösser sein, wenn die Vivisektion sich mit dem
Somnambulismus redebegabter Individuen verbinden liesse, was leider
nach den bisherigen Ansichten über die Zulässigkeit der Vivisektion bei
Menschen nicht angeht.

Aber selbst zugegeben, dass gelegentlich die somnambule Selbstschau
der ärztlichen Diagnose eine werthvolle Ergänzung oder Berichtigung
zuführt, so ist damit doch sehr wenig gewonnen; wäre jeder gute
Diagnostiker darum auch schon ein guter Arzt (176), so würde es uns
nicht an guten Aerzten fehlen, da in der Diagnose unsere heutige
Medicin ebenso weit vorgeschritten ist, als sie in der Heilung innerer
Krankheiten ohnmächtig geblieben, ja sogar zur Kenntniss ihrer Ohnmacht
gelangt ist. Steht schon den akuten constitutionellen Erkrankungen der
Arzt machtlos gegenüber, so noch weit mehr den chronischen; allgemeine
Kräftigung durch Diät und Hautpflege ist neben vorübergehender
Linderung einzelner lästiger Symptome das einzige, was ihm der heutige
Stand unserer Kenntniss zu leisten gestattet, insbesondere bei den
chronischen Krankheiten des Nervensystems. Wie wenig nützt ihm da
die Genauigkeit seiner eigenen Diagnose, und wie viel weniger die
gelegentliche Unterstützung durch die Somnambule! --

Nun darf freilich der Heilinstinkt der Somnambulen nicht ausser Acht
gelassen werden; aber dieser wird sich meist unabhängig von somnambuler
Selbstdiagnose und nur ausnahmsweise im Zusammentreffen mit derselben
äusseren, besonders, wenn man spontane Aeusserungen abwarten will,
denen allein einiger Werth zugeschrieben werden kann (255). Abgefragte
Heilverordnungen spiegeln fast immer nur die medicinischen Ansichten
des Arztes wieder (267), welche mit denjenigen seiner Zeit theils
übereinstimmen (257), theils mehr oder weniger von ihnen abweichen,
und zwar nicht bloss seine bewussten Gedanken und Entschliessungen,
sondern auch das von ihm Geahnte und noch nicht Erfasste, oder das
von ihm Gewünschte aber noch nicht Gewagte (231, 270). Aber auch
die spontanen Selbstverordnungen der Somnambulen sind mit so viel
Fehlerquellen behaftet, dass man niemals wissen kann, ob und wie viel
der Heilinstinkt dabei mitspricht.

Erstens haben die meisten Laien mehr Kenntniss von Heilmitteln als
von Anatomie, insbesondere Nervenleidende, an denen schon viel herum
kurirt worden ist, und die oft eine Masse unverdauter medicinischer
Kenntnisse aufgelesen haben (309); es ist daher kein Wunder, dass
auch die Somnambulen die therapeutischen Systeme ihrer Zeit wenigstens
den Grundzügen nach widerspiegeln (264), wenn ihre Aeusserungen
auch mit dem Glauben und Aberglauben der Volksmedicin mehr oder
weniger gemischt sind. Ebenso wie die vermeintlichen Intuitionen der
Somnambulen über metaphysische und religiöse Dinge nur phantastisch
gemodelte unbewusste Reminiscenzen aus dem ihnen geläufigen religiösen
Vorstellungskreise sind (185), ebenso sind auch die vermeintlichen
Intuitionen des somnambulen (oder träumenden) Heilinstinkts in
der allergrössten Mehrzahl der Fälle nichts als erinnerungslose
Reproduktionen von früher einmal Gehörtem, Gelesenem oder Probirtem,
welche durch die Hyperästhesie des Gedächtnisses dem Bewusstsein
zur Verfügung gestellt werden ohne jedes Merkmal, dass sie aus dem
reflexiven discursiven Wissen stammen (229). Zweitens kreuzen sich bei
der Somnambulen, als einer Kranken, die perversen krankhaften Instinkte
mit dem Heilinstinkt, und man kann nie wissen, welcher im gegebenen
Falle die Oberhand hat; das Verlangen nach den unverdaulichsten
Dingen (217), nach kolossalen Dosen stark wirkender Medikamente (270
bis 272), nach Fortdauer und Wiederholung des somnambulen Zustandes
gehören ohne Zweifel den ersteren an. Drittens schützt der Verzicht
des Magnetiseurs auf Fragestellung bei engem magnetischem Rapport
keineswegs davor, dass nicht schon dessen unausgesprochene bewusste
und unbewusste Vorstellungen und Wünsche in die Somnambule übergehen
und aus ihr zurücktönen. Viertens kann die somnambule Traumphantasie
sich in einem Spiel mit ebenso sinnlosen wie unschädlichen Verordnungen
ergehen (171), denen vom Magnetiseur und demgemäss auch von der Kranken
irrthümlich eine hohe Wichtigkeit beigemessen wird. Berücksichtigt man
endlich, dass Zurückhaltung in der Fragestellung bei den registrirten
Krankheitsgeschichten von Somnambulen zu den Ausnahmen gehört, so wird
man ermessen können, einen wie geringen Antheil an den berichteten
Selbstverordnungen man dem Heilinstinkt zuschreiben darf.

Betrachtet man die berichteten Fälle von günstiger Wirkung der
somnambulen Verordnungen, so bleibt nach Ausscheidung der schlechthin
unzuverlässigen Angaben und nach Abzug der Fälle, in denen bekannte
Heilmittel von anerkannter Wirksamkeit verordnet sind, in der That noch
genug Material übrig, um das Erstaunen des Laien zu erwecken. Aber
ganz dasselbe ist der Fall bei den zahllosen irrationellen Systemen
der Heilkunst, welche auf der Erde im Schwange gehen, ja sogar bei
Schäfern und wunderthätigen Heiligenbildern; sie alle haben eine Menge
zweifellos glücklicher Kuren aufzuweisen, insbesondere in Fällen von
Nervenkrankheiten, die jeder rationellen Behandlung spotten, und bei
denen noch immer das Wort gilt: Dein Glaube hat Dir geholfen. Wenn
nun eine Somnambule den festen Glauben gewinnt, dass sie in Folge der
getroffenen Verordnungen sich bessern oder genesen werde, so kann
dieser Glaube sehr wohl eine vorübergehende oder dauernde Veränderung
der Krankheit herbeiführen, ganz abgesehen davon, ob den verordneten
Mitteln objektiv genommen irgend welche Wirksamkeit zukommt. Aus der
objektiven Gleichgültigkeit des Inhalts der Verordnung erklärt sich
die Vorliebe der Somnambulen für anscheinend indifferente Mittel
oder für homöopathisch kleine Gaben (272), zugleich aber auch die
Thatsache, dass die Mittel immer nur ihnen selbst helfen, aber in
anscheinend gleichen Fällen jede Wirkung versagen und zur Abstraktion
von allgemein giltigen Regeln nicht brauchbar sind (269-270); ebenso
erklärt sich aus der grösseren Kraft des Glaubens an eigene als an
fremde Verordnungen die Thatsache, dass die Wirkung der somnambulen
Verordnungen für dritte mit ihnen in Rapport gesetzte Personen soviel
unsicherer ist, als die Wirkung der Selbstverordnungen.

Hätten die Verordnungen der Somnambulen irgend welche objektive
Wirksamkeit, so müsste doch unbeschadet der grössten Individualisirung
der einzelnen Fälle irgend welcher greifbare Gewinn für die Therapie,
wenn auch nur der allerbescheidensten Art, nachweisbar sein; da dies
trotz aller Bemühungen der Magnetiseure nicht der Fall ist, muss man
schliessen, dass die Wirkung der Verordnungen, soweit letztere nicht
von bereits bekannter objektiver Wirkung sind, nur subjektiver Art
ist, und zwar nicht nur bei den Somnambulen selbst, sondern auch bei
denen, welche ihre Hülfe in Anspruch nehmen und an deren Wirksamkeit
glauben. Darum ist aber auch die Hoffnung abgeschnitten, auf diesem
Wege jemals einen Fortschritt der medicinischen Wissenschaft zu
erzielen; die Befolgung der somnambulen Verordnungen, soweit keine
objektive Wirksamkeit derselben bekannt ist, wird ein verständiger
Arzt nur zu dem Zwecke zugeben, um von dem aufrichtenden Einfluss des
Glaubens und Vertrauens Nutzen zu ziehen, welcher durch das Vergessen
der somnambulen Verordnung im wachen Zustande nicht beeinträchtigt
wird. Aber kein verständiger Arzt wird den künstlichen Somnambulismus
herbeiführen in der ungewissen Aussicht, eine Selbstverordnung der
Kranken zu erzielen, die vielleicht einen günstigen subjektiven
Einfluss auf das Nervenleiden haben könnte. Ganz unstatthaft aber ist
das Provociren von Verordnungen für dritte Personen; will man einmal
Hokus-Pokus treiben, so giebt es andere Mittel genug, um medicinisch
nützliche Einbildungen in den letzteren hervorzurufen, als dass
man zu dem Zwecke durchaus mit der Gesundheit eines ohnehin schon
Nervenkranken ein frevelhaftes Spiel treiben müsste.

Bei alledem bin ich weit entfernt, die Existenz eines Heilinstinkts
und seine erleichterte Aeusserung im somnambulen Zustande zu leugnen;
ich behaupte nur, dass diese Aeusserungen unter einem solchen Wust von
werthlosen und schädlichen Einfällen und Einbildungen vergraben liegen,
dass es ein praktisch aussichtsloses und bei seinen unvermeidlichen
Irrwegen gefährliches Unternehmen wäre, auf dieselben eine indirekte
hypnotische Behandlung der Kranken gründen zu wollen. Es ist auch die
Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die Hyperästhesie der Gefühls-
und Vorstellungsfunktion im somnambulen Zustande das Auftauchen
hellsehender Intuitionen über allerlei andere als medicinische Dinge,
ja sogar über transcendent metaphysische Thatsachen erleichtert, und
trotzdem müssen, wie du Prel zugiebt (184-185), alle Versuche, „aus
den Somnambulen Wahrsager zu machen oder gar über metaphysische Fragen
von ihnen Aufklärungen zu erhalten, als +ganz werthlos+ angesehen
werden“. Dieselben Gründe, welche diese Versuche auf dem einen Gebiet
praktisch werthlos machen, thun es im gleichen Masse auch auf dem
andern.

