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Title: Die Frauenfrage im Mittelalter
Author: Bücher, Karl
Language: German
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*** Start of this LibraryBlog Digital Book "Die Frauenfrage im Mittelalter" ***


  ####################################################################

                     Anmerkungen zur Transkription

    Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe
    so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
    Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und
    heute nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen bleiben gegenüber
    dem Original unverändert; fremdsprachliche Begriffe wurden nicht
    korrigiert.

    Umlaute in Großbuchstaben (Ä, Ö, Ü) werden, abgesehen von der
    Titelseite, als deren Umschreibungen (Ae, Oe, Ue) wiedergegeben.
    Die Verwendung des ‚scharfen S‘ (ß) entspricht nicht in allen
    Fällen den heutigen Rechtschreibgewohnheiten.

    Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit
    den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:

        kursiv:   _Unterstriche_
        gesperrt: +Pluszeichen+

  ####################################################################



                            DIE FRAUENFRAGE

                                  IM

                              MITTELALTER

                                  VON

                             KARL BÜCHER.

                      ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE.

                               TÜBINGEN

                VERLAG DER H. LAUPP’SCHEN BUCHHANDLUNG
                                 1910.



                       Alle Rechte vorbehalten.

                  Druck von H. Laupp jr in Tübingen.



                                 FRAU

                              LINA LUDWIG

                               GEWIDMET.



Das Beste, was Frauen uns geben, können wir niemals wiedergeben, und
wenn ich dieses Büchlein Dir, der lieben guten Mama, zueigne, so weiss
ich, dass damit die Dankesschuld nicht abgetragen werden kann, zu der
ich mich bekennen muss. Aber vielleicht ist es Dir doch eine Freude,
dadurch an die Zeit erinnert zu werden, wo sich auf dem Frankfurter
Stadtarchiv mir die Gedanken, die es enthält, zusammenfügten und ich an
so manchem schönen Sonntag bei Euch in Heppenheim ausspannen durfte.

Ausgesprochen wurden diese Gedanken zuerst in einem Vortrage, den ich
am 28. März 1882 im Liebigschen Hörsaale zu München vor gebildeten
Frauen und Männern gehalten habe. Aus dem Kreise der Zuhörer sahen
damals zwei freundliche Augen zu mir empor, die seitdem meinen
Lebensweg erhellten und die jetzt erloschen sind. Du wirst es vor
allen verstehen, dass ich mich lange nicht entschliessen konnte, das
Büchlein, das damals gedruckt wurde, zu erneuern, als es vergriffen
war. Wenn ich es jetzt dennoch tue, so bin ich nicht der Versuchung
erlegen, was ich einst in keckem Jugendmute hingestellt hatte, mit
altem, bedächtigem Kopfe umzumodeln. Die Schrift scheint doch manchem
so, wie sie ist, lieb geworden zu sein, und wenn ich heute vielleicht
auch vieles anders sagen würde, in ihren tatsächlichen Feststellungen
hat sie vor der Kritik bestehen können. Die Verbesserungen der
neuen Auflage beschränken sich deshalb auf kleinere Berichtigungen
und Zusätze und auf eine grössere Aenderung am Schlusse, zu der
die Ergebnisse der Berufszählung von 1907 Anlass gaben. Ausserdem
sind in den Anmerkungen einige genauere Belege gegeben, ohne dass
Vollständigkeit der Literaturangaben erstrebt wurde. Eine gelehrte
Abhandlung sollte mein Vortrag nicht werden.

Eine neue Zugabe ist das Bildchen auf Umschlag und Einband. Es stellt
eine der Hilfsarbeiterinnen des Frankfurter Wollenhandwerks, wenn nicht
alles trügt, in Bekinentracht dar, entworfen von einem Frankfurter
Schreiber, der das Bedebuch von 1405 mit lustigen Federzeichnungen
versehen hat. Das Bildchen steht bei der Lindheimer Gasse, die
im damaligen Weberviertel der Altstadt liegt. Bei der Härte der
mittelalterlichen Bede ist eine amtlich illustrierte Steuerliste eine
so seltsame Erscheinung, dass ihr Urheber wenigstens in einer kleinen
Probe seiner Kunst dem steuergeplagten XX. Jahrhundert bekannt zu
werden verdiente, stünde diese Probe auch nicht in so enger Beziehung
zum Inhalt dieses Büchleins, als es tatsächlich der Fall ist.
Vielleicht kann sie seinen Ernst um ein Weniges mildern und durch ihr
Wirklichkeitsgepräge den Irrtümern, deren es immer noch genug enthalten
wird, die freundliche Nachsicht erwirken, deren wir alle bedürfen.

    +Leipzig+, den 25. Oktober 1909.

                                                        +Karl Bücher.+



Inhalt.


    Die Frage 1. -- Ihr zwiespältiges Wesen 2. -- Ihre statistische
    Wurzel 3. -- Das Zahlenverhältnis der Geschlechter im Mittelalter
    5. -- Ursachen des grossen Frauenüberschusses 7. Verschärfung
    durch Ehebeschränkungen 9. -- Wirtschaftliche Stellung der Frau im
    deutschen Altertum 10. -- Berufsbildung und Entlastung der Frauen
    12. -- Angeblicher Ausschluss von zünftiger Erwerbstätigkeit 13.
    -- Tatsächliches Verhältnis 15, -- in der Textilindustrie 16, in
    der Schneiderei 18, -- in anderen zünftigen Gewerben 19, -- in
    nicht zünftigen Berufen 20. -- Versorgungsanstalten: a) Klöster 24;
    -- b) Leibrentenkauf 26; -- c) Samenungen 27; -- d) Gotteshäuser
    32. Statistisches 34. Statuten 35. Tätigkeit der Bekinen 36.
    Aufnahmebedingungen 38. Lebensweise 38. Religiöse Stellung 40.
    Entartung 41. -- Soziale Stellung der Frauen im Mittelalter 43.
    -- Gegensätze 45. -- Fahrende Frauen 48. -- Die gemeinen Frauen
    in den Städten 55. Frauenhäuser 56. Sittenpolizei 60. Eingreifen
    der Kirche 61. Reuerinnen 62. Rettungshäuser 63. -- Rückblick 66.
    Wandlung seit der Reformation 67. -- Die heutige Frauenfrage 71. --
    Anmerkungen 76.



Die »Frauenfrage« bildet nach allgemeiner Annahme eine Zeitfrage von
so eigenartig modernem Charakter, dass es von vornherein fraglich
erscheinen könnte, ob man berechtigt sei, diesen Ausdruck auch auf
Erscheinungen der Vergangenheit anzuwenden. Wenn wir aber überall
da von »Fragen« reden, wo wir die vorhandenen Zustände in einem
auffälligen Widerspruche sehen zu dem, was Vernunft und Gerechtigkeit
fordern, so wird es wohl kaum noch einem Zweifel unterliegen, dass
wir auch von Fragen der Vergangenheit sprechen dürfen, wo wir immer
derartige Widersprüche zwischen dem, was +war+, und dem, was hätte
sein sollen, entdecken. Es ist dabei ziemlich gleichgültig, ob die
tatsächlich vorhandenen Widersprüche als »Fragen« in das Bewusstsein
der Zeitgenossen getreten sind; es genügt vollständig, wenn ein
derartiger Widerspruch nachgewiesen werden kann, oder wenn sich
Versuche und Anstalten zu seiner Beseitigung erkennen lassen. Oder
wollte etwa jemand leugnen, dass die moderne Frauenfrage lange vor der
Zeit schon existiert hat, wo sie anfing, in populären Vorträgen, auf
»Frauentagen« oder bei ästhetischen Teegesellschaften verhandelt zu
werden?

Wenn ich in diesem Sinne von einer Frauenfrage im Mittelalter sprechen
will, so bin ich weit davon entfernt, mich auf den Standpunkt
derjenigen zu stellen, welche die gesamte rechtliche, politische und
soziale Stellung der Frau im Widerspruch finden mit den Forderungen
der Vernunft und Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus gab es
sicherlich im Mittelalter weit, weit mehr zu »fragen« und zu wünschen
als heutzutage. Ich denke mich vielmehr auf jenen engeren Teil
der Frauenfrage zu beschränken, den man vielleicht richtiger als
»Frauen+erwerbs+frage« bezeichnen würde. Freilich hat auch noch in
diesem engeren Sinne heute die Frauenfrage eine doppelte Seite. Sie
stellt sich dar einerseits als Frauenschutzfrage mit Bezug auf die
zahlreichen weiblichen Arbeiter der Industrie, anderseits als Frage der
Erweiterung des Erwerbsgebiets der Frauen für diejenigen weiblichen
Glieder der gebildeten Klasse, welche aus irgend einem Grunde
ausserhalb der natürlichen Tätigkeitssphäre ihres Geschlechtes in der
Wirtschaft Verwendung suchen.

Welche von diesen beiden Seiten der Frauenerwerbsfrage man nun
auch ins Auge fassen mag, immer wird man darauf zurückgeführt, die
+Wurzel+ derselben zu suchen in der Tatsache, dass gegenwärtig ein
ansehnlicher Teil der Frauen innerhalb der Familie nicht diejenige
Versorgungsgelegenheit findet, die wir ihm aus allgemeinen Gründen
wünschen müssen. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf einem
statistischen Missverhältnis, welches obwaltet zwischen der Zahl der
heiratsfähigen Frauen und Männer, sodann aber auf einer entweder
notwendigen oder freiwilligen Enthaltung von der Ehe auf Seiten eines
Teils der heiratsfähigen Männer.

