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Title: Hier Zensur - wer dort? - Antworten von gestern auf Fragen von heute
Author: Houben, Heinrich Hubert
Language: German
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    Anmerkungen zur Transkription


    Das Original ist in Fraktur gesetzt. Im Original gesperrter Text
    ist _so ausgezeichnet_. Im Original in Antiqua gesetzter Text ist
    ~so markiert~. Im Original fetter Text ist =so dargestellt=. Die
    Auszeichnung ^{en} bezeichnet hochgestellten Text.

    Weitere Anmerkungen zur Transkription befinden sich am Ende des
    Buches.



    H. H. Houben

    Hier Zensur -- wer dort?

    Antworten von gestern
    auf Fragen von heute

    Mit Umschlagbild von

    Th. Th. Heine

    [Illustration]

    Leipzig · F. A. Brockhaus · 1918

    [Illustration]



Dieses Büchlein ist ein Auszug aus einem gleichnamigen größeren Werk,
das später im selben Verlag erscheinen wird.

Als _Fortsetzung_ folgt ein ebenfalls in sich abgeschlossenes
Bändchen von gleichem Umfang und gleichem Preis unter dem Titel:
»=Biedermaier-Zensur=«, das folgende Kapitel enthalten wird:

1. Friedenshoffnungen und -enttäuschungen. 2. Metternich »karlsbadert«.
3. Friedrich von Gentz als Zensor. Eine Komödie in 1 Vorspiel
und 5 Akten. 4. »Es soll der Sänger mit dem König gehn.« 5. Der
Musterstaat Preußen. 6. Aus den Memoiren eines Berliner Zensors. 7.
Redaktionsgeheimnisse. 8. Zensurstriche und -streiche. 9. Biedermaier
vor und hinter den Kulissen. 10. Franz Grillparzer -- ein besonderes
Kapitel.


Copyright 1918 by F. A. Brockhaus, Leipzig.



Vorwort.


Der Kampf der Literatur mit der Zensur, wie sie ehemals in
deutschen Landen betrieben wurde, ist der ewige Widerstreit zweier
Weltanschauungen, der Kampf des Lichtes gegen die Finsternis, der
Aufklärung gegen den Obskurantismus. Der unselige Krieg, der in der
ganzen »Kulturwelt« soviel längst überwundenes Menschliche, allzu
Menschliche wieder lebendig machte, hat auch diesen uralten Zwist aufs
neue entfesselt. »_Hier Zensur!_« ertönt's heute allüberall, wo ein
neues Werk der Literatur -- oder auch nur der Druckerpresse -- zum
Lichte drängt, im Vaterland, in Feindesland und in Neutralien. Mit
allgemeinen Redensarten für oder wider ist da nichts geholfen. Die
unbestechlichen Tatsachen haben diesen Kampf zu entscheiden, in dem
Fürsten und Völker, die Götter, Helden und Don Quichotes unserer Kultur
eine merkwürdig wechselnde Rolle als Sieger und Besiegte spielen.

»_Wer dort?_« Wer sind diese Leute, die vor dem Richterstuhl
des Zensors als Angeklagte zu stehen pflegten, und was waren
ihre Verbrechen? Diese Frage soll mein Büchlein beantworten. Die
»gute, alte Zeit« hängt es in farbenlustigen Miniaturbildern und
ernsthaft-schwarzen Schattenrissen an die Wand. Da purzelt höfische
und militärische, politische, religiöse und moralische Zensur nur
so übereinander. Ehrlichen Gewissenskonflikt höhnt herausfordernder
Übermut, das Recht des Staates, der Allgemeinheit, und das der
Persönlichkeit übertrumpfen einander in Gewalttaten oder diplomatischen
Listen, stolze Gelassenheit triumphiert über stichflammende
Leidenschaft, und diese Hahnenkämpfe auf Leben und Tod werden anmutig
unterbrochen durch kurieuse Begebenheiten, groteske Saltomortales und
unfreiwillige Humore verblüffendster Art. Zuletzt kommt dann immer das
große Messer und befördert alle die geschwollenen Kämme in den großen
Kochtopf der Geschichte.

Vielleicht daß ein Blick in das, was _gestern_ war, uns stärkt, im
_Heute_ durchzuhalten. Daher der Untertitel meines Buches: »_Antworten
von gestern auf Fragen von heute_.«

            Prof. ~Dr.~ _H. H. Houben_.

    _Leipzig_,
    zu Anfang des fünften Weltkriegsjahres.



Inhalt.


                                                     Seite

     1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit        5

     2. Kaiser Josephs II. Zensurreform                 30

     3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner
        Blumen-, Frucht- und Dornenstücke               47

     4. An der Wiege des Theaterzensors                 84

     5. Die Furcht vor der Revolution                  101

     6. Der Kampf gegen die Klassiker                  118

     7. Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur   135

     8. Im Banne Napoleons                             143

     9. Ein Opfer der Zensur                           165

    10. Bürokratie und Militarismus                    178

        Nachweis der wichtigsten Quellenschriften      208



1. Friedrichs des Großen königliche Freiheit.

        »Die Religionen Musen alle Tolleriret werden und Mus
        der Fiskal nuhr das auge darauf haben das Keine der
        andern abruch Tuhe, den hier mus jeder nach Seiner
        Fasson Selich werden.«

            Erlaß Friedrichs II. vom 23. Juli 1740.


Vom Ursprung der Zensur.

Die Zensur, die Prüfung von Druckschriften _vor_ ihrem Erscheinen im
Buchhandel, ist eine Erfindung der geistlichen Machthaber zu Ende des
15. Jahrhunderts. Die Buchdruckerkunst hatte dem geknechteten Gedanken
befreiende Flügel verliehen. Nachträgliche Verbote schon gedruckter
und verbreiteter Bücher konnten deren Wirkung nicht mehr ersticken;
also mußte man die Quellen selbst zu erfassen und einzudämmen suchen,
ehe sie erquickend und befruchtend -- nach Ansicht der geistlichen
Kulturträger vergiftend und verheerend -- ins Freie hinaussprudelten.

Dem Kurfürsten Berthold von Mainz gebührt der zweifelhafte Ruhm, 1486
in seinem Sprengel die erste Zensurbehörde eingerichtet zu haben;
Exkommunikation und schwere Geldstrafe bedrohten jeden, der ein Buch
druckte oder auch nur las, dem die geistliche Behörde nicht ihre
Genehmigung (~Imprimatur~, d. h. es werde gedruckt) gegeben hatte, und
die Päpste beeilten sich, diese nützliche Einrichtung durch Erlasse
und Konzilienbeschlüsse in der ganzen katholischen Christenheit
zur Geltung zu bringen. Papst Leo X., der die Kosten zum Bau der
Peterskirche durch den Handel mit Ablaßzetteln bestritt und dadurch
den Anstoß zur Reformation gab, erließ noch 1515 ein allgemeines
Zensuredikt, zwei Jahre bevor Luther seine Thesen an die Schloßkirche
zu Wittenberg heftete, und in dem damit ausbrechenden, Jahrhunderte
dauernden Kulturkampf war die Zensur, die Unterdrückung aller
ketzerischen Schriften und die Verfolgung ihrer Verfasser und Drucker,
eine der wirksamsten und immer rücksichtsloser gehandhabten Waffen der
klerikalen Heerscharen, ihrer geistlichen und weltlichen Bannerträger.


Politische Zensur.

Allmählich wucherte die Zensur auch auf das politische Gebiet hinüber.
In Brandenburg-Preußen führte der Große Kurfürst sie 1654 ein; sie
richtete sich aber zunächst nur gegen theologische Schriften. Der erste
Preußenkönig, Friedrich I. (1701--1713), dehnte sie 1703, während des
spanischen Erbfolgekrieges, auf politische Bücher aus, »so den Statum
publicum und die in Krieg verwickelten Potentaten betreffen«. Die
politische Zensur darf daher als eine Begleiterscheinung kriegerischer
Verwicklungen bezeichnet werden. Preußische Zeitungen wurden schon im
17. Jahrhundert durch besondere Zensoren beaufsichtigt.

1708 ernannte Friedrich I. die Berliner Sozietät der Wissenschaften,
die Vorläuferin der Akademie, zur obersten brandenburgischen
Zensurbehörde. Sie hatte alle »politischen und die Zeit-Geschichte
enthaltenden alß gelahrten zur Literatur und Scientien gehörigen
Schriften« zu prüfen und alles zu verbieten, »worin der Ehre Gottes
und der Würdigkeit der christlichen Religion zu nahe getretten
und dieselben einigermaßen verletzet« wurden und was »wider die
gesunde Moral oder auch ärgerliche und der christlichen Ehrbarkeit
zuwiderlauffende Dinge« enthielt; ebenso alles, worin »von der
Regierung oder hohen Obrigkeit insgemein verächtlich und verfänglich
geredet, oder in Absicht auf dieselbe gefährliche Principia insinuiret
oder zur Unruhe und Zerrüttungen in geist- und weltlichen Stande
abziehlende Sätze eingestreuet« waren oder wodurch der Respekt gegen
die »höchsten Häubter«, die Ehre und das Interesse des Königs, seines
Hauses oder seiner zufälligen Verbündeten verletzt wurde.

Von einer einheitlichen Gesetzgebung für alle brandenburg-preußischen
Staaten war man aber noch weit entfernt. Für das Herzogtum Magdeburg
z. B. besaß die Universität Halle seit 1697 die Zensurhoheit, und
mehrfache Versuche, die damit verbundenen beträchtlichen Einkünfte der
Berliner Akademie zuzuwenden, stießen auf heftigen und erfolgreichen
Widerstand der Hallenser Professoren. Auch ihre eigene Zensurfreiheit
wollten sie sich nicht nehmen lassen. Da aber die politischen
Schriften, die von der Universität ausgingen, den Fürsten allmählich
unbequem zu werden begannen, wurde 1720 ihre Druckfreiheit in einem
Punkte beschränkt: das Rechtsverhältnis zwischen dem Kaiser und den
Reichsständen durfte in Universitätsschriften, Doktordissertationen
usw., überhaupt nicht mehr erörtert, höchstens berichtweise dargelegt
werden. Um dieselbe Zeit verbot Friedrich Wilhelm I. einem Kriegsrat
von Happe in Halle, jemals wieder Bücher drucken zu lassen, mit den
freundlichen Worten: »Werdet ihr es euch dennoch unterstehn, wil ich
euch aufhengen und eure Schriften durch den Büttel verbrennen lassen«.

Genau so wie die geistlichen Fürsten hatten auch die weltlichen es
bald gelernt, sich der gefährlichen Erörterung ihrer Rechte durch
Zensurverbote zu entledigen.


Das tapfere Generaldirektorium.

Bald genügten die bisherigen Verordnungen über politische und religiöse
Schriften nicht mehr. Von 1716 bis 1731 wurden in Preußen nur neun
Bücher verboten. Vom kaiserlichen Hof in Wien und besonders von Rußland
liefen Beschwerden ein, und am 20. September 1732 befahl Friedrich
Wilhelm, daß alle Schriften, »in welchen Unser und Unserer hohen
Alliirten Interesse versiren möchte«, nicht nur »durch verordnete
tüchtige Censores approbiret«, sondern außerdem noch, nebst dem Urteil
des Zensors, dem Kabinettsministerium in Berlin eingesandt werden
sollten.

Gegen gotteslästerliche Schriften war der fromme König besonders
empfindlich. Als im Jahre 1737 eine anonyme satirische Komödie
der Frau Gottsched, »Die Pietisterey im Fischbein-Rocke«, seinen
heftigsten Unwillen erregte, entwarf der Minister von Cocceji ein
erstes allgemeines Zensuredikt. Eine Verordnung des Königs vom 19.
März bestimmte ferner, daß im Berliner Packhof von auswärts ankommende
Bücher nicht eher ausgeliefert werden dürften, bis der Generalfiskal
ein Verzeichnis davon erhalten und die Einfuhr genehmigt habe.

Dieser damals in Österreich schon längst üblichen Ausdehnung der Zensur
auf alle im Lande gedruckten oder von auswärts eingeführten Schriften
widersetzte sich aber das Generaldirektorium, die damalige preußische
Verwaltungsbehörde, so nachdrücklich, daß Coccejis Zensuredikt,
obgleich es schon gedruckt war, zurückgezogen und die Verfügung des
Königs auf theologische Schriften beschränkt wurde. »Das Bücherwesen«,
erklärte das Generaldirektorium, »hat seit der Reformation in ganz
Deutschland, nicht weniger in allen civilisirten Landen freien Lauf
gehabt, wodurch die Gelehrsamkeit zu sehr hohem Grade gestiegen ist,
in welchem wir sie heut zu Tage sehen. Wollte nun diese Freiheit durch
dergleichen Ordre in Ihro Majestät Landen eingeschränkt werden, so
würden die Gelehrten hiedurch nicht allein sehr niedergeschlagen, und
der Buchhandel gänzlich zu Grunde gerichtet werden, sondern auch die
Barbarei und Unwissenheit, welche Ihro Majestät glorwürdigste Vorfahren
mit so vieler Mühe und Kosten vertrieben, auf's Neue, zum größten
Praejudiz der gegenwärtigen und zukünftigen Zeit überhand nehmen.«


»Gazetten dürfen nicht geniret werden.«

Dies vielzitierte Wort Friedrichs des Großen, der am 31. Mai 1740 seine
Regierung antrat, findet sich in einem Schreiben des Kabinettsministers
Grafen Podewils vom 5. Juni 1740 an den Kriegsminister, das lautete:

»Sr. Königl. Mayestät haben mir nach auffgehobener Taffel allergnädigst
befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier
Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen
Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumbschränckte Freyheit gelaßen
werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo
hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret
werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches
Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich
nicht würden beschweren können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin
undt wieder Passagen anzutreffen, so ihnen misfallen könten. Ich nahm
mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über
dieses Sujet sehr pointilleux wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten
aber daß Gazetten wenn sie interessant seyn solten nicht geniret werden
müsten; welches Sr. Königl. Mayestät allergnädigsten Befehl zu folge
hiedurch gehorsahmst melden sollen.«

Gegen diese Liberalität des neuen Herrn hatte Herr von Podewils selbst
gewichtige Bedenken, und auch der Kriegsminister von Thulemeyer,
der damalige Chef der Zeitungszensur, machte dazu die vorsichtige
Randbemerkung: »Wegen des articuls von Berlin ist dieses indistincte zu
observiren wegen auswärtiger Puissancen aber ~cum grano salis~ und mit
guter Behuetsamkeit.«


Ein zweifelhafter Fortschritt.

Unter »Zeitungen« verstand König Friedrich nichts anderes als die
einzelnen Nummern der seit 1721 dreimal wöchentlich erscheinenden
»Berlinischen Privilegirten (später Vossischen) Zeitung«, der einzigen,
die damals in Berlin bestand. Die ihr jetzt gewährte Zensurfreiheit
bezog sich aber durchaus nur auf den lokalen Teil. Das war immerhin
ein Fortschritt, denn nun durfte sich der Berichterstatter doch wieder
getrauen, Nachrichten über das Leben am königlichen Hofe zu bringen,
was Friedrichs Vorgänger sich stets sehr ungnädig verbeten hatte, so
daß die Zeitungsleser über ausländische Potentaten stets weit mehr
erfuhren denn über ihren eigenen Herrn.

Andererseits war der russische Gesandte über alles, was die Zeitung
von Rußland erzählte, stets »ungemein sensibel«, so daß schon
Friedrich Wilhelm I. 1724 dem Verleger Rüdiger befohlen hatte, keine
noch so unbedeutende selbständige Nachricht über das Zarenreich mehr
zu bringen; nur was der russische Gesandte selbst einsandte, durfte
gedruckt werden. Gab man nun, so meinte der junge König, den eigenen
Hof den Lokalreportern preis, so konnte sich auch der russische nicht
mehr beklagen.

Im übrigen stand die Zeitung nach wie vor unter Zensur, die nach dem
Tode Thulemeyers der Kriegsrat von Ilgen übernahm, und bald zeigte
sich, daß es auch mit der »unumbschränkten Freiheit« des lokalen Teils
nicht weit her war. Schon im September wurde die Zeitung strenge
ermahnt, die ihr »erlaubete Freyheit mit mehrer Ueberlegung und
Behutsamkeit zu gebrauchen ... wiedrigen Falls nachdrückliche Ahntung
zu gewärtigen« sei. Der Zensor von Ilgen hielt sich zwar an des Königs
Befehl und strich im lokalen Teil nichts, aber die nachträgliche
»Ahntung« konnte weit unangenehmer werden als die strengste Zensur,
die den Verleger wenigstens von der Verantwortlichkeit für die
zensierten Artikel befreite. Weder der König noch die Minister oder
das Generaldirektorium waren an Öffentlichkeit der politischen
Vorgänge oder auch nur der staatlichen Personalien gewöhnt, und als
schon im Dezember 1740 der erste Schlesische Krieg begann, wurde
die Zeitungsredaktion sehr bald aus dem Traume ihrer vermeintlichen
Zensurfreiheit aufgerüttelt. Über die wichtigsten Tagesvorgänge in
Schlesien usw. durfte sie nichts bringen ohne den ausdrücklichen
Auftrag des Etatsministers.


Mit königlicher Freiheit.

Nicht viel bessere Erfahrungen machte der Verleger Ambrosius Haude, der
vom 30. Juni 1740 an in den »Berlinischen Nachrichten von Staats- und
gelehrten Sachen« (der späteren »Spenerschen Zeitung«) der »Vossischen«
eine gefährliche Konkurrenz entgegenstellte.

Haude war ein literarischer Vertrauensmann des jungen Fürsten. Als
der strenge Vater die Bibliothek des Sohnes in einem Tapetenschrank
entdeckte und verkaufen ließ, hatte Haude sie erstanden und in einem
Hinterzimmer seines Buchladens aufgestellt, wo nun der Kronprinz
verbotener Lektüre in Ruhe frönen konnte. Der Lohn dafür war jetzt
ein Privileg zur Herausgabe einer deutschen und einer französischen
Zeitung; die letztere, das »~Journal de Berlin~«, bestand nur ein Jahr.

Zunächst erfreute sich Haude tatsächlich völliger Zensurfreiheit. Da
niemand wußte, wieweit das ihm vom König gewährte Privileg ging, wagte
man sich an ihn nicht heran. Als aber im Dezember 1740 die Kriegszensur
einsetzte und der Verleger der »Vossischen« sich beschwerte, daß der
Zensor ihm Artikel streiche, die in dem Konkurrenzblatt ungehindert
erschienen, fragte man Haude nach seiner Konzession, und da er nichts
Schriftliches vorweisen konnte, wurde ihm am 31. Dezember befohlen, in
seinen beiden Blättern »von Seiner Königl^{en} Mt. höchsten affairen
und Angelegenheiten, von nun-an, weiter nicht das geringste, es habe
Nahmen wie es immer wolle«, ohne Zensur zu drucken.

Mit der »unumbschränkten Freiheit« auch nur des lokalen Teils der
Berliner Zeitungen war es also schon im Dezember 1740 gründlich vorbei.
Haude sperrte sich zwar noch eine Weile, aber als man ihm mit Verlust
seines Privilegs drohte, blieb ihm nichts übrig, als sich der Zensur
Ilgens zu unterwerfen.

Schon am 9. Juli 1743 machte dann der König selbst diesem unklaren
Zustand ein Ende, indem er die drei Jahre zuvor verliehene
Zensurfreiheit zurücknahm und die Gazetten nicht eher mehr zum Druck
zu geben befahl, »bis selbige vorher durch einen vernünftigen Mann
censiret und approbiret worden seynd«.

Kriegsrat von Ilgen übte also die Zensur weiter, bis er 1750 wegen
mangelnder Aufmerksamkeit seines Amtes entsetzt und durch einen
strengeren Herrn, den Geh. Rat Vockerodt, abgelöst wurde.

Bis Ende 1742 hatte die »Spenersche Zeitung« den Wahlspruch »Wahrheit
und Freiheit« geführt, von Beginn des folgenden Jahres ab erschien sie
nur noch »Mit königlicher Freiheit«. Das sollte jedenfalls heißen »mit
königlichem Privilegium«, klang aber jetzt wie Ironie.


Die Berliner Zeitungen unter Friedrich II.

Man darf es nicht allzu tragisch nehmen, daß Friedrich der Große mit
der Tagespresse genau so willkürlich umsprang wie nur irgendein Despot.
Die damaligen Zeitungen waren nichts weiter als Nachrichtenblätter
und strebten noch kaum danach, sich aus dieser Niederung zu erheben.
Die Geheimdiplomatie war noch die alleinige Lenkerin der Staaten, und
bei den häufigen kriegerischen Verwicklungen war es eine Vorbedingung
des Sieges, die Karten verdeckt zu halten. Die Berichte der Berliner
Zeitungen über die beiden ersten Schlesischen Kriege stammten fast
nur aus dem Hauptquartier, besonders die »Schreiben eines Preußischen
Offiziers«; meist hatte der König selbst sie verfaßt oder wenigstens
durchgesehen. Durch diese königliche Berichterstattung wurden die
Berliner Zeitungen zum erstenmal wichtige Quellen für die gesamte
europäische Presse. Was Friedrichs nächsten Zwecken widersprach oder
seine Pläne verraten konnte, wurde nach dem Gebot der Kriegszensur
unnachsichtig unterdrückt. Man fahndete auf die Verbreiter falscher und
flauer Kriegsgerüchte, und fremde Zeitungen, die mit Tatarennachrichten
die Stimmung verdarben, wurden verboten.

Im übrigen wurden noch keine Partei- und Überzeugungskämpfe in den
Berliner Zeitungen ausgefochten. Der Verleger Haude hatte in seinem
Blatte zuerst den Artikel »Von gelehrten Sachen« eingerichtet; die
»Vossische« begann erst 1748 diesem Vorbild zögernd zu folgen,
übertrumpfte dann aber die Konkurrentin bald dadurch, daß sie 1749
Lessing als Mitarbeiter gewann; eine nur kurze Episode, die aber den
Beginn der schöpferischen literarischen Kritik in Berlin nicht nur,
sondern in der deutschen Literatur überhaupt bedeutete.

Im Jahre 1744 beschwerte sich Haude einmal, daß der Kriegsrat von
Ilgen ihm jede tadelnde Kritik eines Buches verbiete, wodurch sich das
Feuilleton seines Blattes lächerlich machen müsse, und es scheint, daß
der König den Eifer des Zensors ein wenig gedämpft hat. Von sonstigen
Zensurgefechten der Zeitungsschreiber in den vierziger Jahren melden
die Akten aber nichts, woraus sich von selbst ergibt, daß sich das
Fähnlein der damaligen Journalisten nicht sonderlich herausfordernd,
angriffslustig und neuerungssüchtig erwiesen hat.

Auch das Feuilleton der damaligen Berliner Blätter bot nur einen
kümmerlich matten Abglanz vom Geist der Zeit, der sich dagegen in
der Buchliteratur und den schon ziemlich zahlreichen Wochen- und
Monatsschriften seinem innersten Wesen nach offenbarte.


Das Zeitalter der Aufklärung.

Das Jahrhundert Friedrichs des Großen nennt sich das der Aufklärung.
Nicht als ob der preußische König diesen Stempel seiner Zeit gewaltsam
aufgedrückt hätte. Ihr Gepräge schuf sich, unabhängig von ihm, aus der
geistigen Kraft der Nation. Ihm gebührt aber das Verdienst, dieser
kulturellen Flut keinen Damm entgegengesetzt, sondern ihr freien Lauf
gelassen zu haben.

Das Wesen der Aufklärung liegt in ihrem Kampf um Gott. Es wurzelte
in religionsphilosophischen Problemen und griff erst allmählich auch
auf das Verhältnis des Menschen zum Staat und zur Obrigkeit hinüber.
Die sich hieraus entspinnenden Kämpfe gehören aber einem spätern
Zeitalter an. Wenn daher Friedrich in politischen Fragen keine Duldung
abweichender Meinungen kannte, so versündigte er sich damit noch nicht
am Geist seiner Zeit, der nur nach Aufklärung in theologischer Hinsicht
verlangte.

Im ersten Jahrzehnt seiner Regierung war sich der junge König, der
selbst die bittere Qual geistiger Knechtschaft unter der brutalen Faust
seines gewalttätigen Vaters bis zum Äußersten gekostet hatte, über
seine Haltung gegenüber dem Geist seiner Zeit noch nicht klar, was
seine hin- und hertastenden ersten Zensurverfügungen zeigen.


Das Zensuredikt von 1749.

Unterm 11. Mai 1749 erschien in Preußen ein »Edikt wegen der
wiederhergestellten Censur derer in Königlichen Landen herauskommenden
Bücher und Schriften, wie auch wegen des Debits ärgerlicher Bücher, so
außerhalb Landes verleget werden«.

Der König, so heißt es in der Einleitung, »habe höchst mißfällig
wahrgenommen, daß verschiedene scandaleuse theils wider die Religion,
theils wider die Sitten anlaufende Bücher und Schriften in Unseren
Landen verfertiget, verleget und debitiret werden«. Um diesem »Unwesen«
abzuhelfen und »die ehemalige seit einiger Zeit in Abgang gekommene
Bücher-Censur wiederum herzustellen«, werde nunmehr in Berlin eine
Zensurkommission eingesetzt, die »alle Bücher und Schriften, die in
Unseren sämmtlichen Landen verfertiget und gedruckt werden, oder die
Unsere Unterthanen außerhalb Landes drucken lassen wollen«, vor dem
Druck zu genehmigen habe.

Zensurfrei waren nur die Schriften der Akademie der Wissenschaften.
Was in Universitätsstädten erschien (mit Ausnahme politischer
Schriften), mußte die Universität selbst durch die in Betracht
kommenden Fakultäten auf eigene Gefahr zensieren lassen. Politische
Schriften, die den »~Statum publicum~« des Deutschen Reiches oder des
preußischen Königshauses und »die Gerechtsame« Preußens betrafen oder
bei denen »auswärtige Puissancen und Reichsstände interessiret sind«,
unterstanden ohne Ausnahme dem »Departement derer auswärtigen Sachen«.
»Bloße Carmina« schließlich konnte, wenn keine Universität am Orte war,
die Landes-Provinzialregierung oder die städtische Ortsbehörde zum
Druck freigeben.

Im übrigen sollte »nicht das Geringste« ohne vorherige Genehmigung
gedruckt werden. Auf Umgehung der Zensur stand eine Strafe von 100
Talern. Ebensowenig durften die Buchhändler »scandaleuse und anstößige«
Bücher von auswärts kommen lassen und verkaufen; konnten sie ihre
Ahnungslosigkeit nicht beschwören, so hatten sie ihre Unvorsichtigkeit
in jedem Fall mit 10 Talern Strafe zu büßen.


Die gekränkten »Schulbedienten«.

Der Ruhm, Friedrichs des Großen Zensuredikt veranlaßt zu haben, gebührt
hauptsächlich den Berliner Schulmeistern.

Seit dem 2. Januar 1749 gab der Verleger der »Vossischen Zeitung«,
Christian Friedrich Voß, der Schwiegersohn Rüdigers, eine Zeitschrift
»Der Wahrsager« heraus, die der Redakteur der »Vossischen«, Christlob
Mylius, zum größten Teil selbst schrieb. Zu ihren Mitarbeitern gehörte
auch Lessing.

Das 7. Stück des »Wahrsagers« vom 13. Februar 1749 brachte nun einen
sehr amüsanten Aufsatz, der gegen Schule und Lehrerschaft heftige
Angriffe voll Spott und Ironie enthielt, und prompt lief eine
Beschwerde einiger Berliner »Schulbedienten« ein, die darüber Klage
führten, daß in diesem Aufsatz »der Schulstand ziemlich durchgenommen
und lächerlich gemachet werde, welches ihn bei der ohnehin boshaften
Jugend zum Despekt gereichte und aus der nöthigen Autorität setzte«.

Der ~Adjunctus fisci~ Kornmann beschied also den Verleger zu sich.
Dieser erklärte, der inkriminierte Aufsatz habe nicht »vernünftige
Schulleute attaquiren« wollen; übrigens »gäbe es auch dergleichen, wie
sie in dem Stück charakterisiret wären«. In Zukunft versprach Voß,
seine Zeitschrift »allenfalls moderater« einzurichten.

Aber acht Tage später brachte das 9. Stück des »Wahrsagers« eine
Plauderei über Hahnreie, worin Kornmann die versprochene Mäßigung
vermißte. Er setzte daher einen Bericht an das Ministerium auf; in dem
letzten Stück geschehe »bei einer satyrischen Materie gewisser Straßen
in Berlin Erwähnung, welche Leuten, so sich mit dergleichen Schriften
amüsiren, leicht Gelegenheit giebet, allerhand Applicationes zu machen,
anderer Folgen, so daraus entstehen könnten, nicht zu gedenken«.

Der Etatsminister von Bismarck fragte daraufhin beim Großkanzler von
Cocceji an, »da so viele Misbräuche vorgehen, wie noch kürzlich mit
denen Schriften des de La Mettrie geschehen«, ob nicht ein Zensor
einzusetzen sei. Cocceji stimmte zu: am 7. März 1749 wurde dem Verleger
anbefohlen, Anstößiges im »Wahrsager« zu vermeiden, und am selben Tage
schlugen Cocceji, Bismarck und Danckelmann dem Könige die Bestellung
eines Zensors vor, »ohne dessen Approbation nicht das geringste zum
Druck befördert werden dürfe«.

Am 16. März billigte eine Kabinettsorder des Königs den Vorschlag,
verfügte aber zugleich, »Druck und Debit« des »Wahrsagers« sofort zu
verbieten, ein Befehl, der um so auffälliger war, als die Minister
diesen Vorschlag gar nicht gemacht hatten. Die Minister beeilten sich
auch nicht, dem Befehl Folge zu leisten, denn das Verbot wurde erst
zwei Monate später ausgefertigt -- wenige Tage nachdem der Verleger das
Blatt mit dem 20. Stück vom 15. Mai hatte eingehen lassen.

Vielleicht hatten die Minister gehofft, den König mittlerweile noch
umstimmen zu können; aber dieser stand damals unter dem Einfluß des
vorhin erwähnten französischen Philosophen Lamettrie, der seiner
polemischen und satirischen Schriften wegen aus Frankreich und Holland
hatte flüchten müssen und in Berlin als Vorleser des Königs ein Asyl
gefunden hatte. Auch ihn hatte der »Wahrsager« in dem Aufsatz über das
Schulwesen heftig mitgenommen, und der Ausländer, der unter Friedrichs
blinder Vorliebe für alles Französische in Preußen Preßfreiheit genoß,
die er in seinem Vaterland nicht hatte finden können, entblödete
sich nicht, seinen königlichen Gönner gegen die einheimische Presse
scharfzumachen. Die Beschwerde der Berliner »Schulbedienten« bot ihm
dazu die willkommene Handhabe, die er geschickt zu benutzen wußte, um
seinen Widersacher Mylius mundtot zu machen.

Der Berliner Schriftsteller und Verleger Friedrich Nicolai, der
Freund Lessings, versichert dagegen, die treibende Kraft beim Erlaß
des Zensuredikts sei der zelotische Probst Süßmilch gewesen, der
nachdrücklich gegen die vielgelesenen Schriften des »berüchtigten«
Aufklärers Edelmann vorgehen wollte. Dieser freigeistige Polterer
hatte sich 1749 in Berlin niedergelassen und bald eine große Gemeinde
um sich versammelt; der König ließ ihn gewähren, da sich Edelmann
verpflichtet hatte, nichts mehr zu schreiben, und es gelang den
orthodoxen Hetzern auch nicht, das räudige Schaf aus ihrer Hürde zu
entfernen.


Die erste Berliner Zensurkommission.

Wer waren nun die Männer, denen Friedrich der Große 1749 die oberste
Zensurgewalt anvertraute?

Als der König am 16. März die Anstellung eines Zensors guthieß,
bestimmte er ausdrücklich, »daß ein ganz vernünftiger Mann zu solcher
Censur ausgesuchet und bestellet werden soll, der eben nicht alle
Kleinigkeiten und Bagatelles releviret und aufmutzet«. Aber die
Minister, vor allem wohl der Großkanzler Cocceji, der schon 1737 eine
strenge Zensur hatte einführen wollen, legten den königlichen Willen in
ihrem Sinne aus und bildeten die Zensurkommission aus vier Männern, von
denen allen kaum zu erwarten war, daß sie ihr Amt im friderizianischen
Geiste ausüben würden, deren Wahl aber doch der König genehmigte.

Die juristischen Schriften sollte der Geheime Tribunalsrat Buchholtz
überwachen, die historischen der französische Prediger und
Konsistorialrat Poloutier, die philosophischen der Kirchenrat und
Prediger ~Dr.~ Elsner und die theologischen der vorhin genannte Probst
und Konsistorialrat Joh. Peter Süßmilch. Die medizinischen Werke
waren gar nicht erwähnt; ihre Zensur besorgte schon seit 1709 das
Oberkollegium medicum.

Ein Jurist also und drei Theologen. Im Stil der Zeit war demnach
auch diese Zensurkommission des freigeistigen Königs eine vorwiegend
theologische. Über das, was wider die Religion und die guten Sitten
verstieß, hatten Prediger und Konsistorialräte zu entscheiden. Nur die
juristische Literatur erfreute sich der Aufsicht eines Fachgelehrten.


Der verwunderte Zensor.

Von nachhaltiger Wirkung ist aber dieses Zensuredikt nie gewesen. Der
persönlichen Initiative des Königs war es nicht entsprungen, und seine
ministeriellen Ratgeber merkten wohl bald, daß sie mit einer allzu
bürokratischen Auslegung des Gesetzes wenig Beifall bei ihm fanden. So
war es, nach Nicolais Versicherung, bald vergessen, und statt seiner
entwickelte sich in Preußen eine beispiellose Preßfreiheit, die für
den Aufschwung der deutschen Literatur von unberechenbarem Einfluß
war. Schriften, die nirgendwo in Deutschland offen verkauft werden
durften, vor allem solche philosophischer und theologischer Art,
die den erfolgreichen Kampf des Zeitalters der Aufklärung gegen die
Orthodoxie führten, wurden in Berlin nicht beanstandet, zum Teil dort
verlegt, und es fiel bald niemandem mehr ein, die Zensurbehörde auch
nur um Erlaubnis zu fragen. Sah sich schließlich auf das Drängen eines
Angebers hin der Generalfiskal veranlaßt, einen Verleger zu maßregeln,
so schlug der König das Verfahren meist nieder. Im Jahre 1763 war
die Zahl der (seit 1716!) verbotenen Bücher noch nicht auf über 26
gestiegen.

Als Friedrich Nicolai im Jahre 1759 den damaligen Zensor der
philosophischen Schriften, ~Dr.~ Heinius, ersuchte, die Zensur der
berühmten »Literaturbriefe« zu übernehmen, die Nicolai mit Lessing,
Mendelssohn und Abbt 1761--1767 herausgab, war der Zensor höchst
überrascht, daß einmal jemand etwas wolle zensieren lassen, was »ihm
lange nicht vorgekommen« sei. Die »Literaturbriefe«, dann desselben
Herausgebers »Allgemeine Deutsche Bibliothek«, die von 1765--1792
ungehindert in Berlin erscheinen konnte, und seit 1783 Gedike und
Biesters »Berlinische Monatsschrift«, die den großen Philosophen Kant
zu ihren Mitarbeitern zählte, sind die bedeutendsten der zahlreichen
kritischen Zeitschriften, die unter Friedrichs des Großen Regierung
emporblühten und, trotz seiner persönlichen Abneigung gegen alles
deutsche Schrifttum, der machtvollen Entwicklung der deutschen
Literatur bahnbrechend vorgearbeitet haben.


Wie Friedrich II. gegen die österreichische Jesuitenzensur ein Exempel
statuierte.

Wie wenig Friedrich trotz seines Zensurediktes gewillt war, die
fanatische Verfolgung aller Denk- und Redefreiheit, wie sie namentlich
in Österreich ausgeübt wurde, mitzumachen, zeigt ein köstlicher
Streich, den er 1750 den dortigen Jesuiten spielte.

Der König traf im Jahre 1750 im Schloßgarten von Sanssouci einen jungen
Mann, dessen fremdartige Tracht ihm auffiel. Er ließ sich mit ihm in
ein Gespräch ein und erfuhr, daß er einen Reformierten aus Ungarn vor
sich habe, der in Frankfurt an der Oder Theologie studiert hatte und
vor der Heimreise noch die Residenz des Königs sehen wollte. Friedrich
fand an dem jungen Manne so viel Wohlgefallen, daß er ihm nahelegte, in
seinen Staaten zu bleiben, und ihn daselbst zu versorgen versprach. Der
Kandidat lehnte diesen Vorschlag seiner Familienverhältnisse wegen ab.
Nun forderte ihn der König auf, sich eine andere Gnade zu erbitten, und
als der Kandidat meinte, er wisse nicht, was er verlangen solle, fragte
Friedrich, überrascht durch diese seltene Bescheidenheit, ob er ihm
denn nicht irgendeinen Gefallen erweisen könne?

»Ich habe mir«, antwortete nun der Theologe, »verschiedene
philosophische und theologische Werke gekauft, die in Österreich
verboten sind. Die Jesuiten werden sie mir wegnehmen, sobald ich in
Wien eintreffe. Wollten nun Eure Majestät mir diese Bücher --«

»Nehme Er seine Bücher«, unterbrach ihn Friedrich, »in Gottes Namen
mit, kauf' Er sich noch dazu, was Er denkt, das in Wien recht verboten
ist, und was Er nur immer brauchen kann. Hört Er? Und wenn sie Ihm in
Wien die Bücher wegnehmen wollen, so sag' Er nur, ich habe sie Ihm
geschenkt. Darauf werden die Herren Patres wohl nicht viel achten, das
schadet aber nichts. Laß Er sich die Bücher nur nehmen, geh' Er aber
dann gleich zu meinem Gesandten und erzähl' Er ihm die ganze Geschichte
und was ich Ihm gesagt habe. Hernach geh' Er in den vornehmsten Gasthof
und leb' Er recht kostbar. Er muß aber täglich wenigstens einen Dukaten
verzehren, und bleib' Er so lange, bis sie Ihm die Bücher wieder in's
Haus schicken.«

Der König ging darauf ins Schloß, kehrte aber bald nachher zu dem
Kandidaten zurück und übergab ihm ein Blatt Papier, das die Worte
enthielt: »Gut, um auf Unsere Kosten in Wien zu leben. Friedrich.«
Dieses Blatt sollte er in Wien dem preußischen Gesandten übergeben und
sich im übrigen genau nach der erhaltenen Vorschrift benehmen. Außerdem
versprach der König, ihm die beste Pfarre in Ungarn zu verschaffen;
dann entließ er den jungen Theologen, Hedheßi war sein Name, in Gnaden,
ihm Glück auf die Reise wünschend.

Hedheßi kaufte so viel verbotene Bücher zusammen, als er vermochte,
und reiste nach Hause. Vor den Linien Wiens wurden seine Bücher
beschlagnahmt. Er wandte sich also an den preußischen Gesandten, um
seine Bücher zurückzuverlangen.

Der Gesandte, bereits vom König gehörig instruiert, ließ den Theologen
in den ersten Gasthof der Residenz führen und berichtete über den Stand
der Sache nach Berlin. Plötzlich erging aus dem Kabinett des Königs der
Befehl, die Bibliothek der Jesuiten in Breslau zu versiegeln und mit
Wachen zu besetzen.

Die bestürzten Jesuiten in Breslau forschten vergebens nach der Ursache
der königlichen Ungnade und sandten, um das Gewitter abzuleiten, eine
Deputation nach Potsdam. Friedrich ließ die Abgeordneten vier Wochen
auf eine Audienz warten, während welcher Zeit der junge Hedheßi in
Wien nach der königlichen Vorschrift lebte. Endlich ließ sie der König
vor, verwies sie aber an seinen Gesandten in Wien und bat sie, ihn den
dortigen Bücherrevisoren zu empfehlen.

Die frommen Väter verstanden diesen Wink ebensowenig wie ihre Brüder
in Breslau. Diese sandten eine andere Deputation nach Wien, um hier
endlich die dringend notwendige Aufklärung zu erlangen. Aber der
preußische Gesandte in Wien, an den sich die Abgeordneten wandten,
bedauerte, ihnen keinen Aufschluß erteilen zu können; nur so nebenher
warf er die Bemerkung hin, es sei hier ein junger Mann, dem die
Jesuiten eine Kiste mit Büchern weggenommen hätten.

Nun ging den Abgeordneten plötzlich ein Licht auf. Sie eilten zu
ihren Kollegen, und ehe eine Stunde verging, erhielt Hedheßi die
konfiszierten Bücher zurück. Auch beeilten sich die Herren, seine teure
Zeche zu bezahlen.

Mit leichterem Herzen gingen sie jetzt wieder nach Potsdam, um ihre
Bitte zu erneuern. Friedrich empfing sie diesmal freundlich, übergab
ihnen einen Kabinettsbefehl, der die Wiedereröffnung der versiegelten
Bibliothek anordnete, und ein Schreiben an den Pater Rektor in Breslau,
des Inhalts, daß das Kollegium zu Breslau dafür einstehen müsse, wenn
die Reformierten in Ungarn wegen dieser Sache gekränkt würden und
Hedheßi nicht die beste Pfarre in seiner Heimat erhalte.

Und es geschah, wie der König wünschte.


Wenn die Katze nicht zu Hause ist ...

Länger als drei Jahre waren die »Literaturbriefe« unter
vorschriftsmäßiger Zensur ungestört erschienen, als sie plötzlich am
18. März 1762 kurzerhand für jetzt und künftig verboten wurden und der
Generalfiskal Geheimer Rat Uhden den Auftrag erhielt, dem Herausgeber
den Prozeß zu machen.

Um die Gründe des Verbots zu erfahren, begab sich Nicolai sogleich zu
Uhden, der ihm sonst wohlgewogen, aber in Amtssachen ein unparteiischer
und strenger Richter war, konnte von ihm jedoch nichts anderes erfahren
als die Versicherung: »Man wisse sehr wohl, was für höchst strafbare
und unverzeihliche Sachen in den ›Literaturbriefen‹ enthalten seien.«
Nicht wenig betroffen war allerdings der Generalfiskal, als ihm Nicolai
die Zensurbogen vorwies; unter diesen Umständen, meinte er, habe der
Herausgeber nichts zu befürchten; den Verfasser der verbrecherischen
Aufsätze »werde man aber zu finden wissen«.

Auf den nächsten Tag war auch schon einer der Hauptmitarbeiter der
Zeitschrift, der Philosoph Moses Mendelssohn, vorgeladen, ein sanfter
und ruhiger Mann, dem es aber nicht an Charakterfestigkeit fehlte, wo
es auf Standhaftigkeit ankam. Zwischen ihm und dem Generalfiskal, der
den jüdischen Philosophen noch gar nicht kannte und den Eintretenden
mit finsterer Amtsmiene empfing, entwickelte sich nun folgendes
Gespräch:

_Uhden_: »Hör' Er! Wie kann Er sich unterstehen, wider Christen zu
schreiben?«

_Mendelssohn_: »Wenn ich mit Christen Kegel spiele, so werfe ich alle
Neune, wenn ich kann.«

_Uhden_: »Untersteht Er sich zu spotten? Weiß Er wohl, mit wem Er
redet?«

_Mendelssohn_: »O ja! Ich stehe vor dem Herrn Geheimen Rat und
Generalfiskal Uhden, vor einem gerechten Manne.«

_Uhden_: »Ich frage Ihn noch einmal: Wer hat Ihm erlaubt, wider einen
Christen, und noch dazu wider einen Hofprediger, zu schreiben?«

_Mendelssohn_: »Ich muß nochmal wiederholen, und wahrlich ohne allen
Spott: Wenn ich mit einem Christen Kegel schiebe, wäre es auch ein
Hofprediger, so werfe ich alle Neune, wenn ich kann. Das Kegelspiel ist
eine Erholung für den Leib, wie die Schriftstellerei eine Erholung für
meinen Geist ist; jeder welcher schreibt, macht es so gut wie er immer
kann. Übrigens wüßte ich nicht, daß ich je wider einen Hofprediger noch
einen andern Prediger geschrieben hätte.«

_Uhden_: »Oh! ich merke, Er will leugnen; man wird Ihm schon die Künste
abfragen. Er hat wider die christliche Religion geschrieben.«

_Mendelssohn_: »Wer Ihnen dieses gesagt hat, hat Ihnen eine große
Unwahrheit gesagt.«

_Uhden_: »Leugne Er nur nicht! Man weiß es schon besser. Dies ist wider
das Judenprivilegium. Er hat den Schutz verwirkt.«

_Mendelssohn_: »Ach, ich habe hier keinen Schutz zu verwirken. Ich habe
kein Privilegium; ich bin Buchhalter bei dem Schutzjuden Bernhard.«

_Uhden_: »Desto schlimmer! Die geringste Strafe für seinen Frevel wird
sein, daß man Ihn aus dem Lande weiset.«

_Mendelssohn_: »Wenn man mich gehen heißt, so werde ich gehen. Ich habe
mich nie den Gesetzen widersetzen wollen; und der Gewalt kann ich mich
noch weniger widersetzen.« ...

Mittlerweile hörte Nicolai, der Staatsrat sei der Urheber des Verbotes
gewesen, und durch den Geheimrat von Podewils, der das Protokoll der
Staatsratssitzung geführt, die »Literaturbriefe« gelesen und die
Haltlosigkeit der übereilten Maßregel sofort erkannt hatte, erfuhr er
den genauern Zusammenhang:

Ein Vielschreiber namens Justi hatte sich für die scharfe Kritik eines
seiner Bücher in den »Literaturbriefen« dadurch gerächt, daß er die
Zeitschrift denunzierte, ein Jude habe darin in einem Aufsatz wider
den Hofprediger Cramer in Kopenhagen die Gottheit Christi bestritten
und außerdem durch ein freches Urteil über ein Werk des Königs, die
»~Poésies diverses~«, eine Majestätsbeleidigung begangen. Justi,
der später wegen Unterschleife Festungsstrafe erhielt, war durch
die Protektion des königlichen Leibarztes ~Dr.~ Eller soeben nach
Berlin gekommen und galt als ein großer Chemiker, der das verfallene
preußische Bergwerkswesen wieder in Flor bringen sollte. Der Anzeige
dieses Mannes hatte der Staatsrat blindlings Glauben geschenkt. Dem
damaligen Großkanzler von Jariges, der sich um deutsche Literatur nie
bekümmert hatte, war zudem die Denunziation höchst gelegen gewesen:
Manche freie Äußerung des Königs selbst über Religion hatte er mit
stiller Entrüstung hören müssen und an der dadurch eingerissenen
allgemeinen Urteilsfreiheit in religiösen Dingen längst heftigen
Anstoß genommen. Jetzt war die Gelegenheit günstig: der König, der
»dergleichen Sachen zu leicht zu nehmen pflegte«, weilte im Felde -- es
war die Zeit des Siebenjährigen Krieges --, jetzt ließ sich über den
Kopf des Philosophen von Sanssouci hinweg durch eine drakonische Strafe
dem einreißenden Mißbrauch Einhalt tun. In diesem Sinne hatte er dem
Staatsrat die Sache vorgetragen und ohne Widerspruch das Verbot der
»Literaturbriefe« durchgesetzt.

Justis Denunziation war aber eine doppelte Lüge: einmal hatte nicht
Mendelssohn, sondern Lessing den Aufsatz gegen des Hofpredigers Cramer
Wochenschrift, den »Nordischen Aufseher«, geschrieben und dabei nichts
weiter gesagt, als daß Cramers Vorstellung von der Person Christi
sozinianisch sei, eine noch heute in den Unitariern fortbestehende,
sektirerische Auffassung, die der göttlichen Verehrung Christi keinen
Abbruch tat. Die Kritik über Friedrichs des Großen »~Poésies diverses~«
im 6. Bande der »Literaturbriefe« dagegen hatte Mendelssohn allerdings
geschrieben, aber sie enthielt so wenig eine Majestätsbeleidigung, daß
der König selbst sie mit Zufriedenheit gelesen hatte!

Nach dieser Aufklärung war es für Nicolai leicht, die Aufhebung des
Verbotes zu erwirken; er machte eine Eingabe an den Staatsrat, bei der
ihm der eigene Sohn des Generalfiskals, der für Musik und Literatur
lebhaft interessierte Kammergerichtsrat Uhden, durch Einfügung etlicher
kräftiger Sprüchlein über das leichtsinnige Vorgehen der Behörde
unterstützte; gleichzeitig beschwerte sich der Zensor ~Dr.~ Heinius
über die Nichtachtung der von ihm ausgeübten Zensur, und vier Tage nach
dem Verbot waren die »Literaturbriefe« wieder freigegeben.

Der Vorfall hatte wenigstens das eine Gute, daß der Lärm, den er
erregte, manche Leute auf die neuere deutsche Literatur aufmerksam
machte, um die sie sich nach dem Beispiel des Königs bisher wenig oder
gar nicht gekümmert hatten. Denn es war allerdings merkwürdig, daß,
nachdem die »Literaturbriefe« schon bis in den 13. Band fortgesetzt
waren und in der deutschen gelehrten Welt nicht wenig Aufsehen gemacht
hatten, dennoch die damaligen preußischen Staatsminister nebst dem
Generalfiskal weder von der Existenz noch von der Bedeutung der
Zeitschrift eine Ahnung hatten!


Was dem einen recht ist ...

Der Berlinische Kalender für das Jahr 1771 brachte zwölf Blätter
von Chodowiecki, die Szenen aus dem »Don Quichote« darstellten. Das
Titelkupfer zu diesem Bande bildete ein Porträt Josephs II.

In dieser zufälligen Zusammenstellung witterte man in Wien eine
Verhöhnung des Kaisers, und die dortige Zensurbehörde beschwerte sich
dieserhalb beim König von Preußen. Der aber dachte nicht daran, gegen
die Herausgeber einzuschreiten; um die Wiener von der Grundlosigkeit
ihres Verdachtes zu überzeugen, befahl er vielmehr, für die Bilder des
nächsten Kalenderjahrgangs ein noch viel lächerlicheres Thema zu nehmen
und -- sein eigenes Porträt voranzustellen.

Chodowiecki wählte Ariosts »Rasenden Roland«, und Daniel Berger stach
des Königs Bildnis dazu.


Neuordnung der preußischen Zensur 1772.

Die geschilderten Vorfälle zeigen, daß die preußische Zensur auch nach
dem Gesetz von 1749 allmählich wieder »in Abgang« gekommen war, sicher
aber ohne sonderliche Strenge durchgeführt wurde. Nicht anders ging es
mit der neuen Auflage des Zensurediktes, die 1772 ans Licht trat.

Auch dies neue »Circular« vom 1. Juni 1772 beklagte, daß die alten
Vorschriften »mehrfach hintangesetzt« worden seien; außerdem seien
die alten Zensoren gestorben. Die Ernennung der neuen regelte es
zunächst. Die historischen Schriften hatte der Geheime Finanzrat Kahle
zu zensieren, der dieses Amt schon seit einigen Jahren versah; die
juristischen sollte von jetzt an der Geh. Tribunalsrat Stuck, die
theologischen der freisinnige Oberkonsistorialrat Teller, und die
philosophischen der Professor der Ritterakademie Sulzer beaufsichtigen.

Die Wahl der Persönlichkeiten zeigt, wo Friedrich hinaus wollte: unter
den vier Männern ist nur noch _ein_ Konsistorialrat, und die übrigen
drei, besonders der angesehene Philosoph und Ästhetiker Sulzer, sind
Sachverständige, jeder auf seinem Gebiet. So nahm Friedrich 1772 der
Zensurkommission ihren vorwiegend geistlichen Charakter und schuf eine
_Fachzensur_.

Außerdem ist dieses neue Zensuredikt ein charakteristischer Spiegel der
literarischen Bewegung der Zeit.

Die schöne Literatur war in dem Edikt von 1749 nur durch die »Carmina«
vertreten gewesen; jetzt fand auch die Masse der »kleinen Schriften:
Carmina, Wochenschriften, gelehrte Zeitungen, ökonomische Schriften
und alle andere kleine Piecen«, Berücksichtigung; sie sollten, wenn
sie nicht zu den Büchern gehörten, die den vier Zensoren vorgelegt
werden mußten, von der Landesregierung oder den Magistraten begutachtet
werden, in Universitätsstädten von der Universität. Nur Berlin machte
eine Ausnahme: hier hatte der »historische Zensor« auch diese kleinen
Schriften zu begutachten.

Und schließlich wurden jetzt in das Zensuredikt auch die Zeitungen mit
aufgenommen, deren Zahl seit 1749 stattlich gewachsen war. Die Zensur
der »teutschen und französischen Zeitungen« hatte der Geheime Rat von
Beausobre unter der Direktion des Auswärtigen Amtes zu besorgen; sie
war ihm schon vor siebzehn Jahren übertragen worden. Außerhalb Berlins
sollte die Zeitungszensur von der Regierung oder den Justizkollegien
erledigt werden; wenn diese Behörden nicht am Orte waren, hatten sie
einen Vertreter zu stellen.

Die bessere Organisation verlangte aber auch mehr Aufwand. Daher wurden
jetzt die Zensurgebühren eingeführt; außer einem Freiexemplar des
geprüften Buches, auf das den Zensoren schon seit 1749 ein Anspruch
zustand, durften sie von 1772 an zwei Groschen für den Druckbogen
berechnen.

Das erweiterte Edikt von 1772 schärfte den Zensoren noch ein, daß
»Unsere Allergnädigste Absicht keineswegs dahingerichtet ist, eine
anständige und ernsthafte Untersuchung der Wahrheit zu hindern, sondern
nur vornehmlich demjenigen zu steuern, was den allgemeinen Grundsätzen
der Religion und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen
ist«.

Dieser Grundsatz, der auch von spätern, ganz anders gehandhabten
preußischen Zensuredikten übernommen wurde, blieb bis zum Tode des
großen Königs die Richtschnur der preußischen Zensur. In einem Befehl
an die theologische Fakultät in Halle vom 7. Februar 1780 erklärte
Friedrich geradezu, daß »die den Schriftstellern ohnedem äußerst
lästige Zensur soviel als möglich eingeschränkt werden sollte, wann
wider Religion und Sitten nichts vorkommt«.


Kleine Ursachen -- große Wirkungen.

Wenn Nicolai recht hat, ging auch dieses erneuerte Zensuredikt von
1772 nicht auf den eigenen Willen des Königs zurück, sondern auf die
ängstliche Betriebsamkeit seiner Ratgeber. Die einfältige preußische
Dichterin Anna Luise Karschin soll die schuldige Ursache dazu gewesen
sein. »Die Frau Karschinn«, erzählt Nicolai, »hatte in einem gedruckten
Gedichte die erste Teilung Polens erwähnt, welche damals schon genugsam
bekannt, aber noch nicht offiziell angezeigt war. Dem Ministerium
mochte dieses wohl nicht angenehm seyn, aber der Minister von Fürst,
bekanntlich ein sehr ängstlicher Mann, welcher sich vor dem Könige
sehr fürchtete, glaubte der Sache durch ein geschwind zu machendes
Zensuredikt abzuhelfen, damit, wenn der König je von dem Gedicht der
Frau Karschinn etwas erführe und dem Ministerium darüber einen Vorwurf
machte, man ihm gleich sagen könnte, es sey schon Remedur geschehen.
Wirklich war auch das Edikt so geschwind gemacht, daß man verschiedenes
Nöthige darin vergaß und verschiedenes sehr unbestimmt ausdrückte.«


Friedrich und die »Bullenbeißer«.

Geradezu vorbildlich ist Friedrich der Große im Punkte der
»Majestätsbeleidigungen«. Zwar hatte er am 24. Dezember 1752 ein unter
dem Pseudonym ~Dr.~ Akakia (~Dr.~ Harmlos) erschienenes Pamphlet
Voltaires durch den Henker auf den öffentlichen Plätzen Berlins
verbrennen lassen, obgleich der Verfasser, seit zwei Jahren Gast des
zuerst von ihm so überschwenglich verherrlichten Königs, noch in den
Mauern der Stadt weilte. Aber diese Maßregel war nicht von kleinlicher
Empfindlichkeit verfügt, sondern Voltaire hatte durch seine Hinterlist,
Rachsucht, Treulosigkeit und Habgier die Langmut des Königs schon bis
zum äußersten herausgefordert; jene Schrift war zudem eine blutige
Verhöhnung der von Friedrich gegründeten Akademie der Wissenschaften
und ihres Präsidenten Maupertuis; und obendrein hatte sich Voltaire die
Druckerlaubnis durch eine freche Fälschung verschafft.

Nachdem dann diese Koryphäe der französischen Literatur auf drastische
Weise aus Preußen hinauskomplimentiert war, legte sich Friedrichs
begreifliche Erregung bald, und als Voltaire aus sicherer französischer
Hut eine persönliche Schmähschrift gegen ihn losließ, schrieb der
Angegriffene am 23. Oktober 1753 voll überlegenen Humors an seinen
Ministerresidenten George Keith in Paris: »Jeder im öffentlichen Leben
stehende Mann muß der Kritik, der Satire, ja oft genug der Verleumdung
als Zielscheibe dienen. Jeder, der einen Staat regiert hat, sei es
als Minister, als General oder als König, hat Sticheleien zu ertragen
gehabt; es wäre mir also sehr unangenehm, wenn ich der einzige sein
sollte, dem dieses Schicksal erspart bliebe. Ich verlange weder eine
Widerlegung des Buches noch die Bestrafung des Verfassers, sondern habe
es mit großer Gemütsruhe gelesen und sogar einigen Freunden mitgeteilt.«

Im Lauf der Jahre nahm dieser königliche Gleichmut gegen persönliche
Angriffe jeder Art nur zu. Zahllos sind die Schmähschriften, die gegen
Friedrich erschienen und sogar von dem Verleger seiner eigenen Werke,
dem Buchhändler Pitra in Berlin, verkauft wurden. Der König ignorierte
sie und gab einmal seinen darüber aufgebrachten Beamten den Rat, nicht
alle »Sottisen«, die geschrieben würden, auf ihn zu beziehen.

Mit Voltaire hatte er sich so weit wieder versöhnt, daß ein lebhafter
Briefwechsel fortbestand; in einem dieser Briefe an den Franzosen
vom 2. März 1772 schrieb er -- vielleicht in Erinnerung an die
Akakia-Episode --: »Ich denke über die Satire, wie Epiktet: ›Sagt man
was Böses von Dir, und ist es wahr, so bessere Dich; sind es Lügen, so
lache darüber.‹ Ich bin mit der Zeit ein gutes Postpferd geworden, lege
meine Stazion zurück und bekümmere mich nicht um die Bullenbeißer, die
auf der Landstraße bellen.«


Exemplarische Strafe.

Die Langmut des großen Königs gegen Majestätsverbrechen stand oft in
drastischem Gegensatz zu der Empfindlichkeit der Behörden, die, just so
wie heute, auch damals bei jedem herben Tadel ihrer Amtshandlungen zum
Kadi liefen.

Einmal gab ihnen der alte Fritz eine kräftige Lehre. Als man einen
Bürger bei ihm verklagte, weil er Gott, Se. Majestät und den
Stadtmagistrat gelästert habe, verfügte er:

»Daß der Arrestant Gott gelästert hat, ist ein Beweis, daß er ihn nicht
kennet; daß er mich gelästert hat, vergebe ich ihm; daß er aber einen
edlen Rat gelästert hat, dafür soll er exemplarisch bestraft werden und
auf eine -- halbe Stunde nach Spandau kommen.«


Niedriger hängen!

Wie schlagfertig überlegen Friedrich der Große selbst Angriffen gegen
seine Regierungshandlungen auch ohne Verbot zu begegnen wußte, zeigt
eine Anekdote, die ein Augenzeuge, der früher in Berlin, später in
Upsala wirkende Kapellmeister Heffner, erzählt:

Im Jahre 1781 hatte der König die Kaffeeregie eingeführt, um dem
übermäßigen Verbrauch dieser Auslandsware zugunsten der einheimischen
Bierproduktion zu steuern, eine Maßregel, die das Volk sehr erregte;
denn nicht nur in Sachsen, sondern auch in Preußen zog man schon damals
ein Schälchen Kaffee der Biersuppe vor, mit der Friedrich selbst noch
groß gezogen worden war.

Eines Tages kam der alte Fritz mit seinem Heiducken die Jägerstraße
heraufgeritten und bemerkte in der Nähe des Schlosses, auf dem
Werderschen Markt, einen großen Auflauf. Man drängte sich um ein hoch
an der Mauer angeschlagenes Papier, aber nur die Nächsten konnten
erkennen, was es bedeutete. Bei der Annäherung des Königs flogen die
Mützen herunter, man gaffte ihn mit verlegenen und erschrockenen Mienen
an und wich beiseite. Aber niemand wagte ein Wort zu sagen. Der König
schickte nun seinen Begleiter näher, um zu erfahren, was los sei.
Bald kam der Heiduck ebenfalls verlegen lächelnd wieder und wollte
nicht recht mit der Sprache heraus: »Sie haben etwas auf Ew. Majestät
angeschlagen ...«

Nun ritt der König dicht heran und sah, daß eine Karikatur auf ihn
selbst dort hing: In höchst kläglicher Positur saß er auf einem
Fußschemel, hielt zwischen den Beinen eine Kaffeemühle, und während
die eine Hand emsig mahlte, griff die andere gierig nach jeder
herausfallenden Bohne.

Sobald der alte Fritz die Bedeutung der Karikatur erkannt hatte, winkte
er mit der Hand und rief: »Hängt es doch niedriger, daß die Leute sich
nicht den Hals ausrecken müssen!«

Kaum waren die Worte gefallen, als ein allgemeiner Jubel ausbrach. Man
riß das Bild herab und in Stücke, die Jungen warfen die Mützen in die
Luft, und unter allgemeinem »Vivat der alte Fritz!« ritt der König
langsam von dannen.


Was heißt Aufklärung?

Diese Frage stellte Oberkonsistorialrat Zöllner im Dezemberheft der
»Berlinischen Monatsschrift« 1783. Mendelssohn und Kant beantworteten
sie; Mendelssohn im September, Kant im Dezember 1784.

Kants Aufsatz begann mit der vielzitierten Definition:

»Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst
verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich
seines Verstandes ohne Leitung eines andern zu bedienen. ... ~Sapere
aude!~ Habe Muth, Dich Deines _eigenen_ Verstandes zu bedienen! ist
also der Wahlspruch der Aufklärung.

»Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar
die unschädlichste unter Allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich
die: von seiner Vernunft in allen Stücken _öffentlichen_ Gebrauch zu
machen ... Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner
eigenen Vernunft denjenigen, den Jemand als _Gelehrter_ von ihr vor dem
ganzen Publicum der _Leserwelt_ macht.«

Kant verlangte für den Offizier das Recht, über Fehler im Kriegsdienste
Anmerkungen zu machen, für den Bürger, über die Ungerechtigkeit der
ihm auferlegten Lasten öffentlich seine Gedanken zu äußern; für den
Geistlichen, seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über
das Fehlerhafte des Symbols der Kirche oder über bessere Einrichtung
des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen.