Noch unzulässiger als die medicinische Verwerthung ist die pädagogische
Ausnutzung des Somnambulismus im moralischen Interesse, welche du
Prel der wohlbegründeten Besorgniss vor unmoralischen Missbrauch der
Macht des Magnetiseurs über die somnambule Person entgegengestellt
(357-358). Das somnambule Bewusstsein ist ein widerstandsloser und
willenloser Geisteszustand, in welchem blindlings jeder Befehl des
Magnetiseurs befolgt wird und die Consequenzen des einmal erhaltenen
Thätigkeitsimpulses wie bei einem mechanischen Automaten abschnurren;
die somnambule Widerstandslosigkeit gegen den Willen des Magnetiseurs
greift aber -- und darin liegt eine furchtbare Gefahr -- auch in
das wache Leben über, so dass die wache Person die unglaublichsten
Vorwände aufsucht, um einen im somnambulen Zustande erhaltenen
Befehl des Magnetiseurs zu rechter Zeit zu erfüllen, obwohl sie
keine Erinnerung an diesen Befehl hat, sondern nur den dunklen,
unmotivirten Trieb zum Vollziehen der fraglichen Handlung empfindet.
Der pathologische Charakter des Somnambulismus und seine Verwandtschaft
mit der Geistesstörung offenbart sich hier mit voller Deutlichkeit,
indem die unbewusst fortwirkenden Rückstände des somnambulen Lebens
bei ihrem Hineinragen in’s normale Leben sich genau so verhalten,
wie die unmotivirten und doch unwiderstehlich wirkenden Triebe bei
Wahnsinnigen. Beide Arten von decentralisirten Impulsen kommen aus
derselben Region des Centralnervensystems, nur dass sie im ersteren
Fall durch den Magnetiseur, im letzteren Fall durch innere krankhafte
Reize des Organismus bestimmt sind.

Es ist klar, dass dieses Verhältniss der Somnambule zum Magnetiseur
den Begriff der Besessenheit objektiv verwirklicht, von dessen
Verwirklichung in wachen Irrsinnsfällen die blosse Illusion besteht; es
ist ebenso klar, dass die mit solcher Besessenheit gegebene Aufhebung
der Selbstbestimmung des Willens das psychologische Fundament der
Sittlichkeit ganz ebenso wie der spontane Irrsinn zerstört. Ob der
Inhalt des infiltrirten Willens gut oder böse ist, erscheint relativ
gleichgiltig, da seine Ausführung dem Handelnden doch nicht mehr
moralisch zugerechnet werden kann; aber das rein Formelle an diesem
Verhältniss ist einem Meuchelmord der sittlichen Persönlichkeit
gleich zu achten, und muss als solcher immer sittlichen Abscheu
erwecken. Das Hinüberspielen des blinden Automatengehorsams aus
dem somnambulen in den wachen Zustand kann niemals Früchte von
sittlichem Werth, sondern höchstens eine maschinenmässige Legalität
der impulsiven Handlungen erzielen; aber die Legalität ist hier
nicht, wie in der echten Pädagogik, eine Vorstufe zur Bethätigung
sittlicher Autonomie, sondern mit dem Preise ihrer Zerstörung bezahlt.
Nur da, wo durch Geistesstörung ohnehin die psychische Grundlage der
sittlichen Persönlichkeit aufgehoben ist, kann die Herbeiführung des
somnambulen Zustandes und die Aenderung der krankhaften Willensimpulse
und Einbildungen unbedenklich erscheinen; so z. B. wenn man einem
Irrsinnigen im somnambulen Zustand befiehlt, hinfort nicht mehr von
einem bösen Dämon sondern von einem guten Genius besessen zu sein,
oder ihn selbst die Person wählen lässt, mit der er die Vertauschung
seines wahnsinnigen Ich vornehmen will. Auch die Möglichkeit Somnambule
auf Befehl bestimmte Vorstellungen für die Dauer vergessen zu lassen,
könnte zur Bekämpfung von fixen Ideen und Zwangsvorstellungen
verwerthet werden, obschon die aus einer Wahnvorstellung verscheuchte
Krankheit sich dann sehr bald in einer andern Wahnvorstellung ein neues
Ventil zu öffnen pflegt.

Es giebt keine launischeren, selbstsüchtigeren, anspruchsvolleren,
herrschsüchtigeren, empfindlicheren, kurz, für ihre Umgebung
unerträglicheren Individuen, als jene Art von Nervenkranken, die
zum Somnambulismus prädisponirt sind, und die öftere Wiederholung
des Somnambulismus steigert die nervöse Gleichgewichtsstörung, aus
der diese Unliebenswürdigkeit des Benehmens entspringt, hat also
eine entschieden ungünstige Rückwirkung auf die sittliche Haltung
der Person, ebenso wie auf ihr Gedächtniss und ihre intellectuellen
Fähigkeiten. Nur in der somnambulen Krise selbst, wo der störende
Druck des Nervenleidens auf die Stimmung der Kranken durch die
Analgesie aufgehoben ist und alle Gedächtnissvorstellungen nur mit
den ihnen in der Vergangenheit (also in gesunden Tagen) anhaftenden
moralischen Gefühlswerthen reproducirt werden (317, 319), erscheint
auch das aus diesen begleitenden Gefühlswerthen abfliessende moralische
Urtheil wieder so, wie es in gesunden Tagen war. Dieser Zustand
kann also relativ, d. h. im Vergleich mit der krankhaften Entartung
des sittlichen Gefühls im wachen Zustande, als eine Steigerung
und Reinigung des moralischen Gefühls erscheinen (434); aber der
Somnambulismus erzeugt diese nicht, sondern lässt nur die reineren
Gefühlswerthe der gesunden Vergangenheit durch das Gedächtniss wieder
aufwachen, während er die Störungen des gegenwärtigen wachen Lebens
zeitweilig verdunkelt.

Nach alledem ist der Nutzen des Somnambulismus ebenso problematisch wie
die Schädlichkeit desselben für Leib und Seele zweifellos ist; alle
Versuche, aus demselben Nutzen zu ziehen, sind (mit Ausnahme einzelner
Fälle von Behandlung der Hysterie und des Irrsinns) nicht nur praktisch
werthlos, sondern befinden sich auf einem gefährlichen Irrwege. Es ist
praktisch höchst wichtig, daran festzuhalten, dass der Somnambulismus
ein rein pathologischer Zustand mit ausschliesslich pathologischen
Funktionen ist, der vor anderen pathologischen Nervenzuständen nichts
voraus hat und keine einzige neue Funktion des menschlichen Geistes
enthüllt, sondern nur bekannte Funktionen in anderer Zusammenstellung
zeigt. Selbst das eigentliche Hellsehen ist eine Funktion, die bei
wachem Bewusstsein unter Umständen auch vorkommt, und die nur beim
Somnambulismus wegen der Hyperästhesie des Gedächtnisses und der
Phantasie leichter eintritt; aber noch nie hat die Menschheit in
ihrem Kulturprocess vom somnambulen Hellsehen irgend welche Förderung
erfahren, weil solche abhängig ist von der Verbindung des Hellsehens
mit der zielbewussten Besonnenheit der Geistesthätigkeit, die eben im
Somnambulismus unterdrückt ist.

Die willenlose, decentralisirte, automatenartige Passivität des
somnambulen Bewusstseins (124) stellt dasselbe tief unter das
wache Bewusstsein, ebenso wie das gewöhnliche Traumbewusstsein,
dem gleichfalls das zielbewusste Wollen und die Richtung gebende
Aufmerksamkeit fehlen (33). Die Geistigkeit und bewusste Vernünftigkeit
des wachen Lebens bekundet sich eben formell in der Erhebung über die
anschauliche Bildlichkeit der Vorstellungen zu abstrakten Begriffen
und zur Gedankenreflexion, inhaltlich in der zielbewussten Leitung
des Vorstellungs- und Motivationsprocesses, durch welche auch die
autonome Selbstbestimmung des Willens ermöglicht ist. Ein bloss
bildliches Bewusstsein, dessen Vorstellungsbilder mechanisch von aussen
aufgezwungen werden oder ebenso mechanisch nach zufällig entstandenen
Associationen abschnurren, und dessen Handlungen ebenso mechanisch aus
den aufgezwungenen oder zufällig aufgetauchten Bildern entspringen,
entbehrt der Finalität im Vorstellungsablauf und damit der specifisch
geistigen Vernünftigkeit. Je tiefer der natürliche oder somnambule
Schlaf ist, desto mehr nimmt diese Lähmung der Spontaneität, diese
teleologische Vernunftlosigkeit der Bilderfolge und Handlungen zu, und
nur die wachsende Hyperästhesie des Gedächtnisses und der Phantasie
bewirkt, dass längere Bilderreihen im Zusammenhang verlaufen. Beim
normalen Traum, der schon im Halbschlaf oft längere zusammenhängende
Episoden zeigt, mag bei der Schlafvertiefung der zunehmende Abschluss
von den Sinnesreizen die Häufigkeit solcher störenden Unterbrechungen
vermindern und dadurch zur Verlängerung der zusammenhängenden Episoden
beitragen (32); im Somnambulismus giebt umgekehrt bei gesteigerter
Tiefe und damit zunehmendem Aufschluss der Sinne an die Aussenwelt
der Magnetiseur den spiritus rector ab, welcher den mechanischen
Bilderfluss im Zügel hält und von unwillkürlichen Abschweifungen aus
dem Zusammenhang zurückholen kann.

