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Title: Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika
Author: Leutwein, Theodor
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika" ***


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  | Anmerkungen zur Transkription                                    |
  |                                                                  |
  | Gesperrter Text ist als _gesperrt_ dargestellt, Antiqua-Schrift  |
  | als ~Antiqua~, und Fettschrift als $fett$.                       |
  | Eine Liste der Änderungen befindet sich am Ende des Buchs.       |
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                         Elf Jahre Gouverneur
                       in Deutsch-Südwestafrika

                         von Theodor Leutwein

                   Generalmajor u. Gouverneur a. D.

                                Berlin,
                         E. S. Mittler & Sohn.


Theodor Leutwein

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika

[Illustration]



                         Elf Jahre Gouverneur
                                  in
                         Deutsch-Südwestafrika

                                  Von

                           Theodor Leutwein

                   Generalmajor und Gouverneur a. D.

                            [Illustration]

                  Mit 176 Abbildungen und 20 Skizzen

                              Berlin 1906

                   Ernst Siegfried Mittler und Sohn
                      Königliche Hofbuchhandlung
                           Kochstraße 68-71


Alle Rechte aus dem Gesetze vom 19. Juni 1901 sowie das
Übersetzungsrecht sind vorbehalten.



[Illustration]



Vorwort.


Gehe hinaus in die Welt, mein Buch, du Ergebnis vieler Arbeitsstunden,
aber auch die Freude meiner Mußezeit. Du sollst meinen Mitbürgern
einen Einblick in elf Jahre deutscher Kolonialpolitik geben, vielfach
von Erfolgen gekrönt, aber auch von Rückschlägen begleitet sowie mit
Fehlern und Irrtümern durchsetzt. Mögen wir aus beidem lernen, in
erster Linie, daß, unbeschadet der höheren Stellung der kolonisierenden
Rasse, das Ziel einer großzügigen Kolonialpolitik die Angliederung der
in erworbenen Ländern vorgefundenen Urbevölkerung sein muß und nicht
deren gewaltsame Unterdrückung oder gar Vernichtung. Diese Lehre wird
umsomehr einleuchten, wenn dir der Nachweis gelingt, daß eine solche
Politik nicht bloß im Sinne der Humanität und des Christentums gelegen
ist, sondern vor allem im eigensten Interesse der kolonisierenden
Macht. Denn eine andere Kolonialpolitik lohnt die zu bringenden Opfer
nicht. Sie wird daher für das Mutterland stets zu dem werden, was
man ein »schlechtes Geschäft« nennt und infolgedessen besser ganz
unterlassen. Denn, um ein schlechtes Geschäft zu machen, geht der Staat
sowenig wie der einzelne in die Kolonien.

  _Freiburg_ in Baden, im August 1906.

                                                        $Der Verfasser.$


[Illustration]



[Illustration]



Inhaltsverzeichnis.


  _Kapitel_ ~I.~

  $Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes$                       Seite

  Einwanderung der Orlams                                              1

  Eindringen der Bantus und deren Kämpfe mit den Hottentotten          3

  Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892            9


  _Kapitel_ ~II.~

  $Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.$

  Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft                            13

  Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi                               15

  Tatsächliche Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande          21

  Der letzte Entscheidungskampf mit Witbooi                           31

  Die Aufrichtung der tatsächlichen Schutzherrschaft im
      Hererolande                                                     59

  Abermals ins Namaland                                               65

  Befestigung und Ausdehnung der deutschen Schutzherrschaft im
      Hererolande                                                     72

  Zuspitzung der Grenzverhältnisse bei den Hereros bis zum
      Aufstand 1896                                                   92


  _Kapitel_ ~III.~

  $Der Aufstand 1896$                                                 97


  _Kapitel_ ~IV.~

  $Viehseuchen. -- Eisenbahn. -- Mole.$

  Rinderpest                                                         126

  Texasfieber                                                        131

  Pferdesterbe                                                       132

  Eisenbahn, Telegraph und Mole                                      132


  _Kapitel_ ~V.~

  $Von 1897-1901.$

  Der Afrikaneraufstand 1897                                         141

  Der Aufstand der Swartbooi-Hottentotten 1897/98                    143

  Die Expedition in das Namaland 1898                                152

  Ostexpedition 1899                                                 156

  Nordexpedition 1900                                                160

  Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901                        166


  _Kapitel_ ~VI.~

  $Unsere Beziehungen zu den Ovambos.$

  Ethnographisches                                                   170

  Geschichtliches                                                    172

  Politisches                                                        186

  Wirtschaftliches                                                   198


  _Kapitel_ ~VII.~

  $Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.$

  Die Schutztruppe                                                   209

  Die allgemeine Wehrpflicht                                         215

  Militärisch ausgebildete Eingeborene                               216

  Die Stellung des Gouverneurs                                       219

  Bezirks- und Distriktsverwaltungen. -- Gerichtswesen               224

  Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung                        227

  Kirche und  Schule                                                 230

  Statistik der weißen Bevölkerung                                   232

  Post und  Telegraphie                                              235


  _Kapitel_ ~VIII.~

  $Die Eingeborenen.$

  Schutzverträge                                                     237

  Rechtspflege                                                       243

  Kreditverordnung                                                   246

  Waffen und Munition                                                249

  Der Alkohol                                                        254

  Verliehene Land- und Minenrechte                                   257

  Die Reservatsfrage                                                 266

  Die Mission                                                        278


  _Kapitel_ ~IX.~

  $Die Häuptlinge des Schutzgebietes.$

  Im allgemeinen                                                     297

  Hendrik Witbooi                                                    298

  Oberhäuptling Samuel Maharero                                      306

  Häuptling Manasse von Omaruru                                      310

  Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad und sein Nachfolger          314

  Die übrigen Kapitäne des Namalandes                                316

  Morenga und Morris                                                 319

  Die wichtigsten Unterhäuptlinge der Hereros (Kambazembi,
      Tjetjo und Zacharias)                                          322

  Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen               326


  _Kapitel_ ~X.~

  $Wirtschaftliches.$

  Meteorologische Verhältnisse, Acker-, Gartenbau, Forstkultur       328

  Klima und Gesundheitsverhältnisse                                  344

  Die Viehzucht und deren Feinde                                     348

  Handel und Verkehr                                                 369

  Der Bergbau                                                        374

  Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in
      Deutsch-Südwestafrika. Von _G. Duft_,
      Kaiserlicher Bergrat                                           375


  _Kapitel_ ~XI.~

  $Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.$

  Die Konzessionsgesellschaften                                      391

  Die Besiedlungstätigkeit der Regierung                             405

  Der Ansiedlungsplan der Zukunft                                    411

  Bureneinwanderung                                                  413

  Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk    417

  Die Entschädigungsfrage                                            424


  _Kapitel_ ~XII.~

  $Die Jahre 1903/04.$

  Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung               428

  Die bisherigen Eingeborenenaufstände                               432

  Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande     434

  Der Bondelzwartsaufstand 1903                                      439

  Das Namaland nach dem Bondelzwartsaufstande                        451

  Der Abfall Witboois                                                454


  _Kapitel_ ~XIII.~

  $Der Hereroaufstand 1904.$

  Allgemeines                                                        465

  Der Hereroaufstand bis zum Eintreffen der ersten Verstärkung       466

  Ereignisse in Omaruru                                              470

  Otjimbingwe                                                        471

  Okahandja                                                          472

  Windhuk                                                            477

  Gobabis                                                            479

  Outjo                                                              480

  Grootfontein                                                       481

  Die Kompagnie Franke                                               484

  Das  Landungskorps  S. M. S.  »Habicht«                            492

  Die  Westabteilung                                                 499

  Die  Ostabteilung                                                  501

  Die  Hauptabteilung                                                508

  Der  Kommandowechsel                                               522


  _Kapitel_ ~XIV.~

  $Kriegführung in Deutsch-Südwestafrika.$

  Der kriegerische Wert der Eingeborenen                             526

  Die Besonderheiten der Kriegführung in Afrika                      532

  Eine  Kolonialarmee                                                537


  _Kapitel_ ~XV.~

  $Ein Ausblick in die Zukunft$                                      541

[Illustration]



Verzeichnis der Skizzen.


  Reisen Anfang 1894                                                  25

  Übersichtsskizze zu den Gefechten in der Naukluft                   47

  Nordreise des Gouverneurs 1895                                      81

  Gefechtsfeld von Gobabis                                           101

  Plan zum Gefecht bei Otjunda-Sturmfeld am 6. Mai 1896              109

  Reise des Gouverneurs August bis November 1896                     121

  Vormarsch zum Gefecht von Grootberg im Februar 1898                149

  Nordexpedition des Gouverneurs 1900                                161

  Reise des Oberleutnants Volkmann von Mai bis Juli 1902             179

  Ethnographische Karte des Ovambolandes                             193

  Der sog. Caprivi-Zipfel                                            207

  Missionskarte                                                      283

  Zum Bondelzwartsaufstand 1903                                      449

  Gefechtsfeld von Omaruru                                           487

  Beiderseitige Stellung am Morgen des 9. April 1904                 513

  Gefecht bei Onganjira am 9. April 1905                             514

  Gefecht bei Oviumbo am 13. April 1904                              517

  Stellung zur Zeit der Kommando-Übergabe. Mitte Juni 1904           519

  Landbesitz und Minengerechtsame                    Zwischen 266 u. 267

  Zum Hereroaufstand 1904                               "     464 "  465

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~I.~

Aus der Vergangenheit des Schutzgebietes.[1]


Einwanderung der Orlams.

Die Ureinwohner des Schutzgebietes waren anscheinend die in
zahlreichen Resten jetzt noch vorhandenen Bergdamaras und Buschmänner.
Zu ihnen stießen in einer Zeit, über die uns nichts bekannt ist,
die alteingesessenen Hottentottenstämme der Bondelzwarts, mit dem
Hauptsitze in Warmbad, und der roten Nation, mit dem Hauptsitze
in Hoachanas. Der letzteren hatten sich noch die Stämme der
Feldschuhträger, der Franzmann-Hottentotten und der Swartboois
angegliedert, sie übte aber auch eine stillschweigend anerkannte
Oberherrschaft über den Bondelzwartsstamm aus. Ganz abseits standen
die Topnaars am unteren Swakop, die sich schließlich vor den ewigen
Kriegsunruhen in die Dünen des unteren Kuiseb flüchteten und dort
heute noch unter englischer Herrschaft (Walfischbai) leben. Ein Teil
dieses Stammes hatte sich jedoch schon vorher abgezweigt und war die
Küste entlang in das Kaokofeld gezogen, zur Zeit mit dem Hauptsitz
in Zesfontein. Dahin zog auch später, um dies vorauszuschicken,
gleichfalls wegen der ewigen Kriegsunruhen, der Stamm der Swartboois
aus Rehoboth und nahm seinen Hauptsitz in Franzfontein. Der größte Teil
dieses Stammes empörte sich in der Folge (1897) gegen die deutsche
Herrschaft und befindet sich zur Zeit als kriegsgefangen in Windhuk.
Mit dem Eindringen der Hottentotten verschwanden die Urbewohner, die
Bergdamaras und die Buschmänner. Entweder zogen sie sich in schwer
erreichbares Gelände zurück, oder sie traten in die Dienste der
Eindringlinge. Den gleichen Prozeß sehen wir in der Folge sich auch im
Hererolande abspielen.

[Illustration: Bergdamaras.]

Zu diesen alteingesessenen Hottentottenstämmen kommen später,[2]
vor der eindringenden weißen Rasse zurückweichend, Auswanderer aus
der Kapkolonie, die sogenannten Orlams. Es waren dies die Witboois,
die Khauas-, die Bethanier- und die Bersaba-Hottentotten, letztere
ethnographisch gleichfalls zu den Khauas gehörend. Auch diese neuen
Eindringlinge erkannten zunächst die Oberherrschaft der roten Nation
an und ließen sich von ihr Wohnsitze anweisen. Nach mehr oder weniger
langem, zuweilen durch kriegerische Zusammenstöße mit den alten
Stämmen unterbrochenem Umherschweifen finden wir schließlich die
Witboois in Gibeon, die Khauas in Gobabis, die Bethanier und die
Bersabaer, wie deren Namen besagt, in Bethanien bzw. Bersaba. Diese
biblischen Namen hat die Mission den Hauptorten der betreffenden Stämme
gegeben, die dann auch nach jenen benannt wurden. Die letzte größere
Orlameinwanderung, von der wir Nachricht haben, ist der Übertritt des
Stammes der Afrikaner unter dem Häuptling Jager Afrikaner, die sich
zunächst in der Südwestecke des heutigen Schutzgebietes niedergelassen
haben. Später sollten sie, wie wir noch sehen werden, die rote Nation
in der Oberherrschaft über die Hottentotten ablösen.

[Illustration: Buschmänner.]


Eindringen der Bantus und ihre Kämpfe mit den Hottentotten.

Im allgemeinen lebten die eingewanderten Hottentottenstämme mit den
alteingesessenen in Frieden, bis ihn die Einwanderung einer ganz neuen
Rasse dauernd störte. Es waren dies die der Banturasse zugehörigen
Hereros.[3] Sie kamen, auf der Suche nach immer neuen Weidegründen,
aus dem inneren Afrika über den Kunene nach dem Kaokofeld und drangen
allmählich längs der Küste und Swakop aufwärts bis in die Gegend
von Okahandja vor. Dieses, dem Hererovolk bis in die neueste Zeit
anhaftende Bestreben, die Weideplätze für seine gewaltigen Rinderherden
immer weiter auszudehnen, mußte stets zu Konflikten mit den Nachbarn
führen. So auch jetzt mit den Hottentotten. Ihr Oberhaupt, der
Häuptling Oasib von der roten Nation, fühlte sich allein zu schwach
zum Widerstande und rief den damals kriegerischsten der eingewanderten
Orlamstämme, den Afrikanerstamm, zu Hilfe. Dieser kam unter dem Sohne
des mittlerweile gestorbenen Jager, dem als Staatsmann wie als Krieger
gleich hervorragenden Jonker Afrikaner und warf die damals noch
keineswegs geeinigten Hereros nieder. Sie wurden die Viehwächter und
Sklaven der Hottentotten.

Aber nun ging es dem Häuptling der roten Nation wie dem bekannten
Zauberlehrling: »Die ich rief, die Geister, werd' ich nicht mehr
los.« Jonker Afrikaner riß jetzt selbst die Oberherrschaft über
die Hottentotten an sich, was natürlich nicht ohne Bürgerkriege
abgehen konnte. Während sich infolgedessen die Hottentotten selbst
zerfleischten, erstarkten die unterworfenen Hereros wieder. Nach dem
Tode des gefürchteten Jonker Afrikaner, 1861 in Windhuk, erhoben sich
die Hereros unter Kamaharero, dem Vater des jetzigen Oberhäuptlings
Samuel Maharero, und brachten den Hottentotten 1863 bei Otjimbingwe
eine völlige Niederlage bei. Der seinem Vater anscheinend wenig
ähnliche Sohn und Nachfolger Jonkers, Christian Afrikaner, verlor dort
mit der Schlacht auch sein Leben. Ihm folgte sein Bruder Jan Afrikaner,
welchem es vorläufig noch gelang, eine gewisse Oberherrschaft über die
Hottentottenstämme zu behaupten und diese zum weiteren Kampf gegen
die Hereros einig zu halten. In letzterem hatte indessen Jan mehr
Niederlagen als Siege zu verzeichnen, darunter am 5. November 1864
westlich Okahandja eine Niederlage bis fast zur Vernichtung.

Endlich gelang es 1870 den Bemühungen der Missionare, dem nahezu
zehnjährigen Kriege durch Friedensschluß in Okahandja, in dem Jan
Afrikaner Windhuk zugesprochen erhielt, ein Ende zu bereiten.

In diese Friedenszeit fällt dann der Versuch der Kapregierung, mittels
Eingehens von Schutzverträgen sich selbst in den Besitz unseres
heutigen Schutzgebietes zu setzen. Die Sache war auch bereits dem
Abschlusse nahe, als 1880, genau zehn Jahre nach dem Friedensschluß
von Okahandja, die Kriegsfackel zwischen den beiden Rassen von neuem
aufflammte. Die Ursache war ein auf einem Mißverständnis beruhender
Streit zwischen Angehörigen der beiden Nationen, bei dem eine Anzahl
Hereros niedergemacht worden war. Dies veranlaßte den damaligen
Oberhäuptling Kamaharero zu dem Befehl, sämtliche unter den Hereros
wohnenden Hottentotten zu ermorden. Nun war der Krieg fertig, und der
noch im Lande befindliche Unterhändler der Kapregierung, Palgrave,
mußte zur Rettung seines Lebens eiligst nach der Küste flüchten.

[Illustration: Feldhereros.]

Bei Otjikango (Groß-Barmen) kam es Ende 1880 zu einem zweitägigen
Gefecht, in dem die unter der Führung Jan Jonkers geeinigten
Hottentotten wiederum eine entscheidende Niederlage erlitten. Von
diesem Schlage hat sich Jan nicht wieder erholt. Es ging nunmehr die
nominelle Oberherrschaft über die Hottentotten von den Afrikanern an
die Witboois über, zunächst an Moses Witbooi, den Vater des späteren
Kapitäns Hendrik Witbooi. Aber auch er war zunächst nicht glücklicher
als Jan und erlitt mehrere Niederlagen, darunter am 21. November 1881
die entscheidende Niederlage bei Osona. Nach echter Hottentottenweise
hatte Moses Witbooi vorher seine Kriegserklärung an den Oberhäuptling
der Hereros in den hochtönendsten Phrasen losgelassen. Eine Abschrift
des betreffenden Briefes hatte ich Gelegenheit einzusehen und folgende
Stelle im Gedächtnis behalten:

»Ich werde nicht ruhen, bis meine Pferde Dein Wasser in Okahandja
getrunken haben. Mach klar, mach klar! Aber die Überwindung ist auf
meiner Seite. Du bist ein Tiger, ein Bluthund, ein schlechter Mensch.«

Unter diesem Briefe stand: »Ich bin Dein Freund und Bruder.«
Wahrscheinlich hatte der Kapitän gehört, daß die europäischen Fürsten
sich in dieser Weise zu unterzeichnen pflegen, und nur übersehen, daß
sie die Grobheiten weglassen.

Nach der Niederlage von Osona waren die Hottentotten in die Defensive
gedrängt, während die Hereros zum angreifenden Teil wurden. Doch trat
jetzt bei den ersteren wieder ein neuer Mann auf, der anscheinend
beabsichtigte, ihren alten Kriegsruhm aus der Zeit Jonker Afrikaners
in frischem Glanze erstrahlen zu lassen. Es war dies der Sohn Moses
Witboois, der Kapitän Hendrik Witbooi. Er hatte sich mit seinem Vater
wegen eines von diesem unternommenen Raubzuges gegen die Bastards von
Rehoboth überworfen, trennte sich mit seinen Anhängern von dem Stamme
und unternahm selbständige Kriegszüge gegen die Hereros. Indessen
hatte auch er zunächst wenig Glück. Nach einem unentschiedenen kleinen
Gefecht in der Nähe von Kranzneus bei Rehoboth kam es 1884 zu einem
großen Gefecht bei Osona, südlich Okahandja, 1886 zu einem zweiten
bei Okahandja, die beide mit einer Niederlage Hendriks endeten.
Immerhin war in allen drei Fällen, trotz Minderzahl und Niederlagen,
Hendrik Witbooi der Angreifende gewesen. Doch war nun auch seine Kraft
gebrochen. Der Kapitän verlegte sich von jetzt ab lediglich auf die bei
den Hottentotten so beliebten Viehräubereien, in denen er sich als ein
vollendeter Meister erwies.

Ein Wendepunkt für Hendrik trat mit dem im Jahre 1887 erfolgten Tode
seines Vaters Moses ein, der im Alter von 86 Jahren ermordet wurde.
Hierdurch kam Hendrik in den Besitz der Herrschaft über ganz Gibeon,
während er bis jetzt nur mit etwa der Hälfte seines Stammes hatte
rechnen können. Zunächst wandte er seine neue Macht zur Befestigung
seiner Herrschaft unter den Hottentotten an. Nacheinander kamen
der Bandenführer Visser, der Mörder von Moses Witbooi, dann die
Feldschuhträger, die Afrikaner und die rote Nation an die Reihe. Jan
Jonker, der letzte Afrikanerhäuptling, verlor hierbei sein Leben,
sein Stamm verschwand völlig. Als einziger Nebenbuhler Hendriks war
im Namalande jetzt nur noch der Kapitän des starken Stammes der
Bondelzwarts, Wilhelm Christian, übrig geblieben. Mit diesem würde
es wohl 1889, gelegentlich des Angriffs auf die Feldschuhträger,
gleichfalls zur Auseinandersetzung gekommen sein, wenn nicht
Hendrik durch ungünstige Nachrichten aus dem Norden zum Abmarsch
nach dort bewogen worden wäre. Die hierdurch erhaltene freie Hand
benutzte Wilhelm Christian, um Keetmanshoop, das bis jetzt unter einem
selbständigen Kapitän gestanden hatte, seinem Gebiete einzuverleiben.
Wir werden noch sehen, wie später dieser Platz unter Mitwirkung
Hendriks deutsches Kronland geworden ist.

[Illustration:

       ⋁                  ⋁                    ⋁
  Samuel Isaak      Hendrik Witbooi      Isaak Witbooi

Hottentotten.]


Die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes 1892.

Nach den vorstehend geschilderten kriegerischen Ereignissen hatten
sich 1892, d. h. zur Zeit des Beginns einer tatsächlichen deutschen
Schutzherrschaft, die ethnographischen Verhältnisse des Schutzgebietes
wie folgt gestaltet.

Im Süden wohnten die Hottentotten oder Namas, in acht selbständige
Stämme gespalten, und zwar die Witboois, Bethanier, Bondelzwarts,
Feldschuhträger, Bersabaer, Franzmann-Hottentotten, die
Khauas-Hottentotten und die rote Nation. Der letztgenannte Stamm war
bei dem Zusammenstoße mit Witbooi aus seinem Stammsitze Hoachanas
vertrieben worden und lebte in kümmerlichen Resten, aber immer
noch geschlossen, unter seinem Kapitän Manasse, mitten unter den
Hereros. Der ehemals mächtige Stamm der Afrikaner war so gut wie ganz
verschwunden; einem kleinen Teil desselben werden wir später im Süden
des Schutzgebietes wieder begegnen. Die Witboois endlich hatten unter
ihrem Kapitän Hendrik ihren Stammsitz Gibeon verlassen und sich in
Hornkranz, einem Platz zwischen Kuiseb und Swakop, festgesetzt, um hier
den Rinderherden der Hereros näher zu sein. Ein kleiner Teil war in
Gibeon geblieben, gehörte aber noch direkt zum Stamme.

Inzwischen war als letzter Zuwachs aus der Kapkolonie, Ende der
sechziger Jahre, eine dritte Rasse eingewandert, nämlich die
sogenannten Bastards, die Hauptmasse unter Leitung des Missionars
Heidmann jetzt in Rehoboth. Sie waren den Räubereien der Buschmänner
und verwilderten Hottentotten, Koranas genannt, gegen die die
Kapregierung sie nicht schützen zu können erklärt hatte, gewichen. Die
Ausgewanderten teilten sich in drei Gruppen, die sich nach wechselnden
Schicksalen in Rehoboth, Grootfontein (südlich) und Rietfontein
(südlich) niederließen. Von diesen wurde der Stamm von Rehoboth der für
uns wichtigste. Er hat von dem Witbooikriege ab bis in die jetzige Zeit
treu zur deutschen Regierung gehalten. Der Stamm von Rietfontein fällt
mit dem größten Teil seines Gebietes in die englische Machtsphäre und
kommt daher für uns nicht in Betracht. Der Stamm von Grootfontein hatte
während der Witbooikriege seinen Wohnsitz verlassen und wurde nach
deren Beendigung von uns wieder dorthin zurückgeführt. Ihm werden wir
später gleichfalls wieder begegnen.

Die Bastards sind Abkömmlinge von Buren und Hottentottenfrauen. Sie
selbst zählen sich mehr zu den Weißen als zu den Eingeborenen. Bei
allen Fehlern haben sie uns doch in Krieg und Frieden sehr wertvolle
Dienste geleistet. Sie sollten wir daher immer mehr an uns ketten
und, ihren eigenen Wünschen entsprechend, den Weißen möglichst
nahestellen. Wächst doch auch im Schutzgebiet schon jetzt ein den
Bastards verwandtes Geschlecht heran, welches das volle Bürgerrecht
besitzt. Es sind dies die Nachkommen von Reichsdeutschen und
Bastardmädchen, Verbindungen, welche nicht gerade selten sind. Von
ihren hottentottischen Voreltern haben die Bastards bedauerlicherweise
den Hang zum Müßiggang sowie zur leichtsinnigen Vermögensverwaltung und
zum Umherschweifen geerbt.

Nördlich an die Hottentotten schloß sich das mächtige Volk der
Hereros an, nominell unter einem gemeinsamen Oberhäuptling stehend,
tatsächlich jedoch gleichfalls in verschiedene Stämme zerfallend,
deren Unterhäuptlinge die Autorität des Oberhäuptlings entweder gar
nicht oder nur widerwillig anerkannten. Einem äußeren Feinde gegenüber
pflegten sie sich indessen zu einigen.

[Illustration: Herero-Frau.]

Der äußerste Norden des Schutzgebietes war und ist noch von den
Ovambos besetzt, die wie die Hottentotten, sowohl dem Namen nach wie
tatsächlich, in verschiedene selbständige Stämme zerfallen. Mit ihnen
sind wir bis jetzt noch wenig in Berührung gekommen.

Der beiden im Nordosten des Schutzgebietes in das Kaokofeld verirrten
Hottentottenstämme, nämlich der Swartboois und der Topnaars, habe ich
bereits gedacht.

[Illustration:

      ⋁       ⋁
         Gouverneur Leutwein
  v. Lindequist

Hereros am Waterberg.]

Die Gesamtstärke der Eingeborenen in Deutsch-Südwestafrika betrug 1892
etwa

  15000 bis  20000 Hottentotten,
   3000  "    4000 Bastards,
  70000  "   80000 Hereros,
  90000  "  100000 Ovambos.

Die Buschmänner und Bergdamaras sind schwer zu schätzen, sie mögen
vielleicht zusammen 30000 bis 40000 Köpfe betragen.

Vermöge des langen Wirkens der Mission ist der Kulturzustand unserer
Eingeborenen bereits ein verhältnismäßig hoher. Die sämtlichen
Christen sowie die reicheren Heiden gehen in europäischer Kleidung.
Als Kirchen- und Schulsprache haben die Missionare das von den Buren
eingeführte Holländisch angenommen. In dieser Sprache kann man sich
mit allen Stämmen verständigen, da sich bei jedem derselben eine
Anzahl findet, die ihrer mächtig ist. Auch der Schriftwechsel mit den
Häuptlingen sowie dieser unter sich wird holländisch geführt. Ebenso
ist der Titel »Kapitän«, den die Häuptlinge des Schutzgebietes durchweg
angenommen haben, dem Holländischen entlehnt.

Mit den Missionaren waren aber auch Händler und Jäger gekommen
und damit die Schattenseiten unserer Kultur. Unsere Eingeborenen
sind ebenso leidenschaftliche Raucher wie Liebhaber von Alkohol.
Was aber für uns besonders unangenehm ist, sie kennen und besitzen
den Hinterlader schon seit 30 bis 40 Jahren. Demzufolge ist ihre
Fechtweise durchaus europäisch; wir werden daher in Südwestafrika von
Gefechten, in denen 50 Reiter der Truppe Tausende von Eingeborenen ohne
nennenswerte eigene Verluste in die Flucht geschlagen haben, nie etwas
zu hören bekommen.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~II.~

Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft.


Die Zeit der nominellen Schutzherrschaft.

Noch mitten unter den vorstehend geschilderten Kämpfen der Eingeborenen
untereinander hatte sich in aller Stille ein Ereignis vollzogen,
das die ganze Zukunft des Schutzgebietes in andere Bahnen lenken
sollte, nämlich die Annahme der deutschen Schutzherrschaft seitens
der meisten Eingeborenenstämme. Die Art der Aufrichtung unserer
Herrschaft in Südwestafrika war nämlich der Abschluß von Verträgen, in
denen die Eingeborenen-Häuptlinge einen Teil ihrer Regierungsgewalt
an uns abgaben und dafür das Versprechen des Schutzes erhielten.
Aber diejenigen, die im Namen des Reiches diesen Schutz versprachen,
hatten hierzu nicht die geringste Macht. Wenn trotzdem damals die
hochfahrenden Hereros sowie der größte Teil der freiheitliebenden
Hottentotten sich unter deutschen Schutz gestellt haben, so haben sie
dies nur getan, weil sie es mit dem verheißenen Schutze ernst meinten.
Der ewigen Kriege unter sich müde, erwarteten sie von der deutschen
Regierung ein Eingreifen in diese Kämpfe zu ihren Gunsten. Der einzige,
der einen solchen Gedanken weit von sich wies, war der Kapitän Hendrik
Witbooi. Dieser fuhr fort, die Rinderherden der Hereros, soweit
er deren habhaft werden konnte, als die seinigen zu betrachten.
Infolgedessen war von der nominell bestehenden deutschen Herrschaft im
Schutzgebiete bis 1891 nichts, bis 1893 nur wenig zu merken.

Schließlich ergriff die Eingeborenen, an der Spitze die Hereros,
neben der Mißachtung gegen die Weißen auch noch Mißmut und
Erregung, deren Ausbrüche 1891 zur Abreise des damaligen deutschen
Regierungsvertreters, ~Dr.~ Göring, geführt haben. Jetzt erst sandte
das Deutsche Reich Soldaten, und zwar 1891 bis Anfang 1893 steigend von
30 bis 50 Mann, an ihrer Spitze den neuen Reichskommissar, Hauptmann
v. François. Diese kleine Macht vermochte wenigstens die Person des
deutschen Regierungsvertreters zu schützen sowie ihn mit einer gewissen
Autorität zu umgeben. Immerhin mußte er sich z. B. unter dem 13. und
14. Juni 1891 von dem schlauen Hererohäuptling Manasse von Omaruru
u. a. folgendes sagen lassen:[4]

»Lieber Hauptmann v. François. Ich habe Sie auch über etwas zu fragen,
damit Sie mir's sagen; nämlich bezüglich der Hilfe, von der Sie mir
sagten, daß Sie mir solche gebracht, bitte ich sehr, mir mitzuteilen,
welche? Denn ich weiß noch nicht, welche Hilfe, und sollte ich es
wissen, so habe ich es vergessen. Sie müssen mir's nochmal sagen: Ich
meine diese oder jene Hilfe« usw.

Und ferner:

»Was nun diese Verordnungen betrifft, die Sie erlassen, so erkenne ich
an, daß dieselben recht gut sind. Nachdem ich jedoch etwas darüber
nachgedacht, will es mir scheinen, daß es gut gewesen wäre, wenn
Sie, da Sie jetzt Stellvertreter des Kaisers sind, zunächst mit den
Häuptlingen der Hereros sich verständigt und dann die Verordnungen
erlassen hätten. Ich sage so, weil mir noch nicht erkennbar ist, worin
die Hilfe besteht, über die wir zuletzt auf Okahandja gesprochen, als
wir mit Ihnen und ~Dr.~ Göring zusammen waren. Vielmehr sind Menschen
und Eigentum der Hereros nach jenem Bündnis in höherem Maße als früher
durch den Krieg vernichtet worden, und keine Hand eines Deutschen hat
sich geregt, sie zu schützen. Die unverständigen Hereros, die die Weise
dieser Verordnungen nicht einsehen, werden deshalb dieselbe jetzt nicht
anerkennen« usw.

An logischem Denken fehlt es nach diesen Briefen unseren »Wilden«
nicht, wie sie auch für Recht und Unrecht stets ein feines Gefühl
zeigen.

Während der Jahre 1891 und 1892 bemühte sich dann der Reichskommissar,
den Kapitän Witbooi zum Einstellen seiner Kriegszüge gegen die
Hereros, daneben auch zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft zu
bewegen. Letzteres lehnte der Kapitän rundweg ab, wie er dies auch
noch mit großer Hartnäckigkeit bis zum Naukluftfeldzug im September
1894 mir gegenüber getan hat. Ich glaube daher nicht, daß, wie von
mancher Seite behauptet wird, Witbooi bei einer anderen Behandlung der
Sache je zu einer friedlichen Unterwerfung geneigt gewesen wäre. Der
Reichskommissar suchte sich infolgedessen an die Hereros anzulehnen,
um mit deren Hilfe Witbooi zur Vernunft zu bringen. In rascher
Auffassung der ihm hieraus drohenden Gefahr schloß jedoch Witbooi unter
Vermittlung des Kapitäns von Rehoboth, Hermanus van Wyk, im November
1892 Frieden mit den Hereros.


Unser erster Zusammenstoß mit Witbooi.

Mit Abschluß dieses Friedens war das erreicht, was die
Kolonialverwaltung in Berlin angestrebt hatte, nämlich Herstellung
friedlicher Zustände im ganzen Schutzgebiet. Trotzdem wurde Anfang
1893 die Truppe auf über 200 Mann verstärkt und dem Reichskommissar
die einzige Instruktion gegeben, die deutsche Herrschaft unter
allen Umständen aufrecht zu erhalten. Ob er dies verteidigungsweise
oder mittels Angriffs tun wolle, war ihm überlassen. Der
Reichskommissar beschloß nach Abwägung aller Umstände[5] an einem
der Eingeborenenstämme behufs Einschüchterung der übrigen unsere
Macht zum Ausdruck zu bringen, und hielt hierzu die Witboois für das
geeignetste Objekt. Hierbei leitete ihn der Gedanke, daß Witbooi schon
aus Nahrungsrücksichten den geschlossenen Frieden nicht lange halten
würde, anderseits galt der genannte Kapitän als der gefürchtetste aller
Kapitäne des Schutzgebiets. Seine Demütigung mußte mithin auf die
anderen den größten Eindruck ausüben.

Unter Bewahrung der größten Heimlichkeit überfiel die Truppe am
Morgen des 12. April 1893 unvermutet Hornkranz, den Sitz Witboois.
Dieser hatte anscheinend auf eine vorherige förmliche Kriegserklärung
gerechnet und war vollständig überrascht; er soll gerade friedlich
beim Kaffee gesessen haben. Doch gelang es ihm, sich und fast alle
seine waffenfähigen Männer durch rechtzeitige Flucht zu retten. Nur
Weiber und Kinder fielen in die Hände der Truppe. Wie immer, zeigte
sich der Kapitän Witbooi auch jetzt am größten im Unglück. Die Truppe
war -- anscheinend in Überschätzung des errungenen Erfolges --
nach Windhuk zurückgegangen. Kaum hier eingerückt, erhielt sie die
Nachricht, daß Witbooi soeben ihre Pferde auf dem Posten Aredareigas
-- glücklicherweise nur noch einen kleinen Rest -- weggenommen habe,
und einen Tag später diejenige, daß auch 120 einem deutschen Kaufmann
gehörige Pferde, welche die Truppe hatte ankaufen wollen, aus einem
entfernt gelegenen Weideplatz weggeholt worden seien. Damit waren
unsere Reiter mangelhaft, die Witboois dagegen gut beritten, und jeder
Südwestafrikaner weiß, welche Überlegenheit dadurch auf die Seite der
letzteren fiel. Die Folge war ein nicht endender Guerillakrieg, in
welchem zwar Witbooi noch manchen Schlag erlitt, aber doch in seinen
und der übrigen Eingeborenen Augen als Sieger dastand, weil es ihm
überhaupt gelungen war, solange Widerstand zu leisten. Noch Anfang 1894
fühlte er sich stark genug, um Friedensvorschläge des mittlerweile
Landeshauptmann gewordenen Reichskommissars mit einem gewissen Hohne
zurückzuweisen. In dem bezüglichen Schreiben Witboois befand sich
folgende charakteristische Stelle: »Wer ist würdiger von uns beiden,
Frieden zu machen, Du oder ich?«

In diesen Worten spricht sich die ganze durch den Überfall von
Hornkranz hervorgerufene Abneigung des Kapitäns gegen uns aus. Sie zog
sich in der Folge wie ein roter Faden auch durch den Briefwechsel des
Kapitäns mit mir. Denn mitten in den Kriegswirren gegen Witbooi war
mein Eintreffen in dem Schutzgebiet erfolgt, und zwar genau in der
Neujahrsnacht 1893/94. Meine Instruktion lautete folgendermaßen:

                                          Berlin, den 20. November 1893.

  Euer Hochwohlgeboren ersuche ich mit Genehmigung Seiner
  Majestät des Kaisers und Königs ergebenst, eine Reise nach dem
  südwestafrikanischen Schutzgebiete zu unternehmen, um mir auf
  Grund eigener Anschauung über die dortigen Verhältnisse Bericht zu
  erstatten.

  Die spärlichen und unsicheren Verbindungen mit dem stellvertretenden
  Kommissar Major v. François machen sich auch insofern empfindlich
  bemerkbar, als ich nicht imstande bin, die Sachlage im Schutzgebiet,
  weder die militärische noch die administrative, hinreichend zu
  übersehen. Sie werden deshalb darauf Bedacht zu nehmen haben, daß
  Sie sich durch Verkehr mit dem Major v. François, mit Deutschen und
  mit Eingeborenen so weit als angängig informieren und mir, sowie
  Sie sich ein Urteil gebildet haben und eine Gelegenheit finden,
  berichten. Sie wollen sich jeden Eingreifens in die Truppenführung
  wie in die Verwaltung enthalten, doch haben Seine Majestät der
  Kaiser zu genehmigen geruht, daß, falls während Ihrer Anwesenheit
  im Schutzgebiet der Major v. François durch Tod oder sonstige
  andauernde Gründe behindert sein sollte, seinem Amte vorzustehen, Sie
  berechtigt sein sollen, dasselbe vertretungsweise zu übernehmen.

  Ihre nächste Aufgabe wird darin bestehen, sich über das Verhältnis
  der Weißen zu den Eingeborenen im mittleren Teile des Schutzgebietes
  und namentlich über die gegen den Hottentottenhäuptling Hendrik
  Witbooi ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen zu
  unterrichten. Dabei wollen Euer Hochwohlgeboren den Gesichtspunkt im
  Auge behalten, daß unsere Machtstellung den Eingeborenen gegenüber
  unter allen Umständen aufrecht erhalten und mehr und mehr befestigt
  werden muß. Ob die Schutztruppe dieser Aufgabe gewachsen ist, wird
  eingehend untersucht werden müssen.

  Gleichzeitig wollen sich Euer Hochwohlgeboren bemühen, über die
  Stärke und Hilfsquellen unserer Gegner tunlichst genaue Kunde
  zu erhalten und die Frage, ob danach auf eine längere Dauer der
  Feindseligkeiten gerechnet werden muß, oder ob es in Kürze möglich
  sein wird, des Aufruhrs Herr zu werden, einer genauen Prüfung zu
  unterziehen. Vorschläge, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit
  der Truppe zu erhöhen, würde ich mit Interesse entgegennehmen.
  Größere Mittel als die in dem Etatsentwurf für 1894/95 vorgesehenen
  in Anspruch zu nehmen, wird tunlichst vermieden werden müssen.

  Einen weiteren Gegenstand Ihrer Beobachtungen wird die Frage zu
  bilden haben, ob nach endgültiger Niederwerfung Witboois von seiten
  der sonstigen Eingeborenen, namentlich der Hereros, Feindseligkeiten
  zu erwarten sind, und ob hiernach die wünschenswerte Verminderung der
  Truppe in absehbarer Zeit wird eintreten können.

  Endlich bitte ich auch, die Beziehungen der im Schutzgebiet
  ansässigen Europäer untereinander in den Kreis Ihrer Beobachtung zu
  ziehen. Euer Hochwohlgeboren werden sich ein Urteil auch über die
  Verhältnisse der Händler, Ansiedler und Missionare zu bilden haben.
  Alle diese Aufgaben werden Sie am ehesten erfüllen können, wenn es
  Ihnen gelingt, ein gutes Verhältnis zum Major v. François und den
  Offizieren der Schutztruppe zu erhalten.....

                                                gez. Graf v. Caprivi.

Die Lage des Schutzgebietes war bei meinem Eintreffen durchaus keine
rosige und ähnelte in gewissem Sinne der heutigen.[6] Langandauernde
Kriegsunruhen hatten seine wirtschaftliche Entwicklung, soweit von
einer solchen damals überhaupt schon gesprochen werden konnte, bereits
wieder im Keime erstickt. Die Eingeborenen standen uns als offene
Feinde, bestenfalls in zweifelhafter Neutralität gegenüber. Einzig die
Bastards von Rehoboth waren -- genau wie heute -- offen auf unsere
Seite getreten. Aus dieser einfachen Darstellung gegebener Tatsachen
gegen irgend jemand einen Vorwurf erheben zu wollen, liegt mir fern.
Die Verhältnisse hatten sich in logischer Weise so entwickelt. Fast
zu lange hatte das Reich gezögert, den Eingeborenen seine Macht zu
zeigen. Wohl ist es ein gutes Wort, das einst Fürst Bismarck gesprochen
hat: »In den Kolonien muß der Kaufmann vorangehen, der Soldat und die
Verwaltung nachfolgen«, indessen, namentlich derart kriegerischen
Eingeborenen gegenüber, wie wir sie in Südwestafrika fanden, darf der
Soldat nicht zu lange auf sich warten lassen. In Südwestafrika läßt
sich mit dem Begriff »regierender Kaufmann« allein nicht operieren.
Unsere älteren Kaufleute im Schutzgebiet wissen davon zu erzählen.

Trotz unserer damaligen Ohnmacht hatten wir Verordnungen gegeben, die
jedoch von den Eingeborenen mißachtet wurden. Einzig der Verordnung
über Waffen und Munition konnte, weil letztere meist zur See eingeführt
wurden, Geltung verschafft werden. Diese Verordnung empfanden die
Eingeborenen auch am schwersten. Wir erteilten und bestätigten ferner
Konzessionen über Gebiete und Gerechtsame, die uns nicht gehörten.
Wir gründeten so z. B. 1892 ein Syndikat für Siedelungszwecke,
das von Windhuk aus »in der Richtung auf Hoachanas und Gobabis«
besiedeln sollte. Dabei saßen damals noch in Gobabis die räuberischen
Khauas-Hottentotten, in deren Nähe sich zu wagen, ich keinem Farmer
hätte raten mögen. Auf Hoachanas machte dagegen nach Vertreibung der
roten Nation der Kapitän Witbooi Anspruch. Aber dieser sowohl wie die
Khauas-Hottentotten dachten sich die Grenze ihrer Machtsphäre dicht vor
den Toren Windhuks.

Alles dies erregte in der Heimat den Anschein, als ob wir Herren
im Schutzgebiete wären. Tatsächlich aber war bis 1894 von einer
Regierungsgewalt außerhalb des Sitzes der Regierung Windhuk keine Rede.
Höchstens bestand eine solche noch längs des Bayweges nach der Küste.
Denn selbst die 1893 verstärkte Schutztruppe war nicht stark genug,
neben Führung des Krieges gegen Witbooi auch noch eine Regierungsgewalt
im übrigen Schutzgebiet aufzurichten.

Ebensowenig, wie unsere Machtverhältnisse, hatte auch die erste
weiße Einwanderung unseren südwestafrikanischen Eingeborenen einen
Eindruck zu machen vermocht. Denn nicht als stolze Eroberer waren
die Einwandernden vor etwa 60 Jahren zu ihnen gekommen, sondern als
Missionare, Händler und Jäger, mithin in bescheidenem Gewande und
gezwungen, sich dem Schutz der Häuptlinge sowie deren oft wunderlicher
Rechtsprechung anzuvertrauen. Die später erfolgende, ebenso bescheidene
Art der Aufrichtung unserer Regierungsgewalt, wie ich sie geschildert
habe, hatte dieses Verhältnis nicht bessern können.

Gut gedacht war die Sache gewiß. Die mit den Eingeborenen
abgeschlossenen Schutzverträge stellen sich lediglich als
Handelsverträge dar. Der Artikel ~III.~ in dem Schutzvertrage mit den
Hereros vom 21. Oktober 1885 lautet z. B. wie folgt:

»Der Oberhäuptling sichert allen deutschen Staatsangehörigen und
Schutzgenossen für den Umfang des von ihm beherrschten Gebietes den
vollständigen Schutz der Person und des Eigentums zu sowie das Recht
und die Freiheit, in seinem Lande zu reisen, daselbst Wohnsitz zu
nehmen, Handel und Gewerbe zu treiben.

Die deutschen Staatsangehörigen und Schutzgenossen sollen in dem
dem Maharero gehörigen Gebiete die bestehenden Sitten und Gebräuche
respektieren, nichts tun, was gegen die deutschen Strafgesetze
verstoßen würde, und diejenigen Steuern und Abgaben entrichten, welche
bisher üblich waren.

Dagegen verpflichtet sich Maharero in dieser Beziehung keinem
Angehörigen einer anderen Nation größere Rechte und Vergünstigungen zu
gewähren als den deutschen Staatsangehörigen.«

In gleichem Sinne sind alle anderen Schutzverträge gehalten. Da
indessen der den Eingeborenen als Gegenleistung zugesagte Schutz
lediglich auf dem Papier stand, so waren die letzteren die Gebenden,
wir die Nehmenden. Und sich bei einem so ungünstigen Geschäft auf
die Dauer wohl zu fühlen, dazu waren unsere Eingeborenen doch nicht
ideal genug veranlagt. Ich habe bereits erwähnt, wie der deutsche
Reichskommissar vor der Entrüstung über den ausgebliebenen Schutz 1891
aus dem Schutzgebiet hatte weichen müssen.

Der nach der Wegnahme von Hornkranz bei den Eingeborenen gewachsene
Respekt vor der Truppe war infolge des dann folgenden langen
Widerstandes Witboois Anfang 1894 bereits wieder auf den Gefrierpunkt
gesunken. Da außerdem dieser _vor_ unserem Angriff sich bereits mit
den Hereros vertragen hatte, so haben die letzteren bis in die neueste
Zeit nicht einsehen wollen, daß unser Eingreifen im Grunde zu ihren
Gunsten erfolgt war. Sie hatten wir uns daher nicht zu Freunden,
Witbooi dagegen zum erbitterten Feinde gemacht und uns so glücklich
zwischen zwei Stühle gesetzt. Dies war das Bild des Schutzgebiets im
Januar 1894, wie es sich -- ich wiederhole es -- nicht durch die Schuld
einzelner, sondern aus den Verhältnissen entwickelt hatte.

Bereits auf meiner Reise nach Windhuk hatte ich Gelegenheit, mit
den Hereros Fühlung zu gewinnen und mit Überraschung ihr finsteres
Mißtrauen gegen die deutsche Regierung festzustellen, eine große Gefahr
im Rücken der gegen Witbooi kämpfenden Truppe. Da Major v. François
noch auf einem Kriegszuge gegen letzteren abwesend war, hielt ich es
daher für zweckmäßig, die damit gebotene Frist zur Anknüpfung besserer
Beziehungen zu den Hereros zu benutzen. Infolgedessen ritt ich Anfang
Februar 1894 nach Okahandja.

Charakteristisch war dort mein erstes Zusammentreffen mit dem
Oberhäuptling Samuel. Mit diesem hatte ich eine Zusammenkunft
vormittags 9 Uhr in dessen Wohnung verabredet. Als ich kam, saßen die
Hererogroßleute im Halbkreise vor dem Hause. Er selbst war nicht zu
sehen. Anscheinend wollte er nach Negersitte mich etwas antichambrieren
lassen. Der ausgesandte Dolmetscher (Schulmeister) kam mit der
Bitte des Oberhäuptlings zurück, wir möchten uns zum Verhandeln ins
Schullokal begeben, er würde mit seinen Leuten gleich nachkommen.
Indessen hatte ich mir die Richtung, in welcher der Dolmetscher
gekommen war, gemerkt, ging ihr nach und traf hinter dem Hause den
Oberhäuptling mit zwei seiner Großleute auf einer Bank sitzend. Als ich
zur Begrüßung auf ihn zuging, wollte er sich erheben, die anscheinend
etwas wacklige Bank brach und alle drei kollerten zu meinen Füßen.
Damit war die zum Empfang des Weißen erstrebte Würde zu Wasser geworden.

Im Schullokale eröffneten wir dann die Verhandlung damit, daß wir uns
gegenseitig erklärten, wir hätten uns nichts zu sagen. Anscheinend
wollte der Oberhäuptling zunächst mich aushorchen. Nach vergeblichen
Bemühungen, ihn zum Sprechen zu bringen, schlug ich Schluß der
Versammlung und Wiederzusammenkunft nachmittags im Hause des Missionars
vor. Hier eröffneten wir jedoch die Unterhaltung abermals mit der
gegenseitigen Versicherung, daß wir uns nichts zu sagen hätten. Als
ich dann mit der Bemerkung Eindruck zu machen gedachte, der Deutsche
Kaiser habe mich gesandt, um seine, des Oberhäuptlings, Worte zu
hören, erhielt ich zu meinem Staunen die Antwort: »Als vom Deutschen
Kaiser gesandt, hat sich hier schon mancher vorgestellt, aber nie haben
die Hereros etwas davon gehabt.« Jetzt gab ich die Hoffnung auf und
wollte auch diese Versammlung schließen. Der als Dolmetscher waltende
Missionar Viehe, der seine Leute kannte, hielt mich indessen mit der
Bemerkung zurück, der Oberhäuptling werde jetzt gleich loslegen. Und
so kam's denn auch. Es gab kaum eine Sünde, die der Oberhäuptling
nicht der Windhuker Regierung aufs Konto gesetzt hätte. Es fehlte
nur noch, wie Bülow in seinem Buche »Drei Jahre im Lande Hendrik
Witboois«[7] richtig bemerkt, daß er auch den mangelnden Regenfall
deren Sündenregister zugeschrieben hätte. Ich beruhigte, so gut ich
konnte, und sparte auch mit Zukunftshoffnungen nicht. Im allgemeinen
trennten wir uns schließlich in bester Freundschaft.

Aber jetzt braute sich im Osten des Schutzgebietes ein Gewitter
zusammen, das neben einem noch fortdauernden Witbooikriege recht
unangenehm werden konnte. Bei den übelberufenen Khauas-Hottentotten war
etwa im Oktober 1893 ein deutscher Händler ermordet worden, die seitens
des Major v. François verlangte Auslieferung der Mörder indessen bis
jetzt unterblieben. Letzteres mit gutem Grunde, denn der Kapitän war,
wie wir später sehen werden, selbst bei der Sache beteiligt gewesen.
Dafür hatten die Khauas dann Anfang 1894 noch die unter deutschem
Schutz stehende Betschuanen-Ansiedlung Aais überfallen, ausgeplündert
und die Bewohner, soweit sie nicht niedergeschossen oder geflüchtet
waren, als Gefangene weggeführt. An diesem Raubzuge hatte sich auch
eine Anzahl Gokhaser Hottentotten beteiligt. Derartige Vorkommnisse
legten den Gedanken nahe, daß es Zeit sei, unsere bisherige nominelle
Herrschaft, im Namalande wenigstens, in eine tatsächliche umzuwandeln.
Überdies war sicher, daß Witbooi von seinen dortigen Stammesgenossen
fortgesetzt heimliche Unterstützung erhielt. Es wurde daher zur


Tatsächlichen Aufrichtung der Schutzherrschaft im Namalande

geschritten. Major v. François, der am 12. Februar 1894 von seinem
Kriegszug zurückgekommen war, stimmte diesem Plan sofort zu. Wir
verabredeten eine Teilung der Truppe, er sollte mit dem einen Teil das
westliche Namaland pazifizieren und zugleich den immer noch trotzig
im Felde stehenden Witbooi im Schach halten, ich das östliche und
zugleich die Khauas-Hottentotten bestrafen. Um während dieser auf lange
Monate berechneten Abwesenheit der Truppe von Windhuk jeder Besorgnis
für den Rücken enthoben zu sein, wurde ferner beschlossen, den Bayweg,
vor allem den an ihm gelegenen wichtigen Hereroplatz Otjimbingwe zu
besetzen. Unvermutet tauchten daher Mitte Februar plötzlich deutsche
Truppen an letztgenanntem Platze auf und ließen sich -- unter Leutnant
Schwabe -- dort häuslich nieder. Daß der dortige Hererohäuptling
Zacharias zu diesem Zuwachs an seinem Platze ein freundliches Gesicht
gemacht hätte, kann ich nicht sagen. Ich war indessen persönlich
mitgeritten und beruhigte ihn, so gut ich konnte. Mit einer stärkeren
Besatzung wurde ferner der Hafenplatz Swakopmund unter dem Leutnant
Eggers belegt und die Verbindung zwischen diesem und Otjimbingwe durch
die Unterstationen Salem und Haigamchab hergestellt; Tsaobis hatte
schon vorher bestanden. Somit war die erste Stationsgründung größeren
Stiles im Schutzgebiete vollzogen. (S. Kartenskizze S. 25.) Zur Deckung
des hierdurch entstandenen sowie des noch durch die Stationsgründung im
Namalande zu erwartenden Ausfalles wurde beim Herrn Reichskanzler die
Verstärkung der Truppe um 250 Mann beantragt.

[Illustration: Station Otjimbingwe.]

Am 24. Februar 1894 fand dann Abmarsch meiner Abteilung von Windhuk
nach Gobabis statt, während der Major v. François sich bereits einige
Tage vorher über Rehoboth in Marsch gesetzt hatte. Die mir zur
Verfügung stehende Abteilung zählte etwa 100 Köpfe, darunter 70 Weiße
(ein Drittel beritten) mit einem Geschütz, gemessen an den heutigen
Verhältnissen gewiß eine geringe Macht. Indessen genügte zum Ausgleich
damals noch das einzige Geschütz vollständig. Vor diesem hatten die
Eingeborenen eine geradezu wahnsinnige Angst, während sie heutzutage
das Feuer ganzer Batterien aushalten. Der Mensch gewöhnt sich eben an
alles. Die der Abteilung zugeteilten Offiziere waren die Leutnants
v. François und v. Zieten. Der erstere hat mit seiner ausgedehnten
Landeskenntnis mir, dem Neuling, die schätzenswertesten Dienste
geleistet, was ich hiermit dankbar anerkenne.[8] Der Truppe hatten sich
auch etwa 20 bewaffnete Betschuanen von zweifelhaftem kriegerischen
Wert angeschlossen. Der Marsch ging auf dem nächsten Wege über die
zerstörte Betschuanenwerft Aais nach Naossanabis, dem damaligen
Hauptorte der Khauas. Ihrem Kapitän, Andreas Lambert, hatte ich mein
Kommen angekündigt. Er schwebte in vielen Ängsten und sandte der Truppe
-- wohl mit der Nebenabsicht des Spionierens -- zwei Boten mit den
friedlichsten Versicherungen entgegen. Letztere wurden festgehalten
und dafür ein ebenso tapferer wie verständiger Unteroffizier (Bohr) in
die Werft des Kapitäns vorausgesandt, um sich gleichfalls die dortigen
Verhältnisse anzusehen. Die nach einem tüchtigen Nachtmarsch am Morgen
des 17. März im Galopp einrückende berittene Abteilung überraschte dann
den Kapitän vollständig. Nach kurzer Verhandlung wurde das Lager mitten
in der Werft aufgeschlagen und dorthin der Kapitän mitgenommen. Für
den Abend waren die Großleute[9] des Stammes in das Lager bestellt.
In der nun folgenden Verhandlung wurde vereinbart, daß der Kapitän
die deutsche Schutzherrschaft anzunehmen und für die Ermordung des
deutschen Händlers sowie für die Ausraubung der Betschuanen eine
angemessene Buße zu entrichten habe. Unter dieser Voraussetzung wollte
ich ihm glauben, daß er an dem Morde des weißen Händlers unschuldig
gewesen sei und den Mörder, weil geflohen, nicht habe ausliefern können.

[Illustration: Station Salem.]

Behufs Anordnung des Erforderlichen wurde der Kapitän entlassen und
für ihn zwei Geiseln zurückbehalten, darunter sein Bruder und späterer
Nachfolger Eduard Lambert. Bald darauf meldeten indessen Spione, daß
der Kapitän Vorbereitungen treffe, die entweder auf Angriff oder auf
Flucht schließen ließen. Rasch wurde die Werft von zwei Seiten umfaßt,
abgesucht, die vorgefundenen Gewehre konfisziert, die -- durchweg
gesattelten -- Pferde weggenommen und der Kapitän wieder gefangen
gesetzt.

[Illustration: Station Haigamchab.]

Ein am andern Tag zusammengetretenes Kriegsgericht fand bestätigt, daß
der Kapitän die Absicht gehabt hatte, sich durch heimlichen Abmarsch
den eingegangenen Verpflichtungen zu entziehen. Nunmehr wurde auch
auf die früheren Anklagen gegen ihn zurückgegriffen und gefunden, daß
er zu der Ermordung des deutschen Händlers angestiftet, um auf diese
Weise seiner Schulden an jenen ledig zu werden, sowie daß er die bei
dem Raubzug gegen Aais gefangenen Betschuanen zum Teil eigenhändig
niedergeschossen hatte. Hieraus erfolgte seine Verurteilung zum Tode;
das Urteil wurde einen Tag später vollzogen.

[Illustration: Reisen Anfang 1894.]

Eines tragikomischen Zwischenfalles möchte ich noch Erwähnung tun.
Die unter den Khauas wohnenden Bergdamaras erkannten, unbeschadet der
Oberherrschaft der Khauas-Hottentotten, als ihr eigenes besonderes
Oberhaupt den sogenannten Kapitän Apollo an. Um die Ermordung des
deutschen Händlers anzuzeigen, wohl auch zugleich eigene Klagen
vorzubringen, war Kapitän Apollo Ende 1893 nach Windhuk gegangen. Von
Major v. François mit dem Verlangen der Auslieferung der Mörder zu
Andreas Lambert zurückgeschickt, erhielt er von diesem nicht weniger
als 150 Hiebe zudiktiert. »Was geht mich die deutsche Regierung an«,
schnauzte Andreas. Als dann im Verlauf der geschilderten Ereignisse
Apollo merkte, daß es mit den Khauas bergab ging, fand er sich
unaufgefordert als Zeuge vor dem Kriegsgericht ein und verlangte Sühne
für die in Erfüllung eines Auftrages des deutschen Regierungsvertreters
erhaltenen Hiebe. Auf die Frage, wieviel er verlange, antwortete er
prompt: »700 Pfd. Sterl.«. Auf meine Einwendung, daß 7 Pfd. Sterl.,
d. i. der Wert eines Andreas abgenommenen Pferdes, genügten, erfolgte
ebenso prompt die Zustimmung. Auf meine fernere Frage, wie ihm die 150
Hiebe bekommen seien, meinte Apollo, er hätte drei Wochen nicht sitzen
können, sonst hätten sie ihm nichts geschadet.[10]

An Stelle des Kapitäns Andreas Lambert wurde sein Bruder Eduard, dem
ein für einen Hottentotten denkbar bester Ruf zur Seite stand, zum
Regierungsverweser eingesetzt. Das Gefühl der Legitimität war in ihm
so mächtig, daß er die Kapitänswürde selbst nicht hatte annehmen
wollen, weil von seinem zweitälteren Bruder noch ein Sohn vorhanden
war, der unter den Stammverwandten in Bersaba lebte. »Und Kapitän
müsse man sein, ehe man geboren sei«, meinte er. Der erschossene
Kapitän Andreas selbst hatte keinen Sohn hinterlassen. Im übrigen
sind die Eingeborenenmachthaber nicht immer so skrupulös. Wenn für
einen Minderjährigen der nächste erwachsene Agnat die Häuptlingswürde
übernimmt, pflegt er sie nach erreichter Volljährigkeit des
eigentlichen Erben nicht wieder abzugeben. In dieser Lage befindet sich
z. B. auch der Oberhäuptling der Hereros, Samuel, dessen älterer Bruder
im Kriege gegen Witbooi gefallen ist und einen nunmehr erwachsenen
Sohn, Wilhelm Maharero, hinterlassen hat.

Bei dieser Gelegenheit erscheint eine Einschaltung über das Erbrecht
der Eingeborenen angezeigt. Bei den Hottentotten wie bei den Bastards
folgt in der Regel in der Häuptlingswürde der älteste Sohn. Er hat sich
indessen einer Wahl zu unterziehen, die mitunter auch einen jüngeren
Sohn trifft, wenn dieser für geeigneter gehalten wird. Doch bleibt man
stets innerhalb der Häuptlingsfamilie, solange in dieser überhaupt
noch ein Anwärter vorhanden ist. Bei den Hereros gilt dagegen, wie
bei allen Bantus, das Mutterrecht, d. h. sie huldigen dem ihren
Sittlichkeitsgefühlen entsprechenden Gedanken, die Mutter kennt man
immer, den Vater aber nicht. Infolgedessen geht die Häuptlingswürde
auf den Sohn der ältesten Schwester des Vorgängers über. Mit dem
Christentum und der Monogamie ist jedoch auch bei den Hereros dieser
Grundsatz allmählich durchbrochen worden. So war dem Oberhäuptling
Kamaharero, durch die Großleute Okahandjas gewählt, dessen zweiter
Sohn Samuel gefolgt, während nach Hererogesetz der Nächstberechtigte
der Häuptling Tjetjo, als Sohn der ältesten Schwester des verstorbenen
Häuptlings, gewesen wäre. Da dieser verzichtete, ging die Anwartschaft
auf Nikodemus über, der seinerseits gar keine Lust zum Verzicht zeigte,
vielmehr dem Oberhäuptling bis zu seinem -- des Nikodemus -- 1896
erfolgten Tode das Leben möglichst sauer gemacht hat. Zum zweiten
Mal wurde in der Folge das Mutterrecht bei den Hereros in Omaruru
durchbrochen, wo auf den Kapitän Manasse 1898 dessen Sohn Michael
folgte. Endlich folgten 1904 auf den Kapitän Kambazembi in Waterberg,
sich in die Erbschaft wie Herrschaft teilend, dessen Söhne David und
Salatiel. Alle die genannten jüngeren Kapitäne waren beim Ausbruch des
Hereroaufstandes 1904 am Ruder und an diesem als Führer beteiligt.

Nach dieser Abschweifung kehre ich zur Schilderung des Ganges der
Ereignisse zurück. Mit dem neuernannten stellvertretenden Kapitän
Eduard Lambert wurde dann ein Schutzvertrag abgeschlossen, sowie dem
Stamm etwa 500 den Betschuanen geraubte Ochsen wieder abgenommen
und letzteren zurückgegeben, die übrige Beute dagegen, bestehend
aus etwa 60 Gewehren und 30 Pferden, nach Windhuk geschickt. Der
Stamm der Khauas-Hottentotten erschien nunmehr verarmt und in seiner
Wehrfähigkeit wesentlich beeinträchtigt. Dies hinderte aber nicht, daß
er etwa ein Jahr später sich bereits wieder als gut bewaffnet und gut
beritten erwies; mit welchen Mitteln, konnte nie ergründet werden.

Am 9. März erfolgte dann der Aufbruch über den damals gänzlich
verlassenen Hauptort der roten Nation, Hoachanas, von da den
stark fließenden Auob abwärts nach Gokhas, bei welchem Platze die
Truppe am 17. März eintraf. Der dort residierende Kapitän der
Franzmann-Hottentotten, Simon Cooper, hatte sich an den Räubereien
seines Freundes Lambert vielfach beteiligt, so zuletzt auch an dem
Raubzuge gegen die Betschuanen. Da er indessen viel mächtiger war als
der letztere, ihm auch direkt Strafbares nicht nachgewiesen werden
konnte, so schien es angesichts des noch drohenden Witbooikrieges
ratsam, ein Auge zuzudrücken und den Kapitän als einen ehrenwerten
Mann anzusehen und zu behandeln. Von dieser meiner Gesinnung suchte
ich den letzteren durch eine vorausgesandte Botschaft zu überzeugen
(Unteroffizier Bohr). Indessen die Erschießung von Andreas Lambert
hatte Simon Cooper bei seinem bösen Gewissen nervös gemacht und
ihn, wie sein Volk, in die höchste Erregung versetzt. Durch den
zurückkehrenden Boten von dieser Sachlage in Kenntnis gesetzt, richtete
ich mich auch auf einen feindlichen Empfang ein. Ein Nachtmarsch
brachte die Truppe zur frühen Morgenstunde an die Werft, bei der die
ganze waffenfähige Mannschaft des Stammes in den Schanzen lag. Um
nochmals eine friedliche Einigung zu versuchen, ließ ich meine Truppe
zunächst außerhalb Schußweite in Gefechtsbereitschaft zurück, ritt
selbst mit wenig Begleitern in die Werft und fand den Kapitän mit
seinem Stab in deren Mitte auf einer Art Feldherrnhügel. Von seiner
Nervosität zeugte es, daß er sich bei meiner Annäherung schußfertig
machte. Indessen war er wieder entwaffnet, als ich ihm mit einem
freundlichen »Guten Morgen« die Hand bot. Es ergab sich nunmehr, daß
auch ihn nur eine geringe Kriegslust beseelt und er daher verboten
hatte, den ersten Schuß zu tun. Wir verabredeten um 10 Uhr eine
Zusammenkunft im Missionshause und trennten uns freundschaftlich.

Ganz war des Kapitäns Mißtrauen indessen noch nicht geschwunden, denn
er ließ mir um 10 Uhr sagen, er hätte mir nichts mitzuteilen. Nunmehr
ging ich in Begleitung des Leutnants v. François selbst zu ihm. Jetzt
zeigte sich doch ein ritterlicher Zug bei ihm. Als er sah, daß wir
beide unbewaffnet waren, schnallte er seinen Revolver ab und warf
ihn hinter einen Busch. In den nun folgenden Verhandlungen, die auf
Annahme der deutschen Schutzherrschaft abzielten, zeigte der Kapitän
jedoch einen hohen Starrsinn. Um diesen zu brechen, bedurfte es einer
dreitägigen Verhandlung und schließlich der Stellung eines Ultimatums.
Der Kapitän hatte sogar mit der Behauptung Zeit zu gewinnen gesucht, er
bedürfe auch noch der Zustimmung seiner Weiber und Kinder, aber diese
seien geflüchtet. Auf meine Frage, wann deren Rückkehr zu erwarten sei,
meinte er, dies könne einen Tag dauern, aber auch ein Jahr! Als dann
bereits unterschrieben war, fragte der Kapitän wieder, wie lange dieser
Vertrag gelten solle. Kurz, die Sache schien ihm höchst unbequem.
Anerkennen muß ich indessen, daß Simon Cooper in der Folge den Vertrag
bis zum Ausbruch des Aufstandes 1904 ehrlich gehalten hat.

Um Zersplitterung zu vermeiden, nahm ich von einer Stationsgründung in
Gokhas Abstand. Eine kleine Station erschien dort gefährdet, und zu
einer großen reichte es nicht. Dafür wurde eine solche an dem früheren,
jetzt verlassenen Stammsitz der Witboois, Gibeon, eingerichtet und ihr
befohlen, sich von Zeit zu Zeit durch Patrouillen von dem Wohlverhalten
des Kapitäns Simon zu überzeugen. Die Truppe traf -- von Gokhas kommend
-- in Gibeon am 24. März ein und ließ den bereits mehrfach genannten
Unteroffizier Bohr mit 14 Gewehren als Stationsbesatzung zurück. Als
Stationsgebäude wurde die noch wohlerhaltene Kirche eingerichtet.
Von Gibeon ging's den ebenfalls stark fließenden Fischfluß entlang
nach Bersaba, dessen Bewohner sich als durchaus friedlich gesinnt
erwiesen, wie sie dies auch bis zum heutigen Tage geblieben sind.
Sie sind der einzige geschlossene Hottentottenstamm, der sich 1904
dem Aufstande nicht angeschlossen hat. Das Verdienst hierfür gebührt
in gleicher Weise dem langjährigen Missionar des Stammes, Hegner,
und dessen Zögling, dem intelligenten Kapitän Christian Goliath. In
Bersaba traf ich auch den bereits erwähnten Erben der Kapitänswürde
bei den Khauas-Hottentotten, Manasse Lambert, der sich indessen als
ein bequemer, ängstlicher Charakter erwies und wenig Lust zeigte, die
gefährliche Bürde zu übernehmen. Er legte sie auch ein Jahr später
förmlich nieder.

[Illustration: Am Fischfluß.]

Während dieser Ereignisse hatte Major v. François das Namaland
durchquert und dessen wichtigsten Platz Keetmanshoop mit einer
Station unter Oberleutnant Bethe belegt. Von da war er nach Bethanien
marschiert, wo kurz vorher auch Witbooi gewesen war, um einen Streit
um die Kapitänswürde zu schlichten. Ein solcher war zwischen dem
berechtigten Erben, Paul Frederiks, der jetzt noch Kapitän ist, und
dessen Vetter, Cornelius Frederiks, dem Schwiegersohn Witboois --
neben Morenga zur Zeit Bandenführer gegen uns im Namalande[11] --
ausgebrochen. Da Witbooi sich damals nicht stark genug fühlte, um
zugunsten seines Schwiegersohnes einzugreifen, nahm er diesen nebst
Anhang mit, was für ihn einen Zuwachs von 60 Gewehren nebst einer
namhaften Rinderherde bedeutete. Behufs Vereinigung mit Major v.
François marschierte ich dann von Bersaba gleichfalls nach Bethanien.
Ersterer wollte mir den Rest seiner Abteilung übergeben, da er
beschlossen hatte, nach einer vierjährigen Tätigkeit im Schutzgebiete
auf Heimatsurlaub zu gehen. Da der Major über die Kapkolonie reisen
wollte, führte ihn später sein Weg über Warmbad, die Residenz des
bereits erwähnten Nebenbuhlers Witboois, Wilhelm Christian. Letzterer
hatte unseren Kampf mit ersterem mit erfreuter Genugtuung verfolgt
und die deutsche Fahne im Süden hoch gehalten. Auf meinen Wunsch
benutzte Major v. François die Gelegenheit, um auf der Durchreise auch
in Warmbad eine kleine Station zu gründen, da mir selbst die Zeit
zum Besuch des Platzes nicht mehr reichte. Auch in Bethanien blieb
eine stärkere Station unter Leutnant v. Zieten zurück. Den nunmehr
vereinigten Rest unserer beiden Abteilungen entsandte ich in das Lager
von Tsubgaus, wo er vorläufig unter Befehl des Leutnants v. François
verblieb, während ich mich persönlich nach Keetmanshoop begab. Auch die
Keetmanshooper Hottentotten zeigten sich als ein friedliches Völkchen,
das unter dem Missionar Fenchel aber auch einen Leiter besaß, der Kopf
und Herz an der richtigen Stelle hatte. In der Nähe Keetmanshoops
wohnten damals drei Weiße, bzw. Halbweiße, welche in dem Verdacht
standen, Munitionslieferanten für Witbooi gewesen zu sein. Sie wurden
alle drei ausgewiesen. Einer derselben, Duncan, erkaufte sich später
mittels freiwilliger Gestellung wieder die Rückkehr. Er wurde zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt. Zur Unterbindung weiteren Schmuggels wurde
in Koes eine Grenzstation errichtet, womit auch zugleich Hand auf das
Gebiet der Feldschuhträger gelegt war.

Soweit die mäßigen Stationsbesatzungen dies verbürgen konnten, erschien
nunmehr das Namaland gesichert und als einziger Feind nur noch Witbooi
übrig. Ich begab mich jetzt persönlich in das Lager von Tsubgaus und
trat von da am 24. April den Vormarsch gegen Witbooi an.


Der letzte Entscheidungskampf mit Witbooi.

Kapitän Hendrik Witbooi befand sich noch an derselben Stelle, an der
die letzten Kämpfe mit ihm unter Major v. François stattgefunden
hatten, nämlich in der Eingangsschlucht des Naukluftgebirges. Indessen
war die Nachricht hierüber zunächst noch nicht als verbürgt anzusehen,
da von den Eingeborenen es niemand wissen wollte, teils aus Furcht
vor Witbooi, teils aus Sympathie mit ihm. Weder Führer noch Spione
waren zu finden. Zunächst blieb daher nichts anderes übrig, als aus
dem Lager von Tsubgaus aufs Geratewohl den Marsch nach der Naukluft
anzutreten. Unterwegs stieß der Führer der Bastards, Hans Dirgaard,
zur Truppe. Obwohl er nur 10 seiner Leute bei sich hatte -- die
Kriegslust der Bastards hatte stark abgenommen --, war mit seinem
Eintreffen dem Führermangel doch sofort abgeholfen. Hans Dirgaard ritt
eines Morgens los, hob eine abseits gelegene Buschmannswerft aus und
brachte deren Insassen ins Lager. Die vier Intelligentesten wurden als
Führer angeworben, der Rest beschenkt und entlassen. Diese Buschmänner
brachten die erste bestimmte Nachricht, daß Witbooi noch in der
Naukluft sitze.

Am 6. Mai traf die Truppe vor der Naukluft ein. Sobald ich Gewißheit
über den Aufenthalt Witboois hatte, war ich mit diesem in Briefwechsel
getreten, um über seine Persönlichkeit und seine Absichten Klarheit
zu gewinnen. Taktisch hat einem eingeborenen Gegner gegenüber ein
solcher Briefwechsel nebenbei auch den Vorteil, daß man stets über
dessen Verbleib unterrichtet wird. Die in Afrika für uns unliebsamste
Möglichkeit, daß der Gegner spurlos verschwindet und uns das Nachsehen
überläßt, wird so ohne viel eigene Anstrengung und Gefahr vermieden.
Aus diesem Briefwechsel möge das Wichtigste hier folgen:

[Illustration: Lager vor der Naukluft.]

                                              Naauklof, den 4. Mai 1894.

  Mein lieber hochedler Deutsch-Kaiserlicher Herr
           Stellvertreter v. François.

  Euer Edeln fragen mich, ob ich Frieden mit Ihnen will machen oder
  Krieg? Darauf antworte ich: François weiß es ganz gut und Euer
  Hochedeln auch, obwohl Euer Edeln nicht hier waren, daß ich von
  alters her mit Ihnen, mit François und mit allen weißen Leuten
  Frieden gehalten habe.[12] François hat mich nicht geschossen um
  des Friedens willen, sondern darum, daß ich mit ihm in Frieden
  war. Ich lag ruhig in meinem Hause und schlief, da kam François,
  mich wach zu schießen, und das nicht um des Friedens willen oder
  um einer Missetat, deren ich mich durch Wort oder Tat gegen ihn
  schuldig gemacht haben könnte, sondern darum, daß ich etwas, was
  allein mein Eigentum ist und worauf ich Recht habe, nicht aufgegeben
  habe. Ich habe meine Unabhängigkeit nicht aufgegeben, denn ich
  habe allein ein Recht auf das Meinige, um es jemand, der mich
  darum fragt, zu geben oder nicht zu geben, wie ich will. François
  hat mich bekriegt, weil ich mein eigenes Gut nicht geben wollte.
  Das kann ich nicht verstehen, und ich bin erstaunt und höchlichst
  verwundert, daß ich von dem Großmann François solch traurige und
  schreckliche Vergewaltigung erlitten habe. Zuerst wurde mir das
  Schießgut gestopft, und als ich dann mit leeren Händen dastand,
  wurde ich geschossen. Solche Werke hatte ich von François nicht
  erwartet, umsoweniger, als ihr weißen Menschen die verständigsten und
  gebildetsten Menschen seid und uns die Wahrheit und Gerechtigkeit
  lehrt. Ich kann nicht verstehen, daß das Sünde und Schuld ist,
  wenn ein Mensch sein Eigentum und Gut nicht geben will, wenn ein
  anderer Mensch dasselbe verlangt. Ferner sage ich Euer Hochedeln,
  der Krieg und Frieden liegt nicht in meinen Händen, denn dieser
  Krieg liegt nicht an mir und ist nicht durch mich verursacht,
  da ich François in keiner Weise Schaden zugefügt oder beleidigt
  habe. Nun sagen Euer Hochedeln in Ihrem Briefe, daß François nach
  Deutschland zurückgereist ist und Sie vom Deutschen Kaiser als dessen
  Stellvertreter gesendet sind, um mich zu vernichten, wenn ich keinen
  Frieden haben will. Dies beantworte ich so: Der Friede ist etwas,
  was Gott eingesetzt hat auf Erden, denn Gott hat gesagt in seinem
  Worte, es ist eine Zeit des Krieges, und es ist wieder eine Zeit des
  Friedens, darum will ich den Frieden nicht abschlagen, wenn Euer
  Edeln mit freundlicher und wahrer Aufrichtigkeit zu mir von Frieden
  sprechen, denn François hat meinen Frieden weggenommen, und wenn Sie
  nun gekommen sind, um alles, was François unrecht und ungesetzlich
  an mir gehandelt hat, in Richtigkeit zu bringen und die Sachen, um
  welche François mich geschossen hat, totzumachen und allein Frieden
  zu machen, dann will ich dem Frieden nicht widerstreiten. Ich werde
  Euer Hochedeln dann den Frieden geben und bin gewillig, Ihnen Frieden
  zu geben, um des Herrn willen. Dies ist mein letzter Hauptpunkt, und
  ich will hier schließen und grüße Euch, hochedler Herr, Ich, Ihr
  Freund und Kapitän,

  Der Hauptkapitän von Namaland

                          gez. Hendrik Witbooi.

                                  Lager vor der Naauklof, 5. Mai 1894.

                An Kapitän Hendrik Witbooi, Naauklof.

Deinen Brief habe ich erhalten und will versuchen, ihn klar zu
beantworten. Auf Wunsch der meisten Kapitäne des Nama- sowie
des Hererolandes hat Seine Majestät der Deutsche Kaiser die
Schutzherrschaft über beide Länder übernommen, dabei aber diejenigen
Kapitäne, welche die Schutzherrschaft nicht annahmen, unbehelligt
gelassen, solange sie mit den anderen Kapitänen Frieden hielten. Du
aber hast letzteres nicht getan, sondern verschiedene Kapitäne des
Namalandes abgeschossen und schließlich Dich in Hornkranz festgesetzt
und von da Raubzüge in das Hereroland unternommen. Du hast mithin in
dem Gebiete, das unter dem Schutze des Deutschen Kaisers stand, Ruhe
und Frieden gestört. Seine Majestät hat Deinem Treiben lange in Geduld
zugesehen, dann aber, als Du nicht davon ablassen wolltest, befohlen,
daß auf Dich geschossen werde. Denn wie mit allen seinen Pflichten,
so nimmt es der Deutsche Kaiser auch ernst mit seinen Pflichten als
Schutzherr des Namalandes. Wenn Du ruhig in Gibeon geblieben wärest
und Dein Volk in Frieden regiert hättest, so würde nicht auf Dich
geschossen worden sein. Daß Du uns Weißen vorher nie etwas getan,
das weiß ich wohl; aber nicht unseres Vorteils willen ist auf Dich
geschossen worden, sondern, wie oben gesagt, lediglich um der Ruhe und
des Friedens des Namalandes willen.

Ob Dir der Herr Major v. François das alles so deutlich erklärt hat,
darüber habe ich kein Urteil; ich denke aber, daß er es getan und daß
Du ihn zu lange nicht hast verstehen wollen. Jedenfalls hat es keinen
Zweck, wenn wir jetzt darüber noch viele Worte machen. Unsere Pflicht
ist, jetzt nur zu reden von dem, was geschehen soll, und da finde ich,
daß Deine Antwort nicht deutlich ist. Ich habe Dir klargemacht, daß
Du jetzt keine andere Wahl mehr hast als bedingungslose Unterwerfung
unter den Willen Seiner Majestät des Deutschen Kaisers oder Krieg bis
zur Vernichtung, und darauf ersuche ich Dich um klare Antwort. Der
Wille Seiner Majestät geht dahin, daß im Namalande jeder in Ruhe und
Frieden seine Arbeit tun und kein Kapitän den andern bekriegen soll.
Welche weiteren Bedingungen Seine Majestät Dir persönlich noch stellt,
das kann ich Dir erst mitteilen, wenn Du mir gesagt hast, ob Du Dich
unterwerfen willst oder nicht. Ich habe Dir bereits geschrieben, daß
ich jetzt noch hoffen kann, Dir günstige Bedingungen auszuwirken.

Das eine sage ich im voraus und werde mich freuen, wenn Du dies ehrlich
Deinen Leuten mitteilen wolltest. Wir Deutsche führen keinen Krieg
gegen Deine Leute, sondern wir wollen in Frieden mit den Namas zusammen
arbeiten. Ich hoffe daher, daß Deine Leute von der Erlaubnis, bis zum
25. d. M. friedlich in ihre Wohnplätze zurückkehren zu können, recht
zahlreich Gebrauch machen.

Wir führen dagegen Krieg gegen Dich persönlich, solange Du Dich für den
Oberherrn des Namalandes hältst und glaubst, das Recht zu haben, andere
Kapitäne nach Belieben abzuschießen. Das hast Du früher so tun können,
das soll aber jetzt nach dem Willen Seiner Majestät aufhören.

Wenn Dir nun etwas noch nicht klar sein sollte, so halte ich es für
das Beste, wir treffen uns zur mündlichen Unterredung mitten zwischen
unseren Lagern; aber es muß bald geschehen, da ich wenig Zeit habe.

Ich bin mit freundlichem Gruß

  Der Kaiserlich deutsche Landeshauptmann
                 I. V.:
           gez. Leutwein, Major.

                                              Naauklof, den 7. Mai 1894.

  Mein lieber Kaiserlich deutscher Herr,
    Stellvertreter v. François, Major!

  Ich habe Ihren Brief empfangen und verstanden, stelle jedoch nochmals
  dieselbe Bitte an Euer Hochedeln. Die zwei Tage, die Euer Hochedeln
  mir gegeben, sind mir noch nicht genug, denn die Sache, die Euer
  Hochedeln mich fragen, ist keine leichte und auch keine gewöhnliche
  Sache. Sie lastet schwer auf des Menschen Gemüt und ist schwer für
  einen Menschen, der ein unabhängiges freies Leben gewöhnt ist.

  Darum bitte ich Sie, lieber Herr, sich doch erst in Frieden
  zurückzuziehen, auf daß ich mehr Zeit habe, mir die Sache ernstlich
  und reiflich zu überlegen, ich meine nicht allein, um sie
  abzuschlagen. -- Lassen Sie mir doch meine eigene freie Wahl in
  einem längeren Zeitraum, daß ich über die Sache nachdenken kann in
  Tiefsinnigkeit, ob ich sie annehmen soll oder nicht. Solange Euer
  Edeln mit Ihrer Kriegsmacht vor mir stehen, kann ich keinen Entschluß
  fassen, zu dem ich die Zustimmung aller meiner Männer haben muß,
  damit es nicht den Anschein hat, daß die Sache durch das Hiersein
  Eurer Kriegsmacht übereilt und ich dieselbe angenommen hätte, ohne
  daß ich von Herzen geneigt und willig wäre. Darum bitte ich Sie,
  lieber hochedler Herr, doch vorläufig von mir zurückzugehen in
  Frieden. Ich hoffe, daß Euer Edeln mich diesmal gut verstehen werden.

  Hiermit will ich schließen und grüße Sie freundlichst.

  Ich bin Ihr Freund und Kapitän

                           gez. Hendrik Witbooi.

                                Lager vor der Naukluft, den 7. Mai 1894.

  An den Kapitän Hendrik Witbooi, Naauklof.

           Mein lieber Kapitän!

  Ein ordentlicher Krieg ist besser als ein fauler Friede. Und wenn ich
  von diesem Platze ginge, lediglich mit Deiner Friedensversicherung
  und nicht zugleich mit Deiner Unterwerfung unter den Willen Seiner
  Majestät des Deutschen Kaisers, so würde dies ein fauler Friede sein.
  Obwohl ich noch nicht lange im Lande bin, so weiß ich doch, daß Du
  seit 1884, mithin seit zehn Jahren, nur von Raub und Blutvergießen
  lebst, obwohl Du dazwischen oft Frieden geschlossen hast. Und darum
  werde ich nicht von Dir weichen, bis Du Dich entweder unterworfen
  hast oder vernichtet bist, und sollte dies Monate und Jahre dauern.
  Wenn es Dir persönlich jedoch so sehr schwer wird, Du aber Deinem
  Volke doch den Frieden verschaffen willst, so bringe das Opfer der
  Selbstüberwindung, setze einen Deiner Söhne in Deine Rechte ein,
  und dieser mag dann den Vertrag abschließen. Dir selbst werde ich
  in diesem Falle das Leben verbürgen, auch das Recht des Aufenthalts
  außerhalb des deutschen Schutzgebiets. Ich wiederhole: »Friede ohne
  ausdrückliche Unterwerfung unter die deutsche Schutzherrschaft«
  gibt's für Dich und Dein Volk nicht mehr. Das ist mein letztes Wort
  in dieser Sache.

  Mit freundlichem Gruße

  Der Kaiserlich-deutsche Landeshauptmann
                  I. V.:
           gez. Leutwein, Major.

Am 10. Mai erschienen dann etwa 70 Bastards als Verstärkung im Lager
mit der Nachricht, daß Witbooi diese, unsere Bundesgenossen, um 700
Ochsen erleichtert hätte. Dies veranlaßte mich, die Feindseligkeiten
zu eröffnen, jedoch mehr um Witbooi Ernst zu zeigen, als um wirklich
Ernst zu machen. Denn die mir zur Verfügung stehende Truppenmacht von
160 Gewehren, darunter 90 Weiße, und zwei Geschütze war zur Erzwingung
einer Unterwerfung des Kapitäns ganz unzureichend. Denn ein bloßes
Hinauswerfen des Gegners aus dem Gebirge hätte nicht zu einem solchen
Ziele geführt. Ich beschloß daher, den Krieg hinhaltend zu führen
und die Entscheidung über die beantragte Verstärkung von 250 Mann
abzuwarten. Die so gewonnene Zeit wurde zur gründlichen Erkundung der
Stellung Witboois benutzt.

Die Naukluft ist ein Gebirgsstock etwa von dem Umfange des Harzes,
aber viel zerklüfteter und unwegsamer, dabei auf allen vier Seiten
steil aus dem umliegenden Gelände ansteigend. Was jedoch ein Vorteil
der Stellung war, nämlich diese auf allen Seiten stark abfallende
Verteidigungslinie, war auch deren Nachteil. Das Gebirge ließ sich
so von allen Seiten leicht umstellen, umsomehr als überall Wasser
vorhanden war. Eine für uns günstigere Stellung konnte Witbooi daher
gar nicht wählen, während er selbst sie wahrscheinlich als die für ihn
selbst günstigste angesehen hat. Umsoweniger konnte uns daran liegen,
den Gegner voreilig aus dieser Stellung hinauszuwerfen. Das Aufsuchen
und Erkunden einer neuen Stellung des Feindes hätte nur abermals Zeit
und Mühe gekostet. Infolgedessen begegneten der Kapitän und ich uns in
dem gleichen Bestreben. Er wollte aus seiner für vorzüglich gehaltenen
Stellung nicht heraus, ich wünschte dagegen dringend, daß er in ihr
bleibe.

Endlich traf am 22. Mai das erlösende Telegramm ein, daß die
beantragten 250 Mann bewilligt seien und Anfang Juli landen würden.
Jetzt erschien es angezeigt, etwas Wasser in meinen Wein zu tun und
Witbooi die erbetene Bedenkzeit in Form eines Waffenstillstandes
anzubieten. Witbooi beantwortete dieses Anerbieten mit folgendem Brief:

                                             Naauklof, den 24. Mai 1894.

  Mein lieber hochgeachteter Herr Major Leutwein,
          Kaiserlich deutscher Gesandter!

  Ihren letzten Brief habe ich empfangen und daraus ersehen, daß
  Euer Edeln mich nun gut verstanden haben und daß wir so weit einig
  geworden sind. Ich danke dem Herrn von Herzen, daß er in dieser
  großen und schweren Sache selbst als Mittler zwischen uns gestanden
  und bewirkt, daß das Blutvergießen, welches wir im Sinne hatten,
  nicht ferner geschieht, sondern wir in Frieden auseinandergehen. Auch
  ferner möge der Herr uns helfen, daß doch kein Blutvergießen mehr
  zwischen uns ist.

  Ferner geben mir Euer Hochedeln noch zwei Monate Bedenkzeit
  über den Schutzvertrag, und soll ich während dieser Zeit keine
  Feindseligkeiten gegen unter deutschem Schutz stehende Menschen
  unternehmen. Die Kriege, die ich geführt, sind keine Kriege, die ich
  zuerst begonnen habe, denn die roten, schwarzen und selbst ihr weißen
  Menschen haben mich zuerst geschossen, und mein Pulver hat nie zuerst
  gegen Menschen gebrannt, auch habe ich niemanden beleidigt oder sonst
  Schaden getan von all den Menschen, warum sie mich mit Wort und Tat
  hätten schießen können. Ohne Ursache und Schuld meinerseits haben sie
  mich alle geschossen. Da wir nun Frieden gemacht haben, versichere
  ich Euer Hochedeln, so als Sie auch in Ihrem Briefe sagen, daß Sie
  glauben, ich würde mein Wort halten, daß ich nicht der erste sein
  werde, welcher den Frieden bricht, und ich werde keinen Menschen
  zuerst schießen oder sein Vieh nehmen. Euer Edeln kennen mich noch
  nicht, aber Sie sagen, daß Sie versichert seien, daß ich mein Wort
  halten würde, jetzt in diesem Frieden sollen Euer Hochedeln mich
  selber kennen lernen und selbst erfahren und sehen, daß alle Dinge,
  deren die Menschen mich beschuldigen und warum sie mich geschossen,
  nicht wahre Dinge sind. Ich werde nichts tun bis zu der Zeit, die
  Euer Edeln mir gesetzt haben usw.

  Ich bin Ihr Freund und Kapitän

                          gez. Hendrik Witbooi.

Um auch die persönliche Bekanntschaft des Kapitäns zu machen, ritt
ich in sein Lager und fand einen wohlgebildeten Hottentotten von
kleiner, gedrungener Figur und würdevollem Benehmen. Wir unterhielten
uns über die Ereignisse der jüngsten Zeit und schieden äußerlich als
die besten Freunde. Heimlich aber hatte jeder beim Anerbieten wie bei
der Annahme des Waffenstillstandes seine Hintergedanken. Ich wollte
meine Verstärkung abwarten, und er hatte, wie sich später ergab, noch
einen Teil seiner Leute -- auch Munition -- außerhalb der Naukluft.
Wenigstens stand der Kapitän, als die Truppe zwei Monate später wieder
vor der Naukluft erschien, in ganz anderer Rüstung da, wie auch der Ton
seiner Briefe ein anderer wurde.

Nach abgeschlossenem Waffenstillstand trat die Truppe den Rückmarsch
nach Windhuk an. Die jetzt gewonnene Frist benutzte ich, um den Grund
zur Zivilverwaltung des Schutzgebietes zu legen. Hierzu war ich durch
das mittlerweile erfolgte Eintreffen eines weiteren höheren Beamten,
des Assessors v. Lindequist (des heutigen Gouverneurs), in die Lage
versetzt worden. Das Namaland wurde in zwei Bezirksämter, Windhuk und
Keetmanshoop, eingeteilt. Das erstere, zugleich mit meiner Vertretung
im Falle von Abwesenheit, was während der Kriegszeit Normalzustand
war, erhielt der Assessor v. Lindequist, das letztere der Berginspektor
Duft.

[Illustration: Kapitän Hendrik Witbooi.]

Ein glückliches Zusammentreffen ermöglichte es, daß die gegebene Pause
im Witbooikriege auch noch benutzt werden konnte, um den Hauptplatz
des Hererolandes, Okahandja, in unsere Machtsphäre einzubeziehen. Die
Gelegenheit hierzu bot ein Zwist zwischen dem Oberhäuptling Samuel
und einem seiner Unterhäuptlinge, auf den ich im nächsten Abschnitt
näher eingehen werde. Für hier genügt die Feststellung, daß im
Verlaufe dieses Ereignisses Okahandja sogar auf eigenen Wunsch des
Oberhäuptlings mit einer Stationsbesatzung belegt wurde. Günstiger
konnte sich die Sache für uns gar nicht entwickeln, da jetzt jede
Gefahr von seiten der Hereros während des Restes des Witbooikrieges
ausgeschlossen war. Nach Erledigung dieser Aufgabe begab ich mich an
die Küste, behufs Empfangnahme der Verstärkung, die jedoch nicht am 1.,
sondern erst am 18. Juli eintraf. -- Aber auch Witbooi war während der
ihm gegebenen Frist nicht müßig geblieben. An der Spitze von etwa 40
Reitern hatte er das ganze Namaland durchzogen, sorgfältig jedoch die
von uns besetzten Stationen vermeidend, und an Kräften herangezogen,
was ihm erreichbar war. Nach dem ersten Zusammenstoß mit ihm hatte
ich ausreichend Gelegenheit, mich über seine personell wie materiell
gewaltig gestiegenen Mittel zu wundern.

[Illustration: v. Lindequist.]

Da der Waffenstillstand nur bis zum 1. August lief, konnte die
Verstärkung nicht mehr rechtzeitig vor der feindlichen Stellung
erscheinen. Um Witbooi jede Möglichkeit zu einer unliebsamen
Überraschung zu nehmen, beorderte ich daher, was von der alten Truppe
verfügbar war, unter dem Leutnant Schwabe derart vor die Naukluft, daß
es spätestens zu dem genannten Datum dort ankommen mußte. Es waren
dies etwa 50 Reiter und 2 Geschütze, denen sich in Rehoboth ebensoviel
Bastards anschlossen. Leutnant Schwabe entledigte sich seiner Aufgabe
mit Geschick und hatte hierbei einen wunderlichen Briefwechsel mit den
Witbooischen Unterführern[13]. Noch wunderlicher war deren Benehmen,
indem sie, anscheinend auf Befehl ihres Kapitäns, ihre eigenen
Vorposten zum Teil in unsere Absperrungslinie vom Mai vorgeschoben
hatten. Da indessen Witbooi den Befehl gegeben hatte, nicht den ersten
Schuß zu tun, gelang es dem Leutnant Schwabe, die ungebetenen Gäste in
friedlicher Weise wieder aus unserer Linie herauszumanövrieren.

Als ich dann am 4. August für meine Person vor der Naukluft erschien,
hatte sich zwischen beiden Lagern ein friedliches Stilleben entwickelt.
Die Weiber wuschen bei dem unserigen, gegen Tabak und Kaffee, täglich
die Wäsche unserer Soldaten. Das letzte Mal taten sie dies am 26.
abends, und am 27. früh erfolgte der Sturm. Am 5. August traf auch
der Leutnant Lampe mit den für die Verstärkung mittels Vertrags
aus der Kapkolonie gelieferten Pferden ein. Den Vertrag hatte in
meiner Abwesenheit der Assessor v. Lindequist aus eigener Initiative
rechtzeitig abgeschlossen. Indessen bis zur Küste hatten die Pferde
nicht mehr kommen können, sie waren daher über Land direkt nach der
Naukluft dirigiert worden. Die Verstärkungsmannschaft, durchweg
Kavallerie, hatte daher bis dort zu Fuß marschieren müssen.

Vorläufig galt es, den Gegner noch hinzuhalten, da die in zwei Kolonnen
marschierende Verstärkung noch lange nicht zu erwarten war. Sie hatten
die Umwege über Windhuk, bzw. Gurumanas machen müssen, während ich mit
meinem Stabe auf schwer gangbaren Gebirgspfaden über Hornkranz direkt
nach der Naukluft geritten war. Dieses Hinhalten geschah mittelst
erneuten Briefwechsels mit dem Kapitän, von dem ich gleichfalls das
Wichtigste nachstehend gebe. Dazwischen wurde auch die Absperrung des
Gebirges zu Ende geführt.

                             Lager vor der Naauklof, den 15. August.

  An den Kapitän Hendrik Witbooi, Naauklof.

  Dein zweimonatliches Nachdenken hat Dich also dahin geführt, daß
  Du die Anerkennung der deutschen Oberherrschaft abermals ablehnst.
  Das bedaure ich. Denn nach dem, was ich Dir bis jetzt über diese
  Sache geschrieben habe, mußt Du wissen, daß Deine Ablehnung einer
  Kriegserklärung gleichzuachten ist, usw. Zum Schlusse will ich
  Dir als Zeichen meines freundlichen Wohlwollens noch folgendes
  schreiben: Die Zeiten der unabhängigen Kapitäne im Namalande sind für
  immer vorbei, und diejenigen Kapitäne, die das rechtzeitig erkannt
  und sich offen der deutschen Regierung angeschlossen haben, das
  waren die klügeren, denn sie haben bei der Sache nur Nutzen und gar
  keinen Schaden gehabt. Ich halte Dich auch für einen klugen Mann,
  aber in dieser Sache hat Dich Deine Klugheit verlassen, weil Dein
  persönlicher Ehrgeiz Deinen Verstand verdunkelt hat. Du mißkennst die
  Verhältnisse bis auf den heutigen Tag. Dem Deutschen Kaiser gegenüber
  bist Du nur ein kleiner Kapitän. Ihm Dich zu unterwerfen würde für
  Dich keine Schande, sondern eine Ehre sein. usw.

                                                      gez. Leutwein.

                                     Naauklof, den 18. August 1894.

  Mein lieber Hochedler Herr Leutwein, Major!

  Sie sagen ferner, daß es Ihnen leid tut, daß ich den Schutz des
  Deutschen Kaisers nicht anerkennen will und daß Sie mir dies als
  Schuld anrechnen und mich mit Waffengewalt strafen wollen. Dies
  beantworte ich so: Ich habe den Deutschen Kaiser in meinem Leben
  noch nicht gesehen, deshalb habe ich ihn auch noch nicht erzürnt
  mit Worten oder Taten. Gott, der Herr hat verschiedene Königreiche
  auf die Welt gesetzt, und deshalb weiß und glaube ich, daß es keine
  Sünde und kein Verbrechen ist, daß ich als selbständiger Häuptling
  meines Landes und Volkes bleiben will, und wenn Sie mich wegen
  meiner Selbständigkeit über mein Land und ohne Schuld töten wollen,
  so ist das auch keine Schande und kein Schade, denn dann sterbe
  ich ehrlich über mein Eigentum. Es ist wahrlich keine Schuld, daß
  ich Ihnen nicht stehen will, denn ich habe wahrhaftig keine Schuld
  an all den Sachen, welche Sie mir in Ihrem Briefe als Verbrechen
  vorgetragen haben und welche Sie als Gründe gebrauchen, um über mich
  ein Todesurteil zu sprechen. Denn das sind Ihre eigenen Gedanken, die
  Sie zu Ihrem Vorteil ausgesonnen haben, die Sie selber ausgedacht
  haben, um vor der Welt die Ehre, das Recht und die Wahrheit auf
  Ihrer Seite zu haben. Aber ich sage Ihnen, lieber Freund, ich bin
  wahrhaftig frei und ruhig in meinen Gedanken, weil ich weiß, daß
  ich wahrhaftig unschuldig bin. Aber Sie sagen Macht hat Recht, und
  nach Ihren Worten handeln Sie mit mir, weil Sie mächtig in Waffen
  und allen Bequemlichkeiten sind, darin stimme ich überein, daß Sie
  wirklich mächtig sind und daß ich nichts gegen Sie bin. Aber, lieber
  Freund, Sie kommen zu mir mit Waffengewalt und haben mir erklärt,
  daß Sie mich beschießen wollen. So denke ich diesmal auch, wieder zu
  schießen, nicht in meinem Namen, nicht in meiner Kraft, sondern in
  dem Namen des Herrn und in Seiner Kraft, und mit Seiner Hilfe werde
  ich mich wehren. Weiter sagen Sie auch, daß Sie unschuldig sind an
  diesem Blutvergießen, welches nun geschehen soll, und daß Sie die
  Schuld auf mich legen; aber das ist unmöglich, daß Sie so denken
  können, da ich Ihnen gesagt habe, daß ich Ihnen den Frieden geboten
  habe und daß durch mich kein Blutvergießen geschehen soll. So liegt
  die Rechenschaft über das unschuldige Blut, das vergossen werden soll
  von meinen Leuten und von Ihren Leuten, nicht auf mir, denn ich bin
  nicht der Urheber dieses Krieges. Ich ersuche Sie, lieber Freund,
  nochmals! Nehmen Sie den wahren und aufrichtigen Frieden, den ich
  Ihnen geboten habe und lassen Sie mich stehen in Ruhe. Gehen Sie
  zurück. Nehmen Sie Ihren Krieg zurück, gehen Sie von mir weg, dies
  ist mein ernstliches Ersuchen an Sie. Zum Schluß grüßt Sie

  Ihr Freund und Kapitän

                        gez. Hendrik Witbooi.

       *       *       *       *       *

Meine Antwort datierte vom 21. August und enthielt die Stellen:

Auf Deinen letzten Brief vom 17. d. M. antworte ich folgendes: Daß Du
Dich dem Deutschen Reiche nicht unterwerfen willst, ist keine Sünde
und keine Schuld, aber es ist gefährlich für den Bestand des Deutschen
Schutzgebietes.

Also, mein lieber Kapitän, sind alle weiteren Briefe, in denen Du mir
Deine Unterwerfung nicht anbietest, nutzlos.

Ich hoffe indessen, daß Du mit mir darin einverstanden bist, daß wir
den Krieg, der bei Deiner Hartnäckigkeit leider nicht zu vermeiden ist,
menschlich führen, und hoffe ferner, daß derselbe kurz sein werde.

Ferner bin ich gern bereit, Dir auch während des Krieges jede
Aufklärung zu geben, die Du wünschst, da ich dann hoffen kann, daß
nicht mehr Blut vergossen wird, als durchaus notwendig ist.

                                                      gez. Leutwein.

       *       *       *       *       *

Nach Eintreffen der Verstärkungsmannschaften, etwa am 20. August, wurde
die Truppe in drei Feldkompagnien eingeteilt und gliederte sich von da
ab, wie folgt:

_Stab_: Major Leutwein, Adjutant: Oberleutnant Diestel, Stabsarzt a. D.
~Dr.~ Sander (Kriegsfreiwilliger).

1. _Feldkompagnie_: Hauptmann v. Estorff, Leutnant Volkmann.

2. _Feldkompagnie_: Hauptmann v. Sack, Leutnant Troost, Assistenzarzt
~Dr.~ Schöpwinkel.

3. _Feldkompagnie_: Oberleutnant v. Perbandt, Leutnant Schwabe,
Unterroßarzt Rickmann.

_Artillerie-Abteilung_: Leutnant Lampe.

_Selbständiges Süddetachement_: Oberleutnant v. Burgsdorff.

[Illustration: Verbindungs-Posten.]

Die Gesamtstärke betrug 300 Gewehre und 2 Geschütze. Die 2.
Feldkompagnie und die 50 Bastards hatten die Absperrung zu übernehmen,
die 1. und 3. Feldkompagnie sollten stürmen (siehe nachstehende
Skizze). Doch waren auch die überschüssigen Kräfte der zweiten
Kompagnie auf der Nordfront zum offensiven Vorgehen angewiesen, falls
die Verhältnisse dies gestatteten. Die Truppeneinteilung zum Angriff
war demgemäß folgende:

~A.~ _Angriffs-Abteilung_.

1. Hauptkolonne: 1. und 3. Kompagnie, 120 Reiter, 2 Geschütze.

2. Rechte Kolonne: v. Sack: 40 Reiter von Uhunis und als eine besondere
Seitenabteilung dieser Kolonne Feldwebel Gilsoul mit 15 Reitern, von
Bullsport vorgehend.

~B.~ _Absperrungs-Abteilung_.

1. Nordlinie im Tsondabtal, Posten 1 bis 8 unter Hauptmann v. Sack,
solange dieser für seine Person nicht mit seiner Kompagnie zur
Offensive übergegangen war.

2. Südlinie unter Oberleutnant v. Burgsdorff, Posten 1 bis 6, im
Tsauchabtal. Diese Abteilung sollte 2 Tage lang sich rein abwartend
verhalten und, sofern sich dann noch nichts vor ihrer Front gezeigt
hatte, nach Umständen handeln.

Im Osten sperrte bis zum erfolgten Angriff die Hauptabteilung selbst
ab; sie hatte außerdem zwei Absperrungs- und Verbindungsposten
ausgestellt (Zarrat und Pitt). Um von dem äußersten Flügelposten
der Nordlinie zu demjenigen der Südlinie zu gelangen, bedurfte es
eines scharfen Rittes von 5 bis 6 Tagen. Von welchem Nutzen hier ein
Feldtelegraph gewesen wäre, liegt auf der Hand. Im ganzen waren für
die lange Absperrungslinie nur 130 Gewehre verfügbar. Die Absperrung
bestand daher lediglich aus Posten von 4 bis 6 Gewehren, die in einer
Entfernung von 4 bis 5 km voneinander aufgestellt waren, eine Maßnahme,
die ein europäischer Taktiklehrer seinen Schülern nicht empfehlen
dürfte. Trotzdem mußte hier zu ihr gegriffen werden, denn, wie bereits
erwähnt, bedeutete es den für uns ungünstigsten Fall, wenn dem Gegner
ein unbemerkter Abmarsch aus dem Gebirge gelang. Die Absperrungslinie
charakterisierte sich daher mehr als eine Beobachtungslinie, die einen
etwaigen Durchbruch weniger verhindern, als rechtzeitig entdecken und
melden sollte. Infolgedessen hatten sämtliche Absperrungsposten den
Befehl, sich dem etwa durchbrechenden Gegner ungesäumt anzuhängen.
Dann war die Möglichkeit gegeben, daß die Truppe den Feind, der durch
Weiber, Kinder und Viehherden in seiner Bewegungsfreiheit beengt war,
wieder einholte und zum Schlagen im freien Felde zwang. Zweifelhaft
blieb die Sache indessen immer, denn Witbooi konnte auch seinen ganzen
Troß im Stiche lassen und sich mit seiner berittenen Mannschaft bei
Nacht und Nebel durch die Zwischenräume unserer Absperrungslinie
hindurch in neue Berge flüchten. Dann befand sich die Truppe in der
Lage eines Arztes, der -- es sei mir der Vergleich gestattet -- eine
Bandwurmkur gemacht hat, ohne den Kopf zu treffen, es wächst einfach
ein neuer Körper nach.

[Illustration: $Übersichtsskizze zu den Gefechten in der Naukluft$
(nach Unterroßarzt _Rickmann_).]

Auch die Absicht, in drei räumlich nicht in Verbindung stehenden
Kolonnen anzugreifen, würde nach europäischen Begriffen unter allen
Umständen verwerflich sein. Denn der Gegner hatte es stets in
der Hand, sich mit Überlegenheit auf eine derselben zu werfen.
Vorliegend schien jedoch diese Maßregel gerechtfertigt. Einerseits
besaß Witbooi die Offensivfähigkeit eines europäischen Gegners nicht,
wenn er auch in der Verteidigung sehr gutes leistete, auf der andern
Seite aber erschien nach den bisherigen Erfahrungen lediglich dessen
Einkesselung zum Ziele zu führen. Indessen bin ich nach meinen, dort
sowie in einem späteren Falle gemachten Erfahrungen von einer solchen
Teilung der Kräfte in Afrika für immer abgekommen. Ein gemeinsames
Zusammenwirken räumlich getrennter Abteilungen ist leicht zu befehlen,
aber schwer durchzuführen. Vorliegend erreichte denn auch in der Folge
lediglich die Hauptabteilung unter dem Führer selbst dem Befehle gemäß
ihr Ziel, die zweite (v. Sack) verschwand gänzlich und die dritte
(Gilsoul) schloß sich dispositionswidrig der Hauptabteilung an. Auch
die Erfahrungen des gegenwärtigen Herero- und Hottentottenkrieges
sprechen gegen eine Trennung der Kräfte, obwohl die modernen Mittel
zur Herstellung der Verbindung zwischen den einzelnen Abteilungen,
wie Feldtelegraphie und Funkentelegraphie, die uns damals vollständig
fehlten, jetzt bei der Truppe vorhanden sind.

Der Angriff erfolgte am 27. August früh programmäßig gleichzeitig von
allen Punkten aus. Bei der Hauptabteilung sollte die 1. Kompagnie
den Angriff in der tiefen Schlucht, in der die Hauptwerft Witboois
sich befand, ausführen, die dritte dagegen auf den gleichfalls stark
besetzten Höhen links vorgehen. Diese Kompagnie wurde indessen, um dies
vorgreifend zu bemerken, weniger durch den Feind als durch das über
alles Erwarten schwierige Gelände derart festgehalten, daß sie erst in
später Abendstunde zum Eingreifen gekommen ist. Daher fiel des Tages
Arbeit lediglich der 1. Kompagnie und den beiden Geschützen zu.

Der Feind war, trotz Geheimhaltung der Absicht des Angriffs, auf seinem
Posten. Die im Morgengrauen vorgehende 1. Kompagnie erhielt sofort
tüchtiges Feuer. Indessen erstürmte sie, sprungweise vorgehend, unter
der tapferen Führung des Hauptmanns v. Estorff binnen einer Stunde die
feindliche Stellung auf der Schluchtsohle, freilich mit dem Verlust
des Führers selbst, der eine schwere Verwundung in den Fuß erhalten
hatte; außerdem waren noch einige Mannschaften mehr oder minder schwer
verwundet. Bei diesem Angriff trat gleich eine von den heimatlichen
Gepflogenheiten abweichende taktische Lehre zutage. Sobald man den
Eingeborenen energisch auf den Leib rückt, wird ihr Schießen schlecht,
wogegen sie, wenn gar nicht oder aus unwirksamer Entfernung beschossen,
eine bedeutende Schießfertigkeit an den Tag legen. Demzufolge müssen
wir in den afrikanischen Kriegen von der Theorie des Ausnutzens der
größeren Schußweite unseres Gewehrs, d. h. dem Heranschießen von der
Grenze der Leistungsfähigkeit ab, absehen und an den Gegner, sobald er
sich lediglich verteidigungsweise verhält, sofort so nahe wie möglich
heranrücken und die Verluste in den Kauf nehmen. Andernfalls riskieren
wir, daß nach einer nutzlosen Schießerei auf weite Entfernungen der
Feind spurlos verschwindet und wir das Nachsehen haben. Das Schlimmste
aber würde sein, daß er bei einer derartigen Fechtweise keine Verluste
haben und ihm daher eine Verlängerung des Krieges auf unabsehbare
Zeit lediglich als eine angenehme Abwechslung erscheinen würde. Und
einem Gegner, der sich, wie unsere Eingeborenen, ausgezeichnet zu
decken versteht und dessen dem Erdboden gleichende Farbe ihn hierin
unterstützt, sind auch mit unserem vorzüglich schießenden Gewehr
empfindliche Verluste nur auf den nächsten Entfernungen beizubringen.

Nach der Verwundung des Hauptmann v. Estorff übernahm Leutnant
Volkmann, fast zu hastig vorwärtsstürmend, die Kompagnie, so daß
ich, um Rückschläge zu vermeiden, die beiden Geschütze in der tiefen
Schlucht dicht hinter der Kompagnie aufschließen lassen mußte -- wieder
ein nach europäischen Begriffen durchaus unrichtiges Verfahren, für
Afrika indessen richtig. Einerseits haben wir dort auf gegnerischer
Seite Artillerie nicht zu befürchten, auf der andern Seite zeigten
damals noch die Eingeborenen vor den Geschützen eine solche Angst, daß
schon der Anblick eines »großen Rohrs«, wie sie es nennen, genügte, um
ihr Feuer abzuschwächen. Bei der Artillerie gibt es daher erst recht
kein langsames Heranschießen von weiten Entfernungen ab, sondern ein
sofortiges Heranfahren in die wirksamste Schußweite, womöglich dicht
hinter die Schützenlinie. Auf Europa anzuwendende Lehren bietet daher
der afrikanische Krieg von allen Waffengattungen der Artillerie die
wenigsten, höchstens haben wir auch dort die Erfahrung gemacht, daß
die beste Wirkung von einem ausgiebigen Schrapnellschuß zu erwarten
ist, und daß daher das Kaliber unter ein gewisses Maß nicht herabgehen
darf. Das gleiche gilt übrigens auch für die Gewehre. Die Eingeborenen
sind gegen den Schmerz viel weniger empfindlich als wir und vermögen
auch schwere Wunden ohne äußeren Nachteil zu ertragen. Daher die
Erscheinung, daß man so gut wie nie auf verlassenen Schlachtfeldern
feindliche Verwundete findet, da die letzteren auch mit schweren Wunden
noch wegzulaufen imstande sind.

Um nun wieder auf das Gefechtsfeld zurückzukehren, so war die Lage
nach verschiedenen Momenten des Kampfes, die uns noch manche Verluste
gebracht hatten, am 27. August abends folgende:

Am weitesten vorgeschoben, gleichsam als eine Art Vorposten, stand der
Rest der 1. Kompagnie auf der sogenannten Volkmannshöhe. Weiter zurück
in der eroberten Hauptwerft Witboois standen die beiden Geschütze
mit ihrer Bedienungsmannschaft und einigen Ordonnanzen, zugleich als
Hauptquartier; noch weiter zurück, in einer Nebenwerft Witboois, war
der Hauptverbandplatz aufgeschlagen. Von der auf die Höhen links
entsendeten 3. Kompagnie war vorläufig noch nichts zu fühlen. Wie ich
die Verhältnisse heute zu übersehen vermag, hätte ich am Mittag des
27. August in der Hauptwerft Witboois Halt machen und Nachrichten von
der 3. Kompagnie abwarten sollen. Damals aber glaubte ich den Gegner
in voller Auflösung geflüchtet und fürchtete, die Fühlung mit ihm zu
verlieren. Diese Annahme erwies sich aber als ein Irrtum. Der Feind
hatte in dem schwierigen Gebirgsgelände, weil er sich lediglich auf die
Verteidigung beschränkte, wenig Verluste erlitten und, von Stellung
zu Stellung zurückgehend, bis zum Abend hartnäckigen Widerstand
geleistet. In der Nacht vom 27./28. August biwakierten daher beide
Gegner, Gewehr im Arm auf Schußweite sich gegenüberliegend, wie wir
solches in den künftigen europäischen Kriegen mit ihren Massenheeren
und langandauernden Schlachten häufig finden werden. Auch ein anderer
Übelstand stellte sich ein: es war nämlich weder Wasser, Holz noch
Proviant vorhanden.

Der Kapitän Witbooi hatte nunmehr Gelegenheit, sich als gewandter
Taktiker zu zeigen. Mit raschem Blick hatte er die klaffende Lücke
zwischen der Abteilung des Leutnants Volkmann und seiner ehemaligen
Werft, die zum Hauptlager ausersehen war und die beiden Geschütze
enthielt, erkannt, eine Abteilung dazwischengeschoben und einen
heftigen Angriff auf das Lager gemacht. Glücklicherweise traf
gerade noch im letzten Augenblick, von ihrem Führer im Laufschritt
herangeführt, die 3. Kompagnie ein und verjagte die Angreifer. Mit
diesem Eintreffen war die Kriegslage wieder eine naturgemäße geworden,
nämlich eine starke Infanterieabteilung mit zwei Geschützen als
Rückhalt, eine kleinere Abteilung als Vorposten vorgeschoben. Daß
zwischen beiden sich die ganze Nacht feindliche Posten und Patrouillen
herumtrieben, ist bei der dortigen Kriegführung, wo die Begriffe
»Flanke«, »Front«, »Rückzugslinie« sich weniger hervorheben, nichts
besonders Auffallendes.

Von den beiden anderen Gefechtskolonnen hatte diejenige bei Bullsport
sich nach einem kleinen, geschickt durchgeführten Gefecht der
Hauptabteilung wieder angeschlossen, obwohl sie zur 2. Kompagnie nach
Uhunis hatte übertreten sollen. Von letzterer trafen dagegen am 28.
August früh trübe Nachrichten ein. Nach anfänglich siegreichem Vorgehen
war sie von allen Seiten von einem überlegenen Feinde eingeschlossen
worden. Noch bevor indessen die jetzt zu Hilfe gesandte Abteilung
Gilsoul eingetroffen war, hatte der Gegner in der Nacht vom 27./28.
freiwillig den Rückzug angetreten, wohl auf die Nachricht von der
Erstürmung seiner Hauptstellung. Im übrigen hatte diese Kompagnie
schwere Verluste erlitten, etwa 27 vH.; dicht neben dem Führer
Hauptmann v. Sack war der beste Krieger der Bastards, der bereits
erwähnte Hans Dirgaard, gefallen.[14]

Der Erstürmung der Hauptstellung folgte ein überaus schwieriger
neuntägiger Gebirgskrieg, in welchem sich Witbooi als vollendeter
Meister in Lieferung von Rückzugsgefechten sowie in der Deckung seiner
Werft, bestehend aus Weibern, Kindern und Viehherden, zeigte. Überhaupt
konnte der Kapitän mit Recht in den so beliebten »Leutnantsaufgaben«
aus dem kleinen Kriege, Versteck, Überfall, Hinterhalt, vor allem
Deckung und Wegnahme eines Transportes, auch europäischen Offizieren
als Muster dienen.

Uns alle aber beherrschte damals die bange Frage: »Wird es dem Feinde
gelingen, an unseren schwachen Absperrungsposten vorbei aus dem Gebirge
zu entkommen?« Die Aussicht darauf wurde für den Gegner um so geringer,
je mehr es gelang, eine Verstärkung der Absperrungslinie an derjenigen
Front herbeizuführen, an welcher der Ausbruch versucht wurde. Hierzu
war es nötig, vor allem die Rückzugslinie des Feindes festzustellen.

Bis dies geschehen war, blieb ich für meine Person in dem eroberten
Hauptlager Witboois am Gebirgseingang in der Nähe der noch vorhandenen
geringen Reserve. Bei letzterer befanden sich auch die zwei Geschütze,
die der Truppe in das Gebirge nicht hatten folgen können. Der Führer
der 2. Feldkompagnie hatte sich inzwischen durch die Nachricht,
Witbooi wolle nach Westen ausbrechen, täuschen lassen und war nach
dem Gefecht von Uhunis ohne Befehl nach dort abmarschiert. Er erhielt
Weisung zur sofortigen Umkehr, denn ein Durchbruch nach Westen erschien
ausgeschlossen, da das Naukluftgebirge an der westlichen Seite an die
Sanddünen grenzt, wo weder Menschen noch Tiere bestehen können. Witbooi
konnte nur entweder nach Norden in das Tsondabtal oder nach Süden in
das Tsauchabtal durchbrechen. Die größere Wahrscheinlichkeit sprach für
das letztere, da der Gegner in den Gebirgen des Bethaniergebietes viel
mehr Bewegungsfreiheit fand, sich auch immer mehr seinen Hilfsquellen
im Namalande näherte, während wir uns von den unsrigen entfernten.

Die wichtige Frage, nach welcher Richtung Witbooi seinen Durchbruch
versuchen werde, von deren rechtzeitiger Lösung der Erfolg des
Feldzuges abhing, entschied sich erst am 30. August, aber noch
früh genug, um die entsprechenden Gegenmaßnahmen im Augenblick des
Durchbruchs in Wirksamkeit treten zu lassen. An dem genannten Tage
wurde die Fühlung mit dem nach dem Sturm vom 27. August verschwundenen
Gegner bei der Wasserstelle Gams, mitten im Gebirge, wiedergewonnen.
Der an der Südfront kommandierende Oberleutnant v. Burgsdorff hatte
von der Erlaubnis, nach zweitägiger Ruhe vor seiner Front nach
Umständen zu handeln, dahin Gebrauch gemacht, daß er in dem Streben,
an den Feind zu kommen, mit 14 Reitern in das Gebirge eingedrungen
war. Nach ungemein anstrengendem Marsch war diese kleine Abteilung
am 30. August isoliert auf die zurückgehenden Witboois gestoßen, die
gerade im Begriff waren, sie einzuschließen, als die Hauptabteilung
überraschend dazwischen kam. Nach einem mehrstündigen Gefecht traten
die Witboois den Rückzug, und zwar direkt nach Süden hin, an, während
die bisherige Richtung eine westliche gewesen war. Oberleutnant v.
Burgsdorff eilte nunmehr mit seiner Abteilung über das diesseitige
Hauptlager wieder nach der Südfront, wo er noch rechtzeitig eintraf.
Ich selbst sandte auf die erhaltene Meldung, was an Reserven verfügbar
war, vor allem ein Geschütz nebst einem Wagen mit Proviant, letzteren
für die aus dem Gebirge tretende Hauptabteilung, nach der südlichen
Front und eilte für meine Person nunmehr der Truppe in das Gebirge
nach. Die Hauptabteilung, die jetzt stets in Fühlung mit dem Feinde
blieb, hatte dann am 2. und 3. September das schwere Gefecht bei Gurus.
In diesem verteidigte Witbooi seine letzte Wasserstelle im Gebirge und
wollte durchaus nicht weichen. Die durch die überstandenen Strapazen
erschöpfte Truppe hatte einen schweren Stand, aber sie hielt unter
der tapferen Führung ihrer Offiziere, und zwar des Oberleutnants v.
Perbandt, der Leutnants Schwabe, Volkmann, Lampe und Troost, mit
Zähigkeit aus. Da ein Bajonettangriff in diesen Bergen ausgeschlossen
war, blieb nur ein schrittweises Heranschießen an die von dem Feinde
besetzte Wasserstelle übrig. Am Abend des 3. September war die letztere
in unserer Hand. Witbooi entschloß sich daher zur Räumung des Gebirges.
Am Nachmittag des 4. September erschienen gegenüber dem Posten 4 der
südlichen Absperrungslinie die dicken Haufen seines Trosses: Weiber,
Kinder und Viehherden, von allen Seiten durch berittene Bewaffnete
gedeckt. Genau bei dem genannten Posten, als dem Mittelpunkt seiner
Linie, hatte jedoch Oberleutnant v. Burgsdorff das ihm zugesendete
Geschütz aufgestellt. Diese Tatsache rettete den Feldzug. Denn vor
den sechs Gewehren des Postens 4 hätte Witbooi, der noch über 250
Bewaffnete verfügte, schwerlich Halt gemacht. Dagegen konnten seine
Leute den jetzt in die dicken Kolonnen hineinsausenden Granaten nicht
widerstehen, sie flüchteten rückwärts in das Gebirge. Witbooi kam
nunmehr in eine üble Lage, vor sich Burgsdorff mit dem Geschütz,
links rückwärts die nachdrängende Hauptabteilung. Der sonst taktisch
so geschulte Kapitän hatte den Fehler gemacht, auf der Südfront gar
nicht zu erkunden, und war sonach in Unkenntnis über unsere dortige
Absperrungslinie geblieben. Jedoch erwies er sich jetzt wieder sofort
als Herr der Lage. Rasch hatte er eine Gefechtslinie gegen die
Abteilung Burgsdorff gebildet und eine zweite gegen die nachdrängende
Hauptabteilung. Unter dem Schutz dieser beiden Linien sowie auch der
mittlerweile hereinbrechenden Dunkelheit brachte der Kapitän seinen
Troß in annähernder Ordnung wieder in das Gebirge zurück.

Schwere Opfer hatte das Gefecht von Gurus noch gekostet, darunter der
Adjutant der Truppe, Oberleutnant Diestel. Ihn hatte ich mit einer
Proviantkolonne zur Hauptabteilung vorausgesendet mit dem Befehl, mich
dort zu erwarten. In seinem Tatendrange hatte er sich fortgesetzt
freiwillig als Führer der Spitze gemeldet und war dann den ungeheuren
Schwierigkeiten des Geländes zum Opfer gefallen. Angesichts der
steil aufsteigenden Höhen rechts und links hatte er es unterlassen,
sich durch Seitenpatrouillen zu sichern, was jeder, der diese Höhen
gesehen hat, wohl verstehen wird. Zur Überwindung seitwärts mündender
Schluchten bedurfte es eines tagelangen mühsamen Kletterns, und
dann hatte man in der Luftlinie einige hundert Meter zurückgelegt.
Kein Wunder, wenn uns zuweilen Zweifel am Erfolge beschlichen. Die
Hottentotten ihrerseits überwanden diese Bergriesen mit affenartiger
Behendigkeit, womit unsere, noch dazu meist aus Kavallerie bestehende
Truppe nicht wetteifern konnte. Indessen muß ich ihr das Lob
spenden, daß sie sich redlich bemüht hat, es den Hottentotten gleich
zu tun und schließlich mit eiserner Disziplin und Ausdauer der
Geländeschwierigkeiten gleichfalls Herr wurde. Vorliegend machte sich
indessen das Fehlen der Seitenpatrouillen insofern übel bemerkbar, als
die auf den Bergen sitzenden Hottentotten den Oberleutnant Diestel
mit seiner Spitze ruhig durch ihre vordersten Reihen durchmarschieren
ließen und dann wie auf einer Treibjagd niederschießen konnten. Diestel
starb mit fünf seiner Leute. Im Gefecht selbst fiel noch ein sechster
Mann, so daß Gurus sieben Tote gekostet hat. Bei der Leiche des
Oberleutnants Diestel war folgender Brief des Kapitäns Witbooi gefunden
worden:

                                          Gurus, 3. September 1894.

  Mein lieber edler Herr Major Leutwein, hierbei mache ich diese Zeilen
  für Sie und bitte Sie darum, sei doch so gut und drehe doch um, sehen
  Sie denn nicht, daß ich fliehe, ich bin doch nicht so Großes schuldig
  für Sie, so bitte ich Euer Edelen, warum? Laß mich doch stehen und
  drehe um, wenn es Ihnen beliebt; hoffend, daß Euer Edeln dies tun,
  schließe ich mit herzlichen Grüßen. Ich bin Ihr Freund

                                                gez. H. W., Kapitän.

  Laß doch nach diesem Brief kein weiteres unschuldiges Blut fließen.

Da in diesem Brief wieder kein Wort von Unterwerfung stand, nahm ich
keine Notiz von ihm, sondern setzte die Operationen fort.

Nach der Zurückwerfung des Gegners in das Gebirge hatte sich die
Kriegslage insofern eigentümlich gestaltet, als wir aus dem Gebirge
heraus waren, Witbooi dagegen wieder darin. Der Kapitän hatte es
nunmehr in der Hand, einfach nach seiner, von unserer Seite nur schwach
besetzten ehemaligen Stellung zurückzumarschieren und wir konnten
dann von vorn anfangen. Taktisch wäre es daher das Richtige gewesen,
die Truppe in das Gebirge zurückzuführen, um dem Gegner die Nordfront
wieder abzugewinnen. Doch war hierzu die Truppe zu erschöpft; aber
auch Witbooi war so wenig wir wir imstande, irgend etwas Ernstliches
zu unternehmen. Beide Teile brachten daher die Nacht vom 4. zum 5.
September, die Truppe bereits am südlichen Gebirgsrande, in total
erschöpftem Zustande zu. Nachdem dann am Morgen des 5. September noch
ein Ausfall von etwa 50 der anscheinend noch frischesten Witbooireiter
aus dem Gebirge zurückgewiesen war, führte ich die Truppe nach dem
Posten 3 der Südabsperrungslinie, wo der vorausgesandte Proviant
aufgestapelt war, und ließ ihr dort eine zweitägige Ruhepause. Schwere
Sorge beherrschte uns aber, da noch ein größerer Provianttransport
durch das Gebirge im Anmarsch war. Man sieht zumeist im Kriege nur
seine eigenen Schwierigkeiten, diejenigen des Gegners aber nicht, und
ist daher geneigt, den letzteren zu überschätzen. Denn Witbooi konnte
dem Provianttransport nicht mehr gefährlich werden. Er hatte sich nach
dem Zurückwerfen in das Gebirge 2 bis 3 Tage fast ohne Wasser behelfen
müssen. v. Burgsdorff hatte von den noch im Gebirgsrande liegenden
Wasserstellen die ergiebigste durch vier Mann besetzen lassen, die sie
unter der tapferen Führung des Reiters Schüle gegen die anstürmenden
Hottentotten erfolgreich verteidigten. Der führende Unteroffizier
hatte dagegen bei der Annäherung der Hottentotten den Kopf verloren
und den Posten verlassen, angeblich »um Verstärkung zu holen«, und war
unterwegs erschossen worden.

Erst am 7. September waren die Witboois wieder bewegungsfähig. Sie
zogen sich tiefer in das Gebirge nach der Wasserstelle Tsams zurück,
wo wir sie wieder treffen werden. Eine an diesem Tage vorgenommene
gewaltsame Erkundung am Südfuße des Gebirges entlang hatte ergeben,
daß nur noch einige erschöpfte Weiber und Kinder sich außerhalb des
Gebirges befanden, der waffenfähige Teil des Gegners dagegen in diesem
verschwunden war.

Die von ihrem Zug nach Westen zurückgerufene 3. Kompagnie war
inzwischen, wieder auf eigene Initiative, diesmal aber einem unterwegs
befindlichen Befehle vorauseilend, über das Gebirge und das Hauptlager
direkt nach der Südfront marschiert, wo sie am 5. vormittags eintraf.
Nach einem Ruhetage sandte ich sie, weil noch verhältnismäßig am
frischesten, über das Hauptlager in das Gebirge zurück mit dem Befehl,
wieder von Norden her Fühlung mit dem Feinde zu gewinnen, im übrigen
aber sich defensiv zu verhalten. Die neue Stellung wie die Verfassung
des Feindes war dagegen durch ein einfaches Mittel erkundet worden.
Der Gefreite Melchior ritt, mit einer weißen Fahne und irgend einem
mündlichen Auftrag für den Kapitän ausgestattet, in das Gebirge und
fand überall zersprengte Hottentotten. Aus Gesprächen mit diesen erfuhr
er die neue Stellung Witboois.

Nunmehr folgte ich am 9. September mit der 1. und 3. Kompagnie der
vorausgesandten 2. Kompagnie, so daß am 11. September die ganze
verfügbare Truppe, mit dichter Fühlung am Feinde, vor der neuen
Stellung Witboois bei Tsams vereinigt war. Auf dem Marsche dorthin
traf mich eine Botschaft des Kapitäns, in der dieser zum erstenmal ein
ernstliches Unterwerfungsangebot machte. Nunmehr trat die wichtige
Entscheidung über die Frage an mich heran, ob ich den Krieg bis zur
Vernichtung Witboois fortsetzen oder dem letzteren eine goldene Brücke
bauen und ihn für uns zu gewinnen suchen sollte. Ich entschloß mich zu
letzterem und habe diesen Entschluß in einem unter dem 14. November an
meine vorgesetzte Behörde erstatteten Bericht, wie folgt, begründet:

»Wenn ich Witbooi in seiner derzeitigen ungünstigen Stellung bei
Tsams angriff, so hätte er zweifellos eine weitere Niederlage
erlitten. Daß es dabei gelingen würde, den Führer selbst zu fangen
oder sonst unschädlich zu machen, schien mir mit Sicherheit aber
nicht zu erwarten. Gelingt es Witbooi, mit nur 30 bis 40 Reitern, die
sich unschwer einzeln bei Nacht zwischen unseren Absperrungsposten
durchschleichen können, zu entkommen, so ist mit dem Siege, der gewiß
weitere Opfer kosten wird, nichts erreicht. Mit den zurückgelassenen
Weibern und Kindern können auch wir nichts anfangen. Wir müssen
sie laufen lassen und ihnen vielleicht, wollen wir sie nicht dem
Hungertode preisgeben, sogar das wenige Vieh belassen.[15] Witbooi
dagegen, der dann nichts mehr zu verlieren hat, wird seine Leute
vollständig zu einer schwer faßbaren Räuberbande ausbilden, welche
allmählich wieder durch Zulauf verstärkt werden wird. Uns bliebe dann
nur ein fernerer opfervoller Kampf in Aussicht. Und daß Witbooi bei
dem Angriff entkommen wird, ist nahezu als sicher anzunehmen. Witbooi
ist beim Vorgehen zum Gefecht stets der Letzte, beim Rückzuge dagegen
stets der Erste. Es liegt immer in seiner Hand, uns in dem schwer
zugängigen Gelände mit wenigen seiner Leute stundenlang aufzuhalten,
sich selbst mit seiner näheren Umgebung in unzugängliche Schlupfwinkel
zurückzuziehen, um dann bei Nacht in der oben angedeuteten Weise
zu entfliehen. Wenn daher Witbooi die ernste Absicht hat, sich der
deutschen Regierung zu unterwerfen, so ist es nützlich, auf sein
Anerbieten einzugehen und seinen Einfluß nutzbar zu machen, um seine
bis jetzt lediglich an Jagd, Krieg und Raub gewöhnten Leute zur
Friedensarbeit zu erziehen.«

Dieser langen Rede kurzer Sinn ist einfach, daß die vorhandenen Kräfte
nicht zu einem Vernichtungsschlag gegen Witbooi gereicht haben. Diese
Wahrnehmung habe ich aber erst während des Krieges selbst machen
können, und nun mußte ich mit ihr rechnen.[16] Die Absperrungslinie war
zu dünn, und die jetzt vereinigten drei Kompagnien waren jede nur noch
einen Offizier und etwa 40 Gewehre stark. Den Rest hatten Strapazen und
Gefechtsverluste -- diese 27 vH. der Truppenstärke -- verschlungen.

Witbooi hat in der Folgezeit zehn Jahre lang sein Wort treu gehalten
und so die ihm -- notgedrungen -- gewährte Milde gelohnt. Wie
gerechtfertigt dagegen die Besorgnis gewesen war, es würde uns doch
nicht gelingen, den Kapitän auf Gnade und Ungnade zu fassen, das
haben wir dann elf Jahre später, 1905, gesehen. Und ein allgemeiner
Guerillakrieg im Namalande, mit dem wir hätten rechnen müssen, würde
für uns damals noch viel schwieriger geworden sein als heute. Das
Land war uns noch ganz unbekannt, landeskundige Führer waren, wie ich
bereits die Erfahrung gemacht hatte, fast nicht zu finden, und die
Nachschubverhältnisse noch schlimmer wie jetzt.

Es war nur naturgemäß, wenn dieser Friedensschluß in der Heimat
geteilte Aufnahme fand. Denn für die Schwierigkeiten und Gefahren eines
Hottentottenkrieges konnte man dort keine richtige Schätzung haben,
so daß die Gründe für mein Handeln nicht verstanden worden sind. Am
meisten beanstandet wurde der § 7 des Vertrages mit Witbooi, der dem
letzteren Waffen und Munition beließ, sogar auch die neuen deutschen
Gewehre, die während des Kriegs in seine Hände gefallen waren. Indessen
war deren spätere Rückgabe vorgesehen; sie erfolgte auch nach fünf
Monaten anstandslos, nachdem der Kapitän Vertrauen zu uns gefaßt hatte.
Beim Friedensschluß fehlte dieses Vertrauen noch, dessen Erwachen
mußte daher erst abgewartet werden. Auch hat der Kapitän etwa ein Jahr
später, d. i. am 16. November 1895, einen Zusatzartikel zu seinem
Schutzvertrag abgeschlossen, dessen Wortlaut folgender ist:

  _Zusatz zu dem zwischen dem Kaiserlichen Landeshauptmann Herrn Major
  Leutwein und dem Kapitän Hendrik Witbooi am 15. September 1894
  abgeschlossenen Schutzvertrage._

  Um deutlich und öffentlich zu zeigen, wie fest der Kapitän Witbooi
  auf den Bedingungen steht, die der Schutzvertrag Seiner Majestät
  des Deutschen Kaisers Wilhelm II. mit ihm am 15. September 1894
  geschlossen hat, um ferner zu beweisen, wie der Kapitän Witbooi
  sich mit ganzem Herzen der deutschen Sache zu ergeben bemüht und
  schließlich, um den vielen Mißtrauen erregenden Gerüchten, die
  fortgesetzt durch das Land laufen, ein für allemal einen festen
  Damm entgegenzusetzen, haben der Kaiserliche Landeshauptmann Herr
  Major Leutwein und der Kapitän Hendrik Witbooi dem obenerwähnten
  Schutzvertrag folgenden Artikel hinzugefügt:

                          _Zusatzartikel_ (9).

  Der Kapitän Hendrik Witbooi verspricht für sich und seine Nachfolger
  Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und der Regierung Desselben,
  gegen alle äußeren und inneren Feinde des deutschen Schutzgebietes
  auf den Ruf des von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser
  eingesetzten Landeshauptmanns hin mit allen waffenfähigen Männern
  unbedingt und unverzüglich Heeresfolge zu leisten.

  Die dieses heilige Versprechen betreffenden Einzelheiten, als da
  sind: jährliche Angaben über die Zahl der waffenfähigen Männer, ihre
  Bewaffnung usw., setzt ein zwischen dem Kapitän Witbooi und dem
  Distriktschef von Gibeon besonders aufzusetzender Vertrag fest.

  Gibeon, den 16. November 1895.

                        (Folgen Unterschriften.)

Dieses Waffenbündnis hat der Kapitän bis zum Aufstande 1904 treu
gehalten.

Daß es leicht gewesen sei, Witbooi auch nur zu diesem für ihn
vorteilhaften Frieden zu bewegen, kann ich dabei nicht einmal
behaupten. Ihm graute vor dem Wort »Unterwerfung«, das er hinter dem
Vertrage witterte. Bei der ersten persönlichen Verhandlung mit Witbooi
über den Vertragsabschluß, die in seinem Lager gepflogen wurde, fand
ich den Kapitän wieder derart hartnäckig, daß ich bereits Vorkehrungen
zu einem erneuten Angriff auf den 16. Sept. 1894 traf. Hauptmann v.
Sack erhielt als ältester Offizier den Befehl, das Gelände für einen
solchen zu erkunden; ebenso bereitete ich auch die Truppe in einer
Ansprache auf Fortsetzung des Krieges vor. Über die zur Verfügung
stehende Truppenmacht habe ich bereits gesprochen. Die noch vorhandenen
Offiziere, zugleich Kompagnieführer, waren Leutnant Volkmann bei der
1., Hauptmann v. Sack bei der 2., Leutnant Troost bei der 3. Kompagnie;
dazu Unterroßarzt Rickmann als Offizierdiensttuer. Assistenzarzt
~Dr.~ Schöpwinkel war im Lager vor der Naukluft bei den Verwundeten
zurückgeblieben. Von den übrigen Offizieren waren Oberleutnant
Diestel gefallen, Hauptmann v. Estorff verwundet, Oberleutnant v.
Perbandt infolge der Strapazen erkrankt, dem Leutnant Schwabe war die
Sicherung der rückwärtigen Verbindungslinie durch das Gebirge bis zum
Hauptlager übertragen, Leutnant Lampe endlich an Stelle des gefallenen
Oberleutnants Diestel als Adjutant zum Stabe übergetreten.

Als ich jedoch am 15. vormittags in das feindliche Lager kam, erwartete
mich Witbooi inmitten seiner Großleute in einer Haltung, die mir sofort
den Eindruck erweckte, als ob seine gestrige Hartnäckigkeit wieder
verschwunden wäre. Auf meine Annäherung stand der Kapitän auf und
ging mit den Worten auf mich zu: »Ich werde mich unterwerfen«. Der
Vertrag wurde sofort aufgesetzt und vom Kapitän und seinen Großleuten
unterschrieben, worauf ich ihn in Gedanken, ohne zu unterschreiben,
in die Tasche steckte. Der Kapitän sah dem mit Mißtrauen zu und bat
mich, vor seinen Augen auch noch zu unterschreiben. Die unvermutete
Nachgiebigkeit des Kapitäns lag fraglos an der geschwundenen Kriegslust
seiner Leute, der sogar seine festgewurzelte Autorität nicht hatte
widerstehen können, in Verbindung mit den milden Bedingungen, die ich
ihm bereits am 14. abends in Umrissen mitgeteilt hatte.

Noch einige Tage blieb die Truppe behufs Regelung von Einzelheiten im
Lager vor der Naukluft und trat dann in drei Kolonnen den Rückmarsch
über Rehoboth nach Windhuk an. Nur der zum Stationschef von Gibeon
ernannte Oberleutnant v. Burgsdorff blieb mit 30 Reitern im Hauptlager
zurück, um die aus dem Gebirge heraustretenden Witboois zu empfangen
und ihren Abmarsch nach Gibeon, ihrem ausbedungenen künftigen Wohnsitz,
zu regeln.

Der Truppe wurde indes in Windhuk wieder keine Ruhe gegönnt, denn
bereits hatten sich im Osten und im Norden des Schutzgebietes die
Vorboten weiterer ernster Ereignisse gezeigt. Bei der neugegründeten
Station Aais war es zu einem Zusammenstoß der Stationsmannschaft mit
den Khauas-Hottentotten gekommen, bei dem drei Hottentotten gefallen
waren, die Station aber ihren gesamten Viehbestand verloren hatte. In
Omaruru war seitens der Hereros ein Engländer ermordet worden, und im
Süden waren Mißhelligkeiten zwischen der Station Keetmanshoop und der
Bevölkerung entstanden.

Nach Aais entsandte ich zunächst den Oberleutnant v. Heydebreck mit
60 Reitern und einem Geschütz, um vorläufig die Khauas in Schach zu
halten. Nach Omaruru wendete ich mich selbst, und es erfolgte nunmehr:


Die Aufrichtung der tatsächlichen Schutzherrschaft im Hererolande.

Bereits oben habe ich erwähnt, wie in der Pause, die der Witbooikrieg
gelassen hatte, in Verfolg eines Streites zwischen dem Oberhäuptling
Samuel und einem seiner Unterhäuptlinge sich erstmals Gelegenheit bot,
auch in die Verhältnisse des Hererolandes einzugreifen. In Okahandja
residierte neben dem Oberhäuptling der reiche und einflußreiche alte
Riarua, früher erster Berater des Oberhäuptlings Kamaherero und
zugleich dessen Feldhauptmann. Dieser konnte sich nicht darein finden,
daß jetzt ein junger Oberhäuptling sein Herr sein und er selbst keinen
Einfluß mehr besitzen sollte. Er machte daher dem neuen Oberhäuptling
Samuel das Leben so sauer, daß letzterer schließlich Okahandja verließ
und sich eine Stunde davon in Osona festsetzte. Dies teilte mir
Samuel mit dem Bemerken mit, er sei in Okahandja seines Lebens nicht
mehr sicher. Eine derart günstige Gelegenheit zum Eingreifen in die
Hereroangelegenheiten war sobald nicht wieder zu erwarten. Ich stellte
daher dem Oberhäuptling meine Unterstützung in Aussicht und wies ihn
an, bis zu meinem Eintreffen nichts Feindliches zu unternehmen.

Groß und gewichtig war die Macht nicht, welche die Truppe damals in die
Wagschale zu werfen hatte. Sie war erst vor 14 Tagen von dem ersten
langen Kriegszuge in das Namaland zurückgekommen, abgerissen, schlecht
beritten und nach Abgabe der Stationsbesatzungen im Namalande gewaltig
zusammengeschmolzen. Mühsam wurden ein Offizier (Leutnant Troost), 40
Reiter und ein Geschütz aufgebracht, mit denen ich mich am 23. Juni
nach Okahandja in Marsch setzte. Glücklicherweise aber ergänzte der
damals noch große Respekt der Eingeborenen vor dem Geschütz, was der
Truppe an Stärke abging. Neben dem Hererolager wurde in Osona spät
abends das unsere aufgeschlagen. Den andern Tag, am 24. Juni, fand
Zusammenkunft mit dem Oberhäuptling statt, den ich trotz hochgezogener
deutscher Flagge recht niedergeschlagen fand. Auf Nachmittag 3 Uhr
wurde ein Zusammentreffen der beiden Gegner in dem deutschen Lager,
als neutralem Boden, verabredet. Wer aber nicht kam, war Riarua, der
sich mit der üblichen Krankmeldung entschuldigte. Mein sofortiges
eigenes Erscheinen vor dessen Wohnung in Okahandja noch an demselben
Tage vermochte zunächst hieran nichts zu ändern. Der Alte war vielmehr
jetzt ganz verschwunden. Auf dem Rückwege zum Lager begegnete ich
indessen seinem Sohne, dem heute vielfach genannten Assa Riarua.
Einige aufklärende Worte an diesen genügten, um den Vater Riarua zur
freiwilligen Gestellung bei mir noch an demselben Abend zu bewegen.
Dann fand am 25. Juni im Hause des Missionars ein Zusammentreffen
der beiden Feinde mit schließlicher feierlicher Versöhnung statt.
Während der Besprechung war auf Antrag des Oberhäuptlings Riarua um
seine Waffen und Munition erleichtert worden. Eine Abteilung, gemischt
aus Deutschen und Hereros, holte sie in dessen Hause ab. Samuel nahm
dann den ihm nahegelegten Antrag, zu seinem Schutze um eine deutsche
Garnison in Okahandja zu bitten, mit Freuden auf. Die Station wurde
vorläufig in dem Hause der Firma »Wecke & Voigts« untergebracht und
an ihre Spitze der Leutnant Eggers gestellt. An seine Stelle trat in
Swakopmund der mit dem neuen Transport kommende Leutnant v. Erckert,
derselbe, der später auf dem Ritt zur Naukluft ein bedauerliches
Ende durch Verdursten gefunden hat. Damit war der Hauptplatz des
Hererolandes in die tatsächliche Machtsphäre der Schutzherrschaft
eingezogen. Wenn auch der Oberhäuptling selbst wenig Macht besaß, so
mußte doch ein etwaiger aufständischer Unterhäuptling mit ihm rechnen
und dessen direkte Anhänger stets auf unsere Seite bringen.

[Illustration: Station Okahandja.]

Bei dieser Gelegenheit lernte ich auch den Unterhäuptling Nikodemus
kennen, den Thronprätendenten im Hererolande, zugleich Stiefsohn des
alten Riarua. Er suchte behufs Stärkung seiner Erbansprüche jetzt
gleichfalls Anlehnung an die deutsche Regierung. Da ein solcher Keim
der Zwietracht unter den Hereros für uns von Nutzen sein konnte,
behandelte ich die Sache dilatorisch und vertröstete auf die Zukunft.
Einen Antrag Samuels, mit ihm zusammen gegen seinen anderen erbitterten
Feind, den Unterhäuptling Tjetjo, zu marschieren, lehnte ich dagegen
für jetzt ab; hatten wir doch vorläufig noch genug mit Witbooi zu tun.

Einschaltend will ich hier bemerken, daß die zuweilen als Vorwurf
erhobene Behauptung, die deutsche Regierung hätte den Oberhäuptling
Samuel als solchen eingesetzt, nicht richtig ist. Letzterer war als
Sohn des verstorbenen Oberhäuptlings Kamaherero, über die Proteste
der nächstberechtigten Agnaten Tjetjo und Nikodemus hinweg, seitens
der Großleute in Okahandja gewählt worden. Mein Vorgänger nahm die
gegebene Tatsache einfach hin.[17] Ich selbst betrat den gleichen Weg,
ohne jedoch die Nebenbuhler Samuels uns direkt zu verfeinden. Von den
letzteren ist jedoch der eine, Nikodemus, später mit Gewalt in sein
Verderben gerannt.

Diesem Zwischenfall folgte der bereits geschilderte Entscheidungskampf
gegen Witbooi und letzterem dann im November 1904 mein Besuch bei dem
nächstmächtigsten Häuptling der Hereros, Manasse in Omaruru. Dieser
Besuch, zuerst friedlich gedacht, nahm jedoch infolge der Ermordung
eines Engländers im Gebiet des Häuptlings Manasse einen kriegerischen
Charakter an. Der Engländer hatte seinerseits einen Eingeborenen
ermordet. Da damals eine Vertretung der deutschen Regierungsgewalt
in Omaruru noch nicht vorhanden war, wollte Manasse das Strafgericht
selbst in die Hände nehmen und den Täter verhaften lassen. Den
Befehl dazu überschritten jedoch die Abgesandten des Häuptlings und
schossen den Weißen tot. Der Häuptling, einer der intelligentesten
des Schutzgebietes, verhehlte sich nicht, daß dies einen Kriegsfall
bedeuten könnte und traf seine Gegenmaßnahmen. Zeitweilig sollen in
Omaruru bis zu 800 Bewaffnete versammelt gewesen sein. Dazwischen
sandte mir jedoch der Häuptling Botschaft auf Botschaft, daß er
glücklich wäre, wenn die Sache friedlich erledigt werden könnte. Unsere
Truppenmacht bestand aus 100 Mann und 1 Geschütz, jedoch moralisch und
materiell verstärkt durch die Teilnahme des Oberhäuptlings Samuel,
dessen Interesse zur Sache ich durch die Aufforderung, jetzt auch in
Omaruru seine Würde als Oberhäuptling zur Geltung zu bringen, gewonnen
hatte. Dieser Verlockung konnte er nicht widerstehen, umsoweniger,
als Manasse ihn niemals anerkannt hatte und ein vor mehreren Jahren
gemachter Versuch Samuels, diesen gewaltsam hierzu zu zwingen,
mißglückt war. Auch der Häuptling Zacharias von Otjimbingwe schloß sich
dem Zuge an. Am 26. November 1894 traf die Truppe, von Otjimbingwe
kommend, in Omaruru ein. Die Macht Manasses hatte sich, wohl aus
Proviantmangel, größtenteils wieder verlaufen, so daß bei unserer
Ankunft nur noch 200 bis 300 Bewaffnete vorhanden waren. Doch auch
diese leisteten keinen Widerstand. Manasse hatte die Mörder bereits
festgesetzt, so daß der als Kaiserlicher Richter mitgekommene Assessor
v. Lindequist die Untersuchung sofort beginnen konnte. Derjenige
Herero, der den tödlichen Schuß abgegeben hatte, wurde zum Tode und der
Führer der Abteilung, ein Neffe Manasses, zu drei Monaten Gefängnis
verurteilt. Sowohl Assessor v. Lindequist wie ich hatten das Gefühl,
als ob der zum Tode Verurteilte, ein Mann niederen Standes, aus Achtung
vor dem Höhergeborenen dessen Schuld mit auf sich genommen hätte.
Eine Veranlassung, dieser Sache auf den Grund zu gehen und so den
Kapitän unnötig zu verstimmen, hatten wir jedoch nicht. Der verurteilte
»kleine Mann« erlitt den Tod, und der verurteilte »große Mann« ging als
Gefangener nach Windhuk.

[Illustration: Omaruru.]

Wichtiger war es, die üble Lage des Kapitäns politisch auszunutzen.
Etwa einen Tagemarsch unterhalb Omaruru liegt an dem gleichnamigen
Flusse eine Bergdamaraniederlassung namens Okombahe. Diese, erklärte
ich, müsse die deutsche Regierung wegen der dort vorhandenen
Arbeitskräfte haben. Der Kapitän, zuerst überrascht, daß ich von dieser
Niederlassung überhaupt Kenntnis hätte,[18] gab schließlich wohl oder
übel nach, er trat den Platz an die deutsche Regierung ab. Okombahe,
bis zum heutigen Tage direkt unter der Regierung stehend, ist auch
während des gegenwärtigen Aufstandes treu geblieben. Als Gegenleistung
für seine Befreiung von den Hereros mußte der Werftkapitän Cornelius in
wechselndem Turnus, seiner Bevölkerungszahl entsprechend, Arbeitskräfte
stellen. Die Kaffern von Okombahe sind meist Christen, da sich dort
eine Station der Rheinischen Mission befindet.

Ferner wurde die Gelegenheit benutzt, um auch Omaruru mit einer
Garnison zu versehen. Es blieben dort unter dem Oberleutnant Volkmann
26 Mann und 1 Geschütz. Schließlich wurden zwischen den drei anwesenden
Häuptlingen die Grenzen geregelt. Zweifelhafte Grenzbestimmungen, um
den Wetteifer der Häuptlinge um die Gunst der deutschen Regierung wach
zu erhalten, blieben jedoch noch genug übrig. Die Frage einer etwaigen
Unterstellung Manasses unter den Oberhäuptling Samuel wurde dagegen von
mir wohlweislich nicht mehr berührt.

Am 30. November wurde der Abmarsch nach Windhuk über Okahandja
angetreten. An letztgenanntem Platze wurde nach zweitägigen
Verhandlungen mit den Hereros deren Südgrenze gegen das Kronland
bis an den Weißen Nosob zurückgeschoben. Diesen für die Hereros
schwerwiegenden Vertrag unterschrieb Samuel, wie immer, leicht und
vergnügt, mit ernstem Bedenken aber seine Großleute, an der Spitze Assa
Riarua.

Die Hereros innerhalb ihrer Grenzen zu halten, war eine der
schwierigsten Aufgaben der deutschen Regierung. Wir hatten uns
gleichsam als Puffer zwischen sie und die Hottentotten eingeschoben,
nachdem die Niederwerfung Witboois sowie die spätere Vertreibung der
Khauas-Hottentotten uns ein stattliches Kronland östlich Windhuk über
den Weißen und Schwarzen Nosob bis an die englische Grenze verschafft
hatte. Das ehemalige Jan Jonker-Gebiet zwischen Swakop und Kuiseb
westlich Windhuk gehörte der Kolonialgesellschaft für Südwestafrika,
dies mußte mithin seitens der Regierung gleichfalls geschützt werden.
Durch uns befreit von dem Alp, den Witbooi mit seinen fortgesetzten
Raubzügen über den Hereros hatte lasten lassen, überschwemmten
diese nunmehr ihrerseits die Grenzen. Hatten sie damit früher die
Hottentotten belästigt, so traf dieses Schicksal jetzt uns, und gerade
während der eben geschilderten Wirren in Omaruru waren die Hereros in
Unzahl aus dem Süden ihres Gebiets herübergezogen, so daß es beinahe
zu einem bewaffneten Zusammenstoß mit der in Windhuk zurückgebliebenen
kleinen Garnison gekommen wäre. Die Festsetzung einer Südgrenze war
daher dringend nötig, es fragte sich jetzt nur, ob die Hereros diese
respektieren würden.

Nach kurzem Aufenthalt in Windhuk ging es am 21. Dezember gegen die
Khauas-Hottentotten vor. Diese Gelegenheit des Durchmarsches einer
Truppenabteilung unter meiner Führung wurde benutzt, um verschiedene
über die Grenze gedrungene Hererowerften zurückzuweisen. Am 31.
Dezember fand das Eintreffen in Aais und die Vereinigung mit der
dorthin vorausgesandten Abteilung des Oberleutnants v. Heydebreck
statt, so daß dort nunmehr etwa 100 Gewehre und zwei Geschütze zur
Verfügung standen. Die 2. Kompagnie unter Hauptmann v. Sack war als
zweite Kolonne über Hoachanas an den unteren Nosob entsendet, um den
Khauas den Weg zu ihren Stammesgenossen im Süden zu verlegen, mithin
wieder eine Trennung; aber es war die letzte, die ich angeordnet habe.
Denn viele Tage lang war ich ohne Nachricht von der 2. Kompagnie und
hatte bezüglich ihres Schicksals schwere Sorgen auszustehen. Als dann
endlich die beiden Abteilungen Fühlung miteinander bekamen, wäre
es noch beinahe zum Gefecht zwischen ihnen gekommen, da sie sich
gegenseitig für Hottentotten gehalten hatten.


Abermals ins Namaland.

Der Abmarsch der in Aais versammelten Abteilung fand am 2. Januar
1895 statt; am 5. abends Ankunft in Hoagousgeis, der ergiebigsten
Wasserstelle am unteren Nosob. Die Khauas hatten sich an der letzten
für größere Abteilungen brauchbaren Wasserstelle an dem genannten Fluß,
in Arahoab, festgesetzt. Im übrigen sah es mit den Wasserverhältnissen
bei dem jetzt mangelhaften Regenjahr recht bedenklich aus. In
Hoagousgeis wurde Halt gemacht, um Nachrichten von der 2. Kompagnie
abzuwarten. Diese kam trotz aller ausgesandten Boten erst vier
Tage später, am 9., zugleich mit der Meldung, daß eine Patrouille
der Station Hoachanas mit einer Abteilung Khauas zusammengestoßen
sei und hierbei zwei Tote gehabt hätte. Ferner verlautete, die
Khauas-Hottentotten hätten auf die Nachricht von dem Anmarsch
der Truppe aus Aais ihre Stellung bei Arahoab geräumt und seien
querfeldein gegen Gochas gezogen. Dies war die für uns ungünstigste
Richtung, da sie den aufrührerischen Stamm zu den unzuverlässigen
Franzmann-Hottentotten und in die Nähe der eben erst unterworfenen
Witboois führte. Nachdem eine stärkere Patrouille unter Leutnant
Troost den erfolgten Abmarsch der Khauas bestätigt hatte, trat ich am
15. Januar den Abmarsch von Hoagousgeis direkt über Oamsib und Gungab
nach Gochas an. Die mittlerweile gleichfalls im Nosobtal in der Nähe
Arahoabs eingetroffene 2. Kompagnie erhielt Befehl, auf demselben Weg
zu folgen. Diese Art Trennung, nämlich Zerlegung in _hinter_einander
marschierenden Staffeln, ist die einzige, die ich seitdem in Afrika
vorgenommen habe. Zu ihr zwingen zuweilen die Wasserverhältnisse. Sie
ist indessen taktisch ungefährlich, da bei einer etwa eintretenden
schwierigen Lage die vordere Staffel nur einfach Halt zu machen und das
Aufschließen der hinteren abzuwarten braucht.

Der Kriegsschauplatz hatte sich mithin nach Gochas verzogen, wo
inzwischen sich mancherlei Wichtiges ereignet hatte. Der etwa seit
vier Wochen in Gibeon ansässige Kapitän Witbooi hatte sich als über
die Kriegsereignisse stets genau orientiert erwiesen und über sie auch
seinen Stationschef v. Burgsdorff auf dem laufenden erhalten. So auch
jetzt in bezug auf den Marsch der Khauas-Hottentotten nach Gochas,
zugleich unter freiwilligem Hilfsangebot. Oberleutnant v. Burgsdorff
nahm zu zehn seiner Soldaten zehn Witboois und eilte mit diesen nach
Gochas. Das Erscheinen der zehn weißen Hüte auf unserer Seite brachte
auch dem Kapitän von Gochas zum Bewußtsein, auf welche Seite er gehöre.
Damit war den Khauas-Hottentotten der Boden zum ferneren Widerstande
entzogen. Als einem auf Posten ziehenden weißen Reiter seitens des
Gegners das Pferd unter dem Leibe erschossen, mit einem zweiten Schuß
der Karabiner zerschmettert worden war, ritt Simon Cooper persönlich in
das Lager der Khauas-Hottentotten, verbat sich das Schießen in seinem
Lande und erwirkte Schadenersatz.

Erfreulich zeigte sich ferner bei den Offizieren der Truppe das Streben
nach einheitlichem Zusammenwirken sowie das Drängen nach dem Orte der
Gefahr. Des lobenswerten Eingreifens des Oberleutnants v. Burgsdorff
habe ich schon gedacht. Hauptmann v. Estorff, welcher zur Heilung
seiner im Witbooifeldzuge erhaltenen Wunde auf dem Wege nach der
Heimat war, kehrte in Kapstadt um und eilte über Lüderitzbucht nach
Gochas. In Gibeon gab ihm Kapitän Witbooi einige Reiter zum Schutze
mit. Leutnant Eggers, der mit 30 Reitern als Verstärkung von Windhuk
über Hoachanas nach dem Nosobtal im Anmarsch war, schwenkte auf die
Nachricht von dem Marsch der Khauas nach Gochas sofort ab und wandte
sich gleichfalls nach letztgenanntem Orte. Das Verdienst dafür, daß
den Leutnant Eggers diese Nachricht rechtzeitig traf, fällt dem Reiter
Schüle der Truppe zu, demselben, der als Verteidiger einer Wasserstelle
gegen die Witboois bereits rühmlich genannt ist. Er hatte den Auftrag,
in Begleitung einiger von Simon Cooper gestellter Reiter die Meldung
von den Ereignissen in Gochas nach dem Nosobtal zu bringen und den
klugen Gedanken, in Gungab, einem Hauptknotenpunkt zwischen dem Nosob-
und dem Auobtal, sichtbar angebracht, eine Meldung zurückzulassen. Die
letztere schilderte in anschaulicher Weise das Eintreffen der Khauas,
etwa 120 Hinterlader stark, in Gochas und wie »sein Leutnant« sich
dadurch in höchster Gefahr befände. Diese Meldung versah Leutnant
Eggers, nachdem er sie gelesen, mit seinem Visum und steckte sie
wieder an ihren Platz. Dort fand auch ich sie, und war damit über
die Lage aufs vortrefflichste orientiert. Während so die Truppe
Windhuk mit zwei Offizieren und etwa 100 Reitern verlassen hatte,
hatten sich schließlich in Gochas sechs Offiziere und etwa 180 Reiter
zusammengefunden.

Am 22. Januar 1895 erfolgte der Einmarsch in Gochas. Dies veranlaßte
die in der Nähe des Platzes lagernden Khauas zum eiligen Abmarsch, und
-- was recht merkwürdig war -- Simon Cooper mit seinen Leuten schloß
sich ihnen sofort an. Die Ursache hierzu war das ewig böse Gewissen
des Kapitäns, obwohl er zu einem solchen gerade jetzt gar keine
Veranlassung hatte. Samuel Isaak, der anwesende Feldherr der Witboois,
hemmte schließlich diese allgemeine Flucht. Das Erscheinen zweier
flüchtiger Stämme in dem kaum beruhigten Namalande konnte damals von
unheilvollen Folgen sein. Dies umsomehr, als bei dem Zusammenstoße in
Aais, der den Anlaß zur Eröffnung der Feindseligkeiten gegeben hatte,
äußerlich ein gutes Teil Unrecht auf unserer Seite gewesen war.

Aus diesem Grunde betrat ich den von den Kapitänen Witbooi und Simon
Cooper vorbereiteten Boden des friedlichen Ausgleichs und begnügte mich
mit Rückgabe des geraubten Viehs und der erbeuteten Gewehre seitens der
Khauas. Ferner wurde der Stamm seines Landes für verlustig erklärt,
zur Ansiedlung im Witbooigebiet gezwungen und der Oberaufsicht des
Kapitäns Witbooi unterstellt. Dieser war nach meinem Eintreffen in
Gochas an der Spitze von 70 Reitern persönlich nach dort gekommen
und nahm sich der Durchführung der getroffenen Abmachungen auf das
eifrigste an. Nur eine Bedingung konnte er, wie ich hier vorgreifend
bemerken will, dauernd nicht durchführen, nämlich die zwangsweise
Ansiedlung der Khauas in seinem Gebiete. Nach wenigen Monaten war der
ganze Stamm geflüchtet und wieder in seinen alten Raub- und Jagdgründen
am Nosob aufgetaucht, wo wir ihm ein Jahr später nochmals begegnen
werden, aber dann zum letzten Male. Der nominelle Kapitän der Khauas,
Manasse in Bersaba, hatte -- von Witbooi beinahe mit Gewalt hergeholt
-- sich bei dieser Regelung der Verhältnisse seines Stammes ziemlich
passiv verhalten. Er verschwand nachher wieder in Bersaba, um nicht
wieder zum Vorschein zu kommen. Der bisherige stellvertretende Kapitän
der Khauas, Eduard Lambert, nahm dann den Titel Kapitän an.

Kaum dieser Sorge ledig, drängte sich mir jetzt eine andere, sehr
viel schwerere auf. Eilboten der Station Aais brachten die Meldung,
der Assessor v. Lindequist, der gemeinsam mit den Abgesandten des
Oberhäuptlings Samuel die neue Südgrenze des Hererolandes hatte
abreiten sollen, sei zugleich mit seinen sechs weißen Begleitern von
aufsässigen Hereros gefangen gesetzt. Seine seitens des Oberhäuptlings
mitgegebenen Hererobegleiter seien gleichfalls gefangen, aber nicht
festgebunden, wie die Weißen. Diese Meldung ließ an schwerwiegender
Bedeutung nichts zu wünschen übrig, denn in Verbindung mit den bald
darauf eintreffenden nicht minder bedrohlichen Nachrichten aus dem
Namalande stellte sie nicht mehr und nicht weniger in Aussicht als
einen Krieg nach zwei Fronten. Einem solchen hatten wir 180 Mann mit
4 Geschützen entgegenzusetzen. Für jetzt blieb nichts anderes übrig,
als Zerlegung dieser schwachen Truppe in zwei gleich starke Teile, von
denen der eine unter Hauptmann v. Estorff nach dem Norden, der andere
unter mir nach dem Süden abrückte. Witbooi sollte behufs Unterbringung
der Khauas in Gochas bleiben. Die erwähnten bedenklichen Meldungen aus
dem Namalande hatten folgendes besagt:

1. Eine Patrouille sei von den Feldschuhträgern überfallen, ein Reiter
erschossen und einer verwundet worden.

2. Keetmanshoop sei von den Feldschuhträgern belagert, der auf
Patrouille befindliche Distriktschef Oberleutnant Bethe mit 10 Reitern
von den Bondelzwarts erschossen worden.

Auch diese beiden Meldungen trugen den Stempel sicherster
Glaubwürdigkeit. Und doch erwies sich von ihnen, wie auch von der
erwähnten Nachricht aus dem Hererolande, mithin von drei Meldungen,
in der Folge nur eine einzige als wahr, nämlich diejenige von dem
Abschießen einer kleinen Patrouille im Feldschuhträgergebiet; aber
nicht durch den Stamm der Feldschuhträger war dies geschehen, sondern
durch einige auf eigene Faust räubernde Hottentotten. Sie wurden später
mit Hilfe der betreffenden Kapitäne eingebracht, sechs von ihnen
kriegsgerichtlich zum Tode verurteilt und erschossen. Der Mord war an
einer Wasserstelle geschehen, an der die zwei Mann starke Patrouille
friedlich gelagert hatte. Der Überlebende (Unteroffizier Walter),
obwohl selbst am Arm schwer verwundet, war verständig genug, aus dem
Gewehre seines Kameraden das Schloß herauszunehmen und dieses dadurch
unbrauchbar zu machen. Dann schleppte er sich nach der sechs Stunden
entfernten Station Koes, wo er auch glücklich eintraf. In dem Punkte
der Überlassung von Gewehren an den Feind habe ich sonst unsere Leute
immer von einer ganz unglaublichen Sorglosigkeit gefunden, während
die Eingeborenen gerade das Gegenteil zeigen. Die Folge ist, daß in
jedem Feldzuge in bezug auf Gewehre und Munition trotz aller Siege das
Verlustkonto auf unserer Seite das größere zu sein pflegt.

Nachdem sich derart bestimmt auftretende Nachrichten von dem schwersten
Gewichte, wie sie hier vorgelegen hatten, als rein aus der Luft
gegriffen erwiesen hatten, wird es jeder nur billigen, wenn ich später
in bezug auf Nachrichten aus dem Schutzgebiete skeptisch geworden
bin. Südwestafrika ist das Land der sogenannten »Stories«, wie man
dort die herumgetragenen Nachrichten nennt. Solche pflegen sich mit
einer unglaublichen Geschwindigkeit fortzupflanzen. In Beziehung auf
ihre Weiterverbreitung konnte daher der Telegraph an Geschwindigkeit
nichts verbessern, wohl aber bedurften wir seiner dringend, um sie zu
kontrollieren.

Bis zum 6. Februar 1895 blieb ich in Gibeon unter häufigen
Besprechungen mit dem mittlerweile gleichfalls zurückgekehrten
Kapitän Witbooi über Stammesangelegenheiten, darunter auch die Frage
der Wiedereinrichtung einer Missionsstation. Einer solchen zeigte
sich der Kapitän wohl zugeneigt, obwohl die Mission selbst -- wie
sich später erwies, mit Unrecht -- seiner neuerwachten christlichen
Gesinnung nicht recht traute. Am schwierigsten zu lösen war indessen
die Ernährungsfrage. Der Stamm war total verarmt. Seine 3000 Menschen
ernährten sich damals lediglich von Harz und Feldfrüchten. Diese
hungernden Gestalten anzusehen war ein Jammer, in ihnen lag aber auch
eine Gefahr für die umwohnenden Viehbesitzer. Mittels Beschäftigung
der Leute beim Wege- und Stationsbau sowie mittels Überlassung von
Muttervieh auf halben Anteil wurde die Not einigermaßen gehoben.
Letztere Maßregel ist so zu verstehen, daß dem Nutznießer gegen die
Verpflichtung, das Vieh zu hüten, die Hälfte des Nachwuchses zufällt,
eine in Südwestafrika allgemein übliche Vereinbarung. Auf diese Weise
kann der Nutznießer allmählich wieder zu einer Viehherde kommen,
während der Besitzer ohne eigene Arbeit und ohne Kosten in der andern
Hälfte des Nachwuchses eine Verzinsung seines Kapitals findet.

In Keetmanshoop bestand damals zwischen Bevölkerung und Distriktschef
eine gewisse Mißstimmung. Die erstere, an der Spitze der Unterkapitän,
hatte zum Teil den Platz verlassen. Die Ursache war nicht minder
schwer zu ergründen, wie die Schuldfrage. Bei Eingeborenen kann auch
schon das harmloseste Tun und Reden Weißer Mißtrauen erregen. Doch
hatte der Distriktschef, Oberleutnant Bethe, als richtiger Mann am
richtigen Platz, an der Spitze von seinen wenigen Leuten durch tapferes
Eingreifen die drohende Empörung im Keime erstickt. Auf der andern
Seite hatte sich der Bezirksamtmann Duft bereits das Vertrauen der
Eingeborenen ausreichend genug erworben, um von deren größtem Teil die
Gewehre ausgeliefert zu erhalten. So blieb für mich nach meiner Ankunft
in Keetmanshoop nicht mehr viel zu tun übrig. Mit Unterstützung eines
Bevollmächtigten des Kapitäns Wilhelm Christian von den Bondelzwarts,
unter dessen Oberherrschaft, wie bereits erwähnt, Keetmanshoop
seinerzeit gekommen, konnte die Sache leicht wieder vollständig
eingerenkt werden.

Nunmehr erübrigte im Namalande nur noch der Besuch von Warmbad, des
Sitzes des Bondelzwartskapitäns. Die Stellung dieses unseres damals
besten Freundes im Süden des Schutzgebietes war bei seinen Untertanen
schwer erschüttert. Der Grund war die Verleihung weitgehender
Konzessionsrechte an eine englische Gesellschaft, die fortgesetzt diese
Rechte nicht nur in den seitens der deutschen Regierung bestätigten
engeren Grenzen, sondern weit darüber hinaus auszunutzen versuchte.
Z. B. verlangte sie von sämtlichen im Bondelzwartsgebiet ansässigen
Weißen Weideabgaben und bestritt dem Kapitän Wilhelm Christian das
Recht zum Verkauf von Bauplätzen in den Ortschaften Warmbad und
Keetmanshoop, da diese Plätze »ihre Farmen« seien. Der gute Wilhelm,
der weder lesen noch schreiben konnte, hatte, wohl unter dem Einfluß
von Alkohol, dem er leider sehr zugetan, seinerzeit blindlings
unterschrieben, was ihm der Gesellschaftsvertreter vorgelegt hatte, und
war nun sehr erstaunt über die vielen Gerechtsame, die er angeblich
verliehen haben sollte. Seine Untertanen aber, die sich in ihrem Besitz
bedroht sahen, sprachen deutlich von Absetzung. In diese verwickelten
Verhältnisse mußte eingegriffen werden. Die Gesellschaft wurde in ihre
Schranken zurückgewiesen und der Stamm in öffentlicher Ansprache über
die guten Absichten der deutschen Regierung aufgeklärt. Die Vorführung
eines Geschützes, welche Waffe den Bondelzwarts bis dahin unbekannt
gewesen war, befestigte dann noch die allgemein eintretende friedliche
Stimmung. Vor allem zeigte der Kapitän große Dankbarkeit. Er ist auch
unter den wechselnden Stationschefs mit einer einzigen Ausnahme im
Jahre 1898, die ich noch besprechen werde, bis zu seinem Tode stets
friedlich geblieben. Der Kapitän war verständig und nicht ohne Würde,
beides jedoch durch seine starke Neigung zum Alkohol beeinträchtigt.

[Illustration: Station Keetmanshoop.]

Am 28. Februar erfolgte der Abmarsch von Warmbad, und nach einem
kurzen Aufenthalt in Keetmanshoop, Gibeon und Rehoboth am 24. März die
Rückkehr nach Windhuk, vorläufig der Stab allein, während die Truppe
langsam nachmarschierte. Unterwegs ereignete sich an Bemerkenswertem
nichts, als daß Kapitän Witbooi unsere während des Krieges erbeuteten
Gewehre, Modell 88, herausgab, und daß er sowohl wie die Kapitäne von
Bersaba und Rehoboth von mir, jeder auf Kosten seines Nachbarn, eine
bedeutende Verschiebung ihrer Grenzen verlangte. Ich verwies alle drei
zunächst auf direkte Einigung untereinander und dann erst auf Anrufen
meiner Entscheidung. Abgesehen von derartigen geringfügigen, für uns
aber ganz günstigen Eifersüchteleien unter den Eingeborenen selbst,
konnte jetzt das Namaland als beruhigt angesehen und unsere ganze
Aufmerksamkeit auf das Hereroland gerichtet werden. Zu einem Eingreifen
im Namalande ist die Truppe erst fünf Jahre später wieder gezwungen
worden.


Befestigung und Ausdehnung der deutschen Schutzherrschaft im
Hererolande.

Diesen Abschnitt könnte man ebensogut »Kampf um die Grenzen« nennen.
Zwar hatte der im Februar 1895 zur Rettung des angeblich gefangenen
Assessors v. Lindequist herbeigeeilte Hauptmann v. Estorff diesen wohl
und munter in der Nähe von Windhuk gefunden sowie eifrig beschäftigt,
die Hereros tunlichst über die neue Grenze zurückzudrängen, aber
immer und immer wieder fanden Grenzüberschreitungen, verbunden mit
Belästigungen der weißen Farmer, statt. Die östlich Okahandja am oberen
Weißen und Schwarzen Nosob wohnenden Hererostämme, die unter der
Botmäßigkeit oder wenigstens unter dem Einflusse der Unterhäuptlinge
Tjetjo, Nikodemus und Kahimema standen, erkannten die mit dem
Oberhäuptling getroffene Abmachung anscheinend überhaupt nicht an.
Ich ließ daher den Oberhäuptling nach Windhuk kommen und verabredete
mit ihm einen -- zunächst friedlich gedachten -- Zug zu den genannten
Unterhäuptlingen.

[Illustration: Rehoboth.]

Die 1. Kompagnie war nach ihrer Rückkehr nach Windhuk an den
unteren Swakop marschiert, um sich mit Verbesserung des Bayweges zu
beschäftigen. Ich beließ sie in dieser nützlichen Beschäftigung,
auch auf die Gefahr, daß infolgedessen die zu dem beschlossenen Zuge
zur Verfügung stehende Macht wesentlich herabgesetzt werden mußte.
Sie bestand aus nur 60 Mann und einem Geschütz. Auf den dringenden
Rat des Oberhäuptlings, der seinen Untertanen noch weniger Vertrauen
schenkte als ich,[19] fügte ich später noch ein weiteres Geschütz
hinzu. Den Oberhäuptling selbst hatte ich zur Verminderung des Trosses
angewiesen, nur 50 seiner Leute mitzunehmen. Doch hatte dieser seine
in der Nähe der Marschstraße wohnenden Anhänger zum Anschluß an den
Zug an die Straße herangezogen, so daß sich schließlich 200 bewaffnete
Hereros auf unserer Seite befanden, unter ihnen die Unterhäuptlinge
Mambo, Barrachio und der in der neuesten Zeit vielgenannte Kajata, der
kriegerischste aller Hereros.