Was zunächst jenes statistische Missverhältnis betrifft, so ist es eine
bekannte Tatsache, dass fast in allen europäischen Staaten unter den
Neugeborenen die Zahl der Knaben überwiegt, dass aber durch rasches
Absterben der männlichen Kinder das Zahlenverhältnis zwischen beiden
Geschlechtern bis etwa zum 17. oder 18. Jahre sich ausgleicht. Wo nun
eine Bevölkerung weiterhin nur natürlichen Einflüssen ausgesetzt ist,
d. h. wo die Verminderung der Geschlechter nur durch Absterben erfolgt,
da kann sich das Zahlenverhältnis derselben etwa vom 18. bis zum 30.
Jahre, also dem eigentlichen Heiratsalter, im Gleichgewicht erhalten.
Es würde bei rechtzeitiger Verheiratung jede Frau einen Mann bekommen
können. Vom 30. Jahre ab gewinnt überall das weibliche Geschlecht ein
Uebergewicht und steigert dasselbe von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, so dass
in den höchsten Altersstufen auf 10 Männer durchschnittlich 14-20
Frauen zu kommen pflegen.

So gestaltet sich das Verhältnis der Geschlechter unter rein
+natürlichen Einflüssen+. Allein diese natürlichen Einflüsse gelangen
in vielen Staaten nicht zu ungestörter Wirksamkeit. Kriege und
Auswanderung, sowie die nachteiligen Folgen mancher Berufstätigkeiten
verringern die Zahl der Männer schon zwischen dem 18. und 30. Jahre
so stark, dass fast plötzlich um das 20. Jahr das anfängliche
Uebergewicht des männlichen Geschlechts in ein Uebergewicht des
weiblichen Geschlechtes umschlägt. Insbesondere ungünstig prägen
sich die Ergebnisse der angedeuteten nachteiligen Einwirkungen in
der Geschlechtsgliederung der deutschen Bevölkerung aus. Von den
Altersstufen zwischen 20 und 25 Jahren kommen im Deutschen Reiche
nach der Zählung von 1900 auf 1000 Männer schon 1012 Frauen; im
Alter von über 20 Jahren überhaupt auf 1000 Männer 1064 Frauen. Noch
ungünstiger gestaltet sich diese Betrachtung, wenn wir berücksichtigen,
dass normaler Weise das Heiratsalter des Mannes um etwa fünf Jahre
höher ist, als das der Frau. Stellen wir demgemäß die Männer im Alter
von 25-30 Jahren den Frauen im Alter von 20-25 Jahren gegenüber, so
erhalten wir für die deutsche Bevölkerung auf je 1000 Männer 1105
Frauen.

Es kann demnach ein beträchtlicher Teil der heiratsfähigen Frauen
unter keinen Umständen heute zur Verehelichung gelangen, selbst den
Fall vorausgesetzt, dass alle Männer heiraten wollten und könnten.
Dieser Fall trifft nun aber bekanntlich nicht zu. Ein ansehnlicher
Teil der Männer (in ganz Deutschland gegen 10%) bleibt unvermählt. Es
ist klar, dass beide Umstände, der statistische Frauenüberschuss und
das soziale Uebel der männlichen Ehelosigkeit, in ihrem Zusammenwirken
einen beträchtlichen Teil der unverheiratet bleibenden Frauen auf eine
Existenz durch eigene Erwerbsarbeit hinweisen. Zu einem eigentlichen
Erwerbs-Notstande führen dieselben indes nur in den sogen. höheren
Klassen der Gesellschaft, für die es an passenden Frauenerwerbsgebieten
fehlt.

Aus ganz derselben Ursache, wie die moderne Frauenerwerbsfrage,
entspringt die mittelalterliche Frauenfrage, von der im Folgenden die
Rede sein soll. Wenn ich im allgemeinen von einer +mittelalterlichen+
Frage spreche, so soll damit nicht gesagt sein, dass das ganze
Mittelalter und alle Klassen der Bevölkerung in die Erörterung
hereingezogen werden sollen. Ich muss mich vielmehr beschränken auf die
Zeit und die Teile der Bevölkerung, für welche uns allein Quellen über
diese Dinge fliessen, auf die deutschen Städte von der Mitte des XIII.
bis zum Ausgange des XV. Jahrhunderts.

Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten
mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1],
haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen
weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben,
dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse
die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte
des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als
heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung,
welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der
bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen
Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in
den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse
(den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche
Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung
zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In
Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den
beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000
männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen
Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der
erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst,
ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer
rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt
sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss
in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist.

Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht
wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von
denen ich hier nur +eine+ kurz mitteilen will. Das Frankfurter
Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen,
welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV.
Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die
Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus.
Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen
zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe
gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen
anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser
Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da
ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern
alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen
Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354-1510 umfassen, machten in
diesem Zeitraum die Frauen den +sechsten+ bis den +vierten+ Teil aller
Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis
grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass
die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht
mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer
zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine
Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider
Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss.

Hier wirft sich zunächst die Frage auf: woher kommt dieser bedeutende
Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die männliche Bevölkerung?
Ich will versuchen, dieselbe mit ein paar kurzen Andeutungen zu
beantworten. Drei Ursachen scheinen mir besonders in Betracht zu kommen:

1. die zahlreichen Bedrohungen, welchen das männliche Leben in den
mittelalterlichen Städten infolge der fortwährenden Fehden, der
blutigen Bürgerzwiste und der gefahrvollen Handelsreisen ausgesetzt war;

2. die grössere Sterblichkeit der Männer bei den oft sich
wiederholenden pestartigen Krankheiten. Mindestens weisen auf eine
derartige Vermutung hin die stärkeren Ziffern für die Frauen,
welche regelmässig nach Pestjahren in den Frankfurter Steuerlisten
auftreten[3];

3. die Unmässigkeit der Männer in jeder Art von Genuss.

Ausserdem ist wohl die Vermutung nicht abzuweisen, dass die städtische
Berufsarbeit in engen, ungesunden Räumen, zwischen hohen, dicht
zusammengerückten Häusermauern bei der Unvollkommenheit der technischen
Hilfsmittel viel mehr aufreibende Muskelarbeit von den Männern
erfordert habe, dass der Daseinskampf bei dem raschen Wechsel von guten
und schlechten Jahren, von hohen und niederen Lebensmittelpreisen, von
Ueberfluss und Mangel für sie, wenn auch vielleicht im ganzen nicht
schwieriger, so doch unregelmässiger und wechselvoller sich gestaltet
haben müsse als in Zeiten besserer Gesundheitspflege und ausgebildeten
nationalen und internationalen Verkehrs.

Welcher von diesen Entstehungsursachen nun auch der mittelalterliche
Frauenüberschuss vorwiegend zuzuschreiben sein mag -- sicher ist, dass
er vorhanden war und dass er in mancherlei Verhältnissen des sozialen
Lebens seinen Ausdruck fand. Sicher ist auch, dass die dadurch für
zahlreiche Frauen gegebene Unmöglichkeit einer Versorgung in der Ehe zu
Uebelständen führte, die das Mittelalter klar erkannte und auf seine
eigene Art zu heilen suchte.

Ehe wir zur Betrachtung dieser Verhältnisse übergehen, müssen wir
kurz die Frage berühren, wie weit Beschränkungen des Rechts zur
Verehelichung das Uebel noch vermehrten.

Hier tritt zunächst das Cölibat der Geistlichkeit uns entgegen. Ihre
Zahl war allerwärts in den Städten unverhältnismässig gross. Sie lässt
sich in Frankfurt a. M. für das XIV. und XV. Jahrhundert bei einer
Einwohnerzahl von 8000-10000 auf 200-250 Personen berechnen[4]. Für
Lübeck darf man in derselben Zeit 250-300 Weltgeistliche und gegen 100
Klosterbrüder annehmen[5]. In Wismar belief sich um 1485 die Zahl der
Weltgeistlichen auf 150; in Nürnberg wird 1449 der geistliche Stand auf
446 (einschliesslich der Dienerschaft) angegeben. Wie ungünstig ihre
Ehelosigkeit die Heiratsziffern des weiblichen Geschlechts in diesen
kleinen Gemeinwesen beeinflussen musste, liegt auf der Hand.

Sodann wirkte die zünftige Ordnung des Gewerbebetriebes nachteilig
auf das Heiratsalter eines grossen Teiles der männlichen Bevölkerung
ein. Die Verehelichung des Handwerkers hing von seiner Zulassung
zur Meisterschaft ab, und diese wieder von Bedingungen, welche
die Angehörigen der Zunftmitglieder begünstigten[6]. Der Geselle
durfte als solcher im allgemeinen nicht heiraten[7]. Infolge der
Schliessung vieler Zünfte, der Beschränkung der Betriebsstätten und
Verkaufsbänke bildete sich deshalb im XIV. und XV. Jahrhundert ein
eigener Gesellenstand, der keine Aussicht auf Selbständigmachung und
Familiengründung hatte. Indessen zeugen doch die vielfachen Verbote der
Zunftstatuten, verheiratete Gesellen anzunehmen, sowie viele Beispiele
der Frankfurter Steuerlisten dafür, dass Gesellenheiraten nicht eben
selten waren. Auf keinen Fall aber waren sie so leicht und häufig, wie
heute die Ehen der Fabrikarbeiter.