Alles Vernünftige im gewöhnlichen und somnambulen Traum hängt aber doch
lediglich von der Vernünftigkeit des wachen Bewusstseins ab, nämlich
bei beiden von der Vernünftigkeit der im Gedächtniss niedergelegten
Associationen, durch welche die Reihenfolge der Reproduction bestimmt
wird, und beim Somnambulismus ausserdem von der Vernünftigkeit des den
Traum der Somnambule leitenden Magnetiseurs. Je tiefer der Schlaf wird,
desto tiefer versinkt das Traumbewusstsein in mechanische Passivität,
in gedankenlose Bildlichkeit und in die Neigung zu symbolischer
Personifikation (99), desto weiter entfernt es sich von der
vernünftigen Geistigkeit des wachen Bewusstseins; je tiefer und fester
der Schlaf, desto tiefer wird die Seele in das organische Treiben der
Natur versenkt (215). Je weiter sich aber der Seelenzustand von der
vernünftigen Geistigkeit entfernt und je tiefer er in das organische
Treiben des blossen Naturdaseins versenkt wird, desto mehr steigt er
auf der Stufenleiter der organischen Entwickelung +abwärts+, desto
unähnlicher wird er dem specifisch Menschlichen und desto ähnlicher dem
thierischen und pflanzlichen Leben. Das wache Bewusstsein der Thiere
von den Amphibien abwärts gleicht zweifellos mehr dem somnambulen
Bewusstsein als dem wachen Bewusstsein des Menschen, und die
Sensitivität des somnambulen Zustandes für unorganische und organische
Einflüsse, für chemische, elektrische und meteorologische Eindrücke
gleicht mehr dem thierischen und pflanzlichen Verwachsensein mit dem
Naturganzen als der menschlichen Aussonderung aus demselben.

Wenn man demnach vor die Alternative gestellt wäre, ob der
Somnambulismus sammt seiner sensitiven Einfühlung in den
Naturzusammenhang als eine atavistische Gestaltung, d. h. als ein
Ueberlebsel überwundener biologischer Entwickelungsstufen, oder ob
er als keimartige Anticipation einer auf Erden noch unerreichten
höheren biologischen Entwickelungsstufe zu deuten sei, so müsste
die Antwort zweifellos zu Gunsten des atavistischen Rückfalles in
niedere Lebensstufen lauten, und die Erörterung, ob die eventuell dem
Somnambulismus entsprechende höhere Entwickelungsstufe noch hier auf
Erden, oder in einem besseren Jenseits oder auf anderen Weltkörpern
erreicht werden wird (387, 125), ist völlig bodenlos. Aber selbst
die Frage, die jener Alternative zu Grunde liegt, ist schon falsch
gestellt: denn sie ist nur zulässig bei normalen physiologischen
Zuständen, die in der gradlinigen Entwickelung liegen, aber unzulässig
bei pathologischen Zuständen, die aus derselben seitlich heraustreten.

Niemand zweifelt daran, dass ein Irrsinniger mit alternirendem
Bewusstsein, trotz seines zwiespältigen Bewusstseinslebens,
und trotzdem er in dem einen Zustand als eine andere geistige
Persönlichkeit wie in dem andern erscheint, doch nur eine einzige
geistige Persönlichkeit mit einem einzigen Bewusstsein, aber mit
wechselnden Zuständen und demgemäss wechselndem Inhalt dieses
Bewusstseins ist. Nicht das Bewusstsein ist bei solchen Kranken
doppelt, auch nicht das Vorstellungsmaterial, über das sein
Bewusstsein insgesammt verfügt, sondern nur in zwei Gruppen ist das
Vorstellungsmaterial getheilt, so zwar, dass jede Vorstellung einer
Gruppe mit jeder derselben Gruppe sich leicht associirt, mit irgend
welcher Vorstellung aus der anderen Gruppe aber gar nicht oder doch
sehr schwer associirt. Der Vorrath der einen Gedächtnisskammer scheint
in zwei Kammern vertheilt (298), weil er in zwei Haufen getheilt ist,
die untereinander sich nicht berühren. Dass nur ein leerer Raum, aber
keine Scheidewand zwischen ihnen steht, erhellt daraus, dass manchmal
beim Uebergang des einen Zustandes in den anderen beide Gruppen doch in
einander übergreifen, aber sich wegen ihrer Fremdartigkeit abstossen.

Man kann das Bewusstsein mit einer Blendlaterne vergleichen, welche
durch ihren Lichtkegel immer nur einen engbegrenzten Ausschnitt der
Umgebung auf einmal beleuchtet; dreht sich die Laterne langsam, so
rückt der Lichtkegel stetig weiter und die Continuität des wechselnden
Bewusstseinsinhalts bleibt gewahrt, -- dreht sie sich aber plötzlich
mit einem Ruck um mehr als den Scheitelwinkel ihres Erleuchtungskegels,
so sind ganz von einander getrennte Ausschnitte der Umgebung
beleuchtet, welche bei der Dunkelheit der sie thatsächlich verbindenden
Brücke als zwei getrennte Bewusstseine erscheinen. Dass dieser Schein
trügt, ist daraus empirisch zu erweisen, dass die Uebergangsbrücke
unter Umständen, bei langsamer Drehung der Laterne, wirklich
beobachtet, also das Vorhandensein des objektiven Zusammenhanges beider
Gruppen erfahrungsmässig konstatirt wird. Denn wo die Vergleichung
von Vorstellungen aus den verschiedenen Bewusstseinszuständen
überhaupt möglich ist, da ist sie es nur unter der Voraussetzung der
Einheitlichkeit des Bewusstseins in beiden Zuständen; wo sie aber gar
nicht beobachtet wird, liegt in dieser Nichtwirklichkeit doch noch
kein Beweis für ihre Unmöglichkeit oder gar (wie du Prel meint --
438) für die Doppelheit des Bewusstseins, da auch dann immer noch ein
identisches Bewusstsein bestehen kann, dem nur die Handhabe dazu fehlt,
seine Identität mit in seinen Inhalt aufzunehmen.

Nun kennen wir innerhalb desselben menschlichen Organismus keine
Bewusstseinszustände, zwischen denen nicht wenigstens ausnahmsweise
ein Uebergang, eine wenn auch nur schwache Grenzberührung stattfände.
Das wache Bewusstsein erinnert sich vieler Träume und mancher Vorgänge
aus dem somnambulen Traumleben, besonders wenn für associative
Erinnerungsbehelfe Sorge getragen wird; ebenso erinnert sich das
Traumbewusstsein mancher Vorgänge aus dem somnambulen Leben, und das
somnambule Bewusstsein ausnahmsweise der Vorgänge aus dem Hochschlaf
(347-356). Nach den neueren französischen Berichten, ist der
entschiedene Befehl des Magnetiseurs an die Somnambule, sich nach dem
Erwachen an bestimmte Vorgänge des somnambulen Zustandes oder die ganze
Reihe derselben zu erinnern, ausreichend, um die Erinnerungsbrücke
mit Sicherheit herzustellen.[23] Diese Thatsachen genügen zum
strengen Beweise des Satzes, dass wir es in allen diesen Fällen nicht
mit verschiedenen Bewusstseinen innerhalb desselben organischen
Individuums, sondern mit verschiedenen, physiologisch bedingten
Zuständen desselben einen und einzigen Bewusstseins zu thun haben, und
es bedarf dazu kaum noch des Hinweises darauf, dass das Umspannen
des einen Bewusstseinszustandes durch den andern nicht die Ausnahme,
sondern die Regel ist, wenn wir vom Hochschlaf durch das somnambule und
Traumbewusstsein zu den verschiedenen normalen und abnormen Zuständen
des wachen Bewusstseins fortschreiten.

Diese Sätze sind so selbstverständlich, dass wohl Niemand darauf
verfallen wäre, sie in Frage zu stellen, wenn nicht der optische
Dualismus (148) der phantastischen Spaltung (38) des Ich in manchen
abnormen Bewusstseinszuständen mit einer Mehrheit relativ gesonderter
Bewusstseinszustände zusammenträfe. Nun ist aber klar, dass die
hallucinatorische Deutlichkeit eines Trauminhalts gar nichts für
dessen Realität beweist, dass es dem Aberglauben verfallen heisst,
wenn man die Traumfiguren des gewöhnlichen oder somnambulen Traumes
für wirkliche Personen nimmt (210, 186), und dass die Neigung zur
Verbildlichung und symbolisch-phantastischen Personifikation mit der
Tiefe des Traumbewusstseins wächst (99), also z. B. die Zahl der
Schutzengel und Interlocutoren mit der Steigerung des Somnambulismus
zunimmt. Wie ist es unter solchen Umständen möglich, die symbolischen
Personifikationen des Traumbewusstseins ausnahmsweise als Realitäten
zu behandeln, sobald sie sich auf einen anderen, relativ gesonderten
Bewusstseinszustand desselben Individuums beziehen, falls nicht schon
+auch ohnedies+ ein genügender Grund vorliegt, eine Mehrheit von
Bewusstseinen oder Personen innerhalb desselben organisch-psychischen
Individuums anzunehmen? Da wir gesehen haben, dass dazu nicht nur kein
Grund vorliegt, sondern eine solche Annahme entschieden unstatthaft
ist, so ist es auch schlechthin unstatthaft, in der Anerkennung des
phantastisch-illusorischen Charakters aller dramatischen Spaltungen
des Ich eine Ausnahme zu Gunsten der Personifikation des normalen
wachen Bewusstseinszustandes durch den irrsinnigen (343) oder durch den
somnambulen zu machen (438, 189, 127).

Wäre das statthaft in Bezug auf die somnambule Traumpersonifikation
des normalen wachen Zustandes durch das somnambule Bewusstsein, so
wäre es nicht minder geboten in Bezug auf die Personifikation der
abnormen wachen Bewusstseinszustände durch das somnambule Bewusstsein
und in Bezug auf die Personifikation des somnambulen Zustandes
durch das Bewusstsein des Hochschlafs; wir würden also durch diese
Art, zu schliessen, doch niemals auf zwei, sondern sofort auf fünf
bis sechs getrennte Bewusstseine und Personen innerhalb desselben
organisch-psychischen Individuums geführt werden. Die verschiedenen
abnormen Bewusstseinszustände sind von einander in nicht geringerem
Grade relativ abgesondert als der normale Bewusstseinszustand von
den abnormen; es ist also ganz unzulässig, wie du Prel thut, die
Absonderung des normalen Zustandes von den abnormen zur Scheidegrenze
zwischen zwei Bewusstseinen oder Personen im Individuum zu stempeln,
die Absonderung der abnormen Zustände unter einander aber zu
ignoriren und alle diese Bewusstseinszustände kurzweg als „die zweite
Person“ im Individuum zusammenzufassen. Der optische Pluralismus der
Personen ist überall, auch als Dualismus der Personen im somnambulen
oder Traumbewusstsein, eine phantastische psychologische Illusion
oder Fiktion, und wenn auch die Thatsache dieser Illusion keine
illusorische, sondern eine reelle Thatsache ist (114), so darf man
aus diesem Satze doch unter keinen Umständen zu Schlüssen, welche
die Realität des Inhalts dieser Illusion unvermerkt voraussetzen,
fortschreiten (112).