Kants Huldigung vor Friedrich.

Die Frage: Leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter?
beantwortete Kant in dem vorhin erwähnten Aufsatz aus dem Jahre 1784
kurzweg mit: Nein, wohl aber in einem Zeitalter der Aufklärung. Es
fehle noch viel, daß sich die Menschen in Religionsdingen ihres eigenen
Verstandes bedienten, aber der Hindernisse der Unmündigkeit würden doch
weniger. »In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der
Aufklärung, oder das _Jahrhundert Friedrichs_.«

Ebenso, führte Kant weiter aus, müsse der Untertan der Gesetzgebung
gegenüber öffentlichen Gebrauch von seiner Vernunft machen dürfen und
seine Gedanken darüber mit freimütiger Kritik der Welt öffentlich
vorlegen, »davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein
Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren«.


Die Kehrseite der Medaille.

Obgleich sich aber Preußen unter Friedrich dem Großen fast völliger
Preßfreiheit erfreute, darf doch nicht vergessen werden, daß diese
Freiheit keine gesetzliche, sondern eine durchaus _willkürliche_, eine
mit königlicher Erlaubnis ungesetzliche war.

»~Il pense en philosophe et so conduit en roi~« (er denkt als Philosoph
und handelt als König -- soll heißen: als Despot), schrieb einmal der
französische Philosoph Jean Jacques Rousseau unter ein Bild Friedrichs;
und als sein pädagogischer Roman »Emile« (1762) vom Pariser Parlament
für gottlos erklärt, im Hofe des Justizpalastes zerrissen und verbrannt
wurde und dem Verfasser die Häscher auf den Fersen waren, flüchtete
selbst er in Friedrichs Schutz, in den damals preußischen Kanton
Neuchâtel.

Jenes vieldeutige Wort Rousseaus gilt in gewissem Sinne auch für
Friedrichs Behandlung der Zensur. Friedrich der Große ist und bleibt
der Schöpfer auch der preußischen Zensurgesetze; er selbst handhabte
sie nur so freimütig und ging so willkürlich über sie hinweg, daß ihre
tatsächlichen Schärfen den Zeitgenossen gar nicht zum Bewußtsein kamen;
um so empfindlicher aber der nächsten Generation, als nach seinem Tode
(1786) ein andrer Geist in Preußen zur Herrschaft gelangte.



2. Kaiser Josephs II. Zensurreform.

        Ach, was ich Armer streute,
        Fiel auf ein wüstes Land;
        Dein Walten büß' ich heute,
        Du zweiter Ferdinand,

        Du hast dem Licht gewehret,
        Du hast die Luft verdumpft,
        Östreichs Gefild verheeret,
        Das keiner mehr entsumpft.

            _D. F. Strauß_, Kaiser Joseph im Sterben. 1859.


Eine Kaiserin der Zensur.

Es ist genugsam bekannt, welch heftige, unversöhnliche Feindin der
religiösen Aufklärung die deutsche Kaiserin Maria Theresia (1717--1780)
war und mit welch harter Unduldsamkeit sie alles verfolgte, was Macht
und Ansehen der katholischen Kirche und ihrer Diener verletzen konnte.
Mit »Inquisition und Mission« führte sie gleich ihren Vorgängern die
Gegenreformation in den österreichischen Erblanden durch, und die
Pflege der kulturellen Güter sah sie am liebsten ausschließlich in der
Hut der Jesuiten.

Die Kaiserin ärgerte sich wohl gelegentlich, wenn einer der
Hoftheologen und Beichtväter seine Bücherrazzia bis in den kaiserlichen
Palast ausdehnte und jagte den allzu Dreisten davon; auch hob sie wohl
einmal das Verbot eines Buches auf, wenn sie selbst es gelesen und gut
gefunden hatte. Aber für die Schmach der geistigen Knechtschaft, in
der sie ihre Völker hielt, hatte sie keine Empfindung. Der beschränkte
Untertanenverstand hatte das auf Treu und Glauben hinzunehmen,
was ihm von einer über alle Zweifel erhabenen, von Jesuiten
beherrschten Regierung als allein seligmachend verkündigt wurde. Die
Absperrmaßregeln gegen die im Reich, besonders in Preußen, herrschende
Cholera der Aufklärung waren großzügig organisiert -- kein Wunder,
daß Österreichs geistige Entwicklung um Jahrhunderte zurückblieb. An
der schönen blauen Donau nahm man an dem Aufschwung des deutschen
Schrifttums so wenig Anteil, daß man noch zur Zeit der großen Kaiserin
diejenigen verlachte, die sich, statt des einheimischen Dialektes, der
hochdeutschen Schriftsprache, des »lutherisch Deutsch« bedienten.
Noch im Jahre 1780 war, wie Friedrich Nicolai versichert, auf der
Universität Innsbruck ein Werk wie Jöchers Gelehrten-Lexikon, das
1750/51 erschien, nicht einmal dem Namen nach bekannt, und ein Mann wie
Joseph von Sonnenfels, der Reformator des österreichischen Schrifttums,
bewarb sich vergeblich um eine Stellung, weil er seiner hochdeutschen
Aussprache wegen als Protestant und überhaupt als verdächtig galt.


Jesuitenzensur in Wien.

Die wirksamste Waffe in der Hand des Protestantismus war von jeher das
Buch; ihm galt deshalb der glühende Haß der geistlichen Machthaber.
Seit 1623 war die Wiener Universität unter Verwaltung der Jesuiten,
ihnen lag auch fast die gesamte Bücherzensur ob, und ohne ihre
Genehmigung durfte in Österreich nichts gedruckt und kein fremdes Buch
verbreitet werden. Gegen die katholische Kirche oder ihre Vertreter
durfte infolgedessen nichts, gegen die Ketzer alles geschrieben werden.
Wissenschaftliche Werke hatten keinen Anspruch auf mildere Behandlung.
Noch im Jahre 1750, versichert Sonnenfels, konnte es Stand und Glück
kosten, wenn man sich anmerken ließ, in einem Buche wie Montesquieus
»~Esprit des lois~« geblättert zu haben.

Die Verfasser protestantischer und antikatholischer Schriften erwartete
Verbannung und Kerker. Schon der Besitz lutherischer, ketzerischer,
überhaupt unkatholischer Schriften war aufs strengste verpönt; sie
standen außerhalb allen Eigentumsrechtes, jeder Geistliche durfte
sie konfiszieren, wo er sie fand, jeder Privatmann war bei Strafe
verpflichtet, anzugeben, wo immer er sie gesehen hatte. Wer ein
Buch kaufte, mußte es innerhalb vier Wochen seinem Pfarrer zur
Prüfung vorlegen, sonst erhielt er 3 Gulden Strafe, die sich im
Wiederholungsfall empfindlich steigerte. Ein Drittel der Strafgelder
fiel dem Denunzianten zu; daher stand die niederträchtigste Spionage
in voller Blüte. Haussuchungen waren an der Tagesordnung. Die
Koffer der Reisenden wurden auf den Zollämtern durchsucht, alle
bedenklichen Bücher weggenommen, verbotene verbrannt. Verkleidete
Beamte der geistlichen Bücherpolizei besuchten als harmlose Kunden die
Buchläden, schlichen sich in das Vertrauen der Händler und drangen in
sie, ihnen verbotene Bücher zu verschaffen; ließen die Buchhändler
sich überreden, so entdeckten sich die Spitzel als Polizisten,
beschlagnahmten die Werke und nahmen die Verkäufer in Strafe.


Das Allerheiligste.

Als die Kaiserin Maria Theresia eines Tages gerade am Spieltisch saß,
wurde ihr durch eine vertraute Kammerfrau, die Mutter der bekannten
Dichterin Caroline Pichler, Hofrat von Sonnenfels gemeldet, der sie
dringend in Zensurangelegenheiten zu sprechen wünschte. Ungemein
lebhaft, wie die Kaiserin noch in ihren letzten Tagen war, eilte sie
nach wenigen Minuten ins Vorzimmer, strich sich mit den Fingern Haube
und Haar aus dem Gesicht, und heftig die Karten drehend fragte sie den
Besucher:

»Nun, was ist's denn? Sekieren sie Ihn schon wieder? Hat Er etwas gegen
uns geschrieben? Das ist Ihm von Herzen verziehen. Ein echter Patriot
muß wohl manchmal ungeduldig werden; ich weiß aber schon, wie Er's
meint. Oder gegen die Religion? Er ist ja kein Narr. Oder gegen die
guten Sitten? Das glaube ich nicht; Er ist ja kein Saumagen. Aber wenn
Er etwas gegen die Minister geschrieben hat, ja mein lieber Sonnenfels,
dann muß Er sich selber heraushauen; da kann ich Ihm nicht helfen. Ich
habe Ihn oft genug gewarnt.«

Damit machte die Kaiserin kehrt und eilte wieder an ihren Spieltisch
zurück.


Van Swieten und die Zensurhofkommission.

1745 wurde der Holländer Gerard van Swieten (1700--1772) als Leibarzt
der Kaiserin nach Wien berufen. Er war ein frommer Katholik, aber
ein Gegner der Jesuiten und vor allem ein strenger Vertreter der
Wissenschaft, dem der geistige Aufschwung Österreichs unendlich viel
zu verdanken hat. Auf seinem eigensten Gebiete gewann er schnell Raum,
denn die praktische Kunst des Arztes war ja die einzige, die die
Jesuiten nicht übten; er gewann berühmte Ärzte für Wien und wurde der
Begründer der dortigen medizinischen Schule.

Daß die Geistlichkeit anatomische Lehrbücher der unvermeidlichen
»Nuditäten« wegen verbot, hörte nun gänzlich auf. Bald aber dehnte
Swieten seine kraftvolle Reformarbeit auf das ganze geistige
Leben Österreichs aus und stieß nun überall auf die Schranke der
geistlichen Zensur. Unerschrocken nahm er den Kampf gegen sie auf.
Der Übermut seiner Gegner selbst drückte ihm die siegreiche Waffe
in die Hand: als die geistliche Behörde sich anmaßte, sogar den
Reichshofrat ihrer Zensur zu unterstellen, setzte es van Swieten bei
der Kaiserin durch, daß die Prüfung zunächst der philosophischen
und historischen Werke der Universität abgenommen und besonderen
Zensurkommissionen in Wien und in den Provinzen anvertraut wurde. Von
1753 an mußten auch alle zum Druck bestimmten Manuskripte der unterdes
gebildeten Bücherzensurhofkommission in Wien und nicht mehr den
Jesuiten der Universität vorgelegt werden, und die bisherige völlige
Zensurfreiheit der geistlichen Orden für ihre eigenen theologischen
und philosophischen Schriften wurde aufgehoben -- eine gewaltige
Kraftprobe van Swietens, die der späteren josephinischen Reform mächtig
vorarbeitete.

An die Spitze dieser Wiener Zensurkommission trat 1759 van Swieten
selbst. Sie war jetzt eine rein staatliche Behörde, aber die Hälfte
ihrer Mitglieder bestand noch aus Geistlichen; zwar wurden diese nicht
mehr vom Jesuitenorden, sondern von der Kaiserin im Einverständnis mit
dem Erzbischof gewählt, und seit 1764 war kein Jesuit mehr darunter,
aber den persönlichen Einfluß des Ordens auf die fromme Fürstin
vermochte auch van Swieten nicht völlig auszuschalten.

Auch konnte er sich auf seinem heftig angefochtenen Posten nur dadurch
halten, daß er gegen alles, was der Religion, dem Staate, den Sitten
und überhaupt der »guten Denkungsart« gefährlich erschien, fast ebenso
unduldsam vorging wie seine geistlichen Gegner. Noch 1759 wurden alle
Buchbinder angewiesen, jedes ihnen anvertraute Buch vor dem Einbinden
ihrem Seelsorger vorzulegen, und der Katalog der verbotenen Bücher
(»~Catalogus librorum prohibitorum~«), der von 1765 bis 1780 in
mehreren Ausgaben erschien, ist alles eher denn ein Ruhmesdenkmal für
seine Zeit.

Swieten lagen nur die »nützlichen Bücher« der Fachwissenschaft wahrhaft
am Herzen. Deshalb setzte er, den Jesuiten zum Trotz, 1753 die Freigabe
von Montesquieus »~Esprit des lois~« durch, und des Weihbischofs von
Hontheim (Febronius) Buch über die rechtmäßige Gewalt der römischen
Päpste wurde nach langjährigem, erbittertem Kampf wenigstens in
den Händen der Gelehrten geduldet. Aber van Swieten selbst verbot
zahlreiche Schriften von Rousseau und Voltaire, von Maupertuis und
Lamettrie, Thomas Hobbes und Christian Thomasius, von Crébillon und
Fielding, Boccaccio und Sterne, Swift und Holberg, den Macchiavell
und Ariosts »~Rime satire~«, Grimmelshausens »Simplizissimus« und
»Vogelnest« und Rollenhagens »Froschmäusler«, Philander von Sittewalds
»Gesichte« und Reuters »Schelmuffsky« und von Erzeugnissen der
neu aufblühenden deutschen Literatur Albrecht von Hallers »Kleine
Schriften« und Gedichte von Joh. Christ. Günther, Wielands »Idris«,
»Agathon« und »Sieg der Natur« nebst seiner französischen Übersetzung,
die Leipziger und Göttinger Musenalmanache, Mendelssohns »Phädon oder
über die Unsterblichkeit der Seele« und die Schriften Lessings von 1753.

Gegen van Swietens übertriebene Strenge einzuschreiten, war eine der
ersten Regierungshandlungen des Kaisers Joseph nach seiner Erhebung zum
Mitregenten seiner Mutter (1765).


Wien und Rom.

Wie engherzig und despotisch van Swieten als Zensor seine Urteile ganz
nach seinen persönlichen Ansichten fällte, darüber berichtet Friedrich
Nicolai in seiner »Beschreibung einer Reise durch Deutschland und die
Schweiz« die bezeichnende Anekdote:

»Als mein sel. Freund Meinhard, dessen vortreffliche Versuche über
die italiänischen Dichter allgemein berühmt sind, mit dem Hrn. Grafen
Moltke nach Wien kam, wurden ihm, wie allen Fremden, seine Bücher
weggenommen. Es waren darunter die Opere di Macchiavello und der Emile
des Rousseau. Hierüber entstand der größte Lärm, daß sich jemand
unterstanden hätte, diese Bücher einzuführen. Meinhard gieng selbst zum
Freyherrn von Swieten, um ihn nur zu bitten, daß die Bücher versiegelt
und an der Gränze ihm wieder ausgeliefert werden möchten. Aber er
erhielt ganz trocken zur Antwort: Die Bücher wären schon verbrannt;
und ›es wäre eine Schande, daß jemand sich unterstände, ein Buch wie
den Macchiavell in die Hände zu nehmen‹. Meinhard wollte wenigstens
den Emile vertheidigen, aber die Antwort war: ›Reden Sie mir nicht von
Rousseau! Der ist ein schlechtes Subjekt!‹ Und nun kam ein so heftiges
Schelten auf Rousseau als den verderblichsten Menschen, daß der gute
Meinhard, der ohnedieß leicht ängstlich ward, sogleich das Zimmer
verließ.

»Indessen fand Meinhard bey seiner Abreise nach Italien unvermuthet
zu Klagenfurt einen Macchiavell, der ihm, ob es gleich eine schlechte
Ausgabe war, großes Vergnügen machte, da Macchiavell, wegen der
Zierlichkeit seiner Schreibart, einer der Lieblingsschriftsteller
meines Freundes war. Als er nach Rom kam, wurden seine Bücher wieder
angehalten. Er gieng deshalb den folgenden Tag zum Sekretar des
Magister Palatii, der ein Dominikaner war. Dieser gab ihm die Bücher
sogleich zurük. Er setzte hinzu: ›Es sind einige verbotene darunter.
Aber Sie sind ein Gelehrter, und zu verständig, als daß Sie dieselben
öffentlich zeigen und sich und mir Verdruß machen sollten. Da Sie so
gut italiänisch sprechen, so merke ich wohl, daß Sie den Macchiavell
fleißig studirt haben. Aber Sie haben eine gar schlechte Ausgabe
davon. Suchen Sie die beste zu bekommen; sie ist --.‹ Hier nannte der
Dominikaner gerade die Ausgabe, die in Wien verbrannt worden war.«


Kaiserliche Handbillette.

Nach van Swietens Tode 1772 fiel die Zensur bald in ihre alten Übel
zurück, und der Klerus gewann in der Kommission wieder das Übergewicht.
Der neue Präsident der Zensurhofkommission stand den mit frischer
Keckheit auftretenden Anmaßungen der Geistlichkeit hilflos gegenüber,
und so konnte es nicht fehlen, daß die Jesuiten, obgleich ihr Orden
1773 auch in Österreich aufgelöst wurde, verstärkten Einfluß auf den
Gang der Zensurgeschäfte gewannen. Besaßen sie doch noch immer das Ohr
der Kaiserin, der jetzt ein energischer Berater wie van Swieten fehlte.
Hatte ein Jesuit oder sonst ein Betbruder, erzählt Nicolai, an einem
Buche Ärgernis genommen, so steckte er sich hinter eine Kammerfrau
der Fürstin; er zeigte ihr etliche mit Rotstift angestrichene Stellen
des Buches, die anstößig erscheinen konnten, und die Kammerfrau legte
sie der Kaiserin vor. Auf den Zusammenhang des Textes wurde keine
Rücksicht genommen, und ein kaiserliches Handbillett verfügte kurzweg
das Verbot.


Das Verbot des Katalogs verbotener Bücher.

Statt vor der anstößigen unmoralischen, kirchenfeindlichen und
gotteslästerlichen Literatur zu warnen, war der seit 1765 in mehreren
Ausgaben bei verschiedenen Verlegern erscheinende Katalog der
verbotenen Bücher gerade ein Führer zu diesen unsauberen Quellen
geworden und wurde von Liebhabern und Sammlern besonders erotischer
Literatur niederster Sorte fleißig benutzt. Zu dieser Erkenntnis kam
im Jahre 1777 endlich auch die Zensurhofkommission und zog daraus die
einzig richtige Konsequenz: der Katalog der verbotenen Bücher wurde nun
selbst auf den Index gesetzt.


Der Thronfolger.

Es ist das Schicksal aller Thronfolger, daß sich die Hoffnung der
Unzufriedenen an sie klammert und die Enttäuschungen wie aufgescheuchte
Dohlen ihren Thron umflattern. Mit welcher Gloriole umgaben die
deutschen Idealisten die Lichtgestalt des Sohnes, der im Schatten
seiner großen Mutter heranwuchs! Man wußte, daß Kaiser Joseph ein
unbedingter Verfechter des Deutschtums in Österreich war, daß er
deutsche Bücher las und in schaler Hofgesellschaft eine Gruppe
der Geistigen zu sammeln suchte. Je rücksichtsloser Friedrich der
Große seiner Verachtung der deutschen Literatur Ausdruck gab, um so
inbrünstiger erwartete man von dem jungen Kaiser den Werderuf zu einem
neuen perikleischen Zeitalter.


Der Gnadenpfennig.

Dem Mißverständnis von der literarischen Mission des jungen Kaisers
huldigte keiner so begeistert wie der Sänger des »Messias«, Klopstock,
und bei ihm verdichtete sich dieser Glaube zu einem großzügigen »Plan
zur Beförderung der Wissenschaften in Deutschland«, der, ohne die
steifen Formen einer Akademie anzunehmen, die freigebige Unterstützung
deutscher Gelehrter und Schriftsteller durch den Deutschen Kaiser zum
Ziele hatte. Auch ein Finanzprojekt spielte mit hinein: der unerhörte
gesetzlich begünstigte Nachdruck, der in Wien mit außerösterreichischen
Büchern getrieben wurde, schädigte die deutschen Autoren empfindlich,
Lessings »Hamburgische Dramaturgie« war daran zugrunde gegangen. Diese
»Nachdruckerbande«, wie Lessing sich ausdrückte, sollte beseitigt,
dafür aber als Entschädigung unter Josephs Schutz in Wien eine
Reichsdruckerei begründet und darin Werke der deutschen Literatur
zum Vorteil ihrer Verfasser gedruckt werden; »unglaubliche Summen«,
versicherte Gleim, sollten dadurch ins Land kommen.

Durch einen diplomatischen Freund sandte Klopstock 1767 diese Anregung
nach Wien. Zugleich aber auch das Manuskript einer Widmung an Kaiser
Joseph, die der »Hermanns Schlacht«, seinem neuesten Werk, einem
»Bardiet für die Schaubühne«, vorangestellt werden sollte. Die Naivetät
des Messiassängers hat etwas Rührendes; er stellte allen Ernstes an
Joseph das Ansinnen: nimmst du meine Widmung an, so verpflichtest du
dich damit auch, den beigefügten literarisch-sozialen Plan auszuführen!

Klopstocks Entwurf kam dem Kaiser nie vor Augen, er verschwand in
den Akten des Staatskanzlers Fürst Kaunitz, nur die Widmung gelangte
an ihre Adresse. Aber der deutsche Dichter würde aus allen seinen
Himmeln gestürzt sein, wenn er geahnt hätte, wie geringschätzig diese
Angelegenheit an höchster Stelle behandelt wurde. Joseph fragte seinen
Kanzler, was er tun solle und ob vor allem der Text der Widmung
nichts Anstößiges enthalte. Fürst Kaunitz erwiderte, dergleichen
Dedikationen entsprängen gewöhnlich aus eigennützigen Absichten, auch
gehöre das Werk gar nicht zur »nützlichsten Wissenschaft«. Da aber
Klopstock in Deutschland große Achtung genieße und ein enthusiastisches
Publikum habe, sei die Sache als ein »ersprießlicher Einfluß in
Staatsangelegenheiten« zu betrachten, und man könne deshalb wohl eine
goldene Kette oder Medaille daranwenden. Auf keinen Fall aber dürfe
in der Widmung die darin enthaltene Spitze gegen Friedrich den Großen
wegen seiner Verleugnung deutscher Literatur stehenbleiben, weil
dadurch »der auch für andere Souveräne zu tragenden Achtung zunahe
getreten werde«.

Daraufhin nahm der Kaiser auf rein amtlichem Wege die Widmung an
und schenkte dem Dichter als »Gnadenpfennig« sein Medaillonporträt
in Brillanten. Im übrigen aber hatte dieser Akt für Klopstock keine
weiteren Folgen, als daß er sich der Zensur des Kaisers, der damals
noch seinen Zeitgenossen Friedrich bewunderte, ausgesetzt hatte und
sich ihr wohl oder übel unterwerfen mußte. Denn er gab sich noch
lange der Täuschung hin, daß der Kaiser schließlich doch seinen Plan
durchführen werde.


Josephinismus.

Der Vorfall mit Klopstock ist bezeichnend: es fiel Joseph nie ein, sich
als Gönner der deutschen Literatur aufzuspielen. So sehr er Friedrich
den Großen verehrte, über den Verse drechselnden König lächelte er
nur, und Gelehrte, die Bücher schrieben, galten ihm als gewinnsüchtige
Geschäftsleute. Für das »Federvieh« hatte er wenig übrig, und in
verdrießlicher Stimmung nannte er den Buchhandel »ebenbürtig dem
Käsehandel«. Daß ihn Aloys Blumauers Travestierung der »Aeneide«
höchlichst belustigte, richtet seinen Geschmack. Ebenso wie seine
Mutter begünstigte er den Büchernachdruck, weil dadurch zum Nutzen
der heimischen Industrie viel Geld umgesetzt wurde, und als er seine
Grundregeln für die Zensurreform entwarf, war sein oberster Leitsatz:
Besser, daß ein paar schlechte Bücher unter die Leute kommen, als daß
durch übertriebenen Zwang ein »wesentlicher Handlungszweig« lahmgelegt
wird. Den Volkswohlstand zu fördern, war nach dem Siebenjährigen
Krieg die Losung der österreichischen Regierung. Wissenschaft und
Kunst um ihrer selbst willen zu schützen, kam Joseph gar nicht in den
Sinn, er hatte durchaus praktisch-politische Ziele: Vereinfachung
der Regierungsgeschäfte durch Zentralisation und Gleichmäßigkeit,
Entlastung der Beamten, Verminderung ihrer Zahl und damit Ersparnis an
Gehältern, Förderung der einheimischen Industrie auf allen Gebieten
und die dafür notwendige Hebung der Volksbildung. Mit gerechtem Neid
sah Joseph das Emporblühen der protestantischen Nachbarstaaten,
besonders Preußens. Gesunde Aufklärung und religiöse Toleranz, das sah
er, machten unzählige wirtschaftliche Kräfte frei, die bisher durch
veraltete, von der Kirche eifersüchtig gehütete Gesetze verkümmert
waren. Diese Kräfte sollten nun mit einem Schlag geweckt werden. Wenn
er zu diesem Zweck den Kampf aufnahm gegen Privilegien des Adels und
der Kirche, gegen Standesvorurteile und Aberglauben, Kurpfuscher und
Alchimisten, Teufelsaustreiber und Geisterbeschwörer und den ganzen
mittelalterlichen Spuk, der sich in Kirchen- und Klosterwinkeln unter
religiösem Gewande hartnäckig zu erhalten wußte, so war die bisher
verfehmte Aufklärung, die Errungenschaft der Naturwissenschaft und
Philosophie, seine gegebene Bundesgenossin. Die geistliche Zensur hatte
sie bisher des Landes verwiesen; also mußte die Zensur geändert werden.
Nicht um der schönen Augen der deutschen Schriftsteller und Dichter
willen, sondern aus rein praktischen Erwägungen.

Daß die Literatur selbst durch diese freiere Regung des geistigen
Lebens unendlich viel gewann, darüber hat Joseph sich niemals
weiterdenkenden Betrachtungen hingegeben. Das war ein Verdienst, das
seiner Politik ohne, vielleicht gegen ihren Willen in den Schoß fiel.


Zensurreform in Österreich.

Nach dem Tode seiner Mutter (29. Nov. 1780) fühlte sich Joseph frei von
den drückenden Fesseln, die er bis dahin als guter Sohn getragen hatte,
und sofort ging er daran, den dumpfen Geistesbann zu lösen, der wie ein
Dornröschenschlaf Österreich gefangenhielt.

Zunächst hob er die bisherigen Zensurkommissionen auf und ersetzte sie
durch eine einzige Bücherzensur-Hauptkommission in Wien. Ihr übergab
er die von ihm selbst entworfenen »Grundregeln zur Bestimmung einer
ordentlichen künftigen Bücherzensur«, und am 13. Oktober 1781 erschien
ein neues Zensurgesetz.

Verboten sollte nach des Kaisers Willen nur mehr das sein, was
»unsittliche Auftritte und ungereimte Zoten« enthielt, die katholische
und überhaupt die christliche Religion systematisch verfolgte und
lächerlich machte oder den Staat und den Landesfürsten »geradezu auf
eine gar anstößige Art« angriff. Im übrigen aber sollte der Grundsatz
gelten: »Kritiken, wenn es nur keine Schmähschriften sind, sie mögen
nun treffen wen sie wollen, vom Landesfürsten bis zum Untersten,
sollen, besonders wenn der Verfasser seinen Namen dazu drucken läßt und
sich also für die Wahrheit der Sache dadurch als Bürgen dargestellt,
nicht verboten werden, da es jedem Wahrheitliebenden eine Freude sein
muß, wenn ihm solche auf diesem Wege zukommt.«

Mit dem, was der »große Haufen« oder »schwache Köpfe« lesen, bestimmte
Joseph, soll man streng, um so nachsichtiger aber mit gelehrten Werken
sein, die nur »schon bereiteten Gemütern« und »standhafteren Seelen« in
die Hände kommen. Einzelner anstößiger Stellen wegen braucht man also
wissenschaftliche Werke und Zeitschriften nicht zu verbieten.

Der bisherige Katalog verbotener Bücher wurde einer gründlichen
Revision unterzogen. Zahlreiche hervorragende Schriften von Abbt,
Basedow, Bernis, Bodmer, G. A. Bürger, Chesterfield, Goethe, Haller,
Home, Jacobi, Moses Mendelssohn, Schroeckh, Süßmilch, Zimmermann,
Yorick (Sterne) und anderen wurden nun endlich aus der Haft entlassen.
Was man bisher nur Gelehrten oder Protestanten »~erga schedam~« (gegen
besondern Erlaubnisschein) zu lesen gab, wurde alles freigegeben; die
unbedingt verbotenen Werke wurden einer nochmaligen Zensur unterworfen
und daraufhin ein neuer Katalog der verbotenen Bücher angefertigt.

Was verboten blieb oder neu verboten wurde, sollte jetzt nicht mehr
vernichtet, sondern in die Bibliotheken eingestellt werden, so daß
es Gelehrten »~erga schedam~« zugänglich blieb. Protestantische
Religionsbücher zu kirchlichen Zwecken durften frei verkauft werden;
das galt auch für unkatholische Volksliteratur, Erbauungsbücher,
Hauspostillen und dergleichen, in den Landesteilen wie Ungarn und
Schlesien, wo der Protestantismus geduldet war; in Österreich
selbst und den Provinzen, wo der Katholizismus noch die einzige
staatlich anerkannte Religion war, durfte solche Volksliteratur der
andersgläubigen Bevölkerung wenigstens »~erga schedam~« geliefert
werden. Auch diese Beschränkung wurde bald darauf beseitigt.


Kaiser Josephs Volkszensur.

Für die Zensur der in den Erblanden zum Druck kommenden Manuskripte
erfand Joseph eine Neuerung, die seinen Scharfsinn ins hellste Licht
setzt und mit sicherer Hand den Lebensnerv des ganzen Zensurproblems
berührt; sie befreite die ängstliche, um Amt und Brot besorgte
Bürokratie von einem Teil ihrer Verantwortung und schuf neben
ihr einen weiten Areopag gänzlich unabhängiger Männer, die keine
Berufszensoren waren, auch nicht von Staats wegen ernannt, sondern --
_von den Schriftstellern selbst gewählt_ wurden!

Kein Manuskript, so bestimmte Josephs Gesetz, soll von der
Zensurbehörde zur Prüfung angenommen werden, wenn es nicht schon
eine Bescheinigung irgendeines sachkundigen Gelehrten oder einer
angesehenen Persönlichkeit mitbringt, die bekundet, daß in dem neuen
Werk nichts gegen die guten Sitten, die Religion und die Landesgesetze
enthalten, »dasselbe demnach dem gesunden Verstande angemessen«
ist. Diesen seinen Vorzensor konnte sich jeder Schriftsteller unter
seinen Freunden und Gönnern suchen, er konnte auch mehrere in
Anspruch nehmen, wenn ihm die Ansicht des ersten nicht behagte, und
da diese freigewählten Zensoren keinerlei Verantwortung traf, war
die Unbefangenheit ihres Urteils gesichert. So verwandelte Joseph
die bisherige ausschließliche Beamtenzensur in eine Art Volkszensur,
denn das Urteil eines unabhängigen, angesehenen Mannes konnte auf die
entscheidende Zensurbehörde nicht ohne Einfluß sein. Er wies damit auf
einen Ausweg aus der Sackgasse der Zensur hin, der zu einer Lösung des
ganzen Problems führen konnte, leider aber von spätern Gesetzgebern nie
betreten worden ist.


»Wen's juckt, der kratze sich!«

Einen sympathischen Zug hatte Joseph mit seinem großen Zeitgenossen
Friedrich II. gemeinsam: er besaß eine sehr geringe Empfindlichkeit
im Punkte der Majestätsbeleidigungen. »Ich habe eine heile Haut,«
pflegte er zu sagen, »wen's juckt, der kratze sich!« Nicht nach
dem vorschnellen Urteil der Broschürenschreiber, sondern auf Grund
seiner Handlungen hoffte er beurteilt zu werden, und als er 1780
den lutherischen Historiker M. I. Schmid als Direktor des Hof- und
Staatsarchivs nach Wien berief, legte er ihm dringend nahe, in seinen
Geschichtswerken niemanden zu schonen, am wenigsten ihn selbst.
»Die Fehler meiner Vorfahren und meine eigenen sollen die Nachwelt
belehren«, war sein Wahlspruch. Als man ihn einmal auf eine eben
erschienene neue Schmähschrift gegen ihn aufmerksam machte, antwortete
er: »Es ist mir gleich, ob man Gutes oder Schlimmes von mir spricht;
dem einen wird sie gefallen, dem andern mißfallen. Wenn man sich nur
selbst nichts vorzuwerfen hat. Die innere Ruhe ist ein Gut, das man
nicht nehmen und geben kann.«


Ein Zensurgespräch zwischen Kaiser und Erzbischof.

Gleichzeitig mit dem neuen Zensurgesetz erschien Josephs berühmtes
Toleranzedikt, das den Protestanten und nichtunierten Griechen freie
Religionsübung in allen Ländern des Kaiserstaates zusicherte. Dies
und die übrige reformatorische Tätigkeit des Kaisers, die Aufhebung
zahlreicher Klöster, die Auflösung der Orden, die sich keiner
gemeinnützigen Tätigkeit widmeten, die Bevorzugung der Weltpriester
usw. veranlaßte den Papst Pius VI., 1782 persönlich nach Wien zu
kommen, um Einspruch zu erheben. Dieses Ereignis rief eine Fülle von
Schriften hervor, deren meist anonyme Verfasser die ihnen soeben erst
gewährte größere Meinungsfreiheit weidlich ausnützten. Zahlreiche
dieser Broschüren unter dem Titel »Was ist der Papst?«, »Was ist die
Kirche?«, »Was ist der Teufel?« usw. ließen an Deutlichkeit dessen,
was man bisher in Österreich-Ungarn nie hatte sagen, geschweige denn
drucken dürfen, nichts zu wünschen übrig; die meisten wurden sogleich
auch ins Ungarische übersetzt. Der Erzbischof von Calocza, Baron
Patachich, hoffte daher beim Kaiser Joseph Verständnis für seine und
der Geistlichkeit Entrüstung über diese massenhaften Auswüchse der
Preßfreiheit zu finden. Bei dieser Audienz entwickelte sich folgendes
Gespräch:

_Kaiser_: »Nun itzt wird hier auch allerley geschrieben und die Leute
fangen an freyer und aufgeklärter zu dencken und zu schreiben.«

_Erzbischof_ (mit aufgehobenen Händen): »Ach du lieber Gott! ja
leider wird nur mehr als zu viel geschrieben, und ich bitte E. M. um
Gottes willen diesem Frevel einhalt zu thun, durch den selbst Ew. M.
geheiligte Person gemißbraucht wird.«

_Kaiser_: »Ey warum -- lesen Sie die brochuren die heraus kommen?«

_Erzbischof_: »Ich lese sie alle und muß sie kraft meines Amtes lesen,
damit ich sehe, ob denn diese Leute auch etwas Neues sagen und ob die
Gefahr, in die solche Schriftsteller die Kirche setzen, von würklichen
Folgen seyn kann.«

_Kaiser_: »Man muß schon die Leute reden lassen, verschonen sie doch
mich auch nicht, sie haben ja gar auch ein Buch herausgegeben, wo sie
mich mit Luthern zusammensetzten -- haben Sie das auch gelesen?«

_Erzbischof_: »Ach ja wohl -- habe ichs gelesen und bin erstaunt, wie
sich der Verfasser so entsetzlich an Ew. M. vergehen kann. Der Tittel
ist schon Majestät beleidigend, ›Kaiser Joseph und Luther‹; dann
erzählt er alles, was Luther in seinem sogenannten Reformations-Wercke
gethan hat, nennt ihn durch das ganze Buch ~NB.~ den seligen Luther und
endlich schließt er damit: so weit sey der sel. Luther gekommen, nun
wäre es Kaiser Joseph aufgehoben, das vollends auszuführen, was jener
angefangen oder nur zum Theil vollbracht habe.«

_Kaiser_: »Ich habe aber das Buch in die Censur geschickt, und man hat
mir gesagt, daß nichts unanständiges darinn sey.«

_Erzbischof_: »Das ists eben Ew. Majestät, die Censur --«

_Kaiser_: »Ja aber ich habe es der Theologischen Fakultät und besonders
dem Rautenstrauch [Abt von Braunau], der doch ein geschickter Mann in
theologischen Sachen seyn soll, geschickt.«

_Erzbischof_ (mit Achselzucken): »Ja eben das ist das Unglück, ich will
den Prälat Rautenstrauch nicht verachten, aber --«

_Kaiser_: »Ja, wenn _diese_ Leute es nicht verstehen, da kann ich mir
weiter nicht helfen.«

»Danach wurde«, meldet der Berichterstatter, »der Discours auf etwas
anderes gelenckt und weiter dem Erzbischof mit vieler Höflichkeit die
Gelegenheit benommen, von dieser Materie wieder anzufangen.«


Preßfreiheit in Wien.

Im Mai 1786 ging Joseph noch einen Schritt weiter. Mehrfach war es
vorgekommen, daß Drucker statt der Handschrift den schon abgesetzten
Text an die Zensurbehörde geschickt hatten. Das erschien dem Kaiser
überaus praktisch: ein gedruckter Text las sich besser als eine
schlechte Handschrift, und der Verleger gewann dadurch Zeit, er konnte
schneller mit einem neuen Buche erscheinen und bessere Geschäfte
machen. Aus diesen rein praktischen Erwägungen heraus erlaubte der
Kaiser jetzt den Wiener Verlegern, ihre Bücher auf eigene Gefahr
drucken zu lassen. Das erste fertige Exemplar aber mußte der
Zensur eingereicht, und vor der Genehmigung durfte das Werk nicht
ausgegeben werden. Wurde es dann von der Zensur verboten, so mußte der
Drucker für jedes dennoch im Inland verbreitete Exemplar 50 Gulden
Strafe zahlen. Ursprünglich wollte Joseph dieses Vergehen sogar mit
körperlicher Züchtigung ahnden, was ihm aber der damalige Präsident der
Zensurhofkommission auszureden wußte.

Tatsächlich schuf Joseph durch diese Verfügung einen Zustand, der einer
Preßfreiheit sehr nahe kam. Denn nun erst kam den Schriftstellern die
frühere Bestimmung zugute, daß ein sonst nützliches Werk einzelner
anstößiger Stellen wegen nicht verboten werden durfte; sie konnten
sich also manches zu drucken getrauen, was in der Handschrift von dem
ängstlichen Zensor zweifellos getilgt worden wäre. Und wenn wider
Erwarten ein Buch dem Verbot verfiel, durfte es zwar in Österreich
nicht verbreitet werden; die schon gedruckte Auflage blieb aber
Eigentum des Verlegers, und nach dem Ausland durfte er sie ungehindert
verkaufen. Für Bücher, die nur im Ausland verbreitet wurden, hatten
also die österreichischen Schriftsteller völlige Preßfreiheit.
Verantwortlich blieben sie natürlich immer für die strafrechtlichen
Folgen ihrer Werke, wie ja Preßfreiheit niemals und nirgends mit
Gesetzlosigkeit zu verwechseln ist.


Das Ende der Wiener Preßfreiheit.

Drei Jahre dauerte die Wiener Preßfreiheit, dann machte ein Federstrich
Josephs ihr wieder ein Ende.

Unlautere Elemente hatten sie arg mißbraucht, und die Fälle, daß
Bücher umliefen, die der Zensurbehörde gar nicht vorgelegt worden
waren, mehrten sich. Die Masse der schnell fertigen Skribenten, der
Wiener »Büchelschreiber«, die Tagesfragen in seichten Broschüren
erörterten, widerte den Kaiser an; besonders verhaßt waren ihm die
zahllosen anonymen und pseudonymen Machwerke dieser Art, ohne daß er
sich jedoch entschließen konnte, ihnen völlig den Garaus zu machen; es
waren immerhin etliche »nützliche« Schriften darunter, deren Verfasser
einleuchtende Gründe für die Verschweigung ihres Namens beibrachten.

Ob der ungeduldige Reformator, der niemals die Ernte seiner
Aussaat mit Ruhe erwarten konnte, unter der Enttäuschung über den
mangelnden Aufschwung des österreichischen Schrifttums litt? Diese
sentimentale Note klingt bei ihm nie wieder, wie sich seine nüchternen
Zweckmäßigkeitsgründe ja auch niemals zu hoffnungsvollen Verheißungen
gesteigert hatten. Verbittert war er gewiß durch so manche Fehlschläge
seiner Politik, und der Beginn der Französischen Revolution machte
auf ihn einen um so tieferen Eindruck, als er schon an der Krankheit
hinsiechte, der er am 20. Februar 1790 erlag.

In dieser Verfassung beherrschten ihn die gereizten Stimmungen
des Augenblicks mehr als je, und die plötzliche Zurücknahme der
Preßfreiheit von 1786 kostete ihn um so weniger Überwindung, als er
sich, das steht nach den Zensurakten fest, 1789 ihrer überhaupt nicht
mehr entsann, sich ihrer kulturellen Bedeutung also wohl nie bewußt
geworden war! Zur größten Bestürzung der Zensurkommission erging er
sich Ende 1789 in Entscheidungen despotischer Willkür und mußte erst
auf die von ihm selbst geschaffenen Gesetze hingewiesen werden. Die
Zeit war aber schon vorüber, wo der Geist der josephinischen Reform
in seinen Beamten einen festen Rückhalt gefunden hatte. Sie gingen
auf die plötzliche Laune des Kaisers bereitwilligst ein, sprachen ihm
von Büchern, die »die Grundfeste aller Religion, aller Sittlichkeit,
aller gesellschaftlichen Ordnung untergraben, die Bande aller Staaten,
aller Nationen aufzulösen fähig sind« und von der »Pflicht gegen die
Menschheit«, der Verbreitung solcher Bücher nach Möglichkeit Einhalt zu
tun. Daraufhin erfolgte im Dezember 1789 des Kaisers neue Verfügung:

Von jetzt ab darf kein Manuskript mehr ohne vorherige Zensur gedruckt
werden. Für jedes in Umlauf gebrachte Exemplar einer unzensierten
Druckschrift ist wie bisher eine Strafe von 50 Gulden festgesetzt,
im Wiederholungsfall tritt Schließung des Geschäftes hinzu. Wer
aber unzensierte Bücher ins Ausland sendet, wird außerdem mit einer
körperlichen Strafe belegt!

So bricht dieser Kitzel mittelalterlicher Gewaltherrschaft, der
Trieb zu körperlicher Züchtigung, wie eine Jahre hindurch ehrlich
unterdrückte Leidenschaft in Josephs letzter Zensurverfügung wieder
durch. Obendrein wurde am 20. Januar 1790 der gesamte Hausierhandel mit
Büchern schlankweg verboten.

Dieser plötzliche Rückschritt zeigt, daß bereits ein anderer als der
frühere josephinische Geist in Österreich wieder mächtig zu werden
begann; die gleichzeitige Reaktion in Preußen wird darauf nicht
ohne Einfluß gewesen sein. Zehn Jahre hatte der freigegebene Kampf
gegen die Kirche sich als trefflicher Blitzableiter aller Opposition
erwiesen: jetzt war seine Kraft erschöpft, und gegen die aus dem Westen
anstürmende Flut der Revolution mußten in Eile neue Dämme aufgeworfen
werden. Bisher hatte Joseph die österreichischen Schriftsteller ihre
schärfsten Pfeile ungehindert ins Ausland verschießen lassen, wenn
nur die Ruhe des Kaiserstaates nicht gestört wurde; in der Abwehr
der Revolution fühlte sich plötzlich auch Österreich mit dem Ausland
solidarisch. Nach kurzer Zeit übernahm es sogar die Führung in diesem
Kampfe und wußte sie fast ein halbes Jahrhundert lang zu behaupten.


Der letzte Rest ...

Ein hohes Verdienst der Zensurreform Josephs ist schließlich noch, daß
sie das Recht des Privateigentums wieder anerkannte, der Polizei und
Geistlichkeit die Schwelle des Privathauses zu achten befahl und damit
die niederträchtige Spionage nach verbotenen Büchern beseitigte. In
seinen Grundregeln hatte der Kaiser mit derben Worten den unwürdigen
Gebrauch gebrandmarkt, »jedem Reisenden, jedem Inländer, der nur
von seinen Landgütern in eine Stadt kömmt, alle seine Truhen und
Bett-Säcke zu durchsuchen, um entweder ein Buch zum Verbrennen zu
finden oder ein hier noch nicht bekanntes zu censuriren«, und wenn
auch das Zensurgesetz selbst keine ausdrückliche Bestimmung darüber
enthielt, so beschränkte der Wille des Kaisers von da ab die Vollmacht
der Zensurbehörden auf den öffentlichen Bücherhandel. Verbotene
Bücher waren von nun an in den Händen ihrer rechtmäßigen Besitzer und
im Koffer der Reisenden unantastbar, wenn sie nicht als Handelsware
dienten, und verfielen erst wieder der Beschlagnahme, wenn sie
öffentlich weiterverkauft werden sollten.

Diese Bestimmung ist die _einzige_ von Josephs Zensurreform, die _auf
die Dauer_ bestehen blieb. Alle übrigen wurden bald nach seinem Tode
ebenso geräuschlos wie gründlich beseitigt, als die Furcht vor der
Revolution über die Regierungen ganz Europas hereinbrach.



3. Des gottseligen Herrn Ministers von Wöllner Blumen-, Frucht- und
Dornenstücke.

        _Visitator._

        Oeffnet die Coffers. Ihr habt doch nichts contrebandes
        geladen? Gegen die Kirche? den Staat? Nichts von
        französischem Gut?

            _Goethe-Schiller_, »_Xenien_«. (1797.)


Preßfreiheit und Preßfrechheit.

Ganz anders als unter Friedrich dem Großen pfiff der Wind unter
seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. (1786--1797), nach dessen
Regierungsantritt es bereits in Frankreich bedenklich zu kriseln
begann. Unter dem Einfluß seines bigotten Justiz- und Kultusministers
von Wöllner, der den freisinnigen Minister von Zedlitz abgelöst hatte,
erließ der neue Herr zunächst das Religionsedikt vom 9. Juli 1788, das
der friderizianischen Aufklärung den Krieg bis zum Äußersten ansagte
und die auch den morschen Staatsgebäuden gefährliche Aufklärung mit
Stumpf und Stiel ausrotten sollte.

Gegen dieses mit dem Geist des Protestantismus unvereinbare
Religionsedikt lehnten sich sogar fünf Mitglieder des Oberkonsistoriums
auf; der ehrwürdige Propst Spalding an der Nikolaikirche und Propst
Teller an St. Petri dankten seinetwegen ab, und die gesamte Presse
machte heftig dagegen mobil. Um ihr den Mund zu stopfen, sahen der
König und Wöllner kein anderes Mittel als ein neues Zensurgesetz,
dessen Bearbeitung am 10. September 1788 dem Großkanzler von Carmer mit
folgenden Worten aufgetragen wurde:

»Da Ich auch vernehme, daß die Preßfreiheit in Berlin in Preßfrechheit
ausartet, und die Bücher-Censur völlig eingeschlafen ist, mithin gegen
das Religions Edict allerlei aufrührerische Schriften gedruckt werden,
so habt ihr gegen den Buchdrucker und Buchhändler sofort ~fiscum~ zu
excitiren, und Mir übrigens Vorschläge zu thun, wie die Büchercensur
auf einen bessern Fuß eingerichtet werden kann. Ich will Meinen
Unterthanen alle erlaubte Freiheit gern accordiren; aber Ich will auch
zugleich Ordnung im Lande haben, welche durch die Zügellosigkeit der
jetzt sogenannten Aufklärer, die sich über alles wegsetzen, gar sehr
gelitten hatt.«

Durch diese Kabinettsorder Friedrich Wilhelms II. ist der Gleichklang
»Preßfreiheit -- Preßfrechheit« geflügelt geworden.


Das »Erneuerte Censur-Edict« von 1788.

Neue Besen kehren gut. Schon zwei Monate später war das befohlene
Zensurgesetz fertig und wurde am 19. Dezember 1788 vom Könige
unterzeichnet. Es ist schon dadurch von besonderer Bedeutung, daß es
bis 1819 gültig und darüber hinaus von vorbildlicher Wirkung blieb,
obgleich das berüchtigte Religionsedikt, dessen dornenvollen Weg es
ebnen sollte, 1797 wieder aufgehoben wurde.

Dieses erneuerte Zensuredikt erkannte zwar »die großen und
mannigfaltigen Vortheile einer gemäßigten und wohlgeordneten
Preßfreyheit zur Ausbreitung der Wissenschaften und aller
gemeinnützigen Kenntnisse« an und wollte ebenfalls »keinesweges eine
anständige, ernsthafte und bescheidene Untersuchung der Wahrheit
hindern oder sonst den Schriftstellern irgend einen unnützen und
lästigen Zwang auflegen«. Der Vorbehalt »bescheiden« ist neu,
Friedrichs Zensurgesetz von 1772 führt ihn noch nicht, und er gehört
von jetzt an zum regelmäßigen Wortschatz solcher Verfügungen.

Aber eine »gänzliche Ungebundenheit der Presse«, klagt der
Gesetzgeber, werde »besonders in den sogenannten Volksschriften
häufig von unbesonnenen oder gar boßhaften Schriftstellern mißbraucht
zur Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die
wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten
durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters,
zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und
Verfügungen, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der
Verläumdung, des Neides und der Rachgier, welche die Ruhe guter und
nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko
kränken«.

Um solchen Männern, denen es nicht um die Wahrheit zu tun sei,
sondern die nur aus Gewinnsucht oder aus andern Nebenabsichten die
Schriftstellerei ausübten, das Handwerk zu legen, sei es nötig,
das ganze Literaturgewerbe der öffentlichen Aufsicht und Leitung
des Staates zu unterstellen, um allem zu steuern, »was wider die
allgemeinen Grundsätze der Religion, wider den Staat, und sowohl
moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist, oder zur Kränkung
der persönlichen Ehre und des guten Namens anderer abzielet«. Daher
dürfe kein Buch ohne Erlaubnis der Zensur gedruckt oder verkauft werden.

Die Ausübung der Zensur wurde jetzt nicht mehr einer besonderen
Kommission und bestimmten Personen anvertraut, was sich schon
früher als unpraktisch erwiesen hatte, sondern ganzen Kollegien,
die ihrerseits einen Zensor stellen mußten. Die Zensur der
theologischen und philosophischen Schriften wurde den Konsistorien,
die der juristischen dem Kammergericht bzw. den Regierungen und
Landesjustizkollegien, die der medizinischen den jeweiligen
Medizinalkollegien und die der staatswissenschaftlichen Schriften dem
Departement des Äußern übertragen.

Die Zensur der schönen Literatur (»Wochen- und Monatsschriften
vermischten Inhalts, gelehrte Zeitungen, oeconomische Aufsätze,
Romane, Schauspiele und andere kleine Schriften«) blieb Aufgabe der
Universitäten oder der Landesjustizkollegien; letztere hatten wie
bisher auch die Verantwortung für die politischen Zeitungen, die nur in
Berlin ebenfalls dem Departement des Äußern unterstanden. Da außerhalb
des lokalen Teils der Inhalt der Provinzzeitungen damals noch ganz von
dem der Berliner abhing, war also durch die Berliner Zensur auch die
preußische Provinzpresse besorgt und aufgehoben.


Die Wöllnersche Note.

Man pflegt gemeinhin das »Erneuerte Censur-Edict« mit dem berüchtigten
Religionsedikt in einen Topf zu werfen und beide mit dem Namen des
Ministers Wöllner zu bezeichnen, den Friedrich der Große mit den
Worten charakterisiert hatte: »Der Wöllner ist ein betrügerischer und
intriganter Pfaffe, weiter nichts.« So lautete eine der lapidaren
Randbemerkungen des Königs an einem Gesuch der Familie Itzenplitz, die
1765 für ihren bisherigen Hauslehrer, jetzigen Schwiegersohn Wöllner
den Adel erbeten hatte. Es war eine der ersten Regierungshandlungen
Friedrich Wilhelms II., seinem Günstling diese Standeserhöhung zu
gewähren.

Daß der Wortlaut des Zensurediktes von 1788 nicht von Wöllner stammt,
sondern von dem berühmten damaligen Juristen Svarez, dem Reformator
des gesamten preußischen Justizwesens, berichtete schon Fr. Nicolai
in seinen »Gedanken über die Verbesserung der Einrichtung der Censur«
1801; ihm gestand auch Svarez zu, daß er, »da er die Sache nicht
ändern konnte«, sie wenigstens durch Weglassung und ungenaue Fassung
einiger Paragraphen zu mildern gesucht habe, »um einer günstigen
Auslegung Platz zu lassen«. Damit gab er indirekt Wöllners bestimmenden
Einfluß zu, der sich ja auch aus der ganzen Sachlage von selbst ergab.
Zweifellos bildet die gemäßigte Form des Zensurediktes, wie Svarez'
Biograph Stölzel sagt, »einen scharfen Kontrast zu der gereizten,
wenig objektiven Sprache des Religionsediktes. Dort redet Svarez, hier
Wöllner«. Auch die Gründlichkeit des neuen Gesetzes verrät überall die
sorgsam überlegte Arbeit eines erfahrenen Juristen.

Aber war das Edikt von 1788 wirklich nur eine »Erneuerung« der
Zensurvorschriften Friedrichs des Großen? »Wenn man's so hört, möcht's
leidlich scheinen.« Aber wenn man die Einzelheiten genau betrachtet,
fallen doch mehrere sehr wichtige Änderungen auf.

Daß in der moralisierenden Einleitung, durch deren schlechten Stil
ein Wöllnerscher eigener Entwurf durchzuschimmern scheint, dem
erst aufwachsenden selbständigen Schriftstellerberuf noch keine
Existenzberechtigung zugestanden wird, ist nur ein Zeichen der Zeit.
Über dieses »Gewerbe« dachte der alte Fritz kaum anders. Aber die
neue Verfügung rüttelte an einer der Grundfesten seines Gesetzes von
1772, indem sie die Zensur der wichtigsten aller Disziplinen, der
philosophischen, dem Fachgelehrten wieder entzog und den Konsistorien
überwies, also die unter Friedrich durchgesetzte Fachzensur zum
wesentlichen Teil wieder in eine geistliche Zensur verwandelte. Diese
Neuerung war zweifellos die am tiefsten einschneidende.

Es finden sich aber noch andere. Die Zensurfreiheit der Akademiker
blieb zwar bestehen, aber sie wurde jetzt beschränkt auf Schriften
»über Gegenstände derjenigen Classe, bei welcher sie angesetzt sind«,
galt also nur mehr für die Fachschriften. Wenn sich demnach etwa ein
Mediziner der Akademie auf das Gebiet der Philosophie oder Religion
verirrte, war er keineswegs mehr immun, sondern hatte sich über diesen
Schritt vom Wege wie jeder andere vor der Zensur des zuständigen
Kollegiums zu verantworten.

Die »historischen Schriften« des alten Zensurgesetzes nennt das
erneuerte überhaupt nicht mehr. Aber vergessen waren sie nicht,
sondern ganz unauffällig in einen andern Paragraphen geschoben:
neben den politischen mußten jetzt auch »alle in die Reichs- und
Staatengeschichte einschlagenden Schriften« dem auswärtigen Departement
vorgelegt werden. Man wollte jetzt auch die Literatur schärfer
beaufsichtigen, die unter dem Gewande der Geschichte oft sehr unbequeme
Politik trieb.

Aus diesen sehr bedeutenden Verschärfungen des Zensurediktes von 1788
klingt die Wöllnersche Note deutlich hervor, und wenn die unkritische
öffentliche Meinung den bigotten Minister zum Vater auch des
Zensurediktes machte, so sollten ihr die nächsten Ereignisse doppelt
recht geben: denn nicht der Wortlaut macht die Schärfe eines Gesetzes,
sondern seine Anwendung.


Prometheus.

    Prometheus hatte kaum herab in Erdennacht
    Den Quell des Lichts, der Wärm' und alles Lebens,
    Das Feuer, vom Olymp gebracht,
    Sieh, da verbrannte sich -- denn Warnen war vergebens --
    Manch dummes Jüngelchen die Faust aus Unbedacht.
    Mein Gott! Was für Geschrei erhuben
    Nicht da so manches dummen Buben
    Erzdummer Papa,
    Erzdumme Mama,
    Erzdumme Leibs- und Seelenamme!
    Welch Gänsegeschnatter die Klerisei,
    Welch Truthahngekoller die Polizei! --

    Ist's weise, daß man dich verdamme,
    Gebenedeite Gottesflamme,
    Allfreie Denk- und Druckerei?

            _Gottfried August Bürger._ 1789.


Die gehörige Bescheidenheit.

Einer der ersten, die das Recht des Königs, für die »ursprüngliche
Reinigkeit« der Religion zu sorgen, nachdrücklich bestritten,
war ein in Berlin lebender Hamburger, ~Dr.~ Würzer, der in seinen
»Bemerkungen über das preußische Religions-Edict nebst einem Anhang
über Preßfreiheit« (Berlin, 1788) jede Einwirkung des Staates auf
die Entwicklung der Religion und jede Maßregel gegen die Aufklärung
als unzulässig nachwies und auch an dem Stil des Ediktes, an seinen
Ausdrücken »Dreistigkeit und Unverschämtheit«, scharfe Kritik übte.

Er wurde verhaftet und vom Kammergericht zu sechs Wochen Gefängnis
verurteilt, aber nicht seiner theologischen Überzeugung wegen, sondern
weil er diese nicht mit der »gehörigen Bescheidenheit« vorgetragen
und die Achtung vor dem Monarchen verletzt habe. Er hatte es nämlich
gewagt, seine Streitschrift dem Könige zu widmen und ihm ein Exemplar
zu überschicken.


Das Kammergericht gegen Wöllner.

Von der erhofften heilsamen Wirkung des neuen Zensurgesetzes war
Wöllner sehr bald bitter enttäuscht, denn die jetzt mit der Zensur
beauftragten Kollegien, sogar die Konsistorien, arbeiteten ihm wenig
zu Dank. Er sorgte deshalb mehrfach durch Kabinettsorders, die der
König meist ungelesen zu unterzeichnen pflegte, dafür, daß über seine
Auslegung des Zensurediktes und die von ihm bezweckte Anwendung kein
Zweifel mehr bestehen konnte.

Zur bessern Kontrolle der Rechtgläubigkeit hatte König Friedrich
Wilhelm II. die Einführung eines allgemeinen Landeskatechismus
befohlen, die bei der Geistlichkeit auf ebenso starken Widerstand
stieß wie das Religionsedikt. Eine in Züllichau erschienene anonyme
Abhandlung war _für_ den Landeskatechismus eingetreten, und der
Berliner Prediger Gebhard schrieb eine Entgegnung darauf, die vom
Berliner Oberkonsistorium die Druckerlaubnis erhielt. Kaum aber war sie
erschienen, so verbot Wöllner als Chef des geistlichen Departements dem
Verleger Joh. Christ. Unger den Verkauf der Gebhardschen Schrift bei
100 Dukaten Strafe für jedes Exemplar. Außerdem erhielt der schuldige
Zensor, der Oberkonsistorialrat Zöllner, einen derben Verweis, weil
er eine »Scharteke« zugelassen habe, die die geplante Einführung des
Landeskatechismus als unnötig, unnütz und sogar schädlich bezeichnete,
also einen sträflichen Tadel landesherrlicher Verordnungen und wenig
Achtung vor königlichen Befehlen enthalte.

Wer zahlte nun dem Verleger seine Unkosten zurück? Daß die Zensoren
selbst sich so gröblich irren konnten, hatte der Gesetzgeber nicht
vorgesehen. Wöllner riet dem Verleger ironisch, er möge sich an
Verfasser und Zensor halten, und Unger folgte seinem Rat, wohl
um über diese noch mehrfach zu befürchtende Streitfrage eine
Gerichtsentscheidung herbeizuführen.

Aufs neue bewährte das preußische Kammergericht seinen alten Ruf
unbestechlicher Gerechtigkeit. Die Klage gegen den Verfasser nahm es
gar nicht an, da dieser ja sein Buch ordnungsgemäß der Zensur vorgelegt
hatte, und die Klage gegen den Zensor wies es kostenpflichtig ab.
Die Kritik auch schon bestehender, »von der Regierung beliebter«
Staatseinrichtungen, so erklärte es in seiner Urteilsbegründung,
sei nicht nur Recht, sondern Pflicht jedes, der sich zu Belehrungen
der Staatsmänner berufen glaube, sonst würden »alle Kompendien der
Staatswissenschaft unter die verbotenen Bücher, und Plato, Montesquieu
und Thomasius unter die Staatsverbrecher gehören«. Wenn jemals über
Gesetze und öffentliche Anstalten mit Nutzen geschrieben werden könne,
so sei es gewiß zu der Zeit, da sie eben entworfen würden. Zöllner
habe deshalb als Zensor nur seine Pflicht erfüllt und verdiene statt
eines Tadels »_öffentlichen Dank_, daß er ohne Nebenabsichten, als ein
gewissenhafter und verständiger Staatsdiener, seine Stimme gegeben,
und so viel an ihm ist, die Rechte der Vernunft und die mit ihnen
verbundene Ehre der Preußischen Regierung aufrecht erhalten« habe.
Protokollführer bei dieser denkwürdigen Sitzung des Kammergerichts war
der damalige Referendar Wilhelm von Humboldt.


Die Grenzen der Wirksamkeit des Staates.

Vorfälle dieser Art waren es, die einen Augen- und Ohrenzeugen des
Unger-Zöllnerschen Prozesses, eben jenen Referendar am Kammergericht
Wilhelm von Humboldt, mit einem so starken Ekel gegen alle
Vielregiererei erfüllten, daß er im Sommer darauf dem preußischen
Staate den Dienst aufsagte, um sich einem freien Schriftstellerleben
innerlichster Arbeit und geistigster Selbsterziehung hinzugeben. Seine
Mittel erlaubten ihm das. Die Entwicklung der eigenen Individualität,
das hatte ihn seine kurze Beschäftigung an der Staatsmaschine
gelehrt, ist unmöglich ohne die ungebundenste Freiheit. Diese ist
daher das ursprüngliche Recht, das Naturrecht des Menschen, ohne
die er sein Ziel, sich selbst in seiner Eigentümlichkeit voll und
ganz zu entwickeln, nicht erreichen kann. Der Staat aber tötet die
Individualität, schwächt die Energie, die Haupttugend des Menschen, und
hindert durch die Gleichmachung aller den einzelnen an der Erfüllung
seiner individuellen Bestimmung.

Deshalb soll der Staat nur soweit bestehen, als er schlechterdings
nicht zu entbehren ist. Er hat die »Sicherstellung der Bürger gegen
sich selbst und gegen auswärtige Feinde« zu besorgen, im übrigen
aber sich aller Maßregeln zu enthalten, die mit jener Aufgabe nicht
unmittelbar zusammenhängen. Jeder weitere Versuch, »direkt oder
indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation« einzuwirken,
durch Beaufsichtigung der Erziehung, der Religion, der Ehe, des »freien
Untersuchungsgeistes« usw., liegt außerhalb der Wirksamkeit des Staates
und muß daher abgelehnt werden. Jede aufdringliche Sorgfalt des Staates
für das »positive Wohl« der Bürger kann den einzelnen nur schädigen.
Wieviel Raum in diesem Idealstaat für ein Wöllnersches Religionsedikt
oder die Zensur übrigblieb, ergibt sich von selbst. »Wer Dinge äußert«,
lautete eine der wichtigsten Thesen Humboldts, »oder Handlungen
vornimmt, welche das Gewissen oder die Sittlichkeit des andern
beleidigen, mag allerdings unmoralisch handeln, allein, so fern er sich
keine Zudringlichkeit zu Schulden kommen läßt, kränkt er kein Recht.«
Und nur darauf kommt es an.