Am 17. Mai fand der Abmarsch nach Windhuk über Seeis statt, am 19.
die Ankunft in Otjihaenena, dem Sitze der Ovambandjerus, eines
Seitenzweiges der Hereros unter dem Häuptling Kahimema. Ihm hatte
sich auch Nikodemus mit seinen Anhängern zugesellt, so daß etwa 500
Bewaffnete versammelt gewesen sein mögen. Der alte Tjetjo hatte sich,
seiner Gewohnheit gemäß, abseits gehalten, anscheinend abwartend,
wer sich als der Mächtigere erweisen werde, um dann sich mit diesem
zu vertragen. Die Ovambandjerus lagen bei unserer Ankunft in den
Schanzen und gedachten, wie wir nachträglich erfuhren, in der Tat, der
friedlich einrückenden Truppe eine Falle zu stellen. Indessen bin ich
in unsicheren Zeiten niemals in eine Eingeborenenwerft eingerückt,
ohne dem Werftoberhaupt durch vorausgesendete Boten meine Ankunft
angesagt zu haben. So konnte auf die einfachste Weise festgestellt
werden, was die Truppe in der Werft erwartete. Allerdings gehören zu
einem solchen Verfahren eingeborene Bundesgenossen, tunlichst vom
gleichen Stamm, da nur solche absolut sicher sind. So auch hier. Es
ritt auf eigenen Wunsch der Assessor v. Lindequist voraus, aber in
Begleitung des Halbbruders von Nikodemus, Assa Riarua, für den eine
Gefahr ausgeschlossen war. Diese beiden brachten die Meldung von der
Gefechtsbereitschaft der Hereros zurück. So konnten die erforderlichen
Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die Truppe rückte selbst
gefechtsbereit in eine der feindlichen gegenüber liegende Stellung --
beide Stellungen durch das breite Bett des Weißen Nosob getrennt -- und
machte sich gleichfalls zum Gefecht fertig.[20]

Von seiten des Gegners fiel indessen kein Schuß, auch nicht, als
ich persönlich hinüberritt, um dessen Wünsche zu hören. Ich selbst
legte gar keinen Wert auf eine kriegerische Erledigung der Sache.
Denn in den Kolonialkriegen bedeutet der erste Schuß nicht den Anfang
fröhlicher Siege, sondern den Anfang von Wirren, deren Ende unabsehbar
ist. Nikodemus entschuldigte sich für seine kriegerischen Maßnahmen
mit den ihm zugetragenen »Stories«. Ich gab ihm eine halbe Stunde
Zeit, um seine Stellung zu räumen, widrigenfalls von unserer Seite
der erste Schuß fiele. Nach der ausbedungenen Frist war von der
gegenüberliegenden Linie schwarzer Wollköpfe nichts mehr zu sehen.

Nicht verschweigen will ich, daß die ohnehin schwache Truppe damals zum
Teil noch mit dem minderwertigen Gewehr Modell 71 ausgerüstet war. Wie
in jedem Feldzuge, so war auch in demjenigen gegen Witbooi eine Menge
Gewehre Modell 88 unbrauchbar geworden, der Ersatz für sie aber noch
nicht eingetroffen.

Ich verabredete nun mit Nikodemus und Kahimema eine Zusammenkunft
zur Besprechung der Lage. Von den beiden Unterhäuptlingen war der
letztere der mächtigere, der erstere der energischere und die Seele
der Sache. Für ihn war der jetzige Versuch nur eine Etappe in dem
Kampfe um die Oberhäuptlingswürde. Weniger der Truppe hatte daher
seine Gefechtsbereitschaft gegolten, als vielmehr dem Oberhäuptling
Samuel, dem er wieder ein »~ôte-toi, que je m'y mette~« hatte zurufen
wollen. Eine Einladung zur Besprechung in _unserem_ Lager lehnten
die mißtrauischen Häuptlinge auch in dem jetzigen Falle ab, so daß
ich mich zu dem Ritte in das ihrige bequemen mußte. Dort erhob sich
auf meine Frage, wer denn eigentlich der Oberhäuptling der Hereros
sei, eine mächtige Debatte. Wenn es überhaupt einen solchen gäbe, so
wollte von den anwesenden Unterhäuptlingen es wenigstens jeder selbst
sein. Hiergegen wendete ich ein, daß die Frage, ob es überhaupt einen
Oberhäuptling der Hereros gäbe, ausscheiden müsse, da der Deutsche
Kaiser mit einem solchen seinerzeit einen Schutzvertrag abgeschlossen
habe und er mithin damals vorhanden gewesen wäre. Sonach sei lediglich
die Frage zu erörtern, wer jetzt an dessen Stelle getreten sei. Dieser
Auffassung stimmte aus naheliegenden Gründen der gleichfalls anwesende
ehemalige Minister und Feldherr des früheren Oberhäuptlings Kamaherero,
der alte Riarua, sofort zu.

Behufs Erledigung der Frage, wer der Nachfolger des früheren
Oberhäuptlings sei, gab ich den Unterhäuptlingen 24 Stunden Zeit zur
Überlegung. Wie vorauszusehen, einigten sie sich schließlich alle auf
den bisherigen Oberhäuptling Samuel, da von den Anwesenden keiner
diese Würde dem anderen hatte gönnen wollen.[21] Von diesem Tage ab
war Samuel, der sich den Verhandlungen auf meinen Wunsch persönlich
ferngehalten, der, wenn auch noch nicht sehr machtvolle, aber immerhin
unbestritten anerkannte Oberhäuptling der Hereros. Seine Freundschaft
hat uns in der Folge gestattet, auch bei einer nur schwachen
Schutztruppe Herr des Hererolandes zu bleiben. Er hat, wie wir noch
sehen werden, dem letzteren in der Folge uns zuliebe mehr Schaden
zugefügt, als wir, auf unsere Macht allein gestützt, es je hätten tun
können.

Recht schlau wußte Nikodemus sich mit der gegebenen Lage abzufinden.
Konnte er nicht der Erste werden, so wollte er wenigstens der Zweite
sein. Er nahm seinem nunmehr anerkannten Herrn und Gebieter Samuel
gegenüber eine loyale Miene an und bat diesen, ihn zum Kapitän der
Osthereros zu machen. Der Oberhäuptling, der ohnehin mit den letzteren
nicht fertig werden konnte, bewilligte diese Bitte gern und auch ich
hatte keine Veranlassung, mich dem damit in die geschlossene Macht der
Hereros getriebenen Keil entgegenzustellen. In erster Linie wurde durch
dieses Abkommen der Häuptling der Ovambandjerus, Kahimema, betroffen.
An Stelle des machtlosen Oberherrn in Okahandja hatte er nunmehr in
einer kraftvollen und zielbewußten Persönlichkeit einen solchen in
nächster Nähe erhalten. Nikodemus dagegen war jetzt aus einem lediglich
großen Viehbesitzer zu einem wirklichen Kapitän mit Land und Untertanen
geworden. Wie er diese neu gewonnene Macht benutzt hat, werden wir
ein Jahr später sehen. Einzig von der Oberherrschaft des Nikodemus
befreit blieb der gleichfalls im Osten wohnende Unterhäuptling Tjetjo.
Dieser würde seine nominelle Selbständigkeit freiwillig niemals an
Nikodemus abgegeben haben und sie ihm mit Gewalt zu nehmen, dazu hatte
weder die deutsche Regierung, noch der Oberhäuptling Veranlassung.
Am 21. Mai 1895 vormittags fand eine Schlußversammlung statt, in der
ich den Hereros nochmals die Notwendigkeit einer bestimmten Grenze
zwischen den beiden Gebieten auseinandersetzte. Es sei ein Verdienst
des Oberhäuptlings, dies rechtzeitig erkannt zu haben, an ihnen aber
sei es jetzt, die vereinbarte Grenze auch zu halten. Im übrigen war man
bei dem im Januar 1895 stattgehabten Abreiten der Grenze durch Assessor
v. Lindequist den Hereros bereits insoweit entgegengekommen als nicht,
wie seinerzeit in Okahandja vereinbart, der Weiße Nosob selbst die
Grenze bilden sollte, sondern eine Mittellinie zwischen Nosob und
Seeisfluß. Hierdurch sollte das Zusammendrängen beider Parteien an
_einer_ Flußlinie mit den hieraus sich ergebenden unvermeidlichen
Streitigkeiten vermieden werden.

Für jetzt aber handelte es sich darum, auch unsere Maßnahmen dem neu
erstandenen Ostreich der Hereros entsprechend anzupassen. Dies geschah
durch Gründung eines neuen Ostbezirks. Bis jetzt hatte im Osten nur
die uns bereits bekannte Station Aais bestanden, welche die Wacht
über die Khauas hatte übernehmen sollen. Jetzt waren diese in den
Hintergrund getreten, da der Schwerpunkt des Bezirks sich nunmehr an
die Hererogrenze verschoben hatte. Ich zog daher mit dem neuen Kapitän
des Ostens gleich nach dort, als Zielpunkt den wichtigen Platz Gobabis.
Dieser Platz war früher Hauptsitz der Khauas-Hottentotten gewesen, von
ihnen jedoch wegen des dort herrschenden Fiebers verlassen worden. Ihn
hätte Nikodemus auch gern zur Residenz seines neu gegründeten Ostreichs
erhoben. Seine mehrfach wiederholten Anregungen hierzu lehnte ich
jedoch entschieden ab. Denn auch für uns war Gobabis der unentbehrliche
Schlüsselpunkt des Ostens. Am 28. Mai fand unser Eintreffen daselbst
und die Vereinigung mit dem dorthin aus Aais bestellten Distriktschef
des Ostens, Leutnant Lampe, statt. Mit diesem gemeinsam ging es dann
über Oas, Stampriet an die englische Grenze, um mittels Gründung
einer Station dem neuen Ostreich den Bezug von Waffen und Munition
auf dem Wege des Schmuggels tunlichst abzuschneiden. Die durchzogene
Gegend erwies sich als ein vorzügliches Farmland. Kein Wunder, wenn
auch die Hereros die Lust nach ihm anwandelte. Früher war das Land
unbestrittenes Eigentum der Khauas-Hottentotten. Nachdem diese jetzt
durch uns zurückgedrängt waren, erstrebten die Hereros deren Erbschaft,
genau, wie sie dies im Westen nach der Beseitigung Witboois versucht
hatten. Vereinzelte Khauas-Hottentotten zeigten sich uns noch da
und dort. Sie sowohl wie die Hereros fanden sich in dem Bestreben
einig, den Weißen die Wasserstellen möglichst zu verbergen. Auch der
mit anwesende Kaffernkapitän Apollo schloß sich, anscheinend durch
Nikodemus eingeschüchtert, diesem Bestreben an.

Die neue Station wurde in Olifantskluft gegründet, ein Platz, bei
dem eine starke Quelle in Kaskaden in die Schlucht hinabstürzt. Nach
zweijährigem Bestand mußte sie bedauerlicherweise als zum englischen
Gebiet gehörig anerkannt und daher wieder geräumt werden. An ihrer
Stelle wurde dann die weniger günstig gelegene Station Oas gegründet.

Nach Festlegung der Station Olifantskluft ging es in Eilmärschen
nach Aais zurück, immer in Begleitung von Nikodemus, mit dem ich
am 15. Juni in Aais einen besonderen Grenzvertrag abschloß. Er
versprach, die Osthereros, die gleichfalls in gewaltigen Massen
über die neue Grenze gedrungen waren, hinter diese zurückzuziehen.
Dafür sollte ihm für seine Person gestattet sein, vorläufig, jedoch
ohne jedes Eigentumsrecht, in Gobabis wohnen zu dürfen. Dorthin
verlegte dann auch der Distriktschef seinen Sitz, während Aais nur
mit einer schwachen Mannschaft besetzt blieb. In Gobabis wurde dann
später eine festungsartige Kaserne gebaut und der Platz mittels
Entwässerungsarbeiten von dem dort herrschenden Fieber befreit.

Auf dem Rückweg nach Windhuk hatte ich demnächst noch ausgiebig
Gelegenheit, die auch im Westen erneut über die Grenze gedrungenen
Viehherden der Hereros zu bewundern. Wo es ging, wurden sie
zurückgetrieben, einmal unter Pfändung von Ochsen. An dem wichtigen
Platze Seeis wurde eine Station gegründet, und nach meinem Eintreffen
in Windhuk am 20. Juni an den Oberhäuptling Samuel ein wenig
freundlicher Brief geschrieben. Letzterer kam am 1. Juli selbst und
entschuldigte sich mit seiner Ohnmacht seinen Leuten gegenüber.
Wir verabredeten daher gemeinsame Besetzung der Grenze, vor allem
einen gemeinsamen Zug durch das Hereroland, um den Untertanen des
Oberhäuptlings sowohl unsere Macht wie unser beider Freundschaft zu
zeigen. Dieser Zug wurde Anfang August in Begleitung der von ihren
Wegearbeiten zurückgerufenen 1. Kompagnie und einem Geschütz angetreten.

Bevor ich auf diesen Zug eingehe, muß ich noch eines bei Witbooi
vorgekommenen Zwischenfalles Erwähnung tun. Längst schon hatte ich den
Kapitän zu einem Besuch in Windhuk zu bewegen gesucht, dessen Mißtrauen
jedoch nicht überwinden können. Er sagte zu seinem Bezirksamtmann
wörtlich, ihm und dem Major traue er wohl, wir seien jedoch Soldaten
und müßten daher Gehorsam leisten, wenn wir aus Berlin Befehl
erhielten, ihn tot zu machen. Der Kapitän sandte daher lediglich
seinen Unterfeldherrn Samuel Isaak mit vier Begleitern, dem sich auch
der Bezirksamtmann v. Burgsdorff anschloß. Und nun kommt ein zweites
merkwürdiges Zeichen des Mißtrauens. In Windhuk war mittlerweile
Major Mueller als stellvertretender Truppenkommandeur eingetroffen.
Ihn beauftragte ich, sich während meiner Expedition ins Hereroland
im Namalande zu orientieren und bei dieser Gelegenheit Witbooi einen
Besuch abzustatten. Als Major Mueller sich Gibeon näherte, erfaßte den
Kapitän Witbooi, den die Ankunft eines neuen deutschen Majors ohnehin
mit schwerem Mißtrauen erfüllt hatte, zumal auch sein Bezirksamtmann
noch abwesend war, eine solche Unbehaglichkeit, daß er über die
englische Grenze nach Rietfontein eilte. Hier verblieb er, bis ihn
Major Mueller auch dort aufsuchte und von seinen guten Absichten zu
überzeugen vermochte. Auch der Bezirksamtmann v. Burgsdorff war nach
seiner Rückkehr dem Kapitän sofort nachgeeilt und in Rietfontein mit
Major Mueller zusammengetroffen.

Diese Flucht des Kapitäns Witbooi hat dann zu einem weiteren
merkwürdigen Zwischenfall geführt. Während des Aufenthaltes Witboois in
Rietfontein erschien eines Tages in einer Kapstädtischen Zeitung ein
in holländischer Sprache geschriebener Brief, datiert aus Rietfontein
und angeblich von Witbooi herrührend. In diesem Brief bedankte sich
der Kapitän bei der Redaktion für die während des Kampfes gegen die
Deutschen gewährte Unterstützung. Namentlich hätte ihre Schilderung
über die »Morderei in Hornkranz der Welt die richtige Erleuchtung
gegeben«. Durch Vermittlung des Generalkonsulats Kapstadt kam dieser
Brief nach Windhuk und ging von da behufs Aufklärung nach Gibeon.
Darauf ging im Monat Dezember ein persönlicher Brief Witboois an mich
ein, dessen ungefährer Wortlaut folgender war:

»Der Bezirksamtmann v. Burgsdorff hat mir einen Brief in einer Zeitung
gezeigt, den ich geschrieben haben soll. Darauf erkläre ich folgendes.
Diesen Brief habe ich weder geschrieben noch unterschrieben. Auch hat
ihn keiner meiner Leute geschrieben noch unterschrieben. Diesen Brief
hat ein böser Mensch mit schlechten Absichten geschrieben. Überhaupt
schreibe ich und meine Leute schon lange nicht mehr in die Zeitungen.
Auch denke ich nicht mehr an so alte Dinge, wie Hornkranz.

Glauben Sie doch nicht alles Böse, was über mich gesagt wird. Ich
habe ja einen Vertrag mit Ihnen gemacht, den ich mit meinem Herzblut
unterschrieben habe. Ich bin usw.«

Mit dem letztgenannten Vertrag meinte der Kapitän den vom 15. November
1895 über die unbedingte Heeresfolge seinerseits. Und trotz dieses
Vertrages und trotz allen Entgegenkommens seitens des Bezirksamtmanns
v. Burgsdorff noch solches Mißtrauen! Ist es da ein Wunder, wenn wir
sehen, wie in dem gegenwärtig noch tobenden Aufstand die Hottentotten
so schwer zur Abgabe ihrer Waffen zu bringen sind?

       *       *       *       *       *

Nach dieser Abschweifung kehre ich wieder zu dem Zuge nach dem
Hererolande zurück.

Der Weg ging durch dichtbevölkertes Land über Okandjose, Osire nach
Waterberg, wo wir am 12. August eintrafen. Die Abteilung bestand aus
etwa 70 Weißen und 50 Hereros, letztere unter dem Oberhäuptling.
In Waterberg lernte ich den Unterhäuptling und großen Viehzüchter
Kambazembi kennen, einen echten alten Herero, welcher unter äußerer
Sanftmut durchtriebene Schlauheit verbarg. Um sich der ihm unbequemen
Landfrage zu entziehen, erklärte er, »nur Kapitän der Beester« zu sein,
die Politik sei Sache des Oberhäuptlings. Trotzdem hatte der Aufenthalt
bei Kambazembi auch seine politische Bedeutung, da der Alte einer
der einflußreichsten Hereros und die Beseitigung etwaigen Mißtrauens
auf seiner Seite daher von Wichtigkeit war. Unterstützt wurde diese
Absicht durch seine stark hervortretende Kriegsunlust. Kambazembi hat
auch bis zu seinem Tode, ungeachtet mancherlei Unzuträglichkeiten,
die ihm das Zusammenleben mit Weißen zuweilen bereitete, den Frieden
um jeden Preis aufrecht erhalten. Erst nach seinem Ableben, aber auch
nicht lange darauf brach der allgemeine Hereroaufstand aus.

[Illustration: Nordreise des Gouverneurs 1895.]

Damals sah es mitten im Hererolande, in welchem die Grenzfrage
keine Rolle spielte, sehr friedlich aus. Überall wurde die Truppe
mit freudigem Staunen begrüßt und überall schwärmten die Hereros
unbewaffnet und zutraulich umher, nur stark um Tabak bettelnd. Dem
alten Kambazembi ließ ich auf seinen Wunsch das mitgebrachte Geschütz
vorführen. Auf die von mir geäußerte Besorgnis, verirrte Sprengstücke
könnten Unheil anrichten, meinte der Alte, wenn auch ein Herero
getroffen würde, er bezahle alles. Das ist der Standpunkt des reichen
Herero. Demjenigen, der es bezahlen kann, ist alles erlaubt, Strafe
ereilt nur den Armen. Trotzdem das Hereroland während meines Marsches
äußerlich einen friedlichen Eindruck machte, konnte ich wahrnehmen,
daß die Hereros das Zentrum ihres Landes geräumt hatten, um sich mehr
nach der Peripherie zu ziehen. Sie ahnten das bevorstehende Eindämmen
von allen Seiten und wollten sich daher rasch noch viele Wasserstellen
»ersitzen«.

[Illustration: Gegend von Waterberg.]

Am 15. August fand der Abmarsch von Waterberg in der Richtung auf
Grootfontein statt, Eintreffen an dem letzteren Platz am 21. Die Minen-
und zum Teil auch die Landrechte in dem herrenlosen Gebiet zwischen
Herero- und Ovamboland sind einer englisch-deutschen Gesellschaft, der
South-West-Africa Co., überlassen, deren damaliger rühriger Vertreter,
~Dr.~ Hartmann, seinen Sitz in Grootfontein aufgeschlagen hatte. Dort
lernte ich auch zum erstenmal eine geschlossene Burenniederlassung
kennen, die ~Dr.~ Hartmann mit 25 Familien gegründet hatte. Diese waren
der Teil eines »Treks« von 200 Familien, Auswanderern aus Transvaal,
die über Rietfontein (nördlich) an der Grenze des Hererolandes entlang
nach Grootfontein gekommen waren und sich von da zum größten Teil nach
dem portugiesischen Gebiet gewendet hatten. ~Dr.~ Hartmann hatte so aus
dem vorher öden Grootfontein ein freundliches Burendorf geschaffen.
Indessen waren es, wie sich später ergab, nur sein Einfluß und seine
Tätigkeit, welche die Buren hier zusammenhielten. Mit ihm verschwand im
Jahre 1897 auch die Burenniederlassung.

[Illustration:

         ⋁                    ⋁               ⋁
  ~Dr.~ Hartmann      Leutwein      Samuel Maharero

Vertragsschließung mit Oberhäuptling Samuel in Grootfontein 1895.]

Für jetzt erschöpften sich die Buren in Loyalität. Sie verpflichteten
sich, deutsche Untertanen zu werden und sogar die Wehrpflicht über sich
ergehen zu lassen. Das Wichtigste aber war, daß in Grootfontein
auch ein Vertrag mit dem Oberhäuptling über die Nordgrenze des
Hererolandes zustande kam. Der miterschienene Vertreter Kambazembis,
sein ältester Sohn Kanjunga, bequemte sich nach einigen Einwendungen
gleichfalls zur Unterschrift. Zwar banden die Untertanen des
Oberhäuptlings zunächst sich hier so wenig wie an der Südgrenze an
diese Abmachung. Wenigstens hatten wir unsern Schein und konnten ihn
in Wirksamkeit treten lassen, sobald es erforderlich wurde. Vorläufig
war dies nicht dringlich, da es außer den Buren in Grootfontein
weiße Ansiedler in dieser Gegend damals noch nicht gab. Nördlich
Grootfontein, an dem wasserreichen Platz Gaub, hatte sich noch eine
Anzahl Kaffern und Buschmänner zu einer Werft zusammengetan und sich in
einem Hererobastard namens Krüger ein Oberhaupt gegeben, das in seiner
Würde bestätigt wurde. Da Gaub gleichfalls im Gesellschaftsgebiete
lag, nahm sich ~Dr.~ Hartmann auch dieses Platzes an und unterstützte
namentlich die Rheinische Mission, die dort eine Station errichtet
hatte (Missionar Kremer).

[Illustration: Parade in Grootfontein am 27. August 1895.]

Den Rest des Aufenthalts in Grootfontein benutzte ich zu einer
vierzehntägigen Rundfahrt in die Umgegend. Ich fand viel Wasser,
Palmen, Ackerboden, in Tsumeb reiche Erzlager und, was nicht das
Schlechteste war, keine Hereros. Letztere hatten aus Furcht vor den
viehstehlenden Buschmännern und wohl auch vor den Ovambos nie so
weit vorzudringen gewagt. Auch diese Fahrt fand in Begleitung des
Gesellschaftsvertreters, ~Dr.~ Hartmann, statt.

Am 6. September erfolgte der Abmarsch von Grootfontein in der
Richtung auf Outjo. Der Weg führte über Otavi, wo die Besichtigung
der dortigen Kupferminen stattfand. An ihr beteiligte sich auch der
Oberhäuptling mit Staunen. Er bewies seine körperliche Gewandtheit,
indem er hier vom Pferd aus einen flüchtenden Schakal lebend fing.
Bei Otavifontein bewunderten wir die starke Quelle. Doch mußte leider
aus ihrer Versumpfung, wie aus dem abgeweideten Grasfeld auf die
vorher stattgehabte Anwesenheit von Hereros geschlossen werden. In
Naidaos stellte sich ein Buschmannsvormann namens Aribib vor, der,
ähnlich wie Krüger im Osten als Kapitän der Buschmänner des Westens
anerkannt wurde. Damit war die Hoffnung gegeben, diese flüchtigen und
scheuen Menschen wenigstens einigermaßen in der Hand zu behalten. In
Okateveni, kurz vor Outjo, das natürlich auch von Hereros besetzt war,
wurde dem Platzkapitän seitens des Oberhäuptlings in meiner Gegenwart
auseinandergesetzt, daß er mit Rücksicht auf die neuabgeschlossene
Grenze in der nächsten Regenperiode den Platz zu räumen habe. Am 16.
fand dann der Einzug in Outjo statt.

[Illustration: Partie aus der Umgegend von Grootfontein.]

Die Haupttätigkeit während des fünftägigen Aufenthaltes in Outjo
bestand in der Regelung der Verhältnisse der beiden nach dem Kaokofelde
verschlagenen Stämme der Swartboois und der Topnaars. Von beiden
Stämmen hatten sich die Kapitäne mit Großleuten eingefunden. Der
seitens des Assessors v. Lindequist mit den zu diesem Zweck nach
Windhuk gekommenen Swartboois 1894 abgeschlossene Schutzvertrag wurde
auch von den Topnaars angenommen. Bei den Swartboois wurde dann noch
ein Streit um die Kapitänswürde zwischen zwei Vettern durch Bestätigung
des legitimen Erben, David Swartbooi, erledigt. Doch spielte zwei
Jahre später, wie wir noch sehen werden, dieser Zwiespalt in der
Geschichte des Stammes abermals seine Rolle.

In Outjo erhielten wir die ersten Nachrichten aus Windhuk. Sie meldeten
wiederum fortgesetztes Überschreiten der Grenze seitens der Hereros
und, dadurch hervorgerufen, Zwistigkeiten mit den weißen Farmern. Jetzt
redete ich ein ernstes Wort mit Samuel und stellte ihm die Anwendung
von Waffengewalt gegen seine unbotmäßigen Leute in Aussicht. Aber nicht
ihm, dem Oberhäuptling und seinen loyalen Untertanen, solle sie gelten,
sondern lediglich den ersteren. Samuel stimmte zu und versicherte mir
erneut seine unverbrüchliche persönliche Treue. In Windhuk hatte sich
der als Militärbefehlshaber dort zurückgebliebene Hauptmann v. Sack
bemüht, die Hereros tunlichst zurückzudrängen, und marschierte später
zu dem gleichen Zweck nach Gobabis, wo er sich bei Rückkehr der Truppe
nach Windhuk noch befand.

[Illustration: Buschmannkapitän Aribib mit Familie.]

Am 21. September fand der Abmarsch von Outjo statt, und am 26. der
Einzug in Omaruru. Unterwegs war noch mit zwei Werftkapitänen,
Katarrhe in Pallafontein und Kawaio in Ongombe, abzurechnen. Der
erstere hatte sich durch ungehöriges Auftreten gegen Weiße, der
letztere durch Verweigerung des Wassers an die Truppe unliebsam
bemerkbar gemacht. Kawaio entschuldigte sich und versprach Besserung.
Katarrhe dagegen war geflüchtet und konnte erst ein Jahr später zur
Rechenschaft gezogen werden. Eine fernere interessante Bekanntschaft
war diejenige mit dem durch seine Fettleibigkeit bekannten
Unterhäuptling Mbandjo, 3⅓ Ztr. schwer. »Meine Beine sind in
Omaruru«, sagte er einst zu dem Distriktschef Oberleutnant Volkmann,
und meinte damit seinen Ochsenwagen. Jedenfalls war er vermöge
seiner Schwerfälligkeit der friedliebendste aller Hererogroßen. Dem
allgemeinen Aufstand 1904 hat er sich freilich auch nicht entziehen
können, es wird ihm indessen dabei recht schlecht gegangen sein. Für
jetzt wurde der alte Herr als eine Merkwürdigkeit photographiert und
ging so in zahlreichen Ansichtspostkarten nach der Heimat.

[Illustration:

        ⋁                  ⋁
  David Swartbooi      Leutwein

Verhandlung mit den Swartboois und Topnaars September 1895.]

Die Bevölkerung von Omaruru zeigte sich bei dem diesmaligen Einzug wie
umgewandelt, überall deutsche Flaggen und freundliche Gesichter. Im
übrigen waren wichtige politische Fragen, nachdem seit meinem letzten
Besuche bei dem Häuptling Manasse noch nicht ein Jahr verflossen
war, nicht zu erledigen. Dagegen trieb es mich, unser neugewonnenes
Kaffernreservat Okombahe zu besuchen. Am 1. Oktober ging ich dahin
ab. In einem zweitägigen Aufenthalt wurde alles Nötige geregelt, und
namentlich den wenigen noch anwesenden Hereros bedeutet, daß sie den
Platz zu räumen hätten. Von ihnen hatte sich der bisherige Werftkapitän
Daniel Kariko, der sich in die Abtretung des Platzes nicht ohne
weiteres hatte finden wollen, durch unberechtigtes Auftreten bemerkbar
gemacht. Für jetzt wurde er verwarnt, ein Jahr später jedoch ins
Gefängnis gesetzt, da er sich nicht besserte. Die Bergdamaras zeigten
sich dagegen für die Befreiung vom Joch der Hereros äußerst dankbar.

[Illustration:

      ⋁            ⋁           ⋁
  Leutwein      Mbandjo      Samuel Maharero

Verhandlung mit Mbandjo 1895.]

Am 3. Oktober ritt ich über den malerischen Platz Ameib und die schöne
Farm Spitzkoppjes -- beide damals noch leer -- nach Karibib, wohin die
Truppe direkt marschiert war. Auch dort, wo heute ein betriebsames
Städtchen mit Eisenbahnstation sich befindet, stand noch kein einziges
Haus. Am 8. Oktober erfolgte das Eintreffen in Otjimbingwe, wo an
politischen Fragen gleichfalls nicht viel zu regeln war. Der Häuptling
Zacharias war ein friedliebender ängstlicher Mann, mehr dem Alkohol
als den Staatsgeschäften zugetan. Von hier wurde der Oberhäuptling
nach Okahandja entlassen, während ich nach Windhuk zurückritt, wo ich
am 16. Oktober eintraf. Unterwegs konnte ich mich überzeugen, daß
der Distriktschef von Otjimbingwe, Oberleutnant Held, sich an die
Verbesserung des Bayweges gemacht und bereits ein schönes Ergebnis
erzielt hatte.


Zuspitzung der Grenzverhältnisse bei den Hereros bis zum Aufstande 1896.

Mit dem nunmehr zum Abschluß gebrachten Zug durch das Hereroland
hatte eine tatsächliche Besitzergreifung des nördlichen Teils durch
Stationsgründung nicht verbunden werden können. Bei der Schwäche der
Truppe hätte dies zur Zersplitterung geführt. Zunächst ging daher der
Antrag auf eine Erhöhung der Etatsstärke der Truppe nach Berlin (100
Reiter, 4 Geschütze). Dieser Antrag wurde, wie ich vorgreifend bemerken
will, anfangs abgelehnt, aber nach dem tatsächlich ausgebrochenen
Hereroaufstand 1896 mit einer Erhöhung bis auf 400 Köpfe bewilligt. Daß
die Grenzfrage mit den Hereros nicht friedlich zu lösen war, trat im
übrigen immer mehr zutage. Um so wichtiger erschien die Besetzung des
Landes zwischen den Hereros und den Ovambos, um die zu fortgesetzten
Munitionsschmuggeleien führende Verbindung zwischen beiden Stämmen zu
unterbrechen.

Zur Bekämpfung des _ganzen_ Volkes der Hereros erschien indessen auch
bei seiner größten Unterschätzung, wie sie schon damals üblich war
und bekanntlich zum Teil bis 1904 vorgehalten hat, eine Verstärkung
der Truppe nicht um Hunderte, sondern um Tausende erforderlich. Und
diese ohne Eisenbahn, lediglich durch Ochsenwagen zu ernähren, war
ausgeschlossen. Es blieb daher nur übrig, die unter den Hereros
vorhandenen Interessengegensätze auch ferner zur Ausspielung des einen
Stammes gegen den andern auszunutzen.

Die größte Schwierigkeit war hierbei, daß der für uns als Verbündeter
in erster Linie in Betracht kommende Hererostamm von Okahandja
auch zugleich derjenige war, dessen Grenzüberschreitungen uns die
meisten Belästigungen brachten. Trafen diese doch die Gegend von
Windhuk, mithin die am meisten besiedelte. Jedoch zeigte sich dieser
Schwierigkeit gegenüber der Wert der Freundschaft des Oberhäuptlings.
Mit ihm wurde jetzt ein Vertrag abgeschlossen, nach dem wir das Recht
hatten, sämtliche die Grenze überschreitenden Viehherden der Hereros
zu pfänden. Das gepfändete Vieh sollte dann versteigert und der Erlös
zwischen der deutschen Regierung und dem Oberhäuptling geteilt werden.
Während sonst das Wegnehmen von Vieh bei den Eingeborenen einen
zweifellosen Kriegsfall darstellt, hatten wir durch den erwähnten
Vertrag das legitime Recht dazu erhalten. Von diesem Recht wurde
Anfang 1896 erstmals Gebrauch gemacht und bei einer von Major Mueller
geleiteten Razzia die in Heusis und Harris sitzenden Hereroviehherden
-- mehrere tausend Stück -- weggenommen. Jetzt erst schienen die
Hereros sich über die Tragweite des Vertrages klar zu werden. Aufregung
und Kriegslust verbreiteten sich durch das ganze Gebiet. Die im Innern
des Landes befindlichen weißen Händler wurden bedroht und mußten sich
eiligst zurückziehen. Als charakteristisch will ich hier noch erwähnen,
daß der Sohn und der Neffe des Oberhäuptlings -- beide waren ein Jahr
später auf der Kolonial-Ausstellung in Deutschland --, die damals in
Windhuk freiwilligen Dienst bei der Truppe taten, bei der Nachricht von
dem Wegnehmen des Viehes in Tränen ausbrachen und um ihre sofortige
Entlassung baten.

[Illustration: Mbandjo.]

Die Kriegslust flaute jedoch indessen am Platze Okahandja selbst wieder
ab, als einige Tage später vertragsgemäß die Hälfte des Erlöses aus der
Versteigerung des gepfändeten Viehes bei dem Oberhäuptling eintraf,
als Zeichen, daß die deutsche Regierung lediglich in Ausübung ihrer
Vertragsrechte gehandelt habe und sich auch ihrer Pflichten aus dem
Vertrage bewußt gewesen sei. Jedoch außerhalb Okahandjas gingen die
Kriegswogen im Hererolande zunächst noch hoch, so daß sich hiervon
schließlich auch die Weißen anstecken ließen, und zwar Privatleute
ebensogut wie Angehörige der Regierung. Namentlich bei einem Teil der
Offiziere machte sich eine mit Unterschätzung des Gegners verbundene
Kriegslust bemerkbar.

Auf beiden Seiten waren es daher nur die Regierungen, die vorläufig
die Fahne des Friedens hochhielten. Um der weißen Bevölkerung über
die angesichts der beiderseitigen Machtverhältnisse ernste Lage die
Augen zu öffnen, hielt ich am 20. Januar 1896 eine zahlreich besuchte
öffentliche Versammlung ab, in der im allgemeinen noch die friedliche
Stimmung zum Durchbruch kam. Am gleichen Tage ritt ich mit 30 Reitern
nach Okahandja, wo ich am 21. eintraf. Die Hereroregierung zeigte
nunmehr auch ihrerseits friedliche Gesinnung, indem etwa 30 Großleute,
an ihrer Spitze der Oberhäuptling, sämtlich mit deutschen Fahnen
versehen, der Truppe entgegenritten. Auch zahlreiche auswärts wohnende
Großleute, darunter Nikodemus und Kahimema, waren erschienen. Als Haupt
der Oppositionspartei zeigte sich jetzt wieder der alte Riarua, der
anscheinend die schwierige Lage des Oberhäuptlings benutzen wollte,
um im Trüben zu fischen. Bei der am 22. vormittags stattfindenden
Versammlung der Hererogroßleute wurde daher Riarua, der sich als
Oberhaupt der ganzen Hereros aufspielen wollte, in seine Schranken
zurückgewiesen; ihnen selbst aber wurden zwei Fragen vorgelegt:

1. Welche Grenze sie wünschten.

2. Welche Strafe auf deren Überschreiten gesetzt werden sollte.

Begründet wurden beide Fragen mit der andernfalls drohenden
Kriegsgefahr. Und einen Krieg mit uns sollten die Hereros sich anders
als einen Hottentottenkrieg vorstellen. Ein solcher könnte nur mit
Vernichtung der einen Partei endigen, und diese Partei könnten nur die
Hereros sein. Noch heute ist mir erinnerlich, wie nach diesen Worten
bei den Hereros diejenige nachdenkliche Stille eintrat, von der man
sagt, man »könne eine Stecknadel fallen hören«.

Die Hereros faßten denn auch die Sache gebührend ernst auf und berieten
unter Vorsitz des Oberhäuptlings mit einer kurzen Unterbrechung 24
Stunden lang über die Beantwortung der gestellten Fragen. Als Ergebnis
brachten sie durch den Mund des Oberhäuptlings am nächsten Tage vor:

1. Als Grenze möge ihnen der Seeisfluß, dessen salzhaltiges Wasser für
ihre Viehherden unentbehrlich sei, belassen werden.

2. Die Strafe für Grenzüberschreitungen sollten auch ferner der
Oberhäuptling und ich bestimmen.

In bezug auf Punkt 2 verblieb es mithin beim alten, in bezug auf Punkt
1 handelte es sich um eine stellenweise Verschiebung der Südgrenze des
Hererolandes um etwa 8 ~km~. Da der Vorteil dieser Grenzverschiebung
indes nur den Westhereros, d. i. dem Stamm von Okahandja, zugute kommen
mußte, kam Nikodemus gleichzeitig für die Osthereros auf die Forderung
von Gobabis zurück. Nun war die schönste Gelegenheit gegeben, das
»~divide et impera~« in Kraft zu setzen. Dem Stamm von Okahandja wurde
sein Wunsch bewilligt, Nikodemus aber der seine rundweg abgeschlagen.
Der letztere schritt infolgedessen drei Monate später zum Aufstand,
wogegen die Okahandja-Hereros auf unserer Seite geblieben sind.

Das den Okahandja-Hereros bewilligte Zugeständnis wurde überdies
dadurch eingeschränkt, daß es in keiner schriftlichen Vereinbarung
niedergelegt worden ist. Ich erklärte den Hereros, daß dieses
Zugeständnis nur vorläufig gelte und ich mir seine jederzeitige
Zurücknahme vorbehielte, falls sie diese Grenze wieder nicht
beachteten. Der bald darauf ausbrechende Aufstand, in Verbindung mit
der ein Jahr später auftretenden Rinderpest, brachte es indessen mit
sich, daß diese Abmachung eine praktische Wirksamkeit nicht mehr
erhielt. Beide Ereignisse verminderten die Viehherden der Hereros
derart, daß sie nachher an Grenzüberschreitungen überhaupt nicht mehr
dachten.

Während so bei den Hereros die Kriegslust wieder beseitigt schien,
hatte sie sich jetzt umsomehr der Weißen bemächtigt. Dies trat auf
einer zweiten, am 3. Februar 1896 bei Windhuk abgehaltenen öffentlichen
Versammlung zutage. Ihr Ergebnis war eine Resolution, in der eine
Verstärkung der Schutztruppe um 2000 Mann beantragt wurde. Diese
Resolution ging nach Berlin mit dem Hinzufügen, daß allerdings einem
allgemeinen Aufstande der Hereros gegenüber die gegenwärtige Stärke der
Truppe nicht ausreiche. Indessen für die Regierung bildete nicht die
Verstärkung der Truppe die Hauptsorge, sondern die bereits berührte
Lösung der Proviantfrage. War doch bereits in gewöhnlichen Zeiten am
Ende der sogenannten Trockenperiode der Bayweg derart abgeweidet, daß
die Zufuhr von der Küste unterbunden war und in Windhuk die Bevölkerung
mit aus Regierungsbeständen ernährt werden mußte. Außerdem aber haben
wir 1904 die Erfahrung gemacht, daß auch 2000 Mann zur Bewältigung
eines allgemeinen Hereroaufstandes nicht genügt haben würden.

Vorläufig schleppte sich jedoch der Friede noch so hin. Am 3. Februar
erschien der Oberhäuptling wieder in Windhuk und sprach ernstlich
vom Schießen auf seine Leute, weil sie immer noch unbotmäßig seien.
Vom 4. ab fand dann seinerseits in Gemeinschaft mit dem Assessor v.
Lindequist das Abreiten des noch übrigen Stückes der Hererogrenze
zwischen dem oberen Nosob und Okapuka statt. Bald zogen sich auch
die Hereros hinter die neue Grenze zurück, so daß alles friedlich zu
endigen schien. Die Kapitäne des Schutzgebietes wetteiferten sogar, zu
der Mitte 1896 geplanten Kolonial-Ausstellung in Berlin ihre Vertreter
zu senden. Angenommen wurden der Sohn und der Neffe des Oberhäuptlings
nebst Dolmetscher, ein Neffe des Kapitäns Witbooi, ein Bastard und
-- ~last not least~ -- der Sohn des Unterhäuptlings Nikodemus. Den
letztgenannten Umstand glaube ich als Beweis auffassen zu sollen, daß
Nikodemus seinen Aufstand nicht von langer Hand geplant, sondern den
Entschluß hierzu erst infolge der abschlägigen Antwort in bezug auf
Gobabis gefaßt hat. Man kann daher füglich auch den Aufstand 1896 den
Abschluß des »Kampfes um die Grenze« nennen.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~III.~

Der Aufstand 1896.


Der Distriktschef von Gobabis, Leutnant Lampe, hatte schon längst eine
verdächtige Annäherung der Khauas-Hottentotten an den Unterhäuptling
Nikodemus wahrgenommen. Auf seine bezügliche Meldung war, wie bereits
erwähnt, während meiner Abwesenheit Hauptmann v. Sack mit der 2.
Kompagnie und einem Geschütz nach Gobabis marschiert. Nachdem die
Ruhe wiederhergestellt schien, wurde die Kompagnie nach Windhuk
zurückgezogen.

Da traf Ende März 1896 in Windhuk ein Bur mit der Meldung des Leutnants
Lampe ein, daß Gobabis und Aais seitens der Khauas-Hottentotten
belagert seien, Nikodemus scheine sich noch im Hintergrunde zu halten.
Der Augenblick war seitens der Aufständischen insofern für sie günstig
gewählt, als die nach Ablauf der Dienstzeit zur Entlassung kommenden
Mannschaften der Schutztruppe sich bereits auf dem Heimwege befanden
und ihr Ersatz noch nicht gelandet war. Glücklicherweise aber hatten
die Aufständischen doch insofern auch wieder zu früh losgeschlagen, als
die Entlassungsmannschaften noch nicht eingeschifft waren und daher
mit Eilboten zurückgerufen werden konnten. Und jetzt zeigte sich ein
recht guter Geist bei der Truppe. Angesichts der heimatlichen Schiffe
machten die Mannschaften in fröhlichster Stimmung Kehrt, einige erbaten
und erhielten sogar die Erlaubnis, vorauszureiten, um sicher noch an
den Feind zu kommen. Von diesen fiel einer bei Otjunda (Reiter Gräber),
ein zweiter wurde schwer verwundet. Der letztere, ein Unteroffizier,
hatte während des Witbooi-Krieges in einem Augenblick der Gefahr die
Überlegung verloren und so den Anschein des Mangels an Mut auf sich
geladen. Seine Stellung bei den Kameraden war infolgedessen derart
erschüttert, daß er um seine Entlassung nach der Heimat gebeten hatte.
Nunmehr hatte er die Gelegenheit, sich zu rehabilitieren, mit vollem
Erfolge benutzt. Seine Verwundung, Schuß in den Unterleib, war sehr
schwer, und er wird wohl sein Leben lang an ihr zu tragen haben.

Die wesentlichste Frage war jetzt, ob Nikodemus gleichfalls bei dem
Aufstande beteiligt sei. In diesem Falle mußten wir auch mit der
Feindschaft der mächtigen Riaruapartei in Okahandja rechnen. Um so
sicherer aber war uns der Oberhäuptling, dessen Stellung bei seinen
Anhängern infolge des erlangten Zugeständnisses in der Grenzfrage
wesentlich gestärkt war.

Zunächst marschierte, was in Windhuk verfügbar war, d. i. 50 Reiter
(1. Kompagnie) und ein Geschütz unter Hauptmann v. Estorff, nach
Gobabis ab. Da ich selbst bis zur Klärung der politischen Lage Windhuk
nicht verlassen konnte, schloß sich als mein politischer Vertreter
der Assessor v. Lindequist der Truppe an. Nachdem jedoch in der Folge
sich ergeben hatte, daß politisch nichts mehr zu machen sei, trat
Assessor v. Lindequist in seiner Eigenschaft als Reserveoffizier bei
der Truppe ein und machte auch als solcher mit Auszeichnung den Feldzug
mit. Den Leutnant Helm sandte ich nach Seeis, um die Gesinnung der in
dieser Gegend wohnenden Hereros zu sondieren, und den Oberleutnant
v. Perbandt zu dem gleichen Zweck nach Okahandja. Ich selbst zog an
alten Schutztruppenangehörigen ein, was noch militärpflichtig war
(Dispositionsurlauber) und was sich freiwillig meldete. So konnte ich
am 4. April mit weiteren 60 Mann als neuformierter 2. Kompagnie und
einem Geschütz folgen. Die 2. Kompagnie führte Leutnant Helm, nachdem
Hauptmann v. Sack schon vorher krankheitshalber auf Urlaub gegangen
war. Als Garnisonkommandant in Windhuk blieb Oberleutnant v. Perbandt
zurück. Der letztere stellte vor seinem Abreiten nach Okahandja die
Frage an mich, ob er als dritte Staffel nachmarschieren dürfe, wenn es
ihm gelänge, 60 Reiter zusammenzubringen. Dies bewilligte ich gern,
hatte aber keine Ahnung, woher die 60 Reiter kommen sollten. Und doch
brachte sie der Oberleutnant v. Perbandt zusammen und traf Ende April
mit einer neuformierten 3. Kompagnie in Gobabis ein.

Nunmehr folgten sich die Ereignisse Schlag auf Schlag. Leutnant Helm
hatte die bei Seeis wohnenden Unterhäuptlinge Mambo, Baratjo und
Kajata vollständig loyal gefunden. Dagegen war -- ein bedenkliches
Zeichen -- Kahimema mit seinem ganzen Stamm, anscheinend behufs
Vereinigung mit Nikodemus, nach dem Osten verschwunden. Oberleutnant
v. Perbandt traf in Okahandja bei Samuel und seinen direkten Anhängern
großes Entgegenkommen, bei dem alten Riarua und seiner Partei dagegen
schlecht verhüllte Feindschaft. Von einer etwaigen Teilnahme des
Unterhäuptlings Nikodemus an dem Aufstande war jedoch noch nichts
bekannt. Ganz Okahandja aber schielte nach Gibeon, gespannt, welche
Stellung der alte Witbooi einnehmen würde. Über diesen schwirrten
derartige Gerüchte umher, daß man sogar in Swakopmund die Spuren seiner
Leute feststellen zu können glaubte, und doch war der Kapitän bereits
auf dem Wege nach Gobabis, aber um auf unsere Seite zu treten.

Oberleutnant v. Perbandt entledigte sich seiner nicht leichten
Aufgabe mit Energie und Geschick. Wesentlich unterstützt wurde
er durch die jetzt eintreffende Nachricht von dem inzwischen bei
Gobabis stattgehabten ersten Zusammenstoß und dessen siegreichem
Ausgang für uns. Nunmehr konnte der Oberhäuptling seine bisher
mehr zur Neutralität neigenden Anhänger zur offenen Teilnahme auf
unserer Seite mit fortreißen, während die Riaruapartei verstummte.
Der Oberhäuptling schloß sich mit etwa hundert seiner Leute dem mit
der dritten Staffel der Schutztruppe nach Gobabis marschierenden
Oberleutnant v. Perbandt an. Zur Formierung dieser dritten Staffel (3.
Kompagnie) hatte v. Perbandt die Bureaus geleert, an Reservisten und
Freiwilligen eingestellt, was noch zu erreichen war, und endlich auch
Bastardsoldaten aus Rehoboth herangezogen. Einschaltend muß ich hier
bemerken, daß auf Grund eines besonderen Vertrages die wehrfähigen
Bastards alljährlich 6 Wochen, beginnend 1895, militärisch ausgebildet
worden sind und dann 12 Jahre zum Kriegsdienst sowie zu jährlichen
Übungen verpflichtet waren. Diese Bastardsoldaten haben sich in der
Folge, erstmals in dem Kriege 1896, durchaus bewährt.

Auf dem Kriegsschauplatze hatte inzwischen Hauptmann v. Estorff die
Station Aais entsetzt und sich dann gegen Gobabis gewendet. Ein
seitens des Assessors v. Lindequist mit dem Unterhäuptling Nikodemus
angeknüpfter Briefwechsel ließ den letzteren zwar stark verdächtig
erscheinen, ergab indessen bis zum Gefecht von Gobabis noch nicht volle
Klarheit. Nikodemus wollte _zu_ klug sein und fiel infolgedessen in
das Gegenteil. Er gedachte sich anscheinend im Hintergrunde zu halten,
um, wenn die Sache schief ging, alles von sich abwälzen zu können.
Statt daher mit seinen Verbündeten, den Khauas-Hottentotten, sich zu
einem gemeinsamen Angriff auf die schwache Abteilung des Hauptmanns
v. Estorff zu vereinigen, zersplitterte er sich in zwei nacheinander
folgenden Angriffen, die dann beide scheiterten. Bei so vielen
Mitwissern konnte Nikodemus ja doch nicht hoffen, daß seine Teilnahme
dauernd verborgen bleiben würde.

Die Abteilung v. Estorff langte am 5. April 1896 vor Gobabis an,
wo auf Befehl des Führers der dortige Distriktschef Leutnant Lampe
mit einigen Reitern der Station sich ihr anschloß. Das Kommando in
Gobabis übernahm Assessor v. Lindequist in seiner Eigenschaft als
Oberleutnant der Reserve. Am 6. April früh erfolgte der Angriff der
Khauas-Hottentotten, nachdem diese bei Annäherung der Abteilung die
Belagerung von Gobabis aufgegeben hatten. Die Hottentotten wurden
von ihrem Kapitän, dem mehrfach genannten Eduard Lambert, in fast
allzu kühner Weise zum Angriff vorgeführt, bei dem der Kapitän etwa
20 Schritt vor der deutschen Schützenlinie fiel. Sie versuchten dann,
wie dies ihre Gefechtsweise ist, die deutsche Linie links zu umfassen,
wozu sie ihre numerische Überlegenheit (etwa 150 Gewehre gegen 60) auch
befähigte. Durch eine Gegenumfassung von deutscher Seite unter Leutnant
Eggers, verbunden mit einem Angriff in der Front, wurde jedoch der Sieg
für uns entschieden. Die Hottentotten verließen in eiliger Flucht das
Gefechtsfeld. Leutnant Eggers war bei seinem Vorgehen durch einen Schuß
in das Bein verwundet worden, jedoch auf dem Kampfplatz verblieben.

Erst nach dieser Niederlage setzte Nikodemus seine eigenen Leute zu
einem zweiten Angriff ein. Sie stießen auf die jetzt in breiter Front
vorreitende Abteilung v. Estorff in der linken Flanke, letztere saß
ab, schwenkte ein und nahm das Gefecht in der Front auf. Auch hier
versuchte der Feind durch Umfassen des linken Flügels den Sieg an sich
zu reißen, wozu auch ihm seine bedeutende Überlegenheit (etwa 300
Gewehre) die Möglichkeit bot. Der drohenden Umklammerung suchte sich
Hauptmann v. Estorff durch einen Gegenangriff zu Pferde zu entziehen.
Er nahm aus der Front heraus, was dort einigermaßen entbehrlich war,
ließ zunächst den Leutnant Lampe eine Attacke reiten, der er, links
rückwärts gestaffelt, unter seiner eigenen Führung eine zweite folgen
ließ. Die erste Attacke scheiterte vollständig. Sie bestätigte die
Regel, daß ein Reiterangriff zu mißlingen pflegt, wenn die Infanterie
-- und sei dies auch nur eine schwarze -- standhält. Und der Gegner
hielt stand. In kurzer Zeit waren daher 50 v. H. der Angreifer außer
Gefecht gesetzt, darunter Leutnant Lampe (tot). Der Rest wich nach
kurzem, zu Fuß geführtem Handgemenge. Die zweite Attacke, diejenige
des Hauptmanns v. Estorff selbst, die auf den Flügel des Feindes sowie
auf einen durch die erste Attacke immerhin bereits erschütterten
Gegner stieß, gelang dagegen. Der Feind wandte sich zur Flucht und riß
auch den Teil der eigenen Gefechtslinie mit sich fort, der bis jetzt
standgehalten hatte. Damit war der Sieg für uns entschieden.

[Illustration: Gefechtsfeld von Gobabis.]

An Verlusten hatte das Gefecht 6 Tote und 5 Verwundete, mithin 22 v. H.
gekostet.

Dieses Gefecht wirkte wie ein reinigendes Gewitter. Die noch
schwankenden Eingeborenen traten offen auf unsere Seite, die feindlich
gesinnten wurden still. Mich traf die Kriegsnachricht, als ich bereits
auf dem Marsche nach Gobabis begriffen war. Der Oberhäuptling hatte
seinen guten Willen schon vorher gezeigt, indem er mir als Zeichen
seiner Parteinahme zwei Großleute mitgegeben hatte. Diese schickte
ich nach erhaltener Nachricht von dem Gefecht bei Gobabis mit einer
Proklamation in das Innere des Hererolandes, um bei allen etwa noch
Schwankenden Klarheit zu schaffen. Am 11. April traf ich in Gobabis
ein. Vom Feinde fand sich weit und breit keine Spur mehr. Sowohl die
Ovambandjerus wie die Khauas-Hottentotten hatten am Tage nach dem
Gefecht freiwillig ihre Stellungen geräumt. Über ihren neuen Aufenthalt
war noch nichts bekannt.

[Illustration:

  Oberleutnant v. Perbandt

Stab der 3. Kompagnie bei Gobabis.]

Um so gefährdeter erschien bei ihrer abgelegenen Lage die Grenzstation
Olifantskluft. Sie zu entsetzen, wurde daher eine Expedition unter
Hauptmann v. Estorff zusammengestellt, die in der Stärke von rund
90 Köpfen und 2 Geschützen zwischen dem 13. und dem 20. April diese
Aufgabe erfüllte. Die Station wurde eingezogen. Auf dem Rückmarsch
stieß die Abteilung am 18. und 19. April bei Siegsfeld auf einen Teil
des Gegners, zumeist Hottentotten, die angegriffen und geschlagen
wurden. Der Erfolg dieses Sieges bestand in zahlreichen Gefangenen und
mehreren hundert Stück Großvieh. Aus den Aussagen der ersteren sowie
aus den vorgefundenen Spuren ergab sich, daß der Gegner im wesentlichen
nach Norden ausgewichen war. Das Gefecht von Siegsfeld hatte unserseits
einen Verlust von 2 Toten und 3 Verwundeten gekostet, unter den
letzteren Leutnant Helm.

Ende April traf dann Oberleutnant v. Perbandt mit der 3. Kompagnie
und den verbündeten Hereros in Gobabis ein, desgleichen am 1. Mai aus
Gibeon Oberleutnant v. Burgsdorff mit 22 Reitern seines Distrikts und
etwa 70 Witboois, letztere unter dem Kapitän selbst. Im ganzen bestand
jetzt die Truppe aus etwa 180 Weißen und Bastardsoldaten, 70 Witboois
und 120 Hereros. Dazu kamen noch die eingeborenen Soldaten der Truppe,
die bewaffneten Treiber und Leiter der Wagenstaffel und 3 Geschütze, in
Summa etwa 400 Köpfe. Es wurden nun folgende Verbände hergestellt:

                    ~A.~ _Abteilung von Estorff._

1. Feldkompagnie: Oberleutnant d. R. v. Lindequist, Leutnant Eggers;

2. Feldkompagnie: Leutnant Schmidt, Leutnant Helm;

3. Feldkompagnie: Oberleutnant v. Perbandt, Leutnant a. D. v. Zieten.

                    ~B.~ _Abteilung von Burgsdorff._

22 weiße Reiter,

etwa 70 Witbooireiter unter dem Kapitän Hendrik Witbooi.

                    ~C.~ _Herero-Abteilung._

Etwa 120 Hereroreiter unter dem Oberhäuptling Samuel Maharero.

Beigegeben Unteroffizier Voigts (Reserve-Offizieraspirant).

                    ~D.~ _Artillerie-Abteilung._

3 Geschütze unter dem ehemaligen Oberleutnant d. L. Hermann.

Der Kriegsfreiwillige, Unteroffizier Voigts, hatte als Kaufmann lange
Jahre unter den Hereros gelebt und beherrschte deren Sprache. Er war
deren eigentlicher Führer und hat als solcher recht gute Dienste
geleistet. Der Kriegsfreiwillige, ehemalige Oberleutnant d. L. Hermann,
war als Farmer im Schutzgebiet ansässig, früher in Kubub, später in
Nomtsas. Wenn auch seine artilleristischen Kenntnisse etwas veraltet
waren -- die letzte Dienstleistung datierte aus dem Jahre 1870 --
so hat er doch das entschiedene Verdienst, den in der Artillerie
vorhandenen guten Geist belebt und gestärkt zu haben. Der einzige
Artillerieoffizier der Truppe, Leutnant Lampe, war, wie erwähnt, bei
Gobabis gefallen.

[Illustration:

     ⋁            ⋁
  Kajata  ⋁  Samuel Maharero
  Unteroffz. d. R. Voigts

Hereros auf dem Marsche 1896.]

Überhaupt war der Mangel an Offizieren recht fühlbar. Ihn hatten
auch die aus der Reserve bzw. Inaktivität eingezogenen Oberleutnants
Hermann, v. Lindequist sowie der Chef des Pferdedepots, Leutnant a. D.
v. Zieten, nicht beheben können. Der beurlaubte und bereits unterwegs
befindliche Oberleutnant Schwabe wurde zurückgerufen, ihm jetzt der so
wichtig gewordene Platz Okahandja übertragen, und dessen bisheriger
Stationschef, Leutnant Schmidt, der Feldtruppe zugeteilt. Das Kommando
in Swakopmund übernahm der Leutnant ~à l. s.~ Troost.

Der behufs Entlassung der ausscheidenden Mannschaften in Swakopmund
befindliche stellvertretende Truppenkommandeur Major Mueller erhielt
den Auftrag, aus den wieder zurückbeorderten Entlassungs- und den
demnächst zu erwartenden Ersatzmannschaften eine Reserve-Feldtruppe zu
bilden und mit dieser den Rücken der vor dem Feinde stehenden Truppe
gegen etwaige aufsässige Elemente im Hererolande zu decken. Major
Mueller entledigte sich dieser Aufgabe in sachgemäßer Weise dadurch,
daß er nach Omaruru Verstärkung sandte und seine Abteilung, in zwei
Kompagnien formiert, um und in der Nähe von Okahandja zusammenzog.
Seine Truppeneinteilung war:

4. Feldkompagnie: Oberleutnant d. R. Schmidt (Zolldirektor), Leutnant
Graf v. Kageneck.

5. Feldkompagnie: Leutnant v. Zülow, dazu Stabsarzt ~Dr.~ Sobotta.

Der letztere sowie die Leutnants Graf v. Kageneck und v. Zülow waren
mit dem Ersatztransport aus Deutschland eingetroffen. Wie wir sehen,
war die Truppe des Majors Mueller auch nicht reichlich mit Offizieren
ausgestattet. Einen Adjutanten hatte, aus Offiziersmangel, weder der
Major Mueller noch ich. Etwas ausgeglichen wurde dieser Mangel durch
die besonders tapfere Haltung von zwei Offizieren, der Leutnants Helm
und Eggers. Obwohl in den bisherigen beiden Gefechten verwundet,
schlossen sie sich den weiteren Operationen, auf dem Ochsenwagen
fahrend, an und machten noch das Gefecht von Otjunda mit. In diesem
wurden sie beide abermals verwundet, aber diesmal so schwer, daß sie
für längere Zeit dienstunbrauchbar blieben, Leutnant Eggers sogar
bereits aufgegeben war.

Unter unseren verbündeten Eingeborenen war in Gobabis auch der
Kapitän der einst so mächtigen roten Nation, Manasse, von Hoachanas
eingetroffen, um wenigstens seinen guten Willen zu zeigen. Er hatte
ganze 12 Reiter zusammengebracht. Bei dem Austausch von Erinnerungen in
einer in Gobabis abgehaltenen Versammlung ergab sich, daß alle jetzt
unter deutscher Führung geeinigten Stämme, nämlich Witboois, rote
Nation und Hereros, vor nicht allzulanger Frist aufeinander geschossen
hatten, und daß die meisten noch Andenken aus jenen Zeiten mit sich
herumtrugen. So war Witbooi im Kampfe mit der roten Nation der Daumen
der rechten Hand abgeschossen worden; sein Unterfeldherr, Samuel Isaak,
trug zwei Kugeln mit sich herum, eine gleichfalls von der roten Nation,
eine von den Hereros; der Oberhäuptling Samuel hatte eine Witbooikugel
zu quittieren, der Unterhäuptling Kajata gar deren fünf. Dazu kam
später noch unser Kampf mit den Witboois, aus dem der mitanwesende
Hauptmann v. Estorff gleichfalls eine Kugel aufzuweisen hatte.

[Illustration: Lagerszene bei Gobabis 1896.]

Bei der in dieser Zusammenkunft stattgehabten Besprechung zeigte
der Oberhäuptling, der sich noch nie durch Tapferkeit ausgezeichnet
hatte, eine gedrückte Stimmung. Um so energischer trat dagegen der
alte Kajata auf. Auf meine Anfrage, ob nicht einer der Hereros
lieber umkehren wollte, als vielleicht mit Unlust auf seine eigenen
Landsleute schießen, stand Kajata auf und erklärte: »Kahimema ist mein
nächster Verwandter, aber ich schieße auf ihn, denn er hat unrecht.«
Diese Worte schlugen auch bei den anderen anwesenden Hereros durch;
keiner wollte zurück, sogar der Oberhäuptling wurde wieder munterer
und stimmte für energische Bestrafung der Schuldigen. Der Halbbruder
von Nikodemus, Assa Riarua, erbot sich, zu diesem zu reiten und ihn
zur freiwilligen Gestellung zu bewegen. Selbstverständlich stimmte
ich unter dem Versprechen gerechter Bestrafung zu. Nachdem Tags
darauf noch eine große Parade über die ganze Truppe, einschließlich
Hilfsvölker, abgehalten worden war, wurde am Abend des 2. Mai der
Abmarsch angetreten. Die in Afrika schwierigste Seite der Kriegführung,
d. i. das Auffinden des Feindes in dem weiten Lande, hatte trotz aller
ausgesandten Spione und Kundschafter noch nicht völlig gelöst werden
können. Bekannt war nur, daß der Rückzug des Gegners in nördlicher
Richtung stattgefunden hatte, sowie ferner, daß Nikodemus und Kahimema
sich im Unmut getrennt hatten und daß die Khauas-Hottentotten bei
letzterem geblieben waren. Der Vormarsch wurde daher aufs Geratewohl
in nördlicher Richtung nach Owingi angetreten, einem Platz mit viel
Wasser, bei dem die verbündeten Hereros den Feind vermuteten. Als
nächster Gegner galt Kahimema, weil nach der erfolgten Trennung
der Verbündeten er sowohl an sich wie auch infolge Anwesenheit der
Khauas-Hottentotten der Mächtigere war. Der Befehl für den Vormarsch
lautete:

                                        Gobabis, den 29. April 1896.

  _Operationsbefehl._

1. Der Feind hat sich anscheinend getrennt. Kahimema soll sich bei
Owingi, Nikodemus nordwestlich davon, in der Nähe von Tjetjo, befinden,
bei ersterem auch die Khauas-Hottentotten.

2. Ich werde mich zunächst gegen Kahimema wenden.

3. Truppeneinteilung.

                            1. _Avantgarde._

  Hauptmann v. Perbandt, 3. Kompagnie, 1 Abteilung Hereros.

                            2. _Gros._

  Rest der Abteilung von Estorff, 1 Abteilung Hereros,
  Artillerie-Abteilung.

                            3. _Train._

  1. Staffel: 2 Karren, 1 Munitionswagen; 2. Staffel: Vizefeldwebel
  Vahlkamp 6 Wagen.

4. Den Abmarsch der Avantgarde werde ich noch bestimmen.

Das Gros folgt auf etwa 1 ~km~. Die beiden Trainstaffeln schließen so
nahe als möglich auf.

5. Drei Proviantwagen bleiben gepackt und jederzeit zum Abmarsch bereit
in Gobabis.

6. Ich werde zunächst an der Spitze des Gros, später bei der Avantgarde
reiten.

                                                      gez. Leutwein.

[Illustration: Ein See im Osthererolande.]

Gleich am ersten Marschtage zeigte sich der Wert eingeborener
Bundesgenossen. Die als erstes Ziel in Aussicht genommene Wasserstelle
war nahezu ausgetrocknet. Somit stand der Truppe gleich ein Dursttag
bevor. Einer der verbündeten Hereros führte sie jedoch seitwärts nach
einem stattlichen, uns damals noch unbekannten See. Ähnlich ging es den
ganzen Feldzug. Die 400 Köpfe starke Abteilung hatte auch nicht ein
einziges Mal Mangel an Wasser und Weide zu verzeichnen. Auch von einem
Abschießen von Spitzen und Patrouillen, unter dem eine weiße Truppe in
Südwestafrika sonst sehr zu leiden hat, blieben wir verschont. Denn
nur Eingeborene, höchstens unter weißer Führung, wurden zu solchem
Zweck verwendet.[22] Und Eingeborene sind vermöge ihrer guten Augen vor
Überraschungen geschützt. Auch das Auffinden des Gegners erledigte sich
mit ihrer Hilfe glatt.

Das zunächst als Marschziel bezeichnete Owingi wurde am Morgen des
5. Mai erreicht und vom Gegner verlassen gefunden. Daß dieser den
Platz einige Zeit besetzt gehabt hatte, war aber noch zu erkennen.
Nach kurzer Ruhe wurde eine Hereropatrouille auf seine Spuren gesetzt.
Nun äußerte Witbooi mir gegenüber den Verdacht, daß die Hereros aus
landsmannschaftlichen Rücksichten ein falsches Spiel spielten, und
bat, selbst eine Patrouille schicken zu dürfen. Das geschah, regte
aber wiederum die Eifersucht der Hereros an, die schleunigst als Erste
losritten. So erlebten wir das Schauspiel, daß zwei Patrouillen 18
Stunden lang hintereinander herjagten, wobei die Hereros sich bemühten,
stets die Spitze zu behalten. Bei Ruhepausen sattelten sie immer wieder
auf, sobald sie hinter sich die Witboois am Horizont auftauchen sahen,
so daß schließlich doch sie die Entdecker des Feindes wurden. Ihr
Führer war allerdings auch der energische Kajata.

Am Abend des 5. Mai lagerte die Truppe am Epukiro, als von der
Hereropatrouille die bestimmte Nachricht zurückkam, der Feind hätte
bei der Wasserstelle Otjunda, 10 ~km~ weiter, Halt gemacht, und zwar
in zwei getrennten Werften, die Wasserstelle in der Mitte. Nun wurde
der Abmarsch für den andern Morgen derart angesetzt, daß die Truppe mit
Tagesanbruch vor der feindlichen Stellung anlangen mußte. Unterwegs
trafen wir auf den alten Kajata, der in der Nähe der feindlichen Werft
ganz allein an einem verdeckten Feuer saß. Auf meine Frage, zu welchem
Zweck er hiergeblieben sei, sagte er, er habe beobachten wollen, ob
nicht etwa der Feind heimlich abmarschiere. Was unsern Kriegsschülern
im Taktikunterricht gelehrt wird, nämlich, daß die einmal gewonnene
Fühlung mit dem Feinde nicht wieder aufgegeben werden dürfe, das hatte
hier ein einfacher Naturkrieger mit seinem gesunden Menschenverstand
von selbst herausgefunden. In der Nähe der Werft ließ ich die fechtende
Truppe, 350 Reiter stark, aufmarschieren, rechts und links die
Reiter, Artillerie in der Mitte, einige Plänkler vor der Front. Auch
seitens der Eingeborenen wurde der Weitermarsch in dieser Form in
lobenswerter Ordnung ausgeführt. Nur war es schwierig, die Hereros in
der erforderlichen Stille zu halten.

                       _Gefechtsaufmarsch._

           ==========    Φ  Φ  Φ     ==========   ==========
          3. Kompagnie  Artillerie  2. Kompagnie 1. Kompagnie
  =======                                                     ========
  Hereros                                                     Witboois

Wie sich aus vorstehender Skizze ergibt, befanden sich die eingeborenen
Bundesgenossen auf den Flügeln. Einerseits sollten sie diese sichern,
anderseits die Flanken der feindlichen Stellung fassen. Direkt stürmen
sollten nur die drei Feldkompagnien. Die räumliche Trennung des
Feindes in zwei Werften mußte auch zu einem räumlich getrennten Gefecht
führen. Die 3. Feldkompagnie und die Hereros nebst zwei Geschützen
wandten sich gegen die rechte, die 1., 2. Feldkompagnie, die Witboois
und ein Geschütz gegen die linke Flügelwerft des Feindes. Den Befehl
über die letztgenannte Kolonne übertrug ich dem Hauptmann v. Estorff,
denjenigen über die erstere behielt ich selbst. Wie sich später ergab,
befanden sich in der rechten Flügelwerft der Hererounterkapitän
Kahikaeta, in der linken Kahimema und die Khauas-Hottentotten. Beide
Werften waren mit Verteidigungsverhauen umgeben.

[Illustration: Plan zum Gefecht bei Otjunda-Sturmfeld am 6. Mai 1896.]

Der Gegner schien Sicherheitsmaßnahmen nur in seiner nächsten Nähe
getroffen zu haben, da die Truppe bereits dicht am Verhau war, als
der erste Schuß fiel. Indessen raffte er sich rasch wieder auf und
hielt sich bis zum Schluß des Gefechtes recht tapfer. Die diesseitigen
Hereros kamen in dem Busch zu weit rechts, stießen infolgedessen
nicht, wie beabsichtigt, auf die Flanke, sondern auf die Front des
Feindes und hatten in kurzer Zeit einen Toten und 5 Verwundete. Dies
war mehr, als sie ertragen konnten. Sie zogen sich hinter unsere Front
zurück und kamen von da während des Gefechtes auch nicht wieder zum
Vorschein, mit Ausnahme eines kleinen Teiles unter Kajata, der noch
tapfer den letzten Sturm mitmachte. Als bald nach Beginn des Angriffes
die beiden Geschütze auf meinen Befehl dicht hinter der Schützenlinie
der 3. Feldkompagnie erschienen, wurde sofort eine Abschwächung des
feindlichen Feuers bemerkbar. Doch hielten die Verteidiger der Werft
bis zum letzten Angriff stand, der etwa um 8 Uhr vormittags stattfand.
Rasch wurde nach gelungenem Sturm durch die Werft durchgestoßen und vom
jenseitigen Rand der flüchtende Gegner mit Schnellfeuer verfolgt.

Auf dem andern Flügel geriet zuerst die 2. Kompagnie an der
Wasserstelle mit den Khauas-Hottentotten zusammen, die, weil selbst
noch nicht angegriffen, nach dem Fallen der ersten Schüsse der Werft
des Kahikaeta hatten zu Hilfe kommen wollen. Hätte ich durch die
Patrouillenmeldungen keine Kenntnis von der Aufstellung des Feindes
in zwei Werften gehabt, so würde sich naturgemäß die Truppe mit allen
Kräften gegen die zuerst entdeckte Werft gewendet und so ihren Rücken
der andern preisgegeben haben. Mit diesem bei dem dichten Gebüsch
Erfolg versprechenden Plan hatte der Gegner auch anscheinend gerechnet
und hatten die Khauas mit dessen Ausführung begonnen. So aber wurden
letztere noch rechtzeitig von der 2. Kompagnie gefaßt, während sich
der in seiner Werft zurückgebliebene Kahimema bald in ein Gefecht mit
der 1. Feldkompagnie verwickelt sah. Die Khauas zogen sich zurück,
die 2. Kompagnie wurde zur 1. herangezogen und nun nach einem kurzen
Feuergefecht, bei dem das Geschütz ebenfalls in der Schützenlinie
mitgewirkt hatte, in einem zweimaligen Anlauf die Werft erstürmt. Auf
diesem Flügel hatten die eingeborenen Bundesgenossen (Witboois) richtig
Rücken und Flanke des Gegners gewonnen und unter dem flüchtenden Feinde
viel Schaden angerichtet.

Das damit beendete Gefecht hatte uns einen Verlust von 6 Toten und
11 Verwundeten gebracht, letztere bei der kurzen Entfernung zwischen
den Gegnern durchweg schwer. Unter den Toten befand sich der Leutnant
Schmidt, unter den Schwerverwundeten die Leutnants Helm und Eggers. Zu
diesem Verluste kamen dann noch der Tote und die fünf Verwundeten auf
seiten unserer verbündeten Hereros. Die Witboois hatten keine Verluste.

Eine aufmerksame Verfolgung des Gefechtsverlaufs läßt die geringe
Tapferkeit auf seiten unserer Hereros gegenüber den auf feindlicher
Seite kämpfenden auffällig hervortreten. Die letzteren verteidigten
eben ihr Dasein, vor allem ihre Viehherden, während die ersteren für
eine fremde Sache fochten. Nach beendigtem Kriege habe ich daher
Gelegenheit genommen, in einer Umlaufsverfügung allgemein auf diesen
Unterschied hinzuweisen, um nicht eine Unterschätzung eines etwaigen
künftigen Gegners aufkommen zu lassen. (Siehe Kapitel ~XI~.) Eine
solche ist aber mit der Zeit doch eingetreten.

[Illustration: Zusammengeschossener Pontok bei Otjunda-Sturmfeld.]

Die Ausbeute des Sieges war groß. Sie bestand in einer Menge Gewehre,
6 Wagen, 3000 Stück Vieh und zahlreichen Gefangenen, aber diese meist
Weiber und Kinder. Vom Gegner wurden 40 Tote gefunden, darunter ein
Bruder und zwei Söhne Kahimemas und drei Söhne Kahikaetas. Nur die
Verluste von Großleuten zählen bei den Eingeborenen mit, kleine Leute
werden nicht gerechnet. Von unseren Hereros hatten mehrere unter den
feindlichen Toten Verwandte entdeckt, einer sogar seinen Bruder. Dies
in Verbindung mit den eigenen Verlusten erregte unter ihnen für einige
Tage eine trübe Stimmung, die aber auf gutes Zureden wieder wich.

[Illustration: Begräbnis-Feierlichkeit nach dem Gefecht von
Otjunda-Sturmfeld 1896.]

Jetzt trat von neuem die Lösung der in Afrika immer schwierigen Frage
nach dem Verbleib des Gegners an uns heran. Seine Spuren liefen, wie
gewöhnlich, nach allen Seiten auseinander, während auf die besten
Merkzeichen, nämlich Wagenspuren, nicht mehr zu rechnen war, da seine
sämtlichen Wagen in unsere Hände gefallen waren.

Es begann nun beim Aufsuchen des Feindes in bezug auf die beste
Erkundungsart eine Art Wettbewerb. Der unermüdliche Hauptmann v.
Estorff machte zweimal den Versuch mit einer größeren Patrouille und
konnte immer nur die Meldung zurückbringen, daß die und die Gegend
vom Feinde frei sei, nur einmal unter dem Hinzufügen, die Spuren
deuteten auf eine Flucht nach Rietfontein. Ich selbst hielt mit dem
Rest der Truppe die Wasserstelle Otjunda fest und versuchte es wieder
mit meinem aus dem Witbooikriege bewährten Mittel. Ein gefangener
Khauas-Hottentott wurde mit einem Brief, in dem jedem, der die Waffen
abgeben würde, Begnadigung zugesichert war, an seine Stammesgenossen
gesendet. Vorher wurde dem Boten noch der Kapitän Witbooi vorgestellt,
damit er im feindlichen Lager dessen Anwesenheit bestätigen könne. Bis
zum letzten Augenblick hatten nämlich weder Hereros noch Khauas an sie
glauben wollen.

Jetzt bestätigte sich wieder, daß dieses Mittel der Erkundung, solange
man von ihm Gebrauch machen kann, in Afrika schließlich doch das
beste ist. Der abgesandte Bote kam nach sechs Tagen mit der Meldung
zurück, die Khauas-Hottentotten sowie die Reste des Kahimemastammes
befänden sich in Kalkfontein, einer Wasserstelle, etwa 30 ~km~ Epukiro
abwärts, unweit von dessen südlichem Ufer. Den Brief hatte er nicht
abgeben können, da der einzige des Lesens kundige Mann des Stammes, der
Magistrat Fledermuis, bei Otjunda gefallen wäre. Er hätte daher seinen
Stammesgenossen den Inhalt mündlich mitgeteilt. Sie seien alle zur
Übergabe bereit.

[Illustration:

          ⋁                ⋁                ⋁
  Hendrik Witbooi      Leutwein      Samuel Maharero

Nach dem Gefecht von Otjunda-Sturmfeld 1896.]

Unter Zurücklassung einer starken Wache für die Verwundeten und
Gefangenen am alten Lagerplatze marschierte die Truppe am 13. Mai ab
und traf am 14. Mai vor Kalkfontein ein. Hier wurde Gefechtsstellung
bezogen und durch eine Eingeborenen-Patrouille der Gegner aufgefordert,
sich bedingungslos zu ergeben, widrigenfalls mit dem Feuern begonnen
würde. Der Feind zog das erstere vor. Kahimema kam mit seinen wenigen
Leuten sofort herüber,[23] die Khauas-Hottentotten wurden während
der folgenden Nacht in ihrer Werft bewacht und den andern Tag von
mir persönlich abgeholt. In meiner Begleitung befanden sich nur die
Witboois, die mit ungemeiner Schnelligkeit die Werft von allen Seiten
umzingelt hatten. Ich sicherte den Gefangenen in einer Ansprache das
Leben zu, da die Hauptschuldigen bereits tot seien.[24] Nach dieser
Ansprache ergriff auch Witbooi das Wort zu einer Strafpredigt, während
der er unter den Gefangenen drei seiner eigenen Leute entdeckte. Diese
nahm er sofort vor die Front und ließ sie mit Stockhieben bestrafen.

Ein Teil der Khauas-Hottentotten hatte sich jedoch direkt in das Lager
von Otjunda begeben und dort die Waffen gestreckt. Augenscheinlich
hatten sie sich vorher überzeugen wollen, ob die Gefangenen wirklich
nicht getötet würden. Bei einem Teil von ihnen wiederholte sich dann
nach der Rückkehr in unser Lager die Prozedur des Prügelns, da sie
seitens der anderen verbündeten Hottentottenstämme von Hoachanas und
Gochas gleichfalls als Stammesgenossen erkannt worden waren. Unter
den etwa noch 70 waffenfähigen Männern des Khauasstammes war hiernach
mindestens die Hälfte fremder Stammesangehörigkeit. Wo es etwas zu
rauben gibt, ist der Hottentott eben schnell bei der Hand. An Gewehren
hatte der Stamm noch 43 Stück. Die noch fehlenden Männer des Stammes
wurden festgestellt und mittels öffentlicher Ausschreibung für
vogelfrei erklärt, falls sie sich nicht bis zu einer bestimmten Frist
stellen würden. Dreizehn von ihnen sind später festgenommen und auf
Fluchtversuchen erschossen worden. Die jetzt Gefangenen wurden nach
Windhuk überführt, wo sie sich heute noch befinden.

Inzwischen hatte auch Kapitän Simon Cooper, ohne von mir gerufen zu
sein, sich mit 120 seiner Leute auf dem Kriegsschauplatze eingefunden.
Zu fechten gab es jedoch nichts mehr, wohl aber hat er sich noch eifrig
an dem Aufheben von Viehposten beteiligt. Und dies wird auch der Zweck
seines Kommens gewesen sein. Gleich von Kalkfontein aus wurde ein zwei
Tagesmärsche entfernter Viehposten Kahimemas in der Stärke von 1200
Stück aufgehoben, und später ein ebensolcher des Kahimemagroßmannes
Kahikaeta mitsamt dem letzteren selbst und noch 14 Gewehren. An
Widerstand dachte niemand mehr. Auch Nikodemus hatte sich auf Zureden
seines Halbbruders Assa in Okahandja gestellt und war dort durch Major
Mueller festgesetzt worden.

[Illustration: Feldlager bei Otjunda.]

Sonach stand kein Feind mehr im Felde. Es blieb lediglich ein
diplomatisch-gerichtliches Nachspiel übrig, dessen Schauplatz
naturgemäß nur der Hauptort der Hereros, Okahandja, sein konnte.
Dorthin setzte sich die Truppe am Abend des 22. Mai in Marsch. Der Weg
führte über die Werft des Unterhäuptlings Tjetjo, der sich jetzt in
Loyalitätsversicherungen erschöpfte. Ich freute mich jedoch, ihn den
Anblick der vorbeimarschierenden, nunmehr auf 500 Reiter angewachsenen
Truppe genießen lassen zu können.

Auch die Großleute des Nikodemus stellten sich in der Zahl von neun
freiwillig, teils in Okahandja, teils unterwegs bei der Truppe. Am 2.
Juni fand feierlicher Einmarsch in Okahandja und die Vereinigung der
alten und der neuen Truppe statt. Letztere stand in Parade und nahm
den Vorbeimarsch der siegreichen, durchaus nicht parademäßig, dafür
aber sonnenverbrannt und kriegerisch aussehenden alten Truppe mit ab.
Zuerst kamen die Feldkompagnien, dann die Witboois, die Hereros, Simon
Cooper und schließlich die Artillerie. Dazu an allen Häusern Flaggen
und Glockengeläute, kurz ein Bild, das jedem, der es gesehen hat,
unvergeßlich bleiben wird. Die deutsche Oberherrschaft schien nunmehr
im Schutzgebiete endgültig gesichert.

Nachholen muß ich noch, daß der bereits in Kapstadt befindliche
Hauptmann v. Sack auf die Nachricht vom Ausbruch des Aufstandes sofort
in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, aber die Truppe erst erreicht
hatte, als diese sich bereits auf dem Rückmarsche befand. Ihm hatte
sich Leutnant a. D. v. Levinsky angeschlossen, der sich im Schutzgebiet
als Farmer niederzulassen gedachte. Beide traten für den Rest des
Kriegszustandes in die Truppe ein.

Die gerichtliche Untersuchung über die Ursachen und die Urheber des
Aufstandes wurde durch Assessor v. Lindequist geführt. Sie ergab mit
unzweideutiger Klarheit, daß der Anstifter zum Aufstande einzig und
allein Nikodemus gewesen war, und zwar hatte er seine Wühlereien
unmittelbar nach seiner Einsetzung als Kapitän des Ostens begonnen.
Auch Witbooi hatte er hineinzuziehen versucht, indem er ihm die
anscheinend harmlose Frage stellte, wie er, Witbooi, sich unter
deutscher Herrschaft fühle. Witbooi ließ sich klugerweise auf einen
Briefwechsel gar nicht ein, gab vielmehr durch Boten eine mündliche,
nichtssagende Antwort. Nikodemus selbst leugnete auch angesichts
der gegenübergestellten Zeugen, einschließlich seines Mitschuldigen
Kahimema, alles. Letzterer beschönigte nichts, wies aber nicht mit
Unrecht darauf hin, daß wir, d. h. der Oberhäuptling und ich, ihn
unter Nikodemus gestellt hätten, und daß er daher diesem hätte folgen
müssen. Angesichts dieses zweifellos mildernden Umstandes sowie wegen
seines offenen Geständnisses würde ich Kahimema gern begnadigt haben,
jedoch sprach sich Samuel entschieden dagegen aus. Infolgedessen
wurden in Vollziehung des gefällten Urteils die beiden Führer am 12.
Juni erschossen. Kahimema starb mutig, Nikodemus dagegen als Feigling,
vor Angst schon halbtot, als er zum Richtplatz geführt wurde. Von
den gefangenen Großleuten wurden elf als Mitschuldige zu längeren
Freiheitsstrafen verurteilt und zur Strafverbüßung nach Windhuk
überführt. Erwähnen will ich noch, daß die gerichtlichen Verhandlungen
von Anfang bis zu Ende in voller Öffentlichkeit stattgefunden haben.
Von der Erlaubnis des Zutritts hat namentlich der Missionar sowie
der alte Riarua Gebrauch gemacht, beide in der heimlichen Hoffnung,
daß Nikodemus noch gerettet werden könnte. Eine Beteiligung Riaruas
an dem Aufstande hatte nicht nachgewiesen werden können. Wäre sie
augenscheinlich vorhanden gewesen, so würde ihn Nikodemus bei
seiner Feigheit wohl nicht geschont haben. Ferner waren auch beim
Kriegsgericht zwei seitens des Oberhäuptlings bestellte Großleute als
Richter anwesend.

Aus dem übrigen Hererolande ist endlich noch eine unbedeutende
aufrührerische Bewegung in Otjimbingwe zu erwähnen, hervorgerufen durch
Aufreizungen eines gewissen Wallace, der außerdem den Eingeborenen
verbotenerweise Spirituosen geliefert hatte. Einige 30 betrunkene
Hereros rotteten sich zusammen, trieben Unfug und setzten der
herbeieilenden Militärpatrouille Widerstand entgegen. Schließlich kam
es zu einer Schießerei, bei der zwei Hereros verwundet wurden. Der
gerade mit einem Teil der Truppe angekommene Leutnant d. R. Schmidt
setzte Wallace in Haft und stellte bei den Hereros die Ruhe wieder her.
Seitdem ist sie dort nicht wieder gestört worden.

Nach Beendigung des Feldzuges habe ich über seinen Verlauf an meine
vorgesetzte Behörde folgenden Schlußbericht erstattet:[25]

»Wenn ich nun noch einmal auf den Verlauf des Krieges zurücksehe, so
muß ich sagen, daß er ein ungewöhnlich glücklicher gewesen ist. In
dem für uns ungünstigsten Momente ausgebrochen, schien der Aufstand
das Schutzgebiet an den Rand des Abgrundes zu bringen, zumal in den
ersten Anfängen nicht zu übersehen war, welche Ausdehnung er gewinnen
würde. Indes gelang dessen Lokalisierung und war damit die größte
Gefahr beseitigt. Ein wesentliches Verdienst hierfür gebührt der
unerschütterlichen Freundschaft des Oberhäuptlings Samuel in Verbindung
mit der ebenso unerschütterlichen Vertragstreue Witboois. Samuels
persönliche Macht ist ja nicht groß, aber auch bei den Schwarzen ist
das Gewicht der Legitimität nicht zu unterschätzen. Sehr zustatten
ist uns auch die Gerechtigkeit unserer Sache gekommen. Dem frivolen
Friedensbruch von seiten unserer Gegner stand die immer wieder
bewiesene und von keinem Eingeborenen mehr bezweifelte Friedensliebe
auf unserer Seite gegenüber.

»Was die verbündeten Hereros uns genutzt haben, kann nicht hoch genug
angeschlagen werden. Das für uns in dem weiten Lande Schwierigste,
nämlich Auffinden des Gegners, der Weide und Wasserstellen, ging
mit ihrer Hilfe und vermöge ihrer Ortskunde glatt und ohne jede
Störung vonstatten. Niemals haben wir trotz unseres bedeutenden
Viehbestandes auch nur im geringsten an Wassermangel gelitten. Was
das heißen will, kann nur der Landeskenner richtig würdigen. Unsere
übrigen Bundesgenossen habe ich mir bereits in meinem letzten Bericht
zu charakterisieren gestattet und dem nichts mehr hinzuzufügen.
Überhaupt hat sich die diesmalige Zusammensetzung der Feldtruppe --
Weiße nur als Kern, die Masse Eingeborene -- als die für hiesige
Verhältnisse in der Tat zweckmäßigste erwiesen. Ich ziehe eine solche
Truppe dem bestausgebildeten heimatlichen Jäger-Bataillon vor. Nicht
stolze Heeresmassen verbürgen den Sieg, sondern die Geeignetheit
der Truppe für die gegebenen Verhältnisse. Die Kriegs- wie auch die
Kolonialgeschichte gibt hierfür deutliche Lehren. Fern muß uns daher
jede Politik bleiben, welche uns die Eingeborenen entfremdet und daher
in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst anweist. Dank einem guten
Requisitionssystem und der Bemühung der Kaiserlichen Intendantur hatten
wir auch nie Proviantmangel und bringen sogar noch einen reichlichen
Vorrat nach Hause usw.

»Unter den 500 Reitern, aus denen, wie bereits gemeldet, die Truppe
schließlich bestanden hat, befanden sich noch nicht 100 Angehörige der
Schutztruppe selbst. Der Rest war aus wieder eingezogenen Reservisten,
Kriegsfreiwilligen und Eingeborenen zusammengesetzt usw.«

Diesen Ausführungen habe ich auch heute nichts hinzuzufügen.

Am 11. Juni abends marschierte die Truppe von Okahandja ab und zog
am 13. früh in feierlicher Weise in Windhuk ein. Es fehlte weder an
Triumphbogen noch an Ehrenjungfrauen, welch letztere allerdings --
mangels erwachsener Mädchen -- noch im Kindesalter standen. An dem
Einzuge in Windhuk nahmen auch die Hilfsvölker aus dem Namalande teil,
während die Hereros bereits in Okahandja entlassen worden waren.

Nach einer achttägigen Pause wurde in Windhuk eine neue
Expeditionstruppe zusammengesetzt, die unter dem Befehl des Majors
Mueller die Aufgabe hatte, die den Aufständischen auferlegte Buße an
Vieh einzutreiben. Von letzterem war den eingeborenen Bundesgenossen
ein gewisser Prozentsatz als Beuteanteil in Aussicht gestellt.
Abordnungen von diesen, namentlich, was sehr wesentlich war, auch der
verbündeten Hereros, begleiteten daher die Truppe. Inzwischen hatten
die in Windhuk gefangenen Hereros von der den Eingeborenen eigenen
Geschicklichkeit, sich einer Gefangenschaft durch Flucht zu entziehen,
Gebrauch gemacht und waren sämtlich weggelaufen. Einer derselben
war hierbei erschossen worden. Dem Major Mueller fiel daher noch die
weitere Aufgabe zu, die Flüchtigen wieder einzubringen und zu diesem
Zweck es auch auf einen neuen Waffengang ankommen zu lassen. Die etwa
100 Köpfe starke Abteilung vermochte indessen, in einem zweimonatlichen
Zuge sich ihrer Aufgabe in friedlicher Weise zu entledigen. Sie brachte
sämtliche Gefangene wieder ein sowie mehrere tausend Stück Vieh.
Außerdem wurden noch verschiedene Werfte entwaffnet. Das Beutevieh
wurde später meistbietend an die Ansiedler versteigert und würde
manchem zum Wohlstande verholfen haben, wenn nicht einige Monate später
die Rinderpest alles wieder vernichtet hätte.

Mich selbst erwartete im Westen des Schutzgebiets eine andere
Aufgabe. Ganz unvermutet war nämlich bereits auf dem Rückmarsche
vom Kriegsschauplatz die Nachricht von der bevorstehenden Landung
der bereits erwähnten 400 Mann Verstärkung eingetroffen (genau 15
Offiziere, 2 Sanitätsoffiziere, 407 Unteroffiziere und Reiter).
Diese Verstärkung war höheren Orts nur als vorübergehend gedacht,
sie sollte nach Erfüllung ihrer Aufgabe wieder nach Hause gesendet
werden. Als ihre Aufgabe dachte man sich in Berlin, anschließend an die
Niederwerfung des Aufstandes, eine allgemeine Entwaffnung der Hereros.
Der verflossene Feldzug hatte uns jedoch die Widerstandsfähigkeit
dieses Volkes sowie die Schwierigkeit, mit ihm ohne die Hilfe von
Stammesgenossen fertig zu werden, zu sehr erkennen lassen, als daß ich
mich damals auf ein solches Unternehmen hätte einlassen können. Und die
Hilfe des Oberhäuptlings war, wie wir noch weiter sehen werden, für die
Entwaffnung _einzelner_ unbotmäßiger Werften stets zu erhalten, niemals
aber für eine solche allgemeiner Art. Der Versuch zu einer solchen
mußte vielmehr zu einem blutigen, unabsehbaren Krieg führen, und für
einen solchen brauchten wir nicht 400 Mann Verstärkung, sondern 4000.
Unsere Erfahrungen 1904 reden eine deutliche Sprache.

Diese Auffassung meldete ich nach Berlin und fand dort für sie
Zustimmung. Ein zwingender Grund zu einem Unternehmen von solcher
Tragweite lag überdies gerade damals umsoweniger vor, als kurz zuvor
noch die Hereros uns gegen ihre eigenen Stammesgenossen Heeresfolge
geleistet hatten. Die fernere Ausnutzung dieser Geneigtheit in
Verbindung mit scharfer Überwachung des Handels mit Waffen und Munition
ließen dagegen auch eine allmähliche Entwaffnung der Eingeborenen
erhoffen. _Ihre_ Vorräte mußten bei dem Mangel an Ersatz fortgesetzt
abnehmen, während die unsrigen fortgesetzt zunehmen konnten.

Von der Mitte Juli eingetroffenen Verstärkung wurden 150 Mann nach
Windhuk, der Rest nach Karibib entsendet. Die ersteren sollten
einerseits als allgemeine Reserve in Windhuk bleiben, anderseits zur
Verstärkung der Besatzung des Namalandes dienen. Mit den übrigen 250
Mann beabsichtigte ich einen Zug durch das Westhereroland, um im
Anschluß an einen solchen den längst gehegten Plan durchzuführen, durch
Besetzung des herrenlosen Gebietes zwischen Ovambo- und Hereroland die
Verbindung zwischen diesen beiden Ländern abzuschneiden. Dies gebot
jetzt außerdem der Grenzschutz gegen die herannahende Rinderpest, in
den wir das Ovamboland, weil außerhalb unserer Machtsphäre liegend,
nicht mit hereinziehen konnten. Wie gewöhnlich, wurde zu diesem Zuge,
der am 2. August angetreten wurde, auch der Oberhäuptling Samuel mit
etwa 50 seiner Leute mitgenommen.

Der Marsch ging programmäßig von Karibib über Omaruru[26], Outjo,
Franzfontein, Orusewa (Vogelkranz), Spitzkoppjes und zurück (siehe
Skizze). Sein Ergebnis war folgendes: Kapitän Manasse, der nun
sehr loyal geworden war, wurde bewogen, den seitens der Deutschen
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika auf Spitzkoppjes erhobenen
Anspruch anzuerkennen. Ferner wurde in Omaruru der bereits genannte
ehemalige Unterkapitän von Okombahe, Daniel Kariko, in Haft gesetzt
und gerichtlich wegen hochverräterischer Umtriebe zu zwei Jahren
Gefängnis verurteilt. In Otjikango, südlich Outjo, wurde der
gleichfalls schon genannte Werftkapitän Katarrhe, der sich dieses Mal
gestellt hatte, entwaffnet. In Outjo wurde der in Aussicht genommene
Nordbezirk gegründet mit den Stationen Grootfontein (nördlich),
Otavifontein, Naidaos, Outjo und Franzfontein. Outjo wurde der Sitz des
Bezirksamtmanns, zugleich Kompagniechefs, und als solcher der Hauptmann
Kaiser eingesetzt, Grootfontein Distriktshauptort unter Leutnant
Steinhausen, die übrigen Plätze Unteroffizierstationen. Die beiden
genannten Offiziere waren mit der neuen Truppe gekommen, später wurden
auch Otavifontein und Franzfontein mit Offizieren besetzt.

In Franzfontein hatte ich zum erstenmal Gelegenheit, den Stamm der
Swartboois in seiner Heimat zu besuchen. Wie überall, hatten sich
die Hereros auch an der Westgrenze weiter ausgedehnt, als ihnen
nach Ansicht der Nachbarn, in diesem Falle der Swartboois, zukam.
Der Kapitän verlangte daher von dem anwesenden Oberhäuptling, er
solle die Hereroposten entsprechend zurückziehen, worauf dieser auf
die Zuständigkeit Manasses in Omaruru hinwies. Von mir verlangte
der Kapitän Gewehre und Munition, wofür ich ihn auf die Zukunft
vertröstete. Dagegen wurden dem Stamm die Gewehre Modell 88 abgenommen
(8), die ihm die Vertretung der an dem Gebiete der Swartboois
interessierten Kaoko-Land- und Minengesellschaft mit Genehmigung der
Regierung während des Hereroaufstandes überlassen hatte. Im übrigen
aber lag keine Veranlassung vor, die in der Grenzfrage zwischen den
Swartboois und Westhereros hervorgetretene, für uns vielleicht noch
nützliche Rivalität jetzt schon durch unser Eingreifen zu beseitigen.

[Illustration: Reise des Gouverneurs Leutwein August bis November
1896.]

Im weiteren Verlauf der Expedition wurden in Orusewa (Vogelkranz)
noch einige Genossen von Daniel Kariko festgesetzt und zu Geldbußen
verurteilt. Am genannten Platze hatte ich wieder eine ernste
Unterredung mit dem Oberhäuptling über die andauernde Sucht der
Hereros, sich über ihre Grenze auszubreiten. Er gab dies zu und bat
um Geduld, seine Leute seien zu dumm und begriffen nicht, daß sie im
Unrecht seien. In Okombahe, dem neugewonnenen Kronland, wurde ein
englischer Untertan ausgewiesen und ein Kaffer ins Gefängnis gesetzt,
beide, weil sie während des Hereroaufstandes durch Verbreiten von
falschen Gerüchten Unheil angestiftet hatten. In Spitzkoppjes hatte
die Deutsche Kolonial-Gesellschaft bereits angefangen, sich häuslich
einzurichten.

Von Spitzkoppjes marschierte die Truppe nach Windhuk zurück, während
ich selbst einen scharfen Ritt die Nacht hindurch[27] nach Swakopmund
unternahm. Die hier gegebene Zeit benutzte ich zu einem Abstecher
nach Kap Croß, wo vor etwa einem Jahr eine englische Gesellschaft
mit der Ausbeutung des dortigen Guanos begonnen hatte. Hier hatte
ich Gelegenheit, die englische Betriebsamkeit zu bewundern. An dem
sonst öden Platze herrschte ein reges Leben. Während wir über die
Notwendigkeit eines Bahnbaues von Swakopmund in das Innere noch redeten
und schrieben, hatten dort die Engländer eine Bahn von 20 ~km~ Länge
bereits gebaut.

Noch eines für das Schutzgebiet wichtigen Ereignisses muß ich Erwähnung
tun, nämlich der Einrichtung einer deutsch-katholischen Mission neben
der bereits bestehenden deutsch-evangelischen. Die Vorbereitungen
hierzu hatte der katholische Präfekt Schoch von Transvaal getroffen.
Jetzt traf in Swakopmund der zum Leiter der Mission im Schutzgebiete
ausersehene Pater Hermann ein, der später den Titel Propräfekt erhielt.

[Illustration: Wasserschöpfende Eingeborene im Nordhereroland.]

Nach der Rückkehr von Swakopmund, Ende November, ging es an die
endgültige Verschmelzung der alten mit der neuen Truppe. Von den
eingetroffenen 400 Mann Verstärkung wurde im Laufe des Jahres 1897 die
Hälfte nach Hause geschickt, die andere Hälfte aber auf diesseitigen
Antrag endgültig der Truppe einverleibt, so daß deren Etatsstärke Ende
1897 von rund 500 Mann auf rund 700 Köpfe gestiegen war. Sie wurde in
vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie eingeteilt; daneben sowie
ganz unabhängig von der Feldtruppe bestanden die Distriktstruppen,
die zu Polizeidiensten den Verwaltungsbezirken zugeteilt waren. Die
Bezirke setzten sich damals aus den Bezirksämtern Keetmanshoop,
Gibeon, Windhuk, Otjimbingwe, Swakopmund, Outjo und dem selbständigen
Militärdistrikt Gobabis zusammen. Von den Bezirksämtern standen drei
unter Zivilbeamten, die zugleich Kaiserliche Richter waren, der Rest
sowie sämtliche Distrikte unter Offizieren.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~IV~.

Viehseuchen. -- Eisenbahn. -- Mole.


Rinderpest.

Die in Afrika gefürchtetste Tierseuche, die Rinderpest, kam dem
Schutzgebiet Ende 1896 immer näher. Zunächst glaubte man, ihr
durch Absperrung begegnen zu können. Es wurde daher längs der
Grenze eine viehfreie Zone von 20 ~km~ Durchmesser geschaffen und
eine entsprechende Vermehrung der Grenzstationen angeordnet. Der
Absperrung gegen die Ovambos habe ich bereits gedacht. Die Zahl der
Tierärzte wurde um zwei vermehrt. Doch ist nach wirklichem Ausbruch
der Seuche die Hauptarbeit und damit auch die größte Leistung dem
bereits im Lande befindlichen Roßarzt Rickmann zugefallen. Denn
alle Absperrungsmaßnahmen hatten nichts genützt. Das Eindringen der
Seuche war auf die Dauer schon infolge der Tatsache, daß sie auch
das Wild ergreift, nicht zu hindern. Nur das Namaland blieb von ihr
verschont, da sie in diesem schwach bewohnten trockenen Gebiet für
ihre Verbreitung wenig günstige Bedingungen vorfand. Auch war die
Absperrung gegen die Kalaharisteppe dort leichter durchzuführen und
daher wirksamer.

Dagegen drang die Rinderpest Anfang 1897 nördlich Gobabis über die
Ostgrenze und ergriff zuerst die Viehherden des Häuptlings Tjetjo.
Bevor noch die Meldung hiervon an das Gouvernement gekommen war, war
die Seuche durch Händler mitten in den Bezirk Windhuk verschleppt.
Die erste Meldung von einer verdachterregenden Krankheit unter den
Viehherden am Schaffluß traf in Windhuk am 6. April ein, als wir gerade
die Enthüllung des zu Ehren der im Witbooikriege gefallenen Angehörigen
der Truppe errichteten Denkmals feierten. Der Bezirksamtmann von
Windhuk, der mittlerweile zum Regierungsrat beförderte Assessor v.
Lindequist, faßte die Sache mit gewohnter Energie an. Es wurden
Absperrungsmaßnahmen, Desinfizierungen und Impfung angeordnet. Das
inzwischen seitens des Geheimrats Koch in der Kapkolonie erfundene
Impfverfahren kannten wir damals noch nicht. Indessen waren der Roßarzt
Rickmann und im Norden der ebenso tüchtige Bakteriologe Stabsarzt ~Dr.~
Kuhn von selbst auf ein wenigstens den bösesten Wirkungen der Seuche
vorbeugendes Impfverfahren gekommen. -- Eine wirklich systematische
Bekämpfung der Rinderpest konnte jedoch erst nach dem im Monat Juni
1897 erfolgten Eintreffen des Stabsarztes ~Dr.~ Kohlstock, bisher
Assistent bei Geheimrat Koch, eingeleitet werden. Das von letzterem
erfundene Verfahren war, die Rinder durch Impfung mit bakterienfreier
Galle bis zu einem gewissen Grade zu immunisieren und dann bei den so
immunisierten Rindern mittels der Einspritzung von Rinderpestblut die
Seuche künstlich zu erzeugen. Dies Verfahren rief in der Regel einen
nur leichten Krankheitsfall hervor, von dem die Tiere bald wieder
genasen, worauf sie als aktiv immunisiert galten. Der mit der Leitung
des Impfverfahrens im Norden betraute Stabsarzt Kuhn setzte bei den
gewaltigen Viehherden Kambazembis an Stelle des mühsamen Impfens der
einzelnen Rinder mit Rinderpestblut das Treiben der mit Galle geimpften
Herden in verseuchte Viehkraale. Denn auch in diesen konnte Ansteckung
und somit aktive Immunisierung erfolgen; bei den großen Viehherden, um
die es sich dort handelte, ein recht praktisches Verfahren.

[Illustration: Roßarzt Rickmann.]

Das ganze Schutzgebiet wurde in Impfbezirke geteilt und dessen
sämtliche personelle wie materielle Kräfte zur Bekämpfung der
Rinderpest in Dienst gestellt. Offiziere, Beamte, Soldaten und
Ansiedler wurden im Impfen ausgebildet, und alle erschöpften sich
in gleichmäßigem Wetteifer behufs Ausführung des Impfgeschäftes.
Dank dieser gemeinsamen Anstrengung war das im Schutzgebiet erzielte
Ergebnis das beste, das damals in Südafrika erreicht worden ist. Im
übrigen pflegte die Wirkung des Impfverfahrens, je nachdem es bei
einer bereits angesteckten oder bei einer noch ganz unberührten Herde
angewendet wurde, verschieden zu sein. Im Hererolande wurden durchweg
50 vH. des Bestandes gerettet, bei den Weißen der Bezirke Windhuk und
Otjimbingwe 60 bis 80 vH., bei den Bastards von Rehoboth 70 vH. Im
Namalande, wo nur von der Seuche noch ganz freie Herden geimpft worden
sind, war das Ergebnis 82 bis 95 vH. Bereits Ende 1897, mithin nach
noch nicht einem Jahre, war die Seuche im ganzen Schutzgebiet wieder
erloschen.

[Illustration: Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn.]

Um dieses günstige Ergebnis dem Lande zu erhalten, wurde die Grenze
zwischen dem Namalande und dem Hererolande gegen das Überschreiten
durch ungeimpfte Tiere gesperrt. Diese Sperre blieb drei Jahre
bestehen, nach welcher Zeit sie im Interesse des Verkehrs wieder
aufgehoben wurde. Bald nach ihrer Beseitigung wurden wir jedoch durch
den Wiederausbruch der Seuche überrascht. Hieraus ergab sich die
Schlußfolgerung, daß der Keim der Krankheit in dem Wasser und der Weide
des nördlichen Schutzgebietes noch vorhanden gewesen war. Während
jedoch der im Norden von immunisierten Eltern geborene, nicht geimpfte
Nachwuchs diese Keime ohne Schaden ertragen hatte, traf solches bei den
aus dem Namalande gekommenen ungeimpften Tieren nicht zu. Bei ihnen
brach vielmehr die Seuche aus, die dann auch den ungeimpften Nachwuchs
des Nordens ergriff. Das vor drei Jahren geimpfte Großvieh erwies sich
dagegen mit vereinzelten Ausnahmen noch als immun. Das Impfgeschäft
wurde nunmehr wieder in der früheren Weise eingerichtet. Der Süden
ward abermals von Norden abgesperrt und blieb auch dieses Mal von der
Seuche verschont.

[Illustration: Denkmals-Enthüllung in Windhuk 1896.]


Texasfieber.

Im übrigen trat die Rinderpest jetzt in viel milderer Form auf. Die
Verluste würden daher gering gewesen sein, wenn nicht eine weitere
Komplikation hinzugetreten wäre. Die Untersuchungen des Roßarztes
Rickmann ergaben nämlich, daß diesmal mit der Rinderpest auch das
Texasfieber verbunden war; beide Seuchen zeigten sich meist in ein und
demselben Tiere zugleich, ganz selten das Texasfieber allein. Da mit
dem zum Teil ungeschulten Personal beide Seuchen gleichzeitig nicht
zu bekämpfen waren, so wurde der Kampf auf die Rinderpest, als die
gefährlichere Krankheit, beschränkt und, sofern nicht ein wirklich
Sachverständiger an Ort und Stelle war, das Texasfieber nicht beachtet.
Nach etwa zwei Jahren waren beide Seuchen wieder erloschen. Sie
traten von nun ab nur noch vereinzelt auf. Gestützt auf die früheren
unliebsamen Erfahrungen, wurde dieses Mal jedoch die Absperrung von
Nord gegen Süd bis zum Ausbruch des Bondelzwartsaufstandes 1903
aufrechterhalten. Ihre Aufhebung sowie die Einführung zahlreicher
Zugtiere von außerhalb während des Aufstandes mag wohl die Ursache
sein, daß die Rinderpest sich bis in die neueste Zeit wieder fühlbar
gemacht hat.

[Illustration: Sterbeplatz Aredareigas.]


Pferdesterbe.

Diese Krankheit ist eine ausschließlich Südafrika eigentümliche. Sie
entsteht nur während der Regenperiode und hört mit dieser wieder auf.
Die Heftigkeit ihres Auftretens richtet sich auch in der Regel nach der
Reichhaltigkeit des Regenfalles.

Ein sicheres Mittel gegen diese Seuche ist noch nicht gefunden,
obwohl die beiden Hauptbakteriologen des Schutzgebietes, der jetzige
Veterinärrat Rickmann sowie der Stabsarzt Kuhn, sich fortgesetzt mit
der Pferdesterbe beschäftigt haben und der Lösung des Rätsels wohl
auch schon ziemlich nahe gekommen sind. Als vorbeugendes Mittel haben
sich jedoch bereits die Verbringung des ganzen Pferdebestandes auf
sogenannte Sterbeplätze (hoch oder in der Nähe der Küste gelegen) oder
Unterbringung der Pferde in Ställen bewährt. Während der Sterbeperiode
wurden daher militärische Expeditionen ohne zwingenden Grund vermieden
und Übungen zu Pferde nur auf den Sterbeplätzen selbst unternommen,
indem die Truppenabteilungen sich dort mit ihren Pferden vereinigten.
Mit Hilfe dieser Maßnahme ist es gelungen, in normalen Zeiten den
Verlust an Pferden durch die Sterbe, der 1894, in dem Jahre meines
Eintreffens im Schutzgebiet, noch 70 vH. betragen hatte, auf 5 bis 25
vH. des Bestandes herabzudrücken.

[Illustration: Bahnhof Swakopmund.]

Ferner herrschen im Schutzgebiet noch verschiedene Tierkrankheiten, die
wir auch in Europa kennen, wie Lungenseuche, Druse, Rotz und Räude. Sie
unterscheiden sich indessen in nichts von den europäischen Krankheiten
gleicher Art; es erübrigt sich daher hier ein Eingehen auf sie.

[Illustration: Freiherr v. Richthofen.]


Eisenbahn, Telegraph und Mole.

Die wichtigste Folge, die dem Schutzgebiet aus der Rinderpest erwachsen
ist, war der schon längst ersehnte und dringend notwendige Bau einer
Bahn von der Küste nach Windhuk. Ich habe bereits erwähnt, daß auf
dem sehr in Anspruch genommenen Wege von dem Hafenplatz Swakopmund
nach Windhuk am Ende der trockenen Jahreszeit Wasser und Weide stets
derart versagten, daß der auf Ochsenwagen beruhende Verkehr eingestellt
werden mußte. Derjenige Teil der Bevölkerung, der nicht in der Lage
war, in der für die Zufuhr günstigen Jahreszeit Vorräte aufzuhäufen,
war daher in den Monaten Oktober bis Dezember fast regelmäßig auf
die Unterstützung der Regierung angewiesen. Und das geschah in
normalen Zeiten. In anormalen Zeiten, wie sie z. B. angesichts der
Rinderpest gedroht hatten und wie sie bei jeder Truppenanhäufung im
Hererolande zu erwarten waren, konnte eine Hungerkatastrophe eintreten.
Einem Bahnbau stand seitens der Regierung jedoch die sogenannte
Damaralandkonzession vom 12. September 1892 entgegen. Mittels dieser
war der South-West-Africa-Company, einer englischen Gesellschaft, das
Monopol zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn von einem Punkte nördlich
Sandwichhafen bis zum Kunenefluß überlassen worden, und zwar auf zehn
Jahre, mithin bis 1902. Ein Mittel, die Gesellschaft zwangsweise zu
einem früheren Bahnbau zu veranlassen, war jedoch nicht vorgesehen.
Es war daher eine rettende Tat, als die Kolonialverwaltung, an der
Spitze der damalige Kolonialdirektor -- spätere Staatssekretär --
Freiherr v. Richthofen,[28] einfach über die Ansprüche der Gesellschaft
hinwegging und 1897 den Bahnbau von Staats wegen einleitete. Der Bau
wurde im September 1897 begonnen und nach etwa fünf Jahren im Juni
1902 beendet. Am 19. Juni 1902, genau am Tage der Eröffnung einer
landwirtschaftlichen Ausstellung in Windhuk, lief dort der erste
Personenzug ein. Zuerst war lediglich ein Bau über die Namibwüste
hinweg bis ins Weideland (Jakalswater) geplant gewesen, um wenigstens
den infolge der Rinderpest drohenden schlimmsten Schäden vorzubeugen.
Der um Indemnität angegangene Reichstag bewilligte in der Folge nicht
nur diese Strecke, sondern nach und nach auch die Mittel zu deren
Fortsetzung bis Windhuk. Ich hatte damals selbst die Ehre, im Reichstag
für diesen Bahnbau einzutreten und bei den kolonialfreundlichen
Parteien allgemeines Entgegenkommen gefunden.

[Illustration: Station im Khanfluß.]

[Illustration: Bahnhof Jakalswater.]

Aber nicht nur vor einer etwa drohenden Hungersnot hat die Bahn das
Schutzgebiet gerettet, sondern vor der drohenden Stagnation überhaupt.
In unseren Kolonien dürfen wir mit dem Bahnbau nicht warten, bis das
wirtschaftliche Leben einen solchen verlangt, vielmehr muß umgekehrt
der erstere dem letzteren vorausgehen. Mag sich doch jeder selbst
ausrechnen, was im Innern des Landes ein Hausbau kostet, wenn die
Baumaterialien von der Küste auf dem schwerfälligen Ochsenwagen
befördert werden müssen! Der damalige Kolonialdirektor Freiherr v.
Richthofen hat sich daher mit seiner tatkräftigen Initiative ein
unvergängliches Verdienst um die Entwicklung des Schutzgebietes
erworben.

[Illustration: Bahnhof Karibib.]

[Illustration: Eisenbahnbrücke.]

Durchgeführt wurde der Bau durch Offiziere der Eisenbahnbrigade, und
zwar zuerst durch die Oberleutnants Kecker und Schulze. Als Material
wurde das nächst zur Hand liegende, das der Eisenbahnbrigade gehörige,
und mit ihm die 60 ~cm~ Spurweite angenommen. Als dann an die Stelle
der ursprünglich geplanten kurzen Wüstenbahn eine solche bis nach
Windhuk trat, wurde dem Oberstleutnant Gerding von der Eisenbahnbrigade
die Festlegung der Trasse und dem Major Pophal die Fortführung
des Baues übertragen. Viel Schwierigkeit machte die Gewinnung von
Arbeitskräften. Die zuerst aus der Kapkolonie angeworbenen zeigten sich
ebenso zweifelhaft, wie sie während des Hereroaufstandes 1904 gewesen
waren.[29] Dann wurden 150 deutsche Arbeiter angeworben und daneben
bis zu 1000 Eingeborene, durchweg Hereros und Ovambos, die während des
Bahnbaues den ihnen anhaftenden Ruf der Faulheit im allgemeinen als
ungerechtfertigt erwiesen haben.

[Illustration: Reede von Swakopmund vor dem Bau der Mole.]

[Illustration: Gesamtansicht der Mole.]

Hand in Hand mit dem Bau der Eisenbahn gingen der Bau einer
Telegraphenleitung von Swakopmund in das Innere des Schutzgebietes
sowie der Anschluß an das englische Unterseekabel nach Europa.
Der Telegraphenbau wurde 1899 begonnen; der Telegraph erreichte,
dem Bahnbau vorauseilend, Windhuk ein Jahr früher, im Juli 1901.
Im Anschluß an ihn wurde am 9. Dezember 1901 eine heliographische
Verbindung nach Keetmanshoop dem Verkehr übergeben, ihr folgte im Jahre
1902 eine solche von Karibib über Omaruru nach Outjo.

[Illustration: Die Mole.

Partie der ersten Treppe nach dem Lande zu von der Meerseite.]

Zur richtigen Ausnutzung einer Eisenbahnverbindung von der Küste
nach dem Innern gehört jedoch auch ein guter Landungshafen, und an
einem solchen fehlte es damals. Swakopmund stellte sich lediglich als
einfache Reede dar, durch deren starke Brandung sich hindurchzuarbeiten
zuweilen mit Lebensgefahr verbunden war. Gleichzeitig mit dem Bahnbau
war daher eine Summe zur Verbesserung der Landungsverhältnisse in
Swakopmund beantragt und bewilligt worden. Der mit der Leitung der
Arbeiten betraute Regierungsbaumeister Ortloff landete mit dem nötigen
Arbeiterpersonal am 25. November 1898. Der Grundstein zur Mole wurde am
2. September 1899 gelegt und die Zwischenzeit mit den erforderlichen
Vorarbeiten ausgefüllt. Zu diesen gehörte auch der Bau einer dem
ganzen Orte zugute kommenden Wasserleitung. Der Hafen war zunächst
nur als sogenannter Leichterhafen gedacht, d. h., es sollte mittels
einer bis über die stärksten Brecher hinausreichenden Mole die Wirkung
der Brandung ausgeglichen und so an der Landungsstelle ruhiges Wasser
geschaffen werden, innerhalb dessen die kleinen Leichter an der Mole
landen sollten. Die großen Schiffe sollten dagegen nach wie vor etwa 1
bis 2 ~km~ von der Küste entfernt auf der Außenreede liegen bleiben.

[Illustration: Landungsstelle an der Mole.]

Es war ein harter Kampf, der sich nunmehr zwischen menschlicher Kunst
und Energie und den Naturgewalten entspann. Immer und immer wieder
rissen die Wellen die schweren, in das Meer versenkten Betonblöcke weg,
und immer wieder wurden sie gesetzt, bis sie sich schließlich doch als
die Stärkeren erwiesen und die Mole am 12. Februar 1903 dem Verkehr
übergeben werden konnte. Sie ist 375 ~m~ lang; nicht ganz an der
äußersten Spitze ist zur Sicherung eines ruhigen Wasserbassins ein 35
~m~ langer Querarm angebracht. Den Verkehr zwischen Mole und Dampfern
vermitteln der Schleppdampfer »Pionier« und drei Leichterboote zu je 30
~t~ Tragfähigkeit.

Aber noch war die Gewalt der Elemente nicht völlig überwunden. Wenige
Monate nach der Eröffnung fiel die Spitze des Molendammes bis nahe an
den Querdamm der Gewalt der Brandungsbrecher zum Opfer. Nachdem dieser
Schaden beseitigt war, zeigte sich im Hafenbassin der Mole dieselbe
Erscheinung, wie in allen Häfen der Westküste. Es fing zu versanden
an. Man suchte sich durch Baggermaschinen, Anlage einer Landungsbrücke
außerhalb der Mole und den Bau von Landungssflößen zu helfen. Aufhören
wird dieser Kampf indessen nie, und es erscheint trotz aller Energie
doch zweifelhaft, wem der endgültige Sieg zufallen wird. Der natürliche
Hafen im zentralen Teil unseres Schutzgebietes, die Walfischbai,
befindet sich bekanntlich in englischen Händen -- das ist gerade so,
als wenn jemand ein Haus besäße und ein anderer den Schlüssel dazu.
Gewiß hat der Hafen von Walfischbai auch seine Schattenseiten. Indessen
würde der Kampf gegen sie doch erfolgversprechender sein als der an der
durchaus ungeschützten Reede von Swakopmund.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~V.~

Von 1897-1901.


Nach dem Feldzuge 1896 und der an ihn anschließenden mit Gründung des
Nordbezirks verbundenen Nordexpedition folgte für das Schutzgebiet
eine Zeit des allgemeinen Friedens, fast ausschließlich durch
wirtschaftliche Arbeiten ausgefüllt. An kriegerischen Zusammenstößen
fanden während dieser Zeit nur kleinere von lediglich lokaler Bedeutung
statt. Irgend eine hemmende Wirkung haben sie auf die Entwicklung des
Schutzgebietes in keiner Weise gehabt.

Mit welchen Arbeiten größeren Stiles diese Zeit ausgefüllt gewesen ist,
geht aus Kapitel ~IV~ hervor. Weiteres wird noch im nächsten Kapitel
folgen. Hier beschränke ich mich auf die Schilderung der ferneren
historischen Ereignisse bis zum Ausbruch des großen Aufstandes 1903/04.


Der Afrikaneraufstand 1897.

Von dem einst mächtigen Stamm der Afrikaner[30] hatte sich in dessen
früherem Stammesgebiet in der Südostecke des Schutzgebiets noch ein
kümmerlicher Rest unter einer Art Kapitänschaft zusammengefunden.
Hier fristete er sein Leben mit Jagd, Hunger, Viehdiebstählen und
zeitweisem Dienste bei den weißen Farmern, letzteres jedoch möglichst
wenig. Solange der Stamm die Diebstähle nur vereinzelt betrieb,
wurden die Diebe, wenn gefangen, auf dem ordentlichen Gerichtswege
abgeurteilt. Mitte 1897 fing er jedoch an, sich in größeren Abteilungen
zusammenzurotten und den Viehraub im großen zu betreiben. Der
zuständige Distriktschef in Warmbad, Oberleutnant d. Res. v. Bunsen,
früher aktiver Offizier, jetzt Zivilbeamter, rückte daher Ende Juni
1897 mit der ihm zur Verfügung stehenden geringfügigen Truppe (14
Köpfe) aus und glaubte im Interesse der Autorität der Regierung
von einem Angriff auch dann nicht absehen zu sollen, als ihm die
Überlegenheit des Gegners bekannt geworden war. Es kam am 5. Juli zu
einem Zusammenstoß, der bei dem Mißverhältnis der Kräfte (etwa 14 gegen
60) mit einem Rückzug der deutschen Truppe endete. Von dieser hatten
zwei Reiter den Tod gefunden. Nunmehr erhielt der älteste Offizier des
Südbezirks, Leutnant Helm, von mir den Befehl, mit allen verfügbaren
Kräften gegen die Räuber vorzugehen. Dem eben erst eingetroffenen
Bezirksamtmann ~Dr.~ Golinelli gelang es, an der Hand der guten
Grundlage, die ihm sein Vorgänger, Bezirksamtmann Dust, hinterlassen
hatte, die nächstbeteiligten Hottentottenstämme, die Bondelzwarts und
die Feldschuhträger, zum Anschluß an die Expedition zu veranlassen.
Die Stärke der gesamten Expeditionsgruppe betrug daher schließlich:
4 Offiziere, 1 Arzt, 54 Unteroffiziere und Mannschaften, 13
Feldschuhträger, 24 Bondelzwarts, 1 Geschütz. Im ganzen 96 Kombattanten.

Am 2. August kam es in der Gamsibschlucht zu einem zweiten
Zusammenstoße, der nach einem eintägigen Gefecht abends mit der Flucht
des Gegners endete. Dieser hatte -- bei den Hottentotten ein ganz
seltener Fall -- einen Verlust von etwa einem Drittel seiner Stärke (20
Tote) ausgehalten. Sonst pflegen die Hottentotten auf ein derartiges
zähes Standhalten keinen Wert zu legen, vielmehr bei den ersten
ernsten Verlusten ihre Stellung zu räumen, um den Kampf anderswo zu
erneuern. Denn einen Rückzug sehen die Eingeborenen an sich niemals
als Niederlage an, und aus dem Aufgeben von Land machen sie sich gar
nichts. Infolgedessen kleben sie nie an einer Wasserstelle, sondern
verschwinden, wenn ernstlich angefaßt, unbemerkt, solange sie dies noch
können. Den aus Hottentottenkriegen gemeldeten Verlusten von 50 und gar
150 Toten gegenüber kann ich mich daher einer gewissen Skepsis nicht
entschlagen.

Wenn in dem uns hier beschäftigenden Gefecht die Hottentotten einen so
schweren Verlust ertragen haben -- die gemeldeten Toten sind auf dem
räumlich wenig getrennten Gefechtsfelde sämtlich gesehen worden --,
so lag dies an besonderen Umständen. Einerseits hatte der Gegner eine
taktisch wenig günstige Stellung -- dicht hinter sich den Orangefluß --
innegehabt, anderseits der diesseitige Führer, Leutnant Helm, taktisch
besonders sachgemäße Maßnahmen getroffen, indem er die Stellung von
drei Seiten umfassend angriff, so daß dem Gegner nur der direkte
Rückzug über den Orangefluß verblieb. Da außerdem das Gefecht von Hause
aus in möglichst naher Entfernung begann, so fühlten die Hottentotten
selbst, daß ein Rückzug über den Orangefluß unter dem feindlichen
Verfolgungsfeuer einer Vernichtung gleichgekommen wäre. Infolgedessen
zogen sie von zwei Übeln das kleinere vor, sie hielten bei Tage
trotz ihrer schweren Verluste aus und traten den Rückzug erst unter
dem Schutze der hereinbrechenden Dunkelheit an. Als dann die Truppe
am andern Tag den Angriff erneuern wollte, fand sie die feindliche
Stellung geräumt.

Die Verluste unserseits betrugen 1 Offizier (v. Altrock), 1 Reiter
tot, 1 Offizier, 3 Reiter schwer verwundet, 2 weiße, 2 eingeborene
Reiter leicht verwundet, mithin an Offizieren 50 v. H., an weißen
Unteroffizieren und Mannschaften 12 v. H. Verluste. Unter den
Schwerverwundeten befand sich auch der Führer Leutnant Helm, der
bereits im Hereroaufstande 1896 zwei schwere Verwundungen erlitten
hatte. Die beiden noch übrigen Offiziere waren die Leutnants v.
Winterfeld und v. Bunsen. Das Kommando ging nach dem Gefecht an den
ersteren als den ältesten über.

Auf erhaltenen Befehl war inzwischen aus Gibeon auch der
Bezirksamtmann und Hauptmann d. Res. v. Burgsdorff mit einem Teil
seiner Distriktsbesatzung und einem Kommando Witboois, dieses unter
dem Kapitän selbst, auf dem Kriegsschauplatz erschienen. Doch kam
es nur noch zu kleineren Patrouillengefechten, da den Afrikanern zu
weiterem die Kraft nicht mehr reichte. Die Reste, darunter ihr Führer
Kividoe, flüchteten schließlich nach der Kapkolonie, wo sie durch die
englische Polizei verhaftet und auf das Betreiben des Bezirksamtmanns
~Dr.~ Golinelli an diesen ausgeliefert wurden. Sie wurden vor ein
Kriegsgericht gestellt und sämtlich erschossen.


Der Aufstand der Swartbooi-Hottentotten 1897/98.

Ein für das Schutzgebiet weit ernsteres Ereignis war der noch im
gleichen Jahre ausbrechende Aufstand der Swartboois, eines, wie bereits
erwähnt, nach dem Kaokofelde abgesprengten Hottentottenstammes. Denn
nicht um den Rest eines Stammes handelte es sich hier, sondern um ein
vollständiges, etwa 400 waffenfähige Männer zählendes Volk, das zudem
von dem Zentrum der deutschen Macht weit entfernt und daher schwer
erreichbar war. Umsomehr lag die Gefahr des Übergreifens des Aufstandes
auf die Nachbarn vor, was in der Folge auch eingetreten ist. Sowohl
der andere in das Kaokofeld geratene Hottentottenstamm, die Topnaars,
schloß sich später dem Aufstande an, als auch merkwürdigerweise ein
Teil der Westhereros unter dem Unterhäuptling Kambata, obwohl diese mit
den Swartboois in unaufhörlichen Grenzstreitigkeiten gelegen hatten.
Ein Gegengewicht gegen diesen Zuwachs an Macht für die Aufständischen
bot dagegen der Umstand, daß ein kleiner Teil des Swartbooistammes
unter dem Nebenbuhler des Kapitäns David, dem Unterhäuptling Lazarus
Swartbooi, auf seiten der Regierung verblieben war. Mit dieser Tatsache
war die größte Schwierigkeit der afrikanischen Kriegführung, die
Beschaffung landeskundiger Führer sowie die rechtzeitige Wiederaufnahme
der Verbindung mit den Aufständischen behoben.

Des Zwiespaltes zwischen dem legitimen Kapitän des Stammes, David
Swartbooi, und dessen selbst nach der Kapitänschaft strebendem Vetter
Lazarus Swartbooi habe ich bereits in Kapitel ~II~ gedacht. In ihm
liegt wohl die innerste Ursache des Aufstandes. Aus den Reihen der
Anhänger von Lazarus gingen dem damaligen Bezirksamtmann von Outjo,
Hauptmann v. Estorff, fortgesetzt Nachrichten über aufrührerische Pläne
Davids und seines Anhanges zu. Dies veranlaßte Hauptmann v. Estorff,
mittels eines nächtlichen Gewaltmarsches im Mai 1897 plötzlich mit 20
Reitern in Otjitambi, dem damaligen Wohnsitze Davids, zu erscheinen
und die ihm bezeichneten Hauptaufwiegler aufzuheben. Nachdem die
angestellte Untersuchung die Richtigkeit der Beschuldigungen ergeben
hatte -- vorläufig hatten jedoch nur Worte, keine Taten vorgelegen
--, wurde Kapitän David nach Windhuk überführt und an seiner Stelle
Lazarus Swartbooi als Kapitän eingesetzt. Damit hatte letzterer sein
Ziel erreicht; die Anhänger Davids aber gaben sich mit dieser Tatsache
nicht zufrieden, die Wühlereien gegen die deutsche Regierung wie gegen
den neuen Kapitän Lazarus Swartbooi dauerten vielmehr fort. Als dann
im November 1897 offene Feindseligkeiten zwischen beiden Parteien
auszubrechen drohten, erschien Hauptmann v. Estorff mit 50 Reitern und
einem Geschütz abermals unter dem Stamm, diesmal in Franzfontein, wo
mittlerweile ein Distriktskommando unter Leutnant Graf v. Bethusy-Huc
eingerichtet worden war.

Hauptmann v. Estorff fand Franzfontein von den Anhängern des Kapitäns
David unter ihren neuen Anführern Samuel und Joel Swartbooi, beide
gleichfalls der Kapitänsfamilie entstammend, verlassen. Während
Hauptmann v. Estorff noch mit den Häuptern der Aufständischen
Verhandlungen pflog, nahmen diese am 3. September die eine Stunde
von Franzfontein weidenden Pferde und Esel der Kompagnie weg.
Hauptmann v. Estorff faßte das mit Recht als Kriegsfall auf und
brach die Verhandlungen ab. Es folgte nunmehr ein Feldzug mit
allen der afrikanischen Kriegführung eigentümlichen Erscheinungen
und Schwierigkeiten, und zwar abwechselnd zwischen Überfällen,
Patrouillenschießereien und größeren Gefechten, stets aber erschwert
durch die große Abhängigkeit der Truppe von Wasser und Weide. Wie meist
in Afrika erlitt die Truppe ihre größeren Verluste nicht in Gefechten,
sondern bei Patrouillenritten und Transportkommandos.

Das Wegnehmen seiner Pferde und Esel beantwortete Hauptmann v. Estorff
mit einem Gewaltmarsch nach Ehobib und mit einem Überfall auf die dort
befindliche neue Stellung des Feindes in der Nacht vom 4. auf den 5.
Dezember. Dieser Überfall brachte der Kompagnie bei einem Verlust von
nur einem Toten und zwei Leichtverwundeten ihr ganzes geraubtes Vieh
wieder zurück. Weniger günstig erging es dagegen einer gleichzeitig
entsandten Seitenpatrouille unter dem Unteroffizier Wesch, die sich
direkt auf die Spuren des gestohlenen Viehs hatte setzen sollen. Sie
geriet bei Klein-Aub in einen Hinterhalt und büßte bei einer Stärke von
drei Köpfen zwei Tote und einen Verwundeten ein. Die ihr als Begleitung
beigegebenen Hottentotten des Kapitäns Lazarus hatten sich dagegen
rechtzeitig aus dem Staube gemacht. Diesem Verlust folgte am 17.
Dezember ein weiterer von abermals zwei Toten und einem Verwundeten aus
dem Begleitkommando von zwei Wagen, die vom Lager der Kompagnie nach
Franzfontein hatten zurückfahren sollen. Der ganze Inhalt der Wagen,
darunter Gewehre und Munition, fiel dem Gegner in die Hände. Einem der
Wagenführer (Bur) erlaubte jedoch der Führer der Hottentotten nach
geschehener Plünderung die Fortsetzung der Fahrt nach Franzfontein und
die Mitnahme des verwundeten Reiters Nosper. (Vgl. Karte Seite 149.)

Indessen sollten die Hottentotten sich dieses Raubes nicht lange
erfreuen. Mittlerweile war der Distriktschef von Omaruru, Leutnant
Bensen, mit 20 Reitern in Franzfontein eingetroffen, hatte die
Anwesenheit von feindlichen Kräften in Tsaub erfahren und brach am
17. Dezember auf, um auf einem Umwege den Anschluß an die Kompagnie
Estorff zu gewinnen. Hierbei traf er am 19. Dezember bei Anabis auf die
mit ihrer Beute zurückkehrenden Hottentotten. Leutnant Bensen griff
sie an, zerstörte einen Teil des erbeuteten Proviants und eroberte 15
Trekochsen zurück. Einer drohenden Umklammerung durch den numerisch
überlegenen Gegner entzog sich Leutnant Bensen dann durch einen
geschickten Rückzug nach Franzfontein. Seine Abteilung hatte nur einen
Leichtverwundeten.

Auf die Nachricht von diesen Vorgängen in ihrem Rücken, die eine
Gefahr für den wichtigen Depotplatz Franzfontein befürchten ließen,
hatte sich die Kompagnie Estorff, die auf der Suche nach dem Verbleib
der Hauptmacht des Feindes inzwischen Otjitambi erreicht hatte,
ebenfalls nach erstgenanntem Platze zurückgezogen. Am 23. Dezember
standen infolgedessen in Franzfontein vereinigt rund 90 Weiße und 32
Eingeborene, sämtlich jedoch schlecht beritten. Der letztgenannte
Mißstand zieht sich durch die ganze Feldzugsgeschichte hin. Die in
bezug auf ihre Leistungen stets stark angespannten Pferde konnten sich
bei der mangelhaften Weide nicht wieder erholen, da die Regenperiode im
Jahre 1897/98 spät, dann allerdings um so gründlicher einsetzte.

Am 25. Dezember traf vom Osten des Nordbezirks Grootfontein eine
weitere Verstärkung von 20 Reitern unter dem Assistenzarzt ~Dr.~ Kuhn
ein, so daß die Kompagnie nunmehr auf 110 Köpfe angewachsen war. Anfang
Januar 1898 ergab eine Erkundung, daß Tsaub wieder vom Feinde besetzt
sei. Die Kompagnie rückte dorthin ab und vertrieb den letzteren am
4. Januar 1898 unter einem eigenen Verlust von zwei Toten und einem
Verwundeten (Leutnant Bensen), worauf sie wieder nach Franzfontein
zurückkehrte. Der Rest des Monats Januar war mit Erkundungen und mit
dem Heranziehen von Proviant ausgefüllt. Im übrigen hatte die Kompagnie
sich aus dem Überfall auf die zwei Wagen bei Tsaub die richtige Lehre
gezogen; denn nunmehr wurde zum Zwecke des Abholens von Proviant aus
Outjo ein größeres Kommando von 13 Wagen unter einer Bedeckung von 1
Offizier und 40 Mann zusammengestellt. Außerdem marschierte später
die Kompagnie selbst der zurückkehrenden Kolonne auf dem halben Wege
entgegen. Letztere wurde denn auch dieses Mal vom Feinde in keiner
Weise belästigt.

Inzwischen hatte das Gouvernement in Windhuk -- ich selbst befand mich
damals auf Heimatsurlaub -- aus den eingegangenen Nachrichten erkannt,
daß die Wirren im Nordbezirk doch einen recht bedenklichen Charakter
annehmen müßten, falls es nicht gelänge, ihnen baldigst ein Ziel zu
setzen. Fingen doch jetzt die Westhereros sowie die Topnaars an, sich
den Aufständischen anzuschließen. Wie immer, hatten auch hier die
Eingeborenen die Tatsache, daß es ihnen gelungen war, den Feldzug in
die Länge zu ziehen, schon als einen Sieg ihrerseits aufgefaßt. Wie
unternehmungslustig die Swartboois noch waren, bewies ein am 23. Januar
stattgehabter Überfall auf den Viehposten der 4. Feldkompagnie bei
Khauas dicht östlich Outjo, wobei ein Reiter schwer verwundet wurde.
Doch wurde dem Gegner durch einen Teil der Besatzung Outjo unter dem
Zahlmeisteraspiranten Nürnberger mittels eines schneidigen Angriffes
seine Beute wieder abgejagt.

[Illustration:

      ⋁                ⋁
  Leutwein      v. Lindequist

Parade der Windhuker Garnison 1898.]

Nun wurde auch der in Windhuk stehende Teil der Truppe (1.
Feldkompagnie, Feldbatterie) nach dem Kriegsschauplatze herangezogen,
die Bastards einberufen und Witbooi an seine Bündnispflicht erinnert.
Mit Ausnahme der Witboois, die bei der großen Entfernung nicht mehr
den Anschluß hatten erreichen können, traf diese Verstärkung unter dem
stellvertretenden Truppenkommandeur Major Mueller noch rechtzeitig
ein, um den Feldzug zum Abschluß zu bringen. Von dem Vormarsch
dieser Truppe auf den Kriegsschauplatz wäre nur zu erwähnen, daß am
7. Februar eine Patrouille unter Leutnant v. Schönau im Hautamabtal
eine Hererowerft überfallen und ihr eine Viehherde abgenommen hatte.
Als Major Mueller Mitte Januar in Franzfontein eintraf, war der neue
Aufenthalt des Feindes noch nicht festgestellt. Er griff daher zu dem
Mittel, durch einen der treu gebliebenen Swartboois eine Botschaft
an ihn zu senden. Hierbei ergab sich, daß der vereinigte Feind,
Swartboois, Topnaars und Hereros, in der Stärke von 200 bis 300
waffenfähigen Männern am Grootberge, nördlich Franzfontein, saß und
noch viel Kriegslust zeigte. Nachdem sämtliche Verstärkungsabteilungen
in Franzfontein vereinigt waren, trat Major Mueller am 16. Februar
seinen Vormarsch nach dem Grootberge an. Zur Verfügung standen jetzt:

1. Kompagnie unter Hauptmann Kaiser; 4. Kompagnie unter Hauptmann v.
Estorff.

Eine besondere Abteilung unter Oberleutnant Franke
(Distriktsmannschaften von Otjimbingwe-Omaruru); Feldbatterie unter
Oberleutnant v. Heydebreck, in Summa rund 200 Weiße, darunter 13
Offiziere, 34 Bastardsoldaten, 24 sonstige eingeborene Soldaten nebst
den nötigen Führern aus den treu gebliebenen Swartboois.

Wie alle Führer, die damit in Afrika noch keine schlechten Erfahrungen
gemacht haben, bestrebt, den Gegner von allen Seiten zu fassen
und so einen Vernichtungsschlag zu führen, ordnete Major Mueller
einen Vormarsch in drei räumlich getrennten Kolonnen an, wie aus
nachstehender Skizze hervorgeht. Die Kolonnenführer waren: Hauptmann
Kaiser, Hauptmann v. Estorff, Oberleutnant Franke. Major Mueller schloß
sich für seine Person der Kolonne Kaiser an.

Der Marschbefehl des Majors Mueller lautete in seinem zweiten Punkt,
wie folgt:

»Das Detachement soll am 16. d. Mts. in drei Kolonnen auf den
Grootberg vorgehen, und zwar die rechte Flügelkolonne über Otjitambi,
Kamaniab, Kakatswa, die mittlere Kolonne über Groß-Achas, Klein-Achas,
Olifantskoop, Bauwasser, die linke Flügelkolonne über Keium, Bethanis,
Nugas-Wasser. Die drei Kolonnen haben bei ihrem Eintreffen in Kakatswa,
Olifantskoop und Nugas-Wasser untereinander Verbindung zu suchen. Ich
rechne darauf, daß dieselben mit ihren Spitzen am 22. d. Mts. an den
genannten Plätzen eintreffen.«

Major Mueller hatte mithin jeder Kolonne einen Platz bezeichnet,
von dem aus sie Verbindung mit der andern zu suchen hätte, und
ausgerechnet, daß diese Plätze am 22. Februar erreicht sein müßten.
Aber, wie oft in der Welt und in Afrika insbesondere, kam die Sache
anders.

[Illustration: Vormarsch zum Gefecht von Grootberg im Februar 1898.]

Die mittlere Kolonne erreichte, durch höhere Gewalt aufgehalten,
ihr Ziel überhaupt nicht. In Groß-Achas angekommen, hatte sie sich
bereits zur nächtlichen Ruhe begeben, als das bis jetzt ganz trockene
Revier plötzlich mit überraschender Gewalt abkam und das Wasser die
im Flußbett weidenden Pferde nebst deren Wache ergriff. Der Reiter
Bergmayer, drei eingeborene Reiter sowie ein Teil der Pferde und Esel
ertranken. Da zum Weitermarsch das Revier selbst hätte benutzt werden
müssen, so war ein solcher für diese Kolonne überhaupt unmöglich
geworden. Die linke Flügelkolonne erreichte dagegen die feindliche
Stellung 24 Stunden vor der rechten und hätte einem unternehmenden
Gegner gegenüber in eine üble Lage kommen können, zumal sie die
schwächste der Kolonnen war. Fühlung zwischen ihr und der rechten
Kolonne war noch nicht gewonnen. Doch gelang glücklicherweise eine
solche unmittelbar nachdem am 25. Februar auch die rechte Kolonne
vor der feindlichen Stellung eingetroffen war, bevor der Feind etwas
Ernstliches hatte unternehmen können. Major Mueller beschloß jetzt sehr
richtig, mit den beiden zur Hand befindlichen Kolonnen die feindliche
Stellung anzugreifen, ohne auf die ausgebliebene mittlere Kolonne zu
warten. Am 26. Februar erfolgte ein gut geleiteter konzentrischer
Angriff, der bei einem eigenen Verlust von nur 1 Unteroffizier tot
und 4 Eingeborenen schwer verwundet zu einem durchschlagenden Erfolge
führte. Vom Gegner wurden später 10 Tote gefunden; er flüchtete sich
nach Nordwesten und wurde soweit wie möglich durch Artilleriefeuer
verfolgt. Während anfangs angenommen worden war, daß der Feind nach
Zesfontein zurückgewichen sei, ergaben die in der Zeit vom 28. Februar
bis 3. März vorgenommenen Erkundungen, daß er noch im Gebirge säße. Die
bereits bis zu den Wasserstellen Gorab und Gamonia vorgedrungene Truppe
ging daher wieder an den Grootberg zurück und vereinigte sich hier am
5. März auch mit der inzwischen gleichfalls eingetroffenen mittleren
Kolonne v. Estorff.

Um die neue Stellung des Feindes genau zu erfahren sowie sich über
die Verhältnisse bei demselben zu orientieren, griff Major Mueller
wieder zu dem Mittel der Verhandlung, dieses Mal jedoch mit dem
Erfolge, daß der Gegner seine Unterwerfung anbot. Aus dem Brief des
Führers der Aufständischen, den ich hier folgen lasse, geht hervor,
daß dessen christlicher Sinn in dem wilden Kriegsleben noch nicht
erstorben war. Geschrieben hat ihn jedoch wahrscheinlich der zweite
Führer der Swartboois, der durch die Mission ausgebildete Schulmeister
Joel Swartbooi, den ich selbst einmal in durchaus gewandter Weise
habe predigen hören. Dieser hatte auch das Bestreben, den Feldzug in
menschlicher Weise zu führen, tunlichst aufrechterhalten.

                                             Grootberg, 13. März 1898.

  An den Major Mueller der Kaiserlichen Schutztruppe
               Hochwohlgeboren.

  Unterzeichneter sendet diesen Brief und gibt Kenntnis damit, daß
  es unser aller herzlichster Wunsch ist, Frieden zu machen, und wir
  danken dem Herrn dafür, der solches, was unmöglich zu sein schien
  für die Menschen, möglich machen kann nach den Gebeten der vielen
  Christen hier im Gebirge.

  Und ich hoffe, daß dies wahrer Friede sein wird, den Gott in uns
  allen auf einmal hat zustande bringen wollen, und ich bitte den
  Herrn, daß er wird mit uns vollbringen.

  Also bitte ich Euer Hochwohlgeboren um wahren Frieden, und sende als
  Beweis von demselben zwei Männer voraus mit Boab Davids, mit Namen
  Sem Swartbooi, und Paul Hendriks. Ich werde Montag nachmittag von
  hier laufen (gehen), und Herr Riechmann[31] kann (soll) Dienstag
  von dort aus gehen, daß wir vormittags bei der Pforte untereinander
  unterhandeln können.

                            Mit Gruß von mir

                                           gez. Samuel Swartbooi.

[Illustration: Eingeborene Arbeiterinnen empfangen Proviant auf dem
Polizeihofe in Windhuk.]

Am 17. März erschien der ganze Stamm der Swartboois, etwa noch 150
Männer und 400 Weiber und Kinder stark, im Lager und gab die Waffen
ab. An Vieh brachten sie etwa 1000 Stück mit. Der Stamm wurde nach
Windhuk überführt, wo er sich heute noch befindet und mit öffentlichen
Arbeiten beschäftigt wird. Die Topnaars hatten sich dagegen nach
ihrem weitentfernten Stammsitz Zesfontein zurückgezogen. Da es
sich nicht der Mühe lohnte, ihretwegen einen zweiten kostspieligen
Feldzug anzuschließen, wurde denselben nach Entrichtung einer Buße,
bestehend in Vieh und Gewehren, verziehen. Die aufrührerischen Herero
dagegen, die sich nicht mehr zu ihren treu gebliebenen Stammesgenossen
zurückwagten, flüchteten zu den Ovambos, wo sie beraubt und später
ermordet worden sind. Die Witboois, die erst nach abgeschlossenem
Frieden auf dem Kriegsschauplatze eingetroffen waren, erlitten noch
zahlreiche Verluste infolge Malaria. Die hinterlassenen Witwen und
Waisen wurden hierfür durch einen Beuteanteil entschädigt, worauf sie
nach Hottentottenart alle Verluste wieder vergaßen.


Die Expedition in das Namaland 1898.

Nach fünf Jahren trat endlich wieder die Notwendigkeit zu einem Zuge
in das Namaland an die Truppe heran, da zwei Hottentottenstämme
aufsässig geworden waren. Die Ursache war die Gewehrstempelungsfrage.
Behufs besserer Kontrolle über Waffen und Munition war nämlich
im März 1897 eine Verordnung erschienen, die für Weiße und
Eingeborene die Zwangsstempelung der Gewehre sowie das Tragen von
Waffenscheinen anordnete. Eine Zuwiderhandlung zog Geldstrafe,
verbunden mit Konfiszierung des betreffenden Gewehres, nach sich.
Es war vorauszusehen, daß diese Verordnung bei den Eingeborenen auf
Mißtrauen stoßen würde, das zu beseitigen der Geschicklichkeit der
Verwaltungsbeamten anheimgestellt wurde. Denn die Eingeborenen mußten,
wenn nicht richtig aufgeklärt, hinter der Stempelung die Wegnahme
ihrer Gewehre wittern. Daher war auch mit Widerstand zu rechnen, denn
ein südwestafrikanischer Eingeborener läßt sich lieber Weib und Kind
wegnehmen, als Gewehr und Munition.

Während ich indessen einen Ausbruch des Volksunwillens in erster Linie
unter den unwissenden Feldhereros erwartet hatte, kam es zu einem
solchen nur bei den Hottentotten, und zwar im Bezirk Keetmanshoop bei
den Stämmen der Bondelzwarts und der Bethanier. Bezirksamtmann war
~Dr.~ Golinelli, Distriktschef bei den Bondelzwarts Leutnant Graf
Kageneck, beide in der Behandlung von Eingeborenen durchaus geschickt.
Die Bethanier hatten damals noch kein Distriktskommando.

Ende August kamen die ersten Nachrichten von der im Bezirk Keetmanshoop
herrschenden Unruhe nach Windhuk. Es wurde ein auffälliger Verkehr
zwischen Bethanien und Warmbad festgestellt, der füglich den Abschluß
eines vollständigen Bündnisses zwischen den beiden in Frage stehenden
Hottentottenstämmen mutmaßen ließ. In einem Anflug von Furcht,
verbunden mit Schlauheit, reichten die aufsässigen Kapitäne dem
Bezirksamt Keetmanshoop einen sehr charakteristisch abgefaßten Brief
des Bondelzwartkapitäns an den Kapitän der Bethanier ein. Sein Wortlaut
war folgender:

                                             Warmbad, den 15. Juni 1898.

  An Bruder und Kapitein Paul Frederiks.

  Geachteter und mich liebhabender Bruder, mit wenigen und kurzen
  Worten melde ich Dir in diesem Briefe, nicht mit vielen Worten
  und Erklärungen teile ich Dir meine Gedanken mit. In Betreff der
  Zustände, in denen wir uns befinden, sende ich Dir meinen Sprecher,
  den Träger dieses Briefes, Abraham Schyer, welcher Euer Edlen ferner
  mündlich Einsicht geben soll und erklären, was eigentlich meine
  vornehmlichen Gedanken sind, Euch und den lieben Landes-Häuptern.
  Ich kann Euch nicht nötigen mit mir mündlich zu sprechen,
  vornehmlich über die Krankheiten, welche im Lande sind, von Vieh-
  und Menschenkrankheiten, aber ich bin der Meinung, wir Kapiteine
  müßten zusammenkommen um miteinander brüderlich zu verhandeln über
  die Landeszustände, in welchen wir uns gegenwärtig befinden. Deshalb
  sende ich meinen Sprecher in dieser wichtigen Sache und stelle,
  für den Fall Ihr mein Anerbieten auf eine mündliche Aussprache,
  sowie Euere lieben Großleute, annehmt, in Eueren Willen und Hände,
  anzugeben, über welche Dinge wir zusammenkommen wollen.

  Ferner, mein Bruder, ist es schwierig für uns einer dem anderen
  Briefe zu schreiben. So lege ich es in Euere Hände, an die anderen
  Kapiteine bekannt zu geben, was meine Gedanken sind. Ich erwarte eine
  beschleunigte Antwort mit demselben Mann, Abraham Schyer, ob Du mein
  Anerbieten annimmst. Ich erwarte ferner schriftlich oder mündlich zu
  hören, wie es mit Euch dort geht, wir haben Nachrichten (Stories),
  aber nichts Gewisses, wie es mit Euch geht. Durch Gottes Güte blieb
  ich gesund und hoffe ich, gleiches von Euch zu hören.

  Ich schließe damit meinen Brief und wünsche Euer Edlen bald
  wiederzusehen.

  Mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Euer Freund und Mit-Kapitein

                                               (gez.) Willem Christian.

Aus diesem Wortlaut geht hervor, daß der Verfasser sich bemüht hat,
der Sache einen so harmlosen Anstrich wie nur möglich zu geben,
daß jedoch dessen gegen die deutsche Regierung gerichtete Spitze
zwischen den Zeilen zu lesen ist. Auch die vier übrigen Kapitäne des
Namalandes suchten die aufrührerischen Kapitäne in die Bewegung mit
hineinzuziehen. Dieser Versuch scheiterte indessen an der Vertragstreue
Witboois, der seine Gewehre anstandslos hatte stempeln lassen. Denn die
Kapitäne von Gochas und von Koes waren gewöhnt, den Spuren Witboois
blindlings zu folgen, während derjenige von Bersaba, Christian Goliath,
intelligent genug war, den Zweck der Gewehrstempelung selbst einzusehen.

Trotz des moralischen Rückschlages, den die aufrührerische Bewegung
durch diesen Mangel an Teilnahme in dem übrigen Namalande erlitten
hatte, schien doch die Gefahr des Ausbruchs ernsterer Feindseligkeiten
immer näherzurücken. Dies veranlaßte mich, mit dem in Windhuk
stehenden Teil der Feldtruppe (1. Feldkompagnie und Feldbatterie)
am 30. September 1898 persönlich nach dem Schauplatz der Unruhen
abzumarschieren. Die in Staffeln vorrückende Truppe vereinigte sich
ohne Zwischenfall am 5. Oktober mit dem Stab in Gibeon, wo Kapitän
Witbooi uns an der Spitze von 50 Reitern feierlichst einholte. Auch
der Kapitän von Bethanien, Paul Frederiks, hatte, durch das böse
Gewissen getrieben, sich eingefunden. Ebenso war der Bezirksamtmann von
Keetmanshoop, ~Dr.~ Golinelli, der Truppe dorthin entgegengekommen.
So konnte hier die Untersuchung gleich eingeleitet, in Ermanglung
des zweiten Mitschuldigen, des Kapitäns der Bondelzwarts, aber nicht
zu Ende geführt werden. Dies geschah erst in Keetmanshoop. Nach der
ersten Unterredung mit dem Bethanierkapitän, in der ich diesem an der
Hand des Schutzvertrages das Unzulässige von politischen Verhandlungen
der Kapitäne untereinander nachgewiesen hatte, tat Witbooi den
charakteristischen Ausspruch: »Diese Kapitäne haben nicht gewußt, was
sie unterschrieben haben; ich aber habe es gewußt, und darum habe ich
_vorher_ geschossen«.

Von Gibeon ging es wieder in Staffeln nach Keetmanshoop, wo am 16.
Oktober sowohl die Truppe wie die sämtlichen Kapitäne des Namalandes,
mit Ausnahme desjenigen der Bondelzwarts, vereinigt waren. Unterwegs
hatte ich der Diamantenmine Mukurop im Bersabaer Gebiet einen Besuch
abgestattet. Die diamanthaltige Blaugrunderde war vorhanden, Diamanten
waren jedoch nicht gefunden. Dies ist auch bis zum heutigen Tage noch
nicht geschehen, da die Gesellschaft aus Mangel an Betriebsmitteln die
Arbeit vorzeitig hat einstellen müssen.

Endlich am 21. Oktober abends traf auch der Kapitän der Bondelzwarts,
Wilhelm Christian, ein. Er war längst unterwegs gewesen; doch hatten
ihn, je näher er an Keetmanshoop herankam, wie dies bei Eingeborenen
vorkommt, wieder Furcht und Mißtrauen beschlichen. Er zögerte und
verlangsamte seinen Marsch immer mehr. Erst der auf meine Veranlassung
ihm entgegenreitende Unterkapitän von Keetmanshoop, selbst ein
Bondelzwart, hatte Wilhelm Christian zum Weitermarsch veranlassen
können. Am 22. früh, dem Geburtstage Ihrer Majestät der Kaiserin,
fand große Parade statt, bei der die vier treu gebliebenen Stämme als
Mitwirkende, die zwei aufrührerischen aber als Zuschauer beteiligt
waren.

Am Nachmittag des 22. war Versammlung der sechs Kapitäne. Sie erhielten
hier von mir einen historischen Rückblick auf die Entwicklung der
Schutzverträge und eine Klarlegung ihrer eigenen Stellung zur deutschen
Regierung. Dann wurde unter dem Vorsitz des von Windhuk mitgekommenen
Regierungsrates v. Lindequist aus den vier unbeteiligten Kapitänen
ein Gericht zusammengesetzt, das über Schuld und Sühne zu beschließen
hatte. Nach zweitägiger Beratung wurden die beiden angeklagten Kapitäne
der Verletzung der Schutzverträge für schuldig befunden und zur Tragung
der Kosten der durch ihr Verhalten veranlaßten Expedition, der Kapitän
von Bethanien außerdem zur Abtretung eines am unteren Orange für
Regierungszwecke günstig gelegenen Stückes Land verurteilt. Da bei den
Hottentotten an Geld und Geldeswert nur wenig zu holen ist, entledigten
sich die beiden Kapitäne der Abtragung der Expeditionskosten durch
Landabtretung. Wilhelm Christian trat den Platz Keetmanshoop mit dem
dazu gehörigen Weideland, einschließlich des Pferdepostens Kabus, an
die Regierung ab, Paul Frederiks 15 ~ha~ Gartenland am Platze Bethanien
selbst, das jedoch später als nicht wertvoll genug erkannt und daher
gegen zwei besonders günstige Bedingungen bietende Farmen umgetauscht
worden ist.

Unter den so erlangten Zugeständnissen war die Abtretung von
Keetmanshoop für uns die wertvollste. Ich habe bereits im Kapitel
~I~ erwähnt, wie dieser ursprünglich unter einem eigenen Kapitän
stehende Platz 1889 von Wilhelm Christian annektiert worden ist.
Nach seinem Übergang an die Regierung war dieser wichtigste Platz
des Südens, zugleich Sitz der Regierung, dem Machtbereich eines
eingeborenen Kapitäns dauernd entzogen. Der dortige Stamm der
Swartmodder-Hottentotten, losgelöst von der Oberherrschaft der
Bondelzwarts, ist denn auch bei dem Aufstande der letzteren 1903 bis
zum heutigen Tage auf seiten der Regierung geblieben.

Um auch in Bethanien deutsche Macht zu zeigen und dem Kapitän die
Entrichtung der auferlegten Buße seinen Untertanen gegenüber zu
erleichtern, setzte sich die Truppe Anfang November 1898 nach dort in
Marsch. Außerdem war aus Bethanien in Verbindung mit den Wirren ein
Waffen- und Munitionsschmuggel bekannt geworden. Als Beweis, welche
Übertreibungen im Schutzgebiet die sogenannten »Stories« mit sich
zu bringen pflegen, führe ich an, daß fraglicher Munitionsschmuggel
dem Bezirksamt als Schmuggel eines Wagens voll Gewehre und Munition
gemeldet worden war, daß aber die jetzt eingeleitete Untersuchung
diese Meldung auf ein Gewehr und 20 Patronen zusammenschrumpfen ließ.
Der Schuldige wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, die ich
ihm jedoch erließ, da die Wegnahme des teuer bezahlten Gewehres nebst
Munition als ausreichende Strafe erschien.


Ostexpedition 1899.

Mitte des Jahres 1899 kamen Nachrichten nach Windhuk, daß der im
Osten des Schutzgebietes lebende Stamm des Hererohäuptlings Tjetjo
bei der Gewehrstempelung gleichfalls Schwierigkeiten mache. Auch
sonst zeige der Stamm Neigung zur Unbotmäßigkeit. Diese Nachrichten
führten zu einer Expedition nach dem Distrikt Gobabis, die von der in
Windhuk garnisonierenden Truppe am 25. August 1899 angetreten wurde.
Am 3. September war Gobabis erreicht. Vom bösen Gewissen getrieben,
fanden sich auch bald Tjetjo und dessen Sohn Traugott ein, um durch
freiwillige Empfangnahme der Strafe dem ihnen unbequemen Zug der Truppe
in ihre Werften vorzubeugen. Diesen zu unterlassen, lag jedoch nicht
in meinem Sinn. Infolgedessen wurden beide mit einer Strafpredigt
entlassen und angewiesen, meinen Besuch bei sich abzuwarten. Das
friedliche Entgegenkommen der Unbotmäßigen hatten wir vor allem dem
Umstand zu verdanken, daß auf unserer Seite der Oberhäuptling Samuel
mit 40 seiner Leute sich am Zuge beteiligt hatte.

[Illustration: Hererohäuptling Tjetjo und sein Sohn Traugott.]

Am 11. September erfolgte der Abmarsch von Gobabis den starkfließenden
Schwarzen Nosob aufwärts und am 13. das Eintreffen vor der Werft des
Häuptlings Tjetjo, Gefechtsaufmarsch und dann Einreiten in die Werft,
wobei mich neben dem Adjutanten (Böttlin) auch der Oberhäuptling
Samuel begleitete. Dieses Mitreiten Samuels konnte als ein unbedingt
friedliches Zeichen aufgefaßt werden, andernfalls würde er sein
Mißtrauen zu erkennen gegeben haben. Tjetjo saß auch ganz friedlich
in seiner Werft, sein Sohn Traugott dagegen mit seinen Leuten,
anscheinend schußbereit, seitwärts im Busch. Doch auch dieser kam
jetzt zur Begrüßung herbei. Die vorgenommene Untersuchung ergab, daß
die treibende Kraft bei der aufrührerischen Bewegung Traugott gewesen
war, sein Vater dagegen lediglich der Getriebene. Letzterer kam daher
mit einer Strafpredigt und nachträglicher Einlieferung seiner Gewehre
behufs Abstempelung davon. Traugott dagegen, der eine zwei Stunden
weiter entfernte eigene Werft bewohnte, wurde zwei Tage später in
dieser aufgesucht und ihm die Wahl zwischen Gefecht und freiwilliger
Abgabe seiner Gewehre gelassen. Traugott zog das letztere vor und
lieferte rund 60 gute Hinterlader ab.[32]

Somit würde diese Expedition zur allgemeinen Zufriedenheit verlaufen
sein, wenn nicht das unbegreifliche Handeln eines Offiziers das Bild
getrübt und auch Südwestafrika mit einem Eingeborenenexzeß belastet
hätte, womit es seit seinem Bestehen bis jetzt verschont geblieben war.
Es war dies der sattsam bekannte Fall des Leutnants Prinz von Arenberg.
Dieser Offizier stand ~à la suite~ der Schutztruppe und leistete bei
ihr zur Zeit freiwillig aktiven Dienst, um sich Kenntnisse über Land
und Leute zu erwerben. In Erfüllung seines Wunsches hatte ich ihn
zunächst nach Osten gesendet und dem damaligen Distriktschef Leutnant
Reiß[33] zur beliebigen Verwendung zur Verfügung gestellt. Dieser
setzte ihn als Chef der Grenzstation Epukiro ein.

Nach Beendigung der Ostexpedition befahl ich dem Leutnant Prinz von
Arenberg, mit der Truppe nach Windhuk zurückzugehen, um nunmehr auch
andere Teile des Schutzgebietes kennen zu lernen. Der Prinz bat jedoch,
noch vier Wochen im Distrikt bleiben zu dürfen, da er einem größeren
Schmuggel auf der Spur sei. Da ein solcher gerade im Distrikt Gobabis
nicht ausgeschlossen erschien, wurde die Bitte bewilligt, und die
Truppe marschierte am 25. September ohne ihn ab. Am 27. September
kam der Leutnant Prinz von Arenberg nach Lehmwater nachgeritten und
meldete die durch ihn vollzogene Bestrafung des Herero-Bastards Willi
Kain wegen Hochverrats mit dem Tode. Die Meldung wurde anscheinend in
der aufrichtigen Überzeugung vorgetragen, sich um das Deutsche Reich
ganz besondere Verdienste erworben zu haben. Zur Untersuchung des
Falles marschierte ich mit der Truppe nach Gobabis zurück. Nachdem die
Untersuchung beendet war, wurde der abermalige Rückmarsch nach Windhuk
angetreten, aber diesmal auf dem nördlichen Wege mitten durch das
Hereroland, wobei auch Tjetjos Werft noch einmal berührt wurde. Der
Zweck dieser Abänderung der Marschroute war, eine im Hererolande etwa
auftretende Erregung über den Fall Kain niederzuhalten. Indessen ergab
sich, daß von einer solchen nirgends die Rede gewesen war. Die Truppe
rückte am 19. Oktober ohne Zwischenfall wieder in Windhuk ein.

Im übrigen sind die Einzelheiten des Falles »Arenberg« bekannt
genug, so daß ich hier über sie hinweggehen kann. Die Untersuchung
hat ergeben, daß die Gefahren, von denen sich der Leutnant Prinz von
Arenberg in dem Augenblick seines Handelns bedroht geglaubt hat, nur in
seiner Phantasie bestanden hatten. Er wurde für sein Vergehen in der
Heimat zum Tode verurteilt, dann zu fünfzehnjähriger Freiheitsstrafe
begnadigt, später aber für geistig nicht normal erklärt und aus dem
Gefängnis in eine Anstalt für Geisteskranke überführt.

Bei dem Marsch durch das Osthereroland, das ich seit der Rinderpest
nicht mehr gesehen hatte, trat unverkennbar zutage, wie sehr die Seuche
nicht nur die Herden, sondern durch ihre Begleiterscheinungen auch
das Volk der Hereros dezimiert hatte. Der Rinderpest war nämlich s.
Zt. unmittelbar der Typhus gefolgt, der unter Weißen wie Eingeborenen
aufräumte, unter den letzteren jedoch ungleich mehr. Die Eingeborenen
zeigten sich durchaus widerstandsunfähig und starben in großer Anzahl.
Das sonst so volk- und namentlich viehreiche Land war beinahe ganz leer
geworden.

Nicht im Zusammenhang mit der Ostexpedition stehend, aber hier zu
erwähnen ist noch die während des Rückmarsches der Truppe erfolgte
Ermordung zweier Weißer durch Hottentotten und Buschmänner bei Kowas
im Bezirk Windhuk. Namentlich durch die damals gerade zur Übung
eingezogenen Bastards unter dem Leutnant v. Schönau wurden die Räuber
verfolgt und entweder niedergeschossen oder gefangen genommen und
gerichtlich abgeurteilt. Als Ursache des Mordes hatte sich ergeben, daß
die Eingeborenen glaubten, sich auf diese Weise am zweckmäßigsten ihrer
Schulden an die betreffenden Weißen entledigen zu können.


Nordexpedition 1900.

Da ich seit Gründung des Nordbezirks 1896 das Nordhereroland nicht
mehr gesehen hatte, beschloß ich jetzt eine erneute Expedition nach
Outjo-Grootfontein. Die eigentümliche Stellung des Gouverneurs als
Oberherr von Völkerschaften, die nicht unter Anwendung von Gewalt
unterworfen waren, sondern ihn freiwillig als solchen anerkannt hatten,
bedingte sein häufiges Erscheinen bei den Häuptlingen. Er mußte
fortgesetzt Fühlung mit diesen halten und überall persönlich nach dem
Rechten sehen. War der Gouverneur doch für den Schutz der unter den
Eingeborenen lebenden Weißen bei seinen geringen Machtmitteln sehr auf
die Mitwirkung der Häuptlinge angewiesen.

[Illustration: Nordexpedition des Gouverneurs 1900.]

Wie gewöhnlich bei meinen Zügen durchs Hereroland, nahm der
Oberhäuptling mit 50 seiner Leute an der Expedition teil. Umsomehr
konnte diese als reiner Friedensmarsch ausgeführt werden. Um
jedoch das Angenehme mit dem Nützlichen zu vereinigen, wurde sie
mit einer großen Felddienstübung verbunden, bei der die Feldtruppe
von Windhuk einschließlich der verbündeten Hereros die eine Partei,
die 4. Feldkompagnie in Outjo und die aus Omaruru herangezogene 2.
Feldkompagnie die andere Partei bildeten. Es war dies ein Manöverfeld,
wie wenn in Deutschland etwa die Garnison von Karlsruhe i. B. gegen
diejenige von Königsberg operieren würde.

[Illustration: Der erblindete Häuptling Kambazembi.]

Die Expedition wurde am 3. Oktober 1900 angetreten und dauerte bis
Ende Dezember. In Waterberg konnte ich jetzt zum letztenmal den
alten Häuptling Kambazembi begrüßen, der vollständig erblindet war.
Der Streit um die Nachfolge zwischen seinen beiden Söhnen David und
Salatiel warf seine Schatten bereits voraus. Nach dem etwa zwei Jahre
später erfolgten Tode Kambazembis einigten sich schließlich die
Brüder dahin, daß David Platzkapitän von Waterberg wurde, Salatiel
die sonstige Herrschaft zufiel. Der erstere, ein Günstling des
Oberhäuptlings, hat sich später an dem allgemeinen Aufstand beteiligt,
der letztere erst, nachdem er selbst angegriffen worden war. Wäre eine
richtige Ausnutzung dieses Zwiespaltes möglich gewesen, so hätten wir
daher vielleicht beim Beginn des Aufstandes auf Bundesgenossen auch aus
den Reihen der Aufständischen rechnen können.

[Illustration: Station Outjo.]

Ein weiteres politisches Ereignis der Expedition war ein drohender
Zusammenstoß mit dem Ovambohäuptling Negumbo, über den das Nähere
im nächsten Kapitel folgen wird. Ferner erschien der Kapitän der
Topnaars aus Zesfontein und wünschte Gewehre und Munition, um sich
gegen die zum Zwecke von räuberischen Jagdzügen fortgesetzt den
Kunene überschreitenden Portugiesen zu wehren. Dies wurde unter dem
Hinweis auf seine Beteiligung an dem Swartbooiaufstande abgeschlagen,
ihm dagegen die Einrichtung einer Station in Zesfontein in Aussicht
gestellt. Letzteres geschah auch drei Monate später; erster
Distriktschef war Oberleutnant Schultze,[34] der dann auch den bisher
von portugiesischer Seite betriebenen Raubjagden ein Ende setzte.

Die »Felddienstübung« verlief völlig programmäßig und insofern viel
kriegsgemäßer als in Europa, weil in Südwestafrika die Rücksicht
auf Flurschäden fortfällt. Weit vorausgeschickte Reiterpatrouillen
gewannen bereits in der Gegend von Naidaos Fühlung miteinander.
Patrouillenführer auf Windhuker Seite war der als Vizefeldwebel
der Reserve eingezogene, uns noch vom Feldzuge 1896 her bekannte
Kaufmann Gustav Voigts. Es war interessant, zu sehen, wie infolge der
Kriegserfahrung und Landeskenntnis des Führers die Überlegenheit in der
Aufklärung entschieden auf Windhuker Seite blieb, bis auf der andern
Seite in dem Leutnant v. Wöllwarth[35] ein ebenbürtiger Gegenführer
auftrat. Von da ab hielt sich die Aufklärung auf beiden Seiten die
Wage. Bei Khauas, östlich Outjo, kam es dann am 10. November zum
Zusammenstoß, bei dem sich die verbündeten Herero den Platzpatronen
gegenüber durch große Tapferkeit auszeichneten. Damit war dann das
Manöver beendet.

[Illustration: Quelle von Waterberg.]

Vom 17. bis 24. November schob ich eine Fahrt nach Okaukuejo ein, einem
wichtigen Straßenknotenpunkt westlich der Etoschapfanne, der zur Anlage
einer Grenzstation gegen die Ovambos in Aussicht genommen war. Mit
dieser Fahrt wurde auch ein Besuch der Etoschapfanne verbunden, eines
in dieser Jahreszeit trockenen Salzsees, der sich bei Sonnenschein
wie ein Schneefeld, bei bewölktem Himmel wie ein Meer ausnahm. In
meiner Begleitung befanden sich 20 Reiter der Station Outjo unter dem
Kompagniechef und zugleich Bezirksamtmann Hauptmann Kliefoth.[36]
Auffällig war, daß jeden Abend auf der Höhe unseres Lagerplatzes am
Horizonte Feuer aufflackerte, aus dem wir auf das Vorhandensein von uns
anscheinend beobachtenden Spionen des Häuptlings Negumbo schlossen.

[Illustration: Karibib vor dem Bau der Eisenbahn.]

[Illustration: Karibib nach Erbauung der Eisenbahn.]

Auf dem Rückmarsch nach Windhuk konnte ich in Omaruru zum erstenmal
den Häuptling Michael begrüßen, den Nachfolger seines inzwischen
verstorbenen Vaters Manasse, wobei die üblichen Ermahnungen und
Gelöbnisse ausgetauscht wurden. Der junge Häuptling machte im ganzen
einen gesetzten und würdigen Eindruck. Von hier marschierte die Truppe
direkt nach Windhuk zurück, während der Oberhäuptling Samuel mich noch
bis Karibib, dem damaligen Endpunkte der Bahn, begleitete. Hier hatte
der Oberhäuptling Gelegenheit, mit mir das mittlerweile entstandene
Städtchen zu bewundern, dies an einem Platze, den wir bei dem
gemeinsamen Zuge vor fünf Jahren noch vollständig leer gesehen hatten.
Nach Befahrung der Bahn bis zur Bauspitze -- etwa 20 ~km~ östlich
Karibib -- und Besichtigung des Unterbaues, der wieder bereits 14 ~km~
weiter vorgetrieben war, erfolgte dann die Rückkehr nach Windhuk.

[Illustration: Denkmalsplatz in Windhuk.]

Auch jetzt sollte die Truppe hier nicht lange Ruhe haben. Anfang
Februar 1901 kam es wieder zum ernsten Schießen, und zwar an einem
Orte, an dem wir es zu allerletzt erwartet hätten, nämlich bei den zum
Bezirk Gibeon gehörigen Bastards von Grootfontein.


Aufstand der Bastards von Grootfontein 1901.

Auch dieser Aufstand entsprang dem so leicht erregbaren Mißtrauen der
Eingeborenen gegen Maßnahmen von unserer Seite. Wie bereits erwähnt,
war mittels eines 1895 abgeschlossenen besonderen Vertrages die
militärische Ausbildung der wehrfähigen Rehobother Bastards mit der
Verpflichtung zur Heeresfolge vereinbart worden. Der Vertrag war 1896
auch auf den kleinen Zweig der Bastards ausgedehnt worden, der sich
in Grootfontein (südlich) niedergelassen hatte. Diese Grootfonteiner
Bastards hatten alle Veranlassung, der Regierung dankbar zu sein. Sie
hatten sich während der Witbooiunruhen in ihrem allzu nahe bei der
Naukluft gelegenen Wohnsitz nicht mehr sicher gefühlt, ihn aufgegeben
und sich in das Bethaniergebiet zurückgezogen. Etwa Waffenhilfe gegen
den Eindringling zu leisten, daran dachten sie nicht im entferntesten.
Als Landeskenner würden sie im Naukluftfeldzuge sehr von Nutzen gewesen
sein.

Trotzdem setzte sie die Regierung nach Beendigung des Witbooikrieges
wieder in den Besitz ihres bisherigen Wohnplatzes Grootfontein, wo sie
als gute Viehzüchter bald, wie vordem, stattliche Wollschafherden auf
die Weide führen konnten. Als Gegenleistung hatten sie lediglich ihre
wehrfähige Mannschaft unter denselben Bedingungen wie die Rehobother
Bastards der Regierung zur Verfügung zu stellen.

Zu den Mobilmachungsvorarbeiten gehört bekanntlich auch die Lösung der
Pferdefrage. Hierzu war die Feststellung erforderlich, inwieweit die
Eingeborenenstämme, die zur Heeresfolge verpflichtet waren, mithin die
Witboois, die Rehobother und die Grootfonteiner Bastards, in der Lage
sein würden, sich selbst beritten zu machen. Während die zu diesem
Zwecke erforderlichen Erhebungen bei den beiden erstgenannten Stämmen
anstandslos vor sich gingen, widersetzten sich die Grootfonteiner
Bastards, angeblich, weil sie befürchteten, es handele sich um Wegnahme
ihrer Pferde -- dieselbe Befürchtung, wie wir sie an anderer Stelle
bei der Gewehrstempelungsfrage haben zutage treten sehen. Bei der
Beurteilung dieser Widersetzlichkeit muß indessen berücksichtigt
werden, daß den Witboois und den Rehobother Bastards ihre derzeitigen
Verwaltungsbeamten (v. Burgsdorff, Oberleutnant Böttlin) genau bekannt
waren und ihr Vertrauen besaßen, daß dagegen der Distriktschef der
Bastards von Grootfontein, Leutnant v. Lekow,[37] erst neuernannt
und daher noch nicht in der Lage gewesen war, sich dieses Vertrauen
zu erwerben. Es ist das die alte Geschichte von der Wichtigkeit der
Personalfrage in den Kolonien. Ob Leutnant v. Lekow, ein ruhiger
und vornehmer Charakter, durch eine andere Art des Auftretens den
Aufstand hätte verhindern können, wie damals in einem Teile der
heimatlichen Presse behauptet worden ist, ließe sich nur an Ort und
Stelle beurteilen. Aus dem äußeren Hergang der Sache zu schließen, muß
die Schuld fraglos den Bastards zugeschrieben werden. Der Verlauf war
folgender:

Als der Distriktschef Leutnant v. Lekow in Begleitung von nur zwei
eingeborenen Soldaten zur Feststellung des Pferdebestandes der Bastards
erschien, widersetzte sich der Kapitän Claß Swart, mit der Waffe
drohend, und verweigerte dann die Abgabe der Waffen, als nunmehr der
Distriktschef sie verlangte. Dieses Verlangen kann allerdings nicht
als zweckmäßig bezeichnet werden, da dem Leutnant v. Lekow zu dessen
Durchsetzung keinerlei Machtmittel zur Seite standen. Der Kapitän hatte
zwölf, der Distriktschef zwei Gewehre zur Stelle, und letztere waren
nicht einmal geladen.