Das wache Bewusstsein und das somnambule Bewusstsein sind also nicht
zwei Bewusstseine, sondern zwei Zustände eines Bewusstseins, die durch
Schwellenverschiebung in einander überfliessen können, und von denen
der erste vom zweiten zwar durch regelmässige Erinnerungslosigkeit,
der zweite vom ersten aber nur durch die phantastische illusorische
Personifikation desselben abgesondert ist. Wenn die Blendlaterne des
Bewusstseins sich vom wachen zum Traumzustand oder zum hypnotischen
Zustand hin dreht, so erweitert sich der Lichtkegel nach der Seite
der sensitiven Gefühlseindrücke, verengt sich aber nach der Seite
der Sinneswahrnehmungen und der bewussten Zwecke und Interessen des
Tageslebens; wenn dann der hypnotische Zustand in den somnambulen
übergeht, so wird die vorherige Verengerung in Bezug auf die
Sinneswahrnehmungen wieder rückgängig gemacht.

Das Organ der Willkür, der Spontaneität, der Aufmerksamkeit, der
Besonnenheit, der zielbewussten Leitung des Vorstellungsablaufs, der
absichtlichen Hervorrufung von Vorstellungen und Motiven und damit der
Selbstbestimmung des Willens wird beim Uebergang aus dem wachen in den
träumenden oder somnambulen Zustand gelähmt oder ausser Thätigkeit
gesetzt; damit hört auch die zügelnde und hemmende Thätigkeit auf,
welche dieses Organ auf die äussere und innere Reflexthätigkeit der
übrigen Centraltheile des Nervensystems ausübt und durch welche es
deren decentralisirende Impulse centralistisch beherrscht. Weil diese
reflexhemmende, regulirende und leitende Thätigkeit des höchsten
Geistesorgans am meisten anstrengt und am schnellsten ermüdet, so ist
auch dieses Organ, das wir der Kürze halber hinfort mit „Willkürorgan“
bezeichnen wollen, am meisten der Erholung bedürftig, und es ist
deshalb offenbar als eine teleologische Einrichtung aufzufassen, dass
es beim Einschlafen zuerst depotenzirt wird.

Nun ist es aber ein allgemeines physiologisches Gesetz, dass
die gehemmte Innervationsenergie des Nervensystems eine gewisse
Beständigkeit besitzt, und wenigstens keinen plötzlichen Schwankungen
ausgesetzt ist. So z. B. ist die hysterische Anästhesie der einen
Körperhälfte allemal mit einer entsprechenden Hyperästhesie der andern
Körperhälfte verbunden, welche beiden Zustände durch einen die gesammte
Innervationsenergie wieder gleichmässig vertheilenden galvanischen
Strom in gleichem Masse (wenn auch nur vorübergehend) beseitigt
werden können. Dem entsprechend muss die plötzliche Anästhesirung des
Willkürorgans beim Einschlafen eine Hyperästhesirung anderer Theile des
Nervensystems als unvermeidliche Ausgleichungserscheinung im Gefolge
haben, und diese theilweise Kompensations-Hyperästhesie wird um so
intensiver auftreten, auf je beschränktere Theile sie koncentrirt
ist. Daraus entspringen die lebhaften Träume unmittelbar nach dem
Einschlafen, wenn die gesammte Innervationsenergie des Organismus
noch nicht Zeit gehabt hat zu sinken, und vor dem Erwachen, wenn sie
durch die Kräftigung des genossenen Schlafes sich wieder bis zur
Höhe des Tageslebens erhoben hat. Dagegen ist anzunehmen, dass die
erholende Wirkung des tiefes Schlafes um so grösser ist, je tiefer
die gesammte Innervationsenergie des Organismus allmählich nach dem
Einschlafen unter das Niveau des Tageslebens gesunken ist, so dass im
gesunden tiefen Schlaf eine Hyperästhesie irgend welcher Theile des
Nervensystems nicht stattzuhaben braucht.

Dem Somnambulismus als einem krankhaften Zustand ist es im
Unterschiede vom gesunden tiefen und ruhigen Schlaf eigenthümlich, die
Innervationsenergie des wachen Lebens und mit ihr die Hyperästhesie
gewisser Theile des Nervensystems festzuhalten, und dies ist der Grund
dafür, dass einerseits das Traumbewusstsein in ihm niemals erlischt,
und dass andererseits er nicht wie der Schlaf das Schlafbedürfnis
befriedigt, sondern bei längerer Dauer geradezu hervorruft. Je höher
die Hyperästhesie der im Somnambulismus funktionirenden Theile steigt,
auf einen desto engeren Bezirk muss die gesammte Innervationsenergie
koncentrirt sein, desto mehr Theile müssen also der Anästhesie
verfallen sein; es muss also z. B. das Bewusstsein des Hochschlafs auf
einem beschränkteren funktionirenden Gebiet des Centralnervensystems
beruhen, als das gewöhnliche somnambule Bewusstsein. Da die
Hyperästhesie des Gedächtnisses und der Phantasie im Somnambulismus
diejenigen des gewöhnlichen Traumes nach dem Einschlafen übersteigen,
trotzdem dass im ersteren die Perceptionscentra für Sinneswahrnehmungen
in Funktion, in letzterem anästhetisch sind, so lässt sich daraus
entnehmen, dass (wenn man von der unwahrscheinlichen Annahme einer
Steigerung der gesammten Innervationsenergie im Somnambulismus gegen
den wachen Zustand absieht) entweder im Traum schon eine gesunkene
Gesammtenergie sich bethätigt, oder aber im Somnambulismus ein
beschränkteres Gebiet des Centralnervensystems funktionirt als im
Traum. Vielleicht findet beides zugleich statt.

Jetzt erst erhält der obige Vergleich des Bewusstseins mit einer
Blendlaterne eine bestimmte physiologische Bedeutung. Die Umgebung,
auf welche der verschiebbare Beleuchtungskegel fällt, ist nicht als
die äussere Umgebung des Organismus zu verstehen, sondern als die
Gesammtheit des den Bewusstseinsfunktionen zur organischen Unterlage
dienenden Centralnervensystems; es zieht immer derjenige Theil den
Beleuchtungskegel des Bewusstseins auf sich, auf welchen jeweilig
das Maximum von Innervationsenergie koncentrirt ist, während die
zeitweilig anästhetischen Theile im Dunkel bleiben. Je nachdem die
funktionirenden Theile der einen oder der anderen Art von sensiblen
und sensorischen Nerven näher oder ferner liegen, sinkt oder steigt
die Empfindungsschwelle für die betreffende Art von Empfindungen
und Wahrnehmungen; allen abnormen Bewusstseinszuständen gemeinsam
aber ist die Hyperästhesie des Gedächtniss- und Phantasieorgans,
welche deshalb (neben jenen variablen Compensationserscheinungen)
als die +konstante+ Compensationserscheinung zur Anästhesie des
Willkürorgans anzusehen ist. Wenn im wachen Bewusstseinszustände
Vorstellungen aus dem Vorstellungskreise der somnambulen Krisen berührt
werden, und dabei ausnahmsweise eine Wiedererkennung stattfindet, so
heisst das mit anderen Worten: der Beleuchtungskegel des Bewusstseins
hat diejenigen Theile des Centralnervensystems gestreift, in welchen
die somnambule Vorstellung sich vollzogen hatte, und in welchen
demgemäss auch ihr Gedächtnisseindruck niedergelegt ist; der Beweis
dafür liegt in der Thatsache, dass jede solche Wiedererkennung den
Wiedereintritt des damals bestehenden Vertheilungszustandes der
gesammten Innervationsenergie, d. h. den Rückfall in den somnambulen
Zustand begünstigt und nicht selten wirklich hervorruft (363-364).

Es ist für die Psychologie ohne Bedeutung, wenn auch von hohem
psychologischen Interesse, welche Theile des Centralnervensystems im
Traum und Somnambulismus ausgeschaltet, und welche in gesteigerter
Thätigkeit sind. Im Allgemeinen ist anzunehmen, dass die Anästhesirung
im Schlaf und Somnambulismus ebenso wie in der Chloroformnarkose
von der Peripherie des Centralnervensystems nach dessen Centrum
fortschreitet (55); doch hilft uns dieser Satz nicht viel, da wir
nicht überall genau wissen, welchen von zwei Hirntheilen wir als
den centraleren ansehen sollen, und da er ausserdem ohne Zweifel
beträchtliche Ausnahmen erleidet. Nur soviel ist gewiss, dass das
Willkürorgan in der Rindenschicht der Grosshirnhemisphären zu suchen
ist, und deshalb im physiologischen Sinne eine peripherische Stellung
zum Mittelhirn einnimmt, trotz seiner Hegemonie im Gebrauch der
Leistungsfähigkeit des gesammten Organismus. Als die am meisten
centralen sind jene Theile zu betrachten, die auch im völlig traumlosen
tiefen Schlaf noch funktioniren müssen, um den Fortbestand des
Lebens zu sichern; während diese Theile im gesunden tiefen Schlaf
besonders günstig funktioniren (wie der stärkende und regenerirende
Einfluss dieses Zustandes auf den Organismus beweist), scheinen sie
im somnambulen Hochschlaf (wahrscheinlich wegen fortbestehender
Hyperästhesie der Perceptionscentra für Sinneswahrnehmungen trotz
gesunkener Gesammtenergie) bereits in ihrer Funktion bedroht, als ob
sie im Begriff wären, von Lähmung und Anästhesie befallen zu werden;
so dass der eigentliche Hochschlaf schon als ein nicht ungefährlicher
Zustand zu betrachten ist, dessen künstliche Herbeiführung als ein
durch nichts zu rechtfertigendes Wagniss verurtheilt werden muss.