Gedanken dieser Art bestürmten Humboldt, den Freund Georg Forsters,
im Herbst des Jahres 1791, während der Posaunenchor der Französischen
Revolution über den Rhein herübertönte. Er entwickelte sie in einem
Briefe, der im Januar 1792 in der »Berlinischen Monatsschrift« erschien
und zu einem lebhaften Meinungsaustausch mit dem Humboldt nahestehenden
Reichsfreiherrn Karl von Dalberg führte, dem damaligen kurfürstlich
mainzischen Statthalter zu Erfurt und späteren Kurfürsten von Mainz,
der ebenfalls von dem Fieber der Vielregiererei ergriffen war. So
entstand Humboldts erste größere Schrift »Ideen zu einem Versuch, die
Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen«. Mehrere Kapitel
daraus erschienen noch in der »Berlinischen Monatsschrift« 1792 (Stück
10--12), ein anderes in Schillers »Thalia« (Heft 5). Das Ganze aber
wurde erst ein halbes Jahrhundert später, 1851, aus Humboldts Nachlaß
veröffentlicht, und das kam folgendermaßen:

Humboldt brannte darauf, seine Streitschrift gegen Absolutismus und
Wöllnerschen Despotismus so schnell wie möglich herauszugeben, und
sie sollte in Berlin gedruckt werden. Am 12. September 1792 aber
mußte er dem Freunde Schiller melden: »Der eine Censor verweigerte
sein Imprimatur ganz, der andere hat es zwar ertheilt, allein nicht
ohne Besorgnis, daß er [genau so wie der Konsistorialrat Zoellner]
deshalb noch künftig in Anspruch genommen werden könne. Da ich nun alle
Weitläufigkeiten dieser Art in den Tod hasse, so bin ich entschlossen,
die Schrift außerhalb drucken zu lassen.« Der geschäftskundige Schiller
sollte einen Verleger ausfindig machen und, wie Humboldt wünschte, eine
Vorrede dazu schreiben, da es ihm besonders wertvoll erschien, wenn ein
Mann von Schillers Geist, »ohne vorhergehendes eigentliches Studium
dieser Materien, und also von ganz anderen, neuen und originellen
Gesichtspunkten ausgehend, diesen Gegenstand behandelte«.

Der Verlag Göschen, an den sich Schiller wandte, lehnte ab. Dadurch
verzögerte sich der Druck, und als Schiller im Januar 1793 einen
andern Verleger gefunden hatte, war Humboldt über den Wert seiner
Schrift unsicher geworden. Die letzten Ereignisse der Französischen
Revolution, die Verurteilung und Hinrichtung Ludwigs XVI. und seiner
Gemahlin am 17. bzw. 21. Januar 1793, hatten den ausgelassenen Tanz
der Deutschen um den französischen Freiheitsbaum auf furchtbare Weise
unterbrochen. Humboldt, der, wie Graf Stolberg sich ausdrückte,
bis dahin »von dem Gifthauche des Genius der Zeit getroffen« war,
verfiel plötzlich in eine Krisis, die zu einem starken Wandel seiner
politischen Ansichten führen sollte. Innerhalb dieser Krisis mit einer
Schrift hervorzutreten, zu der er sich schon nicht mehr ganz bekennen
konnte, widerstrebte ihm. Erst wollte er sie ändern; dann schob er die
Veröffentlichung weit hinaus, und später verbarg er dies Zeugnis seines
jugendlichen Sturms und Drangs sorgfältig im Schreibtisch.

So hat in diesem Falle der Berliner Zensor die Rolle der Vorsehung
gespielt und die weitere Entwicklung Wilhelm von Humboldts entscheidend
beeinflußt. Die damals unterdrückte Schrift entsprach der Wöllnerschen
Forderung der »Bescheidenheit« keineswegs und hätte ihren Verfasser
vielleicht wieder mit dem Kammergericht in Beziehung gebracht,
aber nicht als Beisitzer, sondern als Angeklagten. Außerdem ist es
bei aller Ehrlichkeit des jungen Staatsmanns doch wohl fraglich,
ob ihm die Neuorientierung so leicht gefallen wäre, wenn er sich
durch das Erscheinen jener Schrift auf ein so radikales Programm
öffentlich festgelegt hätte. Gerade er hätte schwerlich so leicht den
Selbstvorwurf haben abschütteln können, daß das gedruckte Wort mehr als
anderes verpflichtet.


Die Immediat-Examinationskommission von 1791.

Bei Wöllners Charakter war nicht zu erwarten, daß ihn der unzweideutige
Spruch des Kammergerichts zur Selbsteinkehr bewogen hätte. Wenn die
vom Gesetzgeber bestellten Behörden ihres Amtes nicht in dem erhofften
Sinne walteten, so mußten andere Mittel gefunden werden. Und darum war
er nicht verlegen. Die reaktionäre Kraft des Zensurediktes hatte sich
unerwarteterweise als nicht stark genug erwiesen; also mußte ihm mit
ergänzenden Verfügungen nachgeholfen werden.

Dem so wenig verläßlichen Berliner Oberkonsistorium wurde am 14. Mai
1791 eine von ihm unabhängige geistliche Prüfungs- und Aufsichtsbehörde
auf die Nase gesetzt, die Immediat-Examinationskommission, die die
Prüfung der Pfarramtskandidaten nach einem einheitlichen Schema regeln
sollte. Ihre Mitglieder waren der Oberkonsistorialrat Silberschlag,
der Prediger an der Berliner Georgenkirche Woltersdorf, der frühere
Breslauer Prediger, jetzige Oberkonsistorialrat Hermes und der
Geh. Konsistorialrat Hillmer, vier »elende, aus aller Wissenschaft
herausfallende Männer, die der Wöllnerschen Verwaltung die verdiente
Verachtung zuzogen«. Hermes (1731--1807) hatte die neue scharfe
Prüfungsordnung für die Kandidaten der Theologie ausgearbeitet und
ebenso den neuen Landeskatechismus, der vom Abt Henke »eine Frucht
der Unwissenheit« genannt und auch bald wieder außer Gebrauch gesetzt
wurde. Hillmer (1756--1831), ehemaliger Oberlehrer ebenfalls in
Breslau, ein Mann ohne jede wissenschaftliche Leistung, hatte durch
seine mystischen Neigungen das Vertrauen des Königs gewonnen; er war
der Haupthahn unter den vieren, der geborene Großinquisitor, und bald
die rechte Hand Wöllners. Nach Silberschlags baldigem Tode wurde der
etwas gemäßigtere Oberkonsistorialrat Hecker sein Nachfolger.

Diese geistliche Prüfungskommission erhielt aber noch einen zweiten
Auftrag: ihr oder vielmehr ihren beiden besonders zuverlässigen
Mitgliedern Hillmer und Hermes übertrug eine Kabinettsorder vom 1.
September 1791 auch die Zensur aller theologischen und moralischen
Schriften, da sich »die bisherigen Bücherzensoren [also das
Konsistorium!] an das Censuredikt gar nicht gekehrt, sondern viel zu
leichtsinnig verfahren« seien. Eine Berufungsinstanz gegen diese neue
Zensurbehörde gab es überhaupt nicht.

Das war Wöllners Antwort auf das Urteil des Kammergerichts im Falle
Unger gegen Zöllner.


Schärfere Anziehung der Zensurschraube.

Der ehemalige Oberlehrer Hillmer war aber mit seinem neuen Amte
keineswegs zufrieden. Mit der strengeren Zensur theologischer und
moralischer Schriften, die nur Gelehrten in die Hände kamen, versprach
der Kampf gegen die Aufklärung wenig Erfolg. Viel gefährlicher waren
die Zeitschriften, die durch ihren volkstümlichen und unterhaltenden
Charakter einen großen Leserkreis besaßen und Mitarbeiter aller
Parteien und Geistesrichtungen, auch der radikalsten, zu Wort kommen
ließen. Schon am 14. Oktober stellte er also dem Könige vor, »daß
grade diese Monats-, Zeit- und Gelegenheitsschriften von allen Classen
und Ständen des Volks am meisten gelesen werden, und durch diese Art
Schriften der Religion, der Ruhe und guter Ordnung in Deutschland
wie in Frankreich mehr als durch größere theologische und moralische
Werke geschadet« werde, und erbat für sich und seinen Kollegen
Hermes die Ausübung der Zensur über »alle Monatsschriften, Zeit- und
Gelegenheitsschriften, Bibliotheken, Pädagogischen Schriften und alle
dergleichen Broschüren, philosophischen und moralischen Inhalts«. Am
19. Oktober wurde dieser Antrag genehmigt, und sämtliche Buchhändler
Berlins erhielten die Anweisung, alle derartigen Schriften von nun an
dem Herrn Geheimen Konsistorialrat Gottlob Friedrich Hillmer zur Zensur
einzureichen.


Literaturflucht aus Berlin.

Diejenigen, die es anging, wußten nun Bescheid, und die beiden
Zeitschriften, die Hillmer am ersten im Auge gehabt haben dürfte,
verließen fluchtartig die preußische Hauptstadt.

Kurz nach seinem Regierungsantritt hatte Friedrich Wilhelm II. den
Herausgebern der »Berlinischen Monatsschrift« für ein Exemplar
ihrer Zeitschrift mit dem Wunsche gedankt, daß »ihre gemeinnützigen
Bemühungen um Aufklärung und Philosophie recht viel Gutes stiften«
möchten (13. Dez. 1786), Wöllner selbst hatte es nicht verschmäht, ihr
1787 einen Beitrag (über nachgelassene Handschriften Friedrichs des
Großen) zu geben, und noch 1790, bei dem plötzlichen Aufstieg des neuen
Ministers, war sein Bildnis, von Berger gestochen, darin erschienen.

Jetzt (Januar 1792) verlegten Gedike und Biester, beide Mitglieder der
Akademie der Wissenschaften, den Druck ihres Blattes, das Kant und
Fichte, Gleim und Ramler, F. A. Wolf und die Brüder Humboldt, Heyne und
Garve, J. H. Voß, Fr. Schlegel und Adam Müller, Justus Möser und Moses
Mendelssohn zu seinen Mitarbeitern zählte, nach Jena (bei Joh. Mich.
Mauke), von Juli 1793 an nach Dessau (bei H. Heybruch, Hoffürstl. Hof-
und Regierungs-Buchdrucker). Als Verleger zeichnete aber nach wie vor
die Haude- und Spenersche Buchhandlung in Berlin.

Nicolai, der seine »Allgemeine deutsche Bibliothek« als Schriftsteller
und Buchhändler in einer Person bisher selbst redigiert und verlegt,
aber sie schon seit 1775 auswärts hatte drucken lassen, nahm am
12. März 1792 (im Vorwort zum 2. Stück des 106. Bandes) gerührten
Abschied von seinen Lesern und trat mit Beginn dieses Jahres seine
Zeitschrift, die früher gleichfalls Wöllner zu ihren Mitarbeitern
zählen durfte, dem Hamburger Buchhändler Bohn ab, der sie in seiner
Universitätsbuchhandlung in Kiel, also auf dänischem Boden unter
dortiger Preßfreiheit, weiter erscheinen ließ. Über den Grund des
Verlags- und Redaktionswechsels drückte sich Nicolai sehr diplomatisch
aus: infolge seiner augenblicklichen »Lage« könne er dem Blatte nicht
mehr so nützlich sein wie bisher. Nur der Schluß deutete vorsichtig
auf den geistigen Luftwechsel Preußens hin: die »Morgenröthe der
Aufklärung, die über Deutschland aufgegangen«, könne nie ganz
verdunkelt werden; zwar könne wohl ein Nebel vor ihr aufsteigen, aber
die Sonne werde ihn wieder zerstreuen. Erst 1801, als er die Bibliothek
aufs neue übernahm, schilderte er in der Vorrede, welcher Verfolgungen
wegen er sie 1792 hatte aufgeben müssen.

Diesem Beispiel der beiden weitverbreiteten Zeitschriften folgten bald
noch andere Verleger. Anfang 1793 wollte der Generalsuperintendent
Ewald in Dessau eine Monatsschrift »Urania; für Kopf und Herz« im
Verlag der Frankeschen Buchhandlung in Berlin herausgeben. Das erste
Heft sollte u. a. eine Abhandlung von Lavater über die Vielseitigkeit
Gottes enthalten. Der Berliner Zensor, die Firma Hillmer und Hermes,
verbot aber den Druck mit der Begründung: Lavater habe »nicht die
rechte Meinung von Gott«. Daraufhin erschien die Zeitschrift bei der
Kgl. privil. Helwingschen Hofbuchhandlung in Hannover, ohne von der
dortigen Zensur angefochten zu werden. Erstaunlich ist nur, daß die
beiden Verleger es wagten, im Anzeigenteil (Umschlag) des Februarheftes
der »Berlinischen Monatsschrift« diesen Verlagswechsel bekanntzumachen
und ausdrücklich mit der »strengen Berliner theologischen Zensur« zu
begründen.


Rückgang des Druckgewerbes in Preußen.

Die naturgemäße Folge dieser Strenge war ein starker Rückgang des
Berliner Druckereigewerbes, das sich in den letzten Jahrzehnten
sehr bedeutend entwickelt und Berlin zu einem Hauptstapelplatz des
Buchhandels erhoben hatte. Ein Gutachten der Kurmärkischen Kammer vom
2. August 1794, das der Willkürherrschaft der neuen Zensoren Hillmer
und Genossen energisch zuleibe ging, lieferte dafür unanfechtbare
Zahlen. Es stellte fest, daß im Jahre 1788 81 Druckpressen in Berlin
im Gange waren; fünf Jahre später war ihre Zahl auf 67 gesunken.
Und während bei Erlaß des Zensurediktes noch 6--700 Personen vom
Druckgewerbe lebten, war die Zahl der Druckereiarbeiter 1795 auf 150
gefallen! Diese Verödung der preußischen Druckereien schädigte den
Staatssäckel ganz empfindlich, und der Fehlbetrag in der Steuerkasse
sollte sich allemal als das wirksamste Argument gegen eine weitere
Anziehung der Zensurschraube erweisen.


Theologische Zensurblüten.

Das vorhin erwähnte Gutachten der Kurmärkischen Kammer aus dem Jahre
1794 führte auch eine Reihe von Fällen an, die das sinnlose Gebaren der
neuen Berliner Inquisition drastisch brandmarkten.

Der Sprachforscher Professor Heynatz aus Frankfurt a. O. hatte in einer
Abhandlung erwähnt, daß »viele Philologen die Stelle des 1. Joh. V. 7
für unächt« hielten. Dieser textkritischen Bemerkung wegen wurde der
Druck seiner Abhandlung untersagt!

Das »Journal für Gemeingeist« brachte einen Aufsatz: »Darf ein
Protestant die Vertilgung des Katholizismus wünschen?« Die
Druckerlaubnis dafür wurde nur unter der Bedingung gegeben, daß eine
längere Anmerkung des Zensors mit aufgenommen würde. Dagegen hatte der
Verfasser nichts einzuwenden, aber der Zensor bestand darauf, daß die
Fußnote so abgedruckt werde, als ob sie vom Autor selbst stamme; ihre
wahre Herkunft durfte nicht gemeldet werden!

Selbst der fromme Prediger und Dichter Ludwig Theobul Kosegarten in
Schwedisch-Pommern war den Mitgliedern der Immediat-Prüfungskommission
noch nicht kirchlich genug. Als er 1794 in Berlin Predigten drucken
ließ, unterstand sich der Zensor, Stellen, die ihm nicht paßten,
auszustreichen und andere dafür einzusetzen!

Unter diesen Umständen war es begreiflich, wenn die Berliner
Buchhändler 1794 beantragten, die Zensoren Hermes und Hillmer »in die
eigentlichen Schranken des Censur-Edicts« zurückzuweisen und sie selbst
»bei Veränderung der Censur-Gesetze mit ihrer Nothdurft zu hören«.


Kants Zusammenstoß mit der preußischen Zensur.

Obgleich die »Berlinische Monatsschrift« in Jena gedruckt wurde,
gab sie doch unbeabsichtigterweise Anlaß zu einem Vorfall, der dem
Wöllnerschen System die Krone aufsetzte.

Der bedeutendste ihrer Mitarbeiter, der Königsberger Philosoph Kant,
schrieb in eben den Monaten, da die Berliner Zionswächter auf das
Pack der Aufklärer mit Keulen dreinzuschlagen begannen, eine Folge
von Aufsätzen, die 1793 vereint unter dem Titel »Religion innerhalb
der Grenzen der bloßen Vernunft« erschienen und in der Geschichte der
Religionsphilosophie Epoche machten.

Einzeln sollten sie vorher in dem Organ Biesters gedruckt werden.
Obgleich nun die Monatsschrift gar nicht mehr der Berliner, sondern
Sachsen-Weimarischer Zensur unterlag, bestand Kant darauf, daß seine
Beiträge der neuen Berliner Zensurbehörde unterbreitet würden, da er
jeden Schein »literarischer Schleichwege« vermeiden wollte.

Wie die Immediat-Prüfungskommission ihm gesinnt war, ahnte er wohl
nicht; sogleich nach ihrer Einsetzung hatte eines der vier Mitglieder,
der Prediger Woltersdorf, den Antrag gestellt, dem freimütigen
Philosophen das Schreiben überhaupt zu verbieten! Von dieser
Zensurbehörde war also für Kant wenig Gutes zu erwarten.

Gegen den ersten Aufsatz »Über das radikale Böse in der menschlichen
Natur« hatte Hillmer nichts einzuwenden, da »doch nur tief denkende
Gelehrte« die Kantschen Schriften läsen; er erschien im April 1792.

Unglücklicherweise brachte aber das nächste Heft der Monatsschrift
unter dem Titel Ȇber die Pflicht der Ergebung, in Zeiten wann die
Wahrheit verfolgt wird« einen anonymen Beitrag, der nichts weniger
als ein energischer Angriff gegen die neue Organisation der Berliner
Zensur war! Er gab sich als eine »Predigt (über 2. Tim. 4, 17),
gehalten in England unter König Jakob II.«, und auch in mancherlei
Anmerkungen wurde die Fiktion durchgeführt, als ob diese Predigt
wahrscheinlich von dem »berühmten Tillotson« zu König Jakobs Zeiten
gehalten worden sei, der »eine wahre Inquisition, ~the court of high
commission~«, errichtete und »sechs Bischöfe, welche ihm Vorstellungen
machten, in den Tower setzen ließ«. Die Beziehung auf die preußische
Immediat-Prüfungs-Kommission und den Protest der fünf Konsistorialräte
gegen das Religionsedikt war gar zu durchsichtig, und wenn der Prediger
gegen den geistlichen Despotismus, »den ärgsten Feind der Wahrheit«
wetterte, so wußte gewiß jeder preußische Leser, gegen wen sich das
schwere Geschütz seiner apokalyptischen Worte richtete.

Die Berliner Zensoren verstanden jedenfalls nur zu wohl, was hier mit
dem »großen Drachen« der Apokalypse gemeint war, und als unmittelbar
darauf Kants zweite Abhandlung »Von dem Kampfe des guten Princips
mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen« vorgelegt wurde,
versagte Hillmer im Einverständnis mit seinem Kollegen von der
Theologie, Hermes, am 14. Juni die Druckerlaubnis.

Der Herausgeber der »Monatsschrift« aber war ein streitbarer Mann.
Biester verlangte zunächst von Hermes Aufklärung darüber, wieso der
Kantsche Aufsatz gegen das Zensuredikt von 1788 verstoße. Hermes
dagegen berief sich auf das Religionsedikt, das für theologische
Schriften maßgebend sei; im übrigen verlange man von ihm wohl nicht,
»mit einem Schriftsteller es auszumachen, auf welcher Seite, bei
verschiedenen Meinungen, Wahrheit sei«.

Damit ließ sich Biester nicht abfertigen; am 20. Juni protestierte
er in einer umfangreichen Beschwerde energisch gegen die Anwendung
des Religionsediktes in Zensurfragen, verlangte zu wissen, ob etwa
neue, geheime Zensurverfügungen erlassen seien, die also keine
Rechtsverbindlichkeit hätten, legte mit Scharfsinn und Ironie die
Willkür der jetzigen Zensoren dar und bat aufs neue um Druckerlaubnis
für den Kantschen Aufsatz. Für einen preußischen Beamten -- Biester
war Vorsteher der Königlichen Bibliothek und seit 1788 Mitglied
der Berliner Akademie -- war dieser freimütige Protest ein nicht
alltäglicher Akt des »Mannesstolzes vor Königsthronen«.

Biester würde unter den Mitgliedern des Ministeriums gewiß
Bundesgenossen gefunden haben, wenn nicht gerade damals eine scharfe
Kabinettsorder des Königs vom 21. Februar ebendieses Jahres noch auf
den freisinnigsten Gemütern gelastet hätte. Mit seiner Vermutung einer
neuerdings erfolgten oder doch wenigstens vom Könige erstrebten
Verschärfung der Zensur hatte ja Biester nicht so unrecht. Aber das war
Staatsgeheimnis! Also wurde seine Beschwerde am 2. Juli 1792 kurzweg
abgewiesen.

Kant zog deshalb sein Manuskript zurück. Nur der erste Akt dieser
Zensurkomödie war damit zu Ende; der zweite spielte zwei Jahre später.


Ein Wink aus Österreich.

Mit der zu dieser Zeit geplanten abermaligen Verschärfung der
preußischen Zensur hatte es folgende Bewandtnis:

Am 3. Dezember 1791 hatte sich Kaiser Leopold II., der Bruder der
damals schon in Lebensgefahr schwebenden französischen Königin Maria
Antoinette, veranlaßt gefühlt, allen Reichsständen zur Erhaltung der
öffentlichen Ruhe und zum Schutz der gegenwärtigen Verfassung vor dem
Umsturz eine strengere Handhabung der Zensur zu empfehlen.

Friedrich Wilhelm II. übergab am 3. und 4. Februar die kaiserliche
Warnung seinem Staatsministerium zu sorgfältigster Überlegung,
denn auch in Preußen habe das Übel aufrührerischer Schriften so um
sich gegriffen, »daß am Ende die äußerste Rigoueur und Leib- und
Lebensstrafen nöthig sein werden, um boshafte Schriftsteller, Drucker
und Verleger im Zaum gebührender Ordnung zu halten«. Die Zensoren
seien zu größter Schärfe anzuhalten, besonders seitens des geistlichen
Departements, da »schriftstellerische Aufklärer unter den Theologicis«
den meisten Schaden anrichteten. Strengste Beaufsichtigung aller
Druckereien und Buchhandlungen durch besondere »Polizei-Anstalten«
sei erforderlich, und der Druck unzulässiger Schriften solle »bei
zehnjähriger Vestungs-Arbeit« verboten werden! Alles, was an Büchern
nach Preußen hereinkomme, dürfe in den Buchläden nicht eher verkauft
werden, als bis die Zensur es erlaube. Einwände, als ob der Buchhandel
dadurch leiden würde, seien hinfällig; dem Übel müsse gesteuert werden,
»wenn auch der Buchhandel zu Grunde ginge«.

Also eine völlige Absage sogar an das eigene Zensuredikt von 1788,
das wenigstens noch einige Rücksicht auf das »dem Staate so nützliche
Gewerbe der Druckerei und des Buchhandels« zur Pflicht gemacht hatte.
Von Leibesstrafen war in den Zensurgesetzen Friedrichs des Großen nie
die Rede gewesen; wohl aber in der letzten Zensurverfügung Kaiser
Josephs vom Dezember 1789. Dieses Beispiel Österreichs übertrumpfte
Preußen noch: im Dunstkreise Wöllners steigerte sich die Leibesstrafe
zu »Leib- und Lebensstrafen« und zu »zehnjähriger Vestungs-Arbeit«!
Und auch gegen die Büchereinfuhr von auswärts sollte jetzt das alte
österreichische Abwehrmittel nachgeahmt werden: jedes fremde Buch
sollte erst die preußische Zensur passieren, ehe es in Preußen verkauft
werden durfte. Bisher hatte man das dem Takt und Risiko der Buchhändler
überlassen, wie ja, entsprechend dem Stand des gesamten Buchwesens,
Preußen in seinen Edikten immer das Hauptgewicht auf den Druck neuer
Bücher, die Zensur der Manuskripte legte, Österreich dagegen, wo die
literarische Industrie mit Ausnahme des Nachdrucks nur vegetierte, auf
die Büchereinfuhr von außen.


Preußens Ehrenrettung durch sein Ministerium.

Das preußische Ministerium kam durch die Kgl. Kabinettsorder in nicht
geringe Verlegenheit. Die einzelnen Departements, die jedes für sich
berieten, hatten von aufrührerischen Gesinnungen in Preußen »noch nicht
die mindeste Spur oder Neigung bemerkt« und ihr Gesamtbericht vom 17.
Februar wurde, statt einer Anklage, das denkbar rühmlichste Zeugnis
für die vaterländische Gesinnung ihrer Landsleute: Preußen habe sich
stets durch »pflichtvolle Treue, Liebe und Verehrung des Landesherrn«
ausgezeichnet, in Fällen öffentlicher Not durch willigste Aufopferung
von Leben und Vermögen den »musterhaftesten Patriotismus« bewiesen,
und das »Exempel der in Aufruhr befangenen Völker« werde auf diese
Nation daher »nie die geringste Würkung haben«. Zur Aufrechterhaltung
der Religiosität, meinten sie, reichten die bestehenden Gesetze
völlig aus, »ohne die rechtmäßige Denk- und Gewissens-Freiheit zu
unterdrücken«, und die »nach dem Charakter der Literatur und Menschheit
unvermeidlichen kritischen Untersuchungen dieser und jener der
Religion beigemischten nicht wesentlichen Streitigkeit« hätten auf die
»allgemeine Religiösität des Volkes keinen Einfluß«. Wolle man aber von
jetzt an auch die Büchereinfuhr der Zensur unterwerfen, die jährlich
etwa 6000 verschiedene, »zum Theil weitläuftige« Werke betrage,
so sei dazu ein neuer Stab von Mitarbeitern nötig, eine besondere
Zensurkommission oder, wie das Justizministerium sich ausdrückte,
»ein ganzes Heer besoldeter Censoren«. Minister von der Reck erklärte
geradezu, das müsse »den Banquerut aller Buchhändler zur nothwendigen
Folge haben«.

Mit dieser Ehrenrettung Preußens kam das Ministerium beim Könige aber
übel an! Schon vier Tage später erhielt es eine Kabinettsorder vom
21. Februar 1792, die den Ministern vorwarf, daß sie den Aufklärern
das Wort redeten. Es sei gewiß ein Glück, wenn »die bisherigen von
so vielen Geistlichen und andern Aufklärern so dreiste unternommenen
Verfälschungen der alten reinen christlichen Religion«, die das
Ministerium als außerwesentliche Untersuchungen beschönige, die
allgemeine Religiosität noch nicht geschädigt hätten. Dies Glück könne
aber nicht mehr lange dauern, wenn »hier nicht zeitig genug kräftige
Maßregel genommen würden«, stehe doch jedermann »das traurige Exempel
jenes großen Staates« vor Augen, »wo der Keim der unglücklichen
Revolution in jenen Religionsspöttern zu suchen ist, die noch jetzt von
der bethörten Nation im Grabe vergöttert werden«!

Es kam zwar ganz anders, als es die ungnädige Kabinettsorder bestimmte.
Aber es ist menschlich verständlich, wenn die Staatsminister jetzt im
Falle Kant durch Parteinahme für den Philosophen den König und seinen
bösen Geist Wöllner nicht noch mehr reizen wollten. Wenn Kant den Druck
seines Aufsatzes wünschte, standen ihm ja neben der »Berlinischen
Monatsschrift« viele Wege offen. Sie zogen es daher vor, der Sache den
Lauf zu lassen, den sie nach dem ausgesprochenen Willen des Königs nun
einmal nehmen sollte.


»Äußerst gefährliche und übelgesinnte Leute.«

Trotz des z. T. sehr ungnädigen Tones der Kabinettsorder vom 21.
Februar 1792 hatten die preußischen Staatsminister durch einmütiges
Zusammenhalten einen vollständigen Sieg gegen Wöllner und seine
Kreaturen erfochten.

Unter anderm hatte der König am 4. Februar befohlen, die »Gothaische
Gelehrte Zeitung« und die »Jenaische Allgemeine Literaturzeitung« in
ganz Preußen sofort zu verbieten, »weil diese beiden Blätter sich
bisher vorzügliche Freiheiten gegen hiesige, sowohl als in andern
Ländern gemachte Einrichtungen erlaubt« hätten.

Diesem Befehl aber widersetzten sich die Staatsminister wie ein Mann!
Die Gothaer Zeitung hatte offenbar in Berlin wenig Leser und fand
daher nur schwachen Schutz; für die Jenaer Literaturzeitung trat aber
das Ministerium mit einer bewundernswerten Entschiedenheit in die
Schranken, denn die lasen sie alle! Eine Tatsache, die nicht nur diesen
Männern zum Ruhme gereicht, sondern auch ein schlagender Beweis ist für
den Umschwung, der in den letzten dreißig Jahren, seit dem Erscheinen
der dem preußischen Ministerium völlig unbekannt gebliebenen »Briefe,
die neueste Literatur betreffend« (1761--67), mit ebendieser Literatur
vor sich gegangen war.

Das Generaldirektorium erklärte am 7. Februar, es habe in beiden
Blättern »noch nie etwas befunden, was der wahren Christl. Religiösität
oder der Sicherheit und Ruhe des Staates nachtheilig, und zu Empörung
und Aufruhr beförderlich wäre«, ein deutlicher Hinweis auf die
Beschränkungen, die das bestehende Zensurgesetz solchen Verboten
auferlegte; der königliche Befehl hatte sie willkürlich überschritten!
Zu einem die Herausgeber beider Blätter kränkenden Verbot läge keine
»billige und gerechte Ursache« vor. Im Gegenteil, sie beschäftigten
sich »mit dem besten und wichtigsten Theile der ganzen Literatur, wären
mit vorzüglicher Gründlichkeit, Einsicht und Unpartheilichkeit verfaßt,
und wären die vollständigste, angenehmste und am meisten belehrende
Lektüre aller Gelehrten, Geschäftsmänner und Freunde der Literatur«.

Das Justizministerium gab am nächsten Tag zu Protokoll, die
Literaturzeitung enthalte »freilich in einigen Recensionen Anpreisungen
sogenannter chimerischer Menschen-Rechte«, man habe aber nichts darin
gefunden, was der preußischen Staatsverfassung nachteilig oder für den
König beleidigend sein könne. Sollten sich etwa »Kgl. Bediente« durch
»zuweilen unglimpfliche Urtheile« darin gekränkt fühlen, so könne man
doch ihretwegen das Blatt nicht dem ganzen Publikum entziehen; sie
müßten sich eben mit dem Bewußtsein ihrer Tadellosigkeit trösten und
hätten ja dann das öffentliche Urteil nicht zu scheuen.

Im gleichen Sinne äußerte sich dann das gesamte Staatsministerium am
17. Februar, und mit dem Erfolg, daß der Jenaischen Literaturzeitung
gar nichts zuleide geschah. Das Ministerium, das die letztere so eifrig
in Schutz nehme, müsse aber auch, so lautete die Antwort des Königs vom
21., »dafür sorgen, daß nichts unzulässiges darin gedruckt werde, bei
Strafe der Konfiskation und des unausbleiblichen Verbots derselben,
weil S. K. M. bekannt ist, daß die Direkteurs derselben äußerst
gefährliche und übelgesinnte Leute sind«. Diese »Direkteurs« aber waren
der angesehene Weimarer Schriftsteller Bertuch, der Philologe Schütz
und der berühmte Arzt Hufeland, der damals in Jena lebte und 1798 eine
der vornehmsten Zierden der -- Berliner Akademie der Wissenschaften
wurde.

Die Herausgeber der Literaturzeitung erhielten durch den
Berliner Hofpostmeister und den Grenzpostmeister in Halle nur
eine freundschaftliche Verwarnung, »nichts dem Preußischen Staat
nachtheiliges« aufzunehmen und »bei dem Debit in hiesigen Landen
vorsichtig zu Werke zu gehen«, und hatten alle Ursache, sich beim
Ministerium für die »erhabene Protektion« zu bedanken.

Nur die »Gothaische Gelehrte Zeitung« mußte daran glauben, weil sich
ihrer niemand energisch angenommen hatte.


Zensur und -- Bierkonsum.

Daß der Humor auch der immer grämlicher werdenden Zensur nicht untreu
wurde, zeigt ein scherzhafter Vorfall, von dem der berühmte Philologe
Friedrich August Wolf, damals in Halle, an den Herausgeber der
»Jenaischen Literaturzeitung«, den Kollegen Schütz in Jena, am 21.
Februar 1792 berichtete.

Die »Gothaische Gelehrte Zeitung« war in ganz Preußen verboten, also
auch in Halle, aber nicht im nahen Passendorf jenseits der Saale,
das damals zu Kursachsen gehörte. Hier, wo die Hallenser Burschen
seit altersher manche Bierschlacht zu schlagen liebten, legte deshalb
ein spekulativer Wirt namens Währmann gleich mehrere Exemplare des
verbotenen Blattes »bei sein Merseburger Bier« auf, »um mehr Gäste
hinauszuziehen«. »Barkhausen«, schreibt Wolf, »will daher in seinem
nächsten Berichte als Stadtpräsident auf meinen Rath mit einfließen
lassen, daß die hiesige Bier-Consumtion seit den Tagen des Verbots
der Gothaer Zeitung beträchtlich zum Nachtheil der Stadt gefallen
sei, indem die Bier trinkenden studiosi und Un-studiosi, zumal die
studiosi noch studentes, weit häufiger als sonst die sächsischen Dörfer
besuchten, weil dort neben dem Biere auch Gothaische Zeitungen zu haben
wären.«

Ob der Stadtpräsident von Halle den Spaß wirklich von Stapel ließ, ist
nicht überliefert; aber Wolf »steht dafür, daß er ausgeführt werden
soll«.


Die Büchereinfuhr.

Der Sieg, den 1792 die Besonnenheit des preußischen Ministeriums über
den blinden Eifer des Königs und seiner Ratgeber davontrug, beschränkte
sich aber nicht auf die Freigabe der Jenaer Literaturzeitung. Auch
der andere, tiefer einschneidende Befehl, daß künftig die gesamte
ausländische Büchereinfuhr einer besondern Zensur unterworfen werden
müsse, fiel vor den Bedenken der Minister lautlos in die Versenkung.

Der König wunderte sich zwar »äußerst«, daß man offenbar »den Flor
des Buchhandels auf den Verkauf unzulässiger Schriften gründen
wolle«, und meinte, es sei eben Sache der Herren Minister, die
Schwierigkeiten einer neuen Maßregel zu heben, da er selbst doch
unmöglich »das Detail vorschreiben« könne. Aber er bestand nicht mehr
auf seinem Willen. Die »zehnjährige Vestungs-Arbeit« und die »Leib-
und Lebensstrafen« verschwanden wie eine schöne Fata Morgana vor den
Augen der Großinquisitoren, und der ganze umfangreiche Aktenwechsel
hatte nur folgendes Gesamtergebnis: die »Gothaische Gelehrte Zeitung«
blieb das eigentliche Opfer; außerdem wurden durch ein Rundschreiben
die »Bülletins«, die handschriftlichen Zeitungen, die noch immer von
kleinen Beamten unter Ausnützung ihres amtlichen Wissens verbreitet
und bis dahin von keinem aufmerksamer gelesen wurden als vom -- Könige
selbst, trotz ihrer Indiskretionen über sein nicht unanfechtbares
Privatleben, bei Festungshaft verboten. Im übrigen begnügte man
sich damit, allen Behörden die strengste Befolgung des Zensuredikts
einzuschärfen und allen Übeltätern die Anwendung der »gesetzlichen
Strafen mit äußerster Rigueur« anzudrohen.

Diese -- orthographisch berichtigte! -- Redewendung war das einzige,
was der entsprechende Erlaß des Ministeriums vom 28. Februar 1792
aus dem stachlichten Teil der Kabinettsorder vom 21. übernahm, aber
zugleich durch das Festhalten an den »gesetzlichen Strafen« sorgfältig
abzustumpfen wußte.


Ein ehrsamer Buchhändler.

Wie heftig sich das Ministerium gegen eine Zensur der Büchereinfuhr
sträubte, zeigt noch viel drastischer ein anderer Vorfall. Ein Jahr
später erlaubte sich ein Buchhändler namens Ferdinand Oehmigke
in einem »~Promemoria~« darüber Klage zu führen, welche Masse
»modischer Schriften« gegen Religion und Untertanentreue nach Preußen
eingeschwärzt würde; als ehrsamer Buchhändler, der jeden Gewinn »auf
Unkosten der Religion, der wahren Verehrung des Monarchen, der guten
Sitten und also der allgemeinen Glückseligkeit« verabscheue, könne er
diese »unverantwortliche Volksverführung« nicht ruhig mit ansehen.
Zwar würden die ankommenden Bücherpakete auf dem Packhof von einem
Akzisebeamten einer flüchtigen Durchsicht unterworfen; aber was _in_
den Büchern stehe, ob die Verleger nicht falsche Titelblätter einzögen,
auswärts gedruckte Verlagswerke als Kommissionsgut einführten, in
erlaubten Büchern die Druckbogen verbotener verbärgen und was solcher
Praktiken mehr seien, das könne nur ein -- »geübter, mit den gehörigen
Befehlen versehener Buchhändler« beurteilen. Zu diesem saubern Geschäft
gestatte er sich, »gegen ein billiges Gehalt« seine Dienste anzubieten.

Hillmer fand, daß der Vorschlag Oehmigkes nähere Erwägung sehr
verdiene. Er tappte dabei aber ganz übel in die Nesseln. Das
Ministerium lehnte das »unbesonnene und gewinnsüchtige Projekt des
Oehmigke«, der selbst »bei seinem Metier keinen rechten Fortgang«
gehabt habe, mit heftigster Entrüstung ab; das Departement des
Auswärtigen nannte es sogar »unter aller Kritik« und meinte, der Mann
müsse »die ganze Unwürdigkeit seiner Vorschläge einsehen und fühlen«,
und das Generaldirektorium wies ohne weitere Begründung »den Oehmigke
mit diesen seinen Anträgen ein für allemal zur Ruhe«.


Die Maßregelung Kants.

Nach seiner bösen Erfahrung mit der Berliner Zensurbehörde 1792 wollte
Kant nun seine unterdes vollendeten vier religionsphilosophischen
Aufsätze als Buch erscheinen lassen. Der Berliner Zensor hatte den
strittigen Aufsatz ein Werk der »biblischen Theologie« genannt und
deshalb seinen Kollegen Hermes dabei zu Rate gezogen. Kant fragte also
der Vorsicht halber zunächst die theologische Fakultät: Maßt ihr euch
an, mein Buch zu zensieren? Die Königsberger Theologen bedankten sich
aber und verwiesen ihn an die philosophische Fakultät, die auch ohne
Zögern das Imprimatur erteilte.

So konnte die »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft«
Ostern 1793 bei Nicolovius in Königsberg erscheinen. Schon ein Jahr
später machte sich eine zweite Auflage nötig, obgleich sofort zwei
Nachdrucker den Erfolg des Buches ausgebeutet hatten.

In der Vorrede seines Werkes hatte Kant einen Vorstoß gegen die
»Kritik, die Gewalt hat«, gegen die geistliche Zensur, gewagt und
den »Bücher richtenden Theologen«, der nur für das Heil der Seelen,
nicht für das der Wissenschaft Sorge trage, auf dem Felde der
letzteren nur Zerstörung anrichte und sich wohl gar auch in die
Astronomie, Erdgeschichte und andere Dinge einmischen wolle, sehr
energisch abgeschüttelt. Hermes und Hillmer verstanden den Wink.
Aber den widerspenstigen Philosophen mußte ja bald sein Schicksal
ereilen. Der Kampf des Ministeriums Wöllner gegen die Lehrfreiheit
der Universitäten sollte eben auf der ganzen Linie beginnen. Die
»Neologen«, wie man die aufgeklärten Theologen nannte, wurden aufs
nachdrücklichste verwarnt, Geistliche, Schul- und Universitätslehrer
mußten sich schriftlich verpflichten, weder in- noch außerhalb der
Unterrichtsstunden, weder mündlich noch schriftlich, weder direkt
noch indirekt etwas gegen die Hl. Schrift, gegen die christliche
Religion und gegen die landesherrlichen Anordnungen und Verfügungen
in Religions- und Kirchenwesen vorzubringen, und Hermes und Hillmer
erhielten den Auftrag, die Rechtgläubigkeit der Schulen, Gymnasien und
theologischen Fakultäten einer scharfen Prüfung zu unterwerfen. In
Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen Geistlichen«, warfen die
Studenten den beiden apostolischen Gesandten die Fenster ein, so daß
sie schleunigst wieder verdufteten. Eine Untersuchung des Skandals
endete ohne Ergebnis, und die theologische Fakultät verteidigte
mit Nachdruck, Geschick und Erfolg ihre Lehrfreiheit. Dann kam
Königsberg an die Reihe, und am 1. Oktober 1794 erhielt der Mann,
der der Immediat-Prüfungskommission längst ein Dorn im Auge war, der
siebzigjährige Kant, eine Kabinettsorder, deren Wirkung hier durch
keine Textkürzung beeinträchtigt werden soll:

        Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm, König von Preußen
        usw. usw.

            Unsern gnädigen Gruß zuvor!
            Würdiger und hochgelahrter lieber Getreuer!

    Unsere höchste Person hat schon seit geraumer Zeit mit großem
    Mißfallen ersehen, wie Ihr Eure Philosophie zur Entstellung
    und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der Heiligen
    Schrift und des Christentums mißbraucht; wie Ihr dieses
    namentlich in Eurem Buch: »Religion innerhalb der Grenzen der
    bloßen Vernunft«, desgleichen in andern kleineren Abhandlungen
    getan habt. Wir haben uns zu Euch eines bessern versehen; da
    Ihr selbst einsehen müsset, wie unverantwortlich Ihr dadurch
    gegen Eure Pflicht, als Lehrer der Jugend, und gegen unsere,
    Euch sehr wohlbekannten, landesväterlichen Absichten handelt.
    Wir verlangen des ehesten Eure gewissenhafteste Verantwortung,
    und gewärtigen uns von Euch, bei Vermeidung unserer höchsten
    Ungnade, daß Ihr Euch künftighin nichts dergleichen werdet
    zuschulden kommen lassen, sondern vielmehr, Eurer Pflicht
    gemäß, Euer Ansehen und Eure Talente dazu anwenden, daß unsere
    landesväterliche Intention je mehr und mehr erreicht werde,
    widrigenfalls Ihr Euch, bei fortgesetzter Renitenz, unfehlbar
    unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen habt.

    Sind Euch mit Gnade gewogen.

        Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezialbefehl

        Berlin, den 1. Oktober 1794.

            _Wöllner._

Das genügte Wöllner noch nicht; er ließ außerdem am 14. Oktober 1795
den Gebrauch des Kantschen Buches auf preußischen Universitäten »Ein
für allemal« verbieten.

Kant ließ die Kabinettsorder nicht ohne Erwiderung. In würdiger Weise,
die von dem Ton jener Order merkbar absticht, rechtfertigte er sich
gegen den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit; doch zog
er die unvermeidliche Folgerung und versprach feierlich »als Ew.
Königl. Maj. getreuester Unterthan«, sich fernerhin aller öffentlichen
Vorträge über Religion in Vorlesungen und Schriften zu enthalten, ein
Versprechen, das seine akademische und schriftstellerische Tätigkeit
in den letzten kostbaren Jahren seines Lebens in bedauerlichster Weise
lahmlegte und die Nachwelt unwiederbringlich um die Früchte dieser
Tätigkeit gebracht hat.


Die Akademie schweigt.

All diese Vorgänge drängen die Frage auf: War denn »kein Dalberg
da«, der es gewagt hätte, seine gewichtige Stimme gegen diesen
täppischen Obskurantismus zu erheben? Wo blieb der vornehmste Hort
der Geistesschätze der Nation, die Akademie der Wissenschaften? Was
erwartete sie für sich, wenn sie einen Mann wie Kant, der seit 1786 ihr
Mitglied war, so mißhandeln ließ?

Die Geschichte der Akademie weiß nichts von flammenden Protesten, die
sich gegen die Willkürherrschaft der Dunkelmänner erhoben hätten. Die
Akademie seufzte zwar selbst unter dem Joche Wöllners, der sich als ihr
Kurator aufspielte, aber kein Widerspruch wurde laut. Man hatte mit der
bestehenden Gewalt einen schimpflichen Baseler Frieden geschlossen.
»Mit Händen kann man es hier greifen,« sagt der Biograph der Akademie,
Adolf Harnack, »daß diesen Teller, Engel, Zoellner bei allem
Tugendgerede das thatkräftige Pflichtgefühl und bei allem ›Fortschritt‹
das begeisternde und führende Ideal fehlte. Nicht nur ihre Ästhetik,
mit der im Jahre 1796 die Xenien abrechneten, auch ihr Patriotismus und
ihre Weltanschauung war bankerott.«

Nur im vertraulichen Kreise der »Philosophischen Gesellschaft«, zu der
sich etliche Akademiemitglieder wie Biester, Dohm, Spalding, Engel mit
Nicolai und andern im Bedürfnis geselliger Anregung allwöchentlich
zusammenfanden, pflegte man noch bei sorgfältig verschlossenen Türen
frei von der Leber weg zu reden. In den Hallen der Akademie aber war
das freie Wort erstorben, und in der Vorsicht, die der bessere Teil der
Tapferkeit ist, wagten sich die würdigen Herren erst an eine Kritik des
Wöllnerschen Regimes, als der »verabscheute Mann« gestürzt war.


Ein Zensurerlebnis des Philosophen Fichte.

Einer nur erhob seine Stimme, ein junger Kandidat der Theologie, dessen
Name gern mit dem seines Zeitgenossen Wilhelm von Humboldt genannt wird
und hier vor allem mit ihm zusammenstimmt, da beide Männer zu gleicher
Zeit im selben Ideenwirbel umgetrieben wurden, Johann Gottlieb Fichte.

Auch er hatte schon sein persönliches Zensurerlebnis hinter sich. Im
Sommer 1791 war er als mittelloser Mensch nach Königsberg gekommen und
hatte dort sein erstes Buch geschrieben: »Versuch einer Kritik aller
Offenbarung«, das, als es Ostern 1792 ohne Namen des Verfassers in der
Heimat Kants erschien, allgemein für dessen Werk gehalten wurde, so daß
Kant durch eine öffentliche Erklärung die wahre Urheberschaft enthüllen
mußte. Der Königsberger Philosoph hatte an dieser Schrift nur so weit
teilgenommen, daß er sie im Manuskript gelesen und dem ihm befreundeten
Verleger Hartung empfohlen hatte.

Hartung wollte das Buch in Halle, der »Pflanzschule der irrgläubigen
Geistlichen«, drucken lassen. Dort sollte es auch die Zensur passieren.
Dekan der theologischen Fakultät war aber zufällig einer der dortigen
Pietisten, der Professor Joh. Ludwig Schulze, kein großes Kirchenlicht,
und dieser verweigerte als derzeitiger Zensor das Imprimatur. Er
beanstandete eine der Hauptthesen der Schrift: Daß der Beweis für die
Göttlichkeit einer Offenbarung nicht durch die Berufung auf die dabei
geschehenen Wunder geführt werden dürfe, sondern daß einzig aus dem
Inhalte derselben darüber entschieden werden könne -- ein Satz, der
heute längst zu den selbstverständlichen Voraussetzungen theologischer
Forschung gehört.

Vergebens erklärte Fichte, sein Buch gehöre vor die philosophische
Fakultät. Die theologische hatte ihr Urteil gesprochen, und dabei blieb
es.

Schon sollte das Manuskript im Auslande gedruckt werden, als der
Wechsel des theologischen Dekanats in Halle die Schwierigkeit
beseitigte. An die Stelle Schulzes trat Professor Knapp, der trotz
seiner Orthodoxie das Recht der freien Forschung anerkannte und dem
Erstlingswerk Fichtes ohne Anstand die Druckerlaubnis gab.

Ein Jahr nach Erscheinen verschaffte die Schrift ihrem Verfasser den
Ruf als Professor der Philosophie nach Jena.


Zurückforderung der Denkfreiheit.

Dieses persönliche Erlebnis gehörte dazu, um in der Seele Fichtes die
flammende Entrüstung zu entfachen, die aus seiner nächsten Schrift
emporlodert. Wieder sandte er sie anonym in die Welt, in der Vorrede
aber erklärte er, sich jedem nennen zu wollen, der sich ernsthaft
über das Thema des Büchleins mit ihm auseinanderzusetzen wünsche.
»Zurückforderung der Denkfreiheit von den Fürsten Europens, die sie
bisher unterdrückten. Eine Rede. Heliopolis, im letzten Jahre der
alten Finsternis« (1793), so lautete der Titel dieses Manifestes, das
wie der helle Schrei eines jungen Falken schrill zum Himmel stieg und
den mühsam verhaltenen Ingrimm aller, die sich geknechtet fühlten, in
glühende Worte faßte.

Wie sein Zeitgenosse Humboldt steht Fichte ganz auf dem Boden des
Naturrechts: der Staat ist nur Mittel zum Zweck, dem Menschen sein
ursprüngliches Recht zu sichern oder wiederzuverschaffen. Er ist ein
Notstaat, wie sich Fichte später einmal ausdrückte, und der Zweck
der Regierung ist, die Regierung überflüssig zu machen. Während aber
der künftige Staatsmann Humboldt diese Grundsätze in der gemessenen,
zum Teil trockenen Sprache des Philosophen vorträgt, ist der junge
Philosoph ganz Temperament und flackernde Empörung. Es ist die
eindringlichste, aufwühlendste »Rede an die deutsche Nation«, die
Fichte je gehalten hat, auch wenn ihr die Wirkung versagt blieb, die
der eifernde Patriot später auf dem Katheder der Berliner Akademie in
dem von den Franzosen besetzten Berlin erzielte. Fast die ganze Rede
ist eine einzige Apostrophe an die Fürsten und Völker. »Glückseligkeit
erwarten wir nicht aus eurer Hand,« ruft er den ersteren zu, »wir
wissen es ja, daß ihr Menschen seyd -- wir erwarten Beschützung und
Rückgabe unserer Rechte, die ihr uns doch wohl nur aus Irrtum nahmt ...
Fürst, du hast kein Recht, unsere Denkfreiheit zu unterdrücken: und
wozu du kein Recht hast, das mußt du nie thun, und wenn um dich herum
die Welten untergehen, und du mit deinem Volke unter ihren Trümmern
begraben werden solltest. Für die Trümmer der Welten, für dich, und
für uns unter den Trümmern wird der sorgen, der uns die Rechte gab, die
du respectirtest ...

»Und besonders ihr alle, die ihr Kräfte dazu habt, kündigt doch
jenem ersten Vorurtheile, woraus alle unsere Uebel folgen, jener
giftigen Quelle alles unseres Elendes, jenem Satze: daß es die
Bestimmung des Fürsten sey, für unsere _Glückseligkeit_ zu wachen, den
unversöhnlichsten Krieg an; verfolgt ihn in alle die Schlupfwinkel,
durch das ganze System unseres Wissens, in die er sich versteckt hat,
bis er von der Erde vertilgt und zur Hölle zurückgekehrt sey, daher er
kam.«

Und zu einer Zeit, da die deutschen und österreichischen Heere gegen
die französische Republik im Kampfe lagen, beschwört er die Völker:
»Alles, alles gebt hin, nur nicht die Denkfreiheit. Immer gebt eure
Söhne in die wilde Schlacht, um sich mit Menschen zu würgen, die sie
nie beleidigten, oder von Seuchen entweder aufgezehrt zu werden, oder
sie in eure friedlichen Wohnungen als eine Beute mit zurückzubringen;
immer entreißt euer letztes Stückchen Brot dem hungernden Kinde und
gebt es dem Hunde des Günstlings -- gebt, gebt alles hin; nur dieses
vom Himmel abstammende Palladium der Menschheit, dieses Unterpfand,
daß ihr noch ein anderes Loos bevorstehe, als dulden, tragen und
zerknirscht werden, -- nur dieses behauptet. Die künftigen Generationen
möchten schrecklich von euch zurückfordern, was euch zur Ueberlieferung
an sie von euren Vätern übergeben wurde. Wären diese so feige gewesen
als ihr -- ständet ihr dann nicht noch immer unter der entehrendsten
Geistes- und Leibes-Sklaverei eines geistlichen Despoten? Unter
blutigen Kämpfen errangen jene, was ihr nur durch ein wenig Festigkeit
behaupten könnt.«

Solche Worte mochten den neuen preußischen Machthabern sonderbar
in die Ohren klingen, und wenn Wöllner sie gelesen hat, wird er
mehr als einmal drohend die Faust gegen den kühnen Ankläger geballt
haben. Besonders bei der Aufforderung an die Völker: »Ruft es in
jedem Tone euren Fürsten in die Ohren, bis sie es hören, daß ihr euch
die Denkfreiheit nicht werdet nehmen lassen, und beweist ihnen die
Zuverlässigkeit dieser Versicherung durch euer Betragen. Lasset euch
nicht durch die Furcht des Vorwurfs der Unbescheidenheit abschrecken.
Gegen was könntet ihr denn unbescheiden seyn? Gegen das Gold und die
Diamanten an der Krone, gegen den Purpur am Kleide eures Fürsten; nicht
-- gegen ihn.«

Während sich Fichtes übrige Rede in pathetischen Allgemeinheiten
erschöpfte, traf dieser Pfeil das Wöllnersche Zensuredikt mitten ins
Herz.


Ein preußischer Index verbotener Bücher.

Der Ingrimm der Examinationskommission gegen das preußische Ministerium
nach der Niederlage von 1792 ist begreiflich. Aber Rom ist nicht in
einem Tage erbaut. Hillmer und Genossen ließen nicht locker und kamen
immer wieder auf die gefährliche Büchereinfuhr zurück.

Am 5. März 1794 verlangten sie, um angeblich der Einführung auswärts
gedruckter Verlagswerke der Berliner Verleger zu steuern, daß
letztere halbjährlich ein genaues Verzeichnis ihrer Verlags- und
Kommissionsartikel einreichen und auf Verlangen der Kommission
jede Schrift zur Durchsicht vorlegen müßten gegen unbeschädigte
Rückerstattung.

Diese Anregung fiel beim König auf fruchtbaren Boden; er hatte
offenbar unterdes die österreichischen Zensureinrichtungen »durchaus
studiert, mit heißem Bemüh'n«, und am 17. April befahl er, über den
gestellten Antrag hinausgehend, dem Großkanzler von Carmer, von der
Examinationskommission »ungesäumt eine Liste von allen solchen Büchern
und Schriften« zu verlangen, die »schädliche Principia wider den Staat
und die Religion« enthielten. Es sollte also ein ~Catalogus librorum
prohibitorum~ nach österreichischem Muster hergestellt werden!

Den Großkanzler beehrte der König zugleich mit der ganzen Verantwortung
für die strengste Ausübung dieser Zensur. Carmer aber erklärte, er
habe »weder Zeit noch Kenntnis genug, alle herauskommenden Schriften
und Journale selbst zu lesen und zu beurtheilen«, und wußte sich nicht
anders zu helfen, als daß er in einem sehr scharfen Zirkular vom 26.
April 1794 die Verantwortung für die Zensur der eingeführten Bücher den
Buchhändlern selbst aufhalste. Diese aber erklärten gleichfalls, zur
Prüfung aller eingeführten Bücher hätten sie weder Zeit noch Kenntnis;
wie könnten sie sich ein Urteil über Dinge anmaßen, über die sich oft
die »gelehrten Censoren und ganze Kollegia« nicht einig seien! Wie
könnten sie den Gelehrten vorschreiben wollen, was sie zu lesen hätten!
Das müsse zu einem »gründlichen Umsturz des Buchhandels« und zum Ruin
ihrer Familien führen.

Das Generaldirektorium, dem Carmer auch einen Teil der Verantwortung
zuschieben wollte, bedankte sich ebenfalls energisch dafür und
erklärte obendrein, weder mit dem Zensuredikt noch mit dem seit dem
5. Februar d. J. eingeführten Allgemeinen Preußischen Landrecht lasse
sich vereinbaren, »daß es künftig lediglich von dem Gutbefinden der
angeordneten theologischen Examinations-Kommission abhangen soll,
welche Bücher im Lande zu verbieten und ohne weitere Umstände zu
konfisciren« seien. Es wollte also von einem preußischen Index durchaus
nichts wissen.

Dem Gesamtministerium wurde infolgedessen die Entscheidung schwer, und
die Sache schleppte sich bis in den Winter hinein. Am 16. Dezember
mahnte die Examinationskommission. Das Generaldirektorium war aber
noch immer von der »äußersten Schädlichkeit und Zwecklosigkeit der
beabsichtigten strengen Maßregeln« überzeugt, und ein ausführliches
Gutachten der Kurmärkischen Kammer hatte es darin nur noch bestärkt.

Gleichwohl beschloß der Staatsrat am 23. März 1795 »auf Vortrag des H.
Geh. Oberjustizraths Suarez«, dem Antrag der Examinationskommission
zuzustimmen. Den Herren Hillmer und Hermes wurde aber zugleich
bedeutet, die Buchhandlungen »nicht ohne Noth und allzuhäufig« mit
Anforderungen verdächtig erscheinender Bücher zu »belästigen« und für
die »prompte und unbeschädigte Zurückgabe« zu sorgen.

Und der geplante Index? Von ihm berichten die Akten weiter nichts!
Indem der Staatsrat trotz seines Widerstrebens auf den Antrag der
Examinationskommission einging, stopfte er ihr vorerst den Mund. Durch
wohlüberlegtes Nachgeben in der weniger wichtigen Sache, wenn diese
auch für den Buchhandel sehr lästig war, wußte er, ebenso wie zwei
Jahre vorher, das Hauptübel, die Zensur des gesamten Buchwesens durch
die Examinationskommission, stillschweigend zu beseitigen; von dem
Index, den sie herstellen sollte, verlautete kein Wort mehr!

Ein Jahr später raffte sich die Kommission nochmals zu einem Vorstoß
auf; sie verlangte abermalige Verschärfung der Zensur und Erhöhung der
Strafen; Wöllner unterstützte ihr Gesuch nachdrücklich. Aber seine Uhr
begann schon abzulaufen, und das Ministerium hüllte sich auch diesem
neuen Attentat gegenüber in beredtes Schweigen.


Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« in Preußen 1794.

Gleichzeitig mit der versuchten Einführung eines Index spielte sich
noch ein anderes Ereignis ab, das viel Staub aufwirbelte und Hunderte
von Aktenseiten mit Gutachten füllte.

Im Jahre 1794 vergriff sich die Examinationskommission an der »Neuen
Allgemeinen deutschen Bibliothek«, die seit zwei Jahren in Kiel verlegt
wurde. Dieselbe Kabinettsorder, die die Aufstellung eines Index befahl,
verbot auch jene in Berlin noch immer am meisten gelesene Zeitschrift
»als ein gefährliches Buch gegen die christliche Religion«, und zwar,
da keinerlei Einschränkung ausgesprochen wurde, nach österreichischem
Muster für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft! Eine Stelle im 8. Band
(I. Stück, S. 88) soll der Anlaß des Verbots gewesen sein. Hier wurde
die Auferstehung verstorbener Menschen beim Tode Jesus' als eine von
Matthäus leichtgläubig untergeschobene Anekdote erklärt.

Das Verbot der »Allgemeinen deutschen Bibliothek« verursachte aber
einen Sturmlauf von Protesten, wie ihn aus gleichem Anlaß das
Ministerium wohl noch nicht erlebt hatte. Zunächst erklärte der
Buchhändler Joh. Friedr. Hartknoch in Riga seinem Berliner Kommissionär
Friedr. Vieweg d. Ä., wenn dies Verbot nicht zurückgezogen werde,
breche er alle Beziehungen über Preußen ab; er werde sich dann seinen
ganzen Bücherbedarf über Braunschweig und Lübeck verschreiben, wo
ihn keine Zensur behellige, und außerdem in Berlin nie wieder etwas
drucken lassen. Er und seine Kunden, die zum »aufgeklärtesten« Publikum
gehörten, ließen sich so etwas nicht gefallen, und andere würden wohl
seinem Beispiel folgen.

Vieweg wandte sich nun mit einer ausführlichen Beschwerde an das
Ministerium, wies nach, daß die preußische Post von seinem Geschäft
allein 3000 Taler jährlich einnehme und durch Verschärfung der
Zensurgesetze der ganze preußische Buchhandel zugrunde gehen müsse.
Nicolai belegte diese Prophezeiung mit wirksamem Zahlenmaterial und
sang ein bewegliches Klagelied: Was solle er jetzt mit seinen Vorräten
der von ihm verlegten alten Jahrgänge anfangen, die er gerade im Preise
herabgesetzt habe? Der neue Verleger schulde ihm noch 5000 Taler der
Kaufsumme, die er unter diesen Umständen verlieren müsse.

Die Halleschen Buchhändler versicherten ebenfalls, das Verbot »eines
der besten und gangbarsten Bücher« sei der Ruin ihres Gewerbes, und die
Kurmärkische Kammer, die das Generaldirektorium mit einem Gutachten
beauftragt hatte, machte sich alle diese Beweisgründe zu eigen. Am
wenigsten sei das Verbot der früher mit preußischer Zensur erschienenen
Bände zu rechtfertigen, an denen übrigens Wöllner selbst mitgearbeitet
hatte. Die von Wöllner gereizte Hallesche Universität sprach sich durch
ihren Direktor Klein gleichfalls gegen das Verbot aus.

Am 27. Februar schloß sich das Generaldirektorium dem Gutachten der
Kurmärkischen Kammer vollständig an, und am 31. März beantragte der
gesamte Staatsrat die Aufhebung des Verbots. Der jetzige Verleger Bohn
habe sich erboten, »künftighin bei der theologischen Recension alle
den hiesigen Landesgesetzen angemessene Vorsicht und Behutsamkeit
gebrauchen zu wollen«.

Abermals triumphierte das Ministerium. Am 1. April 1795 hob der König
das Verbot auf, unter der Bedingung, daß »künftig in keiner einzigen
Abhandlung das Mindeste gegen die christliche Religion oder den Staat
oder die guten Sitten« enthalten sein dürfe. Nicolai trage dafür die
Verantwortung.

Nicolai lehnte natürlich schleunigst die ihm aufgeladene Verantwortung
für eine Zeitschrift, auf die er keinen Einfluß mehr hatte, ab. Das
Ministerium begnügte sich aber, die Eingabe beim Staatsrat zirkulieren
zu lassen und ohne weitere Verfügung zu den Akten zu geben.