Wenn wir uns nun anschicken, die Frage zu beantworten: +was wurde im
Mittelalter aus den zahlreichen Frauen, die ihren »natürlichen Beruf«
zu erfüllen verhindert waren+? so müssen wir uns vor allen Dingen von
der Anschauung los machen, welche den meisten von uns aus unseren
frühesten Schuljahren anklebt. Wir hören da nach den Schilderungen in
Tacitus’ »Germania« von der hohen Achtung, der fast göttergleichen
Verehrung, welche dem Weibe bei den alten Germanen gezollt wurde;
aber wir übersehen nur zu leicht, dass derselbe Tacitus die Stellung
der Frau in der Wirtschaft so beschreibt, dass wir mit Notwendigkeit
auf eine grosse Ueberlastung des weiblichen Geschlechts schliessen
müssen. Der Mann achtet keine Tätigkeit ausser derjenigen mit dem
Schwerte. Träge liegt er im Frieden auf der Bärenhaut; Schlaf, Trunk
und Würfelspiel füllen seine Zeit. Die Sorge für Feld, Haus und Herd
bleibt den Frauen, die mit den Kindern, den Schwachen und Unfreien die
Wirtschaft führen. Neben der erhaltenden und verwaltenden Tätigkeit des
Hauses, die heutzutage den Frauen hauptsächlich zufällt, hatten sie
also auch die gesamte Gütererzeugung zu bewerkstelligen; oder, um einen
geläufigen Ausdruck zu gebrauchen: die Frau ernährte die ganze Familie.
Sie war Arbeiterin, Wirtschaftsführerin, Haushälterin und Erzieherin
der Kinder zugleich. Die Germanen machten also in ihrer primitiven
Periode keine Ausnahme von der Erwerbsordnung, die wir noch heute bei
Naturvölkern finden.

Dieser Zustand änderte sich nach den grossen Wanderungen, als in
währenden Friedenszeiten und bei wachsender Bevölkerung die deutschen
Männer sich herabliessen, auch den Acker zu bebauen. Immer aber blieb
noch ein grosser Teil der Landwirtschaft, namentlich die Be- und
Verarbeitung vegetabilischer Stoffe, den Frauen überlassen. Auch als
mehr und mehr aus der alten geschlossenen Hauswirtschaft einzelne
Tätigkeiten als Gewerbe sich absonderten, blieb das Arbeitsgebiet der
Frau immer noch sehr gross, wie wir deutlich aus der Verteilung der
Arbeiten in den grundherrlichen Grosswirtschaften erkennen. Da finden
wir unter den männlichen Leibeigenen freilich schon Müller und Bäcker,
Schneider und Schuster, Grobschmiede und Waffenschmiede; den Frauen lag
aber nicht bloss die Arbeit in Küche und Keller, in Garten und Stall
ob, sondern auch die Besorgung der Gewandung von der Schafschur und der
Flachsbereitung bis zum Weben, Färben, Zuschneiden, Nähen und Sticken,
ferner das Bierbrauen, Seifensieden, Lichterziehen und eine Menge
von anderen Verrichtungen, die später nach und nach von besonderen
Gewerbetreibenden übernommen wurden[8].

So sehen wir bis in das XIII. Jahrhundert hinein in dem Masse, als die
gewerbliche Berufsbildung fortschritt, eine immer weiter greifende
Entlastung der Frau von schweren körperlichen Arbeiten eintreten; ihre
Tätigkeit beginnt sich auf dasjenige Gebiet zu beschränken, welches wir
als die Haushaltung zu bezeichnen pflegen. Aber immer war dieses Gebiet
noch bedeutend umfangreicher als heutzutage. Das Spinnen und Bleichen,
das Backen und Bierbrauen wurde auch in den Städten noch vielfach von
den Frauen besorgt; der Schuster und Schneider, der Sattler und der
Bauhandwerker arbeiteten im Hause auf der »Stör«; eine grosse Anzahl
von Produkten, die wir heute fertig zum Verbrauche kaufen, bedurfte
noch der Zurichtung durch die Frauen.

Dies alles weist darauf hin, dass eine grössere Zahl von Frauen in
den mittelalterlichen Haushaltungen verwendet werden konnte, als dies
heute möglich wäre. So mögen vielfach elternlose Mädchen und verwitwete
Frauen in den Familien ihrer näheren oder entfernteren Verwandten
Unterkunft und Beschäftigung gefunden haben; der Familienzusammenhang
war ohnehin damals noch viel stärker als gegenwärtig. Diejenigen
alleinstehenden Frauen dagegen, welche keinen derartigen Rückhalt
besassen, waren allem Anscheine nach in den Städten sehr übel gebettet.
Auf dem Lande mochten Frauenhände immer in der Wirtschaft erwünscht
sein; in den Städten war die Frau (abgesehen von der Eingehung eines
Dienstbotenverhältnisses) nach der gewöhnlichen Annahme von der
Erwerbsarbeit in den zünftigen Gewerben fast vollständig ausgeschlossen.

In der Tat wird sich nicht leugnen lassen, dass die gesamte Stellung
der Gewerbe im Mittelalter ein selbständiges Eingreifen der Frauen in
dieses Gebiet grundsätzlich auszuschliessen scheint. Das Zunftwesen,
welchem alle einigermassen entwickelten Gewerbe unterworfen waren, war
seinem innersten Wesen nach auf die Familie gegründet. Die Zünfte waren
nicht bloss gewerbliche Vereine, sondern Unterabteilungen der Gemeinde
mit rechtlichen, politischen, militärischen und administrativen
Aufgaben. Das Recht zum Gewerbebetrieb schloss die Verpflichtung zum
Waffendienst und zu anderen Leistungen in sich, zu welchen Frauen nicht
wohl herangezogen werden konnten. Bei der Teilnahme an den politischen
Rechten, von der ja die Frauen ausgeschlossen waren, spielten die
Zünfte wieder eine Rolle, welche die Zulassung weiblicher Mitglieder
untunlich zu machen schien.

Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des
Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche
Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die
Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung,
meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte
übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die
Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die
Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch
gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht
wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber
dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der
Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern
werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der
Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich
sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit
staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber
nicht taugten.

Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden
grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen
Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen
vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige
Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als
notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe
von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen
ist.

Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines
Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt
genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten
zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit
einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein
grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die
Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das
liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so
leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und
Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche
Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar
als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig,
so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit
gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren
sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich
finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus
Frauen bestanden.

Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die
Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze
Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII.
Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die
Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast
überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb
an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der
+Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen,
Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer
Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter
der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr
eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter
Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der
Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen
finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im
Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in
Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten,
in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin
ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV.
Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine
Lerndirne und nicht mehr«.

Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige
selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu
bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem
Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt
haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen.
»schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die
Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen;
in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde
»Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob
dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet
werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort
ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und
+Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben.
In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe,
an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene
Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine
Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In
der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+
haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen
werden können.

Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier
konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für
sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen
Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir
doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den
ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten
der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten
von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten
selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch
hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe
Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen
Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen
als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften
selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und
Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre
Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren
für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in
den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den
Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das
Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt
wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.

Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im
Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen,
hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb
damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen
weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner
(in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den
mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg),
die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die
Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und
Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein
Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter
zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht
Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr
Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und
eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen
hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln,
welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet
waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass
niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand
treiben könne.

Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die
Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte
ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen,
sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14].
Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr
und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die
Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag)
beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen
das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich
auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die
Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen
Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres
Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche
Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert
erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten
Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich
erhalten hat[15].

Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen
die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim
stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und
Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten
der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel
anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern
und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten,
mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte
keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und
Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers
nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und
Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die
Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].

Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn
hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen
ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500
Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen
zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur
weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die
zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer
sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen
Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81,
in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer
zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit.
Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der
Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und
Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren
Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei,
Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne
Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und
Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe
und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und
Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint
vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie
die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem
außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst,
Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf,
Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben.
Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte
Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen.
Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend
umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde;
ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und
immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie
Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und
Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und
Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird
eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin
genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet,
nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als
Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen
und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der
Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger
als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des
Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der
Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche
Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder
_kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber
1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein
Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es
von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und
lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV.
Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen
1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen
mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3
Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung
städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate
bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten,
wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten,
Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten
Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter
schon einmal volle Wirklichkeit.

       *       *       *       *       *

Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit
vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war --
auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes
entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier
wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr
Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser
der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die
weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler,
Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch
im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von
Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele
waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.

Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist
in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII.
und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die
Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der
von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu
gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster
und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels
bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige
Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen
manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren
Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und
Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht
vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses
Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige
Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit
zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der
Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens
Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein
mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern:

    »Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne:
    Die alten und die jungen lasen unde sungen
    Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit,
    So si aller beste kunden, und muosen under stunden,
    So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+
    Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham,
    Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+.
    Es +lert+ die +schuolemeisterin+
    Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen,
    Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.«

Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das
waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst,
das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen
aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben
von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der
Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände
auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute
unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die
Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie
gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen
Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist
damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren
genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.

Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des
vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für
die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren,
die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt
werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass
sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche
Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren
verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen
begütert oder arm waren.

Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so
kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine
+Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten,
ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich
einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig
in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass
sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts
Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen
Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande
haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen
sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].

Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche,
die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+,
um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig
zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter
Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen
und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag
geleistet haben.

Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in
+Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen
(Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines
gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher
Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII.
Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen
Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie
eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.

Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu
gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein,
standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur
Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten
Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die
Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten
im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller
Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende
so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie
aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für
jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und
zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl.
erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa
zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk
mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte
sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen
wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen
zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht
etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der
Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute
noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung
eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten
aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das
Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.

Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen
unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches,
aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem
Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren
die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen
gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen,
tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher
(1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar
schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen
einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit
seiner Gnade.«[28]

Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe
schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende
Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise
aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten
vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten
jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit
zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht
nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts
ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen
Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an
Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste
zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf
den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich
den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz
gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende
Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt
zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.

Durch solche Einrichtungen, sowie durch die ihnen zufallenden
Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer
mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger
Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und
fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem
Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten
das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer
Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust
und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg,
könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren
Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu
Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder,
dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom
Erdboden wegfegte.

Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers
beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern
eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist
nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder
Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab
es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute
kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von
Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das
Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich
um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von
den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch
und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und
gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern
eine Aufnahme.

Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie
versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten
allgemeiner Teuerung und Bedrängnis.

Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für
die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu
ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall
in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche
ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen
bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder
+Bekinenanstalten+[30].

Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich
nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den
Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der
Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von
den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue«
aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe
und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der
Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen,
der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich
verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die
Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese
Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den
Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand
und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie
hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen
als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der
Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen
Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den
weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich
und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten.

Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen
Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren
versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen,
dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener
Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+
(Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München),
+Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel),
unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern
und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der
Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten
und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und
Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen
solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch
+gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche
Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in
Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier
und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich.

Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme
finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon
von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6,
in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten
vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12,
ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit
Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude
für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir
vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den
+Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin.

Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350
gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie
durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in
den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind
ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen
nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für
München sind ihrer nur 7 nachgewiesen.

Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese
für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer
auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren
zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen
vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung
(die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach
in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker
Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich
Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten.
Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12
allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als
600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am
Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle
und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in
die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit
einigem Misstrauen begegnen müssen.

Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen
christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen
Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit
Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft
der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge
trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme
Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte
treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert
traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden
Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und
dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen
zubrachten.

Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem
Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus
einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr
eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt.
Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich
darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus
ihnen auszuheben.

Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten
Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese
zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+
ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die
niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen
verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie
hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien
der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293
die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher
ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge
Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die
Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in
ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche
Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus«
das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern
bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um
es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern
dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben,
weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II.
württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen,
dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain
genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben
sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal
webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern
ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen
werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.«

Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen,
Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München
war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre
ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege
in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die
barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den
Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere
arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in
Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters
und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der
Kirche zu begehen.

Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines
Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch
Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene
eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und
wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten
Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den
Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen
niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu
bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder
fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr
vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke
der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet.
Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams,
wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen
Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des
Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden.

Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer
Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle
erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch
Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in
Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern
waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige
Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens
sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren
Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen
zu strafen.

Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung
einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem,
schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze
und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes
Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze
oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere
Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten.
In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern
täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den
Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas
reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug
aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre
Kleidung.

Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf,
der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen
nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen,
welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das
Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande
zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die
»Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht
werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen
scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein.
Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen,
und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang
und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen
Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39].

In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern
Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie
bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die
Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach
streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und
Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die
Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu
Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen
werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir
sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die
städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht
zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche
Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und
zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen
bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr
Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von
Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die
Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben
allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es
die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern
unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden.
Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen
Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite.

Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg
entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen
Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil
geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den
Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl
wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf
das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und
Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht
hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das
Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes
entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die
teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer
durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich
mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss
der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten
und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die
Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai
in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen
uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld,
Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in
kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute;
sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert,
ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den
Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren
Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger
Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr
zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte
Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen
Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt.
Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über
den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der
Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden
und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant
schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich
gemeinten Stossseufzer:

    »Ach werent sy zu Portugall,
    Ach werents an derselben statt,
    Do der pfeffer gewachsen hatt,
    Und nymmer möchten her gedenken!
    Ich wollt in gern das weggeld schenken.«

Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung
aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben
oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den
Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit
erhalten.

Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen
im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass
namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon
ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung
am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der
mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis
immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es
der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser
Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII.
Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und
auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr
bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert
ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im
städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei
dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche
Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters
nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit
den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast
rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen
Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von
den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir
überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von
den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung
wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln
sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes
übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.

Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und
dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht
selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel,
bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein
Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren
von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern
treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich
recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen
Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre
Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein
durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die
Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen
es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den
Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf
Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen
-- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu
springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht
eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern
als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der
Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als
Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen
und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten
Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als
Pilgerinnen die Lande durchziehen.

Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel
lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen
Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer
Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt
war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen
Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern
Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit
beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV.
Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch
nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen
Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle
paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der
vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre,
von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch
steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres
Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren
können!

Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der
mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende
Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige,
um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch
zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel
sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur
Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur
ein kleiner Schritt.

    Himmelhoch jauchzend,
    Zu Tode betrübt --

das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit
ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem
schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt
hat.

Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken
der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der
Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien,
blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen,
welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte
ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug
vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum
die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar
drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben
Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die
Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus
bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer
Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden
fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt
von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den
schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht
keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so
verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die
Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner
Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung,
das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere
spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles
lustiglich zu hören«[45].

Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und
das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher,
unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese
fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener
Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die
wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo
ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf
als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen
und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht
berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und
wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten.
Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den
Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf
Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt
Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden,
welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest
zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand
frech fordernd hinhielten.«

Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer
nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht
weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte
den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von
Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt
Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die
er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber
unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und
XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser
Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu
Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge
der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und
Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte
während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft
als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war
es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur
Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige
Geschäft für zu gefährlich hielt[47].

Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht
minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen
aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt
Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde
gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann
gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser
Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum
dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche
gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen
als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie
auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard
Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten
Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man,
wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte
der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied
einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir
lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von
400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter
ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war.
»Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang
ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken
überschreiten«[49].

So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag,
so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und
uns menschlich näher zu rücken.

Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener
möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als
heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe
leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger
Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben
im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in
Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag
und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und
das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche
Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil
der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer
der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser
wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger
Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten
sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie
Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche
Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden
Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich,
schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich
leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden
Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und
XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich
verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch
2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich
als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568
Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den
Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine
Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können
meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss,
zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu
burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren
und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen,
und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den
Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss.
Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen
ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.

Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb
spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu
gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten
Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der
steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist
davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch
hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass
sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach
rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch
die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust
an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem
Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:

    »Och metgen, wat hait dir der rocken gedain,
    dat du niet me machs spinnen?
    du suist in over die aesselen an
    recht wolstu mit eime kinge.«

Und die Tochter antwortet:

    »Och moder, ich haven ein eit gesworn,
    dat ich niet me mach spinnen,
    ich haven ein lantsknecht lef und wert,
    licht mir in minen sinnen.
    Hi drinkt so gerne den kölen win,
    hi sluit mich in sin blanke armelin
    den awent zu dem morgen.«

In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei
zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die
Tochter antwortet:

    »Boeren, dat sijn boeren,
    si drinken so selden den wijn,
    so en doet die vrome lantsknecht niet,
    hi schencter so dapperlic in.«

Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem
bekannten Liede[53]:

      »Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich!
    wolauf, mit mir darvon!
    das korn ist abgeschnitten,
    der wein ist eingeton« ...

      Do nam ers bei der hende,
    bei ir schneweissen hant,
    er fürets an ein ende,
    do er ein wirtshaus fand.

      »Nun wirtin, liebe wirtin,
    schaut uns umb külen wein!
    die kleider dises Gredlein
    müssen verschlemmet sein.«

War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine
Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln
Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der
eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:

    »Gott geb dem ein verdorben jar,
    der mich macht zu einer nunnen
    und mir den schwarzen mantel gab,
    den weissen rock darunden!«

So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].

Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so
lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie
mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen,
die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen
Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen
Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch
vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte.
Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht
leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:

    »Der in den krieg wil ziehen
    der sol gerüstet sein;
    was sol er mit im füren?
    ein schönes frewelein,
    ein langen spiess, ein kurzen tegen;
    ein herren wöln wir suchen,
    der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]

Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In
einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht
geschildert:

    »Erst hebt sich an die klag der trewen frawen,
    ein iede tut nach irem man umb schawen;
    welcher der ir ist bliben tot,
    darf nit vor schanden lachen --
    biss sie ein andern hat.«

Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben,
immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem
schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen
Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten
sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende
Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles
duldenden Liebe.

       *       *       *       *       *

Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden
diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd
niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten
beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei
anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren,
zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen.
Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit
entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so
vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln
Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung
grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum
je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie
das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das
Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten
aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte
und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren
Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche
in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten
des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden
Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.

Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen
Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr
eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten
entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten
suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren
meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und
bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht
zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche
Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm.
Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte
verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen
Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen,
und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen
hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war
den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare
Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen
Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die
Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer
Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.

Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz
besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart
bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden
Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so
gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen
vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als
einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche
Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur
vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in
Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin
selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt.
Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich
bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen
Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den
Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und
der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten
bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und
Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend
in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der
Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang
besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei
solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In
Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die
Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten,
welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.

Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen
geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt
und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das
Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte.
Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der
modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen
weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr
würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor
Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu
schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs
und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die
Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden
wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es
sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen
Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin
musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie
das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war
der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der
jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses
Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos
gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken-
und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen
beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416
die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch,
die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen
einzuschliessen.

Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen
sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten
finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste
Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt
fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb
der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen
Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen
Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen
Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer
beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und
Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des
Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der
durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren
Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und
Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde
bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die
bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.

Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging
von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den
Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts
untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen
Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien
der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen
vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach
ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen
das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den
Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach
ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf
dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten,
zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens
am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung
hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch
gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne
gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.

Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen
Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des
Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die
Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe
bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht
empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur
zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der
an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der
Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten
Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung,
der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir
erschreckende Schilderungen[61].

Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive
Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts
hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen
Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und
schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können
uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und
wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er
einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg
hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre
später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von
ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden
der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang
ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch
eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena
in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche
Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden
bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung
der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche
Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes,
sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und
Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass
sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und
Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung
des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena«
aufgenommen.

Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte
Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um
denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe
Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche
+Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser
eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind.
Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt,
in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet
wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar
zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete,
in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung
erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf.
Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der
Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«,
sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden,
alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die
Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald
sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm
sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem
Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die
Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie
selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie
auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte
sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie
schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die
Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.

Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren
waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin
der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause
Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine
der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten
keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener
bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von
ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die
Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse
von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in
segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.

Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise
schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht
wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts,
ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen
wollten.

Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends
bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen
(filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst
aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen
werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang
ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge
Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle
bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon
auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um
die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen
Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der
Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft
aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man
erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie
von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich
schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch,
welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht
selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung
Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch
unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel,
dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten
Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die
Verlassenheit und das Elend war.

       *       *       *       *       *

Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können:
auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch
zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit
schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als
das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie
unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den
Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne
Frauenbewegung Heilung bringen will!

Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters
vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen
so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben?
Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen
etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter,
die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der
Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und
Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und
Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen,
den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist
die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere
geworden?

Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst.
Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht
zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender
Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat,
genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der
man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64].
Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia.
Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was
wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen
die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die
Stelle setzen können!

Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten
Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben
Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist
hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat
zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen
vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen
Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies
zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib
in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie
brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin
bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen
Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle
des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der
Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal,
welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der
deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.

Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob
eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat:
»Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und
köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut
ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn
nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs
und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist
wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut
bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden,
was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht.
Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden
fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt
und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie
streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel;
sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die
Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit
und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist
holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann
lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«

Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche
Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die
Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten
Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen
der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern
von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die
Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt.
Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das
Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts
beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem
Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe
sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode
verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des
weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit
vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne
stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt
vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu
müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung
des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter
mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig
geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt
zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen
ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck
der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.

Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze
Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht
ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr
von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und
diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die
schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die
verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne
den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung
desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu
fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe
einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin
des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und
allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig
sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses
Rahmens[66].

Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die
neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir
unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes
Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag
erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften
Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel
sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete
über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder
unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst
im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von
einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar
zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der
Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden
Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung
der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf
der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an
ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde
getreten[67].

Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns
die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der
gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer
weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen
Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der
Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als
dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen
Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die
Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden?
Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass
allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen
Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau
dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten
fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer
sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige
Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit
allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern
dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt
werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der
Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen
Berufes hindern?

Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne
Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen
völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage
selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der
geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu
bedenken gegeben.

Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige
Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller
erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen
dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl
der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber
um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen,
trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in
sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen
am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen
in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im
Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl
der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz
wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl
der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme
der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.

Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf
die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage
der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen
mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern
dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum
für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf
ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger
Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern
auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen
Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise.

Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied
zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters.
Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage.
Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche
Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem
Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt.
Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die
Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der
das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen
Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem
Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die
Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung
bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter
gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem
Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte
weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der
Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die
billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine
Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft
sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht
lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten
Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden
sein wird[69].

Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker
sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde,
die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück
abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung,
wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des
Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in
eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden
kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu
glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer
kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.



Anmerkungen.


[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV.
Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft«
(7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der
Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche
Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs.
Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10.

[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original
erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen

    im Jahre  auf Steuerpflichtige  Frauen     Frauen in Prozent
              insgesamt             überhaupt  der Steuerpflichtigen

    1354        2669                   481      18,0
    1359        3164                   589      18,6
    1365        3021                   615      20,3
    1370        2697                   484      18,0
    1375        3004                   616      20,5
    1380        3055                   509      16,6
    1385        3391                   824      24,3
    1389        3165                   742      23,4
    1394        2600                   539      20,7
    1399        2652                   614      23,1
    1406        2383                   500      20,9
    1410        2456                   568      23,1
    1420        2345                   551      23,5
    1428        2411                   466      19,3
    1463        2560                   638      24,9
    1475        2782                   733      26,3
    1484        2483                   705      28,4
    1495        2579                   715      27,7
    1510        2328                   640      27,5

[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7,
1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387
fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden
Ziffern in obiger Tabelle.

[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff.

[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck:
Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff.

[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff.

[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+,
das deutsche Handwerk, S. 274.

[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II.
387 ff. III. 325.

[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der
Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+,
das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und
Zunftverfassung, S. 49 ff.

[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger
Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch.
des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165.

[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. --
Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den
Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in
Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil
dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein
Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte,
N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den
Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493.

[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80.

[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30
Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann
3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch.
+Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien
dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz:
+Stahl+, S. 83.

[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei
+Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun
oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz
sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._
Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im
Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England:
+Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den
Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S.
53-71.

[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff.

[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl.
indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain
frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._

[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles
Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm,
die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München
(Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben
den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in
Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels-
und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich
in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die
Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.

[18] Im Folgenden gebe ich das Verzeichnis sämtlicher in Frankfurter
Akten und Urkunden bis zum Jahre 1500 vorkommenden weiblichen
Berufsnamen. Dieselben sind einer seit vielen Jahren von mir angelegten
Sammlung der Berufsbezeichnungen entnommen, die hauptsächlich auf
fortlaufend über die Bevölkerung geführte Akten (Steuerlisten,
Bürgerverzeichnisse, Bürgerbücher u. dergl.) zurückgeht und nicht bloss
das Vorkommen eines Berufs, sondern auch die Zahl der Berufsangehörigen
festzustellen versucht. Sie wird demnächst in den Abhandlungen
der Kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften veröffentlicht
werden. Bei den nachstehenden Listen sind vier leicht verständliche
Kategorien weiblicher Berufsarbeiter unterschieden; zwischen den
drei letztgenannten sind natürlich die Unterschiede fliessend. Denn
obwohl wenig Berufstätige des XIV. und XV. Jahrhunderts mir bei meinen
Sammlungen entgangen sein werden, so liegt es doch schon in der Natur
des Quellenmaterials, dass die Männer vollständiger erfasst werden
mussten. Weibliche Berufsnamen, die sich auf Ehefrauen und Witwen
männlicher berufstätiger Personen beziehen (z. B. beckern, bendern,
smiden) mussten natürlich ausgeschlossen bleiben, da das Verzeichnis
nur Fälle selbständiger oder abhängiger weiblicher Berufstätigkeit
enthalten sollte, nicht aber den Fortbetrieb eines Handwerks
durch sie oder blosse Hilfeleistung beim Gewerbe des Mannes durch
dessen weibliche Familienglieder. Natürlich ist bei einer solchen
Aussonderungsarbeit manches dem Gefühl des Bearbeiters anheimgegeben;
aber ich glaube keinen Beruf in die Listen aufgenommen zu haben, der
nicht im Mittelalter nachweisbar von Frauen betrieben worden ist.
Mehrfach kommen verschiedene Namen für dasselbe Gewerbe vor. Dass die
weibliche Namensform auch bei solchen Gewerben angegeben ist, die
vorzugsweise von Männern betrieben wurden, wird keiner Rechtfertigung
bedürfen.


I. +Berufe, für die nur weibliche Namen vorkommen.+

    Altartuchmacherin
    amme
    bortenmechern
    bendelern
    besenmechern
    besendregern
    bettebereidern
    bettemachern
    bettfegern
    brustleddern
    drollern
    federmechern
    filzern
    fronegertern
    garnfrauwe
    gilerhaltern
    goltspinnern
    harmedern
    hebeamme
    hemdenmechern
    hosenstrickern
    hudeferbern
    hudelferbern
    hudelstrickern
    hullenmechern
    hullenweschern
    hulleryhern
    huwenweschern
    kindeschuwern
    kleiderhocke
    kleidermeit (in einer Badstube)
    klunkenersen
    knaufelern, knaufelmechern
    lerfrouwe
    lichthocke
    lichtmechern
    linennewersen
    lutterdrengkern
    magit, meit, dinstmeit
    melmengern, melefeilern
    messemeit
    nedersen
    noppersen
    pelzmechern
    radspinnersen
    reubelern
    rinkengießern
    rufelern
    salzmengern
    samenfrau
    schonebeckern
    sleierweschern
    spinnersen
    sterkern
    strelemagit
    wachern
    wirkersen
    wollenbeslagern
    wollenbesnidern
    wollenlesersen
    wurzfrauwe
    ziedelmachern
    zimpelern
    zirkelern
    zwirnmechern


II. +Berufe die vorzugsweise von Frauen ausgeübt wurden.+

    appelmengern
    boppenmalern
    bierbruwern
    daubeckern
    eiermengern
    essigmengern
    ganshirten
    gufenern
    gulichtern
    hafermengern
    heringmengern
    hullenkouffern
    hullenwobern
    kemmersen
    krudern
    mattenmechern
    snormechern


III. +Berufe, in denen Männer und Frauen gleich häufig vorkommen.+

    altgewendern
    boternhocke
    bademeit
    fiedelern
    vigenhocke
    fladenbeckern
    hocke, hockin
    horneffen
    hunermengern
    hunerkeufern
    kelnern
    kerzenmechern
    kesemengern
    kindelerern
    klingenern
    lenegadern
    lerern
    lutenslehern
    mentelern
    milchern
    notschern
    obessern, obsern
    obismengern, obshockern
    oleiern
    oleihocke
    rubingrebern
    salzfrauwe
    schappelmechern
    scheppelern
    selzern
    senfmengern, senffrauwe
    sleiermengern, sleierfrauwe
    smersnidern
    spitzenmecherin
    spulersen
    stobenheissern
    strickern
    wennern