Der Schwerpunkt des physiologischen Problems liegt in der Frage:
wo sind im somnambulen Zustande die Perceptionscentra für
Sinneswahrnehmungen, das Ausführungscentrum für Handlungs- und
Sprachbewegungen und die Centra für Sach- und Wortgedächtniss, sowie
für gestaltende Phantasiethätigkeit zu suchen?

Dass sie im Sonnengeflecht nicht zu finden sind, unterliegt keinem
Zweifel. Das Sonnengeflecht kann höchstens als reflektorisches und
instinktives motorisches Centrum für einen Theil der vegetativen
organischen Processe, als Perceptionscentrum für Gefühlseindrücke
der eigenen Eingeweide und allenfalls noch für Gefühlseindrücke, die
aus den Beziehungen des Organismus zur umgebenden Natur stammen,
angesehen werden, aber nur soweit die letzteren von gefühlsmässiger
Unbestimmtheit, d. h. nicht zu Sinneswahrnehmungen differenzirt sind;
denn eben weil das Sonnengeflecht nicht mit Sinnesnerven in directer
Verbindung steht, und nicht darauf eingerichtet ist, +deren+
specifisch differenzirte Reize in sich aufzunehmen und zu verarbeiten,
kann es sich die allgemeine Perceptionsfähigkeit der Ganglien für
undifferenzirte Gefühlsreize in um so höherem Grade bewahrt haben,
also wohl geeignet sein, die innere Selbstschau der Somnambulen, ihre
Diagnosen fremder Krankheiten und ihre Sensitivität für chemische,
meteorologische und andere Einflüsse zu vermitteln. Um aber die
so percipirten Reize in Bilder umzusetzen oder zu symbolisiren,
und um die Bilder wieder in Worte zu übertragen und gar die Worte
auszusprechen, dazu müssen nothwendig die etwaigen Gefühlsperceptionen
des Sonnengeflechts zu Hirntheilen hingeleitet werden, welche mit den
Sinnes- und Sprachbewegungsnerven in unmittelbarer Verbindung stehen.
Die Aussagen der Somnambulen über ihre Perception durch den Magen
oder die Herzgrube deuten allerdings auf eine gesteigerte sensitive
Thätigkeit des Sonnengeflechts und auf einen krankhaft gesteigerten
Rapport zwischen ihm und dem Gehirn (190, 142); aber mehr lässt sich
aus denselben sicherlich nicht entnehmen (188, 397-398), und du Prel’s
Ueberschätzung des Gangliensystems im Allgemeinen (141, 187, 211)
entbehrt der thatsächlichen Begründung.

Es bleibt sonach bloss die Wahl zwischen den verschiedenen
Bestandtheilen des Gehirns. Dass das Willkürorgan nur einen Theil der
Grosshirnhemisphärenrinde beansprucht, ist als sicher anzunehmen;
es ist demnach wohl möglich, dass der ganze übrige Theil der
Grosshirnhemisphären im Traum und Somnambulismus weiter funktionirt,
insbesondere das Sprachcentrum, das Gedächtniss und die Phantasie.
Wenigstens liegt kein zwingender Grund zu der Annahme vor, dass
die Phantasie des Traumes eine schlechthin und specifisch andere
als die des wachen Bewusstseins sei, wie du Prel meint (55, 180);
denn wenn z. B. Walter Scott seinen Ivanhoe im Fieber komponirte,
ohne nachher von dieser Ausführung seiner allgemeinen Idee etwas
zu wissen (328), so spricht das dafür, dass die Traumphantasie des
Fieberdeliriums mit der künstlerischen Phantasie identisch ist. Dass es
streckenweise Funktionslähmungen des Grosshirngedächtnisses giebt ohne
Funktionslähmung desselben im Allgemeinen, zeigen eine Menge Beispiele
(335); es wäre daher auch dann, wenn wir das somnambule Gedächtniss
als identisch mit dem wachen Gedächtniss des Gehirns betrachten, die
Erklärung von Erscheinungen nicht ausgeschlossen wie derjenigen, dass
das wache Gedächtniss die willkürlich eingeprägten und die zu den
wachen Lebensinteressen in Beziehung stehenden Vorstellungen leichter
reproducirt, das somnambule Gedächtniss dagegen die unwillkürlich
percipirten Vorstellungen und Vorstellungsreihen (308). Auch die
verschiedene Färbung, welche das somnambule und Traumbewusstsein im
Vergleich zum wachen Bewusstsein seinem Inhalt verleiht, und welche
besonders beim Wechsel beider Zustände durch den Kontrast spürbar wird,
würde nach dieser Hypothese erklärbar bleiben; denn wenn in einem
Orchester auf der einen Seite eine Anzahl Instrumente wegfallen, auf
der anderen Seite eine Anzahl neuer Instrumente hinzutreten, so muss
die Klangfarbe des Gesammteindrucks nothwendig eine andere werden.
Endlich würde die Annahme, dass das somnambule und Traumbewusstsein auf
einem Zusammenwirken von Theilen des Grosshirns mit dem Mittelhirn und
Kleinhirn beruht, den Vortheil haben, noch ein weiteres Gebiet übrig zu
lassen, innerhalb dessen eine neue Verschiebung des Beleuchtungskegels,
wie sie im somnambulen Hochschlaf eintritt, geringeren Schwierigkeiten
der Erklärung begegnet.

Andererseits liegt aber auch keine Nöthigung vor, dass Theile des
Grosshirns beim Zustandekommen des somnambulen Bewusstseins betheiligt
sein müssen. Wir wissen, dass die einzelnen Hirntheile relativ
selbstständige Centralorgane mit selbstständigen Perceptions- und
Motionscentra, selbstständigem Gedächtniss und selbstständigen Reflexen
zwischen Empfindung und Bewegung, zwischen Bewusstsein und Handlung
sind, und wir wissen nicht, ob nicht schon die Phantasie des wachen
Bewusstseins ihr materielles Substrat ausserhalb des Grosshirns
liegen hat, da sie weniger als andere Geistesfähigkeiten von der
Willkür beherrscht wird. Sicher ist, dass das Kleinhirn im Traum und
Somnambulismus eine erhöhte Thätigkeit entfaltet, womit die Behauptung
Reichenbachs übereinstimmt, dass die odische Insensität (d. h. die
Innervationsenergie) im Wachen im Grosshirn, im Schlaf im Kleinhirn
überwiegt (57).

Das Kleinhirn ist in erster Instanz Gehörs- und Gleichgewichts-Centrum,
und demgemäss ist die Fähigkeit der Gleichgewichtsbehauptung im
somnambulen Zustand entschieden gesteigert, so wie das Gehör der erste
der oberen Sinne ist, durch welchen die Somnambule mit der Aussenwelt
in Beziehung tritt, und immer derjenige Sinn bleibt, durch welchen der
Magnetiseur die Somnambule am leichtesten und sichersten beherrscht
und leitet. Das Kleinhirn besitzt zweifellos ein Gedächtniss für
Gehörseindrücke, also auch ein Wortgedächtniss, und wahrscheinlich auch
ein Centrum der musikalischen Phantasie und ein motorisches Centrum
für reflektorische Sprachbewegungen. Vermuthlich ist es das Kleinhirn,
welches die mit dem Ohr, aber nicht mit dem wachen Grosshirnbewusstsein
aufgefassten Worte eines Dritten percipirt und aufbewahrt und uns
ermöglicht, sie nachträglich, nachdem sie im Ohr längst verklungen
sind, mit dem Grosshirnbewusstsein percipiren zu können, wenn wir
veranlasst sind, unsere Aufmerksamkeit auf dieselben zu richten (363).

Aber was dem Kleinhirn fehlt, ist die nähere Verbindung mit dem
Sehnerv, und demgemäss die Aufnahmefähigkeit für Gesichtseindrücke
und Phantasiebilder; diese besitzen dagegen die Vierhügel, und mit
ihr das Bildergedächtniss und die Fähigkeit, auf Gesichtseindrücke
reflektorisch zu reagiren. Kleinhirn und Vierhügel zusammen dürften
demnach für sich allein schon genügen, um die Art des somnambulen
Verkehrs mit der Aussenwelt und das mechanische Fortspinnen
somnambuler Träume zu erklären, womit indess keineswegs behauptet
werden soll, dass keine anderen Hirntheile bei den betreffenden
Funktionen betheiligt seien. Eine exakte Lösung würde die Frage nach
der physiologischen Grundlage des somnambulen Bewusstseins und nach
dem Mass der funktionellen Betheiligung des Sonnengeflechtes und der
einzelnen Hirntheile nur durch Vivisektionsversuche an somnambulen
Menschen finden können; indess lässt sich nicht in Abrede stellen,
dass die Schmerzlokalisationen bei den mehrfach erwähnten Versuchen
von Binet und Féré auf Theile des Grosshirns als materielle Grundlage
der somnambulen psychischen Funktionen mit grosser Wahrscheinlichkeit
hinweisen.