Nicolais Vorsicht war begründet: Schon ein Jahr später gab die
»Allgemeine deutsche Bibliothek« abermals zu theologischen Klagen
Anlaß. Sogleich erhielt er ein von Hillmer entworfenes königliches
Reskript, das ihn an seine »angelobte Pflicht« erinnerte und ein neues
Verbot in Aussicht stellte.

Die Sache verlief aber im Sande, denn die Tage der
Examinationskommission waren bereits gezählt.


Eine Fabel.

    Vor etwa achtzig, neunzig Jahren,
      Vielleicht sind's hundert oder mehr,
      Als alle Thiere hin und her
    Noch hochgelahrt und aufgekläret waren,
      Wie jetzt die Menschen ohngefähr;
    -- Sie schrieben und _lectür_-ten sehr,
    Die Widder waren die _Scribenten_,
    Die andern: _Leser_ und _Studenten_,
      Und _Censor_ war: der Brummelbär --

      Da kam man ~supplicando~ ein:
    »Es sei unschicklich und sei klein,
    Um seine Worte und Gedanken
    Erst mit dem Brummelbär zu zanken,
      Gedanken müßten zollfrei sein!«
      Der Löwe sperrt den Bären ein,
    Und that den Spruch: »Die edle Schreiberei
    Sei künftig völlig frank und frei!«

      Der schöne Spruch war kaum gesprochen,
      So war auch Deich und Damm gebrochen.
    Die klügern Widder schwiegen still,
    Laut aber wurden Frosch und Crocodil,
    Seekälber, Scorpionen, Füchse,
    Kreuzspinnen, Paviane, Lüchse,
    Kauz, Natter, Fledermaus und Staar,
    Und Esel mit dem langen Ohr etc. etc.
    Die schrieben alle nun und lieferten Tractate;
    Vom Zipperlein und von dem Staate,
    Vom Luftballon und vom Altar,
    Und wußten's alles auf ein Haar,
    Bewiesen's alles sonnenklar,
    Und rührten durcheinander gar,
    Daß es ein Brei und Gräuel war.

    Der Löwe gieng mit sich zu Rathe
      Und schüttelte den Kopf und sprach:
      »Die besseren Gedanken kommen nach:
    Ich rechnete, aus angestammtem Triebe,
    Auf Edelsinn und Wahrheitliebe --

      Sie waren es nicht werth, die Sudler, klein und groß,
    _Macht doch den Bären wieder los_!«

            _Matthias Claudius._


Der König und der Adler. Keine Fabel.

Das obige reaktionäre Gedicht von Matthias Claudius, dem biedern
Wandsbecker Boten, erschien am 3. Oktober 1795 in der »Hamburger
neuen Zeitung«. Prompt gab darauf im selben Blatt am 28. Oktober der
freisinnige und streitbare Homerübersetzer Johann Heinrich Voß, der
erbitterte Feind aller Dunkelmänner, seine Antwort: »Der König und der
Adler. Keine Fabel.« Der Uhu läßt durch ein Käuzlein den Hahn beim
Könige der Vogelwelt, dem Adler, verklagen:

    Wann noch dein wohlbeherrschter Staat,
    Nach sanftem Thun gewohnter That,
    Sanft schläft und träumet und verdauet,
    Und unser Nachtlied früh und spat ...
    Den Frommen, welcher wacht, erbauet;
    Schnell kräht uns der Illuminat
    Die Sonn' empor, um aufzuklären,
    Und Ruh und Andacht uns zu stören:
    Fink, Lerche, Schwalb' und Meis' empören
    Gefild' und Wald in freien Chören;
    Man kann sein eigen Wort nicht hören!
    Die tolle Rotte spricht gar Hohn
    Der mystischen Religion ...
    Ja, König, strafst du nicht, so drohn ...
    So drohn dem Münster und dem Staat
    Aufruhr, Empörung, Hochverrath ...
    Die Nachtigall singt ohne Scheu
    Am hellen Tag' Aufklärungslieder;
    Daß ohne Scheu das Waldgefieder
    Aufklärung nachsingt hin und wieder.
    Aufklärung? nein Aufklärerei! ...
    Herr König, laß dir doch gefallen:
    (Wir Kauz' und Eulen flehn gesamt!)
    Dem Hahn und seinen Schreiern allen,
    Die immerfort Aufklärung hallen,
    Zum Bändiger, im Censoramt
    Den frommen Uhu zu bestallen!

      Der Adler that, als hört' er nicht,
    Und sah ins junge Morgenlicht.

In Vossens »Lyrischen Gedichten« (1802) hat sich diese Fabel zu einem
Epos von fünf Fabeln ausgewachsen, das dem Oberkonsistorialrat Spalding
gewidmet ist. Der Uhu und sein Nachtgevögel lassen sich durch die
vornehme Verachtung des Adlers nicht von ihrer finstern Wühlarbeit
abschrecken; mit allen Mitteln suchen sie die lichtfrohen Anhänger des
Königs zu sich herüberzuziehen, und es gelingt ihnen schließlich sogar,
den kecken Hahn zu ihrer »nachtfrohen Münsterklerisei« zu bekehren. Nun
glauben sie gewonnen Spiel zu haben, bis sie schließlich sehen müssen,
daß sich der Sonnenaufgang darum nicht um einen Augenblick verspätet:

    Die hehre Himmelssonne gehet
    Unwandelbar die große Bahn,
    Sorglos ob krächzet oder krähet
    Auf seinem Mist ein Hühnerhahn ...
      Nicht lehrt der Hahn die Sonn' aufgehn;
    Nein, Sonnenaufgang lehrt ihn krähn.


Licht und Sonnenschein.

Ein marokkanischer Kaiser verbannte einmal alle Lichtzieher, Lampen-
und Ölverkäufer aus seinem Lande.

»Wozu brauchen meine Sklaven zu sehen? Dies verdirbt ihnen nur die
Augen« -- sagte er.

»Aber was wird es dir helfen?« erwiderte sein Wesir; »kannst du die
Sonne auslöschen und den Mond verdunkeln? Scheinen sie nicht von
selbst?«

            _Christian August Fischer_, »Politische Fabeln«. 1796.


Götzendämmerung.

Es liegt eine poetische Gerechtigkeit darin, daß der Minister Wöllner
über eben das stürzte, was so vielen aufrechten Männern das Rückgrat
hatte brechen sollen.

Als er sich nach dem Tode Friedrich Wilhelms II. (16. Nov. 1797)
herausnahm, das verhängnisvolle Religionsedikt nochmals einzuschärfen,
kam er bei dem Thronfolger übel an. Eine scharfe, vom Geheimrat
Mencken, dem Großvater des Fürsten Bismarck, entworfene Kabinettsorder
vom 11. Januar 1798 bedeutete ihn, daß die Religion »Sache des Herzens,
des Gefühls und der eigenen Überzeugung sein und bleiben« müsse und
nicht »durch methodischen Zwang zu einem gedankenlosen Plapperwerk
herabgewürdigt« werden dürfe. »Vernunft und Philosophie«, so lauteten
die wahrhaft königlichen Worte, »müssen ihre unzertrennlichen
Gefährten sein, dann wird sie durch sich selbst feststehen, ohne
die Autorität derer zu bedürfen, die es sich anmaßen wollen, ihre
Lehrsätze künftigen Jahrhunderten aufzudringen, und den Nachkommen
vorzuschreiben, wie sie zu jederzeit denken sollen.«

Schon im Dezember 1797 war die Examinationskommission nebst allen
ihren jüngeren Schwestern in den Provinzen aufgehoben und das
Oberkonsistorium wieder in seine alten Rechte eingesetzt worden, und am
11. März 1798 erhielt auch Wöllner seine Entlassung. Hermes und Hillmer
wurden mit 500 Taler Pension (statt 2000 Taler Gehalt) abgefunden, und
Minister von der Schulenburg gab ihnen das Abgangszeugnis, daß sie
»in ihren bisherigen Verhältnissen nichts geleistet hätten und auch
fernerhin keinen Nutzen bringen würden«.


Kants Schlußwort.

Durch den Tod des Königs fühlte sich Kant von seinem Schweigegelöbnis
befreit; in diesem Sinne waren seine Worte »als Ew. Maj. getreuester
Unterthan« ein wohlüberlegter Vorbehalt gewesen. Mit dem ganzen
Aufgebot seines Scharfsinns untersuchte er nun in einem neuen Buche
»Der Streit der Facultäten« (Königsberg 1798) das Verhältnis der
Theologie zur Philosophie, der Kirche zur modernen Wissenschaft, und
als Beispiel einer falschen Bekämpfung der Philosophie erzählte er in
der Vorrede seinen Zusammenstoß mit der preußischen Zensur im Jahre
1792 und seine Maßregelung zwei Jahre später. Die Kabinettsorder des
Königs und seine Antwort druckte er wörtlich ab und errichtete so der
Regierung Friedrich Wilhelms II. und seines Günstlings Wöllner den
verdienten Pranger. »In seinem systematischen Denken«, sagt Wilhelm
Dilthey und nach ihm E. Fromm, »gelangte erst mit dieser Arbeit der
im Jahre 1792 begonnene Streit zum Abschluß. Preßfreiheit hat Kant --
trotz Fichtes Vorgang -- nicht verlangt. Die Censur solle bestehen
bleiben, aber sie sollte zu einer Funktion des Universitäts-Organismus
als der obersten wissenschaftlichen Körperschaft erhoben und so zum
Nutzen der Wissenschaft und des Kulturfortschrittes der Willkür der
Verwaltung und den theologischen Vorurtheilen entzogen werden.«



4. An der Wiege des Theaterzensors.


Der Schrei nach der Theaterzensur.

Es ist nützlich, daran zu erinnern, daß nicht zuerst die Behörden
die Zensurpolizei ins Theater riefen, sondern -- die deutschen
Schriftsteller. Der erste bedeutende Literarhistoriker, Daniel
Morhof (1639--1691), hat das zweifelhafte Verdienst, die Einsetzung
von Personen gefordert zu haben, »ohne deren Bewilligung kein Stück
aufgeführt werden sollte«. Allerdings war die deutsche Bühne damals
durch die Zügellosigkeit der Stegreifkomödie so verwildert, daß
alle Tugendwächter sich davor bekreuzigen durften. Die deutsche
Sprache und Literatur drückte sich noch als Aschenbrödel zaghaft im
Lande herum; kein Wunder, daß sie verwahrlost war. Fürsten und Adel
würdigten in der Regel nur die italienische und französische Komödie
ihres Besuches; das 1742 als Theater eingerichtete Hofballhaus in
Wien, das spätere Burgtheater, war bis 1776 fast nur ausländischen
Schauspielergesellschaften vorbehalten.

Für das Volk der deutschen Kaiserstadt waren die »ordinari Comödie«
am Kärntner Tor, dem eigentlichen Stadttheater, und die übrigen
Harlekinaden der Vorstadtbühnen gut genug. Die kaiserliche Regierung
schenkte dieser niedern Art Volksbelustigung noch keine Aufmerksamkeit,
während sich die berüchtigten Tierhetzen des kaiserlichen Schutzes
rühmen durften; wenn sie die Abgaben der Theaterunternehmer pünktlich
hereinbekam, überließ sie der Stadtbehörde die Sorge dafür, daß es
nicht allzu wild dort zuging. Von einer vorhergehenden Prüfung der dort
gespielten burlesken Komödien konnte schon deshalb keine Rede sein,
weil diese Stücke zum größten Teil extemporiert und nicht, wie die
»regelmäßigen« Schauspiele der fremden Komödianten, niedergeschrieben
oder gar gedruckt wurden. Das galt besonders von den Reden der lustigen
Person, des ursprünglich italienischen Arlecchino, den der Schauspieler
Stranitzky (seit 1708 in Wien) in Charakter und Tracht eines
dummdreisten salzburger Bauern namens Hanswurst neu zu gestalten wußte.
Seine unkontrollierbaren, der zufälligen Situation entspringenden
Späße und schlagfertigen Einfälle pflegten auf die Theaterbesucher der
Wiener Vorstädte die größte Anziehungskraft auszuüben.

Nun begab es sich im Oktober 1737 zu Leipzig an der Pleiße, daß
der biedere Magister Gottsched durch die Schauspielerin Caroline
Neuberin dem gottlosen Hanswurst, der stets die Lacher auf seiner
Seite hatte und keine regelmäßige Komödie nach dem Vorbild der Alten
und der Franzosen aufkommen ließ, ~coram publico~ den Prozeß machen
und ihn auf der Neuberschen Bühne wie einen Mörder und Strauchdieb
~in effigie~ verbrennen ließ. Die Gottschedianer, die Mehrzahl der
damaligen Intelligenz, zogen nun allesamt wacker gegen Hanswursten
zu Felde, und es war Wasser auf ihre Mühle, als Maria Theresia 1752
gebot, keine andern Komödien zu spielen, »als die aus dem frantzösisch
oder wällisch, oder spanisch theatri herkommen«, und alle »hiesigen
compositionen« zu unterdrücken; »wann aber einige gute doch wären von
weiskern [einem Wiener Komiker], sollten sie ehender genau durchlesen
werden und keine ~equivoques~ noch schmutzige Worte darinnen gestattet
werden«.

Damit wurde das gesamte Bühnenrepertoire Wiens der schon bestehenden
Bücherzensur unterstellt, denn die »regelmäßigen« Stücke wurden vorher
gedruckt; die Erlaubnis zum Druck war zugleich auch die zur Aufführung.


Verbot der extemporierten Komödie.

Geholfen war aber mit dieser gewaltsamen Einführung der regelmäßigen
Komödie noch nicht viel; die Possenreißer, die zeitlebens durch ihre
Improvisationen geglänzt hatten, ließen sich so leicht nicht ihr
Spiel verderben, in dieser oder jener Gestalt kam der alte Hanswurst
immer wieder zum Vorschein, und gegen seine Extempores gab es keine
Präventivzensur, nur Repressivmaßregeln: der mit der Theaterinspektion
beauftragte Beamte konnte allzu »verdächtige und grobe Redensarten«
zur Anzeige bringen, die Schauspieler bestrafen und ungeziemende
Vorstellungen nachträglich verbieten.

Die Gottschedianer aber ließen nicht locker. Einer von ihnen, Heinrich
von Engelschall, forderte 1760, »daß kein Wort von einem Schauspieler
auf der Bühne gesprochen werde, das nicht in dem vorher gänzlich
schriftlich abgefaßten und zur Censur eingereichten Stücke befindlich
sei«. Nicht nur, was Religion, Staat und gute Sitte beleidige, müsse
verboten werden, sondern das Schlechte an und für sich, um den guten
Geschmack zu bilden. Also moralische und ästhetische Zensur zugleich.

Diese Bestrebungen führte Joseph von Sonnenfels zum Siege. Mit
ehrlicher Leidenschaft zog er in seiner Zeitschrift »Der Mann ohne
Vorurteil« (1765 f.) und in seinen »Briefen über die wienerische
Schaubühne« (1768) gegen die »Sittenlosigkeit und Unanständigkeit,
diese Schandflecken der Schaubühne und Nationalsitten« zu Felde;
er beschwor den Kaiser, das deutsche Theater als das eigentliche
Nationaltheater »der Gegenwart des Hofes und des gesitteten Theiles
der Nation würdig zu machen«, und erreichte durch hartnäckigen Eifer
und Freimut sein Ziel: 1769 wurde von Kaiser Joseph, dem Mitregenten
seiner Mutter Maria Theresia, die extemporierte Komödie endgültig
verboten; alle früher erlaubten Stücke wurden einer nochmaligen
Prüfung unterzogen, und neue Stücke mußten vor der Aufführung in zwei
Abschriften eingereicht werden. Damit verschwand der alte Hanswurst von
der Bildfläche.


Der erste Theaterzensor.

Der war Sonnenfels selbst. Am 15. März 1770 wurde er zum Theaterzensor
ernannt, erhielt eine Instruktion und sollte nun alles streichen,
»was die Religion, den Staat im mindesten beleidiget oder auch
offenbarer Unsinn und Grobheit, folglich des Theaters einer Haupt- und
Residenzstadt unwürdig ist«.

Er sollte aber an seinem neuen, von ihm selbst erfundenen Amt wenig
Freude erleben. Sein Fall ist schon typisch. Lessing, der über
Gottscheds moralische Entrüstung gelacht und in seiner »Hamburgischen
Dramaturgie« den Harlekin zu retten versucht hatte, schüttelte den Kopf
auch zu des Österreichers »allzu strengem Eifer gegen das Burleske«.
Als er das am 25. Oktober 1770 an seine Braut Eva König schrieb, ahnte
er noch nicht, daß der erste Theaterzensor bereits ausgelitten hatte.
Der Unglückswurm hatte ein Stück erlaubt, worin ein Sultan seiner
Schönen sein Schnupftuch reicht. Erst mußte das bedenkliche Tuch durch
einen Spiegel ersetzt werden; nach der dritten Aufführung aber wurde
die ganze Komödie verboten, und Sonnenfels erhielt am 13. Oktober
seinen Abschied. Obendrein hatte er sich in den sieben Monaten seiner
Regierung zu einem kleinen Tyrannen ausgewachsen, der »gar niemanden
neben sich leiden« mochte.

Sonnenfels ist der vorwitzige Zauberlehrling, und das Theater wurde die
Geister nicht mehr los, die er gerufen hatte.


Die notwendigen Eigenschaften eines Zensors.

Sonnenfels' Nachfolger war der um die Hebung des österreichischen
Schulwesens hochverdiente Regierungsrat Franz Karl Hägelin. Wen muß
nicht ein Schauer heiliger Ehrfurcht überlaufen, wenn er hört: dieser
Mann war Rat der niederösterreichischen Regierung, im Nebenamte
vierzig Jahre lang Bücherzensor hauptsächlich für schöne Literatur,
und außerdem von 1770 bis Ende 1804, also fünfunddreißig Jahre lang
Theaterzensor, ohne daß ihm für diese Tätigkeit je ein Pfennig Gehalt
gezahlt wurde! Ihm unterstand das Repertoire aller Bühnen Wiens,
obendrein hatte er die Anschlagzettel der Tierhetzen und Feuerwerke zu
überwachen, und zeitweilig mußten ihm alle Theater Österreichs ihre
Manuskripte einreichen! Was ist mehr zu bewundern: die märchenhafte
Selbstlosigkeit dieses Mannes oder die Dauerhaftigkeit seiner geistigen
Konstitution, die länger als ein Menschenalter den Kelch der Literatur
bis zur untersten Hefe auskostete?!

Dabei nahm Hägelin sein Amt keineswegs leicht. Über alle von ihm
gelesenen Stücke verfaßte er ausführliche Gutachten, die den Majestäten
selbst vor Augen kamen. Er war zwar ein eifernder Katholik, aber
doch nicht ohne eine gewisse Unbefangenheit, hatte er doch Wielands
»Deutschem Merkur«, dem »Deutschen Museum« und den Schriften des Barons
von Archenholz, des Geschichtschreibers des Siebenjährigen Krieges,
den Weg nach Österreich geebnet. Er war jeder Willkür abhold, besaß
wenigstens den Willen zum Verständnis, sogar einen grimmigen Humor,
wenn »ein geübter Verhunzer aller beinschrötigen Theatralprodukte«
als »Bearbeiter« eines klassischen Stückes es gar zu toll getrieben
hatte, und stellte an die Persönlichkeit eines Zensors die höchsten
Anforderungen, die er einmal in die Formeln zusammenfaßte:

»Ein Censor muß viele Belesenheit, eine bescheidene Urtheilskraft,
historische Kenntnisse alter und neuer Gelehrsamkeit, eine gute
philosophische Kritik, Geschmack um den Ton eines Authors zu bestimmen
und hauptsächlich keine insulirte Wissenschaft seines sonstigen Amtes,
sondern eine hinlängliche Kenntnis von der Verwandtschaft zwischen den
Wissenschaften besitzen, um zu wissen, was ein Satz für einen Einfluß
auf die Wahrheiten einer andern Disciplin haben kann. Der Author
erscheint vor seinem Richterstuhl ohne Vertreter, der Censor muß also
seine vorgefaßten eigenen Systeme einen Augenblick auf die Seite legen
können und den Author mit Billigkeit behandeln und wohl unterscheiden
können, ob seine Sätze bloß irrig oder auch zugleich schädlich sein
können.«

Man kann nicht gerade sagen, daß diese kluge Erkenntnis Hägelins von
der Schwierigkeit seiner Aufgabe später der Leitsatz bei Handhabung der
Zensur, im besonderen der österreichischen, geworden wäre. Im Gegenteil!


Die Schaubühne als moralische Anstalt.

Zu seinem fünfundzwanzigjährigen Jubiläum als Theaterzensor verfaßte
Hägelin eine ausführliche Denkschrift über dies Metier, eine Art
Katechismus für alle Zensoren der Gegenwart und Zukunft, worin er mit
Scharfsinn die tausend Rücksichten, Vorsichten und Nachsichten darlegt,
von denen ein Zensor nach dem Herzen Gottes auszugehen hat, um den oft
so versteckten Fußangeln der Frivolität, des politischen und religiösen
Nihilismus eines Dichters zu entgehen. Manche seiner Gesichtspunkte
haben sich zu den weiter unten folgenden Anekdoten verdichtet. Hier
seien nur einige Leitsätze jener Denkschrift, des Ergebnisses einer
fünfundzwanzigjährigen Erfahrung, skizziert:

Die Zensur darf keineswegs in steinernen Gesetzestafeln erstarren,
vielmehr sind zeitliche und örtliche Umstände für ihr Urteil
entscheidend. Dieser an sich ganz einleuchtende Grundsatz diente nur
meist zur Ausdehnung der Verbote, statt zu ihrer Aufhebung. Geschmack
ist Sache der Kritik [Bravo!], aber doch auch des Zensors »insoweit,
als er das Schickliche, das Anständige und Vernunftmäßige in Absicht
auf die Sitten selbst und das Konventionelle oder auch das natürliche
und politische Decorum, welches widersinnige, den Wohlstand [soll
heißen: Anstand] verlezende Ungereimtheiten verabscheuet, angehet«.
Auch das ästhetisch Schöne kann unmoralisch sein. Das Theater ist eine
Schule des guten Geschmacks, aber ebenso der guten Sitten. Das Trauer-
oder Lustspiel bezweckt »die Beförderung der Tugenden des Willens
oder des Verstandes«. Jede Fabel, d. i. Handlung, eines Dramas hat
ihre Moral so gut wie eine äsopische Fabel, und da der Eindruck von
der Bühne her viel stärker ist als aus der Lektüre, muß diese Moral,
wenn sie nicht verderblich wirken soll, stets so sein, daß die Tugend
liebenswürdig, das Laster verabscheuenswert erscheint. Erstere darf
nie scheitern, letzteres nie triumphieren. Ein »ungeahndetes Laster«
widerspricht der »moralischen und poetischen Gerechtigkeit« und ist nur
der »Modephilosophie« eigen. Wenn also Stoff oder Moral eines Stückes
gegen Religion, Staatsverfassung oder Sitte verstößt, »mithin im Grunde
fehlerhaft ist«, kann es nicht aufgeführt werden.

Der Dialog mußte sich daher durchaus auf das beschränken, was in einer
»gesitteten, wohlerzogenen Gesellschaft« ohne Anstoß gesagt werden
konnte. Alles, was irgendwie zweideutig klang, wurde beseitigt, und der
Zensor hatte auch bei der Vorstellung darauf zu achten, daß nicht etwa
der Schauspieler durch Pausen, Pantomimen oder Extempores in harmlose
Worte Zweideutigkeiten hineinbrachte. Schon damals also herrschte in
Wien die vollendete »Komtessenästhetik«, über die Heinrich Laube, der
erfolgreiche Burgtheaterdirektor, sich so oft ärgern mußte.

Hägelin hatte Schillers Abhandlung von 1784, »Die Schaubühne als
moralische Anstalt betrachtet«, nicht ohne Nutzanwendung gelesen; aber
über die Kluft zwischen dem moralisch und ästhetisch Schönen kam er
ebensowenig wie Sonnenfels hinweg, und der von ihm ausgearbeitete,
in seiner Wirkung noch heute nicht erschöpfte Zensorenkatechismus
lief auf die gleiche Losung hinaus, die hundert Jahre vorher der
Wiener Barfüßermönch und berühmte Kanzelredner Abraham a Santa Clara
ausgegeben hatte: »Die Komödien und Schauspiel hat man aufbracht, damit
die Tugenden erlernt und die Laster sollen gemeidet werden.« Punktum!


Keine Religion auf der Bühne!

Ebenso engherzig wie in moralischer Beziehung war man im Punkte der
Religion, besonders der katholischen. Religiöse Gegenstände, erklärte
Hägelin, sind überhaupt kein Stoff theatralischer Vorstellungen;
die Religion ist zu erhaben und kann durch das profane Theater nur
herabgewürdigt werden. Keine Priestergestalt vom Papst herunter bis zum
geringsten Klosterangehörigen durfte auf der Wiener Bühne erscheinen;
ein Pastor wurde in einen Küster, Magister oder Rektor verwandelt.
Selbst Eremiten und Klausner waren nur erlaubt, wenn »ihre Handlung
ernsthaft« war, ohne jedoch religiös zu sein, und ihre Kleidung
nichts Kirchliches an sich hatte. Gegen »Vertreter der türkischen
und heidnischen Religion« hatte man nichts einzuwenden, nur durften
sie natürlich nicht wie Satiren auf die christliche Geistlichkeit
wirken. Die Geschichte der Juden durfte nach den Daten des Alten
Testaments dramatisiert werden, soweit »ihre Handlungen aus natürlichen
Triebfedern entsprungen sind«.

Im Dialog waren alle Ausdrücke biblischer, katechetischer oder
hierarchischer Herkunft verboten. Man durfte nicht sagen »alt wie
Methusalem«, sondern nur »alt wie Nestor«, nicht »weise wie Salomo«,
sondern »weise wie Solon«, nicht »stumm wie Loths Salzsäule«, sondern
»stumm wie ein Fisch«, nicht »fett wie ein Dompropst«, sondern »fett
wie ein reicher Pächter«. (Die Rücksicht auf die Agrarier kannte man
damals offenbar noch nicht!) Selbst »Bileams Esel« war vom Theater
verbannt! Das Wort fromm sollte möglichst vermieden werden; Heilige
durfte es auf der Bühne gar nicht geben, nur Verklärte, und statt in
den Himmel kam man nur in das Paradies. Man durfte nicht beichten,
sondern nur bekennen, kein »~Te Deum~«, sondern nur »Loblieder«
singen, nicht in der Bibel lesen, nur in einem Buch. Für Aberglauben
mußte man Irrwahn sagen, und an Dinge wie Aufklärung durfte man
nicht erinnern. Selbst das Wort Sünde mußte durch andere Wendungen
ersetzt werden. Für Todsünde sagte man »schweres Verbrechen«. Anrufe
Christi und der Heiligen waren streng verboten, und fromme Seufzer wie
»allmächtiger ewiger Gott!« deshalb verpönt, weil dem Zuhörer »gleich
auch die Fortsetzung des Kirchengebetes ›Himmlischer Vater‹ etc. dabei
einfallen« könne!


Joseph II. und die Theaterzensur.

Kaiser Joseph übertrug seine liberalen Grundsätze über Bücherzensur
keineswegs auf das Theater. Auch er behandelte es als eine Anstalt
für sich, der andere Grundsätze frommten. Wenn er auch die polemische
Literatur über religiöse Fragen freigab -- auf der Bühne wollte er
nichts davon hören; aber er war konsequent und verbot ebenso die
geistlichen Spiele, mit denen der Klerus an kirchlichen Festtagen das
Volk zu erbauen pflegte.

In moralischer Beziehung stand er gleichfalls noch ganz unter dem
Einfluß seiner sittenstrengen Mutter Maria Theresia. Kaiser Joseph
hat das große Verdienst, das bisher an Unternehmer und ausländische
Schauspielertruppen verpachtete Burgtheater 1776 in ein deutsches Hof-
und Nationaltheater umgewandelt zu haben, aber er befreite das deutsche
Schauspiel doch nicht aus den Ketten, die ihm der Theaterzensor
umgelegt hatte. Seine Zensurreformen setzten ja überhaupt erst nach dem
Tode seiner Mutter ein. Die Übernahme des Theaters »in Regie des Hofes«
gab dem Wiener Bühnenwesen in sozialer und künstlerischer Hinsicht
einen gewaltigen Aufschwung, und die endliche Alleinherrschaft des
deutschen Schauspiels auf dem Hoftheater sicherte den Siegeszug der
hochdeutschen Sprache, die bis dahin in Wien als »lutherisch Deutsch«
verachtet war. Aber die ästhetisch-moralische Neuorientierung, die
gerade jetzt, bei der Morgenröte unseres klassischen Zeitalters,
notwendig wurde, unternahm Joseph II. nicht. Wenn, wie Heinrich
Laube erzählt, das neubegründete Hof- und Nationaltheater 1776 keine
Bibliothek anlegen konnte, weil die noch in aller Schärfe bestehende
Bücherzensur nicht einmal das Lesen zahlreicher Stücke erlaubte, so
machte Josephs neues Preßgesetz von 1780 diesem unwürdigen Zustand
zwar ein Ende. Die Theaterzensur wurde von jetzt ab ausschließlich von
der Wiener Zensurhofkommission ausgeübt, und die Revision des Katalogs
der früher verbotenen Bücher gab auch eine Masse älterer Stücke frei.
Die Tortur im Gerichtsverfahren schaffte der Kaiser ab, und die
Todesstrafe schränkte er ein; vor dem Richterstuhle des Theaterzensors
dagegen wurde die Anwendung beider Mittel von Jahr zu Jahr beliebter.
So kam es, daß schon unter Josephs Regierung die Werke unserer großen
Klassiker, wenn man sie nicht kurzweg mit dem Zensurschwert vom Leben
zum Tode brachte, mit all den Daumschrauben und spanischen Stiefeln
gefoltert wurden, die gerade die Wiener Theaterzensur zum Gespött der
Welt machen sollten, leider aber auch in Deutschland, besonders auf den
Hoftheatern, als nachahmenswertes Beispiel Geltung gewannen.


Das vierte Gebot.

Klingers »Zwillinge«, die 1776 in einem Hamburger Preisausschreiben
gekrönt wurden, kamen am 11. Januar 1777 auf dem Burgtheater zur
Aufführung, wurden aber am nächsten Tage durch Allerhöchsten Befehl
verboten, »für jetzt und für alle Zukunft«! Den Schauspieler Lange
beschenkte zwar Kaiser Joseph für sein treffliches Spiel mit 100
Dukaten, erklärte ihm aber zugleich, dies Stück enthalte gar zu
viel gegen das vierte Gebot, das er in Ehren halten müsse. Am 2.
Juli schrieb Regierungsrat Gebler an Friedrich Nicolai, der Kaiser
selbst habe nicht nur dieses Drama Klingers, sondern überhaupt »alle
dergleichen gräßliche, unsinnvolle Shäkespearischen Nachäffungen
künftig« auf dem Theater verboten.

Das Konkurrenzstück zu den »Zwillingen«, »Julius von Tarent« von
Leisewitz, das ebenso wie Klingers Werk einen Brudermord behandelt,
durfte erst am 15. November 1785 gegeben werden; es stand bis 1780 im
Katalog der verbotenen Bücher.


Schauspielerzensur.

Kaiser Joseph hatte dem neuen Burgtheater von 1776 eine
Art republikanischer Verfassung gegeben: ein Ausschuß von
Theatermitgliedern selbst, Männern und Frauen, sollte über Auswahl
der Stücke, Besetzung der Rollen usw. beraten und seine Beschlüsse
der obersten Direktion vorlegen. Die Protokollführung und die damit
verbundenen Geschäfte besorgten die sogenannten »Wöchner«, die von
der Versammlung der Kollegen gewählten Regisseure, die wöchentlich
abwechselten.

Diese Einrichtung hatte aber nur dreizehn Jahre Bestand; die Kabalen
der Herren und Damen untereinander führten zu endlosen Streitigkeiten,
und der Ausschuß wurde 1789 noch vom Kaiser selbst beseitigt.

Auch die Literatur hat dieser Schauspielerrepublik nichts zu verdanken,
denn der literarische Ehrgeiz dieser k. k. Hofschauspieler ging nur
darauf aus, dem Zensor vorzuarbeiten und nichts in Vorschlag zu
bringen, was ihnen höheren Orts Vorwürfe hätte eintragen können.
Statt mit allem, sonst so verschwenderisch vorhandenen Pathos für
jede neue literarische Regung einzutreten, waren es, noch bevor der
Zensor seines Amtes waltete, die Schauspieler, die über die politische
Harmlosigkeit der aufzuführenden Stücke wachten, menschliche Schwächen
gekrönter Personen vom Dichter nicht behandelt sehen wollten, ja sogar
Stoffe der deutschen Geschichte »für ein gutes deutsches Theater nicht
passend« fanden und diese von Shakespeare beeinflußte Vorliebe der
Dramatiker nicht als eine Bereicherung, sondern als eine Verarmung der
Theaterliteratur bezeichneten! Auch sie fügten sich all den Gesetzen
des damaligen Zensurkatechismus, und es ist kein Fall bekannt geworden,
daß ihr künstlerisches Gewissen einmal gegen den Stachel geleckt hätte.
Im Gegenteil! Ausgerechnet die damaligen Schauspieler gingen besonders
scharf mit den moralischen Qualitäten eines von ihnen beurteilten
Stückes ins Gericht. So lehnten sie einmal ein Schauspiel »Nanis« mit
der Begründung ab, »die Zensur könne niemals ein Weib auf der Bühne
leiden, die ohne Scheu bekennt, wie sehr sie ihren Mann haßt und ihren
Liebhaber liebt«.

Entsprechend hieß es auch in dem von diesem Schauspielerausschuß 1778
bearbeiteten »Organisationsstatut«, daß der Geschmack nicht durch
»Mißgeburten« schwankend gemacht werden dürfe und kein Stück anzunehmen
sei, »so dem _System_ widerspricht, wenn auch irgend ein Financier eine
gute Einnahme davon prognosticirte«. Es gab also schon vor dem späteren
Staatskanzler Fürsten Metternich ein »System«, und die »Mißgeburten«
waren vorwiegend die Stücke, die sich als klassische Literaturwerke
durch ein Jahrhundert durchgesetzt haben.


»Traurige Auftritte.«

Shakespeares »Romeo und Julia« wurde von den Schauspielern des
Burgtheaters am 2. Juli 1777 vom Repertoire entfernt, mit der
Begründung: die Kaiserin wolle keine Stücke, »worin Leichenbegängnisse,
Kirchhöfe, Todtengruften und solche traurige Auftritte vorkommen«. Die
erste Aufführung in der Umgestaltung des Shakespeareschen Stoffes von
C. F. Weiße hatte am 12. September 1772 stattgefunden.


Der Teufelsbanner.

Shakespeares »Zähmung der Widerspenstigen« wurde 1782 unter dem
Titel »Die bezähmte Widerbellerin oder Gaßner der Zweite« von Schink
frei bearbeitet und dem Hofburgtheater eingereicht. Gaßner hieß
ein berüchtigter österreichischer Teufelsbanner, und die Handlung
begab sich dementsprechend in Wien und dem benachbarten Nußdorf.
Petrucchio hatte sich in einen Hauptmann von Gaßner verwandelt! Der
Schauspieler Müller lobte als »Wöchner« die Bearbeitung; sie habe »die
Hauptcharaktere beibehalten, das Langweilige glücklich herausgeworfen
(!), die Handlung wahrscheinlicher gemacht, die Wortspiele weggelassen
und weniger sentenzirt«. Aber er war doch gegen die Aufführung, da das
Stück der Moralität nachteilig sei!

Shakespeares unsterbliches Lustspiel gelangte erst am 19. März 1838
unter dem Titel »Die Widerspenstige« aufs Burgtheater.


Der dumme Engel.

In seiner Zensurdenkschrift erklärte Hägelin den »Doktor Faust«
von dem Wiener Dramatiker C. F. Weidmann für unzulässig, nicht
nur weil überhaupt darin ein Engel auftrat, der eigentlich, wie
alle himmlischen, »durch übernatürliche Gnadenmittel gestärkten«
Personen, für das Burgtheater tabu war, sondern weil dieser Engel
»viel weniger Verstand in seinen Reden wider den Verführer zeigte,
als Mephistopheles, der viel mehr Witz in seinen Gegengründen für das
Laster« entwickelte.


Die Mannheimer »Räuber«.

Bekannt ist, wie Schiller als Regimentsmedicus auf der Karlsschule
in Stuttgart seine »Räuber« schrieb, und der Intendant Heribert von
Dalberg in Mannheim das Erstlingswerk des Dichters am 13. Januar 1782
zur Aufführung brachte.

So freimütig und vorurteilslos, wie diese Initiative erwarten läßt, war
aber Dalberg keineswegs; vielmehr mußte Schiller mit Rücksicht auf den
kurfürstlichen Hof sein Stück einer strengen Zensur unterwerfen und
sich selbst zu einer Umarbeitung bereitfinden, die als die Mannheimer
Theaterbearbeitung der »Räuber« auch im Druck erschien.

Der Dichter hatte die Szenenfolge vereinfacht und mit Rücksicht auf
den zu erwartenden »Unverstand der Gallerie« vieles gestrichen; des
katholischen Hofes wegen mußte der die Räuber zur Übergabe auffordernde
Pater in eine Magistratsperson verwandelt werden und Pastor Moser
ganz fortfallen; in den Räuberszenen selbst wurde vieles gekürzt und
gemildert, besonders die »räsonnirenden« Monologe Karls; sogar das
Räuberlied mußte fortbleiben. Die stärkste Umgestaltung hatte der
Schluß zu erleiden: Franz Moor erhängt sich nicht mehr an der bekannten
Hutschnur, sondern wird von den Räubern gefangen; sie halten über ihn
Gericht, werfen ihn in den Turm, in dem der alte Vater hat umkommen
sollen, und reinigen sich dadurch gewissermaßen von ihrer eigenen
Schuld.

Auf Dalbergs Verlangen mußte Amalie sich selbst töten, statt als echte
Räuberbraut von ihrem Geliebten Karl Moor erstochen zu werden, eine
Änderung, die Schiller aber bei aller Nachgiebigkeit gegen Dalberg
in der Druckausgabe der Bearbeitung nicht beibehielt. Außerdem wurde
die ganze Handlung aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges in die des
ewigen Landfriedens, also nach 1495, verlegt, die »Räuber« mußten
dementsprechend im Ritter-, statt im Rokokokostüm gegeben und alle
zeitgeschichtlichen und politischen Anspielungen diesem veränderten
Milieu angepaßt werden.

Und wozu sich schließlich der Dichter selbst nicht bequemen wollte,
das änderte der Intendant eigenmächtig. Alles »Unschickliche« wurde
beseitigt. Hatte bei Schiller Franz der Amalie gedroht: »Meine Mätresse
sollst du werden, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten«, so hieß
es nun bei Dalberg in lächerlicher Entstellung: »Ich will dich so
mißhandeln, daß die Weiber mit Fingern auf dich deuten.« Und sogar den
epigrammatisch wuchtigen Schluß »Dem Mann kann geholfen werden« hat
Dalbergs Hand nicht verschont, sondern durch leere Breite abgeschwächt:
»Dem Mann kann geholfen werden -- Er führe mich vor den Richter -- ein
Glücklicher mehr. (Sonnen-Untergang.) Ich sterbe groß durch eine solche
That! und vielleicht Verzeihung vom Himmel durch diese That!«


Herzogliche Zensur.

Der Uraufführung der »Räuber« in Mannheim hatte Schiller selbst
beigewohnt; ohne Urlaub hatte er sich aus Stuttgart fortgestohlen.
Dieser Verstoß gegen die Disziplin der Karlsschule war dem Herzog von
Württemberg verraten worden.

War Herzog Karl auch großsinnig genug, die Aufführung der »Räuber«
hinter seinem Rücken nicht gerade als ein unerhörtes Verbrechen zu
betrachten, und auf den durch ganz Deutschland widerhallenden Erfolg
eines seiner Karlsschüler wohl auch ein wenig stolz, so ging ihm doch
die militärische Zucht über alles, und neben einem vierzehntägigen
Arrest erhielt der Dichter den strengen Befehl, _nichts mehr außer
medizinischen Arbeiten zu schreiben oder drucken zu lassen_ und jeden
Verkehr mit dem »Auslande« zu meiden.

Diese Präventivzensur, die der Herzog von Württemberg über Schillers
noch ungeborene Geisteskinder ausübte, zwang den Dichter zu seiner
tollkühnen Flucht aus Stuttgart, die bei seiner militärischen Stellung
und dem jähzornigen Charakter des Herzogs auf Leben oder Tod ging. Am
22. September 1782 führte er sie in Begleitung seines Jugendfreundes
Andreas Streicher glücklich aus.


Die »Räuber« in Wien.

Welche Schwierigkeiten ein in jedem Nerv so revolutionäres Stück wie
Schillers »Räuber« in Wien zu überwinden hatte, ist leicht zu ermessen.
Auf das Burgtheater kamen sie überhaupt erst 1850 durch Heinrich Laubes
Energie; auf den kleineren Theatern hatte der Zensor sie gelegentlich
schon früher passieren lassen. Aber in welcher Vermummung! Ihre
Wiener Erstaufführung erlebten sie 1784, also zwei Jahre nach der
Mannheimer Uraufführung, auf dem Kärntnertortheater, wo sonst meist
Hofoper, Ballett und Singspiel heimisch waren. Der Lustspieldichter
Rautenstrauch hatte Schillers Erstling »bearbeitet« und mit Rücksicht
auf das vierte Gebot den Vater Moor in einen -- Oheim verwandelt!
Der »Oheimmord«, über den Karl Moor im vierten Akt bei Öffnung des
Hungerturmes schaudert, muß eine erschütternde Wirkung gehabt haben!
»Schweizer, so ist noch kein Sterblicher geehrt worden, wie du: räche
meinen -- Oheim!«

Nur in dieser und ähnlichen Verballhornungen durften die »Räuber« bis
1850 auf den Wiener Nebenbühnen erscheinen.

Außerdem wimmelte das Stück von Dingen, die nie an das Ohr eines
gesitteten Wiener Theaterbesuchers dringen durften. Das Renommieren der
Räuber mit ihren Schandtaten im Nonnenkloster, ihre Blasphemien, die
Anklagen Karl Moors gegen Gott und die Welt waren unbedingt verboten.
»Gott«, so bestimmte der Zensurkatechismus, »darf als Urheber der Natur
nie zum Urheber des Übels gemacht werden«; Flüche und Verwünschungen
mußten entsprechend gemildert werden, und Ausdrücke wie Sackerment usw.
waren strengstens verpönt.


Der »verplümickte« Schiller.

Schlimmer noch als Rautenstrauch wirtschaftete mit den »Räubern« der
Berliner Theaterdichter Karl Plümicke. Er degradierte Franz Moor zu
einem Halbbruder Karls, die tote Gräfin von Moor mußte sich dieserhalb
einen Ehebruch zuschieben lassen, und Karl Moor fiel durch den Dolch
Schweizers. In dieser Verbesserung gingen die »Räuber« am 1. Januar
1783 über die Bretter des Doebbelinschen Theaters zu Berlin.

Ein anderer Bearbeiter namens Thomas trieb es noch ärger. Er brachte
die Tragödie zu einem gemütlichen Ende: Nur Franz Moor war und blieb
tot; den Vater, Amalie, Schweizer, Karl, alle ließ er am Leben, Karl
und die Räuber umkehren, Amalie mit ihrem Geliebten glücklich werden,
den Alten ins Kloster gehen und die übrigen in die weite Welt. An
diesem beruhigenden Ausgang sollen sich die Biederleute in Stralsund
und Rostock weidlich ergötzt haben. In Danzig aber legte sich die
Polizei ins Mittel und verbot die »Räuber« als ein »unmoralisches,
sittenbeleidigendes Stück«.


Ein Leipziger Zwischenspiel der »Räuber«.

In Leipzig, berichtet der Schillerbiograph Brahm, ereignete es sich,
daß, während man auf der Bühne die »Räuber« spielte -- die dortige
Uraufführung fand am 20. September 1782 statt --, in der Stadt sowohl
wie im Theater Kollegen des Schufterle feste Griffe in fremdes Eigentum
taten, »welches natürlich viel Gerede verursachte und den dortigen
Magistrat bewog, die fernere Aufführung des Stücks zu verbieten«.

Der Schauspieler Anschütz versichert sogar, daß sich in Leipzig
einmal eine Anzahl Studenten, »im Enthusiasmus über diese wilde
Dichterphantasie«, nach den böhmischen Wäldern aufgemacht habe, um nach
dem Vorbilde dieses »Carl Moor« eine leibhaftige Räuberbande zu bilden.


Aus Anstandsrücksichten.

»Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. Ein republikanisches
Trauerspiel« erschien in Wien zuerst auf dem Kärntnertortheater
am 11. Januar 1784 und stand mit vollem Titel am 1. Dezember 1787
auf dem Anschlagzettel des Burgtheaters; nur der Name des Dichters
fehlte. Man hatte nach Angabe des Zensors nur »einige wenige
Korrekturen« angebracht; aber schon bei der zweiten Aufführung
mußte die unglückliche Bertha, Verrinas geschändete Tochter, »aus
Anstandsrücksichten« ganz wegbleiben.

Zwei verliebte Personen, heißt es in Hägelins Denkschrift von 1795,
dürfen nie miteinander allein das Theater verlassen; deshalb wurde in
dem Stück »Das Landmädchen, oder Weiberlist geht über alles«, »den
beiden Verliebten, die sich am Ende des Stücks in ein Haus begeben, um
ihre Heyrath richtig zu stellen, ein Prokurator beygegeben«.


Amerikanische Beziehungen.

Eines der großen Siegesfeste des bürgerlichen Schauspiels ist der 15.
April 1784: da fand auf dem Mannheimer Nationaltheater in Anwesenheit
des Dichters die Uraufführung von »Kabale und Liebe« statt. Iffland
spielte den Sekretär Wurm.

Im benachbarten Frankfurt hatte die Theatergesellschaft des
Direktors Großmann das neue Werk Schillers schon zwei Tage vorher
herausgebracht, ohne bei der Mangelhaftigkeit der Truppe einen
sonderlichen Erfolg damit zu erzielen. Der stellte sich dort erst
ein, als der Dichter selbst nach Frankfurt kam und Iffland am 3. Mai
die Rolle des Kammerdieners spielte. Großmann hatte vorher die ganze
Kammerdienerszene im 2. Akt, diesen erschütternden Protest gegen die
Willkürherrschaft und den schmählichen Untertanenhandel deutscher
Duodezfürsten -- die nicht allzu weit von Frankfurt residierten --,
gestrichen, und Schiller hatte seine liebe Not, Ifflands neue Rolle mit
»Wegwerfung aller amerikanischen Beziehungen« wiedereinzufügen.


Mätresse und Kammerdiener.

Auf das Wiener Burgtheater gelangte »Kabale und Liebe« erst 1807, denn
eine fürstliche Mätresse, so heißt es in Hägelins Zensurkatechismus,
»ist anstößig, also das ganze Stück nicht zulässig, außer das vitiose
würde weggeschafft.« Die Mätresse war aber nicht allein das Anstößige;
die Kammerdienerszene war natürlich auf dem Wiener Hoftheater vollends
unmöglich. Schon der Ausdruck »Tyrannei« war dort verboten! Im
Privattheater an der Wieden hatte man 1788 eine Aufführung zugelassen;
die Scheu vor der Kammerdienerszene hielt auf der Burg aber bis 1807
vor.


Die Moral des »König Lear«.

Shakespeares »König Lear« war auf dem Wiener Burgtheater am 29. Januar
1780 in einer Bearbeitung von Schröder und Bock gegeben worden; die
Originalfassung wurde dort nicht geduldet. Warum? Regierungsrat Hägelin
führt in seiner Denkschrift von 1795 die Fabel dieser Tragödie und ihre
Moral als Beispiel verwerflicher Stücke folgendermaßen an:

»Der König Lear, ein wohlthätiger Vater, legt seine Krone bey Lebzeiten
in die Hände zwoer undanckbarer Töchter nieder, welche ihn verstoßen
und im äußersten Elende schmachten lassen, bis ihm die dritte Tochter
Cordelia zu Hilfe kömmt und ihn rettet. Die Moral dieses Stückes ist,
daß ein Regent bey Lebzeiten die Krone an seine Nachfolger nicht
abtretten soll, weil er Gefahr läuft, für seine Wohlthat mit Undanck
belohnt und mißhandelt zu werden.«

Und dabei war dieser Hägelin noch ein verhältnismäßig aufgeklärter Mann!


Die Wiener Putzmacherinnen.

Ausdrücke, die ein »sinnliches Laster« andeuteten, wie Kuppler,
durften auf der Bühne nur in »ernstem und strafendem Tone« fallen,
daher allenfalls im Trauerspiel, aber nicht im Lustspiel. Allen
Gelegenheitsmachern war ihr Geschäft auf der Bühne gründlich verdorben,
denn ein Frauenzimmer durfte in einem Theaterstück nie in »sträfliche
Anträge« willigen, höchstens scheinbar, um den Liebhaber zu beschämen,
und das Publikum mußte über diese pädagogische Absicht vom Dichter
rechtzeitig beruhigt werden. »Heurathsstifter und Unterhändler
unsträflicher Liebschaften« aber, sagt Hägelin, sind erlaubt, »nur auf
die Putzhändlerinnen muß Acht gegeben werden.«

Die Wiener Putzmacherinnen besaßen offenbar im »Einfädeln« eine ganz
besondere Gewandtheit.


Schutz der Ehe!

Ehekonflikte, die nicht beizulegen waren, durfte es nach Vorschrift
der Zensur auf Wiener Theatern nicht geben; die Ehe mußte auch auf der
Bühne geschützt werden, da »dem Staat an der Erhaltung rechtmäßiger
Ehen und Geburten viel gelegen ist«. »Philosophische Winkelehen«
konnten nach Hägelins Denkschrift nie Stoff in Wien aufzuführender
Stücke sein, »besonders wenn sie als gegründet in dem Naturrecht
approbirt würden«. Von »wilden Ehen« durfte überhaupt nicht die Rede
sein. Stücke mit Ehebrecherinnen waren nach Hägelins Denkschrift ebenso
streng verboten wie die mit Mätressen. Schon das Wort »Ehebruch« war
verpönt.

Verliebte mußten vor Ende des Stückes »stets gesetzmäßig« verbunden
werden, und zwar durch Notare; denn von kirchlicher Trauung durfte
wieder nichts gesagt werden, da das Sakrament der Ehe als zu heilig für
die Bühne galt.


Die Hinrichtung auf der Bühne.

Im Jahre 1792 führte das Landstraßer Theater in Wien eine »Maria
Stuart« von dem Räuberromanschriftsteller C. H. Spieß auf, und »um
dieses vortreffliche Stück noch interessanter zu machen«, wurde »die
Enthauptung der Königin von Schottland öffentlich auf dem Theater
exekutiert«! 1795 aber dekretierte Hägelin: Das moderne Theater
»darf nie mit Blut befleckt werden«. Denn zwei Jahre vorher war jene
Vorstadttheaterromantik furchtbare Wirklichkeit geworden: Maria
Antoinette, die Tochter Maria Theresias, die Tante des Kaisers Franz,
starb auf der Guillotine.

Auch für die Theatergeschichte bedeutete die Französische Revolution
eine neue Epoche, denn von jetzt an hatte sich die Theaterzensur nicht
nur nach der moralischen und religiösen Seite, sondern vor allem nach
der politischen hin zu orientieren.



5. Die Furcht vor der Revolution.

        »Man sagte mir, Spanien habe Preßfreiheit und ich
        könnte, natürlich unter Aufsicht von zwei, drei
        Zensoren, schreiben, was mir beliebte, wenn es nur
        nicht gegen den Staat wäre, oder gegen den Hof, gegen
        die Kirche, gegen die guten Sitten und schlechte
        Beamte, gegen privilegirte Tänzerinnen usw.«

            _Beaumarchais_, »Figaros Hochzeit«. V, 3.


»Ein toller Tag.«

Am 27. April 1784 -- zwölf Tage nach der Uraufführung von Schillers
»Kabale und Liebe« in Mannheim -- ging über die Bretter des ~Théâtre
français~ zu Paris ein Lustspiel, dessen Zensurschicksal bereits
seit drei Jahren die Bevölkerung der französischen Hauptstadt
belustigt und aufgeregt hatte, »Figaros Hochzeit oder ein toller
Tag« von Beaumarchais. Gerade die Spitzen der Gesellschaft, Prinzen
und Herzöge, Minister und Fürstinnen, bahnten in wahnsinniger
Verblendung einem Stück den Weg, das durch seine blutige Verspottung
des Adels der gefährlichste Feind ihrer Standesinteressen war und als
die literarische Ouvertüre der fünf Jahre später hereinbrechenden
Französischen Revolution bezeichnet werden darf. Das ahnten weder
der Dichter noch die ihm behilfliche verrottete Gesellschaft, nur
König Ludwig XVI. erkannte, wie einer der deutschen Übersetzer des
Lustspiels, Franz Dingelstedt, sagt, »in Figaros Scheermesser das
erste, ferne Wetterleuchten der Guillotine«. Die endlich durchgesetzte
Aufführung ist eines der sensationellsten Ereignisse der französischen
Theatergeschichte; selbst der Dichter meinte: »Das Tollste am Tollen
Tag bleibt sein Erfolg.«

Diesseits des Rheines nahm man hauptsächlich an der übermütigen
Frivolität des Stückes Anstoß, die doch nur ein getreues Abbild ihrer
Zeit war. Kaiser Joseph verbot in einem Handschreiben vom 31. Januar
1785 die Aufführung, und die Wiener lernten den »Tollen Tag« erst in
der wundervollen musikalischen Verkleidung kennen, die Mozart ihm in
seiner Oper »~Le nozze di Figaro~« gegeben hat. Erst am 14. September
1802 gelangte auch das Lustspiel, in entsprechender Bearbeitung von
Jünger, auf das Burgtheater.

Auch in München wußte die maßgebende Geistlichkeit die Aufführung zu
hintertreiben; in Mannheim dagegen, der zweiten Residenz des Kurfürsten
von Pfalzbayern, ging es noch 1785 in Anwesenheit Karl Theodors mit dem
aus Schillers Biographie bekannten Schauspieler Beck in der Titelrolle
in Szene. Der sonst so allmächtige Beichtvater des Kurfürsten, Pater
Frank, soll, wie der berühmte Schauspieler Iffland erzählt, warnend
an das Münchener Verbot erinnert, der Kurfürst aber gelacht und
geantwortet haben: »Das hat hier in Mannheim nichts zu sagen!« Er
selbst zeichnete bei der Aufführung Stück und Schauspieler durch lauten
Beifall aus.

Die Zeitgenossen Karl Theodors aber teilten seine Sorglosigkeit nicht,
sondern suchten zunächst durch drakonische Zensurgesetze gegen die rote
Sturmflut einen Damm aufzuwerfen. Nur einige charakteristische Episoden
aus diesem Abwehrkampfe können hier gestreift werden.


Verschärfung der Berliner Zeitungszensur.

Die Zeitungszensur war in den ersten Jahren nach dem Regierungsantritt
Friedrich Wilhelms II. ganz beim alten geblieben, denn das Ministerium
des Äußern, dem sie unterstand, wahrte dem Chef des geistlichen
Departements Wöllner gegenüber seine Selbständigkeit. Da die Minister
noch im Februar 1792 überzeugt waren, daß die Französische Revolution
in Preußen kein Wässerlein trüben würde, hatten sie auch keinen Drang
gefühlt, den harmlosen Berliner Zeitungen trotz der alles umstürzenden
Nachrichten, die sie pflichtschuldigst bringen mußten, genauer auf
die Finger zu sehen. Noch am 12. Juli 1791, als der im Zensurdienst
ergraute Geheimrat Marconnay seinen Abschied nahm und den Zeitungen
als sein Nachfolger der Geh. Legationsrat Renfner vorgestellt wurde,
hatten die Minister es ausdrücklich abgelehnt, sich selbst außer in
»zweifelhaften Fällen« mit der Zeitungszensur zu befassen.

Da fiel die Warnung aus Wien vom 3. Dezember 1791 (vgl. S. 63)
plötzlich wie ein schwerer Stein in den idyllisch-glatten Spiegel
behaglicher Sicherheit, und den preußischen Ministern erschien es nun
doch an der Zeit, durch sichtbare Regierungsakte zu zeigen, daß sie
hinter der österreichischen Staatsklugheit nicht zurückstanden, wenn
auch ihre eigene noch keineswegs so düster gefärbt war wie jene.

Zunächst sprachen sie am 5. Januar 1792 den Wunsch aus, von allen in
Preußen gelesenen in- und ausländischen Zeitungen ein -- Freiexemplar
zu erhalten, um sich darüber zu unterrichten, »wie die öffentlichen
Ereignisse in den Landeszeitungen bekannt gemacht würden«. Aber da war
guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer! Denn wer sollte ihnen
diese Freiexemplare liefern? Die Post versandte die bei ihr bestellten
auswärtigen Zeitungen an die Abonnenten, und ein Generalabonnement
auf alle diese Blätter kostete ein Heidengeld, das in keinem Etat
vorgesehen war. Für den französischen »Moniteur« zahlte man damals
bei der Post jährlich 30, für englische Blätter sogar 70 Taler. Der
Generalpostmeister konnte also den Ministern nicht helfen.

Als sich aber nun im Anschluß an die kaiserliche Warnung der
Schriftwechsel mit dem ängstlich gewordenen Könige entspann, sahen die
Minister, daß sie auch im Punkt der Zeitungszensur etwas tun mußten,
und sie erließen am 28. Februar an die Berliner Blätter den Befehl,
»mit größter Schärfe alle aufrührerischen Artikel zu unterdrücken und
die Verbreitung aller revolutionären Grundsätze zu verhindern«.

Das hatte zunächst für die Berliner Zeitungsverleger eine finanzielle
Folge. Dem Legationsrat Renfner wuchs jetzt die Arbeit über den Kopf;
er mußte den ganzen Tag bis spät am Abend zur Verfügung stehen,
wenn er, wie das Ministerium gefordert hatte, »bei eigener schwerer
Verantwortung« für den Inhalt der Zeitungen bürgen sollte. Ohne eine
Entschädigung, meinte er, sei das nicht zu machen. Bisher war die
Zeitungszensur gebührenfrei gewesen.

Die beiden Berliner Zeitungsverleger, die Vossische und die
Haude-Spenersche Buchhandlung, sahen denn auch die »Billigkeit« seines
Anspruchs ein und verstanden sich dazu, vom 1. August 1792 ab die
Bemühungen des vielgeplagten Zensors mit einem jährlichen Honorar von
100 Talern zu belohnen. Für diesen Beweis ihrer »Resignation« sprach
ihnen das Ministerium wie billig seine besondere Zufriedenheit aus.

Dies Entgegenkommen kam die Verleger teuer zu stehen, denn das
Ministerium nahm statt des kleinen Fingers die ganze Hand. Auf ihre
Erklärung, daß sie dieses Honorar mit Rücksicht auf die »gegenwärtigen
Zeitläufte« nur dem jetzigen Zensor zahlen würden, nicht aber seinem
Nachfolger, antwortete man ihnen, sie allein zögen ja den Gewinn
aus ihren Zeitungen, sie hätten deshalb auch in Zukunft dieselbe
Zensurgebühr zu entrichten.


Die werdende Journalistik.

Waren denn die Berliner Zeitungen so stark mit »aufrührerischen
Artikeln« gefüllt, daß die Mahnung des Ministeriums begründet war?

Etwas Farbe hatten die Blätter unterdes tatsächlich angenommen. Die
Weltgeschichte mußte sich ja doch in ihnen widerspiegeln, und wenn der
Horizont in Flammen stand, mußte schließlich ein roter Widerschein auch
auf Preußen fallen. Wie konnte _der_ dabei gleichgültiger, trockener
Chronist bleiben, der am ersten dazu veranlagt ist, den elektrischen
Strom neuen Lebens zu empfinden, der werdende Journalist? Der eine
wollte löschen helfen, der andere auch schüren, und wenn die deutsche
Presse auch noch nichts von Leitartikeln wußte, in denen sich eine
öffentliche Meinung kundgab oder auch nur die private des Redakteurs,
die sich für die öffentliche hielt, so konnte es doch nicht fehlen, daß
die Art der Berichterstattung besonders über die Pariser Ereignisse
allmählich einen eigenen Ton annahm, der in der Tat die Musik machte.
Über die Berichterstattung im alten Nachrichtenstil ging man noch
nicht hinaus, aber der Zensor Renfner hatte schon seine liebe Not mit
allerhand versteckten Anmerkungen, »Anspielungen« und »Seitenblicken«,
die sich der Zeitungsschreiber von ehedem nie herausgenommen. So
entfesselte der Geist der Revolution eigentlich erst den selbständigen
Journalismus, den der deutsche Zeitungsleser bis dahin noch nicht
gekannt hatte, und unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. gewannen
die Zeitungen trotz aller dämpfenden Bestimmungen eine Bedeutung, die
sie unter Friedrich dem Großen, auch bei geringerer Unfreiheit, nie
hätten erringen können, es sei denn, daß der König, in Voraussicht
der Zukunft, sie als die Pioniere einer großzügigen nationalen Politik
hätte brauchen wollen, was seinem unnahbaren und selbstsichern
Souveränitätsgefühl aber ganz fernlag.

Von den Berliner Zeitungen nahm die »Spenersche« am stärksten jenen
Ton an, und schon am 24. Februar 1793 mußte sie sich darüber von dem
nun aufmerksamer und strenger werdenden Ministerium energisch den
Text lesen lassen. Der Ton der Pariser Artikel, hieß es, lasse sich
besonders seit der »schrecklichen Verurtheilungs-Epoche des Königs von
Frankreich« mit den »Gesinnungen eines treuen Preußischen Untertans
schwer vereinbaren« und steche auffallend ab von dem »wärmeren,
biederen Ton, durch den sich die Vossische Zeitung bei den jetzigen
Umständen auszeichne«. Zensurstriche allein könnten daran nichts
ändern, die Redaktion habe daher streng darauf zu sehen, daß »von nun
an die _ganze Stimmung_ jener Artikel umgeändert werde«. Sonst werde
man das Privilegium »sichereren Händen« anvertrauen.


Die erste ministerielle Zeitung in Preußen.

Mit der Zensur allein sei es nicht getan, hatte das Ministerium im
Februar 1793 der »Spenerschen Zeitung« erklärt, die »ganze Stimmung«
des Blattes müsse eine andere werden. Da sich aber diese Stimmung bei
andern nicht erzwingen ließ, kam man 1794 auf den Einfall, sie selbst
zu erzeugen. Der Geh. Legationsrat le Coq hatte den Vorschlag gemacht,
eine ministerielle Zeitung herauszugeben, und in ihrer Herzensangst
gingen die Minister sogleich darauf ein; früher hatten sie solche Pläne
immer zurückgewiesen.