Als dann der Distriktschef mit verstärkten Machtmitteln zurückkehrte,
wurde er ohne weiteres mit Schüssen empfangen. Ein Versuch des Kapitäns
Swart, bei seinen Nachbarn, den Rehobother Bastards und den Bethanier
Hottentotten, Hilfe zu erlangen, schlug dagegen fehl. Nur einige gerade
zum Besuch anwesende Rehobother Bastards, darunter bedauerlicherweise
auch ausgebildete Soldaten, trieb das Verwandtschaftsgefühl so weit,
sich dem Aufstande anzuschließen. So blieben die Aufständischen auf ein
kleines Häufchen von 20 bis 25 Gewehren beschränkt, denen Leutnant v.
Lekow aus seinem Distrikt nur etwa 15 Bewaffnete, meist ausgebildete
Witbooisoldaten, entgegenzusetzen hatte. Es folgte nun ein seitens des
Leutnants v. Lekow mit außerordentlicher Energie geführter Kriegszug,
bei dem es zu zwei größeren Zusammenstößen kam. Die Aufständischen
sahen sich schließlich zur Übergabe bewogen, noch bevor die von
Windhuk heranbeorderten Verstärkungen sowie die aus Gibeon im Anmarsch
befindlichen Witboois auf dem Schauplatze der Unruhen eingetroffen
waren. Bezeichnenderweise aber erfolgte diese Übergabe nicht an den
Distriktschef, sondern an eine Abteilung Witboois. Die Verluste
betrugen auf unserer Seite: tot ein weißer Reiter (Reer) und ein
Witbooisoldat, auf seiten der Aufständischen: der Kapitän und drei
seiner Leute.

[Illustration: Reiter der Schutztruppe.]

Am 14. März fand Kriegsgericht über die Gefangenen in Rehoboth statt,
zu welchem Zweck ich mich selbst dorthin begeben hatte. Es standen im
ganzen 22 Angeklagte vor Gericht, zu dem als Richter auch Bastards von
Rehoboth hinzugezogen worden waren. Von den Angeklagten wurden 3 zum
Tode, die übrigen zu Gefängnisstrafen von 1-10 Jahren mit Zwangsarbeit
verurteilt; sieben wurden freigesprochen. Die zum Tode Verurteilten
waren ausgebildete Bastardsoldaten, die nachweislich auf deutsche
Soldaten geschossen hatten. Mit Rücksicht auf die sehr entwickelten
verwandtschaftlichen Beziehungen des Bastardvolkes begnadigte ich
jedoch auch sie zu 10 Jahren Kettenhaft, jedoch unter Ausstoßung aus
dem Soldatenstande. Letzteres geschah öffentlich angesichts des Volkes
von Rehoboth sowie der Bastardsoldaten, die, soweit man ihrer habhaft
werden konnte, rasch eingezogen und eingekleidet worden waren.[38] Die
Gefangenen wurden sämtlich nach Windhuk überführt, wo in der Folge nach
Ausbruch des Hereroaufstandes 1904 die letzten von ihnen begnadigt
worden sind. Wie bekannt, haben die Bastards während des Aufstandes bis
zum heutigen Tage treu auf unserer Seite ausgehalten.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~VI.~

Unsere Beziehungen zu den Ovambos.


Ethnographisches.

Soviel aus den dürftigen Nachrichten hervorgeht, die bis jetzt,
namentlich von Missionsseite, zu uns gekommen sind, wohnen auf
deutschem Gebiet, vom Kunene bis zum Okawango, zum Teil auch von der
Grenze selbst durchschnitten, folgende Ovambostämme:

1. die Uukualuitsis, Stärke nicht zu schätzen, Regierungsform
unbekannt, keine Mission;

2. die Ongandjeras, unter einem gemeinsamen Häuptling stehend, Stärke
unbekannt. Nördlich davon befinden sich:

3. die Ombarantus (von anderer Seite auch Ovambandje genannt), Stärke
60000 bis 80000 Köpfe, in mehrere kleine Häuptlingsschaften zerfallend,
ob unter einem gemeinsamen Oberhäuptling, ist nicht bekannt. Das
Stammesgebiet ist wahrscheinlich durch die deutsch-portugiesische
Grenze zerschnitten;

4. die Uukuambis unter Häuptling Negumbo, Stärke 50000 bis 60000
Menschen. Alle drei ohne Mission;

5. die Ondongas, in zwei Stämme unter dem Häuptling Kambonde und
Nechale zerfallend. Stärke jedes Stammes etwa 20000 Menschen. Zwei
Missionsstationen (Finnische). Nördlich davon

6. die Uukuanjamas unter einem gemeinsamen, von sämtlichen
Unterhäuptlingen anerkannten Oberhäuptling. Bis vor etwa einem Jahre
war dies Uejulu, jetzt Nande. Stärke 70000 bis 80000 Menschen. Das
Stammesgebiet wird durch die Grenze derart durchschnitten, daß
der weitaus größere Teil in das portugiesische Gebiet fällt. Zwei
Missionsstationen (Rheinische). Östlich von diesem Stamm folgen dann
noch:

7. die Ovakvimas (nach Missionsangabe) unter einem Häuptling. Stärke
5000 bis 6000 Menschen. Ob das Stammesgebiet diesseits oder jenseits
der Grenze fällt, oder von dieser durchschnitten wird, ist ungewiß.
Gleichfalls nach Missionsangabe wohnen noch nordöstlich von diesem Stamm

8. die Ovambuela, wahrscheinlich ganz in das portugiesische Gebiet
fallend.

[Illustration: Missionsstation im Ovambolande.]

Von da bis zum Okawango scheinen keine Ovambostämme mehr zu wohnen,
vielmehr das Land lediglich den Buschmännern überlassen zu sein. Die am
Okawango wohnenden Stämme leben auf portugiesischem Gebiet und kommen
daher für uns nur indirekt in Betracht. Wir werden ihnen später noch
begegnen.

Von den vorstehend genannten Ovambostämmen sind wir bis jetzt
lediglich mit den Uukuambis (4.), den Uukuanjamas (6) und vor
allem den beiden Ondongastämmen (5) in Beziehungen gekommen. Daß
die deutsch-portugiesische Grenze so vielfach Stammesgebiete
durchschneidet, kann natürlich nicht als ein günstiger Zustand
angesehen werden. Diese Trennung erleichtert besonders den unter den
Ovambos lebhaft betriebenen Waffen- und Sklavenhandel.

Einer Regelung werden auch die Verhältnisse bei den im Okawangotal
wohnenden Stämme bedürfen, sobald wir mit einer Besiedlung des Südufers
des Flusses beginnen, das in unser Gebiet fällt. Die auf dem Nordufer
wohnenden Ovambostämme beanspruchen gleichfalls Besitzrechte auf dem
anderen Flußufer, während es eine portugiesische Regierungsgewalt auch
dort nicht gibt.


Geschichtliches.

Bis jetzt hatte die Brücke zu den Ovambos lediglich die Mission
gebildet, und zwar im Westen die finnische sowie die rheinische
(deutsch), im Osten die katholisch-deutsche Mission. Weitere
Beziehungen bestanden nur darin, daß ab und zu seitens der Ovambos ein
Händler schlecht behandelt wurde, oder daß seitens unserer Eingeborenen
einmal einem durchpassierenden Ovambo Pferde und Waffen weggenommen
worden sind, oder endlich, daß Munitions- und Schnapshandel über die
Grenze gemeldet wurde. Entweder folgten dann Klagen beim Gouvernement,
die einen durch Vermittlung der Mission geführten Briefwechsel mit dem
betreffenden Ovambohäuptling zur Folge hatten, oder aber diplomatische
Verhandlungen zwischen Berlin und Lissabon. In beiden Fällen wurde
selten ein befriedigender Abschluß erzielt, vielmehr endigte die Sache
meist in einer endlosen Verschleppung. Ich selbst bin so während meiner
Amtszeit nacheinander mit den Häuptlingen Kambonde, Nechale, Uejulu und
Negumbo in Briefwechsel gekommen.

Zum erstenmal geschah dies während des Nordzuges im Jahre 1895.
Kurz vorher war die Nachricht von der Niederwerfung Witboois zu den
Ovambohäuptlingen gedrungen und hatte diese in nervöse Stimmung
versetzt, die sich mit der jetzt kommenden Nachricht von dem Anmarsch
einer stärkeren deutschen Truppe nach dem Norden noch steigerte. Durch
den Vertreter der South-West-Africa-Company, Herrn ~Dr.~ Hartmann,
der fortgesetzt Beziehungen zu den Ovambohäuptlingen unterhielt, kam
es zu meiner Kenntnis, daß diese Kriegsvorbereitungen träfen. Um
die Truppe nicht in den Verdacht geraten zu lassen, sie hätte einen
geplanten Besuch in dem Ovambolande aus Furcht unterlassen, schrieb ich
an den nächstwohnenden Häuptling, den sonst als friedfertig bekannten
Kambonde, ich hätte aus Mangel an Zeit dieses Mal bedauerlicherweise
nicht die Möglichkeit eines Besuches bei ihm ins Auge fassen können.
Im übrigen versicherte ich ihn meiner friedlichen Gesinnung. Durch
Vermittlung des Missionars Rautanen erhielt ich einige Monate später
in Windhuk die Antwort, dahin lautend, daß alles, was ich geschrieben
hätte, sehr schön sei, daß aber er, Kambonde, doch wünschte, mich
in seinem ganzen Leben nicht zu sehen. Denn die Deutschen kämen mit
freundlichen Worten, wenn sie aber da seien, wollten sie regieren,
und regieren könne er allein. Das war gewiß deutlich, schadete aber
weiter nichts, da ein Übergreifen unserseits auf das Ovamboland vor dem
unzweifelhaften Feststehen unserer Herrschaft im Hererolande und im
Namalande ein Fehler gewesen wäre und daher in absehbarer Zeit nicht zu
erwarten war.

[Illustration: Häuptling Kambonde und Familie.]

Seitdem schliefen die Beziehungen zu den Ovambos so ziemlich
wieder ein, bis einer der Bezirksamtmänner von Outjo, Oberleutnant
Franke, im Jahre 1900 einen Besuch bei den Häuptlingen Kambonde
und Uejulu unternahm und ihn bis zu dem portugiesischen Fort Humbe
ausdehnte. Seine Aufnahme bei den beiden Häuptlingen war eine
durchaus freundliche, ebenso anscheinend auch bei dem portugiesischen
Kommandanten im Fort Humbe. Doch erfolgte später aus Anlaß dieses
Besuches eine Beschwerde in Berlin wegen Grenzverletzung durch deutsche
Soldaten. Infolgedessen wurde der Besuch portugiesischen Gebietes
den Angehörigen der Schutztruppe in Uniform von nun ab untersagt.
Die nächsten Besuche deutscher Offiziere im Ovambolande, und zwar
des Leutnants Schultze, des Hauptmanns Kliefoth und des Leutnants
Sixt von Armin, sämtlich im Nordbezirk stationiert, beschränkten sich
daher auf das deutsche Gebiet, soweit nicht schon ein Besuch bei dem
Häuptling Uejulu als ein Überschreiten der in jener Gegend noch nicht
festgelegten portugiesischen Grenze betrachtet werden muß. Das Land
dieses Häuptlings liegt zum Teil auf deutscher Seite, sein persönlicher
Wohnsitz indessen wohl auf portugiesischem Gebiet.

[Illustration:

         ⋁                ⋁
  Miss. Rautanen      Leutwein

Das 1900 in Outjo versammelte Offizierkorps der Truppe. Dabei Missionar
Rautanen.]

Besonders Bemerkenswertes bot der Zug des Hauptmanns Kliefoth Ende
1901, weil es dabei fast zu einem kriegerischen Zusammenstoß gekommen
wäre. Bei der Schilderung des im Jahre 1900 stattgehabten Zuges der
Truppe nach den Nordbezirken (Kapitel ~IV~) habe ich bereits einen
politischen Zwischenfall im Ovambolande erwähnt. Im Gebiete des
Häuptlings Negumbo der Uukuambis waren zwei deutsche Händler beraubt
worden und hatten ihr Leben nur durch eilige Flucht retten können. Sie
erreichten mühsam die damalige nächste Grenzstation Outjo, wo gerade
die Truppe eingetroffen war. Zufällig befand sich daselbst auf der
Durchreise auch der bei dem Häuptling Kambonde stationierte Missionar
Rautanen, so daß durch dessen und Kambondes Vermittlung Verbindung
mit dem Häuptling Negumbo hergestellt werden konnte. Dieser erhielt
die Aufforderung, bis zum 1. April 1902 eine Buße von bestimmter Höhe
zu entrichten, widrigenfalls der Kriegsfall als gegeben angenommen
würde. Der in meiner Begleitung befindliche Oberhäuptling Samuel wurde
gleichfalls kriegerisch gestimmt und schrieb an Negumbo folgenden Brief:

                                           Outjo, den 15. November 1900.

  Mein Freund Negumbo!

  Ich schreibe Dir einige Worte. Ich und mein Freund, der Gouverneur
  Leutwein, haben von Deinen Leuten und Deinem Stamm Böses gehört.

  Und nun sage ich Dir, tue, was wir von Dir fordern, bezahle die 60
  Ochsen für das Geschehene, 50 für die Händler und 10 für die Kleinen
  von dem Getöteten. Sonst kommen wir, Dich zu schießen, sonst aber
  werden wir Freunde bleiben. Genug.

        Viele Grüße. Ich bin Samuel Maharero, Herr der Hereros.

[Illustration: Landschaft aus dem Ovambolande.]

Kambonde empfing für seine Vermittlung ein entsprechendes Geschenk.
Die Antwort Negumbos erhielt ich am 1. Januar 1901 in Windhuk. Sie
lautete dahin, daß er alles bezahlen wolle und daß ich daher nicht
zu ihm zu kommen brauche. Da jedoch in der Folge die rechtzeitig
eingegangene Buße dem Bezirksamtmann von Outjo, Hauptmann Kliefoth,
in bezug auf Qualität zur Beanstandung Veranlassung gab, so beschloß
dieser seinerseits im Monat Juni 1901 einen persönlichen Besuch bei
dem Häuptling Negumbo und nahm hierzu 25 Reiter und ein Geschütz mit.
In Negumbos Werft Omukuju angekommen, begegnete Hauptmann Kliefoth
einer mächtigen Aufregung. Wie ein aufgerührter Ameisenhaufen wimmelten
die Bewohner durcheinander und empfingen die Truppen mit drohenden
Gebärden und mit Geschrei. Alle Versuche des Hauptmanns Kliefoth, sich
Gehör zu verschaffen, mißlangen. Das Vergebliche weiterer Bemühungen
einsehend, zog er in der Nacht wieder ab, da er mit Recht glaubte,
die Verantwortung für die Entfesselung eines Ovambokrieges nicht
auf sich nehmen zu sollen. Ein Telegramm meinerseits, das seinen
Zug überhaupt untersagte, hatte ihn nicht mehr erreicht. Will man
unzivilisierten Völkerschaften einen Besuch abstatten, so muß man
entweder mit möglichst wenig Begleitern kommen, so daß die Wilden von
dessen friedlichem Zweck im voraus überzeugt sind, oder man muß mit
einer so starken Macht kommen, daß ihr gegenüber die Eingeborenen
Feindseligkeiten überhaupt nicht wagen. Dies ist die Lehre, die auch
dieser Zug wieder gegeben hat. 25 Mann und ein Geschütz waren zu einem
friedlichen Zug zu viel, zu einem kriegerischen zu wenig. Im übrigen
wurde später der Verdacht, daß die Unterhändler, die das Vieh bei
Negumbo hatten in Empfang nehmen sollen, in gewinnsüchtiger Absicht
Unterschlagungen und Umtausch vorgenommen hätten, infolge von deren
Flucht über den Kunene als gerechtfertigt anerkannt. Hauptmann Kliefoth
wurde daher angewiesen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

[Illustration: Oberleutnant v. Winkler mit seinem erlegten Elefanten.]

Der nächste Besuch bei den Ovambos erfolgte 1901, mithin kurze
Zeit später, seitens des ~Dr.~ Hartmann, der als Vertreter der
neugegründeten Otavi-Gesellschaft eine Eisenbahntrace durch das
Ovamboland nach dem portugiesischen Hafen Port Alexander festlegen
sollte. Auf seinen Wunsch hatte ich ihm den Adjutanten der Truppe,
Oberleutnant v. Winkler, beigegeben, was ich um so lieber tat, als
dadurch auch eine Bereicherung der Landeskenntnisse der Truppe zu
erwarten war. Die Expedition ging von Otavi über die Werft der
Häuptlinge Nechale, Kambonde und Uejulu über den Kunene nach Humbe und
Port Alexander und von da nach Mossamedes. Der Oberleutnant v. Winkler
kehrte jedoch bereits an den Kunenekatarakten wieder nach Windhuk
zurück.

[Illustration: Vieh im Ovambolande.]

Als Nachwehen des Besuches durch Hauptmann Kliefoth bei Negumbo glaubte
~Dr.~ Hartmann noch Mißtrauen und Unruhe bei den Ovambo-Häuptlingen
feststellen zu können, ein Umstand, der ihn bewog, das Gebiet des
Häuptlings Negumbo zu meiden und für seine Eisenbahntrace lieber einen
Umweg nach Norden in den Kauf zu nehmen. ~Dr.~ Hartmann hat seine
Erlebnisse in einem interessanten Vortrag niedergelegt, auf den hiermit
verwiesen sei.[39]

Den letzten friedlichen Zug bei den Westovambos unternahm ein
Jahr später, d. i. Ende 1902, der Referent für Forst- und
Landwirtschaft beim Gouvernement, ~Dr.~ Gerber, in Begleitung des
Regierungsbaumeisters Laubschat aus Swakopmund. Die Ausbeute dieser
Expedition lag, wie bei der Stellung des Expeditionsleiters naturgemäß,
vorzüglich auf landwirtschaftlichem Gebiete, das in einem besonderen
Abschnitt behandelt werden wird. Sie ging über die Werften von Nechale,
Kambonde nach der des Häuptlings Uejulu, zugleich Missionsstation
Ondjiva. Hier wurde ~Dr.~ Gerber zuerst als Privatmann freundlich
empfangen, welche Freundlichkeit in das Gegenteil umzuschlagen
drohte, als er in den -- ja begründeten -- Verdacht geriet, ein
Regierungsvertreter, mithin ein »Spion« zu sein, da er als solcher
nicht offen aufgetreten war. Ebensowenig Freundlichkeit brachte ihm
später ein Besuch in Humbe ein. Nur der Anschluß an zwei zufällig
getroffene portugiesische Offiziere ließ die Stimmung für ihn wieder
etwas günstiger werden. Aus dieser Tatsache schloß ~Dr.~ Gerber
mit Recht, daß der bisher als deutschfreundlich bekannte Häuptling
Uejulu wieder in portugiesisches Fahrwasser geraten sei, was übrigens
dem Gouvernement auch schon von anderer Seite gemeldet worden war.
Die beiden portugiesischen Offiziere waren nichts anderes als eine
Gesandtschaft an den Häuptling Uejulu, der sich angeblich bereit
erklärt hatte, die portugiesische Flagge zu hissen und den Bau eines
Forts in seinem Gebiet zu gestatten.

Von der Werft Uejulus durchquerte ~Dr.~ Gerber den Raum zwischen Kunene
und Okawango, zog am Nordufer des letzteren Flusses abwärts und kehrte
dann auf einem bereits von Oberleutnant Volkmann hergestellten Wege
über Grootfontein nach Windhuk zurück. Sehr unterstützt wurde er auf
seiner Reise durch einen ihm seitens der Truppe -- als Zivilist --
beigegebenen Unteroffizier Gaß.[40] Mit dem mächtigsten der auf dem
Nordufer des Okawango lebenden Häuptlinge, dem alten Himarua, schloß
~Dr.~ Gerber aus eigenem Entschluß einen anscheinend vorteilhaften
Vertrag wegen Aufnahme einer deutschen katholischen Mission, der jedoch
für diese, wie wir noch sehen werden, sich in der Folge nicht als
haltbar erwiesen hat.

Damit sind wir zu den Ostovambos gelangt, von denen kein Stamm auf
deutschem Gebiet wohnt. Nur vereinzelte Werften finden wir in der
Nähe der Mündungen des Ombungo- und des Löwen-Omuramba auf diesem.
Indessen betrachten die Eingeborenen durchweg auch das südliche
Flußufer als ihr Eigentum. Beziehungen zu diesen Ovambos hatten die
Chefs des mittlerweile vom Nordbezirk losgelösten selbständigen
Distrikts Grootfontein angeknüpft und aufrechterhalten. Es waren
dies nacheinander Leutnant Eggers, Assistenzarzt ~Dr.~ Jodtka und
hauptsächlich Oberleutnant Volkmann. Der erste Distriktschef von
Grootfontein, Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn, hatte mit Recht von einer
so weitgreifenden Unternehmung abgesehen und sich besonders der
Verbesserung der Gesundheitsverhältnisse des Platzes Grootfontein,
um die er sich auch ein bleibendes Verdienst erworben hat, gewidmet.
Der früher malariareiche Platz ist jetzt einer der gesundesten des
Schutzgebietes geworden.

[Illustration: Reise des Oberleutnants Volkmann von Mai bis Juli 1902.]

Die interessanteste Ausbeute von allen diesen verdienstvollen Reisen
bot diejenige des Oberleutnants Volkmann von Ende Mai bis Anfang Juli
1902. Sie ging von Grootfontein auf bisher fast noch nicht begangenem
Wege direkt nördlich über Tsintsabis, die Oberläufe des Löwen- und
des Ombungo-Omuramba, nach dem Okawango, in dessen Tal die Expedition
gegenüber der Werft des Häuptlings Himarua anlangte. Der Weg war
mittels mühsamen Durchschlagens durch Wälder und dichtes Buschwerk
hergestellt worden. Viel Hilfe hatten hierbei Buschmänner geleistet,
jenes scheue Volk, dem bereits der Leutnant Eggers[41] Zutrauen zu der
deutschen Regierung einzuflößen verstanden hatte. Der letztere, einer
der sprachgewandtesten Offiziere, die ich je kennen gelernt habe, hatte
sich sogar das Idiom dieser Buschmänner zu eigen gemacht. Letztere, als
einzige Bewohner dieser Gegend, beschreibt Oberleutnant Volkmann in
seinem Tagebuche folgendermaßen:

»Die Buschmänner, die fast unbekleidet sind, sind sehr empfindlich
gegen Kälte usw. Morgens hat jeder Buschmann ein brennendes Holzscheit
in der Hand, das dicht vor die Brust gehalten wird, die andere Hand
liegt mit dicht an den Leib gepreßtem Oberarm auf der Schulter.
Am Halteplatz wird das Holzscheit dann gleich zum Feueranmachen
benutzt. Die Ausrüstung der Buschmänner ist recht ärmlich. Ein
kleiner Lederschurz vorn und hinten ist die einzige Kleidung, an der
Seite tragen sie ein Ledertäschchen, in dem sich bei wohlhabenden
Buschmännern ein Messer, eine Tabakspfeife und eine Zündeldose
befinden. Die in der Erde befindlichen Feldfrüchte werden mit einem
zugespitzten Stock herausgeholt. Geht ein Buschmann als Führer
vor dem Pferd, so springt er mit unglaublicher Schnelligkeit bald
hierhin, bald dorthin, irgend eine Knolle oder Wurzel aus der Erde
zu holen. Sehr beliebt sind auch verschiedene Beerenfrüchte, die an
niedrigen Sträuchern wachsen. Von Baumfrüchten sind am beliebtesten
die des Marulabaumes, des sogenannten Mandelbaumes, und zweitens
Strychnosarten. Als Tabakspfeife wird alles mögliche benutzt:
Kuduhörner, Kalebassen, ausgehöhlte Früchte des Strychnos, alte
Patronenhülsen aus Metall usw. Am liebsten rauchen sie durch Wasser,
das nie erneuert wird. Geht der Tabak aus, und das ist häufig der
Fall, kochen sie Rinde eines Baumes in dem dickflüssigen Tabakswasser,
trocknen dann die Rinde, die etwas Tabakgeschmack annimmt, und rauchen
sie dann. Sehr gern rauchen sie Hanf.

Waffen hat auf dieser Reise kein Buschmann mit, wohl als Zeichen ihrer
friedlichen Gesinnung, sonst führen sie Pfeil und Bogen, erstere aus
Holz mit Eisenspitzen, die sie aus dem Ovamboland bekommen.«

[Illustration: Gruppe Ovambofrauen.]

[Illustration: Gruppe Ovambomänner.]

[Illustration: Ovambowerft.]

Über die ethnographischen Verhältnisse unter den Ovambos am nördlichen
Ufer des Okawango sagt Oberleutnant Volkmann, daß bis zur Einmündung
des Fontein-Omuramba zwei größere Stämme zu unterscheiden seien. Der
eine unter dem Häuptling Himarua habe seine Werften im Okawangotal
bis unterhalb der Mündung des Ombuno-Omuramba, von da ab beginne die
Machtsphäre des ehemaligen weiblichen Häuptlings Kapongo, der etwa
vor zwei Jahren gestorben sei. An ihre Stelle traten dann deren drei
Söhne, Karupu, Haussika und Nambaze, von denen der mittlere, Haussika,
von seiner eigenen Werft Oschane aus eine Art Oberherrschaft über
die andern auszuüben scheint, eine Herrschaft, die bis in die Gegend
der Einmündung des Fontein-Omuramba anerkannt wird. Dann folgen
nach Osten noch drei weitere Stämme, und zwar die Bomogandas, die
Njangamas und die Diêbes (früher Andaras). Die Stärke der Stämme
wird auf je 7000 bis 8000 Seelen geschätzt. Reiner Ovambostamm ist
nur derjenige des Himarua, eines Eindringlings aus dem Ovamboland,
von da ab sind die Stämme sehr mit Betschuanenblut gemischt, bis wir
bei Andaras Werft einen fast reinen Betschuanenstamm finden. Die
von Himarua und den Söhnen Kapongos beherrschten beiden westlichen
Stämme werden Owakwangaris genannt. Die Werft Haussikas, die für
sämtliche Ovambowerften typisch ist, beschreibt Oberleutnant Volkmann
folgendermaßen:

»Die Werft mit einem Durchmesser von etwa 50 ~m~ ist von 3 ~m~ hohen,
in die Erde gerammten Bäumen umgeben, innerhalb der Werft sind wieder
eine Menge einzelner Abteilungen durch kreisförmig eingerammte
Baumstämme gebildet, die aber knapp 2 ~m~ hoch sind und nicht dicht
beieinander stehen. Um die Bäume jeder Abteilung sind etwa 1,60 ~m~
hohe Riedmatten gezogen, die dem Ganzen ein nettes, sauberes Ansehen
geben. Innerhalb der Abteilungen, deren jede einem besonderen Zweck
dient, stehen die Pontoks, runde Hütten mit spitzem Dach, alles sauber
mit Matten bekleidet.«

Von dem Volke der Ostovambos im allgemeinen gibt Oberleutnant Volkmann
folgende Beschreibung:

»Wir stehen unmittelbar gegenüber Ossone, das direkt über dem
nördlichen steilen Flußufer gebaut ist. Die Owakwangaris sind durchweg
sehr gut gebaut, Kleider sieht man nicht, die meisten tragen einen
Ledergürtel, an dem vorn und hinten lange, schmale Lederstreifen
hängen; viele tragen hinten statt des Leders das Fell eines Leoparden
oder einer Ginsterkatze. Das Haar wird in allerlei Formen getragen,
meist ist es so weit kurz geschoren, daß ein Streifen oder ein Kranz
von Haaren übrig bleibt. Um den Hals tragen sie mit Vorliebe Ketten
aus bunten Perlen oder Eisenstückchen, die dünn geklopft und gerollt
sind, an den Füßen sind sie unbekleidet oder tragen einfache Sandalen
aus Wildfell. Die meisten Männer führen sogenannte Ovambomesser, die
von Oukuanjamas stammen, wo das Schmiedehandwerk stark entwickelt
ist, ab und zu sieht man Speere, die für sehr wertvoll gelten, und
Vorderladeflinten. Auch einige Henry-Martini-Gewehre findet man,
und ein Großmann von Himarua hatte von einem Portugiesen eine 8
~mm~-Büchse mit 3/4 Mantelgeschossen gekauft. Bogen und Pfeile habe
ich eigentlich nur bei Kindern als Spielzeug gesehen, dagegen sind
viele arme Leute mit Kirris bewaffnet. Die Owakwangaris rauchen fast
gar nicht, schnupfen aber durchgängig und haben den Tabak in Dosen
von Steinbock- oder Deukerhorn mit Lederdeckel. Sie sind keine großen
Jäger, und so findet man viel Wild nahe den Dörfern, Kaffee kennen sie
kaum, sie trinken morgens ein aus Mehl bereitetes, wenig schmackhaftes
Getränk, dagegen brauen sie ganz gutes Bier aus Korn, das sie aber der
Ernte wegen nur wenig herstellen. Töpfe werden aus Ton gefertigt, der
überall am Flusse vorkommt, sie werden gebrannt und sind ganz haltbar.
Ganz hübsche Arbeiten werden aus Stroh oder Binsen gefertigt: Körbe,
Teller, Matten, Fischreusen usw. Die Kanoes zeichnen sich nicht durch
Schönheit aus, sie sind grob und vielfach aus ganz krummen Stämmen
gearbeitet, die kleinsten Kanoes fassen einen, die größeren vier bis
sechs Mann. Es wird im Stehen oder Sitzen gerudert. Die Ruder haben nur
auf einer Seite eine Schaufel, sogenannte Paddeln sind unbekannt.«

Sowohl bei Himarua wie bei Haussika gelang die Herstellung eines
freundlichen Verkehrs mit den Eingeborenen. Wie überall, wurden seitens
der Eingeborenen Geschenke gebracht, große Gegengeschenke erwartet und
sehr viel gebettelt. Oberleutnant Volkmann zog von da den Fluß abwärts
bis zur Mündung des Fontein-Omuramba, dann letzteren aufwärts bis zum
Omuramba-u-Omatako, und diesen entlang über Otjituo nach Grootfontein
zurück.

[Illustration: Palmen im Ovambolande.]

Etwa ein Jahr später mußte Oberleutnant Volkmann wider Erwarten seinen
Zug infolge eines noch zu schildernden politischen Zwischenfalls
wiederholen. Gelegentlich dieses Marsches dehnte er dann seine
Erforschung des Okawangotales bis zu dem Punkte aus, bei dem der Fluß
mit einer plötzlichen Wendung nach Süden zum Ngamisee abbiegt. Dort
liegt die Residenz des früheren Häuptlings Andara, jetzt im Besitz von
dessen Sohne Diêbe, mitten im Fluß auf einer Insel. Der Fluß teilt sich
an dieser Stelle in viele Arme, die von Stromschnellen durchsetzt sind,
und schließt sich erst weiter unterhalb wieder in einem gemeinsamen
Bett zusammen.


Politisches.

Des Vertrages, den Forstassessor ~Dr.~ Gerber auf seiner Durchreise
wegen Aufnahme einer katholischen Mission mit dem Häuptling Himarua
geschlossen hatte, habe ich bereits gedacht. Wie es bei Verträgen mit
Eingeborenen infolge der beiderseits mangelhaften Sprachkenntnisse
manchmal zu gehen pflegt, so haben sich auch hier beide Teile
anscheinend nicht richtig verstanden, vielmehr jede Partei den Vertrag
mehr zu ihren Gunsten ausgelegt, als der andere Teil bewilligt zu
haben glaubte. Außerdem ist wohl auch als sicher anzunehmen, daß auf
seiten des als räuberisch bekannten Häuptlings Himarua böser Wille
seine Rolle mitgespielt hat. Hatte Himarua doch erst vor einigen Jahren
Hereros, die zu ihm geflüchtet waren, um den Regierungsmaßnahmen gegen
die Rinderpest zu entgehen, zuerst freundlich aufgenommen und dann zu
seiner Bereicherung meuchlings ermorden lassen.

Dieser üble Ruf konnte jedoch den tatkräftigen Präfekten der
katholischen Mission in Windhuk, Herrn Nachtwey, nicht abhalten,
seine Wirkungssphäre bis zum Okawango auszudehnen, sobald er Kenntnis
von dem Vertrage des ~Dr.~ Gerber erhalten hatte. Er entsandte eine
Expedition, bestehend aus drei Patres (Biegner, Filliung, Hermandung)
und zwei Laienbrüdern (Bast, Reinhart), die am 16. März 1903 am
Okawango anlangte und sich Himaruas Werft gegenüber auf dem deutschen
Ufer niederließ. Nach kurzer Zeit jedoch entstanden Mißhelligkeiten
zwischen beiden Parteien. Himarua sah sich in seiner Erwartung auf
große Geschenke seitens der Missionare, namentlich an Gewehren und
Munition, wie er solches von portugiesischer Seite gewohnt war,
getäuscht. Er behauptete sodann, trotz seiner gegebenen Unterschrift,
von einem Vertrage mit ~Dr.~ Gerber nichts zu wissen. Der Hinweis
eines der Missionare, sie seien auf deutschem Boden und daher an die
Wünsche Himaruas gar nicht gebunden, schlug dem Faß den Boden vollends
aus. Denn von einer solchen Beschränkung seiner Herrschaft wollte der
Häuptling erst recht nichts wissen. Die Missionare beschlossen nun,
dieser ungastlichen Stelle den Rücken zu kehren, und suchten Fühlung
mit dem nächsten Häuptling, flußabwärts, Nambaze. Dieser sicherte ihnen
freundliche Aufnahme zu, wagte aber aus Furcht vor Himarua zunächst
noch kein offenes Hervortreten. Die Patres kehrten daher vorläufig auf
den alten Lagerplatz zurück, wo die bald darauf erfolgende Ankunft
des inzwischen mittels Eilboten benachrichtigten Distriktchefs von
Grootfontein im April 1903 und dessen ernstes Zureden Himarua äußerlich
wieder zur Vernunft brachten. Doch hielt diese nicht lange vor. Nach
der Abreise des Oberleutnants Volkmann begann das Schikanieren von
neuem, es artete bald zu Räubereien aus, so daß die Mission es vorzog,
das Feld ganz zu räumen, zumal beinahe sämtliche Mitglieder von der
Malaria befallen waren. Die Expedition traf Ende Mai nach Überwindung
ungemeiner Schwierigkeiten wieder in Grootfontein ein. Einer der
Missionare, Pater Biegner, war noch am Okawango als Opfer seines Berufs
der Malaria erlegen. Ein Laienbruder, Reinhart, nahm den Keim zu dieser
Krankheit nach Windhuk mit sich und fiel ihr später dort zum Opfer.

[Illustration: Antilope, über eine Werftpalisade setzend.]

Dieses üble Verhalten Himaruas verlangte Sühne. Eigentlich hätte eine
solche auf diesseitige Reklamation von portugiesischer Seite erfolgen
sollen. Da jedoch die portugiesische Regierung in jener Gegend keine
Machtmittel besitzt, so mußte die Bestrafung des Schuldigen von
unserer Seite, so gut dies ohne Verletzung portugiesischen Gebietes
möglich war, erfolgen. Dieses erforderlichenfalls betreten zu dürfen,
wurde jedoch gleichzeitig in Berlin beantragt. Mit der Ausführung der
Bestrafung wurde der Distriktschef von Grootfontein, Oberleutnant
Volkmann, beauftragt, der die Initiative hierzu bereits selbst
ergriffen hatte. Seine Mannschaft war allerdings gering, dafür aber
der Führer einer der energischsten Offiziere der Schutztruppe. Eine
stärkere Truppenmacht konnte in der jetzigen Jahreszeit die bis zu
160 ~km~ lange Durststrecke zwischen Grootfontein und Okawango ohne
besondere Vorbereitungen ohnehin nicht überwinden. Eine Expedition
größeren Stiles wurde daher für die Zeit unmittelbar nach der
Regenperiode 1904 in Aussicht genommen. Sie kam jedoch infolge des
Hereroaufstandes nicht zur Ausführung und Himarua daher mit der
Bestrafung davon, die ihm die schwache Truppe des Oberleutnants
Volkmann angedeihen lassen konnte. Diese langte, etwa 22 Köpfe
stark, Mitte Juli vor der Werft Himaruas an. Ihr hatten sich der
Chef des Vermessungwesens, Oberlandmesser Görgens, wie auch Präfekt
Nachtwey selbst angeschlossen. Am 16. Juli kam es zum Gefecht gegen
Himarua, dessen Werft von dem diesseitigen Ufer aus -- mithin aus
etwa 200 ~m~ -- mit Schnellfeuer überschüttet wurde. Himarua war
auf den Angriff vorbereitet gewesen und hatte etwa 150 waffenfähige
Männer zusammengezogen, die, gedeckt durch die Palisaden der Werft,
das Feuer erwiderten. Ein Versuch des Gegners, den Fluß stromab zu
überschreiten, um in den Rücken des Angreifers zu gelangen, wurde
durch eine der von Oberleutnant Volkmann vorsichtigerweise seitwärts
geschobenen Patrouillen vereitelt. Erst die Dunkelheit setzte dem
Gefecht ein Ende. Die Truppe hatte keine Verluste, während der Gegner,
wie Oberleutnant Volkmann glaubt, vermöge des ruhig abgegebenen
diesseitigen Feuers solche zahlreich erlitten hatte. Namentlich war
die Wirkung des Salvenfeuers gegen die Palisaden nicht zu verkennen.
Diese Annahme findet ihre Bestätigung in dem Umstande, daß während der
Nacht der Gegner den jetzt aussichtsvoller gewordenen Versuch zu einer
Flußüberschreitung nicht wiederholte und auch den Abmarsch der kleinen
Truppe am nächsten Tage in keiner Weise störte. Auch fand Oberleutnant
Volkmann auf seinem Weitermarsch flußabwärts die Ovambowerften sämtlich
von großem Schrecken erfüllt. Sein Marsch erstreckte sich dieses
Mal, wie im vorigen Abschnitt erwähnt ist, bis zu Andaras Werft, wo
mit dem neuen Häuptling Diêbe freundschaftlicher Verkehr, verbunden
mit Austausch von Geschenken, stattfand. Auch diesem Zuge hatten
sich die beiden freiwilligen Kriegsteilnehmer, Präfekt Nachtwey und
Oberlandmesser Görgens, angeschlossen.

[Illustration: Lager im Ovambolande.]

Ein weiterer Zwischenfall von politischer Bedeutung hatte sich etwa
in derselben Zeit weiter abwärts am Okawango zugetragen. Dort war ein
deutscher Händler und Farmer Namens Paasch nebst Familie ermordet
worden. Im Gegensatz zu verschiedenen Stimmen, die glaubten, die
Unterlassung eines Kriegszuges behufs Bestrafung dieser Tat dem
Gouvernement zum Vorwurf anrechnen zu sollen, urteilt ein Landeskenner,
der mehrfach genannte ~Dr.~ Hartmann, in einer Broschüre,[42] wie folgt:

»Bei dem _Aufstand_ im Ovamboland handelt es sich um die Ermordung
der deutschen Familie Paasch. Wer den Paasch gekannt hat, wird es
begreifen, daß er mit den Eingeborenen in Konflikt geraten und
schließlich ihr Opfer werden mußte. Ich habe mit Paasch jahrelang im
Otavigebiet zu tun gehabt. Paasch war übrigens Landsmann von mir, und
so war es natürlich, daß ich mich anfangs besonders freundlich seiner
annahm. Paasch vertrug sich aber mit niemand, und selbst seine eigene
Familie behandelte er so hart, daß sogar die Buren zu mir kamen und
vorstellig wurden, ob man nicht gegen ihn einschreiten könnte. Kein
Wunder, wenn ein solcher Mann oben am Okawango (dem nordöstlichsten
Grenzfluß unserer Kolonie), wo noch vollständig unabhängige
Eingeborenenstämme wohnen und wohin sich Paasch mit seiner Familie
zurückgezogen hatte, schließlich das Opfer seines Charakters wurde.
Auf das tiefste zu beklagen sind seine armen Angehörigen, die das
grausame Schicksal des Familienvaters teilen mußten. So beklagenswert
dieser Vorfall nun auch ist, so wäre es doch verkehrt, aus ihm eine
Haupt- und Staatsaktion zu machen und ihn als Anlaß zu einem großen
Ovambofeldzuge zu benutzen. Handelte es sich doch zunächst nur um ein
rein örtliches Vorkommnis in einem kleinen Distrikt am Okawango, der
mit dem eigentlichen Ovambolande absolut nichts zu tun hat.«

[Illustration: Ovambolandschaft.]

In dieser Darstellung habe ich nur das Wort »Aufstand« zu beanstanden.
Denn ein solcher lag nicht vor, sondern lediglich ein Mord, wie er bei
wilden Völkerschaften häufig vorkommt und immer vorkommen wird. Die
Bestrafung eines solchen kann in einer so abgelegenen Gegend der Tat
nicht unmittelbar folgen, muß vielmehr auf eine günstige Gelegenheit
vertagt werden, zumal wenn die Täter noch dazu Untertanen einer andern
Nation sind und daher diplomatische Verhandlungen vorhergehen müssen.
Und eine solche Gelegenheit würde sich ohne den Hereroaufstand im Jahre
1904 gegeben haben.

[Illustration: Ovambolandschaft.]

Ich kehre nunmehr zu den politischen Verhältnissen des Westovambolandes
zurück, das, wie gesagt, durch die deutsch-portugiesische Grenze
zwischen Kunene und Okawango in zwei ungleiche Teile zerschnitten ist.
Von dieser ihnen »völkerrechtlich« zugedachten Stellung an der Grenze
zweier europäischen Nationen haben die Ovambohäuptlinge naturgemäß
keine Ahnung. Sie fühlen sich durchaus unabhängig und denken nicht
daran, weder die eine noch die andere Oberherrschaft anzuerkennen. Von
portugiesischer Seite bereits unternommene Versuche, diese Anerkennung
mit Waffengewalt zu erzwingen, sind bis jetzt stets mißlungen, während
von deutscher Seite solche noch gar nicht begonnen haben. Ursprünglich
war bei Beginn des Hereroaufstandes fast allgemein die Rede davon,
seiner Beendigung unmittelbar einen Ovambofeldzug folgen zu lassen;[43]
doch ist jetzt die gegenteilige Parole ausgegeben. Abgesehen von
manchem anderen, halte ich es für dringend nötig, daß mit Rücksicht
auf die Nachschubsverhältnisse einer etwaigen Ovamboexpedition die
völlige Fertigstellung der im Bau begriffenen Otavibahn vorausgehe.

Und so werden sich die Ovambofürsten noch lange ihrer Freiheit
erfreuen dürfen. Diese Freiheit ist jedoch nur eine solche für die
Häuptlinge, nicht aber für deren Völker. Denn bei den Ovambos finden
wir noch die alte afrikanische Herrscherform der unumschränkten Macht
der Häuptlinge. Ihre Willkür und Launen sind allein Gesetz, Leben
und Besitz ihrer Untertanen sind ihr ausschließliches Eigentum. Dort
spielt daher die Person des Häuptlings eine weit größere Rolle als
bei den Hereros und den Hottentotten, welche Völkerschaften eine für
Eingeborene fast zu freie Regierungsform besitzen. Hier gilt es daher
für die kolonisierende Macht, die Autorität der Häuptlinge zu stärken,
dort dagegen, sie zu brechen. Ein Glück ist für jede das Ovamboland
erobernde Macht, daß die dort wohnenden bedeutenden Volksmassen --
etwa 300000 Seelen -- in 10 bis 11 Stämme gespalten sind, von denen
keiner die Autorität des andern anerkennt. Vielmehr liegen sie zum
Teil untereinander in bitterer Fehde. Immerhin steht einer gemeinsamen
Gefahr gegenüber ein Zusammenschluß einzelner Stämme nicht außer
Bereich der Möglichkeit.

Die Häuptlinge der für uns hauptsächlich in Betracht kommenden Stämme
der Uukuambis und der beiden Ondongastämme sind Negumbo, Kambonde und
Nechale. Negumbo ist ein alter Mann, der für seine Person den Frieden
wünscht, aber vollständig von seinen anders denkenden Söhnen beherrscht
wird. Weiter ist nichts über ihn bekannt geworden. Kambonde und Nechale
sind Brüder, von denen dem ersteren die eigentliche Häuptlingswürde
zusteht. Er setzte seinerzeit seinen Bruder Nechale als Unterkapitän
über die Ostondongas ein, worauf dieser sich baldmöglichst unabhängig
machte. Infolgedessen herrscht naturgemäß zwischen den beiden Brüdern
keine besondere Freundschaft.

Ich kenne den kriegerischen Wert der Ovambos nicht, der Hereroaufstand
hat jedoch gezeigt, wohin die Unterschätzung des Gegners führt,
namentlich aber, daß auch Bantuneger, wenn einmal in einzelne Banden
zersprengt, einen gefährlichen, jede Kolonisation hindernden Gegner
abgeben können. Dieser Gefahr gegenüber bietet ein Bundesgenosse
aus dem gegnerischen Volksstamm einen Kristallisationspunkt, an
den allmählich die kriegsmüden Elemente des geschlagenen Feindes
angegliedert werden können. In Ermanglung eines solchen ist es schwer,
Eingeborenen dasjenige Vertrauen beizubringen, das zur schließlichen
freiwilligen Gestellung und Ablieferung der Waffen gehört.

[Illustration: Ethnographische Karte des Ovambolandes.]

Der Häuptling Nechale genießt einen recht üblen Ruf. Es werden
ihm Grausamkeit gegen seine eigenen Leute wie auch der eine oder
andere an Weißen begangene Mord nachgesagt. Daß er den Beginn des
Hereroaufstandes im Februar 1904 zu einem Überfall unserer Station
Namutoni benutzt hat, um sich an dem Stationsgut zu bereichern, ist
bekannt. Ebenso ist bekannt, daß seine Leute, die anscheinend mit
großer Tapferkeit vorgegangen sind, unter schweren Verlusten abgewiesen
worden sind. Seitdem mag Nechale wohl von einem recht bösen Gewissen
geplagt sein. Etwa zwei Jahre vorher hatte ihn noch der Vertreter der
Otavi-Gesellschaft, ~Dr.~ Hartmann, besucht und über den Empfang in
seinem bereits genannten Vortrag folgende Schilderung gegeben:

»Interessant war unser Besuch bei dem Häuptling Nechale, einem der
gefürchtetsten Häuptlinge. Die Ovambohäuptlinge haben die Gewohnheit,
die Besucher, auch wenn es Weiße sind, recht lange warten zu lassen.
Ich hatte Nechale mitteilen lassen, daß ich nicht warten, sondern
sofort wieder meiner Wege gehen würde. In der Tat wurden wir auch
sofort empfangen. Winkler[44] hatte für alle Fälle seinen geladenen
Revolver in der Tasche, Nechale saß auf einem Stuhl, er hatte
europäische Kleidung an. Neben ihm kniete sein Ratgeber, ein dicker,
großer Ovambo mit einem schlauen Bauerngesicht. Für uns standen zwei
Stühle dem Häuptling gegenüber bereit.

»Ich habe selten ein so häßliches Gesicht gesehen wie das von Nechale.
Er blickte unausgesetzt vor sich hin, nur selten streifte uns ein
scheuer Blick. Nach dem Austausch einiger Begrüßungsworte entstand
eine Verlegenheitspause, die ich absichtlich etwas lang werden ließ,
weil ich merkte, daß Nechale etwas verlegen und nervös wurde. Endlich
sagte ich, daß wir sehr durstig seien und daß wir gern etwas Bier
trinken möchten. Fast unmerklich glitt ein Lächeln über seine Züge.
Ganz leise sprach er einige Worte. Plötzlich erschien eine Ovambofrau,
ließ sich auf die Kniee vor ihm nieder, erhielt mit gesenktem Blick
ihren Auftrag, wobei wir nur hörten: »~I ongeama omuhona~« (ja Herr und
Löwe). Dann erhob sie sich, ging, den Blick auf den Boden, rückwärts
bis zur Tür und verschwand eiligst. Sie brachte zwei Becher Bier, wir
leerten dieselben und verabschiedeten uns auf das freundlichste von
Nechale.«

Eine weit sympathischere Erscheinung ist der ältere Bruder Nechales,
Kambonde, dem die äußerste Gutmütigkeit und Friedfertigkeit nachgesagt
wird. Nur beeinträchtigt seine Würde eine unüberwindliche Neigung
zum Alkohol. Von morgens 10 Uhr ab soll er in der Regel nicht mehr
zu sprechen sein. Des etwas unliebenswürdigen Briefes, den mir
Kambonde im Jahre 1895 schrieb, habe ich bereits gedacht. Seitdem
aber sind wir bis zu meiner Abreise aus dem Schutzgebiet fortgesetzt
in freundschaftlichem Briefwechsel geblieben. Namentlich während des
Konfliktes mit Negumbo 1901/02 hat uns Kambonde durch seine Vermittlung
gute Dienste geleistet. Ein vom Beginn des Hereroaufstandes ab
meinerseits mit ihm gepflogener Briefwechsel hatte zum Zweck die
Verhinderung einer etwaigen Verbindung seinerseits mit den Hereros.
Denn wenn die Eingeborenen nicht über unsere Absichten unterrichtet
sind, betrachten sie diese stets mit Mißtrauen und spielen schließlich
aus lauter Angst das Präveniere. Sehr gesteigert wird dieses Mißtrauen
durch die bereits mehrfach gekennzeichneten Storie-Eigentümlichkeiten
des Schutzgebietes.

[Illustration: Häuptling Nechale.]

Einen Brief Kambondes aus der Zeit des Hereroaufstandes nebst einem
erläuternden Anschreiben des bei ihm stationierten Missionars Rautanen
lasse ich hier folgen:

                                              Okoloko, den 2. Juni 1904.

  Mein lieber Freund!

  Die Worte, die Du meinem Missionar Rautanen geschrieben hast, habe
  ich gehört. Die Hereros, von welchen Du sprichst, sind nicht zu mir
  gekommen, und ich weiß überhaupt nicht, wo sie sich aufhalten. Ich
  denke aber, wenn die Hereros hierher kommen sollten, so werden sie zu
  meinem Bruder Nechale gehen, wodurch viel Unruhe entstehen wird. Sage
  mir, was ich zu tun habe, wenn die Hereros kommen sollten.

                    Ich grüße Dich vielmals

                               Dein Freund gez. Kambonde, Häuptling.

                                             Olukonda, den 2. Juni 1904.

  An den Kaiserlichen Gouverneur usw.

  Das Schreiben Ew. Hochwohlgeboren vom 4. 5. 04 habe ich die Ehre
  gehabt, gestern zu empfangen und habe dasselbe dem Häuptling Kambonde
  genau übersetzt.

  Schon vor langer Zeit haben wir dem Häuptling Kambonde klarzumachen
  versucht, daß er die Feindschaft der Deutschen auf sich zieht,
  wenn er den Hereros irgendwie behilflich ist oder Flüchtlinge in
  Schutz nimmt. Dieses weiß er ganz genau und sieht es auch ein. Ob er
  aber, falls größere Horden hierher kommen sollten, gegen dieselben
  aufzutreten imstande ist, ist eine andere Frage. Ich denke, solange
  er nicht weiß, daß Truppen in der Nähe sind, wird er es kaum tun;
  denn er fürchtet, von den anderen Stämmen überfallen zu werden. Ob
  diese seine Befürchtung irgendwie begründet ist, kann ich leider
  nicht sagen. Die Häuptlinge von Uukuanjama und Uukuambi haben sich ja
  bis jetzt noch ruhig verhalten und sollen Nechales Auftreten gegen
  die Weißen getadelt haben. Soweit ich beurteilen kann, fühlt er sich
  zu schwach, um ihnen beizustimmen.

  Dem Nechale das zu sagen, was Sie schrieben, wäre ein Wagnis, welches
  unser aller Tod sein könnte. Es sei mir und den anderen Missionaren
  nicht übel genommen, wenn wir es unterlassen haben.

                                                          gez. Rautanen.

Das, was vorstehend Herr Rautanen sich weigert, an Nechale
weiterzugeben, war eine Warnung auch für diesen.

[Illustration: Häuptling Uejulu.]

Schließlich wäre unter den Ovambohäuptlingen, zu denen wir in
Beziehungen getreten sind, noch der Häuptling Uejulu von den
Uukuanjamas zu nennen, dessen Werft Onjiva jedoch, wie erwähnt, auf
portugiesischem Gebiete liegt. Die beim Gouvernement einlaufenden
Meldungen betonten stets dessen deutsch-freundliche Gesinnung, bis
im Jahre 1902 auf dem Umwege über das Deutsche Konsulat in Loanda
gegenteilige Nachrichten kamen, die dann durch ~Dr.~ Gerber bestätigt
worden sind. Die bisherigen Nachrichten stammten im wesentlichen
von den bei Uejulu stationierten deutschen Missionaren, bei denen
vielleicht der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen ist. Wohl mag
ferner auch die deutsch-freundliche Gesinnung Uejulus durch das
plötzlich erfolgte Auftreten einer französischen Mission erschüttert
worden sein, von deren Anwesenheit wir gleichfalls auf dem Wege
über Loanda Kenntnis erhielten. Der Vorsteher dieser Mission, Pater
Lecomte, hat sich 1902 auch dem Hauptmann Kliefoth während dessen
Besuches bei Uejulu vorgestellt.

Inzwischen sind in der neueren Zeit aus dem Gebiete der Uukuanjamas
Nachrichten zu uns gelangt, nach denen sich die Lage daselbst
vollständig geändert haben muß. Anscheinend hat bei den Uukuanjamas
eine Staatsumwälzung stattgefunden, gelegentlich welcher der Häuptling
Uejulu bei Verteidigung seiner Werft nach heftigem Kampfe den Tod
gefunden haben soll.[45] Auch die Ermordung des Paters Lecomte wurde
gemeldet, nichts Bestimmtes dagegen über den Verbleib der übrigen
Missionare. Ferner wissen wir von einer großen Niederlage, die Anfang
1904 eine portugiesische Expedition am Kunene erlitten haben soll. Ob
dieses Ereignis mit den Umwälzungen bei den Uukuanjamas in irgend einer
Verbindung steht, ist nicht bekannt geworden.

Bewaffnet sind die Ovambos nach Angabe aller vorstehend genannten
amtlichen Reisenden sehr gut, bedauerlicherweise auch vielfach mit
Modell 88. Letzteres beziehen sie durch portugiesische Händler, die
ihrerseits sich wieder über Mossamedes des deutschen Handels bedienen.
Die diplomatischen Reklamationen wegen dieses Waffenhandels, die auf
Anregung des Gouvernements in Windhuk zwischen Berlin und Lissabon
gepflogen worden sind, rissen gar nicht ab. Erfolg hatten sie jedoch
weiter nicht, als fortgesetzte Versicherungen der portugiesischen
Regierung, daß »zur Unterdrückung dieses Waffenschmuggels alles
mögliche geschehen solle«. Die Macht, diesen Versicherungen Nachdruck
zu geben, besaß und besitzt Portugal jedoch zur Zeit im Ovambolande so
wenig wie wir.


Wirtschaftliches.

Indem ich mir die Schilderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem
übrigen Schutzgebiete in einem besonderen Kapitel vorbehalte, will ich
diejenige des Ovambolandes des Zusammenhanges halber hier vorwegnehmen
und dann mit diesem Lande abschließen.

Das Ovamboland ist, soweit wir es kennen, ein flachgewelltes Sandfeld,
in dem die Erhöhungen in der Regel mit Wald, die Einsenkungen mit
Gras bestanden sind. In den Senkungen pflegen sich das ganze Jahr
mit Wasser gefüllte Vleys zu befinden. Das Land ist derart eben, daß
das Wasser schwer Abfluß findet. Die Folge ist, daß während der
Regenperiode (Dezember bis April) das ganze Land einen See bildet,
aus dem die Erhöhungen wie Inseln hervorragen. In dieser Zeit ist das
Reisen im Ovambolande so gut wie ausgeschlossen. Hat das Wasser sich
verlaufen, so bleibt es noch monatelang in Vleys und Omurambas stehen,
welch letztere, wie ein Blick auf die Karte ergibt, zwischen Kunene
und der Etoschapfanne, mit einem im allgemeinen sanften Abfall nach
Süden sich in zahlreichen Ästen verzweigen. Solange daher der Kunene
Hochwasser führt, gibt er seinen Überfluß an die Etoschapfanne ab. Was
den wirtschaftlichen Wert des Landes betrifft, so gibt über ihn ~Dr.~
Gerber folgendes Urteil:[46]

[Illustration: Partie aus dem portugiesischen Ovambolande.

(Fluß bei Humbe.)]

»Es ist das geborene Land für Baumwolle, Tabak, Feigen und Datteln;
es gaben dies selbst Missionar Petnien in Omandangua für Baumwolle,
Missionar Wulfhorst für Tabak und Feigen zu; nur sind wir alle der
Meinung, daß nur große Plantagen rentieren können. Und nun kommt
für mich noch ein Hauptgrund, wir haben hier ein arbeitskräftiges,
gesundes und zahlreiches Volk. Ich sah hier einzelne Familienwerften,
wo von einer Familie 15 bis 20 ~ha~ große Äcker von Hirse, Korn usw.
angepflanzt sind, und dies ohne Pflug, mit den primitivsten Werkzeugen.
Das ganze Land ist ein Acker, Werft an Werft, um jede Werft größere
Äcker, nie unter 4 bis 5 ~ha~.

[Illustration: Durchquerung des Kunene.]

Wie schon mitgeteilt, ist das Land für Tabak, Baumwolle, Feigen und
Datteln vorzüglich, doch alles dies nur in großen Anlagen, die ein
großes Anlagekapital verlangen, jedenfalls müßte das Land vollkommenes
Regierungsland und somit unter günstigen Bedingungen feilgeboten
sein. Mein größtes Bedenken für seine weiße Ansiedlung liegt in den
ungesunden klimatischen Verhältnissen, die eine größere Ansiedlung
von Weißen in Frage stellen, und das ist auch ein Grund, warum ich
von großem Plantagenbau in wenigen weißen Händen spreche; Baumwolle
wächst hier allerorten wie Unkraut, Tabak wurde von Missionar Wulfhorst
und vielen Eingeborenen in großen Mengen gepflanzt und erreicht eine
vorzügliche Güte mit festem natürlichen Aroma. Das Land wird stets
seinen Bedarf an Korn decken und viel noch abgeben können. Wasser
findet sich beim Graben im ganzen Land.

»In bezug auf Viehzucht läßt sich sagen, daß durch die schlechten
Futterverhältnisse und Inzucht das Vieh klein und unansehnlich, durch
Zuchtwahl aber sich viel bessern läßt. Es ist eben hier ein Mißstand,
der die wirtschaftliche Entwicklung und Lage oft brach legt: das ganze
Land gehört dem Häuptling, er verteilt die Äcker und Werften und kann
jeden von heute auf morgen wegjagen, deshalb pflanzen die Leute oft
nur ihren notwendigsten Bedarf, weil sie fürchten, daß ihre Arbeit oft
vergeblich ist; dann verfügt der Häuptling willkürlich über das Vieh
seiner Leute; ferner ist das ganze Jahr gegenseitiger Krieg, d. h.
mit anderen Worten gegenseitiges Viehstehlen, nicht nur unter den
verschiedenen Stämmen, sondern oft unter benachbarten Werften. Solche
Verhältnisse legen natürlich jede Viehzucht lahm, trotzdem kann der
Viehbestand im allgemeinen noch als gut genannt werden.«

[Illustration: ~Dr.~ Hartmann auf dem Kunene.]

Schließlich erklärt sich ~Dr.~ Gerber durch seine Erfahrungen im
Ovambolande zu einer Anlage großer Dattelkulturen im Damaralande längs
des Swakopflusses angeregt.

Noch günstiger wie über das Westovamboland äußern sich die bisherigen
Besucher über den wirtschaftlichen Wert des Ostovambolandes, als
welches für uns lediglich das Okawangotal in Betracht kommt.
Hier verbindet sich ein reicher Boden mit den günstigsten
Wasserverhältnissen. Die Eingeborenen bauen mit ihren geringen
Hilfsmitteln dort jetzt schon zahlreich Korn, Mais, Hirse,
Hülsenfrüchte und Tabak. Diese günstigen Verhältnisse gelten in
dem deutschen Gebiet jedoch nur für das Flußtal selbst, da mit den
südlichen Talrändern die weite südwestafrikanische Grassteppe wieder
beginnt. Eine Ausnahme innerhalb dieser Steppe scheinen die Omurambas
zu machen, über die ~Dr.~ Jodtka, wie folgt,[47] urteilt:

»Bevor ich den Charakter des Okawangotales selbst bespreche, möchte
ich vorweg gleich wegen vielfacher Ähnlichkeiten das Gebiet, das
durch die Betten des Fontein-Omuramba, Blockfontein-Omuramba und
Großomuramba gebildet wird, beschreiben. Die Umgebung dieser Flußbetten
zeigt dasselbe Bild wie das Sandfeld. Hohe Dünen begleiten dieselben
beiderseits. Prächtiger Wald mit alten Stämmen von zum Teil mächtigem
Umfang und bedeutender Höhe, wenn auch nur licht, wächst hier wie
dort. Die Tierwelt ist dieselbe, und auch die sie bewohnenden Menschen
sind desselben Stammes und derselben Sprache. Aber die in vielen
Pützen enthaltenen bedeutenden Mengen Wassers geben den Flußbetten
selbst ein anderes Gepräge. Namentlich im Fontein-Omuramba ist die
tiefste Stelle der Bettmulden ein zusammenhängendes Gewässer, in dem
man eine langsame Strömung -- dem Okawango zu -- beobachten kann. 2
bis 3 ~m~ hohes Riedgras und -rohr wächst in demselben und bildet den
beliebten Aufenthaltsort und sicheren Schlupfwinkel für eine unserem
Reh an Gestalt, Farbe und Größe ähnliche Antilopenart, den Ried- oder
Wasserbock. Der Boden ist infolge der alljährlichen Grasbrände und
durch gelegentlich von Regenwasser mitgeführten Schlamm fruchtbar, da
eine aus einer Vermischung von Sand mit Asche, Schlamm usw. entstandene
Ackerkrume von 1/2 bis 1 Fuß Stärke den Boden bedeckt. Diesen Charakter
zeigt das gesamte Flußbett des Fontein-Omuramba südlich bis Karakuwisu.
Südlich dieser reichen, von Buschleuten bewohnten Wasserstelle
allerdings wird die Vegetation ärmlich. Erst spärlich, dann immer
stärker tritt der Dornbusch wieder in seine Rechte. Tiefer Triebsand
bedeckt das Flußbett, und jegliches Wasser versiegt hier zur kalten
Zeit. Gelänge es jedoch, auf dieser Strecke -- von Eriksonspütz bis
Karakuwisu 124 ~km~ -- Wasser zu eröffnen, so wäre damit ein weites
Gebiet für die Ansiedlung erschlossen. Ich habe mich bemüht, für solche
Bohrungen geeignete Stellen auf dieser Wegestrecke ausfindig zu machen,
und glaube auch mehrere Punkte gefunden zu haben, wo gewisse dort
wachsende Bäume und Gräser mir den Versuch einer solchen Bohrung nicht
aussichtslos erscheinen lassen.

»Das Flußbett der oben genannten fruchtbaren Partie ist überall so
breit, daß es die Anlage großer Felder zuläßt. Die Flüsse kommen nicht
mehr ab, so daß die Gefahr der Vernichtung der Saaten bei plötzlichen
Regengüssen nicht besteht, anderseits ist aber so reichlich Wasser
vorhanden, daß dasselbe für Mensch und Vieh und zur Bewässerung von
Gartenanlagen vollkommen ausreichen würde. Futter für das Vieh bieten
die reichen Grasbestände in den lichten Wäldern und den kleineren oder
größeren Savannen. Die dortigen Buschleute sind sehr dienstwillig,
dabei sehr genügsam, so daß sie gute und billige Arbeitskräfte abgeben
würden. Soweit ich es beurteilen kann, würde man in diesem Gebiet
dieselben Nutzpflanzen anbauen können wie am Okawango, und müßte aus
dem jungfräulichen Boden dieselben großen Erträge erzielen können wie
dort. Zum Hausbau liefern die Wälder ein dauerhaftes, festes Material.«

[Illustration: Erster Katarakt des Kunene.]

Aber auch das Tal des Okawango für sich allein würde Raum für eine
zahlreiche weiße Besiedlung bieten. Über dessen wirtschaftlichen Wert
sei hier ein Urteil des Oberleutnants Volkmann[48] wiedergegeben:

»Kommt man zum Okawango, so beginnt mit einem Male ein anderes Bild.
Werft reiht sich an Werft, am ganzen Talrande entlang sind ausgedehnte
Kornfelder. Der leichte, mit rotem Lehm vermischte Boden ist sehr
fruchtbar; ohne daß gedüngt wird, werden jährlich zwei gute Ernten
erzielt. Ist ein Feld jahrelang bewirtschaftet, bleibt es brach liegen,
und die Eingeborenen machen ein neues Stück Land urbar. Dabei wird das
Flußtal, das als enger, aber auch bis zu 6 ~km~ breiter Streifen den
Okawango begleitet, nicht ausgenutzt, da es alljährlich überschwemmt
ist und dann lange feucht und ungesund bleibt; die Felder liegen meist
an dem Talrand oder auf demselben. In dem Flußtale selbst könnten
Hunderttausende von Hektaren ohne weiteres beackert werden, wenn man
sich auf eine Ernte beschränken oder sich durch Dünen gegen ein Übermaß
von Wasser schützen wollte.

»Leider würde einer Anpflanzung rein tropischer Gewächse ein schweres
Hindernis entgegenstehen: die in den Monaten Juni bis August
alljährlich auftretenden Nachtfröste. Die Temperatur am Okawango ist in
den Wintermonaten überraschend niedrig, morgens liegt über dem Fluß ein
dicker Nebelstreifen, und bis nach 9 Uhr ist es bitterkalt. Kurz bevor
ich zum Okawango kam, waren den Fluß entlang sämtliche Tabakspflanzen
erfroren. Die Owakwangaris bauen besonders Kafferkorn, Bohnen, Kürbisse
und Erdnüsse. Kafferkorn bildet die Hauptnahrung und wird in ungeheuren
Quantitäten produziert; der Verkaufspreis stellt sich, mit Handelsgut
bezahlt, auf 3 bis 4 Mark pro Zentner. Ein vielversprechender
Handelsartikel ist der Wurzelkautschuk. Zwar kommt dieser nicht nahe
dem Okawango vor, aber die dem Owakwangaris ergebenen Buschmänner
nördlich des Okawango im portugiesischen Gebiet, westlich des Kuito,
sammeln ihn und bringen ihn den Häuptlingen. Der Kautschuk kommt in
viereckigen Stücken von 1 ~kg~ Gewicht, etwa 20 ~cm~ lang, 18 ~cm~
breit, 4 bis 5 ~cm~ dick, in den Handel. Bisher kamen von Zeit zu Zeit
portugiesische Händler von Mossamedes, um den Kautschuk einzukaufen.

»Die Vegetation längs des Okawango ist keine tropische. Die am meisten
vorkommenden Bäume sind der Omumboranganga (~Combretum primigenum~),
dem nach ihrem Glauben die Damaras und Ovambos entstammen, sowie der
wilde Feigenbaum (~Ficus damarasis~). Vereinzelt sieht man niedrige
Büsche von Palmen (~Hyphaene ventricosa~), und westlich von Ossovue
stehen größere Gruppen von hohen Palmen. In dem Busch längs des Flusses
kommen häufig zwei Strychnosarten vor, die wohlschmeckende Früchte
tragen; dieselben Bäume stehen vereinzelt im ganzen Sandfeld und bilden
eine beliebte Kost der Buschmänner. Sehr wohlschmeckende Früchte trägt
auch der sogenannte Mandelbaum (~Scherogewga Schweinfurthiana~), ein
Baum, dessen Stamm mit weißgrüner, glatter Rinde einen mächtigen Umfang
hat und dessen Früchte mit roter Schale, von der Größe runder Pflaumen,
namentlich wenn sie trocken vom Baum fallen, in großen Mengen von den
Buschmännern gesammelt und für schlechte Zeiten aufbewahrt werden. Das
trockene Fruchtfleisch schmeckt ähnlich wie das der Palmäpfel oder wie
Johannisbrot, der innere Kern wird geröstet und dann gegessen, oder er
wird gestampft, und der ölige Inhalt wird zum Einreiben des Körpers
verwendet.

»Die Fauna beim Okawango ist sehr reichhaltig. Zwar sind Elefanten
und Flußpferde selten geworden, aber längs des Flusses stehen starke
Rudel von Bastardgemsböcken, Bastardhartebeesten, Zebras, Roriböcken,
Riedböcken und Wasserböcken. Im Flusse sollen viele Krokodile sein,
doch habe ich kein einziges gesehen, sie sollen in der kalten Zeit
nicht an die Oberfläche des Wassers kommen, werden übrigens von den
Ovambos nicht gefürchtet und sollen nie einem Menschen etwas tun. Groß
ist der Fischreichtum im Okawango. Es kommen viele Arten vor, besonders
ein Raubfisch mit scharfen Zähnen, unserem Barsch ähnlich, ein breiter,
karpfenähnlicher Fisch, eine Art Wels und Weißfische. Mit Ausnahme
des Wels, der einen schlammigen Geschmack hat, schmecken die Fische
vorzüglich.

»Die Vogelwelt ist überaus reichlich vertreten, vom Strauß bis zu den
kleinsten buntgefiederten Arten. Zahllos sind die großen Wasservögel,
Störche, Reiher usw. Gänse und Enten habe ich weniger beobachtet.
Von Raubtieren kommen vor: Löwe, Leopard und zwei Arten Hyänen; von
kleinerem Raubzeug: Wildkatze, Ginsterkatze, zwei Schakalarten und im
Fluß Fischottern.«

Viehzucht wird nach einer weiteren Angabe des Oberleutnants Volkmann
im Okawangotale so gut wie nicht betrieben. Auch der Handel scheint
infolge der stattgehabten Beraubung einzelner Händler fast ganz
aufgehört zu haben. Die Häuptlinge sind im Besitz großer Mengen
Elfenbein, wollen es aber nur für Munition verkaufen, nach deren
Besitz ihr ganzes Sinnen und Trachten steht. Kautschuk wurde nur bei
Himarua gefunden, flußabwärts dagegen nicht. Doch vermutet Oberleutnant
Volkmann das Vorhandensein kautschukhaltiger Wurzeln und Pflanzen
auch flußaufwärts. Im ganzen sieht Oberleutnant Volkmann den großen
wirtschaftlichen Wert des Okawangotales weniger im Handel als in
der landwirtschaftlichen Produktion, was auch für dessen Zukunft
weit bessere Aussichten eröffnet. Im übrigen sind alle Besucher des
Okawangotales darin einig, daß es in dem wirtschaftlichen Leben der
Kolonie dereinst eine wichtige Rolle spielen werde.

Die wirtschaftliche Bedeutung des Okawangotales wird noch größer
werden, wenn die auf Grund der Angaben früherer Reisender vermutete
Bifurkation des Okawango nach dem Tschobefluß und damit nach dem
Zambesi in der Tat sich als vorhanden herausstellen sollte (siehe die
Skizze auf S. 207). Dann würde der schon vielfach teils ernst-, teils
scherzhaft genannte »Caprivizipfel« für die südwestafrikanische Kolonie
noch das werden können, was sein Urheber, der ehemalige Reichskanzler
Graf Caprivi, sich gedacht hatte, nämlich eine natürliche Verbindung
mit unserer ostafrikanischen Kolonie wie mit dem Indischen Ozean. Der
Okawango ist bei einer Breite von 100 bis 150 ~m~ und einer Tiefe
von 3 bis 5 ~m~ sowie bei gleichmäßig ruhigem Fahrwasser innerhalb
der deutschen Interessensphäre überall als schiffbar zu betrachten.
Schwierigkeiten scheint nur die zahlreiche Armbildung, verbunden mit
Stromschnellen, bei Andaras Werft zu bieten. Denn unweit des genannten
Platzes ändert der Fluß seinen Charakter vollständig. An die Stelle
des bisherigen gemeinsamen Bettes tritt eine Anzahl mehr oder weniger
breiter Arme, die sich mit reißendem Gefälle durch Felsen ihren Weg
bahnen und eine Menge Inseln bilden. Diese ragen entweder als nackte
Steininseln empor, oder sie sind mit üppigster Vegetation bedeckt,
darunter eine Menge stattlicher Laubbäume mit vortrefflichem Nutzholz.
Auf einer dieser Inseln liegt, 5 ~km~ flußabwärts von seines Vaters
ehemaliger Werft, abgeschlossen von der übrigen Welt, die Werft Diêbes,
des Sohnes von Andara. Anscheinend hat sich der Häuptling durch diese
abgeschlossene Lage den Räubereien seiner Nachbarn entziehen wollen.
Außer der Hauptwerft befinden sich auf den Inseln noch mehrere dicht
bewohnte, unverschanzte Dörfer, die gleichfalls Diêbes Herrschaft
anerkennen.

Diesen Werften gegenüber sattelte Oberleutnant Volkmann, dessen
Darstellung ich hier zumeist folge, bei seinem Besuche ab und schickte
Botschaft zu Diêbe, um seine Ankunft zu melden. Die Ovambokuschu --
dies ist der Name des Andarastammes -- zeigten sich zuerst scheu,
wurden aber später zutraulich. Die von Diêbe zurückgekommenen Boten
brachten die Bitte mit, die Besucher möchten seiner, Diêbes, Werft
näher kommen, was auch geschah. Der Weitermarsch ging in dem immer
enger werdenden Flußtale durch eine ungemein reizvolle Landschaft.
Steile Felsenpartien, zwischen denen das Wasser, schäumende Schnellen
bildend, über gewaltige Felsblöcke dahinschoß, wechselten mit Stellen
üppigster Vegetation ab. Bald sah Oberleutnant Volkmann, noch einige
hundert Meter entfernt, aber durch reißende Flußarme getrennt, im
Hintergrunde einer Felseninsel die Werft Diêbes auftauchen. Hier wurde
das neue Lager bezogen und bald darauf von Oberleutnant Volkmann in
Begleitung des Präfekten Nachtwey die Überfahrt zur Werft angetreten.
Diese Überfahrt nahm einige Zeit in Anspruch, da die Stromschnellen
eine solche direkt nicht gestatteten. Zuerst ging es über einen 30 ~m~
breiten Flußarm auf eine bewaldete Insel, dann auf dieser zu Fuß 50
Schritte stromauf, wo die Besucher von neuen Kanus in Empfang genommen
und auf einem großen Umwege nach Diêbes Insel gefahren wurden. Die
Eingeborenen steuerten hierbei mit außerordentlicher Geschicklichkeit
durch die Schnellen.

[Illustration: Der sogenannte Caprivi-Zipfel.]

Auf der Werft waren die Großmänner versammelt, bald erschien auch der
Häuptling, von der Versammlung mit Händeklatschen begrüßt. Den weiteren
Verlauf seines Besuches schildert nun Oberleutnant Volkmann, wie folgt:

»Diêbe ist ein etwa 35jähriger Mann von nicht unsympathischem Aussehen
und Wesen. Er hat es nicht verstanden, den großen Ruf, den Andara
als Zauberer und Regenmacher genoß, zu erhalten, und der Stamm ist
anscheinend im Zurückgehen begriffen. -- Man sieht auch keinen
einheitlichen Rassetyp mehr, sondern die Typen der verschiedensten
untereinander gemischten Stämme. Die Unterhaltung machte einige
Schwierigkeiten, da dieser Stamm nicht mehr die Ovambosprache, sondern
die der Betschuanen spricht, welche mein Dolmetscher nur schlecht
beherrscht.

»Nachdem in einer schöngeschnitzten Kalebasse Bier gebracht und
herumgereicht war, fuhren wir zum Lager zurück. Am folgenden Tage
entspann sich ein lebhafter Handel um Proviant und Kuriositäten. Es
wurden mehrere Zentner Korn, Hirse, Bohnen und Erdnüsse eingetauscht,
auch eine Menge schöner Schnitzarbeiten. Nachdem ich nachmittags
nochmals bei Diêbe gewesen war und ihn wiederholt ermahnt hatte, alle
durchreisenden Weißen gut aufzunehmen, ließ ich einspannen und trat den
Rückmarsch an.

»Der nächste Tag brachte einen kleinen Zwischenfall, indem zwei Pferde
in den Okawango fielen, von denen das eine wieder zum Ufer schwamm,
während das andere ein Stück stromabwärts getrieben wurde und eine etwa
150 ~m~ vom Lande entfernte Insel erreichte. Nach langem Bemühen gelang
es, Eingeborene mit Kanus zu rufen, die einige Leute von uns auf die
Insel fuhren. Hier wurde das Pferd eingefangen und an Ochsenriemen in
das Wasser gezogen, worauf es ruhig hinter den Kanus herschwamm und
glücklich wieder am südlichen Flußufer ankam.«

Über den weiteren Lauf des Okawango bis zum Ngamisee, beziehungsweise
zum Tschobe, falls die Abzweigung dorthin vorhanden, sowie über den
Tschobe selbst wissen wir dagegen nichts Bestimmtes.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~VII.~

Die militärische und bürgerliche Organisation des Schutzgebietes.


Die Schutztruppe.

Da die Verwaltung des Schutzgebietes bis in die neueste Zeit zu einem
großen Teil der Schutztruppe mit obgelegen hat, ist es erforderlich,
zunächst deren Organisation kennen zu lernen. Der Gedanke des
Fürsten Bismarck, unsere überseeischen Besitzungen lediglich als
Handelskolonien anzusehen und in diesen dem Kaufmann zugleich mit der
Verwaltung auch den Schutz zu übertragen, hat sich in unseren drei
großen afrikanischen Kolonien Ostafrika, Kamerun und Südwestafrika
nicht lange halten können. In allen drei finden wir schließlich sogar
eine mehr oder weniger ausgeprägte reine Militärverwaltung.

Die Zeit der, um mich so auszudrücken, kaufmännischen Verwaltung
reichte in Südwestafrika von 1885 bis 1891. Das letztgenannte Jahr
ist das Gründungsjahr der südwestafrikanischen Schutztruppe, die
indessen zunächst nur eine mittels Anwerbung ergänzte und der Person
des Kommandeurs verpflichtete Privattruppe war. Solange die Truppe, wie
solches von 1891 bis 1893 der Fall, nur aus 30 bis 50 Köpfen bestand,
ergaben sich aus diesem Privatverhältnis keine Unzuträglichkeiten. Die
Truppe führte in der genannten Zeit im allgemeinen ein friedliches
Stilleben, mehr durch ihr Dasein als durch kriegerische Tätigkeit
wirkend. Die Notwendigkeit eines Einschreitens gegen Kapitän Witbooi
brachte ihr jedoch 1893 eine Erhöhung auf 350 Köpfe. In dieser
Stärke fand ich sie bei meinem Eintreffen im Schutzgebiet vor. Ihr
bisheriger Führer war der Hauptmann, später Major v. François, der nach
der Abreise des damaligen Reichskommissars, ~Dr.~ Göring, 1892 auch
interimistisch mit dem Reichskommissariat betraut worden war, so daß
von da ab Zivil- und Militärgewalt in einer Hand vereinigt blieben. Das
Reichskommissariat wurde demnächst 1893 in eine Landeshauptmannschaft,
1898 in ein Gouvernement umgewandelt.

[Illustration:

      ⋁          ⋁
  Leutwein     Mueller

Parade der Feldtruppe in Windhuk 1898.]

Als dann im Verlauf des Kampfes mit Witbooi die erforderlich gewordene
Besetzung des Namalandes eine weitere Verstärkung der Schutztruppe
notwendig machte, erschien das Beibehalten einer verhältnismäßig so
bedeutenden Truppe im Rahmen einer Privattruppe doch bedenklich.
Sowohl die Dienstverpflichtung wie die disziplinaren Verhältnisse
waren lediglich auf die Person des Kommandeurs zugeschnitten.[49]
Diese Bedenken wurden sowohl in Windhuk als in Berlin gleichmäßig wie
gleichzeitig erwogen. Denn, sich kreuzend mit dem diesseitigen Antrage,
traf zugleich mit der weiteren Verstärkung 1894 eine Allerhöchste
Kabinettsordre ein, mittels der die Schutztruppe in eine Kaiserliche
umgewandelt wurde. Das Jahr 1894 muß mithin als das eigentliche
Geburtsjahr der heutigen Kaiserlichen Schutztruppe Südwestafrikas
betrachtet werden. Ihre Stärke betrug in dem genannten Jahre 15
Offiziere und rund 500 Mann. Von diesen führten 250 Mann den letzten
Kampf gegen Witbooi in der Naukluft durch, während 300 Mann in 15
Stationen das Namaland und das Südhereroland besetzt hielten.

Die oberste militärische Behörde der Schutztruppe in der Heimat war
bis 1896 das Reichsmarineamt gewesen, in bezug auf Verwendung dagegen
unterstand sie dem Reichskanzler. Dieser Dualismus erwies sich auf
die Dauer als unhaltbar. 1896 wurde daher für die drei afrikanischen
Schutztruppen das jetzt noch bestehende Oberkommando eingerichtet, an
dessen Spitze der Reichskanzler steht. Diesem ist ein militärischer
Stab unter einem älteren Stabsoffizier[50] beigegeben. Mit
Stellvertretung des Reichskanzlers, auch in bezug auf das Oberkommando,
ist bis jetzt mittels besonderer Kabinettsordre stets der jeweilige
Kolonialdirektor betraut worden.

[Illustration: Beförderungen im Anschluß an die
Kaiser-Geburtstags-Parade in Windhuk 1900.]

Die Notwendigkeit, das Schutzgebiet behufs Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit mit einem Netz von Stationen besetzt zu halten,
brachte es ferner mit sich, daß die Truppe auch nach Beendigung des
Witbooikrieges in zwei Teile zerlegt blieb, von denen der kleinere
in zwei Feldkompagnien und einer Artillerie-Abteilung in Windhuk
vereinigt wurde, der größere Teil auf die zu Distriktsverbänden
zusammengeschlossenen Stationen fiel. 1895 finden wir sieben
Militärdistrikte mit 35 Stationen. Neben Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ruhe und Ordnung hatten die Distriktstruppen, an deren
Spitze damals ausschließlich Offiziere standen, auch die erforderlichen
polizeilichen und Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Mit fortschreitender
Gewöhnung der Eingeborenen an unsere Herrschaft wurden schließlich die
letzteren zur Hauptaufgabe der Distrikte, während die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ruhe lediglich der Feldtruppe überlassen blieb.
Indessen durfte dann diese nicht mehr in Windhuk versammelt bleiben,
sondern mußte gleichfalls auf das ganze Land verteilt werden. So finden
wir Ende 1896 vier Feldkompagnien und eine Feldbatterie zu einer
Feldtruppe vereinigt, von der damals noch drei Kompagnien und die
Batterie in Windhuk standen und eine Kompagnie in Outjo. 1897 wurde
dann eine Feldkompagnie nach Keetmanshoop verlegt und 1898 eine solche
nach Omaruru. In Windhuk verblieben von da ab nur noch der Stab, die 1.
Feldkompagnie und die Feldbatterie.

[Illustration: Oberst Ohnesorg,

Chef des Stabes des Oberkommandos der Schutztruppen.]

Der Etat der Truppe hatte durch die wegen des Aufstandes der Osthereros
und der Khauas-Hottentotten gesendete Verstärkung im Jahre 1896
abermals eine Erhöhung erfahren. Er betrug am Ende des genannten Jahres
33 Offiziere, einschließlich 5 Sanitätsoffiziere, und rund 900 Mann.
Infolge späterer Zurücksendung eines Teiles der Verstärkung sank der
Etat 1897 wieder auf 31 Offiziere und rund 700 Mann herab. Im Jahre
1902 erfolgte durch Formierung einer Gebirgsbatterie abermals eine
Erhöhung um 60 Mann nebst drei Militärunterbeamten, so daß der Etat
wieder 42 Offiziere und Sanitätsoffiziere, 1 Roßarzt und rund 780
Unteroffiziere und Mannschaften betrug. In dieser Stärke verblieb die
Truppe bis zum Hereroaufstand, und zwar mit etwa 500 Köpfen bei der
Feldtruppe und 280 bei den Polizeitruppen. Unter den letzteren waren
30 bis 40 auch im Zolldienst verwendet, teils ausschließlich, teils
in Verbindung mit dem Polizeidienst. Die Feldtruppe war stets zum
Ausmarsch bereit, nicht aber zur sofortigen gemeinsamen Verwendung, da
sie auf einen Raum so groß wie Deutschland verteilt werden mußte. Der
in Windhuk stationierte Teil der Feldtruppe konnte ebensogut im Norden
wie im Süden verwendet werden. Infolgedessen konnten im Norden
in etwa 14 Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zur Verwendung
gegen die Hereros vereinigt stehen (1., 2. und 4. Kompagnie), im
Süden in etwa drei Wochen zwei Kompagnien (1. und 3. Kompagnie)
und eine Batterie gegen die Hottentotten. Für die Niederwerfung
eines allgemeinen Aufstandes war diese Truppenmacht natürlich
nicht berechnet. Sie hatte lediglich die Aufgabe, schon durch ihre
Anwesenheit die Aufrechterhaltung des Friedens zu sichern und im Falle
eines Aufstandes als Kern für die eingeborenen Hilfstruppen zu dienen,
die sich um sie zu gruppieren hatten. Ihre Stärke war daher auf der
Voraussetzung gegründet, daß es stets gelingen würde, die Eingeborenen
auf diplomatischem Wege zu trennen und einen Stamm gegen den andern
auszuspielen. Und daß dies in der Tat 10 Jahre lang gelungen ist, darin
liegt das Geheimnis der Tatsache, daß eine Truppe von 300 bis 700
Köpfen in dieser ganzen Zeit in einem Lande den allgemeinen Frieden
aufrechterhalten konnte, in welchem ihn in den Jahren 1904/06 eine
solche in der Stärke bis zu 15000 Mann nicht völlig wiederherzustellen
vermochte.

[Illustration:

            _Diestel_,                     _Lampe_,
      gefallen 2.9.94 bei Gams.      gefallen 6.4.96 bei Gobabis.
                _Schmidt_, gefallen 6.5.96 bei Otjunda.

Kommandeur und Adjutanten der Truppe von 1894-1904.]

[Illustration: Major Mueller,

Stellvertretender Truppenkommandeur.]


Die allgemeine Wehrpflicht.

Eine wesentliche, zunächst aber nur in den Listen erscheinende
Verstärkung hatte die Schutztruppe infolge der auf diesseitigen Antrag
1896 mittels Allerhöchster Verordnung im Schutzgebiet eingeführten
allgemeinen Wehrpflicht erhalten. Sämtliche im Schutzgebiet sich
aufhaltenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes unterlagen von
dem genannten Jahre ab in Fällen der Gefahr der Einziehung bei der
Schutztruppe. Diese Einziehung hatte durch Kaiserliche Ordre zu
erfolgen, konnte jedoch im Falle der Dringlichkeit, vorbehaltlich
nachträglich einzuholender Allerhöchster Bestätigung, auch durch
den Gouverneur angeordnet werden. Zu diesem Zweck wurden die
wehrpflichtigen Personen unter militärische Kontrolle genommen und
die Gestellungsordres für jeden einzelnen auf den Distriktskommandos
bereitgelegt sowie auf dem laufenden erhalten. Bei Beginn des
Hereroaufstandes hatte die Zahl der Wehrpflichtigen im ganzen
Schutzgebiet die Höhe von rund 750 Köpfen erreicht, deren Einziehung
durchweg rechtzeitig gelang.

[Illustration: Das Offizierkorps der Schutztruppe in Windhuk 1900.]

Einer besonderen Kategorie von Wehrpflichtigen ist hier noch Erwähnung
zu tun, nämlich der Söhne derjenigen Buren, die die deutsche
Reichsangehörigkeit angenommen hatten und die daher gleichfalls der
Dienstpflicht unterworfen waren. 1903 betrug die Zahl der militärisch
ausgebildeten Buren 15 Köpfe.

[Illustration: Windhuk, Kaserne der 1. Feldkompagnie.]


Militärisch ausgebildete Eingeborene.

In dieser Kategorie sind zunächst die Bastards zu nennen. Wie bereits
erwähnt, wurde von 1895 ab auf Grund eines besonderen Vertrages die
wehrfähige Jugend der Rehobother Bastards in alljährlich wechselndem
Turnus sechs Wochen lang ausgebildet. Wenn einmal ausgebildet,
unterlagen sie 12 Jahre lang in Kriegszeiten der Einziehung und
in Friedenszeiten der Verpflichtung, sich alljährlich zu einem
vierwöchentlichen Wiederholungskurse zu stellen. Sie bildeten daher
eine Miliztruppe nach schweizerischem Muster und waren für die
südwestafrikanischen Verhältnisse unter der Führung tüchtiger Offiziere
ganz besonders brauchbar. Der in Rehoboth stationierte Offizier,
zugleich Distriktschef, hatte die Bastards im Frieden auszubilden
und im Kriege zu führen. Ich betone auch hier wieder, daß man bei
unseren südwestafrikanischen Eingeborenen die europäischen Führer ohne
zwingenden Grund nicht wechseln soll. Haben die Eingeborenen einmal
Vertrauen zu ihrem Führer gefaßt, so kann dieser das Höchste von ihnen
verlangen, während sie unter einem ihnen fremden Führer, mag dieser
auch den andern an persönlichen Eigenschaften übertreffen, leicht
versagen. Der letzte Führer der Bastards war der jetzige Hauptmann
Böttlin. Unter diesem haben sie in der Zahl von 70 bis 80 Köpfen an
der Niederwerfung des Bondelzwartsaufstandes und, daran anschließend,
an derjenigen des Hereroaufstandes teilgenommen; von ihr sind sie
im November 1904 -- mithin nach einem ununterbrochenen einjährigen
Feldzuge -- nach Rehoboth zurückgekehrt. Nach kurzer Ruhepause sind
sie dann zur Verteidigung ihres eigenen Landes gegen die mittlerweile
aufgestandenen Witboois wieder eingezogen worden und haben, wie die
ganze Zeit über, auch jetzt nur Gutes geleistet.

[Illustration: Besichtigung der Artillerie in Windhuk.]

[Illustration: Der Kriegerverein am Siegesdenkmal in Windhuk 1901.]

Ferner gab es noch eingeborene Polizisten und Soldaten, deren
Annahme mittels ein- bis zweijährigen Kontraktes den Kompagnie-
und Distriktchefs überlassen war.[51] Auch sie waren militärisch
ausgebildet und haben, wenn richtig behandelt und verwendet, der
Truppe stets gute Dienste geleistet. Bei Aufständen der eigenen
Stammesgenossen versagten sie indessen zuweilen und gingen zu jenen
über. Manchmal geschah dies auch aus Furcht, sie würden unserseits für
das Tun ihrer Stammesgenossen mit haftbar gemacht werden. Indessen sind
auch in solchen Fällen zahlreiche Züge von Treue bekannt geworden. So
haben z. B. während des Hereroaufstandes 1904 die Hereropolizisten im
Distrikt Grootfontein bei ihrem Distriktschef, Oberleutnant Volkmann,
ausgehalten und mit gegen ihre Stammesgenossen gekämpft. Ebenso hat
die Truppe während des jetzigen allgemeinen Hottentottenaufstandes
immer noch eingeborene Soldaten besessen, unter denen zweifellos auch
Stammesangehörige der Aufständischen gewesen sind. Vor dem Aufstande
mag die höchste Zahl der ausgebildeten eingeborenen Soldaten und
Polizisten bei der Truppe 130 betragen haben.


Die Stellung des Gouverneurs.

In bezug auf die Stellung des Gouverneurs zur Schutztruppe bestimmt die
Allerhöchste Kabinettsordre vom 16. Juli 1896 folgendes:

»Die in den afrikanischen Schutzgebieten zur Verwendung gelangenden
Schutztruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. In weiterer Folge
unterstehen sie dem betreffenden Gouverneur oder Landeshauptmann
und demnächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung
unter den Gouverneur bzw. Landeshauptmann eintretendenfalls auf deren
Stellvertreter überzugehen hat, bestimmt der Reichskanzler.«

[Illustration:

          ⋁
  Hauptmann Kliefoth,
  Gefallen am 17.12.05
     bei Toasis.

Die eingeborenen Soldaten der 1. Kompagnie in Windhuk 1901.]

Die schwierige Frage, in welches Verhältnis hiernach ein Gouverneur,
falls er nicht selbst Soldat ist, zur Schutztruppe treten soll, hat die
Schutztruppen-Ordnung in sehr glücklicher Weise gelöst. Sie bestimmt
hierüber folgendes:

»Dem Gouverneur steht die oberste militärische Gewalt im Schutzgebiete
zu. Er kann die Schutztruppe nach eigenem Ermessen sowohl im ganzen wie
in ihren einzelnen Teilen zu militärischen Unternehmungen verwenden.
Von ihm wird das Verhältnis der obersten Verwaltungschefs zu den in
ihren Bezirken befindlichen Teilen der Schutztruppe mit der Maßgabe
geregelt, daß alle militärischen Anordnungen lediglich von dem Führer
der Schutztruppe verantwortlich getroffen werden. Er darf zu Zwecken
der Zivilverwaltung Teile der Schutztruppe so weit verwenden, als die
militärischen Rücksichten nicht entgegenstehen. Über diese hat er
vorher den Kommandeur zu hören.«

»Er erläßt seine Weisungen für die Schutztruppe an den Kommandeur.
Sollte er sich ausnahmsweise veranlaßt sehen, einzelnen Personen
oder Unterabteilungen Befehle unmittelbar zugehen zu lassen, so
hat er hiervon alsbald dem Kommandeur Mitteilung zu machen. Ob und
inwieweit die Befugnisse des Gouverneurs eintretendenfalls auf dessen
Stellvertreter überzugehen haben, bestimmt der Reichskanzler.« usw.

»Hat der Kommandeur in militärischer Beziehung gegen Anordnungen
des Gouverneurs Bedenken, so ist er verpflichtet, dieselben zur
Sprache zu bringen. Beharrt der Gouverneur auf seinen Anordnungen,
so hat der Kommandeur sie auszuführen, kann aber unter Mitteilung
an den Gouverneur an das Oberkommando der Schutztruppen berichten,
das hierüber entscheidet. Gegen diese Entscheidung steht sowohl dem
Gouverneur als auch dem Kommandeur der Rekurs an Seine Majestät den
Kaiser zu.«

»In allen Angelegenheiten der Truppe, die eine höhere Entscheidung als
die des Gouverneurs erfordern, ist durch Vermittlung und unter Äußerung
des letzteren an das Oberkommando der Schutztruppen zu berichten.«

Folgerichtig mußte hiernach -- als einziger Fall in der ganzen
deutschen Armee -- auch einem Nichtsoldaten der Schutztruppe
gegenüber eine Disziplinarstrafgewalt eingeräumt werden, und zwar
ist dem Reichskanzler diejenige eines kommandierenden Generals, dem
Gouverneur diejenige eines Divisionskommandeurs übertragen. In der
Praxis ist die Frage der Unterstellung der Schutztruppe unter einen
Zivilbeamten bei uns bis jetzt nur in Kamerun Tatsache geworden. Denn
in Südwestafrika ist bis zu der Ernennung des Herrn v. Lindequist
das Amt des Gouverneurs mit dem des Truppenkommandeurs in einer Hand
vereinigt gewesen, da der erstere selbst Offizier war. Ebenso ist dies
in Ostafrika mit einer kurzen Ausnahme bis zur Berufung des Herrn Frhr.
v. Rechenberg der Fall gewesen.

Ferner tritt der Gouverneur auch hinsichtlich der Wehrpflicht in
Beziehung zur Schutztruppe. Nach §§ 6 und 7 der Allerhöchsten
Verordnung vom 5. Dezember 1902 hat er bei Bestimmung der
Einstellungstermine für die Dienstpflichtigen mitzuwirken und kann die
letzteren nach Anhörung des Kommandeurs vor Ablauf der gesetzlichen
Dienstzeit wieder entlassen. Daß er ferner berechtigt ist, in Fällen
der Gefahr, vorbehaltlich nachträglicher Allerhöchster Genehmigung, die
Wehrpflichtigen zur Schutztruppe einzuberufen, habe ich bereits erwähnt.

[Illustration: Offiziere der Schutztruppe auf Reisen.]

In der Zivilverwaltung sind dem Gouverneur naturgemäß noch
weitergehende Machtbefugnisse eingeräumt. Gesetzlich ist er in seinen
Amtshandlungen nur durch die Unterstellung unter seine vorgesetzte
Behörde in Berlin beschränkt. Das in den Schutzgebieten Seiner
Majestät dem Kaiser auf allen Gebieten der Verwaltung zustehende
Verordnungsrecht ist zum Teil auf ihn übertragen. Er kann in seinen
Verordnungen als Strafmaß bis zu drei Monaten Gefängnis sowie
Geldstrafe von unbegrenzter Höhe androhen.

Trotz dieser anscheinend unbeschränkten Machtbefugnisse war indessen
die Stellung des Gouverneurs bis jetzt nichts weniger als eine leichte.
Eingezwängt zwischen Weißen und Eingeborenen, die beide seiner Sorge
anvertraut sind, sollte er den meist widerstreitenden Interessen beider
gerecht werden. Legte er mehr Gewicht auf diejenigen der Weißen, so
setzte er sich dem Vorwurf der Unterdrückung der Eingeborenen und
der Heraufbeschwörung von Aufständen aus, im entgegengesetzten Falle
aber demjenigen der Vernachlässigung der wirtschaftlichen Entwicklung
der Kolonie sowie der Zurücksetzung seiner eigenen Rasse. Dazu hatte
der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika mit Eingeborenenstämmen zu
rechnen, die nicht unterworfen, sondern lediglich durch freiwillig
eingegangene Verträge an uns gebunden waren. Da infolgedessen nicht
klar ausgesprochen war, welche von beiden Rassen die herrschende sei,
wollten sie es beide sein.

Eine gewisse Herrenstellung der Weißen lag jedoch in der Rechtspflege
auch jetzt schon vor. Bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen beider
Rassen unterstand der Weiße auf Grund der Verträge lediglich der
Gerichtsbarkeit seiner Stammesgenossen, der Eingeborene dagegen
derjenigen der Weißen, unter ganz geringer Beteiligung seiner
eigenen Leute. Naturgemäß trat bald zutage, daß der Weiße Leben und
Eigentum seiner Stammesgenossen höher einschätzte als dasjenige der
Eingeborenen. Das Odium hierfür den Eingeborenen gegenüber mußte jedoch
der Gouverneur auf sich nehmen. Denn diese verstanden es nicht, daß
auf das Gerichtsverfahren gegen Weiße dem Gouverneur keinerlei Einfluß
zufiel. Liegt doch nach ihren Rechtsbegriffen alle Gewalt im Staate,
auch die Rechtsprechung, in den Händen des Häuptlings. Die Weißen
dagegen verstanden zum Teil nicht, daß der Gouverneur auch für die
Rechte der Eingeborenen zu sorgen habe. Vielmehr waren sie geneigt, ihn
als das Haupt ihrer, d. h. der weißen Regierung ausschließlich für sich
in Beschlag[52] zu nehmen und so in das Schutzgebiet zwei Regierungen,
eine weiße und eine eingeborene, hineinzukonstruieren.

Indem ich auf die Rechtspflege der Eingeborenen in dem nächsten Kapitel
noch des näheren zu sprechen kommen werde, will ich hier nur einen
Fall erwähnen: Im Frühjahr 1903 erschoß ein Weißer in der Trunkenheit
ein friedlich in einem Wagen schlafendes Hereroweib, weil er sich von
Hereros angegriffen wähnte und nun blindlings um sich herumschoß.
Die Gerichtsverhandlung ergab das gänzlich Unbegründete des seitens
des Weißen vermuteten Hereroangriffs. Es hatte sich lediglich um die
Halluzinationen eines nicht mehr nüchternen Menschen gehandelt.
Trotzdem sprachen in dem Verfahren erster Instanz die Beisitzer den
Weißen frei, weil sie annahmen, er habe in gutem Glauben gehandelt.
Diese Freisprechung erregte im Hererolande ungeheures Aufsehen, zumal
es sich bei der Ermordeten um eine Häuptlingstochter gehandelt hatte.
Überall frug man sich, ob denn die Weißen das Recht hätten, eingeborene
Frauen zu erschießen. Ich reiste damals persönlich nach dem Hereroland,
um zu beruhigen, wo ich konnte, sowie auch, um den Eingeborenen
klarzumachen, daß ich mit dem Urteil nicht einverstanden sei, aber
keinen Einfluß auf dasselbe gehabt habe. Glücklicherweise hatte in dem
vorliegenden Falle der Staatsanwalt rechtzeitig Berufung eingelegt. Der
Angeklagte wurde dann bei dem Obergericht in Windhuk zu drei Jahren
Gefängnis verurteilt. Zu der Erregung unter den Hereros, die dem ein
halbes Jahr später ausbrechenden Aufstand vorausging, hatte dieser Fall
jedoch bereits seinen Teil beigetragen.

[Illustration: Ein Zeltlager.]

Alles in allem ist die Stellung des Gouverneurs in Südwestafrika
bis jetzt keine beneidenswerte gewesen. Er war eingeengt zwischen
der Zentralgewalt in Berlin, den Rücksichten auf den Reichstag, den
Anforderungen der weißen Bevölkerung des Schutzgebietes, der Sorge
für eine humane Behandlung der Eingeborenen und -- ~last not least~
-- den Rassegegensätzen. Neben diesen Schwierigkeiten lief dann noch
ein langjähriger Kampf mit den großen Konzessionsgesellschaften des
Schutzgebietes, deren Interessen mit denjenigen des Allgemeinwohls auch
nicht immer in Einklang zu bringen waren.

[Illustration: Abreise des Gouverneurs auf Heimatsurlaub 1902.]


Bezirks- und Distriktsverwaltungen. Gerichtswesen.

Das Streben, die Militärdistrikte nach und nach lediglich mit
Verwaltungsaufgaben zu betrauen, führte von selbst zu deren
allmählicher Umgestaltung in Polizeidistrikte, die den nächsthöheren
Verwaltungskörpern, d. i. den Bezirksämtern,[53] angegliedert wurden.
Die bisherigen, für beide Verwaltungen getrennten Instruktionen wurden
nunmehr in eine gemeinsame umgewandelt, die in Anlage 1 wiedergegeben
ist. Die Bezirksämter waren in der Regel mit Zivilbeamten besetzt, die
Distrikte mit Offizieren, doch gab es, wie das nachfolgende Verzeichnis
bezeugt, in beiden Fällen auch Ausnahmen. Im allgemeinen herrschte bei
der Kolonialverwaltung das Bestreben, die Verwaltungsstellen allmählich
sämtlich mit Zivilbeamten zu besetzen. Auch die Ersetzung der bisher
von der Truppe abkommandierten Polizisten durch ein Zivilpolizeikorps
nach dem Muster der heimatlichen Schutzmannschaften war bei Beginn
des Hereroaufstandes bereits beschlossene Sache und ist nur infolge
desselben vertagt worden. Einzelne Zivilpolizisten, durchweg ehemalige
Angehörige der Schutztruppe, waren jedoch zur Entlastung der letzteren
auch jetzt schon angeworben worden.

Im Jahre 1903 gab es im Schutzgebiet sechs Bezirksämter mit 13
diesen unterstellten Distriktsverwaltungen. Daneben bestanden noch
zwei infolge besonderer Umstände erhalten gebliebene selbständige
Militärdistrikte, deren Umwandlung in Bezirksämter jedoch auch
nur eine Frage der Zeit war. Die Besetzung der Bezirksämter und
Militärdistrikte war bei Beginn des Bondelzwartsaufstandes, wie folgt:

[Illustration: Eselkarre einer Distriktsverwaltung.]

_Bezirksamt Outjo_: Hauptmann Kliefoth. Distriktsamt Seßfontein:
Oberleutnant Frhr. v. Schönau-Wehr.

_Bezirksamt Omaruru_: Hauptmann Franke. Distriktsamt Karibib:
Zivildistriktschef Kuhn.

_Bezirksamt Swakopmund_: Bezirksamtmann ~Dr.~ Fuchs.

_Bezirksamt Windhuk_: Bergrat Duft. Distriktsamt Okahandja:
Zivildistriktschef Zürn; Distriktsamt Rehoboth: Oberleutnant Böttlin.

_Bezirksamt Gibeon_: Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Distriktsamt
Maltahöhe: Oberleutnant Graf v. Kageneck.

_Bezirksamt Keetmanshoop_: Bezirksamtmann ~Dr.~ v. Eschstruth.
Distriktsamt Bethanien: Zivildistriktschef Wasserfall. Distriktsamt
Warmbad: Stellvertretender Distriktschef Leutnant Jobst.
(Zivildistriktschef ~Dr.~ Merensky war zur Vertretung des noch nicht
eingetroffenen neuen Bezirksamtmanns abkommandiert).

_Militärdistrikt Gobabis_: Oberleutnant Streitwolf.

_Militärdistrikt Grootfontein_: Oberleutnant Volkmann.

Von den sechs Bezirksämtern waren mithin zwei, Outjo und Omaruru, durch
Offiziere besetzt, die gleichzeitig die an den genannten Plätzen
stationierten Kompagnien (4. und 2.) zu führen hatten. Von den 13
Polizeidistrikten wurden diejenigen sechs, deren Hauptorte mit dem
Sitze des Bezirksamtmanns zusammenfielen, von diesem gleichzeitig
mitverwaltet. Die übrigen sieben unterstanden drei Offizieren und
vier Zivilbeamten, unter letzteren drei ehemalige Offiziere. Der
nominell zum Bezirk Omaruru gehörende Distrikt Karibib war wegen der
näheren Verbindung mit dem Gouvernement 1901 vom Bezirksamt Omaruru
losgelöst und selbständig gestellt worden. Dessen förmliche Umwandlung
in ein Bezirksamt ist bei seiner starken weißen Besiedlung im übrigen
gleichfalls nur eine Frage der Zeit.

[Illustration: Station Aredareigas.]

Mit Ausnahme der beiden genannten Fälle, in denen die Bezirksamtmänner
zugleich Kompagniechefs waren, war die Trennung zwischen Militär-
und Zivilgewalt scharf durchgeführt. Die zur Polizei abkommandierten
Unteroffiziere und Mannschaften hatten mit der Truppe dienstlich nur
insoweit zu tun, als es die disziplinaren Verhältnisse, die Uniform und
die Ausrüstung sowie die Ausbildung -- die letztere beschränkte sich
auf Reiten und Schießen -- bedingten. Eine Versetzung von der Feld- zur
Polizeitruppe und umgekehrt konnte auch in denjenigen zwei Bezirken,
in denen der Bezirksamtmann zugleich Kompagniechef war, nur durch den
Gouverneur verfügt werden. Ebenso waren Fahrzeuge, Reit- und Zugtiere
für beide Verwaltungen scharf getrennt. Immerhin blieben zwischen
diesen noch mancherlei Reibungsflächen bestehen, wie solche zu den
kolonialen Eigentümlichkeiten zu gehören scheinen. Im allgemeinen aber
hat der Verwaltungsmechanismus, der, soweit die Kriegsverhältnisse dies
gestatteten, bis zum heutigen Tage aufrechterhalten geblieben ist, gut
ineinander gegriffen.

[Illustration: Vizefeldwebel d. R. Voigts bei einer Felddienstübung
1900.]

Ursprünglich hatten die Bezirksamtmänner, soweit sie juristisch
gebildete Beamte waren, nebenamtlich auch als Richter zu funktionieren.
Mit Zunahme der weißen Bevölkerung wurde indessen dieser Zustand
unhaltbar. Es ging nicht an, daß der Bezirksamtmann auf erfolgte
Berufung über beanstandete Verwaltungsmaßnahmen dann in seiner
Eigenschaft als Richter gegen sich selbst entschied. 1903 finden wir
daher das Schutzgebiet in drei große Gerichtsbezirke geteilt mit dem
Sitz der Richter in Keetmanshoop, Windhuk und Swakopmund (~Dr.~ Forkel,
~Dr.~ Schottelius, ~Dr.~ Oswald). Außerdem bestand in Windhuk ein
Obergericht mit einem eigenen Richter (Oberrichter Richter).

Auch die Gerichtsverwaltung nahm mangels eigener Kräfte diejenigen der
Schutztruppe mit in Anspruch. Namentlich empfand letztere störend die
Übermittlung von Vorladungen und Zahlungsbefehlen an einzeln wohnende
Farmer, die bei den ungeheuren Entfernungen große Anforderungen an das
Pferdematerial stellte.


Teilnahme der Bevölkerung an der Verwaltung.

Zum ersten Male fand in Südwestafrika die Heranziehung der Bevölkerung
zur Beratung bei einer Verwaltungsmaßnahme anläßlich der 1895
zur Einführung gelangenden Eingangszölle statt. Es traten damals
zu diesem Zweck die Kaufleute von Windhuk und der nächstliegenden
größeren Plätze, die aber zum Teil schon Ritte bis zu fünf Tagen
zu machen hatten, zur gemeinsamen Beratung unter Leitung des
zuständigen Ressortbeamten zusammen. In der Folge wurde dann vor
Ergreifung von Maßnahmen wichtiger Art seitens des Gouvernements mit
Vertrauenspersonen aus der Bevölkerung verhandelt. Zu einer Zeit, in
der die Masse der deutschen Einwanderung sich auf Windhuk und Umgegend
beschränkte, genügte dies Verfahren auch. Als aber die Verwaltung immer
mehr dezentralisiert werden mußte, erwies sich als zweckmäßig, auch
jedem Bezirksamtmann seine Berater aus der Bevölkerung zur Seite zu
stellen und dies als dauernde Einrichtung beizubehalten. Das geschah
mittels Gouvernementsverfügung vom 18. Dezember 1899, in der u. a.
ausgeführt ist:

[Illustration: Oberrichter Richter.]

»Es kann im Gegenteil den Verwaltungsbeamten nur von Wert sein, wenn
sie ihre gesetzgeberischen Maßnahmen nicht lediglich vom grünen Tische
beschließen, sondern vorher die Ansichten der Bevölkerung kennen
lernen. Beim Gouvernement selbst ist diese Gepflogenheit bis jetzt im
allgemeinen bereits eingehalten worden. Doch ist hierbei die Erfahrung
gemacht, daß öffentliche Versammlungen, zu denen jeder Zutritt hat,
sich weniger zu dem gedachten Zweck eignen, da in diesen die mit der
besten Sprachgewandtheit begabten Elemente das größte Wort führen
und die weniger gewandten und daher in der Regel auch bescheideneren
Elemente zurückzudrängen pflegen. Infolgedessen ist es vorzuziehen,
lediglich mit Vertrauenspersonen aus der Zivilbevölkerung zu verhandeln
und diesen die weiteren Verhandlungen mit ihren Mitbürgern zu
überlassen.«

Des weiteren wurde die Zahl der Beiräte für jeden Bezirk auf drei
festgesetzt, und zwar sollte unter dieser Zahl der Stand der Kaufleute,
der Farmer und Handwerker durch je ein Mitglied vertreten sein.
Bezüglich der Wahl wurde angeordnet:

»Ob der Bezirksamtmann sich diese Personen selbst wählt, oder sie
sich durch die Bevölkerung präsentieren läßt, hängt von den örtlichen
Verhältnissen ab. Im allgemeinen ist aus naheliegenden Gründen das
letztere vorzuziehen, jedoch nicht immer durchführbar. Die Mandate
sind alljährlich am 1. Januar zu erneuern. Einer Wiederernennung der
bisherigen Mitglieder steht indessen nichts im Wege.«

Von einer _Wahl_ der Beiräte durch die Bevölkerung mußte anfänglich an
solchen Plätzen abgesehen werden, an denen eine nennenswerte Anzahl von
Reichsdeutschen noch nicht vorhanden war. Denn, wenn auch nicht direkt
angeordnet, so wurde doch stillschweigend darauf gehalten, daß der
Beirat möglichst nur aus deutschen Reichsangehörigen bestände.

Diesen Beirat vor jeder gesetzgeberischen Maßnahme zu hören, war der
Bezirksamtmann verpflichtet. Der Gouverneur selbst hielt sich zu dem
gleichen Zweck an den Beirat von Windhuk, der in einem solchen Fall
durch die jeweilige Einberufung von drei weiteren Mitgliedern auf sechs
erhöht wurde. Inzwischen ist unter dem 4. Dezember 1904 eine Verordnung
des Herrn Reichskanzlers, betreffend die Bildung eines besonderen
Gouvernementsbeirats für die Kolonien, erschienen. Der letztere setzt
sich aus dem Gouverneur und einer Anzahl amtlicher und nichtamtlicher
Mitglieder zusammen. Die Mindestzahl der nichtamtlichen Mitglieder muß
drei betragen, während die Zahl der amtlichen Mitglieder diejenige der
ersteren nicht überschreiten darf. Die amtlichen Mitglieder ernennt der
Gouverneur, die nichtamtlichen beruft er nach gutachtlicher Anhörung
von Berufskreisen. Die nichtamtlichen Mitglieder sollen ihren Wohnsitz
möglichst am Sitze des Gouvernements oder in dessen Nähe haben. Die
Rechte des Gouvernementsbeirats sind:

  ~a)~ Prüfung des jährlichen Haushaltungsvoranschlages.

  ~b)~ Prüfung der von dem Gouverneur zu erlassenden Verordnungen.

  ~c)~ Einbringung von Anträgen auf gesetzgeberische Maßnahmen.

Dem Gouverneur steht dagegen zu:

  ~a)~ Den Beirat auch zu anderen Angelegenheiten als den vorgenannten
  einzuberufen.

  ~b)~ In dringenden Fällen ausnahmsweise von der Vorlage seiner
  beabsichtigten Maßnahmen an den Gouvernementsbeirat überhaupt
  abzusehen.

  ~c)~ Den Anträgen des Beirats zu vorstehend unter ~c~ die Beratung
  zu versagen, wenn sie nicht von mindestens zwei nichtamtlichen
  Mitgliedern eingebracht worden sind.

In jedem Falle ist ein Protokoll aufzunehmen, das erforderlichenfalls
unter Anschluß eines begründenden Berichts seitens des Gouvernements an
die Kolonialabteilung in Berlin einzureichen ist.

Ich persönlich habe die Teilnahme der weißen Bevölkerung an den
gesetzgeberischen Maßnahmen der Regierung stets für einen Vorteil
gehalten, vor allem für den Gouverneur selbst. Namentlich Südwestafrika
bedarf dessen angesichts seiner zahlreichen weißen Bevölkerung.
Auch müssen dort die Bezirksbeiräte nach bisherigem Muster neben
dem Gouvernementsbeirat beibehalten werden. Dürftig ist die jetzt
geschaffene parlamentarische Vertretung der Bevölkerung ja immer noch;
aber sie bildet eine Grundlage, auf der weitergebaut werden kann.
Inwieweit und wie rasch dies geschehen wird, hängt in erster Linie
von der Bevölkerung selbst ab. Versteht sie von den ihr überwiesenen,
wenn auch noch geringen Rechten den richtigen Gebrauch zu machen, vor
allem die Rücksicht auf das allgemeine Wohl über das eigene Interesse
zu stellen, so wird ihr auf die Dauer eine größere parlamentarische
Mitwirkung weder vorenthalten werden können, noch vorenthalten
werden. Eine große Klippe liegt für die Beiräte in dem Umstande, daß
sie wohl Ausgaben beschließen können, nicht aber für deren Deckung
zu sorgen haben, letzteres vielmehr dem Reiche überlassen müssen.
In dieser Beziehung gilt es mithin, weises Maß zu halten und in den
beschlossenen Ausgaben stets das Streben für das Allgemeinwohl in den
Vordergrund treten zu lassen. Dann wird das alte Vaterland der weiteren
Ausgestaltung der parlamentarischen Verhältnisse in den Kolonien seine
Mitwirkung gewiß nicht versagen.

Zu erwähnen bleibt noch die im Jahre 1902 erfolgte Errichtung eines
besonderen landwirtschaftlichen Beirats am Sitze des Gouvernements
in Windhuk, dem später ebensolche in Outjo und Keetmanshoop folgten.
Der in Windhuk bestehende landwirtschaftliche Beirat war als
sachverständiger Beirat für den Gouverneur gedacht und bestand aus
amtlichen und nichtamtlichen Mitgliedern, die in landwirtschaftlichen
Fragen für kompetent galten. Die Anregung zu dessen Bildung war aus der
Bevölkerung ergangen.


Kirche und Schule.

In bezug auf Kirche und Schule war das Wirkungsfeld unter den
Eingeborenen vollständig der Mission überlassen, worüber näheres im
nächsten Kapitel folgt. Hier interessiert uns dieses Gebiet nur,
insoweit die weiße Bevölkerung des Schutzgebietes in Betracht kommt.
Auch zwischen dieser und der Mission blieb ein Zusammenhang insofern
bestehen, als da, wo die Zahl der weißen Bevölkerung zur Gründung
einer eigenen weißen Gemeinde nicht ausreichte, nach gegenseitiger
Vereinbarung die Seelsorge für sie seitens der Missionare mit
übernommen wurde. Ebenso war in bezug auf die Seelsorge innerhalb der
Schutztruppe eine solche Vereinbarung getroffen worden. Für diese
Mehrarbeit erhielt die Mission beider Konfessionen einen staatlichen
Zuschuß von je 6000 Mark.

Zur Gründung einer besonderen Gemeinde hatte bis jetzt im Schutzgebiet
nur die Zahl der Weißen evangelischer Konfessionen in Windhuk gereicht.
Diese besitzen einen eigenen Geistlichen, der zur Mission in keinerlei
Beziehung steht. Vielmehr befindet sich außer ihm in Windhuk noch ein
besonderer evangelischer Missionar; jede der beiden Gemeinden besitzt
eine eigene Kirche. Indessen besteht dieser Zustand erst seit 1899;
bis dahin war auch in Windhuk die Seelsorge der Weißen durch einen auf
Anregung des Gouvernements seitens der Mission entsandten Geistlichen
wahrgenommen worden. Dieser hatte dann im Nebenamte die Eingeborenen
mit zu besorgen.

Die Seelsorge für die katholische weiße Bevölkerung liegt dagegen
noch in den Händen der (katholischen) Mission. Da diese jedoch unter
den meist bereits protestantisch getauften Eingeborenen Windhuks ein
nennenswertes Arbeitsfeld nicht besitzt, so kann auch dort von einer
katholischen weißen Gemeinde mit eigener Seelsorge gesprochen werden.
Eine bedeutendere Wirksamkeit unter den Eingeborenen, und zwar überall
verbunden mit derjenigen unter den Weißen, übt die katholische Mission
nur außerhalb Windhuks aus.

Ähnlich verhält es sich mit den Schulen. Regierungsschulen können nur
da eingerichtet werden, wo die Zahl der Schüler dies lohnt. Dies ist
bis jetzt nur an den Orten Windhuk, Karibib, Swakopmund, Grootfontein
(nördlich), Gibeon und Keetmanshoop der Fall gewesen, und zwar werden
diese Schulen von den Kindern aller Konfessionen besucht, sie sind
mithin paritätisch. Der Religionsunterricht bleibt den Geistlichen
bzw. Missionaren der einzelnen Konfessionen überlassen. Um den
auswärts wohnenden Farmern die Unterbringung ihrer Kinder in den mit
allen Schulen verbundenen Pensionaten zu erleichtern, bewilligte die
Regierung für jedes Kind einen Pensionszuschuß von jährlich 300 Mark.
Es sollte dieser namentlich die Buren zur Sendung ihrer Kinder in die
Regierungsschulen aneifern. Denn von der Einführung eines allgemeinen
Schulzwanges im Schutzgebiete mußte mit Rücksicht auf die oft weitab
gelegenen Farmen und die teuren Lebensbedingungen bis jetzt abgesehen
werden. Es blieb daher jedem Familienoberhaupt überlassen, in welcher
Weise es für den Unterricht seiner Kinder sorgen wollte. Praktisch zur
Geltung kam diese Frage indes in der Regel nur für Burenkinder. Die
reichsdeutschen Farmer lebten bis jetzt meist noch in junger Ehe und
stellten daher nur wenig schulpflichtige Kinder. Die Schülerzahl betrug
Mitte 1903 in Windhuk 36, Grootfontein 10, Gibeon 45, Keetmanshoop 20,
Swakopmund 13. Sehr viel hat sich auch die katholische Mission dem
Unterrichte weißer Kinder ohne Unterschied der Konfession gewidmet. Sie
war hierzu umsomehr in der Lage, da sie, weil erst seit dem Jahre 1896
in dem Schutzgebiet, unter den Eingeborenen selbst noch nicht ein sie
vollständig beschäftigendes Arbeitsfeld hatte finden können.


Statistik der weißen Bevölkerung.

                            _Frauenfrage._

Die letzte Aufstellung einer Bevölkerungsstatistik hat im Schutzgebiet
am 1. Januar 1903 stattgefunden. Für das Jahr 1904 ist sie infolge des
Aufstandes weggefallen.

Am 1. Januar 1903 betrug die gesamte weiße Bevölkerung des
Schutzgebietes 4640 Seelen, davon waren 3391 männlichen, 1249
weiblichen Geschlechts. Von den Personen männlichen Geschlechts waren
622 verheiratet, und unter diesen 42 mit eingeborenen Frauen. Der
Regierung bzw. Schutztruppe gehörten 939 männliche Personen an.

Nach der Staatsangehörigkeit verteilte sich die weiße Bevölkerung,
wie folgt: Deutsche 2998, Kapländer und Buren 973, Engländer 453,
Österreicher 40, Schweden und Norweger 35, Russen 19, Holländer 29,
sonstige Staatsangehörige 34, ohne Staatsangehörigkeit 101, zusammen
4682.

Bei staatlich gemischten Ehen folgen die Kinder ohne weiteres der
Staatsangehörigkeit des Vaters. Dies gilt auch für die Ehen Weißer mit
eingeborenen Frauen. Infolgedessen wächst im Schutzgebiet allmählich
ein Stamm Bastards mit der Zugehörigkeit zu einer weißen Nation heran.
Daß ein Umsichgreifen dieser Rasse nicht wünschenswert sein würde,
liegt auf der Hand. Gehoben kann die Gefahr hierzu jedoch nur durch
Beseitigen ihrer Ursache werden, nämlich des Mangels an weißen Frauen.
Wohin die Verbindung Weißer mit Eingeborenen führen kann, hat in einem
Vortrage in Coblenz Bergrat Busse treffend, wie folgt, ausgeführt:

[Illustration: Kindergarten in Windhuk.]

»Es ist eine bekannte Tatsache, daß sich bei Mischehen zwischen Weißen
und Farbigen die schlechten Eigenschaften der Eltern auf die Kinder
in höherem Grade vererben als die guten. Diese bei den Mestizen
in Amerika, den Mischlingen in Ostafrika scharf hervortretende
Tatsache hat sich auch bei den Bastards in Südwestafrika bestätigt,
die, wenn auch entschieden höher stehend als die Hottentotten,
Namas und Buschleute, doch bei weitem unter der Wertstufe ihrer
germanischen Voreltern geblieben sind. Und die Ehen, die in neuerer
Zeit unter den Augen der Missionare zwischen Weißen und Bastards- und
Hottentottenmädchen geschlossen sind, haben kein besseres Resultat
erzielt. Nicht die Frau und die Nachkommenschaft steigt herauf zu
der Bildungsstufe des weißen Mannes und Vaters, sondern der Mann
sinkt zurück auf diejenige der Frau. Sein Haus wird nicht zur Stätte
deutschen Wesens und deutschen Familienlebens, sondern er verlumpt
und verkommt mehr oder minder in seiner Hütte, die den Stempel durch
das Wesen der Frau aufgedrückt erhält und den Mann nach vielleicht
anfänglichem Sträuben schließlich in seinem Denken und Handeln auf den
Standpunkt und die Sphäre hinabzieht, in der die Frau geboren ist und
sich wohlfühlt.« ...

»Überall in der Welt, soweit man in der Geschichte zurückblickt, war,
wo ein Volk sich anschickte, neue Gebiete in Besitz zu nehmen und zu
besiedeln, die Frauenfrage diejenige Frage, durch deren Entscheidung
die Zukunft der Kolonie bestimmt wurde. Und die Entscheidung fiel stets
so aus, wie sie den Verhältnissen, dem Charakter und dem sittlichen
Standpunkt des kolonisierenden Volkes entsprach. Der Raub der Helena
und der Raub der Sabinerinnen zeigt, wie die Frauenfrage im Altertum
gelöst wurde. Die Sklavenjagden in Afrika, bei denen es zum großen Teil
auf die Frauen abgesehen ist, kennzeichnen die Frauenfrage der Araber
und mohammedanischen Völker.«

Auch wir dürfen daher dieser Sache nicht mit verschränkten Armen
gegenüberstehen. Andernfalls setzen wir uns der Gefahr aus, in
50 Jahren keine deutsche Kolonie mehr zu haben, sondern eine
Bastardkolonie. Und so gewiß wie wir seinerzeit den Ruf gehört
haben: »Kuba den Kubanern«, so werden wir dann dort den Ruf hören:
»Südwestafrika den Afrikanern«. Denn Kolonien, wenn erstarkt, haben
nach den Lehren der Geschichte stets die Neigung, dem Mutterlande,
dessen sie nun nicht mehr bedürfen, undankbar den Rücken zu kehren.
Und diese Neigung wird umsomehr zum Durchbruch kommen, je mehr die
Rassengemeinschaft mit dem Mutterlande unterbunden worden ist.
Auf Anregung des Gouvernements erklärte sich daher die Deutsche
Kolonial-Gesellschaft unter der tatkräftigen Leitung des Herzogs Johann
Albrecht von Mecklenburg bereit, wenigstens dem größten Übelstande zu
steuern. In der Zeit von 1896 bis 1902 wurden seitens der Deutschen
Kolonial-Gesellschaft unentgeltlich nach Südwestafrika gesendet:
18 Bräute, 21 Dienstmädchen, 18 _weibliche_ Familienangehörige von
Farmern. Insgesamt 57 weibliche Personen.

Dem Bedarf gegenüber ist diese Zahl nicht groß, aber sie bedeutet
immerhin einen Anfang, und dieser ist bekanntlich in allen Dingen
das Schwierigste. Die Mädchen haben sich bis auf wenige Ausnahmen
in Südwestafrika verheiratet, meist an ehemalige Angehörige der
Schutztruppe. Die bei diesen verkehrenden unverheirateten Kameraden
lernten da -- zunächst ~par distance~ -- die Schwestern, Verwandten und
Freundinnen der jungen Ehefrau kennen. Auf diese Weise ist noch manche
Ehe zustande gekommen. Die Gefahr, daß die unverheirateten Ansiedler
aus Mangel an weißen Mädchen sich an Eingeborene hingen, verminderte
sich daher von Jahr zu Jahr.[54]

Mit der Zahl der Ehen wuchs auch diejenige der weißen Kinder. Die
Beaufsichtigung für diese den durch ihre Berufspflichten abgehaltenen
Eltern zu erleichtern, ist in Afrika ein noch dringenderes
Erfordernis als in der Heimat. Andernfalls ist ein dauernder Verkehr
mit eingeborenen Kindern nicht zu vermeiden, und bei den durchaus
verschiedenen sittlichen Anschauungen der beiden Rassen sind letztere
keineswegs als wünschenswerte Spielgenossen für weiße Kinder anzusehen.
Mit der tatkräftigen Hilfe des Deutschen Frauen-Vereins für die
Kolonien wurde daher an die Errichtung eines Kindergartens, zunächst
für Windhuk, herangetreten. Der Verein sendete die leitende Schwester,
während dessen Abteilung Leipzig allein 6000 Mark bar für den Bau eines
eigenen Hauses beisteuerte. Den erforderlichen Rest für das letztere
brachte die Gemeinde Windhuk auf. Die Einweihung des Hauses konnte im
Dezember 1902 stattfinden. Es hat durchschnittlich 50 Kindern ohne
Unterschied der Konfession Aufnahme gewährt.


Post und Telegraphie.

Im Jahre 1894 gab es im Schutzgebiet nur die einzige Postagentur
Windhuk, die 1897 in ein Postamt umgewandelt wurde. Zur Zeit der
Eröffnung der Kabelverbindung mit der Heimat, d. i. im April 1899,
finden wir im Schutzgebiet bereits 32 Postanstalten, die im Jahre
1903 auf 34 angewachsen waren. Auch der Telegraphenverkehr auf der
längs der Bahn eingerichteten Telegraphenlinie wurde der Postbehörde
übertragen und dieser desgleichen das Mitbenutzungsrecht an den
Militär-Heliographenlinien (siehe Kapitel ~IV~) eingeräumt. Schließlich
richtete die Postbehörde in den Jahren 1901 bis 1903 in den Plätzen
Swakopmund, Windhuk und Okahandja auch Stadtfernsprecheinrichtungen ein.

An der Spitze des Post- und Telegraphenwesens stand schließlich
ein Postdirektor mit dem Sitze in Windhuk. Ihm unterstanden
drei Ober- und zehn Unterpostfachbeamte, dazu neun farbige
Unterbeamte. Postverbindungen mit Europa bestanden zwei, und zwar
eine von Swakopmund aus direkt nach Hamburg und eine zweite über
Kapstadt-Southampton nach Cöln. Die Postbeförderungsmittel im
Schutzgebiet waren Eisenbahn, Karren und Fußboten. Von den Karrenposten
ging eine von Karibib über Omaruru nach Outjo, eine zweite von Windhuk
auf der 860 ~km~ langen Strecke über Gibeon, Keetmanshoop, Warmbad nach
Ramansdrift am Orangefluß. Botenposten gab es zehn nach den kleineren
Plätzen mit ein- bis zweiwöchentlichem Turnus, so daß es schließlich
keinen einigermaßen nennenswerten Platz im Schutzgebiete ohne
Postverbindung gab. Die abseits wohnenden Farmer mußten ihre Verbindung
mit der nächsten Poststation selbst herstellen.

Welchen Umfang die Benutzung der Post angenommen hatte, mögen folgende
Zahlen beweisen. Es sind in den Postanstalten des Schutzgebietes in
dem Jahre 1903/04 insgesamt ein- und ausgegangen: Briefe rund 990000,
Postanweisungen rund 36000, Pakete 13000, Zeitungen 1800, Telegramme
19500, Ferngespräche geführt 60000.

Bei den Paketen zeigt sich zwischen den eingegangenen und abgesandten
ein bedeutendes Mißverhältnis, indem rund 12000 eingegangen und rund
900 abgegangen sind, mit ein Beweis für die noch bestehende große
Abhängigkeit des Schutzgebietes von der Heimat.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~VIII.~

Die Eingeborenen.


Schutzverträge.

Wie bereits in Kapitel ~II~ ausgeführt, gründete sich bisher das
Verhältnis der deutschen Regierung zu den Eingeborenenstämmen des
Schutzgebietes auf sogenannte Schutzverträge, deren Entstehung
und Bedeutung ebendaselbst gewürdigt ist. Inhaltlich glichen sich
diese Verträge aber nur annähernd. Die Kapitäne gelobten in ihnen
im allgemeinen folgendes: 1. Den deutschen Reichsangehörigen und
Schutzgenossen in ihren Gebieten das Recht und die Freiheit des
unbeschränkten Reisens und Handelns zu geben; 2. deren Leben und
Eigentum zu sichern; 3. anläßlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten
zwischen beiden Rassen die Gerichtsbarkeit des Deutschen Kaisers
anzuerkennen; 4. ohne Zustimmung der deutschen Regierung keinen Grund
und Boden abzugeben sowie auch sonst in ihren Gebieten keinerlei
Gerechtsame zu erteilen; 5. zur Aufrechterhaltung des Friedens im
Schutzgebiete beizutragen und bei Streitigkeiten mit anderen Kapitänen
die Entscheidung der deutschen Regierung anzurufen; 6. die für das
Schutzgebiet erlassenen deutschen Gesetze anzuerkennen.

Dagegen verpflichtete sich die deutsche Regierung: 1. Dem Kapitän und
seinen Leuten Schutz zu gewähren; 2. dem ersteren die Gerichtsbarkeit
über seine eigenen Leute zu belassen; 3. dafür zu sorgen bzw.
zuzulassen, daß die weißen Leute die Gesetze, Sitten und Gebräuche der
Eingeborenen achteten sowie auch die bisher üblichen Abgaben ferner
entrichteten.

Man braucht nun aber nicht zu glauben, daß die Häuptlinge etwa wie
ein deutscher Student hinter seinem ~corpus juris~ hinter ihren
Schutzverträgen gesessen haben, um deren Inhalt sich zu eigen zu
machen. Auf die einzelnen Bestimmungen der Verträge kam es daher
nicht an, es genügte die Tatsache ihres Abschlusses. Die Art der
Ausführung hing dann lediglich von der Macht ab, die hinter dem
deutschen Vertragschließenden stand. Solange der deutschen Regierung
im Schutzgebiete keinerlei Machtmittel zur Seite standen, hatten die
Verträge gleich wenig Bedeutung; nachdem sich dies geändert hatte,
wurden sie in der Praxis ohne Rücksicht auf die Einzelheiten ihrer
Festsetzungen ganz gleichmäßig angewendet. So wurden die Stämme
gleichviel, ob und wie diese Sache in den Verträgen geregelt war,
sämtlich der deutschen Gesetzgebung wie auch genau dem gleichen
Gerichtsverfahren unterworfen und erhielten deutsche Garnisonen.
Abgaben seitens Weißer an Eingeborene wurden dagegen, mit Ausnahme des
Gebiets der Bastards von Rehoboth, nirgends entrichtet. Hiermit waren
die Häuptlinge auch ganz zufrieden, ihnen war über den Inhalt ihrer
Verträge nur klar, daß sie einen Teil ihrer Souveränität aufgegeben,
aber auch einen wesentlichen Teil behalten hatten. Empfindlich pflegten
sie sich nur gegenüber einer wirklichen oder vermeintlichen Verletzung
der letzteren zu zeigen.

War bei den Eingeborenen der Beweggrund zum Abschluß solcher die
Souveränität beeinträchtigenden Verträge zuerst das Schutzbedürfnis
gewesen, so trat bei den späteren -- während meiner Amtszeit
abgeschlossenen -- Verträgen an dessen Stelle die Anwendung von mehr
oder weniger sanfter Gewalt. Es geschah dies bei den Verträgen mit 1.
Witboois, 2. Khauas-Hottentotten, 3. Franzmann-Hottentotten.

Indessen ganz unumschränkte Machtvollkommenheit hatte der deutsche
Regierungsvertreter bei deren Abschluß auch nicht besessen. Die
Verträge mit den Khauas- und Franzmann-Hottentotten mußten während
des noch fortdauernden Witbooifeldzuges abgeschlossen werden. Ließen
es daher die genannten Stämme auf die Anwendung von Waffengewalt
ankommen, so drohte uns ein Krieg nach zwei Fronten, damals eine höchst
gefährliche Sache. Der Vertrag mit Witbooi dagegen entstand unter dem
Eindruck eines Feldzuges, der nach unsäglichen Schwierigkeiten nicht
hatte zur völligen Niederwerfung des Gegners führen können.

[Illustration: Werft der Eingeborenen in Windhuk.]

Ferner wurde 1895 noch ein Schutzvertrag mit den weitab im Kaokofeld
wohnenden Swartbooi-Hottentotten abgeschlossen. Dieser Stamm bot nach
Beendigung des Witbooikrieges den Abschluß eines solchen von selbst
an, in der Hoffnung, durch den Vertrag gegen die sie von allen Seiten
bedrängenden Hereros, wenn auch nur mittels Lieferung von Waffen
und Munition, Schutz zu finden. Als sie sich dann in ihrer Hoffnung
getäuscht sahen, fingen sie ihre Umtriebe an, die schließlich zu dem
im Kapitel ~V~ geschilderten Swartbooiaufstande führten. Von den drei
übrigen Stämmen haben die Witboois und die Franzmann-Hottentotten den
Vertrag bis zum allgemeinen Aufstand 1904 treu gehalten, obwohl die
Kapitäne gerade dieser Stämme dem Abschluß am meisten widerstrebt
hatten. Die Witboois mußten in einem eineinhalbjährigen Kriege, die
Franzmann-Hottentotten durch die Androhung eines solchen angesichts
der zum Gefecht aufmarschierten Truppe dazu gezwungen werden (siehe
Kapitel ~II~). Der Kapitän des letztgenannten Stammes, Simon Cooper,
fragte mich damals gleich nach vollzogener Unterschrift, wie lange
dieser Vertrag gelte, und war über meine Antwort: »Für ewig« sichtlich
wenig erfreut. Willig dagegen hatten im März 1894 der stellvertretende
Kapitän der Khauas-Hottentotten, Eduard Lambert und seine Großleute
unterschrieben, denn es war ihnen angesichts einer in ihrer Werft
befindlichen Truppenmacht sowie angesichts ihrer bereits erfolgten
Entwaffnung nicht viel anderes übrig geblieben. Dafür haben sie den
Vertrag bereits 1896 wieder gebrochen und in Verbindung mit den
Osthereros den damaligen Aufstand begonnen. Sie sowohl wie der größte
Teil der Swartboois befinden sich jetzt als Kriegsgefangene in Windhuk.

Die Stellung des Gouverneurs den Häuptlingen des Schutzgebietes
gegenüber gründete sich infolgedessen lediglich auf Verträge und
ähnelte daher derjenigen des jetzigen deutschen Kaisertums den
Bundesfürsten gegenüber, insoweit Staatsverträgen mit Eingeborenen
überhaupt Wert beigemessen werden kann. Noch mehr stimmt jedoch der
Vergleich mit der Stellung des römisch-deutschen Kaisers im Mittelalter
zu den Stammesherzögen. Zwar war der erstere nach dem damaligen
Lehensrecht gesetzlich der wirkliche Oberherr der letzteren und nicht
bloß der »~primus inter pares~«. Er konnte die Stammesherzöge ein- und
absetzen. Indessen nahm man es in der damaligen rohen Zeit mit Gesetz
und Recht überhaupt weniger genau, und daher liegt der Vergleich mit
dem alten Kaisertum hier näher. Aus der Geschichte wissen wir, wie sehr
die Regierungszeiten der alten deutschen Kaiser mit der fortgesetzten
Niederschlagung von Aufständen ausgefüllt gewesen sind, wie oft
sie einem geschlagenen Rebellen verziehen haben, um diesen später
abermals die Fahne des Aufruhrs erheben zu sehen. Bei der hieraus für
das Reichsoberhaupt sich ergebenden Notwendigkeit, stets im Reiche
herumzuziehen, gelangte das alte deutsche Kaisertum nicht einmal zu
einer festen Residenz, und damit das Reich auch zu keinem Mittelpunkt.
Indessen würden die alten Kaiser schließlich doch Oberherren in ihrem
Reiche geblieben sein, wenn sie sich nicht auf die wenig glückliche
italienische Politik eingelassen hätten. Überall in der Weltgeschichte
finden wir mithin ein »Wenn« und »Aber«.

Wenn auch die eingeborenen Häuptlinge sich über den Inhalt der
Schutzverträge wenig Gedanken gemacht haben, so waren sie sich doch
über deren tatsächliches Bestehen völlig im klaren, d. h., sie wußten,
daß der Gouverneur als Abgesandter des deutschen Kaisers auf Grund von
meist _freiwillig_ eingegangenen Verträgen eine Art Oberherrschaft
über sie auszuüben habe. Und diese Freiwilligkeit war die Klippe,
an der die Macht des Gouverneurs scheitern konnte. Dieser Gefahr zu
begegnen, gab es zwei Wege. Entweder mußten die Verträge umgestürzt
und an Stelle der Schutzherrschaft eine auf Waffengewalt gegründete
tatsächliche Herrschaft aufgerichtet werden, oder aber der deutsche
Regierungsvertreter mußte sich die Kapitäne in die Hände arbeiten,
sie so allmählich an die deutsche Herrschaft gewöhnen und mit ihr
versöhnen. Im Falle einer trotzdem vorkommenden Widersetzlichkeit
konnte dann ein Stamm gegen den andern ausgespielt werden. Die
Einschlagung des ersteren Weges, d. h. gewaltsamen Umsturzes der
Verträge, war ausgeschlossen. Ihn hätte das alte Vaterland weder
verstanden noch gebilligt, bevor der Nachweis von der Ungangbarkeit des
zweiten durchaus sicher beigebracht war, und zwar dies nicht mittelst
bloßer Überzeugung, sondern mittelst tatsächlicher Beweise. Und diese
Beweise hat uns erst das Jahr 1904 gebracht, wenn auch leider mit
recht blutigem Lehrgeld. Aber jetzt können wir dafür die aus einer
gewaltsamen Unterwerfung der Eingeborenen entspringenden schweren Opfer
mit gutem Gewissen in Kauf nehmen.[55]

[Illustration: Wohnung des Gouverneurs in Windhuk.]

So wurde denn unter Zustimmung so ziemlich des ganzen Vaterlandes der
zweite Weg betreten, der die einmal abgeschlossenen Schutzverträge
als zu Recht bestehend beließ. Bei Schonung der Eigentümlichkeiten
der Eingeborenen, wie dies durch die Verträge vorgesehen war, bei
gerechter und wohlwollender Behandlung, sowie endlich, gestützt auf
eine ausreichende Truppenmacht, der sich bei Aufständen immer der eine
oder der andere der treugebliebenen Eingeborenenstämme anzugliedern
hatte, war die Hoffnung gegeben, die Eingeborenen allmählich an den
bestehenden Zustand zu gewöhnen. Von der alten Selbständigkeit mußte
ihnen schließlich nichts mehr bleiben als die Erinnerung. Hand in Hand
mit einer solchen Friedenspolitik konnte in Fällen von Unbotmäßigkeit
eine allmähliche Entwaffnung der Eingeborenen, verbunden mit Auflösung
der Stammesverbände, gehen, wie das auch tatsächlich schon teilweise
geschehen war. Dieser Weg erforderte jedoch Geduld, nicht nur von
seiten der Regierung, sondern auch von seiten aller weißen Einwanderer,
und hieran hat es zum Teil gefehlt. Vielen Weißen war der Wechsel
auf lange Sicht unbequem, sie wollten raschere Erfolge sehen. So
wurde zuweilen dem Gouverneur seine den Machtverhältnissen wie den
bestehenden Verträgen angemessene Politik der Versöhnung zwischen den
Rassengegensätzen nicht nur durchkreuzt, sondern ihm geradezu zum
Vorwurf und schließlich unmöglich gemacht.[56] Mit der Weisheit, die
wir von der Rathaustreppe her kennen, auf der man beim Herabgehen
bekanntlich klüger ist als beim Heraufgehen, wissen wir daher jetzt,
daß eine nur auf Verträge mit Eingeborenen gegründete Kolonialpolitik
in einer Besiedlungskolonie auf die Dauer nicht durchführbar erscheint.
Entweder muß man beide Rassen gleichstellen (Kapkolonie), oder man muß
die eine mit Waffengewalt unterwerfen.

Eine dritte Möglichkeit gibt es noch, nämlich Trennung der beiden
Rassen mittels Eindämmung der einen in Reservate (Lokationen), deren
Betreten der andern verboten ist. Und diese wird vielleicht die Zukunft
für sich haben.


Rechtspflege.

Das Gebiet, auf dem Zusammenstöße zwischen der weißen und farbigen
Rasse am ehesten zu erwarten waren, war naturgemäß dasjenige der
Rechtspflege. Mit Recht waren die Schutzverträge darauf bedacht
gewesen, die weiße Rasse der Gerichtsbarkeit der Eingeborenen zu
entziehen. Indessen waren die bezüglichen Vertragsbestimmungen
weder klar noch einheitlich. Dies ergibt sich aus der nachstehenden
Zusammenstellung. Es sollten die Streitigkeiten zwischen Weißen und
Eingeborenen -- welcher Art, ob krimineller oder ziviler Natur, ist
nicht immer hinzugefügt -- wie folgt, entschieden werden:

[Illustration: Der Gouvernementsgarten in Windhuk.]

  1. Durch den von Seiner Majestät hierzu berufenen Vertreter im Verein
  mit einem Beisitzer des betreffenden Kapitäns:

  In den Verträgen mit den Bethanier-Hottentotten und den Hereros.

  2. Desgleichen, aber ohne eingeborene Beisitzer:

  In den Verträgen mit den Kapitänen von Warmbad, der Veldschoendrager
  und von Bersaba.

  3. Durch das Kaiserliche Gericht mit Beisitzern des Kapitäns:

  In dem Vertrage mit dem Kapitän Witbooi und den Bastards von Rehoboth.

  4. Desgleichen, aber ohne eingeborene Beisitzer:

  In dem Vertrage mit dem Kapitän von Gochas.

Endlich ist in dem Vertrage mit dem Kapitän von Hoachanas festgesetzt,
daß die Regelung der Sache »später« erfolgen solle.

Solange die deutsche Verwaltung nicht auch tatsächlich von dem
Schutzgebiet Besitz ergriffen hatte, waren diese Bestimmungen überhaupt
auf dem Papier verblieben. Die wenigen damals unter den Eingeborenen
lebenden Weißen mußten sich daher deren -- oft recht wunderlicher --
Rechtsprechung fügen.

Als ein Beispiel für die Rechtsprechung der Eingeborenen will ich einen
Fall anführen: 1890 oder 1891 hatte ein unter den Feldschuhträgern
wohnender Weißer aus Versehen einen Eingeborenen erschossen. Der
genannte Stamm hatte zwar schon den deutschen Schutz angenommen,
irgend eine deutsche Regierungsgewalt aber noch nicht bei sich
gesehen. Die »berufenen« Richter des Stammes, d. i. der Kapitän mit
seinem Rat, nahmen daher die Sühne des Falles selbst in die Hand.
Zunächst quartierten sie sich für einige Zeit bei dem Weißen ein,
selbstverständlich auf dessen Kosten. Dann verurteilten sie ihn
zu nicht weniger als 800 Hieben, allerdings nicht in der Absicht,
dieses Urteil zur Vollstreckung zu bringen, sondern lediglich, um an
seine Stelle eine Ablösung in Geld treten zu lassen, die so ziemlich
die ganze Habe des Weißen verschlang. Die Richter zogen mit ihrem
Raub vergnügt ab und der Weiße blieb mittellos zurück. Solange die
Schutzverträge den Eingeborenen einen derartigen Spielraum ließen,
waren sie mit ihnen naturgemäß recht einverstanden.

Dieses ursprüngliche Übergewicht der Eingeborenen auf dem Gebiete der
Rechtspflege wandelte sich mit der tatsächlichen Besitzergreifung des
Landes durch die deutsche Regierungsgewalt allmählich in das Gegenteil
um. Nunmehr wurden die Weißen die Überlegenen, nicht sowohl wegen ihres
größeren Verständnisses für die Rechtsverhältnisse, sondern auch, weil
sie sich nur dem Urteil von Stammesgenossen zu unterwerfen hatten.[57]
Da jedoch den Streitigkeiten zwischen den beiden Rassen meist ein
politischer Beigeschmack anhaftete, so mußte die Regierung ihnen ihre
besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Lag doch die Ausführung von Urteilen
mangels eigener Exekutivorgane der Gerichtsbehörden ausschließlich in
den Händen der Schutztruppe. Namentlich auf dem Gebiete des Zivilrechts
bestand daher stets die Gefahr, daß der Eingeborene ein behördliches
Eingreifen als »Krieg« ansah. Denn ein Gerichtsvollzieher, der ihm
sein Vieh nehmen will, ist für den Eingeborenen ein viehraubender
Feind. Das Interesse des allgemeinen Wohls gebot daher, Sorge zu
tragen, daß auf dem Gebiete der Rechtspflege das Übergewicht der
Weißen nicht den Charakter der Ungleichheit vor Gericht annahm.
Diese Bestrebung erhielt dann in den Jahren 1895/96 für das alte
Vaterland infolge der bekannten, in den anderen afrikanischen Kolonien
vorgekommenen Übergriffe weißer Beamter noch einen besonderen Anstoß.
Alles wetteiferte damals geradezu in Humanität gegen die Eingeborenen.
Mittels Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 22. April 1896
wurde die bisher ungeregelte Materie, zunächst auf dem Gebiete des
Strafverfahrens, in eine feste Norm gebracht. Als Strafrecht blieb
für die Eingeborenen vorläufig noch das deutsche Strafgesetzbuch
bestehen, jedoch mit einem gewissen Spielraum für den Richter
behufs Berücksichtigung der Sitten und Gebräuche der Eingeborenen.
Ein Versuch, ein eigenes Strafrecht für diese auszuarbeiten, ist
wegen der Schwierigkeit der Sache bis jetzt nicht über das Stadium
der Erwägungen hinausgekommen. In Anerkennung des oben erwähnten
politischen Beigeschmacks der Sache war durch die Verordnung des Herrn
Reichskanzlers das Strafverfahren gegen die Eingeborenen nicht in die
Hände der richterlichen Beamten, sondern in diejenigen der politischen
(Verwaltungs-) Beamten gelegt, mit der höchsten Macht in den Händen des
Gouverneurs. Letzterem stand die Bestätigung wie auch Milderung aller
Urteile von 6 Monat Freiheitsstrafe aufwärts zu. Die zu erkennenden
Strafen waren: Gefängnis mit Zwangsarbeit, Kettenhaft, Todesstrafe.
Außerdem selbständig oder mit Freiheitsstrafe verbunden: Prügelstrafe
und Geldstrafe.

Eine amtliche Übersicht ergibt, daß z. B. im Berichtsjahre 1902/03
gegen Eingeborene zusammen 799 Strafen verhängt worden sind, darunter
473 Prügelstrafen, der Rest Freiheitsstrafen.

Ohne Regelung blieb zunächst noch das Gebiet des Zivilrechts. Solange
das Schutzgebiet nur von einer geringen weißen Bevölkerung bewohnt war,
trat ein Bedürfnis hierzu auch nicht zutage. Die Parteien pflegten
sich, meist unter wohlwollender Vermittlung des nächsterreichbaren
Beamten oder Offiziers, direkt zu einigen. Mit zunehmender weißer
Bevölkerung, mit Ausdehnung von Handel und Wandel nahm die Sache
jedoch eine andere Gestalt an. Nachdem einige krasse Fälle vorgekommen
waren, und da die Einklagung alter Schulden Eingeborener -- zum
Teil aus Zeiten, in denen die deutsche Schutzherrschaft noch nicht
einmal nominell bestanden hatte -- nicht abreißen wollte, erwies sich
eine Regelung auch auf diesem Gebiete der Rechtspflege als dringend
erforderlich. Es wurde daher zum Erlaß einer


Kreditverordnung

geschritten. Der Kampf um diese Verordnung mit den Interessenten
dauerte von 1899 bis 1903, mithin volle fünf Jahre. Seine einzelnen
Phasen gehen aus den in Anlage 2 zusammengestellten Schriftstücken
hervor, an deren Schluß sich als Ergebnis die diese Sache regelnde
Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Juli 1903 befindet.

Wie aus dieser Anlage ersichtlich ist, wünschte ich den Handel
zwischen Weißen und Eingeborenen auf die Grundlage des Bargeschäftes
zurückzuführen, während die Verordnung des Reichskanzlers, wie aus § 1
hervorgeht, eine einjährige Verjährungsfrist festsetzt. Diese war das
Ergebnis eines Kompromisses zwischen meinen Anschauungen und denjenigen
der Interessenten, abgeschlossen im Schoße des Kolonialrates. In
letzterem, in dem sich als Interessenten die Vertreter der an den
Handelsverhältnissen des Schutzgebietes beteiligten Gesellschaften
befinden, hatte sich gegen meinen seitens der Kolonialverwaltung
vorgelegten Entwurf heftiger Widerspruch erhoben. Man befürchtete
einen Rückgang der Anziehungskraft des Schutzgebietes auf die weiße
Einwanderung, wenn die Möglichkeit einer Kreditgewährung an Eingeborene
unterbunden würde. Der vorgelegte Entwurf empfing Bezeichnungen wie
»monströs« und »ungeheuerlich«, und dessen Verfasser den Vorwurf des
»mangelnden Verständnisses für Rechtsverhältnisse«. Trotz lebhaften
Eintretens der Vertreter der Kolonialverwaltung für den Entwurf kam
es schließlich doch zu dem erwähnten Kompromiß einer einjährigen
Verjährungsfrist an Stelle der Barzahlung. Diese wohlgemeinte
Bestimmung hat dann in der Folge wider Erwarten zu dem Hereroaufstande
mit beigetragen. Denn nun verlegten sich die Händler, um der Verjährung
ihrer Forderungen vorzubeugen, mit aller Macht und mit allen Mitteln
auf die Schuldeneintreibung unter den Hereros. Da dies Vorgehen gerade
mit dem eben ausgebrochenen Bondelzwartsaufstande und der dadurch
herbeigeführten Entblößung des Hererolandes von Truppen zusammentraf,
so war es der Funken, der das schon reichlich angefüllte Pulverfaß mit
zur Explosion gebracht hat.

Fern sei es aber von mir, gegen diejenigen, die diese Verjährungsfrist
durchgesetzt haben, deswegen einen Vorwurf zu erheben. Denn eine
solche Entwicklung der Dinge hat niemand voraussehen können. Schon
über die Notwendigkeit einer Kreditverordnung überhaupt sind die
Ansichten von Hause aus auseinandergegangen. Indessen würde ich
ohne die dringendste Veranlassung nicht fünf Jahre lang für deren
Durchführung gekämpft haben. Die Akten des Gouvernements in Windhuk
sowie der Distriktskommandos in Okahandja und Grootfontein enthalten
hierfür Belege genug. Nicht aus Liebe zu den Eingeborenen hat sich die
Regierung bei diesem Vorgehen leiten lassen, wie dies namentlich mir
fortgesetzt vorgeworfen worden ist, sondern aus Sorge um Leben und
Eigentum der unter den Hereros ansässigen Weißen. Entweder mußte etwas
in der Sache geschehen, oder aber die Schutztruppe behufs stärkerer
Besetzung des Hererolandes vermehrt werden.

Das Hauptfeld des Handels war Waterberg und Umgebung. Dort wohnte der
schon mehrfach genannte viehreiche Häuptling Kambazembi. Zu allen
unglücklichen Zufällen kam in der entscheidenden Zeit noch hinzu, daß
dieser alte Häuptling, der stets für Aufrechterhaltung des Friedens
gesorgt hatte, starb und seine Erbschaft an seine andersdenkenden,
dabei auch stark verschuldeten Söhne überging.

Welche Sorge die Auswüchse dieser Sache dem Gouvernement stets bereitet
haben, dafür gebe ich als Beweis das nachstehende Schreiben wieder, das
ich unter dem 6. Juni 1903, mithin ein halbes Jahr vor Ausbruch des
Aufstandes, an das Bezirksgericht Windhuk gerichtet habe:

»Über das Treiben der unter den Hereros befindlichen kleinen Händler
sind bereits wiederholt Klagen an das Gouvernement herangetreten,
indessen noch nie in der jetzt vorliegenden präzisen Form. Umsomehr
ist es dem Gouvernement von wesentlichem politischen Interesse, daß,
falls die Aussagen der Ankläger als wahrheitsgetreu erwiesen werden,
eine scharfe Bestrafung der Schuldigen erfolgt. Wird diesem Treiben
der kleinen Händler nicht ein Ziel gesetzt, so könnte das Gouvernement
in die Lage kommen, nicht mehr für die Sicherheit der unter den
Eingeborenen lebenden Weißen einstehen zu können. Insbesondere muß
ferner hier hervorgehoben werden, daß der Hererokapitän Kajata[58]
unserer Sache politisch schon viel genützt und namentlich im Feldzuge
1896 auf unserer Seite tapfer gegen seine eigenen Verwandten und
Freunde mitgefochten hat. Derselbe ist hierfür dekoriert worden.
Das Gouvernement hat alles Interesse daran, daß eine derartige gute
politische Gesinnung nicht durch das lediglich auf Gewinnsucht
beruhende Auftreten unverständiger Weißer, die sich hierdurch in erster
Linie selbst in Gefahr setzen, gestört werde.«

Nicht versäumen will ich, diesen Abschnitt mit dem Hinweise zu
schließen, daß es falsch sein würde, aus den Verfehlungen kleiner
Händler im Hererolande Rückschlüsse auf den ganzen Handel im
Schutzgebiete zu ziehen. Die großen Handelshäuser sind auch den
Eingeborenen gegenüber stets in soliden Bahnen geblieben.[59] Sie
hatten daher nicht nötig, wie es zum Teil geschehen ist, sich mit den
Auswüchsen des Handels zu identifizieren. Ebenso wäre es falsch, wollte
man die Eingeborenen in dieser Sache von der Schuld freisprechen.
Sie waren bei ihrer Genußsucht und ihrem Leichtsinn, verbunden mit
Arbeitsunlust, zum Drängen auf Kredit geradezu angewiesen, während sie
zum Bezahlen sich schon weniger gedrängt haben. An der Spitze aller
Schuldenmacher stand der Oberhäuptling Samuel Maharero selbst. Umsomehr
würde die einfache Zurückführung des Handels mit Eingeborenen auf das
Bargeschäft für Käufer wie Verkäufer von Vorteil gewesen sein, an deren
Zustand sich beide Teile gewiß bald gewöhnt hätten.[60]


Waffen und Munition.

Neben gerechter und wohlwollender Behandlung der Eingeborenen war das
beste Mittel zur Aufrechterhaltung des Friedens, ihnen den Besitz
von Waffen und Munition zu erschweren. Vollständig ausgeschlossen
erschien dagegen ihre gewaltsame Entwaffnung, wie sie von vielen Seiten
fortgesetzt verlangt worden ist. Sie würde einfach damals schon den
jetzt noch nicht niedergeschlagenen Aufstand hervorgerufen haben. Die
Verantwortung für diesen hätte dann der betreffende Gouverneur auf sich
nehmen müssen. Es ist nicht denkbar, daß hierzu sich ein Gouverneur
bereit gefunden, noch weniger aber, daß er sich hiermit in der Heimat
Beifall erworben haben würde, ganz abgesehen davon, daß ein Krieg
gegen die Gesamtheit der Hereros ohne die Eisenbahn Swakopmund-Windhuk
überhaupt nicht durchführbar gewesen wäre.

Zum Verständnis für den Ursprung der, wie sich nach dem Aufstande
ergab, verhältnismäßig guten Bewaffnung der Eingeborenen bedarf es
eines historischen Rückblickes. Wir haben in bezug auf den Handel mit
Waffen und Munition drei Perioden zu unterscheiden.

1. Die Periode der unbeschränkten Handelsfreiheit, beginnend in nicht
mehr kontrollierbarer Zeit und bis zum 1. April 1890, mithin bis
in das Bestehen der deutschen Schutzherrschaft hineinreichend. Von
der Aufrichtung der letzteren, mithin vom Jahre 1884 ab, wurde die
Einfuhr von Waffen und Munition indessen wenigstens unter eine gewisse
behördliche Kontrolle genommen.

2. Die Periode der beschränkten Handelsfreiheit. In dieser war
der Handel mit Waffen und Munition der Genehmigung der Regierung
unterstellt worden. Sie dauerte von 1890 bis 1897. Aber erst von
Ausbruch des Witbooikrieges, d. i. 1893, ab wurden die Grenzen der
Genehmigung zur Einfuhr derart eng gezogen, daß sie einem Verbote
gleichzuachten waren.

3. Die Periode des Regierungsmonopols, begründet durch die Verordnung
vom 29. März 1897.[61]

Nach der amtlichen Zusammenstellung wurden in der Zeit von 1884 bis
1893 über die Häfen des Schutzgebietes 2586 Gewehre und 1128780
Patronen eingeführt. Davon allein über Walfischbai 2289 Gewehre und
690080 Patronen. Von letzterer Einfuhr darf als bestimmt angenommen
werden, daß sie lediglich in das Hereroland gegangen ist. Während
die Einfuhr in dem Jahre 1891 mit 807 Gewehren und 66830 Patronen
ihren Höhepunkt erreicht hatte, ging sie von da unter dem Zwang zur
Einholung einer Regierungsgenehmigung rasch abwärts. An dem Handel
selbst hatten sich Kaufleute aller Nationen einmütig beteiligt, wie
dies auch naturgemäß ist.[62] Denn selbst der geizige Herero zahlte für
Waffen und Munition jeden Preis. Der Besitz eines Hinterladers war das
Bestreben eines jeden einigermaßen vermögenden Hereros. Vorderlader
führten nur noch die in Dienerstellung befindlichen Leute.

Die genannten Zahlen können jedoch nicht als erschöpfend gelten.
Die Menge der tatsächlich in das Schutzgebiet eingeführten Waffen
und Munition muß vielmehr als weit bedeutender angenommen werden.
Denn auch unter der Herrschaft der amtlichen Kontrolle ist mangels
ausreichenden Aufsichtspersonals nicht jede Einführung von Waffen und
Munition zur amtlichen Kenntnis gekommen. Zur Zeit der unbeschränkten
Handelsfreiheit haben dagegen Händler und Konzessionsjäger ganze
Wagenladungen von Waffen und Munition eingeführt. Sogar die Regierung
überwies einmal infolge Unzulänglichkeit ihrer Machtmittel 200
Gewehre, Modell 71, nebst Munition an den Hottentottenstamm von
Hoachanas als Belohnung für seine Loyalität sowie, um sich gegen
den damals recht unloyalen Witbooistamm zu schützen. Wie harmlos in
jenen Zeiten überhaupt die Lieferung von Gewehren und Munition an
Eingeborene allgemein aufgefaßt wurde, beweist auch ein Blick in
unsere von der Regierung nachträglich bestätigten Konzessionsurkunden.
Als Beispiel will ich die ältesten, nämlich die von Lüderitz
abgeschlossenen Verträge herausgreifen, auf denen sich die heutige
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gründet. In ihr finden wir
unter anderem als Gegenleistung für erhaltene Landrechte die Lieferung
von 260 Gewehren an den Kapitän von Bethanien ausbedungen. Weiter
sind die Zahlungen an den Oberhäuptling der Hereros entweder in bar
oder in Gewehren und Munition usw. versprochen. Bei den übrigen
Konzessionen der Gesellschaft ist von Gewehren und Munition zwar
nicht ausdrücklich die Rede, sicher aber haben dieselben bei den
bezüglichen Unterhandlungen eine Rolle mitgespielt. Bekannt ist ferner,
daß das ehemalige Karraskoma-Syndikat den Stamm der Bondelzwarts zu
dessen Kriegszügen gegen die Feldschuhträger und die Keetmanshooper
Hottentotten neben Proviant auch mit Gewehren und Munition ausgerüstet
hat.

Von den Schriftstellern, die diese Sache behandelt haben, schätzt der
damalige Hauptmann v. François die Zahl der allein 1888 bis 1891 in das
Schutzgebiet eingeführten Gewehre auf 3000, v. Bülow nimmt dagegen in
seinem Buche »Drei Jahre im Lande Hendrik Witboois«[63] im allgemeinen
die Zahl von 20000 an, während Dr. Schinz in seinem bereits genannten
Werke[64] auf Seite 157 von »massenhaft« eingeführten Gewehren spricht.
Da sich die Zeit, die der letztgenannte Verfasser hierbei im Auge
hat, wohl auf dessen Reisejahre im Schutzgebiete von 1884 bis 1887
bezieht, so würde seine Angabe derjenigen des Hauptmanns v. François
hinzuzurechnen sein und sonach die v. Bülow angegebene Zahl ihre
Erklärung finden.

Die Tatsache, daß die Hereros keine Jäger sind und vom Jahre 1892
ab, mithin ungefähr gerade nach der Zeit der für den Waffen- und
Munitionshandel eingetretenen Beschränkungen Frieden gehabt haben, gibt
schließlich die Erklärung dafür, daß dies Volk seine Munitionsvorräte
bis zum jetzigen Aufstande konservieren konnte. Für den geringen Abgang
boten der nie ganz zu unterdrückende Munitionsschmuggel, vor allem aber
die Waffen der ermordeten Farmer und der gefallenen Angehörigen der
Schutztruppe ausreichenden Ersatz.

Mit der erwähnten Verordnung vom 29. Mai 1897 trat der Handel mit
Waffen und Munition im Schutzgebiet in ein ganz neues Stadium. Infolge
Einführung der Stempelungspflicht war die bisher lediglich an der
Grenze gehandhabte Kontrolle auch in das Innere des Schutzgebietes
verlegt worden. In Verbindung mit der Einrichtung amtlicher
Verkaufsstellen ermöglichte sie nunmehr eine bessere Übersicht über den
Waffenbesitz der Eingeborenen. Um diese auch in bezug auf Erwerb von
Munition von der Regierung abhängig zu machen, wurde ihnen der Umtausch
der in ihren Händen befindlichen englischen Gewehrsysteme in das
deutsche System Modell 71 unter günstigen Bedingungen gestattet. Mit
Verschwinden der englischen Gewehrsysteme mußte der Munitionsschmuggel
an der englisch-deutschen Grenze von selbst aufhören. Die nach
amtlicher Feststellung in den Jahren 1898 bis 1902 in das Hereroland
gegangenen 141 Gewehre, Modell 71, schließen daher nicht nur die
dort an die Weißen mitverkauften Gewehre in sich, sondern auch die
umgetauschten englischen Gewehre, die zumeist in Henry-Martini und
Snider bestanden hatten.

Während sonst auf dem Gebiete der Rechtspflege die Regierung eine
ungleichmäßige Behandlung von Weißen und Eingeborenen tunlichst
vermeiden mußte, war auf dem uns hier beschäftigenden Gebiete eine
solche im Gegenteil dringend geboten. Eine schwierige Frage war
nur, wie dies in unauffälliger Weise durchgeführt werden könnte.
Denn äußerlich mußten aus naheliegenden Gründen beide Rassen gleich
behandelt werden, wogegen der Wert der gesetzgeberischen Maßnahme auf
diesem Gebiet gerade in der allmählich herbeizuführenden Entwaffnung
der Eingeborenen gelegen hatte. Dieses Ziel wurde daher auf dem Wege
von Verwaltungsmaßnahmen zu erreichen versucht. Für die Eingeborenen
wurden die Preise für Gewehre und Munition auf das Doppelte der von
den Weißen zu entrichtenden Beträge festgesetzt, anderseits aber
auch den Verwaltungsbeamten eine besonders sorgfältige Prüfung der
Anträge von Eingeborenen auf Gewährung von Ankaufserlaubnisscheinen
zur Pflicht gemacht. Es ist nicht zu verkennen, daß dies für die
Verwaltungsbeamten eine recht schwierige Ausgabe gewesen ist. Sie
sollten mit den einflußreichsten Mitgliedern ihrer Eingeborenenstämme,
auf deren Unterstützung sie angewiesen waren, auf gutem Fuße,
anderseits aber deren Drängen auf Überlassen von Waffen und Munition
gegenüber möglichst taub bleiben.[65] Tatsächlich ist auch diese Sache
von den Verwaltungsbeamten ganz verschieden gehandhabt worden. Während
z. B. Omaruru innerhalb vier Jahren 69 Gewehre und rund 5000 Patronen
an Eingeborene abgegeben hat, weist die Liste für Okahandja für die
gleiche Zeit nur drei Gewehre und rund 350 Patronen auf.

Zur amtlichen Stempelung haben die Hereros in den Jahren 1898 bis 1902
1900 Gewehre gebracht. Diese Zahl kann jedoch nicht als erschöpfend
angesehen werden, da in dem weiten Lande mit seinen spärlichen
Polizeistationen eine Unterschlagung von Gewehren wohl möglich war.
Die zweite im Jahre 1903 fällige Stempelung konnte dagegen infolge des
Aufstandes nicht mehr zur Durchführung gebracht werden.

Es erübrigt noch, die Stellung der Weißen zur Gewehr- und
Munitionsfrage darzulegen. Sollten die gegen die Eingeborenen
gerichteten strengen Maßnahmen von Erfolg sein, so mußte naturgemäß
auch die weiße Bevölkerung unter eine gewisse Kontrolle genommen
werden. Denn die Verlockung, durch Abgabe von Schießbedarf an
Eingeborene auf billige Weise zu Vieh zu gelangen, war zu groß, als
daß ihr gegenüber _jedem_ Weißen die erforderliche Charakterfestigkeit
zugetraut werden konnte. Namentlich Buren, die ja auch zu den
Weißen zählen, haben es gern an solcher fehlen lassen, zumal sie im
Betretungsfalle das Schutzgebiet wieder leichten Herzens verlassen
konnten.[66]

Infolgedessen wurden die Verwaltungsbeamten angewiesen, auch die
Anträge Weißer auf Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Ankauf von
Waffen und Munition in bezug auf die Zuverlässigkeit der Antragsteller
einer Prüfung zu unterziehen und hiernach die Zahl der zu bewilligenden
Patronen zu bemessen. Die Anzahl dieser war auf 50 bis 100 monatlich
festgesetzt,[67] und zwar konnte der Weiße sie entweder bei den
amtlichen Verkaufsstellen entnehmen, oder aber selbst einführen. Da
sich jedoch die Einfuhr einer so kleinen Anzahl von Patronen nicht
lohnte, unterlag die Menge der einzuführenden Munition keinerlei
Beschränkung. Nur mußte das eingeführte Quantum auf der nächsten
Polizeistation abgegeben werden, von wo es dann der Besitzer in den
gesetzlich zulässigen Raten wieder zurückerhielt.

Da die amtlichen Verkaufsstellen außer mit reinen Jagdflinten nur mit
Modell 71 ausgestattet waren, so beschränkten sich die Weißen meist
gleichfalls auf den Besitz des letztgenannten Systems. Doch war ihnen
gestattet, auch jedes andere System, mit Ausnahme des Militärgewehres,
zu führen. Tatsächlich regelte sich die Sache daher so, daß den
Eingeborenen alle Systeme, mit Ausnahme des bei der amtlichen
Verkaufsstelle erhältlichen Gewehres Modell 71, verboten, den Weißen
dagegen alle Gewehrsysteme, mit Ausnahme des Militärgewehres, erlaubt
waren. Zur Bequemlichkeit der Weißen war ferner bereits begonnen
worden, den Verkaufsstellen auch moderne Repetiergewehre zuzuführen,
jedoch von anderem Kaliber, als das Militärgewehr aufweist. Der
Aufstand hat die weitere Ausgestaltung dieser Einrichtung unterbrochen.

Eine ganz besondere Vorliebe zeigten indes die einwandernden Ansiedler
gerade für den Besitz des Militärgewehres, sei es Modell 88, sei
es Modell 98, beide mit dem Kaliber 7,9 ~mm~. Um den fortgesetzten
Anträgen auf Gestattung der _ausnahmsweisen_ Einfuhr dieser Gewehre
ein Ende zu machen, wurde schließlich das Einfuhrverbot für sie
aufgehoben und an dessen Stelle ein Einfuhrzoll von 150 Mark pro Gewehr
und von 10 Mark pro Kilogramm Patronen gesetzt, ein Zoll, der einem
Einfuhrverbot gleichkommt.

Die Gründe zur Verhinderung der Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit
dem Militärgewehr liegen nahe. Kein seiner Verantwortung bewußter
Gouverneur hätte sie außer acht lassen können, am allerwenigsten,
solange er mit selbständigen Eingeborenenstämmen zu rechnen hatte.
Die Gefahr, daß dieses Gewehr, noch viel mehr aber die Munition
auf unrechtmäßige Weise auch in die Hände von Eingeborenen käme,
war zu groß und die Kontrolle über die zum Teil auf kleine
Stationen zersplitterte Schutztruppe zu schwierig. Eine allgemeine
Bewaffnung der Zivilbevölkerung mit dem Militärgewehr, wie sie bei
dessen Freigabe ohne Zweifel erfolgt sein würde, hätte daher die
Rechtschaffenheit unserer Ansiedler wie auch die Pflichttreue einzelner
Schutztruppenangehöriger auf eine harte Probe gestellt.[68] Wäre die
Gewißheit gegeben gewesen, daß etwa veruntreute Munition wenigstens
in den Händen Weißer geblieben wäre, so würde man sich eher mit der
Sache haben abfinden können. Diese Gewißheit lag aber nicht vor, und
man mußte daher auch für die Weißen eine Beschränkung eintreten lassen,
die jedoch von diesen übel empfunden worden ist, obschon die dadurch
erstrebte Sicherheit und Ruhe im Schutzgebiet mit in ihrem eigensten
Interesse lag.[69]


Der Alkohol.

Die Alkoholfrage hat insofern eine gewisse Ähnlichkeit mit der
Bewaffnungsfrage, als auch für Spirituosen der Eingeborene bereit ist,
sein letztes Hab und Gut zu opfern. Einen wesentlichen Unterschied
bietet sie indessen wieder insofern, als seine Freigabe die Macht der
Eingeborenen nicht erhöht, sondern gebrochen haben würde. Kennen wir
doch eine ähnliche Erfahrung aus Amerika, wo das »Feuerwasser des
weißen Mannes« wesentlich zum Untergange der Indianer beigetragen
hat. Solchen Weg einzuschlagen, haben uns Humanität und Christentum
verboten, daneben aber auch unser eigenes Interesse, da wir zur
wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes die Eingeborenen nicht
entbehren können.

Eine Ähnlichkeit mit der Waffenfrage tritt dagegen wieder insofern
zutage, als die Stellung der Verwaltungsbeamten beiden Fragen gegenüber
gleichmäßig schwierig gewesen ist. Solange den Weißen der unbeschränkte
Genuß von Spirituosen freigestellt blieb, konnte man den Eingeborenen
das so heiß erstrebte Genußmittel auch nicht gänzlich verschließen, vor
allem nicht den Häuptlingen und den einflußreicheren »Großleuten«. Denn
diese waren bis zur freiwilligen Annahme der deutschen Schutzherrschaft
im Spirituosenbezug keinerlei Beschränkung unterworfen gewesen. Im
Gegenteil, es pflegten Händler, Konzessionsjäger und sonstige Jäger,
die auf den Schutz und das Wohlwollen der Häuptlinge angewiesen waren,
die schwache Seite der letzteren mittels reichlicher Alkoholspenden
auszunutzen. Dazu kommt, daß in einer Besiedlungskolonie, in die jeder
Weiße einwandern kann, die soziale Stellung der weißen Rasse sich
anders zu gestalten pflegt als in einer Plantagenkolonie, die nur
eine beschränkte Einwanderung gestattet und die Übernahme schwerer
körperlicher Arbeit durch Weiße überhaupt nicht erlaubt. Leider konnte
daher in Südwestafrika z. B. nicht vermieden werden, daß sich Weiße den
Eingeborenen in betrunkenem Zustande zeigten. Die Frage: Warum wird
diesen erlaubt, was uns verboten ist, lag daher sehr nahe. Somit konnte
es sich in der Spirituosenfrage nur um eine Einschränkung des Alkohols
für Eingeborene handeln, und diese wurde gleichfalls in die Hände der
Verwaltungsbeamten gelegt. Auch der Häuptling mußte sich der gleichen
Beschränkung unterwerfen und seinen Erlaubnisschein vom Bezirksamtmann
oder Distriktschef beziehen. Gegenüber unverbesserlichen Alkoholikern
unter den Häuptlingen, wie es z. B. der Oberhäuptling der Hereros,
Samuel, war, hatte der Verwaltungsbeamte daher keinen leichten Stand.

Auch in der Zeit, in der eine deutsche Herrschaft lediglich in der
Person eines einzigen Regierungsvertreters vorhanden war, hatte man
schon Versuche zur Beschränkung des Handels mit geistigen Getränken
gemacht. Die erste Spirituosenverordnung datiert vom 1. August
1888. Durch sie wurde der Handel mit Spirituosen im allgemeinen
der Genehmigung des Reichskommissars unterstellt und einer Steuer
unterworfen. Eine besondere Beschränkung des Verkaufs an Eingeborene
trat dagegen erst durch Verordnung vom 1. August 1892 ein, wonach die
Abgabe von Spirituosen an Eingeborene nur nach Beibringung eines
behördlich ausgestellten Erlaubnisscheines gestattet war. Da es jedoch
eine Regierungsgewalt außerhalb Windhuks damals noch nicht gab, blieb
diese Verordnung mehr oder weniger auf dem Papier.

Vom Jahre 1894 ab erfolgte mit der allmählichen Ausdehnung der
Regierungsgewalt auf das übrige Schutzgebiet auch eine weitere
Ausdehnung der Spirituosengesetzgebung. Insbesondere wurde 1896 den
Eingeborenen durch Auferlegung einer Stempelabgabe für die erhaltenen
Erlaubnisscheine der Bezug von Alkohol noch weiter erschwert. Außerdem
hatte diese Abgabe den Vorteil, daß durch sie eine Kontrolle über
den an Eingeborene verabfolgten Alkohol möglich wurde. Ihre letzte
Ausgestaltung erhielt die Spirituosengesetzgebung durch die Verordnung
vom 18. Dezember 1900, die noch zu Recht besteht.