Wie dem auch sei, so viel ist gewiss, dass wir keinen Grund haben,
die abnormen Bewusstseinszustände von der physiologischen Grundlage
des Centralnervensystems abzulösen (187), so lange wir an der
Unentbehrlichkeit einer solchen für das wache Tagesbewusstsein
festhalten; denn die psychischen Funktionen dieser abnormen Zustände
sind, wie wir gesehen haben, weit geistloser, sinnlicher, mechanischer
und inniger mit dem organischen Naturleben verwachsen als diejenigen
des normalen Bewusstseinszustandes, und sind es um so mehr, je weiter
sie sich von dem letzteren entfernen, d. h. je tiefer der Schlaf, je
gesteigerter der Somnambulismus wird. Will man mit du Prel das normale
wache Bewusstsein „das sinnliche“ in der engeren Bedeutung des Wortes
nennen, so sind die abnormen Bewusstseinszustände als „untersinnliche“
zu bezeichnen, und sie sind um so „untersinnlicher“, je weiter sie
sich vom normalen sinnlichen Bewusstsein entfernen. Wenn es ein vom
leiblichen Organismus und seinem Zerfall unabhängiges „leibfreies“
Bewusstsein hinter dem „sinnlichen“ gäbe, so wäre solches jedenfalls
in der entgegengesetzten Richtung zu suchen, als in derjenigen,
welche wir mit der Untersuchung der abnormen „untersinnlichen“
Bewusstseinszustände beschritten haben, denn es wäre nur als ein dem
organischen Treiben der Natur entrücktes, „übersinnliches“, dem wachen
Bewusstsein an teleologisch-vernünftiger Geistigkeit überlegenes zu
denken. Will man mit du Prel dieses hypothesische leibfreie Bewusstsein
mit dem metaphysischen „Unbewussten“ des betreffenden Individuums
gleichsetzen (395, S. VI), so ist jedenfalls der Somnambulismus eine
schlechtere Eingangspforte zu dieser Region als das ihr näher stehende
wache Bewusstsein, und am allerwenigsten die einzige Eingangspforte zu
derselben, wie du Prel meint (158); denn es ist eine Eingangspforte nur
zu einem Theil des physiologischen oder untersinnlichen Unbewussten,
welches von dem metaphysischen oder übersinnlichen Unbewussten streng
unterschieden werden muss.

Sowohl die normalen wie die abnormen Bewusstseinszustände sind
Zustände des Hirnbewusstseins, wenn auch der Brennpunkt seiner
Lage wechselt; sie alle zusammen bilden also das eine sinnliche
Bewusstsein im weiteren Sinne des Wortes und konstituiren mit dem
leiblichen Organismus zusammen die Persönlichkeit des Menschen.
Will man hinter diesem sinnlichen Bewusstsein ein übersinnliches
annehmen, das in ähnlicher Weise, wie das sinnliche sich auf den
leiblichen Organismus stützt, sich auf eine materielle Basis von
unvergleichlich feinerer, ätherischer Beschaffenheit (403, 393), auf
einen vom Tode des Leibes nicht alternirten Metaorganismus stützen soll
(522, 523), so würde man damit allerdings eine zweite übersinnliche
Persönlichkeit hinter der sinnlichen Persönlichkeit des Menschen
annehmen. Aber dieser hypothesische Dualismus von übersinnlicher und
sinnlicher Persönlichkeit im Menschen wäre geradezu entgegengesetzter
Art wie der oben als unhaltbar nachgewiesene hypothetische
Dualismus zwischen normalem sinnlichen Bewusstsein einerseits und
der vermeintlichen Mehrheit abnormer untersinnlicher Bewusstseine
andererseits, und dürfte keinenfalls mit demselben verwechselt oder
durcheinander gemengt werden, wie du Prel beständig thut[24]. Wäre
der Dualismus von normal-sinnlichem und abnormem Bewusstsein, wie
du Prel meint, erwiesen, und die Hypothese einer übersinnlichen
Persönlichkeit anderweitig genügend begründet, so hätten wir doch
immer keinen Dualismus, sondern einen Trialismus von übersinnlicher,
normal-sinnlicher und abnorm untersinnlicher Persönlichkeit, oder
genauer einen Septualismus zwischen einer übersinnlichen, einer
normal-sinnlichen, einer träumenden, zwei somnambulen und zwei bis drei
irrsinnigen Personen in demselben Menschen. Der verfehlte Dualismus
zwischen der normal-sinnlichen und der abnorm-untersinnlichen
Persönlichkeit, die beide gleichmässig mit dem organischen Leibe zu
Grunde gehen, könnte keinesfalls etwas dazu beitragen, den ebenso
verfehlten Dualismus zwischen der sterblichen sinnlichen und der
unsterblichen übersinnlichen Person im Menschen zu begründen oder
auch nur annehmbarer zu machen. Der Versuch du Prels, die uralte,
aber in keiner Weise zu begründende metaphysische Weltanschauung des
„transcendentalen Individualismus“ auf die Erscheinungen des abnormen
Seelenlebens und insbesondere des Somnambulismus zu stützen, erscheint
hiernach ebenso misslungen, wie der ihm voraufgegangene Versuch
Hellenbachs, dieselbe auf die Erscheinungen des Spiritismus zu stützen.

Man würde mich missverstehen, wenn man glaubte, ich wolle du Prel
einen Vorwurf aus seiner Behauptung machen, dass die psychischen
Funktionen des Individual-Subjekts nicht mit der sinnlichen
Bewusstseinsthätigkeit erschöpft sind, sondern dass dasselbe ausserdem
noch vor und jenseits alles organisch vermittelten Bewusstseins
liegende Funktionen hervorbringt und trägt, durch welche es einerseits
den Organismus producirt und erhält (145, 412) und andererseits die
Bewusstseinsfunktionen sowohl des normalen wie der abnormen Zustände
durch Inspirationen unterstützt (194, 278). Ich tadle ihn nur deshalb,
weil er erstens in der offen stehenden Frage nach der Bewusstheit
oder Unbewusstheit der fraglichen Functionen den Beweis zu Gunsten
der Bewusstheit einfach durch die Konfusion zwischen untersinnlichem
und übersinnlichem, somnambulem und leibfreiem Bewusstsein geliefert
zu haben glaubt, und zweitens, dass er das so eingeschmuggelte
übersinnliche Bewusstsein wiederum mit dem dasselbe tragenden
Individualsubjekt verwechselt; denn dieses letztere muss doch als das
zwei Bewusstseine oder Personen gemeinsam tragende Subjekt (376) beiden
gleich fern und gleich nahe stehen, d. h. der unbewusste Producent und
Träger beider sein, und es ist unmöglich, demselben dadurch näher zu
kommen, dass man von der Erscheinungswelt des einen dieser Bewusstseine
in diejenige des anderen hinüberschreitet. Gäbe es also auch hinter der
sinnlichen Person im Menschen noch eine zweite übersinnliche, so müsste
man doch, um von der Flächenausdehnung dieses zweiten Bewusstseins
zum unbewussten gemeinsamen Subjekt beider Personen zu gelangen, ganz
ebenso in die metaphysische Tiefendimension hinabsteigen, als wenn man
von dem Bewusstsein der ersten Person ausgeht; denn das Subjekt selbst
ist niemals empirisch im Inhalt seiner Funktion zu finden, sondern
nur aus der Funktion durch einen nach rückwärts gehenden Schluss
intellectuell zu erreichen, weshalb eben Kant es das intelligible
Subjekt nennt (415).

Wenn es also schon unrichtig ist zu sagen, dass die
Bewusstseinssteigerung nach der Seite des abnormen Bewusstseins durch
Anleihen beim übersinnlichen Bewusstsein zu Stande komme (401), so
ist es doppelt unrichtig zu sagen, dass das im normalen Bewusstsein
zurückgetretene gemeinsame Subjekt der übersinnlichen und sinnlichen
Person in abnormen Bewusstseinszuständen „aus dem Unbewussten
hervortrete“ (139). Alle etwaigen übersinnlichen Einwirkungen des
Individualsubjekts auf das organisch vermittelte Bewusstsein können
von diesem letzteren nur aufgefasst werden, insofern sie zugleich
in dessen eigene sinnlich-bildliche Form eingekleidet werden (70),
und wenn auch eine abnorme Hyperästhesie des Gedächtniss- und
Phantasieorgans in untersinnlichen Bewusstseinszuständen diese
Auffassung und Einkleidung bis zu einem gewissen Grade erleichtert,
so beweist doch der Fortbestand des visionär-bildlichen Charakters
der Eingebungen, dass auch bei den äussersten Graden der somnambulen
Hellsichtigkeit die organisch-sinnliche Basis des Bewusstseins nicht
verlassen wird (117-118) und keineswegs ein direkter Uebergriff oder
Uebertritt in’s übersinnliche Bewusstsein stattfindet. Ein solcher
bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn durch abnorme Hyperästhesie
des Gedächtniss- und Phantasieorgans die gewöhnliche Geschwindigkeit
des Vorstellungsablaufes zur Bilderflucht gesteigert wird, und es
ist unzulässig, in solchem Falle von „transcendentalen Zeitmass“ zu
reden (86), oder gar die krankhafte Bilderflucht eines überreizten
Gehirns mit Kants Lehre von der Idealität der Zeit und des Raumes
zusammenzurühren (93, 147), da zur Erklärung solcher seltener Beispiele
nicht einmal die Maximalgeschwindigkeit des wachen Vorstellungsablaufs
überschritten zu werden braucht (vgl. oben).

Die allen unsern heutigen Ansichten widersprechende Annahme du Prel’s,
dass das „transcendentale“ Bewusstsein ein leibfreies, d. h. ohne das
Substrat von Nervencentralorganen zu Stande kommendes Bewusstsein
sei, ist als der +physiologische+ Grundfehler seines Standpunktes zu
bezeichnen; die Verwechselung dieses „transcendentalen Bewusstseins“
mit dem (unbewussten) „transcendentalen Subjekt“ dagegen ist der
+logische+ Grundfehler seines Standpunktes. Du Prel hat in seinen
späteren Arbeiten leider keinen Versuch gemacht, meine Kritik
dieser beiden Grundfehler zu widerlegen, sondern hat unbeirrt auf
diesen beiden unhaltbaren Voraussetzungen weitergebaut, die bei ihm
ebenso unbegründet dastehen als sie ihrer Natur nach unbegründbar
sind. Man kann hiernach ermessen, welcher Werth einer so fundirten
„transcendentalen Psychologie“ beizulegen ist. --

Die Genauigkeit verlangt zu erwähnen, dass du Prel noch auf
einem vom Somnambulismus unabhängigen Wege die Bewusstheit der
übersinnlichen Funktionen des Subjekts zu erweisen sucht. Er verwirft
nämlich die physiologische Erklärung des Gedächtnisses, wonach
dasselbe in hinterlassenen Spuren der Vorstellungsfunktion in den
funktionirenden Gehirntheilen bestehen soll, und setzt an deren
Stelle eine metaphysische Erklärung, nach welcher alle vom sinnlichen
Bewusstsein zeitweilig vergessenen Vorstellungen im übersinnlichen
leibfreien Bewusstsein als aktuelle Vorstellungen fortbestehen, und
bei der Reproduktion oder Wiedererinnerung aus diesem von Neuem
in’s sinnliche Bewusstsein hinübertreten (371-375). Da die abnormen
Bewusstseinszustände thatsächlich keine gleichzeitige Aktualität aller
jemals gehabten Vorstellungen aufweisen, da vielmehr das zeitweilige
Vergessen und Wiedererinnern der Vorstellungen, d. h. das Problem des
Gedächtnisses, für die abnormen Bewusstseinszustände +ganz ebenso+
besteht wie für den normalen, so kann dasjenige Bewusstsein welches
den aktuellen Gedächtnissvorrath enthalten und erhalten soll, nur als
das übersinnliche, in +keiner+ Erfahrung anzutreffende, leibfreie
Bewusstsein verstanden werden, welchem dann gleichmässig die Aufgabe
zufiele, als Gedächtnissvorrathskammer sowohl für das normale
sinnliche, als auch für das abnorme untersinnliche Bewusstsein zu
dienen (346).