IV. +Berufe, in denen Frauen seltener vorkommen als Männer.+

    abenturern
    augenerzten
    briefdragern
    briefdruckern
    budelern
    burstenmechern
    deckelechern
    deschenmechern
    torwechtern
    duchscherern
    duchspulern
    erzten
    essigfrauwe
    federmengern
    fehehirten
    flechtenmechern
    vorkeuffern
    fuderern
    gadenfrouwe
    gengelern
    geukelern
    gewendern
    haumengern
    hentschumechern
    hirten
    hudekouffern
    hudemechern
    huderuppern
    klaibersen
    kochin
    kolschebeckern
    copeyern
    korbern
    kremern, kremersen
    kursenern
    lantfarern
    lebekuchersen
    ledersmerern
    leistmechern
    leufern
    linwedern
    malern
    menkelern
    melbern, milwern
    mottersen
    naldenern, nadlern
    paternosterern
    piffern
    portenern
    pulern
    rosindragern
    rußen, leppern
    schekelern
    schellendregern
    scherensliffern
    scherern, bartscherern
    schiffrauwe
    schornsteinfegern
    schulmeistern
    schusselern
    seifenmechern
    senfmechern
    sidenstickern
    simelern
    slaghudern
    snidern
    snitzern
    sporleddern
    stazionerern
    suhirten, suern
    ulnern
    underkeufern
    wechtern
    welkern
    weschersen
    wesselern
    wollenslegern
    wurzelern
    wurzemengern
    ziechenern
    zehenern
    zolnerin

Dass das vorstehende Verzeichnis vollständig sei, ist kaum
anzunehmen. Nicht immer findet sich für eine Beschäftigung auch eine
Berufsbezeichnung. Es treten dann wohl Umschreibungen auf. So findet
sich in den Bedebüchern der Niederstadt von 1405 und 1406 Bl. 17 a,
bez. 31 b: _Else mit den hunden_; sie wohnt in der Dieterichsgasse,
wo allerlei armes Volk hauste, gab also wohl mit abgerichteten Hunden
Vorstellungen. -- 1372 Bdb. der Oberstadt 12 a: _Else Leuben in dem
kellerchen, die da kolen veyle hat_, also eine Kohlenhändlerin. -- 1359
Bdb. Oberst. 20 b: _Katherine, dye daz crute hudet_; Bedeutung unklar.
-- 1399 Bdb. Niederst. 14 a: _Kedder, die die swebelkirzen dreit_, also
einer Verfertigerin oder Verkäuferin einer bestimmten Art von Kerzen.
-- 1424 Bdb. Oberst. 19 b: _ein arm frauwe, dye der gefangen torin
wartit umb gottis willen_, also eine Wärterin bei einer Geisteskranken.
-- 1397 Heiligenbuch 32 a: _eyne kolsche frauwe, die scheren feile hat
vor dem Schrothuse_; 1472 im Marktrechtbuch 5 b: _die frauwe mit dem
Colneschen zynwerg_ (beide als Verkäuferinnen auf der Messe). Dazu
kommt eine Reihe unerklärbarer, aber auf Berufstätigkeit hinweisender
Benennungen weiblicher Personen (z. B. _weibelern_, _ulselmechern_,
_setzependin_, _muselern_).

[19] Vgl. auch +Gengler+, Stadtrechts-Altertümer, S. 36.

[20] +Kriegk+, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, S.
334 f. Eine Wechslerin und eine Pächterin der Stadtwage auch in Lübeck:
+Hartwig+ a. a. O. S. 51 f.

[21] Vgl. das Verzeichnis der Frankfurter Aerzte bei +Kriegk+,
Deutsches Bürgert., S. 34 ff. Eine Münchener Augenärztin aus der ersten
Hälfte des XIV. Jahrhunderts: Monum. Boic. XXXV., 2, 94. +Weinhold+,
Deutsche Frauen, I., S. 170 ff. Aehnliches in Lübeck: +Hartwig+
a. a. O. S. 52 f.

[22] Aus den Ausgaberegistern der Bürgermeister (»Botenbüchern«) habe
ich mir folgende Fälle notiert: 1391 Bl. 2^a: _5 grosse zweien frauwen,
dem folke nachzulauffen, daz vor der stad was, biz gein Rockingen._ --
1392 Bl. 7^a: _6 ß junger h. einer frauwen zu lauffen gein Dippurg,
gein Omstat und ubiral in dem Odenwalde, zu irfarn heymelich umb
samenunge_. -- 1414 Bl. 4^b: _4 ß alder vier frauwen in den walt und
darumbe zu virslahen, als man sunderlich gewarnt waz_.

[23] Vgl. das Gedicht Iwein, V. 6186 ff. Jäger, Ulm, S. 634. +Mone+,
Zeitschr. IX., S. 138. XIII., S. 141 ff. Ueber Lübeck: +Hartwig+
a. a. O. S. 63 f.

[24] Gesamtabenteuer II., 23 ff. Vgl. auch +Hartwig+, S. 64 ff.

[25] Vgl. +Weinhold+, a. a. O., S. 132. +Norrenberg+, Frauenarbeit und
Arbeiterinnen-Erziehung in deutscher Vorzeit, Köln 1880, besonders S.
59 ff.

[26] Vgl. meine Bevölkerung von Frankfurt I, S. 343 f., 389.

[27] +C. Schmidt+ in der Alsatia, Jahrg. 1860, S. 187 ff.

[28] +Norrenberg+ a. a. O., S. 63 ff.

[29] +Schmidt+ a. a. O., S. 224.

[30] Ueber die Bekinen (so wird das Wort durchweg in Frankfurter
Urkunden geschrieben, +nicht+ Beginen, Beghinen oder Beguinen) vgl.
Ersch und Gruber, Realenzykl. u. d. W. -- Realenzyklopädie für die
protest. Theologie (3. Aufl.), II, S. 516 ff. -- +C. Schmidt+, Alsatia
(1858-1861), S. 149 ff. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum i. Ma., S.
100 ff. -- +Arnold+, Verfassungsgesch. der deutschen Freistädte, II, S.
173 ff. -- +Heidemann+, Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins,
IV., S. 85 ff. -- +Jäger+, Ulm, S. 407 ff. -- +Lipowski+, Urgeschichte
von München, II., S. 247, 274. +Hartwig+ a. a. O. S. 80 ff. --
+Mosheim+, _De Beghardis et Beguinabus commentatio_ und +Hallmann+,
Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen, Berlin 1843,
waren mir nicht zugänglich. -- Sehr gut ist in dem Aufsatze der
Real-Enzyklopädie bemerkt: »In den Wirkungen der Kreuzzüge, die
einen grossen Theil der männlichen Bevölkerung von Europa wegrafften
und daher der Witwen und Waisen viel, die Ehen aber selten machten,
und in dem Bedürfniss einer Freistätte für Jungfrauen gegen die
damals fast trostlosen Gewaltthätigkeiten ritterlicher Wüstlinge
entdeckt man die Ursachen dieses ausserordentlichen Anwachsens der
Beguinengesellschaften durch eine Menge verlassener Frauenspersonen,
die schon wegen Mangel an Aussteuer in den Nonnenklöstern nicht
Aufnahme finden konnten.« -- Die Schilderung im Text basiert vorwiegend
auf der Berücksichtigung der Frankfurter und Strassburger Verhältnisse,
die von den niederländischen nicht unwesentlich abweichen. -- Wer an
der Richtigkeit der im Texte vertretenen populationistischen Auffassung
des Bekinenwesens zweifelt, der möge uns nur die Frage beantworten,
woher es kommt, dass in Städten mit Hunderten von Bekinen die Bekarden
immer nur in einzelnen Personen (selten mehr als 2 bis 4) vertreten
erscheinen.

[31] Nach +Hartwig+, Hans. Geschichtsblätter, XXXV, S. 94,
+Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden, II.,
S. 354, und +Spangenbergs+ Adelsspiegel, S. 380 b f.

[32] +Lang+, reg. b. IV., 537 (bei +Mone+, Zeitschr., XIII., S. 140).

[33] Cod. dipl. Siles. VIII., p. 7.

[34] Urk. in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., IX., S. 173 f.

[35] +Reyscher+, Sammlung der württemb. Gesetze, XII., S. 25.

[36] _Item von allen gotteshusen sal man bede geben und die darinne
syn, sollen auch bede geben von iren gulten und guttern dartzu, obe
sie uber zehen phunt heller hetten._ Frankf. Bedeordnung von 1475 §
56, abgedruckt in »Kleinere Beiträge zur Geschichte«. Festschrift zum
deutschen Historikertage. Leipzig 1894, S. 155. -- Aehnlich in Lübeck:
+Hartwig+, Schossbuch, S. 53.

[37] +Schmidt+ a. a. O., S. 154.

[38] +Heidemann+ a. a. O., S. 94.