Ein Verleger war zur Stelle; der Hofbuchdrucker Decker besaß schon
lange ein Privileg zu einer französischen Zeitung, ohne es bisher
ausgenutzt zu haben. Das war doppelt willkommen, denn so konnte man
den guten Geist Preußens auch in das französisch sprechende Ausland
hinüberleiten, und alle Diplomaten mußten sich ja um solch eine in
ihrer Umgangssprache geschriebene preußische Kabinettszeitung reißen.

Vom Januar 1794 an erschien also in Berlin die »~Gazette françoise de
Berlin. Avec approbation et privilège du Roi~«, und zwar fünfmal in
der Woche. Bisher hatte man noch jedem Berliner Verleger abgeschlagen,
mit seinem Blatte mehr als dreimal wöchentlich herauszukommen, und
zwar lediglich aus Bequemlichkeit, weil die Zensur dem Ministerium zu
einer fast »unerträglichen« Last geworden war, worauf »billig Rücksicht
genommen werden sollte«. Jetzt sah die erstaunte Reichshauptstadt auf
einmal fast jeden Tag eine neue Nummer der preußischen Amtszeitung
erscheinen.

Die Verleger der »Vossischen« und »Spenerschen« wurden über diesen
Vorzug natürlich unwirsch und beschwerten sich. Erst sagte man ihnen:
Ihr könnt ja auch fünfmal in der Woche herauskommen! Aber dieses
ungeheure Anwachsen der Zensurarbeit schreckte doch zuletzt ab, und
man kam dann friedlich überein, vom 1. April ab auch das ministerielle
Blatt -- auf drei Nummern die Woche zu beschränken.

Die Konkurrenz sorgte weiter dafür, daß die sonstigen sehr unbequemen
Vorzüge des Hofblattes paralysiert wurden. Dieses brachte eine Fülle
offizieller Mitteilungen aus allen Departements des Ministeriums,
Kriegsnachrichten von der preußischen Armee, die damals mit den
Österreichern gegen das revolutionäre Frankreich im Felde stand,
Meldungen von Ernennungen und Auszeichnungen, die einen wesentlichen
Teil des Stadtgesprächs beherrschten -- alles Dinge, mit denen die
andern Zeitungen traurig hinterherhinken mußten. Also beschwerte
man sich auch darüber, und richtig wurde jetzt durch die ziellose
Gutmütigkeit des Ministeriums, das keinem königlichen Privileg zunahe
treten wollte, dieses ganze amtliche Material vom Juli 1794 an _allen_
Berliner Zeitungen zugestellt.

Damit war natürlich dem ministeriellen Blatte jeder Anreiz genommen,
es siechte kümmerlich dahin und mußte schon Ende 1797 sein Erscheinen
einstellen.


Ein verblüffender Erfolg.

Das vorschnelle klägliche Ende der amtlichen »~Gazette françoise de
Berlin~« hatte noch einen besondern Grund, der drastisch zeigt, welch
unglückliche Hand das preußische Ministerium schon damals in der
Behandlung der Presse bewies.

Es hatte sich so ehrliche Mühe gegeben, der Forderung des Königs Genüge
zu tun und allen aufrührerischen Geist aus den Berliner Zeitungen
zu entfernen. Was hatte es zu diesem Zweck in den letzten Jahren
nicht alles verfügt: Nicht weniger als 26 Freiexemplare mußten die
Berliner Verleger von ihren Blättern liefern, und man hatte es wirklich
durchgesetzt, daß auch alle Provinzzeitungen regelmäßig zur Kontrolle
eingereicht wurden. Die Minister lasen sich an all dem schlechten
Druck auf Löschpapier fast die Augen blind, es regnete Verwarnungen
und Drohungen, und besonders der alte Graf Finckenstein, der noch ganz
in friderizianisch-absolutistischer Weltanschauung lebte, überbot
sich in strengen Maßregeln. Selbst die Inserate unterlagen seit 1788
noch einer besonderen Zensur der Polizei. Durch die Gründung der
»Gazette« war ein regelrechtes Preßbureau entstanden, das die Berliner
Blätter mit wichtigen politischen Mitteilungen versorgte. So lieferte
es alle Nachrichten über den Aufstand in Polen nach dessen zweiter
Teilung, dafür durfte aber nichts Selbständiges aus andern Quellen
über die polnischen Angelegenheiten gedruckt werden. In den Pariser
Artikeln wurden unermüdlich alle »Neben-Reflexionen und Raisonnements«
gestrichen, und die Zeitungen mußten sich durchaus auf die »Darstellung
bloßer That-Sachen« beschränken. Die »General- und Spezialpardons«,
die das Ausland preußischen Deserteuren zusicherte, durften nicht
mitgeteilt werden, ebensowenig die Beschreibung republikanischer Feste,
bei denen »im Namen der Weltgeschichte die Verdienste der französischen
Nation um die Menschheit« gefeiert wurden. Alle Notizen über Aufstände,
besonders über militärische Revolten wie die Meuterei der englischen
Matrosen 1797 waren strengstens verboten, ebenso die über die Ankunft
und Abreise der Kuriere, weil dies »für den Königl. Dienst« nachteilig
sei, und selbst fremde Gesandten durften nichts mehr in die Zeitungen
einrücken lassen ohne besondere Genehmigung des Ministeriums.

Und das Resultat all dieser krampfhaften Bemühungen? Dem Könige
mochten seine willigen Beamten zu Dank arbeiten, _einem_ aber genügten
sie damit noch lange nicht: dem Kaiser von Rußland! Im Oktober 1797
schmetterte die Minister die plötzliche Nachricht nieder, daß ihre
Sorgenkinder, die so streng behüteten Berliner Tageszeitungen und die
»Berlinische Monatsschrift«, samt und sonders in Rußland verboten
seien! Und die preußische Amtszeitung, das Fähnlein der preußischen
Aufrechten, stand in der Reihe der Kolleginnen mit am russischen
Pranger! Die »~Gazette françoise~« scheint aber jenseits des Niemen
die meisten Leser gehabt zu haben und war dadurch »beinahe gänzlich
ruiniert«.

Den Anlaß des Verbotes konnte niemand ergründen, am wenigsten -- wie
üblich -- der preußische Gesandte in Petersburg. Von jeher war ja
Rußland über jede deutsche Preßnotiz »ungemein sensibel« gewesen, und
das revolutionäre Schauspiel in Frankreich hatte seine Empfindsamkeit
zur Hysterie gesteigert. Vergebens suchten die Minister nach einem
plausibeln Grund des Verbotes. Sie dachten nicht mehr an ihr eigenes
Wort, daß ja die Zensur allein, die Ausmerzung jeder kleinen
Anzüglichkeit, das Verbot alles Anstößigen und dergleichen Flickarbeit,
nicht Rot in Weiß verwandeln konnte, daß die ursprüngliche Färbung
trotz allem noch durchschimmerte. Die ganze »Stimmung« der Berliner
Presse war es eben, die dem Kaiser der Russen zuwider geworden war.


Lichte Augenblicke.

Ab und zu in dieser Zeit der Bedrängnis dämmerte den betrübten
Lohgerbern an der Spree so etwas wie die Erkenntnis, daß sie dem
Kinde glichen, das in der hohlen Hand das Meer ausschöpfen zu können
wähnt. Dem blinden Eifer des alten Ministers von Finckenstein trat
sein eigener Amtskollege Graf Haugwitz entgegen, und am 12. Juli 1797
erklärte ihm das Generaldirektorium geradezu: »Überhaupt glauben
wir nicht, daß in einer solchen weit getriebenen Einschränkung der
Preßfreiheit das wahre Mittel liege, um revolutionäre Bewegungen
und gefährliche Nachfolge der darunter gegebenen üblen Beispiele
benachbarter Nationen zu hintertreiben.«

Und als ein Jahr später der Graf von der Schulenburg von dem neuen
Herrn mit der Leitung der geheimen Polizei betraut wurde und davon
fabelte, den revolutionären Skribenten durch Bestechung einen goldenen
Maulkorb umhängen zu wollen, bekannte sich das preußische Ministerium
in völliger Zerknirschung zu dem reumütigen Glauben, daß all sein
Bemühen nur dann Erfolg verspreche, »wenn Männer von anerkannten
Talenten, von bewährter Moral, _aus eigner inniger Ueberzeugung_,
als Schriftsteller wider Revolutionen und wider revolutionaire Greuel
aufträten«.

Man vergaß nur eine Kleinigkeit, diese guten Elemente, die gewiß
vorhanden waren, freizumachen und durch soziale Reformen von Staats
wegen die »gute Stimmung« zu erzeugen, die man gern der Presse als
Schminke aufgelegt hätte. So wirkt diese weise Erkenntnis wie eine
Leuchtrakete am dunkeln Nachthimmel und ist es bis heute geblieben.


Die Jagd auf die Bulletinschreiber.

Wie machtlos die regierende Gewalt der Presse gegenüber war, zeigte
nichts deutlicher als das Scheitern aller Bemühungen, die geschriebenen
Zeitungen zu vertilgen, mit denen sich kleine Beamte eine Nebeneinnahme
zu verschaffen wußten.

1792 war die Bulletinschreiberei aufs strengste untersagt worden.
Aber man hatte, um unnötiges Aufsehen zu vermeiden, diesen Befehl
nicht veröffentlicht, sondern nur durch ein Rundschreiben allen
amtlichen Stellen mitgeteilt, wo die Verfasser dieser »Bülletins« an
irgendeinem staubigen Aktentisch zu sitzen pflegten, alles sammelten,
was ihnen an offiziellen Brocken erreichbar war, und dieses Gemisch von
Vertraulichem und längst Bekanntem zu Korrespondenzen besonders für
Hamburger Blätter verarbeiteten.

Mit jenem Verbot glaubte man das Handwerk mit Stumpf und Stiel
ausgerottet zu haben. Aber 1794 blühte es wie nie zuvor, denn die
strengere Zensur des gedruckten Wortes machte ja das geschriebene
um so wertvoller! Das ganz Automatische dieser Erscheinung wollten
aber die Minister nicht einsehen, und statt auf der einen Seite die
Zügel lockerer zu lassen, verdoppelten sie nun ihren Eifer auch auf
der andern. Eine vollständige Detektivkomödie wurde in Szene gesetzt,
um diese kleinen Zeilenschreiber dingfest zu machen. Es gab zwar
schon so etwas wie ein Postgeheimnis, das störte aber den Postmeister
Seegebarth nicht, unverdrossen alle ihm verdächtig erscheinenden
Briefe, vor allem die nach Hamburg gerichteten, zu erbrechen,
aufmerksam zu lesen und, wenn ein Indizium vorlag, freudestrahlend dem
Ministerium zu unterbreiten. Als man schließlich einen der Verbrecher
erwischte -- er hieß Woltersdorf und war schon 1791 mit drei Tagen
Gefängnis bestraft worden, weil er zu melden sich erdreistet hatte,
die Französische Nationalversammlung wolle dem König Ludwig und seiner
Gemahlin den Prozeß machen --, entpuppte er sich als Hofagent des
Herzogs von Mecklenburg, und die Geheimräte in Neustrelitz nahmen
ihn so energisch in Schutz, daß man zufrieden war, als er versprach,
sein Korrespondenzeln zu lassen. Auch hatte er mit verblüffender
Dreistigkeit gefordert, wenn man ihm verwehre, sein Brot auf diese
»redliche und anständige Weise« zu erwerben, so möge man ihm gefälligst
eine Anstellung mit auskömmlichem Gehalt geben, da er als kläglichst
besoldeter »Prokurator« seine Familie nicht ernähren könne.

Aber die Hetzjagd ging weiter. Die 100 Taler, die der »Hamburgische
Korrespondent« für diese Berliner Berichte ausgeworfen hatte, wollte
sich nun ein armes zweiundzwanzigjähriges Magisterlein der Philosophie
namens Stein verdienen. Bald hatte das Falkenauge des Postmeisters
durch Handschriftenvergleichung auch dies herausgebracht. Aber Stein
fand wieder Nachfolger, und wenn man sie beim Kragen nahm, versicherte
jeder hoch und teuer, von dem Verbot keine Ahnung gehabt zu haben;
und das Gegenteil konnten ihm die Minister nie beweisen! So kamen die
Übeltäter mit einem Verweis davon -- und alles blieb hübsch wie zuvor.


Die Bildung des kleinen Mannes.

Was die Literatur von Leopolds Sohn und Nachfolger, Kaiser Franz II.,
dem letzten deutschen Kaiser (bis 1806), zu erwarten hatte, brachte
gleich zu Anfang der neuen Regierung ein Gutachten des Polizeiministers
Grafen von Pergen klassisch zum Ausdruck. 1793 hatte der angesehene
Schriftsteller Joh. Bapt. von Alxinger die »Österreichische
Monatsschrift« begründet, die im Sinne der Josephinischen Aufklärung
arbeitete und mit großer Kühnheit gegen die bald einreißende
Jakobinerriecherei und deren Werkzeuge, Spione und Denunzianten,
kämpfte.

Bald sah sich der Polizeiminister veranlaßt, auf die häufige
Darstellung von »Revolutionsgeschichten« in dieser Zeitschrift
aufmerksam zu machen, »wodurch das Publicum mit der Idee von
Staatsumwälzungen familiarisiret und demselben einleuchtend gemacht
werden soll, daß Revoluzionen von jeher entstanden sind und daß sie
nicht das Werk von Aufklärern und geheimen Orden waren, sondern von
Menschen aller Klassen, und selbst von der Geistlichkeit vorbereitet
und zu Stande gebracht worden sind«.

Bei dieser Gelegenheit entwickelte Graf Pergen über den Wert der so
viel gerühmten »Aufklärung« eine Ansicht, die zugleich als ein Programm
der eben begonnenen Regierung des Kaisers Franz bezeichnet werden darf.

»Die Erfahrung hat gelehrt,« so heißt es in diesem Aktenstück,
»daß Brochurenaufklärung bisher sicher mehr geschadet, als genützt
habe, weil durch solche einer Klasse von Menschen, die von allen
Kenntnißen entblößt ist, die vorausgehen müssen, um die Dinge im
Zusammenhange zu sehen, eine Menge unverdaute Begriffe über Religion,
Menschenrechte und Menschenglück beygebracht worden sind, die nun in
den Köpfen derselben eine gräßliche Verwirrung anrichten ... _Die
Bildung der untern Klassen muß verhältnismäßig mit ihrem Stande und
ihrer Bestimmung seyn._ Wenn der gemeine Mann einen einfachen, auf
das Herz wirkenden Religionsunterricht erhält, wenn ihm von den
wissenschaftlichen Kenntnissen nur dasjenige beygebracht wird, was ihm
in seinem Geschäftsbetriebe zur Beförderung seines bürgerlichen Glücks
brauchbar und nützlich ist, so ist er für seine Sphäre aufgeklärt,
und diese Aufklärung ist heilsam für ihn, vortheilhaft für den Staat;
wird hingegen der gemeine Mann mit Dingen beschäftiget, welche in das
Spekulative der Religion und Philosophie einschlagen, so verwirren sich
seine Begriffe, er giebt sich mit unnützen Grübeleyen ab, wünscht sich
in eine höhere Klasse aufzuschwingen, wird für sich selbst unglücklich
und für den Staat gefährlich. _Höhere Kenntnisse sollen also nur für
jene seyn, welche vermöge ihres Standes bestimmt sind, andere zu
leiten_, und diese können und sollen ohne Beschränkung aufgeklärt
werden, und je mehr sie aufgeklärt werden, desto vollkommenere
brauchbarere Menschen werden sie seyn und desto besser wird sich die
Staatsverwaltung hiebey befinden.« ...

Schon im Juni 1794 mußte die »Österreichische Monatsschrift«
eingehen. Ihre Redakteure Alxinger und Schreyvogel sahen keine andere
Möglichkeit, wenn sie sich nicht als »Jakobiner« den schwersten
Verfolgungen aussetzen wollten.


Das österreichische Zensurgesetz von 1795.

Februar 1795 erschien in Österreich ein neues Zensurgesetz, das in
allem genau das Gegenteil dessen bestimmte, was Josephs Preßreform an
kulturellen Fortschritten ausgezeichnet hatte.

Nicht das mindeste durfte mehr ohne vorschriftsmäßige Zensur gedruckt
werden, weder Buch noch Zeitung, weder Lied noch Gebet, Einblattdruck
oder Kupferstich, weder Erstdruck noch neue Auflage eines bisher
erlaubten Buches. Wer sich dagegen verging, wurde sofort mit Verlust
des Gewerbes gemaßregelt, außerdem mußte er für jedes verbreitete
Exemplar einer unzensierten Druckschrift 50 Gulden Strafe zahlen.
War er dazu nicht imstande, so durfte er jeden Gulden -- mit einem
Tage Gefängnis absitzen! Ein Buchdrucker oder Verleger brauchte also
nur durch ein Versehen einige hundert Exemplare eines unzensierten
Liedes zu verbreiten, und er hatte, wenn er ein armer Teufel war,
lebenslängliche Haft verwirkt! Handelte es sich gar um 1000 Exemplare
oder mehr, so ergab diese lichtvolle Rechnung etliche hundert Jahre
Gefängnis!

Da Lieder, Gebete, Kriegsnachrichten, überhaupt die ganze
Einblattliteratur häufig durch Hausierer so schnell vertrieben wurden,
daß der Arm des Gesetzes sie nicht mehr erreichte, blieb der gesamte
Hausierhandel mit Drucksachen verboten, und auf Übertretung dieser
Bestimmung wurde Zuchthausstrafe gesetzt.

Jede Ausrede oder Entschuldigung für irgendeine Verfehlung gegen das
Zensurgesetz wurde von vornherein als ungültig abgewiesen; mildernde
Umstände gab es in keinem Fall! Auch galt bei Umgehung der Zensur
keinerlei Unterschied zwischen einem Andachtsbuch und etwa einer
unsittlichen Schrift; für den Inhalt der nicht zensierten Drucksache
hatten sich Verfasser, Verleger, Drucker oder Verbreiter »nach dem
Grade der Anstößigkeit« noch besonders zu verantworten. Ebensowenig
wie in Österreich selbst durfte ein k. k. Untertan irgend etwas ohne
Zustimmung der einheimischen Zensur im Ausland drucken lassen.

Die freie Wahl eines Vorzensors durch den Schriftsteller, wie sie
Kaiser Joseph eingeführt hatte, wurde durch dieses Gesetz von 1795
ausdrücklich abgeschafft. Ein Zensor durfte überhaupt kein Manuskript
mehr selbst empfangen oder gar genehmigen; dies geschah ausschließlich
durch ein neugebildetes Revisionsamt, das mit anonymen Zensoren
arbeitete. Jeder Versuch, den Zensor irgendeines Buches festzustellen,
sich ihm zu nähern, um Beschleunigung zu bitten oder gar zu
beeinflussen, war verboten. Jeder sollte, so hieß es, die Entscheidung
»ruhig abwarten, sich ihr ohne Widerrede fügen« und sich besonders
hüten vor aller »Verunglimpfung der Zensoren oder des Revisionsamtes,
welche allerdings nach dem Grade des Frevels geahndet werden würde«.
Das Revisionsamt war also unfehlbar; von irgendeinem Berufungsrecht war
von jetzt an nicht mehr die Rede!

Und diese beispiellose Knebelung der Geistesfreiheit, die nicht dem
finstersten Mittelalter, sondern dem goldenen Zeitalter der deutschen
Klassiker angehört, nannte sich noch obendrein »eine Zusammenfassung
der in verschiedenen Zeiten, unter verschiedenen Regierungen ergangenen
Verordnungen«, also auch der Josephinischen!


Hägelins Denkschrift über die Zensur.

Eine bürokratische Ausgeburt der Furcht vor der Revolution, die zu
jener Zeit die Regierungen ergriff, ist auch Hägelins mehrfach erwähnte
Denkschrift über die Zensur, und ihr Entstehungsjahr 1795 macht es
begreiflich, daß neben der Religion und Moral die Politik darin die
Hauptrolle spielt.

Alles, was gegen die monarchische Regierungsform oder die ständische
Verfassung Österreichs Stimmung machte, war nicht nur im Leben, sondern
auch auf der Bühne streng verboten. Das schließe, meint Hägelin,
große Helden, Heerführer und Politiker des Altertums nicht vom Drama
aus, aber Stoffe wie der Tod Cäsars, Brutus, die Vertreibung des
Tarquinius usw. seien natürlich unmöglich. Im besonderen seien alle
Begebenheiten der vaterländischen Geschichte, deren »Ausschlag diesen
Regenten nachtheilig sei«, nicht zu dulden. Widerstand gegen die hohe
Obrigkeit auf der Bühne verherrlicht -- das fehlte gerade! Tyrannei,
Despotismus waren überhaupt keine Ausdrücke auf einem Theater, auf dem
man nicht einmal über die verschiedenen Regierungsformen debattieren
oder gar einer andern als der monarchischen Vorzüge einräumen durfte.
Ausfälle gegen Regenten, bestehende Gesetze oder ganze Stände,
»besonders die höheren«, waren ebenso unstatthaft; ließ sich das, was
man gegen sie auf dem Herzen hatte, im Zusammenhang des ganzen Stücks
schlechterdings nicht ganz unterdrücken, so mußte es wenigstens durch
ein eingeschobenes »Manchmal« gemildert werden.

Völlig unantastbar war der Adel auf der Bühne Österreichs. Zwar
durften einige adelige Personen im Stücke mitspielen, aber sie durften
nichts verüben, was ihren Stand bloßstellte. Die Wörter Adel, Kavalier
usw. sollten überhaupt möglichst vermieden werden. Zwischen dem
adeligen Gutsherrn und seinen Tagelöhnern gab es keine Gegensätze;
von Unterdrückung der Untertanen, Übermut der Junker, Schädigung des
bäuerlichen Grundbesitzes durch das uneingeschränkte Jagdrecht, von
Bauernschinderei seitens der Gutsherren »oder sogar der Beamten« wußte
man in diesem paradiesischen Theaterstaat nichts. Ebensowenig von
Menschenrechten und Menschenwürde, diesen Erfindungen der Revolution
und der »Modephilosophie«, die nur darauf ausgehe, mit der Religion
»die jetzigen Verfassungen entbehrlich zu machen«. Berüchtigte Wörter
wie Freiheit und Gleichheit wurden unbarmherzig gestrichen, selbst
wenn die Schriftsteller gegen diese modernen Begriffe polemisierten,
denn das sei, erklärt Hägelin, ein beliebtes Mittel, um »die Ohren des
Publikums mit denselben zu familiarisieren«. Daß von den revolutionären
Tagesereignissen nicht einmal andeutungsweise die Rede sein durfte,
versteht sich von selbst.

Außer dem Adel und der Geistlichkeit beanspruchte der staatserhaltende
Militärstand auf der Bühne besondere Schonung wegen des »~point
d'honneur~«. Die Uniformen mußten »ideal« sein, niemals »kennbaren
inländischen Regimentern« angehören, und »höhere Oberoffiziere«,
überhaupt »Männer gesetzten Alters«, durften nie »Helden verliebter
Streiche und anderer Ausgelassenheiten« sein. Mit den jüngeren
Leutnants nahm man es offenbar nicht so genau. Die nach dem Alter und
seiner Leistungsfähigkeit abgestufte Moral ist eine besonders köstliche
Blüte dieser Zensurbürokratie. Vor allem aber durfte nichts vorkommen,
was »den gemeinen Mann vom Militärdienst abschrecken könnte oder es
müßte nach Umständen zureichend widerlegt werden«!

Der Verfasser dieser Denkschrift, Hägelin, besaß eine fast
abergläubische Furcht vor der Wirkung einer Anstalt, der er doch
selbst fast seine ganze Lebensarbeit gewidmet hat, und er gab ihr oft
unfreiwillig komischen Ausdruck. »Das Theater«, sagt er einmal, »ist
das wahre ~vehiculum~, wodurch die Modephilosophie ihre Grundsätze in
Umlauf zu bringen sucht, denn ihre Absicht ist Verminderung der Kirchen
und Vermehrung der Theater, wenn auch das Kammergut dieser oder jener
Stadt dadurch leiden müßte«!


»Es lebe die -- Fröhlichkeit!«

In der Oper »Don Juan« waren seit der Französischen Revolution die
Verse:

    Es lebe die Freiheit,
    Die Freiheit soll leben!

auf allen österreichischen Bühnen von der Zensur verpönt; nur die
genehmigte Variante durfte gesungen werden:

    Es lebe die Fröhlichkeit,
    Die Fröhlichkeit soll leben!

Auf dem Hoftheater in Darmstadt ließ man später statt der »Freiheit«
die »Zufriedenheit« leben.


Die Polizei als Zensurbehörde.

Der Greifraum des österreichischen Zensurgesetzes von 1795 schien
aber nicht zu genügen; er wurde in den nächsten Jahren noch stattlich
erweitert. 1798 verbot man glattweg alle Lesekabinette, die Kaiser
Joseph gegründet hatte, dann die Leihbibliotheken und das Auflegen
literarischer Journale und anderer Flugschriften in den Kaffeehäusern.
Von der einheimischen Zensur verworfene Manuskripte durften andern
nicht mitgeteilt, ja »mit Gefahr weiterer Ausbreitung« nicht einmal
aufbewahrt werden! Und schließlich schritt man dazu, die Ausübung der
Bücherzensur, die bis 1791 die Bücher-Zensurhofkommission, dann die
Hofkanzlei und das Revisionsamt besorgt hatten, nebst der Theaterzensur
der Polizei zu übertragen.

Schon 1793 hatte der Polizeiminister Graf Pergen diesen Vorschlag
gemacht, weil die Polizei am leichtesten in der Lage sei »zu
beurteilen, ob in gewissen Augenblicken eine Schrift schädlich oder
unschädlich sei«; im September 1801 erst wurde er von Kaiser Franz
genehmigt und damit die Literatur einer Behörde überantwortet, die auf
diesem neuen Wirkungsfeld eine traurige Berühmtheit erlangen sollte.

Es dürfte angebracht sein, sich die Regierungsjahre dieser
bürokratischen Despoten, die von da an fast ein halbes Jahrhundert
das Schicksal der Literatur in Österreich souverän bestimmten, zu
merken. Der Polizeiminister Graf Pergen selbst regierte bis 1804; sein
Vizepräsident und Nachfolger Freiherr von Sumerau bis 20. Juli 1808.
Von da an bis 5. März 1813 war Freiherr von Haager Vizepräsident und
bis 1. August 1816 Präsident der »Polizei- und Zensurhofstelle«.

Ihm folgte am 15. Mai 1817 der seit zwei Jahren amtierende
Vizepräsident Graf Sedlnitzky, der bis zum März 1848 ein literarisches
Schreckensregiment führte, das mit dem zugleich einsetzenden
»System« des Ministers Metternich der Geschichte jener Zeit seinen
unauslöschlichen Stempel aufgedrückt hat. Sein Name wurde bald
»geflügelt«, er bedeutete wie der Metternichs einen Begriff, und
der ganze Haß der geknechteten Literatur heftete sich mit Recht an
seine Fersen. Doch darf er, wie der Wiener Literarhistoriker Karl
Glossy hervorgehoben hat, nicht als der eigentliche Begründer des
Geistesdruckes in Österreich in Anspruch genommen werden; dieser Ruhm
gebührt dem Grafen von Pergen. Sedlnitzky aber wurde der Nero dieser
Polizeicäsaren.

Die Polizei begann ihre Wirksamkeit damit, daß sie, ganz nach
Josephinischem Muster, eine Rezensurierungskommission einsetzte, aber
nicht etwa um verbotene Bücher dem Verkehr zurückzugeben, sondern um
bisher erlaubte zu verbieten, und sie arbeitete mit solchem Erfolg,
daß sie innerhalb zweier Jahre nicht weniger als 2500 unter Joseph
II. unbeanstandete Druckwerke auf den jetzt ins Ungeheuerliche
anschwellenden Index setzte. In den folgenden Jahrzehnten wuchs die
Zahl der verbotenen Bücher derart, daß die Polizei selbst den Plan
einer übersichtlichen Katalogisierung der anstößigen Literatur als
übermenschliche Riesenarbeit aufgeben mußte.


Das Kunstideal des Kaisers Franz.

Seit Errichtung der Polizeidiktatur schnitt die Zensur dem
Schrifttum immer tiefer ins Fleisch. Schon Hägelins Denkschrift
über die Theaterzensur hatte besonders beliebte Stoffe der damaligen
Literatur, wie Femgerichte, Ausübung des Faustrechts usw., als
bedenklich bezeichnet. Am 22. August 1799 befahl Kaiser Franz, alle
»Nachrichten von geheimen Verbrüderungen, Ritterromane, Geister- und
Betrügergeschichten« ohne weiteres zu verbieten, um »die Köpfe nicht
mit Ideen aus der Romanwelt anzufüllen, die Einbildungskraft nicht zu
überspannen und dem Geiste keine falsche Richtung zu geben«.

Auf Veranlassung des Polizeiministers wurden zwei Jahre später
(22. Dezember 1801) in dieses Verbot auch ausdrücklich alle
Ritterschauspiele, die damals besonders die Volkstheater füllten, als
Ausgeburt barbarischer und anarchischer Zeiten einbezogen.

Die tollste Ausgeburt dieser Polizeiherrschaft ist aber das
Generalverbot gewisser Romane, das Kaiser Franz am 18. März 1806
erließ. Es richtete sich

1. gegen »alle schwärmerischen Liebesromane, die zu einer den gesunden
Menschenverstand tötenden Empfindelei führen«;

2. gegen alle »Genieromane, die für Wildfänge einnehmen, deren
Kraftgenie die bürgerlichen Verhältnisse durchbricht«;

3. gegen alle »Gespenster-, Räuber- und Ritterromane, die Roheit und
Unglauben erzeugen«; und

4. gegen »die ganze Gattung, welcher man im verächtlichen Sinne den
Namen Roman beilegt«, eine Kautschukbestimmung, die der albernsten
Willkür freieste Hand ließ.

Ausgenommen von diesem Verbot wurden alle »Schriften, die im Gewande
des Romans ganze Wissenschaften abhandeln, moralische Vorlesungen
anbringen, Länder-, Völker-, Natur- und Kunstkenntnisse verbreiten,
eine tiefe Kenntnis der menschlichen Natur verraten, das sittliche
Leben mit Rührung und Bekehrung des Lesers in einem lebhaften Vortrag
darstellen oder mit Witz und Laune die Torheiten und Laster der
Menschen züchtigen«.

Das also war das künstlerische Ideal des Kaisers Franz, wenn dabei
von Kunst überhaupt noch die Rede sein kann. Es war nur ein wenig --
um ein Jahrhundert etwa -- veraltet und auch insofern originell, als
es die Schonung des »gesunden Menschenverstandes« anbefahl, der doch
sonst, als ein Götze der bösen Aufklärung, in Österreich längst auf der
kulturellen Verlustliste stand.



6. Der Kampf gegen die Klassiker.


Die Wiener Scharfmacher.

Schon ein Jahr vor dem österreichischen Zensurgesetz vom 22.
Februar 1795 war die neue scharfe Richtung von der Theaterbehörde
verkündet worden. Am 24. August 1794 hatte die Obersthofdirektion des
Burgtheaters an die deutschen Autoren einen Aufruf erlassen, der zur
Einsendung neuer Stücke ermunterte. Vor zwei Dingen aber sollten sich
die Schriftsteller hüten:

»1. Wird nie ein Stück angenommen werden, _das den guten Sitten zuwider
ist_, welche durch das Theater befördert, nicht umgestürzt werden
müssen.

»2. Wird jedes Schauspiel verworfen, das _anstößige politische
Grundsätze predigt_, und _auch nur von ferne_ dahin zielet, die
heiligen Bande zu zerreißen, welche die Bürger an den Staat binden.«

Ein kaiserliches Hofdekret vom 5. Februar 1795 hatte dann nochmals
darauf hingewiesen, daß »auf dem Theater, dieser Schule der guten
Sitten, der Tugend und des Patriotismus, alles vermieden werden müsse,
was die guten Sitten beleidigen oder sonst gefährliche Grundsätze in
Rücksicht auf gute Ordnung und das Wohl des Staates verbreiten könnte«.

Die unmittelbaren Folgen dieser verschärften Theaterzensur bezeichnet
der Wiener Schauspieler Anschütz trefflich mit den Worten: »Man
organisirte ein überängstliches Polizeiwesen und als dessen nächsten
Ausfluß eine doppelt strenge, völlig unerbittliche Censur, welche
platte und frivole Schaustellungen ungehindert passiren ließ,
dagegen aber größere und geistreiche Werke in der empörendsten Weise
verschnitt, verstümmelte, vom ämtlichen Standpunct bearbeitete und am
liebsten ganz von der Bühne ausschloß, denn gerade die vorzüglichsten
Geister der Nation, die Classiker, wurden als die verhaßten
Vertreter jener gefürchteten Ideen verpönt, welche die Schrecken der
französischen Revolution hervorgerufen haben sollen.«


Eine Maßregelung Lessings.

Der Dichter der »Minna von Barnhelm« und der »Emilia Galotti« stand
zu Kaiser Josephs Zeiten zu Wien in hohem Ansehen, und als er sich im
Mai 1775 einige Wochen dort aufhielt, wurde er, wie Staatsrat Gebler
an Nicolai in Berlin schrieb, »mit solcher Distinktion« behandelt,
wie »noch nie ein deutscher Gelehrter, und das von unseren Souverains
anzufangen bis auf das allgemeine Publikum«.

Durch seine Polemik gegen die orthodoxe Theologie und durch seinen
»Nathan« hatte er es aber dann mit dem offiziellen Wien so arg
verschüttet, daß die Direktion des Burgtheaters 1795 einen Beitrag
zum Wolfenbütteler Lessingdenkmal verweigerte, weil dieser Dichter
»mit seinen Schriften sowohl wider Religion als wider die souveräne
Staatsverfassung so schlechte und irrige Lehren seinen allerorten
verbreiteten Schülern hinterlassen habe«.

Da jedoch die Direktion schon 1791 den Beitrag versprochen hatte,
verfügte Kaiser Franz, daß es dabei zu verbleiben und das Burgtheater
100 Dukaten zu zahlen habe.


Der sittlich entrüstete Schauspieler.

Für kurze Zeit, von Oktober 1797 bis Januar 1799, war auch der
meerschweinchenhaft fruchtbare Dramatiker August von Kotzebue
Theatersekretär der Wiener Hofburg und besorgte als solcher die
dramaturgischen Geschäfte. Da er es bekanntlich mit der Moral
nicht so genau nahm, hatte er ohne Bedenken Goethes Lustspiel »Die
Mitschuldigen« aufs Repertoire gesetzt. Am 30. Januar 1799 sollte es
gegeben werden.

In diesen Wochen aber hatte Kotzebue auf seinen Dramaturgenposten
verzichtet, war als »Dichter des Hoftheaters« auf Lebenszeit
pensioniert worden, und ein neuer Schauspielerausschuß hatte wieder die
Leitung der Burg übernommen. Zu diesem gehörte der berühmte Künstler
Brockmann. Ihm war Goethes übermütiges Jugendlustspiel ein Greuel; es
sei »zu niedrig, voll Zoten, und man könne es auf keinem Hoftheater
geben«, erklärte er. Daraufhin ließ der Schauspielerausschuß noch am
Tage der Aufführung, mittag 12 Uhr, die schon aushängenden Zettel
entfernen und zog das Stück zurück.

»Die Mitschuldigen« haben auch nie die Bretter der Burg betreten.
1815 noch versuchte Schreyvogel, sie einzuschwärzen, aber seine der
Zensurbehörde eingereichte Bearbeitung kam mit einem ausdrücklichen
Verbot versehen wieder an ihn zurück.


Wallenstein im Militärstaat.

Schiller vollendete seine Wallenstein-Trilogie im Jahre 1799 und
brachte sie im nächsten Winter auf der Weimarer Hofbühne zur ersten
Darstellung.

Nach Weimar war das von Iffland dirigierte Kgl. Schauspielhaus in
Berlin das erste Theater, das den »Wallenstein« aufnahm. Aber nur die
»Piccolomini« und »Wallensteins Tod«, nicht das »Lager«, an das sich
Iffland nicht herantraute. Das Kgl. Theater unterstand damals keiner
Zensur, und Iffland hütete sich wohl, etwas zu unternehmen, was die
Einsetzung einer besonderen Zensurbehörde hätte veranlassen können.

Nach Rücksprache mit »mehreren bedeutenden Männern« setzte er also dem
Dichter auseinander, es sei bedenklich, »in einem militärischen Staate
ein Stück zu geben, wo über die Art und Folgen eines großen stehenden
Heeres so treffende Dinge, in so hinreißender Sprache gesagt werden.
Es kann gefährlich seyn oder doch leicht gemißdeutet werden, wenn die
Möglichkeit, daß eine Armee in Masse deliberirt, ob sie sich da oder
dorthin schicken lassen soll und will, anschaulich dargestellt wird.«

Er habe deshalb den Ausfall des Vorspiels mit den zu hohen Kosten
begründet, auf die Gefahr hin, dieses »platten Grundes« wegen getadelt
zu werden. Zugleich beschwor er Schiller hoch und teuer, ja nichts von
dem wahren Grund zu verraten, da sonst der »schreibselige Pöbel« alle
»Broschüren« mit der Notiz überschwemmen werde, »Wallensteins Lager«
sei aus politischen Gründen in Berlin unterdrückt worden.

Schiller antwortete darauf kurz und schlagend: »Das Skandal wird
genommen und nicht gegeben«; doch versetzte er sich in Ifflands
heikle Lage, deren Erschwerung seine und die gesamte zeitgenössische
Dichtung hätte schädigen können, und gab sich mit der Aufführung
der beiden andern Teile zufrieden. Am 18. Februar 1799 gingen »Die
Piccolomini«, am 17. Mai »Wallensteins Tod« über die Bretter des Kgl.
Schauspielhauses.

Erst vier Jahre später waren die Bedenken gegen »Wallensteins Lager«
geschwunden; am 28. November 1803 durfte es seinen Siegeslauf endlich
auch in Berlin beginnen, ohne daß von einer bedenklichen Wirkung
etwas verlautet hätte. Im Gegenteil! Vor der Schlacht bei Jena mußte
»Wallensteins Lager« immer wiederholt werden, weil die Berliner sich im
Absingen des Reiterliedes gar nicht genug tun konnten.


Der empfindliche Konsistorialpräsident.

Im dem Örtchen Lauchstädt, wo bekanntlich unter Goethes Theaterleitung
das Weimarer Ensemble die sommerlichen Badegäste mit theatralischen
Belustigungen zu unterhalten pflegte, hatte man »Wallenstein« im Juli
1799 gegeben, eine Aufführung, die nach des Hofrats Kirms Bericht an
Schiller »von Halle und besonders von Leipzig eine Menge Gelehrte und
Ungelehrte nach Lauchstädt in Bewegung gesetzt« hatte.

Als man aber 1800 die Aufführung wiederholen wollte, verbot sie der
Kanzler des noch zu Kursachsen gehörenden Stifts Merseburg, wenn nicht
»der Pfaffe herausgelassen« werde. »Man hat sich in Dresden darüber
beklagt,« schrieb der Schauspieler Heinrich Becker an Schiller,
»daß man in Lauchstädt einen Ordensgeistlichen im vorigen Sommer
auf das Theater gebracht, welcher von den Soldaten verspottet und
unter Drohungen fortgebracht wäre: welches der jetzt dirigirende
Consistorial-President sehr Uebel aufgenommen hat.«

Derselbe Kanzler verbot im selben Jahr mit Rücksicht auf die zarten
Nerven der Lauchstädter Badegäste auch die »Räuber«.


Die gestrichene Freiheit.

Als man auf dem Wiener Burgtheater 1794 Schillers »Verschwörung des
Fiesco« wiederholte, machte sie eine so »widrige Sensation«, daß
Hägelin in seiner mehrfach genannten Denkschrift von 1795 sehr bestimmt
erklärte, dies werde der veränderten Zeitumstände wegen »künftig
unterlassen«, denn »Freiheit und Gleichheit sind Wörter, mit denen
nicht zu spaßen ist«.

Am 21. März 1800 ließ man das Stück unter dem harmloseren Titel
»Fiesco« wieder zu. Die Aufführung ist schon dadurch denkwürdig, daß
bei ihr der Name Schiller zum ersten Male auf dem Theaterzettel der
Burg genannt wurde. Der Theatersekretär Escherich hatte aber durch
eine »Bearbeitung« in sechs Aufzügen dafür gesorgt, daß die Polizei
nichts mehr zu beanstanden hatte. Fiesco war von allen politischen
Anstößigkeiten gereinigt, sogar vieles in der Fabel geändert. Das
»Haupt der Verschwörung«, Fiesco, war nur mehr »Graf von Lavagna«, und
die »Verschworenen« und »Mißvergnügten« waren in harmlose »Edle von
Genua« verwandelt. Man fand sogar im ganzen Stück das Wort Freiheit
nicht mehr, und am Ende mußte die deutsche Garde des Dogen Andreas
Doria ihn vom Tode retten. Selbst der Zensor Hägelin besaß Verstand
genug, sich über diese Verballhornungen lustig zu machen.

Nach viermaliger Aufführung wurde aber auch diese Bearbeitung vom
Polizeipräsidenten als »nicht geeignet« vom Repertoire abgesetzt und
erst 1807, nach der neuen Verpachtung der Hoftheater, mit abermaligen
Änderungen wieder zugelassen.


Die Polizeifliege.

Der Bearbeiter des »Fiesco«, Escherich, war Adjunkt der Zensurbehörde.
Der Wiener Dichter Jos. Fr. Edler von Retzer, der selbst eine Zeitlang
bei der Bücherzensur beschäftigt war, nannte ihn in Briefen an Nicolai
(15. Juni 1802 und 31. Aug. 1803) eine »Polizeifliege«, ein »thätiges
Werkzeug der Obscuranten und unwissenden Bücherbeschauer auf der
Hauptmaut in Wien«. Dieser Tölpel wurde 1802 zusammen mit Joseph
Schreyvogel zum Burgtheatersekretär ernannt, und seinem irrsinnigen
Rotstift fielen vor allem Schillers Meisterwerke zum Opfer, so daß
seinem Kollegen Schreyvogel eine Lebensaufgabe daraus erwuchs, diese
schauderhafte Patina nach und nach wieder von ihnen zu entfernen.


Das Gebet der Jungfrau.

Schillers »Jungfrau von Orleans« wurde am 27. Januar 1802 auf dem
Burgtheater gegeben, aber unter dem Titel »Johanna d'Arc«, den
schon das Wort Jungfrau erschien aus religiösen oder sittlichen
Gründen anstößig, ohne Namen des Autors und, wie »Fiesco«, in einer
sechsaktigen Bearbeitung (der Monolog war Akt 1) des berüchtigten
Escherich, der, wie selbst Hägelin meinte, »Personen und Stellen
geändert, manche Blätter und Passagen ausgestrichen, Lücken
ausgeflickt und alles getan hatte, um ein anderes Stück herzustellen«.
Sein Machwerk erschien sogar im Druck. Selbst der damalige
Polizeiminister soll darüber so empört gewesen sein, daß er es nur
unter dem Namen des Bearbeiters aufgeführt sehen wollte, was aber
Escherich zu verhindern wußte. Daß man Schillers Namen verschwieg, war
daher wohl mehr ein Akt wohlwollender Rücksicht.

In dieser Escherichschen Verhunzung waren Frankreich und England fast
gar nicht mehr genannt; Karl VII., jetzt nur noch König Karl, regierte
nicht Frankreich, sondern ein »Reich« im Monde, die Engländer hießen
nur die »Inselbewohner« und waren auch nicht mehr »frech«, sondern
»kühn«. Der Bearbeiter fürchtete jedenfalls, durch Erinnerung an alte
Konflikte die Friedensverhandlungen zu stören, die damals gerade
zwischen beiden Ländern im Gange waren und am 25. März zum Frieden von
Amiens führten. Auch der um sein Leben bettelnde Walliser Montgomery
fiel nicht mehr dem Schwert der Jungfrau, sondern dem Rotstift des
Zensors zum Opfer.

Isabeau war nicht mehr des Königs Mutter, sondern nur seine auch
sonst von allen sittlichen Makeln gereinigte Schwester, und ihre
Treulosigkeit gegen den Bruder wurde sogar dadurch »motiviert«, daß er
sich einmal »am Haupt der Schwester« vergangen habe.

Noch weniger als eine unnatürliche Mutter durfte sich eine Mätresse
auf dem Hoftheater zeigen. Also wurde des Königs Geliebte Agnes Sorel
in seine rechtmäßige Gemahlin verwandelt, und Herzog von Burgund wurde
nicht mehr, wie es »Herrenrecht zu Arras« ist, zum Kuß auf die Stirn,
sondern nur zum Handkuß bei der jetzt rechtmäßigen Königin zugelassen.
Im 3. Akt wurde Johanna zwar noch durch den König geadelt, aber »Du
sollst die Lilie im Wappen tragen« wäre gar zuviel Ehre für ein
Bauernmädchen gewesen; dieser Vers blieb also fort.

Der sterbende Talbot vermachte auch die Welt nicht mehr dem
»Narrenkönig«, sondern dem Narrenfürsten, und die Verse Dunois' an
Talbots Leiche:

    Erst jetzo, Sire, begrüß ich euch als König!
    Die Krone zitterte auf euerm Haupt,
    Solang' ein Geist in diesem Körper lebte,

waren gestrichen.

Der Bastard Dunois war in einen »Prinzen Louis, Vetter des Königs«,
verwandelt; nach Hägelins Zensurdenkschrift mußte ja das Wort Bastard
vermieden und im Notfall durch »Wechselbalg« ersetzt werden. Erzbischof
und Bischöfe waren ganz verschwunden und ihre Reden andern Personen in
den Mund gelegt.

Den Feinden war Johanna kein Blendwerk mehr des »Teufels«, höchstens
des »Satans«, selbst der derbe Talbot nannte sie einen »jungfräulichen
Satan«, und von »Ketzerei« war nicht mehr die Rede, nur von
»Irrglauben«; die Heldin wurde auch nicht mehr »verflucht«, nur noch
»verwünscht«.

Die Mutter Gottes, die in Johannas Leben die entscheidende Rolle
spielt, war ganz beseitigt; nicht die »Königin des Himmels«, die
»Heilige« erschien der Jungfrau im Schlaf und gab ihr Fahne und Schwert
zur Befreiung ihres Vaterlandes von der englischen Knechtschaft in die
Hand, sondern eine anonyme »Lichtgestalt«. Johanna betete nicht mehr:

    Wärst du nimmer mir erschienen,
    Hohe Himmelskönigin,

sondern:

    Hoher Geist der Schäferin,

und ihre Fahne zeigte nicht das Bild der Heiligen, »die über einer
Erdenkugel schwebt«, sondern nur einen roten Saum. Johanna selbst war
kein »heilig«, nur noch ein »himmlisch Mädchen« oder eine »würdige
Prophetin«, und der Krönungszug in Reims mit seinem geistlichen Pomp
war völlig abgesagt. Der Schlachtruf: »Gott und die Jungfrau!« lautete
jetzt: »Der Himmel und das Recht.«

Außerdem waren alle romantischen Ausschweifungen wie die Erscheinung
des schwarzen Ritters beseitigt; ebenso die ganze Köhlerszene.

»Schiller stand damals auf der Höhe seines Ruhmes«, sagt Heinrich
Laube. »Er lebte nur noch zwei Jahre und einige Monate, und in solchem
Augenblicke hatte das Nationaltheater den Mut, ein neues Stück von ihm
so umzuändern, seinen Namen wegzustreichen und eine große Tragödie von
ihm so aufzuführen, daß er gar keinen Teil daran zu haben schien und
sicherlich auch nicht das kleinste Honorar dafür erhielt, denn ein
gedrucktes Stück war vogelfrei für die Bühnen!« --

»Johanna d'Arc« mißfiel übrigens in dieser Bearbeitung den Wienern sehr
und wurde im Frühjahr 1802 nur fünfmal gegeben; dann verschwand sie für
achtzehn Jahre vom Repertoire des Burgtheaters. Erst 1820 durfte die
richtige »Jungfrau von Orleans« dort erscheinen.


Die Dresdener »Jungfrau«.

Nicht ganz so schlimm, aber ähnlich erging es der »Jungfrau von
Orleans« auf dem Hoftheater zu Dresden, das der Hofmarschall von
Racknitz leitete. Die dortige Erstaufführung fand am 26. Januar 1802
statt, und Schillers Freund Körner berichtete darüber am folgenden Tage:

»Die Veränderungen waren zahllos und von einer Art, die Du kaum
errathen solltest ... Racknitz hatte die anstößigen Stellen nur
angestrichen, und die Schauspieler, besonders Opitz, hatten andere
Lesarten substituirt (!). Nur einige Beispiele: Jungfrau erinnerte
zu sehr an Jungfrau Maria, daher war der Titel ›Johanna d'Arc‹, und
anstatt: ›Gott und die Jungfrau‹ hieß es: ›Tod den Feinden, Sieg den
Franken!‹ -- ›Vor diesen fränkischen Weichlingen zu fliehen?‹ hätte
den französischen Gesandten beleidigen können; es hieß also: ›vor
dieser Handvoll Feinde‹. -- Für Gott wurde Himmel, für Teufel: böser
Geist gesagt. -- Agnes hatte _Freundschaft_ für den König, und in dem
2ten Gebete hieß es anstatt Deiner Agnes Liebe: Deines Volkes Liebe
... Sonderbar war indessen, daß der Prinz Anton und die Prinzessin
Maria Anna, Schwester des Churfürsten, gedruckte Exemplare mitgenommen
hatten, worin sie oft nachlasen.«


»Ein unmoralisches, höchst gefährliches Theaterstück.«

Jahre hindurch hatte man Schillers »Räuber« auf den kleineren Theatern
Wiens ihr Wesen treiben lassen, selbst die Furcht vor der Revolution
hatte vor diesem Meisterwerk die Segel gestrichen. Natürlich waren nur
die früheren, von der Zensur genehmigten Bearbeitungen erlaubt. 1804
wurde Freiherr von Sumerau Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle,
und eine seiner ersten Regierungshandlungen war ein kategorisches
Verbot der »Räuber«, die, wie er am 31. August 1805 zu Protokoll gab,
»als ein unmoralisches, alle Bande der Gesellschaft auflösendes, höchst
gefährliches Theaterstück, weder nach der Idee des Verfassers noch in
irgendeiner Umarbeitung zur theatralischen Vorstellung geeignet« seien.

Kurz vor seiner Amtsentsetzung (20. Juli 1808) aber steckte er ein Loch
zurück. Die adligen Unternehmer, die seit 1807 das Hoftheater, das
Kärntnertortheater und das an der Wien gepachtet hatten, ließen im Juni
1808 das Stück neu bearbeiten und baten dringend um die Erlaubnis zur
Aufführung, »da vorzüglich bei der jetzt eingetretenen Sommerzeit für
gute und interessante Spektakel gesorgt werden muß«. Dieser Notschrei
der Kavaliere machte Eindruck. Zwar habe sich »von jeher die allgemeine
Stimme gegen diese Jugendarbeit Schillers erhoben«, antwortete Sumerau
am 13. Juli, aber er sei doch einem Versuch nicht abgeneigt, »ob dieses
Stück nicht einen widrigen Eindruck auf das Publikum zurücklasse«.
Einige Änderungen wurden noch verlangt, der Titel in »Carl Moor«
verwandelt, und in dieser Gestalt das Stück erlaubt.

Von einem »widrigen Eindruck« der »Räuber« melden die Akten der
Polizeihofstelle nichts, und der Versuch wurde ebenfalls auf der
Leopoldstädter und Josefstädter Bühne gemacht, ohne daß die Ruhe der
Kaiserstadt dadurch gestört wurde.


»Franz heißt die Canaille?«

Diese Frage des Räubers Schweizer an seinen Kollegen Roller, als sie
den Absagebrief des »zuckersüßen Brüderchens« Franz Moor an Karl lesen,
war während der Regierung des Kaisers Franz in Wien streng verboten,
denn, meinte der Zensor, »das könnte als eine Anspielung auf Se.
Majestät den Kaiser genommen werden«!


Tells Geschoß.

Bei der Weimarer Erstaufführung des »Wilhelm Tell« am 17. März 1804
war der ganze fünfte Akt gestrichen, »weil wir des Kaisermords nicht
erwähnen wollten«, wie Schiller an seinen Freund Körner schrieb. Das
war zweifellos auf Wunsch Goethes geschehen, der bekanntlich in einem
späteren Gespräch mit Eckermann (16. März 1831) die Gegenüberstellung
Tells und Joseph Parricidas als eine »kaum begreifliche«
Geschmacklosigkeit bezeichnete und auf weibliche Einflüsse
zurückführte. Aber auch die vier ersten Akte waren stark verkürzt,
viele Personen in wenige verwandelt und zahlreiche »schwierige und
bedenkliche Stellen« fortgelassen.

Die erste Berliner Aufführung fand am 4. Juli desselben Jahres statt.
Iffland wollte aber nicht nur die Parricida-Szenen, sondern auch
den großen Monolog Tells im 4. Akt, »Durch diese hohle Gasse muß
er kommen«, gestrichen sehen. Dem aber widersetzte sich Schiller
nachdrücklich. Außerdem fand Iffland noch drei andere Textstellen
bedenklich, und der Dichter ließ sich überreden, sie nach dem Wunsche
des ängstlichen Theaterdirektors zu ändern, obgleich er meinte, ein
Sujet wie Tell müsse notwendig gewisse Saiten berühren, »welche nicht
jedem gut ins Ohr klingen«.

In der großen Rede Stauffachers im 2. Akt (2. Szene) wurden die Verse
»Wenn der Gedrückte nirgends Recht kann finden« bis »Der Güter höchstes
dürfen wir verteid'gen Gegen Gewalt« abgeschwächt:

    Wenn es zum letzten, äußersten gekommen,
    Wenn rohe Willkür alles Recht zertritt,
    Wenn kein Gesetz mehr hilft, dann hilft Natur,
    Das altererbte dürfen wir beschützen
    Gegen Gewalt.

In der Unterhaltung Tells mit seinem Sohne Walther (3. Akt, 2. Szene)
wurde das ganze Frag- und Antwortspiel, daß Land und Wild und Strom und
Meer alles dem Könige oder dem Bischof gehöre, das Volk aber nicht den
Segen seiner Arbeit genieße, gestrichen und durch die sinnlosen Verse
ersetzt:

    Das Land ist frei und offen wie der Himmel,
    Doch die's bewohnen sind in große Dörfer
    Mit Mauern eingesperrt. Sie nennen's Städte.

Und in der letzten Vision des sterbenden Attinghausen, der den
Entscheidungskampf zwischen Adel und Bauerntum vorhersagt, wurde dieser
Gegensatz der Stände vorsichtig verwischt. Es hieß nicht mehr:

                          des Adels Blüte fällt,
    Es hebt die Freiheit siegend ihre Fahne,

sondern:

                          errungen ist der Sieg,
    Hoch triumphierend schwebt die Landesfahne.


Das Verbot des »Fidelio«.

Selbst Beethovens unsterblicher »Fidelio« entging vor seiner
Uraufführung nicht dem Zensurverbot! Ein spanischer Minister, der sein
Amt zur Befriedigung persönlicher Rache mißbrauchte, und wenn er auch
aus dem sechzehnten Jahrhundert stammte -- das hätte ja die Achtung der
guten Wiener vor den k. k. Hof- und Staatsbeamten untergraben können!
Erst als der Verfasser des Textbuches und damalige Hoftheatersekretär
Joseph Sonnleithner darauf hinwies, daß der Missetäter ja bestraft,
und »durch den Hof« bestraft werde, und der Heroismus der weiblichen
Tugend dadurch um so heller strahle, ließ sich der Polizeipräsident von
Sumerau »nach einiger Abänderung der grellsten Szenen« erweichen, und
die Aufführung durfte am 20. November 1805 im Theater an der Wien vor
sich gehen.

Sieben Tage vorher hatten die Franzosen Wien besetzt, und auf das
Parterre der französischen Offiziere machte dies Hohelied der
Gattentreue wenig Eindruck. Der europäische Erfolg des »Fidelio« setzte
erst 1814 ein, als Beethoven sein Meisterwerk neu bearbeitet hatte.


Der Sohn als Neffe.

1807 gelang es endlich den neuen Pächtern der drei Haupttheater
Wiens, dem Zensor die Erlaubnis zur Aufführung von Schillers »Kabale
und Liebe« abzuzwingen. Aber welche Mißhandlung hatte sich Schillers
Meisterwerk gefallen lassen müssen! Wieder war ein Theatersekretär,
diesmal Joseph Sonnleithner, darüber gekommen. »Die derben Stellen,«
schrieb Fürst Esterhazy am 30. September an den Polizeipräsidenten,
»welche sich Schiller in seinen späteren Lebensjahren selbst nicht mehr
erlaubt haben würde, sind, darf ich sagen, ebensosehr aus Rücksicht
auf den Dichter selbst, als auf den Ton der Sittlichkeit überhaupt
weggelassen«. Die »Behutsamkeit« des Bearbeiters ging aber der Polizei
noch immer nicht weit genug, vielmehr verlangte Herr von Sumerau, daß
noch »manche allzu grelle Tiraden, in welche der Dichter teils das
religiöse, teils das sittliche Gefühl beleidigende Ausdrücke legte,
entweder ausgemerzt oder gemildert und [mit Rücksicht auf das vierte
Gebot] der Vater des Majors in einen Oheim verwandelt werden möchte«!
Und so geschah es: aus dem Sohn des Präsidenten wurde der Neffe, und
die Wiener Witzbolde Castelli und Bauernfeld erzählten gern von der
überwältigenden Wirkung des Ausrufs Ferdinands: »Es gibt eine Gegend in
meinem Herzen, wo das Wort -- Onkel noch nie gehört wurde!« Diese allzu
lächerlichen Stellen waren aber gestrichen.

Ein so niederträchtiger Präsident durfte ebenfalls nicht auf
dem Burgtheater erscheinen; man hätte ja am Ende dabei an den
Polizeipräsidenten denken können! Er wurde daher in einen »Vizedom«
(~Vicedominus~ = Statthalter) verwandelt, und aus dem Hofmarschall
von Kalb wurde ein märchenhafter »Obergarderobemeister«, wobei es
dann nicht minder schön klang, wenn Ferdinand am Anfang des 4. Aktes
wütend in die Szene hineinrief: »War kein Obergarderobemeister da?«
Oberhofmeister, Bürgermeister und ähnliche respektable Leute pflegten,
wie August Klingemann erzählt, zu protestieren, wenn Leute ihres
Ranges auf der Bühne nicht mit den höchsten Tugenden und Verdiensten
ausgestattet waren; daher mußten der Zensor oder der Bearbeiter
derartige Phantasiechargen erfinden. Der Zensor scheint aber selbst für
den Humor dieser Änderung nicht ohne Verständnis gewesen zu sein; sie
brachte ihn in so gute Laune, daß er den Obergarderobemeister durch
den Sohn oder vielmehr Neffen des Präsidenten nicht, wie Schiller
vorschreibt, »mein Allervortrefflichster« anreden ließ, sondern »mein
Allerwertester«!

Lady Milford schwebte ebenfalls völlig in der Luft; die Bezeichnung
»Favoritin des Fürsten« mußte natürlich fallen, und damit auch jede
Stelle des Textes, die ihr Verhältnis zum Fürsten näher bezeichnete,
vor allem die Kammerdienerszene. Daß Serenissimus »von einer britischen
Fürstin Erbarmen gegen sein deutsches Volk lernen« solle, wie es in dem
Billett der Lady an den Fürsten im 4. Akt heißt, war ebenfalls nicht
erlaubt.

Das reizendste aber war, daß der schuftige Sekretär Wurm in der letzten
Abrechnungsszene, als er seinen Spießgesellen, den Vizedom, preisgibt,
diesen keineswegs, wie der Dichter will, als »Kameraden« behandeln,
als Bube titulieren und ihm in blutigem Galgenhumor auf die Schulter
klopfen durfte, sondern auch da noch den schuldigen Respekt vor dem
Vorgesetzten und der Standesperson zu wahren hatte, demnach alle jene
groben Verstöße gegen die gute Lebensart fallen mußten!

So zugerichtet erschien »Kabale und Liebe« am 23. Juli 1808 zum ersten
Male auf dem k. k. Hofburgtheater, und dieser Unsinn wurde bis 1848
geduldet!


Die unglückliche »königlich spanische Familie«.

Im Herbst 1808 hatte der Hofschauspieler Krüger den in Wien noch nicht
zugelassenen »Don Carlos« »bearbeitet« und wollte ihn zu seinem Benefiz
auf dem Theater an der Wien geben. Der Vizepräsident der Polizei von
Haager aber erhob Einwände, weil »das Verhältnis des Prinzen zum König,
seinem Vater, einige entfernte Ähnlichkeit mit den letzten Ereignissen
in Spanien« habe, wo Karl IV. und sein Sohn Ferdinand VII. um die
Krone kämpften, bis sie Napoleon beide an die Luft setzte und seinen
Bruder Joseph zum König von Spanien erhob. Hier standen also nicht nur
das vierte Gebot, sondern auch die wandelbaren »Zeitumstände« einer
Aufführung im Wege, und selbst der freiheitliche Minister Graf Stadion
meinte, daß man es »dem unglücklichen Zustande der königlich spanischen
Familie schuldig sei, selbe nicht zum Gegenstand von Beziehungen zu
machen, die zwar keineswegs in dem Stück selbst liegen, bei der durch
die letzten Ereignisse in Spanien veranlaßten Stimmung des Publikums
aber doch schwer zu vermeiden sein würden«.

Am 14. Mai 1809 aber zogen die Franzosen in Wien ein, denen die
»königlich spanische Familie« Hekuba war, und während ihrer Herrschaft
bis zum November wurde gerade »Don Carlos« die einzige Novität des
Burgtheaters. Am 23. August 1809 erfolgte die erste Aufführung.

Ohne Änderungen aber hatte die einheimische Zensur ihn doch nicht
passieren lassen. Der Großinquisitor war gestrichen; aus dem
Beichtvater Domingo war ein gleichgültiger »Höfling Don Antonio Perez«
geworden, eine Änderung, die Schiller selbst für das Hamburger Theater
gemacht hatte, die Rolle des ebenfalls gestrichenen Herzogs Alba
wurde, so gut es ging, mit der jenes Höflings zusammengezogen, und
Carlos durfte beileibe nicht in seine Stiefmutter verliebt sein. Jede
Andeutung davon war noch unter Laubes Direktion streng untersagt!


Geßler das Karnickel.