Auf Grund der eingegangenen Permitgelder ist berechnet worden, daß in
den drei letzten Jahren vor dem Aufstande folgende Mengen Alkohols in
die Hände von Eingeborenen gekommen sind:

        Einfuhr von Alkohol   Davon Abgabe an die
  Jahr      im ganzen            Eingeborenen
  1901      127824 ~l~            5971 ~l~
  1902      116212  "             2100  "
  1903       91892  "             4400  "

Unter der Annahme, daß das Herero- und das Namaland zusammen etwa
15000 erwachsene Männer gezählt haben -- auf das Ovamboland erstreckt
sich die Statistik nicht -- würde auf jeden erwachsenen Eingeborenen
jährlich etwa 1/6 bis 1/3 ~l~ Alkohol entfallen.

Im allgemeinen sind sonach die zur Einschränkung des Alkoholgenusses
durch Eingeborene getroffenen Anordnungen als sehr weitgehend zu
betrachten. Ihre Handhabung konnte jedoch aus den angegebenen Gründen
nicht überall dieselbe sein, da je nach Gestaltung der wirtschaftlichen
und politischen Lage der einzelnen Stämme die Zügel fester oder
lockerer anzuziehen waren. So hat es z. B. der Bezirksamtmann von
Keetmanshoop, ~Dr.~ Golinelli, während mehrerer Jahre verstanden,
die amtliche Erlaubnis zur Abgabe von Alkohol an Eingeborene ganz zu
unterbinden. Hierzu bot die fortschreitende Verarmung der Hottentotten
die erforderliche Handhabe. Im Bezirk Windhuk, in dem mit reichen
Eingeborenen, insbesondere mit einem alkoholfreudigen Oberhäuptling
zu rechnen war, würde dagegen eine solche Maßnahme schon schwieriger
durchzuführen gewesen sein.


Verliehene Land- und Minenrechte.

Unter allen schwierigen im Schutzgebiete zu lösenden Fragen war die
weitaus schwierigste die Landfrage. Einerseits hatten wir es mit
nomadisierenden Hirtenvölkern zu tun, die an sich schon mehr Land
bedürfen als seßhafte Ackerbauer, anderseits aber auch mit einer
weißen Einwanderung, für die Raum geschaffen werden mußte. Dazu kam
die Konzessionsjägerei, die schon vor Aufrichtung der deutschen
Schutzherrschaft begonnen und auch denjenigen Eingeborenen die Augen
über den Wert ihres Landes geöffnet hatte, die es andernfalls nicht so
genau genommen haben würden, und zu diesen gehörten die Hottentotten.
Obwohl auch sie in erster Linie nur von Viehzucht leben, bedürfen
sie bei ihren geringen Viehherden nicht so sehr des Weidelandes
wie die viehreichen Hereros. Es ist bezeichnend, daß von all den
_Land_konzessionen, die vor der Besitzergreifung des Landes durch
uns seitens eingeborener Häuptlinge vergeben worden sind, sich keine
einzige durch einen Hererohäuptling verliehene befindet. Auch der
Mächtigste unter diesen hatte es nicht wagen dürfen, seinem Volke eine
Landabtretung zu bieten. Nur Minenkonzessionen finden wir daher aus
jener Zeit im Hererolande.

Anders die Hottentotten. Sie gaben unbedenklich jedem Liebhaber an
Land ab, was dieser sich nur wünschte, auch solches, das sie nicht
besaßen. Als Gegenwert erhielten sie nominell Geld, das indessen meist
in Warenlieferungen, wie Munition und Alkohol, umgewandelt worden
sein wird. Die wichtigsten Verträge dieser Art sind diejenigen des
Kaufmanns Lüderitz, die dann in der Folge Veranlassung zur amtlichen
Besitzergreifung Südwestafrikas durch uns gegeben haben. Die Verträge
bestehen aus Land- und Minenverträgen:


~A.~ Landverträge.

  1. Am 1. Mai 1883 mit dem Kapitän von Bethanien.

  2. Am 19. August 1884 mit dem Kapitän der Topnaars.

  3. Am 16. Mai 1885 mit dem Kapitän der Afrikaner.

  4. Am 19. Juni 1885 mit dem Kapitän der Swartboois.

Diese vier Verträge sind durch Lüderitz abgeschlossen. Ihnen gesellten
sich hinzu:

  5. Am 8. April, 19. Mai und 25. Juli 1890 mit den Kapitänen der
  Bondelzwarts, der Swartmodder- und der Feldschuhträger-Hottentotten,
  betreffend Landrechte verschiedener Art und Größe innerhalb der
  betreffenden Stammesgebiete und abgeschlossen von einer englischen
  Gesellschaft, dem sogenannten Kharraskhoma-Syndikat.

Durch die Verträge zu 1. und 2. kam alles Land längs der Küste vom
Orange bis zum unteren Omarurufluß in die Hände von Lüderitz und dessen
Rechtsnachfolgern. Nach dem Innern des Landes betrug die Breite des
Küstenstrichs 20 Meilen; ob geographische oder englische, ist nicht
gesagt. Der Vertrag Nr. 3 umfaßte das Jan Jonkergebiet, d. h. alles
Land zwischen Swakop und Kuiseb bis an die Grenze von Windhuk, der
Vertrag Nr. 4 mit den Swartboois endlich das ganze Kaokofeld.


~B.~ Minenrechte.

  1. In den mit den Verträgen zu ~A.~ bezeichneten Gebieten, in denen
  sämtliche Minenrechte mit abgetreten worden waren.

  2. In dem Gebiete der Bastards von Rehoboth, abgeschlossen am 4. Juni
  1884.

  3. In dem Lande der Hereros, abgeschlossen am 11. Oktober 1884.

Als sofortigen Gegenwert für die Landabtretung erhielten die
vertragschließenden Eingeborenenstämme: Zu 1. Bethanien 600 Pfd. Sterl.
und 260 Gewehre, zu 2. die Topnaars 20 Pfd. Sterl., zu 3. die Afrikaner
100 Pfd. Sterl., zu 4. die Swartboois 150 Pfd. Sterl. (hiervon erhielt
50 Pfd. Sterl. der Kapitän der in Zesfontein wohnenden Abzweigung
der Topnaars, der den Mitbesitz des Kaokofeldes beanspruchte), zu
5. die drei Stämme insgesamt rund 2300 Pfd. Sterl. und eine Anzahl
Anteilscheine des Syndikats.

Für die abgegebenen Minenrechte erhielten die Eingeborenen nur Abgaben
in Aussicht gestellt, sobald der Betrieb begonnen haben würde. Wenn
sonach auch die Minenkonzessionen ihnen keinerlei greifbare Vorteile
einbrachten, konnten sie später doch ohne jede Schwierigkeit in
Kraft gesetzt werden, da die Eingeborenen für deren Wert keinerlei
Verständnis besaßen. Sogar die Hereros haben dem Beginn des Bergbaues
in den in ihrem Gebiete gelegenen Otjosongatibergen mit Gleichmut
zugesehen. Dagegen haben sie das dortige Land selbst -- noch etwa
sechs Monate vor dem Aufstande -- zur Verwertung an die Regierung
abgetreten, nachdem sie die Erfahrung gemacht hatten, daß sie sich
selbst angesichts der dort entdeckten Kupferfunde der eindringenden
Landspekulanten nur schwer würden erwehren können.

[Illustration: Totalansicht von Windhuk, Blick von Westen.]

Unendliche Schwierigkeiten hat dagegen dem Gouverneur die spätere
tatsächliche Durchführung der Landkonzessionen bereitet. Anscheinend
hatten die Eingeborenen unterschrieben, ohne sich der Tragweite
ihrer Unterschriften bewußt geworden zu sein. Da war zunächst
der unaufgeklärte Punkt, ob in bezug auf den 20 Meilen breiten
Küstenstreifen (~A.~ 1. und 2.) »geographische« oder »englische« Meilen
zu verstehen seien. Wenn der betreffende Landstrich nur 20 englische
Meilen breit war, reichte er nirgends über den Wüstensaum hinaus, war
somit so gut wie wertlos. Wurden jedoch die 20 Meilen als geographische
angesehen, so erstreckte sich der Gürtel auch auf Weideland, dessen
Wert für den Frachtverkehr von und nach der Küste in die Augen springt.
Eine besondere Bedeutung gewann diese Frage an den beiden Eingangshäfen
Swakopmund und Lüderitzbucht.

Der Zugang von Swakopmund in das Innere führt den stets Wasser
sowie auch etwas Weide aufweisenden Swakopfluß entlang. Auf
diesem Wege sind daher die Schrecknisse der Namibwüste wesentlich
abgeschwächt. Anders der Weg von Lüderitzbucht landeinwärts. Der
Nachteil des letztgenannten, sonst so vorzüglichen Hafens ist
gerade der schwierige Zugang über den Dünengürtel in das Innere.
Nicht weniger als ein fünftägiges Aushalten ohne Wasser und Weide
verlangt dort die zweimalige Durchquerung der Dünen von den -- mit
dem Fortschaffen von 4000 bis 5000 Pfund belasteten -- Ochsen. Es
läßt sich somit leicht ermessen, in welchem Zustande die Tiere auf
dem ersten Weide- und Wasserplatz landeinwärts anzukommen pflegen.
Und dieser Platz ist Kubub, der ganz naturgemäß zum Zankapfel
zwischen Gesellschaft und Eingeborenen werden mußte. Denn die Frage,
in wessen Eigentum dieser wichtige Platz fällt, hängt eben von der
Lösung der Meilenfrage ab. Deren Wichtigkeit sich bewußt, haben
seinerzeit bei der Vertragsschließung anscheinend beide Teile das
Eingehen auf sie vermieden, sie vielmehr stillschweigend jeder in
seinem Sinne beantwortet. Diese Vogelstraußpolitik rächte sich, als
nach der tatsächlichen Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft
im Namalande, d. i. 1895, die Rechtsnachfolgerin von Lüderitz, die
Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika, auf Grund der ihr
»vertragsmäßig zustehenden« 20 geographischen Meilen die Hand auf Kubub
legen wollte. Denn nunmehr erhoben die Eingeborenen entschiedenen
Einspruch. Beide Teile wandten sich an das Gouvernement und verlangten
kategorisch ihr »Recht«. Erst nach langem Streite sowie nach einigen
Zugeständnissen seitens der Gesellschaft gelang die Beilegung der
Streitfrage dahin, daß unter den Meilen geographische zu verstehen
seien und somit Kubub in das verkaufte Gebiet falle.

Noch schwieriger gestaltete sich die Lösung der Meilenfrage in dem
Gebiete nördlich des Swakops. Dort hatten die selbst noch nicht
allzulange Zeit am unteren Kuiseb wohnenden Topnaars unbedenklich das
ganze Gebiet längs der Küste vom 26. Breitengrad bis zum Unterlauf des
Omaruruflusses auf 20 Meilen landeinwärts an Lüderitz verkauft (Vertrag
~A.~ 2.). In diesem Falle erschien überhaupt das Eigentumsrecht
der verkaufenden Partei anfechtbar. Soweit das verkaufte Gebiet
aus Küstensand bestand, brauchte diese Tatsache Bedenken nicht zu
erregen. Denn auf wertloses Land pflegt niemand Anspruch zu erheben.
Anders aber lag die Sache da, wo die 20 geographischen Meilen --
auch hier wurden sie seitens des Käufers als solche aufgefaßt -- bis
in das Weideland hineinreichten. Auf diese erhob, ohne sich auf den
spitzfindigen Unterschied zwischen »geographisch« und »englisch«
überhaupt einzulassen, der Kapitän Manasse von Omaruru Anspruch.
Auch hier gelang erst nach schwierigen Verhandlungen, verbunden mit
Zugeständnissen seitens der Gesellschaft, die Durchsetzung der von der
letzteren gewünschten Grenze. Infolge dieser Vereinbarung erhielt die
Gesellschaft u. a. auch das Eigentumsrecht auf den wichtigen Platz
Spitzkoppjes, an dem sie dann ein Viehzuchtunternehmen größeren Stiles
eingerichtet hat.

Einige Reibung verursachte auch der Vertrag mit dem Kapitän Jan Jonker
(~A.~ 3.). Als dieser das ganze weite Gebiet zwischen Swakop und
Kuiseb um 100 Pfd. Sterl. veräußerte, befand er selbst sich -- sowohl
von den Witboois wie von den Bastards hart bedrängt -- nur in dem
tatsächlichen Besitze des Platzes Hudab am unteren Kuiseb. Bei der
Veräußerung angeblicher Besitzrechte kommt es eben den Eingeborenen
auf etwas Phantasie nicht an. Indessen schieden hier in der Folge
die Witboois nach niedergeschlagenem Aufstande mit ihren Ansprüchen
aus, während die Bastards zu loyal waren, um der Regierung dauernd
Schwierigkeiten zu bereiten. Mit ihnen kam bald eine gütliche Einigung
zustande und die Gesellschaft in den Besitz des gekauften Landes.
Ganz ohne Schwierigkeit vollzog sich dagegen der Übergang des seitens
der Swartboois und der Kaokofeld-Topnaars verkauften Kaokofeldes
an die Kolonial-Gesellschaft. Einerseits genügten die Reservate,
die die beiden Stämme sich vorbehalten hatten -- Franzfontein und
Zesfontein nebst Weideland --, deren Bedürfnissen vollauf, anderseits
vollzog sich der Übergang unmittelbar unter dem Eindruck des soeben
niedergeschlagenen Swartbooiaufstandes 1898. Nachdem in dessen Folge
von den Swartboois der größere Teil in die Kriegsgefangenschaft nach
Windhuk übergeführt war, hatten die Zurückgebliebenen mitsamt dem Stamm
der Topnaars alle Veranlassung, sich tunlichst bescheiden zu verhalten.

[Illustration: Pontoks von Eingeborenen.]

Einen besonders merkwürdigen Verlauf nahm dagegen die Entwicklung
der Vertragsabschlüsse des Kharraskhoma-Syndikats im Süden des
Schutzgebietes (~A.~ 5.). In den fraglichen Verträgen hatten die
Eingeborenen anscheinend noch mehr wie sonst unterschrieben, ohne
zu wissen, was sie taten. Denn sie lieferten dem Syndikate ihr
ganzes Land auf Gnade und Ungnade aus. Zum Glück für beide Teile
bestand indessen damals im Süden des Schutzgebietes noch keine
deutsche Schutzherrschaft. Die Verträge waren daher für den Geber
ungültig, für den Empfänger aber wertlos. Dessen sich wohl bewußt,
drängten die vertragschließenden Weißen auf Aufrichtung der deutschen
Schutzherrschaft in dem betreffenden, nach den internationalen
Abmachungen in unsere Interessensphäre fallenden Gebiete. Die drei
in Frage kommenden Stämme, nämlich die Bondelzwarts, Feldschuhträger
und Keetmanshooper Hottentotten, nahmen auch im Laufe des Jahres 1890
die deutsche Schutzherrschaft an. Nunmehr legte die Gesellschaft in
Berlin ihre Verträge zur Genehmigung vor, worauf diese einer weisen
Nachprüfung mit dem Ziele einer wesentlichen Einschränkung unterzogen
wurden. Die Eingeborenen blieben dagegen trotzdem in dem Besitz der
ausbedungenen Vorteile, ein ganz richtiger Standpunkt, denn die
seitens der Käufer erworbenen Rechte blieben immer noch umfangreich
genug, nämlich das Monopol auf sämtliche Bergwerksgerechtsame innerhalb
des betreffenden Gebietes sowie das Recht zur freien Auswahl von
insgesamt 512 Farmen. Dagegen wurden der Gesellschaft als weitere
Gegenleistungen neben den mit den Eingeborenen vereinbarten und
diesen belassenen Vergünstigungen auch noch Abgaben an die Regierung
sowie besondere Aufwendungen im Interesse des Landes, namentlich der
Bau einer Bahn von der Küste in das Innere, auferlegt. Bis wie weit
der Bahnbau gehen sollte, ist nicht gesagt. Doch wurde seitens der
Regierung ein solcher bis Aus, nordwestlich Kubub, als dem ersten
nach Überwindung des Wüstengürtels einigermaßen in Betracht kommenden
Wasserplatz, angestrebt. Indessen auch diese wesentlich reduzierte
Konzession war, soweit sie Landabtretungen betraf, ohne Anwendung von
Gewalt nicht durchführbar. Denn 512 Farmen hätten sich, auch wenn sie
vorhanden gewesen wären, die Eingeborenen nicht ohne weiteres abnehmen
lassen. Es war daher ein Glück, daß in der Folge die Gesellschaft
ihren Verpflichtungen in bezug auf den Eisenbahnbau nicht nachzukommen
vermochte und daher von ihrer Landkonzession zurücktreten mußte. Unter
Vermittlung des Gouvernements hat sie lediglich die ersten 128 Farmen
erhalten, und diese nur mit Mühe und Not, und nachdem die Gesellschaft
mit Ernst angehalten worden war, auch die an die Eingeborenen fälligen
Gegenleistungen nicht zu vergessen.

Auch innerpolitische Folgen für die Eingeborenen haben die
Kharraskhomaverträge nach sich gezogen. Bereits in Kapitel 1 ist
erwähnt, wie der Häuptling der Bondelzwarts sich Keetmanshoops, des
Hauptsitzes der Swartmodder-Hottentotten, bemächtigte und wie er
1892 anläßlich eines Vorgehens gegen die Feldschuhträger beinahe mit
Witbooi zusammengeraten wäre. An diesen beiden Unternehmungen scheint
das Kharraskhoma-Syndikat nicht ganz unbeteiligt gewesen zu sein. Ihm
war naturgemäß erwünscht, wenn sein ganzes Konzessionsgebiet in einer
Hand, und zwar in derjenigen des mächtigsten der drei Stämme, der
Bondelzwarts, vereinigt war. Der Kapitän des letztgenannten Stammes,
Wilhelm Christian, war infolge seiner Alkoholfreudigkeit ohnehin ein
Spielball in den Händen der in Warmbad wohnenden Syndikatsmitglieder.
Er soll für die beiden Kriegszüge seitens des Syndikats reichlich mit
Proviant und Munition ausgestattet worden sein. Doch gelang ihm nur die
Unterwerfung der Swartmodder-Hottentotten, während die Feldschuhträger
sich auch fernerhin als selbständiger Stamm zu behaupten vermochten.
Die Möglichkeit hierzu hatte der Stamm lediglich dem Glück zu
verdanken, als Zankapfel zwischen zwei Mächtigen, Witbooi und Wilhelm
Christian, von beiden begehrt und daher von keinem dem anderen gegönnt
zu sein.

Aus sämtlichen unter ~A.~ und ~B.~ genannten Land- und
Minenkonzessionen haben sich schließlich nach erfolgter Bestätigung
durch die deutsche Regierung folgende Gesellschaften entwickelt:

1. _Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika_, umfassend die
Konzessionen ~A.~ 1., 2. und 3., einschließlich der Minenrechte,
mithin den Zwanzigmeilenstreifen längs der Küste bis zur Mündung des
Omaruruflusses und das ehemalige Jan Jonker-Gebiet zwischen Kuiseb und
Swakop, ferner die nach ~B.~ 3. besonders verliehenen Minenrechte,
d. h. diejenigen im Hererolande.

2. _Die Kaoko-Land- und Minengesellschaft_, umfassend die Konzessionen
~A.~ 4., Minenrechte eingeschlossen, mithin das ganze sogenannte
Kaokofeld zwischen Omaruru- und Kunenefluß.

3. _Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft_, umfassend die
Konzessionen ~B.~ 2., d. h. die Minenrechte im Gebiete der Rehobother
Bastards, sowie der Khauas-Hottentotten. Außerdem erhielt die
Gesellschaft durch einen mit der Regierung abgeschlossenen besonderen
Vertrag vom 11. August 1893 im Gebiet der Khauas-Hottentotten die
Minengerechtsame sowie die Anwartschaft auf 10000 ~qkm~ Kronland,
sobald solches verfügbar sei.

4. _~Die South African Territories Ltd.~_, sich gründend auf die
Verträge zu ~A.~ 5., Land- und Minenrechte betreffend, soweit
solche durch die Regierung bestätigt worden waren, mithin Land-
und Minenrechte im Gebiete der Hottentotten von Keetmanshoop, der
Bondelzwarts und der Feldschuhträger.

Ferner konzessionierte die Regierung direkt noch folgende zwei
Gesellschaften:

5. _Die Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika_, gegründet
auf eine Landüberweisung von 20000 ~qkm~ in dem Gebiete der Hoachanas-
und der Khauas-Hottentotten.

6. _~Die South West Africa Company Ltd.~_, gegründet auf Minen- und
Länderüberweisung (10000 ~qkm~) in dem früher herrenlosen Gebiet
zwischen Herero- und Ovamboland.

Da die beiden letztgenannten Gesellschaften nicht auf vorher mit den
Eingeborenen abgeschlossenen Verträgen beruhen, sondern seitens der
Regierung konzessioniert waren, so erübrigt hier deren Besprechung, die
im nächsten Kapitel erfolgen wird.

Die Grenzen sämtlicher Land- und Minengesellschaften des Schutzgebietes
sowie des Kronlandes sind aus beiliegender Skizze ersichtlich.


Die Reservatsfrage.

Nachdem im Verfolg der Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft die
ferner ohne Genehmigung der Regierung seitens der Eingeborenen etwa
verliehenen Land- und Minenrechte für ungültig erklärt und so der
weiteren Verschleuderung solcher Rechte ein Riegel vorgeschoben worden
war, blieb noch übrig, der eindringenden Landspekulation einzelner
gleichfalls Halt zu gebieten. Die Verordnung vom 1. Oktober 1888 setzte
daher fest, daß auch die Verträge über den Verkauf einzelner Farmen
zwischen einzelnen Weißen und Eingeborenen der Regierungsgenehmigung
bedürften. Die Versagung der Genehmigung war in Aussicht gestellt,
falls eine Übervorteilung der Eingeborenen oder eine Bedrohung
allgemeiner öffentlicher Interessen zu befürchten wäre. Diese
Verordnung wurde im Jahre 1892 auch auf Pachtverträge ausgedehnt. In
eine festere Form wurde dann die ganze Materie durch die Allerhöchste
Verordnung vom 21. November 1902 gebracht, zu welcher der Gouverneur
am 22. Mai 1903 Ausführungsbestimmungen erließ, deren § 2, wie folgt,
lautet.

»Zur Besitzergreifung oder Erwerbung von Rechten an herrenlosem Lande
sowie zu Verträgen, die den Erwerb des Eigentums oder dinglicher
Rechte an Grundstücken Eingeborener oder die Benutzung solcher
Grundstücke durch Nichteingeborene betreffen, bedarf es innerhalb des
Schutzgebietes der Genehmigung des Gouverneurs. Die Genehmigung kann an
Bedingungen geknüpft werden.«

Indessen, alle Schutzmaßnahmen genügten nicht, einer weiteren
beängstigenden Verschleuderung von Land durch die Eingeborenen
Einhalt zu tun. Ungünstig wirkte hierbei der Umstand mit, daß nach
den Rechtsanschauungen der Eingeborenen das Land nicht Eigentum des
einzelnen, sondern des Stammes ist. Verkaufen kann es daher nur die
Stammesregierung, d. i. der Kapitän und seine sogenannten Großleute. Je
nachdem diese ihre Pflichten auffaßten, waren sie auf die Erhaltung des
Stammesvermögens bedacht, oder auf dessen Verwertung zur Befriedigung
ihrer Genußsucht. Wo letzteres der Fall, war es geradezu eine Ausnahme
geworden, wenn ein Einwanderer von Eingeborenen Land gegen Barzahlung
erwarb. Meist hatte der Kapitän mit seinem Rat den Preis in Gestalt
von Waren jeder Art bereits vorweg erhalten. Der Käufer dagegen hatte
sich entweder nur vorübergehend mit dem Umsatz von Waren befaßt, um
auf diese Weise billig zu Vieh und zu Land zu kommen, oder aber die
ständigen Kaufgeschäfte gaben so lange auf Kredit, bis der Wert einer
Farm erreicht war, und legten dann der Regierung einen Kaufvertrag zur
Genehmigung vor. Diese letztere Seite der Landfrage fällt unter das
Kapitel der bereits behandelten Kreditverordnung.

[Illustration: Landbesitz und Minengerechtsame.

Erklärungen:

  $Regierungsland$, in dem die Bergrechte der Regierung zustehen.

  $Regierungsland$, in dem die Bergrechte Anderen zustehen.

  $Landbesitz der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika$
  (Lüderitz'sche Erwerbung, von den Eingeborenen-Kapitänen durch
  Verträge erworben).

  $Landbesitz der Kaoko-Land- u. Minen-Ges.$ (von der Deutschen
  Colonial-Ges. für Südwest-Afrika an die Kaoko-Land- u. Minen-Ges.
  abgetreten).

  $Landbesitz der Siedelungsgesellschaft$ (Konzession der Regierung).

  $Landbesitz der South West Africa Co.$ (Konzession der Regierung).

  $Landbesitz der Otavi-Minen- u. Eisenbahnges.$ (von der South West
  Africa Co. erworben).

  $Farmen der South African Territories Ltd.$ (Konzession der Regierung
  auf Grund von Verhandlungen mit Eingeborenen-Kapitänen).

  $Minengerechtsame der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika.$

  $Minengerechtsame der Kaoko-Land- und Minen-Ges.$

  $Minengerechtsame der South West Africa Co.$

  $Minengerechtsame der Otavi-Minen- u. Eisenbahnges.$

  $Minengerechtsame der South African Territories Ltd.$

  $Minengerechtsame der Hanseat. Land- u. Minen-Ges.$ #/ ]

Solange sich jedoch der Übergang des Landes aus den Händen der
Eingeborenen in diejenigen der Weißen in mäßigen Grenzen hielt,
handelte es sich nur um einen naturgemäßen und mit Freuden zu
begrüßenden Prozeß. Dies änderte sich jedoch mit zunehmender
Einwanderung. Denn jeder kaufte natürlich sein Land da, wo er es
am billigsten erhalten konnte. Die höchsten Landpreise hatten die
landbesitzenden Gesellschaften, weit geringere dagegen die Regierung,
mit denen diejenigen der Eingeborenen sich annähernd die Wage hielten.
Die Gepflogenheit, bei den letzteren an Stelle der Barzahlung
diejenige mit teuer berechneten Waren treten zu lassen, ließ jedoch
bei diesen das Land am billigsten erscheinen, auch wenn die Regierung
Zahlungsbedingungen auf längere Sicht gewährte. Infolgedessen drängten
die Käufer nach den Stammesgebieten, vor allem nach denjenigen der
Hereros. Hier lockten nicht nur die allgemeinen besseren Wasser- und
Weideverhältnisse, sondern auch die Nähe der Bahn, sowie ein über
die Maßen genußsüchtiger und verschwenderischer Oberhäuptling, der
für seine Rechte als Herr der Hereros sehr viel Verständnis besaß,
für seine Pflichten aber umsoweniger. Oberhäuptling Samuel war die
fortgesetzte Sorge aller seiner Distriktschefs, die ihn zuweilen
geradezu unter Kuratel stellen mußten. Und doch kam er auch beim
Verkauf einer Farm nach der anderen aus seinen Schulden niemals
heraus. Er zehrte daher an dem Kapital seines Volkes und huldigte
offensichtlich dem bekannten Grundsatz »~après nous le déluge~«. Auch
Ermahnungen und Warnungen, die ich persönlich an ihn verschwendete,
nützten nichts. Er pflegte schuldbewußt das Haupt zu senken, sein
und seiner Leute Leichtsinn einzugestehen und -- weiter Farmen
zu verkaufen. Trat dann ein Weißer mit den von Samuel und seinen
Großleuten unterschriebenen Kaufverträgen mit der Bitte um Bestätigung
an das Gouvernement heran, so wollte eine etwaige abschlägige Antwort
wohl überlegt sein. Und doch erfolgte eine solche mit Rücksicht auf die
gefährdeten Interessen der verkaufenden Eingeborenen nicht selten. Aber
stets riskierte die Regierung hierwegen den Vorwurf, die Besiedlung
des Landes aufzuhalten, häufig auch unter der Drohung: »Ich werde mich
an den Reichstag wenden.«

Aber auch die Untertanen des Oberhäuptlings sahen nicht immer
stumpfsinnig dessen Landverschleuderung zu. So erhielt ich im Jahre
1901 folgenden charakteristischen Brief:

                                       Otjihaenena, den 19. August 1901.

  Sehr geehrter Herr Gouverneur!

  Soeben kommen die unterzeichneten Herero-Großleute zu mir und bitten
  mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes mitzuteilen: Kajata von Okatumba
  erzählt, daß um Ostern 1900 ein Ansiedler, Herr Westphal, nach
  Okatumba gekommen sei und habe sich dort ein kleines Pfahlhaus gebaut
  und darin einen kleinen Store eröffnet. Jetzt habe er vor etwa fünf
  Wochen angefangen, ein Haus aus Lehmsteinen zu bauen. Er wie auch
  Muambo hätten ihm dieses verboten, weil er kein Eigentum habe; aber
  Herr Westphal habe sich gar nicht daran gekehrt. Sie könnten Herrn
  Westphal in Okatumba keine Heimstätte geben, da der Platz ihnen und
  ihren Kindern bleiben solle, da sie denselben seit 1893 bewohnten,
  auch seien sie in dieser Zeit nicht nach anderen Plätzen gezogen.
  Die Handlungsweise hätte ihn mit veranlaßt, die anderen Großleute zu
  einer Beratung zusammenzurufen. Da sie nun niemand hätten, welcher
  die deutsche Sprache gut verstände und schreiben könnte, so seien
  sie zu ihrem Missionar gekommen, damit derselbe Euer Hochwohlgeboren
  obiges und noch folgendes schreibe.

  Vorige Woche ist ein Herr Stöpke hier angekommen und dieser hat uns
  gesagt, er habe den Platz zwischen der Farm des Herrn Conrad in
  Orumbo und der Farm des Herrn Schmerenbeck in Ommadjereke von der
  Bezirkshauptmannschaft in Windhuk gekauft und verlange daher, daß
  Mbaratjo mit seinen Leuten, welche auf demselben wohnen, von dort
  wegziehen sollen. In Otjivero wohnt Herr Heldt, welcher nun schon
  drei Jahre dort wohnt und sucht den Platz auf allerlei Art und Weise
  zu kaufen. In Okamaraere gegenüber von Orumbo wohnt Herr Wosidlo, in
  Omitava wohnt Herr Eilers und in Okahua hat sich in diesen Tagen Herr
  v. Falkenhausen niedergelassen. Orumbo ist dahin, Ommadjereke und
  Ogipave ist an Herrn Schmerenbeck übergegangen und Otjituepa an die
  Herren Voigts. Dieses ist aber nicht von uns geschehen, sondern von
  Samuel Maharero.

  Aber nun geehrter Herr Gouverneur, wo sollen wir bleiben, wenn unser
  ganzer Fluß und alles Land uns abgenommen wird? Anbei legen wir
  ein Verzeichnis aller Werften, welche im Gebiete von Otjituepa bis
  Omitava liegen. Diese alle tränken ihr Vieh im Weißen Nosob. Und so
  fragen wir nochmals, wo sollen alle diese Leute hin?

  Wir sehen mit Entsetzen, wie ein Platz nach dem anderen in die Hände
  der Weißen übergeht, und bitten wir daher unseren geehrten Herrn
  Gouverneur untertänigst, doch keinen weiteren Verkauf hier im Gebiete
  des Weißen Nosob zu genehmigen und alles Land, welches noch nicht
  verkauft ist, zu einem großen Hereroreservat zu machen; denn dann
  sind wir und unsere Kinder geborgen, d. h. wir haben einen Platz,
  wo wir wohnen können und Gärten machen. Alle auf dem Verzeichnis
  verzeichneten Werften haben sich an dem Aufstande in Gobabis nicht
  beteiligt, ja viele von uns haben sogar gegen unsere Landsleute
  Kahimema und Nikodemus mitgefochten. So haben wir auch treu bis
  heute auf seiten der Regierung gestanden und werden auch noch ferner
  dasselbe tun. So dürfen wir auch hoffen, daß Sie, geehrter Herr,
  unsere Bitte erfüllen werden.

  Wir Endesunterzeichneten bemerken noch zum Schluß, daß Herr Missionar
  Lang in dieser Sache nichts zu tun hat. Wir haben unter Darlegung,
  wie alles gekommen ist, versucht, unser Herz vor Ihnen auszuschütten,
  und das konnte hier nur Herr Missionar in Worten wiedergeben.

  Alle Unterzeichneten senden darum ihrem geehrten Gouverneur
                                                    viele Grüße.

Dieser Brief stammt von den in der Nähe der Missionsstation Otjihaenena
wohnenden Herero-Großen, an der Spitze der schon mehrfach genannte
Kajata, und hat viel dazu beigetragen, daß man der Frage der Schaffung
unveräußerlicher Reservate für die Eingeborenen auch im Hererolande
näher trat.

Denn mit noch mehr Sorge als die Regierung hatte die Rheinische
Mission dem Schwinden des Stammesvermögens der Eingeborenen zugesehen.
Sie war es daher, die in zahlreichen Eingaben immer wieder auf die
Notwendigkeit der Schaffung von unverkäuflichen Reservaten für die
Eingeborenen zurückkam. In einem Schreiben vom 21. April 1902 führte
deren Vertretung z. B. folgendes aus:

»Und nun erlauben Sie uns, daß wir etwas näher auf die ganze Art und
Weise eingehen, wie die Europäer mehr und mehr in den Besitz des Landes
kommen. Es ist ja durchaus anzuerkennen, daß die Regierung jeden
einzelnen Landverkauf erst genehmigen muß. Wie schon oben angedeutet,
vollziehen sich aber fast alle Landverkäufe in der Art, daß die
Hereros bei den Händlern, die gar nicht selten gegen den Willen der
Hereros sich unter ihnen niederlassen, auf Borg, oder wie man dort zu
Lande sehr bezeichnend sagt, »auf Bankerott« alle möglichen Waren,
und zwar keineswegs nur gute und nützliche Dinge, sondern vielfach
ganz unnötigen Putz und dgl. kaufen, wozu sie von den betreffenden
Händlern auf alle Weise ermuntert werden, solange sie noch irgend
etwas, sei es Vieh oder Land, besitzen. Gegen dieses sehr zweifelhafte
Verfahren hatte der Herr Gouverneur unter dem 1. Januar 1899 eine
sehr heilsame Verordnung erlassen. Aber leider wurde dieselbe schon
am 23. Februar desselben Jahres wieder suspendiert. Man kann sich des
Eindruckes kaum erwehren, daß solches dadurch zu erklären ist, daß
der Herr Gouverneur dem Drängen der weißen Ansiedler, oder besser
gesagt, Kaufleute nachgegeben hat. Denn tatsächlich gibt es nur sehr
wenige der sogenannten »Ansiedler«, die nicht gleichzeitig oder sogar
ausschließlich Händler wären, und manche von ihnen haben so viele
Farmen erworben, daß sie offenbar Landspekulation im Sinne haben.

»Daß diese Ansiedler es offen aussprechen, wie es in der
»Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung« vom 22. Januar dieses Jahres
zu lesen steht: »Daß das Land aber überhaupt aus den Händen der
Eingeborenen in die der Weißen übergeht, entspricht nur dem Zwecke der
Kolonisation in diesem Gebiete. Das Land soll durch Weiße besiedelt
werden. Dann müssen die Eingeborenen aber weichen und sich entweder
in den Dienst der Weißen begeben oder sich in die ihnen bestimmten
Reservate zurückziehen.« Anderwärts wird noch hinzugefügt, daß die
weißen Farmer nicht so billig Viehzucht treiben könnten wie die
Hereros. Darum müsse diese Konkurrenz dadurch abgetan werden, daß
man letzteren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit nimmt. Wir sagen,
daß dies die Meinung und das Ziel der weißen Ansiedler sei, das ist
nicht zu verwundern, sondern ganz natürlich. Aber wogegen wir auf das
entschiedenste protestieren müssen, ist dies, daß sich die Regierung
diesen Standpunkt aneignet und danach verfährt. Solcher unser Protest
stützt sich auf drei gute Gründe, nämlich auf das feierliche Wort
unseres Kaisers, auf die Kaiserliche Verordnung, betreffend Schaffung
von Eingeborenen-Reservaten, und endlich auf das, was unsere Mission
in diesem Gebiete in fast 60jähriger mühsamer Arbeit zustande gebracht
hat.«

Diese Ausführungen enthalten vieles Wahre. Immerhin erscheint aber
der Standpunkt der Mission ebensosehr als zu weitgehend wie derjenige
mancher Weißen. Denn daß die Eingeborenen möglichst besitzlos gemacht
werden sollten, erscheint ebenso unberechtigt wie daß sie möglichst in
ihrem Besitz erhalten werden sollten. Auf alle Fälle aber verlangten
unser Vertragsverhältnis zu den Eingeborenen sowohl wie auch die
bestehenden Machtverhältnisse ein schonendes Vorgehen in dieser
schwierigen Sache. Wenn demgegenüber der Verfasser des in dem Schreiben
der Mission erwähnten Artikels der »Südwestafrikanischen Zeitung«
kurzer Hand eine Entrechtung der Eingeborenen verlangt, so hat er
anscheinend beides übersehen.

In diesem Zwiespalt der Meinungen mußte daher der Standpunkt des
Gouverneurs ein vermittelnder sein. Das Ziel unserer Kolonisation war
zweifellos die Schaffung einer von Weißen bevölkerten Kolonie, aber
die Erreichung dieses Zieles war ohne Härte und ohne Gewaltmaßregeln
anzustreben. Auch erschien es so sehr wohl erreichbar. Denn die
Tatsache, daß die Eingeborenen nun einmal arbeitsscheu und genußsüchtig
sind, daß sie von der Hand in den Mund leben und somit in dem
wirtschaftlichen Wettkampf mit den betriebsameren Weißen schließlich
der Sieg diesen zufallen mußte, kann auch der wohlwollendste Berater
der Eingeborenen nicht aus der Welt schaffen.

Um indessen bei diesem Wettkampfe die größten Härten von vornherein
auszuschließen, war es ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke,
beide Rassen mittels Eindämmung der einen von ihnen in bestimmte
Gebiete einerseits zu trennen, anderseits die Eingeborenen, als die
wirtschaftlich Schwächeren, lebensfähig zu erhalten. Daher stand die
Kolonialverwaltung den Anträgen der Mission auf Reservatsbildung,
soweit sie dies mit ihren Pflichten gegenüber einer Besiedlungskolonie
vereinbaren konnte, auf das wohlwollendste gegenüber. Geringere
Schwierigkeiten als im Hererolande mußte im übrigen die Reservatbildung
im Namalande bieten. Dort wohnte ein viehbesitzendes, hier dagegen ein
vieharmes Volk. Im Namalande kam denn auch diese Frage zuerst in Fluß,
dort wurde sie seitens der Mission bereits 1895 in Anregung gebracht,
worauf nach mehrjährigen Verhandlungen die diese Sache regelnde
Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898 erlassen worden ist.

In der Fassung dieser Verordnung blieb das Reservat unbeschränktes
Eigentum der Eingeborenenstämme, wogegen es der Mission unbenommen
war, ihre Ziele durch Abschluß besonderer Verträge mit den ersteren
zu erreichen. Erstmals zur Anwendung kam die Verordnung im Gebiete
Witboois. Dieser kluge und einsichtige Kapitän hatte den Vorteil, den
eine Reservatbildung für die Zukunft seines Stammes bieten mußte, wohl
erkannt. Denn, so klug er auch war, den raschen Übergang seines Landes
in die Hände der Weißen vermochte auch er nicht zu hindern. Der Zudrang
weißer Einwanderer in sein Gebiet war vielmehr bei der in diesem
herrschenden Sicherheit sowie bei der anerkannten Tüchtigkeit des
dortigen Bezirksamtmanns v. Burgsdorff gerade am lebhaftesten. Schulden
hatte dagegen stets sogar auch Kapitän Witbooi. Denn seine Leute
waren so wenig wie die übrigen Hottentotten produzierende Elemente.
Höchstens waren sie zeitweise an öffentlichen Arbeiten beschäftigt.
Da nun nach der Stammessitte der Eingeborenen der Kapitän für seine
hungernden Untertanen zu sorgen hat, so konnte auch dem Kapitän Witbooi
das Schuldenmachen nicht erspart bleiben, obwohl er -- im Gegensatz zu
Oberhäuptling Samuel -- für seine Person durchaus mäßig lebte.

Der Kapitän, der gewiß zuweilen gleichfalls mit Sorge in die
Zukunft seines Volkes gesehen hat, gab daher gern seine Zustimmung
zur Schaffung eines Reservates für sein Gebiet. Auf Grund der
erwähnten Allerhöchsten Verordnung wurde im Juli 1898 mittels
Gouvernementsverfügung das Gebiet von Rietmond und Kalkfontein in einer
ungefähren Ausdehnung von insgesamt 120000 ~ha~ zum unveräußerlichen
Reservat des Witbooistammes erklärt. Die Mission sicherte sich dann
ihren Wirkungskreis in diesem durch besonderen Vertrag mit dem
Kapitän, in dem ihr für die Dauer von 70 Jahren das Recht eingeräumt
war, sich mit ihren Angehörigen im Reservat beliebig niederzulassen
und alle Einrichtungen zu treffen, die das Wohl der Eingeborenen in
seelsorglicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet
seien. Die zu erzielenden Einnahmen verpflichtete sich die Mission nur
zur Bestreitung von Ausgaben im Interesse des südwestafrikanischen
Schutzgebietes zu verwenden. Dieses Reservat wurde auch sofort
eingerichtet, und Witbooi wohnte von da ab meist in ihm und nicht mehr
in seiner alten Residenz Gibeon.

Das nächste Reservat ward in Hoachanas, dem Hauptorte der roten Nation,
gebildet. Dort wurde 1902 der Platz selbst mit einem Flächeninhalt
von 50000 ha für unveräußerliches Eigentum des Stammes erklärt.
Amtlich festgelegt konnten indessen seine Grenzen bis zum Ausbruch
des Aufstandes noch nicht werden. Weitere Reservate wurden im
Namalande vorläufig nicht gebildet, da bei der geringen Seelenzahl
der Hottentotten im Verhältnis zu dem weiten Lande ein Bedürfnis
hierzu noch nicht vorlag. Während sich so im Namalande die Frage der
Reservatbildung mithin in der glattesten Weise abgewickelt hatte, nahm
sie im Hererogebiet einen ganz anderen Verlauf.

Die Mission, der im Hererolande in dieser Sache zu erwartenden
Schwierigkeiten sich wohl bewußt, regte die Frage überhaupt für dort
erst im Jahre 1901 an. Nach längeren Verhandlungen erging auf Grund
einer Weisung von Berlin unter dem 31. Januar 1902 an die Bezirks- und
Distriktsämter im Hererolande nachstehende Weisung des Gouverneurs:

».... Die pp. ersuche ich ergebenst, hiernach festzustellen, welche
Reservate für die einzelnen Hererostämme gewünscht werden. Das
Bezirksamt Windhuk wird voraussichtlich deren mehrere in Vorschlag
bringen müssen. Für die übrigen Verwaltungsbehörden dürfte je eins
genügen, da auch nur je ein geschlossener Hererostamm in deren Bezirk
wohnhaft ist.

»Um übertriebenen Forderungen, die namentlich seitens der Mission
zu erwarten sind, zu begegnen, bitte ich, bei den bezüglichen
Besprechungen mit Missionaren und Häuptlingen stets den Begriff
»Reservat« klar festzuhalten. Dieser Begriff geht dahin, daß das zum
Reservat erklärte Land seitens der Eingeborenen nie verkauft werden
darf, daß aber alles übrige Land nach wie vor in deren Eigentum
verbleibt und dieselben niemand zu dessen Verkauf zwingen kann. Die
Mission hat zunächst mit den Reservaten an sich nichts zu tun, doch
ist es naturgemäß, wenn die letzteren sich um die Missionsstationen
herum gruppieren und wenn dann die Missionare versuchen werden,
mittels besonderer Abmachungen mit den Eingeborenen sich innerhalb
der Reservate unter Ausschluß aller übrigen Weißen gewisse Rechte zu
sichern. Unter diesem Gesichtspunkte der drohenden Monopolisierung
einerseits, anderseits aber auch der Sicherung der Zukunft der
Eingeborenen sind daher die Lage und der Umfang der Reservate
festzusetzen. Auch ersuche ich, bei den Verhandlungen zu betonen, daß
die Schaffung der Reservate selbst vorläufig noch nicht in allzu naher
Zeit in Aussicht zu nehmen sei.

»Im übrigen verweise ich auf die Allerhöchste Verordnung vom 10. April
1898.«

Die hieraus eingegangenen Vorschläge wurden einstweilen zurückgelegt,
bis ich Gelegenheit hatte, während eines Heimaturlaubes im Jahre 1902
in der Sache persönlich im Kolonialamt Vortrag zu halten. In einer
Konferenz zu Berlin, November 1902, bei der auch der Missionsinspektor
Dr. Schreiber zugegen war, wurde beschlossen: 1. Im Gebiet von
Otjimbingwe jetzt schon ein förmliches Reservat zu bilden. 2. In den
übrigen Gebieten des Hererolandes lediglich sogenannte »papierne«
Reservate festzulegen, d. h., es sollten durch eine Kommission
einstweilen diejenigen Gebiete bezeichnet werden, die in Zukunft für
den Fall der Einrichtung fester Reservate in Betracht kämen. In diesen
Gebieten sollten dann Landveräußerungen schon jetzt nur in dringenden
Ausnahmefällen zugelassen werden.

Nachdem ich in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, erging demnächst
unter dem 21. Mai 1903 an die Verwaltungsbehörden im Hererolande
folgendes Rundschreiben:

»Die pp. ersuche ich um Vorschläge über die in Aussicht genommenen
Reservatbildungen, wobei ich jedoch dringend festzuhalten bitte, daß
nur annehmbare Vorschläge eingereicht werden, und verweise in dieser
Beziehung auf die Verfügung vom 31. Januar 1902. Die auf letztere
eingegangenen Vorschläge entsprechen nicht immer dieser Anforderung.
Ein Stamm wie derjenige des Häuptlings Tjetjo mit vielleicht 2000
Seelen bedarf nur ein bis zwei guter Wasserstellen nebst dem dazu
gehörigen Weideland. Zu weitgehend sind auch die Vorschläge, die
seinerzeit für die Stämme von Omaruru und Okahandja-Waterberg
eingereicht worden sind. Als annehmbar können -- um dies zu wiederholen
-- nur Vorschläge bezeichnet werden, die 1. nicht allzu ausgedehnte
Gebiete beanspruchen, 2. nicht verkehrsreiche Plätze in Aussicht
nehmen, deren Besiedlung durch Weiße bereits in Angriff genommen oder
zu erhoffen ist.

»Den gelegentlich der Missionskonferenz in Windhuk zusammengetretenen
Herero-Missionaren habe ich die vorstehenden Gesichtspunkte
auseinandergesetzt und im großen und ganzen Verständnis gefunden.
Indessen sind doch von dieser Seite Versuche zu weitergehenden
Anforderungen zu erwarten, als die Regierung sie zu bewilligen vermag.

»Wie aus den Beschlüssen der Kommission hervorgeht, ist bis jetzt
einzig und allein das Reservat von Otjimbingwe bewilligt. In diesem
Stammesgebiete war solches möglich, da die Eisenbahn dessen Entwicklung
bereits festgelegt hat. Ich ersuche den Distriktschef von Karibib,
in Gemeinschaft mit dem Missionar von Otjimbingwe die Grenzen des
künftigen Reservats nunmehr im Gelände festzulegen und das Ergebnis
zur Genehmigung hierher einzureichen. Sämtliche bereits von Weißen
gekauften Farmen müssen selbstredend außerhalb des Reservats bleiben,
daran anschließend auch diejenigen Farmen, die voraussichtlich noch
ein Kaufobjekt für Ansiedler bilden könnten. Auch ist die Mission
zu verpflichten, einem etwaigen späteren Bergwerksbetrieb innerhalb
des Reservats keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Daß dies
die Eingeborenen nicht tun werden, darf wohl als selbstverständlich
angenommen werden.

»Zu der Kommission, welche die Grenzen des Reservats festlegt, sind
auch zwei Ansiedler hinzuzuziehen. Den einen wählt der Distriktschef,
den zweiten der Missionar. Ob auch zur Festlegung der vorzubereitenden
Reservate bereits Kommissionen gebildet werden sollen, stelle ich
anheim. Diese Reservate können bei eintretendem Bedürfnis jederzeit
wieder geändert werden.«

Nachdem die Vorschläge eingegangen waren, wurde unter dem 8. Dezember
1903 ein Teil des Gebietes von Otjimbingwe zum unveräußerlichen
Reservat des dortigen Stammes erklärt, in den Distrikten Okahandja
und Gobabis dagegen sogenannte papierne Reservate festgelegt. Die
Bestimmung der Grenzen für ein solches im Bezirk Omaruru wurde dagegen
vorläufig ausgesetzt, da mittlerweile die Otavi-Gesellschaft gegründet
worden war und sonach ein Eisenbahnbau durch das dortige Gebiet in
Aussicht stand, den abzuwarten rätlicher erschien, da in seinem Gefolge
sich im Bezirk die Besitzverhältnisse verschieben mußten.

Bei Festsetzung dieser Reservate im Hererolande, auf welche die
Mission schon so lange gedrungen hatte, mußte angenommen werden, daß
es den Hereromissionaren bei ihrer Beherrschung der Landessprache
gelungen wäre, den Eingeborenen die Bedeutung wie auch den Nutzen
unveräußerlicher Reservate klarzumachen. Außerdem kamen noch drei
Monate vor dem Aufstande die Großleute der Hereros unter Führung des
Distriktschefs von Okahandja zur Besprechung zu mir nach Windhuk.
Hierbei habe auch ich ihnen persönlich die Bedeutung der Reservate für
ihre Zukunft klarzulegen versucht. Ich habe sie auf ihre leichtsinnige
Schuldenwirtschaft hingewiesen und hinzugefügt, daß diese den Anlaß zur
Aufrollung dieser Frage gegeben habe. Besonders aber habe ich betont,
daß auch das nicht zum Reservat erklärte Hereroland ihr, der Hereros
Eigentum bliebe, das sie nach Belieben verkaufen oder auch behalten
könnten. Als Zeichen, daß mich wenigstens die Großleute verstanden
hatten, glaubte ich den Zwiespalt auffassen zu dürfen, der nunmehr
zwischen der Partei des Oberhäuptlings Samuel und derjenigen des mehr
zur Wirtschaftlichkeit neigenden Unterhäuptlings Assa Riarua zutage
trat. Die erstere wollte die Reservate möglichst klein, die letztere
möglichst groß bemessen haben, die eine, um auch ferner viel Land
verkaufen zu können, die andere, um für alle Zeiten viel Weideland zu
behalten. Ich selbst habe mich entschieden auf die Seite der letzteren
gestellt.

Erst nach Ausbruch des Aufstandes tauchten Gerüchte auf, die
Reservatsfrage sei mit ein Anlaß zu ihm gewesen. Aus dieser Tatsache
würde man zwei Schlüsse ziehen können. Entweder, daß die Mission an
diese Frage ohne Fühlung mit der Masse des Hererovolkes herangetreten
sei, oder daß dessen Großleute die Bedeutung der Sache doch nicht
verstanden, vielleicht aber auch nachträglich absichtlich so getan
hätten. Die Regierung ihrerseits würde keinerlei Interesse gehabt
haben, die Frage jetzt schon aufzurollen. Wäre nur die geringste
Unzuträglichkeit zu erwarten gewesen, so hätte sie anstandslos bis in
spätere Zeiten vertagt werden können.

»Kein Weißer kann je ein Kafferngehirn verstehen«, sagt mit Recht ein
altes afrikanisches Sprüchwort. Jedenfalls haben wir in der Landfrage
die Hereros nicht verstanden, und sie uns auch nicht. Außerdem müssen
die Hererogroßleute ein falsches Spiel gespielt haben. Kein Mensch
hat diese je zu einem Landverkauf gezwungen. Im Gegenteil, sie wurden
nicht nur durch die Verwaltungsbeamten, sondern auch durch die
Missionare, außerdem aber auch der Oberhäuptling selbst durch mich
persönlich oft genug belehrt und ermahnt, sie sollten endlich ihrem
wilden Schuldenmachen und der damit verbundenen Landverschleuderung ein
Ende setzen. Alles vergeblich! An ihrer unüberwindlichen Genußsucht,
verbunden mit Arbeitsscheu, prallten alle Ermahnungen ab. Hierüber ist
zweifellos die Masse des Hererovolkes nie aufgeklärt worden, vielmehr
haben der Oberhäuptling und die Großleute ihre Landverschleuderungen
anscheinend mit einem »Drucke« seitens der deutschen Regierung
entschuldigt.

Nicht anders hat es sich wohl bei der Reservatsfrage verhalten. Die
Großleute waren hinreichend aufgeklärt worden, um auch der Masse
des Volkes sagen zu können, daß niemand zur Einpferchung in die
vorgesehenen Reservate gezwungen werden solle, daß vielmehr das
bisherige Weideland auch ferner unumschränktes Eigentum der Hereros
bleibe. Aber diese Aufklärung ist anscheinend nicht weitergegeben
worden. Vielmehr tauchten unmittelbar nach Rückkehr der Großleute von
der oben geschilderten Konferenz in Windhuk die Mißverständnisse in
Masse wieder auf. Die vorgesehenen Reservate wären zu klein, so wurde
behauptet, ferner zu abgelegen und die Weide zu schlecht. Es sollen
dann noch erneute Verhandlungen in Okahandja stattgefunden haben, die
ich nicht mehr verfolgen konnte, da mich bald darauf der Aufstand der
Bondelzwarts nach dem Süden des Schutzgebietes rief. Der Präses der
Hereromission, an den ich mich nach Ausbruch des Hereroaufstandes mit
der Bitte um Aufklärung gewendet habe, antwortete mir folgendes:

»Die nachdem erschienene Gouvernementsverordnung vom 15. Oktober 1903
über die vorläufige Festlegung des im Distrikt Okahandja zu schaffenden
Eingeborenenreservats ist zu wenig unter dem Volke bekannt oder mit
Vorurteil angehört worden. In derselben war ja darauf hingewiesen, daß
die Reservate weder eine Einpferchung der Eingeborenen in dieselben,
noch eine Änderung des jetzigen Besitzstandes bedeuteten, und daß die
Schaffung von genügendem Weideland im Umkreis der Gemeinden ebenfalls
baldigst angestrebt werden solle. Auf dies Schreiben hin haben wir es
nicht unterlassen, schriftlich wie mündlich die Leute über die bei
ihnen aufgetauchten schlimmen Befürchtungen, als wolle man sie durch
die Anlegung von Reservaten aus ihrem gegenwärtigen Besitz verdrängen,
eines Besseren zu belehren. Auch Herr Oberleutnant Zürn[70] hat sich in
dieser Beziehung rechte Mühe gegeben. Aber viel scheint es doch nicht
genutzt zu haben. Solcher Verdacht läßt sich schwer aus dem Herzen
verbannen, wenn man geneigt ist, immer das Schlimmste vorauszusetzen.
Es ist dem gerade nicht in öffentlicher Weise widersprochen worden,
so daß man annehmen durfte, die Gemüter hätten sich etwas beruhigt.
Darin haben wir uns jedoch getäuscht, wie über so manches, was der
Aufstand zutage gefördert hat. Einige Tage nach der Katastrophe von
Waterberg warf ein angesehener Herero von dort Missionar Eich vor,
die Deutschen hätten sie bis an den Omuramba verdrängen und jenseits
mit einem kleinen Stück Land abspeisen wollen. Das Feld, das sie bis
dahin innegehabt, wäre ihnen damit verloren gegangen. Vielleicht, daß
in dieser Leute Herzen auch noch ein gewisser Groll steckte, weil
sie überhaupt bei der Reservatsfrage nicht zu Worte gekommen waren.
Bekanntlich waren die Kambazembischen Großleute zu dem Zweck unterwegs
nach Okahandja, als ihnen am Omuramba der Bescheid zuging, sie möchten
wieder umkehren, die Sache sei erledigt.«

Das vorstehende Schreiben trifft den Kernpunkt der Sache. Das stets
rege Mißtrauen der Eingeborenen gegen den weißen Eindringling war nun
einmal wieder erweckt, und einer ganz besonders geschickten Hand hätte
es bedurft, es wieder einzuschläfern. Diese Hand scheint vorliegend
am Hauptplatze der Hereros gefehlt zu haben. So wurde die nur von
dem größten Wohlwollen gegen die Eingeborenen getragene Regelung der
Landfrage ganz unerwarteterweise ebenfalls zu einem Funken, der das
Pulverfaß mit zum Auffliegen bringen half. Den Ausschlag gab indessen,
daß gerade in diesem ungünstigen Augenblick der Bondelzwartsaufstand
ausgebrochen war. Ohne ihn würde die Reservatsfrage eine solche
Tragweite niemals gewonnen haben.


Die Mission.

So ziemlich die ältesten deutschen »Eindringlinge« im
südwestafrikanischen Schutzgebiete waren die Missionare. Wurde doch
schon 1849 die erste Missionsstation in Otjimbingwe gegründet. Etwa
gleichzeitig mit den Missionaren kamen aber auch andere weiße Elemente,
wie Händler und Jäger. Manche von diesen brachten den Eingeborenen
gleichfalls »Errungenschaften der Zivilisation«, aber ganz anderer Art,
nämlich Branntwein, Hinterlader und Krankheiten geheimer Art. Um so
härter wurde der Kampf, den die Mission durchzufechten hatte. Den durch
den Waffen- und Munitionshandel beförderten Kriegen der Eingeborenen
unter sich fielen nur zu häufig auch blühende Missionsstationen zum
Opfer. Mancher Missionar erlag den Entbehrungen und Leiden einer
eiligen Flucht. Aber immer wieder kehrten die Überlebenden oder die
Nachfolger der Verstorbenen an die Stätte des früheren Wirkens zurück
und begannen ungebeugten Mutes ihre Arbeit von neuem. Und warum? wozu?
Lediglich zu dem idealen Zweck der Verbreitung des Christentums.

[Illustration: Keetmanshoop.

Neue, im Mai 1895 vollendete Missionskirche.]

Eine menschliche Einrichtung, die in bezug auf ihre Tätigkeit mit
Menschen rechnen muß, bleibt die Mission indessen gewiß gleichfalls.
Wie jeder menschlichen Einrichtung haften daher auch ihr Fehler
und Schwächen an. Aber diejenigen, die deswegen abfällig über sie
urteilen, bieten nach meiner Erfahrung dem alten Vaterlande weniger
günstige Kolonisationselemente als die, welche das Gute der Mission
herauszufinden und anzuerkennen wissen. Ein Hauptvorwurf gegen die
letztere ist das Betreiben eigenen Handels mit den Eingeborenen
gewesen. Gewiß war der Missionshandel seit dem Bestehen weltlicher
Handelsfirmen im Schutzgebiete nicht mehr zeitgemäß. In diesem Sinne
habe ich auch seinerzeit mit dem verstorbenen Missionsinspektor ~Dr.~
Schreiber die Sache besprochen und volles Verständnis gefunden. Von
da ab ist in neu besetzten wie auch neu gegründeten Missionsstationen
in der Tat auch kein Missionshandel mehr betrieben worden; in
den alten Missionsstationen ist er dagegen allmählich immer mehr
zusammengeschrumpft.

In jenen Zeiten dagegen, in denen im Schutzgebiet überhaupt noch
keinerlei Handelstätigkeit bestand, war die Mission zu einer solchen
geradezu gezwungen. Wollte sie den Eingeborenen neben dem Christentum
auch Kultur beibringen, so mußte sie dieselben mit Kleidern versehen,
wie ihnen auch sonst die Möglichkeit einer kultivierten Lebensweise
schaffen. In dieser Tatsache ist der Grund dafür zu finden, daß die
Mission sich überhaupt je mit Handelsgeschäften befaßt hat. Daß sie bei
ihren knappen Mitteln die aus den letzteren entspringenden Zuschüsse
auch wohl hat brauchen können, liegt auf der Hand. Das Einstellen
ihrer Tätigkeit auf diesem Gebiete hat ihr daher Opfer auferlegt. Die
Konkurrenz von weltlicher Seite hätte sie an sich nicht zu scheuen
brauchen, denn sie übervorteilte die Eingeborenen nie, und hat neben
den solideren, weltlichen Geschäften den Beweis geliefert, daß der
Handel mit den Eingeborenen auch bei nur legitimem Gewinn zu bestehen
vermag.

[Illustration: Missionskirche in Windhuk.

1902/03 erbaut.]

Ein entschiedenes Verdienst hat sich dagegen die Mission in
Südwestafrika um die Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft
erworben. War es doch überhaupt schon ein günstiger Umstand, daß wir
im Lande gerade eine deutsche Mission vorgefunden haben. Als die
Frage, ob englische oder deutsche Schutzherrschaft an die Eingeborenen
herantrat, waren es im wesentlichen die Missionare, die durch ihr
Eingreifen die Entscheidung für Deutschland herbeigeführt haben.
Auch später, als es galt, mit den zur Verfügung stehenden geringen
Mitteln unsere nominelle Schutzherrschaft in eine tatsächliche
umzuwandeln, waren es wieder die Missionare, die als Dolmetscher und
Vermittler diese Frage in friedlichem Sinne lösen halfen. Ohne deren
vermittelnde Aufklärung würde es vielleicht während des Zuges des
Majors v. François und von mir im Jahre 1894 durch das Namaland an
manchem Platze lediglich aus Mißtrauen und Mißverständnis auf seiten
der Eingeborenen zum Schießen gekommen sein. Eine nichtdeutsche
Mission würde diese überaus wertvolle politische Mitarbeit nicht haben
leisten können. Als Gegenwert hat die Mission in dem bisher durch
Kriege zerrütteten Lande Ruhe und Frieden eingetauscht, aber auch
das Zuströmen zweifelhafter weißer Elemente, die durch ihr bloßes
Vorhandensein ihre Arbeit unter den Eingeborenen zu erschweren geeignet
waren. Überhaupt ist eine starke weiße Einwanderung angesichts der
ohnehin auf lockeren Füßen stehenden Moralbegriffe der Eingeborenen
der Missionsarbeit nicht förderlich. Da aber die Regierung für
die weiße Rasse gleichfalls »Ellbogenfreiheit« zu schaffen hatte,
kam es dem oft allzu starken Eintreten der Missionare für ihre
Pflegebefohlenen gegenüber in der Folge auch zwischen diesen und der
Verwaltung zu mancher Meinungsverschiedenheit, so in der Reservats-
wie in der Landverkaufsfrage. Meist aber wurden bei der auf beiden
Seiten vorhandenen Neigung zum Entgegenkommen solche leicht wieder
ausgeglichen.

Die erste in das Land gekommene Mission war die evangelische von der
Rheinischen Missionsgesellschaft. Bezeichnenderweise hat in der Folge
das Christentum bei den Hottentotten mehr Anklang gefunden als bei
den Hereros. Bei letzteren konnte man die Christen leichter zählen,
bei ersteren die heidnisch Gebliebenen. Die von Weißen abstammenden
Bastards sind dagegen durchweg Christen. Das »mein Reich ist nicht von
dieser Welt« hatte bei den Hottentotten mehr Verständnis gefunden als
bei den Vieh und Frauen besitzenden Hereros. Zudem huldigen letztere
dem Ahnenkultus, d. h. für sie ist der Geist des verstorbenen Vaters
der Gott. War der Vater als Heide gestorben, konnte er im Jenseits
dem Sohne das Abweichen von der väterlichen Religion übelnehmen und
ahnden. Hierin mag der Grund liegen, daß wir häufig sämtliche Söhne
angesehener, aber noch lebender Hereros als Christen finden, während
die Väter selbst bis zum Tode Heiden bleiben. Denn nur sie haben
den Geist des verstorbenen Vaters zu fürchten, während die eigenen
Söhne durch die von dem noch lebenden Vater erhaltene Erlaubnis zum
Übertritt gedeckt sind. In diese Kategorie zählen z. B. Kambazembi,
Riarua und Tjetjo, sämtlich Heiden, aber mit christlichen Söhnen.
Zweifelsohne spielt aber auch die Frauenfrage hierbei ihre Rolle. Das
Christentum verlangt kurz und bündig _eine_ Frau, mithin Trennung von
dem bisherigen Harem, und dies leuchtet den Großleuten nicht ein.
Dagegen ist dies bei den Hottentotten, deren Besitzlosigkeit ihnen
das Halten mehrerer Frauen ohnehin nicht gestattet, weit weniger von
Bedeutung. Durch ihr Drängen auf Einehe ist aber die Mission ebensogut
zu einem Eingangstor für die europäische Kultur geworden, wie durch die
Gewöhnung der Eingeborenen an europäische Lebensweise.

[Illustration:

          ⋁
  Missionar Wandres

Eingeborenen-Schule in Windhuk.]

Als Kirchensprache hatte die Mission ursprünglich das durch die Buren
in ganz Südafrika verbreitete Holländisch angenommen, diese Sprache
aber nach Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft allmählich durch
die deutsche ersetzt. Auch in dieser Beziehung kam es daher vorteilhaft
zur Geltung, daß wir in Südwestafrika mit einer deutschen Mission
hatten rechnen können. Im ganzen war nach Ansicht der Mehrzahl der
Missionare die Schule der erfreulichere Teil der missionarischen
Arbeit, aber auch sie litt sehr unter der nomadisierenden Lebensweise
der Eingeborenen.

Nach einer von der Mission aufgestellten Statistik ergab die
_Herero_mission für 1903, also vor dem Aufstande, folgendes Bild:[71]
15 Hauptstationen, 32 Filialen, 48 Schulen, 1985 Schüler, 7508
Gemeindemitglieder. Da sich die Zahl der Hereros insgesamt auf etwa
60000 bis 70000 veranschlagen läßt, hatte mithin etwa der zwölfte
Teil des ganzen Volkes das Christentum angenommen. Dabei ist indessen
zu beachten, daß auch die Bastards in Rehoboth sowie die zur Station
Windhuk zählenden Hottentotten, endlich auch die im Kaokofeld wohnenden
Hottentottenstämme der Swartboois und der Topnaars auf Grund ihrer
geographischen Lage statistisch zur Hereromission gerechnet werden.

Bezüglich der _Nama_mission ergibt die Statistik für dieselbe Zeit
folgendes Bild: 8 Hauptstationen, 1 Filiale, 5 Schulen, 472 Schüler,
5111 Gemeindemitglieder. Obwohl die Gesamtzahl der hier in Betracht
kommenden Hottentotten höchstens 10000 bis 12000 erreicht, ist so mit
die Zahl der von diesen getauften doch nicht weit von derjenigen des
soviel stärkeren Hererovolkes entfernt. Im übrigen aber erscheinen
äußerlich die Hottentotten sämtlich als Christen, da bei diesen auch
die Heiden in europäischer Kleidung gehen, während bei den Hereros
die Heiden -- zum Teil auch die reichsten -- durchweg bei der alten
Hererotracht verblieben sind. Als ich z. B. 1895 meinen ersten Besuch
bei dem Unterhäuptling Kambazembi in Waterberg machte, erhielt
ich von diesem auf die Frage, warum er bei seinem Reichtum nicht
europäische Tracht trage, die Antwort: »Ich habe dies einmal versucht,
aber da haben mich meine Ochsen nicht mehr erkannt und sind vor mir
weggelaufen, als ich sie zählen wollte. Seitdem tue ich es nicht
wieder«. Tatsächlich starb Kambazembi 1903 noch als Heide, während
seine Söhne und Nachfolger David und Salatiel Christen sind.

[Illustration: Missionskarte.

Hauptstationen der:

  Rheinischen (evangelischen) Mission.

  Finnischen (evangelischen) Mission.

  Katholischen Mission der Oblaten der unbefleckten Jungfrau Maria.

  Katholischen Mission der Oblaten des heiligen Franz von Sales. #/ ]

Zu der evangelischen Mission kam 1896 auch die katholische, und zwar
für den Norden des Schutzgebietes die Oblaten von der unbefleckten
Jungfrau Maria, für den Süden die Oblaten vom Heiligen Franz von
Sales. Die erstere bildet für Südwestafrika in ihrem Seminar Hünfeld
nur deutsche Missionare aus, der letzteren, einer ursprünglich rein
französischen Gesellschaft, ist für Gestattung ihrer Wirksamkeit im
Schutzgebiete die Bedingung der Sendung nur deutscher oder wenigstens
deutsch sprechender Brüder und Schwestern auferlegt worden. Da
bei dem Erscheinen der katholischen Mission bereits fast das ganze
Schutzgebiet in den Händen der evangelischen Mission war, so schien
die Gefahr nicht ausgeschlossen, daß bei dem Nebeneinanderwirken
der beiden Missionen unter den Eingeborenen die unter diesen schon
zahlreich genug vorhandenen Keime der Zwietracht noch um einen weiteren
vermehrt würden. Ferner konnten auch beide Missionen in den Augen der
Eingeborenen durch die Wiedergabe verschiedener Lehren nicht gewinnen,
in so friedfertiger und auf gegenseitiger Achtung gegründeter Weise
dies auch geschehen mochte. Die unwissenden Eingeborenen mußten auf
alle Fälle stutzig werden, wenn ihnen Sendboten desselben europäischen
Volkes verschiedene Lehren brachten. Es wurde daher beiden Missionen
zur Pflicht gemacht, sich jede von dem bereits gewonnenen Wirkungsfeld
der anderen fernzuhalten, was sie verständigerweise auch taten. Den
schwereren Stand hatte hierbei naturgemäß die katholische Mission,
als die später gekommene. Indessen verstand sie diese Schwierigkeit
mit Klugheit zu überwinden und so ohne Störung des friedlichen
Nebeneinanderwirkens zu einem weiteren, dem Gouvernement sehr
willkommenen Kulturfaktor zu werden. Sie erreichte dies, indem sie
nicht die Eingeborenen aufsuchte, sondern sich von diesen aufsuchen
ließ, d. h., sie erwarb Farmen und missionierte hier diejenigen
Eingeborenen, die sich behufs bleibender Niederlassung freiwillig
bei ihr eingefunden hatten. Auf diese Weise sind im Norden des
Schutzgebietes die Missionsstationen Epukiro und Kaukurus entstanden,
im Süden die Station Heirachabis. An den behufs seelsorgerischer
Tätigkeit unter den Weißen eingerichteten Stationen Windhuk und
Swakopmund sind dagegen für die sich freiwillig meldenden eingeborenen
Kinder Pensionate eingerichtet.

[Illustration: Christliche Herero-Schule.]

Später ging die Station Kaukurus wieder ein, da dieser Platz zu dem
Gebiet der Siedlungsgesellschaft gehört und die Mission den von
der letzteren geforderten Landverkaufspreis nicht zu bewilligen in
der Lage war. An deren Stelle trat die etwas südlicher gelegene
Station Aminuis. Diese bildet insofern von der übrigen Art der
katholischen Missionsarbeit eine Ausnahme, als es sich dort um deren
Angliederung an einen bereits vorhandenen Eingeborenenstamm handelt,
und zwar an einen aus dem englischen Südafrika eingewanderten
Betschuanenstamm, den wir bereits im Kapitel ~II~ gelegentlich des dort
geschilderten Zusammenstoßes der deutschen Regierungsgewalt mit den
Khauas-Hottentotten begegnet sind. Seine Stärke betrug etwa 400 bis 500
Seelen.

[Illustration: Heidnisches Eingeborenen-Begräbnis (durch Gefangene).]

Dieser Betschuanenstamm steht mit den übrigen Eingeborenen des
Schutzgebietes in keinerlei Zusammenhang. Die Betschuanen sind weder
Bantus noch Hottentotten, nähern sich aber dem ausgesprochenen
Negertypus und ähneln daher äußerlich den Hereros. Sie unterscheiden
sich indessen durch ihre Charakteranlagen sehr von diesen. Sie sind
harmlos und weniger kriegerisch, überragen sie aber an Fleiß und
infolgedessen auch an höherer Kultur. Bei großer Geschicklichkeit
in Handarbeiten sind sie fleißige Gartenbauer und wohnen nicht in
den bienenkorbähnlichen primitiven Pontoks der übrigen Eingeborenen,
sondern in selbsterbauten sauberen Häusern. Der Religion nach waren
die bei uns eingewanderten Betschuanen durchweg Anglikaner, jedoch
schon jahrelang ohne Missionar, so daß ihnen der Begriff Christentum
allmählich wieder abhandengekommen war, während die Jugend völlig
im Heidentum aufwuchs. Sie wurden daher der katholischen Mission
überlassen, die sich klugerweise auf die Erziehung der heranwachsenden
Jugend beschränkt, und die bereits anglikanisch getauften Erwachsenen,
soweit diese nicht selbst eine Änderung wünschten, unbehelligt gelassen
hat. Aminuis ist eine der wenigen Missionsstationen des Schutzgebietes,
die in der Folge während des großen Aufstandes erhalten blieben, da die
Betschuanen sich unter weißer Herrschaft wohl fühlten und gar nicht
daran dachten, sich den Aufständischen anzuschließen. Indessen hat doch
nicht verhindert werden können, daß einer der in Aminuis stationierten
Missionare, Pater Jäger, im Jahre 1904 während eines Ausflugs nicht
allzu weit vom Platze als Opfer herumstreifender Aufständischer
gefallen ist.

Der Einrichtung der Missionsstation war in Aminuis die einer
Militärstation bereits vorausgegangen, aber keineswegs um etwa
kriegerische Neigungen der Betschuanen im Zaume zu halten, sondern,
um deren Handelstätigkeit zu überwachen. Bei ihrem Erwerbssinn
betreiben die Betschuanen mit Vorliebe Munitionsschmuggel, den
allerertragsreichsten aller Schmuggel, und sind infolge ihrer
Beziehungen zu den Stammesgenossen jenseits der Grenze dazu wohl in der
Lage.

Neben Kirche und Schule legte die katholische Mission ein besonderes
Gewicht auf Ausbildung der eingeborenen Kinder in Handwerken aller
Art, wozu das Vorhandensein von dem Handwerkerstande angehörigen
Laienbrüdern sie auch befähigte. Ferner trat sie im Anlegen von Gärten
auf allen ihren Farmen mit der evangelischen Mission in rühmliche
Konkurrenz. In ihren Gärten in Klein-Windhuk leistete sie im Weinbau
sogar derartig Gutes, daß sie auf der letzten landwirtschaftlichen
Ausstellung in Groß-Windhuk 1902 sämtliche drei Preise erhielt. Nicht
unerwähnt will ich endlich lassen, daß ich bei Gelegenheit einer
Schulrevision in Groß-Windhuk die kleinen Missionsschüler unter Leitung
eines Soldat gewesenen Laienbruders auch recht flott habe exerzieren
sehen.

Die katholische Mission im Norden des Schutzgebietes steht zur Zeit
unter Leitung des Präfekten Nachtwey. Die diesem unterstellte Präfektur
trägt den Namen »Nieder-Zimbabesien« und schließt das Schutzgebiet vom
Wendekreis des Krebses nördlich, noch über die deutsch-portugiesische
Grenze übergreifend, in sich ein. Nach der zuletzt im Jahre 1903
eingereichten Statistik zählte die Präfektur 11 Priester, 13
Laienbrüder und 5 Stationen. In den letzteren unterhält sie eine
Handwerkerschule, sowie eine Schule für weiße Kinder in Windhuk (diese
ohne Unterschied der Konfession; sie ist jedoch 1903 mit Rücksicht
auf die gut geleitete Regierungsschule wieder aufgegeben worden), ein
Waisenhaus für Bastardkinder in Klein-Windhuk. In den Schulen befanden
sich 83 Schulkinder und 12 in Handwerken auszubildende Knaben.

[Illustration: Flußübergang eines Frachtwagens.

(Omarurufluß.)]

Zu der Zeit, als sich noch nicht übersehen ließ, ob ein einträchtiges
Zusammenwirken der beiden Missionen im Nama- und im Hererolande zu
ermöglichen sein würde, war der katholischen Mission die Beschränkung
auf die noch von keiner Mission in Angriff genommene Nordostecke des
Schutzgebietes, d. h. auf die Gegend am Okawango und den sogenannten
Caprivizipfel, auferlegt worden. Eine leichte Aufgabe war ihr damit
nicht zugedacht. In jenen weltentlegenen, damals noch fast ganz
unbekannten Gebieten konnte eine einsame Missionsstation auf die
Dauer nicht bestehen. Die Erreichung wie die Behauptung jener Gegend
ist nur mittels Vorrückens von Etappe zu Etappe, also mitten durch
das Hereroland hindurch, über Grootfontein möglich, ähnlich wie
die Staatsgewalt bisher bei der tatsächlichen Besitzergreifung des
Schutzgebietes nach und nach vorgegangen ist. Ohne die Besetzung des
Distrikts Grootfontein würde auch eine Militärstation am Okawango nicht
lebensfähig bleiben. Ich sage ausdrücklich Distrikt Grootfontein,
dessen Bereich bis zum Okawango geht. Denn die Station Grootfontein
selbst liegt gleichfalls immer noch zu weit vom Okawango ab, ganz
abgesehen von der zwischen ihr und dem Okawango befindlichen 160
~km~ langen Durststrecke. Mit dieser Tatsache erledigt sich auch der
seinerzeit von sonst unterrichteter Seite ausgegangene Vorschlag, im
Okawangotale eine Sträflingskolonie anzulegen.

Trotz dieser Schwierigkeiten machte die katholische Mission im
Jahre 1899 und 1900 den Versuch, bis zum Okawangotale vorzudringen.
Er scheiterte beide Male, allerdings ein Mal auch infolge
hinzugetretener Rinderpest. _Zum dritten Male_ wurde der Versuch im
Jahre 1903 unternommen. Die damalige Expedition erreichte zwar ihren
Bestimmungsort, mißlang aber dann gleichfalls infolge des illoyalen
Verhaltens der Eingeborenen. Das Nähere ist im Kapitel ~VI~ »Unsere
Beziehungen zu den Ovambos« geschildert. Eine weitere Entsendung
hat infolge des mittlerweile ausgebrochenen Hereroaufstandes nicht
mehr stattgefunden, ohne daß jedoch die Mission etwa die Sache ganz
aus dem Auge verloren hätte. Bei ihrer tatkräftigen Leitung unter
Präfekt Nachtwey ist auch bestimmt zu erwarten, daß sie nach völliger
Beendigung der Feindseligkeiten im Hererolande ihr Ziel doch noch
erreichen wird.

Die südlich vom Wendekreis des Krebses wirkende katholische Mission
der Oblaten vom Heiligen Franz von Sales, deren Präfektur sich in
Pella (Kapkolonie) befindet, hat bisher nur die eine Missionsstation
Heirachabis gegründet, nachdem sie den Platz nebst 100000 ~ha~
Weideland käuflich erworben hatte. Auf der Station befanden sich 1903
zwei Patres und vier Schwestern, daneben 50 Weiße und 200 Eingeborene,
von denen 130 getauft waren. Zur Abhaltung des Gottesdienstes ist eine
Kapelle erbaut neben einer von 45 Kindern besuchten Schule. Die Lehr-
und Kirchensprache ist durchweg die deutsche. Wie die Tätigkeit der
Mission während des allgemeinen Aufstandes ergab, hat sie sich auch
außerhalb ihres engeren Stationskreises eines gewissen politischen
Einflusses unter den nicht direkt zu einer evangelischen Mission
gehörigen Eingeborenen zu erfreuen.

In diese friedliche Arbeit beider Missionen fiel 1904 als Folge des
Bondelzwartsaufstandes wie der Blitz aus heiterem Himmel der allen
unerwartet kommende allgemeine Aufstand der Hereros. Wie es bei allen
Katastrophen zu gehen pflegt, wurde auch hier nach deren Ursache
geforscht und unter anderem solche auch bei der anscheinend nur nach
idealen Zielen strebenden Hereromission gefunden. Indessen liegt
hier nur eine Erscheinung vor, der wir auch sonst begegnet sind.
Professor Warneck sagt in seiner kürzlich erschienenen Broschüre, »Die
gegenwärtige Lage der deutsch-evangelischen Mission«, hierüber:

[Illustration: Durch einen eingeborenen Evangelisten abgehaltener
Gottesdienst.]

»Es ist derselbe Kampf, der einst von den nordamerikanischen Ansiedlern
gegen die Indianermission, von den Sklavenbesitzern gegen die
Negermission, von den ozeanischen Händlern und Kolonisten gegen die
Südseemission, von der ostindischen Kompagnie gegen die Mission in
ihrem Bereich geführt worden ist: der Kampf der materiellen Interessen
gegen die idealen Aufgaben der Mission, der Ausbeutung der Eingeborenen
gegen ihre Inschutznahme durch die Mission, der Kampf -- um es milde
auszudrücken -- der sittlichen Laxheit gegen die Forderungen der
christlichen Ethik, welche die Mission vertritt. Diesen Kampf müssen
wir aufnehmen, selbst auf die Gefahr eines Konfliktes hin; aber es ist
ein schwerer Kampf.«

Daß die Missionare den Aufstand nicht vorausgesehen haben, dies
Mißgeschick teilen sie mit sämtlichen damals unter den Hereros
wohnenden Weißen. Diese Tatsache spricht weniger gegen die Mission
als für die wunderbare Disziplin der Eingeborenen. Auch daß die
christlichen Eingeborenen sich an dem Aufstande mitbeteiligt haben,
wird der Mission mit Unrecht zum Vorwurfe gemacht, so bedauerlich
diese Erscheinung an sich auch ist. Vielmehr könnte man in ihr auch
ein günstiges Zeichen für die Mission finden, und zwar den Beweis, daß
diese sich von politischen Umtrieben unter ihren Gemeindemitgliedern
ferngehalten und sich lediglich auf ihre ideale Aufgabe beschränkt hat.
Daß sie dies in der Tat getan und keinerlei Versuche gemacht hat, etwa
einen Staat im Staate zu bilden, hat zur Folge gehabt, daß die Mission
unter einer heidnischen Stammesregierung ebenso ungestört hat wirken
können wie unter einer christlichen, sowie daß Streitigkeiten zwischen
heidnischen und christlichen Eingeborenen niemals vorgekommen sind. Der
Übergang von der heidnischen zur christlichen Religion hat sich daher
unter den Stämmen des Schutzgebietes unter weniger staatsrechtlichen
Umwälzungen vollzogen als z. B. seinerzeit in dem kaiserlichen
Rom. Die Christen fühlten sich nach wie vor mit ihren heidnischen
Stammesgenossen eins und gehorchten ihrer heidnischen Obrigkeit so gut
wie einer christlichen. In der Tat, ein solches Verhalten könnte nur
allen Religionsstiftern empfohlen werden. Politisch gewirkt haben die
Missionare unter ihren Eingeborenen, wie schon erwähnt, nur in einer
Beziehung, nämlich zugunsten der deutschen Oberherrschaft. Wenn diese
politische Wirksamkeit gerade in einem entscheidenden Moment versagt
hat, und wenn sich vor dem Aufstande unter den eingeborenen Christen
auch nicht ein einziger gefunden hat, dem schließlich das Gewissen
schlug, so ist dies ebenso staunenswert wie bedauerlich. Während
sich jedoch einzelne Weiße fanden, die den Missionaren sogar den
ungeheuerlichen Vorwurf nicht ersparten, sie hätten von dem Aufstande
gewußt, aber nichts verraten, haben dagegen die Eingeborenen selbst
den letzteren durchaus nicht getraut. Dies ergibt sich aus dem Befehl
des Oberhäuptlings Samuel vom 11. Januar 1904, in dem ausdrücklich
angeordnet ist, daß die Absicht zum Aufstande den Missionaren geheim zu
halten sei.

Einen großen Erfolg hat immerhin die Mission auch aus dieser
schwierigen Zeit zu verzeichnen, indem in dem gleichen Befehl die
Schonung von Leben und Eigentum der Missionare angeordnet ist. Mit
dem Instinkt, den wir bei jedem Tiere finden, hatten die Eingeborenen
erkannt, daß sie es in den Missionaren mit Leuten zu tun hätten, die
es -- obwohl der als Unterdrücker angesehenen verhaßten Nation der
Deutschen angehörig -- im Grunde gut mit ihnen meinten. Auch das
sichtlich hervortretende Bestreben der Eingeborenen, bei allen ihren
furchtbaren Mordtaten wenigstens Frauen und Kinder zu schonen, ist ohne
Frage auf den Einfluß des Christentums zurückzuführen. Denn in der
heidnischen Zeit kannten sie eine solche Rücksichtnahme nicht. Wenn
auch dieses Bestreben der Schonung da und dort versagt hat, so liegen
Untaten einzelner vor, für welche die Gesamtheit nicht verantwortlich
gemacht werden kann. Solche Dinge passieren auch bei uns. Tatsache
ist, daß zahlreiche dem Blutbade entronnene oder seitens der Hereros
absichtlich geschonte Frauen und Kinder ihre erste Zuflucht in dem
nächsten Missionshause gefunden haben, bzw. durch Eingeborene dort
abgeliefert worden sind. Unter ihnen befand sich sogar ein Händler
Namens Conrad, dessen Schonung, wie bereits erwähnt, vom Oberhäuptling
Samuel gleichfalls ausdrücklich befohlen worden war. Tatsache ist
ferner, daß die Verzögerung des Aufstandes in Omaruru um fünf Tage, in
Otjimbingwe sogar um elf Tage gegen Okahandja neben der Einwirkung der
betreffenden Verwaltungsbeamten dem Wirken der Missionare zuzuschreiben
ist. Wollte die Mission Böses mit Bösem vergelten, so würde sie
ihren Anklägern gegenüber mit einem gewissen Schein von Recht darauf
hinweisen können, daß die genannten Termine im umgekehrten Verhältnis
zu der Überschwemmung der betreffenden Gebiete mit Wanderhändlern
ständen. Denn am meisten war von solchen der Distrikt Okahandja
heimgesucht, wo der Aufstand zuerst ausbrach, am wenigsten Otjimbingwe,
wo dies zuletzt geschah. Indessen dürfte sich diese Erscheinung
natürlicher mit der Tatsache erklären, daß der Distrikt Okahandja der
Zentralregierung der Hereros direkt untersteht, während die beiden
anderen eine nominell selbständige eigene Regierung besitzen.

[Illustration: Scherzbild 1.

Die Bambusen (eingeborene Diener) im Jahre 1900.]

Auch der katholischen Mission hat der Aufstand einen Rückschlag
gebracht. Sie mußte ihre blühende Station Epukiro aufgeben und der
Zerstörung überlassen. Dagegen hat sie den Triumph erlebt, daß
sämtliche bei ihr angesiedelten Eingeborenen, darunter auch Hereros,
treu geblieben sind. Auf dem Marsche von Epukiro nach Gobabis hat sich
sogar die kleine Gemeinde unter ihren Patres (Christ und Watterott)
tapfer einiger Angriffe herumschweifender Banden erwehrt. Überhaupt
haben die durch keinerlei Familienbande gefesselten katholischen
Patres und Laienbrüder sich bei Beginn des Aufstandes auch militärisch
nützlich gemacht, wo sie nur konnten. Der Präfekt Nachtwey hat sich
im April 1904, unter Gestellung eigener Transportmittel, der Truppe
als Feldgeistlicher angeschlossen und die Gefechte bei Onganjira und
Oviumbo mitgemacht. Auch von den Oblaten im Süden wird berichtet,
daß der Pater Malinowsky bei den im Juni und Juli 1905 stattgehabten
Verhandlungen mit dem Bandenführer Morenga die deutschen Abgesandten
in das feindliche Lager begleitet hat, während der evangelische
Missionar von Keetmanshoop, Herr Fenchel, im Hauptquartier des Generals
v. Trotha als Dolmetscher sowie als Vermittler der Korrespondenz
gedient hat. Die gleiche Aufgabe hatte er auch schon während des
Bondelzwartsaufstandes bei mir übernommen.[72]

[Illustration: Scherzbild 2.

Die »Herren« Bambusen (eingeborene Diener) im Jahre 2000.]

Überhaupt hat, um dies gleich hier zu erwähnen, der im Süden
des Schutzgebietes dem Hereroaufstand folgende allgemeine
Hottentottenaufstand der Mission nicht die bitteren Vorwürfe des
ersteren eingetragen. Einerseits hatte man über ein solches Ereignis
überhaupt ruhiger denken gelernt, anderseits war diesmal der Aufstand
nicht derart unerwartet gekommen wie damals. Wenn aber richtig ist,
was erzählt worden ist, nämlich daß der in Rietmond, der zweiten
Residenz des Kapitäns Hendrik Witbooi, stationierte Missionar Holzapfel
von der Kanzel herunter den Witboois als Strafe für ihre Sünden die
bevorstehende Entwaffnung durch die deutsche Regierung verkündet habe,
so würde hierin allerdings eine unbegreifliche Unvorsichtigkeit liegen.
Herr Holzapfel ist auch der einzige Missionar im Schutzgebiete, der
nach Ausbruch des Aufstandes seitens der Eingeborenen ermordet worden
ist. Infolge seines Todes wird jetzt die Wahrheit schwer festzustellen
sein. Ein Seitenstück zur fraglichen Erzählung bildet die Tatsache,
daß dem Kapitän Witbooi einige Wochen vor seinem Aufstande zugetragen
worden ist, der Missionar Wandres in Windhuk habe von der Kanzel herab
gepredigt, Gott würde Isaak Witbooi[73] durch die deutsche Regierung
ebenso strafen, wie er den Kapitän Abraham Christian in Warmbad habe
strafen lassen. Durch Vermittlung des Bezirksamtmanns in Gibeon kam
diese Nachricht behufs Feststellung der Wahrheit an das Gouvernement
in Windhuk. Der Missionar leugnete die ihm zugeschriebene Äußerung
entschieden, eine Richtigstellung, die dann wieder nach Gibeon
übermittelt worden ist. Kapitän Witbooi aber gab sich -- ein Zeichen
seines bereits wieder erwachten Mißtrauens -- hiermit nicht zufrieden.
Er unterzog den Überbringer jener Nachricht -- einen seiner Untertanen
-- in Gegenwart des Bezirksamtmanns einem nochmaligen peinlichen
Verhör. Der Mann blieb unter Nennung von Zeugen bei seiner Aussage,
worauf die Sache abermals nach Windhuk zurückging. Doch auch die jetzt
angestellten Zeugenerhebungen ergaben die vollständige Haltlosigkeit
der erhobenen Verdächtigung. Die erneute Richtigstellung kam jedoch
nicht mehr in die Hände des Kapitäns, da dieser mittlerweile die
Fahne des Aufruhrs erhoben hatte. Diese Episode gibt indes einen
weiteren Anhalt für die Einflüsse, die von allen Seiten auf den alten
Witbooi eingewirkt haben, bis er sich zu seinem verzweifelten Schritte
entschlossen hat.

Einen Lichtblick für die Mission möge es dagegen wieder bedeuten,
wenn ich, gestützt auf meine Personalkenntnisse, der bestimmten
Ansicht bin, daß die Treue derjenigen zwei Hottentottenstämme, die
sich dem Aufstande nicht angeschlossen haben, und zwar der Stämme
von Bersaba und Keetmanshoop, in erster Linie dem Einflusse der
Missionare zuzuschreiben ist. Bei Keetmanshoop könnte man vielleicht
noch entgegnen, daß zu diesem Ergebnis neben dem bei den Eingeborenen
wohl angesehenen, stellvertretenden Bezirksamtmann, Zolldirektor
Schmidt, auch die dortige starke Stationsbesatzung beigetragen
habe. Aber auch diese Faktoren hätten nicht hindern können, daß die
Bewohner behufs Anschluß an die Aufständischen ganz oder zum Teil
vom Platze verschwanden. Daß dies nicht geschehen, ist zweifellos
mit ein Verdienst des dortigen Missionars Fenchel. In Bersaba befand
sich dagegen nicht einmal die kleinste Station. Die Treue des
dortigen Stammes beruht ausschließlich auf der loyalen Gesinnung des
Kapitäns Goliath, und diese ist ihm durch seinen Lehrer, den früheren
Missionar Hegner, eingepflanzt worden. Wenn ferner auch ein Teil des
Bethanierstammes treu geblieben ist, so beruht diese Tatsache mehr
auf dem Zwiespalt, der zwischen dem Kapitän Paul Frederiks und dessen
Vetter Cornelius Frederiks, einem Schwiegersohn Witboois, bestand. Aber
immerhin ist von diesen beiden Aspiranten auf die Kapitänswürde der
treu gebliebene, d. h. der erstere, derjenige, welcher der Mission am
nächsten gestanden hat.[74]

Schließlich erübrigt noch ein Streiflicht auf die Ovambomission. Unter
jenem Volke besitzt auf deutschem Gebiet die im übrigen Schutzgebiete
wirkende evangelische Rheinische Mission nur eine Station, nämlich
Namakunde. Dagegen hat sie auf portugiesischem Gebiet noch zwei
weitere Stationen eingerichtet, Omupanda und Ondjiva, alle drei in
dem Gebiete des früheren Häuptlings Uejulu (jetzt Nande) gelegen. Auf
deutschem Gebiet, und zwar in demjenigen Teile des Ondongastammes, der
dem Häuptling Kambonde untersteht, befinden sich außerdem noch zwei
evangelische Missionsstationen, aber nicht einer deutschen, sondern
einer finnischen Missionsgesellschaft zugehörig. Indessen haben
sich die durchweg das Deutsche beherrschende finnischen Missionare
im Verkehr mit der deutschen Regierung stets ebenso entgegenkommend
gezeigt wie die deutschen Missionare. Auch sie sind uns als Vermittler
mit den Eingeborenen von hohem Nutzen gewesen, obwohl sie im Falle
der Entdeckung stets ihr Leben riskierten. Einzelheiten über diesen
Verkehr mit den Ovambos sind im Kapitel ~VI~ »Unsere Beziehungen zu den
Ovambos« gegeben. Über die Zahl der getauften Ovambos sind mir nähere
Angaben nicht bekannt geworden. Allzuviele scheinen es auch nicht zu
sein. Die Mission hat dort anscheinend mit denselben Schwierigkeiten
zu kämpfen wie unter den Hereros, nämlich mit nicht ausreichenden
materiellen Lebensbedingungen sowie mit der Vielweiberei. Was die
katholische Mission betrifft, so habe ich bereits erwähnt, daß auch das
Ovamboland der in Windhuk eingerichteten Präfektur »Nieder-Zimbabesien«
zugeteilt ist. Doch hat diese aus den bereits gleichfalls im Kapitel
~VI~ geschilderten Ursachen ihre Wirksamkeit dort noch nicht beginnen
können.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~IX.~

Die Häuptlinge des Schutzgebiets.[75]


Im allgemeinen.

Bereits in dem Abschnitt »Schutzverträge« habe ich dargelegt, daß
die Stellung des Gouverneurs bisher in etwa derjenigen der alten
römisch-deutschen Kaiser geglichen hat (S. 240). Auch letztere hatten
auf den guten Willen ihrer Vasallen, sowie mit Aufständen von deren
Seite rechnen müssen, falls sie Grund zur Unzufriedenheit zu haben
glaubten. Erst durch die Ereignisse getrieben, sind wir jetzt an eine
Änderung dieses Verhältnisses herangetreten. Aber welche Opfer es
kostet, das sehen wir auch jetzt erst. Für das alte Vaterland würde es
daher schon besser gewesen sein, wenn es gelungen wäre, den Ausgleich
zwischen der weißen und der farbigen Rasse auf weniger gewaltsamem
Wege herbeizuführen. Anscheinend sind wir vor Beginn des jetzigen
großen Aufstandes auf dem Wege hierzu gewesen. Welche Ursachen diese
beginnende Entwicklung so jäh unterbrochen haben, will ich einer
späteren Erörterung vorbehalten. Vorbedingung des Verständnisses
hierfür ist jedoch auch die Kenntnis von den Persönlichkeiten der
mächtigsten eingeborenen Häuptlinge und ihrer politischen Stellung.

Da sind zunächst zwei Männer zu nennen, deren Einfluß -- des einen
im Norden, des anderen im Süden -- bei Lösung der Frage, ob dem
Schutzgebiete eine friedliche oder eine kriegerische Entwicklung
beschieden sei, in die Wagschale fiel. Gesetz und Erbfolge, verbunden
mit Wahl, hatten beiden die Häuptlingswürde zufallen lassen. Mächtig
waren sie jedoch, der eine durch die Menge seiner Untertanen, der
andere durch das Gewicht seiner Persönlichkeit. Der erstere war,
wie der Leser vielleicht bereits erraten hat, der Oberhäuptling der
Hereros, Samuel Maharero, der letztere der Kapitän Hendrik Witbooi.
Neben ihnen spielten noch zwei jetzt bereits verstorbene Kapitäne eine
gewisse Rolle, der eine gleichfalls im Norden, der andere im Süden
des Schutzgebietes. Der eine war der Kapitän Manasse von Omaruru,
der andere Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad. Ihr Tod hat die
jetzt über das Schutzgebiet hereingebrochene Katastrophe ohne Frage
beschleunigt. Sie liebten die deutsche Oberherrschaft auch nicht mehr
als die übrigen Häuptlinge des Schutzgebietes; aber sie waren schon
bei Jahren, daher nicht mehr in der besten körperlichen Verfassung
und infolgedessen zur Ruhe und zum Frieden geneigt. Auch waren sie
intelligent genug, um die schwerwiegenden Folgen eines bewaffneten
Widerstandes gegen die neue Entwicklung der Dinge vorauszusehen,
und auch einflußreich genug, um ihr Volk vor unüberlegten Schritten
abzuhalten. Um diese vier Kapitäne und Häuptlinge gruppierten
sich die übrigen mehr oder weniger mächtigen Stammesoberhäupter
des Schutzgebietes. Mit ihnen hatte ich nach meinem Eintreffen
im Schutzgebiete daher in erster Linie zu rechnen. Nach ihrem
Verhalten mußte sich infolgedessen mein eignes richten. Als besonders
erwähnenswertes Stammesoberhaupt könnte vielleicht auch der Kapitän
Christian Goliath von Bersaba genannt werden, da dieser an Intelligenz
ersetzte, was ihm an Macht abging. Jedoch zu irgendwelchem Einfluß
über die engeren Grenzen seines Landes hinaus hatte er es bei der
Geringfügigkeit seiner Machtmittel doch nicht bringen können.


Hendrik Witbooi.[76]

An der Spitze der vorgenannten Häuptlinge steht naturgemäß Hendrik
Witbooi. Nach seinem im November 1905 infolge einer Verwundung
erfolgten Tode habe ich ihm in der in Berlin erscheinenden
»Gegenwart«[77] einen Nachruf gewidmet, der seine wesentlichsten
Charaktereigenschaften schildert. Ich kann mich daher hier darauf
beschränken, das Bemerkenswerteste aus diesem Artikel zu wiederholen
und nur noch einiges hinzuzufügen. Der Hauptzug im Charakter Hendrik
Witboois ist die Neigung zur religiösen Mystik gewesen. Der Kapitän war
bereits als Kind getauft worden und durch Missionar Olpp[78] erzogen
worden. Dieser hat ihn sicher genau kennen gelernt und nennt ihn in
einer seiner Schriften »einen Mann, an dem kein Falsch ist«. Unter
seiner Leitung wurde Hendrik Witbooi in der Residenz seines Vaters,
Moses Witbooi, Kirchenältester. Ich habe bereits im Kapitel ~I~, S. 6,
erwähnt, wie sich später Witbooi mit seinem Vater, und zwar aus einem
ihn durchaus ehrenden Grunde, überwarf und sich ein eigenes Reich zu
gründen versuchte. Ursprünglich hatte er die Absicht, dieses im Norden
des Schutzgebietes zu suchen, wohin ihm etwa die Hälfte seines Stammes
zu folgen bereit war. Die Hereros gestatteten jedoch nicht seinen
Durchzug durch das Hereroland, sehr zu ihrem eigenen Schaden, wie sich
später ergeben sollte, brachten ihm vielmehr mittels verräterischen
Überfalls einige Verluste bei. Erst jetzt zog Witbooi rachedürstend
nach Hornkranz und nährte sich lange Jahre von den Viehherden der
Hereros. Denn zu einer Vertilgung der »Amalekiter«, wie Witbooi
in seiner Bibelfestigkeit die Hereros zu nennen pflegte, reichten
schließlich seine Machtmittel doch nicht, auch nicht, nachdem der Tod
seines Vaters ihn zum Herrn seines ganzen Stammes gemacht hatte. Aber
immerhin geschädigt hat er die Hereros schwer, bis schließlich das
Eingreifen des Deutschen Reiches seinen Räubereien ein Ziel setzte.

Aber in einem eineinhalbjährigen Kampfe hat Witbooi uns dann die Palme
des Sieges streitig gemacht und sich als ein vollendeter Meister in
der afrikanischen Kriegführung gezeigt. Beendigt wurde schließlich
dieses Ringen nicht durch eine für ihn vernichtende Niederlage, sondern
einfach mittels Aufzwingung der deutschen Schutzherrschaft unter ihn
wenig drückenden Bedingungen. Damals wollte das deutsche Reich für
Südwestafrika noch nicht die gewaltigen Mittel aufwenden, die es
notgedrungen heute aufwendet. Mir, welchem den Schlußkampf mit Witbooi
herbeizuführen beschieden gewesen ist, standen zu seiner Niederwerfung
wie zur Niederhaltung der übrigen Stämme des Schutzgebietes damals
rund 500 Gewehre und 2 Geschütze zur Verfügung, gegen 15000 Gewehre
und 40 Geschütze von heute. Die damalige Stärkeberechnung beruhte auf
den Angaben meines Vorgängers, dem anscheinend eine Unterschätzung
der Widerstandskraft der Eingeborenen mit unterlaufen ist. Denn
in Afrika kann der Friede nicht durch bloßes Erringen von Siegen
wiederhergestellt werden, sondern lediglich durch Vernichtungsschläge,
zu denen es eines gewissen Überschusses an Kraft bedarf.

Nachdem aber Witbooi einmal für unsere Sache gewonnen war, hat er die
ihm notgedrungen gewährte Gnade reichlich gelohnt. Als Beweis möge
die Aufzählung nachstehender Kriegszüge dienen, in denen allen er auf
unserer Seite gefochten hat:

  Jahr  Gegner                        Erzieltes Ergebnis

  1896  Osthereros und                Osthereros zersprengt. 12000 Stück
        Khauas-Hottentotten           Großvieh abgenommen, Führer
                                      erschossen. Khauas-Hottentotten
                                      entwaffnet und in Windhuk
                                      interniert.

  1897  Afrikaner-Hottentotten        Stamm gefangen. Führer
                                      kriegsrechtlich erschossen.

  1898  Swartbooi-Hottentotten        Stamm entwaffnet und in Windhuk
                                      interniert.

  1900  Bastards von Grootfontein     Stamm nach Entwaffnung aufgelöst
                                      und zum Teil als Strafgefangene in
                                      Windhuk interniert.

  1903  Bondelzwarts                  Stamm entwaffnet, die geflüchteten
                                      Führer geächtet.

  1904  Hereros                       Vor Beendigung die Witboois als
                                      Bundesgenossen wieder
                                      ausgeschieden.

Wie der Kapitän außerdem im Jahre 1898 durch sein Standhalten auf
unserer Seite einen anläßlich der Gewehrstempelungsfrage drohenden
Aufstand im Namalande im Keime hat ersticken helfen, ist bereits oben
erwähnt (Kapitel ~V~, S. 154).

Hendrik Witbooi war von kleiner Statur und daher äußerlich keine
besonders imponierende Erscheinung, aber er machte bei näherer
Bekanntschaft doch Eindruck durch seine auf unbeugsamer Willensstärke
gegründete Ruhe und Festigkeit. Langsam und sicher war seine Rede,
kein unüberlegtes Wort kam aus seinem Munde. »Hei is en diegen
Kerl« (er ist ein tüchtiger Kerl), sagte einst bewundernd ein alter
Afrikaner zu dem Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Sein äußeres Auftreten
war bescheiden. Aber es war die Bescheidenheit des selbstbewußten
Mannes. Ihm lag sowohl das Kriechende wie das protzenhaft sich
Überhebende der gewöhnlichen Hottentotten fern. Als ich dem Kapitän
einst meine Geschütze zeigte und hinzufügte, solche besäße der
Deutsche Kaiser mehrere tausend, erwiderte er, indem eine Art
entsagungsvollen Zuges über sein Gesicht flog: »Ich weiß ja wohl, daß
der Deutsche Kaiser mächtiger ist wie ich, aber Du brauchst es mir
doch nicht immer zu sagen.« Auch die Gesichtszüge Hendrik Witboois
waren feiner und einnehmender, als sie sonst bei Hottentotten zu sein
pflegen. Aber nicht nur jene zu einem geborenen Herrscher gehörigen
Charaktereigenschaften hatten dem kleinen Kapitän eine unbedingte
Autorität über sein Volk verschafft, sondern auch das religiöse Moment.

[Illustration: Witbooi-Hottentotten auf dem Marsche im Feldzuge 1896
(auf deutscher Seite).]

Während seines Aufenthaltes in Hornkranz hat Witbooi auch ohne
Missionar stets für Abhaltung regelmäßigen Gottesdienstes gesorgt sowie
ein strenges Regiment im christlichen Sinne über seine Leute geführt.
Trunkenheit wie Vergehen gegen die Sittlichkeit hatten immer strenge
Ahndung zur Folge. Etwa während seiner Kriegszüge erbeuteten Alkohol
hat er stets vernichten lassen. Dabei war der Kapitän aber klug genug,
unverbesserlichen Trinkern gegenüber, wenn diese ihm sonst nützlich
waren, auch zeitweise ein Auge zuzudrücken. Zu letzteren gehörte z. B.
sein Finanzminister Keister.[79] Unter der deutschen Herrschaft hat
dann Witbooi seine Abneigung gegen Alkohol fallen lassen. Er blieb
zwar persönlich immer mäßig, trank aber immerhin gern ein Gläschen
Likör oder Schaumwein. Aber fast nie nahm er von mir ein Geschenk
dieser Art an, ohne zugleich um ein solches für seine Begleitung zu
bitten. Auch seine Maßnahmen auf sittlichem Gebiete sah Witbooi einer
Korrektur zu unterziehen sich veranlaßt, als die Anwesenheit einer
deutschen Garnison zur Folge hatte, daß die Mitschuldigen bei den
sittlichen Verfehlungen der Töchter seines Volkes zuweilen nicht seiner
Rechtsprechung unterstanden. Da hat er es dann für unrecht gehalten,
nur den einen Teil zu bestrafen. Vorher hatte die Geburt eines
illegitimen Kindes stets die Prügelstrafe für beide Eltern zur Folge
gehabt. Eine der letzten schweren Strafen auf diesem Gebiete mußte der
Kapitän an einer seiner Töchter vollziehen lassen, die ihn bereits mit
einem zweiten illegitimen Kinde überrascht und aus Furcht vor Strafe
dieses gleich nach der Geburt getötet hatte. Zuerst wollte er die junge
Mutter wegen Mordes erschießen lassen, fragte aber vorher hierwegen
bei seinem Bezirksamtmann um Rat. Dieser machte ihn darauf aufmerksam,
daß das deutsche Strafgesetzbuch einen solchen Fall nicht als Mord
auffasse, ihn vielmehr unter ein besonderes milderes Gesetz gestellt
habe. Dies leuchtete dem Kapitän ein. Er ließ seiner Tochter so viel
Schambokhiebe aufzählen, als sie aushalten konnte, und zwang sie dann,
ihren Verführer, gleichfalls einen Mann seines Stammes, zu heiraten.

In der Art, wie Witbooi das Christentum auffaßte und zu seinen
politischen Zwecken benutzte, lag zweifellos etwas von der
Selbstüberhebung eines Mahdi. Er wußte, daß die Verbindung von
geistlicher und weltlicher Macht ihm eine größere Autorität über
seine Leute sichern mußte, als die letztere allein. Während seiner
zehnjährigen Friedensregierung unter deutscher Herrschaft hat dann
Witbooi diesen Zug seines Charakters zurücktreten lassen; doch
betätigte er für seine Person christliche und kirchliche Gesinnung und
unterstützte mit seiner Autorität die Mission innerhalb seines Stammes,
soviel in seiner Macht lag. Aber immer schlummerte die Verquickung von
Religiosität, Mystik und weltlicher Herrschaft in seiner Seele. Nach
seinem ersten Kriegszuge gegen die Hereros hatte ihn einst die Mission
vor ihr Gericht gezogen, da er als Kirchenältester Blut vergossen
habe. Doch allen an ihn verschwendeten Ermahnungen der Missionare
gegenüber verblieb er starr bei dem Standpunkte: »Gott hat mich's
geheißen«, worauf er seines Amtes als Kirchenältester entsetzt wurde.
Für niemand hat mehr wie für ihn das Wort Bedeutung gehabt: »Man muß
Gott mehr gehorchen als den Menschen.« Aber was Gott wünschte, das zu
entscheiden nahm er lediglich für sich in Anspruch. So hatte denn auch
eines Tages sein Volk mit ehrfürchtigem Staunen vernehmen müssen, Gott
habe ihm -- Witbooi -- befohlen, die Hereros mit Krieg zu überziehen
und sie zu vernichten. Wenn auch das letztere nicht gelang, so wurde es
wenigstens versucht. Kein in die Hände der Witboois gefallener Herero
hatte die geringste Aussicht auf Erhaltung seines Lebens, während gegen
die Hottentotten wie später auch gegen uns Deutsche die Kriegführung
Witboois sich stets in den Grenzen der Menschlichkeit gehalten hat.
»Witbooi ist ein rechter Mann, aber das sind keine rechten Leute«,
sagte mir 1895 der Kaffernkapitän Apollo zur Erklärung des Umstandes,
daß kein Kaffer sich als Bote zu den Khauas-Hottentotten wagen wollte.
Aber auch bereits während seiner Kriegszüge gegen die Hereros hatte den
Weißen gegenüber der Kapitän sich immer von der humanen Seite gezeigt.
Ihr Eigentum wurde von ihm und seinen Leuten stets aufs peinlichste
geschont. War aus Versehen einmal Vieh von Weißen mit geraubt worden,
wurde es auf erhobenen Einspruch stets zurückgegeben. Allerdings war
hierbei Witbooi auch von dem klugen Gedanken beraten, sich ohne Not
keinen weiteren Feind zu schaffen.

Ein für ihn charakteristisches Ereignis sei aus jener Zeit noch
erwähnt. Als das Deutsche Reich den Kämpfen der Eingeborenen unter
sich noch gleichmütig zusah, hatte die Schutztruppe die Weisung,
strengste Neutralität zwischen den Parteien zu beobachten. Daher
verweigerte einst der Chef der deutschen Station Tsaobis den von einem
Kriegszuge gegen Otjimbingwe zurückkehrenden Witboois das Wasser.
Der Stationschef, ein Unteroffizier, stellte seine aus ganzen zwei
Mann bestehende Macht gefechtsbereit im Stationsgebäude auf und ging
für seine Person zur Verhandlung dem Kapitän entgegen. Witbooi, der
600 Reiter und zahlreiches Vieh bei sich hatte, hatte einen langen
Durstmarsch hinter sich und bedurfte dringend des Wassers. »Was wirst
Du tun, wenn ich mir das Wasser mit Gewalt nehme?,« herrschte er den
Unteroffizier an. »Dann werde ich schießen, wie mir das befohlen
ist.« Nach einigem Nachdenken erwiderte der Kapitän: »Du tust nur
Deine Pflicht, wenn Du den erhaltenen Befehl befolgst. Dir werde
ich daher nichts tun. Wäre aber Dein Herr (Major v. François) hier,
dann würde ich das Wasser mit Gewalt nehmen.« Hieraus wandte sich
der Kapitän gegen die Wasserstelle, an der seine verdursteten Leute
bereits angefangen hatten, sich zu laben, und prügelte diese sowie die
nachfolgenden von dem Wasser weg, worauf er sich als Letzter dem Zuge
wieder anschloß.

In der Seele eines solchen Mannes, in der mystisch-religiöse
Anschauungen mit der gleichfalls in ihr schlummernden Selbstüberhebung
des weltlichen Herrschers um die Palme rangen, konnte eine Lehre, wie
sie die sogenannte äthiopische Kirche gibt, nämlich »Afrika auch in
religiöser Beziehung für die Schwarzen«, nur Unheil anrichten. Und
unglücklicherweise erschien gerade mitten in dem unheilschwangeren
Jahr 1904 ein aus der Kapkolonie stammender »Prophet« dieser Kirche
in dem Lager in Rietmond. Die äthiopische Kirche leitet ihren Namen
von dem ersten getauften Heiden her, jenem äthiopischen Kämmerer, den
nach der Bibel ein Apostel im Evangelium lesend gefunden, bekehrt
und sofort getauft hat. Nach allen den Einflüssen, die während des
Hereroaufstandes auf den alten Witbooi eingestürmt waren, hat dieser
»Prophet« anscheinend den letzten Ausschlag gegeben. Der Brief, den der
Kapitän kurz nach dem Aufstande an mich geschrieben hat, kann für diese
Annahme als Beweis dienen. Der volle Wortlaut desselben findet sich im
Kapitel ~XII~. (S. 457.)

An die übrigen Nama-Kapitäne schrieb Witbooi:

»Ich sende Dir diesen Brief und mache Dir bekannt, wie Du weißt, habe
ich lange Zeit unter dem Gesetz und in dem Gesetz und hinter dem Gesetz
gelaufen und wir alle mit Gehorsamkeit, aber mit der Hoffnung und
Erwartung, daß Gott der Vater zu seiner Zeit es wird beschicken, um
uns zu erlösen aus der Mühseligkeit dieser Welt, denn soweit habe ich
mit Frieden und Geduld getragen und alles, was auf mein Herz drückt,
vorübergehen lassen, weil ich auf den Herrn hoffe.«

Endlich sagte er zu dem Überbringer meines Briefes:

»Das Schicksal meiner bei den Deutschen gefangenen Leute ist mir ganz
gleichgültig, ich habe von Gott eine andere Arbeit empfangen.«

Auch der sonst durchaus nicht religiöse, vielmehr klardenkende
Unterkapitän Witboois, Samuel Isaak, war plötzlich von den Anschauungen
seines Herrn angesteckt worden und behauptete, es sei alles von Gott
gekommen.

In der Tat, Hendrik Witbooi hatte anscheinend zwei Seelen in der Brust.
Die eine war die christliche und anständige, die er während seiner
zehnjährigen Friedenszeit unter unserer Herrschaft gezeigt hatte.
Die zweite Seele war die grausame, fanatische Hottentottenseele,
die anscheinend nur geschlummert hatte und anläßlich seines letzten
Aufstandes wieder erwacht ist. Der Kapitän verfuhr jetzt auch
nicht anders als die von ihm stets als blutdürstig und grausam
verachteten Hereros. Er ließ zu, daß die in seinem Lande unter
seinem Schutz wohnenden Weißen, wo man ihrer habhaft werden konnte,
ermordet wurden, an deren Spitze der von ihm so sehr geschätzte
Bezirksamtmann v. Burgsdorff. Wer den kleinen, überlegenen Mann
mit der stillen und bescheidenen Natur gekannt, wer sein geradezu
väterlich-freundschaftliches Verhältnis zu seinem Bezirksamtmann
gesehen hat, und wer endlich auch die loyalen Beziehungen zwischen
ihm und dem Gouverneur und nicht am wenigsten seine loyale Gesinnung
gegen den Deutschen Kaiser kennen zu lernen Gelegenheit hatte, der
hätte Witbooi solch ein seiner ganzen Vergangenheit widersprechendes
Verhalten niemals zugetraut. Bis zu seinem letzten Aufstand war auch
der geringste Mensch, der sich unter seinen Schutz gestellt und dem
er solchen zugesagt hatte, niemals gefährdet gewesen, geschweige denn
ein höhergestellter. War ich doch selbst während meiner Kriegszüge
gegen Witbooi zweimal mit nur geringer Begleitung in seinem Lager
und hatte nie das Gefühl, irgendwie bedroht zu sein. Zu dem letzten
Bondelzwartsaufstand, nach dem Witbooi, wie gewöhnlich, sofort
Heeresfolge geleistet hatte, wollte er z. B. nicht ohne seinen
Bezirksamtmann abmarschieren und erklärte diesem auf Befragen: »Ich
muß da sein, wo mein Sohn ist, ich muß aufpassen. Denn ich will
meinen Herrn wieder gesund in sein Haus zurückbringen, darum bin ich
hier.« Während des gemeinsamen Aufenthaltes auf dem Kriegsschauplatze
unterhielt dann Herr v. Burgsdorff eine rege Korrespondenz mit seiner
in Gibeon zurückgebliebenen Frau, in die mir freundlichst Einblick
gewährt worden ist. In dem Briefe finden sich folgende Stellen: »Der
alte Witbooi ist rührend. Ohne daß ich es merken soll, stellt er
anscheinend heimlich immer einen Posten auf zu meinem Schutze.« Ferner
in einem späteren Briefe: »Unser alter Witbooi ist rührend und riesig
frisch.« Endlich in einem dritten Briefe nach einem gemeinsamen Gefecht
gegen die Aufständischen: »Mein Gefecht war tüchtig heiß, der alte
Witbooi ist ein großartiger Mann. Ich fahre gleich fort mit ihm, wie
gewöhnlich, auf einer Karre.«

Gleichviel, ob der Kapitän die nach dem Aufstande in seinem Lande
vorgekommenen Mordtaten direkt befohlen oder nur passiv zugelassen
hat, die Verantwortung bleibt für ihn dieselbe. Wäre er in unsere
Hände gefallen, so hätten wir daher die seinerseits uns geleisteten
guten Dienste nicht mehr zu seinen Gunsten in die Wagschale werfen
können. Sein Leben war verwirkt. Und darum war die deutsche Kugel,
die ihn schließlich getroffen hat, eine Erlösung für ihn und für
uns. Ihm hat sie einen ehrlichen Soldatentod gebracht und uns aus
einem vielleicht schwierigen Dilemma befreit. In die Geschichte des
südwestafrikanischen Schutzgebietes hat jedoch der kleine Kapitän[80]
seinen Namen für immer eingetragen. Sein hartnäckiger Widerstand
gegen das mächtige Deutsche Reich an der Spitze einer kleinen,
kriegsgewandten, aber ebenso zerlumpten, wie bettelhaften Schaar,
dann sein zehnjähriges treues Festhalten an unserer Sache und endlich
das Wagnis eines abermaligen Aufstandes gegen uns haben seinen Namen
in gutem wie in bösem Sinne mit der Geschichte des Schutzgebietes
untrennbar verbunden. So steht er noch vor mir, der kleine Kapitän,
der mir zehn Jahre lang treu zur Seite gestanden hat. Bescheiden
und doch selbstbewußt, anhänglich, aber politisch doch nicht ohne
Hintergedanken, niemals von dem abweichend, was er für Pflicht und
Recht gehalten hat, voll Verständnis für die höhere Kultur der Weißen,
ihr nachstrebend, aber doch deren Träger nicht immer liebend, ein
geborener Führer und Herrscher, dies war Witbooi, der gewiß auch in der
allgemeinen Weltgeschichte unsterblich geworden sein würde, hätte ihn
das Schicksal nicht nur auf einem kleinen afrikanischen Thron geboren
werden lassen. Es war der letzte Nationalheros einer dem Untergange
geweihten Rasse.


Oberhäuptling Samuel Maharero.

Der reine Gegensatz zu Witbooi ist und war der Oberhäuptling der
Hereros, Samuel Maharero. Schon äußerlich unterschieden sich
beide. Samuel ist eine große, imponierende Erscheinung von stolzer
Haltung, ein schöner Neger, äußerlich daher als geborener Herrscher
erscheinend, auch nicht ohne Geist und Verstand, aber mangelhaft von
Charakterbildung wie Anlage. Er nahm für sich nur Rechte in Anspruch,
die Pflichten opferte er dagegen seiner Genußsucht. Für seine in der
Tat vorhandenen Herrschereigenschaften spricht es jedoch wieder,
wenn es Samuel gelang, sich aus der anfänglich schwierigen und
machtlosen Stellung eines mühsam anerkannten Oberhäuptlings zu dem
machtvollen Führer durchzuarbeiten, als der er uns im letzten Aufstand
gegenübergetreten ist. Ohne seinen Namen und ohne sein Machtwort
wäre ein derart gemeinsames Handeln der Hereros, wie es der letzte
Aufstand gezeigt hat, überhaupt nicht möglich gewesen. Inwieweit
indes bei Beginn des Aufstandes der Oberhäuptling der Geschobene
oder der Schiebende gewesen ist, darüber sind die Akten noch nicht
geschlossen. Wie ich ihn beurteile, möchte ich ersteres annehmen. Er
liebte zu sehr sein bequemes Herrenleben, um es ohne Zwang aufzugeben.
Hat Samuel doch bei allen seinen Staatshandlungen sonst in erster
Linie nur an sein eigenes Wohl gedacht. Zwei Momente werden es wohl
gewesen sein, die den Oberhäuptling bewogen haben, sich an die Spitze
der Aufstandsbewegung zu stellen. Das eine war Furcht vor Verlust der
eigenen Stellung, das andere die ganz bestimmt auftretende Nachricht
vom Tode des Gouverneurs, an dem er seit zehn Jahren in schwierigen
Lagen stets eine Stütze gefunden hatte. Ist doch im Januar 1904 in
Omaruru sogar die abgeschnittene Hand eines Weißen als diejenige des
Gouverneurs herumgezeigt worden. Vor Jahren schon hatte der Häuptling
mir gegenüber geäußert, er würde, wenn es ihm schlecht ginge, sich
in Windhuk sicherer fühlen als bei seinen eigenen Untertanen. Wie
dem auch sein mag, ich glaube bestimmt, daß der Oberhäuptling vor
seinem Anschluß an den Aufstand zunächst Fühlung mit mir gesucht
haben würde, hätten die Verhältnisse mich nicht Ende 1903 zur Abreise
nach dem Bondelzwartskriegsschauplatze gezwungen. In dem Briefe vom
6. März 1904, den der Oberhäuptling über die Ursachen des -- bereits
ausgebrochenen -- Aufstandes an mich gerichtet hat, heißt es z. B.
wörtlich: »Und jetzt in diesem Jahre, als die Weißen sahen, daß Du
Frieden mit uns und Liebe zu uns hast, da begannen sie zu sagen, euer
Gouverneur, der euch lieb hat, ist in einen schweren Krieg gezogen.
Er ist tot, und weil er tot ist, so werdet ihr sterben.« Gleichviel,
ob diese Behauptung an sich wahr ist oder nicht, die Worte enthalten
jedenfalls die Ansichten und Gedanken des Oberhäuptlings und seiner
Großleute.

Daß Samuel seine Stellung seinen Leuten gegenüber mittels Anlehnung an
die deutsche Oberherrschaft zu befestigen gewußt hat, ist schon ein
Zeichen politischer Klugheit. Uns aber hat er durch seine Anlehnung
in seiner Art ebensoviel genutzt wie Hendrik Witbooi durch seine
langjährige Heeresfolge. Unter seiner Beihilfe sind mehrere hundert
Gewehre aus dem Besitz der Hereros in den unsrigen übergegangen.
1896 half er ferner den Stamm der Ovambandjerus[81] niederschlagen
und den gefährlichsten aller Hererohäuptlinge, seinen Konkurrenten
Nikodemus, dem Tode entgegenführen. In demselben Jahre half er den
Unterhäuptling Katarrhe -- einen Untertan von Omaruru -- entwaffnen und
1899 desgleichen den Sohn seines alten Feindes Tjetjo. Mit allen diesen
Häuptlingen aber war er 1904 wieder gegen uns einig und wird von ihrer
Seite wohl bittere Vorwürfe über die vorherige Wegnahme ihrer Waffen
haben hören müssen.

Die Eifersucht auf die wachsende Macht Samuels bewog ferner auch den
intelligenten Kapitän von Omaruru, Manasse, zur Anlehnung an die
deutsche Regierung. Wie im Süden dem Kapitän Witbooi, so verdanken
wir es daher im Norden dem Oberhäuptling Samuel, wenn es gelungen
ist, mit den geringsten Machtmitteln lange Jahre Ruhe und Frieden im
Schutzgebiete aufrechtzuerhalten. Ich habe bereits erwähnt, daß ich bei
Expeditionen in das Hereroland zur Vermeidung von Mißverständnissen
stets den Oberhäuptling nebst einer angemessenen Begleitung mitgenommen
habe. Es war dies den zu passierenden Werften mißtrauischer und
unwissender Feldhereros gegenüber stets das klarste Zeichen friedlicher
Absicht. Bei diesen Expeditionen wurden die Reisemärsche meist in
Staffeln zurückgelegt, da diese Art des Marschierens in Südwestafrika
der Wasser- und Weideverhältnisse wegen vorzuziehen ist. In solchem
Falle pflegte ich die Staffeln der Schutztruppe ihren europäischen
Führern zu überlassen, zu meiner persönlichen Bedeckung aber lediglich
den Oberhäuptling mit seinen Hereros zu befehlen. Bei ihnen durfte ich
mich so sicher fühlen wie bei meinen eigenen Leuten. Alle im jetzigen
Aufstande genannten Hereroführer, wie Kajata, Baratjo, Oanja und
Friedrich Maharero, der Sohn des Oberhäuptlings, haben auf diese Weise
mich schon »gesichert«. Wie sehr sich hierbei der Oberhäuptling in
seiner Würde fühlte, möge folgende Episode dartun. Als einst infolge
Unvorsichtigkeit eines eingeborenen Dieners mehrere unserer Pferde bei
einem Stallbrande zugrunde gingen, stellte Samuel sofort teilweise
Ersatz. »Das ist Pflicht des Oberhäuptlings aller Hereros,« meinte er,
»wenn das Unglück in seinem Lande und in seiner Gegenwart geschehen
ist.«

Oberhäuptling Samuel war schon als Kind getauft worden, aber er
hatte an der Mission wenig Freude, ebensowenig die Mission an ihm.
Sein Christentum war ein recht laues. Ihm legten Genußsucht, Neigung
zum Alkohol und endlich auch -- ~last not least~ -- zu den Frauen
fortgesetzt Fallen. Auch waren die unaufhörlichen Farmverkäufe des
Oberhäuptlings der Mission ein Dorn im Auge. In Summa, Samuel Maharero
steht vor uns als leichtsinniger, aber geistig nicht unbegabter
Genußmensch von stattlicher Erscheinung und -- wenn von den Geistern
des Alkohols nicht befangen -- auch von würdevollem Auftreten. Er
erinnerte mich stets an den lebensfrohen, aber klugen König eines
der orientalischen Kleinstaaten, für den die Genüsse des bekannten
Babylons an der Seine mehr Anziehungskraft besessen hatten als die
Regierungsgeschäfte, die er auch schließlich zugunsten seines Sohnes
freiwillig abgegeben hat. Auf ein Ereignis ähnlicher Art, durch den
Druck seitens seiner empörten Untertanen herbeigeführt, bin ich bei
Samuel stets gefaßt gewesen. Nur die Beteiligung an dem Aufstande hat
ihn vielleicht in letzter Stunde davor bewahrt.

Nachdem jedoch der Oberhäuptling sich einmal zur Teilnahme am
Aufstande entschlossen hatte, wuchs er zu einer Stellung heran, wie
sie kraftvoller auch sein Vater Kamaherero nicht besessen hatte.
Hierin stimmen die Aussagen aller Überläufer und Gefangenen überein.
Samuels Befehle wurden blind befolgt. Er wußte die Schwankenden
aufzurichten, die Mutlosen zu erneutem Widerstande aufzumuntern und die
Ungehorsamen zu bestrafen. So wäre ohne sein Eingreifen die Masse des
Hererovolkes, darunter sogar der kriegstüchtige Kajata, bereits nach
den Gefechten von Onganjira und Oviumbo über die Grenze verschwunden.
Ein Waterberg hätte es dann nicht mehr gegeben. Als dann vor dem
Gefecht von Waterberg der eine Sohn Kambazembis, Salatiel, der sich
am Aufstande bis dahin noch nicht beteiligt hatte, eine zweifelhafte
Haltung zeigte, entsandte Samuel einen seiner zuverlässigsten
Unterhäuptlinge mit einigen hundert Mann und dem Befehl, sich _hinter_
Salatiel aufzustellen, und auf ihn zu schießen, falls er das Gefecht
gegen die Deutschen nicht aufnehmen würde. Ferner hat ein bei den
Hereros gefangen gewesener und wieder entkommener Bastard zu Protokoll
gegeben, daß Samuel im Gefecht von Onganjira sechs Hereros, als sie
vorzeitig die Flucht ergreifen wollten, eigenhändig niedergeschossen
habe. In der Tat, wenn ich diesen Oberhäuptling mit dem vergleiche,
der 1896 auf unserer Seite ins Feld gezogen ist, so treten uns zwei
ganz verschiedene Menschen entgegen. 1896 hat z. B. in dem Gefecht von
Otjunda Samuel seine Person nicht früh genug hinter einen Busch in
Sicherheit bringen können. Immerhin war er wenigstens freundschaftlich
genug, mich aufzufordern, auch dorthin zu kommen.

Oberhäuptling Samuel war klug genug, zu wissen, daß er ~va banque~
gespielt hatte, daher sein anderes Auftreten in dem jetzigen Kriege.
»Ihr habt den Krieg gewollt, nun kämpft auch«, soll er mehrfach seinen
Leuten zugerufen haben. Er war sich klar, daß die Verantwortung
für alles Geschehene auf ihm lastete und daß er Gnade nicht mehr zu
erwarten habe. Nach dem Gefecht von Waterberg scheint indessen auch er
den Mut verloren zu haben. Wir sehen der deutschen Verfolgung gegenüber
nichts mehr von irgendwelchem Widerstande, sondern nur eilige Flucht
über die sichernde Grenze. Jetzt befindet sich Samuel unter englischer
Polizeiaufsicht am Ngamisee, bei ihm sein ältester Sohn Friedrich und
einige seiner nächsten Großleute, unter letzteren sein Feldherr Kajata.
Dort mag der Oberhäuptling wohl oft mit Sehnsucht an die schönen Tage
von Okahandja zurückdenken, wo es ihm an Kaffee, Tabak, Alkohol und
Frauen nie gefehlt hat, an jene angenehmen Tage des Schuldenmachens und
der Einnahme aus Farmverkäufen. Hoffentlich halten ihn die Engländer
nunmehr auch dauernd fest, denn seine Rückkehr in das Hereroland würde
zu erneuten schweren Verwicklungen führen können.


Häuptling Manasse von Omaruru.

Ein wahrer, bewußter und unbewußter Komiker tritt uns in diesem
Häuptling entgegen, aber ein solcher von hoher Klugheit. Schon die Art
seines Regierungsantritts entbehrte nicht eines gewissen komischen
Beigeschmacks. Manasse war Christ und eifriger Vorbeter in der Kirche,
eine wahre Stütze der Mission, als er vor der Frage stand, die
Häuptlingswürde anzunehmen. Mit ihr war die weitere schwierige Frage
verknüpft, ob der neue Häuptling mit dieser Würde nach Hererositte
auch den ganzen Harem seines Vorgängers übernehmen wolle. Letzteres
würde aber nicht mit dem Christentum, noch viel weniger mit der Würde
eines Kirchenältesten in Übereinstimmung zu bringen gewesen sein.
Zum Mißvergnügen der Mission und zum Kummer seiner christlichen Frau
entschied sich schließlich Manasse zur Annahme der ihm zugefallenen
Häuptlingswürde. Damit war der Rückfall in die heidnische Gewohnheit
der Vielweiberei verbunden, was seine christliche Frau, Albertine,
zu einem Selbstmordversuch veranlaßte und ihm die Ausschließung aus
der Christengemeinde eintrug. In der Folge versuchte jedoch der
Häuptling, Christentum und Heidentum in weiser Abwägung miteinander zu
vereinigen. Meist wohnte er bei seinem Harem in der heidnischen Werft,
eine Viertelstunde von Omaruru entfernt, zuweilen aber auch in seinem
christlichen Hause in Omaruru bei Frau Albertine, namentlich dann,
wenn es ihm schlecht ging. So traf ich ihn z. B. Ende 1894, als die
Ermordung eines Weißen in seinem Lande zu einem ernsten Zusammenstoß
seinerseits mit der deutschen Regierung zu führen drohte (Kapitel
~II~), in Omaruru in seinem christlichen Hause. An Bülow[82] schrieb
Manasse einst: »Ich bin wieder Christ geworden, wohne bei Albertine
und gehe zur Kirche, aber ich trinke immer noch Branntwein.« Letzteres
sollte wohl ein Wink sein. Aber auch wenn er Heide war, brach Manasse
die Beziehungen zu seiner christlichen Frau nie ab, namentlich die
Kinder der letzteren besuchten ihn täglich.

[Illustration:

              Dolmetscher                 Oberhäuptling
              Kleinschmidt                   Samuel

                           $Manasse
                          von Omaruru.$
]

Manasse war ein herkulisch gebauter Neger von hoher Intelligenz. In
den früheren Kriegen seines Stammes gegen die Swartboois soll er sich
durch Tapferkeit und Tatkraft ausgezeichnet haben. Als ich ihn kennen
lernte, war er jedoch schon von einer Krankheit befallen, die ihm das
Gehen erschwerte und das Reiten ganz unmöglich machte. Infolgedessen
war Manasse an seine Residenz Omaruru gefesselt, so daß sein Einfluß
bei seinen Untertanen allmählich abnahm. Aber immerhin blieb dieser
groß genug, um des Häuptlings politische Stellungnahme auch für sie zur
Richtschnur werden zu lassen. Für uns aber war die Bewegungsunfähigkeit
Manasses nur günstig, denn sie zwang ihn zu einer friedlichen
Politik, die er lediglich im Anschluß an die deutsche Regierung
durchführen konnte. Äußerlich war Manasse daher immer deutschfreundlich
gesinnt, wie er auch mir viel Unterstützung gewährt, nie aber ernste
Schwierigkeiten bereitet hat.[83]

Früher, als die deutsche Regierung in Omaruru noch nicht festen Fuß
gefaßt hatte, bewies Manasse einmal die Kunst des Balancierens zwischen
jener und der Festhaltung seiner eigenen Würde dadurch, daß er einen
weißen Händler, der wegen Vergehens gegen die Spirituosengesetzgebung
seitens des deutschen Regierungsvertreters mit 600 Mark Geldbuße
belegt worden war, mit der gleichen Summe bestrafte. Damit war seine
Gleichberechtigung erwiesen und der Fall zu seiner Zufriedenheit
erledigt, weniger jedoch zu derjenigen des doppelt bestraften Händlers.
Überhaupt war Manasse auf die deutsche Regierung anfänglich schlecht
zu sprechen. Ihn störten sowohl die Spirituosengesetzgebung als auch
das Verbot des Handels mit Waffen und Munition wie überhaupt alle
deutschen Verordnungen. Seine deswegen an meinen Vorgänger gerichteten
Briefe haben wir bereits in Kapitel ~II~ kennen gelernt. Während ferner
der Oberhäuptling Samuel bei Entwaffnung seiner eigenen Untertanen
mir gleichmütig Unterstützung gewährte, erregte bei Manasse jedes den
Seinigen abgenommene Gewehr Mißbehagen. Weniger als Samuel lediglich an
seine persönlichen Interessen denkend, machte er sich klar, daß jedes
aus Hererobesitz verschwundene Gewehr eine Schwächung seiner eigenen
Macht bedeutete. Die Stellung Samuels als Oberhäuptling aller Hereros
hat Manasse im übrigen nie anerkannt und einen ernsten Versuch des
letzteren nach seiner »Thronbesteigung«, eine Anerkennung mittels Zwang
zu erreichen, durch einen geschickten Gegenzug vereitelt. Samuel hat
sich zwar dann weiter »Oberhäuptling aller Hereros« genannt, im übrigen
aber die Selbständigkeit Manasses stillschweigend anerkannt. Auch die
deutsche Regierung hat letzteres dadurch getan, daß sie den mit dem
Oberhäuptling abgeschlossenen Schutzvertrag durch Manasse als auch für
ihn rechtsverbindlich ausdrücklich anerkennen ließ.

Tragikomisch, wie meine Beziehungen zu Manasse häufig gewesen
sind, war auch meine letzte Berührung mit ihm. Vor einigen Jahren
hatten in seinem Gebiet Hereros einige viehstehlende Bergkaffern
gefangen und unter besonderer Beteiligung von Frauen derart grausam
mißhandelt, daß die Mißhandelten an den Folgen starben. Vor ihrem
Tode hatten die Kaffern jedoch noch flüchten und die Tat bei der
nächsten Polizeistation zu Protokoll geben können. Der betreffende
Werftvorstand, dem infolgedessen das Gewissen schlug, lieferte jetzt
zwei Männer als Täter ein und befahl diesen galant, alle Schuld auf
sich zu nehmen und für die Frauen zu sterben, da diese das schwächere
Geschlecht seien. Dies taten die beiden zunächst auch, als es jedoch
zur Hinrichtung gehen sollte, vermochten sie der Lust zum Leben nicht
zu widerstehen und gaben die Frauen als Haupttäter an. Nunmehr wurden
auch letztere gefangen gesetzt und nach Feststellung des Tatbestandes
ebenfalls zum Tode verurteilt. Jetzt schrieb Manasse einen Brief
an mich, der schmeichelnd mit den Worten begann: »Ich weiß, daß Du
mich liebst, und Du weißt, daß ich Dich liebe«, und dann gleichfalls
galant ausführte, die Männer sollten sterben für ihre Blutschuld,
die Frauen aber, die das schwache Geschlecht seien, die müßten wir
leben lassen. Nach Einsichtnahme in die Akten fand ich jedoch, daß
die Frauen bei Begehen der Mißhandlungen die schlimmsten gewesen
waren. Da ich indessen Manasse gefällig sein wollte und schließlich
Kaffern, die, statt zu arbeiten, lediglich von Viehdiebstahl zu
leben versuchten, auch keine besondere Rücksicht verdienten, so
begnadigte ich die Frauen, mit ihnen aber auch die weniger schuldigen
Männer zur Gefängnisstrafe. Sofort sandte Manasse die Männer zur
Strafverbüßung nach Windhuk, die Frauen aber behielt er. Als ich
bald darauf persönlich nach Omaruru kam, versicherte mir Manasse auf
Befragen, die Weiber säßen ihre Strafen in seinem Gefängnis ab, er
hätte gedacht, daß ich hiergegen nichts einzuwenden hätte. Ich ließ
mir die Verurteilten vorstellen und fand, daß sie jung waren und recht
gut aussahen. Obwohl daher der Verdacht gerechtfertigt erschien, daß
Manasse die Frauen seinem Harem einverleibt hatte, beließ ich sie ihm,
umsomehr, als unsere eigenen Gefängniseinrichtungen damals noch nicht
zum besten bestellt waren und in ihnen Frauen daher nicht leicht zu
isolieren waren. Für diese Rücksicht zeigte sich Manasse recht dankbar
und versicherte wiederholt, er werde die Frauen sehr streng behandeln.
Als ich aber etwa ein Jahr später wieder nach Omaruru kam, bat mich
Manasse »Nimm jetzt die Frauen wieder weg, sie tun nicht gut bei mir.«
Anscheinend hatte der Zuwachs bei den übrigen Haremsdamen Mißfallen
erregt. Nunmehr setzte ich beide Weiber ganz in Freiheit.

Dies war mein letztes Zusammentreffen mit Manasse. Wenige Monate
später erhielt ich die Nachricht von seinem Tode. Manasse hat sich auf
dem Sterbebette wieder zum Christentum bekehrt, so daß er doch noch
ausgesöhnt mit der Mission dahingegangen ist, wie er auch schließlich
sich als wirklich aufrichtiger Freund unserer Sache gezeigt hat. Viel
zu dieser, von seiner früheren Gesinnung abweichenden Haltung hat der
erste Distriktschef Manasses, Oberleutnant Volkmann, beigetragen,
der ihn ausgezeichnet zu nehmen verstand. In dem Wohnzimmer Manasses
hing neben dem Bild des Deutschen Kaisers dasjenige des Oberleutnants
Volkmann, beide anscheinend für ihn die Hauptpersonen in dieser Welt.

Als Nachfolger Manasses wurde seitens der Hereros -- auch hier unter
Durchbrechung des alten Hererogesetzes -- sein Sohn Michael aus seiner
christlichen Ehe gewählt. Michael ist während des großen Aufstandes als
Führer der Omaruruhereros mehrfach genannt worden. Vor kurzem wurde
sein Übertritt in die englische Walfischbai gemeldet. Michael besitzt
die gleiche stattliche Figur wie sein Vater, dabei einen gesetzten,
ruhigen Charakter, und ist ebenfalls nicht ohne Würde. Besondere
Regententugenden zu entfalten, dazu hat er noch nicht ausreichend
Gelegenheit gehabt. Schließlich möchte ich noch erwähnen, daß die
hinterlassene christliche Witwe Manasses, Albertine, die Mutter des
neuen Häuptlings, trotz ihrer vorgerückten Jahre wieder geheiratet
hat. Wo dagegen die heidnischen Weiber Manasses geblieben sind, ist
mir nicht bekannt geworden. Seinem Sohn Michael war deren Übernahme
erlassen worden.


Kapitän Wilhelm Christian von Warmbad und sein Nachfolger.

Wilhelm Christian war gleichfalls eine große stattliche Erscheinung,
voll Würde und Sicherheit des Auftretens, obwohl er, im Gegensatz
zu sämtlichen übrigen Kapitänen des Namalandes, weder des Lesens
noch des Schreibens kundig war. Er ist im Gegensatz zu den übrigen
Hottentottenkapitänen Heide geblieben und hat sich erst auf dem
Sterbebette taufen lassen. Die Ursache hiervon lag in dem Besitz von
vier Weibern, die dem Christentum zum Opfer zu bringen der Kapitän sich
nicht hatte entschließen können.

Kapitän Wilhelm Christian war infolge der geographischen Lage seines
Landes am Orangefluß frühzeitig mit Weißen in Berührung gekommen
und daher nicht ohne Verständnis für deren Kultur. Ein Zurückfallen
in die alten Zeiten, in denen sein Volk ohne Kleider und nur mit
Pfeil und Bogen bewaffnet war, würde für ihn undenkbar gewesen sein.
Aber bedauerlicherweise hatte er sich auch mit einer Schattenseite
unserer Kultur innig befreundet, nämlich mit dem Alkohol. War er von
diesem »eingenommen« -- und dies war oft der Fall --, so verlor der
Kapitän jede Überlegung. Er konnte sich in diesem Zustande wie ein
Tier benehmen und Hab und Gut seines Volkes verschleudern. Unter dem
Einfluß des Alkohols hat der Kapitän auch seinerzeit die Verträge
mit dem Kharraskhoma-Syndikat unterschrieben, worin er diesem nahezu
sein ganzes Land auslieferte. Der Alkohol auch hat es in erster Linie
verhindert, wenn Wilhelm Christian in dem Wettstreit mit seinem
Nebenbuhler Witbooi nicht schließlich mehr erreicht hat. Der Weg zum
unumschränkten Beherrscher des Südnamalandes lag ihm offen, als
Hendrik Witbooi in den schweren Kampf mit der deutschen Regierung
verwickelt war. Wilhelm Christian hat diese Gunst des Schicksals zwar
insofern benutzt, als er während des Kampfes offen für die deutsche
Regierung Partei ergriff und sogar in deren Namen und Auftrag eine
gewisse Regierungsgewalt über die Stämme des Südens ausübte, aber nur
moralisch hat er dadurch seine Stellung zu verbessern vermocht. Nicht
einmal die schon unterworfenen Feldschuhträger hat der Kapitän unter
seiner Herrschaft zu halten vermocht, da er sich die Tatkraft nicht
mehr zutraute, einen derart unbotmäßigen Stamm im Zaume zu halten. Denn
es drohte ihm bereits der Verlust jeden Haltes auch innerhalb seines
eigenen Stammes, als 1894 das Kharraskhoma-Syndikat an die Ausnutzung
der ihm verliehenen weitgehenden Rechte herangehen wollte. Nur ein
Eingreifen meinerseits stellte damals seine Stellung einigermaßen
wieder her, und dieses Eingreifen verdankte der Kapitän seiner loyalen
Haltung während des Witbooiaufstandes.

[Illustration: Hereroreiter.]

Als dann später eine deutsche Garnison nach Warmbad gelegt wurde und
die Anwesenheit eines deutschen Distriktschefs die Selbständigkeit des
Kapitäns zu beengen begann, ließ dessen Loyalität etwas nach. Verstand
ihn aber ein Distriktschef richtig zu nehmen, war immerhin mit ihm
auszukommen. So leistete er noch dem Distriktschef v. Bunsen 1897
Heeresfolge gegen den Stamm der Afrikaner (Kapitel ~V~). 1898 brachte
den Kapitän dagegen die Gewehrstempelungsfrage beinahe zum offenen
Aufstand, trotz persönlich guter Beziehungen zu seinem damaligen
Distriktschef Oberleutnant Graf v. Kageneck, einem sonst bei den
Eingeborenen besonders beliebten Offizier. Von da ab aber bis zu seinem
1902 erfolgten Tode hat dann der Kapitän keine Schwierigkeiten mehr
gemacht, sich vielmehr äußerlich loyal und dienstbeflissen gezeigt.
Bei seinen Lebzeiten würde es wohl zu einem Bondelzwartsaufstande nie
gekommen sein.

Anders nach seinem Tode. Wilhelm Christian hinterließ zwei Söhne,
Abraham und Johannes Christian. Der erstere war der ältere und daher
nach Hottentottengesetz zunächst zur Erbfolge berufen. Er war ein
finsterer, verschlossener Charakter, auch im Äußeren seinem Vater
wenig ähnlich und stand im ganzen in üblem Ruf. Johannes Christian
dagegen war das Ebenbild seines Vaters, eine stattliche Erscheinung
mit offenen Gesichtszügen. Kapitän Witbooi, der sich persönlich nach
Warmbad begeben hatte, um seinem alten Nebenbuhler vor dessen Tode noch
Lebewohl zu sagen, interessierte sich sehr für die Wahl des Johannes
Christian. Bibelfest, wie immer, äußerte er sich über Abraham: »An
ihren Früchten sollt ihr sie erkennen, und dessen Früchte sind nicht
gut.« Trotzdem wurde Abraham gewählt, was die deutsche Regierung, ihrem
Grundsatz getreu, sich in innere Stammesangelegenheiten tunlichst nicht
zu mischen, als gegeben hinnahm. Abraham Christian hat dann, wie wir
noch sehen werden, später die Fahne des Aufruhrs erhoben, allerdings
nicht ganz ohne Mitschuld auf unserer Seite.


Die übrigen Kapitäne des Namalandes.

Des intelligenten, aber mit wenig Machtfülle ausgestatteten Kapitäns
von Bersaba habe ich bereits gedacht. Von dessen Schulbildung gibt
unter anderem eine Tatsache Beweis, die ich jetzt in der Broschüre des
Oberst v. Deimling[84] gefunden habe. Der Kapitän habe, als er gehört,
daß einer der deutschen Offiziere aus Tilsit stamme, diesen gefragt,
ob dies der Platz wäre, wo einst der Frieden abgeschlossen worden sei.
Auch ist er kurz vor dem letzten Witbooiaufstand eines Tages mit einer
Zeitung zu dem Bezirksamtmann von Keetmanshoop gekommen und hat diesem
gesagt: »In der Zeitung steht, wir Kapitäne sollen abgesetzt und
unsere Leute entwaffnet werden, ist das richtig?«

Außer den bis jetzt genannten Kapitänen, einschließlich Christian
Goliath, gibt es noch drei weitere im Namalande, und zwar Paul
Frederiks von Bethanien, Hans Hendrik von den Feldschuhträgern und
Simon Cooper von den Franzmann-Hottentotten in Gochas. Dem Kapitän
Paul Frederiks sind wir bereits bei Erwähnung seines Thronstreites mit
seinem Vetter Cornelius begegnet. Viel mehr ist auch nicht über ihn zu
sagen. Er ist harmlos, im ganzen gutartig und unbedeutend, dabei aber
vernünftig genug gewesen, sich dem allgemeinen Hottentottenaufstande
nicht anzuschließen. Einerseits ist der Bethanierstamm bei seiner
geographischen Lage an der südlichen Eingangsstraße des Schutzgebietes,
Lüderitzbucht-Keetmanshoop, schon zu sehr mit der Kultur der Weißen in
Berührung gekommen,[85] um wieder an dem alten unkultivierten Zustand
etwas Verlockendes finden zu können, anderseits aber auch infolge
dieser Lage selbst zu sehr gefährdet, weil durch die treugebliebenen
Stämme von Bersaba und Keetmanshoop von den übrigen Hottentottenstämmen
abgeschnitten. Dazu mußte schon die Tatsache, daß sein Nebenbuhler
Cornelius die Fahne des Aufruhrs erhoben hat, dem Kapitän von selbst
seine Stellung auf der entgegengesetzten Seite anweisen. 1898, als
Unruhen anläßlich der Gewehrstempelungsfrage drohten, war es umgekehrt
gewesen. Damals war der Kapitän aufsässig, Cornelius aber mit seinem
Anhang auf seiten der Regierung verblieben. Letzterer steht zur Zeit
noch im Felde und hat durch verschiedene kühne Züge und überraschende
Überfälle von sich reden gemacht.[86] Als ich im Juni 1904 die Truppe
an den General v. Trotha übergab, kämpfte Cornelius noch als Führer
der Bethanier auf unserer Seite. Nach dem Gefecht von Waterberg,
im August 1904, erbat und erhielt er von seinem nächsten weißen
Vorgesetzten Urlaub. Ich würde ihm diesen Urlaub nicht gegeben haben,
da ich auf Grund der mir bekannten Personalverhältnisse in Bethanien
zu beurteilen in der Lage war, daß in den damaligen aufgeregten Zeiten
ein Fernbleiben des Cornelius von seinen Stammesgenossen den auch bei
diesen aufgehäuften Zündstoff nur mindern konnte. Unmittelbar nach
seiner Rückkehr nach Bethanien hat sich auch Cornelius, im Anschluß an
den Abfall seines Schwiegervaters Witbooi, zum Aufstand entschlossen.
Wahrscheinlich hat er beim Passieren von Gibeon sich darüber mit dem
letzteren verständigt.

Über den Kapitän der Feldschuhträger, Hans Hendrik, ist am
allerwenigsten zu sagen. Er war von kleiner, unansehnlicher
Erscheinung, unbedeutend äußerlich und unbedeutend nach Charakter und
Geist. Für das Verhalten seines Stammes gab nicht er den Ausschlag,
sondern umgekehrt, der Stamm schrieb ihm seine Richtung vor, und diese
konnte nur eine üble sein. Solange Ruhe und Frieden im Schutzgebiet
herrschten, zügelte der Stamm seine stets schlummernde Raublust.
Die Möglichkeit, bei einem allgemeinen Aufstand mit im Trüben zu
fischen, erschien den Feldschuhträgern jedoch zu verführerisch, um
widerstehen zu können. Hätte sich der Kapitän dem widersetzen wollen,
so würde über ihn noch viel schneller, als dies die übrigen Kapitäne
riskierten, zur Tagesordnung übergegangen worden sein. Ermordet wurde
jedoch nach dem Ausbruch des Aufstandes im Gebiet der Feldschuhträger
niemand, was besonders der umsichtigen Tätigkeit des stellvertretenden
Bezirksamtmanns Zolldirektor Schmidt zu verdanken war. Nach den
neuesten Nachrichten hat sich jetzt Hans Hendrik mit dem kleinen Rest
seines Anhanges in Bersaba gestellt und die Waffen abgegeben.

Endlich ist noch der Kapitän von Gochas, Simon Cooper, zu erwähnen.
Dieser vermöge der Bevölkerungszahl seines Stammes etwas mächtigere
Kapitän hebt sich vor seinen Standesgenossen auch insofern hervor,
als er zur Zeit als einziger Kapitän des Schutzgebietes noch gegen
uns im Felde steht. Sonst kann ich ihn aber nur als einen widerlichen
Patron und abgefeimten Gauner, jedoch nicht ohne eine gewisse
Bauernschlauheit, bezeichnen. In seinem Stamm war er keineswegs ohne
Ansehen. Seine Politik schrieb auch dem ersteren die Richtung vor.
Früher, als die deutsche Oberherrschaft der Raublust der Hottentotten
noch keine Schranken auferlegte, hat der Kapitän ruhig zugesehen, wenn
seine Leute weiße Reisende belästigten und beraubten, falls er dies
nicht gar direkt befohlen hat. Auch einem zeitweisen Raubzug gegen
benachbarte Eingeborene war er nicht abgeneigt, wenn bei geringer
Gefahr eine große Beute winkte. Bei der geographischen Lage seines
Landes an der Grenze des Schutzgebietes gegen die Kalahari hatte im
übrigen sein Stamm sich eines langen Friedens erfreut und war daher,
anders als die übrigen Hottentottenstämme, in einem gewissen Wohlstand
sowie bei einer höheren Bevölkerungsziffer verblieben. Anderseits
aber wurde diese günstige Lage an der Grenze auch tüchtig zum
Munitionsschmuggel benutzt. Noch 1898 ist ein solcher im großen Stile
entdeckt und der Kapitän hierfür bestraft worden.

Wie Simon Cooper 1894 zur Annahme der deutschen Schutzherrschaft
bewogen worden ist, habe ich bereits im Kapitel ~II~ geschildert.
Sein damaliges Drehen und Wenden, um dieser ihm unbequemen Sache zu
entgehen, hätte dem geriebensten Rechtsanwalt Ehre gemacht. Wenn der
Kapitän damals nicht zu den Waffen griff, um seinem Freunde Witbooi
zu Hilfe zu eilen, so lag dies nicht am fehlenden guten Willen,
sondern an persönlicher Unlust zum Kriegführen; man könnte es auch
geradezu Feigheit nennen. »Ich mag keinen Krieg sehen«, sagte er
einst. Indessen, getraut habe ich ihm nie, und ihn daher fortgesetzt
überwachen lassen (siehe S. 29). Vom Friedensschluß mit Witbooi
ab folgte Simon Cooper nur noch den Spuren des letzteren. Mit ihm
hat er zehn Jahre lang Frieden gehalten, mit ihm ist er dann auch
aufgestanden. Während der zehnjährigen Friedenszeit hat dagegen Simon
Cooper sich den deutschen Gesetzen und Maßnahmen willig gefügt und
keinerlei Schwierigkeiten bereitet, abgesehen von dem obenerwähnten
Munitionsschmuggel, den er aber, vom bösen Gewissen getrieben, selbst
zur Anzeige gebracht hatte. Nach dem neuerdings erfolgten Tode Witboois
würde Simon sich sicher gern unterworfen haben. Denn große Kriegslust
wird ihn auch jetzt nicht beseelen. Aber das Blut der in seinem Lande
ermordeten Weißen lastet auf dem Kapitän. Er wird daher bis zur letzten
Patrone weiterkämpfen und dann seine Zukunft wohl auf englischem Gebiet
suchen.


Morenga und Morris.

Während des gegenwärtigen Aufstandes haben im Namalande neben dem
bereits genannten Cornelius noch drei weitere Bandenführer von sich
reden gemacht; es dürfte daher den Leser interessieren, im Zusammenhang
mit dem Vorhergehenden auch über sie etwas zu erfahren. Hat doch
der eine von ihnen, Morenga, auch Marinka genannt, den deutschen
Truppen fast noch mehr Schwierigkeiten verursacht als selbst der
alte kriegserfahrene Witbooi. Die beiden anderen sind die Gebrüder
Morris, beide meist mit Morenga vereinigt. Alle drei sind ehemalige
Großleute des Bondelzwartsstammes und waren schon während des
Bondelzwartsaufstandes als Führer des in den Kharrasbergen sitzenden
Teiles des Stammes hervorgetreten.

Morenga ist ein Hererobastard, d. h. Abkömmling eines Hottentotten und
einer Hererofrau. In seinen kriegerischen Eigenschaften scheint er die
Vorzüge beider Stämme zu vereinigen, d. h., die Verschlagenheit und
Schlauheit des Hottentotten mit der Tapferkeit und dem Fanatismus des
Hereros. Daneben besitzt er auch die stattliche Figur der letzteren.
Die Morris sind dagegen Abkömmlinge eines Kapengländers und einer
Hottentottenfrau, mithin echte Bastards. Alle drei haben das gemeinsam,
daß sie sich viel in der Kapkolonie aufgehalten und dort sich eine
gewisse höhere Kultur angeeignet haben. Sie können alle drei fertig
holländisch lesen und schreiben. Schließlich haben sie auch das
gemeinsam, daß sie in dem mit den Bondelzwarts am 27. Januar 1904
abgeschlossenen Friedensvertrag von Kalkfontein alle drei geächtet
worden sind, die Gebrüder Morris wegen Räubereien, Morenga wegen
Mordes, doch war nicht die Todesstrafe über sie verhängt, sondern sie
waren lediglich von der ihren übrigen Stammesgenossen gewährten Gnade
ausgeschlossen, bis sie sich für ihre Untaten vor Gericht verantwortet
haben würden. Alle drei entzogen sich jedoch dieser Verantwortung durch
Flucht in die Kapkolonie, aus der sie dann später an der Spitze von
Räuberbanden zurückkehrten. Alle drei stehen zur Zeit noch im Felde,
zwar schon mehrfach besiegt, aber anscheinend immer noch ungebrochenen
Mutes.[87]

Ihre höhere Kulturstufe haben sowohl Morenga wie die Gebrüder
Morris auch durch die Art ihrer Kriegführung bewiesen. Während des
Bondelzwartsaufstandes legte mir ein ausgeplünderter Farmer eine in
gutem Holländisch geschriebene Bescheinigung vor. Sie befindet sich
bei den Akten des Gouvernements in Windhuk und lautet nach meiner
Erinnerung in Übersetzung etwa folgendermaßen:

»Requiriert beim Farmer ~X.~ 2 Gewehre, ~X~ Patronen, ~X~ Pfd. Kaffee,
~X~ Pfd. Tabak usw.

Dies bescheinigen:

            Der Kommandant: gez. Morris. Der Feldkornett: gez. ~X.~«

An den Personen des Farmers und seiner Angehörigen hatten sich die
Plünderer dagegen nicht im geringsten vergriffen. In der gleichen
anständigen Weise hat auch Morenga den Krieg geführt. Er hat bei seinen
»Requisitionen« nicht nur das Leben der Weißen geschont, sondern auch
den Ausgeplünderten den notwendigsten Lebensunterhalt belassen.[88] In
seine Hände gefallenen verwundeten deutschen Soldaten hat Morenga die
Freiheit wiedergegeben. Während im Juni 1905 zwei deutsche Abgesandte
sich behufs Friedensverhandlungen im Lager Morengas befanden, griff
eine deutsche Abteilung, die von der Anknüpfung der letzteren nicht
rechtzeitig hatte verständigt werden können, versehentlich an. Morenga
hätte es nun in der Hand gehabt, die Abgesandten zu töten. Er zog es
jedoch vor, lediglich die Verhandlungen abzubrechen und sein Lager
zurückzuziehen. Das gleiche Versehen war kurz vorher im Lager des
Bandenführers Cornelius vorgekommen, in diesem Falle aber der deutsche
Abgesandte von den Hottentotten erschossen worden. (Leutnant v. Trotha,
Neffe des Generals.)

[Illustration:

  Morenga   Pater     Hauptmann
          Malinowsky   Salzer

Friedenskommission im Lager Morengas im Juni 1895.]

Weniger ritterlich als das vorstehend geschilderte Verhalten erscheint
dagegen die Ursache, wegen der Morenga nach dem Bondelzwartsaufstande
geächtet worden ist. Eine Patrouille der damals mit uns verbündeten
Witboois war in einen von ihm gelegten Hinterhalt geraten. Ein Mann der
Patrouille wurde erschossen, einem zweiten das Pferd unter dem Leibe
getötet. Der letztere wollte zu Fuß flüchten, wurde jedoch hieran bald
durch einen Beinschuß gehindert. Einsehend, daß weitere Flucht doch
nichts nützen würde, kehrte der Verwundete zurück, um sich zu ergeben.
Da sprang Morenga aus seiner Deckung auf und schoß dem herankommenden
Witbooi auf etwa 10 Schritt Entfernung eine Kugel durch den Kopf.
Da der Getötete ein Neffe des Kapitäns Witbooi war, so tat ich dem
letzteren den Gefallen, auch Morenga wegen dieser Untat von der dem
übrigen Stamm gewährten Gnade auszuschließen. Witbooi bat mich dann
noch, diesen Tod seines Neffen für die deutsche Sache dem Deutschen
Kaiser zu melden, da derselbe die Ehre gehabt hätte, während der
Kolonial-Ausstellung 1896 von Seiner Majestät empfangen zu werden.


Die wichtigsten Unterhäuptlinge der Hereros.

(Kambazembi, Tjetjo und Zacharias.)

Während wir im Frieden bei den Hottentotten neben den Kapitänen
selbständige Unterkapitäne nicht finden, brachte es die weit höhere
Bevölkerungszahl der Hereros mit sich, daß sich bei ihnen auch
Unterhäuptlinge von Ansehen und Macht entwickeln konnten. Bei den
Hottentotten konnte ein einziger Kapitän seinen höchstens 3000 bis 4000
Seelen starken Stamm übersehen und leiten, was bei den 70000 bis 80000
Hereros ausgeschlossen war.

Neben und unter den beiden selbständigen Häuptlingen, die wir bei den
Hereros kennen gelernt haben (Samuel und Manasse), besaß jede Werft
ihren eigenen Vorstand, der sich mit Vorliebe gleichfalls Kapitän
nennen ließ. Unter diesen Werftkapitänen traten wieder drei auf Grund
der Zahl ihrer Untertanen, oder, was bei den Hereros die Hauptsache
war, auf Grund der Zahl ihrer Ochsen an Machtfülle hervor. Es sind
dies die Unterhäuptlinge Kambazembi von Waterberg, Tjetjo von Okazeva
im Distrikt Gobabis und Zacharias von Otjimbingwe, alle drei die
Oberherrschaft des Oberhäuptlings Samuel mehr oder weniger gutwillig
anerkennend.[89]

Dem Unterhäuptling Kambazembi sind wir bereits in Kapitel ~II~ und
~VIII~ begegnet. Wir haben ihn als einen viehreichen, im ganzen
gutmütigen, dabei aber schlauen Herero von altem Schrot und Korn
kennen gelernt. Trotz seines Reichtums -- nach unseren Anschauungen
könnte man ihn Millionär nennen -- hat Kambazembi in seiner einfachen
Hererolebensweise nichts geändert. Er verschmähte alle europäischen
Genußmittel. Seine Nahrung bestand nach der Väter Sitte lediglich in
Fleisch, Milch und Feldfrüchten. Bei dieser einfachen Lebensweise
hätten seine Viehherden ins ungemessene wachsen müssen, wenn nicht
zuerst die Rinderpest eine tüchtige Lücke in sie gerissen und dann
das fortgesetzte Schuldenmachen seiner zahlreichen Söhne von Zeit
zu Zeit einen weiteren Aderlaß verursacht hätte. Gerade Kambazembis
Gebiet war das Hauptziel des Feldhandels, denn dort war noch etwas zu
holen. Und man muß es dem Alten lassen, was an ihm lag, einen Ausgleich
zwischen dem Schuldenmachen seiner Leute und den Forderungen der
Händler herbeizuführen, das hat er redlich getan. Doch hat er nicht
verhindern können, daß noch während seines letzten Lebensjahres einer
seiner Söhne, um sich seinen Schulden zu entziehen, unter Mitnahme auch
fremden Gutes nach dem Ovamboland flüchtete. Indessen, auch da hat
Kambazembi das von seinem Sohn zu Unrecht mitgenommene Gut trotz der
erhobenen unangemessen hohen Gegenforderungen bereitwillig ersetzt.[90]

Die letzten Lebensjahre Kambazembis wurden sehr durch den Zwiespalt
zwischen seinen beiden als Nachfolger in Betracht kommenden Söhnen
David und Salatiel verbittert. Der erstere war sein ältester Sohn
überhaupt, der letztere aber derjenige der Hauptfrau. Das Gouvernement
enthielt sich der Einmischung, behielt aber diesen Zwiespalt im Auge,
um ihn gegebenenfalls politisch auszunutzen. Nach dem Tode Kambazembis,
der kurz vor Ausbruch des Bondelzwartsaufstandes erfolgte, haben sich
dann die beiden Söhne unter Vermittlung des Oberhäuptlings dahin
geeinigt, daß sie sowohl Herrschaft wie Viehherden teilten. David
wurde Herr des Platzes Waterberg, Salatiel des übrigen Gebietes.
Einig waren sie darum aber doch nicht. So hat sich David, auf den
die Anhänglichkeit seines Vaters Kambazembi an den Oberhäuptling
übergegangen war, in der Folge dem Aufstande angeschlossen, Salatiel
aber nicht. Der erstere verhinderte nicht die Ermordung zahlreicher
Weißer auf seinem Platze Waterberg und zog dann mit seiner ganzen Macht
nach dem Süden, dem Oberhäuptling Samuel zu Hilfe. Salatiel dagegen
blieb, Gewehr bei Fuß, bei Waterberg stehen und zeigte große Lust zu
einer friedlichen Verständigung mit der deutschen Regierung. Ich habe
schon oben erwähnt, wie der Oberhäuptling diese schwankende Haltung
Salatiels wieder zu befestigen wußte. Andernfalls würde eine Benutzung
dieses günstigen Umstandes unserseits uns möglicherweise Bundesgenossen
aus dem eigenen Stamm der Aufständischen zugeführt haben, was für
afrikanische Kriege stets einen ganz erheblichen Vorteil bedeutet.
Salatiel hat sich dann am Kampfe bei Waterberg beteiligt und soll auf
der Flucht gestorben sein, während David sich auf englisches Gebiet
gerettet haben soll.

Der Unterhäuptling Tjetjo ähnelte in vielem dem Häuptling Kambazembi.
Schon äußerlich glichen sie sich in bezug auf Schwerfälligkeit der
Figur und Neigung zur Dickleibigkeit. Auch Tjetjo war Heide geblieben,
aber er trug -- im Gegensatz zu Kambazembi -- stets europäische
Kleidung und war auch sonst den Genüssen der Zivilisation nicht abhold.
Ebenso war Tjetjo ein großer Viehbesitzer und Herr einer Werft, die
etwa 600 bis 700 waffenfähige Männer zu stellen vermochte. Aber er war
alt, bequem und daher friedliebend. In einem Punkte aber unterschied
sich Tjetjo wesentlich von Kambazembi. Er war ein ebenso erbitterter
Feind des Oberhäuptlings, wie jener dessen Freund war. Trotzdem hat
auch er sich schließlich mit dem Oberhäuptling geeinigt, als es sich
um den gemeinsamen Aufstand handelte. Die treibende Kraft hierbei wird
wohl sein ältester Sohn Traugott gewesen sein, ein Christ, aber wegen
Rückfalls in die Vielweiberei aus der Gemeinde ausgeschlossen. Traugott
war ein energischer Mensch, eine Art Nikodemusnatur. Bei ihm schwankte
das Zünglein der Wage fortgesetzt zwischen Wohlverhalten und Aufstand.
Nur hielt ihn sein friedliebender Vater im Zaum. Bei der im Jahre 1899
erfolgten Expedition gegen den Stamm Tjetjos (Kapitel ~V~) habe ich
daher diesen Zwiespalt benutzt und den Sohn entwaffnet. Damals wurde
Traugott auch auf Betreiben des Oberhäuptlings zum Verlegen seines
Wohnsitzes in das Gebiet von Okahandja verurteilt. Traugott aber bat
mich flehentlich, von dieser Strafe abzusehen, da ihm, nachdem er durch
Abgabe seiner Gewehre waffenlos geworden sei, die Okahandja-Hereros
alles Vieh wegnehmen würden. Da ich auf der andern Seite auch keinen
Anlaß zur allzu großen Verstärkung der Machtstellung des Oberhäuptlings
besaß, willfahrte ich dieser Bitte. Und doch hat auch Traugott
sich schließlich behufs Teilnahme an dem Aufstande wieder mit dem
Oberhäuptling vertragen. Er befindet sich zur Zeit gleichfalls auf
englischem Gebiet. Tjetjo ist dagegen nach Waterberg den Strapazen der
Flucht erlegen.

Endlich würde hier noch Zacharias, der Häuptling von Otjimbingwe,
zu erwähnen sein. Eine baumlange Erscheinung von auffallender
Magerkeit, stets mit einem freundlich wohlwollenden Lächeln im
Gesicht, unbedeutend nach Verstand, Charakter und Autorität, dabei
leidenschaftlicher Liebhaber von Alkohol, so tritt uns Zacharias
entgegen. Persönlich wie politisch eine Null, hing er sich an die
Rockschöße des Oberhäuptlings Samuel, zwischen diesem und den Wünschen
seiner eigenen Leute hin- und herschwankend. Bis zum Aufstande hat
auch Zacharias zu allem, was von der Regierung ausging, Ja und Amen
gesagt, stets ängstlich bedacht, tunlichst mit allen Menschen im
Frieden zu leben. Im Schuldenmachen und damit zusammenhängend im
Tempo seiner Farmverkäufe übertraf er fast noch seinen Oberhäuptling
Samuel. Damit würde es indessen bald zu Ende gewesen sein, denn ihm war
bereits ein festes und unverkäufliches Reservat zugemessen worden. Bei
einem einzigen, noch dazu recht wichtigen Anlaß schien sich dagegen
Zacharias der Nachfolge auf den Wegen des Oberhäuptlings entziehen zu
wollen, und das war bei Beginn des großen Aufstandes. Nicht weniger
als elf Tage hat er den Anschluß verweigert und es vorgezogen, sich
auf die Ratschläge des Missionars und des Stationschefs zu stützen.
Wenn er auf die Dauer nicht hat widerstehen können, so ist bei keinem
Hererohäuptling wie bei ihm so sehr die Annahme gerechtfertigt, daß die
Wogen schließlich über seinem Haupte zusammengeschlagen sind. Geschadet
hat er aber für seine Person uns gewiß nicht viel. Auch war er der
erste aller Hererohäuptlinge, der sich im Vertrauen auf sein gutes
Gewissen freiwillig gestellt hat. Zur Zeit befindet er sich in einem
Konzentrationslager.

[Illustration:

  Zacharias

Zacharias von Otjimbingwe.]


Die Stellung der Häuptlinge zu ihren Stammesgenossen.

Die Regierungsform hatte sich bei den Hottentotten sowohl wie bei den
Hereros in einer ganz anderen Bahn entwickelt als bei den übrigen
Eingeborenen Afrikas. Während wir dort sonst die Häuptlinge immer
und überall als unumschränkte Herren über Leben und Eigentum ihrer
Untertanen, mithin die absolute Monarchie in ihrer ausgesprochensten
Form finden, treten uns hier die Stammeshäupter mehr als »~primi inter
pares~« entgegen. Die Regierungsgewalt liegt mehr bei dem Rat der
Ältesten, deren Vorsitzender der Häuptling ist, als bei der Person
des letzteren. Nur besonders begabte Herrschernaturen wie Witbooi
haben, aber lediglich gestützt auf die eigene Person, eine wirklich
beherrschende Stellung zu gewinnen verstanden. Sogar gestraft konnte
der Kapitän durch das Gericht der Stammältesten werden. Die einzige
Strafe, der er nicht unterlag, war die Prügelstrafe, die sonst ohne
Ansehen der Person verhängt wurde.

Diese für Hottentotten und Neger fast allzu freie Regierungsform mag
bei den ersteren der frühzeitigen Berührung mit den in die Kapkolonie
eingedrungenen Weißen ihre Entstehung verdanken. Zufällig waren die
ersten Eindringlinge Holländer, denen dann die Engländer folgten,
die beide damals schon unter den Völkern Europas gleichfalls die
freieste Regierungsform besaßen. Die vom Norden in das Schutzgebiet
gekommenen Bantus haben dann wohl während der zahlreichen kriegerischen
und friedlichen Berührungen mit den Hottentotten sich allmählich
wohl oder übel auch deren Regierungsform angepaßt. Der Vater des
jetzigen Oberhäuptlings, der alte Kamaherero, hatte noch eine nahezu
autokratische Gewalt besessen. Er verfuhr mit Leben und Eigentum
seiner Untertanen ganz nach der alten Negersitte. Mit seinem Tode
und der damit beginnenden Erbfolgestreitigkeit verfiel jedoch diese
Machtstellung wieder. Die anfängliche Ohnmacht seines Sohnes und
Nachfolgers haben wir ja bereits kennen gelernt. Strafen innerhalb
des Stammes und gar die Todesstrafe hat es seit dem Ableben des alten
Kamaherero unter den Hereros nicht mehr gegeben. Selbst Morde blieben
ungesühnt. Im Gegensatz zu den Hereros hat sich dagegen bei den für
sich abgeschlossen lebenden Ovambos die alte absolute Häuptlingsgewalt
in ihrer krassesten Form aufrechterhalten. Bei ihnen pflegt sich
jeder Häuptling zu einem mehr oder weniger blutgierigen Tyrannen zu
entwickeln.

Bei aller Ohnmacht ist jedoch auch bei den Hottentotten und Hereros die
Stellung der Stammesoberhäupter in ihrer Mehrzahl immerhin in einer
Beziehung noch mit einer gewissen Machtfülle umgeben, nämlich in bezug
auf Zulassung des Bösen. Wird der Krieg vom Kapitän nicht gewollt, so
kann er auch nicht ausbrechen, wünscht der Kapitän keine Schädigung von
Leben und Eigentum der in seinem Lande wohnenden Angehörigen anderer
Nationen, so sind diese sicher, seien sie weiß oder schwarz, oder aber
es folgt deren etwaiger Verletzung die Ahndung unfehlbar. Nur laues
Verhalten des Häuptlings, das Zudrücken von einem oder gar von beiden
Augen, gibt den Übelgesinnten unter seinen Leuten Mut und Spielraum zu
Untaten. Diese autoritative Stellung schließt aber nicht aus, daß bei
einem die Leidenschaften des ganzen Stammes aufwühlenden Anlaß, wie
dies der allgemeine große Aufstand des Jahres 1904 war, es vorkommen
kann, daß der Häuptling sich lediglich vor die Wahl gestellt sieht, ob
er mitmachen oder seinen Platz räumen will. Das ist jedoch in Europa
auch nicht anders. Auch dort finden wir Beispiele genug, daß ein
regierender Fürst gegen seine Überzeugung in einen Krieg hineingezogen
worden ist, weil er dem Drängen der öffentlichen Meinung seines Landes
nicht hatte zu widerstehen vermocht.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~X.~

Wirtschaftliches.[91]


Meteorologische Verhältnisse, Acker-, Gartenbau, Forstkultur.

Beinahe bis zum Überdruß ist schon verkündigt worden, daß das
Schutzgebiet das Land der Viehzucht und des Bergbaues sei. Da aber
in dieser Beziehung in der Heimat immer noch irrige Ansichten zutage
treten, so kann es nicht oft genug wiederholt werden. Wer nach
Südwestafrika auswandert, der lasse den Gedanken an Egge und Pflug
zu Hause, es sei denn, daß er seine Schritte nach dem Grootfonteiner
Gebiet oder dem Ovambolande lenkt.

Das ausschlaggebende Moment für den Weg, auf dem die wirtschaftliche
Ausnutzung eines Landes erfolgen kann, bildet die Wasserfrage, und
diese ist wieder von den Niederschlägen abhängig. Um ein richtiges
Urteil über den wirtschaftlichen Wert des Schutzgebietes zu gewinnen,
wurde daher das ganze Land mit einem Netz von meteorologischen
Beobachtungsstationen überzogen und die Oberleitung über das Ganze
einem Gouvernementsbeamten übertragen. Unmittelbar vor dem Aufstande
hatten die Beobachtungsstationen die Zahl von 54 erreicht. Ihre
Ergebnisse sind alljährlich in den Jahresberichten des Gouvernements
veröffentlicht worden. Für hier genügt es, die Durchschnittszahlen
der Hauptstationen anzuführen. Nach den Beobachtungen in den letzten
drei Berichtsjahren vor dem Aufstande, d. i. vom 1. April 1900 bis 1.
April 1903, betrugen die Regenhöhen: 1. für das Grootfonteiner Gebiet
durchschnittlich 521 ~mm~, 2. für Windhuk 226 ~mm~, 3. für Gobabis
339 ~mm~, 4. für Gibeon 85 ~mm~, 5. für Keetmanshoop 83 ~mm~, 6. für
Bethanien 69 ~mm~.