Ich halte diesen Erklärungsversuch aus zwei Gründen für verfehlt.
Erstens würde das übersinnliche Bewusstsein, wenn es alle jemals am
Menschen vorübergezogenen Vorstellungen und Gefühle in gleichzeitiger
Aktualität als seinen Inhalt umfasste, ein sinnverwirrendes
chaotisches Durcheinander sein, in welchem eben so wenig noch
bestimmte Vorstellungen enthalten wären, wie in der gleichzeitigen
Aufführung aller bisher geschriebenen Musikstücke noch Musik wäre; ein
solches Bewusstsein könnte niemals für irgend welche Erscheinung als
Erklärungsprincip dienen, auch ganz abgesehen davon, dass die Auswahl
einer bestimmten Vorstellung aus diesem chaotischen Bewusstsein und
die Art ihres Ueberganges aus demselben in das sinnliche Bewusstsein
doch immer noch unerklärlich bliebe. Zweitens aber soll der indirekte
Beweis für die Richtigkeit dieser Erklärung doch lediglich in der
Unannehmbarkeit der gewöhnlichen physiologischen Erklärung des
Gedächtnisses durch Gehirnspuren liegen; der Nachweis der Unhaltbarkeit
dieser letzteren scheint mir aber entschieden misslungen. Indem
nämlich du Prel einerseits die Wiederholung gleicher Vorstellungen,
die Verdichtung ähnlicher zu einem gemeinsamen Gedächtnisseindruck
ausser Acht lässt und das allmähliche Vergessen der nicht wieder
aufgefrischten Spuren bis zum absoluten Verschwinden nach einer
kürzeren oder längeren Zeit leugnet (314, 320), rechnet er grosse
Zahlen von Gehirnspuren heraus, denen jede Berechtigung fehlt;
andererseits unterschätzt er die ausserordentliche Feinheit der
organischen Materie und deren Fähigkeit, eine ungeheure Menge von
Spuren nicht nur nebeneinander, sondern geradezu ineinander geschoben
und verschränkt in sich aufzunehmen, wie ja auch eine unglaubliche
Zahl aktueller Bewegungen in jedem Massentheilchen gleichzeitig vor
sich gehen. Hätte er aber in seinen Bedenken gegen die Feinheit
der organischen Hirnmasse Recht, so würde doch dieses Bedenken
in noch weit höherem Grade für die ungleich geringere materielle
Dichtigkeit des Aetherleibes oder Metaorganismus zutreffen, auf dessen
Molekularbewegung die Summe aller im übersinnlichen Bewusstsein
gleichzeitig aktuellen Gedächtniss-Vorstellungen und Gefühle sich
ebenso stützen muss, wie die Summe der im sinnlichen Bewusstsein
aktuellen Vorstellungen und Gefühle auf die Molekularbewegungen der
Hirnmasse. Diese verfehlte Theorie des Erinnerungsvermögens würde du
Prel schwerlich in den Sinn gekommen sein, wenn er nicht vorher schon
die Existenz eines übersinnlichen Bewusstseins durch die Verwechselung
mit dem untersinnlichen erwiesen zu haben geglaubt hätte. --

Die Behauptung, dass die für uns unbewussten übersinnlichen psychischen
Funktionen unseres an und für sich unbewussten Individualsubjekts
doch ihrerseits von einem übersinnlichen Bewusstsein begleitet seien,
ist bis jetzt durch nichts erwiesen, und doch liegt die Beweislast
dem Behauptenden ob; man wird demnach auch ferner logisch im Rechte
sein, wenn man sie bis auf Weiteres (d. h. bis zur Erbringung des
Beweises vom Gegentheil) als an und für sich unbewusst betrachtet.
Es scheint denn doch eine sehr viel einfachere und natürlichere
Annahme, dass hinter den bewussten Funktionen des Individualsubjects
ohne Störung der Einheit der bewussten Persönlichkeit noch unbewusste
Funktionen desselben verlaufen, als dass in jedem Individuum zwei
Personen verkoppelt sind, deren eine (die sinnliche) durch die andere
(die übersinnliche) dämonisch besessen ist, ohne etwas davon zu
ahnen! Insbesondere ist zu beachten, dass die höchst bedenkliche,
aber schlechthin unentbehrliche Hülfshypothese eines unsterblichen
Aetherleibes oder Metaorganismus mit dem Wegfall des übersinnlichen
Bewusstseins fortfällt; denn bewusste psychische Funktionen brauchen
zwar ein materielles Substrat, an dem sie erst sich selbst empfindlich
werden, aber unbewusste psychische Funktionen sind allemal rein
immaterieller Natur. Alle unbewussten psychischen Funktionen,
welche sich auf einen individuellen Organismus beziehen, sind durch
dieses Ziel zu einer individuellen psychischen Gruppe von relativer
Beständigkeit geeint, ebenso wie sie rückwärts ihren Einheitspunkt an
dem sie gemeinsam tragenden Subjekt haben.

Auch ich will keineswegs den Individualgeist oder die individuelle
Psyche überspringen,[25] aber wenn du Prel die Frage, ob dieselbe
eine substantiell von ihres Gleichen und vom Absoluten getrennte
Monade, oder eine blosse Einschränkung oder funktionelle Konkretion
(dramatische Spaltung) des absoluten Subjekts sei, offen lässt
(72), so habe ich geglaubt, dieselbe zu Gunsten der letzteren Seite
der Alternative entscheiden zu müssen.[26] Gerade das Problem der
Inspiration des sinnlichen Bewusstseins durch unbewusste Funktionen
der Individualseele zwingt in allen Fällen, wo es sich um hellsehendes
Ahnen von räumlich oder zeitlich weit entfernten Vorgängen handelt, zu
der Lösung durch den konkreten Monismus überzugehen, weil hier eine
rückwärtige Verbindung aller Individualsubjekte im absoluten Subjekt
(gleichsam ein centraler Telephon-Anschluss für die Inspirationen
der unbewussten Individualseele in’s Bewusstsein) existirt,
während der monadologische Individualismus nur die Wahl hat, die
bezüglichen Thatsachen zu leugnen, oder auf eine ganz gewaltsame
oder unwahrscheinliche Art als Gefühlswahrnehmungen durch materielle
Vermittelung zu erklären (198, 421).

Hätte du Prel nicht den pathologischen Charakter des Somnambulismus
verkannt, und in Folge dessen nicht das untersinnliche Bewusstsein mit
einem übersinnlichen (transcendentalen) verwechselt, so würde sich
schwerlich eine Differenz zwischen unseren metaphysischen Deutungen
der fraglichen Erscheinungsgebiete herausgestellt haben. Von den
metaphysischen Konsequenzen seiner irrigen Theorien aber werden nur
zwei Richtungen Nutzen ziehen: der Spiritismus und die christliche
Apologetik. Die neueren Veröffentlichungen du Prel’s zeigen leider nur
zu sehr, dass er sich dem Spiritismus nicht zu entreissen vermocht
hat, nachdem er einmal durch die aufgezeigten Grundfehler demselben
eine Handhabe geboten hat. Der Mangel an kritischer Vorsicht in der
Benutzung der Berichte, welcher schon in seiner „Philosophie der
Mystik“ gerügt werden musste, macht sich in diesen späteren Schriften
theilweise in einem solchen Maasse geltend, dass dieselben dadurch
einer wissenschaftlichen Kritik entrückt erscheinen.

[Illustration]



Frühere Schriften desselben Verfassers.


Im Verlag der Königl. Hofbuchhandlung von =Wilhelm Friedrich= in
+Leipzig+ erschien:


Der Spiritismus.

8 Bogen gr. 8. M. 3.--.


Das Judenthum in Gegenwart und Zukunft.

Zweite durchgesehene Auflage. 13 Bogen gr. 8. M. 5.--.


Philosophische Fragen der Gegenwart.

19 Bogen gr. 8. Preis M. 6.--.



In =Carl Duncker’s= Verlag in +Berlin+ erschien:


A. Hauptwerke:

    =Philosophie des Unbewussten.= Neunte erweiterte Auflage in 2
    Bänden. Erster Theil: Phänomenologie des Unbewussten. Zweiter
    Theil: Metaphysik des Unbewussten. 62 Bogen gr. 8.

    M. 12.--

    =Das sittliche Bewusstsein.= Zweite Auflage. 44 Bogen gr. 8.

    M. 6.--

    =Das religiöse Bewusstsein der Menschheit= im Stufengang seiner
    Entwickelung. 40 Bogen gr. 8.

    M. 10.--

    =Die Religion des Geistes.= 22 Bogen gr. 8.

    M. 7.--

    =Aesthetik.= Erster Theil. Die deutsche Aesthetik seit Kant. 37
    Bogen.

    M. 5.-- Zweiter Theil: Philosophie des Schönen. 53 Bogen. M. 8.
    Beide Bände. 90 Bogen gr. 8.

    M. 13.--


B. Nebenwerke:

    =Kritische Grundlegung des transcendentalen Realismus.= Zweite
    erweiterte Aufl. von „Das Ding und seine Beschaffenheit“. 12 Bogen
    gr. 8.