Schillers »Wilhelm Tell« kam erst 1827 aufs Burgtheater, dagegen schon
am 30. Mai 1810 aufs Theater an der Wien, das 1814 bis 1817 eine
Art Filiale der Burg war. Der Schauspieler Wilhelm Grüner hatte die
Bearbeitung übernommen. Wes Geistes Kind sie war, ergibt sich aus dem
Gutachten des Zensors von Haager vom 12. Dezember 1809: »Österreich
wird gar nicht erwähnt, und kein Schatten fällt auf den Kaiser, sondern
alles wird der Tyranei des Vogts Geßler zugeschrieben.«

Schon Hägelin hatte den Schweizerheld Wilhelm Tell und jede Empörung
einer Eidgenossenschaft gegen das österreichische Zepter zu den Stoffen
gezählt, die seitens der Zensur nicht zu dulden seien. Daß man 1809
ein Stück, worin der Widerstand gegen die hohe Obrigkeit als ein Akt
gerechter Selbsthilfe verherrlicht wurde, nicht mehr schroff ablehnte,
war immerhin ein Fortschritt. Im übrigen aber hatte sich der Bearbeiter
Grüner streng an Hägelins Vorschrift gehalten, die besagte: »Nie darf
eine Schuld an den Mängeln der Militärverwaltung auf den Landesfürsten
oder den Dienst selbst fallen.« Stets mußte, genau so wie in der hohen
Politik, ein Untergebener das Karnickel sein. Der vierte und letzte Akt
schloß mit Geßlers Tod.

Auch Grüners Bearbeitung wurde nicht sofort genehmigt, da man auf der
Bühne nicht gern an Länder erinnern ließ, die Österreich einst besessen
und später verloren hatte und da »die neuesten Ereignisse in Tirol zu
gewissen peinlichen Rückerinnerungen Anlaß« gaben. Erst Graf Palffys
hartnäckiges Drängen erzielte im März 1810 die Freigabe des Stückes.


Isabellas Ahnungen.

Gegen Schillers »Braut von Messina« hatte der Wiener Zensor im Januar
1804 nichts weiter einzuwenden, als daß das Innere einer Kirche auf
dem Theater nicht vorgestellt werden könne, sondern diese in eine
Familiengruft wie in »Romeo und Julia« umzuwandeln sei. Dennoch verbot
der Polizeipräsident die Aufführung.

Als die Tragödie endlich zum 23. Januar 1810 freigegeben wurde,
mußten die Worte »Kirche« und »Kloster« in »Tempel« und »Eiland« (!)
verwandelt werden, und im 4. Aufzug mußte Isabella statt

    So haltet ihr mir Wort, ihr Himmelsmächte!

ausrufen:

    So haltet ihr mir Wort, ihr Ahndungen!

Denn, sagte schon Hägelins Zensurkatechismus von 1795, an der Vorsehung
darf nur dann gezweifelt werden, wenn die handelnde Person sich selbst
korrigiert oder von andern widerlegt wird!


»Egmont« in Wien.

Zu den klassischen Werken, welche die Kavalierdirektion des Wiener
Burgtheaters der Polizei abzutrotzen wußte, gehörte auch Goethes
»Egmont«, der am 24. Mai 1810 seine dortige Uraufführung erlebte.
1795 hatte Hägelin die Rebellion der Vereinigten Niederlande als
unzulässig auf dem Burgtheater bezeichnet. 1810 endlich erklärte die
k. k. Hof- und Staatskanzlei (Graf Metternich), daß gegen »Egmont«
keine Bedenken bestünden. Jedoch mußten die Worte »Franzosen«, »wälsche
Hunde«, »wälsche Majestät« und »vierzehn neue Bischofsmützen« ersetzt
werden durch die Ausdrücke »der Feind«, »die fremden Hunde«, »welsche
Regierung« und »vierzehn neue Kirchenvorsteher« (!). Und statt der
»Freiheit« mußten die unruhigen Bürger Brüssels die »Freundschaft«
leben lassen!


Wallensteins Reinigung.

Gleich nach Erscheinen des »Wallenstein« machte sich der Wiener
Zensurbeamte und berüchtigte »Verhunzer« zahlreicher Klassiker,
Escherich, auch an eine »Bearbeitung« dieses Werkes. Aber selbst
ihm gelang es nicht, den widerspenstigen Stoff nach dem gewohnten
Zensurrezept zurechtzuschneidern, denn den Hauptanstoß konnte auch er
nicht beseitigen. Alle Begebenheiten der vaterländischen Geschichte,
deren »Ausschlag diesen Regenten nachtheilig ist«, jede Empörung
gegen einen Regenten überhaupt, war ja nach den Grundsätzen der
Burgtheaterzensur ausgeschlossen. Die »höhere Entscheidung« fiel denn
auch ablehnend aus. Ebenso ging es 1810, als die Hoftheaterdirektion
nur die »Piccolomini« der Zensur einreichte. Graf Metternich, der
spätere allmächtige Minister, erklärte seitens der geheimen Hof- und
Staatskanzlei, das Stück sei »keineswegs zur öffentlichen Darstellung
geeignet«.

Erst am 1. April 1814 durfte Schillers Meisterwerk »in die Kürze
gezogen und für einen Abend eingerichtet von H. W-r« auf dem
Burgtheater erscheinen, nachdem Hofrat Friedrich Gentz, die rechte Hand
Metternichs, das »von allen anstößigen Stellen gereinigte« Trauerspiel
noch einmal durchgesiebt und am 9. Februar zu Protokoll gegeben hatte,
daß man in politischer Hinsicht »gegen keine _einzelnen_ Stellen des
Stückes« in dieser Fassung mehr etwas erinnern könne. Die Bedenken
gegen das Ganze waren also auch jetzt nicht völlig beseitigt.

Das Vorspiel »Wallensteins Lager« aber war der Kapuzinerpredigt wegen
von Wiener Bühnen bis 1848 ausgeschlossen.


Maria Stuart -- Maria Antoinette.

Als Schillers »Maria Stuart« 1801 erschien, wurde sie in Österreich
sofort verboten, aber der Intelligenz »~erga schedam~« (gegen
persönlichen Erlaubnisschein) zur Lektüre gestattet; in den
»Gesammelten Werken« des Dichters beanstandete man sie nicht weiter.

Die Hinrichtung eines gekrönten Hauptes und die religiösen Elemente
des letzten Aktes schlossen Schillers Drama vom damaligen Wiener
Hofburgtheater natürlich aus.

In Prag wagte man sich gleichwohl schon am 17. Juni 1804 an die
Aufführung, und zwar nach einer Bearbeitung, die auch das Dresdener
Hoftheater angenommen hatte. Als aber daraufhin 1805 der Wiener
Polizeipräsident von Sumerau die Aufführung auch für Wien befürwortete,
stieß er auf den energischen Widerstand des Kaisers.

Die »Theater-Unternehmungs-Gesellschaft« streckte aber ihre Hände
auch nach »Maria Stuart« aus. Der Leiter des deutschen Schauspiels,
Graf Palffy, kam in immer erneuten Eingaben auf dieses Werk zurück.
Der Zensor von Haager sogar befürwortete die Aufführung, obgleich
die Hinrichtung Marias »an ein ähnliches unglückliches Ereignis der
jüngsten Vergangenheit« erinnere.

Doch der Kaiser blieb unzugänglich: an das Schicksal seiner Tante
Maria Antoinette wollte er nicht gemahnt sein. Haager wurde geradezu
beredt in der Verteidigung Schillers; die Haupttendenz des Stückes,
legte er 1812 dem Kaiser dar, könne zwar nicht verwischt werden, Marias
leichtsinniges Leben, die Geschichte ihrer vielen Männer und Liebhaber
komme zur Sprache, aber sie sei »ganz Reue und Ergebung und sterbe
auf dem Schafott als ein Opfer der neidischen und herrschsüchtigen
Elisabeth«; »die in katholischen Ländern nicht zuzulassenden, sehr
verwerflichen Szenen, wo sie kurz vor ihrem Tode beichtet«, seien
leicht zu beseitigen.

Aber dreimal, 1810, 1812 und 1813, lehnte der Kaiser ab. Da versammelte
der Wiener Kongreß in der österreichischen Hauptstadt »beinahe alles,
was Europa Großes und Glänzendes enthält«; das fremde Publikum
verlangte »Spektakel, die eines so außerordentlichen Zeitpunktes doch
nicht ganz unwürdig seien«; die Finanzen des Hoftheaters waren aber so
herunter, daß Graf Palffy, seit März dieses Jahres alleiniger Pächter,
vor dem Ruin stand; in einer beweglichen Eingabe vom 25. September 1814
legte er seine mißliche Lage dem Kaiser dar und bat um die Freigabe
einer ganzen Reihe von Stücken, die »die Strenge der Zensurnormalien«
bisher verboten hatte. Darunter war »Maria Stuart«, und am 20. Oktober
gestattete endlich Kaiser Franz die Aufführung der Tragödie unter
der Bedingung, »daß alle in diesem dramatischen Werke vorkommenden
Anstößigkeiten sorgfältig gehoben und durchaus gestrichen werden«.

Daraufhin ging »Maria Stuart« am 29. Dezember 1814 in der Prager
Bearbeitung auf dem Wiener Burgtheater zum ersten Male in Szene, volle
vierzehn Jahre nach ihrer Uraufführung in Weimar.



7. Kleine Kulissengeheimnisse der Theaterzensur.


Die lästigen Autoren.

»Felix, oder: Die Laune des Zufalls« hieß ein Manuskript, das
ein unbekannter Autor im Jahre 1802 der Wiener Zensur für die
Leopoldstädter Bühne einreichte. Da es beanstandet wurde, ließ sich
der Verfasser die Mühe nicht verdrießen, es nach dem polizeilichen
Sittenkodex umzuarbeiten.

In neuer Aufmachung unterbreitete er es zum zweiten Male dem Zensor,
und dieser -- jedenfalls der alte Hägelin -- gab es seiner vorgesetzten
Behörde mit dem charakteristischen Stoßseufzer weiter: »Es ist ein
Jammer, was die Zensur in solchen Fällen von hier befindlichen Autoren
für Plagen auszustehen hat, weil diese jungen Leute ein kleines Geld
sich verdienen wollen.«


Anständigere Eselsohren.

Ausdrücke wie Ehebruch, Hörner tragen usw., die »keusche und gesittete
Ohren« beleidigen konnten, mußten auf dem Wiener Burgtheater
fortfallen. 1802 wurde in einem romantisch-komischen Singspiel »Das
Zauberschwert« auf Verlangen der Zensur »das Hirschgeweih, das der
Autor dem Knappen Pitschili gegeben hatte, in anständigere Eselsohren
verwandelt«.


Ein falscher Reim.

Von dem Freiherrn von Haager, der seit 1803 Hofrat, später
Präsident der Polizei- und Zensurhofstelle in Wien war, erzählt der
österreichische Humorist Castelli: Er war so übel nicht, aber er
hatte seine eigenen kleinen Marotten. So durfte unter ihm der Ausruf
»O Gott!« nur auf den Hoftheatern gesprochen werden; in Stücken der
Vorstadtbühnen wurde der liebe Herrgott immer gestrichen und dafür »O
Himmel!« hingeschrieben. Am spaßigsten nahmen sich solche Korrekturen
an Stellen aus, die gereimt waren. Da hieß es z. B. in einem Drama
Castellis:

    Treibe nicht mit Heil'gem Spott,
    Und bedenk', es lebt ein Gott!

Der Zensor verbesserte kaltblütig:

    Und bedenk', es lebt ein Himmel!


Ein Feind der Zweideutigkeiten.

Der gute alte Haager war auch, und gewiß mit vollem Recht, ein Feind
aller Zweideutigkeiten. Wo er eine witterte, suchte er ihr mindestens
ein Mäntelchen umzuhängen; er tat das aber meist so ungeschickt, daß
dadurch eine größere Zweideutigkeit zum Vorschein kam. So änderte er z.
B. »Sie besitzt einen weißen üppigen Busen« um in »Sie ist vorne sehr
schön gebaut«.

Selbst Anmerkungen des Soufflierbuchs, die nur den Schauspieler
betrafen und gar nicht gesprochen wurden, verletzten oft sein
Zartgefühl; so litt er nie die Worte: »Er küßt sie«, sondern
verbesserte dafür stets: »Er gibt ihr einen Kuß.«


Ottokar, Attila und Napoleon.

Als nach dem unglücklichen Frieden von Preßburg (26. Dez. 1805) die
Franzosen aus Wien abgezogen waren, schrieb der Hofschauspieler Ziegler
ein Stück »Thekla, die Wienerin«, das den Kampf Kaiser Rudolfs von
Habsburg gegen König Ottokar von Böhmen im Jahre 1278 zum Gegenstand
hatte.

Die Aufführung wurde aber am 30. April 1806 auf Geheiß des Kaisers
verboten, aus Furcht, die französische Botschaft könne in dem gehässig
geschilderten Ottokar und seinen Böhmen eine Anspielung auf Napoleon
und die Franzosen sehen.

Erst drei Jahre später, als Österreich aufs neue den Krieg gegen
Frankreich erklärt hatte (9. April 1809), wurde die Aufführung im
Burgtheater gestattet.

Derselben Angst fiel 1807 Zacharias Werners »Attila« zum Opfer,
obgleich der Dichter sein Ehrenwort gab, daß er dabei nicht im
entferntesten an Napoleon gedacht habe. Erst nach völliger Umarbeitung
durfte es Ende 1809 gegeben werden, da der Zensor Armbruster jetzt
versichern konnte, »daß man auch an den Haaren keine Parallele
herziehen könne«.


»So kriegt man die Luise.«

»Mord und Totschlag, oder: So kriegt man die Luise«, so lautete der
ulkige Titel eines Lustspiels, das ein Wiener Theater aufführen wollte,
just nachdem sich eben Napoleon mit der Tochter des Kaisers Franz, der
Erzherzogin Maria Luise, verlobt hatte. Die Hochzeit fand am 1. April
1810 statt. Natürlich wurde das Stückchen verboten.

Kurz vorher war es Kotzebue mit seinem Stück »Sorge ohne Not« ebenso
ergangen, nur daß hier der Zensor auf eigene Gefahr den Staatsmann
gespielt und die Erstaufführung am 11. Januar 1810 erlaubt hatte. »Wer
der Urheber der unglücklichen Zeiten sei, darüber kann kein Zweifel
herrschen«, meinte er, und die Mißstimmung gegen den ehrgeizigen und
unersättlichen Weltstürmer müsse von Staats wegen mit allen Mitteln
geschürt werden. Dieses ausnahmsweise intelligente Urteil bekam ihm
aber schlecht: er erhielt einen scharfen Verweis, und das Stück mußte
sofort vom Spielplan verschwinden.

Von jetzt an durfte auch in Österreich von Napoleon nur mit der größten
Hochachtung gesprochen werden. An dieser Courtoisie hielt man dort
fest, solange Kaiser Franz lebte, und was irgendwie Erinnerungen an
Napoleon weckte, mußte sich auf die heftigsten offenen und mehr noch
versteckten Widerstände gefaßt machen. Das sollte vor allem Franz
Grillparzer, Österreichs größter Dichter, erfahren, als er 1823 »König
Ottokars Glück und Ende« dem Burgtheater einreichte.


Spiel bringt Gefahr.

Am 13. Dezember 1810 wurde Hamburg nebst Bremen, Lübeck, Oldenburg und
einem Teil von Hannover dem französischen Kaiserreich einverleibt, und
die Willkür des Feindes schaltete nun auch in den Hansestädten nach
Belieben. Vor allem in Hamburg vollführte Marschall Davoust ein wahres
Schreckensregiment.

Während dieser Zeit brachte das Hamburger Stadttheater ein Stück »Spiel
bringt Gefahr« von F. L. W. Meyer aus Bramstedt. Darin kam ein Lied auf
das Kartenspiel vor, dessen Schlußvers lautete:

    Und alles erbeutet der Bube!

Ein Denunziant benachrichtigte nun die französische Behörde, mit dem
»Buben« sei keineswegs die Spielkarte, sondern -- der Kaiser Napoleon
gemeint! Daraufhin wurde der Theaterdirektor Herzfeld sogleich zur
Verantwortung gezogen, und aus diesem nun doppelt gefährlichen Spiel
befreite ihn nur die Versicherung: das Lied sei extemporiert gewesen.


Die Kontinentalsperre.

Seit jenem Vorfall hatte die französische Behörde ein scharfes Auge
auf das Hamburger Theater. Schon der Name eines mißliebigen Autors
genügte, um seine Stücke vom Repertoire zu streichen. Worte wie
Vaterland, Freiheit, Tyrann, Unterdrückung usw. wurden nicht mehr
geduldet, wo sie auch vorkamen; mit besonderer Sorgfalt aber tilgte der
französische Zensor jede Erwähnung der Mächte, mit denen Frankreich
damals im Kriege lag, vor allem Englands, gegen das Napoleon die
Kontinentalsperre erklärt hatte. Obgleich Schiller eine »Jungfrau von
Orleans« geschrieben hatte, wurde seine »Maria Stuart« ganz verbannt,
weil sie in England spielte. Kotzebues »Brief aus Cadix« mußte nun »aus
Marseille« kommen, und seine »Indianer in England« wurden nach Irland
übergesiedelt.


Der unmoralische Theodor Körner.

Körners Lustspiel in Alexandrinern »Die Braut« kam am 17. Januar 1812
auf dem Burgtheater zur Aufführung, brachte aber dem Vizepräsidenten
der Polizei- und Zensurhofstelle von Haager als verantwortlichem Zensor
eine heftige Rüge ein. Kaiser Franz erklärte, es genüge nicht, wenn
anstößige Stellen gestrichen würden, sondern es sei »weit wichtiger,
Stücke zu verhindern, deren ganze Tendenz unmoralisch sei, und in denen
die ehrwürdigsten Verhältnisse, z. B. zwischen Eltern und Kindern,
wie dies in der neuen Piece ›Die Braut‹ geschehe, herabgewürdigt und
lächerlich gemacht würden«.

Als Haager am 4. März ganz bescheiden und »unmaßgeblich« darauf
remonstrierte, kam er vom Regen in die Traufe: der Kaiser verbot
das Stück ausdrücklich mit der bösen Note, er habe sich von der
Zensurstelle »ein richtigeres Urteil über den Wert dieses Stückes
versprochen«.


Ein Theaterskandal in Wien.

Die schärfste Aufmerksamkeit der Zensur verhinderte gleichwohl nicht,
daß in einer mit Politik so geladenen Zeit wie dem Jahre 1812 dieser
Explosivstoff auch ins Theater drang und in der heißen Stimmung des
Publikums unversehens zündete.

Seit der Zeit Maria Theresias war Voltaires »Mahomet« auf dem
Burgtheater mehrfach aufgeführt worden, ohne irgendwie Anstoß zu
erregen, denn Mahomet war ja ein »Pfaffe heidnischer Religionen«, die
der Zensor der Willkür des Dichters preiszugeben pflegte, wenn darin
nicht etwa Anspielungen auf das Christentum wie Fußangeln verborgen
lagen.

Nachdem Goethe, um seine Weimarer Schauspieler an die Verssprache zu
gewöhnen, 1799 das Werk Voltaires in meisterhafte deutsche Jamben
übertragen hatte, war diese Neuschöpfung ebenfalls vom Burgtheater
übernommen worden, und im April 1812 fiel es der Leitung des Theaters
an der Wien plötzlich ein, das Stück aufs Repertoire zu setzen.

Das nichtsnutzige Publikum sah aber nun in dem Helden Voltaires nur
immer Napoleon und belohnte jeden Vers, der auf die Gegenwart zu passen
schien, mit stürmischem Beifall. Welchem lebenden Dichter hätte auch
der Zensor Worte erlaubt wie die Frage Sopirs in dem Voltaireschen
Stück:

    Und jeder muthige Betrüger dürfte
    Den Menschen eine Kette geben? Er
    Hat zu betrügen Recht, wenn er mit Größe
    Betrügt?

Und bei der Anklage gegen Mahomet:

    Auf deinen Lippen schallt der Friede, doch
    Dein Herz weiß nichts davon

schien die Bühne zum Tribunal zu werden. Die Worte verursachten eine
politische Demonstration, wie man sie in jenen heiligen Hallen, wo man
die Rache nicht kennen wollte, noch nicht erlebt hatte.

Glücklicherweise stand an diesem Abend die Loge des französischen
Gesandten leer.

In Paris wurde zur selben Zeit Voltaires »Mahomet« tagtäglich unter den
Augen Napoleons gegeben.


Die schöne Luise.

Pius Alexander Wolffs Schauspiel »Preciosa« wurde 1812 in Berlin
verboten, weil statt harmloser Zigeunerromantik eine »wirkliche
Räuberbande« darin ihr Wesen trieb und damals gerade in der Umgegend
Berlins eine 130 Köpfe zählende Mordbrennerbande gefangen worden
war, unter der die Hauptbrandstifterin, die »schöne Luise, die
aus Kinderfett Brandlichter machte«, wegen ihrer Schönheit und
verbrecherischen Naivetät die größte Neugier erregte. Iffland hatte als
Leiter des Kgl. Schauspielhauses deshalb nicht gewagt, selbst über die
Aufnahme des Stücks zu entscheiden, sondern es der Zensur eingereicht,
die die Aufführung nicht erlaubte.

Diesmal gereichte das Zensurverbot dem davon betroffenen Werk zum
Glück, denn erst später schrieb Carl Maria von Weber dazu die Musik,
die auch den Text unsterblich machte, der sonst längst vergessen wäre.
In dieser Vertonung fand die erste Aufführung der »Preciosa« auf dem
Berliner Hoftheater am 14. März 1821 statt.


Gefährliches Spielzeug.

In einem Stück »Fehlgeschossen« von Costenoble, das am 12. Oktober
1812 auf dem Theater an der Wien aufgeführt wurde, zeigt ein Drechsler
Kindern Spielzeug und erläutert es ihnen mit den Worten: »Hier ein
Hase, dort ein gesternter General.« Diese Worte wurden von einem
»Geheimagenten« beanstandet und mußten daraufhin gestrichen werden.


Das »jüngste Gericht« ohne Jesus.

Als der Komponist Ludwig Spohr am 21. Januar 1813 in Wien sein
Oratorium »Das jüngste Gericht« aufführte, wurden die Namen Jesus und
Maria im Personenverzeichnis beanstandet. Nach langen Verhandlungen
wurde der Druck des Textes nur mit Auslassung jener Namen erlaubt.
Spohr gab sich damit zufrieden, weil sich jeder Leser aus dem Inhalt
leicht die fehlenden Namen ergänzen konnte.


Vaterländische Schauspiele.

Sofort nach dem Abzug der Franzosen aus Berlin und dem Einmarsch
der Russen Anfang März 1813 reichte Achim von Arnim dem Berliner
Hoftheater ein vaterländisches Schauspiel »Die Vertreibung der Spanier
aus Wesel im Jahre 1629« zur Aufführung ein; bei der Aktualität des
Stoffes durch die neue erlösende Wendung des europäischen Krieges drang
er natürlich auf baldige Aufführung.

Mit vaterländischen Schauspielen wußte man aber damals in Berlin
ebensowenig anzufangen wie in Wien. Heinrich von Kleists »Prinz
Friedrich von Homburg« und seine »Hermannsschlacht« existierten für
die Bühne nicht. Wie konnte Arnim da Besseres für sich und sein
Stück erhoffen! Iffland als Direktor des Theaters wagte auch keinen
selbständigen Entschluß, sondern fragte erst die den abwesenden
Staatskanzler vertretende Oberregierungskommission, ob sie nichts
dagegen habe. Wider Erwarten erteilte die Kommission die Erlaubnis, da
dem Stück »historische Wahrheit« zugrunde liege, obgleich »allerdings
Anspielungen auf die Bedrängnisse vorkämen, welche Deutschland und
Preußen von den Franzosen erlitten« habe. Dennoch konnte Iffland nicht
das Herz fassen, das Werk aufzuführen.

Auch in Wien, wo Clemens Brentano sich dafür verwandte, drang es nicht
durch, obgleich es schon der Zensor in der Mache gehabt hatte. Die
Zensurhofstelle hatte dabei allerhand lustige Änderungen vorgenommen,
von denen Brentano am 5. April 1814 dem Freunde Arnim einige verriet.
Eine Szene, in der von Brutus, dem Mörder Cäsars, die Rede war, wurde
ganz gestrichen. »Was wird der Mensch in der Sklaverei, ein rechtes
Vieh« hieß es in einem andern Auftritt; diese echt Arnimsche derbe
Wendung ging dem Wiener Zensor wider die Haare; er schrieb dafür die
hochtrabenden Worte hin: »Wie sinket die Würde der Menschheit unter
eisernem Scepter.« Und den burschikosen Vergleich: »Sie ist so dumm wie
ein Ochs« hatte der höfliche Mann auch nicht zugelassen, sondern die
letzten drei Worte einfach gestrichen.


»Auf der Alm, da gibt's ka Sünd.«

In einer Posse: »Die Pantoffelmacherin« von Told wurde bei der
Aufführung auf einem Wiener Theater die Gräfin von Molkenflur in eine
»Frau von«, der Edle von Wiesenklee in einen bürgerlichen Wiesenklee
umgetauft, und in einer Gesangstrophe änderte der Zensor die Verse
eines Mädchens:

    Und spricht dann nach der Jagd
    Der Jager bei mir ein,

folgendermaßen um:

    Und spricht wohl öfters unter Tags
    A Gamsel (!!) bei mir ein.


Das Madonnenbild.

Oehlenschlägers vielgespielter »Correggio« wurde in Wien verboten, weil
darin ein Madonnenbild vorkommt.

Auf Empfehlung des Zensors von Haager entschied der Kaiser am 8.
Dezember 1814: »Wenn in dem Trauerspiele ›Correggio‹ dem Bilde,
welches dieser malt, eine bestimmte profane Benennung, z. B. aus der
fabelhaften Götterlehre, gegeben wird; wenn alle Anspielungen auf
Maria, Johannes, Magdalena, und überhaupt auf Bilder der Heiligen, wie
auch der Altar in der Eiche vor der Hütte des Einsiedlers wegbleiben,
und wenn Äußerungen, wie z. B. Jesus, Maria, Mutter Gottes, vor dem
schönen Bilde der Magdalena knien und beten usw. gestrichen werden, so
kann die Aufführung des Stückes gestattet werden.«

Der Altar wurde dementsprechend auf ein kleines Bild reduziert, das
Knien und Beten in »andächtige Betrachtung« verwandelt, die Namen Jesus
und Maria durch gleichgültige Ausrufe und das Madonnenbild durch das --
der Familie des Malers ersetzt! Nun stand der Aufführung nichts mehr im
Wege; sie fand am 30. August 1815 statt.


»Ein König darf nicht lächerlich gemacht werden.«

Der österreichische Humorist Castelli hatte für ein Wiener
Possentheater einen travestierten Lear geschrieben. Die Zensur
verbot aber die Aufführung mit der Begründung, ein König dürfe nicht
lächerlich gemacht werden.



8. Im Banne Napoleons.

        »Im Kriege erträgt man die rohe Gewalt, so gut man
        kann, man fühlt sich wohl physisch und ökonomisch
        verletzt, aber nicht mehr moralisch.«

            _Goethe_, Aus meinem Leben. III, 12.


Napoleon und die Presse.

Die Wirksamkeit der Presse hat keiner besser zu würdigen gewußt als
Napoleon. Auf seinem politischen Schachbrett vertraten die Zeitungen
mindestens die Schar der Bauern. Das Wort Preßfreiheit, das er als
Konsul oft im Munde führte, war allerdings nur eine Redensart, ein
Aushängeschild, das er rücksichtslos beiseite warf, als er auf der
Höhe seiner Macht stand, und wohin er als Eroberer seinen Fuß setzte,
behandelte er die gegnerischen Blätter wie eroberte Geschütze, die
man einfach umkehrt und gegen ihre früheren Besitzer abfeuern läßt.
Wehe dem Schriftsteller oder Verleger, der dabei auch nur mit der
Wimper gezuckt hätte! Das Schicksal des Nürnberger Buchhändlers Palm,
den Napoleon als den Verleger und mutmaßlichen Mitverfasser der
Schrift »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung« am 26. August 1806
erschießen ließ, stand als warnendes Blutmal vor aller Augen. Ein
Federstrich des Kaisers beseitigte im Jahre 1810 sämtliche politischen
Zeitungen Badens bis auf eine, ebenso in Frankfurt; als er im Dezember
1810 Hamburg seinem Reiche einverleibte, mußten neun Zeitungen dort ihr
Erscheinen einstellen. Was übrigblieb, wurde einfach in französische
Blätter verwandelt oder mußte taktfest einstimmen in den Posaunenchor,
den er dirigierte. Durch die geknebelte Presse diskreditierte er
seine Feinde, hob er seine Soldaten in den Himmel, fälschte er die
Kriegsberichte, daß selbst aus der Schlacht bei Leipzig ein großer
Sieg der französischen Waffen wurde, und ließ er vor allem über sich
selbst des Lobes unendliche Fluten ergießen. Wie zahllose Völker
Europas, zwang er auch die öffentliche Meinung mit brutaler Gewalt zur
Bundesgenossin, und diese Hilfstruppen wußte er mit genialem Geschick
immer da einzusetzen, wo er sie brauchte.

In diesem Sinne bedeutete für ihn die Presse in der Tat die »fünfte
Großmacht«, wenn ihm auch dieses oft zitierte Wort mit Unrecht
zugeschrieben wird.


Presse und Regierung in Deutschland.

Von dieser Großmachtstellung der Presse waren aber die deutschen
Regierungen jener Zeit noch wenig überzeugt, und Napoleon mußte
auch hierin ihr Lehrmeister werden. Den deutschen Behörden galt die
Presse immer noch als ein Pech, mit dem man sich besudelte, wenn man
es anfaßte. Sie war das ~enfant terrible~, für das nur die Rute gut
war, um sein vorlautes Dreinreden zu zügeln. Am liebsten hätte man
ihm überhaupt den Mund verstopft, denn es lebte ja durch und für die
Öffentlichkeit, die man haßte. Das Mysterium der Staatsregierung
vollzog sich hinter einem dichten Vorhang; statt ihn ab und zu
hochzuziehen, um die schaugierige Menge wenigstens durch ein lebendes
Bild zu befriedigen, wurde jeder als Hochverräter behandelt, der es
wagte, den Vorhang mit dreister Hand zu lüften.

Das ungeheuer umfangreiche Aktenmaterial, das über die Behandlung
der Presse in den Kriegsjahren 1806 bis 1815 verschrieben wurde, hat
vor allem _ein_ Kennzeichen: der übelste bürokratische Ton feiert
darin wahre Orgien. Alle diese meist hohen Beamten arbeiteten ihren
Vorgesetzten immer zu Dank, wenn sie in jeder Wendung ihres Konzeptes
der tiefsten Verachtung der Presse und ihrer dienstbaren Geister,
mochten sie auch Arndt oder Schleiermacher oder Görres heißen,
kräftigsten Ausdruck liehen und an den Leuten der Feder ihr trauriges
Mütchen kühlten. Dieser Schriftwechsel der Minister unter sich ist eine
Sammlung vollendeter Verbalinjurien ersten Ranges.

Von einer auch nur notdürftigen Versorgung der Presse mit Nachrichten
war nicht die Rede. Was über die politischen Ereignisse, die Maßregeln
und Ziele der Regierungen durchsickerte, wurde im Haarsieb der Zensur
zu einem winzigen Häuflein Staub zerrieben. Die damaligen Zeitungen
sind daher die allerkläglichsten Meilenzeiger der deutschen Geschichte.
Nur das Ausland überließ man den Journalisten als fette Weide, und
da es zu jener Zeit in Frankreich am lebhaftesten zuging, so war die
deutsche Presse durch eine fehlerhafte geistige Rationierung längst
mit französischem Geiste durchsetzt, ehe dieser durch Napoleon eine
politische Gefahr für Deutschland wurde.

So kann es nicht Wunder nehmen, daß die völlig unorganisierte, jedes
nationalen Haltes entbehrende deutsche Presse jener Gefahr hilflos
gegenüberstand und vor ihrem Ansturm kläglich die Waffen streckte.


»Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!«

Die Schlacht bei Jena hatte am 14. Oktober 1806 Preußens Niederlage
entschieden. Vier Tage später klebte in den Straßen Berlins der
bekannte Anschlagzettel, der mit den Worten begann:

»Der König hat eine Bataille verlohren. Jetzt ist Ruhe die erste
Bürgerpflicht.«

Der Gouverneur der preußischen Hauptstadt, der diese Worte prägte, Graf
von der Schulenburg-Kehnert, besaß aber selbst diese Ruhe nicht und
flüchtete mit der Regierung und dem königlichen Hof nach Ostpreußen
in den Schutz des russischen Verbündeten. Auch der bisherige Berliner
Zeitungszensor Renfner, der schon seit 1792, der Zeit Wöllners, dieses
Amt verwaltete, hatte sich dorthin in Sicherheit gebracht.

Schulenburgs Nachfolger Fürst Hatzfeld gab nun die Losung aus: »Unsere
Aussichten müssen sich nicht über dasjenige entfernen, was in unsern
Mauern vorgeht!« Dafür sorgten dann schon die Franzosen, die am 24.
Oktober in Berlin einrückten.


Im Dienst des Feindes.

In den vom Feinde eroberten Provinzen Preußens herrschten nun das
fremde Gesetz und die Willkür des Siegers. Getreu seiner Gewohnheit,
sich in erster Reihe aller Organe des öffentlichen Lebens zu
versichern, riß er in Berlin sofort die Zensur aller Drucksachen
an sich. Schon am 27. Oktober, dem Tage des Einzugs Napoleons,
ließ der französische Kommandant von Berlin, Hulin, dem Zensor für
historisch-politische Schriften melden, daß die politische Zensur
nunmehr von der französischen Behörde ausgeübt werde. Zwei Tage später
beschied der französische Kommissar Baron Bignon, der schon 1801--04
Geschäftsträger in Berlin gewesen war, das Terrain also gut kannte,
die Herausgeber der beiden politischen Tageszeitungen zu sich, um sie
zu instruieren. Worin diese »Instruktion« bestand, zeigte sich bald;
die Zeitungen waren von jetzt an in fremdem Dienst: sie brachten
die Lüge von dem begeisterten Empfang Napoleons durch die Berliner
Bürgerschaft, druckten die Bulletins der Großen Armee wortgetreu ab,
verherrlichten die Waffentaten »unserer siegreichen [französischen]
Truppen«, verspotteten das preußische Militär und erniedrigten sich
sogar zu verleumderischen Angriffen gegen König und Königin, die als
Feinde Napoleons jetzt auch ihre Feinde sein mußten. Der geradezu im
Solde der Franzosen stehende täglich erscheinende »Neue Telegraph«
von Hofrat ~Dr.~ K. J. Lange (ehemals Davison) durfte es unter dem
Gelächter der französischen Kavaliere wagen, der Königin Luise ein
Verhältnis zu Kaiser Alexander anzudichten. Diese Haltung der Berliner
Presse, die sogar nach dem Wiederabzug der Franzosen noch eine Weile
die gleiche blieb, verziehen ihr der König und die preußischen
Patrioten nie; Graf Alexander von Dohna war der Meinung, die Zeitungen
hätten lieber eingehen müssen, als »Schmähungen auf die vaterländische
Regierung« aufzunehmen. Noch 1814 brachte er als Gouverneur in
Königsberg diese sklavische Nachgiebigkeit der Berliner Presse in
peinlichste Erinnerung (vgl. S. 202).


Französische Zensur.

Baron Bignon übte die Zensur der Zeitungen und politischen Schriften
mit großer Sorgfalt selbst aus. Artikel, die ihm nicht paßten, schnitt
er aus den Korrekturabzügen heraus; die Abzüge mußten außerdem am
Erscheinungstage der betreffenden Nummer an ihn zurückgegeben werden,
so daß Redakteure und Verleger nicht einmal Beweisstücke in Händen
behielten für das, was ihnen die französische Zensur zumutete.

Von allen neu erscheinenden Schriften mußten regelmäßig Verzeichnisse
vorgelegt werden. Politische Schriften, soweit Bignon sie nicht selbst
zensierte, übergab er dem Prediger an der französischen Kirche,
Hauchecorne, der ihm schon früher befreundet war und sich dieser
Tätigkeit mehr als willig unterzog. Nur was harmlos erschien, wurde den
bisherigen Zensoren zugestellt.


Krieg und Moral.

Was nicht parierte, wurde beseitigt. Der von August von Kotzebue und
Garlieb Merkel 1804 begründete »Freimüthige«, der bis zuletzt seinem
Namen Ehre zu machen wagte, stellte unmittelbar vor der Ankunft
der Franzosen sein Erscheinen ein. Erst im Januar 1808 wurde er
fortgesetzt, aber schon im Februar stand sein jetziger Herausgeber
August Kuhn unter Polizeiaufsicht, und im März traf ihn wegen eines
Artikels »Nemesis« ein neues Verbot. Von April 1808 ab durfte er wieder
erscheinen und bewahrte auch jetzt noch in allem, was den preußischen
Staat betraf, eine tapfere patriotische Haltung.

Ein anderes Unterhaltungsblatt, der von Professor Theodor Heinsius
herausgegebene »Preußische Hausfreund«, verschwand am 5. Februar 1807
plötzlich von der Bildfläche und durfte sich erst nach dem Abzug der
Franzosen wieder hervortrauen. Am 6. Februar 1807 wurde außerdem der
Herausgeber Heinsius aus dem Bette heraus verhaftet und vierzehn Tage
lang auf die Hausvogtei gesetzt. General Clarke soll in einer Schrift
über Moral, die Heinsius herausgeben wollte, »aufregende Tendenzen«
entdeckt und dem Verfasser erklärt haben: »Ach was Moral, was soll
die im Kriege?« Jedenfalls handelte es sich um einen Aufsatz für den
»Hausfreund«, wie auch Gubitz berichtet. Clarke verbot die Fortsetzung,
warnte Heinsius vor Aussprüchen, die den französischen Behörden
unangenehm seien, und ließ ihn auch nach seiner Freilassung durch die
Polizei überwachen.

Eines aber darf man der französischen Gewaltherrschaft nachrühmen: um
_un_politische Dinge kümmerte sie sich nicht. Auch waren die Franzosen
für Witz und Satire viel leichter zugänglich als die meist grämliche
preußische Behörde. Der Kommandant Hulin, der ebenso wie General Clarke
auf alle Drucksachen ein scharfes Auge hatte, ließ eine boshafte
Karikatur auf den Herausgeber des franzosendienerischen »Telegraphen«
unbeanstandet; als sie eine zweite Auflage erlebte, forderte er zwar
dem Künstler die Platten ab, gab sie aber nach drei Wochen ohne weitere
Vorschriften zurück.

Bezeichnend ist auch, daß unter dem französischen Regiment in
Berlin das erste dortige Leseinstitut errichtet wurde, wo 200--300
Zeitungen offenlagen. Da konnte sich auch der mißtrauischste Berliner
überzeugen, daß fast die gesamte deutsche Presse sich glücklich
schätzte, unter den glorreichen Feldzeichen Napoleons für die Freiheit
der Nationen und den Sieg der »Kultur« über die »Barbarei« zu fechten.


Fichte als Zensor.

Die rücksichtslose Fälschung der öffentlichen Meinung durch die
Franzosen und die ihrer Gewalt preisgegebene deutsche Presse hatte
endlich der preußischen Regierung zu denken gegeben: es mußte etwas
geschehen, es galt gegen dies vom Feinde verbreitete Giftgas eine
Schutzmaske zu finden. Das einzige Blatt aber, das sich noch im
vaterländischen Machtbereich befand, war die »Königsberger Hartungsche
Zeitung«, und selbst diese konnte sich dem französischen Einfluß nicht
ganz entziehen. Sie mußte doch melden, was jenseits der Kampffront
vor sich ging, und dafür hatte sie keine andern Quellen, als die
französisch sich räuspernden Berliner Zeitungen. Auch verfügte man in
der Provinz damals nicht über geschulte und selbständig arbeitende
journalistische Kräfte, denn der politische Teil der preußischen
Provinzpresse war nur immer aus den Blättern der Hauptstadt
»zusammengetragen« worden; eigene politische Nachrichten -- von
Leitartikeln war ja damals überhaupt noch keine Rede -- erlaubte die
Zensur nicht. So hatte bisher der Berliner Zensor auch die Königsberger
Zeitung vorsichtig an der Leine gehalten -- kein Wunder, daß sie,
plötzlich und unvorbereitet sich selbst und dem grundlosen Element
überlassen, noch keine kunstgerechten Schwimmbewegungen machen konnte.
Also mußte ihr zunächst ein neuer Zensor gesetzt werden, und dazu erkor
man keinen Geringeren als den Philosophen Fichte.

Seitdem durch den Atheismusstreit Fichtes Stellung als Professor
der Philosophie in Jena unhaltbar geworden war, hatte er sich 1799
in Berlin niedergelassen, wo ihn König Friedrich Wilhelm III.
unangefochten ließ. »Gedeckt vor den Bannstrahlen der Priester und den
Steinigungen der Gläubigen« hielt er hier im Winter 1804/05 Vorträge
über die »Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters« vor einem zahlreichen
und auserlesenen Hörerkreis; im folgenden Sommer ging er als Professor
an die jetzt preußisch gewordene Universität Erlangen, kehrte aber
im nächsten Semester wieder nach Berlin zurück, um den bevorstehenden
Ereignissen näher zu sein. So hatte ihn das Kriegsgewitter dort
überrascht, und mit den preußischen Flüchtlingen war er nach der
Schlacht bei Jena nach Königsberg gekommen.

Hier begann man eben mit großem Nachdruck eine gründliche Reform der
Universität, und auf Drängen des damaligen Konsistorialrats Nicolovius
wurde auch Fichte dort angestellt. Er sollte aber nicht nur als Dozent
wirken, sondern daneben besonders darauf achten, daß in der dortigen
Zeitung »die Nachrichten von den Kriegs- und andern öffentlichen
Begebenheiten nicht in einem verführerischen, den Patriotismus
niederschlagenden Ton erzählt«, vielmehr »alle Anlässe, um den Mut der
Untertanen zu beleben, gehörig benutzt« würden.

Durch diese Heranziehung Fichtes fühlte sich aber der bisherige
Königsberger Zensor tief gekränkt. Wenn auch die Provinzblätter
Politisches immer nur aus der klar geläuterten Quelle der Berliner
Zeitungen schöpfen durften, so gab es doch in jeder mit einem
Regierungsapparat versehenen Stadt immer noch einen besondern Zensor,
der jenen Stoff noch einmal filtrierte; der lokale Teil und die
Inserate waren ja sowieso hinzugekommen. Das Zensoramt in Königsberg
hatte bisher der Polizeidirektor Kriminalrat Brand durchaus zur
Zufriedenheit seiner Vorgesetzten verwaltet. Nun aber erklärte dieser,
er bedanke sich schönstens dafür, in Zukunft nur noch die Inserate
beaufsichtigen zu sollen, da wolle er schon lieber mit der Zensur
überhaupt nichts mehr zu tun haben. Fichte aber lehnte die alleinige
Verantwortung nachdrücklich ab; daraufhin bestimmte der Oberpräsident
von Auerswald, daß der Polizeipräsident trotz seines Widerwillens
»sowohl die Intelligenzblätter als auch die Zeitungsavertissements«
(die Bekanntmachungen) entweder selbst zu zensieren oder durch einen
Polizeibeamten zensieren zu lassen habe, da »dem Professor Fichte die
das Censurwesen betreffenden Gesetzesbestimmungen und Vorschriften
nicht bekannt« seien. Fichte führte also daneben die höhere politische
Zensur, wie sie vordem in Berlin geübt worden war, dessen Zeitungen
jetzt »unter den insidiösen Einflüssen des Feindes« standen.


Zivil- und Militärzensur.

Fichtes Konflikt mit einem sich zurückgesetzt fühlenden Polizeidirektor
war aber nicht der einzige, der dem Philosophen während seiner
Zensortätigkeit beschieden war. Peinlicher und nachhaltiger war
sein Zusammenprall mit der Militärgewalt, die in Königsberg der
Generalgouverneur von Rüchel vertrat. Diesem Mann paßte Fichtes
Tätigkeit ganz und gar nicht. Er vermißte an ihm die nötige
»militärisch-politische« Sachkenntnis, und dieser Zivilist hatte noch
dazu die Dreistigkeit, an offiziellen Aufsätzen, die der Königsberger
Zeitung von der Adjutantur geliefert wurden, Kritik zu üben: die einen
wies er überhaupt zurück, und andern gab er nur das Imprimatur, wenn
der Generalgouverneur das kraft seines Amtes energisch verlangte.
Schließlich riß diesem die militärisch kurze Geduld, er entzog Fichten
Ende Februar 1807 die Aufsicht über die Zeitung und setzte an Stelle
der bisherigen Zivilzensur eine ausschließliche Militärzensur.

Der Augenblick dazu war allerdings nicht eben glücklich gewählt. In der
Hartungschen Zeitung war am 19. Februar ein Artikel über die Schlacht
bei Eylau erschienen, der die höchste Entrüstung des Königs erregte.
Auerswald untersuchte den Vorfall, und da stellte sich heraus: der
vom König beanstandete Artikel stammte -- von Rüchel selbst. Fichte
hatte ihn als Zensor gestrichen, war aber gegen den Generalgouverneur
machtlos gewesen.


Die Hebung der »Königsberger Hartungschen Zeitung«.

Die Schlacht bei Eylau hatte die Hoffnungen der Patrioten neu belebt,
man erwartete nachdrückliche Hilfe von den Russen und wagte wieder
der nächsten Zukunft mit klarer Überlegung ihrer Forderungen an die
Staatsverwaltung entgegenzusehen. Hardenberg, der in Memel beim Könige
weilte und am 26. April wieder als Minister die Staatsgeschäfte
übernahm, hatte schon in einer Denkschrift vom 3. März »größere
Rücksicht auf die öffentliche Meinung und Bearbeitung derselben
durch zweckmäßige Publizistik« empfohlen. Er konnte dabei nur das
Königsberger Blatt im Auge haben, und im Mai 1806 verhandelte er mit
dem Oberpräsidenten, wie die Hartungsche Zeitung »durch interessantere
und besser stilisierte Aufsätze« zu »heben« sei. In Auerswalds Antwort
kommt der durch Fichtes Tätigkeit veranlaßte Zwist zwischen Zivil-
und Militärgewalt zum deutlichsten Ausdruck. Die Zeitung, erklärte der
Oberpräsident geradeheraus, sei nur dadurch so heruntergekommen, daß
der Generalgouverneur darauf bestehe, daß alle von ihm gelieferten
Kriegsnachrichten unverändert aufgenommen würden; ebenso schalte und
walte er mit allen übrigen ihm vorgelegten Nachrichten ganz nach
Belieben. Von der Adjutantur aber könne man weder »genaue historische
Kritik« noch »sorgfältige Aufmerksamkeit auf richtigen Ausdruck und
Stil« fordern; dazu hätten die dort beschäftigten Herren natürlich
keine Zeit. Das dringende Bedürfnis, zuverlässige Kriegsberichte dem
Publikum »in lesbaren Aufsätzen« zu bieten, liege allerdings vor.
Dazu müsse man aber beim preußischen und beim russischen Armeekorps
geschickte Berichterstatter (»Bulletinschreiber«) auswählen, die nur
der Zensur des Hauptquartiers unterständen, nicht aber der »Einwirkung
des Generalgouvernements«. Die örtliche Zensur möge man dann wieder
Fichte anvertrauen, der besonders die Radamontaden der feindlichen
Bulletinschreiber niedriger hängen und »die Stimmung des Volkes zur
Ausdauer und Verstärkung der Vaterlandsliebe zu erheben« suchen solle.
Heute, wo wir unter ähnlichen Verhältnissen leben und die großzügige
Organisation der amtlichen militärischen Berichterstattung täglich wie
ein zauberhaftes Uhrwerk ablaufen sehen, können wir erst ganz ermessen,
in welcher Rat- und Hilflosigkeit man sich vor hundert Jahren diesem
Problem gegenüber befand.


Scharnhorst als Kriegsberichterstatter.

In jenem Mai des Jahres 1806 machte man denn auch mit der »Hebung«
der Hartungschen Zeitung schon einen vielversprechenden Anfang. Am
11. Mai begannen darin die durch vier Nummern laufenden »Bemerkungen
über das 58. Bulletin der großen Armee von der Schlacht bei Eylau«,
die den üblen Eindruck des früheren Berichtes von Rüchel wieder
gutmachen sollten. Der anonyme Verfasser dieser Darstellung war ein
schon damals, wie die Redaktion dazu bemerkte, »berühmter militärischer
Schriftsteller«, der noch dazu durch sein Eingreifen die glückliche
Wendung der Schlacht bei Eylau selbst herbeigeführt hatte, der Oberst
von Scharnhorst.

Zu einer Fortsetzung dieses Hebungsversuchs kam es aber leider nicht.
Nach der Schlacht bei Friedland am 14. Juni rückten die Franzosen auch
in Königsberg ein, Regierung und Armee flüchteten weiter nach Osten,
und am 13. Juni hatte auch Fichte auf dem Reitpferd des Freundes
Nicolovius die Stadt verlassen, um über Memel nach Kopenhagen zu
entkommen.


Schurkenstreich eines Zensors.

Auch nach dem schmachvollen Frieden von Tilsit (7./9. Juli 1807), der
Preußen die Hälfte seiner Länder raubte, mußte sich König Friedrich
Wilhelm noch anderthalb Jahre die Besetzung seiner Hauptstadt gefallen
lassen. Der Gouverneur Clarke wurde 1807 französischer Kriegsminister;
sein Nachfolger wurde Marschall Davoust, der Sieger von Auerstädt,
der bald nachher als Eroberer von Hamburg durch seine unmenschliche
Härte seinem Namen ein unauslöschliches Brandmal aufdrückte. Hulins
Nachfolger als Kommandant wurde Marschall Soult. Bignon blieb auf
seinem Posten, und da er für Kunst und Literatur Verständnis hatte,
konnten die Berliner Literaten noch von Glück sagen, vor allem der
junge Lehrer der Holzschneidekunst an der Berliner Akademie, Gubitz,
den damals die Empörung über Schmähungen Preußens durch seine eigenen
Landsleute zum Schriftsteller machte.

Mit dem Verbot solcher Schriften, die gegen die preußische Regierung
loszogen, hatte es die französische Behörde natürlich nicht so eilig,
wie wenn es sich um ihr eigenes Interesse handelte. So konnte im
Frühjahr 1808 ein Pamphlet »Gallerie preußischer Charaktere«, das
heftige Angriffe, ja Schmähungen gegen preußische Staatsmänner und
Generale enthielt, in 6000 Exemplaren verbreitet werden, ehe die
Beschlagnahme der Restauflage von 500 Exemplaren erfolgte. Die »Neuen
Feuerbrände« vom Kriegsrat von Cölln, eine Zeitschrift ähnlicher
Tendenz, wurden von Bignons Handlanger, Prediger Hauchecorne, anfangs
verboten, als sich aber der Herausgeber zur Fortlassung einiger
Aufsätze verstand, wieder erlaubt.

Gegen diese Cöllnschen »Feuerbrände« richtete nun Gubitz eine
Zeitschrift »Das Vaterland«, die Preußens Sache mit Wärme verfocht
und »in geziemender Anständigkeit«, wie Gubitz selbst meint,
manches sagte, was die Franzosen nicht angenehm berührte. Durch die
Niedertracht des Predigers Hauchecorne hätte sie ihren Herausgeber
beinahe auf den Sandhaufen gebracht.

Am 11. Mai 1808 wurde Gubitz morgens zwischen 6 und 7 Uhr verhaftet
und auf die Kommandantur geschafft. Dort legte man ihm einige aus
dem Zusammenhang gerissene Sätze seiner Zeitschrift vor, die schwere
Beleidigungen des Kaisers und des französischen Heeres enthalten
sollten. So schien es wenigstens nach der Übersetzung, die der
biedere Hauchecorne von jenen Stellen geliefert hatte; das war seine
Rache dafür, daß Gubitz einmal unverblümt seine Meinung über die
Zensorentätigkeit des Predigers, der geborener Preuße war, gesagt hatte.

Die Lage des Angeklagten schien verzweifelt. Denn wie sollte er der
französischen Behörde die Fälschungen Hauchecornes klarmachen? Da kam
ihm ein glücklicher Zufall zu Hilfe. Der neue Kommandant Marschall
Soult, der wohl kurzen Prozeß mit ihm gemacht haben würde, war noch
nicht zur Stelle, und Bignon vertrat ihn; als dieser den Namen Gubitz
hörte, erinnerte er sich, Holzschnitte des jungen Künstlers gesehen zu
haben, die ihm ein alter Kunstfreund Christian von Mecheln nach Paris
geschickt hatte; und eben, als das Verhör begann, trat wie gerufen
jener Herr von Mecheln ins Zimmer, der Gubitzens Gönner war und Bignon
nun ohne Mühe von der Fälschung seines Vertrauensmannes Hauchecorne
überzeugte.

Am Mittag des Tages war Gubitz schon wieder entlassen, wenn auch
nicht freigesprochen. Das französische Militärgericht verurteilte ihn
schließlich zu sechs Wochen Hausvogtei, von denen er aber nur vier
tageweise und in gelinder Haft absaß. Der glückliche Zufall und das
Wohlwollen des Kunstfreundes Bignon hatten ihm das Leben gerettet.


Der Philosoph Fichte unter Zensur.

Merkwürdigerweise blieb ein Mann von den wachsamen französischen
Behörden ganz unbehelligt, obgleich er es wagte, mitten im Lager
des Feindes eine öffentliche Philippika gegen den Welteroberer zu
schleudern, wie sie kühner und eindringlicher nie gehalten wurde.

Nach dem Frieden von Tilsit war der Philosoph Fichte aus Kopenhagen
nach Berlin zurückgekehrt; neben Schleiermacher, dem großen Philologen
Wolf und dem Staatsrechtlehrer Schmalz bildete er den vierten
Grundpfeiler der neu zu errichtenden Berliner Universität, und am
13. Dezember 1807 begann er eine Fortsetzung der Vorlesungen über
die »Grundzüge des gegenwärtigen Zeitalters«, wie er sie schon im
Winter 1804/05 in Berlin gehalten hatte. Wie anders aber war diese
Gegenwart! Jetzt zogen, wenn er Sonntagvormittags den runden Saal
des Akademiegebäudes Unter den Linden betrat, unter den Fenstern
französische Trommler auf Wache, und in der schon ganz akademischen
Zuhörerschaft zeigte man mit Fingern auf die anwesenden französischen
Aufpasser. Das schreckte den Redner nicht; in schlaflosen Nächten
trat ihm wohl das blutige Schicksal Palms warnend vor die Seele; aber
er überwand diese Schwäche und führte seine vierzehn Vorlesungen mit
erhabenem Mut zu Ende. Als »Fichtes Reden an die deutsche Nation« sind
sie eines der heiligen Bücher seines Volkes geworden, und selbst ein
Meister des rhetorischen Stils, Friedrich von Gentz, zollte ihnen seine
Bewunderung mit den Worten: »So groß, tief und stolz hat fast noch
niemand von der deutschen Nation gesprochen.«

Ob die französischen Aufpasser nicht begriffen, daß diese Reden die
edelsten Kräfte des Deutschtums gegen die fremde Gewaltherrschaft mobil
machten? Nur der »Moniteur« meldete einmal, ein berühmter deutscher
Philosoph in Berlin halte Vorträge über Verbesserung der Erziehung
-- das war die einzige Notiz, die man auf französischer Seite davon
nahm, und auch als die Reden im Druck erschienen, legten die Franzosen
ihrer Verbreitung nichts in den Weg. Die einzige Behörde, die ihnen
verhängnisvoll wurde, war -- das preußische Oberkonsistorium, dessen
Zensur sie als philosophische Schrift unterlagen.

»Um keine Zeit zu verlieren, deutsche Denkweise zu erneuern und zu
bilden«, und um etwaigen falschen Auslegungen des gesprochenen Wortes
vorzubeugen, ließ Fichte seine Reden einzeln sogleich drucken. Als
er die erste zur Zensur vorlegte, erhielt er den kühl bürokratischen
Bescheid: man könne sich auf einzelne Hefte nicht einlassen. Das
Konsistorium hatte es also mit der Verbreitung deutscher Denkweise
in der besetzten Landeshauptstadt nicht so eilig; es wollte erst
die Tendenz der ganzen Schrift beurteilen können, um darnach
zu entscheiden, ob sie nicht vor »eine andere«, die politische
Zensurstelle gehöre, und beantragte sogar bei der Polizeidirektion,
»die Vorlesung selbst durch einen Deputierten näher beachten zu lassen«!

Der zweiten und dritten Rede gab es gleichwohl ohne weiteres die
Druckerlaubnis; der wahre Grund zum Verbot der ersten waren also
Bedenken gegen den Inhalt, die auch in Randbemerkungen zum Manuskript
angedeutet waren. Daraufhin beschwerte sich Fichte am 2. Januar 1808
nachdrücklich beim Minister von Beyme, legte ihm das Manuskript der
ersten Rede mit den Randstrichen des Zensors vor und schrieb dazu:
»Was soll aus freier Geisteserregung, was soll aus Erweckung eines
deutschen Sinnes und Muthes erst alsdann werden, wenn _solche_ Censoren
uns bevormunden? Ich weiß recht gut, was ich wage; ich weiß, daß ebenso
wie Palm ein Blei mich tödten kann; aber dies ist es nicht, was ich
fürchte, und für den Zweck, den ich habe, würde ich gern auch sterben.
Ueber diese Rücksichten hinweg soll man nun noch mit den kindischen
Bedenklichkeiten, den kopflosen Auslegungen und der verzagten Politik
solcher Censoren Rücksprache nehmen?«

Dieser Protest half aber nichts, die erste Rede blieb zunächst
ungedruckt und wurde erst genehmigt, nachdem Fichte »einige Änderungen«
gemacht hatte.

Niemand würde es dem ehrenwerten Konsistorium verdenken, wenn es
die Verantwortung für Äußerungen abgelehnt hätte, die ihm ernste
Ungelegenheiten seitens der französischen Regierung zuziehen konnten.
Solche Bedenken lagen aber tatsächlich gar nicht vor, sondern die
kleinlichste Kirchturmpolitik gab wieder einmal den Ausschlag. Der
Änderungen, die Fichte machen mußte, waren nur zwei: einmal sprach
er von der »Schwäche der Regierung«, was sich nur auf die preußische
beziehen konnte; um diesen Tadel zu verwischen, setzte er statt der
Einzahl die Mehrzahl »Regierungen«! Und statt des Satzes: »Diese
Bande also waren es, durch deren Zerreißung der Staat zu Grunde ging«
-- womit wieder nur Preußen gemeint war -- mußte er jetzt, völlig
unbestimmt, schreiben: »Bande solcher Art waren es, die irgendwo
gänzlich zerrissen, und durch deren Zerreißung das gemeine Wesen sich
auflöste«!

Die Angst vor den Franzosen veranlaßte aber das Konsistorium, die achte
Rede Fichtes der Oberregierungskommission vorzulegen. Was ihr darin
besonders gefährlich schien, hat sich nicht mehr feststellen lassen.
Aber sogar die nicht eben tapfere Regierungskommission hatte kein
Bedenken dagegen.

Derselben Kommission legte dann das Konsistorium auch die erste und
letzte Rede zur eigenen Rückendeckung vor. In der letzten milderte
Fichte zwei nicht näher bekannte Stellen; gegen die Änderung einer
dritten aber sträubte er sich und rief dabei den Freiherrn vom Stein
zu Hilfe. Ob es nach dem Kriege »jemals uns wieder wohlgehen soll,«
so hatte er geschrieben, »dies hängt ganz allein von uns ab, und es
wird sicherlich nie wieder irgend ein Wohlsein an uns kommen, wenn
wir nicht selbst es uns verschaffen«. Diese gefährliche Drohung einer
Selbsthilfe wollte auch die Regierungskommission nicht durchlassen;
Fichte setzte also auf Steins Rat den abschwächenden Nachsatz hinzu:
»und insbesondre, wenn nicht jeder Einzelne unter uns in seiner Weise
tut und wirket, als ob er allein sei, und als ob lediglich auf ihm das
Heil der künftigen Geschlechter beruhe«. Damit war das Kapitol wieder
einmal gerettet!

Als schließlich auch die erste Rede freigegeben wurde, füllte der Text
nicht die dazu leer gelassenen 48 Seiten. Die so entstandene Lücke
stopfte deshalb Fichte mit einigen Abschnitten aus älteren Arbeiten,
die schon gedruckt oder von der Zensur genehmigt waren; er verglich
darin die »Große Schreibe- und Preßfreiheit in Machiavells Zeitalter«
mit der Gegenwart, geißelte die Zensoren, die alles Neue, was sie nicht
sogleich zu fassen vermögen, als verborgenes Gift unterdrücken, »um
ganz sicher zu gehen«, und bestritt ihre Befugnis, »irgend einem Tone
deswegen zu verwehren, laut zu werden, weil er an _ihre_ Ohren fremd
und paradox anschlägt«. So bildeten diese einleitenden, den Leser
zunächst befremdenden Fragmente eine feine Satire auf das, was er
selbst mit diesem seinem Buche erlebt hatte.


Fichtes verlorene »Rede an die deutsche Nation«.

Mit den Zensurschwierigkeiten, die das preußische Oberkonsistorium
Fichtes »Reden an die deutsche Nation« bereitete, ist aber dessen
Wirksamkeit bei der Herausgabe jenes Buches keineswegs erschöpft.
Es kam noch schlimmer! Der unverantwortlichen Nachlässigkeit dieser
Zensurbehörde verdanken wir es, daß die dreizehnte der Fichteschen
Reden in ihrem ursprünglichen Wortlaut unwiderruflich verlorenging!
Statt ihrer erschien nur eine »Inhaltsangabe der dreizehnten Rede« mit
folgender Anmerkung des Verfassers:

»Nachdem ich eine Reihe von Wochen die Handschrift dieser dreizehnten
Rede, die bei meiner Zensurbehörde eingereicht war, zurückerwartet
hatte, erhalte ich endlich statt derselben das folgende Schreiben:

    ›Das Manuscript der dreizehnten Rede des Herrn Professor Fichte
    ist, nachdem derselben schon das Imprimatur ertheilt worden,
    durch irgend einen Zufall verlohren gegangen, und hat aller
    Bemühungen ohnerachtet nicht wieder aufgefunden werden können.

    ›Um nun den Verleger etc. Reimer beim Abdruck nicht
    aufzuhalten, ersuche ich des Herrn Professor Fichte Wohlgeboren
    diese Rede aus Ihren Heften zu ergänzen, und mir zum Imprimatur
    zuzuschicken.

    ›Berlin, den 13. April 1808.

            _v. Scheve_.‹

»Das, was dieses Schreiben unter Heften verstehen mag, halte ich nicht,
und was etwa bei der Ausarbeitung des Textes auf Nebenblättern angelegt
und vorbereitet war, wurde bei einer in dieser Zeit vorgefallenen
Veränderung der Wohnung den Flammen übergeben. Ich war darum
genöthiget, darauf zu bestehen, daß die Handschrift, die verlohren seyn
-- nicht sollte, wieder herbeigeschafft würde. Dieses ist, wie man
versichert hat, auch durch das sorgfältigste Nachsuchen nicht möglich
gewesen; es ist wenigstens nicht geschehen, und ich habe die Lücke
ausfüllen müssen, wie ich gekonnt.