[Illustration: Trockenes Flußbett im Kaokofeld.]

Zum Vergleich füge ich hinzu, daß der Jahresdurchschnitt für
Deutschland etwa 500 bis 600 ~mm~ beträgt, für Mittelspanien aber nur
300 ~mm~. Diese Zahlen beweisen, daß im Grootfonteiner Gebiet wohl die
Möglichkeit des Ackerbaues vorliegt, während man im mittleren Teile des
Schutzgebietes wenigstens stets auf so viel Feuchtigkeit wird rechnen
können, als der Bestand der Weide verlangt. Im Süden muß man dagegen
zufrieden sein, wenn der alljährlich fallende Regen zur Erneuerung der
Weide überhaupt ausreicht. Die Witterungsverhältnisse des Ovambolandes
sind bereits im Kapitel ~VI~ besprochen. (S. 198 ff.)

Zu erörtern wäre noch die Frage, wo im Herero- und Namalande das
Niederschlagwasser bleibt. Es ist bekannt, daß die sämtlichen
südwestafrikanischen Flüsse in der Trockenzeit wasserlos sind, während
sie in der Regenzeit oft gewaltige Wassermengen zu Tale führen. Die
Ursache dieser Erscheinung ist in erster Linie in der Tatsache zu
suchen, daß in Südwest sowohl der Schneefall wie die Wälder fehlen,
mithin die natürlichsten Reservoirs für Wasseraufspeicherungen. Die
zweite Ursache liegt in dem trockenen Höhenklima des Schutzgebietes,
das zwar der Gesundheit sehr förderlich ist, aber offenes Wasser mit
unangenehmer Schnelligkeit aufsaugt. Die dritte Ursache findet sich in
dem ungeheuren Gefälle unserer Flüsse. So liegt z. B. Berlin 39 ~m~
über dem Meere, Windhuk dagegen 1600 ~m~, während von beiden Orten
die Gewässer bis zum Meere annähernd den gleichen Weg zurückzulegen
haben. In Berlin finden wir daher einen gemächlich fließenden,
geduldig der Schiffahrt dienenden Niederungsfluß, in Windhuk dagegen
einen reißenden Gebirgsstrom. Die vierte und letzte Ursache ist,
daß die südwestafrikanischen Niederschläge nur während einer kurzen
Periode von wenigen Monaten fallen, und zwar in der Regel Dezember
bis April, während die ganze übrige Zeit frei von Regen ist, sowie
daß diese Niederschläge selten in Gestalt andauernder, für das
Eindringen in das Erdreich förderlicher Strichregen erfolgen, sondern
meist in Form gewaltiger Wolkenbrüche, die in kurzer Zeit Wege in
Flüsse, Flüsse in mächtige Ströme, Niederungen in Seen verwandeln.
Aber nur die letzteren, Vleys genannt, vermögen sich einige Zeit zu
halten, die übrigen Gewässer stürzen eilends zu Tale oder weichen
der austrocknenden Gewalt der Sonne.[92] Nach einer Berechnung des
Ingenieurs Rehbock wäre indessen der zur Verdunstung gelangende Teil
der Niederschläge auf nur ein Viertel der Gesamtmengen zu schätzen.
Hieraus würde zu schließen sein, daß der größere Teil der Wassermengen
unter dem Erdboden verschwindet. Das würde ein sehr günstiger
Umstand sein. Wir hätten dann zwar auch noch keine Reservoirs für
Flußbildungen, aber doch für zahlreiche Brunnen.[93]

[Illustration: $Okombahe, natürliche Quelle im Flußbett.$ (Im
Hintergrunde Brunnen mit Wippe.)]

[Illustration: Ein See im Nordhererolande.]

Aber auch jetzt schon ist die Zahl der natürlichen Quellen
Südwestafrikas größer, als man gewöhnlich annimmt. Diese haben jedoch
entweder keinen Abfluß, oder der letztere verfällt schon nach kurzem
Lauf als Bach dem Schicksal der reinen Regenflüsse, d. h., er
verdunstet oder verschwindet im Erdboden. Solche Bäche entspringen
z. B. mehrfach dem Waterberggebirge im Norden des Hererolandes. Auch
im Naukluftgebirge habe ich einige gesehen. Ferner findet man in den
sonst trockenen Flußbetten gleichfalls zuweilen natürliche Quellen. Das
innerhalb der Regenzeit dort verschwundene Wasser sickert in diesen
Betten während der trockenen Zeit langsam talabwärts. An manchen
Stellen zwingt dann die Gestaltung des Untergrundes das Wasser, auf
eine kurze Strecke zutage zu treten. So führen der Omarurufluß bei
dem Orte gleichen Namens und bei Okombahe, der Schwarze Nosob bei
Gobabis, der Windhuker Swakop bei den Tabaksdünen stets laufendes
Wasser. Wo dagegen in den Flußbetten dieses Sickerwasser nicht auf
natürlichem Wege zutage tritt, kann es auf künstlichem Wege gehoben
werden. In und neben ihnen finden sich mithin die gegebenen Stellen
für Brunnenanlagen. Auch warme Quellen -- vulkanischen Ursprungs --
findet man im Schutzgebiete, so in Windhuk sieben. Würde man diese
zusammenfassen, so würde ein das ganze Jahr laufender stattlicher
Bach entstehen. Jetzt verschwindet das Wasser in den Gärten, wo es
leider infolge seines Schwefelgehaltes das Gedeihen mancher Pflanzenart
hindert. Geeignete Stellen zum Herstellen künstlicher Brunnen befinden
sich außerhalb der Reviere auch in den sogenannten Kalkpfannen, sofern
in diesen das Wasser nicht schon von selbst in Gestalt von Teichen
zutage getreten ist.

[Illustration: Inneres des Schwimmbassins in Windhuk.]

Aus den Erträgnissen der Wohlfahrtslotterie hat das
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee in Berlin etwa ein Jahr vor dem
Aufstande mit Unterstützung des Gouvernements begonnen, im Schutzgebiet
Brunnenbohrungen vorzunehmen und im ganzen bereits 52 Bohrungen mit
insgesamt 2600 ~m~ Tiefe vollendet. Die Kosten stellten sich auf 11
Mark pro Fuß. Ein Erfolg ist bei 21 Bohrungen, gleich 40 vH., erzielt
worden. Im Jahresbericht des Gouvernements von 1903/04 ist die genaue
Tabelle der erfolgten Bohrungen enthalten.

[Illustration: Im Gouvernementsgarten.]

[Illustration: Apfelsinenbaum mit Früchten im Garten des Missionars in
Waterberg.]

Nach den dargelegten Wasserverhältnissen des Herero- und des Namalandes
kann kein Zweifel bestehen, daß das tragfähige Rückgrat unserer
wirtschaftlichen Bestrebungen in Südwestafrika nur Viehzucht sein kann.
Dies schließt nicht aus, daß jeder Farmer an Acker- und Gartenfrüchten
sich wenigstens seinen eigenen Bedarf zieht. Er muß nur der launischen
Natur zu Hilfe kommen und das, was sie an tropischem Platzregen
einmal zu reichlich spendet, nicht abfließen lassen, sondern mittels
Dammanlagen für die Zeiten der Not aufspeichern, sowie dasjenige, was
in dem Erdboden verschwunden ist, mittels Brunnen wieder heraufholen.
Wo Wasser vorhanden, ist auch unser südwestafrikanischer Boden zu
reichlichem Ertrage fähig, das beweisen die zahlreichen Gärten der
Militär- und Missionsstationen. Die zu erzielenden Produkte sind
sämtliche europäischen Gemüse- und Getreidearten sowie Wein, Tabak und
Südfrüchte. Auch mit in Deutschland wachsenden Baumfrüchten, wie Äpfel
und Birnen, sind Versuche gemacht worden, jedoch ohne Erfolg. Für diese
Früchte ist die afrikanische Sonne zu heiß, sie lohnen dem fleißigen
Gartenbauer lediglich mit Produkten von minderwertiger Beschaffenheit.
Gute Aussichten bieten dagegen der Wein- und der Tabakbau. Beide
leiden jedoch im Schutzgebiet zum Teil noch unter dem Mangel an
zweckmäßiger Behandlung. Diesem Übelstande abzuhelfen, war bereits ein
Sachverständiger angeworben, dessen Ausreise jedoch der Hereroaufstand
verzögert hat. Unmittelbar vor dem Aufruhr wurde namentlich in der
Gegend von Okahandja, im Distrikt Grootfontein und im Bezirk Outjo
viel Tabakbau betrieben. Weinbau findet sich dagegen in fast sämtlichen
Gärten des Schutzgebietes. Der Erfolge der katholischen Mission auf
diesem Gebiete in Klein-Windhuk habe ich bereits gedacht.

[Illustration: Farm bei Grootfontein.]

Das Ziel, wenigstens den eigenen Bedarf an Feld- und Gartenfrüchten aus
dem trockenen Boden herauszuwirtschaften, erreicht in Südwestafrika der
Farmer nur mittels kleiner Staudämme, wie wir solche auf den Bildern
(S. 337 und S. 339) finden. Die durch Brunnen zu gewinnende Wassermenge
reicht für gedachten Zweck in der Regel nicht aus. Im übrigen ist nach
meiner Ansicht die Wasseranstauung im kleinen behufs Ackerberieselung
im Schutzgebiete vorläufig der Anlage großer Staudämme, wie sie die
Ingenieure Rehbock und Kuhn geplant haben, vorzuziehen. Die großen
Dämme sollen Dorfanlagen ermöglichen und nicht bloß dem eigenen
Bedarf dienen, sondern auch das Dasein der Ackerbauer mittels Absatz
der erzielten Erträgnisse sichern. Vor dem Vorhandensein einer
ausreichenden Industrie, als die in Südwestafrika zur Zeit nur der
Bergbau in Frage kommen kann, fehlt indessen dem Farmer ein lohnendes
Absatzgebiet. Ein solches bietet gegenwärtig nur die Schutztruppe,
deren zukünftige Stärke zur Zeit niemand zu übersehen vermag.

[Illustration: Künstlicher See auf Farm Voigtsland bei Windhuk.]

[Illustration: Pflügen des Berieselungsgrundes unterhalb des Dammes.]

Schließlich wäre noch die Forstkultur zu erwähnen. Auf diesem Gebiete
scheint uns im Schutzgebiet der schwerste Kampf bevorzustehen. Wohin
das Auge reicht, bietet sich im Herero- und Namalande an Holzbeständen
nur niedriges Buschwerk, lediglich an den Flußläufen durch einen
Baumbestand größerer Art unterbrochen. Wälder in unserem Sinne finden
wir nur im Distrikt Grootfontein wie im Ovambolande, dort allerdings
zum Teil in tropischer Fülle. Die Gebirge dagegen, die man in der
übrigen Welt bis zu einer gewissen Höhe mit Bäumen bestanden zu
sehen gewohnt ist, sind in Südwestafrika völlig kahl. Infolgedessen
haben die wolkenbruchartigen Regen von den Bergen auch das Erdreich
mitgenommen, so daß uns überall der nackte Fels entgegenstarrt und
daher eine Aufforstung dort überhaupt ausgeschlossen ist. Die Holzfrage
ist hiernach im Schutzgebiet eine brennende. Das warme Klima erfordert
zwar glücklicherweise nur selten ein wärmendes Feuer, dagegen vermag
weder der Weiße noch der Eingeborene für die Zubereitung seiner
Nahrung des Brennmaterials zu entbehren. Dieses wird durch Sammeln
des trockenen Holzes gewonnen. Es ist klar, daß in der Nähe größerer
Plätze der von der Natur gespendete Vorrat immer mehr zusammenschmilzt
und schließlich ganz verschwindet. Während beispielsweise in der Nähe
von Windhuk vor einigen Jahren noch eingeborene Frauen und Kinder
ausreichend Holz heranzuschleppen vermochten und durch diese Tätigkeit
ihren Lebensunterhalt gewannen, hat sich jetzt schon die industrielle
Tätigkeit dieses Gebietes bemächtigt, indem sich eine Art mittels
Fuhrwerks betriebenen Holzhandels entwickelt hat. Denn von immer
weiter her muß der Bedarf geholt werden. Bald wird aber auch dieses
Mittel nicht mehr genügen, so daß schließlich an den größeren Plätzen
Südwestafrikas zu den bisherigen Erwerbszweigen auch der Handel mit zum
Teil von außerhalb eingeführtem Feuerungsmaterial treten muß.

[Illustration: Seitens der Regierung angelegter Damm bei Windhuk.]

Welche Unsummen von Holz der gegenwärtige Krieg in Südwestafrika
verschlungen hat und noch verschlingen wird, läßt sich nur mit Sorge
ermessen. Monatelang biwakieren starke Truppenkörper unter freiem
Himmel. Sie bedürfen nicht nur des Holzes zum Zubereiten von Speisen,
sondern auch zum Erwärmen in den langen kalten Biwaksnächten. An den
ohnehin spärlichen Holzvorräten wird daher fortgesetzt gezehrt, während
ein Ersatz nicht hinzutritt, und jeder abgeschlagene Baum daher z. Zt.
in Südwestafrika einen unersetzbaren Verlust bedeutet. Unverständig
geschädigt wird der Holzbestand außerdem noch durch fahrlässig oder
absichtlich angelegte Grasbrände. Absichtlich rufen namentlich die
Buschmänner und Bergkaffern solche hervor, um das Wild, dessen sie
zu ihrer Nahrung bedürfen, an das nach dem Brande um so frischer
emporsprießende Gras heranzulocken.

[Illustration: Neu angelegter Regierungsdamm bei Windhuk.

Wasserstand 3 ~m~. Noch in Arbeit.]

Die Erhaltung des Holzbestandes war daher dem Gouvernement stets eine
schwere Sorge. Mittels strenger gesetzlicher Maßnahmen wurde versucht,
sowohl den Grasbränden wie der sonstigen absichtlichen Vernichtung des
Baumbestandes Einhalt zu tun. Lediglich das dürre, bereits vom Baume
gefallene Holz blieb der freien Benutzung überlassen. Aber auch an
Ersatz wie überhaupt an die Verbesserung der Holzbestände wurde gedacht
und zu diesem Zweck beim Gouvernement ein Forstreferat eingerichtet.
Der erste Inhaber dieses Amtes war der bereits im Kapitel ~VI~ als
Forschungsreisender in das Ovamboland genannte Forstassessor ~Dr.~
Gerber. Dieser faßte seine Aufgabe mit großer Rührigkeit an, fand
jedoch, daß bei den geringen Niederschlägen in bezug auf Anpflanzung
im Herero- und Namalande nur an wenigen Stellen etwas zu erreichen
sei. Nur, wo die Niederschläge zur Ackerwirtschaft ausreichen, genügen
sie auch dem Baumwuchs, während künstliche Bewässerungsanlagen für
eine Aufforstung größeren Stiles nicht ausreichen. Infolgedessen wurde
seitens des Forstreferenten für eine Aufforstung in erster Linie eine
Baumart ins Auge gefaßt, die mit wenig Wasser auszukommen vermag,
d. i. die Dattelpalme. Doch mißlang ein Versuch, diesen Baum im
Flußbett in Windhuk zu ziehen, wohl weil das dortige schwefelhaltige
Wasser der Pflanze nicht zusagte. Dagegen gedieh eine Anpflanzung
in Ukuib am Swakopflusse, südlich der Bahnstation Kubas, durchaus
zufriedenstellend. Die besten Aussichten für Aufforstungsanlagen, aber
auch noch anderer Art, bietet jedoch der Boden in und um Okahandja, der
sich infolge hochstehenden Grundwassers auch für Acker- und Gartenbau
besonders geeignet erwiesen hat. Am Platze Okahandja selbst wie in dem
eine halbe Stunde entfernten Osona wurden Baumschulen angelegt, in
denen alle möglichen Baumarten, auch europäische, mit Erfolg gezogen
wurden. Ableger hiervon sind unentgeltlich an die Farmer behufs eigener
Aufforstungsversuche im kleinen abgelassen worden. ~Dr.~ Gerber glaubte
aus der Forststation Okahandja jährlich 10 Millionen Pflanzen liefern
zu können. Versuche mit ausländischen Baumarten hatte im übrigen
schon vor Eintreffen des Referenten für Forstwesen ein gleichfalls im
Gouvernementsdienst stehender Botaniker[94] in Brackwater begonnen, von
wo sie dann auf Veranlassung des ersteren in den aussichtsreicheren
Boden Osonas übergeleitet worden sind.

Derartige Aufforstungsarbeiten sind im Nama- und Hererolande,
wenigstens an den wenigen Stellen, an denen sie möglich sind, um so
notwendiger, als der dortige geringe Baumbestand nur Feuerungsmaterial,
aber kein Nutzholz liefert. Die derzeitigen Baumarten Südwestafrikas,
meist Akazienarten, sind knorrig und bestehen aus einem steinartig
harten, nicht zu bearbeitenden Holze. Als Brennholz ist es auch nur
zu verwenden, nachdem es im Laufe der Zeit verwittert und vom Stamme
abgefallen ist. Das Bauholz hat dagegen bis jetzt durchweg von auswärts
eingeführt werden müssen. Auch auf diesem Gebiete wenigstens unseren
eigenen Bedarf zu decken, muß daher wie beim Acker- und Gartenbau
das Ziel unseres Strebens sein. Dagegen habe ich meinen früher
einmal gehegten Gedanken, dereinst vielleicht auch noch die Berge
Südwestafrikas mit einem stattlichen Baumwuchs bestanden zu sehen
und so eine der Grundlagen für natürliche Quellen zu schaffen, längst
aufgegeben. Denn hierzu fehlen alle und jegliche Vorbedingungen.

Endlich seien auch noch einige Worte der Palme im allgemeinen gewidmet,
jenem schönen pappelähnlichen Baum, dessen Anblick allein schon uns
in die Tropen zu versetzen vermag. Ihr Gebiet beginnt im Schutzgebiet
nördlich Grootfontein. Dort wie im ganzen Ovamboland stellt sie sich
als eine im Freien häufig vorkommende Pflanze dar. Im übrigen, also im
südlichen Schutzgebiete wird sie in den Gärten künstlich gehegt, und
man findet sie selbst in den südlichsten Missionsgärten, so in Warmbad.
Ihr Wert, auch als Nutzpflanze, ist bekannt; je nach der Art liefert
sie Kokosmilch, Palmwein und Früchte, unter letzteren hauptsächlich
die Dattel der bereits erwähnten Dattelpalme. Der einzige Nachteil der
letzteren ist, daß sie erst innerhalb acht bis zehn Jahren erntereif
wird. Um diese Zeit abzukürzen, wurden seitens des Gouvernements aus
Algier bereits fünfjährige Wurzelsprößlinge bezogen, von denen die Zeit
der Ernte um so viel früher zu erwarten war.

Nicht schließen kann ich diesen Abschnitt, ohne noch eines argen
Feindes der südwestafrikanischen Bodenkultur Erwähnung zu tun, nämlich
der Heuschrecken. Zufällig habe ich dieser Tage in einer größeren
Tageszeitung[95] eine aus Argentinien stammende Schilderung dieser
Plage gefunden, die auch auf Südwestafrika zugeschnitten ist. Ich will
sie daher hier wörtlich folgen lassen:

»Eine Missionsschwester in Diamante hat an ihre Angehörigen in
Wörishofen einen vom 9. Januar datierten Brief gerichtet, in dem sie
einen Heuschreckeneinfall schildert. Sie berichtet so anschaulich,
daß ein Teil des Briefes auch weitere Kreise interessieren wird. Der
Brief beginnt: »Heute bin ich in der Lage, von einem Ereignisse zu
berichten, das wir Entrerianer (d. h. die Bewohner der Provinz Entre
Rios) in den letzten 14 Tagen erlebten. Es war am 2. Weihnachtstag,
als wir, beim Mittagsmahl sitzend, plötzlich von draußen laute Rufe
der Verwunderung, des Staunens und unangenehmer Überraschung hörten.
Wir sahen uns erstaunt an, und mit der Frage: ‚Was soll das bedeuten?‛
sprangen wir von unseren Sitzen auf und eilten heraus in den Hof. Welch
ein Anblick! Auf dem Boden war ein Gewimmel und ein Getue, ein Hüpfen
und ein Springen von unzähligen, rotgelben, nicht unschönen Tierchen.
Wieder fragte man sich: ‚Was ist das?‛ Andere, die dergleichen schon
früher gesehen, kamen mit dem erschreckten Ausrufe: ‚Die unheilvollen
Heuschrecken sind gekommen!‛

»Wir schauten nun nach der Straße, da bot sich den vor Staunen fast
starren Blicken ein seltsames Schauspiel dar. Soweit das Auge reichte,
sah es nichts anderes als Heuschrecken, so daß man unwillkürlich an die
Heuschreckenplage im alten Ägypten dachte, von der die Bibel berichtet.
Alle Straßen, Wege und Stege, kurz alles war wie dicht besät mit diesen
unwillkommenen Gästen. In endlosen Reihen marschierten sie daher, ein
Tier am andern, in schönster Ordnung, in Reih und Glied, so schön wie
ein Heer Soldaten, das ins Feld zieht. Es war wirklich ein imposanter
Anblick. Aber bald begannen diese Unberufenen ihr verderbenbringendes
Geschäft. Mit einem wahren Heißhunger fielen sie über Gräser, Kräuter,
Blumen, Sträucher, Bäume, kurz über die ganze Pflanzenwelt her. Hättet
Ihr das doch sehen können! Man muß es angesehen haben, um es glauben
zu können, was diese Tiere in ihrer Freßgier leisten können. Keine
Zierstaude, keine Pflanze, keine Palme, kurz, kein Gewächs blieb
verschont. Alles wurde eine Beute dieser gefräßigen Sechsfüßler. Und
das sind noch erst die jungen, hüpfenden Heuschrecken, denen die Flügel
noch ganz und gar fehlen. Die Orangen-, Feigen- und Pfirsichbäume
wurden bis zuletzt gespart, d. h., die waren ihnen nicht zart genug,
als aber nichts Besseres mehr vorhanden war, nahmen sie auch damit
vorlieb.

»Wirklich interessant war es, zu beobachten, wie sie an den
Pfirsichbäumen vorgingen. Erst wurden die Früchte aufgezehrt, obgleich
sie noch ganz unreif waren, dann die Blätter, endlich die Rinde
der Bäume. Wenn sie wenigstens diese noch verschont hätten, damit
die Bäume doch nicht ganz abstürben, aber nein, alles wird von den
Fressern abgenagt und abgeschält. Zum Erbarmen ist es auch, wie sie
die Blumengärten so übel zurichten. Die herrlichen Gärten sind ihrer
Pracht und Schönheit beraubt, kein Blumenbeet ist mehr kennbar, alles
ist dem Erdboden gleichgemacht und verwüstet, und wo sonst Blumenkelche
dufteten, da breitet sich jetzt ein übelriechender Dunst aus. Man
könnte fragen, ob feindliche Horden hier ihr Unwesen getrieben haben,
so entsetzlich sieht es aus. Die unliebsamen Besucher drangen sogar in
die Häuser, Betten usw. ein. Tag und Nacht hatten wir keine Ruhe. Bevor
wir uns schlafen legten, hatten wir jedesmal eine halbe Stunde zu tun,
um die Betten zu säubern und die kleinen Unholde hinauszuwerfen.

[Illustration:

  Duft   ~Dr.~ Golinelli   Böttlin     Leutwein     Mueller

Am Regierungsdamm bei Windhuk.]

»Wenn das aber nun alles wäre! Aber nicht weniger unverschämt hausten
die Heuschrecken draußen auf dem Kamp. Ein Kolonist sagte mir, es
sei draußen auf den Feldern auch nicht ein grünes Blättchen mehr zu
sehen. Die bedauernswerten Kolonisten! Soviel Mühe, Arbeit und Schweiß
verloren! Es war dieses Jahr Aussicht auf eine reiche Maisernte.
Nun ist alles, alles vernichtet! Der Schaden ist enorm und kaum
abzuschätzen. Ihr werdet denken, man müsse dem so verderblichen Treiben
der kleinen Fresser doch Einhalt tun können. Ja, gegen den Strom läßt
sich nicht gut anschwimmen. In unserem Garten hatten wir zehn tiefe
Gruben gemacht. Diese wurden zur Hälfte mit Wasser gefüllt, da hinein
trieben wir die Tiere nun nach Tausenden, und doch konnte man nicht
gewahren, daß ihre Masse sich verringert hätte. Den ganzen Tag waren
wir auf der Jagd; die einen schlugen, andere traten sie tot, andere
trieben sie in die Gruben, und so schafften wir fast acht Tage lang.
Mehr als einmal mußte man davonlaufen und die Heuschrecken, die sich
in den Kleidern verkrochen hatten, hervorsuchen; ich zählte einmal
bei einer derartigen Jagd 30 Stück. Selbst die Haustiere halfen uns
bei unserem Vernichtungswerke. Kälber, Kühe, Borstentiere, Vögel und
Hühner hielten alle Tage, ja den ganzen Tag Festschmaus, selbst Hund
und Katze taten sich gütlich an den fetten Bissen, aber gegen dieses
Millionenheer konnten wir nichts ausrichten.

»Wie schon erwähnt, waren dies erst die jungen Heuschrecken, bald
sollen nun die alten fliegenden nachkommen. Diese verzehren vollends
auf den Bäumen, was etwa da und dort noch übrig geblieben, sie bleiben
aber nur eine Nacht. Heute, da ich dies schreibe, also 14 Tage nach der
Ankunft der Heuschrecken, hüpfen immer noch einige in unserem Garten
herum, die übrigen sind teils vernichtet, teils glücklich abgeschoben.
Ich erwähne noch, daß eine Heuschrecke achtzig Eier legt, daher die
große Vermehrung. Sie sehen ganz anders aus als die grasgrünen in
Deutschland. Die kleinen hier haben einen rötlich gelben Leib, der
Kopf ist rot, die Beine braun mit schwarzen Pünktlein; die alten sind
häßlich grau.««

       *       *       *       *       *

Glücklicherweise erscheinen diese Schädlinge nicht jedes Jahr und nur
in einzelnen Landstrichen, da sie ähnlich wie unsere Maikäfer bis
zur Reife verschiedene bestimmte Zeitperioden in Anspruch nehmende
Wandlungen durchzumachen haben.


Klima und Gesundheitsverhältnisse.

Südwestafrika stellt sich als eine von der Küste ab stetig ansteigende
Hochfläche von etwa 1200 ~m~ Durchschnittshöhe dar. Der Hauptort
Windhuk liegt sogar auf 1600 ~m~, mithin nahezu in der Höhe des Rigi in
der Schweiz. Aus dieser Hochfläche erheben sich dann wieder zahlreiche
vereinzelte Kuppen und Gebirge von meist tafelförmiger Gestaltung bis
zu 2700 ~m~ Höhe, sonach bis in die Region des ewigen Schnees der
Alpen. In seiner Hauptmasse liegt das Land zwischen dem 20. und 30.
Breitengrade, durchschnitten von dem durch Rehoboth gehenden Wendekreis
des Steinbocks. Das Schutzgebiet liegt mithin in derselben Entfernung
vom Äquator wie die Wüste Sahara, und nur der Höhenlage verdanken
wir es daher, wenn Südwestafrika nicht gleichfalls ein tropisches,
den Europäern ungesundes Klima aufweist. Dafür haben wir dort mit
gewaltigen Temperaturunterschieden zu rechnen. Innerhalb 24 Stunden
kann der Thermometer einen Unterschied von 40 Grad ausweisen; nachts
belästigt uns Kälte, bei Tage große Hitze. Die Jahreszeiten liegen
genau umgekehrt wie in Deutschland. Die heißesten Monate fallen in
Südwestafrika auf Dezember und Januar, die kältesten auf Juni und
Juli. Diese klimatischen Verhältnisse drücken dem Schutzgebiet in bezug
auf die Art der Bodenkultur ihren Stempel auf, und zwar im allgemeinen
nicht im günstigen Sinne. Die kalten Nächte verbieten den Anbau von
tropischen Pflanzen, deren Zucht in diesen Breitengraden sonst möglich
sein würde, wie z. B. Kaffee, Kakao und Tee. Wir müssen uns daher
dort auf die Zucht von Kulturpflanzen mit geringeren Wärmeansprüchen
beschränken, wie Zitronen, Bananen, Orangen, Feigen, Mandeln, Datteln,
Wein und Tabak. Dafür aber bietet Südwestafrika wieder die Möglichkeit
des Anbaues auch von europäischen Nutzpflanzen, darunter unsere
sämtlichen Getreidearten, sowie das wichtige Volksnahrungsmittel,
die Kartoffel. Vor allem finden sich in dem dortigen Boden reichlich
die Daseinsbedingungen für das, worauf schon die Wasserverhältnisse
seine Bewohner hinweisen, nämlich Gras und Futterkräuter aller Art zur
Ernährung gewaltiger Viehherden. Für die Bodenerträgnisse ist dagegen
wieder die Verteilung des Regens auf die Jahreszeiten ungünstig. Es
fallen warme Jahreszeit und Regen zusammen, und zwar in die Monate
Januar bis April. Hat sich infolgedessen im Monat April die Natur
mit allen nur denkbaren Reizen geschmückt, so ertötet die bald daraus
einsetzende kalte Jahreszeit diese wieder. Bis zum nächsten Regenfall,
d. i. in der Regel fünf Monate lang, zeigt sich dann das Schutzgebiet
von einer weniger vorteilhaften Seite. An Stelle des frischen Grüns
ist ein trauriges Graugelb getreten, zum Glück jedoch behalten die
auf dem Halm verdorrten Futtergewächse wenigstens ihren Nährwert,
hierbei unterstützt durch die während der Trockenzeit fallenden starken
Tauniederschläge.

[Illustration: Klein-Windhuk.]

Hat sonach die Höhenlage des Schutzgebietes in bezug auf seine
landwirtschaftliche Ausnutzung ihre Schattenseiten, so ist sie
anderseits wieder der Gesundheit außerordentlich zuträglich. Ein
Hochlandklima mit seinen erfrischend kühlen Nächten und seiner
Trockenheit muß an sich schon dem Europäer zuträglicher sein als
das feuchte Tieflandsklima in der gleichen geographischen Breite.
Die gefürchtetste Tropenkrankheit, die Malaria, finden wir daher
in Südwestafrika nur selten. Sie beschränkt sich auf wasserreiche,
tiefer gelegene Stellen, wo indessen durch Entwässerungsarbeiten viel
verbessert werden kann. So waren z. B. Gobabis und Grootfontein vor
Zeiten ausgesprochene Fieberplätze. Beide wurden aus diesem Grunde,
obwohl sie sonst viele Vorteile bieten, von den Eingeborenen gemieden.
Nach der Besitzergreifung durch uns haben Kulturarbeiten an beiden
Plätzen die gleichen Gesundheitsverhältnisse geschaffen wie in dem
übrigen Schutzgebiet. Ähnlich liegt die Sache in Gibeon, wo früher
eine sumpfige Quelle sowie die stagnierenden Wasser des Fischflusses
den Fieberkeimen einen günstigen Herd boten. Wenn dagegen unter
den zur Zeit in Südwestafrika im Feld stehenden Truppen eine nicht
tropische Krankheit, der Typhus, zahlreiche Opfer fordert, so ist dies
eine Erscheinung, die sich in jedem Kriege findet, also nicht mit
der Beschaffenheit des Landes in Verbindung zu stehen braucht. Das
schließt allerdings nicht aus, daß die genannte Krankheit gerade in
Südwestafrika günstige Vorbedingungen findet, weil wir dort in bezug
auf Trinkwasser vielfach auf stehende Tümpel angewiesen sind.[96]

Im übrigen kann in Südwestafrika der Weiße auch bei körperlicher
Arbeit ohne Schaden für seine Gesundheit leben. Die große Reinheit
und Trockenheit der Luft läßt die Hitze dort niemals so schwer
empfinden wie selbst in Deutschland bei seinem größeren atmosphärischen
Feuchtigkeitsgehalt. Für Personen mit kranken Atmungsorganen kann der
Aufenthalt im südwestafrikanischen Klima geradezu als Kur betrachtet
werden. Die Lebensbedingungen können dort genau so eingehalten werden
wie in Europa, so daß sich der Einwanderer in seiner gewohnten
Lebensweise keine besonderen Beschränkungen aufzuerlegen braucht. Nur
in einem Punkte zeigt sich die dünne Höhenluft dem menschlichen Körper
auf die Dauer nicht immer zuträglich: in bezug auf die Herztätigkeit.
Wer hierin von schwacher Konstitution ist, dem kann nur geraten werden,
Südwestafrika zu meiden. Sogar in Zeiten tiefsten Friedens pflegt von
den Angehörigen der Schutztruppe ein ganz erheblicher Prozentsatz nach
abgelaufener Dienstzeit mit mehr oder minder gestörter Herztätigkeit
auszuscheiden und zum Teil invalidisiert zu werden. Hier ist mithin
die Grenze gegeben, innerhalb welcher der Einwanderer sich in bezug
auf seine Lebensgewohnheiten vielleicht Beschränkungen auferlegen muß,
nämlich, je nach der körperlichen Veranlagung, teilweise oder völlige
Vermeidung derjenigen Genußmittel, die auf die Herztätigkeit einwirken,
wie Tabak, Kaffee, Tee und Alkohol.

[Illustration: Gärten von Klein-Windhuk.]


Die Viehzucht und deren Feinde.

Unter den in Südwestafrika vorhandenen Nutztieren unterscheiden wir
folgende Arten: 1. Pferde und Esel, 2. Rindvieh, 3. Fleischschafe, 4.
Wollschafe, 5. gewöhnliche Ziegen, 6. Strauße.

[Illustration: Weidefeld mit der östlichsten Spitze der Arrasberge

(in Wolken).]

Diese Arten sind entweder seitens der einwandernden Europäer bereits
vorgefunden oder schon vor langer Zeit eingeführt worden. Zu ihnen
traten noch unter der deutschen Herrschaft: 7. Schweine, 8. sonstige
Zuchten, wie Geflügel usw.

Auf dem Gebiet der Viehzucht ist für Südwestafrika nur Erfreuliches zu
berichten. Denn ihm stehen alle erforderlichen Vorbedingungen für eine
Viehzucht ersten Ranges zur Seite. Erstens gestattet das gleichmäßige
Klima mit einem Winter ohne Schnee- und Regenfall für das ganze Jahr
freien Weidegang. Zweitens bewirkt die Verbindung des Regenfalls
gerade mit dem Sommer, welchen Umstand wir für Acker- und Gartenbau
als nachteilig erkannt haben, für die Viehzucht das Gegenteil. Sie
wird zur Ursache, daß gerade in den heißesten Monaten das Wasser am
reichlichsten vorhanden ist und daß die Futterpflanzen schnell zur
Reife kommen. Das Vieh erreicht daher während der heißen Zeit einen
besonders guten Futterzustand und vermag dann auch die futterärmere
Winterszeit mit kalten, dafür aber regenlosen Nächten bei freiem
Weidegang zu überdauern. Eine Verbindung des Regens mit den _kalten_
Nächten würde dagegen Stallpflege notwendig und damit eine Viehzucht im
großen unmöglich machen, denn diese würde dann zu kostspielig werden.

Die dritte und wesentlichste Vorbedingung für ein Gedeihen des Viehes
ist der hohe Nährwert des Grases und der sonstigen Futterpflanzen
Südwestafrikas. Der in das Land gekommene Neuling wird das schwer
glauben, wenn er die dortigen, oft recht unscheinbar aussehenden
Weidefelder mit ihrem struppigen Buschwerk und spärlichen Grasarten
sieht. Selten vermag er sich an dem Anblick hoher, wogender Grasfelder
zu erfreuen, und gerade diese bilden die schlechtesten Weidegründe.
Ihr Gras wird bald hart und holzig, ist wenig nahrhaft und schwer
verdaulich. Ein alter Afrikaner sieht daher nicht auf die äußere
Beschaffenheit des Weidefeldes. Das beste Futter ist das niedere,
büschelförmig wachsende Gras, das einen hohen Nährwert besitzt und
stets weich bleibt. Der Kenner weiß daher auch eine Buschlandschaft
mit dünn verstreuten Grasbüscheln zu schätzen. Vor allem aber ist das
Land infolge seines salzhaltigen Bodens reich an dem ganz unscheinbar
aussehenden Brackbusch, und ohne diesen kann das Vieh auch bei dem
üppigsten Graswuchse nicht gedeihen.

[Illustration: Brunnen am Okamatuyowasser,

4 ~m~ im massiven Felsen; gibt auch in der Trockenzeit pro Tag für 1000
Ochsen Wasser. Im Vordergrunde Afrikaner Kühe.]

Die Möglichkeit freien Weideganges für das Vieh das ganze Jahr
hindurch ist die Grundlage für eine billige Viehwirtschaft. Einige
Eingeborene zur Aufsicht und einige Einzäunungen in Gestalt von
Dornbuschkraalen, für die das Material überall vorhanden ist, sind die
ganzen Unterhaltungskosten. Im übrigen nährt und vermehrt sich das
Vieh von selbst. Der Viehzüchter muß, um Inzucht zu vermeiden, nur für
rechtzeitigen Wechsel der männlichen Zuchttiere sorgen. Würden nicht
die im Kapitel ~IV~ geschilderten Viehkrankheiten von Zeit zu Zeit
böse Lücken in die Herden reißen, so wäre die Viehzucht Südwestafrikas
vielleicht das rentabelste Geschäft auf dieser Erde.

Als Beweis für diese Behauptung mögen die gewaltigen Viehherden dienen,
welche die Hereros vor Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft
besessen haben. Ich schätzte deren Gesamtbestand zur Zeit meines
Eintreffens im Schutzgebiet (1894) auf 500000 Stück. Viel Genuß hatten
die Hereros von diesem Reichtum indessen nicht. Denn der Besitz großer
Viehherden war für sie Endzweck und nicht ein Mittel, mit dessen Hilfe
sie sich etwa das Leben angenehm zu gestalten versucht hätten. Nur
einen verschwindend geringen Prozentsatz ihres Viehbestandes setzten
sie im Handel um. Fast ebensowenig schlachteten sie davon. Der größte
Teil des Viehs ging daher nach mehrjährigem zwecklosen Dasein an
Altersschwäche zugrunde. Bis zum Ausbruch der Rinderpest habe ich
damals diese Entwicklung der Dinge mit großer Sorge betrachtet und
häufig mit den Hererohäuptlingen besprochen. Denn bei einer derart
unzweckmäßigen Viehwirtschaft mußte dereinst sicher der Zeitpunkt
kommen, an welchem die in das Ungemessene angewachsenen Rinderherden
der Hereros ihre Herren zum Suchen nach neuen Weideplätzen zwangen. Wie
schwer es überhaupt damals schon war, das Volk hinter seinen Grenzen
zurückzuhalten, ist im Kapitel ~II~ geschildert. Auch den Gefahren
einer fortgesetzten Inzucht standen die Hereros gleichgültig gegenüber
und ließen ihr Vieh ruhig degenerieren. Erst die dem Schutzgebiet
sonst so schädlich gewesene Rinderpest hat die Herden und mit ihnen
die Viehwirtschaft der Hereros auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt
sowie deren Indolenz in bezug auf die Sorge um den Nachwuchs etwas
aufgerüttelt.

Was die Art der Viehzucht anlangt, eignet sich auf Grund der
Futterverhältnisse das Namaland mehr für die Zucht von Kleinvieh,
das Hereroland für die von Großvieh. Die zahlreichen Dornbüsche des
Hererolandes schließen die Zucht von Wollschafen überhaupt aus.
Indessen weist im Namalande auch die Großviehzucht hinsichtlich
der Güte die besseren Ergebnisse auf, und das Namarind übertrifft
das Hererorind an Größe wie an Fleischgehalt. Die Ursache
dieser Erscheinung liegt nicht nur in den verschiedenartigen
Futterverhältnissen -- die Namaweide ist spärlicher, dafür aber um so
nahrhafter --, sondern auch in der bereits geschilderten Indolenz der
Hereros gegen die Inzucht. Nicht als ob die Hottentotten verständigere
Viehzüchter wären, das Verdienst für das bessere Namarind gebührt
vielmehr den frühzeitig aus der Kapkolonie dort eingewanderten Weißen.

[Illustration: Zugochsen der Hererorasse kommen mittags zum Tränken an
einem Damm.]

[Illustration: Weidefeld unterhalb eines Dammes bei Windhuk.]

Um nunmehr auf die Zucht der einzelnen Tiergattungen überzugehen, so
beginne ich mit

1. _dem Pferd_. Bis vor dem Aufstand krankte die Pferdezucht
in Südwestafrika an der noch nicht durchgeführten Trennung der
Gebrauchspferde von den Zuchtpferden. Man ließ durchweg die Hengste
treiben, was sie wollten, und ritt die trächtigen Stuten ohne jede
Rücksicht. Das eine ergab einen schlechten Nachwuchs infolge der
oft unglaublichen Kreaturen von Hengsten[97], die frei umherliefen,
das andere ein häufiges Verfohlen. Verschiedene Male wurden seitens
des Gouvernements Maßnahmen hiergegen in Anregung gebracht.[98]
Aber ohne Unterstützung seitens der gesamten Bevölkerung schweben
Regierungsmaßnahmen auf diesem Gebiete in der Luft, und an ihr
fehlte es noch zum Teil. Daher beschränkte sich die Verwaltung
vorerst auf Maßnahmen innerhalb ihres eigenen Bereiches. Sämtliche
im Regierungsbesitz befindlichen Hengste wurden, soweit sie nicht
zu Zuchtzwecken brauchbar waren, verschnitten, die Stuten tunlichst
vom Gebrauch ausgeschlossen, die besten derselben als Zuchtstuten
verwendet, die übrigen gegen Wallache umgetauscht und endlich in
Nauchas (Distrikt Rehoboth) ein Gestütsdepot eingerichtet. Dieses
wurde mit den besten Stuten sowie den besten inländischen und auch
mit von außerhalb eingeführten Deckhengsten ausgestattet. Von dem
Nachwuchs wurde das geeignetste Material wieder der Zucht zugeführt,
das übrige in den Regierungsdienst eingestellt oder verkauft. Sobald
mehr als ausreichende Landbeschäler vorhanden waren, wurden diese auch
zu Zuchtzwecken nach außerhalb abgegeben, eine Gelegenheit, von der
im Jahre 1902/03 46 einsichtige Pferdezüchter Gebrauch gemacht haben.
Die von außerhalb eingeführten Hengste waren sowohl englischer wie
auch ostpreußischer Herkunft. Aber nicht deren direkter Nachwuchs hat
sich für den Gebrauch in Südwestafrika schon als besonders geeignet
erwiesen, sondern erst dessen nochmalige Vermischung mit inländischem
Zuchtmaterial, mithin erst die Enkel der eingeführten Hengste.

Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß von den während des
gegenwärtigen Aufstandes von außerhalb eingeführten Pferdearten sich
am besten die aus der Kapkolonie bewährt haben, dann folgten die
Argentinier und zuletzt die Ostpreußen. Die Ursache dieser Abstufung
ergab sich jedoch nicht aus der Beschaffenheit der Pferde, sondern
lediglich aus deren Anpassungsvermögen an die südwestafrikanischen
Verhältnisse. Die beiden erstgenannten Pferdearten sind unter denselben
Lebensbedingungen groß geworden wie die Südwestafrikaner, während
die Ostpreußen sich an das afrikanische Gras als einzige Nahrung
nur schwer zu gewöhnen vermochten und daher anfangs, oft mitten
im Futter stehend, Hungers starben. Denn Hafer läßt sich bei den
schwierigen südwestafrikanischen Transportverhältnissen im Kriege
nur in beschränktem Maße nachführen. Ob nach meiner Abreise aus dem
Schutzgebiet noch andere Rassen eingeführt worden sind, z. B. die wohl
gleichfalls für südwestafrikanische Verhältnisse geeigneten Pferde
Australiens und Mexicos, ist mir nicht bekannt geworden.

Leiter der Gestütsverwaltung war zuletzt Gestütsdirektor v. Clavé, der
seine Aufgabe mit Tatkraft und Sachkenntnis angefaßt hat. Er richtete
neben dem Hauptgestüt noch ein Pferdedepot in Areb, etwa eine Stunde
von Nauchas, ein, wohin aus ersterem die von der Mutter entwöhnten
Fohlen gebracht und bis zur Gebrauchsfähigkeit gehalten wurden. Der
Bestand der gesamten Gestütsverwaltung an Pferden betrug am 31. März
1903: 11 Landbeschäler, 188 Zuchtpferde und Saugfohlen in Nauchas, 160
Pferde in Areb.

Im Berichtsjahre 1902/03 hat das Gestütsdepot Areb 72 Pferde nach
erreichter Reife abgegeben, davon 11 zu Zuchtzwecken an das Hauptgestüt
in Nauchas zurück.

Die Pferdezucht ist in Südwestafrika wie eigentlich überall diejenige
Züchterei, die das meiste Anlagekapital erfordert. Sie ist mithin
Ansiedlern mit nur beschränkten Mitteln nicht zu empfehlen, wenigstens
für den Anfang nicht. Vor dem gegenwärtigen Aufstand schwankte der
Preis eines Pferdes zwischen 300 und 600 Mark. Wie er sich nach
Wiederbeginn des Farmbetriebes gestalten wird, läßt sich nicht
übersehen. Auch die Pferde haben in Südwestafrika freien Weidegang.
Unmittelbar nach ihrer Erwerbung muß man daher mit dem Zurücklaufen auf
die alten Weideplätze rechnen. Um so hartnäckiger bleiben sie aber auch
wieder an dem neuen Platz kleben, sobald sie sich einmal an ihn gewöhnt
haben. In bezug auf Weide ist das Pferd das wählerischste von allen
unseren Tieren. Daher eignet sich auch nicht jede Farm schon von Hause
aus zur Pferdezucht. Das an den Bergabhängen wachsende kurze, weiche
Gras wird von den Pferden am meisten bevorzugt. Den Brackbusch brauchen
sie ebenfalls, wenn auch weniger als das sonstige Großvieh.

Der schlimmste Feind der Pferdezucht ist die bereits im Kapitel ~IV~
erwähnte Pferdesterbe. Auf sie kann man beinahe den bekannten Vers
anwenden: »Gegen die Cholera gibt's kein Mittel«; indessen braucht
man, wie in dem genannten Kapitel schon angedeutet, noch nicht alle
Hoffnung aufzugeben. Örtlich findet sich die Pferdesterbe fast
durchweg mit der Malaria vereinigt. Wo die letztere herrscht, haben
wir auch mit der Sterbe zu rechnen, wie diese denn auch genau wie die
Malaria vom Süden nach dem Norden des Schutzgebietes an Heftigkeit
zunimmt. Das Namaland wird von ihr am wenigsten heimgesucht, das
Ovamboland dagegen derart, daß dort eine berittene Truppe stets in
der Gefahr schwebt, plötzlich wieder Fußtruppe zu werden. Schon im
Distrikt Grootfontein verursachte die Erhaltung des Pferdebestandes
dem Gouvernement viel Sorge. Im Innern des Landes verschont die Seuche
nur hochgelegene Punkte, den tiefgelegenen Küstenstrich läßt sie sogar
ganz in Ruhe. Je näher der Küste, um so sicherer ist daher ein Platz
gegen Sterbe. In beiden Fällen dürfte die kältere Luftströmung, die
den Stechfliegen, den Hauptträgern der Seuche, das Dasein unterbindet,
die Ursache der Verschonung sein. Auch von diesem Gesichtspunkte aus
muß daher der Einwanderer, der sich der Pferdezucht widmen will, die
Lage seiner künftigen Farm beurteilen. Ich wiederhole indessen,
daß von einer rationellen Pferdezucht im Schutzgebiet erst nach
Einführung einer sogenannten Körordnung, die das freie Umherlaufen der
Hengste verbietet, die Rede sein kann. Einzäunungen der Farmen würde
ja gleichfalls gegen unliebsame Besuche schützen, sie ist jedoch,
vorläufig wenigstens, viel zu kostspielig.

Eine Abart der Pferdezucht ist die Maultierzucht. Das Maultier ist
leistungsfähiger als das Pferd, auch genügsamer als dieses, und vor
allem der Pferdesterbe nicht so unterworfen. Sein größerer Wert kommt
auch in der Tatsache zum Ausdruck, daß es durchschnittlich höher
bezahlt wird. Seine Zucht ist daher besonders lohnend, obwohl das
Tier selbst nicht fortpflanzungsfähig ist. Gewonnen wird das Maultier
bekanntlich aus der Kreuzung von Eselhengsten mit Stuten. Daher ist auf
diesem Gebiet das freie Umherlaufen der Hengste besonders gefährlich.
Denn der schwächere Esel vermag seinen »Harem« nicht gegen die
eindringenden Hengste zu verteidigen, und der Züchter sieht sich nach
abgelaufener Tragezeit zu seiner Überraschung statt im Besitze eines
wertvollen Maultierfohlens in dem eines mehr oder weniger schlechten
Pferdefohlens. Wenn schwerwiegende Mißstände auf diesem Gebiete bis
jetzt noch nicht allzusehr zutage getreten sind, so liegt das am
Fehlen einer eigentlichen Maultierzucht. Die Maultiere sind bis jetzt
meist von außerhalb eingeführt worden, und zwar aus der Kapkolonie,
aus Argentinien wie aus Spanien. Als am wenigsten geeignet haben sich
die Argentinier erwiesen, da ihre Hufe auf den weiten Grasflächen der
Heimat für unser zum Teil steiniges Gelände zu weich geblieben sind.

Namentlich die Truppe macht von den Maultieren viel Gebrauch. Die ganze
Artillerie, zahlreiche Kolonnen sowie einzelne Truppenfahrzeuge sind
mit ihnen bespannt. Vor dem Aufstand war der Preis eines Maultieres 600
bis 800 Mark. Der reine Esel dagegen findet im Schutzgebiet, weil zu
schwach, wenig Verwendung.

2. _Rindvieh._ Das Rindvieh wurde von den ersten europäischen
Einwanderern, den Portugiesen, am Kap der guten Hoffnung bereits
vorgefunden. Das südwestafrikanische Rind ist durchweg von größerer,
massigerer Figur als das europäische, namentlich gilt dies von
demjenigen des Namalandes. Auch sein Hörnerschmuck überragt an Länge
den des europäischen Rindes und läßt allein schon das afrikanische
Tier als das stattlichere erscheinen. Nur in einer Beziehung wird das
afrikanische Rind von dem europäischen übertroffen, nämlich in Hinsicht
auf den Milchertrag. Die Ursache hiervon mag in den anders gearteten
Lebensbedingungen, vor allem in dem freien Weidegang liegen. Sonst
gedeiht auch das Rind bei diesem am besten. Die Tiere wissen von selbst
am Tage das beste Futter zu finden und kommen abends wieder zur Tränke.

Bei dem Rind ist die Gefahr, daß durch fremde Bullen die Nachzucht
verdorben wird, nicht dieselbe wie bei der Pferdezucht. Der eigene
Vorteil schon gebietet dem Züchter das frühzeitige Verschneiden nicht
zur Zucht bestimmter Bullen, da das verschnittene Tier, der Ochse,
sowohl ein besseres Zug- wie Schlachttier abgibt. Im übrigen ist auch
auf diesem Gebiete die Regierung zur Einfuhr fremder Bullen geschritten
und hat es mit folgenden Rassen versucht:

~a~) _Simmentaler Bullen._ Diese haben sich gut akklimatisiert und als
Nachwuchs besonders gute Zugtiere geliefert.

~b~) _Pinzgauer Bullen._ Von diesen ist ähnliches zu berichten. Doch
eignet sich ihr Nachwuchs vermöge des großen Fleischgehaltes besser zum
Schlachten.

~c~) _Vogelsberger Bullen._ Diese haben zwar noch besseres Schlachtvieh
ergeben als die heimischen Rassen, doch blieb ihr Nachwuchs hinter dem
der auch nicht höher im Preise stehenden Pinzgauer so weit zurück, daß
in der Folge von ihrer Einführung Abstand genommen worden ist.

~d~) _Englische Rassen._ Unbeschadet der Tatsache, daß auf der
Ausstellung in Windhuk 1902 ein Abkömmling eines Shorthorn-Bullen
prämiert worden ist, sind doch im allgemeinen die Erfahrungen mit
diesen Bullen (Shorthorns und Herefords) in Südwestafrika sonst
derartig ausgefallen, daß nach den ersten Versuchen keine weiteren mehr
unternommen wurden, denn das Ergebnis hatte die Kosten nicht gelohnt.

[Illustration: Bulle Afrikaner Rasse.

Schwanzquaste durch Lungenseuche-Impfung abgefallen.]

Von privater Seite wurden auch noch holsteiner und oldenburger Bullen
eingeführt, die aber, weil in ausgesprochenem Niederungslande
aufgewachsen, in dem südwestafrikanischen Höhenklima nicht recht zu
gedeihen vermochten. Etwas besser sollen sich die gleichfalls privatim
eingeführten Holländerrassen angewöhnt haben, doch sind die Versuche
mit ihnen noch nicht abgeschlossen.

Eine eigene Zucht hat das Gouvernement auf diesem Gebiete als
überflüssig erachtet, vielmehr die eingeführten Bullen gegen geringe
Entschädigung an Private abgegeben sowie die Viehzüchter bei der
Einfuhr von solchen unterstützt. Auch mit der Einfuhr weiblicher
Zuchttiere wurde einmal ein Versuch gemacht, indessen als zu
kostspielig nicht wiederholt. Der Preis einer Pinzgauer Kuh stellte
sich 1899 in Windhuk auf 700 Mark gegen damals 150 Mark für eine gute
einheimische Kuh. Und eine teurere ausländische Kuh vermag auch nicht
mehr Kälber in die Welt zu setzen als eine einheimische, während der
eingeführte Bulle naturgemäß einen weit bedeutenderen Einfluß auf die
Verbesserung der Rasse auszuüben vermag, als die Kuh. Erwähnenswert ist
noch, daß auf der landwirtschaftlichen Ausstellung in Windhuk 1902 von
18 zur Verteilung gelangten Preisen die Simmentaler Kreuzungsprodukte
10 erhalten haben.

Ich habe bereits auf das hierzulande übliche Sprichwort hingewiesen,
daß »das Auge des Herrn die Rinder fett mache«. Im Anschluß daran kann
ich nur davor warnen, in Südwestafrika Geld in Viehzuchtunternehmungen
anzulegen, um diese dann aus der Ferne zu überwachen. Die Begriffe
der Eingeborenen über Mein und Dein sind durchaus kindliche. Sie
betrachten die Milch der Herden ihres Herrn als ihr Eigentum und
schlachten, wo diese versagt, ruhig auch einzelne Tiere, die dann nach
ihrer Angabe an allen möglichen Krankheiten zugrunde gegangen oder
den Raubtieren zum Opfer gefallen sind. Ist es dagegen gelungen, für
solche Viehzuchtunternehmungen einen ganz besonders tüchtigen Leiter
zu finden, so können die zu befürchtenden Unzuträglichkeiten wohl
vermindert werden, aber auch bei den ausgezeichnetsten Charakteranlagen
eines solchen Leiters sowie bei dessen bestem Willen entspricht es
nur der menschlichen Natur, wenn auch er nicht immer die gleiche
unermüdliche Tätigkeit an den Tag legt, wie der wirkliche Besitzer und
wie sie die Viehwirtschaft verlangt. Unermüdlich und, wenn es nötig
ist, 24 Stunden im Sattel muß in Südwestafrika der Viehzüchter sein, so
daß das eingeborene Aufsichtspersonal niemals vor ihm sicher ist. Auch
in bezug auf den Nachwuchs findet der Eingeborene nichts dabei, wenn
einmal seine eigene Kuh zwei Kälber im Jahre zur Welt bringt, diejenige
seines Herrn dafür aber keine. Indessen wollen wir Weißen uns deshalb
doch nicht besser machen, als wir sind: Ein europäischer Gutsbesitzer,
der seinen Wirtschaftsbetrieb lediglich von der Ferne überwacht, wird
bei seinem weißen Aufsichtspersonal auch nicht immer von unliebsamen
Erfahrungen verschont bleiben. Diese Verhältnisse waren es, die neben
dem Bestreben, dem viehzüchtenden Ansiedler keine Konkurrenz zu machen,
das Gouvernement bewogen haben, schließlich von jeder amtlichen
Viehwirtschaft abzusehen. Auch den einzelnen Offizieren und Beamten
ward eine solche verboten, um sie nicht von ihren dienstlichen Aufgaben
abzulenken. Nur in besonderen Fällen wurden Ausnahmen gestattet.

[Illustration: $Haus für den Farmwächter auf Voigtsland bei Windhuk.$

Im Vordergrunde eine primitive Gerberei.]

Eines ferneren Übelstandes, der zur Zeit mit der südwestafrikanischen
Viehwirtschaft verbunden ist, will ich noch Erwähnung tun. Dem
Reisenden fällt es dort auf, daß während des größten Teiles des Jahres
in der Nähe bewohnter Wasserstellen die Weide fehlt, während einige
Kilometer weiter wieder die schönsten Weidegründe zu finden sind.
Die Ursache dieser Erscheinung liegt in dem alljährlichen Beginn
des Weideganges nach der erfolgten Erneuerung der Weide von der
Wasserstelle aus, statt umgekehrt von außerhalb auf die Wasserstelle
zu. Hierdurch wird einerseits der Reiseverkehr gestört, und zwar
umsomehr, je bevölkerter das Land wird, anderseits die Weide an den
Wasserstellen derart abgenutzt, daß sie sich schließlich überhaupt
nicht mehr zu erneuern vermag. Die Viehbesitzer haben sich dann selbst
geschädigt, indem sie in der trockenen Jahreszeit auch das wenige für
den eigenen täglichen Gebrauch erforderliche Vieh weit ab auf die Weide
schicken müssen. Die sämtlichen größeren Wohnplätze Südwestafrikas
besitzen dicht vor ihren Toren selten noch Weide, wenn auch da und
dort ein Bezirksamtmann versucht hat, durch eine Verordnung Abhilfe zu
schaffen.

Der in der Nähe größerer Plätze wohnende Viehzüchter findet für seine
Produkte stets lohnenden Absatz. Das Liter Milch galt vor dem Aufstand
in Windhuk 0,40 bis 0,50 Mark, ein Pfund Butter 2,50 Mark, bei der
billigen Art der Viehwirtschaft ganz zufriedenstellende Preise. Auch
Käse fand reichlich Abnahme, das Stück, etwa so groß wie ein Harzer
Handkäse, zu 0,25 Mark.

Über die Krankheiten des Rindviehs, wie Rinderpest, Texasfieber und
Lungenseuche, ist bereits im Kapitel ~IV~ gesprochen worden.

3. _Fleischschafe._ Hier ist in erster Linie das Fettschwanzschaf zu
nennen, das eigentliche Heimatschaf Südwestafrikas. Es besitzt nur eine
geringe Wolle, dafür aber vorzügliches und reichliches Fleisch. Das
besonders Wertvolle an diesem Tiere ist der Fettschwanz, der enthäutet
etwa zehn Pfund wiegt und Fett von der Art des Gänseschmalzes liefert.
Die äußerste Spitze des Schwanzes ergibt sogar ein vorzügliches, zum
Einfetten geeignetes Öl. Wo die Großviehzucht ausreichend Butter
liefert, wird der Wert dieses Fettschwanzes nicht genug gewürdigt,
dagegen gibt er einen guten Ersatz, wo die Butter fehlt. Bei gutem
Ernährungszustand der Tiere nimmt in erster Linie der Fettschwanz an
Gewicht zu, andernfalls ebenso wieder ab. Das Fettschwanzschaf liebt
Gras mit zahlreichen lange saftig bleibenden Büschen, unter diesen
wieder den Brackbusch in erster Linie. Auf 100 weibliche Tiere rechnet
man drei Böcke. Durch Kreuzung mit Merinoschafen hat man versucht, das
Fettschwanzschaf auch für die Wollproduktion nutzbar zu machen; wie
viele Generationen jedoch nötig sind, um die erste Schur zu erzielen,
ist noch nicht ausreichend erprobt worden.[99]

Feinde der Fettschwanzschafe sind nach Farmer Hermann-Nomtsas die
sogenannte Kremmsikte sowie die Gell- und die Blutsikte. Deren
Natur wie Art der Heilung sind noch unbekannt. Der Preis für ein
Fettschwanzschaf betrug vor dem Aufstande 12 Mark.

4. _Wollschafe._ Zu diesen gehört in erster Linie das Merinoschaf,
indirekt aber kann man in zweiter Linie auch die Angoraziege dazu
rechnen. Beide Rassen erfordern etwa dieselben Lebensbedingungen
wie das Fleischschaf. Sie verursachen jedoch dem Züchter etwas mehr
Mühe, da er neben dem Fleisch auch auf die Erzielung einer guten
Wolle zu sehen hat. In diesem Umstand wird wohl der Grund liegen, daß
die Wollschafzucht im Schutzgebiete noch nicht derart eingebürgert
ist, als dies wünschenswert und auch möglich sein würde. So ziemlich
der einzige, dafür aber auch ein ausgezeichneter Züchter von
Merinoschafen war der schon mehrfach genannte Farmer Hermann-Nomtsas,
der alljährlich für einige tausend Mark Wolle ausgeführt hat. Erst
in neuerer Zeit ist mit Hilfe von Mitteln der Wohlfahrtslotterie
ein zweites Wollschafzuchtunternehmen ins Leben gerufen worden, die
Deutsch-Südwestafrikanische Schäfereigesellschaft in Gibeon. Leider
ist das Unternehmen bereits in seinen Anfängen dem Aufstande zum Opfer
gefallen.

Dort, wo der Dornbusch vorherrscht, können natürlich Wollschafe nicht
gezüchtet werden, da die Wolle an den Dornen hängen bleibt, und dies
ist so ziemlich im ganzen Hererolande der Fall. Dafür aber ist der
Süden des Schutzgebietes für die Wollschafzucht ebenso geeignet wie das
in bezug auf Wollproduktion zur Zeit ergiebigste Land der Welt, nämlich
Australien. Letzteres liefert allein mehr als ein Viertel des gesamten
Weltbedarfs, und was dort geleistet werden kann, können wir auch. Aus
den vor etwa zwei Jahren veröffentlichten[100] »Australischen Skizzen«
von Stefan v. Kotze ist zu ersehen, daß Australien mit denselben
meteorologischen Bedingungen zu rechnen hat wie Deutsch-Südwestafrika.
Unter anderem habe ich dort folgende Ausführungen gefunden:

»Es ist eins der meteorologischen Wunder in diesem Lande größter
klimatischer Gegensätze, wie plötzlich die gewaltigen durstigen
Flußadern sich mit dem wogenden Schwall füllen. Weit oben in den Bergen
ist vielleicht ein schwerer Wolkenbruch gefallen und wie eine solide
Mauer stürzt das Wasser dem Tale zu. Frachtwagen, die für die Nacht im
Bette an einem Wasserloch ausgespannt haben (denn der Himmel war blau
und die Dürre herrschte ringsumher), wurden in wenigen Stunden einige
hundert Meilen weiterexpediert, Häuser fortgerissen, Vieh und Menschen
überrascht und von den heimtückischen Wassern im Schlafe ermordet.[101]
Es gibt nur äußerste Gegensätze -- Darben oder Überfülle. Man
verdurstet oder man ertrinkt.

»Im Zentrum Australiens gibt es große Flüsse, die überhaupt keine
Mündung haben, die sich in der Wüste verlieren, so ganz beiläufig, wie
so viele Existenzen dort. Und die Zukunft des Kontinents gründet sich
auf eins: die Wasserkonservierung. Jeder Regen, der fällt, wird sofort
in das Meer abgeführt oder sickert in totem Sande ein. Und mit Ausnahme
der schmalen östlichen Küstenregion heißt das ganze Vaterunser jedes
Australiers: Wasser!

»Abgesehen von einigen Strömen im Südosten, bilden die Flüsse
zur Sommerszeit nur eine Kette von Wasserlöchern, die immer mehr
zusammenschrumpfen, bis schließlich die Fische darin mit den Händen
gefangen werden können. Unter dem Sande ist gewöhnlich durch Graben
auch noch Wasser zu finden; aber es ist nicht leicht, mit einem
blechernen Trinkbecher ein 15 Fuß tiefes Loch in den Sand zu machen.«

Ferner:

»Weihnachten war vorüber, und nun fragte es sich, wird die Regenzeit
kommen oder nicht. Jedoch dieses Jahr kam sie, vielleicht aus
Zerstreutheit und siehe da, wie auf Zauberwort veränderte sich das
Land umher. Die nackten Sanddünen, denen man nie einen Keim zugetraut,
die öden, von der Hitze gespaltenen Ebenen und die grimmig toten
Granithügel kleideten sich in das Gewand des Frühlings -- nein, des
Sommers. Frühling gibt es so wenig wie eine Dämmerung in dem Innern
Australiens. Bald stand das Vieh bis über den Rücken in Gras und
kräftigen Kräutern, und ein feuchtwarmer Brodem der Befruchtung zog
über die Weite. Überall Blumen und junge Blätter, Zufriedenheit und
Fülle. Wer hätte geglaubt, angesichts dieser wogenden Gefilde, daß hier
noch vor kaum vierzehn Tagen eine lechzende Wüste das Blut aus allen
Lebewesen zog.«

Über diese Schilderung dürfte man nur »Aus Deutsch-Südwestafrika«
setzen und brauchte sonst nichts zu ändern. --

Die Angoraziege gehört nicht zur Rasse der Schafe, sondern zu
derjenigen der Ziegen. Sie liefert jedoch eine feinere Wolle, das
sogenannte Mohair. Ihr Hauptzuchtgebiet ist Kleinasien. Da sie
ausschließlich auf hohem trockenen Gelände mit mäßigem Klima fortkommen
kann, so findet sie auch in Südwestafrika die besten Vorbedingungen für
ihr Gedeihen. Mit der gewöhnlichen Ziege läßt sie sich wohl kreuzen.
Nach Ansicht des Farmers Hermann-Nomtsas bedarf es jedoch nicht weniger
als 8 bis 9 Generationen (etwa 12 Jahre), bis das Kreuzungsprodukt
ein befriedigendes Ergebnis zeigt. Im übrigen scheint zwischen dem
Nutzen, den das Wollschaf bringt, und demjenigen der Angoraziege kein
bedeutender Unterschied zu bestehen. Das erstere liefert zwar eine
minderwertige Wolle, dafür aber eine um so größere Menge. Herr Hermann
rechnet für das Merinoschaf bei guter Zucht auf je 6 Pfund Wolle, auf
jede Angoraziege 3 Pfund Mohair. Wenn als Preise für die erstere 0,50
Mark, für das letztere 1 Mark pro Pfund angenommen wird, so würde der
Jahresertrag in bar genau der gleiche sein. Dagegen würde noch ein
Unterschied in den Transportkosten bleiben, da auf dem Weltmarkt mit
dem Mohair stets nur das doppelte Quantum Wolle konkurrieren kann. Den
hieraus sich ergebenden Unterschied berechnet Herr Hermann auf 0,94
Mark zugunsten einer jeden Angoraziege.

Vor dem Aufstand betrug der Preis eines Merinoschafes 30 bis 40 Mark,
derjenige einer Angoraziege bis 100 Mark, für einen Rammen wurden sogar
bis 400 Mark bezahlt.

[Illustration: Angora-Ziegenböcke

von Natal importiert zur Kreuzung mit der Hereroziege.]

Behufs Hebung der Reinzucht hat 1902 das Gouvernement 181 Angoraziegen
und 3 Ramme, im Jahre 1903 234 Ziegen und 6 Ramme eingeführt und an
die Farmer käuflich abgelassen. Bei den hohen Preisen der Tiere wurden
auch Herden zu 40 bis 50 Stück auf drei Jahre leihweise abgegeben
und den Entleihern lediglich die Verpflichtung zur Reinzucht sowie
zur späteren Rückgabe der gleichen Anzahl Ziegen aus dem Nachwuchs
auferlegt. Mit dem Überschuß konnte der Farmer dann weiterarbeiten,
während die zurückgegebene verjüngte Herde an einen andern Züchter
weiterging. Im ganzen hat die Angorazucht im Schutzgebiete mehr Anklang
gefunden als die Wollschafzucht.

5. _Gewöhnliche Ziege._ Ein bescheidenes, dafür aber um so nützlicheres
Tier tritt uns in der Ziege entgegen. Es ist erstaunlich, auf wie
elendem Weidefelde, das dem Beschauer nicht das geringste Freßbare
zeigt, die Ziege noch fortkommt. Dafür aber liefert sie dem glücklichen
Besitzer 2 bis 4 Lämmer im Jahr, und nach dem Tode noch ein brauchbares
Fell. Mit Recht wird sie daher das Tier des kleinen Mannes genannt.
Auch der ärmste Eingeborene besitzt wenigstens einige Ziegen. Seitens
des Gouvernements angestellte Versuche, die afrikanische Ziege durch
Kreuzung mit deutschen Milchziegen in bezug auf Milchproduktion zu
verbessern, sind bis jetzt fehlgeschlagen, da die europäischen Tiere
den Landtransport nicht aushielten und dann weitere Versuche durch den
Aufstand unterbunden worden sind.

[Illustration: Junger Strauß, zahm,

in seiner ersten Mauserzeit (von Farm Voigtsland).]

6. Die _Straußenzucht_ ist im ganzen Schutzgebiet möglich. Material
zu ihr liefert der zahlreich vorkommende wilde Strauß, der sich, jung
eingefangen, leicht zähmen läßt. Das Produkt des Straußes besteht
lediglich in seinen Federn, die als Luxusartikel in ihrer Preislage
erheblichen Schwankungen unterworfen sind. Doch bleibt die Zucht bei
der Genügsamkeit und Dauerhaftigkeit des Vogels wohl immer lohnend.[102]

Im Schutzgebiet ist diese Zucht bis jetzt nur vereinzelt betrieben
worden, so z. B. von dem auch auf landwirtschaftlichem Gebiete sehr
rührigen Kaufmann Gustav Voigts auf seiner Farm Voigtsland in der Nähe
von Windhuk.

7. _Schweinezucht._ Das Schwein liebt Sumpf und Pfützen, mithin
gerade das, was wir in Südwestafrika wenig haben. Es bedarf
daher dort mehr der künstlichen Fütterung als anderswo und wird
infolgedessen im Schutzgebiet eine größere Verbreitung nicht finden.
Wo die Hauptbedingungen für sein Dasein vorhanden sind, wie in dem
wasserreichen Windhuk, gedeiht es dagegen gut. Namentlich die Truppe
betreibt eine größere Schweinezucht behufs Aufbesserung der Menage. Die
stets zahlreich vorhandenen Abfälle aus der Truppenküche gestalten die
Zucht auch weniger kostspielig.

[Illustration: Schweine eigener Zucht (Regierung).]

Vor dem Aufstande konnte man ein der Mutter entwöhntes Ferkel bereits
für 5 Mark erstehen.

8. _Sonstige Zuchten._ Hier sei vor allem der Seidenraupe Erwähnung
getan. Der Maulbeerbaum, dessen die Raupe zu ihrem Dasein bedarf,
hat sich in Südwestafrika gut einzubürgern vermocht. Versuche des
Gouvernements, die Raupe (Kokon) einzuführen, sind jedoch bis jetzt
nicht gelungen, da die Tierchen auf der Reise zugrunde gingen. Doch
darf bei den sonstigen guten Aussichten, welche die Zucht bietet, ein
Mißerfolg nicht für alle Zukunft abschrecken.

Ferner wäre noch die _Hühnerzucht_ zu nennen. Auch sie hat sich
in Südwestafrika als lohnend erwiesen. Der Preis der Eier betrug
durchschnittlich 3 Mark für das Dutzend, mithin schon recht viel
für den Eigentümer, da das Huhn selbst bis zuletzt nur 3 bis 5 Mark
kostete. Viel natürliche Nahrung finden die Hühner in dessen in
dem trockenen Südwestafrika nicht, doch sind sie ja genügsam und
nehmen auch mit den eingeführten, auf dem Transport verdorbenen
Nahrungsmitteln, wie besonders Reis, vorlieb. Als selbständiger
Erwerbszweig würde sich aber Hühnerzucht nicht lohnen, sie kann
vielmehr nur nebenbei betrieben werden.

Schließlich sei hier auch noch des _Kamels_ gedacht, aber nicht als
eines für den Farmer lohnenden Zuchtobjekts. Es handelt sich vielmehr
nur um Tiere, die zu Gebrauchszwecken, fast ausschließlich für die
Truppe, von außerhalb eingeführt sind. Die Schutztruppe besitzt
solche schon seit 15 Jahren. Viel Freude hat sie jedoch an ihnen
bis jetzt nicht erlebt. Man sollte meinen, Südwestafrika mit seinen
Grassteppen und seinem trockenen Boden sei ein Eldorado für die so
wenig wasserbedürftigen Kamele. Nur im Hinblick auf den letztgenannten
Umstand sind überhaupt die Versuche mit ihnen gemacht worden; man
wollte mit ihrer Tragkraft die Zugkraft des viel durstigeren Ochsen
ersetzen. Woher es kommt, ich weiß es nicht, aber die bei uns
eingeführten Kamele haben sich in der Folge als ebenso wasserbedürftig
erwiesen wie der Ochse, dafür aber als störrischer, bösartiger und
dummer.

[Illustration: Reitkamele in Windhuk.]

Die Kamele verlangen eine ganz besonders nachsichtige Behandlung und
eine unendliche Geduld. Mangelt es hieran, und dies ist beim Militär
häufig der Fall, so versagt das Tier einfach und ist weder mit Güte
noch mit Strenge zu irgend einer Arbeitsleistung zu bringen. Bei dem
letzten seitens der Truppe vor dem Aufstande gemachten Versuch (1900)
wurden mit schweren Kosten arabische Wärter mit eingeführt. Solange
diese anwesend waren, ging die Sache einigermaßen, aber nachher griff
man wieder schleunigst auf das geduldige südwestafrikanische Pferd und
den noch geduldigeren Ochsen zurück. Im ganzen kann das Kamel nur als
Notbehelf, als eine Art Verzweiflungsmittel in Frage kommen, wenn, wie
dies bei den jetzigen Verpflegungsschwierigkeiten in Südwestafrika der
Fall, die bisherigen Reit- und Zugtiere ihre Aufgabe nicht mehr zu
bewältigen vermögen. Was die Fortpflanzung des Kamels anbetrifft, so
stockt sie in der Gefangenschaft des Tieres nicht ganz, bleibt aber nur
vereinzelt.

9. _Statistik._ Am Schlusse dieses Abschnittes sei das Ergebnis einer
amtlichen Viehzählung aus sämtlichen Bezirken des Schutzgebietes vom
Jahre 1902 wiedergegeben. Hierbei ist aber zu beachten, daß die den
Weißen gegenüber stets mißtrauischen Eingeborenen ihre Tiere so gut
wie seinerzeit die Gewehre der amtlichen Registrierung zu entziehen
versucht haben. Anspruch auf annähernde Sicherheit können daher nur
die bei den Weißen gegebenen Zahlen machen. Hiernach waren vor dem
Aufstande im Besitze von:

  ~a.~ Pferden:

                die Weißen    die Eingeborenen

  Hengste            260           185
  Stuten            1700           770
  Wallache           770           380
  Fohlen             860           340
               -------------------------------
                    3590          1675

  ~b.~ Großvieh:

                die Weißen    die Eingeborenen

  Bullen             760          1390
  Ochsen           14330          6030
  Kühe             14190         18620
  Färsen            5700          6390
  Kälber            9510         13480
               -------------------------------
                   44490         45910

  ~c.~ Kleinvieh:

                die Weißen    die Eingeborenen

  Ziegen           82010         74710
  Angoraziegen      2230          1160
  Fettschwänze    122150         60390
  Wollschafe        3910           290
               -------------------------------
                  210300        136550

Der seitens der Eingeborenen der Zählung wahrscheinlich entzogene
Bestand wurde damals bei dem Großvieh auf 1770 Stück, bei dem Kleinvieh
auf 2630 Stück geschätzt. Die Gesamtzahlen wurden danach rund berechnet
auf 5260 Pferde, 92160 Stück Großvieh, 349500 Stück Kleinvieh.

Ich meinerseits möchte indessen die seitens der Eingeborenen
verheimlichten Bestände weit höher bemessen, als sie damals seitens
der Bezirksverwaltungen eingeschätzt worden sind. Zumal in dem weiten,
von Polizeistationen nur wenig besetzten Hererolande ist eine auch nur
annähernde Veranschlagung gar nicht möglich gewesen.

[Illustration: Südwestafrikanische Adler.]

Von Interesse ist hier noch die Erwähnung, daß in der Handelsbilanz des
Schutzgebietes im Jahre 1902 der Wert der Ausfuhr lebender Tiere mit
1023000 Mark, im Jahre 1903 mit 2337000 Mark verzeichnet ist.


_Raubtiere._ Unter den Feinden der Viehzucht Südwestafrikas sind auch
die Raubtiere zu nennen, und zwar der Leopard, dort Tiger genannt, die
Hyäne, der wilde Hund (Hyänenhund) und der Schakal. An erwachsenes
Großvieh und Pferde wagt sich auch das stärkste dieser Tiere, der
Tiger, nicht heran; eher tun dies in Rudeln jagende Hyänen und wilde
Hunde. Doch weiß sich ihrer das einheimische gesunde Großvieh wohl zu
erwehren. Nur kranke, bereits schwache sowie noch nicht ausgewachsene
Tiere fallen ihnen zum Opfer, aber auch eben eingeführte, die sich
bei einem Angriff seitens der Raubtiere einem ungewohnten Ereignis
gegenüber sehen und sich nun nicht zu helfen wissen. So ist 1901 sogar
ein neu eingeführter Simmentaler Bulle in der Nähe Windhuks durch
Hyänen zerrissen worden. Unter dem Kleinvieh sucht jedoch das Raubzeug
zahlreiche Opfer. Der Farmer hilft sich dagegen durch Fallen und Gift,
weniger mittels offener Jagd, die wenig aussichtsvoll ist, da sämtliche
südwestafrikanischen Raubtiere solange wie möglich dem Menschen
ausweichen. Letzteres tut sogar auch der Löwe, der sich nur noch in den
nördlichen und östlichen Grenzgebieten des Schutzgebietes findet.

Für Jagdliebhaber bemerke ich noch, daß die südwestafrikanische Fauna
ungeheuer reich an Antilopen und eßbaren Vögeln jeder Art ist. Wer die
Beschwerlichkeiten einer Jagd dort nicht scheut, wird daher stets auf
seine Rechnung kommen.[103]


Handel und Verkehr.

Wir betreten jetzt ein Gebiet, auf dem wir zur Zeit in Südwestafrika
mehr noch als auf jedem anderen nur von der Vergangenheit sprechen
können. Das Innere des Hererolandes war das Hauptabsatzgebiet für den
Handel, man nannte es daher kurzweg das »Handelsfeld«. In der Zukunft
wird sich daher der Handel neue Bahnen schaffen müssen und sie mit der
Zeit gewiß auch finden. Bis dahin aber wird vielleicht manches nicht
fest genug fundierte Handelshaus den neuen Verhältnissen zum Opfer
fallen, was indessen nicht gerade als Schaden angesehen zu werden
braucht.

[Illustration: Wagenbauerei von Hälbich Wwe. in Otjimbingwe.]

Die Hauptträger des _Binnenhandels_ im Schutzgebiet waren die
feststehenden großen Kaufgeschäfte, wenn sie auch nicht den Handel mit
den Eingeborenen direkt betrieben haben. Ihn vermittelten vielmehr
die kleinen Händler, sei es in gleichfalls feststehenden Geschäften
mitten unter den Eingeborenen, sei es als Wanderhändler. Der letzteren
habe ich bereits im Kapitel ~VIII~ (Abschnitt »Kreditverordnung« S.
246) gedacht. Obwohl der Beruf eines solchen kleinen Händlers recht
wenig Verlockendes bot, so hatte ihre Zahl vor dem Aufstande doch
weit über den Bedarf zugenommen, und namentlich zu dem Berufe eines
Wanderhändlers drängten sich manche zweifelhaften Elemente, die das
mit ihm verbundene freie, wenn auch mühsame Leben der regelmäßigen
Arbeit vorzogen. Die Folge war eine ungesunde Konkurrenz, und die
weitere Folge dieser die Zunahme des das wirtschaftliche Interesse
beider Teile schädigenden Kreditunwesens, letzteres wieder verbunden
mit eigenmächtigem Eintreiben von Außenständen den im Bezahlen gern
säumigen Eingeborenen gegenüber.[104] Daß es bei diesem häufig nicht
ohne Roheiten abging, ist nur natürlich. Gehört doch zum Ergreifen des
Berufs als Wanderhändler an sich schon ein gutes Teil Abenteureranlage.
Der Händler befindet sich allein mitten unter Eingeborenen, die
es mit Mein und Dein gerade nicht genau nehmen, und während des
mühsamen Feilschens um die kleinste Ware muß er die Augen überall
haben, andernfalls ist sein Fahrzeug im Augenblick leer. Eine an
sich schon skrupelfrei angelegte Natur kann unter solchen Umständen
selbstverständlich nicht feiner werden. Daß dagegen die Hereros sich
die Selbstjustiz der Wanderhändler so lange Zeit haben gefallen lassen,
ohne daß einem derselben, die doch wochenlang wehrlos unter ihnen
lebten, auch nur ein Haar gekrümmt worden ist, beweist, daß in letzter
Linie die Achtung der Eingeborenen vor der deutschen Regierungsgewalt
doch nicht so gering gewesen sein kann, wie nachträglich angebliche
»Sachverständige« wissen wollten. Bis zum 12. Januar 1904, d. i. dem
Tage des Aufstandes, ist keiner der unter den Hereros lebenden Weißen
in bezug auf seine Person irgend einer Gefahr ausgesetzt gewesen.

[Illustration: Kammergebäude mit Normaluhr.]

Der in das Hereroland ziehende Wanderhändler pflegte seine Waren
nicht selbst in das Schutzgebiet einzuführen, sondern von den großen
Kaufgeschäften zu beziehen, selten gegen bar, meist in Kommission.
Mit den auf einem Wagen oder einer Karre untergebrachten Gegenständen
zog der Händler in das Feld und setzte sie ab, so gut es ging. Meist
wurde der Käufer durch den in entgegenkommendster Weise angebotenen
Kredit zum Kaufen unnötiger Dinge verleitet, aber durch die bereits
nach wenigen Wochen erfolgende Schuldeneintreibung belehrt, daß
die Sache doch nicht so liebenswürdig gemeint gewesen war, wie er
geglaubt hatte. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnte der
Wanderhändler nach Rückkehr von seinem Zuge mit seinem eigenen
Kreditgeber zur Zufriedenheit abrechnen und für sich selbst noch
einen guten Gewinn einstreichen. Hatte er doch seine schon an sich
nicht billig erstandenen Waren noch mit einem namhaften Aufschlag
an die Eingeborenen abgesetzt. Die außer den Wanderhändlern noch
im Hererolande befindlichen zahlreichen feststehenden kleinen
Kaufgeschäfte verfuhren bei Bezug, wie bei Absetzung ihrer Waren
ähnlich wie jene, nur pflegten sich bei ihnen die Schuldsummen mehr
anzuhäufen, so daß zu deren Regulierung meist die Behörden in Anspruch
genommen werden mußten.

Gegen den bedeutenden Warenabsatz unter den Eingeborenen an sich ist
nichts einzuwenden. Mochte derjenige Eingeborene, der nicht arbeiten,
dabei aber doch die Güter dieser Welt nicht entbehren wollte, sich
allmählich ruinieren, während der betriebsame Weiße dabei gewann. Damit
würde nur ein ganz naturgemäßer Prozeß gegeben gewesen sein. Vom Übel
waren lediglich das unsinnige Kreditgeben und die erst durch dieses
hervorgerufene Kauflust der Eingeborenen, endlich aber beim Eintreiben
der entstandenen Schulden die Inanspruchnahme der Regierung ebenso
wie Eigenmächtigkeiten in dieser Sache. Ersteres ging, wie im Kapitel
~VIII~ (S. 245) auseinandergesetzt, nicht ohne einen politischen
Beigeschmack ab und konnte daher zu Verwicklungen führen, und die
Schutztruppe vermehren, lediglich damit Weiße, die nicht schnell genug
reich werden konnten, freiere Hand erhielten, das würde wohl auch der
fanatischste Eingeborenenfeind nicht vorzuschlagen gewagt haben. Daß
im übrigen das Kreditgeben für die Eingeborenen nicht nur zwecklos,
sondern auch überflüssig sei, habe ich in den in Anlage 2 befindlichen
Ausführungen zu den Kommissionsbeschlüssen des Kolonialrates vom 8.
März 1903 auseinanderzusetzen versucht. Sie gipfeln darin, daß der
erwerbslose Eingeborene, der heute nicht bezahlen kann, in einigen
Wochen oder Monaten hierzu ebensowenig imstande sei und daher keinerlei
Kredit verdiene. Er brauche jedoch auch solchen nicht, da er sehr wohl
zeitweise oder ganz auf europäische Genüsse verzichten könne, die er
nicht bar zu bezahlen vermöge.

Insoweit die großen Geschäfte mit den Eingeborenen direkt handelten,
haben sie sich bedauerlicherweise gleichfalls nicht immer des
Kreditgebens enthalten können. In der Regel aber beschränkte sich deren
Warenabgabe auf die Häuptlinge und die sonstigen Großleute. Hatte die
Schuldsumme eine ausreichende Höhe erreicht, so erfolgte dann ihre
Regulierung durch Landabtretung; ein auch für den Kaufmann nicht immer
angenehmer Prozeß, er sah sich dann häufig in der Zwangslage, mehr Land
übernehmen zu müssen, als er zu verwerten vermochte.

Was den _Außenhandel_ des Schutzgebietes betrifft, so stellt er sich
nach der Statistik der letzten drei Jahre, wie folgt:

            _Einfuhr_    _Ausfuhr_    _Gesamthandel_

  1901     10075494 Mk.   1241761 Mk.    11317255 Mk.
  1902      8567550  "    2212973  "     10780523  "
  1903      8330000  "    3540000  "     11870000  "

Diese Handelsbilanz ist ja immer noch recht passiv, d. h., die Einfuhr
überwiegt in ihr bei weitem, dafür aber zeigt sich die Ausfuhr im
fortgesetzten Steigen begriffen. Eine Hauptrolle bei der letzteren
spielte die Ausfuhr von lebenden Tieren. Sie betrug an Wert 1901:
120225 Mk., 1902: 1023637 Mk. 1903: 2337682 Mk. Bemerkenswert ist
ferner, daß unter der Ausfuhr von 1903 sich ein Betrag von 66000 Mk.
für Erze befindet, vorerst jedoch nur Probesendungen.

[Illustration: Hafenleben in Swakopmund.]

Die Masse der _Einfuhr_ (1903 gleich 85 vH.) kommt aus Deutschland, an
zweiter Stelle aus Kapstadt, an dritter aus England. Von der Ausfuhr
gingen ungefähr zwei Drittel, d. h. das gesamte lebende Vieh, nach der
Kapkolonie, dann folgt England, wohin der größte Teil des gewonnenen
Guano ging, und an dritter Stelle Deutschland. Die Ausfuhr erstreckte
sich neben den bereits genannten lebenden Tieren auf tierische
Erzeugnisse, darunter hauptsächlich Hörner, Robbenfelle, Straußenfedern
und Guano. Eingeführt wurden dagegen so ziemlich alle übrigen
Bedarfsartikel, da das Schutzgebiet zur Zeit weder eine Industrie noch
einen ausreichenden Acker- und Gartenbau aufweist.

Der Schiffsverkehr mit Europa wurde durch die Woermannlinie mit
dem Sitze in Hamburg vermittelt, in der Regel je zweimal im Monat
direkt und außerdem ein drittes Mal über Kapstadt mit Anschluß
an die dortigen englischen Linien. Falls Bedarf vorlag, wurde
zeitweise auch eine weitere Verbindung eingeschaltet. Außerdem liefen
jährlich durchschnittlich zwei deutsche Kriegsschiffe die Häfen
des Schutzgebietes an. Diese Verhältnisse haben sich während des
gegenwärtigen Aufstandes naturgemäß völlig verschoben. Jetzt gehen
die Dampfer nach Bedarf, und zwar neben der Verbindung mit Kapstadt,
noch durchschnittlich zwei- bis viermal im Monat direkt nach Hamburg
und zurück. Der Postverkehr ist bereits im Kapitel ~VII~ (S. 235)
besprochen.


Der Bergbau.

Unter dem Abschnitt »Konzessionsgesellschaften« (Kapitel ~XI~) wird
dargelegt werden, wie wir auf dem Gebiet des Bergbaues insofern
auf eine schiefe Ebene geraten sind, als wir, statt den einzelnen
Schürfer vorangehen und das Kapital nachfolgen zu lassen, ein
umgekehrtes Verfahren eingeschlagen haben. Wir haben weite Gebiete
behufs bergbaulicher Erschließung an Aktiengesellschaften abgetreten,
und diese schicken nun ihrerseits den Schürfer vor oder sie lassen
ihr Gebiet brach liegen. Obwohl das Schutzgebiet ohne Frage sehr
mineralhaltig ist, haben wir infolge dieser Entwicklung Ergebnisse aus
dem Bergbau noch nicht zu verzeichnen. Indessen hatte sich trotzdem
kurz vor Beginn des letzten Aufstandes auf diesem Gebiete schon ein
gewisses Leben zu regen begonnen, worunter vor allem der Bau einer
Bahn lediglich behufs Ausbeutung von Kupferminen zu verstehen ist, der
Otavibahn. Was sonst noch auf dem Wege des Bergbaues bis jetzt erreicht
ist, sowie welche Aussichten er überhaupt in der südwestafrikanischen
Kolonie bietet, darüber glaube ich am zweckmäßigsten denjenigen Beamten
zu Worte kommen zu lassen, der auf bergbaulichem Gebiete 15 Jahre lang
Sachverständiger der Landesregierung und mir persönlich eine treue
Stütze gewesen ist. Dieser -- Bergrat Duft -- hat mir auf meine Bitte
in freundlicher Weise nachstehendes Material zur Verfügung gestellt.


Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika.

Von _G. Duft_, Kaiserlicher Bergrat.

Die nachstehende Betrachtung verfolgt den Zweck, ein allgemeines
Interesse an einem der bedeutendsten und besonders für die Kolonie
höchst wichtigen Industriezweige zu erwecken und ein Miniaturbild der
gegenwärtigen Lage des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika dem größeren
Publikum vor Augen zu führen.

Als Zeitpunkt des Beginns oder des Versuchs einer planmäßigen
bergmännischen Durchforschung im Schutzgebiete muß der Erlaß der
Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888 angesehen werden, weil
durch sie zuerst die Bergwerksrechte und die Regelung der Aufsuchung
und Gewinnung gewisser Mineralien gesetzlich niedergelegt waren.
Durch diese Verordnung wurde der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für
Südwestafrika als Rechtsnachfolgerin von Lüderitz das Bergregal auf
alle für den Bergbau in Betracht kommenden Mineralien eingeräumt. Der
Inhalt dieses Regals bestand darin, daß die Gesellschaft die sogenannte
Bergbauhoheit unter Aufsicht des Reichs ausüben und gewisse fiskalische
Einkünfte aus dem Bergbau beziehen sollte. Im übrigen war der Bergbau
freigegeben.

Den Schauplatz der Schürftätigkeit in den Anfangsstadien der
wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes bildeten das südliche
Hereroland und die nördlichen Teile des Rehobother Bastardgebietes,
weil von hier aus die _ersten Goldfunde_ gemeldet wurden und man
eine ähnliche rapide steigende Goldausbeute vermutete, wie sie in
der jetzigen englischen Nachbarkolonie Transvaal vorauszusehen war.
Aber im Gegensatz zu dem an Gold wirklich sehr reichen Witwatersrand
bei Johannesburg entsprachen die Goldvorkommen im Hinterlande von
Walfischbai und die zum Zwecke der bergmännischen Durchforschung nach
dorthin entsandten Expeditionen und Privatschürfunternehmungen nicht
den gehegten Erwartungen.

Wenn auch die Schürfarbeiten aus jener Zeit nur eine geringe Ausdehnung
annahmen, so ist doch erwiesen, daß reine Golderze, d. h. solche, die
Gold als vorherrschend oder als alleiniges Metall enthalten, in den
genannten Gebieten nicht vorkommen. Ohne hier im einzelnen auf die
genauen geologischen Verhältnisse der einzelnen Fundpunkte hinzuweisen,
mögen die wichtigsten Goldvorkommen aus jener Zeit in folgender
Aufzählung erläutert sein.


Örtliches Vorkommen und kurze Bemerkung über geologischen Charakter und
Begleiter des Goldes.


~A.~ Im Hererolande.

_Usap_ (Husap) am Swakopfluß: Als Spuren von Gold in Biotitgneis
zusammen mit Wolfram und Kupferglanz.

_Potmine_: In Granatfels im Ausgehenden von Kupfersulfideinlagerungen.

_Usakos_: In körnigem Kalk in zersetzten Kupfer- und
Schwefelkieseinlagerungen.

_Ussis_: In der Nähe eines Granitmassivs mit Wismut in streichenden
Quarzgängen.

_Chuosgebirge_: In mit Kupfererzen durchsetzten Quarzadern in
kristallinischen Gesteinsarten der archäischen Formation.


~B.~ _Im Bastardgebiet von Rehoboth_ (i. J. 1899/1900 weiter
aufgeschlossen).

_Aub_, südlich von Rehoboth: In Tonschieferschichten in der Nähe von
Konglomeratbänken zwischen quarzitähnlichem Gestein.

_Großer und kleiner Spitzkopf_: Kupfererz führende Quarzgänge mit auf-
und unterliegenden Glimmerschieferschichten. Gold sichtbar in fettem
Quarz, fein verteilt in zerbröckeltem, mattem und braungefärbtem Quarz,
3 bis 4 ~g~ Gold, 20 ~g~ Silber in 1000 ~kg~ Ganggestein.

_Swartmodder_: Im Gneis auftretende Kupfergänge und Nester.

_Nauas_: In Brauneisensteingängen.

_Areb_: In kupfererzhaltigen Quarzgängen der Tonschieferzone.

Mit Sicherheit kann bei dem eigenartigen Vorkommen dieser goldhaltigen
Kupfererzlagerstätten jetzt schon behauptet werden, daß sich weitere
Aufschlußarbeiten der Goldausbeute wegen allein nicht lohnen werden,
wohl aber, da der Goldgehalt an die Kupfererze gebunden bleibt,
eine eingehendere Untersuchung besonders der im Rehobother Gebiete
auftretenden Lagerstätten zu raten ist, zumal diese sich nach der Tiefe
zu aushaltender zeigen als die genannten Funde im Hererogebiete.

Nachdem sich gezeigt hatte, daß die Entwicklung des Bergbaues im
Schutzgebiete sich in einer Richtung vollziehen würde, die nicht im
Einklang mit der oben genannten Verordnung stand und nachdem auch die
im Schutzgebiete herrschenden Zustände, insbesondere die feindliche
Haltung der Hereros und die fortwährenden Kämpfe zwischen den letzteren
und dem Witbooistamm ein unmittelbares Eingreifen der Regierung
sehr bald nötig machten, ging auch die Bergverwaltung auf Grund der
Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1899 in die Hände der Regierung
über.

Hiermit beginnt die zweite Ära der bergbaulichen Entwicklung, und zwar
fällt nun, soweit es die politischen Verhältnisse zuließen und die
Privattätigkeit sich entfaltete, in die Folgezeit die Entwicklung des
_Kupfererzbaues_. -- Hatte sich bereits bei dem Aussuchen der Goldlager
gezeigt, daß nur die Kupfererze in denselben vorherrschend waren, so
kam man bald mit Rücksicht auf die übrigen schon bekannten Vorkommen
und neuen Funde zu der richtigen Erkenntnis, daß die Kupferfunde von
größter wirtschaftlicher und lukrativ hoffnungsvollster Bedeutung für
unsere junge Kolonie sein müßten.

[Illustration: Westschacht der Kupfermine Tsumeb.]

Mehrere Gesellschaften, die im Wege staatlicher Verleihung Rechte
erworben hatten, wurden mit dem ausgesprochenen Programm des
Minenbetriebs gegründet. Aber nur höchst mangelhaft oder in sehr großen
Zeitintervallen entfalteten diese mit ausgedehnten Konzessionen
versehenen Gesellschaften wegen Mangels an ausreichenden Geldmitteln
ihre bergbauliche Tätigkeit.

Erst im Jahre 1898 wurden die Bergwerksgerechtsame der Deutschen
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika und im Jahre 1901 die der South
African Territories dem allgemeinen Wettbewerb dadurch zugänglich
gemacht, daß sie die Erlaubnis zum Schürfen und auch für den Fall der
Entdeckung ergiebiger Fundstellen das Recht zum Abbau derselben unter
gewissen Bedingungen an die Bewerber verliehen.

Aber immer nur waren es das weitere Hereroland, das Gebiet der
Rehobother Bastards und das Küstengebiet, in denen in erheblichem
Umfang eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Die im Süden des Schutzgebietes im Gebiet der South African Territories
ausgeführten Arbeiten auf bergbaulichem Gebiet blieben ohne Erfolg.

Nachdem bereits im Jahre 1893 die South West Africa Company die in
ihrem Konzessionsgebiet liegenden und früher von den Eingeborenen
ausgebeuteten Otaviminen durch eine Minenexpedition aufgeschlossen
hatte, wurden im Jahre 1900/01 durch die Otavi Minen- und
Eisenbahn-Gesellschaft an der Tsumebmine, der reichsten der Otaviminen,
die Vorabeiten so weit ausgeführt, daß nicht nur ein regelrechter
bergmännischer Betrieb bis 1907 in Angriff genommen, sondern auch die
Eisenbahn von Swakopmund nach dem Minengebiet von Otavi auf Kosten der
Gesellschaft gebaut und in Betrieb genommen werden kann. Die Otavi-
(Tsumeb-) Mine ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung, weil durch
sie die Möglichkeit, daß der Erzgehalt in recht bedeutender Tiefe
niedersetzen kann, erwiesen ist.

Eine im Jahre 1899 ins nördliche Gebiet der Rehobother Bastards,
das Konzessionsgebiet der Hanseatischen Land-, Minen- und
Handels-Gesellschaft, entsandte Expedition kehrte allerdings mit einem
endgültigen Urteil über die Abbauwürdigkeit der vielen aufgeschlossenen
Fundpunkte nicht zurück, doch war das Ergebnis immerhin ein solches,
daß die Ausführung weiterer Aufschlußarbeiten warm empfohlen werden
konnte.

[Illustration: Tunnel der Kupfermine Guchab.]

Neben den genannten Gebieten verdienen nach den bisherigen
Feststellungen noch besondere Aufmerksamkeit die Kupfererzvorkommen bei
Gorob und Otyosonjati,[105] beide im Konzessionsgebiet der Deutschen
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gelegen. Die Rehobother und
diese der Gneis-Granit-Formation angehörigen Vorkommen erwecken
in geologischer und wirtschaftlicher Beziehung ein besonderes
Interesse, und es wäre zu wünschen, daß die zur Beurteilung ihrer
Rentabilität unbedingt nötigen vollständigen Aufschlußarbeiten nach Art
der Otaviminen bald zum Abschluß gelangten.

Die folgende übersichtliche Darstellung der wichtigeren
Kupfererzlagerstätten Deutsch-Südwestafrikas möge ihre große
geologische Verbreitung veranschaulichen.


_Örtliches Vorkommen und Bemerkungen über geologischen Charakter des
Vorkommens von Kupfererzen und bisherige Aufschlußarbeiten._


~A.~ _Im nördlichen Schutzgebiete Otaviminen._

1. _Tsumeb_, 600 ~km~ von Swakopmund und 19 ~km~ östlich von der
Wasserstelle Otjikotosee: Typisches Lager in grauem bis schwarzem
Kalkstein mit Quarzadern. Das Ausgehende streicht Ostwest, Einfallen
gegen Süd, etwa 200 ~m~ lang, 22 ~m~ breit und 13 ~m~ hoch. Zwei
Lager getrennt durch Sandsteinschichten. Erze: Bleiglanz, Kupferglanz
und deren Karbonate. Durch Schächte, Strecken und Querschläge
aufgeschlossen. Erzvorrat bis zur zweiten Sohle auf 293330 ~t~ mit
12,61 vH. Kupfer und 25,29 vH. Blei und 190519 t mit 2,91 vH. Kupfer,
4,37 vH. Blei berechnet. Aussichten nach der Tiefe zu günstig, da
Mächtigkeit zunimmt und Zwischenmittel von Sandstein zwischen Ost-
und West-Erzkörper abnimmt. Für Betrieb ist Bahnverbindung erste
Voraussetzung. Empfehlenswert ist die Zugutemachung der Erze an Ort
und Stelle durch zweimalige Schmelzung auf metallisches Blei und 60
prozentigen Kupferstein. Bei täglicher Produktion von 200 ~t~ werden
42 ~t~ 60 prozentiger Kupferrohstein und 47,7 ~t~ metallisches Blei
ergeben. Bei 61000 ~t~ Roherz Jahresproduktion dauert der Minenbetrieb
nach bisherigen Aufschlüssen 4,7 Jahre, und da ein gleiches Quantum Erz
für die Tiefe vorauszusehen ist, würde die Mine 8½ Jahre aushalten.

2. _Klein-Otavi_: Hier ist ein kleinerer Erzkörper von ausgezeichneter
Qualität der Kupfererze ohne Bleierze durch die Untersuchungsarbeiten
aufgeschlossen. Regelmäßiges Streichen und vertikales Einfallen.
Weitere Arbeiten sind aussichtsvoll und empfehlenswert.

3. _Guchab_ (Anrab): Am östlichen Ende und an der Nordseite
des Otavitales gelegen. Unvollkommen aufgeschlossen. Weitere
Aufschlußarbeiten durch Stollenbetrieb sind zu empfehlen, da
anscheinend auch keine Bleierze.

4. _Groß-Otavi._ Unregelmäßig geformte und nesterartige Ausfüllung von
guten Kupfererzen. Von den Eingeborenen ausgebeutet. Neue Arbeiten sind
nicht vorgenommen und weniger aussichtsvoll.


~B.~ Im mittleren Schutzgebiete.

_Gorob_ (auch Gorap genannt), 100 bis 120 ~km~ von der Küste im
Hinterlande von Walfischbai: Das Ausgehende ist durch eisenschüssige
quarzitische Ausbisse gekennzeichnet. Nebengestein bilden dunkel
gefärbte Schiefer mit Ausscheidungen von Granat, Staurolith, Hornblende
und Zyanit, die wiederum von grauen Gneisen, Glimmerschiefer und
Amphiboliten eingeschlossen sind. Streichen Nordost bis Südwest,
Einfallen unter 40 bis 50° gegen Nordwest. Die Schürfarbeiten,
kleinere Schächte und Gräben zeigen derbes Erz, bestehend aus dichtem
Gemenge von Kupfererz und Kupferkies, oder Erzadern in quarzitischer
Grundmasse. Der quarzitische »eiserne Hut« zeigt Malachit und derbes
Brauneisenerz. Vermutliche Ausfüllung nach der Tiefe derbes Erz
neben mit Erz durchsetztem Schiefer. Vorkommen kann als Lagerzug mit
großer Längserstreckung (5 ~km~) und mäßiger, aber für den Betrieb
ausreichender Mächtigkeit angesehen werden.

Die Analyse ergab günstige Resultate: bei typischen Erzmustern
31 vH. Kupfer, bei einem Haufen roher Erze 18,9 vH. Kupfer.
Durchschnittsgehalt kann durch Anreicherung mittels Handscheidung auf
30 vH. Kupfer ohne große Verluste an Quantität ermöglicht werden.
Weitere umfassende Untersuchungsarbeiten mit Aussicht auf günstige
Resultate sind zu empfehlen, auch wenn ärmere Erze in größerer Tiefe
angetroffen werden.

Auf demselben Gebiete sind noch zu erwähnen die Vorkommen der Hopemine
und der sog. Naramasmine, von denen die letztere in der Verlängerung
der Gorobminenlagerstätte liegt, die erste schon 1885, aber nicht
vollständig erschürft wurde.

_Rehobother Minen_ am großen und kleinen Spitzkopf: Fünf deutlich
ausgeprägte Gänge streichen von Osten nach Westen und fallen nach Süd
ein; enthalten als Gangart Quarz, Spateisenstein und Kalkspat, auch
metamorphisches Nebengestein.

Kupferglanz ist eingesprengt in Gangquarz, ferner in Erznieren und
Nestern von oft mehreren Kubikmetern Inhalt.

Quarz ist goldhaltig (siehe oben). Der reine Kupferglanz enthält kein
Gold, wohl aber 0,1 bis 0,3 vH. Silber. Das derbe Kupfererz ist durch
Handscheidung auf 50 vH. Kupfer zu bringen.

_Swartmodder_: Gang im Gneisgebiet, der durch Schächte und Strecken
aufgeschlossen ist. Ausfüllung besteht aus braunem, verwittertem
Gestein mit Einlagerungen von derben Kupfererzen und nachweisbarem
Goldgehalt (siehe oben). Pro Tonne 20 ~g~ Gold und 362,5 ~g~ Silber. Im
Durchschnitt 4,5 ~g~ Gold, 37,1 ~g~ Silber und 10 bis 12 vH. Kupfer.

_Areb_: Lagergänge im Tonschiefer, die mehrere hundert Meter zu
verfolgen sind, bei 2 bis 3 ~m~ Mächtigkeit. Die Kupfererze, bestehend
aus Kupferkies und Kupferglanz, kommen in Quarz in Nesterform von 1/4
~cbm~ Inhalt vor.

_Matchless-Mine_, 25 ~km~ westlich von Windhuk am nördlichen Rande
der Khomdo-Hochebene: Diese um die Mitte des vorigen Jahrhunderts mit
Erfolg ausgebeutete Mine ist im Jahre 1901 durch die Kapländische
Gesellschaft weiter aufgeschlossen, jedoch nicht in Betrieb genommen.

Hier treten zwei bis drei schwierig zu erkennende, von Kupfererzen
imprägnierte Glimmerschieferzonen auf, die Quarzitnester enthalten,
von Südwesten nach Nordosten streichen und unter einem Winkel von
45 bis 50 Grad einfallen. Dieser ganze Schichtenkomplex, der bei
seiner Erzführung an sog. Fahlbandvorkommen erinnert, ist von
Amphibolitgesteinen eingeschlossen. Die Erze bestehen aus Kupferkies,
Schwefelkies, Kupferglanz und Malachit. Beachtenswerte Kupfererzfunde
sind noch zu erwähnen von Nauas, Rehoboth, Oamites, Garis, Kamrivier,
Kuissorobis, Kabiras, Kamasis, Arrowvley, Kuddies und Slip.

_Otyosonjati-Minen_, 60 ~km~ östlich von Okahandja: Zone von parallel
zueinander laufenden Quarzgängen im Biotit und Hornblendegneis von
nord-südlichem Streichen und vertikalem Einfallen.

Da Granit (Pegmatit) in der Nähe auftritt, ist genetischer Zusammenhang
mit diesem nicht ausgeschlossen. Am Ausgehende erstaunlicher
Erzreichtum, zum Teil mit gediegenem Kupfer. Quarz und Kalkspat bilden
die Gangart mit Kupferglanz, Rotkupfererz und wenig Kupferkies, sowie
den Zersetzungsprodukten derselben, Malachit und Kupferlasur als Erze.
Analysen ergaben sehr gute Resultate, so daß sich bei anhaltender und
gleicher Ausfüllung der Gänge die Erze durch Handscheidung bis 40 vH.
Kupfer anreichern lassen.

Erze sind frei von schädlichen Bestandteilen und zeigen für ihre
Verhüttung gute Zusammensetzung, so daß außergewöhnliche Unkosten beim
Schmelzprozeß nicht entstehen.

Weiterer Betrieb verspricht gute Aussichten.

Fernere beachtenswerte Kupfererzfunde sind noch zu erwähnen aus
dem westlichen Hereroland bei der sogenannten Ebony-Mine, ferner
bei Kain-Kachas im Khanflußgebiet, aus dem Gebiete östlich von
Windhuk (Hohewarte, Witvley), nördlich von Karibib, Otjimakoka an
der Bahn Swakopmund-Windhuk, von der sogenannten Sinclair-Mine 150
~km~ östlich von Hottentott-Bai, ferner von der Küste südlich von
Lüderitzbucht (Prince of Wales-Bay) und vielen anderen Orten, wo jedoch
Schürfarbeiten in größerem Maßstabe noch nicht ausgeführt sind.

Im Anschluß an diese Kupfererzvorkommen will ich nicht unerwähnt
lassen, daß auch noch Bleierze (Otavi, Hohewarte), Manganerze,
Wolframerze, Eisenerze, Wismut, Molybdän, ferner von nicht metallischen
Bodenschätzen Halbedelsteine (Korund, Zirkon, Spinell, Apatit, Topas)
in jenen Gebieten vorkommen, über deren bergbauliche Gewinnung jedoch
wegen zu geringer Aufschließung sich nichts sagen läßt.

Eine Ausnahme bildet der »_Marmor_«, der unweit der Regierungsbahn am
südlichen Rande des Geiassibgebirges, vor allem bei Etusis in einer
Längserstreckung von 6 bis 7 ~km~ in wirtschaftlich verwertbarer
Weise zutage tritt. Von hervorragenden Bildhauern ist er wegen seiner
vortrefflichen Eigenschaften sehr gerühmt, und wenn auch die größeren
Probesendungen noch einige Beimengungen (Tremolit) an der Oberfläche
zeigten, so ist zu hoffen, daß der Marmor aus größerer Tiefe kompakter
und reiner, dadurch seine Festigkeit größer und die Porosität geringer
wird. Schon jetzt zeigt dieser dolomitische Marmor eine große chemische
Reinheit, ist vor allem eisenfrei, daher fleckenlos, feinkörnig
kristallinisch, von lebhafter Farbe und kantendurchscheinend. Neben
diesem als Statuenmarmor in Betracht kommenden Material tritt auch noch
der für Architekturzwecke geeignete schwarzgeäderte Marmor auf, der
dem sehr geschätzten und nicht häufig vorkommenden Pavonazzamarmor von
Carrara ähnelt.

Während sich nach dem Gesagten der Bergbau vorwiegend in dem mittleren
Teile des Schutzgebietes bewegte, oder ein solcher mit Gewißheit
sich voraussehen läßt, entwickelte sich die Schürftätigkeit im
_Süden_ nur in geringem Maße. Es hängt dies in erster Linie mit der
geologischen Beschaffenheit des Landes zusammen, da der südliche Teil
des Schutzgebietes eine von dem nördlichen wesentlich verschiedene
geologische Ausbildung erfahren hat.

Das hervorragendste Interesse bietet das Gebiet von Gibeon und Bersaba,
wo bereits Ende der 80er Jahre die »Blaugrundlager« entdeckt und damals
von den Engländern erschürft wurden. Erst im Jahre 1896 dachte man
von deutscher Seite an ihre Nutzbarmachung, und im Jahre 1903 bildete
sich nach mancherlei Bemühungen die rein deutsche Gibeon-Schürf- und
Handels-Gesellschaft m. b. H., deren Zweck die Untersuchung der in dem
Gibeoner Konzessionsgebiet liegenden Blaugrundstellen auf Diamanten und
Edelsteine bildet.

Das Bersabaer Gebiet, südlich und südwestlich von Gibeon gelegen,
wurde im Hinblick auf das Vorkommen von Blaugrund im Jahre 1897 auf
Grund der Bergverordnung zum öffentlichen Schürfgebiet erklärt, und
es ist zur Zeit besonders in Mukorop und auf anderen Farmen eine rege
Schürftätigkeit entfaltet.

Bekanntlich ist der Blaugrund (englisch blueground) das Muttergestein
der in Südafrika (bei Kimberley, in der Orangefluß-Kolonie und in
Transvaal) vorkommenden Diamanten. Die Untersuchungen der von den
verschiedenen Fundpunkten entnommenen Proben haben ergeben, daß der
Blaugrund unserer Kolonie petrographisch identisch mit demjenigen
von Kimberley ist und auch in der gleichen Erscheinungsform (Krater)
auftritt wie dort.

Da sich die bisherigen Aufschlüsse nur in verhältnismäßig geringer
Tiefe bewegten, Diamanten auch anstehend, d. h. im Blaugrund selbst
noch nicht gefunden wurden, so wird es die Aufgabe der genannten
Gesellschaft sein, durch weitgehende Aufschlußarbeiten den Nachweis
von Diamanten in abbauwürdiger Menge zu liefern. Charakteristisch
für das Vorkommen der Diamanten ist auch in Südafrika, daß neben
diamantführenden Blaugrundlagerstätten auch solche ohne Diamanten
auftreten, daß ferner dasselbe Muttergestein z. B. in Transvaal
(Premier-Mine) unter gänzlich verschiedenen geologischen Verhältnissen
mit Diamanten auftritt, mithin das Nebengestein keinen Einfluß auf die
Diamantführung zeigt.

Für die richtige Beurteilung des Wertes der zu hebenden Bodenschätze
ist nun noch die Frage zu beantworten, unter welchen Verhältnissen und
Vorbedingungen die Gruben einen gewinnbringenden Betrieb gestatten.
Eine längst bekannte Tatsache ist, daß die Entwicklungsfähigkeit des
Erzbergbaues eine reine Transportfrage bildet, d. h., daß die Eröffnung
eines Bergbaubetriebes auch die Notwendigkeit des Eisenbahnbaues
einschließt. Die bislang gezahlten Preise für Landtransporte mittels
der schwerfälligen Ochsenwagen, die gegen früher in den letzten
Jahren infolge der Rinderpest und der kriegerischen Unruhen eine
außergewöhnliche Höhe erreicht haben (z. B. 2 Mark pro Zentner
von Otyosonjati nach Okahandja, 60 km), lassen erkennen, daß ohne
Eisenbahnverbindung der Gruben mit der Küste auch der ordnungsmäßigste
Grubenbetrieb aussichtslos ist.

Es wird die schon im Interesse des Verkehrs und der Landwirtschaft
immer wieder und allgemein betonte Ansicht mehr und mehr Boden
gewinnen, auch für Grubenbetriebe die atmosphärischen Niederschläge
großer Geländeflächen durch Dämme anzusammeln, sowie mittels
Tiefbohrungen und Brunnen Wasser im umliegenden Gelände zu
erschließen. Wird es nun auch in einigen Fällen gelingen, bei
sparsamstem Betriebe ausreichende Wassermengen zu gewinnen, so fürchte
ich dennoch, daß diese Bemühungen, in den regenlosen Küstenstrecken und
in Jahren großer Dürre, selbst für den Wirtschaftsbetrieb sämtlicher
Haushaltungen und für ein Aufbereitungswerk Wasser zu finden, nicht
von befriedigendem Erfolg sein werden. Da es zur Zeit auch noch an
billigem Brennmaterial im Schutzgebiete mangelt, die Zugutemachung der
Erze mittels Schmelzverfahrens nicht möglich ist, so ergibt sich als
notwendige Folge, nur durch eine tunlichst sorgfältige Handscheidung
und die damit verbundene Anreicherung der Erze einen ökonomischen
Transport zur Küste zu ermöglichen.

Mit dem weiteren Ausbau der Eisenbahnen, der billigeren Zufuhr der
Lebensmittel und der Entstehung geordneter Gemeinwesen werden auch die
bislang noch beträchtlich hohen Tarifsätze für Eisenbahnfrachten und
Löhne für europäische Arbeitskräfte in dem unentwickelten Lande wie
in der englischen Nachbarkolonie sich einem Minimum nähern, so daß es
später möglich sein wird, auch die ärmeren Erze aus dem weiteren Innern
zur Küste zu versenden.

Die bisher mit eingeborenen Arbeitern gemachten Erfahrungen sind
sehr gute gewesen, und es ist wohl kein Zweifel, daß sich bei
ihrer gerechten und geschickten Behandlung ein guter Arbeiterstand
herausbilden wird. Sowohl der Herero wie auch der Ovambo eignet sich,
wie dies beim Eisenbahnbau und Minenbetrieb wiederholt erprobt,
vorzüglich zu bergmännischen Handfertigkeiten über und unter Tage,
zum Unterschied von dem indolenten Bastard und Hottentotten. Auch die
Hereroweiber haben sich bereits als brauchbare Arbeitskräfte bei den
Erzsortierungsarbeiten erwiesen, so daß sich die Lohnverhältnisse als
billige und für den Betrieb günstige gestalten werden.

Hinsichtlich der Ertragsfähigkeit des zukünftigen Bergbaues sind jedoch
noch andere sehr wesentliche Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen, die
ich hier nicht unerwähnt lassen darf. Es beruhen diese auf speziell
afrikanischen Beobachtungen, die aber längst in anderen fremdländischen
Kolonien ähnlichen Charakters gemacht sind und sich dort wiederholt
haben. Zunächst fragt es sich, ob die zur Zeit aufgeschlossenen
Kupfererzlagerstätten, denn diese kommen in erster Linie in Betracht,
sich als nachhaltig erweisen werden.

Nur gar zu oft hört man die pessimistische Ansicht, daß es sich
in Südwestafrika ausschließlich um nesterartige und somit nicht
abbauwürdige Vorkommen handelt, sobald die am Ausgehenden gefundenen,
meist überraschend reichen Erze nach der Tiefe zu sehr schnell
verschwinden. Wie überall auf der Erde, besonders in der archäischen
und paläozoischen Formation, treten erzhaltige Nester und Gangtrümmer
auch in Südwestafrika auf, ebenso verstärken und verschwächen sich hier
die Quarzgänge im Streichen und Fallen, letzteres bis zu vollständigem
Auskeilen, und nur allzuoft kommt es vor, daß die reichen Anbrüche in
geringwertige Erze übergehen. Selbstverständlich würde es direkt falsch
und nicht sachgemäß sein, die ganze Erzlagerstätte nach dem reichen
Ausgehenden zu beurteilen, weil dadurch nur übertriebene Anschauungen
von dem Werte des Bergbaues entstehen.

[Illustration: Minenarbeiter.]

Anderseits ist aber auch erfahrungsmäßig festgestellt, daß mancherlei
Erschwerungen, die sich besonders bei gangartig vorkommendem Bergbau
in den Weg stellen, nämlich die baldige Verminderung der zersetzten
und angereicherten Erze des Ausgehenden, Sprünge, Verwerfungen und
andere Störungen der Lagerstätten, ferner die Ansicht, daß sie nur
bis in ganz geringe Tiefe erzhaltig seien, das Vertrauen in die
Zukunft des Bergbaues erschütterten. Später wieder aufgenommene und
mit zäher Beharrlichkeit durchgeführte Arbeiten lieferten den Beweis,
daß man sich durch derartige Schwierigkeiten nicht abschrecken lassen
soll. Durch weiteres Abteufen der Schächte, durch Untersuchung des
Hängenden und Liegenden, durch glückliches Ausrichten der verworfenen
Teile der Erzlagerstätte fanden sich in der Tiefe neue Erzmittel,
und es erwiesen sich die gehegten Befürchtungen als haltloses
Vorurteil. Obwohl nun die in Südwestafrika vorgenommenen geologischen
und bergbaulichen Untersuchungsarbeiten mit nur einer Ausnahme
nicht so weit gediehen sind, um Parallelen zu stellen und bestimmte
Angaben über das voraussichtliche Verhalten und die wirtschaftliche
Verwertbarkeit einzelner Lagerstätten zu machen, so liegt doch auch
kein Grund vor, nicht darauf Wert zu legen, daß solche notwendigen
Untersuchungsarbeiten zur genaueren bergbaulichen Erforschung
ausgeführt werden.

Die erwähnte Ausnahme bildet Otavi. Nachdem, wie aus obiger Übersicht
ersichtlich, in dem unzersetzten Teile des lagerartigen Erzkörpers
von Tsumeb (Otavi) ebenso vorzügliche Erze aufgeschlossen sind wie im
Ausgehenden, ist die Möglichkeit des Niedersetzens der reichen Erze
erwiesen. Außerdem trage ich nach Maßgabe der von fachmännischer Seite
gemachten Beobachtungen keine Bedenken, anzunehmen, daß Vorkommen wie
Gorob, das geologisch demjenigen von Otavi ähnelt, und ebenso die Gänge
von Otyosonjati und Rehoboth einen genügenden Erzgehalt nach der Fall-
wie nach der Streichrichtung behalten werden, sobald auch hier größere
Tiefen im unzersetzten Zustande erreicht sein werden.

Im engsten Zusammenhange mit diesen Erörterungen steht nun
die Kapitalisierung derjenigen Unternehmungen, die zum Zwecke
der Erschließung und Ausbeutung der von mir ins Auge gefaßten
Erzlagerstätten gegründet werden.

Ist schon von vornherein eine Überspekulation und außerordentliche
Preissteigerung des Verkaufsobjektes ausgeschlossen, so muß auch vor
einem allzu beträchtlichen Anlagekapital dringend gewarnt werden, da
eine solche Kapitalisierung eine Ertragsfähigkeit in den meisten Fällen
ausschließt und nicht nur der Zusammenbruch der überkapitalisierten
Bergwerks-Gesellschaft unausbleiblich ist, sondern auch die
Bereitwilligkeit der Kapitalisten, Mittel zur weiteren Erforschung
der Minen beizusteuern, einen harten Stoß erleidet. Wird jedoch die
Finanzierung in die richtigen Bahnen gelenkt, und werden zunächst
die genaueren Untersuchungsarbeiten vorgenommen, so vermag bei
ihrem günstigen Ausfall der zunächst darauffolgende Kleinbetrieb bei
sparsamer Bewirtschaftung eine Rente abzuwerfen.

Bedingt schon der Bergbau im allgemeinen ein größeres Risiko als fast
alle anderen Gebiete der Industrie, so stehen dem Kupfererzbergbau
selbst beim sachgemäßen Vorgehen durch die Werte der gewonnenen
Produkte, die fast täglichen Schwankungen unterliegen, bedeutende
Schwierigkeiten entgegen.

Die Frage endlich, ob im Laufe der Zeit auch noch andere Lagerstätten
als die oben erwähnten gefunden werden, muß wohl zustimmend beantwortet
werden.

Ein Blick auf die geographische Lage der bisher in Betracht kommenden
Funde genügt, um zu sehen, daß noch große Ländergebiete wegen der
Unwirtlichkeit und Schwierigkeit der Wasserversorgung der Erforschung
durch Bergleute und Geologen harren.

[Illustration: Schacht der Kupfermine Ussis. Wassertransport.]

Die außerordentliche Verbreitung nutzbarer Fossilien, z. B. in
den nördlichen und östlichen Nachbargebieten, vor allem auch der
Steinkohlen in Rhodesia, läßt daher fast mit Gewißheit voraussehen, daß
nach Erschließung der seither noch unbekannten Gebiete im Norden und
Osten der Kolonie manche Überraschungen bereitet werden.

Zum Schluß möge noch erwähnt sein, daß die neue Bergverordnung vom 8.
August 1905, die sich auf dem Boden der allgemeinen Bergbaufreiheit,
aber der Trennung von Bergwerks- und Grundeigentum aufbaut, vorteilhaft
auf die Untersuchung der Kolonie auf ihre Bodenschätze einwirken wird
und die freie Entfaltung der bergbaulichen Tätigkeit gewährleistet.

Fassen wir das Gesagte zusammen, so glaube ich ersichtlich gemacht
zu haben, daß unser südwestafrikanisches Schutzgebiet bei Anwendung
gebührender Vorsicht die besten Hoffnungen für einen lohnenden
Betrieb, für deutsches Kapital ein gutes Anlagegebiet und ein großes
Feld gewinnbringendster Tätigkeit bietet. Verwirklichen sich diese
Hoffnungen, so wird der Bergbau der Ausgangspunkt einer weiteren
Seßhaftmachung deutschen Elements bilden, dem auch die Hebung der so
sehr geprüften Kolonie in landwirtschaftlicher Beziehung bald folgen
wird.

                                                gez. _Duft_.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~XI.~

Die wirtschaftliche Erschließung des Schutzgebietes.


Die Konzessionsgesellschaften.

Fragen wir nun, in welcher Weise das alte Vaterland die im Schutzgebiet
vorgefundenen Werte zu erschließen versucht hat, so müssen wir
leider die Konzessionsgesellschaften an die Spitze setzen. Denn
diese haben vermöge ihres großen Besitzes im Schutzgebiet, nicht zum
wenigsten aber durch ihre Macht in der Heimat seiner wirtschaftlichen
Erschließung ihren Stempel aufgedrückt. Aber nicht einzelne Personen
haben diese wenig erfreuliche Erscheinung etwa verschuldet, sondern,
wie ich noch des näheren darlegen werde, die Gesamtheit des deutschen
Vaterlandes und Volkes. Vor dem Aufstand befanden sich etwa 40 vH.
des ganzen Schutzgebietes in den Händen der Gesellschaften, gegen
etwa 20 vH. in denjenigen der Regierung.[106] Allerdings muß von
dem Landbesitz der Gesellschaften[107] der ganze Küstenstrich, als
zu Besiedlungszwecken ungeeignet, abgestrichen werden, so daß der
verbleibende Rest höchstens ein Viertel des nutzbaren Grund und Bodens
des Schutzgebietes betragen mag, immerhin noch genug, um den Gang der
Entwicklung des letzteren wesentlich zu beeinflussen. Mögen indessen
die Konzessionsgesellschaften in den Kolonien Geschäfte aller Art
betreiben, sie sollen und müssen uns mit ihrem Kapital willkommen sein.
Nur von _einem_ Geschäft sollen sie die Hände lassen, und dies ist
die Siedlungstätigkeit. Denn letztere bringt, wenn richtig betrieben,
nichts ein, und die Aktionäre einer Gesellschaft wollen naturgemäß für
ihre eingeschossenen Kapitalien Dividende sehen. Die Landgesellschaften
stehen daher nur vor der Wahl, entweder auf einen Gewinn zu verzichten,
oder diesen bei den einwandernden Ansiedlern zu suchen, d. h. das
Besiedlungsgeschäft unrichtig zu betreiben und so die Einwanderung zu
verlangsamen.

Vor diesem Dilemma steht der Staat nicht. Für ihn genügt es, wenn
aus dem Einwanderer sich mit der Zeit ein tüchtiger Steuerzahler
entwickelt. Er kann daher die Besiedlungstätigkeit nicht nur mit den
leichtesten Bedingungen für den Ansiedler verknüpfen, sondern auch
diesem noch weitgehende Unterstützung gewähren. Wenn der Staat nur in
bezug auf Auswahl der Ansiedler Vorsicht beobachtet, dann verbürgen ihm
deren Tatkraft und Fleiß in absehbarer Zeit seinen Gewinnanteil. Darum
muß in jungen Kolonien die Siedlungstätigkeit ausschließlich dem Staate
vorbehalten bleiben, zumal in einem Lande, dessen Boden nicht reich
genug ist, um neben dem Eigentümer auch noch Verwaltung und Aktionäre
einer heimatlichen Gesellschaft in Nahrung zu setzen.

Aber auch die Verleihung von Bergwerksgerechtsamen an Gesellschaften
hat sich nicht als vorteilhaft erwiesen. Dem eigentlichen Bergbau
muß das Prospektieren vorausgehen, d. h. die Tätigkeit des einzelnen
zum Zweck des Aufsuchens und Findens mineralhaltiger Stellen.
Erst wenn solche gefunden sind, kann behufs deren Ausbeutung das
große Kapital einsetzen, und zwar des Risikos wegen zweckmäßig das
genossenschaftliche Kapital. Wir haben die Sache umgekehrt gemacht, wir
haben zuerst das Großkapital herangezogen und diesem die Minenrechte
weiter Länderstrecken überlassen. Ursprünglich lag dem wohl der
Gedanke zugrunde, daß die Gesellschaften selbst das Prospektieren
und dann den Abbau betreiben könnten. Dies würde jedoch unzweckmäßig
sein. Wo noch gar keine Anzeichen von Mineralfunden vorhanden sind,
wird eine Anzahl auf weitem Raum zerstreuter Mineralsucher mehr
erreichen als eine geschlossene größere Expedition. Diejenigen
Minengesellschaften, die einsahen, daß zur Verwertung ihrer Rechte
etwas geschehen müsse, machten es daher wie die Regierung, d. h.,
sie traten die Schürfberechtigung an einzelne ab, nur zu etwas
höheren Preisen. Einige aber taten gar nichts und ließen auch andere
nichts tun. Für ihre Gebiete hieß es: »Über allen Wipfeln ist Ruh.«
Hieraus ergibt sich, daß ebenso die Entwicklung des Bergbaues in
den Händen der Regierung besser aufgehoben gewesen sein würde. Auch
in dem weiteren Stadium seiner Tätigkeit macht sich das Dasein der
Gesellschaften dem Bergbauer insofern wenig angenehm bemerkbar,
als er sich einer doppelten Besteuerung ausgesetzt sieht, und zwar
seitens der Gesellschaften wie seitens der Regierung. Zuweilen werden
auch Untergesellschaften gegründet, die an die Muttergesellschaften
eine Abfindungssumme zu entrichten haben. Kurz, auch die Verleihung
der Minenrechte an große Privatgesellschaften hat kein anderes
Ergebnis gehabt, als einen hemmenden Faktor in die Entwicklung des
Schutzgebietes zu bringen.

Daß wir auf eine derart schiefe Bahn gelangt sind, dafür darf man
jedoch, wie schon gesagt, nicht einzelnen Personen die Schuld
beimessen, am allerwenigsten aber der Regierung. Einerseits hat
diese bei Besitzergreifung des Schutzgebietes, wie im Kapitel ~VIII~
dargelegt, die Mehrzahl der Konzessionen bereits vorgefunden,
anderseits stammt deren Bestätigung wie auch die Verleihung reiner
Regierungskonzessionen aus einer Zeit, wo in ganz Deutschland
niemand viel für die Kolonien übrig hatte und niemand für sie
Lasten übernehmen wollte. Bestand doch sogar bis 1892 eine deutsche
Regierungsgewalt in Südwestafrika im Grunde nur auf dem Papier, und
für das Schutzgebiet drohte zu jener Zeit allgemeine Stagnation.
Der damalige Kolonialdirektor versuchte infolgedessen -- es sei mir
der Ausdruck gestattet -- wieder »Leben in die Bude« zu bringen. Er
griff zu diesem Zweck auf das Ideal zurück, das dem Fürsten Bismarck
vorgeschwebt hatte: »Der Kaufmann muß voran, Regierung und Schutztruppe
erst nachfolgen«, und schob kaufmännische Gesellschaften in den
Vordergrund mit dem Bedeuten, sich zu helfen, so gut sie könnten. Die
Konzessionen kosteten mithin dazumal dem Staate nichts als einige
Federstriche, waren aber dafür um so reichlicher ausgestattet. Für die
Gesellschaften dagegen bedeuteten sie bei geringen eigenen Anlagekosten
einen Wechsel auf die Zukunft, den bei gegebener Zeit zu präsentieren
sie sich vorbehalten konnten. Bestand doch der größte Teil des
Anlagekapitals bei fast allen in sogenannten Gründeraktien, für die
keinerlei Barzahlung zu leisten gewesen war. Der Kaufmann Lüderitz
und dessen Rechtsnachfolgerin, die Deutsche Kolonial-Gesellschaft
für Südwestafrika, die als einzige Ausnahme ihre Konzessionen sofort
auszunutzen versuchten, hatten dagegen nur ein gründliches Fiasko
zu verzeichnen. Als dann das Reich, durch den Gang der Ereignisse
gezwungen, eine wirkliche Herrschaft im Schutzgebiete aufrichtete,
entdeckte man erst, daß für die Regierung nur Pflichten übrig
geblieben, die Rechte aber an die Privatgesellschaften übergegangen
seien. Und nun begann in dieser Sache eine rückläufige Bewegung.
Nicht nur wurden keine Konzessionen mehr verliehen, man fing auch an,
die alten in ihren Befugnissen, soweit es die nun einmal bestehenden
Verträge zuließen, zurückzuschrauben.

Auch bei diesem Versuch, einer wenig glücklichen Entwicklung der Dinge
Einhalt zu tun, fand die Regierung in der öffentlichen Meinung zunächst
wenig Unterstützung. Denn letztere war damals -- 1896 -- in kolonialen
Fragen aus ihrer Lethargie noch nicht erwacht. Einflußreich waren
dagegen die Verfechter der Gesellschaften in den kolonialfreundlichen
Kreisen wie in der Presse, sie hatten das Wort sowohl im Kolonialrat
wie im Vorstande der sonst nur ideale Zwecke verfolgenden Deutschen
Kolonial-Gesellschaft. Angriffe und Feindschaft waren daher die Folge,
mit denen namentlich meine Person beehrt wurde. Auf der andern Seite
aber ist anzuerkennen, daß auch die Gesellschaften viel Freude an ihren
Konzessionen nicht erlebt haben, weil sie solche eben nicht erleben
konnten. Einen nennenswerten Gewinn hat noch keine erzielt, manche
dagegen Verluste zu verzeichnen. Jede gebotene Gelegenheit, mit Anstand
aus einer verlorenen Sache wieder herauszukommen, sollten sie daher mit
Vergnügen ergreifen.

Diese Gelegenheit scheint nun zur Zeit gegeben. Denn neuerdings haben
die Gegner der Konzessionsgesellschaften eine wesentliche Unterstützung
in der öffentlichen Meinung gefunden. Den ersten Anstoß im Kampfe gegen
das Konzessionswesen in der Presse und in Versammlungen hat bereits
das Jahr 1899 gebracht. In diesem Jahre tauchte es unter dem damaligen
Leiter der Kolonialverwaltung gegen alles Erwarten plötzlich wieder aus
der Versenkung empor und gelangte in Kamerun zu neuer Blüte. Ich meine
die Gründung der Nord- und Süd-Kamerun-Gesellschaft und das Aufbäumen
der öffentlichen Meinung gegen diese »Verschenkung Kameruns« mit dem
Ergebnis, daß der damalige Leiter der Kolonialverwaltung zurücktrat.
Was bis jetzt über die Erfolge der beiden Kamerun-Gesellschaften in
die Öffentlichkeit gedrungen ist, bestätigt im übrigen lediglich
die in Südwestafrika gemachten Erfahrungen. Die Erfolge scheinen
gleich Null, und die Konzessionsinhaber haben bis jetzt weder zur
Entwicklung des Schutzgebietes Besonderes beizutragen vermocht,
noch an ihrem Besitz viel Freude erlebt. Mit dem Verschenken von
Rechten innerhalb von Landgebieten, die an Umfang ganzen Königreichen
gleichkommen, entwickelt man Kolonien eben nicht. Außerdem vermag eine
kaufmännische Zentralleitung Gebiete von solchem Umfange gar nicht
zu beherrschen, und die Gründung von kleinen Untergesellschaften,
um eine Dezentralisation herbeizuführen, kann die Kolonialregierung
besser direkt vornehmen. Dies war aber auch das letzte Aufflackern des
Konzessionswesens.

Wie bereits im Kapitel ~VIII~ dargelegt, sind aus den mit den
Eingeborenen abgeschlossenen und seitens der Regierung nachträglich
bestätigten Verträgen folgende Gesellschaften entstanden:

  1. Deutsche Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika.
  2. Kaoko-Land- und Minengesellschaft.
  3. Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft.
  4. The South African Territories Ltd.

      Ferner sind seitens der Regierung direkt konzessioniert worden:

  5. Siedelungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika.
  6. South West Africa Company Ltd.

      Hierzu treten zwei weitere, noch nicht genannte Gesellschaften:

  7. Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft, eine Untergesellschaft der
     Gesellschaft Nr. 6.
  8. Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft.

In die Einzelheiten alles dessen einzugehen, was diese Gesellschaften
bis jetzt für das Schutzgebiet geleistet oder auch nicht
geleistet haben, dazu fehlt hier der Raum. Den Leser, der sich
hierfür interessiert, verweise ich auf die hierüber seitens der
Kolonialverwaltung verfaßte und an den Reichstag gegangene Denkschrift
vom 28. Februar 1905.[108] Für hier will ich mich darauf beschränken,
die während meiner Tätigkeit in Südwestafrika mit den Gesellschaften
gemachten Erfahrungen darzulegen. Nach diesen haftet allen unseren
Gesellschaften, mit zwei Ausnahmen, der Mangel an Betriebskapital
an. Die eine dieser Ausnahmen betrifft die _Otavi-Minen- und
Eisenbahngesellschaft_, die bei 20000000 Mark Grundkapital auch
20000000 Mark Betriebskapital besitzt, die andere finden wir in der
_Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft_, bei der sich Grundkapital
und Anlagekapital gleichfalls die Wage halten. Beide betragen je rund
1000000 Mark. Alle übrigen sechs Konzessionsgesellschaften besitzen
zusammen rund 65000000 Mark Grund-, d. h. Aktienkapital, und nur rund
13000000 Mark Betriebskapital. Die Masse des Kapitals steht daher
bei ihnen auf dem Papier und setzt sich, wie schon erwähnt, aus
sogenannten Gründeranteilen zusammen. Am übelsten tritt dies bei der
_Hanseatischen Land-, Minen- und Handelsgesellschaft_ und bei der
_Kaoko-Land- und Minengesellschaft_ hervor. Die erstere besitzt rund
2600000 Mark Aktienkapital und nur rund 380000 Mark Betriebskapital,
die letztere bei rund 10000000 Mark Aktienkapital sogar nur 800000 Mark
Betriebskapital. Beide Gesellschaften haben sich auch bis jetzt von
allen am meisten durch Tatenlosigkeit ausgezeichnet. Die Hanseatische
Land-, Minen- und Eisenbahngesellschaft hat ihr ganzes kleines
Betriebskapital auf eine Schürfexpedition verwendet, die im Jahre 1900
das Rehobother Gebiet auf Mineralien untersuchte. Das Ergebnis war, daß
die mineralischen Vorkommen in den betreffenden Gebieten sich nicht
für den Großbetrieb, sondern nur für den Abbau im kleinen eigneten.
Bei dieser Feststellung hat sich die Gesellschaft beruhigt und von da
ab für die weitere Erschließung ihres Gebietes nichts getan, nicht
einmal mittels Ausgabe von Schürfscheinen, womit Kosten für sie nicht
verbunden gewesen sein würden. Durch das Gebiet der Kaoko-Land- und
Minengesellschaft sind dagegen zwei seitens der South West Africa
Company gesendete Expeditionen unter Führung des Vertreters der
letzteren, Dr. Hartmann, gegangen, ob unter einem Beitrag seitens der
erstgenannten Gesellschaft zu den Kosten, ist mir nicht bekannt.

Was den Nutzen für das Schutzgebiet betrifft, so verdient von unseren
Gesellschaften die _Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft_ an die
Spitze gestellt zu werden. Sie besitzt, wie bereits erwähnt, ein
voll eingezahltes Aktienkapital von 20000000 Mark und will diese
auch vollständig auf das Schutzgebiet verwenden. Ihre wesentlichste
und verdienstvollste Tätigkeit ist zur Zeit der Bau einer Eisenbahn
von Swakopmund nach den Otaviminen, um mit deren Hilfe dann die
letztgenannten auszubeuten, dies ohne jede staatliche Hilfe, gewiß
ein gutes Zeichen für den Wert unseres Schutzgebietes. Trotz des
Hereroaufstandes ist die Bahn bereits beinahe fertiggestellt. Vor
meinem Verlassen des Schutzgebietes habe ich sie noch von Usakos ab
bis zur Küste befahren. Sie ist vorzüglich gebaut und, obwohl nur
in der gleichen Schmalspurweite wie die Regierungsbahn, doch viel
leistungsfähiger als diese, da sie stärkeres Schienenmaterial besitzt.
Diese Gesellschaft steht daher als ein wahrer Lichtblick in unserer
sonstigen Gesellschaftsmisere da. Ihr mag sich später vielleicht noch
würdig die _Gibeon-Schürf- und Handelsgesellschaft_ anschließen. Wenn
diese auch vorläufig nur ein geringes Aktienkapital besitzt, so ist
es wenigstens voll eingezahlt. Der Zweck der Gesellschaft ist auch
zunächst nur die Feststellung, ob in der Gibeoner Blaugrunderde sich
überhaupt Diamanten, und in abbauwürdiger Zahl befinden. Nur der
Aufstand hat bis jetzt den Beginn der Arbeiten verhindert.

Die übrigen sechs Gesellschaften haben von ihrem 13500000 Mark
betragenden Betriebskapital bis jetzt nach eigener Angabe rund 7500000
Mark bar auf das Schutzgebiet verwendet. In der Tat, unser Schutzgebiet
müßte mit allen Gütern des Himmels gesegnet sein, wenn es gelingen
soll, mit einem Betriebskapital von 13000000 Mark Dividenden für
65000000 Mark herauszuwirtschaften. In diesem Mißverhältnisse sowie in
der noch nicht genügenden Ausnutzung der erhaltenen Konzessionen mögen
die Gründe für die bisherige Dividendenlosigkeit unserer Gesellschaften
zu suchen sein. Das Reich hat in dem gleichen Zeitraum (1885 bis 1903
einschließlich) auf das südwestafrikanische Schutzgebiet rund 65000000
Mark verwendet. Dafür besaß vor dem Aufstand das Reich etwa 20 vH. des
besiedlungsfähigen Landes, die Gesellschaften dagegen 40 vH., von den
Minenrechten ganz zu schweigen, die, abgesehen von den Gebieten von
Bersaba und Gibeon, ausschließlich in den Händen der Gesellschaften
lagen.

Die Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft ist eine Tochtergesellschaft
der _South West Africa Company Ltd._ Schon in der Konzessionsurkunde
der letzteren ist etwas von dem Zug der neueren Zeit zu spüren,
indem deren weitgehenden Rechten auch streng umgrenzte Pflichten
gegenübergestellt sind. Sie _mußte_ binnen vier Jahren mindestens
600000 Mark auf die Erschließung des ihr überlassenen Gebietes
verwenden und binnen acht Jahren den ordnungsmäßigen Beginn eines
Bergwerksbetriebes nachgewiesen haben. Bei Verletzung einer dieser
beiden Bedingungen war die Konzession verfallen. Derartig sachgemäße
Grenzen fehlen bei den sonstigen älteren Konzessionen zum Teil.
Dagegen hat die South West Africa Company mit diesen gemeinsam, daß
ein Termin, innerhalb dessen das ihr überwiesene Land besiedelt sein
muß, nicht festgesetzt ist. Im übrigen hat die Gesellschaft die ihr
auferlegten Bedingungen erfüllt, jedoch infolge von durch höhere
Gewalt herbeigeführten Behinderungsgründen für den Bergbaubeginn
eine Verlängerung erhalten. Immerhin hat im Konzessionsgebiet dieser
Gesellschaft unter der rührigen Leitung ihres langjährigen Vertreters,
des Dr. Hartmann, fast immer ein gewisses wirtschaftliches Leben
geherrscht. So sind auch Untersuchungsarbeiten an den bereits bekannten
Kupferminen Tsumeb und Otavi vorgenommen worden. Dagegen hat ein
schwacher Punkt in der Konzession, nämlich, daß die Regierung zugunsten
der Gesellschaft auf den Bau einer eigenen Bahn von der Küste nach dem
Innern auf zehn Jahre verzichtet hat, ohne aber dafür der Gesellschaft
einen Zwang zum Bahnbau aufzuerlegen, zu einer weiteren Konzession an
diese geführt. Im Kapitel ~IV~ ist dargelegt, wie die Rinderpest zur
Durchführung des Bahnbaues zwang, ehe die zehnjährige Vertragsfrist
verflossen war, und wie daher der Gesellschaft seitens der Regierung
ihr Recht abgekauft werden mußte. Das geschah mittels Überlassung von
Minenrechten im Ovambolande, die indessen bei der Bodengestaltung jenes
Landes sich künftig vielleicht als wenig wertvoll erweisen werden.
Das Hauptverdienst der South West Africa Company besteht jedoch in
der Gründung der Otavibahn, der sie ihre Pflichten und Rechte in
Minenbetrieb und Bahnbau übertrug. Zu deren 20000000 Mark betragendem
Kapital hat sie selbst 8000000 Mark beigesteuert. Dafür ließ sie
sich jedoch von der Tochtergesellschaft für die abgetretenen Rechte
1000000 Mark vergüten, womit ihre bisherigen eigenen Aufwendungen
für ihr Konzessionsgebiet wieder eingebracht sind. Von ihrem 1300000
~ha~ betragenden Landbesitz hatte die Gesellschaft bis zum Ausbruch
des Aufstandes nur 39000 ~ha~ verkauft und 15000 ~ha~ verpachtet. In
bezug auf Besiedlung hat die Gesellschaft somit von ihrer sonstigen
Rührigkeit nichts merken lassen, sie ist sogar in dieser Richtung von
allen unseren Landgesellschaften die zurückhaltendste gewesen, trotzdem
bei der Güte des ihr überwiesenen Bodens der Andrang gerade zu ihr
ziemlich rege war. Als Grund für ihre Zurückhaltung gab sie an, daß
ein ersprießliches Vorwärtskommen der Ansiedler bis zur Fertigstellung
der Bahn Swakopmund-Otavi nicht hinreichend gesichert sei; ein wenig
stichhaltiger Grund, denn diese Sorge hätte die Gesellschaft besser
ihren Ansiedlern selbst überlassen. Der Verdacht, sie wolle sich selbst
die nach Fertigstellung der Bahn zu erwartenden höheren Landpreise
sichern, liegt daher nahe. Im ganzen aber ist anzuerkennen, daß
die South West Africa Company immerhin eine der rührigsten unserer
Gesellschaften gewesen ist, wozu sie ihr verhältnismäßig hohes
Betriebskapital von rund 8000000 Mark auch instandgesetzt hat.

In einem gewissen Zusammenhang mit der South West Africa Company steht
die zweite englische Gesellschaft, die _South African Territories
Ltd._, hervorgegangen aus dem alten Kharraskhoma-Syndikat. Dem
letzteren kann ich nicht viel Gutes nachsagen. Seine Tätigkeit hätte
1894 im Süden des Schutzgebietes beinahe einen Eingeborenenaufstand
hervorgerufen. Aber auch die Weißen zeigten damals große
Unzufriedenheit, da das Syndikat in dem ganzen Konzessionsgebiet
von den mit Genehmigung der Eingeborenen dort wohnenden Weißen
Wasser- und Weideabgaben beanspruchte. Sich seßhaft machen, d. h.
Farmen kaufen, hatten die Weißen dagegen nicht können, da in der
Konzessionsurkunde die Regierung sich verpflichtet hatte, für 15
Jahre in dem Konzessionsgebiet keinerlei Farmverkäufe zuzulassen.
Dies war die wenigst glückliche Bestimmung dieser Konzession, denn
damit war der Gesellschaft ein Monopol verliehen, das sie erst 1897
wieder verloren hat. Bis dahin saßen die weißen Ansiedler gleichsam
in der Luft, und nur die wenigen vor Bewilligung der Konzession
erworbenen Farmen konnten die Regierungsgenehmigung erlangen.
Der Kapitän Wilhelm Christian dagegen war über die Tätigkeit des
Syndikats derart betroffen, daß er mich bei meiner Anwesenheit in
Warmbad 1895 allen Ernstes fragte, ob _er_ Kapitän von Warmbad sei
oder der Syndikatsvertreter, Herr Gibson. Nachdem das Syndikat in
seine Schranken zurückgewiesen war, verschwand es und überließ seine
Konzession einer neuen Gesellschaft, und zwar der am 11. September
1895 gegründeten South African Territories Ltd. Unter den Rechten
des Syndikats hatte sich auch dasjenige der Auswahl von 512 Farmen
befunden. Doch kam es hierzu nicht, da auch die neugegründete
Gesellschaft in der Folge die an deren Auswahl geknüpften Bedingungen,
darunter Bau einer Eisenbahn von Lüderitzbucht nach Aus, nicht zu
erfüllen vermochte. Es fielen ihr daher nur die ersten 128 Farmen zu,
der Rest der Landkonzession wurde für verwirkt erklärt. Von ihren
tatsächlich erhaltenen, insgesamt 1280000 ~ha~ hat die Gesellschaft bis
jetzt 49300 ~ha~ verkauft und 323000 ~ha~ verpachtet.

Auf dem Gebiete des Bergwesens hat sich die Gesellschaft bis jetzt
auf eine Schürfexpedition beschränkt, die einen Erfolg nicht gehabt
hat. Auf Betreiben der Kolonialverwaltung hat sie dann im Jahre 1901
die allgemeine Schürffreiheit im Gesellschaftsgebiete eingeführt und
im Einvernehmen mit der Regierung ein Bergregulativ erlassen. Das
Betriebskapital beträgt bei einem Aktienkapital von 10000000 Mark rund
2460000 Mark. Das Direktorium der Gesellschaft ist ebenso wie dasjenige
der South West Africa Company aus deutschen und englischen Mitgliedern
gemischt.

Ich komme nunmehr zu den beiden rein deutschen Gesellschaften
und beginne mit der ältesten derselben, der _Deutschen
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika_. Die Geschichte namentlich
dieser Gesellschaft weist mehr Leiden als Freuden auf. Nach dem Tode
des Kaufmanns Lüderitz waren seine geschäftlichen Unternehmungen
im Schutzgebiete in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Um sie dem
alten Vaterlande zu erhalten, wurde im August 1885 die Deutsche
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika gegründet. Da im Schutzgebiet
mangels einer deutschen Staatsgewalt wenig sichere Zustände herrschten,
war seitens der Gesellschaft auf dem neuerworbenen Besitz nicht viel zu
machen, und auch das wenige, was geschah, bot nur geringe Aussichten
auf Gewinn. Zu ihren verfehlten Unternehmungen ist z. B. auch eine
Konservenfabrik in Sandwichshafen zu rechnen. Unter solchen Umständen
war es kein Wunder, wenn die Kolonial-Gesellschaft Anerbietungen
ausländischen Kapitals zum Verkauf ihrer Rechte, wie sie im Jahre 1889
und 1890 an sie herangetreten sind, ein williges Gehör schenkte. Beide
Male scheiterte jedoch der Verkauf an dem Veto der Aufsichtsbehörde
(des Reichskanzlers). Dagegen gelang der Gesellschaft 1894 ein Vertrag
mit einem englischen Unternehmer, der diesem die Ausbeutung der
Guanolager bei Kap Croß gegen eine Pachtzahlung von jährlich 10000
Mark überließ. Diese Pachtsumme war sehr niedrig bemessen, umsomehr
aber ließ sie der Kolonialverwaltung Raum zur Einziehung eines Teiles
des Gewinnes in Gestalt eines bedeutenden Zolles auf die Guanoausfuhr.
Im ganzen sind durch letzteren während der neunjährigen Tätigkeit des
Unternehmens der Reichskasse 1300000 Mark zugeführt worden.

Auch auf dem Gebiete des Bergbaues sowohl wie der eigenen
landwirtschaftlichen Tätigkeit ist die Gesellschaft zuzeiten rührig
gewesen.[109] An der letztgenannten Tätigkeit hat sie aber gleichfalls
nicht viel Freude erlebt. Ihre Unternehmungen sind durchweg mißglückt.
Eine aktive Siedlungstätigkeit auf ihrem Landbesitz hat sie dagegen
nicht entfaltet. Sie verkauft einfach an Liebhaber, die von selbst
kommen, und zwar wie die anderen Landgesellschaften zu einem höheren
Preise als die Regierung. Zuweilen drangen auch Klagen an das
Gouvernement, daß die Gesellschaft mit Landverkäufen zurückhalte,
was sie aber stets in Abrede gestellt hat. Einen Lichtblick für sie
bildete dagegen wieder das Steigen der Bodenpreise in den zu ihrem
Landbesitz gehörigen Eingangshäfen des Schutzgebietes, Swakopmund und
Lüderitzbucht, eine Gunst des Schicksals, eine sie jedoch lediglich der
kolonisatorischen Tätigkeit des alten Vaterlandes zu verdanken hat.
Ohne diese würde weder der Sandboden in Swakopmund noch derjenige in
Lüderitzbucht etwas wert sein. Indessen hat sie schon derart reichliche
Nackenschläge erlitten, daß ihr diese kleine Freude gegönnt werden mag.

Aus dem Gebiete des Bergbaues hat die Deutsche Kolonial-Gesellschaft
mangels ausreichenden Betriebskapitals sich von eigenen bergmännischen
Arbeiten fern gehalten. Dagegen hat sie wenigstens ihr Gebiet durch
Ausgabe von Schürfscheinen dem allgemeinen Wettbewerb erschlossen,
selbstverständlich aber wieder zu einem etwas höheren Preise, als die
Regierung verlangt. Ihr Gebiet hat sich bis jetzt neben demjenigen der
South West Africa Company als das mineralreichste des Schutzgebietes
erwiesen. Zahlreiche Kupfervorkommen sind dort von allen Seiten
gemeldet, darunter zwei, an deren Abbauwürdigkeit nicht mehr zu
zweifeln ist. Es sind dies die Otjisongatimine bei Okahandja und die
Gorobmine am unteren Kuiseb. Aus diesen beiden Minen dürfte für die
Gesellschaft ein reicher Gewinn, für das mittlere Schutzgebiet aber ein
bedeutender Aufschwung zu erwarten sein.

Ihr Betriebskapital beträgt 1300000 Mark bei einem Aktienkapital von
2000000 Mark, viel zu wenig für die Erschließung ihres bedeutenden
Gebietes. Verkauft hat sie von letzterem bis zu Beginn des Aufstandes
an Farmen rund 155000 ~ha~, an Bauplätzen rund 141000 ~qm~, verpachtet
an Farmen rund 140000 ~ha~, an Bauplätzen rund 18000 ~qm~. Der Erlös
betrug aus Verkäufen rund 240000 Mark, aus Verpachtungen rund 33000
Mark. Der Aufstand hat der Gesellschaft gleichfalls bedeutende Verluste
gebracht, doch hat sie wenigstens einen Ausgleich in der durch
ihn gestiegenen Entwicklung der beiden Hafenplätze Swakopmund und
Lüderitzbucht gefunden.

Während wir mit der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika
als mit einem auf der historischen Entwicklung des Schutzgebietes
beruhenden Unternehmen rechnen und somit deren Bestehen als eine
gegebene Tatsache hinnehmen müssen, ist die Siedlungsgesellschaft
für Deutsch-Südwestafrika unter entschiedenem Widerstande aus dem
Schutzgebiete heraus entstanden. Sowohl mein Vorgänger, der Major
v. François, wie ich und mein Vertreter, der jetzige Gouverneur v.
Lindequist, sind Gegner ihrer Gründung gewesen. Sie verdankt ihr
Entstehen einer Zeit, in der man -- im Gegensatz zu heute -- das
Betreiben des Siedlungsgeschäftes von Regierungs wegen für bedenklich
hielt und dasselbe lediglich der Privattätigkeit überlassen zu müssen
glaubte. Die Gründer der Gesellschaft sind wohl auch von patriotischen
Erwägungen geleitet gewesen. Darauf läßt schon die Tatsache schließen,
daß sie aus dem Schoße der Deutschen Kolonial-Gesellschaft erwachsen,
und daß ihr erster Präsident, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, eine
kurze Zeit auch Präsident des Siedlungs-Syndikats (Vorgängerin der
Gesellschaft) gewesen ist. Nach langen Verhandlungen, die bereits im
Jahre 1892 begonnen hatten, erfolgte im Jahre 1896 die endgültige
Verleihung der Konzession an das Syndikat unter der Bedingung, daß
es sich in eine Kolonial-Gesellschaft mit einem Betriebskapital von
300000 Mark umwandle. Eine Zeitlang hatte es geschienen, als ob man an
leitender Stelle in Berlin durch die Berichte aus dem Schutzgebiete in
bezug auf die Nützlichkeit der Gründung einer neuen landbesitzenden
Gesellschaft -- der sechsten im Schutzgebiet -- wieder schwankend
geworden wäre. Welche Einflüsse schließlich doch den Ausschlag
zugunsten der Gesellschaft gegeben haben, ist nicht bekannt geworden.
Sollten sie auf den Vorstand der neuzugründenden Gesellschaft selbst
zurückzuführen sein, so hat dieser damals gewiß mehr Freude aus dem
Unternehmen erwartet, als er in der Folge gefunden hat. Gerade diese
Gesellschaft mußte infolge ihrer geographischen Lage dicht vor den
Toren Windhuks ganz von selbst zum Stein des Anstoßes sowohl für
das Gouvernement wie für die Ansiedler werden. Für ersteres, weil
ihr Vorhandensein dessen eigene Siedlungstätigkeit beengte, für die
Ansiedler, weil sie naturgemäß nach deren geographisch so günstig
gelegenem Gebiete strebten und daher sogleich Gelegenheit hatten,
Anstoß an den höheren Preisen der Gesellschaft zu nehmen.

Im Schutzgebiet selbst rissen die Differenzen zwischen der
Regierung und dem Gesellschaftsvertreter nie ab. Erst mit dem
Auftreten des letzten, zur Zeit noch im Schutzgebiet befindlichen
Gesellschaftsvertreters kam eine versöhnlichere Stimmung in die
beiderseitigen Beziehungen, was aber das Weiterbestehen sachlicher
Meinungsverschiedenheiten -- weil eben unvermeidlich -- nicht zu
unterbinden vermochte. An gutem Willen, etwas zu leisten, hat es der
Siedlungsgesellschaft gewiß nicht gefehlt, schon weil damit auch
der Begriff »Verdienen« für sie verbunden war. Untätigkeit kann man
ihr daher keineswegs zum Vorwurf machen. Anderseits aber krankte
sie sehr an ihrem zu geringen Betriebskapital -- von dem an sich
schon unbedeutenden Grundkapital von 300000 Mark sind bis jetzt nur
163000 Mark eingezahlt -- sowie ferner an der bereits beleuchteten
Tatsache, daß eine Besiedlungstätigkeit für eine Aktiengesellschaft
das ungeeignetste Arbeitsfeld ist. Wenn sie ihre Aufgabe richtig
auffaßt, soll die Gesellschaft Ansiedler anwerben, herausbefördern,
mit Vieh, Baumaterial und Saatgut, sogar mit Geld unterstützen, ihnen
Wasser erbohren und für alle diese Aufwendungen Gewinn erst in langer
Sicht suchen, d. h., wenn der Einwanderer wirtschaftlich erstarkt
ist. Zu einer solchen Art der Besiedlungstätigkeit gehören jedoch
viel Mittel und viel Geduld. Die ersteren besitzt die Gesellschaft
nicht, und die letztere paßt nicht zu dem Begriff »Aktionär«.
Die Siedlungsgesellschaft hat daher auch eine direkte aktive
Siedlungstätigkeit mit verschwindenden Ausnahmen nie betrieben,
sondern gleichfalls abgewartet, bis die ansiedlungslustigen Einwanderer
von selbst kamen.

Die der Gesellschaft verliehenen Rechte bestanden in der Überweisung
von 20000 ~qkm~ Land zum Zwecke der Besiedlung mit Deutschen oder
deutschredenden Einwanderern, wogegen sie die Verpflichtung übernahm,
aus dem Erlös für den Verkauf oder die Verpachtung des Landes 10 vH.
an die Regierung zu entrichten und 15 bis 30 vH. auf Verbesserung
des Landes zu verwenden. Nach Ablauf von 25 Jahren sollte dann
alles nichtverkaufte oder nicht verpachtete Land an die Regierung
zurückfallen. Die an die Verleihung der Konzession geknüpfte Bedingung
der Aufbringung eines Kapitals von 300000 Mark hat die Gesellschaft
nur mit Mühe und Not zu erfüllen vermocht. Diese Kleinigkeit störte
indessen den damaligen unerschrockenen Gesellschaftsvertreter im
Schutzgebiete 1896 nicht; er stellte mutig den Antrag auf Überweisung
des Landes auch ohne Nachweis der 300000 Mark und zeigte sich über den
erhaltenen abschlägigen Bescheid höchst ungehalten.

Die Leistungen der Gesellschaft bestehen in erster Linie in der
Errichtung zweier eigenen Viehzuchtsfarmen in der Nähe von Windhuk.
Vor dem Ausbruch des Aufstandes befanden sich daselbst rund 740 Stück
Großvieh und 1400 Stück Kleinvieh. Aus dieser Farm erhielten auch junge
Landwirte gegen Zahlung von 130 Mark im Monat freie Station sowie
Gelegenheit, sich über den Wirtschaftsbetrieb zu unterrichten. Gut
gedacht war diese Sache jedenfalls. Ich habe indes bereits ausgeführt
(S. 168), daß genossenschaftliche Viehfarmen mit einem bezahlten
Leiter an der Spitze nie dieselben Leistungen aufzuweisen haben wie
Privatfarmen. Denn der Eigentümer muß seine Farm persönlich leiten und
sich um das Gedeihen seiner Rinder selbst kümmern. In der unweit der
beiden Siedlungsfarmen gelegenen Farm des tatkräftigen Hauptmanns a. D.
v. François konnte nach meinem Dafürhalten z. B. ein afrikanischer
Neuling mehr lernen als auf den ersteren. In diesem Umstande liegt ja
auch der Grund für das bereits erwähnte Mißlingen der Farmtätigkeit
der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. Damit soll kein
Vorwurf gegen die Gesellschaft ausgesprochen werden. Ihre Bestrebungen
auf diesem Gebiete sind auf alle Fälle anzuerkennen. Jedenfalls hat
die Siedlungsgesellschaft mit dieser Seite ihrer Tätigkeit wenigstens
in etwas den Zweck ihrer Gründung erfüllt, wie sie überhaupt von allen
unseren landbesitzenden Gesellschaften sich ihrer Ansiedler immerhin
noch am meisten angenommen hat. Wenn sie trotzdem zu einem Stein des
Anstoßes geworden ist, so liegt die Ursache weniger in ihrer Tätigkeit
wie in ihrem Dasein überhaupt, dessen Notwendigkeit für die Entwicklung
des Schutzgebietes jetzt, nachdem sie zehn Jahre Zeit gehabt hat, sie
zu beweisen, immer noch durchaus zweifelhaft erscheint.

Den Stein des Anstoßes für das Gouvernement, d. h. die Einengung der
Besiedlungstätigkeit des letzteren, hat dagegen die Gesellschaft in
der Folge beseitigen helfen. Gelegentlich meines ersten Heimatsurlaubs
habe ich auf diesen Mißstand hingewiesen und bei dem damaligen
Kolonialdirektor, dem leider jetzt verstorbenen Staatssekretär v.
Richthofen, volles Verständnis gefunden. Die Siedlungsgesellschaft
verzichtete damals zugunsten des Gouvernements für 15 Jahre auf
die Hälfte ihrer Landkonzession, mithin auf 10000 ~qkm~, unter der
Bedingung, daß das, was bis dahin von dieser nicht verwertet sei,
wieder an die Gesellschaft zurückfalle. Von dem Erlös für die innerhalb
des fraglichen Gebietes verkauften Farmen hat sich die Gesellschaft
ferner einen Anteil vorbehalten, der nach Verwertung sämtlicher 10000
~qkm~ die Hälfte ihres Aktienkapitals, somit 150000 Mark, erreichen
sollte. Doch hat sie 100000 ~ha~ behufs unentgeltlicher Überlassung an
ehemalige Angehörige der Schutztruppe freiwillig abgezweigt, wohl unter
einem kleinen Drucke seitens des Präsidenten der Kolonial-Gesellschaft,
des Herzogs Johann Albrecht. Letzterer Umstand soll aber die
Anerkennung für ihr in dieser Sache bewiesenes Entgegenkommen nicht
beeinträchtigen.

Schließlich hat die Gesellschaft sich auch mit einem Beitrag von 20000
Mark an einem sogenannten Bewässerungssyndikat beteiligt, das durch
Sachverständige die Zweckmäßigkeit der Anlegung von Stauanlagen im
Schutzgebiet untersuchen sollte. An der Spitze dieses Syndikats stand
zuerst Ingenieur Rehbock und dann Ingenieur Kuhn. Beide Herren haben
sehr wertvolle Arbeiten geliefert, die aber bis jetzt leider nur auf
dem Papier stehen.

Von ihrem Landbesitz hat die Gesellschaft bis Ende 1903 rund
81270 ~ha~ verkauft und dafür 148400 Mark erlöst. Dies gibt einen
Durchschnittspreis von 1,80 Mark pro ~ha~. Aus dem Verkauf von
Gartenland in Klein Windhuk -- sogenannten Heimstätten -- hat sie
außerdem einen Gewinn von 17000 Mark erzielt. Dazu kommen noch die
Gewinne aus der Dampferverbindung mit der Heimat, die sie während der
ersten fünf Jahre ihres Bestehens in eigene Verwaltung genommen hatte.
Sämtliche Gewinne hat sie nicht zur Verteilung gebracht, sondern der
Reserve zugeführt. Nach ihren Angaben hat sie insgesamt 560000 Mark zu
Gesellschaftszwecken verwendet, mithin rund 400000 Mark mehr, als ihr
Betriebskapital beträgt.

In Zusammenfassung des in diesem Abschnitt Gesagten wiederhole ich, daß
die Form, in der wir das genossenschaftliche Kapital zur Mitwirkung
bei der Entwicklung des Schutzgebietes bis jetzt herangezogen haben,
sich mit zwei Ausnahmen als ungeeignet erwiesen hat. Diese Ausnahmen
haben uns den Weg gezeigt, den wir künftig einzuhalten haben. Die
Otavi-Gesellschaft baut z. B. eine bestimmt bezeichnete Bahn und beutet
bereits festgestellte Mineralfunde aus. Dem genossenschaftlichen
Kapital dagegen aufs Geratewohl große Länderstrecken behufs Besiedlung
sowie Bergbau zu überlassen, heißt gleichsam mit Gewalt zwischen
einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer einen überflüssigen Dritten
einschieben. Denn sowohl der landwirtschaftliche Betrieb wie das
Schürfen auf Mineralien ist Sache des Einzelkapitals. Und letzteres
setzt sich mit dem Vorbesitzer, d. i. in diesem Falle mit der
Regierung, besser direkt auseinander als mit einer nach eigenem
Gewinn trachtenden Aktiengesellschaft. Es wäre daher jetzt, nachdem
dies erkannt ist, sowohl für die Kolonialverwaltung wie für die
Gesellschaften selbst ein Glück, wenn sich -- ich wiederhole es -- ein
Weg finden ließe, auf dem beide Teile mit Anstand wieder aus einer
unhaltbar gewordenen Lage herauszukommen vermöchten.


Die Besiedlungstätigkeit der Regierung.

Wie unter dem Abschnitt Konzessionsgesellschaften bereits erwähnt,
hatte die Kolonialverwaltung zu Beginn unserer Kolonisation von einer
Besiedlung von Regierungs wegen abzusehen und diese in der Gegend
von Windhuk, Hoachanas und Gobabis dem Syndikat für Siedlungswesen
übertragen zu sollen geglaubt. Das letztere begann seine Tätigkeit mit
Entsendung eines Landmessers in das Schutzgebiet und mit Vermessung
sogenannter Heimstätten in Klein-Windhuk sowie der Abgrenzung von
einigen Farmen außerhalb. Ferner faßte damals das Syndikat seine
Tätigkeit insofern richtig auf, als es nicht wartete, bis die Ansiedler
von selbst kamen. Es warb vielmehr solche an und sandte sie, zum Teil
noch mit Geldmitteln unterstützt, in das Schutzgebiet. Doch blieb
das ganze schön gedachte Unternehmen in seinen Anfängen stecken, da
einerseits die politischen Verhältnisse des Schutzgebietes -- damals
tobte noch der Witbooikrieg --, anderseits die noch ungeregelten
Besitzverhältnisse wie endlich die unzureichende Organisation des
Syndikats dessen Tätigkeit Schranken zogen. So fand ich die Lage,
als ich 1894 das Schutzgebiet betrat und hierüber nach Berlin
berichtete. Insbesondere hatten auch die Hereros die Farmvermessungen
des Syndikats außerhalb Windhuks mit Mißtrauen betrachtet. Von da
ab stockte dann die Tätigkeit des letzteren, bis es sich 1896 in die
jetzt noch bestehende Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika
umwandelte.

Aber eine Errungenschaft des Syndikats ist auf deren Nachfolgerin
übergegangen, nämlich der bei dessen Gründung festgesetzte Minimalpreis
von 2 Mark pro Hektar. Zunächst war das Gouvernement diesem Wege
gefolgt, hat ihn jedoch trotz Widerstrebens der Gesellschaft bald
wieder verlassen, da bei einem so hohen Preise nur reiche Leute
bestehen können und auf die Einwanderung von solchen in den seltensten
Fällen zu rechnen war. Die Regierung setzte daher bald den Mindestpreis
für einen Hektar auf 1 bis 1,50 Mark fest und ging im Jahre 1898 auf
0,50 bis 1 Mark herunter für wehrpflichtige Reichsangehörige sogar
bis 0,30 Mark, Angehörige der Schutztruppe brauchten gar nichts zu
entrichten. Die übrigen Bedingungen aber wurden enger gezogen als
bei den Gesellschaften, mit dem Ziel, jede Spekulation mit dem so
billig erworbenen Lande auszuschließen. Die allgemeinen Bedingungen
für den Verkauf von Farmen sowie die Vorzugsbedingungen für
wehrpflichtige Reichsangehörige sind in Anlage 4 beigefügt. Übrigens
ist die Siedlungsgesellschaft, wenn sie auch theoretisch an ihrem
Mindestpreis von 2 Mark pro Hektar festgehalten hat, in der Praxis
doch mannigfach unter ihn gegangen, so daß, wie wir gesehen haben, ihr
Durchschnittspreis -- aber auch noch zu hoch -- 1,80 Mark betragen hat.

Nach weiteren Erfahrungen hat sich die Kolonialverwaltung dem Gedanken
nicht verschließen können, daß der Ansiedler neben billigstem Erwerb
des Landes auch noch namhafte Barunterstützung erhalten müsse, wenn die
Besiedlung des Schutzgebietes in regeren Fluß gebracht werden soll. Zum
Nachweis dessen hatte ich im Jahre 1902 durch einen Sachverständigen
die Anlagekosten für eine Farm von 5000 ~ha~ zu einem Preise von 2 Mark
pro Hektar berechnen lassen. Es ergab sich folgendes Bild: Der Farmer
zahlt bei einem Gesamtpreise von 2 × 5000 = 10000 Mark für die Farm:

  1. 1/10 Anzahlung (sowohl Regierungs- wie
     Gesellschaftsbedingung)                              1000 Mark.
  2. Für Anschaffung von Großvieh (20 Kühe, 1 Bulle)      4000  "
  3. 100 Stück Kleinvieh                                  1200  "
  4. Zum Bau eines Hauses                                 5000  "
  5. Für zwei Pferde                                       800  "
                                               ----------------------
                                              Transport  12000 Mark.
  6. Eine Ochsenkarre mit 12 Zugochsen                    3600  "
  7. Für Handwerkszeug und sonstige Wirtschaftsgeräte     1000  "
  8. Für Verpflegung für sich und 5 Eingeborene           1095  "
  9. Desgleichen für das zweite Jahr                      1095  "
                                                    -----------------
                                                  Summa  18790 Mark.

Bei dieser Berechnung ist mit Recht angenommen, daß der Farmer auf
Erträgnisse aus seiner Viehzucht für das erste und das zweite Jahr
nicht rechnen könne. Mithin könnte ein Einwanderer nur mit mindestens
20000 Mark Vermögen an einen solchen Ankauf herantreten, und als
Ergebnis seiner Arbeit bliebe ihm dann nach den ersten zwei Jahren
ein Rest von 1210 Mark. An den Ankauf einer etwas größeren Farm würde
dagegen ein Einwanderer mit dem genannten Vermögen gar nicht denken
können. Denn im Falle des Ankaufs einer Farm von 10000 ~ha~ würden
z. B. die Landpreise allein einschließlich Zinsen innerhalb 15 Jahren

  bei einem Verkaufspreis von 2,00 Mark                  27160 Mark
   "    "        "         "  1,50  "                    20620  "
   "    "        "         "  0,50  "                     6900  "

betragen. Wer zu 2 Mark gekauft hat, hat alljährlich im
Durchschnitt für Ratenzahlungen und Zinsen 1600 Mark aus der Farm
herauszuwirtschaften. Für denjenigen, der zu 1,50 Mark gekauft hat,
beträgt die Summe 1000 bis 1200 Mark. Daneben will aber auch noch
der eigene Lebensunterhalt verdient sein. Unter solchen Bedingungen
kann kein Farmer bestehen, es sei denn, daß er den Kaufpreis für
die Farm nebst den Kosten für den Wirtschaftsbetrieb und den ersten
Lebensunterhalt, zusammen im Betrage von 30000 bis 40000 Mark, bereits
in der Tasche mitbringt. Und auf derart finanziell gutgestellte Leute
können wir nur in ganz beschränktem Maße rechnen.

Welchen Einfluß aber die Farmpreise auf die Stärke der Einwanderung
ausüben, mögen folgende Zahlen beweisen. In den Jahren 1898 bis
1902 sind seitens der Regierung wie aus den Stammesgebieten
der Eingeborenen, welch' letztere gleichfalls annähernd zu
Regierungspreisen verkaufen, an Ansiedlungslustige 1093694 ~ha~
verkauft worden, seitens sämtlicher Konzessionsgesellschaften dagegen
während der ganzen Zeit ihres Bestehens zusammen nur 324510 ~ha~,
dazu verpachtet 478505 ~ha~. Die letztere Zahl spricht auch noch
ihre besondere Sprache. Während die Regierung von der Abgabe mittels
Verpachtung ganz abgesehen hat, übertrifft bei den Gesellschaften der
Flächeninhalt des verpachteten Landes denjenigen des verkauften. Der
Gedanke liegt daher nahe, daß die letzteren Verpachtungen vorziehen, um
an der künftigen Wertsteigerung des Landes ihren Anteil zu behalten;
ein Gedanke, den man ja Erwerbsgesellschaften nicht übelnehmen kann.
Der Fehler liegt lediglich in dem Vorhandensein von solchen zu
Besiedlungszwecken.

Um indessen die Besiedlung in noch rascheren Fluß zu bringen, wurden
von seiten der Kolonialverwaltung im Etat 1901 zunächst 100000 Mark als
Ansiedlungsbeihilfen eingestellt. Mit dieser Summe sind 28 Soldaten
angesiedelt worden, mithin jeder mit einem Zuschuß von 3000 bis 4000
Mark, der in Form von Vieh, Baumaterial und landwirtschaftlichen
Gerätschaften gegeben wurde. Als Bedingung war den Bewerbern der
Nachweis eines eigenen Kapitals von 2500 Mark auferlegt, einer
Summe, die ein sparsam wirtschaftender Soldat sich während seiner
Dienstzeit erübrigen konnte. Letzteres gab dann die Gewähr, daß aus dem
Unterstützten ein brauchbarer Ansiedler würde, wie es denn überhaupt
unrichtig wäre, einen Farmer ausschließlich mit fremder Beihilfe
wirtschaften zu lassen. Nur wenn er auch eigene Mittel in seinen
Betrieb hineingesteckt hat, wird er das erforderliche Interesse daran
behalten.

Der Versuch, einen Farmbetrieb mit so wenig Betriebskapital beginnen
zu lassen, konnte man den Angehörigen der Schutztruppe gegenüber schon
wagen, da deren bereits erworbene Landeskenntnis allein schon mehrere
tausend Mark wert war. Sie hatten ferner keine Übersiedlungskosten
zu tragen und konnten auch die Auswahl ihrer Plätze schon während
ihrer Dienstzeit, mithin ganz kostenlos, treffen. Ferner war ihnen
ausnahmsweise für eine gewisse Zeit vor dem Ausscheiden aus der
Schutztruppe das Halten eigener Viehposten gestattet, so daß sie
auch in bezug auf Ankauf von Zuchtvieh die besten Preise sowie die
günstigsten Gelegenheiten erfassen konnten. Tatsächlich sind diese
Ansiedler auch gut fortgekommen, jedenfalls besser als in der Heimat,
wo sie fast durchweg den besitzlosen Klassen angehört haben würden.