[39] Um eine Vorstellung von dem Tenor derartiger Hausordnungen zu
geben, teile ich hier einen gedrängten Auszug aus den Statuten des 1394
für 6 Bekinen gestifteten +Frankfurter Gotteshauses zur Seligenstadt+
in möglichstem Anschluss an den Wortlaut des Originals mit: Holz,
Kohlen und Licht sollen die Schwestern aus den Erträgnissen des
Stiftungsvermögens kaufen, und soll das Licht nicht länger brennen als
bis Mitternacht. Wenn aber Eine länger aufsitzt, soll sie ihr eignes
Licht brennen. Aber Holz und Kohlen sollen die Kinder nutzen, welche
Zeit sie wollen. -- Auch sollen die Kinder Ausbesserungen ihres Hauses,
die über 5 Pfund Heller betragen (soviel hatte der Stifter jährlich
dafür ausgeworfen), aus Eigenem vornehmen und den Bau in gutem Stand
halten. Wäre es aber, dass das Haus in Jahresfrist einer Ausbesserung
nicht bedürfte, so sollen die Kinder was übrig wäre über die 5 Pfund
Heller Gülte unter sich teilen und für sich verwenden. -- Auch sollen
die Kinder unter einander lieblich, gütig und einträchtig leben zu
aller Zeit mit Worten und Werken und sollen die fünf (übrigen) der
ältesten und ehrbarsten unter ihnen gehorsam sein in allen guten
zeitlichen Dingen. -- Auch soll ihrer durchaus keine des Nachts
ausser dem Hause sein ohne Erlaubnis der andern oder der Aeltesten,
und diese sollen auch wissen, wo sie des Nachts sein wolle. -- Lebte
nun Eine unfriedlich und wollte nicht davon ablassen, so sollen sie
die Andern, wer sie auch wäre, mit Rat und Hilfe eines Kämmerers des
Bartholomäusstiftes aus dem Gotteshause treiben, ohne Widerrede ihrer
und eines Jeglichen. Auch wenn Eine täte, was ihr und den Kindern im
Gotteshause nicht zur Ehre gereichte, so mans mit Wahrheit vorbringen
möchte, die sollte zustund des Hauses verwiesen sein und nimmermehr
darin wohnen. -- Auch sollen die 6 Kinder allewege aus ihnen Eine
nehmen, die des Hauses gewaltig sei und der Kinder. Wenn auch die
Kinder wollten und es ihnen fügte, so möchten sie sie absetzen, doch
in redlicher Weise, und eine andere an ihre Stelle setzen binnen einem
Monate, so oft eine abgeht. Entzweiten sie sich aber unter einander,
auf welche Seite dann drei (Stimmen) fielen, das sollte gelten. --
Geschähe es auch, dass jemand Hausrat in das Haus gäbe oder setzte oder
dass solcher gegenwärtig darinnen wäre, der sollte darin bleiben, für
den Fall, dass ein armes Kind darein käme und solchen nicht hätte, den
sollte man ihr dann leihen zu ihrer Notdurft. -- Wäre es aber, dass
jemand hernach dem Hause eine Gülte setzte, die sollen die Kinder unter
sich teilen in gleicher Weise wie die andern über die fünf Pfund Geld.
-- Wenn aber unter den Kindern Eine abginge von Tods wegen oder wie das
sonst käme, so sollen die übrigen eine andere an deren Statt nehmen in
Monatsfrist; würden sie aber unter sich uneins, wen dann drei unter
ihnen nähmen, die sollte es sein. -- Statuten anderer Bekinenhäuser
bei +Heidemann+ a. a. O., S. 91. 94. 104 ff. -- Alsatia, S. 229 ff.
-- +Böhmer+, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, S. 593 ff. --
Lübecker Urk. B. VII, S. 760 ff. und +Hartwig+ a. a. O. S. 82 ff.

[40] Die »Tertiarierinnen« in der Schweiz, über welche
+Mone+, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. XV., S. 164 ff. berichtet, sind
lediglich Bekinen.

[41] Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, I (1856), S. 481 f.

[42] Limburger Chronik, herausg. von +Rossel+, S. 56. 16 ff. 20.

[43] Vgl. +Scheible+, Das Kloster, S. 916. 929 Anm. 11.

[44] Limburger Chronik, S. 71.

[45] Limburger Chronik, S. 65 f.

[46] Vgl. im allgemeinen +Weinhold+, Die deutschen Frauen im
Mittelalter II, S. 135-151. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, n. F., S.
260 f. +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff.

[47] +Siebenkees+, Materialien, IV., S. 583.

[48] I., 87 b III, 65. 66 bei +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. Ich hebe
folgende Stellen hervor: »Derowegen ein solcher Weybel wissens soll
haben, solche Hauffen zu regieren und zu führen, gleich wie man andre
rechte Hauffen ordnen und führen soll. Item begiebt sich, dass ein
Schlacht mit den Feinden geschehe, soll er seinen Tross also führen,
dass keine Verhinderung dadurch entstehe. Auch soll er mit dem Tross
auf einer Seiten nicht gar zu weit davon gehen oder stehen, dass der
Feind ein Nachdenken davon habe und vermeyne, es seye wehrhaftigs Volk.
Der Tross wird immer dem Heer nachgeführt, dass sie nicht voraus in
das Läger kommen und alles das aufraumen, wie dann ir Gebrauch ist,
wenn der Hauffen käme, dass keiner nichts fände, es sey Häuw, Stroh,
Holz oder anders, was denn ein Lager erfordert«.... Weiter »streckt
sich solch ihr Ampt dahin, dass sie getreuwlich auf ihre Herren
warten, sie nach Notturft versehen, die gemeinen Weiber mit kochen,
fegen, waschen, sonderlich der Kranken damit zu warten, sich dess
nit wegern, sonst wo man zu Feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen,
rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speiss zu holen,
neben anderer Notturft, sich bescheidenlich wissen zu halten, auf der
Reyen oder sonst nach Ordnung wissen zu stehen, gelegener Märkt sich
gebrauchen und halten. Wo etwan der viel in einer Herberg oder Losement
beyeinander liegen, bleiben sie selten eins; da wirt ihnen des Orts
etwan ein verständiger Kriegsman zu einem Rumormeister gesetzt, oder
zum Obersten zugeordnet, welcher sich denn bescheidenlich unter ihnen
soll wissen zu halten. Wo es aber nit stat haben wöllte, so hat er ein
Vergleicher, ist ungeferlich eines Arms lang, damit hat er Gewalt von
ihren Herrn, so ihm zuvor übergeben, sie zu straffen. Solche Huren und
Buben werden alsdann sonst auch ohne das darneben für wol essen und
trinken mechtig übel geschlagen, ehe sie solches ihres Ampts recht
gewonnen; der Guthaten sie wenig geniessen, welche ihnen dann zuvor
versprochen; man muss aber dem Thuch also thun, es verleuret sonst die
Farb, würden der faulen Schwengel und Huren gar zu viel.«

»Solcher Huren und Buben Ampt ist weiter, wo man im Läger eine Zeit
lang verharret, dass sie mit Gunst zu melden die Mumplätz (Kloaken)
sampt anderm wo es not ist, säubern und fegen; solches wird niemandts
unter ihnen gefreyet, weder gross noch klein.... Dazu wo es von nöten
Graben, Teich oder Gruben auszufüllen, darüber man etwan auch stürmet
oder Weg auszubessern, oder wo Geschütz versinke und stecken bliebe; da
werden die Huren und Buben neben verordneten Personen Reiss, Wellen,
Büschel Holz zu machen, binden und tragen genötigt und ziehen helfen,
wo es not thut, und was dem Haufen von nüzten durch sie geschaft mag
werden, das keinswegs zu wiedern, bey ernstlicher straff so ihnen
aufferlegt wirdt«.

[49] +Hoyer+, Gesch. der Kriegskunst, I, S. 318. +Scheible+ a. a. O.,
S. 463 f.

[50] Vgl. +Mone+ in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., I, S. 151. IV,
S. 246 f., +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, S. 140 ff. und im Allgemeinen
meine Entstehung der Volkswirtschaft, S. 420 ff.

[51] +Uhland+, Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder Nr. 194.

[52] A. a. O. Nr. 193.

[53] +Uhland+ a. a. O. Nr. 256.

[54] Limburger Chronik, S. 35 (Rossel).

[55] +Uhland+, Nr. 189, vgl. 188 »Landsknechtorden«:

    »Erstlich muss er ein weib und flaschen haben,
    darbei ein hund und einen knaben:
    das weib und wein erfrewt den man,
    der knab und hund sol spüren,
    was in dem haus tut stan.«

[56] +Uhland+ Nr. 199.

[57] Ueber die +Prostitution+ im Mittelalter liegt eine Reihe sehr
eingehender Arbeiten vor, auf die ich hier wegen der tatsächlichen
Einzelheiten und der bezüglichen Quellenliteratur verweisen muss. Das
wichtigste bieten: +Siebenkees+, Material. IV. +Scheible+ a. a. O., S.
454-527 u. 952-981. +Schlager+, Wiener Skizzen, N. F., III., 345-470.
+Kriegk+, Deutsches Bürgertum, N. F., 259 ff., 339 ff. +Maurer+, Gesch.
der Städteverfassung in Deutschland, III., S. 103 ff. +Hüllmann+,
Städtewesen im Ma., IV., S. 270 ff.

[58] Vgl. +Maurer+ a. a. O., S. 103 f. und +Weinhold+ a. a. O., II., S.
21, Anm. 1.

[59] Vgl. meine Bevölkerung von Frankf. I, S. 390. Noch im Jahre
1451, zu einer Zeit, in welcher der Rat mit äußerster Strenge gegen
Personen vorging, die im Konkubinat lebten und die Prostituierten
außerhalb des Frauenhauses verfolgte, finden wir folgenden Eintrag
im Bürgermeisterbuch Bl. 37^a: _Welche hore mit dem stucker gedingt
hat, gibt sie yme nichts, so mag er sie phenden, und obe sost ein gude
dirne mit eym guden gesellen zuhielde, die sal er nit dringen mit yme
zu dingen, sie ginge dan braden reyen, er mag iz dem obersten richter
sagen._

[60] Daher die Namen: arme, irre, leichte, schwache, wandelbare, wilde,
freie Weiber, Fräulein, liebe Tochter, gute Tochter u. s. w. Vgl.
+Weinhold+ a. a. O.

[61] Die unerschöpfliche Skandalchronik der Klöster hier aufzurollen
ist wohl nicht nötig. Der Kürze halber sei auf die Zimmersche
Chronik verwiesen, aus der allein sich ein erschütterndes Bild
der geschlechtlichen Verwilderung des ausgehenden Mittelalters
zusammenstellen liesse.

[62] Vgl. +C. Schmidt+ in der Alsatia 1858-1861, S. 202 ff., und über
das Folgende +Kriegk+ a. a. O., S. 331 ff. +Maurer+ a. a. O., S. 114.

[63] Vgl. +Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und
Klosterfrauen-Orden, I., S. 140 ff.

[64] Wie noch heute die Nonnenklöster in Italien und Spanien
die Frauenerwerbsfrage viel weniger hervortreten lassen als in
England und Deutschland, zeigt treffend v. +Holtzendorff+, Die
Verbesserungen in der gesellsch. und wirtsch. Stellung der Frauen
(Virchow-Holtzendorffsche Sammlung II., Heft 40), S. 25.