»Indem ich zu meiner eigenen Rechtfertigung genöthigt bin, diesen
Vorfall zur Kunde des auswärtigen Publikums zu bringen, bitte ich
jedoch dasselbe, zu glauben, daß die Erscheinungen, die man sowohl in
dem Vorfalle selbst, als in dem obenstehenden Schreiben darüber finden
dürfte, allhier bei uns keinesweges allgemeine Sitte sind, sondern
daß dieser Vorfall nur eine höchst seltene, und vielleicht nie also
da gewesene Ausnahme macht, und daß sich erwarten läßt, es werden
Vorkehrungen getroffen werden, damit ein solcher Fall nicht wieder
eintreten könne.«

Dieses ironische Zeugnis, daß derlei Vorfälle »allhier bei uns
keinesweges allgemeine Sitte« seien, läßt darauf schließen, daß Fichte
selbst nicht recht an den unglücklichen »Zufall« glaubte, und um
nicht weiter von den »kindlichen Bedenklichkeiten« dieser Berliner
Zensurbehörde abhängig zu sein, bat er in einem Schreiben vom 2.
Mai 1808 die Oberregierungskommission, die Zensur seiner notdürftig
wiederhergestellten dreizehnten Rede »einer andern zuverlässigen
Behörde« zu übertragen. Vor allem fürchtete er, das Konsistorium
werde jene es selbst bloßstellende Anmerkung unterdrücken wollen. Das
bestätigte sich auch durchaus. Die Regierungskommission betraute zwar
keine andere Behörde, wohl aber einen andern Zensor mit der Aufgabe,
und dieser, der sonst liberale und patriotische Propst Hanstein, wollte
ebenfalls den Abdruck der Anmerkung mit dem Brief des Chefpräsidenten
von Scheve nicht zulassen, da »sie weder in das Fach der Philosophie
noch in das der Religion einschlüge«! Fichte milderte zwar die
kränkendsten und beleidigendsten Stellen der Anmerkung, aber auf dem
wörtlichen Abdruck des den Vorfall so »leichtnehmenden« Briefes bestand
er, und die Regierungskommission ließ ihn gewähren.

Der Vorfall veranlaßte den Philosophen ferner, beim Minister von Beyme
die gesetzliche Aufhebung aller Zensur über nichtoffizielle Schriften
in Anregung zu bringen, damit in Zukunft keine Behörde mehr, sondern
nur immer Verfasser oder Verleger zur Verantwortung gezogen werden
könnten. Beyme war mit diesem Vorschlag, den er selbst schon 1802
gemacht hatte, völlig einverstanden, aber seine Hoffnung, daß »die
wiederauflebende Regierung in Berlin« mit einer solchen Maßregel »den
Geist bezeichnen« werde, »der künftig sie beherrschen soll«, erfüllte
sich nicht.


Preußische Zensurreform 1808.

Am 5. Dezember 1808 verließen endlich die französischen
Verwaltungsbeamten Berlin, und schon begann die einheimische
Gesetzgebungsmaschine wieder ihren Lauf. Die von den Franzosen
entlassenen Zensoren Polizeipräsident Büsching und Finanzrat von Hüttel
traten ihr Amt wieder an, und das erste Opfer der wiederkehrenden
Ordnung war der Dichter der »Undine«, Fouqué, der zur Feier des
Abmarschs der Franzosen ein »Gespräch zweier preußischer Edelleute«
geschrieben hatte, das den Vorschlag einer unter Führung des Adels zu
errichtenden Landwehr enthielt; es war schon gedruckt, durfte aber erst
1813 ausgegeben werden, als die Landwehr durch königliche Verordnung
bereits geschaffen war.

Durch die schon am 24. November 1808 verfügte Neuorganisation der
gesamten preußischen Staatsverwaltung war auch die Zensurbehörde
wesentlich umgestaltet worden. Die stürmische Zeit hatte eine Flut
politischer Literatur aufgewühlt, und bei jeder Drucksache fragte
man seitens der Behörde zuallererst: politisch oder unpolitisch?
In diese beiden großen Gruppen schied man also jetzt die gesamte
Literatur und überwies jede einer besondern Behörde als oberster
Instanz. Die Beaufsichtigung der politischen Schriften einschließlich
der politischen Zeitungen verblieb wie bisher dem Ministerium des
Auswärtigen; an dessen Spitze stand Minister von der Goltz, der
Nachfolger und wieder Vorgänger Hardenbergs; unter ihm führte die
Zensurgeschäfte der Sektionschef Geh. Staatsrat Küster, und als
Zensoren arbeiteten der Geh. Finanzrat von Hüttel und für die Zeitungen
der Geh. Kriegsrat Himly.

Die ganze Masse der nichtpolitischen Literatur wurde dem Ministerium
des Innern und der Polizei zugewiesen, und zwar dessen erster Sektion,
der Abteilung für Kultus und öffentlichen Unterricht. Die Kollegien,
die bisher, jedes selbständig, die Zensur geübt hatten (Konsistorium,
Kammergericht, Medizinalkollegium und Polizei), schaltete man durch
diese Vereinheitlichung stillschweigend aus, ließ sie aber einstweilen
noch weiter amtieren; nur hatten sie jetzt in schwierigen Fällen die
Akten der Kultusabteilung zur Beschlußfassung vorzulegen.

Diese sinngemäße Neuerung schien um so wertvoller, als der jetzige
Minister des Innern, Graf Alexander von Dohna, ein freisinniger,
überlegener Kopf war, und an die Spitze der Kultusabteilung auf des
Freiherrn vom Stein Empfehlung am 20. Februar 1809 kein Geringerer als
Wilhelm von Humboldt trat, der von 1801 bis 1808 in Rom die preußische
Diplomatie glänzend vertreten hatte. Hier kam also einmal der richtige
Mann an die richtige Stelle, und für die liebevoll schonende Behandlung
literarischer Werte schienen nun alle Vorbedingungen gegeben zu sein.


Humboldt als Zensor.

Humboldt war von der Überzeugung durchdrungen, daß »uneingeschränkte
Zensurfreiheit das einzig richtige Prinzip« sei, unter gesetzmäßiger
Verantwortlichkeit des Verfassers bzw. des Verlegers oder Druckers, und
daß man »sich diesem Grundsatz mit der Zeit immer mehr und mehr nähern«
müsse. Für Preußen schien ihm aber diese Zeit noch nicht gekommen. Der
Hochflut von Schmähungen gegen Staat und König in zahllosen anonymen
Flugschriften vaterlandsloser, franzosenfreundlicher Gesellen müsse
man steuern, ebenso den Besserwissern, die »ohne wahre Kenntniß der
politischen Lage, wenn auch aus patriotischer Gesinnung«, ohne Beruf
dazu und ungefragt, ihre Staatsrezepte veröffentlichten. Das Bewußtsein
der eigenen Verantwortlichkeit wirke nicht »abmahnend« genug, da man
zu sehr »an gelinde und sanfte Maßregeln gewöhnt« sei. Die Zensur der
politischen Schriften, die der Minister des Äußern von der Goltz ihm
sofort antrug, traute er sich selbst nicht einmal zu; die könne immer
nur ein wirkliches Mitglied des Auswärtigen Amtes führen, das über die
gegenwärtige Lage genau unterrichtet sei; eine bindende Instruktion
für die Zensur sei ja ein Unding, da sie »nach Maßgabe der Zeiten und
Umstände bald mehr, bald weniger strenge sein müsse«.

Bei dieser schwebenden, immerfort wechselnden Lage der Zensur wußte
auch Humboldt keinen andern Rat, als sich bis auf weiteres an das
Wöllnersche Zensuredikt von 1788 zu halten und sich bei der »in
diesen unbestimmten Grenzen gewährten Freiheit« der Beurteilung »den
allgemeinen und jedesmaligen besondern Verhältnissen des Staates mit
Gewissenhaftigkeit und Einsicht anzupassen«. Er verlangte also von
den Zensoren gerade das, was sie niemals leisten konnten. Er empfahl
zwar seinen Untergebenen, das alte Zensuredikt »liberal« zu handhaben,
dabei sollten sie aber die »Mittelstraße« einhalten, die »nirgend so
sehr als bei der Zensur in jetziger Zeit nothwendig« sei, Vorschriften,
die lauter erleuchtete, einem Humboldt kongeniale »Geschäftsmänner«
voraussetzten, nicht aber Durchschnittsintelligenzen, auf die sich die
Staatsmaschine einstellen muß.

Während seiner kurzen Amtsdauer konnte sich auch Humboldt selbst
bei Behandlung der Einzelfälle von der ängstlichen Befangenheit des
Neulings nicht freimachen. Der Berliner Polizeipräsident Büsching,
der die Verantwortung für die periodischen Schriften, die Flug- und
Gelegenheitsliteratur, den polizeilichen Teil der Zeitungen und die
Inserate hatte, scheint seinem neuen Vorgesetzten nicht zu Dank
gearbeitet zu haben; er wurde Anfang April 1809 durch Justus Gruner,
den bekannten Patrioten und Freund Arndts, ersetzt. Ihm empfahl
Humboldt, die Zeitungen und Intelligenzblätter schärfer, die von
»wohlbekannten und bewährten Verfassern« herausgegebenen Zeitschriften
wie die »Berlinische Monatsschrift« nach andern Grundsätzen zu
zensieren. Die Vorrechte der Universitäten und der Akademie wollte er
nicht antasten, aber daß die »Berlinische Monatsschrift«, weil ihr
Herausgeber Biester und die Mehrzahl ihrer Mitarbeiter Mitglieder der
Akademie waren, Zensurfreiheit habe, wollte er nicht anerkennen; erst
nach langen Verhandlungen gestand er Biester die Selbstzensur seines
Blattes zu.

Auch Humboldts Zensurentscheidungen unterschieden sich nicht eben von
denen seiner Vorgänger und Nachfolger. Der Zensor vom Auswärtigen
Amt von Hüttel legte ihm ein neues Buch des fruchtbaren Publizisten
Friedrich Buchholz vor, »Ideen einer arithmetischen Staatskunst«,
worin Humboldt allerhand Stellen beanstandete. »Es giebt keine
gefährlichere Classe in der Gesellschaft« als die Bankiers, hatte
Buchholz geschrieben; »so allgemein« gesagt, sei das anstößig, erklärte
Humboldt. Der Ausdruck »Schmutz« von einer »Achtung verdienenden
Arbeit wie dem Ackerbau« könne »nicht geduldet« werden, und ein
»revolutionärer Zustand« mußte auf seinen Befehl in einen »unsichern«
verwandelt werden.

Ein anderer Vorfall zeigt, in welchem Kleinkram sich auch ein
Humboldt in seiner Eigenschaft als Zensor erschöpfte. Ein Graf Kameke
veröffentlichte ein Buch über Pferdezucht unter dem barocken Titel »Der
Hengst, wie er sein sollte, ein Gegenstück zu Elisa, oder das Weib,
wie es sein sollte«. Das Buch »Elisa«, ein Produkt der Aufklärung,
hatte seinerzeit ein gewisses Aufsehen erregt; der Hinweis darauf war
also nur ein Reklamestück des Grafen Kameke oder seines Verlegers.
Die »Gesellschaft der Freunde der Wahrheit« hatte gegen diese
Gegenüberstellung von Weib und Hengst öffentlich protestiert, und auch
Humboldt, der spätere Verfasser der »Briefe an eine Freundin«, fand
sie begreiflicherweise unpassend. Obgleich er nun stets hervorhob,
daß die Zensur »keine Rezension« sei, ließ er dem Zensor, der sich an
dem geschmacklosen Titel nicht gestoßen hatte, dem Kammergerichtsrat
Müller, einen Verweis erteilen. Der Kammergerichtspräsident von
Kircheisen wollte aber darüber keine Belehrung annehmen. Die Folge war,
daß Humboldt, der es mit dem Minister Dohna für »auffallend unpassend«
empfand, daß das Kammergericht unter anderm auch die schöne Literatur
beaufsichtigte, diesem Kollegium die Zensur überhaupt nahm und sie am
31. Mai 1809 dem oben erwähnten Professor und kgl. Bibliothekar Biester
übertrug.

Trotz solcher Strenge gelang es aber auch Humboldt nicht, den immer
empfindlicher und ängstlicher werdenden König zufriedenzustellen, und
er sorgte daher schnell dafür, dies ärgerliche Amt wieder loszuwerden.
Am 29. April 1810 reichte er sein Abschiedsgesuch ein und wurde am 14.
Juni als Gesandter nach Wien versetzt.


Kleists Ode auf den Wiedereinzug des Königs in Berlin.

Auf die Rückkehr des königlichen Hofes mußten die Berliner noch ein
volles Jahr warten, denn die französischen Besatzungstruppen waren
noch keineswegs ganz aus Preußen zurückgezogen, und auch als der
König endlich am 23. Dezember 1809 von Königsberg wieder nach Berlin
übersiedelte, geschah dies nur, um dem mißtrauischen Napoleon einen
Beweis des Vertrauens zu geben.

Das bevorstehende Ereignis begeisterte den Dichter Heinrich von Kleist
zu seiner prächtigen Ode:

    Was blickst Du doch zu Boden schweigend nieder,
      Durch ein Portal siegprangend eingeführt,

und er wollte dieses Gedicht im Frühjahr 1809 in Berlin als Flugblatt
drucken lassen. Der neue Polizeipräsident Gruner mußte aber am 24.
April das Imprimatur verweigern.

    Blick auf, o Herr! Du kehrst als Sieger wieder,
    Wie hoch auch jener Cäsar triumphirt --

dieser Hinweis auf Napoleon war zu gefährlich, und ebenso die Andeutung
der dritten Strophe von einer künftigen neuen Erhebung Preußens gegen
das französische Sklavenjoch:

    Und müßt' auch selbst noch auf der Hauptstadt Thürmen,
    Der Kampf sich für das heil'ge Recht erneu'n.

Erst anderthalb Jahre später wagte Gruner die Druckerlaubnis für
das Gedicht zu erteilen; es erschien am 5. Oktober 1810 in Kleists
»Berliner Abendblättern«.


Friedrich Schlegels »Gelübde«.

Ebenfalls zu Anfang des Jahres 1809 dichtete Friedrich Schlegel sein
»Gelübde«:

    Es sey mein Herz und Blut geweiht,
    Dich Vaterland zu retten.
    Wohlan, es gilt, du seyst befreit;
    Wir sprengen deine Ketten!
    Nicht fürder soll die arge That,
    Des Fremdlings Übermuth, Verrath,
    In deinem Schooß sich betten.
                  usw.

Die Verse bildeten den Schluß der Sammlung »Gedichte« von Friedrich
Schlegel, die unmittelbar darauf bei J. E. Hitzig in Berlin erschien.
Der zuständige Zensor scheint keinen Anstoß daran genommen zu haben,
und das Buch wurde schon ausgegeben, als der Polizeipräsident Gruner
dahinterkam und schleunigst aus den noch vorhandenen Exemplaren das
bedenkliche Schlußblatt (S. 387 f.) und zugleich das verräterische
Inhaltsverzeichnis entfernen ließ. Ein Teil der Bücher war aber schon
nach Leipzig geschafft worden und entging dieser Verstümmelung.


Schicksale eines Kriegsliedes.

Während Preußen, blutend an Haupt und Gliedern, noch zähneknirschend
das Joch der französischen Sklaverei tragen mußte, raffte sich
Österreich zu neuem Widerstande auf. Am 9. April 1809 erklärte es
Napoleon abermals den Krieg. Zu diesem Anlaß schrieb der Wiener Dichter
Ignaz Franz Castelli sein »Kriegslied für die österreichische Armee«:

    Hinaus, hinaus, mit frohem Muth!
        Hinaus in's Feld der Ehre,
    Damit der Feinde Übermuth
    Nicht uns'rer Brüder Hab' und Gut
        Und unser Land verheere ...

und so weiter in lauterstem Patriotismus.

Die Verse gingen in zahllosen Abschriften von Hand zu Hand, und um sie
drucken zu lassen, legte sie Castelli der Zensurstelle vor. Als er nach
einiger Zeit persönlich aufs Amt ging, um sein Manuskript abzuholen,
erhielt er es zurück mit dem Vermerk: »Kann gedruckt werden, wenn der
erste Schuß geschehen sein wird.«

Auf dem Heimwege traf er einen Freund, der ihm ein soeben gekauftes
-- gedrucktes und mit dem Namen des Dichters unterzeichnetes Exemplar
ebenjenes Kriegsliedes überreichte.

Ein zweiter Zensor hatte einem Fabrikanten, der eine Abschrift der
Verse eingereicht hatte, die Erlaubnis zum Druck gegeben, die sein
Kollege dem Dichter selbst fürs erste verweigerte!

Kurz darauf ließ Erzherzog Karl Castellis Gedicht in mehreren
Hunderttausend Exemplaren drucken und unter seine Soldaten verteilen.
Als infolgedessen Abdrücke davon bei österreichischen Gefangenen
gefunden wurden, erklärte Napoleon den Verfasser in die Acht, und
dieser hätte das Schicksal Palms erlitten, wenn er dem Allgewaltigen in
die Hände gefallen wäre.



9. Ein Opfer der Zensur.


Hardenbergs Maske.

Napoleons zweiter Einzug in Wien schon am 13. Mai 1809, sein
entscheidender Sieg bei Wagram am 5. und 6. Juli und der Friede zu
Schönbrunn am 14. Oktober, der Österreich über 100000 Quadratkilometer
seines Landes kostete, war für das gedemütigte Preußen eine
nachdrückliche Warnung, sich so gut es ging auf den Trümmern der
Vergangenheit wieder einzurichten und alles zu vermeiden, was aufs
neue den Zorn des übermächtigen Korsen herausfordern konnte. Die
Preßfreiheit war auch in Frankreich längst nur eine falsche Flagge;
sie wurde jetzt eingezogen, indem Napoleon am 5. Februar 1810 die
Zensur wieder einführte und ein großzügiges Generaldirektorium für
die Buchdruckereien und den Buchhandel errichtete, mit dem Grafen
Pourtales an der Spitze, zahllosen Zensoren, geheimen Instruktionen
usw. Da Preußen seine Empfindlichkeit gegenüber vorlauten Skribenten
ausgiebig erfahren hatte, befürchtete es nicht mit Unrecht von diesem
französischen Generaldirektorium eine noch schärfere Beaufsichtigung
der Presse.

Am 10. Juni 1810 trat Hardenberg, von Napoleon gnädig geduldet,
wieder an die Spitze des Ministeriums, und nun vollendete sich die
übermenschliche Arbeit des Neubaus des preußischen Staates, die Steins
und Hardenbergs Namen unsterblich gemacht hat.

Die herrschende Aufregung, das trotz des Friedens gespannte Verhältnis
zu den Franzosen und das immer wache Mißtrauen Napoleons durch freie
Meinungsäußerung noch zu verschärfen, glaubte Hardenberg nicht wagen
zu können, und daher ging er sogleich an eine neue Einrichtung der
Zensur. Die Abteilung des Kultus mußte die Zensur der nichtpolitischen
Schriften an die andere Sektion im Ministerium des Innern, die Polizei,
wieder abgeben, und wo auch nur die Spur einer Kritik an den jetzigen
Staatsumwälzungen vorlag, trug der Sektionschef Sack persönlich die
Verantwortung. Hardenberg bescherte dem Volke zwar am 2. November
1810 die Gewerbefreiheit, aber die Begründung neuer Zeitungen nahm er
ausdrücklich davon aus. Denn am 3. August hatte Napoleon befohlen,
daß in jedem Departement des Kaiserreichs nur noch _eine_ politische
Zeitung erscheinen dürfe, und die Erwartung ausgesprochen, daß alle
seine Verbündeten ebenso verfahren würden. Gehörte Preußen auch nicht
gerade zu den Rheinbundfürsten, so hütete es sich doch, den Wünschen
des Kaisers ausdrücklich zuwiderzuhandeln, bemühte sich vielmehr, den
»Großmogul« bei guter Laune zu halten. Ihm mit der rächenden Waffe
entgegenzutreten, dazu war die Kraft noch gelähmt, dazu bedurfte
man noch einiger Jahre beschämender Neutralität, die wohl oder übel
den anwedelt, der die Macht hat. Dieser kommenden Freiheitsstunde
arbeiteten rettende Mächte in vorsichtiger Stille entgegen.

Ohne schärfste Überwachung der gesamten einheimischen Literatur ging
es da nicht ab, und so mußte sich notgedrungen Hardenbergs Strenge
gegen diejenigen wenden, deren heißblütiger Patriotismus das Schwert
gegen den Gewaltherrscher je eher je lieber wieder ergriffen hätte.
Ein unseliges Geschick wollte es, daß auch einer der größten deutschen
Dichter, Heinrich von Kleist, zu diesen jetzt Verfemten gehörte.


Kleists »Abendblätter«.

Kleist hatte nach seiner Übersiedlung nach Berlin im Frühjahr 1810
freudige Aufnahme bei der dortigen Patriotengruppe gefunden, die
vorwiegend aus Adligen bestand. Minister von Altenstein, Steins
erster Nachfolger, begünstigte ihn, und der Königin Luise durfte er
zu ihrem Geburtstag am 10. März ein Huldigungsgedicht überreichen.
Vielleicht dieser hohen Protektion verdankte er die Erlaubnis, mit
seinem Freunde Adam Müller eine Berliner Tageszeitung herauszugeben,
die vom 1. Oktober 1810 ab wochentäglich erschien. Im Format fast eines
Gebetbuches und nur vier Seiten die Nummer. Dennoch ein aussichtsvolles
Unternehmen, denn ein täglich erscheinendes Blatt war damals in
Preußens Hauptstadt etwas völlig Neues.

Und die Zeitung machte Glück, wenn sie auch nach Wilhelm Grimms
Ausdruck nur ein »ideales Wurstblatt« war. Täglich erscheinend, war
sie mit neuen Nachrichten schneller zur Stelle als die schwerfällige
Konkurrenz; sie pflegte Kunst und Theater, die von jener fast ganz
vernachlässigt wurden, und führte in Prosa und Epigrammen eine
schneidige Kritik. Ein lokales Ereignis war außerdem, daß die
»Abendblätter« die ersten Berliner städtischen Polizeiberichte
brachten, die der damalige Polizeipräsident Gruner selbst lieferte.

So schien sich zum erstenmal dem rast- und glücklos umhergetriebenen
Dichter eine freundlich-sichere Zufluchtsstätte in behaglicher
literarischer Arbeit zu öffnen.


Die Zensur der »Abendblätter«.

Als unpolitisches Blatt unterlagen die »Abendblätter« nach der neuesten
Vorschrift der Aufsicht des Ministeriums des Innern und der Polizei,
und ihr eigener Mitarbeiter, Polizeipräsident Gruner, führte die
Zensur. Die politische Harmlosigkeit war aber nur eine wohlüberlegte
Täuschung, um der Zensur des Kriegsrats Himly vom Auswärtigen Amt zu
entgehen, und die beiden Herausgeber wiegten sich in der trügerischen
Hoffnung, diese Maske nach und nach lüften zu können. Das merkte Himly
natürlich sofort, und bald war Kleists Zeitung der Zankapfel der beiden
gleichgeordneten Behörden.

So töricht war natürlich auch der Patriot Kleist nicht, in seinem
Winkelblättchen Napoleon den Krieg zu erklären. Aber daß man ihn
geradezu zum Bundesgenossen des Übermütigen, zur Schonung der
Rheinbundpolitiker und der ihm verhaßten vaterlandslosen Gesellen
preßte, hatte er nicht erwartet und ebensowenig geahnt, welcher
Stacheldrahtverhau von Rücksichten ihn von allen Seiten beengen würde.
Nach der Besiegung Preußens und Österreichs ruhten damals die Kämpfe
in Mitteleuropa. Nur die Spanier und Portugiesen erwehrten sich
hartnäckig des französischen Eindringlings, der sie zur Teilnahme
am Krieg gegen England zwingen wollte. Die Rollen sind heute etwas
anders verteilt -- das System aber ist das alte. Gegen England führte
Napoleon den unblutigen Krieg der Kontinentalsperre, um die »Freiheit
der Meere« -- ein altes napoleonisches Schlagwort -- zu ertrotzen, ein
Ziel, das wir hoffentlich besser erreichen als der Korse vor hundert
Jahren. Ein großzügiger Pressefeldzug, dessen Schliche heute John
Bull besser versteht als der deutsche Michel, ging nebenher, und die
gesamte Journalistik Europas, soweit die Staaten von der Gnade des
französischen Kaisers abhingen oder sich um sein Lächeln bemühten,
mußten ihn mitmachen. Brachte nun Kleist eine noch so kleine Notiz
über Verluste der Franzosen in Spanien -- flugs beschwerte sich der
französische Gesandte beim Minister des Äußern von der Goltz, und die
»Abendblätter« wurden verwarnt, sich aller Politik zu enthalten, und
mußten sich gleich den beiden andern Berliner Zeitungen bequemen,
des »Moniteur« offizielle französische Lügenpost von lauter Siegen
aufzunehmen. Kein günstiges Wort über England durfte fallen, mit dem
die preußischen Patrioten im gemeinsamen Kampf gegen Napoleon damals
sympathisierten. Schon jede nicht feindliche Erwähnung Britanniens
wurde vom Berliner Zensor gestrichen. Die Kontinentalsperre und die
Vernichtung aller englischen Kolonialwaren auf dem gesamten Festlande
hatten die Preise für Kaffee, Tee, Zucker usw. genau so wie heute ins
Ungemessene gesteigert; auch das sollte der deutsche Michel wunderschön
finden, und wenigstens in Preußen durfte keine Klage, kein satirischer
Scherz darüber laut werden, dafür sorgte der Rotstift des Zensors.
Manche Anzüglichkeiten dieser Art schlüpften dennoch durch; Kleist
und seine Mitarbeiter lernten bald die Kunst, zwischen den Zeilen zu
-- schreiben, woraus sich in den folgenden Jahrzehnten ein besonderer
Zensurstil entwickelte, und auch der wachsamste Zensor hat seine
schwachen Stunden.

Nicht einmal über die Französische Revolution durften preußische
Politiker ihre Meinung sagen, denn Napoleon war ja der große Sohn jener
Umwälzung. 1793 hatte Friedrich von Gentz das Werk »~Reflections on
the Revolution in France~« von Edmund Burke, einem heftigen Gegner
der Revolution, übersetzt und war darüber selbst aus einem Saulus ein
Paulus, ein Anhänger des Bestehenden, geworden. Jetzt, 1810, durfte an
solche Dinge nicht erinnert werden.

Auf diese Extratouren in der äußern Politik hätten die »Abendblätter«
zur Not verzichten können, wenn auch Patrioten wie Kleist es schwer
übers Herz brachten, da Liebe oder nur Duldung zu heucheln, wo -- nach
dem Dichter der »Hermannsschlacht« -- Haß ihr Amt war und ihre Tugend
Rache! Weit verhängnisvoller aber wurden für Kleist die Zusammenstöße
mit Hardenberg als dem auch für die innere Politik verantwortlichen
Staatsmanne.


Die Neuorientierung 1810.

Neuorientierung war 1810 auch in der innern Politik die Losung des
Tages. Aber damals ging sie etwas tiefer, als sie heute, trotz
Parlamentarismus und ähnlichen Schlagwörtern, überhaupt noch gehen
kann. Die Leibeigenschaft, die in den ländlichen Bezirken noch
vorherrschte, wurde beseitigt, der Bauer von Hörigkeit und Frondienst
befreit und der Adel eines Teils seiner Vorrechte beraubt, um dem
tüchtigen Bürgertum freie Bahn zu schaffen; die Städte und Gemeinden
erhielten Selbstverwaltung, wodurch der alte Beamtenstaat aufgehoben
und der Begriff des Staatsbürgertums erst lebendig wurde. Die
Verwaltung bis hinauf zu den Ministerien, die bis dahin noch nicht
in Fachministerien geschieden waren, wurde von der Wurzel aus neu
organisiert und die innerpolitische Verfassung Preußens nach dem
Entwurf des Freiherrn vom Stein völlig reformiert. Hardenberg war vor
allem die schwierige finanzpolitische Lösung des Verwaltungsproblems
vorbehalten, und er führte sie glänzend durch. Auch damals waren
ungezählte Milliarden aufzubringen, zum großen Teil zur Bezahlung
der ungeheuern Kriegskontributionen, die Napoleons Übermut dem
geschwächten Preußen abpreßte. Welche Steuerbuketts regneten damals
auf die verarmte Bürgerschaft herab! Grundsteuer, Gewerbesteuer,
Luxussteuer, Konsumtionssteuer -- niemand war vor dem Klingelbeutel
des Fiskus sicher. Die geistlichen Güter wurden säkularisiert, Domänen
verkauft, und durch diese beispiellose neue Steuerorganisation gelang
es wirklich, den Staatsbankerott, den Österreich erlitten hatte,
von Preußen abzuwenden und den französischen Usurpator an weiteren
Übergriffen zu verhindern.

Der Adel aber murrte über seine Entrechtung, der Grundbesitz jammerte
über seine Vernichtung, das Militär knirschte mit den Zähnen über die
allzu lange Geduld des obersten Kriegsherrn. Hardenbergs Finanzedikt
vom 27. Oktober 1810 hatte obendrein den Beginn einer Parlamentisierung
verheißen, eine »zweckmäßig eingerichtete Repräsentation«, und da
seine sämtlichen Reformen den freihändlerisch-liberalen Geist des
englischen Nationalökonomen Adam Smith atmeten, des Begründers der
modernen Nationalökonomie, so führte er sie durch im notgedrungenen
Einverständnis zwar mit seinem königlichen Herrn, aber im schärfsten
Gegensatz zu denen, die sich als die Paladine des Thrones zu betrachten
gewöhnt waren.


Adam Müller -- Kleists Verhängnis.

In diese innerpolitischen Kämpfe griff nun Kleist als Herausgeber der
»Abendblätter« ein. Er selbst schrieb nicht eigentlich politische
Leitartikel. Das besorgte Adam Müller, und dieser stand mit seiner
Überzeugung ganz auf Seiten der starr konservativen Elemente, deren
Weltanschauung der Oberstleutnant von Ompteda, auch ein Mitarbeiter
der »Abendblätter«, einmal dahin formulierte: »Wenn Voltaire sehr früh
in die Bastille gesetzt und darin vergessen, Rousseau von Frau von
Warens in einem Narrenhospitale versorgt und Basedow im Schuldturme
festgehalten worden wäre, sähe es höchst wahrscheinlich in Frankreich,
Deutschland und dem übrigen Europa ganz anders, und besser aus.« Zwei
politische Richtungen bekämpften damals einander bis aufs Blut; die
eine, die Preußen als ausgesprochenen Agrarstaat erhalten wollte;
die andere, die nach dem neuen Evangelium Adam Smiths Freihandel,
freie Konkurrenz und ungehemmteste Entwicklung aller wirtschaftlichen
Kräfte ohne Vorrechte und Monopole als Losung des modernen Weltbürgers
ausgaben. Hardenbergs Finanzreform empfand die preußische Junkerpartei,
der Adel, die Agrarier und das Militär, als eine unmittelbare
Fortsetzung der Französischen Revolution. Dagegen aufzutreten hielten
sie für ihre vaterländische Pflicht; das Ansehen des altpreußischen
Königtums glaubten sie durch diese Neuorientierung erschüttert; ihm
auch gegen den Willen des Herrschers die Treue zu halten, waren sie
fest entschlossen. Müller aber fühlte sich als der literarische
Vertreter dieser Partei, und in den »Abendblättern« dachte er diesen
Kampf auszufechten. Bald stand er in heller Opposition gegen den
Staatskanzler und mußte der neugegründeten Zeitung und seinem Freunde
Kleist zum Verhängnis werden.


Die Opposition gegen Hardenberg.

Hardenbergs Lage war die der heutigen Regierung. Das Staatsgebäude
sollte, ohne vollständig niedergerissen zu werden, ein neues Fundament
erhalten. Eine Erschütterung konnte katastrophale Folgen haben.
Ruhe innen und außen schien unbedingte Notwendigkeit. Der neue
Weg war einmal beschritten, die Reform auf dem Marsche, der König
hatte sein Jawort dazu gegeben. Eine öffentliche Debatte über das
schon Beschlossene konnte nur verwirren; von einer vorberatenden
Mitarbeit irgendwelcher Volksvertreter war ja in Ermangelung jeder
parlamentarischen Form überhaupt nicht die Rede, und Zeitungen,
die eine ausgesprochene Parteipolitik trieben, wozu sich jetzt die
angeblich unpolitischen »Abendblätter« anschickten, waren eine zu neue
Erscheinung, als daß eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihnen in
Frage gekommen wäre.

Nach einigen vorbereitenden Plänkeleien nahm Adam Müller in einem
Aufsatz »Vom Nationalcredit« (Nr. 41 der »Abendblätter« vom 16.
November) den Kampf gegen das Finanzedikt mit aller Schärfe auf, und
Gruner ließ den Artikel unbeanstandet durch. Sofort (18. November)
erhielt sein Vorgesetzter im Ministerium des Innern, Geh. Rat
Sack, eine von Hardenberg selbst entworfene Kabinettsorder, die
ihm persönlich die strengste Zensur derartiger Blätter, Zeit- und
Flugschriften, auferlegte, die »so allgemein vom Publikum gelesen«
würden; es gäbe jetzt nichts Schädlicheres, als wenn durch »dergleichen
hingeworfene ganz unreife Aufsätze« Mißtrauen gegen die Maßregeln der
Regierung erweckt werde; dem bisherigen Zensor scheine die richtige
Beurteilung dafür zu mangeln, daß solche Artikel in den »Abendblättern«
»gar sehr am unrechten Orte« seien.


Heinrich von Kleist und die Würde der Presse.

Wohin seines Freundes Polemik gegen den allmächtigen Minister führen
mußte, sah Kleist deutlich voraus. Ließ er Müller noch einmal in jenem
Sinne zu Worte kommen, so war das Schicksal der »Abendblätter« und
damit sein eigenes besiegelt. Er stand aufs neue vor dem Nichts, denn
was ihm seine Dichtungen eintrugen, reichte kaum aus, seinen Barbier
zu bezahlen. Seine starken Gegenwartsstücke, »Prinz Friedrich von
Homburg« und »Die Hermannsschlacht«, lagen fertig in seinem Pult;
aber kein Theaterdirektor und kein Verleger wagten sich daran, die
Zensur hätte diesen Überschwang des Patriotismus mit allen Mitteln
niedergehalten. Das Recht zu leben nahm der Dichter aber noch für sich
in Anspruch, und dazu sollten ihm die »Abendblätter« dienen. Hier
vollzog sich nun eine psychologische Wendung, die der für ihren Helden
eintretenden Kleistforschung immer einige Verlegenheit bereiten wird.
Zweifellos waren die Auffassungen von der Würde der Presse damals noch
sehr primitiv; das mag jeden andern vielleicht entschuldigen, aber auch
Kleist? Kurzum, er wußte sich, um den Bestand der »Abendblätter« zu
sichern, nicht anders zu helfen, als daß er sein Blatt der Regierung
als offizielles Organ antrug. Hardenberg erklärte sich zu einer nicht
näher bezeichneten Unterstützung bereit, wenn das Blatt »zweckmäßig«
geleitet werde. Was er darunter verstand, war klar: völliges Aufgeben
aller Selbständigkeit und unbedingtes Eintreten für die Regierung.

Für diese Aufgabe seiner Selbständigkeit wollte Kleist den offiziellen
Charakter seiner Zeitung öffentlich anerkannt sehen. Dagegen wieder
sträubte sich Hardenberg, der als kluger Staatsmann wußte, daß die
»Liebe des freien Mannes« ganz anders wirkt als die des erwiesenen
journalistischen Söldners. Die Verhandlungen darüber zogen sich zwei
Monate hin. Kleist duldete, daß die Regierung seine Zeitung mit
offiziellen Beiträgen überschwemmte, und mußte sich gefallen lassen,
daß die Zensur in dieser Zeit mehr als die Hälfte aller seiner Artikel
strich. Dabei konnte er es sich doch nicht versagen, eine verschleierte
Opposition fortzusetzen, jetzt unter der Maske des Lobes, wofür ihm
Hardenberg schwerlich Dank wußte.

Dennoch kam ihm dieser so weit entgegen, daß er allen ministeriellen
Departements empfahl, die »Abendblätter« mit amtlichen Nachrichten zu
versehen. Aber er hatte mehr versprochen, als er halten konnte, und war
sich der rechtlichen Konsequenz dieses Schrittes offenbar selbst nicht
bewußt gewesen.


Eine Zensurverfügung gegen Kleists »Abendblätter«.

Sobald Kleists »Abendblätter« durch ministerielle Beiträge
innerpolitischer Art offen unterstützt wurden, traten sie in
Konkurrenz mit den beiden andern politischen Berliner Tageszeitungen,
die ein unantastbares Privileg besaßen. Die privilegierten Zeitungen
schlugen denn auch sofort Lärm, als Kleist am Ende des ersten Quartals
die politische Neugestaltung seines Blattes voreilig bekanntmachte. Der
Zensor Himly nahm sich ihrer pflichtgemäß an, und die Verhandlungen
mit Hardenberg liefen urplötzlich auf das Gegenteil dessen hinaus,
was Kleist nach den ebenso vorschnellen Versicherungen des Kanzlers
hatte erwarten dürfen: am 29. Dezember 1810 wurde ihm die Aufnahme
politischer Originalartikel ein für allemal untersagt! Man verwies
ihn ausschließlich auf das, was die »Vossische« und »Spenersche« an
politischem Material unter ordungsgemäßer Zensur Himlys bringen würden.

Die Verzweiflung Kleists über dieses Fehlschlagen seiner Hoffnungen
ist begreiflich. Sein Blatt war dadurch tatsächlich schon ruiniert.
Womit sollte er einen neuen Leserkreis gewinnen? Den früheren hatte er
zum größten Teil eingebüßt mit dem Augenblick, als er die Spalten der
»Abendblätter« Hardenberg zur Verfügung stellte; selbst den nächsten
Freunden war ihre Haltung »verächtlich« geworden, ihr Kredit war dahin,
und ihr Absatz hatte so stark nachgelassen, daß es Mühe kostete, sie
für das zweite Quartal bei einem andern Verleger unterzubringen; der
erste, Hitzig, hatte schleunigst seine Hand davon abgezogen, als sie
keinen Gewinn mehr versprachen.


Die Vernichtung der »Berliner Abendblätter«.

Aber konnte Kleist, wenn ihm die äußere und innere Politik
verschlossen war, aus den »Abendblättern« nicht wenigstens ein gutes
Unterhaltungsblatt schaffen? Auch dieses hat ihm Hardenberg unmöglich
gemacht! Läßt sich in politischer Beziehung des Staatskanzlers Vorgehen
begreifen -- entschieden ins Unrecht setzte er sich dadurch, daß
er den »Abendblättern« auch das weite allgemein kulturelle Gebiet
der Kunst, Literatur und Wissenschaft verschloß, auf dem sie sich
erfolgreich hätten betätigen können. Es sollte auch in diesen Dingen
keine Ansicht laut werden, die den gerade an maßgebender Stelle
herrschenden widerstritt. Kleist aber und seine Freunde gehörten zu
den Pechvögeln, denen es nun einmal nicht gegeben ist, ihren Flug dem
gerade herrschenden Winde anzupassen.

Zu der damaligen innern Reform Preußens gehörte die Neueinrichtung
der Volksschule nach dem System Pestalozzis. Kleist und seine
Standesgenossen waren keine Freunde des Schweizer Pädagogen; ihr
aristokratisches Empfinden sträubte sich gegen sein internationales
Gleichheitssystem und verlangte im Gegensatz dazu nationale und
individuelle Erziehung. Solche Probleme hätten sich, sollte man
meinen, doch wohl öffentlich erörtern lassen. Weit gefehlt! Die
Zensur duldete das nicht. Ein erster Artikel von Adam Müller über die
neu gegründete Berliner Universität hatte sogleich den heftigsten
Anstoß erregt -- Grund genug für den Zensor, auch diese Debatte zu
verbieten. Kleist und seine Freunde glaubten bei der Besetzung der
Lehrstühle ein Wort mitreden zu dürfen -- man schloß ihnen den Mund.
Ein Nachruf auf den 1810 in München gestorbenen Physiker Ritter wurde
gestrichen, denn die Regierung empfand es als einen unbequemen Vorwurf,
wenn der Wahrheit gemäß gesagt werden mußte, daß Ritter einer von
den geborenen Preußen war, die wie Winckelmann, Herder, Fernow und
andere im Vaterlande nichts gegolten und dem Ausland ihre Dienste
hatten widmen müssen. Die Leitung der Berliner Kunstakademie konnte
den Romantikern der »Abendblätter« wenig gefallen; flugs gehörte auch
dieses Thema zu den verpönten. Schlechterdings überall stießen sie
auf ein ~Noli me tangere~, und selbst eine alberne Lokalnachricht
über eine Studentenschlägerei brachte sie in Konflikt mit der
Universitätsverwaltung; es half ihnen nichts, daß die Notiz aus dem
Büro des Polizeipräsidenten selbst stammte, sie hatten den Nachteil.


»Rad und Wagenschmiere.«

Ihren Höhepunkt erreichte diese Gewaltherrschaft der unmittelbar von
Hardenberg beeinflußten Zensur bei Behandlung der Theaterkritik. An
der Spitze des Berliner Hoftheaters stand noch immer Iffland, gegen
dessen ganze Richtung die Romantiker und Patrioten aus ästhetischen und
Standesrücksichten Front machten. Kleist war obendrein gegen Iffland
persönlich gereizt, da er nicht einmal sein »Käthchen von Heilbronn«
aufführte; strenge Objektivität von einem Dichter in solcher Lage zu
verlangen, ist eine übermenschliche Forderung. Gegen Iffland führten
also die »Abendblätter« einen lustigen Kleinkrieg mit Ernst und
Satire. In dem Punkte sind alle Theaterdirektoren empfindlich und
ebensowenig objektiv. Zufällig kam es am 26. November 1810 bei der
zweiten Aufführung von Weigls »Schweizerfamilie« zu einem solennen
Theaterskandal; die Darstellerin der Hauptrolle paßte einer Klique von
Offizieren nicht. Auch Kleist hatte sich in diesem Sinne ausgesprochen,
was sein gutes Recht war. Die Vorstellung wurde durch laute
Mißfallensäußerungen unterbrochen. Iffland beschwerte sich, drohte mit
Abdankung; eine Untersuchung des Vorfalls hatte den Erfolg, daß etliche
der militärischen Kunstenthusiasten aus der Stadt verwiesen wurden --
gewiß ein warnendes Exempel, denn die Herren wohnten in Charlottenburg!
Die »Abendblätter« aber waren wieder das »Karnickel«. Ob Iffland, der
sich bei seinem früheren persönlichen Konflikt mit Kleist wegen des
»Käthchens von Heilbronn« tadellos gegen den Dichter benommen hat, zu
der Maßregelung der »Abendblätter« selbst den Anstoß gab, ist nicht
erwiesen, liegt aber nahe und wäre menschlich verständlich, hatte
er doch schon 1803 das Verbot aller Theaterkritiken gefordert, dem
sich der Zensor Renfner mit Recht widersetzte. Nicht verständlich
aber ist, daß die Zensurbehörde 1810 seiner Empörung nicht den
nötigen Dämpfer aufsetzte, sondern im Gegenteil seine Sache zur ihren
machte und unmittelbar darauf, Anfang Dezember, der Zeitung Kleists
und -- des bessern Aussehens wegen -- auch dem ganz ungefährlichen
Unterhaltungsblatt »Der Freimüthige« die weitere Führung der Berliner
Theaterkritik ein für allemal untersagte! Unter Hardenbergs Regime
duldete man es also nicht, daß ein Journalist und Dichter wie Kleist
über die Führung des Königlichen Hoftheaters eine andere Meinung hatte
als der amtierende Theaterdirektor selbst! Arnim hatte gewiß nicht
unrecht, wenn er den Witz machte, Iffland und Hardenberg hingen »wie
Rad und Wagenschmiere« zusammen. Drei Jahre später stellte derselbe
Iffland wieder den Antrag, alle Kritiken über Neuaufführungen bis nach
der dritten Vorstellung zu verbieten. Diesmal aber erhielt er die
Antwort, das widerstreite »der Freiheit des Urteilens«. Aber 1810 ließ
man sich um diese Freiheit des Urteils noch keine grauen Haare wachsen,
sondern hing dem unbequemen Kritiker einfach den Maulkorb um und fragte
nicht danach, ob durch solch ein radikales Verbot eine Zeitung wie die
»Abendblätter« und mit ihr der Herausgeber zugrunde gingen.


Kleists Ende.

Und mit ihr der Herausgeber! Davon ist nichts abzuwaschen! Daß Kleist
völlig mittellos war, steht fest. Das einzige Unternehmen, durch das er
sich über Wasser halten konnte, brach zusammen. In seiner Verzweiflung
verlangte er vom Staatskanzler Entschädigung für die Zugrunderichtung
der »Abendblätter«; die Verhandlungen darüber unter Vermittlung des
ebenfalls über ihn aufgebrachten Regierungsrats Friedrich von Raumer,
des bekannten Historikers, der später selbst sehr viel von der Zensur
auszustehen hatte, gehören zu den unerfreulichsten Momenten in Kleists
Leben. Der Stil, mit dem man solche Gesuche aufsetzt, war Kleist nicht
gegeben. Er erreichte natürlich nichts. Ende März 1811 stellten die
»Abendblätter« ihr Erscheinen ein, und sieben Monate später fand man
ihren Herausgeber mit durchschossener Schläfe dort, wo heute -- am
kleinen Wannsee bei Berlin -- sein Grab eine heilige Stätte geworden
ist.

Der Fall Kleist steht durch die Bedeutung seines Opfers und die
Tragik seines Abschlusses vereinzelt da. Aber nur dadurch! Denn er
war leider der Anfang eines ganzen Systems. Man mag zur Romantik und
selbst zu Kleists Poesie stehen wie man will, das eine läßt sich
nicht bestreiten: die »Abendblätter« waren ein ernsthafter Versuch,
mit bescheidenen äußeren Mitteln in Berlin ein populäres Blatt zu
begründen, das die Weltanschauung einer modernen Literaturbewegung
zum Ausdruck brachte und zugleich das Organ einer politischen Partei
sein wollte. Der Versuch wäre gelungen, er hatte vom ersten Tage an
einen kaum erwarteten großen Erfolg. Die preußische Zensur erstickte
ihn durch ihre unfaßbare Willkür. Das literarische Sündenregister
der preußischen Zensur setzt damit vielversprechend ein und erreicht
bis 1848 eine erschreckende Länge. Was war die Folge? Die Berliner
Zeitschriftenliteratur sank auf einen Tiefstand, der durch nichts zu
unterbieten war. Der schale Witz und die persönliche Skandalsucht
wurden Trumpf in der dortigen Presse, nur auf solchem von der Zensur
bereiteten Boden konnte eine Giftpflanze wie der berühmte Humorist
Saphir gedeihen, dieser Revolverjournalist ~par excellence~, der in
den zwanziger Jahren dort Triumphe feierte und den Geschmack für ein
Menschenalter verdorben hat. Auf diese Weise vernichtete die Literatur
sich schließlich selbst, und der Zensor konnte ruhig schlafen!


Die Verherrlichung des Selbstmords.

Noch der tote Kleist sollte der Zensurbehörde eine Verfügung des Königs
bringen.

Der Berliner Kriegsrat Peguilhen, dem Kleist und seine Freundin
einige Besorgungen aufgetragen, spielte sich als Freund und
Testamentsvollstrecker des Dichters auf und veröffentlichte in der
»Vossischen Zeitung« eine alberne Verherrlichung des Selbstmordes
Kleists. Darauf erließ der König am 27. November 1811 eine
Kabinettsorder, worin es hieß:

»Wenn es jedem, dessen sittliches Gefühl erstorben ist, freystehen
soll, seine verkehrten Ansichten in Blättern, die in jedermanns Hände
kommen, laut und mit anmaßender Verachtung Besserdenkender zu predigen;
so werden alle Bemühungen, Religiosität und Sittlichkeit im Volke
neu zu beleben, vergeblich seyn, indem der Glaube an das einstimmige
Zeugnis jedes unverdorbenen Herzens verdächtig gemacht, das moralische
Urtheil verwirrt, und die Kraft des Volkes im innersten Lebenskeime
vergiftet werden.«

Der König befahl daher, diese seine Meinung gehörigen Orts aufs
nachdrücklichste einzuschärfen, »damit überhaupt bey der Aufsicht auf
die öffentlichen Blätter, der Mißbrauch derselben zur Verbreitung der
Immoralität aufs sorgfältigste verhütet werde«, und dem Zensor der
Zeitung einen ernstlichen Verweis zu erteilen. Außerdem befahl er, die
Schrift über den Tod Kleists, die Peguilhen gleichzeitig angekündigt
hatte, nicht zum Druck zu verstatten. -- Sie erschien denn auch damals
nicht, sondern wurde erst zweiundsechzig Jahre später veröffentlicht.



10. Bürokratie und Militarismus.

        Ach, Herr! Gesegn' uns Wein und Brot,
        Und schlage den Napoleon tot,
        Durch uns und mit uns, Amen!

            Altes Soldatenlied.


Die Flucht der Patrioten.

Das Jahr 1812 ist das am tiefsten beschämende der Geschichte Preußens.
Am 24. Februar mußte der König mit Napoleon ein förmliches Bündnis
schließen und ebenso wie Österreich zu dem bevorstehenden Feldzug
gegen Rußland Hilfstruppen stellen. Im Mai versammelten sich die
deutschen Fürsten in Dresden zur Huldigung vor dem Imperator; dann kam
dieser als gefeierter Gast seines »allergetreuesten Bundesgenossen«
nach Berlin, und starke französische Besatzungen in der Hauptstadt
und in den Festungen sorgten dafür, daß auch nach dem Durchzug der
französischen Truppen nach Rußland kein Wort des Mißfallens laut wurde.
Den neuen Minister der höheren Polizei, den reaktionären Fürsten zu
Sayn-Wittgenstein, Oberkammerherrn des Königs, und den ebenfalls neuen
Minister des Innern, von Schuckmann, hatte sich der französische
Gesandte selbst ausgesucht. Der »Moniteur« allein gab in Preußen den
Ton an, und von den deutschen Fürsten hatte nur Herzog Karl August den
Mut, sich zu verbitten, daß französische Lügen in preußischen Zeitungen
als Nachrichten aus Weimar umgingen.

Nebst andern Patrioten wie Gneisenau und Clausewitz hatte auch
Gruner sofort nach dem Bündnis mit Frankreich sein Amt niedergelegt
und war nach Österreich gegangen, wo er mit dem Freiherrn vom
Stein den geheimen Minenkrieg und die Erhebung Deutschlands gegen
Napoleon organisierte und vor allem die literarische Offensive durch
Flugschriften und Aufrufe vorbereitete.


Der Umschwung.

Gruners Nachfolger seit dem 10. März 1812 wurde der Kurator des
Büros im Staatskanzleramte, Geh. Staatsrat Friedrich von Bülow, ein
Verwandter und damaliger Vertrauter Hardenbergs; Himly führte jetzt die
Zensur der historisch-politischen Schriften, und der Geh. Legationsrat
Jordan verwaltete mit großer Strenge die Zensur der Zeitungen. Als
er am 22. Januar 1813 mit dem Könige, der sich bei dem beginnenden
Umschwung den Fängen der Franzosen entzog, nach Breslau abging, wurde
wieder der seit 1792 bewährte Staatsrat Renfner sein Nachfolger. Auch
dieser sorgte nach dem Willen des abwesenden Staatskanzlers und der
ihn vertretenden Oberregierungskommission mit von der Goltz an der
Spitze dafür, daß durch keine Entgleisung der öffentlichen Aussprache
das gute Verhältnis zu den Franzosen getrübt wurde. Alle französischen
Siegesbulletins mußten die Berliner Zeitungsleser über sich ergehen
lassen, von dem Strafgericht, das in Rußland über Napoleon hereinbrach,
erzählten nur durchgeschmuggelte Privatnachrichten und Gerüchte,
das grausige Elend des Rückzugs der großen Armee aus Rußland trat
den Berlinern erst leibhaftig vor Augen, als die zerlumpten Reste
durch die Stadt fluteten, den Brand von Moskau und ähnliche Vorfälle
kannte man nur in französischer Beleuchtung, und die Nachricht von
der Konvention von Tauroggen (30. Dezember) ließ die Berliner Zensur
erst am 19. Januar durch, zugleich mit der Nachricht von der Absetzung
des Generals von York und der strengen Verleugnung seiner Tat durch
den König. Schleiermacher, der schon von der Ungültigkeit erzwungener
Verträge zu predigen begann, wurde noch am 3. Januar 1813 unter
Aufsicht gestellt. Der Aufruf zur Bildung von Freiwilligenkorps vom
3. Februar durfte in Berlin erst am 9. Februar, später als in den
märkischen Provinzblättern, erscheinen, und daß schon am 20. Februar
vereinzelte Kosaken von der Armee Tschernyscheffs in den Straßen
Berlins als Befreier bejubelt wurden, mußten die Zeitungen völlig
verschweigen, denn noch war ja eine starke französische Besatzung
in der Stadt, und der französische Kommandant von Berlin, Augereau,
und der Gesandtschaftssekretär Le Fèvre, der Vertreter St. Marsans,
hätten am liebsten jede Nachricht über militärische Vorgänge wörtlich
vorgeschrieben, was selbst dem pflichteifrigen Renfner etwas stark
schien.

In der Nacht vom 3. zum 4. März rückten endlich die Franzosen ab,
und am andern Tage begann der Einmarsch der Russen. Die preußischen
Behörden, unter denen sich kein York befand, hielten sich aber in
subalterner Gewissenhaftigkeit noch immer streng an ihre Instruktion,
alle Feindseligkeiten gegen Frankreich sorgfältig zu vermeiden, so daß
heißblütige Patrioten wie Gneisenau kaum an sich halten konnten. Arndts
im Februar verfaßtes und in Königsberg gedrucktes Flugblatt »Aufruf an
die Deutschen zum gemeinschaftlichen Kampfe gegen die Franzosen« durfte
Anfang März in Berlin noch nicht nachgedruckt werden, denn der Anschluß
Preußens an Rußland wurde ja erst durch den »Aufruf an mein Volk« am
20. März amtlich kundgemacht.


Worauf die Kosaken reiten.

1813 berichtete eine Zeitung -- nach andern ein Schulbuch -- von den
Kosaken: »Sie reiten auf kleinen unansehnlichen Pferden.« Ein Zensor in
Breslau strich die beiden Adjektiva, die ihm jedenfalls mit dem Ansehen
der jetzigen Bundesgenossen unverträglich schienen, und so erfuhr die
Welt die große Neuigkeit, daß die Kosaken nicht auf Eseln, Kamelen oder
Stecken ritten, sondern auf Pferden.


Der »Preußische Correspondent«.

Bei dem trostlosen Zustand der Berliner Presse, an dem das politische
Chaos ein gut Teil Schuld trug, war es dem Militärgouvernement höchst
willkommen, daß aus dem Kreise der preußischen Patrioten ein neues
Zeitungsunternehmen erwuchs, dessen Leitung der angesehene Historiker
Niebuhr und dessen Verlag die Realschulbuchhandlung von Reimer
übernahm, und noch ehe das offizielle Jawort des Staatskanzlers vorlag,
genehmigte es die Herausgabe des »Preußischen Correspondenten«, der am
2. April 1813 »einfach und mit Würde zu dem Volke von dessen heiligsten
Interessen« zu reden begann. Niebuhr sah seine Aufgabe darin, »die
Überzeugung von der Notwendigkeit eines Volkskrieges im äußersten Sinne
des Wortes täglich zu nähren, den Haß gegen die Franzosen zu mehren und
über die allgemeine Politik ein gesundes Urteil zu bewirken«.

»Die Freiheit der Rede und der Schrift ist uns wiedergegeben«,
frohlockte Niebuhr im Leitartikel der ersten Nummer. Das sollte sich
sehr bald als eine gewaltige Hyperbel erweisen. Renfner erlaubte
sich sogar Änderungen an den Kriegsberichten aus dem Hauptquartier,
die Gneisenau selbst schrieb, so daß dieser schon bald mit ihrer
Entziehung drohte. Einer dieser Kriegsberichte von Gneisenau (26.
April) beschuldigte auf Grund von französischen Feldpostbriefen die
Berliner Bankiers hochverräterischer Beziehungen zum Feinde. Als darauf
die »Vossische« ihre Abonnenten von der Hochfinanz in Schutz nahm,
verhinderte Renfner (2. Mai) die Fortsetzung der Polemik.

Unter seinem Nachfolger von Schultz wurde das Verhältnis zwischen
Redaktion und Zensor auch nicht besser; der Albdruck des
Waffenstillstandes lastete auf dem »Preußischen Correspondenten«
naturgemäß noch stärker, und als erst der temperamentvolle
Schleiermacher am 25. Juni dessen Leitung übernahm, kam es zwischen ihm
und den Behörden über Fragen mehr der innern als der äußern Politik
zu Konflikten, die an Schärfe den Zusammenstoß Heinrich von Kleists
mit Hardenberg noch weit übertrafen. Der »Correspondent« ist nach den
»Abendblättern« die zweite Berliner oder preußische Zeitung, in der
sich die Umrißlinien einer werdenden politischen Partei, hier eines
konservativen Liberalismus, deutlich abzeichneten, und die Regierung
war keineswegs gewillt, solche neuen Machtgruppen aufkommen zu lassen.


Schleiermachers Hochverrat.

Am 14. Juli 1813 sprach der »Preußische Correspondent« von Gerüchten
über einen Friedenskongreß, der in Prag zusammengetreten sei und auch
wirklich stattfand. Die Anhänger eines schnellen Friedensschlusses
warnte er, sich nicht vorschnell zu freuen, und die Gegner, darob nicht
zu verzweifeln. Die Ansicht der letztern Partei, zu der Schleiermacher
selbst gehörte, gehe dahin, daß Preußen, »um zu einem würdigen Zustande
zu gelangen«, noch einer »ungeheuern Kraftentwicklung« und Deutschland
im allgemeinen noch »großer entscheidender Ereignisse« bedürfe, die
»den Grund zu einer künftigen Form legen« müßten. Denn, so schrieb
Schleiermacher wörtlich, »was sich Deutschland von einer Verfassung
versprechen kann, welche durch die Willkür sich durchkreuzender
diplomatischer Verhandlungen begründet wäre, das wissen wir seit dem
westphälischen Frieden, der Deutschland zerstörte, indem er es neu zu
bilden glaubte«. Unter dem »würdigen Zustand« Preußens, das ja schon
eine feste »Form« hatte, verstand er die völlige Unabhängigkeit von
Napoleon, und das schwierige Problem der »künftigen Form« Deutschlands
beschäftigte ein Jahr später den Wiener Kongreß. Diese Fragen durften
wohl dem Redakteur eines politischen Blattes einigermaßen am Herzen
liegen. Schleiermacher beruhigte nun die Gegner eines vorschnellen
Friedens mit der Versicherung, ihre »allgemein verbreitete« Ansicht
werde »gewiß auch bei den Friedensverhandlungen eine Stimme haben«;
er meinte damit: dieser oder jener der beteiligten Diplomaten werde
wohl auch so denken. Und wenn auch, erklärte er zuletzt, ein Friede
geschlossen werde, den man noch nicht als »den wahren Anfang einer
neuen Ordnung der Dinge ansehen« könne, so müsse man ihn eben »nach den
Principien eines Waffenstillstandes beurteilen« und alle Vorteile, die
er gewähre, gehörig benutzen.

Am 15. Juli erklärte das Auswärtige Amt Schleiermachers Äußerungen
als »unbefugte anmaßende vorgreifende Urteile einer Privatperson
über künftige Resultate« des Friedenskongresses; die »absprechende
Zurückweisung ›Diplomatischer Verhandlungen‹ und die ›Berufung auf
eine allgemein verbreitete Ansicht, die bei den Friedensverhandlungen
eine Stimme haben werde‹, die Entgegenstellung der Begriffe:
›einzelne Mächte‹ und ›Deutschland und Preußen‹,« gebe eine »Tendenz
pflichtwidriger Eigenmacht und Willkür zu erkennen. Der Ton und die
Tendenz mancher Schriftsteller und ihrer Anhänger, zusammengehalten
mit gleichzeitigen verwegenen Vorgängen, deuten auf ein Streben jener
Personen, ihre Eigenmacht und Willkür an die Stelle der rechtmäßigen
Macht und Autorität zu setzen.« Das Auswärtige Amt glaube daher nach
dem Grundsatz verfahren zu müssen: »den Keimen zu widerstehen« (was
wohl eine Übersetzung des Ovidischen »~Principiis obsta~« sein sollte!)
und berichtete darüber an Hardenberg.

Daraufhin befahl der König am 17., Schleiermacher sofort seines
Predigtamtes zu entsetzen und binnen 48 Stunden über Schwedisch-Pommern
ins Ausland abzuschieben!

Diese Strenge hielt aber Hardenberg offenbar für übertrieben; er wußte
den König umzustimmen, und so wurde die schon fertige Kabinettsorder
dahin gemildert, daß dem Herausgeber des »Preußischen Correspondenten«
sein Benehmen »ernstlich verwiesen« und ihm bedeutet wurde, eine
Wiederholung desselben werde »aufs nachdrücklichste und mit unfehlbarem
Verlust seiner Dienststelle geahndet werden«.

Am 19. mußte Schleiermacher vor dem Minister des Innern von Schuckmann
erscheinen, und dieser »bedeutete« ihm laut Protokoll, der betreffende
Artikel »verkündige die Notwendigkeit einer Umwälzung der preußischen
Staatsform durch gewaltsame Ereignisse und enthalte die Anmaßung des
Zeitungsschreibers, die Schritte der Regierung öffentlich meistern und
leiten zu wollen, um sie diesem Ziele entgegenzuführen«. Das sei nach
dem Landrecht nichts geringeres als _Hochverrat_!

Schleiermacher verteidigte sich ausführlich schriftlich mit großem
Scharfsinn und schlagender Dialektik gegen die unsinnige Auslegung
seines Artikels. Aber seine »Nase« hatte er weg, und dabei blieb es.
»Ich habe aber alles sehr lustig abgeschüttelt«, schrieb er sechs
Jahre später an seinen Freund Arndt, als auch dieser ein Demagog sein
sollte, »und halte mir die Sache nur noch als einen Schinken in Salz«.
Und über die Szene bei Schuckmann berichtete er, dieser habe zwar
erst »mit seiner ganzen Bärenhaftigkeit aufgetatzt«, sei dann aber im
Gespräch mit ihm so »gekirrt« worden, »daß er hernach ordentlich mit
dem Maulkorb herumging«. »Es gibt wohl keine ärgere Erbärmlichkeit für
einen König,« fügte er hinzu, »als solche Schnippchen in der Tasche zu
schlagen, und darum kann man sie ihm ja wohl gönnen.«


Reformation und Revolution.