Im Jahre 1903 trat man dann an einen Versuch zur Besiedlung in größerem
Stil heran, indem auf die Anregung des damaligen Kolonialdirektors
~Dr.~ Stuebel in den Etat 300000 Mark eingestellt wurden. Von dieser
Summe sollten 100000 Mark für eine Kommission abgezweigt werden, die
nach eingehendem Studium, auch in den Nachbarkolonien, praktische
Vorschläge für eine allgemeine Besiedlung des Schutzgebietes vorzulegen
hatte. Sie sollte aus einem Beamten als Vorsitzendem, einem weiteren
Beamten des Gouvernements als Sachverständigem und mehreren Angehörigen
der Farmerkreise des Schutzgebietes zusammengesetzt werden. Als
Einwanderer waren deutsche Bauernfamilien mit tadellosem Leumund,
die auch über eigene Mittel verfügten, in Aussicht genommen. Der
aufgestellte Voranschlag zur Ansiedlung für eine Familie von 4 Köpfen
wies folgende Zahlen auf:

  1. Kosten der Reise vom Wohnort in der Heimat bis zur Farm:

  ~a~) Zwischendeck Hamburg-Swakopmund, 4 mal 250 Mark        1000 Mark,

  ~b~) Reisekosten vom Wohnorte nach Hamburg und
       Unkosten an Bord                                        300  "

  ~c~) Reise- und Frachtkosten im Schutzgebiete                200  "
                                                            ------------
                                                              1500 Mark.

  2. Acker- und Wirtschaftsgeräte (Pflüge, Egge, Beile,
  Spaten, Schaufeln, Harken, Picken, Buttermaschine,
  Maismühle)                                                  1000  "

  3. Baumaterialien für ein Wohnhaus und innere Einrichtung   3500  "

  4. Sämereien, Kartoffeln für zwei Ernten                     200  "

  5. Eine Ochsenkarre                                         1200  "

  6. 10 Zugochsen à 200 Mark                                  2000  "

  7. 10 Milchkühe à 150 Mark                                  1500  "

  8. Ein Bulle                                                 200  "

  9. 50 Schafe und Ziegen                                      600  "

  10. Eine Reitstute mit Fohlen                                400  "

  11. Verpflegung einer Familie von vier Köpfen auf die Zeit
  von 1½ Jahren oder rund 550 Tagen, auf den Tag
  4 Mark gerechnet                                            2200  "

  12. Verpflegung für drei Eingeborene für die gleiche Zeit pro
  Tag 1,50 Mark, in der Annahme, daß denselben Milch
  aus eigenem Betriebe gegeben wird                            825  "

  13. Bar zu sonstigen Bedarfsgegenständen                     875  "
                                                  ----------------------
                                                   Insgesamt 16000 Mark.

Zu dieser Summe tritt noch der Kaufpreis für das Land in der üblichen
Höhe von 0,50 bis 1 Mark. In Berücksichtigung dieser Auslagen wie des
Staatszuschusses müßte der Einwanderer daher über _eigene_ Mittel
von etwa 10000 Mark verfügen und könnte somit seine Wirtschaft im
Schutzgebiete mit einem Betriebskapital von insgesamt 20000 bis 30000
Mark beginnen. Während er mithin in der Heimat nur ein mäßig begüterter
Mann war, trat er im Schutzgebiet in die Reihe der Wohlhabenden, zumal
er in bezug auf Zins- und Kapitalzurückzahlung seitens der Regierung
keinen Druck zu erwarten hatte.

Die Vorbereitungen zur Durchführung dieses Planes waren im besten
Gange, als sie durch Ausbruch des Hereroaufstandes jäh unterbrochen
wurden. Darum darf und wird aber die Sache doch nicht aufgegeben
werden. Unsere bisherigen Erfahrungen lehren eindringlich, daß ohne
eine tatkräftige Unterstützung aus Staatsmitteln auf eine Besiedlung
des Schutzgebietes im großen Stile nicht zu rechnen ist; ohne sie wird
Südwestafrika auch ferner gleichsam nur »von der Hand in den Mund
leben« und aus diesem Stadium der Entwicklung nicht herauskommen.
Weiter wissen wir jetzt, daß zwar der südwestafrikanische Boden manche
Werte birgt, daß diese aber erst durch hineingestecktes Kapital zur
Auferstehung gebracht werden können, und zwar mit je mehr Kapital, um
so rascher. Wenn wir es gewagt haben, landeskundige Angehörige der
Schutztruppe mit nur 6000 bis 7000 Mark Betriebskapital anzusiedeln,
so liegt hier eine Ausnahme vor, die ich oben begründet habe, aber
nicht zur Regel lassen werden möchte. Ansiedler dieser Art vermögen
wohl ihr eigenes Dasein zu sichern, niemals aber die Kolonie zu einem
auf dem Weltmarkt konkurrierenden Viehzuchtland zu erheben. Letzteres
ist aber unser Ziel, und dieses vermögen wir nur mittels Großbetrieb
auf zahlreichen, Reihe an Reihe gelegenen Farmen zu erreichen. Aber
auch die Großfarmer müssen, ehe sie an Ausfuhr denken können, selbst
ausreichend mit Muttervieh versehen sein. Ansiedlungskommissar ~Dr.~
Rohrbach hält für die Möglichkeit einer nennenswerten Ausfuhr etwa 1000
Farmbetriebe mit je 200 bis 300 Stück Muttergroßvieh für erforderlich.
Bei einem solchen Bestande rechnet er auf einen jährlichen Nachwuchs
von 150000 Köpfen und infolgedessen mit einer Ausfuhrmöglichkeit
von jährlich etwa 100000 Köpfen, einer Berechnung, der ich mich
vollständig anschließe. Zählen wir zu dieser Ausfuhrmöglichkeit noch
diejenige von Pferden, von Wolle, Mohair, Straußenfedern und sonstigen
Produkten der Tierzucht, so vermag sich auch ohne Bergbau, lediglich
gestützt auf die Ausnutzung des Bodens, Südwestafrika als lebensfähig
erweisen. Aber, es kann nicht genug wiederholt werden, der Boden muß
erst tüchtig befruchtet werden, soll er ertragsfähig werden, und zu
dieser Befruchtung muß der einzelne viel Arbeit und etwas Kapital, die
Allgemeinheit aber viel Kapital beitragen und sich dann ihren Anteil am
Gewinn aus der Arbeit des einzelnen sichern.


Der Ansiedlungsplan für die Zukunft.

Das Ziel jedes Einwanderers wird sein, in dem neuen Vaterlande
diejenige Selbständigkeit zu gewinnen, die ihm das alte Vaterland
versagt hat. In dem Erreichen dieses Zieles findet er den Ausgleich
für die Entsagungen und Entbehrungen, die seiner in der Unwirtlichkeit
des neuen Vaterlandes warten. Nach diesem Gesichtspunkt müssen sonach
die dem Einwanderer für den Landerwerb zu stellenden Bedingungen
zugeschnitten sein, wenn namentlich eine deutsche Einwanderung
ermutigt werden soll. Denn bei uns ist der bürgerliche Kleinbesitz
durchweg verbreiteter als in anderen Ländern, und daher auch dem
weniger bemittelten Landwirt schon in der Heimat die Möglichkeit zur
Erreichung eines eigenen Wirtschaftsbetriebes geboten. Um so kleiner
ist aber auch der Kreis, auf den wir bei einer künftigen deutschen
Einwanderung rechnen können, und um so verlockender müssen wir daher
wiederum die Ansiedlungsbedingungen gestalten. Auf der anderen Seite
aber müssen diese Bedingungen wieder derart begrenzt sein, daß sie
jedwede Spekulation mit dem unter so leichten Bedingungen erworbenen
Lande ausschließen. Dagegen wird das künftige Besiedlungswerk durch die
Tatsache erleichtert werden, daß jetzt die freien Eingeborenenstämme
mit ihren großen Landeigentumsrechten aus der Berechnung ausscheiden,
sowie ferner, wenn es gelingen sollte, auch den Landbesitz der
Gesellschaften unter für beide Teile befriedigenden Bedingungen der
staatlichen Besiedlung nutzbar zu machen, wie es den Anschein hat.

Zwar sind die bisherigen Ansiedlungsbedingungen für den Verkauf von
Regierungsfarmen, wie sie in Anlage 4 wiedergegeben sind, schon von
dem oben dargelegten Gesichtspunkte aus aufgestellt, indessen waren
wir auf diesem schwierigen Gebiete doch aus dem Versuchsstadium noch
nicht herausgekommen. Die genannten Bedingungen sind daher durchaus
nicht mustergültig, und waren auch bereits in der Umarbeitung
begriffen, als der Aufstand diese Absicht, wie so viele, durchkreuzt
hat. Im allgemeinen wird man immer das Richtige treffen, wenn der
Möglichkeit eines leichten und billigen Landerwerbs der Zwang zur
Leistung bestimmt abgegrenzter wirtschaftlicher Arbeiten auf dem
erworbenen Grund und Boden gegenübergestellt wird, so daß der Ankauf
einer Farm ausschließlich zum Zweck des Wiederverkaufs bei günstiger
Gelegenheit unterbunden ist. Die Kaufbedingungen müssen daher immer ein
Rückforderungsrecht seitens der Regierung enthalten.

Für praktisch halte ich den Vorschlag des Ansiedlungskommissars
~Dr.~ Rohrbach, behufs Durchführung des Besiedlungswerkes für jeden
Verwaltungsbezirk eine besondere Ansiedlungskommission einzusetzen.
Diese würde dann auch die Verkaufsbedingungen mit zu beraten haben.
Die in die Kommission zu berufenden nichtamtlichen Mitglieder dürfen
jedoch nur aus selbständigen Landwirten bestehen und keinem anderen
Berufe angehören. ~Dr.~ Rohrbach schlägt ferner vor, im Schutzgebiete
jährlich etwa 100 neue Farmwirtschaften mit etwa 50 Stück Muttervieh
beginnen zu lassen; dann würde am Ende des achten Wirtschaftsjahres
der Bestand an Muttervieh 250 Stück erreicht haben und somit für den
Farmer die Verkaufsmöglichkeit beginnen. Für den männlichen Nachwuchs
würde dagegen diese Möglichkeit schon früher eintreten. Um dieses Ziel
in absehbarer Zeit für das Schutzgebiet zu erreichen, wünscht ~Dr.~
Rohrbach einen jährlichen staatlichen Zuschuß zu Besiedlungszwecken von
1000000 Mark steigend bis 1500000 Mark und glaubt dann das ganze Werk
in zehn Jahren als beendigt ansehen zu dürfen. Über die Einzelheiten
dieses Planes kann man verschiedener Ansicht sein, aber seine
Grundsätze sind ohne Frage gesund, und geschehen muß in der Sache auf
alle Fälle etwas.

Auch wenn ~Dr.~ Rohrbach die Auswahl der künftigen Farmer möglichst auf
die _verheirateten_ heimischen Landwirte beschränkt wissen will, kann
ich mich dem nur anschließen. Der einsam auf seiner Farm wohnende weiße
Ansiedler verfällt zu leicht dem Konkubinat mit einer eingeborenen
Frau, die ihm gleich auch ihren ganzen Familienkreis mitbringt. Dann
ist es aus mit dem Weißen, er »verkaffert« vollständig, während seine
Bastardkinder weder für das alte Vaterland noch für die Zukunft der
Kolonie viel Wert besitzen. Nicht vernachlässigen dürfen wir aber auch
die weitere Ansiedlung alter Soldaten aus der Schutztruppe, auf deren
besondere Brauchbarkeit ich bereits im vorigen Abschnitt hingewiesen
habe. Vergünstigungen, die man ihnen zuteil werden läßt, werden daher
auch künftig lohnend erscheinen.

In engem Zusammenhang mit der Frage einer Besiedlung Südwestafrikas
steht die nach der Zweckmäßigkeit einer


Bureneinwanderung.

Mit ihr kommen wir auf eine Frage, die in den letzten Jahren in
Deutschland viel besprochen worden ist und manchen Widerstreit der
Meinungen hervorgerufen hat, deren Beantwortung jedoch nach meiner
Ansicht nicht schwierig ist, wenn sie, wie naturgemäß, lediglich
an Hand der Forderungen des nationalen Egoismus erfolgt. Indessen,
wir Deutsche vermögen -- was rein menschlich betrachtet uns ja Ehre
macht, aber politisch nichts einbringt -- diesen selbstverständlichen
Standpunkt nicht immer beizubehalten, obwohl es eine alte Erfahrung
ist, daß Kolonien, wenn sie einmal politisch und wirtschaftlich
erstarkt sind, für das alte Vaterland leicht zu undankbaren Kindern
werden. In ihnen erwacht dann die Neigung, unter Mißachtung der
empfangenen Wohltaten dem Mutterlande schnöde den Rücken zu drehen,
falls dieses für die gebrachten Opfer auch einmal eine Gegenleistung
verlangt. Und diese Neigung wird umsomehr zum Durchbruch kommen,
je weniger die Kolonien durch Stammes- und Spracheneinheit mit dem
alten Vaterlande verbunden sind. Darum gebietet uns der nationale
Egoismus, unsere Opfer auf die Ansiedlung von Reichsdeutschen sowie von
solchen, die es werden wollen, zu beschränken, ohne aber etwa anderen
unsere Grenzen zu verschließen. Auch sie mit ihrem Kapital und ihrer
Arbeitskraft willkommen zu heißen, gebietet uns der nationale Egoismus,
sofern sie keinen Staat im Staate bilden, sondern sich unseren Gesetzen
fügen wollen. Aber dann mögen sie von selbst kommen, sowie auf eigene
Rechnung und Gefahr. Für sie mittels staatlicher Unterstützung noch
gleichsam eine Prämie auf Festhaltung ihrer fremden Nationalität zu
setzen, solange die eigene noch Einwanderungsmaterial genug bietet, das
ist mit einer gesunden nationalen Kolonialpolitik nicht zu vereinigen.

Diesen Standpunkt hat die Kolonialverwaltung der Bureneinwanderung
gegenüber auch von Anfang an eingenommen. Ihr ist jedoch eine Zeitlang
ein Teil der öffentlichen Meinung Deutschlands entgegengetreten, die in
der Begeisterung über den tapferen Widerstand des kleinen Burenvolkes
gegen das mächtige England in jedem Buren von Hause aus einen für
Deutsch-Südwestafrika brauchbaren Ansiedler sehen wollte. Indessen geht
es den Buren nicht anders als den anderen Nationen; auch bei ihnen sind
die Gaben verschieden ausgeteilt, es gibt fleißige und unfleißige,
brauchbare und unbrauchbare Buren.

Der Bur, im allgemeinen betrachtet, stellt sich als der richtige
niederdeutsche Bauer mit allen seinen Vorzügen und Nachteilen dar.
Er ist ehrlich, gastfrei, ein vortrefflicher Familienvater, dabei
konservativ bis zum Übermaß, und daher zäh am Alten festhaltend. Bei
dem lange Zeit in seiner innerafrikanischen Grassteppe abgeschlossen
lebenden Buren hat sich die letztgenannte Eigenschaft in solchem Maße
entwickelt, daß sie ihm schließlich wieder zum Nachteil geworden
ist. Er ist in seiner ganzen Wirtschaft rückständig geblieben und
folgt genau den wirtschaftlichen Geleisen seiner Vorfahren. Trotzdem
aber hat der Bur in Afrika dem einwandernden Europäer gegenüber viel
voraus, so daß für den Anfang er der Überlegene ist und letzterer von
ihm lernen kann. Der Bur ist unabhängiger von den Genüssen Europas,
seine persönlichen Bedürfnisse sind daher geringer, wogegen er die
Hilfsmittel Afrikas besser auszunutzen versteht. Hat jedoch der Neuling
dies gleichfalls gelernt, dann wird er seinerseits den Buren überholen,
da dieser zu indolent ist, um nun auch vom Deutschen das, was er voraus
hat, anzunehmen. Während daher mit einer starken Burenbesiedlung eine
gesunde fortschreitende Entwicklung des Landes nicht zu erreichen wäre,
können wir einzelne Buren als Lehrmeister für die deutsche Einwanderung
nur willkommen heißen.

Zu einer landläufigen Redensart, wie es deren so viele gibt und
die nicht auszurotten sind, ist ferner die Behauptung geworden,
die deutschen Beamten sähen die Einwanderung von Buren nicht gern,
weil diese in ihrem Freiheitsstolze dem »Bureaukratismus« zu viel
Schwierigkeiten bereiteten. Nach meiner Erfahrung ist gerade das
Gegenteil der Fall. Schwierigkeiten haben während meiner Amtsperiode
der Verwaltung nur deutsche Ansiedler gemacht, niemals aber Buren.
Nur mit den Gerichten kamen die minderwertigen Elemente unter den
letzteren häufig in Konflikt. Sonst aber verstehen die Buren in Afrika
sich in schwierigen Lebenslagen selbst zu helfen, insbesondere sind
sie in der Behandlung der Eingeborenen durchweg geschickter als die
übrigen Einwanderer. Daß sie dagegen im allgemeinen mehr Neigung zur
Unbotmäßigkeit gegen die Gesetze zeigten als andere Nationen, ist mir
nicht aufgefallen. Unbequem wurden sie nur durch eine gewisse, ihnen
vielfach anhaftende Scheu vor der Seßhaftigkeit. Sie ziehen gern mit
Ochsenwagen, Viehherden und ihren meist zahlreichen Familien von
Wasserstelle zu Wasserstelle und entgehen auf diese Weise tunlichst
den Kaufpreisen für den Landerwerb wie auch etwaigen sonstigen
staatlichen Verpflichtungen. Diese den Buren anhaftende Neigung
zum zigeunerähnlichen Umherziehen findet ihre Erklärung in ihrem
Kinderreichtum sowie in ihrer geringen Lust zu einem anderen Berufe als
zu dem des Viehzüchters. Der meist mit zahlreichen Söhnen gesegnete Bur
ist nicht in der Lage, jedem der letzteren ein ausreichendes Weidefeld
zu übergeben. Er setzt daher die mündig gewordenen jüngeren Söhne mit
Frau und Kind auf einen Ochsenwagen, gibt ihnen etwas Vieh sowie das
notwendigste Hausgerät, unter letzterem die nie fehlende Büchse nebst
ausreichender Munition, mit und läßt sie in die weite Welt ziehen.
Die wirtschaftlichen Elemente unter diesen jüngeren Söhnen erwerben
sich vielleicht nach und nach die Mittel, sich seßhaft zu machen.
Die übrigen aber gewöhnen sich an das Zigeunerdasein, sie leben von
der Hand in den Mund und sehnen sich schließlich gar nicht mehr nach
einem bleibenden Wohnsitz, d. h. sie werden und bleiben »Trekburen«.
Mit Buren dieser Art war das südwestafrikanische Schutzgebiet bis zum
Jahre 1898 überschwemmt. Die Rücksicht auf die immer mehr zunehmende
deutsche Einwanderung gebot schließlich, diesem Wanderburentum ein
Ende zu bereiten. Die Betreffenden wurden vor die Wahl gestellt, sich
binnen einer bestimmten Frist seßhaft zu machen oder das Schutzgebiet
zu verlassen. Die besseren Elemente machten sich auch sämtlich seßhaft,
und diese sind für das Schutzgebiet von Nutzen geworden. Namentlich
als Frachtfahrer sind die Buren unübertrefflich. Die übrigen aber
verschwanden wieder. Diejenigen Buren dagegen -- es waren allerdings
nicht viele --, die bei Eingeborenenaufständen als Freiwillige in
die Reihe der Schutztruppe traten, konnten geradezu als vorbildlich
bezeichnet werden. Denn sie vereinigten mit den kriegerischen Vorzügen
der Eingeborenen die höhere Kultur des Weißen.

Zweimal ist ferner im Schutzgebiete der Versuch einer Art amtlicher
Ansiedlung von Buren gemacht worden, das erste Mal im Jahre 1895/96
durch die South West Africa Company im Gebiete von Grootfontein, das
zweite Mal im Jahre 1900 durch die Regierung selbst mit Flüchtlingen
aus dem Kriege in Transvaal. 1895 fand ich gelegentlich eines Besuches
in Grootfontein (S. 82) im Gebiete der South West Africa Company an
der sonst unbewohnten Wasserstelle ein neu entstandenes hübsches
Burendorf, gegründet unter Heranziehung von Gesellschaftsmitteln
durch den Gesellschaftsvertreter ~Dr.~ Hartmann. Die Buren, denen
es auf diese Weise ganz gut ging, waren begeistert und erklärten in
feierlicher Versammlung, sämtlich Deutsche werden zu wollen. Doch
reichte diese Begeisterung nicht lange über die nächste Regenperiode
hinaus. Denn, wie ich schon erwähnt habe (S. 179), war Grootfontein ein
ebenso wasser- wie fieberreicher Platz, dessen Gesundheitsverhältnisse
nur lediglich mittels Trainierungsarbeiten verbessert werden
konnten. Diese Arbeiten zu leisten, waren die Buren anscheinend
nicht geneigt, umsoweniger, als ihr rühriger Leiter ~Dr.~ Hartmann
in dem genannten Jahre das Schutzgebiet verlassen hatte. 1897 fand
ich die Masse dieser Buren in Omaruru, wohin sie sich, erschreckt
durch ihre Fieberverluste, geflüchtet hatten. Der dortige Häuptling
Manasse klagte mir bitter über diese Eindringlinge und verlangte
den Schutz der Regierung gegen sie, nachdem sie auch dort, ohne
jemand zu fragen, einfach Wasser und Weide in Mitbenutzung genommen
hatten. Ihnen wurde daher gleichfalls anderweitige Seßhaftmachung
oder Auswanderung auferlegt. Später nahm dann eine nach Grootfontein
verlegte deutsche Garnison die erforderlichen Entwässerungsarbeiten
unter der Leitung des Stabsarztes ~Dr.~ Kuhn in Angriff, und heute
kann der Platz in bezug auf Gesundheitsverhältnisse mit jedem anderen
des Schutzgebietes den Vergleich aushalten. Der erwähnte zweite
Fall des Versuches einer Burenansiedlung aus dem Jahre 1900 endigte
ebensowenig zufriedenstellend. Im ganzen wurden damals 27 Burenfamilien
angesiedelt, über die nach zwei Jahren die Verwaltungsbehörden zum
Bericht aufgefordert wurden. Das Ergebnis war, daß nur fünf von ihnen
das Zeugnis wirklich brauchbarer Ansiedler erhalten haben.

Trotz dieser Erfahrungen bin ich jedoch weit entfernt, nunmehr den
Stab über die Buren im allgemeinen zu brechen, sie sollen nur das
Urteil über diese auf das richtige Maß zurückführen, d. h. dahin, daß
es auch unbrauchbare Buren gibt und daß gerade diese zahlreich zu uns
gekommen zu sein scheinen. Auch nach dem englischen Kriege müssen die
besten Elemente in ihrer Heimat verblieben sein. Ganz naturgemäß, denn
die Trümmer einer Farm sind immer noch mehr wert als gar keine. Die
soliden Farmbesitzer haben daher im Vertrauen auf eine bessere Zukunft
das Verbleiben in der Heimat vorgezogen. Irgend einer Beschränkung
in der Einwanderung unterlag indessen selbstverständlich kein Bur.
Nun wurden wiederholt an das Gouvernement herantretende Anträge auf
staatliche Unterstützung bei Gründung _holländischer_ Kirchen und
Schulen abschlägig beschieden, die Gründung selbst aber keineswegs
verhindert. Aus Mangel an Mitteln ist es aber dann in der Folge zu
einer solchen nirgends gekommen. Nur hielten sich einige besonders
reiche Buren holländische Hauslehrer, die Masse aber gab ihren Kindern
entweder selbst Unterricht oder schickte sie in die Regierungsschulen.
Aus der auf Seite 232 mitgeteilten Statistik ist zu ersehen, daß vor
dem Aufstande im Schutzgebiete unter einer weißen Bevölkerung von 4683
Köpfen sich 973 Kapländer und Buren befanden, außerdem 101 Köpfe »ohne
Staatsangehörigkeit«, die in überwiegender Mehrzahl von burischer
Abkunft sind. Mithin bestand bereits etwa ein Viertel unserer weißen
Bevölkerung aus Buren, was einerseits dem Bedarf genügen dürfte,
anderseits aber auch beweist, daß von etwaiger Erschwerung einer
Bureneinwanderung nie die Rede gewesen ist.

Nicht schließen will ich diesen Abschnitt, ohne den Buren in einem
Punkte noch ein besonderes Lob zu spenden. Sie hüten sich vor der
Vermischung mit Eingeborenen, und sind hierzu infolge der Möglichkeit
einer frühen Verheiratung mit weißen Mädchen auch imstande. Diese
Tatsache hat ihre Rasse rein erhalten und sie, die vermöge ihres
einsamen Hirtenlebens ohnehin Neigung haben, sich dem Kulturzustande
der Eingeborenen zu nähern, doch diesen überlegen erhalten. In früheren
Zeiten, als weiße Frauen anscheinend noch fehlten, ist zwar eine
Vermischung erfolgt. Das beweisen die Abkömmlinge aus Mischehen, die
Bastards von Rehoboth und Rietfontein. Aber das waren vereinzelte,
durch die Not herbeigeführte Ausnahmen. Andernfalls würden die Buren
als weiße Nation längst verschwunden und zu einer Mischlingsrasse
geworden sein, die sich, wie das Beispiel der Bastards Südwestafrikas
beweist, nicht viel über die Eingeborenen erheben würde.


Die landwirtschaftlichen Ausstellungen 1899 und 1902 in Windhuk.

Da wir gegenwärtig im Zeitalter der Ausstellungen leben, so haben
wir auch in Südwestafrika zu diesem Mittel gegriffen, um die
wirtschaftlichen Fortschritte des Landes festzustellen und mittels
Preisverteilung für gute Leistungen zur Fortarbeit zu ermutigen.
Solche Ausstellungen fanden 1899 und 1902 statt. Eine vergleichende
Gegenüberstellung der Ausstellungsobjekte dürfte das beste Bild
sowohl darüber geben, was in dem Schutzgebiete auf den verschiedenen
Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geleistet worden ist und geleistet
werden kann, wie auch über die Frage, ob und welche Fortschritte auf
den einzelnen Gebieten innerhalb drei Jahren erzielt worden sind.
Beide Ausstellungen haben an dem Regierungssitze des Schutzgebiets,
in Groß-Windhuk, stattgefunden. Mit Vieh beschickt konnten sie bei
den mangelhaften Verbindungen des Landes daher nur aus dem mittleren
Teile des Schutzgebietes werden, mit den Erzeugnissen des Landbaues
sogar nur aus der näheren Umgebung Windhuks, in erster Linie aus
den Gärten Klein-Windhuks. In Berücksichtigung dieser Beschränkung
schien es erforderlich, auch in bezug auf Ausstellungen eine gewisse
Dezentralisation in Erwägung zu ziehen. Eine Sonderausstellung im Süden
des Schutzgebietes, und zwar in Gibeon oder Keetmanshoop, war daher
bereits in Aussicht genommen, als der Aufstand zur Vertagung dieser
Frage zwang.

Die Ergebnisse der beiden Ausstellungen waren folgende:


~A.~ Pferde.

                              1899  1902

  Zahl der Aussteller           7    11
  Zahl der Pferde              43    35

Äußerlich betrachtet, ist somit auf diesem Gebiete ein Rückschritt
eingetreten. Namentlich mit Zuchthengsten war die Ausstellung 1902
schwach beschickt. Indessen ist bei dieser Erscheinung offenbar nur
die im vorigen Kapitel erwähnte Tätigkeit der Regierung auf dem
Gebiete der Pferdezucht zum Ausdruck gekommen. Die guten Züchter --
und nur solche stellen ja aus -- hatten die Zucht eigener Hengste in
den Hintergrund treten lassen, nachdem ihnen die Aussicht eröffnet
war, ihren Bedarf auch leihweise bei der Regierung zu decken. Auf der
Ausstellung 1902 hatte sich daher nur ein einziger Schimmelhengst
eingefunden, und dieser konnte nur mit dem zweiten Preis prämiert
werden, so daß der erste Preis überhaupt unvergeben blieb. Es wurden
daher auch die übrigen für Hengste ausgeworfenen Preise den Stuten und
Fohlen zugeführt. Denn mit letzteren war auch die Ausstellung 1902 gut
beschickt. Vom Standpunkt einer vernünftigen Pferdezucht aus kann daher
der Ausstellung 1902 doch die bessere Zensur erteilt werden. Denn gute
Stuten im Privatbesitz, gute Hengste im Regierungsbesitz: das ist ja
die Art und Weise, wie man überhaupt in Kulturländern die Pferdezucht
betreibt.


~B.~ Rindvieh.

                             1899   1902

  Zahl der Aussteller          15     24
  Zahl der Rinder             133    330

Auf diesem Gebiete ist gegen 1899 nicht nur in bezug auf Quantität,
sondern auch in bezug auf Qualität ein erheblicher Fortschritt zu
verzeichnen. Nachdem sich bereits 1899 die infolge der Einfuhr
ausländischer Zuchtbullen eingetretene Veredelung des Rindviehs
unverkennbar gezeigt hatte, war dies 1902 in noch erhöhtem Maße der
Fall. An Ochsen wurden wahre Kolosse vorgeführt, unter ihnen wie
auch unter den Zuchttieren selbst Abkömmlinge der Simmentaler, der
Pinzgauer, der Vogelsberger, der Shorthorn und der Oldenburger.
Über deren verschiedenartige Qualität habe ich bereits unter dem
Abschnitt »Viehzucht« gesprochen. Aber immerhin zeigte sich auch die
Afrikanerrasse neben der europäischen Reinzucht von vorteilhafter
Seite. Was das hochgezüchtete Rind an Körperform, Milch und
Fleischertrag gewinnt, verliert es wieder an Ausdauer, Genügsamkeit und
Widerstandsfähigkeit. Die richtige Mischung zwischen beiden zu finden,
bleibt daher der Kunst des Züchters überlassen.

Es erhielten 1902 an Preisen:

1. die Zuchtabkömmlinge europäischer Rassen je drei Preise für Bullen,
Kühe, Färsen, Bullkälber und Kuhkälber;

2. die Zuchtabkömmlinge einheimischer Rassen gleichfalls je drei Preise
für Bullen, Kühe und Kuhkälber;

3. die Ochsen aller beiden Rassen gemischt, je drei Preise, und
zwar bezeichnenderweise die Afrikanerrasse den 1. und 2. Preis, die
Abkömmlinge von Simmentaler nur den dritten Preis.

[Illustration: Landwirtschaftliche Ausstellung 1902. Abteilung für
Pferde.]

4. Mehrere Farmer brachten _Kollektivausstellungen_ und wurden hierfür
in folgender Reihe mit 6 Preisen bedacht:

  1. Preis für Abkömmlinge von Simmentaler,
  2.  "     "      "        "  Shorthorn und Afrikaner,
  3.  "     "      "        "  Vogelsberger,
  4.  "     "      "        "  Simmentaler,
  5.  "     "      "        "  Simmentaler,
  6.  "     "      "        "  Simmentaler und Afrikaner.


~C.~ Kleinvieh.

                             1899  1902

  Zahl der Aussteller           5    13
  Zahl des Kleinviehs.        146   164

Hier war vor allem ein Fortschritt auf dem Gebiete der Angorazucht
zu erkennen. Nachdem im Jahre 1899 nur ein Aussteller Angoraziegen
vorgeführt hatte, traten 1902 zwei Aussteller mit solchen auf. Unter
denjenigen des Jahres 1899 hatten sich auch Produkte der ersten
Kreuzung des Angorabocks mit der einheimischen Ziege befunden, die
bereits einen Wollansatz trugen. 1902 waren Tiere erster und zweiter
Kreuzung vorhanden, und war es lehrreich, die weitere Entwicklung
des Wollansatzes zu vergleichen. Preise erhielten Angoraziegen,
Angoralämmer, afrikanische Ziegen und afrikanische Schaframme.

Erwähnenswert dürfte noch sein, daß auf allen vorstehend genannten
Gebieten der Viehzucht, und zwar der Pferde-, Groß- und Kleinviehzucht,
ein Eingeborener (Bastard) mitkonkurriert und auf sämtlichen Preise
erzielt hat, in bezug auf Afrikanerbullen sogar den ersten. Im übrigen
waren Eingeborene nur unter der Firma eines Weißen zugelassen, aber
dann ohne Anstand.


~D.~ Sonstige Zuchten.

1902 erhielten 1 Eber, 4 Mutterschweine sowie verschiedene Enten,
Hühner und Puten Preise. Ein Fortschritt auf diesem Gebiete trat gegen
1899 gleichfalls hervor.


~E.~ Erzeugnisse des Landbaues.

Auf diesem Gebiete läßt sich nicht mittels Zahlen, sondern nur durch
Besichtigung an Ort und Stelle ein Vergleich anstellen. Und dieser
fiel ebenfalls entschieden zugunsten der Ausstellung 1902 aus. Beide
Ausstellungen hatten auf dem Gebiete des Landbaues überhaupt mit dem
Mißstande zu kämpfen, daß sie im Monat Juni stattfanden, mithin in der
kalten Jahreszeit. Diese Zeit war mit Rücksicht auf die für das Land
wichtigere Viehzucht gewählt worden. Doch haben die Aussteller diese
Schwierigkeit zu überwinden gewußt, was aus einer Zusammenstellung
dessen ersehen werden möge, was geboten war. Es war in beiden Jahren
ausgestellt:

~a~) _Getreide_, und zwar Mais, Hafer, Kaffernkorn und Weizen. Bei dem
ausgestellten Weizen befand sich 1902 eine Notiz, daß eine Aussaat von
10 Pfund eine Ernte von 1600 Pfund ergeben habe.

~b~) _Wein._ Die katholische Mission hatte 1902 vier Muster ausgestellt
und erhielt hierfür alle drei Preise. Die Weine waren noch jung, boten
aber günstige Zukunftsaussichten. Als einziger Konkurrent der Mission
war ein Ansiedler aus Klein-Windhuk aufgetreten, dessen Weinberg
dicht neben demjenigen der ersteren liegt, sonach mit den gleichen
Verhältnissen zu rechnen hat. Nur die Art der mehr oder weniger
sachverständigen Behandlung hatte mithin den Unterschied ergeben.

[Illustration: Eingeführtes Rindvieh in Swakopmund.]

~c~) _Tabak_. Während im Jahre 1899 nur Tabakstauden zur Stelle waren,
hatten sich aber 1902 bereits 6 Konkurrenten mit fertigen Fabrikaten
eingefunden, die mit vier Preisen bedacht worden sind.

~d~) _Obst und Konserven._ 1899 wie 1902 waren ausgestellt Apfelsinen,
Bananen, Granaten, Apfelschnitte, Rosinen, und an eingemachten Früchten
Feigen, Feigenmarmelade, Wassermelonen und Maulbeergelee.

~e~) _Kartoffeln._ Auch diese waren in beiden Jahren gleich reichlich
ausgestellt, darunter die bekannte deutsche blaßrote Kartoffel, die
sich im Schutzgebiete alle Jahre hindurch als fortpflanzungsfähig
erwiesen hat. Ferner fiel eine sehr große Kapsche Kartoffel mit viel
Stärkegehalt auf.

~f~) _Futterrüben und Luzerne._ Nichts Besonderes zu erwähnen.

~g~) Unter den _übrigen Erzeugnissen des Gartenbaues_ waren außerdem
fast sämtliche Rüben und Kohlarten, Karotten, Kürbisse, Hülsenfrüchte
und Zwiebeln vertreten. Ferner erhielt im Jahre 1899 ein Ansiedler
in Klein-Windhuk, der sich ganz besonders mit der Einführung der
heimatlichen Obstsorten befaßt hatte, für selbstgezogene Obstbäume
(Bismarckäpfel und Goldreinetten) einen Preis. Für 1902 ist er jedoch
nicht mehr erschienen, so daß der Schluß nahe liegt, daß er seine
Kultur als zu wenig lohnend wieder aufgegeben hat.

[Illustration: Aus der Landwirtschaftlichen Ausstellung 1902.]

Ferner hat die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 weit übertroffen in
bezug auf die


~F.~ Erzeugnisse der Viehwirtschaft,

und zwar Butter, Käse und fertige Fleischwaren. Die schärfste
Konkurrenz fand in der Butterausstellung statt, für die 11 Konkurrenten
mit durchweg guten Proben erschienen, dagegen nur drei Preise
ausgesetzt waren. An Käse waren Handkäse und Kochkäse ausgestellt.
Für letzteren hatte sich jedoch nur ein Aussteller eingefunden. Ganz
hervorragend war dagegen eine Sammlung hergerichteter Fleischwaren,
ausgestellt seitens eines Schlächtermeisters in Windhuk.

Trotzdem somit die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 übertroffen
hatte, bot sie doch nicht das belebte Bild der letzteren. Vielleicht
hat die Neuheit der Veranstaltung 1899 mitgewirkt; nicht zu verkennen
ist aber auch, daß damals die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse
bessere gewesen sein mögen. Denn die Einwanderung in das Schutzgebiet
hatte sich in den zwischen beiden Ausstellungen liegenden drei Jahren
nicht immer in gesunden Bahnen gehalten. Die Anzahl der Verdienst und
Arbeit _suchenden_ Einwanderer hatte diejenige der Verdienst und Arbeit
_gebenden_ Elemente weit überstiegen; ein Mißstand, dem auch künftig in
Südwestafrika nur eine staatlich geleitete Ansiedlungspolitik im großen
Stile wird begegnen können. Im übrigen aber hat jede junge Kolonie ihre
sogenannten Kinderkrankheiten durchzumachen.

Ein besonderer Lichtblick in die Zukunft war jedoch noch mit der
Ausstellung 1902 verbunden, nämlich die Eröffnung der Eisenbahn
Swakopmund-Windhuk. Es war dies ein absichtlich herbeigeführtes
Zusammentreffen, das zu erreichen die den Eisenbahnbau leitenden
Offiziere mit anerkennenswertester Energie angestrebt hatten. Aber auch
diesen Lichtblick verdankt die Kolonie lediglich der Selbsttätigkeit
der Regierung, nachdem ein Versuch, für den Bahnbau Privatkapital zu
gewinnen, gescheitert war. (South West Africa Company, siehe Kapitel
~IV~, S. 133.)

[Illustration: Kaiserhoch auf der Landwirtschaftlichen Ausstellung
1902.]

Für denjenigen Leser, der sich in erster Linie über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schutzgebietes unterrichten will,
wird der vorstehende Abschnitt der lehrreichste gewesen sein. Denn
mit langen Abhandlungen und Vorschlägen über das, was eine Kolonie
leisten könnte, gibt man kein derart klares Bild über den Wert und
die künftigen Aussichten eines Landes, wie durch Vorführung dessen,
was es in der Tat geleistet hat. Von diesem Standpunkte aus habe ich
unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf
Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei
einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899,
bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über
den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene
Gartenfrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin,
bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der
lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden
hatte, als den besseren zu bezeichnen. Über Südwestafrika sind schon
Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur
kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Heimat für lange Zeit als
»hervorragende Landeskenner« galten. Ich kann nur sagen, wer einen
Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der
schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und
führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein
Farmer, der drüben bei der landwirtschaftlichen Ausstellung einige
gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher
einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige
Viehzucht schreibt, selbst aber zu Hause bleibt.


Die Entschädigungsfrage.

Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den
Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen
werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den
Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich
geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen und dabei achtlos
an den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber
verwüsteten Farmen vorübergehen. Im staatlichen Leben kennt man nur
den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiten
des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf seiten des Staates.
Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des
Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen
zuwendet, muß er dem anderen entziehen, und letzteres kann er nur
verantworten, wenn das erstere im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.

Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt
infolge Hereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden.
Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den
Standpunkt: »Uns steht das _Recht_ zur Seite, denn Ihr -- die Regierung
wie die gesetzgebenden Faktoren -- seid schuld an unserem Unglück.«
Da war es nur naturgemäß, wenn als Antwort entgegenschallte: »Ihr habt
gar nichts zu fordern; so ganz unschuldig, wie Ihr tut, seid Ihr denn
doch nicht an der Katastrophe; außerdem habt Ihr wissen müssen, daß
in jungen Kolonien Leben und Eigentum nicht so sicher sein können wie
in der Heimat.« Und da der Staat in diesem Falle der Stärkere ist --
ist er doch der Gebende, die anderen lediglich die Empfangenden --, so
fiel bei diesem Frage- und Antwortspiel der Nachteil auf die Seite der
Geschädigten.

Entkleiden wir daher diese Sache alles übrigen Beiwerks und beschränken
wir uns lediglich auf die Frage: »Kann der Staat die Millionen, die
zum Wiederaufbau des Schutzgebietes gehören, vor der Gesamtheit seiner
Steuerzahler verantworten?« Zu den für den Wiederaufbau erforderlichen
Millionen gehören in erster Linie diejenigen verhältnismäßig wenigen,
die zur Wiederherstellung der durch den Aufstand zerstörten Werte
erforderlich sind. Diese Millionen werden sich künftig gerade so
lohnen wie diejenigen, die wir zugunsten _neuer_ Farmgründungen werden
opfern müssen, ja vielleicht noch mehr, denn die Erfahrungen der alten
Ansiedler können wir den neuen nicht mitgeben, wohl aber können wir die
letzteren auf jene verweisen. Darum kann die oben gestellte Frage nur
bejaht werden.

Dies ist der klare Interessenstandpunkt, demgegenüber der gleichfalls
vorhandene moralische weit zurücktritt; aber ganz unberücksichtigt
kann auch letzterer nicht bleiben. Denn sicher ist, daß von den nach
Südwestafrika ausgewanderten Reichsdeutschen zur Zeit wohl nur die
Angehörigen der Mission sich dort befinden würden, wenn das Land nicht
seinerzeit unter deutschen Schutz gestellt worden wäre. Und dies
Vertrauen auf seinen Schutz darf ein großer Staat nicht enttäuschen,
auch wenn er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist. Ebenso wie das
Reich jetzt für sein nun einmal verletztes Ansehen im Kampfe gegen die
Eingeborenen Hunderte von Millionen opfern muß, von denen es nicht
weiß, ob sie je wieder einbringlich sein werden, ebenso darf es auch
die Ausgabe weniger Millionen für die Wiederherstellung seines Ansehens
bei seinen enttäuschten Untertanen nicht scheuen. Nur müssen diese
Millionen streng an Bedingungen geknüpft werden, die ihren Zweck, d. h.
den Wiederaufbau des Zerstörten, tatsächlich sichern, anderseits aber
auch denjenigen versagt bleiben, die nachgewiesenermaßen durch ihr
Verhalten mit zu dem Aufstande beigetragen haben. Beide Gesichtspunkte
sind in der Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Juni 1904
berücksichtigt. Nur müssen sie in der Praxis auch durchgeführt werden.
Die einschlägigen Bestimmungen lauten, wie folgt:


§ 2.

»Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch-Südwestafrika
ansässigen Personen und Gesellschaften werden, die nicht
nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung
unfreundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigenmächtige
oder gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben.

Inwieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung
des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung) vorbehalten.«


§ 3.

»Darlehen und Hilfeleistungen sind grundsätzlich nur solchen
Geschädigten zu gewähren, die sich -- möglichst unter entsprechender
Sicherheitsleistung -- zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und Fortsetzung
ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.

Ausnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden,
wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebes aus
persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In
einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus
zur Bedingung gemacht werden.«

       *       *       *       *       *

Die Geschädigten aber mögen bedenken, daß man, es sei mir der Ausdruck
gestattet, »einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht«, und mögen
daher weniger Wert auf die Form legen, in der ihnen ihre Verluste
zurückerstattet werden, als auf die Tatsache, daß dies überhaupt
geschieht. Dann mögen sie ferner bedenken, daß man, in einer jungen
Kolonie lebend, in der Tat niemals auf die gleiche Sicherheit rechnen
kann wie in den ausgefahrenen Geleisen des alten Vaterlandes. Nur
unter diesem Vorbehalte können offiziöse Auslassungen über den dort
erzielten Sicherheitszustand aufgenommen werden. Ich meinerseits habe,
wenn ich von diesem Thema privatim oder öffentlich sprach, etwaigen
Versicherungen dieser Art fast immer die Einschränkung hinzugefügt,
»falls wir keine Fehler machen«. Denn daß der wirtschaftlich
Schwächere, aber an Ort und Stelle physisch Überlegene gegen eine
ihm ungerecht erscheinende Behandlung sich schließlich auch einmal
auf seine Weise wehren könnte, das konnte sich jeder denkende Mensch
selbst sagen. Daß auch ich in dieser Richtung keineswegs von Sorge frei
gewesen bin, habe ich bereits im Kapitel ~VIII~, insbesondere unter dem
Abschnitt »Kreditverordnung« dargelegt. Oft habe ich mich gewundert,
woher angesichts der nun einmal bestehenden Machtverhältnisse, die zu
übersehen ein jeder in der Lage gewesen ist, mancher Weiße mitten im
Eingeborenenlande den Mut zu der Art seines Auftretens genommen hat.

Dem mithin in den Kolonien unleugbar vorhandenen lückenhafteren
Polizeischutz steht dagegen auf der anderen Seite auch die geringere
Bevormundung durch die Polizei gegenüber. Und letzteres liebt nun
einmal der Deutsche, so hohe Anforderungen er auch gern an die
Polizei stellt, wo es sich um deren Pflichten handelt. »Mir gefällt
es hier, weil nicht an jeder Straßenecke ein Schutzmann steht«, hat
mir mancher Ansiedler gesagt. Endlich aber mögen die Geschädigten
bedenken, daß, wenn in jungen Kolonien mehr mit Verlusten gerechnet
werden muß als in der Heimat, dort dafür auch die Gewinnaussichten
entsprechend höher sind. Obgleich vor dem Aufstande alles über den
geschäftlichen Niedergang geklagt hatte, haben die nachher angemeldeten
Schadenersatzansprüche ergeben, daß trotzdem hohe Gewinne erzielt
worden sind. Leute, die ich vor wenig Jahren noch als mittellose
Schutztruppenangehörige oder als nicht bessergestellte Einwanderer
gekannt habe, haben jetzt Verluste von 30000 bis 40000 Mark angemeldet
und sind auch hierfür seitens der Prüfungskommission anerkannt worden.
Wollte das alte Vaterland die Logik auf die Spitze treiben, würde es
sagen können: »So wenig wie ich auf Anteil an eurem Gewinn gerechnet
habe, so wenig gehen mich jetzt eure Verluste an.« Selbstverständlich
wird es diese Schlußfolgerung nicht ziehen, dafür aber entsprechenden
Dank erwarten dürfen. Möge daher an Stelle des laut Fordernden
der dankbar Empfangende treten, dann wird diese Frage bald zur
Zufriedenheit beider Teile, aber auch zum Wohle des alten ebensogut wie
des neuen Vaterlandes gelöst sein.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~XII.~

Die Jahre 1903/04.


Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung.

Sollen wir die innersten Gründe zu den genannten Jahren der Katastrophe
verstehen, müssen wir auf dasjenige zurückgreifen, was ich bereits in
dem Kapitel ~VIII~, besonders unter den Abschnitten »Schutzverträge«
und »Rechtspflege« gesagt habe, selbst auf die Gefahr hin, daß mir
Wiederholungen mit unterlaufen.

Es gab eine Zeit, in der -- hervorgerufen durch die bekannten
Ausschreitungen in den Kolonien Kamerun und Ostafrika -- die Stimmung
im alten Vaterlande derart geworden war, daß man nunmehr umgekehrt
für Exzesse von Eingeborenen gegen Weiße fast kein Empfinden mehr zu
haben schien. Damals konnte sogar ich, dem stets Überhumanität gegen
die Eingeborenen vorgeworfen worden ist, mich nicht enthalten, dem
Bericht über einen seitens Eingeborener an einem Weißen begangenen
Mord die Bemerkung hinzuzufügen: »Da es sich bloß um die Ermordung
eines Weißen handelt, wird sich in diesem Falle die öffentliche
Meinung in der Heimat wohl nicht besonders aufregen.« Fern sei es
jedoch von mir, dieses öffentliche Empfinden tadeln zu wollen, aber
an dasselbe zu erinnern, gehört mit in den Rahmen dessen, was ich
unter dem vorliegenden Abschnitt zu sagen habe. Im übrigen aber ist
es keine Unehre für uns, wenn der Durchschnittsdeutsche die Neigung
besitzt, sich stets auf die Seite des Schwächeren zu schlagen. Und
als solche erschienen damals zweifellos die Eingeborenen. Um so jäher
aber schlug die Meinung wieder um, als unsere Eingeborenen ihren
Aufstand mit der Ermordung wehrloser Weißer begonnen hatten. Denn nun
erschienen doch sie als die Stärkeren, und wie sehr sie im Rechte
waren, sich im Grunde genommen auch als solche zu fühlen, das hat dann
der Verlauf des Aufstandes erwiesen. Denn eine volle, kriegsstarke
Division, ausgestattet mit allen technischen Hilfsmitteln neuzeitlicher
Kriegführung, hat bis jetzt noch nicht dem Lande den Frieden
wiederzugeben vermocht, obwohl man zur Zeit den Aufständischen so weit
entgegenkommt, als dies mit unserer Würde überhaupt zu vereinbaren ist.

Infolge dieses Umschlages der öffentlichen Meinung schien man
unmittelbar nach dem Ausbruch des Aufstandes im alten Vaterlande
geneigt, das bisherige System als die Hauptursache der Katastrophe
anzusehen und daher zu verurteilen. Die Eingeborenen seien zu milde
behandelt worden, und erst dadurch hätten sie den Mut zu dem Aufstande
gefunden. Denn Milde betrachteten die Eingeborenen als Schwäche.
Dieses Urteil erscholl, und mit ihm wurde das bisherige System kurzweg
abgetan. Hiermit aber komme ich auf den springenden Punkt der Sache.
Es hat in bezug auf Eingeborenenbehandlung in Südwestafrika niemals
das System eines einzelnen oder einzelner gegeben, auch im Gegensatz
zur öffentlichen Meinung in der Heimat niemals geben können. Es gab
vielmehr lediglich ein System des deutschen Mutterlandes, das keine
blutige Eroberungspolitik wünschte, vielmehr in Südwestafrika seine
Kolonisation mit dem Abschluß von Schutz- und Handelsverträgen mit den
Eingeborenen begonnen und so den Schutz des deutschen Handels wie von
Leben und Eigentum der unter den Eingeborenen wohnenden Weißen den
Stammeshäuptlingen anvertraut hatte. Im Verfolg dieses Systems mußten
daher die Häuptlinge gleichsam als Beamte des Reiches für den Schutz
der in ihren Gebieten befindlichen Weißen interessiert werden. Auch
die seitens des Mutterlandes in der Kolonie entfalteten Machtmittel
entsprachen lediglich diesem Gesichtspunkte, indem sie ohne die
Mitwirkung der Häuptlinge den Weißen ausreichenden Schutz nicht bieten
konnten. Wer mithin dieses System für falsch hielt, der durfte nicht
die angeblich zu nachsichtige Behandlung der Eingeborenen angreifen,
er mußte vielmehr den Bruch mit dem System selbst verlangen. Und
dieser Bruch bedeutete nichts anderes als Aushebung der Verträge und
gewaltsame Unterwerfung der Eingeborenen, koste es, was es wolle. Mit
anderen Worten: der Änderung unseres Systems mußte eine bedeutende
Verstärkung unserer Machtmittel in personeller wie materieller Richtung
vorhergehen, um wieviel, möge jeder sich selbst sagen, wenn er jetzt
nach Südwestafrika hinübersieht.

Von diesem logischen Gedankengang mußte jede gegen die Art unserer
Eingeborenenbehandlung gerichtete Bewegung getragen sein. Unter
dem Druck der öffentlichen Meinung in der Heimat würde es dann
vielleicht möglich gewesen sein, diejenigen Machtmittel zu erlangen,
die als Vorbedingung für eine Änderung unseres Kolonisationssystems
erforderlich gewesen sein würden, wie dies ja auch jetzt tatsächlich
eingetreten ist. Statt dessen aber richtete sich die mit zunehmender
weißer Einwanderung steigende Bewegung gegen die Eingeborenen lediglich
gegen die bisherige Politik. So konnte in der Heimat der Gedanke
entstehen, die Kolonialverwaltung, insbesondere der Gouverneur ließen
sich bei ihrer Politik lediglich durch übelangebrachte Sentimentalität
leiten, obwohl die zur Verfügung stehenden Machtmittel eine andere
Politik gestattet hätten.[110] Hatte doch sogar noch kurz vor dem
Bondelzwarts-Aufstande 1903 der Bezirksverein des Hauptortes des
Schutzgebietes, Windhuk, die Kolonialverwaltung wegen Verstärkung
unserer Schutztruppe um eine Gebirgsbatterie angegriffen, da die
hierfür erforderlichen Mittel besser einem wirtschaftlichen Zweck
zugeführt worden wären. Dabei sah man an sich schon in der Heimat eine
Verminderung der Schutztruppe stets lieber als deren Verstärkung.
Aber auch die unter den Eingeborenen selbst lebenden Weißen schienen
aus ihren Angriffen gegen den Gouverneur wegen dessen wohlwollender
Behandlung der ersteren zu schließen, der Ansicht zu sein, daß --
die diesem zur Verfügung stehenden Machtmittel zu einer anderen Art
Eingeborenenpolitik ausreichend gewesen wären.

Allerdings war in Wirklichkeit auch schon mit den damaligen
Machtmitteln eine scheinbare Herrenstellung der Weißen über die
Eingeborenen erzielt und von diesen stillschweigend anerkannt worden.
Dies war aber lediglich das Ergebnis der sonst von Wohlwollen gegen
die Eingeborenen getragenen Politik des Mutterlandes. Die Sache selbst
möge ein Ausflug auf das Gebiet der Rechtspflege erweisen, indem
wir die Sühne für an Weißen begangene Morde mit derjenigen in bezug
auf Eingeborene in Vergleich stellen. Während meiner Amtszeit im
Schutzgebiet kamen zu Tode:


~A.~ Weiße durch Handlungen Eingeborener.

              _Namen_                            _Sühne_

  ~a~) 1894 Engländer Christi               1 Todesurteil u.
                                            1 Freiheitsstrafe,
  ~b~) 1895 ein Reiter der Schutztruppe.    6 Todesurteile,
  ~c~) 1895 Bur Smith                       2 Todesurteile,
  ~d~) 1896 Engländer Feyton.               1 Todesurteil,
  ~e~) 1899 Ansiedler Claasen und Dürr.     2 Todesurteile,
  ~f~) 1900 ein weißer Polizist             3 Todesurteile.


~B.~ Eingeborene durch Handlungen Weißer.

  ~a~) 1896 Hottentotten Jantje und
  Kurieb                                    1. Instanz: 5½ Jahre
                                                        Zuchthaus,
                                            2. Instanz: 3 Monate
                                                        Gefängnis,
  ~b~) 1901 Herero Leonhardt.               1 Jahr Gefängnis,
  ~c~) 1902 Herero Kamauru                  2 Jahre Gefängnis,
  ~d~) 1903 Tochter des Häuptlings
        Zacharias von Otjimbingwe           1. Instanz: Freisprechung,
                                            2. Instanz: 3 Jahre
                                                        Gefängnis.

Diese Zusammenstellung möge erkennen lassen, welche Bewandtnis es im
Grunde mit der angeblichen Milde gegen die Eingeborenen unter dem
bisherigen System gehabt hat. Sie ergibt, daß das Leben des Weißen
höher eingeschätzt worden ist, als dasjenige des Eingeborenen, was auch
der ziffermäßigen Unterlegenheit der Weißen entsprochen hat. Immerhin
ist aber die Ahndung dieser Vergehen gegen das Leben Eingeborener
von weißer Seite als unstreitig zu milde zu bezeichnen. Denn während
das weiße Gericht bei seinen Stammesgenossen stets Milderungsgründe
gefunden und bloß Totschlag angenommen hat, kennen die Eingeborenen
solch eine subtile Auffassung nicht. Für sie ist Mord und Totschlag
genau dasselbe.

Abgesehen von den aufgezählten Verletzungen Eingeborener mit
nachgefolgtem Tode, sind nach Ausweis der Akten des Lazaretts Windhuk
in den Jahren 1901/03 noch acht Eingeborene wegen körperliche
Verletzungen, die durch Mißhandlung seitens Weißer, meist der
Dienstherrschaft, herbeigeführt wurden, in Lazarettbehandlung
gewesen. Die gerichtliche Sühne hatte in diesen Fällen stets in
Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende
Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen
Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Hieben
bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den
vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und
Unzuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß
solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu
verstummen pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie
über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Urteil haben dürften.

Einen weiteren Beweis für die ausreichende Stärke der Schutztruppe
schienen nach Verlauf und Ergebnis auch

  $die bisherigen Eingeborenenaufstände$

zu liefern. Deren Niederschlagung war stets derart glatt gelungen,
daß die öffentliche Meinung im Schutzgebiete sowohl wie in der Heimat
über den kriegerischen Wert der südwestafrikanischen Eingeborenen sich
allmählich irrige Anschauungen zu eigen gemacht hatte. Bei Beginn des
Hereroaufstandes 1904 erwartete man daher nur »Sedans« und hatte für
andere Erfolge lediglich Mißachtung. Hierbei war eben übersehen worden,
daß wir die früheren rascheren Erfolge neben der zwar kleinen, aber
landeskundigen und kriegsgewohnten Schutztruppe in erster Linie der
Mitwirkung der Eingeborenen selbst zu verdanken hatten. Dies möge aus
folgender Zusammenstellung der bisherigen Aufstände hervorgehen:

  -------------------+-----------------------+--------------------------
  Aufständische      |      Eingeborene      |   Erzieltes Ergebnis
                     |    Bundesgenossen     |    sowie Kriegsdauer
  -------------------+-----------------------+--------------------------
  1. 1893            | Bastards              | Bis jetzt verweigerte
     94 Witboois     |                       |  Unterwerfung unter
                     |                       |  die deutsche
                     |                       |  Schutzherrschaft.
                     |                       |  Dauer 1½ Jahr.
                     |                       |
  2. 1896 Khauas-    | Zentral-Hereros       | Führer der Osthereros
     Hottentotten    |  unter Oberhäuptling  |  nebst Großleuten
     und Osthereros  |  Samuel, Witboois,    |  gefangen, erstere
                     |  Hottentotten von     |  erschossen. Ganzer
                     |  Gochas und Hoachanas |  Stamm der Khauas in
                     |                       |  Windhuk interniert.
                     |                       |  Dauer 2 Monate.
                     |                       |
  3. 1897 Afrikaner- | Bondelzwarts und      | Ganzer Stamm gefangen,
     Hottentotten    |  Feldschuhträger      |  Rädelsführer
                     |                       |  kriegsrechtlich
                     |                       |  erschossen.
                     |                       |  Dauer 3 Monate.
                     |                       |
  4. 1898 Swartbooi- | Witboois und ein      | Der aufständische
     Hottentotten und|  Drittel des          |  Teil des Stammes in
     Nordwesthereros |  Swartbooistammes     |  Windhuk interniert.
                     |                       |  Dauer 4 Monate.
                     |                       |
  5. 1901 Bastards   | Witboois              | Ganzer Stamm in Windhuk
     von Grootfontein|                       |  interniert, Rädelsführer
                     |                       |  kriegsrechtlich zum Tode
                     |                       |  verurteilt, aber aus
                     |                       |  politischen Rücksichten
                     |                       |  begnadigt.
                     |                       |  Dauer 2 Monate.
                     |                       |
  6. 1903            | Witboois,             | Stamm entwaffnet und
     Bondelzwarts    |  Feldschuhträger      |  auf ein Reservat
                     |  und die              |  beschränkt, die --
                     |  Hottentottenstämme   |  sämtlich geflüchteten
                     |  von Bersaba und      |  -- Rädelsführer
                     |  Bethanien            |  geächtet.
                     |                       |  Dauer 3 Monate.

Abgesehen von Nr. 1, Krieg gegen Witbooi, war somit das Schlußergebnis
nach raschem Verlauf der Kriegshandlungen stets Entwaffnung der
Aufrührer und Bestrafung der Rädelsführer, außerdem bei Nr. 2, 4 und
5 Internierung der Stämme als Kriegsgefangene in Windhuk. Im ganzen
war daher nur gegen den Stamm der Witboois Milde geübt worden, und bei
diesem lagen besondere bei Schilderung des letzten Entscheidungskampfes
gegen ihn (Kapitel ~II~) aufgeführte Gründe vor. Sonst aber sind die
Ergebnisse etwa dieselben, wie wir sie jetzt nach einem langen, mit
bedeutender Übermacht durchgeführten, opfervollen Kampfe erzielt haben.

Die Ursache dieses Unterschiedes liegt, wie schon erwähnt, mit in
der Teilnahme treugebliebener Eingeborener auf unserer Seite. Sie
verhinderte einerseits den Abfall weiterer Stämme, anderseits bot
sie aber auch eine stets betretbare Brücke zu den Aufständischen.
Sobald letztere genügend geschlagen waren, konnte man mittels dieser
Brücke wieder rechtzeitig Fühlung mit ihnen gewinnen und so deren
Auseinanderlaufen behufs Bildung gefährlicher Guerillabanden verhüten.
An dieser Brücke hat es bei dem gegenwärtigen Aufstande gefehlt.
Andernfalls würde unter den Bedingungen, wie sie jetzt geboten werden,
die Masse der Hereros wohl schon nach dem Gefecht von Waterberg zur
Übergabe bereit gewesen und infolgedessen der Hottentottenaufstand
nicht ausgebrochen sein. Denn kriegsmüde waren die Hereros nach allen
Nachrichten vielfach schon vor Waterberg, und nur das Eingreifen des
infolge seines Schuldbewußtseins tatkräftig gewordenen Oberhäuptlings
Samuel hat damals deren Masse noch einmal zum Widerstande bei Waterberg
zu vereinigen vermocht.

Am deutlichsten war dieser Wert der eingeborenen Bundesgenossen
während des Krieges 1896 zutage getreten (Nr. 2 des oben gegebenen
Verzeichnisses). Damals hatten wir mit einem allgemeinen Hereroaufstand
rechnen müssen, als der offene Übertritt des Oberhäuptlings Samuel
auf unsere Seite der Sache eine andere Wendung gab. Nunmehr wurde
der eine Gegner, Nikodemus, durch dessen Halbbruder Assa Riarua
lediglich gegen Zusage gerechter Behandlung zur freiwilligen Ergebung
bewogen.[111] Zu dem anderen Gegner, Kahimema[112], ritten dagegen
nach dem Gefecht von Otjunda zwei unserer verbündeten, mit jenem
verwandten Hereros und bewogen ihn gleichfalls zur Ergebung, indem
sie ihm erklärten, »weiteres Fechten nützt Dir doch nichts, der Major
(Gouverneur) hat uns gesagt, daß er mit Schießen nicht aufhören
werde, bis er Dich habe«. Gleichzeitig wurden die Khauas-Hottentotten
durch einen Stammesgenossen, der nach dem Gefecht von Otjunda zu uns
übergegangen war, lediglich gegen Zusicherung des Lebens zur Übergabe
bewogen. Andernfalls hätten namentlich die Khauas-Hottentotten einen
Guerillakrieg noch lange fortsetzen und damit die Entwicklung des
Distrikts Gobabis ebensolange in Frage stellen können. Im übrigen
gestatte ich mir, aus dem Schlusse meines im Juni 1896 erstatteten
Berichts über das Ergebnis des damaligen Feldzuges (siehe Kapitel
~III~) folgende Sätze zu wiederholen: »Überhaupt hat die diesmalige
Zusammensetzung der Feldtruppe -- Weiße nur als Kern, die Masse
Eingeborene -- sich als die für hiesige Verhältnisse in der Tat
zweckmäßigste erwiesen usw. Nicht stolze Heeresmassen verbürgen
den Sieg, sondern die Geeignetheit der betreffenden Truppe für die
gegebenen Verhältnisse.«


Die Wehrkraft des Schutzgebietes vor dem Bondelzwartsaufstande.

Unter diesem Abschnitt muß ich des Zusammenhanges halber gleichfalls
manches wiederholen, was bereits im Kapitel ~VII~ unter »Schutztruppe«
gesagt worden ist. Wie dort bereits erwähnt, betrug die Stärke der
Schutztruppe vor Beginn des Bondelzwartsaufstandes im Jahre 1903
etatmäßig rund 780 Köpfe. Davon waren etwa 500 in einer Feldtruppe,
bestehend aus vier Feldkompagnien und einer Batterie, vereinigt, der
Rest als Polizeitruppe verwendet. Die Feldtruppe war in ihrer vollen
Stärke beritten sowie mit bespannten und marschbereiten Fahrzeugen
versehen, daher auch jederzeit zum Ausmarsch befähigt. Bei dem
großen Raum, auf dem sie disloziert werden mußte, war sie jedoch
nicht auch zur sofortigen _gemeinsamen_ Verwendung bereit, sondern
hätte zu ihrer Vereinigung etwa vier Wochen bedurft. Infolge der Art
ihrer Dislozierung konnten jedoch im Norden, d. h. im Hererolande,
bereits binnen zehn Tagen drei Kompagnien und eine Batterie zum
gemeinsamen Handeln vereinigt stehen, im Süden dagegen, d. h. im
Namalande, erst innerhalb 20 Tagen zwei Kompagnien und eine Batterie.
Erleichtert wurde diese Sache dadurch, daß sämtliche Kompagnie- bzw.
Batteriestabsquartiere mit dem Truppenstabsquartier heliographisch
verbunden waren. Die Kompagniestabsquartiere befanden sich, um dies
nochmals zu wiederholen, in Keetmanshoop (3. Kompagnie), Omaruru (2.
Kompagnie), Outjo (4. Kompagnie).

[Illustration: 1. Feldkompagnie in Windhuk beim kleinen Dienst.]

In Windhuk, dem Truppenstabsquartier, lagen die 1. Kompagnie und
die Gebirgs-Batterie. Für die Errichtung einer zweiten Batterie
war Johann-Albrechtshöhe bei Karibib ins Auge gefaßt und dort der
Kasernenbau bereits begonnen worden.

Auf die 280 Mann Polizeitruppe war dagegen im Falle kriegerischer
Verwicklungen nur insoweit zu rechnen, als es sich um die Verteidigung
der eigenen Stationen handelte. Denn die letzteren konnten nicht
unbesetzt bleiben, gleichviel in welcher Gegend des Schutzgebietes die
Verwicklungen entstanden waren. Auch den Polizeitruppen war Artillerie
zugeteilt, und zwar vier aus früherer Zeit stammende Geschütze ~C.~
73, von denen je eines in Keetmanshoop, Gobabis, Omaruru und Outjo
stationiert war.

Die Feldtruppe stand unter dem stellvertretenden Truppenkommandeur und
war scharf getrennt von der Polizeitruppe, die den Verwaltungsbeamten
unterstellt war. Zur Wehrkraft des Schutzgebietes traten schließlich
noch die Mannschaften des Beurlaubtenstandes in der Stärke von etwa 750
Mann, ferner 15 militärisch ausgebildete Buren und endlich etwa 120
militärisch ausgebildete Bastards. Bei einer allgemeinen Mobilmachung
konnte die Truppe daher um etwa 900 Köpfe verstärkt werden. Im ganzen
Schutzgebiet standen sonach rund 1600 ausgebildete Soldaten zur
Verfügung, die jedoch niemals auf einen Punkt zusammengezogen werden
konnten, da im Falle kriegerischer Verwicklungen kein Teil des Landes
ohne militärischen Schutz belassen werden durfte.

Zum Verständnis ist es erforderlich, auch noch die Wehrkraft der
Eingeborenen kurz zu streifen. An Prozentzahlen übertrifft diese die
unserige insofern bedeutend, als bei den Eingeborenen jeder Mann vom
kaum erwachsenen Jungen an bis zum Greise nicht nur wehrpflichtig,
sondern auch wehrfähig ist. Denn die Eingeborenen erhalten sich
ihre körperliche Leistungsfähigkeit länger wie die Kulturvölker.
Infolgedessen muß man die Wehrkraft eines Stammes auf mindestens 10 bis
15 vH. der Gesamtbevölkerung schätzen. Ausgeglichen werden jedoch die
hieraus sich ergebenden bedeutenden Zahlen wieder durch den Umstand,
daß bei den Eingeborenen nicht jeder Mann ein Gewehr besitzt. Dafür
aber spielen infolgedessen Verluste wieder eine geringere Rolle, da
für jeden außer Gefecht gesetzten Mann immer ein bisher Unbewaffneter
eintreten kann. Im ganzen war die Zahl der waffenfähigen Männer zu
schätzen bei:

  1. den Hereros auf 7000 bis 8000, nach amtlicher Berechnung mit
     etwa 2500 Gewehren;
  2. den Bondelzwarts auf 300 bis 400;
  3. den Bethaniern auf 300 bis 400;
  4. den Feldschuhträgern auf 150 bis 200;
  5. den Witboois auf 600 bis 700;
  6. den Gochaser Hottentotten auf 600 bis 700;
  7. der Roten Nation auf 90 bis 100.

Die Zahl der bei den Hottentotten amtlich festgestellten Gewehre ist
mir hier nicht gegenwärtig, ich möchte sie jedoch auf etwa 2/3 bis 3/4
der vorhandenen waffenfähigen Männer schätzen. Zusammen ergeben die
Zahlen der waffenfähigen Eingeborenen des Schutzgebietes die Summe
von 9000 bis 10500 Köpfen. In dieser Gesamtzahl fehlen jedoch noch
folgende Hottentottenstämme: 1. die Topnaars, 2. die Swartboois, 3. die
Bersabaer, 4. die Keetmanshooper.

Die beiden ersteren kamen infolge ihrer abgelegenen geographischen Lage
(Kaokofeld) nicht in Betracht, der zweite ist zudem seit dem Feldzuge
1898 zu zwei Dritteln in Windhuk interniert. Die beiden letzteren haben
sich dagegen dem Aufstande nicht angeschlossen, andernfalls würden sie
den Aufständischen noch 500 bis 600 Waffenfähige zugeführt haben.

Wenn wir dieser Stärke der Stämme im Schutzgebiet die der Regierung
zur Verfügung stehenden Machtmittel gegenüberstellen, so ergibt
sich, daß die letzteren keineswegs auf eine gewaltsame Niederwerfung
der Eingeborenen zugeschnitten waren. Sie sollten lediglich die
Aufrechterhaltung des Friedens sichern und im Falle einer vereinzelten
Unbotmäßigkeit als Kern dienen, um den sich die treugebliebenen
Eingeborenenstämme zu scharen hatten. Wie die oben gegebene
Zusammenstellung der bisherigen Eingeborenenaufstände ersehen läßt,
ist dies auch bis einschließlich des Bondelzwartsfeldzuges gelungen.
Ja sogar noch im Monat Juni 1904, mitten im Hererokriege, habe ich
die Truppe dem Generalleutnant v. Trotha mit Bundesgenossen aus allen
Hottentottenstämmen übergeben können.

Der Bemessung der Stärke unserer Wehrkraft lag somit die Voraussetzung
zugrunde, daß auch die Diplomatie einsetzen und mittels dieser es
gelingen würde, stets einen Eingeborenenstamm gegen den anderen
auszuspielen, bis im Laufe der Zeit und durch Gewohnheit alle
aufständischen Neigungen der Eingeborenen verschwunden sein würden.
An die Möglichkeit eines gleichzeitigen Aufstandes unserer sämtlichen
unter sich so gespaltenen und eifersüchtigen Eingeborenen hatte
mit anscheinendem Recht niemand ernstlich gedacht, wenn dies auch
nachträglich von manchem angeblich »Kundigen« behauptet worden ist.
Indessen hatte ich doch seinerzeit in meinem bereits erwähnten Bericht
über den Abschluß des Feldzuges 1896 die Äußerung einfließen lassen:
»Fern muß uns daher jede Politik bleiben, die uns die Eingeborenen
entfremdet und uns in schwierigen Lagen lediglich auf uns selbst
anweist.« Ein Gouverneur, der eine solche Politik weder durchführen
wollte noch konnte, mußte also entweder zurücktreten oder unter
Vernachlässigung aller wirtschaftlichen Ausgaben das Schutzgebiet vom
Orange bis zum Kunene mit Soldaten anfüllen. Dies durchzusetzen, mußte
ihm jedoch die Gabe des Propheten Daniel zur Seite stehen. Gewöhnlichen
Sterblichen -- und zu ihnen gehört eben nun einmal der Durchschnitt
unserer Gouverneure -- war solches nicht beschieden. Zwar wird mir,
wie so manche andere, auch die angebliche Äußerung zugeschoben, der
gegenwärtige Aufstand hätte kommen _müssen_. Jedoch habe ich diese
Prophetengabe leider gleichfalls nicht besessen, andernfalls hätte ich
nicht unterlassen, die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen.
Fragliche Äußerung habe ich mithin _niemals_ getan.

Was die Ausbildung der Schutztruppe betrifft, so konnte sich diese, da
der Ersatz mit wenigen Ausnahmen aus bereits gedienten Mannschaften
bestand -- die Infanteristen und Artilleristen hatten in der Heimat
im zweiten, die Kavalleristen im dritten Jahre gedient --, auf
Vervollkommnung der Schießfertigkeit, auf Reiten und vor allem auf die
Gewöhnung an die afrikanischen Verhältnisse beschränken, und letzteres
war die Hauptsache. Dies tritt klar hervor, wenn wir während der
Kriegsjahre 1903/04 die Leistungen der alten Truppe mit denjenigen der
jungen vergleichen. An Disziplin, Tapferkeit und willigem Ertragen
von Strapazen wetteiferten die neuen Soldaten mit den alten völlig,
aber Leistungen, wie sie z. B. die Kompagnie Franke aufzuweisen hatte,
haben die ersteren nicht zu verzeichnen. Dazu pflegten bei größeren
Leistungen die Verluste der alten Truppe sogar geringer zu sein als
diejenigen der neuen, da die alten Afrikaner sich besser zu helfen
wissen. Ein geradezu ausgezeichnetes Material boten die ausgeschiedenen
Mitglieder der Schutztruppe, die sich seit Jahren im Schutzgebiet
angesiedelt hatten und nun auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht wieder
eingezogen waren. Denn ihnen standen neben der höheren Disziplin des
deutschen Soldaten sowie neben der allgemeinen Überlegenheit des Weißen
über den Eingeborenen auch noch die erforderlichen Landeskenntnisse zur
Seite. Hierin liegt auch der Grund, weshalb z. B. die Buren mit ihren
Eingeborenen besser fertig zu werden pflegten als die direkt aus Europa
gekommenen, an militärischem Wert äußerlich die Buren übertreffenden
regulären Soldaten.

Waffen, Munition und Ausrüstung waren im Schutzgebiet auch für die
Mannschaften des Beurlaubtenstandes vollzählig vorhanden und wurden
auf diesseitigen Antrag seitens des Oberkommandos der Schutztruppen
stets rechtzeitig ergänzt. Namentlich das reichliche Vorhandensein
von Proviant hatte sich beim gegenwärtigen Aufstand bewährt. Die
Stationen Outjo, Gobabis und Grootfontein wie auch später Gibeon
waren durch die Aufständischen wochen- und monatelang von jeder Zufuhr
abgeschnitten. Trotzdem haben sie nie unter Proviantmangel zu leiden
gehabt, obwohl sie eine zahlreiche Zivilbevölkerung mit zu ernähren
hatten. Die Stationen selbst waren sämtlich in festungsartigem Stil
angelegt, sowie derart, daß sie möglichst auch die zu ihnen gehörende
Wasserstelle beherrschten. Während des Aufstandes ist auch keine
Militär- oder Polizeistation gefallen, die regelrecht angegriffen
wurde, wie überhaupt ein Sturm auf Mauerwerk nicht im Charakter unserer
Eingeborenen liegt. Eingenommen sind nur diejenigen Polizeistationen,
die unversehens überfallen wurden, bevor der Besatzung der
ausgebrochene Aufstand bekannt geworden war. Daß schließlich für
sämtliche Wehrpflichtige die Gestellungsordres auf dem laufenden
erhalten worden sind, habe ich bereits im Kapitel ~VII~ (S. 216)
erwähnt.


Der Bondelzwartsaufstand 1903.[113]

Für den freundlichen Leser, der meinen bisherigen Ausführungen über
die Stellung der Stammesregierung zur deutschen Regierung wie über die
beiderseitigen Machtmittel aufmerksam gefolgt ist, genügt es, sich in
bezug auf die Ursache des Bondelzwartsaufstandes ein Urteil zu bilden,
wenn ich einfach den tatsächlichen Verlauf der Ereignisse wiedergebe.

Der Kapitän der Bondelzwarts, Abraham Christian, der vor etwa zwei
Jahren seinem Vater Wilhelm Christian gefolgt war (Kapitel ~IX~),
hatte Ende Oktober 1903 einem seiner Untertanen widerrechtlich einen
Hammel zum eigenen Gebrauch weggenommen. Der Geschädigte beklagte sich
bei dem deutschen Distriktschef, Leutnant Jobst, über das erlittene
Unrecht. Der letztere nahm die Klage an und forderte den Kapitän
vor sein Gericht. Dieser erschien jedoch nicht, da es sich, wie er
nicht ohne Berechtigung geltend machte, um seine eigene Angelegenheit
handele. Doch zeigte er wenigstens so viel Achtung vor dem Vertreter
der deutschen Regierung, daß er, um die Sache aus der Welt zu schaffen,
dem Kläger den Hammel mit 20 Mark vergütete. Trotzdem forderte der
Distriktschef den Kapitän nochmals vor sein Gericht, und zwar behufs
»Belehrung«. Nunmehr meldete sich letzterer krank, schickte jedoch
seine sämtlichen Großleute. Jetzt aber glaubte der Distriktschef im
Interesse seiner Autorität den Kapitän mit Gewalt holen zu müssen.
Er setzte die Großleute als Geiseln in Haft und rückte mit den ihm
zur Verfügung stehenden fünf Polizeisoldaten, denen sich freiwillig
zwei Ansiedler angeschlossen hatten, gegen die Werft des Kapitäns
vor. Dieser gegenüber bezog die kleine Macht Gefechtsstellung,
während sich zwei Polizeisoldaten in dieselbe begaben, um sich der
Person des Kapitäns zu bemächtigen. Sogar dies gelang noch, obwohl
der Kapitän seinerseits über 50 Gewehre verfügte. Aber während die
beiden Polizeisoldaten den sich sträubenden Kapitän noch zwischen
den beiderseitigen Stellungen hinter sich herzogen, eröffneten die
Hottentotten das Feuer, dem sowohl der Kapitän mitsamt den beiden
Polizeisoldaten wie auch der Distriktschef zum Opfer fielen; ferner
wurden zwei Soldaten verwundet. Und der Aufstand der Bondelzwarts, dem
bald darauf der Hereroaufstand folgte, war entfacht.

Mit diesem Vorgange seien die Bestimmungen des Schutzvertrages mit den
Bondelzwarts verglichen. Dort heißt es im Artikel 4:

»Ich -- d. h. der Kapitän Wilhelm Christian -- bin damit einverstanden,
daß bei Streitigkeiten ziviler und krimineller Art zwischen weißen
Leuten untereinander und mit Eingeborenen die Gerichtsbarkeit von der
durch Seine Majestät den Deutschen Kaiser eingesetzten Behörde ausgeübt
wird.

Dagegen _behalte ich mir die Gerichtsbarkeit in allen anderen Fällen
vor_. Von den weißen Leuten erwarte ich, daß sie die Gesetze,
Sitten und Gebräuche meines Landes achten, auch diejenigen Abgaben
entrichten, die bis dahin üblich waren oder durch Vereinbarung zwischen
der deutschen Regierung und mir zu meinen Gunsten sollten ferner
festgesetzt werden.«

Aus diesem Artikel geht hervor, daß der vorliegende Fall als ein
Streitfall zwischen zwei Eingeborenen gar nicht vor die Gerichtsbarkeit
des Distriktschefs, sondern vor diejenige des Kapitäns selbst gehörte.
Daher war es für ersteren schon ein moralischer Erfolg, wenn trotzdem
sowohl der Geschädigte sich an ihn gewendet hatte, wie auch, wenn der
Kapitän freiwillig den verursachten Schaden wieder ersetzte. Mit diesem
Erfolge hätte der Distriktschef sich unbeschadet seiner Autorität wohl
zufrieden geben können. Als er dann trotzdem in der Sache weiter ging,
erzielte er wiederum einen Erfolg, indem der Kapitän wenigstens seine
Großleute auf die Station schickte, sich selbst aber -- aus Angst
natürlich -- krank meldete und damit anerkannte, daß er eigentlich --
was er immerhin auch hätte bezweifeln können -- verpflichtet gewesen
wäre, dem Rufe des Distriktschefs zu folgen. Aber auch diese zweite
Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Sache benutzte der
Distriktschef nicht, sondern schritt zu dem Wagnis einer gewaltsamen
Vorführung des Kapitäns. Mit Bezug hierauf sei auf die in Anlage 1
befindliche Instruktion für die Bezirksamtsleute verwiesen. Dort heißt
es in § 12:

»Mit dem _Kapitän_ sowie mit den Missionaren und sonstigen angesehenen
Weißen ihres Bezirkes haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts-
und Stationschefs fortlaufend gute _persönliche_ Beziehungen zu
unterhalten.«

Zur Aufrechterhaltung persönlich guter Beziehungen gehört die
gewaltsame Vorführung eines Kapitäns keinesfalls, zumal wenn dieser
eigentlich nichts begangen hatte, was gegen die deutsche Regierung
gerichtet war. Daß seinem Sohn und Nachfolger eine solche Möglichkeit
blühen könnte, hat der alte Kapitän Wilhelm Christian sicher nicht
gedacht, als er in dem Schutzvertrage »gestattete«, daß die Weißen in
seinem Lande in Sicherheit sollten Handel treiben und wohnen dürfen.
Aber auch abgesehen von diesem mehr moralischen Gesichtspunkte, stand
dem Distriktschef die zur Durchführung seiner Absicht erforderliche
Wehrmacht in keiner Weise zur Seite. Seit der im Jahre 1894 erfolgten
Gründung des Distrikts Warmbad war dieser nie mit mehr als mit 15
bis 20 Polizeisoldaten besetzt gewesen, davon etwa die Hälfte in
Warmbad selbst. Eine stärkere Besetzung hatten die vom Deutschen
Reich bewilligten Mittel nicht gestattet. Man mag dies tadeln, aber
der an Ort und Stelle befindliche Verwaltungsbeamte mußte mit den nun
einmal gegebenen Verhältnissen rechnen. Er konnte als überlegender
Mann sich selbst sagen, daß er mit diesen Machtmitteln einen 300 bis
400 wehrfähige Männer starken Stamm nur im Zusammenwirken mit dem
Stammeshaupt würde beherrschen können, wie ihm dies seine Instruktion
auch vorschrieb. Hätte ihm letztere ein anderes Verhalten auferlegt, so
würde es eine Grausamkeit gewesen sein, den Distrikt mit lediglich 15
bis 20 deutschen Polizisten auszustatten.[114] Auch die Rücksicht auf
das Andenken des als tapferer Offizier gefallenen Distriktschefs darf
mich an dieser Stelle, wo ich Geschichte schreibe, nicht hindern, mich
lediglich an die Wahrheit zu halten. Die Schlußfolgerungen mag sich der
Leser selbst ziehen. Außerdem aber können wir aus begangenen Fehlern
nur lernen, wenn wir sie offen zugestehen. Von Interesse dürfte in
dieser Beziehung eine Stelle aus einem Privatbrief des Bezirksamtmanns
v. Burgsdorff sein, den dieser auf dem Marsche in das Aufstandsgebiet
unter dem 21. November 1903 aus Keetmanshoop an mich gerichtet hat:

»Vorgänge wie die Warmbader schaden uns in jeder Beziehung:
wirtschaftlich in Europa, in unserem Ansehen und bei den Eingeborenen,
und kosten viel Geld! Der alte Witbooi hält ja treu zu uns, aber
Vorgänge wie Grootfontein[115] und die letzten machen ihn stutzig. Ich
hoffe noch sehr, daß in Warmbad jetzt bestimmt festgestellt werden
kann, daß von seiten der Bondels der erste Schuß gefallen ist; dies
gibt etwa die Möglichkeit, alle Schuld vor seinen Augen auf die Bondels
zu schieben, und sich in das öffentlich anerkannte Recht zu setzen, ist
auch bei den Hottentotten von ausschlaggebendem Werte.

»Ich glaube, daß ich die Mittel und Wege finden würde, jede Gärung und
Unzufriedenheit unter den Eingeborenen verschwinden zu lassen und doch
dem weißen Element wachsenden Einfluß zu verschaffen. Ich brauchte
sicher nicht, wie es geschehen ist, zu dem Mittel zu greifen, in der
Not den Eingeborenen Versprechungen und selbst Belohnungen zuzusichern,
wenn sie ihre Schuldigkeit tun und der Regierung ergeben bleiben
wollen; im Notfall muß dies gefordert werden, und dies kann gefordert
werden, wenn sie in friedlichen Zeiten richtig behandelt werden.«

Militärisch bot der nunmehr beginnende Feldzug nicht viel. In seinem
Anfang ward er beeinflußt durch die Trockenheit in dem ohnehin
regenarmen Bondelzwartslande, an seinem Ende dagegen durch den
ausgebrochenen Hereroaufstand. Infolgedessen wickelte er sich mehr
auf diplomatischem als auf militärischem Wege ab. Was die Trockenheit
anlangt, so erhebt sich die Regenhöhe in dem Bezirke Keetmanshoop
selten über 100 ~mm~, gegen etwa 300 ~mm~ in Windhuk. In diesem
schon so trockenen Bezirk ist das Bondelzwartsgebiet noch dazu das
allertrockenste. Deshalb hatte bereits in Friedenszeiten die Ernährung
der geringen Besatzung des Distrikts Schwierigkeiten verursacht.
Weniger die Waffentüchtigkeit der Bewohner war daher zu überwinden
als der Charakter des Landes. Zunächst war eine Entfaltung größerer
Truppenmengen bis zum Einsetzen der nächsten Regenzeit überhaupt so
gut wie ausgeschlossen. Glücklicherweise trat letztere bereits Ende
Dezember und ziemlich ausgiebig ein.

Zu der auf der Trockenheit des Landes beruhenden Schwierigkeit trat
dann noch sein Gebirgscharakter. Aus einer sonst weiten Ebene erheben
sich unvermittelt in schroffster und steilster Höhe im Norden die
Kharrasberge, im Süden die Orangeflußberge. Es sind dies dieselben
Berge, in denen uns seinerzeit Morenga, Morris sowie zum Teil auch
Cornelius die Spitze geboten haben und noch bieten. Mühsam sind die
Kharrasberge genommen (Oberst Deimling), aber seitens der Eingeborenen
zeitweise wieder besetzt worden.

[Illustration: $Kaiserhoch beim Ausmarsch der 1. Feldkompagnie zum
Feldzug gegen die Bondelzwarts.$ (31. Oktober 1903.)]

Das oben erwähnte Gefecht in Warmbad, mit dem der Aufstand begann,
hatte am 25. Oktober 1903 stattgefunden. Nach demselben zog sich die
daran beteiligte Distriktsmannschaft wieder in die Station zurück
und richtete sich hier zur Verteidigung ein. Auch die deutschen
Ansiedler Warmbads eilten dorthin, so daß die Besatzung nunmehr aus
11 Mann bestand, über die ein ehemaliger Leutnant v. dem Bussche[116]
das Kommando übernahm. Die nächstverfügbare größere Abteilung der
Schutztruppe war die 3. Feldkompagnie in Keetmanshoop unter Hauptmann
v. Koppy. Dieser setzte seine Kompagnie nebst einem Geschütz sofort in
Marsch, eilte aber für seine Person mit 15 Reitern voraus und erreichte
nach einem kühnen Marsche durch die kleinen Kharrasberge am 1. November
Warmbad, wo er die Station noch unversehrt antraf. Die belagernden
Hottentotten verließen nunmehr den Platz. Die Feindseligkeiten waren
bisher auf leichtere Plänkeleien beschränkt geblieben, da auch hier die
Eingeborenen einen Angriff auf Mauern nicht gewagt hatten. Andernfalls
würde ihnen eine Menge Proviant und Munition in die Hände gefallen
sein. Die Hottentotten faßten sogar in ihrer leichtlebigen Art den
Krieg derart harmlos auf, daß sie verschiedene Frachtfahrer, die ohne
Kenntnis von dem Geschehenen durch Warmbad durchkamen, unbehelligt
passieren ließen, darunter auch die Postkarre. Bald erschien der Rest
der 3. Feldkompagnie in Warmbad sowie 80 Witboois unter Führung des
Oberleutnants Graf v. Kageneck und des Unterkapitäns Samuel Isaak.

Mit dieser Truppenmacht (3. Feldkompagnie, ein Geschütz, 80 Witboois,
zusammen etwa 170 Köpfe) rückte Hauptmann v. Koppy gegen die bei
Sandfontein südlich Warmbad stehende Hauptmacht des Gegners vor und
brachte ihr am 21. November ohne eigene Verluste eine Niederlage
bei. Nur sechs Witboois waren die Pferde unter dem Leibe erschossen
worden, außerdem dasjenige des Oberleutnants Graf v. Kageneck.
Hierauf flüchteten die Aufständischen in die Orangeberge, wo sie
ziemlich sicher saßen. Während jetzt auf dem Kriegsschauplatze eine
Ruhepause eintrat, sammelten sich allmählich in Keetmanshoop unter
dem stellvertretenden Truppenkommandeur Hauptmann v. Fiedler die aus
Windhuk heranmarschierende Feldtruppe (1. Kompagnie, Gebirgs-Batterie)
sowie Bundesgenossen aus allen Hottentottenstämmen, an der Spitze
Bezirksamtmann v. Burgsdorff mit weiteren 40 Witboois, diese unter
dem Kapitän Witbooi selbst. Die Zahl der eingeborenen Bundesgenossen
wurde schließlich so groß, daß ich der Verpflegungsschwierigkeiten
wegen heliographisch Einschränkung und Entlassung der Überschießenden
anordnen mußte. Das Verhalten dieser in Keetmanshoop versammelten
Truppenmacht mußte sich nach demjenigen des in den Kharrasbergen
sitzenden Teiles des Bondelzwartsstammes richten, der sich dem
Aufstande bis jetzt noch nicht angeschlossen hatte. Die Sachlage dort
zu erkunden, begab sich Bezirksamtmann v. Burgsdorff mit den Witboois,
Bersaba-Hottentotten und Feldschuhträgern in die Kharrasberge.
Hauptsächlich unter dem Einfluß der Autorität Witboois erklärten die
dortigen Bondelzwartsgroßleute, sich dem Aufstande nicht anschließen
zu wollen, worauf v. Burgsdorff die Kharrasberge in südöstlicher
Richtung wieder verließ. Inzwischen aber hatte der neue Kapitän der
Bondelzwarts, Johannes Christian, jüngerer Bruder des Gefallenen, die
ihm notgedrungen gewährte Ruhepause benutzt, um behufs Insurgierung der
Kharrasberge eine stärkere Abteilung dorthin zu entsenden. Mit dieser
stieß am 10. Dezember die Abteilung v. Burgsdorff am Südostrande der
Berge zusammen. Nach einem zweitägigen Gefecht, in dem, wohl einzig
in unserer Kolonialgeschichte, auf _beiden_ Seiten nur eingeborene
Irreguläre gefochten hatten -- die Abteilung v. Burgsdorff etwa 60
Gewehre, die gegnerische etwa 40 bis 50 Gewehre stark -- floh die
letztere unter Hinterlassung einiger Gewehre und zahlreichen Viehs
in die Kharrasberge. Der diesseitige Verlust betrug 1 Witbooi (Neffe
des Kapitäns) und 2 Feldschuhträger tot, 2 Eingeborene verwundet. Die
Führer der Aufständischen waren der bekannte Morenga und die Gebrüder
Morris gewesen.

[Illustration: Lagerszene.]

War somit auch der taktische Erfolg dem Feinde versagt geblieben,
so war es ihm doch gelungen, in die Kharrasberge einzudringen und
damit seinen Zweck zu erreichen, denn die Kharrasbergbewohner wagten
nun nicht mehr, sich vom Aufstande fernzuhalten. Jetzt hatten wir
zwei Kriegsschauplätze, den einen in den Orange-, den anderen in den
Kharrasbergen. Inzwischen war auch im engeren Bondelzwartsgebiete die
Station Uhabis, westlich Warmbad, von Hottentotten überfallen und
die aus zwei Reitern bestehende Besatzung niedergemacht sowie ein
kapländischer Farmer aus seiner im Distrikt Warmbad gelegenen Farm
ermordet worden. Wie sehr man in den Kolonien darauf gefaßt sein muß,
daß in kriegerischen Zeiten unsaubere Elemente im Trüben zu fischen
versuchen, beweist ferner der Umstand, daß auch im Gebiete der auf
unserer Seite fechtenden Witboois ein weißer Farmer nebst Frau (Jäger)
durch Buschmänner ermordet und beraubt worden ist. Eine Patrouille
Witboois unter dem Leutnant Müller v. Berneck ging gegen die Mörder
vor und erschoß sechs von ihnen. Wie im Schutzgebiet üblich, entstand
in der Folge aus diesem Vorfall das Gerücht, auch die Witboois seien
aufgestanden und in der Stärke von 80 Köpfen im Anmarsch auf Windhuk
begriffen.

So fand ich die Lage, als ich Ende Dezember mich selbst auf den
Kriegsschauplatz begeben hatte und in Keetmanshoop eingetroffen war.
Die etwa 500 Köpfe starke Truppe (200 Weiße und 300 Eingeborene) war
folgendermaßen disloziert:

1. in Groendorn 1. Feldkompagnie, 2 Gebirgsgeschütze;

2. in Kalkfontein 2 Gebirgsgeschütze und etwa 20 bis 30
Distriktsmannschaften sowie sämtliche eingeborenen Hilfsvölker mit
Ausnahme der unter 3 genannten.

3. am Orangefluß, wo sich auch der Führer Hauptmann v. Fiedler befand,
die 3. Feldkompagnie, ein Feldgeschütz, die Bastardabteilung, der
größte Teil der Bethanier-Hottentotten.

Unmittelbar nach meinem Eintreffen begannen die
Kharrasberg-Hottentotten sich aktiv am Aufstande zu beteiligen, und
zwar nach Hottentottenart mittels Ausplünderns der Farmer der Umgebung,
wogegen sie keinen am Leben schädigten. Schon damals zeigte sich, daß
ihr Hauptführer Morenga den Krieg in den Grenzen der Menschlichkeit zu
halten bemüht war. Bald empfing ich eine weitere ungünstige Nachricht,
dahin lautend, daß auf dem Orangekriegsschauplatz der Oberleutnant
Böttlin am 12. Dezember mit einer Patrouille von 23 Mann, meist
Bastards, gegen die Stellung der Bondelzwarts bei Hartebeestmund[117]
vorgegangen und nach anfänglichem Erfolge mit seiner ganzen Abteilung
über die englische Grenze gedrängt, er selbst aber durch fünf
Schüsse schwer verwundet sei. Wenn somit die Lage militärisch nicht
besonders günstig zu nennen war, so hatte sie sich politisch doch
insofern gebessert, als die Aufständischen bereits Kriegsmüdigkeit
zeigten und sich einer durch Hauptmann v. Fiedler unter Vermittlung
des Bezirksamtmanns v. Burgsdorff und des Kapitäns Witbooi an sie
gerichteten Aufforderung zur Ergebung gegenüber nicht abgeneigt
erwiesen hatten. Es sollte nur noch meine Ankunft abgewartet werden.

Indessen hielt ich nach meinem Eintreffen die Aufständischen für
noch nicht genügend geschlagen, um jetzt schon, ohne spätere
politische Schwierigkeiten heraufzubeschwören, an deren Begnadigung
denken zu können, mindestens erschien es mir im Interesse unseres
Ansehens erforderlich, dies an der Spitze einer stärkeren Macht von
weißen Truppen zu tun. Aus diesem Grunde befahl ich heliographisch
das Heranziehen der in Omaruru zum Ausmarsch bereitstehenden 2.
Feldkompagnie. Die aus den Kharrasbergen ausgebrochenen Bondelzwarts
wurden durch die Heranbeorderung der 1. Feldkompagnie von Groendorn auf
Wasserfall, den hauptsächlichsten Westausgang des Gebirges, zum Rückzug
in dieses genötigt. Ferner wurde, der neuen Kriegslage entsprechend,
die ganze Feldtruppe jetzt in zwei Gruppen eingeteilt, die nördliche
unter dem Hauptmann v. Heydebreck, die südliche unter dem Hauptmann
v. Fiedler, das Ganze unter meinem Kommando. Zur nördlichen traten
die in Groendorn -- jetzt Wasserfall -- und Kalkfontein stehenden
Truppenabteilungen, zur südlichen die am Orangefluß befindlichen.
Für die erstere war auch die 2. Feldkompagnie bestimmt, nach deren
Eintreffen der Angriff auf die Kharrasberge beginnen sollte. Auch
Hauptmann v. Fiedler wurde angewiesen, die Entscheidung am Orangefluß
nur noch im Gefecht zu suchen.

[Illustration: Oberleutnant Böttlin,

Führer der Bastards während des Bondelzwarts- und während des
Herero-Aufstandes. Schwer verwundet am 12. Dezember 1903 bei
Hartebeestmund.]

Zur Durchführung dieses Planes ist es jedoch nicht mehr gekommen.
Der am 12. Januar 1904 ausgebrochene Hereroaufstand rief die auf dem
Vormarsche nach dem Süden bereits in Gibeon angelangte 2. Feldkompagnie
wieder zurück. Wir selbst aber standen jetzt einer ganz anderen Lage
gegenüber. Es mußte mit den Bondelzwarts unter allen Umständen
ein baldiges Abkommen getroffen werden, denn ein Krieg nach zwei
Fronten hätte damals zu einer Katastrophe führen können. Die bereits
eingeleiteten Verhandlungen wurden daher wieder aufgenommen und führten
in der Folge am 27. Januar zu dem Frieden von Kalkfontein unter
Bedingungen, wie wir sie angesichts unserer Lage kaum hätten erhoffen
dürfen. Diese Bedingungen waren im wesentlichen:

1. Abgabe von Waffen und Munition sowie der während der Unruhen
geraubten Güter;

2. Beschränkung des Stammes auf ein Reservat, das aus dem engeren
Gebiet von Warmbad bestehen sollte. Die Kharrasberge und das Gebiet von
Keetmanshoop sollten dagegen Kronland werden.[118]

3. Auslieferung aller Personen, die unter dem Verdacht des Mordes oder
der Plünderung standen. Falls sie flüchtig werden sollten, war auf ihre
Einlieferung eine Prämie von 500 Mark gesetzt. Sie sollten sich nach
erfolgter Festnahme vor einem Gericht verantworten, zusammengesetzt aus
den treugebliebenen Kapitänen des Namalandes, das unter Vorsitz des
Bezirksamtmanns v. Burgsdorff im Mai 1904 in Warmbad zusammentreten
sollte. Gleichzeitig sollte dort auch die genaue Abgrenzung des
künftigen Stammesreservats erfolgen.

Mit Durchführung dieser Friedensbedingungen war der Hauptmann v.
Fiedler betraut worden, während ich mich selbst durch die Kapkolonie
über Steinkopf-Port Nolloth und von da zu Schiff nach Swakopmund
begab, wo ich am 11. Februar eintraf und das Kommando auf dem
Hererokriegsschauplatze übernahm.

Wirklich vollzogen wurde in der Folge von den bei Kalkfontein
vereinbarten Friedensbedingungen nur die Abgabe von Gewehren und
Munition, allerdings gerade die wichtigste. Die Ende Januar in das
Lager von Kalkfontein gekommenen Großleute der Aufständischen sowohl
aus den Orangebergen wie aus den Kharrasbergen lieferten dort ihre
Gewehre an mich selbst aus. Es waren etwa 60 Stück. Die übrigen nahm
in Warmbad Hauptmann v. Fiedler, in den Kharrasbergen Hauptmann v.
Heydebreck ab. Die sämtlichen abgegebenen Gewehre erreichten nach
amtlicher Meldung schließlich die Zahl von 289 Stück. Von Durchführung
der zweiten Bedingung, Beschränkung des Stammes auf ein Reservat, mußte
zunächst abgesehen werden, da es bei der zur Zeit des vereinbarten
Termins (Mai 1904) im Namalande herrschenden Gärung zu gefährlich
erschien, die Kapitäne des Landes von ihren Stammessitzen zu entfernen.
Damit fiel auch die Verwirklichung der dritten Bedingung, Stellung
der Schuldigen vor Gericht, ganz abgesehen davon, daß dies auch
insofern nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre, als sämtliche zehn im
Friedensvertrag mit Namen genannten Geächteten sich in die Kapkolonie
geflüchtet hatten, unter ihnen Morenga und die beiden Gebrüder Morris.
Die Gründe, die zur Ächtung dieser drei geführt haben, sind im Kapitel
~IX~, Seite 320 dargelegt.

[Illustration: Zum Bondelzwartsaufstand 1903.

Stellung der deutschen Truppen beim Abschluß des Friedens.]

Nach erfolgter Entwaffnung der Aufständischen war die Aufgabe der
Truppe beendigt; die Feldtruppe aus Windhuk (1. Kompagnie und
Gebirgs-Batterie) wurde daher nach dem Hererokriegsschauplatz in
Marsch gesetzt mit dem Befehl, diesen Marsch langsam zu vollziehen
und sich längere Zeit in Gochas, Gibeon und Hoachanas zu zeigen. Die
Hoachanaser Hottentotten, die nicht übel Lust gezeigt hatten, sich dem
Hereroaufstande anzuschließen, sollten außerdem entwaffnet werden,
was durch den Führer Hauptmann v. Heydebreck in sachgemäßer Weise
ausgeführt worden ist. Im Süden blieben unter Hauptmann v. Fiedler
vorläufig nur die um ein Gebirgsgeschütz verstärkte 3. Feldkompagnie
und eine Abteilung Polizeimannschaften nebst den Hilfsvölkern von
Bethanien unter Leutnant Baron v. Stempel[119] zurück, letztere
an der Ramansdrift zur Empfangnahme der etwa aus der Kapkolonie
zurückkehrenden flüchtigen Aufständischen.

Der Friede von Kalkfontein ist in der Folge zum Gegenstand vieler
Angriffe geworden. Man hätte mehr erreichen müssen, wurde namentlich
von Ansiedlern des Südens, die sich durch den Hereroaufstand nicht
direkt betroffen fühlten, ausgesprochen wie auch gedruckt. Nicht einmal
alle und nur die schlechtesten Gewehre seien von den Aufständischen
abgegeben worden. Ebenso wurden entsprechende aufreizende Äußerungen
Eingeborener kolportiert sowie an das Gouvernement gemeldet. Sogar
die Betätigung der treu gebliebenen Eingeborenen auf unserer Seite
gegen ihre eigenen Landsleute wurde bemängelt. »Was nützen uns 200
Mann Bundesgenossen, wenn wir 200 Mann Weiße brauchen, um sie zu
überwachen!«, so hieß es u. a. Im Norden dagegen widerhallte es von
Vorwürfen wegen Wegziehens der 2. Feldkompagnie aus dem Hererolande,
da dies der äußere Grund zum Hereroaufstande gewesen sei, was nach
den Kenntnissen, die uns _jetzt_ zur Seite stehen, allerdings nicht
unrichtig ist. Nachdem ich indessen in vorstehendem die Zwangslage
dargelegt habe, unter der damals gehandelt wurde, darf ich wohl dem
aufmerksamen Leser selbst das Urteil überlassen. Nur bezüglich der
Entwaffnung sei mir eine Bemerkung gestattet. Ein Eingeborenenstamm
von 300 bis 400 waffenfähigen Männern, der 289 Gewehre abgibt, muß
als entwaffnet gelten. Hatten doch die amtlichen Listen anläßlich
der Gewehrstempelung bei den Bondelzwarts seinerzeit nur etwa 200
Gewehre als vorhanden festgestellt. Was die Qualität der abgegebenen
Gewehre anbelangt, so waren die, welche ich selbst gesehen habe, mit
nicht nennenswerten Ausnahmen gute Hinterlader, und zwar Snider,
Henry-Martini sowie einige Modell 71. Über diejenigen, die ich
nicht gesehen habe, kann ich nicht urteilen. Es sollen gleichfalls
überwiegend Hinterlader gewesen sein. Schließlich möchte ich mir
nicht versagen, auf den Wortlaut eines jüngst eingegangenen amtlichen
Telegramms aus Windhuk vom 20. Februar 1906 hinzuweisen: »In Bersaba
stellten sich 300 Hottentotten von Cornelius' Anhang, darunter 160
_Männer, und gaben 25 Gewehre ab_.«

Daß sich unterwerfende Eingeborene ihre Gewehre zum Teil vorher
verstecken, kann eben niemand hindern. Es würde aber nach dem
Sprüchwort vom »Sperling in der Hand« politisch unklug sein, sie
wegen des begründeten Verdachts, dies getan zu haben, etwa von der
zugesicherten Begnadigung auszuschließen. Diese Erscheinung möge im
übrigen auch dartun, welche Aussichten eine im Frieden vorgenommene
allgemeine gewaltsame Entwaffnung unserer sämtlichen Eingeborenen
gehabt haben würde, auch wenn es uns gelungen wäre, diese Absicht bis
zur Ausführung mit dem tiefsten Geheimnis zu umgeben.


Das Namaland nach dem Bondelzwartsaufstande.

Trotz der aufgeregten Stimmung, die sich nach dem Friedensschluß
von Kalkfontein im Namalande geltend machte, ließen sich doch die
politischen Verhältnisse daselbst äußerlich zunächst günstig an.
Die Rädelsführer der Bondelzwarts waren über die englische Grenze
verschwunden, während der Stamm selbst unter dem neuen Kapitän Johannes
Christian, einem ruhigen und zuverlässigen Charakter, soweit man das
von einem Hottentotten sagen kann, sich allmählich wieder in Warmbad
sammelte. Zum Distriktschef daselbst war der frühere Distriktschef
Leutnant Graf v. Kageneck ernannt worden, den sich schon im Lager von
Kalkfontein die Bondelzwarts selbst erbeten hatten. Die Hottentotten
in den Kharrasbergen dagegen, die später gleichfalls in die Gegend von
Warmbad ziehen sollten, verblieben gemäß dem Friedensvertrag bis auf
weiteres in den bisherigen Wohnsitzen. Was aber als das beste Zeichen
für die zur Zeit noch loyale Gesinnung der Hottentotten erschien, war
die Tatsache, daß sofort wieder Bundesgenossen aus allen Namastämmen
auf dem Hererokriegsschauplatze eintrafen, an der Spitze 80 Witboois,
die der Kapitän später auf über 100 verstärkte. Dagegen waren er
selbst sowie sein hervorragendster Unterkapitän Samuel Isaak nicht
mit ausgerückt, beide von dem dreimonatlichen Bondelzwartsfeldzuge
noch kriegsmüde; zudem hatte der Kapitän während des letzteren einen
schweren Dysenterieanfall gehabt, von dem er sich nur langsam hatte
erholen können. Deshalb blieb auch Bezirksamtmann v. Burgsdorff in
Gibeon. Mit ihm habe ich dann bis zum Ausbruch des Witbooiaufstandes
fortgesetzt korrespondiert, aber bis zuletzt weder amtlich noch
privatim eine Mitteilung erhalten, die auf Unruhe auch unter den
Witboois schließen ließ. Die Erregung schien sich vielmehr auf den
Bezirk Keetmanshoop zu beschränken, der allerdings schließlich geradezu
nervös geworden war.

Nach unserer Gepflogenheit, möglichst alles in breitester
Öffentlichkeit zu verhandeln, wurde, als kaum der Hereroaufstand
ausgebrochen war, auch die Frage öffentlich angeschnitten, was nach
Niederwerfung der Hereros mit den Hottentottenstämmen begonnen werden
sollte. Es wurde von einer erforderlich werdenden Auflösung der
Stammesverbände, Beseitigung der Kapitäne und allgemeiner Entwaffnung
gesprochen, geschrieben und gedruckt. Dies konnte den Eingeborenen
nicht verborgen bleiben und beunruhigte sie im höchsten Maße. (Siehe
Kapitel ~IX~, Christian Goliath.) Infolgedessen richtete ich unter
dem 19. April 1904 an den Redakteur der »Deutsch-Südwestafrikanischen
Zeitung« die Bitte, wenigstens in seinem Blatte derartige Fragen mit
Vorsicht zu behandeln, andernfalls würden schließlich im Namalande
die Gewehre von selbst losgehen. Als dann im April 1904 nach dem
Ausfall der von Typhus durchseuchten Kolonne Glasenapp eine namhafte
Verstärkung der Schutztruppe auf dem Hererokriegsschauplatze
beschlossen worden war (Kap. ~XIII~, S. 507), wurde damit auch die
Entsendung von zwei Kompagnien und einer Batterie in das Süd-Namaland
verbunden. Dabei verhehlte man sich aber durchaus nicht, daß
diese notwendige und gut gemeinte Maßnahme unter den obwaltenden
Umständen auch gerade das Gegenteil dessen erzielen konnte, was
sie beabsichtigte. Denn die Nervosität, die bisher vornehmlich nur
unter den Weißen herrschte, konnte sich nunmehr auch der ohnehin
mißtrauischen Eingeborenen bemächtigen. Der stellvertretende
Bezirksamtmann von Keetmanshoop, Zolldirektor Schmidt, tat zur
Beruhigung, was er nur konnte, doch mußte auch er noch unter dem 3.
Juli 1904 dem Gouvernement melden: »Auch hat bei ihnen -- nämlich den
Eingeborenen -- die Erörterung von Fragen, was nach Ansicht der Weißen
in Zukunft mit den Eingeborenen geschehen müsse (Abnahme der Gewehre
und ihres gesamten Landes), eine begreifliche Unruhe hervorgerufen.
So saßen auf der einen Seite die Weißen an größeren Plätzen, wie
Keetmanshoop, Bethanien, Bersaba, oder dicht an der englischen Grenze,
um sofort übertreten zu können, und sprachen vom Aufstand und dessen
Folgen, und auf der anderen Seite die Eingeborenen und berieten über
den Krieg. Bei beiden herrschte Furcht, meines Erachtens nicht am
wenigsten bei den Hottentotten.«

Aber immerhin hätte diese auf beiden Seiten im Bezirk Keetmanshoop
vorhandene Nervosität noch nicht zum Aufstand geführt, wenn nicht
ein weiterer Umstand hinzugetreten wäre. Die mit der Kapregierung
eingeleitet gewesenen Verhandlungen wegen Auslieferung der geflüchteten
und geächteten Bondelzwarts waren gescheitert. Dagegen erschienen im
Monat Juli die tatkräftigsten von ihnen, Morenga und die Gebrüder
Morris, an der Spitze von etwa einem Dutzend Bewaffneter wieder
diesseits der Grenze und begannen mit erneuter Ausplünderung von
Farmen. Das mußte in dem an sich schon aufgeregten Bezirk um so
unheilvoller wirken, als den Aufständischen zunächst der Erfolg zur
Seite stand. Deren erste Tat war die Entwaffnung und Beraubung von
neun zusammenwohnenden Farmern, der dann noch diejenige von drei
einzeln wohnenden Ansiedlern folgte. Der damals im Süden kommandierende
Offizier Major v. Lengerke setzte daher Ende August eine größere
Expedition gegen die Bande an. Bevor sie jedoch zum Eingreifen gekommen
war, stieß am 30. August der zur Befreiung einer abgeschnittenen
Patrouille vorausgesandte Leutnant Baron v. Stempel an der Spitze von
34 Mann bei Sjambokberg[120] auf Morenga, dessen Truppe inzwischen bis
auf etwa 70 Gewehre angewachsen war. Beim Angriff fiel Leutnant Baron
v. Stempel mit zwei Reitern, zwei Reiter wurden schwer verwundet,
drei vermißt. Der Rest der Abteilung verschanzte sich rückwärts bei
Plattbeen, wurde hier am 4. September von Morenga angegriffen und
dann durch eine Abteilung der 3. Kompagnie unter Leutnant Schmidt
entsetzt. Hierbei war wieder ein Reiter verwundet worden. Es erscheint
nur naturgemäß, wenn dieser Zusammenstoß von den Hottentotten als ein
Sieg Morengas aufgefaßt worden ist und wenn nunmehr der Zustrom zu ihm
derart anschwoll, daß der Bandenführer binnen wenigen Wochen an der
Spitze von etwa 300 Gewehren stand. Ist doch der arbeitsscheue, aber
auf dem Rücken seines Pferdes unermüdliche Hottentott stets zu haben,
wo es etwas zu plündern gibt. Morenga aber mußte von jetzt ab als
kriegführende Macht betrachtet werden. An erzielten Erfolgen hat er
sogar noch den alten kriegserfahrenen Witbooi übertroffen.

Die Hottentottenkapitäne selbst vermochten zwar der Flucht vieler ihrer
Leute zu Morenga nicht zu steuern, blieben aber für ihre Person, wie
mit der Mehrzahl ihrer Leute, treu. Um sie zum offenen Anschluß an die
Aufständischen zu bewegen, bedurfte es einer noch stärkeren Triebkraft,
und diese war erst gegeben, als ein ganz unerwartetes Ereignis hinzukam:


Der Abfall Witboois.

Die Gründe, die den alten 80jährigen Mann noch an seinem Lebensende
bewogen haben, sein eigenes Werk zu zerstören, die Befestigung der
Deutschen Schutzherrschaft im Namalande, zu der er in zehnjähriger
Arbeit redlich beigetragen hatte, werden jetzt nach seinem Tode wohl
nie völlig aufgeklärt werden können. Wir sind daher auf Vermutungen
angewiesen. Von langer Hand vorbereitet war der Aufstand jedenfalls
nicht, andernfalls würde es für den Kapitän richtiger gewesen sein,
unsere ungünstige Lage zu Beginn des Hereroaufstandes auszunutzen,
statt uns sogar noch Unterstützung zu senden. Ferner wäre es ihm
auch später noch leicht gewesen, seine auf unserer Seite im Felde
stehenden Leute durch heimlichen Befehl zurückzubeordern. Einen Zuwachs
von 70 bis 80 wohlbewaffneten und berittenen Leuten hätte er recht
gut brauchen können.[121] Mißtrauisch war der Kapitän allerdings
anscheinend bereits seit einiger Zeit wieder geworden. Der bei
der Truppe inzwischen erfolgte Kommandowechsel mag wohl dieselben
Gefühle in ihm erregt haben, die ihn seinerzeit im Jahre 1895 nach
Eintreffen des neuernannten stellvertretenden Truppenkommandeurs
Major Mueller zu der im Kapitel ~II~, Seite 79 geschilderten Flucht
über die englische Grenze bewogen haben. Die Eingeborenen sind nun
einmal nicht für eine Sache, sondern nur für eine Person zu haben,
ein Gefühl, das allerdings in den Kolonien die Gründung dauernder
Verhältnisse erschwert, aber nicht aus der Welt zu schaffen ist. Als
ich z. B. im Juni 1904 das Feldlager von Owikokorero verließ, um das
Kommando abzugeben, kam eine Deputation der verbündeten Witboois mit
der Anfrage zu mir, ob sie jetzt nicht auch zurückgehen dürften, denn
sie hätten nur mit mir Vertrag, nicht mit einem anderen. Ich beruhigte
sie mit dem Versprechen, bald wiederzukommen. Von dem neuerwachten
Mißtrauen des Kapitäns Witbooi zeugt auch die im Kapitel ~IX~, Seite
294 erwähnte Tatsache, daß er auf eine ihm hinterbrachte angeblich
abfällige Kanzeläußerung des Missionars in Windhuk über seinen Sohn und
Nachfolger Isaak so großen Wert gelegt hat.

Zu diesem Mißtrauen Witboois kam Ende August der schwerwiegende
Umstand, daß nach dem Gefecht von Waterberg 19 Witboois kriegsmüde
und mit Waffen und Munition flüchtig geworden waren. Hiervon
benachrichtigt, sandte mir der Kapitän nachstehendes, vom 21. August
1904 datiertes Heliogramm:

»Höre mit Bedauern, daß einige Witboois flüchtig geworden sind. Ich
befürchte, daß viele falsche Stories die Schuld tragen. Ich erwarte,
daß die Namas, die noch im Felde stehen, treu ihre Pflicht tun werden.
Ein Brief von hier geht heute an die Namas ab.«

Dieser hier angekündigte Brief lief gleichfalls durch meine Hände
und war an den Führer der im Felde stehenden Witboois gerichtet, die
immer noch 70 bis 80 Köpfe stark waren. Er enthielt die strengste
Weisung zur ferneren Pflichterfüllung, da er, der Kapitän, wie immer,
treu zur deutschen Sache stände. Es hat Stimmen gegeben, die diese
beiden, äußerlich so loyalen Kundgebungen Witboois noch wenige Wochen
vor seinem Abfall für eine Heuchelei erklärt haben, aus dem Bedürfnis
entsprungen, der deutschen Regierung Sand in die Augen zu streuen.
Diese Stimmen übersahen jedoch, daß zwischen beide Handlungen des
Kapitäns ein weiteres Ereignis von weittragender Bedeutung gefallen
ist, nämlich die _Ankunft_ der aus dem Felde geflüchteten Witboois
in ihrer Heimat. Diese scheint Mitte September erfolgt zu sein, und
Anfang Oktober schlug der Kapitän los.[122] Sehr nahe liegt daher
der Gedanke, daß die Erzählungen dieser Flüchtlinge, die in deren
eigenstem Interesse nur gefärbt sein konnten, neben den später noch
zu erwähnenden religiösen Beweggründen bei dem Kapitän den letzten
Ausschlag gegeben haben. Die zurückgekehrten Witboois werden sich wohl
mit schlechter Behandlung entschuldigt, aber auch ihrer Überzeugung
Ausdruck gegeben haben, daß die Deutschen mit den Hereros nicht
fertig werden würden. Fehler in der Behandlung der Witboois mögen
seitens der neu ins Land gekommenen Offiziere und Mannschaften wohl
auch gemacht worden sein. Dies geht wenigstens aus einem damals in
Omaruru aufgenommenen Protokoll hervor. Im übrigen aber ist es wieder
ein Beweis für die überlegene Findigkeit der Eingeborenen, daß es
sämtlichen Witbooi-Flüchtlingen gelungen ist, durch die deutschen
Truppen, durch das insurgierte Hereroland, endlich durch sämtliche
auf sie aufmerksam gemachte Polizeistationen hindurch unbehelligt
Gibeon zu erreichen und sich dort bei ihrem Kapitän zu melden. Dabei
hatten sie auf ihrer Flucht keinerlei Proviant mitnehmen und trotzdem
mehrere Wochen unterwegs sein können. Für die in Treue bei der Truppe
zurückgebliebenen Witboois war es dagegen ein tragisches Verhängnis,
wenn sie, gehorsam dem Befehle ihres Kapitäns, nunmehr auf deutscher
Seite ausharrten, um dann von demselben Kapitän treulos im Stiche
gelassen zu werden. Sie wurden nach der Erhebung des letzteren
entwaffnet und nach Togo überführt, wo sie wohl dem Klima erliegen
werden.

Im übrigen muß man dem alten Witbooi gewiß Milderungsgründe zubilligen,
wenn er allen diesen auf ihn einstürmenden Eindrücken erlegen ist und
sich schließlich die Überzeugung bei ihm festgesetzt hat, die deutsche
Regierung hätte nichts Gutes mit ihm im Sinn. Das einzige, was den
Kapitän von seinem Beginnen vielleicht noch hätte abhalten können,
wäre meine eigene Reise zu ihm gewesen, wie sie bereits von Abgabe des
Truppenkommandos ab geplant war.

Bedauerlicherweise hatten jedoch die Verhältnisse auf dem
Hererokriegsschauplatze es nicht gestattet, die von mir als
erforderlich erachtete Begleitkompagnie vor Ende September
freizumachen, und dann war es zu spät, da der Aufstand bereits Anfang
Oktober ausbrach. Ohne starke Begleitung aber hätte ich bei dem
Charakter der Eingeborenen nicht auf ein ausreichendes politisches
Gewicht rechnen können. Denn was der Eingeborene nicht sieht, glaubt er
nicht. Hätte ich die kommenden Ereignisse voraussehen können, so würde
ich den Besuch natürlich auch ohne diese Kompagnie gewagt haben.

Nachdem ich dann bis zum Eintreffen des für das Kommando im Süden
bestimmten Obersten Deimling den Befehl gegen die Witboois übernommen
hatte, war mein erstes, daß ich meiner Gewohnheit gemäß unter der Firma
»Bote« einen Spion an den Kapitän sandte mit einem Briefe, in dem
ich ihn um Angabe der Gründe für seinen Abfall ersuchte. Um aber von
Hause aus ungerechtfertigten Behauptungen vorzubeugen, in denen ich
Witbooi als Meister kannte, versicherte ich im voraus, daß weder ich
noch überhaupt die deutsche Regierung Übles gegen ihn geplant hätten,
da wir dazu seine treuen Dienste viel zu sehr schätzten. In seiner
Antwort beschränkt sich der Kapitän auf allgemeine Phrasen, wie aus
nachstehendem Wortlaut hervorgeht:

  »Ich habe Ihren Brief vom 1. Oktober gelesen und will Ihre erste
  Frage nach der Ursache (des Krieges) beantworten. Die Ursache liegt
  weit zurück. Sie haben mir gesagt, daß Sie den Brief an Hermanus
  van Wyk gelesen haben, so haben Sie gesehen, wovon mein Herz voll
  ist. Wie Sie in Ihrem Briefe schreiben, habe ich zehn Jahre in
  Ihrem Gesetz, hinter Ihrem Gesetz und unter Ihrem Gesetz gestanden,
  und nicht ich allein, sondern alle Häuptlinge von Afrika. So
  fürchte ich Gott den Vater. Die Seelen (Leute), die in den zehn
  Jahren ausgefallen sind von allen Nationen in Afrika und bei allen
  Häuptlingen ohne Schuld und Ursache und ohne wirklichen Krieg im
  Frieden und im Vertrag vom Frieden (der Kapitän will wohl sagen:
  »lasten schwer auf mir«.)

  »Die große Rechenschaft, die ich vor Gott dem Vater zu geben habe,
  der im Himmel ist, ist sehr groß. So hat Gott unsere Tränen und
  Bitten und Seufzen gehört und uns erlöst. Denn ich warte auf ihn
  und flehe zu ihm, damit er unsere Tränen trocknet und uns erlöst zu
  seiner Zeit. So hat jetzt Gott aus dem Himmel den Vertrag gebrochen.
  Weiter haben Sie mir geschrieben, ich hätte wehrlose weiße Menschen
  totgemacht und daß 80 meiner Leute in Ihrer Gewalt sind für die
  Menschen, um die weißen Leute mit meinen Leuten zu bezahlen. Und
  nun bitte ich Sie, wenn Sie diesen Brief gelesen haben, dann müssen
  Sie sich in Ruhe hinsetzen und darüber nachdenken und die Seelen
  ausrechnen, die in den zehn Jahren ausgefallen sind von dem Tage an,
  seitdem Sie ins Land gekommen bis zum heutigen Tage. Und rechnen Sie
  auch die Monate von zehn Jahren und Wochen und Tage und Stunden und
  Minuten, seit die Leute ausgefallen sind. Und rechnen Sie die weißen
  Menschen, die in dieser kurzen Zeit in meine Hände gefallen sind,
  so sage ich Ihnen, diejenigen meiner Leute, die in Ihrer Hand sind,
  wissen nichts von meinen Werken, und sie haben Ihnen treu gedient. So
  geben Sie die Leute frei, ohne ihnen etwas zu tun, alle Leute, die
  die Häuptlinge Ihnen gegeben haben. Und den weißen Menschen kann es
  (mein Vorhaben) nicht unbekannt gewesen sein, weil der Hauptmann v.
  Burgsdorff selbst meinen Brief gelesen hatte, bevor ich etwas gemacht
  habe. Ferner bitte ich Ew. Hochwohlgeboren, nennen Sie mich doch
  nicht Rebell. Soweit bin ich

                                      gez. Kapitän Hendrik Witbooi.«

[Illustration: Bezirksamtmann v. Burgsdorff.]

Da Witbooi die im ganzen Namalande vorhandene Gärung nicht unbekannt
geblieben war, hatte er gleichzeitig mit der Erhebung der Fahne des
Aufruhrs unter dem 3. Oktober an sämtliche Hottentottenkapitäne wie an
den Bastardkapitän die im Kap. ~IX~, S. 304 erwähnte Aufforderung zum
Anschluß gerichtet.

Der Bastardkapitän übergab den an ihn gelangten Brief sofort dem
Distriktschef von Rehoboth, das gleiche tat der Kapitän von Bersaba,
der den seinigen nach Keetmanshoop sandte, denn beide Kapitäne dachten
nicht daran, sich dem Aufstande anzuschließen. Treu blieb auch mit
seinem Anhang der Kapitän Paul Frederiks von Bethanien, während der
größere Teil des Stammes dem Schwiegersohn Witboois, dem Unterkapitän
Cornelius, mit in das Feld folgte. Ebenso folgten dem Rufe Witboois der
Feldschuhträgerkapitän Hans Hendrik, der Gochaser Kapitän Simon Cooper
und der Kapitän von Hoachanas, Manasse.

Die erst vor kurzem entwaffneten Bondelzwarts blieben zunächst unter
Bewachung in Warmbad, dann schlossen sie sich allmählich, nicht als
Ganzes, sondern einzeln den Aufständischen an, zuletzt auch der Kapitän
Johannes Christian selbst. Ihre Neubewaffnung werden sie wohl in
geraubten sowie gefallenen deutschen Soldaten weggenommenen Gewehren
gefunden haben.

Ermordet wurden bei Beginn des allgemeinen Hottentottenaufstandes nur
Farmer und die Besatzung einiger kleiner Polizeistationen im Bezirk
Gibeon. Im Bezirk Keetmanshoop gelang dagegen dem stellvertretenden
Bezirksamtmann Schmidt die rechtzeitige Warnung der Weißen sowie die
Einziehung gefährdeter Stationen. Letzteres war in Gibeon nicht möglich
gewesen, da dort mit dem Entschluß zum Aufstand auch dessen Ausbruch
zusammenfiel. Kapitän Witbooi hatte geglaubt, genug getan zu haben,
wenn er dem Bezirksamtmann v. Burgsdorff am 3. Oktober die Nachricht
von seiner Absicht sandte, dann aber in der Nacht vom 3. zum 4. Oktober
die Ermordung ahnungsloser Farmer und Soldaten gestattete. Wie bekannt,
ritt der Bezirksamtmann am 3. persönlich zu dem Kapitän nach Rietmond,
um ihn wieder umzustimmen, erreichte ihn aber nicht mehr, sondern fand
unterwegs seinen Tod.

Mit dem Bezirksamtmann v. Burgsdorff, der als Opfer seiner Pflicht
gefallen ist, hat das Vaterland einen Kolonialbeamten verloren, wie es
einen besseren schwer wird finden können. Er hatte genau zehn Jahre
vorher die ebenso schwierige wie undankbare Aufgabe übernehmen müssen,
den soeben erst unterworfenen, in langjährigen Kriegen verwilderten
Witbooistamm wieder auf den Boden eines geordneten Staatswesens
zurückzuführen. Zur Unterstützung bei dieser Ausgabe konnten ihm nur 30
Unteroffiziere und Reiter zur Verfügung gestellt werden.

Und wie hat v. Burgsdorff seine Aufgabe gelöst! Bereits drei Monate
nach dem Friedensschluß trat Witbooi gegen die Khauas-Hottentotten
wie auch gegen den noch schwankenden Kapitän von Gochas offen auf
unsere Seite (Kapitel ~II~). Dies war ausschließlich das Verdienst
des Bezirksamtmanns, damals noch Oberleutnants v. Burgsdorff. Und
welch einsames Leben war letzterem dabei auf seiner Station Gibeon
beschieden, und auf welch sittlicher Höhe hatte er sich seinen
Hottentotten gegenüber halten müssen, unter denen er zwei Jahre
lang ohne jeden gebildeten Umgang ausharren mußte. Auch für Kirche
und Schule sorgte er während dieser Zeit und feierte mit seinen
Pflegebefohlenen stets die kirchlichen Feste. Denn die Mission wurde in
Gibeon erst 1896 wieder eingerichtet.[123]

Durch sein Wirken hatte sich Bezirksamtmann v. Burgsdorff schließlich
den Kapitän Witbooi vollständig in die Hand gearbeitet und damit auch
unter den übrigen Eingeborenen des Namalandes eine maßgebende Stellung
gewonnen.

Aber nicht etwa lediglich mittels wohlwollenden Entgegenkommens hatte
er sich diese Stellung erworben. Er konnte vielmehr auch scharf
auftreten und dem alten Witbooi, wenn dieser einmal gleichfalls Neigung
zu einer leichtsinnigen Hottentottenwirtschaft zeigte, recht bittere
Wahrheiten sagen, die dieser stets geduldig hinnahm. Desgleichen hatte
Bezirksamtmann v. Burgsdorff häufig einen schweren Stand gegen den
einflußreichen Unterkapitän Samuel Isaak wegen dessen Neigung zum
Alkohol.

In der Tat, man steht vor einem Rätsel, wollte man glauben, der alte
Witbooi habe die Ermordung dieses seines langjährigen Freundes selbst
befohlen. Ich vermag mich der Ansicht nicht zu entschlagen, daß die Tat
schließlich doch gegen seinen Willen lediglich durch die Kriegspartei
unter seinen Leuten geschehen ist, die aus naheliegenden Gründen eine
Aussprache zwischen den beiden Männern hat verhindern wollen.

Im übrigen ist auch der Bezirksamtmann v. Burgsdorff dem Vorwurf
zu großer Nachsicht gegen die Eingeborenen nicht entgangen. Diesen
Kritikern möchte ich zurufen: »Macht es erst einmal nach, mit 12 bis 15
deutschen Polizeisoldaten -- so gering war schließlich die Polizeimacht
im Bezirk Gibeon -- zwei Hottentottenstämme[124] mit zusammen 1200 bis
1400 waffenfähigen Männern nicht nur in Ordnung zu halten, sondern sie
sich auch vollständig in die Hand zu arbeiten, und dann will ich Euch
gern das Recht zur Kritik geben.«

Zehn Jahre lang hat Herr v. Burgsdorff das anscheinend Unmögliche
fertig gebracht, und daß zu dem von ihm geschaffenen Frieden auch
Vertrauen bestanden hat, möge die Tatsache beweisen, daß in keinem
Bezirk die Einwanderung weißer Farmer stärker gewesen ist wie in
dem seinigen. Auch sein schärfster Kritiker wird Herrn v. Burgsdorff
zugeben müssen, daß dessen Streben, mit den ihm zur Verfügung stehenden
Machtmitteln auszukommen, eine undankbarere und schwierigere Aufgabe
gewesen ist, als ein fortgesetztes Petitionieren um Verstärkung.
Aber nicht nur Frieden hat Herr v. Burgsdorff in seinem Bezirk
aufrechterhalten, er hat auch den letzteren zu hoher wirtschaftlicher
Blüte gebracht.

Den weiteren Verlauf des Witbooiaufstandes zu schildern, fällt nicht in
den Rahmen meiner Aufgabe, da das Kommando Ende 1904 an den Obersten
Deimling überging. Bei den bestehenden Machtverhältnissen -- Anfang
Oktober nur eine Ersatzkompagnie, das übrige mußte erst aus dem
Hererogebiete herangezogen werden -- hatte es sich zunächst nur um
Deckung des Bastardlandes gehandelt. Dies geschah durch Besetzung der
wichtigsten Eingangstore in das letztere, und zwar von Nomtsas, Kub
und Hoachanas. Glücklicherweise beschränkte sich auch der Gegner auf
einzelne Vorstöße, die durchweg abgewiesen wurden.

Leider aber hatte Nomtsas, der Wohnsitz des Farmers Hermann,[125]
nicht früh genug erreicht werden können, um jenen erfahrenen sowie
dem Schutzgebiete wertvollen Mann noch zu retten. Er war einer von
denjenigen ermordeten Weißen, die gerade ein solches Schicksal um
die Eingeborenen am wenigsten verdient hatten, da er ein stets
wohlwollender und gerechter Dienstherr gewesen war. Und doch war seine
Ermordung durch seine eigenen Leute erfolgt, die zudem zum größten Teil
gar nicht dem Witbooistamm angehört hatten.

Ich habe oben von einem zum Kapitän Witbooi gesandten Spion unter der
Firma eines Boten gesprochen; dieser gab nach seiner Rückkehr folgendes
zu Protokoll:

  »Als ich nach Narris, unweit Rietmond, kam, legten sich mir sechs
  Witboois schußfertig vor. Als ich ihnen zurief, ich sei ein Bote,
  antworteten sie, die Zeit für Boten sei nicht mehr da, jetzt würde
  alles erschossen. Die Leute rieten mir dann, nicht durch die Werfte,
  sondern direkt nach Rietmond zum Kapitän zu gehen. Unterwegs traf
  ich einen Feldkornett, der mir einen berittenen Mann mitgab, mit der
  Weisung, mich zum Kapitän zu bringen.

  »Kapitän Witbooi wohnt, wie bisher, in seinem Hause in Rietmond.
  Bei dem Hause standen zahlreiche Bewaffnete. Dem Kapitän gab ich
  sofort meinen Brief, er las ihn und fragte mich dann, ob mich der
  Gouverneur persönlich geschickt hätte. Nachdem ich dies bejaht hatte,
  erklärte der Kapitän, er werde mit mir nicht weiter verhandeln,
  sondern nur eine Antwort schreiben. An mich persönlich fügte er doch
  noch die Frage hinzu: »Weshalb bringst Du mir noch einen Brief von
  meinem Feinde?« dann fügte er ferner hinzu: ‚Das Schicksal meiner
  bei den Deutschen gefangenen Leute ist mir ganz gleichgültig, ich
  habe von Gott eine andere Arbeit empfangen‛. Hierauf wies er mir ein
  Unterkommen an und sprach dann die drei Tage, die ich noch da war,
  weiter nichts mehr mit mir.

  »Dann fragte ich auch Samuel Isaak um die Gründe des Aufstandes.
  Dieser erwiderte, es sei alles von oben gekommen, d. h. von Gott. Die
  Haupttriebfeder hierzu ist ein Kaffer aus der Kapkolonie, der sich
  für einen Propheten ausgibt. Dieser befindet sich in Rietmond und
  sagte mir bei einer Unterredung, er würde 50 Witboois salben und dann
  mit diesen alle Deutschen aus dem Lande jagen.

  »Anscheinend glaubt der Kapitän an eine solche Verheißung, denn
  es ist bei den Witboois nicht das Geringste zur Befestigung ihrer
  Stellung geschehen. Auch werden keine Sicherheitstruppen ausgestellt,
  dagegen viel Patrouillen gesendet.

  »Bezüglich der Verhältnisse bei den übrigen Hottentottenstämmen habe
  ich folgendes erfahren: Die Leute von Gochas sind aufständisch,
  befinden sich aber noch in ihrem Lande und scheinen auch nicht
  die Absicht zu haben, sich mit den Witboois zu vereinigen. Die
  Kapitäne von Bersaba und Bethanien haben sagen lassen, daß sie
  nicht mitmachten. Der Kapitän der Feldschuhträger habe Anschluß an
  die Gochaser gesucht, sei aber unfreundlich empfangen worden. Die
  Witboois scheinen sämtlich an die Worte des Propheten zu glauben. Sie
  glauben, die Macht zu haben, die Deutschen aus dem Lande zu jagen.
  Dies wollen sie jedoch anscheinend nicht durch Angriff mit ganzer
  Macht erreichen, sondern durch das Abschießen einzelner Patrouillen.
  Während meiner Anwesenheit ist Samuel Isaak mit einigen Leuten nach
  Bersaba geritten, um den dortigen Kapitän, wenn es sein muß, mit
  Gewalt zum Anschluß an den Aufstand zu bewegen. Von den Angehörigen
  der bei den Deutschen[126] befindlichen Witbooileute habe ich nur
  die Frau des Unterkapitäns Samuel Pitter gesprochen. Diese verfluchte
  den Kapitän, weil er ihren Mann, der treu gedient, in eine so üble
  Lage gebracht hätte.

  »Bezüglich des Hererokrieges habe ich den Witboois erzählt, daß die
  Hereros zum Lande hinausgejagt seien, und daß unsere Bastardsoldaten
  bereits nach der Heimat entlassen seien und viel Beutevieh
  mitgebracht hätten. Die Witboois wollen dies entweder nicht glauben,
  oder sie bleiben dabei, daß sie jetzt eine höhere Aufgabe hätten.
  Letztere Meinung läßt auch die Masse sich über das Schicksal ihrer
  gefangenen Landsleute hinwegsetzen.

  »Ich war während meines Aufenthaltes in Rietmond bewacht und habe
  daher selbst nicht viel sehen können. Anscheinend sitzt die Masse der
  Witboois bei Mariental. Letztere sind zahlreich, meist junge Leute,
  und gut mit Waffen und Munition versehen. Über ihre Pläne habe ich
  nichts in Erfahrung bringen können. Sie scheinen im Vertrauen auf die
  Hilfe von oben auf ihren derzeitigen Plätzen einen Angriff abwarten
  zu wollen. Da sie sicher an Sieg glauben, so denken sie anscheinend
  nicht weiter hinaus.

  »Der sogenannte Prophet ist ein Betschuane aus der Kapkolonie, weiter
  weiß ich nichts über ihn. Derselbe hat auch im Bastardlande aufreizen
  wollen, der Kapitän ließ ihn jedoch wegjagen.

  »Der Kapitän Witbooi hat mir persönlich einen Brief an den Herrn
  Gouverneur mitgegeben. Beim Durchpassieren durch Kub auf dem Rückwege
  hat mir Hauptmann v. Krüger den Brief abgenommen, um ihn schneller
  zu befördern. Er ist jedoch bis jetzt noch nicht eingetroffen. Der
  Kapitän sagte mir noch beim Abschied, wenn er es mit dem Gouverneur
  allein zu tun hätte, so wäre es nicht so weit gekommen, weiter wolle
  er mir nichts sagen, da es jetzt mit der Freundschaft zwischen dem
  Gouverneur und ihm doch vorbei sei.«

Aus diesem Protokoll geht hervor, daß bei dem ohnehin zur Mystik
neigenden Kapitän auch religiöse Beweggründe ihre Rolle mitgespielt
haben. Das Weitere habe ich im Kapitel ~IX~ unter dem Abschnitt
»Kapitän Witbooi« geschildert. Dort ist darauf hingewiesen, daß die
äthiopische Kirche, die zur Zeit auch den Engländern in Südafrika
viel Sorge bereitet, auf ihre Fahne die Devise geschrieben hat: »Auch
in religiöser Beziehung Freiheit der Schwarzen von den Weißen.« Was
aber hauptsächlich aus der Aussage des Spions hervorgeht, das war der
Aufschluß über die Stellungen und die Absichten des Gegners, eine
Kenntnis, die mittels Patrouillen zu erwerben voraussichtlich manches
Opfer gekostet haben würde.[127] Diesen Aufschluß habe ich dann dem
Obersten Deimling übergeben können.

Es erübrigt nunmehr die Darstellung des Hererofeldzuges, soweit dieser
noch unter mein Kommando fiel. Ihres Umfanges wegen erscheint es
zweckmäßig, ihr ein besonderes Kapitel zu widmen.

[Illustration]

[Illustration:

  Zu Kapitel ~XIII~: _Leutwein_, Elf Jahre Gouverneur von
  Deutsch-Südwestafrika.

Der Hereroaufstand 1904.

  Gygas.
  Franke.
  Westabteilung.
  Ostabteilung.
  Hauptabteilung.
  deutsche Truppen.
  Hereros.

  Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn,
  Berlin ~SW.~
]



[Illustration]



Kapitel ~XIII.~

Der Hereroaufstand 1904.[128]


Allgemeines.

Als die Kriegslage im Bondelzwartsgebiet zwang, auch die 2.
Feldkompagnie aus dem Hererolande dorthin zu beordern, war ich nicht
im unklaren darüber, daß diese Maßnahme auf die Lage im Hererolande
eine bedenkliche Wirkung ausüben könnte. Niemand konnte besser wissen
als der Gouverneur, daß, abgesehen von den Rassengegensätzen, die
Hereros auch sonst noch glaubten, Gründe zur Unzufriedenheit zu haben.
Ich darf an dieser Stelle wohl erwähnen, daß ich dem Führer der 2.
Feldkompagnie, der als tapferer Soldat gleich mit nach dem Süden ins
Feld rücken wollte, auf seine dahingehende Bitte einen abschlägigen
Bescheid gegeben habe. Hauptmann Franke war zugleich Bezirksamtmann von
Omaruru und als solcher in der Behandlung der Eingeborenen im Frieden
ebenso geschickt, wie er sich später im Kriege bei ihrer Bekämpfung
tatkräftig erwiesen hat. »Er sei seiner Hereros auch während seiner
Abwesenheit ganz sicher,« schrieb er mir. Als dann später Hauptmann
Franke nach seiner Rückkehr vom Süden sich in die Lage versetzt sah,
seine Wohnung in Omaruru mit stürmender Hand wieder nehmen zu müssen,
wollte er nach seinem eigenen Bericht zuerst gar nicht glauben, daß
seine Hereros es überhaupt wagen würden, auf ihren langjährigen
Bezirksamtmann zu schießen. Er setzte sich daher bei Beginn des
Gefechts absichtlich dem feindlichen Feuer aus, mußte jedoch bald
seinen Irrtum einsehen. Dieser erscheint indessen verzeihlich, wenn man
die Loyalität, um nicht zu sagen Treue mit angesehen hat, mit der die
Hereros äußerlich an ihrem Bezirksamtmann zu hängen schienen.

Ich hatte daher zunächst vorgezogen, die Kompagnie Franke in Omaruru zu
belassen. Als dann später die Kriegslage zu ihrer Heranziehung auf den
südlichen Kriegsschauplatz zwang, wurde damit sofort die Einberufung
sämtlicher Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Nordbezirke
verbunden. Die Folge war, daß dann der Aufstand in Omaruru eine zweite
Ersatzkompagnie, in Windhuk eine erste Ersatzkompagnie, in Okahandja
eine wesentlich verstärkte Stationsbesatzung vorgefunden hat, und
diese drei Plätze sind gleich zu Beginn des Aufstandes die Brennpunkte
des Kampfes geworden. Eine weitere Wirkung war, daß infolge ihrer
Einziehung zahlreiche Mannschaften des Beurlaubtenstandes, die vorher
einzeln unter den Eingeborenen gewohnt hatten, ihr Leben gerettet haben.

Über die Gründe des Aufstandes glaube ich mich nicht weiter auslassen
zu sollen. Wer meinen bisherigen Ausführungen mit Aufmerksamkeit
gefolgt ist, wird sie dort bereits gefunden haben. Im übrigen dürfte
diese Frage im Schutzgebiet sowohl wie in der Heimat doch eine zu große
Rolle gespielt und allzuviele ebenso überflüssige wie unerquickliche
Erörterungen hervorgerufen haben. Auch die größte Kolonialmacht,
England, ist Katastrophen solcher Art nicht entgangen. So haben wir
z. B. im Jahre 1896 einen ganz überraschend gekommenen Aufstand im
Maschona- und Matabeleland gesehen, der ebenfalls vielen Hunderten
wehrloser weißer Männer, Frauen und Kinder das Leben gekostet hat. Auch
dort ist das Wegziehen eines Teiles der bewaffneten Macht -- zum Zwecke
des Einfalles in Transvaal (Zug Jamesons) -- die äußere Veranlassung
gewesen, nur mit dem Unterschied, daß keine Zwangslage dieses Wegziehen
geboten hatte. Doch hat man damals in der englischen Presse zwecklose
Erörterungen über die Schuldfrage im allgemeinen vermieden.


Der Hereroaufstand bis zum Eintreffen der ersten Verstärkung von
außerhalb.

Diese Periode kann man die Zeit der Überlegenheit der Hereros nennen.
Sie war ausgefüllt mit der Ermordung einzeln wohnender Weißer,
deren die Eingeborenen hatten habhaft werden können, mit Plünderung
sämtlicher Farmen und Belagerung verschiedener Stationen, in erster
Linie von Okahandja und Omaruru bis zu deren Entsetzung durch die
Kompagnie Franke. Die Zahl der ermordeten Weißen betrug im ganzen
123.[129] Unter ihnen befanden sich 13 aktive Soldaten aus den
wenigen, einem unvermuteten Überfall erlegenen Stationen (im ganzen
4), ferner 7 Buren und 5 Frauen. Der Befehl des Oberhäuptlings zum
Aufstande hatte folgenden Wortlaut:

»Ich bin der Oberhäuptling der Hereros, Samuel Maharero. Ich habe ein
Gesetz erlassen und ein rechtes Wort, und bestimme es für alle meine
Leute, daß sie nicht weiter ihre Hände legen an folgende: nämlich
Engländer, Bastards, Bergdamaras, Namas, Buren. An diese alle legen
wir unsere Hände nicht. Ich habe einen Eid dazu getan, daß diese Sache
nicht offenbar werde, auch nicht den Missionaren. Genug.«

[Illustration: $Lazarett und Bekleidungskammer$ (rechts) $der
Gebirgsbatterie in Okahandja$

nach der Zerstörung durch die Hereros am 12. Januar 1904.]

Aus diesem Wortlaut geht hervor, daß die sieben Buren gegen den Willen
des Oberhäuptlings mit als Opfer gefallen sind. Ebenso scheint bei der
Hereroführung die Absicht vorgelegen zu haben, sämtliche Frauen und
Kinder zu schonen. Wenn trotzdem solche ermordet worden sind, so ist
dies auf Rechnung der Tatsache zu setzen, daß es überall Unmenschen
gibt, die sich an derartige Grenzen nicht halten. Ferner richtete der
Oberhäuptling sowohl an Witbooi wie an den Bastardkapitän Briefe -- mit
der Aufforderung zum Anschluß. Die Schreiben haben folgenden Wortlaut:


1. An Witbooi.

                                                    11. Januar 1904.

  »Ich mache Dir bekannt, daß die Weißen ihren Frieden mit mir
  gebrochen. Und halt es gut fest, so als wir hören. Und wir sollen für
  unsern Teil in unserer Schwachheit tun, was wir können. Und wenn es
  Gottes Wille ist, laß die Arbeit im Namaqualande nicht zurückgehen.
  Es bleibt noch übrig, daß Du kommst, um nach Swakopmund zu gehen,
  um zu sehen, was sie dort machen. Und ich bin ohne Munition. Wenn
  ihr Munition bekommen habt, helft mir und gebt mir zwei englische
  und zwei deutsche Gewehre, denn ich bin ohne Gewehre. Das ist alles.
  Grüße.«


2. An den Bastardkapitän.

                                                    11. Januar 1904.

  »Ich mache Dir bekannt, daß unser Bündnis zwischen uns und den
  Deutschen gebrochen ist. Wir sind nun Feinde geworden, das mache ich
  Euch bekannt, daß Ihr wissend seid, denn Ihr müßt wissen, daß ein
  Bastard ein Herero ist und ein Namaqua und ein Englischmann. Ein
  Bergdamara ist ein Knecht der genannten Stämme. Das sind alle von
  unserer Seite, da ist es, nimm es und halte es fest. Und mach diese
  Arbeit fertig, und das ist alles, kommt, laßt uns nach Swakopmund
  gehen, laßt uns dort bleiben. Den einliegenden Brief[130] sende
  weiter und halt Deinen Mann fest, er hat keine Arbeit. Rühre keinen
  Buren und keinen Englischmann an.«

Etwas später wurde ein zweiter Brief Samuels an beide Kapitäne -- ohne
Datum -- eingeliefert, in dem unter anderem ausgeführt ist:


1. An Witbooi.

  »Laß uns lieber zusammen sterben und nicht sterben durch Mißhandlung,
  Gefängnis oder auf allerlei andere Weise. Weiter mache es allen
  Kapitänen da unten bekannt, daß sie aufstehen und arbeiten.

  Ich schließe meinen Brief mit herzlichen Grüßen mit dem Vertrauen,
  daß der Kapitän meinen Wunsch erfüllen wird. Und schicke mir noch
  vier von Deinen Männern, daß wir von Mund zu Mund sprechen. Weiter
  verhindere den Krieg des Gouverneurs,[131] daß er nicht vorbeikommt.
  Und mache doch schnell, daß wir Windhuk stürmen, dann haben wir
  Munition. Weiter, ich fechte nicht allein, wir fechten alle zusammen.«


2. An den Bastardkapitän.

  »Weiter will ich Dich, Kapitän, wissen lassen, daß ich mit meinen
  anderen Kapitänen den Traktat zwischen mir und den Deutschen
  gebrochen habe. Hier auf Okahandja haben wir dreimal gefochten mit
  Maschinen und ich habe gewonnen. Ich fechte jeden Tag mit Maschinen.
  Weiter will ich Dich, Kapitän, benachrichtigen, daß mein Wunsch
  der ist, daß wir schwache Nationen aufstehen gegen die Deutschen,
  laß uns lieber aufreiben und laß sie alle in unserem Lande wohnen.
  Alles andere wird uns nichts helfen. Weiter sei so gut und laß vier
  Ratsmänner von Dir zu mir kommen, daß wir zusammen sprechen von
  Mund zu Mund und mache auf schnellste Weise, daß wir Windhuk in die
  Hände bekommen, wo genug Munition ist. Weiter habe ich alle Händler
  ermordet, außer Hälbich, Dannert, Buren, Redecker und Engländer.
  Hiermit schließe ich meinen Brief.«

[Illustration: Omaruru.]

Beide Briefe an Witbooi kamen nicht in dessen Hände, sondern wurden
seitens des Bastardkapitäns -- zugleich mit dessen eigenen -- auf der
Station Rehoboth abgeliefert.

Der Ausbruch des Aufstandes selbst erfolgte im Bezirk Okahandja am
12., in Omaruru am 17., in Otjimbingwe sogar erst am 23. Januar. Die
vorgekommenen Ermordungen fielen daher fast durchweg in den Bezirk
Okahandja-Waterberg, zu dem auch die Gegend von Grootfontein (Nord)
gerechnet werden muß, da in dessen Nähe die Waterberg-Hereros wohnen.
In den beiden übrigen Bezirken waren dagegen die Weißen rechtzeitig
gewarnt und hatten sich größtenteils retten können.


Ereignisse in Omaruru.

Das Verdienst für die Rettung Omarurus gebührt dem Stabsarzt der
Schutztruppe ~Dr.~ Kuhn in Verbindung mit dem dortigen Missionar
Hegner. Ein glücklicher Zufall hatte es gefügt, daß der Erstgenannte,
der auf einer Reise begriffen war, gerade in den kritischen Tagen
in Omaruru eintraf. Der Hererosprache vollständig mächtig, trat er
sofort mit dem noch schwankenden Kapitän Michael und seinen Großleuten
in Verbindung, was diese zum einstweiligen Zuwarten bewog. Noch am
15. abends waren der Häuptling Michael und der Kirchenälteste Assa
als Gäste des Stabsarztes auf der Station. Erst am 16. vormittags
fiel, anscheinend unter dem Druck der zahlreichen von außerhalb
zugezogenen Feldhereros sowie der Nachrichten aus Okahandja, die
Entscheidung für den Aufstand. Die ihm so gewordene Frist hatte jedoch
Stabsarzt Kuhn bereits benutzt, um zu retten, was noch zu retten
war. Sämtliche Weiße des Bezirks konnten -- mit Ausnahme von vier --
noch in Sicherheit gebracht werden. Die kleineren Stationen wurden
eingezogen, dafür die wichtige Station Okombahe verstärkt, vor allem
die Pferde der Kompagnie von dem Sterbeposten Sorris-Sorris herangeholt
und schließlich die Station Omaruru in Verteidigungszustand gesetzt.
Die Bergkaffernniederlassung Okombahe, von der im Kap. ~II~, S. 63
die Rede gewesen ist, war treu geblieben und mußte daher besetzt
bleiben. So vorbereitet, konnte Stabsarzt Kuhn den am 16. eröffneten
Feindseligkeiten ruhig entgegensehen und die Station bis zu ihrer
Entsetzung durch die Kompagnie Franke am 2. Februar halten. Sie wies
sämtliche Sturmversuche der Hereros zurück und hatte an Verlusten
nur einen Toten und einen Verwundeten, beide gelegentlich eines
Ausfallgefechts am 27. Januar.[132]

[Illustration: Kaserne der 2. Feldkompagnie in Omaruru.

(Während der Belagerung verteidigt.)]


Otjimbingwe.

In Otjimbingwe residierte der schwache und darum sehr friedliebende
Kapitän Zacharias (s. Kap. ~IX~, S. 324). Ihn, der ohnehin wenig
zum Aufstande geneigt war, konnte Missionar Olpp bis zum 23. Januar
vom Aufstand zurückhalten. Der Kapitän sandte sogar noch ein
Ergebenheitsschreiben an das Gouvernement in Windhuk. Daß dagegen Mord
und Plünderung aus dem Bezirk Okahandja sofort auch in das Gebiet von
Otjimbingwe übergriffen, konnte er nicht hindern. Schließlich gaben
aber auch in Otjimbingwe der Druck des Zustromes von außen wie die
Nachrichten aus Okahandja den Ausschlag zum Anschluß an den Aufstand.
Diesen begann indessen der Häuptling mit seiner Flucht vom Platze,
während seine zurückgebliebenen jungen Leute einen Weißen ermordeten,
der zu lange in seinem Hause gesäumt hatte. Die hiermit eröffneten
Feindseligkeiten führten aber in Otjimbingwe zu nichts weiter, als
zu einem zwecklosen Hin- und Herschießen, verbunden mit Verwüstung
des Platzes. Die Stationsbesatzung mit allen Weißen und den zum Teil
treugebliebenen Bastards von Otjimbingwe hatte sich in der Gesamtstärke
von 49 Gewehren unter Führung des Landmessers und Leutnants a. D. v.
Frankenberg in das Gebäude der Firma Hälbich[133] zurückgezogen, da
dieses günstiger gelegen war als die Station. Endgültig befreit von
allen Belästigungen feindlicherseits wurde dann Otjimbingwe am 15.
Februar durch das Landungskorps S. M. S. »Habicht«.

[Illustration: Okahandja.

Haus des Oberhäuptlings Samuel und Hereros vor Ausbruch des Aufstandes,
am Morgen des 12. Januar 1904.]


Okahandja.

Am heftigsten tobte der Kampf um Okahandja. Anzeichen, daß irgend etwas
in der Luft schwebe, waren dort insofern bereits am 10. Januar bekannt
geworden, als aus Waterberg eine auffallende Kauflust der Hereros,
namentlich für Pferde und Reitzeug um jeden Preis, gemeldet war. Dazu
kam am 11. die Nachricht, daß mehrere hundert bewaffnete Hereros
auf Okahandja im Anmarsch seien und 200 bereits bei Osona lagerten,
während der Oberhäuptling Samuel vom Platze verschwunden sei. Rasch
wurden mit der Bahn noch 20 Mann von Windhuk nach Okahandja geworfen,
sowie auch die Verstärkung der Station Waterberg versucht, die jedoch
die hierzu bestimmte Mannschaft nicht mehr zu erreichen vermochte.
Der Bezirksamtmann von Windhuk, Bergrat Duft, hatte sich der nach
Okahandja gesandten Verstärkung persönlich angeschlossen, um zu sehen,
ob die Hereros nicht vielleicht noch wieder zur Vernunft zu bringen
seien. Indessen erwies sich dieser Versuch als vergeblich. Am 11.
Januar wurde der Bezirksamtmann mit allerlei Redensarten hingehalten,
und am 12., als er sich wieder zur Versammlung begeben wollte, durch
einen christlichen Herero gewarnt. Denn der Aufstand war bereits
beschlossene Sache, und Bergrat Duft mußte während der nun folgenden
Belagerung mit in der Feste ausharren. Glücklicherweise konnte er
jedoch vorher noch die Sachlage sowohl nach Berlin wie nach Windhuk
telegraphieren. Die Feindseligkeiten selbst begannen am 12. Januar
vormittags mit der Ermordung einiger Weißer, die unvorsichtigerweise in
ihren Häusern geblieben waren. Die dann folgende Belagerung der Feste
seitens der Hereros beschränkte sich auf bloßes Schießen, während sie
einen Sturm auf die von 71 Gewehren unter Oberleutnant der Reserve Zürn
verteidigten Mauern nicht wagten.

[Illustration: Okahandja.

Geschäftshaus der Firma Wecke & Voigts nach der Zerstörung durch die
Hereros am 12. Januar 1904.]

Auch Swakopmund hatte vor Zerstörung des Telegraphen noch rechtzeitig
von der Lage in Okahandja benachrichtigt werden können. Dort sowohl
wie in Windhuk dachte man jedoch nicht daran, sich lediglich auf
die eigene Verteidigung zu beschränken. Vielmehr wurden von beiden
Orten Entsatzabteilungen nach dem anscheinend noch viel bedrängteren
Okahandja entsendet. Nachdem bereits am 11. Januar von Windhuk aus
kleinere Abteilungen unter den Leutnants der Reserve Maul und Voigts
nach Teufelsbach und Brackwater vorgeschoben waren, versuchte mit
diesen vereint am 12. Januar eine dritte Kolonne unter dem Leutnant der
Reserve Boysen, der ein Maschinengewehr beigegeben war, nach Okahandja
vorzustoßen. Alle drei zusammen, etwa 34 Gewehre, gelangten unter
Führung des ältesten der drei Offiziere, des Leutnants der Reserve
Voigts, mit ihrem Eisenbahnzug bis dicht an Okahandja heran, wurden
dort gegen eine überwältigende Übermacht in ein schweres Gefecht
verwickelt und mußten sich unter Verlust von 7 Toten, darunter Leutnant
Boysen, wieder nach Windhuk zurückziehen. Auch die Besatzung der Feste,
die unter Oberleutnant Zürn einen Ausfall gemacht hatte, konnte nicht
bis zur Entsatztruppe durchdringen.

[Illustration:

     O. Voigts,         G. Voigts,        Wecke jun.,
  Vizefeldwebel d. R.  Leutnant d. R.   Unteroffizier d. R.

Eine kriegerische Familie aus dem Kriegsjahre 1904.]

Besser verlief der Entsatzversuch aus Swakopmund unter Führung des
Oberleutnants v. Zülow. Dieser Vorstoß durch ein insurgiertes Land
mittels gepanzerten Eisenbahnzuges auf der zum Teil zerstörten
Eisenbahn, die dann unter Gefechten erst wiederhergestellt werden
mußte, bot des Interessanten besonders viel. Die kleine Truppe setzte
sich am 12. Januar vormittags in der Stärke von etwa 60 Mann, fast
durchweg der Reserve und Landwehr angehörend, nach Okahandja in
Bewegung. An Offizieren besaß sie außer dem Führer den Leutnant der
Reserve Oßwald, den Stabsarzt ~Dr.~ Jacobs und als Offizierdiensttuer
den Veterinärrat Rickmann. Noch in der Nacht zum 13. erreichte die
Abteilung Karibib, wo sie sich um weitere 30 Mann, gleichfalls
Reserve und Landwehr, unter Leutnant der Reserve Schluckwerder
verstärkte. Erst auf der nächstfolgenden Station Wilhelmstal traf
man auf die Spuren der Verwüstung durch die Hereros. Namentlich
waren Telephon und Telegraph in einem Umfang zerstört, daß man an
deren Wiederherstellung gar nicht denken konnte. Am 13. abends wurde
glücklich die Hauptstation Waldau erreicht, die sich ebenso wie
Karibib gehalten hatte, aber von umherschweifenden Hereros fortgesetzt
beunruhigt worden war. Hier machte die Kolonne vorläufig Halt und
erkundete zunächst die Bahnstrecke nach Okahandja. Man fand diese,
den bisherigen Meldungen entsprechend, vielfach zerstört. Nunmehr
wurde der Eisenbahnzug mit Wellblechplatten, gefüllten Reis-, Hafer-
und Kohlensäcken gepanzert und ein Wagen mit 200 ~m~ Schienen und
Handwerkszeug zu Reparaturzwecken eingeschoben. Diese Arbeit wurde
unter fortgesetztem Geplänkel am 14. vorgenommen und am 15. früh die
Fahrt in folgender Formation angetreten: An der Spitze fuhr eine
Lokomotive mit drei Wagen, die das Arbeitspersonal und Material
mitführten. In einem Abstand von 500 ~m~ folgte der Hauptzug, bestehend
aus zwei Lokomotiven, sechs gepanzerten Mannschaftswagen und vier
Gepäckwagen, letztere mit Munition, Proviant und Bekleidung. In einem
Abstand von weiteren 500 ~m~ kamen zum Schluß zwei Doppelmaschinen und
ein Tender. Nicht weniger als siebenmal mußte die Fahrt unterbrochen
werden, dreimal wegen Entgleisung und viermal behufs Wiederherstellung
von Zerstörungen, sei es am Bahndamm, sei es an den Geleisen oder
den Durchlässen. Die Reparaturen mußten stets unter feindlichem
Feuer vorgenommen werden, wobei ausgeschwärmte Schützen die Arbeiter
deckten. Auf diese Weise brauchte der Zug 6 Stunden, um die 22 ~km~
nach Okahandja zurückzulegen. Nur 1500 ~m~ von der dortigen Station
entfernt, mußte behufs Herstellung einer schwer beschädigten Stelle
nochmals unter Gefecht 3/4 Stunde gehalten werden. Am 15. Januar, etwa
um 12 Uhr mittags, traf der Zug bei dem 200 ~m~ von der belagerten
Feste entfernt gelegenen Eisenbahnstationsgebäude ein und begann
sofort mit Entladung. Diese Arbeit war unter fortgesetztem Gefecht mit
Einbruch der Dunkelheit beendet. Okahandja war jetzt insoweit entsetzt,
daß von irgendwelcher Gefahr für den Platz nicht mehr gesprochen werden
konnte. Erreicht war dieser Erfolg mit einem Verlust von nur einem Mann
tot und einem Eingeborenen schwer verwundet. Der Gegner überschüttete
noch am 16. die vorläufig nur provisorisch mitbesetzte Eisenbahnstation
mit Feuer, zog sich aber in der Nacht vom 16. zum 17. auf die
umliegenden Höhen zurück, von wo aus er auf etwa 800 ~m~ fortfuhr, den
Platz wirkungslos zu beschießen.

[Illustration: Okahandja.

Häuser des Gastwirts Dickmann und des Kaufmanns Denker nach der
Zerstörung durch die Hereros am 12. Januar 1904.]

Oberleutnant v. Zülow beschränkte sich von jetzt ab auf zwei Ziele,
und zwar erstens auf Reinigung des Platzes, denn nunmehr erschien
der Ausbruch einer Seuche in der überfüllten Feste gefährlicher als
der Feind, zweitens auf Wiederherstellung der Verbindung mit der
Außenwelt. Zu größeren Offensivunternehmungen wäre er mit seinen 200
Mann nicht in der Lage gewesen, da er weder Artillerie noch Reit- und
Zugtiere besaß. Sein Hauptbeförderungsmittel blieb daher auch ferner
der mitgebrachte Eisenbahnzug. Nachdem die notwendigsten Arbeiten
zur Säuberung des Platzes erledigt und die Besatzung neu gegliedert
war, versuchte Oberleutnant v. Zülow am 19. Januar zunächst einen
Vorstoß nach Windhuk. Aber dieser scheiterte bereits wenige Kilometer
südlich Okahandja, bei Osona, wo das Geleise auf 200 ~m~ aufgerissen
war. Nach einem kurzen Gefecht, währenddessen der Platz selbst nach
allem Brauchbaren abgesucht worden war, ging es nach der Feste zurück.
Merkwürdigerweise war noch eine Menge Munition gefunden worden. Diesem
Versuche folgte dann am 20. Januar ein zweiter Vorstoß in der Richtung
auf Karibib, der bis über 8 ~km~ jenseits Waldau gelangte, bis zu
der dortigen zerstörten, 20 ~m~ langen Eisenbahnbrücke. Während des
Versuches, sie wiederherzustellen, griffen die Hereros an, es entspann
sich ein Gefecht, bei dem die 70 Mann starke Abteilung vier Tote, drei
schwer und einen leicht Verwundeten verlor, wogegen auch die Hereros
schwere Verluste erlitten zu haben schienen. Da indessen ein weiteres
Vordringen über die zerstörte Brücke nicht möglich war, kehrte der Zug
abends nach Okahandja zurück. Die Verbindung mit Karibib wurde sodann
durch zwei zuverlässige Eingeborene gesucht und auch gefunden. Um mit
der im Anmarsch befindlichen Kompagnie Franke Fühlung zu gewinnen, ging
Oberleutnant v. Zülow am 22. und 23. wieder gegen Osona vor, wo es am
23. zu einem unblutig verlaufenden Gefecht gegen etwa 70 Hereros kam.
Endlich am 27., als gerade der Geburtstagssalut für Seine Majestät
gegeben wurde, erschienen ausgeschwärmte Schützen vor der Station,
denen eine im Galopp heransprengende Reitertruppe folgte. Es war dies
die erwartete Kompagnie Franke. Damit war auch Okahandja endgültig
befreit, und Oberleutnant v. Zülow durfte sich sagen, daß er und seine
Leute die ihnen gestellte Aufgabe glänzend gelöst hatten. An Verlusten
hatte die Belagerung im ganzen nur einen Toten gekostet.

[Illustration: Kaserne in Okahandja nach der Belagerung.]


Windhuk.

Die Schreckenszeit einer drohenden Belagerung dauerte für Windhuk
nur eine Woche, vom 12. bis 19. Januar, an welch letzterem Tage die
Kompagnie Franke einrückte, aber, wer sie mitgemacht hat, wird sie
nicht vergessen. Auch hier wagten zwar der verhältnismäßig starken
Besatzung gegenüber -- 230 Mann, durchweg Reserve, Landwehr und
Landsturm, unter Oberleutnant Techow, später unter Hauptmann a. D. v.
François -- die Hereros einen förmlichen Angriff nicht, aber die Luft
war stets von Gerüchten über das Bevorstehen eines solchen angefüllt.
Es verdient daher alle Anerkennung, wenn die Besatzung sich trotzdem
nicht auf Abwehr beschränkt hat, vielmehr einen offensiven Vorstoß an
den andern reihte.

[Illustration: Partie aus Groß-Windhuk.]

Des Entsatzversuches von Okahandja am 12. Januar unter Leutnant der
Reserve Voigts habe ich bereits gedacht. Ihm folgte am 15. Januar ein
Vorstoß gegen die Farm Hoffnung, östlich Windhuk, unter Hauptmann
a. D. v. François mit etwa 60 Mann und einem Geschütz, der zu einem
mehrstündigen siegreichen Gefecht führte. Ebendahin ging am 21. Januar
eine Patrouille von 30 Mann unter Leutnant der Reserve Maul und
Oberveterinär Rassau. Sie jagte eine etwa gleichstarke Hererobande
in die Flucht, verfolgte sie zu Pferde und machte eine erhebliche
Anzahl nieder. Die erfolgreichste Patrouille aber war diejenige des
Oberfeuerwerkers -- jetzt Leutnants a. D. -- v. Niewitecki vom 22.
Januar ab nach Hohewarte-Seeis. Von beiden noch besetzten Stationen
war schon lange keine Nachricht mehr eingetroffen. Die Zahl der
Patrouillenreiter betrug nur zehn Mann; es waren aber durchweg
altgediente und seit langen Jahren im Lande befindliche ehemalige
Angehörige der Schutztruppe, mithin für drüben das beste Material.
Der Erfolg war auch entsprechend. Gegen Abend des 22. Januar wurde
eine etwa 100 Köpfe starke, viehtreibende Hererobande angetroffen und
sofort mit Gewehrfeuer und Hurra angegriffen; ihr Verlust betrug 15
Tote; auch wurden ihr vier Gewehre und 80 Stück Vieh abgenommen. Ihre
Beute brachte die Patrouille nach Station Hohewarte, tauschte dort fünf
ihrer Reiter gegen ebensoviele der Station um und zog am 25. Januar
wieder weiter, um auch Fühlung mit der Station Hatsamas zu suchen.
Dies gelang gleichfalls. Die dortige, nur vier Mann starke Besatzung
unter Feldwebel Kiep war guten Mutes und entschlossen, sich unter
allen Umständen zu halten. Abends kehrte die Patrouille nach Hohewarte
zurück. An beiden Tagen hatte sie je über 100 ~km~ zurückgelegt.

In Hohewarte fand die Patrouille eine Verstärkung von 14 Mann aus
Windhuk vor, darunter sechs Buren. Nunmehr ging v. Niewitecki am 26.
Januar mit einer Gesamtstärke von 27 Köpfen auf Seeis vor, traf 3 ~km~
diesseits der Station auf mehrere hundert Hereros und setzte sich
sofort im Galopp sowie mit Hurra in den Besitz der nächstgelegenen
Höhe, von wo aus die Hereros mit Feuer überschüttet wurden. Nach
etwa zweistündigem Gefecht zogen sich diese unter einem Verlust von
25 Toten zurück und sollen später in wilder Flucht die ganze Gegend
von Seeis geräumt haben, wenigstens wurde die Station seitdem nicht
wieder belästigt. Die Patrouille hatte in dem Gefecht nur einen
Schwerverwundeten. Nachdem sie am 27. Januar Kaisers Geburtstag
gefeiert hatte, traf sie am 28. Januar mit mehreren nach Seeis
geflüchtet gewesenen Familien wieder in Windhuk ein. Am 4. Februar
ritt v. Niewitecki mit neun Reitern eine weitere Patrouille, und zwar
nach Harris, südwestlich Windhuk. Auch sie war erfolgreich. Eine
Bande Hereros wurde beim Pferdestehlen überrascht und fast völlig
aufgerieben. Zum Teil war es hierbei zum Handgemenge gekommen.

Wie aus den Daten hervorgeht, fielen diese Patrouillenritte aus
Windhuk auf die Zeit _nach_ dem Durchpassieren der Kompagnie Franke
durch den Platz. Die Umgebung des letzteren war mithin durch den Zug
der genannten Kompagnie nicht in dem Maße vom Feinde befreit worden,
wie solches später in Okahandja und Omaruru geschehen ist. Dies war
nur natürlich, denn die mit zahlreichen Farmen besetzte Umgebung
der Hauptstadt, wie letztere selbst mit den dorthin geflüchteten
Viehherden boten den umherstreifenden Banden auch ferner eine zu große
Anziehungskraft, um sie lediglich wegen der damit verbundenen Gefahren
zu meiden. Die Viehdiebstähle haben bei Windhuk auch in den folgenden
Monaten bis zum Rückzug der Hereros nach Waterberg nie ganz aufgehört.
Eine Gefahr für den Platz selbst und seine Bewohner bestand jedoch
nicht mehr.


Gobabis.

In diesem Bezirk zeigte sich bereits Anfang Januar eine gewisse Gärung.
Viehdiebstähle waren immer vorgekommen, aber jetzt verweigerten
die Diebe, wenn ertappt, das Wiederherausgeben des gestohlenen
Viehs, und das war bisher nicht vorgekommen. Der Sohn des Kapitäns
Tjetjo, Traugott, versprach zwar am 6. Januar noch in Gobabis viel,
vermochte aber nichts davon zu halten. Nunmehr ritt der Distriktschef
Oberleutnant Streitwolf am 7. Januar mit neun Reitern persönlich nach
dem Schauplatz der Viehdiebstähle, bemerkte dort weitere verdächtige
Anzeichen, riet daher auf seinem Weiterritte allen Farmern die
Übersiedlung nach Gobabis an, setzte selbst mit seiner Patrouille den
Weg bis Epukiro fort und ließ diese Station in Verteidigungszustand
bringen. Querfeldein reitend, traf die Patrouille dann am 17.
Januar wieder in Gobabis ein, fand es bereits belagert, konnte
aber noch ohne Verluste hineinkommen. Die Feste war nunmehr von 27
waffenfähigen Männern besetzt. Ihre Umschließung hat dann bis zum 25.
Januar gedauert. Von diesem Tage an beschränkte sich der Gegner auf
Beobachtung, während seine Masse auf Kehoro am oberen Nosob abzog und
sich dort anscheinend verschanzte. Durch Überfall genommen worden war
die kleine Station Witvley. Oas hatte sich dagegen gehalten und wurde
später freiwillig geräumt. Desgleichen zog sich auch die Besatzung von
Epukiro nach Gobabis heran. Aminuis wurde ebenfalls geräumt, bald aber
wieder besetzt.


Outjo.

Die Verhältnisse in diesem Bezirk lagen insofern günstiger, als in ihm
eine volle Feldkompagnie garnisonierte, der noch dazu eine geringere
Hererobevölkerung gegenüberstand. Der dort befehlende Hauptmann
Kliefoth beschränkte sich daher gleichfalls nicht auf eine passive
Verteidigung, sondern rückte auf die Nachricht von dem Falle der
Station Waterberg am 12. Januar mit allen verfügbaren Kräften, etwa
500 Gewehren und einem Geschütz, nach dort ab. Am 16. Januar stieß
die Abteilung etwa halbwegs Waterberg auf mehrere hundert Hereros
und wurde von diesen mit Feuer begrüßt. Nach 1½stündigem Gefecht
wurde die feindliche Stellung, unter einem diesseitigen Verlust von
einem Schwerverwundeten, erstürmt. Nunmehr kehrte die Kompagnie nach
Outjo zurück, um am 17. Januar mit 60 Gewehren und 2 Geschützen einen
zweiten Vorstoß, und zwar in der Richtung auf Omaruru, zu unternehmen.
Hierbei kam es am 29. Januar abermals zu einem Zusammenstoß mit einer
Hererobande, in dem der Hauptmann selbst verwundet, der Gegner aber
in die Flucht geschlagen wurde. Von jetzt ab beschränkte sich die
Kompagnie auf Sicherung des Platzes Outjo, wohin sich mittlerweile die
Masse der Farmer des Bezirks mit ihren Viehherden hatte retten können,
sowie auf Beobachtung der Ovambos und der Franzfonteiner Hottentotten.
Zu einem weit ausholenden Offensivstoß nach dem Hererolande waren
dagegen die Kräfte der Kompagnie zu schwach, es lag auch ein solcher
nicht in ihrer Aufgabe.


Grootfontein.

In der mit dem Bezirk Grootfontein in einem gewissen Zusammenhang
stehenden Station Waterberg hatte der Aufstand mit Niedermetzelung der
5 Mann starken Stationsbesatzung sowie 7 weißer Ansiedler begonnen.
Aus dem kürzlich erschienenen Buch einer deutschen Ansiedlersfrau
aus Waterberg[134] ist zu ersehen, daß unheilverkündende Anzeichen
am Platze bereits vom 4. Januar ab beobachtet worden sind. Nicht
nur kauften die Hereros sinnlos in den Stores, was sie nur erhalten
konnten, auf Kredit natürlich, sondern sie traten auch immer frecher
auf. Dann fielen sie am 14. plötzlich über die Weißen her und
ermordeten sie sämtlich. Eine rechtzeitige Versammlung der ermordeten
12 weißen Männer mit Waffen und Munition auf der Station würde diese
gerettet haben. Allerdings war es zweifelhaft, ob auf lange. Indessen
pflegt man in solchen Fällen nicht nach dem Morgen zu fragen, sondern
sich mit dem Heute zu begnügen. Der Stationschef Sergeant Rademacher,
ein besonders ausgewählter, tüchtiger Unteroffizier, hat jedoch
anscheinend bis zum letzten Moment an den Ernst der Lage nicht geglaubt.