    M. 4.--

    =Gesammelte Studien und Aufsätze= gemeinverständlichen Inhalts.
    Zugleich zweite Auflage von „Gesammelte philosophische
    Abhandlungen“, „Schellings positive Philosophie“, „Aphorismen über
    das Drama“, „Shakespeare’s Romeo und Julia“ u. s. w. 46 Bogen gr. 8.

    M. 12.--

    =Neukantianismus, Schopenhauerianismus und Hegelianismus= in
    ihrer Stellung zu den philosophischen Aufgaben der Gegenwart.
    Zweite erweiterte Auflage der „Erläuterungen zur Metaphysik des
    Unbewussten“. 23 Bogen gr. 8.

    M. 7.--

    =Das Unbewusste= vom Standpunkt der Physiologie und
    Descendenztheorie. Zweite vermehrte Auflage. Nebst einem Anhang,
    enthaltend eine Entgegnung auf Professor Oscar Schmidt’s Kritik der
    naturwissenschaftlichen Grundlagen der Philosophie des Unbewussten.
    26 Bogen gr. 8.

    M. 8.--


C. Kleinere Schriften:

    =Wahrheit und Irrthum im Darwinismus.= Eine kritische Darstellung
    der organischen Entwickelungstheorie. 11½ Bogen gr. 8.

    M. 4.--

    =Zur Geschichte und Begründung des Pessimismus.= 10 Bogen gr. 8.

    M. 3.--

    =Die Selbstzersetzung des Christenthums= und die Religion der
    Zukunft. Zweite Auflage. 9 Bogen gr. 8.

    M. 3.--

    =Die Krisis des Christenthums= in der modernen Theologie. 9 Bogen
    gr. 8.

    M. 2.70

    =J. H. von Kirchmann’s erkenntnisstheoretischer Realismus.= Ein
    kritischer Beitrag zur Begründung des transcendentalen Realismus.
    4½ Bogen gr. 8.

    M. 2.--

    =Ueber die dialektische Methode.= Historisch-kritische
    Untersuchungen. 8 Bogen gr. 8.

    M. 2.--

    =Zur Reform des höheren Schulwesens.= 6 Bogen gr. 8.

    M. 2.25

    =Die politischen Aufgaben und Zustände des deutschen Reiches.= 4
    Bogen gr. 8.

    M. 1.--


D. Erläuterungs- und Vertheidigungsschriften:

    =Lichtstrahlen= aus Eduard von Hartmann’s sämmtlichen Werken,
    herausgegeben von Dr. M. Schneidewin. 22 Bogen kl. 8. Eleg. gebunden

    M. 5.--

    =Das philosophische System= Eduard von Hartmann’s. Von Dr. R.
    Koeber. 26 Bogen gr. 8. (Breslau bei W. Koebner.)

    M. 9.--

    =Der Kampf um’s Unbewusste.= Von O. Plümacher. Nebst einem Anhang,
    enthaltend ein chronologisches Verzeichniss der Hartmann-Literatur
    von 1868 bis 1880 (circa 770 Nummern). 10 Bogen gr. 8.

    M. 3.--

    =Der Pessimismus in Vergangenheit und Gegenwart.= Geschichtliches
    und Kritisches. Von O. Plümacher. 23 Bogen gr. 8. (Heidelberg bei
    G. Weiss.)

    M. 7.20



Fußnoten:

[1] In den Kapiteln: „Die Unchristlichkeit des liberalen
Protestantismus“ und „die Irreligiosität des lib. Prot.“
(Selbstzersetzung des Christenthums Cap. VI und VII) und in der Schrift
„Die Krisis des Christenthums“ Abschn. I. 2, II und IV.

[2] In der Satire: „Das Gefängniss der Zukunft“ (Gesammelte Studien und
Aufsätze A. X.) und in der Kritik des socialendämonistischen Princips
(Phänomenologie des sittlichen Bewusstseins Abth. II, B. I.)

[3] Gesammelte Studien und Aufsätze No. I; Philosophische Fragen der
Gegenwart No. I.

[4] Vergl. „Das sittliche Bewusstsein“, 2. Aufl., S. 415-418. (1. Aufl.
S. 516-518).

[5] Vergl. den Abschnitt über „Das Moralprincip des Mitgefühls“ in „Das
sittliche Bewusstsein“, 2. Aufl. S. 184-202 (1. Aufl. S. 217-240).

[6] Man vergleiche zu diesem Abschnitt meine „Phänomenologie des
sittlichen Bewusstseins“, S. 672-673, 692-696; 2. Aufl. S. 536-537,
552-555.

[7] Dieselbe beläuft sich nach medicinischen Annahmen auf 2 vor dem
20. Jahre, 5 in den 20ger, 3 in den 30ger und 1 in den 40ger Jahren,
zusammen auf 11. Bei der Verheirathung der Frau mit 26½ Jahren sinkt
die zu erwartende Kinderzahl auf die Hälfte, d. h. auf 5½, was mit dem
statistischen Durchschnitt in Deutschland übereinstimmt.

[8] Wollte man dem skrupulösesten Gerechtigkeitsgefühl Rechnung
tragen, so brauchte man nur die Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen,
dass Jungfern durch die eidesstattliche Versicherung, niemals einen
Heirathsantrag gehabt zu haben, von der Steuererhöhung befreit werden.
Wer die Frauen kennt, wird keinen Augenblick daran zweifeln, dass eine
solche Klausel unbenutzt bleiben würde, und dass deshalb ihre Aufnahme
in’s Gesetz überflüssig und wirkungslos wäre.

[9] Die Besorgniss, dass durch Einreichung des Leitfadens eine zu
scharfe Kontrole von Seiten der Universitätsbehörden ermöglicht und
damit die Lehrfreiheit beeinträchtigt werden könnte, scheint mir ganz
grundlos. Wenn ein Docent Dinge sagt, die den Universitätsbehörden
Anstoss geben könnten, so sagt er sie in den mündlichen Erläuterungen,
aber nicht in demjenigen, was er den Studenten diktirt, -- und mehr
soll ja der Leitfaden nicht enthalten.

[10] +H. Klinkhardt+, Das höhere Schulwesen Schwedens. Leipzig, J.
Klinkhardt, 1887. Einen übersichtlichen Bericht über dieses Werk aus
der Feder des Grafen Pfeil findet man in der „Zeitung für das höhere
Unterrichtswesen“ 1887, Nr. 30-32.

[11] „Die Zukunft unserer höheren Schulen“ von F. Hornemann. Hannover,
Carl Meyer, 1887. S. 105 Anmerkung.

[12] Leçons sur les maladies du système nerveux tome III. -- Essai
d’une distinction nosographique des divers états nerveux, compris sous
le nom d’hypnotisme. (Comptes rendus de l’Académie des sciences 1882.)

[13] Die Philosophie der Mystik von Dr. Carl du Prel. Leipzig, Ernst
Günthers Verlag 1885.

[14] Die Philosophie der Mystik von Dr. Carl du Prel. Leipzig, Ernst
Günthers Verlag 1885.

[15] Vigouroux, Métalloscopie, Métallothérapie, Oesthésiogènes.

[16] „Versuch über das Geistersehen und was damit zusammenhängt“, in
den „Parerga und Paralipomena“, 2. Aufl. I. Band. S. 241-328.

[17] Parerga 2. Aufl. I. S. 262 (vgl. S. 264).

[18] Das Gleiche gilt für Träume, in denen ein äusserer Sinnenreiz
in den Traum ausnahmsweise einmal in der Art dramatisch verwoben
wird, dass die letzten Glieder des Traumes durch die Pointe bedingt
erscheinen; auch hier genügen die 2-3 Sekunden, die von der
Perception des Gehörseindrucks (z. B. eines Schlusses) im untersten
Perceptionscentrum für Gehörseindrücke bis zur Perception desselben
durch das Organ des Traumbewusstseins sehr wohl verstreichen können (S.
90 unten bis 91 oben), um 24-36 Vorstellungsbilder auf einander folgen
zu lassen.

[19] Bekanntlich zeigt der Traum eine Menge Erscheinungen des
Wahnsinns und macht dadurch viele der gewöhnlichsten Irrsinnsformen
für jeden, der auf seine Träume achtet, von innen heraus verständlich,
so z. B. den Verfolgungswahn, verschiedene sexuelle Abnormitäten,
Verbrecherwahn, Grössenwahn u. s. w.

[20] Die oben angeführten Versuche von Binet und Féré streifen bereits
an die Grenze des unheimlich Grausamen auch ohne Anwendung des Messers;
sie liefern dafür aber auch durch Bestimmung der schmerzenden Stelle
bei jeder Art von seitlich transferirter Hirnfunktion einen höchst
schätzbaren Beitrag zur Lokalisation der Hirnfunktionen.

[21] Statuvolence oder der gewollte Zustand. Von W. B. Fahnestock.
Deutsch von Wittig. Leipzig 1883.

[22] Diese lokale magnetische Hyperästhesirung bildet das Gegenstück
zu der lokalen Anästhesirung durch narkotische Mittel, und der lokalen
magnetischen Anästhesirung (z. B. bei Brandwunden).

[23] Die Wirksamkeit des Befehls zur Erinnerung ist analog der
Wirksamkeit des Befehls zum Vergessen und zur Elimination bestimmter
Wahrnehmungskomplexe aus der Wahrnehmungsphäre. Die Sage von der
Tarnkappe wird zur Wahrheit, indem die Somnambule nach dem Erwachen
unfähig ist, eine bestimmte anwesende Person wahrzunehmen, wenn ihr
diess im somnambulen Zustand befohlen war.

[24] Den äusseren Anlass zu dieser Konfusion giebt der Missbrauch
des Wortes „transcendental“ in der Bedeutung „latent“ (443) oder
„unterhalb der Schwelle des Bewusstseins gelegen“; denn nun bezeichnet
der Ausdruck „transcendentales Bewusstsein“ in doppelsinniger Weise
bald das untersinnliche, bald das übersinnliche Bewusstsein. Ich habe
deshalb das Wort „transcendental“ in der bisherigen Erörterung ganz
vermieden, um dieser Verwirrung zu entgehen.

[25] „Religion des Geistes“ S. 226-228.

[26] Vgl. „Das Unbewusste vom Standpunkte der Physiologie und
Descendenztheorie“ 2. Aufl. S. 297-306.





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