[65] Sprüche Salomons Kap. 31.

[66] Vgl. die schönen Ausführungen von +Schäffle+, Bau und Leben des
sozialen Körpers, I, S. 192 und Gesellsch. System, § 46.

[67] Vgl. meine »Wohnungs-Enquête in der Stadt Basel«, S. 179 f.

[68] Die Zahl ergibt sich, wenn man die Berufsgruppen A-E zusammenfasst
und dazu die Dienstboten addiert. Es waren dann 1907 vorhanden.

                        erwerbstätige  Zunahme seit 1895

    männliche Personen    18599236           19·8
    weibliche Personen     9492881           44·1
    zusammen              28092117           27·0

Fasst man dagegen die Hauptergebnisse nach der Statistik des Deutschen
Reichs Bd. 202, I, S. 4 f. für die gesamte Berufsbevölkerung
einschliesslich der Berufslosen für 1907 zusammen, und stellt ihnen die
entsprechenden Zahlen der beiden früheren Berufszählungen gegenüber, so
erhält man folgendes Bild.

+Die Bevölkerung nach dem Hauptberuf der Erwerbstätigen.+

 ----------+---------------------+---------+-----------+----------------
 Berufs-   |   Erwerbstätige     |Dienst-  | Angehörige| Erwerbstätige,
 und       |      Personen       |boten    | ohne      | Dienstboten
           +----------+--------- +für      | Haupt-    | und
 Betriebs- | überhaupt| darunter |häusliche| beruf     | Angehörige
 zählung   |          | weibliche|Dienste  |           | zus.
 ==========+==========+==========+=========+===========+================
 1882      |18986494  | 4961228  |1324924  |24910695   |45222113
 1895      |22913683  | 6379942  |1339316  |27517285   |51770284
 1907      |30232345  |10035705  |1264755  |30223429   |61720529
 Zunahme   |    %     |    %     |    %    |    %      |    %
 1882-1895 |  20.7    |  28.6    |   1.1   |  10.5     |  14.5
 1895-1907 |  31.9    |  57.3    |  -5.6   |   9.8     |  19.2
 1882-1907 |  59.2    |102.03    |  -4.8   |  21.3     |  36.5

Natürlich verteilt sich die enorme Zunahme der Erwerbstätigen
weiblichen Geschlechts nicht gleichmässig auf alle Berufsgruppen
und Berufsstellungen. Es ist darum nötig, hier auf die Gliederung
der Berufsstatistik etwas näher einzugehen, wobei der Vergleich der
Einfachheit wegen auf die beiden letzten Berufszählungen beschränkt
bleiben muss.

Die Zunahme, bez. Abnahme (-) der Erwerbstätigen zwischen 1895 und 1907
betrug:

 ======================================+=========+=========+============
 Berufsgruppen und Berufsstellungen    |männliche|weibliche|  Erwerbs-
                                       +-------------------+   tätige
                                       |   Erwerbstätige   | überhaupt
 ======================================+===================+============
 A. +Land- u. Forstwirtschaft,         |                   |
    Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei+   |   16.4  |  67.1   |    19.2
   a) Selbständige und Betriebsleiter  |   -2.2  |  -5.4   |    -2.6
   b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal|    5.7  | -10.2   |     2.7
   c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter)   |   -6.5  |  78.1   |    11.7
                                       |         |         |
 B. +Industrie einschliessl. des       |         |         |
    Bergbaus+                          |   35.4  |  38.3   |    35.9
   a) Selbständige und Betriebsleiter  |    0.1  |  -11.9  |    -2.5
   afr) Hausindustrielle               |  -39.9  | -12.9   |   -27.7
   b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal|  144.5  |  585.7  |   160.1
   c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter)   |   42.6  |  61.4   |    45.9
                                       |         |         |
 C. +Handel, Verkehr, Gastwirtschaft+  |   44.8  |  60.7   |    48.7
   a) Selbständige und Betriebsleiter  |   19.4  |  21.2   |    20.0
   b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal|   70.5  | 564.8   |    93.2
   c) Gehilfen, Lehrlinge              |   56.0  |  65.8   |    58.9
                                       |         |         |
 D. +Häusliche Dienste und             |         |         |
    wechselnde Lohnarbeit+             |  -24.1  |  37.2   |     9.1
                                       |         |         |
 E. +Oeffentlicher Dienst und          |         |         |
    freie Berufsarten+                 |   16.1  |  63.2   |    21.9
                         --------------+---------+---------+------------
                   Zusammen A-E        |   19.8  |   56.6  |    29.2

Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen gehört der Berufsgruppe
A an (1907: 4598986), in der die in der Landwirtschaft helfenden
Familienangehörigen des Betriebsleiters sehr stark ins Gewicht fallen;
auf die Berufsgruppe B kommen 2103924, C: 931373, D: 320904 und E:
288311.

[69] Das Einküchenhaus scheint schon bei dem ersten Versuche Fiasko
erlitten zu haben. Dennoch hat ihm die »Neudeutsche Bauzeitung« vor
kurzem eine Spezialnummer gewidmet, in welcher namhafte Architekten und
Kunstschriftsteller sich über die »wirtschaftlichen und künstlerischen
Möglichkeiten des Einküchenhauses« aussprechen. Von dem, was +van der
Velde+ darüber schreibt, sei folgendes wiedergegeben: »Man muss sich
für die soziale und kulturelle Seite des Problems begeistern, und für
diejenigen, die sich aufregen und leiden, wenn sie sehen, +wieviele
Frauen unter der Last tausend kleiner Haushaltungssorgen ihre besten
Eigenschaften einbüssen+, ist die Idee direkt erlösend. Ausserdem trägt
sie den Keim zu +einer noch vollständigeren Gemeinschaft zwischen in
demselben Hause lebenden Menschen+ in sich. Denn wir werden uns nicht
lange mit dem Haus begnügen, in dem +nur+ die Küche gemeinschaftlich
ist, wir werden auch bald den gemeinsamen Raum verlangen, wo +für
alle die Stiefel geputzt und die Kleider gebürstet werden+, wo das
Geschirr abgewaschen und alle grobe Hausarbeit von Angestellten einer
Zentralorganisation verrichtet wird, die wir weder sehen noch hören
werden und die wir nur für ihre Dienste entlohnen müssen. Alles
drängt uns zu dieser Entwicklung, der Mangel an Dienstboten und
der Wunsch, sie so wenig wie möglich um uns zu sehen.« Die Frauen
haben, wie man sieht, alle Ursache zu dem Wunsche: Gott schütze uns
vor unsern Freunden! Grenzt es nicht fast an Wahnwitz, wenn die
Zeitungen im Anschluss an obige Ausführungen folgende Expektoration
einer Amerikanerin beifällig wiederholen: »Fünfzig Feuer da, wo ein
einziges genügen würde. Sie können ja an ihrem Tisch im Familienkreis
mit ihren Kindern essen, wenn sie wollen, aber warum sollen fünfzig
Frauen ihre Morgenstunde verlieren, um ein paar Tassen Kaffee zu
machen und das so einfache Frühstück zu bereiten? Warum fünfzig Feuer,
wenn zwei Personen und ein einziges Feuer genügen würden, um all das
Fleisch und Gemüse zu kochen? Warum ist der Wert der Frauenarbeit
niemals anerkannt worden? Warum sind die Frauen in jeder Familie,
wo oft drei bis vier Dienstboten gehalten werden, gezwungen, ihre
ganze Zeit (!) den Küchenangelegenheiten zu widmen? Weil selbst
diejenigen, die die Befreiung der Menschheit wollen, nicht die Frau
in ihrem Befreiungstraum verstanden haben -- und weil sie es von
ihrer hohen männlichen Würde herab für unwürdig halten, an diese
»Küchenangelegenheiten« zu denken, die sie von sich abgewältzt haben
auf die Schultern der grossen Dulderin Frau!«

[70] Die im Oktober 1909 in Berlin abgehaltene Generalversammlung des
Verbands fortschrittlicher Frauenvereine meinte den Schrecken über die
Ergebnisse der Berufszählung von 1907 dadurch überwinden zu können,
dass sie einem »Verband für handwerksmässige und fachgewerbliche
Ausbildung der Frau« das Wort redete. Sie ging dabei von der durch
nichts beweisbaren Annahme aus, dass der Zuwachs erwerbstätiger Frauen
seit 1895 durchweg aus »ungelernter Arbeit« bestehe. Die Frauen
leisteten in der neuen deutschen Volkswirtschaft in überwiegendem
Masse nichts anderes als »Kuli-Arbeit«. Dem soll nun abgeholfen werden
durch fachgewerbliche Ausbildung. (Vgl. »Soziale Praxis« XIX, S.
55 f.) Ganz abgesehen von der Frage, ob hier von einer richtigen
Annahme ausgegangen ist, wird man ernste Zweifel hegen dürfen, ob damit
an der Tatsache etwas geändert werden kann, dass auch bei gleicher
Leistung die Frauenlöhne niedriger sind als die Männerlöhne und dass
die Erwerbsarbeit der Frauen -- einerlei, ob sie »gelernte« oder
»ungelernte« Arbeit ist -- unter der heutigen Wirtschaftsorganisation
in der Hauptsache nur abhängige Arbeit sein kann. -- Uebrigens scheinen
die Fälle, in denen eine ordnungsmässige Ausbildung weiblicher
Handwerkslehrlinge Platz greift, schon jetzt ziemlich häufig zu sein,
wie die Ergebnisse einer von dem erwähnten Verbande veranstalteten
Erhebung vermuten lassen. Vgl. darüber Volkswirtsch. Blätter VIII
(1909) S. 397.





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