Kurz vor dem Verfahren gegen Schleiermacher war in Berlin bei Hitzig
eine kleine Broschüre erschienen »Zur politischen Reformation«. Sie
bezeichnete als die schlimmsten Folgen der Französischen Revolution
die »absolute Souverainität, Maschineneinrichtung der Staatsverwaltung
und Conscription«. Der biedere Zensor Himly selbst hatte sie zum
Druck genehmigt, denn er sagte sich: Preußen hat durch Hardenbergs
Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 schon eine Nationalrepräsentation
eingeleitet, will also keine absolute Souveränität;
Maschineneinrichtung läßt sich dem preußischen Staat ebenfalls nicht
vorwerfen, und Konskription kennt er nicht; also geht die Tendenz der
Schrift gegen Frankreich und seine Gewaltherrschaft in deutschen Landen.

Am 5. Juli aber kam der Polizeiminister Fürst Wittgenstein darüber.
Der sah in dem Büchlein nur die deutlich ausgesprochene Absicht,
»die monarchische Regierungsform, wie sie in dem preußischen Staat
eingeführt ist, aufzuheben und dem Volke wesentlichen Anteil an der
Verwaltung und recht eigentlich eine Mitregierung einzuräumen«. Man
brauche nur den Ausdruck »Reformation« in »Revolution« umzuändern, dann
habe man den Sinn und Zweck des Schriftchens am richtigsten erfaßt.
Wolle es doch sogar die Sprache »revolutionieren« und die Ausdrücke
abschaffen, »womit seit länger als tausend Jahren die Untertanen die
schuldige Ehrfurcht gegen ihre Regenten an den Tag zu legen gewohnt
sind«. Genau so seien auch die französischen Jakobiner vorgegangen.

Jetzt lag es klar zutage: dieses zunehmende dreiste Verlangen nach
Nationalrepräsentation noch während des Krieges war nichts anderes als
die Folge des unseligen Landsturmedikts, das ja das ganze Volk zur
Verteidigung des Staates aufgerufen hatte! Das unvorsichtige Wort des
Fürsten Kaunitz zu Kaiser Joseph II. von dem ganzen »Volk in Waffen«,
das an Majestät dem Kaiser ebenbürtig sei, war furchtbar lebendig
geworden. Die gefährliche Phrase von einem »Volksheer« brauchte ja
selbst ein Mann wie der General von Clausewitz, der mit Scharnhorst
die ostpreußische Landwehr ins Leben gerufen hatte. Von da bis zur
Regierung des Staates durch ebendieses Volk war nur ein Schritt! Und
hatte nicht der Deutschrusse Kotzebue in seinem »Russisch-deutschen
Volksblatt«, das er von Ende März bis Ende Juni 1813 in Berlin
herausgab, im Anschluß an jene Broschüre schon die künftige Verfassung
Preußens entworfen? Ein Oberhaus wollte er eingerichtet sehen aus
den deutschen Fürsten, und ihm gegenüber ein Unterhaus, das aus den
»freien deutschen Männer des Landsturms« zu bilden sei! Diese Projekte
galt es »in den Keimen« zu ersticken.

Daß Fürst Wittgenstein so dachte, bestätigt der Briefwechsel
zwischen Gneisenau und Clausewitz. Darnach waren sowohl Wittgenstein
wie Polizeipräsident Le Coq und von Bülow der Überzeugung, das
Landsturmedikt sei revolutionär, stürze die Verfassung um und führe
»zu völliger Anarchie und Umsturz des Thrones«. Und ebenjenes anonyme
Büchlein »Zur politischen Reformation« wurde der Anlaß, daß der
Oberkammerherr jetzt auch den König zu seiner Ansicht zu bekehren
wußte. Am 17. Juli, als Friedrich Wilhelm III. die Kabinettsorder
gegen Schleiermacher unterzeichnete, verfügte er auch die Aufhebung
des bisher gebildeten Berliner Landsturms. Die Formation des
Landsturms überhaupt wurde »nunmehr als vollendet« bezeichnet, er
sollte nur noch eine Reserve der Landwehr sein, seine Selbständigkeit
wurde ihm völlig genommen und er nicht nur den ihm vorgesetzten
Kommandanten, sondern allenthalben »den Polizeiobrigkeiten des Orts
oder Bezirks« unterstellt. Auch seine aus Zivilpersonen gewählten
»Schutzdeputationen« wurden beseitigt, und gleich hinterher, am 21.
Juli, eine Verordnung gegen den Mißbrauch der Landsturmwaffe erlassen,
als ob es sich um eine Räuberbande gehandelt hätte.

Dieser 17. Juli ist daher als ein ~dies ater~ in der Geschichte
Preußens zu betrachten, denn er bezeichnete den ersten entschiedenen
Schritt auf dem Wege der Reaktion, auf dem der König von da an,
begleitet von seinem allmächtigen Oberkammerherrn und Polizeiminister,
zeitlebens hartnäckig weiterging.


Engelsturz.

Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17.
Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und
von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift
»Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles
Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am
selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.

Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen
Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit
ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die
bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager
Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche
freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das
Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte
damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen,
unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser
Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen
Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu
geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg
nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen
»großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon
erreichen können.

Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs
erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug
nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur
der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und
Zeitschriften.


Schleiermachers Obstruktion.

Der neue Zensor Le Coq las den »Preußischen Correspondenten« mit
besonderer Aufmerksamkeit und mit offenbarer Voreingenommenheit gegen
dessen Herausgeber. Nach seiner Versicherung hörte Schleiermacher auch
nach der ihm gewordenen Zurechtweisung nicht auf, sich durch anstößige
Äußerungen »gegen den Wert der diesseitigen Verfassung, wie gegen
das Ansehen der königlichen Regierung und deren Maßregeln vor andern
auszuzeichnen«, und schon am 2. August stellte er den Antrag, die
Zeitung ganz zu verbieten. Hardenberg ging darauf nicht ein. Gründe zu
nachdrücklicherem Vorgehen fanden sich bald.

Am 12. August erklärte Österreich an Napoleon den Krieg, und das
diesen Schritt begründende, von Friedrich von Gentz verfaßte glänzende
Manifest des Kaisers bedachte Schleiermacher in Nr. 86 vom 28. August
mit hohem Lobe. Er brauchte dabei in dem der Zensur vorgelegten
Text die Wendung: »Die Gesinnung, welche sich hier ausspreche, sei,
wenn man wolle in einer Art Gegensatz gegen die königliche, die
wahrhaft kaiserliche.« Denn, so hieß es weiter, »dem Kaiser gebührt
eine Mehrheit von Staaten, die sich in ihren innern Bestrebungen
sehr unterscheiden können, mit gleicher ruhiger Liebe zu umfassen«.
Zweifellos brauchte Schleiermacher die Worte Kaiser und König hier
gewissermaßen als Quantitätsbegriffe, aber ebenso zweifellos war er
sich des zweideutigen Klangs dieser Wendung voll bewußt. Sie ist eine
frühe Probe des später aufkommenden Zensurstils, dessen Meister der
witzige, oft boshafte Schleiermacher geworden wäre. Le Coq übertrug
denn auch den begrifflichen Gegensatz sofort auf die Personen, den
Kaiser von Österreich und den König von Preußen -- also »grober Anstoß
gegen des Königs Maj. Allerh. Autorität«! Und da der »Correspondent«
ihm auch weiterhin Ärger verursachte, sogar Ausfälle gegen die
Zensur wagte, gegen »die krankhafte Wachsamkeit über alles was durch
Druck der Welt mitgetheilt werden soll«, so forderte Le Coq am 25.
September in einem geharnischten Schriftstück von Schleiermacher
eine strengere Befolgung der Zensurinstruktion. Das Gesetz erlaube
jedem, seine Einwendungen gegen Regierungsmaßregeln dem Oberhaupt
des Staates oder den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; eine
»weit umher cirkulierende politische Zeitung« der Residenz sei dazu
nicht der Ort! Nur die Redaktion des »Correspondenten« gebe zu steten
»Berichtigungen« seitens der Zensur Anlaß und beantworte diese statt
mit größerer Vorsicht nur mit »ungegründeten Klagen über Beschränkung
der Preßfreiheit«.

Schleiermacher antwortete darauf nicht weniger entschieden, nicht
die Redaktion, sondern der Zensor habe für die Beobachtung der
Zensurinstruktion zu sorgen, und auch nicht durch »Berichtigungen«, wie
sich Le Coq auszudrücken beliebe, sondern nur durch »Streichungen«.
Der Vorwurf, als ob er »ein eigenes Vergnügen daran fände, etwas
vorlegen zu lassen, was gestrichen werden« müsse, sei ehrenrührig,
und er verlange dafür Beweise. Er lasse in fremden Aufsätzen manches
stehen, was er selbst, »um die Freude eines recht reinen Censurbogens
zu genießen«, nicht schreiben würde, auch wenn es nicht anstößig sei;
er rechtfertige sich dann bei seinen »nicht bezahlten«, sondern nur
»gefälligen« Korrespondenten durch Vorlegung des Zensurbogens und denke
das auch weiter so zu halten. Auch verstehe er nicht, warum sich Le
Coq darüber beklage: »Das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Censor
auf diesem Gebiet ist wie ein Handel, bei welchem es einmal üblich ist,
vorzuschlagen und zu dingen.«

Zum Schluß bedankte er sich noch mit schneidender Ironie für den
Hinweis auf das Gesetz; Le Coq möge ihm aber lieber eine andere Stelle
des Gesetzes nachweisen, die der Zensurbehörde das Recht gebe, Verweise
zu erteilen und Drohungen zu erlassen, denn diesen »Ton« habe er nicht
ohne Befremden in des Polizeipräsidenten geehrter Zuschrift gefunden.
Sollte eine solche Gesetzesstelle nicht existieren, so möge Le Coq
diese Schlußbemerkung gefälligst als einen Gebrauch der Freiheit
betrachten, die das von ihm selbst erwähnte Gesetz zugestehe. Jeder
Satz des Briefes verrät die innere Genugtuung des Schreibers, die
überlegene Schärfe und Geschmeidigkeit seines Stils den Gegner fühlen
zu lassen.

Auf diese vollendete Kriegserklärung konnte die Antwort nicht
ausbleiben. Le Coq legte den Briefwechsel dem Staatskanzler vor, um für
den schon bekannten »Geist der Anmaßung und Renitenz« Schleiermachers
einen neuen Beweis zu bieten, und ersuchte um eine nachdrückliche
Zurückweisung des Widerspenstigen »in die Schranken der Ordnung und des
Gehorsams«. Diesem Verlangen kam Hardenberg mit ungewöhnlicher Schärfe
nach und verwies Schleiermacher nun seinerseits den »unpassenden Ton«
seines Briefes: »Sie scheinen darin ganz vergessen zu haben, daß Sie
dem St.-R. Le Coq Achtung schuldig sind, und daß es Ihnen in keiner
Hinsicht gebührt, sich seinen Verfügungen zu widersetzen ... Sie
haben hierzu als Volkslehrer eine doppelte Verpflichtung und sind
doppelt straffällig, wenn Sie derselben entgegenhandeln.« Für diesmal
wolle er es bei der Zurechtweisung bewendet sein lassen, warne ihn
aber ernstlich, »sich künftig bescheidner gegen Königl. Behörden zu
betragen, widrigenfalls« usw.

Von der Achtung, die der Polizeipräsident einem Manne wie
Schleiermacher schuldig sei, war dabei nicht die Rede.

Schleiermacher nahm auch diese »staatskanzlerische Nase« nicht ohne
Widerspruch entgegen, sondern antwortete sehr kühl und fest: Er habe
seinerseits Ursache genug gehabt, sich über den unangemessenen Ton
des Le Coqschen Schreibens zu beschweren, habe aber den Kanzler, der
»jetzt mehr als je mit den wichtigsten Angelegenheiten nicht nur des
preußischen Staates, sondern des gesamten Europa beschäftigt« sei, mit
dieser »Kleinigkeit« nicht behelligen wollen. Nun das aber durch Le
Coq geschehen sei, müsse er bitten, der Kanzler wolle jenen zum Beweis
oder zur Zurücknahme der ihm gemachten Beschuldigungen veranlassen, da
der gewöhnliche Weg der Injurienklage dem Polizeipräsidenten gegenüber
nicht offen stehe.

Hardenberg gab diese kühne Antwort stillschweigend zu den Akten.
Einer nochmaligen groben Ansprache des Polizeipräsidenten ging aber
Schleiermacher aus dem Wege, indem er am 1. Oktober die Redaktion an
Achim von Arnim abgab. So war es ihm nicht vergönnt, als Journalist ein
Geschichtschreiber des glorreichen Oktobermonats zu werden.


Se. Heiligkeit der Kurialstil.

Im Jahre 1810 war -- auch ein Ergebnis der Neuorientierung dieses
Jahres -- der altehrwürdige Kurialstil im amtlichen preußischen Verkehr
abgeschafft worden. Das bot den »Züllichauer wöchentlichen Nachrichten«
vom 29. August 1813 Anlaß, folgende köstliche Anekdote aus dem Jahre
1800 zu erzählen:

»Ein witziger Berliner erhielt zwei Gerichtsvorladungen auf einmal; die
eine beschied ihn vor das Kammergericht in Berlin, die andere am selben
Tage vor die Kammer zu Küstrin. Beide begannen in der damals üblichen
Form mit den Worten: ›Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden‹ usw.

»Der Geladene erschien weder da noch dort, und als er dieserhalb zur
Rechenschaft gezogen wurde, antwortete er:

›Ew. Kgl. Majestät zu Berlin haben mir allergnädigst befohlen, daß
ich vor allerhöchst demselben erscheinen soll, aber Ew. Kgl. Maj.
in Küstrin haben auch geruhet, mich zu gleicher Zeit vor sich zu
bescheiden. Da aber in der Mathematik der Satz feststeht, daß ein
Objekt, welches von zwei gleichstarken Kräften in demselben Zeitraum
nach zwei entgegengesetzten Richtungen angezogen wird, im Ruhestand
verbleibt, so bin auch ich im Stande der Ruhe verblieben.‹«

Die Gerichtskollegien von 1800 mußten über den Scherz so lachen, daß
sie sich nicht einmal zu einem Verweis aufraffen konnten. Anders die
Berliner Zensurbehörde im Jahre 1813. Am 27. September erklärte der
Kriegsrat Himly, jetzt Zensor der Provinzzeitungen, der Abdruck dieser
Anekdote habe in »ruhigen Zeiten wohl Rüge verdient, da Einrichtungen,
die noch vor wenigen Jahren gegolten haben, der öffentlichen
Verspottung doch wohl noch entzogen bleiben sollten«, und der Geh.
Staatsrat von Raumer war ganz mit ihm einer »erleuchteten« Meinung, daß
der Scherz »besser ungedruckt geblieben« wäre. Die Züllichauer Zeitung
erhielt darob eine »Ermahnung«.

Nicht einmal über abgeschnittene Zöpfe durfte man also seine Glossen
machen, und zu solchen bürokratischen Heldentaten hatte die Berliner
Zensurbehörde noch Zeit und Sammlung drei Wochen vor der Völkerschlacht
bei Leipzig!


Das Dankgebet nach der Leipziger Schlacht.

Ein »Augenzeuge« hatte in einem Brief geschildert, wie Fürst
Schwarzenberg am 19. Oktober 1813 den drei auf dem Monarchenhügel
versammelten verbündeten Fürsten die Siegesnachricht überbrachte.
Kaiser Franz stieg sogleich vom Pferde und kniete zum Gebet nieder;
alle übrigen Anwesenden folgten seinem Beispiel. »Bewunderungswürdig
war es,« setzte der von seiner eigenen Schilderung ergriffene
Berichterstatter hinzu, »daß die zügelfreien Pferde während dieser
imposanten Feierlichkeit ohne einen Hufschlag zu tun, ruhig neben ihren
Reitern standen.«

Dieser Brief war in der »Brünner Zeitung« gedruckt worden, und am 13.
Januar 1814 brachte ihn auch die »Vossische«. Die Redaktion freute sich
gewiß der höchst stimmungsvollen Szene, Schmok würde von »Brillanten«
gesprochen haben, und sie war auch zweifellos ganz nach dem Herzen des
Zensors Le Coq.

Wie bestürzt mag er gewesen sein, als ihm gerade diese zarte
Reporterlyrik einen ziemlich derben Verweis zuzog. Hardenberg fand
nämlich, daß jene rührende Schlußwendung das Gepräge der »Ironie« an
sich trage, und warnte den Zensor, in ein offizielles Blatt nicht
Erzählungen aufzunehmen, »die bei einem großen Teile des Publikums nur
gar zu leicht zu satirischen Bemerkungen Anlaß geben«.

Verwunderlich ist, daß Hardenberg nicht lieber auf die Unrichtigkeit
der Tatsache selbst aufmerksam machte, von der er im Hauptquartier,
wo er weilte, hätte Kenntnis haben oder doch leicht erhalten können.
Die ganze Episode ist bekanntlich von den Historikern als ein Märchen
bezeichnet worden.


Das »System der Mäßigung«.

Solange Napoleon in Deutschland allmächtig war und Preußen wohl oder
übel für die Unantastbarkeit seines ihm gewaltsam aufgedrungenen
Verbündeten einstehen mußte, blieb ihm nichts anderes übrig, als alle
Angriffe gegen den Unüberwindlichen zu unterdrücken. Als aber der
Schlachtendonner des 18. Oktobers den Nimbus des Korsen zerstört hatte,
verlangte das Empfinden des Volkes, das doch die Kosten des Krieges
mit Gut und Blut zu zahlen hatte, die Vogelfreiheit des Gegners.
Statt diesem gerechten Empfinden nachzugeben, versteifte man sich
seitens der preußischen Regierung auch jetzt noch auf ein »System der
Mäßigung«, das mit einer lächerlichen Konsequenz innegehalten wurde.
Eine schlimmere Beleidigung als die Schlacht bei Leipzig konnte wohl
schwerlich das bitterste deutsche Libell dem gestürzten Franzosenkaiser
zufügen.

Die Berliner Zensurbehörde dachte anders. Noch am 20. Dezember
1813 erließ sie eine neue Warnung gegen alle eingeführte
Flugschriftenliteratur, die natürlich zum vorwiegenden Teil an dem
gestürzten Feinde ihr Mütchen kühlte, und die Lektüre dieser ins
Ungemessene wachsenden Druckschriften betrieb der gute Renfner immer
noch so, als ob Napoleon leibhaftig hinter der Tür stände.

Ein so heftiger Napoleonfeind wie Arndt mußte ihm daher manches
zu schaffen machen. Dieser »~écrivain infatigable~« ließ ja kaum
einen Monat verstreichen, ohne immer neue Literaturgranaten auf
den zurückweichenden Gegner zu schleudern. Arndts Flugschrift »Das
preußische Volk und Heer im Jahre 1813« ließ Renfner im Dezember 1813
»gern und willig« durch, »obgleich der Schwung der letzten Seiten wohl
hätte gemildert werden können«. Seine »wütende Einleitung« aber zu den
»Betrachtungen über das Concordat« von dem Russen Uwaroff überschritt
nach Renfners Urteil »alle Grenzen« und wurde verboten, denn Arndt
hatte darin Napoleon den »großen Virtuosen der Lüge« genannt. Arndts
politisches Programm »Der Rhein, Teutschlands Strom, aber nicht
Teutschlands Grenze« kam dem Zensor zwar reichlich »überspannt« vor,
denn es forderte kurzerhand die Vorschiebung der Grenze Deutschlands
»soweit die deutsche Zunge klingt«, bis zu den Ardennen, den Vogesen
und dem Jura, und die Herausgabe Elsaß-Lothringens, Forderungen, auf
denen leider die Diplomaten des Wiener Kongresses zu unserm heutigen
Leidwesen nicht bestanden. Da aber diese »excentrischen Vorschläge mit
ziemlicher Bescheidenheit« vorgetragen seien, gab Renfner im Januar
1814 die Schrift zum Verkauf frei.

Die Feder aber fiel ihm vor Schreck aus der Hand (»~la plume tombe des
mains~«), als er Arndts »Kurze und wahrhaftige Erzählung von Napoleon
Bonapartens verderblichen Anschlägen« (anonym: Germanien 1813) las, und
der unauslöschliche Haß, den die gleichzeitige Schrift »über Volkshaß
und über den Gebrauch einer fremden Sprache« gegen die Franzosen und
ihre Sprache predigte, paßte allerdings wenig zur Proklamation der noch
immer unentschlossen am Rhein stehenden Verbündeten vom 2. Dezember
1813, die Frankreich »groß, stark und glücklich« wünschte, weil es eine
der »Hauptgrundlagen des europäischen Staatsgebäudes« sei.

Beide Schriften wurden nach Vorschlag Renfners am 31. Januar 1814 durch
Hardenberg selbst verboten, weil sie im diametralen Widerspruch standen
zu dem »System der Mäßigung«, das die Alliierten zur Schau trugen.

Ebenso erging es im Februar 1814 dem 3. Teil des Werkes »Geist der
Zeit«, worin Arndt mit dem ganzen Pathos seiner volkstümlichen
Beredsamkeit alles heraussprudelte, was er über Napoleons Verbrechen
an der Menschheit und über die unmögliche Versöhnung Deutschlands mit
Frankreich auf dem Herzen hatte. Der erste Teil dieses Werkes war 1806
in Dänemark, bei Hammerich in Altona, ohne Angabe eines Verlegers
erschienen, der zweite Teil 1808 in Schweden, wo sich Arndt vor den
Häschern Napoleons verborgen hielt. Den dritten hatte Reimer 1813 in
Berlin verlegt, ebenso eine 2. Auflage des zweiten Teils, beide unter
der Druckfirma Th. Boosey in London, denn die Berliner Zensur würde nie
die Erlaubnis dazu gegeben haben.


Die Schonung Napoleons.

Für die Schonung Napoleons seitens der Zensur auch während der
Befreiungskriege waren hauptsächlich drei Gründe maßgebend. Für
einen Mann, der einmal -- ob legitim oder illegitim -- den Purpur
getragen, verlangte das Kartell der Fürsten Europas Achtung unter allen
Umständen; er war und blieb ein gekröntes Haupt, dessen Verunglimpfung
auch nicht als Ausnahmefall zugelassen werden durfte. »Der Teufel,
wenngleich ein Höllenfürst, bleibt doch immer ein Souverain«, spottete
Kotzebue in seinen »Politischen Flugblättern«. Obendrein war Napoleon
durch seine Heirat mit der Erzherzogin Marie Luise der Schwiegersohn
des Kaisers Franz, eines der erlauchten Verbündeten. Daher hatte auch
die österreichische Regierung noch nach Wiederbeginn des Krieges alle
»erniedrigenden Ausfälle« gegen Napoleon verboten.

Der zweite Grund war ernster politischer Art: solange man noch hoffte,
mit dem Kaiser von Frankreich zu einem Frieden zu kommen, wollte man
ihn nicht reizen.

Zum dritten war man auch nach seiner Verbannung nach Elba von der
Furcht nicht frei, er werde wiederkommen, und die Tatsachen schienen
ja diesem Bedenken recht zu geben. Die deutschen Regierungen rechneten
also auch nach der Schlacht bei Leipzig mit der Möglichkeit, noch
einmal die Gnade des Siegers anrufen zu müssen. Es ist Deutschland
wahrlich schwer gemacht worden, sich im Vertrauen auf seine Kraft
dauernd zu befestigen.

Von diesen drei Gründen vermochte den ersten auch die Geschichte
niemals aus der Welt zu schaffen. Der Schwiegervater Napoleons, Kaiser
Franz von Österreich, regierte ja noch bis 1835, und bis zu seinem
Tode wenigstens ist dieser allerhöchsten Verwandtschaft seitens der
Zensur in Deutschland stets mit rührendem Zartgefühl Rücksicht getragen
worden.


Fremder Götzendienst.

Genau so wie Arndt erging es den übrigen Patrioten, die ihrem
Temperament nicht die von der Zensur verlangte »Mäßigung« auferlegen
konnten. Der Vorsteher der Berliner Blindenanstalt, Professor August
Zeune, schickte einem Vortrag über das Nibelungenlied, das er als
geeigneten Ersatz für die überschätzte französische Literatur empfahl,
eine Einleitung voll »Feuerbrände und Congrevescher Raketen« gegen
die »Rotte Kora«, das französische Volk, voraus, in der er ebenso wie
Arndt die Verbannung der französischen Sitte und Sprache, die völlige
Abschaffung des »Fremden Götzendienstes« forderte. Die deutsche
Nachahmung der Franzosen erklärte Zeune aus unserer Unkenntnis der
wahren Geschichte Frankreichs, der Bestechung deutscher Gelehrten durch
Ludwig XIV., der verkehrten Erziehung Friedrichs des Großen durch einen
französischen Hofmeister und »aus der Sucht gewisser hoher Stände,
über das Volk erhaben zu sein«. »In diesem Kapitel«, heißt es in dem
Zensururteil Renfners, »werden nun wieder die Vornehmen, oder wie sie
Herr Zeune nennt, die Vornehmtuer nach Gebühr abgekanzelt.« Der Titel
Herr ist in diesen Akten immer ironisch gemeint, soweit es sich um
Bürgerliche handelt.

Als Zeune seinen Vortrag auf Wunsch seiner Zuhörer, Männer und
Frauen, herausgeben wollte, verweigerte Renfner die Erlaubnis; nach
seiner Instruktion, versicherte er, könne kein »einziger Satz dieser
Vorlesung« gedruckt werden. Auch sein Versuch, den Vortrag unter dem
Titel »Der Rheinstrom, Deutschlands Weinstrom, nicht Deutschlands
Rainstrom« durchzuschmuggeln, scheiterte an der Wachsamkeit Renfners,
der im Februar 1814 über das Manuskript folgendes Urteil fällte:

»Unter diesem verschrobenen Titel wollte der Prof. Zeune den größten
Teil seiner schon vorhin abgewiesenen Vorlesungen zu Markte bringen,
das alte Frankreich zerstückeln, halb Europa zu Deutschland schlagen,
die Unabhängigkeit mehrerer benachbarten Staaten beeinträchtigen und
nach Gewohnheit auf alles, was französisch ist, derb losschimpfen. Da
dieser unberufene Schriftsteller noch ganz neuerlich schwere politische
Sünden auf sich geladen hat und deshalb von Polizei wegen in strengen
Anspruch genommen worden, so war ich desto mehr befugt, ihn auch
diesmal wieder zur Ruhe zu verweisen. Es ist schlechterdings kein
Auskommen mit ihm.«

Und wie wütete Renfners Rotstift in der massenhaften patriotischen
Lyrik, in der sich der deutsche Zorn mehr oder weniger gelenk austobte!
Überall müssen Strophen voll »rasender Schimpfworte« gegen Napoleon
gestrichen werden. Kein Wunder, daß da nur unangetastet blieb, was
nach Renfners eigenem Urteil »matt, seicht und unschuldig« war. Sogar
der Dichter der »Urania«, Tiedge, wurde mit seinen »Denkmalen der
Zeit« von Renfner im Januar 1814 abgewiesen, obgleich sie, wie der
Zensor selbst zugab, bewundernswerte Stücke enthielten, die das Lob
des Königs von Preußen und Deutschlands mit patriotischem Schwung
sangen; in einigen Gedichten aber flammte eine so heftige Empörung
(»~une rage furibonde~«) gegen Napoleon und Frankreich, daß Renfner
die Druckerlaubnis versagte. Statt ihrer gab er dem Dichter den
ironischen Rat, sich mit diesen hübschen Sächelchen, die er gegen den
Schwiegersohn des Kaisers Franz auf dem Herzen habe, nach -- Österreich
zu wenden! Sie erschienen im selben Jahr zu Leipzig bei J. F. Hartknoch.

Soviel ist gewiß: Lissauers »Haßgesang« wäre mit Zustimmung Renfners
nicht gedruckt worden.


Der Schneider Kakadu.

Wo der tiefe Ernst patriotischer Männer ironisch verächtliche Ablehnung
fand, wie sollte sich da der Übermut des Humors oder gar der Satire
hervorwagen! Im Januar 1814 fand Renfner unter den ihm vorgelegten
Schriften eine in Leipzig gedruckte »Apologie Napoleons des Großen«,
voll »Gelehrsamkeit und Witz in Menge«, wie er selbst zugestand; auch
mußte er »herzlich« darüber lachen, aber zum Verkauf wagte er sie nicht
freizugeben, und den Druck eines Liederspiels »Politisches Quodlibet«,
das bereits in Hannover zwei Auflagen erlebt hatte, verbot er im
Februar hauptsächlich deswegen, weil Napoleon darin die Arie »Ich bin
der Schneider Kakadu« zu singen hatte.


Die europäische Barbierstube.

Ebenso philisterhaft behandelte man die politischen Karikaturen,
die schon seit dem Frühjahr 1813 wie Mücken nach dem Gewitter
zahlreich zum Vorschein kamen und natürlich nur _ein_ Stichblatt
hatten: Napoleon. Zunächst durften sie nicht »Sitte und sittliche
Würde« verletzen, »soweit nämlich«, wie Polizeipräsident Le Coq
einmal vorsichtig zugab, »der Begriff der letzteren nicht in zu
weiter Ausdehnung gegen die Natur einer _jeden_ Karikatur als solcher
gerichtet sein dürfte«. Vor allem aber durften sie durch keinerlei
»Attribute« irgendwelche Fürstlichkeiten kenntlich machen, auch nicht
»feindliche Souveraine«.

Da war u. a. eine Karikatur erschienen, die den Titel »Die europäische
Barbierstube« führte: Napoleon wird, auf einem Stuhl sitzend, rasiert;
die Messerklinge trägt die Aufschrift 1813 und das blutige Rasiertuch
die Namen Culm, Katzbach, Leipzig und Dennewitz; einer der drei
Barbiere hält den Kunden auf dem Stuhle fest, der andere schlägt
Schaum, und der dritte rasiert. Die drei trugen Offiziersuniform
ohne weitere Abzeichen, und sogar jede persönliche Ähnlichkeit war
vermieden. Nur Napoleon war erkennbar. Das Publikum aber verstand den
Spaß und hatte bald heraus: die erste der drei Figuren ist Kaiser
Franz, die zweite Kaiser Alexander und die dritte König Friedrich
Wilhelm, also »die allerhöchsten Personen der verbündeten Monarchen«.

Diese »bloße Vermutung« genügte dem Berliner Polizeipräsidenten, die
Karikatur sofort überall wegnehmen und »unverzüglich« _verbrennen_
zu lassen! Der Minister von der Goltz billigte das höchlichst; er
wollte zwar nicht alle politischen Karikaturen glattweg verbieten,
»des möglichen Mißbrauchs wegen« und um »die Teilnahme des Publikums
an den Anstrengungen, welche die Pflicht in der gegenwärtigen Zeit
erfordert«, zu erhalten. Le Coq möge nur weiter mit größter Vorsicht
zensieren und alles unterdrücken, was Deutungen wie die obige zulasse.
»Die geheiligten Personen der verbündeten Souveraine« dürften
selbstverständlich »nicht anders als auf eine dem Ernst, der Würde und
der Ehrfurcht angemessene Art bildlich dargestellt werden.«

Für einen Künstler muß dieser ängstliche Zustand sehr anregend gewesen
sein! Bedarf es einer andern Erklärung dafür, daß es damals in
Deutschland noch keine Karikaturisten gab? Sie wären jedenfalls alle
nach Spandau gekommen. Mit Ausnahme etlicher Blätter Schadows ist denn
auch der künstlerische Ertrag jener Zeit an Zerrbildern gleich Null.


Projektenmacher.

Leute wie Arndt, Zeune und Genossen waren nach dem Urteil der damaligen
Zensur lauter »Projektenmacher«, die der allein zuständigen Regierung
ins Handwerk pfuschten, statt in bescheidener Demut zu erwarten, welche
Zukunft ihnen von der unübertrefflichen Weisheit der Staatslenker
von 1806 zugedacht war. Ein Kammergerichtsrat Willmanns forderte in
einem Aufsatz »Über die natürlichen Grenzen Frankreichs«, ebenso wie
Arndt, daß die Grenzen Deutschlands so weit vorgerückt würden, als
deutsch gesprochen wurde. Renfner setzte ein beredtes Ausrufungszeichen
dazu und meldete: »Ich habe ihm mein Imprimatur versagt und zur
Antwort erteilt, daß, da die Absichten der verbündeten Mächte über
die Bestimmung der künftigen Grenzen Deutschlands noch nicht bekannt
sind, es ein Vorgriff sein würde, dieserhalb öffentlich Grundsätze
aufzustellen, die vielleicht nicht genehmigt werden dürften«!

Aus einer Ode des Gymnasialkonrektors Pudor zu Marienwerder strich
er eine »boshafte Strophe, die das französische Volk zur Entthronung
Napoleons mit Wut aufforderte«, und aus einem Lied, das er selbst als
»echt patriotisch und auch artig gedichtet« rezensierte, die Verse, die
»den Deutschen die Wiedereroberung vom Elsaß zusagten«.

Ein preußischer Offizier Karl Müller wollte ein strategisches Werk
»Über Dijon nach Paris und weiter« veröffentlichen. Darüber hatte
natürlich das Militärgouvernement zu entscheiden. Aber am Schluß
»verstieg« sich der Verfasser auch in die hohe Politik; er wollte
aus dem Stromgebiet der Rhône einen unabhängigen Staat gebildet, das
Kaisertum in Frankreich abgeschafft und die Bourbons wiedereingesetzt
sehen. »Es versteht sich,« erklärte Renfner im Februar 1814, »daß ich
diesen ganzen zweiten Abschnitt verstoßen mußte.«

Noch hartnäckiger untersagte man im Jahre 1814 die öffentliche
Erörterung der bevorstehenden Teilung Sachsens. Ehe sie erfolgte,
sollte die Presse darüber schweigen, und nachdem sie entschieden war,
erst recht. Und doch hätte das deutsche Volk damals mehr als je
das moralische Recht gehabt, nicht nur Friedens-, sondern geradezu
Kriegsziele ins Auge zu fassen und ein Wort darüber mitzureden.


Zensurfiliale in Königsberg.

Mit den Russen war seit dem Frühjahr 1813 auch die Flut mehr oder
weniger wertvoller patriotischer Volksliteratur nach Berlin gekommen,
die in Rußland und Ostpreußen zur Mobilmachung des Volkes entstanden
und verbreitet worden war. In Petersburg und dann in Königsberg
hatte ja der Freiherr vom Stein sein literarisches Hauptquartier
aufgeschlagen, und Arndt hatte ihm gleichsam als literarischer
Marschall gedient, um mit dem »Zorn der freien Rede« in Liedern,
Aufrufen, Flugschriften und Pamphleten den schwelenden Haß gegen den
Erbfeind zur freien lodernden Flamme aufzuschüren.

Die Mehrzahl dieser aus dem Osten eingeführten Kriegsliteratur, die
jetzt vor allem üppig aufschoß, wo der Augenblick gekommen schien, sich
an dem endlich verblutenden, verhaßten Feinde mit Spott und Hohn zu
rächen, war mit russischer Zensur gedruckt worden, und das preußische
Militärgouvernement der Lande zwischen der russischen Grenze und der
Weichsel hatte gerne seinen Segen dazu gegeben, denn zur Bekämpfung
Napoleons schien ihm mit Recht jede, nur einigermaßen anständige Waffe
willkommen. Darin hielt das Militär es ganz mit Arndt, der schon 1811
gesungen hatte:

    Zusammen braust das deutsche Wort
    Und weht die fremden Buben fort
    Im Schlachtendonnerwetter
    Wie Herbstwind dürre Blätter.

Der Berliner Zensurbehörde aber konnte der eingedruckte russische
Zensurstempel keineswegs imponieren. Und obendrein sprach es ja aller
bürokratischen Gepflogenheit Hohn, wenn sich da in Königsberg eine
besondere Zensurbehörde aufgetan hatte, die nach eigenem Ermessen
schaltete und waltete. Nach Wiederaufnahme der Verbindung zwischen
Ostpreußen und der Hauptstadt war es die höchste Zeit, daß dieser Not-
und Ausnahmezustand aufhörte und der Berliner Amtsschimmel wieder
allein den Zensurkarren zu ziehen hatte.

Die Militärs waren mit der Entziehung ihrer eigenen Zensurrechte
keineswegs einverstanden und begriffen ebensowenig, warum noch immer --
dem Buchstaben getreu -- Bücher verboten bleiben sollten, die man nur
den französischen Gewalthabern zuliebe mit dem Interdikt belegt hatte.
Daraus entwickelte sich zwischen ihnen und den ängstlichen Bürokraten
und Diplomaten in Berlin ein ebenso hartnäckiger wie amüsanter
amtlicher Federkrieg, zu dem vor allem die Schriften von Arndt und
Kotzebue immer neuen Anlaß boten, und dem auch die Schlacht bei Leipzig
kein Ende machte.


Arndts »Historisches Taschenbuch«.

Zu den von Rußland hereingekommenen patriotischen Schriften gehörte
auch Arndts »Historisches Taschenbuch für das Jahr 1813«, sechs Kapitel
aus seiner »teutschen Geschichte«, die erst zwei Jahre später erschien.
Er hatte es in Petersburg mit dortiger Zensur drucken lassen und sogar
der Kaiserin gewidmet. Als er dann am 22. Januar 1813 in Königsberg
eintraf und Stein als russischer Zivilgouverneur zahlreiche Schriften
des Freundes hier drucken und verteilen ließ, übernahm der Verleger
Nicolovius den Verkauf des Taschenbuchs in Deutschland. Er versah
die Exemplare mit einem neuen Titelblatt, setzte seine Firma und, da
sich die Ausgabe des »gehemmten Postenlaufes« wegen verspätete, die
Jahreszahl 1814 darauf und ließ sie von Leipzig aus versenden. So kamen
einige davon auch nach Berlin, wo sie als von auswärts eingeführte
historisch-politische Schrift dem Zensor Renfner vorgelegt werden
mußten.

Arndt war damals noch Schwede, seine Heimat Rügen wurde ja erst 1815 an
Preußen abgetreten, und er erstarb keineswegs in Ehrfurcht vor allen
Hohenzollernfürsten. So war er in diesem Taschenbuch mit Friedrich dem
Großen wegen seines »Buhlens« mit dem Franzosentum scharf ins Gericht
gegangen, hatte ihn gar kurzweg einen Franzosen-»Affen« genannt --
Grund genug, daß nicht nur der Berliner Zensor Renfner die Schrift als
»sträflich« bezeichnete, sondern sich der Minister des Auswärtigen von
der Goltz und sein Staatsrat von Raumer persönlich damit beschäftigten.

Die beiden Herren stellten daraus »die schändlichsten und empörendsten
Schmähungen wider das heilige Andenken des großen Königs« zusammen;
Goltz fand die Tatsache des Verlags durch die Königsberger Firma,
»wenn es nicht klar zu Tage läge, allen Glauben übersteigend«,
verfügte die sofortige Beschlagnahme und verlangte entschieden,
daß die ostpreußische Regierung den schuldigen Zensor seines Amtes
entsetze oder, wenn der Verleger ohne Zensur habe drucken lassen, das
Zensuredikt von 1788 gegen diesen im voller Schärfe zur Anwendung
bringe. Ihm schien »die Wurzel des Übels tiefer zu liegen und mit neuen
schädlichen Keimen und Sprossen zu drohen«, und er hielt es daher sogar
für notwendig, das Buch dem Staatskanzler Hardenberg vorzulegen, damit
dieser imstande sei, »den bösen Principien in ihren ersten Fäden zu
widerstehen«. Voll tiefer Entrüstung schrieb er am 14. Januar 1814 an
Hardenberg: »Erwägt man den diametralen Widerspruch, in welchem diese
freche Verunglimpfung der Manen Friedrichs mit dem hohen Königlichen
Wort vom 17. März 1813: ›Erinnert euch an den großen Friedrich‹ stehet,
auf welches erhabene Wort so herrliche Taten geschehen sind; erwägt man
ferner, daß die preußische Nation frei von dem bösen Symptom ist, die
Manen ihrer Heroen zu verunglimpfen oder auch nur diese Verunglimpfung
zu gestatten, und auf diese Weise durch Undank gegen die Vorwelt
und gegen verehrte Manen den Undank gegen den lebenden Herrscher
vorzubereiten; erwägt man, daß Arndt, der Verf. der Verunglimpfung,
vielleicht ebensowenig irgend einer der Regierungen Teutschlands, als
der preuß. Regierung angehört und vielmehr unter dem gemißbrauchten
ehrwürdigen Namen eines Teutschen, nach Gründung irgend einer, von
seinem Einfluß beseelten Willkür strebt, erwägt man endlich, daß
dieser Arndt ein talentvoller Mann ist, der in seiner Schrift ݆ber
das Preußische Volk und Heer‹, unter einigen tadelnswerten Zügen, viel
Vortreffliches und der Überlieferung auf die Nachwelt Würdiges gesagt
hat; so wird die Frage interessant, ob eigener böser Wille, eigne
Verkehrtheit und Schmähsucht des Verf. und zugleich eine unbegreifliche
historische Kurzsichtigkeit desselben, die in Preußens ruhmvoller Zeit
unter Friedrich den Keim des preuß. Ruhms in der gegenwärtigen Zeit
nicht zu finden weiß, oder ob vielmehr äußere Impulsion ihn antreibt,
in diesem unwürdigen, frevelnden Ton zu schreiben.«

Der hämische Hinweis des Ministers auf die deutsch-patriotische
Tätigkeit des Ausländers, das Mißtrauen gegen seine Motive und der
Verdacht, daß er ein Werkzeug in der Hand einer fremden Macht sei,
den Namen eines Deutschen mißbrauche (!) und nach revolutionärer
Willkür strebe, sind schon weitere Vorboten der Reaktion, die nach den
Befreiungskriegen mit voller Macht einsetzte.

Hardenberg mußte nach dieser beschwörenden Ansprache wohl oder übel
die Sache weiterverfolgen. Der Verleger Nicolovius hatte das Buch
Arndts gar nicht gelesen, berief sich auf die Petersburger Zensur und
den Freiherrn vom Stein, der mit Arndt in seinem Hause gewohnt hatte,
und meinte sehr kühl, einem Historiker müsse ein freies Urteil erlaubt
sein; stimme es mit den Ansichten »anderer« nicht überein, so werde es
schon Widerspruch finden; nur so könne die Geschichte »Wahrheit als
Haupterforderniß« erhalten.

Ganz andere Saiten aber zog das Militärgouvernement von Zastrow und
von Dohna auf. Es wies zunächst darauf hin, daß Arndt an zahlreichen
Stellen seines Buches Friedrichs II. »mit dem höchsten Lobe« gedenke,
daß sein Tadel des Königs auch in andern, nicht verbotenen Schriften
erhoben werde, und daß dieser Tadel obendrein durchaus berechtigt und
»von der Nation tief gefühlt« worden sei. Die Nachfolger Friedrichs
hätten »die traurigen Folgen« seiner Franzosenschwärmerei »öffentlich
anerkannt und angelegentlich dahin gestrebt, dem großen dadurch
entstandenen Übel entgegenzuwirken«. Nicht durch »Irreligiösität und
Vorliebe für die Franzosen, sondern gerade im Gegenteil durch eine
heilsame Rückkehr zum Bessern, durch allgemein wieder reggewordenen
[religiösen] Sinn und ganz allgemein verbreiteten Haß gegen die
Franzosen« habe die Nation im letzten Jahr so außerordentliche Dinge
geleistet.

Hardenberg erbat sich daraufhin vom Minister von der Goltz ein Exemplar
des Taschenbuchs. Was weiter daraus wurde, darüber besagen die Akten
nichts. Der Staatskanzler war damals mit den verbündeten Heeren auf dem
Wege nach Paris und wird die Sache aus dem Auge verloren haben. Goltz
aber dürfte der Aufforderung Hardenbergs gar nicht nachgekommen sein.
Sein Verhalten in dem gleichzeitig spielenden Fall Kotzebue läßt das
mit Sicherheit annehmen.


»Noch Jemands Reise-Abentheuer.«

Ebenso wie Arndts »Historischem Taschenbuch« ging es zur selben Zeit
auch der heroischen Tragi-Komödie »Noch Jemands Reise-Abentheuer«,
worin in lustigen Versen die Abenteuer Noch Jemands (d. i. Napoleons)
und seines Mameluken verspottet waren. Ihr Verfasser war der
unermüdliche Kotzebue, der darin die Taten der Russen und Preußen
verherrlicht und den Patriotismus des Volkes angeregt zu haben glaubte,
wie er dies in zahllosen andern Possen, Komödien und Flugschriften
mit großem Geschick und Erfolg getan hatte. Im übrigen war er der
Überzeugung: »Das Ungeheuer Napoleon ist ein so verabscheuungswürdiger
Gegenstand, daß, so lange unsere Monarchen noch im Krieg gegen ihn
begriffen sind, die Feder sowohl als das Schwert sich alles gegen
denjenigen erlauben darf, der sich mit Schwert und Feder so oft Alles
gegen uns erlaubt hat.«

Kotzebue, der damals in Königsberg als russischer Generalkonsul lebte,
hoffte mit jener Tragi-Komödie eine »Auszeichnung« verdient zu haben;
statt dessen wurde ihm von Berlin eine »Beleidigung« zuteil, denn der
Minister von der Goltz nannte sein Opus ein »Pasquill« und verfügte am
14. Januar 1814 dessen Verbot mit der Begründung: »Schmähungen sind mit
der eigenen Würde einer großen, gerechten Sache nicht vereinbar.«

Dieses Pasquill nun hatte in Reval und Riga eine doppelte
russische Zensur passiert und war schließlich vom Königsberger
Militärgouvernement ausdrücklich genehmigt worden. Daraufhin hatte der
Verleger Nicolovius unbedenklich 500 Exemplare nach Berlin gesandt.

Der Minister lief denn auch mit seinem Verbot bei dem Königsberger
Militärgouvernement sehr übel an. Dieses erwiderte in demselben
Schreiben vom 30. Januar 1814, das Arndts »Historisches Taschenbuch«
in Schutz nahm, sehr scharf, daß derlei Verbote von Schriften, die »in
Rußland und dem jetzt befreiten Deutschland« herausgekommen seien,
im Publikum »eine tief gekränkte und beunruhigte Stimmung so wie
die höchste Indignation gegen die Urheber dieses neuen Geistes und
Preßzwanges hervorgebracht« und außerdem die russische Behörde bereits
zu der »gehässigen Bemerkung« veranlaßt hätten, dieses Verfahren
deute wahrscheinlich auf eine Änderung des politischen Systems hin!
Die gesamte Nation verlange mit Recht, daß man nicht in Berlin alles,
»was zur Belebung des guten Geistes gereichen könne, als Verbrechen
verfolge«! Sei doch gerade von Berlin während der französischen
Besetzung »fast jede unwahre, vergiftende, das Königl. Haus und die
Nation herabwürdigende Darstellung ganz ungehindert« ausgegangen. Das
Militärgouvernement ersuche daher den Staatskanzler, den Minister
anzuweisen, »von einem solchen Verfahren abzustehen« und den Verkauf
aller Schriften zu gestatten, die mit Zensur in den Staaten der
verbündeten Mächte gedruckt würden.

Hardenberg verfügte daraufhin am 11. März die Freigabe der
Kotzebueschen Schrift. Dieses Dementi und die scharfe Kritik des über
die Haltung der Berliner Presse während der Okkupationszeit noch immer
tief empörten Grafen Dohna an der Amtsführung des Ministers von der
Goltz ärgerten letzteren so sehr, daß er es wagte, den Befehl des
Staatskanzlers der Behörde in Königsberg einfach nicht mitzuteilen!


Das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«.

Hatte da zur Feier der Leipziger Völkerschlacht ein anonymer
Verskünstler, wahrscheinlich ein damaliger »Feldgrauer«, in oder
um Königsberg, ein kräftiges Liedlein gedichtet, das durch seinen
volksmäßigen Ton in Verbindung mit einer bekannten Melodie bald auf
allen Etappenstraßen des preußisch-russischen Heeres gesungen wurde. Es
hub an:

    Es ritt ein Reiter wohl aus Paris. Trarah!
    Aus vollen Backen ins Horn er blies. Trarah!
    Er eignete fremde Taten sich an
    Und pries nur sich selber den Tatenmann.
              Trarah! Trarah! Trarah!

und glossierte so in vierzehn Strophen den Feldzug Napoleons nach
Rußland, die klägliche Rückkehr der großen Armee und die endgültige
Niederlage des Korsen bei Leipzig. 8000 Mann Landsturm hatten es unter
Begleitung von Kriegsmusik gesungen, als die Kaiserin von Rußland auf
der Straße von Braunsberg nach Mülhausen vorüberfuhr, und es hatte der
Kaiserin, einer ehemaligen Prinzeß von Baden, so gut gefallen, daß
sie bald mehrere Strophen auswendig konnte und die sie begrüßenden
Landesdeputierten bat, ihr doch ja mehrere Exemplare des Textes zu
verschaffen. Daraufhin war dies »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«
in Königsberg mit Zensur des dortigen Militärgouvernements gedruckt
worden, und das Militärgouvernement in Pommern war eben im Begriff,
gleichfalls einige hundert Exemplare davon herstellen zu lassen, als
der Minister von der Goltz am 26. Januar 1814 fand, daß der Text des
Liedes »wider eigene Würde und wider allen Anstand« verstoße, und dem
Ostpreußischen Regierungspräsidenten den Auftrag gab, den Königsberger
Zensor »über die richtigen Grundsätze von Anstand und Würde zu
instruieren«! Ebenso erklärte der Zensor Renfner das Gedicht für
»äußerst unanständig«.

Es wird ewig unerfindlich bleiben, was in den lustigen Versen das
Anstandsgefühl des Grafen so sehr verletzte. Nicht die geringste
Unanständigkeit ist darin; Napoleon wird ein einziges Mal »das Untier«
genannt, und die derbste Strophe des Liedes lautet:

    Des Krieges Sichel er ruchlos wetzt. Ei! Ei!
    Die Niemens Welle den Fuß ihm netzt. Ei! Ei!
    Hoch trug er die Nas', als hin er ging,
    Doch bald erfroren die Nas' ihm hing.
              Ei! Ei! Ei! Ei! Ei! Ei!

In Königsberg war man ob jener Berliner Verfügung denn auch nicht
wenig verblüfft. Das dortige Militärgouvernement von Zastrow und
von Dohna legte den Sachverhalt mit einer höchst ironischen Wendung
dem Staatskanzler von Hardenberg vor. Das Militärgouvernement von
Pommern erklärte ebenfalls, hier müsse wohl ein Mißverständnis
vorliegen: das Lied enthalte seines Erachtens nichts Anstößiges und
Bedenkliches, gehöre vielmehr zu den Liedern, die, der Fassungskraft
und dem Geschmack des Volkes angemessen, bei diesem eine »heitere und
enthusiastische Stimmung« erzeugten, deren es »bei den fortwirkenden
enormen Anstrengungen noch sehr bedürfe«. Auch das Militärgouvernement
von Schlesien fand die Maßregel »kleinlich«.

Graf von der Goltz aber blieb auch hier hartnäckig bei seiner Meinung
und antwortete dem Militärgouvernement, das Lied sei »wegen der
Schimpfworte und andrer Anstößigkeiten verwerflich befunden worden«.
Vielleicht habe man, fügte er hinzu, in Pommern einen andern Text, oder
man könne mit »einigen wesentlichen« Veränderungen »etwas Besseres«
daraus machen; dann möge man ihm den »verbesserten Entwurf« gefälligst
einsenden. Dieser redaktionelle Auftrag kam dem Militärgouverneur
Stutterheim und dem pommerschen Zivilgouverneur Beyme doch wohl allzu
komisch vor; sie legten ihn ohne Antwort ~ad acta~ und ließen die
Soldaten das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht« weiter so singen,
wie der Dichter es in einer glücklichen Stunde hinausgeschmettert hatte.


Hardenberg für eine liberalere Zensur.

Als Hardenberg am 11. März 1814 die Rücknahme des Verbots von Kotzebues
»Noch Jemands Reise-Abentheuer« verfügte, gab er dem Minister des
Auswärtigen von der Goltz zugleich genauere Anweisung, wie er die
Zensur künftig gehandhabt wissen wollte. »Der Zensor«, erklärte er,
»kann immerhin sein Imprimatur denjenigen Schriften erteilen, welche
die Nation von den Kunstgriffen unterrichten, durch welche es dem
Kaiser der Franzosen gelang, sein Reich zu der gehabten monumentalen
Größe zu erheben, die wir erlebt haben, und so können auch ohne
Bedenken solche Schriften die Censur passieren, bei welchen der
Verf. die Absicht hat, seinen Zeitgenossen ein Gemälde derjenigen
Begebenheiten und Ereignisse zu liefern, durch welche das franz. System
in einem gehässigen Lichte gezeigt wird, gleichviel ob die Darstellung
in einen satirischen, ironischen oder ernsten Vortrag eingekleidet ist,
worauf um so weniger ein besonderes Gewicht in dem Augenblick gelegt
zu werden braucht, wo wir uns mit Frankreich in einem offenen Krieg
befinden.«

Dem Königsberger Militärgouvernement hatte er am Tage zuvor die
Versicherung gegeben, daß er die Berliner Zensurbehörde zu einer
»liberalen und dem Geiste der Zeit und den Umständen angemessenen«
Beurteilung der ihr vorgelegten Schriften angewiesen habe.

Hardenberg irrte sich aber gründlich, wenn er annahm, das Ministerium
des Auswärtigen werde daraufhin »das Weitere verfügen«. Herr von der
Goltz übte vielmehr »passive Resistenz«; er verschwieg nicht nur dem
Königsberger Militärgouvernement die Freigabe der Schrift Kotzebues,
sondern auch den obigen Befehl, den er allerdings auf sein Ressort
allein beziehen durfte, und beschränkte seinen nach Königsberg
gesandten »Extract« aus dem Schreiben Hardenbergs auf den Passus
von der Unstatthaftigkeit einer dortigen eigenmächtigen Zensur! Und
auch in der Folge waren er und der Zensor Renfner weit entfernt, in
ihrer Strenge nachzulassen; Renfner erlaubte sich sogar Schriften
zu beanstanden, die mit Hardenbergs Genehmigung oder auf seinen
ausdrücklichen Wunsch entstanden waren.


Zwei Randbemerkungen des Grafen Dohna.

Obgleich sich Hardenberg gegenüber den franzosenfeindlichen
Druckschriften der Auffassung des Königsberger Militärgouvernements im
wesentlichen anschloß -- in _einem_ Punkte konnte er ihm nicht recht
geben: die Einheitlichkeit der Zensur wurde unterbrochen, wenn man
sich, wie von der Goltz sich ausdrückte, in Königsberg »anmaßte«, eine
besondere Zensurbehörde zu etablieren. Seiner beruhigenden Versicherung
einer künftigen liberaleren Zensur vom 10. März 1814 schickte er
deshalb die Bemerkung vorauf, daß die Zensur aller verlegten oder
eingeführten historisch-politischen Schriften ausschließlich Sache
einer einzigen Behörde, nämlich des Auswärtigen Departements in
Berlin sei. Auf die Streitfragen im einzelnen ging er dabei nicht
ein, darüber gab er ja dem Minister des Auswärtigen am nächsten Tag
genauere Anweisung. Graf Dohna, der letzteres nicht wissen konnte und
auch keinerlei Andeutung darüber erhielt, faßte daher das Schreiben
des Staatskanzlers als eine absichtliche Umgehung des eigentlichen
Streitfalles auf und schrieb unwirsch an den Rand:

    »Die Antwort auf die aufgestellten Fragen -- pfiffige Anstalt
    zur Verdunkelung.«

Und als nun Minister von der Goltz am 1. Mai aus der Verfügung
Hardenbergs vom 11. März den unvollständigen »Extract« nach
Königsberg sandte, der sich aber wohlweislich auf den Passus über die
Unstatthaftigkeit einer besonderen Königsberger Zensur beschränkte,
von der Freigabe der Kotzebueschen Schrift aber kein Wort verriet, sah
sich Dohna in seinem Verdacht bestärkt, und in dunkler Vorahnung der
kommenden Reaktionszeit setzte er eigenhändig die Worte darunter:

    »Einführung eines möglichst unwürdigen Preßzwanges und
    Zerreißung des Ressorts der Militär-Gouvernements. Fürs erste
    ~ad acta~.«


Blücher über Zensur.

Nach der Flucht Napoleons von Elba (Februar 1815) wollte Friedrich
Förster, der Freund Körners, ein Sonett »Blücher bei der Nachricht von
der Heimkehr Napoleons von Elba« in der »Spenerschen Zeitung« drucken
lassen; der Zensor Renfner strich es. Förster beschwerte sich bei
Blücher selbst und bat um seine Vermittlung. Aber dieser antwortete:

»Ne, mit die Censoren hier mag ich mir nich befassen; über die hat der
Teufel Gewalt. Packen Sie man Ihre Schriften ein und nehmen Sie sie mit
nach Paris; _da_ hab' ich zu befehlen, hier nicht.«

So geschah es; sobald die Verbündeten in die französische Hauptstadt
eingerückt waren, erschien das Sonett in der »Teutschen Feldzeitung
aus Paris«, die jedenfalls von Förster selbst redigiert wurde, aber
eingehen mußte, als der Polizeiminister von Wittgenstein im November
1815 die Aufsicht über die Tagespresse übernahm und damit die
schlimmste Reaktion gegen alle freiheitlichen Bestrebungen in Preußen
einsetzte.

       *       *       *       *       *

Die Zensur trat jetzt in ihre eigentliche Blütezeit. Dieser Fülle der
Erscheinungen widmet sich das zweite Bändchen:

»_Biedermaier-Zensur_«.



Nachweis der wichtigsten Quellenschriften.


    1. Die Biographien Friedrichs II. von Preuß und Koser;
        Consentius, F. d. Gr. u. die Zeitungszensur (»Preuß.
        Jahrbücher« 1904); Buchholtz, Vossische Zeitung;
        Consentius, Der Wahrsager; Hesse, Preuß. Preßgesetzgebung;
        Wiesner, Denkwürdigkeiten d. österr. Censur; Nicolai in der
        »Neuen berlin. Monatsschrift« 1807; Nicolai, Gedanken über
        die Verbesserung etc. der Censur 1801; Alexis Herbstreise
        durch Skandinavien.

    2. W. Müller, Sonnenfels; Fournier, Swieten als Zensor;
        Nicolai, Reise durch Deutschland u. d. Schweiz; Wiesner, a.
        a. O.; Gnau, Die Zensur unter Joseph II.; Gragger in der
        »Ungar. Rundschau« 1912.

    3. Hesse, a. a. O.; Stölzel, Svarez; Prozeß des Buchdruckers
        Unger gegen Zöllner 1791; Nicolais »Allg. deutsche
        Bibliothek«; W. v. Humboldt's Ideen etc., hrsg. v. Cauer;
        Schlesier, Erinnerungen an Humboldt; Haym, Humboldt;
        Dilthey im »Archiv f. Gesch. d. Philosophie« 1890; Fromm,
        Kant u. d. preuß. Zensur; Kapp im »Archiv f. Gesch.
        des deutschen Buchhandels« Bd. V; Schrader, Gesch. der
        Friedrichs-Universität Halle; Schütz, Darstellung s.
        Lebens; Kant, Streit der Fakultäten; Harnack, Gesch. d.
        Berliner Akademie d. Wiss.; Fichte, Zurückforderung d.
        Denkfreiheit; Fichtes Leben u. literar. Briefwechsel.

    4. Müller, Sonnenfels; Glossy im Grillparzer-Jahrbuch VII,
        XVII u. XXV; Schreyvogels Tagebücher; Wlassack, Chronik d.
        k. k. Hof-Burgtheaters; Brahm, Schiller; Schillers Briefe.

    5. Iffland, Über meine theatr. Laufbahn; Glossy, a. a. O.;
        Consentius, Die Berliner Zeitungen während d. französ.
        Revolution (»Preuß. Jahrbücher« 1904); Buchholtz, a. a. O.;
        Schreyvogel, a. a. O.; Wiesner, a. a. O.; L. A. Frankl,
        Erinnerungen.

    6. Wlassack, a. a. O.; Anschütz, Erinnerungen; Schreyvogel,
        a. a. O.; Teichmanns Literar. Nachlaß; Urlichs, Briefe
        an Schiller; Stauf v. d. March in der »Hilfe« 1913;
        Grillparzer-Jahrbuch VII u. XXV; Laube, Burgtheater; A. v.
        Weilen in der Festschrift für Kelle; Gragger, a. a. O.;
        Briefwechsel Schiller--Körner; L. A. Frankl, a. a. O.;
        Klingemann, Kunst u. Natur.

    7. Grillparzer-Jahrbuch IX u. XXV; Castelli, Memoiren meines
        Lebens; F. L. Schmidt, Denkwürdigkeiten; Teichmann, a. a.
        O.; Karoline Bauer, Bühnenleben; Steig, Achim von Arnim;
        Frankl, a. a. O.; Bauernfeld, Alt- u. Neu-Wien; Kaiser,
        Unter 15 Theaterdirektoren.

    8. Salomon, Gesch. des deutschen Zeitungswesens; Buchholtz, a.
        a. O.; Czygan, Zur Geschichte der Tagesliteratur während
        d. Freiheitskriege; Bassewitz, Kurmark Brandenburg;
        Gubitz, Erlebnisse; Czygan in den »Forschungen z.
        brandenburg. u. preuß. Geschichte«, Bd. XXI; Geiger,
        Berlin; H. Prutz in der Beilage zur »Allgem. Zeitung«
        1893; Hagen, Schenkendorfs Leben; Czygan im »Euphorion«,
        Bd. XIII u. XIX; Goedeke, Grundriß; Fichte, Reden an
        die deutsche Nation 1808, neue Ausgabe von Leser 1908;
        Briefwechsel Gentz--Adam Müller; Köpke, Gründung der Kgl.
        Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin; Varnhagen,
        Denkwürdigkeiten; Lehmann in den Sitzungsberichten d.
        K. Ges. d. Wiss. zu Göttingen 1895; Granier in der
        Sonntagsbeil. der »Voss. Ztg.« 1905; Gebhardt, W. v.
        Humboldt als Staatsmann; Humboldt, Ges. Schriften; Kleists
        Werke, hrsg. von Schmidt, Steig u. Minde-Pouet; Chamissos
        Briefe; Castelli, Memoiren.

    9. Steig, H. v. Kleists Berliner Kämpfe; Czygan, Zur Gesch. d.
        Tagesliteratur etc.

    10. Czygan, Zur Gesch. d. Tagesliteratur etc.; P. Hassel in der
        »Zs. f. Preuß. Gesch. u. Länderkunde« 1875; Dreyhaus in den
        »Forsch. z. brandenburg. u. preuß. Geschichte«, Bd. 22; Aus
        Schleiermachers Leben; Preuß. Gesetzessammlung; Salomon, a.
        a. O.


F. A. Brockhaus, Leipzig.



    Weitere Anmerkungen zur Transkription


    Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert, ansonsten
    wurde die Originalschreibweise beibehalten. Die Darstellung der
    Ellipsen wurde vereinheitlicht.





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