Im übrigen erschien der Distrikt Grootfontein infolge seiner
abgeschnittenen Lage als der gefährdetste von allen. Er konnte auf
irgendwelche Hilfe von außen erst nach der vollständigen Niederlage
der Hereros rechnen. Lag doch das ganze Hereroland zwischen ihm
und der Basis der deutschen Macht, Okahandja-Windhuk. Trotzdem
habe ich für meine Person für den Distrikt eigentlich die wenigste
Sorge gehabt. Wußte ich doch dort einen Offizier, den Oberleutnant
Volkmann, auf den ich mich verlassen konnte. Er hatte bereits zehn
Jahre mit mir in Afrika gedient und ich daher genügend Zeit gehabt,
ihn kennen zu lernen. Und diese auf ihn gesetzte Erwartung hat er
auch nicht getäuscht. Dank seiner Umsicht und Tatkraft wurden die
im Bezirk wohnenden Farmer rechtzeitig benachrichtigt und nach
Grootfontein gerettet. Ermordet wurden nur zwei, von denen einer
seine Farm nicht verlassen wollte. Ferner wurde am 18. die Station
Otjituo mittels Überfalls nur deswegen genommen, weil die Besatzung
gegen den erhaltenen Befehl in völliger Sorglosigkeit verblieben
war. Hierbei wurden drei Reiter niedergemacht, drei entkamen nach
Grootfontein. Dagegen hielt sich die Station Otavi bis zum 19., an
welchem Tage sie durch eine starke Patrouille aus Grootfontein
entsetzt wurde; desgleichen hielt die Station Amutoni am 28.
einem Angriff von 500 Ovambos gegenüber stand. Nach mehrfachen
Sturmversuchen zogen diese unter schweren Verlusten -- man schätzte
bis zu hundert Toten -- wieder ab. Aber auch die kleine fünf Mann
starke Besatzung unter dem Sergeanten Großmann mußte aus Mangel an
Munition die Station räumen und wurde von einer ihr aus Grootfontein
entgegenkommenden Entsatzpatrouille aufgenommen. Nunmehr waren
die ganze Distriktsmannschaft sowie sämtliche geretteten Farmer
in Grootfontein vereinigt. Bezeichnenderweise waren auch die zehn
Hereropolizisten des Distrikts treu geblieben, obwohl sie angesehenen
Hererofamilien angehörten. Auch die Bergdamaraniederlassung in Gaub
unter Kapitän Krüger (Kap. ~II~, S. 87) blieb treu und leistete
gute Dienste; später zog auch sie sich nach Grootfontein heran. An
weißen waffenfähigen Männern waren schließlich in Grootfontein über
hundert vereinigt. Der Platz selbst wurde durch Befestigungsanlagen
in verteidigungsfähigen Zustand versetzt und demnächst die
Verbindung mit Outjo aufgenommen sowie dauernd erhalten. Auf diesem
Umwege erhielt die Station wenigstens zeitweise die wichtigsten
Nachrichten über den Verlauf der Ereignisse im übrigen Schutzgebiet.
Die Proviantbestände wurden durch Abernten der umliegenden Farmen
ergänzt, denn auf eine Zufuhr, die selbstverständlich nur unter
einer besonders starken Bedeckung möglich war, konnte zunächst nicht
gerechnet werden.

Indessen beschränkte sich der Distriktschef bei allen Abwehrmaßnahmen
keineswegs auf eine passive Verteidigung des Platzes. Fortgesetzt
wurden Patrouillen geritten und die Gegend von umherstreifendem
Diebesgesindel gesäubert. Das hiernach von Anfang an hervortretende
moralische Übergewicht der Besatzungstruppe über den zahlenmäßig so
sehr überlegenen Feind hatte Oberleutnant Volkmann durch eine kühne
Offensive gegen die erste gemeldete feindliche Angriffsbewegung
erreicht, und zwar mittels des Gefechts bei Uitkomst am 18. Januar.
An dem genannten Platze wohnte ein Bur Namens Joubert, der vorläufig
auf seiner Farm geblieben war. Auf die Nachricht, daß auf den Bergen
in der Nähe der Farm sich eine starke Hererobande (etwa 170 Köpfe)
unter dem Unterhäuptling Batona sammle, sandte Oberleutnant Volkmann
am 17. abends eine Patrouille von 18 Mann, um die Familie Joubert
zu holen, und folgte den andern Morgen mit 12 Mann, um die Hereros
anzugreifen, falls sie wirklich auf Grootfontein marschieren sollten.
Unterwegs begegnete er der bereits zurückkehrenden Wagenkolonne mit
der Familie Joubert. Oberleutnant Volkmann verstärkte sich aus deren
Begleitmannschaft auf 20 Reiter, worunter 14 Kriegsfreiwillige und
Buren, und setzte seinen Marsch fort. Unvermutet stieß die Abteilung
auf eine dichte Masse Hereros, an der Spitze die Reiter, dahinter
eine breite Kolonne Fußvolk, und zwar nach Hereroart in ziemlicher
Sorglosigkeit.[135] Diese günstige Gelegenheit benutzte der deutsche
Führer, ließ aufmarschieren und in scharfem Galopp mit Hurra auf den
Feind einreiten. Erschreckt flüchteten die Hereros in den nächsten
Busch; was sich nicht retten konnte, wurde niedergemacht. Doch sammelte
sich der Gegner bald wieder und überschüttete hierauf die Reiter mit
Schnellfeuer. Deshalb ließ nun Oberleutnant Volkmann zum Gefecht zu
Fuß absitzen und begegnete einer drohenden Überflügelung, zu der die
Hereros vermöge ihrer Übermacht befähigt waren, mittels Durchstoßes
durch deren Mitte. Diese wich zurück, und nunmehr wurde rechts und
links eingeschwenkt und der Feuerkampf gegen die beiden Flügel der
Hereros wieder eröffnet. Nachdem aber hierbei Kapitän Batona[136]
und sechs Großleute gefallen waren, wandten sich jetzt die Hereros
in völliger Auflösung zur Flucht. Die Abteilung Volkmann hatte einen
Verlust von einem Toten und vier Verwundeten, außerdem von 7 Pferden,
die bei der Attacke erschossen worden waren. Es war kein Wunder, wenn
nach diesem Gefecht die Angriffslust der Nordhereros erlahmte. Sie
räumten den Distrikt vollständig, um sich mit den Waterberghereros zu
vereinigen.

[Illustration: Oberleutnant Volkmann.]

Von der ferneren Tätigkeit des unermüdlichen Offiziers interessieren
uns hier noch zwei Ereignisse. Das eine ist die am 7. April erfolgte
Einrichtung der Station Coblenz mit 30 Mann Besatzung auf den
erhaltenen Befehl, den Omuramba-u-Omatako zu sperren. Eine damit
verbundene Erkundung vom 10. bis 14. April stellte fest, daß die
Gegend beinahe bis Waterberg und südlich bis in das Sandfeld auf
mehrere Tagemärsche von den Hereros frei sei. Erst Ende Mai fingen
sie an, sich dort wieder zu sammeln. Die Station Coblenz wurde
dann am 22. Mai wegen ihrer ungesunden Lage wieder aufgegeben. Die
Absperrung des Omuramba übernahm von da ab die gegen Waterberg sich
sammelnde Feldtruppe selbst. Das zweite Ereignis ist das Gefecht bei
Okangundi am 28. April, d. h. ein Überfall auf die dortige, einer der
berüchtigtsten Räuberbanden als Schlupfwinkel dienende Werft. Es gelang
die unvermutete Umstellung und fast völlige Vernichtung der Bande, von
der 31 Tote gefunden wurden, bei einem eigenen Verlust von nur einem
Toten.

Im Monat Mai wurde dann mit Hilfe der inzwischen von Deutschland
eingetroffenen Verstärkungen eine Nordabteilung in der Stärke von 1
Kompagnie, 2 Maschinengewehren und 2 Feldgeschützen formiert und diese
dem Oberleutnant Volkmann unterstellt. Auf dem Marsche nach dem Norden
führte sie Oberleutnant v. Zülow, welcher mittlerweile von Okahandja
wieder nach Swakopmund zurückgekehrt war. Von ihm übernahm sie
Oberleutnant Volkmann am 8. Juni in Otavi und führte sie dann in den
Gefechten von Waterberg wie auf der anschließenden Verfolgung in das
Sandfeld. Die Episode der Verteidigung von Grootfontein war mit ihrem
Eintreffen abgeschlossen.


Die Kompagnie Franke.

Wie oben erwähnt, war die Kompagnie Franke auf ihrem Marsche nach
dem südlichen Kriegsschauplatze bereits in Gibeon angelangt, als sie
von der Nachricht über den Ausbruch des Hereroaufstandes erreicht
wurde. Der Kompagnieführer erbat und erhielt am 15. Januar von mir auf
heliographischem Wege die Erlaubnis zur Umkehr. Die erste hervorragende
unter den vielen Leistungen der Kompagnie war dann die Zurücklegung der
380 km bis Windhuk in 4½ Tagen, und zwar -- was das Wesentlichste
war -- ohne daß nach diesem Marsche die Leistungsfähigkeit der Pferde
beeinträchtigt war. Es war dies das Ergebnis einer vorzüglichen
Ausbildung im Frieden wie der strengen Anwendung des Gelernten jetzt
im Kriege. Nach einem kurzen Gefecht bei Arris traf die Kompagnie am
19. nachmittags in Windhuk ein. Nach einem Ruhetage setzte sie am 21.
ihren Vormarsch auf Okahandja fort. Die Kompagnie war durch Zuwachs
aus der Besatzung Windhuks auf einen Stand von 6 Offizieren, 137
Mann und 2 Geschützen gebracht worden. Am 22. Januar kam es zu einem
Zusammenstoß bei der Station Teufelsbach, in dem die Hereros nach
kurzem Feuergefecht mit aufgepflanztem Seitengewehr in die Flucht
gejagt wurden.

[Illustration:

  Phot. H. Noack, Berlin.

Hauptmann Franke]

Bedauerlicherweise kam der Vormarsch an dem Swakoprevier bei Osona
zum Stocken. Aus dem sonst trockenen Swakop war ein reißender Strom
mit etwa der Wassermasse des Rheins bei Schaffhausen geworden. In
Südwestafrika pflegt man unter solchen Umständen einfach zu warten,
bis das Wasser wieder verschwunden ist, andere Mittel zum Übergang
gibt es nicht. In dem vorliegenden Falle befand sich zwar nahebei die
Eisenbahnbrücke über den Swakop, aber sie war zerstört. Das war nun
eine unangenehme Lage, die das Ergebnis des bisher so gut gelungenen
Gewaltmarsches wieder in Frage zu stellen drohte.

[Illustration: Militärstation Okahandja nach der Belagerung.

Im Hintergrunde der Kaiser Wilhelms-Berg.]

Man sah damals die Gefährdung Okahandjas für schlimmer an, als sie
war. Wie wir jetzt wissen, bestand für den Platz seit Eintreffen der
Abteilung Zülow eine eigentliche Gefahr nicht mehr. Indessen Hauptmann
Franke wußte dies nicht, er trug sich daher mit keinem anderen
Gedanken, als rasch nach Okahandja durchzustoßen. Ein Versuch, den
Fluß zu Pferde zu durchqueren, hatte lediglich den Erfolg, daß einige
Tiere ertranken und beinahe ein Offizier, der Leutnant v. Wöllwarth,
dieses Schicksal geteilt haben würde, wenn ihn nicht der Hauptmann
selbst noch rechtzeitig dem Wasser entrissen hätte. Mißmutig ritt
daher die Kompagnie am 24. Januar nach Teufelsbach zurück. Eine am 26.
vorgenommene Erkundung ergab jedoch, daß das Wasser wieder abzunehmen
anfing, und am 27., an Kaisers Geburtstage, gelang der Übergang in
der Tat. Ohne Widerstand zu finden, ging es eilends nach Okahandja,
wo die Kompagnie von der gerade zum Appell versammelten Besatzung
jubelnd begrüßt wurde. Von feindlicher Seite war nur schwaches, seitens
der Kompagnie rasch zum Schweigen gebrachtes Gewehrfeuer erfolgt.
Infolgedessen glaubte Hauptmann Franke die Berge um den Platz lediglich
noch von der feindlichen Nachhut besetzt und beschloß daher, am 28.
Januar den anscheinend nach Otjosasu geflohenen Hereros zu folgen.

Wie sich später ergab, war diese Annahme unrichtig. Als die Kompagnie
am 28. früh unter den erforderlichen Sicherheitsmaßregeln an dem
dicht beim Platze gelegenen, 1670 ~m~ hohen Kaiser Wilhelms-Berg
vorbeimarschieren wollte, erhielt sie von dem Bergabhang starkes
Feuer. Hauptmann Franke entwickelte rasch die Kompagnie nach rechts
und erstürmte in einem sechsstündigen Gefecht den Berg, den die
Hereros unter Zurücklassung zahlreicher Toter und Verwundeter sowie
vielen Hausrates in eiliger Flucht räumten. Die Kompagnie hatte
selbst nur drei Verwundete. Diese geringen Verluste verdankt sie
den am Bergabhange befindlichen toten Winkeln sowie dem Umstande,
daß letztere in der vorzüglichsten Weise ausgenutzt wurden. Auch
schoß der Gegner meist zu hoch. Die Besatzung von Okahandja (v.
Zülow) hatte an diesem Gefecht nicht teilgenommen, sondern, da die
Möglichkeit zu einem solchen gar nicht vorhergesehen war, sich
mit Wiederherstellungsarbeiten an der Eisenbahn südlich Okahandja
beschäftigt. Sie wurde hier gleichfalls in ein kleines Gefecht
verwickelt. Von diesem Tage ab war dann die Umgebung Okahandjas erst
völlig vom Feinde befreit. Einzelne kleine Hererobanden trieben sich
jedoch bis zum Gefecht von Onganjira noch auf dem Kaiser Wilhelms-Berg
herum und wurden von Zeit zu Zeit mittels eines Streifzuges vertrieben.
Am 30. Januar folgte dann Hauptmann Franke den Hereros nach Otjosasu,
fand jedoch auch diesen Ort bereits verlassen und kehrte daher noch an
demselben Tage nach Okahandja zurück.

[Illustration: Gefechtsfeld von Omaruru.]

Nunmehr galt es die Befreiung des anscheinend gleichfalls hart
bedrängten Omaruru. Die Kompagnie brach bereits am 31. dorthin auf und
traf am 2. Februar in Karibib ein. Hier wurde abermals ein Umtausch mit
Mannschaften der Besatzung vorgenommen. Besonders erwähnenswert ist der
Eintritt eines schweizer Offiziers, der bis jetzt als Ingenieur beim
Bau der Otavibahn beschäftigt gewesen war, des Leutnants Leutenegger,
als Artillerieführer. Er hat, wie ich vorausschicken will, in der Folge
für seine militärischen Leistungen alle Anerkennung gefunden. Der
bisherige Artillerieoffizier Oberleutnant Techow, Adjutant der Truppe,
der die Expedition bis jetzt freiwillig mitgemacht hatte, verfügte sich
dagegen zum Empfang des vom südlichen Kriegsschauplatz zurückerwarteten
Gouverneurs nach Swakopmund. Die übrigen der Kompagnie zugeteilten
Offiziere waren: Oberleutnant Grießbach, Leutnant der Reserve v.
Nathusius, Leutnant Freiherr v. Wöllwarth, Leutnant Leutwein. Zu diesen
trat dann noch in Karibib der Leutnant der Reserve Hauber. Die Stärke
der Kompagnie betrug jetzt im ganzen 7 Offiziere, 2 Ärzte, 126 Mann, 2
Geschütze.

Am 3. Februar nachmittags wurde der Vormarsch von Karibib auf
Omaruru fortgesetzt und am 4. vormittags gegen 9 Uhr die Gegend des
letztgenannten Platzes erreicht. Hauptmann Franke hoffte nunmehr, wie
schon erwähnt, durch sein bloßes Erscheinen die Hereros zum Einstellen
der Feindseligkeiten bewegen zu können. Er legte daher eine weiße
Korduniform an und setzte sich auf seinen im ganzen Bezirk bekannten
Schimmel. Indessen ließen sich die Hereros hierdurch keineswegs
abschrecken, feuerten vielmehr erst recht auf das sich ihnen bietende
günstige Ziel. Anfangs erschienen sie jedoch durch das Erscheinen der
Kompagnie überrascht und räumten daher nach wenigen Schüssen die als
vorgeschobene Stellung besetzte Werft (vgl. die Skizze S. 487) des
früheren Kapitäns Manasse, wobei auch eine Viehherde in die Hände der
Deutschen fiel. Die Kompagnie setzte sich nunmehr bei Manasses Werft
fest und ließ die Artillerie auffahren. Es entspann sich hier ein
längeres Feuergefecht, das aber gegen den sehr gut gedeckten Gegner
wenig Erfolg zu haben schien. Hauptmann Franke beschloß daher, dem
Feinde näher auf den Leib zu rücken, und befahl sprungweises Vorgehen,
das schließlich zur Wegnahme der feindlichen Stellung führte, leider
aber unter Verlust des tapferen Leutnants v. Wöllwarth. Nunmehr setzte
sich der Gegner in einer zweiten Stellung fest, gegen die sich die
Kompagnie zunächst wieder zu einem längeren Feuergefecht entwickelte.
Der Angriff auf diese Stellung wurde dann aber durch eine völlig
unerwartete, jedoch um so willkommenere Unterstützung erleichtert. Als
der in Omaruru kommandierende Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn das Näherrücken
des Feuergefechtes vernommen hatte, ließ er mit allen entbehrlichen
Leuten unter dem Feldwebel Müller einen Ausfall gegen den Rücken des
Feindes machen. In ununterbrochenem Anlauf überrannte die kleine Schar
eine rasch nach rückwärts Front machende Hereroabteilung, wobei leider
ihr tapferer Führer fiel. Dagegen ließ der Feind an dieser Stelle 17
Tote zurück. Den hierdurch gebotenen günstigen Augenblick benutzte
Hauptmann Franke, um nun die zweite feindliche Stellung zu nehmen,
worauf die Ausfallabteilung sich mit der Kompagnie vereinigte.

Aber noch war der Sieg nicht errungen, denn abermals setzte sich
der zähe Gegner in einer dritten Stellung fest, und zwar in der
Nähe der alten Station, der früheren Wohnung des Hauptmanns Franke.
Der Widerstand, den der Feind in dieser seiner letzten Stellung
leistete, war ganz besonders hartnäckig. Er versuchte sogar einen
Vorstoß gegen die rechte Flanke des Angreifers, bei dessen Abwehr der
Oberleutnant Grießbach schwer verwundet wurde. Außerdem entwickelte
sich nun auch im Rücken der Kompagnie ein heftiges Gefecht gegen die
Bedeckung der Bagage unter Leutnant der Reserve v. Nathusius. Hierbei
wurde der Führer verwundet, so daß das Kommando an den Leutnant
der Reserve Hauber überging. Jetzt wurde die Lage sehr kritisch,
zumal der Artillerie die Munition ausging. Als bestes Mittel, aus
dieser Lage herauszukommen, erschien dem Hauptmann Franke ein
abermaliger Sturmangriff. Dieser wurde wiederum durch Eingreifen der
Besatzungstruppe erleichtert; Stabsarzt ~Dr.~ Kuhn hatte die schwierige
Lage der Kompagnie erkannt und war persönlich an der Spitze von
weiteren 12 Mann zum zweiten Male dem Feind in den Rücken gefallen.
Nachdem ein kräftiges dreifaches Hurra das Nahen dieser Hilfe der
Kompagnie bekannt gegeben hatte, setzte sich Hauptmann Franke auf
seinen Schimmel und sprengte vor die Front, damit das Signal zum Beginn
des Sturmes gebend. Dieses Beispiel zündete, mit lautem Hurra wurde
nunmehr auch die letzte Stellung des Gegners genommen und in dieser ein
fröhliches Wiedersehen mit der Ausfalltruppe gefeiert.

[Illustration: Leutnant Frhr. v. Wöllwarth.]

Die Hereros räumten infolge des Gefechts die Umgebung Omarurus
vollständig, und damit war auch für diesen Platz von jetzt ab alle
Gefahr beseitigt. Der diesseitige Verlust betrug 7 Mann tot, 3
Offiziere und 12 Mann meist schwer verwundet, somit etwa 40 vH. der
Offiziere, etwa 15 vH. der Mannschaften. Von den drei verwundeten
Offizieren starben der Leutnant v. Wöllwarth bereits nach wenigen
Tagen, der Oberleutnant Grießbach erst nach langem Leiden in der
Heimat. Auf die Ausfallabteilung entfielen von den Verlusten zwei Tote
und zwei Verwundete. Vom Feinde wurden dagegen etwa 100 Tote gefunden.
Aber trotz dieser schweren Verluste werden wir ihm bereits einige
Wochen später bei Otjihinamaparero begegnen und ihn dort einen ebenso
hartnäckigen Widerstand leisten sehen.

Dieser denkwürdige Zug der Kompagnie Franke hat mit einem Schlage
das Bild des Feldzuges völlig geändert. Die Hereros waren nunmehr
auf der ganzen Linie in die Verteidigung zurückgeworfen, in der
sie uns allerdings noch recht viel zu schaffen machen sollten. Vor
allem aber war die Bahnlinie Swakopmund-Windhuk dem Machtbereich des
Feindes entzogen und daher für den Nachschub weiterer Verstärkungen
freigemacht. Zwar hatte bereits eine kleinere Abteilung Matrosen, das
Landungskorps S. M. S. »Habicht« in der Stärke von etwa 50 Köpfen,
längs der Bahn mit eingegriffen und die geängstigten Bewohner der
betreffenden Orte mit beruhigen helfen. Bei allem Dank und bei aller
Anerkennung für die rasche Hilfe seitens unserer Marine darf aber
die Behauptung doch gewagt werden, es hätte ihr Fehlen die Erfolge
der Kompagnie Franke nicht zu beeinflussen vermocht. Somit darf auch
die fernere Behauptung hinzugefügt werden, daß das Schutzgebiet
in dieser schweren Zeit sich des ersten Ansturmes des Gegners aus
eigener Kraft hat erwehren können. Dies war neben dem einmütigen
und unverzagten Zusammenwirken der ganzen deutschen Bevölkerung
die segensreiche Folge der seit dem Jahre 1896 im Schutzgebiete
eingeführten allgemeinen Wehrpflicht nach heimatlichem Muster. Sie ließ
an Stelle der andernfalls sich gewiß auch bereitwilligst anbietenden,
aber ungeregelten Scharen von Kriegsfreiwilligen disziplinierte und
organisierte Soldatenkommandos treten, vor allem aber diese in den
zahlreichen Offizieren des Beurlaubtenstandes mit Führern ausstatten,
denen nicht nur die erforderlichen Kenntnisse, sondern auch die
mächtige Autorität des Gesetzes zur Seite stand. Und -- man mag die
Begeisterung für eine Sache noch so hoch einschätzen -- angesichts
des Todes kann sich schließlich doch nur die auf eiserne Disziplin
gestützte Kraft des Gehorsams als über jedes Schwanken erhaben erweisen.

Der Befehl zur Einziehung der Wehrpflichtigen in den Nordbezirken war,
wie bereits erwähnt, zugleich mit demjenigen des Abmarsches der 2.
Kompagnie nach dem südlichen Kriegsschauplatze am 25. Dezember 1903
gegeben worden. Bei Ausbruch des Aufstandes am 12. Januar -- mithin
schon nach drei Wochen -- sehen wir in Windhuk eine 1., in Omaruru
eine 2. Ersatzkompagnie und in Okahandja eine starke Besatzungstruppe
gebildet, sämtliche Formationen reichlich mit Offizieren des
Beurlaubtenstandes ausgestattet. Fast nur solche haben dann in der Zeit
der Abwehr bis zum Eingreifen der Kompagnie Franke als Führer fungiert.
Später sind sie auch bei der aktiven Truppe zahlreich verwendet worden.

Schließlich erscheint es noch des Hinweises würdig, wie wertvoll
die großen Stationen als Stützpunkte in den einzelnen Bezirken sich
erwiesen haben. Sie wurden zu Zufluchtsorten für die weißen Farmer und
Ansiedler, aber auch zu Stützpunkten für die deutsche Macht, so daß
diese in keinem Bezirk je ganz zu bestehen aufgehört hat. Von ihnen
ging nach dem Umschwung der Dinge auch die Wiederinbesitznahme des
betreffenden Bezirkes aus, denn sie waren über die Verhältnisse beim
Gegner, über die man sich andernfalls mühsam hätte wieder orientieren
müssen, fortgesetzt auf dem laufenden geblieben. Einen dauernden
Schaden haben dagegen die Eingeborenen keinem der Plätze zuzufügen
vermocht, vielmehr sind diese, mit Ausnahme des am schwersten bedrohten
Okahandja, von Anfang bis zu Ende selbst die Angreifenden geblieben.
Auch den Eintritt von Nahrungsmangel bei der Militär- wie bei der
Zivilbevölkerung haben die gefüllten Proviantmagazine der Stationen
verhindert. Im ganzen haben diese Stützpunkte somit ihren Zweck erfüllt.

Diejenigen aber, die der Ansicht sind, man hätte mittels gewaltsamen
Eingreifens bereits vor Jahren die jetzige Katastrophe heraufbeschwören
sollen, mögen bedenken, wieviel größere Schwierigkeiten unsere Truppen
damals hätten überwinden müssen als jetzt, wo sie schon gerade
groß genug gewesen sind. Ohne die Eisenbahn, ohne die gefüllten
Proviantmagazine im Innern, vor allem ohne eigene Landeskenntnisse
einen Krieg durchzufechten, hätte damals noch blutigere Opfer gekostet
als jetzt. Ich habe es durchgemacht, was es heißt, Krieg zu führen,
wenn man lediglich von dem guten Willen landeskundiger Eingeborener
abhängig ist. Dieser Erfahrung verdankt der § 17 der Instruktion für
die Bezirksamtmänner usw. (Anlage 2) seine Entstehung, dessen Wortlaut
ist:

»Die in einem Bezirk stehenden Angehörigen der Truppe, wie Polizisten,
haben sich fortgesetzt über dessen Wege-, Wasser- und Weideverhältnisse
zu orientieren. In allen unter deutscher Verwaltung stehenden Bezirken
muß die Feldtruppe operieren können, ohne sich außerhalb der Truppe
und Polizei stehender Führer bedienen zu müssen. In jedem Bureau
einschließlich derjenigen der Polizeistationen müssen stets genaue
Wege- usw. Karten des betreffenden Verwaltungsbezirkes zu finden sein.«

Nicht übersehen dürfen wir ferner, wie viele deutsche Soldaten der
Tatsache das Leben zu verdanken haben, daß es so lange Jahre gelungen
ist, für unsere Sache Eingeborene gegen Eingeborene auszuspielen.
Gedanken solcher Art mögen uns trösten über die tiefschmerzlichen Opfer
an Menschenleben, welche die inzwischen fortgeschrittene Besiedlung
des Landes bei Ausbruch des Aufstandes gefordert hat, und die niemand
näher gehen können, als dem seiner Verantwortlichkeit sich bewußten
Gouverneur. Sie mögen aber auch dem Reichstagsabgeordneten zur Seite
stehen, der heute die Summen für das Schutzgebiet bewilligt, die er vor
zehn Jahren vielleicht versagt hätte. Wer aber jetzt noch der Ansicht
sein sollte, die Niederwerfung der Eingeborenen hätte damals weniger
Opfer gekostet als heute, der befindet sich im Irrtum. Ich meinerseits
bin der gegenteiligen Ansicht. Noch mehr aber irrt derjenige, welcher
glaubt, daß eine gewaltsame Entwaffnung oder eine sonstige Entrechtung
der Eingeborenenstämme, wenn früher vorgenommen, gar keinem Widerstand
begegnet sein würde. Auch wenn vorläufig nur an einem einzigen Stamm
zur Ausführung gebracht, würde diese Maßnahme sofort das Mißtrauen
aller hervorgerufen und sie geradezu gewaltsam zum Anschluß aneinander
gebracht haben. Dafür hat das Jahr 1904 den vollen Beweis erbracht.
Als sie sich von der gleichen Gefahr bedroht glaubten, haben damals
Hereros und Hottentotten, früher bitterste Feinde, sofort unverkennbare
Neigung zum Zusammenschluß gezeigt. Daß es gelungen ist, diesen
Zusammenschluß neun Monate bis Oktober 1904 hintanzuhalten, war zu
Beginn des Hereroaufstandes zweifellos unsere Rettung. Heute können wir
ferner die erforderlichen Opfer als unvermeidlich hinnehmen; wenn aber
von uns selbst heraufbeschworen, würden wir uns angesichts ihrer Größe
vielleicht doch nicht der zweifelnden Frage entschlagen können: »War es
durchaus notwendig, diese Opfer zu bringen, und ist das Schutzgebiet
sie auch wert?« Und wer würde die Verantwortung für solche Folgen eines
Friedensbruchs unsererseits, ohne daß eine Zwangslage gegeben war,
übernommen haben?


Das Landungskorps S. M. S. »Habicht«.

Die erste Hilfe von außerhalb kam dem Schutzgebiet durch unsere Marine.
Am 18. Januar nachmittags traf der kleine Kreuzer »Habicht« auf
der Reede von Swakopmund ein und begann ungesäumt die Ausschiffung
seiner Landungsmannschaften. Der Schiffskommandant Korvettenkapitän
Gudewill übernahm für den auf dem südlichen Kriegsschauplatz
abwesenden Gouverneur den Oberbefehl über die Streitkräfte des
Hererokriegsschauplatzes. Führer des Landungskorps wurde der Erste
Offizier S. M. S. »Habicht«, Kapitänleutnant Gygas. Das Korps hatte
zunächst die Stärke von 1 Offizier, 1 Arzt und 52 Mann. Kapitänleutnant
Gygas erhielt Befehl, sich nach der wichtigen Eisenbahnstation Karibib
zu begeben, diesen Ort sowie die Bahnlinie bis dort zu sichern, weitere
Unternehmungen jedoch, wenn nicht dringend geboten, in Anbetracht
seiner geringen Machtmittel zu unterlassen.

Bereits am Abend des 18. verließ das Korps mittels Extrazuges
Swakopmund und traf mit Einbruch der Dunkelheit in Karibib
ein. Unterwegs waren einige beschädigte Stellen an der Bahn
wiederhergestellt und einige Stationen mit Besatzung versehen worden.
In Karibib befanden sich etwa 40 waffenfähige Männer unter Kommando des
Distriktschefs Oberleutnants Kuhn, der den Platz hatte verbarrikadieren
lassen. Dessen Bewohner begrüßten das Eintreffen des Landungskorps als
erstes Zeichen der Hilfe vom alten Vaterland mit aufrichtiger Freude.

Inzwischen waren zu dem Landungskorps auf telegraphische Requisition
als weitere Verstärkung noch 5 Unteroffiziere mit 2 Feldgeschützen
~C.~ 73 und 1 Maschinengewehr aus Kamerun hinzugetreten. Weiter
wurde aus der Heimat noch ein gleichfalls telegraphisch erbetenes
Seebataillon sowie die bereits unterwegs befindliche regelmäßige
Schutztruppenablösung von 200 Mann erwartet. Mit Recht beschränkte
sich daher bis zum Eintreffen dieses bedeutenden Zuwachses das kleine
Landungskorps auf Behauptung der Bahnstrecke Swakopmund-Karibib,
verbunden mit deren gründlicher Wiederherstellung. Die Leitung der
Wiederherstellungsarbeiten übernahm freiwillig der Chefingenieur
der Otavi-Eisenbahn, Herr Solioz, der den Bau seiner eigenen Bahn
vorläufig hatte einstellen müssen. Nach schwierigen, mehrfach durch
erneuten Regen beeinträchtigten Wiederherstellungsarbeiten war
die Bahn endlich Ende Februar wieder bis Karibib betriebsfähig.
Inzwischen hatte S. M. S. »Habicht« zur Verstärkung des schwachen
Landungskorps noch nach Karibib entsendet, was das Schiff nur irgendwie
entbehren konnte. Es waren dies 28 Mann unter Leutnant z. S. Eckhold.
Mit dieser Verstärkung betrug das Korps 80 Köpfe, so daß nunmehr
Wiederherstellungsarbeiten an der Bahnstrecke auch in der Richtung auf
Okahandja begonnen werden konnten.

Vom Feinde ist aus dieser Zeit nur ein Angriff durch etwa 100 Hereros
auf die Station Kubas zu erwähnen, bei dem das dort stehende Vieh
abgetrieben wurde. Die schwache Besatzung versuchte vergeblich dessen
Wiedernahme, wobei der Führer, Unteroffizier Patriok, verwundet
wurde. Inzwischen war es Kapitänleutnant Gygas gelungen, von allen
eingeschlossenen Orten Nachrichten zu erlangen. Es ergab sich, daß die
Kolonne Zülow sicher in Okahandja eingetroffen war, und daß Windhuk,
Omaruru und Otjimbingwe, wenn auch bedroht, so doch nicht direkt
gefährdet seien. An der Bahnlinie selbst kam es hin und wieder zu nur
unbedeutenden Schießereien. Am 2. Februar traf dann auf ihrem Vormarsch
nach Omaruru die Kompagnie Franke in Karibib ein. Mit ihr hatte ein Zug
der Besatzungstruppe Okahandja verlassen und Bahn- wie Telegraphenlinie
bis Karibib wiederhergestellt.

Endlich landete am 3. nachmittags in Swakopmund die
Schutztruppenablösung unter Oberleutnant v. Winkler. Sie wurde,
notdürftig bewaffnet und ausgerüstet, durch Korvettenkapitän Gudewill
sofort nach Windhuk weiter beordert. Ihr schloß sich in Karibib auch
der Rest des Landungskorps unter Kapitänleutnant Gygas an. Jetzt
zeigte sich, wie wichtig die Wiederherstellung der Eisenbahn gewesen
war, da nunmehr die Abteilung von Winkler Windhuk binnen 26 Stunden
zu erreichen vermochte. Da Oberleutnant Winkler keine Artillerie
besaß, überwies ihm Kapitänleutnant Gygas ein Feldgeschütz ~C.~ 73,
eine Revolverkanone und ein Maschinengewehr, dazu 14 Artilleristen
als Bedienung, diese unter dem Oberleutnant z. S. Hermann. Diese
Mannschaften verblieben dann dauernd bei der Abteilung Winkler und
traten später mit dieser zur Ostabteilung über.

Kapitänleutnant Gygas vereinbarte während seiner Fahrt nach Windhuk
mit den Stationsältesten von Windhuk, Okahandja und Karibib eine
dauernde Besetzung der ganzen zu diesem Zweck in Abschnitte
eingeteilten Bahnlinie. Am 5. Februar rief indessen ein Telegramm des
Korvettenkapitäns Gudewill sowohl das Landungskorps wie das Korps
Winkler nach Karibib zurück, um von da gegen Omaruru vorzugehen. Es war
nämlich Hauptmann Franke ergangen, wie es schon manchem Führer ergangen
ist. Er war sich am Abend seines glänzenden Siegestages von Omaruru
der Größe seines Erfolges noch nicht bewußt gewesen und hatte unter
dem Eindrucke des zähen Widerstandes des Feindes sowie der gebrachten
schweren Opfer geglaubt, daß ihm am nächsten Tage ein erneuter Kampf
bevorstehe. In diesem Sinne hatte er telegraphiert. Erst den andern
Tag ergab sich, daß der Feind den Platz in kopfloser Flucht verlassen
hatte, worauf ein Gegentelegramm die Abteilung Winkler wieder nach dem
Osten berief. Das Landungskorps kehrte dagegen nach Karibib zurück,
woselbst nach allen Abgaben dem Führer nur noch 23 Köpfe verblieben.

[Illustration: Ankunft der Mannschaften S. M. S. »Habicht« in Okahandja.

Bahnhof Okahandja.]

Am 9. Februar traf das Seebataillon in Swakopmund ein. Es brachte
eine Maschinenkanonen-Abteilung, eine Eisenbahnbau-Abteilung und eine
Ersatz-Abteilung für S. M. S. »Habicht« mit. Bewundernswert war in
der Tat, mit welcher Energie im alten Vaterlande die Reichsregierung
an die Rettung des schwer bedrohten Schutzgebiets herantrat. Noch war
kein voller Monat seit Ausbruch des Aufstandes verstrichen, als diese
bedeutende Verstärkung -- nahezu 800 Köpfe -- in Swakopmund landete.
Sie hatte nur eine Lücke, nämlich Mangel an Pferden, die erst aus
Argentinien geholt werden mußten. Der Kommandeur des Seebataillons,
Major v. Glasenapp, übernahm jetzt den Oberbefehl, während den
Korvettenkapitän Gudewill, dessen ruhigem und sachgemäßem Eingreifen
das Schutzgebiet viel zu verdanken hatte, leider ein schweres Leiden
auf das Krankenlager warf, von dem er sich nicht wieder erheben sollte.
Doch hatte ich noch die Freude, nach meinem Eintreffen in Swakopmund
ihn daselbst begrüßen zu können.

Mit dem Seebataillon war auch ein langjähriger Kriegsgefährte von
mir wieder im Schutzgebiet eingetroffen, Major v. Estorff, den ich
zu meiner Vertretung im Norden vom südlichen Kriegsschauplatz aus
telegraphisch erbeten hatte. Ferner brachte das Seebataillon den
Allerhöchsten Befehl mit, nach dem die Leitung der Operationen in der
Heimat der Große Generalstab übernehmen sollte. Zum Führer des gesamten
Marine-Expeditionskorps war Oberst Dürr ernannt, der jedoch erst in
drei Wochen landen konnte. Das Marine-Expeditionskorps war somit als
eine geschlossene Operationsabteilung unter eigener Führung gedacht.
Doch ist es zu einer solchen Verwendung nie gekommen. Die Lage zwang,
dasselbe einzusetzen, wo es gerade nottat, und daher zu seiner Teilung.
Auf der einen Seite handelte es sich um Ausnützung der Erfolge der bei
Omaruru zum Stehen gekommenen Kompagnie Franke, auf der anderen um
Absperrung der englischen Grenze, damit der Gegner nicht mit seinen
geraubten Viehherden ungestört über diese verschwinden konnte. Hiernach
traf Major v. Glasenapp seine vorläufigen Anordnungen, denen ich
mich nach meiner Ankunft in Swakopmund am 11. Februar im allgemeinen
angeschlossen habe. Sie gingen dahin, daß

1. die Kompagnie Franke um eine Kompagnie des Seebataillons zu
verstärken sei, den Oberbefehl über die so entstandene »Westabteilung«
habe Major v. Estorff zu übernehmen und zu ihr auch die 4.
Feldkompagnie aus Outjo heranzuziehen,

2. die Abteilung Winkler um zwei Kompagnien des Seebataillons zu
verstärken sei, die so gebildete »Ostabteilung« habe unter das Kommando
des Majors v. Glasenapp zu treten und den Distrikt Gobabis zu säubern
sowie die Hereros von einem etwaigen Entweichen über die englische
Grenze abzuhalten,

3. die letzte Kompagnie des Seebataillons zur Besatzung Okahandjas
überzutreten habe, um dieses Zentrum der deutschen Basis bis zum
Eintreffen der bereits unterwegs befindlichen weiteren Verstärkungen
aus der Heimat zu halten,

4. endlich das Landungskorps S. M. S. »Habicht« unter Kapitänleutnant
Gygas, durch verschiedenen Zuwachs verstärkt, den Distrikt Otjimbingwe
zu säubern und von da Anschluß nach Okahandja zu suchen habe.

In den vorliegenden Abschnitt gehört nur die Berichterstattung über
die Abteilung des Kapitänleutnants Gygas. Den übrigen Teilen des
Marine-Expeditionskorps werden wir bei der Schilderung der Kämpfe
der Schutztruppe wieder begegnen. Das Detachement Gygas setzte sich
zusammen aus:

  51 Mann der Besatzung S. M. S. »Habicht«,
  55 Mann der Eisenbahn-Schutztruppe,
  18 alten Schutztruppenreitern,
  34 schwarzen Polizeisoldaten und Treibern;

dazu an Artillerie: ein Feldgeschütz ~C.~ 73, eine Revolverkanone, ein
Maschinengewehr.

Am 12. Februar nachmittags rückte das Detachement von Karibib ab[137].
Seine Schwäche für Südwestafrika lag in dem Mangel an Pferden. Die
Reiterei bestand aus nur 12 Mann, die sich später in Otjimbingwe auf
16 Köpfe ergänzten. Nach Überwindung großer, in dem mangelhaften
Treiberpersonal sowie in der geringen Marschfähigkeit der Mannschaften
beruhenden Schwierigkeiten langte das Korps, ohne vom Feinde gestört
worden zu sein, am 15. früh in Otjimbingwe an. Hier wurde der für die
Station bestimmte Proviant abgeladen und am Abend weitermarschiert, um
den nach umhergehenden Gerüchten etwa 30 ~km~ swakopaufwärts lagernden
Gegner anzugreifen. Dieser bestand aus den Otjimbingwe-Hereros unter
der nominellen Führung des Häuptlings Zacharias. Als landeskundige
Offiziere waren dem Detachement der rührige Distriktschef von Karibib,
Oberleutnant Kuhn, sowie Oberleutnant Ritter (seinerzeit Miterbauer der
Eisenbahn) beigegeben, letzterer als Führer der Reitertruppe. Der Feind
saß genau da, wo er vermutet worden war, am Liewenberg, und kam es dort
am 16. Februar zu einem Gefecht. Nach genügender Vorbereitung durch
Artillerie- und Infanteriefeuer wurden nach siebenstündigem Kampfe
die in guter Stellung befindlichen Hereros geworfen. Der diesseitige
Verlust betrug ein Mann tot, zwei Mann verwundet. Vom Gegner fanden
sich vier Tote sowie eine Menge Gewehre, Munition und Hausrat. Mit
diesem Gefecht war auch Otjimbingwe endgültig vom Feinde befreit. Es
blieb daher dem Kapitänleutnant Gygas nur noch die Lösung des zweiten
Teiles seiner Aufgabe, nämlich der Vormarsch nach Okahandja.

Am 17. früh wurde der Marsch fortgesetzt und am 19. Groß-Barmen
erreicht, wo die Abteilung die von Okahandja entgegengesendeten Reiter
zu finden hoffte, unvermutet aber von den Bergen ringsherum Feuer
erhielt. Da durch dieses auch die Wagenkolonne in Mitleidenschaft
gezogen war, hatten sich sämtliche Treiber zum Ausreißen veranlaßt
gesehen. Hierdurch entstand anfänglich eine schwierige Lage, die
jedoch nicht hinderte, daß nach etwa zweistündigem Feuergefecht
die Erstürmung der feindlichen Stellung gelang. Der Kampf hatte
einen Toten und sieben Verwundete gekostet, während vom Feinde in
der eroberten Stellung neun Tote und eine Anzahl Gewehre gefunden
wurden. Inzwischen war die Reiterei des Detachements hinter der
Gefechtslinie weiter nach dem Platze Groß-Barmen selbst vorgeritten
und hatte dort Fühlung mit der Reiterei aus Okahandja gewonnen, die
unter Veterinärrat Rickmann sich bereits seit zwei Tagen dort befand.
Sie hatte während des Gefechts versucht, durch einen Angriff auf den
Rücken der feindlichen Stellung der Abteilung Gygas Unterstützung zu
bringen, war jedoch hierbei in deren Artilleriefeuer geraten. Nunmehr
setzte das Detachement seinen Vormarsch auf Okahandja fort, wo es am
20. eintraf. Nach Vereinbarung mit dem Kommandanten S. M. S. »Habicht«
wurde dann das Landungskorps gegen die inzwischen eingetroffenen
Ersatzmannschaften des Kreuzers ausgetauscht. Diese trafen am 26.
Februar in Okahandja ein und gingen bis zu ihrer späteren Rückreise im
großen und ganzen in der Schutztruppe auf. Das bisherige Landungskorps
kehrte dagegen wieder an Bord zurück, mit Ausnahme des Oberleutnants
zur See Hermann, des Assistenzarztes Dr. Velten und 14 Mann, die bei
der Ostabteilung geblieben waren, und 6 Mann, die sich auf entfernter
gelegenen Stationen befanden. Ebenso mußte Leutnant zur See Eckhold
infolge eines Schenkelbruchs -- Sturz vom Pferde -- im Lazarett Karibib
bleiben.

[Illustration: Ankunft von Soldaten des Seebataillons in Okahandja.]

Auch das Landungskorps der Marine konnte mit Befriedigung auf seine
Tätigkeit zurückblicken. Obwohl der Landkrieg eigentlich nicht in
den Bereich seiner Tätigkeit fällt, hat es doch seine Aufgabe zur
vollen Zufriedenheit gelöst. Besonders sein tatkräftiger Führer
Kapitänleutnant Gygas hat mir einen derart guten Eindruck gemacht, daß
ich ihn nur mit Bedauern wieder scheiden sah.

Die Tätigkeit der übrigen Teile des Marine-Expeditionskorps war
untrennbar mit derjenigen der Schutztruppe verbunden, so daß sich
deren besondere Behandlung erübrigt. Teile des Korps befanden sich bei
allen Abteilungen der Schutztruppe, die, wie wir gesehen haben, in
eine Westabteilung und eine Ostabteilung gegliedert war. Zu ihnen trat
dann später noch die Hauptabteilung, die sich nach Maßgabe der aus der
Heimat eintreffenden Verstärkungen allmählich bei Okahandja bildete.

Ich beginne mit der Schilderung der Tätigkeit der


Westabteilung.[138]

Am 13. Februar standen von der Westabteilung in Omaruru vereinigt:
Kompagnie Franke, Marinekompagnie Häring, ein Zug Maschinenkanonen,
zwei Geschütze der Schutztruppe.

Zu diesen Truppenteilen sollte, sobald erreichbar, die in Outjo
stehende 4. Feldkompagnie der Schutztruppe -- nach der Verwundung des
Hauptmanns Kliefoth unter Oberleutnant Freiherr v. Schönau-Wehr --
treten. Den Befehl über das Ganze hatte Major v. Estorff, Adjutant war
Leutnant Freiherr v. Buttlar.

[Illustration: Lagerszene.]

Als seine erste Aufgabe sah Major v. Estorff mit Recht die Herstellung
der Verbindung mit der 4. Feldkompagnie an. Demgemäß setzte sich die
Westabteilung am 20. Februar nach Outjo in Marsch. Bereits 65 ~km~
nördlich Omaruru stieß sie jedoch auf die 4. Feldkompagnie, die der
Drang, wieder Fühlung mit der Außenwelt zu gewinnen, gleichfalls
zum Vormarsch, und zwar nach Süden, veranlaßt hatte. Nachdem die
heliographische Verbindung zwischen Outjo und Omaruru wiederhergestellt
und gesichert war, wendete sich die Abteilung gegen die wichtige
Wasserstelle Otjihinamaparero, wo der bei Omaruru geschlagene Gegner
vermutet wurde. Die bei der Abteilung befindliche Marinekompagnie war
nach Abgang der von ihr gestellten Sicherungsmannschaften jetzt nur
noch 60 Köpfe stark. Die Hereros wurden in der Tat an der vermuteten
Wasserstelle entdeckt, und es kam am 25. Februar zu dem hartnäckigen
Gefecht bei Otjihinamaparero, das erst gegen Abend durch Sturmangriff
einer aus allen anwesenden Truppenteilen gemischten Kolonne unter
Hauptmann Franke entschieden werden konnte. Der weit überlegene Gegner
hatte sogar eine von anfänglichem Erfolg begleitete Umfassungsbewegung
gegen unseren linken Flügel vorgenommen. Der diesseitige Verlust betrug
1 Offizier (Oberleutnant Schultze) tot, 3 Offiziere (Oberleutnants v.
Schönau, Hannemann, Leutnant v. Stülpnagel), 7 Reiter verwundet. Vom
Feinde wurden auf dem Gefechtsfelde 53 Tote gefunden und 2000 Stück
Vieh erbeutet.

Die Westabteilung blieb nunmehr bis zum 14. März in der schwer
erkämpften Stellung und füllte diese Zeit mit Erkundungen und mit
Ergänzung des Proviants aus. Der Gegner war anscheinend in der
Richtung auf Waterberg abgezogen. Einzelne Hereros schwärmten indessen
fortgesetzt noch vor der Front der Deutschen umher. So wurde noch zwei
Tage nach dem Gefecht ein Reiter dicht bei dem Kampfplatz aus dem
Hinterhalte erschossen. Ein Offizier, der das Gefechtsfeld absuchen
wollte, wurde sogar seitens eines verwundeten Hereros noch mit einer
-- glücklicherweise fehlgehenden -- Kugel bedacht. Etwa Mitte März
berief ich den Major v. Estorff nach Karibib und erteilte ihm auf Grund
der festgestellten Kriegslage den Befehl, nunmehr auch seinerseits,
wenn irgend möglich, behufs gemeinsamen Zusammenwirkens mit der in der
Formation begriffenen Hauptabteilung in der Richtung auf Okahandja zu
operieren.

Infolgedessen trat die Westabteilung am 14. März ihren Vormarsch auf
Okahandja an. Am 16. wurde ihre Spitze im dichten Busch überrascht und
zwei Mann erschossen. Der führende Offizier,[139] den sein stürzendes
Pferd abgeworfen hatte, wurde nur durch den mit vier Reitern rasch
herbeieilenden Unteroffizier d. Res. Hümann (Landmesser) gerettet.
Schnell entwickelte sich die Westabteilung zum Gefecht und nahm die
feindliche Werft (Erindi Okaserandu) unter einem weiteren Verlust von
2 Verwundeten. Dazu kamen noch als Abgang die 9 Pferde der Spitze.
Infolge dieser Überraschung wurde von jetzt ab mit äußerster Vorsicht
durch den dichten Busch weitermarschiert, und am 24. März langte die
Westabteilung in Okahandja an. Sie hatte ihre Aufgabe glänzend gelöst.
Am 19. März war noch eine feindliche Werft (Otjinaua Naua) weggenommen
und eine Viehherde erbeutet worden.


Die Ostabteilung.

Von Beginn des Aufstandes ab war sowohl in der Heimat wie im
Schutzgebiete die öffentliche Meinung mehr durch die Furcht vor einer
Flucht der Hereros mit dem geraubten Vieh über die englische Grenze,
als vor einer etwaigen Schwierigkeit, sie zu besiegen, beherrscht. Bei
dem bisherigen geringen politischen Zusammenhalten der Hererostämme
unter sich erschien auch mir eine solche Fluchtmöglichkeit, wenigstens
seitens des im Osten wohnenden Stammes des Unterhäuptlings Tjetjo,
als naheliegend. Dieser Annahme trat der Distriktschef von Gobabis,
Oberleutnant Streitwolf, in einer Meldung vom 9. Februar gleichfalls
bei, die ich am 15. Februar in Karibib erhielt. Der genannte Offizier
empfahl in ihr dringend die Entsendung einer starken Truppe nach dem
Distrikt Gobabis, und zwar rasch, da andernfalls die Gefahr einer
Entweichung der Hereros vorliege. Es wurde daher zur Formierung einer
stärkeren Ostabteilung unter dem Kommando des Majors v. Glasenapp
geschritten. (Siehe S. 496.) Dieser erhielt Befehl, sich zur
Rücksprache bei mir in Karibib einzufinden, der bereits im Vormarsch
nach dem Osten befindlichen Marinekompagnie Fischel wurde dagegen
aufgegeben, zu halten, wo sie sich gerade befände. Die Abteilung von
Winkler war bereits im Distrikt Gobabis angelangt und daher wenigstens
der dringendste Bedarf an Verstärkung dortselbst gedeckt. Sie hatte
auf ihrem Vormarsch am 11. Februar eine feindliche Werft überfallen
und mit geringen eigenen Verlusten genommen. Nachzuholen ist noch,
daß die Kompagnie Fischel in der Nacht vom 14. auf den 15. in der
Nähe von Seeis einen Überfall auf ihre Sicherheitstruppen und hierbei
einen Verlust von 3 Toten und 2 Verwundeten erlitten hatte. Auch diese
Meldung war am 15. in Karibib eingetroffen.

Nach ihrer vollständigen Zusammensetzung war die Kriegsgliederung der
Ostabteilung folgende:

  Führer: Major v. Glasenapp,
  Stab: Hauptmann a. D. v. François,
  Adjutant: Leutnant Schäfer,
  Ordonnanzoffizier: Oberleutnant Graf v. Brockdorff,
  Artillerieoffizier: Oberleutnant z. S. Manshold,
  Stabsarzt Graf,
  Marineinfanterie-Oberassistenzarzt ~Dr.~ Velten,
  Marine-Kompagnien Fischel, Lieber,
  Schutztruppen-Feldkompagnie von Winkler,
  Kavallerie-Abteilung Oberleutnant d. L. Köhler[140],
    Oberleutnant Eggers,
  2 Maschinengewehre,
  6 Geschütze verschiedenen Kalibers,

in Summa rund 400 Gewehre, darunter 80 Berittene. An landeskundigen
Offizieren befanden sich bei der Abteilung der Kriegsfreiwillige
Hauptmann a. D. v. François und die Oberleutnants v. Winkler
und Eggers. Aber auch zahlreiche Landeskundige, sei es als
Kriegsfreiwillige, sei es als Reserve und Landwehr, waren bei der
Schutztruppenkompagnie. Sie haben bei der durchweg aus Neulingen
bestehenden Ostabteilung nach dem Zeugnisse des Führers die
wertvollsten Dienste geleistet, trotzdem empfand der letztere immer
noch unliebsam den Mangel an wegekundigen Eingeborenen.

Wenn die Ostabteilung bei ihren Operationen auch nicht so durchweg
vom Glück begünstigt gewesen ist wie die Westabteilung, so verdienen
ihre Leistungen doch die höchste Anerkennung. Die Marschdisziplin
der zum Teil noch aus Rekruten bestehenden Marineinfanterie war
bewundernswert. Sie hat den weiten Weg von Windhuk nach Gobabis und
von da, stets den Spuren des Feindes folgend, gegen Westen bis in die
Nähe der Onjati-Berge ohne nennenswerte Verluste an Marschunfähigen
zurückgelegt.[141] Zu einem Gefecht gegen den noch isolierten Feind,
wie wir dies bei der Westabteilung gesehen haben, ist es dagegen bei
der Ostabteilung nicht gekommen. Die Kriegslust des Tjetjostammes
scheint diejenige der Omaruru-Hereros nicht erreicht zu haben. Er blieb
vielmehr beim Anrücken der Ostabteilung in ununterbrochenem Rückzuge
und fand erst nach gewonnener Fühlung mit der Hauptmasse seiner
Landsleute in der Nähe der Onjati-Berge den Mut zum Widerstande.

Zunächst hatte daher die Ostabteilung lediglich Marschleistungen
aufzuweisen.[142] Deren Ziel war Kehoro am oberen Nosob, wo der
Tjetjostamm gemeldet war. Indem sowohl die Abteilung von Winkler wie
die von Major v. Glasenapp selbst geführten beiden Marinekompagnien
diesem Ziel zustrebten, gewannen sie am 24. Februar in der Nähe von
Groß-Owikango Fühlung miteinander. Der Platz Kehoro aber fand sich
bereits vom Feinde geräumt. Gemeinsam wurde jetzt die Verfolgung
aufgenommen, und zwar in zwei Kolonnen, die eine den Epukiro, die
andere den Schwarzen Nosob auswärts. Die breite Front war gewählt
worden, um eine Rückkehr des Gegners um die Flanken des Verfolgers
herum nach Osten tunlichst zu erschweren. Wo die Hauptmasse der
Hereros geblieben war, ob bei Waterberg oder in den Onjati-Bergen,
war damals beim Oberkommando der Truppe wohl bekannt, aber noch nicht
bis zur Ostabteilung durchgedrungen. Die Spuren des zurückziehenden
Tjetjostammes führten dagegen stets nach Westen, bis Onjatu, welcher
Platz seitens der linken Kolonne am 12. März erreicht wurde. Hier aber
verloren sie sich. Da das zweckmäßigste Erkundungsmittel, nämlich
Eingeborene als Späher, hier versagte und kleinere Patrouillen in
Südwestafrika überhaupt unzweckmäßig sind, in dem dortigen dichten
Buschgelände aber erst recht keinen Erfolg versprechen, so wurde eine
größere Erkundungsabteilung zusammengesetzt und zu ihr alle in Onjatu
entbehrlichen Offiziere herangezogen, um bei dem Pferdemangel die Zahl
der Berittenen tunlichst zu erhöhen. Auch der Stab schloß sich an. In
Summa betrug die Stärke der Erkundungsabteilung 11 Offiziere, 46 Reiter
und 3 Eingeborene, von welchen 36 Gewehre am Gefecht teilgenommen haben.

Dieser Erkundungsritt führte am 13. März zu dem Gefecht von
Owikokorero. Nach den Aussagen einer unterwegs eingefangenen Hererofrau
sollte der Gegner im Abzug begriffen sein und sich an dem Platze nur
noch seine Nachhut sowie eine Viehherde befinden. Dies schien sich zu
bestätigen, als die ersten entdeckten Schwarzen vor der in breiter
Front und rascher Gangart vorreitenden Patrouille davonliefen. Sogar
die Viehherde konnte anstandslos weggenommen werden. Aber bald wurde
die Patrouille von Schüssen begrüßt, worauf sie zum Fußgefecht absaß.
Das anfänglich nur schwache feindliche Feuer verstärkte sich zusehends,
und bald war kein Zweifel mehr möglich, daß man nicht die Nachhut des
Tjetjostammes, sondern diesen selbst vor sich habe. Mit Recht ließ
Major v. Glasenapp jetzt das Gefecht abbrechen, doch war man bereits
zu sehr mit dem Feinde handgemein geworden, als daß dies noch ohne
schwere Verluste möglich gewesen wäre. Sogar das Maschinengewehr ging,
nachdem dessen Bedienungsmannschaft in mehrfachem Wechsel außer Gefecht
gesetzt worden war, verloren. Es war daher fast ein Wunder, wenn dem
übermächtigen sowie heftig nachdrängenden Gegner gegenüber überhaupt
noch eine teilweise Rettung der Patrouille gelang. Die Mehrzahl der
Kämpfer jedoch, und zwar 7 Offiziere und 19 Mann, war gefallen. Zwei
schwer verwundete Offiziere konnten noch gerettet werden. Im Verhältnis
zu der im Gefecht gewesenen Kopfzahl betrugen die Verluste somit
etwa 70 vH. Wenn daher in diesem Gefecht für die deutschen Waffen
manches verloren gegangen ist, so war eins nicht verloren, nämlich die
Waffenehre. Auch die beiden alten Afrikaner, deren Rat bei Durchführung
dieses Patrouillenrittes wesentlich mitgewirkt hat, waren gefallen.[143]

Nunmehr blieb die Ostabteilung vom 14. bis 28. März im Lager von
Onjatu, das Eingreifen der zur Zeit noch nicht operationsfähigen
Hauptabteilung erwartend. Denn was die Abteilung zu wissen nötig hatte,
wußte sie jetzt, nämlich, daß ihr ein starker Feind in einem für diesen
günstigen, für die deutschen Waffen aber höchst ungünstigen Gelände
gegenüberstände.

Erst der nächste von Windhuk kommende Befehl vom 11. März --
eingegangen am 17. März -- brachte Aufschluß über die Gesamtlage beim
Feinde. Er lautete auszüglich:

1. Samuel mit den Okahandjaleuten sitzt in der Linie Otjosasu-Okatumba
(am Swakop) -- Katjapia und südlich (etwa 1000 Gewehre).

Der Tjetjostamm ist im Rückzuge von Kehoro, den Schwarzen Nosob
aufwärts nach den Onjati-Bergen (etwa 500 Gewehre).

Michael mit den Leuten von Omaruru geht vom Etjo-Gebirge in östlicher
Richtung zurück (etwa 1000 Gewehre).

Im Bezirk Otjimbingwe, bei Sneyrivier und am Liewenberge und südlich
sitzen weitere Hereros (etwa 1000 Gewehre).

Aus dem Nordosten keine Nachricht.

2. Ich beabsichtige, nach Formation der Hauptabteilung die
Okahandjaleute und Tjetjo von Westen und Osten her gleichzeitig
anzugreifen.

3. bis 8. usw.

9. Ich treffe Ende März in Okahandja ein und begleite den Vormarsch der
Hauptabteilung.

Notizen: 1. usw.

2. Die Formation der Hauptabteilung kann Anfang April beendet sein.

Der Tag des Angriffs wird noch befohlen werden.

3. bis 5. usw.

Ergänzt wurde dieser Befehl durch einen zweiten vom 18. März, der die
Aufgabe der Ostabteilung, wie folgt, genauer bestimmt:

»Wenn über den Tjetjostamm nunmehr andere Nachrichten dort eingegangen
sind, so liegt die Sache für die Ostabteilung natürlich anders und
würde dieselbe freie Hand zu jeder anderen Operation gegen diesen
haben. Die Hauptoperationsaufgabe der Ostabteilung ist und bleibt der
Tjetjostamm und die Sperrung der Ostgrenze.«

Gleichzeitig mit diesem Befehl trafen am 21. März aus Windhuk als
Ersatz für die Gefallenen vier andere Offiziere ein, darunter drei
Reserveoffiziere, von denen der eine (Nörr) bereits 12 Tage später bei
Okaharui fiel.

Die weiteren Ereignisse zeigten dann von neuem, wie schwer in Afrika
ein einheitliches Zusammenwirken getrennt operierender Abteilungen
herzustellen ist. Die Hauptabteilung war nicht am 1. April, sondern
infolge eingetretener Hemmnisse erst am 7. operationsfähig. Die
Nachricht von dieser Verschiebung traf jedoch die Ostabteilung erst am
3. April, aber auch jetzt konnte noch nicht bestimmt gesagt werden,
an welchem Tage der Angriff der Hauptabteilung auf die feindliche
Stellung zu erwarten sei. Es hieß nur »um den 6. herum«.[144] Am
3. mußte jedoch, wie wir noch sehen werden, die Ostabteilung sich
eines feindlichen Angriffs bei Okaharui erwehren, da sie sich in
ihren Operationen an den ersten Befehl gehalten hatte, nach dem die
Hauptabteilung Anfang April marschbereit sein sollte. Ein solch
mangelhaftes Zusammenwirken wird erklärlich, wenn wir die Art der
Verbindung zwischen beiden Abteilungen betrachten. Diese ging mittels
Heliographenlinie von Okahandja über Windhuk nach Seeis und von da
mittels Reiter oder Fußboten zum Lager der Ostabteilung. Auch bei
der größten Beschleunigung bedurften die Befehle und Meldungen zum
Zurücklegen dieses Weges eines Zeitraumes von 5 bis 8 Tagen. Beide
Abteilungen mußten daher auch isoliert sowie nach den Umständen
handeln. Indessen lag hierin keine besondere Gefahr, da jede ihren
eigenen Gegner hatte, und ihre bloße Anwesenheit genügte, um diesen
festzuhalten. Wenigstens hat der Tjetjostamm bei den Gefechten der
Hauptabteilung nicht mitgewirkt. Ebenso unwahrscheinlich war eine
Teilnahme der bei Onganjira stehenden Hauptmacht der Hereros an dem
Gefecht bei Okaharui. Denn die Eingeborenen pflegen über die Maßnahmen
des Feindes stets völlig unterrichtet zu sein. Und so konnte auch dem
bei Onganjira stehenden Oberhäuptling Samuel die immer stärker werdende
Ansammlung von Truppen in Okahandja unmöglich entgangen sein.

In der Annahme, daß die Hauptabteilung ihren Vormarsch Anfang April
beginnen werde, stieß die Ostabteilung am 1. April bis Ojikuoko vor.
Hier tauchten ihr Zweifel auf, ob die Hauptabteilung ihren Vormarsch in
der Tat angetreten hätte, da von dort weder Nachrichten eingetroffen,
noch Signalzeichen zu sehen waren. Major v. Glasenapp beschloß daher
den Rückmarsch auf Onjati, da ihm die Lage seiner Abteilung dicht vor
dem starken Feinde doch zu gefährdet erschien. Nachdem die berittene
Abteilung unter Oberleutnant v. Winkler zur Erkundung bereits vorher
zurückgesendet worden war, lagerte die Ostabteilung selbst in der
Nacht vom 2. bis 3. April bei Okaharui mit der Absicht, am andern Tage
den Rückmarsch auf Otjikuara fortzusetzen. Auf diesem Rückmarsch traf
am 3. April -- mithin noch ungewöhnlich schnell -- der Befehl des
Truppenkommandos vom 29. März ein, wonach die Hauptabteilung erst etwa
am 6. marschbereit wäre und daß zwei Geschütze nebst Munition sowie
Proviant unter Hauptmann a. D. Fromm im Anmarsch seien. Nun hatte Major
v. Glasenapp selbstverständlich erst recht keine Veranlassung zum
Bleiben; doch erwies sich bald, daß eine ungestörte Fortsetzung des
Rückmarsches nicht mehr in seiner Hand lag. Denn anscheinend übermütig
geworden durch den mit erdrückender Übermacht errungenen Erfolg bei
Owikokorero, war der Gegner der Abteilung in dichten Massen gefolgt und
hatte am 3. vormittags die Nachspitze angegriffen. Hieraus entwickelte
sich nunmehr das Gefecht von Okaharui.

Der Angriff der Hereros traf die Ostabteilung in einer recht
schwierigen Lage. Mit einem Train von 22 Ochsenwagen belastet,
war sie in dem ganz unübersichtlichen Gebüsch auf 2½ ~km~
auseinandergezogen. Die Arrieregardenkompagnie (Fischel) machte sofort
Kehrt, um ihrer hart bedrängten Nachspitze Unterstützung zu bringen.
Die in der Mitte der Marschkolonne befindliche Schutztruppenkompagnie
-- jetzt von Oberleutnant Graf v. Brockdorff geführt -- sowie die
Artillerie erhielten Befehl, gleichfalls wieder Front zu machen und
behufs Aufnahme der Arrieregardenkompagnie sich bei einer Lichtung
zu entwickeln. Auch die auf dem Rückmarsch am weitesten vorn
befindliche Kompagnie (Lieber) bekam Weisung, sich an diese Stellung
heranzuziehen. Letzteres konnte jedoch nicht zur Ausführung gebracht
werden, da inzwischen die Kompagnie selbst angegriffen worden war.
Es entwickelte sich daher ein räumlich getrenntes Gefecht nach zwei
Fronten, bei dem der Gegner bald entdecken sollte, daß er es nicht
mehr mit der schwachen Abteilung von Owikokorero zu tun hätte. Er wich
unter schweren Verlusten, noch bevor der auf beiden Gefechtsfeldern
beschlossene Sturmangriff zur Ausführung gekommen war. Aber auch die
diesseitigen Verluste waren groß. Sie betrugen 1 Offizier, 31 Mann tot,
davon 1 Offizier, 18 Mann allein von der Nachspitze, und 2 Offiziere,
15 Mann verwundet. Nachdem der geschlagene Feind noch 7 ~km~ verfolgt
war, wurde in der Nacht zum 4. April auf dem Gefechtsfelde biwakiert
und am anderen Tag der Rückmarsch nach Onjatu fortgesetzt. Hier erhielt
die Ostabteilung erst am 20. die Nachrichten von den Ereignissen bei
der Hauptabteilung, aus denen zu ersehen war, daß bei dieser die
Operationen vorläufig zum Stillstand gekommen waren. Das fernere
Verhalten der Ostabteilung sollte daher bis auf weiteres rein defensiv
bleiben, zu welchem Zweck ihr die Aufstellung überlassen blieb. Auch
wurde ihr ein etwaiger Linksabmarsch nach Otjihangwe, jedoch unter
Aufrechterhaltung der Beobachtung des Gegners, freigestellt.

Inzwischen hatte sich bei der Abteilung ein neuer Feind eingestellt,
der noch mehr Opfer fordern sollte als die Hereros, nämlich der
Typhus. Am 16. April hatte die Abteilung bereits 66 Typhuskranke,
und täglich kamen neue Erkrankungen hinzu. Es war daher ein ganz
richtiger Entschluß, wenn die Ostabteilung die auf dem Kriegsschauplatz
eingetretene Ruhepause benutzte, um die verseuchte Gegend zu räumen.
Sie marschierte am 21. April ab und erreichte am 24. Otjihaenena,
wo Missionshaus und Kirche die Möglichkeit zur Einrichtung eines
Lazaretts boten. Auf die Nachricht von dem Geschehenen wurde dort
die Abteilung unter dem 3. Mai in Quarantäne gesetzt. Die berittene
Abteilung war infolge ihrer Entsendung bereits vor dem Gefecht von
Okaharui glücklicherweise nicht infiziert worden und konnte daher
auch ferner außerhalb des Verbandes der Abteilung verbleiben. Sie
wurde zunächst in Seeis stationiert. Mit diesen Maßnahmen hatte die
Ostabteilung zu bestehen aufgehört. Ihre Aufgabe, den Ostdistrikt zu
säubern und einen etwaigen Übertritt feindlicher Banden mit Viehherden
nach dem britischen Gebiet zu verhindern, hat sie vollauf gelöst und
in zwei schweren Gefechten dem Gegner Achtung vor den deutschen Waffen
beigebracht. Die stets ungebeugte Energie und frische Initiative des
Führers, des Majors v. Glasenapp, verdient alle Anerkennung.

Von den Aufgaben, die bisher der Ostabteilung obgelegen hatten und
deren Erfüllung infolge ihres Ausscheidens gefährdet erschien,
konnte die eine auch ferner nicht unberücksichtigt bleiben, nämlich
Verhinderung eines etwaigen Abmarsches der Hereros über die englische
Grenze. Glücklicherweise gibt es vom Hererolande aus über diese
eigentlich nur zwei für große Massen brauchbare Übergänge, nämlich
längs des Omuramba-u-Omatako sowie längs des Epukiroriviers. Diese
beiden Riviere mußten daher gesperrt werden. Die Sperrung des ersteren
erfolgte durch Besetzung der Wasserstelle Coblenz seitens des Distrikts
Grootfontein,[145] diejenige des letzteren durch Stationierung einer
neu zusammengestellten Abteilung von etwa 100 Reitern und 2 Geschützen
unter Oberleutnant v. Winkler bei Epukiro. Mannschaften und Geschütze
waren zum Teil der Ostabteilung (Reitertruppe) entnommen, zum Teil der
Station Windhuk. Außerdem hatte die Ostabteilung bereits im Monat März
den Leutnant Eymael mit 30 Reitern nach Rietfontein entsendet. Einzelne
Banden, anscheinend mit der Absicht, die Grenze zu überschreiten,
hatten sich in der Nähe dieses Platzes bereits gezeigt.

Schließlich erscheint noch die Tatsache erwähnenswert, daß nach dem
Gefecht von Onganjira eine Meldung des bei Okaharui kommandierenden
Hereroführers über das dortige Gefecht in dem Pontok des Oberhäuptlings
gefunden worden ist. Diese Meldung war jedoch nicht von Tjetjo
unterzeichnet, sondern von Oanja, einem der Großleute Samuels, den
dieser in anscheinendem Mißtrauen gegen Tjetjo über letzteren gesetzt
hatte. Der Inhalt des Briefes war ungefähr: »Wir haben gestern
gefochten und wollten die Wagen der Deutschen nehmen, doch diese
hielten stand, wir auch; und dann haben wir eine große Sache gemacht,
nämlich zwei große Rohre weggenommen. Die Deutschen verloren 31 Tote.«
Wie wir jetzt wissen, war die Meldung von der Wegnahme zweier Geschütze
eine Flunkerei seitens des Hereroführers.


Die Hauptabteilung.[146]

Während die beiden deutschen Flügelabteilungen ihre weiten
Umfassungsbewegungen vollendeten, benutzte die in Okahandja sich
sammelnde Hauptabteilung die so gegebene Zeit zu ihrer Formation.
Sie sollte sich aus der vom Süden zurückzuerwartenden Feldtruppe und
aus den von Deutschland bereits angekündigten weiteren Verstärkungen
in der Höhe von 500 Köpfen, endlich aus der in Okahandja
zurückgebliebenen Marinekompagnie (Schering) zusammensetzen, die ganze
Abteilung unter dem Befehl des inzwischen eingetroffenen Führers des
Marine-Expeditionskorps, des Obersten Dürr. Leider aber machte sich
bei dem genannten Offizier bald die Wirkung des südwestafrikanischen
Höhenklimas geltend. Ein schweres Herzleiden zwang ihn, das
Schutzgebiet bereits nach vier Wochen wieder zu verlassen. Ich
bedauerte dies tief, da ich mir bewußt war, bei meiner schweren Aufgabe
die Unterstützung seitens eines so erfahrenen und tüchtigen Offiziers
wohl brauchen zu können.[147] Infolge seines Ausscheidens trat der Stab
des Obersten Dürr zum Kommando der Schutztruppe über (die Hauptleute
Salzer und Bayer als Generalstabsoffiziere, Oberleutnant v. Bosse als
Adjutant, deren Unterstützung mir um so wertvoller war, als ich bis
jetzt hatte froh sein müssen, wenn ich überhaupt nur einen einzigen
Adjutanten besaß).

[Illustration: Oberst Dürr.]

Bis Ende Februar hatte die Hauptabteilung lediglich aus der
Marinekompagnie bestanden. Am 28. traten zwei aus den eingetroffenen
Verstärkungen mittlerweile neuformierte Kompagnien der Schutztruppe,
und zwar die 5. unter Hauptmann Puder, die 6. unter Hauptmann v.
Bagenski,[148] hinzu, zwei gleichfalls neu gekommene Batterien
befanden sich noch in der Formation begriffen im Bezirk Swakopmund.
Da der im Bezirk Otjimbingwe stehende, seinerzeit durch die Abteilung
Gygas geschlagene Gegner anfing, sich wieder lästig zu machen, wurde
beschlossen, die noch fortdauernde Ruhepause vor der Front zu einer
abermaligen Expedition gegen ihn auszunutzen. Es wurden hierzu bestimmt:

  Kompagnie Puder,
  Marinekompagnie Schering,
  23 Mann vom Landungskorps S. M. S. »Habicht«,
  1 Feldgeschütz ~C.~ 73 }
  2 Maschinenkanonen     }  unter Leutnant z. S. Rümann.
  1 Revolverkanone       }

Außerdem wurde zur Aufklärung eine besondere berittene Patrouille von
30 landeskundigen Reitern unter Oberleutnant Ritter vorausgeschickt.
Diese meldete am 3. März frische feindliche Spuren in der Richtung von
Groß-Barmen nach Klein-Barmen.

Die Abteilung selbst unter Kommando des Hauptmanns Puder trat ihren
Vormarsch am 2. März an. Am 4. früh stieß die Spitze in der Nähe
von Klein-Barmen auf eine geschickt gewählte feindliche Stellung.
Spitze und Reiterabteilung waren hierbei unvermutet in das feindliche
Feuer geraten und hatten mehrere Reiter und Pferde verloren. Rasch
entwickelte Hauptmann Puder die Kompagnie Schering gegen die Front
des Feindes, seine eigene gegen dessen rechte Flanke. Mittels
dieser Umfassungsbewegung wurde nach vierstündigem Gefecht, bei dem
schließlich ein seitens des Leutnants v. Rosenberg[149] mit seinem
Zug ausgeführter Sturmangriff den Ausschlag gab, der Gegner mit einem
diesseitigen Verlust von 5 Toten und 1 Verwundeten aus seiner Stellung
geworfen. Eine weit ausholende Verfolgung lag nicht in der Aufgabe der
Abteilung Puder, da sie sich von dem Schwerpunkt unserer Operationen,
Okahandja, nicht allzusehr entfernen durfte. Sie kehrte daher am 8.
März an diesen Platz zurück.

Indessen hatte die Expedition vorher doch noch einen weiteren
wesentlichen Erfolg, indem eine am 6. unter Leutnant v. Rosenberg
entsendete Patrouille zur allgemeinen Überraschung ein weiteres großes
Hererolager bei Oruware am Swakop feststellte. Ein bei der Patrouille
befindlicher Bur schätzte dessen Stärke auf 1500 bis 2000 Waffenfähige
mit unzähligem Vieh. Diese wichtige Meldung eröffnete die Aussicht
auf einen weiteren Kriegsschauplatz, für den deutscherseits keinerlei
Truppen verfügbar waren, da die zur Zeit vorhandenen oder noch zu
erwartenden dem östlich Okahandja stehenden Feind gegenüber gerade
ausreichend erschienen. Diese neue Kriegslage wurde nach der Heimat
telegraphiert und um weitere 1000 Mann Verstärkung gebeten, die auch
sofort bewilligt wurden. Mit ihnen gedachte ich später einen besonderen
Feldzug in dem Gebiet von Otjimbingwe zu unternehmen und hoffte, bis zu
deren Eintreffen den dortigen Gegner durch fortgesetzte Beobachtung und
scheinbare Angriffsbewegungen in seiner derzeitigen Stellung fesseln
zu können, denn seine Vereinigung mit der östlich Okahandja stehenden
Hauptmacht der Hereros lag nicht in unserem Interesse. Trotz aller
Gegenmaßnahmen, gelang es jedoch den auf die Dauer sich anscheinend
doch zu isoliert fühlenden Hereros von Oruware, in der Nacht vom
28. zum 29. März bei Teufelsbach die stark besetzte Bahnlinie zu
überschreiten und sich mit den im oberen Swakoptal stehenden Hereros
zu vereinigen; eine Tatsache, welche die Kriegslage für uns wesentlich
ungünstiger gestaltet hat. Denn nun hatten wir in den nächsten
Gefechten auch noch mit diesen Hereros zu rechnen, während die zu ihrer
Bekämpfung bestimmten 1000 Mann nebst zwölf Geschützen vor vier Wochen
nicht eintreffen konnten.

Als ich im Februar 1904 auf dem Herero-Kriegsschauplatze eingetroffen
war, herrschte über die Stellung der Hauptmasse der Hereros
vollständige Unklarheit. Man vermutete sie nur in den Onjati-Bergen.
Gewißheit hierüber verschaffte ich mir auch dieses Mal wieder durch
mein gewöhnliches Mittel, nämlich durch Übersendung eines Briefes an
Samuel Maharero mit der Anfrage nach den Gründen seines Aufstandes.
Daß ich nebenbei auch neugierig gewesen bin, diese Gründe kennen zu
lernen, nachdem ich zehn Jahre lang seitens des Oberhäuptlings eine
Unterstützung erfahren hatte, die nahezu an Verrat an seinem eigenen
Volke grenzte, wird mir niemand verargen.[150] Nach einigen Tagen
überbrachte Missionar Kuhlmann, der auf der Flucht von seiner Station
das Hererolager passiert hatte, die Antwort.

Der Brief datiert vom 6. März und ist adressiert: »An den Großen
Gesandten des Kaisers, Gouverneur Leutwein.« Er beginnt mit dem Satz:
»Deinen Brief habe ich erhalten und habe ich gut verstanden, was Du mir
und meinen Großleuten geschrieben hast.« Dann begannen lange Klagen
über das Treiben der Händler in seinem Lande, sowie auch, daß sie ihm
gesagt hätten, der Gouverneur, »der Euch liebt«, sei in einen schweren
Krieg gezogen, sei tot, und weil er tot sei, müßten sie, die Hereros,
auch sterben. Schließlich folgt noch die merkwürdige Behauptung,
der Distriktschef von Okahandja hätte Anschläge auf sein, des
Oberhäuptlings, Leben gemacht.[151] Was aber das Wichtigste war, das
Missionar Kuhlmann zurückbrachte, war seine Nachricht, daß die Masse
der Hereros, die bis jetzt in den Onjati-Bergen vermutet worden war,
im oberen Swakoptal von Okatumba aufwärts bis Okaharui säße und der
Oberhäuptling selbst bei Onganjira. Um diese Nachricht nachzuprüfen,
wurde aus Windhuk eine Patrouille unter Oberleutnant Reiß[152] durch
die Onjati-Berge vorgetrieben und durch sie festgestellt, daß diese
Berge in der Tat vom Feinde völlig frei waren.

Inzwischen waren Ende März in Okahandja die Westabteilung, S. 501,
sowie vom südlichen Kriegsschauplatze die 1. Feldkompagnie und
die Gebirgsbatterie, desgleichen je 80 Witbooi- und Bastardreiter
eingetroffen, erstere unter Leutnant Müller v. Berneck, letztere
unter ihrem bisherigen Führer, dem kaum von seinen schweren Wunden
wiederhergestellten Oberleutnant Böttlin. Ende März war daher die
Hauptabteilung vollzählig, dagegen war es nicht gelungen, auch
die Artillerie bereits bis zum 1. April marschfähig zu machen,
da das Einfahren der Maulesel große Schwierigkeiten verursacht
hatte. Infolgedessen wurde der Abmarsch der vereinigten Haupt- und
Westabteilung bis zum 7. April verschoben.

Nach der oben erwähnten, Ende März erfolgten Vereinigung der
Otjimbingwer Hereros mit der östlich Okahandja stehenden Hauptmasse
ihrer Stammesgenossen würde es die Kriegslage eigentlich geboten
haben, den Angriff auf den nunmehr in doch zu bedeutender Mehrzahl
befindlichen Gegner bis zum Eintreffen der bereits bewilligten weiteren
Verstärkungen zu vertagen. Eine solche Verzögerung würde jedoch den
Feind moralisch zu sehr gestärkt haben. Hatte doch der bei Okatumba
befehligende kriegslustige Häuptling Kajata infolge unseres bisherigen,
von ihm falsch aufgefaßten Zögerns dem Missionar Kuhlmann die Frage
vorgelegt: »Fechten denn Deine Landsleute nur hinter Häusern?« Bei
weiterem Zuwarten stand daher auf gegnerischer Seite eine Zunahme der
Unternehmungslust zu befürchten, die gefährlicher werden konnte als ein
vorzeitiger Angriff. Aus dieser Erwägung heraus entschloß ich mich zum
Vormarsch.

Nachdem am 7. April der Vormarsch von Okahandja aus angetreten
war, standen am 8. April die Haupt- und Westabteilung in Otjosasu
vereinigt. Auf dem Marsche dahin wurde der von Waterberg geflüchtete
Missionar Eich angetroffen, der weitere wichtige Nachrichten aus dem
Hererolager brachte. Auch er hatte bei Okatumba und Owiumbo große
Massen von Hereros gesehen und konnte hinzufügen, daß ein Teil der
Waterberg-Hereros unter Salatiel an ihrem Platze verblieben, Michael
von Omaruru mit der Masse seiner Leute zu Samuel gestoßen sei.

Die Zusammensetzung der vereinigten Haupt- und Westabteilung war
folgende:

  1., 2., 4., 5. und 6. Feldkompagnie, Marinekompagnie Schering,
  1 Maschinengewehrabteilung, 1., 2. und 3. Batterie Hauptmann
  v. Oertzen, Hauptmann v. Heydebreck, Oberleutnant Bauszus,
  Bastard-Abteilung, Witbooi-Abteilung.

[Illustration: Beiderseitige Stellung am Morgen des 9. April 1904.

Hauptmasse der Hereros, Werft an Werft an den Wasserstellen längs des
Reviers. Die waffenfähigen Mannschaften saßen anscheinend in den dem
Feinde am nächsten gelegenen Werften vereinigt.]

Im ganzen waren es etwa 800 Weiße, 12 Geschütze und 160 fechtende
Eingeborene, mithin eine Macht, wie sie Südwestafrika auf deutscher
Seite noch nicht vereinigt gesehen hatte, trotzdem aber noch zum
gleichzeitigen Angriff auf den in zwei Gruppen stehenden Feind
(Okatumba und Onganjira) zu schwach. (Vgl. die Skizze.) Bei dem
Angriff auf die eine mußte man sich daher auf eine Beobachtung und
Beschäftigung der andern beschränken.

Der erste Angriff mußte dem bei Onganjira stehenden Oberhäuptling
gelten. Zur Beobachtung des anderen Herero-Flügels wie zur Deckung
der Bagage blieben die Marinekompagnie und die Bastard-Abteilung
in Otjosasu zurück, erstere als Rückhalt, letztere mit dem Befehl,
gegen Okatumba zu demonstrieren, um den dortigen Gegner von einer
Mitwirkung bei Onganjira möglichst abzuhalten. Wie ich vorausschicken
will, hat die Bastard-Abteilung ihre Aufgabe insofern gelöst, als der
bei Okatumba stehende Hereroführer Kajata sich anscheinend zunächst
täuschen ließ. Erst spät nachmittags setzte er sich mit 300 Reitern,
dahinter zahlreiches Fußvolk, gegen Onganjira in Bewegung, immer vor
sich die Bastard-Abteilung, die Schritt für Schritt zurückwich, aber
rechtzeitig Meldung vorausschickte. Letztere traf vor dem Sturm auf die
feindliche Stellung ein und beschleunigte den Entschluß zu diesem.

[Illustration: Gefecht bei Onganjira am 9. April 1905.]

Die vereinigten Abteilungen traten ihren Vormarsch nach Onganjira am
Morgen des 9. April an. Genaueres über die feindliche Aufstellung
war nicht bekannt. Aus den eintreffenden Meldungen der an der Spitze
befindlichen Witboois wie auch von seiten deutscher Reiter ging jedoch
allmählich hervor, daß die Hereros sich auf den Onganjira umgebenden
Höhen in einem Halbkreis festgesetzt hatten, an dessen innerem Ende
sich die Wasserstelle befand.

Anscheinend lag die Absicht vor, der deutschen Truppe, falls sie
direkt der Wasserstelle zustreben würde, eine Falle zu stellen. Diesen
Gefallen taten wir jedoch den Hereros nicht; vielmehr wurde zunächst
gegen den linken feindlichen Flügel eingeschwenkt und dieser lediglich
mittels Artilleriefeuer in die Flucht gejagt. Den bereits angesetzten
Infanterieangriff von vier Kompagnien wartete der Gegner nicht ab. Nun
erst ging es gegen die Wasserstelle weiter. Die sich ihr vorsichtig
nähernde Spitze unter Oberleutnant Reiß erhielt dort Feuer, worauf sich
die Avantgarde, bestehend aus der 1. Kompagnie und der Gebirgsbatterie,
zum Gefecht entwickelte. Im Galopp heransprengend, folgte dann links
verlängernd die 2., die 6., die 4. und schließlich die 5. Kompagnie,
die beiden letzteren gerade noch zurechtkommend, um einen Gegenangriff
des rechten Flügels der Hereros abzuwehren. Diese hatten mit
anerkennenswerter Tapferkeit ihre gut verschanzte Stellung verlassen
und waren, begünstigt durch das dichte Gebüsch, bis auf 50 bis 100 ~m~
vorgestürmt. Ein Gegenangriff der 4. Feldkompagnie, die hierbei zwei
Offiziere verlor (Oberleutnant v. Estorff, Leutnant d. Res. Freiherr
v. Erffa), warf jedoch den Gegner zurück. Von der Artillerie stand
die Batterie Bauszus auf dem rechten Flügel unserer Gefechtsstellung,
die Batterie Heydebreck in der Front, die Batterie Oertzen auf dem
linken Flügel, alle drei dicht hinter oder in der Infanterielinie.
Die Batterie Oertzen hatte bei Abwehr des feindlichen Angriffs durch
Kartätschen mitgewirkt. Auch auf die Batterie Bauszus hatte der Gegner
einen Angriff versucht; doch hatten ihn wenige Schüsse wieder in seine
Deckung zurückgejagt.

[Illustration:

            ⋁
  Friedrich Maharero,
  ältester Sohn des Oberhäuptlings.

Gruppe vornehmer christlicher Hereros.

Gefunden bei Onganjira in einem Herero-Pontok.]

In allmählich vorschreitendem Feuergefecht wurde im Zentrum wie auf dem
linken Flügel Gelände gewonnen und abends die Hauptstellung des Feindes
auf einer die Wasserstelle beherrschenden Höhe von der Kompagnie
Franke durch Sturmangriff genommen. Auch auf dem linken Flügel war die
Bedeutung dieser Hauptstellung erkannt und die 5. Kompagnie gegen sie
eingesetzt worden, die dann noch mit der 2. zusammenwirken konnte.
Hierdurch war mit Anbruch der Dunkelheit der Sieg für uns entschieden.

Im Verhältnis zu seiner Bedeutung wie zu den feindlichen Verlusten
hatte der Erfolg wenig Opfer gekostet. Nur vier Tote (2 Offiziere,
2 Reiter) haben wir den andern Tag begraben müssen. Zu ihnen trat
nach wenigen Wochen noch der schwer verwundete Leutnant v. Rosenberg.
Außerdem waren 7 Reiter schwer, 5 leicht verwundet, während eine
Absuchung des Gefechtsfeldes am anderen Tag vom Feinde 80 Tote ergab.
Erbeutet wurden etwa 350 Rinder und 10 Gewehre. Die Ursache unserer
geringen Verluste lag in der Möglichkeit einer ausgiebigen Verwendung
der Artillerie, eine Möglichkeit, wie sie in den späteren Gefechten --
durchweg Buschkämpfe -- nicht wieder in gleichem Maße eingetreten ist.

Der oben erwähnte, noch am Abend einsetzende Angriff Kajatas war
dagegen nur noch matt, nachdem der feindliche Führer sich von der
bereits eingetretenen Flucht seiner Landsleute überzeugt hatte. Er
wurde daher durch unsern linken Flügel leicht abgewiesen. Eine am
anderen Morgen vorgenommene Verfolgung ergab, daß der Feind die Gegend
bis einschließlich Otjitasu geräumt hatte.

Eine weitere Verfolgung verbot die Rücksicht auf den noch bei
Okatumba stehenden intakten rechten Flügel des Gegners. Erst mußte
mit diesem abgerechnet werden, da andernfalls bei weiterem Vorrücken
eine ernstliche Bedrohung der diesseitigen Verbindungslinie eintreten
konnte. Auf einen Vernichtungsschlag gegen die Hereros war aber auch
dort noch nicht zu rechnen, da hierzu die Truppe noch nicht stark genug
war. Auch für Okatumba bestand daher bei mir lediglich die Absicht,
dem anderen feindlichen Flügel die Gewalt der deutschen Waffen fühlbar
zu machen und dann nach Umständen zu handeln.

[Illustration: Gefecht bei Oviumbo am 13. April 1904.]

Da eine direkte Verbindung zwischen Onganjira und Okatumba nicht
besteht, marschierten die vereinigten Abteilungen am 11. April nach
Otjosasu zurück und setzten sich nach einem Ruhetag von da am 13. in
Vormarsch nach Okatumba. Bald ergab sich, daß dieser Platz geräumt
war. Infolgedessen wurde der Marsch nach Oviumbo fortgesetzt und um
11 Uhr in der Nähe des letztgenannten Ortes zum Abkochen und zum
Tränken Halt gemacht. Vom Feinde waren nur verlassene Werften gefunden
worden, das ringsum außerordentlich dichte Gebüsch gestattete auch
keinerlei Überblick. Die auf dem südlichen Ufer patrouillierenden
Witboois meldeten dieses gleichfalls vom Feinde frei. Wegen des dichten
Gebüsches waren die Wagenstaffeln unter Bedeckung von einer halben
Marinekompagnie vorläufig in Otjosasu zurückgelassen worden, davon die
erste unter steter Marschbereitschaft.

Mitten im Tränken erfolgte jedoch seitens der Hereros ein plötzlicher
Angriff. Während die Pferde im Trabe zurückgeführt wurden, stürmte
der an der Spitze befindliche Oberleutnant Reiß mit 17 Reitern gegen
den Feind vor und fiel hier, allzu kühn vorgehend, mit sieben seiner
Begleiter. Der Rest zog sich feuernd auf das Gros zurück, das sich
mittlerweile gleichfalls zum Gefecht entwickelt hatte. Nunmehr lernten
wir eine Gefechtsart kennen, wie sie mir während meines langjährigen
Aufenthaltes in Südwestafrika bis jetzt fremd geblieben war, nämlich
den Kampf im dichten Busch mit einem unsichtbaren Gegner. Von dem
bald von allen Seiten anstürmenden Feinde sah man nichts, man hörte
ihn bloß. Nur einige auf Bäumen eingenistete Hereros waren sichtbar,
dafür aber auch um so lästiger. Was aber das Ungünstigste war, die
Artillerie hatte in dem dichten Gebüsch keinerlei Wirkung. Schußfeld
war allein an der rechten Flanke vorhanden, die sich an den 200 ~m~
breiten Swakop anlehnte. Rasch formierte sich die Truppe gegen den von
allen Seiten stürmenden Feind zu einem Karree, zu dem auch die auf das
südliche Ufer übergegangene Avantgarde, der größeren Geschlossenheit
halber sowie um gegenseitiges Beschießen zu vermeiden, herangezogen
wurde.

Nur die Witboois blieben zur weiteren Beobachtung auf dem Südufer.
Auch die Bastards, die mit Deckung der linken Flanke beauftragt waren,
hatten sich nachmittags an das Karree herangezogen. Sie waren auf
eine auf das Gefechtsfeld eilende, berittene Herero-Abteilung von
mehreren hundert Köpfen gestoßen und in dem dichten Gebüsch vollständig
überrannt worden. Der Führer, Oberleutnant Böttlin, mußte sogar sein
Pferd mittels eines Revolverschusses von einem Herero, der es gefaßt
hatte, befreien. Die Reste der Abteilung -- noch etwa die Hälfte --
zog sich auf das Karree zurück, verfehlte dieses jedoch in dem Gebüsch
auf etwa 200 ~m~ und geriet gleichfalls auf das südliche Swakopufer.
Hier wurde sie durch eine mit der Beobachtung rückwärts beauftragte
Patrouille unter dem Sergeanten Cordes (vom Stabe) entdeckt und von
diesem zum Karree herangeführt. Die Meldung von dem Anrücken weiterer
feindlicher Kräfte in unserer linken Flanke -- Oberleutnant Böttlin
schätzte sie auf 800 Reiter -- traf mit ihr gerade noch rechtzeitig
ein. Das Merkwürdigste aber war, daß die zersprengte andere Hälfte der
Bastard-Abteilung sich im Laufe der nächsten 24 Stunden ohne jeden
Verlust wieder bei der Truppe einfand; wieder ein Beweis für die
überlegene Findigkeit eingeborener Soldaten.

Während eines zehnstündigen Feuergefechtes wurden im Karree mehrere
hundert Schritt Gelände nach vorwärts gewonnen, stets unter dem Feuer
des unsichtbaren Gegners. Ein Sturmangriff auf diesen, der wohl erwogen
worden war, würde, gleichviel mit welcher Karreeseite unternommen, in
dem dichten Gebüsch, weil von allen Seiten umfaßt, die beiden Flügel
der Sturmkolonne gekostet haben. Es fragte sich daher, ob der dadurch
zu erreichende Zweck das Leben so vieler deutscher Soldaten wert wäre.
Diese Frage habe ich verneint, da ein Vernichtungsschlag keinesfalls zu
erreichen war. Zu einem solchen bedurfte es noch der bereits auf der
Fahrt begriffenen Verstärkungen.

Es blieb daher nur die Frage, ob ein Sturmangriff nicht aus moralischen
Rücksichten zu unternehmen, und ob die zu erwartenden Verluste nicht
durch solche aufgewogen werden würden. Diese Frage habe ich damals
gleichfalls verneint. Denn der moralische Erfolg war bereits auf
unserer Seite. Die Truppe hatte bei eigenen geringen Verlusten (2
Offiziere tot, 1 schwer verwundet, 7 Reiter tot, 14 verwundet) in
unerschütterter Haltung sämtliche Sturmangriffe des Feindes abgewiesen.
Wie die Folge ergab, fühlten sich die Hereros nach dem Gefecht bei
Oviumbo auch derart moralisch erschüttert, daß sie unmittelbar darauf
ihren Rückzug nach Waterberg begannen. Es war sogar für unsere Zwecke
nützlicher, wenn wir dem Gegner Raum für ein abermaliges Festsetzen
und damit uns die nochmalige Gelegenheit zu einem tatsächlichen
Vernichtungsschlag ließen.

[Illustration: Stellung zur Zeit der Kommando-Übergabe, Mitte Juni
1904.]

Ein Stehenbleiben in der genommenen Stellung verbot dagegen der
Mangel an Munition (die Infanterie hatte sich zu drei Vierteln, die
Artillerie fast ganz verschossen) und die Unmöglichkeit, zu deren
Ergänzung in dem dichten Busch die erste Wagenstaffel heranzuziehen.
Wenige seitwärts des Weges aufgestellte Hereros hätten mittels
Abschießens der vordersten Ochsen jede Wagenkolonne bewegungsunfähig
machen können, da das dichte Gebüsch ein Ausbiegen zur Seite verbot.
Ein solches Abschießen aber war zu erwarten, da der Gegner auch auf
den rückwärtigen Verbindungen herumschwärmte. Infolge dieser Erwägung
entschied ich mich für den Abmarsch zur Wiedervereinigung mit der
in Otjosasu stehenden Staffel sowie zum erneuten Vorgehen erst nach
Einrangierung der erwarteten Verstärkung. Nach Einbruch der Dunkelheit
wurde daher im Karree abmarschiert, in Okatumba von nachts 10 bis 1
Uhr gerastet und von da der Rückzug in der Marschkolonne fortgesetzt.
Der Feind störte diesen in keiner Weise. Morgens 3 Uhr wurde Otjosasu
erreicht. Hier übergab ich drei Tage später das Kommando dem Major v.
Estorff mit dem Befehl, den Feind im Auge zu behalten und sich bei
jeder seiner Bewegungen an seine Fersen zu heften. Ich persönlich begab
mich mit dem Stab zur Empfangnahme der nach und nach eintreffenden
weiteren Verstärkungen nach Okahandja zurück.

Das Ergebnis des Gefechts von Oviumbo ist anfänglich in der Heimat
ungünstiger angesehen worden, als es verdiente. Es wurde daher die
Entsendung von noch mehr Verstärkungen sofort in Erwägung gezogen. Nach
erhaltener Kenntnis von dem Ausfall der Ostabteilung[153] habe ich auch
einer solchen um weitere 1500 Köpfe zugestimmt, wovon 500 Mann und
vier Geschütze zur Beruhigung des aufgeregten Südens in Lüderitzbucht
landen sollten. Diese Verstärkungen waren indes vor dem Juni nicht zu
erwarten. Dagegen traf vorher schon ein neuer Generalstabsoffizier,
Major Quade, ein, an dessen Unterstützung ich mit ganz besonderem Danke
mich zu erinnern Veranlassung habe.

Aus den zunächst anlangenden 1000 Mann wurden in der Folge eine 4., 5.
und 6. Batterie sowie eine 7., 8., 9., 10., 11. und 12. Feldkompagnie,
ferner eine weitere Maschinengewehr-Abteilung (Dürr) gebildet. Die
neuen Truppenteile in Verbindung mit einigen aus der bisherigen
Hauptabteilung abgezweigten bildeten eine neue Hauptabteilung, während
die Reste der bisherigen West- und Hauptabteilung unter dem Major
v. Estorff die Rolle der bisherigen Ostabteilung übernahmen. Diese
neue Ostabteilung (Estorff) folgte von Ende April ab langsam den ihre
Stellung am oberen Swakop nach und nach räumenden Hereros und bestand
mit ihnen noch mehrere glücklich verlaufene Verfolgungsgefechte. Die
neue Hauptabteilung trat dagegen in der Stärke von 4 Kompagnien,[154]
3 Batterien, 4 Maschinengewehren, 1 Funkentelegraphen-Abteilung
und den Witbooireitern ihren erneuten Vormarsch am 5. Juni über
Otjosasu-Okatumba an und erreichte am 13. Owikokorero, wo sie auf
höheren Befehl vorläufig Halt machte. Selbst in Verbindung mit der
annähernd ebenso starken Abteilung Estorff erschien sie zu einem
Vernichtungsschlage für die Hereros immer noch nicht ausreichend.
Zusammen waren beide Abteilungen rund 1400 Gewehre und 24 Geschütze
stark. Ein Angriff auf die Hereros erschien daher nur gerechtfertigt,
wenn Gefahr im Verzuge war. Das war jedoch nicht der Fall, da die
inzwischen in Waterberg angelangte Masse der Hereros sich dort
festgesetzt hatte und anscheinend keinerlei Neigung zum freiwilligen
Verlassen des dortigen wasser- und weidereichen Geländes zeigte; es
erschien daher richtiger, zunächst die bereits beschlossene weitere
Verstärkung abzuwarten. Dies ist auch geschehen; wie wir aber
jetzt wissen, ist es in der Folge auch bei dieser Truppensendung
nicht geblieben, sondern es mußten fortgesetzt neue Verstärkungen
nachgeschickt werden, und zwar bis in die neueste Zeit, so daß die
Kopfzahl der gegenwärtig in Südwestafrika stehenden Truppen rund 14000
Köpfe beträgt.

[Illustration:

          ⋁                    ⋁        ⋁       ⋁
  Präfekt Nachtwey         Leutwein         v. Trotha
                           Oberleutnant v. Trotha

Zum Kommandowechsel in Windhuk, Juli 1904.]

Meine letzte Befehlshandlung war die Entsendung der Witbooireiter
unter Leutnant Müller v. Berneck zur Erkundung der neuen Stellung des
Feindes bei Waterberg. Sie bestätigten nach einem erfolgreichen Ritte,
auf dem sie ohne eigene Verluste zahlreiche Hereros erschossen, daß die
Masse des Gegners in Hamakari südlich Waterberg stehe und anscheinend
nicht an den Abmarsch denke. -- Ich habe gesagt meine _letzte_
Befehlshandlung. Denn inzwischen war


Der Kommandowechsel

eingetreten. Mittels Telegramm des Herrn Reichskanzlers vom 4. Mai war
ich in Kenntnis gesetzt worden, daß im Hinblick auf die beschlossenen
weiteren Verstärkungen Seine Majestät der Kaiser zum Führer der in
Südwestafrika sich sammelnden Truppenabteilungen den Generalleutnant
v. Trotha in Aussicht zu nehmen geruht habe. Ich solle bis zu dessen
Ankunft das Kommando weiterführen und dann lediglich die Geschäfte
des Gouverneurs beibehalten. So schmerzlich es mir als Soldat auch
erklärlicherweise sein mußte, mitten im Kriege meine Truppe verlassen
zu müssen, so hatte ich anderseits doch alle Veranlassung, in dem
Kommandowechsel eine gewisse Erleichterung zu finden.

Niemand kann aus seiner Haut, namentlich wenn er der ehrlichen
Überzeugung ist, daß er sich mit »seiner Haut« auf dem richtigen Wege
befindet. Auf Grund meiner Erfahrungen hatte ich die unumstößliche
Gewißheit gewonnen, daß man in dem unwegsamen, weiten Südwestafrika
Eingeborene nur mit Hilfe von Eingeborenen besiegen könne, sowie daß
man aufständischen Eingeborenen nach genügender Bestrafung wieder
rechtzeitig die Hand bieten müsse, wolle man nicht die Gefahr einer
Verlängerung des Krieges bis ins Unendliche heraufbeschwören.

Aber dieses System war damals bei der durch die Untaten der Hereros
aufgerüttelten öffentlichen Meinung in der Heimat verpönt. Mithin
konnte es mir nur erwünscht sein, wenn es nun ein anderer mit einem
anderen System versuchte. Entweder mußte er von selbst wieder zu
dem meinigen zurückkehren oder Folgen mit in Kauf nehmen, die es
schließlich doch als das richtigere erscheinen ließen. Das letztere
ist eingetreten. Falsch aber wäre es, hierwegen gegen irgend jemand
einen Vorwurf zu erheben. Für einen Neuling war es unmöglich, anderer
Ansicht zu sein als die ganze Heimat. Dazu gehören eigene Erfahrungen,
und diese stehen dem Ankömmling nicht zur Seite. Dagegen konnte als
Gouverneur mein Nachfolger v. Lindequist unter dem Drucke unserer
inzwischen gemachten Erfahrungen zu dem alten System zurückkehren
und bald nach seiner Ankunft im Schutzgebiet folgenden Aufruf an die
Hereros erlassen:

                                          Windhuk, den 1. Dezember 1905.

  »Hereros! Seine Majestät der Kaiser von Deutschland, der hohe
  Schutzherr dieses Landes, hat die Gnade gehabt, mich zum Nachfolger
  des Gouverneurs Leutwein zu ernennen und als Gouverneur über dieses
  Land zu setzen, nachdem General v. Trotha vor einigen Tagen nach
  Deutschland zurückgekehrt ist, der die deutschen Truppen gegen Euch
  geführt hat. Seine Abreise bedeutet, daß der Krieg jetzt aufhören
  soll.

  Hereros, Ihr kennt mich! Fünf Jahre bin ich früher in diesem
  Lande gewesen als Kaiserlicher Richter und als Stellvertreter des
  Gouverneurs Leutwein -- als Assessor und als Regierungsrat -- zur
  Zeit, da Manasse von Omaruru und Kambazembi von Waterberg noch
  lebten, die mir stets treu gesinnt untergeben waren. Es ist jetzt
  mein Wunsch, daß der Aufstand, den Eure Häuptlinge und Großleute und
  die Kinder, die ihnen gefolgt sind, frevelhafterweise begonnen haben
  und der das Land verwüstet hat, nunmehr sein Ende erreicht, auf daß
  wieder Ruhe und Ordnung herrscht. Ich rufe daher alle Hereros, die
  sich jetzt noch im Felde und in den Bergen herumtreiben und sich
  von ärmlicher Feldkost und Diebstählen ernähren: Kommt und legt die
  Waffen nieder. Hereros! Tausende Eurer Stammesgenossen haben sich
  bereits ergeben und werden von der Regierung ernährt und gekleidet.
  Es ist jede Vorsorge von mir getroffen, daß sie gerecht behandelt
  werden. Dasselbe sichere ich auch Euch zu.

  Es ist ferner angeordnet worden, daß vom 20. Dezember ab, also drei
  Wochen nach dem heutigen Tage, im Damaralande keine Hererowerften
  aufgesucht und aufgehoben werden sollen, da ich Euch Zeit geben
  will, selbst in Frieden zu mir zu kommen und Euch zu unterwerfen.
  Kommt nach Omburo und Otjihaenena! Dort werden Eure Missionare von
  mir hingeschickt werden. Sie werden auch Proviant mitnehmen, damit
  Ihr Euren ersten und großen Hunger stillen könnt. Es soll Euch auch
  etwas Kleinvieh für die Unterhaltung Eurer Weiber und Kinder zur
  vorläufigen Benutzung gelassen werden, sofern Ihr noch solches habt.
  Diejenigen, die kräftig sind und arbeiten können, sollen, wenn sie
  besonders tüchtig arbeiten, eine kleine Belohnung erhalten. Es werden
  in Omburo und Otjihaenena keine weißen Soldaten stationiert werden,
  damit Ihr nicht Angst habt und denkt, es soll noch weiter geschossen
  werden. Je schneller Ihr kommt und die Waffen niederlegt, desto
  eher kann daran gedacht werden, Euren Stammesgenossen, die jetzt
  gefangen sind, Erleichterungen in ihrer jetzigen Lage zu gewähren und
  ihnen später die Freiheit wiederzugeben. Wem von Euch Omburo oder
  Otjihaenena zu weit ist, der kann seine Waffen auch bei irgend einer
  Militärstation abgeben und sich dort stellen. Auch die Soldaten,
  die auf diesen Stationen sind, werden nicht schießen. Ebenso sind
  die Soldaten, die Wagentransporte begleiten und deshalb im Lande
  herumziehen, angewiesen, nicht auf Euch zu schießen, solange Ihr
  nichts Feindliches gegen sie unternehmt. Fürchtet Euch also nicht,
  wenn Ihr sie seht.

  So kommt denn schnell, Hereros, ehe es zu spät ist.

  Auch im Namalande wird es bald wieder ruhig sein, denn Hendrik
  Witbooi ist durch eine deutsche Kugel getötet worden, und sein
  Unterkapitän Samuel Isaak hat sich ergeben und ist in unseren Händen.«

[Illustration: Feldhereros beim Tanz.]

Mit diesem Abschwenken in andere Bahnen kann jeder Einsichtige
lediglich einverstanden sein, nur hätte es nach meiner Ansicht bereits
ein Jahr früher -- nach dem Gefecht von Waterberg -- geschehen
sollen. Auch der Matabeleaufstand 1896 hat nur dadurch beendet werden
können, daß Cecil Rhodes sich in das Lager der Aufständischen begab
und sie mittels Unterhandlungen zur Ergebung bewog. Jener Aufstand
hatte ebenso wie der unsere, mit der Ermordung zahlreicher wehrloser
Weißer begonnen. Sicher aber hat Cecil Rhodes damals so wenig aus
Liebe zu den Eingeborenen so gehandelt, wie ich dies je getan habe,
der ich gleichfalls behufs Wiederherstellung des Friedens zuweilen
im feindlichen Lager gewesen bin, sondern aus kluger Überlegung und
getragen von dem Bestreben der Schonung des Nationalvermögens des
eigenen Volkes und des Lebens der eigenen Soldaten.

Im Staatsleben muß man sich bei allen seinen Handlungen die Frage
vorlegen, ob der zu erhoffende Erfolg den zu bringenden Einsatz
lohnt. Gelingt es uns, die politische Machtstellung aufständischer
Eingeborenenstämme zu zerstören und so der Wiederkehr derartiger
Ereignisse vorzubeugen sowie die Schuldigen gebührend zu bestrafen,
so ist dies ein Erfolg, der immer den Einsatz lohnt. Er ist auch
stets mit verhältnismäßig wenig Opfern zu erreichen, wenn man den
Aufständischen rechtzeitig wieder die Hand bietet. Und das kann man, da
bei allen Aufständen die große Masse nur aus Verführten und Mitläufern
besteht. Eine Vernichtungspolitik beraubt uns dagegen nicht nur eines
wichtigen Faktors im wirtschaftlichen Leben der Kolonien, nämlich
der eingeborenen Arbeitskräfte, sondern sie führt auch unvermeidbar
zum Guerillakrieg, und für einen solchen gibt es auf der ganzen Welt
vielleicht keinen günstigeren Boden als unser Südwestafrika. Ich
fürchte daher, wir haben trotz aller unserer Opfer auch jetzt noch
nicht alle bitteren Erfahrungen daselbst ausgekostet.[155]

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~XIV.~

Kriegführung in Deutsch-Südwestafrika.


Der kriegerische Wert der Eingeborenen.

Infolge einer Anregung aus der Mitte des Reichstages wurde ich im Jahre
1895 zu einem Bericht über den militärischen Wert der Eingeborenen
für unseren Dienst aufgefordert. Dies gab mir Veranlassung, mittels
eines Rundschreibens die Distriktschefs zu einer Äußerung darüber
aufzufordern. Die Berichte liefen _vor_ Ausbruch des Feldzuges 1896
ein und blieben während desselben liegen. Sie boten daher _nach_ dem
Feldzug ein um so interessanteres Studium, als während des letzteren
Eingeborene aller Stämme als Bundesgenossen auf unserer Seite
gefochten hatten. Unter dem 26. Juli 1896 ging daher nachstehendes
zusammenstellende Rundschreiben an die Distriktschefs, das ich
auszüglich, soweit es für den vorliegenden Abschnitt in Betracht kommt,
wiedergebe:[156]

  In bezug auf die einzelnen Völkerschaften des Schutzgebietes sind
  seitens der Herren Distriktschefs nachstehende Ansichten aufgestellt
  worden:


  1. Bastards.

  Zwei Distriktschefs, die zum Sammeln bezüglicher Erfahrungen
  besonders Gelegenheit hatten, haben diesen Stamm als durchaus
  einstellungsfähig bezeichnet und aus ihm nach geschehener Ausbildung
  ein gutes Soldatenmaterial in Aussicht gestellt. Der verflossene
  Feldzug hat dieser Ansicht völlig recht gegeben. Die in die Truppe
  eingestellten und eingekleideten Bastards haben sich in jeder
  Hinsicht bewährt, und ist ein Unterschied zwischen ihnen und unseren
  Soldaten schließlich wenig mehr hervorgetreten.


  2. Hottentotten.

  Ein Distriktschef bezeichnet diesen Stamm als in der Zukunft
  möglicherweise einstellungsfähig, ein Distriktschef will nach
  schwierigen Anfängen und nachdem es gelungen war, das Vertrauen der
  Leute zu gewinnen, jetzt schon gute Erfahrungen gemacht haben, ein
  Distriktschef will von deren Einstellung als Soldaten ganz absehen
  und sie lediglich als irreguläre Kavallerie verwendet wissen. Gerade
  in Beziehung auf Hottentotten hat der letzte Feldzug besonders reiche
  Erfahrungen gebracht, und möchte es sich empfehlen, zunächst diese
  ins Auge zu fassen.

  ~a~) _Die Witboois_ haben sich, wo sie unter dem direkten Befehl
  ihres Kapitäns standen, als diszipliniert und im Patrouillendienst
  wie im Gefecht als brauchbar erwiesen. Wo sie jedoch dem
  bezeichneten mächtigen Einflusse einige Zeit entzogen waren,
  ist die Unzuverlässigkeit aller Hottentotten auch bei ihnen zum
  Durchbruch gekommen. Der Kapitän hat sich infolgedessen schließlich
  veranlaßt gesehen, nach dem Feldzuge gegen seine ursprüngliche
  Absicht nochmals nach dem Osten zu gehen und seine beim Eintreiben
  der Kriegsentschädigung mitbeschäftigten Leute persönlich zu
  beaufsichtigen.

  ~b~) _Simon Cooper-Leute_ trafen erst am Schlusse des Feldzuges ein
  und sind daher nicht mit im Gefecht gewesen. Sie haben indessen einen
  guten Eindruck gemacht und sich auch gut gehalten, jedenfalls weit
  besser, als zu erwarten stand. Ich schreibe solches mit dem Beispiel
  Witboois zu, welch' letzterer anscheinend auf Simon Cooper einen
  bedeutenden Einfluß ausübt.

  ~c~) _Hottentotten der roten Nation_ aus Hoachanas. Es handelt
  sich bei diesen vorliegend um eine kleine Abteilung von zwölf
  Mann, die geschlossen in eine Kompagnie eingestellt war. Dieselben
  haben sich bemüht, unseren militärischen Anforderungen gerecht zu
  werden und sich auch im Gefecht über alles Erwarten gut gehalten.
  Diese Erscheinung dürfte vor allem als Verdienst des Unteroffiziers
  Pewersdorf, unter dessen Führung die Hottentotten gestellt waren,
  aufzufassen sein. Derselbe hatte als Stationschef von Hoachanas es
  seinerzeit verstanden, sich das Vertrauen der Leute zu erwerben.

  ~d~) Außer den drei vorgenannten geschlossenen Stämmen waren noch
  einzelne schon längst im Truppendienst sich befindende Hottentotten
  als Soldaten eingestellt. Von diesen haben sich zwei so gut gehalten,
  daß sie zur Auszeichnung in Vorschlag gebracht werden konnten,
  während die übrigen weder im guten noch im schlechten aufgefallen
  sind, ihnen daher mindestens das Zeugnis »zur Zufriedenheit« gegeben
  werden kann.


  3. Hereros.

  Dieser Volksstamm erfährt seitens der sämtlichen vier in Betracht
  kommenden Distriktschefs eine durchaus abfällige Beurteilung. Zwei
  erklären deren Einstellung wenigstens als eingeborene Soldaten
  für möglich, die beiden anderen wollen überhaupt nichts von ihnen
  wissen. Einer der letzteren bezweifelt, daß die Hereros je auf
  Stammesgenossen schießen werden,[157] beide erkennen zwar die
  deutschfreundliche Gesinnung des Oberhäuptlings an, erklären ihn
  jedoch durch seine Machtlosigkeit hierzu gezwungen und daher für uns
  von wenig Nutzen. Die Erfahrungen des letzten Feldzuges haben jedoch
  ergeben, daß die Macht der Legitimität auch bei den Eingeborenen ihre
  Wirkung ausübt, und daß daher die Person des Oberhäuptlings für uns
  von größerem Nutzen gewesen ist, als angenommen worden war. Es hat
  sich ferner ergeben, daß die Hereros, wenn richtig angefaßt, auch für
  eine fremde Sache auf ihre Stammesgenossen schießen. Letzteres ist
  um so anerkennenswerter, als die verwandtschaftlichen Verhältnisse
  der Hereros weit verzweigt sind und das Volk selbst ein hohes Gefühl
  für verwandtschaftliche Pflichten besitzt. Nach dem entscheidenden
  Gefecht bei Otjunda-Sturmfeld fand z. B. ein Herero, der auf unserer
  Seite gefochten hatte, in der feindlichen Werft die Leiche seines
  Bruders. Da auch sonst bei Feststellung der Toten zutage getreten
  war, daß Verwandte gegen Verwandte gefochten hatten, war unmittelbar
  nach dem Gefechte bei den diesseitigen Hereros eine auffällig trübe
  Stimmung zum Durchbruch gekommen, die jedoch auf gütliches Zureden
  nach ein bis zwei Tagen wieder verschwunden ist. Im übrigen waren die
  Leistungen der Hereros im Kriege in bezug auf Auffinden von Wegen,
  Wasser- und Weideplätzen sowie bei Erkundung des Feindes einfach
  unschätzbar. Es kam ja wohl vor, daß das Stammesgefühl durchbrechen
  und die ausgeschickten Kundschafter sich unwissend stellen wollten,
  doch verschwand eine solche Anwandlung auf freundliche Zusprache
  stets wieder.

  Vor allem aber finden sich auch bei ihnen besonders zuverlässige
  Elemente, die, richtig verwendet und behandelt, die anderen mit
  fortreißen. Ich stehe nicht an, zu behaupten, daß im letzten
  Kriege von allen Eingeborenen die Hereros uns die besten Dienste
  geleistet haben. Sie besaßen, was uns selbst sowie unseren übrigen
  eingeborenen Bundesgenossen gänzlich abging, nämlich Kenntnis von
  Land und Leuten, Dinge, die sich während des Krieges selbst nicht
  mehr erwerben lassen. Ohne die Teilnahme der Hereros auf unserer
  Seite würde der Krieg nicht seinen außergewöhnlich glücklichen
  Verlauf genommen haben. Aus dieser Erfahrung mögen die im Hererolande
  befindlichen Offiziere und Beamten ihre Nutzanwendung ziehen. Auch
  die Hereros lohnen die Mühe des Versuchs, aus ihnen den vorhandenen
  guten Kern zur Unterstützung unserer kolonialen Sache heranzuziehen.
  Auch im Gefecht haben die Hereros sich nicht von der ihnen
  allseitig nachgesagten Feigheit gezeigt. In dieser Richtung finden
  gleichfalls sich einzelne unter ihnen, die mit gutem Beispiel den
  anderen vorangehen, so z. B. Kajata und Daniel Kaviseri. Geradezu
  besonders tapfer haben sich die feindlichen Hereros gezeigt, die
  bei Otjunda-Sturmfeld ihre Werften verteidigten. Drei Söhne des
  Werftbesitzers Kahikaeta, mit unseren Gewehren bewaffnet (bei Gobabis
  erbeutet), hielten z. B., unter einem Wagen liegend, hartnäckig stand
  und verteidigten sich bis zuletzt so erfolgreich, daß ihre geringe
  Anzahl erst nach geschehener Einnahme der Werft erkannt wurde. Man
  fand sie alle drei durch Granaten getötet. Auch die übrigen in diesen
  Werften befindlichen Hereros haben sich tapfer gehalten und erst nach
  schweren Verlusten den Platz geräumt. Wenn die auf unserer Seite
  kämpfenden Hereros sich etwas lauer gezeigt haben, so liegt dies in
  der Natur der Sache.

  Ein Volk, das derartige Erscheinungen zeitigt, darf man nicht ohne
  weiteres in seiner Allgemeinheit als feige bezeichnen. Man würde sich
  damit der Unterschätzung eines etwaigen Gegners schuldig machen, die
  sich auch einmal rächen könnte.


  4. Bergdamaras und Buschleute.

  Die beiden Distriktschefs, die in Beziehung auf diese Stämme haben
  Erfahrung machen können, halten einen Versuch nicht für aussichtslos.
  Hinsichtlich der Bergdamaras müssen wir die geschlossenen und freien
  Stämme von den einzelnen Individuen unterscheiden, welche als eine
  Art Haussklaven bei Weißen, Bastards, Hereros und Hottentotten
  bedienstet sind. Die ersteren sind gewiß mehr wert, und z. B. die in
  Okombahe und Umgebung wohnenden bei ihrem Haß gegen die Hereros, wie
  auch der dortige Distriktschef vorschlägt, wohl verwendbar. Allen
  Bergdamaras gemeinsam scheint ein gewisser Fatalismus angesichts
  des einmal nicht mehr zu vermeidenden Todes innezuwohnen, immerhin
  kein Zeichen von Feigheit. Aber gerade diese Menschen müssen stets
  die Macht sehen. Der in Gobabis ansässig gewesene Bergdamarastamm
  ist z. B. bei Kriegsausbruch trotz des Hasses gegen die Hereros zu
  diesen übergegangen, weil seine Angehörigen die Machtverhältnisse
  lediglich nach Zahlen abschätzten und infolgedessen zu den Hereros
  glaubten mehr Vertrauen haben zu sollen. Doch auch ein Beispiel von
  Treue haben die Bergdamara gegeben, und zwar diejenigen der Station
  Olifantskluft, die, zehn an der Zahl, nach Räumung der Station die
  überschüssigen Waffen und Munition durch feindliches Land hindurch
  nach Gobabis getragen haben. Wie ich mich selbst überzeugt habe, war
  vor allem Vertrauen zu dem Stationsunteroffizier Ficke die Triebfeder
  ihres braven Verhaltens. Die Buschmänner ziehen ihre schrankenlose
  Freiheit bis jetzt dem angenehmsten Dienst vor. Ab und zu sind sie im
  Distrikt Gobabis als Wegeführer verwendet worden und haben sich als
  solche gut bewährt. --

       *       *       *       *       *

  An der Hand der vorstehenden Schilderungen ersuche ich die Herren
  Distriktschefs, in ihren Bestrebungen, Eingeborene für unsere
  Dienste zu gewinnen, nicht zu erlahmen. Eine lediglich aus deutschen
  Soldaten, wenn auch den besten Elementen zusammengesetzte Truppe hat
  für hiesige Verhältnisse gerade so gut ihre Schattenseiten, wie eine
  nur aus Eingeborenen bestehende. Das günstigste Ergebnis liefert die
  Mischung von beiden. Unter den 500 Reitern, aus denen am Schlusse des
  letzten Feldzuges die Truppe bestand, befanden sich kaum 180 Weiße.
  Und doch war der Erfolg völlig zufriedenstellend. Auf Grund solcher
  Erfahrungen müssen wir unsere Bemühungen, die Eingeborenen an unser
  Interesse zu fesseln, soviel in unseren Kräften steht, fortsetzen,
  dabei aber bedenken, daß dieselben ein sachliches Interesse nicht
  kennen, sondern lediglich ein persönliches. Nur das Vertrauen zur
  Person wird bei ihnen auch das Interesse zur Sache erwachsen lassen.
  Des Beispiels der Hottentotten von Hoachanas habe ich schon gedacht.
  Ganz dasselbe trat auch bei den Witboois und Simon Cooper-Leuten
  zutage.

  Auch diese wollten lediglich mit ihren betreffenden
  Stationsmannschaften zu tun haben, während sie sich gegen die übrigen
  Angehörigen der Schutztruppe durchaus ablehnend verhielten. Besonders
  angenehm fiel mir das gute Verhältnis der Simon Cooper-Leute zu dem
  Stationschef von Gochas, Unteroffizier Stubenrauch, auf. Bei den
  Hereros waren ähnliche Erscheinungen in bezug auf die zum Teil auch
  mit in das Feld gerückte Stationsmannschaft von Okahandja nicht zu
  bemerken.

  Ferner möchte ich den Hinweis nicht unterlassen, daß wir über die
  militärischen Eigenschaften der Eingeborenen auch nicht vorschnell
  urteilen dürfen. Bei ihnen kämpft jeder ohne militärische Disziplin
  und Ausbildung für sich, während er Belohnung für gutes Verhalten und
  Strafe für Feigheit nicht kennt. Wer zuerst wegläuft, hat die meisten
  Chancen, Leben und Gesundheit zu retten, irgendwelchen Nachteil aber
  aus diesem Akt des Selbsterhaltungstriebes nicht zu befürchten. Unter
  solchen Bedingungen würden, wie die Erfahrung bereits reichlich
  gelehrt hat, weiße Truppen -- ich möchte fast sagen -- noch weniger
  leisten. Das beste Beispiel bilden die Bastards, die derjenige, der
  sie in den Witbooikriegen[158] gesehen hat, nicht wiedererkennt. Und
  diese Veränderung hat eine Ausbildung von nur sechs Wochen fertig
  gebracht.

  Schließlich gebe ich dem Wunsche Ausdruck, daß das Schutzgebiet
  nie in die Lage kommen möge, Aufstände von Eingeborenen ohne die
  Mithilfe von solchen bekämpfen zu müssen. Das alte Vaterland würde
  so viel Soldaten schicken können, als im Schutzgebiete überhaupt
  nur zu ernähren sind, wir würden gewiß stets siegen, aber in dem
  weiten und zum Teil noch unbekannten Lande den Gegner nicht besiegen.
  Daß eine solche Möglichkeit nicht eintritt, dafür zu sorgen ist
  daher nicht nur unser aller Pflicht, sondern es gebietet solches
  schon der einfachste Selbsterhaltungstrieb. Ich ersuche sämtliche
  Herren Offiziere der Schutztruppe, auch in dieser Richtung auf
  ihre Untergebenen einzuwirken und ihnen namentlich immer wieder
  klarzumachen, daß wir die Eingeborenen notwendig brauchen, ja ohne
  sie hier zunächst gar nicht bestehen können, und daß es den höchsten
  Grad von Kurzsichtigkeit bedeuten würde, wenn wir sie insgesamt zu
  Haß und Feindschaft gegen uns erziehen wollten.

       *       *       *       *       *

  In vorstehendem ist der kriegerische Wert der Eingeborenen mehr
  von dem Standpunkte einer Bundesgenossenschaft seitens derselben
  abgewogen.

  Als Feinde dagegen sind die Hottentotten entschieden die
  gefährlichsten. Sie sind gute Reiter, gewandte Schützen, ausnehmend
  bedürfnislos, mithin ein geborenes Soldatenmaterial. Würde es
  gelingen, ihnen noch die Disziplin und Zuverlässigkeit des
  deutschen Soldaten beizubringen, so würden sie in den afrikanischen
  Verhältnissen dem letzteren weit überlegen sein. Die Hereros
  sind weniger gewandte Krieger. Sie entbehren die Reit- und
  Schießfertigkeit der Hottentotten sowie deren Gewandtheit in der
  Benutzung des Geländes. Dagegen sind sie tapfer und daher für
  den deutschen Soldaten ein dankbareres Angriffsobjekt, bei ihrer
  zahlenmäßigen Überlegenheit aber auch ein nicht minder gefährliches.
  Jedenfalls aber sind, wie der letzte Aufstand gelehrt hat, die
  Hereros bisher durchweg unterschätzt worden. Die Bastards werden
  wohl nie als Gegner gegen uns auftreten, für ihre Beurteilung genügt
  daher das in dem obigen Rundschreiben von 1896 Gesagte. Über den
  kriegerischen Wert der Ovambos endlich liegt uns als Material nur
  das Gefecht von Amutoni vor. In diesem sind sie mit ebenso großer
  Todesverachtung wie blinder Torheit vorgestürmt. Sie haben daher
  selbst schwere Verluste erlitten, ohne den Unsrigen irgendwelche
  beizubringen. Wenn sie stets in derselben Weise verfahren, so werden
  wir sie nicht zu fürchten brauchen. Indessen müssen uns doch die bei
  den Hereros gemachten Erfahrungen vor einem vorschnellen Urteil über
  den kriegerischen Wert der Ovambostämme bewahren.


Die Besonderheiten der Kriegführung in Afrika.

In den Kolonien handelt es sich nicht um die Kriegführung mit einem
Gegner im völkerrechtlichen Sinne, sondern um Niederschlagen von
Aufständen, mithin um Wiederherstellung von Ruhe und Frieden im eigenen
Lande. Hieraus ergibt sich schon ein wesentlicher Unterschied gegenüber
dem Kampf mit einem auswärtigen und europäischen Gegner. Bei diesem
kann eine Reihe von hintereinander erlittenen Niederlagen, verbunden
mit Verlust an Land und Kriegsmaterial, den Feind derart materiell
schädigen und moralisch niederdrücken, daß er kriegsmüde und zum
Frieden geneigt wird. Anders bei aufständischen südwestafrikanischen
Eingeborenen. Diese machen sich aus einem Verlust an Land gar
nichts, ihnen ist jede Wasserstelle gleichviel wert, noch weniger
aber stört sie die infolge einer Niederlage etwa angegriffene Ehre.
Haben die flüchtenden Eingeborenen keine Viehherden zu decken, so
stieben sie nach einem Gefecht auseinander und versammeln sich wieder
an einer vorher verabredeten Wasserstelle, wo sie wiederzufinden
eine der schwierigsten Seiten der afrikanischen Kriegführung ist.
Gelingt dem Gegner die häufige Wiederholung dieses Manövers und
damit die Verlängerung des Krieges ins Unabsehbare, dann fühlt er
sich als Sieger, wie er auch in den Augen seiner Landsleute als
solcher dasteht. Etwas günstiger wird die Lage für uns, wenn der
Gegner Viehherden zu decken hat. Dann ist er zu einem geschlossenen
Rückzug und zum zeitweiligen Standhalten gezwungen. Sobald er jedoch
die Herden verloren hat, kann er dieselbe Rolle spielen wie der
besitzlose Eingeborene. So haben wir 1904 nach Waterberg eine große
Verfolgungsaktion gegen die geschlagenen Hereros gesehen, nach
derselben aber das Auftauchen einzelner Räuberbanden, wie bei den
Hottentotten.

Derartige Möglichkeiten müssen uns daher veranlassen, die diesseitigen
Operationen nicht auf einen bloßen Sieg über den Gegner anzulegen,
sondern stets auf dessen Vernichtung. Ob diese Vernichtungsoperation
mittels konzentrischen Vormarsches räumlich getrennter Abteilungen auf
das voraussichtliche Gefechtsfeld oder mittels umfassenden Angriffs auf
diesem selbst angestrebt wird, hängt von den Umständen ab. Das erstere
erscheint theoretisch als das bessere; indessen ist in Afrika ein
Zusammenwirken getrennter Abteilungen, namentlich einem so gewandten
Gegner gegenüber, wie dies der Hottentott ist, zu schwer zu erzielen.
Wir haben den Versuch hierzu im Jahre 1905 dreimal mißlingen sehen,
wenn auch schließlich der taktische Erfolg auf unserer Seite geblieben
ist. Das erste Mal geschah dies bei den Operationen im Auobtal
gegen die Witboois und Franzmann-Hottentotten im Januar, das zweite
Mal in den Kharrasbergen gegen Morenga im März, das dritte Mal im
Zarrisgebirge wieder gegen Witbooi im September. In allen drei Fällen
sehen wir eine der vormarschierenden Kolonnen isoliert auf die Masse
des Gegners stoßen und in ein verlustreiches Gefecht verwickelt werden,
bevor die anderen zum Eingreifen kommen konnten.

Ich meinerseits bin daher auf Grund meiner eigenen Erfahrungen von
jeder Teilung der Kräfte in Afrika abgekommen. Eine vernichtende
Umfassung des Gegners kann auch auf dem Gefechtsfelde selbst erstrebt
werden, wie dies 1897 in dem Gefechte an der Gamsibschlucht gegen
die Afrikaner[159] geschehen ist. Gelingt eine solche jedoch nicht,
bleibt immer noch die Möglichkeit, mit den zusammengehaltenen Kräften
über den Feind die Feuerüberlegenheit zu gewinnen und ihm schwere
Verluste beizubringen. Letztere, wenn häufig wiederholt, vermögen
den Eingeborenen gleichfalls zu entmutigen. Aus diesem Grunde ist es
auch erforderlich, das Schießen auf weite Entfernungen zu vermeiden,
vielmehr dem Feind von Hause aus möglichst nahe auf den Leib zu rücken.
Aus einer wenig verlustreichen Schießerei auf weite Entfernungen,
während deren der Eingeborene, sobald es ihm beliebt, unvermerkt
wieder verschwinden kann, macht sich dieser gar nichts. Dagegen können
auch mehrere mit schweren Verlusten verknüpfte Niederlagen rasch
hintereinander bei ihm dieselbe Wirkung hervorbringen wie ein einziger
gelungener Vernichtungsschlag, nämlich Kriegsmüdigkeit. Um aber
diese Stimmung rechtzeitig ausnutzen zu können, ist es erforderlich,
stets in Fühlung mit dem eingeborenen Gegner zu bleiben. Denn, falls
der richtige Augenblick verpaßt wird, läuft er auseinander, um den
Guerillakrieg zu beginnen, und wir haben das Nachsehen. Eigentlich muß
man daher die Eingeborenen nach jeder erlittenen Niederlage fragen, ob
sie noch nicht genug hätten, denn von selbst sagen sie dies in ihrem
Mißtrauen dem weißen Manne gegenüber nie.

Der allerschwierigste Teil der Kriegführung ist jedoch in Südwestafrika
die Aufklärung, sei es mittels einzelner Patrouillen, sei es im
Sicherungsdienst während des Marsches, dies namentlich Hottentotten
gegenüber. Wie oft haben wir 1905 gelesen: »Auf Patrouille gefallen:
1 Offizier, so und so viel Mann«, ferner auch: »Im Gefecht von .....
gefallen 1 Offizier, 5 bis 6 Reiter, leicht verwundet 2 bis 3 Reiter«.
Man darf als sicher annehmen, daß in beiden Fällen die deutschen Reiter
lediglich einem Versteck der unsichtbar hinter ihren Klippen liegenden
Hottentotten auf 20 bis 30 Schritt Entfernung zum Opfer gefallen sind.
War es eine Spitze, so entwickelt sich die dahinter marschierende
Abteilung zum Gefecht, in dem dann die 2 bis 3 Leichtverwundeten als
weitere Verluste hinzutreten. Die Hottentotten aber berauben die dicht
vor ihrer Front Gefallenen und pflegen nach einem kurzen Feuergefecht
wieder zu verschwinden, sich auf Grund ihres Raubes aber triumphierend
den Sieg zuzuschreiben, während die deutschen Reiter schließlich
eine leere Stellung erstürmen. Dann kann dasselbe Spiel von neuem
beginnen und so ein Feldzug in Südwestafrika sich auf unabsehbare Zeit
ausdehnen. Eine Teilnahme von Eingeborenen auf unserer Seite gibt
dagegen die Möglichkeit, die vorausgesendeten Sicherheitsabteilungen
mit diesen zu mischen, und sie sind bei deren weit besserem Seh- und
Orientierungsvermögen vor Überraschungen geschützter als weiße Reiter
allein.

Auf Grund von Erwägungen vorstehender Art habe ich seinerzeit in einem
1898 in der Militärischen Gesellschaft in Berlin gehaltenen Vortrag
für die südwestafrikanische Kriegführung nachstehende Schlußfolgerungen
gezogen:[160]

Sonach bin ich zum Schlusse meines Vortrags gelangt und gestatte
mir nur noch kurz zu rekapitulieren, daß der Südwestafrikanische
Kriegsschauplatz uns folgende Gefechtslehren bietet, die mitunter wohl
auch für europäische Verhältnisse beachtenswert sein mögen, und zwar:

1. Beginn des Gefechts stets auf möglichst nahen Entfernungen, dies
auch von der Artillerie (wegen der besseren Wirkung. Es ist auch
durchführbar, da der Gegner keine Artillerie besitzt).

2. Angriff von allen Seiten umfassend, stets einen Vernichtungsschlag
anstrebend.

3. Von Hause aus in der Regel alle Kräfte einsetzen. Selten
Ausscheiden einer Reserve -- sei es zu Fuß, sei es zu Pferde --, denn
Überraschungen drohen so gut wie nicht. Es genügt daher Sicherung des
Gefechtsfeldes durch Patrouillen (d. h. in den Flanken).

4. Auch in Afrika muß das Endziel jedes Angriffs der Sturm mit dem
Bajonett sein. Aber auch dort ist gute Vorbereitung durch Feuer
Bedingung.

5. Für Kavallerie bestätigt der südwestafrikanische Kriegsschauplatz
die Lehre, daß man unerschütterte Infanterie nicht attackieren soll.

6. Auf dem Gebiete des Vorposten- und Aufklärungsdienstes ist in
Afrika noch weniger wie in Europa ein Schema angezeigt. Eine lagernde
Abteilung bedarf dort der Sicherung nach _allen_ Seiten, daher muß der
Postengürtel stets eng gezogen sein. Durch vorgeschobene Lauerposten
denselben zu verstärken, wie solches in Europa üblich ist, lohnt sich
indessen bei uns nur, wenn die Stellung des Gegners genau bekannt
ist, so daß die Patrouillen bis zu dieser herangeschoben werden
können. Wir bedürfen daher weniger der sogenannten »defensiven«, als
vielmehr der »offensiven« Aufklärung. Und diese ist in Südwestafrika
der schwierigste Teil der Kriegführung. Zu einer nahezu unlösbaren
Aufgabe wird sie dagegen, wenn wir über eingeborene Hilfsvölker nicht
zu verfügen vermögen. Löblich zeigte sich z. B. im letzten Feldzuge
das Bestreben der Witboois, zuverlässige Nachrichten zu bringen, was
auch die Hereros, die es andernfalls weniger genau genommen haben
würden, einmal zur Nachahmung begeistert und die Entdeckung des Feindes
vor dem Gefecht bei Otjunda ermöglicht hat. Dort hatte Witbooi mir
gegenüber den Verdacht geäußert, daß die Hereros ein falsches Spiel
spielten, und gebeten, selbst eine Patrouille schicken zu dürfen.
Dies regte wiederum die Eifersucht der Hereros an, und so erlebten
wir das wundersame Schauspiel, daß zwei Patrouillen 18 Stunden lang
hintereinander herjagten, wobei die vorne befindlichen Hereros immer
aufsattelten, sobald sie hinter sich die Witboois am Horizonte
auftauchen sahen, so daß _sie_ schließlich doch die Entdecker des
Feindes wurden.

7. Auf dem Gebiete der Kriegführung im großen wird die Lehre, daß
die einmal mit dem Gegner gewonnene Fühlung nicht wieder verloren
gehen darf, wie Sie im Verlauf des Vortrags gesehen haben, bei uns
vollständig ad absurdum geführt. Nach jedem Gefecht stiebt der Feind
auseinander und pflegt für einige Zeit verschwunden zu sein.[161]
Eine unmittelbare Verfolgung verbietet sich daher von selbst -- und
-- da heißt es für den Sieger, sich in Geduld zu fassen, an der
eroberten Wasserstelle tage-, ja wochenlang kleben zu bleiben und durch
eingeborene Patrouillen, Spione oder diplomatische Unterhandlungen
den neuen Aufenthaltsort des Gegners zu ermitteln. Ist dies gelungen,
dann aber kein Zögern mehr, sondern Eilmärsche bei Tage und bei Nacht,
um den Gegner jeder Möglichkeit, sich einem erneuten Zusammenstoße
zu entziehen, zu berauben. Beinahe einer Niederlage aber ist es
gleichzuachten, wenn dies nicht gelingt, und sogar einem verlorenen
Feldzuge, wenn sich solches häufig wiederholt. Denn jeder Tag drohender
Kriegsgefahr bedeutet einen Aufenthalt in der Entwicklung der
Kolonie. Der eingeborene Gegner vermag sich daher mit Recht den Sieg
zuzuschreiben, wenn es ihm nur gelingt, den Krieg in unabsehbare Länge
zu ziehen.

       *       *       *       *       *

Diesen Ausführungen habe ich auch heute noch nur diejenigen
Einschränkungen hinzuzufügen, die aus den beigefügten Bemerkungen
hervorgehen.

Schließlich sei noch eines drastischen Beispiels für die Überlegenheit
des Eingeborenen über den weißen Soldaten im Kleinkriege Erwähnung
getan. Etwa vom Jahre 1900 ab hatte eine kleine Räuberbande unter der
Führung eines »Blauberg« genannten Kaffern den Bezirk Otjimbingwe
unsicher gemacht. Mehrfach gegen sie ausgesandte weiße Patrouillen
-- einmal sogar die ganze 2. Feldkompagnie unter Hauptmann Fromm --
hatten die Bande nicht unschädlich zu machen vermocht. Als dann die
Klagen über deren Viehräubereien immer mehr anschwollen und schließlich
sogar nach Berlin drangen, ersuchte ich im Jahre 1903, kurz vor dem
Bondelzwartsaufstande, den Kapitän Witbooi um Überlassung von 20 seiner
besten Leute. Diese wurden als deutsche Soldaten eingekleidet und
unter Führung eines Offiziers, des schon mehrfach genannten Leutnants
Müller v. Berneck, gestellt, der imstande war, wenn es sein mußte, auch
einmal 24 Stunden im Sattel zu sitzen. Nach sechs Wochen war die ganze
Räuberbande ausgerottet; es stellte sich heraus, daß sie nur aus etwa
sechs Gewehren bestanden hatte; ein trüber Ausblick auf die Zukunft
des Schutzgebietes, falls es jetzt nicht gelingen sollte, _sämtliche_
Eingeborenen zum Frieden zu bringen. Daß die Witboois diese Leistung
ohne ihren tüchtigen Führer nicht hätten vollbringen können, ist
sicher; aber ebenso sicher ist, daß der letztere, wenn lediglich auf
weiße Reiter angewiesen, hierzu auch nicht in der Lage gewesen sein
würde.


Eine Kolonialarmee.

Der Aufstand in Südwestafrika hat neben allem Schmerzlichen, das er uns
gebracht hat, doch auch sein Gutes gezeitigt. Er hat uns über manchen
Irrtum und manche Unterlassungssünde aus der Vergangenheit aufgeklärt,
und so auch unsere Augen auf die Lücken gelenkt, die innerhalb unserer
kolonialen Wehrkraft bestanden haben, unter anderem auf das Fehlen
einer stets zum Ausrücken befähigten Reserve im alten Vaterlande. Zwar
ist dort den Seebataillonen eine derartige Rolle zugedacht. Indessen
sind diese für die besonderen Aufgaben des Kolonialkrieges nicht
vorgebildet, außerdem aber leiden sie unter dem Mißstande einer für
ihre Zwecke zu kurzen Dienstzeit. Ihre ältesten Soldaten dienen zwei
Jahre, ihre jüngsten vielleicht nur wenige Monate, je nach der Zeit,
in der die Notwendigkeit des Ausrückens an die Truppe herantritt.
Endlich aber erscheinen die Seebataillone für unsere überseeischen
Aufgaben zur Zeit nicht mehr als ausreichend. Sowohl in China wie
jetzt in Südwestafrika konnten sie nur als erste Staffel sowie zur
Ausfüllung des dringendsten Bedarfs in Tätigkeit treten, während die
Masse der erforderlichen Streitkräfte improvisiert werden mußte. Diese
Improvisationen aber wiesen alle Mängel von solchen auf.

Die südwestafrikanische Kriegführung verlangt von jedem
Kriegsteilnehmer besonders gutes Schießen sowie eine gewisse
Reitfertigkeit. Nimmt man daher zu den Improvisationen den Ersatz
aus der Kavallerie, so fehlt das erstere, wenn aus der Infanterie,
das letztere. In Friedenszeiten konnten beide Lücken im Schutzgebiet
ausgefüllt werden, in Kriegszeiten dagegen blieb nur die Wahl, den
Beginn der Kriegshandlungen zu vertagen, oder die Truppe unfertig an
den Feind zu führen. Daß beides seine Schattenseiten hat, liegt auf der
Hand. In den Kolonien selbst aber ständig so viele Truppen zu halten,
daß man allen eintretenden Möglichkeiten gewachsen sein würde, dazu
ist kein Staat reich genug. Auch die anderen großen Kolonialstaaten,
England und Frankreich, tun dies daher nicht. Das letztere besitzt in
der Heimat eine stets verwendungsfähige Kolonialarmee, und in England
kann bei seinem Werbesystem die ganze Armee als eine solche gelten.

Uns bleibt daher gleichfalls nichts übrig, als eine besondere
Reserve in der Heimat bereitzustellen, gleichviel welchen Namen wir
ihr geben. Hauptmann v. Haeften vom Großen Generalstab, der in den
»Vierteljahrsheften für Truppenführung und Heereskunde« diese Frage
behandelte, hat den Namen »Auslandstruppe« gewählt, ein guter Gedanke.
Denn dann wäre schon mit dem Namen zu erkennen gegeben, daß eine solche
Truppe nicht lediglich für koloniale Zwecke vorhanden wäre, sondern
sowohl für unsere sonstigen überseeischen Aufgaben wie auch in einem
europäischen Kriege als Zuwachs für die heimatliche Armee.

Mithin würde es sich lediglich darum handeln, einen Teil der
Landarmee abzuzweigen und diesen für den Kolonialdienst besonders
auszubilden. Ob man ihn aus Kapitulanten der Landarmee zusammensetzt
oder mittels Aushebung ergänzt, würde eine nebensächliche Frage sein.
Auf alle Fälle aber müßte den Angehörigen dieser Truppe eine längere
Dienstverpflichtung auferlegt werden, was sich bereits auch unter den
gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen rechtfertigen ließe, da sie
nur eine berittene sein kann. Besonders zu gewährende Vergünstigungen
müßten dagegen den Eintritt verlockend erscheinen lassen, da sie nur
als Elitetruppe ihren Zweck erreichen kann.

Das Hauptverwendungsfeld dieser Auslandstruppe würden auf kolonialem
Gebiet aus klimatischen Rücksichten Südwestafrika und Kiautschou
bilden. Dies schließt jedoch eine vorübergehende Verwendung in den
Küstengebieten der tropischen Kolonien keineswegs aus.

Es wäre noch die Frage der Unterstellung dieser Truppe zu lösen. Wie
bereits erwähnt, untersteht die koloniale Wehrmacht dem Reichskanzler
als derjenigen Behörde, die auch über deren Verwendung zu bestimmen
hat. Dies hat aber nicht verhindern können, daß während des
gegenwärtigen Aufstandes bei der südwestafrikanischen Schutztruppe
schließlich fünf Behörden zusammenzuwirken hatten. Hauptmann v.
Haeften sagt in seiner Bearbeitung hierüber folgendes: »Die
Kolonialabteilung hatte die Verrechnung der gesamten Kosten, das
Reichs-Marine-Amt die Verwaltung für das Marine-Expeditionskorps, das
preußische Kriegsministerium und das Oberkommando der Schutztruppen
teilten sich in die Organisation und Verwaltung der Verstärkungen für
die Schutztruppen, und dem Chef des Generalstabes der Armee war die
Leitung der Operationen übertragen. Diese fünf Behörden hatten sich
in vielen Fragen erst untereinander zu verständigen, und hierüber
ging viel kostbare Zeit verloren.« Es war unter solchen Umständen
ein Wunder, wie gut trotzdem die Sache funktioniert hat. Solange ich
das Kommando führte, mithin gerade zu Beginn des Aufstandes, trafen
die Verstärkungen so rasch ein und waren so vollständig ausgerüstet,
daß man ihnen etwaige Friktionen in der Heimat nicht angesehen hat.
Indessen den betreffenden Behörden selbst werden, wie zu vermuten,
unliebsame Erfahrungen doch nicht erspart geblieben sein. Es erscheint
daher auf alle Fälle besser, die Organisation künftig so zu gestalten,
daß ein Zusammenarbeiten so vieler Behörden wegfällt.

Unter der Voraussetzung, daß auch die heimatliche Reserve der
kolonialen Wehrkraft lediglich zu kolonialen Zwecken bestimmt sei, habe
ich früher einmal vorgeschlagen, sie gleichfalls dem Reichskanzler
zu unterstellen. Wenn sie dagegen als »Auslandstruppe« ein Teil der
heimatlichen Armee bleibt und nicht nur bei überseeischen Aufgaben,
sondern unter Umständen auch mit dem Heere zusammenzuwirken hat,
dann muß sie naturgemäß auch mit letzterem organisatorisch verbunden
bleiben. Somit würde ihre Unterstellung unter das Kriegsministerium
als das einzig Mögliche erscheinen. Das Oberkommando der Schutztruppen
würde dann mit dieser Behörde in bezug auf Requisition der
Auslandstruppe und den Austausch von Angehörigen der beiderseitigen
Truppenteile in Verbindung treten müssen. Letzteres wird auch jetzt
schon ähnlich gehandhabt; nur holt sich das Kriegsministerium zur
Zeit den Ersatz aus der ganzen Armee, während er dann nur aus der mit
bereits vorgebildetem Material versehenen Auslandstruppe entnommen
werden würde. Ebenso hätten auch zeitweise aus der Schutztruppe
ausscheidende Offiziere und Mannschaften zum Teil zur Auslandstruppe
überzutreten, um dort ihre Erfahrungen zu verwerten.

Im übrigen wird in Südwestafrika in absehbarer Zeit die Besiedlung
hoffentlich einen derartigen Umfang annehmen, daß die Reserve für die
Schutztruppe sich mit der Zeit im Lande selbst vorfindet, wie dies ja
gegenwärtig schon zum Teil der Fall war.

Haben wir doch bei Beginn des Hereroaufstandes mittels Einziehung
der Mannschaften des Beurlaubtenstandes die Schutztruppe auf das
Doppelte ihrer Friedensstärke zu bringen vermocht. Jedoch auf eine
Auslandstruppe wird das alte Vaterland mit Rücksicht auf seine übrigen
überseeischen Aufgaben trotzdem nicht verzichten können. Ob neben
der letzteren die bisherige Marineinfanterie weiterbestehen oder ob
sie in die neue Kolonialtruppe aufgehen solle, ist eine Frage, deren
Erörterung ich zuständigerer Seite vorbehalten möchte. Mit ihr hängt
auch die Frage nach Stärke und Zusammensetzung der Auslandstruppe
zusammen. Bei ihrer Beantwortung werden die jetzt in Südwestafrika
gemachten Erfahrungen berücksichtigt werden müssen.

[Illustration]



[Illustration]



Kapitel ~XV.~

Ein Ausblick in die Zukunft.


Das Endziel jeder Kolonisation ist, von allem idealen und humanen
Beiwerk entkleidet, schließlich doch nur ein Geschäft. Die
kolonisierende Rasse will der Urbevölkerung des zu kolonisierenden
Landes nicht das von dieser vielleicht erwartete Glück bringen, sie
sucht vielmehr in erster Linie ihren eigenen Vorteil. Ein solches
Streben entspricht nur dem menschlichen Egoismus und ist daher
naturgemäß. In bezug auf die Art der Kolonisation gibt es infolgedessen
im Grunde nur eine einzige Richtschnur, nämlich diejenige, die am
sichersten zu dem erstrebten guten Geschäft führt. Die einen glauben,
dies durch vollständige Entrechtung der Urbevölkerung zugunsten der
eingedrungenen Rasse erreichen zu können. »Der Weiße muß von Staats
wegen turmhoch über den Eingeborenen gestellt werden, gleichviel weß
Geistes Kind er ist, eine Gleichstellung beider Rassen im Staatsleben
wie vor Gericht gibt es nicht«, so hört man die Verfechter dieser Lehre
sagen. Die anderen dagegen wollen auch der Urbevölkerung »ihren Platz
an der Sonne« gönnen. -- Lediglich vom Standpunkte des zu erwartenden
guten Geschäfts aus betrachtet, kann aber die Entscheidung auf diese
Frage nicht nach einem gemeinsamen Schema, sondern muß von Fall zu Fall
erfolgen.

Durch die Ereignisse gezwungen, haben wir z. B. in Südwestafrika die
Eingeborenen mit Waffengewalt unterwerfen müssen. Wer jetzt noch
glaubt, dafür eintreten zu sollen, daß die letzteren infolgedessen
politisch machtlos gemacht sowie ihres Landbesitzes für verlustig
erklärt werden müssen, der rennt offene Türen ein. Denn das versteht
sich nach allen unseren Opfern und nachdem die Eingeborenen schwere
Schuld auf sich geladen haben, von selbst und wird auch von diesen, die
das Recht des Siegers stets anerkennen, nicht anders erwartet. Prüfen
wir dagegen, welches Geschäft wir mit unserer Gewaltpolitik gemacht
haben, so tritt ein Bild zutage, das nicht die mindeste Ähnlichkeit mit
einem vorteilhaften besitzt. Gegen einen Einsatz von mehreren hundert
Millionen Mark und von einigen tausend deutschen Soldaten haben wir
von den drei wirtschaftlichen Werten der Kolonie, dem Bergbau, der
Viehzucht und den eingeborenen Arbeitskräften, den 2. gänzlich, den 3.
zu zwei Dritteln zerstört. Was aber das bedenklichste ist, wir haben
mit allen unseren Opfern bis zum heutigen Tage[162] noch nicht den
Frieden wieder vollständig herzustellen vermocht.

Als einziger errungener Gegenwert bleibt uns somit das den Eingeborenen
abgenommene Land. Aber auch dieses nutzt uns nichts, solange nicht die
Eingeborenen sämtlich zur Ruhe gebracht sind. Denn, wenn wir einen
Farmbetrieb nur dadurch ermöglichen wollen, daß wir jedem Farmer eine
Schutzwache von 6 bis 8 Reitern beigeben, so haben wir erst recht ein
schlechtes Geschäft gemacht. Die Farm bringt vielleicht 6000 Mark
jährlich ein, 6 bis 8 Reiter kosten dagegen jährlich 18000 bis 24000
Mark. Auch der größte Optimist wird daher nicht sagen können, daß
unsere Gewaltpolitik in Südwestafrika lohnend gewesen ist. Unsere
Rechtfertigung für sie bleibt mithin nur, daß wir zu ihr gezwungen
worden sind.

Und darum war es ganz richtig, wenn das alte Vaterland seine
Kolonialpolitik zunächst auf dem Versuch einer Versöhnung der
Urbevölkerung mit ihrem Schicksal aufgebaut hat. Nicht mit Blut und
Eisen nach der Art eines Tatarenchans sollte sie betrieben werden,
sondern mit Verständnis für die historisch gewordene Eigenart der
vorgefundenen Bevölkerung. Ich selbst aber habe diese Politik in
vollem Einverständnis mit ihr durchführen helfen, dies umsomehr, als
gleich zu Beginn meiner kolonialen Tätigkeit der Witbooikrieg mir über
die Schwierigkeiten der Niederschlagung von Eingeborenenaufständen
in Südwestafrika die Augen geöffnet hat. Mein Streben ging seitdem
dahin, die einheimischen Stämme selbst in den Dienst unserer Sache
zu stellen, um sie dann gegeneinander auszuspielen. Auch ein Gegner
dieser Politik wird mir zugeben müssen, daß es schwieriger, aber
auch verdienstvoller war, die Eingeborenen zu bewegen, für uns sich
gegenseitig totzuschießen, als vom alten Vaterlande Ströme von Blut und
Ströme von Geld zu deren Unterdrückung zu verlangen. Daß diese Politik
sich auf die Dauer nicht als durchführbar erwiesen hat aus Gründen,
die in meinen bisherigen Ausführungen zu finden sind, ist kein Beweis
dafür, daß sie gar nicht hätte versucht werden sollen.

Interessant ist in dieser Beziehung, auch einmal einen Blick auf das
britische Weltreich zu werfen. Eine im Jahre 1901 in diesem angeordnete
Volkszählung, deren Ergebnisse vor kurzem veröffentlicht worden
sind, stellt fest, daß von rund 400 Millionen Untertanen des Königs
von England nur 54 Millionen oder 13½ vH. Weiße sind, letztere
mithin ihrer Zahl nach noch unter derjenigen des Deutschen Reiches
stehend. In der Tat, es wäre sicher des Studiums wert, wie die 54
Millionen Weißer im britischen Reiche es anfangen, die 350 Millionen
Eingeborener zu beherrschen. Daß dies durchweg mit einer Gewalt- und
Unterdrückungspolitik geschehen sollte, erscheint ausgeschlossen, weil
undurchführbar. Es bleibt daher nur die Annahme, daß die Engländer
es besser verstehen als wir, ihre Eingeborenen für ihre Sache zu
gewinnen und ihr dienstbar zu machen. Je nach dem Charakter ihrer
Kolonialgebiete und deren Bewohner scheinen sie auch ganz verschiedene
Systeme anzuwenden. Wir wissen z. B., daß sie in der Kapkolonie, einem
Lande, in dem die Niederschlagung von Aufständen genau von den gleichen
Schwierigkeiten begleitet sein würde wie in unserem Südwestafrika, die
Eingeborenen einfach zu vollwertigen Staatsbürgern gemacht haben.[163]
Nur wo ein Eingeborenenstamm sich durchaus nicht einer geordneten
Staatsverfassung einfügen lassen wollte, wie z. B. die räuberischen
Koranas, haben sie ihn mit Waffengewalt, aber auch nicht ohne
Unterstützung der übrigen Eingeborenen-Stämme vernichtet. Allerdings
sind sie seinerzeit einen Teil ihrer unruhigen Hottentottenstämme auch
durch deren Auswanderung in unser jetziges Schutzgebiet losgeworden,
wie wir dies im Kapitel I, Seite 1 bis 3 gesehen haben (die Orlams).
Im Basutolande dagegen, in dem ein kriegerischer Stamm in einem wenig
einladenden Gebirgsgelände sitzt, haben die Engländer sich mit einer
nominellen Herrschaft begnügt und behufs Vermeidung von Reibungen eine
weiße Einwanderung daselbst gar nicht zugelassen.

In Ostindien endlich mit seinen rund 250 Millionen Einwohnern
finden wir noch ungefähr 60 Millionen in mehr oder minder großen
Vasallenstaaten vereinigt, die in ihren eigenen Angelegenheiten
vollständig selbständig sind und lediglich einen Residenten als
Aufsichtsperson besitzen. In den Kronländereien sind dagegen
Beamtenschaft wie Armee aus Eingeborenen und Weißen gemischt.[164]
In dieser -- für uns auch ferner nachahmenswerten Heranziehung der
Eingeborenen zu der Verwaltung liegt das Geheimnis, daß in Indien
die knapp 160000 Köpfe starken Weißen den 250 Millionen Eingeborenen
gegenüber ihre Herrenstellung zu behaupten vermögen. In der Tat, es
bedarf eines besonderen Verständnisses für die Gewohnheiten und Sitten
der Eingeborenen, soll unter den Zahlenverhältnissen, wie wir sie im
britischen Reiche sehen, die weiße Rasse Herr im Hause bleiben. Ein
Volk aber, das diese Kunst nicht versteht, sollte das Kolonisieren
lieber lassen. Denn es wird daran schwerlich je Freude erleben.

»Der Eingeborene ist nur durch Strenge und Rücksichtslosigkeit
seitens des Weißen in seinen Schranken zu halten, das Gegenteil hält
er für Schwäche; nicht infolge einer zu schroffen, sondern einer zu
nachsichtigen Behandlung ist der Aufstand in Südwestafrika entstanden«,
so lauten dagegen bei uns zur Zeit die neuesten Schlagworte.
Revolutionen pflegt indessen der Durchschnittsmensch nur zu beginnen,
wenn er sich schlecht behandelt fühlt und nicht, wenn das Gegenteil
der Fall. Wenn z. B. die Indier 1858 aufgestanden sind, während sie
jetzt an ein solches Beginnen anscheinend nicht denken, so müssen sie
damals schlechter behandelt worden sein als heute. Daß dies so gewesen
sei, lehrt auch die Geschichte in der Tat. Damals herrschte eine
kaufmännische Gesellschaft im Lande, für die naturgemäß die Erzielung
großer Gewinne der Hauptzweck ihrer kolonisatorischen Tätigkeit
sein mußte. Heute ist das Land Kronkolonie und wird daher nach
anderen Gesichtspunkten verwaltet. England hat anscheinend aus jenem
furchtbaren Ereignis, das gleichfalls mit der Ermordung fast sämtlicher
englischen Ansiedler begonnen hat, gelernt.

Dieser Rückblick in unsere koloniale Vergangenheit wie in diejenige
des größten Kolonisationsvolkes war für einen Ausblick in die Zukunft
Deutsch-Südwestafrikas erforderlich. Längst ehe es möglich war, die
Frage, wann wir Südwestafrika wieder zu beruhigen imstande sein würden,
auch nur annähernd zu beantworten, haben berufene und unberufene Federn
das Fell des Bären verteilt, d. h. über das Schicksal der Eingeborenen
Beschluß gefaßt, bevor man noch wußte, wie man diese überhaupt zum
Frieden bringen solle. Ganz richtig gehen jedoch alle Vorschläge von
dem Gedanken aus, daß das künftige Schicksal Südwestafrikas mit von
der Art der Lösung der Eingeborenenfrage abhängen würde. Diese kann
indessen in letzter Linie nur der an Ort und Stelle befindliche und
verantwortliche Gouverneur bestimmen. Alles andere ist graue Theorie.
Wenn ich mich trotzdem jetzt gleichfalls mit dieser Frage befasse, so
tue ich dies nur, weil es in den Rahmen dieses Buches gehört und weil
es daher wohl seitens des Lesers erwartet wird. Ich werde mich aber auf
Umrisse beschränken.

Die Frage über das künftige Schicksal der Eingeborenen Südwestafrikas
läßt sich gleichfalls nur an der Hand unseres eigenen Interesses
beantworten. Das »gute Geschäft«, das wir in den Kolonien für
uns erstreben, verlangt einerseits, daß wir die Eingeborenen,
soweit sie noch vorhanden sind, erhalten, anderseits, daß wir sie
zufriedenstellen. Denn ohne die Arbeitskräfte der Eingeborenen können
wir weder Bergbau noch Viehzucht, und ohne ihre Zufriedenheit kein
wirtschaftliches Unternehmen in Sicherheit betreiben. Kein Land bedarf
so sehr der Ruhe und des Friedens wie dasjenige des freien Weidegangs.
In einem solchen vermögen wenige mit Kirris bewaffnete Räuberbanden
den Farmbetrieb im weiten Umkreise zu lähmen. Wo das Vieh Tag und
Nacht unter der Aufsicht von ein bis zwei Wächtern auf der Weide frei
herumläuft, ist es jedem Handstreich preisgegeben. Seinen Schutz
jedoch durch Belegung einer jeden Farm mit Angehörigen der bewaffneten
Macht herbeiführen zu wollen, ist, wie wir gesehen haben, nur ein
kostspieliger Notbehelf, der je früher, je besser wieder verschwindet.
Andernfalls würden wir billiger fahren, wenn wir jeden Farmer
Südwestafrikas mit einem ausreichenden Ruhegehalt zur Disposition
stellen würden. Dies ganz abgesehen davon, daß auch ein solcher Schutz
die Sicherheit des Farmbetriebes noch nicht unbedingt zu gewährleisten
vermag.

Mithin erübrigt uns auch jetzt, nachdem wir die Eingeborenen unter
schweren Opfern niedergeworfen haben, in unserem eigenen Interesse
immer noch nichts anderes, als sie mit ihrem Lose zu versöhnen. Ob wir
sie künftig in Reservaten oder in Lokationen eindämmen, oder in beiden
Systemen gemischt, ist hierbei eine Frage ohne Bedeutung, denn stets
müssen wir ihnen so viel Land geben, als sie bedürfen, aber auch nicht
über diesen Bedarf hinaus. Infolgedessen ist es gleichgültig, ob wir
ihnen an dem Lande Besitzrechte (Reservate) oder nur Nutzungsrechte
(Lokationen) zugestehen; denn mittels Verkauf dürfen sie von demselben
auch in dem ersteren Falle doch nichts verwerten. Daß wir ferner
keiner Eingeborenenregierung mehr bedürfen, erscheint gleichfalls
unrichtig. Ein weißer Beamter kann sich nicht um den Personenstand
der Eingeborenen kümmern, er kann nicht deren Geburten, Trauungen
und Sterbefälle registrieren, sich auch nicht in deren innere kleine
Streitigkeiten einmischen. Diese Dinge müssen wir in jedem Reservat
usw. einem von der Regierung eingesetzten wie auch besoldeten
Werftvorstand und dessen Räten übertragen. Auch den Missionaren kann
man die Stammesangelegenheiten, soweit sie das kirchliche Gebiet
betreffen, uneingeschränkt belassen.

Was aber der Hauptzweck einer eingeborenen Obrigkeit bleibt, ist die
Bürgschaft für das Wohlverhalten ihrer Untertanen der weißen Regierung
gegenüber. Wenn es in der Vergangenheit so lange Jahre gelungen ist, im
Schutzgebiet für Leben und Eigentum mindestens die gleiche Sicherheit
aufrechtzuerhalten, wie wir sie in der Heimat finden, so war dies
lediglich der Mitwirkung der Stammesregierungen zu verdanken. Wenn
z. B. hinter einem eingeborenen Viehdieb nur weiße Polizei herritt, hat
sie ihn selten gefangen. Der eingeborene Kapitän pflegte ihn dagegen
nach der ihm bestimmten Frist pünktlich einzuliefern. Diese Rolle muß
künftig der Reservats- usw. Vorstand übernehmen. An ihn kann sich
dann der Regierungsvertreter halten. Zu allen diesen Gründen für die
Aufrechterhaltung einer eingeborenen Regierung auch in der Zukunft
tritt noch der diplomatisch-moralische Beweggrund, daß der Eingeborene
sich lieber von einem Stammesgenossen beherrschen, wenn man will, auch
tyrannisieren läßt, als von einem weißen Mann. Wollen wir jedoch aus
irgend einem Grunde von den vorgeschlagenen Mitteln, die Eingeborenen
zu beherrschen, aber doch zufriedenzustellen, absehen, dann erübrigt
nur, dem Beispiel der Kapkolonie zu folgen und ihnen in Südwestafrika
das volle Bürgerrecht zu verleihen. Andernfalls werden wir dort schwer
wieder zur Ruhe kommen, höchstens zu derjenigen des Kirchhofs.

Was aber durchgeführt werden muß, ist die Gleichstellung der beiden
Rassen _vor Gericht_, ob auch in bezug auf Glaubwürdigkeit, mag
in jedem einzelnen Falle der Richter entscheiden. Weist doch auch
die weiße Rasse in diesem Punkte manche zweifelhafte Elemente auf.
Daß dagegen Eingeborene niemals über Weiße aburteilen dürfen, ist
selbstverständlich, dies unbeschadet der Notwendigkeit eines seitens
des Werftvorstandes abzuordnenden Beisitzers, gleichsam als Zeuge
zu der Gerichtsverhandlung, falls der Angeklagte ein Eingeborener
ist. Diese Vorsichtsmaßregel beugt von Hause aus den mißtrauischen
Eingeborenen gegenüber allen Gerüchten über ein etwaiges parteiisches
Gerichtsverfahren vor.

In jedem Reservat usw. muß dagegen die Spitze der Regierungsgewalt
bei dem deutschen Regierungsvertreter liegen. Doch ist, um die
Rassen getrennt zu halten, dringend erforderlich, daß außer diesem
und seinen Organen nur Mitglieder der Mission sich in den Reservaten
usw. niederlassen dürfen. Wir haben jetzt genugsam gesehen, daß beide
Rassen sich nicht nebeneinander vertragen, auch wenn, wie dies zur
Zeit der Fall, ein Einwanderungsgesetz eine Fernhaltung wenigstens
der unliebsamsten weißen und schwarzen Elemente vom Schutzgebiet
erhoffen läßt. Denn wenn die Eingeborenen auch von jetzt ab politisch
machtlos sind, so sind sie darum doch nicht ungefährlich geworden.
Ihre heimliche Flucht aus den Reservaten und Lokationen, um sich von
Raub und Viehdiebstahl zu nähren, wird niemand hindern können. Die
zum Teil auffallend geringe Gewehrabgabe seitens der zur Zeit sich
freiwillig stellenden Eingeborenen scheint darauf schließen zu lassen,
daß auch diese an die Möglichkeit eines solchen Rückweges denken. Sie
wollen, wie man zu sagen pflegt, erst sehen, »wie der Hase läuft«, und
halten sich daher ihre Waffen in Reserve. Darum möge der Gouverneur
Südwestafrikas sich nicht durch diejenigen unverständigen Stimmen
beirren lassen, welche die Eingeborenen künftig als Parias oder Sklaven
behandelt wissen wollen. Die Entrechtung der Stämme darf noch lange
nicht zur Entrechtung des einzelnen Individuums führen. Eine solche
würde unserem Interesse durchaus widersprechen, aber auch unserer
Stellung als einer gesitteten Kolonialmacht, die sich jetzt erst recht
den Schutz des Schwachen zur Pflicht machen muß.

Neben den Lokationen und Reservaten kann es noch eine dritte Stellung
für die Eingeborenen geben, nämlich lediglich im Dienst bei den Weißen.
Der weiße Arbeitgeber, der sich auf die Behandlung seiner Arbeiter
versteht, wird allmählich zu einem Stamm seßhafter Eingeborener
gelangen, und zwischen beiden wird eine Art patriarchalischen
Verhältnisses entstehen. Diese Eingeborenen werden stets auf derselben
Farm wohnen, und das Dienstverhältnis wird sich von den Vätern
auf die Söhne fortpflanzen. Bei den übrigen Arbeitgebern wird ein
fortgesetzter Austausch der Arbeitskräfte mit den Reservaten und
Lokationen stattfinden, wobei aber jeder Zwang zu vermeiden sein wird,
mit Ausnahme desjenigen zur Arbeit überhaupt. Letzterer kann mittels
Auferlegung von Abgaben zugunsten der Staatsverwaltung herbeigeführt
werden. Wo und wie sich jedoch der Eingeborene die Mittel zu seinen
Steuern erwirbt, ist seine Sache. Von Vorteil wird es sein, sich zur
Steuereintreibung die Mitwirkung der Werftvorstände zu sichern, indem
sie mittels Anweisung ihrer Gehälter auf die eingehenden Abgaben für
die Sache interessiert werden.

Das sind etwa die Grundzüge unserer künftigen Eingeborenenpolitik. Ob
und wie weit sie durchzuführen sind, muß jedoch, wie ich schon gesagt
habe, dem an Ort und Stelle befindlichen Gouverneur überlassen werden.
Binde man ihm die Hände nicht, höre man aber auch nicht auf die wohl zu
erwartenden Anklagen Weißer über Mangel an Arbeitskräften, die sie dem
Gouverneur zuschreiben, aber nur ihrem eigenen Unverständnis für die
Behandlung Untergebener verdanken. Gelingt es, die Eingeborenenfrage in
dem angedeuteten Sinne zu regeln, dann lassen sich auf ihr die Faktoren
für die wirtschaftliche Entwicklung unseres südwestafrikanischen
Schutzgebietes, Bergbau und Viehzucht, leichter aufbauen, als dies bei
der unklaren Stellung der weißen zu der schwarzen Rasse bisher der Fall
gewesen ist. Ob dann das Schutzgebiet die gewaltigen Opfer des jetzigen
Aufstandes je zu lohnen imstande sein wird, ist dagegen eine Frage,
die ich mir nicht zu beantworten getraue. Wer würde überhaupt dem
alten Vaterlande den Erwerb wie die Festhaltung des Schutzgebietes zu
empfehlen gewagt haben, hätte er diese Opfer voraussehen können? Jetzt,
nachdem unsere nationale Ehre in Mitleidenschaft gezogen ist, kommt
diese Frage für uns dagegen gar nicht mehr in Betracht.

Die Ausgaben des gegenwärtigen Aufstandes können wir ruhig auf
das Konto »Für die nationale Ehre« buchen. Lohnt dann die Kolonie
dereinst die bis zum Aufstand gemachten und die nach ihm zu machenden
Aufwendungen -- und daran möchte ich nicht zweifeln --, dann werden
wir immer noch das erreicht haben, was in letzter Linie das Ziel jeder
Kolonisation sein wird, nämlich ein gutes Geschäft. Mit dem Wunsche,
daß es meinem Nachfolger, dem Gouverneur v. Lindequist, gelingen möge,
die Kolonie auf diesem Wege ein gutes Stück vorwärts zu bringen, will
ich dieses Buch schließen.

[Illustration]

[Illustration]



Anlagen.


Anlage 1.


Instruktion

für die Bezirkshauptmannschaften, Militär- und Polizeidistrikte sowie
die detachierten Feldkompagnien.


Stellung und allgemeine Aufgaben des Bezirkshauptmanns.

§ 1. An der Spitze der Bezirksverwaltung steht der dem Gouverneur
unterstellte Bezirkshauptmann. Er vertritt in allen, die allgemeine
Landesverwaltung betreffenden Angelegenheiten den ersteren und ist
demselben für die Durchführung der Gesetze und Verordnungen innerhalb
seines Bezirks verantwortlich. Als seine Organe dienen ihm hierzu die
Distriktsverwaltungen und die Polizeistationen.

§ 2. Die erste Aufgabe des Bezirkshauptmanns liegt in der
kolonisatorischen Hebung seines Bezirks durch Beförderung der
Ansiedlung, Verbesserung der Wege-, Wasser- und Weideverhältnisse,
Unterdrückung der Viehseuchen sowie Aufrechterhaltung der politischen
Ruhe mittels richtiger Behandlung der Eingeborenen. Die für Abgabe
von Regierungsländereien erforderlichen allgemeinen Regeln werden
vom Gouverneur gegeben. Ebenso verbleibt diesem die Bestätigung von
Landverkäufen.

Endlich hat der Bezirkshauptmann die Listen der in seinem Bezirk
wohnenden Weißen auf dem laufenden zu halten unter besonderer
Bezeichnung derjenigen, welche wehrpflichtig sind oder -- ohne
wehrpflichtig zu sein -- sich im Kriegsfalle zur freiwilligen
Heeresfolge verpflichten. Für beide Listen dienen die vorgeschriebenen
polizeilichen Anmeldungen als Grundlage.

§ 3. In Beziehung auf Verwaltung der Bezirks- und Distriktskassen
wird auf die Geschäftsanweisung vom 10. März 1899 hingewiesen. Der
Bezirkshauptmann leitet ferner die Verwaltung der direkten Steuern nach
den vom Gouverneur gegebenen Grundsätzen.

§ 4. Über die wichtigeren, von dem Bezirkshauptmann getroffenen
Anordnungen und Verfügungen ist fortlaufend dem Gouvernement Bericht zu
erstatten. (Vgl. auch §§ 7 und 8.)


Stellvertretung.

§ 5. Sofern dem Bezirkshauptmann ein dauernder Stellvertreter
nicht beigegeben oder letzterer abwesend ist, hat derselbe bei
vorübergehender Abwesenheit von seinem Amtssitze, aus der Zahl der
vorhandenen Beamten und Offiziere einen Vertreter zu bestellen. Diese
Vertretung ist dem nächsten dienstältesten Beamten oder Offizier zu
übertragen. Falls der Bezirkshauptmann seinen Bezirk ganz verläßt,
ernennt den Vertreter der Gouverneur, dessen Entscheidung rechtzeitig
einzuholen ist.


Ausübung der Polizeigewalt.

§ 6. Der Bezirkshauptmann hat die Funktion der Landespolizeibehörde
in seinem Bezirk wahrzunehmen. Ihm sind zur Unterstützung die
Distriktsverwaltungen und Polizeistationen beigegeben, welche die von
ihm getroffenen Maßnahmen auszuführen gehalten sind.

§ 7. Der Bezirkshauptmann ist befugt, für den Umfang des ganzen Bezirks
oder einzelner Teile desselben gültige Verordnungen zu erlassen und
gegen die Nichtbefolgung derselben Gefängnis- bzw. Haftstrafe bis
zu 6 Wochen, Geldstrafe bis zu 150 Mark und Einziehung einzelner
Gegenstände anzuordnen. Sofern keine Gefahr im Verzuge, sind diese
Polizeiverordnungen _vor_ der Veröffentlichung stets dem Gouvernement
zur Genehmigung vorzulegen. Andernfalls ist die letztere nachträglich
einzuholen. Das Weitere, betreffend Handhabung der Polizeigewalt,
ist aus dem seinerzeit als Anhang zu dieser Instruktion erlassenen
Dienstanweisung für die Polizeibehörden ersichtlich (Anlage 1).

Es empfiehlt sich, Polizeiverordnungen vor Erlaß stets mit dem nach
Gouvernementsverfügung vom 18. Dezember 1899, J. Nr. 8351, geschaffenen
Beirat zu beraten. Doch ist der Bezirkshauptmann an dessen Ansicht
nicht gebunden.

§ 8. Die Polizeiverordnungen sind in geeigneter Weise unter Festsetzung
einer Frist über den Beginn ihrer Wirksamkeit bekannt zu geben. Die
letztere ist derart zu bemessen, daß die betreffende Verordnung an
dem für das Inkrafttreten bestimmten Zeitpunkt in allen Teilen des
Bezirks, für den sie erlassen ist, bekannt sein kann. Über etwa wieder
aufgehobene Verordnungen ist stets an das Gouvernement zu berichten.


Distriktsverwaltungen.

§ 9. Unter der Bezirksverwaltung stehen die Distriktsverwaltungen und
unter diesen die im Distriktsbereiche befindlichen Polizeimannschaften
und Polizeistationen. Die Leiter dieser Verwaltungen führen den
Titel »Distrikts- bzw. Stationschef«. An den Stationsorten der
Bezirkshauptleute übernehmen diese, sofern ein besonderer Distriktschef
daselbst nicht stationiert ist, die Geschäfte des letzteren und
damit auch der Ortspolizeibehörde selbst. Sofern die Distrikts- und
Stationschefs aktive Offiziere sind, sind sie zur Übernahme einer
Zivilverwaltungsstelle abkommandierte Militärpersonen. Deren _amtliche_
Unterstellung unter die Bezirkshauptleute zieht _keine persönliche_
nach sich, mithin führt dieselbe auch nicht das Recht zur Erteilung
von Rügen nach sich, es sei denn, daß der Bezirkshauptmann gleichfalls
Offizier ist, und zwar dem Patent nach älterer.

Meldungen und Berichte der Distriktsverwaltungen gehen, sofern
sie reine Polizei- und Verwaltungssachen betreffen, an die
Bezirkshauptmannschaften, sofern sie politischer, wirtschaftlicher und
militärischer Natur sind, _durch_ diese im Original an das Gouvernement
bzw. Truppenkommando, wobei die Bezirkshauptleute berechtigt sind,
Stellung zu denselben zu nehmen. Meldungen persönlicher Natur sind
dagegen dem Kaiserlichen Gouverneur (Truppenkommandeur) direkt
einzureichen, falls der Bezirkshauptmann nicht selbst dem Dienstalter
nach älterer Offizier ist. Den ihnen unterstellten Angehörigen der
Schutztruppe gegenüber haben die Distriktschefs, wenn Offiziere,
die Disziplinarstrafgewalt eines detachierten Hauptmanns der Armee.
Falls ein Verwaltungsbeamter nicht dem aktiven Offizierkorps der
Schutztruppe angehört, werden die demselben unterstellten Angehörigen
der Schutztruppe in disziplinarer und sonstiger militärischer Hinsicht
einem der ihrem Bezirke zugeteilten Offiziere überwiesen. Die dem
Zivilstande angehörenden Verwaltungsbeamten selbst stehen zueinander
in dem durch das Reichsbeamtengesetz vom 31. März 1873 (R. G. Bl. S.
61) bzw. durch die Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse der
Landesbeamten in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. August 1896
bestimmten Unterordnungs- bzw. Vorgesetztenverhältnis.


Polizeitruppe.

§ 10. Zur Durchführung ihrer polizeilichen Aufgaben ist den
Bezirkshauptleuten und Distriktschefs eine Polizeitruppe beigegeben.
Dieselbe besteht aus Weißen und Eingeborenen. Die ersteren werden,
soweit es nicht gelingt, Mannschaften des Beurlaubtenstandes hierfür zu
gewinnen, der Schutztruppe entnommen und auf Ansuchen des Gouverneurs
durch den Truppenkommandeur zur Zivilverwaltung des Schutzgebietes
abkommandiert. Zu den Vorgesetzten in der Schutztruppe bleiben diese
Mannschaften in dem durch die allgemeinen Kriegsgesetze bestimmten
Unterordnungsverhältnis. Behufs baldtunlichsten Antritts gegen
dieselben verfügter Strafen ist, wo erforderlich, eine Vereinbarung
mit dem zuständigen Zivilverwaltungsbeamten herbeizuführen. Auch ist
vor Verhängung der Strafe tunlichst die Ansicht desselben über die
allgemeine dienstliche Führung des betreffenden Mannes zu hören.
Mannschaften des Beurlaubtenstandes werben die Bezirkshauptleute direkt
an und melden lediglich die betreffenden Namen dem Gouvernement.
Behufs Herbeiführung einer gewissen Gleichmäßigkeit wird jedoch der
ungefähre Inhalt der mit diesen Leuten abzuschließenden Kontrakte
seitens der letztgenannten Behörde vorgeschrieben. Die Eingeborenen
werden sowohl von den Bezirkshauptleuten wie von den Distriktschefs
direkt angeworben. (Vgl. Instruktion betr. Einstellung, Bestrafung
usw. eingeborener Soldaten und Polizisten vom 30. Juni 1899, J. Nr.
1606.) Die Zahl sowohl der weißen wie der farbigen Polizisten wird
durch besondere Verfügung des Gouverneurs festgesetzt. In Beziehung auf
letztere gilt als Grundsatz, daß sie, soweit die Etatsmittel reichen,
bis zur Hälfte der Anzahl der weißen Mannschaften betragen darf.

§ 11. In bezug auf Bewaffnung und Bekleidung der Polizeitruppe,
desgleichen in bezug auf deren Ausrüstung mit Reit-, Zugtieren und
Fahrzeugen ist der Truppenkommandeur zuständig und verantwortlich.
Der bezügliche Schriftwechsel mit den Distriktsverwaltungen geht
indessen gleichfalls durch die Hände der Bezirkshauptmannschaften
(§ 9). Als Grundsatz gilt, daß jeder Bezirkshauptmannschaft und
jedem Distriktskommando je ein Wagen oder eine Karre mit den nötigen
Zugtieren nebst eingeborenem Personal zusteht. Ferner ist, soweit der
Etat reicht, zu erstreben, daß die Bezirkshauptleute und Distriktschefs
mit je 3, jeder weiße Polizist mit je 2 und jeder eingeborene Polizist
mit 1 Pferde ausgestattet wird.


Verhalten zu Weißen und Eingeborenen.

§ 12. Mit dem Kapitän sowie den Missionaren und sonstigen angesehenen
Weißen ihres Bezirks haben die Bezirkshauptleute, die Distrikts-
und Stationschefs fortlaufend gute _persönliche_ Beziehungen zu
unterhalten.


Detachierte Feldkompagnien.

§ 13. Falls in dem Bereich einer Bezirkshauptmannschaft eine
Feldkompagnie garnisoniert, so hat, abgesehen von Windhuk, der
Bezirkshauptmann das Recht, dieselbe zu politischen Zwecken zu
requirieren. Dieser Requisition ist seitens des Kompagniechefs, sofern
zwingende militärische Gründe nicht entgegenstehen, Folge zu geben. Im
übrigen ist der Kompagniechef in seinen militärischen Maßnahmen dem
Bezirkshauptmann gegenüber selbständig. In ihren Schriftwechsel mit den
vorgesetzten Behörden, soweit solcher vom politischen, militärischen
und wirtschaftlichen Standpunkte aus wichtig erscheint, haben sich
Bezirkshauptmann und Kompagniechef gegenseitig Einsicht zu gewähren.

§ 14. Falls der Kompagniechef zugleich die Geschäfte des
Bezirkshauptmanns wahrnimmt, gelten für ihn die Bestimmungen des
§ 13 sinngemäß. Im übrigen ist auch in diesem Falle die Trennung
zwischen Feld- und Polizeitruppe beizubehalten. In den militärischen
Angelegenheiten bleibt der Kompagniechef dem Kommando der Feldtruppe
(stellvertr. Truppenkommando) unterstellt, als Bezirkshauptmann
dagegen dem Gouvernement. Demgemäß hat derselbe auch zu berichten. Die
Disziplinarstrafgewalt sowie die gerichtsherrlichen Befugnisse des
Kompagniechefs regeln die bezüglichen Allerhöchsten Verordnungen vom
26. Juli 1896 (vgl. auch Verfügung des Gouvernements vom 3. Juni 1897,
Nr. 773 M. B.).

§ 15. Die Zahl der eingeborenen Soldaten kann auch bei den
Feldkompagnien, soweit der Etat dies gestattet, die Hälfte der Anzahl
der weißen Mannschaften erreichen. Bezüglich der Grundsätze für deren
Anwerbung und Behandlung wird auf die obengenannte Instruktion vom 30.
Juni 1899 sowie auf die Verfügung des Gouvernements vom 27. Juli 1896,
Nr. 1255 C. B., verwiesen. Die Zahl der Pferde beträgt -- soweit die
Etatsmittel reichen -- für jeden Offizier 3, für jeden Reiter 1 pro
Kopf, außerdem pro Kompagnie und Batterie je 3 Wagen und 1 Karre nebst
Gespann. Die Pferde wie auch diejenigen der Polizeidistrikte (§ 11)
sind während der Sterbezeit auf Sterbeposten zu verbringen. Ausgenommen
hiervon sind die unbedingt nötigen Gebrauchspferde, denen indessen
während dieser Zeit tunlichst Stallfütterung zuteil werden muß. In den
von der Sterbe besonders heimgesuchten Bezirken usw. treten während
der Sterbezeit an Stelle der Pferde tunlichst Reitochsen und Maulesel.
Für richtige Durchführung dieser Bestimmung sind die betreffenden
Befehlshaber persönlich verantwortlich.


Mannschaften des Beurlaubtenstandes.

§ 16. Für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes fungieren die
Distriktsverwaltungen als Meldeämter, während die Kontrolle
selbst durch den Truppenkommandeur ausgeübt wird. Diejenigen
Bezirkshauptmannschaften, in welchen Feldkompagnien stehen, bilden
indessen einen Kontrollbezirk für sich, in welchem der Kompagniechef
im Auftrage des Truppenkommandeurs über die Wehrpflichtigen gemäß
Allerhöchster Verordnung vom 30. März 1897 nebst Zusatzbestimmungen
des Gouvernements die Kontrolle ausübt. Im Falle des Ausbruchs
kriegerischer Unruhen in größerem Maßstabe in seinem oder in der
Nähe seines Bezirks zieht der Kompagniechef die Offiziere und
Mannschaften des Beurlaubtenstandes seines Bezirks ein und wartet
-- falls die Umstände ihm kein anderes Verhalten vorschreiben --
nach Meldung des Veranlaßten in seiner Garnison weitere Befehle
ab. Daß die für Einkleidung, Bewaffnung usw. der beurlaubten
Mannschaften erforderlichen Vorräte vorhanden sind, dafür trägt der
Kompagniechef die Verantwortung. Die Regelung des Proviantwesens
behält sich das Gouvernement vor, doch hat auch der (stellvertretende)
Truppenkommandeur die Pflicht, rechtzeitig auf einen etwaigen
Fehlbetrag bei einer Feldkompagnie aufmerksam zu machen.


Erwerbung von Landeskenntnissen.

§ 17. Die in einem Bezirk stehenden Angehörigen der Truppe wie
Polizisten haben sich fortgesetzt über dessen Wege-, Wasser- und
Weideverhältnisse zu orientieren. In allen unter deutscher Verwaltung
stehenden Bezirken muß die Feldtruppe operieren können, ohne sich
außerhalb der Truppe und Polizei stehender Führer bedienen zu müssen.
In jedem Bureau, einschließlich derjenigen der Polizeistationen, müssen
stets genaue Wege- usw. Karten des betreffenden Verwaltungsbezirks zu
finden sein.


Allgemeines.

§ 18. Die Bezirkshauptmannschaften haben das Recht, diese Instruktion,
wo erforderlich, für die Distriktsverwaltungen vom lokalen Standpunkte
aus zu ergänzen, desgleichen das Kommando der Feldtruppe (stellvertr.
Truppenkommando) für die detachierten Feldkompagnien. Mit ihr sind alle
entgegenstehenden Bestimmungen, insbesondere der bisherige Entwurf
dieser Instruktion vom 18. Februar 1899, die Instruktion für die 3.
Feldkompagnie vom 29. August 1897 sowie sämtliche noch vorhandenen
Instruktionen für die bisherigen Distriktskommandos aufgehoben. Einzig
ausgenommen hiervon ist die Instruktion für den Distrikt Gobabis,
welcher in Ansehung der dort vorliegenden besonderen Verhältnisse
bis auf weiteres noch Militärdistrikt bleibt und dem Gouvernement
(Truppenkommando) direkt untersteht.

Windhuk, den 1. Mai 1900.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                          gez. _Leutwein_.


Anhang.

Als solcher gilt zu vorstehender Instruktion:


Anlage 1.

Anhang zur Instruktion für die Bezirkshauptleute und Distriktschefs
vom 18. Februar 1899 (in Druckexemplaren an sämtliche Dienststellen
versendet).


Anlage 2.

Auszug aus einer Rundverfügung vom 5. April 1900, M. B., wie folgt:

Da es infolge der geringen Anzahl der Beamten des Schutzgebietes
nicht zu vermeiden ist, daß der diesseitige Verwaltungs-, Polizei-
und Zolldienst durch die Schutztruppe mitbesorgt und daher
auch eine gewisse Anzahl von Offizieren zum Verwaltungsdienste
abkommandiert werden muß, war es erforderlich, zwischen diesen und
den Zivilverwaltungsbeamten in bezug auf das gegenseitige amtliche
Verhältnis eine bestimmte Regelung zu schaffen. Eine solche ist mit
§ 9 der Instruktion vom 18. Februar v. Js. versucht worden. Dieser
Paragraph ist von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Stellen der
Bezirkshauptleute und Distriktschefs sowohl durch Offiziere wie durch
Beamte wahrgenommen werden können. Wenn bis jetzt beide Stellungen in
überwiegender Anzahl in militärischen Händen gewesen sind, so kann dies
durchaus nicht als feststehende Regel gelten.

usw. usw.

Will man das Schutzgebiet nicht in eine unendliche Menge selbständiger
Kreise zersplittern, ein Modus, welcher die Verwaltung desselben
unendlich erschweren würde, so ist nicht zu vermeiden, daß eine
gewisse Anzahl Kreise (Distrikte) zu einem größeren Kreise
(Bezirkshauptmannschaft) vereinigt wird. An die Spitze des letzteren
müssen selbstredend die älteren der zur Verfügung stehenden
Verwaltungsbeamten, gleichviel ob Zivil- oder Militärpersonen,
treten. Das meist höhere Lebensalter der Assessoren und sonstiger
hierzu geeigneter Zivilbeamten bringt es daher mit sich, daß diesen
sowie den Hauptleuten der Schutztruppe in der Regel die Verwaltung
der Bezirkshauptmannschaften zufällt, während den im jüngeren
Lebensalter stehenden Oberleutnants und Leutnants der Truppe die
Distriktschefsposten überlassen bleiben. Indessen ist dies durchaus
keine feststehende Regel und muß vielmehr von Fall zu Fall stets von
neuem entschieden werden.

usw.

      (~L. S.~)       gez. _Leutwein_.


Anlage 2.


                                  Windhuk, den 2. Januar 1899.

Der Kolonial-Abteilung lege ich beifolgend eine vorläufige Verordnung,
betreffend die Gerichtsbarkeit gegen die Eingeborenen in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten, gehorsamst vor. Die Gründe, die zu derselben
geführt haben, gehen aus dem in Abschrift gleichfalls mitfolgenden
bezüglichen Anschreiben an die Bezirkshauptmannschaften hervor. Sie
sind äußerst dringender Natur, und glaube ich daher, mit Erlaß dieser
Verordnung nicht zögern zu dürfen.

Ich verkenne nicht, daß sich an der Zuständigkeit des Gouverneurs
zum Erlaß einer derartigen Verordnung Zweifel erheben lassen, da
mit Rücksicht auf die Allerhöchste Verordnung vom 25. Februar 1896
(Kolonialgesetzgebung Seite 213) lediglich der Herr Reichskanzler
direkt hierzu befugt erscheint. Indessen sind ähnliche Verordnungen
auch bereits für Ost-Afrika und die Marshall-Inseln erlassen, die
ersteren veröffentlicht in der Sammlung der Kolonialgesetzgebung Band
II, Seite 40 und 41, die letzteren in Band I, Seite 625 und 626.
Mit Rücksicht hierauf sowie auch auf das zustimmende Gutachten des
hiesigen Kaiserlichen Richters glaubte ich mich wenigstens vorläufig
zur Erlassung fraglicher Verordnung für zuständig, und bitte für sie
nachträglich um hohe Genehmigung.

Im übrigen aber ist, wenn wir in der angeregten Sache ruhig weiter
zusehen, gewiß Gefahr im Verzuge. Die Eingeborenen verhalten
sich gerade in bezug auf das Schuldenmachen sowie in bezug auf
Verschleuderung des Stammesvermögens wie unmündige Kinder. Aber auf
der anderen Seite sind auch die Händler nicht immer als böswillige
Kreditgeber anzusehen. Dieselben sind vielmehr häufig nicht in der
Lage, sich dem Drängen der Eingeborenen auf Kredit zu entziehen. In
dieser Richtung wird daher die Verordnung beiden Teilen zu Hilfe
kommen. Dagegen gibt es aber gewiß auch Händler, die lediglich in der
Sucht, Geschäfte zu machen, den Eingeborenen in der leichtsinnigsten
Weise Kredit gewähren, darauf bauend, daß behufs Eintreibung der
hierdurch entstandenen Schulden die Regierung schließlich doch
hilfreiche Hand reichen müsse. Erwägt man nun, zu welch ungeheuren
Preisen die Händler ihre Waren gerade an die Eingeborenen abzusetzen
pflegen, so läßt sich ermessen, wie rasch es mit dem Stammesvermögen
der Eingeborenen zu Ende gehen muß, und welche Menge von Land sich
schließlich in den Händen der großen Firmen vereinigen muß. Denn als
wirkliches Vermögen besitzt der einzelne Eingeborene lediglich seinen
zur Zeit durch die Rinderpest hart mitgenommenen Viehbestand, während
als gemeinsames Stammesvermögen nur Land zu gelten vermag. Während --
abgesehen von den Namas -- die Eingeborenen den Viehbestand ängstlich
festhalten, sehen sie dem Übergang des Landes in die Hände ihrer
Gläubiger stumpfsinnig zu, nicht ahnend, daß der Bestand des Viehes von
demjenigen der Weide mit abhängig ist. Sind dieselben indessen dereinst
wieder in ihrem Viehbesitz erstarkt, dann werden sie Hilfe bei der
Regierung suchen oder -- was bei den Hereros bestimmt zu erwarten ist
-- mit ihren Viehherden einfach die abgetretenen Farmen überschwemmen,
was dann auf der anderen Seite wieder Klagen der Weißen bei der
Regierung zur Folge haben wird.

Was insbesondere die Einklagung alter Schulden betrifft, so ist es
geradezu unglaublich, welcher Mißbrauch mit dieser Sache getrieben
wird. Es werden Schulden eingeklagt, die bereits 10 bis 15 Jahre
zurückdatieren. Da ist es denn ganz unmöglich, deren Richtigkeit zu
kontrollieren; während die Eingeborenen zwar auch Genaueres nicht mehr
wissen, aber ehrlich genug sind, nicht in Abrede zu stellen, daß sie in
der fraglichen Zeit mit dem betreffenden Händler überhaupt Geschäfte
gemacht hätten. Um nur ein Beispiel zu erwähnen, so wurde das jetzige
Stationshaus in Bethanien seinerzeit seitens des dortigen Kapitäns
einem englischen Händler für 6000 Mark zum Verkauf angeboten. Sofort
hatte der letztere zur Deckung des Kaufpreises eine alte Schuld von
gleicher Höhe zur Hand. Als dann die Regierung den Kaufpreis für zu
niedrig erklärte und denselben auf 20000 Mark festsetzte, präsentierte
der Händler umgehend eine weitere alte Schuldforderung von 14000 Mark.
Ferner werden jetzt nach dem Tode des Kapitäns Manasse von Omaruru
seitens der dortigen Händler alte Schulden des letzteren angemeldet
und Bauplätze für dieselben verlangt. Sonach liegt die Gefahr vor, daß
die noch kommenden weißen Ansiedler ihre Baugrundstücke daselbst nicht
direkt von den Eingeborenen, sondern zu unverhältnismäßigen Preisen von
den Storebesitzern werden kaufen müssen. Der gleiche Prozeß scheint
sich in Okahandja zu vollziehen, nachdem die Gewißheit besteht, daß
genannter Platz durch die Eisenbahn berührt werden wird.

Endlich sei noch erwähnt, daß es hier Firmen gibt, die schon 100000
~ha~ Land besitzen. Eine derselben bietet im »Windhuker Anzeiger«
bereits Farmen zum Verkauf aus. Solche Verhältnisse fördern gewiß nicht
die wirtschaftliche Entwicklung des Schutzgebiets.

Wenn ich schließlich beantrage, daß auch die bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten, insoweit Eingeborene die Beklagten sind, den
Händen des Kaiserlichen Richters entzogen und den Verwaltungsbehörden
überwiesen werden, so habe ich hierfür triftige Gründe. Ein Richter,
der nicht zugleich Verwaltungsbeamter ist, besitzt naturgemäß
die Neigung, lediglich nach seinen heimischen Rechtsgrundsätzen
zu urteilen, während, soweit Eingeborene mitbeteiligt sind, bei
Rechtsstreitigkeiten auch wirtschaftliche bzw. politische Erwägungen
eine Rolle zu spielen haben. Und in bezug auf letztere sind die
Verwaltungsbehörden mehr kompetent sowie auch mehr geneigt, denselben
Rechnung zu tragen, da etwaige unliebsame Folgen mit auf sie
zurückfallen.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.

                           _Leutwein._


_Verordnung_,

betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen des Schutzgebiets
einschließlich der Bastards in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.


Auf Grund des § 11 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der
deutschen Schutzgebiete, vom 15. März 1888 wird für den Umfang des
südwestafrikanischen Schutzgebiets verordnet, was folgt:

§ 1. Forderungen gegen Eingeborene, die von dem Tage der Verkündung
dieser Verordnung ab dadurch entstanden sind, daß an dieselben Waren
auf Kredit gegeben wurden, sind nicht mehr klagbar. Ausgenommen hiervon
sind nur Forderungen, die dadurch entstanden sind, daß in Fällen
eines nachweislich dringenden Bedürfnisses Nahrungsmittel (außer
alkoholhaltigen Getränken) auf Kredit verabfolgt worden sind.

§ 2. Die Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten zwischen
Weißen und Eingeborenen, insoweit letztere Beklagte sind, wird den
Verwaltungsbehörden des Schutzgebiets übertragen.

Zuständig sind die Bezirkshauptleute, welche die ihnen zustehenden
Befugnisse an die Distriktschefs ihres Bezirks übertragen können.

Zu den Verhandlungen ist in Gemäßheit der abgeschlossenen
Schutzverträge und in sinngemäßer Anwendung des § 13 der Verfügung des
Reichskanzlers vom 22. April 1896 (»Kolonial-Blatt« 1896 Seite 241 ff.)
stets ein Eingeborener als Beisitzer hinzuzuziehen.

§ 3. Insoweit bei Verkündigung dieser Verordnung bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten mit Eingeborenen bei den zur Ausübung der
Gerichtsbarkeit erster Instanz ermächtigten Beamten anhängig sind,
werden sie noch von diesen erledigt.

§ 4. Diese Verordnung tritt überall mit dem Tage ihrer Verkündigung in
Kraft.

Windhuk, den 1. Januar 1899.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                      gez. _Leutwein_.


Rundschreiben an sämtliche Bezirkshauptmannschaften.

                                    Windhuk, den 31. Dezember 1898.

Mittels Verfügung vom 27. August d. J. Nr. 5837 und vom 29. Oktober
d. J. Nr. 7917 habe ich das Verfahren in bezug auf Einklagung alter
Schulden gegen Eingeborene von seiten weißer Händler zu regeln
gesucht. Einzelne seitdem vorgekommene besondere Fälle haben mich
nunmehr veranlaßt, die bezüglichen Bestimmungen der Schutzverträge zum
Vergleich heranzuziehen. Es ergab sich, daß durch die letzteren die
einschlägigen Verhältnisse in ganz verschiedener Weise geregelt sind,
nach ihnen sollen »Streitigkeiten« zwischen Weißen und Eingeborenen --
meist ist hinzugefügt »krimineller und ziviler Natur« -- wie folgt,
geregelt werden:

  1. Durch »den von Sr. Majestät hierzu berufenen Vertreter im Verein
  mit einem Beisitzer des betreffenden Kapitäns«: In den Verträgen mit
  Bethanien und den Herero-Kapitänen von Okahandja und Omaruru.

  2. Desgleichen, aber ohne eingeborenen Beisitzer: In den Verträgen
  mit den Kapitänen von Warmbad, der Veldschoendrager und von Bersaba.

  3. Durch das Kaiserliche Gericht mit Beisitzern des Kapitäns: In dem
  Vertrage mit Kapitän Witbooi und den Bastards von Rehoboth.

  4. Desgleichen, aber ohne eingeborenen Beisitzer: In dem Vertrage mit
  dem Kapitän von Gochas.

Schließlich ist in einem Vertrage, und zwar in demjenigen mit dem
Kapitän von Hoachanas, festgesetzt, daß die Regelung dieser Sache
»später« erfolgen soll.

Inzwischen ist durch Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 22.
April 1896 das Gerichtsverfahren in bezug auf die Eingeborenen,
soweit dasselbe »krimineller Natur« ist, für das ganze Schutzgebiet
einheitlich geregelt. Es erübrigt daher nur noch die einheitliche
Regelung auch in Beziehung auf das zivilrechtliche Verfahren. Daß
solches für das Schutzgebiet gleichfalls einheitlich geschehen muß,
läßt sich auf die Dauer nicht mehr abweisen.

Wie bereits in meiner Verfügung vom 27. August d. J. ausgeführt,
haben sich in neuerer Zeit die Fälle, in denen weiße Händler sehr
alte Schulden gegen Eingeborene eingeklagt haben, in auffallender
Weise gemehrt. Und zwar richten sich diese Einklagungen in der Regel
nicht gegen den einzelnen eingeborenen Schuldner, sondern gegen dessen
ganzen Stamm, mit dem Ziel, durch Landkonzessionen eine Begleichung
der Schuld zu erwerben. Bis jetzt sind das Gouvernement sowie die
übrigen Verwaltungsbehörden des Schutzgebiets hierbei vermittelnd
eingetreten und haben in der Regel einen Ausgleich zwischen beiden
Teilen zu erzielen vermocht. Die Folge war indessen, daß Landstrecken
von besorgniserregender Höhe allmählich in die Hände der Storebesitzer
übergegangen sind und nicht der wirtschaftlichen Entwicklung des
Schutzgebiets dienen, sondern zu Spekulationszwecken geworden sind.
Dieser Zustand erscheint um so unhaltbarer, als nach so langer Zeit
die Richtigkeit der betreffenden Schuldforderungen sich schwer
kontrollieren läßt und die in solchen Dingen wenig bewanderten
Eingeborenen sich leicht übervorteilen lassen. Ferner vermag die
Gewißheit, bei der Regierung stets hilfreiche Hand zu finden, zum
leichtsinnigen Gewähren neuen Kredits an die in dieser Beziehung
unverständigen Kindern gleichenden Eingeborenen zu verleiten. Die Folge
würde der Fortgang des Prozesses des Übergangs des Landes in tote
Hand sein. In absehbarer Zeit müßte aber auch der Fall eintreten, daß
die Eingeborenen-Reservate nicht mehr genügten, woraus sich für die
Regierung schwere Unzuträglichkeiten ergeben würden.

Zur Verhinderung der Gewährung neuer Kredite habe ich daher die
beifolgende Verordnung erlassen, die ich in dem dortseitigen Bezirk
in Kraft zu setzen bitte. Was dagegen die Einklagung alter Schulden
betrifft, so verjähren nach den Grundsätzen des Preußischen Landrechts,
insbesondere nach § 1 des Gesetzes wegen Einführung kürzerer
Verjährungsfristen vom 31. März 1838 alle Forderungen von Kaufleuten
nach zwei Jahren in der Weise, daß der Beklagte den Einwand der
Verjährung erheben kann und alsdann die Forderung nicht mehr klagbar
ist. Nach diesem Grundsatze ist künftig auch im Schutzgebiete zu
verfahren und zutreffendenfalls der eingeborene Beklagte zu belehren.

Bei Eingehung neuer Verbindlichkeiten hat der betreffende Gläubiger
stets nur einen Anspruch gegen denjenigen Eingeborenen, der diese
Verbindlichkeiten übernommen hat. Ist dieser, wie solches bei den
einzelnen Eingeborenen wohl die Regel, ohne Vermögen, so kann der
Kapitän deswegen nicht in Anspruch genommen und dazu angehalten werden,
mit dem Stammesvermögen für den Schuldner einzutreten.

Vorstehendes ersuche ich in geeigneter Weise sowohl den Händlern wie
auch den Kapitänen und deren Leuten bekanntzugeben. Beide sind dringend
zu warnen, und zwar die ersteren vor leichtsinnigem Kreditgeben, die
letzteren vor leichtsinnigem Kreditnehmen. Den ersteren ist außerdem
klarzumachen, daß die Kaiserliche Regierung nicht in der Lage sei,
fortgesetzt für sie die Stelle eines Gerichtsexekutors zu übernehmen,
noch auch dem gewaltsamen Ruin der Eingeborenen zuzusehen. Indessen
auch die Kaufleute werden bei der nunmehr geschaffenen Sachlage ihre
Rechnung finden, wenn sie es verstehen, sich unter Hinweis auf die neue
Verordnung auf Kredit drängende Eingeborene vom Leibe zu halten.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                          gez. _Leutwein_.


                                      Windhuk, den 4. Februar 1901.

Nachdem seit meiner mit Bericht vom 22. Februar 1899 eingereichten
Bekanntmachung desselben Datums[165] zwei Jahre verstrichen sind,
ist die den Kaufleuten gegebene Frist, ihren den Eingeborenen
gewährten Kredit einzuschränken, für genügend zu erachten. Tatsächlich
sind auch die besonnen und solide geleiteten Geschäfte der in der
Bekanntmachung ausgesprochenen Warnung nachgekommen. Dagegen sind
gerade in der letzten Zeit seitens der lokalen Verwaltungsbehörden
vielfache Klagen laut geworden, daß die Kreditgewährung an Eingeborene
neuerdings bei solchen Kaufleuten wieder zunehme, die ohne eine gesunde
Geschäftsgrundlage nur darauf ausgehen, durch gewissenlose Ausbeutung
der Eingeborenen sich mühelos zu bereichern, ja daß sogar Geschäfte
im Vertrauen darauf, daß die suspendierte Verordnung vom 1. Januar
1899 nicht mehr in Kraft gesetzt werden würde, neu aufgetan würden.
Ich halte daher den Zeitpunkt für gekommen, die Klaglosigkeit der
mit Eingeborenen geschlossenen Kreditgeschäfte allgemein einzuführen
und beehre mich, den anliegenden Entwurf mit der gehorsamen Bitte zu
überreichen, entweder selbst eine dementsprechende Verordnung für das
hiesige Schutzgebiet zu erlassen oder mich zu ihrem Erlasse besonders
zu ermächtigen.

Im einzelnen sei mir gestattet, zur Rechtfertigung der Abweichungen des
Entwurfes von der Verordnung vom 1. Januar 1899 folgendes anzuführen:
Die Ausnahme zugunsten der Frachtfahrer (§ 1) hat sich als notwendig
erwiesen. Bei den infolge des ungünstigen Geländes dem Transport sich
entgegenstellenden Schwierigkeiten ist die Dauer einer Reise im voraus
schwer zu berechnen. Der Frachtfahrer kann daher unverschuldeterweise
in die Lage kommen, daß die zur Beendigung seines Transportes
notwendigen Mittel vor der Zeit aufgebraucht sind. Ihm die Möglichkeit
zum Ersatze zu gewähren, liegt im Interesse des Verkehrs. Als Zeitpunkt
des allgemeinen Inkrafttretens erlaube ich mir den 1. Januar 1902
vorzuschlagen.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                           _Leutwein._

An das Auswärtige Amt, Kolonial-Abteilung, Berlin.


Entwurf.

_Verordnung_,

betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen des
südwestafrikanischen Schutzgebiets in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.


Auf Grund der Allerhöchsten Verordnung vom 25. Februar 1896 wird für
den Umfang des südwestafrikanischen Schutzgebiets folgendes bestimmt:

§ 1. Gegen Eingeborene sich richtende Forderungen, die vom Tage des
Inkrafttretens dieser Verordnung ab dadurch entstanden sind, daß an
Eingeborene Waren auf Kredit gegeben wurden, sind nicht mehr klagbar.

Keine Anwendung findet diese Bestimmung auf Forderungen, die dadurch
entstanden sind, daß Nahrungsmittel -- mit Ausnahme von alkoholhaltigen
Getränken -- oder daß Frachtfahrern zum Zwecke des Frachtfahrens
notwendige Gegenstände auf Kredit verabfolgt worden sind.

§ 2. Die Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten zwischen
Weißen und Eingeborenen, insoweit letztere Beklagte sind, wird den
Bezirkshauptleuten übertragen. Diese sind berechtigt, ihre Befugnisse
den Distriktschefs ihres Bezirks zu übertragen.

Zu den Verhandlungen soll ein Eingeborener (Kapitän oder Großmann) als
Beisitzer zugezogen werden.

§ 3. Wenn der Wert des Streitgegenstandes 500 Mark übersteigt, ist jede
Partei berechtigt, binnen einem Monate, nachdem ihr die Entscheidung
bekannt gegeben ist, Berufung einzulegen. Zuständig in zweiter Instanz
ist der Gouverneur oder der von ihm beauftragte Beamte.

§ 4. Die Verordnung tritt am ....... in Kraft.[166]


Zu den Kommissionsbeschlüssen des Kolonialrats.

                                          Berlin, den 8. März 1903.

Ein an solide und zahlungsfähige Eingeborene gegebener Kredit führt
durchaus nicht zu Unzuträglichkeiten, nur der an zahlungsunfähige
Eingeborene in leichtfertiger Weise, oft auch geradezu mit Zwang
gegebene Kredit. Zu den leichtsinnigen Schuldenmachern unter den
Eingeborenen gehört z. B. in erster Linie der Oberhäuptling der Hereros
Samuel Maharero, mit einem Teil seiner Großleute.

Hat der Eingeborene keine Mittel zum Anschaffen von Kleidern, so soll
er, wie in früheren Zeiten, mit einem Lendenschurz gehen, hat er keine
Mittel zum Anschaffen von Kaffee und Tabak, so soll er sich mit Milch
und Feldkost begnügen. Hat derselbe dagegen diese Mittel, so liegt
es allerdings im Interesse unserer Kolonisationsarbeit, wenn er sie
auf das Anschaffen europäischer Bedarfsartikel verwendet. Hier den
richtigen Mittelweg zu finden, muß der Händler lernen. Er muß dem
zahlungsunfähigen Eingeborenen überhaupt den Kredit versagen, dem
zahlungsfähigen dagegen nur in denjenigen Fällen Kredit geben, in denen
dieser seine Gegenwerte aus irgend einem Grunde zufällig nicht zur
Stelle hat. Man kann den eingeborenen Käufer nicht mit einem Weißen
vergleichen. Der letztere arbeitet und hat Verdienst. Er kann daher
vielleicht in einigen Wochen die Mittel zum Kaufen besitzen, die ihm
heute fehlen. Auch kann er mit Befriedigung seiner Bedürfnisse nicht
lange warten. Der Eingeborene dagegen kann dies. Der Weiße _braucht_
daher den Kredit. Der auf seiner Werft untätig sitzende Eingeborene
wird auch nach Ablauf von Wochen oder Monaten nicht mehr Mittel
besitzen als zur Zeit des Kaufes. Ein solcher Eingeborener muß daher
gezwungen werden, seine Bedürfnisse so lange zu vertagen, bis er die
Mittel zu deren Befriedigung besitzt, oder aber seine Wünsche ganz
aufzugeben. Dann wird unser Handel mit den Eingeborenen auf gesunde
Grundlage gestellt sein, und der Kaufmann, der sich gegenwärtig häufig
mit totem Kapital, d. h. Land belasten muß, wird seine Mittel flüssig
halten. Dieses Ziel zu erreichen, war der Zweck der Kreditverordnung.

Ich erhebe nicht den Anspruch, mit meiner vorgelegten Kreditverordnung
den allein gangbaren Weg gefunden zu haben. Ich bin daher gern bereit,
mich den jetzt vorgelegten Kommissionsbeschlüssen so weit wie nur
angängig zu nähern. Im Anschluß an dieselben gestatte ich mir daher
folgende Vorschläge:

1. Für den an Eingeborene gegebenen Kredit soll die Verjährungsfrist
ein _halbes_ Jahr betragen. Um den Behörden eine nachträgliche
Kontrolle zu ermöglichen, hat der Verkäufer dem Käufer sofort eine
Rechnung auszustellen.

2. Zur Befriedigung von Schulden einzelner darf Stammesvermögen
überhaupt nicht in Anspruch genommen werden. Die Worte »mit Genehmigung
des Gouverneurs« bitte ich zu streichen, da dieselben eine ganze Flut
von Reklamationen zur Folge haben würden. Es ist besser, gleich reinen
Tisch zu schaffen, dann weiß jeder, woran er ist.

3. Bei den geringen Beständen der Eingeborenen an persönlichen
Habseligkeiten können Lebensmittel und Proviant überhaupt vom Pfänden
ausgenommen werden. Muttervieh dagegen in einer Höhe, die nur an Ort
und Stelle festgestellt werden kann.

4. Rechtsgeschäfte, die zur Umgehung dieser Vorschriften abgeschlossen
werden, sind ungültig. Auch hier bitte ich im Interesse der Klarheit
die Worte »eventuell sind solche Geschäfte, wenn sie zur Abtretung
oder Sicherung bestehender Forderungen abgeschlossen werden, nur mit
Genehmigung des Gouverneurs gültig« zu streichen. Denn diese würden nur
wieder Tür und Tor zur Umgehung der ganzen Verordnung öffnen.

Wenn der Ausschuß darin einig war, »daß die Entscheidung von
Rechtsstreitigkeiten nach Rechtsgrundsätzen erfolgen müsse, nicht nach
wirtschaftlichen oder politischen Erwägungen, eine Abneigung gegen eine
streng juristische Rechtsprechung sei nicht zu billigen, zumal der
Eingeborene ein ausgeprägtes Gefühl für Recht besitze«, so kann ich auf
Grund meiner an Ort und Stelle gesammelten persönlichen Erfahrungen
dieser Auffassung nicht beitreten. Wohl besitzt der Eingeborene ein
gewisses Rechtsgefühl, aber nur in _seinem_ Sinne, nicht im Sinne der
deutschen Zivilprozeßordnung. Für Gerichtsbeschlüsse mit nachfolgender
Pfändung durch einen Polizisten -- Gerichtsvollzieher wird es für
absehbare Zeit in Südwestafrika noch nicht geben -- hat der Eingeborene
kein Verständnis, wohl aber für die vermittelnde Tätigkeit seines ihm
persönlich bekannten Verwaltungsbeamten, mit dem er auch in seinen
sonstigen ihn betreffenden Angelegenheiten vielfach zu verhandeln hat.
So gut wie der Herr Reichskanzler seine Gründe hatte, seinerzeit die
Strafrechtspflege gegen die Eingeborenen nicht den Richtern, sondern
dem Verwaltungsbeamten zu übertragen, so gut hatte ich meine Gründe
zu dieser Maßnahme auch in bezug auf das Zivilprozeßverfahren. Vor
allem muß so gut wie im Strafrecht, so auch im Zivilrecht die höchste
Instanz für die Eingeborenen der Gouverneur bleiben. Denn letzterer
trägt die Verantwortung für die Ruhe und Sicherheit in seiner Kolonie,
während der Richter mit dieser Verantwortung nichts zu tun hat.
Gerichtsbeschlüsse, deren Durchführung auf politische Bedenken stößt,
werden die Verwaltungsbehörden eingedenk ihrer Verantwortlichkeit nicht
durchführen, beziehungsweise der Gouverneur wird gezwungen sein, die
Ausführung zu untersagen. Und über politische Bedenken kommen wir bei
der hier vorliegenden Materie in Südwestafrika noch lange nicht hinweg.
Es folgt dies schon aus der Art unserer Besitzergreifung mittels
Schutzverträgen.

Endlich spricht auch noch die einer Behörde, namentlich dem
wirtschaftlich Schwächeren gegenüber, obliegende Pflicht ausgleichender
Gerechtigkeit für meinen Vorschlag. Der dem Eingeborenen schon an
sich überlegene Weiße pflegt vor dem Richter auch noch mit einem
Rechtsanwalt zu erscheinen. Einer solch rechtskundigen Partei steht der
erstere hilflos gegenüber. Der Richter dagegen kann sich der Pflicht,
den Ausführungen der gesetzeskundigen Partei zu folgen, nur schwer
entschlagen. Rechnen wir hierzu noch die Schwierigkeit, die Forderungen
des Weißen in bezug auf ihre Richtigkeit zu prüfen, so liegt die
Befürchtung nahe, daß wir auf diesem Wege den Versuchen zur Ausbeutung
der Eingeborenen durch weniger gewissenhafte Weiße Tür und Tor öffnen
würden. Die Staatsgewalt würde dann vor die Wahl gestellt sein,
entweder Gerichtsbeschlüssen die Unterstützung zu versagen, oder aber
die Gefahren politischer Schwierigkeiten zugunsten derartiger Weißer
mit in den Kauf zu nehmen. Ich schlage daher für diese Verordnung an
Stelle der Kommissionsbeschlüsse folgenden Inhalt vor:

1. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Weißen und
Eingeborenen entscheiden die Bezirksamtmänner, die diese Befugnis an
die Distriktschefs übertragen können.

2. Bei einem Wertobjekt von über 300 Mark ist die Berufung an den
Gouverneur zulässig, der entweder selbst oder durch einen von ihm zu
beauftragenden Beamten entscheidet.

Sollte Wert darauf gelegt werden, daß der unter 2 genannte Beamte ein
richterlicher sei, so würde ich bei der jetzt vorgeschlagenen Fassung
keine Bedenken erheben, wenn das Wort »richterlich« ausdrücklich
beigefügt wird.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                          gez. _Leutwein._


Verfügung des Reichskanzlers, betreffend Rechtsgeschäfte und
Rechtsstreitigkeiten Nichteingeborener mit Eingeborenen im
südwestafrikanischen Schutzgebiet.

                          Vom 23. Juli 1903.

Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl.
1900, Seite 813) und der Allerhöchsten Verordnung, betreffend
die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen in den afrikanischen
Schutzgebieten, vom 25. Februar 1896 wird hiermit für den Bereich des
Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika verfügt, was folgt:

§ 1. Verbindlichkeiten Eingeborener aus Rechtsgeschäften mit
Nichteingeborenen erlöschen innerhalb _eines_ Jahres nach Abschluß der
Rechtsgeschäfte, es sei denn, daß vor Ablauf dieser Frist der Gläubiger
bei der nach dieser Verfügung zuständigen Behörde Klage erhoben hat.

Abgesehen hiervon findet eine Unterbrechung oder Hemmung des Laufes
dieser Frist nicht statt.

Die Klageerhebung gilt als nicht erfolgt, sobald der Gläubiger den
Rechtsstreit einschließlich der Zwangsvollstreckung innerhalb einer ihm
zu stellenden Frist fortzusetzen unterläßt.

Die Frist ist von der Behörde, bei der der Rechtsstreit schwebt,
unter der Androhung zu stellen, daß ihre Versäumnis das Erlöschen des
Anspruchs zur Folge haben werde.

§ 2. Ist die Verbindlichkeit des Eingeborenen gemäß den Vorschriften
des § 1 erloschen, so ist der Nichteingeborene von dem Eingeborenen
Rückgabe des Geleisteten nur insoweit zu verlangen befugt, als das
Geleistete in einer nicht vertretbaren Sache besteht und sich noch im
Vermögen des Eingeborenen befindet.

Eine Forderung auf Ersatz wegen Verlust oder Verschlechterung der Sache
ist ausgeschlossen.

§ 3. Die Entscheidung über Ansprüche Nichteingeborener gegen
Eingeborene liegt dem Bezirksamtmann ob, in dessen Bezirk der
Eingeborene zur Zeit des Antrages auf die Entscheidung seinen
Wohnsitz oder beim Fehlen eines solchen seinen Aufenthalt hat. Der
Bezirksamtmann kann diese Befugnis auf die Distriktschefs seines
Bezirks übertragen. Die Übertragung hindert den Bezirksamtmann nicht,
jederzeit Geschäfte der betreffenden Art selbst wahrzunehmen.

Die Entscheidung ist schriftlich abzufassen, mit Gründen zu versehen
und den Parteien bekannt zu machen.

Der Gouverneur ist ermächtigt, den im Absatz 1 bezeichneten Behörden
allgemein oder im Einzelfall Anweisungen über das Verfahren zu erteilen.

§ 4. Übersteigt der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von 300
Mark, so findet gegen die Entscheidung der im § 3 Absatz 1 bezeichneten
Behörden innerhalb eines Monats Berufung an den _Oberrichter_ statt.

Die Frist zur Einlegung der Berufung beginnt für jeden Teil mit dem
Zeitpunkt, in dem ihm die Entscheidung bekannt gemacht ist.

§ 5. Abgesehen von dem Falle des § 4 Absatz 1 ist der Gouverneur
ermächtigt, die Entscheidungen der ihm untergeordneten Behörden in
Rechtsstreitigkeiten zwischen Nichteingeborenen und Eingeborenen von
Amts wegen aufzuheben oder abzuändern.

§ 6. Die Bekanntmachung der Entscheidungen erfolgt nach den
allgemeinen, für die Bekanntmachung von Entscheidungen der
Verwaltungsbehörden bei Ausübung ihrer Zwangs- und Strafbefugnisse
geltenden Vorschriften.

§ 7. Der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen aus den nach §§ 3,
4, 5 ergangenen Entscheidungen unterliegen diejenigen Vermögensstücke
der Eingeborenen nicht, die notwendig sind, um ihnen und ihren Familien
die Möglichkeit des wirtschaftlichen Bestehens zu sichern.

Der Gouverneur ist ermächtigt, allgemeine Vorschriften darüber zu
erlassen, inwieweit hiernach das Vermögen der Eingeborenen von der
Zwangsvollstreckung ausgeschlossen ist.

§ 8. Für Verbindlichkeiten einzelner Eingeborener darf das
Stammesvermögen von dem Gläubiger nicht in Anspruch genommen werden.

§ 9. Der Gouverneur ist ermächtigt, allgemeine Vorschriften über den
Ansatz von Gebühren und Auslagen bei Rechtsstreitigkeiten zwischen
Nichteingeborenen und Eingeborenen zu erlassen.

§ 10. Für die vor dem Inkrafttreten dieser Verfügung abgeschlossenen
Rechtsgeschäfte zwischen Nichteingeborenen und Eingeborenen beginnt
der Lauf der in § 1 Absatz 1 vorgeschriebenen Frist mit dem Tage des
Inkrafttretens dieser Verfügung.

§ 11. Jede Vereinbarung, durch die eine Vorschrift dieser Verfügung
abgeändert oder aufgehoben werden soll, ist nichtig.

Das gleiche gilt von einer Vereinbarung, wonach an einem nach § 7 der
Zwangsvollstreckung entzogenen Gegenstande oder für Verbindlichkeiten
einzelner Eingeborener am Stammesvermögen ein Pfandrecht oder ein Recht
ähnlichen Inhalts begründet werden soll.

§ 12. Soweit Rechtsgeschäfte unbewegliche Sachen zum Gegenstande
haben, finden die Vorschriften der §§ 1, 2, 10 dieser Verfügung keine
Anwendung.

§ 13. Der Gouverneur bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser
Verfügung.

Nach diesem Zeitpunkte finden die Verordnung des Gouverneurs,
betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen des Schutzgebiets
von Deutsch-Südwestafrika einschließlich der Bastards in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten, vom 1. Januar 1899 sowie die Bekanntmachungen des
Gouverneurs, betreffend Kreditgewährung an Eingeborene, vom 23. Februar
1899 und betreffend Klagen aus Kreditgeschäften gegen die Angehörigen
des Stammes der Bastards vom 2. Oktober 1900 keine Anwendung.

Die Vorschriften der Schutzverträge über die Zuziehung eingeborener
Beisitzer zu den Verhandlungen über Rechtsstreitigkeiten zwischen
Eingeborenen und Nichteingeborenen bleiben von dieser Verfügung
unberührt.

Norderney, den 23. Juli 1903.

                          Der Reichskanzler.
                        gez. Graf v. _Bülow_.


Anlage 3.



_Bedingungen_

für den öffentlichen Verkauf von Regierungsfarmen.


§ 1. Sind für eine Regierungsfarm mehrere Bewerber vorhanden, so wird
dieselbe zur öffentlichen Versteigerung gebracht. Andernfalls erfolgt
der Verkauf freihändig zu einem Preise von mindestens 0,50 bis 1 Mark
für den Hektar (Kapschen Morgen).

§ 2. Der Zuschlag wird nach Wahl des Kaiserlichen Gouvernements einem
der drei Höchstbietenden erteilt, wenn das Gebot mindestens die Höhe
von 0,50 bis 1 Mark für den Hektar (Kapschen Morgen) erreicht hat.

§ 3. Der Kaufpreis kann nach Wahl des Käufers in einer Summe auf dem
Verkaufstermine oder in Teilzahlungen, die nicht weniger als je 1/10
des Kaufpreises betragen dürfen, entrichtet werden. Im letzteren
Falle muß 1/10 des Kaufpreises am Tage des Kaufabschlusses bar
bezahlt werden. Ein zweites Zehntel ist spätestens nach Ablauf eines
Jahres, vom Tage des Kaufabschlusses an gerechnet, zu entrichten.
Binnen 15 Jahren vom Verkaufstermine ab muß das Restkaufgeld getilgt
werden. Vom zweiten bis zum zehnten Jahre sind in gleichen jährlichen
Raten mindestens vier Zehntel desselben zu zahlen; die dann noch
verbleibenden vier Zehntel verteilen sich in gleicher Weise auf die
letzten fünf Jahre.

§ 4. Was vom Kaufgelde am Verkaufstage nicht bar bezahlt wird, ist von
diesem Termine ab mit jährlich vier Prozent zu verzinsen.

§ 5. Die Zinsen sind in halbjährlichen oder jährlichen Raten im Laufe
desjenigen Monats, in dem sie fällig werden, bei der Hauptkasse des
Kaiserlichen Gouvernements von dem Schuldner einzuzahlen.

§ 6. Bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises bleibt die Farm
wegen des jeweiligen Kaufgeldrestes und der etwaigen Zinsen dem
Kaiserlichen Gouvernement mit der Maßgabe verpfändet, daß der schuldige
Betrag als erste Hypothek in das Grundbuch einzutragen ist.

§ 7. Der Käufer darf die Farm während eines Zeitraums von zehn Jahren
vom Verkaufstermine ab ohne Zustimmung des Gouvernements nicht
veräußern.

Das Gouvernement ist befugt, dieses Verbot durch Eintragung in das
Grundbuch oder auf andere Weise Dritten gegenüber rechtswirksam zu
machen.

§ 8. Auf Verlangen des Gouvernements hat der Käufer seine Farm auf
seine Kosten und durch einen vom Gouvernement als geeignet bezeichneten
Landmesser vermessen zu lassen, widrigenfalls das Gouvernement befugt
ist, die Vermessung für Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen.

§ 9. Der Käufer ist verpflichtet, mit der Bewirtschaftung der Farm
spätestens innerhalb sechs Monaten vom Verkaufstermin ab zu beginnen.
Innerhalb weiterer zwei Jahre muß der Käufer auf der Farm Vorkehrungen
getroffen haben, die einen ordnungsmäßigen Betrieb derselben
ermöglichen. Als ordnungsmäßig gilt hierbei ein solcher Betrieb, der
unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse den
Anschauungen im Lande und den dortselbst bisher gemachten Erfahrungen
entspricht. Das Gouvernement ist befugt, durch eine Kommission,
die aus je einem Vertreter des Gouvernements und des Käufers und
einem von beiden zu wählenden Obmann -- im Nichteinigungsfalle dem
zuständigen Bezirkshauptmann -- bestehen soll, Erhebungen darüber
anstellen zu lassen, ob der Käufer den in diesem Paragraphen erwähnten
Verpflichtungen nachgekommen ist. Zu diesem Zwecke hat der Käufer der
Kommission Zutritt zu der Farm und zu allen dortselbst errichteten
Vorkehrungen zu gestatten.

§ 10. Kommt das Gouvernement auf Grund des Berichts der Kommission
zu der Überzeugung, daß der Käufer seinen Verpflichtungen zu § 9
nachgekommen ist, so erhält der Käufer eine entsprechende Bescheinigung
und finden dann weitere Besichtigungen der Farm durch die Kommission
nicht mehr statt.

§ 11. Hat dagegen der Käufer mit der Bewirtschaftung der Farm
nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit begonnen, oder kommt das
Gouvernement auf Grund des Berichts der Kommission zur Überzeugung,
daß der Käufer den übrigen ihm in § 9 auferlegten Verpflichtungen
nicht nachgekommen ist, so erläßt das Gouvernement an den Käufer die
Aufforderung, binnen weiteren sechs Monaten mit der Bewirtschaftung
der Farm zu beginnen, bzw. dortselbst die einen ordnungsmäßigen
Betrieb ermöglichenden Vorkehrungen (§ 9) binnen einem weiteren Jahre
herzustellen.

§ 12. Hat der Käufer auch die in § 11 festgesetzten Fristen
verstreichen lassen, ohne mit der Bewirtschaftung der Farm begonnen zu
haben, bzw. ohne den übrigen ihm in § 9 auferlegten Verpflichtungen
nachgekommen zu sein, und trifft ihn in bezug auf die Versäumnis nach
der einen oder anderen Richtung hin ein Verschulden, so fällt die
Farm in das Eigentum des Gouvernements mit der Maßgabe zurück, daß
der Käufer keinerlei Ansprüche wegen Ersatzes der bereits geleisteten
Teilzahlungen oder der auf die Farm etwa gemachten Verwendungen hat.
Die Entscheidung über die Frage, ob ein auf Grund dieses Paragraphen
von dem Gouvernement geltend gemachter Anspruch begründet erscheint,
erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges durch ein Schiedsgericht, das
aus je zwei von den Parteien zu bezeichnenden Mitgliedern und einem von
der letzteren zu wählenden Obmann, dessen Person im Nichteinigungsfalle
von dem zuständigen Bezirkshauptmann bestimmt wird, besteht.

Zur Entscheidung wegen aller übrigen Meinungsverschiedenheiten,
die zwischen dem Gouvernement und dem Käufer aus dem gegenseitigen
Vertragsverhältnisse entstehen sollten, bleiben die ordentlichen
Gerichte zuständig.

§ 13. Der Käufer und seine etwaigen Rechtsnachfolger haben für die
Instandhaltung der Grenzmarken und der an öffentlichen Wegen liegenden,
in das Farmgebiet fallenden Wasserstellen und für gute Zufahrtswege von
dem Farmgehöft zu den nächsten öffentlichen Straßen Sorge zu tragen,
widrigenfalls das Gouvernement nach vorheriger, ohne Erfolg gebliebener
Warnung berechtigt ist, die betreffenden Anlagen auf Kosten des Käufers
oder seiner Rechtsnachfolger vorzunehmen.

§ 14. Die Auferlegung einer allgemeinen Grund- und Häusersteuer bleibt
dem Kaiserlichen Gouvernement vorbehalten.

§ 15. Die Aufsuchung und Gewinnung von Mineralien auf den verkauften
Farmen unterliegt den besonderen hierüber erlassenen oder zu
erlassenden Vorschriften.

§ 16. Anzahlungen auf das Restkaufgeld im Betrage von mindestens 500
Mark können jederzeit direkt oder durch Vermittlung einer sonstigen
Regierungskasse an die Hauptkasse des Kaiserlichen Gouvernements zu
Windhuk geleistet werden.

Windhuk, den 1. August 1899.

                      Der Kaiserliche Gouverneur.
                          gez. _Leutwein_.



_Vorzugsbedingungen_ für den Verkauf von Regierungsfarmen für
_wehrpflichtige_ Reichsangehörige.


§ 1. Es werden Farmen in einer Größe bis zu 5000 ~ha~ zum Preise von
30 Pf. für den Hektar zum Verkaufe gestellt. Hat das Gouvernement auf
der Farm Meliorationen, wie Anlegung von Brunnen und Wegen u. dgl.,
vorgenommen, so wird der Selbstkostenpreis hierfür auf den Kaufpreis
aufgeschlagen.

Sind für einen und denselben Platz mehrere Kauflustige vorhanden, so
kann das Gouvernement eine öffentliche Versteigerung des fraglichen
Platzes veranstalten. Der Zuschlag wird alsdann nach Wahl des
Gouvernements erteilt. Wird hiernach der Zuschlag zu einem höheren
Preise als 50 Pf. für den Hektar erteilt, so werden die vertraglichen
Beziehungen zwischen Gouvernement und Käufer nicht nach diesen
Vorzugsbedingungen, sondern nach Maßgabe der erwähnten allgemeinen
Bedingungen für Verkäufe von Regierungsland festgesetzt.

§ 2. Der Kaufpreis kann nach Wahl des Käufers in einer Summe auf dem
Verkaufstermine oder in Teilzahlungen, die nicht weniger als je 1/15
des Kaufpreises betragen dürfen, entrichtet werden. In letzterem Falle
muß 1/15 des Kaufpreises am Tage des Kaufabschlusses bar bezahlt
werden. Von Vollendung des sechsten Jahres nach dem Kaufabschluß ab ist
jedes Jahr bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises wenigstens
ein weiteres Fünfzehntel des Kaufpreises nebst 4 Prozent Jahreszinsen
für das Restkaufgeld, die vom Beginn des siebenten Jahres nach dem
Kaufabschluß an laufen, zu zahlen. Bis zur vollständigen Tilgung des
Kaufpreises bleibt die Farm wegen des jeweiligen Kaufgeldrestes und der
etwaigen Zinsen dem Gouvernement hypothekarisch verhaftet.

§ 3. Der Käufer darf die Farm während eines Zeitraums von zehn Jahren
vom Verkaufstermine ab ohne Zustimmung des Gouvernements nicht
veräußern. Das Gouvernement ist befugt, dieses Verbot durch Eintragung
in das Grundbuch oder auf andere Weise Dritten gegenüber rechtswirksam
zu machen.

§ 4. Auf Verlangen des Gouvernements hat der Käufer seine Farm auf
seine Kosten und durch einen vom Gouvernement als geeignet bezeichneten
Landmesser vermessen zu lassen, widrigenfalls das Gouvernement befugt
ist, die Vermessung für Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen.

§ 5. Der Käufer ist verpflichtet, mit der Bewirtschaftung der Farm
spätestens innerhalb sechs Monaten vom Tage des Kaufabschlusses ab
zu beginnen. Innerhalb weiterer zwei Jahre muß der Käufer auf der
Farm Vorkehrungen getroffen haben, die einen ordnungsmäßigen Betrieb
derselben ermöglichen. Als ordnungsmäßig gilt hierbei ein solcher
Betrieb, der unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden
Verhältnisse den Anschauungen im Lande und den daselbst bisher
gemachten Erfahrungen entspricht. Das Gouvernement ist befugt,
durch eine Kommission, die aus je einem Vertreter des Gouvernements
und des Käufers und einem von beiden zu wählenden Obmann -- im
Nichteinigungsfalle dem zuständigen Bezirksamtmann -- bestehen soll,
Erhebungen darüber anstellen zu lassen, ob der Käufer den in diesem
Paragraphen erwähnten Verpflichtungen nachgekommen ist. Zu diesem
Zwecke hat der Käufer der Kommission Zutritt zu der Farm und zu allen
dortselbst errichteten Vorkehrungen zu gestatten.

§ 6. Kommt das Gouvernement auf Grund des Berichtes der Kommission
zu der Überzeugung, daß der Käufer seinen Verpflichtungen zu § 5
nachgekommen ist, so erhält der Käufer eine entsprechende Bescheinigung
und finden dann weitere Besichtigungen der Farm durch die Kommission
nicht mehr statt.

§ 7. Hat dagegen der Käufer mit der Bewirtschaftung der Farm nicht
innerhalb der vorgeschriebenen Zeit begonnen, oder kommt das
Gouvernement auf Grund des Berichts der Kommission zu der Überzeugung,
daß der Käufer den übrigen, ihm in § 5 auferlegten Verpflichtungen
nicht nachgekommen ist, so erläßt das Gouvernement an den Käufer die
Aufforderung, binnen weiterer sechs Monate mit der Bewirtschaftung
der Farm zu beginnen bzw. dortselbst die einen ordnungsmäßigen
Betrieb ermöglichenden Vorkehrungen (§ 5) binnen einem weiteren Jahre
herzustellen.

§ 8. Hat der Käufer auch die in § 7 festgesetzten Fristen verstreichen
lassen, ohne mit der Bewirtschaftung der Farm begonnen zu haben, bzw.
ohne den übrigen ihm in § 5 auferlegten Verpflichtungen nachgekommen zu
sein, und trifft ihn in bezug auf die Versäumnis nach der einen oder
anderen Richtung hin ein Verschulden, so fällt die Farm in das Eigentum
des Gouvernements mit der Maßgabe zurück, daß der Käufer keinerlei
Ansprüche wegen Ersatzes der bereits geleisteten Teilzahlungen oder der
auf die Farm etwa gemachten Verwendungen hat. Die Entscheidung über die
Frage, ob ein auf Grund dieses Paragraphen von dem Gouvernement geltend
gemachter Anspruch begründet erscheint, erfolgt unter Ausschluß des
Rechtsweges durch ein Schiedsgericht, das aus je zwei von den Parteien
zu bezeichnenden Mitgliedern und einem von den letzteren zu wählenden
Obmann, dessen Person im Nichteinigungsfalle von dem zuständigen
Bezirksamtmann bestimmt wird, besteht.

Zur Entscheidung wegen aller übrigen Meinungsverschiedenheiten,
die zwischen dem Gouvernement und dem Käufer aus dem gegenseitigen
Vertragsverhältnis entstehen sollten, bleiben die ordentlichen Gerichte
zuständig.

§ 9. Der Käufer und seine etwaigen Rechtsnachfolger haben für die
Instandhaltung der Grenzmarken und der an öffentlichen Wegen liegenden,
in das Farmgebiet fallenden Wasserstellen und für gute Zufahrtswege von
dem Farmgehöft zu den nächsten öffentlichen Straßen Sorge zu tragen,
widrigenfalls das Gouvernement nach vorheriger, ohne Erfolg gebliebener
Warnung berechtigt ist, die betreffenden Anlagen auf Kosten des Käufers
oder seiner Rechtsnachfolger vorzunehmen.

§ 10. Die Auferlegung einer allgemeinen Grund- und Häusersteuer bleibt
dem Kaiserlichen Gouvernement vorbehalten.

§ 11. Die Aufsuchung und Gewinnung von Mineralien auf den verkauften
Farmen unterliegt den besonderen hierüber erlassenen oder zu
erlassenden Vorschriften.

§ 12. Ehemaligen Angehörigen der Schutztruppe für
Deutsch-Südwestafrika, die bei dieser als Kapitulanten gedient und
sich während ihrer Dienstzeit tadellos geführt haben sowie den Besitz
eines Kapitals von wenigstens 2500 Mark nachzuweisen vermögen, können
nach freiem Ermessen des Gouvernements in dem Kronland Farmen je nach
der Höhe des nachgewiesenen Kapitals bis zur Größe von 5000 ~ha~
unentgeltlich mit der Maßgabe abgelassen werden, daß der Erwerber einer
solchen Farm die sämtlichen in den vorstehenden Paragraphen für den
Käufer festgesetzten Bedingungen, insoweit sich diese nicht auf die
Bezahlung des Kaufgeldes beziehen, zu erfüllen bzw. eintretendenfalls
die dort festgesetzten Nachteile zu erleiden hat.

§ 13. Die Abgabe von Farmen innerhalb des von der Siedlungsgesellschaft
dem Gouvernement abgetretenen Teiles des Konzessionsgebiets dieser
Gesellschaft erfolgt, insoweit nicht die Voraussetzungen des § 12
vorliegen, nach Maßgabe besonderer Bedingungen.

[Illustration]



Fußnoten

[1] Wer mehr Einzelheiten über dieses Thema wissen will, sei auf
die betreffenden Kapitel in dem trefflichen Buche von ~Dr.~ Schinz,
»Deutsch-Südwestafrika« verwiesen, sowie auf das eben erschienene Werk
des Missionars Irle, »Die Hereros«.

[2] Nach Irle 1800 bis 1820.

[3] Nach Irle wohnten die Ostherero (Mbanderus) schon seit etwa 1800
zwischen Gobabis und Ngamisee. Zu ihnen seien dann später erst die vom
Kaokofeld kommenden Westhereros getreten.

[4] H. v. François, Deutsch-Südwestafrika. Berlin 1899. Dietrich
Reimer. S. 146.

[5] H. v. François. a. a. O. S. 16 ff.

[6] Geschrieben Ende 1905.

[7] F. J. v. Bülow, Deutsch-Südwestafrika. Drei Jahre im Lande Hendrik
Witboois. 2. Aufl. Berlin 1897. E. S. Mittler & Sohn.

[8] Zehn Jahre später habe ich den mittlerweile Hauptmann gewordenen
Herrn v. François zu gleichem Zweck dem Major v. Glasenapp überwiesen,
er fand bei Owikokorero einen ruhmreichen Tod.

[9] »Großleute« nennen die Eingeborenen ihre angesehenen
Stammesmitglieder, die zugleich den dem Kapitän beigegebenen »Rat«
bilden.

[10] Ein Beispiel für die Rechtsprechung unter den Khauas hat mir auch
ein Missionar mitgeteilt. Die Rheinische Mission hatte einst versucht,
die Khauas für das Christentum zu gewinnen. Eines Sonntags morgens fand
der Missionar (Rust, später in Hoachanas) in seinem Garten einen Jungen
mit Obststehlen beschäftigt. Als dieser den Missionar erblickte, gab er
Fersengeld und ließ sich hierin auch nicht durch den mehrmaligen Ruf:
»Halt« stören. Entrüstet warf ihm der Missionar eine Handvoll Erde nach
und verklagte den Jungen dann vor dem Stammesgericht. Dieses entschied
nach langer Beratung, daß der Junge straflos sei, weil er lediglich aus
Hunger gestohlen hätte, der Missionar dagegen 20 Mark und die Kosten
zu tragen habe, weil er am heiligen Sonntag mit Erde geworfen hätte.
Woraus zu schließen, daß das Christentum bei dem Stamm anscheinend
schon mehr Wurzel geschlagen hatte, als der Missionar selbst ahnte.

[11] Ist inzwischen gefangen.

[12] Es ist richtig, daß Witbooi während seiner Kriege mit den Hereros
Leben und Eigentum Weißer stets geschont hat.

[13] Siehe Schwabe, »Mit Schwert und Pflug in Deutsch-Südwestafrika«,
2. Aufl. Berlin 1904. E. S. Mittler & Sohn. Kapitel 8.

[14] Eine genaue Verlustliste beizufügen, war mit Rücksicht auf den zur
Verfügung stehenden Raum leider nicht möglich.

[15] Nach den letzten aus Südwestafrika eingetroffenen Nachrichten hat
es Witbooi elf Jahre später in der Tat ähnlich gemacht. Er hat Ende
Oktober 1905 nach vergeblichem Angriff auf die Wasserstelle Aminuis und
Kirris der Truppe 350 Weiber und Kinder überlassen.

[16] Die Stärke der zum Kampf gegen Witbooi erforderlichen Truppe
gründete sich auf die Berechnungen des Majors v. François.

[17] Dies ist die Darstellung, wie sie aus den Akten des Gouvernements
in Windhuk hervorgeht. Nach dem mittlerweile erschienenen Buche des
Missionars Irle, »Die Hereros«, Seite 217, soll dagegen mein Vorgänger,
Major v. François, bei der Wahl Samuels zum Oberhäuptling in der Tat
den Ausschlag gegeben haben.

[18] Diese Kenntnis hatte ich kurz vorher durch einen vertraulichen
Besuch des Bergdamarakapitäns Cornelius bei mir in Windhuk erhalten.
Dieser war eigens zu dem Zweck gekommen, mich um Erlösung von dem
Hererojoch zu bitten, so daß ich die jetzt gegebene Gelegenheit hierzu
um so lieber benutzt habe. Im Gegensatz hierzu schreibt die Befreiung
der Bergdamaras von Okombahe der Missionar Irle in seinem Buche »Die
Hereros«, Seite 150, der Mission zu, die sie bereits 1870 herbeigeführt
hätte. Wie dem auch sein mag, Cornelius fühlte sich jedenfalls 1895
noch nicht von den Hereros frei. Andernfalls würde er mit seiner Bitte
nicht zu mir nach Windhuk gekommen sein. Die Bergdamaras hatten z. B.
bis 1895 aus ihren Gartenerzeugnissen an Manasse einen Tribut zu
bezahlen, den dieser selbst auf 1200 Mk. jährlich bewertete. Auch saß
bis 1895 in Okombahe neben dem Kaffernkapitän noch ein Hererokapitän
(zuletzt Daniel Kariko) als Bevollmächtigter Manasses, und ihm stand
auf dem Platz die Oberhoheit zu.

[19] Samuel sagte mir: »Major trau den Hereros nicht, ich muß das
wissen, denn ich bin selbst einer.« Zugleich zeigte er mir einen Brief
seines Halbbruders Gerhardt (gefallen 12. Januar 1904 in Okahandja),
in welchem dieser vor einer seitens der feindlichen Häuptlinge
beabsichtigten Falle warnte.

[20] Als ich jetzt den Oberhäuptling fragte, ob zwei Schrapnells
genügten, um die gegenüber sichtbare dichte Linie schwarzer Wollköpfe
zum Verlassen ihrer Stellung zu bewegen, antwortete er lakonisch:
»Nein, einer.«

[21] Während der zweitägigen Verhandlungen waren zwischen beiden Lagern
Posten ausgestellt, diesseits Weiße und Eingeborene gemischt. Von der
Machtlosigkeit des Oberhäuptlings zeugte es, daß jeden Abend dessen
Sohn Friedrich auf Posten ziehen mußte, weil ein anderer hierzu nicht
hatte bewogen werden können.

[22] Hierbei hatten einmal die Hereros Gelegenheit, ihren Mangel an
Kriegsfertigkeit zu zeigen. Eine Hereropatrouille hatte zwei feindliche
Hereros gefangen und sandte dieselben unter Bedeckung eines Mannes
in unser Lager. Dieser ließ den Gefangenen die Waffen und ritt stolz
voraus, mit der Weisung, ihm zu folgen. Natürlich schossen sie ihn nach
kurzer Zeit vom Pferde und verschwanden sowohl mit dem Roß wie mit dem
Gewehr ihres Überwinders. Allerdings war dies ein Ausnahmefall, aber
einem Hottentotten wäre so etwas überhaupt nie begegnet.

[23] Charakteristisch zeigte sich hier das Mißtrauen Samuels gegen
Kahimema. Bei dessen Eintreffen machte er sich schußfertig und sprang
hinter einen Busch, ihm von dort strafende Worte zurufend. Erst
nachdem Kahimema sein Gewehr abgenommen worden war, beruhigte sich der
Oberhäuptling wieder.

[24] Diese Schuldigen waren der Kapitän Eduard Lambert, gefallen bei
Gobabis, der Magistrat Fledermuis, gefallen bei Otjunda, und endlich
der Führer einer Patrouille, die beschuldigt war, vor Bekanntgabe des
Kriegszustandes eine Patrouille von uns überfallen und grausam ermordet
zu haben. Dieser Führer war auf dem Gefechtsfelde von Siegsfeld
anscheinend tot gefunden worden. Trotzdem war er mit dem Leben
davongekommen. Er hatte einen Schuß in der Hüfte, einen Bajonettstich
im Schenkel und einen Kolbenschlag auf den Kopf. Mit diesen
Verwundungen machte er den Feldzug weiter mit und focht auch noch bei
Otjunda. Ich erklärte dem Mann, daß er nicht zu den Begnadigten gehöre,
daß mir aber jetzt die Hände gebunden seien, da er nunmehr gleichfalls
mein Wort habe. Den Eingeborenen muß ein gegebenes Wort unverbrüchlich
gehalten werden, sonst ist ihr Vertrauen niemals wieder zu gewinnen.

[25] Abgedruckt aus Nr. 15 des Deutschen Kolonialblattes vom 1. 8. 1896.

[26] Als Beweis für die kindliche Auffassung der Eingeborenen möge
dienen, daß, als die 250 Mann starke Truppe in Omaruru einmarschierte,
der Missionar seitens der Hereros gefragt wurde, ob denn der Deutsche
Kaiser jetzt noch Soldaten zu Hause hätte.

[27] Wegen des Wasser- und Futtermangels ist dies die einzige Art,
durch die Namibwüste zu kommen.

[28] Leider inzwischen verstorben.

[29] Einer der Bewohner Swakopmunds leistete sich damals den
treffenden Witz, die aus Kapstadt eingeführten Arbeiter hätte der mit
ihrer Anwerbung betraute Hauptmann v. Perbandt mit Genehmigung der
Kapregierung vom Galgen abgeschnitten.

[30] Siehe Kapitel I, S. 4.

[31] Der Missionar des Stammes.

[32] Der Oberhäuptling, bekanntlich längst ein erbitterter Feind der
Familie Tjetjo, freute sich unverhohlen über diese Entwaffnung seiner
Stammesgenossen. Bei der allgemeinen Erhebung der Herero 1904 wird
er diese Gewehre jedoch schwer vermißt haben. Traugott hat auch an
dem Aufstande teilgenommen, ob und wie bewaffnet, ist nicht bekannt
geworden.

[33] Gefallen am 13. April 1904 bei Oviumbo.

[34] Gefallen am 22. Februar 1904 bei Otjihinamaparero.

[35] Gefallen am 4. Februar 1904 bei Omaruru.

[36] Gefallen am 17. Dezember 1905 bei Toasis.

[37] Gefallen am 11. August 1904 bei Waterberg.

[38] Um jedoch diesen treugebliebenen Bastardsoldaten zu zeigen, daß
mein Vertrauen zu ihnen nicht verloren gegangen sei, wurden ihnen
während meiner Anwesenheit in Rehoboth die Wachen anvertraut.

[39] »Meine Expedition 1900 ins nördliche Kaokofeld und 1901 durch das
Amboland«. W. Süfferott, Berlin.

[40] Gefallen im Januar 1904 bei Witvley.

[41] Wie bereits erwähnt, gefallen am 13. März 1904 bei Owikokorero.

[42] »Die Zukunft Deutsch-Südwestafrikas«. Berlin 1904. E. S. Mittler &
Sohn.

[43] Erhielt ich doch sogar von autoritativer Seite in einem
Privatbriefe die Anregung hierzu. Ich bat den Herrn Verfasser, mich
doch in einigen Jahren an diese Sache zu erinnern, da ich sie bis zur
Niederschlagung des Hereroaufstandes vielleicht wieder vergessen hätte.

[44] Oberleutnant in der Schutztruppe.

[45] Der neue Häuptling soll »Nande« heißen.

[46] In einem Privatbrief.

[47] Deutsches Kolonialblatt 1900.

[48] Deutsches Kolonialblatt vom 1. Januar 1904. Ich selbst hatte
während meiner Amtszeit -- durch meine Pflichten noch zu sehr an das
Herero- und Namaland gefesselt -- weder Gelegenheit noch Zeit zu einem
Besuche des Ovambolandes gefunden.

[49] Glaubten doch die Truppen, nach der Abreise des Majors v. François
im Juli 1894 nicht mehr an ihren Kontrakt gebunden zu sein, sondern mit
mir einen neuen, für sie vorteilhafteren Kontrakt schließen zu können.

[50] Von der Einrichtung des Oberkommandos ab bis zum Jahre 1906 ist
dies der jetzige Oberst Ohnesorg gewesen; ein Beweis, daß er sich
seiner umfangreichen Aufgabe mit Geschick entledigt hat.

[51] Siehe Instruktion für die Bezirksamtsleute, Anlage 1.

[52] »Es ist traurig, wenn man von seiner Regierung im Stich gelassen
wird,« sagte mir einst ein Kaufmann, dem die Unterstützung der
Regierung beim Schuldeneintreiben gegen Eingeborene nicht weitgehend
genug erschien.

[53] 1899 erhielten die bisherigen Bezirkshauptmannschaften diese
Bezeichnung.

[54] Auch Kollekten, die ich während meines Heimatsurlaubes 1898
zu Heiratszwecken sammelte, hatten Erfolg. So kamen an einem Abend
im April 1898 in Wiesbaden allein 2400 Mark zusammen, darunter von
Archivrat ~Dr.~ Hagemann 1000 Mark. Mit diesem Gelde wurden vier junge
Paare unter der Bedingung ausgestattet, daß sie dem ersten Kinde den
Vornamen des Gebers, bzw. dessen Frau beizulegen hätten.

[55] Diese Opfer sind im Schutzgebiet sowohl wie in der Heimat
arg unterschätzt worden. Noch unmittelbar nach beendigtem
Bondelzwartskrieg, Anfang 1904, habe ich einem Ansiedler, der über
dessen Ergebnisse sich unzufrieden ausgedrückt hatte, geantwortet: »Und
wenn der Deutsche Kaiser eine ganze Division in dieses Land sendet, so
werden wir auch mit einer solchen Truppenmacht mit den Eingeborenen
kaum fertig werden.«

[56] Hatte doch z. B. der Deutsche Kolonialbund kurz vor Beginn des
Aufstandes der Bondelzwarts folgende Forderung aufgestellt:

1. Jeder Farbige habe einen Weißen als »höheres Wesen« zu betrachten.

2. Vor Gericht sollten erst die Aussagen von sieben Farbigen diejenige
eines Weißen aufwiegen.

Diesen Forderungen hat in der Heimat niemand widersprochen, im
Schutzgebiet dagegen wurden sie mit Vergnügen begrüßt. Ich will mich
hier über deren Zweckmäßigkeit nicht äußern, aber zur Anwendung würde
man sie nur _unterworfenen_ Völkerschaften gegenüber bringen können.

[57] Die bei Streitigkeiten zwischen beiden Rassen seitens der Kapitäne
abzuordnenden Beisitzer hatten tatsächlich kein Aburteilungsrecht
über die weißen Angeklagten. Sie sollten -- als zuhörende Beisitzer
-- den mißtrauischen Eingeborenen lediglich eine Gewähr für die
Unparteilichkeit unserer Rechtsprechung geben.

[58] Kajata war der Ankläger. Die Angeklagten waren zwei deutsche
Händler, bezüglich derer der Ankläger gleichzeitig den Antrag auf
zwangsweise Entfernung von ihren derzeitigen Wohnsitzen im Hererolande
stellte, die sie ohne Genehmigung des Gouvernements in Besitz genommen
hatten. Beide wurden für ihre Tat seitens des Bezirksgerichts Windhuk
zu Geldstrafen verurteilt. Ein halbes Jahr später aber fielen sie mit
unter den Ersten dem ausgebrochenen Hereroaufstande zum Opfer.

[59] Die größte Handelsfirma im Hererolande war diejenige von Wecke und
Voigts in Windhuk. Die Geschäftsinhaber Gebrüder Voigts waren sogar in
dem Befehl des Oberhäuptlings Samuel, der bei Beginn des Aufstandes die
Ermordung sämtlicher Deutschen anordnete, unter denjenigen bezeichnet,
die zu schonen seien. Dies traf auch auf den in Orumbo wohnenden Farmer
und Händler Conrad zu, der, noch ehe es eine deutsche Herrschaft gab,
mit den Hereros Handelsgeschäfte getrieben hatte. Bei ihm kam der
Befehl des Oberhäuptlings auch zur praktischen Geltung. Er wurde nach
der Gefangennahme durch die Hereros auf ein Pferd gesetzt und bei der
Missionsstation Otjihaenena abgeliefert.

[60] Unter der Herrschaft der bisher üblichen Gepflogenheit kam es
nur zu häufig vor, daß ein Händler unbegrenzten Kredit gab und dann
das Verzeichnis der Schulden einfach dem Distrikts- und Bezirksamt
behufs Eintreibung übersandte. Diese üble Gepflogenheit, die die
Behörden zu Schuldeneintreibungsinstituten stempelte, würde auch
die Kreditverordnung, wie sie schließlich erlassen worden ist, wohl
gemildert, aber nicht beseitigt haben.

[61] Veröffentlicht im Deutschen Kolonialblatt 1897.

[62] Das Verzeichnis der einzelnen Handelsfirmen, die sich an dem
Waffenhandel beteiligt haben, befindet sich bei den Akten des
Gouvernements in Windhuk.

[63] 2. Aufl. Berlin 1897. E. S. Mittler & Sohn.

[64] ~Dr.~ Schinz, »Deutsch-Südwestafrika«.

[65] Gleich nach Empfang der Preisfestsetzungen für die amtlichen
Verkaufsstellen haben denn auch zwei Bezirksamtmänner (Keetmanshoop
und Gibeon) gegen die höheren Verkaufspreise für Eingeborene dringende
Vorstellungen erhoben.

[66] Aber auch Reichsdeutsche hatten in dieser Beziehung manchmal
ein weites Gewissen. So enthielt das bei einem ermordeten Händler
aufgefundene Schuldenverzeichnis mehrfach die Notiz »geliehen an den
Herero so und soviel Patronen«. Ferner hielt ein deutscher Händler die
Zeit des Hereroaufstandes für geeignet, um nach dem Ovambolande zwei
Gewehre mit Patronen zu verkaufen. Hierwegen gefaßt, meinte er, daß
unsere Gesetzgebung sich auf jenes Land doch nicht beziehe.

[67] Eine Verfügung hierüber siehe Anlage 4.

[68] 1895 wurde z. B. auf dem Scheibenstande in Windhuk eine Kiste mit
20000 Patronen, Modell 88, vergraben gefunden, in welcher Absicht,
liegt nahe.

[69] Noch 1904 erfolgte auf die fortgesetzten Klagen der Ansiedler
seitens der Kolonialabteilung eine Anfrage an das Gouvernement, ob
nicht das Militärgewehr freigegeben werden könnte. Da ich damals das
Truppenkommando bereits abgegeben hatte, wies ich darauf hin, daß
an dieser Frage der Truppenkommandeur mehr beteiligt sei als der
Gouverneur, und übersandte die Frage dem General v. Trotha mit der
Bitte um Antwort. Der letztere sprach sich dann gegen die Freigabe noch
viel schärfer aus, als ich dies je getan hatte.

[70] Distriktschef von Okahandja.

[71] Die Stationen sind auf der Karte Seite 283 eingetragen.

[72] Dies veranlaßte eine Hamburger Zeitung, gestützt auf eine
Zuschrift aus Keetmanshoop, zu der Behauptung, es sei von mir im Hause
des Missionars häufig »Kriegsrat« abgehalten worden.

[73] Sohn und Nachfolger des Kapitäns.

[74] Der Streit um die Kapitänswürde war zwischen Cornelius Frederiks
und dessen Vetter, dem Kapitän Paul Frederiks von Bethanien,
unmittelbar nach dem Tode des vorhergehenden Kapitäns ausgebrochen
und hatte damals (1894) sogar zu einem offenen Kampfe zwischen beiden
auf dem Platze Bethanien geführt. Da die Masse des Stammes dem Paul
Frederiks, als dem Erbfolgeberechtigten, treu geblieben war, mußte
der schwächere Cornelius Frederiks das Feld räumen. Er trat zu seinem
Schwiegervater, dem damals noch im Kriege gegen uns befindlichen
Kapitän Witbooi, über. Nach dessen Unterwerfung erfolgte die Aussöhnung
zwischen den beiden Vettern. Cornelius Frederiks kehrte nach Bethanien
zurück und war dort eine Zeitlang deutscher Polizist. Unter der Asche
glimmte jedoch die Nebenbuhlerschaft zwischen den beiden Vettern
weiter. Im Anschluß an den Aufstand Witboois ist sie dann wieder zum
offenen Ausbruch gekommen.

[75] Wie bereits erwähnt, haben im Schutzgebiet die Häuptlinge aus dem
Holländischen die Bezeichnung »Kapitän« angenommen. Bei den Hereros hat
sich indessen dieser Titel nie völlig einzubürgern vermocht, da sie
sich -- anders als die Hottentotten -- durchweg ihrer eigenen Sprache
bedienen und sich in dieser gegenseitig mit dem Titel »Omuhona«, d. i.
»Herr«, anreden. Diesem Titel entspricht mehr das deutsche »Häuptling«,
daher ziehe ich bei den Hererokapitänen diese Benennung vor.

[76] Siehe Bild Seite 39.

[77] Nr. 49 vom 9. Dezember 1905.

[78] Lebt im Ruhestande im Rheinland.

[79] Eine überaus komische Persönlichkeit. Mitten im Kriege mit
Witbooi, in dem ich zuweilen zur persönlichen Verhandlung im
feindlichen Lager war, bettelte mich Keister, wo er mich sah, um
Kaffee, Tabak und Alkohol an. Als Beweis, daß er dieser Vergünstigung
würdig sei, glaubte er einst hinzufügen zu sollen. »Ik soll ni vecht
ni, ik is allteid achter bei de Frumensche« (Ich fechte nie, ich bin
immer hinten bei den Weibern). Auch in der späteren Friedenszeit gab
dieser Keister noch vielfach Veranlassung zu Scherzen.

[80] Kapitän »Kort« war allgemein der Name für Witbooi unter den
Eingeborenen.

[81] Eine Abzweigung der Hereros, aber mit diesen politisch vereinigt.

[82] Drei Jahre im Lande Hendrik Witboois. Berlin 1897. E. S. Mittler &
Sohn. Seite 260.

[83] Seinen komischen Anstrich behielt Manasse auch bei den ernstesten
politischen Verhandlungen, indem er während derselben mit seinen
besonders lang geratenen Fingern fortgesetzt Fliegen totschlug und auch
mit unfehlbarer Sicherheit eine nach der anderen traf.

[84] Südwestafrika, Land und Leute. Berlin 1906.

[85] Der Vater von Paul Frederiks war derjenige Kapitän, der den ersten
Vertrag mit Lüderitz geschlossen, somit auch die erste Veranlassung zur
Aufrichtung der deutschen Schutzherrschaft in Südwestafrika gegeben hat.

[86] Erst in jüngster Zeit gelang es Hauptmann Volkmann, Cornelius mit
seinem gesamten Anhang gefangen zu nehmen.

[87] Morenga ist inzwischen gleichfalls gefangen.

[88] Ferner hatten im Oktober 1904 die Viehwächter des Missionars
Fenchel in Keetmanshoop in Unkenntnis der Verhältnisse dessen Vieh den
Leuten Morengas in die Hände getrieben. Es wurde sämtlich mit vielen
Grüßen an den Missionar zurückerstattet.

[89] Der selbst aus der Familie des Oberhäuptlings stammende Tjetjo tat
es z. B. weniger gutwillig. Er war ursprünglich selbst Konkurrent um
die Oberhäuptlingswürde gewesen, später aber freiwillig zurückgetreten.

[90] Als dann durch Bemühung der Regierung zwei weißen Händlern die
gestohlenen Pferde seitens der Ovambos zurückgegeben waren, behielten
die bisherigen Besitzer sowohl Pferde wie den bereits erhaltenen hohen
Schadenersatz (Kühe im Werte von etwa 1700 Mark pro Pferd), letzteren
für die »Abnutzung«. Weder Verwaltung noch Gericht waren in der Lage,
hiergegen einzuschreiten.

[91] An dieser Stelle sei Einwanderungslustigen die treffliche
Broschüre des verstorbenen Farmers Hermann in Nomtsas »Viehzucht und
Bodenkultur in Südwestafrika, zugleich Ratgeber für Auswanderer«
(Deutscher Kolonial-Verlag, Berlin ~W.~ 62) vom Jahre 1902 auf das
wärmste empfohlen.

[92] Lange pflegt sich das Wasser auch z. B. im Fischfluß zu halten,
der überhaupt im Unterlauf fast ständig fließt. Von dessen Wassermassen
-- etwa mit der Lahn vergleichbar -- während der Regenperiode zeugt
jetzt wieder der bedauernswerte Umstand, daß nach den letzten
Verlustlisten aus Südwestafrika drei Reiter beim Baden im Fischfluß
ertrunken sind.

[93] Wer mehr über die Mittel zur Erbohrung wie zur Stauung
des Wassers zu wissen wünscht, dem sei das Werk von Rehbock,
»Deutsch-Südwestafrika«, empfohlen.

[94] Dinter.

[95] Frankfurter Zeitung vom 22. Februar 1906.

[96] In dieser Beziehung kann man jedoch Abhilfe schaffen durch strenge
Durchführung des Verbotes, ungekochtes Wasser zu genießen.

[97] »Klopphengste« nannte man sie bezeichnenderweise in Südwestafrika.

[98] Namentlich seitens des damaligen stellvertretenden
Truppenkommandeurs Major Mueller (jetzt in Kamerun), der für
Pferdezucht besonderes Interesse zeigte.

[99] Farmer Hermann-Nomtsas rechnet bereits für die zweite Generation
auf eine marktfähige Wolle.

[100] In der »Täglichen Rundschau«.

[101] Genau wie bei der Kolonne Estorff beim Vormarsch gegen den
Grootberg während des Swartbooi-Feldzuges (Kapitel ~V~, S. 149).

[102] Vergleiche auch das Schriftchen »Strauße und Straußenzucht in
Südafrika« von C. W. S. Nolte. Sonderabdruck aus dem Journal für
Ornithologie, ~XLIII.~ Jahrgang, Januar 1895.

[103] Dem Jagdlustigen empfehle ich das Buch von Wissmann: »In den
Wildnissen Afrikas und Asiens«.

[104] In den zur Zeit in der »Südwestafrikanischen Zeitung«
erscheinenden »Erlebnissen« des bereits genannten Farmers und Händlers
Conrad in Orumbo klagt dieser selbst über den eingerissenen Zwang zum
Kreditgeben und wünscht dessen Beseitigung.

[105] Siehe »Deutsches Kolonialblatt« Jahrgang ~XVII~ Nr. 6 vom 15.
März 1906, Seite 160.

[106] Nach einer Berechnung der Landesvermessung in Windhuk stellen
sich die Zahlen genau, wie folgt. 1. Gesellschaften 276450 ~qkm~, 2.
Eingeborene 287567 ~qkm~, 3. Regierung 149860 ~qkm~. Hierbei ist der
sogenannte Caprivizipfel außer Betracht gelassen.

[107] Auf die einzelnen Gesellschaften verteilt sich das benutzbare
Gesellschaftsland, wie folgt: 1. Kolonial-Gesellschaft für
Südwestafrika 33000 ~qkm~, 2. Kaoko-Land- und Minengesellschaft
25000 ~qkm~, 3. Hanseatische Land-, Minen- und Handelsgesellschaft
10000 ~qkm~, 4. South African Territories Ltd. 10300 ~qkm~, 5.
Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika 10000 ~qkm~, 6. South
West Africa Company 13000 ~qkm~.

[108] Auch auf einen von mir stammenden Aufsatz im August-Heft der
»Deutschen Revue« 1906 darf ich verweisen.

[109] Namentlich unter ihrem mehrjährigen Leiter im Schutzgebiete,
~Dr.~ Rhode, welcher fortgesetzt große Unternehmungslust an den Tag
gelegt hat.

[110] Diesen Standpunkt vertritt vor allem die seitens der Mutter
des in Warmbad gefallenen Leutnants Jobst verfaßte Broschüre: »Mußte
es sein?«. Nach der mir vor kurzem zu Gesicht gekommenen Vorrede
zur 4. Auflage war die Verfasserin auch im November 1904 noch nicht
anderer Ansicht geworden. Auch die Broschüre »Die Schutzverträge in
Südwestafrika« von ~Dr.~ Hesse befleißigt sich dieses Standpunktes,
obwohl sie erst 1905 geschrieben ist. Sie enthält außerdem mancherlei
Irrtümer und Unrichtigkeiten. Im übrigen erscheint die Frage
gerechtfertigt, warum der Herr Verfasser sein angeblich besseres Wissen
nicht bereits vor Jahren zum besten gegeben hat. Damals hätte es noch
nützen können. Jetzt aber setzt er sich dem Verdacht aus, lediglich die
bekannte Weisheit der Rathaustreppe zu verkünden.

[111] Wurde dann vom Kriegsgericht zum Tode verurteilt und erschossen.

[112] Desgleichen.

[113] Siehe Skizze Seite 449.

[114] Anscheinend ist es eine Unterschätzung des Gegners, welcher der
zwar tapfere, aber sonst klar denkende Offizier zum Opfer gefallen ist.
Leutnant Jobst hatte seinerzeit den chinesischen Feldzug mitgemacht und
von dort wie fast alle damaligen Kriegsteilnehmer eine Geringschätzung
des kriegerischen Wertes Eingeborener mitgebracht. »Das sind keine
Chinesen,« konnte man die ziemlich zahlreich bei der Schutztruppe
vertretenen, ehemals in China gewesenen Offiziere nach dem ersten
Zusammentreffen mit unseren Eingeborenen fast immer sagen hören.

[115] Siehe Kapitel ~V~, S. 167.

[116] Vertreter der South African Territories Ltd.

[117] Dieser Platz ist auch im jetzigen Feldzuge vielfach als Sitz
Morengas genannt worden.

[118] Der Platz Keetmanshoop selbst nebst Weidefeld war bereits 1898
Kronland geworden (Kapitel ~V~, S. 155).

[119] Gefallen am 30. August 1904 bei Sjambokberg.

[120] Siehe Skizze Seite 449.

[121] Der deutsche Führer der auf unserer Seite gegen die Hereros
im Felde stehenden Witboois, Leutnant Müller von Berneck, sagte mir
auf meine Frage nach deren Verhalten anläßlich ihrer Entwaffnung und
Gefangennahme später in Rehoboth wörtlich folgendes:

»Bei der Entwaffnung der Witboois in Otjosondu sagten wir dem
Unterkapitän, daß ein Teil der Witboois aufständisch -- ob der Kapitän
selbst dabei sei, sei noch unbestimmt. Wir müßten, da Gefahr vorläge,
daß, wenn seine Leute vom Aufstande hörten, noch mehrere mit Gewehren
entlaufen könnten, ihnen diese abnehmen. Der Unterkapitän machte keine
Schwierigkeiten und sagte, daß die Leute sich ruhig verhalten würden.
Er glaube nicht, daß die alten Witboois den Orlog (Krieg) machten, dies
wären jedenfalls nur Räuber. Als der Unterkapitän dies sagte, habe ich
den Eindruck gehabt, daß der Mann aus innerer Überzeugung sprach. Den
Tag vor der Entwaffnung hatten die Leute schon durch Frachtfahrer von
Unruhen im Süden gehört; sie sagten, sie glaubten nicht daran. Hätten
sie es getan und von dem Aufstande vorher gewußt, wäre es ein leichtes
für sie gewesen, mit Pferden und Gewehren zu entkommen, denn wir waren
nur wenige weiße Begleitmannschaften.«

[122] Von etwaigen Empörungsabsichten des Kapitäns muß z. B. auch der
Unterkapitän Samuel Isaak bis zuletzt nichts gewußt haben. Wenigstens
kam noch Anfang Oktober einer von dessen Wagen durch Rehoboth, um in
Windhuk Fracht zu holen. Ich habe ihn dort persönlich mit Beschlag
belegen und die Begleitmannschaft gefangensetzen lassen.

[123] In diesem Jahre verheiratete sich auch Herr v. Burgsdorff, der
mittlerweile zum Bezirksamtmann ernannt worden war, mit Malta geb. v.
Dallwitz, die ihm als Lohn für seine lange Einsamkeit in Gibeon eine
schöne Häuslichkeit geschaffen hat.

[124] Die Witboois und die Gochaser Hottentotten.

[125] Es ist derjenige, der im Kapitel ~X~ mehrfach (S. 360, 363)
genannt ist.

[126] Im Hererolande.

[127] Nach meiner Abreise gingen zwei Offizierpatrouillen gegen die
Stellung der Witboois bei Rietmond vor. Das Ergebnis war: 2 Offiziere
(v. der Marwitz, Roßbach) und 9 Mann tot.

[128] Siehe beiliegende Skizze.

[129] Das genaue Verzeichnis befindet sich in Rust, »Krieg und Frieden
im Hererolande«, Seite 145.

[130] An Witbooi.

[131] d. h. Der noch auf dem südlichen Kriegsschauplatz befindliche
Teil der Schutztruppe.

[132] Auch die Gattin des Stabsarztes ~Dr.~ Kuhn, eine Nichte des
bekannten Schiffsreeders Woermann, war während der Belagerung mit in
der Feste eingeschlossen und hat durch ihr unerschrockenes Verhalten
den übrigen Frauen ein gutes Beispiel gegeben wie auch ihrem Gemahl
wertvolle Unterstützung geleistet.

[133] Siehe Bild Seite 370.

[134] Elise Sonnenberg: »Wie es am Waterberg zuging«.

[135] Welch andere Kriegsweise zeigten demgegenüber die Hottentotten.
Bei diesen waren die Überraschung und die Verluste in der Regel auf
deutscher Seite.

[136] Ein übel beleumundetes Subjekt, er hatte es bisher stets
vorgezogen, zu verschwinden, wenn ihr Weg die Truppe in seine Nähe
führte.

[137] Siehe Karte zwischen S. 496/497.

[138] Siehe Karte zwischen S. 496/497.

[139] Leutnant Leutwein.

[140] Nach dessen Anfang März wegen Malaria erfolgter Rückkehr nach
Windhuk von Oberleutnant v. Winkler mit übernommen.

[141] Dagegen waren von den Pferden der Abteilung bei Ankunft am Ziel
12 vH. unbrauchbar geworden; ein Beispiel für die Überlegenheit der
Infanterie über die Kavallerie bei länger dauernden Märschen.

[142] Siehe Karte zwischen S. 496/497.

[143] Beide, Hauptmann v. François und Oberleutnant Eggers, namentlich
der letztere, hatten von jeher zu einer Unterschätzung der Hereros
geneigt. Ich habe in Privatgesprächen manchmal versucht, sie zu einer
anderen Überzeugung zu bringen.

[144] Wer an diesem unbestimmten Ausdruck Anstoß nehmen sollte, würde
sich doch zu sehr auf dem Boden europäischer Anschauungen bewegen.

[145] Siehe S. 520.

[146] Siehe Karte zwischen S. 496/497.

[147] Ich betone dies ausdrücklich, weil ein Teil der deutschen
Presse die Rückkehr des Obersten Dürr sofort auf Rechnung angeblich
vorgekommener Differenzen zwischen ihm und mir gesetzt hat. Nichts ist
unrichtiger als dies. Oberst Dürr ist mir seit seiner Fähnrichszeit
bekannt, um nicht zu sagen befreundet. Trugen wir doch sogar eine
Zeitlang auch dieselbe Regimentsnummer (113 zu Freiburg i. Br.).
Umsomehr hatte ich mich gefreut, gerade ihn zur Unterstützung erhalten
zu haben. Daß er selbst ungern wegging, ohne seine Aufgabe erfüllt zu
haben, brauche ich wohl nicht besonders zu betonen. Indessen war sein
Leiden derart, daß ein längeres Verweilen hätte zur Katastrophe führen
müssen.

[148] Gefallen am 13. April bei Oviumbo.

[149] Schwer verwundet am 9. April bei Onganjira und am 25. gestorben.

[150] Anscheinend war es dieser Brief, der damals einen Ansiedler
in Swakopmund veranlaßte, einer großen deutschen Zeitung zu
telegraphieren, ich hätte Friedensverhandlungen mit den Hereros
angeknüpft. Die Redaktion blieb dann auch einem Dementi gegenüber bei
dieser Behauptung, da ihr die Nachricht von »unbedingt zuverlässiger
Seite« zugegangen sei. Ich habe vergeblich versucht, diese »unbedingt
zuverlässige Seite« festzustellen.

[151] Der Brief ist nie in seinem Wortlaut veröffentlicht worden; ich
gebe daher hier auch nur dasjenige, was von dessen Inhalt allmählich
durchgesickert ist.

[152] Gefallen am 13. April 1904 bei Oviumbo.

[153] Wegen Typhus. Siehe S. 507.

[154] Die 8. Kompagnie war mit zwei Geschützen und zwei
Maschinengewehren nach dem Bezirk Grootfontein, die 12. in den Bezirk
Omaruru entsendet.

[155] Geschrieben Anfang März 1906.

[156] Ist auch im »Deutschen Kolonial-Blatt« von 1896 veröffentlicht.

[157] Diese Meldung stammt aus der Zeit vor dem Aufstande 1896, denn in
diesem haben die Hereros auf ihre Stammesgenossen geschossen.

[158] 1893/94.

[159] Kapitel ~V~, Seite 143.

[160] Veröffentlicht im Beiheft 1 des Militär-Wochenblattes von 1899.

[161] d. h., wenn er keine Viehherden zu decken hat, oder wenn er nicht
mehr die Kraft in sich fühlt, diese zu decken.

[162] Geschrieben im März 1906.

[163] In einem Briefe eines unserer für die Minen in Johannesburg
angeworbenen Hereros, datiert aus Banksdrift (Transvaal) vom 25.
Januar 1904, ist folgende Stelle enthalten, die beweist, daß der
Briefschreiber den Unterschied zwischen deutscher und englischer
Eingeborenenbehandlung rasch erkannt hat.

»Ich teile Dir mit, das Land der Engländer ist wahrlich ein gutes
Land; da sind keine Mißhandlungen; Weißer und Schwarzer stehen auf
gleicher Stufe, und wenn er Dich schlägt. (unleserlich) allenthalben,
wo Du willst. Und da ist viel Arbeit und viel Geld, und wenn auch
Dein Vorgesetzter da ist, so schlägt er Dich nicht, aber wenn er Dich
schlägt und hat das Gesetz übertreten, so wird er auch bestraft.«

[164] v. Brandt stellt in seiner Broschüre »England in deutscher
Beleuchtung« folgende Statistik auf:

1893 waren von 824 höheren Stellen im Dienst der Zivilverwaltung 93 den
Eingeborenen vorbehalten, in den Provinzen im ganzen 2450 Eingeborene
im _höheren_ Verwaltungs- und Justizdienst beschäftigt, endlich von
114150 mittleren Beamtenstellen mit einem 1000 Rupien übersteigenden
Gehalt nicht weniger als 96 vH. in den Händen von Eingeborenen.

[165] Nach welcher die Verordnung vom 1. Januar 1899 (Seite 561) auf
Drängen der Kaufleute vorläufig suspendiert worden war.

[166] Dieser Entwurf ist dann dem Kolonialrat zur Beratung vorgelegt
worden. (Seite 246.)



[Illustration]



Sachverzeichnis.


  A.

  _Aais_ 21. 23 f. 55 ff. 59. 78 f. 97. 99.

  _Abbauwürdigkeit_ der Erzlager 386 ff.

  _Abraham Christian_, Namakapitän 294. 316. 439.

  _Abraham Schyer_, Bondelzwart 153.

  _Absperrungsmaßnahmen_ gegen Tierseuchen 126.

  _Achas_, Groß- und Klein- 148 f.

  _Ackerbau_ 328. 334 f.

  -- auf den Windhuker Ausstellungen 421.

  _Adler_ 368.

  _Afrikaner_, Hottentotten 3 f. 6. 9. 141. 143. 257 f. 432. 533.

  _Afrikaneraufstand_ 1897 141. 300. 316. 432.

  _Ahnenkultus_ der Hereros 280 f.

  _Akazienarten_ 340.

  _Aktiengesellschaften_ 374.

  _Albertine_, Frau des Hererohäuptlings Manasse 310 f. 314.

  _Alkohol_ 12. 70. 117. 194. 254-256. 278. 301 f. 308. 311. 314.

  -- Erlaubnisscheine 255 f.

  _Altrock_, Leutnant v. 143.

  _Ameib_, Platz 91.

  _Aminuis_, Missionsstation 56. 285 f. 480.

  _Amutoni_, Gefecht bei 482. 532.

  _Anabis_ 146.

  _Andara_, Betschuanenhäuptling 183. 185. 189. 207.

  _Andaras_ Werft 183. 206.

  _Andreas Lambert_, Kapitän 23. 26. 28.

  _Anglikaner_ 286.

  _Angoraziege_ 362 ff.

  _Anlagekosten_ für Farmen 406 f.

  _Ansiedlungsbedingungen_ 411 f.

  _Ansiedlungsbeihilfe_ für Schutztruppenangehörige 408.

  _Ansiedlungskommission_ 408 f. 412.

  _Ansiedlungsplan_ für die Zukunft 411 f.

  _Antilopen_ 369.

  _Apollo_, Kapitän 26. 78. 303.

  _Arahoab_, Wasserstelle 65 f.

  _Areb_, Pferdedepot 354 f.

  -- Kupferminen 376. 383.

  _Arenberg_, Leutnant Prinz von 159 f.

  _Aredareigas_, Sterbeplatz 15. 131. 226.

  _Argentinien_ 341.

  _Aribib_, Buschmannsvormann 88 f.

  _Armin_, Sixt v., Leutnant 174.

  _Arrasberge_ 348.

  _Arris_, Gefecht bei 484.

  _Artillerie_ der Schutztruppe 436.

  _Assa_, Kirchenältester 470.

  _Assa Riarua_, Hererohäuptling 60. 64. 75. 105. 115. 275. 434.

  _Aub_ 145. 376.

  _Aufforstungsarbeiten_ 340.

  _Aufklärungs_- und Vorpostendienst 534 ff.

  _Auob_, Fluß 28.

  _Auobtal_ 67. 533.

  _Aus_ 264.

  _Ausfuhr_ 373 f.

  _Ausfuhrmöglichkeit_ 410.

  »_Auslandstruppe_« 538 ff.

  _Auswahl_ der Ansiedler 412.

  _Außenhandel_ 372 f.


  B.

  _Bagenski_, Hauptmann v. 509.

  _Bantus_ 3. 27. 192. 286. 326.

  _Baratjo_, Herero-Unterhäuptling 75. 98. 308.

  _Barmen_, Groß- 497 f. 510.

  -- Klein- 510.

  _Bast_, Laienbruder 186.

  _Bastards_ 6. 9 ff. 18. 27. 41. 45. 99. 129. 147. 166. 216 f. 238.
    262. 417. 432 f. 446. 467. 518.

  -- kriegerischer Wert 526 f. 531.

  _Bastardsaufstand_ 1901 166-169. 300.

  _Bastardsoldaten_ 99. 102. 160.

  _Batona_, Hererohäuptling 483.

  _Bauholz_ 340.

  _Bauszus_, Oberleutnant 213. 513.

  -- Batterie 516.

  _Bayer_, Hauptmann 509.

  _Bayweg_ 22. 72. 92. 95.

  _Beiräte_ für Bezirke und Gouvernement 229 f.

  -- landwirtschaftliche 230.

  _Bensen_, Leutnant 145 f.

  _Beobachtungsstationen_,  meteorologische 328.

  _Bergbau_ 374-390.

  -- Abbauwürdigkeit 386 ff.

  -- Kapitalisierung 388 f.

  -- und eingeborene Arbeiter 386.

  -- und Eisenbahn 385.

  _Bergdamaras_ (Kaffern) 1 f. 11. 26. 63 f. 91. 339. 467.

  -- kriegerischer Wert 529 f.

  -- von Olifantskluft 530.

  _Bergmeyer_, Reiter 149.

  _Bergregal_ 375.

  _Bergverordnung_ vom 8. August 1905 390.

  _Bergwerksgerechtsame_ 378.

  _Bersaba_ 26. 29 f. 68. 72. 154. 295. 318.

  -- Blaugrunderde 385.

  _Bersaba_-Hottentotten 2 f. 9. 29. 244. 294. 317. 433. 437. 444. 451.
    458. 462.

  _Besiedlungstätigkeit_ der Regierung 405-411.

  _Bethanien_, Distriktsamt 30. 153. 156.

  _Bethanier_-Hottentotten 2 f. 9. 152. 168. 243. 250. 257 f. 433. 436.
    446. 450. 462.

  _Bethanis_ 148.

  _Bethe_, Oberleutnant 29. 68. 70.

  _Bethusy-Huc_, Leutnant Graf v. 144.

  _Betschuanen_ 21. 24. 27. 285 f.

  _Beurlaubtenstand_, Mannschaften 436. 490. 556 f.

  -- Offiziere 490.

  _Bevölkerungsstatistik_ 232.

  _Bewässerungssyndikat_ 404.

  _Bezirksämter_ 225.

  _Bezirksamtmänner_ 224. 227.

  -- Instruktion für 441. 491 f. 553-557.

  _Biegner_, Pater 186 f.

  _Binnenhandel_ 369.

  _Bismarck_, Fürst 18. 209. 393.

  _Blauberg_, Kaffernführer 536.

  _Blaugrunderde_ 384 f. 397.

  _Bleierze_ 384.

  _Blockfontein-Omuramba_, Fluß 202.

  _Boab Davids_, Swartbooi-Hottentotte 151.

  _Bohr_, Unteroffizier 23. 28.

  _Bomogandas_, Ovambostamm 183.

  _Bondelzwarts_ (Hottentotten) 1. 9. 68. 142. 152. 250. 257. 263 f.
    265. 432 f. 436. 459.

  -- Stammesreservat 448.

  _Bondelzwartsaufstand_ 131. 218. 225. 241. 276. 278. 289. 293. 300.
    305. 307. 321. 323. 430. 437. 439-451.

  _Bosse_, Oberleutnant v. 509.

  _Böttlin_, Oberleutnant 156. 167. 218. 225. 446. 512. 518.

  _Brackbusch_ 349. 355. 360.

  _Brackwater_ 473.

  _Brennholz_ 340.

  _Boysen_, Leutnant d. Res. 473 f.

  _Brandt_, v., Schriftsteller 544.

  _Briefwechsel_ Hendrik Witboois mit Major Leutwein 32-38. 42-44. 54.
    80. 457.

  _Brockdorff_, Oberleutnant Graf v. 502. 506.

  _Brunnenbohrungen_ 333 f. 386.

  _Büllsport_ 45. 50.

  _Bülow_, Premierleutnant a. D. J. J. v. 21. 251. 311.

  _Bunsen_, Oberleutnant d. Res. v. 142 f. 316.

  _Buren_ 10. 12. 82. 87. 190. 216. 413-417. 437. 467.

  _Burenansiedlung_ 415 f.

  _Bureneinwanderung_ 413-417.

  _Burgsdorff_, Oberleutnant v. 45 f. 52 ff. 59. 66. 79 f. 102 f. 143.
    167. 225. 272. 300. 305. 442. 444 ff. 448. 452. 458-461.

  -- Frau v. geb. v. Dallwitz 460.

  _Buschmänner_ 1 f. 9. 11. 31. 180. 203 ff. 339.

  -- als Führer 530.

  -- kriegerischer Wert 529.

  _Bussche_, Leutnant v. dem 443.

  _Busse_, Bergrat 232 f.

  _Buttlar_, Leutnant Frhr. v. 499.


  C.

  _Caprivi_, Graf v. 16 f. 206.

  _Caprivizipfel_ 206 f. 287. 391.

  _Cecil Rhodes_ 524.

  _Christ_, Pater 291.

  _Christian Afrikaner_ 4.

  _Christian Goliath_, Kapitän von Bersaba 9. 154. 295. 298. 316.

  _Chuosgebirge_ 376.

  _Claß Swart_, Bastardkapitän 167.

  _Clavé_, Gestütsdirektor v. 354.

  _Coblenz_, Station 484. 508.

  _Conrad_, Farmer 248. 268. 291. 370.

  _Cordes_, Sergeant 518.

  _Cornelius_, Bergdamarakapitän 64. vgl. auch Cornelius Frederiks.

  _Cornelius Frederiks_, Bethanier-Bandenführer 29. 295. 317. 321. 443.
    451. 459.


  D.

  _Damaralandkonzession_ 133.

  _Daniel Kariko_, Hererokapitän 64. 91. 120. 122.

  _Daniel Kaviseri_ 529.

  _Dattelpalme_ 340.

  _David_, Hererohäuptling 27. 163. 282. 323.

  _David Swartbooi_, Hottentottenhäuptling 89. 144 f.

  _Deimling_, Oberst v. 316. 443. 457. 461. 464.

  _Denkschrift_ vom 28. Februar 1905 395.

  _Deutsche_ Kolonial-Gesellschaft 234.

  _Deutsche_ Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika 120. 261. 265. 375.
    378. 391. 393 ff. 399 ff.

  _Deutscher_ Kolonialbund 242.

  _Deutsch_-Südwestafrikanische Schäfereigesellschaft 361.

  _Deutsch_-Südwestafrikanische Zeitung 270 f. 370. 452.

  _Diêbe_, Betschuanenhäuptling 183. 185 bis 189. 206 ff.

  _Diestel_, Oberleutnant 44. 53. 58. 213.

  _Dinter_, Botaniker 340.

  _Dislozierung_ der Schutztruppe 435.

  _Distriktsämter_ 225.

  _Distriktsverwaltungen_ 224. 554 f.

  _Dornbusch_ 202. 305. 361.

  _Dornbuschkraale_ 349.

  _Duft_, Bergrat 41. 225. 374 ff. 472 f.

  -- Bezirksamtmann 70. 142.

  _Duncan_, Munitionsschmuggler 31.

  _Dürr_, Oberst 496. 509.

  -- Maschinengewehrabteilung 520.


  E.

  _Eckhold_, Leutnant z. See 493. 498.

  _Edelsteinvorkommen_ 384.

  _Eduard Lambert_, Kapitän der Khauas 24. 26 f. 100. 114. 239.

  _Eggers_, Oberleutnant 22. 60. 67. 100. 102. 104. 110. 179 f. 502.
    504.

  _Ehen_, gemischte 232 f. 412.

  _Ehobib_ 145.

  _Eich_, Missionar 277. 513.

  _Eilers_, Ansiedler 268.

  _Einfuhr_ 373.

  _Eingeborene_, kriegerischer Wert 526-532.

  _Eingeborenenaufstände_ 432-434.

  _Eingeborenenbehandlung_, System 429 f. 545 f.

  _Eingeborenenfrage_ 545 f.

  _Eisenbahn_ als Kriegsmittel 491.

  -- Lüderitzbucht-Aus 399.

  -- Swakopmund-Windhuk 132 ff. 249. 423. 490. 493.

  -- Swakopmund-Otavi 192. 374. 378. 396. 398.

  _Eisenbahnbau_-Abteilung 495.

  _Eisenbahnschutztruppe_ 497.

  _Eisenbahnzug_, gepanzerter 475.

  _Eisenerze_ 384.

  _Elfenbein_ 205.

  _Engländer_ 467.

  _Englands_ Kolonialpolitik 543 ff.

  _Entre Rios_ (Argentinien) 341.

  _Entrechtung_ der Eingeborenenstämme 547.

  _Entschädigungsfrage_ 424-427.

  _Entwaffnung_ der Eingeborenen 242. 249. 452. 492.

  _Epukiro_, Fluß 108. 112. 503. 508.

  -- Grenzstation 159. 480. 508.

  -- Missionsstation 285. 291.

  _Erbrecht_ der Eingeborenen 27.

  _Erckert_, Leutnant v. 61.

  _Erffa_, Leutnant d. Res. Frhr. v. 516.

  _Eriksonspütz_ 202.

  _Erindi Okaserandu_ 501.

  _Erkundung_ s. Aufklärung.

  _Eschstruth_, ~Dr.~ v. 225.

  _Esel_ 348. 356.

  _Estorff_, Hauptmann v. 44. 48 f. 58. 67 f. 72. 98 ff. 101 f. 105 f.
    109. 112. 144 f. 148. 150.

  -- Major v. 496. 499 f.

  -- Oberleutnant v. 516. 520.

  _Etjo_-Gebirge 504.

  _Etoschapfanne_ 164 f. 199.

  _Eymael_, Leutnant 508.


  F.

  _Falkenhausen_, v., Ansiedler 268.

  _Farmpreise_ 406 ff.

  -- und Einwanderung 407.

  _Feldhereros_ 152. 308.

  _Feldkompagnien_, detachierte 556.

  _Feldschuhträger_ 1. 6. 9. 31. 68 f. 142. 244. 250. 257. 263 ff. 315.
    432 f. 436. 444. 462.

  _Feldtruppe_ 435 f.

  _Fenchel_, Missionar 31. 292. 295. 320.

  _Fettschwanzschafe_ 360 f.

  _Ficke_, Unteroffizier 530.

  _Fieberplätze_ 346.

  _Fiedler_, Hauptmann v. 444. 446 ff. 450.

  _Filliung_, Pater 186.

  _Fischel_, Marinekompagnie 501 f. 506.

  _Fischfluß_ 29. 330. 346.

  _Fledermuis_, Magistrat 113 f.

  _Fleischschafe_ 348. 360 f.

  _Fontein-Omuramba_ 183. 185. 202.

  _Forkel_, ~Dr.~ Richter 227.

  _Forstkultur_ 337-341.

  _Forstreferat_ 339.

  _François_, Hauptmann u. Major v. 14. 16. 20. 26. 29. 32. 62. 210.
    251. 280. 304. 401. 504.

  -- Hauptmann a. D. 403. 477 f. 501 f.

  -- Leutnant v. 23. 28. 31.

  _Franke_, Hauptmann 148. 173. 225. 465. 488 f. 494. 500.

  -- Kompagnie 438. 466. 470. 477. 479. 484-492. 499.

  _Frankenberg_, Leutnant a. D. v. 471.

  _Franzfontein_ 120. 144 ff. 148. 262.

  _Franzmann_-Hottentotten 1. 9. 28. 66. 238 f. 533.

  _Frauenfrage_ 232 ff. 281.

  _Friedrich Maharero_, Sohn Samuel Mahareros 76. 308. 310. 515.

  _Fromm_, Hauptmann a. D. 506. 536.

  _Fuchs_, Bezirksamtmann ~Dr.~ 225.

  _Funkentelegraphenabteilung_ 520.

  _Futterpflanzen_ 348 f.


  G.

  _Gamonia_, Wasserstelle 150.

  _Gams_, Wasserstelle 52.

  _Gamsibschlucht_, Gefecht in der 142. 533.

  _Gartenbau_ 286. 334 f.

  -- auf den Windhuker Ausstellungen 422.

  _Gaß_, Unteroffizier 178.

  _Gaub_, Bergdamaraplatz 87. 482.

  _Gebirge_, Bewaldung 337.

  _Gebirgsbatterie_ 212.

  _Generalstab_, Großer 496.

  _Gerber_, Forstassessor ~Dr.~ 178. 186. 197. 199. 339 f.

  _Gerding_, Oberstleutnant 136.

  _Gerhardt_, Halbbruder Samuel Mahareros 72.

  _Gerichtsbarkeitsverordnungen_ 559 ff. 564.

  _Gerichtsbezirke_ 227.

  _Gerichtswesen_ 224. 547.

  _Gesamthandel_ 373.

  _Gesundheitsverhältnisse_ 344-347.

  _Gestütsdepots_ 354 f.

  _Gestütsverwaltung_ 354.

  _Gewaltpolitik_ 542.

  _Gewehrstempelung_ 152 ff. 156. 167. 251 f. 300. 316 f. 451.

  _Gibeon_, Bezirksamt 2. 6. 9. 29. 34. 59. 66 f. 69. 71. 79 f. 102.
    125. 143. 154. 168. 231 f. 272. 294. 305. 318. 346. 450. 452. 456.
    459 f. 484.

  _Gibeon-Schürf_- und Handelsgesellschaft 384. 395 f. 439. 447.

  _Gibson_, Vertreter des Kharraskhoma-Syndikats 399.

  _Gilsoul_, Feldwebel 45. 48. 51.

  _Glasenapp_, Major v. 23. 495 f. 501. 503. 506 f.

  -- Kolonne 452.

  _Gobabis_ 3. 18. 22. 78 f. 89. 97 ff. 100 ff. 104. 114. 125 f. 156.
    159 f. 225. 269. 275. 333. 346. 405. 434. 436. 439. 479 f. 496.
    501 f.

  _Gochas_ (Gokhas) 21. 28 f. 66 ff. 114. 154. 244. 318. 432. 450.

  -- -Hottentotten 432. 436. 450. 462.

  _Goldfunde_ 375 f.

  _Golinelli_, Bezirksamtmann ~Dr.~ 142 f. 152. 154. 256.

  _Gorab_, Wasserstelle 150.

  _Görgens_, Oberlandmesser 188 f.

  _Göring_, ~Dr.~, Reichskommissar 14. 210.

  _Gorob_, Kupfererzlagerstätte 378. 382. 388. 401.

  -- Hopemine 382.

  -- Naramasmine 382.

  _Gouvernement_ 210. 261.

  _Gouvernementsverfügungen_ 228 f. 277.

  _Gouverneur_ 219-224.

  _Gräber_, Reiter 97.

  _Graf_, Stabsarzt 502.

  _Grasbrände_ 339.

  _Grießbach_, Oberleutnant 488 ff.

  _Groendorn_ 446 f.

  _Grootberg_ 148 ff.

  _Grootfontein_ 9. 82. 87 f. 120. 146. 161. 166. 178 f. 185 ff. 188.
    218. 225. 231 f. 247. 288. 328. 335 f. 337. 346. 355. 415 f. 439.
    442. 470. 481-484. 508. 520.

  _Groß-Barmen_ 5.

  _Großleute_ 24. 27. 94. 111. 117. 207. 255. 268. 275 f. 439.

  _Großmann_, Sergeant 482.

  _Groß-Omuramba_, Fluß 202.

  _Großviehzucht_ 350.

  _Guchab_, Kupfermine 379. 381.

  _Gudewill_, Korvettenkapitän 493 ff.

  _Guerillakrieg_ 16. 433 f. 525. 534.

  _Gungab_ 66 f.

  _Gurumanas_ 42.

  _Gurus_, Gefecht bei 52 f.

  _Gygas_, Kapitänleutnant 493 f. 497 ff. 510.


  H.

  »_Habicht_«, Kleiner Kreuzer 493.

  --, Landungskorps S. M. S. 472. 490. 492-508. 510.

  -- Ersatzabteilung 495.

  _Haeften_, Hauptmann v. 538.

  _Hagemann_, Archivrat Dr. 235.

  _Haigamchab_ 22.

  _Hälbich_, Wagenbauerei 370. 472.

  _Hamakari_ 522.

  _Handel_ 369-374.

  _Handelsfeld_ 369.

  _Handelsfreiheit_ 249 f.

  _Händler_ 12. 250. 255. 278. 291. 369. 512.

  _Handwerkerschulen_ 286 f.

  _Hannemann_, Oberleutnant 500.

  _Hans Dirgaard_, Bastardführer 31. 51.

  _Hans Hendrik_, Kapitän der Feldschuhträger 317 f. 459.

  _Hanseatische_ Land-, Minen- und Handelsgesellschaft 265. 378. 391.
    395 f.

  _Häring_, Marinekompagnie 499.

  _Harris_ 93. 479.

  _Hartebeestmund_ 446.

  _Hartmann_, ~Dr.~, Vertreter der South West Africa Company 82. 85. 87.
    172. 177. 189. 194. 396. 415 f.

  _Hatsamas_, Station 478.

  _Hauber_, Leutnant d. Res. 488 f.

  _Hauptabteilung_ 499 f. 504 f. 507. 508 bis 522.

  _Häuptlingsgewalt_ 326 f.

  _Haussika_, Ovambohäuptling 183.

  _Hautamabtal_ 148.

  _Hegner_, Missionar 29. 295. 470.

  _Heidmann_, Missionar 9.

  _Heimstätten_ (Klein-Windhuk) 404 f.

  _Heirachabis_, Missionsstation 285. 288.

  _Held_, Oberleutnant 92.

  _Heldt_, Ansiedler 268.

  _Heliographen_ 484. 500. 505.

  _Helm_, Leutnant 98. 102 ff. 110. 142 f.

  _Hendrik Witbooi_ 5 ff. 9. 18-16. 29-38. 50 ff. 65-72. 76. 79 f. 99.
    102 ff. 108. 112 ff. 116 f. 147. 154. 209 f. 244. 271 f. 294.
    298-306. 314 f. 316. 318 f. 321. 326. 442. 444. 446. 452. 454-464.
    468. 524. 527. 533. 535.

  _Heranschießen_ 49.

  _Hereroaufstand_ 289. 300. 335. 410. 433. 437. 442. 447. 450. 465-525.

  _Hereromission_ 282. 289.

  _Hereromissionare_ 274 f.

  _Hereropolizisten_ 218.

  _Hererorind_ 350.

  _Hereros_ 3 ff. 10 f. 17 f. 27. 59-65. 68. 72-96. 98-125. 148. 152.
    243. 251. 257 f. 275 ff. 290. 299. 433. 436. 492.

  -- kriegerischer Wert 528 f.

  -- und Mission 280.

  -- und Vielweiberei 281. 308. 310. 314.

  _Hermandung_, Pater 186.

  _Hermann_, Pater 122.

  --, Oberleutnant d. L. 103.

  --, Oberleutnant z. S. 494. 498.

  _Hermann-Nomtsas_, Farmer 328. 360 f. 363. 461.

  _Hermanus van Wyk_, Kapitän von Rehoboth 15. 457.

  _Herrenstellung_ der Weißen 430 f.

  _Herzleiden_ 347.

  _Heuschrecken_ 341-344.

  _Heusis_ 93.

  _Heydebreck_, Hauptmann v. 148. 447 f. 450. 513.

  -- Batterie 516.

  _Heydebreck_, Oberleutnant 6. 59. 65.

  _Himarua_, Ovambohäuptling 178. 180. 183. 186. 188.

  _Hinterlader_ 12. 250 f. 253. 278. 451.

  _Hoachanas_ 1. 9. 18. 26. 28. 65 f. 104. 114. 244. 250. 265. 272. 405.
    432. 450. 461. 527.

  -- -Hottentotten 530.

  _Hoagousgeis_, Wasserstelle 65 f.

  _Höhenlage_ 344. 346.

  _Hohenlohe-Langenburg_, Fürst zu 401.

  _Hohewarte_ 478 f.

  _Holländische_ Kirchen und Schulen 416.

  -- Sprache 12.

  _Holzapfel_, Missionar 294.

  _Holzfrage_ 338 f.

  _Hornkranz_ 9. 15. 19. 34. 42. 80. 299.

  _Hottentotten_ 1-9. 15-59. 65-72. 141 bis 156. 257. 467. 492.

  -- kriegerischer Wert 527 f. 531. 534.

  -- und Mission 280.

  _Hottentottenaufstand_, allgemeiner 293.

  _Hudap_, Platz 262.

  _Hühnerzucht_ 366.

  _Hümann_, Unteroffizier d. Res. 500.

  _Humbe_, Fort 173. 177 f.

  _Hyänen_ 369.


  I.

  _Inzucht_ 349 f.

  _Irle_, Missionar 1. 3. 62. 64.

  _Isaak Witbooi_, Sohn Hendrik Witboois 294. 455.

  _Jacobs_, Stabsarzt ~Dr.~ 474.

  _Jager_, Afrikaner 3 f.

  _Jäger_ 12. 278.

  --, Pater 286.

  _Jakalswater_ 133 f.

  _Jameson-Einfall_ in Transvaal 466.

  _Jan Jonker Afrikaner_ 4 ff. 262.

  -- -- -Gebiet 265.

  _Jobst_, Leutnant 225. 430. 439 ff.

  _Jodtka_, Assistenzarzt ~Dr.~ 179. 202.

  _Joel Swartbooi_, Hottentottenführer 145. 150.

  _Johann Albrecht_, Herzog von Mecklenburg 234. 404.

  _Johannes Christian_, Namakapitän 316. 445. 451. 459.

  _Jonker Afrikaner_ 4.

  _Joubert_, Bur 482.


  K.

  _Kabus_, Pferdeposten 155.

  _Kageneck_, Leutnant Graf v. 104. 152. 225. 316. 444. 451.

  _Kahikaeta_, Herero-Unterkapitän 109 ff. 115. 529.

  _Kahimema_, Hererohäuptling 72. 75 ff. 94. 99. 105 f. 109 ff.
    113-115 ff. 269. 434.

  _Kaiser_, Hauptmann 120. 148.

  _Kaiser Wilhelms-Berg_ bei Okahandja 486.

  _Kajata_, Hererohäuptling 75. 99. 104 f. 108. 110. 248. 268 f. 308 ff.
    512. 514. 516. 529.

  _Kakatswa_ 148.

  _Kalaharisteppe_ 126. 318.

  _Kalkfontein_, Wasserstelle 112 f. 115. 272. 320. 446 f. 451.

  -- Friede von 448. 450. 451.

  _Kalkpfannen_ 334.

  _Kamaherero_ 4. 5. 19. 27. 59. 61. 76. 309. 326.

  _Kamaniab_ 148.

  _Kambata_, Herero-Unterhäuptling 144.

  _Kambazembi_, Hererohäuptling 27. 81 f. 129. 162 f. 247. 281 f.
    322 ff. 523.

  _Kambonde_, Ovambohäuptling 172 f. 175. 177 f. 192. 194. 196. 295.

  _Kamel_ 366 f.

  _Kamerun-Gesellschaften_ 394.

  _Kanjunga_, Sohn Kambazembis 87.

  _Kaoko-Feld_ 1. 3. 11. 88. 143 f. 258. 262. 265. 282. 329. 437.

  _Kaoko-Land_- und Minen-Gesellschaft 121. 265. 391. 395 f.

  _Kap Croß_, Guanolager 122. 400.

  _Kapongo_, weiblicher Ovambohäuptling 183.

  _Karakuwisu_ 202.

  _Karibib_, Eisenbahnstation 91. 120. 135 f. 165 f. 225 f. 231. 274.
    435. 474. 476 f. 487 f. 493 ff. 497 f. 500 f.

  _Karten_, Wege- usw. 492.

  _Kartoffeln_ 422.

  _Karupu_, Ovambohäuptling 183.

  _Katjapia_ 504.

  _Katarrhe_, Hererokapitän 90. 120. 308.

  _Kawaio_, Werftkapitän 90.

  _Kaufgeschäfte_ 372.

  _Kaukurus_, Missionsstation 285.

  _Kecker_, Oberleutnant 135.

  _Keetmanshoop_, Bezirksamt 9. 29. 31. 38. 59. 68. 70 f. 125. 136.
    152 ff. 155. 212. 225. 227. 230 ff. 256. 317. 435 ff. 442. 444. 446.
    448. 458 f.

  _Keetmanshooper Hottentotten_ 263 ff. 294. 317. 452.

  _Kehoro_ 480. 503 f.

  _Keister_, Hendrik Witboois Finanzminister 302.

  _Kepler_, Leutnant 213.

  _Khanfluß_, Eisenbahnstation 134.

  _Kharrasberge_ 319. 443 ff. 447 f. 451. 533.

  -- kleine 444.

  _Kharrasberg-Hottentotten_ 446.

  _Kharraskhoma-Syndikat_ 250. 257. 263 f. 314 f. 398 f.

  _Khauas_, Ort 147. 164.

  _Khauas-Hottentotten_ 2. 18. 21 ff. 26 f. 29. 59. 64 ff. 68. 78. 97.
    100. 102. 106. 109 f. 113 f. 212. 238. 265. 285. 300. 303. 432. 434.
    459.

  _Kiep_, Feldwebel 478.

  _Kindergarten_ 233. 235.

  _Kirche_ 230 ff.

  _Kirchensprache_ 281. 288.

  _Kirris_, Wasserstelle 56.

  -- (Keulenstöcke) 184.

  _Kividoe_, Afrikanerführer 143.

  _Kleinkrieg_ 536.

  _Kleinviehzucht_ 350.

  -- Windhuker Ausstellungen 420.

  _Kliefoth_, Hauptmann 165. 174. 176 f. 198. 219. 225. 480. 499.

  _Klima_ 344-347.

  _Koch_, Geheimrat, Prof. ~Dr.~ 129.

  _Koes_ 31. 69. 154.

  _Köhler_, Oberleutnant d. L. 502.

  _Kohlstock_, Stabsarzt ~Dr.~ 129.

  _Kolonialamt_ 273.

  _Kolonialarmee_ 537-540.

  _Kolonialdirektor_ 211.

  _Kolonialgesellschaft_ für Südwestafrika 65. 250.

  _Kolonialrat_ 246.

  _Kolonial-Wirtschaftliches Komitee_ 334.

  _Kolonisation_, Zweck und Ziel 541.

  _Konzessionsgesellschaften_ 223. 374. 391-405.

  -- Bergwerksgerechtsame 392.

  -- Besiedlungstätigkeit 392.

  -- Dividendenlosigkeit 397.

  -- Finanzierung 395 ff.

  _Konzessionsjäger_ 250. 255.

  _Koppy_, Hauptmann v. 444.

  _Koranas-Hottentotten_ 9. 543.

  _Kotze_, Stefan v., Schriftsteller 361.

  _Kowas_ 160.

  _Kranzneus_ 6.

  _Kreditunwesen_ 246 ff. 369. 372.

  _Kreditverordnung_ 246 ff. 369. 426.

  -- Entwurf 564 ff.

  _Kremer_, Missionar 87.

  _Kriegerverein_ 218.

  _Kriegführung_, afrikanische 532-537.

  _Kriegsgericht_ 116. 168 f.

  _Kriegsstimmung_ 93 ff.

  _Krüger_, Hauptmann v. 463.

  --, Kapitän, Hererobastard 87. 482.

  _Kub_ 461. 463.

  _Kubas_, Eisenbahnstation 340. 494.

  _Kubub_ 103. 261. 264.

  _Kuhlmann_, Missionar 511 ff.

  _Kuhn_, Assistenzarzt ~Dr.~ 146. 225.

  --, Ingenieur 336. 404.

  --, Oberleutnant d. Landwehr 493. 497.

  --, Stabsarzt ~Dr.~ 129. 132. 179. 416. 470. 488 f.

  -- -- Frau 470.

  _Kuiseb_, Fluß 1. 9. 65. 258. 262. 265. 401.

  _Kulturpflanzen_ 345.

  _Kunenefluß_ 133. 163. 170. 177 f. 191. 199 ff. 265. 438.

  _Kunenekatarakte_ 177-203.

  _Kupfererzbergbau_ 377. 389.

  _Kupfererzlagerstätten_ 376. 378. 383.


  L.

  _Lampe_, Leutnant 42. 45. 52. 58. 78. 97. 100. 103. 213.

  _Landeshauptmann_ 219.

  _Landeshauptmannschaft_ 210.

  _Landeskenntnisse_, Erwerbung 557.

  _Landfrage_ 257-278. 280.

  _Landkonzessionen_ 391 ff. 403 ff.

  _Landpreise_ 406 ff.

  _Landwirtschaftliche_ Ausstellungen in Windhuk 133. 286. 417-424.

  _Landwirtschaftlicher_ Verein in Windhuk 424.

  _Lang_, Missionar 269.

  _Laubschat_, Regierungsbaumeister 178.

  _Lazarus Swartbooi_, Hottentottenkapitän 144 f.

  _Lecomte_, Pater 197 f.

  _Lehmwater_ 159.

  _Lekow_, Leutnant v. 167 f.

  _Lengerke_, Major v. 453.

  _Leutenegger_, Leutnant 487.

  _Leutwein_, Leutnant 488. 500.

  _Levinsky_, Leutnant a. D. v. 116.

  _Lieber_, Hauptmann 502. 506.

  _Liewenberg_ 497. 504.

  _Lindequist_, Assessor, später Gouverneur v. 38. 41 f. 63. 68. 72. 75.
    77. 88. 96. 98 f. 100. 102 f. 116. 129. 155. 220. 401. 522 f. 549.

  _Loanda_, Deutsches Konsulat 197.

  _Lokationen_ 242. 546 ff.

  _Löwen_ 369.

  _Löwen-Omuramba_, Fluß 179 f.

  _Lüderitz_, Kaufmann 250. 257 f. 262. 317. 393. 399.

  _Lüderitzbucht_ 261. 317. 400 f. 520.

  _Lungenleiden_ 346 f.


  M.

  _Malaria_ 187. 346. 355.

  _Malinowsky_, Pater 292. 321.

  _Maltahöhe_, Distriktsamt 225.

  _Mambo_, Herero-Unterhäuptling 75. 98. 268.

  -- Hererohäuptling 14. 27. 62 ff. 90. 121. 166. 262. 298. 308. 310.
    322. 488. 523.

  _Manasse_, Kapitän der Roten Nation 9. 104. 459.

  -- _Lambert_, Khauas-Kapitän 29. 68.

  _Manganerze_ 384.

  _Manshold_, Oberleutnant z. S. 502.

  _Mariental_ 463.

  _Marine-Expeditionskorps_ 496. 539.

  _Marineinfanterie_ 502.

  _Marmorbrüche_ 384.

  _Marschdisziplin_ 502.

  _Marwitz_, Leutnant v. der 464.

  _Maschinenkanonen-Abteilung_ 495.

  _Matabele_-Aufstand 466. 524.

  _Matchless-Mine_ (Kupfer) 383.

  _Maul_, Leutnant d. Res. 473. 478.

  _Maultierzucht_ 356.

  _Mbandjo_ 90 f. 93.

  _Mbaratjo_, Hererogroßmann 268.

  _Melchior_, Gefreiter 55.

  _Merensky_, Zivildistriktschef ~Dr.~ 225.

  _Merinoschaf_ 361. 363.

  _Meteorologische_ Verhältnisse des Schutzgebiets 328-336. 361 f.

  _Michael_, Hererohäuptling, Sohn Manasses 27. 165. 314. 370. 504. 513.

  _Militärdistrikte_ 211. 225.

  -- Instruktion 553-557.

  _Militärgewehr_ 254.

  _Militär-Heliographenlinien_ 136. 235.

  _Militärstationen_ als Stützpunkte 491.

  _Militärverwaltung_ 209.

  _Mindestpreis_ bei Landkauf 406 ff.

  _Minenarbeiter_ 386 f.

  _Minenkonzessionen_ 257 f. 264.

  _Mischehen_ 233.

  _Mission_ 230 ff. 270 ff. 276. 278-296. 308. 310.

  -- katholische 186 f. 282-288. 291.

  -- und Schutzherrschaft 279.

  _Missionshandel_ 278 f.

  _Missionskarte_ 283.

  _Missionskirchen_ 278 f.

  _Missionskonferenz_ 274.

  _Mobilmachungsvorarbeiten_ 167.

  _Mole_ von Swakopmund 137-140.

  _Molybdänvorkommen_ 384.

  _Morenga_ (Marinka), Bondelzwartsgroßmann, Bandenführer 29. 292.
    319-322. 443. 445 f. 450. 453 f. 533.

  _Morris_, Gebrüder, Bondelzwartsgroßleute, Bandenführer 319 f. 443.
    445. 450. 453.

  _Moses Witbooi_ 5 f. 299.

  _Mosper_, Reiter 145.

  _Mossamedes_ 177.

  _Mueller_, Major 79 f. 93. 104. 115. 118 f. 147 ff. 150. 215. 353.
   παραβαλειν 454.

  _Mukurop_, Diamantenmine 154. 385.

  _Müller_, Feldwebel 488.

  -- _v. Berneck_ 446. 454. 512. 522. 537.

  _Munitionsschmuggel_ 92. 251. 286. 318 f.


  N.

  _Naauklof_ siehe Naukluft.

  _Nachtwey_, Präfekt 186. 188 f. 207. 287 f. 292. 521.

  _Naidaos_, Station 88. 120. 164.

  _Namakunde_, Missionsstation 295.

  _Namaland_ 29 ff. 34. 43. 60. 72. 120. 126. 129. 152 ff. 210. 261.
    271. 337. 355. 449. 451-454. 458. 524.

  _Namamission_ 282.

  _Namarind_ 350. 356.

  _Namas_ siehe Hottentotten.

  _Nambaze_, Ovambohäuptling 183. 185.

  _Namibwüste_ 122. 133. 261.

  _Namutoni_, Station 193.

  _Nande_, Ovambo-Oberhäuptling 171. 295.

  _Naossanabis_ 23.

  _Narris_ 461.

  _Nathusius_, Leutnant d. Res. v. 488 f.

  _Nauas_ 376.

  _Nauchas_, Hauptgestüt 355.

  _Naukluft_ 32. 34. 37. 41 f. 43. 48-55. 210.

  _Naukluftfeldzug_ 14-55. 166.

  _Naukluftgebirge_ 31. 333.

  _Nechale_, Ovambohäuptling 172. 177 f. 192 ff. 196 f.

  _Negumbo_, Ovambohäuptling 163. 165. 172. 174 ff. 192. 194.

  _Ngamisee_ 3. 185. 208. 310.

  _Niederschlagwasser_, Verbleib 329 ff.

  _Nieder-Zimbabesien_ 287. 296.

  _Niewitecki_, Leutnant a. D. v. 478. 479.

  _Nikodemus_, Hererohäuptling 27. 6 f. 72. 75 ff. 94 ff. 97 ff. 100.
    105 f. 115 ff. 269. 308. 434.

  _Njangamas_, Ovambostamm 183.

  _Nomtsas_ 103. 461.

  _Nordexpedition_ 1900 142. 160-166.

  _Nörr_, Reserveoffizier 505.

  _Nosobfluß_, 64 ff. 68. 72. 77. 96. 480. 503.

  -- schwarzer 156. 333. 503 f.

  -- weißer 75. 269.

  _Nosobtal_ 66 f.

  _Nugaswasser_ 148.

  _Nürnberger_, Zahlmeisteraspirant 147.


  O.

  _Oamsib_ 66.

  _Oanja_, Hererogroßmann 308. 508.

  _Oas_ 78.

  _Oasib_, Führer der Roten Nation 4.

  _Obergericht_ Windhuk 223.

  _Oblaten_ vom heiligen Franz von Sales 282. 288.

  -- von der unbefleckten Jungfrau Maria 282.

  _Obst_ 335. 422.

  _Oertzen_, Hauptmann v. 513.

  -- Batterie 516.

  _Ogipave_ 268.

  _Ohnesorg_, Oberst 211 f.

  _Ojikuoko_ 506.

  _Okahandja_, Distriktsamt 4. 6. 14. 20. 27. 41. 59 f. 62. 64. 72. 77.
    92 ff. 98 f. 103 f. 115 f. 118. 225. 235. 247. 252. 274 f. 277. 291.
    324. 335. 340. 465. 469 ff. 472-477. 479. 481. 484 ff. 491. 493 f.
    496 ff. 500 f. 504 ff. 508 ff. 511 ff. 520.

  _Okaharui_ 512.

  -- Gefecht bei 505 ff. 508.

  _Okahua_ 268.

  _Okamaraere_ 268.

  _Okamatuyowasser_ 349.

  _Okandjose_ 80.

  _Okangundi_ 484.

  _Okapuka_ 96.

  _Okateveni_, Platz 88.

  _Okatumba_ 268. 504. 512 ff. 516 f. 519 f.

  _Okaukuejo_, Straßenknotenpunkt 164.

  _Okawangofluß_ 170. 178. 180. 183. 185 f. 188. 190 f. 203-206. 287 f.

  _Okazeva_, Hererowerft 322.

  _Okombahe_, Kaffernreservat 63 f. 91. 120. 122. 329. 333. 470.

  _Olifantskluft_, Grenzstation 78. 102.

  _Olifantskoop_ 148.

  _Olpp_, Missionar 299. 471.

  _Omandangua_ 199.

  _Omaruru_, Bezirksamt 14. 27. 59. 62. 64 f. 89 f. 104. 120. 136. 148.
    162. 165. 212. 225 f. 252. 274 f. 291. 307 f. 310 ff. 333. 416.
    435 f. 456. 465 f. 469 f. 479 f. 486-490. 491. 494. 496. 499 f. 504.
    520.

  -- Fluß 258. 262. 265. 287. 333. 447.

  -- Gefecht bei 164.

  _Ombarantus_, Ovambostamm 170.

  _Ombungofluß_ 179 f.

  _Ombuno-Omuramba_, Fluß 183.

  _Omburo_ 523.

  _Omitava_ 268 f.

  _Ommadjereke_ 268.

  _Omukuju_, Ovambowerft 176.

  _Omupanda_, Missionsstation 295.

  _Omurambas_ (Seen) 199.

  _Omuramba-u-Omatako_, Fluß 185. 277. 484. 508.

  _Ondongas_, Ovambostämme 170 f. 192. 295.

  _Ondjiva_, Missionsstation 178. 295.

  _Ongandjeras_, Ovambostamm 170.

  _Onganjira_ 512. 514. 517.

  -- Gefecht bei 292. 309. 506. 508.

  _Ongombe_, Werft 90.

  _Onjati_ 506.

  _Onjatiberge_ 502. 504. 512.

  _Onjatu_ 503 f. 507.

  _Onjiva_, Ovambowerft 197.

  _Orangefluß_ 143. 258. 438. 446 f.

  _Orangeflußberge_ 443. 445.

  _Orlams_ 1 f. 544.

  _Ortloff_, Regierungsbaumeister 139.

  _Orumbo_ 248. 268.

  _Orusewa_ (Vogelkranz) 120. 122.

  _Oruware_, Hererolager 510 f.

  _Oschane_, Ovambowerft 183.

  _Osire_ 80.

  _Osona_ 5 f. 60. 340. 472. 476. 485.

  _Ossone_, Ovambowerft 184.

  _Ostabteilung_ 496. 498 f. 501 ff. 504 ff. 507. 520.

  _Ostexpedition_ 1899 156-160.

  _Osthereros_ 77 ff. 95. 160. 212. 240. 300. 432.

  _Ostovambos_ 184.

  _Oswald_, ~Dr.~, Richter 227.

  _Oßwald_, Leutnant d. Res. 474.

  _Otavi_ (Kupferminen) 87. 177. 381. 388. 397. 481.

  _Otavibahn_ 192. 374. 378. 396. 398. 493.

  _Otavifontein_ 88. 120.

  _Otaviminen_ 378.

  _Otavi-Minen_- und Eisenbahngesellschaft 177. 275. 378. 395 f. 405.

  _Otjihaenena_, Missionsstation 75. 248. 269. 507. 523.

  _Otjihangwe_ 507.

  _Otjihinamaparero_, Gefecht bei 164. 490. 500.

  _Otjikango_ 5. 120.

  _Otjikotosee_ (Wasserstelle) 381.

  _Otjikuara_ 506.

  _Otjimbingwe_ 4. 22. 62. 91 f. 117. 125. 129. 148. 273 ff. 278. 291.
    303. 322. 324. 370. 469. 471. 494. 496 f. 504. 510 f. 536.

  _Otjinaua_ Naua 501.

  _Otjisongatimine_ bei Okahandja 401.

  _Otjitambi_ 144. 146. 148.

  _Otjitasu_ 516.

  _Otjituepa_ 269.

  _Otjituo_ 185. 481.

  _Otjivero_ 268.

  _Otjosasu_ 504. 513 f. 517. 519 f.

  _Otjosondu_ 454.

  _Otjosongatiberge_ 258.

  _Otjunda-Sturmfeld_, Gefecht bei 97. 104. 108 ff. 112. 113 f. 309.
    434. 528 f. 535.

  _Otyosonjati_, Kupfermine 378. 383. 385. 388.

  _Outjo_, Bezirksamt 87 ff. 120. 125. 136. 144. 146. 161 ff. 165. 173.
    175. 212. 225. 230. 336. 435 ff. 480. 482. 496. 499 f.

  _Ovakvimas_, Ovambostamm 171.

  _Ovambandje_, Ovambostamm 170.

  _Ovambandjerus_, Hererostamm 75. 77. 102. 307.

  _Ovambokuschen_ 206.

  _Ovamboland_, Ackerbau 328.

  -- Bewaldung 202. 337.

  -- Pferdesterbe 355.

  -- Tierwelt 202. 205.

  -- Vegetation 204 f.

  -- Viehzucht 200 f.

  -- Wasserverhältnisse 198 f. 201.

  -- wirtschaftlicher Wert 199 ff.

  -- Witterungsverhältnisse 204.

  _Ovambomission_ 295.

  _Ovambos_ 10 f. 87. 92. 126. 136. 152. 164. 170-208. 326. 480. 482.

  -- Bewaffnung 184.

  -- ethnographische Verhältnisse 183 ff.

  -- kriegerischer Wert 532.

  -- Werften 184.

  _Ovambuela_, Ovambostamm 171.

  _Oviumbo_ 513.

  -- Gefecht bei 159. 292. 309. 509. 512. 517-520.

  _Owakwangaris_, Ovambostämme 184.

  -- Sitten 184.

  _Owikango_ 503.

  _Owikokorero_ 23. 180. 455. 520.

  -- Gefecht bei 503. 506.

  _Owingi_, Wasserplatz 106 f.


  P.

  _Paasch_, Farmer 189 f.

  _Palgrave_ Unterhändler 5.

  _Pallafontein_, Werft 90.

  _Palme_ 341.

  _Patriok_, Unteroffizier 494.

  _Paul Frederiks_, Kapitän von Bethanien 29. 153 ff. 295. 317. 458.

  _Paul Hendriks_, Swartbooi-Hottentott 151.

  _Pensionate_ 231.

  _Perbandt_, Hauptmann v. 45. 52. 58. 98 f. 102 f. 106. 136.

  _Permittgelder_ 256.

  _Petnien_, Missionar 199.

  _Pewesdorf_, Unteroffizier 527.

  _Pferdearten_ 354.

  _Pferdefrage_ 167.

  _Pferdesterbe_ 132. 355 f.

  _Pferdezucht_ 348. 353-356.

  _Pferdezucht_, Anlagekapital 355.

  -- Ausstellungen in Windhuk 418.

  -- Gebrauchspferde 353.

  -- Klopphengste 353.

  -- Körordnung 356.

  -- Landbeschäler 354.

  -- Regierungsmaßnahmen 353 f.

  -- Zuchtpferde 353. 418.

  _Plattbeen_, Gefecht bei 453.

  _Polizeidistrikte_ 226.

  -- Instruktion 553-557.

  _Polizeigewalt_ des Bezirkshauptmanns 554.

  _Polizeischutz_ 427.

  _Polizeitruppe_ 434 ff. 491. 555.

  _Pontoks_ 184. 263. 286.

  _Pophal_, Major 136.

  _Port Alexander_ 177.

  _Portugiesen_ 163.

  _Post_ 235 f.

  _Postverbindungen_ 235 f.

  _Potmine_ 376.

  »_Prophet_« bei Hendrik Witbooi 462 f.

  _Prospektieren_ 392.

  _Prügelstrafe_ 326.

  _Puder_, Hauptmann 509 f.


  Q.

  _Quade_, Major 520.

  _Quellen_ 330 f.

  -- vulkanische, warme 333 f.


  R.

  _Rademacher_, Sergeant 481.

  _Ramansdrift_ 450.

  _Rassau_, Oberveterinär 478.

  _Raubtiere_ 368 f.

  _Rautanen_, Missionar 173 ff. 196 f.

  _Rechenberg_, Frhr. v. 220.

  _Rechtsgeschäfte_ und Rechtsstreitigkeiten Nichteingeborener mit
    Eingeborenen 566 ff.

  _Rechtspflege_ 222 f. 428. 431 f.

  _Reede_ von Swakopmund 139.

  _Regenhöhe_ 329.

  _Regenperiode_ 132. 330.

  _Regenverteilung_ 345 f.

  _Regierungsfarmen_, Verkaufsbedingungen 569 ff.

  --, Vorzugsbedingungen für wehrpflichtige Reichsangehörige 571 ff.

  _Regierungsformen_ der Eingeborenen 192. 326.

  _Regierungsschule_ 287.

  _Rehbock_, Ingenieur 330. 336. 404.

  _Rehoboth_, Distriktsamt 1. 6. 9. 22. 41. 71 ff. 99. 129. 169. 216 ff.
    225. 344. 376. 378. 454. 456. 469.

  _Rehobother_ Bastards 168 f. 216. 238. 244. 258. 265. 282. 417. 458.

  -- Kupferminen 376. 378. 382. 388.

  _Reichskanzler_ 211. 219 f. 245 f. 400. 425. 522.

  _Reichs-Marine-Amt_ 211.

  _Reichstag_, Deutscher 133 f.

  _Reinhart_, Laienbruder 186 f.

  _Reiß_, Oberleutnant 159. 512. 515.

  _Reitfertigkeit_ 537.

  _Reklamationen_, Diplomatische 173. 188. 198.

  _Reservate_ 242. 262. 266-278. 280. 407. 546 ff.

  -- papierne 273.

  _Rheinische_ Mission 64. 87. 269. 280. 295.

  _Riarua_, Hererohäuptling 59 ff. 76. 94. 98 f. 117. 281.

  _Richter_, Oberrichter 227 f.

  _Richthofen_, Staatssekretär, Frhr. v. 133. 135. 404.

  _Rickmann_, Veterinärrat 45. 58. 126. 129. 131 f. 474. 498.

  _Riechmann_, Missionar 151.

  _Riedbock_ 202.

  _Rietfontein_ 9. 79 f. 82. 112. 417. 508.

  _Rietmond_ 272. 293 f. 304. 459. 461 ff. 464.

  _Rinderpest_ 119 f. 126 ff. 131. 133. 160. 186. 288. 322. 350. 398.

  _Rindviehzucht_ 348. 357-360.

  -- Englische Rassen 357.

  -- Erfordernisse 358 f.

  -- Hererorind 350.

  -- Krankheiten 126-131. 360.

  -- Milchertrag 356.

  -- Molkereiprodukte 360. 422.

  _Rindviehzucht_, Namarind 350. 356.

  -- Pinzgauer Rasse 357.

  -- Simmentaler Rasse 357.

  -- Vogelsberger Rasse 357.

  -- Windhuker Ausstellungen 418 f.

  _Ritter_, Oberleutnant 497. 510.

  _Rohrbach_, ~Dr.~, Ansiedlungskommissar 409 f. 412.

  _Rosenberg_, Leutnant v. 510. 516.

  _Roßbach_, Leutnant 464.

  _Rote Nation_ 1 ff. 4. 6. 28. 436.

  -- -- kriegerischer Wert 527.

  _Rümann_, Leutnant z. S. 510.

  _Rundschreiben_ an die Bezirkshauptmannschaften 560 ff.

  _Rust_, Missionar 26.


  S.

  _Sack_, Hauptmann v. 45 f. 48. 51. 58. 65. 89. 98. 116.

  _Salatiel_, Hererohäuptling 27. 163. 282. 309. 323. 513.

  _Salem_ 22.

  _Salzer_, Hauptmann 321. 509.

  _Samuel_ Isaak, Witbooiführer 67. 79. 104. 304. 444. 452. 456. 460.
    462. 524.

  _Samuel_ Maharero 4. 20 f. 27. 41. 59 ff. 64. 68. 72. 76 f. 79. 81.
    85. 89. 99. 101. 103 ff. 113. 117. 120. 122. 156. 159. 161. 166.
    175. 248. 250. 268. 275 f. 290 f. 298. 306-310. 312. 322 f. 432.
    467 ff. 472. 504. 506. 508. 511. 513.

  -- -- Schreiben im Hereroaufstand 1904 467 ff.

  -- Pitter, Witbooiunterkapitän 463.

  -- Swartbooi, Hottentottenführer 145. 150 f.

  _Sander_, Stabsarzt ~Dr.~ 44.

  _Sandfeld_ 484.

  _Sandfontein_ 444.

  _Sandwichshafen_ 133.

  -- Konservenfabrik 399.

  _Savannen_ 203.

  _Schäfer_, Leutnant 502.

  _Schaffluß_ 129.

  _Schafkrankheiten_ 360 f.

  _Schering_, Marinekompagnie 509 f. 513.

  _Schießfertigkeit_ 537.

  _Schiffsverkehr_ 374.

  _Schinz_, ~Dr.~, Schriftsteller 1. 251.

  _Schluckwerder_, Leutnant d. Res. 475.

  _Schmerenbeck_, Farmer 268.

  _Schmidt_, Leutnant 103. 110. 213.

  -- Oberleutnant d. Res., Zolldirektor 104. 117. 294. 318. 452. 459.

  _Schoch_, katholischer Präfekt 122.

  _Schönau-Wehr_, Leutnant v. 148. 160. 225. 499 f.

  _Schöpwinkel_, Assistenzarzt ~Dr.~ 45. 58.

  _Schottelius_, ~Dr.~, Richter 227.

  _Schreiber_, Missionsinspektor ~Dr.~ 273. 279.

  _Schuldeneintreibung_ 247.

  _Schüle_, Reiter 54. 67.

  _Schulen_ 231 f.

  _Schulrevision_ 287.

  _Schultze_, Oberleutnant 135. 164. 174. 500.

  _Schürfer_ 374.

  _Schutzimpfung_ gegen Rinderpest 129 f.

  _Schutztruppe_ 209-215. 219. 434-439.

  _Schutztruppenordnung_ 219 f.

  _Schutzvertrag_ mit den Bondelzwarts 440.

  -- zwischen Major Leutwein und Hendrik Witbooi 57.

  _Schutzverträge_ mit den Eingeborenen 19. 237-243. 428.

  _Schwabe_, Oberleutnant 22. 41 f. 45. 52. 58. 103.

  _Schweinezucht_ 365.

  _Seebataillon_ 495 f. 537.

  _Seeis_ 75. 79. 98. 478 f. 505. 507.

  -- Gefecht bei 501.

  _Seeis-Fluß_ 77. 94.

  _Seen_ 333. 337.

  _Seidenraupenzucht_ 366.

  _Sem_ Swartbooi, Hottentott 151.

  _Seßfontein_, Distriktsamt 225.

  _Sjambokberg_, Gefecht bei 450. 453.

  _Siedlungsgesellschaft_ für Deutsch-Südwestafrika 265. 391. 395. 401.
    406.

  _Siedlungs_-Syndikat 401 f. 405 f.

  _Siedlungstätigkeit_ 392. 401 f.

  _Siegsfeld_, Gefecht bei 102. 114.

  _Simon Cooper_, Kapitän der Franzmann-Hottentotten 28 f. 66 f. 114.
    116. 239. 317 ff. 459.

  -- -- -Leute, kriegerischer Wert 527. 530.

  _Sneyrivier_ 504.

  _Sobotta_, Stabsarzt ~Dr.~ 104.

  _Solioz_, Chefingenieur 493.

  _Sonnenberg_, Elise, Ansiedlersfrau 481.

  _Sorris-Sorris_, Sterbeplatz 470.

  ~_South African Territories_ Ltd.~ 265. 378. 391. 395. 398 f.

  ~_South West Africa Company_ Ltd.~ 82. 133. 265. 378. 391. 395 ff.
    415.

  _Spirituosenverordnungen_ 255. 312.

  _Spitzkoppjes_ 91. 120. 122. 262. 376.

  _Stadtfernsprecheinrichtungen_ 235.

  _Stampriet_ 78.

  _Staudämme_ 335-339. 385 f.

  _Stechfliegen_ 355.

  _Steinhausen_, Leutnant 120.

  _Stempel_, Leutnant Baron v. 450. 453.

  _Sterbeplätze_ 132. 470.

  _Stöpke_, Ansiedler 268.

  _Stories_ 69. 76. 153. 156. 455.

  _Strafen_ gegen Eingeborene 245.

  _Strafrecht_ für Eingeborene 245.

  _Straußenzucht_ 348. 364 f.

  _Streitwolf_, Oberleutnant  225. 479. 501.

  _Stubenrauch_, Unteroffizier 530 f.

  _Stuebel_, Kolonialdirektor ~Dr.~ 408.

  _Stülpnagel_, Leutnant v. 500.

  _Swakop-Fluß_ 1. 4. 9. 65. 72. 258. 261 f. 265. 333. 340. 376. 485.
    518.

  _Swakopmund_ (Bezirksamt) 22. 60. 99. 103 f. 122. 125. 136 ff. 225.
    227. 231 f. 235. 261. 285. 373. 400 f. 448. 474. 484. 488. 493 ff.
    496. 510.

  _Swartbooi-Aufstand_ 143-152. 239. 262. 300. 433.

  _Swartboois_ 1. 11. 88. 121 f. 143 ff. 147 f. 151. 238. 240. 257 f.
    262. 282. 311. 433. 437.

  _Swartmodder_, Kupferminen 376. 382.

  _Swartmodder-Hottentotten_ 155. 257. 264.


  T.

  _Tabakbau_ 335 f.

  -- auf den Windhuker Ausstellungen 422.

  _Tauniederschläge_ 346.

  _Techow_, Oberleutnant 477. 488.

  _Telegraph_ Swakopmund-Windhuk 136. 473. 475.

  _Telegraphenwesen_ 235.

  _Telephon_ 475.

  _Teufelsbach_ 473. 485 f.

  _Texasfieber_ 131.

  _Tierkrankheiten_ 132.

  _Tjetjo_, Häuptling 27. 61. 72. 75. 77. 106. 115. 126. 156 f. 159 f.
    274. 281. 308. 322 ff. 479. 501. 508.

  _Tjetjostamm_ 502 ff. 505.

  _Toasis_, Gefecht bei 165.

  _Togo_ 456.

  _Topnaar-Hottentotten_ 1. 11. 88. 144. 147 f. 152. 163. 257 f. 262.
    282. 437.

  _Traugott_, Sohn Tjetjos 156 f. 159. 324. 479.

  _Trekburen_ 414 f.

  _Trockenzeit_ 329 f. 346.

  _Troost_, Leutnant 45. 52. 58. 60. 66. 103.

  _Trotha_, Generalleutnant v. 292. 317. 437. 521 ff.

  -- Oberleutnant v. 321. 521.

  _Tsams_, Wasserstelle 55.

  _Tsaobis_ 22. 303.

  _Tsaub_ 145 f.

  _Tsauchabtal_ 46. 51.

  _Tschobefluß_ 206. 208.

  _Tsondabtal_ 46. 51.

  _Tsubgaus_ 30 f.

  _Tsumeb_, Kupferminen 87. 377. 378. 381. 388. 397.

  _Typhus_ 160. 346. 507.


  U.

  _Überhumanität_ gegen Eingeborene 428.

  _Uejulu_, Ovambo-Oberhäuptling 171 f. 174. 177 f. 197 f. 295.

  _Uhabis_, Station 446.

  _Uhunis_ 45. 50 f.

  _Uitkomst_, Gefecht bei 482.

  _Ukuib_ 340.

  _Usakos_ 376.

  _Usap_ 376.

  _Ussis_ 376. 389.

  _Uukualuitsis_, Ovambostamm 170.

  _Uukuambis_, Ovambostamm 170 f. 174. 192. 196.

  _Uukuanjamas_, Ovambostamm 171. 196 ff.


  V.

  _Vahlkamp_, Vizefeldwebel 106.

  _Veldschoendrager_ siehe Feldschuhträger.

  _Velten_, Assistenzarzt ~Dr.~ 498. 502.

  _Verjährungsfrist_, einjährige 246 f.

  _Vernichtungsstrategie_ 533 f.

  _Verordnungsrecht_ des Gouverneurs 221.

  _Verwaltung_, Teilnahme der Bevölkerung 227.

  _Verwaltungsbezirke_ 125.

  _Viehe_, Missionar 21.

  _Viehkrankheiten_ 350.

  _Viehzählung_ 367 f.

  _Viehzucht_ 328. 334. 348-369. 410.

  _Viehzuchtfarmen_ der Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika
    403.

  _Visser_, Bandenführer 6.

  _Vleys_ 198 f. 330.

  _Voigts_, Herren 248. 268.

  -- Leutnant d. Res. 473 f. 478.

  -- Vizefeldwebel d. Res. 103. 164. 227. 474.

  _Volkmann_, Oberleutnant 44. 49 f. 52. 58. 64. 90. 178 ff. 184 f.
    186 ff. 203 f. 206 f. 218. 225. 313. 317. 481-484.

  _Volkmannhöhe_ 49.

  _Vorpostendienst_ 535.


  W.

  _Waffen_ und Munition 249-254. 278.

  _Waffenschein_ 253.

  _Waisenhaus_ Klein-Windhuk 287.

  _Waldau_, Eisenbahnstation 475 f.

  _Walfischbai_ 1. 140.

  _Wallace_, Aufwiegler 117.

  _Walter_, Unteroffizier 69.

  _Wanderhändler_ 278. 291. 369 ff.

  _Wandres_, Missionar 294.

  _Warmbad_, Distriktsamt 1. 30. 70 f. 153. 244. 264. 315. 399. 441.
    443 ff. 448. 451. 459.

  _Warneck_, Professor 289.

  _Wasserfall_, Zivildistriktschef 225.

  -- Ort 447.

  _Wasserfrage_ 328.

  _Waterberg_ 27. 80. 82 f. 163 f. 247. 274. 282. 322 ff. 433 f. 470.
    472. 479 f. 481. 484. 500. 513. 519-522.

  -- Gefecht bei 167. 277. 309 f. 317. 455. 524. 533.

  _Waterberggebirge_ 333.

  _Watterott_, Pater 291.

  _Wecke_, Unteroffizier d. Res. 474.

  _Wecke & Voigts_, Handelsfirma 60. 248. 473.

  _Wehrkraft_ der Eingeborenen 436 f.

  -- des Schutzgebiets 434-439. Vgl. auch Schutztruppe.

  _Wehrpflicht_, allgemeine 215. 216. 221. 490.

  _Weidegang_ 348 f.

  _Weinbau_ 335 f.

  -- auf der Windhuker Ausstellung 421.

  _Wesch_, Unteroffizier 145.

  _Westabteilung_ 496. 499 f. 502. 512 f. 520.

  _Westhereros_ 95. 120 f. 144. 147. 433.

  _Westphal_, Ansiedler 268.

  _Wilhelm Christian_, Bondelzwarts-Kapitän 6 f. 30. 70. 153. 155. 265.
    298. 314-316. 399. 439 ff.

  _Wilhelm Maharero_ 27.

  _Wilhelmstal_, Eisenbahnstation 475.

  _Willi Kain_, Herero-Bastard 159 f.

  _Windhuk_, Bezirksamt 2. 4. 15. 18. 22. 26 f. 38. 42. 59. 62. 64. 67.
    71 f. 75. 79 f. 88 f. 92. 95. 98. 114. 116. 118. 120. 122. 125 ff.
    129 f. 133. 147. 152. 154. 160. 162. 166. 168 f. 177 f. 187. 210 ff.
    216 bis 219. 223. 225. 227 f. 230. 231 f. 335. 240. 241. 243. 248.
    256. 260. 262. 274 ff. 282. 285. 294. 300. 307. 313. 330. 333 f.
    336 ff. 343 ff. 347. 405. 432 f. 435. 437. 442. 450. 456. 466.
    471 ff. 474. 476 bis 479. 481. 484 f. 491. 494. 502. 505. 508.

  _Winkler_, Oberleutnant v. 176 f. 194. 213. 494 f. 502 f. 506. 508.

  _Winterfeld_, Leutnant v. 143.

  _Wismutvorkommen_ 376. 384.

  _Witbooi_, Kapitän, siehe Hendrik Witbooi.

  _Witboois_ 1. 5. 9. 15 f. 21 58. 102 f. 108 f. 143. 147. 152. 168.
    218. 238 f. 250. 262. 432 f. 436. 444. 452. 455. 518. 522. 533.

  -- kriegerischer Wert 527. 530.

  _Witvley_, Gefecht bei 178. 480.

  _Witwatersrand_ 375.

  _Woermannlinie_ 374.

  _Wohlfahrtslotterie_ 334. 361.

  _Wolframerze_ 376. 384.

  _Wollschafzucht_ 348. 352. 361.

  _Wöllwarth_, Leutnant v. 164. 486. 488 ff.

  _Wosidlo_, Ansiedler 268.

  _Wulfhorst_, Missionar 199.

  _Wurzelkautschuk_ 204.


  Z.

  _Zacharias_, Hererohäuptling (Otjimbingwe) 22. 62. 91. 322. 324 f.
    471. 497.

  _Zambesi_ 206.

  _Zarrisgebirge_ 533.

  _Zesfontein_ 1. 150. 152. 163. 262.

  _Ziegen_ 348. 364.

  _Zieten_, Leutnant v. 23. 30. 103.

  _Zivilrecht_ 246.

  _Zivilverwaltung_ 221.

  _Zülow_, Oberleutnant v. 104. 213. 474. 476 f. 484 ff.

  _Zürn_, Oberleutnant d. Res., Zivildistrikts-Chef 225. 277. 473 f.

  _Zuschuß_, staatlicher, für Ansiedler 409.

[Illustration]

  Gedruckt in der Königlichen Hofbuchdruckerei von
  E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW 68, Kochstr. 68-71.



  +----------------------------------------------------------------+
  | Anmerkungen zur Transkription                                  |
  |                                                                |
  | Inkonsistenzen wurden beibehalten, wenn beide Schreibweisen    |
  | gebräuchlich waren, wie:                                       |
  |                                                                |
  | anderen -- andern                                              |
  | Ausnützung -- Ausnutzung                                       |
  | Bastard-Abteilung -- Bastardabteilung                          |
  | Bergmayer -- Bergmeyer                                         |
  | Bullsport -- Büllsport                                         |
  | Caprivi-Zipfel -- Caprivizipfel                                |
  | Eingeborenen-Stämme -- Eingeborenenstämme                      |
  | Eisenbahn-Gesellschaft -- Eisenbahngesellschaft                |
  | Ersatz-Abteilung -- Ersatzabteilung                            |
  | Gebirgs-Batterie -- Gebirgsbatterie                            |
  | Gochas -- Gokhas                                               |
  | Handels-Gesellschaft -- Handelsgesellschaft                    |
  | Heimatsurlaubes -- Heimaturlaubes                              |
  | Herero-Abteilung -- Hereroabteilung                            |
  | Hudab -- Hudap                                                 |
  | Jan Jonker-Gebiet -- Jan Jonkergebiet                          |
  | Kafferkorn -- Kaffernkorn                                      |
  | Kamaharero -- Kamaherero                                       |
  | Kaoko-Feld -- Kaokofeld                                        |
  | Kolonial-Gesellschaft -- Kolonialgesellschaft                  |
  | Marine-Kompagnien -- Marinekompagnien                          |
  | Minen-Gesellschaft -- Minengesellschaft                        |
  | Mukorop -- Mukurop                                             |
  | Nachschubsverhältnisse -- Nachschubverhältnisse                |
  | Nugas-Wasser -- Nugaswasser                                    |
  | Onjati-Berge -- Onjatiberge                                    |
  | Ost-Afrika -- Ostafrika                                        |
  | Otavi-Minen -- Otaviminen                                      |
  | Ovambo-Häuptlingen -- Ovambohäuptlingen                        |
  | Pewersdorf -- Pewesdorf                                        |
  | Reichs-Marine-Amt -- Reichsmarineamt                           |
  | Reservatbildung -- Reservatsbildung                            |
  | Sandwichhafen -- Sandwichshafen                                |
  | Seeis-Fluß -- Seeisfluß                                        |
  | Siedelungsgesellschaft -- Siedlungsgesellschaft                |
  | Sprichwort -- Sprüchwort                                       |
  | Swakop-Fluß -- Swakopfluß                                      |
  | v. H. -- vH                                                    |
  | Verbindungs-Posten -- Verbindungsposten                        |
  | Viehzuchtfarmen -- Viehzuchtsfarmen                            |
  | Volkmannhöhe -- Volkmannshöhe                                  |
  | Waterberg-Hereros -- Waterberghereros                          |
  | Zivildistrikts-Chef -- Zivildistriktschef                      |
  |                                                                |
  | Interpunktion wurde ohne Erwähnung korrigiert.                 |
  | Im Text wurden folgende Änderungen vorgenommen:                |
  |                                                                |
  | S. 78 »verlassen werden« in »verlassen worden« geändert.       |
  | S. 88ff »Toopnaars« in »Topnaars« geändert.                    |
  | S. 102 »Oberleutnannt« in »Oberleutnant« geändert.             |
  | S. 103 »Artillere« in »Artillerie« geändert.                   |
  | S. 126 »Thierseuche« in »Tierseuche« geändert.                 |
  | S. 131 »Aridareigas« in »Aredareigas« geändert.                |
  | S. 141 »Zeti« in »Zeit« geändert.                              |
  | S. 148 »Oberleutnannt« in »Oberleutnant« geändert.             |
  | S. 152 »Keetmannshoop« in »Keetmanshoop« geändert.             |
  | S. 153 »Fredriks« in »Frederiks« geändert.                     |
  | S. 153 »Willem Christiaan« in »Willem Christian« geändert.     |
  | S. 155 »letztern« in »letzteren« geändert.                     |
  | S. 160 »v. Schoenau« in »v. Schönau« geändert.                 |
  | S. 184 »Rietmatten« in »Riedmatten« geändert.                  |
  | S. 204 »ficus« in »Ficus« geändert.                            |
  | S. 204 »Hyphaena« in »Hyphaene« geändert.                      |
  | S. 205 »Rietböcken« in »Riedböcken« geändert.                  |
  | S. 206 »nakte« in »nackte« geändert.                           |
  | S. 210 »Goering« in »Göring« geändert.                         |
  | S. 226 »Aridareigas« in »Aredareigas« geändert.                |
  | S. 239 »wielange« in »wie lange« geändert.                     |
  | S. 251 »letzgenannte« in »letztgenannte« geändert.             |
  | S. 251 »Henry-Martiny« in »Henry-Martini« geändert.            |
  | S. 253 »letzgenannten« in »letztgenannten« geändert.           |
  | S. 268 »Kaijata« in »Kajata« geändert.                         |
  | S. 289 »Inschutzmahme« in »Inschutznahme« geändert.            |
  | S. 295 »Missionar Hegener« in »Missionar Hegner« geändert.     |
  | S. 297 »in etwas« in »in etwa« geändert.                       |
  | S. 297 »gewatsamem« in »gewaltsamem« geändert.                 |
  | S. 311 »seinem« in »seinen« geändert (2. Fußnote).             |
  | S. 316 »gekommmen« in »gekommen« geändert.                     |
  | S. 328 »Süwestafrika« in »Südwestafrika« geändert.             |
  | S. 328 »Herman« in »Hermann« geändert (Fußnote).               |
  | S. 333 »Omamurufluß« in »Omarurufluß« geändert.                |
  | S. 345 »Breitegraden« in »Breitengraden« geändert.             |
  | S. 357 »prämiiert« in »prämiert« geändert.                     |
  | S. 362 »Deutsch-Süwestafrika« in »Deutsch-Südwestafrika«       |
  |        geändert.                                               |
  | S. 383 »Matchleß-Mine« in »Matchless-Mine« geändert.           |
  | S. 418 »prämiiert« in »prämiert« geändert.                     |
  | S. 451 »Snyder« in »Snider« geändert.                          |
  | S. 470 »Berkaffernniederlassung« in »Bergkaffernniederlassung« |
  |        geändert.                                               |
  | S. 473 »einiger Weißen« in »einiger Weißer« geändert.          |
  | S. 482 »Oberleutnannt« in »Oberleutnant« geändert.             |
  | S. 486 »dorhin« in »dorthin« geändert.                         |
  | S. 502 »bewunderswert« in »bewundernswert« geändert.           |
  | S. 529 »aussichtlos« in »aussichtslos« geändert.               |
  | S. 533 »Franzmannhottentotten« in »Franzmann-Hottentotten«     |
  |        geändert.                                               |
  | S. 559 »Marschall-Inseln« in »Marshall-Inseln« geändert.       |
  | S. 560 »letztern« in »letzteren« geändert.                     |
  | S. 574 »Aridareigas« in »Aredareigas« geändert und verschoben. |
  | S. 575 »Blakfontein-Omuramba« in »Blockfontein-Omuramba«       |
  |        geändert und verschoben.                                |
  | S. 579 »Herman-Nomtsas« in »Hermann-Nomtsas« geändert.         |
  | S. 580 »Katapia« in »Katjapia« geändert.                       |
  | S. 582 »Matchleß-Mine« in »Matchless-Mine« geändert.           |
  | S. 583 »Omuramba-Uomatako« in »Omuramba-u-Omatako« geändert.   |
  | S. 584 »Otjitahu« in »Otjitasu« geändert und verschoben.       |
  | S. 586 »Shambokberg« in »Sjambokberg« geändert und verschoben. |
  | S. 587 »574« in »474« bei Swakopmund geändert.                 |
  | S. 588 »Walfischbay« in »Walfischbai« geändert.                |
  |                                                                |
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